276  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Knabe  die  ersten  Töne  gelallt,  worin  der  Jüngling  zu  denken  gelernt
habe,  sei  dem  Manne  so  wert  und  teuer,  daß  er  sich  von  allem  losgerissen
  fühle,  wenn  diese  ihm  genommen,  wenn  er  gezwungen  werde,
in  seinem  nicht  mehr  biegsamen  Alter  eine  ihm  fremde  Sprache  zu
erlernen;  dann  berufen  sie  sich  darauf,  daß  von  den  Gebildeten  deutsch
gesprochen,  von  dem  gemeinen  Mann  ein  „Gemisch“  geredet  werde,
womit  sie  die  jütische  Mundart  meinen,  die  sie  nicht  der  dänischen
Literatursprache  gleichstellen.  Solle  aber  durchaus  eine  Anderung
eintreten,  so  sei  es  ihrer  Meinung  nach  am  zweckmäßigsten,  bei  Ernennung
  neuer  Beamten  namentlich  die  Kenntnis  des  Dänischen  zu
berücksichtigen  und  ihnen  den  Gebrauch  dieser  Sprache  in  ihrer  Geschäftsführung
  vorzuschreiben;  den  Anfang  könne  man  mit  der  Besetzung
  des  vakanten  Hauptpastorats  machen  und  dazu  einen  Mann
wählen,  der  des  Dänischen  vollkommen  mächtig  sei;  diesem  könne  man
dann  auflegen,  abwechselnd  dänisch  und  deutsch  zu  predigen  und  die
Konfirmanden  auf  Dänisch  zu  unterrichten,  und  es  ebenfalls  dem  Schulkollegium
  zur  Pflicht  machen,  darüber  zu  wachen,  daß  die  künftig  anzustellenden
  Schullehrer  die  Kinder  auf  Dänisch  unterrichteten.  So
würde  allmählich  und  unvermerkt  und  ohne  daß  es  dazu  eines  ausdrücklichen
  Befehles  bedürfe,  die  dänische  Sprache  als  Haupt=  und
Gerichtssprache  eingeführt  werden;  verlange  aber  der  König  eine
schnellere  Umwandlung  der  Sprachverhältnisse,  so  bäten  sie  wenigstens
um  eine  Vorbereitungsfrist  von  5  Jahren.  Der  Apenrader  Magistrat
erhielt  nun  wider  Erwarten  eine  weit  längere  Frist.  da  die  weitere
Ausführung  des  königlichen  Reskripts  unterblieb  (siehe  unten);  er  bekam
  aber  18  Jahre  später  noch  einmal  Gelegenheit,  sich  über  die  Sprachverhältnisse
  der  Stadt  auszusprechen,  als  die  deutsche  Kanzlei  infolge
eines  neuen  königlichen  Reskripts  (23.  Mai  1829)  eine  Außerung  des
Oberkonsistoriums  darüber  wünschte,  welche  Anstalten  getroffen  seien
oder  künftig  getroffen  werden  könnten,  damit  in  den  Städten  Hadersleben,
Tondern,  Sonderburg  und  Apenrade  die  Kinder  dänischredender  Eltern
in  einer  ihnen  verständlichen  Sprache  Unterricht  erhielten.  Die  Stimmung
  der  Zeit  war  aber  mittlerweile  eine  andere  geworden,  das
deutsche  Nationalgefühl  allmählich  aus  langem  Schlase  wieder  erwacht,
und  diese  Strömung  macht  sich  denn  auch  in  den  Antworten  aller
städtischen  Behörden  geltend.  Die  Apenrader  gestehen  unumwunden