.  Die  dänischen  Sprachrestripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.  431

Kiel  verlor  damit  den  Charakter  einer  Landesuniversität,  der  ihr  doch
durch  die  Erklärungen  der  Großmächte  gesichert  sein  sollte.

übersieht  man  diese  Maßnahmen,  die  ein  zusammenhängendes
Ganzes  bilden,  so  muß  man  bekennen,  die  eiderdänische  Regierung
hat  nichts  unterlassen,  um  zu  ihrem  heißersehnten  nationalen  Ziel  zu
gelangen,  soweit  eben  dieses  durch  bloße  Verfügungen  und  Gesetze
möglich  war;  es  fragte  sich  nur,  ob  mit  einer  Durchführung,  insbesondere
  der  Sprachreskripte,  gegen  den  ausgesprochenen  Willen  der
Bevölkerung,  d.  h.  mit  Zwang  etwas  zu  erreichen  sei,  auch  wenn  nach
und  nach  national-dänische  Geistliche,  Beamten  und  Lehrer  die  früheren
deutschen  ersetzten  !)  und  die  Bestrebungen  der  Regierung  aus  allen
Kräften  mit  gesetzlichen  oder  ungesetzlichen  Mitteln  zu  fördern  bemüht
  waren.  Mochte  immerhin  in  den  nördlichen  Gebieten  der  Bevölkerung
  die  Überzeugung  beizubringen  sein,  daß  sie  Dänen  seien  aus
uraltem  Stamme,  trotzdem  sie  nur  jütisch  redeten  und  sich  selber  Südjüten
  nennen  wollten,  wie  sollte  dieses  wohl  in  den  niederdeutsch=  oder
halb  niederdeutschredenden  mittleren  Gegenden  gelingen,  wo  eine  zahlreiche
  junge  Mannschaft  in  Waffen  gegen  das  Dänentum  gestanden
und  eben  aus  dem  Felde  heimgekehrt  war?  Aber  man  hatte  Zeit  und
rechnete  auf  die  Zukunft.

Die  Linie,  die  bis  zum  Jahre  1851,  von  den  städtischen  und
einigen  ländlichen  Enklaven  weiter  im  Norden  abgesehen,  die  Grenze
der  deutschen  und  dänischen  Kirchen=  und  Schulsprache  bildete,  hatte
das  Herzogtum  dem  Areal  nach  in  fast  zwei  gleiche  Hälften  geteilt;
der  Zahl  nach  umfaßte  aber  dagegen  die  deutsche  Kirchen=  und

1)  Nach  Jahrbücher  1.  v.  J.  1858  waren  in  7  Jahren  von  292  Pfarrstellen
des  Herzogtums,  wovon  damals  10  vakant,  also  von  282  Stellen  156  mit  gebornen
  Dänen  besetzt;  auch  der  Bischof  war  ein  Däne.  An  den  höheren  Lehranstalten
  waren  in  Hadersleben  sämtliche  11  Lehrer,  in  Flensburg  von  17
Lehrern  15,  in  Schleswig  von  11  Lehrern  9  Dänen,  unter  4  Oberbeamten
des  Herzogtums  3,  unter  81  Beamten  der  Landdistrikte  57,  unter  19  Beamten
in  den  Städten  11,  unter  17  Physicis  10  Dänen.  Bei  dem  schleswigschen
Appellationsgericht  standen  4  Dänen  neben  4  Eingeborenen,  in  den  Kanzleien
des  schleswigschen  Ministeriums  18  Dänen  neben  7  Schleswigern,  unter  den
Zollbeamten  des  Herzogtums  106  Däuen  neben  64  Einheimischen.  Ubrigens
stammte  eine  derartige  Besetzung  von  Stellen  im  Zoll=  und  Postwesen,  sowie  beim
Gericht=  und  Polizeiwesen  bezüglich  der  Offizianten  schon  aus  früherer  Zeit.