408  6.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhälinis  zur  Volltsprache.

seinem  eigenen  Bericht  in  demselben  Zustande,  wie  einst  Struensee  es
übernommen,  und  es  dauerte  noch  10  Jahre,  ehe  er  die  äußere
Organisation  desselben  glücklich  zustande  gebracht  und  damit  den
schwersten,  aber  gleichwohl  nur  den  ersten  Schritt  getan  hatte;  eine
zweckmäßige  innere  Einrichtung,  wozu  die  Kirchenvisitatoren  hin  und
wieder  heilsame  Vorbereitungen  gemacht,  sollte  erst  das  schöne  Werk
vollenden.  In  den  Jahren  1798  bis  1808  erhielten  die  Propsteien
  ihre  Regulative,  jede  nach  ihrer  Art;  von  neuem  ward  überall
die  Beseitigung  der  Volkssprache  in  den  Schulen  eingeschärft,  in  den
Tondernschen  Marschen  z.  B.  1804,  und  in  allen  Schulen  der  Propsteien
  der  öffentliche  Schulunterricht  mit  der  Sprache  in  Übereinstimmung
  gebracht,  in  der  in  den  Gemeinden  die  Predigt  geschah.  Wie
man  sieht,  sollten  für  die  gemischten  Distrikte  und  die  nordschleswigschen
  Städte  dieselben  Grundsätze  maßgebend  bleiben,  die  das  Verhalten
  der  Kirchenbehörden  das  ganze  18.  Jahrhundert  hindurch  bestimmt
  hatte.

Mitten  hinein  und  in  vollem  Widerspruch  damit  fiel  jenes  merkwürdige
  Sprachreskript  Friedrichs  VI.  vom  15.  Dez.  1810,  worin  die
früheren  erfolglosen  Bestrebungen  König  Christians  VI.  (S.  375)  wieder
ausgenommen  wurden.  Es  hat  folgenden  Wortlaut:

In  unserem  Herzogthum  Schleswig  wird  außer  einigen  der  Inseln  auch
der  größte  Teil  der  Amter  und  Distrikte  auf  dem  Festlaude  von  dänisch  redenden
Einwohnern  bewohnt.  Es  ist  unser  allerhöchster  Wille,  daß  auf  diesen  Inseln
und  in  diesen  Amtern,  wo  die  dänische  Sprache  die  Volkssprache  ist,  der  Gebrauch
der  deutschen  Sprache  beim  Gottesdienste,  Schulunterricht  und  bei  den  Gerichten
aufhören  und  der  Gebrauch  der  dänischen  Sprache  an  deren  Stelle  treten  soll.
Diese  für  das  Ganze  sehr  nützliche  und  wichtige  Veränderung  wünschen  wir
zwar  sobald  wie  möglich  in  Ausführung  gebracht  zu  sehen,  doch  wollen  wir
dabei,  daß  die  Ausführung  nach  und  nach,  wie  die  Umstände  es  am  besten
erlauben,  geschehen  solle,  namentlich  mit  Rücksicht  darauf,  inwiefern  die  in
Funktion  seienden  Beamten  der  dänischen  Sprache  mächtig  sind.

Die  Zeiten  waren  für  Durchführung  eines  solchen  Planes  günstig;
nach  Auflösung  des  dentschen  Reiches  gab  es  kein  Band  mehr,  das  das
Land  noch  durch  Holstein  an  die  deutsche  Nation  fesselte;  das  deutsche
Volksbewußtsein  lag  gänzlich  danieder;  die  dentsche  Nation  erschicn
dem  Untergauge  geweiht  und  ihr  Name  aus  der  Geschichte  der  Völker  zu
verschwinden;  selbst  Holsteiner,  um  von  dänischen  Stimmen  nicht  zu
reden,  nahmen  keinen  Anstand,  öffentlich  zur  Erlernung  der  dänischen