412  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Bolkssprache.

Kirchspielen  des  Amtes  Bredsted  sei  die  Volkssprache  in  sieben  friesisch,
sehr  mit  dänisch  (jütisch)  gemischt,  in  allen  Dörfern  der  beiden  Kirchspiele
  Viöl  und  Joldelund  aber  ganz,  doch  etwas  verdorbenes  Dänisch;
ebenfalls  herrsche  in  den  beiden  Kirchspielen  Olderup  und  Schwesing
im  Amte  Husum  ganz  das  Dänische  (Jütische);  obwohl  aus  „damahlen
politischen,  jetzt  aufgehörten  Absichten“  seit  mehr  als  hundert  Jahren
Gottesdienst.  Schulunterricht,  gerichtliche  Bescheide  und  alle  öffentlichen
  Angelegenheiten  für  die  Eingesessenen  dieser  vier  Kirchspiele  auf
deutsch  geschähen,  verständen  zur  Stunde  die  Mannspersonen  wenig  davon,
  die  Frauenspersonen  aber  zum  Teil  gar  nichts.  Hochst  billig
und  ganz  der  Gerechtigkeitsliebe  Sr.  Majestät  angemessen,  würde  es  daher
  seines  Bedünkens  sein,  wenn  diese  vier  Kirchspiele  sogleich  dänischen
Gottesdienst,  Schulunterricht  und  dänische  Bescheide  in  ihren  Angelegenheiten
  erhielten,  die  sie  verstehen  könnten  und  wodurch  auch  ihr  jetziger
Dialekt  gereinigt  und  gebessert  werden  würde.  Was  ferner  die
genannten  7  Kirchspiele  im  Amte  Bredsted  angehe,  die  friesisch  sprächen,
sowie  die  beiden  Kirchspiele  Schobüll  und  Hattsted  im  Amte  Husum,
und  die  Halligen  der  Landschaft  Pellworm,  wo  ebenfalls  friesisch  gesprochen
  werde,  so  dürfte  die  nachgerade  Einführung  des  Dänischen  als
noch  mehr  wie  die  deutsche  verwandte  Sprache“  nicht  sehr  schwierig  sein.

Für  die  Propstei  Gottorp  erhob  dagegen  der  Propst  Boysen
in  einem  allgemeinen  Bedenken  prinzipiellen  Widerspruch;  unter  anderm
  führt  er  mit  Berufung  auf  die  obenerwähnte  Verordnung  des
Oberkonsistoriums  vom  12.  April  1768  aus,  es  sei  eine  Folge  des
von  der  Regierung  selbst  ausgedrückten  Willens,  daß  nun  seit  50  Jahren
die  deutsche  Sprache  beim  Religionsunterricht  in  den  Schulen  geduldet
und  gebraucht  werde;  die  Prediger  und  Schullehrer  hätten  ihrer
Pflicht  gemäß  darauf  hingearbeitet,  die  Mundart  des  gemeinen  Lebens
(in  den  Schulen)  in  Abgang  zu  bringen  und  die  Bekanntschaft  mit
der  (hochsdemschen  Sprache  zu  fördern.  Wolle  jetzt  die  Regierung  auf
einmal  wieder  der  dänischen  Sprache  eine  besondere  Pflege  zuwenden
und  das,  was  man  mittels  des  deutschen  Unterrichts  so  mühsam  aufgebaut
  habe,  niederreißen,  so  würde  sie  sich  doch  der  größten  Inkonsequenz
  schuldig  machen.  Eigenartig  war  noch  ein  Vorgang,  der
sich  in  Handewith  abspielte.  Um  den  geforderten  Bericht  über  eine
cventuelle  Einführung  der  dänischen  Kirchensprache  desto  gründlicher