Der  Kampf  gegen  den  mundartlichen  Unterricht.  397

des  Hochdeutschen  kundig  waren.  Die  Kirche  kämpfte  hier  wie  in  den
jütisch=  und  niederdeutschredenden  Gemeinden  einen  vergeblichen  Kampf;
aber  sie  konnte  den  Standpunkt,  daß  der  Katechismusunterricht  mit
der  Kirchensprache  übereinstimmen  müsse,  nicht  aufgeben,  wollte  sie
nicht  den  ganzen  mit  Mühe  aufgeführten  Bau  einer  deutschen  d.  h.
hochdeutschen  Kirche  wieder  umstürzen.  Für  diese  Auffassung  der  Oberbehörden
  sind  einige  königliche  Reskripte  aus  den  Jahren  1768  und
1777  ganz  besonders  bezeichnend;  das  erste  vom  12.  April  1768,  aus
dem  Oberconsistorio  an  die  Kirchenpröpste  in  dem  Herzogtum  Schleswig
sowie  an  den  Generalsuperintendenten  als  Propsten  der  Propsteien
Gottorp,  Husum  und  Hütten  gerichtet,  hat  folgenden  Wortlaut:

Christian  VII.  p.  p.

„Uns  ist  allerunterthänigst  berichtet  worden,  daß  die  Schulmeister  in  denen
Gegenden,  wo  gemeiniglich  nicht  deutsch,  sondern  dänisch  (d.  h.  jütisch)  oder
friesisch  geredet,  hingegen  die  Predigten  in  deutscher  Sprache  gehalten  werden,
den  Kindern  den  deutschen  Catechismum  in  ihrer  gewöhnlichen  Sprache  (d.  h.
in  der  jedesmaligen  Mundart)  erklären,  dadurch  aber  den  Predigern  die  Vorbereitung
  der  Confirmandorum  überaus  schwer  gemacht  wird.  Wie  es  nun
nicht  wohl  zu  erhalten  stehet,  daß  die  Bauer-Kinder  selbst  eine  andre  Sprache
in  der  Schule  reden,  als  sie  zu  Hause  gewohnt  sind,  so  ist  dennoch  unser  allerguädigster
  Wille,  daß  du  durch  die  Prediger  deiner  Propstey  die  sämtlichen
Schulmeister  anhalten  läßest,  den  deutschen  Catechismum  in  keiner  andern
Sprache  als  in  der  deutschen,  den  Schulkindern  zu  erklähren  und  gedachten
Predigern  aufgebest,  hierüber  bey  ihrem  Schul-Besuch  ernstlich  zu  halten.

Soweit  bekannt,  ist  dies  die  erste  allgemeine  Regierungsverfügung,
die  in  den  gemischten  Distrikten  Mittelschleswigs  die  Einführung  der
hochdeutschen  Schulsprache  im  Interesse  der  Kirche  bezweckte;  sie  richtete
sich  aber  nicht  gegen  die  dänische  Literatursprache,  die  nirgend  weder
in  der  Kirche  noch  am  allerwenigsten  in  der  Schule  in  diesen  Gebieten
vorhanden  war,  sondern  einzig  und  allein  gegen  den  mundartlichen  Katechismusnterricht,
  der  der  hochdeutschen  Konfirmation  und  der  hochdeutschen
  Predigt  hindernd  im  Wege  stand.  Dabei  legt  sie  der  Geistlichkeit
  eine  Pflicht  auf,  die  sie  außersttande  war  zu  erfüllen,  setzt  bei  den
Wanderschulmeistern  eine  Sprachkenntnis  voraus,  die  fast  überall  ihnen
fehlte.  Ihre  Wirkung  war  daher  äußerst  gering.  Mochte  es  hier
und  da  auch  einen  Schulmeister  geben,  der  wie  der  Organist,  Küster
und  Schulmeister  in  Munkbrarup,  ein  langjähriger  Kammerlakai  am