Die  Einführung  hochdeutscher  Kirchensprache.  367

der  weltlichen  oder  geistlichen  Oberbehörden;  alles  blieb  auch  hier  wie
bei  den  Volksgerichten  der  natürlichen  Entwickelung  überlassen,  das
Eingreifen  fürstlicher  Damen  bildet  nur  eine  Ausnahme,  auch  eine
amtliche  Einwirkung  irgend  eines  Propstes  oder  eines  Generalsuperintendenten
  im  Gottorpischen  Landesteil  ist  nicht  nachzuweisen.  Wer
z.  B.  die  beweglichen  Klagen  des  älteren  Fabriclus  (Propst  und  Generalsuperintendent
  von  1588,  1610  und  1616  —  1640)  liest,  der,  soweit
ich  sehe,  in  den  Kirchenrechnungen  immer  niederdeutsch  schreibt,  findet
niemals  eine  Spur  davon,  daß  er  auf  hochdeutsche  Kanzelsprache  gedrängt
  hat.1)  Die  älteren  Prediger,  die  in  die  niederdeutsche  Weise
sich  völlig  eingelebt  hatten,  zu  nötigen  völlig  umzulernen,  kam  ihm
nicht  in  den  Sinn.  In  der  Regel  trat  wohl  ein  Sprachwechsel  bei
der  Neubesetzung  einer  Pfarrstelle  ein,  da  das  jüngere  Geschlecht  der
Geistlichen  der  hochdeutschen  Literatursprache  mächtig  geworden  war.
Meist  hielt  die  Kirche  gleichen  Schritt  mit  dem  Auftreten  des  Hochdeutschen
  in  den  Volksgerichten  oder  folgte  doch  bald  dem  gegebenen
Beispiel  (siehe  unten).  Von  einem  Widerstande  der  Bevölkerung  zeigen
sich  nur  wenig  Spuren,  bemerkenswert  ist  iedoch,  wie  die  Tondernsche
Bürgerschaft  sich  die  niederdeutsche,  ihr  verständliche  Kirchensprache  nicht
nehmen  lassen  wollte  (siehe  oben  S.  313).

Es  ist  eine  eigentümliche  Erscheinung,  daß  anscheinend  gerade  in
den  königlichen  Landesteilen,  insbesondere  in  dem  Amte  Flensburg,
ein  größerer  Eifer  seitens  der  geistlichen  Oberbehörde  für  Einführung
der  hochdeutschen  Kanzelsprache  entwickelt  wird  als  in  den  Gebieten
der  doch  als  Feinde  des  Dänischen  verschrieenen  Gottorper  Herzöge.
Hier  ist  es  der  Propst  und  Generalsuperintendent  Stephan  Klotz
(1636  —  1668),  ein  geborener  Westfale,  auf  den  sich  seit  Pontoppidan
aller  Haß  und  alle  Erbitterung  der  dänischen  Zeit  gehäuft  hat,  obwohl
sich  seine  Bestrebungen  nach  Lage  der  in  jenen  Gebieten  herrschenden
sprachlichen  Verhältnisse  nicht  sowohl  gegen  die  dänische  als  gegen  die
niederdeutsche  Kanzelsprache  in  der  Stadt  und  in  den  Landgemeinden
seiner  Propstei  richteten.:)  Nur  selten  findet  sich  eine  dänische  Stimme,

1)  Man  vergleiche  z.  B.  seine  niederdeutschen  Bemerkungen  im  Kirchenbuch
von  Haddeby  aus  den  Jahren  1629  und  1633.  N.  St.  M.  2.  153.  154.

2)  Annal.  eccl.  IV.  121  nennt  Pontoppidan  ihn  einen  Mann,  der  ex  gratia
Majorum  fast  in  allen  Dingen  freie  Hand  hatte,  im  Amte  Flensburg  teils  die