Der  Einfluß  der  hochdeutschen  Gerlchtssprache.  335

erinnert  werden,  wie  die  Abschaffung  der  deutschen  Gerichtssprache
in  Nordschleswig  1840  und  mehrere  Jahre  später  die  größte  Erbitterung
hervorrief,  wie  selbst  Gegenden  mit  jütischredender  Bevölkerung  und
dänischer  Kirchen=  und  Schulsprache  darum  nachsuchten,  deutsche  Rechtspflege
  behalten  zu  dürfen.  Sogar  die  Vertreter  einer  ganzen  Harde,
der  Sluxharde  im  Amte  Tondern,  trugen  in  einem  Gesuch  an  den
König  darauf  an  (30.  Juli  1840),  vor  Gericht  und  in  der  öffentlichen
Verwaltung  vom  Dänischen  verschont  zu  bleiben.

Mit  Unrecht  ist  von  dänischer  Seite  die  Anklage  erhoben,  durch
die  hochdeutsche  Gerichtssprache  sei  die  Volkssprache  im  Norden  geschädigt
  worden;  indem  man  die  jütische  Volksmundart  mit  der  dänischen
  Literatursprache  gleichstellt,  rückt  man  zugleich  die  ganze  Frage  in
ein  falsches  Licht.  Der  Kampf  zwischen  den  beiden  Amtssprachen,  dem
Hochdeutschen  und  der  dänischen  Literatursprache,  um  den  es  sich  damals
  und  noch  heute  allein  in  den  nördlichen  Distrikten  handelt,  hat
mit  der  Volkssprache  nicht  das  geringste  zu  schaffen.  Diese  ist  auch
durch  die  Einführung  der  hochdeutschen  Gerichtssprache  gänzlich  unberührt
  geblieben  und  um  so  weniger  beeinflußt  worden,  als  die  dänische
Literatursprache  in  Kirche  und  Schule  überall  hier  ihre  alte  Stellung
behauptete.  Wie  geringe  germanisierende  Kraft  dem  Hochdeutschen,
wenigstens  in  damaliger  Zeit,  beiwohnte,  beweist  am  besten  die  um
1773  in  Christiansfeld  begründete  hochdeutsche  Brüdergemeinde;  ein
sprachlicher  Einfluß  auf  ihre  ländliche  Umgebung,  die  damals  wie
noch  heute  westjütisch  redete,  hat  sich  nicht  im  geringsten  geltend  gemacht,
  vielmehr  sich  auch  hier  wie  überall  in  ähnlicher  Lage  gezeigt,
daß  die  Sprache  der  ländlichen  Umgegend  umgekehrt  auf  die  Bewohnerschaft
  eingewirkt  hat.  Wenn  etwas  auch  hier  im  Norden  durch
die  Einführung  des  Hochdeutschen  geschädigt  worden  ist,  so  war  es
die  niederdeutsche  Sprache.  Wir  haben  bereits  bei  der  Betrachtung
der  nationalen  Entwickelung  der  Städte  gesehen,  daß  nur  da,  wo,
wie  in  Flensburg,  das  Niederdeutsche  schon  mehr  oder  weniger  zur
eigentlichen  Volkssprache  geworden  war,  es  auch  nach  Einführung  des
Hochdeutschen  sich  behauptete,  aber  da,  wo  es,  wie  in  Apenrade,
Hadersleben  und  selbst  Tondern  diese  feste  Stellung  noch  nicht  gewonnen
  hatte,  ganz  allmählich  von  der  jütischen  Mundart  der  ländlichen
  Umgebung  wieder  aufgesogen  ward.  Ebenso  erging  es  auch