420  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Volkssprache.

der  dänischen  (jütischen)  Sprache  auch  geläufig  (nieder)deutsch  spreche;
nur  der  ältere  Teil  des  weiblichen  Geschlechts  sei  der  (nieder)deutschen
weniger  mächtig;  es  werde  auch  immer  mehr  Sitte,  daß  die  Eltern
zwar  unter  sich  dänisch  (jütisch),  aber  mit  ihren  kleinen  Kindern  nur
(nieder)deutsch  sprächen,  damit  sie,  der  deutschen  Sprache  schon  mächiig,
in  die  Schule  eintreten  könnten.  In  Joldelund,  berichtet  der  Pastor
Simonsen,  würden  im  ganzen  4  Sprachen  gesprochen,  ausnahmsweise
Hochdeutsch  von  denen,  die  sich  eine  etwas  höhere  Bildung  erworben
hätten,  die  plattdeutsche  Sprache  ohne  Ausnahme  von  allen  verstanden
und  geübt,  das  Plattdänische,  d.  h.  die  jütische  Mundart  und  das
Friesische  in  vielen  Familien,  namentlich  im  Dorfe  Goldelund.  Auch
in  Olderup  sprachen  die  Kinder  nach  dem  Bericht  des  Pastors  Otzen
1846  ohne  Ausnahme  niederdeutsch,  es  werde  auch  von  ihnen  und
von  anderen  Personen  aus  der  Gemeinde  mit  ihnen  nie  anders  als  in
dieser  Sprache  gesprochen.

Merkwürdig  ist,  wie  diese  Bewegung  stets  einen  größeren  Umfang
  gewinnt  zu  einer  Zeit,  wo  König  Christian  VIII.,  gedrängt  von
einer  nationaldänischen  Partei,  die  alten  Pläue  wiederaufnahm  und
in  erneuerten  Reskripten  (8.  Mai  1840  und  3.  Oktober  1846)  genauen
Aufschluß  über  das  Verhältnis  der  Kirchen=  und  Schulsprache  zur
Volkssprache  im  nördlichen  und  mittleren  Schleswig  verlangte.  Die
Berichte,  die  unserer  oben  gegebenen  Darlegung  zugrunde  liegen,
lauten  für  die  däuischen  Tendenzen  ebenso  ungünstig  wie  die  früheren  ½),
und  der  König  ward  vom  Tode  überrascht,  ehe  er  Hand  an  eine  Ausführung
  legen  konnte.  Es  kam  unter  seiner  Regierung  zu  keiner
weiteren  Förderung  der  dänischen  Sprache  im  Herzogtum,  nur  daß,

1)  Bemerkenswert  ist  darunter  noch  eine  Ausführung  des  Amtmanns
Warnstedt  in  Fleusburg  vom  24.  Oktober  1846;  er  ersuchte  die  Geistlichen  ihn
mit  hinreichendem  Material  zu  versehen,  um  den  Nachweis  liefern  zu  können,
daß  das  Dänische,  was  im  Amte  Fleusburg  auf  dem  Lande  gesprochen  werde,
keinen  Anspruch  darauf  machen  könne,  als  wirkliches  Dänisch  zu  gelten,  sondern
daß  vielmehr  die  alte  Volkssprache  oder  jetzt  eigemlich  die  Sprache  der  Alten
wie  in  allen  Grenzländern  ein  korrumpiertes  Sprachgemisch  sei,  das  sich  häufig
in  den  einzelnen  Dörsern  und  Kirchspielen  ganz  verschieden  gestaltet  habe.  Es
seien  ihm  ans  seiner  Praxis  Beispiele  bekannt,  daß  Leute  aus  verschiedenen
Teilen  des  Amtes  auf  dem  Amthause  sich  kaum  in  ihrer  sogenaunten  dänischen
Sprache  härten  verstäudigen  können.