406  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältmis  zur  Volkssprache.

d.  h.  nicht  die  anglische  Sprache  sprechen  könnten,  um  dem  mundartlichen
  Unterricht  in  den  Schulen  gründlich  den  Garaus  zu  machen.
Aber  an  eine  Durchführung  einer  solchen  Maßregel  war  ebensowenig
zu  denken,  als  an  die  Realisierung  eines  Vorschlags  des  Tondernschen
Visitatoriums  (1779),  bei  künftiger  Besetzung  von  Schutstellen  darauf
zu  sehen,  daß  die  „zu  wählenden  Subjekte  in  beyden  Sprachen  hinreichend
  kundig“  seien.  Wollte  man  dieses.  bemerkt  das  Oberkonsistorium,
  für  die  Zukunft  zur  Regel  machen,  so  dürfte  es  bald  an  „tüchtigen
Subjektis  zu  den  Kirchspiel-Schul-Bedienungen  mangeln,  Neben-Schulmeister
  aber  überall  nicht  mehr  zu  finden  sein“.  Nur  von  einer  Stellc,
aus  der  Karrharde,  kam  ein  Vorschlag,  der  in  den  gemischten  Distrikten
eine  Abhilse  der  Ubelstände  herbeizuführen  versprach,  dabei  aber  alle
bisherigen  Grundsätze  der  Kirchen=  und  Schulverwaltung  über  den
Haufen  zu  werfen  drohte.  Der  Prediger  Fabricius  in  Humptrup  überreichte
  am  3.  September  1780  dem  Generalsuperintendenten  ein  Schriftstück,
  worin  er  zugleich  in  Übereinstimmung  mit  den  Predigern  in
Aventoft  und  Uberg  seine  Anschauungen  darlegte;  er  habe  in  vielen
Jahren  genugsam  erfahren,  daß  die  meisten  Alten  und  Jungen  vom
(Hoch)  deutschen  wenig  oder  gar  nichts  begriffen;  die  Kinder  lernten
den  Katechismus  und  dessen  Erklärung  deutsch;  der  Küster  rede  in
der  Schule  deutsch,  ohne  jemals  von  einem  Kinde  eine  Antwort  in
dieser  Sprache  erhalten,  „es  mögte  sich  denn  ein  ausnehmend  Genie
in  dem  Theil  auszeichnen“.  Der  größte  Teil  der  Katechumenen  bleibe
aus  diesem  Grunde  ziemlich  unwissend,  und  sie  kämen  selten  weiter,
als  daß  sie  mit  Ja  und  Nein  antworteten,  weil  sie  sich  im  Deutschen
weder  ausdrücken  könnten  noch  wollten,  obgleich  man  viele  Zeit  verbringe,
  sie  aus  dem  Deutschen  ins  Dänische  übersetzen  zu  lassen.  Daher
müsse  man  bei  der  cum  speciali,  bei  Beichthandlungen  und  bei  dem
Umgang  mit  Kindern  sich  durchgängig  der  dänischen  Sprache  bedienen,
wenn  man  verständlich  sein  und  Vertrauen  erwecken  wolle.  Am  gemeinnützlichsten
  würde  ein  Gottesdienst  und  Religionsgericht  in  dänischer
Sprache  sein;  manche  seiner  Zuhörer  seien  davon  überzeugt  und  sehnten
sich  danach,  wiewohl  es  auch  an  solchen  nicht  fehlen  würde,  die  aus
einem  blinden  Festhalten  an  der  alten  Weise  sich  dagegen  empören
möchten.  Sei  auf  einmal  nicht  alles  zu  erreichen,  so  halte  er  wenigstens
für  wünschenswert,  beide  Sprachen  beim  Rituale,  Singen  und  Kinder-