Die  Einführung  hochdeutscher  Klrchensprache.  361

allgemeinen  Gebrauch;  es  hatte  sich  auch  in  manchen  Kapiteln  dem
des  Alardus  angeschlossen  und  brachte  überdies  den  Geistlichen  und
den  Gemeinden  statt  der  wenig  zuverlässigen  Gesangbücher  einen  gereinigten
  und  zuverlässigen  Text  der  in  der  Kirche  längst  gebräuchlichen
  Lieder.  Merkwürdigerweise  ward  so  zu  einer  Zeit,  wo  das
Hochdeutsche  schon  lange  in  den  obersten  weltlichen  und  geistlichen
Regierungsbehörden  und  den  Obergerichten  die  Alleinherrschaft  hatte,
in  der  Kirche,  wenn  auch  ohne  amtliche  Autorität,  die  hergebrachte
Weise  gewissermaßen  kodifiziert;  man  hätte  denken  sollen,  daß  damit
die  gewohnte  Sprache  des  Gottesdienstes,  die  der  Volkssprache  entsprach,
  auf  lange  Zeit  gesichert  gewesen  wäre.  Und  doch  hatte  eben
damals  bereits  das  Hochdeutsche  in  mehreren  städtischen  Kirchen  seinen
Einzug  genommen,  und  nur  dreißig  Jahre  dauerte  es,  da  diente  das
Walthersche  Manuale  als  Grundlage  zu  einem  neuen  hochdeutschen
Kirchenhandbuch  des  Olearius,  weil  es  in  den  Buchläden  nicht  mehr
zu  erlangen  war  und  „die  meisten  Pfarrherrn  ihre  Predigten  und
Gottesdienste  jetzt  nicht  in  niedersächsischer,  sondern  in  hochdeutscher
Sprache  verrichteten".  Ein  Sprachwechsel  hatte  sich  demnach  in  der
Kirche  innerhalb  eines  Menschenalters  zu  vollziehen  begonnen,  wie  er
einschneidender  in  das  Volksleben  nicht  gedacht  werden  kann.  Wie  es
scheint,  war  er  in  einigen  Landschaften  Holsteins  bereits  früher  eingetreten
  als  in  Schleswig,  selbst  auf  dem  platten  Lande.  Wenigstens
hatte  man  dort  nach  Beendigung  des  kaiserlichen  Krieges  d.  h.  um
das  Jahr  1630  durchweg  angefangen  die  Kirchenbücher  in  hochdeutscher
Sprache  zu  führen,  und  daraus  dürfte  auf  ein  früheres  Eindringen
der  hochdeutschen  Predigt  zu  schließen  sein.  1)  Im  Schleswigschen  sind
uns,  abgesehen  von  einigen  Städten,  verhältnismäßig  wenig  genaue
Angaben  über  die  Zeit  erhalten,  wann  in  den  einzelnen  Gemeinden

1)  N.  St.  M.  VII.  248.  249  nach  dem  Zeugnis  von  Falck,  dessen  Angaben
  wohl  richtig  sein  werden.  Das  dort  von  ihm  mitgeteilte  Schreiben  des
Pastors  Matthias  Clodius  aus  Itehoe  (20.  August  1610)  ist  bereits  hochdeutsch,
aber  überall  schaut  noch  daraus  die  niederdeutsche  Muttersprache,  in  der  er
predigte,  mit  ihren  Formen  und  Worten  hervor.  Das  Schreiben  des  Amtmanns
  zu  Steinburg,  Baltars  v.  Ahlefeldt,  „an  die  Pastores  und  Juraten  der
Kirchen  in  der  Wilstermarsch“  aus  demselben  Jahre  ist  dagegen  ziemlich  rein
hochdeutsch.