V.  Die  Etadt  Hadersleben.  291

vergunstigt  und  zugelassen.“  1)  Daß  in  dieser  gelehrten  Schule,  deren
Begabungen  alle  bis  zu  der  Dotation  des  Königs  Friedrich  III.  (30.  Mai
1649)  in  hochdeutscher  Sprache  erteilt  sind,  ebenso  wie  in  der  daueben
begründeten  „teutschen  Rechen=  und  Schreibschule“  nur  deutsch  d.  h.
dem  herrschenden  Brauche  gemäß  niederdeutsch  gesprochen  und  in  dieser
Sprache  auch  unterrichtet  worden  ist,  braucht  nicht  erst  bewiesen  zu
werden.  Richtet  doch  auch  der  Konrektor  Knudt  Bramssen  (1572,
Dez.  22)  in  dieser  Sprache  ein  Bittgesuch  an  den  Herzog,  ihn  zu  befördern,
  „nadem  gnediger  her  my  nu  in  de  söven  jaren  by  der
scholen  velvoldige  und  moieselige  arbeit  gebruket“.  Als  im  folgenden
Jahrhundert  das  Niederdeutsche  nach  und  nach  zurücktrat  und  die
Lehrer  im  Gebrauch  der  Sprache  schwankten,  der  eine  die  dänische,
der  andere  die  hochdeutsche  Literatursprache  anwandte,  ward  auf  Befehl
König  Friedrichs  III.  in  den  „leges  scholae  Hatterslebiensis“  vom
10.  Mai  1655,  dem  Geiste  der  Fundationsakte  entsprechend,  eine  so
scharfe  Bestimmung  getroffen,  wie  kein  Gottorper  Herzog  sie  jemals
für  seine  Gebiete  erlassen  hat.  Der  §  3  lautet  folgendermaßen:
„Sollen  die  lateinischen  und  griechischen  autores,  diese  mit  lateinischer,
  jene  aber  mit  deutscher  und  nicht  mit  dänischer  Sprache
interpretiret,  auch  kein  Dänisch  mit  den  discipulen  geredet  werden.“
Die  landesherrliche  hochdeutsche  Kanzleisprache  hatte  auch  hier  wie
anderswo  lange  Zeit  keinen  Einfluß  auf  die  kleineren  Schreibstuben

1)  S.  B.  Thrige,  der  letzte  dänische  Rektor  der  gelehrten  Schule  zu  Hadersleben,
veröffentlichte  in  Indbydelsesskrift  til  den  offentlige  Examen  1.  Juli  1863  die
Stiftungsurkunde  in  ihrem  Wortlaut,  aber  er  vermochte  von  seinem  dänischen  Standpunkt
  aus  sich  nicht  von  einer  vorgesaßten  Meinung  frei  zu  machen;  er  versteht
nicht  den  Sinn  der  Urkunde  und  klebt  am  Buchstaben,  wenn  er  sagt,  er  habe
die  Urkunde  veröffentlicht,  um  jedem  Gelegenheit  zu  geben,  sich  zu  überzeugen,
at  Fundatsen  ikke  med  et  Ord  omtaler,  at  den  lorde  skole  skal  være  tydsk,
modens  den  udtrykkelig  fremhwver,  at  Skolen  stiftes,  for  at  Kirker  og  Skoler
i  det  danske  Nordslesvig  ikke  skulle  savne  Embedsmond  og  Pengene  til
Skolens  Grundlaggelso  tages  fra  danske  kirkers  Overskud.

2)  P.  Rhode,  der  die  Geschichte  der  Schule  ziemlich  ausführlich  behandelt,
teilt  auffälligerweise  diese  Schulordnung  Friedrichs  III.  nicht  mit,  obwohl  er  sie
kennen  konnte.  Auch  später  ist  merkwürdigerweise  in  allen  Kämpfen  um  die
Unterrichtssprache  an  der  Haderslebener  lateinischen  Schule  niemals  von  ihr  die
Rede;  sie  verdiente  einmal  ganz  abgedruckt  zu  werden.

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