434  H.  Die  dänischen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

sonnenen  Einwohner  glaubten  anfangs  an  Irrtum,  und  erst  als  sie  sich  von
dem  Ernste  der  Absicht  überzeugt  hatten,  übergaben  sie  sich  der  Trauer  sowohl
über  das  ihnen  bevorstehende  Unglück,  als  über  den  Triumph,  zu  dem  die  insurrektionelle
  Partei  sich  berechtigt  halten  werde.  Mänuer,  die  in  ihrer
bürgerlichen  Stellung  allgemein  und  über  die  Grenze  des  Kirchspiels  hinaus
geachtet  waren,  die  von  jeher  der  Bewegung  abhold  gewesen  und  sich  von  ihr
fern  gehalten  hatten,  die  mit  den  Besten  des  Landes  wetteisern  konnten  um
die  Loyalität  ihrer  Gesinnung,  wandten  sich  direkt  an  mich  mit  der  Vorfrage,
ob  es  zu  wagen  sei,  in  einer  Adresse  an  Se.  Moajestät  den  König  sich  beschwerend
über  das  Aufdrängen  einer  ihnen  gänzlich  fremden  Sprache  die  alleruntertänigste
Bitte  um  Schutz  und  Abhilfe  vorzutragen  und  diese  Adresse  durch  eine  Deputation
  dem  Könige  in  Kopenhagen  zu  überreichen;  man  sürchte  die  Denunziation
und  das  Wegschleppen  nach  Dänemark.  Als  das  Schreiben  an  mich  einging,
war  der  kommandierende  General  zufällig  in  Kopenhagen  anwesend,  und  nachdem
  ich  diesem  den  Brief  unvorzüglich  gezeigt  und  urich  mit  ihm  beraten  hatte,
ließ  ich  erwidern,  daß  ich  unter  den  obwaltenden  Umständen  nur  raten  könne,
bei  ihrer  Zivilobrigkeit  die  Erlaubnis  zur  Unterschrift  einer  solchen  Adresse  sich
zu  erbitten.  Die  Obrigkeit  untersagte  die  Adresse  und  der  mittlerweile  zum
Minister  für  das  Herzogtum  allerhöchst  ernannte  Regierungskommissar  bestätigte
das  Verbot  der  Obrigkeit.  Nachdem  Se.  Majestät  der  König  allerhöchst  selbst
als  absoluter  souveräuer  Herr  die  Verwaltung  im  Herzogtum  Schleswig  durch
ein  Ministerium  wieder  übernommen,  das  Regierungskommissarium  aufgehoben
und  einen  Minister  allerhöchst  ernannt  hat,  wird  den  Untertanen  untersagt,  mit
einer  Beschwerde  und  Bitte  und  zwar  mit  einer  solchen  Sache  an  ihren  Landesherrn
  sich  zu  wenden.

Unmittelbar  darauf  werden  Adressen  in  Umlauf  gesetzt,  die  sagen:

„daß  wir  schon  jetzt  nach  kaum  wieder  erlangter  Nuhe  unter  der  gerechten
und  humanen  Leitung  der  Regierungsgeschäfte  durch  Ew.  Majestät  hochgeehrten
Minister  v.  Tillisch,  dem  das  Land  zum  innigsten  Dank  verpslchtet  ist,  die
Segnungen  des  Friedens  empfinden,  weshalb  es  denn  auch  unsere  untertänigste
Bitte  ist,  Ew.  Maiestät  Regierung  wolle  auf  dem  betretenen  Wege  fortsahren.“

Diese  Adressen  werden  von  höheren  und  niederen  Regierungsbeamten
empfohlen  und  unterstützt,  und  als  man  das  frühere  Verbot  richtig  zu  interpretieren
  glaubt,  wenn  man  es  auf  alle  Adressen  bezieht,  wird  man  dahin  belehrt,
  „daß  man  Adressen  dieser  Art  nichts  in  den  Weg  zu  legen  habe“"!  —

Durch  derartige  Maßnahmen  trieb  man  von  vornherein  auch  die
ruhigsten  Männer  in  die  schärfte  Opposition;  freilich  auf  die  Volksmeinung
  gab  man  nichts,  die  glaubte  man  allmählich  zum  Verstummen
bringen  zu  können.  Aber  das  treibende  Element,  die  Sprachsache,
war  nicht  zu  beruhigen;  je  größer  der  Druck,  desto  stärker  ward
auch  der  Gegendruck.  Der  Kampf  um  die  Sprache  erhob  sich  im  Laufe