468  I.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  1864.

wie  Abteilung  2  gezeigt,  schon  früh  in  großem  Maßstabe  eingetreten
sind;  sie  sind  unabwendbar,  wenngleich  in  mancher  Beziehung  bedauernswert;
  wichtiger  und  für  das  Deutschtum  bedeutsamer  ist  das
naturgemäße  Vordringen  des  Niederdeutschen  an  der  ganzen  Sprachgrenze,
  in  den  sogenannten  gemischten  Distrikten,  von  wo  aus  es  bereits
weiter  nach  Norden  die  Bevölkerung  zu  durchtränken  beginnt.  Freilich
darf  man  dabei  nicht  auf  Erfolge  rechnen,  die  in  wenigen  Jahren  bedeutsam
  ins  Leben  treten;  nur  mit  langsamem  Schritte,  die  ein  Menschenalter
  vorwärts  tut,  kann  auch  hier  fernerhin  jener  sprachliche  Prozeß
zu  einem  Ziele  gelangen,  das  zur  Zeit  der  Herrschaft  des  Niederdeutschen
in  früheren  Jahrhunderten  bereits  halb  und  halb  errungen  war.

Es  ist  der  stille  Kampf  der  Mundarten  auf  dem  platten  Lande,
der  die  frühere  Entwickelung  des  Herzogtums  in  sprachlicher  und  damit
auch  in  nationaler  Beziehung  bestimmt  hat  und  weiterhin  bestimmen
wird.  Mag  man  auch  noch  so  viel  davon  reden  oder  sich  einreden,
die  plattdeutsche  Sprache  habe  ihre  Rolle  im  Schleswigschen  ausgespielt,
nach  allen  geschichtlichen  Erfahrungen  ist  die  jütische  Mundart  an  den
Grenzen  auf  die  Dauer  dem  Niederdeutschen  nicht  gewachsen.  Was
sich  in  Angeln  creignet  hat,  wiederholt  sich  auch  heute  noch  an  den
Sprachgrenzen,  die  sich  deswegen  in  wenigen  Jahrzehnten  stetig  ändern,
weiter  nach  Norden  vorrücken  und  wegen  des  zeitweilig  zweisprachigen
Wesens  der  Bevölkerung  oft  kaum  genau  zu  bestimmen  sind.

Adler  gibt  aus  dem  Jahre  1889  eine  interessante  Schilderung,
wie  in  den  Kirchspielen  Groß=  und  Klein-Solt,.  südlich  von  dem  gemischten
  Distrikte,  dieser  Prozeß  zugunsten  des  Plattdeutschen  sich  vollzogen
  hat;  sie  schließt  mit  dem  Ergebnis:  bevor  25  Jahre  ins  Land
gekommmen  seien,  werde  von  denen,  die  vor  1848  verheiratet  wurden
und  die  jütische  Mundart  noch  als  eine  Art  Gardinensprache  unter  sich
redeten,  auch  der  letzte  heimgegangen  sein;  von  denen,  die  nach  1848
in  die  Ehe  traten,  rein  deutschen  Unterricht  genossen  hatten  und  noch
fast  sämtlich  die  Mundart  reden  konnten,  aber  es  weder  unter  sich,
noch  mit  den  Kindern  taten,  die  Mehrzahl  gestorben  sein;  von  denen,
die  von  1851  —  1864  dänischen  Schulunterricht  genossen,  aber  diese
Zeit  mitsamt  der  Sprache  anscheinend  absichtlich  ganz  in  Vergessenheit
zugunsten  des  Niederdeutschen  begraben  hatten,  viele  ins  Grab  gesunken
  sein;  nach  Ablauf  dieser  Frist  werde  ein  durchreisender  Däne