436  H.  Die  dänischen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

fundene  Material  zu  verarbeiten  und  den  allgemeinen  dänischen  Literaturzwecken
  dienstbar  zu  machen.  Noch  heute  kann  man  in  so  manchen
derartigen  Arbeiten  zwischen  den  Zeilen  die  Freude  lesen,  wenn  sie
in  einzelnen  Wörtern,  in  Wortformen  u.  a.  eine  Übereinstimmung  mit
altnordischen  Sprachbildungen  fanden  oder  gefunden  zu  haben  glaubten,
aber  auch  nicht  weniger  in  anderen  heftigen  Zorn,  eine  leidenschaftliche
Erbitterung,  unbegrenzten  Haß  gegen  alles  Deutsche  erkennen,  dem  sie
die  Unterdrückung  und  Verdrängung  der  angeblich  dänischen  Muttersprache
  zuschrieben.  Wo  immer  nur  sie  Reste,  wenn  auch  verkümmert
und  entstellt,  vorfanden,  sollte  sie  durch  Einführung  der  dänischen
Literatursprache  zu  neuem  Leben  erwachen  und  damit  auch  das  „uralte
  dänische“  Volkstum  mit  dänischer  Gesinnung  sich  in  einer  Weise
erneuern,  wie  es  niemals  vorher,  soweit  unsere  geschichtliche  Kunde
reicht,  in  diesen  ursprünglich  rein  jütischen  Gebieten  bestanden  hatte
oder  hatte  bestehen  können.

Um  die  sich  scharf  bekämpfenden  gegensätzlichen  Anschauungen  über
die  Sprachsache  des  ganzen  Herzogtums  in  damaliger  Zeit  genauer
kennen  zu  lernen,  muß  man  die  Verhandlungen  der  Ständeversammlung
  verfolgen,  worin  die  Volksvertreter  allein  noch  offen  und  ungestraft
  über  die  verderblichen  Wirkungen  der  Sprachreskripte  sich  äußern
konnten.  In  den  heißen  Kämpfen,  worin  die  deutsche  Mehrheit  immer
wieder  deren  Aufhebung  sorderte,  die  dänische  Minderheit  dem  nicht
bloß  widersprach,  sondern  selbst  noch  eine  Verschärfung  der  Bestimmungen
verlangte,  sind  die  Verhandlungen  der  Jahre  1853  und  54  von  hohem
Interesse;  sie  geben  uns  nicht  bloß  über  die  Maßnahmen  der  Regierung,
sondern  auch  über  die  damaligen  Sprachverhältnisse  Auskunft  und  reiche
Belehrung.  Die  in  der  Form  eines  von  11  Mitgliedern  unterzeichneten
Minoritätsvotums  am  3.  Januar  1854  durch  den  Präfidenten,  den
Professor  Schmidt  aus  Kiel,  eingereichte  und  zugleich  an  den  König
gerichtete  Darstellung  der  damaligen  Sprachverhältnisse  bildet,  wie
Adler  mit  Recht  hervorhebt,  ein  so  objektives,  nüchternes,  leidenschaftsloses
  Zeugnis,  daß  ein  absichtliches  Verschweigen  dem  Verfasser  „der
Geschichte  der  dänischen  Sprache  im  Herzogtum  Schleswig  oder  Südjütland“
  zum  stärksten  Vorwurf  gereichen  muß.  Für  jede  einzelne
Landschaft  wird  darin  ein  scharfes  und  bestimmtes  Charakterbild  gegeben,
  nur  ist  dabei  zu  bemerken,  daß  mit  dem  jedesmaligen  Ausdruck