484  K.  Nückblick  und  Ausdleck.

politische  Selbständigkeit  des  Landes  und  je  enger  seine  Verbindung
mit  Holstein,  die  von  Christian  I.  besiegelt  ward,  geworden  war,  desto
mehr  fand  auch  das  niederdeutsche  Wesen  und  dessen  Sprache  in  Schleswig
eine  sichere,  bleibende  Stätte:  sie  war  die  Sprache  der  Regierung,  der
Verwaltung  und  aller  höheren  und  niedrigen  Kanzleien.

Wir  haben  dargelegt,  wie  das  Friesentum  schon  früh  von  ihr
erfaßt  und  zweisprachig  ward  und  in  der  Folge  weite  Gebiete  allmählich
  verloren  hat,  wie  auch  auf  jütischem  Boden  im  Süden  und
in  der  Mitte  des  Landes  das  Niederdeutsche  nicht  bloß  in  der  Verwaltung,
  sondern  auch  in  den  Volksgerichten  eine  bedeutsame  Stellung
erlangte  und  die  heimische  Mundart  zu  einer  bloßen  Nebensprache
herabgedrückt  hatte.  Aber  auch  da,  wo  diese,  wie  südlich  von  der
Schlei,  zuerst  von  dem  Niederdeutschen  aufgesogen  ward,  ließ  sie  in
Namen  der  einst  von  ihren  Trägern  gegründeten  Ortschaften,  in  Benennungen
  von  Wäldern,  Mooren,  Heiden,  Grabhügeln  u.  a.  zahlreiche
Denkmale  ihrer  ehemaligen  Herrschaft  zurück.  Nur  weiter  im  Norden
behauptete  sie  ihre  Stellung  und  hielt  das  dänische  Gewand  fest,  das  sie
im  Widerspruch  mit  ihrem  eigenartigen  Wesen  schon  früh  angelegt  hatte.

Die  Reformation  mit  ihrem  neuen  geistigen  Leben  war  dem
mächtigen  Zuge,  der  auf  einen  allmählichen  Sprachwechsel  hindrängte,
anfangs  in  hohem  Grade  förderlich;  wie  im  Mittelalter  das  niederdeutsche
  Wesen  von  Süden  hereinströmte,  so  kam  auch  sie  von  Süden,
brachte  niederdeutsche  Predigt,  niederdeutschen  Unterricht  und  niederdeutsche
  Kirchensatzungen;  es  war  zugleich  die  Zeit,  wo  in  ganz  Schleswig
  eine  Art  holsteinisches  Nationalbewußtsein  erweckt  war,  wo  der
„Jüte“  völlig  verschwand  und  in  allen  Städten,  ja  selbst  auf  dem  Lande
bis  an  die  Königsau  der  „Holste“  seinen  Sitz  aufgeschlagen  hatte,  den
er  noch  bis  in  das  vierte  Jahrzehnt  des  vorigen  Jahrhunderts  zu  behaupten
  verstand.

Es  schien,  als  wenn  die  Zeit  gekommen  sel,  wo  Regierung,  Verwaltung,
  Gericht,  Handel  und  Wandel  im  Bunde  mit  der  Kirche  der
herrschenden  niederdeutschen  Sprache  eine  Kraft  verleihen  werde,  die
das  ganze  Herzogtum  nicht  bloß  in  den  Städten,  sondern  auch  auf
dem  Lande  bis  an  die  nördlichen  Grenzen  ihren  Lauten  für  alle  Zeiten
unterwarf.  Aber  noch  war  die  Reformation  kaum  durchgeführt,  da
trat  zunächst  in  der  landesherrlichen  Kanzlei  eine  Wendung  ein,  die