340  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

tritt  zurück  gegen  die  Kraft  der  Sprache,  die  Volkstümlichkeit,  die
Reinheit,  Gesundheit,  die  Durchsichtigkeit  und  sonnenhelle  Klarheit,  die
wahrhaft  Herz  und  Sinn  erleuchtet  und  erquickt  und  die  Alten  mit
heller  Begeisterung  erfüllte.  Noch  Adam  Heinrich  Lackmann  weiß  im
Jahre  1739  nicht  Worte  genug  zu  finden  zu  ihrem  Ruhm,  und  ähnlich
urteilen  andere  kenntnisreiche  und  sprachkundige  Gelehrten  des  18.  Jahrhunderts.
  1)  In  der  Tat,  wer  der  Volkssprache  unseres  Landes  kundig
oder  ihr  noch  nicht  ganz  entfremdet  ist,  wird  sich  eines  mächtigen  Eindrucks
  nicht  erwehren  können,  wenn  er  die  herrliche  Einleitung,  das
Kapitel  von  dem  Bischof  und  die  Zeremonienordnung  sowie  die
Bestätigung  des  Königs  Christian  liest,  und  mit  uns  in  der  „Kirchenordnung“
  vom  Jahre  1542  eins  der  schönsten  Denkmale  des  niederdeutschen
  Geistes  erkennen,  das  jeder  Schrift  in  der  werdenden  Gemeinsprache
  ebenbürtig  an  die  Seite  gestellt  werden  darf.

und  eine  Stelle  in  dem  Abschnitte:  Wo  men  de  kercken  denere  —  vorsorgen
schal:  Wo  den  ock  süst  den  kerckendenern  lansten,  ackere,  wiske,  holtinge,
vischery,  torffmase  (dorff-  ist  ein  Druckfehler)  und  dergeliken  affhendich  gemaket
  wore.  Diese  Worte  können  nicht  von  Bugenhagen  stammen.  Abgesehen
von  lansten  schrieb  man  in  der  niederdeutschen  Literatursprache  jener  Zeit  längst
nicht  mehr  das  ältere  wiske,  das  auch  bei  den  „hospitalen“  wiederkehrt,  sondern
wischo.  Die  Form  wiste  erhielt  sich  in  schlesw.=  holst.  Urkunden  am  längsten
in  den  westlichen  Teilen  des  Landes.  torffmase  (—  Torfmoose,  Torfmoor)  kennt
man  damals  nur  im  Westen  und  jütischen  Gegenden;  das  alte  niederd.  mase,
mose  war  aus  der  Literatursprache  längst  verschwunden.  Alles  scheint  auf
Herman  Tast  in  Husum  hinzuweisen.  Zu  bemerken  ist  noch,  daß  die  Ausdrücke
parner  (Pfarrer),  gewöhnlich  niederd.  perner,  perrer,  dann  parre,  dorpparner,
Darsolde,  parampte,  parkercken  nicht  den  Bugenhagenschen  Abschnitten  eigentümlich
  sind,  sondern  auch  in  den  anderen  Teilen  vorkommen.  Bei  der  sonstigen
Sprachreinheit  der  ganzen  Kirchenordnung  erscheint  der  Ausdruck  conscientie
für  „Gewissen“,  der  sich  überall  wiederholt,  nicht  so  auffallend,  wenngleich  das
niederd.  goweten  schon  längst  üblich  war.  Der  fremde  Ausdruck  kommt  damals
häufig  vor  (z.  B.  1563  in  einem  Zeugnis  Lütke  Namens  für  den  Tondernschen
  Klosterhof)  und  wird  deswegen  vorgezogen,  um  ein  Mißverständnis  und
eine  Verwechselung  mit  gewote  (Wissen)  zu  vermeiden.  Vergl.  P.  Petersen:  Entstehungsgeschichte
  der  schles.-holst.  Kirchenordnung  v.  J.  1542  Zeitschrift  XII.  219  f.

1)  Das  Urteil  Lackmauns  (Einleitung  zur  Schlesw.-Holsteinischen  Historie
III.  115)  lautet  folgendermaßen:

Legentium  hacc  confestim  applausum  provocabat  Sanctio,  digna  omnino,
duae  in  Plurium  manus  veniret.  Oderat  interpres  operose  circumductum