Der  Kampf  gegen  den  mundartlichen  Unterricht.  399

daß  der  Küster  zu  Nordhackstedt  keine  Schule  im  Sommer  halten  will,
und  daß  die  Eltern  sich  deshalb  genötiget  sähen  im  Sommer  Nebenschulmeister
für  ihre  kleinen  Kinder  anzunehmen;  —

daß  der  Küster  zu  Siewerstedt  keine  Sommerschule  halte,  obgleich  ihm
unter  dießer  Bedingung  bei  Errichtung  des  Schulfonds  jährlich  25  Rt.  ausbezahlt
  werden;

daß  die  Schul-Interessenten  an  verschiedenen  Orten  ihre  Schulmeister
als  Knechte  mietheten,  auch  nach  eigenem  Gefallen  wieder  abschaften,  obgleich
ausdrücklich  versüget  worden,  daß  die  Schulmeister  von  den  Pröbsten  auf
etwanigen  Vorschlag  der  Prediger  bestellt  werden  sollten;:  —

Wenn  nun  diesen  eingerissenen  Unordnungen  abgeholfen  werden  muß,  so
befehlen  wir  Euch  allergnädigst  dazu  die  nöthigen  Vorkehrungen  zu  treffen  und
so  wol  die  Prediger  und  Küster  als  die  Eingesessenen  zu  ihrer  Pflicht  anzuhalten.


Wenn  auch  zugleich  angezeigt  worden:  —  daß  an  verschiedenen  Orten
mit  den  Schulkindern  nicht  in  der  Sprache  geredet  würde,  worin  der  Gottesdienst
  gehalten  würde,  daß  auch  die  Schulmeister  dänisch  (jütisch),  plattdeutsch
und  fresisch  mit  den  Kindern  sprächen,  woher  es  deun  käme,  daß  letztere  bei
der  Catechisation  in  der  Sprache,  worin  sie  befraget  würden,  nicht  antworten
könnten:  —

So  wollen  wir  allergnädigst,  daß  ihr  die  Prediger  mit  Nachdruck  auweiset,
  ernstlich  darauf  zu  halten,  daß  mit  den  Kindern  nicht  anders  als  in
der  Sprache  geredet  werde,  worin  der  Gottesdienst  gehalten  wird.  —

Demgemäß  ward  denn  auch  durch  das  Visitatorium  der  Propstei  (20.  Oktob.
1777)  per  publicandum  allenthalben  öffentlich  intimiret,  daß  die  Schulmeister
gar  nicht  anders  als  Hochdeutsch  mit  ihren  Kindern  in  der  Schule  künftig
reden,  aller  andern  Sprachen  und  Mundarten  aber  sich  sorgsältigst  enthalten
sollten.

Die  Erfolge  aller  dieser  Maßnahmen  mußten  bei  dem  Lehrermaterial
  nur  sehr  gering  bleiben;  freilich  hätte  man  erwarten  sollen,
daß  ein  eigenartiger  Umstand  im  Gebrauch  von  deutschen  Schulbüchern
der  Kenntnis  des  Hochdeutschen  besonders  förderlich  gewesen  wäre.
Denn  nicht  nur  in  niederdeutschen  und  friesischen,  sondern  ebensosehr
in  rein  jütischen  Gemeinden  bis  an  die  Königsau  hinauf,  in  den
Propsteien  Tondern,  Apenrade,  Flensburg,  Sonderburg  und  Hadersleben!),
  überall  begegnet  man  ihnen  im  18.  Jahrhundert,  an  einzelnen
Stellen,  wie  in  der  Sonderburger  Propstei,  bis  17.  Mai  1803  und
in  den  der  Stadt  Apenrade  am  nächsten  liegenden  Kirchspielen,  wie

1)  Zeugnisse  dafür  finden  sich  in  zahlreichen  gleichzeitigen  amtlichen  Berichten,
für  die  Propstei  Törninglehn  bei  Aagaard  57.