Der  Kirchengesang.  345

ab,  ob  das  Niederdeutsche  seine  feste  Stellung  in  der  offiziellen  Sprache
nicht  allein  behauptete,  sondern  auch  neuen  Boden  gewann.

Zunächst  ward  durch  die  Kirchenordnung  de  düdesche  kercke
d.  h.  die  Kirche  mit  niederdeutscher  Sprache  begründet.  Die  Pastorate,
auch  auf  dem  Lande,  sollten  auf  Kosten  der  Gemeinde  mit  Büchern
versehen  werden,  die  allein  der  „deutschen“  Kirche  dienten;  es  waren
dies  de  Biblia,  die  Postillen  Luthers,  die  Apologie  und  loci  communes
  Melanchthons,  der  große  und  der  kleine  Katechismus  Luthers,
die  Erklärung  des  29.  Psalms  von  Bugenhagen,  das  Buch  von  der
Unterweisung  der  Visitatoren  im  Kurfürstentum  Sachsen  und  die  Kirchenordnung
  v.  J.  1542.  Wie  man  sieht,  sind  es  lateinische,  hochdeutsche
und  niederdeutsche  Schriften.  Zur  Frage  steht  aber,  welche  Bibeln
und  welche  Katechismen  gemeint  seien,  hochdeutsche  oder  niederdeutsche
lbersetzungen.  Die  Kirchenordnung,  die  biblische  Stellen,  das  Glaubensbekenntnis
  usw.  nur  auf  niederdeutsch  anführt,  kann  auch  nur  niederdeutsche
  Fassungen  im  Sinne  haben,  die  sie  sich  allein  in  der  Hand
des  Geistlichen,  noch  nicht  in  den  Händen  des  Volkes  denkt.  1)  Vergleicht
  man  hiermit  den  Bestand  der  Kirchenbibliotheken  in  den  jütischen
Gemeinden,  so  tritt  ein  bemerkenswerter  Unterschied  hervor.  Im
Jahre  1563  werden  in  der  Haderslebener  Propstei  aufgeführt  lateinische
  und  dänische  Bibeln,  Postillen  Luthers  und  Spangenbergs,  Luthers
deutsche  und  lateinische  Schriften,  seine  Episteln,  zweimal  missale
Danicum  und  zwei  Bibeln  ohne  nähere  Bezeichnung;  nirgend  erscheint
ausdrücklich  eine  deutsche  Bibelübersetzung  zum  Zeichen,  daß  von  einer
niederdeutschen  Kirchensprache  in  diesen  Gebleten  nicht  die  Rede  sein  kann.

Von  der  größten  Bedeutung  war  der  deutsche  Kirchengesang,  auf
den  deswegen  auch  die  Kirchenordnung  immer  wieder  hinweist;  während
sie  die  lateinischen  Lieder  stets  mit  ihren  Anfängen  anführt,  spricht
sie  indes  von  dem  düdeschen  sanck  und  den  Psalmen  immer  im  allgemeinen,
  nur  einmal  nennt  sie,  soweit  ich  sehe,  ein  bestimmtes  Lied:

1)  Von  niederdeutschen  Bibelausgaben  konnten  in  Betracht  kommen  die
erste  Lübecker  (1534)  von  Bugenhagen,  dann  die  Magdeburger  (1539  und  1545),
die  Wittenberger  (1540)  und  die  Lübecker  (1541).  Wo  aber  mögen  alle  diese
Bibeln  geblieben  sein?  Von  dem  Lutherschen  Katechismus  lagen  gleichfalls
mehrere  niederdeutsche  Ausgaben  vor,  z.  B.  die  Wittenberger  (1529),  die  Rostocker
(1525)  u.  a.  Goedeke:  Grundriß  153.  155.