380  Die  Stellung  d.  fürstl.  Regierung  zum  Hochdeutschen  u.  dessen  Bedcutung  f.  d.  Vollstum.

deutsche  Volk  noch  ganz  anders  über  das  Franzosentum  zu  klagen  hatte
als  Dänemark  über  das  Deutschtum.  Die  westjütische  Mundart  in
Schleswig  ist  ihnen  die  „dänische“  Muttersprache,  mit  der  dänische
Gesinnung  unzertrennlich  verbunden  sei;  früher  sei  sie  als  ungebildete
Sprache  des  niederen  Volkes  geringgeschätzt  und  verachtet,  dann  aber
von  den  Behörden  mit  Angst  und  Zorn  als  ein  fremdes  und  gefährliches
  Band  betrachtet,  das  man  je  eher  desto  lieber  zerreißen  müsse,
sollte  sich  nicht  „das  politisch  getrennte  Volk  nach  Wiedervereinigung
sehnen  und  wieder  einmal  zusammenfließen“  deshalb  müsse  die  Ddänische“
  Sprache  ausgerottet  und  damit  das  Volksbewußtsein  von  einer
Einheit  mit  Dänemark  ertötet  werden.  Es  ist  ein  ewiges,  völlig  irreführendes
  Spiel  mit  dem  Worte  dänisch,  das  um  jeden  Preis  jeden
Unterschied  zwischen  der  eigentlichen  Volksmundart  und  der  dänischen
Literatursprache  zu  verwischen  sucht.  Wer  nicht  begreifen  kann  oder
will,  daß  sich  damals  wie  heute  einerseits  nur  niederdeutsche  und  westjütische
  Mundart,  andererseits  hochdeutsche  und  dänische  Literatursprache
gegenüberstanden  und  gegenüberstehen,  wird  von  den  Sprachkämpfen  im
Herzogtum  Schleswig  niemals  eine  richtige  Vorstellung  und  ein  richtiges
  Verständnis  gewinnen.  Von  dem  national  dänischen  Standpunkt
aus,  der  alles  Jütische  für  echtes  altes  Dänisch  erklärt,  begreift  sich
auch  die  sonst  ganz  unverständliche  Erscheinung,  daß  den  Eiderdänen
  meist  das  Niederdeutsche,  die  allergefährlichste  Gegnerin  der  jütischen
  Mundart,  nicht  so  verhaßt  ist  als  das  „anspruchsvolle,  hochtrabende
  Hochdeutsch“,  das  allein  der  dänischen  Literatursprache  entgegentrat
  und  dabei  der  jütischen  Mundart  nicht  den  geringsten  Abbruch
tat.  Ebendarum  erscheinen  die  Gottorper  Herzöge,  an  deren  Höfen
das  Hochdeutsche  eine  besondere  Stütze  fand,  als  die  heftigen  Feinde
des  Dänentums.  Freilich  sucht  man  vergebens  nach  Zwangsmaßregeln,
nach  Verordnungen  gegen  die  dänische  Kirchensprache  seitens  der  Gottorper;
  nirgends  ist  eine  Verfügung  zu  finden,  die  der  Verordnung
des  Königs  Friedrich  III.  gegen  die  dänische  Sprache  an  der  Haderslebener
  lateinischen  Schule  an  die  Seite  gestellt  werden  könnte.  Über
das  Verhalten  der  beiden  Regierungen  spricht  sich  der  Kirchenhistoriker
Jensen  in  einer  handschriftlichen  Aufzeichnung  1)  wie  folgt  aus:  „Am

1)  Ich  entnehme  diese  Worte  dem  Haandbog  i  det  nordsl.  Spörgsmaals
bist.  121.