366  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

hog  —  hyg  Grabhügel),  pennynges  kule,  sant  ackern,  nuthackern
spricht  und  damit  fast  rein  niederdeutsche  Benennungen  aufführt.  Von
den  Kirchen  der  Propstei  Flensburg  sind  wir  über  Husby  und  Esgrus
näher  unterrichtet.  Hier  sind  die  Kirchenbücher  in  ihren  älteren  Aufzeichnungen
  in  dänischer  Sprache  abgefaßt;  ihre  vier  Abteilungen  enthalten
  das  Kircheninventar,  Jordskyld,  Kohyre  und  Rentepenge.  In
Husby  tritt  in  der  zweiten  1605,  in  der  dritten  1603,  in  der  vierten
1610  das  Niederdeutsche  an  die  Stelle  des  Dänischen;  in  Esgrus
weicht  etwa  um  das  Jahr  1605  letzteres  dem  Dänischen.!)  Zieht  man
die  Namen  der  Prediger,  in  Esgrus  Hermann  Grote,  früherer  Schulkollege
  in  Flensburg  (1590  —  1627),  und  Laurentius  Dame  aus  Flensburg
  (1628—  1651),  für  Husby  Nicolaus  Karsten  (71613),  von
deutscher  Herkunft,  in  Betracht  und  vergleicht  man  die  längst  herrschende
niederdeutsche  Sprache  auf  den  Volksgerichten  der  Husby=  und  Nieharde
  (s.  oben  S.  32),  so  wird  nicht  leicht  jemand  die  Überzeugung
gewinnen,  daß  in  dieser  Gemeinde  jemals  dänische  Kanzelsprache  bestanden
  habe.  Wurde  doch  selbst  in  der  Wiesharde  in  der  Gemeinde
Nord-Hacksted  von  dem  Herrn  Jürgen  1628  niederdeutsch  gepredigt!
Auch  von  Munkbrarup  wissen  wir,  daß  der  Geistliche  Nicol.  Hassing
(1599—  1624),  der  auch  eine  niederdeutsche  Trostschrift  über  den  Tod
des  Herzogs  Johann  veröffentlichte,  dem  Niederdeutschen  huldigte,  erst
sein  Nachfolger  Nicol.  Moht  (1624—  1668)  ging  zum  Hochdeutschen
über.  Für  Grundhof  steht  wenigstens  bis  1633  niederdeutsche  Kanzelsprache
  fest;  auch  hat  höchstwahrscheinlich  erst  der  Pastor  Hinr.  Henschen
(1659—1690)  die  neue  Weise  angenommen.  Wer  aus  der  Erwähnung
einer  „dänischen  Bibel  in  folio“,  die  nach  einem  Inventarium  aus  dem
Ende  des  18.  Jahrhunderts  zum  Eigentum  der  Kirche  gehörte,  auf
eine  frühere  dänische  Kirchensprache  schließen  wollte,  müßte  mit  doppeltem
  Rechte  auch  behaupten,  daß  in  Wonsild,  Amt  Hadersleben,  ehemals
  deutsche  Kanzelsprache  geherrscht  habe,  weil  sich  hier  nach  einem
amtlichen  Zeugnis  des  Geistlichen  im  Jahre  1563  sogar  to  tydske  postiller
im  Eigentum  der  Kirche  befanden.

Der  Übergang  zum  Hochdeutschen  erfolgte,  wie  man  aus  obigem
sieht,  in  den  Landgemeinden  ganz  allmählich  im  Laufe  des  17.  Jahrhunderts;
  er  geschah  nicht  auf  Grund  irgend  einer  Verordnung  seitens

1)  Allen  I.  106.