Das  Minoritätsvotum  der  Stände  v.  J.  1854.  437

„dänisch“  nach  der  herkömmlichen  Weise  die  jütische  Mundart  bezeichnet
werden  soll.  #

1.  In  der  Stadt  und  Propstei  Hadersleben,  in  Törninglehn  und
den  adeligen  Gütern  Gramm  und  Nübbel,  in  der  Stadt  und  Propstei
Apenrade,  im  Bistum  Alsen  und  Arö  mit  der  Stadt  Areskjöbing
in  der  Stadt  und  Propstei  Sonderburg,  in  den  Augustenburgischen,
Gravensteinschen  sowie  in  allen  den  obengenannten  Propsteien  unterlegten
  adeligen  Gütern,  in  der  Stadt  Tondern  und  in  den  zur  Propstei
Tondern  gehörenden  Kirchspielen  Abel,  Hoyer,  Jerpsted,  Schads,
Höstrup,  Hoist,  Rapsted,  Bülderup,  Burkall  und  Tingleff  ist  die  Volkssprache
  und  die  Muttersprache  der  Kinder  dänisch  (jütisch).

In  den  Städten  Hadersleben,  Apenrade,  Sonderburg  und  Tondern)
sind  indes  die  meisten  Einwohner  infolge  der  bis  1850  geltenden
deutschen  Unterrichtssprache  auch  der  deutschen  Sprache  mächtig,  und
in  vielen  mehr  angeseheneren  Familien  in  diesen  Städten  ist  die  Umgangs=
  und  Familiensprache  hochdeutsch.

2.  In  den  zur  Propstei  Tondern  gehörenden  Kirchspielen  Uberg,
Medelby,  Ladelund,  Süderlügum,  Humptrup,  Braderup,  Karlum,  Klixbüll,
  Leck  und  Aventoft,  in  den  zur  Flensburger  Propstei  gehörenden
  Kirchspielen  Bau,  Handewith,  Walsbüll,  Wanderup,  Großen=Wiehe
  und  Nord-Hacksted  und  in  den  zur  Hufumer  und  Bredsteder
Propstei  gehörenden  Kirchspielen  Joldelund  und  Olderup  7  ist  die  vorherrschende
  Volkssprache  und  die  Muttersprache  der  Kinder  dänisch
(sütisch).

1)  Ständezeitung  v.  J.  1853/54  S.  636  ff.  und  im  Anhang  430  ff.  Die
obige  Darstellung  ist  aus  dem  dänischen  Texte  übersetzt,  da  die  deutsche  Ausgabe
  mir  nicht  vorliegt.  Auch  das  mehrfach  genannte  dänische  Haandbog  erwähnt,
  soweit  ich  sehe,  dieses  Votum  nicht.

2)  Für  Apenrade  vergleiche  die  abweichende  Erklärung  des  Ratmanns
Bahnsen  (S.  272),  der  vom  dänischen  Standpunkt  aus  die  Sprachverhältnisse  beurteilt;
  für  Tondern  die  zustimmende  Erklärung  des  Kaufmanns  Green,  Ständez.
650.  651.  Siehe  oben  S.  315.

3)  Hofbesitzer  Schmidt  bemerkt  dazu  (S.  648),  er  wisse  aus  sicherer  Qnelle.
was  auch  von  dem  Deputierten  jenes  Bezirks  bestätigt  werde,  daß  in  diesem
Kirchspiel  nur  einzelne  Personen  „dänisch“  könnten;  er  mein  die  dänische  Literatursprache.
  Vergl.  die  erlänternden  Bemertkungen  des  Präsidenten.