D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.  323

with)  kenne  ich  nur  niederdeutsche  Dingswinden  von  1425  —  1541;  dagegen
  beginnt  in  der  Süderrangstrupharde  (Amt  Apenrade)  unsere
Kunde  mit  einer  dänischen  Winde  vom  Jahre  1477;  auch  1509  tritt
eine  solche  auf,  während  eine  Kirchspielswinde  von  Hellewath  in  gleichem
Jahre  niederdeutsch  redet;  seit  1514  folgen  auch,  soweit  bekannt,  nur
niederdeutsche  Urkunden  bis  1568.  Die  Zeit  des  Übergangs  zum
Hochdeutschen  läßt  sich  nicht  genau  feststellen;  nur  so  viel  wissen  wir,
daß  im  ganzen  Amt  Apenrade  die  Dingbücher  und  Schuld=  und  Pfandprotokolle
  vom  Jahre  1695  an  auf  Hochdeutsch  geführt  wurden.  Aus
der  Riisharde  ist  eine  dänische  Dingswinde  von  dem  Jahre  1496
bekannt;  von  1555  —  1647  herrscht  Niederdeutsch;  bald  nachher  wird
Hochdeutsch  eingetreten  sein;  indes  fehlen  alle  Gerichtsprotokolle,  die
darüber  Klarheit  bringen  würden.  Für  die  Grammharde  des  Amtes
Hadersleben  sind  anscheinend  keine  alten  Dingswinden  erhalten;  indes
läßt  sich  aus  dem  Umstande,  daß  von  1661—  1692  die  Gerichtsprotokolle
  in  dänischer  Sprache  abgefaßt  sind,  auf  eine  frühere  dänische
Gerichtssprache  schließen.:)  Ahnlich  liegen  die  Verhältnisse  in  der
Haderslebener  Harde,  wo  aus  dem  Jahre  1440  eine  dänische  Dingswinde
  erhalten  ist  und  noch  1639  der  Hardesvogt  dem  Schuhmacheramt
  von  Hadersleben  eine  solche  ausstellt;  auch  die  Gerichtsprotokolle
von  1641—  1692  sind  in  dänischer  Sprache  abgefaßt.  Dagegen  kennen
wir  aus  der  Tyrstrupharde  zwei  niederdeutsche  Urkunden  aus  dem
Jahre  1441  und  eine  Kirchspielswinde  von  1540  in  gleicher  Sprache,
sonst  ist  die  dänische  Gerichtssprache  hier  herrschend.  In  der  Hviddingharde
  reden  von  1470—  1578  dänische  Winden,  nur  einmal  im
Jahre  1574  von  einer  niederdeutschen  unterbrochen.  Auch  die  Gerichtsprotokolle
  von  1635  1730  sind  dänisch.  Die  Frös  =  und  Kalfslundharde
  kennen  gleichfalls  von  1493  —  1573  und  von  1498  bis
1541  nur  dänische  Winden  und  dänische  Gerichtssprache.  Dasselbe
ist  der  Fall  in  der  Loeharde,  wo  von  1519  —  1567  nur  deänische
Gerichtszeugnisse  auftreten,  sowie  im  Birk  Lügumkloster,  aus  dem

1)  Die  auf  dem  Haderslebener  Amtsgericht  vorhandenen  Dingbücher  der
Grammharde  reichen  von  1661—  1663,  1667—  1669,  1673—  1692;  die  Angaben
Stemanns  sind  ungenau.  Sie  enthalten  nur  selten  hochdentsche  Eintragungen,
meist  das  „Pensionarguth“  Drenderup  betreffend,  einige  deutsche  Gesuche  an  den
Hardesvogt  u.  a.  Niederdeutsches  habe  ich  darin  nicht  gefundcn.

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