III.  Die  Stadt  Flensburg.  255

mern  und  anderen  Nachbarn  nicht  besser  ergehe.  1)  Wenn  es  auch  einige
Verteidiger  gab?),  so  wiederholt  sich  doch  der  gleiche  Tadel  auch
im  18.  Jahrhundert,  wo  z.  B.  Pontoppidan  von  einer  schlechten,  aus
dänisch  und  deutsch  gemischten  Sprache  redet,  die,  wie  andere  Zeugen
hervorheben,  besonders  noch  durch  die  große  Zahl  jütisch  redender
Dienstboten  verschlechtert  werde.  Angesichts  dieser  „Sprachverwirrung“
begreift  sich  der  Unwille  des  Flensburger  Rats,  als  der  Kantor  der
Schule  Overbek  1779  bei  dem  Generalsuperintendenten  Struensee  den
Antrag  stellte,  ihm  den  Befehl  zu  geben,  künftig  sowohl  bei  dem
Unterricht  im  Christentum  als  bei  den  übrigen,  zu  seinem  Amte  gehörenden
  Lektionen  die  dänische  und  deutsche  Sprache  wechselsweise
anzuwenden.  Der  Rektor  Moller  wußte  durch  geschickte  Gegenvorschläge
die  Einführung  einer  neuen  Sprache  als  Unterrichtsgegenstand  vorläufig
abzuwehren;  es  sei  freilich  zu  wünschen,  äußert  er  sich  in  seinem  Bedenken,
  daß  bei  einer  jeden  Schule  ein  Lehrer  sei,  der  wirklich  imstande
sei,  in  der  dänischen  Sprache,  etwa  in  Privatstunden,  den  nötigen  Unterricht
  zu  erteilen;  weil  es  aber  an  den  meisten  Schulen  an  einem  dazu
tüchtigen  subjecto  fehlen  dürfte,  der  nach  seiner  Meinung  ein  geborner
Däne  sein  müsse,  so  glaube  er,  es  würde  von  beson  derem  Nutzen  sein,
wenn  auf  der  Universität  Kiel  den  studiosis  zur  Erlernung  dieser  angenehmen
  und  nühzlichen  Sprache  Gelegenheit  gegeben  werden  könnte.  5)
Der  Magistrat  dagegen  erhebt  mit  scharfen  Worten  Widerspruch  und
enthält  sich  selbst  nicht  persönlicher  Invektiven  gegen  den  Lehrer;  wenn
er,  der  besonders  lateinische  Grammatik  zu  lehren  und  dabei  nach  dem

1)  Moller:  Fagoge  III.  und  IV.  271:  „.  illlorum  (eivium  Fleusb.)
sermo  imparitatis  est  insimulatus  a  Casp.  Dancwerthio  et  Ol.  Borrichio
Borrichius  (eum)  istis  verbis  perstringit:  „Nostri  Flensburgenses  inter  Danicam
  et  Germanicam  linguam  ambigunt,  neutri  propemodum  similes,  quia
utrique,  quod  et  ad  omnia  nationum  diversarum  confinia  solemne.  Adversus
  quam  accusationem,  veri  fortasse  aliquid  habentem,  uti  civibus  meis.
duibus  tamen  ista  loquendi.  quam  Persius  appellat,  sartago  cum  Husensibus
allisque  vicinis  est  Communis,  nequeo  patrocinari.

2)  Seelen:  Memorab.  Flensb.  87.

3)  Allen  a.  a.  O.  12  teilt  die  betreffenden  Urkunden  mit;  dem  Vorschlage
Mollers  gemäß  ward  1781  ein  Professor  für  däuisches  Recht  und  dänische  Sprache
in  der  Person  des  Olivarius  an  der  Kieler  Universität  angestellt.