382  Die  Stellung  d.  fürstl.  Regierung  zum  Hochdeutschen  u.  dessen  Bedeutung  f.  d.  Vollstum.

völkerung  des  Niederdeutschen  genügend  kundig  war.  Die  fürstliche
Landesreglerung  betrachtete,  wie  der  Propst  Balthasar  Petersen  in
Tondern  richtig  bemerkt,  ihr  Herzogtum  als  eine  deutsche  Provinz:
wenn  er  dann  hinzufügt,  die  Prediger  hätten  dieses  mißbraucht,  die
Superintendenten  und  zum  Teil  die  Pröpste  seien  Deutsche  gewesen,
unvermögend,  „das  Erkenntnis“  der  Religion  bei  der  Jugend  und  dem
gemeinen  Mann  zu  untersuchen,  und  dieses  habe  auf  die  Prediger  den
Einfluß  gehabt,  deutsch  zu  predigen  anzufangen  und  dadurch  viel  Unsal
anzurichten,  so  ist  damit  nichts  weiter  als  jener  allgemeine  Zug  der
Zeit  bewiesen,  der  auch  ohne  bestimmte  Regierungsmaßregeln  die  Verbreitung
  des  Hochdeutschen  fördern  mußte.  Als  Eideshelfer  muß  dann
immer  wieder  der  national  dänische  Pontoppidan  dienen;  er  weiß  zu
berichten,  in  dem  Amte  Tondern  und  Apenrade,  wo  das  Deutsche  noch
weit  weniger  bekannt  sei  als  in  Angeln,  würde  derselbe  dummdreiste
Plan,  (den  z.  B.  der  königlich  dänische  Generalsuperintendent  in  dem
königlichen  Amte  Flensburg  mit  königlicher  Genehmigung  durchgeführt
hatte),  zu  dieser  Stunde  ausgeführt  sein,  wenn  sich  die  fürstlich  gottorpische
  Regierung  behauptet  hätte;  denn  der  verstorbene  herzogliche
Propst  für  Apenrade,  Christ.  Gottl.  Koch,  der  sich  übrigens  1713  mit
vielen  anderen  herzoglichen  Beamten  als  einer  jener  getreuen  Eidesverweigerer
  erwies,  habe  sich  oft  verlauten  lassen,  dem  im  polnischen
Kriege  gefallenen  Herzog  Friedrich  IV.  sei  es  voller  Ernst  gewesen,
wenn  er  zu  einer  ruhigen  Regierung  heimgekehrt  sei,  die  dänische  Sprache
aus  allen  seinen  Kirchen  mit  der  Wurzel  auszurotten.  Mit  anderen
Worten,  der  Herzog  soll  die  Absicht  gehabt  haben,  in  den  beiden  genannten
  Amtern,  auch  in  den  Landgemeinden,  hochdeutsche  Kanzelsprache
einzuführen,  und  schon  der  angebliche  Gedanke  daran,  der  niemals  zur
Durchführung  gelangte,  wird  zu  einem  Verbrechen  gestempelt.  Im
übrigen  bestand  schon  längst  für  das  Amt  Apenrade  eine  hochdeutsche
Kirchenordnung  v.  J.  1598  in  voller  Gültigleit;  in  den  Apenrader
Kirchen  war  außer  deutschem  Kirchengesang  ein  hochdeutscher  Katechismus
  eingeführt,  und  in  Lügumkloster  erlangte  bereits  1681  die
deutsche  Predigt  neben  der  dänischen  volle  Gleichberechtigung.  Schlimm
war  es  freilich,  daß  der  Herzog  Johann  Adolf  schon  1581  befohlen
hatte,  jede  Kirche  in  seinem  Landesteile  solle  die  deutsche  Postille  des
Generalsuperintendenten  Panl  von  Eitzen  anschaffen;  aber  weit  schlimmer