V.  Die  Stadt  Hadersleben.  281

V.  Die  Stadt  Hadersleben.X)

In  ähnlicher  Weise  wie  Apenrade  trägt  auch  die  Stadt  Hadersleben
  in  den  Formen  ihres  Namens,  die  im  Laufe  der  Jahrhunderte
auftreten,  ihre  nationale  Entwickelung  an  der  Stirn.  Aus  dem  jütischen
  Hathærsleff  (1231)  ward  bereits  1397  das  niederdeutsche  tho
Hadersleue,  und  dieses  wandelte  sich  in  Hadersleuen,  Haterschleuen
im  Laufe  des  15.  und  16.  Jahrhunderts  allmählich  um;  schon  1512
tritt  in  einer  und  derselben  Urkunde  neben  Hadersleue,  Haderslenen
die  hochdeutsche  Form  Hadersleben  auf,  die  dann  neben  Hadersch--leben
  lange  hergeht  und  im  17.  Jahrhundert  nach  und  nach  ausschließliche
  Geltung  erlangt.  Am  Ende  des  13.  Jahrhunderts,  als
Herzog  Waldemar  ihr  das  Stadtrecht  (byret)  verlieh  (1292),  erscheint
  die  Stadt  in  Übereinstimmung  mit  ihrer  ländlichen  Umgebung
in  Sitte,  Recht  und  Sprache  als  eine  jütische  Gemeinde,  die,  auf
einer  Insel  in  der  Förde  belegen,  im  Laufe  des  12.  und  13.  Jahrhunderts
  neben  dem  Dorfe  Gambla  Hathaerslef  entstanden  war.  Aus
Begabungen  der  Landesherren,  einzelnen,  aus  dem  Flensburger  (Schleswiger)
  lateinischen  Recht  übernommenen  Satzungen  sowie  aus  Vorschriften
  des  jütischen  Lovs  und  alten  Rechtsgewohnheiten  und  Beliebungen
der  Gilden  und  der  Bürgerschaft  zusammengesetzt,  ist  uns  das  Stadtrecht
  erst  in  einer  späteren,  aus  dem  16.  Jahrhundert  stammenden
jütischen  Form  überliefert,  die,  wahrscheinlich  auf  eine  lateinische  Vorlage
zurückgehend,  sprachlich  bereits  einige  dänische  Einwirkung  erfahren
hat,  wenn  sich  auch  nur  an  einer  einzigen  Stelle  sicher  der  angehängte
  Artikel  nachweisen  läßt.  Seinem  Ursprunge  gemäß  wiederholt
es  auch  eine  Reihe  der  jütisch-dänischen  Rechtssprache  entnommener
Ausdrücke,  die  wir  bereits  bei  den  anderen  mit  jütischem  Recht  begabten
  Städten  besprochen  haben.  Dem  Herzoge  gehört  das  toft-1)

  Sach:  Der  Ursprung  der  Stadt  Hadersleben  und  das  Stadtrecht  Herzog
Waldemars  IV.  vom  Jahre  1292.  Festschrift  zur  sechshundertjährigen  Jubelfeier
  der  Stadt.  Hadersleben  1892.  —  P.  Rhode:  Samlinger  til  Hadersler-Amts
  Beskrivolso.  Kiöbenhavn  1775.  —  E.  Lantrup:  Chronik  und  Monographie
  der  Stadt  Hadersleben  1844.  Die  urkundlichen  Nachrichten  aus  dem
16.  und  17.  Jahrhundert  sind  dem  städtischen  und  Kirchenarchiv  entnommen.

2)  Über  den  Namen  vergl.  oben  S.  3  und  Abteilung  II.  124  sowie  Ursprung
der  Stadt  6.  v.