Das  Sprachreskript  v.  J.  1810  und  dle  amtlichen  Berlchte.  411

sten  Willen  gemäß  eingeführt  werden:  so  müsse  man  damit  „unbezweifelt“
  in  den  Schulen  den  Anfang  machen;  es  sei  deswegen  durchaus
  erforderlich,  daß  die  Lehrer  selbst  diese  Sprache  richtig  verständen
und  in  ihr  ihre  eigne  Bildung  erhielten.  Solange  aber  der  seminaristische
  Unterricht  noch  immer  auf  deutsch  erteilt  werde,  würden  auch,
wie  sie  befürchteten,  die  in  dieser  Beziehung  sonst  gemachten  Versuche,
wo  nicht  ganz  vergeblich,  so  doch  schwerlich  den  erwünschten  Erfolg  haben.
Das  Visitatorium  gestehe  es  gerne  und  zwar  nach  seiner  vollkommensten
Überzeugung,  daß  man  es  für  eine  wahre  Wohltat  ansehen  müßte,  wenn
die  dänische  Sprache  beim  Gottesdienst  und  beim  Schulunterricht  nicht
allein  in  Uberg,  sondern  überall,  mit  Ausnahme  von  Stedesand  und
einigen  Dörfern  der  Enger  Gemeinde  mit  friesischer  Volkssprache,  eingeführt
  werden  könnte;  der  ausschließliche  Gebrauch  auch  der  deutschen
Sprache  in  Kirchen  und  Schulen  lege  dem  Fortschreiten  der  dänisch-Gütischhredenden
  Kinder  große  Hiudernisse  in  den  Weg  und  verursache
den  armen  Schullehrern  eine  unsägliche  Mühe.  Sobald  die  Kinder
die  Schule  verließen,  sprächen  sie  nur  däuisch  in  der  dortigen  Mundart,
hörten  überhaupt  zu  Hause  und  verständen  auch  manchmal,  wenn  sie
zur  Schule  kämen,  kein  deutsches  Wort.  Selbst  die  Prediger  beklagten
sich  über  die  Schwierigkeit,  solchen  Katechumenen,  die  nur  wenig  die  Schule
besuchten,  die  notwendigen  Begriffe  beizubringen;  diese  seien  oft  nicht
einmal  imstande,  das  Gelernte  und  ihnen  Erklärte  nach  eignen  Worten
wiederzugeben.  Sie  verständen  an  sich  weder  deutsch  noch  dänisch,
bemerkt  dann  das  Visitatorium  richtig  weiter;  auch  werde  das  Volk
eine  Veränderung  als  einen  Eingriff  in  seinen  alten  Rechten  ansehen
und  sich  gewiß  aus  allen  Kräften  gegen  die  Einführung  der  dänischen
Sprache  beim  Gottesdienst  und  Schulunterricht  sträuben;  sie  dürften
es  nicht  verschweigen,  gehe  man  dabei  nicht  äußerst  vorsichtig  zu  Werke,
so  würde  ein  ähnlicher  Lärm  entstehen,  wie  beim  Versuch  der  Einführung
  der  schleswig-holsteinischen  Kirchenagende,  und  das  Volk  zuerst
und  insonderheit  nicht  allein  die  Schullehrer,  sondern  auch  dic  Prediger
ihren  Unwillen  empfiuden  lassen.

Mit  größerem  Eifer  ging  der  Amtmann  von  Husum  und  Bredsted
  auf  die  Absichten  des  königlichen  Reskripts  ein  1);  in  den  neun

1)  Allen  II.  73ff.