G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältuis  zur  Vollssprache.  391

Solange  nun  die  Kirchensprache,  wie  in  den  niederdeutschen
Distrikten,  mit  der  Volkssprache  übereinstimmte,  sich  wie  in  den  jütischen
Gebieten  ihr  möglichst  näherte,  oder  wie  im  Friesischen  eine  doppel=  und
dreisprachige  Bevölkerung  vorfand,  traten  die  Schwierigkeiten  eines
sprachlichen  Verständnisses  bei  dem  Katechismusverhör  in  der  Kirche,  der
Katechismuspredigt  und  dem  Katechismusunterricht  der  Küster  an  den
Landkirchen  nicht  in  besonderem  Maße  hervor.  Ganz  anders  gestalteten
sich  dic  Verhältnisse,  als  einerseits  in  den  jütischen  Gemeinden  die
deklamatorische  Aussprache  der  dänischen  Predigt  in  Gebrauch  kam,
anderseits  in  der  niederdeutschen  oder  den  neben  der  jütischen  und
friesischen  Mundart  niederdeutschredenden  die  hochdeutsche  Kanzelsprache
und  der  hochdeutsche  Katechismus=  und  Konfirmandenunterricht  durchgeführt
  ward.  Als  die  neue  Kirchensprache  seit  der  zweiten  Hälfte
des  17.  und  im  18.  Jahrhundert  sich  ausgebildet,  in  langsamer  historischer
  Entwickelung  eine  feste  Gestalt  gewonnen  hatte,  waren  nur  die
städtischen  Schulen  nach  und  nach  ihrem  Beispiele  gefolgt;  hier  ließen
sich  deswegen  auch  die  Schwierigkeiten  bei  dem  hochdeutschen  Katechismusunterricht
  der  Kirche  leichter  überwinden.  Desto  größer  aber  mußten
sie  in  den  Landgemeinden  werden,  wo  es  an  jedem  Hilfsmittel  fehlte,
die  Jugend  für  einen  solche  Unterweisung  genügend  vorzubereiten.  #
Der  Gedanke,  die  Kirchensprache  nach  der  Volkssprache  umzugestalten,
zu  dem  längst  überwundenen  Standpunkt  wieder  zurückzukehren,  lag
einer  Zeit,  wo  alle  höhere  Bildung  sich  allein  an  das  Hochdentsche  knüpfte,
alle  abstrakten  wissenschaftlichen,  theologischen  oder  philosophischen  Begriffe
nur  in  ihm  ausgeprägt  wurden,  völlig  fern.  Der  Grundsatz,  daß
die  Kirchensprache  auch  die  Schulsprache  sein,  der  Katechismusunterricht
  in  der  Schule  nur  in  der  hochdeutschen  Sprache  erteilt  werden
müsse,  stand  um  so  unerschütterlicher  fest,  als  die  eben  erst  langsam
entstehende  Landschule  nichts  war  als  ein  Anhängsel  der  Kirche,  das
allein  der  Förderung  ihrer  Ziele  dienen  sollte.

1)  Angesichts  des  noch  im  ganzen  18.  Jahrhundert  gebräuchlichen  mundartlichen
  Schulunterrichts  auf  dem  Lande  bezweisle  ich  auch,  daß  die  Koldenbüttler
  Schulordnung  v.  J.  1641,  die  erste,  die  in  hochdeutscher  Sprache  abgesaßt
  ist,  irgendwelchen  Einfluß  auf  die  eigentliche  Unterrichtssprache  in  den
Landschulen  ausgeübt  hat.