228  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

(20)  jütische  Namensformen  auf  ·  sen  zu  finden;  unter  den  Vornamen
kommen  Nisse  (4),  Jesse  (6),  Abel  (3),  Jeppe  (2),  dann  je  einmal
Tholf,  Erik,  Lasse,  Kalle,  Knut,  Ebby  vor;  sie  treten  aber  gegen
die  niederdeutschen  ganz  zurück.  Alle  fremden  Familien  wie  Tydeke
van  Lune,  Hans  van  Herberde  (Herberghe?m),  Taleke  van  Stade,
Hans  von  Zelle,  Lutkenborch,  Wikenberch,  Kurrenhaghen,  Holste
sind  vom  Süden  her  eingezogen,  und  kein  Handwerker  trägt  deutlich
ein  jütisches  Kennzeichen  mehr.  Zahlreich  sind  vertreten  Scroder
(Schneider)  8,  Smit  6,  Bekker  5,  Suter  und  Schomaker  4  und  1.
Pelzer  4,  je  einmal  Tegheler,  Grapengeter,  Sagher,  Maler,  Tymerman,
  Glasmakcr,  Overscherer  (Tuchscherer),  Murmeister,  Werkmeister
u.  a.  Man  begreift,  daß  bei  einer  solchen  Bevölkerung  das  Stadtrecht
  um  1400  niederdeutsch  bearbeitet  ward,  daß  die  Ratsprotokolle,
Kämmereirechnungen  und  die  Rollen  der  Ämter  nur  diese  Sprache
reden.  Als  niederdeutsche  Stadt  nahm  Schleswig  damals  auch  alle
jene  charakteristischen  Merkmale  der  norddeutschen  Städte  auf;  sie
stellte  ihren  Roland  oben  auf  dem  kaak  auf  dem  Marktplatze  auf  1),
sie  richtete  ihre  badstuven  ein,  sie  gründete  ihre  papagoiengilde,
feierte  ihr  maigrevenfest  in  derselben  Weise,  wie  dies  in  Norddeutschland
  Sitte  war.  Dieses  niederdeutsche  Wesen  ward  im  15.  Jahrhundert
  durch  die  politischen  Verhältnisse  immer  mehr  gefestigt,  besonders
  seitdem  der  Graf  Adolf  (VIII.)  als  Herzog  von  Schleswig
nach  fast  dreißigjährigem  Kampfe  mit  Erich  von  Pommern  auf  Gottorp
seine  Residenz  aufschlug  und  sein  Nachfolger  Christian  I.  und  dessen
Sohn,  der  Herzog  Friedrich,  auf  dem  eingeschlagenen  Wege  weiter
wanderten.  Ganz  ohne  Frage  haben  auch  König  Johann  und  Herzog
Friedrich  das  niederdeutsche  Recht,  des  men  daglykes  brucket,  auf
Ansuchen  des  Rates  bestätigt.  Wie  unter  diesen  Umständen  das  loufkbock,
  welches  nach  urkundlichen  Zeugnissen  1448,  1492,  1494,  1496.
1504  auf  dem  Rathause  verlesen  ward?),  das  zum  erstenmal  1504
gedruckte  jütische  Lov  in  seiner  ursprünglichen  Sprache  gewesen  sein
könne,  ist  gar  nicht  abzusehen,  um  so  mehr  als  längst  niederdeutsche
Übersetzungen  handschriftlich  vorhanden  waren.  Dänische  Gelehrte,

1)  Geschichte  der  Stadt  169.  70,  wo  über  den  Roland  die  näheren  urkundlichen
  Angaben  bemerkt  sind.

2)  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  117.