V.  Die  Stadt  Hadersleben.  293

ein;  vom  Jahre  1629  an  aber  ist  kein  niederdeutscher  Erlaß  des
Magistrats  an  die  Gemeinde  mehr  bekannt.

Etwas  später  folgte  erst  die  Geistlichkeit  mit  hochdeutscher  Predigt;
der  Propst  und  Pastor  Georgius  Schröder  (11607)  schreibt  auch  noch
niederdeutsch;  nach  den  vorliegenden  Akten  zu  rechnen,  hat  sein  Sohn,
der  Pastor  M.  Johannes  Schröder  (1607—  1613),  ein  geborener
Haderslebener,  dann  bis  zum  Jahre  1635  Propst  und  Hofprediger,
angefangen,  hochdeutsch  zu  predigen.  Er  war  es  auch,  der  1635  seinem
Nachfolger,  dem  Pastor  Peter  Sinknecht  (1613.—  35),  einem  geborenen
Lübecker,  außer  anderen  sonderbaren  Ketzereien  vorwarf,  daß  er  das
„Weigilianische  Wort  Gelassenheit“  in  seinen  Predigten  zu  häufig  verwende,
  und  damit  meines  Erachtens  zugleich  ein  Zeugnis  für  dessen
hochdeutsche  Predigt  ablegt.  Auch  verteidigte  sich  Sinknecht,  als  er
freiwillig  sein  Amt  niedergelegt  hatte,  gegen  die  Anklage  der  Ketzerei
in  einer  hochdeutschen  „Antwort“.!)  Der  Propst  und  Hofprediger
Henricus  Michaelis,  ein  Sohn  des  Haderslebener  Kantors  (1635  bis
1639),  machte  dann  wieder,  nicht  zu  seinem  Heile,  den  Versuch  „die
teure  deutsche  Sprache“  abzuschaffen  und  „verrichtete  alle  Dinge  auf
dänisch,  aber  er  war  deswegen  auch  alle  Zeit  auf  dem  schwarzen  Brett
angeschrieben  und  ward  endlich  abgesetzt.“

Unter  solchen  Umständen  begreift  es  sich,  daß  auch  das  Stadtrecht
  im  Jahre  1639  ins  Hochdeutsche  übersetzt  ward  und  in  dieser
Bearbeitung  die  königliche  Bestätigung  fand.  Wohl  ist  es  verständlich,
weshalb  man  dabei  den  jütischen  Text,  der  aus  dem  Brande  vom
Jahre  1627  gerettet  war,  zugrunde  legte,  aber  seltsam  muß  es  erscheinen,
  daß  man  während  der  ganzen  niederdeutschen  Periode  einen
Text  gebraucht  haben  sollte,  den  der  Rat,  wie  die  hochdceutsche  Übersetzung
  an  einer  ganzen  Reihe  von  Stellen  zeigt,  nicht  mehr  genügend

1)  „Antwort  auf  die  Klag-Artikel,  so  der  gewesene  Propst  zu  Hathersleben,
  M.  J.  Schröder,  als  vornehme  Excessen  am  17.  Martif  wieder  ihn  angegeben.“
  Moller  Cimbr.  Litt,  s.  v.  —  Das  Wort  „Gelassenheit“  gehört  schon
der  Mystik  des  Mittelalters  an  und  bezeichnet  darin  eine  Stufe  des  Heilsweges.
Hier  ist  Valentin  Weigel,  geb.  1533  in  Großenhain  in  Sachsen  und  Pastor  in
Zschopau  1  1588,  gemeint,  in  dessen  nach  seinem  Tode  herausgegebenen  Schriften
die  mittelalterliche  Mystik  wieder  aufgenommen  war.  liber  die  mystische  Bedeutung
  des  Wortes  „Gelassenheit“  vergl.  O.  Scheel,  Ergänzungsheft  zu  Luthers
Werken  I.  185.