Das  Sprochrestript  v.  J.  1810  und  die  amtlichen  Berichte.  409

Sprache  aufzufordern,  um  im  Geiste  und  Namen  Dänen  zu  werden
und  mit  ihnen  ein  Volk  bilden.  Man  muß  sich  diese  Zeitwerhältnisse,
von  denen  wir  früher  (Abt.  I.  26  ff.)  ein  Bild  gegeben,  vor  Augen  halten,
um  die  zum  Teil  merkwürdigen  Außerungen,  die  in  den  Berichten
der  Oberbehörden  vorliegen,  richtig  zu  würdigen.  Von  einem  Geist
des  Widerspruchs  waren  die  geistlichen  und  weltlichen  Beamten  des
Herzogtums  damals  sehr  weit  entfernt;  von  einer  Loyalität  erfüllt,
die  uns  heute  sonderbar  anmutet,  fühlten  sie  sich  als  getreue  Untertanen
  verpflichtet,  dem  Willen  des  Königs  möglichst  entgegenzukommen;
ihre  Berichte  stehen  daher  mehrfach  in  auffallendem  Widerspruch  mit
denen,  die  die  Beamten  in  gleicher  Veranlassung  im  Jahre  1739  abstatteten.
  Bürgermeister  und  Rat  der  rein  deutschen  Stadt  Husum  nehmen
keinen  Anstand,  unter  dem  27.  März  1811  die  Erklärung  abzugeben,
sie  seien  durch  Erfahrung  zu  dem  Wunsche  gelangt,  der  König  möge
pro  futuro  unter  Bestimmung  des  termini  a  quo  zur  Regel  machen,
daß  hinfort  alle  Personen,  die  sich  den  öffentlichen  Amtern  widmeten,
Proben  von  ihren  Fortschritten  in  der  dänischen  Sprache  ablegten;
wenn  nur  erst  die  Prediger,  Schullehrer,  Advokaten  und  andere
Beamten  der  dänischen  Sprache  mächtig  wären,  würde  zu  einer  allgemeinen
  Einführung  wenig  übrigbleiben.  In  demselbem  Geiste,  wenn
auch  vorsichtiger  ausgedrückt,  sind  die  meisten  Berichte  der  Oberbehörden
abgefaßt  (vergl.  Apenrade  S.  274).  Am  bezeichnendsten  ist  darunter
die  ausführliche  Schilderung,  die  das  Tondernsche  Visitatorium  (30.  März)
über  die  Lage  in  der  Karrharde  gibt.  Hier  sei  die  dänische  (jütische)
Sprache,  einzelne  Gemeinen  oder  vielmehr  Dörfer  ausgenommen,  wo
man  friesisch  spreche,  durchgängig  die  Muttersprache  und  ebenso  in
Uberg  in  der  Tonderharde.  Aber  hier  sowie  dort  werde  immer  der
Unterricht  in  den  Kirchen  sowohl  als  in  den  Schulen  ausschließlich
auf  deutsch  erteilt.  Ehedem  habe  man  freilich  hie  und  da.  wie  z.  B.
in  Karlum,  bisweilen  auch  dänisch  gepredigt,  dieses  geschehe  aber  seit
vielen  Jahren  überhaupt  nicht  mehr,  und  alles  dänische  Reden  und  Predigen
  beschränke  sich  in  dieser  wie  in  den  übrigen  Gemeinden  auf
äußerst  seltene  Fälle,  z.  B.  Kopulationen,  Parentationen  u.  a.,  die  in
dort  wohnenden,  aber  kürzlich  daselbst  ansässig  gewordenen  dänischen
Familien  stattfänden;  doch  weil  auch  solche  Familien  sich  zur  Ehre
anrechneten  deutsch  zu  verstehen  und  das  Gegenteil  als  einen  Beweis