VI.  Die  Stadt  Tondern.  309

die  Stadt  unter  den  älteren  schleswigschen  Städten,  wenn  man  Eckernförde
  ausnimmt,  eine  besondere  Stellung  ein.

Während  die  vier  zuletzt  behandelten  Städte  alle  mit  jütischem
Rechte  begabt  sind,  hat  Tondern  gleich  anfangs  das  lübsche  Recht
empfangen;  es  ist  dies  eine  im  hohen  Grade  auffallende  Erscheinung,
und  die  Umstände,  die  dazu  führten,  lassen  sich  nicht  mehr  näher  feststellen,
  aber  die  Tatsache  ist  nicht  zu  bezweifeln.  Nach  zuverlässiger
Überlieferung  hat  die  Stadt  Lübeck  auf  Wunsch  des  Herzogs  Abel
von  Schleswig  und  des  Franziskanerbruders  Reinard  aus  Dänemark
sowie  der  Bürger  aus  Tondern  selbst  für  diese  im  Mai  1243  durch
den  Stadtschreiber  Henricus  de  Bruneswich  eine  Abschrift  ihres  Stadtrechts
  anfertigen  lassen,  die  noch  auf  der  kgl.  Bibliothek  in  Kopenhagen
  aufbewahrt  wird.1)  Damit  war  Tondern  in  die  Reihe  der
niedersächsischen  Städte  eingetreten  und  von  vornherein  dem  Einfluß
der  niedersächsischen  Sprache  in  allen  amtlichen  Beziehungen,  insbesondere
  zu  Lübeck,  an  dessen  Rat  bis  zum  Jahre  1498  die  Appellation
  gestattet  war,  unterworfen.  Alle  auf  Tondern  bezüglichen  mittelalterlichen
  Urkunden  sind,  von  einigen  lateinischen  abgesehen,  daher
auch  niederdeutsch;  die  Bestätigungen  seiner  Privilegien,  die  Waldemars  V.
vom  Jahre  1354  etwa  ausgenommen,  die  in  ihrer  bekannten  niederdeutschen
  Form  eine  üble  Übersetzung  aus  dem  Lateinischen  zu  sein
scheint,  durch  Herzog  Adolf  1386  und  durch  König  Christian  I.  im
Jahre  1473  und  ferner  sprechen  nur  niederdeutsch.  Selbstredend
kannten  Bürgermeister  und  Rat  sowie  die  „bulude  to  Tunderen“  in
ihren  amtlichen  Obliegenheiten  allein  die  gleiche  Sprache.  Auch  wenn
alle  mittelalterlichen  Urkunden  wegen  der  Vernichtung  des  älteren
städtischen  Archivs  schweigen,  dürfen  wir  aus  den  sonstigen  Verhältnissen
  schließen,  daß  Tondern  wohl  am  frühesten  von  allen  schleswigschen
  Städten  nördlich  der  Schlei  eine  niederdeutsche  Stadt  gewesen

land  genannt;  der  Name  kann  nur  von  dem  Kirchorte  Braderup,  Bratho#rp,  in
der  Karrharde  stammen,  und  das  Land  muß  mit  diesem  in  irgend  welchem  Zusammenhange
  gestanden  haben.

1)  Michelsen:  Der  ehemalige  Oberhof  zu  Lübeck  und  seine  Rechtssprüche
12.  53.  Hach:  Das  alte  Lübsche  Recht  168.  Hanseatische  Geschichtsbl.  1884
89  ff.  Möglicherweise  finden  sich  im  Lübecker  Archiv  noch  einzelne  tondernsche
mittelalterliche  Urkunden.