In.  Die  Stadt  Flensburg.  237

in  der  Fasten  Begünte  Sünke  Külle  Dies  Karke  to  buwende.  1)  Die
weiteren  Aufzeichnungen  der  Knutsgilde  sowie  die  eben  genannte  Inschrift
  führen  uns  direkt  in  eine  neue  Zeit,  in  der  das  Niederdeutsche
herrscht.  Es  ist  merkwürdig  zu  sehen,  wie  auch  in  Flensburg  geradeso
wie  in  Schleswig  mit  dem  Zurücktreten  der  lateinischen  Urkundensprache
das  Niederdeutsche  sich  vordrängt,  während  man  doch  hätte  erwarten
sollen,  daß  gerade  in  Flensburg  jetzt  das  Jütisch  -Dänische  zu  größerer
Geltung  gekommen  wäre,  statt  vor  dem  Niederdeutschen  gänzlich  bis
auf  geringe  Spuren  zu  verschwinden.  Wie  sich  diese  Wandlung  im
einzelnen  vollzog,  kann  man  aus  folgenden  Angaben  ersehen.  Während
Herzog  Waldemar  und  Graf  Gerhard  seit  1340  nur  Niederdeutsch  an
den  Rat  schreiben  sind  die  Ratsurkunden  v.  J.  1354  Dez.  13.  und
1360  April  23.  noch  lateinisch.  Die  Aufzeichnungen  der  Dreifaltigkeitsgilde
  beginnen  um  1362  mit  lateinischer  Sprache,  um  etwa  von
1427  an  bis  1526  lateinisch  und  niederdeutsch  nebeneinander  anzuwenden.
  Das  Verzeichnis  der  Mitglieder  der  Laurentiusgilde  ist  von
1377  an  lateinisch,  von  1414  an  bis  1518  niederdeutsch;  die  Gertrudsgilde
  schreibt  um  1379  lateinisch,  dann  daneben  niederdeutsch  und
von  1414  an  bis  1509  nur  niederdeutsch,  und  ebenso  verfährt  eine
andere  Gilde  vom  Jahre  1399  an,  um  zuletzt  lateinisch  und  niederdeutsch
  bis  1468  nebeneinander  zu  gebrauchen.  Nimmt  man  hinzu,
daß  neben  den  landesherrlichen  Bestätigungen  der  städtischen  Freiheiten
(1398)  und  Verkaufsurkunden  (1398)  selbst  Privaturkunden  (31.  März
1398)  nur  niederdeutsch  reden,  so  erkennt  man,  daß  etwa  mit  der
Wende  des  Jahrhunderts  in  den  amtlichen  Erlassen  des  Rats  nicht
bloß,  sondern  auch  bei  den  Gilden  und  Amtern  der  Handwerker  ein
Sprachwechsel  einzutreten  beginnt,  der  in  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts
  zum  völligen  Durchbruch  gelangt.  Die  Satzungen  der  Flensburger
  Schmiedegesellen  reden  um  das  Jahr  1425  niederdeutsch.  Das
älteste  Stadtbuch  v.  J.  1436  ist  niederdeutsch,  die  Satzungen  der  Handwerkerämter,
  von  Bürgermeister  und  Rat  erteilt,  wie  der  Schuhmacher
  (1437)  und  der  Pelzer  (1437),  das  Protokoll  über  die  städtischen
  Guthaben  v.  J.  1438  an  und  zahlreiche  andere  reden  nur  diese
Sprache.  Wie  die  öffentliche  Sprache  der  Stadt  bereits  im  Anfang

1)  Cypraeus  ann.  eccl.  340.