374  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

ein  Stück  im  Eingange  vermehrt,  und  am  Schluß  sind  „Christliche
Kirchenceremonien,  so  in  diesen  Landen,  auch  an  etlichen  Orten  außerhalb
  Landes  gebräuchlich“  hinzugefügt.

Aus  dieser  vorsichtigen  und  behutsamen  Redaktion  des  Kirchenbuches
  leuchtet  das  Bestreben  hervor,  seine  Verbreitung  möglichst  zu
erleichtern;  die  älteren  Geistlichen  sowie  die  Laien,  die  etwa  Walthers
Manual  benutzten,  sollten  so  wenig  wie  möglich  gestört  werden,  da
sie  die  altgewohnten  Texte,  wenn  auch  in  neuer  Form,  wiederfanden.
Indes  war  es  zunächst  ohne  jegliche  amtliche  Autorität  und  sein  Gebrauch
  nirgend  vorgeschrieben;  ohne  Frage  haben  aber  Generalsuperintendenten
  und  Pröpste  durch  persönliche  Einwirkung  seine  Verbreitung
und  Anwendung  nach  Kräften  zu  fördern  gesucht.  )  Trotzdem  ist  nicht
anzunehmen,  daß  das  Kirchenbuch  alsbald  bei  dem  bedeutenden  Teil
der  Geistlichkeit,  der  1665  auf  dem  Lande  noch  niederdeutsch  predigte,
in  Gebrauch  kam.  Wir  haben  Andeutungen,  daß  1675  bis  1680  das
Niederdeutsche  in  einigen  westlichen  Gemeinden  noch  festgehalten  ward
und  manche  Prediger  auch  sonst  lange  fortfuhren,  ganze  Stellen  in
ihren  Predigten  in  niederdeutscher  Rede  zu  halten;  wenn  man  dem
kundigen  Flensburger  Rektor  Moller  glauben  darf,  war  das  Niederdeutsche
  sogar  noch  um  das  Jahr  1722  nicht  völlig  aus  den  Kirchen
verschwunden.  Aus  allem  geht  hervor,  daß  mehrere  Menschenalter
vergingen,  ehe  die  Kirche  dem  Beispiele  der  welltlichen  Kanzleien  folgte.
Die  Landgeistlichkeit  tat  recht  daran,  wenn  sie  nur  langsam  und  zum
Teil  mit  Widerstreben  dem  Zuge  der  Zeit  nachgab;  mußte  sie  doch
mit  dem  Sprachwechsel  an  Einwirkung  auf  das  Volksleben  verlieren,
wenigstens  solange  es  nicht  Schulen  gab,  die  die  Kenntnis  des  Hochdeutschen
  unter  der  Landbevölkerung  verbreiteten  und  damit  diese  erst
völlig  fähig  machten,  den  Predigten  mit  Verständnis  zu  folgen.

Die  hochdeutsche  Kanzelsprache  hatte  neben  dem  hochdeutschen
Katechismusunterricht,  von  dem  wir  weiter  unten  reden  werden,  durch

1)  Später  ward  in  den  königlichen  Landesteilen  auch  das  im  Jahre  1690
zu  Oldenburg  erschienene  Handbuch  des  Nikolaus  Alardus  gebraucht;  der  Versasser
  war  königlich-dänischer  Geistlicher  und  Generalsuperintendent  der  Grafschaften
  Oldenburg  und  Delmenhorst  von  1684—1699.  Für  die  Glücksburgischen,
Plönischen,  Kielischen  Anteile  erschienen  1733,  1753  und  später  besondere  Kirchenrituale
  oder  Altarbücher.