284  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Verleihung  v.  J.  1533  up  unsenn  schlott  Haderschlevre  sowohl  an
die  ganze  Stadt,  als  an  einzelne  Bürger  niederdeutsch.  Die  Bestätigung
  der  Privilegien  des  Haderslebener  Kapitels  in  dänischer
Sprache  durch  König  Erich  (21.  Juli  1415)  bildet  eine  Ausnahme,
die  sich  hier  ebenso  wie  in  Flensburg  durch  die  politischen  Verhältnisse
jener  Zeit  erklärt.  Da  nun  nachweislich  diese  niederdeutschen  Begabungen
mehrfach  auf  dem  Stadtting  verlesen  wurden,  so  muß  man  doch  annehmen,
  daß  sie  ebenso  hier  wie  in  Flensburg  von  der  Bürgerschaft
verstanden  wurden.

Während  die  Dingswinden  der  Haderslebenerharde  aus  den  Jahren
1439  und  1440,  die  Verkaufsurkunden  in  derselben  Harde  von  1421
und  1422,  Schenkungen  zum  Bau  der  Marienkirche  von  1436  und
1439  sowie  eine  Dingswinde  der  Tyrstrupharde  v.  J.  1420  in
dänischer  Sprache  verfaßt  sind,  beginnt  in  den  Kapitelregistern  mit
dem  Jahre  1440,  mit  Henneke  Lembeks  Verkaufsurkunde  über  drei
Höfe  an  das  Kapitel  das  Niederdeutsche  einzudriugen,  um  dann  mit
wenigen  Ausnahmen  aus  den  Jahren  1464  und  1465  fortan  herrschend
  zu  bleiben.  Die  Registratur  ist  sogar  seit  1414  in  dieser  Sprache
abgefaßt.)

Wie  mag  sich  nun  dieser  längst  bestehenden  amtlichen  Sprache
der  landesherrlichen  Kanzlei  sowie  der  Sprache  der  Kirche  gegenüber,
die  immer  erst  spät  der  neuen  Weise  folgt,  die  städtische  Kanzlei  verhalten
  haben?  Während  in  der  streng  jütischen  Stadt  Ripen  „den

1)  In  der  Marienkirche  sind  keine  niederdeutschen  Inschriften  erhalten;
doch  ist  die  Umschrift  des  Taufbeckens  v.  J.  1185  wegen  ihres  Schlusses  bemerkenswert:
  Anno  domini  MCCCCLXXXV  perfectus  est  fons  iste  de  bonis
venerabilis  vir,  domini  Detlevi  Vrlf.,  dnondam  canonici  et  structurarii  hujus
ecclesie  et  Gregorius  smit.  canlonicus]  (();  got  gheve  der  selen  rat  —  mester
beter  hansen  de  mi  ghot.  Die  lateinischen  Worte  sind  übel  mißraten:  aufsallend
  ist  besonders  Grogorius  Smit,  canonicus.  Detlef  Vulf  kennen  wir  urkundlich
  als  Detlerus  Wulfson.  canonicus  ac  provisor  fabrice  ceclesie  1461;
1465  wird  er  Detlevus  Vulsardi  genannt.  Der  andere  Gregorins  Smit  kommt
urkundlich  nur  unter  dem  Namen  Cregorius  Johannis  als  canonicus  in  den
Jahren  1461  und  1465  vor:  er  heißt  also  Gregorius  Johansen  oder  Hanusen.
Matthiessen  (Diplomatarium  collegii  canonic.  Haderslebensium)  35.  39.  40.  69.
70.  Da  schwerlich  ein  anderer  gemeint  sein  kann,  bleiben  die  Worte  Smit
candonicus)  unklar.  Peter  Hansen  ist  ein  Flensburger.