Ul.  Die  Stadt  Flensburg.  249

aus  der  Reformationszeit,  wo  Flensburg  eine  rein  niederdeutsche  Amtssprache
  hatte,  stand  die  Flensburger  Sprache  in  üblem  Rufe.  Christian
Petersen  spricht  nur  die  allgemeine  Meinung  aus,  wenn  er  das  „Flensburger
  Dänisch“  für  unverständlich  erklärt,  weil  man  dort  „dänisch"
(südjütisch)  und  deutsch  (niederdeutsch)  durcheinander  rede.  )  Ähnlich
lauten  die  Urteile,  als  ein  neuer  Wechsel  in  der  Amtssprache  eintrat
und  das  Hochdeutsche  den  Platz  des  Niederdeutschen  einzunehmen  begann.

Die  landesherrliche  Kanzlei  hatte,  von  jenen  merkwürdigen  Ausnahmen
  in  hochdeutscher  Sprache  (1511  —  1513)  abgesehen,  die  wir
oben  bereits  besprochen  haben,  bisher  nur  niederdeutsch  an  Flensburg
geschrieben;  selbst  König  Christian  II.  bestätigte  am  22.  November  1514
die  Stadtprivilegien  auf  niederdeutsch  und  stellt  am  13.  Januar  1520
einen  Schuldschein  an  die  Stadt  aus  in  gleicher  Sprache.  Nebenher
gehen  auch  einzelne  königliche  Erlasse  in  dänischem  Wortlaut,  die  aber
für  die  Amtssprache  der  Stadt  ohne  Bedeutung  sind:  1518,  Nov.  4,
ein  Erlaß,  betreffend  die  Ausfuhr  von  Korn,  Butter  und  andere
Lebensmittel,  1520,  Febr.  22,  betreffend  den  Fischhandel  nach  Ripen,
1521,  Dez.  23,  betreffend  die  Ausrüstung  von  Kriegsknechten.  Von
dem  drohenden  Angriff  des  Herzogs  Friedrich  erschreckt,  richten  selbst
Bürgermeister  und  Rat  am  19.  März  1523  aus  politischen  Gründen
eine  dänische  Bittschrift  an  den  König,  worin  sie  ihn  von  ihrer  gefährlichen
  Lage  unterrichten  und  um  Hilfe  in  ihrer  Not  bitten;  wü
Wwille  staa  hos  ethers  nade  met  liffne  oc  gotzs  effther  alle  wore
formowe,  sügen  sie  hinzu.  Aber  schon  am  1.  April  1523  meldet
Detlev  Brocktorp,  der  Befehlshaber  auf  hus  Flenszborch,  dem  Könige,
dat  sick  de  stadt  Flenszborch  tzampt  dem  gantzen  lenc  annde  den
hochgeborne  fursten,  herenn  Fredderichenn,  hartogen  to  Sleszwig
vnnde  Holstein,  ergewenn,  unnde  eren  loffte  unnde  ede  gedaen.
Mit  der  Regierung  König  Friedrichs  erneuert  sich  die  niederdeutsche
Amtssprache,  und  erst  mit  Christian  III.  beginnt  auch  für  Flensburg
die  hochdeutsche  Regierungssprache.  Schon  am  3.  Mai  1533  ergeht
an  alle  Amtleute,  Vögte,  Bürgermeister  und  Räte  des  Landes  ein

1)  Nachdem  er  von  schlechten  lbersetzungen  gesprochen,  fährt  er  sort:  Huad
skulle  vi  giore  med  disse  böger,  vi  forstaa  dem  icke,  det  er  Flensborgis
danske,  thi  man  taler  der  danske  og  tydske  tilhobe.  Dansk.  Mag.  I.  43.