344  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

Tondern  und  Apenrade  sowie  das  Amt  Hadersleben,  stand  dem  Niederdeutschen
  ferner,  obwohl  es  auch  hier  nicht  so  unbekannt  mehr  war;
baten  doch  im  Jahre  1570  die  caspellude  tho  Heils  und  Weistrup  den
Herzog  Hans  in  niederdeutscher  Rede  um  einen  ständigen  Küster!  In
Anbetracht  des  großen  Sprachgebietes  des  Niederdeutschen  in  beiden
Herzogtümern  mußte  jener  andersredende  Volksteil  im  Norden  um  so
mehr  zurücktreten,  als  auch  für  ihn  die  obersten  Regierungsbehörden
keine  dänische  Amtssprache  kannten.  Hier  hatte  man  auch  bereits  vor
Erlaß  der  Kirchenordnung  den  sprachlichen  Verhältnissen  Rechnung  zu
tragen  gesucht.  1)  Da  der  Propst  Eberhard  Weidensee  (1526  —33),
ein  Hildesheimer  von  Geburt,  als  solcher  des  Niederdeutschen  wohl
kundig,  aber  weder  die  jütische  Volksmundart  noch  die  dänische  Literatursprache
  verstand,  so  hatte  er  aus  jeder  Harde  einen  Geistlichen  herangezogen,
  um  die  Kirchenrechnungen  aufzunehmen,  wozu  wegen  des
unmittelbaren  Verkehrs  mit  der  Bevölkerung  die  Kenntnis  der  Volkssprache
  durchaus  erforderlich  war.  Auch  die  Kirchenordnung  hat  für
diese  Gebiete  keine  Veränderung  gebracht;  verschiedene  Umstände,  wie
der  weiter  unten  erwähnte  Bestand  ihrer  Kirchenbibliotheken  und  die
Berichte  der  Geistlichen  über  ihre  Einkünfte  aus  dem  Jahre  1563  ).
beweisen  deutlich,  daß  an  eine  Einführung  niederdeutscher  Kirchensprache
  in  bloß  jütischredenden  Gemeinden  auf  dem  platten  Lande  nicht
gedacht  ward.  Wie  weit  freilich  die  dänische  Kirchensprache  sich  damals
  weiter  nach  Süden  in  Mittelschleswig  hinein  erstreckt  hat,  läßt
sich  bei  dem  Mangel  an  urkundlichen  Quellen  nicht  sicher  feststellen.)
Inm  allgemeinen  darf  man  aber  annehmen,  daß  meistens  da,  wo  Niederdeutsch
  in  den  Hardes=  und  Volksgerichten  herrschte,  auch  die  Kirche
diesem  Beispiele  folgte  oder  später  gefolgt  ist.  Die  weitere  Entwickelung,
  insbesondere  für  Mittelschleswig,  hing  im  wesentlichen  davon

1)  Die  älteste  Kirchenordnung  v.  J.  1528  für  die  Propsteien  Hadersleben
und  Törning,  die  Herzog  Ehristian  in  niederdeutscher  Sprache  erließ  (Artickel
vor  de  kerckheren  up  den  dorpery),  sagt  ausdrücklich,  und  derhalwen  scholen
sie  ock  alle  sondage,  wen  de  predicke  uth  is,  mit  den  gantzen  volk  de  Letanie
  singen  up  densch;  sie  scholen  ock  alle  up  densch  döpen  usw.  Sönderj.
Aarb.  1889  226  ff.

2)  Rhode  teilt  diese  mit;  mit  Ausnahme  des  oben  mitgeteilten  Berichts
von  dem  Prediger  in  Alt-Hadersleben  sind  alle  in  dänischer  Sprache  abgefaßt.

3)  Siehe  unten.