294  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

verstand.  Um  so  wahrscheinlicher  ist  es.  daß  eine  niederdeutsche  Übersetzung
  vorhanden  war,  die,  wie  in  Schleswig  ursprünglich  nur  eine
Privatarbeit,  hier  aber  keine  landesherrliche  Bestätigung  erlangt  hatte.
Mehrere  niederdeutsche  Bemerkungen  in  einer  handschriftlichen  Erlänterung
  des  hochdeutschen  Rechts  scheinen  noch  darauf  hinzudeuten.
Nimmt  man  hinzu,  daß  seit  dem  Jahre  1630  und  1638  alle  Zünfte
bei  Neuordnung  ihrer  Satzungen  mit  alleiniger  Ausnahme  des  Schmiedeamtes,
  das  unter  dem  27.  Juli  1647  eine  dänische  Amtsrolle  erhielt,
  statt  der  verlorenen  oder  verbrannten  älteren  Skragen  nur  hochdeutsche
  Statuten  bekamen  so  könnte  man  zu  dem  Glauben  kommen,
daß  damit  der  völlige  Sieg  des  Hochdeutschen  in  allen  amtlichen  Beziehungen
  entschieden  gewesen  wäre.  Indes  tritt  uns  noch  lange  in
den  städtischen  und  kirchlichen  Kanzleien,  bei  einzelnen  Zünften  und
auch  bei  dem  Tinggericht  eine  ganz  merkwürdige  Verschiedenheit  der
Sprache  entgegen;  hier  herrscht  das  Niederdeutsche  noch  fast  unumschränkt
mehrere  Jahrzehnte  lang.  Zu  begreifen  ist  dies  nur  unter  der  Voraussetzung,
  daß  ein  maßgebender  Teil  der  Bürgerschaft,  außer  den  Beamten,
  fortfuhr  im  gewöhnlichen  Leben  sich  nur  des  Niederdeutschen
zu  bedienen.  Wenn  1604  Bartoldt  Andersen,  tho  ollle  Haderslere
geborcn,  eine  Urfehde  in  niederdeutscher  Sprache  ausstellte  und  z.  B.
in  einem  Hause  in  der  Klosterstraße  sich  die  Inschrift  fand:

wol  Codt  vertruwet  und  up  ehm  buwet,  de  wirt  numer  tho  schanden  werden

A.  1613,

so  wird  dieses  auch  nicht  unwahrscheinlich  erscheinen.  Eine  deutlichere
Sprache  aber  reden  einige  Akten  des  Schuhmacheramts  sowie  die
kirchlichen  Rechnungen,  die  städtischen  Kämmereirechnungen  und  die  Urteile
  des  Tinggerichts.

Das  Schuhmacheramt.  das  1638  eine  hochdeutsche  Amtsrolle  erhielt,
  führt  seine  Protokolle  noch  bis  in  das  Jahr  1643  nur  in
niederdeutscher  Sprache,  um  dann  allmählich  zum  Hochdeutschen  und
später  zeitweilig  zum  Dänischen  überzugehen:  es  läßt  sich  auch  im
Jahre  1631  eine  Dingswinde  ausstellen,  die  deswegen  bemerkenswert
ist,  weil  sie  eine  Bestimmung  erhält,  die  auf  eine  frühere  niederdeutsche
  Skrag  zurückzugehen  scheint:

Wi  bir  nahgeschreffene  Lambert  van  Valcken,  stadtvaget  tho  Haderßleffen,
  Jürgen  Lawbßen,  stadtkämmerer,  und  Martin  Lawßen,  börger  dar-