Das  Atederdeutsche  als  Kindersprache  in  Mittelschleswig.  421

wie  bereits  oben  erwähnt,  durch  eine  Verfügung  vom  14.  Mai  1840
in  den  nördlichen  Landdistrikten  mit  dänischer  Kirchen-  und  Schulsprache
  die  dänische  Gerichtssprache  wiederhergestellt  ward.

Die  neue  niederdeutsche  Bewegung  ist  für  Angeln  später  von
großen  Folgen  gewesen,  ohne  daß  damals  an  irgend  eine  nationale
Bedeutung  gedacht  ward.  Ohne  jegliche  Befangenheit  spricht  sich  der
kenntnisreiche  Jensen  1)  im  Jahre  1844  über  die  sprachlichen  Zustände
seiner  Heimat  aus.  „Daß  um  jene  Zeiten  (Anfang  des  19.  Jahrhunderts)“,
  sagt  er,  „Prediger  und  Schullehrer  sich  bemühten,  die  Kinder
zum  (Hoch)deutschsprechen  zu  bringen,  so  daß  es  solche  gab,  welche
die  Kinder  straften,  wenn  sie  unter  sich  dänisch  (jütisch)  sprachen,  ist
in  unseren  Tagen  bei  den  Streitigkeiten  über  Dänisch  und  Deutsch  in
einigen  Büchern  sehr  getadelt  worden  3),  aber  man  muß  bedenken,  daß
dies  notwendig  war,  wenn  man  über  ein  bloßes  gedankenloses  Auswendiglernen
  hinwegwollte.  Verständnis  der  Sprache,  die  nun  einmal
Kirchen=  und  Schulsprache  geworden  war  (warum?  und  wie  sie  es
ward?  und  ob  dies  heilsam  gewesen?  das  sind  Fragen  für  sich),  war
unumgängliche  Bedingung  des  Fortschritts.  Und  doch  tat  man  nicht
den  vollen  Schritt,  nur  zum  Plattdeutschen  kann  man  und  zwar  zu
einem  Plattdeutsch  voll  dänischer  (jütischer)  Wortfügungen  und  Ausdrücke,
  in  welchem  man  nun  etwa  sich  aussprechen  konnte:  Wi  hem
Sonst  dänsk  wesen,  men  nu  sien  wi  düdsk  bläwen;  und  dieses  Plattdeutsch
  sollte  nun  wieder  die  Brücke  zum  Hochdeutschen  sein,  welches
dann,  nach  anglisch-dänischer  Mundart  ausgesprochen,  sich  merkwürdig
genug  ausnahm,  z.  B.  in  dem  ersten  Satze  des  Landeskatechismus:
„Wir  mensken  wönsken  alle  vergnügt  ond  froh  zu  säin;  wie  man
noch  oft  genug  hat  lesen  oder  aufsagen  hören,  bis  nachgerade  die  Übung
im  Plattdeutschen  einer  besseren  hochdeutschen  Aussprache  Bahn  brach.“
„Auf  dem  Rundtofter  Gut“,  fügt  er  dann  hinzu,  „wo  von  seiten  der
Gutsherrschaft  (die,  ehe  sie  den  Untergehörigen  noch  die  Freiheit  schenkte,

1)  Jensen:  Angeln  147  ff.

2)  Dänische  Forscher  können  nicht  genug  Worte  finden,  um  ihren  Abschen
über  die  Prügelstrafe  auszudrücken;  sie  scheinen  zu  glauben,  daß  sie  nur  bei
„dänisch“  redenden  Kindern  angewandt  sei.  Betanntlich  galt  in  jenen  Zeiten
die  Prügelstrafe  überall  noch  auf  dem  Lande  als  das  vorzüglichste  Mittel,  um
Kinder  zum  Lernen  anzuspornen.