270  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

moegen.  Wi  hebbe  enen  ock  ein  boek  mede  gedaen,  welckes  met  ursem
statsecret  bekrefftiget,  underdänich  unde  demodich  biddende,  wat  frame
christelike  stede  unde  andere  wolvormogende  eddele  heren  guedig  unde
gonstig  gewen  worden,  dat  solckes  darin  werde  mogen  geschrewen.  Solckes
wert  de  almachtige  gott  einem  jeglichen  wedderum  rickelichen  belohnen,
unde  wi  armen  luiden  sin  idt  oeck  um  alle,  so  ein  werck  der  barmharticheit
bewiset,  mit  unsem  gebede  tho  gott  dem  almachtigen  tho  vordienen  schuldig.
Orkondtlich  hebben  Iwi)  deses  met  unsem  stat  secret  bevestiget.  Gegewen
tho  Apenrade  stilo  vetri?)  den  12.  Junij  anno  1612.

Die  letzte  Verfügung  des  Rates,  die  wir  in  niederdeutscher  Sprache
kennen,  ist  eine  Polizeiverordnung  des  Bürgermeisters  Jens  Lowsen
vom  Jahre  1613;  zu  gleicher  Zeit  schreibt  er  in  mehreren  Briefen
an  den  Glockengießer  in  Husum  bereits  hochdeutsch.  Dagegen  hält
sich  das  Niederdeutsche  noch  länger  in  dem  eigentlichen  Rechnungswesen
der  Stadt,  soweit  sich  dieses  aus  den  geriugen  Überresten  aus  jener
Zeit  entnehmen  läßt.  Ein  Brüchregister  v.  J.  1608,  ein  Restantenregister
  v.  J.  1611,  ein  Brüchregister,  kopiert  aus  dem  Stadtbuch  vom
Jahre  1616,  und  ein  Register  über  die  Erhebung  des  Pflugschatzes
v.  J.  1625  sind  noch  vollständig  in  niederdeutscher  Sprache  abgefaßt.
Man  darf  annehmen,  daß  der  Übergang  zum  Hochdeutschen  in  der
städtischen  Kämmerei  erst  ziemlich  nach  1630  erfolgt  ist.

Früh  tritt  das  Hochdeutsche  bei  dem  Stadtting  auf1);  wenigstens
liegt  uns  eine  Reihe  von  Zeugnissen,  Aussagen,  Besichtigungen  aus
den  Jahren  1620  —  1628  vor,  die  für  den  Stadtvogt  von  Bürgern
und  Ratmannen  ausgestellt,  aber  alle  in  hochdeutscher  Sprache  abgefaßt
  sind,  bis  auf  eine,  die  der  Bürgermeister  Jens  Lowsen  eigenhändig,
  doch  ohne  Datum,  wie  folgt,  niedergeschrieben  hat:

In  bisin  min  person,  Jens  Lowsen,  hefft  Peter  haer  tho  Frederich
Schriwer  gesecht:  de  galgo  is  tho  di  gerichtet  geweseon  und  hefft  sin  frowe

vor  ein  hoer  geschulden,  darjegen  hefft  Anna  Fredrichs  Peter  haer  ein
hoeren  sohn  gescholden.

Entscheidend  ist  für  die  Sprache  des  Stadttings  um  diese  Zeit
eine  „Dingeßwinde“  vom  9.  Januar  1622,  die  der  Stadtvogt  Iwer
Schroder  mit  zwei  Sandmännern  dem  Stadtkämmerer  Nüß  Knutzsen
am  9.  Januar  1622  in  hochdeutscher  Sprache  ausstellt;  sie  richtet
sich  gegen  das  Umhertreiben  der  Schweine  auf  dem  „Kirchhoffe,  der

1)  Von  den  eigentlichen  alten  Dingbüchern  oder  Gerichtsprotokollen  habe
ich  in  dem  städtischen  Archiv  nichts  finden  können.