Iv.  Die  Stadt  Apenrade.  277

ein,  daß  „von  mehr  denn  ¾  der  hiesigen  Einwohner  dänisch  (ätisch)
gesprochen  und  dennoch  in  keiner  einzigen  der  hiesigen  7  Schulen
der  Unterricht  in  dänischer  Sprache  erteilt  werde“;  aber  sie  vermessen
sich  jetzt  (und  zwar  in  sehr  geschickter  Weise)  darzutun,  warum  sie
die  bestehende  Einrichtung  ungeachtet  ihrer  anscheinbaren  Unzweckmäßigkeit
  doch  für  die  einzig  zweckmäßige  halten  müßten.  Die  Schulbehörde
  habe  sich  zunächst  von  dem  Grundsatze  leiten  lassen,  daß  eben  die
Sprache  für  den  Unterricht  der  Kinder  zu  wählen  sei,  die  in  ihrem  bürgerlichen
  Verkehr  und  in  ihren  staatsbürgerlichen  Verhältnissen  gangbar
und  üblich  sei  und  deren  Erlernung  sie  also  in  den  Stand  sege,  ihre
Pflichten  als  Staatsbürger  am  treuesten  zu  erfüllen  und  ihren  Vorteil
  im  bürgerlichen  Leben  am  besten  wahrzunehmen;  da  nun  Gesetz,
Gerichtsverfahren  und  die  ganze  öffentliche  Verwaltung  deutsch  sei  und
auch  der  Verkehr  der  Stadt  nach  Süden,  nach  den  deutschen  Städten
Flensburg,  Altona,  Hamburg  und  Riga  gehe,  so  müsse  Deutsch  als
Unterrichtssprache  gewählt  werden.  Auch  dem  Einwurf,  daß  die  große
Zahl  der  „dänisch  redenden“  Kinder  nicht  in  ihrer  eigentlichen  „Muttersprache“
  unterrichtet  würden,  begegnen  sie  mit  der  Bemerkung,  das
„Patoisdänisch“,  das  in  Apenrade  gesprochen  werde,  sei  von  der  echten
und  schönen  dänischen  Sprache  fast  ebenso  weit  als  von  der  deutschen
entfernt;  sie  hätten  nur  statt  dessen  nach  richtiger  sprachlicher  Anschauung
  sagen  sollen,  die  Apenrader  Volkssprache  ist  nichts  als  die  westjütische
  Mundart,  die  mit  der  dänischen  Literatursprache  sehr  wenig
zu  schaffen  hat.  1)  Da  nun,  führen  sie  weiter  aus,  der  Unterricht

1)  Ein  völliges  Verständnis  für  das  Verhältnis  der  jütischen  Mundart,
als  einer  selbständigen  Sprache  der  dänischen  Literatursprache  gegenüber,  ist  für
jene  Zeit  von  den  Beamten  nicht  zu  erwarten.  Wenn  sie  von  der  Mundart
sprechen,  so  helfen  sie  sich  allgemein  mit  „Plattdänisch“,  „Gemisch“,  „verdorbenes
Dänisch“,  Patois  und  dergleichen  Ausdrücken.  Diese  Anschauung  kehrt  in  allen
Berichten  der  städtischen  Behördeu  stets  wieder,  und  auch  die  Geistlichkeit  weiß
es  nicht  besser  zu  machen.  So  sagt  der  Bericht  der  Stadt  Sonderburg  vom
1.  Sept.  1829:  Die  Volkssprache  in  Sonderburg  sei  freilich  plattdänisch;  es  sei
dieses  aber  ein  so  korrumpiertes  Dänisch  und  mit  so  vielen  deutschen  Worten
und  Idiotismen  vermischt,  daß  ein  geborener  Däne  es  ebensowenig  verstehe,  als
es  von  einem  großen  Teile  des  Volkes  verstanden  werden  würde.  Andere  Außerungen
  der  Art  werden  in  der  Folge  noch  mehr  angeführt  werden  bis  zu  der  Erklärung,
  die  1845  der  Amtmann  Warnstedt  dem  Könige  Christian  VIII.  gab.