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        <title>Das Herzogtum Schleswig in seiner ethnographischen und nationalen Entwicklung. III. Abteilung.</title>
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            <forname>August</forname>
            <surname>Sach</surname>
          </persName>
        </author>
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          <msIdentifier>
            <idno>sach_hzt_schleswig_3_1907</idno>
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        Das

Herzogtum  Schleswig

in  seiner

ethnographischen  und  nationalen  Entwickelung

Von
August  Sach

III.  Abteilung.

Halle  a.  S.
Verlag  der  Buchhandlung  des  Waisenhauses
1907.
        <pb n="2" />
        <pb n="3" />
        Dem  deutschen  Verein

für  das  nördliche  Schleswig

gewidmet.
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        Vorwort.

–—-—

Auf  Grund  der  Ausführungen  der  ersten  Abteilung,  die  u.  a.
den  Stand  der  Besiedelung  des  Landes  in  älterer  jütischer  Zeit  behandelte,
  habe  ich  in  diesem  abschließenden  dritten  Teil  die  eigenartige
Entwickelung  der  natlonalen  und  sprachlichen  Verhältnisse  des  Herzogtums
  von  dem  Mittelalter  an  bis  in  die  neueste  Zeit  verfolgt.  Während
die  zweite  Abteilung  aus  dem  antiquarischen  Bestand  den  Ursitz  der
Angeln  in  dieser  Landschaft  nachwies  und  den  ungefähr  gleichzeitig
mit  den  Jüten  erfolgten  Einzug  der  Friesen  sowie  das  allmähliche
Zurückweichen  ihrer  Sprache  in  ihren  südlichen  Spitzen  vor  dem  Niederdeutschen
  darstellte,  war  jetzt  die  Aufgabe,  den  jahrhundertelangen
Kampf  zwischen  dem  jütischen  und  dem  von  Süden  her  vordringenden
niedersächsischen  Volkstum  in  dem  Gebiete  des  eigentlichen  Südjütlands,
als  dem  alten  Festlandsteil  des  Herzogtums  Schleswig,  eingehend  darzulegen.
  Nach  Bestimmung  der  ursprünglichen  Grenzen  der  jütischen
und  der  niederdeutschen  Besiedelung  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei
und  Eider,  wo  zuletzt  in  Schwansen  erst  spät  die  jütische  Mundart
vor  dem  Niederdeutschen  völlig  verstummte,  kam  es  dann  darauf  an,
die  weitere  Germanisierung  des  Landes  durch  den  übermächtigen  Einfluß,
  den  die  niederdeutsche  Sprache  seit  dem  14.  Jahrhundert  im
Norden  gewonnen  hatte,  zunächst  in  den  nördlich  vom  Dänenwall
liegenden,  ursprünglich  jütischen  und  daun  mit  niederdentschen  Handwerkern
  angefüllten  Städten  im  einzelnen  darzulegen.  Die  ganze,  von
1350  bis  etwa  1670  dauernde  niederdeutsche  Sprachperiode,  die  die
dänische  Literatursprache  anch  im  Norden,  mit  Ansnahme  von  Volksgericht
  und  Kirche,  fast  völlig  verdrängte,  das  Jütische  überall  zu
einer  bloßen  Nebensprache  herabdrückte  und  außer  den  Städten  auch
        <pb n="6" />
        vi  Vorwort.

weite  Gebiete  des  platten  Landes  zweisprachig  machte,  habe  ich  in  ihrer
Bedeutung  für  Verwaltung.  Gericht,  Kirche  und  Schule  nach  allen
Seiten  hin  urkundlich  zu  erläutern  gesucht,  um  dann  die  tief  in  das
Volksleben  eingreifenden  Folgen  zum  Verständnis  zu  bringen,  die  die
ganz  allmähliche,  mehr  als  ein  Jahrhundert  dauernde  Einführung  der
hochdeutschen  Gemeinsprache  für  Verwaltung,  Gericht,  Kirche  und  Schule
mit  sich  brachte.  In  der  Folge  beginnt,  neben  dem  sich  noch  immer
fortsetzenden  stillen  Wettstreit  zwischen  dem  durch  das  Hochdeutsche  zur
Mundart  herabgedrückten  Niederdeulschen  und  dem  Jütischen,  insbesondere
  für  die  nördlichen  Distrikte  der  eigentlich  amtliche  Kampf  zwischen
der  hochdeutschen  und  der  dänischen  Literatursprache,  der  nach  langem,
wechselvollem  Ringen  auch  hier  schließlich  zum  völligen  Siege  der  ersteren
führt.  Es  kann  keine  Frage  sein,  daß  die  Einführung  des  Hochdeutschen
  für  die  weitere  Germanisierung,  iusbesondere  des  platten
Landes,  die  das  Niederdeutsche  bereits  mit  immer  steigendem  Erfolge
unternommen  hatte,  weit  mehr  hindernd  als  fördernd  gewesen  ist;  auch
heute  noch,  unter  der  Gunst  der  politischen  Verhältnisse,  kann  diese  auf
dem  platten  Lande  endgültig  und  auf  die  Dauer  unr  mit  Hilfe  der
Volksmundart  sichergestellt  werden.  Um  so  mehr  war  die  hohe  nationale
  Bedentung  der  niederdentschen  Sprache  zu  betonen,  die  als  die
alte,  eigentliche  Trägerin  des  deutschen  Volkstums  im  Herzogtum  in
den  steigenden  nationalen  Kämpfen,  besonders  in  dem  zweisprachigen
Angeln,  durch  die  dänischen  Sprachreskripte  v.  J.  1851  in  hohem  Grade
gestärkt,  in  ganz  eigenartiger  Weise  die  überraschende  völlige  Germanisierung
  der  Bevölkerung  vollzog  und  auch  nach  1864  neben  der
herrschenden  hochdentschen  Amtssprache  auf  dem  platten  Lande  zmmächst
an  den  Sprachgrenzen  die  gleiche  Aufgabe,  wenn  auch  langsamer,  still
und  geräuschlos  zu  lösen  übernommen  hat.

So  bietet  das  Herzogtum  Schleswig  in  den  einzelnen  Stufen
seiner  allmählichen  und  noch  stets  fortschreitenden  Germanisierung,  mit
seinem  merkwürdigen  zweimaligen  Sprachwechsel,  ein  ganz  eigenartiges,
bezeichnendes  Bild  einer  nationalen  Entwickelung  einer  Landschaft,  wie
kanm  ein  anderes  Grenzland  des  Deutschen  Reiches.  Den  eigentümlichen
Gang,  den  wechselnden  Verlauf,  die  Ursachen  von  Rückschritten  und
Fortschritten  habe  ich  auf  Grund  eines  reichen  urkundlichen  Materials
ohne  Vorurteil  darzustellen  mich  bestrebt;  wer  in  dem  Streite  der
        <pb n="7" />
        Vorwort.  v

Meinungen  die  geschichtliche  Wahrheit  sucht,  wird  sich  bemühen  müssen,
auch  dem  Gegner  gerecht  zu  werden.“

Das  alle  drei  Teile  umfassende  Sachregister  wird  den  Gebrauch
des  Buches  wesentlich  erleichtern.

Für  Unterstützung  meiner  Arbeit  habe  ich  insbesondere  den  Herren
Kirchenpröpsten  der  nördlichen  Propsteien,  den  Magistraten  der  Städte,
die  mir  ihre  Archive  zur  Verfügung  stellten,  sowie  dem  Provinziallandtage
  und  Sr.  Exzellenz  dem  Herrn  Kultusminister  meinen  ergebensten
  Dank  zu  sagen.

Lübeck,  10.  Oktober  1906.

Der  Verfasser.
        <pb n="8" />
        Inhaltsverzeichnis
zur  3.  Abteilung.

Seite
A.  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  —  zwischen  Schlei  und

Eider  und  in  der  Arensharde  1
I  Die  Besiedelung  des  Isarnho,  Jarnust  Däusschen  Hohl  .  21

Die  Besiedelung  der  Landschaft  Swansö,  Schwansen  40
it  Die  Besiedelung  der  Landschaft  Sinlendi,  Fraezlæt,  Camp.  8

IV.  Die  Besiedelung  der  Landschaft  Stapelhom  ..

V.  Die  Besiedelung  der  Kirchspiele  der  Arensharde  und  di  *
angl.  Harden  170

B.  2  Herrschaft  des  Nederdeulschen  lnd  dar  —  zum  Ses
in  den  Regierungskanzleien  193
C.  Die  Z  Entwickelnng  der  S##du-  ——  210
Die  Stadt  Eckernförde  211

.  2215

III.  Die  Stadt  Flensburg  2234
IV.  Die  Stadt  Apenrade  2359

V.  Die  Stadt  Hadersleben  .  e  2381

VI.  Die  Stad  ——  111111107

"  Die  Sprache  der  Dinggericht  3432419
Skracke  der  Kirche.  ——  336
—Ve#un  für  das  Volksam  3279

G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  —  zur  389
H.  Die  däuischen  S  ihre  J  ....  ...427
I.  Die  nationale  und  sprachliche  GEnsickenung  seit  186644.  1355
K-  Mückblick  und  Ausblick  —  441

—  4329
        <pb n="9" />
        A.  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschast  zwischen
Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Der  Abzug  der  ingwäonischen  Sachsen  und  Angeln  im  Verein  mit
den  Warnen  seit  dem  5.  und  6.  Jahrhundert  hatte  für  die  Bildung
neuer  Völkerverhältnisse  auf  der  cimbrischen  Halbinsel  Raum  geschaffen.
Mochten  auch  Reste  der  alten  Bewohner  zurückgeblieben  sein,  wie  dies
für  einige  Gebiete  des  Herzogtums  Holstein  sowie  für  die  Inseln  Sild,
Föhr  und  Amrum  wahrscheinlich  ist  1),,  auf  dem  größten  Teile  des  Festlandgebietes
  des  Herzogtums  Schleswig  konnte  im  Laufe  der  folgenden  Jahrhunderte
  nach  und  nach  ein  von  Norden  her  einwanderndes,  benachbartes
Volk  seine  bleibende  Wohnstätte  aufschlagen.  Während  früher  von  den
schonischen  und  Inseldänen  über  Jüten,  Angeln,  Sachsen,  Chauken  bis  zu
den  Friesen  in  Westfriesland  sprachlich  ein  allmählicher  Übergang  stattgefunden
  hatte,  der  den  Grad  ihrer  Verwandtschaft  je  nach  der  Nähe
oder  Ferne  ihrer  geographischen  Lage  bezeichnete,  mußte  jetzt  durch  das
Ausscheiden  der  mittleren  Gruppen  ein  weit  stärkerer  Gegensatz  zwischen
den  stammverwandten  Völkern  eintreten,  sobald  Friesen  an  der  Westküste,
Jüten  fast  auf  dem  ganzen  Festlande  ungefähr  gleichzeitig  festen  Fuß
faßten  und  holsteinische  Sachsen  in  späteren  Zeiten  über  die  Eider

1)  Die  jütischen  (dänischen)  Elemente  in  der  Sprache  dieser  Inselbewohner
in  die  Urzeit  zu  verlegen  und  sie  aus  einer  Vermischung  einwandernder
Friesen  mit  einer  urfprünglichen  jütischen  (dänischen)  Bevölkerung  zu  erklären,
liegt  kein  Grund  vor.  Diese  sprachlichen  Bestandteile  sind  vielmehr  erst  ganz
jungen  Ursprungs  und  stammen  aus  der  starken  Einwanderung  jütischer  und
Nordschleswiger  Elemente  im  Laufe  des  17.  und  18.  Jahrhunderts.  Über  diese  durch
besondere  Verhältnisse  hervorgerufene  Völkermischung  vergleiche  Teil  II.  268  u.
269  Anm.  Die  dort  gegebenen  Nachweise  ließen  sich  durch  weitere  urkundliche
Nachrichten  leicht  vermehren.

Sach,  Das  Herzegtum  Schleswig.  III.  1
        <pb n="10" />
        2  A.  Die  Jilten  und  die  Sachsen  in  der  Landichaft

weiter  nach  Norden  vordrangen.  Da  im  ganzen  Herzogtum  nicht  die
geringste  Spur  einer  dänischen  Einwanderung  zu  erkennen  ist!)  und
die  kleineren  Ansiedelungen  hochdeutscher  Herkunft  aus  neuerer  Zeit
ohne  besondere  Einwirlung  bleiben  mußten,  so  bildet  der  Gegensatz  dieser
drei  Stämme,  Jüten,  Friesen  und  Sachsen,  und  die  Ausgleichung  ihres
Volkstums  den  wesentlichen  Teil  der  nationalen  Entwickelung  des  Herzogtums
  bis  auf  den  heutigen  Tag.

Der  Gegensatz  dieser  drei  Völkerstämme  liegt  nach  unseren  früheren
Ausführungen  auch  in  den  alten  Benennungen  ihrer  Sitze  ausgeprägt:.)
Utland,  d.  h.  die  Marschen  und  Inseln  im  Westen,  ist  der  Wohnsitz
der  Friesen,  Südjütland,  d.  h.  das  ganze  Festland  mit  Alsen  bis  an
die  Schlei  und  darüber  hinaus,  haben  die  Jüten  inne;  in  dem  Gebiete
zwischen  Schlei  und  Eider,  insbesondere  dem  dänischen  Wohlde  sitzen
Sachsen:  diese  Gebiete  werden,  als  sie  staatsrechtlich  völlig  zusammengewachsen
  waren,  mit  dem  Namen  Herzogtum  Schleswig  bezeichnet.

Seit  dem  8.  Jahrhundert  haben  die  Jüten  dem  nach  ihnen  benannten
  Teil  des  Herzogtums  ihr  Volkstum  eingeprägt;  sie  haben  als

1)  Abteilung  I.  11  f.

2)  Da  hierüber  immer  noch  salsche  Anschauungen  herrschen,  so  will  ich
hier  noch  einmal  kurz  das  gesicherte  Ergebnis  der  Forschung  darlegen.  Die
Namen  Süderjütland  und  Herzogtum  Schleswig  decken  sich  nicht.  In  dem
Prozeß  Erichs  von  Pommern  um  das  Herzogtum  (1424  fs.,  Langeb.  VII.  266  ff.;
Seidelin,  Diplomatarium  Flensburg  I.  260  ff.)  wird  wiederholt  bezeugt,  daß
das  Herzogtum  Schleswig  aus  vier  Teilen  bestehe,  nämlich  aus  Südjütland,
Alsen,  Friesland  und  dem  Dänischen  Wohld.  Im  18.  und  im  Aufang  des  19.
Jahrhunderts  haben  die  Gelehrten  dies  Verhältnis  auch  noch  ziemlich  genan  gekannt;
  so  sagt  Bolten  Stapelholm  19:  „Das  jetzige  Herzogum  Schleswig  besteht
ursprünglich  aus  dreyen  Ländern,  aus  dem  größten  Teile  vom  alten  Süd-Jütlande,
  aus  dem  alten  Nord-Frieslande  und  aus  einem  Teile  vom  alten  Nord-Albingien.“
  Auf  dieser  Kennmis  beruht  auch  das  Schreiben  des  Königl.  Appellationsgerichts
  in  Flensburg  v.  29.  Oktober  1853,  worin  der  Gebrauch  des
Wortes  Sönderiylland  für  Herzogtum  Schleswig  in  öffentlichen  Aktenstücken  verboten
  wird  (Abteil.  1  30).  Selbst  der  dänische  Reichsarchivar  Jörgensen  hat  (Bidrag
til  Nordens  RHistorie  i  Middelalderen  91)  das  Verhältnis  der  beiden  Benennungen
  Süderjütland  und  Herzogtum  Schleswig  längst  ganz  richtig  dargelegt,
ohne  doch  seine  Landslente  und  alle  „Südjüten“  bekehren  zu  können.  Auch
Baggesen:  Der  dänische  Staat  1845  kennt  das  Verhältnis,  wie  II.  174  u.  175
zu  lesen  steht;  selbst  noch  in  der  dänischen  Ansgabe  v.  J.  1861  S.  161  wird  dies
richtig  wiederholt.
        <pb n="11" />
        zwischen  Schlei  und  Elder  und  in  der  Arensharde.  3

ein  eigner,  sprachlich  besonderer,  von  den  Dänen  verschiedener,  wenn
auch  schon  früh  politisch  nicht  mehr  selbständiger  Stamm  von  Nordwesten
  her  ihre  Harden  nach  Osten  in  die  Waldlandschaft,  nach  Süden
über  den  Heiderücken  wahrscheinlich  erst  nach  langdauernder,  allmählicher
  Ansiedelung  vorgeschoben.  Als  sich  auf  dem  neugerodeten  Boden
im  Osten  und  auf  dem  mittleren  Heiderücken  erst  langsam  die  Harden
bildeten,  hatten  sie  schon  längst  (um  800)  an  der  Schlei  und  darüber
hinaus  festen  Fuß  gefaßt  und  die  Grenzen  durch  Erdwälle  gegen  die
Sachsen  gesichert.  Auch  wenn  Reste  der  früheren  ingwäonischen  Stämme,
die  nach  Britannien  zogen,  zurückgeblieben  sein  sollten,  so  sind  sie  doch
bald  mit  den  Neuansiedlern  zu  einem  Volke  verschmolzen,  ohne  besondere
  Merkmale  ihres  Volkstums  zu  hinterlassen.  Die  Jüten  vermochten
  im  Laufe  der  Zeit  in  Stamm,  Siedelung.  Sitte  und  Sprache,
sowie  in  Recht  und  Gesetz  den  von  ihnen  besiedelten  Gebieten  ein  eigenartiges,
  von  dänischem  wie  von  deutschem  verschiedenes  Gepräge  aufzudrücken,
  von  dem  auch  da  noch  die  Spuren  zu  erkennen  sind,  wo
es  längst  vor  dem  niedersächsischen  Wesen  zurückgewichen  und  vollständig
verdrängt  worden  ist.#

1)  liber  die  möglicherweise  noch  vorjütischen  Namen  auf  -lef  (Abt.  II.  124  ff.)
handelt  neuerdings  L.  Willer  „Deutsche  Erde“  1904  104  ff.  Er  wiederholt
darin  die  schon  von  Madsen  (Ann.  f.  Nord.  Oldkynd.  og  Iistorie  1863)  ausgesprochene
  Meinung,  daß  lek,  wie  in  den  englischen  Namen,  hlaer,  goi.
-  hlaiv  (vergl.  Ab.  II.  46)  „Hügel“  bedeute,  und  bemerkt  dazu:  dies  lasse  schließen,
daß  die  Angeln  in  ihren  Stammsitzen  an  den  flachen  Gestaden  der  Ostsee
ihre  Gehöfte  zum  Schutze  gegen  Springfluten  entweder  auf  natürlichen
  oder  künstlichen  Bodenerhebungen  sogen.  Werften,  Warfen
oder  Wurten  angelegt  und  die  in  dieser  Sitte  liegende  Namengebung  auch
nach  ihrer  Auswanderung  beibehalten  hätten.  Der  Verfasser  verwechselt  unbegreiflicherweise
  die  Ostsee  mit  der  Nordsee  und  die  Ostküste  mit  der  Westküste
unseres  Landes;  seine  Worte  schweben  völlig  in  der  Luft.  Wenn  man  die
herkömmliche  Erklärung  der  Endung  let  als  Hinterlassenschaft,  richtiger  Uberlassenschaft
  (II.  124)  nicht  annehmen  will  und  an  der  ebensognut  sprachlich  möglichen
  Deutung  Hügel  festhält,  so  müßte  man  doch  wenigstens  „Hügel“  in  dem
Sinne  von  „Grabhügel  auffassen,  wie  deun  angs.  hlaev,  hlav  in  dieser  Bedeutung
  oft  gebraucht  wird.  Diese  Benennung  kommt  aber  im  Herzogtum  für
Grabhügel  nirgends  vor  (II.  129  ff.);  auch  ist  doch  sehr  fraglich,  ob  Saxo  392:
inde  Hatberum  apud  Jutiam  oppugbatum  extionxit;  cujus  occasum  perpes
oppidi  vocabulum  indicat  (Hathersler)  noch  --lei  als  Grabhügel  gekannt  hat.
Wie  wäre  es  auch  denkbar,  daß  die  Menge  der  Namen  aus  her  in  Jütland

17
        <pb n="12" />
        4  A.  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft

Die  Jüten  nehmen  geographisch,  sowie  auch  sprachlich  in  der  Reihe
der  von  den  dänischen  Inseln  her  bis  nach  Westfriesland  ursprünglich
wohnenden  Völkerstämme  eine  Mittelstellung  ein,  bilden  den  Übergang
  von  den  Dänen  zu  den  Angeln  und  Sachsen  sowie  den  Friesen
und  haben  demgemäß  mit  diesen  ihnen  am  nächsten  verwandten  Völkern
gewisse  sprachliche  Eigentümlichkeiten  gemeinsam,  ohne  doch  auch  in  dieser
Hinsicht  ihre  Selbständigkeit  einzubüßen.  Ihre  Sprache,  die  sogenannte
westjütische  Mundart,  setzt  sich  noch  heute  von  dem  nördlichen  Schleswig
nach  dem  eigentlichen  Jütland  fort,  wo  sie  durch  eine  Linie  von  Vaars5
bis  Bulbjaerg  am  Skagerak  und  dann  westlich  von  Skanderborg  über
Silkeborg  und  östlich  von  Viborg  bis  an  Hjarbeeck  Fjord  von  der  ostjütischen
  scharf  getrennt  ist.  Die  Abweichungen  dieser  westjütischen  Mundart
  von  der  Sprache  der  Inselbewohner  und  der  dänischen  Literatursprache
  sind  so  groß,  daß  ältere  dänische  und  deutsche  Sprachforscher,  ihre
Mittelstellung  in  der  ganzen  Völkerreihe  verkennend,  die  Jüten  geradezu
  für  einen  ursprünglichen  sächsischen  Volksstamm  erklärt  haben,  der  sich
später  erst  mit  skandinavisch-dänischer  Bevölkerung  gemischt  habe.!)  Wie
unbefangen  man  in  früheren  Zeiten  über  diesen  sprachlichen  Gegensatz

und  den  dänischen  Inseln  alle  von  dem  Grabhügel  des  ersten  Gründers  des  Ortes
herstammte?  Über  die  Lage  der  Orte  auf  lek  im  Herzogtum  hätte  der  obige
Verfasser  sich  übrigens  genau  in  Abt.  II.  124  orientieren  können;  schwerlich  hätte
er  auch  dann  geschrieben,  daß  in  Angeln  noch  Nachkommen  eines  Volkes  wohnten,
die  sich  in  Mundart,  Sitte  u.  a.  von  den  umwohnenden  Sachsen  unterschieden.


1)  Molbech:  Ordbog  I.  Fortale  XXIX.  Selbst  ein  so  patriotischer
Mann  wie  der  bekannte  Allen  läßt  in  Haandb.  i.  facdrel.  historie  v.  J.  1863
S.  1ff.  noch  die  Jüten  als  Sachsen  vom  Süden  her  in  Jütland  einwandern.
Vergl.  auch  N.  M.  Petersen:  Daom.  bistorie  i.  Hed.  60  u.  a.  Ubrigens  will
ich  hier  noch  bemerken,  daß  schon  Molbech  a.  a.  O.  seine  Landsleute  darüber
genügend  belehrt  hat,  wie  wenig  die  an  dem  Dauevirk  und  an  der  Schlei  auf
dem  Boden  des  Herzogtums  gefundenen  historischen,  von  den  nordischen  Herrschergeschlechtern
  gesetzten  Runensteine  mit  ihrer  skandinavisch=  nordischen  Sprache
für  die  damalige  Volkssprache  des  Landes  etwas  beweisen  und  wie  wenig  man
daraus  auf  eine  „dänischredende“"  Bevölkerung  schließen  könne.  Erst  neuerdings
scheinen  einige  jüngere  Gelehrte  wieder  soviel  Besonnenheit  erlangt  zu  haben,
den  seit  Thorsen  und  Wimmer  immer  als  Glaubensartikel  wiederholten  und
aus  den  Runensteinen  eutnommenen  angeblichen  Beweis  für  ein  dänisches  Volkstum
  im  Herzogtum  Schleswig  in  den  Winkel  zu  stellen,  wohin  er  längst  gehört
  hat.
        <pb n="13" />
        zwischen  Schlei  und  Eiber  und  in  der  Arensharde.  5

in  Dänemark  dachte,  ersieht  man  aus  mancherlei  Aussprüchen  von  Gelehrten
  oder  Reisenden;  der  dänische  Dichter  Blicher  meint  sogar  in
seinen  Nordseebildern,  wenn  der  Kopenhagener  plötzlich  durch  ein  Luftoder
  Dampfschiff  nach  Agger  (vor  der  Westmündung  des  Liimfiords)
versetzt  würde  und  die  fremden  Trachten  und  Gesichter  der  dortigen
Bevölkerung  erblickte  und  deren  fremdartige  Sprache  hörte,  so  müßte
er  glauben,  er  befinde  sich  in  einem  fremden  Lande.

Während  L.  Varming  (1862),  der  zuerst  in  wissenschaftlicher  Weise
die  sprachliche  und  geschichtliche  Stellung  des  jütischen  Volkes  einer  Untersuchung
  unterzog,  unbedingt  die  Verwandtschaft  des  Jütischen  mit  dem
Westgermanischen  ebensosehr  einräumte,  wie  er  dessen  sonstigen  nordischen
Charakter  betonte  1),  hat  sich  die  neuere  dänische  Sprachforschung  mit
dem  Aufwande  aller  Gelehrsamkeit  auf  das  eifrigste  bemüht,  diesen  westgermanischen
  Bestandteil  im  Westjütischen  hinweg  zu  deuten  und  selbst  die
Jüten  zu  einem  dänischen  Volksstamm  mit  einer  dänischen  Mundart  zu
machen.  2)  Die  dänischen  Forscher  vergessen  dabei,  daß  es  keinem  deutschen
Gelehrten  heute  einfällt,  die  enge  Verwandtschaft  auch  des  Westjütischen
in  ganz  wesentlichen  Punkten  mit  den  Inselmundarten  zu  bestreiten;  es
wäre  deshalb  sehr  wünschenswert,  wenn  sie  wie  ihre  älteren  Genossen
es  über  sich  gewinnen  könnten,  die  nahe  Verwandtschaft  des  Westjütischen
mit  den  westgermanischen  Sprachen  in  einigen  wichtigen  Punkten  lieber
zuzugestehen,  als  immer  neue  vergebliche  Versuche  zu  machen  dies  Rätsel
im  dänischen  Sinne  zu  lösen.  Von  einigen  weniger  scharf  ausgeprägten
Eigentümlichkeiten  und  der  eigenartigen  Betonung  besonders  im  Osten
des  Landes  abgesehen,  wie  dem  Gebrauch  des  Hilfsverbums  werd  statt
des  dänischen  -es  für  das  Passivum  oder  des  w  im  Anlaut  in  Orm,
Onsdag,  in  den  Ortsnamen  Vonsbek,  Vonsild,  Vojens,  im  Gegensatz  zu
den  nordischen  Formen  Odenbek,  Odinsbeke,  Odenschulde,  Odhensmose,
  Odinsmoze  (Abt.  II.  123),  dem  Gebrauch  des  Partizip  Perfekts
ohne  t  u.  a.,  ist  es  der  vorgesetzte  substantivische  Artikel,  der  das  Westjütische
  näher  an  die  Seite  des  Westgermanischen  rückt.  Selbst  wenn  es
richtig  wäre,  daß  der  angehängte  substantivische  Artikel  erst  nach  und

1)  Varming:  Det  jydake  Folkesprog.  2.  4.  299ff.

2)  Haandbog  i  det  nordslesvigsko  Sprögsmaals  Historie:  Det  danske
Folkesprog  i  Sönderiylland  af  Thorsen  119ff.  slber  die  Betonung  vergl.
N.  Andersen:  Om  den  musikalske  Akzent  i  Östslesvig  1897.
        <pb n="14" />
        6  A.  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft

nach,  besonders  seit  dem  13.  Jahrhundert,  im  Dänischen  um  sich  gegriffen
habe),  so  bleibt  doch  die  Tatsache  bestehen,  daß  er  nur  auf  den  Inseln
und  in  dem  nördlichen  und  östlichen  Jütland  und  nicht  in  den  westjütischen
und  schleswigschen  Sysseln  herrschend  ist  und  noch  heute  dieser  Mundart
völlig  fehlt.  Der  beliebte  Einwand,  daß  das  Herzogtum  deswegen  dem
sprachlichen  Vorgange  nicht  habe  folgen  können,  weil  es  seit  dem  13.  Jahrhundert
  von  dem  Königreich  getrennt  gewesen,  ist  völlig  hinfällig,  weil
ganz  Westjütland  innerhalb  der  oben  genannten  Linie  der  alten  Weise
treu  geblieben  ist,  obwohl  es  schon  seit  alters  einen  Teil  des  dänischen
Reiches  bildete.  Ebensowenig  hat  der  Versuch,  die  Bildung  des  vorgesetzten
  Artikels  auf  friesischen  Einfluß  zurückzuführen,  irgendwelche
Berechtigung.

Bekanntlich  ist  in  der  westjütischen  Mundart  an  die  Stelle  von
then,  thet,  the  für  alle  genera  und  numeri  die  Form  e  oder  2#  getreten
  (e  mand,  der  Mann),  deren  Entstehung  und  Erklärung  der
Forschung  große  Schwierigkeiten  bereitet.  Mag  man  nun  eine  Aphäresis,
sei  es  der  niederdeutschen  (de,  de,  dat  pl.  de)  oder  der  dänischen  Dentalis
(der,  det,  pl.  de)  annehmen,  oder,  wie  neuerdings  vorgeschlagen  wird,
es  aus  dem  nachgesetzten  en,  -et  erklären?),  die  Verwendung  des
Demonstrativums  zu  substantivischem  Artikel  streitet  so  sehr  gegen  die
Weise  sämtlicher  nordischer  Sprachen,  daß  die  Herleitung  dieses  westjütischen
  ##  aus  dem  Dänischen  höchst  unwahrscheinlich  ist.  Auffälligerweise
  kommt  dieses  mundartliche  e  oder  ##  in  den  offiziellen  Aktenstücken
der  älteren  Zeiten  nirgend  vor;  es  erscheint  nicht  einmal  in  dem  jütischen
Lov  noch  in  den  mehr  oder  weniger  noch  in  jütischer  Sprache  abgefaßten
Stadtrechten  von  Flensburg  und  Hadersleben,  noch  auch  in  den  späteren
Dingswinden  der  Harden  und  Kirchspiele,  wo  man  es  doch  am  ehesten
erwarten  sollte.  Auf  jütischem  Boden  ist  es  meines  Wissen  am  frühesten
in  einer  Dingswinde  aus  der  Gegend  von  Esbjerg  vom  Jahre  1538
nachzuweisen.  Im  Bereich  des  westjütischen  Gebietes  im  Schleswigschen
habe  ich  den  Gebrauch  des  Artikels  am  frühesten  in  einigen  Schriftstücken
  und  Rechnungen  gefunden,  die  um  das  Jahr  1660  von  einigen

1)  Molbech:  Harpestr.  laegebog.  19.  N.  M.  Petersen:  Sprog-Historie
1.  116.

2)  Lyngby:  Bidrag  til  en  sönderji.  Sprogl.  14  fl.  —  v.  Jensen:  Haandbog
  159.
        <pb n="15" />
        zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.  7

Bürgern  dem  Haderslebener  Magistrate  eingereicht  wurden.  Weiter
zurück  reicht  wohl  ein  diese  Artikelform  enthaltenes,  schon  von  dem  gelehrten
  Flensburger  Rektor  Moller  gelegentlich  erwähntes  merkwürdiges
Rätsel,  da  die  darin  zugrunde  liegenden  Verwandtschaftsverhältnisse  nicht
einmal  durch  die  Bestimmungen  des  jütischen  Lovs  erklärt  werden  können.
Seiner  sprachlichen  Eigentümlichkeit  und  seines  merkwürdigen  Inhalts
wegen  möge  es  hier  Platz  finden  in  einer  Form,  die  es  im  Sundewittschen

  trug.

Kong  Voldemars  Brollup.

Kong  Voldemars  Brollup  vahrd'
i7  Anr.  Der  feiled'’dem  derfor  naued
aa  snak  om.  Derfor  sendt'  di  nauer
ud,  for  aa  hor  nyt.  Di  modt’  forst
töll  Rodkleit,  aa  spur'’  dem.  Di  sohj
(sagde),  di  skuld  kun  rihd  vier
(videre).  Saa  modt’  di  töll  Blaakleit“,
  aa  spur  dem.  Di  sohj,  di
skuld'’  rihd  vier.  Sa  kom  der  töll
Gronkleit',  Dem  spur’  di  aasaa.  Di
schi:  Bag  ätter  kommer  en  Vun,
hvor  der  kior  en  Kun,  aa  en  gammel
  Mand  ligger  i  bag  ic  Vun.
Sporrer  dem,  saa  faaer  I  naucd'
aa  veed.  Di  reed  vier,  aa  modt
dem.  Di  spur  da,  hvad  de  var
for  Riehnd’,  der  hai  modt’  dem.
E  Kun  svahrd  dem:  Di  Rodkleit
er  min  Farrbro’er,  di  Blaakleit  min
Moorbro’er,  aa  di  Gronkleit  min
Sonner,  aa  gammel  Tog  a  Nold
er  Faer  te  dem  oll.  1)

König  Waldemars  Hochzeit.

König  Waldemars  Hochzeit
dauerte7  Jahre.  Es  mangelte  ihnen
(den  Hochzeitsgästen)  daher  etwas
zu  sprechen.  Deswegen  sandten  sie
einige  aus,  um  Neues  zu  hören.
Sie  begegneten  zuerst  zwölf  Rotgekleideten
  und  fragten  sie.  Sie
sagten,  sie  sollten  nur  weiter  reiten.
Darauf  begenneten  sie  zwölf  Blaugekleideten
  und  fragten  diese.  Sie
sagten,  sie  sollten  nur  weiter  reiten.
Dann  kamen  zwölf  Grüngekleidete.
Diese  fragten  sie  auch.  Sie  sagten:
„Hinterher  kommt  ein  Wagen,  in
dem  eine  Frau  fährt,  und  ein  alter
Mann  liegt  hinten  im  Wagen.  Fragt
diese,  so  kriegt  ihr  Etwas  zu  wissen.“
Sie  ritten  weiter  und  begegneten
ihnen.  Sie  fragten  sie,  welche  Reitende
  es  seien,  die  ihnen  begegnet
wären.  Die  Frau  antwortete  ihnen:
„Die  Notgekleideten  sind  meine

1)  Nolde  ist  ein  Dorf  im  Kirchspiel  Buhrkall;  Tycho  soll  der  letzte  Besitzer
  eines  Edelhofes  daselbst  im  Mittelalter  gewesen  sein:  er  ist  der  alte,  der

hinten  im  Wagen  liegt.
        <pb n="16" />
        8  A.  Die  Jllten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft

Vaterbrüder,  die  Blaugekleideten
meine  Mutterbrüder  und  die  Grüngekleideten
  meine  Söhne,  und  der
alte  Tycho  von  Nolde  ist  der  Vater
von  ihnen  allen."“

Der  älteren  Zeit  gehört  auch  ein  merkwürdiger  Reim  mythologischen
  Inhalts  an,  der  sich  auf  einen  Grabhügel  bei  Bollersleben  bezieht
  (Abt.  II.  20)  und  von  der  Redeweise  der  heutigen  Bevölkerung
dieser  Gegend  abweicht:

Balder,  Rune  aa  hans  Vyy,
di  ypped  dem  en  stor  kyv,
men  aa  Tohoi
der  slov  Balder  Rune  deoi.

Vyv,  ky  und  doi  sind  Ausdrücke,  die  man,  wie  bereits  Schmidt
1856  hervorhebt,  in  jener  Gegend  nicht  mehr  kennt.  Daran  schließen
wir  zwei  ältere  Stücke,  die  nach  Falck  früher,  d.  h.  im  Anfang  des
vorigen  Jahrhunderts  so  allgemein  in  Nordschleswig  verbreitet  waren,
daß  man  sie  fast  auswendig  wußte.  1)  Das  erste  ist  bereits  1729  gedruckt
  und  sicher  weit  älter,  das  zweite  eine  alte  Übersetzung  einer
Stelle  aus  dem  einst  berühmten  Buche  „Schimpf  und  Ernst-  des  Barfüßermönchs
  Johannes  Pauli  (1519,  1534):

A  o  Pejer  mi  broer,  vi  var  tou  broer,  vi  var  nauned  atter  jen
mand,  han  hiedder  Pejer  o  a  hiedder  Chreesten;  vi  var  jen  par
tuillinger,  men  han  var  olxval  trej  aar  æller  end  a.  Pejer  var  ol
tid  jen  douen  krop,  han  vild  oltid  lig  hiem  ve  æ  ild  o  ve  ##  plou;
men  a  var  æ  driste  kaael  i  mi  krop,  a  vild  ad  æ  kri  o  torsög  mæ.
—  —  —  ULont  om  lont  kom  a  te  æ  kris-mand.  Han  tou  mee  te
sæ,  o  lært  mæ  o  kries;  han  ga  mæ  hullige  skindskrapper  o  æ  laner,
kampirum  ve  æ  sie,  bös  a  ##  belt,  lejerknaap  i  mi  söled  tröl  etc.
Jen  gaang  var  vi  fjouten  hellend  foer  kaal  forsaanked,  o  vi  vild
te  o  vaaner  ald  varen  omkring,  fordi  er  saa  val  hunder  mil  i
varen  som  jen  o  jen  som  hunder.  Olsammen  had  di  skindskrapper
aa  æ  laaer,  saa  n#er  Som  a,  a  had  ikkun  et  par  kalskinds-bouser.  —

1)  R.  Nyerup:  Almindelig  Morskabsliesning.  Kjobenhavn  1816
S.  277.  278.
        <pb n="17" />
        zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arentharde.  9

O  mi  allerkieriste  tilhörere,  deirsom  a  skal  forklaare  jer  de
hier  daus  teixt,  ret  som  hun  huurt  at  vort  forklaart,  da  kund  a  aa
tro  aa  loov  a  faa  gjor  hend  i  trei  gruum  staand,  for  hier  vil  saa
möy  taalis  om  hvordan  hin  svaar  grum  reynskabs-dau  vil  blyy,  og
inden  aal  de  slaus  folck  der  er  te  i  varen  de  faar  giört  reinskab,
hva  vil  dier  blyy  for  jen  svar  grum  reynskab,  o  a  vil  tro  en  faar
aaller  end,  men  hvi  skuld  a  hier  staa  og  rein  op  for  jer  om  æ
kiöbstei  folck  eller  æ  haandsverks  folck  eller  æ  stor  knager,  a  troer
hun  kommer  mæ  eller  jer  kun  let  veid,  men  mi  eyen  reynskab  skal
nok  flye  mæ  saa  möy  ad  bestill,  d#e  a  skal  la  ainners  far.  O  gid.
a  var  saa  Iycklig  aa  mi  reynskabs-dau,  dæ  aa  kund  kryb  i  jen  lille
bitte  muusfæld,  men  a  troer  at  aald  de  munsfeeld  dier  er  te  i  varen,
kund  icke  skiul  mæ  for  mands  klaar  yuen.  O  St.  Knudl  hielp
ma  dierfor,  at  a  kund  find  paa  aa  sey  jer  hind  ret,  for  aall  det  du
Knud  liid  aa  di  landmaend,  og  for  di  ejen  serlig  nauns  skyld,  hielp
mæ  ad  a  maa  swi  saindhed.

Außer  dem  alten  Wiegenlied:

Sor,  barn,  sov!

Din  faer  er  henn'  o  plou’

din  moer  er  henn'  o  gie  e  grüs;
vil  do  ett  sov',  fier  do  a  e  rüs  —
Sov,  barn,  8ov!

mag  noch  aus  älterer  Zeit  als  ein  Kuriosum  jenes  „heidnisch  Stoßgebetlein
  bei  Unglücksfällen“  erwähnt  werden,  das  nach  Helduaders  und
Arnkiels  Zeugnis  zu  ihrer  Zeit  alt  und  jung  im  mittleren  und  nördlichen
  Schleswig  im  Munde  führte,  das  aber  heute,  so  viel  ich  habe  in
Erfahrung  bringen  können,  völlig  vergessen  ist.  Es  lautete:!)
A  jova  tuta  neil
A  wia  woka  neil
Helduaders  und  Arnkiels  Erklärungen  der  Worte  aus  dem  Lateinischen:
  O  Jova,  tu  de  te  ajebas,  voca  mel  oder  O  Jora,  tuta  me,
a  via  voca  me!  die  noch  Peter  Rivesell  im  Jahre  1817  für  den  Rest
eines  Gebetes  an  den  auch  hier  im  Norden  einst  verehrten  Jupiter

1)  Arnkiel:  Cimbr.  Heiden  Religion  I.  150.  151.  —  Helduader  362.
Westph.  I.  64  prnefatio.
        <pb n="18" />
        10  A.  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft

hielt  ),  können  uns  heute  nur  ein  Lächeln  erregen.  Der  erste  Ausruf
enthält  etwas  entstellt  das  nur  dem  Altsächsischen  und  dem  späteren
Mittelniederdeutschen  bekannten  Thiod  ute  d.  h.  Volk  heraus,  tio  dute,
to  jodute,  jodute  und  ist  nichts  als  ein  Ruf  zur  Hilfeleistung  bei  einer
Vergewaltigung,  später  ein  allgemeiner  Weheruf  oder  Zetergeschrei.  Der
zweite  bewahrt  die  auch  in  Jütland,  im  Friesischen  und  Niederdeutschen
einst  wohlbekannte  Angst=  und  Verzweiflungsrufe  O  wii,  o  wok!,
niederd.  o  weh,  o  wach!  Wach,  wok  scheint  mit  dem  Angelsächsischen
woh,  wog,  Unheil,  Unglück  zusammenzuhängen.  Die  verdrehten  Worte
sind  demnach  so  zu  trennen:

A  jovat  ut,  a  neil!

A  vi,  a  wok,  a  nei!2)

Als  Sprachproben  aus  neuerer  Zeit  mögen  noch  folgende  dienen,
die  verschiedenen  Gegenden  des  Herzogtums  entstammen:

Aus  der  Karrharde:

Han  blyrver  oller  klog,  ven  han  aa  vær  söventig  aar  grammel.
Hun  stau  ve  z  kald  aa  sau:  Most  (d.  h.  moster),  pass  an,  1  foller
int  i  æ  nost  (niedd.  nost,  noste,  Wassertrog)!

Aus  der  Schluxharde:

4  tyr  troer  anner  stal.  Venn  æ  muus  er  Sat  (d.  h.  mœt),  er
mjöl  bjesk.  De  er  int  olt  guld,  der  glimrer.  Di  er  suer,  soi
æ  ræv  om  æ  rönbeer,  da  kund  han  int  naa  em.

Aus  der  Umgegend  von  Hadersleben:

Sec,  soy  den  lille  Mikkel,  der  har  c  ravn  taun  den  vost,  som
Vi  raa  long  har  hay  Ust  to;  kund  vi  it  tei  en  fram  ham,  hvonær
(niedd.  wanner)  vi  ollsammel  gik  löis  au  ham?  A  kommer  mornnaal.
  Da  hört  man  die  Landleute  untereinander  sagen:  A  aart  aa  à
rau  staar  got  (die  Erbsen  und  der  Roggen  stehen  gut);  er  do  kibrt
aa  à  eilvei  til  steis?  (Bist  du  auf  der  Landstraße  zur  Stadt  gefahren).

In  allgemeinen  trägt  die  westjütische  Mundart  im  Herzogtum  das
gleiche  Gepräge;  die  Verschiedenheiten  in  den  Landschaften  des  Westens
und  Ostens  sind  nicht  größer  als  die  Unterschiede  des  Niederdeutschen

1)  P.  Rivesell:  Versuch  einer  Beschreibung  der  Stadt  Flensburg  19.

2)  Vergl.  Ihre  und  Outzen  über  die  dänische  Sprache  §  4.  —  Molbech
führt  aus  der  Horsensharde  mehrere  Beispiele  an.  Jodut!l  o  wij,  for  ewigt  weol
oder  wach  ok  wel  u.  a.  m.
        <pb n="19" />
        zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.  11

in  den  verschiedenen  Gebieten  Holsteins;  in  den  südlichen  Grenzgebieten
läßt  sich  dabei  ein  ziemlich  starker  Einfluß  des  Niederdeutschen  erkennen.
Nur  in  einem  der  südlichen  Bezirke,  in  der  alten  Goesharde,  auf  dem
Geestrücken  Fiolde  (Abt.  11.  327  ff.),  der  sich  durch  seine  merkwürdigen
Namen  vor  den  anderen  Landschaften  auszeichnet,  zeigt  die  Volkssprache,
soweit  sie  noch  heute  westjütisch  ist,  mehrfach  gewisse  Besonderheiten,
die  sich  nicht  gut  aus  friesischem  oder  niedersächsischem  oder  auch  dänischem
  Einfluß  erklären  lassen;  ob  aber  hier  zu  irgend  einer  Zeit  eine
skandinavische  Eimwirkung  geschehen  ist,  ist  schwerlich  mehr  festzustellen.

Ist  es  nun  unseres  Erachtens  ein  vergebliches  Bemühen,  dem
jütischen  Stamm  ein  selbständiges  Volkstum  in  älterer  Zeit  vollständig  abzusprechen
  und  ihn  zu  einem  dänischen  Stamm  zu  machen,  so  ist  ebenso
im  Widerstreit  mit  der  geschichtlichen  Uüberlieferung,  wenn  man  leugnen
wollte,  daß  die  Jüten  sich  dieses  Gegensatzes  zu  den  Inseldänen  nicht
bewußt  gewesen  wären,  trotzdem  daß  sie  frühzeitig  ihre  politische  Selbständigkeit
  verloren  hatten  und  seit  alters  unter  dänischer  Herrschaft
standen.  Juti  rebellaverunt,  so  tönt  es  durch  die  dänische  Geschichte
des  Mittelalters  bis  in  die  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  hinein.  Erst
seit  dem  allmählichen  Zurücktreten  und  zuletzt  gänzlichen  Verschwinden
des  Jütischen  aus  der  Literatur  und  der  offiziellen  Sprache,  durch  das
Eindringen  der  dänischen  Literatursprache  in  Verwaltung,  Gericht,  Kirche
und  Schule,  mit  einem  Worte  durch  das  Herabsinken  der  jütischen
Sprache  zu  einer  bloßen  Mundart  ist  der  alte  Gegensatz  zurückgedrängt,
wenn  er  auch  bis  auf  den  heutigen  Tag  noch  nicht  ganz  aus  dem
Volksbewußtsein  entschwunden  ist.

In  dem  Gebicte  des  Herzogtums  Schleswig  d.  h.  in  dem  Teil,
der  nach  den  Jüten  benaunt  ward,  war  dieser  Prozeß  derselbe,  aber
er  hatte  wegen  der  Nachbarschaft  mit  Holstein  doch  noch  besondere
Gründe  und  einen  anderen  Verlauf.

Wenn  man  die  nationale  Entwicklung  des  Herzogtums  richtig
verstehen  will,  so  hat  man  die  sogenannte  Germanisierung  der  Jüten,
d.  h.  die  Verdrängung  ihres  Volkstums  insbesondere  in  der  Sprache
streng  von  der  eigentlichen  Kolonisation  d.  h.  der  Ansiedelung  und  Begründung
  von  national  deutschen  Kolonien  zu  unterscheiden.  Die  Germanisierung
  vollzog  sich  hier  ähnlich  wie  in  Nordjütland  die  Danisierung.
  Während  im  nördlichen  und  mittleren  Teile  schon  früh  die
        <pb n="20" />
        12  A.  Die  Illten  und  Sachsen  in  der  Landschaft

allmähliche  Einführung  der  dänischen  Sprache  in  Verwaltung  und  offiziellem
  Verkehr  die  jütische  Sprache  in  die  Stellung  einer  Mundart
zurückdrängte,  war  es  von  Süden  her  der  Einfluß  der  niederdeutschen
Sprache,  die  den  friedlichen  Kampf  nicht  sowohl  gegen  die  dänische
Literatur=  und  Amtssprache  als  gegen  die  Mundart  des  jütischen
Stammes  unternahm.  Es  ist  eine  völlige  Verkennung  des  ganzen
sprachgeschichtlichen  Prozesses,  der  sich  in  den  letzten  Jahrhunderten  im
Herzogtum  Schleswig  abgespielt  hat,  wenn  man  darin  nichts  anderes
als  den  Ringkampf  der  hochdeutschen  und  dänischen  Literatur=  und  Amtssprache
  sieht  und  das  alles  Volksleben  beherrschende  und  umgestaltende
Ningen  der  beiden  Hauptmundarten  miteinander  außer  acht  läßt.  Eine
genauere  Untersuchung  dieses  schon  Jahrhunderte  dauernden  friedlichen
Sprachstreites,  der  vor  allem  seit  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts
auch  die  politische  Entwicklung  des  Herzogtums  mitbestimmt  hat,  wird
das  Stärkeverhältnis  beider  Mundarten  sowie  ihren  Gewinn  und  ihren
Verlust  näher  darzulegen  versuchen;  sie  wird  zeigen,  daß  das  Westjütische
  wohl  imstande  ist,  den  Kampf  mit  dem  ihm  am  nächsten  verwandten
  Friesischen  mit  Erfolg  aufzunehmen,  ja  noch  in  neuerer  Zeit
diesem  einzelne  Gebiete  abzunehmen  vermocht  hat,  daß  dagegen  das  ferner
liegende  Niederdeutsche  ebenso  die  Kraft  in  sich  trägt,  das  Friesische  wie
das  Westjütische  stetig  zurückzudrängen.  Wie  mir  keine  Ortschaft  bekannt
  ist,  wo  das  Friesische  irgend  an  Terrain  gegen  beide  Mundarten
gewonnen  hat,  so  ist  auch  keine  Dorfschaft  nachzuweisen,  wo  das  Niederdeutsche
  jemals  vor  dem  Westjütischen  zurückgewichen  ist.  Mag  das  stete
Vordringen  des  Niederdeutschen  nun  auch  durch  politische  Verhältnisse
und  durch  mächtige  überlegene  Kultureinflüsse  von  Süden  her  schon  früh
dauernd  gefördert  sein:  es  ist  ein  großer  Irrtum,  wenn  man  glaubt,
daß  dieser  Prozeß  besonders  in  den  Landgebieten  schon  in  alte  Zeiten
fällt.  Vielmehr  wird  sich  zeigen,  daß  das  mächtige  Vordringen  des
Niederdeutschen,  d.  h.  die  eigentliche  Germanisierung  des  südlichen  Teiles
von  Schleswig,  von  der  Schlei  bis  an  den  Flensburger  Busen,  sich  auf
dem  Lande  im  wesentlichen  erst  im  Laufe  des  18.  und  in  der  ersten
Hälfte  des  19.  Jahrhunderts  still  und  geräuschlos  vollzogen  hat.
Das  Eindringen  des  Niederdeutschen  geschah  der  geographischen
Lage  gemäß  von  Süden  her,  von  den  holsteinischen  Sachsen;  aber  erst
als  sich  diese  von  den  vernichtenden  Schlägen  Karls  des  Großen  wieder
        <pb n="21" />
        zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.  13

erholt  und  durch  Heranziehen  von  Massen  anderer  Stammesgenossen
und  neuer  Ansiedler  gestärkt  hatten,  konnte  eine  Ausbreitung  ihres
Bolkstums  über  die  alten  Reichsgrenzen  erfolgen,  sobald  die  politischen
Verhältnisse  es  gestatteten.  Das  einzige  Gebiet  aber,  das  von  dem
Herzogtum  für  eine  eigentliche  Besiedelung,  für  die  Anlegung  deutscher
Dörfer  offen  stand,  war  die  langumstrittene,  lange  öde,  noch  wenig
oder  gar  nicht  bewohnte  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider.  Hier,
wo  weite  Waldungen,  wie  im  östlichen  Holstein,  durch  Rodungen  die
Begründung  von  Ortschaften  ermöglichten,  wo  sich  von  Norden  her
eben  erst  jütische  Ansiedler  an  den  Grenzen  festzusetzen  begannen,  hier
war  es,  wo  zuerst  die  beiden  Völkerstämme  kolonisierend  aufeinandertrasen,
  um  ihre  Kräfte  miteinander  zu  messen.  Geschlossene  bäuerliche
Ansiedelungen,  in  die  ein  fremdes  Volkstum  wie  ein  Keil  sich  nicht  in
Zukunft  einschieben  konnte,  haben  hier  zuerst  auf  dem  Boden  des  Herzogtums
  den  Grund  zum  Deutschtum  gelegt  und  sich  nicht  bloß  als  national
unbedingt  widerstandsfähige  Volkskörper  erwiesen,  sondern  auch  die
Kraft  gezeigt,  weiter  nach  Norden  und  nach  Westen  ihr  Volkstum  auszubreiten.
  Eine  Darstellung  der  allmählichen  Germanisierung  des  Herzogtums
  Schleswigs  hat  daher  zunächst  die  Besiedelung  dieser  in  nationaler
ebensosehr  wie  in  staatsrechtlicher  Beziehung  so  eigenartigen  Gebiete  in
näheren  Betracht  zu  ziehen.

Die  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider.

Es  ist  eine  bezeichnende  Tatsache,  daß  das  Gebiet  zwischen  Schlei
und  Eider  vielfach  noch  bis  in  das  19.  Jahrhundert  hinein  nicht  zu
dem  Herzogtum  Schleswig  sondern  zu  Holstein  gerechnet  und  als  ein
Teil  des  deutschen  Reiches  angesehen  ward,  obwohl  staatsrechtlich  die
Eider  und  Rendsburg  als  die  alte  Grenze  des  h.  römischen  Reiches
galt.  Es  hängt  diese  Anschauung  augenscheinlich  mit  Erinnerungen  zusammen,
  die  sich  an  die  Begründung  jener  deutschen  Grenzmark  unter
der  Regierung  Kaiser  Ottos  II  knüpften.  1)  Obwohl  diese  Gebiete  später
wieder  förmlich  an  Dänemark  abgetreten  waren,  mußte  ihre  Besitznahme

1)  Abt.  I.  58  ff.  Bemerkenswert  erscheint,  daß  in  einem  Indulgenzbrief
des  Papstes  Nicolaus  IV.  an  die  Klosterkirchen  in  Flensburg  und  Schleswig  vom
Jahre  1291  steht:  Slesvicensis  dioecesis  in  Holsatia  ad  Sliam  fluvium.  Seidelin,
Diplom.  Fleusb.  I.  14.
        <pb n="22" />
        14  A.  Die  Jilten  und  Sachsen  in  der  Landschaft

durch  die  holsteinischen  Grafen  diese  Anschauung  wieder  erneuern,  weil
dadurch  die  Grenzen  Holsteins  nach  Norden  verschoben  erschienen.!)  Demgemäß
  reichte  auch  der  Landfrieden,  den  die  norddeutschen  Fürsten  und
Städte  (1338  und  1342)  miteinander  schlossen,  bis  an  das  Danevirk,
den  Grenzwall  gegen  Norden;  demgemäß  steht  auch  in  der  deutschen
Reichsmatrikel  v.  J.  1431  der  Bischof  von  Schleswig  mit  aufgeführt  2);
demgemäß  bezeichnet  im  Jahre  1484  der  Lübecker  Rat  die  Straße
von  Kiel  nach  Gettorf  als  eine  kaiserliche  3);  auch  der  kaiserliche  Nat
Sigmund  von  Herberstein  weiß  im  Jahre  1516  in  seiner  Reisebeschreibung
von  einem  „Graben  Denenwerch“  zu  erzählen,  der  „ein  Landgeschaid  zwischen
  Sunderjuchtland  und  Holnstain"  bilde.  4)  Ganz  merkwürdige  Folgen
hatten  diese  in  deutschen  Landen  geltenden  Vorstellungen  für  das  Bistum
  und  den  Bischof  von  Schleswig,  zu  dessen  Sprengel  diese  Gebiete
gehörten.  Im  Jahre  1526  forderte  das  Reichskammergericht  die  Reichsschatzung
  von  ihm  und  ließ  sogar  ein  mit  dem  kaiserlichen  Siegel  versehenes
Mandat  unter  Drohungen,  ihm  im  Falle  der  Weigerung  die  Regalien  zu
entziehen,  an  die  Tür  des  Domes  anschlagen.  Der  letzte  katholische
Bischof  des  Sprengels  Ahlefeld  suchte  sich  dagegen  zu  wehren,  erklärte
sich  aber  doch  zur  Zahlung  bereit,  wenn  das  Bistum  in  der  Registratur
des  Reichs  aufgeführt  stehe.  Im  Jahre  1549  drang  das  Reich  wieder
unter  Protest  des  Bischofs  Tileman  auf  Exekution,  und  nach  einer  Untersuchung
  der  Rechtsverhältnisse  des  Bistums  zu  Rendsburg  i.  J.  1558
erneuerte  sich  der  Streit  i.  J.  1570,  als  Türkensteuern  aufgebracht
werden  sollten;  ja  noch  1577  ward  vergeblich  der  Versuch  gemacht,
das  Bistum  in  die  Reichsmatrikel  zu  ziehen.  Wie  schwankend  über-1)

  Gewissermaßen  reichte  zeitweilig  unter  Herzog  Waldemar  aus  Abels
Stamm,  der  Jütland  einlöste  und  Törniug  und  Tondern  mit  Zubchör  vom
Herzogtum  gewann,  Holstein  bis  über  Flensburg  hinaus,  da  Schloß  Gottorp  mit
dem  dazu  gehörenden  Gebiet  in  der  Hand  der  holsteinischen  Grafen  blieb.

2)  Reg.  Dan.  script.  II.  4940.

3)  Wetzel:  Lübecker  Briefe  52.

4)  Jahrbücher  für  Landeskunde  IX.  156.  Über  „Sonderjuchtland  spricht
er  sich  dabei  eigentümlich  aus:  Juchtland  ist,  das  man  vor  Zeiten  lateinisch
Fmbricam  chersonesum  geheißen  und  ist  geteilt:  das  Teil,  so  au  das  Hertogthumb
  Schleswikh  stoßt,  wird  Sonderjuchtland  (7)  genannt.  Vorher  hat  er
richtig  erzählt,  daß  er  von  Assens  her  in  Sonderjuchtland  angelangt  und  dann
zu  Lande  gegen  Oplra  (Apenrade)  gekommen  sei.
        <pb n="23" />
        zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arentharde.  15

haupt  damals  noch  das  staatsrechtliche  Verhältnis  dieser  südlichen  Gebiete,
ja  des  ganzen  Herzogtums  war,  ersieht  man  besonders  daraus,  daß
die  schleswigschen  Stände  im  Jahre  1683  geneigt  waren  in  den  niedersächsischen
  Kreis  einzutreten.)

So  begreift  es  sich,  wie  die  berühmtesten  Geographen  des  16.,  17  und
18.  Jahrhunderts  Südschleswig  und  selbst  einen  Teil  von  Mittelschleswig
  zum  niedersächsischen  Kreise  des  deutschen  Reichs  rechnen  konnten.
Auch  der  Statthalter  der  Herzogtümer,  der  gelehrte  Heinrich  Rauzau,
bezeichnet  auf  seiner  Karte  vom  Jahre  1597  die  Schlei  als  Grenze
Angelns  gegen  Holstein,  während  Südjütland  erst  nördlich  der  Flensburger
  Föhrde  seinen  Anfang  nimmt;  ebenso  rechnet  der  berühmte
Geograph  Johann  Jansonius  im  Anfange  des  17.  Jahrhunderts  alles
Gebiet  bis  nach  Apenrade  hinauf  zum  niedersächsischen  Kreise;  ein
dänischer  Kapitän  Woldenberg  zieht  um  1713  Südschleswig,  selbst  Eidersted
  zu  Holstein;  auch  die  von  der  Königl.  dänischen  Gesellschaft  der
Wissenschaft  im  Jahre  1817  und  1819  herausgegebene  Karte  weiß
es  noch  nicht  anders,  als  daß  der  ganze  Abschnitt  zwischen  Schlei  und
Eider  zu  Holstein  gehöre  );  selbst  Baggesen  verfehlt  nicht  festzustellen,
  daß  ein  Teil  von  Nordelbingen  oder  des  alten  Sachsenlandes
südlich  des  Danevirks  liege.3)  So  sehr  hatte  die  bereits  aus  dem
Mittelalter  stammende  eigentümliche  Stellung  dieser  Gebiete  sowie  später
die  Jahrhunderte  dauernde  enge  Verbindung  der  Herzogtümer  und  vor
allem  die  besondere  Art  ihrer  Teilung  in  einen  königlichen  und  herzoglich-gottorpischen
  Anteil,  daß  niemals  die  Eider  die  Grenze  zwischen
beiden  bildete,  die  Grenzen  verwischt,  daß  selbst  die  kenntnisreichsten
Geographen  bis  in  das  19.  Jahrhundert  hinein  sie  nicht  genau  festzustellen
  vermochten.

Den  schwankenden  staatsrechtlichen  Verhältnissen  der  Gebiete  zwischen
Schlei  und  Eider  entspricht  nun  auch  ganz  die  langsame  und  erst  spät
durchgeführte  Einteilung  in  bestimmt  gesonderte  Verwaltungs=  und

1)  Westph.  monum.  IV.  1689—90,  3153—67.  Natjien:  Handschr.
der  Kieler  Universität.  I.  191.  II.  299  u.  a.

2)  F.  Geerz:  Geschichte  der  geograph.  Vermessungen  und  der  Landkarten
Nordalbingiens.  Berlin  1859.  52.  58.  71.  178.  222.

3)  Baggesen:  Der  dänische  Staat  1845.  II.  175;  noch  in  der  dänischen
Ausgabe  v.  J.  1861  wird  dies  festgestellt.
        <pb n="24" />
        16  A.  Die  Jüten  und  Sachsen  in  der  Landschaft.

Gerichtsbezirke,  wie  sie  weiter  nördlich  schon  längst,  seit  Beginn  des
13.  Jahrhunderts  im  Erdbuch  Waldemars  II.  durchgeführt  erscheinen.
Nach  einem  Teilungsvorschlag  beider  Lande  vom  Jahre  1427  bestand
damals  erst  neben  der  schon  1352  erwähnten  und  Schwansen  umfassenden
Risebuherede  mit  Ekelenförde  die  Sorkeherede  in  Verbindung  mit
Croppe;  die  südlich  der  Schlei  liegenden  Dörfer  Selke,  Bustorp,  Denewerk,
  Esperem,  Ghudebu  und  Vleckebu  wurden  zu  der  alten  Arensharde
  gerechnet.1!)  Das  ganze  andere  Gebiet  war  noch  nicht  nach  Harden
eingeteilt,  da  nur  sonst  noch  von  drei  landesherrlichen  Dörfern  in  dem
Kirchspiel  Bunstorp,  nämlich  Lembeke,  Borchstede  und  Schuldorpe,
die  Rede  ist.  Die  Sorkharde,  nach  dem  Flusse  Sorge  benannt  )  erscheint
bereits  i.  J.  1542  unter  dem  Namen  Westerkroch,  nach  einem  schon  im
15.  Jahrh.  bekannten  Wirtshause  an  der  Sorge,  wo  alle  vornehmen  Reisenden,
  Könige,  Herzöge  und  Statthalter,  wenn  sie  diese  Straße  zogen,  einzukehren
  pflegten;  erst  in  späterer  Zeit  nimmt  die  Harde  die  Benennung
Hohner  Harde  an  nach  dem  Namen  des  Kirchdorfes  Hohn.  )  Von  einer
Croppharde  hören  wir  zuerst  urkundlich  aus  dem  Jahre  1491;  sie  scheint
erst  um  1450  entstanden  zu  sein.  Die  Barchharde  ober  Berchherde
(Hüttener  Lehn)  tritt  1519  in  einer  Dingswinde  auf  und  kann  erst
ebenso  wie  jene  nach  1427  eingerichtet  sein.1)  Wenn  es  dagegen  in
dem  Dänischen  Wohld  niemals  zu  einer  Hardeseinteilung  gekommen  ist,

1)  Seidelin,  Flensb.  Diplomat.  I.  380.  Die  üble  Abschrift  oder  das  Konzept
der  Urkunde  bietet:  Riseherede,  Deneword,  Eggersee;  letzterer  Name  existiert
nicht;  Meggersee  ist  unmöglich;  die  geographische  Aufzählung  zeigt,  daß  es  für
Esperem  verschrieben  sein  muß.

2)  Die  Sorge  (1323  Trea  et  Sorka.  Hasse  III.  519)  bildete  die  Grenze  der
Sorgharde  (Sorchpagum  Soreck  praeterfluit,  Ranzau  1597).  Im  Kroch  thor
Sorke  (1495)  fand  bereits  1470  eine  Zusammenkunft  zwischen  König  Christian,
seinen  Brüdern  und  dem  Bischof  Nicolaus  statt.  1536  gibt  Johann  Ranzau
seine  Zehrungskosten  an  Tho  Sorgke  (Seidelin  II.  267).  Der  Name  Westerkroch
  erklärt  sich  aus  dem  Gegensatze  zu  Osterkrug  bei  Treia,  einer  Krugstelle,
die,  wie  in  Westerkroch,  bis  in  die  neueste  Zeit  zur  Bedienung  des  Hardesvogtes
gehörte.  In  der  Umgegend  von  Westerkroch  lag  einst  der  grote  Sorkwolde
(1555);  1640  aber  konnte  hier  wegen  der  dürren,  sandigen  Gegend  Gerste  und
Hafer  nicht  gesät  werden;  die  Gegend  erscheint  damals  schon  als  eine  weitlänfige
Heide  ohne  jeglichen  Waldbestand.

3)  Falck:  Sammlungen  II,  342:  im  Jahre  1641.

4)  Stemann,  Beiträge  51.
        <pb n="25" />
        zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.  17

so  hängt  dies  mit  dem  Umstande  zusammen,  daß  hier  der  holsteinische
Adel  am  frühesten  festen  Fuß  gefaßt  hatte  und  im  Beginn  des  16.  Jahrhunderts
  in  Besitz  auch  der  Gerichtsbarkeit  gelangte,  nachdem  alle  großen
landesherrlichen  Dörfer  mit  ihren  freien  Bauern  und  sonstigen  freien
Eigentümern  ihm  von  den  Landesherren  durch  Verpfändung  oder  Belehnung
  überwiesen  waren.

Die  ganz  allmähliche  Entwickelung  einer  administrativen  Einteilung
in  verhälmismäßig  später  Zeit  sowie  der  Wandel,  der  weiterhin  in  den
bäuerlichen  Verhältnissen  eintrat,  lassen  auf  die  ursprünglichen  Zustände
dieser  Gegend  keinen  deutlichen  Rückschluß  zu.  Um  die  Art  der  anfänglichen
  Ansiedelung  genauer  festzustellen,  müssen  wir  auf  eine  frühere  Zeit
zurückgehen,  wo  hier  zuerst  die  beiden  Völkerstämme  zusammenstießen.

Nach  unserer  früheren  Ausführung  (Abt.  I.  41  ff.)  bestand  nach  dem
Waldemarischen  Erdbuch  im  Anfang  des  13.  Jahrhundert  dieses  ganze
Gebiet  aus  Swansö,  Fraczlaet  und  dem  Jarnwith  (Isarnho).  Der  Jarnwith,
  der  Eisenwald,  woran  noch  der  Dänische  Wohld  erinnert,  nahm
als  späteres  Krongut  eine  Sonderstellung  ein  und  galt  auch  noch  jahrhundertelang
  als  ein  besonderer  Teil  des  Herzogstums.  In  Swans,
dem  heutigen  Schwansen,  hatte  der  König  26  ½  Pflüge  (aratra)  als
Privatbesitz  neben  vielen  Waldungen.  Das  ganze  übrige  Gebiet  wird
mit  Fraezlaet  und  Kamp  bezeichnet;  erst  1260  tritt  Stapeleholm  als
ein  besonderer  Bezirk  auf.  Um  diese  Benennungen  und  die  damit  bezeichneten
  Gebiete  im  ursprünglichen  Sinne  klarer  zu  machen,  wollen
wir  hier  in  der  Kürze  unsere  früheren  Ausführungen  noch  näher  erläutern
  und  in  einigen  Punkten  berichtigen.

Die  Benennung  Frethslet  für  einen  Teil  der  Landschaft  zwischen
Schlei  und  Eider  taucht  zuletzt  im  Jahre  1260  auf  ),  dann  verschwindet
sie  vollständig  aus  der  urkundlichen  Überlieferung.  Fortan  ist  nur  von
Sletti  oder  Slacthen  (Ebene)  die  Rede,  die  bis  an  die  Schlei  reiche.:)  Es
ist  danach  kein  Zweifel,  daß  Fraezlaet  die  „freie  Ebene“  bedeutet,  die,
außerhalb  des  Eisenwaldes  belegen,  wenn  auch  stellenweise  bewaldet,
doch  großenteils  als  Heide  (myrica),  von  der  Helmold  spricht,  dalag.

1)  Hasse  II.  205;  doch  II.  471  falsch  erklärt.
2)  Script.  Isl.  XI.  355;  X.  323  u.  a.  Langeb.  I.  102;  bei  Langeb.  IK.
664  falsch  als  Slia  gedeutet.  Danach  ist  oben  Abt.  I.  41  u.  44  Anm.  zu  berichtigen.

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  2
        <pb n="26" />
        18  A.  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft

Der  Name  Kamp  (freies  Feld)  hat  völlig  die  gleiche  Bedeutung  und
ist  ursprünglich  nichts  weiter  als  die  niedersächsische  Benennung  desselben
  Gebietes.  Beide  Namen  sind  lange  Zeit  bei  Jüten  und  Sachsen
nebeneinander  in  Gebrauch  gewesen;  mögen  sie  auch  zuweilen  auf  verschiedene
  oder  auf  besondere  Teile  dieses  Gebietes  angewandt  sein,  wohin
die  Benennung  Kunungskampt)  bei  Rendsburg  hinzudeuten  scheint,  ihre
ursprünglich  gleiche  Bedeutung  kann  nicht  fraglich  sein.  Das  frühe
Verschwinden  der  jütischen  Bezeichnung  und  das  Fortdauern  des  Namens
Kamp  in  dem  alten  großen  Kirchspiel  Kampen  erklärt  sich  genügend
aus  dem  Zurücktreten  des  Jütischen  und  dem  stetigen  Vordringen  der
Sachsen  und  ihrer  Sprache.  Aber  der  Name  läßt  sich  noch  weiter  in
gleicher  Bedeutung  zurückverfolgen.  Das  Sinlendi,  das  die  Franken
im  Jahre  815  betraten,  als  sie  die  Eider  überschritten,  ist  nicht  bloß
geographisch  sondern  auch  sprachlich  dasselbe,  was  später  mit  Fraezlaet
und  Kamp  bezeichnet  wird;  in  König  Alfreds  Übersetzung  von  Orosius“
Geographie,  sowie  in  einem  Bericht  von  Ottars  Reise  wird  dasselbe  Gebiet
Sillende  genannt.:)  Nur  eine  völlige  Unkenntnis  der  altsächsischen  und
angelsächsischen  Sprache  kann  die  Bedeutung  des  Wortes  als  „weites,
freies,  offenes,  ödes  Gelände“  bestreiten  1),  die  ich  früher  aufgestellt
und,  wie  ich  später  gesehen,  schon  Müllenhoff  in  den  Nordalbingischen
Studien  längst  aufgestellt  hatte  und  in  seiner  Altertumskunde  (V.  123)
wiederholt  hat.)  Im  hohen  Grade  bezeichnend  für  die  „ungeheure

1)  Lantzeb.  I.  84.  152.  Kunungskamp  (verschrieben  Kunengikamp)  super
Eydoram.  Vergl.  dazu  die  Ausführung  Abt.  I.  40ff.

2)  Einhardi  ann.  ad  annum  815:  ad  auxilium  Harioldo  ferendum  trans
Aegidoram  fluvium  in  terram  Nordmannorum  vocabulo  Sinleodi  pervenerunt.
Vita  Hludovici  c.  25  die  vorige  Quelle  benutzend:  Qui  cum  Egidoram  fluvium
transissent,  deveverunt  in  terram  Nortmannorum  in  loco,  cujns  vocabulum
est  Sinlendi.  Die  späteren  angelsächsischen  Quellen  finden  sich  bei  Sweet  16.  19.
Vergleiche  dazu  die  Darlegung  in  Abt.  I.  41  f.

3)  Job.  Steenstrup:  Danmarks  Sydgrænso  Kiöbenh.  1900.  30ff.  meint
aus  nordischen  Formen  wie  laglendi,  brattlendi,  vidlendi  den  dänischen  Ursprung
  der  Benennung  Sinlendi  nachweisen  zu  können;  mit  der  ersten  Silbe
sin-  oder  sil-  weiß  er  gar  nichts  anzufangen  und  rät  u.  a.  auch  auf  yFlmoos,
syllermoor  an  der  Schlei,  die  doch  nichts  anderes  als  Sille-kiar  in  Gelting,
Sillehule  in  Loit,  Silhul  u.  a.  d.  h.  Silge,  Sille  „Sahlweide",  die  in  Sümpfen
und  Mooren  wächst,  enthalten.  Statt  die  obige  Dentung,  weil  das  Wort  dann
nicht  dänischen  Ursprungs  sein  kann,  ohne  weiteres  zurückzuweisen,  hätte  er
        <pb n="27" />
        zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.  19

Ode“,  von  der  Esbern  Snare  im  Jahre  1190  spricht  ),  ist  Sillendi
oder  Sinlendi  demnach  die  ursprüngliche  Benennung  dieses  Gebietes,
die  von  den  Jüten  richtig  mit  Fraezlaet  und  von  den  Sachsen  in
späterer  Ausdrucksweise  mit  Kamp'übersetzt  ward.  Falls  sie,  wie  es
wohl  denkbar  ist,  auch  wie  Swanso  und  einige  andere  Namen  2)  noch
aus  der  Zeit  der  Angeln  und  Sachsen  stammen  sollte  und  in  der  Erinnerung
  der  holsteinischen  Sachsen  haften  geblieben  wäre,  so  treffen
wir  wieder  auf  die  eigentümliche  Erscheinung,  die  wir  schon  oben  bei
der  Betrachtung  der  verschiedenen  Doppelnamen  bemerkt  haben  3),  daß
die  verschiedenen  Völkerstämme,  die  nacheinander  hier  wohnten  und  sich
einander  ablösten,  den  Namen  der  Landschaft  immer  von  ihrem  Vorgänger
  übernahmen  und  in  ihre  Sprache  übersetzten.  Zu  gleicher  Zeit
belehrt  uns  die  Geschichte  dieser  Namen,  das  frühe  Verschwinden  von

besser  getan,  einen  Blick  in  ein  altsächsisches  oder  auch  angelsächsisches  Lexikon
zu  werfen,  und  sich  nicht  auf  das  heutige  Niederdentsche  und  Friesische  berufen
sollen.  Er  würde  dann  gefunden  haben:  sin-teins  got.  =  täglich,  immerwährend;
sin-  nahti  alts.  =  ewige  Nacht  (Heliand  1246.  1304.  1475.),  angels.  sin-  niht;
sin-skoni  alts.  =  ewiger  Glanz  (Heliand  2369.  2601);  sin-lil  (Heliand  1024)
ewiges  Leben;  sin-grone  alts.  und  mittelniederd.—=  Immergrün,  angels.  singrene;
  altn.  sigroonn;  sin-  kale  mittelniederd.  bleibende  Kahlheit:  ferner  sinuneldi
  alts.  ungehenrer,  weit  ausgedehnter  Wald,  Urwald  (Heliand  1132);
sin-  viot,  ahd.  sin-  vluot  —  große  allgemeine  Flut.  Die  Vorsilbe  sin-  bedeutet
demnach  1.  von  der  Zeit  gebraucht,  got.,  ahd.,  alts.,  augels.  (almord.  si)  ,  andanernd",
  immerwährend’;  2.  von  dem  Orte,  um  die  räumliche  Ausdehnung
zu  bezeichnen:  weitansgedehnt,  frei,  wie  es  eben  zu  einer  Heidelandschaft  durchaus
  paßt.  Nicht  weniger  entspricht  die  Forim  -  leoch  dem  altsächsischen  Sprachgebrauch;
  gilenti  ahd.  Gelände  Graff  III.  296;  alts.  gilendi  Crecelius  coll.  1.  25;
elilenti  ahd.  anderes  Land,  alts.  elilendi,  angels.  elilende.  Brauchen  wir
noch  uehr  Zengen?  Die  Assimilierung  in  der  angels.  Form  Sillendi  ist  doch
wahrlich  nicht  zu  verwundern.

)  Langeb  1.-318:  usque  ad  vastam  solitudinem,  que  conjugit  Schaviam
Holsatiam  atque  Dauiam.  Sollte  nicht  mit  vasta  solitudo  geradezu  der  Ausdruck
Sinlendi  übersetzt  sein?

2)  Abt.  II.  106ff.,  115ff.

3)  Abt.  I.  51  ff.;  möglicherweise  ist  dieses  Auftreten  eines  Doppelnamens
auch  bei  dem  Namen  eines  Tores  des  Danevirks  anzunehmen;  wenn  man
nämlich  die  Erklärung,  wie  sie  Jörgensen  zuerst  aufgestellt  hat,  —  Karlegat
annimmt,  so  würden  sie  nichts  weiter  als  die  Ubersetzung  des  Wieglesdor  und
Viglidsdor  (angels.)  darstellen.

2*
        <pb n="28" />
        20  Die  Jülen  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Sinlendi,  das  Zurücktreten  von  Fraezlaet  und  Slet  und  das  siegreiche
Beharren  von  Kampen  bis  in  unsere  Zeit,  welcher  Volksstamm  zuletzt
den  völligen  Sieg  davongetragen  hat.  Mit  dem  Volkstum  der  Jüten
verschwanden  auch  ihre  Benennungen,  und  an  deren  Stelle  traten  niederdeutsche,
  gleichbedeutende  Ausdrücke.

Üder  den  Stand  der  Besiedelung  im  Beginn  des  13.  Jahrhunderts
erfahren  wir  aus  dem  Erdbuch,  daß  der  König  in  dem  Gebiete  zwischen
Schlei  und  Eider  420  „Hufen“  als  Privatbesitz  hatte,  die  nachweisbar
in  späterer  Zeit  Krongut  wurden.  Aus  dem  Ausdruck  houae  geht  mit
aller  Deutlichkeit  hervor,  daß  damit  nur  deutsche  niedersächsische  Ansiedelungen
  gemeint  sind;  jütische  Ansiedelungen  auf  Königsgrund  scheinen
hier  nicht  vorhanden  gewesen  zu  sein.  1)  Rechnen  wir  durchschnittlich
ein  Dorf  mit  10  Hufen,  so  haben  damals  bereits  etwa  40  deutsche
Dörfer  hier  bestanden,  die  noch  heute  durch  ihre  Namen  kenntlich  sein
müssen.  Die  26⅛  Pflüge,  die  der  König  in  Schwansen  besaß,  dürfen,
wie  der  Ausdruck  aratra  beweist,  nicht  in  die  Zahl  der  Hufen  eingerechnet
  und  demgemäß  auch  nicht  als  deutsche  Gründungen  angesehen
werden.  Da  in  Dänemark  kurz  vor  1200  und  in  den  ersten  Johrzehnten
des  13.  Jahrhunderts  die  Rodungen  einen  größeren  Umfang  annahmen  ?),
auch  die  holsteinischen  Sachsen  um  die  gleiche  Zeit  in  dem  Isarnho  Wagriens
  vorzudringen  begannen,  so  wird  die  Zeit  der  Begründung  dieser
deutschen  Ansiedelungen  nördlich  von  der  Eider  in  das  12.  Jahrhundert
fallen.  Der  nähere  Zusammenhang  dieser  Kolonisation  mit  den  Zeitverhältnissen,
  wo  wahrscheinlich  zugleich  jütische  Ansiedler  Schwansen
und  einige  Gebiete  Fraezlaets  besetzten  oder  kurz  vorher  besetzt  hatten,
entzieht  sich  unserer  Kenntnis;  nur  soviel  läßt  sich  sagen,  daß  sie  allein
in  friedlichen  Zeiten,  und  damals  als  die  Könige  Waldemar  I.,  Knut
und  Waldemar  II.  im  gewissen  Sinne  auch  Lehnsherren  von  Holstein
waren,  begründet  sein  können.

1)  Nielsen,  liber  cens.  Daniae  17:  Dominus  rex  habet  inter  Slac  et
cyder  CCCC  houae  et  XX.  —  In  Swanso  XXVI  aratra  et  dim.  et  preter
hoc  multas  silvas.

2)  Lib.  cens.  Daniac  46:  hec  pertinent  ad  Kunnungslef  in  selandia:
örwith  et  oppida  inde  facta;  47:  omnia  oppida  facta  de  stenswith;  48:  Stening
  et  oppida  inde  facta;  —  omnes  insule,  que  vocantar  alminning  et  oppida
ex  eis  facta  u.  a.  o.
        <pb n="29" />
        I.  Die  Besiedelung  des  Isarnho,  Jarnwith,  Dänischen  Wohld.  21

Für  die  anfängliche  Besiedelung  dieses  ganzen  Gebietes  gilt  die
allgemeine  Regel,  daß  meistens  der  leichtere,  wenn  auch  unergiebigere
Boden  zuerst  in  Kultur  genommen  ward,  weil  die  unvollkommenen
Geräte  und  das  schlechte  Spannvieh  der  alten  Zeit  ihn  allein  bewältigen
konnten.  ÜUberall  ergibt  sich  dies  aus  den  Rotationen  des  alten,  den
Dörfern  zunächst  gelegenen  Feldlandes,  wenn  man  sie  mit  denen  der
später  durch  Rodungen  entstandenen  Holzkoppeln  vergleicht.  Der  Platz
für  die  Urdörfer  ist  deswegen  oft  so  gewählt,  daß  sie  den  leichten
Boden  ihrer  Feldmarken  gleich  zur  Seite  hatten.

I.  Die  Besiedelung  des  Isarnho,  Jaruwith,  Dänischen  Wohld.)

Die  Grenzen  des  „Dänischen  Wohlds“  als  eines  Teiles  des  alten
Eisenwaldes,  in  dessen  verschiedenen  Namen  Altsachsen,  Jüten  und  die
Neuansiedler  sich  wiederspiegeln?:),  sind  zur  Zeit  Waldemars  II.  nach
Westen  zu  schwerlich  genau  zu  bestimmen.  Eckernförde  rechnete  man
damals  nicht  dazu,  da  dieses  in  enger  Verbindung  mit  Fraezlaet  aufgezählt
  wird.  Jedenfalls  aber  reichte  der  Jarnwith  als  Wald  zu  jener
Zeit  weit  in  das  bewaldete  Gebiet  der  späteren  Barchharde  hinein;
erst  als  diese  eingerichtet  ward,  ist  ohne  Zweifel  auch  der  Begriff
„Dänischer  Wohld“  mehr  eingeschränkt  worden.  Die  Mejersche  Karte
v.  J.  1651  läßt  „dänisch  Wohld'  nur  aus  den  drei  Kirchspielen  Slabbenhagen
  (Dänischenhagen),  Jellenbek  (Krusendorf)  und  Gettorf  bestehen;
doch  erfahren  wir  aus  anderen  Quellen,  daß  man  noch  im  16.  Jahrhundert
  ebenso  wie  in  späteren  Zeiten  das  Kirchspiel  Sehested  sowie
den  südlich  von  Eckernförde  liegenden  Teil  des  Kirchspiels  Borby  dazu
rechnete,  Gebiete,  die  zusammen  den  Tänischwohlder  Güterdistrikt
ausmachten.

1)  ÜUber  die  Namen  und  ihren  Ursprung  vergl.  Abt.  J  41  ff.

2)  Wahrscheinlich  spielt  dieser  Wald,  was  ich  hier  nachträglich  zu  I.  65
bemerke,  auch  in  der  nordisch-isländischen  Sage  eine  Rolle.  Myrkvidr  „der
finstere  Grenzwald“  liegt  demnach  an  der  Grenze  von  Raidgotland  und  Hunaland
(Slawenland);  im  Myrkriähr  in  Holtsctaland  wird  auch  der  Knabe  Knut  nach
seiner  Aussetzung  wieder  gefunden.  Herv.  S.  620:  Olar  Trygg.  5.  61;  Forn.
S.  I.  111.  113.  Script.  Isl.  I.  132.  134.  u.  a.
        <pb n="30" />
        22  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

1.  Das  Kirchspiel  Slabbenhagen  (Dänischenhagen).

Wie  die  meisten  Kirchengemeinden  in  den  Kolonialgebieten  hat
auch  Slabbenhagen  infolge  der  allmählich  fortschreitenden  Rodungen  in
dem  Waldlande  einen  bedeutenden  Umfang;  es  umfaßt  den  ganzen  Osten
des  „Dänischen  Wohldes“,  reicht  bis  an  die  Lewensau  und  grenzt  im
Norden  und  Osten  an  die  Ostsee.  Ungesähr  in  der  Mitte  dieses  Gebietes
  steht  die  etwa  aus  dem  13.  Jahrhundert  stammende  Kirche;  ihre
Lage  deutet  auf  eine  planmäßige  Anlage  des  Kirchspiels  hin.

1.  Slabbenhagen  1274,  1284  1),  noch  1519  und  1523  van  dem
Slabbenhagen.  Erst  als  es  vom  König  angekauft  ward,  erhielt  das  Dorf  den
Namen  Königshagen  oder  Christianshagen  (1632  und  1651),  und  noch
1730  wird  es  so  genannt.)  Die  heutige  Benennung  „Dänischenhagen“
nach  dem  Dänischen  Wohld  und  im  Gegensatz  zu  Propsteier  Hagen
stammt  erst  aus  ganz  neuerer  Zeit.)  Der  alte  Name  wiederholt  sich
in  einem  Waldnamen  um  1651  bei  Eckernförde,  und  über  seinen  niederdeutschen
  Ursprung  kann  kein  Zweifel  sein.  Über  die  alten  Hufner  des
Dorfes  ist  uns  außer  den  Namen  Helerus  und  Thidericus  aus  dem
13.  Jahrhundert  nichts  bekannt,  da  es  schon  früh  niedergelegt  und  sein
Gebiet  zu  den  benachbarten  Gütern  gezogen  ward.

2.  Bulleke  1304;  1353  have  to  Bulleke;  1334  Bulkehovede,
jetzt  Gut  Bülck.  Der  Name,  der  sich  wohl  in  dem  rheinischen  Billici
799  und  Bilke  1143  wiederholt,  ist  niederdeutsch  und  von  mnd.  bul
„Hügel“  abzuleiten;  jütisch  bulk  —  Knoten,  Klumpen,  Knast  wird  wohl
dasselbe  sein.  Die  gesamten  Flurnamen  des  alten  Gutes,  wie  Tornsbrook,
Lanck,  Kanksteeg,  Langhorst,  Brammerhall,  Wühren,  Nebenform  von
den  bekannten  Wurt  u.  a.,  sind  gleichermaßen  niedersächsischen  Ursprungs.
Über  den  Hufenbestand  des  schon  früh  niedergelegten  Dorfes  ist  nichts
mehr  nachzuweisen.

1)  Kieler  Stadtbuch  300.  808.  Helerus  de  Slabbenbagen  und  Thidericus
de  Slabbenhagen.

2)  Pontoppidan:  Theatrum  mundi  308.

3)  Krey:  „Die  dänische  (soll  heißen  westjütische)  Sprache  im  Herzogtum
Schleswig.  Sonderburg  1900“  irrt  sich  daher,  wenn  er  aus  ganz  späten  und
leicht  erklärlichen  Benennungen  wie  Dänischer  Wohld,  Dänisch  Niendorf  und
auch  Dänischenhagen  auf  eine  ursprünglich  dänische  Bevölkerung  dieser  Gegenden
schließen  will.  Ohne  die  sonstigen  geschichtlichen  Verhälmisse  zu  berücksichtigen,
kann  man  aus  Namen  keine  sicheren  Schlüsse  ziehen.
        <pb n="31" />
        1.  Das  Kirchspiel  Slabbenbagen  (Dänischenhagen).  23

3.  Rabendorp  1352,  ein  früh  niedergelegtes  Dorf,  dessen  Ländereien
zu  dem  Gute  Niebültke  (1649)  gezogen  sind,  das  noch  z.  T.  die  Namen
der  alten  Koppeln  erhalten  hat,  z.  B.  Rabensdorfer  Koppeln,  die  alle
wie  Pankenrade,  Krütz,  Wühren,  Bredensteen,  Horst  niederdeutsches
Gepräge  tragen.  Jetzt  existiert  nur  ein  Katendorf  Rabendorf.  Der
Begründer  hat  dem  Dorfe  seinen  Namen  gegeben;  über  vier  Hufner
aus  dem  Jahre  1352  siehe  unten.

4.  Schirnhagen  1410,  jetzt  Dorf  Schirnhagen;  vergl.  Schierenhorst
im  Holsteinischen  u.  a.;  von  schir  „Grenze,  Grenzbezirk“.

5.  Stole  1476,  jetzt  Dorf  Stohl;  ob  der  Name  den  „Gerichtsstuhl“
  bezeichnen  soll?

6.  Sprengh  1462,  jetzt  Dorf  Sprenge,  am  Ursprung  (Quelle)
eines  Baches  belegen,  daher  sein  Name:  vergl.  Sprenge  1263  im  Kirchspiel
  Eichede.

7.  Vresenhagen  1476,  jetzt  Landstellen  Fresenhagen;  die  Ländereien
sind  zum  Teil  zum  Gute  Barkenmoor  (1648)  gezogen.  Der  Name
weist  auf  eine  ursprünglich  friesische  Ansiedelung  hin,  die  sich  sonst  auf
diesem  ganzen  Kolonialgebiete  nicht  wiederholt.  Vergl.  Gut  Fresenhagen
in  der  Karrharde.

8.  Stürenhagen  1415;  1507  tom  Sturenhagen,  jetzt  Dorf  Sturenhagen.


9.  Koldehovede  1410;  Koldehovte  1476,  jetzt  Gut  Kaltenhof;
der  ältere  Name  beweist  nichts  für  das  Bestehen  eines  alten  Gutes;
er  setzt  sicher  ein  vergangenes  Dorf  voraus.  Ahnliche  Namen  mit
kolden-  in  Holstein  sowie  die  Menge  der  Flurnamen,  Auslauten  auf
sõren  (und.  sor  trocken),  barg,  wie  der  Grabhügel  Hunnenbarg,
horst  u.  a.  zeigen  nur  niederdeutsches  Wesen.

10.  Ratmersdorb  1325,  ein  nach  1648  niedergelegtes  Dorf,
j.  Gut  Rathmannsdorf.  Die  Flurkarte  v.  J.  1783  weist  nur  niederdeutsche
  Namen  auf,  wie  Cierendik,  Striedhorst,  Dierksrade,  Langhasselkamp,
  Korsholbn,  Wühren,  Papenhörn,  Fahrenhorst,  Ohlenseeden,
  Bierenbek,  Plessen,  Hölzung  Hollin  u.  a.  Der  Name  des
vergangenen  Dorfes  weist  auf  den  Gründer  hin.

11.  Knop  1322;  Otto  van  dem  Knope  1330;  vam  Knope  1356;
knop  —  kleiner  Hügel,  ein  zu  unbekannter  Zeit  niedergelegtes  Dorf,
j.  Gut  Knoop.  Von  Flurnamen  des  Gutes  sowie  des  Meierhofes  Uhlen-
        <pb n="32" />
        24  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.
.

horst  sind  nach  der  alten  Bruynschen  Karte  bemerkenswert:  Füschn
(Hölzung),  im  Spitzen,  Köhlenholt,  der  Teich  Stoihvik,  Wührn,  Legien,
Rüschkamp  (rüsch  —  Binse,  Schilf),  Jessalskamp  u.  a.  Vergl.  13.

12.  Clawestorp  1495,  j.  Dorf  Clausdorf;  nach  dem  Gründer
benannt.

13.  Kalendorp  1352;  dorp  Calendorp  1497.  Die  Ländereien
des  vergangenen  Dorfes  sind  zu  dem  Gute  Knoop  und  z.  T.  zu  Clausdorf
  gezogen,  wie  die  Flurnamen  ergeben;  der  Name  stammt  von  dem
Gründer.

14.  Seekamp  1350:  Sehekampf  1648,  ein  früheres,  zu  unbekannter
  Zeit  niedergelegtes  Dorf,  j.  Gut  Seekamp.  Unter  den  Flurnamen:
  Vohbrook,  Heisch  (von  hees  der  Buschwald;  vgl.  Abt.  II.  22),
Kahlenbarg,  Diecken,  Distelrade,  Knick,  Dickmissen  (misse  —  Sumpfwald,
  Ekmisse  Wald  1338  in  Bordesholm)  tritt  neben  Bransbrock
auch  ein  vereinzeltes  Miethschau  als  Hölzung  auf,  das  jütischen  Einfluß
zu  verraten  scheint.

Skildekesse  1273;  Thimmo  de  Skildikesse  1273.  1279;
j.  Dorf  Schilksee,  nach  und.  skildeke  —  schildförmiger  Hügel  benannt,
d.  h.  eine  dreiseitige  Fläche  (skild)  andeutend.)

Die  gesamten  Ortsnamen  des  Kirchspiels  sind  niederdeutschen  Ursprungs;
  bezeichnend  sind  die  vier  auf  -hagen  (hage,  hagen  und  Hecke,
lebendiger  Zaun,  bei  Dorfnamen  abgetrennter,  gesonderter  Bezirk),  die
sich  in  den  früheren  Waldgegenden  des  östlichen  Holsteins  so  oft  wiederholen.
  Die  vier  Dörfer  auf  -  dorp  sind  alle  nach  gewöhnlicher  niederdeutscher
  Weise  nach  dem  Namen  des  Gründers  benannt.  Zahllos  sind
die  Flurnamen  auf  -  rode,  -brook,  -horst,  missen,  die  alle  auf  ältere
Rodungen  noch  hindeuten.  Unter  den  Waldnamen  ist  aufsallend  die
Benennung  AMiethschau,  in  dem  Gute  Seekamp,  die,  wenn  sie  richtig
überliefert  und  nicht  verdreht  ist,  nur  aus  dem  Jütischen  skov  (—  Wald)
erklärt  werden  kann.  Da  sonst  im  ganzen  Dänischen  Wohld,  von  der
äußersten  westlichen  Grenze  abgesehen,  auch  nicht  die  geringste  Spur
jütischen  Einflusses  zu  erkennen  ist,  so  ist  der  Ursprung  des  Namens
jedenfalls  nicht  auf  alte  Überlieferung  zurückzuführen.  Von  den  älteren

1)  Hasse  1.  273.  553.  In  dem  Drtsverzeichnis  wird  es  nach  Westfalen
verlegt.  Der  Zusammenhang  in  den  vorliegenden  Urkunden  sowic  die  Zeugen
deuten  m.  E.  nur  auf  unser  Schilksee  hin.
        <pb n="33" />
        2.  Das  Kirchspiel  Jellenbek  (Krusendorf).  25

Hufenbesitzern  sind  uns  infolge  der  umfangreichen  Niederlegung  der
Dörfer,  deren  Namen  uns  mehrfach  allein  in  den  Flurbenennungen  der
Höfe  bewahrt  sind,  nur  ganz  wenige  urkundlich  bekannt.  Die  bischöflichen
  Lansten  aus  dem  vergangenen  Kalendorp  vom  Jahre  1352:  Make
Kalendorp,  Detlef  Polsc,  Henneke  Hasse,  Detlef  Voget  zeugen  den
übrigen  Verhältnissen  gemäß  von  niederdeutscher  Besiedelung;  nur  aus
dem  Namen  Tresenhagen  darf  man  schließen,  daß  hier  mitten  unter
Niederdeutschen  auch  Friesen  angesiedelt  sind.  Aus  dem  Alter  der
Kirche,  sowie  aus  der  Nachricht,  daß  bereits  König  Waldemar  I.  einen
Teil  seiner  Patrimonialgüter  dem  Schleswiger  Dom  überwiesen  habe,
König  Erich  1259  die  Schenkung  König  Abels  in  Jarnwith  an  den
Dom  bestätigt  ),  läßt  sich  wohl  entnehmen,  daß  mehrere  dieser  Ansiedelungen
  schon  in  die  Zeit  Waldemars  II.  hineinreichen  und  etwa  Slabbenhagen,
  Schilksee,  Kalendorp,  Knop,  Rabendorp,  Bulleke  zu  den  420
Hufen  gehören,  von  denen  der  König  im  Erdbuch  als  von  deutschen
Ansiedelungen  spricht.

2.  Das  Kirchspiel  Lellenbek  (Krusendorf).

Das  Kirchspiel  Jellenbek.  das  sich  eine  Meile  an  dem  Eckernfördern
  Meerbusen  entlang  und  in  geringer  Breite  in  die  Halbinsel
hinein  erstreckt,  zeichnet  sich  auf  dem  Kolonialgebiet  durch  seinen  verhältnismäßig
  geringen  Umfang  aus;  es  scheint  erst  später  von  dem  weit
ausgedehnten  Kirchspviel  Slabbenhagen  getrennt  und  zu  einer  besonderen
Gemeinde  erhoben  zu  sein.  Die  alte  Kirche  lag  auf  freiem  Felde  auf
einer  Höhe  an  der  See,  ziemlich  von  dem  Dorfe  entfernt  bei  dem  Bache
Jellenbek,  von  dem  auch  das  Dorf  und  die  Kirche  den  Namen  erhielt.
Noch  um  1649  rechnet  Mejer  nur  Jellenbeck,  Krusendorf  und  halb
Stubbendorf  dazu;  erst  später  sind  von  Slabbenhagen  Nienhof  und
von  Gettorf  Noer  und  Gronewohld  eingepfarrt;  auch  ward  die  Kirche
erst  1735  nach  Krusendorf  verlegt,  wovon  das  Kirchspiel  seitdem  den  Namen
  trägt.

1.  ellenbek,  Jelmbek  1318.  1319;  1359  Gellenbeke,  1463
Jellembeke,  ein  vergangenes  Dorf,  nach  dem  Bache  benannt.  Vergl.
Gelenbeke,  j.  Gellenbek  1113  in  Hannover,  Jellenkamp  bei  Wrist,
Jelmberg  in  Cismar.

1)  Hasse  I.  186:  possessiones  quasdam  in  Jarnwith.
        <pb n="34" />
        26  Die  Jülten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

2.  Surendorp  1462;  jetzt  Dorf  Surendorf;  benannt  nach  dem
Personennamen  des  Gründers,  sich  wiederholend  z.  B.  im  Stralsunder
Stadtb.  Nr.  681  und  in  Westfalen.

3.  Crusendorp  1361;  j.  Kirchort  Krusendorf,  nach  dem  Namen
des  Gründers  benannt.

4.  Stubbendorp  1361;  j.  Dorf  Stubbendorf,  gleichfalls  nach  einem
Personennamen  benanntj;  es  wiederholt  sich  sicher  nicht  in  Reinfeld  mit
Stubbekesthorp,  Stubbendorp  und  im  Stralsunder  Stadtb.  I.  312.
Vergl.  auch  Stubbelk)bn  bei  Apenrade,  wie  in  dem  lateinischen  Recht
der  Stadt  geschrieben  werden  muß.

5.  Tom  Gronewolt  1417;  j.  Gut  Grünewald;  der  einzige  Ort,
der  in  seinem  Namen  eine  Erinnerung  an  die  Landschaft  bewahrt  hat.

6.  Noer  1417.  1424;  Nore,  Norr  1462.  1463;  1490,  1538,
1543  tor  Nör;  1588  Otto  v.  Qualen  zur  Noer;  1514  dat  dorp  Nohr
mit  10  Hufen,  vor  1632  bereits  niedergelegt,  j.  Gut  Noer.

Die  Ortsnamen  des  Kirchspiels  sind  sämtlich  niederdeutschen  Ursprungs,
  doch  macht  Noer  (gespr.  Nör)  einen  etwas  fremdartigen  Eindruck.
  Ist  es  das  nordische  Nor  oder  Noor  (1291  Langeb.  VI.  236.
407),  das  auch  häufig  für  eine  schmalhalsige  Bucht  innerhalb  einer
Föhrde  an  der  schleswigschen  Küste  auftritt,  so  würde  die  Lage  des
alten  Dorfes  (vergl.  Mejer  Oldendorp  und  -hafen)  sehr  wohl  passen.
Indes  widerstrebt  das  Genus  des  Wortes,  das  im  Isländischen  wie
in  der  heutigen  Sprache  stets  Neutrum,  hier  aber  in  allen  urkundlichen
Formen  nur  als  Femininum  erscheint  1)  nicht  weniger  auch  der  Umlaut,
der  in  Noor  sonst  niemals  vorkommt.:)  übrigens  zeigen  die  mir  zahlreich
  vorliegenden  Flurnamen  sowohl  in  Noer  als  in  den  aufgeführten
Dörfern  nur  niederdeutsches  Gepräge  und  keine  einzige  jütische  Erinnerung;
  auch  weisen  sie  in  vielfachen  Formen  auf  frühere  Rodungen  hin.
Von  Hufnern  aus  mittelalterlicher  Zeit  ist  uns  außer  den  beiden  Namen

1)  In  einer  Urkunde  v.  J.  1541,  die  Marianerkapelle  in  Hadersleben
betrefsend,  wird  als  einer  der  Vorsteher  und  Patrone  Wulff  van  Anevelde  to
thornor  genannt.  Die  Schreiber  der  Urkunde  haben  thor  (tho  der)  nicht  verstanden.


2)  Müllenhoff:  Deutsche  Altert.  I.  40.  56  zieht  zur  Erklärung  von  Noor
das  griechische  Wort  weigog  „fließend“  heran.  Uber  die  gewöhnliche  Erklärung
vergl.  Abteil.  I.  49  Anm.
        <pb n="35" />
        3.  Das  Kirchspiel  Ghotdorpo.  27

Johan  Crusendorp  und  Dibbern  Crusendorp  aus  dem  14.  Jahrhundert
urkundlich  keiner  bekannt:  Namensverzeichnisse  aus  dem  17.  Jahrhundert
enthalten  nur  niederdeutsche  Formen.  Bemerkenswert  ist  noch,  daß  allein
in  Noer  ähnlich  wie  in  dem  Kirchspiel  Gettorp,  zu  dem  es  früher
gehörte,  neben  den  eigentlichen  Hufnern  sogenannte  Wurtsassen  erscheinen,
  von  denen  weiter  unten  die  Rede  sein  wird.  Zu  den  deutschen
Ansiedelungen  zur  Zeit  des  Waldemarschen  Erdbuchs  wird  ohne  Zweifel
wenigstens  Jellenbek  gehört  haben.

3.  Das  Kirchspiel  Ghetdorpe.

Das  Kirchspiel  Gettorp  ist  seiner  Ausdehnung  nach  (2½⅛  O  M.)
eins  der  größten  des  Herzogtums  und  zeugt  von  einer  erst  allmählichen
Besiedelung  dieses  ursprünglich  waldreichen  Bezirkes.  Es  wird  von  dem
Heerweg  oder  der  kaiserlichen  Landstraße  (via  regia)  durchschnitten,
die  nahe  an  dem  Kirchorte  vorüberführt.  An  der  Lage  der  Kirche,
die  so  recht  in  der  Mitte  des  Kirchspiels  errichtet  ist,  erkennt  man  die
planvolle  Anlage  bei  der  Durchführung  der  kirchlichen  Ordnung.  Mit
Recht  hat  man  Gettorp  als  eine  der  frühesten  Anlagen  in  dem  Waldgebiet
  bezeichnet.

1.  Ghetdorpe  1259.  1310;  j.  Kirchort  Gettorf;  eine  niederdeutsche
Gründung,  wenn  auch  die  Deutung  des  Namens  unsicher  ist.  Im
Jahre  1632  hatte  es  16  Hufen,  worunter  2  wüste,  und  daneben
9  Wurtsassen.  Mittelalterliche  Namen  von  Hufnern  sind  nicht  bekannt.

2.  Lyndowe  1307;  hoff  tor  Lindouw  1497.  Das  Dorf  zählte
1543  vier  adelige  Lansten  mit  niederdeutschen  Namen;  1550  werden
6  Hufen  genannt,  die  vor  1632  niedergelegt  sind;  j.  Gut  Deutsch-Lindau,
  so  genannt  im  Gegensatze  zu  Dänisch-Lindau  in  Angeln.  Mit
dem  1805  davon  getrennten  Meierhof  Behrensbrook  enthält  es  noch
heute  die  Flurnamen  des  alten  Dorfes,  worunter  Holzkoppeln  wie
Lammsrade,  Eilsören  (sor,  trocken),  Grot  Hôllen  (helle  —  Abhang)  und
andere  rein  niederdeutsches  Gepräge  haben.

3.  Revenstorpp  1497;  j.  Dorf  Revensdorf,  nach  dem  Gründer
benannt,  1550  mit  7  Hufen  und  8  Wurtsassen;  1632  mit  5  Hufen
und  8  Wurtsassen,  von  denen  2  wüste  lagen.

4.  Thom  Bornsteen  1432;  j.  Dorf  Bornstein;  1632  mit  8  Hufen
und  4  Wurtsassen.  Benennungen  wie  Köhnholt,  Rögen  (sicher  nicht
        <pb n="36" />
        28  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schiel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

jütisches  röge  „kleine  Anhöhe“,  wie  dies  für  die  gleichen  Formen  in
Schwansee  möglich  ist,  sondern  gleich  dem  im  östlichen  Holstein  in  derselben
  Bedeutung  auftretenden  Rögen),  Hölcken  (hol,  Loch,  Erdanhöhung),
Heempenrott  u.  a.  zeugen  wie  der  Name  des  Dorfes  selbst  von  niederdeutscher
  Herkunft.

5.  Askoue  1504;  in  und  to  der  Aschau  1554  und  1590;  1504
und  1514  noch  ein  Dorf,  vor  1632  niedergelegt;  j.  Gut  Aschau,  am
Kronsbek  (1649)  liegend.  Mejer  verzeichnet  noch  Kronsort  und  Landstellen
  in  Asrot  nahe  bei  dem  Hofe.  Über  den  Namen  vergl.  unten.

6.  Burghorst  1450,  tor  Burghorst  1490;  vor  1514  bereits  als
Dorf  vergangen,  j.  Gut  Borghorst.  Die  Flurnamen  Heisch,  Grellenkammer
  (Grellenkamp  von  grille,  Zank,  Streit;  kammer  gewöhnlich  von
Forststücken  in  Holstein),  Rögen  u.  a.  sind  alle  niederdeutscher  Herkunft.

7.  Kakendorp  1504,  Kokendorpe  1514;  um  1630  als  Dorf
mit  4  nicht  vollen  Hufen  und  2  Wurtsassen  niedergelegt;  j.  Gut  Borghorster
  Hütten.  Hölzung  Lopenbokholt,  Koppeln  Kronskoppel,  Krusenkoppel,
  Langenhorst,  Behrsöhlen  (sol,  sal  sumpfige  Niederung,  Sumpfloch,
  oft  in  Holstein)  sind  niederdeutsch.  Der  Name  des  Dorfes  stammt
von  dem  Begründer  Koke,  Kake  (Hasse  III.  414).

8.  Ostorp  1401;  j.  Dorf  Ostorf,  1632  mit  10  Hufen,  darunter
2  wüste.  Vergl.  Ostorp  1416  in  Westfalen,  aber  auch  auf  jütischen
Gebieten,  wie  1440  Osterup  bei  Taps,  Ostrup  bei  Ribe;  alle  enthalten
  einen  Personennamen.

9.  Veldem  1310;  1632  Felme,  Felm.  1632  mit  9  Hufen  und
6  Wurtsitzen,  j.  Dorf  Felm.  Veldem  —  Veldheim,  Velthem,  Veldum,
die  oft  in  Deutschland  auftreten  (Förstemann  544.  45),  im  Dänischen
Wohld  aber  allerdings  ganz  singulär  wegen  der  Endung  -heim.#)

10.  Werleberghe  1316;  1363  villa  Warleborgen  mit  8  Hufnern;
1512  noch  Dorf;  1521  hare  tom  Warleberge,  j.  Gut  Warleberg.
Über  die  alten  Hufner  siehe  unten.

1)  Hasse  III.  214;  1310  verkaufen  Marquardus  miles,  dictus  de  Veldem,
und  seine  Söhne  dem  Kloster  Neumünster  10  Hufen  und  ihren  Teil  an  der
Mühle  im  Dorfe  Bissee.  Da  die  Urkunde  in  Getdhorpe  ausgestellt  ist  und  unter
den  Zeugen  Nicolaus  de  Bundestorpe  (Bünstorp)  und  Albertus  de  Prato  (Wisch)
erscheinen,  so  ist  nicht  abzusehen,  welcher  Ort  anders  als  Felme  gemeint  sein
könne.
        <pb n="37" />
        3.  Das  Kirchspiel  Ghotdorpe.  29

11.  Tuttendorp  1338;  j.  Dorf  Tüttendorf,  deutsche  Gründung,
nach  dem  Gründer  benannt.

12.  Havickhorst  1403;  Havikhorster  Hütten  1497;  ein  zwischen
1514  und  1632  niedergelegtes  Dorf,  jetzt  Gut  Hütten.

13.  Blickstede  1497  an  der  Heerstraße;  j.  Dorf  Blixsted.  1632
mit  10  Hufen  und  1  Wurtsitz.  Über  den  Namen  vergleiche  unten.

14.  Schinkel  1289;  1632  Dorf  Schinkel  mit  4  Hufnern;  j.  Dorf
im  Gute  Rosenkranz,  das  erst  1829  15.  August  nach  seinem  Besitzer
Freiherr  Weber  v.  Rosenkranz  seinen  Namen  erhielt.  Schinkel  d.  h.
Winkel  bezeichnet  die  Lage  des  Ortes  als  im  Winkel  belegen;  ähnliche
Bedeutung  haben  7  Schinkelborg  in  Stenderup,  Schinkeldeich  in  Fahrentost
  u.  a.  Die  Geschichte  Schinkels  ist  für  die  an  der  Eider  belegenen
Güter  bezeichnend;  sie  bezogen  noch  bis  in  die  neuere  Zeit  hinein  ihre
hauptsächlichsten  Einkünfte  vom  Holzverkauf  und  Fischsang.  Nur  die
dem  Hofe  im  Osten  und  Westen  am  nächsten  belegenen  Felder  wurden
bebaut,  je  weiter  von  der  Eider  entfernt,  desto  mehr  waren  sie  noch
nach  Ausweis  der  Bruynschen,  mir  von  dem  Herrn  Freiherr  Woldemar
Weber  v.  Rosenkranz  mitgeteilten  Flurkarte  v.  J.  178.,  von  Wald  bedeckt.')
  Unter  den  Namen  sind  die  für  unsere  Untersuchung  bezeichnetsten:
Schläge  Söhren  (mnd.  sor,  trocken),  Wieschenrade,  Horn  BRögen  (siehe
S.  27),  dann  Haasenrade,  die  Wiese  Schorfhagen,  Laniken  Wiese,
Fuhlen-Rüh,  von  den  früher  zahlreichen  Teichen  Köhln-teich,  Brahmteich,
  Hämisch-teich.  Im  Manhagen  gibt  es  Brahmkamp,  Wildhagen,
Lehmrögen,  Söhren  u.  a.,  alle  rein  niederdeutschen  Ursprungs;  man
sieht  hier,  wie  -hagen  einen  durch  eine  hag,  Hecke,  lebendigen  Zaun,
gesonderten  Teil  einer  Hölzung  bezeichnet.  Manhagen  ist  ein  allgemeiner
Name  in  Norddeutschland  für  Gehölze  2),  der  bei  Kiel  bereits  im  Jahre
1222  erwähnt  wird;  nach  Analogie  von  Riddermanshagen  (1260  in
Mecklenburg)  kann  die  Bedeutung  nur  sein  „Eigentum  eines  Dienstoder
  Lehnsmannes“.  Das  obige  rätselhafte  Schorfhagen  taucht  auch  schon
früh  in  Mecklenburg  auf.  Ubrigens  sind  nach  einer  Mitteilung  des
Herrn  Woldemar  Freiherr  v.  Weber-Rosenkranz  in  Rosenkranz-Schinkel
und  Ratmannsdorf  keine  Spuren  von  Hügelgräbern  und  Urnenfriedhöfen

1)  Vergl.  Heimat  1900  Nr.  10  und  11.
2)  Über  den  Namen  Jellinghaus:  Holsteinische  Ortsnamen  250.  251.  Schumann:
  Die  Flur=  und  Koppelnamen  des  Lübecker  Staatsgebietes  1892  S.  14.
        <pb n="38" />
        30  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

bis  jetzt  entdeckt  worden,  während  auf  dem  am  Kanal  gelegenen  Großnordsee
  mehrfach  Urnen  gefunden  sind.  Es  scheint  danach,  als  wenn
diese  Gegend  schon  seit  uralten  Zeiten  mit  Urwald  bedeckt  gewesen  ist.

Die  verzeichneten  Namen  gehören  alle  dem  niederdentschen  Volkstum
anz;  doch  bedürfen  einige  noch  eine  genauere  Besprechung.  Was  zunächst
Ghetdorpe  angeht,  so  finden  sich  Ortsnamen  auf  Get-  wie  Gettrup
bei  Ribe,  Hobro  und  Aalborg  auch  auf  jütischem  Gebiete;  mit  anderen
Zusammensetzungen  als  -ttorp  tritt  es  in  Deutschland  wiederholt  auf
(Förstermann  606ff).  Gete  ist  mnud.  Geiß,  Ziege,  ebenso  schwedisch
get,  dänisch  giet.  In  besonderen  Verbindungen  mit  moor,  kamp,
Tbrock,  pohl  erscheint  es  in  der  Form  jet,  jit  im  Holsteinischen.  Die
Deutung  „Ziegendorf“  bleibt  aber  sehr  seltsam.  Nimmt  man  daher
besser  einen  Personennamen  Geth  (Geddac  Wegener  Dipl.  Christ.  1.  76.
108  aus  dem  Jahre  1459  oder  Geedh,  Geeth  1456)  an,  so  müßte
man  eine  Genetivendung  erwarten.  Die  deutsche  Gründung  ist  unzweifelhaft,
  aber  die  Benennung  bleibt  dunkel.  Mit  Unrecht  hat  man
Askouwe  als  Askov  oder  Auwald  für  jütischen  Ursprungs  gehalten  und
mit  Anskovhede  in  der  Gramharde  und  Aaskog  in  Jütland  verglichen.
Dagegen  spricht  schon  die  niederdeutsche  Form  in  oder  to  der  Askouwe;
auch  zeigt  das  nahgelegene  Asrot,  daß  nicht  A-skow  sondern  Ask-ow
zu  treunen  ist.  Es  ist  also  der  Ort  an  der  Eschenau,  dem  Namen  wie
Asbrok  bei  Reinfeld  1252  und  Asbeke  1284,  Askeberge  1230  im
Holsteinischen  mehrfach  entsprechen.  Auch  das  von  Mejer  nördlich  von
Askow  angesetzte  Drag  ist  nicht  das  altnordische  drag  „schmales  Tal“,
wodurch  sich  ein  Bach  schlängelt,  jütisch  drav,  „Sumpf“,  „Moor“,
sondern  das  in  gleicher  Bedeutung  in  Holstein  mehrfach  auftretende
Drage,  bei  Hohenaspe,  Ranzau,  das  auch  in  Pommern  (Strals.  Stadtb.
Nr.  237)  wiederkehrt.

Diesem  entsprechend  ist  auch  der  Befund  der  Flurnamen;  nirgends
zeigt  sich  jütischer  Einfluß,  alle  tragen  ein  niederdeutsches  Gepräge.
Überall  sind  die  echt  holsteinischen  Namen  wie  sören,  rögen,  heisch,
hollen,  manhagen,  grell-,  kammer,  hulsen  (von  huls  Hülse)  und
andere  der  Art  vertreten.  Bemerkenswert  erscheint  noch  besonders  der
Wald  Snellenmark  oder  Schnellenmark  (1642)  an  der  Küste;  1640
liegt  noch  im  Schnellenmark  ein  großes  Riesenbett.  Den  Namen  treffen
wir  selbst  in  Ostholstein  wieder,  obwohl  hier  die  Verbindung  wark
        <pb n="39" />
        3.  Das  Kirchspiel  Ghetdorpe.  31

in  Flurnamen  nicht  gewöhnlich  ist.  Snellmarken  bei  Suxdorf  und
Dakendorf,  ein  Wald  Snellemarket  1384  bei  Großsteinrade  (Jellinghaus
  281).  Auch  im  übrigen  Deutschland  taucht  der  Name  auf:  in
Snellenwalde  bei  Oppeln  und  Mohrungen,  Schnellweide  bei  Mühlheim;
Schnellrode  bei  Querfurt,  Snellenvorst  1277  (Script.  XVI.  736.  44),
Snellindorf  ca.  1280  im  Osterreichischen  u.  a.

Das  Kirchspiel  zählte  im  Jahre  1632  mit  Einschluß  von  Rückekort
(1632),  Niegedorp  (1497)1),  Kongeszförde  (1497)  und  Wittenbek
(1632)  im  ganzen  121  besetzte  Hufen  und  45  Wurtsitze,  von  denen
unten  die  Rede  seln  wird.

Namen  der  Grundbesitzer  aus  dem  Mittelalter  sind  uns  nur  wenige
urkundlich  überliefert,  wie  Bernhard  Pünck  in  Töttendorp  1338,  aus
Warleberg  vom  Jahre  1363),  Gennekinus  Ram,  Hennekinus  Ram,
Disbernus  Ram,  Nicolans  Heckelt,  Abel  relicta  qguondam  (Witwe
weiland)  Hennekini  Kabupp,  Detlevus  Plate  und  Hennekinus  Sture.
Außer  Timme  Schutte  im  15.  Jahrhundert  kennen  wir  aus  dem  Jahre
1512  daselbst  als  Lansten  Detlef  Frese,  Peter  Barner,  Hofner,  Claus
Barner,  Michel  Röwer,  Marks  Bilefeld,  Groske  Müllers.  Denselben
rein  niederdeutschen  Charakter  tragen  auch  die  Namen,  die  uns  in  den
Schatzregistern  v.  J.  1543  für  einzelne  adelige  Dörfer  überliefert  sind.
In  Revenstorp  wohnen  die  Lansten:  Hans  Martens,  Marqart  Hus,
Klawes  Hus,  Marqart  Offe,  Peter  Gossyk,  Hans  Offen,  Otte  Moller;
nur  eine  Hufe  liegt  wüste;  in  Lyndow:  Klawes  Kodyk,  Eller  Leyge,
Hennecke  Krege,  Marqart  Krege;  in  der  jüngsten  Ansiedelung,  die
wohl  in  dieser  Gegend  entstanden  ist,  in  Nyendorpe:  Hans  Kody,
Detlef  Olderoge,  Klawes  Bocke,  Marquart  Kopke,  Rallef  Ratge,  Vorgen
Schar,  Marqart  Mansfelt,  Klawes  Gossyk,  Hynryk  Stammer,  Rallef
Bramer,  Tohan  Bramer,  Marqart  Dosse,  Hans  Toncke,  Hennccke
Toncke,  Klawes  Mansfelt,  Lorens  Stamer  nebst  einer  öden  Hufe.  Es
tritt  uns  in  dieser  Namenreihe  die  Erscheinung  entgegen,  die  sich  fortan
in  vielen  deutschen  Ansiedelungen  wiederholt,  daß  einzelne  Familien
immer  in  einer  größeren  Zahl  in  einer  Dorsschaft  vertreten  sind;  wahrscheinlich
  beruht  dies  auf  einer  allmählichen,  durch  Rodungen  hervor-1)

  Stemann:  Geschichte  des  öffentlichen  und  Privatrechts  des  Herzogtums

Schleswig  III.  124  hat  falsch  Ungedorpp  für  Nigedorp  gelesen.
2)  Stemann  III.  20.
        <pb n="40" />
        32  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

gerufenen  Erweiterung  der  Feldmark.  Über  die  Herkunft  der  Ansiedler
aus  bestimmten  Gegenden  Holsteins  läßt  sich  wenig  sagen;  Stamer  ist
z.  B.  gewöhnlich  der  Stormar,  Offe  wohl  friesischen  Ursprungs.

Zu  den  in  die  Waldemarische  Zeit  und  darüber  hinaus  reichenden
Ortschaften  sind  wohl  sicher  Gettorp,  Warleberg  und  Schinkel  außer
einigen  unbestimmbaren  auf  -thorp  zu  rechnen.  Enthält  Veldem  wirklich
die  Endung  -heim  (vergl.  Abt.  II.  119),  die,  in  Holstein  kaum  nachweisbar,
  in  den  östlichen,  ursprünglich  reinen  Waldharden  Schleswigs
sehr  selten  auftritt,  so  müßte  der  Ort  sehr  alt  sein  und  würde  in  diesem
Rodungsgebiet  ganz  vereinzelt  dastehen;  die  eigenartige  spätere  Zusammenziehung
  in  Felm  statt,  wie  zu  erwarten,  in  Fellen,  ist  auch
etwas  auffällig.  Daher  erscheint  die  Zusammensetzung  mit  -ham,  hem
(Jellinghaus  252;  Abt.  II.  119),  wie  es  in  Holstein  und  im  Schleswigschen
  in  der  Bedeutung  „abgeteiltes  Feld“,  oder  „umwallter  Kamp“
oft  auch  für  Hölzungen  gebräuchlich  ist,  wahrscheinlicher.  Ebenso  auffällig
  ist  anscheinend  hier  mitten  im  Urwalde  der  Name  Blickstede,
der  wegen  der  Endung  sSted  über  das  12.  Jahrhundert  hinausreichen
müßte.  Blek,  blik  (mnd.  eine  Fläche  Landes,  Raum,  Platz)  ist  in
Holstein  eine  in  Flurnamen  oft  in  der  Bedeutung  „holzfreie  Stelle“
auftretende  Bezeichnung,  die  gleichfalls  auf  schleswigschem  Boden  wie
im  Kirchspiel  Sehested,  Esgrus  und  Norderbrarup  für  Katen  und  sonst
gebräuchlich  ist.  Blicksted  wäre  demnach  ebenso  aufzufassen,  wie  Dörpsted,
  Bysted,  Molensted  u.  a.  Bemerken  will  ich  noch,  daß  1334  in
einer  Urkunde  als  Zeuge  ein  Blyxe  de  Schinkele  und  später  noch  1397
Otto  und  Rudolf  Blixe  auftreten,  deren  Name  mit  dem  Schinkel  benachbarten
  Blickstede  in  irgend  welchem  Zusammenhange  stehen  könnte.)

4.  Das  Kirchspiel  Sestath.

Das  Kirchspiel  reicht  bis  an  den  Wittensee,  ist  um  1650  nur
noch  im  Südosten  und  im  Westen  stellenweise  bewaldet,  erscheint  aber
trotzdem  damals  verhältnismäßig  wenig  angebaut  und  besiedelt.  Es
gehörte  lange  mit  Ausnahme  von  Haby,  das  deswegen  auch  zu  der  Barchharde
  als  landesherrlich  gezogen  ward,  ganz  zu  dem  Gute  Sehested.

1.  Sestath  1287;  1282  Sestede,  j.  Kirchdorf  und  Gut  Sehested.
  In  dem  zum  Gute  gehörenden  Meierhof  Hohenfelde  heißt  ein

1)  Hasse  III.  850.  900.
        <pb n="41" />
        4.  Tas  Kicchspiel  Sestath.  33

Kamp  Oldorp.  Als  Ausbauten  auf  alten  Kämpen  und  sonst  sind  in
dem  Kirchspiel  zu  erwähnen:  Hammer,  de  Hammer,  ursprünglich  Gemeindewald,
  dessen  einzelne  Anteile  für  jeden  Besitzer  mit  seinem  Hammerzeichen
  an  bestimmten  Bäumen  abgegrenzt  wurden;  so  noch  im  vorigen
Jahrhundert  in  meiner  Heimat,  dem  Amt  Ahrensböl  );  ferner  Gruel,
(Grell?),  Moorsik  (sik  =  Wiese,  Sumpf  oder  schmale  Niederung  mit
Wasserrinne,  oft  im  Holsteinischen,  in  Schleswig  jüt.  sig,  altn.  sik).

2.  Tor  Hogelite  1542,  ursprünglich  ein  Dorf;  eine  Hofkoppel
des  früher  zu  Hogelite  gehörenden  Meierhofes  Harzhof  trägt  noch  den
Namen  Dörpsted,  j.  Gut  Hohenlieth.  Einzelstellen  und  Ausbauten  auf
den  alten  Kämpen  sind  Fromrade,  Hegeholt,  Mierensik,  Kronsmaas
(mose,  jüt.  —  moor),  Rögen,  Hölzungen  Hegeholtstrang,  Auerrögen,
Stratenbrook.  Vergl.  zu  dem  Namen  des  Gutes  (lid  —  Bergabhang
Abt.  II.  8)  thor  Lidt  1344  bei  Elmshorn,  Hohenlieth  bei  Tellingsted  u.  a.

3.  Holtze  1272  (Kieler  Stadtb.  242);  j.  Dorf  Holtsee.  1460  werden
hove,  nicht  bool,  in  Holtze  genannt,  das  nach  der  Lage  benannt  ist.

4.  Wentorp  1524  am  Wittensee;  j.  Dorf  Wentorf.  Über  den
Namen  siehe  unten.

5.  Haghebu  1430;  1518  Habü;  j.  Dorf  Haby.  Vergl.  Hagby
bei  Veile,  Hagested,,  Hagethorp  auf  jütischem  Gebiet;  nach  dem  Namen
des  Gründers  Hage,  Hake  benannt.  Über  diese  jütische  Ansiedelung
vergl.  unten.  —  Die  Ortsnamen  dieses  Kirchspiels  sind  in  mancherlei
Beziehung  wegen  ihres  Ursprungs  und  ihres  Alters  bemerkenswert.
Sestath  und  Holtze  reichen  urkundlich  am  weitesten  zurück;  beide  gehören
  sicher  der  Waldemarischen  Zeit  an.  Da  die  Kirche  wahrscheinlich
aus  der  ersten  Hälfte  des  13.  Jahrhunders  stammt,  so  muß  schon
vorher  die  Besiedelung  des  Kirchspiels  durchgeführt  sein.  Sestath
enthält  aber  eine  Endung,  die,  auch  sonst  im  Fraezlaet  in  mehreren
Ortsnamen  wie  Duvensted  u.  a.  vorkommend,  über  1200  weit  hinausreicht;
  die  Ortschaft  muß  wie  alle  anderen  auf  „sted  älter  sein,  als
die  gesamten  jütischen  Dörfer  südlich  der  Schlei,  da  hier  niemals  mehr,
auch  nicht  in  Schwansen,  die  Benennung  sted  bei  Gründungen  in
Gebrauch  ist  (vergl.  über  die  Endung  -sted  Abt.  II.  119.  120).  Neben

1)  Grimm:  D.  W.  4.  314;  Sach:  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  267,  wonach
  1711  die  Buche  und  die  Eiche  noch  vorhanden  waren,  mit  des  Herzogs  und
der  Stadt  Hammer  bezeichnet,  die  die  Grenzen  anzeigten.

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  3
        <pb n="42" />
        34  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Cider  und  in  der  Arensharde.

den  bisherigen  niederdeutschen  Namen  im  ganzen  Dänischen  Wohld
treten  uns  in  dieser  Gemeinde  in  dem  -  manse  (mose)  in  Hohenlieth
und  dann  an  der  Grenze  des  Wohldes  die  ersten  Spuren  jütischen
Einflusses  entgegen  in  dem  Namen  des  Thorkillus  von  Holtze  im  Kieler
Stadtbuch  (1272).  Es  ist  ein  rein  skandinavischer  Personenname,  statt
des  gewöhnlichen  Thrugillus  vom  altnordischen  Thörkell.1)  Wenn  auch
damit  nicht  bewiesen  wird,  daß  wir  in  Holtze  eine  jütische  oder  gar
skandinavische  Gründung  zu  sehen  haben,  so  zeigt  das  Auftauchen  dieses
Namens  doch,  daß  wir  hier  an  der  Grenze  angelangt  sind,  wo  die
beiden  Völkerstämme  aufeinander  stoßen.  Unzweifelhaft  trägt  Haghebu
seinen  jütischen  Ursprung  an  der  Stirn.  Man  sollte  erwarten,  daß
wir  hier  noch  heute  auf  bedeutende  Spuren  jütischen  Einflusses  treffen
würden;  aber  merkwürdigerweise  ist  weder  in  den  erhaltenen  ältesten
Namen  der  Bewohner  noch  in  den  Flurnamen  irgend  etwas  Jütisches
mehr  nachzuweisen.  Da  diese  auffällige  Erscheinung  sich  in  mehreren
ursprünglich  jütischen  Ansiedelungen  regelmäßig  wiederholt,  wollen  wir
hier  näher  die  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  darlegen.  Die
Flurkarte  vom  Jahre  1777  zeigt  folgendes  Bild:
Wiesen:
Grote  Wisch,  Lütt  Brok,  Raad  Wisch,  Gunthins  Wisch,  Buhr
Bleken,  Mittelste  Wisch,  Har  Wisch,  Mohr,  Barkhop,  Rehrsklint,
Schleedörn,  Grothoff,  Pannstedt,  Loosborn,  Langbrok,  Diek,  Steenbrock,
  Stellhorstbrock,  Stellenhorst,  Wüst  Wisch,  Finnraad,  Goschen
Wisch,  Ohl  Span  Wisch,  Ohl  Wolfbrok,  Dorn  Brock,  Schloks  Wisch,
Schittershorst,  Blick,  Groten  Brok,  Lüt  Wisch,  Grot  Raay  Wisch.
Ackerland  und  Weide:
Achterste  und  vorderste  Westerfeld,  Grote  Koppel,  Schlaukshorn,
Flaaken  Koppel,  Nye  Koppel,  Beckkoppel,  Wolfbarg,  Nye  Wolfbrok,
  Spannbarg,  Nye  Spanwisch,  Ohl  Span  Wisch,  Lüt  Koppel,
Buurlag  Finnraad,  Wilt-Flucht,  Fahrenhorst  Koppel,  Hollegruft,
Soer,  Winnersoll,  Stellan,  Böversto  Finnraad,  Nederste  Tammeraad,
  Ohl  Koppel,  Ohlenparts-Koppel,  Ruastükenbarg,  Loos-Born,
Camp,  Wihen,  Lehmkuhlenkoppel.  Lehmkuhlenbarg,  Grot  Rönn
Sölken,  Saagkuhl.

1)  Vergl.  Urks.  1.  47  aus  d.  J.  1243.
        <pb n="43" />
        4.  Das  Kirchspiel  Sestath.  35

Hölzungen:

Schittershorst,  Peters  Kroy,  Hellenhorst,  Wellhörn.

Seen  und  Teiche:

Witten  See,  Schilk  See,  Mösch.

Wer  diese  Reihe  der  Namen  übersieht,  insbesondere  achtet  auf
Span-  wisch,  -  barg  (span  mnd.  eine  Tonne  oder  Pflug  Landes,  mit
einem  Gespann  in  einem  Tage  zu  bearbeiten),  Bleken  und  Blick,  Hollegruft,
  Barkhop  (hop,  Haufe,  dann  Stelle,  wo  sich  etwas  zusammenfindet,
  in  Holstein  wie  in  Fraezlaet  oft,  aber  sonst  im  Dänischen  Wohld
nicht  auftretend),  Winnersol  (sol,  sal  Sumpfloch),  Camp,  Wiehen,
(niederd.  wed,  wid,  Wald,  Gehölz,  oft  im  Holsteinischen),  Sölken  (von
sol  Sumpf),  Hellenhorst  (helle,  Abhang,  Tiefe),  Wellhorn  (welle
—  Quelle),  und  alle  anderen  allgemein  verständlichen  niederdeutschen
Namen,  die  nirgends  irgend  einen  fremden  Einfluß  auch  nur  andeuten,
kann  es  begreiflich  finden,  wenn  Geerz  daraufhin  den  jütischen  Ursprung
des  Ortes  überhaupt  bestreitet.  1)  Nimmt  man  hinzu,  daß  die  uns
bekannten  Hufner  des  Ortes  aus  dem  Jahre  1543:  Claus  Habui,  Ralef
Habui,  Marquart  Poppe,  Jacob  Fincke,  Detlef  Greuinck,  Claus  Stolterbecke,
  Ties  Luncke  (und  1554  Claus  Troye)  auch  nichts  Jütisches
mehr  an  sich  tragen,  so  erscheint  die  Sachlage  noch  auffallender.  Da
der  jütische  Ursprung  des  Ortes  feststeht,  so  muß  man  annehmen,  daß
die  alte  Bevölkerung  von  den  Niederdeutschen  mehr  oder  weniger  gewaltsam
  verdrängt  worden  ist;  wäre  dies  auf  friedlichem,  langsamem
Wege  geschehen,  wären  sicher  jütische  Spuren  in  den  Flurnamen  übrig
geblieben.

Noch  ist  ein  Wort  über  Wentorp  zu  sagen,  das  man  gewöhnlich
als  eine  Wendenansiedelung  angesehen  hat.  Freilich  deuten  alle  Wentorp
  auf  altem  flawischen  Gebiete,  wie  Wentorp  in  der  Propstei,  bei
Plön,  auf  Rügen,  bei  Wismar  u.  a.  auf  einen  solchen  Ursprung  hin.
Wie  aber  hier  mitten  unter  Jüten  und  Niederdeutschen  unter  den
damaligen  Zeitverhältnissen,  wo  sich  die  Völker  auf  das  feindseligste
gegenüberstanden,  Wenden  hätten  angesiedelt  werden  können,  ist  nicht
abzusehen.  Es  gibt  auch  ein  Wenthorp  (1370  Langeb.  VII.  65)  auf

1)  Geerz:  Geschichte  der  geogr.  Vermessungen  262.  Ebenso  einseitig  wie
über  die  Endung  zbu  urteilt  er  auch  über  -  drup,  skov  u.  a.
3*
        <pb n="44" />
        36  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Seeland,  ein  Wenetorp  (Hasse  III.  255)  in  Mitteldeutschland,  ein  Wentorp
  (Hasse  III.  873)  im  Amt  Isenhagen,  ein  vergangenes  Wenthorp
in  der  Nähe  des  Christian  Albrechtkoogs  1)  u.  a.,  denen  flawischer  Ursprung
  nicht  zuzuschreiben  ist.  Den  auf  schleswigschem  Boden  liegenden
liegt  ein  Personenname  Weno,  Wenne  zugrunde,  der  1463  in  Dornebüll
und  Seeth  auftritt.?

5.  Der  südliche  Teil  des  Kirchspiels  Borgeby  nebst
dem  Landgebiet  des  Kirchspiels  Eckernförde.)

Das  auf  Dänisch-Wohlder  Boden  liegende  Gebiet  dieser  beiden
Kirchspiele  war  noch  um  1600  wenig  bewohnt;  Reste  des  alten  Waldes
treten  1649  nur  an  den  Rändern  auf,  ganz  frei  erscheint  damals  die
Meeresküste.  Heute  paßt  der  Name  des  alten  Waldgebietes  am  wenigsten
  mehr  für  diese  Gegend.  Außer  dem  zum  Kirchspiel  Eckernförde
gehörenden  Altenhof  mit  Zubehör  kommen  folgende  Orte  für  unsere
Untersuchung  in  Betracht:

1.  Oldenhave  1410;  j.  Gut  Altenhof  am  Gosesee,  nach  seinem
Namen  deutschen  Ursprungs.  Die  Benennungen  der  Hölzungen  wie

1)  1641  wird  in  der  Tondernschen  alten  Koogslandpflicht  auch  zwischen
Horsbüll  und  Emmelsbüll  Wentorffer  Landpflicht  aufgeführt;  wahrscheinlich  ist
dies  der  richtige  Name  für  das  verdorbene  Vendal.  Abt.  II.  205.

2)  Über  die  törichten  wendischen  Deutungen  von  Ortsnamen  dieser  Gebiete
  (Jahrb.  II.  410)  wäre  kein  Wort  zu  verlieren,  wenn  sie  nicht  neuerdings
wieder  auftauchten.  Die  bekannte  Geschichte  von  dem  perkop  (Pferdekopf)  bei
dem  Femarnsund  wird  auch  von  Eckernförde  und  selbst  auf  Sild  erzählt  für
einen  Ubergang  durch  das  Wattenmeer  nach  Hoyer.  Wie  das  wendische  perecop
(Sund)  dorthin  hat  gelangen  können,  ist  nicht  abzusehen.  Neocorus  215.  218.
594  erwähnt  mehrfach  perdekop  als  Trittsteine  in  den  Marschen.  Als  solche
kennt  man  sie  auch  im  östlichen  Holstein,  wo  sie  aber,  als  Übergänge  über  Bäche,
Sumpfstellen  u.  a.  dienend  und  mit  den  Köpfen  über  Wasser  ragend,  immer
nur  als  perrcöp  (von  pedden,  perden),  Trittsteine,  und  nicht  als  piörköp
(Pferdeköpfe)  aufgesaßt  werden.  Vergl.  Kopfsteine.  —  Wegen  Koldehovede,  das
gleichsalls  als  wendisch  gedeutet  wird,  bemerke  ich  noch  zu  der  bekannten  Kolberger
  Heide  vor  der  Propstei,  daß  ein  Schlag  in  Barbek  noch  Colberghok  heißt
und  daneben  ein  Koldenhof  erwähnt  wird,  Kolborg  daher  wohl  nichts  anderes
als  Koldenberg  bedeutet.

3)  Über  die  Stadt  Eckernförde  (vergl.  Abt.  I.  42.  132)  werden  wir  im
Zusammenhange  mit  den  anderen  Städten  weiter  unten  handeln.
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        5.  Der  südliche  Teil  des  Kirchspiels  Borgeby  nebst  dem  Landgebiet  des  Kirchspiels  Eckernförde.  37

Schnellmark  (siehe  oben  S.  30),  Schlaatenholt,  Schmeerhörn,  Kronstrang,
  Mischholm,  sowie  der  Hofkämpe  Panswohld,  Osewoldsbrook  u.  a.
zeigen  niederdeutsche  Formen,  doch  treten  auch  vereinzelt  jütische  Spuren
auf  in  den  Koppelnamen  Moschau  und  in  Moschaushorst  (—  Moseskov,
wie  der  Wald  Mosekjer  im  Tondernschen),  der  auch  in  dem  zum  Gute
Friedensthal  gehörenden  Instendorf  Moschau  erhalten  ist.

2.  JCelmerstorp  1295,  ein  noch  1609  vorhandenes  Dorf,  aber
auf  Mejers  Karte  nicht  mehr  verzeichnet;  j.  Selmsdorferhöfe,  eine  Hofkoppel
  des  Gutes  Altenhof;  vom  Personennamen  des  Gründers  gebildet.
Vergl.  Selmersburg  bei  Rendsburg,  Selmsdorfer  Wiese  an  der  Trave
und  andere.

3.  Wendeby  1409;  Wyndebuy  1469,  ein  vor  1609  niedergelegtes
  Dorf,  j.  Gut  Windeby,  oft  auch  auf  dänischem  Boden  wiederkehrend
  auf  Laaland,  Langeland,  z.  B.  Windacbothae  (1231)  bei  Roeskilde.
  Vinde  erscheint  im  Schleswigschen  oft  in  Zusammensetzungen  wie
Windemark  in  Schwansen,  Winderyd  in  Esgrus  u.  a.  In  eigentlichen
Ortsnamen  ist  es  ein  Personenname.  Trotz  des  jütischen  Ursprungs
treten  in  den  Flurnamen  wie  Schirkamp,  Olendik,  Krütz  u.  a.  keine
jütischen  Erinnerungen  mehr  auf.

3.  FBrettebek  1509;  1609  ist  Bruttebeke  noch  ein  Dorf  mit
6  Hufen  und  7  Wurtsitzen;  um  1620  niedergelegt  bis  auf  einen  Wurtsitz
  und  zum  Hofe  Windeby  gezogen.

5.  Kochendorp  1407;  j.  Dorf  Kochendorf;  1609  mit  6  Hufen
und  2  Wurtsitzen  1);  vom  Namen  des  Gründers  benannt.

6.  Gosecfeld  1518;  Olde  und  Nige  Gosefeld;  jenes  1609  mit
8  Hufen  und  2  Wurtsitzen,  dieses  mit  9  Hufen  und  3  Wurtsitzen;  1543
hatte  Olde  Goseuelt  schon  denselben  Bestand  und  lauter  niederdeutsche
Bewohner  (siehe  unten).  Das  Dorf  ist  nach  dem  Gosesee  (1349)  benannt;
  j.  Dorf  Gosefeld.  Vergl.  Gosefeld  1255  am  Hemmelsdorfersee.

1)  Im  Reg.  Capit.  Slesv.  v.  J.  1352  (Langeb.  VI.  581)  steht  unter  den
Einkünften  der  Domvikare:  Vicaria  S.  Crucis  habet  villam  Syddekeswra  totam
cum  omni  jure.  Statt  dessen  bietet  das  spätere  Register  eiwa  aus  dem  Jahre
1407:  Vicaria  b.  Crucis  —  habet  dimidiam  villam  Kochendorp,  in  qdua  sunt  V.
mansi.  Was  Sydikkeswra  bedeuten  soll,  ist  mir  unbekannt;  es  gibt  ein  SollingwWra,
  Foldewra,  Karlswra  u.  a.  (wran  —  Winkel),  doch  wird  wra  immer  für
kleinere  Ortschaften  gebraucht.  Mehr  Sinn  hätte  Lyddekeswra.
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        38  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Unter  den  aufgeführten  Namen  ist  nur  Windeby  rein  jütischen
Ursprungs,  alle  anderen  sind  unzweifelhaft  deutsche  Gründungen.  Auch
unter  den  Flurnamen  dieses  Gebietes  ist  nur  Moschau  als  jütische
Überlieferung  meines  Wissens  erhalten;  selbst  die  im  Jahre  1572  neben
der  Hölzung  Ravenhorst  genannten  Felder  Weterade,  Korte  wester
Remen,  Heithorne,  Bornebroke,  Lange  Stucken,  Ravensmohr,  Stodthoff,
  Langehorster  Wische  sind  schon  rein  niederdeutsch.  Von  früheren
Bewohnern  dieser  Dörfer  kennen  wir  aus  dem  Schatzregister  des  Jahres
1543  nur  die  aus  Gosefeld:  Hinrick  Marth,  Detlef  Plaene,  Detlef
Neue,  Ralef  Marth,  Hinrick  Kuer,  Hans  Winth  (Venth),  Claus  Marth,
Johan  Neue,  Hans  Jan,  Marquart  Plaene;  es  sind  niederdeutsche  Familien,
  die  diese  Gebiete  gerodet  haben.  Von  den  ursprünglichen  Dörfern
dürfte  Celmerscorp  zu  den  ältesten  deutschen  Gründungen  gehören  und
zu  den  Waldemarischen  Hufen  zu  rechnen  sein.

Als  Ergebnis  dieser  Untersuchung  darf  hingestellt  werden,  daß
der  ganze  Jarnwith  oder  Dänische  Wohld  allein  der  deutschen  Kolonisation
  angehört;  nur  an  den  Grenzen,  im  Kirchspiel  Sehested  in
Haghebu  (Haby)  und  im  Kirchspiel  Borby  in  Windeby  haben  die  Jüten
sesten  Fuß  gefaßt,  um  schon  früh  auch  aus  diesen  Dörfern  von  den
Niederdeutschen  verdrängt  zu  werden,  ohne  daß  sich  im  einzelnen  feststellen
  läßt,  wie  diese  Wandlung  sich  vollzogen  hat.  Nirgend  finden
sich  vool  oder  toste,  immer  nur  Hufen  und  Wurten.  Die  juütischen
Ansiedelungen  tragen  dieselbe  Agrarverfassung  wie  die  alten  niederdeutschen
  Dorfschaften.  Dabei  treten  uns  hier  in  dem  Kirchspiel  Gettorf
  und  dem  ehemals  dazu  gehörenden  Noer  jene  eigenartigen  Wurtsetlinge
  (Wurtsitzer,  Wurtsassen)  entgegen,  die  eine  Mittelstufe  zwischen
Hufnern  und  Kätnern  bildeten.  Sie  wiederholen  sich  zahlreich  auch
in  der  Barchharde,  sowie  hie  und  da  in  Schwansen  und  lassen  sich
stellenweise  noch  bis  in  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  oerfolgen.
Wir  finden  sie  aber  weniger  in  den  alten  landesherrlichen  Distrikten,  meist
nur  in  adeligen  Gütern  und  in  solchen  Gebieten,  die  wie  die  Barchharde
ehemals  (bis  1528)  fast  ganz  adeliges  Besitztum  waren.  Ihren  Namen
tragen  sie  nach  der  Wurt,  d.  h.  ursprünglich  eingehegter  Hausplatz  oder
Hosstätte,  dann,  wie  in  Holstein  gewöhnlich,  die  aus  gemeinsamer  Feld-
        <pb n="47" />
        6.  Der  illdliche  Tell  des  Kirchspiels  Borgoby  nebst  dem  Landgebiet  des  Kirchspiels  Eclernförde.  39

mark  des  Dorfes  ausgeschiedene  Privat-  oder  Hauskoppel.  Sie  hatten
keinen  Anteil  an  der  gemeinsamen  Feldmark,  konnten  nur  zwei  Kühe
und  ein  Pferd  halten,  oft  auch  letzteres  nicht  einmal,  heuerten  sich  deswegen
  auch  zuweilen  eine  Hufe,  wie  dieses  z.  B.  für  Osterby  1664
bezeugt  ist.  Ihre  Entstehung  stammt  aus  einer  Zeit,  wo  die  adligen
Herren  in  den  Besitz  ganzer  Dörfer  gelangten  und  eigene  Häöfe  oder
Güter  zu  bilden  begannen.  Ward  ein  Kamp  oder  Schlag  der  Dorfmark
  zum  Hoffelde  gezogen  und  in  eine  Hofkoppel  verwandelt,  so  blieb
die  Wohnstätte  mit  der  Wurt  als  Hauskoppel  bestehen,  besetzt  mit  dem
früheren  Hufner  oder  einem  anderen.  So  erklärt  es  sich,  daß  oft  der
Abnahme  der  Hufen  in  einem  Dorfe  jedesmal  eine  entsprechende  Zunahme
  der  Wurtsassen  gegenübersteht.  Auch  sieht  man  daraus,  wie  ein
Dorf  so  langsam  verschwinden  und  die  Verwandlung  der  Hufner  in
Wurtsassen  und  zuletzt  in  Kätner  allmählich  erfolgen  konnte.  Bemerkenswert
  ist,  daß  diese  Wurtsassen  nirgend  in  den  adeligen  Distrikten  des
östlichen  Holsteins,  wo  doch  die  Güter  auf  ähnliche  Weise  entstanden,
auftreten.  Es  ist  daher  sehr  wohl  möglich,  daß  die  jütischen  Gaardsete
  (siehe  Schwansen),  Gaarsten  oder  Gardsen  hier  von  Einfluß
gewesen  sind.!)  Über  die  Zeit  der  Entstehung  aller  obigen  Gründungen
  sind  wir  urkundlich  nicht  genauer  unterrichtet;  es  läßt  sich  nur
so  viel  aus  der  ganzen,  mehr  oder  weniger  planvollen  Anlage  der
Kirchen  und  der  Ausdehnung  der  Kirchspiele  schließen,  daß  die  Ansiedelung
  wohl  allmählich,  aber  doch  nicht  in  einem  langen  Zeitraum
durchgeführt  ist.  Schon  die  notwendige  Rodung  in  dem  Urwald  legt
diese  Annahme  nahe.  Ganz  ohne  Frage  sind  die  Ansiedler  auch  als
Christen  eingewandert,  und  daraus  können  wir  schließen,  daß  die  Gründung
  der  Kirchen  nicht  viel  später  als  die  eigentliche  Einwanderung
fällt.  Über  die  ursprüngliche  Heimat  der  Einsiedler  geben  uns  die
wenigen,  aus  späterer  Zeit  stammenden  Namen  nur  wenig  Ausschluß.
Wir  würden  sicherer  urteilen  können,  wenn  die  gegründeten  Ortschaften
in  ihrem  alten  Bestande  geblieben  wären.  Im  allgemeinen  lassen  sich,
insbesondere  in  den  Flurnamen,  die  holsteinischen  Landschaften  und  ihre
Bewohner  wiedererkennen;  nur  ein  Fresenhagen  und  einzelne  friesische
Namen  zeugen  von  einer  Beimischung  aus  friesischen  Gegenden.  Zu

1)  Falck  und  Jensen,  N.  Staatsb.  Mag.  IX.  296.
        <pb n="48" />
        40  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

den  420  Hufen,  die  in  dem  Erdbuch  um  1231  als  königliche  Besitzungen
  genannt  werden,  darf  man  etwa  folgende  Ortschaften  rechnen:
Slabbenhagen,  Skildikesse,  f#  Rabendorp,  Bullike,  fKalendorp,  Knop,
Jellenbek,  Gettorp,  Warleberg,  Schinkel,  Veldem,  Sestath,  Holtze
und  JCelmerstorp,  die  zusammen  nach  einer  ungefähren  Berechnung
gegen  150  Hufen  zählten.

II.  Die  Landschaft  8wansb,  Schwansen.)

Die  Grenzen  Schwansens  gegen  Fraezlaet  sind  in  älterer  Zeit  nicht
genau  zu  bestimmen.  Da  im  Erdbuche  Tkaernaeburgh  in  Verbindung
  mit  Fraezlaet  aufgeführt  steht,  so  muß  man  annehmen,  daß  der
nordwestliche  Teil  der  späteren  Barchharde  noch  zu  dem  „freien  Gelände“
gerechnet  und  Schwansen  durch  eine  Linie  von  dem  Windebyer  Noor
an  bis  an  das  große  Noor  der  Schlei  von  ihm  geschieden  gedacht
ward;  der  sogenannte  Oster-  oder  Oldewall?)  dürfte  diese  Grenze  ziemlich
  genau  bezeichnen.  Wenn  später  einige  Ortschaften  Schwansens  wie
Gammelbui  und  Borbuy  zu  der  benachbarten  Barchharde  gerechnet  werden,
  so  erklärt  sich  dies  aus  dem  Umstande,  daß  diese  landesherrlich
geblieben  waren  und  nach  dem  Verschwinden  der  alten  Risebuharde,
die  Schwansen  umfaßte,  unter  lauter  adeligen  Besitzungen  keinen  besonderen
  Verwaltungsbezirk  mehr  bilden  konnten.

1)  Abt.  I.  134.  135.  Abt.  II.  106.  108  über  den  Namen  Anm.  1.  —
Chr.  Kock:  Schwansen.  Kiel  1898.  Demselben  Verfasser  verdanke  ich  auch  einen
Teil  der  Flurnamen.

2)  Manicus,  Annal.  for  nord.  Oldkyndighed  1839.  377—  386  stellt  die
Bedeutung  des  alten  Walles  sehr  übertrieben  dar.  In  der  an  Grabhügeln  noch
vor  50  Jahren  so  reichen  Gegend  sind,  wie  schon  Abt.  II.  107  bemerkt,  einzelne  Riesenbeiten
  als  Reste  von  Wällen  angesehen.  Insbesondere  wird  auf  der  Karte  von
Manicus  bei  Kochendorf  ein  Stück  Wall  angegeben,  das  er,  Branche“  des  Osterwalles
  nennt.  Schon  der  erste  Angenschein  lehrte  i.  J.  1859,  daß  es  nie  ein
Wall  gewesen  ist,  sondern  ein  Steingrab,  von  dem  die  Steine  hinweggeschafft
waren.  Die  beiden  Grabkammern  waren  damals  noch  deutlich  zu  erkennen.
Vergl.  Handelmann,  Zeitschrift  X.  3  ff.  XIII.  3ff.  Auch  der  Umstand  zeugt
nicht  von  hohem  Alter  der  Wallanlage,  daß  sie  nicht  die  Benennung  virky
(Wall)  trägt,  wie  dies  bei  Danaewircky.  Cowircky  und  den  schleswigschen  Besestigungen
  Frisaewircky  der  Fall  ist.
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        1.  Der  nördliche  Teil  des  Kirchspiels  Borghehy.  41

1.  Der  nördliche  Teil  des  Kirchspiels  Borgheby.

.  Borgheby  1319,  neben  der  Ykaernaeburgh  entstanden;  1352
Borgeby  und  Borby,  eine  ursprünglich  unzweifelhaft  jütische  Anlage;
j.  Dorf  Borby;  vgl.  Burghaeby  (1320)  auf  Femarn.  Im  Jahre  1609
hatte  Borby  3  volle  und  3  halbe  Hufen  nebst  4  Wurtsassen,  die  Eckernförder
  besaßen  auf  der  Borbyer  Feldmark  10  Hufen,  die  zehntpflichtig
waren.  Das  Dorf  stand  eben  bis  1791  in  Feldgemeinschaft  mit  Eckernförde
  und  ist  durch  dessen  Einfluß  schon  früh  germanisiert  worden.  Aus
dem  15.  Jahrhundert  kennen  wir  eine  Reihe  von  Namen,  die  diesen
Prozeß  bereits  als  durchgeführt  erscheinen  lassen.

1431  werden  Gert  Kotelberch  und  Clawes  genannt;  1454  saßen
auf  drei  Hujen  mit  drei  Wurten  vor  Eckernförde  auf  Borbyer  Feldmark
Henneke  Vrese,  Peter  Butz,  Hans  Bock,  Henrich  Ratenav,  Marquart
Schutte;  1519  treten  Hans  Dutzke  (Butz),  Marquart  Tamsen,  Tytke
Vos  und  Laurens  Kock  auf,  und  1542  führt  das  Schatzregister  folgende
Besitzer  an:  Claus  Fulscheggi,  Laurens  Blender,  Laurens  Culpin,
Hans  Jurgen,  Vilhats  Kulpin,  Jurgen  Olderogge,  Hinrick  Witte,  Hans
Maele,  Lene  Lunckes,  Grete  Vos,  Otto  Schroder,  Henneke  Johansen.
Das  Gottorper  Amtsregister  v.  J.  1554  nennt  wieder  folgende  Namen:
Timme  L.  ..,  Claus  Sike,  Claus  Vulschenke,  Jürgen  Olderogge,
Siwert  Broktorp,  Hans  Schwen,  Detleff  Kruse,  Leneke  Lunken,
Hans  Kur,  Detleff  Banni,  Paul  Moller.  Der  jütische  Bestandteil  ist
ganz  verschwindend,  merkwürdig  zugleich  der  starke  Wechsel  in  der
Bevölkerung,  da  von  den  früher  genannten  1542  nur  eine  einzige
Familie  in  dem  Frauennamen  Grete  Vos  wiederkehrt  und  auch  diese
1554  verschwindet.

2.  Hemmelmark,  lutke  1462,  grote  1527,  damals  noch  zwei
Dörfer  und  1609  mit  16  Hufen,  wovon  4  wüste,  und  7  Wurtsassen,
später  ganz  niedergelegt,  j.  Gut  Hemmelmark.  Wie  Aemaelthorp,
Haemelthorp  (Langeb.  I.  185.  290),  j.  Himmelstrup,  der  Personenname
  Tokae  Haemael  (1231)  und  auch  die  Endung  #  mark  andeutet,
die  nur  sehr  selten  in  deutschen  Ortsnamen  vorkommt,  ist  der  Ort
jütischen  Ursprungs.  Trotzdem  zeigen  die  Flurnamen  auch  hier  wie
bei  Haby  und  anderen  jütischen  Siedelungen  neben  Westerschau  und
Puksee  fast  nur  niederdeutsche  Formen,  wodurch  der  niederdeutsche
Charakter  der  Bewohner  des  vergangenen  Dorfes  zur  Zeit  der  Durch-
        <pb n="50" />
        42  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Elder  und  in  der  Arensharde.

führung  der  Flurverfassung  erwiesen  wird.  Der  Meierhof  Ankamp
bietet  die  schon  früher  erwähnten  Namen  Manhagen,  Moorhagen,
Grootrem  neben  Gasthuck  (hok,  huk  mittelnd.  Winkel,  Ecke;  gast
wohl  —  garsten,  gardsete,  worüber  unten),  das  Gut  Hohenstein  ein
Hokenhyg,  das  Gut  Mohrberg  Pinkerühe  u.  a.  m.!)

3.  Barkelsby  1449,  vom  Namen  des  Gründers  Barkel,  Berkel;
eine  ausgesprochen  jütische  Gründung,  1609  mit  17  Hufen  und  1
wüsten;  j.  Dorf  und  Hof  Barkelsby.

4.  Gammelbu  1334;  1609  Groß=  und  Klein-Gammelby,  ersteres
damals  mit  13,  letzteres  mit  7  Hufen.  Vergl.  Gammelby  in  der
Nieharde  und  im  Kirchspiel  Emmerlef;  j.  Dorf  Gammelby.  Die  gewöhnliche
  Erklärung  =  „Altes  Dorf“  ist  angesichts  der  zahlreichen  gleichlautenden
  Bildungen  schwerlich  richtig,  wahrscheinlicher  die  Ableitung
von  einem  Personennamen  Gammel.  liber  die  älteren  Hufner  siehe  unten.

5.  Snape  1339,  Mühle;  j.  Schnaap.  Vergl.  Schnaab  bei  Kappeln;
Snaap  1380  in  Merlöse  Langeb.  VII.  34.  Snabe  jütisch,  altn.  snopr
kleine  Spitze,  mnd.  snabbe  Schnabel.  —  Die  Dorfnamen  (3  auf  -bu,  1  auf
—mark)  ergeben  ein  ausgesprochen  jütisches  Gepräge;  auch  Snape  wird
des  gleichen  Ursprungs  sein.  Die  junge  Gründung  Rögen,  Royen
(1610),  j.  Gut  Rögen  an  dem  Losebek,  gehört  wahrscheinlich  der  niederdeutschen
  Zeit  an,  da  rögen  ein  gewöhnlicher  niederdeutscher  Flurname
ist  in  der  gleichen  Bedeutung  wie  das  jütische  röge  „kleine  Anhöhe“.  Im
übrigen  tragen  die  Flurnamen  unter  der  Menge  echter  niederdeutscher
Formen,  wie  Manhagen,  -rem  u.  a.  doch  auch  noch  mehrfache  jütische
Überlieferungen,  wie  unter  den  Ländereien  des  Meierhofes  Eichthal
Trollberg,  ein  Hünengrab,  sowie  Pukdam  und  Pukholt  mit  ihren  mythologischen
  Erinnerungen  aus  der  Heidenzeit,  ferner  Westerschan,  Hohenhüg
  (hy  oder  hyg),  gewöhnliche  jütische  Benennung  für  Grabhügel
(vergl.  Abt.  II.  40  ff.);  ein  verlorenes  Gasthuk  deutet  wahrscheinlich  auf
eine  frühere  Ansiedelung  von  Gardseten  hin.  Statt  dieser  finden  sich  um
1554  in  Borby  schon  Wurtsassen,  wo  außerdem  die  Booleinteilung  auftritt,
  die  ursprünglich  überall  in  Schwansen  herrschend  gewesen  sein

1)  Die  Benennung  eines  Katens  Weldorf  im  Gute  Sophienruhe  deutet
nicht,  wie  man  geglaubt,  auf  ein  vergangenes  Dorf  hin,  tron  Welderup  1348
in  Aggerschau  und  Waellaethorp,  Wellerup  auf  Seeland.
        <pb n="51" />
        2.  Das  Kirchspiel  Wapenisso  (Waabs!.  43

muß;  aber  auch  in  Gammelbuw  kennt  man  um  1542  nur  howe  (Hufen).1)
Wie  in  Borgebx  sind  auch  in  dem  ebenso  jütischen  Gammelbu  die  alten
Bewohner  von  Niedersachsen  zurückgedrängt.  Wer  die  folgende  Namenreihe
  übersieht:  1466  Hinrick  Kur,  Ruschert,  Detlef,  Olderoghe,
Henneke  Langheholt,  1470  Henneke  Ruskert,  Johan  Kock,  Clawes
Blode,  Detief  Martens,  Clawes  Coler,  1542  Claus  Langeholt,  Claus
Marten,  Claus  Smit,  Pawel  Torkel,  Marten  Fuscheggi,  Ralef  Langeholt,
Hinrick  Koch,  wird  erstaunt  sein,  so  wenig  jütische  Bestandteile  und
zugleich  hier  den  starken  Wechsel  in  der  Bevölkerung  wiederzufinden.
Die  Wandlung  der  nationalen  Verhältnisse  der  Bevölkerung  ist  anscheinend
  schon  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  durchgeführt.  UÜbrigens
bestanden  in  diesem  Teile  des  Kirchspiels  um  1600  etwa  69  Hufen,
von  denen  im  Laufe  des  folgenden  Jahrhunderts  noch  ein  großer  Teil
niedergelegt  ist.

2.  Das  Kirchspiel  Wapenisse  (Waabsz).

Das  Kirchspiel  to  Wapenisse,  südlich  und  östlich  von  der  Böckau
bis  ans  Meer  reichend,  war  noch  zu  Mejers  Zeit  mit  Ausnahme  des
nordwestlichen  Teiles  nicht  angebaut  sondern  mit  Wald  bedeckt.  Nur
langsam  und  spät  ist  man  mit  Rodungen  und  Ansiedelungen  in  den
Osten  der  Halbinsel  vorgedrungen.  Die  Bezeichnung  der  Kirche  als
Kapelle  läßt  darauf  schließen,  daß  die  Gemeinde  erst  später,  sowie  die
Besiedelung  sich  weiter  in  den  waldreichen  Osten  erstreckt  hatte,  von
einer  benachbarten  Gemeinde  ausgesondert  worden  ist.

1.  In  der  groten  Wopense  1383;  1447  parochia  Wapenisse;
in  Lutke  Wapenisse  (1497),  inmitten  des  Kirchspiels,  liegt  die  etwa
aus  dem  13.  Jahrhundert  stammende  Kirche;  j.  Groß=  und  Klein-Waabs
und  Waabshof.  Nach  Analogie  von  Boknis  sowie  Nonis,  Olpenis,
Espenis  im  Kirchspiel  Schwansen  muß  Wapenisse  die  Endung  #-nis
(d.  h.  Vorsprung,  Landzunge,  mud.  nes  m.,  nord.  nes  n.)  enthalten,
wenn  es  auch  nicht  wie  jene  Orte  in  der  Nähe  des  Meeres  liegt;
nisse,  -  nesse  ist  der  Dativ  in  der  niederdeutschen  Form,  der  dann
auch  oft  als  Nominativ  gefaßt  und  als  Femininum  gebraucht  ward.  Zu
dem  ersten  Teil  des  Wortes  vergl.  Wapnaestath  1231  (Nielsen  73)  bei

1)  Reg.  cap.  1352.  Langeb.  VI.  579:  item  in  villa  Borby  unum  bool  etc.;
ebenso  noch  Reg.  cap.  v.  J.  1445  S.  79.
        <pb n="52" />
        44  die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Roskilde,  wo  Wapnge  jedenfalls  ein  Personenname  ist.  Die  Flurnamen
von  Waabshof  (1823)  sind  ohne  Ausnahme  niederdeutsch;  hervorzuheben
ist  neben  den  auf  -kamp,  -barg,  -koppel,  -  brook,  -  wisch  endigenden
etwa  Ihlensoll  (Tümpel)  und  Scharp,  niedd.  „abgestumpft“,  wobei
anscheinend  ein  Grundwort  zu  ergänzen  ist.

2.  Bokaenaes  1285,  damals  Krongut  und  Wald;  1382  Holz  zu
Bokensehovede;  j.  Meierhof  Booknis  an  der  Ostsee.  Der  Name  ist  von
altn.  bok,  die  Buche,  niedd.  boke  abzuleiten  und  entspricht  ganz  Bocnes,
Bokenaes,  j.  Bogens  und  Bognes  auf  dänischem  Boden  (Langeb.  VI.
404;  VII.  18).  Zu  bemerken  ist,  daß  auch  in  der  Schliesharde  in
Angeln  ein  Boknis  sich  findet.  An  den  ehemaligen  Waldstand  erinnern
noch  Namen  wie  Danghörst  (wohl  —  dannhörst,  wie  Schröder  schreibt)
und  Utraadwisch  (Schröder  Ultrawiese  —  oldraa,  alte  Rodung),  Holzwisch;
  von  jütischem  Einfluß  zeugen  Hägmaas,  Rodemaas  (mose,  Mohr).
Von  einem  früheren,  niedergelegten  Dorfe,  das  urkundlich  nicht  nachzuweisen
  ist,  könnte  noch  Bührwisch  eine  Erinnerung  enthalten.

3.  Cohovede  1336,  einst  ein  Dorf  mit  7  Hufen  und  einem  Herrensitz,
  seit  1768  Hof  Ludwigsburg  genannt.  Die  Endung  -hovede  zeigt
eine  echt  niederdeutsche  Form;  es  kann  „Gehöfte“,  „Gerichtshof“,  aber
auch  als  howed  einen  Teil  einer  hochliegenden  Landstrecke  bedeuten,
der  winkelartig  in  eine  niedrige  ausläuft  oder  die  Spitze  eines  Waldes.
Vergl.  FHashovede  1402  in  Ditmarschen,  de  Hollehovede  1217  (Hasse  I.
335;  Jellinghaus  263).  Die  Flurnamen  (1823)  des  heutigen  Hofes
Ludwigsburg  ergeben  nur  wenig  jütische  Bestaudteile,  wie  das  alte
liewit.  —  Wald  (Abteil.  I.  66.  83);  wenn  auch  niederd.  wid  Wald
bedeutet,  so  ist  es  in  Schwansen  doch  nicht  nachzuweisen;  Waabsboi,
ein  Grabhügelname,  Hackensrüh  (von  jütisch  ry,  ryde  Rodung)  und
etwa  Gastholz,  nach  den  Gaardseten  benannt.  Von  den  niederdeutschen
Namen  erscheinen  bemerkenswert  Grethendick  von  gret  Wiese,  Weideland
  (doch  niederdeutsch  grete  auch  gleich  „Scheidung“,  „Grenze“),
Rotschecht  nach  dem  gerodeten  Schachtholz  benannt,  Klingenberg  von
klinge  Quelle,  Wraag  nach  Kilian  gleich  brak,  brach,  Tempelhörst  von
tempel,  runder  Hügel,  Aaswisch,  wie  das  holsteinische  Auasbrok  wohl
von  asch,  Esche,  abzuleiten.  —  Die  Flurnamen  der  zu  dem  ehemaligen
adeligen  Gute  Ludwigsburg  gehörenden  Meierhöfe  zeigen  einen  ähnlichen
Charakter.  In  Karlsminde  treffen  wir  nur  als  jütische  Überlieferung  Koi-
        <pb n="53" />
        2.  Das  Kirchipiel  Wapeniese  (Waabsh.  45

dammer  Wiesen  (niederdeutsch  Ko,  ku,  pl.  koie  und  dam  jüt.  =  abgedämmter
  Teich),  sowie  Hoyholz  (—  Hyholt),  nach  den  Grabhügeln  benannt;
  die  übrigen  auf  -koppel,  -hörst,  -dik,  brock  sind  niederdeutsch;
Rohlandsbrock  ist  aus  radelands  brock  entstanden,  Boscer  scheint  mit
soor  trocken,  dürre,  ertraglos,  ebenso  wie  die  bekannten  söhren  zusammenzuhängen.
  —  Der  Hof  Lehmberg  bewahrt  aus  jütischer  Zeit  nur
Niedamm,  vielleicht  auch  Draagbrook,  das  wie  die  holsteinischen  Drage
hier  in  der  Bedeutung  des  jütischen  drav  Sumpf  oder  sumpfige  Niederung
zu  verstehen  ist,  und  Hackensrüh.  Von  alten  Rodungen  in  niederdeutscher
  Zeit  reden  Namen  wie  Raadland,  Arfrott  (vergl.  das  holsteinische
  Arfrode);  auch  ein  Klinkenberg  (Klingenberg),  Aaswisch  tritt
hier  hervor,  sowie  ein  Wildhagen.  —  Auf  Sophienhof  finden  sich  von
jütischer  Herkunft  Namen  wie  Hackensrüh  und  Waabshoi  wieder,  sonst
nur  niederdeutsche  auf  -  feld,  bek,  koppel,  -brook,  barg,  dick,
daneben  ein  schon  bekanntes  soer  sowie  ein  Nückschap  und  Nüxbrock,
die  dunkel  bleiben,  da  nixe,  nuxe  (Wassergeist)  im  Niederdeutschen
unbekannt  ist.  —  Rotensande  kennt  nichts  Jütisches;  unter  den  niederdeutschen
  Namen  auf  -dick,  -  holt,  feld,  -  brook,  wisch,  -rade,  moor,
j+krog  nennen  wir  Schorfholt,  Röhrtangenholt,  Soer  und  Tolloer;
ebenso  fehlt  unter  den  Flurnamen  des  Hofes  Höckholz  jede  jütische
Spur,  wenn  man  nicht  etwa  Hôökholt,  verglichen  mit  Hökemoos,  Hôkeberg
  in  Nordschleswig  und  dem  nordischen  Hökhult,  als  solche  ansehen
will;  unter  den  niederdeutschen  auf  -holt,  -ort,  .brook,  -busch,  --kamp,
isch,  -bek,  -koppel  ist  etwa  Schmaal  bemerkenswert.

3.  Clinthaebergh  1285  1)  damals  Krongut  mit  Waldungen  und
Wiesen,  eine  längst  vergangene  Ortschaft  mit  höchstens  3¼½  Boolen,
die  sonst  nirgends  mehr  erwähnt  wird.  Die  gewöhnliche  Annahme,
daß  der  Name  noch  in  den  Ludwigsburger  Feldern  Klingenberg  und
in  dem  Lehmberger  Feld  Klinckenberg  bewahrt  sei,  ist  unsicher,  wenn
auch  in  Holstein  Klint-  zuweilen  in  Kling-  verdreht  wird.  Klinthe
„Steilhöhe“,  „Steilufer“,  das  gleichmäßig  auf  niederdeutschem  wie  auf
jütischem  Boden  auftritt,  z.  B.  Klintholm  in  Jordkirch,  Clintyngy  1231
auf  Alsen,  kann  auch  auf  eine  Lage  nahe  am  Meere  hinzeigen.

1)  Hasse  II.  691.  Die  Form  Clinteby  in  der  dänischen  Ubersetzung  von
Hridtfeldt  ist  nicht  ursprünglich.
        <pb n="54" />
        46  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Die  Ortsnamen  in  diesem  Kirchspiel  nehmen  in  Schwansen  eine
besondere  Stellung  ein;  nirgends  findet  sich,  wie  sonst,  ein  -b#y,  ein
—mark,  auch  kein  --thorp,  alle  sind  vielmehr  nach  der  örtlichen  Lage,
nicht  nach  den  Gründern  benannt.  Bokaenacs  und  Clinthaeberg,  die
urkundlich  in  das  13.  Jahrhundert  zurückreichen,  gehören  ohne  Frage
der  jütischen  Siedelung  an  und  mögen  auch  zu  den  Waldungen  und
26½  Pflügen  zählen,  die  König  Waldemar  hier  besaß.  Von  den  beiden
übrigen  Wapenis  und  Cohovecke  ist  der  Ursprung  nicht  so  sicher  festzustellen;
  sprachlich  ist  nichts  gegen  ihren  deutschen  Ursprung  einzuwenden.
  Die  Flurnamen  enthalten  nur  geringe  jütische  Bestandteile,
und  wenn  sie  erscheinen,  haften  sie  an  Wald,  Moor,  Grabhügeln.  In
Rotensande,  Waabshof  und  Höckholz  scheinen  sie  ganz  zu  fehlen;  es
erklärt  sich  dieses  wohl  aus  dem  späteren  allmählichen  Anbau  dieser
Gebiete,  die  von  Deutschen  vorgenommen  wurde.  Bemerkenswert  sind
noch  die  Namen  Gast,  Gaast,  Gaarst  an  dem  Ludwigsburger  Gehölz,
sowie  Gastholz,  Groot  gast,  die  die  ehemalige  Existenz  von  Gaardseten
voraussetzen.  Der  Bestand  der  bischöflichen  Lansten  in  diesem  Kirchspiel
  betrug  im  Jahre  14631)  im  ganzen  40.  Da  damals  auch  schon
Ccoteners  (Kätner)  angeführt  werden,  so  muß  bereits  die  holsteinische
Agrarverfassung  lange  durchgeführt  gewesen  sein.  Namen  von  Bonden
oder  adeligen  und  bischöflichen  Lansten  aus  dem  15.  Jahrhundert,  die
über  den  nationalen  Stand  der  Bevölkerung  näheren  Aufschluß  geben
könnten,  sind  meines  Wissens  nicht  überliefert.

3.  Das  Kirchspiel  tho  Swantze.

Das  Kirchspiel  umfaßt  den  nördlichen  Teil  der  Landschaft  Swansö,
deren  Spitze  danach  Swansorth  genannt  wird;  es  trägt  in  eigentümlicher
  Weise,  aber  ebenso  wie  das  weiter  unten  erwähnte  Kampen  im
Gebiete  Fraezlaet,  seinen  Namen  nicht  nach  einem  Orte,  sondern  nach

1)  Liber  cens.  ep.  Sles.  1463.  S.  232.  In  ista  tota  parochia  (Wape--nisse)
  habitant  XL.  —  ultra  hoc  sunt  aliqui,  qui  vocantur  coteners.

2)  Kirchspiel  Swansae  1268;  Swantze  1278.  Johan  Howeschilt,  kerkhere
  to  Swantze  1390;  parrochia  Swantze  1463;  Ellemberghe  ime  kerspele
tho  Swantze  1482;  in  der  kercken  Svantze  1523.  Von  dem  sogen.  Schwansersee
  (1649),  stagnum  Swantze  1463,  der  von  Mejer  als  Meeresteil  gezeichnet
wird,  kann  das  Kirchspiel  nicht  den  Namen  empfangen  haben,  da  auch  die
Kirche  weit  davon  entfernt  liegt.
        <pb n="55" />
        3.  Das  Kirch'piel  tho  Swankze.  47

der  Landschaft  selbst,  worin  es  liegt,  und  wird  von  vornherein  in  den
Kirchenregistern  oder  sonst  immer  als  parochia  Swantze  oder  Kaspel
tho  Swantze  aufgeführt.  Demgemäß  hat  auch  das  bei  der  Kirche  liegende
Dorf  nach  dieser  den  Namen  empfangen,  trägt  keinen  besonderen  Dorfnamen,
  sondern  wird  nur  als  Kirchdorf  (Kerkebu)  bezeichnet.  Die  Kirche
muß  demnach  schon  errichtet  gewesen  sein,  als  das  Dorf  noch  nicht  bestand,
  und  lange  einsam  gestanden  haben.  Zugleich  läßt  sich  dieser
auffallende  Umstand  nicht  gut  anders  als  durch  die  Annahme  erklären,
daß  das  Kirchspiel  lange  das  erste  und  einzige  in  der  ganzen  Landschaft
  war  und  mit  seiner  Einrichtung  der  Grund  zu  der  späteren
kirchlichen  Organisation  gelegt  ward.  Auch  seine  große  Ausdehnung
läßt  darauf  schließen,  daß  wir  hier,  wie  überhaupt  in  dem  ganzen
Gebiet  zwischen  Schlei  und  Eider,  auf  einem  spät  besiedelten  Boden
stehen,  wo  sich  nirgends  die  kirchliche  Organisation  an  eine  frühere
heidnische  Einteilung,  wie  die  Harden  sie  weiter  nach  Norden  bildeten,
anschließen  konnte.

1.  Kerkebu,  Kerkbu  1463;  1504  Karkebuy;  1509  Swantzedorp;
1463  ein  Dorf  mit  8  Kirchenlansten  und  2  Tosten  oder  Wurten  (arene),
1509  treten  hier  hove  (Hufen)  auf;  j.  Kirchdorf  Karby.  Vergl.  Kyrkybu
1231  in  Falster  (Erdbuch  46);  Niekerkebu  in  der  Bökingharde,  Loit-Kirkoby
  u.  a.  Über  die  Bewohner  s.  unten.

2.  FGerebu  1335,  1352;  1463  mit  8  Kirchenlansten  und  einer
Mühle,  wahrscheinlich  1539  niedergelegt;  1805  Gut  Gereby,  seit  1825
Gut  Karlsburg.  Im  Jahre  1463  zeugt  Molenveld  bereits  von  deutschem
Wesen.  Unter  den  Flurnamen  und  Ausbauten  tragen  neben  Heide,
Hawerkoppel,  Köllnerfeld  (vergl.  Colrehorst  1327  bei  Steinfeld),
Dörphoffeld,  die  Lage  des  vergangenen  Dorfes  andeutend,  Moldövell
und  Steinerwisch  noch  Staffelhy  (hy  —  Grabhügel),  Hestemaas  (Pferdemoorwiese),
  Sundsacker  jütische  Überlieferungen.  Eine  Benennung  an
der  Schlei  Schwonenburg,  von  Mejer  Svonsberg  genannt,  eine  Burg,
angeblich  1410  errichtet,  mit  Resten  von  Wall  und  Graben,  hat  den
Namen  von  dem  Swonsbek  (1649),  an  dem  auch  Gereby  lag.  Vergl.
Gereby  in  Brodersby  in  der  Schliesharde  Angelns.  Über  die  Bewohner
siehe  unten.

3.  Windemark  1463  mit  14  Lansten  und  einer  Mühle;  j.  Dorf
Winnemark.  Genannt  wird  1460  ein  Heringszaun  Stenor  in  der  Schlei,
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        48  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

eine  Wiese  Biscoppeskrok  (krok  —  Ecke,  Winkel,  Krümmung;  altn.  krokr,
nd.  krog)  am  Schwansenersee,  1509  Brantmase,  ebendaselbst  und  wie
die  anderen  jütischen  Ursprungs.  Der  Ortsname  ist  wie  Windeby  auf
dänischem  Boden,  Vindrup  in  Tyrstrup  u.  a.  mit  dem  Personennamen
Winde  zusammengesetzt.  Über  die  früheren  Bewohner  siehe  unten.

4.  KRinkonis  1335  an  der  Schlel;  1445  Rynkenes;  1463  mit
6  Lansten  und  1  Tost  oder  Wurt  (area),  nach  1604  niedergelegt.  Ein
Meierhof  Rinkenis  tritt  in  einem  Gerebyer  Kaufbriefe  1671  auf.  Flurnamen
  des  Hofes  Charlottenburg  und  in  Kopperby  bewahren  noch  den
Namen  des  Dorfes.  Um  1450  (7)  verkauft  Tymme  Block  seinen
Besitz  in  parochia  Swanzen  in  campo  Rinkenisse  an  den  Canonicus
Nicolaus  (Sarow?)  in  Schleswig,  wovon  jährlich  2  Ore  Korn  entrichtet
wurden  1),  wodurch  die  jütische  Agrarverfassung  noch  angedeutet  wird.
Vergl.  Rinkenis  in  der  Lundtostharde.  Über  die  Namen  der  Lansten
unten.

5.  Copperbu  1463,  damals  mit  8  Kirchenlansten;  j.  Dorf  Kopperby,
  vergl.  Kopaerstath  1231  in  Aller,  vom  Namen  des  Gründers
abzuleiten.  Einige  ausgebaute  Stellen  liegen  auf  der  Rodung  Ellerrühe.
  Über  die  Bewohner  siehe  unten.

6.  Espenes  1322,  ein  bischöflicher  Hof  an  der  Schlei,  1463  mit
1  Kirchenlansten;  j.  Häuser  im  Gute  Loitmark,  mit  dem  das  Gut  Espenis
seit  1721  vereinigt  ist.  1509  werden  die  Lansten  Tymme  Wille  und
1532  colonus  Brendt  genannt.  Vergl.  Espehyg  in  Oxbüll,  Aespae
1221  auf  Seeland,  auch  A#spe  bei  Neumünster,  die  alle  nach  dem
Baum  den  Namen  tragen.

7.  Lokmark  1463  an  der  Schlei  mit  3  Lansten,  1640  Loeck--mark,
  um  1600  niedergelegt;  j.  Gut  Loitmark.  Vergl.  Lokmarck  in  Brodersby
  1463  als  Personenname;  Loctorphaereth  1231  (Schluxharde)
u.  a.,  vom  Namen  Lock  abzuleiten.  lber  die  Bewohner  siehe  unten.

8.  Ellemberge  1450,  1482;  Ellenberg  1451  und  später.  Auf
deutschem  Boden  wiederholen  sich  oft  Ellenbergh,  z.  B.  1375  bei  Salzwedel,
  zahlreich  sind  auch  Ellenbach.  Indes  ist  ohne  Frage  Ellenberg
in  Schwansen  aus  Ellemberg  entstanden  (vergl.  Ellaem  1231,  Ellem
I.  115)  und  jütischen  Ursprungs.  Als  landesherrliches  Dorf  ward

1)  Dansk.  Atlas  VII  780.
        <pb n="57" />
        3.  Das  Kirchspiel  tho  Swantze.  49

es  später  der  Schliesharde  zugerechnet,  seit  1689  in  adeligem  Besitz
und  1691  niedergelegt,  1463  mit  12  Lansten;  j.  kleines  Dorf  Ellenberg.
  Über  die  älteren  Bewohner  siehe  unten.

9.  Nonaes  1285,  Krongut;  1453  mit  10  Lansten,  1543  bestehen
noch  4  Hufen.  1649  verzeichnet  Mejer  noch  Nonis;  bald  nachher
niedergelegt,  zeigt  es  sich  in  Nonsfeld,  einigen  Häusern  im  Gute  Olpenitz,
noch  dem  Namen  nach  erhalten.  ÜUber  die  Lansten  sie  unten.

10.  Ulpaenes  1285  an  der  Schlei,  Krongut;  1463  ist  Olpeniße
ein  bischöflicher  Hof  (curia)  mit  3  und  ein  Dorf  mit  10  Lansten  und
mehr  als  10  areac  oder  Toften;  1543  bestehen  noch  5  Hufen;  j.  Gut
und  Dorf  Olpenitz.  Eine  Weide  heißt  die  Jacken  oder  das  Minne
(altn.  minni  oder  mynni  Mündung,  Offnung  einer  Au  eines  Tales  u.  a.).
Vergl.  Olpenoer  an  der  Schlei,  Ulpaeraa  in  Tyrstrup  u.  a.,  alle  wohl
von  einem  Personennamen  abzuleiten;  1521  Laurens  Haßke  to  Olpenisse.
  1)

11.  Nubel  1463  mit  7  Lansten;  1537  noch  ein  Dorf,  j.  Hof
Nübbelhof  und  einige  Stellen  Nübbelfeld.  Wie  der  Name  zeigt,  eine
jüngere  Gründung  mit  der  hier  nur  vereinzelt  auftretenden  Endung  bul.
Über  die  Lansten  siehe  unten.

12.  Brothersbü  1268;  1420  Brodersbul,  1463  Brodersbu  mit
16  Lansten,  1543  mit  12  Hufen;  j.  Dorf  Brodersby.  Vergl.  Brodersby
in  der  Schliesharde,  Brothaerthorp  1231  (Erdbuch  10.  71),  alle  vom
Personennamen  abzuleiten.  Über  die  alten  Lansten  siehe  unten.

13.  Brokeslot  1268,  vergangener  Ort,  zwischen  Brodersby  und
Höxmark  belegen,  sonst  nicht  weiter  erwähnt;  wahrscheinlich  vom  Namen
Broky  1249.

1)  Gamle  borrig  1285,  Mejer  1649  Oldenborg;  1784  verkaufte  Ahlefeld
  v.  Olpenitz  Ländereien  nördlich  der  Rudera  der  „alten  Burg“  an  die  Stadt
Schleswig,  die  hier  eine  neue  Einfahrt  in  die  Schlei  herstellen  wollte.  Dies
Kastell  bei  Schleimünde  (Saxo  lib.  XIII)  lag  auf  einem  Hügel  südlich  der  Einfahrt.
  Über  die  Uberbleibsel:  Schröder,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  463.
Eine  Ansiedelung  bei  Schleimünde  (Slaesmynnae)  Mynnaesby  (1231)  hat  niemals,
  wie  noch  neuerdings  immer  wieder  behauptet  wird,  zu  Schwansen  gehört;
das  Waldemarische  Erdbuch  rechnet  (S.  16)  Mynnaesbu  ausdrücklich  zu  Nuhaereth,
der  Nieharde  in  Angeln.

Sach,  Tas  Lerzogtum  Schleswig.  III.  4
        <pb n="58" />
        50  die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Elider  und  in  der  Arentharde.

14.  Hoxaenmark  1268,  Hoxmark  1440,  Huxemark  1463  mit
10  Lansten  und  einer  area,  1509  Huxmarket,  j.  Dorf  Höxmark.
Vergl.  Hôxholt,  Högslund  in  Rapsted,  Höxbro  in  Hvidding,  Hôxholt
in  Waabs  u.  a.,  die  alle  auf  einen  Personennamen  zurückgehen.  Über
die  Lansten  siehe  unten.

15.  Karleberge  1335;  1463  Karlebarch  mit  12  Lansten,  j.  Dorf
Karlsberg.  Der  Name  wechselt  zwischen  jütischen  und  deutschen  Formen.
Ülber  die  Lansten  siehe  unten.

16.  Scoubu  (1352)  1463,  im  Walde  Biscopornum  angelegt.
1445  Scoulebu  (wohl  verschrieben),  1504  Schauby,  1463  mit  20  Lansten,
unter  denen  3  areae  (Tofte);  wie  der  Name  bezeugt,  ein  reines  jütisches
Walddorf,  das  sich  zahlreich  in  den  gerodeten  Gegenden  wiederholt;
Osterschau  ist  noch  eine  jütische  Erinnerung,  aber  die  Namen  (siehe
unten)  der  alten  Lansten  enthalten  wenig  jütische  Elemente  mehr;  j.
Schuby.

17.  Nubu  1335;  1463  mit  5  Lansten  und  2  Toften,  wovon  die
eine  Hardestoft  genannt  ward;  j.  ein  Katendorf  Nieby,  nachdem  die
Ländereien  des  Dorfes  an  das  benachbarte  Damp  gekommen  sind.  Über
die  Lansten  siehe  unten.

18.  Thorpe  1352,  Tyorp  1440;  1463  und  1509  mit  6  Lansten,
um  1600  ist  Dörpt  ein  Gut;  j.  Dorf  Dörphof.  Thorp  als  Ausbauerdorf
  wird  mit  dem  Namen  des  Gründers  verbunden  oder  sonst  näher
bezeichnet;  Torp  in  Ensted  hieß  früher  Urnethorp,  Terp  ehemals  Bilsteterp.
  Es  kommt  auf  dänischem  Gebiet  aber  auch  bloß  Torp  vor,
z.  B.  bei  Tisted  u.  a.

Biscopdam  1438.  Damp  1463,  im  Biscopornum  erst  1438
entstanden,  als  Eler  Smid  neben  Fischereigerechtsamen  die  dortigen
Acker  in  Häuer  erhielt,  um  unter  Beistand  der  bischöflichen  Lansten
im  Walde  zu  roden;  nach  4  Freijahren  gab  er  2  Mark  Häuer,  die
1463  Peter  Boyssen  und  1509  Johan  Erick  gleichfalls  entrichteten.  Es
ist  demnach  kein  Zweifel,  daß  Damp  (altschw.  Dampn)  —  dam  ist,  d.  h.
abgedämmtes  Gewässer,  hier  Fischteich.  Vergl.  zu  Nubu  tho  der  olden
molenstede  unde  dampe,  wo  die  gleiche  Form  auftritt.  Jetzt  Gut  Damp,
das  aus  später  zusammengekauften  Hufen  entstanden  ist.  Wie  -dam,
so  tritt  als  jütische  Erinnerung  noch  auf  bi  der  schau,  Revkuhl  (Fuchs-
        <pb n="59" />
        3.  Das  Kirchspiel  tho  Swankze.  51

kuhle)  u.  a.  neben  rein  niederdeutschen  Benennungen  wie  Dückendik,
Hegenholt,  Knipenberg,  Rehmskoppel,  Vogelsang  u.  a.)  Damp  ist  demnach
  eine  späte  Gründung  mit  altem  jütischen  Namen  und  mit  jütischen
  Lansten.

Die  aufgeführten  Ortsnamen  des  Kirchspiels,  6  auf  -bu,  3  auf
—mark,  4  auf  nis,  1  auf  -bul  tragen  ein  durchaus  jütisches  Gepräge;
die  beiden  auf  berg  zeigen  ursprünglich  keine  niederdeutsche  Form.
Ausbauerdörfer,  wie  in  den  alten  nördlicher  liegenden  Harden,  treten
nicht  auf,  wenn  man  nicht  Tyorp  dazu  rechnen  will.  Daß  das  jüngere
Nubel  nicht  Nuby  genannt  ist,  scheint  seinen  Grund  in  dem  Bestehen
von  Nubu  zu  haben;  es  sei  denn,  daß  die  ersten  Ansiedler  von  Westen
gekommen  sind  und  von  hier  den  Namen  übertragen  haben.  Die  Flurnamen
  haben  verhältnismäßig  wenig  jütische  Spuren  wie  -hyg,  maas,
f°schau,  -dam,  -krock,  -rev,  heste-,  minne  u.  a.  hinterlassen.  Für
die  ältere  jütische  Agrarverfassung  legt  auch  das  Bicopornum  Zeugnis
ab;  hier  ein  eingehegtes,  an  der  Grenze  der  Dorffeldmark  auf  Allmende
  belegener  Teil  eines  Waldes,  der  als  Privatbesitz  ausgesondert
war.  —  Das  vollständige  Überwiegen  der  deutschen  Benennungen  scheint
auch  hier  darauf  hinzuweisen,  daß  der  weitere  Ausbau  und  die  größeren
Rodungen  von  niederdeutschen  Ansiedlern  ausgegangen  sind.  Als  jüngste
Gründung  darf  Damp  angesehen  werden.  Drei  Namen:  Gereby,  Rinkenis
  und  Brodersby,  wiederholen  sich  in  Angeln;  vermutlich  sind  die
jütischen  Ansiedler  von  dort  hergekommen  und  haben  auch  von  dort
ihre  Agrarverfassung  mit  bool,  toft,  ornum,  öre  herübergenommen.
Auf  den  14  areae  (tokte),  die  1463  genannt  werden,  sitzen  auch  nicht
niederdeutsche  Wurtsassen,  sondern  jütische  Gaardsete,  die  wir  weiterhin
noch  deutlicher  kennen  lernen.  Von  besonderem  Interesse  ist  es  nun,
an  den  Namen  der  Lansten  in  diesem  Kirchspiel  die  Wandlung  zu  verfolgen,
  die  in  den  nationalen  Verhältnissen  vor  sich  gegangen  ist.

1)  Vogelsang  gibt  es  auf  schleswigschem  Gebiet  nachweisbar  15;  je  weiter
nach  Norden  mehr  in  der  Form  Fuglsang,  nur  in  waldreicher  oder  früher  bewaldeter
  Gegend  auftretend.  Die  am  frühesten  erwähnten  Namen  sind:  1438
Vogelsanck,  1509  Faghelsanck  im  Kirchspiel  Töstrupz;z  1650  Fuelsing  in
Adelby.  In  Holstein  kommen  sie  am  häufigsten  in  dem  chemaligen  lsarnho
vor;  der  Name  hat  sich  über  Schleswig  auch  nach  Jütland  und  Dänemark  verbreitet.


4
        <pb n="60" />
        52  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Elder  und  in  der  Urensharde.

In  Karckbu  wohnen  1509  folgende  Kirchenlansten,  die  schon
nicht  mehr  nach  boolen,  sondern  nach  houen  (Hufen)  rechneten:

Laurens  Hanßenn  Negels  Klingk

Hans  Stenner  (Struwer)  Laurens  Molti  (Moltke)
Oleff  Schomaker  Peter  Muel

Hans  Klonhamer  (Peter  Hintze

Laurens  Krull  Johan  Luth  [Juth]  oder

Sile  Petersen).

Man  sieht  die  jütische  Mischung  an  den  Vornamen  Laurens,  Oleff,
Negels  sowie  an  den  Familiennamen  auf  en;  aber  das  niederdeutsche
Wesen  überwiegt  und  damit  auch  die  niederdeutsche  Sprache.

Im  Jahre  1543  finden  sich  in  demselben  Karckbiu  folgende  adelige
Lansten:

Jes  Mangensen  Marquart  Bekensen  Olde  Knoll  (r.  Krol.).
Eynwalt  Pawelsen  Laurens  Moltke
Eynwalt  Tocke  Eynwalt  Olde

Ganz  andere  und  überwiegend  jütische  Familien  treten  auf;  von
den  früheren  sind  überhaupt  nur  2  geblieben.

In  Gherebu  wohnten  1509  die  Kirchenlansten:

Peter  Hindbe  Marquart  Moller  Marquart  Jull
Peter  Bruen  Matias  Cock  (Symon  Jeger
Laurens  Klingk  Laurens  Lueth  Johan  Boeth
Ciawes  Wyth  Lene  Jaenns  Laurens  Hinde).
1543  finden  sich  in  Gerbin  folgende  adelige  Lansten:
Marten  Luth  Marquart  Witte  Clawes  Jule
Laurens  Brun  Eynwalt  Luth  Bartelt  Kock.

Dieselben  fast  rein  niederdeutschen  Familien  haben  ihre  Sitze  festgehalten
  und  wohl  längst  die  niederdeutsche  Sprache  zur  herrschenden
gemacht.

Windemark  hat  1463  folgende  bischöfliche  Lansten:

Marquardt  Wismer  Jchan  Klinke  Hans  Smit
Detlef  Grumme  Peter  Klinke  Laurens  Jan
Kersten  Brun  Clawes  Bugghi  Johan  Wulff
Johan  Ebbi  Honneke  Kok  Peter  Ottenßen

Detlef  Wismer  Marquart  Brun
        <pb n="61" />
        3.  Das  Kirchspiel  tho  Swantze.  53

Als  alte  jütische  Familen  sind  hier  Bugghi  und  Ebbi  anzusehen;
die  Familie  Wismer  stammt  aus  Mecklenburg.  Schon  damals  kann
hier  ast  nur  niederdeutsch  gesprochen  sein.  Über  den  Stand  der  Lansten
um  1509  gibt  folgende  Liste  Auskunft:

Claues  Bruen  Laurens  Hindse  Las  Mawebßen
Johann  Kling  Johann  PeterBen  Severin  Boießen
Claus  Hindse  Claws  Moller  (Grete  Wulkfes
Johann  Bruen  Hans  Cordt  (Tort)  Leue  Torleues
Detleff  Lange  Hans  Corengel  Otte  Petersen).
Hinrick  Koeler  Las  Tokky

Hier  sind  bereits  die  drei  genannten  Familien  verschwunden,  an
ihre  Stelle  treten  neu  die  Familie  Tokky  und  unter  andern  zwei  neue
Namen  auf  #en.

1543  kennen  wir  in  Vindemarck  folgende  adelige  Lansten:

Marquart  Klinck  Thomas  Enick  Laurens  Klinck
Knuthe  Clawes  Moller  Eynwalt  Dene
Johan  Petersen  Junge  Johan  Petersen  Peter  Hansen
Laurens  Kock  Negels  Klinck  Detlef  Moltke.

Eynwalt  Hintze  Clawes  Klinck

Die  geringen  jütischen  Bestandteile  auf  -sen  bleiben  stehend,  die
älteren  Familien  wie  Tokky  verschwinden,  nur  die  Familie  Klinck  hat
sich  seit  1463  gehalten.  Bemerkenswert  ist,  wie  in  dem  Beinamen  Dene
der  starke  Gegensatz  zu  der  übrigen  niederdeutschen  Bevölkerung  ausgedrückt
  liegt.

In  Rin  kenisse  wohnten  1509  als  bischöfliche  Lansten:
Johan  Wille  Marquart  Kling  Las  Wille  und
Claus  Dirick  Tammes  Wilhates  1530  Johan  Kruse,
Johan  Tymme

lauter  rein  niederdeutsche  Namen,  ohne  jütische  Bestandteile,  mit  niederdeutscher
  Sprache.

In  Copperbu  1463  gab  es  bischöfliche  Lansten:

Hans  Tammebßen  Johan  Nigelben  Jeppe  Ebbi
Clawes  Dene  Peter  Tort  Henneke  Tocki
Johan  Wulff  Jons  Haße  Detleff  Wulft.
        <pb n="62" />
        54  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arentharde.

Neben  3  alten  jütischen  Ebbi  und  Tocki  sowie  Tort,  2  auf  #en,
und  einem  Dänen  stehen  nur  2  niederdeutsche;  1470  werden  als  landesherrliche
  Bonden  und  Lansten  noch  Detleff  Wulff  und  Detleff  Smedeman
  genannt;  aber  nach  diesem  Bestande  muß  damals  in  Copperbu
noch  jütisch  gesprochen  sein.

Ein  anderes  Bild  gibt  uns  ein  Verzeichnis  der  bischöflichen  Lansten
aus  dem  Jahre  1509:

Both  Hintzen  Marquart  Hartich  Marquart  Hasse
Johan  Wille  Laurens  Jan  Otte  Wulft
Las  Wille  Claus  Molty  (Moltke)  Symon  Jeger,

Fast  alle  jütischen  Bestandteile  sind  verschwunden;  eine  völlige  Germanisierung
  ist  eingetreten.  Als  adelige  Lansten  sitzen  1543  in  Kopperby
noch  die  Familien:  Otto  Wulf,  Johan  Jane,  Tams  Symon,  Clawes
Moltke,  Johan  Both;  einige  Hufen  scheinen  niedergelegt  zu  sein.
Lokemarke  hatte  1509  als  bischöfliche  Lansten:
Claus  Slechte  (Slete)  Peter  Pypegras  Marquart  Slechte,
lauter  Niederdeutsche  mit  herrschender  deutscher  Sprache.
Über  Ellenberghes  Bauernschaft  haben  wir  am  genauesten  Nachrichten;
  es  läßt  sich  hier  deshalb  auch  genau  der  starke  Wechsel  der
Bevölkerung  verfolgen,  der  auch  in  anderen  Orten  hervortritt.

Um  1463  zählte  das  Dorf  an  bischöflichen  Lansten:

Lasse  Tarkelsen  Hermen  Wener  Tammes  Nose
Stot.  Henneke  Haße  Junge  Laurens  Scroder
Vicke  Laurens  Scroder  Clawes  Dene
Jos  Haße  Clawes  Scroder  Junghe  Born.

Neben  zwei  Jüten  und  einem  Dänen  zeugen  die  übrigen  Niederdeutschen
  dafür,  daß  Ellenberg  schon  damals  überwiegend  niederdeutsche
  Sprache  hatte.  Etwas  anders  ist  wieder  das  Bild,  das  ein
Verzeichnis  der  Lansten  v.  J.  1509  bietet:

Hans  Brun  Jep  Tarkel  Jurgen  Pypegras
Laurens  Dene  Claus  Tapy  (Knuth  Verman)
Dreues  Molty  Tammes  Brammer  Borchert

Peter  Tapy  (Tammes  Borenssen)  Henneke  Gotke.

Marquart  Dene  Claus  Hasse
        <pb n="63" />
        3.  Das  Kirchspiel  tho  Swantze.

55

Die  jütischen  Bestandteile  haben  sich  wieder  vermehrt  und  insbesondere
  ist  die  Familie  Scroder  verschwunden.
ühnlich  steht  es  noch  in  dem  landesherrlichen  Ellenberge.  Im

Jahre  1542  treten  auf:
Detlef  Slecht
Matz  Tarkelsen
Anders  Lassen
Hans  Drewes
Detlef  Tapi

Im  Jahre  1554:

Laurenz  Schlecht
Hans  Drewes
Detleff  Drewes
Claus  Schlecht
Detleff  Wulft
Johan  Dene

Jurgen  Schaette
Laurens  Tarkelsen
Detlef  Dene
Peter  Vilthats.
Jurgen  Wulf

Detleff  Schlecht
Johan  Tapi
Detleff  Tapi
Laurenz  Torkel
Hans  Schate
Jörgen  Schate

Detlev  Drewes
Jep  Dene
Marquart  Roe.

Laurenz  Dene
Enwoldt  Torkel
Matthias  Torkel
Peter  Wilhadtz
Jacob  Dene.

Die  steigenden  jütischen  und  dänischen  Elemente  machen  es  wahrscheinlich,
  daß  damals  neben  dem  Niederdeutschen  auch  in  Ellenberg  noch

Jütisch  gesprochen  ist.

In  Nonis  sind  1463  bischöfliche  Lansten:

Clawes  Juer

Marquart  Langhe

Henneke  Tempel

Henneke  Torkelbßen
1509:

Hans  Hayge

Las  Scare

Johan  Jan

Negels  Goes

Tymme  Gnobel
Johan  Jan
Hans  Bornthen
Erik  Ranni

Johan  Houelth
Negels  Jan
Jurgen  Mule
Knuth

Marquart  Helt
Jeppe  Juer.

Detleff  Jurgen
(Matzs  Hayge
Laurens  Goh).

Nur  eine  Familie  (Jan)  ist  seßhaft  geblieben,  das  jütische  Element

ganz  vor  dem  Niederdeutschen  verschwunden.

Olpenisse  hat  1509  an  bischöflichen  Lansten:

Negels  Haer
Laurens  Bot
Claus  Bornssen

Jasper  Knurre
Detleff  Grote

Laurens  Hasse
Jasper  Huge

Laurens  Wichmann  Laurens  Torth,
überwiegend  niederdeutsch  mit  niederdeutscher  Sprache.
        <pb n="64" />
        56  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Nubel  bietet  1463  an  bischöflichen  Lansten:

Niße  Bornbßen  Niels  Munck  Detlef  Hartich,
Jurgen  Jan  Jeße  Goes
Johan  Tocke  Pawel  Kedder

ist  fast  vollständig  niederdeutsch,  doch  1509:
Johan  Sarow  Symon  Tokky  Johan  Pawell,
Mattias  Ebby  Clawes  Knorre
Pawel  Tokky  Hans  Krulle

mit  etwas  steigenden  jütischen  Elementen.
Brodersbu  bietet  1463  an  bischöflichen  Lansten:

Johan  Goes  Johan  Jul  Jens  Brun
Laurens  Brun  Lokmark  Ziuert
Clawes  Bugghi  Peter  Suter  Clawes  Pint
Hans  vanme  Hamme  Clawes  Holste  Clawes  Jul.
Clawes  Jaen  Jons  Schine

Drewes  Atzer  Johan  Mule

Das  Dorf  hat  niederdeutsche  Bevölkerung  mit  3  jütischen  Namen.
Im  Jahre  1509  treten  12  Hufner  auf:

Peter  Frogling  Detleff  Jaen  Negels  Gos
Nickels  Jaen  Peter  Pinde  Claus  Jul
Enwalt  Jaen  Enwalt  Arendt  Peter  Boiessen
Johann  Ebby  Tamme  Hamme  Laurens  Haße,
Claws  Smidt  Johan  Hasse

ebenso  niederdeutsch  wie  früher  mit  nur  3  jütischen  Namen.
Aus  Hux  mark  ist  aus  dem  Jahre  1463  nur  Clawes  Topi  bekannt
  und  von  jütischer  Herkunft,  1509:

Iwen  Nolti  Laurens  Dene  Johan  Dene;

Claws  Tape  (Tapy)  Johann  Rannilge)  1332  als  Vikarienlanste
Claws  Pawlßen  Laurens  Erick  Laurentz  Boeeb.
Junge  Molthi  Marten  Oldy

Johann  Pawlßen  Laurens  Olde
Die  Namenreihe  ist  ganz  überwiegend  noch  jütisch  und  zeugt  für
die  damalige  Herrschaft  der  jütischen  Mundart.
In  Karleberghe  sind  1463  bischöfliche  Lansten:
Erik  Ranni  Peter  Mannik  Niels  Brant
Pawel  Mannik  Otte  Boxe  Marquart  Bleke
        <pb n="65" />
        3.  Das  Kirch'piel  iho  Swaatze.  57

Peter  Old-  Johan  Topi  Clawes  Buggi
Ladewik  Boxe  Erik  Marten  Arnt  Boxe.
mit  4  jütischen  Namen,  so  daß  die  jütische  Mundart  hier  noch  nicht
verschwunden  gewesen  sein  kann.
1509  treten  in  Karelberge  auf:

Detleff  Huge  Laurens  Knorre  Laurens  Dirick
Claus  Pyndytde)  Enwald  Oldy  Bekenson;
Ewalt  Buggy  Ladewich  Bocksee

nur  eine  jütische  Familie  ist  von  allen  seßhaft  geblieben;  wenn  auch
Bekenson  neu  auftritt,  so  ist  damals  Karleberg  doch  als  überwiegend
niederdeutsch  zu  betrachten.  1532  werden  noch  als  Vikarienlansten
genannt  Matthias  Brammer,  Jasper  Hügge,  Tammes  Han,  lauter
Niederdeutsche.

Scubu  bietet  1463  folgende  Namen:

Hartich  Witte  Detleff  Langhe  Peter  Alli

Hinrik  Clawes  Borne  Mattes  Tinßen  vel  Old
Clawes  Hemme  Clawes  Topi  Hartich  Schure.
Johan  Wiltswin  Johan  Brun  Junghe  Alli

JIchan  Holste  Johan  Jegher  Clawes  Goes
Dederik  Jegher  Clawes  Moller  Clawes  Lued.
Hermen  Goltbeke  Clawes  Wulff  Johan  Moller

Peter  Buddi  Clawes  Marten  Tymme  Smedeman.

Nur  die  Familien  Buddi,  Alli  und  Topi  sind  hier  neben  1  auf  ·  sen
noch  Vertreter  des  jütischen  Stammes  in  dem  sonst  ganz  niederdeutsch
gewordenen  Walddorf.  1509  ff.  treten  auf:

Johann  Jegher  Sile  Rode  Peter  Wulfk
Michael  Nagell  Hinrick  Buggi  Marquart  Vbbi
Carsten  Hinrichsen  Laurens  Howelt  Michel  Witte
Karsten  Clawes  Ladewich  Arenndt  Hans  Smidt

Johann  Jull  Johann  Hanben  Claus  Wiltswin  (noch
Laurens  Luedt  Grete  Langen  1532)
Hinrick  Sleth  Tammes  Jacob.

Neben  2  auf  Sen  sind  nur  Jull,  Ebbi  und  Buggi  jütisch;  in
dem  Dorfe  ist  damals  kaum  mehr  jütisch  gesprochen.
        <pb n="66" />
        58  Die  Jülten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

In  Nubu  treten  1463  auf:

Peter  Pil  Marquard  Sutor  Jeppo  Kurd

Michel  Kodder  Peter  Ranni  Clawes  Smid

Johan  Brun  Detleff  Gruwel  Steffen;
1509:

Molty  Smedeman  Tammes  Tbby  Hinrick  Duue

Hans  Ally  Johan  Ally  Nys  Wilhates

und  1532  Laurens  Wilthaven  (5)  und  Severin  Molt  als  Vikarienlansten.

Gegen  1463  erscheint  der  jütische  Bestandteil  etwas  vermehrt;
1509  werden  noch  beide  Mundarten  in  Nubu  gebraucht  sein.
In  Thorpe  finden  sich  1509  als  bischöfliche  Lansten:
Johan  Ludt  Marten  Hasse  Marquart  Riper
Detlef  Dene  Hans  Bornssen  Claus  Bornssen.

Beide  Volksstämme  halten  sich  die  Wage,  auch  wohl  die  beiden
Mundarten.

lbersieht  man  diese  Namenreihen,  so  ist  der  starke  Wechsel  in  der
Bevölkerung  verschiedener  Dörfer  auffallend.  Im  allgemeinen  überwiegt
  fast  überall  bereits  1463  und  noch  mehr  1509  und  1542  der
niedersächsische  Bestandteil  durchaus;  man  bemerkt  stets  das  Zurückweichen
  des  Jütischen.  Verhältnismäßig  treten  die  Namen  auf  Sen
zurück,  dagegen  haben  sich  am  längsten  alte  jütische  Familien  Ebby,
Buggy,  Tokky,  Tapy  ober  Topy,  Rannx,  Ally  neben  Jul  und  Erick
gehalten.  Am  sichersten  stand  die  jütische  Mundart  in  Huxmark,  in
anderen  Orten  wie  Karleberghe,  Ellenberg,  Nubu,  Dorp,  Karby
herrscht  sie  neben  dem  Niederdeutschen;  fast  rein  niederdeutsch  sind
Gerubu,  Windemark,  Rinkenis,  Lokemark,.  Olpenis,  Schubu  geworden.
Aus  den  Namen  läßt  sich  nur  wenig  auf  die  eigentliche  Herkunft  der
Niederdeutschen  schließen;  Wismer,  van  dem  Damme,  Holste  sind  nur
geringe  Andeutungen.  Übrigens  scheint  es,  als  wenn  durch  Pest.
kriegerische  Ereignisse  und  sonstige  Verhältnisse  in  den  Dörfern  an  der
Schlei  in  späteren  Zeiten  größere  Veränderungen  vor  sich  gegangen
und  von  Angeln  her  mancherlei  Elemente  wieder  eingedrungen  sind,
die  das  niederdeutsche  Wesen  zeitweilig  wieder  etwas  zurückdrängten
(siehe  unten).
        <pb n="67" />
        4.  Das  Kirchspiel  Sicoby.  59

4.  Das  Kirchspiel  Siceby.  #

Die  Lage  der  Kirche  in  der  Nähe  der  Schlei  scheint  darauf  hinzuweisen,
  daß  ihre  Gründung  in  eine  Zeit  fällt,  wo  sich  die  Besiedelung
noch  nicht  weit  in  das  Innere  des  ehemalig  waldreichen  Gebietes  ausgebreitet
  hatte.  Da  der  Anbau  auch  hier  augenscheinlich  von  Angeln
aus  erfolgt  ist  und  die  Kirche  nicht  vor  der  ersten  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts
  errichtet  sein  kann,  so  dürften  die  östlichen  Ortschaften  des
Kirchspiels  einer  verhältnismäßig  jüngeren  Zeit  angehören.

1)  Über  die  beiden  Kirchspiele  Sieseby  umd  Rieseby  bietet  das  registrum
capituli  Slesv.  v.  J.  1352,  von  dem  uns  nur  ein  dürftiger  Auszug  in  stark
verdorbenem  Text  bei  Langeb.  VI.  374  f.  und  bei  Pontoppidan  Ann.  Dan.  II.
181  ff.  erhalten  ist,  die  ältesten  Nachrichten.  Im  folgenden  gebe  ich  z.  T.  nach
dem  späteren,  auf  Grund  des  älteren  gearbeiteten  Register  v.  J.  1445  den  emendierten
  Text,  da  der  Langebeksche  bis  in  die  neueste  Zeit  große  Verwirrung
angerichtet  hat.  Vergl.  die  Erklärungen  in  dem  Index  zu  Langebek,  die  infolgedessen
  viele  Irrtümer  und  Unrichtigkeiten  enthalten.

Rysbyherrit.

In  parochia  Rysby  in  villa  Katismark  dimidium  campum  in  sylvis,
agris  et  alils  singulis.  Item  alios  III  parvos  agros,  de  quibus  solvuntur  I
marca  auri  (oder  annone)  cum  VII  solidis  anpone.  Item  unum  mansum  in
Thumby  in  parochia  Ciseby;  item  in  Calendorp.  Item  in  Holtoft  II7/8  marcas
auri.  Item  in  Dingbul  I  marcam  cum  valenti  sylva,  unde  solvuntur  XX
Solid.  lubes.  Item  in  Patermyse  unum  desertum  bool,  de  quc  dabuntur  XXIV/2)
solid.  lubee.  Item  piscinam  Motzekerdam  in  campo  Botzeby,  unde  dabuntur
  II  marce  lubec.  Item  in  villa  Borbr  unum  bool,  unde  dabuntur
IIII  modii  siliginis.  Item  in  villa  Borbr  unum  bool,  unde  annuatim  solvuntur
  IIII  modü  siliginis.  Item  in  villa  Thorpe  X  marcas  lubec.

Zu  bemerken  ist  dabei,  daß  Calendorp  im  Kirchspiel  Gettorf,  wie  aus  dem
späteren  Register  v.  J.  1445  hervorgeht,  hier  an  ganz  falsche  Stelle  geraten  ist.
Intra  Slyam  et  Eydoram.

In  parochia  Cysebuy  in  villa  Sortaestrom  XVI  agros,  in  villa  Pomerbul
  XVI  agros,  de  quibus  debent  solvi  III  marce  lubec.  In  villa  Gugesbuy
II  agros,  de  quibus  debent  solvi  XIIII  solidi  annone.  Item  molendinum
in  Gerebuy,  de  quo  deabuntur  X  solidi  sterling.  In  villa  Bosbuy  molendinum,
de  quo  debent  solvi  II  marce,  edilicium  vero  spectat  ad  molendinarium.
Item  in  villa  Bosbuy  (IX  Imding  in  terris),  de  quolibet  Imding  debent
solvi  VII  solid.  annonc.

Wenn  bei  Langebek  Gubuy  statt  Gerobuy  steht,  so  ist  das  ein  Lesefehler;
auch  ist  diese  Stelle  falsch  mitten  unter  die  Dörfer  des  Kirchspiels  Sieseby  geraten,
  da  es  in  dem  späteren  Register  richtig  heißt  in  parochia  Swantze  molendinum
  in  Gherebu.
        <pb n="68" />
        60  Die  Juten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Elder  und  in  der  Arensharde.

1.  Siceby  1267;  Citzebu  1463  mit  12  Lansten,  eine  jütische
Gründung  an  der  Schlei,  j.  Kirchdorf  Sieseby,  vom  Personennamen
des  Gründers  abzuleiten.

2.  Ingesetby  1267,  eine  früh  vergangene  Ortschaft,  deren  Lage
wahrscheinlich  in  der  Nähe  von  Sieseby  zu  suchen  ist.  1)  Zu  dem  Namen
vergl.  die  Orte  aus  -  set  Abt.  II.  118  sowie  Botolphus  Sethby  in  der
Kirche  zu  Wisby  (Langeb.  V.  568),  auch  Inge-leben  1378  in  Braunschweig.
  Über  das  Landmaß  dimidium  niäning,  das  1267  genannt
wird,  vergl.  unten.

3.  Bennebeke  1340;  1463  Binnenbeke,  Binebeke,  1587  thom
Binenbek.  Im  Jahre  1463  noch  zwei  Dörfer  mit  je  6  Hufen;  die
Hofkoppel  Bysted  zeigt  noch  die  Lage  des  einen  Dorfes  an,  das  andere
mag  unweit  des  späteren  Hofplatzes  in  der  Nähe  des  Bienebek,  wo
1587  noch  3  Wurtsassen  sich  finden,  gelegen  haben;  im  Anfang  des
16.  Jahrhunderts  wahrscheinlich  niedergelegt,  j.  Gut  Bienebek.  Jütische
Erinnerung  zeigt  Bysted,  Wiese  Krak-  oder  Krok-mark;  auch  die
beiden  aus  dem  15.  Jahrhundert  bekannten  Lansten  Olde  Tort  und
Henneke  Jorden  deuten  auf  jütischen  Ursprung.  Vergl.  Bennebeke  in
der  Kroppharde.  Der  Name  trägt  eine  jütische  Form  wie  Bendebothe
(Bennebo)  1370  bei  Holbek,  Benestad  u.  a.  Niederdeutsche  Formen
sind  Bennendorph  bei  Merseburg,  Bennenhausen,  Bennenhorst  u.  a.

4.  +Sonsbul  1463;  1649  Sönbbuy,  1692  niedergelegt;  die
Ländereien  des  1463  5  Lansten  zählenden  Dorfes  sind  zu  Maasleben
und  dem  späteren  Staun  (Stauung)  gekommen;  Sönsbyfeld  und  Sensby
erinnern  noch  daran.  Die  Neigung  -bul  in  -by  zu  verwandeln,  tritt
auch  sonst  oft  hervor  wie  in  Pomerbul,  Dingbul  u.  a.  Das  Dorf  ist
nach  dem  Namen  des  Gründers  benannt,  aber  jütisch  müßte  man,  streng
genommen,  Sonne-  bul  erwarten.

5.  Thumby  1352;  1463  Tumbu  ein  Dorf  mit  5  bischäflichen
Lansten:  1672  mit  7  Hufen  und  3  Wurtsassen  (siehe  unten);  j.  Dorf
Thumby.  Die  Einzelstellen  Wiehuk  (hüuk  —  Winkel,  Ecke)  und  Helle
(Abhang,  Tiefe)  tragen  niederdeutsche  Namen.  Vergl.  Thumby  in  der

1)  Hasse  II.  364:  Omnem  terram  suam  quam  babuit  in  siceby  cum
pomario  ibidem  et  dimidium  niduing  (2)  in  iosgesetby  verschötet  Tithulf
Warsild  dem  Schleswiger  Dom.  Bei  Westphal.  IV.  3183  ist  Ingersby  augenscheinlich
  ein  Druck=  oder  Lesefehler.
        <pb n="69" />
        4.  Das  Kirchspiel  Sieeby.  61

Struxdorfharde  und  Tombüll  bei  Tondern,  alle  nach  dem  Gründernamen
  Tume,  Tome  benannt.

6.  Bornwet,  Bornewit  1463.  1471;  1517  und  ferner  Borentweth,
  j.  Dorf  Börentwedt.  Der  ursprüngliche,  aber  unverständlich  gewordene
  Name  (Quellenwald)  des  alten  jütischen  Dorfes  (vergl.  Abt.  I.
83  über  with)  ward  in  trved  verdreht  (tved  —  gerodete  Erde),  als
der  Wald  verschwunden  war.  Bereits  1471  treten  niederdeutsche  Flurnamen
  wie  Howerkamp  und  Hawerland  auf.  Die  3  Hufen  (1463)
sind  bereits  1672  in  9  Wurtsitze  verwandelt.  Vergl.  Borne,  Borneth
(1382)  in  der  Schliesharde.

7.  Pomerbol  13521),  Pomerbul  1438;  Pomerbul  1407;  Pomerbu
1463  mit  3  bischöflichen  Lansten;  die  Wandlung  vom  älteren  bul  in
ein  neueres  bu  ist  nicht  selten;  j.  Dorf  Pommerby.  Der  Name  bezeichnet
  den  Gründer  des  Ortes  Pommer  ebenso  wie  in  Pommerby  in
Gelting.  In  der  Nähe  weisen  eine  Häusergruppe  Pommerüh  und
ein  kleiner  Hof  Peetzrüh  auf  Nodungen  in  jütischer  Zeit  hin.  Über
die  Bewohuer  siehe  unten.

S.  Swartaeströöm  1285,  nach  dem  Mühlenstrom,  1649  Bokenau,
benannt,  1286  in  der  dänischen  Übersetzung  der  Urkunde  Sorteström,
sonst  Swartheström  2),  1352  Sortaeström  ),  1445  Swartstroom,  1470
Sorte-  und  Schwartstrom,  1504  Schwastrum,  j.  Dorf  Schwastrum.
Das  frühe  Auftreten  der  halbdeutschen  Namensform,  der  lange  Kampf
und  das  Schwanken  zwischen  beiden  Sprachen  zeugt  in  bezeichnender
Weise  von  dem  allmählichen  Vordringen  des  Deutschtums  und  von  dem
endlichen  Unterliegen  des  jütischen  Wesens  ).  1286  anscheinend  noch
nicht  bewohnt,  wird  das  Dorf  1463  als  Hof  und  Dorf  mit  7  Lansten
aufgeführt.  Über  deren  Namen  siehe  unten.

1)  Pontopp.  Ann.  2.  190:  in  villa  Pomerbol  XVI  agros;  bei  Langebek
sehlen  die  Worte;  siehe  oben  S.  59.

2)  Hasse  II.  697  cum  pratis  ultra  Swaetheström  ist  verschrieben.

3)  Langeb.  VI.  582.  Sorbaeström  parochia  Lusebuy  sind  offenbar  Lesesehler,
  die  IX.  672  hätten  berichtigt  werden  müssen.

4)  Bei  dänischen  Dörfern,  die  mit  Personennamen  zusammengesetzt  sind,
zeigt  sich  übrigens  (bei  dem  Mannsnamen  Sort  altn.  Svartr)  dasselbe  Schwanken,
wie  Swartatorp,  Sorthorp  j.  Sorterup  in  Slagelse.  Langeb.  IV.  470.  473.
497.  564  u.  a.
        <pb n="70" />
        62  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

9.  JHakemark  1352,  1374;  1463  mit  6  Lansten,  j.  Häusergruppe
Hakelmark  in  der  Gemeinde  Thumby.  Bei  Mezjer  fehlt  schon  der
Name  des  Dorfes,  dessen  Ländereien  zum  Gute  Maasleben  gelegt  sind.
Hake  bezeichnet  den  Gründer  des  jütischen  Ortes.  Über  die  Namen
der  alten  Lansten  und  die  Rechnung  nach  Mark  Goldes  vergl.  unten.

10.  Hughemark  1463,  damals  ein  Dorf  mit  5  Lausten,  noch
von  Mejer  als  Huemark  verzeichnet,  nach  1672  niedergelegt  und  mit
dem  Gute  Maasleben  verbunden;  j.  Hümarkfeld,  eine  Häusergruppe.
Der  Name  stammt  von  früheren  zahlreichen  Grabhügeln  auf  der  Feldmark
  (hyg,  hughe).

11.  Sobu  1463,  nach  der  Lage  an  einem  See  benannt,  damals
mit  6  Lansten,  j.  Dorf  Söby.  Unter  den  Flurnamen  ist  Kratt  allgemein
  jütische  Benennung  für  niedriges  Gestrüpp;  Stromholt,  Weiholt
  und  Wildhagen  sind  niederdeutschen  Ursprungs.

12.  Holtoft  1352,  Holstofft  1445,  1463,  Holtstoff  1649,  Holztorf
  1805,  j.  Holzdorf.  Wie  die  ältere  Namensform  beweist,  ein  abgetrenntes,
  im  Walde  angelegtes  jütisches  Dorf  mit  Kracker  in  der
Nähe,  Grönlund,  Bummerlund  u.  a.  als  jütische  Erinnerungen.  Im
Jahre  1463  hatte  das  Dorf  5  bischöfliche  Lansten,  über  deren  Namen
wie  über  die  Rechnung  nach  Mark  Goldes  und  Ore  siehe  unten.

13.  Symmerde  1463,  1470,  Smerde  1509;  Simert  1649,  j.
Dorf  Zimmert.  Im  Jahre  1463  hatte  das  Dorf  5  bischöfliche  Lansten,
1470  verpfändete  Christian  1  3  landesherrliche  Husen.  Die  später  auftretenden
  8½  Hufen  und  1  Wurtsitz  (1587)  und  die  9  Hufen  und  1  Wurtsit
  (1610)  weisen  auf  zunehmende  Rodungen  hin.  Der  Name  auf  de
steht  hier  ganz  vereinzelt;  vergl.  Erwede  in  Stapelholm,  sowie  Habelde
und  Legce  bei  Deetzbül  auf  friesischem  Gebiete,  in  Holstein  Berkece,
Eichede  (Jellinghaus  240).  Auf  jütischem  Boden  finde  ich  keine  Spuren
solcher  Namensbildungen.  Symmercke  scheint  zu  stimmen  mit  Sumerde
in  Thüringen  (874).  Danach  spricht  alles  für  einen  niederdeutschen
Ursprung  unserer  Ortschaft.  Damit  stimmt  freilich  nicht  recht,  daß
unter  den  Flurnamen  größere  Spuren  von  jütischen  Erinnerungen
zu  erkennen  sind  als  sonst  gewöhnlich,  besonders  an  Grabhügel-4)

  Reg.  cap.  97:  item  habet  ibidem  capitulum  II1/8  marcas  auri,  qugs
colit  Nysse  Hyle;  neglectum  est.
        <pb n="71" />
        4.  Das  Kirchspiel  Sioeby.  63

namen  wie  Lütjehüg,  Dalexhüg,  Grotchüg,  Achterste  Lexhüg,  Trelshüg;
  auch  sonst  tritt  jütischer  Einfluß  hervor  in  Namen  wie  Grönlund,
  Brammaas  (Ginstermoor),  Hestebarg  (Pferdeberg),  Förste  (—
vorderste)  Sandwig;  letztere  Benennung  wiederholt  sich  mehrfach  in
jütischen  Gebieten  wie  in  Munkbarup,  bei  Halk  und  auf  Alsen  und
bezeichnet  überall  eine  sandige  Einbuchtung;  ob  das  auch  hier  stimmt?
Die  Benennung  Bügkoppel  ist  gleichfalls  in  ihrem  ersten  Teil  jütischen
Ursprungs.  Byg  in  Wilstrup,  Byggeberg  in  Heils  und  Aastrup  und
Bygwraa  können  nur  von  byge,  isl.  bFgd  „Bau  oder  bebaute  Fläche“
stammen.  In  Zusammensetzungen  mit  agre  (to  agre  kaldes  byg  agre
in  Stepping  1563),  vang,  -land,  -saed,  wie  sie  alle  bereits  1563
im  Amte  Hadersleben  auftreten,  kann  byg-  aber  strenggenommen  nur
„Gerste“,  isl.  bygg  bedeuten,  hat  aber  infolge  des  überwiegenden  Gerstenbaus
  in  der  älteren  Zeit  die  allgemeinere  Bedeutung  „Korn“  angenommen.
  In  Schwansen  ist  es  wohl  anch  in  diesem  Sinne  mit  der
neueren  niedersächsischen  Benennung  koppel  verbunden;  sonst  kommt  die
Zusammensetzung  einer  Kornart  mit  koppel  im  Gegensatz  zu  -kamp
schwerlich  oft  vor;  es  verbindet  sich  in  der  Regel  nur  mit  allgemeineren
Ausdrücken,  die  von  der  Lage  oder  von  der  Beschaffenheit  des  Bodens
hergenommen  sind.  Die  sonst  auftretenden  niederdeutschen  Namen  wie
Dreangel,  Schimmelland,  Stangenkoppel,  Dornreem  (Streifen),  Lensbeck,
  Reesbarg,  Reesby,  Steenbarg,  Scheefstücken,  Rabenwurt,  Stahlwurt
  sind  ohne  weiteres  verständlich,  nur  Horntorn  und  Babendath  verdorbene
  dunkle  Formen.  Die  Namen  der  älteren  Lansten  tragen  wieder,
wie  wir  unten  sehen  werden,  meist  nur  niederdeutsches  Gepräge.

14.  fBosby  1335;  Botzebu,  Bosbuy  1352,  Bosbu  1445,  Bosetrebu
  1470.1)  Im  Jahre  1463  ein  Dorf  mit  6  Lansten  wird  es  1649
als  Boeßbuy  noch  verzeichnet,  vor  1672  niedergelegt  und  zu  Maasleben
  gezogen;  j.  Häuser  Bösbyfeld.  Namen,  wie  Bosaethorp  u.  a.,
weisen  auf  den  Gründer  Bose,  Boze  hin.  Eine  deutliche  Erinnerung
aus  jütischer  Zeit  bietet  Motze-ker-dam  (Moor-sumpf-teich)  1352
und  1445,  ein  Fischteich  (piscina).  Über  das  unverständliche  Landmaß
  Imding  (Tmadingh)  1352  sowie  über  die  älteren  Lanstennamen
des  vergangenen  Ortes  siehe  unten.

1)  Registr.  Christian  I.  S.  191  steht  unrichtig  Gosekebu.
        <pb n="72" />
        64  Die  Illien  und  die  Sachsen  in  der  Landsachft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

15.  Maslef  1445,  Maaslevre  1463,  damals  ein  Hof,  vor  dem
3  Lansten  wohnten,  die  schon  früh  verschwinden,  j.  Gut  Maasleben.
Maslef  gehört  neben  Kosleve  zu  jenen  uralten  Namen  auf  lef,  deren
Auftreten  in  diesem  spät  von  den  Jüten  besiedelten  Gebieten  auffällig
ist.  In  Angeln  taucht  eine  solche  Namensform  nur  einmal  auf,  in
ganz  Fraezlaet  erscheint  sie  nirgends.  Vergl.  Masleve  in  Thüringen
(Abt.  II.  124  ff.).  Von  den  Lansten  der  älteren  Zeit  sind  mir  nur  die
beiden  Hans  und  Detleff  Buggi  (1533)  aus  jütischer  Familie  bekannt.)

16.  Guggersby  1335,  Gugesbuy  1359,  Guggesbu  1445,  1463,
Gugghersbu  1509,  im  Jahre  1463  noch  ein  Dorf  mit  7  bischöflichen,
1543  nur  mit  4  adeligen  Lansten,  1672  mit  6  Hufen  und  3  Wurtsitzen,
  1798,  wo  es  niedergelegt  ward,  mit  5  Hufen  und  2  Wurtsitzen,
j.  Meierhof  Guckelsby.  Die  ältere  Überlieferung  zeigt  noch  deutlich
den  jütischen  Gründernamen  Gugger.  Von  den  Flurnamen  gehören
aber  nur  noch  wenige  der  jütischen  Zeit  an,  wie  Hunnsrüh  und  Karrnoer
(Sumpfnoor,  Abt.  II.  283),  vielleicht  auch  Stufkholt  (stuf,  jüt.  abgesondertes
  Stück,  niedd.  stuf,  stumpf  oder  stuve  Stumpfholz);  niederdeutschen
  Ursprungs  sind  Langsick  (sumpfige  Niederung),  Twieg  (wohl
aus  Twiwech,  wie  oft  in  Holstein  für  einen  sich  gabelnden  Weg,  zusammengezogen),
  Bislag,  sonst  gewöhnlich  Toslach,  neugewonnenes  Land
in  der  Feldmark;  Uls  ist  wohl  aus  Ulnis,  wie  in  Süderbrarup  zusammengezogen.
  Über  die  älteren  Lansten  siehe  unten.

17.  Gronholt  1400;  thom  gronen  Holtke  und  der  Hutten  1528,
ohne  Frage  ein  früheres  Dorf,  doch  1463  anscheinend  schon  ein  Hof;
j.  Gut  Grünholz.  Die  Namensform  ist  wahrscheinlich  niederdeutschen
Ursprungs;  doch  vergl.  Gronholt  1463  in  Angeln,  Grönholtae,  Grunolt
in  der  Lyngharde,  Groneholt  1178  bei  Frederiksborg  u.  a.  auf  jütischen
und  dänischen  Gebieten.:)  Unter  den  Flurnamen  finden  sich  nur  wenige

1)  Könsbyfeld,  eine  Häusergruppe  in  der  Gemeinde  Holzdorf,  scheint  ein
früheres  Dorf  voranszusetzen,  dessen  Ländereien  zu  Mansleben  gezogen  sind.  Ist
der  Name  richtig  überliefert,  so  müßte  er  nach  Analogie  von  Köhnbolt  (Koningsholt
  1345)  und  Könholt  in  Thumby  in  Angeln  ursprünglich  Koninghesby  gelautet
  haben.  Da  aber  von  einem  solchen  Dorfe  urkundlich  nicht  das  geringste
überliefert  ist,  wage  ich  nicht  es  hier  anzusetzen.

2)  Grunholt,  wo  König  Knut  die  Urkunde  v.  J.  1196  für  das  Michaeliskloster
  in  Schleswig  ausstellte,  ist  wahrscheinlich  Grönbolta  in  der  Lyngharde,
nicht  Gronholt  in  Schwansen  oder  Angeln.  Langeb.  VII.  323.  und  324.  Hasse  l.  199.
        <pb n="73" />
        4.  Das  Lirchspiel  Siooby.  65

jütische  Erinnerungen  wie  Jägersmaas,  eine  Hölzung;  andere  Namen
von  Waldungeu  wie  Boreshorn,  Vogelsang  sind  rein  niederdeutsch.

18.  Crisbu  1434,  ein  früheres  Dorf,  wo  1463  neben  dem  Hofe
zwei  Lansten  wohnten,  j.  Hof  Krisebv.  Ist  Crisbu  nach  Analogie  von
Christiaernsthorp  1231,  j.  Kristorp  bei  Randers  oder  Biscopesmark,
j.  Bismark  u.  a.  aus  Cristiaernsbu  zusammengezogen,  so  würde  die
Gründung  des  Dorfes  in  christliche  Zeit  fallen.  Die  Flurnamen  enthalten
  noch  ziemlich  viele  jütische  Überlieferungen.  Lütt  Karrbarg  und
Grot  Karrbarg  zeigen  die  Sprachmischung  der  Bewohner  an;  neben
Heuberg  (—  Hoi-  oder  Hyberg)  steht  Bockhüg,  Hügelgräber  andeutend;
Damskarr,  Hestewisch  (Pferdewiese),  Bullmaas  (wie  Bollbrock  u.  a.
eher  von  niedd.  bol  unterhöhlt,  hohl  als  von  niedd.  bulle  Stier)  stammen
gleichfalls  aus  jütischer  Zeit.  Zwei  Felder  tragen  auch  den  Namen
des  früheren  Dorfes  Guckelsby.  Niederdeutschen  Ursprungs  sind  neben
Formen  auf  wurt,  heid,  -dik,  -koppel,  -kuhl  Swutketel,  Wusterwisch,
  Stritwisch,  Randsoll  (Tümpel).  Auch  werden  bereits  1448
Felder  Horst  genannt.

Die  Ortsnamen  des  Kirchspiels,  7  auf  -bu,  je  2  auf  -bul  und
mark,  je  1  auf  -wet  und  #toft,  tragen  ein  streng  jütisches  Gepräge;
nur  Gronholt,  Symmerde,  Swartestrom  können  späterer  deutscher  Herkunft
  sein.  Masleve  nimmt  eine  Ausnahmestellung  ein  wie  Kosleve
und  muß  in  eine  sehr  frühe  Zeit  zurückgehen.  Zu  bemerken  ist,  daß
sie  hier  an  ein  altes  Ingeset  später  ein  -bu  angesetzt  hat,  daß  kein
einziges  -sted  und  auch  kein  -thorp  vorkommt  und  die  Endung  bul
in  späterer  Zeit  als  ungewöhnlich  empfunden  ward.  Auch  hier  wiederholen
  sich  mehrere  anglische  Ortsnamen  wie  Thumby,  Bornewit,  Pommerbu,
  Gronholt  und  deuten  auf  eine  allmähliche  Einwanderung  von
jenseits  der  Schlei.  Das  ältere  jütische  Agrarwesen  mit  seinem  bool,
toft  tritt  noch  mehrfach  hervor  und  wird  dann  von  howen  und  wurten
abgelöst.  Auch  treffen  wir  z.  B.  in  Holtoft  1352  und  14457)  auf
die  Schätzung  des  Landes  nach  Mark  Goldes,  wobei  1  Mark  gleich
8  Mark  Silber  galt  und  so  viel  Land  bezeichnete,  als  man  jedesmal

1)  Reg.  capit.  1352  (siehe  oben  S.  59):  in  Holtoft  II/#  marcas  auri;
regist.  c.  v.  1445  fügt  hinzu:  quondam  solventes  1I//8  oras.
Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  5
        <pb n="74" />
        66  Llie  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

dafür  kaufen  konnte.  1)  Der  Wert  ward  nach  Schilling  Korn  (solidus
annonae)  oder  Ore  Korn  (ora  aunonae)  bestimmt,  wobei  1  solid.
annouae  gleich  1  Ortich  oder  Ortug  gerechnet  ward;  ein  Ore  land  war
soviel  als  3  Ortug.  Auffallend  sind  die  beiden  hier  auftretenden  und
sich  sonst  nirgend  wiederholenden  Landmaße  nidning  und  imding  (Ymdingh).
  Man  kennt  im  östlichen  Schleswig  überall  ottingh  oder
attingh  (1),  die  einer  Mark  Goldes  gleichgesetzt  wurden,  auch  threding,
fyerding  in  Angeln,  sowie  tolfting,  selbst  nyding  kommt  im  Nordwesten
  vor  2);  außerdem  tritt  sehr  selten  ein  inding  in  dänischen  Gebieten
  auf.  )  Mir  erscheint  es  daher  wahrscheinlich,  daß  die  beiden
unerklärbaren  Benennungen  in  den  Urkunden  verschrieben  oder  verlesen
sind;  wenigstens  darf  man  wohl  für  nidning  in  der  Urkunde  v.  J.  1267
nidhing  setzen.  ")  Was  die  Flurnamen  angeht,  so  hat  das  niederdeutsche
oder  holsteinische  Hufensystem  das  jütische  Wesen  nur  langsam  zurückgedrängt,
  bewahrt  sind  aber  hier  meist  nur  die  allgemeinen  Benennungen
  -  mose,  kier,  -dam,  -  lund,  ein  vereinzeltes  with,  vielfache
Fmund  Grabhügelnamen  auf  -hüg;  besonders  in  Zimmert  und  Kriseby
treten  diese  jütischen  Bestandteile  ziemlich  stark  hervor.  Überall  zeigt
sich  auch  hier,  daß  die  eigentliche  Flureinteilung  erst  aus  deutscher  Zeit
stammt.  Die  Namen  der  alten  Bonden  und  Lansten  geben  uns  über
den  allmählichen  Wechsel  der  Bevölkerung  und  zugleich  der  Sprache
folgendes  Bild.
In  Tzitzebu  treten  1463  als  bischöfliche  Lansten  auf:

Tymme  Tort  Tymme  Pol  Hinrik  Bot
Anders  Bot  Sulff  Gran  Dorothea
Marquart  Mole  Peter  Ranni  Detleff  Butzen
Henneke  Ranni  Molti  Brun  Lauris  Juer.

Auffallenderweise  werden  1470  von  diesen  Molti  Brun  und  Hinrik
Boet  neben  Peter  Buwxknecht  als  landesherrliche  Lansten  aufgeführt
(Hille  Reg.  Christ.  1  17).

1)  Steenstrup:  Studier  over  Kong  Valdemars  jordebog  236ff.  —  Jensen:
Kirchl.  Statistik  108ff.  —  Sach:  Ursprung  der  Stadt  Hadersleben  62.  72.  —
Falck:  Handb.  des  schlesw.-holst.  Privatrechts  III.  337  ff.

2)  Langeb.  VIII.  148.

3)  Rosenvinge  II.  156.

4)  Thegaengiald,  Thegingyald  Reg.  cap.  95  ist  nicht  Zehnte,  sondern  die
Buße  für  die  Ermordung  eines  Freien,  von  isl.  begn  „freier  Mann“.
        <pb n="75" />
        4.  Tas  Airchspiel  Siceby.  67

1509  finden  wir  genannt:

Otte  Clawsben  Otte  Claussen

Claws  Ottesben  1517  Clawes  Brun

Mats  Jull  1521  Laurens  Wilhades,
1543  als  adelige  Lansten:

Peter  Otte  Lawerens  Hermsen

Tyes  Stolmake  Peter  Clawesen.

Da  1463  wenigstens  5,  1509  4,  und  noch  1543  2  nicht
niederdeutsche  Namen  vorkommen,  so  kann  damals  die  jütische  Mundart
  von  der  niederdeutschen  nicht  völlig  verdrängt  sein.

Über  die  Lansten  in  Thumby  erfahren  wir  erst  näheres  aus  dem
Zehntenregister  v.  J.  1672.1)

Als  Hufner  werden  genannt:

Nehls  Braase  Jürgen  Green  Ziwolt  Pinn;
Frenß  Green  Hinrich  Green
Clauß  Green  Asmuß  Hartz
Wurtsassen:
Hanf  Klöhnhamer  Peter  Rüdow  Marx  Nihßen.

Darunter  sind  die  4  Vertreter  der  Familie  Green  jütischen  Ursprungs,
möglicherweise  noch  mit  jütischer  Sprache.
In  Pomerbul  wohnen  als  bischöfliche  Lansten:
1352  Bertold  Kraak  und  Lüttike  Kob.

Um  1672  sind  Hufenbesitzer:

Ewolt  Bucht  Hans  Blaaß  Claus  Block;
Wurtsassen:

Jochann  Otte  Otto  Blaaß  Marx  Blaaß

Frenz  Thort  Johann  Luth  Marx  Bruun.

Bis  auf  einen  sind  es  lauter  niederdeutsche  Namen,  die  die  Germanisierung
  schon  längst  als  durchgeführt  erscheinen  lassen.
In  Swartstroom  wird  1352  genannt  Henneke  Bekens;  1463
erscheinen  die  Lansten:
Johan  Butze  Clawes  Kok  Pipegras
Hinrik  Butze  Hinrik  Kok  Dreyer.

1)  Chr.  Kock,  Schwansen  230.
5r7
        <pb n="76" />
        68  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

1672  sind  Hufner:

Ewold  Hahr  Detlef  Erik  Peter  Blaß;
Claaß  Kruse  Paul  Blaaß

Wurtsassen:
Johann  Dehn  Detlef  Mawsen  Hans  Blonner.
Claaß  Kruse  Jürgen  Rönnau
Otto  Erik  Hans  Gosche

Der  jütische  Bestandteil  (Butze)  ist  bereits  1463  zurückgetreten,
so  daß  schon  damals  das  Niederdeutsche  anscheinend  die  Oberhand  hatte.
Aus  Hakemark  kennen  wir  außer:
Nysse  Hyle  (1447)
1463  als  bischöfliche  Lansten:

Detleff  Ranni  Niels  Eschel  (Niße  Jul
Detleff  Rasche  Marquard  Smid  Molte).
Anders  Rasche  Clawes  Kok

Die  jütischen  und  niederdeutschen  Elemente  halten  sich  das  Gleichgewicht
  und  demgemäß  wird  auch  das  sprachliche  Verhältnis  gewesen  sein.

Holstoft,  wo  1352  die  Witwe  Elsebe  und  Clawes  Röth  genannt
  werden,  zählte  1463  an  bischöflichen  Lansten:
Johan  Gren  Hans  Teynmark  (1470  landesherrlich)
Marquard  Gren  Hinrik  Rike  Hinrik  Ranni,
wobei  die  beiden  Volksstämme  sich  fast  die  Wage  halten.  1672  treten
als  Hufner  auf:
Detlef  Gimm  (Crimm?)  Clauß  Lekeband  Hinrich  Ischel;

Johann  Steffen  Claaß  Stöks
und  die  Wurtsassen:
Hans  Hintz  Timm  Ohms  Jürgen  Bartelsen.

Die  Sprache  ist  damals  gewiß  niederdeutsch,  wenn  auch  noch  2
jütische  Namen  vorhanden  sind.
Symmerde  hat  1463  an  bischöflichen  Lansten:
Hinrik  Arnt  Peter  Wannik  Johan  Mule.
Marquard  Arnt  Hinrik  Bot

1470  sind  landesherrlich  Marquard  Arndes,  Pavel  Jan  und  Detleff
  Brun.  Es  zeigt  sich  demnach  keine  jütische  Spur;  der  Ort  erscheint
        <pb n="77" />
        4.  Das  Kirchsplel  Sicoby.  69

völlig  niederdeutsch;  um  so  auffallender  sind  die  zahlreichen  jütischen
Flurbenennungen,  die  auf  eine  langdauernde  jütische  Bewohnerschaft
hinweisen,  in  wahrscheinlich  ursprünglich  niederdeutscher  Gründung.
In  Bosebu  werden  1407  genannt:
Mummeke  Frese  Lasse  Blender  Peter  Brun;
Herderus,  dessen  Sohn  Mates
1470  tritt  Marquard  Mule  als  landesherrlich  auf.
Anscheinend  ist  das  Dorf  schon  damals  völlig  germanisiert.

Guggersby  hat  1463  als  Lansten:

Hinrik  Blender  Hans  Dode  Raleff  Butzen
Bartold  Dode  Clawes  Dode  Olde  Dode.
Moldenhower

Lauter  niederdeutsche  Bewohner,  unter  denen  die  Familie  Dode
viermal  vertreten  ist,  neben  einem  Jüten;  die  Ortschaft  hat  schon  damals
  niederdeutsches  Wesen  angenommen.  Das  Verhältnis  wird  später
ein  wenig  geändert;  1509  treten  auf  Peter  Brucn  und  Marquart
Moele,  1530  Clawes  Petersen  und  Laurens  Bussen,  der  erstere  wahrscheinlich
  ein  Sohn  des  Peter  Bruen.  Als  adeliger  Besitz  1543  mit
4  Lansten,  Soverin,  Peter  Brun,  Jes  Mattysen  und  Lawerens  Busen,
ist  das  Dorf  allmählich  untergegangen  und  hat  seine  Bedeutung  für
das  Volkstum  verloren.  Zu  bemerken  ist  dabei,  daß  sich  von  1463
bis  1543  nur  die  ursprünglich  jütische  Familie  Butzen  auf  ihrer  Hufe
erhalten  hatte.

Außer  den  aufgeführten  Lansten  und  Bonden  kennen  wir  noch
aus  einer  Kirchspielswinde  v.  J.  1533  neben  Hans  und  Detlef  Buggi
und  der  Maryne  Bugedochter  (Maryne  Buwknechtes  in  der  femarnschen
  Urkunde)  die  nächsten  Blutsverwandten  des  verstorbenen  Laurens
Bughe  aus  Sarnstorpe  auf  Femarn,  die  kerkswaren  und  kerspellude
und  framen  lude:  Siwerrn  Pynde,  Clawes  Brun,  Hans  Buck  und
Laurenns  Brun.1)

Fassen  wir  das  Ergebnis  zusammen,  so  ist  in  der  2.  Häfte  des
15.  Jahrhunderts  kein  einziges  Dorf  mehr  rein  jütisch;  die  meisten
sind  gemischt,  doch  so,  daß  das  niederdeutsche  Element  das  Übergewicht
hat.  Als  bereits  völlig  germanisiert  sind  insbesondere  Symmerce,

1)  Jahrbücher  für  Landesk.  X.  528.  Femar.  Urkunden  und  Regesten  54.
        <pb n="78" />
        70  Die  Illen  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arentharde.

Bosebu  und  Guggersby  anzusehen.  Alte  jütische  Familien  sind  noch
in  den  Namen  Buggi,  Ranni,  Gran,  Green,  Butze,  Thord,  Eschel,
Jul  u.  a.  vertreten,  unter  den  Niederdeutschen  die  Familien  Brun,  Dode,
Blaaß  weit  verbreitet,  sonst  etwa  nur  zwei  Friesen  und  ein  Däne  nachzuweisen.
  Die  Möglichkeit  ist  nicht  abzustreiten,  daß  sich  in  einzelnen
Dorfschaften  noch  bis  ins  17.  Jahrhundert  hinein  und  darüber  hinaus
Reste  der  jütischen  Mundart  neben  dem  herrschenden  Niederdeutsch  erhalten
  haben.

5.  Das  Kirchspiel  Risebn.

Das  Kirchspiel  hat  schon  früh  eine  besondere  Bedeutung  für  die
ganze  Landschaft  erlangt,  weil  nach  ihm  die  1352  zuerst  erwähnte,
aber  weiter  zuräckreichende  Harde  benannt  ward  und  demgemäß  auch
hier  der  eigentliche  Tingplatz  der  Harde  gesucht  werden  muß.  Die
aus  der  ersten  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts  stammende  Kirche  liegt
mitten  in  der  Gemeinde  und  zeugt  dadurch  von  einer  planmäßigen  Anlage
  des  Kirchspiels.  Die  älteren  Ortschaften  müssen  damals  schon
bestanden  haben,  wenn  sich  dieses  auch  nicht  bei  einem  einzigen  urkundlich
  nachweisen  läßt.

1.  Rysbu  1352;  Risebu  1463;  1501  Reißbüi;  1543  Ryssecbiu.
Ursprünglich  ein  Dorf  von  10½  Hufen  (bool),  dann  1543  von  7  Hufen,
ward  es  vor  1599  niedergelegt  und  in  den  Hof  Hörst,  der  in  gerodetem
  Waldgebiet  entstand,  verwandelt.  Die  Kirche  stand  seitdem
einsam  auf  dem  Felde.  Der  jütische  Name  wiederholt  sich  mehrfach,
wie  Risby  1294  in  Hvidding  u.  a.,  und  ist  von  dem  Personennamen
Rise  abzuleiten.  Die  Flurnamen  des  Hofes  haben  außer  einem  Grabhügelnamen
  Heidhüg  nichts  Jütisches  bewahrt;  unter  den  niederdeutschen
  auf  -  barg,  wisch,  -kamp,  -koppel,  -holt  hebe  ich  Fahrenrott
hervor,  wie  Fahrenkamp,  Fahrenhorst,  Fahren  wiese  im  Holsteinischen
von  varn,  varen,  varne  Farrenkraut  abzuleiten;  hohe  Müte:  scheint  eine
Verdrehung  aus  müsse,  Sumpfwald,  zu  sein.  Über  die  Bonden  und
Lansten  siehe  unten.

2.  TDingbul  1352,  damals  ein  Dorf,  das  bereits  1445  vergangen
  genannt  wird,  wahrscheinlich  belegen  in  der  Nähe  des  schon
von  Mezjer  verzeichneten  Dingstock  d.  h.  des  Gerichtspfahles,  4  Pfähle
        <pb n="79" />
        5.  Das  Kirchspiel  Risobu.  71

oder  Bäume,  die  quadratisch  zur  Bezeichnung  der  Tingstätte  aufgestellt
wurden;  heute  ist  Dingstock  eine  Flurbennenung  des  Dorfes  Basdorf.

3.  Saxtorp  1470,  ein  schon  früh,  wahrscheinlich  im  Anfang  des
16.  Jahrhunderts  niedergelegtes  Dorf;  j.  Gut  Saxtorf.  Der  Name
wiederholt  sich  auf  nordischem  wie  auf  deutschem  Gebiete,  auf  Laaland  und
in  Schonen,  sowie  in  Thüringen,  aber  auch  in  Saxtrop  (j.  Sautrup)
in  Angeln;  alle  vom  Personennamen  Saxo  abzuleiten.  Sicher  ist  Saxtorp
  ursprünglich  ein  jütisches  Ausbauerdorf,  das  im  Walde  angelegt
ward;  auf  den  Waldstand  denten  noch  Hummelweth  (niedd.  wed,
Wald),  Hôörst  (horst,  ein  Wald,  von  dem  nur  Gestrüpp  geblieben  ist),
ein  rein  niederdeutsches,  kein  jütisches  oder  dänisches  Wort,  ebenso
Kolholt,  Krattredder;  außer  Kratt  sind  mir  keine  besonderen  Anklänge
an  ursprünglich  jütische  Ansiedelung  bekannt.

4.  Mistmark,  Mismark  1423,  Mysmark  1540  mit  4  Hufen;
vor  1610  niedergelegt,  ehemals  belegen  zwischen  Saxtorp  und  Losae
auf  der  Koppel  Ohlwall.  Über  die  Namen  der  Lansten  siehe  unten.

5.  Losae  1339;  1533  hatte  das  Dorf  Losse  17  Lansten,  deren
Namen  unten  mitgeteilt  werden;  1635  bestand  es  aus  16  Hufen  und
5  Wurtsassen.  Der  Ort  empfing  seinen  Namen  von  seiner  Lage  am
Loh-see,  d.  h.  am  Waldsee,  wo  am  heutigen  Looser  Moor  der  alte
jütische  Waldname  llewith  (Abt.  I.  83)  an  den  sich  weithin  erstreckenden
Wald  erinnert.  Die  Flurnamen  und  Ausbauten  bieten  an  jütischen
Erinnerungen  sonst  noch  Looser  Lund,  den  Grabhügelnamen  Hohnhüg,
die  Rodung  Tolsrüh  oder  Torsrüh,  vom  Personennamen  abzuleiten,  und
Kummelrut,  eine  Rodung,  nach  den  zahlreichen  Grabhügeln  (altn.  kuml)
benannt.  Die  übrigen  auf  barg,  -holt,  thal,  koppel,  -  thor  sind
niederdeutschen  Ursprungs  und  stammen  aus  späterer  Zeit.

6.  Katismark,  Katesmark  1352,  1470  Kattesmarke,  1543
Kassemarck,  im  Jahre  1635  ein  Dorf  mit  7  Hufen  und  3  Wurtsitzen,
die  nach  und  nach  niedergelegt  wurden;  j.  Gut  Kasmark.  Von  früheren
Lansten  und  Bonden  kennen  wir  nur  Oest  1407,  Clawes  Busen  1470,
Johan  Mole,  Hinrich  Witte,  Johan  Sarow  1532,  die  je  5,  5  und  4
Ortig  Hafer  liefern,  und  Clawes  Buck  1534,  fast  lanter  deutsche
Namen,  die  eine  bereits  um  1500  vollzogene  Germanisierung  wahrscheinlich
  machen.  Den  jütischen  Ursprung  des  Dorfes  bezeugt  übrigens
        <pb n="80" />
        72  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Elder  und  in  der  Arensharde.

auch  das  Auftreten  von  Ortuch  bereits  im  Jahre  13521);  sein  Name
ist  von  dem  Gründer  Kate  abzuleiten.

7.  Bastorp  1510,  erst  spät  urkundlich  bezeugt,  damals  und  noch
1635  mit  10  Hufnern  und  3  Wurtsitzern,  über  deren  Namen  vergl.
unten;  j.  Dorf  Basdorf,  ein  jütisches  Ausbauerdorf,  nach  dem  Gründer
  Basse  oder  Barse  benannt  und  sich  auf  skandinavischem  Boden
mehrfach  wiederholend.  Aus  der  jütischen  Zeit  stammen  Flurbenennungen
  wie  Hügsteen,  ein  Steinaltergrab,  Kratt  und  Krattredder
(redder  niederdeutsch.  schmaler  Weg  zwischen  zwei  lebendigen  Hecken)
sowie  Westerschau.  Die  ganze  Flureinteilung  ist  sonst  niederdeutsch
oder  holsteinisch,  zeigt  eine  Menge  von  Namen  auf  -koppel,  heid,
-brook,  -wisch,  -moor,  stücken,  -rott,  holt  (Scheerholt),  hörn,
(Dofhörn,  dürrer  Vorsprung),  -  veth  (Hummelweth),  barg,  diek,
—wurt,  u.  a.  Hervorzuheben  sind  darunter  Imbägerkoppel,  von  hage
(Hecke),  hagen,  ausgeschiedener  Bezirk,  von  einer  Hecke  umgeben,  Aschbarg,
  Bleek  (holzfreie  Stelle),  Rög  (niederd.  röge,  jüt.  röge,  kleine
Anhöhe),  Bozholt  (vergl.  Busholt  in  Boren,  boz  1242  bei  Kiel  und
oft  in  Ostholstein  als  Name  von  Gehölzen,  botze  Gehölz,  Leverkus,
Urkundenbuch  des  Bistums  Lübeck  809),  Schratkoppel  (nieberd.  schrat
schräge),  Grumkoppel,  Quersack,  Masch,  Marsch,  oft  Maschmoor,
Maschwiese  in  Holstein  und  zu  guterletzt  ein  verderbtes  Höhnersnipplott
und  Löwer.

8.  Sunderbu  1463;  1635  mit  10  Hufen  und  2  Wurtsitzen;
j.  Dorf  Sönderby,  sogenannt  im  Gegensatz  zu  Norby.  Die  Flurnamen
enthalten  außer  Dinghoi,  einem  Grabhügel,  der  als  Dingstätte  diente,
sowie  Ravensbarg,  dem  jütisches  Ravnsbierg  in  Osby  und  Frörup
vom  Personen=  oder  Tiernamen  rarn  zu  entsprechen  scheint,  nichts  besonders
  Jütisches;  die  meisten  endigen  sich  auf  #  rott,  -kuhl,  -koppel,
barg  (Drengbarg,  in  Holstein  Drengblöcken),  barg,  -holt  (Scheerholt).


1)  Langeb.  VI.  582:  vicaria  S.  Pauli  in  villa  Katesmark  II  colonos,
quorum  unus  dabir  XII  ortuch,  alter  vero  duo.  Aus  den  2  Hufen  waren
1532  drei  geworden,  die  zusammen  wieder  14  Ortuch  gaben,  die  dann  unter
den  Kirchen=  und  Vikarienleistungen  weiter  geführt  werden.
        <pb n="81" />
        5.  Das  Kirchspiel  Risoba.  73

9.  Norbu  1404;  j.  Dorf  Norby,  ehemals  mit  8  Hufen;  1407
wird  Clawes  Reder  als  Kapitellanste  genannt  0,  1470  Hinrick  Erick
und  Clawes  Tuge,  beide  jütischer  Abkunft;  1517  heißt  es:  dre  howen
landes  tho  Norbu,  tho  der  olden  molenstede  und  dampe  (dam,
Mühlenteich)  belegen.  Sonst  tritt  unter  den  zahlreichen  Flurnamen
des  Dorfes  kaum  mehr  etwas  Jütisches  hervor  außer  der  Rodung
Tommerüh  oder  Timmerrüh  und  Eschelsholm,  bas  einen  echt  jütischen
Personennamen  enthält.  Die  Menge  der  niederdeutschen  Benennungen
auf  koppel,  wisch,  -moor,  -  barg,  .stücken,  -acker,  -  wurt,  pool,
-  soll  (Sumpf)  wie  Bartelsoll,  Rohsoll  hat  neben  sich  ein  Raland  oder
Rodeland,  Dingelby  oder  richtiger  Dinghöft  d.  h.  Dinghowed,  ein
Soer  (trocken),  ein  Strangerl,  wohl  von  strang  Streifen,  Schulenkrog,
wörtlich  Schlupfwinkel  wie  oft  Schulewinkel,  und  ein  Jüttenhöst,
richtiger  Jittenhöst  (höst  —  hörst);  jitt,  jet  ist  im  Niederdeutschen
Geis,  Ziege,  nach  Schlesw.-holst.  Provinzialber.  1796,  I.  145  auch
Kalb,  junges  Rind;  in  Ostholstein  gibt  es  ein  Jettbrock,  Jetthorn,
Jettsoll,  Jettkamp,  mehrfach  anscheinend  aus  ursprünglichem  sege
(Wiese)  falsch  umgedeutet?.

10.  Burestorpp  1424,  Bustorp  1463  mit  10  Hufen  und  4  Wurtsitzen,
  nach  1651  niedergelegt;  j.  Gut  Bustorf.  Das  jütische  Ausbauerdorf
  wiederholt  sich  in  Bustorp  in  der  Arensharde  bei  Schleswig
und  enthält  den  Namen  seines  Gründers  Bure.  Die  Flurbenennungen
haben  auffallenderweise  nicht  die  geringsten  Spuren  jütischer  Bildungen;
silva  Hakenshovet  1463  ist  noch  in  Hakenhöft  erhalten.  Neben  mehrfachen
Endungen  auf  -bholt  ist  erwähnenswert  Fuhlsiikk,  Wühr,  Nebenform
von  wurt,  gewöhnlich  Wühren,  sowie  Grimmelsteen,  wohl  nach  einem
Steinaltergrab,  wie  der  Grimmsteen  in  Husby  und  Grimmelsberg
in  Tarbeck,  benannt.  Über  das  eigentümlich  jütisch=  anglische  eriboel
sowie  über  dromet,  die  hier  1463  auftreten,  und  über  die  älteren
Lansten  siehe  unten.

1)  Reg.  capit,  v.  J.  1407  S.  42;  ibidem  in  Norby  in  parochia  Rysebu
Cl.  Reder  1  K  lub.  So  meine  Abschrift  d.  h.  Ciawes.  Weder  Eb,  das  am  ehesten
möglich  wäre,  noch  Ed  paßt  als  Vornamen  für  einen  Deutschen.

2)  Schumann:  Flur=  und  Koppelnamen  des  Lübecker  Staatsgebietes  34.
Kock  bemerkt,  daß  in  Schwansen  Schafschwingel  Jittenbult  genannt  werde.  Im
Husumschen  versteht  man  unter  Jetten  überhaupt  Jungvieh.
        <pb n="82" />
        74  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

11.  Patermyse,  Pothermis  1352;  1407  Pothermes,  1445  Patermes,
  Patermisse,  1635  noch  ein  Dorf  mit  7  Hufen  und  2  Wurtsitzen,
  bald  nach  1671  ganz  niedergelegt,  j.  Hof  Patermeß.  Der  Name
enthält  -  misse,  Sumpfwiese,  Sumpfwald,  eine  Benennung,  die  in  der
Form  müssen  odber  misse  ziemlich  oft  in  Holstein  auftritt.  Für  Paderfindet
  sich  auf  jütisch-dänischem  Boden  nirgends  eine  Analogie.  In
Niederdeutschland  läßt  sich  vergleichen  Paderbrunnen,  Patherbrunno  795
(Paterborn)  d.  h.  Paderquelle,  Pathergo  d.  h.  der  Gau  um  die  Pader.
Demnach  könnte  auch  in  Patermis  sehr  wohl  der  Namen  einer  Au  oder
eines  Baches  stecken.  Der  Ort  wäre  damit  eine  deutsche  Gründung,
obwohl  hier  1352  von  einem  verödelen  bool  die  Rede  ist.  Die  Flurnamen
  enthalten  nur  in  einem  Grabhügelnamen  Mulhüg  (mul  —  Staub)
eine  jütische  Erinnerung,  alle  anderen  sind  niederdeutsch,  wie  Wühr,
Nebenform  von  Wurt,  Norbarg,  Oelwisch,  Patermiß,  Hingstendiek,
Stexwisch,  Hunnkoppel,  Distelkamp,  Wallappel,  Fischdiekkoppel,
Holtkoppel  und  Kram  (im  Holsteinischen  in  der  Bedeutung  von  Krummacker).
  Uber  die  Namen  der  Bonden  und  Lansten  siehe  unten.

12.  Stubbe,  castrum  13321)  1463  und  1532  Hof  und  Dorf  mit
4  Lansten,  j.  Gut  Stubbe.  Der  Ort  hat  seinen  Namen  von  Rodungen
(stubbe  =  Baumstumpf)  empfangen  und  wiederholt  sich  sowohl  auf
niederdeutschem  wie  auf  jütisch-dänischem  Boden  in  Castrum  Stubbe  1417
(Detmar  II.  20),  Stubbe  bei  Ebeltoft  u.  a.  In  jütischen  Ortsnamen,
die  wie  Stubbaethorp  1231  u.  a.  mit  -thorp  zusammengesetzt  sind,  bezeichnet
  Stubbe  immer  einen  Personennamen,  während  es  sonst  überall
wie  in  Hadersleben  1292  2)  und  bei  der  Stadt  Schleswig  (Stubbe  oder
Mönchenland)  die  gewöhnliche  Benennung  für  gerodete  Flächen  ist.3)
Die  Flurnamen  enthalten  nichts  mehr,  was  auf  eine  jütische  Ansiedelung
deutet,  wenn  man  nicht  in  Stufkfholt  und  Ol  Stufl  das  jütische  stuf,

1)  Hasse  I.  199  bietet  in  der  Urkunde  v.  J.  1196  Stvibu,  Langebek  und
Suhm  Stochu,  das  richtige  ist  Scalebu  (Schaleby);  danach  ist  Abt.  I.  135  zu
berichtigen.  Weiter  unten  gebe  ich  nach  einer  besseren  Abschrift  die  Stelle  der
Urkunde,  die  die  verdorbenen  Ortsnamen  enthält.  Bei  Hasse  III.  717  unter
Stubbe  nicht  richtig  erklärt;  III.  256  ist  stuf  aus  dem  jütischen  Lov  bekannt,
III.  447  Stubbae  zwischen  Gottorp  und  der  Michaeliskirche  gemeint.

2)  Sach:  Ursprung  der  Stadt  Hadersleben  49.  26.  Byrct  82:  Öster  til  Stub.

3)  Über  Stubbe  oder  Stuppe  als  Mönchenland  bei  Schleswig  vergl.  unten
Stadt  Schleswig.
        <pb n="83" />
        5.  Das  Kirchspiel  Risobu.  75

ausgesondertes  Stück,  wiederfinden  will;  niedd.  staf,  stumpf,  stuve
Baumstumpf,  würde  auf  gerodete  Stellen  hinweisen.  Unter  den  niederdeutschen
  Namen  auf  -kamp,  2rott,  -redder  (Ziegenredder),  kühl,
j+kuhl,  -holt,  -diek,  -kamp  heben  wir  llensöl  (Sumpfloch),  Krüzkamp,
Bronndik,  Stämmelkoppel,  Ahlandsbek  und  Lindholm  hervor.

Von  den  aufgeführten  Namen  sind  2  auf  -bu,  2  auf  mark,
1  auf  -bul  unzweifelhaft  jütischen  Ursprungs,  auch  die  3  auf  Gthorp
wohl  als  jütische  Ausbauerdörfer  zu  verstehen,  da  ihre  Gründernamen
eher  dem  jütischen  als  dem  niederdeutschen  Volkstum  angehören.  Losae
und  Stubbe  können  der  sprachlichen  Form  nach  zweifelhaft  sein;  Patermyse
  fällt  wohl  in  eine  spätere  niederdeutsche  Zeit.  Jütische  Spuren
zeigen  sich  noch  in  den  Endungen  -hy,  rut,  ckuml,  schau,
With,  -kratt,  am  wenigsten  treten  sie  in  Saxdorf,  Sönderby.  Norby,
Bustorf  und  Patermeß  hervor.  Bewahrt  ist  auch  hier  und  da  noch
eine  Erinnerung  an  die  ältere  jütische  Agrarverfassung  in  bool  und  insbesondere
  in  Bustorp  neben  dem  dromet  d.  h.  dem  8.  Teil  einer  Last  (lat.
trimodium),  in  eriboel  1),  von  denen  die  letztere  Benennung  anscheinend
von  Angeln  her,  wo  sie  in  Tolk,  Wogherode  (Wagersrott),  Markdorp

1)  Liber  cens.  v.  J.  1463  S.  223  unter  Bustorp:  tunc  restant  tres  dimidii
  agri,  quos  colunt  pro  eribocl.  pro  quolibet  datur  annuatim  trimodium
annone  proprie  eyn  dromet.  S.  91  (Tolck)  —  sed  modo  sunt  erybool  ct
solvitur  nisi  unn  media  ora  annone.  S.  225  (Füsing)  —  item  est  ibi  unus
medius  mansus  inter  alios  maosos,  quem  habet  advocatus  et  dat  tuntum
XIIS8  et  II8  pro  servicio;  ost  eriboel.  S.  229:  In  Wogherode  est  unum
eriboel,  quod  habet  Jele  Jephen,  dat  III  modios  avene.  S.  231  (Markdorp)
—  item  babet  dom.  episc.  ibi  unum  agrum,  et  est  proprio  eriboel,  dat  aunuatim
XS.  1509  wird  in  Füsing  dasselbe  erichbol  genannt  und  von  dem  erichboel
in  Wogberode  heißt  es  S.  335  u.  342:  ir.  dessem  kerspele  (Nortbradorpp)
hest  myn  gnedige  her  van  Sleßwyk  1  erichboel  ligghen  manck  aller  bur
acker  —  plach  oldinges  to  ghowen  3  heitschepel  haweren  unde  de  acker  is
wuste  buwet,  so  heft  Hans  Lawessen  den  acker  unde  heit  ghelawet,  den
acker  wedder  to  hope  to  bringhen,  dar  van  gist  he  jarliks  14  scip  haweren.
Mit  eribocl  oder  erichbocl  wird  demnach  ein  Stück  Ackerland  bezeichnet,  das
mitten  in  der  Feldmark  der  Dörfer  lag.  Da  nun  anscheinend  das  Bebauen
des  Ackerlandes  besonders  betont  wird,  so  dürfte  der  Name  mit  werie,  errie.
erghe  pfliigen  zusammenhängen  und  nichts  anderes  bezeichnen  als  jenes  Trelang
oder  Grkefang  (fang  Ccampus,  bool.  Langeb.  IV.  423.  424.  Molbech:  Dausk
Gloss.  s.  v.;  Frke,  örke  bebauen),  das  in  dänischen  Urkunden  mehrfach  als
eigentliches  „Pflugland“  im  Gegensatz  zu  Brændesang  (d.  h.  Waldland,  Torf-
        <pb n="84" />
        76  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

(Markcrup),  Flsing  und  Grödersby  vorkommt,  herübergenommen  ist.
Die  Ortsnamen  dieses  Kirchspiels  wiederholen  sich  übrigens  nicht  in
dem  Maße  in  Angeln  wie  in  den  vorher  behandelten  Gemeinden;  nur
Saxdorf  wäre  zu  nennen  und  etwa  Bustorf  in  der  Arensharde.  Ein
einigermaßen  zuverlässiges  Bild  von  den  nationalen  Verhältnissen  des
Kirchspiels  im  16.  Jahrhundert  geben  die  Namen  der  Bonden  und
Lansten  der  vielfach  niedergelegten  Dörfer.

In  Rysby  werden  1470  genannt:

Clawes  Reder  und  Jchan  Schutte,
1509:  Timme  Bracsche,

1543  als  adelige  Lansten:
Tim  Brasse  Lawerens  Tamsen  Peter  Ram
Hans  Brasse  Marquardt  Fos  Jurgen  Mestmaker

Lawerens  Schach.

Das  bis  auf  einen  Lansten  niederdeutsche  Dorf  ist  jedenfalls  damals,
  und  wahrscheinlich  schon  früher,  als  germanisiert  anzusehen.
Von  Saktorp  werden,  weil  schon  früh  niedergelegt,  im  Schatzregister
  v.  J.  1542  keine  Lansten  mehr  genannt.
In  Mysmarck  treten  im  Jahre  1543  auf:
Clawes  Klowhamer  Clawes  Bothmeyer
Marquardt  Klowhamer  Peter  Brun,
die  jedes  jütische  Volkstum  ausschließen.

In  Losse  finden  sich  zu  derselben  Zeit  an  adeligen  Lansten:

Peter  Andersen  Clawes  Ram  Marquardt  Ram
Johan  Bockmeier  Marquardt  Ilddensen  Clawes  Howenschilth
Lawerens  Bockmeier  Jürgen  Beymers  have  Clawes  Engeleck
Hinrick  Hinse  (liegt  öde)  Detlef  Sol

Iym  Lasse  Gorrs  Ram  Jacob  Howenschilth
Jürgen  Idensen  Henneke  Klenhamer  Marquardt  Brasse.

Neben  den  3  Namen  auf  -en  und  Lasse  (Laurentius)  ist  der
niederdeutsche  Bestandteil  der  Bevölkerung  so  überwiegend,  daß  die  jütische
Mundart  damals  hier  keinen  Stand  mehr  gehabt  haben  kann.

moore)  gebraucht  wird;  bool  umfaßt  nämlich  beides,  Äcker,  Wiesen,  Wald  usw.
Zeitschrift  XXXV.  265  weist  R.  Hansen  aus  einer  Domkirchenrechnung  von  1707/8
auch  in  Grödersby  Erichgelder  nach,  die  nach  Hufen  berechnet  werden.
        <pb n="85" />
        5.  Das  Kirchspiel  Riaobu.  77

Bastorp  hat  1543  folgende  adelige  Lansten:

Lawerens  Krusse  Clawes  Pawel  Hans  Ranni
Detlef  Krusse  Tim  Mante  Lawerens  Ranni
Peter  Henneke  Marten  Brasse  Clawes  Tamsen

Clawes  Lylleman.

Die  4  jütischen  Lansten  zeigen  neben  den  6  niederdeutschen,  daß
damals  die  jütische  Sprache  sich  hier  noch  behauptet  hat.

Anders  in  Sunderbu,  wo  unter  den  Lansten

Clawes  Frame  Johan  Oxen  Danske  Peter
Hans  Jesse  Clawes  Oxen  Ralef  Rusche
Thies  Jesse

der  Danske  Peter  Zeugnis  von  der  Herrschaft  des  Niederdeutschen
ablegt.

Genaueres  hören  wir  über  Bustorp,  wo  1463  als  bischöfliche
Lansten  Clawes  Bork,  Clawes  (Bork),  Swen  und  Timme  Bork  genannt
  werden,  im  Jahre

1509,  wo  folgende  bischöfliche  Lansten  auftreten:

Henrick  Sarow  Clawes  Ranni  Johan  Ram
Jchan  Sween  Jurgen  Peterben  [Raeni!
Berteldt  Snow  Claws  Bruenn  Katherina  Tukes.
Marquardt  Arendt  Claws  Hindhben

(Wendt)  (Hintze)

1543  sind  adelige  Lasten:
Heminch  Gruth  Nys  Smith  Marquardt  Kock
Clawes  Jan  Tim  Natzen  Clawes  Sven
Negels  Hinsen  Clawes  Ram  Johan  Busen.

Nach  dem  starken  jütischen  Bestandteil  zu  rechnen,  muß  die  jütische
Mundart  noch  in  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  hier  neben
dem  Niederdeutschen  einen  festen  Stand  behauptet  haben.  Die  niederdeutsche
  oder  holsteinsche  Flurverfassung  fällt  in  spätere  Zeit.

In  Pathermes  wohnen  1407  und  ferner  die  Jüten  Claus  Lille
und  Erik  Tughyßen;  1470:  Merten  Erick,  Jurgen  Boet,  Hinrick
BErick,  Clawes  Otte;  1528  drei  Bonden  und  ein  Wurtsasse:

Hans  Beert  (Both),  Detlef  Pipegraß,  Michael  Johansen,  Hinrich  Arnds.
        <pb n="86" />
        78  Die  Jilten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

1543  zählt  Patermysse  an  adeligen  Lansten:

Grote  Clawes,  Hans  Brun,  Hiurick  Pipegras,  Johan  Pipegras,
Olef  Brun,  Lawerens  Both,  Hans  Both.

Man  sieht,  daß  in  der  höchst  wahrscheinlich  deutschen  Gründung
schon  früh  jütische  Elemente  auftreten,  die  noch  1543  nicht  gänzlich
verschwunden  sind,  wenn  auch  wenigstens  seit  1500  das  Niederdeutsche
herrschend  ist.

Neben  dem  Hofe  Stubbe  wohnen  1509  noch  4  Lansten:  Detleff
Peterßenn,  Hans  HindBe,  Marquardt  Bruen,  Johan  Dot,  bis  auf
einen  lauter  Niederdeutsche  mit  herrschender  niederdeutscher  Sprache.

Nach  der  allerdings  nicht  sehr  reichhaltigen  und  nicht  weit  zurückgehenden
  Namenreihe  läßt  sich  mit  einige  Sicherheit  schließen,  daß
in  der  ersten  Hälste  des  16.  Jahrhunderts  in  Rysbu,  Mistmark,
Sunderbu,  Patermyse  Niederdeutsch  vollständig  zur  Herrschaft  gelangt
ist,  während  in  Losae,  Bastorp  und  Bustorp  das  Jütische  sich  neben  dem
vorwiegenden  Niederdeutsch  behauptete.  Von  alten  jütischen  Familien
ist  auch  hier  Ranni,  Tughy,  Swen  vertreten,  unter  den  Niederdeutschen
  am  meisten  die  Familie  Braesch  ober  Brasse,  Pipgras,  Bockmeier.
  Aus  den  wechselnden  Besitzverhältnissen,  dem  Verschwinden
der  Bonden  und  der  steigenden  Macht  der  adeligen  Grundherren  scheint
sich  der  auch  hier  auffällige  starke  Wechsel  in  der  Bewohnerschaft  einzelner
Dörfer  zu  erklären.

6.  Das  Kirchspiel  Cosleve  (Kosel),  Schwansener  Anteil.

Das  südwestliche  Kirchspiel  Schwansens,  Kosel,  reicht  über  die
alte  Grenze  der  Landschaft  hinaus  und  umfaßt  noch  seit  alten  Zeiten
einige  Dörfer,  die  zu  Fraezlaet  gehören  und  zur  Hüttener  Barchharde
  gerechnet  wurden,  wie  Holm,  Fleckeby,  Hummelfeld,  Haverkamp
  und  Götheby  (siehe  unten).  Die  verhältnismäßig  frühe  Anlage
der  Kirche  zeigt,  daß  ein  Teil  der  Ortschaften  bereits  im  12.  Jahrhundert
  bestanden  haben  muß.

1.  Coslevre  1352  ½,  1730  noch  Koeslef,  1752  Kosel,  j.  Kirchdorf
  Kosel,  eine  uralte  Gründung  wie  Masleve;  1463  mit  15  Hufen;

1)  Coslawe  1263  (Hasse  II.  256)  ist,  wie  der  Inhalt  der  Urkunde  ergibt,

Kosclau  bei  Lensahn.  Danach  ist  Abt.  1.  133  zu  berichtigen.  Über  die  Namen
auf  ·  lof  vergl.  II.  124  ff.  und  oben  III  Anm.  3.
        <pb n="87" />
        6.  Das  Kirchspiel  Coslove  (Kosel),  Schwansener  Antell.  79

Bultsee  (1455),  Fischteich  in  der  „Heide“  (merica)  und  Coltsee  im
„Walde  belegen,  tragen  schon  beide  deutsche  Benennungen.  Auch  unter
den  Flurnamen  der  Feldmark  treten  nur  geringe  Spuren  jütischen  Einflusses
  hervor,  wie  Pugmoor,  nach  dem  „Nis  Puk  “  benannt,  und
Lundwisch;  alle  anderen  Benennungen  auf  #moor,  wie  Beermoor,
⅜kuhl,  wisch,  Schlag,  -koppel,  sStücken,  -holm,  wie  Krütholm,
block,  x=  lund  sind  rein  niederdeutsch;  hervorzuheben  sind  Rögen,  im
Ostholsteinischen  häufig  in  der  Bedeutung  des  jütischen  röge,  kleine  Anhöhe;
  Grimmslithschlag  von  lith,  Berglehne,  Abhang,  Hegeholt  nach
hege,  Holzrain,  ein  Warder  und  Schoolbek  von  schol,  seicht,  wie  allgemein
  in  Ostholstein.

2.  Wesebu  1465;  j.  Dorf  Weseby,  im  15.  Jahrhundert  mit
4  Hufen.  Schoolbek  (schol  niederd.  —  seicht),  ein  Ausbau.  Vergl.
Wesebu  bei  Medelby  und  andere,  alle  vom  jütischen  Personennamen
Waes,  Wes  abzuleiten.

3.  Chilana  1137,  Kyle,  Kile  1354.  1445  und  noch  1470  und
1476  ein  Dorf,  das  Mejer  1649  nicht  mehr  kennt;  er  verzeichnet  dagegen
  an  der  Landspitze  nördlich  von  Weseby  Kielfoeth,,  Kielfoedt  und
ebenso  ein  Kielseng,  und  noch  heute  findet  sich  unter  den  Flurnamen
der  Dorsschaft  Missunde  ein  Kielsoot.  Durch  die  Vergleiche  zwischen
dem  Domkapitel  und  den  adeligen  Grundbesitzern  (1470  und  1476)
über  einen  Grenzgraben  zwischen  Kosel,  Kiel  und  Weseby  wird  die
frühere  Lage  des  vergangenen  Dorfes  näher  bestimmt.  Der  Name
Kyle,  Kil  wiederholt  sich  auf  schleswigschem  Boden  oft,  wo  irgend  eine
Einbuchtung  bezeichnet  werden  soll;  Kil,  der  innerste  Teil  des  Apenrader
  Meerbusens;  in  Violde  „im  Kil“,  Kile  pratum  in  Enge  1463  u.  a.
(Vergl.  Abt.  I.  134).

4.  Prielbal  1463;  Langeb.  bietet  Pricwal;  1543  Prygetbarge  ?,
von  Meijer  nicht  mehr  verzeichnet,  demnach  wahrscheinlich  zwischen  1543

1)  Langeb.  IV.  259,  in  einem  dürftigen  Auszug  aus  Robert  Elgensis
vita  S.  Kanuti:  Chilanam  vel  versunt  (2)  castrum  ertruxit  propter  piratas
ad  mare  orientale.  Jörgensen:  Den  nord.  k.  grundl.  858  liest:  chilanam,
vicissimum  castrum;  vieissimum  ist  mir  unverständlich,  Sinn  hätte  vigiliarium
Castrum  (Wachtschloß).

2)  Wäre  die  Form  Priel-,  Pil-  richtig,  so  müßte  in  dem  Schattregister
v.  Jahre  1513  nicht  Pryget  -barge,  sondern  Prygel  -barge  stehen;  nur  dann
        <pb n="88" />
        80  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

und  1649  vergangen.  Das  Dorf  wird  in  den  Registern  zweimal  zusammen
mit  Eschelsmark  (Eskelsmarfkl)  aufgezählt;  beide  Dörfer  haben  in
Feldgemeinschaft  miteinander  gestanden,  da  auch  die  Hufen  (1463  sind
es  12,  1543  nur  6  mehr)  zusammengerechnet  werden.  Über  die  frühere
Lage  des  vergangenen  Dorfes  geben  die  Flurnamen  von  Eschelsmark
und  Lundshof  keine  sichere  Auskunft.  Schwerlich  enthält  der  Name
eines  der  am  Ornum  (1789)  verkauften  Felder,  Pildorn,  das  im  Volksmunde
  nur  Pieldörp  genannt  wird,  noch  eine  Erinnerung  daran.)
5.  Eschelsmark  1463;  damals  ein  mit  dem  vorigen  eng  verbundenes
  Dorf,  das  noch  1543  vorhanden  war;  j.  Gut  Eschelsmark.
Der  Name  ist  echt  jütisch,  mit  dem  Personennamen  Eskel,  Eskil  zusammengesetzt,
  wiederholt  sich  in  Eschilsmark  1352  in  der  Struxdorfharde
  Angelns,  sowie  in  Eskilshy  in  Halk  u.  a.  Auch  die  Flurnamen
  des  Gutes  und  des  Meierhofes  Lundshof  enthalten  noch  mancherlei
jütische  Überbleibsel  neben  weit  überwiegenden  niederdeutschen  Benennungen.
  Bereits  1686  wird  neben  Hoheberger-,  Brahm  -,  -Dreibargenkoppel
  noch  ein  Karkmaas  (mose,  Moor)  genannt.  Der  Haupthof
bietet  sonst  u.  a.  heute  Hohrott  (Rodung),  Hagel,  Sichtenkoppel,  von
niederd.  sichte,  Wasserrinne,  Wurmscharr  (—  jüt.  kjer,  Sumpf),  Wattwisch,
  Dofhörn,  der  Meierhof  Lundshof  Sotenkoppel,  Brahmkamp,
Lundkoppel,  Grot  und  Lütt  Griemschau,  von  grim  niedd.  „Schmutz“  (9),
Gooshagn  und  andere  Benennungen?);  alle  zeigen,  daß  die  ganze  Flureinteilung
  aus  niederdeutscher  Zeit  stammt,  da  nur  allgemeine  Namen  wie
mose,  kjer,  lund,  schau  aus  älterer  Überlieferung  zurückgeblieben  sind.
Dem  entsprechen  auch  die  Namen  der  uns  bekannten  Lansten,  siehe  unten.
6.  Myosund,  Myösund,  Mesund  1250  „);  1424  to  deme  Moessunde,
  ein  altjütischer  Name  von  altn.  mio  „schmal“.  Im  Jahre  1463

würde  sich  die  Zusammenziehung  in  Priel-  und  später  Pil-  erklären:  die  Bedeutung
  des  Wortes  bleibt  aber  auch  dann  noch  dunkel,  wenn  man  nicht  etwa
prichel,  priche,  holsteinisch  priegeln,  Emporbühne  heranziehen  will,  das  für
terrassenartig  aufsteigende  Berge  denkbar  wäre,  für  unsere  Ortlichkeit  aber  nicht
zu  passen  scheint.  Daher  muß  wohl  Prygetbarge  ursprünglich  sein:  Pryget
—  Prygweth  (Wald),  wobei  die  erste  Silbe  dunkel  bleibt.

1)  Vergl.  Anm.  2  auf  Seite  79.

2)  Nach  den  Registern  des  Gutes  Eschelsmark  v.  J.  1686.  Kieler  Univers.
  S.  H.  338.

3)  Langeb.  I.  158;  II.  173.  262.  634ff.
        <pb n="89" />
        6.  Das  Kirchspiel  Coslovo  (Kosel),  Schwansener  Antell.  81

hat  Missunde  13  Hufen;  j.  Dorf  Missunde.  Die  Flurnamen  (nach  dem
Erdbuch  von  Gudme)  enthalten  noch  mancherlei  jütische  Elemente:
Sönnerskau  (Sönnschau),  vergl.  Sönderskor  in  Broacker,  ein  Wald  in
Loit  und  Munkbrarup;  büg,  im  Jütischen  ein  Haus  oder  eine  bebaute
  Stelle,  altn.  byggd,  vergl.  Byg  in  Wilstrup  u.  a.:  Pugmoor,
Lund,  Agnis,  vergl.  Ag-  balle;  andere  wie  Bubarg.  Bargmoor,  Hagedorn.
  Glümoor,  Heidschlag  sind  niederdeutsch  ebenso  wie  Eekersack;
sack  dient  in  Flurnamen  wie  Kessel.  Tasche  zur  Benennung  von  tiefliegenden
  Wiesen  nebst  den  anstoßenden  Feldern.  Über  die  Namen  der
Bewohner  siehe  unten.

7.  Ornum,  1463  ein  Dorf  mit  10  Hufen,  d.  h.  ein  aus  der
Feldmark  als  Privatbesitz  ausgeschiedenes  Landgebiet,  Biscopornum,  auch
ein  Wald  bei  Schuby  und  eine  Flur  bei  Düppel;  vor  1543  niedergelegt,
  j.  Gut  Ornum.  Die  Flurnamen  nach  Gudmes  Erdbuch  enthalten
  trotz  des  spezifisch  jütischen  Namens  nur  ganz  geringe  jütische
Erinnerungen;  ich  wüßte  nur  Klockrüh  zu  neunen,  von  der  Pflanze
klock  und  ry,  Rodung;  vergl.  Klockris  in  Lindholm,  Klockmose  u.  a.
Von  den  niederdeutschen  Namen  auf  chöst  (horst),  -kuhl,  -holt,  skoppel,
holm,  -  wisch  oder  -  wurt  will  ich  nur  Hunnenkoppel  hervorheben,  die,
wie  Hunnenwisch,  Hundekamp  im  Holsteinischen,  ihren  Namen  trägt
von  der  herrschaftlichen  Meute,  deren  Unterhaltung  vielsach  an  bestimmten
  Grundstücken  haftete.

8.  Boner  1463.  damals  mit  12  Hufenu.  1540  tho  Bonert,  1543
Bonner,  j.  Dorf  Bohnert.  1)  Vergl.  Boner,  Borner,  Borneth  (1386),
j.  Kirchdorf  Boren  in  Angeln;  danach  darf  man  annehmen,  daß  die
ursprüngliche  Namensform  unseres  Boner,  Bonert  anch  Bornewith  (Quellwald)
  gewesen  und  demgemäß  jütischen  Ursprungs  ist.  Die  Flurnamen
zeigen  eine  starke  Mischung  von  jütischen  und  niederdeutschen  Elementen;
jütisch  sind  alle  Namen  auf  -moos,  wie  Buschmoos,  Trimmoos.  auf
karr  (i.  kjer,  karren  und  mosen,  Sümpfe  und  Moore,  ist  in  den
niederdeutschen  Urkunden  ein  oft  wiederkehrender  Ausdruck),  wie  Dothkarr,
Kehlkarr  (jüt.  kille,  kelle  j.  Brunnen,  früher  Quelle  vergl.  Keelbek),

1)  Langeb.  V.  581.  Reg.  Capit.  Slesv.  v.  J.  1352  sowie  Redit.  vicariorum

57  geben  beide  die  Einkünfte  der  vic.  b.  crueis  wieder.  Das  vorhergenannte

Kochendorp  könnte  auf  das  Schwansener  Boner  deuten;  indes  weisen  tol()ting

sowie  quartalia  (veerndel,  fierthing)  sicher  nach  dem  Kirchdorf  Boren  in  Angeln.
Sach,  Das  Herzogtum  Schleszwig.  III.  6
        <pb n="90" />
        82  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Haarkarr  (jüt.  hare,  Hase,  vergl.  Harekjer  in  Hammelef,  (niedd.  kann  här,
hor  nach  dem  altfr.  auch  Schmutz,  Schlamm  bedeuten),  Buschkier,
Nakarr,  ferner  auf  -acker,  wie  Aasacker,  Sonsacker,  auch  Sönmartk,
Sönmarsort  Cort  niedd.  Spitze,  Ecke),  Grimmelgaard,  Grimmeldamm
(dam,  abgedämmter  Teich),  Lund,  Buborghoi,  Klünder  (jüt.  klyn,
klynner,  Torf,  frief.  klün).  Niederdeutschen  Ursprungs  sind  daneben
zahlreiche  andere  Formen  wie  Trimmelsmatt  (niedd.  made,  mede,  in
den  Marschen  matt,  die  zu  mähende  Wiese,  doch  auch  jütisch  made),
vielfache  Benennungen  auf  koppel,  -  wisch,-kamp,  -  barg,  wie  Scherbarg
(Grenzberg),  ferner  Holmsieken  (niedd.  sik  sumpfige  Niederung),  Hülsen
von  huls,  Hülse,  Sichtenkoppel  von  sicht,  Wasserrinne,  Depwellsted
von  welle,  Quelle,  Hofrott  (früher  zu  Eschelsmark  gehörend),  Kahnstedblock,,
  Griemschild,  das  auf  dreieckige  Stücke  deutet,  und  zahlreiche
  Wurt.  —  Der  Flurname  Königsburg  enthält  eine  Erinnerung
an  die  von  Erich  von  Pommern  1415  aufgeführte  Koningesborg  (1421,
1423),  Finsterstern  an  eine  Kapelle  „zum  finstern  Stern“.  Jensen,
Statistik  1226.  Über  die  Namen  der  Bewohner  siehe  unten.

Die  aufgeführten  Namen  des  Kirchspiels  auf  -  bu,  -mark,  und
sowie  Ornum  sind  ohne  Ausnahme  jütischer  Herkunft;  nur  über  Prygetbarge
  läßt  sich  nicht  sicher  urteilen.  Aus  Angeln  scheinen  Boner  sowie
Eschelsmark  herübergenommen  zu  sein.  Cosleve  steht  auch  hier  wie
Masleve  im  Kirchspiel  Siceby  als  vereinzelte  uralte  Ansiedelung  da,
neben  der  keine  einzige  auf  -  Sted  auftritt;  ebensowenig  lassen  sich  Ausbauerdörfer
  feststellen.  Die  Flurnamen  zeugen  noch  vielfach  von  einer
ursprünglich  jütischen  Besiedelung,  am  wenigsten  in  Kosel  und  Ornum.
Auch  wo  die  jütischen  Namen  zahlreicher,  wie  besonders  in  Bohnert,
auftreten,  sind  sie  fast  nur  als  allgemeine  Benennungen  haften  geblieben
für  Moor,  Wald,  Wiese,  Grabhügel  und  dergleichen;  die  eigentliche
Flureinteilung  der  Feldmarken  ist  ziemlich  rein  niederdeutscher  Herkunft.
Damit  stimmt  auch  im  großen  und  ganzen  das  Verhältnis  zwischen
den  beiden  Volksstämmen  in  nationaler  Beziehung,  soweit  sich  dieses
aus  den  erst  aus  später  Zeit  überlieferten  Namen  der  Bewohner  noch
erkennen  läßt.

Aus  Kosel  wird  1423  bereits  ein  niederdeutscher  Heinicinns  Krygker
genannt;  aber  aus  den  sonst  bekannten,  erst  200  Jahre  später  (1642)
erwähnten  Namen  der  Hufner  sieht  man  noch,  wie  die  Bevölkerung
        <pb n="91" />
        6.  Das  Kirchspiel  Cosleve  (Kosel),  Schwansener  Anteil.  83

ihrer  Abstammung  nach  gemischt  war.  Die  meisten,  wie  Otto  Stampe,
Lilie  Maß,  Storm,  Schleth,  Hamann,  Kock  und  Frese  sind  niederdeutsch,
  die  übrigen  Andreas  und  Haus  Thomsen,  Claus  und  Jürgen
Petersen  sowie  Jürgen  Matzen  jütisch.  Eigentümlicherweise  hatte  1633
Claus  Petersen  nach  seinem  Vater  Peter  Schneider  sein  Gut  gefestet
und  nach  jütischer  Weise  seinen  Namen  umgewandelt.  Man  sieht  daraus,
wie  niederdeutsche  Namen  wieder  verschwinden  konnten,  wenn  der  jütische
Einfluß  sich  noch  stark  bewies.  Man  muß  daher  annehmen,  daß  damals
  die  jütische  Mundart  in  Kosel  noch  neben  dem  überwiegenden
Niederdeutsch  sich  behauptete.  Sonst  tritt  in  Kosel  bereits  eine  völlige
Neuordnung  der  agrarischen  Verhältnisse  hervor.  Der  Müller,  der
zwei  Koppeln  und  eine  Wiese  in  Gebrauch  hatte  und  auf  die  gemeine
Weide  2  Kühe  und  4  Pferde  schicken  konnte,  besaß  sein  Land,  wie  in
den  anderen  Kirchspielen  es  sich  gleichfalls  zeigt,  als  ein  „Wurthsettellag“;
  das  gesamte  andere  Land  war  in  12  gleiche  Teile  geteilt,  dagegen
  hatte  ein  jeder  der  12  Hufner  noch  seine  eigene  Holzschift  (skifte
teilen).  Von  einer  Schätzung  und  Rechnung  nach  Mark  Goldes  wußte
man  nichts  mehr,  die  früher,  wie  in  anderen  Orten  Schwanjens,  auch
hier  ehemals  gegolten  haben  muß.  Wo  die  holsteinischen  Edelleute
ganze  Dörfer  erwarben,  haben  sie  auch  die  niederdeutsche  Rechnung
nach  Hufen  eingeführt  und  die  Hufen  einander  gleichgemacht  (siehe  unten).
Dasselbe  war  auch  in  Weseby  damals  der  Fall,  wo  statt  der  4  alten
Hufen  1642  zwei  ganz  gleich  große  sich  finden,  auf  denen  Claus  Schlete
und  Catharina  Schlete,  zwei  Deutsche.  siedelten.  Prrgetbarge  und
Eskelsmarck  zählen  1543  nur  6  Hufen  mehr,  auf  denen  Clawes  Tamsen,
Clawes  Snovne,  Turgen  Tsse,  Hynryck  Frame,  Lafrens  Frame,  Tymme
Tamsen  wohnen;  das  jütischen  Element  ist  demnach  vor  der  Niederlegung
der  beiden  Dörfer  bereits  stark  zurückgetreten.  Dasselbe  ergibt  die
Reihe  der  adeligen  Lansten  um  1543  für  Mysunde:

Detlef  Leuesen  Peter  Mante  Lafrens  Schutte
Hans  Schutte  Lavrens  Maente  Hans  Schacke.
Marquart  Brun

Anders  liegen  um  diese  Zeit  noch  anscheinend  die  nationalen  Verhältnisse
  in  Bohnert,  wo  1532  ein  Tymme  Kallyhen,  1540  ein  Jurgen

Kallyhen  auftrilt  und  1543  folgende  adelige  Lansten  genannt  werden:
6•
        <pb n="92" />
        84  Tie  Jülen  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Vurgen  Kasten  Vohan  Lange  Petter  Snack
Henke  Tamsen  Vurgen  Negelsen  Clawes  Tamsen
Grette  Matsen  Petter  Negelsen  Lafrens  Tamsen
Katryn  Tymen  Marquart  Sarov  mit  wüster  Hufe.

Der  überwiegende  Bestandteil  jütischen  Volkstums  macht  es  wahrscheinlich,
  daß  damals  die  jütische  Mundart  hier  noch  vorherrschend
neben  dem  Niederdeutschen  gewesen  ist.

Nach  dem  obigen  hat  sich  in  diesem  Kirchspiel  in  Kosel  und
Bohnert  das  Jütische  am  längsten  gehalten,  in  Kosel  ist  es  um  die
Mitte  des  17.  Jahrhunderts  noch  nicht  ausgestorben.  Indes  ist  von
alten  jütischen  Familiennamen,  wie  sie  in  den  anderen  Kirchspielen  auftreten,
  hier  kein  einziger  mehr  nachzuweisen,  von  Niederdeutschen  sind
die  Familien  Frame,  Schlet,  Brun  zu  nennen.

Mit  langdauerndem  Bestande  des  jütischen  Volkstums  neben  dem
Niederdeutschen  steht  nicht  in  Widerspruch,  wenn  hier  wie  überall  in
Schwansen  die  wenig  erhaltenen  Dingswinden,  Hardeswinden  oder  Kirchspielswinden
  nur  in  niederdeutscher  Sprache  abgefaßt  sind.  Diese  war
eben  schon  längst  die  einzig  allein  geltende  Sprache  der  Verwaltung,
der  Gerichte  und  der  Kirche,  wie  wir  weiter  unten  näher  darlegen
werden.

Die  Untersuchung  ergibt,  daß  die  Landschaft  Schwansen  in  ihren
Ortschaften  20  auf  -  bu,  8  auf  mark,  7  auf  #nis,  5  auf  -bul,  4  auf
-thorp,  je  eine  auf  -  with  und  -toft  neben  2  auf  ley  nebst  ornum,
dund  auch  heute  noch  äußerlich  ein  durchaus  jütisches  Gepräge  trägt
und  eine  ursprünglich  jütische  Besiedelung  voraussetzt.  Zweifelhaften
Ursprungs  sind  nur  wenige,  wie  Cohovede,  Symmerde,  Losae,  Stubbe,
Patermyse;  diese  müßten,  wenn  niederdeutsche  Benennungen,  erst  aus
jüngerer  Zeit  stammen.  Wie  man  sieht,  fehlen  in  ganz  Schwansen
alle  Hagendörfer  des  Dänischen  Wohldes,  die  von  Niederdeutschen  gegründet
  wurden;  es  fehlen  auch  die  Namen  auf  sted,  die  doch  in
Fraezlaet  vorkommen;  auch  die  auf  -  um  mangeln,  wenn  man  nicht
etwa  hier  Ellem-derg  heranziehen  will.  In  den  älteren  Harden  sind
beide  Endungen  nicht  selten  zu  Ortsnamen  verwandt,  während  die
jüngeren  sie  nicht  mehr  kennen  (vergl.  Abt.  II,  118  ff.).  Dies  deutet
auf  einen  verhältnismäßig  jungen  Ursprung  der  Ansiedelungen  hin.
Um  so  auffallender  ist  das  Auftreten  von  zwei  Dorsschaften  auf  lef,
        <pb n="93" />
        Die  natlonale  Entwickelung  Schwansens.  85

die  in  eine  weit  frühere  Zeit  hineinreichen  müssen  und  schwerlich  den
jütischen  Einwanderern  zuzuschreiben  sind.  Vergleicht  man  die  Namen
mit  denen  des  benachbarten  Angeln,  so  trifft  man  auf  eine  ziemlich
häufige  Wiederholung,  wie  sie  sonst  in  keiner  Landschaft  des  Herzogtums
  zu  bemerken  ist:  Eschelsmark,  Saxdorf,  Thumby,  Bornewith,
Pommerby,  Gronholt,  Gereby,  Rinkenis,  Brodersby,  Gammelby
neben  Boknis  in  der  Schliesharde  und  Bustorf  in  der  Arensharde  weisen
ziemlich  deutlich  darauf  hin,  daß  die  Ansiedelungen  in  Schwansen  von
den  jenseits  der  Schlei  liegenden  Gebieten  ausgegangen  sind  und  sich
von  dort  her  erst  allmählich  über  das  Waldgebiet  durch  Rodungen
verbreitet  haben.  Sie  können  erst  begonnen  haben,  als  Angeln  völlig
ausgebaut  und  selbst  die  jüngste  der  anglischen  Harden,  die  Nieharde,
begründet  war.  Zur  Zeit  des  Waldemarischen  Erdbuches  (1231)  ist
die  Besiedelung  jedenfalls  noch  nicht  völlig  durchgeführt,  da  im  anderen
  Fall  auch  hier  eine  besondere  Harde  errichtet  wäre.  Wir  dürfen
demnach  den  Beginn  der  jütischen  Rodungen  in  Schwansen  nicht  viel
früher  als  um  die  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  ansetzen,  d.  h.  in  einer
Zeit,  wo  das  Christentum  sich  meist  schon  in  den  übrigen  Teilen  des
Landes  kirchlich  organisiert  hatte;  damit  stimmt  auch,  daß  hier  verhältnismäßig
  wenig  Ausbauerdörfer  auftreten,  die  weiter  nach  Norden
auch  weiter  zurückreichen,  wie  man  an  dem  Mangel  aller  christlichen  Namen
sieht,  mit  denen  sie  zusammengesetzt  sind.  Ist,  wie  oben  bemerkt,
Krisbu  ursprünglich  Christiaernsbu,  so  würde  darin  ein  direkter  Beweis
  liegen,  daß  wenigstens  die  Jüten  dieses  Dorfes  als  Christen
eingezogen  sind.  Auch  läßt  sich  daun  die  eigentümliche  Erscheinung
hinlänglich  erklären,  daß  hier  im  Gegensatze  zu  Angeln  und  den  weiter
nördlich  gelegenen  Landschaften  so  geringe  und  kaum  bemerkbare  Spuren
von  heidnischen  Erinnerungen  zu  erkennen  sind:  Puksee,  Pukdam,  Pukholt,
  Pukmoor  und  Trollberg  sind  fast  die  einzigen  Zeugen  einer  heidnischen
  Vorzeit.  Besondere,  an  das  Heidentum  erinnernde  Sagen
scheinen  gleichfalls  ganz  zu  fehlen.

Der  König  Waldemar  spricht  in  dem  Erdbuche  von  26  ½  Pflügen,
die  nebst  vielen  Wäldern  ihm  in  Schwansen  gehörten.  Damit  ist
selbstverständlich  nicht  ausgeschlossen,  daß  daneben  noch  andere  Ansiedelungen
  bestanden.  Auch  dürfen  diese  Pflüge  nicht  unter  die  Zahl
der  420  Hufen  gerechnet  werden,  die  dem  Könige  zwischen  Schlei  und
        <pb n="94" />
        86  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Elder  und  in  der  Arensharde.

Eider  zustanden.  Wäre  dieses  der  Fall,  so  müßte  statt  Pflüge  (aratra)
auch  hier  der  niederdeutsche  Ausdruck  hovae  wiederholt  seln.  Eine
deutsche  Besiedelung  auf  Gütern  des  Königs,  wie  Ulpaenes,  Nonaes,
Clintebergh,  die  später  Krongut  wurden,  ist  sehr  wenig  wahrscheinlich.
  Ohne  Frage  hat  die  jütisch=  anglische  Einwanderung  aber  im
wesentlichen  ihr  Ende  erreicht,  als  mit  dem  Jahre  1260  alle  diese
Gebiete  in  den  Besitz  der  holsteinischen  Grafen  kamen.  Damit  beginnt
auch  erst  die  Zeit,  wo  der  Einzug  von  Deutschen  in  Schwansen  als  möglich
  erscheint.  Vielfach  wird  dieser  Vorgang  in  Zusammenhang  mit
dem  Vordringen  des  holsteinischen  Adels  stehen,  der  schon  in  Dänisch-Wohld
  und  in  Fraezlaet  vorher  festen  Fuß  gefaßt  hatte  und  von  den
dort  gewonnenen  Dörfern,  wie  z.  B.  Sehested,  Ahlefeld,  Lembek,  den
seststehenden  Familiennamen  erhielt,  aber  zu  betonen  ist,  daß  unter
den  uns  aus  dem  15.  Jahrhundert  bekannten  Bonden  die  größere  Zahl
aus  Niederdeutschen  besteht;  ihre  Vorväter  sind  also  als  freie  Männer
ins  Land  gezogen,  haben  dieselben  Rechte  wie  die  älteren  jülischen
Bonden;  sie  sitzen  auf  landesherrlichen  Gebieten  und  können  daher
nicht  von  dem  Adel,  sondern  nur  von  dem  Landesherrn  herbeigerufen
und  angesiedelt  sein.  Was  man  als  Lansten  auf  den  Dörfern  und  Höfen
des  Adels  findet,  gehört  wahrscheinlich  erst  einer  späteren  Zeit  an.)
Damit  beginnt  in  Schwansen  ein  stiller  Kampf  zweier  Nationalitäten
  in  Sprache,  Sitten  und  Häuserbau  und  in  allen  agrarischen
Verhältnissen;  es  findet  eine  ganz  allmähliche  Wandlung  statt,  die,
durch  die  politischen  Ereignisse  gefördert,  nach  und  nach  zu  dem  völligen
Siege  des  niederdeutschen  Wesens  führen  mußte.  Indem  wir  versuchen,
  den  Gang  dieses  geschichtlichen  Prozesses  näher  aufzuweisen,
werden  wir  zugleich  den  Nachweis  führen,  daß  Jahrhunderte  darüber
vergangen  sind,  ehe  das  alte  Volkstum  Schwansens  von  dem  neuen

1)  Allen  1.  39  erwähnt  eine  besondere  Geschichte  von  der  Herbeiziehung
Deutscher  seitens  des  holsteinischen  Adels  nach  Albert  Krantz  Saxonia  IX  c.  25.
Danach  heiratete  die  Herrin  von  Törning  den  adeligen  Nic.  Lembek,  einen  vir
teutonicus,  den  die  Dänen  deswegen  verspotteten.  Da  habe  sie  ihren  Gemahl
bewogen,  seine  Dienerschaft  ex  Holsatis  zu  vermehren;  seitdem  sei  er  immer  mit
einem  zahlreichen  deutschen  Gefolge  einher  geschritten,  ne  à  rusticis  contemni
posset.  Die  Geschichte  bezieht  sich  demnach  gar  nicht  auf  Kolonisation,  spielt
zwischen  1345—  48  und  wird  ausführlich  schon  von  dem  Presbyter  brem.  72.
73.  berichtet.
        <pb n="95" />
        Die  natlonale  Entwickelung  Schwansens.  87

niederdeutschen  Wesen  völlig  verdrängt  ward  und  die  jütische  Mundart
vor  der  Sprache  der  Sachsen  gänzlich  verstummte.

Während  in  dem  benachbarten  Angeln  und  in  der  Arensharde,
wie  in  Lürschau,  Schuby,  Husby  u.  a.,  die  ältere  Agrarverfassung
im  17.  Jahrhundert  und  später  noch  in  voller  Kraft  bestand,  treten
uns  in  Schwansen  urkundlich  nur  geringe  Spuren  mehr  davon,  und
zwar  aus  weit  älterer  Zeit,  entgegen.  Die  allgemeine  Norm  in  den
jütischen  Harden,  daß  der  Ansatz  nach  Marken  Goldes  gleichmäßig  für
alle  Ländereien  und  Nutzungsarten  galt,  ist  hier  nach  und  nach  zurückgetreten.
  Je  nachdem  einer  auf  einer  Feldmark  mehr  oder  weniger
Marken  Goldes  an  Ländereien  besaß,  mit  der  Unterabteilung  in  Marken
Silber,  von  denen  man  8  auf  eine  Mark  Goldes  rechnete,  war  er  auch
berechtigt  an  der  Nutzung  der  Gemeinheiten  teilzunehmen.  Wir  hören
1268,  wo  der  Bischof  Boudo  seine  Besitzungen  in  Gottorp  gegen  einige
Güter  in  Schwansen  wie  Brokeslot,  Brothersbü  und  Hoxaenmark  eintauscht!),
  von  einer  Schätzung  nach  Mark  Goldes;  1352  erscheinen
2½  Mark  Goldes  in  Holtoft:);  in  Katismark  wird  diese  Rechnung
noch  in  späteren  Registern  fortgeführt  u.  a.  Auch  Ortig  oder  Ortuch,
das  Getreidemaß  der  alten  Zeit,  das  später  erst  durch  Heitscheffel
und  Tonne  verdrängt  ward,  lernen  wir  noch  mehrfach  kennen,  wie  in
Katismark  u.  a.  Nach  dem  gewöhnlichen  Aussaatverhältnis,  das  in
Wirklichkeit  nach  der  Bodenbeschaffenheit  nicht  überall  zutraf,  war
1  Ortig  —  10  Schipp  Roggen  =  12  Schipp  Gerste  —  20  Schipp  Hafer.
Von  den  rätselhaften,  in  Schwansen  gebräuchlichen  Landmaßen  Nidning
und  Tmding,  wenn  die  Worte  nicht  etwa  aus  Nidhing  entstellt  sind,
ist  schon  oben  die  Rede  gewesen.  Von  größerer  Bedeutung  ist  die
alte  Boolverfassung,  die  ehemals  auch  in  Schwansen  Geltung  gehabt
hat.  Jedes  Mitglied  einer  Dorfgenossenschaft  hatte  danach  ursprünlich
eine  gleich  große  Wirtschaftsstelle  mit  Gartenland,  Hauskoppel  (tost)
und  einen  gleichen  Anteil  an  den  Ackern,  Wiesen,  Weiden,  Holzungen
u.  a.  Jeder  hatte  gleichen  Viehstand  und  konnte  gleichviel  Vieh  jeder
Gattung  auf  die  gemeinschaftlichen  Weiden  schicken.  Das  Ackerland  zunächst,
  dann  oft  auch  die  Wiesen  fixierten  sich  zum  bool,  zu  dem  die

1)  Hasse  II.  384.
2)  Langeb.  VI.  579.
        <pb n="96" />
        88  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Nutzungen  der  im  Gesamteigentum  verbleibenden  Weiden,  Holzungen
u.  a.  als  unzertrennliches  Zubehör  gehörten.  Auch  gab  es  ursprünglich
nur  volle  Boole,  deren  Pertinentien  in  Trkefang  oder  Orkefang
(Acker=  oder  Pflugland)  und  in  Braendelang  (Wald,  Moor  u.  a.)  zerfielen.  1)
Die  Boole  hatten  in  Schwansen  noch  lange  einen  festen  Stand,  wie
man  in  Patermyse,  Borby  und  anderen  Dorsschaften  sieht;  selbst  ein
eriboel  oder  erichboel  in  Büstorf  scheint  noch  an  jenes  Trkefang  zu
erinnern,  wie  oben  dargelegt.  Nicht  weniger  hielt  man  an  der  Benennung
  toft  fest,  worauf  insbesondere  der  Ortsname  Holstoft  und  die
Hardestoft  in  Nubu  hinzeigt.  Auch  Ornum,  d.  h.  die  Bezeichnung  im
jütischen  Lov  für  private  Grundstücke,  dessen  Ursprung  noch  nicht  völlig
aufgeklärt  ist,  lernen  wir  in  dem  Biscopornum  kennen;  es  war  von
jeber  der  Feldgemeinschaft  nicht  unterworfen  und  konnte  seine  besondere
Stellung  innerhalb  der  Feldmark  nur  durch  eine  sichere  Einfriedigung
durch  Wall,  Graben  u.  a.  behaupten.?:)  Ebenso  bewahrte  man  noch
lange  den  Ausdruck  Holz-schift,  womit  der  Anteil,  den  ein  jeder  Dorfgenosse
  z.  B.  in  Kosel  an  dem  früher  gemeinsamen  Walde  hatte,  bezeichnet
  ward;  meist  aber  blieb  dabei  die  Waldmast  gemeinschaftlich.
Waren  solche  Holzschifte  privatim  eingekoppelt,  so  nahmen  sie  den
Charakter  von  sogenanntem  saermark  (Sonderfeld)  an,  wie  dieses  bald
für  alle  gutsherrlichen,  aus  der  Feldmark  ausgeschiedenen  oder  außerhalb
  derselben  aus  Kronwaldungen  entstandenen  Holzungen  ebenso  wie
für  die  Hoffelder  der  adeligen  Güter  galt.  Diese  Boolverfassung  erhielt
  sich  aber  in  ihrer  ursprünglichen  Gestalt  nicht  in  dem  Maße  wie
die  Hufenverfassung  in  Holstein.  Die  Boole  konnten  nach  dem  jütischen
Lov  v.  J.  1240  beliebig  geteilt  und  veräußert  werden,  erlangten
damit  eine  verschiedene  Größe  und  unterlagen  fortwährenden  Anderungen.
Damit  steht  auch  die  Entstehung  der  sogenannten  Gaardseten,  in  einigen

—

1)  Gavebrevots  stadfaestelse  1502.  D.  Mag.  VI.  196  (Mariager  Kloster).

2)  Jüt.  L.  1.  46.  nach  der  niederd.  lbersetzung;  licht  dar  Ornum  im
dörpe  (d.  h.  auf  der  Feldmark),  so  schal  dat  van  oldinges  sonderliken  mit
stenen  edder  mit  stapeln  edder  mit  gruffte  afftekoet  gewest  sin.  Mit  gruffte
ist  zugleich  der  durch  das  Aufwerfen  der  Grabenerde  entstehende  Wall  gemeint.
Die  Einkoppelungsverordnung  vom  28.  Januar  1770  §7  nimmt  auf  diese  Verhältmisse
  noch  Rücksicht.  Vergl.  Kier:  Ansichten  über  den  Entwickelungsgang
der  inneren  Verfassung  des  Herzogtums  Schleswig.  Jahrbücher  f.  Landesk.  II.  336  f.
        <pb n="97" />
        Die  natlonale  Entwickelung  Schwansens.  89

Bezirken  Angelns,  wie  in  den  Gütern  Gelting,  Düttebüll,  Oehe,  gewöhnlich
  Gaasten,  Gaarsen,  Gardsen  genannt,  in  Zusammenhang),
die,  wie  die  Wurtsassen,  eine  Mittelstellung  zwischen  Hufnern  und
Kätnern  inne  hatten.  Wie  in  Stenderup  das  eine  Ende  des  Dorfes
Gaaste-Ende  genannt  ward,  weil  daselbst  drei  solche  Stellen  waren,  so
beweisen  Benennungen  wie  Gast  im  Kirchspiel  Waabs,  Gasthuk  in
Hemmelmark,  Grootgast  und  Gaastholt  in  Cohovede,  daß  auch  in
Schwansen  ursprünglich  diese  Gaardseto  heimisch  waren,  ehe  sie  von  den
niederdeutschen  Wurtsassen  abgelöst  wurden,  die  in  Eschelsmark  noch  sehr
spät,  z.  B.  im  Jahre  1839,  erwähnt  werden.  Der  Bonde,  der  freie  Bauer
und  freier  Besitzer  seines  bool,  bildete  den  eigentlichen  Stamm  der
Bevölkerung  auch  ursprünglich  in  Schwansen.  Wo  das  Domkapitel
in  Schleswig  die  boole  oder  auch  ganze  Dörser  erwarb,  wurden
die  Bonden  sogenannte  Erbfästen,  die  ihre  Stellen  verkaufen  oder
auch  verpfänden  konnten;  ob  sie  diese  ohne  Einwilligung  des  Domkapitels
  unter  die  Erben  teilen  oder  die  Ländereien  einzeln  veräußern
durften,  läßt  sich  nicht  genau  feststellen.  Indes  zeugt  das  Auftauchen
von  deutschen  coteners  (Kätner)  im  Jahre  1462  in  Wapenisse  einerseits
  von  einer  sehr  früheren  deutschen  Bevölkerung  daselbst,  anderseits
zeigt  es,  daß  auch  in  den  bischöflichen  Besitzungen  neue  Tofte  mit  Koppeln
selbst  auf  dem  Boden  der  Gemeinheiten  entstehen  konnten,  wenn  die
Bauerschaft  dort  Kätnern  die  Ansiedelung  gestattete.  Sie  hatten  keine
Nutzungsrechte  an  diesen;  die  Zulassung  des  Viehes  zu  den  Gemeinheiten
  und  die  Bedingungen  dafür  hingen  von  der  Barerschaft  ab.
Wenn  es  auch  später  Eigentumskätner  gab  durch  Erwerb  von  Ländereien
  einer  Hufe  ohne  Anteil  an  den  Berechtigungen,  so  waren  die
meisten  Kätner  doch  Hintersassen  der  einzelnen  Bauern  und  mit  den
ihnen  etwa  überlassenen  Ländereien  in  dem  Feldansatze  derselben  enthalten.


1)  Jensen  N.  St.  mag.  IX.  298  f.  —  In  der  Urkunde  v.  12.  Nov.  1386
(Regist.  cap.  51)  kommt  auch  in  Brodersby  ein  garsed  vor;  es  wird  dabei
Westph.  VI.  1729  herangezogen,  wo  es  heißt:  gardsedtoft,  fundus,  quem
aliquis  ex  familia  colit.  Dies  hängt  mit  der  nach  dem  jütischen  Lov  gestatteten
  freien  Teilbarkeit  der  boole  unter  die  Erben  zusammen.  Bei  den
späteren  Wurtsassen  waren  allmählich  andere  Verhälmisse  maßgebend  geworden.
Garcaetegiald  kommt  übrigens  schon  1231  in  dem  Waldemarischen  Erdbuch  bei
Warniß  als  besondere  Abgabe  vor.  Steenstrup:  Studier  86.  87.
        <pb n="98" />
        90  Tie  Jilten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Anders  gestalteten  sich  die  agrarischen  Verhältnisse,  als  der  holsteinische
  Adel  in  diesen  Gebieten  festen  Fuß  faßte.  An  die  Stelle
der  Boolverfassung  trat  allmählich  die  holsteinische  Hufenverfassung,  die
im  Dänischen  Wohld  und  in  Fräzlät  bei  den  deutschen  Ansiedelungen
nach  dem  Waldemarischen  Erdbuch  von  vornherein  in  Geltung  stand.
An  die  Stelle  des  bool  trat  die  Hufe  und  an  die  Stelle  der  toft  die
wurt,  und  dies  scheint  im  15.  Jahrhundert  überall  in  den  adeligen
Besitzungen  durchgeführt  zu  sein.  1452  werden  schon  statt  bool  3  howelandes
  und  statt  toste  3  wurcken  in  Borby  genanut;  um  dieselbe  Zeit
erscheint  in  Pommerby  eine  howe.  Gegen  Ende  des  15.  Jahrhunderts
und  insbesondere  1509  und  1523  kennt  das  Domkapitel  in  allen  Kirchspielen
  Schwansens  nur  Hufen,  keine  Boole  mehr.1)  Eigentümlich  ist
es  nun,  wie  die  adeligen  Grundherren  verfuhren,  wenn  sie  in  Besitz
ganzer  Dörfer  gelangt  waren.  Alsdann  haben  sie  vielfach  die  holsteinische
  Ordnung,  woran  sie  gewöhnt  waren,  durchzuführen  gesucht,  um
vor  allem  die  immer  weiter  um  sich  greifenden  Teilungen  zu  hindern.
Zu  dem  Zwecke  wurde  die  ganze  Feldmark  mehrfach  neu  aufgeteilt
und  vollständig  gleich  große  Hufen  gebildet,  wie  dieses  in  Holstein  noch
herkömmlich  war.  Es  läßt  sich  daher  wohl  mit  Recht  behaupten,  daß
in  den  adeligen  Dörfern  Schwansens  die  Besitzungen  der  Lansten  im
16.  und  17.  Jahrhundert,  ehe  das  Legen  der  Hufen  überhandnahm,
weit  weniger  zersplitert  waren,  als  im  13.  und  14.  unter  der  Herrschaft
  des  jütischen  Lovs.

Mit  dieser  völligen  Umgestaltung  der  alten  agrarischen  Ordnungen
hängt  es  zusammen,  daß  die  jütischen  Bestandteile  in  den  Flurnamen
bei  weitem  geringer  an  Zahl  sind  als  in  den  Dorf=  und  Gutsnamen,
eine  Erscheinung,  die  in  gleicher  Weise  in  den  Feldmarken  der  früher  wendischen
  Dörfer  Ostholsteins  deutlich  hervortritt.  Dem  zahlreichen  niederdeutschen
  kamp,  dem  Man-hagen,  Moorhagen,  koppel  u.  a.  hat  das
Jütische  nur  allgemeine  Ausdrücke,  wie  -mas,  -schau,  -dam,  -kjier  u.  a.
hier  und  da  gegenüberzustellen.  Man  erkennt  daraus,  daß  bei  der
Durchführung  der  neuen  Agrarverfassung  das  Jütische  schon  seinen  Einfluß
  nicht  mehr  geltend  machen  konnte;  die  Niederdeutschen  übertrugen
eben  die  altgewohnten  Namen  auf  die  neugeordneten  Feldmarken.

1)  Seidelin  II.  162.
        <pb n="99" />
        Die  nationale  Ennvickelung  Schwansens.  91

Noch  lange  behaupteten  die  Bonden  neben  Festebauern  und  Lansten
der  Kirche  und  des  Adels  ihre  althergebrachten  Freiheiten.  Aus  ihrem
Bestande  ist  auch  allein  die  Errichtung  der  Riesebyharde  zu  erklären,
die,  im  Jahre  1352  zuerst  erwähnt,  wohl  noch  in  das  13.  Jahrhundert
zurückreicht.  Auf  dem  Ting  der  Harde  erscheinen  im  Jahre  1374
unter  den  Naevningen  neben  5  Knappen  die  Bonden:  Nicholaus  Oessen,
Johannes  Kalsen,  Jesse  Stade,  Claws  Goderman,  Marquard  Harseo,
Rusthe  Hennek,  Jesse  Wogkhensen  ),  4  jütischen  Stammes  neben
3  Niederdeutschen;  1424  beschweren  sich  die  Herzöge  über  Brandschatzung
  ihrer  Bonden  in  Schwansen?);  1428  werden  die  BVonden
Gerndt  Ketelberch  und  Clawes  genannt;  1431  wird  Eckernförde  und
die  Mühle  zu  Borby  mit  den  Bonden  in  Schwansen  verpfändet;  1470
verpfändet  König  Christlan  I  unse  dingh  Risebu  mit  allen  bunden  und
lansten  an  Clawes  van  Ahlefeld  2),  die  König  Johann  1483  wieder
zu  Gottorp  zu  nehmen  befiehlt,  ohne  daß  doch  die  Auslösung,  wenigstens
  bis  1490  geschah“);  1495  treten  in  einer  Riesebyer  Dingswinde
8  vrame  herdesbunden  auf  mit  Namen  Peter  Buknecht,  Clawes
Bußen,  Hinrich  Arndt,  Jurgen  Both,  Reymer  Vulschegge,  Merten
Erick,  Detlef  Brun  und  Hans  Romnige  5),  mit  zwei  Ausnahmen  lauter
Niederdeutsche.  Wie  der  freie  Bauerstand  aber  schon  dem  Aussterben
entgegenging,  ersieht  man  aus  der  Urkunde  v.  J.  1509,  worin  Herzog
  Friedrich  seine  Einkünfte  aus  Schwansen  an  Gosche  von  Ahlefeld
auf  Lebenszeit  überträgt");  es  sind  5  zu  Pommerby,  5  zu  Patermeß,
1  zu  Borbu,  4  zu  Siscbu,  3  zu  Simmerde,  2  zu  Risebu,  1  zu
Kopperbu,  2  zu  Gozebu,  2  zu  Karleberg,  1  zu  Gatzmark  und  1  zu
Norbu,  im  ganzen  27  an  der  Zahl;  1519  hören  wir  noch  von  einem
Hardesvogt,  der  vor  dem  Koseler  Kirchhof  bei  einer  Gerichtsverhandlung
  fungierte,  als  das  Kapitel  ihren  lachhäft  (lavhaerd  im  jütischen
Lov)  auf  alle  ihre  Güter  in  Schwansen  tat?);  1521  ist  noch  in  einer

1)  Repertorien  z.  Schl.-H.  Urkundens  lungen  Zeitschrift  VI.  115.

2)  Seidelin  I.  324:  item  heft  her  Otte  van  deme  Knope  unsen  bonden
bischattet  uth  Swantze  bynnen  vrewes.

3)  Reg.  Christ.  I.  S.  190.

4)  Reg.  Christ.  I.  267.

5)  Stemann  III.  119.

6)  Stemann  III.  145.

7)  Jensen:  Kirchl.  Statistik  1372.
        <pb n="100" />
        92  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Kirchspielswinde  von  Schwansen  von  Bonden  neben  Lansten  die  Rede:
ihre  Namen  Clawes  Slechte,  Johan  Has,  Detleff  Erick,  Detleff  luge,
Pawel  Toggi,  Tyme  Wyth,  Hans  Toerth  to  Wyndemertk)  und  Laurens
Haske  to  Olpenisse  zeugen  bis  auf  Toggi  nur  von  niederdeutschem
Wesenz  zuletzt  treten  noch  frame  lude  in  der  Kirchspielswinde  zu  Sieseby
auf  im  Jahre  1533  (siehe  S.  69).  Soweit  ich  sehe,  sind  das  die  letzten
Spuren  einer  Risebuharde,  die  einen  freien  Bauernstand  voraussetzt.
Auch  das  sogenannte  Birkgericht,  das  z.  B.  1523  als  bischöfliche  Güter
den  Hof  mit  dem  Dorfe  Stubbe,  Bußtorp  in  Rieseby,  das  Dorf  Guckesbu
mit  Ausnahme  eines  Gutes,  einige  Lausten  in  Sieseby,  im  Kirchspiel
Schwansen  die  Dörfer  Windemark,  Gerebu  mit  der  Mühle,  Nubul,
Brodersbu,  Kerckbu  mit  Ausnahme  eines  Gutes,  Huxmark  mit  Ausnahme
  eines  Gutes,  den  größten  Teil  von  Schobu  und  einige  Lansten
in  Kopperbu,  d.  h.  100  Hufen  mit  13  Lansten  jütischer  Herkunft  umfaßte
  und  das  Hardesgericht  ersetzte,  trat  im  Laufe  der  nächsten  Zeit
zurück,  als  die  kirchlichen  Güter  bald  nach  Durchführung  der  Reformation
  gleichfalls  in  die  Hände  des  Adels  gelangten.  Die  geringen
Besitzungen,  die  die  Landesherrn  in  Schwansen  noch  behauptcten,  waren
nicht  mehr  genügend,  um  eine  eigene  Harde  zu  bilden  und  wurden  den
benachbarten  Harden  zugewiesen.  Im  Jahre  1543  waren  allein  noch
landesherrlich  und  der  Bergharde  zugerechnet  Gammelby  und  Borby,
das  erstere  mit  5  Hufen,  das  letztere  mit  3  Vollhufen,  4  Halbhufen
und  5  Wurtsitzen,  und  außerdem  Ellenberg,  das  fortan  zur  Schliesharde
  gehörte  und  11  Hufen  und  2  Wurtsitze  zählte.  Aber  auch  diese
geringen  Reste  eines  freien  landesherrlichen  Bauernstandes  gingen  in
der  Folgezeit  verloren.  Als  im  Jahre  1617  Gammelby  und  nach
zeitweiligem  Besitz  von  Loitmark  auch  dieses  1655  verkauft  ward,
blieb  Ellenberg  so  gut  wie  allein  als  landesherrliches  Besitztum  in
ganz  Schwansen  übrig,  bis  auch  dieses  1689  von  Herzog  Christian
Albrecht  an  Joachim  v.  Ahlefeld  zu  Buckhagen  verschenkt  ward,  der
es  bereits  nach  zwei  Jahren  niederlegte.  Es  wäre  aber  ein  Irrlum,
wenn  man  glauben  würde,  daß  mit  dem  Alleinbesitz  des  Adels  von
ganz  Schwansen  und  der  völligen  Beseitigung  aller  landesherrlichen
direkten  Untertanen  auch  sofort  den  adeligen  Lansten  alle  Freiheiten  genommen
  und  sie  sofort  zu  Hörigen  und  Unfreien  herabgedrückt  oder
ihre  Höfe  niedergelegt  wären.  Um  das  Jahr  1543  bestehen  die  Dörfer
        <pb n="101" />
        Tie  natlonale  Entwickelung  Schwansens.  93

Bonner,  Eskelsmark  und  Prygetbarge,  Sunderbu,  Losse,  Kassemarck,
Mysmarck,  Patermyse,  Ryssebiu,  Bastorp,  Bystorp,  Guxbiu,  Syssebiu,
Kyssebiu,  Mysunde,  Olpenis,  Huchesmarck,  Nonnis,  Brosbiu,  Vindemarck,
  Kopperbiu,  Gerbiu,  Karckbiu,  zusammen  noch  mit  154  Lansten,
wovon  nur  ¼  noch  dem  jütischen  Volksstamm  angehören.  Und  doch
war  dem  adeligen  Grundherrn  von  König  Friedrich  I.  schon  seit  1524
„Hals  und  Hand  und  das  höchste  Gericht  über  ihre  Untersassen  und
Diener  unmittelbar  und  ohne  der  Fürsten  Einmischung  oder  Verhinderung
  durch  fie  selbst  oder  ihre  Amtleute  oder  Befehlshaber  mit  Vorbehalt
  fürstlicher  Obrigkeit  und  gemeiner  Landfolge  und  auch  fürstlicher
Prärogativen“  eingeräumt  worden.  Man  hat  dies  Privilegium  mit
Recht  indes  die  Mutter  der  Leibeigenschaft  genannt,  der  adscriptio
glebae  oder  der  aufgehobenen  Freizügigkeit.  Aber  von  vornherein  war
man  von  seiten  der  Landesherrschaft  durchaus  nicht  gewillt,  die  Freiheiten
  ihrer  Untertanen  preiszugeben;  ausdrücklich  ward  1470  von  dem
König  bei  der  Verpfändung  festgehalten,  die  Bonden  sollten  in  ihrer
alten  Gerechtigkeit  verbleiben  und  auf  dem  Hardesting  zu  Rieseby  ihr
gebührend  Recht  suchen  dürfen.  Die  Gerichtsbarkeit,  die  der  Adel  erlangte,
  ward  nur  als  ein  persönliches  Standesrecht  angesehen  und
keineswegs  in  ein  Realrecht  verwandelt.  Die  Ausübung  dieses  Standesrechts
  war  aber  abhängig  davon,  daß  der  Gerichtsherr  ein  eigenes,
ordnungsmäßig  besetztes  Ding  und  Recht  hielt,  das  an  Stelle  des  landesherrlichen
  Hardesgerichts  trat  und  dem  als  Geschworenen  der  Gutsherr
die  Entscheidung  überlassen  mußte.  Von  der  weileren  Entwickelung
dieser  Verhältnisse  hing  dann  in  der  Folge  auch  die  Lage  der  Lansten,
das  Schicksal  der  Dörfer,  mit  einem  Worte  die  ganze  weitere  Zukunft
der  Landschaft,  auch  in  nationaler  Beziehung  ab.

«  Zunächst  ist  zu  bemerken,  daß  die  Gerichtsbarkeit  nach  und  nach
als  ein  mit  dem  Gute  verbundenes  Recht  betrachtet  und  dann,  als  auf
einem  Herkommen  beruhend,  später  von  den  Landesherrn  nur  mit  Widerstreben
  anerkannt  ward.  Sodann  aber,  das  Wesentliche  in  der  Leibeigenschaft
  bestand  in  der  Gebundenheit  an  die  Scholle,  d.  h.  in  der
Aufhebung  der  Freizügigkeit.  Um  diesen  Punkt  handelt  es  sich  immer  in
allen  Verhandlungen  der  Stände  mit  den  Landesherrn,  und  man  sieht
daraus,  wie  es  nur  nach  langen  Kämpfen  gelang  diese  Forderung  durchzusetzen.
  1570,  1597  bitten  die  Stände,  daß  ihre  entlaufenen  Bauern
        <pb n="102" />
        94  Die  Jilten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Urensharde.

nicht  in  den  Städten  und  den  Ämtern  aufgenommen  werden  möchten,
und  diese  Beschwerden  gehen  durch  die  erste  Hälfte  des  folgenden  Jahrhunderts
  noch  hindurch.  1)  Worauf  gründete  sich  nun  dieser  Anspruch
der  adeligen  Grundherrn?  Sie  wollten  sich  dadurch  zwangsweise  die
Arbeitskraft  zur  Bewirtschaftung  ihrer  Höfe  durch  Frondienste  sichern.
Dies  war  aber  erst  nötig,  als  der  Adel  seine  Streuhufen  durch  Tausch
und  Verkauf  mehr  und  mehr  arrondieren  und  aus  niedergelegten  oder
wüsten,  wegen  mangels  an  Leuten  unbesetzten  Bauerstellen  große  Gutswirtschaften
  einzurichten  begann.  Die  Entstehung  der  Leibeigenschaft,
das  immer  mehr  um  sich  greifende  Legen  der  Stellen  und  ganzer  Dörfer,
sowie  die  Bildung  der  großen  Güter  fällt  demnach  zusammen  und  in
eine  verhältnißmäßig  späte  Zeit;  alles  zufammen  hat  auf  die  agrarischen
Verhältnisse  Schwansens  in  so  hohem  Grade  eingewirkt,  wie  sonst  in
keiner  Landschaft  der  Herzogtümer.  Wie  die  obigen  Bemerkungen  bei
den  einzelnen  Dörfern  ergeben,  fällt  das  Verschwinden  von  Dörfern
vereinzelt  schon  ins  15.  Jahrhundert;  es  nimmt  allmählich  zu,  seitdem
die  Gerichtsbarkeit  in  den  Händen  des  Adels  war,  und  setzt  sich  stärker
und  stärker  erst  in  der  2.  Hälfte  des  17.  und  dann  im  18.  Jahrhundert
fort.  Noch  im  Jahre  1627  werden  in  Schwansen  nicht  weniger  als
331  Hufen  gerechnet.  Wohl  wurden  infolge  des  Wallensteinschen  Einfalls
  manche  Hufen  wüste  und  konnten  nicht  wieder  besetzt  werden,  aber
doch  hatten  z.  B.  in  Kosel  einige  ihre  Häuser  wieder  neu  aufgebaut
in  den  nächsten  Jahren,  nur  Hans  Frese  „saß  unter  4  Pfählen,  darauf
er  ein  Dach  gemacht,  hatte  indes  doch  nun  (1638)  etwas  Zimmerholz“.

1)  Als  z.  B.  im  Hadenslebener  Rezeß  vom  13.  April  1614  die  Ritterschaft
verlangt,  die  ausgetretenen  Bauern  in  den  Amtern  nicht  zu  dulden,  sondern  an
ihre  Junker  nach  altem  Brauche  wieder  auszuliefern,  zeigt  die  Antwort  der
Landesherrschaft,  wie  schwer  man  daran  giug:  sie  mahnt,  man  solle  sich  gegen
die  Bauern  dermaßen  christlich  und  rechtmäßig  verhalten,  daß  sie  nicht  zur  Flucht
und  Austretung  gezwungen  und  „wir  propter  ejusdem  saevitiam  bie  gebührende
Strafe  ergehen  zu  lassen  nicht  genötigt  werden  möchten.“  Ahnlich  lautet  die
Antwort  auch  noch  in  den  Laudtagsabschieden  bis  1656.  Ubrigens  ist  festzuhalten,
daß  ungeachtet  der  Grundherrlichkeit  und  des  nur  Nutzungsrechte  gewährenden
Festeverhältnisses,  ja  trotz  der  schon  beginneuden  Fesselung  an  die  Scholle  des
Gutes,  die  Bauerschaften  sich  doch  einzelne  Rechte  bewahrten,  die  an  die  alte
Zeit  der  freien  Bonden  erinnern,  wie  z.  B.  die  selbständige  Dorf=  und  Feldgenossenschaft
  und  gewisse  kirchliche  Befugnisse  bei  Besetzung  der  Pfarrstellen.
        <pb n="103" />
        Die  nationale  Entwickelung  Schwansens.  95

Die  bischöfliche  Wassermühle,  die  von  den  Kaiserlichen  niedergebrannt
war,  konnte  aus  Mangel  an  Geld  nicht  wieder  aufgebaut  werden,  weshalb
  die  Einwohner  der  Ornumer  Mühle  nach  einer  Vereinbarung  mit
dem  Gutsherrn  als  Mahlgäste  zugewiesen  wurden.  Trotz  alledem  ist
aber  Dauckwerth  im  Jahre  1651  wohl  berechtigt,  Schwansen  ein  volkreiches
  Ländchen  zu  nennen.

Ganz  anders  gestalteten  sich  die  Dinge  in  der  Folgezeit;  noch  1635
hatte  z.  B.  das  Kirchspiel  Rieseby  72½  Hufen,  von  denen  10  ½  niedergelegt,
  und  25  Wurtsitze;  1724  waren  schon  33½  Hufen  verlegt,  1737
lagen  36½  wüste  und  waren  nur  noch  37  besetzt.

Wegen  der  gänzlichen  Umwälzung  der  agrarischen  Verhältnisse  seit
jener  Zeit  sind  wir  über  die  Beschaffenheit  der  älteren  Bauernhäuser
so  gut  wie  gar  nicht  unterrichtet.  Annehmen  muß  man,  daß  ehemals
auch  hier  das  ostgermanische  Haus  seinen  festen  Stand  gehabt  hat
und  erst  nach  und  nach  mit  dem  Vordringen  der  Niederdeutschen  von
dem  sogenannten  niedersächsischen  verdrängt  worden  ist.  Wie  es  von
(vornherein  als  wahrscheinlich  erscheint,  hat  sich  das  sogenannte  Anglerhaus
  am  längsten  in  den  Schleidörfern  und  in  der  Ellenberger  Gegend
gehalten.  Zwischen  1652  und  1675  verkauft  ein  Niss  Bühreusen  in
Ellenberg  seine  Hufe  samt  allen  zubehörigen  Ländereien,  Ackern  und
Wiesen,  in  specie  aber  mit  dem  dabei  vorhandenen  Wohnhaus,  Stall,
Spiker  und  den  Scheunen.  Das  kann  doch  sicher  kein  niedersächsisches
Rauchhaus  gewesen  sein.  Anch  in  einer  mir  vorliegenden  Notiz  eines
Geistlichen  aus  dem  Jahre  1750  wird  davon  gesprochen,  daß  in  diesen
Gebieten  noch  Spuren  der  in  Angeln  herrschenden  Bauart  zu  erkennen
  seien,  während  sonst  überall  nur  die  holsteinische,  d.  h.  die
niedersächsiche  Bauart  Geltung  habe.

Aus  dem  oben  bei  den  einzelnen  Kirchspielen  über  die  Nationalität
  der  Bewohner  Bemerkten  geht  herwor,  daß  die  jütische  Mundart
sich  länger  erhalten  hat,  als  die  alte  Bauweise  der  Häuser.  Insbesondere
  läßt  sich  aus  den  Namen  der  Lansten  zum  Beispiel  in
Höxmark,  dann  in  Ellenberg,  Karlsberg,  Nieby,  Dörpt,  Karby,  Loose,
Bastrup,  Bustorp,  in  den  meisten  Ortschaften  des  Kirchspiels  Sieseby
und  in  Kosel  und  Bohnert  schließen,  daß  um  die  Mitte  des  16.  Jahrhunderts,
  zum  Teil  in  der  ersten  Hälfte  des  17.  die  jütische  Mundart
neben  dem  Niederdeutschen  noch  nicht  völlig  verstummt  sein  kann.  Mit
        <pb n="104" />
        96  Tie  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arentharde.

anderen  Worten:  ein  Teil  von  Schwansen  ist  lange  zweisprachig  gewesen,
  d.  h.  die  jütische  Bevölkerung  mußte  eben  so  sehr  des  Niederdeutschen
  kundig  sein,  weil  in  Verwaltung,  Gericht  und  wenigstens
seit  der  Reformation  auch  in  der  Kirche  und  der  Schule  allein  diese
Sprache  in  Geltung  stand.  Damit  stimmt  sehr  wohl  die  Bemerkung
Danckwerths  um  1651,  die  Einwohner  Schwansens  gebrauchten  sächsische
  und  dänische  Sprache,  d.  h.  niederdeutsch  und  die  jütische  Mundart.
  Augenscheinlich  konnte  sich  die  letztere  am  längsten  in  den  Angeln
benachbarten  Gebieten  erhalten,  d.  h.  an  der  Schleiküste  entlang,  wo  ein
Zusammenhang  mit  dem  früheren  Volkstum  durch  Verkehr  und  Zuzug
am  leichtesten  möglich  war.  Wir  haben  dafür  auch  noch  ein  zuverlässiges
  Zeugnis  eines  Geistlichen  aus  dem  Kirchspiel  Schwansen,  der
um  das  Jahr  1780  ausdrücklich  bemerkt,  im  allgemeinen  werde  in  dem
Kirchspiel  (nieder)deutsch  gesprochen,  mit  Ausnahme  der  Schleidörfer,
wo  ein  verdorbenes  anglisches  Dänisch  geredet  werde  1);  er  meint  damit
der  Anschauung  jener  Zeit  gemäß  nichts  weiter  als  die  westjütische
Mundart,  die  damals  durchweg  in  Angeln  noch  herrschend  war.  Danach
  sind  wir  berechtigt  anzunehmen,  daß  das  völlige  Verstummen  der
jütischen  Laute  in  diesen  Grenzgebieten  Schwansens  erst  in  den  ersten
Jahrzehnten  des  vorigen  Jahrhunderts  geschehen  ist.  Noch  im  Jahre
1865  haben  mir  alte  Leute  aus  dem  Kirchspiel  Schwansen  mehrfach
versichert,  daß  ihre  Eltern  das  „Anglisch  -Däuische“  noch  neben  dem
Plattdeutschen  unter  sich  gesprochen  hätten.  Wenn  man  die  Schleigegend
in  Betracht  zieht,  so  stimmt  damit  im  allgemeinen  der  Bericht  eines
ungenannten  Reisenden  aus  dem  Jahre  18132),  nach  dem  die  „dänische
Sprache  auch  bei  dem  Landvolke  in  Schwansen  aufhöre  und  die  plattdeutsche
  ausschließlich  an  deren  Stelle  trete“.  Die  heutige  Sprache
ist  in  Schwansen  nur  niederdeutsch;  ein  besonderer  Anklang  an  das
Jütische  ist  mir  nicht  aufgefallen;  nur  hat  es  auch  die  Eigentümlichkeiten,
die  dem  schleswigschen  Niederdeutsch,  bis  auf  Dänisch  Wohld,  so  ziemlich

1)  Danske  Atlas  VII.  750;  Her  tales  i  Almindelighed  tydsk  uden  i  Byerne
ved  Slien,  hvor  der  tales  fordervret  Angelek-  Dansk.  Der  Berichterstatier  war
ohne  Zweifel  der  damalige  Prediger  Christian  Leonhard  Leifhold,  geboren  in
Preetz,  der  seit  1703  hier  im  Amte  war  und  1800  starb.

2)  Reise  durch  einen  Teil  von  Sachsen  und  Dänemark.  Altona  1813.
S.  290  ff.
        <pb n="105" />
        Die  nationale  Entwickelung  Echwansens.  97

gemeinsam  sind;  wenn  ich  nicht  irre,  unterscheidet  man  auch  hier  allgemein
nicht  den  Akkusativ  und  Dativ  des  Maskulinums  von  dem  Nominativ.  Allen
freilich,  der  des  Niederdeutschen  nicht  genügend  kundig  war  1),  hält  die
Schwansener  Sprache  für  kein  eigentliches  Plattdeutsch,  erklärt  sie  für
ein  künstliches  Erzeugnis  der  in  Schwansen  herrschenden  eigenartigen
Verhältnisse,  für  eine  Art  Mischsprache,  wie  sie  ähnlich  am  nördlichen
Schleiufer  herrsche,  die  aber  dem  „Dänischen“  noch  näher  stehe.  Mit
welchen  Illusionen  sich  die  eiderdänische  Partei  vor  fünfzig  Jahren
trug,  geht  besonders  aus  den  Worten  hervor,  womit  Allen  seine  Bemerkungen
  schließt;  da  die  Volkssprache  von  dieser  Beschaffenheit  sei,
sei  es  nicht  zweifelhaft,  daß  die  „dänische  Sprache“  innerhalb  kürzerer
Zeit  als  ein  Menschenalter  in  Schwansen  wieder  aufleben  werde,  wenn
man  hier  dänischen  Schulunterricht  einführe.  Welch  eine  Wirkung  ein
solcher  Versuch  gehabt  hätte,  hat  man  hinlänglich  in  dem  nördlichen
Teil  von  Angeln  erfahren.

Wir  haben  mancherlei  Zeugnisse  aus  der  ersten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts
  von  Einheimischen  und  Fremden,  die  den  scharfen  Gegensatz
zwischen  Schwansen  und  Angeln  hervorheben;  nicht  nur  sprachlich,  sondern
auch  im  Charakter  des  Volkes  zeige  sich  auch  nach  kurzer  Bekanntschaft
eine  große  Verschiedenheit.  Viel  wird  von  dänischen  Schriftstellern  eine
Bemerkung  des  deutschen  Reisenden  J.  H.  Keller  aus  Rudolstadt  angeführt,
der  bei  einem  „mehrjährigen  Aufenthalt  nach  seinem  eigenen  Geständnis
in  Dänemark  Gelegenheit  fand,  mit  den  Mundarten  und  Gebräuchen
der  Einwohner  Schleswigs  bekannt  zu  werden“.  „Der  Angler“,  sagt
er  1824,  „ruft  dem  teutschen  Nachbar  über  der  Schley  fröhlich  sein
Skaal!  zu,  wenn  er  des  Morgens  mit  dem  treuen  Begleiter,  der  Köhmflasche,
  in  den  Acker  zieht,  und  der  Teutsche  schickt  dafür  ihm  „velen
dank“  zurück.“  Er  will  mit  diesen  Worten  nichts  weiter  als  den  sprachlichen
  Gegensatz  andeuten,  der  ihm  zwischen  diesen  beiden  benachbarten
Landschaften  entgegentrat;  er  vergißt  nur  zu  bemerken,  daß  die  Angler
schon  seit  Jahrhunderten  zweisprachig  waren  und  längst  jeden  Gruß  eines
Fremden  auch  mit  „velem  dank“  zu  erwidern  verstanden.  „Wenn  man

1)  Aus  allen  seinen  Bemerkungen  geht  hervor,  daß  er  nur  die  niederdeutsche
Literatursprache  kannte  und  deren  Verhältnis  zu  dem  neueren  Plattdeutsch  nicht
berücksichtigte.  Wer  nicht  selbst  plattdeutsch  reden  kann,  darf  über  die  heutige
Mundart  kein  Urteil  abgeben.

Sach,  Das  Herzoglum  Schleswig.  III.  7
        <pb n="106" />
        98  vie  Jilten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

von  Angeln  öber  (Swer)  de  Sli  kommt,  erzählt  ein  kundiger  anglischer
Berichterstatter  um  das  Jahr  1844,  so  kann  man't  all  glik  sehen,
dat  dar  gans  annere  minschen  sind  (sünd),  denn  dat  wagenspor  is
en  (enen)  halbe  (halwen)  fot  wider,  un  de  hüser  hebben  ken  schosten.
In  Angeln  is  ken  kösel  so  klen  (lütt),  dat  et  (dat)  nich  en  (enen)
schosten  harr.  De  sprak  is  ok  gans  anners  op  gündt)  sid;  se  seggen
dar:  ik  sün,  wi  bünt;  dat  drücken  de  Angler  doch  arig  wat  finer
un  richtiger  ut;  se  seggen:  ik  bin,  wi  sind.  Un  so  is  et  (dat)  in
vele  (velen)  delen.

Heute  aber  sind  die  Gegensätze  doch  nicht  mehr  in  gleichem  Maße
vorhanden.  Fremde,  die  aus  den  niedersächsischen  Gegenden  kommen
und  auf  dem  nördlichen  Ufer  der  Schlei  sofort  eine  ganz  andere  Einrichtung
  der  Wohn=  und  Wirtschaftsgebäude  vorfinden,  lassen  sich  oft
durch  den  fremdartigen  Eindruck  nur  zu  leicht  zu  einem  irrigen  Schluß
verleiten,  als  wenn  hier  noch  in  unseren  Tagen  ein  „dänisches“  Volkstum
  mit  „dänischen“  Einrichtungen  beginne.

III.  Die  Landschaft  Sinlendl,  Fraezlaet  oder  Camp.

Wir  betreten  mit  der  Betrachtung  dieser  Landschaft  das  eigentlich
historische  Gebiet  des  Herzogtums.  Schon  vor  der  Wanderzeit  bildet
es,  wie  wir  an  dem  berühmten  Zweikampf  des  Anglers  Offa  auf  der
Eiderinsel  (Abt.  II.  80  ff.)  sahen,  den  Schauplatz  der  Kämpfe  zwischen
Angeln  und  Sachsen.  Nach  dem  Auszuge  der  Bewohner  im  Laufe
des  5.  und  6.  Jahrhunderts  „ein  weites,  ödes  Gelände“,  war  es  jahrhundertelang
  ein  streitiges  Gebiet  zwischen  dem  dänischen  und  dem
deutschen  Reiche  und  wegen  der  einzigen  Straße,  die  von  Rendsburg
aus  durch  dasselbe  nach  Norden  führtc,  von  großer  milltärischer  Bedeutung.
  Nur  auf  diesem  Heerwege  konnten  die  Karolingischen  und
die  Heere  der  Ottonen  bis  an  den  Grenzwall  der  Dänen  gelangen
und  nur  auf  demselben  Wege  wieder  die  dänischen  Heere  gegen  Süden
über  Rendsburg  nach  Holstein  vordringen.  Auch  die  Ansiedler  in
diesem  Gebiete  sind  dieselbe  Straße  gezogen,  als  friedliche  Zeiten
eine  Bebauung  ermöglichten.  Sicher  ist,  daß  schon  lange  vor  dem
13.  Jahrhundert  hier  einzelne  Ansiedelungen  bestanden  haben;  im  großen
und  ganzen  muß  aber  eine  umfassendere  Bebauung  einer  späteren  Zeit
        <pb n="107" />
        1.  Das  Kirchspiel  Kampen.  99

angehören.  Die  Landschaft  war  ebenso  wie  das  ganze  Gebiet  zwischen
Schlei  und  Eider,  wie  der  Dänische  Wohld  und  Schwansen  nicht  der
Hardeseinteilung  unterworfen  und  kann  daher  zur  Zeit  König  Waldemars
  II.  noch  nicht  in  demselben  Maße,  wie  in  den  eigentlichen  Harden,
besiedelt  gewesen  sein.

Die  Grenzen  dieses  Gebietes  sind  zu  der  Zeit  nur  gegen  Norden,
gegen  die  Arensharde,  genauer  zu  bestimmen;  gegen  den  Denischen
Wohld  läßt  es  sich  nicht  sicher  abgrenzen,  und  nur  soviel  scheint  festzustehen,
  daß  ein  großer  Teil  der  späteren  Bergharde  (Hüttener  Lehn)
in  älteren  Zeiten  nicht  zu  dem  eigentlichen  Fraezlaet  gerechnet  ward.
Der  besseren  Übersicht  halber  betrachten  wir  indes  auch  dieses  Gebiet
in  diesem  Zusammenhang,  weil  es  sich  durch  die  Entstehung  einer  besonderen
  Harde  in  seinem  westlichen  Teile  von  dem  „Eisenwald“  gelöst
hat.  Das  übrige  umfaßt,  wie  oben  dargelegt,  die  spätere  sogenannte
Sorkharde  oder  Westerkroch,  die  Kropper=  und  Hohnerharde,  die  nach
dem  Kirchdorf  Hohn,  wo  die  Kirche  1691  gegründet  ward,  den  Namen
erhielt.

1.  Das  Kirchspiel  Kampen.

Das  Kirchspiel  Kampen  wird  zuerst  im  Jahre  1318  erwähnt.
Die  Kirche  könnte  als  buten  Rendesborch  belegen  (1428)  mit  der
Burg  in  irgend  einer  näheren  Verbindung  gestanden  haben.  Daß  sie
aber  die  ursprüngliche  Kirche  der  Burg  und  der  Stadt  gewesen  sei
und  ein  großer  Teil  des  Kirchspiels  wegen  gewisser  Kornlieferungen
früher  zu  Bünsdorf  gehört  habe,  ist  wenig  glaubhaft  (siehe  S.  108).))
Auffallend  ist  nur,  daß  das  Kirchspiel  den  Namen  der  ganzen  Landschaft
  trägt  und  unter  dem  Schutze  der  Burg  an  der  äußersten  südlichen
  Grenze  an  der  alten  Heerstraße  seine  Kirche  errichtet  hat,  obwohl
  es,  weit  ausgedehnt,  einen  Raum  von  etwa  4½⅛  Geviertmeilen

1)  Kuß  N.  Staatsb.  Mag.  4.  427  ff.  —  Merkwürdig  ist  es,  daß  man  später
den  Namen  in  „kampf’  verhochdeutschte,  auch  sonst  z.  B.  Friedrich  von  Buchwald
  zu  Sehekampf  oder  Kletkampff  in  Wagrien,  noch  sonderbarer  aber,  daß
noch  Kok:  Det  danske  Folkesprog  i  Sonderj.  212  unter  völliger  Ignorierung
aller  geschichtlichen  Verhältnisse  und  ohne  Kenntnis  des  Niederdeutschen  unser
kamp  ebenso  auffaßte;  kamp  als  „Feld“  kann  ursprünglich  ein  mit  Feldsteinen
(altn.  kampr)  umsetztes  Gebiet  bezeichnen.

7*
        <pb n="108" />
        100  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

umfaßt.  Die  Gründung  muß  zu  einer  Zeit  geschehen  sein,  wo  dieses
Gebiet  noch  wenig  bewohnt  und  öde  lag,  auch  keine  genügende  Sicherheit
  bot.  Noch  um  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  ist  der  westliche
Teil  außer  weiten  Mooren  mit  Wald  bedeckt,  von  Hohn  bis  nahe  an
Wittenberge  im  Süden  sich  erstreckend,  mit  dem  Walde  Hamme  (1585),
dem  Hamholt  im  Osten,  dem  südlichen  Hoyholt  und  im  Westen  dem
Süderham  und  Westerham;  nur  der  Osten  ist  mehr  frei,  so  daß  von
Hütten  her,  von  Heide  und  Moor  unterbrochen,  ehemals  ein  großer
Walddistrikt  reichte.  Aller  Wahrscheinlichkeit  nach  nimmt  die  Kirche  in
Kampen  eine  ähnliche  Stellung  in  der  ganzen  Landschaft  ein,  wie  die
Schwansener  Kirche  zu  Schwansen,  und  ihre  Begründung  sowic  des
Kirchspiels  reicht  in  den  Anfang  der  kirchlichen  Organisation  dieses
Gebietes  hinein.

1.  Campen  1318;  1330  als  Kirche  ausdrücklich  genannt;  1544
Campen  upn  berg  (Koberg),  damals  als  Dorf  bezeichnet,  aber  1670
nur  ein  Katendorf,  aus  31  Katen  und  11  Buden  bestehend;  1691
ward  die  Kirche  abgebrochen,  als  das  Kronwerk  von  Rendsburg
entstand,  und  nach  Hohn  verlegt.  Möglich  ist,  daß  Campen  niemals
ein  eigentliches  Dorf  gewesen  ist;  dann  hätte  die  Kirche  hier  lange
einsam  gestanden  wie  in  Schwansen.  Doch  werden  1330  Koppeln  und
Wurten  genannt,  die  späteren  sogenannten  Hofkoppeln,  zwischen  der
Vorstadt  Vindzier  und  der  ehemaligen  Kampener  Kirche  belegen  0),  die
zu  dem  chemaligen  Dorfe  gehört  haben  könnten.

2.  Vindeszier,  entstanden  1539  2);  Vinshier  1684;  1716  im
Vinzier;  seit  1691  mit  der  Kirche  bei  Errichtung  des  Kronwerkes  verschwunden.
  Vergl.  den  Hof  Vinzier  bei  Eutin,  eine  Mühle  bei  Domitz;
bei  Plön  und  das  Dorf  bei  Oldesloe,  das  1602  Fintunshyr  genannt
wird  (Jellinghans  286  Anm.).  Daß  die  Benennung  nicht  slawisch  ist,

1)  Lasse  III.  712:  quidquid  infra  dictam  viam  et  terminos  sepedicti  opidi
usque  ad  ecclesiam  beate  Marie  virginis  comprehenditur  cum  campo  qucdam
loco  qui  koppelle  dicitur  cum  areis  (Wurtstellen)  et  duobus  parvis  campis
situm  versus  aduilonem  juxta  ecclesiam  beate  virginis  predictam.

2)  Bei  Westph.  I.  1895  sagt  Alardus  1640:  civibus  ultra  Eidorum  prope
Campensem  parochiam  concessus  est  ad  aedificcandum  locus,  cui  nomen
factum  est  Viodeszier.  Vergl.  Eggers:  Historia  civit.  Rendsb.  1684.  Ubrigens.
leitet  schon  Eggers  (Plön)  Vinshier  von  Find  ik  di  hier  ab.
        <pb n="109" />
        1.  Das  Kirchspiel  Kampon.  101

wie  angenommen  wird,  geht  schon  daraus  hervor,  daß  Mejer  1648
auf  der  Karte  von  Eidersted  nördlich  von  Oldensworth  gleichfalls  ein
Findzier  verzeichnet;  sie  gehört  zu  den  allgemein  früher  beliebten  imperativischen
  Scherznamen  für  einsam  stehende  Wirtshäuser  und  Gehöfte.
Die  in  der  Nähe  licgenden  Wiesen,  Moore,  Seen,  wie  Goldwisch
1646,  Marstbrock,  Duttenfeld,  Pahlskamp  1),  Drögenkamp,  Mechelmoor
  (Großes  Moor),  Trentsee  u.  a.  tragen  lauter  deutsche  Namen.

3.  Duuenstede  1328;  j.  Dorf  Duvensted;  vergl.  Duvensted  1261  im
holsteinischen  Kirchspiel  Bergsted  u.  a.  Die  Endung  Sted  zeigt,  daß
das  Dorf  über  1200  hinaus  gegründet  sein  muß.  Die  Flurnamen
v.  J.  1789  Disselraade  (Diestelrode),  Douenbusch  und  -holt,  Pahlholm
  1),  Stentenwisch,  Hauerblöck,  Rehthörn,  Möhlencamp,  tücken,
Brahmjör,  Langsjör,  Schartenbarg,  Krühn,  Bult,  Lehmkuhlen,  „Sol
und  holm  zeigen  rein  niederdeutschen  Ursprung  an.  Sehr  wenig  wahrscheinlich
  wird  daher  der  Name  Broholm  in  Neuduvensted  für  das
Jütentum  in  Anspruch  genommen.  An  Hufnern  kennen  wir  1484:
Clawes  Spek,  Jacob  Thode,  Henneke  Hagge,  Tymme  Sicke,  Peter
Sycky  und  Marquard  Gudme;  dieselben  treten  noch  zum  Teil  auf  im
Jahre  1542:

Jürgen  Sicke  Junge  Claus  Sicke  Jurgen  Grumme
Marquart  Speck  Hinrick  Speck  Taleke  Grimme
Johan  Sicke  Henneke  Sicke  Marquart  Holste
Hans  Speck  Tammes  Sicke  Hinrick  Hagge
Olde  Marquart  Speck  Claus  Sicke  Hinrick  Kuele

(Hinrick  Tominck);
lauter  echt  niederdeutsche  Namen;  merkwürdig  ist  hier,  daß  sich  die
Namen  Sicke  sechsmal  und  Speck  viermal  wiederholen;  es  scheint  eine
Familienansiedelung  zu  sein,  wie  wir  sie  im  Dänischen  Wohld  und  in
Schwansen  in  gleichem  Maße  nirgend  angetroffen  haben.

4.  Uppe  Rikelinge  1470;  j.  Dorf  Rickert;  1542  Ryckert,
Rickquart,  eine  spätere  niederdeutsche  Gründung.  Vergl.  Ricolinge
1164  bei  Neumünster.  Ausbauten  Dütten,  Dutte  1664  und  Ahrensted.
Im  Jahre  1542  hatte  BRyckert  2  Vollhufner,  Carsten  Hallinck

1)  Hasse  III.  1049:  de  Eydora  usque  ad  ultimum  truncum,  qui  dicitur
Pal.  positum  juxta  vallem  Domini  Benedicti  (1339).
        <pb n="110" />
        102  die  Inten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

(Kasten  Holden)  und  Peter  Schroeder,  und  Johan  Neue  als  eine
Art  Kätner.

5.  Berchstal  1470,  Barchstal  1542,  1599;  j.  Dorf  Burgstall,
eine  zerstreute  Ansiedelung  mit  Benennungen  nach  den  Flurnamen
Depenrem,  Heidloh,  Blöckenort,  Höst,  Sagblock  u.  a.  Bei  der
früher  bezeugten  Namensform  kann  der  Name  hier  eine  ähnliche  Bedeutung
  wie  das  anglische  beorgstal  Hügelsitz"  haben;  ist  dagegen  Burgstal
  richtig,  müßte  es  Burgplatz  bedeuten.  Das  gewöhnliche  niederdeutsche
  Borstel  ober  Burstal  bezeichnet  ursprünglich  den  Stall  einer
bur  oder  Bauerschaft,  besonders  für  Schafe  und  Vieh,  womit  sich
eine  Ansiedelung  verband.  Jellinghaus  224.  Im  Jahre  1542  hatte
Barchstal  2  Vollhufner,  Hinrick  Stampe  und  Johan  Tominck,  und
einen  Halbhufner  Jürgen  Frame,  1599  Claus  Stampe.

6.  Tedenhusen  up  desse  side  der  owe  1470;  1554  Tetinghusen
  up  der  Loe  (Loh-heide,  Waldheide),  woran  noch  Ahrenhorst
und  Uhlenhorst  (1651)  erinnern;  danach  später  wie  heute  Lohe  genannt
  zum  Unterschiede  von  dem  gegenüberliegenden  Tetenhusen  im
Kirchspiel  Kroppe.  1542  hatte  das  Dorf  5  Hufner:  Henneke  Stolteley,
Claus  Benne,  Detief  Frame,  Johan  Frame  und  einen  Kleinbesitzer
Ratke  Stolteley;  1554  weist  das  Gottorper  Amtsregister  noch  einige
niederdeutsche  Namen  wie  Jochim  und  Johan  Siwerde  mehr  auf.

7.  Fockabiky  1196%,  Vockebeke  1337  und  so  immer,  an  einem
kleinen  Bach  gelegen,  eine  der  ältesten  deutschen  Gründungen  in  diesen

1)  Ampptregister  tho  Gottorpp.  Anno  1554.  Kieler  Universitätsbibliothek
Handschriften  S.  H.  240  K.;  die  darin  aufgeführten  Namensverzeichnisse  sind  auch
im  folgenden  für  dieses  ganze  Gebiet  benutzt.

2)  Die  Urkunde  vom  31.  März  1196,  worin  der  König  Knut  die  Verlegung
  des  Michaelisklosters  von  Schleswig  nach  Guldholm  genehmigt  und  dessen
Besitzstand  bestätigt,  liegt  bel  Hasse  I.  199  wie  auch  bei  Langebek  VII.  323
und  Suhm  VIII.  704  in  sehr  übler  Form  vor,  die  zu  zahlreichen  Mißverständnissen
  geführt  hat.  Ich  besitze  eine  Abschrift  von  Noodt,  die  einen  richtigeren
Wortlaut  bietet;  die  bezeichnetsten  Stellen  sind  folgende:  —  ecclesiam  S.  Michaelis
  de  Sleswigh,  montem  in  quo  ecclesia  sita  est;  cum  molendinis  —  juxta
civitatem  duas  partes  ville,  que  dicitur  Scalebu  (#.  Schaleby),  Clensbu  cum
pertinentüs,,  Huscobü  totam,  Rostekar  totam,  cum  pertinentiis,  Scogbu
(i.  Schuby  bei  Schleswig),  sex  acting,  Boyaebole  tertiam  partem,  Balingstad
X  acting,  Waterberg  et  Openstorp  cum  appendicüis,  Fockabiky  terciam  partom
et  terram,  quam  babetis  in  Brekentorp,  in  Jistad  VI  actiog  et  dimidiam
        <pb n="111" />
        1.  Das  Kirchspiel  Kampen.  103

Gebieten,  die  sicher  auch  zu  den  niederdeutschen  Hufen  zählte,  von
denen  König  Waldemar  spricht,  j.  Dorf  Fockbek.  Vergl.  Hochenbici
1075  bei  Lauenburg,  Seirnbiki  im  8.  Jahrhundert  nördlich  von
Bremen  u.  a.  Ausbauten  Klynte  (1651),  „auf  der  Klint“  d.  h.  an
der  steilen  Anhöhe,  wie  oft  auch  in  Holstein,  dann  Ahrensted  (Adlersit)
  1651,  Dorbek.  Kluserheck,  letzteres  wahrscheinlich  vom  klus  Einsiedlerkllause,
  wie  dies  auch  in  Holstein  vorkommt,  in  „die  Klus“  bei
Neumünster.  Jellinghaus  272.  Tirch-Rehmmoor  1694  wird  bei
Streitigkeiten  mit  Rendsburg  wegen  des  Torfgrabens  erwähnt.  Von
den  Hufnern  kennen  wir  1484  Peter  Crusen  und  1542:

Marquart  Pael  Henneke  Siuert  Bartelt  Stolteley.
Grote  Henneke  Hinrick  Seemoller  Fiet  Stolteley,
Claus  Gundi  Detlef  Siuert  (Peter  Siuert
Grote  Johan  Henneke  Haggi  Johan  Stolteley
Marquart  Stolteley.  Hans  Momme  Johan  Grewe
Claus  Tominck  Jacob  Stolteley  Jürgen  Tominck
Steffon  Greue  Claus  Sibbern  Jost  Hagge

Claus  Stolteley  Detlef  Baer  (Bare)  Karsten  Stolteley).

Unter  den  Hufnern  ist  die  Familie  Stolteley  fünfmal  vertreten,
vergl.  Tedinghusen;  neben  lauter  Niederdeutschen  und  einem  Friesen
(Momme)  erscheint  noch  ein  alter  jütischer  Name  Gundi,  der  sonst  auch
unter  der  Form  Gunne,  Gunde  vorkommt.  Über  die  Flurverfassung
des  Ortes  siehe  unten.

8.  Hone  1470;  j.  Kirchdorf  Hohn.  Wie  aus  Bornewith  Boren,
könnte  der  Lage  entsprechend  aus  Hoghenwede  Hone  entstanden  sein.
Glinmoor  ober  Klintmoor,  Hölzung  Limhorn,  Barghornthal  1700,

cum  appendiciis  Erijshogh  (j.  Jerrishoe,  Jerrishy,  Kirchspiel  Eggebekl)  VII
acting  —  et  partem  decimarum,  quam  idem  episcopus  nobis  contulit  in
Thunnigeherith,  de  Thurnnige  matascöbe  (=  scope)  quartam  partem  illam,  in
dua  est  Thunninge.  —  Über  Waterborg,  dessen  Existenz  noch  durch  einen
Flurnamen  in  der  Lürschauer  Feldmark  nachzuweisen  ist,  vergl.  Kirchspiel
Michaelis.  Es  ist  der  einzige  niederdeutsche  alte  Name,  der  nördlich  von  der  Schlei
nachzuweisen  ist.  Vergl.  Meine  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  49.  —  Was
Fockabily  angeht,  so  enthält  biky  die  altsächsische  Form,  mittelnd.  bele.]
Steenstrup  Danm.  Sydgr.  97  Anm.  irrt  sich  sehr  auch  bezüglich  Brokentorp.
  Aus  Fockabiky  ist  früher  und  hie  und  da  noch  neuerdings  Fleckebn
gemacht,  wodurch  starke  Irrtümer  hervorgerufen  sind.
        <pb n="112" />
        104  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

ut  der  flegen,  eine  Wiese  1700,  Garlbek,  Eckbarg  sind  niederdeutsche
Benennungen.  1542  hat  das  Dorf  folgende  Hufner,  die  auch  fast
alle  noch  1554  auftreten:

Marten  Bileuelt  Henneke  Sinert  Claus  Stampe

Jurgen  Klesingk  Jurgen  Storlinck  Hinrick  Siuert

Hinrik  Ie  Claus  Siuert  Abel  Siuerts
Claus  Bileuelt  Jachim  Siuert  (Hinrick  Stampe
Henneke  Mome  (Siuerdes)  Jchan  Tominck).
Marten  Siuert  Detlef  Storlinck

Neben  2  Bileuelt,  2  Storlinck  und  einem  Friesen  ist  die  Familie
Siuert  sechsmal  vertreten.  Vergl.  7.

9.  Nubile  1429,  damals  mit  9  Hufen;  1585  Nubel,  j.  Dorf
Nübbel,  wie  der  Name  sagt,  eine  jüngere  Gründung  jütischen  Ursprungs;
  vergl.  Nubole  1190  (Abt.  I.  128.),  Nubel  1463  in  Schwansen,
Nubu!  im  Sundewith,  Nybol  im  Tondernschen,  Nobole  im  Kirchspiel
  Jordkirch,  Nebel  auf  Sild  u.  a.,  auf  jütischem  wie  auf  friesischem
  und  dänischem  Boden  häufig  wiederkehrend.  Eine  niederdeutsche
Gründung  würde  nur  Nienbole  lauten  können,  wie  1140  im  Ditmarschen.
  Der  Ort  ist  aber  früh  germanisiert;  bereits  1429  werden  Hanewisch
  und  Hoppenhoff  dort  genannt,  ein  früheres  Holz  1670  NMoholt.

10.  Elerstorp  1430;  Elstorp  1470,  j.  Dorf  Elsdorf;  1330  wird
pratum  in  Alesbeke  genannt;  Gehege  Osterham  1651,  ein  Teil  des
großen  Hamwaldes.  Vergl.  fElersthorp  1340  bei  Oldesloe;  beide  vom
Namen  des  Gründers  Eler  abzuleiten.  1542  werden  folgende  Besitzer

aufgeführt:
Eggert  Otto  Siuert  Elert  Claus  Stake
Jurgen  Storlinck  Eler  Tominck  Joest  Hagge  ·
Claus  Storlinck  Carsten  Stolteley  Jurgen  Siuert
Jaspar  Stampe  Michel  Holste  Claus  Siuert
Johan  Eler  Holtorp  Eler  Johan  Storlinck

und  als  Kätner:
Marquart  Norden  (Tebbe  Framen  Claus  Hagge).
Claus  Tominck  Kathrine  Haleken
Merkwürdig  ist,  daß  hier  noch  dreimal  der  Familienname  des
Gründers  des  Dorfes  erscheint,  obwohl  es  damals  schon  Elstorp  genannt
  ward  und  man  sich  kaum  des  Ursprungs  mehr  bewußt  war.
        <pb n="113" />
        1.  Das  Airchipiel  Kampen.  105

Die  Familien  Storlinck,  Tominck  und  Siuert  sind  hier  wie  in  den
anderen  Dörfern  stark  vertreten,  haben  auch  noch  1554  ihre  Hufen
in  Besitz.

11.  Hamaethorp  1285,  damals  Krongnt;  1340  Hamendorp  und
so  ferner,  j.  Dorf  Hamdorf:  eine  alte  Ansiedelung  in  dem  Walde  Ham,
an  den  noch  Oster=  und  Westerham  erinnern,  sowie  Hoy  (1651)  mit
dem  Hoyholt.  Vergl.  Eshooper-moor  und  Hamhoop,  Gehölz  bei
Wieseldorf,  Hamendorf  bei  Segeberg.  Außer  Clawes  Lensche  1484
werden  1542  an  Hufnern  genannt:

Ratken  Claus  Karsten  Tominck  Claus  Holtorp
Claus  Gotzick  Hans  Marth  Sivert  Eler

Jurgen  Eler  Claus  Johansen  Olde  (Jurgen)  Eler
Wipke  Siuert  Jurgen  Karstens  Henneke  Kint
Jurgen  Engelant  Detlef  Eler  Claus  Storlinck

Steffen  Lensche  Karsten  Tymme  Marquart  Stake.

Jurgen  Storlinck  Pawel  Jurgen

Marckert  Tominck  Jurgen  Gotzick
Auch  hier  treten  die  Famlien  Storlinck  und  Tominck,  Gotzick,  Eler
je  zweimal  hervor,  auch  ein  jütischer  Name  taucht  neben  den  Niederdeutschen
  auf;  er  gehört  zu  den  6  kleineren  Besitzern,  die  neben
16  Hufnern  aufgeführt  werden;  im  Jahre  1554  ist  mit  ihm  jede
jütische  Erinnerung  verschwunden.

Mit  diesem  Kirchspiel  treten  wir  nach  Betrachtung  von  Schwansen
in  eine  andere  Welt;  so  stark  ist  der  Gegensatz  in  den  Namen  der  älteren
Ansiedclungen  ausgeprägt.  Hier  taucht  die  Endung  ·  sted  auf,  die  weit
zurückreicht;  neben  Duvensted  sind  Fockbek  und  Hamdorf  die  ältesten
Gründungen,  die  alle  ohne  Zweifel  zu  den  Waldemarischen  Dörfern
gehörten.  Jütischen  Ursprungs  kann  allein  Nubile  sein;  sonst  findet
sich  nirgends  eine  jütische  Spur,  wenn  man  nicht  in  Broholm,  einer
jungen  Kolonistenansiedelung,  eine  solche  Erinnerung  erkennen  will.  Schon
früh  treten  hier  koppele  und  pal  auf  neben  den  sonstigen  gewöhnlichen
  niederdeutschen  Flurbenennungen  wie  -knop,  -  kuap,  -ort,  flegen,
block,  -knoll,  -kamp,  -ham,  -lJoh,  horst,  daneben  treffen  wir  auf
eine  Benennung  -=  hoop  in  Hartshooper-Moor,  bei  Westermölen  1495,
Fingsthoop  bei  Föhrde,  Eshoop  u.  a.,  die,  in  Holstein  gewöhnlich,  hie
und  da  auch  im  Westen  Schleswigs  wie  in  Bordelum  (Langhoop)
        <pb n="114" />
        106  Die  Jilen  und  die  Sachsen  In  der  Landschaft  zwlschen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

gebräuchlich,  aber  im  Dänischen  Walde  und  in  Schwansen  kaum  nachweisbar
  ist;  hoop  (angl.  hope,  Hügel,  Talmulde)  im  Eiderstedschen  einen
Reif,  Ringdeich  bezeichnend,  bezieht  sich  in  Norddeutschland  gewöhnlich
auf  kleine,  im  Felde  oder  sonst  isoliert  liegende  Holzungen.  Vergl.
Abt.  II.  117.  Die  Agrarverfassung  hat  nur  niederdeutschen  Charakter.
Insbesondere  erfahren  wir  über  Fockbek  aus  dem  Jahre  1661:  „Allhier
haben  sie  keine  sonderlichen  Feldmaße  und  wissen  eben  nicht,  wie  viel
Ländereien  nach  Mark  Goldes  sie  im  Veldte  haben.  Das  Veldt  ist
vor  alters  unter  diesen  Leuten  außgetheilet,  daher  ein  jeder  sein  Antheil
daran  weiß".  1)  Wenn  Jensen  darin  eine  bereits  aufgeteilte  Feldmark
erkennen  will,  so  legt  er  zuviel  in  die  Worte  hinein;  von  Privatkoppeln
ist  hier  gar  nicht  die  Rede,  jeder  hat  nur  seine  bestimmten  Acker  „im
Felde“,  wobei  die  Feldweide  gemeinsam  geblieben  sein  kann.  Überall
ist  sonst  die  holsteinische  Hufenverfassung  durchgeführt;  indes  von  dem
Einflusse  einer  adeligen  Gutsherrschaft  ist  nichts  zu  erkennen,  wenn  auch
1490  zeitweilig  der  größte  Teil  der  landesherrlichen  Sorkharde  verpfändet
  war.  Daraus  wird  es  sich  auch  erklären,  daß  hier  urkundlich
nichts  von  Wurtsassen  bekannt  ist,  obwohl  es  nach  den  Steueransätzen
neben  den  Vollhufnern,  Halb=  und  Viertelhufnern  gewisse  Eigentümer
gab,  die  ungefähr  den  Wurtsassen  entsprechen.

Wie  unter  solchen  Umständen  noch  weiter  im  Süden  jenseits  der
Eider  auf  holsteinischem  Gebiete  jütische  Ansiedelungen  hätten  entstehen
können,  ist  nicht  abzusehen.  Das  bei  Fockbek  auftretende  Klint,  „auf
dem  Klint“  wird  zunächst  dafür  in  Anspruch  genommen.  Indes  zeigen
ähnliche  Beneunungen  südlich  von  Rendsburg,  Ecklint  (1339),  Ekersklint2),
  eine  Stadtwiese  bei  Lunvie,  früher  ganz  mit  Holz  umgeben,
Wittenklint,  Lohklint  auf  der  Ivensteder  Feldmark,  Barklint  bei  Schnabe
und  an  manchen  anderen  Orten  Holsteins,  daß  der  Ausdruck  klint
(steile  Anhöhe,  Steifufer  oder  Abhang)  hier  in  gleichem  Maße  üblich
ist,  wie  weiter  im  nördlichen  Schleswig.  Von  besonderem  Interesse
ist  das  bereits  von  Helmold  (67)  z.  J.  1147  erwähnte  Scullebi,  wo
Etheler  mit  seinen  Reitern  gegen  den  Grafen  Adolf  fiel.  Wir  kennen
ein  Sculleby  (1320),  j.  Schülp  im  Kirchspiel  Nortorf'),  ein  anderes

1)  Biernatzki:  Landesberichte  1846.  Erdbuch  des  Domkapitels  S.  264.
2)  Hasse  III.  1049;  Regist.  Christians  I.  46.
3)  Hasse  III.  422.  423.
        <pb n="115" />
        1.  Dos  Kirchspiel  Kampen.  107

bei  Wesselburen,  ein  Schülperhop  bei  Schafsted  1),  Schülperbaum  bei
Kiel,  Sculleblui)2).  Wenn  in  diesen  Benennungen  ein  jütisches  ·  bu
oder  -by  enthalten  wäre,  müßte  für  Sculle-  ein  Personenname  zugrunde
  liegen,  wie  in  Scullethorp#:),  j.  Skulderup  in  Tybjerg,  oder
Sculdaeleff  )  in  der  Hornsharde  u.  a.  Ein  Scule-  bu  gibt  es  meines
Wissens  nicht  auf  skandinavischem  Boden,  und  in  ganz  Schleswig  ist
kein  einziger  Ort  mit  einem  solchen  Namen  zusammengesetzt.  Ebenso
ist  eine  derartige  Zusammenziehung  wie  in  Schülp,  wobei  sich  der
Umlaut  ##  sprachgesetzlich  durch  den  Wegfall  des  Endvokals  i  entwickelt
  hat,  von  den  Niederdeutschen  in  Südschleswig  bei  den  Ortsnamen
  auf  ·  bu  oder  ·  by  sonst  niemals  vorgenommen.  Auch  wenn
man  nicht  in  Anschlag  bringen  will,  daß  in  den  Flurnamen  der  beiden
Dörfer  Scullebi  nicht  die  geringste  Spur  von  jütischem  Einfluß  zu  erkennen
  ist  5),  so  sprechen  alle  übrigen  Umstände  schon  genügend  dafür,
daß  Scullebi  aus  Scullevi  entstellt  ist;  darauf  weist  auch  der  Name
des  Hofes  und  Gehölzes  Luhnikx  (von  dem  Bache  Luhnau),  1592
Luhnenriche,  auch  Lunebi  geschrieben,  hin.  Die  Lage  der  beiden  Orte
in  der  Nähe  von  Sümpfen  und  Mooren  würde  dem  Tie  =  Sumpfuloor
  entsprechen.5)

Die  Namen  der  Hufner  zeigen  mehrfach  ganze  Familienansiedelungen,
  die  sich  wahrscheinlich  durch  die  allmähliche  Vergrößerung  der
Feldmark  durch  Rodungen  einzelner  Familienangehörigen  erklären.
Merkwürdig  ist  die  Familie  Eler  in  Elersdorf;  es  wäre  immerhin
möglich,  daß  dies  noch  die  Nachkommen  der  Gründer  der  Ortschaft
seien,  wenn  wir  auch  sonst  nirgend  in  diesen  Gebieten  ein  Beispiel
eines  solchen  Vorganges  finden.  Unter  der  Menge  der  Niederdeutschen

1)  Hist.  Zeitschr.  27.  216.

2)  Hist.  Zeitschr.  VI.  141;  VII.  14.  Claus  Norden  to  Schulbe.

3)  Langeb.  IV.  383.  391.

4)  Langeb.  I.  81.  226.

5)  Z.  B.  bei  dem  Schülp  in  Norderditmarschen  Ohlenbroksberg,  Rüsterberg,
  Finksberg,  Haarweddel,  Tornbohm,  Fuhlsohr,  Sählborst,  Horst,  Hasboop,
  Emwisch,  Dark,  Darrik,  Rethdarrig,  Segenwisch  u.  a.

6)  Jellinghaus,  Holst.  Ortsnamen  233.  245.  299.  C.  C.  H.  3.  827;  siehe
über  die  städtischen  Domänen  Rendsburgs  die  Konfirmationsurkunde  Christians  IV.,
wo  von  Luhnen=  und  Hopesfye  die  Rede  ist.  Vergl.  auch  die  richtige  Darlegung
von  A.  Gloy,  Heimat  1902,  218.
        <pb n="116" />
        108  die  Jülten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

fallen  nur  2  Jüten  und  2  Friesen  auf,  neben  2  Holsten.  Am  verbreitetsten
  sind  die  Familien  Speck  (7),  Hagge  (6),  Eler  (7),  Sick  (7),
Stolteley  (10),  Siuert  (12),  sowie  die  charakteristischen  auf  inck  wie
Storlinck  (8)  und  Tominck  (8)  neben  einem  Klesingk,,  die  in  Schwansen
selten  oder  gar  nicht  auftreten.  Über  die  Herkunft  der  ursprünglichen
Ansiedler  geben  Namen  wie  Holste,  Holtrop,  Bileveld,  Engelent  nur
wenig  Auskunft.  Zu  bemerken  ist  nur,  daß  sich  Hamdorf  und  J#Elerstorp
  bei  Segeberg,  Ricolinge  bei  Neumünster  und  Duvensted  im  Kirchspiel
  Bergsted  wiederholt.

2.  Das  Kirchspiel  Bundesthorpe.

Der  westliche  und  nördliche  Teil  des  Kirchspiels  um  den  Bistensee
und  Wittensee  erscheint  noch  um  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts
größtenteils  mit  Wald  bedeckt;  nur  der  Süden,  d.  h.  das  Gebiet  der
Schirnau  ist  waldfrei  und  angebaut.  Über  den  Bestand  des  Kirchspiels
  in  älterer  Zeit  herrscht  mancherlei  Unsicherheit;  es  soll  ehemals
Teile  von  Kampen  mit  umfaßt  haben.  Über  Kampen  erfahren  wir
bereits  im  Jahre  1470:  Vockebeke,  Elstorppe,  Hamedorppe,  de
Westermolen,  Thedenhusen  uppe  desse  side  der  ouwe,  den-  kroch
tor  Sorke,  Duvenstede  mit  deme  acker  uppe  Rikelinge  alle  ime  kerspele
  to  Kampen  belegen.1)  Um  so  auffallender  ist  die  Tatsache,  daß
aus  der  Kampener  Gemeinde,  aus  Hamdorf  18  Tonnen  1  Schipp,  aus
Nübbel  4  Tonnen,  aus  Fockbek  8  Tonnen  und  aus  Duvensted,  wo  für
2  Wiesen  außerdem  an  das  Pastorat  1  Mk.  entrichtet  wurde,  2  Tonnen
an  Korn  schon  seit  Broder  Boysens  Zeit  (1609)  nach  Bünsdorf  geliefert
  werden  mußten.  Man  hat  daraus  geschlossen  2),  daß  diese  Dörfer
deswegen  ursprünglich  zu  Bünsdorf  gehört  hätten.  Für  Duvensted  an
der  Grenze  beider  Kirchspiele  wäre  dies  möglich;  daß  aber  Fockbek,
Nübbel  und  Hamdorf  jemals  in  Bünsdorf  hätten  eingepfarrt  gewesen
sein  können,  erscheint  schon  durch  ihre  geographische  Lage  völlig  ausgeschlossen.
  Diese  Lieferungen  müssen  einen  ganz  anderen  Ursprung
haben,  der  sich  freilich  unserer  Kenntnis  entzieht,  und  beweisen  nichts
gegen  die  Bedeutung  der  Kampener  Kirche  für  den  ganzen  Distrikt.

1)  Registr.  Christian  I.  181.
2)  Jensen,  Kirchl.  Statistik  1236.  38.
        <pb n="117" />
        2.  Das  Kirchspiel  Bundosthorpo.  109

1.  Bundesthorpe  1289;  1318.  1470  ff.  Bunstorp,  j.  Kirchdorf
Bünsdorf.  Vergl.  Bunistharpa  j.  Bünstorf  im  11.  Jahrhundert  bei
Münster,  Bunesthorp  1249  bei  Segeberg,  Bundestorpe  1361,  jetzt
Bujendorf  bei  Süsel,  alles  niederdeutsche  Gründungen,  vom  Personennamen
  Bondo  abzuleiten.  Unter  den  Flurnamen  sind  zu  nennen  Wühren
(von  wurd,  Feld,  das  zu  einer  Hufe  als  Privatbesitz  gehörte),  Krokowisch,
  Seeraad,  Aukamp,  Dült,  Gayenberg,  Wohld,  Krüzbrock,
Baalsted,  Schaarbleken  (schar  =  Abhang,  Schrägung;  bleken  von
bleck,  holzfreie  Stelle),  Schmädsraade  u.  a.  mit  rein  niederdeutschem
Charakter.  Die  Hufner  im  Jahre  1542  hießen:

Otte  Neue  Peter  Neue  Jacob  Sasse
Peter  Kol  Jurgen  Peter  Claus  Stael
Johan  Goetke  Henneke  Tode  (Anneke  Benne
Hinrick  Tames  (Tamsen)  Hinrick  Luncke  Claus  Grewe),

mit  nur  einem  nicht  niederdeutschen  Namen.  1554  treten  an  die  Stelle
von  Tode,  Luncke,  Sasse,  Stael  andere  niedersächsische  Namen  Krube.
Plone,  Kolle,  Getke.

2.  Wittense  13271);  grote  und  lutke  Wittense  1464;  1518
hoff  tom  Wyttense,  nach  der  Lage  am  See  benannt,  j.  Groß=  und
Klein  -Wittensee.  1554  hatte  ersteres  12  Hufen  und  4  Wurtsitze,
letzteres  7  Hufen.  Die  königlichen  Gehege,  Gehagel  von  hagel  Umzäunung,
  niederd.  hegel?),  Felsenrade,  Hasselhorst,  Söhr  (sor  trocken,
ertraglos),  in  Holstein  gewöhnlich  Söhren  (Jellinghaus  300),  die  Dorfhölzung
  Wahrberg  sind  ebenso  wie  die  Flurnamen  Dahrenbrook,
Wurthstelle,  Schmähswohlt,  Brannhorst,  Schmähsrott,  Kerkhörst  und
Grimmeradt  (radt  —  Rodung),  in  Übereinstimmung  mit  der  Bemerkung
des  Lüneburgischen  Urkundenbuches  von  dem  dortigen  Grimm:  propter
destruccionem  villae  vulgariter  Grymme  nuncupatur  (Jellingbaus
  249),  sowie  Köhlen  (von  koling,  Hölzung  zum  Kohlenbrennen),
Brudbargsande  1651  rein  niederdeutschen  Ursprungs.

Grot  Wittenzee  hat  1542  11  Hufner  und  4  Wurtsassen:
Jurgen  Benne  Laurens  Dene  Claus  Olef
Jurgen  Greue  Claus  Roeth  Peter  Ratke

1)  Sollte  nicht  das  unauffindbare  Wothense  in  der  Nähe  von  Schleswig
bei  Rob.  Elgensis  (Langeb.  IV.  258)  ein  Schreibfehler  für  Withensc  sein?
        <pb n="118" />
        110  TDie  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Hans  Smit  Jurgen  Neue  Marckert  Jurgen
Johan  Suer  Jurgen  Kuele  Laurens  Frame
Hinrik  Kuer  Johan  Ratken  Detlef  Moer,

neben  Jurgen  Benne  wird  dann  noch  Jurgen  Petersen  genannt;  1554
bleibt  der  Bestand  im  ganzen  derselbe;  unter  4  Wurtsassen  erscheint
jetzt  Laurens  Dene.

In  Lutke  Wittenzee  werden  genannt:

Marquart  Placne  Claus  Peter  (Petersen)  Hinrick  Plaene
Jurgen  Habui  Hans  Greue  Claus  Budde  (Wurt-Claus
  Snack  Jurgen  Buddi  (Budde)  sasse);

1554  tritt  an  die  Stelle  von  Claus  Peter  ein  Steffen  Kur.

Neben  der  Menge  der  Niederdeutschen  zeigen  sich  in  den  beiden
Dörfern  außer  einem  Dänen  jütische  Bestandtelle  mit  Olef,  2  Budde,
Petersen;  auch  ein  aus  Habui  zugezogener  kann  zu  ihnen  gerechnet
werden;  ein  Bestehen  der  jütischen  Mundart  unter  den  Niederdeutschen
  ist  aber  damit  nicht  nachweisbar.

3.  Bisticss  1351;  Bystenzee  1542,  am  gleichnamigen  See  belegen,
  j.  Dorf  Bistensee,  1554  mit  3  Hufen  und  einem  Wurtsitz.
Vergl.  Bistikesse  1224,  j,  Bissee  im  Kirchspiel  Brügge.  1542  hat
das  Dorf  2  Vollhufner  Henneke  Hasse  und  Jurgen  Wulk,  1  Halbhufner
  Hertich  Moller  und  1  Wurtsassen  Claus  Otto,  ohne  jegliche
fremde  Bestandteile;  statt  des  zweiten  Hufners  wird  in  anderer  Liste
Hans  Fincke  genannt.

4.  Buwinghe  1340;  Bunge  1542;  j.  Dorf  Holzbunge,  im
Gegensatz  zu  Heidbunge  im  Kirchspiel  Kropp  so  genannt.  Vergl.
Buynghe,  Bugingk  in  den  Kirchspielen  Hollingsted  und  Bergenhusen,  Osterbünge
  bei  Windbergen,  Buwingen  im  8.  Jahrhundert  am  Rhein,  alle  aus
mittelnd.  buwinge,  der  Bau,  das  Gebaute,  hier  Dorfanlage,  entstanden,
Die  Gründung  des  Dorfes  wird  mit  den  beiden  gleichnamigen  Nachbarorten
  ungefähr  gleichzeitig  und  auch  von  gleicher  Seite  und  Gegend
ausgegangen  sein.  Die  mir  vorliegende  Bruynsche  Flurkarte  vom  Jahre
1777  gibt  ein  bezeichnendes  Bild  von  der  Beschaffenheit  und  Einteilung
der  Feldmark  zur  Zeit  der  eben  noch  herrschenden  Feldgemeinschaft  und
bietet  zugleich  eine  Anzahl  Benennungen,  die  für  diese  Dorsschaft  bezeichnend
  sind:  -hagen  als  abgeschiedener  Bezirk  zeigt  sich  in  Imhagen
        <pb n="119" />
        1.  Das  Kirchspiel  Bundesthorpe.  111

(Wiese)  und  in  Imhagenbarg  und  in  Nas-  hagensieck,  müssen  (—
Sumpfwiese)  in  Holmüssens-wisch,  -häge,  -hege  (Holzrain)  in  Heggewisch;
  außerdem  gibt  es  eine  Gillengesch-wisch;  auf  -  mohr  ein
Qiwitsmohr,  vom  Vogel  benannt,  auf  -sik  (schmale  Niederung  mit
Wasserrinne  oder  wie  im  Friesischen  eine  niedrige,  tiefe  Wasserstelle,
ein  größerer  Pfuhl),  ein  Nashagen-  sieck,  Kührensieck,  Langsick,
Karcksick,  Karcksiechenbarg,  auf  -  brook  ein  Kossenbrok  und  Moshambrocok,
  dann  die  Koppeln  Gehrlandskoppel,  Girkoppel,  Hohen  und
Langen  Heidebarg  (nicht  by,  wie  Schröder  angibt),  Rabensbarg,  bim
Hohensteen,  anf  -Stücken  Dorpstedtstücken,  ein  großer  Schlag,  Fünfstücken
  und  Nedderst  und  Bawest  Langstücken,  außerdem  die  Rodung
Seerot,  Regelsted  für  das  Dorfvieh,  Wortseten  Ackerham,  Kolstedt,
Stelle  zum  Kohlenbrennen,  die  Gehege  Bockholt,  Schiernkrog,  von
schir,  Grenze  und  krog  (Ecke,  Winkel),  sowie  Vosskuhlenmaas.  Auf
späteren  Karten  finden  sich  noch  Dansted  und  Dansrott,  Maass,  Maaskamp
  und  die  Dorfhölzung  Warder.  Von  diesen  größtenteils  echt
niederdeutschen  Benennungen  hebt  sich  zunächst  -maas  hervor,  das  in
seiner  Form  neben  mohr  auffällig  ist,  sodann  Mosham-  und  Ackerham,
  die  in  der  Bedeutung,  abgeteiltes  Stück  Land,  Wiese  oder  Feld,
hier  nur  durch  friesischen  Einfluß  zu  erklären  sind.  Bei  Dorpstedtstücken
  erhebt  sich  noch  die  Frage,  ob  hier  nicht  ein  vergangenes  Dorf
gestanden  hat.  Im  übrigen  beweist  die  Flurkarte,  daß  auch  hier  den
Wurtsassen  bestimmtes  Ackerland  zugewiesen  war.  Während  1554
3  Hufen  und  ein  Wurtsitz  genannt  werden,  bietet  das  Schattregister
v.  J.  1542  Johan  Neue,  Jurgen  Dene,  Henneke  Benne,  Claus  Moller,
Claus  Greuinck,  Tymmeke  Benne,  die  drei  letzteren  als  Wurtsassen.
Als  friesische  Namen  sind  noch  die  beilden  Benne  anzusprechen.

5.  Schulendorpe  1427;  Schulendorppe  ime  kerspele  to  Bunstorppe
  belegen  1470  1),  in  den  Schattregistern  v.  J.  1542  nicht
mehr  genannt.  Bei  Mejer  tritt  noch  ein  Schulendorp  auf  an  der
Grenze  des  Moores,  nordwestlich  von  Borgsted.  Da  in  dem  Dorse
tome  More  (1470)  sich  ein  Schulendamm  findet,  so  dürfte  dieses  an
das  vergangene  Dorf  erinnern.!)  Vergl.  Schulendorf  bei  Oldesloe,  bei

1)  Reg.  Christ.  1.  181.  Stemann  III.  106,  wo  aber  tome  More,  weil
es  als  Dorf  anzusehen  ist,  geschrieben  werden  muß.  1542  hatte  es  2  Hufen,
deren  Besitzer  Johann  Sicke  und  Gretke  Placne  waren.  ·
        <pb n="120" />
        112  Die  Juten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Flintbek  und  in  Lauenburg;  entweder  von  schulen  „verborgen  sein“,
schul,  schule  „der  Versteck“,  was  für  unser  Schulendorf,  Schulensee
und  dergleichen  passen  würde,  oder  vom  Personennamen  Skulo,  Skule,
der  Sculethorp  (Langeb.  IV.  383)  und  anderen  skandinavischen  Namen
zugrunde  liegt.

6.  Schirnawe  1450,  ein  ehemaliges  Dorf  nach  der  Au  benannt,
bereits  vor  1542  niedergelegt,  j.  Gut  Schirnau,  worin  die  5  Halbhufen,
  Bauernfeld  genannt,  noch  an  das  Dorf  erinnern.  Der  Name
ist  von  schir,  Grenze,  Grenzbezirk  abzuleiten  und  wiederholt  sich  oft
z.  B.  in  Schirenbeke  bei  Halendorf,  Natjendorf  und  in  einem  vergangenen
  Schirenbeke  bei  Schönwalde.  Von  den  Flurnamen  zeigen
Hammerkrog  (krog  —  Ecke,  Winkel  des  durch  den  Hammer  gezeichneten
Waldes),  Waasbrook  (mittelnd.  wese  Wiese,  waes  angs.  Feuchtigkeit,
woos  eiderstedtisch  Morast,  vase  jütisch  ein  Weg  über  eine  Sumpfstelle,
  in  Angeln  ein  unterirdischer  künstlicher  Wasserlauf),  Grothorst,
Krögen  (ebenfalls  von  krog)  u.  a.  rein  niederdeutschen  Ursprung.

7.  Stenwer  1424.  1528;  Steenwarp  und  Steenwark  1650;  eine
Hufe  des  größtenteils  niedergelegten  und  zum  Hofe  Steinrade  gezogenen
Dorfes,  mit  Namen  Oldorp,  erinnert  noch  an  die  Vergangenheit.

8.  Lembek  1313),  j.  Dorf  Lehmbek,  nach  dem  Bache  benannt,
wonach  die  adelige  Familie  Lembek  den  Namen  trug.  Vergl.  Lembeke
  1224  Bach  bei  Reinfeld.  1542  gab  es  hier  5  Hufner:
Henneke  Bileuelt  Johan  Benne  Johan  Tominck
Jurgen  Bilenelt  Henneke  Kuele
und  einen  Wurtsassen:  Drewes  Lange  Elert.

9.  Borgstede  1375;  über  den  Namen  siehe  Abt.  II.  59  Anm.;
j.  Dorf  Borgsted.  Vergl.  Borghestede  in  Fischbek.  1542  hat  das
Dorf  5  Hufner  und  3  Wurtsassen:

Jurgen  Lensche,  Claus  Tominck  (Wurts.)  Claus  Side  (Wurts.)
Jurgen  Ike  Jochim  Side  Marquardt  Towinck
Junge  Hans  Side  Claus  Tominck  (Wurts.).

1)  Hvitfeldt  I.  367.  Unter  den  Zeugen  in  dem  Friedensvertrage  zwischen
König  und  Herzog  Erich  treten  auf  Marquard  Leerbek  (Lembek)  und  Otto
Lembek.  Hasse  III.  275  teilt  die  Namen  der  Zeugen  nicht  mit.  Aus  dem
damals  bestehenden  Beinamen  Lembek  geht  hervor,  daß  das  Dorf  schon  längst
bestanden  haben  muß.
        <pb n="121" />
        3.  Das  Kirchspiel  Hytte.  113

Die  Familien  Side  und  Tominck  haben  hier  anscheinend  an  Angehörige
Land  als  Wurtsitze  abgetreten.

Das  Kirchspiel  hat  nur  niederdeutsche  Ortsnamen.  Zu  den  ältesten,
über  die  Waldemarische  Zeit  hinausreichenden  Ansiedelungen  gehören
sicher  Bundesthorp,  Wittensee  und  Lembek.  Zu  den  Urdörfern  auf
Ssted  ist  nicht  das  durch  seinen  Urnenfriedhof  aus  dem  4.  Jahrhundert
berühmt  gewordene  Borgsted  zu  rechnen;  es  muß  in  demselben  Sinne
verstanden  werden  wie  Dorpsted,  Bysted,  Molensted  u.  a.  Unter  den
mannigfachen  Flurnamen  niederdeutschen  Ursprungs  macht  sich  in  Bunge
ein  leiser  friesischer  Einfluß  geltend  in  den  Zusammensetzungen  mit
ham;  zahlreiche  auf  ·  rot,  ·raade  weisen  auf  frühere  Rodungen  hin,
jköhlen  zeigen  die  Stellen  des  Kohlenbrennens  auf,  -  wohld  und  -horst,
jAbrook  den  älteren  Waldstand,  der  auch  sonst  in  dem  Kirchspiel  durch
Brandenhost,  Dieksrade,  Felsenrade,  Frennrade,  Jürgensrade,  Steinrade,
  Langhorst  u.  a.  angedeutet  wird.  Die  Bewohner  sind  niederdeutschen
  Stammes  mit  einer  geringen  Beimischung  von  Friesen  und
Jüten.  Am  meisten  vertreten  sind  die  Familien  Neue  (4),  Tominck  (3),
Grewe  (3),  Side  (3),  neben  der  friesischen  Familie  Benne  (5);  außer
2  Dene  und  3  auf  -Sen  kommen  auch  noch  2  echt  jütische  Namen,  Buddi
und  Olef,  vor.  Herkunftsbenennungen  finden  sich  außer  Habui  nicht.  Von
den  Dorfnamen  wiederholen  sich  in  Holstein  Bundesthorpe,  Bystenzee,
Bunge,  Schulendorp.  Die  bäuerlichen  Verhältnisse  haben  sich  hier  ginstiger
  entwickelt  als  in  Schwansen,  obwohl  in  älterer  Zeit  (1427)  der
größte  Teil  des  Kirchspiels  bis  auf  Lembek,  Borchsted  und  Schulendorp
in  der  Hand  des  Adels  war  und  auch  diese  nebst  tom  Nore  1470  an
Clawes  v.  Ahlefeld  verpfändet  wurden.  Die  Spuren  davon  lassen  sich
noch  erkennen,  als  sie  später  wieder  landesherrlich  geworden  waren,
in  den  auch  hier  auftreten  Wurtsassen  (siehe  oben  S.  38.  60).  1554
waren  in  den  zur  Hüttener  Harde  gehörenden  Dörfern  (1—  4)  zusammen
34  Hufen  und  7  Wurtsitze,  und  1609  zählte  die  ganze  Gemeinde
60  Hufen  und  25  Wurtsitze.  Außer  dem  Dorfe  Schulendorp  und  eines
Teiles  von  Schirnawe  ist  kein  Ort  seit  alter  Zeit  verschwunden.

3.  Das  Kirchspiel  Hyttc.
Das  hügelige,  noch  um  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  stark
bewaldete  Gebiet  des  Kirchspiels  ward  in  seinem  östlichen  Teile  ur-Sach,
  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  8
        <pb n="122" />
        114  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

sprünglich  zu  dem  Walde  Jarnwith  (Dänischer  Wold)  gerechnet;  erst  die
Entstehung  der  Barchharde  (siehe  oben)  sonderte  es  streng  von  dem
Walde  ab.

1.  Hytte  1318;  Hutten  1445;  tor  Hütten  1473;  entweder  von
alten  Ziegelhütten  oder  von  Glashütten  so  benannt;  j.  Kirche  Hütten
und  Hof  Hüttenhof  an  dem  Noelsbek,  ehemals  ein  adeliges  Gut,  das
1783  parzelliert  ward;  Suhrbrook,  Langkamp,  alte  Flurnamen,  der
Grabhügelname  Hilligebarg  sowie  Helldahl  (helle  Abhang,  Tiefe),
Rodder  und  die  bereits  1659  genannten  Bäche  und  Teiche  Harkenbek,
Ohrbek,  Bonendik,  Alkendorperdik,  Elmendorperdik  u.  a.  haben  niederdeutschen
  Ursprung.

2.  FAlkendorp,  Allekendorp  1542  und  1554  genannt,  als  Rest
eines  schon  früher  zum  Hofe  Hütten  gezogenen  größeren  Dorfes  mit  nur
2  Wurtsassen:  Hinrik  Suer  und  Hans  Scheper  (Claus  Lütke).  Der
Name,  nur  noch  in  dem  obengenannten  Alkendorper-dik  bewahrt  und  als
Dorf  vor  1650  völlig  verschwunden,  ist  abzuleiten  von  Allike,  Alleke,
Alke,  Hasse  III.  1006.  Vergleiche  Alekesdorp  im  Amte  Rendsburg,
Hasse  III.  420.

3.  PElmendorp,  nur  aus  dem  Namen  Elmendorperdik  1659  zu
erschließen,  sonst  nirgends  erwähnt,  vor  1542  niedergelegt  und  zum
Gute  Hütten  gezogen.

4.  Osterbuy,  urkundlich  erst  spät  1528  genannt,  aber  eine  alte
jütische  Gründung  an  dem  Osterbek.  Unter  den  Flurnamen  findet
sich  aber  nichts  Jütisches  mehr,  und  auch  die  aus  dem  Jahre  1542
bekannten  Bewohner  sind  niederdeutsch:

Pawel  Benne  Rale⅝f  Peter  (Junge  Claus  Peterßen)
Marquart  Marth  Claus  Passeke  Peter  Luntke

Jurgen  Kuer  Marquart  Benne  Dreues  Wenth
Henneke  Peter  Peter  Kuer  Hans  Wenth

Reymer  Fincke  Hinrick  Stampe  Lutke  Wenth

Claus  Ratke  Peter  Jebe  (Henncke  Kolhase),
Claus  Wrage  Claus  Peter

im  ganzen  13  Hufner  und  5  Wurtsitzer,  (die  letzten  5);  1554  sind
nur  mehr  11  Hufner  und  5  Wurtsitzer  vorhanden,  die  Familiennamen
aber  fast  die  gleichen  geblieben.  Wenn  auch  bei  dem  jungen  Claus
Peterben  und  1554  bei  Claus  Johanben  die  Neigung  der  jütischen
        <pb n="123" />
        3.  Das  Kirchspiel  Hytte.  115

Namengebung  sich  geltend  macht,  so  tritt  doch  das  Verschwinden  des
jütischen  Wesens  hier  ebenso  bezeichnend  wie  bei  dem  oben  besprochenen
Haby  hervor  und  wird  auf  denselben  Gründen  beruhen.

5.  Damendorp,  Damdorp  1518,  jetzt  Dorf  Damendorf;  eine  ältere
Flurbenennung  tom  Damme  scheint  den  Namen  zu  erklären;  Bökwedel,
Spann  und  die  Gehege  Gekahl  (—  vale  weitausgedehnt,  da  ein  Wald
„wegen  seiner  Größe“  vale  genannt  wird.  Jellingh.  242)  nebst  Fresenboi
  (()  sind  neben  den  gewöhnlichen  Flurnamen  niederdeutschen  Ursprungs,
wie  auch  die  meisten  Bewohner  im  Jahre  1542:

Detlef  Benne  Jurgen  Neue  Ralef  Neue
Tymme  Jesse  Cessen)  Detief  Neue  Peter  Benne
Detlef  Fincke  Otte  Stampe  Johan  Winholt,
Marquart  Budde  Marquart  Lille

die  letzten  beiden  Wurtsassen;  1554  finden  sich  gleichfalls  9  Hufen,  aber
nur  ein  Wurtsasse  mehr,  neben  3  Neue  2  friesische  Benue  und  2  Jüten,
die  aber  den  niederdeutschen  Charakter  des  Dorfes  nicht  zweifelhaft
machen;  Marquart  Budde  ist  1554  verschwunden.

6.  Aßschepel  1415;  Aschepel  1542,  j.  Dorf  Ascheffel,  ein  ganz
singulärer  Name,  dessen  ursprüngliche  Form  sich  nur  nach  Analogie  des
danebenliegenden  Asch-berg,  früher  Trummelberg  genannt,  vermuten
läßt.  Vergl.  Liusapeld  1245  auf  Alsen,  Abbyld  1318  bei  Hoyer,  vom
altn.  apaldr  Apfelbaum,  und  die  mit  dem  gleichbedentenden  westgermanischen
  apuldre  ahd.  aphaltra  zusammengesetzten  Ortsnamen  bei
Förstemann  39.  Von  alten  Rodungen  zeugen  ältere  Flurnamen  wie
Sönnrade,  Wilsteradeberg,  Schothorst  und  auch  Vogelsang  (siehe  oben
S.  51);  zu  bemerken  ist  noch  der  Hügel  Scherklint.  1542  hatte  das
Dorf  an  Hufnern:

Detlef  Jesse  (Jessen)  Otte  Budde  Jchan  Pleth
Jurgen  Pleth  Jurgen  Frame  Tymmeke  Snack
Detlef  Snack  Claus  Snack  (acob  Gotzick),
Detlef  Frame  Detlef  Fincke

und  an  Wurtsassen:
Jurgen  Pleth  Hans  Frame  Claus  Meggerse

Marquart  Pleih  Hans  Racn  (Rane)  Henneke  Meggerse
Johan  Snack.
8“
        <pb n="124" />
        116  die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

1554  zählte  man  nur  9  Hufner  und  5  Wurtsassen;  die  Familien  Pleth,
Snack  und  Frame  sind  besonders  vertreten  und  scheinen  für  Angehörige
auch  sogenannte  Wurtsitze  gegründet  zu  haben.  Ein  jütisches  Element
bildet  die  weitverbreitete  Familie  Budde,  die  aber  bereits  1554  außer
Meggersee  und  Fincke  verschwindet.

7.  Alvelde  1320;  j.  Dorf  Ahlefeld.  Der  Name  ist  von  al,  Steinahl,
  Raseneisenstein,  abzuleiten;  nach  dem  Orte  nennt  sich  die  Familie
v.  Ahlefeld,  obwohl  sich  nicht  sicher  nachweisen  läßt,  wann  sie  im  Besitz
desselben  gewesen  ist.  1542  mit  nur  einem  Hufner  Claus  Frame  und
einem  Wurtsossen  Hans  Schroeder;  in  einem  anberen  gleichzeitigen  Register
treten  Jurgen  Hasse,  Claus  und  Jurgen  Frame  und  Hans  Frese  auf;
im  Jahre  1554  hatte  Ahlefeld  wieder  2  Hufner:

Jürgen  Plette  und  Jürgen  Frame.

8.  Brekentorp  1196  und  so  immer  in  allen  Urkunden.  )  1412
Lutteken  Godeken  de  villa  Breckendorp.  Der  Gründername  Breke
(Seidelin  I,  533  Breke  Velkiff.  1447  ein  Ditmarse),  wie  die  Flurnamen
  sind  rein  niederdeutsch,  hervorzuheben  Saar,  (nied.  sor  —  trocken)
Ramserdik  1781,  Lohberg  (Waldberg)  1650,  Retwisch  und  der  Scheelsberg.
  Namen  der  Besitzer  um  1542  sind:

Claus  Tamsen  Peter  Sorth  Detlef  Tammes
Hinrick  Tamsen  Claus  Peter  Jurgen  Pleth

Claus  Pleth  Jurgen  Coetke  Jurgen  Fincke  (Wurt-Reymer
  Kolhasse  Johan  Sorth  sasse).

Simon  Sorth  Detlef  Fincke

1554  zählt  man  ebenso  12  Hufen,  die  dieselben  Familien  innehaben.
Bemerkenswert,  daß  die  Nachkommen  von  Lutteke  Godeken  noch  1554
im  Besitze  ihrer  Hufe  sind;  sonst  sind  die  Familien  Pleth,  Sorth  (Zort)
und  Tamsen  (Tammes)  am  stärksten  vertreten;  letztere,  sowie  Sorth
(Langeb.  VII.  244  u.  a.)  zeugen  von  ursprünglich  jütischer  Herkunft.
Zu  den  ältesten  Niederlassungen  in  diesen  Gebieten  gehört  Brekendorf,
  mit  Ahlefeld  und  wohl  auch  Hütten  reicht  es  über  die  Waldemarische
  Zeit  hinaus  und  ist  unter  die  420  deutschen  Hufen  zu  rechnen.

1)  Steenstrup  97,  Anm.  1  geht  bei  der  Deutung  des  Namens  von  einer
unrichtigen  urkundlichen  Voraussetzung  aus;  siehe  oben  S.  102.  —  Bei  Noodt  I.
448  wird  1412  das  Dorf  zu  der  parochia  Haddebuy  gerechnet.
        <pb n="125" />
        3.  Das  Kirchspiel  Hytte.  117

Alle  Ortschaften  sind  augenscheinlich  deutsche  Gründungen  mit  Ausnahme
  von  Osterby,  das  seinen  jütischen  Ursprung  an  der  Stirn  trägt,
aber  seinen  alten  Charakter  wenigstens  seit  dem  Anfang  des  16.  Jahrhunderts
  bereits  gänzlich  verloren  hat.  Außer  den  oben  genannten
Flurnamen  treten  in  dem  Kirchspiel  noch  auf  Böckwedel,  hier  wohl
von  wed  Gehölz  und  nicht  von  -  wedel,  Furt,  Schothorst  (schot  noch
oft  in  Holstein  —  Riegel,  Verschluß),  Surbrock,  Strepel  (Streifen),
Weljen  (von  welle  die  Quelle),  Sültenberg,  Grot  Köhlern  (vom
Kohlenbrennen),  Markenrace.  Nach  der  Landesaufnahme  findet  sich
im  Hüttener  Kirchspiel  südöstlich  vom  Kograben  ein  Jettemark  verzeichnet,
  das  sonst  nirgend,  auch  in  den  genauesten  Ortsverzeichnissen
nicht,  erwähnt  wird;  wenn  es  richtig  ist,  würde  es  noch  eine  jütische
Erinnerung  darstellen  und  eine  Analogie  bilden  zu  Jettefenne  im
Kirchspiel  Hollingsted,  obwohl  hier  auch  ein  Personenname  zugrunde
liegen  kann.  Im  übrigen  finden  sich  von  den  Dorfnamen  des  Kirchspiels
  keine  Wiederholungen  in  Holstein.  Dagegen  zeigen  sich  hier  überall,
wie  in  den  östlichen  Gebieten,  jene  eigentümlichen  Wurtsassen,  die  ohne
Zweifel  aus  einer  Zeit  stammen,  wo  fast  die  ganze  Harde  in  der  Hand  der
adligen  Familie  v.  d.  Wisch  war,  ehe  sie  Herzog  Friedrich  1523  gegen
Grünholz  in  Schwansen  eintauschte.  Tiefere  Spuren  hat  jene  Zeit
nicht  hinterlassen;  vergangen  sind  nur  die  Dörfer  Alkendorp  und
Elmendorp  und  zum  Gute  Hütten  gezogen;  sonst  erhielt  sich  überall
die  freie  Bauernschaft,  die  auf  ihrem  Hardesting  binnen  ver  dingstoken
  zusammentrat.  Merkwürdig  ist  der  Ausdruck  in  der  Dingswinde
  vom  27.  Juni  1519:  en  dingeßwinde  effte  (oder)  granne
herdestuch  1);  das  Wort  granne  (altnord.  Nachbar)  wird  hier  in  dem
Sinne  Versammlung  von  Dingleuten  gebraucht,  wie  ähnlich  noch  jetzt  in
der  jütischen  Mundart  weiter  nach  Norden.  Die  Namen  der  „achte  frame
lüde“:  Hinrick  Kock,  Hans  Boeth,  Hinrick  Pypgras,  Detlieff  Merten
Pawel  Ruschert,  Henneke  Grewe,  Clawes  Peter,  Jurgen  Götke,
wie  ihr  Hardesvogt  Bylevelt  sind  ohne  Ausnahme  niederdeutsch  und
insofern  für  die  Bewohner  der  Harde  in  damaliger  Zeit  bezeichnend.
Unter  den  niederdeutschen  Familiennamen,  die  hier  und  da  in  Gruppen

1)  v.  Stemann:  Urkundl.  Beiträge  51  ff.  liber  den  Ausdruck  tuch,  tog  vergl.
unten  „Sprache  der  Dingerichte".
        <pb n="126" />
        118  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Laudschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

vorkommen,  sind  am  meisten  vertreten  Plette  (6),  Frame  (5),  Fincke  (5),
Peter  (5),  Snack  (4),  der  friesische  Name  Benne  erscheint  fünfmal;
der  jütische  Stamm  bietet  nur  Tamsen  (3),  Sorth  (3)  und  Budde  (2),
die  für  die  Volkssprache  und  das  Volkstum  jener  Zeit  keine  Bedeutung
  mehr  haben.

4.  Das  Kirchspiel  Croppe.

Das  weit  ausgedehnte  Kirchspiel,  im  Süden  bis  an  die  Sorge,
im  Norden  bis  an  den  Molenbek  und  nahe  an  den  Kograben  reichend,
mit  großen  Heide=  und  Moorstrecken,  zeigte  um  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts
  nur  einen  geringen  Waldbestand  in  dem  sogenannten  Cropper
Struck  oder  Busch,  der  auch  später  noch,  als  an  der  alten  Heerstraße
belegen,  wegen  seiner  Unsicherheit  eine  gewisse  Berühmtheit  hatte.  Von
Norden  her  lief  nämlich  die  Landstraße  durch  das  Kalegat  des  Dänenwalles
  und  den  Kograben  südwärts  durch  Heide=  und  Moorlandschaft
westlich  von  Jagel  und  Lottorp,  dann  östlich  von  Mylbarg  durch  das
Wüstemoor,  weiter  östlich  von  Croppe  durch  den  bekannten  Busch  und
über  Klemekrog  nach  dem  Sorgkrog  an  der  Sorge,  um  dann  südlich
durch  Moor  und  Waldung  westlich  bei  Arenstede  vorüber  und  weiter
südöstlich  über  Vindeshier  bei  Rendsburg  zu  münden.  Diese  Gegend
hat  daher  in  allen  mittelalterlichen  Kriegszügen  eine  besondere  Rolle
gespielt;  in  der  Nähe  dieser  Heerstraße,  die  allein  den  Süden  und
Norden  verband,  liegt  aber  nur  eine  größere  Ortschaft,  die  denn  auch
dem  Kirchspiel  sowie  später  der  Harde  den  Namen  gegeben  hat.

1.  Croop  1285,  1286;  Croppe  1314,  1340;  Crobbe  1407,
später  immer  Kroppe,  j.  Kirchdorf  Kropp.  Über  die  Bedeutung  des
Namens  siehe  unten.  Außer  Griesenhötel  sind  die  schon  1609  genannten
  Wiesen  Papen  Rahmen,  Holmicke,  Osterwische,  Wendebrook,
ein  Teil  von  Barenbrock,  Ficker  und  Winis  sowie  Kal(f)wisch  (1694)
bemerkenswert;  über  die  nicht  rein  niederdeutschen  Benennungen  Ficker
und  Winis  siehe  unten.  Von  den  übrigen  Flurnamen  1)  wie  Grotenstücken
  und  zahlreiche  andere  auf  -  Stücken,  Dieckblöck,  Sparnblöck-1)

  Erdbuch  v.  J.  1842,  Staatsarchiv  C.  XXX.  1078  und  die  Flurkarte
von  Hansen  aus  dem  Jahre  1800;  letztere  ward  mir  durch  Herrn  Pastor  Paulsens
Gefälligkeit  zur  Benutzung  übersandt.
        <pb n="127" />
        4.  Das  Kirchspiel  Croppe.  119

u.  a.,  Krützschaar,  Langrehm  und  andere  auf  -rehm,  Struck,  Königskamp,
  Spann,  vorm  Spann,  Spreckloh,  Kortelohe,  Mittelloh,  Langloh,
  Rossölkenblöck,  Dornhoopsblock  und  andere  auf  -hoop,  Böverbackenstücken
  u.  a.  zeigt  kein  einziger  außer  etwa  Spirmoos  irgend
welche  jütische  Überlieferungen.  Von  Bewohnern  werden  urkundlich  genannt:
  1463  Wilken  kinder  (Brüder),  1491  und  1496  Clawes  Syrik,
Hinrick  Frame,  Anne  Thamessen,  1498  Anne  Thomes  genannt,  und
Clawes  Smyter.  Aus  dem  Jahre  1542  kennen  wir:

Hans  Paris  Jurgen  Bonnick  Claus  Sirick
Lamme  Pawel  Detlef  Momme  Johann  Schroder
Jurgen  Grim  Laurens  Sirick  Jurgen  Sirick
Lutke  Jurgen  Frame  Hans  Juen  Hennecke  Mome
Ralef  Momme  Jurgen  Frame  Tonnies  Kroeger

Jurgen  Peper.

Unter  ihnen  treten  wohl  in  der  Famile  Momme  (3)  friesische
Spuren  hervor,  aber  nicht  der  geringste  jütische  Einfluß;  1554  wiederholen
  sich  mit  11  Namen  dieselben  Familien  außer  Paul  Sarow.

2.  Lutke  Reyde  1337,  in  der  gleichnamigen  Au;  j.  Dorf  Kleinrheide.
  Die  Ableitung  des  Namens  von  mitteln.  rede,  reide,  Rhede,
offener  Hafen,  ist  zweifelhaft.  Die  Namen  der  Grabhügel  (s.  Abt.  II  38).
Swartenbarg,  Mittenbarg  und  Haarbarg,  Flurbenennungen  Römerkamp,
Britje  (i.  Brutje)  heide,  Sierkskamp,  Witte  Moor,  in  der  Wühr,
Wennbrock,  Sehmiedeblöck,  Wittenkamp,  Brendthede  (1841)  zeigen
nur  niederdeutschen  Einfluß,  doch  liegt  etwas  südlich  von  dem  Dorfe
1649  eine  Hölzung  Lundt,  die  in  der  Flurbenennung  (Erdbuch  v.  J.
1841)  als  in  de  Lund  auftritt,  auch  Magendahlweide,  Barknapswiese,
Hüschnobkoppel,  Maay  (Made)  enthalten  wohl  noch  jütische  Erinnerungen.
  Dagegen  bezeugen  die  aus  dem  Jahre  1451  bekannten  Hufner
Vollert  Duwe,  Marquard  Dyk,  Henneke  Duwe  ebenso  wie  die  bischöflichen
  Lansten  vom  Jahre  1509  Johan  Douwe,  Henneke  (Marquart)
Vollert,  Johann  Vollert,  Timme  Bileuelt  niederdeutsches  Wesen;  nicht
weniger  die  landesherrlichen  Besitzer  vom  Jahre  1542:

Detlef  Frame  Johan  Fedde  Marquart  Follert.
Claus  Jons  Johan  Tammes  Hinrick  Bus;
Jurgen  Block  Johan  Kreye
        <pb n="128" />
        120  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

1554  kehrt  Johan  Tammes  als  Johan  Tamßen  wieder  und  hat  noch
einen  jütischen  Genossen  in  Kund  Tamhen  bekommen.  Dem  entsprechen
auch  einige  jütische  Spuren  in  den  obengenannten  Flurnamen.

3.  Grote  Reyde  1337,  j.  Dorf  Großrheide.  Mehr  als  in  dem
vorhergenannten  Dorfe  ist  hier  in  den  Flurnamen  ausgenommen
Wrungerdam  (1651),  wo  dam  wohl  Teich  bedeutet,  ebenso  wie  bei
den  Grabhügeln  Wrombarg  (1777,  1838)  oder  Wormbarg,  Bredensikskoppel,
  Södenkamp,  Schmerkamp,  auf  der  Lieth,  Wiesteck  u.  a.
alles  niederdeutsch;  Hüsennobber  Moor,  Bocksenob,  Keln  (Wiesen),
vielleicht  auch  Flastin  können  etwas  Jütisches  enthalten.)  Die  landesherrlichen
  Hufner  vom  Jahre  1542:

Peter  Block  Claus  Bus  Thias  Harre
Lange  Peter  (Block)  Peter  Ode  Tammes  Sirick
Reymer  Jebe  Elsebe  Jebes  Marquart  Sirick,

zeigen  wohl  geringen  friesischen,  aber  keinen  jütischen  Bestandteil  der
Bewohner;  noch  1554  sitzen  dieselben  Personen  oder  Familien  auf  ihren
Hufen;  hinzugetreten  sind  zwei  jütische  Namen  Junge  Hinrick  Johanßen
und  Jürgen  Jenben.

4.  Bokelunt  1542,  j.  Dorf  Boklund,  eine  späte  Gründung  im
Buchenhain,  der  nach  jütischer  Weise  benannt  ward;  Flurnamen  auf
der  Brüynschen  Karte,  wie  Depenstücken,  Wittenkamp,  Bölkenschlag,
Bargschlag,  Bredenstücken,  Scharpenstücken,  Lütten  Bockland,  Ortmohr
  und  andere  auf  -barg,  brook  und  -mohr  zeigen  ebenso  wie
ein  Hufner  Hans  Peper  (1542)  nichts  Jütisches  in  dem  kleinen  Dorfe.
Vergl.  Böklunt  in  Fahrensted  u.  a.

5.  Bennebeke  1340;  Binnebeke  1463,  i.  Alt=  und  Klein-Bennebek.
  Vergl.  Bennebek  in  Schwansen.  Nördlich  von  Lutke.
Bennebcke  verzeichnet  Mejer  an  dem  Bache  entlang  Schwomelglay
in  der  Moorlandschaft,  bei  Olde  Bennebek  am  Meggersee  ein  Wydensß.
1542  hat  Olde  Bennebeke  folgende  Einwohner:

Ralef  Schroeder  Jurgen  Marth  Michael  Frame
Claus  Frame  Hinrick  Creue  Johan  Greue  Johan
Peter  Meggersee  Jurgen  Frame  Johan  Greue

Hans  Reymer  Jurgen  Harre  Claus  Meggerse
Peter  Frame  Jurgen  Detlefsen  Peter  Greue.

1)  Erdbuch  v.  J.  1838,  Staatsarchiv  C.  XIII,  1189.
        <pb n="129" />
        4  Das  Airchspiel  Croppo.  121

Neben  4  Frame  erscheinen  3  Greue  und  2  Meggerse;  1554
werden  neben  Peter  Frame  Claußen  sogar  7  Frame,  dann  3  Grewe,
je  1  Meggersee,  Marth  und  Harre  genannt.  Bemerkenswert  ist  die
anscheinend  ditmarsische  Weise  der  Benennung  Johan  Greue  Jphan
und  Peter  Frame  Claußen,  die  von  Stapelholm  beeinflußt  sein
kann.  Darauf  sind  auch  die  sogenannten,  in  Stapelholm  gebräuchlichen,
  1688  in  einem  Extrakt  des  Gottorper  Erdbuchs  bei  zwei
Bennebeker  Hufnern  aufgeführten  „Freybundenländereien“  herzuleiten,
die  hier  allerdings  sehr  auffallend  sind.

Lutke  Bennebeke  1542:

Jurgen  Ike  Johan  Iken  Peter  Kreye
Jurgen  Poppe  Peter  Frame  Claus  Frame
Claus  Frame  Laurens  Duere  Abel  Duere
Johan  Duere  Jurgen  Kreye  Laurens  Ike
Lange  Hinrick  Peter  Duere  Marquart  Schroeder.

Neben  4  Duere,  3  Frame,  2  Ike  und  2  Krepe  sind  keine  fremden
Bestandteile  erkennbar;  noch  1554  finden  sich  dieselben  Familiennamen.
Anscheinend  gehören  die  Geschlechter  der  Frame  und  der  Duere  zu
den  ersten  Ansiedlern  in  den  beiden  gleichnamigen  Ortschaften.

6.  Tedenhusen  1470,  Tetinghusen  1542,  an  der  Sorge,  j.  Dorf
Tetenhusen.  Vergl.  Tedenhusen  gegenüber  im  Kirchspiel  Campen
(Hohn),  beide  vom  friesischen  Personennamen  Tete  abzuleiten.  1650
werden  auch  wie  in  Croppe  Ländereien  auf  Wieniß  genannt.  Merkwürdig
  ist  die  Bewohnerschaft  im  Jahre  1542:

Johan  Harre  Claus  Momme  Jürken  Momme
Johan  Frame  Hinrick  Momme  Henneke  Momme
Ralef  Momme  Detlef  Momme  Jacob  Momme;

1554  sind  Peter  Frame  und  Jürgen  Grewe  an  die  Stelle  von  Jacob
und  Hinrick  Momme  getreten.  Mit  Ausnahme  der  Familie  Frame
und  Grewe  sind  alle  Hufner  friesischen  Stammes;  der  Umstand,  daß
die  Momme  fast  die  ganze  Feldmark  im  Besitz  haben,  ist  ganz  ungewöhnlich,
  wenn  auch  sonst  Familienansiedelungen  vorkommen.  Wahrscheinlich
  haben  wir  in  dem  Orte  eine  ursprünglich  friesische  Kolonie
zu  sehen;  jedenfalls  ist  anzunehmen,  daß  hier  zeitweilig  neben  dem
Niederdeutschen  auch  friesisch  gesprochen  ist.  Unter  den  Flurnamen  der
        <pb n="130" />
        122  die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Brüynschen  Karte  finden  sich  neben  den  niederdeutschen  Benennungen,
wie  Ohllotten,  Blöcken,  Schwartsol,  Harsicken,  Eckrehm,  Tüttenkamp,
  Trenthoop,  Luchthoppel,  vielleicht  noch  in  Namen  wie  Dahrenssicht,
  Rehagensfenn,  Jarten  leise  friesische  Spuren.

7.  Grote  Zorckwolde  1355,  j.  Dorf  Sorgwohld,  an  der  Sorge,
und  nach  dem  früheren  Wohld  im  Gegensatz  zu  Wohlde  in  Stapelholm
so  genannt.  Die  Entwaldung  dieser  Gegend  hatte  bereits  um  die  Mitte
des  17.  Jahrhunderts  alles  zu  einer  sandigen  „weitläuftigen  Heide“
gemacht,  wo  weder  Gerste  noch  Hafer  gesät  werden  konnte,  sondern
des  Sommers  fremdes  Vieh  gegen  eine  Abgabe  von  12  Schill.  für  jedes
Stück  geweidet  ward.  Um  das  Jahr  1355  wohnten  hier  Radolfus
Ghade  Johannessone,  1542:

Johan  Sibbern  Peter  Haggi  (Hagge)  Jürgen  Sibbern
Marquart  Siuert  Detlef  Jesse  (Claus  Jesse),
ohne  jegliche  fremde  Beimischung,  lauter  Niederdeutsche;  1554  erscheint
statt  Detlef  Jesse  ein  Laurens  Tideman.

8.  Ovslacht  1542;  Ostschlag  1651,  j.  Dorf  Owschlag,  an  einer
kleinen  Au  belegen.  Über  den  Namen  siehe  unten.  Die  Flurnamen
sind  niederdeutsch  wie  Steensik,  Segen-moor,  (sech,  der  segen,
Sumpfort,  Jellingh.  295).  Im  Jahre  1542  werden  folgende  Besitzer
  aufgeführt:

Claus  Stael  Marcquart  Plaene  Nargquart  Plette
Hinrick  Greuinck  Jurgen  Eler  (Reymer  Juens
Claus  Hoeth  Claus  Moller  Peter  Nieman
Johan  Boye  Johan  Detlef  Eler  Jacob  Faget
Marckquart  HoethHans  Stamer  Detlef  Schroeder).

Im  Jahre  1554  finden  sich  9  Hufen  und  2  Wurtsassen  wesentlich
mit  denselben  Namen,  doch  treten  auch  jetzt  die  Familien  Backen  und
Kruse  hier  auf.  Unter  den  sonst  rein  niederdeutschen  Namen  ist  auch
hier,  wie  in  den  folgenden  eine  ditmarsische  Benennung  Johan  Boye
Johan  bemerkenswert,  die  aber  1554  wieder  verschwindet.

9.  Ramstorp  1461;  1542  Rampstorp,  1651  Ramstede;  j.  Dorf
Ramsdorf.  Vergl.  Hramesthorpe  889,  j.  Ramsdorf  in  Westfalen,  vom
Personennamen  abzuleiten,  auch  Ramsted  im  Kirchspiel  Schwabsted.
Die  Besitzer  vom  Jahre  1542  waren:
        <pb n="131" />
        4.  Das  Kirchspiel  Croppo.  123

Claus  Haggi  Jens  Tamsen  Peter  Sirick
Jurgen  Greue  Claus  Frame  Gorries  Greue
Claus  Boye  Johan;
1554  sind  nur  6  Hufner  verzeichnet,  im  wesentlichen  mit  denselben
Familiennamen,  nur  tritt  jetzt  ein  Hinrik  Kruse  auf;  auch  der  Ditmarse
  Claus  Boye  Johan  ist  verschwunden,  während  der  einzige  Jüte
Jens  Tamsen  seinen  Sitz  behauptet.

10.  Norbui  1542,  erst  spät  urkundlich  bezeugt,  doch  wie  Osterby
eine  alte  jütische  Gründung.  Flurnamen  haben  nichts  Jütisches  mehr,
Blöcken,  Gräßen,  Wall,  -brook  und  zahlreiche  andere  sind  ebenso  niederdeutsch
  wie  die  im  Jahre  1542  bekannten  Namen  der  Bewohner  mit
Ausnahme  des  erstgenannten:

Henneke  Matsen  Dreues  Bake  Mourische  Bake
Johan  Bake  Jurgen  Boye  Johan  (Tymme  Marth).
Laurens  Bake  Hans  Boye  Johan

Zwei  Familien  sind  im  Besitze  des  größten  Teiles  der  Feldmark,
von  denen  die  eine,  wie  in  Ramstorp  und  Ovslacht,  ditmarsischer  Herkunft
  ist;  auch  hier  nur  ein  jütischer  Name  mehr.  1554  ist  jede  jütische
Spur  verschwunden,  die  Familie  Bake  noch  viermal  neben  einem  Ditmarsen
  und  einem  neuen  Ansiedler  Henneke  Bilefeld  vertreten.

Von  den  aufgeführten  Orten  reicht  ohne  Frage  Croppe,  als  Krongut
  der  späteren  Zeit  und  früher  königlicher  Privatbesitz,  in  die  Zeit
des  Waldemarischen  Erdbuchs  hinein  und  darüber  hinaus,  wie  auch
die  ursprünglich  romanisch  angelegte  Kirche  beweist.  Ob  es  zu  den
niederdeutschen  Gründungen  gehört  hat,  muß  zunächst  die  nationale
Stellung  seines  Namens  ergeben.  Es  gibt  ein  Kroppenstide  1194
bei  Magdeburg,  ein  Croppenthorp  in  Westfalen,  im  12.  Jahrhundert
genannt,  ein  Croppach  bei  Wiesbaden  und  andere  solche  Bildungen
in  Deutschland,  auch  einen  Willekinus  dictus  crob  (1284),  aber  auch
ein  Cropp  in  der  Linnitsharde  (Langeb.  III.  429),  in  Aarhus,  in  Bleking,
  in  Schonen  (Langeb.  VII.  252),  ein  Kroppr  und  Kroppstadir.
auf  Island  und  sonst.  Angels.  bedeutet  croppan  grasen  und  so  auch  im
Altn.  kroppa;  angels.  cropp,  Kropf,  Gipfel,  Baumwipfel,  kroppr  altn.
Auswuchs,  Graswuchs,  Baumwuchs.  Noch  heute  wird  im  Thüringischen
  Waldkropf  für  Anwachs  von  Bäumen  gebraucht  und  im  östlichen
        <pb n="132" />
        124  Die  Inlen  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Holstein  kropp  für  das  im  Schleswigschen  übliche  kratt.  Demgemäß
gibt  es  auch  einen  indago  (Wald)  cropeshagen,  den  Graf  Adolf  1319
(Hasse  III.  389)  einem  Knappen  Walther  von  Serne  verlieh,  und  ein
kropelshaghen  1334  (Hasse  III.  872)  in  Lauenburg.  Die  Benennung
to  deme  Croppe  „an  dem  Baumanwuchs“  bedeutet  demnach  nichts
weiter  als  was  der  Struck  und  der  Busch  anzeigt,  an  dem  die  Ortschaft
  liegt.  Croppe  kann  also  sehr  wohl  niederdeutschen  Ursprungs  sein,
auch  wenn  unter  den  Flurnamen  einige  wenige  jütischen  Einfluß  verraten.
  Dazu  gehört  nicht  Twistel  (=  Twissel)  „Zwilling“,  weil  bereits
  1303  in  Holstein  in  den  Twislen  vorkommt,  sondern  Ficker,  das
aus  niederd.  vie,  sy  (Sumpf)  und  jüt.  kjer  (Sumpf)  zusammengesetzt
ist,  sowie  das  auch  bei  Tetenhusen  als  Wiese  auftretende  wieniss,  welches
sich  in  Vinysmay  (made  Wiese)  bei  Klinting  im  Kirchspiel  Ulkebul  wiederholt
  (1651).  Zu  berühren  ist  hier  noch  das  merkwürdige  Ovslacht,
von  Mejer  Ostschlag  genannt.  Da  der  Ort  an  einer  Au  belegen  ist
und  Ost-  niederdeutsch  Oster-  helßen  müßte,  so  kann  die  Bedeutung
der  ersten  Silbe  nicht  zweiselhaft  sein;  ob  nun  slacht  das  in  Holstein
im  landwirtschaftlichen  Sinne  immer  gebräuchliche  slag  (z.  B.  Achterslaghe
  1306  bei  Bergedorf)  sein  soll?  Der  „Auschlag“  würde  ja  einen
guten  Sinn  geben,  wenn  auch  meines  Wissens  -  slag  in  Bildung  von
Ortsnamen  kaum  vorkommt.#1)

Außer  den  obengenannten  finden  sich  unter  den  Flurnamen  nur
geringe  jütische  Spuren  mit  -dam,  ker,  --lund  u.  a.  Nicht  in  der
Nähe  des  Kograbens,  wie  man  erwarten  sollte,  sondern  an  den  Grenzen
des  alten  Waldes  nach  Hütten  zu  treffen  wir  auf  jütische  Ortsnamen
wie  Norbu  und  Bockelunt,  von  denen  aber  das  letztere  wegen  seiner
Endung  ·  -lund  einer  späteren  Besiedelung  zuzuschreiben  ist.  Erst  der
späteren  Zeit  gehören  die  früheren  Schäfereien  Mielberg,  das  im
Gegensatz  zu  Holzbunge  sogenannte  Heidbünge  sowie  Churborg  oder

1)  Das  berühmte  Oxlev  der  dänischen  Generalstabskarte,  das  ganz  willkürlich
  nach  Analogie  von  Tollschlag  (Tolfwesleve)  erfunden  ist,  spielt  trotz  aller
Mahnung  (Abteil.  II.  126)  noch  immer  in  Dänemark  eine  Rolle.  Dabei  möchte
ich  die  Frage  erheben,  ob  Oeslacht  nicht  zurückgeführt  werden  könnte  auf  die
Aslaghede,  campus  apud  Hetheby  bei  Robert  Elgensis?  Langeb.  IV.  258.
Dann  würde  der  viel  gebräuchliche  nordische  Name  Aslac  oder  Oslac  zugrunde
liegen.
        <pb n="133" />
        5.  Das  Kirchspiel  Kosleve  (südlicher  Teis.  125

Karborg  ½  an,  die  bereits  1540  und  1554  genannt  werden.  Die  Agrarverfassung
  ist  in  allen  Dörfern  gleichmäßig  die  niederdeutsche  Hufenordnung;
  Wurtsassen  treten  nirgend  auf,  da  der  Adel  niemals  hier
einen  festen  Fuß  gefaßt  hat.  Merkwürdig  ist  jedoch,  daß  sich  in  Bennebek
  die  Stapelholmer  Freibondenländereien  nachweisen  lassen,  die  wir
weiter  unten  besprechen  werden.  Auch  sonst  zeigt  sich  ein  gewisser  Einfluß
  Stapelholms  in  einigen  Namen,  die,  nach  ditmarsischer  Weise  gebildet,
  dreimal  den  bekannten  Namen  Boye  enthalten.  Selbst  friesischer
  Zuzug  wird  durch  die  elfmal  auftretende  Familie  Momme  bezeugt;
Familienansiedelungen  finden  sich  stark  ausgeprägt  in  Tetenhusen,
Bennebeke  und  Norby,  jütische  Namen  sind  dagegen  ganz  verschwindend
und  geben  zu  erkennen,  daß  bereits  um  1500  von  einem  solchen  Volkstum
  auch  in  den  ursprünglich  jütischen  Gründungen  keine  Spur  mehr
vorhanden  war.  Unter  den  Niederdeutschen  scheint  die  weitverzweigte
Familie  Frame  hier  ihre  eigentliche  Heimat  zu  haben;  neben  ihr  kommen
  noch  in  Betracht  die  Familien  Grewe  und  Sirick,  Schroeder,  Kreye,
Duer  und  Ike.  Die  einzige,  noch  aus  dem  15.  Jahrhundert  stammende
Kropper  Hardeswinde  vom  20.  Juni  1491  enthält  neben  dem  Hardesvogt
  Clawes  Gundyngk  als  Hardesbonden  schon  dieselben  Familiennamen
  wie  in  den  späteren  Verzeichnissen:  Olde  Johan  Frame,  Godtzick
  Meggerszee,  Reymer  Yk,  Reymer  Kreyge,  Clawes  Borme,
Clawes  Block,  Jones  Detleressen  und  junge  Clawes  Peper.:)  Nur
ein  einziger  jütischer  Abstammung  ist  darunter  vertreten.

5.  Das  Kirchspiel  Cosleve  (südlicher  Teil).

Der  südlich  des  Osterbek  liegende  Teil  des  Schwansener  Kirchspiels
  Kosel  gehört  dem  Gebiet  des  Fraezlaet  an  und  hat  eine  andere
Entwickelung  genommen  als  die  Landschaft  Schwansen.  Fast  das  ganze
Gebiet  war  bereits  1327  von  dem  „freien  Gelände“  ausgesondert  unter
dem  Namen  Holmisleen,  als  Herzog  Gerhard  es  an  Hasso  von  Krumen-1)

  Churborg  (Kurborg  oder  Karborg)  ist  uns  urkundlich  nur  erst  spät  und
als  Schäferei  bekannt;  steht  der  Name  in  Verbindung  mit  der  Danevirkstellung,
kann  er  nur  „Wartburg",  von  niederd.  kure,  bedeuten.

2)  Histor.  Zeitschrift  IX.  Urkundens.  Die  in  dem  Regest  auffallenderweise
nicht  mitgeteilten  Namen  der  Dingleute  verdanke  ich  der  Güte  des  Herrn  Klosterpropsten
  v.  Liliencron.
        <pb n="134" />
        126  Die  JIllten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arentharde.

dik  verkaufte;  es  umfaßte  damals  Fleckebyu,  Holm,  Ghotebyn  undb
Hauerkamp.  Die  Namensform  Holmisleen  zeigt,  daß  sie  einer  weit
früheren  Zeit  angehört,  als  die  Urkunde  angibt.  Es  handelt  sich  dabei
  um  das  Gebiet  des  Noelsbek,  das  um  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts
  mit  Ausnahme  der  Umgebung  von  Ghotebyu  und  Hummel--feld
  noch  als  ein  Waldbezirk  erscheint.

1.  Holm  1327  an  dem  Osterbek  1)  rechnen  wir  zu  diesem  Teil,
weil  der  ganze  Bezirk  davon  benannt  ward,  j.  Dorf  Holm.  Der  Name
ist  sowohl  nordisch  als  holsteinisch,  wie  Bordesholm  und  zahlreiche
andere  Benennungen  zeigen,  und  bezeichnet  sowohl  eine  Insel  wie  eine
mit  Wiesen,  Moor,  Wasser  umgebene  Landzunge.  1463  wird  Holm
mit  Fleckebukroch  zusammen  aufgeführt  mit  3  Hufen;  1542  hat  Holm
gleichfalls  3,  bereits  niederdeutsche  Hufner  mit  Namen  Otto  Banneke,
Tymme  Blender  und  Hinrick  Kucle;  1554  wird  außerdem  Claus
Olrik  genannt.

2.  Hummelueld  1463,  j.  Dorf  Hummelfeld.  Vergl.  Flurname
Bummeluelde  1463  bei  Süderstapel,  Hummelweth  in  Rieseby,  auch
Humlactwet  1231  auf  Langeland.  Ein  deutsches  Felhorst  findet  sich
hierselbst  wie  in  Söby.  Aus  der  Zeit  vor  1467  kennen  wir  als  Bewohner
  einen  Jüten  Nisle  Olevessen  und  seine  Mutter  Gunde;  aus
dem  Jahre  1542  13  landesherrliche  Hufner  und  wohl  3  Wurtsassen:

Henneke  Moller  Marquart  Fincke  Peter  Plaene

Hinrick  Troye  Hans  Wrage  Hinrick  Greywe
Peter  Frese  Detlef  Frame  Jurgen  Troye
Hans  Dreyer  Carsten  Bileuelt  Hans  Meggersee
Hinrick  Goes  Harder  Wrage  (Claus  Greuingk
Gebbeke  Wragen  Tewes  Moller  Sileke  Troyen).

Auch  1554  zeigt  die  Ortschaft  noch  11  Hufen  und  4  Wurtsitze,  mit
denselben  Familien  besetzt.  Die  Namen  enthalten  keine  jütischen  Elemente;
als  bisher  nicht  vorkommende  Familien  sind  zu  nennen  die  3  Wrage
und  die  3  Troye;  Meggersee  und  Bileueld  sind  auch  in  den  anderen
Kirchspielen  verbreitet;  sie  tragen  den  Namen  nach  den  Orten,  woher

1)  Daß  die  Grundstücke  in  Holm  im  Reg.  cap.  v.  J.  1352  (Langeb.  VI.
576),  als  zur  XVI.  Präbende  gehörend,  sich  auf  die  Insel  Holm  bei  Schleswig
beziehen,  zeigt  der  Zusammenhang  und  das  Reg.  cap.  v.  J.  1445,  Seite  76
deutlich.
        <pb n="135" />
        5.  Das  Airchspiel  Cosleve  (südlicher  Teil).  127

sie  stammen.  Meggersee  liegt  in  derselben  Landschaft;  ein  Bilevelt
gab  es  übrigens  auch  1124  bei  Wilster.

3.  Fleckebyu  1327;  j.  Dorf  Fleckeby,  eine  jütische  Gründung,
wie  auch  Fleckmade,  Wiese  in  Sörup,  und  Flecksig  in  Halk  ergeben:
vergl.  auch  Fleckastadir  in  Norwegen.  Neben  den  Flurnamen  Hörst
und  Stallhorn  (1709)  sowie  Kronsrott  erinnert  das  königliche  Gehege
Appeljord  an  den  jütischen  Ursprung  der  Ansiedelung.  1542  zählte
sie  2  Hufner  und  3  Wurtsassen:

Hans  Olrich  Marquart  Fincke  Claus  Sarow;
Detlef  Gotzick  Henneke  Wrage

1554  3  Hufner  und  4  Wurtsassen,  unter  denen  keine  jütische  Familie
mehr  vertreten  ist.  1)

4.  Tegelhare  1527,  thom  Tegelhave  1537,  ein  Hof,  dessen
Ländereien  ursprünglich  zu  dem  Holmisleen  gehörten,  seit  1770  nach
der  Landgräfin  Luise  von  Hessen,  der  Schwester  Christians  VII.,  Luisenland
  benannt,  war  ehemals  in  Haddeboth  eingepfarrt.  Schon  von  vornherein
  ein  Gut,  ward  es  auch  ganz  in  holsteinischer  Weise  ausgebaut
und  zeigt  in  seiner  Flurverfassung  (Erdbuch  v.  J.  1828),  von  den  immer
wiederkehrenden  moos  (niedd.  moor),  das  in  Plagmoos  (niedd.  plag
Moor=  oder  Heidescholle)  enthalten  ist,  und  von  Waykamp  (vade  jüt.
Nebenform  way)  abgesehen,  nur  holsteinischen  Charakter.  Neben  Formen
auf  -koppel,  stücken,  -holm  (Bewerholm)  finden  sich  wik  Einbuchtung,
  dann  Lütt-  und  Grotwich,  von  vi,  vihe  Sumpfwald,  eine
Rodung  Stangrott,  ein  Finkherd  (1767  Finkhöre)  und  in  einer  Spezifikation
  v.  J.  1767  noch  Haberkoppel,  Kälberkoppel,  Oberholm,  Suur--wisch,
  Hoppenbrook.

5.  Hauerkamp  1327,  ein  vergangenes  Dorf,  wahrscheinlich  ehemals
  in  der  Gegend  von  Götheby  belegen,  in  keinem  Register,  weder
1463  noch  1542  mehr  erwähnt.  Da  der  Name,  verglichen  mit  Hauerkamp
  in  Damp,  in  Holstein  ein  gewöhnlicher  Flurname  ist,  so  kann
die  Ansiedelung  nur  eine  Art  Ausbauerdorf  darstellen,  das  auf  der
Feldmark  eines  anderen  Dorfes  errichtet  ward.

)  Sönderj.  Skatte  og  Jördeböger  351  stehen  die  Hufner  in  Holm,  Götheby
und  Fleckeby  zusammen  durcheinander  unter  Fleckebui.
        <pb n="136" />
        128  Die  Jülen  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

6.  Ghotebpu  1327,  j.  Dorf  Götheby  an  dem  Noelsbek;  eine
jütische  Ansiedelung.  Neben  niederdeutschen  Flurnamen  wie  Lemsik,
Dikkamp  (1777)  u.  a.  finden  sich  noch  einige  jütische  Erinnerungen  in
dem  Namen  des  Geheges  HyFberg,  das  viele  Grabhügel  (hy)  barg,
sowie  in  den  Commelsbergen  (1777),  die  eine  gleiche  Bedeutung
(altnord.  kumI  Grabhügel)  haben.  Vergl.  Cumled  1231  —  Kumlaeved,
Dorf  im  Kirchspiel  Brede,  Hymark  in  Rieseby  und  Hyberg  bei  Miolden
(Abt.  II.  38).  Die  Bewohner  im  Jahre  1542  sind  rein  niederdeutsch,
wie  folgende  Liste  beweist:

Marquart  Liede  (r.  Grote  Claus  Peter  Banneke
Tiede)  Tymmeke  (Beneke)  Jurgen  Banneke.
Claus  Jesse

Das  Amtsregister  von  1554  zeigt  eine  bedeutende  Veränderung  im
Besitzstande  mit  folgenden  Namen:
Hans  Kule  Peter  Olrik  Jürgen  Banneke
Grote  Claus  Jürgen  Troye  Jürgen  Olrik.
Anneke  Karing

Aus  den  obigen  Angaben  ersieht  man,  daß  der  südliche  Teil  des
Kirchspiels  eine  wesentlich  andere  Entwickelung  gehabt  hat,  als  der  nördliche.
Wohl  tresffen  wir  hier  gleichfalls  auf  zwei  jütische  Gründungen  Fleckeby
und  Götheby,  aber  daneben  stehen  deutlich  zwei  niederdeutsche,  wie  sie
in  Schwansen  nicht  auftreten.  Hauerkamp  trägt  seinen  niederdeutschen
Ursprung  an  der  Stirn,  aber  auch  Hummelkeld  zeigt  durch  die  Endung
+feld,  daß  es  gleichfalls  der  niederdeutschen  Ansiedelung  angehört;  sie
steht  im  stärksten  Gegensatze  zu  der  jütischen  Endung  mark,  wie  sie
in  Schwansen  auftritt.  (Über  -feld  vergl.  Abt.  II.  118.)  Erinnerungen
aus  älterer  jütischer  Zeit  sind  auch  hier,  wie  fast  überall,  nur  an  Grabhügeln,
  Wäldern,  Mooren  und  dergleichen  haften  geblieben,  wie  in
Röhrkirchen  (—  Röhrkier,  Retsumpf),  Wiesen  Engsiek,  Hykamp,  Hyklint,
  Mengray,  Dyrwai  (1777)  u.  a.  Die  Flurverfassung  ist,  wie
insbesondere  die  Benennung  kamp  zeigt,  bereits  früh  in  holsteinischer
Weise  durchgeführt.

Aus  der  Zeit  der  Adelsherrschaft  in  diesen  Gebieten  hat  sich  in
den  Wurtsassen  ein  Rest  erhalten,  sonst  ist  sie  ohne  weitere  Folgen
geblieben.  Vor  allem  ist  zu  betonen,  daß  hier  bereits  um  1500  das
Niederdeutsche  zu  alleiniger  Herrschaft  gelangt  ist,  während  in  dem
        <pb n="137" />
        6.  Das  Archspiel  Haddeboth.  129

Schwansener  Anteil  sich  das  Westjütische  neben  dem  Niederdeutschen  in
einzelnen  Dörfern  noch  weit  länger  behauptete.  Unter  den  Personennamen
  tritt  kein  jütisches  Element  mehr  hervor,  aber  die  niederdeutschen
Namen  sind  ganz  andere  als  in  dem  nördlichen  Anteil;  wenn  auch  hier
zuerst  die  Familien  Banneke  ober  Beneke,  Wrage,  Troye  vorkommen,
so  entsprechen  doch  die  sonstigen  Namen  denen  in  den  übrigen  Kirchspielen
  des  „freien  Geländes“.  Es  scheint  danach  die  bezeichnende
Tatsache,  die  auch  für  andere  Kolonialgebiete  Deutschlands  gilt,  hier
ihre  Bestätigung  zu  erhalten,  daß  die  germanisierende  Kraft  des  niederdeutschen
  Volkstums  sich  in  weit  höherem  Maße  in  den  freien,  landesherrlichen
  Gebieten  geltend  gemacht  hat.  als  in  den  unfreien,  an  die
Scholle  gebundenen  Bauerschaften  der  adeligen  Grundherren  in  Schwansen.

6.  Das  Kirchspiel  Haddeboth.

Das  Kirchspiel  umfaßt,  als  an  der  Nordgrenze  des  ganzen  Gebietes
  gelegen,  außer  einem  Teil  der  Arensharde  auch  südlich  des
Kograbens  einen  Landstrich  sowie  im  Osten  jenseits  des  Selker=  und
des  Haddebyer  Noors  eine  Reihe  von  Ortschaften,  die  dem  St.  Johanniskloster
  in  Schleswig  seit  alters  zugewiesen  waren.  Wenn  die
letzteren  nun  auch  später,  wie  z.  B.  1554,  in  den  Gottorper  Amtsregistern
  als  „der  Priörin  Lansten“  noch  unter  Arensharde  aufgeführt
werden,  so  ist  doch  weit  wahrscheinlicher,  daß  das  zusammenhängende
Klostergebiet  ebenso  wie  Holmisleen,  woran  es  im  Osten  grenzt,  aus
Fraezlaet  ausgesondert  war  1),  als  König  Abel  1251  dem  Kloster  Freiheit
seiner  Meier  und  Lansten  (villicos  et  colonos)  von  allen  landesherrlichen
Leistungen  mit  Ausnahme  von  Burgwerk  und  Landwehr  sowie  eignes
Gericht  verlieh.  Da  diese  verschiedenartigen  Gebiete  im  wesentlichen,
wie  wir  sehen  werden,  die  gleiche  nationale  Entwicklung  gehabt  haben,
so  wollen  wir  hier  auch  den  zur  Arensharde  gehörenden  Anteil  mit
in  unsere  Betrachtung  ziehen.

1)  Dem  widerspricht  nicht  die  Urkundc  v.  J.  1427  (Seidelin  I.  380),  die
unter  Arensharde  die  Orte  Selke,  Bustorpe,  Denewerd,  Eggersee  (verschrieben
für  Esperem),  Ghudebu,  Vleckebu  aufzählt,  wenn  man  annimmt,  daß  das
später  klösterliche  Esperem  sowie  Vleckebu,  das  sonst  zu  Holmisleen  gerechnet
ward,  damals  als  allein  landesherrlich  in  den  östlichen  Gebieten  zu  der  Arensharde
  gezogen  waren.  Siehe  oben  S.  16.

Sach,  Das  Herzogtum  Schlezwig.  III.  9
        <pb n="138" />
        130  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

über  den  Umfang  des  Kirchspiels,  das,  zuerst  im  Jahre  1295
als  solches  erwähnt,  erst  nach  der  Begründung  der  Arensharde  gebildet
  sein  kann,  finden  sich  einzelne  Angaben,  wonach  es  sich  ehemals
weiter  nach  Osten,  Westen  und  Süden  erstreckt  habe.  Sicher  hat  früher
1609  nach  Broder  Boysens  Angabe  Tegelhave,  der  Ziegelhof,  das
heutige  Luisenlund,  hierher  gehört  und  ebenso  Kratzenberg,  der  heutige
  Schleswiger  Stadtteil  Friedrichsberg;  auch  die  Angabe,  daß  Brekendorp
  1412  in  Haddebuy  eingepfarrt  gewesen  sei),  ist  wegen  der
geographischen  Lage  südlich  von  Geltorp  nicht  abzustreiten.  Übrigens
bildet  das  Kirchspiel  einen  geschichtlich  bedeutsamen  Teil  des  Herzogtums,
  in  dem  sich  seit  Karl  des  Großen  Zeit  wegen  der  Grenzwälle
Kowircki  und  Danaewircki  alle  Kämpfe  abspielten.  Schon  seit  dem
17.  Jahrhundert  ist  das  Gebiet  fast  völlig  waldlos,  nur  vor  dem
Selkernoor  bis  an  den  Tegelhof  an  der  Großen  Breite  der  Schlei  zog
sich  ein  schmaler  Waldstrich  hin.  Wir  beginnen  unsere  Darstellung  von
der  Ostgrenze.

1.  Borgweclel  1595,  urkundlich  erst  sehr  spät  genannt,  j.  Dorf
Borgwedel  an  der  Schlei.  Die  Bezeichnung  wedel  (niederd.  kurt;
altn.  vedhil,  vadhil)  ist  ebenso  früh  zahlreich  für  Orts=  und  Flurnamen
  in  Holstein  verwandt,  wie  auf  schleswigschem  Boden  (ellinghaus
  309);  schon  Adam  von  Bremen  nennt  die  Teusfelder  Au  Agrimeswidil,
  und  ein  Burgwedel  oder  Borgwedel  gibt  es  bei  Wittorf
und  bei  Rellingen.  Die  Benennung  borg-  setzt  aber  nicht  notwendig
das  Bestehen  einer  sonst  ganz  unbekamten  Burg  voraus;  auch  ist  die
Zusammensetzung  mit  burg  oder  borg  in  Ortsnamen  im  ganzen  Herzogtum
  sehr  ungewäöhnlich,  vergl.  Borghebn  bei  Eckernförde  und  Borgsted
in  Kampen.  Die  Flurnamen  sind  niederdeutsch.  Über  die  älteren  Verhältnisse
  des  Dorfes  sind  wir  wie  bei  allen  Dörfern  des  St.  Johannisklosters
  wenig  unterrichtet,  da  die  erhaltenen  Rechnungen  und  Register
nicht  über  das  Jahr  1712  hinausgehen.  Damals  finden  sich  hier
8  niedersächsische  neben  3  jütischen  Lansten  verzeichnet.

1)  Noodt  l,  452.  In  der  Urkunde  v.  J.  1412,  die  Zehnten  im  Kirchspiel
  Haddebuij  betreffend,  werden  als  Zeugen  aufgeführt:  Johannem  Koop,
Rudolphum  Ellen  do  villa  Stexwyk,  Marquardum  Hennekensen,  Grote  Sivert,
Johannem  zur  (?)  Rypen  de  rvilla  Gudebu  et  Lüttcken  Godeken  de  villa
Breckendorp,  villanos  in  pracfata  parochia  IHladdebuis  commorantes.
        <pb n="139" />
        6.  Das  Kirchspiel  Haddeboth.  131

2.  Stexyyk  1412;  j.  Dorf  Stexwik  an  der  Schlei.  Der  Name
ist  abzuleiten  von  steg,  altn.  stik,  niederd.  stech,  enger  Weg,  Jußpfad
  und  auch  schmales  Brett  als  Brücke,  und  von  -  wik  „Bucht“,  das
in  Holstein  nicht  selten,  in  Schleswig  etwa  24  mal  zu  Ortsbenennungen
gebraucht  ist.  Vergl.  Stegwyk,  Bucht  auf  Alsen,  Steghuess  (1651),
Hof  in  Oxbüll,  Stegholm,  Feld  in  Nolde,  Stegshoved,  Landspitze  auf
Alsen.  Über  die  holsteinischen  stegen  siehe  Jellinghaus  304.  Unter
den  Flurnamen  ist  mir  nichts  Jütisches  bekannt.  Als  Lansten  1412
werden  genannt  Johannes  Koop  und  Rudolph  Ellen;  1712  finden  sich
neben  einem  jütischen  6  niedersächsische  Namen  aufgeführt.

3.  Fahrdorp  1585;  j.  Dorf  Fahrdorf  an  der  Schlei.  Der  Name
wiederholt  sich  mehrmal  auf  jütischem  Gebiet  in  Faarthorp  1340,  Kirchdorf
  Fardrup  in  Törninglehn  u.  a.;  auch  Farathorp  1370  bei  Slagelse,
indes  sind  diese  letzteren  Namen,  wie  überhaupt  alle  auf  #thorp,  mit
einem  Personennamen  zusammengesetzt.  Unser  Fahrdorf,  bei  dem  seit
alten  Zeiten  eine  Fähre  bestand  für  Fußgänger,  ist  dagegen  wohl  wie
Faretharpa  872  im  Münsterlande  gebildet,  von  far  „Überfahrt“.  Die
im  Volksmunde  lange  üblich  gewesene  Benennung  Wagerdorp  ist  von  den
Seezeichen  (jütisch  und  dänisch  wager,  Stange  mit  hin=  und  herfliegender
lniederd.  wagen]  Flagge)  hergenommen,  die  dort  in  der  Schlei  angebracht
  waren.  1585  werden  als  Lansten  genannt  Claus  und  Matthias
Reimer,  1621  Otte  Reimer  und  Jochannes  Reimer  oder  Hannes  Reimersen,
  der  als  Sohn  des  Claus  strenggenommen  nach  jütischer  Weise
Hannes  Claussen  heißen  müßte.  1712  findet  sich  neben  10  niedersächsischen
  nur  ein  jütischer  Name.

4.  Loopstede  1585;  j.  Dorf  Lopsted  am  Haddebyer  Noor  mit
nur  kleiner  Feldmark.  Vergl.  Lopaethorp  (Langeb.  VI.  433)  bei  Aarhus
und  Lopae  (VII.  550),  aber  auch  Lop  1379  bei  Nortorf  in  Holstein;
unser  Ort  gehört  aber  trotz  seiner  Endung  Stede  nicht  zu  den  Urdörfern,
  sondern  ist  mit  Blickstede,  Borgstede,  Bystede  in  eine  Reihe
zu  setzen  und  bezeichnet  hier  nur  die  Lausstelle,  wo  das  Wild  zu  großen
Jagden  zusammengetrieben  ward.  Flurnamen  wie  Lund  und  der  Grabhügelname
  Trehoi  zeigen  neben  sonst  sächsischen  Beuennungen  wie  Steenknop
  einzelne  jütische  Erinnerungen.  Die  wenigen  bekannten  Lansten

1585  Jacob  Sarouw,  Clawes  Mumme,  Clawes  van  Dam,  Hans  Sa-9
  *
        <pb n="140" />
        132  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

rouwe,  1597  Marcus  Benneke  sind  wie  die  beiden  im  Jahre  1712
niedersächsischen  Stammes.

5.  Gudebu  1412;  j.  Dorf  Guby,  eine  jütische  Gründung,  vom
Namen  Gude,  Gudhae  (Langeb.  IV.  486)  gebildet.  Der  Grabhügelname
  Tütjenbarg  wiederholt  sich  in  Tutebarg  bei  Westensee  und  in
Tödtenbarg  bei  Segeberg;  ein  Eckhorst  wird  bereits  1709  genannt,
neben  geringen  jütischen  Spuren  in  der  Feldmark.  An  Lansten  kennen
wir  1412  Marquard  Hennekensen,  Grote  Siuert,  Johannes  zur  (r.
tor)  Rypen;  1563  Marquart  Bannigh,  Johan  Ode,  Otto  Reimer,
Laurens  Bannigh,  Hans  Pleth,  Hans  Ode,  Junge  Laurentz.  Im
Jahre  1664  werden  5  Hufner  und  ein  Wurtsasse  genannt,  mit  lauter
niederdeutschen  Namen.  Jedenfalls  war  das  ursprünglich  jütische  Dorf
bereits  um  1500,  wenn  nicht  schon  früher,  völlig  germanisiert.

6.  Esperem  1427;  1563  tho  Espereme,  j.  Dorf  Esperehm,  abzuleiten
  von  niederd.  rôm,  schmaler  Streifen,  oft  in  holsteinischen  Flurnamen
  (ellinghaus  291),  auf  jütischem  Gebiete  meist  rim,  altu.  rimi,
langgestreckte  Erderhöhung,  wie  rim,  Feld  in  Munkbrarup,  Rim-o,
Rymö  1231,  die  Insel  Röm.  Auch  espe,  aspe  (die  Espe)  ist  ebenso
häufig  in  Holstein  wie  Espe  in  Süderau,  Aspe  bei  Neumünster  als  auf
jütisch-dänischem  Gebiete  wie  Espenis  1352  in  Schwansen,  und  Aespae
bei  Slagelse  (Langeb.  III.  487).  Die  mir  bekannten  Flurnamen  zeigen
keine  jütischen  Spuren.  An  Lansten  1563  werden  genannt  Jenk  de
Kröger  und  Peter  Knuth,  1712  neben  1  jütischen  3  sächsische  Namen.

7.  Selleke  1412,  Nedder  Selke  1597,  am  Noor  gelegen  dem
Averselke,  1542  Selleke,  in  der  Arensharde  gegenüber,  j.  Dorf
Nieder=  und  Oberselk.  Der  Name  ist  vielleicht  aus  Sel-  vik  zusammengezogen
  und  würde  dann  nach  der  in  der  Bucht  wachsenden  Sumpfpflanze
Sel,  Selle,  Silge  den  Namen  erhalten  haben.  Vergl.  Selihole,  Selihaly
  1463  in  Loitkirkeby,  Selkaer  in  Gram  1542,  Silgenwisch  bei
Stolpe  und  Bornhöved,  Saelaebierge  in  Fünen,  Selvik  in  Schweden
und  Norwegen.  Übrigens  ist  Selke  (Salica)  auch  ein  Nebenfluß  der
Bode;  es  könnte  danach  auch  in  der  Endung  e  ein  ursprüngliches
-ow  stecken,  da  beide  Orte  diesseits  und  jenseits  einer  Au  liegen.
Unter  den  Flurnamen  Oberselks  (1826)  tritt  neben  lauter  niederdeutschen
  wie  Hüntbargsschlag,  Kerymoor,  Kollbütt  nur  etwa  Lund
als  jütische  Spur  auf.  Hier  liegt  der  bekannte  Könnsichoe  (j.  Königs-
        <pb n="141" />
        6.  Das  Airchspilel  Heddebotb.  133

hügel),  von  dessen  Bedeutung  für  die  mittelalterliche  Geschichte  dieser
Gegend  schon  die  Rede  war.  1)  Vom  klösterlichen  Niederselk  sind  nur
aus  dem  Jahre  1712  drei  niedersächsische  und  ein  jütischer  Lanste  bekannt;
  aus  dem  landesherrlichen  Oberselk  kennen  wir  aus  dem  Jahre
1542:

Jurgen  Ties  Carsten  Brase  Markert  Clauesen
Henneke  Scheper  Katrine  Ties  Junge  Laurens  Ties
Hinrick  Tamsen  Claus  Ties

Der  starke  Bestandteil  der  jütischen  Namen  läßt  vermuten,  daß  damals
auch  die  jütische  Mundart  hier  noch  nicht  ausgestorben  war.

8.  Geltorp  1595,  j.  Dorf  Geltorf;  vergl.  Gelanthorp  900  in
Westfalen,  wahrscheinlich  mit  einem  Personennamen  zusammengesetzt,
doch  zweifelhafter  Herkunft.  Flurnamen  sind,  soweit  mir  bekannt,
niederdeutsch,  auch  die  weit  zurückgehenden  Grabhügelnamen  Risenbarg
und  Brehochbarg.  Von  den  Einwohnern  sind  1712  bis  auf  einen
alle  11  niedersächsischen  Stammes.

9.  Thievela  1131,  damals  ein  Wäldchen,  1323  Dyavele  in  Jutia,
als  Dorf  bezeichnet,  von  alts.  theof,  thiof,  angels.  theof,  theaf,  altnord.
  thiofr,  Dieb  und  -lo  Wald  (Abt.  I.  67);  j.  Dorf  Jagel  mit
niederdeutschen  Flurnamen  und  1712  mit  9  sächsischen  und  2  jütischen
Lansten.

10.  Lottorp  1595,  j.  Dorf  Lottorf.  Vergl.  Lotthorpa  oder  Lohthorp
  900  bei  Arnsberg  in  Westfalen;  könnte  danach  Walddorf  bedeuten.
  Von  den  Lansten  steht  1712  1  jütischer  neben  11  niedersächsischen
  Namen.

11.  Casute  1295,  ein  früh  vergangenes,  seitdem  nicht  wieder
genanntes  Dorf  im  Kirchspiel  Haddeboth.  Der  Name  scheint  verdorben,
Casaete  oder  Caslete  wären  verständlich.  Lag  es  vielleicht  in  der
Nähe  des  Kowircki?

12.  Wedelspang,  urkundlich  erst  sehr  spät  im  Jahre  1547  und
1597  genannt,  seit  1779  auch  Wedelsprang;  j.  kleines  Dorf  Wedelspang
  unweit  des  Selker  Noores.  Der  ursprüngliche  Name  tritt  in
Castrum  Wilspanghe  1415  (Langeb.  V.  507)  und  in  Wellspang,

1)  Abteilung  II.  30  ff.  ÜUber  die  beiden  gleichnamigen  Grabhügel,  dem
großen  und  kleinen  Könnsiehoe  siehe  ebendaselbst.  Die  Form  der  Endung  -hoe
statt  des  sonst  gebräuchlichen  -hy  zeugt  von  langdauerndem  niederdeutschen  Einflusse.
        <pb n="142" />
        134  Die  Juten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Weltspangh  1463  am  Langsee  hervor  und  ist  aus  niederd.  wedel,
altn.  vedhil  oder  vadhil  (siehe  oben)  und  spang,  altn.  Spong,  Steg
über  eine  An  oder  Bach  zusammengesetzt  (Abteil.  II.  32);  spang  wiederholt
  sich  in  dieser  Bedeutung  mehrfach  auf  schleswigschen  Boden,  wie
Haus  Spang  in  Kliplef  und  Husby,  ein  Hof  in  Stepping  u.  a.  Sprang
scheint  aus  Anlehnung  an  spreng,  spring,  Quelle,  und  ebenso  der
Grabhügelnamen  Krossbargg  (Kreutzberg),  aus  Korsberg  entsprungen
zu  sein.  Der  Ort  gibt  sich  demnach  als  ursprünglich  jütische  Gründung
zu  erkennen;  auch  hören  wir  aus  dem  Jahre  1557  noch  von  einem  echten
Jüten,  dem  Lansten  Oleff  Oleffsen.

13.  Danaewyrki  1231,  im  Waldemarischen  Erdbuch  wahrscheinlich
  ein  Bezirk,  Danwirky  (1285)  ist  vielleicht  schon  ein  Dorf;  Dannewyrky
  1407;  j.  Dörfer  Groß-  und  Klein-Dannewerk  am  „Dänenwall“.
  Über  den  Namen  siehe  Abt.  I.  49.

Grot-Denwark  im  Süden  des  Walles,  mit  seinem  niederdeutschen
Butterbarg  und  den  Tvebargen  (Abt.  II.  29ff.),  zählt  1542  rein
deutsche  Bevölkerung;

Hinrick  Fincke  Laurens  Momme  Tames  Duere,
Hans  Frese  Claus  Momme
Tiede  Duere  Peter  Haggi  (Hagge)

und  dieselben  Namen  kehren  noch  1554  im  wesentlichen  wieder;  darunter
  gehören  drei  dem  friesischen  Stamme  au,  die  anderen  treten
in  den  südlichen  Gemeinden  sehr  oft  auf.

Lutke-Denwark  dagegen  im  Norden  des  Walles  mit  den  Hufnern:
Jurgen  Logi  Claus  Frame  Marckquart  Logi
Johan  Logi  Jens  Laurens

zeigt  mit  Ausnahme  des  Vertreters  der  hier  so  weit  verzweigten  Familie
Frame  nur  jütische  Namen,  unter  denen  die  Familie  Logi  uns  aus
Schwansen  bereits  bekannt  ist.  Schon  diese  Namen  beweisen,  daß  wir  hier
an  der  Grenze  der  deutschen  Besiedelung  angelangt  sind  und  zugleich
an  der  damaligen  Grenze  der  beiden  Mundarten,  da  in  Klein-Dannewerk
  zu  jener  Zeit  das  Westjütische  noch  einen  sicheren  Stand
hatte.  Doch  sind  auch  hier  unter  den  Flurnamen  keine  bedeutenden
jütischen  Sprachreste  erhalten;  neben  zahlreichen  niederdeutschen  Formen
wie  Eckrottkoppel  (1790),  Rugekamp,  Baalbrook,  Brock  u.  a.  treffen
wir  noch  etwa  auf  Boknis,  Koppel  Westerjahrt,  eine  kleine  Hölzung
        <pb n="143" />
        6.  Das  Kirchspiel  Haddoboth.  135

Jordten  und  ein  Schnapenmohr  (snab  oder  snap,  Spitze,  Schnabel).
Die  späteren  Chronisten  sprechen  hier  noch  von  einem  Walde  Hindenbul,
und  wollen  darin  ein  vergangenes  Bagebul  wiederfinden,  weil  sie
seltsamerweise  bage  —hinten,  niederd.  hindene,  setzen;  ist  Hindenbul
richtig  überliefert,  so  erhält  es  nur  hinde  —  Hirschkuh.

14.  Huglaestath  1285,  Huglestadh  1286,  Huglastath  und
Huchlstiaeth.!)  In  dem  lateinischen  Schleswiger  Stadtrecht  aus  dem
Anfang  des  13.  Jahrhunderts  wird  Huhelstath  als  Zollstätte  bezeichnet
und  in  einem  Kirchenverzeichnisse  aus  dem  15.  Jahrhundert  eine
Kapelle  genannt.-)  Vielleicht  ist  aus  der  Verdrehung  des  Namens
in  Hugholfft  in  dem  neueren  Schleswiger  Stadtrecht  (1400)  zu  schließen,
daß  der  Ort  damals  nicht  mehr  existierte.  Ubrigens  zeigt  die  Endung
stath,  daß  wir  in  dem  ehemaligen  Orte  ein  Urdorf  zu  suchen  haben,
das  als  Zollstätte  in  der  Nähe  des  Kalegats,  des  Durchgangs  durch
den  Dänenwall,  gelegen  haben  muß.

15.  Buzthorp  1299,  Bustorpe  1412,  Burestorp  1424,  j.  Dorf
Bustorf.  Vergl.  Bustorp  in  Rieseby,  Burstorp  1284  im  Gute  Bothkamp;
  abzuleiten  von  einem  Personennamen  Bue  oder  Bure.  Vergl.
Busholt  1652  in  Boren,  Busholm  in  Broacker.  Auch  wenn  die
Ortschaft  ursprünglich  eine  jütische  Gründung  gewesen  ist,  so  ist  sie
doch  um  1500  bereits  völlig  germanisiert,  wie  u.  a.  der  Grabhügelname
  Scharbarg  (schräger,  steiler  Berg)  sowie  folgende  Namen  aus
dem  Jahre  1542  zeigen:

Jurgen  Schroecder  Laurens  Brase  Olef  Clawesen
Marten  Fincke  Claus  Schroeder  Claus  Beken
Jurgen  Dove  Gretke  Kreyen  Peter  Clawesen
Johan  Swen  Dirick  Johan  Schroeder
(Swentzen)  Marquart  Momme  Jurgen  Winth

Jurgen  Welman,
Nur  3  jütische  Namen  unter  lauter  Niederdeutschen  nebst  einem  Friesen.
Noch  1554  sind  13  Hufen  von  denselben  Familien  besetzt.
16.  Haddeboth  1285,  1291,  Haddebuy  1295,  doch  noch  um
1400  im  neueren  Schleswiger  Stadtrecht  Haddeboth,  später  Haddebu

1)  Ann.  Ryens.  z.  Jahre  1181,  Mon.  G.  XVI.  332;  hier  wahrscheinlich  verwechselt
  mit  Hylingstada  der  Kuytlingssaga.  Siehe  unter  Hollingsted.
2)  Sach,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  17,  18.  Vergl.  Abteil.  I.  132.
        <pb n="144" />
        136  Die  Jllien  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

(siehe  Abt.  II.  114),  j.  Kirchort  Haddeby.  Haddeboth,  dessen  Endung
both  nur  in  sehr  wenigen  Ortsnamen  Schleswigs  wie  in  Fialbothe
(Fielby)  auf  Alsen  erhalten  ist,  bedeutet  Hadda  budir  =  Haddes  Buden,
Wohnungen,  aber  niemals  Lager  im  kriegerischen  Sinne  und  hat  nichts
mit  Haithabu,  Stadt  an  der  Heide,  zu  schaffen,  wie  immer  wieder
behauptet  wird,  um  die  Rätsel,  die  um  den  Namen  Haithabu  schweben,
zu  lösen.  Ursprünglich  war  Haddeboth  ein  größeres  Dorf,  dessen
Lage  noch  durch  die  Benennung  Bysted  zwischen  der  Kirche  und  der  der
Schlei  bezeichnet  wird.  Im  Jahre  1461  war  es  bereits  ohne  Feldmark,
da  die  Hufen  niedergelegt  und  zum  Gottorper  Vorwerk  gezogen  waren.1)
Obwohl  die  Flurnamen  wie  Wittenkamp,  Hegehölt,  Riesberg  bereits
1650  niederdeutsch  sind,  ist  die  Ortschaft  ursprünglich  eine  jütische
Gründung,  die  in  eine  frühe  Zeit  der  jütischen  Ansiedelung  südlich  der
Schlei  zurückgreift.  Namen  der  Bewohner  sind  uns  aus  dem  Mittelalter
  nicht  überliefert.

Die  in  diesem  Kirchspiel  auftretenden  Ortsnamen  zeigen  ein  ungewöhnliche
  Mannigfaltigkeit  an  Endungen:  wedel,  -wik,  -Ioh,  ssted,
em,  spang,  both,  wircki,  -torp,  -by.  Ausgesprochen  jütische
Gründungen  sind  Gudebu,  Haddeboth,  Danaewirki,  Wedelspang,  Selk,
deutschen  Ursprungs  Thieveln,  Espercm,  Fahrdorp,  Loopstede,  die
übrigen,  insbesondere  die  auf  -thor0,  zweifelhafter  Herkunft.  Über  die
Zeit  Waldemars  II.  reichen  ohne  Zweifel  hinaus  die  längst  vergangenen
Dörfer  Hughelstath  und  Casute  (?)  sowie  die  frühere  Ortschaft  Haddeboth;
  ob  irgend  ein  Dorf  außerhalb  der  Arensharde  zu  den  Waldemarischen
  Hufen  gerechnet  werden  muß,  läßt  sich  nicht  ausmachen.  In
einigen  ursprünglich  jütischen  Ansiedelungen  sind  noch  leise  Spuren
jütischen  Wesens,  wie  z.  B.  in  Lund,  Trehoi,  Bysted  und  in  der  Benennung
  Wagerdorp,  zu  erkennen,  aber  unter  den  uns  erhaltenen  Namen
der  Bewohner  finden  sich  in  den  südlich  des  Dänenwalles  liegenden
Dörfern  erstaunlich  wenige  jütischer  Herkunft;  selbst  in  Gudebu  und  Groß-Dännewerk
  sind  sie  fast  vollständig  verschwunden.  Während  sich  jedoch
in  Oberselk  wahrscheinlich  noch  um  die  Mitte  des  16.  Jahrhunderts
die  jütische  Mundart  erhalten  hatte  2),  erscheint  dagegen  Bustorp,  wohl

1)  Sach,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig,  19.  31  ff.  261.  Abt.  I.  132.
2)  Nur  dieses  Dorf  kann  Ulrich  Petersen  besonders  gemeint  haben,  wenn
er  davon  spricht,  daß  vor  nicht  zu  langer  Zeit  auf  dem  Wege  von  Schleswig
        <pb n="145" />
        Die  Oldenburg  im  Haddebyer  Kirchspiel.  137

infolge  der  Nachbarschaft  Gottorps  und  der  Stadt  Schleswig,  um  1500
als  ein  rein  niedersächsisches  Dorf  mit  Namen,  die  durchaus  denen  in
den  südlicher  gelegenen  Kirchspielen  entsprechen.  Um  so  stärker  ist  der
Gegensatz  auf  dem  Mittelrücken,  weiter  nach  Westen,  zwischen  der  Bevölkerung
  von  Klein=  und  Großdannewerk.  Was  wir  oben  über  die
Stellung  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider,  d.  h.  der  Gebiete,
die  bis  an  den  Dänenwall  reichen,  dargelegt  haben,  findet  hier  seine
volle  Bestätigung.  Die  eigentlich  niederdeutsche  Kolonisation  hat  auf
dem  Mittelrücken  in  diesem  Kirchspiel  vor  dem  Dänenwall  Halt  gemacht;
wir  dürfen  uns  daher  nicht  wundern,  wenn  wir  noch  um  die  Mitte
des  18.  Jahrhunderts  das  Bestehen  der  jütischen  Mundart  eben  nördlich
von  dem  Walle  bezeugt  finden.  Nur  weiter  westlich  in  dem  Kirchspiel
Hollingsted  ist,  wie  wir  sehen  werden,  die  niederdeutsche  Siedelung,
wahrscheinlich  von  Stapelholm  aus  beeinflußt,  über  den  dänischen  Grenzwall
  schon  früh  hinausgeschritten  und  mit  ihr  auch  die  niederdeutsche
Sprache.  Bevor  wir  uns  aber  diesen  westlichen  Gebieten  zuwenden,
wollen  wir  kurz  noch  die  Frage  der  Besiedelung  oder  der  Wohnstätten
in  der  sogenannten  Oldenburg  in  Betracht  ziehen.

Die  Oldenburg  im  Haddebyer  Kirchspiel.

In  der  Nähe  von  Haddeboth  liegt  am  Haddebyer  Noor  jene
bekannte,  vielbesprochene  Oleburg  oder  Oldenburg  (alte  Burg)  in  Gestalt
eines  mächtigen  Ringwalles,  der  gegen  das  Noor  hin  offen  ist.  Ich
trage  indes  Bedenken  hier  das  alte  laithabu  anzusetzen,  solange  nicht
die  antiquarische  Forschung  sich  mit  der  sicheren  geschichtlichen  Überlieferung
  genügend  auseinander  gesetzt  hat.  Fest  steht  nun  folgendes  #):
die  fränkischen  Annalen  kennen  nur  ein  Sliesthorp  und  einen  portus
(Hafen  oder  Hafenstadt)  Sliesthorp  in  den  Jahren  804  und  808;

nach  Rendsburg  noch  etwas  „Dänisch“  gehört  sei;  nirgends  sonst  kann  davon
die  Rede  sein.

1)  Die  urkundlichen  Zeugnisse  für  die  folgende  Darlegung  finden  sich  Abteil.  II.
109  f.  —  Über  die  Oldenburg  handeln  Soph.  Müller,  Vor  Oldtid  640  ff;  nordische
Altertumskunde  224  ff.  J.  Mestorf,  Mitteilungen  des  anthropologischen  Vereins
Heft  14  S.  19ff.;  Johannes  Steenstrup,  Danmarks  Sydgranse  78ff.  Letterem
stimme  ich  in  allen  wesentlichen  Punkten  zu.  Meissner:  Danewerk  und  Hedeby,
Zeitschr.  für  Ethnologie  5.  1901.
        <pb n="146" />
        138  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

auch  Rimpert  in  der  Lebensbeschreibung  Anskars  und  ebenso  der  Biograph
  Rimberts  wissen  nichts  von  einem  Haithabu,  sondern  sprechen  nur
von  einem  vielbesuchten  Hafenplatz  Sliaswich.  Ihre  Hindeutung  auf
eine  Burg  wird  im  15.  Jahrhundert  durch  das  Bestehen  einer  burgstrate
  und  eines  burgtores  erläutert  und  bestätigt  1);  auch  die  1571  abgebrochene
  Marienkirche  Anskars  kennen  wir  seit  1196  als  unser  leven
froüwen  kerke  auf  dem  Holm  in  fundo  Slesvicensi,  auf  deren  alten
Leichensteinen  noch  Cypraeus  Bischofsstäbe  gesehen  hat.:)  Auch  Ekkehard,
der  um  das  Jahr  1000  auf  der  Synode  zu  Gandersbeim  erklärt  3),
sein  Bistum  sei  mit  barbarischer  Wut  verheert,  die  Stadt  verlassen,
seine  Kirche  verödet,  er  habe  keinen  Sitz,  neunt  sich  Bischof  von  Schleswig
und  zugleich  einen  Diener  der  Maria.  Selbst  ein  arabischer  Reisender,
der  Deutschland  zu  der  Zeit  Ottos  I.  besuchte,  kennt  nur  Schleswig  als
eine  große  Stadt  an  der  Küste  des  großen  Ozeans  und  rühmt  die
Süßwasserquellen  in  ihrem  Inneren,  die  noch  von  Helduader  und  anderen
Chronisten  als  ein  besonderes  Merkmal  der  Stadt  hervorgehoben  werden.")
Wie  ist  es  angesichts  dieser  Zeugnisse  möglich  ernstlich  zu  leugnen,  daß
die  Stadt  Schleswig  seit  dem  9.  Jahrhundert  auf  derselben  inselförmigen
Landzunge  gelegen  hat,  wie  noch  heute  die  Altstadt?  Aber,  so  erhebt
sich  sofort  die  Gegenfrage,  was  ist  nun  Haithabu?  Während  der  Name
Sleswich  von  allen  aus  dem  Süden  stammenden  Berichterstattern  gebraucht
  wird,  kennt  man  im  Norden  ursprünglich  nur  den  Namen
Haithabu.  Der  erste,  der  ihn  in  angelsächsischer  Form  nennt,  ist  der
Angelsachse  Other,  der  in  seinem  Reisebericht  um  das  Jahr  875  von
einem  Hafen  aet  Haehum  „an  den  Heiden“  spricht  und  damit  die  Benennung
  Haithabu  in  seine  Sprache  übersetzt;  er  sowie  die  beiden
Runensteine  aus  den  letzten  Jahrzehnten  des  10.  Jahrhunderts  (Abteilung
  I.  54)  wissen  nur  von  einem  Haithabu  und  Hithabu.  Der  erste,
der  beide  Namen  nebeneinander  gebraucht,  ist  Ethelwerdus"),  der
bereits  um  960  von  einer  Hauptstadt  Angelns  spricht,  die  in  sächsischer

1)  Sach,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  51.  55.

2)  Sach,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  37.  38.

3)  Thangmari  vita  Bernwardi  c.  20.  Scriptores  IV.  768.

4)  G.  Jacob,  ein  arabischer  Berichterstatter  aus  dem  10.  Jahrhundert.  33ff.
5)  Rerum  angl.  scriptores  474.

6)  Abteil.  II.  113.
        <pb n="147" />
        Die  Olddenburg  im  Haddebyer  Kirchspiel.  139

Sprache  Sleswic,  bei  den  Dänen  Haithab  genannt  werde;  er  kennt
also  in  einer  Zeit,  wo  die  Runensteine  noch  nicht  gesetzt  waren,  nur
eine  Stadt  mit  doppeltem  Namen  und  erklärt  diese  auffällige  Tatsache
durch  den  verschiedenen  Sprachgebrauch  zweier  Nachbarvölker;  von  einer
gesonderten  Stadt  Haithabu  und  deren  Geschichte  weiß  er  ebensowenig
etwas  wie  die  späteren  Schriftsteller  Adam  und  Saxo.  Wie  ist  nun
der  Gebrauch  des  Doppelnamens  zu  erklären,  der  nicht  wie  bei  den
anderen  auf  dem  Boden  des  Herzogtums  auftretenden  Doppelnamen
nur  eine  Übersetzung  von  einer  Sprache  in  die  andere  bildet?

Wir  wissen  schon,  der  eine  ist  bei  den  südlichen,  der  andere  bei
den  nördlichen  Völkern  heimisch.  Die  Franken  kennen  kein  Haithabu
und  die  Runensteine  kein  Schleswig.  Aber  beide  Namen  haben  das
Gemeinsame,  daß  sie  die  örtliche  Lage  bezeichnen.  Das  ursprüngliche
Verhältnis  der  beiden  Namen  zueinander  tritt  noch  mehrfach  bei  den
Isländern  hervor;  wenn  sie  von  oder  über  Slesvikr  nach  Hedeby
segeln,  so  sieht  man  klar,  daß  das  jütische  Hedeby  an  dem  Slesvikr
lag,  d.  h.  an  der  Schleibucht.  Aus  diesem  ursprünglichen  Sachverhalt
erklärt  es  sich  leicht,  daß  die  Franken  von  einem  Ort  an  der  Schlei  oder
von  der  Schleibucht  sprachen,  die  nördlichen  Völker  dagegen  die  jütische
Benennung  für  den  Ort  an  der  Schleibucht  festhielten.  1)

Die  antiquarische  Forschung  sucht  dagegen  im  Anschluß  an  die
Meinungen  der  Schleswiger  Gelehrten  des  16.  und  17.  Jahrhunderts
aus  der  Ahnlichkelt  mit  dem  vergangenen  und  wieder  entdeckten  Birka
auf  der  Mälarinsel  Björk5,  aus  der  Errichtung  der  Runensteine  auf
dem  südlichen  Schleiufer  sowie  aus  den  in  der  Oldenburg  gemachten
Funden  die  Existenz  gerade  des  alten  Haithabu  in  diesem  Ringwall
nachzuweisen.

Bei  einer  ähnlichen  Lage  umfaßte  Birka  einen  Raum  von  etwa
8  Hektar,  wie  er  für  eine  befestigte  Anlage  jener  Zeit  angemessen  erscheint.
  Der  Ringwall  der  Oldenburg  aber  umschließt  gegen  das  Noor
hin  eine  durch  einen  Bach  und  in  früheren  Zeiten  durch  einen  tieferen

1)  Wenn  man  dem  entgegenhält  (Meissner  a.  a.  O.),  aus  der  Endung  ·  bu
sei  zu  schließen,  daß  Haithabu  nicht  für  die  Stadt  Sliaswic  gebraucht  sein
könne,  so  vergißt  man,  daß  die  Franken  noch  von  einem  Orte  Sliesthorp  reden
und  überdies  von  einer  Stadt  in  jener  Zeit  in  unserem  Norden  nicht  die
Rede  sein  kann.
        <pb n="148" />
        140  die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Einschnitt  des  Noors  in  zwei  ungleiche  Teile  geteilte  Fläche  von  etwa
28  Hektar,  hat  einen  Umfang,  wie  er  für  eine  Ansiedelung  jener  Zeit
im  ganzen  Norden  völlig  beispiellos  ist.  Vergleicht  man  ihn  mit  dem
der  Altstadt  Schleswigs,  die  von  den  uralten  Wällen  Frisewircki,  Angelboewircki
  und  Saldergater  eingeschlossen  war  1),  oder  mit  der  in  die
Zeit  Karls  des  Großen  fallenden  Anlage  von  Itzehoe  und  Hamburg,
so  wird  man  zu  der  Überzeugung  gedrängt,  daß  die  gewaltige  Umwallung
  der  Oldenburg  niemals  zum  Zwecke  einer  Beschützung  einer
Art  städtischen  Ansiedelung  gedient  haben  kann,  sondern  zu  einem
anderen  Zwecke  geschaffen  sein  muß.

Haithabu  in  der  Oldenburg  soll  ferner  die  Residenz  der  sogenannten
schwedischen  Fürstenfamilie,  Olals,  seines  Sohnes  Knuba,  dessen  Gemahlin
  Asfrid  und  Sohnes  Sigtrygg,  die  wir  aus  den  Inschriften  der
drei  Runensteine  kennen  2),  gewesen  sein,  aber  in  keiner  der  Inschriften
ist  von  irgend  einem  Orte  die  Rede.  Wenn  es  auch  durchaus  wahrscheinlich
  ist,  daß  wir  das  Weihegrab  Knubas  und  auch  seines  Sohnes
auf  dem  Königshügel  zu  suchen  haben  und  die  früher  genannten  Runensteine
  alle  in  dieser  Gegend  oder  in  ihrer  Nachbarschaft  bei  Busdorf
errichtet  sind,  so  ist  damit  noch  nicht  bewiesen,  daß  wir  in  einem
Oldenburger  Haithabu  die  königliche  Residenz  und  in  ihm  zugleich  die
Stadt  zu  suchen  haben,  die  „die  Helden  umlagerten“.  Es  ist  kein
Wunder,  wenn  diese  Gegend  südlich  der  Schlei,  wo  seit  Karls
des  Großen  Zeit  alle  entscheidenden  Kämpfe  sich  abspielten,  wo  seit
alters  die  Grabstätten  der  gefallenen  Helden  lagen,  wo  die  vorüberführende
  Heerstraße  nach  Süden  für  weithin  sichtbare  Grabstätten  besonders
  geeignete  Plätze  bot,  auch  im  10.  Jahrhundert  in  herkömmlicher
  Weise  zu  gleichem  Zwecke  benutzt  ward.  Haben  nun  etwa  die
Halbkreiswälle  zum  Schutze  einer  Burg  gedient?  Wie  eine  solche
innerhalb  dieser  Wälle  sich  erhoben  haben  sollte,  ist  völlig  unbegreiflich,
  wenn  man  den  benachbarten  Hügel  betrachtet.  Hat  hier?)
die  983  zerstörte  Burg  Kaiser  Ottos  II.  gestanden,  so  kann  dabei  ein
gleichzeitiges  Haithabu  in  der  Oldenburg  nicht  bestehen.  Auch  ist  es
im  hohen  Grade  auffällig,  daß  keine  Volksüberlieferung  von  einem

1)  Sach,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  46  ff.
2)  Abteil.  I.  60ff.
3)  Abteil.  I.  58f.
        <pb n="149" />
        Die  Oldenburg  Im  Haddebyor  Kirchspiel.  141

zerstörten  Haithabu  eine  Erinnerung,  ja  nicht  einmal  den  Namen  bewahrt
  hat,  denn  daß  das  nahegelegene  Haddeboth  oder  Haddeby  ein
ganz  anderer  Name  ist,  steht  seit  langem  fest  (siehe  S.  135).  Wie  will
man  sich  dann  weiter  erklären,  daß  der  Name  der  zerstörten  Stadt
auf  die  Stadt  Schleswig,  die  doch  längst  einen  berühmten  Namen  trug,
hat  übergehen  können?  Etwa  durch  Übersiedelung  der  Bevölkerung?
Das  wäre  eine  ganz  beispiellose  Erscheinung.

Was  war  es  nun  aber,  was  mit  dem  Ringwall  gegen  das  Noor
hin  eingeschlossen  ward,  wenn  es  Haithabu  nicht  gewesen  sein  kann?

Ich  bleibe  bei  der  Meinung  stehen,  daß  die  Oldenburg  ein  umwalltes
  Standlager  bildete  für  Heer  und  Flotte,  das  hier  zum  Schutze
der  Grenze  schon  seit  Karls  des  Großen  Zeit  errichtet  war.  Selbst
dann,  wenn  das  gegenüber  auf  einer  Insel  oder  Halbinsel  liegende
Schleswig  etwa  belagert  ward,  konnte  hier  allein  eine  zur  Bezwingung
der  Seestadt  nötige  Flotte  sicher  ankern  und  ihre  Mannschaften  lagern.
Noch  in  späteren  Zeiten  (1151)  ließ  der  König  Sven  seine  Schiffe  über
die  Ebene  (sletti)  nach  Hollingsted  ziehen;  wir  kennen  diese  Ebene
südlich  der  Schlei  und  somit  auch  den  Ort.  wo  seine  Flotte  ankerte.  )
Selbst  aus  dem  Erdbuch  König  Waldemars  II.  erfahren  wir,  wie  der
König  von  dem  Danaewyrki  aus  im  Sommer  mit  seinem  Heere  nach
Utland  hinüberzugehen  pflegte.  )  Ein  solches  Standlager  mußte  allmählich
  zu  einer  Art  Ansiedelung  in  dieser  Umwallung  führen,  aus
Zelten  mußten  hölzerne  oder  aus  Flechtwerk  und  Lehmwänden  errichtete
Häuser  werden,  ja  in  christlichen  Zeiten  konnte  sich  hier  selbst  eine
Kapelle  erheben.  Wie  in  der  Umwallung  selbst  alte  Hügelgräber  standen
und  die  ganze  Umgebung  damit  bedeckt  war,  so  fanden  auch  hier  später
noch  die  in  den  Kämpfen  an  den  Grenzwällen  Gefallenen  oder  sonst

1)  Kugtl.  S.  100.  En  er  Sveinn  konungr  spurdi  petta,  dro  hann  begar
hor  saman,  ok  för  til  Ueidabaejar,  hann  hafdi  skipalid  ok  dro  bar  skipin
fra  sletti  yfir  til  Hylingstada  a  Frislandi;  vard  bar  orrusta  mikil  adr  hann
fengi  unnit  Mildinborg.  Annal.  Ryen.:  Quo  andito  Suevo  cum  tota  expeditione
Danorum  venit  Sleswic  et  adductis  inde  naribus  per  terras  usque  Huchlstineth
praedictum  castrum  Mildeburgh  obsedit.  Saxo  465.  Uber  die  Lage  der  Mildeburg
  handelt  neuerdings  J.  Kruse  (Veröffentl.  des  nordfr.  Vereins  1904/5);  er
bestreitet  meine  Aufstellung  Abt.  II.  318,  meines  Erachtens  ohne  durchschlagende
Gründe.

2)  Nielsen  17.
        <pb n="150" />
        142  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arentharde.

Verstorbenen  mit  ihren  Familien  eine  Ruhestätte.  Es  mußte  selbst  ein
Kirchhof  entstehen,  dem  die  gefundenen  Skelettgräber  von  Männern  und
Frauen  angehören  werden;  er  kann  aber  nicht  isoliert  gelegen,  sondern
muß  die  Kapelle  selbst  umgeben  haben.  Von  allem,  was  die  dänischen
Heere  oder  Flotten  aus  dem  Ferne  geholt,  konnten  zahlreiche  Spuren
zurückbleiben,  Geräte  allerlei  Art,  auch  von  Eisen,  Tongefäße,  Schalen,
Perlen,  überhaupt  alles,  was  zum  Waffendienste  wie  zum  häuslichen
Gebrauch  notwendig  war,  in  Menge  sich  im  Laufe  der  Zeit  hier  aufspeichern.
  Auch  zahlreiche  Knochenreste  von  dem  Wilde  der  benachbarten
  Wälder  oder  von  gewöhnlichen  Haustieren  können  ebensowenig
in  einem  derartigen,  lange  Zeiten  umfassenden  Standlager  auffällig
erscheinen,  wie  etwa  allerlei  aus  der  Ferne  geholte  Kostbarkeiten.  Zahlreiche
  Funde,  die  der  karolingischen  Zeit  angehören,  weisen  deutlich
darauf  hin,  daß  die  Wohnstätten  durch  Brand  zerstört  und  vielleicht
ein  Opfer  der  verheerenden  Wendenzüge  geworden  sind,  die  kurz  vor
dem  Jahre  1000  bis  weit  in  das  folgende  Jahrhundert  hinein  diese
Gegend,  insbesondere  auch  die  Stadt  Schleswig,  heimsuchten.
Meines  Erachtens  lassen  sich  die  bisherigen  Funde  in  den  ehemaligen
  Oldenburger  Wohnstättten  durch  die  obige  Voraussetzung  genügend
  erklären,  aber  wie  man  auch  darüber  denken  mag,  jedenfalls
haben  sie  bis  jetzt  den  Widerspruch  der  geschichtlichen  Zeugnisse  noch
nicht  in  dem  Maße  widerlegt,  daß  man  für  die  Oldenburg  den  Namen
Haithabu  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  in  Anspruch  nehmen  kann.

IV.  Die  Landschaft  Stapelholm.))

Von  mehreren  Armen  und  Nebenflüssen  der  Eider  umflossen  und
durchschnitten,  bestand  die  Landschaft  Stapelholm  in  älteren  Zeiten  aus
zwei  Holmen  oder  Geestinseln;  noch  um  1777  konnte  man  nur  in  der
niedrigen  Moorgegend  um  Bänge  und  über  den  sogenannten  Lahdeich
ins  Land  gelangen,  ohne  einen  Strom  oder  eine  Brücke  zu  passieren.
Das  ganze  Kirchspiel  Erfde  bildete  eine  Jusel  für  sich;  die  große  Rehnschlote
  oder  Stapel-Runn,  Ronnen  1463,  trennte  es  von  Süderstapel
und  Bergenhusen,  die  beide  zusammen  wieder,  von  der  Eider,  der

1)  Bolten:  Beschreibung  und  Nachrichten  von  der  Landschaft  Stapelholm
1777.  Ubber  die  vorgeschichtliche  Zeit  mit  ihren  Grabhügeln  vergl.  Abt.  II.  38.  44.
        <pb n="151" />
        Die  Landschaft  Stapelholm.  143

Treene  und  deren  östlichem  Arm  begrenzt,  ein  Inselland  für  sich  darstellten.
  Um  diese  Holme  mit  ihren  beiden  Höhenzügen,  einem  schmalen
langgestreckten  westlichen  und  einem  abgerundeten  östlichen,  ihren  hie
und  da  auftretenden  kleinen  Bergen  und  talähnlichen  Einschnitten  als
Kern  setzte  sich  die  Marsch  an,  die  von  den  auf  der  Geest  angelegten
Ortschaften  aus  im  Laufe  der  Zeit  eingedeicht  ward.  —  In  älteren
Zeiten  war  Stapelholm  berühmt  durch  seine  Waldungen  und  seinen
Wildstand.  Heinrich  Ranzau  nennt  es  noch  Ende  des  16.  Jahrhunderts
reich  an  Hirschen,  Rehen  und  anderem  Wild  (Westphal.  I.  70).  Bald
darauf  begann  eine  starke  Waldverwüstung  durch  Kohlenbrennen  u.  a.,
gegen  die  die  Behörden  durch  scharfe  Verfügungen  vergeblich  ankämpften.!)
  1666  ward  den  Bergenhusenern  von  dem  Herzog  Christian
Albrecht  erlaubt,  zur  Tilgung  von  Dorsschulden  eine  ganze  Bondenhölzung
  zu  verkaufen.  Trotzdem  besaßen  sie  nachher  noch  soviel  Wald,
daß  sie  um  1777  viele  Schweine  zur  Mast  in  ihre  Hölzungen  treiben
konnten.  Auch  weiß  Bolten  zu  berichten,  das  Wild  nehme  in  Stapelholm
  zwar  immer  mehr  ab,  aber  die  Gemeinden  müßten  doch  noch
durch  eigene  Wächter  ihre  Kornfelder  gegen  das  Wild  schützen  lassen.
Seitdem  ist  der  Wald  stark  durch  Rodungen  gelichtet,  denn  seit  der
Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  hat  jeder  volle  Staven  in  Wohlde
nur  3  Demat  Waldgrund,  in  Bergenhusen  noch  das  Doppelte,  die
meisten  Dorfschaften  haben  gar  keine  Holzung  mehr.  —  Geschichtlich
wird  Stapelholm  erst  im  Jahre  1260  genannt,  als  es  mit  den  übrigen
Gebieten  zwischen  Schlei  und  Eider  durch  Verpfändung  in  den  bleibenden
  Besitz  der  holsteinischen  Grafen  kam;  das  Waldemarische  Erdbuch
  kennt  es  noch  nicht.  Als  ganz  gesonderte  Landschaft  steht  es
1407  mit  Schwabsted  zusammen  dem  übrigen  südlichen  Gebiete  zwischen
Schlei  und  Eider  gegenüber.  Die  isolierte  Lage  der  Geestinseln  macht
es  begreiflich,  daß  sie  schon  früh  als  ein  Erbstück  der  holsteinischen  Grafen
in  ganz  enge  Verbindung  mit  Holstein  kamen  und  lange  von  der  Tilenburg
  aus  verwaltet  wurden.)

1)  Stapelholmer  Konstitution  1623.  T.  2.

2)  Tlenburg  1323  zuerst  genannt,  1364  dat  slot  to  der  Tylen  mit  dem
ghude,  dat  dar  to  belegben  is.  Vergl.  Thilia,  Tijla,  j.  Dyle,  Fluß  in  Belgien.
Regin.  Chron.  Script.  I.  603,  25.  Annal.  Fuldens.  Script.  I.  407,  32.
        <pb n="152" />
        144  Tie  Inten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Ursprünglich  wahrscheinlich  nur  Holme  oder  Holm  genannt,  wie
denn  die  Bewohner  sich  noch  im  18.  Jahrhundert  nur  Holmer  nannten
und  von  Holmer  Rüben,  Holmer  Hüten  und  Holmer  Schanze  sprachen,
hat  die  Landschaft  schon  früh  zu  näherer  Bezeichnung  von  einer  Säule
oder  dem  Staffelstein,  von  dem  das  richterliche  Urteil  gesprochen  ward  0,
den  volleren  Namen  empfangen.  Die  Säule  oder  der  Stapel  stand  nicht
sowohl  bei  Palen  (1472),  Palhörn  (1472),  an  der  südlichen  Eidergrenze
  im  Kirchspiel  Erfde,  sondern  wahrscheinlich  auf  dem  ehemals
bewaldeten  Geestselde  Krelah  (—  loh),  dem  das  holsteinische  Kreloh.
bei  Renzel  entspricht:),  am  hohen  Elbufer  in  Süderstapel,  und  demgemäß
  war  auch  dort  auf  dem  benachbarten  Felde  Langenbarg  das
Hochgericht.  Hier  oder  auch  auf  der  Dingstätte  in  Drage  oder  auch
auf  dem  Kirchhofe  zu  Süderstapel  (1512)  versammelten  sich  bis  in  das
17.  Jahrhundert  hinein  Landvogt,  Sandmänner,  Bonden,  Lansten  und
gemeine  Einwohner  binnen  unses  landes  vier  dingstöcken  gehegedes
unde  upgerichtedes  dinges.

1.  Das  Kirchspiel  Stapel.s)

Die  kirchlichen  Register  v.  J.  1463  und  1523  sowie  mehrere  Urkunden
  aus  den  Jahren  1470  und  ferner  kennen  noch  Stapel  als  die

1)  Mittelnied.  Stapel,  ae  Stapol;  Stapel  und  stock  und  block  jütisches
Lov  3.  65  Vergl.  Neocorus  2.  252.  1508:  so  schal  man  sodane  sake  vor
den  stapel  bringen  unde  verfolgen;  ad  regis  staplum  vel  ad  eum  locum,  ubi
mallus  est;  lex  Ripuar.  XXXIII.  i.  Vergl.  Grimm.  Rechtsaltert.  804.  Die
Nachrichten  der  Chronisten  des  16.  und  17.  Jahrhunderts  von  den  Stapeln  der
Engländer  (Cypraeus  Ann.  93;  Westphal.  I.  70;  Traziger  bei  Westphal.  III.
320)  sind  ebensolche  Fabeln  wie  die  Erzählungen  von  dem  Packhaus  der  Engländer
  in  Hollingsted;  sie  zeigen  zugleich,  daß  die  ursprüngliche  Bedeutung  des
stapels  längst  aus  der  Erinnerung  verschwunden  war.

2)  Krelab,  alth.  Cinloh  9.  Jahrh.;  Lintlo,  Lentlo  10.  Jahrh.  sind  Abt.  J.
67  und  II.  117  hinzuzufügen.

3)  Registr.  Christ.  I.  209  gibt  den  Bestand  der  Landschaft  1470  wie  solgt
an:  mit  dem  kerspolc  to  Erwede  mit  dem  dorpe  to  Erwede  unde  mit  den
dorperen  Hude  (2),  Palhorn,  Schepperen,  Bergen,  dat  Suderstapel,  Norderstapel
  mit  den  dorperen  Drage  unde  Sete  unde  mit  deme  keispele  undo
dorppe  Beverinckhusen  mit  dem  dorpe  gonomet  de  Wolt  mit  der  Brwginge.
Nur  must  für  Hade,  das  zu  Schwabsted  gehört,  Thiele  geschrieben  werden.
        <pb n="153" />
        1.  Das  Kirchspiel  Stapel.  145

ursprüngliche  Benennung  für  das  ganze  Kirchspiel  :!),  obwohl  bereits
1446  Suderstapel  und  Nortstapel  auftreten,  1470  dat  Suderstapel
genannt  wird.  Da  die  Gerichtssäule  hier  stand,  die  der  ganzen  Landschaft
  den  Namen  gab,  dürfen  wir  in  dieser  Gemeinde  wohl  die  älteste
Ansiedelung  suchen.  Den  niederdeutschen  Namen  des  Kirchspiels  entsprechen
  auch  die  alten  Flurnamen,  insbesondere  der  Staven  und  Freibondenländereien,
  in  denen  sich  die  ganz  eigentümliche  Agrarverfassung  der
ganzen  Landschaft  widerspiegelt.  Wir  heben  davon  die  bezeichnendsten
hervor,  soweit  sie  von  den  in  den  oben  behandelten  Gebieten  gebräuchlichen
  stark  abweichen  oder  sonst  für  unsere  Untersuchung  von  Bedeutung
  sind,  und  fassen  dabei  die  beiden  Stapel  zusammen.2)

1.  Suderstapel  und  Northstapel  1446.  Vergl.  Popenstapel#
bei  Wentork  1290,  Stapelfeld,  Dorf  bei  Rahlsted,  Stapel  in  Lauenburg
  und  Lüneburg;  Stapel,  Hof  in  Ulderup,  und  Staffel  (Stapel),
Haus  in  Sörup,  auf  schleswigschem  Boden,  kann  wohl  nur  „Grenzsäule“
  bedeuten.  In  Süderstapel  tritt  bereits  1463  ein  eigenartiger,
für  friesisch  mehrfach  angesehener  Wiesenname  Betzeem  auf,  der  sich
1509  in  Betzeholm,  1512  mit  Betzem,  1577  mit  Bethichemme  als
Vorland  in  der  Marsch,  dann  1609  als  Marschwiese  Bozhaven  (0),
in  Weide  up  Bozblocke  1609,  Bethjeblock  und  Betzbloch  1777,
Betzehemmeracker  1803  wiederholt  und  noch  heute  im  Gebrauch
ist.  Durch-hem  als  eine  abgesonderte  Fenne  nach  friesischer  und  auch
holsteinischer  Weise  bezeichnet,  kann  bez  oder  boz  nur  die  Einhegung
oder  Einfriedigung,  hier  Einschließung  durch  einen  Sommerdeich  anzeigen,
  wenn  man  die  zahlreichen  holsteinischen  gleichen  Benennungens)

1)  Z.  B.  Westphal.  IV.  3125;  im  Jahre  1463.  Cord  Timmermann
kerckherr  to  Stapel;  1470  Karspel  Stapel.  Sceidelin  II.  166,  der  das  Register
vom  Jahre  1523  in  besserem  Text  als  Westphalen  bietet.

2)  Unter  anderem  habe  ich  eingesehen  „Verzeichniß  der  zu  dem  Dorfe
Süderstapel  gehörigen  sämmtlichen  Staven  und  Freybonden  Ländereyen“  v.  J.
1803.  Königl.  Staatsarch.  Acta  C.  XV.  I.  N.  10;  desgleichen  die  Akten  über
Drage  und  Seeth.

3)  Jellinghaus  225.  Aus  dem  Privilegium  der  Stadt  Kiel  vom  Jahre  1242,
das  Ulrich  Petersen  sicher  nicht  gefälscht,  sondern  ebenso  wie  das  nachweislich
noch  um  1640  im  Original  vorhandene  Privilegium  Schleswigs  v.  J.  1155  nach
einer  unleserlichen  Handschrift  in  seiner  Weise  zu  emendieren  gesucht  hat,  freilich
oft  recht  unglücklich,  fehlt  in  dem  Verzeichnis:  totum  stagnum  Kyl.  usque  Boz.

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  10
        <pb n="154" />
        146  Die  Juten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eder  und  in  der  Arensharde.

mit  den  jütischen  vergleicht,  wie  z.  B.  Bozholm,  eine  Parzelle  in  Boren,
Boztoft  (1609),  Stufland  in  Riis,  Boeslücke  (1609),  Ackerstuf  in
Loit;  andere  wie  Bosmose  in  Rinkenis  erscheinen  in  deutscher  Form
als  Boskmoor  1651.  Außerdem  gibt  es  Wiesen  in  Jepperen  (1463,
1512),  Groß=  und  Klein-Jappen  (1609),  Ipern,  Jeppern  (1803),  ein
Name,  der  sich  sonst  nicht  wiederholt;  vergl.  Iperstede  in  Mildsted,
Ipra,  Tpera,  j.  Ipern  in  Belgien.  Sonstige  Flurnamen  wie  Hummelvelde
  1463  kehren  in  dem  Koseler  Dorfnamen  wieder,  Ochsenham
(1651),  Kampen,  Imbreck  (1651).  Namen  für  Gebüsche  wie  Grönwohlenbusch,
  Stertbusch,  Struk  u.  a.  sind  nur  niederdeutsch.  Der
Hügelname  Klevenbarg  oder  Klevenhoogh  (1777)  an  der  Eider  unmittelbar
  östlich  vom  Dorfe  deutet  eher  wie  die  gleichnamigen  Hügel
auf  den  drei  Geestinseln  Nordfrieslands  auf  eine  Scheide  oder  Grenze
hin,  als  auf  klef,  steiler  Abhang,  Kliff.  Auf  den  Inseln  liegen  diese
Hügel  immer  auf  der  Scheide  zwischen  Geest  und  Marsch,  und  auch
in  Hollingsted  heißt  es  Clafwe  up  de  schede  1666.  Auf  der  Nordstapeler
  Feldmark  kann  der  neben  den  Fiefbargen  und  Bökenbargen
auftretende  Grabhügelname  Dorshanschenbarg  wie  in  Holstein  Hanschenkamp
  und  Hanesch  nur  Hohereschbarg  bedeuten  1),  und  ein
früherer  Hof  Bredehoop  (1648)  weist  uns  ebenfalls  nach  den  niedersächsischen
  Gebieten  Holsteins.  Eigentlich  spezifisch  Friesisches  ist  in  diesen
wie  in  zahlreich  mir  vorliegenden  anderen  Flurnamen  auf  brock,
-horst,  -land,  -rode  (Biscoppesrode  1463)  u.  a.  nicht  zu  erkennen.

2.  Zete,  Zcethe  1463,  j.  Dorf  Seeth.  Der  Name  kehrt  in
derselbe  Bedeutung  (mittellnd.  sete,  sate,  Sitz,  Wohnsitz,  Hosstelle,
Niederlassung)  auf  niederdeutschem  und  jütischem  Geblete  in  Seeth  in
Sülfeld  und  Barmsted  und  in  Sacthae  (1237)  in  Uberg  und  Hoptrup
sowie  in  Rindseet  u.  a.  1340.  j.  Renz  wieder  (Abt.  II.  118);  in  friesischen
  Gebieten  (fries.  säte,  Niederlassung)  scheint  das  Wort  nicht  zur
Bildung  von  Ortsnamen  verwendet  zu  sein.  Auch  in  den  Flurnamen
tritt  nichts  besonders  Friesisches  hervor;  eine  Flurkarte  aus  der  ersten
Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  über  Freibondengüter  und  gemeines
Weideland  kennt  noch  ein  Fribundenguth,  genomet  Dahrenbul,  1509

1)  lÜber  -esch,  -  esk,  gemeinsam  bebautes  Saatfeld,  vergl.  Abt.  II.  160.
259.  Uber  das  dänische  aas,  Schlag  mit  einem  Streifen,  vgl.  Arndt  Berndsen  3,  450.
        <pb n="155" />
        1.  Das  Kirchspiel  Stapol.  147

veld  Dornebull  genannt,  als  Erinnerung  an  die  vergangene  Ortschaft;
alle  andern  Benennungen  auf  -  ort,  -  felt,  -mohr,  -holm,  hof  tragen
wie  lange  acker  nur  niederdeutsches  Gepräge.

3.  Draghe,  Nortdrake,  Suderdrake  1463,  j.  Dorf  Drage,  eine
jüngere  Gründung  auf  „wilder  Heide“.  Der  Name  kehrt  wieder  in
Drage,  Kreis  Steinburg  in  Holstein,  Drage  in  Pommern  (Stralsund.
Stadtb.  237),  wohl  in  gleicher  Bedeutung  wie  das  jütische  drav,  ein
Feld  auf  früher  sumpfiger  Heide  in  Stemmilt  bei  Tondern,  das  dem
altnord.  drag,  schmales,  von  einem  Bach  durchflossenes  Tal,  entspricht.
Von  Flurnamen  sind  erwähnenswert  Sandborst  (1509,  1803),  Wilde--hemme,
  Wielhemme  (1777,  1803),  Pipilinghvelde  (1463),  Pypenworde
  (1651),  Pipenwurn,  auf  Wurn  (1803),  Blecke,  Knüll,  die
Endungen  -land,  -  barg;  ein  Galgenberg  wird  erwähnt,  auch  eine  Dingstelle
  im  Oldenfelde,  lauter  Benennungen  niederdeutschen  Ursprungs.

Diesem  niederdeutschen  Charakter  der  Orts=  und  Flurnamen  entsprechen
  auch  die  Namen  der  Bonden  und  Lansten,  soweit  sie  uns
aus  dem  15.  und  16.  Jahrhundert  bekannt  sind.

Aus  Süderstapel  werden  1463  genannt:

Junghe  Cloueke  Make  Peter  Klius  Clawes  Cord  Moer

(Make)  Johannes  Make  Volkes  Clawes  Eler
Clawes  Wulff  Detleff  Vos  Nettelbol;
in  Norderstapel  1463:
Marten  Vos  und  sein  Sohn  Boyen  Peter
Volkleff  Zutte  Dederik  Zutten  Detleff  Bolenhen.

Cruse  Johan
Als  aus  dem  S.  Johanniskirchspiel  oldinges  nach  Drage  gezogen,
  werden  1470  genannt?:
Detler  Schele  Sibbern  Makensen  Olde  Eller  Ghut
Olde  Peter  Schele  Olde  Johan  Reyse  Diderick  Südde;
Olde  Clawes  Peter  Clawes  Frese
Olde  Johan  Peter,  Peter  Hase
Witte  Masken,  Lübbert  Haso
schon  der  Name  Claus  Freso  zeigt,  daß  wir  hier  keine  friesische,  sondern
  nur  eine  niederdeutsche  Bevölkerung  vor  uns  haben.

1)  Stemann  III.  100.
10“
        <pb n="156" />
        148  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Elder  und  in  der  Arensharde.

Aus  dem  vergangenen  Dornebüll  kennen  1463  wir:

Diderik  Reyse  Peter  Detlefsen  Hans  Hase
Peter  Schutte  Wene  Johansen  Suten  Hans.
Henneke  Bolde  Peter  Volk
Johan  Aden  Clawes  Kerstenn  Wulff  Johan  Heket
Dederik  Volkleff  Clawes  Haze  Detleff  Peter;
aus  Zete  1463:
Peter  Volkleff,  flius  Clawes  Hinrik  Wene  Karl
Clawes  Volkleff  Peter  Krusingh  Johan  Vedders  Hans
Henneke  Peter  Henneke  Buge
Erp  Karl  Hans  Haze.

Junge  Clawes  Jorlete  Peter  Hasse
Peter  Bocholt  Jo.  Richen  Johans.

Die  Namen  zeigen  ein  ziemlich  anderes  Gepräge  als  die  in  den
vorher  betrachteten  Kirchspielen;  dabei  sind  sie  ebenso  niederdeutsch  mit
Namen  wie  Erp,  Hase,  Makc,  Wulf,  den  beliebten  Vornamen  Johan
Hans,  Clans,  Peter,  Henneke,  Detlef,  Volklef,  auch  Kersten  und
Diderick,  nur  statt  der  jütischen  hier  mit  wenigen  friesischen  Elementen
wie  Bolenßen,  Vedder  vermischt.  Zugleich  findet  sich  hier  eine  Reihe
Namensformen,  die  wir  bisher  nur  ganz  vereinzelt  in  Bennebek,
Owschlag  und  Norby  angetroffen  haben,  wie  Cruse  Joban,  Boyen
Peter,  Suten  Hans,  Johan  Vedders  Hans,  Jo.  Richen  Hans,  neben
zwei  Rufnamen  ohne  Vaternamen.  In  späteren  Urkunden  treten  diese
Bildungen  in  noch  weit  höherem  Maße  hervor,  wenngleich  auch  hier
zahlreich  nur  zwei  Vornamen  ohne  jegliches  Patronymikon  verzeichnet
werden.  Unter  47  Namen  in  Süderstapel  sind  im  Jahre  1542  nicht
weniger  als  46  in  dieser  Weise  geformt;  aus  ihnen  heben  wir  im
folgenden  die  bezeichnendsten  hervor:

Bolden  Wiben  Detlef  Johan  Peters  Hans
Johan  Dorns  Claus  Baren  Wolfs  Haus
Johan  Wimers  Laurens  Reyse  Johans  Karsten
Detlef  Eggerdes  Hans  Jehbe  Johans  beter

Johan  Peters  Wolf  Sunne  Peters  Hans
        <pb n="157" />
        1.  Das  Kirchspiel  Stapel.  149

Hans  Pustes  Boye  Witte  Siuert  Laurens
Boel  Wiben  Claus  Henneke  Stuken  Hans.

Unter  den  übrigen  findet  sich  nicht  die  geringste  Spur  von  friesischen
  Bestandteilen;  mehrfach  tritt  als  Familienname  Wolf,  Kinth,
Reyse  hervor,  auch  ein  Hans  Quast;  von  Vornamen  sind  besonders
beliebt  Hans  und  Johan,  Claus,  Peter,  Henneke  und  Detlef.

In  Drage  tragen  unter  95  Namen  49  die  obige  besondere

Form,  z.  B.:
Reyse  Johans  Detlef  Dirick  Gode  Fedder
Hans  Boyen  Wolkf  Peter  Detlef  Siuert,

Marquart  Wolf  Hans
aber  auch  hier  sind  unter  der  Masse  der  Niederdeutschen  keine  streng
friesischen  Formen  zu  erkennen,  wenn  auch  einige  derartige  Vornamen
wie  Fedder  hervortreten.  Unter  den  Familiennamen  zeigen  sich  am
meisten  Wulf,  Goes,  Schroeder,  Reyse,  unter  den  Vornamen  sind  am
beliebtesten  Hans,  Johan,  Peter,  Claus,  dann  Diderick,  Henneke,
Detlief,  Volklef,  auch  Reymer,  Sirick,  Karsten  vertreten.

Seeth  hat  unter  67  Namen  30  solche  Formen,  darunter:

Claus  Hassen  Peter  Jeben  Diricks  Jebe
Tiede  Johan  Laurens  Peter  Karls  Claus
Abel  Johans  Peter  Henneke  Boyen  Peter
Johan  Bargen  Hans  Hans  Boyen  Peter
Jeben  Diricks  Peter  Heineke  Moders  Hans
Henneke  Hassen  Hans  Hans  Ems  Folkof#,

Hans  Boyen  Peter

und  daneben  nur  leise  Spuren  eines  friesischen  Einflusses,  wenn  man
Formen  wie  Detlefs  statt  Detlefsen  und  Tebbens  als  solche  ansehen
darf.  Unter  den  Familiennamen  erscheinen  mehrfach  Hasse,  Stael,
auch  Reyse,  Dose,  Arp,  als  Vornamen  wieder  am  häufigsten  Haus,
und  Johan,  Peter,  Claus,  dann  Hennecke,  Jebe,  Boye,  Didrick,
Detlef,  neben  einzelnen  Karsten,  Reymer,  Folklef  und  Abel.

In  Norderstapel  finden  sich  unter  83  Namen  30  gleicher  Art  wie:

Hans  Siuerts  Henneke  Detlefs  Dowen  Claus
Hans  Suders  Detlef  Jeven  Siuerts  Hans
Jebe  Johans  Claus  Peter  Dowen  Henneke

Jeben  Siuerts  Peter  Claus  Peters  Hans.
        <pb n="158" />
        150  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Friesische  Elemente  sind  hier  wenig  zu  spüren,  doch  taucht  der
im  Osten  mehrfach  vorkommende  und  bei  den  Friesen  beliebte  Name
Ike  vereinzelt  auf.  Unter  den  Familiennamen  sind  besonders  Dowe,
Arp,  Make  zu  nennen,  unter  den  Vornamen  treten  auch  hier  Hans
und  Johan,  Claus,  Peter,  dann  Detlef,  Henneke,  auch  Jebe,  Folkof,
Karsten,  Marten  mehr  oder  weniger  in  den  Vordergrund.

Von  allen  in  diesem  Kirchspiel  genannten  Namen  sind  es  Arp,
Wibe,  Boye,  Wimer,  Karsten,  Reymer,  Reyse,  bie  in  den  östlichen
Kirchspielen  am  wenigsten  gebräuchlich  erscheinen.  Aus  allem  ist  aber
zu  schließen,  daß  wir  hier  eine  Bevölkerung  vor  uns  haben,  die  wenigstens
  zum  großen  Teile  ursprünglich  eine  andere  Heimat  hat  als  die
Ansiedler  in  den  östlichen  Kirchspielen.

2.  Das  Kirchspiel  Arwede  (Erfde).

Den  südöstlichen  Teil  der  Landschaft  bildet  das  gesondert  gelegene
Kirchspiel  Arwecke;  um  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  auf  der  Geest
noch  teilweise  mit  Wald  bedeckt,  läßt  es  vermuten,  daß  die  ersten  Ansiedler
  ganz  besonders  hier  mittelst  Rodungen  vorgedrungen  sind.

1.  Arwede  1430,  Erwede  1463,  1470,  Erwerde  1509,  Arwede
1523  und  noch  1636,  j.  Kirchdorf  Erfde  mit  ursprünglich  romanischer
Kirche,  die  etwa  bis  1200  zurückreicht.  Von  dem  in  Niedersachsen
sonst  häufigen  Suffixe  -ede  sind  im  Herzogtum  nur  unsichere  Spuren.)
Stellt  man  to  dem  Arwede  zu  dem  westfälischen  Arwitti,  Erwete,  so
könnte  der  Name  „Adlerwald“  (mittelnied.  wece  Wald)  bedeuten,  eine
für  die  ursprüngliche  Waldgegend  passende  Benenennung.  An  Rodungen
und  Waldstand  erinnern  auch  Olra  (alte  Rodung),  Frenkelohe  (1672),
Hanrabden  (Hohenrade)  1620,  Grevenhorst  (1652);  -ekel  (niederd.
Eichel)  1672  findet  seine  Analogie  in  dem  westfälischen  Eikele.  Sonst
sind  erwähnenswert  Eckermarsch,  Kampen,  Fuelhörn  an  der  Eider,
Langnes  und  Eggertsorth  an  der  alten  Sorge,  desgleichen  Nordesch,
Kitzhovede,  Boeksblock,  Grotensith,  Lutke  Fuderhoren,  Darienwisch

1)  Abt.  II.  181.  Jellinghaus  240  bemerkt  Evelbode  vel  Arwede;  der
erstere  Name  stammt  aus  der  verderbten  Uberlieferung  des  sogenannten  Catal.
vet.,  wo  der  Ort  Evellbode  genannt  wird,  und  ist  von  gar  keiner  Bedeutung.
Vergl.  Zeitschr.  XXIV.  76ff.  und  Abteil.  II.  147.
        <pb n="159" />
        2.  Das  Kirchspiel  Arwedo  (Ersde).  151

1629,  die  alle  aus  dem  Niederdeutschen  verständlich  sind;  denselben
Charakter  tragen  auch  die  anderen  jüngeren  Ortschaften  des  Kirchspiels.

2.  Palhorn  1470,  to  Palen  1472,  Palhorne  1542,  j.  Pahlhorn,
  von  mittelnied.  pal,  Pfahl,  besonders  Grenzpfahl,  gebildet;  vergl.
das  gegenüberliegende  ditmarsische  Palenhuden  an  der  Eider  (1323),
sowie  Balahornen,  Balhorn  1015  in  Westfalen,  Pahlskamp  vor  Rendsburg
  und  Palörde,  die  Spitze  des  Füsinger  Landes  an  der  Schlei,
Stexwig  gegenüber.  Flurnamen  wie  Haverkamp,  eine  frühere  Hölzung
Ramholm  (1651),  Kratt  u.  a.  sind  der  niederdeutschen  Ansiedlung  entsprechend.


3.  Bergen  1470,  Bargum  1510,  Bargen  1542,  j.  Dorf  Bergen,
hochgelegen  an  der  Eider,  seinem  Namen  to  den  Bargen  gemäß.

4.  Schepperen  1470,  Scheppern  1542,  j.  Dorf  Scheppern  an
der  Eider.  Trotz  der  Lage  hat  der  Ort  in  seinem  Namen  nichts  mit
Schiffahrt  zu  schaffen,  sondern  ist  aus  einer  früheren  Schäferei  (mittelnd.
scheper,  schepperie  gleich  schaperie)  hervorgegangen.

5.  Thiele  1470.  nach  der  Tylenburg  genannt,  thor  Tylen  1508,
j.  Dorf  Tielen  an  der  Eider.  Über  den  Flußnamen  Tile  vergl.  oben
S.  143.

Dem  niederdeutschen  Ursprung  aller  Ortsnamen  entsprechen  auch
die  Namen  der  Bewohner,  soweit  sie  uns  urkundlich  überliefert  sind.
Da  sie  für  das  15.  Jahrhundert  fehlen,  teile  ich  die  aus  der  ersten
Hälfte  des  folgenden  (1542)  vollständig  mit.

Aus  Erucde:

Ralcf  Claus  Hans  Jebens  Hans  Eggert
Jeben  Henneke  Hans  Wulf  Pawel  Ode
Hans  Kalen  Claus  Ties  Wulf  Hans  Make
Henneke  Wulf  Henneke  Schorringes  Gretke  Kilholts
Otten  Peters  Hans  Wulfs  Claus  Carsten  Kal
Claus  Eggert  Claus  Kylholt  Siuert  Offe
Hans  Schroeder  Wulfs  Peter  Haus  Ode
Tiede  Schorringk  Jurgen  Kilholt  Boeleken  Detleff
Tias  (Ties)  Kale  Tomas  Kal  Holthaver.

Nur  sechsmal  finden  wir  hier  besondere  Bildungen;  die  Namen
zeigen  sonst  in  Schroeder,  Make  eine  geringe  Ahnlichkeit  mit  den  benachbarten
  östlichen  Gemeinden,  aber  keine  sicheren  friesischen  Bestand-
        <pb n="160" />
        152  die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

teile.  Am  meisten  ist  Wulk  verzeichnet,  sonst  sind  auch  hier  an  Vornamen
  am  beliebtesten  Hans,  Claus,  Henneke,  Peter,  daneben  Offe
und  Ode  bemerkenswert.  Hervorheben  will  ich  das  Auftauchen  einer
Familie  Kilholt  wegen  des  berühmten  Silder  Kilholt.

In  Bargen  werden  genannt:

Claus  Morse  Lutke  Johan  Marten  Hasse
Siuert  Morse  Henneke  Hascke  Hans  Holm
Jochim  Frame  Jürgen  Hasse  (Thias  Brun);

Jurgen  Frame
es  sind  meist  dieselben  Benennungen,  wie  besonders  Frame  und  Hasse,
die  wir  aus  den  östlichen  benachbarten  Kirchspielen  kennen,  ohne  eine
Spur  von  einer  fremden  Namensbildung,  die  erst  in  einem  anderen
gleichzeitigen  Register  in  Morsen  Sirick  und  Diricks  Johan  sich  leise
kundgibt.
Scheppern  bietet:

Henneken  (Heyne)  Peter  Hans  Mencke  Tieden  Jurgen
Hans  Ralefs  Holmers  Jurgen  Peter  Jacob
Tieden  Scheppern  Ties  Brun;

unter  ihnen  erkennt  man  dreimal  eine  abweichende  Form;  auffallenderweise
  wird  in  einem  anderen  gleichzeitigen  Verzeichnisse  Holmers  Jürgen
nach  der  gewöhnlichen  Weise  Jurgen  Holm  und  wieder  umgekehrt
Peter  Jacob  Jacops  Peter  genannt.  Friesisches  tritt  auch  hier  nicht
hervor.

Palhorne  mit

Jurgen  Dowe  und  Jchan  Dowe

unterscheidet  sich  nicht  von  der  gewöhnlichen  Weise.

Tyle  kennt  folgende  Namen:

Haske  Brun  Jurgen  Koel  Telsen  Claus
Johan  Hasse  Hans  Ryf  Hans  Dowe
Jurgen  Ructer  Hans  Frame  Hinrick  Schnieder
Johan  Lesche  Jurgen  Rif  Bruggeman

Peter  Schroeder  Jurgen  Hasse  Jeben  Johan
Alleken  Claus  Jurgen  Mors  Bartelt  Bruns
Johan  Gaden  Ole  Claus  Brun  Olten  Claus
Johan  Hebbens  Jurgen  Lesche  Kruse  Sirick;

Hinrick  Jebens  Jeben  Claus
        <pb n="161" />
        3.  Das  Kirchspiel  Beveringhusen.  153

mit  4  leisen  Spuren  einer  besonderen  Form  bei  lauter  niederdeutschen
Benennungen,  von  denen  mehrere  wie  Brun,  Hasse,  Frame,  Schroeder,
  Sirick  uns  aus  den  benachbarten  Kirchspielen  bereits  bekannt
sind.  Man  erkennt  aus  allem,  wie  der  Einfluß  von  Osten  her  sich
hier  mehr  geltend  gemacht  hat,  besonders  in  den  jüngeren  Ortschaften,
und  selbst  in  Arwede  jener  eigenartige  Charakter  der  Namen  im  Vergleich
  zu  dem  Gebrauch  in  Stapel  zurückgetreten  ist.

3.  Das  Kirchspiel  Beveringhusen.

Das  nördliche  Kirchspiel  der  Landschaft  bildete  ehemals,  wie  der
Name  Wobhlc  und  zahlreiche  Flurnamen  ergeben,  fast  ganz  und  noch
im  18.  Jahrhundert  in  seiner  südlichen  Hälfte  ein  weites,  wildreiches
Waldgebiet,  das  erst  später  durch  Rodungen  und  Kohlenbrennen  verwüstet
  ward.  Die  kirchliche  Überlieferung  weiß  überdies  von  verlassenen
  Ortschaften  zu  berichten,  deren  Feldmark  sich  in  Wald  verwandelt
  habe.  )

1.  Reveringhusen  1304,  1463,  1523;  Beringhusen  1517,  1542;
Bargenhusen  1651,  Bergenhusum  1777,  1800,  jetzt  Kirchdorf  Bergenhusen.
  Der  Name  findet  trotz  seiner  niedersächsischen  Form  nirgend
eine  rechte  Analogie.  Gegen  die  herkömmliche  Ableitung  von  bever
(Biber)  nach  Benennungen  wie  Beverbeke,  Beverbiki  1020  bei  Geismar,
  Beverna  1218,  Fluß  bei  Stade,  Reverigesete  860,  im  Kreis
Lehe,  Beverungen  1018  in  Westfalen  an  der  Bever  und  zahlreichen
anderen  Formen  streitet  meines  Erachtens  die  Endung  -husen,  wenn
gleich  in  älteren  Zeiten,  wie  heute  der  kleine  See,  Gewässer  und  der
Sorgstrom  in  der  Nähe  der  sonst  hochgelegenen  Ortschaft  vorhanden
war.  Am  wahrscheinlichsten  ist  der  Ort  neben  jene  24  ditmarsischen
-husen,  die  alle  in  der  Marsch  oder  am  Geestrande  liegen,  zu  stellen
und  seine  Gründung  auf  ein  Geschlecht  Bevering  zurückzuführen.  Unter
den  Flurnamen  hebe  ich  die  aus  älterer  Zeit  überlieferten  hervor;  unter
ihnen  ist  der  Ausdruck  Wiesen  in  Tzustik,  Tausteke,  Tzusk,  Tauske-1)

  Registr.  cens.  episc.  1463  S.  166:  Item  ibi  fuerunt  olim  alie  ville,
nunc  deserte,  ut  patet  in  antiquis  registris  videlicot.  .  .  sed  agri  versi
sunt  in  siluas.  Augenscheinlich  sind  die  Namen  als  unleserlich  ausgelassen.
        <pb n="162" />
        154  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Laudschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

marsch  (1463)  nicht  recht  verständlich  1),  die  Hölzung  Siekede  (1513)
oder  Siekte  (1777)  scheint  einen  an  sumpfiger  Niederung  belegenen
Wald?)  zu  bezeichnen,  worin  „mines  hern  karf“  (1777),  d.  h.  Stück,
Anteil;  Schierloh  deutet  ebenso  den  alten  Waldstand  an;  das  Nordredder
  ward  1666  abgeschlagen,  Wichel  Pul  wird  1513  genannt;  in
dem  Bergenhusener  Gehölz  liegen  die  Grabhügel  Hülsbarge,  und  unter
den  Freibondenländereien  treten  1690  Brede  Hüllsee  und  Hôöllenhorst
auf,  die  wir  bereits  kennen.  Ein  Wieslenland  Wittenhagn  (1651),
Wittenhagen  (1777),  ein  niedriges  sumpfiges  Gebiet,  das  eingedeicht
ward,  sowie  Kedholm  im  östlichen  Teil  des  Kirchspiels  kehren  auch
sonst  auf  niederdeutschem  Gebiete  wieder.  Friesische  Bestandteile  sind
in  diesen,  wie  in  zahlreichen  anderen  Flurnamen  der  Ortschaft,  nicht
zu  erkennen.

2.  Wold  1463;  de  Wolt  1470,  j.  Dorsschaft  Wohlde,  wie  der
Name  besagt,  ein  ursprüngliches  Walddorf,  das  auch  in  seinen  Flurnamen
nur  von  niederdeutscher  Überlieferung  zeugt.  Mohrschlipp  (1777)  insbesondere
  bezeichnet  nach  mittelniederd.  slippe  (Zipfel)  einen  Streifen
Landes.

3.  FByyngh  1463,  wolt  mit  der  Bywginge  1470;  1463  durch
Wasserfluten  zum  Teil  verwüstet  und  verlassen  genannt,  zwischen  Wohlde
und  Hollingsted  gelegen;  ein  Teil,  das  heutige,  zu  Hollingsted  gehörende
Bunge  war  herzoglich,  der  andere,  dessen  frühere  Lage  in  der  Treeneniederung
  noch  durch  den  Flurnamen  Westerbünge  bezeichnet  wird,  gehörte
  dem  Bischof,  Über  den  Namen  siehe  Holzbunge  S.  110.  Im  Jahre
1463  werden  genannt  Brede  Wische,  de  Mansmade  (made,  mede,  bie
zu  mähende  Wiese,  auch  in  den  holsteinischen  Marschen  gebräuchlich),
Smalenwisch,  Felder  in  Meseken  Werue  (werf,  warf,  Werft),  Overlant,
  Euer  Borslant.  Die  kleine  Ortschaft  Westerbünge  in  der  Treeneniederung
  ist  die  Fortsetzung  des  herzoglichen  Anteils.

1)  Reg.  cens.  166:  Similiter  circa  Treyam  habent  prata  in  Tzusk.  Es
scheint  danach  ein  größeres  Marschgebiet  zu  bezeichnen  und  eine  allgemeine
Benennung  zu  sein.

2)  Siekede  entweder  Sikvede  oder  Sikhede;  die  Bedeutung  ist  wesentlich
dieselbe,  denn  auch  der  Begriff  hede  verleugnet  den  Waldstand  nicht,  wie  noch
heute  die  Scharbeunzer  Heide  an  der  Neustädter  Bucht,  ein  Jahrhunderte  alter
Wald,  beweist.
        <pb n="163" />
        3.  Das  Kirchsplel  Beveringhusen.  155

4.  Meggerse  1463,  1542,  up  Meggersche  1609,  j.  Meggerdorf,
an  dem  um  1650  trocken  gelegten  Meggersee  belegen;  in  dem  heutigen
Meggerkoog  treten  die  Namen  Winn,  Reppel,  Schirnis  und  der  Deich
Spijunken  auf  (1777);  Außendeichsländereien  bei  Meggerdorf  heißen
1678  Haelenhude,  Wichelfenne  u.  a.  Der  Name  Meggersee  zeigt
(von  mittelnd.  meger,  Mäher),  daß  er  schon  vor  der  Trockenlegung
wegen  seines  niedrigen  Wasserstandes  meist  zur  Heugewinnung  gedient
  hat.

Die  Bewohner  sind,  wie  ihre  Namen  ergeben,  gleich  denen  der
beiden  anderen  Kirchspiele  niederdeutschen  Stammes.  Aus  Beveringhusen
  kennen  wir  aus  dem  Jahre  1463:

Clawes  Fedde  Johan  Hower  Junghe  Grete
Clawes  Damvlet  Henneke  Lippe  Ozemut,
Bockholt  Junghe  Tede  Jchan

Jebe  Strid  Johan  Bil

mit  nur  geringen  Spuren  einer  ungewöhnlichen  Form  unter  zum  Teil
bis  jetzt  nicht  bekannten  Namen,  wie  Damvlet  und  Ozemut,  ohne
jegliches  friesisches  Element.  1542  werden  genannt:

Lippen  Claus  Junghe  Claus  Sirick  Dorti

Claus  Moller  Heynen  Claus  Laurens  Pawel
Johan  Rickquart  Claus  Hans  Jeben  Marckert
Hans  Moller  Johan  Raen  Henneke  Hayge
Tieden  Claus  Tiete  Jchan  Börn  Jurgen  Norden
Johan  Bil  Henneke  Sirick  Drewes  Hans
Johan  Bockholt  Marquart  Helt  Claus  Hinrick
Claus  Icke  Tieden  Claus  Jebe  Hinrick  Mulen
Peter  Strith  Tammes  Moller  Gotzick  Claus
Johan  Otte  Henneke  Odenvey)  Tieden  Claus  Jurgen
Karsten  Hover  Tieden  Claus  Dirick  Jürgen  Schroder
Johan  Ebbe  Marquart  Pawel  Claus  van  Benten
Hinrick  Ralefs  Claus  Strides  son  Jeben  Claus.
Brewes  Sirick  Tammes  Ebbe

Die  Namen  Sirick,  Helt,  Mul,  Schroeder,  auch  die  bei  Friesen  beliebten
  Ike  und  Hayge  siud  uns  schon  bekannt,  am  meisten  verbreitet
die  Vornamen  Claus,  Johan,  Tiede,  Hinrick,  Marquart,  dann  Henneke,
  Jebe,  Jurgen.  Unter  den  41  Namen  heben  sich  sonst  nur  sechsmal
        <pb n="164" />
        156  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

fremde  Bildungen  hervor  zum  Zeichen,  daß  die  Bevölkerung  ähnlicher
Herkunft  ist  wie  in  Erfde,  von  den  friesischen  Gebieten  so  gut  wie
gar  nicht  beeinflußt  als  an  Fräzlät  grenzend.

Ahnliches  zeigt  sich  in  Wolt  1463:

Sirik  Vrowensen  Henneke  Tanke  Henneke  Vos
Drewes  Johanßen  Ghossik  Tede  Henneke  Pawel
Johan  Wake  Detlef  Mule  Johan  Mule
Johan  Bil  Moder  Bumpens  Sirik  Bil
Johan  Ralef  Hemmink  Henneke  Igeke
Henneke  Bars  Marquard  Held  Marquard  Bil.
JIohan  Bars  Johan  Jure

1509:  Wibe  Raleff,  Siuert  Ike  und  Dirik  Dirikessen.
Abgesehen  von  einigen  friesischen  Namen,  wozu  ohne  Zweifel  der
erste  und  die  beiden  letzten  zu  rechnen  sind,  zeigt  die  Bevölkerung  in
Woke,  Mule,  Bil,  Sirik,  die  auch  im  Ditmarschen  gebräuchlich  waren,
in  Dure,  Vos,  Bars,  Helt  keinen  wesentlichen  Unterschied  von  den
Ansiedlern  im  Osten;  abweichende  Namensformen  kommen  überhaupt
nicht  vor.  Nur  ein  wenig  verändertes  Bild  bietet  auch  ein  größeres
Verzeichnis  der  Bewohner  aus  dem  Jahre  1542:

Hans  Scharmer  Bockholt  Anneke  Tieden
Gotzock  Helt  Bars  Ricken  Peter  Duere

Claus  Schroeder  Jacob  Wake  Hans  Iloldens  frower
Henneke  Pawel  Hans  Diderick  Jurgen  Rode  Johan
Cruse  Greten  Claus  Sinert  Vos  Marquart  Bil
Alken  beter  Peter  Tiede  Barcherts  Claus
Wibes  Süster  Claus  Sirick  Johan  Mul

Hans  Vos  Johan  Pawel  Detlefs  Claus
Marquart  Goes  Hinrick  Gotzick  Johann  Dure
Tammes  Lesche  Henneke  Baer  Claus  Mulen  Sirick
Claus  Helt  Lütke  Claus  Helt  Tammes  Ralef
Claus  Wake  Ties  Claus  Junge  Hans  Mul.
Tammes  Helt  Junghe  lenneke

Peter  Rode  Johan  Henneke  Ike
Dieselben  Benennungen  Wake,  Bil,  Mule,  Helt,  Dure,  Vos  wiederholen
  sich  neben  dem  uns  bekannten  Sirick;  abweichende  Namenformen
        <pb n="165" />
        Die  nationale  Entwickelung  Stapelholms.  157

kommen  nur  viermal  vor,  auch  die  früheren  geringen  friesischen  Elemente
sind  bis  auf  einen  Ike  verschwunden.

In  Meggerse  treten  wir  ganz  in  das  Gebiet  des  Fräzlät,  wie
es  denn  auch  zur  Kropperharde  gerechnet  ward,  obwohl  es  seit  alters
zum  Kirchspiel  Beveringhusen  gehörte.  Die  Bewohner  im  Jahre  1542:

Jurgen  Frame  Laurens  Stacl  Jurgen  Sirick
Hans  Frame  Laurens  Backen  Johan  Raen

Claus  Raen  Wipke  Lesche  Jurgen  Fram
Rauen  Raen  Detlef  Frame  Detlef  Frame

tragen  dieselben  Namen,  wie  sie  uns  in  den  übrigen  Gemeinden  der
„freien  Ebene“  begegnet  sind,  ohne  jeglichen  friesischen  oder  sonstigen
Einfluß;  auch  eine  gewisse  Familienansiedelung  tritt  uns  hier  in  den  Namen
Frame  und  Raen  entgegen.  Zu  bemerken  ist  noch,  daß  sich  der  Familienname
  Meggersee  ziemlich  weit  in  den  östlichen  Gemeinden  verbreitet  hat.

Im  ganzen  nimmt  dieses  Kirchspiel  dieselbe  nationale  Stellung
ein  wie  Erfde,  hat  bezüglich  der  Namen  eine  größere  Ahrnlichkeit  mit
den  angrenzenden  Kirchspielen  als  mit  der  Gemeinde  Stapel.

Über  die  ursprüngliche  Abstammung  und  Herkunft  der  Stapelholmer
  Bevölkerung  herrschen  bei  den  älteren  Forschern  die  verschiedensten
  Meinungen.  Da  noch  in  einer  Urkunde  Christians  I.  Stapelholm
  zu  Friesland  gerechnet  wird  1),  so  kann  es  nicht  auffallend
erscheinen,  wenn  der  gelehrte  Flensburger  Moller  sich  im  Gegensatz
zu  Peter  Sax  und  Heimreich  für  friesische  Abstammung  der  Bewohner
ausspricht.?)  Danckwerth  hält  dagegen  die  Stapelholmer  „zumal  zu
unserer  Zeit“  nicht  für  Friesen,  und  Neocorus  nimmt  sie  wenigstens
ursprünglich  für  Ditmarschen  in  Anspruch.)  Auch  nach  Bolten  scheint
Stapelholm  von  Anfang  an  kein  sriesischer,  sondern  niederdeutscher
Landstrich  gewesen  zu  sein;  obgleich  die  Stapelholmer  weder  vollkommene

1)  Abteil.  II.  280.  319.

2)  Isagoge  3  c.  2.  234.  239.  255.  Stapelholmae,  qune  sola  inter  provincias
  Ducatus  Slesv.  Frisicas  superest.

3)  Westph.  I.  1013.  Heimreich  45.  Neocorus  I.  110.  Danckwerth  138.
Im  übrigen  sagt  Bolten  richtig,  wer  von  den  Stapelholmern  umständlich  rede,
rechne  sie  niemals  zu  den  Friesen.
        <pb n="166" />
        158  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Marschleute  noch  auch  bloße  Geestleute  seien,  so  hätten  sie  doch  mit
der  benachbarten  Marsch  größere  Ahnlichkeit  als  mit  der  angrenzenden
Geest;  er  meint,  es  bleibe  nichts  weiter  übrig,  als  anzunehmen,  daß
sie  sowohl  wie  die  benachbarten  Ditmarsen  ihrer  Abkunft  nach  Sachsen
sein  müßten,  mit  denen  sie  auch  in  Ansehung  der  Sprache,  der  Sitten
und  Gemütsneigungen  am  stärksten  übereinkämen.  Dann  macht  er
die  eigentümliche  Bemerkung:  daher  scheine  es  auch  herzurühren,  daß
Neocorus  glaube,  die  Stapelholmer  seien  ehemals  Ditmarsen  gewesen:
wolle  er  hiermit  sagen,  die  Ditmarsen  und  Stapelholmer  stammten
von  einem  Volke  der  Sachsen  ab,  so  gebe  er  ihm  hierin  gern  recht;
sollte  es  aber  heißen,  die  Stapelholmer  seien  eigentlich  eine  Kolonie
der  Ditmarsen,  so  könne  man  vielleicht  ebensogut  sagen,  daß  die
Ditmarsen  anfangs  Stapelholmer  gewesen  seien.  Der  alte  und  unter
gemeinen  Leuten  noch  nicht  ganz  erloschene  Widerwille  zwischen  den
Stapelholmern  und  den  Ditmarsen  ließen  nicht  glauben,  daß  jene  diese
näher  angingen  als  andere  sächsische  Einwohner  dieser  Fürstentümer.
Er  berichtet  dann  noch  von  der  besonderen  Holmer  Sprache,  worauf
wir  weiter  unten  näher  eingehen  werden,  will  demnach  die  Stapelholmer
  wohl  als  Niedersachsen,  aber  nicht  als  Abkömmlinge  der  Ditmarsen
  anerkennen.  Andere,  wie  der  kenntnisreiche  Georg  Hanssen,
schließen  nun  gerade  aus  der  angenommenen  Verwandtschaft  der  Stapelholmer
  mit  den  Ditmarsen,  daß  sie  ursprünglich  Friesen  sein  müßten,
weil  (nach  fälschlicher  Annahme)  die  Ditmarsen  eben  dieses  Stammes
seien;  das  friesische  Volkstum  sei  nur  durch  die  fortwährende  Aufnahme
  niedersächsischer  Bevölkerung  verdunkelt  und  die  friesische  Sprache
ebenso  wie  in  Eidersted  ganz  allmählich  durch  das  vorherrschende  Niederdeutsche
  verdrängt  worden.

Um  über  die  nationale  Vergangenheit  Stapelholms  einigermaßen
sicher  zu  urteilen,  ziehen  wir  zunächst  die  Ortsnamen  in  Betracht,
die  doch  nach  irgend  einer  Richtung  Andeutungen  enthalten  müssen.
Zunächst  fällt  uns  der  scharfe  Gegensatz  auf,  in  dem  sie  zu  den  jütischen
  Ansiedelungen  im  Norden  und  im  Osten  stehen;  nirgend  findet  sich
ein  -bu  oder  -by,  wodurch  sich  gerade  die  jütischen  Ortschaften  im  Osten
auszeichnen;  aber  ebenso  fehlt,  wenn  man  von  dem  untergegangenen  und
streng  genommen  nicht  zu  Stapelholm  gehörenden  Dornebül  absieht,  jede
Spur  einer  bei  den  Friesen  beliebten  Endung  auf  um  oder  ·  bul;  vielmehr
        <pb n="167" />
        Die  nationale  Entwickelung  Stavelholms.  159

weisen  alle  Namen  in  ihrer  ältesten,  uns  überlieferten  Form  auf  niederdeutsche,
  Beveringhusen  insbesondere  auf  ditmarsische  Herkunft  zurück  und
führen  uns  mitsamt  der  Flurbenennungen  nicht  nach  Westen  zu  den
Friesen,  sondern  nach  Süden  und  Südosten  zu  den  Sachsen.

Auffälligerweise  treten  nun  in  den  agrarischen  Verhältnissen  besondere
  Ähnlichkeiten  mit  dem  benachbarten  westlichen  Schwabsted  hervor,
auf  die  wir  wegen  ihrer  Eigenart  etwas  näher  eingehen  wollen,  weil
sie  vielfach  als  Beweis  für  eine  friesische  Abstammung  der  Stapelholmer
  angesehen  sind.  Die  alten  bäuerlichen  Landstellen  heißen  hier
wie  in  Schwabsted  staven,  d.  h.  Stammhof,  Stammgut.  1)  Auf  ihnen
ruhten  alle  Nutzungsrechte  an  den  Gemeinheiten,  das  Stimmrecht  in
Gemeindeangelegenheiten  und  überhaupt  alle  Gerechtsame  der  Dorfschaft.
  Zu  einem  bebauten  Staven  gehörte  ein  Stavenhaus;  wo  die
Häuser  fehlten,  entstanden  wüste  Staven.  Der  Umfang  der  Geestund
  Marschländereien,  die  den  einzelnen  Staven  als  unzertrennliches
Zubehör  zugelegt  waren,  war  sehr  verschieden;  es  gab  volle,  halbe,
zweidrittel,  viertel  Staven,  aber  auch  die  Größe  dieser  war  auf  den
verschiedenen  Feldmarken,  je  nachdem  mehr  oder  weniger  Gemeinheiten
wie  Geestweiden  oder  Außendeichsländereien  vorhanden  waren,  sehr
ungleich  und  dabei  sehr  gering.  Zu  einem  vollen  Staven  gehörten
1834  in  Süderstapel  eine  hohe  und  eine  niedrige  Koppel  auf  der  Geest
von  1—.2  Demat,  etwas  über  5  Demat  im  Westerkoog,  weniger  als
1  Demat  im  Osterkoog  und  1  Demat  Moor  in  jedem  Koog;  in
Norderstapel  dagegen  2  Demat  Ackerland  auf  der  Geest,  7  Demat
Wiesen  und  Moorland,  ½  Demat  Grasland  am  Außendeich,  außerdem
4  Demat  Anteil  am  ehemaligen  Nordstapelersee;  im  Dorfe  Erfde  26  Demat
auf  der  Geest,  10  Demat  Wiesenland  in  der  Marsch  und  etwas  ausgesondertes
  Außendeichsland;  in  Bergenhusen  4  Demat  Ackerland,
6  Demat  Holz,  20  Demat  Wiesen  und  Moor.

1)  Staven  (ditm.),  stouwen  (nordfr.),  altn.  stovn,  starxn  Ende,  Stamm
von  einem  Baume'.  Im  Jütischen  bedeutet  starn  Stammgut  im  Gegensatz  zu
den  abgetrennten  Teilen.  Staven  finden  sich,  ausgenommen  etwa  Rantum  und
Osterfeld,  wo  Hufen  herrschend  sind,  fast  in  dem  ganzen  früheren  Husumer  Amte.
Im  Dorsfe  Schwabsted  heißen  sie  Altbau.;  in  Treia,  Schwesing,  Mildsted  (Willkür
  v.  J.  1571  Art.  18,  worin  die  Vernichtung  der  alten  Staven  verboten
wird)  treten  sie  schon  früher  auf.  Desgleichen  herrschen  sie  in  Hollingsted,
siehe  unten  S.  174.
        <pb n="168" />
        160  die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlet  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Begreiflich  ist,  daß  sich  auf  einem  derartigen  Stavenbesitz  keine
bäuerliche  Wirtschaft  fundieren  ließ;  so  konnte  z.  B.  ein  Besitzer  in
Süderstapel,  der  weiter  kein  Land  als  zwei  volle  Staven  hatte,  weder
Pferde  noch  Kühe  halten;  im  Jahre  1834  gab  es  daselbst  nur  4  Bauern,
die  mehr  als  2  Pferde  besaßen,  der  größte  hatte  8  Pferde;  40  hatten
nur  eine  Bespannung  von  2  Pferden,  und  von  diesen  konnten  15  nur
deshalb  ein  Gespann  halten,  weil  sie  für  spannlose  Stavener  und
Kätner  die  Feldbestellung  und  Fuhren  mitbesorgten.  Angesichts  solcher
eigenartigen  Verhältnisse  ergibt  sich  klar,  daß  es  für  eine  bäuerliche
Wirtschaft  den  Ausschlag  gab,  ob  und  wieviel  Ländereien  jemand  noch
außer  seinem  Staven  besaß,  d.  h.  wieviel  er  von  den  sogenannten
Freibondenländereien,  die  ein  jeder,  wie  in  Schwabsted  das  Privatland,
frei  veräußern  oder  vertauschen  konnte,  in  seinen  Besitz  gebracht  hatte;
in  diesen  bestand  deshalb  auch  der  vornehmste  Reichtum  eines  Stapelholmer
  Bonden.  Über  ihre  Entstehung  werden  wir  weiter  unten
handeln;  hier  sei  nur  bemerkt,  daß  wir  diese  Freibondenländercien
auch  in  dem  Stapelholm  benachbarten  Dorfe  Bennebek  oben  gefunden
haben.  Das  gemeinschaftliche  Land  einer  Dorsschaft  hieß  Menland½),
den  schon  früh  aus  dem  Dorfwalde  als  Privateigentum  ausgesonderten
Teil  nannte  man  Siekede  oder  Siekte  (siehe  S.  154),  das  landesherrliche
Gehölz  mines  herrn  karf  (Anteil),  das  aber  dabei  zu  der  Siekede  gehörte.

Diese  eigentümliche  Stavenverfassung  ist  nun  nachweislich  in  Stapelholm
  nicht  ursprünglich,  sie  ist  erst  jüngeren  Ursprungs  und  von  Westen
her  aus  Schwabsted  nach  und  nach  übernommen.  Die  kirchlichen  Urkunden
  des  15.  Jahrhunderts  kennen  wohl  wurten  (arcae)  und  demgemäß
  auch  wurstede  2),  1509  in  Beveringhusen  11½,  in  Nortstapel  9,
daneben  verdingh,  verndel,  druddendel  (in  Zete  z.  B.  48)  und  Hufen
(mansi),  in  Süderstapel  9,  und  aus  dem  jütischen  Lov  erklärt  sich  die
große  Zersplitterung  des  Bodens,  wie  sie  aus  den  ganz  verschiedenen
Steueransätzen  des  Jahres  1542  hervorleuchtet  und  in  starkem  Gegensatz
  zu  den  östlichen  Dorsschaften  steht;  nirgend  aber  treffen  wir  auf

1)  Liber  cens.  173:  campus  vocatar  Menland,  quare  adhoc  non  divisus.
Nach  Aufteilung  des  Menlandes  war  nur  wenig  mehr  davon  in  unurbarem
Geest=  und  Moorland  übrig.  Erdbuch  v.  J.  1803.

2)  Liber  cens.  175:  (in  Nortstapel)  III  arcas  vulgariter  nominatas
Reder  Wirde  (Wurde);  151  pro  areis,  proprie  Wurde.
        <pb n="169" />
        Die  nationale  Entwickelung  Stapelholms.  161

den  Ausdruck  staren.  Im  15.  und  16.  Jahrhundert  sind  meines
Wissens  nur  hoven  (Hufen)  wie  in  den  übrigen  sächsischen  Gebieten
urkundlich  bekannt.  So  werden  im  Jahre  1512  1)  in  Süderstapel
9  Hufen,  1573  5  Hufen  in  Bergenhusen  in  Sickede  2)  erwähnt;  1587
hatte  Wohlde  27  Vollhufen  und  13  Halbhufen,  Schepperen  6  Vollhufen
  und  2  Halbhufen,  Bargen  8  Voll=  und  3  Halbhufen  usw.  Auch
Broder  Boysen  rechnet  1609  noch  nach  Husfen,  in  Wohlde  z.  B.
gibt  er  40  Hufner  und  42  Kätner  an,  in  Bergenhusen  45  Hufner
und  6  Kätner,  up  Meggersehe  22  Hufner  und  8  Kätner.  An  die
Stelle  dieser  Hufenverfassung  ist  erst  im  Laufe  des  17.  Jahrhunderts
überall  die  Rechnung  nach  Staven  eingetreten;  Schepperen  hatte  z.  B.
1680  8  Staven  und  3  Katen,  Bargen  11  Staven,  6  Katen  und  6
Instenstellen.  Man  darf  daher  annehmen,  daß  die  alten  ursprünglichen
Staven  nichts  weiter  sind  als  die  Hufen  der  Geestämter,  die  in  den
Steuerregistern  in  Staven  so  umgesetzt  wurden,  daß  alles  Land  einer
Hufe  wie  bisher  gebundenes  Stavenland  blieb.  Damit  hängt  das  Entstehen
  der  Freibondenländereien  eng  zusammen.  Ich  finde  sie  zuerst
1573  bei  einem  Bondengut  erwähnt.  später  treten  sie  sehr  häufig  auf.
Ihre  Entstehung  erklärt  sich  zum  Teil  aus  einer  allmählichen  Aufteilung
  und  Veräußerung  des  Menlandes  auf  Beschluß  der  Gemeinde,
wovon  schon  früh  Spuren  bei  den  Hölzungen  zu  erkennen  sind,  oder
auch  durch  widerrechtliche  Okkupation  von  Grundstücken  aus  den  Gemeinheiten.
  Nicht  weniger  aber  wurden  diese  Ländereien  durch  die
eigenmächtige  Veräußerung  von  Stavengut  hervorgerufen,  da  die  Möglichkeit
  der  freien  Veräußerung  geradezu  zur  Vermehrung  dieser  Freibondengüter
  drängen  mußte.  Man  sieht  noch  an  den  strengen  Verboten
  aus  den  Jahren  1543,  1623.  1680  und  1690,.  wie  die  stetige
Verkleinerung  der  Staven  durch  heimliche  Veräußerungen  und  selbst
durch  Erbteilungen  überhand  genommen  hatte.“)

1)  Stemann  150:  item  tho  Suderstapel  syn  negen  hoven,  darvan  horet
dem  herrn  bischup  aver  geesch  unde  marsk  ene  halve  hove,  de  maket  twe
verdingh  usw.,  ganz  dem  liber  cens.  entsprechend.

2)  Westph.  IV.  3175.  Dem  Bischof  gehören  nach  der  Dingswinde  v.  J.
1573  vyff  hoven  in  dem  bundengude,  s0  up  civem  orde,  in  Siekedo  genohmed,
  afgedoelet.

3)  Nach  dem  Verbot  vom  Jahre  1543  und  1623  in  der  Konstitution
heißt  es  1680  streng:  es  wird  verboten  etwas  von  dem  Staven  zu  verpfänden

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  11
        <pb n="170" />
        162  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Die  bäuerlichen  Verhältnisse  haben  demnach,  soweit  wir  sehen,
ursprünglich  keinen  Einfluß  von  dem  friesischen  Westen  her  erfahren;
aber  auch  der  Osten  mit  seinen  Gütern  und  adeligen  Lansten  ist  hier
so  gut  wie  gar  nicht  vertreten.  Was  man  von  einer  Junker  Hofstätte
und  Blomendahl  auf  der  Bergenhusener  Feldmark  erzählt,  gehört  wohl
der  Sage  an;  nur  das  einzige  Kammergut  in  der  Landschaft,  Palhörn
im  Kirchspiel  Erfde  könnte,  ehe  es  in  landesherrlichen  Besitz  kam,  ein
adeliges  Gut  gewesen  zu  sein,  zu  dem  auch  die  Dörfer  Bargen  und
Scheperen  gehörten.  Indes  als  es  im  Jahre  1773  größtenteils  parzelliert
  ward,  fand  man  keine  Spur  von  Leibeigenschaft  und  Dienstpflicht,
  die  aus  adeliger  Zeit  hätten  stammen  können.  1)  Anderseits
hatte  aber  der  Bischof  bedeutende  Besitzungen  in  Stapelholm,  die  ähnlich
wie  in  Schwansen  nicht  sowohl  in  Gutshöfen,  als  in  der  Grundherrlichkeit
  über  zinspflichtige  Bauern,  Lansten,  Festen,  Wurtbesitzern
bestanden;  sie  hatten  dem  Bischof  ihre  jährliche  Pflicht  oder  ihre  Heuer
und  ihr  Festegeld  zu  leisten,  standen  aber  mit  Hals  und  Hand,  Brüche,
Schatzung  und  Hofdienst  unter  der  herzoglichen  Landesherrschaft.  In
Beveringhusen  besaß  der  Bischof  1463  zwanzig  Verndel  Landes,  die
ein  Drittel  der  Feldmark  ausmachten,  außer  einem  Druddendel  in  der
Marsch  und  einem  Anteil  in  der  Siekede;  von  Wohlde  gehörte  ihm
der  dritte  Teil,  von  Süderstapel  2  Verding  d.  h.  eine  halbe  Hufe,
in  Nordstapel  10  Verding,  in  Seeth  7  Druddendel,  während  die  ganze
Feldmark  des  Dorfes  aus  98  Druddendel  bestand.  Alle  diese  Festegüter
  der  Lansten,  die  diese  Verndel  oder  Druddendel  gegen  bestimmte
Abgaben  ausnutzten,  sind  nach  der  Reformation  nach  und  nach  in

oder  zu  versetzen  bei  Verlust  der  Feste  und  der  Bondengerechtigkeit;  auch  solle
man  auf  die  Einlösung  der  veräußerten  Stücke  bedacht  sein;  1690  klagt  der
Amtmann  wiederholt  über  die  Alienierung  der  Staven;  die  Hufen  würden  dadurch
  zerstümmelt  und  zum  Abtrag  der  herrschaftlichen  Gesälle  untauglich.  Ähnliche
  Verordnungen  wiederholen  sich  dann  noch  mehrsach,  ohne  daß  dem  Unwesen
völlig  gestenert  ward.

1)  Kamphövener,  Niederlegung  der  K.  Domänengüter  in  den  Herzogthümern.
1787.  92ff.  —  Wenn  erzählt  wird,  der  letzte  adelige  Besiner  von  Palhörn  sei
um  1550  ein  Herr  v.  Ahlefeld  gewesen,  so  beruht  diese  Angabe  wahrscheinlich
auf  der  bereits  1470  geschehenen  Verpfändung  der  Landschaft  an  Benedikt  v.  Ahlefeld.
  Reg.  Christ.  I.  200.
        <pb n="171" />
        Die  nationale  Entwickelung  Stapelholms.  163

Staven  und  Freibondenländereien  d.  h.  in  volles  Eigentum  der  Besiter
verwandelt  worden.

Den  eigentlichen  Kern  der  alten  Stapelholmer  Bauernschaft  bildeten
die  Bonden,  die  seit  den  ältesten  Zeiten  ihre  volle  Freiheit  und  damit
auch  das  volle  Eigentumsrecht  an  ihren  Hufen  und  Staven  behaupteten;
  der  Name  stammt,  wie  in  Schwansen,  aus  dem  hier  geltenden
jütischen  Lov,  dem  auch  sonst  noch  manche  in  der  Gerichtssprache  vorkommenden
  Worte,  wie  Sandmann,  Näfningsmann  u.  a.  entnommen
waren.  Daraus  erklärt  sich  auch  die  kleine  und  große  Nempte  oder
Nemede,  die  nach  einer  Urkunde  aus  dem  Jahre  1559  1)  durch  der
zwölf  Bonden  rechtliche  Entscheidung  und  Findung  für  unrechtmäßige
Richter  erklärt  wurden,  da  sie  in  100  und  mehr  Jahren  unrechtmäßig
geurteilt  hätten.)  In  dem  Boudengericht  saß  der  Landvogt  mit  den
12  Bonden  zu  Gericht  mit  den  weitgehendsten  Befugnissen  selbst  über
Hand  und  Hals.  Wie  ein  solches  Gericht  zusammengesetzt  war,  sieht
man  z.  B.  aus  einer  Dingswinde  v.  J.  1573;  es  treten  darin  auf
van  den  oldensten  des  landes  Stapelholm:  Peter  Muhle,  Hans  Lesche,
Junge  Siverden  Vos  im  Wolde,  Henneke  Jebe,  Marquart  Heldes,  Johan
Clawes  Striedes,  lebe  tho  Beveringhusen,  Vaget  Johans  Hans,  Peter
Diriks  Peter  tho  Drage,  Timmen  Hans,  Henneke  Moller  tho  Zethe,
Bumpken  Hans  tho  Nortstapel,  Henneke  Bödeker  tho  Suderstapel,
von  denen  wir  die  meisten  an  ihren  Familiennamen  und  Vornamen
in  den  Verzeichnissen  v.  J.  1542  wiedererkennen.  Nach  jedesmaligem
Bondengericht  geschah  auch  in  Stapelholm  die  lachbode  3)  d.  h.  die
gesetzliche  Ausbietung  zum  Verkaufe,  die  dreimal  wiederholt  werden
mußte;  ward  seitens  der  Familienangehörigen  kein  Widerspruch  gegen
die  Veräußerung  des  Grundeigentums  erhoben,  dann  erfolgte  die  Verschötung
  (sködning),  das  Werfen  einer  Scholle  in  den  ausfgehaltenen
Rockschöß  (skiöcke),  und  darauf  stellte  das  Gericht  dem  Käufer  eine
Schöte,  wie  man  die  Urkunde  nannte,  oder  eine  Dingswinde  (dings-1)

  Stemann  III.  246.

2)  Solche  nemede,  Geschlechtsnemede,  Kerkenemede  u.  a.  (denominati
Hasse  II.  308)  gab  es  auch  im  Ditmarschen,  ebenso  im  Nordstrander  Landrecht
und  sonst.  Im  jütischen  Lov  sind  es  die  naefbinge,  die  ##ernannten“  Richter.

3)  Liber  cens.  episc.  171:  omnes  prodicti  agri  mere  patrie  sunt  lachbode
et  scotati  —.

11“
        <pb n="172" />
        164  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

vidne,  Dingzeugnis)  aus.  1)  All  dieses  hat  tiefere  Spuren  in  Stapelholm
  zurückgelassen  als  in  Schwansen,  wo  doch  die  nationalen  Verhältnisse
  für  eine  späte  Nachwirkung  des  jütischen  Lovs  weit  günstiger
lagen.  Daher  stammt  auch  ein  vereinzeltes  stuve,  d.  h.  stuvejordh,
Stufland,  bestimmte  Landstücke,  die  von  einem  Besitz  veräußert  werden
konnten2),  ja  mitten  in  die  alte  Hufenverfassung  wird  zuweilen  ein
fremdartiges  bool  hineingetragen,  das  sonst  überall  als  ein  Zeichen
ursprünglich  jütischer  Agrarverfassung  angesehen  werden  muß.  Weitere
etwaige  jütische  Spuren  sind  in  Stapelholm  nicht  zu  erkennen,  selbst
nicht  in  den  Namen  der  Bewohner,  die  sich  auch  von  ihren  östlichen
und  westlichen  Nachbarn,  Sachsen  und  Friesen,  durch  besondere  Eigentümlichkeiten
  auszeichnen.

Die  Namen,  wie  sie  oben  aus  dem  15.  und  der  ersten  Hälfte
des  16.  Jahrhunderts  verzeichnet  sind,  verleugnen  im  Gegensatz  zu
Friesen  und  Jüten  ihren  niederdeutschen  Ursprung  nicht;  aber  in  der
Form  zeigt  sich  ein  merkwürdiger  Unterschied.  In  der  Masse  der  Namen
steht  nach  gewöhnlicher  niederdeutscher  Weise  der  Vatername  nach,  in
einer  großen  Zahl  aber  vor  dem  Rufnamen,  wie  Johan  Fedders  Hans,
Reyse  Johans  Karsten,  Lenneke  Boyen  Peter,  andere  finden  sich
noch,  die  auf  den  Großvater  herabsteigen,  wie  Peter  Steckers  Dirich
Volckers  sohne,  Masz  Hansz  Jacobz  Peter.  Vor  allen  sind  solche
Formen  im  Kirchspiel  Stapel  vertreten,  wo  sie  ungefähr  die  Hälfte
aller  ausmachen;  im  Kirchspiel  Erfde  finden  sie  sich  in  geringerer  Zahl,
um  dann  im  Kirchspiel  Bergenhusen  noch  mehr  abzunehmen  und  zuletzt
fast  ganz  zu  verschwinden.  Spuren  einer  solchen  Benennungsweise  finden
sich  freilich  anch  im  Friesischen,  wo  sonst  die  Namen  auf  „sen  allein
herrschend  sind,  aber  nirgend  ist  sie  in  einem  solchen  Maße  ausgeprägt
wie  in  Ditmarschen,  wo  ohne  Frage  die  Geschlechterverfassung  darauf
von  besonderem  Einfluß  gewesen  ist.  Sagt  doch  Neocorus  (I.  50):
Tho  deme  beholden  van  oldinges  hero  noch  de  Ditmerschen  de  art

1)  Stapelholmer  Konstitution  T.  2  gibt  noch  gleiche  Vorschriften.  —
Eine  Schötungsform  „mit  steno,  kalk  unde  holt  in  einer  band“  findet  sich
in  Schleswig  gebräuchlich.  Vergl.  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  121,  Amm.  1.

2)  Liber  cens.  165.  Ibi  (in  Teuske  marsch  in  Beueringhusen)  est  terra
Stuuc  vocata  et  sunt  septem  partes.
        <pb n="173" />
        Die  natlonale  Entwickelung  Stapelholms.  165

und  wise  der  Römer  in  ehren  namen;  den  de  kinder  alletidt  der
olderen  namen  gebruken  und  des  vaders  namen  vor  edder  achter
ehren  döpenamen  setten,  also  dat  offt  van  vader,  grote  vader  unde
elder  vater  hero  ver  edder  vif  namen,  enen  man  to  beteken,  geföhret
wercken.  In  älteren  Zeiten  ward  das  Patronymikon  hinter  den  Namen
hinzugesetzt,  wie  z.  B.  Johannes  Ywari  Hibbensone  1316  mit  Vaterund
  Großvater,  allmählich  aber  wandelte  sich  der  Gebrauch,  so  daß  die
Elternnamen  vorangingen,  und  ward  im  15.,  besonders  im  16.  Jahrhundert
  fast  allein  herrschend,  z.  B.  1560  in  Süderdeich  Pauls  Grote
Johan,  1590  Pauls  Grote  Johans  Reimer  (Sohn),  1638  Pauls  Johans
  Reimer  Hans  (Enkel).1)

Aus  dem  Dargelegten  darf  man  den  Schluß  ziehen,  daß  ein  bedeutender
  Teil  der  Stapelholmer  Bevölkerung  aus  dem  benachbarten
Ditmarschen  stammt;  die  Namenbildung  hat  hier  anscheinend  eine  ähnliche
  Entwickelung  durchgemacht  wie  in  Ditmarschen,  wenngleich  in
Stapelholm  von  einer  Geschlechterverfassung  nichts  bekannt  ist.  Nach
den  früheren  Ergebnissen  hat  sich  dieser  ditmarsische  Einfluß  aber
hauptsächlich  auf  das  Kirchspiel  Stapel  erstreckt,  in  Erfde  und  Bergenhusen
  ist  er  in  geringerem  Maße  zu  erkennen.  Freilich  ist  dieser  Schluß
nicht  ganz  sicher,  da  in  einem  großen  Teil  der  überlieferten  Namen
die  patronymische  Bezeichnung  vollständig  fehlt  und  dadurch  zweifelhaft
wird,  welchem  Bestandteile  sie  zuzuzählen  sind;  auch  zeigt  sich  hier
und  da  ein  Schwanken  oder  ein  Wechsel  in  der  Benennung  in  einer
und  derselben  Familie,  bei  Vater  und  Sohn.  Wenig  wahrscheinlich
ist  dabei  ein  stärkerer  Wandel  in  der  Bevölkerung  infolge  der  Grafenfehde
  (1472)  anzunehmen,  wo  die  Stapelholmer  schwer  wegen  ihrer
Unterstützung  des  Grafen  Gerhard  büßen  mußten,  die  Kirchspiele  Erfde
und  Stapel  verheert  und  der  gemeine  Mann,  der  dem  Grafen  geschworen,
  für  ehrlos  erklärt  ward.  Die  Namen  aus  den  Jahren  1463
und  1542  tragen  im  wesentlichen  denselben  Charakter.

Vor  der  Hand  dürfen  wir  als  festgestellt  betrachten,  daß  der  ursprüngliche
  Stamm  der  Stapelholmer  ditmarsisch  war,  der,  als  ein
weiterer  Zuzug  nicht  mehr  stattfand,  später  durch  Einwanderung  mit
zahlreichen  sonstigen  Niederdeutschen  von  Osten  oder  Südosten  her  ge-1)

  Zeiischrift  XXVII,  264  f.
        <pb n="174" />
        166  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

mischt  ward.  Daraus  würde  sich  auch  die  mehrfache  Verwandtschaft  der
Namen,  besonders  in  den  Kirchspielen  Bergenhusen  und  eines  Teils  von
Erfde,  mit  denen  der  angrenzenden  östlichen  Kirchspielen  genügend  erklären.

Der  ditmarsische  Einfluß  auf  Stapelholm  tritt  auch  sonst  noch  in
mancherlei  Beziehung  hervor.  Wir  erinnern  an  die  Stapelholmer  Elle,
die  genau  der  ditmarsischen  entsprach,  deren  Maßstab  sich  in  der  Meldorfer
  Kirche  befand,  und  ganz  von  der  friesischen  abwich,  die  noch
heute  in  der  St.  Johanmiskiche  auf  Föhr  gezeigt  wird.  Auch  die  von
den  zunächst  benachbarten  Gegenden  abweichende  Kleidertracht,  die  sich
noch  über  1800  hinaus  bei  den  Frauen  in  den  runden  Strohhüten,
bei  den  Männern  in  den  schwarzen  Leinwandkitteln  erhalten  hatte,
zeigt  in  ihrer  ursprünglicheren  Form  im  16.  und  17.  Jahrhundert  eine
weit  größere  Ahulichkeit  mit  der  ditmarsischen  als  mit  der  eiderstedschen,
  wie  schon  Neocorus  (I.  151)  mit  den  Worten  bezeugt:  wo  den
noch  de  Stapelholmer  kleidinge  nicht  fast  ungelick  der  Ditmerschen
dracht.!)  Erwähnenswert  ist  dann  noch  das  in  Stapelholm  herrschende
Bauernhaus;  daß  hier  jemals,  wie  bei  den  nördlichen  Friesen  und  in
der  Goesharde  etwa  von  Mildsted  und  Rantum  an,  das  ostgermanische
Haus  eine  Stätte  gehabt  hätte,  ist  nirgend  nachzuweisen.  Soweit  unsere
Kunde  reicht,  herrscht  hier  seit  alters  das  westgermanische,  sogenannte
niedersächsische  Bauernhaus,  aus  dem  sich  erst  das  westfriesische,  ursprünglich
  wahrscheinlich  auch  in  Eidersted  gebräuchliche  Haus  entwickelt
hat.  Auch  ist  von  Süden  her,  von  Ditmarschen  aus  der  sogenannte
Hauberg,  der  infolge  einer  ausgedehnten  Viehwirtschaft  zur  Bergung
des  Heus  aus  dem  niedersächsischen  Hause  hervorging,  hier  und  da
wahrscheinlich  gleichzeitig  mit  Eidersted  kaum  vor  1600  in  Stapelholm
eingedrungen.  Einnahmen  von  3  Haubergen  führen  schon  die  Gottorper
Amtsrechnungen  vom  Jahre  1641  auf;  sonst  kennen  wir  aus  dem
Schlickerkoog  einen  Hauberg,  der  aber  schon  um  1718  einging,  in  dem

1)  Westphal.  I.  1720  zeigt  die  Tracht  v.  J.  1597;  vergl.  I.  65.  68:
habitus  muliebr.  Stapelb.  Rusticus  Stapelholm.  Virgo  Stapelholm;  cs  sind
die  ältesten  Bilder  aus  der  Zeit  Heinrich  Ranzaus  stammend  und  auf  dessen
Betrieb  ausgenommen:  von  da  gingen  alle  Trachtenbilder  der  Herzogtümer  in
das  Dreyersche  Musenm  über.  Auch  die  älleren  Karten  zeigen  sast  alle  diese
oder  ähnliche  Abbildungen,  die  Piscators  von  Holstein  eine  Virgo  von  Stapelholm
  aus  d.  J.  1658.
        <pb n="175" />
        Die  nationale  Entwickelung  Stapelholms.  167

Oldekoog  zwei,  die  1720  und  1763  verschwanden,  drei  im  Milderkoog,
  von  denen  der  eine  um  1705  abgebrochen  ward;  die  beiden
anderen  bestanden  wenigstens  noch  im  Jahre  1792.7)

Wie  Stamm,  Siedelung  und  Sitte  die  Stapelholmer  nicht  an
die  Seite  der  Friesen,  sondern  an  die  der  Ditmarsen  rückt,  so  läßt
sich  aus  dem  Namen  ihrer  Ortschaften  und  Fluren  wenigstens
sicher  schließen,  daß  sie  eine  niederdeutsche  Sprache  redeten.  Schon
Danckwerth  weiß  nur  von  einer  sächsischen  Sprache  in  Stapelholm,
wie  in  den  beuachbarten  Gebieten,  und  kein  früherer  oder  späterer
Berichterstatter  nennt  Friesisch  als  in  Stapelholm  heimisch.  Man
wendet  wohl  ein,  aus  der  seit  dem  15.  Jahrhundert  hier  herrschenden
niederdeutschen  Amtssprache  sei  nicht  auf  die  Volkssprache  zu  schließen;
diese  könne  wie  in  Eidersted  sehr  wohl  daneben  friesisch  gewesen  sein;
wahrscheinlich  sei  sie  erst  allmählich  durch  den  übermächtigen  Einfluß
des  Niederdeutschen  als  der  Amts=  und  Verkehrssprache  gerade  so  wie
in  Eidersted  und  den  benachbarten  friesischen  Gebieten  verdrängt.  Indes
hat  es,  wie  wir  früher  gesehen,  mit  dem  Verschwinden  des  Friesischen
in  Eidersted,  wie  überhaupt  mit  dem  Untergang  einer  Sprache,  seine
besondere  Bewandnis;  nichts  ist  zäher  und  danerhafter  als  sie,  und
wenn  man  recht  zusieht,  stellt  sich  immer  heraus,  daß  eine  Volkssprache
sich  viel  länger  erhalten  hat,  als  man  gewöhnlich  annimmt.  Wenn
nun  das  Friesische  sich  in  dem  benachbarten  Eidersted  ebenso  wie  das
Westjütische  in  Schwansen  bis  etwa  1800  an  einzelnen  Stellen  behauptet
  hatte,  so  müßte  dieses  auch  in  Stapelholm  der  Fall  sein,
wenn  jemals  das  Friesische  hier  festen  Fuß  gefaßt  hätte.  Auffallend
ist  daher  eine  Bemerkung  Boltens,  wonach  im  gemeinen  Leben  in
Stapelholm  ehemals  ein  besonderer  niedersächsischer  Dialekt  gesprochen
sei,  der  mit  dem  Friesischen  einige  Ahnlichkeit  gehabt  habe;  er  sei  aber
zu  seiner  Zeit  (1777)  durchgängig  abgekommen  und  bloß  in  Seeth
noch  einigermaßen  in  Gebrauch;  er  gibt  keine  weitere  Aufklärung,  doch
müssen  ihm  in  der  Seether  Sprache  einige  Besonderheiten  aufgefallen
sein,  die  er  in  seiner  Weise  zu  erklären  suchte.

Von  der  eigentlichen  Volkssprache  in  früherer  Zeit  geben  auch
hier  die  amtlichen  Schriftstücke  kein  sicheres  Bild;  in  ganz  Nordfries-1)

  Dansk.  Atlas  VII.  690.  692.  Bolten  242.  254,  der  auf  die  Glückstädter
  Anzeigen  v.  J.  1761  334,  35  u.  700,  714  hinweist.
        <pb n="176" />
        168  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Eider  und  in  der  Arcnsharde.

land  ist  uns  ja  auch  keine  einzige  Aufzeichnung  erhalten  aus  dem
Mittelalter,  seitdem  das  Niederdeutsche  hier  als  Amts=  und  Schriftsprache
  das  Lateinische  abgelöst  hatte.  Sollte  es  in  Stapelholm  etwa
ebenso  sich  verhalten?  Die  in  den  lateinischen  kirchlichen  Urkunden
aus  dem  15.  und  16.  Jahrhundert  hie  und  da  angeführten  Benennungen
  und  Ausdrücke  geben  darauf  eine  ganz  sichere  Antwort.  Ganz
abgesehen  von  den  schon  oben  genannten  Flurnamen,  die  doch  dem
Volksmunde  entnommen  sein  müssen,  wie  Brede  Wisch,  Smale  Wisch,
Overlant,  Hummclueclde,  Westeruelde,  Osteruelde,  Biscoppesrode,
Soltkogk,  Menland,  up  dem  langen  More,  Marsch  oder  Mersch,  Geyst
(1509),  wurt,  acker,  Ronnen,  hören  wir  auch  von  Wichel  Pul,
wurtstede,  hure  (Heuer),  ackerhure,  schepel  schult,  hempten,  tonne,
selbst  von  verdingh,  verndel,  druddendel,  ja  von  roden  (Ruten),
swaden  und  später  von  redder.  Daraus  geht  mit  aller  Sicherheit
hervor,  daß  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  in  Stapelholm  niederdeutsch
  die  herrschende  eigentliche  Volkssprache  war.  Die  Möglichkeit,
daß  schon  früher  durch  Einwanderung  von  Niederdeutschen  ein  Sprachwechsel
  eingetreten  sei,  der  keine  Spuren  hinterlassen  hätte,  ist  gänzlich
  abzuweisen.  Was  mag  nun  aber  Bolten  mit  seiner  Bemerkung
über  die  alte  Holmer  Sprache  und  deren  Reste  in  Seeth  zu  seiner  Zeit
meinen?  Gerade  in  Seeth,  so  haben  wir  oben  an  den  Namen  der  Bewohner
  gesehen,  sind  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  und  ferner
nur  leise  Spuren  eines  friesischen  Bestandteiles  unter  der  Menge  der
niederdeutschen,  insbesondere  auch  der  ditmarsischen  Namen  zu  erkennen.
Es  wäre  ja  immerhin  möglich,  daß  in  späteren  Zeiten  durch  Einwanderung
  friesischer  Familien  ein  gewisser  Einfluß  auf  das  herrschende
Niederdeutsche  ausgeübt  worden  sei;  aus  einem  mir  vorliegenden  Namensverzeichnis
  aus  den  Jahren  1655—60  geht  dies  aber  nicht  hervor.
Daher  möchte  ich  lieber  die  angenommenen  Besonderheiten  der  Seether
Sprache  und  ihre  anscheinende  Altertümlichkeit  aus  der  etwas  isolierten
und  abgeschiedenen  Lage  der  Ortschaft  erklären,  wie  sich  dieses  so  vielfach
  in  den  Marschgegenden,  insbesondere  des  festländischen  Nordfricsland,
  bis  auf  unsere  Zeit  geltend  gemacht  hat.

Man  hat  schließlich  noch  gegen  die  wenigstens  teilweise  ditmarsische
  Abstammung  der  Stapelholmer  eingewandt,  daß  dann  der  furchtbare
  Haß,  der  jahrhundertelang  zwischen  ihnen  und  den  Ditmarsen
        <pb n="177" />
        Die  nationale  Entwickelung  Stapelholnis.  169

herrschte  und  noch  zu  Boltens  Zeit  bei  dem  gemeinen  Mann  nicht
ganz  erloschen  war,  nicht  zu  erklären  sei.  Dieser  Gegensatz  sei  weit
eher  begreiflich,  wenn  sie  mit  den  friesischen  Eiderstedern  verwandt
seien,  deren  Nationalhaß  gegen  die  Ditmarsen  bekannt  ist;  auch  hätten
sie  mehrfach  mit  den  Eiderstedern  verbündet  gegen  die  Ditmarsen
gestanden  und  gemeinsam  mit  ihnen  Frieden  geschlossen.)  Wahr  ist
es,  der  Gegensatz  zwischen  Stapelholmern  und  Ditmarsen  reicht  weit
zurück;  schon  im  Beginn  des  14.  Jahrhunderts  hören  wir  davon,  wie
die  Ditmarsen  Eider,  Treene  und  Sorge  mit  ihren  Plünderungen
heimsuchten,  besonders  im  15.  und  Aufang  des  16.  Jahrhunderts,  als
der  Gegensatz  zwischen  den  fürstlichen  Untertanen  und  der  Bauernrepublik
  immer  stärker  ward  und  zu  den  heftigsten  Kämpfen  führte,
hatten  gerade  die  Stapelholmer  schwer  von  den  Ditmarsen  zu  leiden.
Nach  Zerstörung  der  Tilenburg  (1500)  plünderten  und  verheerten  die
Ditmarsen  Tielen,  Ersde  und  anderen  Ortschaften,  1559  fielen  Stapelholmer
  und  Friesen  wieder  vereint  in  Ditmarschen  ein,  erlitten  bedeutende
  Verluste  auf  ihrem  Beutezuge  u.  a.  Was  Wunder,  daß  sich
daraus  ein  förmlicher  Nationalhaß  entwickelte!  Aber  dadurch  wird
die  ursprüngliche  ditmarsische  Herkunft  der  Stapelholmer  durchaus  nicht
unwahrscheinlich  gemacht.  Nur  das  eine  geht  daraus  hervor:  der  Einzug
der  Ditmarsen  muß  in  eine  weit  frühere  Zeit  fallen,  und  während
der  Zeit  des  Gegensatzes  kann  kein  weiterer  Zuzug  aus  der  alten
Heimat,  wenigstens  nicht  in  größerem  Maßstabe,  erfolgt  sein.  Wir
kommen  damit  auf  den  Eingang  unserer  Betrachtung  zurück;  als  1260
Stapelholm  in  dauernden  Besitz  der  holsteinischen  Grafen  gelangte,
war  es  bereits  von  Ditmarsen  besetzt,  wenigstens  das  Kirchspiel  Stapel
längst  und  wohl  auch  Erfde  und  Bergenhusen  in  dem  seit  der  Wanderzeit
unbewohnten  Waldgebiet?)  begründet.  Die  späteren  politischen  Verhälmisse
  machen  es  begreiflich,  daß  fortan  statt  der  feindseligen  Ditmarsen
  andere  Niederdeutsche  ins  Land  zogen,  um  durch  Rodungen

1)  Reg.  Christ.  I.  (1480)  S.  282.

2)  Abt.  II.  38  ff.,  41  ff.  Die  am  Fuße  des  Twiebergs  u.  an  andern  Hügeln
gefundenen  Urnen  zeigen  hinlänglich,  daß  Stapelholm  auch  in  der  späteren  Eisenzeit
  bewohnt  war;  nach  der  Wanderzeit  bedeckte  sich  alles  mit  Wald,  und  langdauernde
  Rodungen  machten  wohl  erst  seit  dem  12.  Jahrhundert  größere  Ansiedelungen
  möglich.
        <pb n="178" />
        170  Die  Jllten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Echlel  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

in  den  Wäldern  und  durch  Eindeichung  der  Marschländereien  neues
Gebiet  für  die  Kultur  zu  gewinnen.

Während  wir  in  dem  Kirchspiel  Haddeby  auf  der  Mitte  des
Landrückens  bei  Klein-Dannewerk  anscheinend  auf  die  Linie  stießen,
bis  wohin  die  deutsche  Ansiedelung  gelangte,  finden  wir  selbst  in  dem
nördlichsten  Kirchspiel  Stapelholms  noch  keine  Berührung  mit  dem
jütischen  Volkstum;  es  reicht  auch  nicht  bis  an  den  dänischen  Grenzwall
  heran.  Um  auch  hier  im  Westen  bis  an  die  Treene  und  im
Gebiet  des  Arenbek  nördlich  des  Dänenwalls  die  Grenzscheide  der
beiden  Völkerstämme  zu  bestimmen,  müssen  wir  zunächst  noch  das
Kirchspiel  Hollingsted  in  Betracht  ziehen,  dessen  Gebiet  nördlich  und
südlich  des  Walles  liegt  und  mit  seinem  südlichen  Teil  noch  dem
Fräzlät  oder  später  der  Kropperharde  angehört,  während  der  nördliche
  der  Arensharde  zugewiesen  war.  Im  Anschluß  darin  wird  dann
eine  Betrachtung  des  nördlich  von  dem  Haddebyer  Kirchspiel  sich  ausdehnenden
  und  der  Arensharde  zugehörigen  Michaeliskirchspiel,  sowie
von  Treia  den  scharfen  nationalen  Gegensatz  auszeigen,  in  dem  in  älteren
Zeiten  die  beiden  Vökerstämme  in  dieser  Gegend  zueinander  standen,
und  zugleich  auch  die  Grenze,  bis  wohin  die  eigentliche  Kolonisation
der  Niederdeutschen  reicht.

V.  Die  Kirchspiele  der  Arensharde  und  die  südlichen  augl.  Harden.
1.  Das  Kirchspiel  Hollingsted.  1)

Das  Kirchspiel,  das,  von  der  Rheiderau  in  zwei  Telle  zerschnitten,
ähnlich  wie  Haddeby  nördlich  und  südlich  von  dem  Dänenwall  sich  erstreckt,
  hat  seit  lange  einen  berühmten  Namen  in  der  Geschichte.  Die
Schleswiger  Gelehrten  des  16.  und  17.  Jahrhunderts  werden  nicht  müde
das  Lob  des  alten  Hollingsted  zn  singen.  )  Aber  alle  ihre  Erzählungen
von  der  Landung  Anskars  in  Hollingsted,  von  dem  großartigen  Handel,

1)  Petersen,  Beschreibung  des  Kirchspiels  Hollingsted  1890;  nur  für  die
neuere  Zeit  brauchbar.  ç

2)  Westphal.  I.  53.  III.  185,  219,  254  ff.  Cypracus  Ann.  92.;  Cypraeus,
Tratziger,  Heldnader,  Heimreich  u.  a.  berufen  sich  nirgends  auf  alte  urkundliche
  Qnuellen.
        <pb n="179" />
        1.  Das  Kirchspiel  Llollingsted.  171

der  von  England  her  über  Hollingsted  nach  Schleswig  seinen  Weg
genommen  habe,  von  dem  englischen  Packhaus  aus  Tuff,  das  später
in  eine  Kirche  verwandelt  sei,  von  der  völligen  Zerstörung  des  großen
Handelsplatzes  etwa  durch  die  Wenden,  haben  auch  nicht  die  geringste
urkundliche  Begründung  und  gewinnen  nicht  dadurch  an  Wahrheit  und
Glaubwürdigkeit,  wenn  sie  bis  in  die  neueste  Zeit  immer  wieder
wiederholt  werden.  Wir  wissen  seit  lange,  daß  Anskar  nicht  in  Hollingsted
  landete,  sondern  von  Dorstet  aus,  von  den  friesischen  Landen  über
Hammaburg  zu  Lande  nach  den  Grenzgebieten  der  Dänen  gelangte,
die  man  nach  Adam  von  Bremen  „Jüten“  nannte.  Nicht  weniger
ist  der  Stapelplatz  Hollingsted  und  das  Packhaus  eine  bloße  etymologische
Sage,  deren  gelehrter  Ursprung  auf  eine  falsche  Deutung  des  Namens
zurückzuführen  ist.  Hollingsted  hatte,  als  am  Westende  des  Dänenwalls
  gelegen,  eine  gewisse  militärische  Bedeutung,  insbesondere,  wenn
die  dänischen  Könige  von  dem  Standlager  in  der  sogenannten  Oldenburg
am  Haddebyer  Noor  ihre  Schiffe  über  Land  hierher  an  die  Treene
transportieren  ließen,  um  in  Friesland  kriegerischen  Unternehmungen
obzuliegen.!)  Im  15.  und  16.  Jahrhundert  war  Hollingsted  nicht
weniger  wie  Ellingsted  ein  Walddorf,  das  bei  geringem  Ackerbau
hauptsächlich  Holz  und  Holzkohlen  auf  den  Markt  brachte  und  seine
Schweinc  zur  Mast  in  die  Wälder  trieb.)

Das  bischöfliche  Zinsbuch  v.  J.  1463  kennt  als  Bestandteile  des
Kirchspiels  nur  die  Dörfer  Hollingstede.  Dorpstede,  Barme  und
Ellingstede.

1.  Hylingstadir,  Hylingstada  1151;  bei  den  Isländern  genannt,
trägt  der  Ort  in  der  kirchlichen  ÜUberlieferung  seit  1463  nur  den  Namen
Hollingsted,  j.  Kirchdorf  Hollingsted.  Ahnliche  Namen  treten  sowohl
auf  jütischem  (Dansk.  Magaz.  1343  V.  86)  als  auf  niederdeutschem
Gebiete  auf  in  Formen  von  Holdunstcti,  Holdonstat,  Hollenstede
804,  848  im  Lüneburgischen  und  Holonseton  1050  in  Westfalen,
auch  in  Ditmarschen  Hollincstede  1329;  es  scheint  wie  bei  den  benachbarten
  Ellingstede  und  Balingstat  (1190),  j.  Bollingsted  ein  Personenname
  zugrunde  zu  liegen.  Flurnamen,  wie  „im  Busch“,  ein  Teil

1)  Siche  oben  S.  141.
2)  Stemann:  Urkundl.  Beitr.  46.
        <pb n="180" />
        172  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

von  Hollingsted  selbst,  dann  Holmholt  (1466)1),  Stalloh,  Grotherrnholt
  mit  Eckernkoppel,  Edelsholt,  Oldersbrook,  Rönnloh,  Wiese  Hebloh
Fincklohwedel,  Stortelsbrook,  Jensrott  weisen  mit  ihren  meist  bereits
niederdeutschen  Namen  deutlich  auf  den  ehemaligen  Waldstand  hin;  im
Gegensatz  dazu  steht  Rumlandt.  Neben  diesen  zeigen  Flurkarten  und
Erdbücher  (1794)  noch  eine  Reihe  besonderer  Namen  auf,  die  niederdeutschen:
  Högen,  Overnwall,  Jagelhörn,  Bollbrügg,  Herrenskamp,
Plöhnkamp  oder  Plönenkamp,  Oldgraweher,  Hogestohr,  Höste,  dann
zahlreiche  wurt,  Haverland,  Haverbrock,  Binnengrüft,  Goßbrocken,
Streng,  Seggern,  Hack,  Höôllenmohr,  Ichhop;  aus  jütisch-friesischem
Einfluß  erklären  sich  wohl  Wester-abel,  Jettefenn,,  Weideland  Mörcken
genannt,  Lieny,  Tvemarke  und  das  wiederholte  Sadelum,  als  Ackerland
bezeichnet.

Merkwürdig  sind  zahlreiche  Benennungen  auf  -burg,  wie  die
Wiese  Schmalenborg,  Rinnborg  oder  Rümborg,  Drellborg,  Borggaarden,
ein  Wischacker  by  Maansborg  (1619),  ein  Maansborgacker,  neben
Lutkenborg,  Treeneborg,  Slott,  Wark,  die  sicher  ziemlich  weit  zurückgehen,
  sowie  eine  kleine  Küsterwiese  bei  Sathel  (1762).  Diese  Namen
genügen,  um  den  festen,  bereits  alten  Stand  des  niederdeutschen  Volkstums
zu  beweisen,  der,  wie  wir  sehen  werden,  auch  durch  die  Flurverfassung
und  die  Namen  der  Besitzer  voll  bestätigt  wird.

2.  Ellingstede  1463,  1542;  1509  tritt  dagegen  die  fremdartige
Form  Endingstede  auf,  die  sonst  nirgend  wiederkehrt;  j.  Dorf  Ellingsted.
Auf  jütischem  Boden  gibt  es  ein  Aellinge,  silva  in  Merlöse,  ein  Dorf
im  Kirchspiel  Hoiby,  Ellinglund  in  Vensyssel  u.  a.,  auf  deutschem  Gebiete
  im  12.  Jahrhundert  mehrfach  Allingen,  Ellingin  (Förstemann
59.  60),  Ellingerode,  Ellinghorst  im  Münsterlande;  die  meisten  davon
deuten  auf  einen  Baumnamen  hin,  der  bei  unserem  Ellingsted  sicher
abliegt.  Wahrscheinlich  ist  hier  die  patronymische  Form  eines  Personennamens
  anzunehmen,  der  mehrfach  wie  z.  B.  Ellingsdottir  (Langeb.  IX.
337)  genannt  wird.  Der  größte  Teil  der  Feldmark  bestand  noch  vor
100  Jahren  aus  ungebrochenem  Heideland,  doch  tritt  auch  daneben  in
einzelnen  Flurnamen  wie  Bockhövd,  Eckernkoppel  früherer  Waldstand
hervor,  der  sich  nach  der  Mejerschen  Karte  v.  J.  1651  westlich  und

1)  Cypraeus  ad.  a.  64.  Augustiny,  Hollingsted  25.  26.
        <pb n="181" />
        1.  Das  Kirchspiel  Hollingsted.  173

nördlich  von  Ellingsted  in  Rott  und  Hoholt,  westlich  von  Riesbruck
und  nordöstlich  von  dem  entholzten  Ruemlandt  bis  nach  Robacker  und
weiter  östlich  bis  in  die  Gegend  von  Schuby  ausdehnte.  Das  Erdbuch
v.  J.  1863  deutet  in  seinen  Namen  wie  Kamerloh,  Sirksloh,  Häselscho
noch  darauf  hin.  Außer  den  genannten,  die  aus  der  jütischen  Zeit  stammen,
zeigt  sich  in  den  Flurnamen  wenig  Jütisches  mehr:  Witsick,  Alkebrygg,
Brock,  Wühr,  Bülterort,  Ihdenwiese,  Ihdenheide,  Steinhop,  Blinckbrook
  sind  rein  niederdeutsch;  jütisch  können  sein  Wohm,  Flahk  und
Dünt,  das  entweder  „Bebemoor“  (von  altn.  dynja),  wie  ein  Krug  im
Kirchspiel  Atzbüll,  oder  aus  Dyndwith,  j.  Dünt,  Dorf  bei  Broacker
(-Zitterwald),  zusammengezogen  ist.

3.  Dorpstede  1463,  südlich  der  Au  und  zur  Kroppharde  gehörend,
trägt  die  niederdeutsche  Herkunft  an  der  Stirn;  wäre  irgend  jütische
Bevölkerung  hier  noch  gewesen,  so  würde  es  Bystede  genannt  sein.
Der  Name  ist  aber  eigentümlich,  da  er  sonst  nur  als  Flurname  für
die  Stelle  eines  vergangenen  Dorfes  gebraucht  wird.  Man  könnte
daraus  schließen,  daß  die  Ortschaft  erst  spät  und  zwar  an  der  Stelle
einer  verschwundenen  Dorsschaft  entstanden  sei.  Nördlich  von  Dörpsted
führt  1649  die  Spangbrug  über  die  Au,  die  an  Wedelspang  im
Kirchspiel  Haddeby  mit  seiner  jütischen  Endung  erinnert.

4.  Barme  1463,  Borm  1542,  j.  Dorf  Börm,  nach  dem  der  benachbarte
  See  den  Namen  trägt,  eine  niederdeutsche  Gründung,  wie
der  Name  berme,  barm  mittelnied.  Damm,  Deich,  hier  am  sogenannten
Börmerkoog,  anzeigt.  Teile  des  Dorfes  sind  Westenende,  Mitteldrumm,
Ketelsknapp  und  Meer,  letzteres  von  Wiesen  umgeben,  aus  denen  Nebel
aufsteigen.  Bemerkenswert  erscheint  der  Flurname  Dornbusch  auf  einer
früher  zu  Friedrichsgabe  gehörenden  Koppel,  sowie  die  Dwassen  oder
der  Dwascamm  in  Neu-Börm.  über  die  Entstehung  des  vormaligen
Meierhofes  Friedrichsgabe  wird  berichtetet,  der  Amtmann  Hinrik  v.  Bockwold
  habe  die  Einwohner  des  Dorfes  Borm,  „gute,  vermögende  Leute“,
im  Anfang  des  17.  Jahrhunderts  gezwungen,  ihre  Acker,  Wiesen,  Weide,
Land  und  Sand  zu  verlassen  und  mit  ihren  beweglichen  Gütern  davonzugehen,
  das  ganze  Dorf  abgebrochen  und  dahin  ein  Vorwerk  legen
und  bauen  lassen.

5.  Buginghe  1509;  Buvunge  1542;  in  der  Bunge  1549,  j.
Dorf  Osterbünge.  Da  der  Ort  nur  die  Fortsetzung  des  1463  genannten
        <pb n="182" />
        174  Die  Juten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Areusharde.

herzoglichen  Anteils  von  Bunge  sein  kann  und  in  demselben  bischöflichen
Zinsbuch  nicht  unter  dem  Kirchspiel  Hollingsted  mitaufgeführt,  sondern
erst  1509  in  dem  späteren  Zinsbuch  genannt  wird,  so  muß  er  ebenso
wie  Westerbunge  von  Überschwemmungen  heimgesucht  und  längere  Zeit
verlassen  gewesen  sein.  Über  den  rein  niederdeutschen  Namen  siehe  oben
Bunge  im  Kirchspiel  Bünsdorf  und  Bunge  im  Kirchspiel  Bergenhusen.
  Ein  Stück  Ackers  in  der  Bunge  wird  1646  de  Hallye  genannt,
die  testamentarisch  nicht  von  dem  Staven  getrennt  werden  sollte.

6.  Clore  1666,  Clakwe  1743,  j.  Dorf  an  der  Reiderau,  die
jüngste  deutsche  Gründung  in  dem  Kirchspiel,  von  Mejer  1651  noch
nicht  verzeichnet.  Wahrscheinlich  von  Dorpstede  ausgegangen,  trägt  sie
nach  ihrer  Lage  „an  der  Scheide“,  up  de  Schede,  (clowe  mitteln.
Spalte,  Scheide)  d.  h.  an  der  Grenze  zwischen  der  Dörpsteder  und
Hollingsteder  Feldmark.

Nach  dem  Dargelegten  besteht  zwischen  den  nördlich  und  südlich
der  Au  belegenen  Ortschaften  ein  starker  Unterschied.  Die  nördlichen
Hollingsted  und  Ellingsted  gehen  wegen  der  Endung  sted  als  Urdörfer
in  eine  frühe  jütische  Zeit  zurück,  während  alle  südlich  gelegenen  ohne
Ausnahme  einer  späteren  niederdeutschen  Siedelungsperiode  angehören.
Diese  niederdeutsche  Einwanderung  hat  sich  aber  so  mächtig  erwiesen,
daß  sie  fast  alle  Spuren  des  jätischen  Volkstums  auch  in  Hollingsted
und  Ellingsted  vernichtet  hat.  Die  ganze  Agrarverfassung  ist,  soweit
unsere  Nachrichten  zurückgehen,  niederdeutsch  und  weicht  wesentlich  von
der  Stapelholmer  ab.  Wohl  kennen  wir  auch  hier  Bondenstaven  mit
bestimmten  unabtrennbaren  Grundstücken,  mit  „Hueß  und  Hoff,  Ackern,
Wische,  Höltungen,  Busch  und  Brook,  Korn  und  Heu“,  aber  eine  Stavenverfassung
  mit  Freibondenländereien  gibt  es  hier  nicht.  Die  ältesten
Amtsrechnungen  aus  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  kennen  auch  keine
boole  mehr  in  Ellingsted  und  Hollingsted,  sondern  nur  die  niedersächsischen
  Hufen.  Im  wesentlichen  ist  das  Bild  dasselbe,  das  die
freien  Dorfschaften  des  Fräzlät  mit  ihren  gebundenen  Hufen  und  ihren
Gemeinheiten  in  Weide  und  Moor  uus  gezeigt  haben.  Überall  erscheinen
auch  hier  wieder  neben  den  Bonden  und  Festebauern  oder  Lansten  die
Wurtscte  oder  Wurtsassen,  denen  wir  fast  überall  oben  begegnet  sind,
hier  aber  in  Gebieten,  die  niemals  die  Grundherrschaft  des  Adels
erfahren  haben.  Im  Jahre  1549  waren  in  Hollingsted  nach  Broder
        <pb n="183" />
        1.  Das  Kirchspiel  Hollingstod.  175

Boysen  16  Hufner  und  19  Wurtsassen,  in  Ellingsted  11  Hufner  und
2  Wurtsassen,  in  Dorpstede  9  Hufner  und  6  Wurtsassen;  Börm  zählte
1619  10  Hufner  und  8  Wurtsassen,  Bünge  7  Wurtsassen.  Auch  Kätner
  treten  auf  als  eine  Art  Hintersassen  der  Bauern,  die  als  Schutzgeld
  das  Verbittelsgeld  an  die  Landesherrschaft  zu  zahlen  hatten.
Diesem  ganzen  niederdeutschen  Wesen  entsprechen  auch  die  Namen  der
Bewohner,  die  wir  freilich  erst  aus  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts
  genauer  kennen.  Um  ihre  Verwandtschaft  mit  den  Stapelholmer
  oder  mit  den  östlichen  Gemeinden  klarer  hervortreten  zu  lassen,
beginnen  wir  mit  dem  Süden.
In  Börm  werden  1542  genannt:

Jurgen  Jons  Johan  Jons  Marquart  Kreye
Mourische  Borm  Jurgen  Borm  Aarten  Borm
Hennebe  Kreye  Hiprick  Borm  Gotzick  (Wurtsasse).

Die  8  Hufen  sind  fast  alle  1554  im  Besitz  derselben  Familien,  von  denen
die  eine  nach  dem  Dorfe  selbst  benannt  ist.  Dieselben  Namen  erscheinen
auch  noch  in  späteren  Verzeichnissen,  bevor  das  Dorf  (vor  1698)  mit
seinen  damaligen  10  Hufen  in  einen  fürstlichen  Meierhof  verwandelt
ward.
In  Buginghe  sind  1509  folgende  Besitzer:
Hans  Arpp  Marten  Hagge  Clawes  Nettelkoll,
Marquart  Boes  Johan  Eler
die  der  niederdeutschen  Ansiedelung  im  Fräzlät  entsprechen.
Aus  Dorpstede  kennen  wir  1463  einen  Hufner
Johan  Laurens,
dessen  Nachkommenschaft  auch  noch  in  dem  folgenden  Verzeichnisse  von
1542  auftritt:
Henneke  Laurens  Laurentsche  Frame  Jurgen  Klette
Goetke  Fedden  Hinrick  Borm  Laurens  Dowe:
Hans  Borm  Ties  Dowe
1554  sind  nur  6  Hufen  vorhanden,  doch  von  denselben  Familien  besetzt.
Es  scheint,  als  wenn  von  Borm  aus  eine  Neubesiedelung  von  Dorpstede
  ausgegangen  ist.
Aus  Ellingsted  kennen  wir  1542:
Hans  Clavesen  Jurgen  Block  Pawel  Dirick
Peter  Laurens  Hans  Borm  Jurgen  Stagge
        <pb n="184" />
        176  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Hans  Reymer  Olef  Hintze  Jurgen  Ralefs
Laurens  Hintze  Mette  Didericks  Hans  Jensen  (Wurts.);
1554  werden  nur  9  Hufner  aufgezählt,  unter  ihnen  auch  ein  Friese
Martin  Aggi,  sonst  wiederholen  sich  die  meisten  vorgenannten  Namen.
Unter  den  Niederdeutschen  zeigen  sich  in  den  beiden  auf  -sen  sowie
in  dem  Vornamen  Olef  Spuren  eines  jütischen  Volkstums;  noch  1619
werden  Henneke  Lavrensen  und  Hans  Claussen  genannt.
Aus  Hollingsted  sind  1509  bekannt:
Johan  Bump  und  Peter  Bump;
1542  treten  auf:

Johan  Faget  Detlef  Follert  Claus  Pawel

Claus  Haggi  (Hagge)  Henneke  Borm  Tammes  Aggi

Jurgen  Aggi  Tammes  Bartelsen  Peter  Dirick

Hans  Barm  Laurens  Fedde  Gorries  Martensen
Peter  Korth  Peter  Aggi  Henneke  Laurens
Tammes  Fedde  Peter  Hennicksen  Jurgen  Haggi  (Hagge)
Claus  Jons  (Jens)  Johan  Marth  Claus  Schepperen,
Johan  Borm

im  ganzen  17  Hufner  und  5  Wurtsassen;  in  einem  anderen  gleichzeitigen
Verzeichnisse  werden  noch  genannt:  Jurgen  Hagge  und  Jurgen  Stagge.
Wie  in  Ellingsted  ist  auch  hier  schwerlich  in  den  drei  Namen  auf  Len
ein  Rest  eines  früheren  jütischen  Volkstums  anzuerkennen;  der  jütische
Bestandteil  kann  damals  ebensowenig  wie  die  friesische  Familie  Aggi
auf  die  Sprache  noch  Einfluß  geübt  haben.  Ubrigens  haben  die  genannten
  Familien  hier  einen  festen  Stand  gehabt;  sie  zeigen  sich  meist
1554  und  noch  hundert  Jahre  später  (1619)  in  Peter  Aggi,  Peter
Hencke  und  Rolf  Hennicksen,  Claus  Jon.ß,  Johan  Feddersen.  Dabei
treten  hier  ganz  vereinzelt  auch  Namensformen  wie  Tammes  Peter
Hans,  Jürgens  Hans,  Thammes  Hans  Peter,  Drewes  Hans  Friedrich
Drewsen  auf,  die  leisen  Einfluß  von  Stapelholm  her  verraten.

Die  junge  Gründung  Clove,  welche  um  das  Jahr  1700  ebenso
wie  Bünge  und  Büngerdamm,  Börm  und  Börmersee  nur  ein  bloßes
Katendorf  darstellte,  reicht  schon  nahe  an  die  Zeit  heran,  wo  auf  der
ausgedehnten  Feldmark  des  Dorfes  Ellingsted  1762  von  Einwanderern
aus  der  Pfalz  und  aus  Baden  die  Kolonie  Friedrichsfeld  angelegt
        <pb n="185" />
        2.  Das  Kirchspiel  St.  Michaells.  177

ward  !#);  ebenso  entstand  damals  Neu-Börm  auf  den  zu  dem  Meierhofe
  gehörenden  Ländereien.  Nur  die  hochdeutschen  Namen  wie  Hager,
Meyer,  Ulrich,  Eichner,  Münch,  Kaltenbergen,  Schlegel  u.  a.  erhalten
heute  noch  die  Erinnerung  an  diese  fremden  Bestandteile  in  der  niederdeutschen
  Umgebung;  ihre  hochdeutsche  Sprache  ist  bereits  in  dem  zweiten
Geschlechte  vor  der  niederdeutschen  gewichen.  Nicht  anders  ist  es  den
westjütischen  Resten  in  Hollingsted  und  Ellingsted  ergangen,  von  jütischem
  Vollstum  ist  nichts  zurückgeblieben;  wenn  auch  hie  und  da,  wie
Angustiny  berichtet,  ein  jütisches  Wort,  wie  beten,  jüt.  bede  im  Sinne
von  „futtern“,  etgrön  (niedd.  etgrode)  u.  a.2)  hängen  geblieben  ist,
trägt  das  ganze  Kirchspiel  doch  in  seiner  Sprache  ein  rein  niederdeutsches
  Gepräge,  von  dem  auch,  soweit  zurück  unsere  Kunde  reicht,
das  allein  hier  herrschende  niederdeutsche  Bauernhaus  ein  deutliches
Zeugnis  ablegt.

Wir  haben  damit,  wie  schon  angedeutet,  die  Grenze  der  deutschen
Ansiedelung  berührt;  sie  ist,  im  eigentlichen  Sinne  genommen,  ursprünglich
  nicht  über  den  Grenzwall  hinausgegangen;  wo  niederdeutsches
Wesen  nördlich  darüber  hinaus  sich  erstreckt,  hat  es  erst  nach  und  nach
von  schon  gegründeten  Dörfern  jütischen  Ursprungs  Besitz  genommen
und  ihnen  ein  neues  Gepräge  aufgedrückt.  Um  aber  die  alte  nationale
Grenzscheide  deutlich  vor  Augen  zu  stellen,  worin  der  jütische  Bestandteil
  der  Bevölkerung  immer  stärker,  der  der  Niederdeutschen  immer
geringer  wird,  wollen  wir  zunächst  das  Kirchspiel  St.  Michaelis,  soweit
  es  das  Laudgebiet  umfaßt,  etwas  eingehender  betrachten.

2.  Das  Kirchspiel  St.  Michaelis.

Das  Kirchspiel  St.  Michaelis  erstreckt  sich,  abgesehen  von  dem
östlich  gelegeuen  St.  Jürgen,  das  seinen  Namen  nach  der  St.  Georgs=Kapelle
  und  einem  Hospital  für  Sieche  (1341)  trägt  1),  westlich  und
nordwestlich  über  weite  Heide=  und  Moorstrecken  der  Arensharde,  im

1)  lber  die  Kolonisierung  der  schleswigschen  Heiden  Zeitschrift  XXVI.  210  f.
2)  Wenn  er  und  andere  nach  ihm  auch  vaaken  als  jütische  Erinnerung
anführen,  so  ist  dazu  zu  bemerken,  daß  vaken,  vakene  auch  im  älteren  Niederdeutsch
  oft  auftritt.
3)  Sach,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  öff.
Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  12
        <pb n="186" />
        178  Die  Juten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Norden  bis  an  den  Helligebek  reichend,  im  Westen  an  das  Kirchspiel
Treia,  im  Süden  an  Haddeby  und  Hollingsted,  an  Ellingsted  und
Klein-Dannewerk  grenzend,  und  umfaßt  auch  im  Osten  einen  Teil  der
benachbarten  Struxdorfharde.  In  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts
zog  sich  noch  von  dem  Dänenwall  her  ein  weitausgedehnter  Wald,
das  Poelholt  genannt,  östlich  von  Husby,  der  früheren  Pulvermühle,
Niekrog,  Ruhkrog,  Königsdam,  Idstedt  bis  nach  Romike  hinauf  und
reichte,  dann  westlich  an  dem  Helligbek  entlang  sich  ausbreitend,  um
das  große  Arenmoor  südlich  über  Ingbro  und  Gammellund  bis  Steinholt.
  Um  Jübek,  Silbersted,  Roßacker  bis  an  die  Au  war  die  ganze
Gegend  waldlos,  mit  dem  Arenmoor  und  dem  wüsten  Moor  alles  frei
um  den  Arenholtsee;  Lürschau,  Schuby  und  Husby  kannten  keinen
Waldstand  mehr,  obgleich  gerade  diese  Orte  in  ihren  Namen  deutlich
davon  reden.  1)  „Wer  die  alten  Wege  nach  Alt-Gottorf,  Ruhklrug  und
Flensburg  in  der  letzten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  nicht  gekannt
hat,  erzählt  Jürgensen,  kann  sich  keinen  Begriff  davon  machen,  wie
Katt  und  Hund  haben  an  dem  Wege  liegen  können,  denn  die  Hölzung
des  Pöhlholzes  bedeckte  noch  damals  alle  Koppeln  bis  nahe  an  die
Hühnenhäuser,  wo  damals  ein  jeder  seinen  Weg  suchte,  wo  er  lonnte.“?)
Weiter  südwestlich  lag  die  damalige  Pulvermühle  mitten  im  Walde.
Die  Umgebung  des  Erdbeerenbergs  war  mit  Bäumen  und  Buschwerk
bewachsen,  die  bis  an  den  Friedrichsberg  reichten.  Die  Hölzung  erstreckte
  sich  im  Westen  damals  noch  bis  an  die  Feldmark  von  Groß-Dännewerk
  und  an  den  Dänenwall  und  war  so  groß,  daß  Friedrichsberg
  darin  eine  freie  Viehweide  für  80  Kühe  und  4  Mühlenpferde
hatte.3)  Noch  gegen  Ende  des  16.  Jahrhunderts  waren  nach  Heinrich
Ranzau  alle  zum  Schloß  Gottorp  gehörenden  Waldungen  ausreichend
für  eine  Waldmast  von  30  000  Schweinen.“)  Dieses  Gebiet,  das  heute
ein  ganz  anderes  Bild  gewährt,  ist  von  großer  geschichtlicher  Bedeutung,

1)  Abt.  I.  79  f.  und  91  f..

2)  Das  Schrickhold  (1352,  Langeb.  VI.  582),  Schrickholt  sermark  (nicht
senmark  wie  Quellen  z.  Gesch.  des  Bist.  Schleswig  125)  lag  wohl  nicht  hier
in  der  Arensharde,  sondern  bei  Schrixdorf,  Kirchspiel  Böel.  Doch  vergl.  S.  188.

3)  N.  Helduaders  Chronik  der  Stadt  Schleswig,  fortgeführt  von  Jürgensen.
1822,  S.  26,  30fff.

4)  Westph.  I.  59.
        <pb n="187" />
        2.  Das  Kirchspiel  St.  Michaelis.  179

weil  hier  die  alte  Heerstraße  von  dem  Kalegat  her  über  Klein-Dännewerk,
  Husby,  Schuby  östlich  von  Lürschau  durch  Heide=  und  Moorlandschaft
  westlich  von  Idsted  bis  an  den  Hellebek  führte.  Von  der
Wendenschlacht  bei  Lürschau  an  sind  alle  Heere  im  Mittelalter  bis  in
die  neuere  Zeit  hinein  diese  Straße  gezogen.

Die  ältesten  Ansiedelungen  liegen  auch  an  dieser  Heerstraße  oder
in  deren  Nähe;  es  scheint  auch,  als  wenn  die  ersten  Bebauer  sich  am
Grenzsaum  des  Waldes  den  milderen  Boden  ausgesucht  haben,  weil
er  am  leichtesten  zu  bearbeiten  war.

1.  Huscobü,  Huswbu  1196  1),  Husby  1352,  j.  Dorf  Husby.
Legt  man  die  Form  Huswbu  (—  Husabu)  zugrunde,  so  müßte  hier,
wie  Abt.  I.  131  auch  angenommen  ist,  der  Sitz  eines  königlichen  Lehnsmanns
  gewesen  sein,  weil  hus-  in  dieser  Zusammensetzung  nur  diese
Bedeutung  hat.  Da  im  ganzen  Herzogtum  indes  nur  ein  einziges
Husby  erscheint,  nach  dem  die  Husbyharde  (I.  124)  den  Namen  trägt,
so  ist  diese  Annahme  hier  nicht  ganz  wahrscheinlich.  Die  richtigere
Namensform  Huscobu  (d.  h.  Uughscoghbu  =  hohes  Walddorf),  sogenannt
  im  Gegensatz  zu  dem  nördlich  liegenden  Schuby,  weist  dann
auch  diese  Deutung  ab  und  entspricht  auch  sonst  den  örtlichen  Verhältnissen.
  Als  jütisches,  an  der  Heerstraße  angelegtes,  später  von  Kriegszügen
  oft  heimgesuchtes  Walddorf  zeigt  es  noch  die  Rechnung  nach
atting  im  14.  und  15.  Jahrhundert  und  eine  jütische  Agrarverfassung
im  Gegensatze  zu  den  südlicher  gelegenen  Dorfschaften.  Das  Erdbuch
v.  J.  1826,  1827  enthält  dagegen  nur  sehr  geringe  jütische  Spuren
mehr:  Schneesbarg,  Cronsbarg,  Mielbarg,  Schoorkoppel,  Brock,  Strang
Blöck,  Kampen,  Sultstücken  u.  a.  gehören  alle  der  niederdeutschen
Flurverfassung  an;  jütischer  Herkunft  ist  fast  nur  Krau  und  etwa  Rütt.

2.  Scogbu  1196,  j.  Dorf  Schuby,  ein  jütisches  „Walddorf“;  hier
kannte  man  boole  (1352),  wenn  auch  1509  schon  hoven  auftreten,  auch
rechnete  man  wie  in  Angeln  nach  veerndel  Landes.  Die  Natur  des  Bodens
war  bereits  um  1600  einem  früheren  Waldstande  wenig  entsprechend,
woran  noch  einzelne  Flurnamen  auf  --loh  und  struck  erinnern.  Um
1639  ward  hier  nur  Roggen  und  Buchweizen  gesät,  Gerste  und  Hafer

1)  Siehe  oben  S.  102  den  besseren  Wortlaut  der  Urkunde  v.  J.  1196  über

die  Güter  des  Michaelisklosters.  Hasse  I.  199  bietet  hier  Huswbu  statt  Huscobu.
12“
        <pb n="188" />
        180  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlel  und  Elder  und  in  der  Urensharde.

wollten  nicht  gedeihen;  man  hatte  wilde  Pferde,  die,  in  die  Holzungen
und  auf  die  Weide  getrieben,  sehr  selten  nach  Hause  kamen.  Die  Flurnamen
  (Erdbuch  v.  J.  1857)  enthalten  noch  zahlreiche  jütische  Erinnerungen:
  Dranholm,  Maschenkamp,  Wichorr,  Trewatt,  Lehrberg,  Pukholm,
  Dallen,  Gulstedt,  Habyschlag,  Luseberg,  dann  die  Grabhügelnamen
  Saathü,  Dranshüh,  Tückshüh,  ferner  Eckenstuf,  Spanacker,
Kommelschlag  (kuml,  Grabhügel),  Schierbrok,  Wedderlach,  Hoertloh,
Wiehenstruck,  Hasseln,  Süderstrengen,  Wohrtacker  u.  a.  neben  manchen
niederdeutschen  Spuren.  ÜUber  den  altberühmten  Grabhügel  Dronningshuie
  vergl.  Abt.  II.  29  und  41.

3.  FBoyaebole  1196,  Bojaebolae  1268,  Bogebul  1352,  Boyebul
1445,  vor  1509  vergangenes  Dorf,  dessen  Ländereien  wahrscheinlich
zu  der  großen  Feldmark  Schuby  gezogen  sind.!)  Man  hatte  hier
1352  bool  und  rechnete  1445  nach  Mark  Goldes  und  Attinge,  so
daß  der  jütische  Ursprung  des  Ortes  nicht  zweifelhaft  ist.

4.  JOpenstorp  1196,  Appenstorp  1352,  Apenstorp  1445,  ein
ehemaliges  zur  Struxdorfharde  gehörendes  Dorf,  worin  1352  und
1542  die  Schätzung  nach  Mark  Goldes  seine  jütische  Herkunft  beweist.
  Im  16.  Jahrhundert  erscheint  es  als  Hof  mit  3  Lansten,
Hölzungen  und  Fischereien;  um  1692  niedergelegt,  zeigt  es  seine  Lage
durch  die  „Apenstorfer  Koppeln“  an.

5.  1  Waterberg  1196,  als  Besitztum  des  Michaelisklosters,  wie
die  Urkunde  andeutet,  unweit  Openstorp  gelegen,  später  nicht  mehr
genannt  und  jedenfalls  lange  vor  1400  vergangen.  Seine  frühere
Existenz  wird  noch  heute  bezeugt  durch  einen  Flurnamen  der  Feldmark
Lürschau;  in  dem  Erdbuch  des  Dorfes  v.  J.  1806  werden  aufgeführt:
Pahldam  und  Wasserberg.  Damit  ist  diese  Ansiedelung  zugleich  als
eine  niederdeutsche  und  zwar  als  die  einzige,  nördlich  von  der  Schlei
liegende  erwiesen,  die  in  eine  so  frühe  Zeit  fällt.  Water-  in  Ortsnamen
  kommt  auf  schleswigschem  Boden  sonst  nicht  vor,  denn  Waterloos
  (lose  —  Abzugsgraben)  und  Waterpott  in  Adelby  sind  ganz  späten
Ursprungs.  Ohne  urkundlichen  Grund  hat  man  in  der  Urkunde  Waterborg
  schreiben  wollen  und  dieses  dann  mit  dem  ehemals  von  Wasser

1)  Sach,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  214.  314.
2)  Sach,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  246.  261.  263.
        <pb n="189" />
        2.  Das  Kirchspiel  St.  Michaelis.  181

umflossenen  Gottorp  bei  Ruhkrog  identifiziert.  Da  dieses  1161  zerstört
  und  bis  1268  bischöflich  war,  so  kann  es,  von  anderen  Gründen
abgesehen,  1196  nicht  dem  Michaeliskloster  gehört  haben.  Andere
wollten  diese  angebliche  Burg  auf  einer  Koppel  Langhussted  (1709)
an  der  Grenze  der  Feldmark  von  Behrend  wiedergefunden  haben.  Ein
Waterberge  wird  übrigens  1188,  unbekannt  wo,  bei  Leibn.  Script.  II.
180  erwähnt.

6.  f  Gottorp,  villa  major  Gottorp  1268.1)  Das  Dorf  existierte
damals,  obwohl  das  Schloß,  das  nach  ihm  benannt  war,  seit  1161
verbrannt  war.  Zu  Ulrich  Petersens  Zeit  (+  1735)  und  noch  jetzt
wird  ein  hoher  Rücken  im  Moor  in  der  Nähe  Gammel  Guderup  genannt.
  Später  nicht  mehr  erwähnt,  ist  das  Dorf  jedenfalls  vor  1463
vergangen.  1585  heißt  es:  dat  gut  grote  Gottorp,  so  by  Rugenkroge
  gelegen  und  de  stede  noch  hutigen  dages  olde  Gottorp  genamet
  werd.  :)  Als  jütisches  Ausbauerdorf  muß  es  den  Namen  des
Gründers  enthalten.  Vergl.  Gudthorp  auf  Alsen,  Gudorp  in  Flakkebierg,
  Gottrupel  1496  im  Kirchspiel  Handewith.

7.  Lyurskog,  HIyrskogr,  Lyrskogsheidi,  Luirscogsheithr  in
isländischen  Quellen  bei  Gelegenheit  der  Wendenschlacht  1043  genannt.)
Luyersebugh  für  Luyerscugh  verschrieben  1445,  1532  Luderschorv,
1609  Lüderschouw,  j.  Dorf  Lürschau  am  Arenholter  See,  eine
alte  jütische  Gründung  im  Walde  (skog);  die  weitere  Umgegend  muß
damals  nur  parkartig  bewaldet  gewesen  sein.  Die  Schätzung  nach
Mark  Goldes  hatte  hier  einen  festen  Stand  und  wird  noch  1679
erwähnt.  Über  den  Flurnamen  Wasserberg  (Erdbuch  von  1806)  siehe
vorher;  auch  sonst  stehen  niederdeutsche  wie  Blöck,  Hasseln,  Sieck,  Böckdehlen,
  Harbarg  neben  einigen  jütischen  Namen  wie  Depkier,  Grauskier,
vielleicht  auch  Pahldam  (dam  —  abgedämmter  See);  es  ist  demnach
bereits  im  18.  Jahrhundert  niederdeutscher  Einfluß  zu  erkennen.

8.  Arenholt  1352,  j.  Dorf  Arenholt,  nach  dem  „Adblerholz“
benannt,  worin  es  lag.  Über  die  weit  ausgedehnte  Waldung  vergl.
I,  99.  Nach  jütischer  Weise  ward  hier  1445  nach  atting  gerechnet.  Die

1)  Sach,  Geschichte  des  Schlosses  Gottorp.  Schleswig  1865.  —  Geschichte
der  Stadt  Schleswig  313ff.

2)  Noodt  II.  15.

3)  Langeb.  I.  22;  II.  428;  III.  42;  V.  382.  83.
        <pb n="190" />
        182  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Flurnamen  (Erdbuch  von  1815)  wie  May  (Made),  Creenschlach,
Stenschift,  Bührenkierblöcken,  Ostor-  und  Wester-Haal,  Dieker,
Green,  Rohay,  Graskier,  Schwarthuyhull,  dann  Lenzsicck,  Wittenbarg,
  Rümacker,  Resensteen,  Friesewatt,  Brahm  enthalten  eine  starke
Mischung  jütischer  und  niederdeutscher  Elemente,  selbst  in  einzelnen
Namenzusammensetzungen.  Übrigens  ist  holt  in  der  niederdeutschen
Bedeutung  „Hölzung“  auch  im  Westjütischen  gebräuchlich.

9.  Jistadh  1196,  Istathesysael,  Istadsysel  1231  1),  Vstede  1352,
1445,  1509;  Idstede,  Tdstede,  1312,  1378,  1650,  übel  verdeutscht
Eystette  1639,  j.  Dorf  Idsted,  ehemals  zur  Struxdorfharde  gehörig.
In  keinem  Ortsnamen  Schleswigs  ist  die  Bewahrung  der  Pröposition
nachzuweisen,  wie  etwa  in  Istad  (1231)  in  Norwegen  =  istadi,  daher
ohne  Zweifel  Idstath  als  ursprünglich  anzunehmen  und  von  einem
Personennamen  Ide  abzuleiten.  Vergl.  Ldsteten  1100.  Script.  VII,
247,  Itzsted,  1480  Tüadestedc,  Dorf  bei  Sülfeld.  Der  jütische  Ursprung
  des  Dorfes  zeigt  sich  in  der  Rechnung  nach  atting  und  in  der
Schätzung  nach  Mark  Goldes,  die  noch  1639  erwähnt  wird.  Auffällig
  ist,  daß  dieser  Ort  den  Namen  dem  ganzen  Syssel  gegeben  hat,
obwohl  er  in  der  Geschichte  später  gänzlich  zurücktritt;  1639  heißt  es
z.  B.:  „es  herrscht  hier  große  Armut,  nach  Schleswig  wird  Torf  gebracht
  und  daraus  etwas  gelöst.)  Die  Flurnamen  des  Erdbuchs  v.  J.
1812  zeigen  noch  ziemlich  rein  jütisches  Gepräge:  Bremay,  Kongenskilde,
  Kessemoos,  Harkier,  Rahyusmoos,  Roi,  Skovland,  Biörnkier,
Strakiermoos,  dann  ein  Palloh,  Kalel,  Taut;  Niederdeutsches  ist  noch
kaum  zu  erkennen.  «

10.Rostekar1196,Rocalcorlööound1639,einlleines
Dorf  Roßacker  an  einer  kleinen  Au,  aus  einer  zerteilten  Hufe  entstanden.
  Acker,  in  Holstein  nur  in  Flurnamen  gebräuchlich,  wird  im
Schleswigschen  auf  jütischem  Gebiet  mehrfach  zu  Ortsnamen  verwendet,
wie  Rothager  1290,  Broaker  1203,  Ausacker  in  Husby  u.  a.

11.  Suluerstede  1542,  erst  spät  urkundlich  bezeugt,  j.  Dorf
Silbersted  an  beiden  Seiten  des  Arenbek,  j.  zum  Kirchspiel  Treia  ge-1)

  Nielsen  15.  87;  ich  bemerke  hierzu,  daß  im  Waldemarischen  Erdbuch  12
statt  des  unauffindbaren  Rostath  gewiß  Hostath,  j.  Haust  im  Kirchspiel  Wilstrup,
zu  lesen  ist.
        <pb n="191" />
        2.  Das  Kirchspiel  St.  Michaelis.  183

hörend.  Der  Ort  zählt  sicher  nicht  zu  den  Urdörfern  auf  #stede;
sulver  bezeichnet  hier  wohl,  wo  eine  Brücke  über  den  Arenbek
führt,  eine  Art  Stauwerk  (niedd.  were),  wie  Lachswehr  1188  bei
Lübeck,  Steinwehr  an  der  Eider,  Aalwehr,  Fischwehr;  vergl.  Vaerebro“
auf  Seeland  (Saxo:  secus  Veram,  Sialandiae  pontem);  zu  sul-  ist
Sulbro  1463  bei  Treia  und  Jörl  zu  vergleichen,  so  daß  sulver  eine
Art  Pfahlwere  sein  würde.  Silbersted  ist  demnach  eine  aus  einem
vermeintlichen  niederdeutschen  sulver  (Silber)  hervorgegangene  unglückliche
  Verdeutschung.  Das  Erdbuch  (1867)  verzeichnet  meist  nur  jütische
Flurbenennungen,  wie  Schierkier,  Büschau,  Heinkerr,  Schwittschau,
Trollballe,  Mooswiese,  Lillmark,  Böcklund,  Nobbe,  Kier,  Maaskier,
Krau,  daneben  Tückeslühe,  auf  der  Lüh,  Lühekoppel,  Spannacker,
Flüh,  Raade,  Sicht,  Rumbrandt,  Stendietzel  u.  a.

12.  Judhbu  1391,  Judebeke  1439,  1363,  Juedebecke  1542,
j.  Dorf  Jübeck  an  dem  gleichnamigen  Bache,  der  nur  „Jütenbach“  bebedeuten
  kann  und  damit  das  Volkstum  in  dieser  Gegend  bezeichnet;
auch  die  Flurnamen  sind  im  wesentlichen  jütischen  Ursprungs.

13.  Gammelund  1352,  1445,  j.  Dorf  Gammellund  an  einem
kleinen  See  belegen,  das  seine  jütische  Herkunft  deutlich  anzeigt  in
seinem  Namen,  wie  in  der  Rechnung  nach  atting,  die  seit  1445  bis
1560  bezeugt  ist.

Die  verzeichneten  Ortsnamen,  2  auf  -bu,  -thorp  und  Stad
oder  sted,  je  1  auf  -bul,  Skov,  -holt,  acker,  bek  und  lund,
zeigen  alle  deutlich  ihren  jütischen  Ursprung  an;  nur  Waterberg  bleibt
als  unzweifelhaft  niederdeutscher  Name  übrig.  Jütische  Agrarverfassung
zeigt  sich  in  der  Landgemeinde,  die  um  das  Jahr  1664  im  ganzen
66  dool  zählte,  an  der  Schätzung  nach  Mark  Goldes  in  Schuby,
Bojebul,  Apenstorp,  Lürschau  und  Idsted,  an  den  atting  in  Husby,
Bojebul,  Arenholt  und  Idsted  und  an  den  bool  und  veerndel  in
Schuby  und  Bojebul,  die  sich  meist  noch  bis  in  die  neuere  Zeit  erhielten;
  ein  Eindringen  der  Rechnung  nach  hoven  finde  ich  zuerst  in
einzelnen  Ortschaften  im  Anfange  des  16.  Jahrhunderts,  ohne  daß
dadurch  die  frühere  Weise  ganz  beseitigt  ward.  Die  uns  bekannten
Namen  der  Besitzer  aus  dem  Anfange  des  16.  Jahrhunderts  und
zum  Tell  aus  früherer  Zeit  geben  über  das  Volkstum  eine  ziemlich
sichere  Auskunft.
        <pb n="192" />
        184  Tie  Julen  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Aus  Husbu  kennen  wir  aus  dem  Jahre  1407:
Marquard  Sterf  und  Peter  Puleman;

1542;  Jurgen  Reymer  Jochan  Bueter  Hans  Jensen
Jurgen  Poppe  (r.  Rueter)  Hans  Gotzick
Timme  Wilde  Frantz  Swentzen  Hans  Witbecker.

Noch  1664  zählte  das  Dorf  7  Vollhufner  und  2  Halbhufner
die  dem  Stand  von  1542  völlig  entsprechen  und  zum  Teil  dieselben
Familiennamen  tragen.  Sicher  sind  unter  ihnen  nur  zwei  jütische
neben  5  niederdeutschen  und  einem  friesischen.  Wie  unter  diesen  Umständen
  damals  d.  h.  in  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  hier
die  jütische  Mundart  noch  einen  festen  Stand  gehabt  haben  könne,  ist
nicht  abzusehen;  vielmehr  muß  seitdem  hier  das  Niederdeutsche  geherrscht
  haben,  wenn  nicht  ein  Wechsel  in  der  Bevölkerung  eingetreten
  ist.

Aus  Schubu  sind  bekannt  aus  dem  Jahre  1407:
Hinrick  Burchard  und  Henneke  Smit,

1509:  Michasell  Rutse  Hans  Tuxenn  Oleff  Clawessenn
Hinrick  Sirick  Hans  Ratke  Peter  Jensenn
Clawes  Nissenn  Gorghes  Ketelssen  Tammes  Obe
Hinrick  Knuth  Hinrick  Ratke  Peter  Negelssen.
Henneke  Raleff  Clawes  Tamssen

Unter  14  Hufnern  finden  sich  wenigstens  9  jütischen  Stammes
und  damit  ist  für  diese  Zeit  die  Vorherrschaft  des  Jütischen  hier  erwiesen;
  indes  zeigt  sich  später  ein  ziemlicher  Wechsel  in  der  Bevölkerung,
  der  auch  auf  die  Sprache  nicht  ohne  Einfluß  gewesen  sein  kann.
Aus  dem  Jahre  1542  kennen  wir:

Gorries  Greue  Hans  Ralefs  Peter  Knuth
Peter  Sirick  Hans  Nissen  Jurgen  Diderick
Ratke  Hansen  Peter  Haggi  (Hagge)  Jacob  Ruesse.

Nur  5  Familien  sind  geblieben,  und  Niederdeutsche  und  Jülen
halten  sich  fast  die  Wage.  Anders  steht  es  wieder  1639,  wo  als
Hufner  auftreten:

Peter  Kollund(früher  Hans  Jensen  Claus  Hagge

Asmus  Lassen)  Jurgen  Rostacker  Jürgen  Thieben
        <pb n="193" />
        2.  Das  Kirchspiel  St.  Michaelis.  185

neben  6  Kätnern  mit  fast  nur  jütischen  Namen,  die  zusammen  der
Ortschaft,  die  1664  6  Voll=  und  6  Halbhufner  zählte,  ein  ziemlich
rein  jütisches  Gepräge  aufdrücken  und  der  jütischen  Mundart  wieder
einen  festeren  Stand  gaben.
In  Lürschau  wohnten  1407:
Wobbe  Clawes,  und  1542:
Hans  Tamsen  Hans  Juel;,  Hans  Didericksen,
Claus  Didericksen  Peter  Diderick
deren  Namen  hinlänglich  erklären,  daß  das  jütische  Volkstum  in  Lürschau.
das  1664  nur  2  Vollhufen  und  1  Halbhufe  hatte,  sich  noch  lange
behaupten  konnte.
Dasselbe  gilt  auch  für  Arenholt,  das  1542  folgende  Namen
aufweist:
Jes  Roe  Marquart  Jessen  Hans  Clawesen
Steffen  Hansen  Claus  Jessen  Hans  Scheper.
Auch  hier  ist  das  Niederdeutsche  noch  von  geringer  Bedeutung.
In  Idsted  wohnen  1407:

Peter  Nyheßen  Longhe  Jeppe,
1489  wird  Truelsen  genannt  und  1542;:
Tammes  Hansen  Bernt  Mickelsen  Jes  Neisen
Hans  Hakensen  Jurgen  Hansen  Tammes  Lille.

Hans  Gregersen
Idsted  war  damals  demnach  noch  ein  rein  jütischer  Ort,  von
keinem  niederdeutschen  Bestandteil  auch  in  der  Sprache  beeinflußt.
Etwas  größer  zeigt  sich  der  niederdeutsche  Einfluß  in  Sulverstede,
wo  1542  genannt  werden:
Jurgen  Wilde  Jurgen  Peper  Detlef  Clawesen
Jurgen  Harmansen  Hinrick  Ulli  Hans  Marckersen,
Marquart  Peper

sicher  hatte  aber  das  Jütische  noch  damals  einen  festen  Stand,  da  im
Jahre  1554  hier  außer  Ulli  und  Peper  die  jütischen  Namen  Tammes,
Tortzen,  Jürgen  und  Thomas  Peterben  verzeichnet  werden.  Ahnlich
lagen  die  nationalen  Verhältnisse  in  Jübek,  wo  wir  aus  dem  Jahre
1439  kennen:

Mattis  Lasson  und  Tomas  Bassy;
1509:  Hans  Dirickenn  und  Katherine  Claweßen;
        <pb n="194" />
        186  Die  Illten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

1542:  Benedict  Peters  Simon  Nissen
Henneke  Tynne  (Simon  Fissen).

Auch  hier,  wo  1554  neben  einem  Hans  Timme,  1  Hanssen,
2  Nissen  und  2  Petersen  im  Besitze  der  Hufen  sind  und  1664  5  Vollund
  3  Halbhufen  bestanden,  deuten  die  aufgeführten  Namen  auf  die
Herrschaft  des  jütischen  Volkstums  hin.

Wie  man  sieht,  nimmt  das  niederdeutsche  Element  je  weiter  nach
Norden  stetig  ab  und  das  jütische  zu,  bis  es  fast  ganz  allein  die
Herrschaft  hat.  Nach  Lage  der  Dinge  konnte  es  noch  lange  dauern,
ehe  das  Niederdeutsche  auch  hier  völlig  den  Sieg  erlangte.  Wenn
Danckwerth  für  seine  Zeit  (1652)  bemerkt,  die  Jüten  besitzen  den  größten
Teil  des  Herzogtums,  „sintemal  alles  von  Koldingen  bis  an  den  Schleistrom
  und  die  Stadt  Schleswig  jütisch  sei“,  so  ist  das  ohne  Frage
richtig.  Auch  stimmt  mit  unseren  Ergebnissen  die  vielerwähnte  Beobachtung
  Ulrich  Petersens  (71735),  der  sast  ein  Jahrhundert  nach  Danckwerth
  schrieb;  insbesondere  zeigen  seine  Worte,  wie  langsam  die  niederdeutsche
  Sprache  auf  dem  Lande  vorrückte  und  wie  geringes  Terrain
sie  in  der  Zwischenzeit  gewonnen  hatte.  Nach  einer,  weiter  unten
behandelten  Bemerkung,  daß  die  Bürger  der  Stadt  Schleswig  in  dem
Nordteile  der  Stadt,  d.  h.  am  Pferdemarkie  und  in  der  Michaelisgasse
  sich  ebenso  wie  das  Gesinde  mit  den  Leuten  aus  Angeln  beim
Kaufschlagen  der  angeldänischen  Sprache  vielfach  bedienten,  fährt  er,
wie  folgt,  sort:  „(ütische)  Sprache  in  diesem  Herzogthum  gleich  anfänget
  binnen  dem  großen  Wall  Dennewerk  zu  Schowbuyx  und  Husbuy
  und  in  den  nächsten,  vor  der  Stadt  gelegenen  Dörffern  St.  Jürgen,
  Klensbuy,  Moldenitt,  Berend,  Nübel  usw.,  von  deren  Nachbarschaft
  wir  allhier  das  Prädicat  von  Steertdänen  in  aller  Kurzweil
führen  müssen.“  Von  den  zuletzt  genannten,  der  Struxdorfharde  angehörenden
  Orten  hat  dies,  wie  wir  unten  sehen  werden,  seine  Richtigkeit;
  auffallenderweise  spricht  er  nicht  von  Klein-Dännewerk,  obwohl
es  nach  dem  oben  Dargelegten  wahrscheinlich  erscheint,  daß  sich  gerade
hier  die  jütische  Mundart  bis  in  seine  Zeit  erhalten  hatte;  wenn  er
Schuby  besonders  nennt,  so  erheben  die  urkundlichen  Quellen  keinen
Widerspruch;  dagegen  wird  seine  Angabe  über  Husby  durch  die  mir
bekannten  Quellen  nicht  bestätigt.  Mit  dem  urkundlichen  Befund  überein-
        <pb n="195" />
        3.  Das  Kirchspiel  Troya.  187

stimmend,  bemerkt  dagegen  Jensen!)  ein  Jahrhundert  später  (1841),
die  dänische  (jütische)  Sprache,  die  in  den  anglischen  Kirchspielen,  in
der  Michaelisgemeinde  und  Treia  sonst  herrschend  gewesen,  sei  der
plattdeutschen  gewichen  und  werde  wenig  mehr  gehört,  nur  von  älteren
Leuten;  in  der  Michaelisgemeinde  insbesondere,  zumal  in  den  nördlicheren
  Dörfern  sowie  in  Treia,  habe  man  noch  vor  einem  Menschenalter
  dänisch  (jütisch)  gesprochen  und  höre  es  noch  zu  seiner  Zeit;  doch
sei  die  ursprünglich  dänische  (jütische)  Bevölkerung  noch  sehr  von  der
niedersächsischen  in  den  Kirchspielen  Haddeby,  Hollingsted  und  Kropp
zu  unterscheiden.  Auch  ist  ihm  der  Unterschied  in  der  Bauart  der
Bauernhäuser  aufgefallen;  in  den  Kirchspielen  Hollingsted  und  Haddeby
finden  sich  allein  die  sächsische,  ohne  Schornsteine,  und  im  Kirchspiel
St.  Michaelis?  Ohne  Frage  hat  hier  ursprünglich  allein  das  ostgermanische
  Haus  geherrscht,  doch  war  bereits  im  18.  Jahrhundert  das
niedersächsische  Haus  über  den  Dänenwall  gedrungen  und  hatte  mit
dem  Fortschreiten  des  Niederdeutschen  in  Schuby  und  Husby  z.  T.
Fuß  gefaßt,  wovon  wir  uns  noch  um  das  Jahr  1864  überzeugt
haben.

3.  Das  Kirchspiel  Treya.

Das  kleine,  von  der  Trexa  (Holzau)  durchschnittene  und  nach  ihr
benannte  Kirchspiel,  das  ursprünglich  mit  seinem  östlichen  Gebiet  zur
Arensharde,  mit  seinem  westlichen  zur  Südergoesharde  gerechnet  ward,
war  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  größtenteils  noch  mit  Wald
bedeckt  und  demgemäß  wenig  bewohnt.  Der  Bischof,  dem  der  Zoll
zu  Treia  gehörte,  hielt  hier  einen  Jäger  und  bezog  aus  den  kleinen
Dorsschaften  bedeutende  Kohlenlieferungen  für  seine  Hofhaltung.  Noch
1649  zeigt  das  Kirchspiel,  abgesehen  von  der  Treeneniederung,  nur
an  den  Grenzen  bei  Holm,  Gosefeld  sowie  bei  Grau  und  Ipland
waldfreie  Flächen,  die  die  Feldmarken  der  kleinen  Ansiedelungen  bildeten.

1.  Traene  1262  2),  damals  ein  bischoflicher  Hof,  den  Herzog  Erich
zerstörte;  sein  Platz  wird  noch  nördlich  der  Kirche  gezeigt.  Das  heutige

1)  Jensen  1047,  1091.
2)  Hvitfeldt  264  ad  ann.  1262.  Biskopsgaard  heed  Traeae  icke  langt
fra  Husem;  Pontanus:  praedium,  qucd  Tream  vocabant.
        <pb n="196" />
        188  Die  Illen  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

Kirchdorf  Treia  nach  seiner  Lage  an  der  Au,  to  der  Trexa  1406,
1463,  tor  Treya  1509,  1528,  benannt,  zählte  1463  nur  3  Lansten,
die  Holzkohlen  lieferten;  1438  wird  Tames  Grimben  Krüger  in  Treia
genannt,  1569:  Clawes  Posßen,  Laurens  Posben,  Nis  Peersben,
Kersten  Hinrickshen  und  Carstine  Negelben,  deren  jütische  Herkunft
unzweifelhaft  die  frühere  Herrschaft  der  jütischen  Mundart  bezeugen.
Dasselbe  liegt  auch  in  den  Flurnamen  der  Erdbücher  (1783,  1784),
Bredschift,  Kiel,  Moschen,  Obermoschen,  Neddermoschen,  Gammelland,
  Nortschau,  Schrick-  oder  Schräckschau,  Törkelschau,  Luck,
Kierreck  (Wiese),  Nordfool-holz,  Pattsick,  Hesselhol,  Kierloh  u.  a.
neben  Stackeblöcke,  Brenung,  Schaagland,  Nedderkrichel  ausgeprägt.1)

2.  Gosholte  1463,  Gusholt  1509,  jetzt  Dorf  Goosholz,  dessen
Name  in  beiden  Mundarten  gleichlautet,  weist  1463  ein  Swineholt
und  Swineholthorne  1528  auf,  sowie  eine  Schorholmwisk  (1528),
auch  ein  Sloppe  (niederd.  slop  Zaunloch?),  die  Scheide  zwischen  Osterorsteds
  und  des  Dorfes  Treia  Hölzung,  Namen,  die  ebenfalls  beiden
Mundarten  angehören.  1463  waren  hier  nur  2,  früher  3  Lansten,
die  zu  Kohlenlieferungen  verpflichtet  waren;  1463:  Petrus  Tamson,
1509:  Hinrick  Peterslen  und  Hans  Petersßen,  die  jütischen  Stammes
  sind.

3.  Iplande  1463,  j.  Ipland,  vom  Personennamen  Ip  abzuleiten;
1463  und  1509  mit  zwei  kohlenliefernden  Lansten:  Peter  Vrese  und
Clawes  Petershen.  Flurnamen,  wie  Klabacker,  Tofft,  Tibesacker
sind  meist  jütischen  Ursprungs  (Erdbuch  v.  J.  1837).

4.  Horneborch  1463,  j.  Harenburg,  dem  Wirtshaus  Sulbro
(1463)  im  Kirchspiel  Jörl  benachbart,  mit  nur  einem  Lansten  (1509)
Tammes  Petersen.

5.  Gruft  1463,  j.  Grüft,  hochgelegen,  nach  jütisch  grört  „Graben“
(niederd.  graft,  fries.  greeft,  grift)  benannt,  wie  Binnengrüft  bei  Hollingsted,
  1463  nur  mit  2  kohlenliefernden  Lansten,  1509  mit  Hans
Witte,  Henneke  Tamßen  und  Harke  Tamsen.

6.  Lasmark  1463,  damals  mit  nur  einem  Ansiedler;  nach  dem
ursprünglichen  Besitzer  Las  oder  Lars  benannt,  später  nicht  mehr  genannt.


1)  Staatsarchiv  C.  XVIII.  1145.
        <pb n="197" />
        8.  Das  LKirchspiel  Troya.  189

7.  Holm  1400,  j.  Dorf  Holm  an  der  Treene;  1542  mit
Claus  Jonsen,  Claus  Fedderen,  Jasper  Horne  und  Jurgen  Schrooder,
letzterer  ein  Viertelhufner;  schon  von  dem  Niederdeutschen  berührt.

Die  Ortnamen  zeigen,  daß  die  Besiedelung,  wahrscheinlich  von
Treia  ausgehend,  erst  spät  und  sehr  langsam  in  dem  Waldbezirk  eingetreten
  ist;  im  ganzen  sind  es  nur  15  Landstellen,  die  das  ganze
Kirchspiel  im  Jahre  1463  bildete.  Auch  die  späteren  kleinen  Ausbauten
tragen  neben  Lasmark  den  Namen  der  Felder,  auf  denen  sie  entstanden,
wie  Jörtle,  Geilwang  (von  dem  Heidekraut  gigel  wie  oft  auf  schleswigschem
  Boden  1),  Krau  (Krag),  Schipschau,  bei  dem  ebensowenig  wie
bei  Skibelund  im  Kirchspiel  Nustrup  an  einen  Zusammenhang  mit
niederd.  schip,  j.  skib  zu  denken  ist.  Breckenrühe,  Nedderwatt  u.  a.
zeigen  halb  und  halb  noch  jütischen  Ursprung  an.  Im  Jahre  1581
werden  hier  erst  26  Landbewohner  genannt,  worunter  auch  eine  Anzahl
Kätner  in  Treia.  1652  hat  Treia  nur  4  Staven,  daneben  aber
25  Festekätner  auf  der  Westseite  der  Au,  die  alle  erklärten,  sie  seien
außerstande  wegen  der  drückenden  Steuerlasten  die  wüsten  Hufen  anzunehmen.
  Nach  den  oben  aufgeführten  Namen  kann  in  der  ersten  Hälfte
des  16.  Jahrhunderts  das  Niederdeutsche  nur  wenig  Einfluß  auf  die
Volkssprache  ausgeübt  haben,  wenngleich  die  amtlichen  Rechnungen  der
Krügers  und  Zöllners  bereits  1438  in  niederdeutscher  Sprache  abgefaßt
  sind  :).  Einzelne  ältere  Flurnamen  wie  Tibesmarsch  (1463)  in
Iplende  und  Susterwisch  (1463)  in  Horneburch,  Swineholt  (1463)  in
Gosholt  werden  trotzdem  rein  niederdeutscher  Herkunft  sein.  Die  jütische
Mundart  hat  hier  in  etwas  abgeschiedener  Lage  noch  jahrhundertelang
einen  ziemlich  festen  Stand  gehabt  und  ist,  wie  in  den  nördlichen
Dörfern  des  Kirchspiels  St.  Michaelis,  erst  im  Laufe  der  ersten  Hälfte
des  vorigen  Jahrhunderts  allmählich  von  dem  Niederdeutschen  verdrängt.
Im  Jahre  1815  wird  noch  bezeugt,  in  Treia  werde  „meist  dänisch“
d.  h.  jütisch  geredet,  aber  1842  hörte  man  es  nur  mehr  bei  älteren
Leuten;  alle  sprachen  seit  lange  daneben  niederdeutsch,  wie  in  ganz
Mittelschleswig.  Daher  darf  man  sich  nicht  durch  Sprachproben  aus

1)  Molbech  157;  nach  Junge,  den  er  anführt,  sind  Geilbonden  soviel  wie
Geestbonden.
2)  Liber  cens.  ep.  191.
        <pb n="198" />
        190  Tie  Jũten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

noch  späterer  Zeit  täuschen  lassen,  die  in  bestimmter  Absicht  konstruiert
und  dann  den  Leuten  in  den  Mund  gelegt  werden.  Ein  recht  bezeichnendes
  Beispiel  dafür  bietet  ein  Gespräch,  das  Hagerup)  zwischen
einem  dänisch  redenden  Geistlichen  und  einer  jütischen  Mutter  Hinrichsen
in  Treia  etwa  um  das  Jahr  1854  stattfinden  läßt.  Hie  und  da
blickt  die  gewünschte  Anlehnung  an  Altdänisches  neben  niederdeutschen
selbst  bochdenssen  Anklängen  hervor:

God  dog!  NMoer  Hinriksen!

GCodavv,  vor  prast!

Naa,  hvor  stazer  det  til?

An,  de  u  mo#’n  kon  ring  me  mæ;  to  æ  ha  san  slimm  bien;  de  docter
sæjor,  ha  wassersuch,  aa  de  ka  anse  var,  fo  mie  bien  bli  saa  sver.
Ska  hint  min  maen?  Ve  ha  snakk  mæ  ham?

A.  Nei,  jeg  kommer  blot  for  at  tale  lidt  dansk,  og  det  kan  I  jo  ogsaa.

B.  Ja,  ka  nok  snakk  dansk,  aa  do  æ  godt,  fo  ska  si  ham,  ven
de  soldater  va  her  i  grort,  saa  va  di  saa  glai  ve  m#,  so  æ  kunn  snakk
dansk.  Di  kam  her  over  te  mie,  an  san  sà,  di  ve  mæ  aa  faer  aa  snakked
dansk,  aa  san  va  di  saa  fsonojt.

A.  Bonnesen  fik  sin  gaard  godt  solgt!

B.  Ja  ha  kam  godt  viek,  de  ka  æ  fotæel  ham,  fo  ha  ba  slet  int  jald
(Schuld)  meer,  aa  der  ger  mo'l  (mögel  niedd.  mickel,  mikil)  mo,  seeis  daler
„  davr,  de  æ  itt  norve.  Ian  ska  ha  e  glas  mjelk  ende,  de  veer  æ;  ha
sku  itt  var  son  synne  (sparsam).  —  Sku  ha  no  gan  bjim  te  sit  folk?  Farrvel,
vor  pr#hst,  hjels  hans  kuen;  ba  ka  gaa  jemmel  æ  kalgaard.  Si  dær  va  t
ve  de  ro  qdvio,  to  Mardard  gik  vdins,  der  æ  degte  dyft.

Die  Erzählung  liefert  unfreiwillig  den  Beweis,  daß  damals  (1854)
die  alte  Frau  die  einzige  in  Treia  war,  die  sich  noch  mit  ihrem
Jütischen  den  dänischen  Soldaten  verständlich  machen  konnte.  Wenn
man  freilich  den  einen  Absatz  wegläßt,  wie  dieses  Allen  in  der  deutschen
Ausgabe  seines  Werkes  nicht  ohne  bestimmte  Absicht  tut,  so  macht  es
den  Eindruck,  als  wenn  zu  jener  Zeit  in  Treia  die  jütische  Mundart
allgemein  verbreitet  war.  Als  ich  im  Jahre  1865  die  nördlichen
Dörfer  der  Kirchspiele  Treia  und  St.  Michaells  besuchte,  fand  ich
nirgends  die  jütische  Mundart  mehr  in  Übung;  hier  und  da  gab  es
nur  noch  alte  Leute,  die  sie  verstanden;  das  ganze  jüngere  Geschlecht
hörte  und  lernte  nichts  mehr  als  Niederdeutsch.

**

1)  Hagorup:  Nyt  bistor.  Tidskr.  8.  Vergl.  Allen  II.  697  (deutsche  Ausgabe):
  II.  701.  5  (dänische  Ausgabe).
        <pb n="199" />
        Die  nationalen  Berhältnisse  der  Arensharde  und  der  südl.  angl.  Harden.  191

Eine  Betrachtung  der  Arensharde  mit  den  Kirchspielen  Haddeby
(zum  Teil),  Hollingsted,  St.  Michaelis  und  Treia  hat  in  nationaler
Beziehung  zu  dem  Ergebnis  geführt,  daß  sich  eine  eigentliche  niederdeutsche
  Kolonisation  d.  h.  die  Gründung  rein  deutscher  Dörfer  in  älterer
Zeit  hier  nicht  nachweisen  läßt,  wenn  man  nicht  als  eine  solche  das
singuläre  Waterberg  ansehen  will.  Diese  Gegenden  waren  ebenso  wie
Schwansen,  im  Gegensatz  zu  dem  eigentlichen  Fräzlät,  schon  längst  von
den  Jüten  besetzt,  ehe  die  Niederdeutschen  von  Süden  her  allmählich
nach  Norden  vordrangen.  Die  Verbreitung  des  deutschen  Volkstums
konnte  demnach  nördlich  von  dem  Dänenwall  und  nördlich  von  der
Schlei  nur  entweder  durch  allmähliche  Besitznahme  und  Erwerbung  der
jütischen  Boole  stattfinden,  wie  dieses  weiter  im  Süden  für  die  ursprünglich
  jütischen  Dörfer  feststeht,  oder  aber  durch  allmähliches  Zurückdrängen
  der  jütischen  Mundart  durch  das  Niederdeutsche,  ohne  daß  ein
Wechsel  in  der  Bevölkerung  eintrat.  Wie  wir  gesehen,  ist  das  letztere
in  den  behandelten  Kirchspielen  je  weiter  nach  Norden  immer  stärker  der
Fall  gewesen;  nicht  ein  Wechsel  der  Bevölkerung  sondern  ein  Sprachwechsel
  hat  in  diesen  Gebieten  stattgefunden  und  im  Laufe  der  neueren  Zeit
auch  in  derselben  Weise  das  östliche  Gebiet,  die  ganze  Landschaft  Angeln,
in  seinen  Bereich  gezogen.  Wohl  sind  einzelne  niederdeutsche  Familien,
die  durch  Kauf,  Erbschaft  oder  durch  Heranziehung  seitens  der  kirchlichen
  und  weltlichen  Grundherren  zu  Besitz  kamen,  hier  schon  früh
als  ansässig  nachzuweisen,  aber  ihre  Zahl  war  zu  gering,  als  daß  sie
für  eine  Veränderung  des  Volkstums  hätten  in  Betracht  kommen  können;
sie  nahmen  vielmehr  leicht  die  herrschende  Sprache  der  jütischen  Bevölkerung
  an.  Um  auch  hierin  einen  klaren  Einblick  zu  gewinnen,
wollen  wir  die  Volksverhältnisse  in  den  im  Osten  des  Kirchspiels
St.  Michaelis  und  der  Schlei  zunächst  liegenden  auglischen  Harden
etwas  näher  in  Betracht  ziehen.

In  den  Steuerregistern  v.  J.  1542  werden  in  der  der  Stadt
Schleswig  benachbarten  Struxdorfharde  in  39  Ortschaften  im  ganzen
182  landesherrliche  Bewohner  aufgeführt  und  unter  diesen  sind  nur
25  niederdeutsche  Namen;  die  Schliesharde  und  Mohrkirchen  mit  22
Dörfern  und  113  größeren  und  kleineren  Besitzern  bieten  nur  17  Niederdeutsche;
  Loit  z.  B.  zählt  unter  10  nur  4,  Saxtorp  unter  9  nur  2,
Esmark  unter  7  nur  2,  in  den  anderen,  auch  größeren  Dörfern  treten
        <pb n="200" />
        192  Die  Jüten  und  die  Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider  und  in  der  Arensharde.

sie  vielfach  gar  nicht  oder  nur  ganz  vereinzelt  auf.  Eine  genauere
Betrachtung  der  Steueransätze  ergibt  dabei,  daß  unter  den  25  Niederdeutschen
  der  Struxdorfharde  nur  7  eigentliche  Vollhufner  oder  Bonden
und  unter  den  17  der  beiden  anderen  Harden  nur  6  Bonden  waren;
alle  anderen  sind  nur  kleine  Besitzer  oder  auch  Gaardseten.  Über  die
Herkunft  der  meisten  geben  uns  ihre  Namen  ziemlich  deutliche  Auskunft:
Schroeder  (6),  Smit  oder  Klensmit  (4),  Bartscher  (1),  Suder  (1),
Schomaker  (1),  Dreger  (1),  Hoppener  (1),  dann  Köster  (1).  Anscheinend
  ist  danach  der  niederdeutsche  Handwerker  hier  zuerst  eingedrungen,
  um  sich  nach  und  nach  seßhaft  zu  machen  und  zum  Teil  auch
in  Besitz  von  Landstellen  zu  gelangen.  Neben  ihnen  treten  nur  vereinzelt
  andere  niederdeutsche  Namen  wie  Scheele  (2),  Arnth  (2),  Dowe
Rusch,  Mau  oder  Maug  auf,  die  z.  T.  auch  im  Süden  der  Schlei
als  Familiennamen  sich  wiederholen.  )

Wenig  anders  ist  der  Stand  in  den  kirchlichen  und  adeligen  Gebieten
  der  Landschaft.  In  dem  Dorfe  Füsing  z.  B.  gibt  es  im  Jahre
1509  unter  16  bischöflichen  Lansten  6  niederdeutsche  mit  Namen  wie
Harder,  Sirick,  Sarow,  Poleman  und  Schroeder,  in  Taarsted  unter
10  nur  3  niederdeutsche,  Wyth,  Brun  und  Hans  Kremer.  In  dem
ehemaligen  großen  Gute  Runtoft  (Rundhof)  mit  allen  Dörfern  und
Streuhufen  kommen  1460  unter  90  Lansten  zwar  bereits  23  niederdeutsche
  vor,  unter  denen  2  Havemeister,  2  Smit,  1  Schütte,  3
Schröder,  1  Peltzer,  1  Rüter,  aber  die  große  Masse  der  Bevölkerung
ist  in  den  landesherrlichen  wie  in  den  kirchlichen  und  adeligen  Distrikten
um  1500  in  ganz  Angeln  noch  ziemlich  rein  jütischen  Stammes;  der
geringe  nieder  deutsche  Bestandteil  mußte  unter  gewöhnlichen  Umständen
von  der  heimischen  Bevölkerung  bald  völlig  ausfgesogen  werden.  Aber
trotz  dieser  alten  seßhaft  bleibenden  Bevölkerung  jütischen  Stammes
und  dieser  geringen  Einwanderung  Niederdeutscher  hat  bekanntlich  im
mittleren  östlichen  Schleswig  sich  nach  und  nach  ein  völliger  Sprachwechsel
  vollzogen.  Über  diesen  eigenartigen  Vorgang  läßt  sich  im  all-1)

  Dasselbe  nationale  Verhältnis  der  Bevölkerung  in  der  Struxdorsharde
ergeben  auch  eine  Dingswinde  und  ein  Protokoll  aus  den  Jahren  1489  und  1490
(Sach,  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  339  ff.),  worin  unter  56  Bonden  nur
Brun,  Maße,  Harder,  Douwe,  im  ganzen  höchstens  5  niederdeutsche  Namen
auftreten.
        <pb n="201" />
        Die  Herrschaft  des  Niederdeutschen  u.  d.  Übergang  z.  Hochdeutschen  l.  d.  Reglerungskanzlesen.  193

gemeinen  schon  jetzt  feststellen,  daß  die  sprachlichen  Verhältnisse  in
Angeln  bereits  im  16.  Jahrhundert  nicht  anders  lagen  als  in  der
Landschaft  Eidersted,  wo  das  Friesische  aus  gleichen  Gründen,  wenn
auch  schon  etwas  früher,  dem  Niederdeutschen  unterlag.  1)  Um  diesen
sprachlichen  Prozeß,  der  zunächst  zu  einer  Doppelsprache  führte  d.  h.
den  größten  Teil  der  Bevölkerung  doppelsprachig  machte,  in  seinem
Ursprung  und  seiner  stufenweisen  Entwickelung  richtig  zu  verstehen,
müssen  wir  zunächst  einen  kurzen  Blick  auf  die  bedeutsame  Stellung
werfen,  die  das  Niederdeutsche  hier  wie  im  Norden  sich  der  bisherigen
Volkssprache  gegenüber  errungen  hatte.

B.  Die  Herrschaft  des  Miederdentschen  und  der  Ubergang
zum  Hochdentschen  in  den  Begierungskanzleien.

Die  niederdeutsche  Sprache  ist,  seitdem  die  Kolonisation  im  strengen
Sinne  des  Wortes  an  dem  Dänenwall  ihr  Ende  erreicht  hatte,  die
eigentliche  Trägerin  des  deutschen  Volkstums  im  Herzogtum  Schleswig
geworden.  Das  Zusammenwirken  mancherlei  Umstände  sowohl  im
politischen  als  im  bürgerlichen  Leben  trug  dazu  bei,  ihr  diese  bedeutsame
  Stellung  zu  verleihen.  Wohin  sie  drang,  gewann  sie  alsbald
den  Vorrang;  vor  ihren  kräftigen  Lauten  wich  zunächst  und  am  meisten
die  friesische  und  dann  auch  die  jütische  Sprache  nach  und  nach  zurück
um  zuletzt  in  weiten  Gebieten  ganz  zu  verstummen.  Die  Vorgänge,
die  diese  Sprachumwälzung  hervorgerufen  und  gefördert  haben,  die
eigentümliche  Entwickelung,  die  sie  genommen  hat,  näher  zu  verfolgen,
ist  um  so  mehr  von  besonderem  Interesse  in  einem  Grenzlande,  je
länger  dieser  Sprachkampf  gedauert  und  je  mehr  er  noch  bis  in  unsere
Zeit  hineinreicht.

Es  war  die  Zeit  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts,  wo
die  niedersächsische  Sprache  in  ganz  Norddeutschland  ihre  Kraft  zu
entwickeln  begann,  um  dann  im  15.  zu  einer  hohen  Blüte  und  Ausbildung
  zu  gelangen,  die  sie  zu  einer  dem  Hochdeutschen  völlig  gleich-1)

  Abteil.  II.  163.  64.
Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  13
        <pb n="202" />
        194  Die  Hertschast  des  Niederdeutschen  u.  d.  Ubergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzleien.

berechtigten  Stellung  erhob;  sie  folgte  den  Schiffen  und  Kaufleuten
der  mächtigen  Hansa  in  alle  Städte  des  östlichen  und  nördlichen  Meeres;
in  Bornholm,  Gotland  und  Bergen  hatte  sie  in  besonderen  Ansiedelungen
  festen  Fuß  gefaßt,  wo  Gesetze  und  Einrichtungen  nur  niederdeutsches
  Gepräge  trugen.  Als  Sprache  der  Hansa  und  ihrer  Behörden
  gewann  sie  in  allen  Verhandlungen  mit  den  nordischen  Mächten
eine  vorherrschende  Stellung  und  ward  zu  einer  Diplomatensprache,
der  auch  die  fremden  Regierungen  sich  fügen  mußten.  Infolge  ihrer
hohen  Ausbildung  als  einer  Literatursprache,  die  den  ganzen  Norden
zu  beherrschen  begann,  drängte  sie  auch  das  Lateinische,  das  in  Diplomen
und  öffentlichen  Urkunden  bis  dahin  fast  allein  Geltung  gehabt  hatte.
Schritt  für  Schritt  zurück,  um  bald  als  öffentliche  diplomatische  Sprache
dessen  Platz  einzunehmen.  Dieser  Vorgang  mußte  im  Herzogtum
Schleswig  ganz  besonders  seit  der  Zeit  gefördert  werden,  als  die  holsteinischen
  Grafen  in  die  Geschicke  des  Nachbarlandes  einzugreifen
begannen.

Schon  seit  lange  hatten  die  Herzöge  von  Schleswig  in  engeren
Beziehungen  zu  den  niedersächsischen  Landen  gestanden;  bereits  Knut
Laward  war  am  Hofe  des  Herzogs  Lothar  von  Sachsen  erzogen  und
hatte  hier  niedersächsische  Sprache  und  niedersächsisches  Wesen  lennen
gelernt;  ihm  waren  auch,  wie  es  heißt,  manche  niederdeutsche  Mannen
gesolgt,  als  er  seinen  Sitz  in  Schleswig  angewiesen  erhielt.  Selbst
König  Knut  und  die  beiden  mächtigen  Waldemare  konnten  als  Herren
von  Holstein  und  zeitweilig  selbst  von  Lübeck  dem  niederdeutschen  Volkstum
  nicht  so  feindlich  gegenüberstehen,  da  gerade  während  dieser  Dänenherrschaft
  das  Land  zwischen  Schlei  und  Eider  mit  niederdeutschen  Ansiedlern
  besetzt  ward.  Merkwürdig  ist  es  auch,  wie  schon  früh  an  den
Höfen  der  nordischen  Fürsten  deutsche  Sänger  erscheinen;  als  Knut
Laward  seinen  Todesritt  in  den  Wald  bei  Ringsted  auf  Seeland
(1131,  Jan.  6)  antrat,  begleitete  ihn  ein  sächsischer  Säuger  und  sang
ihm,  wie  Saxo  berichtet,  zur  Warnung  ein  Lied  von  der  Untreue
Kriemhildens  gegen  ihre  Brüder.  Auch  an  dem  Hofe  der  Herzöge
aus  Abels  Stamm,  auf  dem  Schlosse  Gottorp,  waren  die  deutschen
Sänger  nicht  so  seltene  Gäste.  Meister  Rumezlant,  ein  fahrender
Sänger,  war  1287  anwesend  auf  dem  Reichstage  zu  Nyborg,  wo
auch  der  Herzog  Waldemar  von  Schleswig  zum  Ritter  geschlagen  ward.
        <pb n="203" />
        Die  Gerrschaft  des  Niederdeutschen  u.  d.  Übergang  3.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzleien.  195

Ein  anderer  Sänger  suchte  die  schauenburgischen  Grasen  von  Hostein
und  nicht  weniger  die  Gunst  des  Herzogs  Waldemar  durch  Loblieder  zu
gewinnen,  wenn  er  in  hochdeutscher  Sprache  anhebt:

Ein  lop  daz  sol  mir  erklingen.  von  Slesewic;  vor  schanden

ich  wilz  an  die  gornden  bringen,  kunt  ir  iuch  beschirmen  schöne,
üt  daz  siz  den  besten  singen  diz  lop  iuwer  tugent  ze  löne
schöne  in  den  landen  sing  ich  in  disem  niuwen  döne:
her  herzoge,  sit  gemeit,  zuht  habet  ir  in  baoden.

diz  lop  hän  ich  an  iuch  gebrüht,

Derselbe  Herzog  Waldemar  ist  es,  in  dessen  Kanzlei  meines  Wissens
zuerst  die  niederdeutsche  Sprache  Verwendung  fand;  es  ist  die  Urkunde
  v.  J.  1325  (2.  April),  worin  der  Junker  Waldemar  ein  Bündnis
mit  dem  Grafen  Johann  von  Holstein  abschließt  und  ihm  das  Land  zwischen
Schlei  und  Eider  verpfändet.  Ihm  folgten  selbst  die  dänischen  Könige
in  ihren  Verhandlungen  mit  den  holsteinischen  Grafen,  wenn  1329
(12.  Nov.)  „We  Cristofer  van  der  ghnade  ghodes  en  koningh  dher
denen“  zu  Ringsted  eine  Urkunde  ausstellt,  worin  er  sich  mit  dem  Grafen
Johann  vergleicht.  Besonders  seit  dem  Jahre  1340  wiederholen  sich
die  niederdeutschen  Diplome,  in  denen  Waldemar  sich  van  godes  gnaden
hertoghe  van  Slesewich  nennt.)  Und  nicht  bloß  in  den  Verträgen
mit  dem  holsteinischen  Grafen,  sondern  selbst  in  denen  mit  dem  König
von  Dänemark  kommt  das  Niederdeutsche  zur  Anwendung,  als  er
z.  B.  1340  (19.  Mai)  mit  diesem  Frieden  schließt  und  ihm  seine
Schwester  Heilwig  vermählt.  Neben  diesen  Königs=  und  Herzogsurkunden,
  die  die  große  Zahl  der  lateinischen  noch  in  demselben  Jahrhundert
  begleiten,  zeigen  andere,  daß  auch  in  den  höheren  Ständen
des  Herzogtums  das  Niederdeutsche  zur  amtlichen  Sprache  erhoben
war.  Bezeugen  doch  am  Schlusse  des  Jahrhunderts  (6.  Oktbr.  1397)
die  auf  dem  Landesting  zu  Urnehoved  versammelten  hohen  Geistlichen
von  Bypen,  Sleswik  und  Hadersleve,  die  Vertreter  der  Ritterschaft
sowie  die  Stadträte  von  Flensburg,  Schleswig  und  Sonderburg  in
drei  verschiedenen  Urkunden  in  schöner  niederdeutscher  Sprache,  daß
die  Herzogin  Elisabeth  dem  Herzog  Gerhard  das  Herzogtum  zu  einer
Erbschöte  übertragen  habe.:)  Die  Sprache  der  Hansa  hatte  so  ihren

1)  Hasse  III.  555.  771.  1055.  1056.  1065.  1070.  1072  u.  a.
2)  Urkundensammlung  II.  385ff.
13“
        <pb n="204" />
        196  Die  Herrschaft  des  Niederdeutschen  u.  d.  Ubergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzlelen.

Siegeslauf  angetreten  und  herrschte  in  den  Kontoren  der  Kaufleute
nicht  weniger  als  an  den  Höfen  der  Fürsten  und  auf  den  Burgen
der  Herren.  Selbst  der  grimmigste  Feind  der  Hansa,  König  Waldemar
  IV.,  der  Zerstörer  von  Visby,  legt  mit  dem  höhnenden  Wort
an  die  77  Städte,  die  ihm  ihre  Fehdebriefe  übersandt  hatten:
Seven  und  seventig  hensen  wo  mi  de  gensen  nichten  biten,
heft  seven  und  seventig  gensen;  na  den  heusen  frag  ik  nicht  en  schiten,
unfreiwillig  ein  beredtes  Zeugnis  für  die  überwältigende  Macht  des
niedersächsischen  Volkstums  ab.  Im  Herzogtum  Schleswig  bezeichnet
die  Herrschaft  der  schauenburgischen  Grafen,  ihre  Üübersiedelung  nach
dem  Schlosse  Gottorp  den  völligen  Sieg  der  Niederdeutschen;  während
im  folgenden  Jahrhundert  die  Kirche  noch  meist  an  der  herkömmlichen
lateinischen  Sprache  festhält,  verschwindet  diese  ganz  aus  den  weltlichen
  Urkunden  und  hat  der  neuen  Amts=  und  Literatursprache  Platz
gemacht.  Um  nur  ein  Beispiel  anzuführen,  so  enthält  das  sogenannte
Registrum  Christians  I.  unter  seinen  gesamten  484  Urkunden,  die
vom  Jahre  1394  bis  1492  reichen,  keine  einzige  lateinische,  aber
auch  keine  einzige  dänische  Urkunde;  mögen  sie  Verträge  mit  Fürsten,
dem  Landtage  oder  der  Ritterschaft,  Verpfändungen,  Verleihungen
oder  Verkäufe,  Schuldbriefe,  Quittungen,  Freibriefe  u.  a.  für  Landschaften,
  Städte  oder  Privatpersonen  darstellen,  dieses  offizielle  Staatsprotokoll
  kennt  keine  andere  Sprache  mehr  als  die  niedersächsische.
Wie  im  16.  Jahrhundert  mit  der  Einführung  der  hochdeutschen,  so
ging  es  damals  auch  mit  der  niederdeutschen  Sprache;  die  Regierungsbehörden,
  die  Kanzleien  der  Landesherren,  gaben  das  Beispiel,  dem
nach  und  nach  Gericht  und  dann  auch  die  Kirche  folgte.  Bereits  am
Schlusse  des  14.  Jahrhunderts  ward  das  jütische  Lov  ins  Niederdeutsche
  übersetzt  und  handschriftlich  verbreitet,  um  in  den  niederdeutschen
  Gebieten  südlich  von  der  Schlei  und  zugleich  auch  in  den  Städten,
wo  Niederdeutsch  zur  Herrschaft  gelangt  war,  verständlich  zu  sein.
Zu  allem  kam  noch  der  mächtige  Einfluß  von  Handel  und  Verkehr,
  die  besonders  die  Städte  an  die  norddeutschen  handeltreibenden
  Hansastädte  fesseln  mußten.  Der  Zustrom  von  Süden  an  Handwerkern,
  Gewerbsleuten  aller  Art  steigerte  sich  im  15.  Jahrhundert
von  Jahr  zu  Jahr;  sie  brachten  aus  der  Heimat  die  altgewohnten
Silten  und  Gebräuche  mit  und  gestalteten  danach  ihr  Leben  in  ihren
        <pb n="205" />
        Die  Herrschalt  des  Niederdeutschen  u.  d.  Übergang  3.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzleten.  197

neuen  Wohnsitzen;  sie  gründeten  neue  Amter  und  Zünfte  mit  Satzungen,
die  denen  in  den  Hansastädten  nachgebildet  wurden;  sie  schufen  wie
diese  ihre  Schützengilden  und  schossen  wie  sie  den  „grünen  Vogel“,
den  „Papagoie“,  von  der  Stange,  holten  ebenso  unter  der  Führung
eines  bekränzten  Maigrafen  um  Pfingsten  den  Mai  aus  dem  grünenden
  Stadtholze  mit  Pfeifen  und  Trommeln  und  fliegenden  Fahnen  in
ihre  Mauern  ein  1),  mit  einem  Worte,  das  ganze  bürgerliche  Leben
nahm  ein  Gepräge  an,  wie  wir  es  in  den  niederdeutschen  Städten
kennen.  Auch  der  Marktplatz  schmückte  sich  mit  dem  Wahrzeichen  jener;
in  den  meisten  von  ihnen  erhob  sich  auch  die  Rolandsäule  in  der
Nähe  des  Rathauses,  und  wenn  der  öffentliche  Markt  begann,  ward
das  herkömmliche  Friedenszeichen,  die  rote  Fahne,  ausgesteckt.  Es
war  kein  Wunder,  wenn  auch  die  Sprache  der  Büörger  ein  neues
Gewand  annahm,  ihr  Stadtrecht,  ihre  Satzungen,  Ratsverordnungen,
Stadtrechnungen  statt  der  bisherigen,  meist  lateinischen  Form  sich  in
gleiche  niederdeutsche  Worte  kleideten,  wie  sie  diese  nur  in  den  Erlassen
  der  obersten  weltlichen  Behörden  angewandt  sahen.  Eines  der
merkwürdigsten  Zeugnisse  bietet  in  dieser  Beziehung  jene  Urkunde
vom  4.  August  1421,  worin  die  Stadträte  von  Flensburg,  Apenrade,
Hadersleben  und  Ripen  im  Verein  mit  7  nordjütischen  Städten,  mit
Bischöfen,  Prälaten  und  Rittern  in  dem  Prozeß  Erichs  von  Pommern
und  der  holsteinischen  Grafen  um  das  Herzogtum  Schleswig  in  schöner
niederdeutscher  Sprache  für  die  Ansprüche  des  dänischen  Königs  eintreten.?)
  Nicht  weniger  bezeichnend  ist,  wenn  borghermestere  vade
raedman  der  stad  Rypen  den  vromen  luden  des  smedeamptes
bynnen  Rypen  vrygampt  to  holdende  na  woenheit  also  in  andern
steden  am  3.  März  1424  gewähren  oder  wenn  Tomas  Krake,  herdesvoghet
  up  Erre,  am  23.  Juni  1442  über  eine  Verpfändung  und  am
17.  März  1476  Hans  Hagghe,  borgemester  und  dinghörer  upp  Erre,
unde  bunden,  lansten  unde  mene  herdeslüdo  darsulves  niederdeutsche
Dingswinden  ausstellen.

1)  Das  Maifest  ward  überall  in  allen  germanischen  Landen,  in  England,
Dänemark,  Schweden  u.  a.,  gefeiert;  aber  der  Maigraf  (maigrefve)  sowie  der
Papageienbaum  sind  unzweifelhaft  aus  den  niederdeutschen  Städten  nach  Norden
gezogen.  W.  Mannhardt:  Der  Baumkultus  der  Germanen  371  f.  379.

2)  Antislesvighost.  fiagmenter  13.  118—  122.  Vergl.  S.  235.
        <pb n="206" />
        198  Die  Derrschafi  des  Niederdeutschen  u.  d.  übergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzlelen.

Wie  in  den  friesischen  Landschaften,  so  mußte  auch  im  Osten
überall  in  den  Städten,  wo  das  jütische  Volkstum  noch  einen  festen
Stand  hatte,  sich  jenes  zweisprachige  Wesen  ausbilden,  das  für  das
Herzogtum  Schleswig  zum  Teil  noch  heute  so  bezeichnend  ist.  Mit
einem  Worte,  während  das  Niederdeutsche  die  herrschende  Amtssprache,
die  Sprache  des  Handels  und  Verkehrs  und  jeder  höheren  Bildung
ward,  sah  sich  die  jütische  Mundart,  die  sich  nicht  zur  Schriftsprache
erheben  konnte,  als  bloße  Nebensprache  völlig  in  den  Hintergrund
gedrängt.  Derselbe  Prozeß  vollzog  sich,  wenngleich  weit  langsamer
und  weit  später,  im  mittleren  Schleswig  auch  im  Osten  des  platten
Landes;  zu  Hause  und  im  gewöhnlichen  Leben  blieb  man  noch  lange
der  alten  Weise  treu,  nach  außen  aber  und  im  Verkehr  mit  Fremden
huldigte  man  dem  städtischen  Brauche.  In  diesem  Sinne  haben  die  meisten
Städte,  als  Träger  des  niederdeutschen  Volkstums,  einen  großen  Einfluß
auf  ihre  ländliche  Umgebung  ausgeübt,  je  mehr  Handel  und  Gewerbe
in  ihnen  aufblühte  und  sie  zu  Mittelpunkten  eines  lebhafteren  Verkehrs
  wurden,  auch  für  die  ländliche  Bevölkerung.  Der  „Holsate“
oder  „Holsteiner“  ward,  wie  wir  oben  (Abt.  I.  13ff.)  ausführlich  dargelegt,
  auch  in  dem  Herzogtum  Schleswig  der  eigentliche  Träger  niederdeutschen
  Volkstums,  niederdeutscher  Kultur  und  Bildung.

Die  niederdeutsche  Sprachperiode  mußte  um  so  stärker  auf  die
Sprache  eines  fremden  Volkstums  wirken,  je  länger  sie  dauerte;
sie  hatte  die  Kraft  gehabt,  in  den  friesischen  Gegenden  die  heimische
Mundart  zurückzudrängen  und  nach  und  nach  weite  Gebiete  erobert.
In  den  mittleren,  jütisch  redenden  Gegenden,  sowie  in  den  nördlichen
Städten  war  die  Volksmundart  zu  einer  Nebensprache  herabgesunken,
die  voraussichtlich  ebenso  wie  das  Friesische  völlig  wich,  wenn  die
niederdeutsche  Amtssprache  ihre  Herrschaft  aufrecht  hielt.  Trat  hierin
ein  Wandel  ein,  so  mußte  ein  Rückschlag  zugunsten  der  alten  Volksmundarten
  erfolgen,  der  eine  Germanisierung  des  Landes  auf  Menschenalter
  hinausschob.

Der  Begründer  des  oldenburgischen  Herrscherhauses  Christian  I.
kannte  noch  keine  andere  Sprache  als  die  niederdeutsche,  die  er  aus
seiner  Heimat  mitgebracht  hatte.  Sein  Nachfolger  König  Johann  folgte
mit  ganz  vereinzelten  Ausnahmen,  die  ohne  Bedeutung  sind,  seinem
Beispiele.  Während  dann  König  Christian  II.  für  seinen  Landesteil
        <pb n="207" />
        Die  Herrschaft  des  Niederdeutschen  u.  d.  Ubergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Regierungskanzlelen.  199

sich  neben  dem  Niederdeutschen,  in  dem  er  auch  seinen  berühmten  Aufruf
  die  Bewohner  der  Herzogtümer  erließ  (10.  August  1526),  den
Herzog  Friedrich  zu  ermahnen,  ihm  sein  Land  wiederzugeben,  auch
mehrfach  des  Dänischen  sich  bediente,  wie  er  denn  z.  B.  am  4.  November
1517  und  am  23.  Dezember  und  31.  Dezember  1521  an  den  Flensburger
  Rat  in  dänischer  Sprache  schreibt,  blieb  der  Herzog  und  späterer
König  Friedrich  ganz  der  Weise  seines  Vaters  treu.  So  weit  ich  sehe,
ist  kein  einziger  dänischer  Brief  für  die  Herzogtümer  aus  seiner  Kanzlei
hervorgegangen;  mögen  sie  an  südliche  oder  nördliche  Ortschaften  oder
Landschaften  gerichtet  sein,  überall  kennen  seine  Erlasse  nur  Niederdeutsch
  als  amtliche  Sprache.  Es  ist  bereits  längst  bemerkt  worden,
daß  ein  von  König  Johann  und  Herzog  Friedrich  gemeinsam  ausgestellter
  dänischer  Brief  an  das  Kloster  Mohrkirchen  in  Angeln  vom
24.  Januar  1484  nur  eine  scheinbare  Ausnahme  von  der  Regel  bilde;
der  Herzog  Friedrich  war  damals  noch  ein  Knabe,  stand  unter  der
Vormundschaft  seines  Bruders,  und  sein  Name  ward  in  der  Urkunde
nur  der  Form  wegen  hinzugefügt.  Seitdem  er  als  Herzog  von  Schleswig-Holstein
  auf  Gottorp  residierte,  hatte  die  niederdeutsche  Sprache
einen  sicheren  und  dauernden  Stand  an  seinem  Hofe  gewonnen.  Das
ist  nun  nicht  so  zu  verstehen,  als  wenn  die  Sprache  der  mitteldeutschen
und  kaiserlichen  Kanzlei  nicht  auch  bis  nach  Schleswig  gedrungen  und
hier  gänzlich  unbekannt  gewesen  wäre;  wir  kennen  eine  Reihe  von
Erlassen,  die  aus  diesen  Kanzleien  nach  Gottorp  gerichtet  sind  in  hochdeutscher
  Sprache,  und  hier  sehr  wohl  verstanden  wurden.  Es  fragt
sich  nur,  ob  sie  irgendwelchen  Einfluß  auf  die  einheimische  landesherrliche
  Kanzlei  ausgeübt  haben,  wann  dies  zuerst  zu  erkennen  ist
und  welche  Folgen  ein  solcher  Sprachwechsel  für  die  kleineren  Kanzleien
der  Städte  u.  a.  gehabt  hat.  Ich  muß  hier  zunächst  auf  eine  Tatsache
  aufmerksam  machen,  die  mit  allem,  was  wir  sonst  aus  der  herzoglichen
  Kanzlei  kemmen,  in  Widerspruch  steht.  Von  demselben  Herzog
Friedrich,  der  sonst  immer  nur  niederdeutsch  schreibt,  ist  aus  den  Jahren
1509  —13,  also  noch  vor  der  reformatorischen  Bewegung  und  ihren
sprachlichen  Einflüssen,  eine  Reihe  von  Briefen  erhalten,  die  in  hochdeutscher
  Sprache  reden.!)  Während  er  darunter  zweimal  nieder-1)

  Herzog  Friedrichs  Original-Registrant  von.  1508  bis  1513  im  Reichsarchiv
  in  Kopenhagen;  ein  Teil  dieser  Dokumente  ist  veröffentlicht  von  Seidelin:
        <pb n="208" />
        200  Die  Herrschaft  des  Niederdeutschen  u.  d.  Übergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Neglerungskanzleien.

deutsch  an  den  Rat  von  Flensburg  schreibt,  sind  die  übrigen  bekannten
Briefe,  4  an  den  König  Johann,  10  an  den  Rat  in  Lübeck,  2  an
das  Haderslebener  Kapitel,  3  an  die  Amtleute  in  Flensburg  und
Rendsburg,  3  an  den  Rat  von  Flensburg,  Hadersleben  und  Stade,
2  an  Bürger  in  Flensburg  und  Stade,  4  an  den  Thumpropsten  in
Hamburg  und  1  an  Gotzigk  von  Anefelt  zur  Steinburg,  hochdeutsch
abgefaßt.  Die  Sprache  in  diesen  Urkunden  ist  eigenartig  genug;  einige
sind  rein  hochdeutsch  und  können  von  einem  obersichsischen  Kanzler
entworfen  sein,  andere  enthalten  zahlreiche  niederdeutsche  Formen,  ja
manchmal  geht  die  hochdeutsche  Rede  ganz  wieder  ins  Niederdeutsche
über;  so  beginnt  ein  Schreiben  an  König  Johann  v.  19.  Juli  15112

Unse  wyllige  rlitige  dinnste  unnd  wes  wy  inn  bröderlichen  trawen  mher
liebs  unnd  gutz  vermögenn,  zuvor.  Durchluchtigster  konungk,  hochgobornner
furste,  guedigster  herre  unnd  broder.  Jungst  sommers  hebenn  wy  jw.  k.  w.
schryfft  de  keyserlichen  anslege  van  den  reichsstennden  auff  das  lanndt  2w
Holstenn  geleget  belanngende,  unnd  das  wir  die  selben  dussor  lande  rethen
furhalden  solden,  jren  rüth  unnd  meFyninge  die  anslege  mitzutragen  darauftf
zu  erkunden,  unnd  kurtz  darnach  eyn  andere  mit  eingelegter  copyen  eyner
warnschawinge  der  von  Lubeglk  an  die  van  Fleusborch,  darausz  wir  vorstannden,
  das  den  gedachten  van  Lubegk  unnd  jren  Dyplichtern  als  e.  k.  w.
viannden  ok  alle  to  unnd  affur  dorch  uns  solde  verbotten  werden,  upe  welck
berde  schriwen  wyr  e.  k.  w.  dozumäl  geanntwort,  das  die  sclbenn  unns
nicht  allein,  sonnder  prelatenn  und  mannen  dusser  land  mit  belanngete
unnde  wir  mit  mercklicher  sulves  personlicher  mühe  by  annsem  nyen  dyke
umbgoben  woren;  sobalde  aber  der  zusamen  in  ettwas  bestandes  queme,
wolden  wir  e.  k.  w.  beger  allennthalven  lewen  usw.

Am  11.  Dez.  1511  heißt  es  in  einem  Briefe  an  seinen  Bruder:
Dewyle  wy  dann  darinne  besiuden,  dat  sick  de  gebreken  bytolegen  der  hochgebornn
  curfurst  herr  Joachim,  maregrere  zeu  Branndenburg  etc.  unnser
lieber  öhm  unnd  swager,  darin  geslagen,  haben  wir  uns  e.  k.  m.  umb  sulch
gunst  und  szulassen  zcum  bandel  antzusuchen  enthalden,  der  ungezweiffelten
scuversicht,  sein  lieb  werde  darinne  fruchtbarlich  zcu  handeln  und  die
jrrungen  zeu  vertragen  keyn  vleisz,  mühe  noch  arbeit  sparen.

Ein  anderer  hochdeutscher  Brief  an  den  Lübecker  Rat  schließt  mit
folgenden  Worten:  Dat  wy  jw  jnn  gnaden  geneigt  nicht  wolden  verhalthen.
Datum  uppem  nyonn  dicke.

Diplomatarium  Flensb.  II.  50  ff.  und  Matthiessen:  Diplomatarium  collegiü
cononicorum  Hadersleb.  46  ff.  Jensen-Michelsen,  Kirchengeschichte  III.  327  fi.
In  Regesta  diplomat.  historiae  danicac  series  secunda  S.  1150  u.  f.  werden
diese  Urkunden,  für  mich  unbegreiflich,  für  „platideutsch“  erklärt.
        <pb n="209" />
        Die  Herrschaft  des  Niederdeutschen  u.  d.  Ubergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzleten.  201

Um  nun  von  dem  etwas  reineren  Hochdeutsch,  wie  es  zum  erstenmal
  in  der  landesherrlichen  Kanzlei  unseres  Landes  auftritt,  eine  Vorstellung
  zu  geben,  teilen  wir  hier  zwei  kurze  Schreiben  des  Herzogs
vom  1.  September  1511  mit,  die,  wie  der  Inhalt  zeigt,  noch  ganz
der  katholischen  Zeit  angehören.

1.  Herzog  Friedrich  an  das  Kapitel  zu  Hadersleben.

Vunszer  beszonnder  gunst  zuvor.  Wirdigonn  liebenn  andechtigen.  Als
unser  fraw  muter,  der  got  vom  himmel  gnedig  sey,  ausz  milder  andacht
euch  allen  und  der  stifftkirchen  zu  Hadersleben  zu  eren  und  bestandt  eine
lectorey  gefundirt  und  etzlich  gelt  von  dem  rathe  daselbst  dar  zu  lichen
gegeben,  welch  gelt  ir  doch  ein  zeitlangk  under  euch  selbst  geteillet,  keinen
lector  gehalden,  das  unser  frawen  mutter  andacht  auch  der  fundacion  dar
uber  vollen  zogen  gar  nicht  gemesz,  und  wie  wol  das  mehr  dann  eins  durch
unser  amptleude  mit  euch  (ge)  handelt,  baben  wir  doch  dem  bisher  keine
anderungh  befunden,  derwegen  uns  als  verfolger  unser  fraw  muter  g..igen
und  milden  andhacht  nicht  gezimen  wil,  euch  solch  gelt  under  einander
teilen  zu  volgen  und  die  lectorey  lenger  zu  vaciron  lassen,  darumb  wir  dem
rath  zu  Hadersleuen  gebothenn  sulch  gelt  an  sich  zu  halden  und  nicht  auszzugeben,
  Szo  lange  wir  sehen  und  selbst  erkennen,  das  ir  einen  vorstendigen
und  gougsamen  lector  haben,  und  unser  frawen  mutter  gestiffte  gnugk  thutt;
der  halben  an  euch  gantzer  ernster  meynungh,  begern  und  willen,  ir  den
rath  sulchs  geldes  halben  gantz  und  al  unbemuhet  ungemanet  lasset  und
euch  an  sie  mit  geistlicher  furderung  bis  zu  der  zeit  nicht  sterket.  Daran
geschidt  unser  ernste  und  gantze  meyouoge.

Datum  (leria)  post  Augustini.

An  das  Capittel  zu  Hadersleue.

2.  Herzog  Friedrich  an  den  Bürgermeister  und  Rat  zu  Hadersleben.

Voser  gunst  zuvor.  Ersamen  lewen  getreuen.  Wir  baben  euch  jungst
ernstlich  gebothenn,  das  gelt  szo  unser  fraw  mutter  löblicher  gedechtnis  uff
euch  zu  der  lectorer  zu  Hadersleue  mülder  andacht  gegeben,  nicht  ausz
Zugeben,  82zo  lange  unser  frawen  mutter  andacht  volge  und  gnugk  geschecht
und  wir  selbst  befunden,  das  die  thumherren  einen  lector  hotten,  der  gougsam
  were;  demselben  szo  nach  ist  noch  unser  gantze  ernste  meyning  und
beuel,  ir  wollet  angetoget  gelt  gar  und  al  von  euch  nicht  geben  noch  reichen.
szo  lange  ir  des  von  uns  weytern  beuel  erlanget,  haben  auch  hieneben  an
das  Capittel  geschriben  euch  deshalben  ungefurdert  und  unbemuhet  zu  lassen;
zuvorsichtig  demselbem  alszo  thun  werden.  Das  wir  euch  darnach  zu  richten
nicht  mochten  vorhalden.  Datum  ut  supra.

An  den  rath  zu  Hadersleue.
        <pb n="210" />
        202  Die  Herrschaft  des  Niederdeutschen  u.  d.  Übergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Regierungskanzleien.

Die  Urkunden  beweisen  durch  gewisse  niederdeutsche  Formen  und
Wendungen,  durch  das  scharfe  ß,  sowie  durch  die  verschiedenen  Bildungen
  Hadersleben,  Hadersleuen,  Hadersleue,  daß  der  Schreiber  ein
Schleswiger  war,  der  zugleich  einigermaßen  Kenntnis  des  Hochdeutschen
  hatte.  Merkwürdigerweise  hören  nun  diese  hochdeutschen
Schreiben  mit  dem  Jahre  1513  völlig  auf;  erst  gegen  Schluß  der  Regierung
  des  Königs  gehen  wieder  einige  wenige  derartige  Briefe,  wie
am  11.  September  1525  an  seinen  Sohn  Christian  in  Anlaß  von
dessen  Vermählung,  an  den  Rat  von  Bremen  (25.  Mai  1527),  an
Tondern  (1531)  und  an  Lübeck  (26.  Juli  1533),  aus  seiner  Kanzlei
hervor.  Mit  der  Thronbesteigung  seines  Sohnes  Christian  III.,  der
einst  in  Worms  auf  dem  Reichstage  (1521)  Luthers  Verhör  und  mutige
Verteidigung  mit  angehört  hatte  und,  von  evangelischem  Geiste  erfüllt,
heimgekehrt  war,  beginnt  dann  die  Zeit,  wo  das  Hochdeutsche  in  der
landesherrlichen  Kanzlei  eine  gleichberechtigte  Stellung  neben  dem  Niederdeutschen
  erlangt.  Christian  hatte  schon  als  Herzog  und  Statthalter
an  den  Bischof  Ahlefeld  (August  1525)  hochdeutsch  geschrieben;  jetzt  ist
seine  Übereinkunft  wegen  des  Schleswiger  Stists  vom  8.  Juni  1533
ebenso  hochdeutsch,  während  ein  Landtagsausschreiben  von  demselben
Jahre  niederdeutsch  zu  den  Ständen  redet;  seine  Begnadigung  an  den
Geistlichen  Antonius  Kayser  auf  den  „halben  Kloster  Nabben“  in
Hadersleben  ist,  mit  starken  niederdeutschen  Formen  untermischt,  hochdeutsch,
  aber  dessen  Ernennung  zum  Geistlichen  im  folgenden  Jahre
ganz  niederdeutsch  abgefaßt.  Wenn  man  sieht,  daß  Christian  III.  noch
im  Jahre  1542  eine  Verordnung  für  Jütland  in  niederdeutscher  Sprache
erließ  1),  so  ist  der  Wechsel  der  Sprache  in  den  inneren  Angelegenheiten
der  Herzogtümer  nicht  so  auffallend.  Im  Jahre  1538  schreibt  er
niederdeutsch  an  die  Geistlichkeit  wegen  der  neuen  Kirchenordnung,  im
März  1541  ergeht  dagegen  der  Befehl  an  das  Domkapitel  in  Schleswig
  in  hochdeutscher  Sprache,  die  Wahl  des  Bischofs  bis  zu  seiner
Ankunft  auszusetzen.  Des  Königs  Brief  über  seine  Verhandlungen  mit
den  Ständen  vom  31.  Dezember  1543  ist  hochdeutsch,  aber  die  Bestätigung
  der  Privilegien  der  Stadt  Plön  und  des  Preetzer  Klosters
vom  Jahre  vorher  noch  niederdeutsch.  Im  Jahre  der  Landesteilung

1)  Erslev:  Konge  og  Lensmand.  Till.  LV—VIII.
        <pb n="211" />
        Die  Herrschaft  des  Nlederdeutschen  u.  d.  Ubergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzlelen.  203

(1544)  ergeht  eine  Beschwerde  der  Stände  an  die  Landesherren  in
niederdeutscher  Rede,  aber  der  König  und  die  Herzöge  Hans  und  Adolf
antworten  hochdeutsch.  Gegen  Ende  der  Regierung  Christians  III.
nehmen  zwar  die  hochdeutschen  Schreiben  an  Zahl  zu,  aber  auch  die
niederdeutschen  aus  den  Jahren  1558  und  1559  sind  nicht  so  selten.
Selbst  von  Herzog  Hans  von  Hadersleben,  der  sonst  meist  hochdeutsch
schreibt,  kennen  wir  eine  niederdeutsche  Verordnung  für  Hadersleben
und  Törning,  den  Ehebruch  betreffend,  vom  Mai  1550,  ein  niederdeutsches
  Mandat  an  Nordstrand  wegen  des  Wahlrechts  der  Geistlichkeit
  v.  J.  1553,  ein  gleiches  Schreiben  an  den  Amtmann  von  Tondern
(1554)  und  an  Lütken  Tondern  v.  J.  1556.  In  allgemeinen  ist  dabei
festzustellen,  daß  in  allen  auswärtigen  Beziehungen  die  landesherrlichen
Kanzleien  hochdeutsch  schreiben;  erst  nach  1560  erfolgt  auch  in  den  inneren
Angelegenheiten  nach  und  nach  ein  völliger  Umschwung  zum  Hochdeutschen.
Bis  1564  berichten  noch  die  Stände  an  den  König,  z.  B.  wegen  der
Huldigung  des  Herzogs  Hans  niederdeutsch,  während  jener  auf  hochdeutsch
  ihre  Privilegien  bestätigt;  aber  in  demselben  Jahre  wechseln
sie  ihre  Sprache  und  führen  fortan  ihre  Verhandlungen  nach  dem
Beispiele  der  Landesherren  nur  auf  hochdeutsch.  Zwar  geht  aus  den
landesherrlichen  Kanzleien  in  den  folgenden  Jahren  noch  eine  Reihe
niederdeutscher  Erlasse  hervor,  wie  denn  die  Bestätigung  der  Privilegien
des  Klosters  Preetz  (25.  Okt.  1564),  das  Schreiben  König  Friedrichs  II.
und  der  Herzöge  Hans  und  Adolf  an  das  Kloster  Bordesholm  (24.  Juli
1565),  seine  Rüstungen  bereit  zu  halten,  die  Bestätigung  der  Privilegien
des  St.  Johannisklosters  bei  Schleswig  (11.  Sept.  1566)  und  des
ditmarsischen  Landrechts  (2.  Nov.)  u.  a.  diese  Sprache  reden;  aber  doch
tritt  mit  dem  Jahre  1566  eine  solche  Wendung  ein,  daß  fortan  niederdeutsche
  Erlasse  und  Verfügungen  der  Landesherren  zu  den  Seltenheiten
  gehören.  Es  ist  dabei  von  einigem  Interesse  zu  verfolgen,  wie
lange  noch  und  in  welchen  vereinzelten  Fällen  die  Kanzleien  der  alten
Weise  treu  bleiben.  Besonders  treten  sie  auf,  wenn  sie  an  westliche
Landschaften  Nordfrieslands  gerichtet  sind.  So  ist  das  Landrecht  von
Nordstrand  v.  J.  1572  niederdeutsch,  und  ebenso  erteilt  Herzog  Adolf
unter  dem  10.  Juni  1572  an  Eidersted,  Ewerschop  und  Utholm
ein  niederdeutsches  Privilegium  und  bestätigt  1575  in  gleicher  Sprache
die  Anwendung  des  Visbyer  Seerechts  für  die  Stadt  Husum;  aber
        <pb n="212" />
        204  Die  Herrschaft  des  Nlederdeutschen  u.  d.  Ubergang  3.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzleien.

im  Jahre  1574  ergehen  auch  niederdeutsche  Erlasse  seitens  des  Königs
Friedrich  II.  an  die  Bewohner  des  Amtes  Flensburg  (30.  August)  wegen
Entrichtung  des  Kirchenzehntes  und  des  Herzogs  Hans  des  Jüngeren,  wenn
er  die  Privilegien  der  Stadt  Aeroeskiöbing  bestätigt  (10.  Juli).  Noch
1582  begabt  Herzog  Adolf  Husuu  mit  dem  Visbyer  Seerecht  und  gibt
1583  eine  niederdeutsche  Entscheidung  ab  in  einem  Rechistreit  über  Besitzungen
  von  zwei  Vikarien  der  Kirche  zu  Klixbüll,  ja  1592  autorisiert
  Christian  IV.  (20.  Nov.)  die  von  Blasius  Eckenberger  besorgte
niederdeutsche  Ubersetzung  des  jütischen  Lovs  in  gleicher  Sprache.  Die
Deichordnung  für  Eidersted,  Ewerschop  und  Utholm  (14.  Nov.  1595)
wird  auf  niederdeutsch  und  hochdeutsch  von  Herzog  Johann  Adolf  erlassen,
  die  Verordnung  Christians  IV.  für  Flensburg  (12.  Febr.  1598),
betreffend  Ausfertigung  der  Kontrakte  und  Verschreibungen,  nur  niederdeutsch
  veröffentlicht,  aber  im  selben  Jahre  (1.  Jan.)  für  das  Amt
Apenrade  durch  Herzog  Johann  Adolf  eine  hochdeutsche  Kirchenordnung
  verkündigt.  Erst  mit  dem  Beginn  des  folgenden  Jahrhunderts
verschwindet  die  niederdeutsche  Sprache  vollständig  in  den  öffentlichen
Erlassen.  Soweit  mir  bekannt,  gehören  eine  Verordnung  Johann
Adolfs,  die  steuerfreien  Häuser  in  Kiel  betreffend  (31.  Mai  1603),
und  etwa  die  Eidersteder  Deichordnung  v.  J.  1617  zu  den  letzten
öffentlichen  niederdeutschen  Urkunden,  die  aus  den  landesherrlichen
Kanzleien  hervorgegangen  sind.

Wie  man  an  dieser  Ausführung  ersieht,  ward  auch  in  unserem
Lande  zuerst  in  den  landesherrlichen  Kanzleien,  die  der  äußeren  Politik
folgen,  das  Bedürfnis  nach  einer  Gemeinsprache  empfunden,  die  dann
zunächst  in  die  innere  höhere  Regierung  und  Verwaltung  eindrang.
Sie  fand  ihre  feste  Stütze  an  den  Höfen  der  Fürsten,  nicht  weniger
auf  Gottorp,  wo  Herzog  Adolf  residierte,  als  in  Hadersleben,  wo
Herzog  Hans  der  Altere  seinen  Sitz  hatte.  Als  Mittelpunkt  deutschen
Lebens  und  deutscher  Sitten  haben  diese  Fürstenhöfe  mit  ihrer  ganzen
Umgebung  der  hochdeutschen  Sprache  sich  mit  Vorliebe  bedient,  aber
nirgend  zeigt  sich  eine  Spur  davon,  daß  die  Regierungsbehörden
diese  höhere  Gemeinsprache  auch  in  die  anderen  niedrigeren  Kanzleien
einzuführen  bemüht  waren,  geschweige  sie  zur  Sprache  der  Untergerichte,
  der  Kirche  und  Schule  zu  machen.  Diese  blieben  noch  lange
von  dem  Einflusse  derselben  völlig  unberührt.
        <pb n="213" />
        Die  Sprache  der  Amthäuser  und  der  Cberamtsgerichte.  205

Im  folgenden  wollen  wir  zunächst  eine  kurze  Übersicht  über  die
Stellung  geben,  die  die  Kanzleien  der  Amthäuser  in  der  Sprachesache
einnehmen.

Ein  Bericht  des  Amtmanns  Otto  von  Tynen  in  Tondern  vom  23.  März
1555  an  den  Herzog  Hans  ist  noch  niederdeutsch  abgefaßt;  auch  der
Amtmann  Jasper  Ranzau  von  Flensburg  schreibt  an  König  Christian  III.
(10.  Dez.  1557  und  19.  Mai  1558)  niederdeutsch,  und  ebenso  der
Amtmann  Christopher  Ranzan  an  Herzog  Hans  (1561),  während  alle
Briefe  des  Statthalters  Heinrich  Ranzan  an  den  König  Christian  III.
nur  die  hochdeutsche  Sprache  reden;  sogar  aus  den  Jahren  1592
kennen  wir  noch  niederdeutsche  Schreiben  an  den  Landesherrn,  wenn
auch  die  meisten  hochdeutsch  sind,  dann  erst  verschwinden  sie  vollständig
aus  den  Kanzleien  der  Amtleute.  Denselben  Gang  nimmt  auch  die
Sprache  der  höheren  Gerichte;  eine  Entscheidung  des  Flensburger  Magistrats,
  betreffend  Kirchenlehn  der  Nicolaikirche,  vom  Jahre  1561  ist
bereits  hochdeutsch;  die  erste  bekannte  hochdeutsche  Entscheidung  des
Schleswiger  Magistrats  fällt  aber  erst  in  das  Jahr  1603.

Die  Entscheidungen  der  Oberamtsgerichte  beginnen  etwa  um  1580.
gleichfalls  in  hochdeutscher  Sprache  ausgestellt  zu  werden  und  halten
ziemlich  gleichen  Schritt  mit  der  höheren  Regierungssprache,  während
die  niedrigen  Gerichte,  von  denen  wir  unten  handeln,  noch  lange  die
ältere  Weise  festhalten.  Nur  eine  einzige  Urkunde  in  dänischer  Sprache
ist  mir  bekannt,  die  von  dem  Oberamtsgericht  in  Hadersleben  am
9.  Febr.  1604  ausgestellt  ward.  Die  kleineren  Kanzleien  des  Adels
folgten  dem  Zuge  der  Zeit  nur  langsam.  Eine  Verschreibung  Moritzens
v.  der  Wisch  vom  Jahre  1565  ist  niederdeutsch,  während  Otto  v.  der
Wisch  unter  dem  21.  Mai  1553  hochdeutsch  schreibt  und  Jasper  Ranzau
an  die  Königin  Dorothea  bereits  unter  dem  29.  Juli  1551  ebenso
berichtet.  Der  Oberst  Daniel  Ranzau  sendet  seit  1566  nur  hochdeutsche
  Briefe  an  den  König,  aber  Siewert  Ranzau  schreibt  in  demselben
  Jahre  niederdeutsch  an  den  Rat  der  Stadt  Burg.  Daniel
Ranzau  auf  Seegard  überträgt  an  Paul  von  Ranzau  auf  Botkamp
in  einer  niederdeutschen  Urkunde  v.  J.  1579  einige  Güter,  und  Paul
Ranzau  aus  Botkamp  wendet  sich  1578  an  König  Friedrich  II.  mit
einem  niederdeutschen  Briese.  Noch  in  den  folgenden  Jahrzehnten  geht
eine  Anzahl  niederdeutscher  Urkunden  aus  den  Kanzleien  des  Adels
        <pb n="214" />
        206  die  Herrschaft  des  Niederdeutschen  u.  d.  Ubergang  z.  Hochdeutschen  i.  d.  Reglerungskanzlelen.

hervor,  wie  denn  z.  B.  Gotze  v.  Ahlefeld  1599  einen  solchen  Verkaufsbrief
  auf  einen  Hof  in  Tyrstrup  ausstellt;  doch  sind  die  öffentlichen
  Erklärungen  und  Entscheidungen  der  Ritterschaft  bereits  länger
nur  hochdeutsch,  wie  aus  der  bekannten  Abbitte  von  36  adeligen  Personen
  (1588)  wegen  des  von  Friedrich  Brockdorf  an  Gerhard  Ranzau
begangenen  Mordes  sowie  aus  dem  Todesurteil  gegen  Joachim  Brockdorf
  (1610)  hervorgeht.

Am  längsten  hielt  sich  die  niederdeutsche  Sprache  im  amtlichen
Gebrauch  der  Amthäuser  in  den  westlichen  Gegenden,  besonders  wenn
der  eigne  Bezirk  in  Betracht  kam.  Wir  kennen  eine  solche  Entscheidung
des  Amtmanns  Wolf  Blome  in  Tondern  vom  25.  August  1634  in
Sachen  des  Pastors  Detlef  Johannis  aus  Deetzbüll!),  ja  noch  zwei
niederdeutsche  Verfügungen  von  demselben  vom  22.  Sept.  1660  und
4.  Febr.  1663;  die  erstere,  ungedruckt,  hat  folgenden  Wortlaut:

Idt  werdt  allen  und  jeden  underdahnen,  von  denen  Andreas  Heicke  und
Nickels  Todtsen  korn  geköfft  hebben  (bevalen),  de  köpere  dat  korn  keineswegs
  folgen  tho  laten,  besondern  vor  den  bedungenen  priess  de  supplicanten
dat  korn  gegen  bahr  bethaliog  tho  kamen  tho  lathen,  und  werdt  ock  benewenst
  de  Todtsens  ernstlichen  uperlecht,  sick  henhunftig  solches  kopens  tho
entholden.  Alles  und  einen  jeden,  beides  köpere  und  verkopere  by  vermydung
  Ihr  Fürstl.  Durchlaucht  ernste  straff  und  bröko.-)

Nicht  völlig  soweit  reichen  die  mir  bekannten  niederdeutschen  Grabinschriften;
  die  in  der  Kirche  des  St.  Johannisklosters  in  Schleswig  für  zwei
adelige  Damen  aus  den  Jahren  1621  und  1626,  sowie  eine  in  der  Kirche
zu  Tondern  aus  dem  Jahre  1628  werden  wohl  zu  der  letzten  gehören.

Im  allgemeinen  läßt  sich  demuach  sagen,  daß  mit  dem  Schluß
des  17.  Jahrhunderts  die  neuhochdentsche  Sprache  das  Niederdeutsche
aus  den  höheren  Kreisen  zwar  verdrängt  hatte,  aber  nur  als  Schriftsprache,
  denn  noch  ein  Jahrhundert  laug  und  länger  blieb,  auch  auf  den
Höfen  des  Adels  auf  dem  Lande,  dieses  die  eigentliche  Umgangssprache.)

1)  Schriften  des  Vereins  f.  schl.-h.  Kirchengeschichte  II.  3.  407.

2)  Tonderusches  Stadtarchiv.  Die  Verfügung  v.  4.  Febr.  1663  Zeitschrift
IV.  382.  Das  Ambts-Erdbuch  v.  J.  1613  ist  dagegen  bereits  hochdeutsch.
Siehe  unten  bei  Tondern.

3)  Gutsrechmingen  wurden,  soweit  ich  weiß,  noch  bis  1680  zum  Teil  auf
niederdeutsch  geführt;  wenigstens  sind  mir  einige  aus  dieser  Zeit  aus  den  ang-
        <pb n="215" />
        Die  Resormation  und  die  hochdeutsche  Gemeinsprache.  207

Die  Reformation,  die  so  rasch  und  ohne  besonderes  Widerstreben
  in  Schleswig-Holstein  durchgeführt  ward,  war  es  demnach
nicht,  die  alsbald  auch  in  sprachlicher  Beziehung  einen  Wechsel  hervorgerufen
  hatte;  wir  werden  weiter  unten  sehen,  wie  gerade  die  Kirche
und  was  damit  eng  zusammenhängt,  die  Schule  am  längsten  gerade  in
der  Sprache  der  alten  Weise  treu  bieibt  und  nur  mit  Widerstreben
der  neuen  Richtung  folgt.  Das  langsame  Fortschreiten  des  Hochdeutschen
  auch  in  den  eigentlichen  Volksgerichten  beruht  auf  denselben
Gründen:  je  weiter  ins  Volk  hinab,  desto  fester  hat  das  Niederdeutsche
als  Amts=  und  Religionssprache  seine  Wurzeln  eingeschlagen.  Und
dazu  kam  noch  ein  anderer  hindernder  Umstand,  der  in  der  neuen
Sprache  selbst  lag.  Die  Heimat  Luthers,  Mitteldeutschland,  mit  ihrem
geistigen  Leben  auf  der  Universität  Wittenberg,  hatte  für  die  neuhochdeutsche
  Literatur=  und  Büchersprache  den  Grundstock  in  ihrem  Lautstand
  und  ihrem  Wortschatze  geliefert.  Als  eine  fertige  kam  die  neue
Gemeinsprache  wie  nach  ganz  Norddeutschland  so  auch  nach  Schleswig-Holstein;
  sie  stand  von  Anfang  an  in  einem  so  scharfen  Gegensatz  zu
dem  herrschenden  Niederdeutsch,  der  sich  besonders  durch  die  Lautverschiebung
  kenntlich  macht,  daß  eine  Verschmelzung  nicht  möglich  war;
wie  man  aus  den  oben  angeführten  Schreiben  des  Herzogs  Friedrich
sieht,  mußte  sie  als  fremde  Sprache  in  den  fürstlichen  Kanzleien  erst
nach  und  nach  erlernt  werden.  Und  wie  konnte  das  nur  geschehen?
Alles.  was  nach  Süden  zog,  ward  ihrer  kundig  auf  den  Universitäten
  und  brachte  sie  heim  als  die  Trägerin  jener  mächtigen  religiösen
Bewegung,  die  zwei  Jahrhunderte  in  Deutschland  alles  beherrschte;
die  landesherrlichen  Kanzleien  füllten  sich  mit  Männern,  die  geschickt
und  fähig  waren  in  allen  auswärtigen  Angelegenheiten  sich  ihrer  in
ziemlicher  Reinheit,  wenn  auch  mit  Unterschied,  zu  bedienen.  Für
den  gemeinen  Mann,  für  Bürger  und  Bauer,  für  die  unteren  ländlichen
  und  städtischen  Beamten,  für  die  Hardesvögte  und  Kämmerer,
ja  für  so  manchen  Bürgermeister  und  Landedelmann  mit  seinen  Familien

lischen  Gütern  bekannt.  Selbst  die  Klosterdamen  in  lütersen  sprachen  noch  unter
sich  1711  plattdentsch,  wie  aus  der  Begegnung  einer  von  ihnen  mit  dem  schwedischen
  Grafen  Steenbock  heworgeht.  Eine  Dorfbeliebung  für  Monkebüll  v.  J.
1717  ist  noch  plattdentsch.  H.  K.  Univers.  B.  S.  H.  448.  A.
        <pb n="216" />
        208  Die  Sprachverhältnisse  in  den  Städten.

war  sie  noch  lange  nichts  als  eine  Büchersprache,  die  auch  nur  aus
Büchern  erlernt  werden  konnte  und  nur  langsam,  in  der  Regel  auch
nur  dürftig  erlernt  ward.  Noch  um  1620  —  30  galt  selbst  in  den
lateinischen  Schulen  neben  dem  Lateinischen  nicht  Hochdeutsch,  sondern
Niederdeutsch  als  Unterrichtssprache;  wie  ist  es  also  zu  verwundern,
daß  angesehene  Bürger,  ja  selbst  Bürgermeister  im  Anfang  des
17.  Jahrhunderts  ihre  Testamente  noch  auf  Niederdeutsch  abfassen
und  manche  Stadtkämmerer  bis  fast  1650  nur  in  dieser  Sprache
ihre  Rechnungen  aufstellen?  Im  folgenden  werden  wir  zunächst  den
Entwickelungsgang,  den  die  sprachlichen  Verhältnisse  im  Laufe  der
Jahrhunderte  mit  ihrem  zweimaligen  Wechsel  in  den  Städten  nahmen,
im  Zusammenhang  näher  darzulegen  versuchen  und  dann  den  sprachlichen
  übergang  in  den  Untergerichten,  den  eigentlichen  Volksgerichten
der  früheren  Zeit,  sowie  in  Kirche  und  Schule  des  platten  Landes
bis  in  die  neuere  Zeit  verfolgen.  Zuvor  aber  wollen  wir  an  dieser
Stelle  einen  Bericht  aus  dem  18.  Jahrhundert  etwas  näher  betrachten,
der  sich  auch  auf  die  Sprachverhältnisse  der  Städte  des  Herzogtums  bezieht,
  weil  er  von  dänischer  Seite  immer  wieder  gegen  die  deutsche
Auffassung  zugunsten  der  „dänischen“  und  zu  ungunsten  der  niederdeutschen
  Sprache,  insbesondere  in  den  nördlichen  Städten,  ins  Feld
geführt  wird.

In  der  „kurzgefaßten  Staatsbeschreibung  der  Herzogtümer  Holstein
und  Schleswig“  (1752)  von  Büsching,  deren  Angaben  auf  den  in  allen
Landesangelegenheiten  sehr  bewanderten  Ober=  und  Landgerichtsadvokaten
  und  Bürgermeister  und  Stadtsekretär  Hansen  in  Sonderburg
zurückgehen,  findet  sich  in  bezug  auf  die  schleswigschen  Städte  folgendes
zu  lesen  (S.  103ff):  ·

„Deutsch  wird  gesprochen  in  den  Städten  Schleswig,  Eckernförde.
Husum,  Friedrichsstadt,  Tönningen,  an  den  meisten  Orten  in  Eiderstädt,
  in  der  Landschaft  Stapelholm,  in  den  Harden  des  Gottorper
Amts,  die  an  der  Süderseite  der  Sley  liegen,  im  Dänischen  Walde  und
auf  Femarn.  In  den  übrigen  Städten  redet  man  theils  eine  gemischte
Sprache  von  Dänisch  und  Deutsch  als  in  Flensburg,  Tundern  usw.,
theils  pur  Dänisch,  als  in  Apenrade,  Sonderburg,  Hadersleben  usw.,
außer  daß  einige  angesehene  Leute  sich  durch  den  Gebrauch  der  deutschen
Sprache  von  dem  Pöbel  unterscheiden.“
        <pb n="217" />
        Die  Sprachverhältnisse  in  den  Städten.  209

Der  Bericht  leidet  an  dem  gewöhnlichen  Fehler  älterer  und  neuerer
Geographen,  daß  deutsch  und  dänisch  nur  ganz  allgemein  einander
gegenüber  gestellt  wird,  ohne  zu  bemerken,  was  darunter  verstanden
sein  soll,  ob  hochdeutsch  oder  niederdeutsch,  die  südjütische  Mundart
oder  die  dänische  Literatursprache.  Hier  ist  augenscheinlich  mit  dem
„pur  Dänisch“  die  Mundart,  mit  dem  „Deutsch“  zuerst  niederdeutsch,
zuletzt  die  hochdeutsche  Sprache  gemeint.  Begreiflicherweise  ist  das  „pur
Dänisch"“  in  Apenrade,  Sonderburg  und  Hadersleben  dem  Verfasser
der  „dänischen“  Sprache  in  dem  Herzogtum  Schleswig  oder  Südjütland
höchst  willkommen  gewesen,  und  er  verfehlt  auch  nicht,  sich  immer  wieder
an  passender  Stelle  auf  die  Autorität  des  berühmten  deutschen  Geographen
  zu  berufen.  1)  Der  Bericht  Büschings  hat  aber  noch  eine
besondere  Geschichte,  die  Allen  mitzuteilen  vergessen  hat.  Der  erwähnte
Hansen  hat  nicht  allein  später  „aus  Büschings  liebreiches  und  freundschaftliches
  Anraten“  eine  Staatsbeschreibung  des  Herzogtums  Schleswig
im  Jahre  1758  herausgegeben,  die  „im  ganzen  mit  der  Darstellung
bei  Büsching  übereinstimmt“,  sondern  im  Jahre  1770  eine  „vollständigere
Staatsbeschreibung  des  Herzogtums“  in  Flensburg  drucken  lassen,  worin
er  „dessen  Mängeln  und  Fehlern  abzuhelfen  sich  bemüht“.  Da  hat  nun
die  oben  aus  Büsching  angeführte  Stelle  folgende  verbesserte  Gestalt
angenommen  (S.  39.  40):  Z

„Plattdeutsch  oder  niedersächsisch  wird  geredet  und  hochdeutsch
gepredigt  im  südlichen  Theile  des  Herzogthums  und  zwar  in  den  Städten
Schleswig,  Eckernföhrde,  Husum,  Friedrichsstadt  wie  auch  in  ganz
Eyderstedt,  in  der  Landschaft  Stapelholm,  in  den  Harden  des  Amtes
Gottorf,  die  der  Schley  gegen  Süden  liegen,  im  Amte  Hütten,  in
Schwansen,  im  Dänischen  Walde  und  auf  Femarn.  In  den  übrigen
Städten  redet  man  theils  beyde  Sprachen,  plattdeutsch  und  dänisch,
theils,  nämlich  in  der  Stadt  Aerröeskiöping,  bloß  dänisch,  außer  daß
in  ersterer  sowohl  als  überhaupt  fast  im  ganzen  Herzogthum  die  Vornehmeren
  sich  der  hochdeutschen  Sprache  zu  bedieuen  pflegen.“  Wenn
man  für  „plattdeutsch  und  dänisch“,  das  in  den  „übrigen  Städten“
geredet  ward,  „plattdeutsch  und  (platthdänisch  oder  jütisch“  setzt,  so  ist
nichts  gegen  die  Darstellung  Hansens  einzuwenden,  und  Allen  wäre

1)  Allen  I.  246ff.
Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  II.  14
        <pb n="218" />
        210  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

bezüglich  der  Sprachverhältnisse  in  den  Städten  Apenrade  und  Hadersleben
  zu  einem  besseren  Verständnis  gekommen,  wenn  er  diese  berichtigende
  Darlegung  des  auch  von  ihm  als  Autorität  anerkannten  Hansen
nicht  gänzlich  ignoriert  hätte.  Die  folgende  Untersuchung  wird  Hansens
Bemerkungen  für  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  vollständig  bestätigen.

C.  Die  nationale  Gntwichelung  der  Städte.

Die  ältesten  Zeugnisse  von  dem  ursprünglichen  Vollstum  der
schleswigschen  Städte  nördlich  der  Schlei  bieten,  abgesehen  von  ihren
Namen,  die  Stadtrechte,  von  denen  uns  das  Schleswiger  und  Apenrader
  in  lateinischer  Sprache  und  in  späterer  niederdeutscher  Bearbeitung,
das  Flensburger  in  lateinischer  Sprache  und  in  jütischer  sowie  in  späterer
niederdeutscher  Übersetzung,  das  Haderslebener  nur  in  jütischer  Sprache
erhalten  ist.  Enthalten  sie  auch  mehrfach  Benennungen  wie  rathmen
(Flensb.  Recht  104),  foghdnen  (Flensb.  R.  104),  rathmen,  soget
(Hadersleb.  R.  11.  35),  wigbelt  (lat.  Flensb.  R.  104),  die  bei  der
weiteren  Ausbildung  der  Stadtverfassung  von  den  niederdeutschen
Städten  herübergenommen  wurden,  so  zeigen  doch  anderseits  wieder
selbst  in  den  ältesten  lateinischen  Texten  einzelne  Ausdrücke,  die  nicht
bloß  den  herrschenden  Rechtssatzungen,  sondern  zum  Teil  der  Volkssprache
  selbst  entstammen  müssen,  daß  das  Volkstum  in  jener  frühen
Zeit  dem  niederdeutschen  Stamm  nicht  angehört,  sondern  sich  erst  später
umgewandelt  hat.

Zu  diesen  nördlichen  Städten  steht  Eckernförde  als  die  südlichste
seiner  geographischen  Lage  gemäß  in  starkem  Gegensatze;  es  hat,  als
zwischen  Schwansen  und  dem  „Dänischen  Wohld“  und  an  den  Grenzen
des  „freien  Geländes“  gelegen,  eine  andere  nationale  Entwickelung  durchgemacht
  und  zwar  dieselbe  wie  die  oben  behandelte  Landschaft  zwischen
Schlei  und  Eider.  Zum  Nachweis  dieser  ihrer  besonderen  nationalen
Stellung  wird  eine  kurze  Darlegung  der  geschichtlichen  Entwickelung  der
Stadt  genügen.
        <pb n="219" />
        I.  Die  Stadt  Eckernförde.  211

I.  Die  Stadt  Eckernförde.

Der  Name  tritt  uns  zuerst  in  einer  Urkunde  v.  J.  1197  entgegen,
wo  ein  Godescalcus  de  Ekerenvorde  als  Zeuge  erscheint.  Um  1200
nennt  derselbe  Ritter  sich  Godescalcus  de  Ekenevorde;  1222  hören
wir  von  einem  Nicolaus  de  Ekenevorde,  der  sich  1258  als  Nicolaus
de  Ekerenvorde  unterzeichnet,  und  1291  und  1298  kommt  dann  noch
ein  Gerlacus  de  Ekelenvorde  oder  Ekenwordbe  urkundlich  vor.  Wird
damit  auch  die  Existenz  des  Ortes  seit  1197  bezeugt,  die  eigentliche
Stadt  kennen  wir  erst  aus  einer  Urkunde  v.  J.  1288,  worin  die  Königin
Mathilde  den  Bürgern  (oppickani),  Lansten  (coloni)  und  Leuten  (hominibus)
  in  ihrem  Gerichtsbezirk  (judicium)  Eckerneuorde  anzeigt,  daß
sie  ihrem  Bruder,  dem  Grafen  Gerhard,  alle  ihre  Güter  zwischen
Schlei  und  Eider  übertragen  habe.  1)  Aber  das  älteste  Stadtsiegel
das  in  das  13.  Jahrhundert  hineinreichen  muß,  zeigt  uns  durch  seine
Umschrift  (Sigillum)  Sivlium)  vor  de  Eckerneborgb),  daß  die  Stadt
in  der  öltesten  Zeit  keinen  bestimmten  eigenen  Namen  trug.

Nach  der  Förde,  an  der  es  lag,  benannt  (to  der  Ekerenvorde)
und  auf  einer  Landspitze  zwischen  ihr  und  dem  Windebyer  Noor  unter
dem  Schutze  der  Eichhörnchenburg  Tkaernburgh  oder  Vkaernaeburgh
(1231)  entstanden,  trägt  Eckerenvorde  als  Stadtname  nur  eine  niederdeutsche
  Form,  ohne  jemals  das  jütische  J  in  der  ersten  Silbe,  wie  es
in  Tkaernaeburgh  erscheint,  hervortreten  zu  lassen.)  Wenn  nun  daneben
auch  Ekenevorde  (1200,  1298),  ja  Ekelenvorde  (1291)  noch  1509,
1545,  1554,  1580  und  ferner  auftreten,  so  sind  das  nur  mißverstandene
  Anlehnungen  an  eken  (eichen)  und  ekel  (Eichel).  Dem  deutschen
Ursprunge  der  Stadt  gemäß  legt  auch  das  vorhergenannte  Wappen,
das  nur  niederdeutsche  Worte  kennt,  das  älteste  Zeugnis  von  ihrem

1)  Hasse  I.  203.  222.  389.  II.  733.  776.  914.

2)  Über  die  Bedeutung  des  Namens  Vla###urgh  siehe  unter  Abt.  I.
42  Anm.  Dänische  Forscher  nahmen  früher  dem  nationalen  Ursprung  Eckernfördes
  gegenüber  eine  schwankende  Stellung  ein.  v.  Baggesen:  Der  dänische
Staat  II.  205  (1847)  betont,  die  Stadt  habe  seit  ihrer  Entstehung  nur  deutschredende
  Bewohner  gehabt;  die  dänische  Benennung  Ekerntjord  sei  ganz  ohne
Grund.  In  der  dänischen  Ausgabe  S.  183  v.  J.  1851  liest  man,  Stadt  und
Förde  heiße  auf  dänisch  richtiger  Egeroförde.  Kok  (det  danske  folkespr.  118)
nimmt  die  Stadt  für  das  dänische  Volkstum  in  Anspruch.

14.
        <pb n="220" />
        212  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

niederdeutschen  Volkstum  ab.  Obwohl  die  Stadt  zwischen  jütischen  Ansiedelungen
  wie  Borgheby  und  Windeby  sich  allmählich  erhob  und  selbst
mit  dem  ersteren  jahrhundertelang  in  Feldgemeinschaft  stand,  sind  in  ihr
doch  urkundlich  keine  jütischen  Einflüsse  nachzuweisen.  Die  Straßennamen,
  wie  Brückstrat,  Fischerstrat,  Stendam,  Reperban,  Jumferstiig
u.  a.  sind  dieselben,  wie  sie  in  niederdeutschen  Städten  gewöhnlich  vorkommen,
  mit  Ausnahme  des  vielgenannten,  auf  jütisch-dänischem  wie
auf  niedersächsischem  Boden  auftretenden  Katsunt,  dessen  Herkunft
und  Bedeutung  wir  weiter  unten  bei  der  Stadt  Schleswig  näher
erläutern  werden.  Soweit  mir  bekannt  ist,  läßt  sich  die  Benennung
hier  urkundlich  zuerst  um  1580  nachweisen.!)  Zum  Zeichen  niederdeutschen
  Wesens  und  als  Wahrzeichen  der  Marktfreiheit  erhob  sich  auch
in  Eckernförde,  wie  in  Schleswig,  Hadersleben,  Tondern,  Flensburg  und
wahrscheinlich  auch  in  Apenrade,  die  hohe  Rolandssäule  auf  dem  Marktplatz
  als  monumentaler  Träger  der  üblichen  Marktzeichen  wie  Schwert,
Schild,  Fahne,  Handschuh  und  Hut  und  bildete  lange  Zeit  ein  redendes
Zeugnis  von  dem  starken  Einfluß,  den  die  niederdeutschen  Städte  auch
auf  die  nördlichen,  mit  jütischem  Recht  begabten  Städte  ausübte.)

1)  Der  auffällige  und  allein  in  Eckernförde  vorkommende  Name  Kakabellebek
erklärt  sich  wohl  aus  ehemaligen  benachbarten  Bierbrauereien.  Über  seinen  Ursprung
  weiß  Heinrich  Ranzan  1597  folgendes  zu  erzählen  (Westph.  I.  54):
Cerevisia  salubris  admodum  celebris  est,  dunm  cacabillam,  duod  bene  caccare
faciat  (sit  honos  auribus)  nominant  auctore  Reimundo  cardinale  (1503).  Ipse
enim  italice  dixerat  cacabello,  unde  incolae  nominarunt  cacabillam.  Bereits
1515  triti  auch  in  Flensburg  kakebille  aus  Eckernförde  auf:  1517,  Febr.  12
bemerkt  der  Bischof  Ahlefeld  in  einer  Bestätigungsurkunde  der  Statuten  des
Haderslebener  Kapitels  (Matthiessen:  Diplom.  cauonic.  Hadersl.  50):  quicunque
alicujus  premissorum  transgressor  erxstiterit,  solvat  pro  duolibet  ipsorum
exessu  choralibus  unam  tunnam  cerevisie  Ekelenfordensis  kakebille  nuncupatam.
  Ob  die  Entstehung  des  berühmten  Biernamens  bei  Ranzau  richtig  ist?
Bei  Pontoppidan  VII.  723  wird  behauptet,  das  Bier  habe  vorher  den  Namen
Quackeltheiß  geführt,  d.  h.  nach  mittelnied.  quageln  „gerinnen  machen“  benannt.
  Der  quabeldrank  des  nordfriesischen  Landrechts,  der  dort  zur  Erklärung
herangezogen  wird,  bedeutet  dagegen  „das  Tränken  und  Eintauchen  in  Schlamm“.
Da  nun  belle.  bills  im  Niederdeutschen  auch  clunis  bedeutet,  so  braucht  cacabille
  keine  Verdrehung  aus  dem  Italienischen  zu  sein.

2)  Ekelenforda,  antigunm  Holsatiae  ad  oceanum  peninsulare  oppidum
bei  Braunius  v.  J.  1580  zeigt  noch  den  Roland.  Wahrscheinlich  ist  er  seit  der
        <pb n="221" />
        I.  Tie  Stadt  Eckernförde.  213

Auch  das  Leben  und  Treiben  der  Bürgerschaft  unterschied  sich
nirgend  von  dem  anderer  niederdeutscher  Städte  weiter  im  Süden;
sie  hatte  ihren  Stadtbullen  und  ihren  Stadthirten  und  schickte  in  Menge
Schweine  (1541  im  ganzen  637)  zur  Mast  in  die  benachbarten  landesherrlichen
  Waldungen  wie  eine  Landstadt.  Eine  Rechnung  über  die
Mastgelder  aus  dem  Jahre  1541  gibt  auch  meines  Wissens  das  älteste
Verzeichnis  von  Bürgern  der  Stadt;  wir  teilen  es  hier  mit,  um  zu
zeigen,  daß  sie  denselben  niederdeutschen  Charakter  tragen,  wie  die  Bewohner
  der  übrigen  Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider:

Michel  Becker  Tammes  Broderstorp
Claus  Hordemacker)

(Kordemacker)
Michel  Becker
Bartolomeus  Smidt
Jurge  Specht

Hans  Lange
Johan  Stael  Detlef  Macs
Hans  Sulfgrave  Hans  Arndt
Hans  Awerscherer  Laurens  Grewe
Peter  Pinde  Marten  Eschen
Timme  Sasse  Claus  Budde

Pawel  Gotzik
Hinrick  Kuele
Johan  Kalliesen

Laurens  Goetken

Detlef  Raitman

Peter  Kuele
Marquert  Dure
Claus  Munster
Claus  Brun
Otto  Smidt

Claus  Grewingk
Reymer  Jensen
Johan  Newe
Claus  Smidt
Johan  Hagge

Hans  Newe
Claus  Newe
Timmecke  Meggersee

Jürgen  Jan
Hinrick  Buck
Enwoldt  Wichman

Hinrick  Saggi
Claus  Knele
Hinrick  Buck

Hans  Stael  Dirick  Bock  Claus  Tort
Claus  Frame  Carsten  Kymer  Marquart  Plane
Peter  Lange  Deitlef  Lange  Hans  Siwertsen

Jürgen  Fincke
Claus  Rermer
Jochim  Tideman
Claus  Plane
Pawel  Steffen
Jürgen  Buck
Claus  Meggersee.

Frantz  Pomereninck
Peter  Foes  (Voss?)
Hans  Krabbenhovet
Claus  Storme
Pawel  Arndt  Laurens  Koepke
Otte  Bussen  Bartelt  Krage
Brandt  Swerdtieger  Bartelt  Meggensee

Henneke  Kort
Claus  Boern
Detlef  Gotzick
Hinrick  Pil

Zerstörung  im  30jährigen  Kriege  verschwunden:  bei  den  Chronisten  finde  ich
ihn  nirgends  erwähnt.
        <pb n="222" />
        214  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Die  geringen  jütischen  Bestandteile  (höchstens  8)  verschwinden  gegen
die  niederdeutschen  Namen;  diese  zeigen  außer  einigen  Handwerksnamen
  wie  Awerscherer  (Tuchscherer),  Kymer  (Böttcher),  Swerdtfeger,
Kordemacker  (Korduanmacher)  dieselben  Maes,  Stael,  Arndt,  Grewe,
Kuele,  Brun,  Frame,  Hagge,  Newe,  Fincke  u.  a.,  denen  wir  in  den
Kirchspielen  südlich  von  der  Schlei  sonst  begegnet  sind;  selbst  die  weit
zerstreute  Familie  Meggersee  ist  hier  mehrfach  vertreten.  Dieses  niederdeutsche
  Wesen  der  Stadt  ward  auch  in  späteren  Zeiten,  z.  B.  nach
der  furchtbaren  Heimsuchung  durch  die  Wallensteiner  und  die  Pest,  wo
nur  39  verarmte  Bürger  übrig  geblieben  selin  sollen,  in  nichts  geändert.
  Seit  1543  war  sie  bereits  von  Christian  III.  laut  einer  niederdeutschen
  Urkunde  mit  dem  Schleswiger  niederdentschen  Stadtrecht  begabt,
  weil  sie  durch  Brand  alle  ihre  Privilegien  verloren  hatte,  also
dat  se  sick  dersulwen  en  mehr  nicht  tho  getrösten  edder  to  bruken
hebben  mögen.1)  Alle  aus  dem  16.  Jahrhundert  bekannten  Urkunden
der  Stadt  sind  gleichfalls  niederdeutsch,  der  Übergang  zum  Hochdeutschen
  erfolgte  wie  in  allen  anderen  schleswigschen  Städten  im  Laufe
der  ersten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts.  Da  dieser  Sprachwechsel  bei
den  anderen  ursprünglich  jütischen  Städten  von  größerer  Bedeutung
ist  und  demgemäß  auch  eine  ausführlichere  Behandlung  verdient,  so  beschränke
  ich  mich  für  Eckernförde  auf  folgende  Bemerkungen.  Der  Rat
schreibt  bereits  160  8  und  ferner  in  einer  Streitsache  mit  v.  Vrockdorf
nur  hochdeutsch,  und  aus  demselben  Jahre  ist  ein  Brief  eines  Bürgers
tho  Eckernförde,  Peter  Burdt,  erhalten,  der  sich  auch  hochdeutsch  zu
schreiben  bemüht  mit  allerlei  niederdeutschen  Erinnerungen.  Die  Gerichtssprache
  ist  wenigstens  seit  dem  Jahre  1625,  dem  die  mir  vorliegenden
Akten  eines  Prozesses  angehören,  hochdeutsch,  wahrscheinlich  aber  schon
früher.  Die  Kanzelsprache  hat  erst  zuletzt  hochdeutsches  Gewand  angenommen,
  wenigstens  predigte  der  Pastor  Cornelius  Semler  (1613  bis
1650)  noch  niederdeutsch.)

1)  Noodt  I.  1.  24.  Aus  der  Urkunde  geht  übrigens  durchaus  nicht  hervor,
  daß  die  Stadt  schon  vorher  Schleswiger  Recht  gehabt  hat.  Einige  ältere
Urkunden  der  Stadt  finden  sich  genannt  bei  Noodt  I.  1.  26.

2)  Vergleichen  habe  ich  nur  können  „die  Registratur  der  im  Eckernförder
Stadtarchiv  befindlichen  Akten  bis  1800“  (Handschr.  der  Kiel.  U.-B.  320  A.)
und  Eckernförde  betreffende  Aktenstücke  aus  dem  Schl.  Staatsarchiv.  Die  Ge-
        <pb n="223" />
        I.  Die  Stadt  Schlezwig.  215

II.  Die  Stadt  Schleswig.

Wer  heute  die  Stadt  Schleswig  besucht  und  Sprache  und  Sitte
ihrer  Bevölkerung  kennen  gelernt  hat,  wird  schwer  begreifen,  daß  sie
einstmals  in  strengem  nationalen  Gegensatz  zu  der  südlichen  Landschaft
gestanden  hat.  Wenngleich  Adam  von  Bremen  sie  eine  „Stadt  der
Sachsen“  nennt,  so  lassen  doch  die  ältesten  Quellen  keinen  Zweifel,
daß  sie  ehemals  zu  dem  Gebiete  der  Dänen  gehörte,  „die  man  Jüten
nennt“,  und  in  den  mittelalterlichen  engen  Umwallungen  der  Altstadt
einer  jütischen  Bevölkerung  Wohnsitze  gewährte.  Wir  lassen  die  schon
Abt.  II  Kap.  6  behandelte  Frage,  ob  in  dem  anglischen  Sleswik  „)  noch
Reste  der  Bevölkerung  aus  der  Wanderzeit  zurückgeblieben  seien,  beiseite,
  da  sich  darüber  wenig  Sicheres  mehr  feststellen  läßt,  und  beschränken
  unsere  Untersuchung  zunächst  darauf,  die  Spuren  aufzuzeigen,
die  selbst  noch  in  späterer  Zeit,  als  schon  längst  hier  nur  niederdeutsche
Laute  ertönten,  auf  ein  früheres,  anders  geartetes  Volkstum  hindeuten;
  damit  wird  sich  auch  ergeben,  wann  und  aus  welchen  Gründen
sich  dieser  nationale  Wechsel  vollzogen  hat.

Besondere  Zeugnisse  für  die  Nationalität  der  schleswigschen  Bevölkerung
  in  der  ältesten  Zeit  sind  nicht  in  den  Inschriften  der  Runensteine
  zu  finden,  die  südlich  der  Schlei  zum  Vorschein  gekommen  sind  );
denn  aus  der  Sprache  des  dänisch-skandinavischen  Königsgeschlechts  ist
kein  Rückschluß  auf  die  Sprache  des  hier  von  ihm  beherrschten  Volkes
gestattet.  Noch  weniger  beweist  der  erst  im  Mai  1897  aus  der  Grundmauer
  des  Domes  hervorgezogene  Stein;  er  ist  auch  kein  geschichtliches
Denkmal  wie  jene;  wohl  ist  er  um  die  Mitte  des  11.  Jahrhunderts
als  christlicher  Denkstein  auf  dem  Domkirchhofe  errichtet  gewesen,  aber
zum  Andenken  eines  Mannes,  der  auf  der  Hebrideninsel  Skye  begraben
  lag;  auch  die  beiden  Meister  Sven  und  Gudmund,  die  die
Runen  ritzten,  waren  nicht  einheimische,  sie  stammten  aus  Schweden,

richtsprotokolle  sind  m.  W.  von  1600  an  meist  erhalten:  ein  Schötebuch  v.  1614,
Brückenordnung  v.  J.  1622,  Bürgerschoß  v.  J.  1632,  Andreasabendgelder  v.  J.
1630,  alle,  soweit  ich  weiß,  noch  niederdeutsch.

1)  Die  urkundlichen  Belege  für  diese  Ausführung  finden  sich  meistens  in
meiner  Geschichte  der  Stadt  Schleswig.  Schleswig  1875.

2)  Abt.  II.  114  ff.

3)  Abt.  I.  54  f.
        <pb n="224" />
        216  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Etädte.

ebenso  wic  der  Stein  wahrscheinlich  von  Schweden  herübergebracht  war
und  die  Sprache  seiner  Inschrift  schwedischen  Ursprung  verrät.  1)  Wie
aus  dieser  Runeninschrift  nur  hervorgeht.  daß  gewisse  Verbindunger
mit  Schweden  noch  um  die  Mitte  des  11.  Jahrhunderts  nicht  abgebrochen
  waren,  so  kann  die  früher  im  Dom  vorhandene  Kapitelstür
  mit  ihren  Runenzeichen  aus  Eisenstäben,  die  in  lateinischer  Sprache
(Aefli  me  fecit)  die  bloße  Angabe  über  den  Verfertiger  der  Tür  enthielt,
  auch  nichts  weiter  bezeugen,  als  daß  noch  im  14.  Johrhundert
die  Kenntnis  der  Runenzeichen  in  Schleswig  nicht  untergegangen  war.)
Ülberhaupt  geben  die  späteren  schriftlichen  Denkmale  wenig  Aufklärung,
da  sie  hier  wie  überall  nur  in  lateinischer  Sprache  abgefaßt  wurden.
Die  Sprache  des  alten  Stadtrechts,  ein  Vertrag  der  Stadt  mit  Flensburg
  v.  J.  1282,  die  Luxusverordnung  des  Rats  v.  J.  1336,  der
Vergleich  des  Kapitels  mit  dem  Rate  wegen  einer  Vikarienstiftung
v.  J.  1338,  ein  zweiter  Vertrag  v.  J.  1386  mit  Flensburg  über
Handels=  und  Gerichtsverhältnisse  ),  Reste  eines  Stadtbuches  aus  dem
14.  Jahrhundert")  sowie  alle  landesherrlichen  Verleihungen  reden  in
lateinischer  Sprache  und  lassen  uur  geringe  Rückschlüsse  auf  die  Volkssprache
  zu.  Von  besonderer  Bedeutung  erscheint,  daß  uns  keine  einzige
spätere  dänische  oder  jütische  Urkunde  erhalten  ist;  vielmehr  nimmt  mit
dem  Zurücktreten  des  Lateinischen  sofort  das  Niederdeutsche  dessen  Stelle
ein;  man  kann  daraus  schließen,  daß  zur  Zeit  dieses  sprachlichen  Übergangs
  das  jütische  Volkstum  in  Schleswig  keine  besondere  Bedeutung
mehr  gehabt  hat.  Die  erste,  die  Stadt  betreffende  niederdeutsche  Urkunde
  scheint  ein  Erlaß  vom  Jahre  1402  zu  sein,  worin  der  Herzog
Gerhard  unter  andern  den  Bürgern  befiehlt,  ihre  woninghe  myt  stene

1.  R.  v.  Lilieneron  und  Ludw.  Wimmer:  Der  Runenstein  im  Schleswiger
Dom.  Kiel  1898.  Mit  den  mehr  oder  weniger  wahrscheinlichen  Ergänzungen
lautet  die  Inschrift  in  deutscher  libersetzung:  „(Tolej  ließ  errichten  lden  Stein!
nach  [Halfdlan,  Sullkes  Sohn,  seinem  Genossen,  der  auf  der  Auslandsfahrt]
starb.  [Sveln  und  Gudmund  die  rlitten  die  Runten.  In  England  in  Skia
ruht  er.  Krlist  helfe  seiner  Seelel.“

2)  Sach:  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  190.  191.

3)  Seidelin  I.  129.  Die  Flensburger  Ausfertigung  der  Urkunde  ist  lateinisch,
die  Schleswiger  Bestätigung  niederdeutsch,  doch  aus  dem  Lateinischen  libersetzt:
1387  ist  ein  Druckfehler  für  1386.

4)  Abteil.  II.  114.  Anm.  4.
        <pb n="225" />
        II.  Die  Stadt  Schleswig.  217

edder  mit  leme  zu  decken.  1)  Eine  Zeitlang  geht  dann  noch  Lateinisch  und
Niederdeutsch  nebeneinander  her;  die  bede  der  Herzogin  Elisabeth  v.  J.
1406  mit  dem  Bürgerverzeichnis  ist  noch  lateinisch  1),  ein  verlorenes
Protokoll,  bis  1448  reichend,  war  lateinisch  und  niederdeutsch,  aber
bereits  um  1400  ward  das  lateinische  Stadtrecht  ins  Niederdeutsche
übersetzt  :),  und  vom  Jahre  1415  an,  wo  das  Schneideramt  (scrodere)
vom  Rate  seine  skragh  erhielt,  sind  die  Amtsrollen  z.  B.  der  Bäcker
(1418)  und  der  Knochenhauer  (1421)  nur  niederdeutsch.  Dieselbe
Sprache  reden  fortan  auch  die  Schottregister,  Stadtrechnungen  und  andere
städtische  Urkunden.

Aus  dem  obigen  läßt  sich  der  Schluß  ziehen,  daß  wenigstens
um  1400  Niederdeutsch  die  herrschende  Sprache  der  Schleswiger  Bürgerschaft
  war,  die  in  der  Tat,  wie  wir  weiter  unten  an  ihren  Namen
sehen  werden,  damals  keine  bedeutsamen  jütischen  Bestandteile  mehr
enthielt.  Über  ein  früheres  jütisches  Volkstum  müssen  wir  erst  in  den
lateinischen  Urkunden  nach  Andeutungen  suchen,  die  uns  zugleich  über
die  Zeit  des  Sprachwechsels  weitere  Aufklärung  geben  können.

Das  alte  lateinische  Recht,  dessen  Abfassungszeit  gewöhnlich  um
1200,  von  Hasse  aber  erst  zwischen  1253  —  1257  angesetzt  wird  ½),

1)  Noodt  I.  181.

2)  Da  in  dem  neueren  Stadtrecht  noch  nicht  der  oben  erwähnie  Erlaß
des  Herzogs  Gerhard  v.  J.  1402  berücksichtigt,  sondern  erst  in  der  Ausgabe
v.  J.  1534  als  §  116  hinzugefügt  ist,  so  muß  die  Abfassung  vor  1402  fallen.

3)  Hasse:  Das  Schleswiger  Stadtrecht  1880.  —  Jörgensen:  Slesvigs  gamle
stadsret.  Aarb.  for  nord.  oldk.  1880.  Abgesehen  von  sonstigen  Fragen  handeit
es  dabei  hauptsächlich  um  die  von  Hasse  in  ihrer  Datierung  angesochtene  und
dann  in  Schl.-Holst.  Urkunden  II.  116  für  eine  Fälschung  erkärte  Urkunde  von
1256  Nov.  10,  worin  Waldemar,  Herzog  von  Jütland,  consulibus  et  proconsulibus
  civitatis  nostro  die  Wahl  des  Stadwogts  (byvagh)  gestattet,  sicut  ab
antiquo  habuerunt,  und  dieses  dann  als  gratiam  ab  antiquo  iam  usitatam
bezeichnet.  Im  Schleswiger  Stadtarchiv  habe  ich  eine  gleichlautende  Abschrift
gesehen,  die  wahrscheinlich  von  Noodt  herrührt.  Außer  der  Erwähnung  von
Bürgermeistern  und  Rat  sowie  der  Wahl  eines  Vogts  seit  alten  Zeiten  ist
mir  immer  besonders  der  Ausstellungsort  in  castro  nostro  Gottorpe  auffallend
  gewesen.  Wie  kann  der  Herzog  von  seinem  Schlosse  sprechen,  da
Gottorp  damals  noch  im  Besitze  des  Bischofs  war  und  erst  1268  (Hasse  II.  381)
an  den  Herzog  tanschweise  abgetreten  ward?  Die  Herzöge  residierten  bisher
auf  der  Juriansborgh  auf  der  sogenannten  Möweninsel,  wo  Waldemar  II  1216
        <pb n="226" />
        218  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

steht  ganz  auf  dem  Boden  des  dänischen  oder  jütischen  Landrechts  oder
älterer  Rechtsgewohnheiten.  Es  enthält  dabei  auffälligerweise  eine
Reihe  von  Ausdrücken,  die  der  dänischen  Rechtssprache  oder  vielleicht
auch  teilweise  der  Volkssprache  entnommen  sind.  Eine  Zusammenstellung
  ergibt  folgendes:

Die  Worte  (Art.  3):  thrinnae  attan  mark  cum  marca  auri,  que
görsum  danice  dicitur  d.  h.  die  Buße,  die  außer  der  eigentlichen
Mannsbuße  für  einen  Mord  an  die  Verwandten  gezahlt  werden  mußte,
sind  augenscheinlich  der  dänischen  Rechtssprache  entnommen;  ebenso  Ausdrücke
  wie  manhaelegth,  Mannheiligkeit  oder  persönliche  Freiheit  und
Sicherheit,  wytaegiald,  wytae,  waaldtecht,  Notzucht,  lagh,  Recht,  bei
Gilden  Regel.  Ordnung,  laghköp  oder  arfköp,  wodurch  das  Recht
seinen  Nachlaß  frei  zu  vererben  erworben  ward,  auch  wohl  skoot
(niederd.  skot,  schot,  Schoß)  d.  h.,  was  von  den  Bürgern  zusammengeschossen
  wird,  collecta  que  skoot  dicitur,  obwohl  es  ein  allgemein
germanisches  Wort  ist;  einem  älteren  Seerechte  scheint  zu  entstammen
akkerhaald,  frühere  Form  für  ankerhold  (isl.  akkéri),  sowie  die  Bestimmung,
  daß  ein  Dieb  auf  der  See  auf  eine  unbewohnte  Insel  ausgesetzt
  werden  solle  mit  Lebensmitteln  auf  drei  Tage,  cum  ferro  igneo
et  canterio  o:  tunder  et  aeldiaern  (aeld  —  ild),  was  das  spätere
niederdeutsche  Recht  myt  eyneme  gloyendighen  iseren  übersetzt.  Die
Benennung  Arnaegyald,  Herdschoß,  der  für  die  Beschützung  von  Haus
und  Herd  bezahlt  ward,  kommt  nur  in  den  schleswigschen  Städten

(Hasse  II.  319)  eine  Urkunde  (Jurisburgh)  ausstellt  und  Abel  seinen  Bruder
Erich  empfing  (Sach:  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  62)  und  die  1291  (Hasse  II.
780)  castrum  antiquum  genannt  und  noch  1426  erwähnt  wird.  Die  Herzöge
datieren  aber  niemals  so,  sondern  immer  Sleswic,  einmal  1268  Nov.  20  in  der
Tauschurkunde  apud  Sleswic;  die  Bischöfe  nennen  niemals  Gottorp  als  Ausstellungsort
  vor  1268.  Auch  nach  1268  tritt  in  zahlreichen  Urkunden  nur  einmal
  Gotthorpe  auf,  wo  Peter  Jonsen  (1265.—  1273)  dem  König  Erich  seine
Güter  in  Warmark  überträgt  (Hasse  II.  316).  König  Erich  datiert  sogar  zweimal
von  Hetheby  (Hasse  II.  641.  642).  Zuerst  1312  kommt  in  einer  Urkunde  Herzogs.
Erich  Gottorp  als  Ausstellungsort  vor  (Hasse  III.  256),  dann  1328  in  einer
Urkunde  Gerhards  in  castro  Gotdorpe  (Hasse  III.  648),  dann  Herzog  Waldemar
1334  in  castro  nostro  Gottborp  (Hasse  III.  843)  zweimal  1336  und  1338  Gottorp,
später  öfter.  Wie  Herzog  Waldemar  1256  in  castro  nostro  GCottorpe  schreiben
kann,  ist  daher  in  hohem  Grade  auffällig.
        <pb n="227" />
        U.  Die  Stadt  Schleswig.  219

vor  und  wird  auf  dänischem  Gebiete  midsommersgiald  genannt;  die
rätselhafte  Bezeichnung  reækning  für  Nachbarschaft  oder  einen  größeren
oder  kleineren  städtischen  Bezirk,  wofür  das  niederdeutsche  Recht  fiarthing
sagt),  tritt  nur  im  Schleswiger  Recht  auf;  hollsaar  2),  penetrabile  vulnus,
dorsteken  wunden  kehrt  in  mehreren  schleswigschen  und  dänischen  Stadtrechten
  wieder,  hyalmerwol  (isl.  hielmvolr),  Stange  am  Schiffsruder
(helm  niederd.  Rudergriff),  ist  dänischen  Ursprungs,  horae,  Ore,  eine
in  Schleswig  und  Dänemark  allgemein  gebräuchliche  Münze,  laest
(niederd.  last  pl.  leste),  puund  sind  schon  früh  aus  dem  Deutschen
übernommen,  ebenso  wie  plankae,  die  hölzerne  Befestigung,  ein  Ausdruck,
  der  erst  in  den  späteren  Zusätzen  des  Stadtrechts  vorkommt.
Hervorzuheben  ist  dann  noch  crokwoth,  eine  Art  Wade  (niederd.  wade)
oder  großes  Zugnetz,  das  anscheinend  besonders  von  den  Schleswiger
Fischern  gebraucht  ward.

Die  aufgeführten  Ausdrücke  in  den  lateinischen  Urkunden  ergeben
für  einen  niederdeutschen  Einfluß  ein  negatives  Resultat.  Dasselbe  ist
auch  durch  die  in  Schleswig  bestehende  einflußreiche  Geschworenenoder
  Schwur-Gilde  bezeugt;  sie  wird  einmal  urkundlich  Hezlagh  genannt?)
  und  als  ihr  Aldermann  Knut  Laward  bezeichnet.  Daß  sie
später  nach  ihm  den  Namen  Herzog  Knutsgilde  trug,  beweist  auch
ein  noch  erhaltenes,  dem  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  angehörendes
Siegel.  dessen  Umschrift:  Sigillum  confratrum  sancti  Kanuti  ducis
de  Sleswic  lautet,  d.  h.  Siegel  der  h.  Herzog  Knuts  Brüder  von  Schles-1)

  Das  niederdeutsche  Recht  gibt  den  §  24  des  lateinischen  Rechts  ganz  wortlich
  in  §  36  wieder:  cum  civibus  in  ülo  Rerkning  manentibus  „myt  anderen
medeborgeren,  wan  se  in  den  fiarthing  bliven;  der  Verfasser  hat  in  dem
Originale,  das  er  vor  sich  hatte,  fiarthing,  fiorthing  gelesen;  das  resekning
der  Abschrift  für  Evaeltoft  scheint  auf  einem  Lesefehler  zu  beruhen.  Sollte  aber
nicht  ursprünglich  hvirfving  im  Texte  gestanden  haben?  Apenrader  Recht  §  20.
Kopenhagener  Stadtrecht  8  1:  Statuitur,  ne  de  cetero  aliqua  convivia  seu
sodalicia  que  vulgariter  gilde  vel  hwirwingh  dicuntur,  Hafbis  babeantur.
Isl.  hvirfingr  circulus  hominum.

2)  Thorsen  bietet  §  3  bollsaar;  in  allen  anderen  Stadtrechten,  lat.  Flensb.
R.  §  6,  dän.  R.  8  74,  Hadersl.  R.  8  21  tvinet  saar  (doppeltklassende  Wunde),
Seeländ.  Ges.  3.  38  wird  dafür  holsaar,  hollsaar,  hoolsaar  gesetzt;  so  ist  ohne
Frage  auch  im  alten  latein.  Schleswig.  Recht  zu  lesen.  Vergl.  Sach:  Ursprung
der  Stadt  Hadersleben  67  Anm.  2.

3)  Langeb.  II.  612.
        <pb n="228" />
        220  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

wig.  Es  scheint  auch,  daß  alle  Knutsgilden,  soweit  bekannt  35  an
der  Zahl,  in  Dänemark,  Jütland  und  in  Flensburg,  Apenrade  und
Hadersleben  ursprünglich  nach  dem  Vorgange  in  Schleswig  Herzog
Knutsgilden  gewesen  und  erst  später  König  Knutsgilden  geworden  sind.
Ein  zweites  erhaltenes,  etwa  um  das  Jahr  1325  entstandenes  Siegel
enthält  demgemäß  die  Umschrift:  Sigillum  confratrum  sancti  Kanuti
regis  de  Slels)viihc,  d.  h.  Siegel  der  h.  König  Knuts  Brüder  von
Schleswig.1)  Die  Bedeutung  dieser  Gilde  für  die  städtische  Verfassung
in  Schleswig  und  in  den  übrigen  schleswigschen  Städten  weiter  auszuführen,
  ist  hier  nicht  der  Ort;  es  genügt  festzustellen,  daß  sie  ihren
Einfluß  nur  nach  Norden  und  nicht  nach  Süden  ausgeübt  und  nur
in  diesem  Zusammenhange  und  auf  diesem  Boden  sich  entwickelt  hat.

Eine  weitere  Reihe  von  Benennungen  in  den  landesherrlichen  Begabungen,
  betreffend  die  Befreiung  von  Steuern  verschiedener  Art,
weist  auch  schon  sprachlich  nach  Norden.  Da  gibt  es  torlgh)giald
(Marktschoß),  von  dem  die  Bürger  1252  befreit  werden,  außerdem
bygiald  (Stadtschoß),  die  ihnen  nebst  Araengiald  (Herdschoß)  und  Arkköp
  (Erbkauf)  Herzog  Waldemar  1285  erläßt,  Steuern  wie  Innae,
Stuth  und  Quaersaeth,  von  denen  Herzog  Gerhard  sie  befreit  2),  die
nur  aus  dem  dänisch-jütischen  Rechte  ihre  Erklärung  finden.  Wie  fest
dies  alles  in  Schleswig  eingewurzelt  war,  zeigen  noch  manche  Stellen
des  niederdeutschen  Rechts,  wenn  z.  B.  darin  von  gildelaghe,  laghedage,
  lachbroder,  arfkiöpe,  arnegelde  u.  a.  gehandelt  wird.  Bemerkenswert
  ist  insbesonders  der  Artikel  60,  nach  dem  bei  Heiraten  zwischen
einem  Bürger  und  einer  burinnen  oder  zwischen  einem  Bauern  und

1)  C.  Nyrop:  Danmarks  Gilde-  og  Lausskraaer  I.  44.  82.  83.  In  Malmö
tritt  neben  der  Knutsgilde  noch  ein  herlagh  auf,  die  an  die  rätselhafte  Hezlagh
  in  Schleswig  erinnert,  aber  ebenso  einen  dunklen  Namen  trägt.  —  C.  Nrrop:
  Tidsskrift  for  kunstidustrie  1899  1  ff.,  wo  die  Umschrift  des  König  Knutssiegels
  richtiger  gelesen  und  gedeutet  wird  als  in  meiner  Geschichte  Schleswigs
110.  Nyrops  lesenswerte  Abhandlung  enthält  auch  alle  23  bekannten  Siegel
der  Knutsgilden.  Das  Siegel  von  Alandia  (St.  8)  etwa  aus  dem  Jahre  1330
bezieht  sich  aber  schwerlich  auf  die  friesische  Insel  Oland;  unter  den  Namen  der
Bewohner  (Abt.  II.  199)  müßte  dann  doch  wohl  auch  Knut  erscheinen.

2)  Vergleicht  man  diese  Urkunde  mit  der  Verleihung  desselben  Herzogs
Waldemar  für  die  Güter  des  Bistums  Schleswig  1310  (Hasse  III.  216),  so  sieht
man,  daß  in  letzterer  Urkunde  auch  Inneque,  stuth,  quersaeth  zu  lesen  ist.
        <pb n="229" />
        II.  Die  Stadt  Schleswig.  221

einer  Städterin  das  Land  oder  die  Erde  in  der  Stadt  und  in  dem
Dorfe  gleich  geteilt  werden  sollte,  wente  dat  het  uppe  denseh  bopenning;
  man  muß  daraus  schließen,  daß  der  Ausdruck  damals  noch
verstanden  ward.  Längst  war  dagegen  die  Bezeichnung  wibbelde
(Weichbild)  aus  dem  Niederdeutschen  herübergenommen;  erscheint  sie
doch  schon  im  lateinischen  Flensburger  Recht  §  19:  campus  civitatis,
guod  dicitur  vigbelt,  ja  schon  früh  in  mehreren  dänischen  Stadtrechten
wie  in  Odense  und  Randers.  1)  Wenn  auch  dafür  in  der  Begabung
des  Königs  Erich  von  Pommern,  der  in  allen  seinen  Erlassen  als
dänischer  Nationalherrscher  auftritt,  im  Jahre  1417  neben  bything
(Stadtting)  und  torffortugh  (Marktgeld)  wieder  das  ursprüngliche  bykrich
  erscheint,  so  sieht  man  doch  wieder  an  dem  Ausdruck  burgenses
(Bürger)  und  an  der  Erklärung  der  Worte  dies  fori  durch  marckes
daghe  in  derselben  Urkunde,  wie  das  Niederdeutsche  in  der  Stadt  zur
Herrschaft  gelangt  war  2),  als  eben  die  niederdeutsche  Übersetzung  des
Stadtrechts  erfolgt  war.)

Von  besonderem  Interesse  ist  eine  Reihe  von  örtlichen  Benennungen,
  die  aus  der  jütischen  zum  Teil  noch  weit  in  die  niederdeutsche
Zeit  hineinreichen.  Die  alten  Befestigungswerke  im  Norden  der  Stadt,
um  1291  Frisewircki,  Angelbowircki  und  Saldergater  genannt,  zeigen
durch  den  Ausdruck  -gater  (Gassen)  und  wirki  (Wall),  der  in  dieser
Bedeutung  nur  noch  in  Danaewirky  und  Kovvirki  erhalten  ist,  daß
sie  weit  in  eine  jütische  Vergangenheit  zurückgehen.")  Bereits  1413
erscheint  das  Friescnwerk  mit  deutschem  Namen,  an  die  Saltergater
erinnert  Solterbek  (1334)  und  Solterberg  (1413),  an  Angelbowircki
die  Angelboporte  (1450).  Die  meisten  älteren  Straßennamen  endigen
auf  -gatae  oder  gade;  wenn  auch  niederdeutsch  gate  (Gasse)  vor-1)

  Sach:  Ursprung  der  Stadt  Hadersleben  26.

2)  Noodt  I.  182.

3)  Danske  Atlas  VII.  507.  Seltsamerweise  sind  hier  als  dänische  Worte
unter  einer  größeren  Anzahl  auch  folgende  echt  niederdeutsche  aufgeführt:  Aalkiste,
  Baunerheer,  Dike,  Leemberg  (Flurname),  Wadenreep,  Watmel,  Wyntapper
  u.  a.  Auch  in  dem  Ausdruck  des  niederdeutschen  Stadtrechts  §  91:
twischen  der  sunnen  upganck  unde  daleganck  wird  nicht  leicht  jemand  daleganck
für  ein  dänisches  Wort  halten,  wie  das  noch  vor  einigen  Jahrzehnten  geschehen  ist.

4)  Über  -wircki  vergl.  Abt.  I.  10  ff.;  II.  135.
        <pb n="230" />
        222  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

kommt,  so  lassen  sich  schwerlich  Namen  wie  Torrighgade  (1352),  später
Torfstrat,  heute  richtig  übersetzt  Marktstraße,  Frokegade  (1314),  Hunegatae
  (wahrscheinlich  nach  den  hier  gehaltenen  herrschaftlichen  Hunden
benannt),  Bekegatae  (1452),  Fiskergate  (1445)  u.  a.  darauf  zurückführen.
  Holmbro  (1450),  bereits  1481  Holmbrugge  genannt,  Bredebro
  1410  und  1445,  sowie  Brethebrogatae,  Laskebro  oder  brygge
by  dem  Soltfat  zeigen  offen  ihre  nicht  niederdeutsche  Herkunft;  in
anderen  Namen  tritt  dagegen  von  vornherein  das  niederdeutsche  -rgge
hervor,  wie  in  Monnikenbrygge  (1448);  auch  Rackerstieg  (Schinderstieg)
  1450,  sowie  Fuletwit  (1480)  bilden  einen  merkwürdigen  Gegensatz
zu  den  älteren  Benennungen.  Was  soll  man  unter  diesen  Umständen  zu
dem  Rammelsort  (—  Rammelswinkel)  1560,  Ramsbarg  (1565)  oder
von  dem  Katsunt  sagen,  der  im  Jahre  1512  in  Stadtrechnungen  zuerst
  vorkommt?  Hier  wollen  wir  nur  von  dem  letzteren,  schon  in
Eckernförde  genannten  Namen  etwas  ausführlicher  sprechen,  um  später
bei  Flensburg  auf  den  ersteren  zurückzukommen.

Der  Name  Katsund  erscheint  in  Lund  und  Malmö,  in  Kopenhagen,
  Nakskov,  Svendborg,  Aalborg,  Horsens,  in  Hadersleben,  Flensburg,
  Schleswig,  Eckernförde,  in  Heiligenhafen,  Lübeck,  Königsberg
und  in  Zeven  im  Hannoverschen,  d.  h.  ziemlich  gleichmäßig  auf  niederdeutschen,
  jütischen,  dänischen  und  skandinavischen  Gebieten,  meist  als  Benennungen
  enger  Straßen,  in  Königsberg  angeblich  für  „ein  senkrecht
auf  den  Pregel  stoßendes  Stück  Hafen“.!)  Alle  Städte,  in  denen  er
auftritt,  liegen,  wie  richtig  hervorgehoben  ist,  am  Wasser,  nur  nicht  Lund.
Aus  ·sund  d.  h.  Meerenge,  enge  Einfahrt  hat  man  geschlossen,  daß  der
Name  nordischen  Ursprungs  sei,  obwohl  sund  in  dieser  Bedeutung  auch
im  Angelsächsischen  und  schon  früh  im  Niederdeutschen  vorkommt;  er  stehe
mit  dem  Seewesen  und  der  Schiffahrt  in  irgend  einer  Verbindung,  und
demgemäß  trete  er  auch  in  Seestädten  auf  und  finde  sich  entweder  noch
heute  in  unmittelbarer  Nähe  des  Hafens  oder  da,  wo  in  älterer  Zeit  noch
ein  Hafen  nachzuweisen  sel.  Das  scheint  in  der  Tat  für  alle  Städte  zu
stimmen  bis  auf  Lund  und  Schleswig,  vielleicht  auch  für  Hadersleben.
In  Schleswig  ist  es  geradezu  unmöglich,  daß  der  hoch  am  Angelbo-1)

  Vergl.  Heimat  1899  Nr.  12  S.  239,  wo  J.  J.  Callsen  über  den  Namen

handelt.  Seiner  Ausführung  eninehme  ich  die  Ortsangaben  bis  auf  Horsens,
das  er  nicht  nennt.
        <pb n="231" />
        II.  Die  Stadt  Schleswig.  223

werk  innerhalb  der  alten  Stadtumwallung  gelegene  Katsund  jemals
mit  einem  „Hafen“  oder  einem  sunde  in  Verbindung  gestanden  hat.

In  Eckernförde  kenne  ich  den  Namen  erst  aus  dem  Jahre  1580;
in  Hadersleben  tritt  Catzund  im  Jahre  1542  auf;  es  gehörte  dazu
auch  damals  das  Nab  (das  heutige  Naff),  1578  wird  die  heutige
Nassstraße  deswegen  auch  Katzund  genannt;  er  reichte  also  nahe  an
die  Föhrde,  aber  auch,  wie  ausdrücklich  bemerkt  wird,  bis  unter  die
„Planken"“".  In  Schleswig  kennen  wir  den  Namen  seit  1512,  in
Flensburg  Kadtsundt  in  parochia  St.  Nicolai  seit  1494.  Aus  der  Art,
wie  er  in  den  Urkunden  erwähnt  wird,  ist  zu  schließen,  daß  er  in
den  schleswigschen  Städten  viel  weiter  zurückgeht.  Bei  den  übrigen
wlrd  es  ebenso  der  Fall  sein;  doch  fehlen  mir  hier  die  urkundlichen
Belege.

Es  fragt  sich  nun,  wie  die  Deutung  des  Namens  mit  dieser
örtlichen  Lage  und  der  Zeit  seines  Auftretens  in  Einklang  zu  bringen  ist.

Die  gewöhnliche  Erklärung  als  „Booteinfahrt“  (Bootshafen  ist
unrichtig)  von  einem  altnordischen  kati  „Schiff“  schwebt  gänzlich  in
der  Luft.  Denn  es  soll  erst  sicher  nachgewiesen  werden,  daß  das  Wort
in  dieser  Bedeutung  im  Nordischen  überhaupt  vorkommt.  1)  In  der
ganzen  dänischen  Literatur  existiert  es  gleichfalls  nicht  und  ebensowenig
im  Niederdeutschen;  selbst  nicht  in  der  Seemannssprache  der  Hansa  ist
es  nachzuweisen:  überall  erscheinen  nur  kogge  (plur.  kogger,  isl.  kuggi),
snecke,  snecker  (isl.  sneckia),  skude,  (skutae  1417  im  Privilegium
Erichs  von  Pommern),  holländ.  schuyxte.  Nur  im  Holländischen  bezeichnet
  cat  (mittellat.  catta)  ein  längliches  größeres  Schiff  mit  weitem
Bauche;  ebenso  im  Englischen  cat,  woraus  im  Hochdeutschen  der  Ausdruck
  Katschiff  entstanden  ist.  Die  Holländer  sind  es  auch  gewesen,
die  die  Einfahrt  von  der  Nordsee  in  die  Ostsee  nach  ihren  Schiffen
den  Namen  Kattegat  (gat  Einlauf,  Sund)  gegeben  haben;  diese  holländische
  Benennung  ist  für  die  Einfahrt  in  den  Hafen  von  Plymouth
1583  zuerst  nachweisbar.  Der  bekannte  Kartograph  Mejer  hat  ihn
dann  für  die  Einfahrt  in  die  Ostsee  von  den  Holländern  herübergenommen
  und  seit  1650  als  sinus  codanus  vulgo  Cattegatt  in  die

)  Fritzuer,  Ordbog  over  det  gamle  norske  sprog  342;  S.  Egilsson  457
mit  zwei  unsicheren  Stellen.  E.  Erslev,  Iylland  296  ff.
        <pb n="232" />
        224  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

nordische  Geographie  eingeführt.  Fest  steht,  daß  der  Name  erst  seit
der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts,  wo  die  Holländer  zur  See  mächtig
wurden,  in  Gebrauch  gekommen  ist.  Stammte  nun  der  Ausdruck  Katsund
  erst  aus  dieser  Zeit,  so  wäre  die  Erklärung,  „Einfahrt  für  Katte“,
immerhin  denkbar,  wenngleich  kat  als  größeres  Schiff  für  die  örtliche
Lage  der  Straßen  immer  widerstreben  würde.  Sein  mehrfaches  Auftauchen
  um  mehr  als  150  Jahre  früher  macht  indes  diese  Deutung
aus  dem  Holländischen  völlig  unmöglich.  Muß  man  auch  das  niederdeutsche
  kat  (mhd.  quat),  Kot,  das  in  Kattsee,  Kattbek  seinen  Platz
haben  kann),  für  die  Erklärung  von  Katsund  ablehnen,  so  bleibt  nichts
anderes  übrig  als  katte  (Katze)  in  dem  im  Nieder=  und  Hochdeutschen
ganz  gewöhnlichen  Sinne  von  „Schanze  „Sturmwerk“,  „Blockhaus“  zu
fassen;  in  Rendsburg  hieß  z.  B.  eine  der  alten  Bastionen  die  Katze
oder  Katt;  im  Dänischen  wird  eine  Deckschanze  auf  einer  Bastion  so
genannt.  Diese  Art  von  Befestigung  findet  sich  in  der  mittelalterlichen
Befestigungskunst  meist  auf  erhöhten  Punkten,  sowohl  in  der  Nähe
des  Wassers  als  auch  an  anderen  besonders  bedrohten  Stellen.  Dabei
muß  man  annehmen,  daß  der  Ausdruck  sund,  enge  Einfahrt  im  Meere,
auf  die  enge  Gasse,  die  zu  der  katte  oder  an  ihr  vorüberführte,  übertragen
  ist.“)  Für  einen  ursprünglich  nordischen  Ursprung  ergibt  diese
Ausführung  nur  wenig  Anhalt;  er  kann  mit  demselben  Recht  auf  dem
niederdeutschen  Boden  der  Hansa  gesucht  werden.

Wir  wenden  uns  jetzt  einigen  Benennungen  zu,  die  innerhalb
der  Altstadt  und  des  Holmes  noch  ihre  Heimat  haben.  Sowohl  bei
dem  Dom  als  auch  bei  dem  St.  Johanniskloster  auf  dem  Holm,  der
seinen  Namen  als  Insel  oder  Halbinsel  schon  seit  der  jütischen  Zeit

1)  Das  als  Dorf-,  Feld=  und  Straßenname  auftretende  Katrepel  (z.  B.
Dörfer  in  Oldenburg,  Süderditmarschen,  im  Bremischen,  Straße  in  Hamburg
und  Braunschweig),  das  sich  meines  Wissens  auf  schleswigschem  Boden  nicht  nachweisen
  läßt,  hat  ohne  Zweifel  eben  diesen  Ursprung.  Die  in  einer  Braunschweigischen
  Urkunde  v.  J.  1606  gegebene  Deutung  als  katerhohl  ist  gänzlich
  abzulehnen,  da  bereits  1331  die  Form  cathrepel  (Tasse  III.  769:  in  manso
cathrepel  quattuor  modiis  siliginis)  in  einer  Hamburger  Urkunde  vorkommt.
Die  wahrscheinlichste  Erklärung  bietet  das  mhd.  quat  „Kot“.  Ubrigens  wird
in  der  Stadt  Oldenburg  in  Wagrien  ein  Katrepel  1387  genannt.

2)  Sach:  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  19:  Ursprung  der  Stadt  Hadersleben
  10.  27.
        <pb n="233" />
        II.  Die  Stadt  Schlezwig.  225

trägt,  wenngleich  holm  ein  auch  in  Holstein  altherkömmliches  Wort
ist,  nennt  man  den  Umgang  (ambitus)  noch  heute  im  Volksmunde  nur
Schwahl.  Das  Wort  ist  im  Niederdeutschen  ganz  unbekannt  und  kann
nur  auf  jütisch-dänisch  svale  kühl,  dann  sval  kühler  Gang,  isl.  svalir  pl.
zurückgeführt  werden.  Desselben  Ursprungs  ist  auch  die  in  älteren
Urkunden  mehrfach  auftretende  Bezeichnung  der  vergangenen  Dreifaltigkeits=
  oder  Trinitatiskirche  als  Sunte  Drochten  oder  Sunte  Drotten
(1452,  1481,  1483).  Zu  vergleichen  sind  die  Drottinskirche  in
Lund),  die  Drottenskirche  in  Viborg  u.  a.,  die  ebenso  wie  in
Schleswig  Trinitatiskirchen  bezeichnen.  Drot,  Druten,  Drottin,  Herr,
ist  im  Jütisch-Dänischen  derselbe  Name,  der  im  Niederdeutschen
druczete,  drossete,  drost,  hochdeutsch  Truchseß  lautet  und  in  Holstein
in  dem  Landrost  von  Pinneberg  noch  bis  in  die  neueste  Zeit  hinein
erhalten  war.

In  der  Umgebung  der  Altstadt  treffen  wir  in  älterer  Zeit  noch
auf  einige  Namen,  deren  Herkunft  und  Ursprung  nur  zum  Teil  auf
die  jütische  Zeit  zurückgehen.  Da  ist  zunächst  der  berühmte  Lollfuß,
nach  dem  heute  noch  ein  Stadttell  benannt  ist.  Urkundlich  erscheint
er  zuerst  in  einer  Stadtrechnung  um  1500  in  der  Form  Lolfoet  und
Lolfoot,  dann  1649  als  Lolld  Fueb.  Die  vergangene  capelle  sunte
Jurgens  unde  Jobs  negest  vor  Oottorp  (1518,  1528)  soll  nach  Angabe
  der  Chronisten  des  16.  und  17.  Jahrhunderts  einen  Teil  des
Fußes  des  h.  Lollus,  des  Erzbischofs  von  Mainz  und  Nachfolgers  des
Bonifatius,  als  wundertätige  Reliquie  enthalten  haben.  Ist  das  richtig,
so  könnte  der  Ausdruck  na  dem  Lolfoete  oder  to  dem  Lolfoete  von
dem  Wallfahrtswege  auf  den  gerade  an  diesem  Wege  entstandenen
Stadtteil  übertragen  sein.)  Eine  derartige  Benennung  nach  einer
Reliquie  ist  freilich  eine  ganz  singuläre  Erscheinung  und  die  Möglichkeit
vorhanden,  daß  wir  es  hier  mit  einer  aus  einer  falschen  Etymologie
entsprungenen  Sage  zu  tun  haben.  Zu  beachten  ist  auch  der  Name

1)  Langeb.  III.  570a.  —  Sach:  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  67.

2)  Sach:  Geschichte  des  Stadt  Schleswig  94.  276.  Dabei  bemerke  ich  noch,
daß  es  auf  dem  Holm  ein  „Fußensholm“  nach  dem  Volksmunde  gibt,  das  man
ganz  unrichtig  neuerdings  „Fuß  am  Holm“  genannt  hat.  Mit  einem  „Fuß“  hat
der  Name  absolut  nichts  zu  schaffen.  Woraus  er  aber  verdreht  ist,  ist  schwer
festzustellen.

Sach,  Das  Herzogtum  Schletwig.  III.  15
        <pb n="234" />
        226  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

Fötjebarg,  den  früher  die  nördliche  Anhöhe  trug.  1)  Klarer  sehen  wir
bei  dem  noch  heute  bestehenden  Hesteberg  (1426);  von  den  älteren
Chronisten  mit  mons  equinus  oder  mons  caballinus  richtig  übersetzt,
hat  der  Name  später  eine  Anlehnung  an  niederd.  beister  (Elster)  oder
hester  (junge  Eiche  oder  Buche)  erfahren,  ohne  irgend  einen  urkundlichen
  Grund.)  Auch  die  1426  auf  der  Lollfußer  Schützenkoppel  von
König  Erich  von  Pommern  angelegte  Avensborg  oder  Owensborch,
von  der  noch  Spuren  in  Wallanlagen  zu  erkennen  sind,  trägt  einen
rein  dänischen  Namen  und  wird  von  einem  niederdeutschen  Chronisten
  mit  Hatesborch  (Hasses=  oder  Feindesburg)  übersetzt.7)  Für
Kennzeichnung  des  damaligen  Volkstums  hat  indes  der  Name  ebensowenig
  Bedeutung  wie  die  von  demselben  König  früher  in  seiner  Verleihung
  v.  J.  1417  erwähnten  dänischen  Benennungen  byfridh  und
brthing.  Anders  steht  es  mit  der  alten  Luseborg,  die  bereits  von
Ditmer  zum  Jahre  1283  genannt  wird.“!)  Vergleicht  man  damit
Lusaehögh  oder  Lusachog,  einen  Hügel  auf  dem  Viborger  Tingplatze  5),
Lyusapeld  1245  auf  Alsen  oder  die  mehrfach  auf  schleswigschem  Boden
auftretenden  Grabhügel  Lyshyg),  die  nach  dem  darauf  abgebrannten
Feuer  den  Namen  tragen,  so  liegt  es  nahe,  auch  unsere  Luseborch  als
Wachtfeuerburg  (Iisl.  lioss  lucidus,  lios  lnx,  liosheimr  domus  lucida)
zu  deuten;  der  sonst  noch  unter  den  Tondernschen  Flurnamen  1543
austretende  Name  erscheint  auffälligerweise  auch  bereits  mehrfach  in

1)  Langebek  in  Dansk.  Atlas  VII.  574  verwirft  die  obige  Deutung  durchaus;
  er  meint,  Lol-  sei  aus  einem  dänischen  Worte  verdreht.  Aber  aus  welchem?
Solange  dieses  nicht  nachgewiesen  ist,  bleibt  nichts  übrig,  als  auch  fernerhin  dem
wundertätigen  Fuß  des  h.  Lullus,  weun  auch  widerwillig,  unsere  Ehrfurcht  zu
bezeugen.

2)  Geschichte  der  Stadt  56.  Das  jütisch-dänische  Wort  hest,  heste  fehlt
im  Niederdeutschen;  doch  muß  es  spät  in  die  holsteinische  Volkssprache  eingedrungen
sein;  wenigstens  habe  ich  in  meiner  Ingend  sehr  oft  von  älteren  Leuten  im  östlichen
  Holstein  ein  abgetriebenes  blindes  Pferd  de  ohl  blinn  hess  nennen  hören.
Man  könnte  versucht  sein  zu  fragen,  ob  nicht  darauf  durch  miswerständliche  Ubertragung
  der  unerklärliche  Ansdruck  „der  blinde  llesse“  zurückzuführen  sei.

3)  Geschichte  der  Stadt  56.

4)  Geschichte  der  Stadt  63.  Ditmer  Chron.  I.  157.  Diese  alte  urkundliche
  Bezeugung  war  mir  bei  der  Abfassung  der  Geschichte  der  Stadt  entgangen.

5)  Langeb.  I.  80.  151.

6)  Abt.  II.  24.
        <pb n="235" />
        II.  Die  Stadt  Schleswig.  227

angelsächsischen  Urkunden.  )  Das  spätere,  heute  gewöhnliche  Lusbusch
  erklärt  sich  leicht  aus  dem  Buschwerk,  das  nach  der  Zerstörung
der  Wartburg  ihre  frühere  Stätte  bedeckte.

Auch  die  Flurnamen  der  Schleswiger  Feldmark,  die  mit  ihrem
Leembargh,  ihren  zahlreichen  Wurten,  verdendeel  (1453),  Latteneck,
Sommerbargh,  Wiese  Ovelgunde  (1600),  Sikkedal,  Rosendal,  Hoppenhof,
  Penningbarg  (1574),  Resendam,  Melcksted  u.  a.  ein  niederdeutsches
  Gepräge  tragen,  enthalten  noch  hie  und  da  einige  jütische
Erinnerungen;  wir  rechnen  dazu  Lunsted  2),  Bucksund  1413  (vergl.
Bukholm  in  Halk),  mehrere  Lukkö  als  eingehegtes  Landstück  wie
Kolyxkke,  Norderlukke  (1453),  zwei  Likkoe  (1413),  dann  up  do
Langenesse  (1435,  1453,  1540)  bei  dem  Hesteberg,  die  Teiche
Leemdam,  Troldam,  Havedam  sowie  Klapschau  und  das  eingehegte
Feld  Stubba  oder  Stubbae  (1196)  zwischen  der  Michaeliskirche  und
Gottorp,  ehemals  den  Mönchen  in  Rudekloster  gehörig,  auch  monnikenland
  in  den  städtischen  Registern  genannt.)

Die  Überbleibsel  aus  der  jütischen  Zeit  und  die  niederdeutschen
Benennungen,  die  sich  vordrängen,  lassen  erkennen,  daß  der  Wechsel
des  Volkstums,  insbesondere  der  Sprache  im  Laufe  der  letzten  Hälfte
des  14.  Jahrhunderts  erfolgt  sein  muß.  Und  dies  wird  denn  auch
durch  die  Namen  der  Bürger  bestätigt,  die  uns  vor  1400  und  kurz
nachher  urkundlich  bekannt  sind.')  Wer  das  Verzeichnis  vom  Jahre
1406  mit  seinen  200  Namen  betrachtet,  wird  überrascht,  so  wenig

1)  Abt.  II.  114.

2)  Registr.  capituli  65:  fundus  Lunstede.  Archiv  für  Staats=  und
Kirchengeschichte  2.  520.  21  fandus  Limpstede,  Nimstede  (verschrieben).  In
dem  städtischen  Register  v.  J.  1413  habe  ich  Lusested,  nicht  Lunsted  oder  Limstede
  wie  Schroeder:  Landesberichte  1.  58,  gelesen.  Geschichte  der  Stadt  261.
Der  Zusammenhang  ergibt,  daß  mit  Lunsted  ein  Grundstück  gemeint  ist.  Die
Bedeutung  des  Namens  ist  dunkel.  Ein  1406  unter  den  Bürgern  genannter
Tydeke  van  Luvo  wird  schwerlich  damit  zusammenhängen.  Zu  vergleichen  ist
Lunsted,  Lunow  (1337).  Lunvie  bei  Rendsburg.  Siehe  oben  S.  107.

3)  Über  Stubbo  vergl.  Geschichte  der  Stadt  78.  80.  262;  im  Reg.  capitulo
  46  ist  demnach  wohl  stuppe  Munkelant  zu  lesen.  Genannt  wird  das  Feld
im  Registrum  noch  95.  Hasse  III.  447:  terras  inter  Sleswig  et  Gottorp,  que
Stubbae  vocantur  1321.  Siehe  S.  74.

4)  Geschichte  der  Stadt  173  ff.  —  Abt.  II.  114,  wo  einige  Namen  aus
dem  14.  Jahrhundert  ausgeführt  sind.

15“
        <pb n="236" />
        228  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

(20)  jütische  Namensformen  auf  ·  sen  zu  finden;  unter  den  Vornamen
kommen  Nisse  (4),  Jesse  (6),  Abel  (3),  Jeppe  (2),  dann  je  einmal
Tholf,  Erik,  Lasse,  Kalle,  Knut,  Ebby  vor;  sie  treten  aber  gegen
die  niederdeutschen  ganz  zurück.  Alle  fremden  Familien  wie  Tydeke
van  Lune,  Hans  van  Herberde  (Herberghe?m),  Taleke  van  Stade,
Hans  von  Zelle,  Lutkenborch,  Wikenberch,  Kurrenhaghen,  Holste
sind  vom  Süden  her  eingezogen,  und  kein  Handwerker  trägt  deutlich
ein  jütisches  Kennzeichen  mehr.  Zahlreich  sind  vertreten  Scroder
(Schneider)  8,  Smit  6,  Bekker  5,  Suter  und  Schomaker  4  und  1.
Pelzer  4,  je  einmal  Tegheler,  Grapengeter,  Sagher,  Maler,  Tymerman,
  Glasmakcr,  Overscherer  (Tuchscherer),  Murmeister,  Werkmeister
u.  a.  Man  begreift,  daß  bei  einer  solchen  Bevölkerung  das  Stadtrecht
  um  1400  niederdeutsch  bearbeitet  ward,  daß  die  Ratsprotokolle,
Kämmereirechnungen  und  die  Rollen  der  Ämter  nur  diese  Sprache
reden.  Als  niederdeutsche  Stadt  nahm  Schleswig  damals  auch  alle
jene  charakteristischen  Merkmale  der  norddeutschen  Städte  auf;  sie
stellte  ihren  Roland  oben  auf  dem  kaak  auf  dem  Marktplatze  auf  1),
sie  richtete  ihre  badstuven  ein,  sie  gründete  ihre  papagoiengilde,
feierte  ihr  maigrevenfest  in  derselben  Weise,  wie  dies  in  Norddeutschland
  Sitte  war.  Dieses  niederdeutsche  Wesen  ward  im  15.  Jahrhundert
  durch  die  politischen  Verhältnisse  immer  mehr  gefestigt,  besonders
  seitdem  der  Graf  Adolf  (VIII.)  als  Herzog  von  Schleswig
nach  fast  dreißigjährigem  Kampfe  mit  Erich  von  Pommern  auf  Gottorp
seine  Residenz  aufschlug  und  sein  Nachfolger  Christian  I.  und  dessen
Sohn,  der  Herzog  Friedrich,  auf  dem  eingeschlagenen  Wege  weiter
wanderten.  Ganz  ohne  Frage  haben  auch  König  Johann  und  Herzog
Friedrich  das  niederdeutsche  Recht,  des  men  daglykes  brucket,  auf
Ansuchen  des  Rates  bestätigt.  Wie  unter  diesen  Umständen  das  loufkbock,
  welches  nach  urkundlichen  Zeugnissen  1448,  1492,  1494,  1496.
1504  auf  dem  Rathause  verlesen  ward?),  das  zum  erstenmal  1504
gedruckte  jütische  Lov  in  seiner  ursprünglichen  Sprache  gewesen  sein
könne,  ist  gar  nicht  abzusehen,  um  so  mehr  als  längst  niederdeutsche
Übersetzungen  handschriftlich  vorhanden  waren.  Dänische  Gelehrte,

1)  Geschichte  der  Stadt  169.  70,  wo  über  den  Roland  die  näheren  urkundlichen
  Angaben  bemerkt  sind.

2)  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  117.
        <pb n="237" />
        U.  Die  Stadt  Schlezwig.  229

wie  Allen,  können  sich  nicht  entschließen,  den  damals  völligen  niederdeutschen
  Charakter  der  Stadt  anzuerkennen,  und  glauben  selbst  noch
bis  ins  18.  Jahrhundert  hinein  die  Kenntnis  und  Übung  der  „dänischen“
  Sprache,  wie  sie  die  jütische  Mundart  nennen,  in  der  Bürgerschaft
  nachweisen  zu  können.  Richtig  ist  nur,  daß  seit  dem  17.  und
18.  Jahrhundert  durch  Zuwanderung  aus  den  nördlichen,  damals  noch
jütisch  redenden  Dörfern  und  durch  neue  Ansiedelungen  in  der  sogenannten
  Neustadt  ein  jütischer  Bestandteil  in  die  niederdeutsche  Bevölkerung
  sich  eindrängte,  aber  sehr  bald,  weil  die  Zuzügler  zweisprachig
waren,  germanisiert  ward.  So  finden  die  viel  erwähnten  Worte
Ulrich  Petersens  (f  1735),  wonach  zu  seiner  Zeit  die  Bürger  in  dem
Norderquartier,  d.  h.  am  Pferdemarkt  und  in  der  Michaelisstraße,  wie
auch  das  Gesinde  mit  den  Leuten  aus  Angeln  sich  beim  Kaufschlagen
vielfach  der  „angeldänischen“  Sprache  bedienten,  ihre  vollständige
Erklärung.)

Im  Laufe  der  nächsten  dreißig  Jahre  war  aber  auch  bereits  in
den  Schleswig  benachbarten  nördlichen  Dörfern  ein  Sprachwechsel  eingetreten.
  Unter  anderen  wissen  wir,  daß  der  junge  Asmus  Jakob
Carstens  in  St.  Jürgen  nur  niederdeutsch  redete;  als  er  den  ersten
Unterricht  bei  dem  Wandellehrer  des  Dorfes  erhielt,  geschah  dieses
nur  in  niederdeutscher  Sprache.  Bezeichnend  ist  die  Erzählung  von
seiner  derben  Antwort,  die  er  seinem  Schulmeister  gab,  als  er  ihn
zur  Aufmerksamkeit  ermuntern  wollte:  „Asmus  Jakob,  wat  hest  du
inn  kop?“  —  „Schulmester,  bregen  inn  kop  as  kreienschit!“)

Die  herrschende  Stellung  des  Niederdeutschen  in  der  „Haupt=  und
Residenzstadt“  der  Herzöge  ward  zunächst  durch  die  um  die  Mitte
des  16.  Jahrhunderts  bereits  hochdeutsch  schreibende  landesherrliche
Kanzlei  wenig  berührt;  man  kann  selbst  sagen:  jene  hochdeutsche  Kanzleisprache
  hatte  lange  Zeit  hindurch  so  gut  wie  gar  keinen  Einfluß  auf  die
Sprache  der  städtischen  Behörden,  der  Gilden  und  Zünfte,  der  Kirche
und  Schule;  es  dauerte  fast  ein  ganzes  Jahrhundert,  ehe  das  Niederdeutsche
  den  Kampf  gegen  den  neuen  Sprachwechsel  aufgeben  mußte
und  in  die  Stellung  einer  Mundart  zurücktrat.

1)  Geschichte  der  Stadt  Schleswig  173.
2)  Sach:  Asmus  Jakob  Carstens'  Jugend=  und  Lehrjahre  21.
        <pb n="238" />
        230  C.  Die  nationale  Entwidelung  der  Städte.

Ein  noch  ungedrucktes  Protokoll  möge  ein  Bild  geben  von  der
Sprache  der  Bürgerschaft  im  Anfange  des  16.  Jahrhunderts:

Anno  dm.  XV  jar  in  dem  dörden  jar  und  an  dem  dorden  dunredage
na  paschen  quemen  de  stocknevinge  bynnen  Sleßwyck,  de  geeschet  weren
twischen  dem  rade  unde  Mychgel  Lucht  to  schedende  de  sake  twyschen
en  van  des  haves  wegen,  so  unse  gnedigste  here  uthspraken  upp  der  borch;
wilkere  stocknevinge  dar  to  inquemen  to  dinge,  sede,  spreken  unde  vunden,
dat  de  hoff  buten  der  stadt,  wandages  Hinrick  Mynrick  plach  to  brukende,
hörde  der  stadt,  dem  rade  unde  der  menicheit  tho  erst  unde  latest  unserem
Snedigsten  leven  heren,  unde  alle  dat  velt,  dat  buten  der  stadt  porten
beslaten,  in  dem  statvelde  belegen  mit  den  hoben  mach  neenmand  vorschoten
edder  erven.  Vortmeer  hebben  wyF  gheböret  uppe  dem  dinge,  dat  unse
borgermester  Andreas  vragede  Michgele,  seggende:  „Michel,  du  west  wol,
wo  id  umme  de  schüne  unde  den  hoff  is“;  do  antworde  Michghel  unde
sprack:  „ja,  her  borgermester,  dat  weet  ick  wol  unde  des  bin  ick  wol  to
vreden.“  Her  Hans  Retbagen,  en  litmate  des  rades,  sprack  ock  unde  sede:
„NMichel,  bistu  denne  des  to  vreden  van  der  schüne  unde  des  haves  wegen?“
Michel  antworde  unde  sprack:  „ja  ick  bin  des  to  vreden.“  Dit  schach  uppe
dem  apenbaren  menen  dinge,  dat  alle  de  menen  borger  achoreden,  so  de
stockneven  uppo  dem  dinge  dat  so  utbgespraken  unde  vunden  hebben,  so
hir  vorscreven  steit  etc.  Michel  heit  de  schüne  unde  hoff  dem  rade  avergevren
  unde  hoft  wedderlegghinge  darup  eutfangen,  so  de  rad  em  dat  wol
vorstellen  scholen,  wannere  des  tid  is.  Desse  nahscreven  sint  in  deme
stocknevinge  als  Clawes  Loitte,  Henningk  Vos,  Hans  Aschenberch,  Jesse
Kopman,  Hans  Pawelsen,  Jacob  Nigelßen,  Claws  Tamsen,  Clawes  Martenl,
Hinrick  Jeger,  Clawes  Haeß,  Clawes  Büdelmaker,  Hinrik  Vrese.

Ebenso  sind  die  skra  der  Papageiengilde  (1540)  und  die  Statuten
der  Fronleichnamsgilde  (1544)  rein  niederdeutsch;  die  Erlasse  des  Rats,
wie  die  nye  markethordenunge  (1560),  die  bewillung  des  erbaren
rades,  das  verfallene  Rathaus  zu  restaurieren  (1567),  sowie  die  Verordnung,
  betreffend  die  Feier  des  blauen  Montags  (1567),  reden  dieselbe
  Sprache.  Noch  1584  stellt  der  Magistrat  ein  Zeugnis  in  niederdeutscher
  Rede  aus  und  verleiht  1588  dem  Snitkeramt  eine  niederdeutsche
Amtsrolle;  Kämmereirechnungen,  Schötebücher,  Ratsprotokolle  zeigen
bis  zum  Schluß  des  16.  Jahrhunderts  keine  hochdeutsche  Sprache.
Und  ebenso  war  es  bei  den  Gerichten  und  in  der  Kirche;  wir  kennen
ein  Gerichtsprotokoll  mit  rein  niederdeutschen  Formeln  aus  dem  Jahre
1599  und  Rechnungen  des  Domkapitels  aus  den  Jahren  1587,  1595
und  1599,  die  nur  wenigen  hochdeutschen  Einfluß  verraten.  Im
Dome  finden  oder  fanden  sich  keine  hochdeutsche  Grabinschriften  aus
        <pb n="239" />
        II.  Die  Stadt  Schleswig.  231

dem  16.  Jahrhundert  neben  den  zahlreichen  lateinischen;  freilich  kennen
wir  auch  nur  eine  einzige  niederdeutsche,  die  des  Hardesvogtes  in
Kropp,  Jakob  Seding,  der  am  28.  August  1586  starb.

Um  1600  und  vielleicht  etwas  früher  beginnt  der  Rat  hochdeutsch
an  die  Landesherrschaft  und  an  den  Amtmann  zu  schreiben;  eine  Reihe
Denkschriften  und  Vorstellungen  bis  1629  mit  bitteren  Klagen  über
die  traurige  Lage  der  Bürgerschaft  und  das  Unheil,  das  mit  den
Wallensteinern  die  Stadt  betroffen  hat,  enthalten  nur  selten  mehr
niederdeutsche  Anklänge.  In  dieselbe  Zeit  (1603).  wo  das  erste
hochdeutsche  Buch  in  Schleswig  gedruckt  ward,  die  „kurtze  Beschreibung
der  Alten  Stadt  Sleswig“  von  Nic.  Heldnader  (7  1634  in  Kopenhagen,
  früher  Prediger  in  Hellevat),  fällt  auch,  soweit  bekannt,  das
erste  hochdeutsche  richterliche  Erkenntnis  des  Rates  (23.  Nov.  1603)
mit  folgendem,  sprachlich  bemerkenswerten  Wortlaut:

In  Sachen  Hrn.  Statius  Krogern,  Pastorn  zu  BrorBbül  ct  consort.
Klegere  eins  kegen  und  wieder  Heinrich  Goltschmit  und  Johan  Bischop  als
verordnete  Vormündere  zu  sel.  Margrete  Jürgens  nachgelassene  Sohnskinder,
  belangende  dio  Theilung  sel.  Catharinen  Pütters  Güter,  so  ihre  gedachte
  Mutter  Margareta  Jürgens  nach  berürter  ihrer  Tochter  Ao.  1602  vermöge
  des  13.  Cap.  Stadtrechtens  alleine  geerbet,  workegen  die  Beklagte
wegen  ihrer  Mundtlinge  sich  uff  den  13.  Art.  Stadtrochtens  referiren  und
umb  Erkandtnus  bitten  thuen,  Erkennen  wir  B.  und  R.  biemit  für  Recht,
daß  vormöge  Lohe  und  Stadtrecht  obberürte  Bruderkinder  von  solch  Erbschaft
  nicht  auszuschliehen,  sondern  in  ihrer  Eltern  Stette  zuzulaen  sein.
V.  R.  W.

Wenn  der  Magistrat  auch  fortan  seine  richterlichen  Erkenntnisse
wic  am  30.  Juni  1605,  den  Zwölfmanneneid  betreffend,  4.  Dez.  1609
und  12.  August  1612,  in  hochdeutscher  Sprache  abgibt,  so  beginnt
doch  erst  um  das  Jahr  1618,  wo  hochdeutsche  Kämmereirechnungen
mit  allerlei  niederdeutschen  Erinnerungen  austreten,  in  der  städtischen
Kanzlei  der  eigentliche  Kampf  der  beiden  Sprachen  um  den  Vorrang.
In  einem  Bruchregister  v.  J.  1621  geht  Niederdeutsch  und  Hochdeutsch
wirr  durcheinander;  1624  werden  die  Register  inventarii  ganz  in  hochdeutscher
  Sprache  geführt;  dagegen  sind  die  Rechnungen  über  die  Verluste,
  die  die  Bürgerschaft  während  der  Einquartierung  der  Wallensteiner
  gehabt  hat  (1628,  29),  wieder  rein  niederdeutsch.  Eigentümlich
  aber  ist  es  zu  sehen,  wie  einzelne  Bürger  in  den  von  ihnen
        <pb n="240" />
        232  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

eingereichten  Schriftstücken  über  ihre  Verluste  sich  abmühen,  hochdeutsche
Redensarten  anzubringen.

Seit  jener  Zeit  ist  keine  niederdeutsche  Urkunde  des  Rats  mehr
bekannt,  die  öffentliche  Angelegenheiten  der  Stadt  betrifft;  auch  der
Stadtschreiber  hat  sich  seit  1620  bereits  in  seinen  Privataufzeichnungen
dem  Hochdeutschen  zugewandt.  Von  Einfluß  auf  diesen  sich  dann  rasch
vollziehenden  Sprachwechsel  in  den  städtischen  Kanzleien  mag  auch  die
umdieselbe  Zeit  eintretende  Anderung  in  der  Kirchensprache  gewesen
sein,  die  gerade  in  Schleswig  von  dem  herzoglichen  Hofe  besonders
gefördert  werden  mußte.  Es  wird  glaubhaft  überliefert,  daß  Martin
Pleccius,  geboren  zu  Wilsnak  im  Brandenburgischen,  1548  Rektor
und  Schloßprediger  in  Hadersleben  und  von  1594  bis  1605  Hauptpastor
  am  Dom,  niederdeutsch  gepredigt  habe,  und  seinem  Beispiele
sei  auch  Georg  Rosa,  ein  geborener  Hamburger,  bis  1613  gefolgt.
Zur  alleinigen  ausschließlichen  Geltung  gelangte  die  hochdeutsche  Sprache
erst  mit  der  Ernennung  des  Rostocker  Professors  Christ.  Sledanus,  der
von  1614  bis  1646  am  Dome  als  Hauptpastor  seines  Amtes  waltete,
wegen  seiner  Extravaganzen  von  Rat  und  Bürgerschaft  nicht  weniger
wie  von  seinen  Vorgesetzten  gefürchtet.

Während  wir  demgemäß  im  Dome  neben  lateinischen  fortan  nur
hochdeutsche  Inschriften  finden,  bietet  uns  die  Kirche  des  St.  Johannisklosters
  noch  zwei  niederdeutsche  Inschriften  aus  den  Jahren  1621  und
1626,  wohl  die  letzten,  die  in  der  Stadt  Schleswig  in  dieser  Sprache
abgefaßt  sind;  sie  beziehen  sich  beide  auf  adelige  Jungfern,  auf  Catharina
  van  der  Wischen,  Wulf  van  der  Wische  weiland  thom  Fresenhagen
  erfgeseten  dochter  (71621,  Juli  18,  63  Jahre  alt),  und  auf
Magdalena  Mangelsen,  des  edlen  und  ehrentfesten  Pawl  Mangelsen,
weiland  erfgeseten  tho  Gochballich  garden  nagelatene  eheliche  dochter
(1626,  Juni  28,  87  Jahre  alt).  Die  Inschriften  lassen  einen  Rückschluß
  zu  auf  die  damalige  Sprache  der  Konventualen  und  ihrer  Familien.

Die  Einführung  des  Hochdeutschen  als  Amtssprache  hatte  selbstredend
  durchaus  keinen  Einfluß  auf  die  Sprache  des  täglichen  Lebens,
selbst  nicht  in  den  gebildeten  Kreisen,  am  allerwenigsten  in  der
Bürgerschaft  und  bei  den  Zünften,  wenn  auch  deren  Rollen  alle
seit  dem  Jahre  1635  in  hochdeutscher  Sprache  neu  abgefaßt  waren.
Wir  haben  sichere  Zeugnisse  dafür,  daß  die  niederdeutsche  Sprache
        <pb n="241" />
        LII.  Die  Stadt  Flensburg.  233

noch  weit  in  das  18.  Jahrhundert  hinein  in  den  Bürgerschulen  ihren
sicheren  Stand  behauptete;  auch  ist  uns  ein  Aktenstück  erhalten,  wonach
noch  um  die  Jahre  1620  bis  25  auf  der  loteinischen  Schule  (Domschule)
  neben  dem  sonst  herrschenden  Lateinischen  das  Niederdeutsche
als  Unterrichtssprache  nicht  beseitigt  war,  mochten  die  Lehrer  bei  amtlichen
  Schriftstücken  an  die  obersten  Behörden  oder  an  den  Herzog!)
sich  auch  schon  länger  des  Hochdeutschen  bedienen  und  die  Prediger
in  den  Kirchen  auch  Hochdeutsch  predigen.  Wegen  der  Leichengebühren
und  der  Stellung  der  sogenannten  Klippschulen  hatte  seit  lange  Streit
zwischen  der  Bürgerschaft  und  der  Schulkollegen  bestanden;  Klagen  und
Beschwerden  waren  deswegen  wiederholt  an  die  Domherren  gegangen,
zuletzt  hatte  eine  Anzahl  Bürger,  wie  es  scheint,  auch  Ratsmitglieder,
den  Antrag  auf  Absetzung  aller  Schulkollegen  gestellt.  Da  geschah  es,
daß  die  Schüler  eines  Tages  folgende  geschickt  ausgearbeitete  Vorlage,
die  der  Kantor  Johannes  Mensceverus  ihnen  zum  Übersetzen  ins  Lateinische
  diktiert  hatte,  mit  nach  Hause  brachten:

Copia  Schmäheschrifft  loco  exerciti;  den  Knaben  in  den  Schulen
zu  Schleswig  Dictiret  a  Cantore  Menscevero.

In  minem  lesten  schrivende  lavede  ick  dy,  ick  wolde  dy,  so  nies  sick
alhier  begeven  worde,  tho  weten  dohn.  Up  dat  ick  nu  miner  thosage
nakamen  möge,  magstu  weten,  dat  my  myn  broder  hüden  geschreven  hefft,
he  wolde  my,  ehr  ick  idt  vermoden  were,  besöken,  welckes  my  twar  lefk
iss,  bin  ock  willens  ehm  to  begegenen.  Wann  du  nu  woldest,  kondestu
morgen  tho  my  kamen,  so  wolde  wy  mit  einander  ehm  bejeyenen,  denn
ick  weth  wol,  dat  du  ebm  ock  gerne  sprekest.  Solckes  hebbe  ick  nu  tho
donde  genzlich  br  my  beslaten  und  bin  diner  vermoden.  Idt  hefft  my  ock
myn  broder  geschreven  wietlöfftig  genog,  dat  etliche  der  börger  alhier  to
Schlewieg,  denen  men  idt  nicht  wol  tho  gelovet  hedde,  der  saken  eins
geworden  und  de  scholgesellen  darsülvest  jegen  den  adelichen  domheren
verklaget  und  nicht  alleine  verklaget,  sondern  ock  van  ehnen  begebhret  dorch
ehren  affgesanden  Marcus  Brasen,  men  scholde  se  thosamen  eres  denstes
entsetten.  Wo  my  lier  aver  tho  mode  is,  kanstu  lichtlich  erachten;  doch
tröste  ick  my  mines  guden  gewetens  und  weth  my  ganz  unschuldig.  En
ieder  höde  sick  vor  der  dath,  der  lögen  wird  wol  rath.  Item  Clitipmo!  Wo

1)  Sach:  Schola  trivialis  seu  partionlaris  und  das  paedag.  publ.  im  16.
Jahrhundert.  24.,  wo  der  Konrektor  Matthiae  1586  hochdeutsch  an  den  Herzog
schreibt.
        <pb n="242" />
        234  C.  Die  nationale  Entwickelunn  der  Städte.

düncket  dy.  wo  düncket  dy  nu?  Iss  dat  nicht  wat  nies?  Hiemit  Gott  befahlen,
hernamals  wietlöfftiger  darvan.
SchleBwig,  d.  27.  May.
Din  gude  fründ
Cordt  Wewer.
Soweit  ich  weiß,  ist  dieses  eigenartige  Exerzitium  das  einzige
und  zugleich  das  letzte  Zeugnis  von  dem  Gebrauch  des  Niederdeutschen
in  unseren  gelehrten  Schulen  zur  Zeit  des  dreißigjährigen  Krieges.')

III.  Die  Stadt  Flensburg.

Die  nationale  Entwickelung  der  Stadt  Flensburg  :)  hat  nur  im
allgemeinen  denselben  Gang  genommen  wie  die  der  Stadt  Schleswig;
es  treten  darin  schon  scit  alter  Zeit  gewisse  Unterschiede  hervor,  deren
Nachwirkungen  noch  bis  in  die  jüngst  verflossene  Vergangenheit,  ja
bis  in  die  Gegenwart  hinein  zu  spüren  sind.  Während  uns  für
Schleswig  aus  der  jütischen  Zeit  so  gut  wie  keine  schriftliche  Urkunde
überliefert  ist,  können  wir  in  Flensburg  auf  Grund  von  schriftlichen
Denkmalen  die  Dauer  jener  jütischen  Periode  genauer  feststellen.  Schon
daraus  geht  mit  Sicherheit  hervor,  daß  das  jütische  Volkstum  sich  in
Flensburg  weit  länger  erhalten  haben  muß,  als  dies  in  Schleswig

1)  Der  Verfasser  ward  von  dem  Rat  zur  Verantwortung  gezogen;  über
den  Verlauf  der  Untersuchung  ist  mir  indes  nichts  weiter  bekannt.  Nur  dies
eine  Aktenstück  ist  darüber  erhalten.

2)  Sejdelin:  Diplomatarium  Flensborgense.  Kiöbenbavn  1865.  —  Holdt:
Flensburg  früher  und  jetzt.  Fleusburg  1884.

3)  Die  ältesten  urkundlichen  Namensformen  Fleusaburgh  1251,  Flensaeburch
  1281,  Fleusaaburg,  dann  Flensborg  1240,  1267,  1282,  sowic  Benennungen
  wie  Flaenstoftae  1284,  Flensbek  (Mühlenau),  Floumole,  Vienmole
zeigen,  daß  der  Ort  unter  dem  Schutze  einer  „Burg  an  der  Flensau“  entstanden
  ist.  Ob  Flensan  ans  Fle-  nes  aa  oder  Flen-es-  aa  zusammengczogen
ist,  läßt  sich  nicht  sicher  feststellen.  Mehrfache  Wiederholungen  des  Namens  auf
lütisch=  skandinavischem  Gebicte  wie  Flen-  öre,  Flen-sted  oder  Flens-  berg  u.  a.
geben  keinen  besonderen  Ansschuß.  Nach  Jörgensen  ist  Üe  eine  oft  an  Flußufern
wachsende  Schilfart.  Beachtenswert  ist  die  bereits  von  Pontanus  (Descript.  Daniae
chorographica  656)  aufgestellte  Ableitung  a  sinu  maris  Balthico,  quem  Flenum
vdcari  perhibent.  Andere,  wie  Jac.  Meier  (Annales  rerum  fland.  Antwerp.
1561  S.  271)  nennen  VIen-s  maris  aestum.  Moller,  Isagoge  2.  262,  entschcidet
sich  mit  Rücksicht  auf  Fleusbeke,  cujus  nulla  jam  supersunt  vestigia,  für  die
letztere  Deutung.
        <pb n="243" />
        III.  Die  Stadt  Fleusburg.  235

der  Fall  ist.  Freilich  hat  Flensburg  im  Jahre  1284  das  alte  lateinische
  schleswigsche  Stadtrecht  im  wesentlichen  und  nur  den  örtlichen
Verhältnissen  entsprechend  umgeändert  herübergenommen,  aber  daneben
auch  eine  jütisch-dänische  Übersetzung  und  Bearbeitung  dieses  Textes
im  Gebrauch  gehabt,  die,  bald  nachher  entstanden,  wahrscheinlich  erst
um  das  Jahr  1321  die  landesherrliche  Bestätigung  erhielt.)  Die
Sprache  dieser  „Skra“  gibt  noch  mehr  der  herrschenden  Mundart  nach,
als  z.  B.  das  jütische  Lov,  bei  dem  sich  bereits  eine  gewisse  Literatur-oder
Kanzleisprache  geltend  macht,  scheint  dabei  aber  noch  auf  einem  älteren
Standpunkt  zu  stehen  als  das  gesprochene  Wort.  Jedenfalls  aber  zeigt
sie,  daß  um  das  Jahr  1300  das  jütische  Volkstum  in  Flensburg  in
voller  Kraft  bestand.  Um  von  der  Sprache  ein  Bild  zu  geben,  teilen
wir  den  Eingang  der  skra  mit  der  späteren  niederdeutschen  Übersetzung
hier  mit:

Fra  wors  hærru  aar  thus:end  wintar  oc  tuhundrieth  flyrsintinghuoc
  Iiyr##  wints,  a  fyrmer  wor  frugh  aftv;,  alda#rmen  oc  rathmen  oc  olle
bymean  i  flansborgh  lotic  scriue  thinna  scra,  thar  hurtughb  woldemar  af

iutland  gaf  them  Cc  stathliost  meth  sin  naath  oc  wold,  for  thi  at  the
hofth  ey  fyr  statlirligh  skra.)

1)  Thorsen:  De  med  iydske  lor  beslaegtede  stadsretter  43  ff.  stellt,  um
für  den  sogenannten  dänischen  Text  die  Ursprünglichkeit  zu  retten,  die  Sachlage
geradezu  auf  den  Kopf.  behandelt  demgemäß  das  eigentliche,  von  Schleswig  herübergenommene
  und  von  Herzog  Waldemar  unier  dem  29.  Dez.  1284  mit  Ausnahme
  von  3  Artikeln  bestätigte  lateinische  Recht  Flensburgs  als  nebensächlich
und  auch  in  der  Form  ziemlich  oberflächlich.  Es  sehlt  z.  B.  8  63:  Si  quis  aridet
frumentum  molt  sino  pannis  Pilosis,  emendet  3  oras  marcas  advocato  et  totidem
  civitati,  obwohl  er  doch  in  dem  Stat.  civ.  Apenrad.  §  62  wörtlich  wiederholt
  wird.  Um  die  verschiedenen  Bearbeitungen  miteinander  vergleichen  zu  können,
  fügen  wir  die  libersetzungen  dieses  Paragraphen  hinzu.  Jütisch-dänische
Übersenzung:  Hwo  sum  thyrraer  molt  uta-n  harklucth,  giald  foghdaon  thre  orse
oc  by  thre  ora  ponning.  Die  niederdeutsche  übertragung  des  letzteren  Textes
lautet  bei  Westph.  IV:  Nemand  dröge  mold  sonder  haarenlacken  (Dau.  thyrrae
molt);  wol  dar  mold  dröget  sonder  harenlacken,  de  gelde  dem  vagede  dree
öre  und  der  stadt  dree  öre  penninge.  Die  offzielle  niederdeutsche  Übersetuung
bietet:  De  dar  drogen  molt  sunder  harenkleit,  do  gelde  deme  vagede  111  öre
unde  der  stat  III  öre  penninge.  Man  sieht  auch  daraus,  daß  die  beiden  niederdeutschen
  Ubersetzungen  vollständig  unabhängig  voneinander  sind.

2)  Die  Zeitbestimmung  nach  Wintern,  die  in  dem  Flensburger  Recht  noch
zweimal  in  den  Zusatzartikeln  (Thorsen  112)  wiederkehrt,  war  im  Norden  ganz
        <pb n="244" />
        236  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Niederdeutsche  Übersetzung:  Na  Gades  bort  dusent  twe  hündert  ver  vode
achtentisch  yar  vppe  vnser  leuen  vrowen  dach  erer  hemmelvart  borgermesteren
  vode  ratmannen  vnds  alle  meynen  borgere  bynnen  fflensborch
leten  scryuen  dyt  recht,  dat  en  Hartich  Woldemar  van  Justlande  gaff  vnde
bestedigede  dat  vast  myt  syner  gnade  vnde  walt,  wente  se  touoren  nen
bescreuen  recht  en  hadden.

Dem  Ursprunge  des  lateinischen  Rechts  gemäß  wiederholt  sich  auch
eine  Reihe  von  Ausdrücken,  die  wir  schon  oben  bei  der  Stadt  Schleswig
besprochen  haben,  wie  Arngiald,  Tofftgiald,  Arfköp,  Torchortich,
Görsum,  holsaar,  anckerhalt  ;  daneben  zeigen  sich  auch  bereits  einige
Benennungen,  die,  wie  wigbelt:),  Weichbild,  bismer,  niederd.  besmer,
liespundt,  von  niederdeutschem  Einfluß  zeugen  und  sich  über  den  ganzen
Norden  verbreiteten.  Außer  der  dänischen  Bearbeitung  sind  uns  noch
zwei  Zusätze  in  derselben  Sprache  überliefert,  die  aus  dem  Jahre
1295  und  1321  stammen;  sonst  kennen  wir  nur  noch  aus  der  jütischen
Zeit  die  scra  der  Flensburger  Knutsgilde,  die,  ihrem  Inhalte  nach
einer  früheren  Zeit  angehörig,  in  ihrer  überlieferten,  aus  dem  Lateinischen
  übersetzten  Form  frühestens  in  das  letzte  Viertel  des  14.  Jahrhunderts
  zurückreicht.  Die  Skra  setzt  jütisch  redende  Mitglieder  voraus,
und  dies  wird  auch  durch  die  erste  Aufzeichnung  einiger  von  ihnen
bezeugt:

Thet  ære  the,  theer  sarligh  haw'e  giweet  theer  giave  til  sente
Knuts  gilde:

Then  fyrste  ær  Henrik  Gulsmitt  Henneke  Sinninge

Synik  Boysyn  Nisle  Bwgh
Hær  Albert  Pæther  Lille.
Söneke  Kyy1

Der  vierte  läßt  sich  mit  ziemlicher  Sicherheit  chronologisch  bestimmen;
  er  ist  ohne  Zweifel  derselbe  Seneca  KyyIl,  der  unter  den
verstorbenen  Mitgliedern  der  Dreifaltigkeitsgilde  genannt  wird  und
nach  einer  Inschrift  in  der  Heiligengeistkirche  den  Bau  dieser  Kirche
im  Jahre  1386  begann:  Anno  domini  1386  des  ersten  Mandags

gewöhnlich;  sie  findet  sich  auch  im  Haderslebener  Recht  §  1,  im  seeländischen
Kirchengesetz,  im  jütischen  lov  u.  a.  St.  Vergl.  Sach:  Ursprung  der  Stadt  Hadersleben
  16  Anm.  3.

)  Flens.  r.  §  17:  Item  si  moriatur  aliquis  in  civitate  vel  infra  campum
  civitatis,  quod  dicitur  wigbelt.
        <pb n="245" />
        In.  Die  Stadt  Flensburg.  237

in  der  Fasten  Begünte  Sünke  Külle  Dies  Karke  to  buwende.  1)  Die
weiteren  Aufzeichnungen  der  Knutsgilde  sowie  die  eben  genannte  Inschrift
  führen  uns  direkt  in  eine  neue  Zeit,  in  der  das  Niederdeutsche
herrscht.  Es  ist  merkwürdig  zu  sehen,  wie  auch  in  Flensburg  geradeso
wie  in  Schleswig  mit  dem  Zurücktreten  der  lateinischen  Urkundensprache
das  Niederdeutsche  sich  vordrängt,  während  man  doch  hätte  erwarten
sollen,  daß  gerade  in  Flensburg  jetzt  das  Jütisch  -Dänische  zu  größerer
Geltung  gekommen  wäre,  statt  vor  dem  Niederdeutschen  gänzlich  bis
auf  geringe  Spuren  zu  verschwinden.  Wie  sich  diese  Wandlung  im
einzelnen  vollzog,  kann  man  aus  folgenden  Angaben  ersehen.  Während
Herzog  Waldemar  und  Graf  Gerhard  seit  1340  nur  Niederdeutsch  an
den  Rat  schreiben  sind  die  Ratsurkunden  v.  J.  1354  Dez.  13.  und
1360  April  23.  noch  lateinisch.  Die  Aufzeichnungen  der  Dreifaltigkeitsgilde
  beginnen  um  1362  mit  lateinischer  Sprache,  um  etwa  von
1427  an  bis  1526  lateinisch  und  niederdeutsch  nebeneinander  anzuwenden.
  Das  Verzeichnis  der  Mitglieder  der  Laurentiusgilde  ist  von
1377  an  lateinisch,  von  1414  an  bis  1518  niederdeutsch;  die  Gertrudsgilde
  schreibt  um  1379  lateinisch,  dann  daneben  niederdeutsch  und
von  1414  an  bis  1509  nur  niederdeutsch,  und  ebenso  verfährt  eine
andere  Gilde  vom  Jahre  1399  an,  um  zuletzt  lateinisch  und  niederdeutsch
  bis  1468  nebeneinander  zu  gebrauchen.  Nimmt  man  hinzu,
daß  neben  den  landesherrlichen  Bestätigungen  der  städtischen  Freiheiten
(1398)  und  Verkaufsurkunden  (1398)  selbst  Privaturkunden  (31.  März
1398)  nur  niederdeutsch  reden,  so  erkennt  man,  daß  etwa  mit  der
Wende  des  Jahrhunderts  in  den  amtlichen  Erlassen  des  Rats  nicht
bloß,  sondern  auch  bei  den  Gilden  und  Amtern  der  Handwerker  ein
Sprachwechsel  einzutreten  beginnt,  der  in  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts
  zum  völligen  Durchbruch  gelangt.  Die  Satzungen  der  Flensburger
  Schmiedegesellen  reden  um  das  Jahr  1425  niederdeutsch.  Das
älteste  Stadtbuch  v.  J.  1436  ist  niederdeutsch,  die  Satzungen  der  Handwerkerämter,
  von  Bürgermeister  und  Rat  erteilt,  wie  der  Schuhmacher
  (1437)  und  der  Pelzer  (1437),  das  Protokoll  über  die  städtischen
  Guthaben  v.  J.  1438  an  und  zahlreiche  andere  reden  nur  diese
Sprache.  Wie  die  öffentliche  Sprache  der  Stadt  bereits  im  Anfang

1)  Cypraeus  ann.  eccl.  340.
        <pb n="246" />
        238  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städre.

des  Jahrhunderts  niederdeutsch  geworden  war,  die  städtische  Kanzlei
nur  niederdeutsch  schrieb,  erkennt  man  insbesondere  an  einer  Urkunde
vom  15.  Juni  1412,  worin  seitens  der  Stadt  der  Königin  Margarete
eine  Gerichtsverhandlung  ausführlich  mitgeteilt  wird;  auch  legen  1444
uppe  dem  menen  dinghe  bynnen  Flensborgen  24  bedderne  lude
erlike  borgere  ihr  Zeuguis  ab.  Was  will  es  demgegenüber  besagen.
wenn  ein  dänischer  Schötebrief,  worin  ein  waepner  Iwar  Juel  seinen
Hof  uden  byen  an  die  Königin  Margarete  verkauft,  mit  dem  Stadtsiegel
  beglaubigt  ist?  oder  wenn  der  Rat  und  die  Gemeinde  in  einer
Akte  vom  24.  Oktober  1412  dem  Könige  Erich  in  dänischer  Sprache
huldigen?  Ist  doch  diese  Urkunde  nicht  von  den  Stadtbehörden  entworfen,
  sondern  ihnen  von  den  Räten  der  damals  anwesenden  Königin
einfach  zur  Untersiegelung  vorgelegt.  Noch  viel  weniger  hat  es  für
die  damalige  Flensburger  Amtssprache  irgend  eine  Bedeutung,  wenn
der  König  Erich,  der  sonst  zahlreiche  niederdeutsche  Urkunden  ausstellt,
unter  dem  14.  September  1413  die  Privilegien  der  Stadt  in  dänischer
Sprache  bestätigt.  Die  jütische  Periode  in  der  Geschichte  Flensburgs
war  mit  dem  Ende  des  14.  Jahrhunderts  endgültig  vorüber,  und
demgemäß  mußte  das  bisherige  Stadtrecht  auch  seine  sprachliche  Form
ändern  und  sich  in  niederdeutsches  Gewand  kleiden.

Das  Flensburger  niederdeutsche  Recht,  eine  Übersetzung  des  jütischdänischen
  Textes,  ist  uns  freilich  abschriftlich  erst  aus  dem  Jahre  1492
bekannt  und  ursprünglich  nur  eine  Privatarbeit.  Die  Sprachformen
aber,  wie  z.  B.  die  durchgehenden  scal,  scolen,  scrangen,  ergeben
ganz  unzweifelhaft,  daß  diese  Übersetzung  in  das  erste  Viertel  des
15.  Jahrhunderts  zurückreicht.  Auch  kennen  wir  eine  andere  niederdeutsche
  Bearbeitung,  die  im  Jahre  1431  von  Eggert  Achterup  für
die  Herzöge  Adolf  und  Gerhard  beschafft  ward),  ohne  doch  später
amtliche  Geltung  zu  erlangen.

1)  Westphalen  IV.  1956:  Anno  1431  curantibus  senatu  et  civibus  Flensburgensibus
  exaratus  est  ab  Eggerto  Achteruppe,  oblatus  ipsis  ducibus
Adolpho  et  Gerhardo.  Der  Text  ist  leider  bei  Westpfalen  in  ganz  übler  Form
mitgeteilt;  er  weicht  überdies  sehr  von  dem  amtlichen  Texte  ab,  der  später  zur
Geltung  kam.  Aus  dem  obigen  geht  übrigens  hervor,  daß  es  damals  in  Fleusburg
  eine  königlich  und  eine  holsteinisch  gesinnte  Partei  gab.  Wenn  die  Herzöge
unter  dem  31.  Dezember  1430,  zu  einer  Zeit,  wo  die  Stadt  noch  in  königlichen
        <pb n="247" />
        Ul.  Die  Stadt  Flensburg.  239

Wenn  diese  niederdeutschen  Bearbeitungen  auch  nicht  eigentlich  für
die  Bürgerschaft,  sondern  nur  für  den  Rat  und  die  städtische  Kanzleien
besondere  Bedeutung  hatten,  da  sie  lange  nur  durch  Abschriften  und
erst  sehr  spät  durch  den  Druck  bekannt  wurden  ½,  so  läßt  ihr  Text  doch
mehrfach  einen  Rückschluß  zu  auf  die  neben  der  Amtssprache  in  Flensburg
  damals  herrschende  Volksmundart.  Wir  kommen  damit  auf  die
Frage,  wie  sich  die  Sprachverhältnisse  in  Flensburg  in  ganz  anderer
Weise  entwickeln  konnten  als  in  Schleswig,  und  warum  gerade  in
Flensburg  sich  eine  besondere  Art  von  Sprache  ausbilden  mußte.  Der
wesentliche  und  entscheidende  Unterschied  zwischen  Schleswig  und  Flensburg
  liegt  in  der  Tatsache,  daß  in  Schleswig  neben  der  herrschenden
Amtssprache  keine  fremde  Mundart  mehr  bestand,  in  Flensburg  aber
während  des  15.  Jahrhunderts  und  länger  ein  doppelsprachiges  Volkstum
  herrschte,  wobei  das  Jütische  durch  das  Niederdeutsche  zu  der
Stellung  einer  niedrigen  Mundart  herabgedrückt  war.

Die  niederdentsche  Übersetzung  ist  mehrfach,  aber  meist  mit  Unrecht
  nachlässig  und  ungenau  genannt;  insbesondere  sind  die  Bemerkungen
von  Thorsen  irreführend.)

Händen  war,  die  städtischen  Privilegien  bestätigten,  so  müssen  sie  Verbindungen
mit  dem  Rate  gehabt  haben;  die  nachmaligen  Bürgermeister  Magnus  Heysen
und  Wedige  Plate  waren  herzoglich  gesmut.

1)  Am  17.  Aug.  1592  kam  es  deswegen  zu  einer  aufrührerische  Bewegung
in  der  Bürgerschaft,  die  der  Stadt  Privilegien,  Freiheiten  und  Gerechtigkeiten
zu  ersahren  verlangte.  Der  Rat  erklärte  darauf,  das  Stadtrecht  sowie  die  Ordinang
  Christians  III.  befänden  sich  durch  beständige  Copien  und  Abschriften  in
vieler  Bürger  Händen  und  Gewahrsam  und  könnten  leicht  durch  Abschriften  erlangt
  werden;  die  Ordinantz  sei  vor  wenigen  Jahren  in  der  Versammlung  der
ganzen  gemeinen  Bürgerschaft  verlesen,  so  daß  sich  niemand  mit  Unwissenheit
entschuldigen  könne.  Die  königlichen  und  fürstlichen  Privilegien  dem  gemeinen
Pöbell  vorzulesen,  sei  dagegen  in  keiner  Commun  Gebrauch.  Auf  Ansuchen  seien
aber  früher  immer  von  einzelnen  Privilegien  Abschristen  vom  Rate  gegeben,  und
dazu  sei  er  auch  jetzt  bereit.  Den  Druck  des  Stadtrechts  sah  aber  der  Rat  nicht
gerne;  man  weigerte  noch  im  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  dem  Prediger  Mercatus,
  dem  Vorsteher  des  Waisenhauses  in  Schleswig,  eine  genaue  Abschrift
(Holdt  377.  378).

2)  Thorsen  50:  „Ein  Exempel  anderer  Art  ist  helüe  in  cap.  122  (das
Komma  nach  helüe  ist  in  dieser  Ausgabe  nicht  mitgenommen),  welches  Wort
vermutlich  unrichtig  anstatt  „stelle“  oder  „stehle  “  steht.“  Thorsen  schreibt
        <pb n="248" />
        240  C.  Die  narionale  Entwictiang  det  Stãbte

Art.  119:

Anigh  scal  kope#  hæst  eldser  hors  mothær  eldsr  scapeth  klth  eldær
ox  mæth  scalt  eddær  spiyyt.

wird  ganz  richtig  übersetzt  mit:

Nemant  scal  kopen  perde,  horsen,  sneden  cledere,  exen  mit  belüe,
spete  —

Auffällig  ist  daher,  wenn  Artikel  1:

Fathær  scal  the  giuæ  hwær  syn  thre  mark  penning,  skiold,  sworth
oc  spiyt,  af  æfn  ær  til
übertragen  wird:

Jodoch  scal  de  vader  geuen  dre  mark  penninge  islikeme  sone.  schilt,
swert  unde  pert,  is  dar  80  vele  to  vorne.4)

Entweder  hat  der  Übersetzer  falsch  hæst  in  seiner  Vorlage  gelesen,
oder  pert  ist  ein  Fehler  des  Abschreibers  für  spete.  In  der  Apenrader
  niederdeutschen  Übersetzung  ist  §  3  speedt  so  geschrieben,  daß
leicht  perdt  gelesen  werden  konnte.  Auch  andere  angefochtene  Stellen
sind,  wenn  auch  frei  übersetzt,  doch  richtig  verstanden,  z.  B.  §  51:
Kiötmangeer  scul  ei  gange  i  kiötscamael  (Fleischbankl)  —  de  knakenhouwer
  ))  scolen  nicht  gan  yn  de  scrangen;  ebenso  überträgt  auch
das  niederdeutsche  Schleswiger  Recht.  Von  besonderem  Interesse  ist
es,  wie  der  Flensburger  Übersetzer  bestimmte  jütische  oder  dänische
Ausdrücke  verdeutscht  oder  bewahrt;  für  bymark  setzt  er  veltmark,
gata  überträgt  er  immer  mit  strat,  für  bro  sagt  er  stets  brygge,
lithkop  gibt  er  mit  winkop  wieder,  sutær  mit  scomaker,  thegheengiald
  mit  sonegelde.  Dagegen  nimmt  er  alles,  was  der  Rechtssprache
entnommen  ist,  und  einige  andere  Ausdrücke  unverändert  herüber,  wie
arngeld,  görtzum  (görsum),  lachsocht,  santman,  attesael,  torchortich,
toftgeld,  lachsökent  und  selbst  laudbo.  Im  ganzen  muß  man  sagen,

nämlich  in  der  Apenrader  niederdeutschen  Übersetzung  der  skraa  8  122:  stelle;
es  muß  aber  niederd.  heißen  stele  oder  steele  (Stiel),  das  neuere  Wort  für
belüe.  Thorsen  kennt  die  Bedeutung  von  helüe  nicht.

1)  Schleswiger  Niederd.  R.  übersetzt  §  10  den  lateinischen  Text  richtig  mit:
eynen  schilt,  eyne  gleuien  (Lanze)  unde  eyn  swert,  isset  dat  det  gud  dor
is  to  gewende.  Die  Flensburger  niederd.  lbersetzung  v.  J.  1431  überträgt  gleichrichtig
  den  lateinischen  Text  mit:  enem  itzlichen  schne  dree  mark  geldes,
schild,  schwerdt  und  speet,  is  dat  gudt  darto,  gevende  (is  der  so  vele  to).

2)  Molbech,  Glossarium  I.  436  bemerkt  dazu  das  Richtige;  —  liotscammel
  eigentlich  „Fleischschemel“.
        <pb n="249" />
        III.  Die  Stadt  Fleusburg.  241

daß  er  einen  niederdeutsch  schreibenden  Rat  und  eine  des  Niederdeutschen
völlig  kundige  Kanzlei  und  Bürgerschaft  voraussetzt  und  auf  eine  neben
der  Amtssprache  bestehende  Volksmundart  wenig  Rücksicht  nimmt
Dieselbe  Erscheinung  tritt  uns  auch  in  den  übrigen  städtischen  Urkunden
entgegen.  Wer  wird  sich  nicht  wundern,  in  dem  ältesten  niederdeutschen
Stadtbuch  v.  J.  1436  Ausdrücke  wie  batstoue,  dwerhus,  druppenval,
scipbrugge,  br  der  Lucht,  bodeleye,  orthus,  holeweg,  tegelhof,
molenstrom  u.  a.  zu  finden?  Nur  wenige  Ausdrücke  wie  akewegh
neben  varwegh,  dregherlaghe  (dregher,  niederd.  Drechsler),  quxst
(Uberbau  eines  Hauses)  erinnern  an  ein  fremdes,  nicht  niederdeutsches
Volkstum.  Bezeichnend  sind  auch  die  mittelalterlichen  Namen  der
Tore  und  Straßen.  Da  gibt  es  ein  Vresendor,  ein  Norderdor  (14306),
eine  nige  porte,  eine  sunte  Johannes  port,  ein  rude  doer,  das,  nach
der  städtischen  Rudehölzung  benannt,  schon  um  die  Mitte  des  16.  Jahrhunderts
  in  rode  porte  verdreht  ward,  aber  doch  noch  1541  in
rudestrat  und  in  der  Polizeiordnung  von  1600  in  rudepforte  seinen
richtigen  Namen  bewahrt;  ferner  eine  Angelboporte  oder  Angelburporte
  (1436),  eine  Angelbostrat  (1494)  und  Angelburstrat  (1450,
1490),  deren  bereits  1546  auftretende  Verdrehung  Angelborch-  der
jetzigen  Benennung  Angelburgerstraße  zugrunde  liegt.  Nimmt  man
hierzu  Ausdrücke  wie  by  der  westermolen,  by  dem  borchwege  (1430),
by  dem  holenwege  (1490),  haleweg  in  Ramsherde  (1517),  Knakenhauwerganck,
  Nordermarkede,  des  heiligen  geist  gankporthe,  fuule
strat,  vlacktorn  (1438),  van  dem  vlacken  torne  (1558),  so  glaubt
man,  sich  in  einer  rein  niederdeutschen  Stadt  zu  befinden.  Neben
den  Gangpsorten  und  Hohlwegen,  die  für  Flensburg  bezeichnend  sind,
gab  es  nur  wenige  bebaute  Seitenstraßen,  von  denen  die  Vischer
strate  (1438)  seit  alters  auch  nur  einen  niederdeutschen  Namen  trägt.
Es  ist  im  Gegensatz  zu  der  Stadt  Schleswig  eine  ganz  merkwürdige
Tatsache,  daß  in  Flensburg  urkundlich  keine  einzige  Benennung  auf
ro,  -tork,  gatae  bezeugt  wird.  Sehr  zweifelhaft  ist  daher  auch,
ob  die  heutige  „Lilien“  straße  aus  lille  strato  verdreht  ist.  Etwas
mehr  hat  sich  die  ältere  Überlieferung  in  Benennungen  erhalten,  die
sich  auf  das  Stadtseld  (1558)  beziehen.  Abgesehen  von  dem  schon
oben  berührten  Flenstoft  wiederholen  sich  stets  die  gewöhnlichen  jütischen
  Ausdrücke  toft,  lucke,  mase  (Moor)  und  made  wie  Oggesmasc,
Sach,  Das  Herzogtum  Schlezwig.  III.  16
        <pb n="250" />
        242  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Plankenmai,  Galmai,  dick  Runzefall  1613  mit  Moor  und  masen
und  Freesen  lücke;  neben  niederdeutschem  grufft,  knick,  warder  und
zahlreichen  dik  treten  vereinzelt  auf  damgarden,  schurenmannsdam,
struksdam,  molendam,  dann  Jortholm,  Hoenschow,  Tieblund,  ein
jütischer  Grabhügelname  Hackshue  (1726),  ein  rätselhaftes  Pulmoelen
(1352),  Putlemolne  oder  Putmolne,  und  ebenso  bewahren  die  alten
Erinnerungen  Ausdrücke  wie  buschepel  (1457),  buschatt  (1600),
ortich  korn  u.  a.  noch  jahrhundertelang.

Ülber  den  auch  in  Flensburg  auftretenden  Namen  Katsund  haben  wir
bereits  bei  der  Stadt  Schleswig  gehandelt;  hier  bleibt  noch  übrig,  die
für  Flensburg  schon  seit  dem  15.  Jahrhundert  bezeugte,  viel  besprochene
Ramsharde  etwas  näher  zu  betrachten.

Die  Ramsherde  oder  Ramesherede  ist  für  Flensburg  erst  in
dem  Jahre  1451  bezeugt.  Daß  die  „Vorstadt  Ramsherde  “,  außerhalb
  der  Festungswerke  im  Norden  belegen,  bereits  im  Jahre  1285  errichtet
  sei.  ist  eine  ältere,  aber  durch  keine  urkundliche  Nachricht  beglaubigte
Überlieferung.  1))  Alle  Wahrscheinlichkeit  spricht  dafür,  daß  der  Name
nicht  weit  über  1400  hinausgeht.  Er  kommt  noch  vor  in  Apenrade.
Aroeskiöbing,  Nestved,  Odense,  Kjerteminde,  Assens,  Svendborg  und
wohl  noch  in  andern  dänischen  Städten:  überall,  soweit  mir  bekanut,
liegt  die  Ramsharde  an  den  alten  Befestigungen,  aber  außerhalb  der
eigentlichen,  von  Wällen  eingeschlossenen  Stadt.  Wenn  der  Name
dann  noch  in  späterer  Zeit  auftaucht  in  Skovby  auf  Arö  oder  in
Arnis,  wo  in  den  Jahren  1830  —  40  ein  Teil  der  langen  Straße  wegen
fortwährender  Zänkereien  zwischen  zwei  dort  wohnenden  Kopenhagenfahrern
  so  genannt  sein  soll,  so  ist  er  hier  unzweifelhaft  nur  in  abgeschwächter
  Bedeutung  übertragen.  Die  bisherigen  Erklärungsversuche
bringen  den  Namen  meist  in  irgend  eine  Beziehung  zu  einem  Burgrechte
  des  Duburger  Schlosses  oder  zu  dem  Hardesgericht,  ohne
irgend  einen  ausreichenden  Grund;  die  Ableitung  von  einem  altnordischen
  ram  stark,  kräftig  oder  ramr  beißend  bringt  ebenso  wenig
eine  genügende  Ausklärung;  überhaupt  scheinen  alle  Deutungen  aus
dem  Nordischen  schon  an  der  Form  Rams-  zu  scheitern.  Feststeht

1)  Moller:  Isagoge  II.  287:  Circa  an.  1285.  Suburbium  Ramsherdense
in  parochia  Mariana  coeptum  est  sediflcari.  Helduader  1I.  112.  Diese  Angabe
  ist  aus  dem  lat.  Stadtrecht  fälschlich  geschlossen.  Vergl.  N.  St.  Mag.  II.  786.
        <pb n="251" />
        III.  Die  Stadt  Flensburg.  243

zunächst  nur  zweierlei:  der  Ausdruck  -herde  konnte  nur  auf  schleswigdänischem
  Boden  entstehen,  wo  es  allein  Harden  gab,  und  bezeichnet
hier  in  abgeschwächter  Bedeutung  einen  Bezirk,  ein  Quartier,  eine
Stadtgegend,  die  abgeschieden  von  der  übrigen  Stadt  liegt.  Es  muß
ein  besonderer  Grund  für  diese  gesonderte  Lage  vorhanden  gewesen
sein,  und,  wie  mir  scheint,  liegt  dies  noch  angedeutet  in  dem  üblen
Beigeschmack,  den  noch  heute  das  Wort  im  Volksmunde  hat,  ohne
daß  man  sich  davon  eine  genügende  Erklärung  geben  kann.

Die  dem  Dänisch-Jütischen  fremdartige  Zusammensetzung  mit  Ramsoder
  Rammes-  ist  meines  Erachtens  aus  dem  Niederdeutschen  herübergenommen
  oder  nach  Analogie  einer  in  niederdeutschen  Städten  gewöhnlichen
  Benennung  gebildet.  Rammelsberch,  Rammesberch  oder
auch  Rammelsort,  Ramsort  (Winkel)  kommt  in  Schleswig  im  Norderteil
der  Stadt  als  Benennung  für  eine  verrufene  Gegend  vor;  Rammelsberch
  ist  in  niederdeutschen  Städten  geradezu  vicus  scortandi  s.  scortorum,
  das  Quartier  der  Frauenhäuser  des  späteren  Mittelalters,  in
der  Regel  an  der  Stadtmauer  an  einem  gesonderten  Ort  belegen.

Die  ursprüngliche  Bedeutung  von  rammeln,  rammels-,  rams-,
heute  nur  von  Begattung  von  Tieren,  insbesondere  von  Hasen,  im
Gebrauch  und  von  niederd.  und  angels.  ram  Bock.  Widder,  das  im
Altnordischen  und  Dänischen  fehlt,  abzuleiten,  trat  später  ebenso  wie
z.  B.  die  von  rakker  „Schinder“  oder  von  brüden  zurück,  und  das
Wort  ward  nur  mehr  in  dem  abgeschwächten  Sinne  als  Raufen,  Balgen
verstanden.  Daraus  erklärt  sich  hinlänglich  die  Übertragung  des  Namens
auf  Orte  wie  Skovrby  und  Arnis.

Nach  den  dargelegten  urkundlichen  Quellen  ist  Flensburg  in  der
ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  anscheinend  eine  nicht  weniger
niederdeutsche  Stadt  als  Schleswig.  Wir  treffen  hier  ebenso  wie  dort
schon  früh  auf  den  papagoienbohm  1),  der  eine  Schützengilde  voraussetzt,
  in  die  sich  wohl  die  Knutgilde  verwandelt  hat  (1652);  ebenso
ward  das  Maigrafenfest  hier  gefeiert  und  Maien  bereits  1424  von
den  Schmiedeknechten  eingeholt.  Auch  ein  Roland  hat  hier  ebenfalls
wie  in  Schleswig,  Eckernförde,  Tondern  und  Hadersleben  auf  dem

1)  Am  16.  Mai  1548:  iss  de  gantze  menbeit  der  oldesten  borgere  newenst
  dem  erbaren  rade  by  dem  papegoienbohme  gewest  wegen  der  lucken.
Seidelin  II.  423.

16“
        <pb n="252" />
        244  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

kaak  gestanden,  den  Vernon  1702  noch  sah;  „auf  den  öffentlichen
Plätzen  des  Landes“,  sagt  er  bei  Flensburg.  „findet  man  oft  die
Statue  eines  Mannes  auf  einem  Pfahl,  in  der  Linken  ein  Schwert,
in  der  Rechten  eiserne  Ruten  haltend“.  )  Indes  waltet  zwischen
Schleswig  und  Flensburg  doch  in  sprachlicher  Beziehung  ein  bedeutender
  Unterschied  ob.  Während  dort  um  1400  Niederdeutsch  nicht
bloß  Amts=  und  öffentliche  Sprache,  sondern  auch  Volkssprache  war,
kann  es  in  Flensburg  zu  der  Zeit  noch  nicht  das  Jütische  gänzlich
zurückgedrängt  haben;  dies  muß  als  Umgangssprache  neben  dem  höheren
Niederdeutsch  noch  von  einem  größeren  Bestandteil  der  Bevölkerung
geübt  sein,  weil  sich  sonst  die  eigentümliche  Entwickelung  der  Flensburger
Sprache  nicht  erklären  läßt.  Einen  direkten  Beweis  für  diese  Annahme
gewähren  auch  die  Namen  der  Bürger  aus  jener  Zeit,  die  in  einem
scharfen  Gegensatz  zu  den  gleichzeitigen  schleswigschen  stehen.

Aus  dem  lateinischen  Mitgliederverzeichnis  der  Laurentiusgilde
aus  den  Jahren  1377—  1390  heben  wir  zunächst  die  Namen  hervor,
die  deutschen  Ursprungs  sind  oder  einen  deutschen  Beinamen  tragen;
es  sind  im  Vergleich  zu  der  Menge  der  jütischen  nur  wenige,  und  fast
alle  gehören  sie  dem  Gewerbe=  oder  Handwerkerstande  an:

Thomas  Dreger  (Drechsler)  Hinricus  de  Lybik
Jacob  Fris,  dictus  Kremer  Marten  Lasson,  dictus  Grüs
Fedder  Kremer  Hans  Repescileger
Hinrik  Fresenholt  Andreas  Husfugyt
Las  Tymson,  dictus  Kymer  Johannes  Stoppelman,  dictus
(Böttcher)  Scriwer
Albert  Hoppenner  Gödeke  Mesmaker
Tyko  Murmester  Henneke  Lykfoed
Petrus  Lot,  dictus  Dreger  Tomas  und  Jacobus  Dregher.

Mehrere  Handwerker  sind  mit  lateinischen  Namen  beibenannt  wie  Jes

1)  Über  den  Roland  siehe  S.  212,  eine  üÜbersetzung  des  Vernonschen  Berichts
findet  sich  Falck  Archiv  II.  320  ff.  Der  Roland  in  Flensburg  war  in  seiner
letzten,  ganz  jungen,  noch  erhaltenen  Gestalt  ein  lebensgroßer,  aus  Kupferblech
getriebener  Krieger  in  Rokokotracht.  Die  Rute,  die  man  ihm  hier,  wie  anderswo,
  in  die  Hand  gegeben,  zengt  davon,  daß  die  alte  Bedeutung  des  Rolands
zurückgetreten  war;  es  hängt  dieses  Büttelzeichen  wohl  mit  seiner  Ausfstellung
auf  dem  kaak  zusammen.
        <pb n="253" />
        UI.  Die  Stadt  Flensburg.  245

Friis  pistor,  Thorkildus  sutor,  einmal  tritt  auch  eine  jütische  Benennung
  auf  in  Petrus  Taap,  dictus  Wgenkarl.  Bemerkenswert  sind
auch  Benennungen  wie  Jesse  FxFnebo,  Jesse  Angilbo,  Jes  Hardebo
für  fremde  Einwanderer.  Deutlicher  noch  als  aus  dieser  Liste  tritt  in
dem  Mitgliederverzeichnis  der  Gertrudsgilde  v.  J.  1379  u.  ff.  der
niederdeutsche  Bestandteil  der  Bevölkerung  in  den  Handwerk=  und  Gewerbetreibenden
  hervor:

Gerardus  Kooster  Bern  Remscnider  Berent  Knakenhower
Hinricus  Winman  Hans  Remscnider  Gyseke  Pelzer
Conrad  Thiegelschlager  Gebbel  Fredeland  Henneke  Schutte
Giegler)  Hans  fan  Olzen  Johan  Bvlowe
Jacobus  Remsnyder  Wylken  Haferland-  Hans  Goltsmit
(Weißgerber)  Hans  Muremester  Grete  Copperscleger
Claus  Brvuer  Clawes  DyFtmerskae  NMarquart  Swartenkop

Gerardus  cum  uxore  Martinus  Messemaker  Terkil  Werkmester
qui  dicitur  Rems-  (Messerschmied)  Hinrich  Scroder
nider  Hans  fan  Beregum  Euerd  Krember

Nisle  dictus  Muunle  Hemme  Thygelsclager  Jesse  Krember

Lydeke  Tyhelschlager  Bundi  Remsnider  Arnoldus  Sasse

Jacobus  Beschleger  Abel  Lydemans  Hans  Kistemaker
Trugillus  Sporesmyth  Hennie  Werckmester  Hans  Swertregher
Beghe  Reepslager  Hans  Cruse  Simon  Remesnider
Thuco  Blateman  Eggert  Cruse  Johan  fan  Tmbekh
Hans  van  der  Helle  Tuco  Timmerman  Andreas  Hunsfrt
Hynryk  Repeschaer  Claus  van  Berghen  Martinus  Tygelsclager
Bolde  Bredefod  Swert  Tisker  Andreas  Lylienberch
Henne  Torman  Marquart  Mestmaker  Hans  vamme  Harte.

Danyel  Glazemaker

Neben  lateinischen  Bezeichnungen  der  Handwerker  sind  doch  die  niederdeutschen
  Benennungen  überwiegend;  bemerkenswert  erscheinen  auch  die
Einwanderer  ans  südlichen  Gebieten.  Unter  der  großen  Menge  der
jütischen  Namen  in  dem  Verzeichnisse  fällt  die  ziemlich  oft  vorkommende
Bezeichnung  -dater  oder  -  dotter  auf,  wie  Christina  Peters  dotter,
Ose  Eskyls  dater  u.  a.;  vom  Jahre  1428  an  tritt  dafür  stets  die  niederdeutsche
  Form  dochter  ein,  zum  Zeichen,  wie  inzwischen  in  der  Amtssprache
ein  Wandel  eingetreten  ist.  Dasselbe  Bild  von  der  weit  überwiegenden
        <pb n="254" />
        246

C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Stadte.

jütischen  Bevölkerung  neben  den  niederdeutschen  Handwerkern  gibt  auch
das  Verzeichnis  der  Haus=  und  Grundbesitzer  vom  Jahre  1436.9

Luder  Lassen
Anders  Tydekesson
Gundy  Smyt
Hinrik  Blyssen
Hinrik  Stobbeker
Thurd  Tükesson
Hinrik  Tammesson
Banunck  Hagesson
Boyc  Laurensson
Heysen  Goldsmede
Bertold  Post

Cally  Bosson
Gherken  Schomaker
Hune  Pagesson
Werncken  Schomaker
Jesse  Mickelsson
Hinrik  Smede

B6  Becker
Wolborge

Ingerde  Ottes
Hartich  Kremer
Hans  Klekamp
Clawes  Kremer
Jacob  Tomsleger
Tord  Jensson
Tralow

Hinrik  Mönneke
Anders  Todson
Peter  Brun

Jesse  Oggesson
Peter  Jannekesson
Jeppe  Kremer

Cort  Johann

Wulf  Rixstorpp
Süster  Torkel  Jönsson
Nisse  Smader
Hinrik  Boyesson
Nisse  Becker
Clawes  Kremer
Poppe  Knutesson
Henneken  Petersson
Eler  Pörter

Mattes  Beyer

Lasse  Kymer
Lütteke  Bothilden
Peter  Puke

Thüre  Nygels
Tammes  Puke
Curd  Voss

Hans  Mürmester
Hanse  van  Halteren
Jesse  Vresen

Jesse  Jepesson
Merten  Tydekesson
Dyderik  Hauerlaghe
Tuny  Overscherer
Jesse  Jonsson
Steffen  Laurensson

Ingherd  Ottes
Gherken  Vyncke
Peter  Schutte
Lasse  Tükesson
Lasse  Kündyen
Kerstyne  Ebbes
Eryk  Hyort

Calle  Tükesson
Nisse  Jonsson
Wolborch  Hermens
Hinrick  Smede  (Smit):)
Jesse  Nygelsson
Jeppe  Nygelsson
Hinrik  Schomaker
Trüwels  Tymmerman
Lüder  Schomaker
Jesse  Olafsson
Hans  Kok

Nisse  Rikkelsson
Peter  Jönsson
Mattes  Smyd
Steffen  Trünynge
Jeppe  Hermensson
Steffen  Laurensson
Hinrik  Kok
Truwels  Jonsson
Anders  Mattesson
Mattes  Tymmerman
Johan  Holste

1)  Verzeichnis  der  Grundeigentümer  vom  3.  Dez.  1436.  Nur  die  unter
diesem  Datum  aufgeführten  werden  hier  genannt;  es  ist  etwa  die  Hälfte  der

Hausbesiter.

Seidelin  I.  418  ff.

2)  Alle  Namen  in  dem  Verzeichnis  sind  im  Dativ  angegeben;  daher  die
Formen  smede  (von  niederd.  smit  gen.  smedes).
        <pb n="255" />
        III.  Die  Stadt  Flensburg.

247

Hinrik  Jacobesson

Heylwighe  Laghe  Russe

Tydeke  van  Stendel
Anders  Smadder
Broder  Pagesson
Jesse  Degen

Nysse  Jepkesson
Ghermen  Etekesson
Tüke  Brodersson
Nyke  Jonsson
Broder  Jul
Syuerde  Angenson
Magnus  Kroke
Peter  Schütte
Marquard  Speck
Rellef  Bondesson
Tammes  Achtorp
Molty  Twersson
Nysse  Andersson
Fedder  Visscher
Peter  Scroder
Peter  Röde

Curd  uppe  der  Lucht

Lodewig

Banneke  Kallyson
Luder  Lasson

Ode  Pönsson

Tete  Ebbeson

Hake  Kory

Bernd  Smede  (Smit)
Cally  Bönsson
Page  Jeppesson
Hinrik  Körnehaghen
Hermen  Scroder
Nysse  Tymmesson
Laurens  Ebbesson

Elyn  Mannes
Euerd  Scroder
Jacob  Woltersson
Scheneuelde
Thurde  Scroder
Beneke  Brodersson
Clawes  Becker
Hans  Wynman
Nesse  Tymesson
Tydeken  Kremer
Nesse  Tymesson
Hans  van  Dülmen
Hennyngk  Kok
Jesse  Petersson
Holden  Swensson
Lasse  Brodersson
Truwels  Mertensson
Jeppe  Pawellsson
Lasse  Kok
Kerstyne  Lasses
Curd  Sasse

Hans  Baarden
Eryk  Smyd

Ingen  Godborghes
Nysse  Jessen
Lucas  Maler
Thammes  Bösson
Peter  Thammesson
Eggerd  Bösson
Nysse  Achtorp
Dyderik  Feddersön
Peter  Stych

Hans  Bösson
Kerstine  Boes
Lasse  Andersson
Bertold  Achtorp

Hans  Brun

Clawes  van  Klepleue
Jesse  Rikkelsson
Anders  Pallisson
Peter  Jonsson
Faadeken  Smede  (Smit)
Namen  Smede  (Smit)
Boye  Nyssen

Eler  Ouerscherer
Nisse  Smede  (Smit)
Jon  Laresson
Katharinen  Jesses
Bernd  Nykelsson
Cally  Frederkesson
Peter  Ogsson

Harre  Jonsson
Jesse  Becker

Nisse  Jeepsson
Hans  Knutesson
Lasse  Nigelsson
Jesse  Olawesson
Nisse  Curdesson
Clawes  Bolten
Thüre  Hansses
Hans  Pattyne
Thammes  Rasch
Jesse  Röden

Peter  Trugelsson
Peter  Rasch

Jeppe  Stych
Symon  Bentsson
Nysse  Tymmesson
Tüke  Petersson
Vwer  Fadersson
Tymme  Weldeghe
Jesse  Nygelsson
        <pb n="256" />
        248  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Peter  Munk  Hans  Knutesson  Radelef  Tymmerman

Peter  Saxsson  Harre  Jonsson  Peter  Hyas

Jesse  Petersson  Olef  Hezel  Trugels  Hinrikesson

Bundy  Petersson  Nysse  Jeepsson  Johan  Rauen

Gödeke  Swen  Foryngh  Peter  Jönsson

Anders  Tagesson  Tammes  Brun  Kerstyne  Knutes

Peter  Johansson  Kiggel  Jonsson  Nisse  Mul

Nysse  Jeepsson  Gregorius  Petersson  Thammes  Pryt

Nysse  und  Hermen  Jisse  Staf  Jeppe  Schonyngh
Schutte  Detlef  Mxckelsson  Hans  Krak

Anders  Logesson  Marten  Hennekesson  Otte  Schomaker

Jeppe  Oleuesson  Hans  Hennekesson  Johan  Drexger.

Peter  Callysson

Bon  den  ausfgeführten  Namen  ist  höchstens  ein  Viertel  deutschen
Ursprungs;  die  Zahl  derer,  die  durch  ihren  Namen  ihre  fremde  Herkunft
  bezeugen,  erscheint  gering,  einige  stammen  dabei  aus  den  benachbarten
  Harden.  Den  eigentlichen  Stamm  der  Deutschen  bieten  die
Handwerker,  unter  ihnen  5  Schuhmacher,  4  Schröder,  7  Schmiede,
von  denen  einige  den  Handwerksnamen  schon  als  Familiennamen  tragen,
2  Overscherer  (Tuchscherer),  je  1  Tomsleger  (Verfertiger  von  Riemen
zu  Pferdegeschirr),  Kymer  (Böttcher),  Dreyger  (Drechsler)  u.  a.  m.

Die  verschiedenarligen  Bestandteile  der  Bevölkerung  Flensburgs
erklärt  zur  Genüge,  wie  die  Sprachverhältuisse  hier  eine  etwas  andere
Entwickelung  nehmen  mußten  als  in  Schleswig.  Dazu  kam  noch,  daß
die  ganze  ländliche  Umgebung  der  Stadt  damals  im  Norden  sowohl
wie  in  Angeln  von  einer  jütisch  redenden  Bevölkerung  bewohnt  ward,
die  durch  stete  Zuwanderung  auch  einen  Einfluß  auf  die  Volkssprache
ausüben  konnte.  Dieses  zweisprachige  Wesen,  in  dem  Niederdeutsch
mit  dem  Jütischen  und  dieses  wieder  mit  dem  Niederdeutschen  je  länger
desto  mehr  sich  in  Wortvorrat  und  Konstruktionen  mischte,  mußte  der
Flensburger  Volkssprache  einen  eigenartigen  Charakter  geben;  mochte
auch  die  städtische  Kanzlei  noch  so  rein  niederdeutsch  schreiben  und  die
Gebildeten  sich  befleißigen  ein  richtiges  Niederdeutsch  zu  reden,  im
Munde  des  Bolkes  hatte  das  Niederdeutsche  doch  trotz  seines  Sieges
von  dem  zurückgedrängten  Gegner  die  jütische  Erbkrankheit  übernommen,
  die  es  später  auch  auf  das  Hochdentsche  übertrug.  Schon
        <pb n="257" />
        Ul.  Die  Stadt  Flensburg.  249

aus  der  Reformationszeit,  wo  Flensburg  eine  rein  niederdeutsche  Amtssprache
  hatte,  stand  die  Flensburger  Sprache  in  üblem  Rufe.  Christian
Petersen  spricht  nur  die  allgemeine  Meinung  aus,  wenn  er  das  „Flensburger
  Dänisch“  für  unverständlich  erklärt,  weil  man  dort  „dänisch"
(südjütisch)  und  deutsch  (niederdeutsch)  durcheinander  rede.  )  Ähnlich
lauten  die  Urteile,  als  ein  neuer  Wechsel  in  der  Amtssprache  eintrat
und  das  Hochdeutsche  den  Platz  des  Niederdeutschen  einzunehmen  begann.

Die  landesherrliche  Kanzlei  hatte,  von  jenen  merkwürdigen  Ausnahmen
  in  hochdeutscher  Sprache  (1511  —  1513)  abgesehen,  die  wir
oben  bereits  besprochen  haben,  bisher  nur  niederdeutsch  an  Flensburg
geschrieben;  selbst  König  Christian  II.  bestätigte  am  22.  November  1514
die  Stadtprivilegien  auf  niederdeutsch  und  stellt  am  13.  Januar  1520
einen  Schuldschein  an  die  Stadt  aus  in  gleicher  Sprache.  Nebenher
gehen  auch  einzelne  königliche  Erlasse  in  dänischem  Wortlaut,  die  aber
für  die  Amtssprache  der  Stadt  ohne  Bedeutung  sind:  1518,  Nov.  4,
ein  Erlaß,  betreffend  die  Ausfuhr  von  Korn,  Butter  und  andere
Lebensmittel,  1520,  Febr.  22,  betreffend  den  Fischhandel  nach  Ripen,
1521,  Dez.  23,  betreffend  die  Ausrüstung  von  Kriegsknechten.  Von
dem  drohenden  Angriff  des  Herzogs  Friedrich  erschreckt,  richten  selbst
Bürgermeister  und  Rat  am  19.  März  1523  aus  politischen  Gründen
eine  dänische  Bittschrift  an  den  König,  worin  sie  ihn  von  ihrer  gefährlichen
  Lage  unterrichten  und  um  Hilfe  in  ihrer  Not  bitten;  wü
Wwille  staa  hos  ethers  nade  met  liffne  oc  gotzs  effther  alle  wore
formowe,  sügen  sie  hinzu.  Aber  schon  am  1.  April  1523  meldet
Detlev  Brocktorp,  der  Befehlshaber  auf  hus  Flenszborch,  dem  Könige,
dat  sick  de  stadt  Flenszborch  tzampt  dem  gantzen  lenc  annde  den
hochgeborne  fursten,  herenn  Fredderichenn,  hartogen  to  Sleszwig
vnnde  Holstein,  ergewenn,  unnde  eren  loffte  unnde  ede  gedaen.
Mit  der  Regierung  König  Friedrichs  erneuert  sich  die  niederdeutsche
Amtssprache,  und  erst  mit  Christian  III.  beginnt  auch  für  Flensburg
die  hochdeutsche  Regierungssprache.  Schon  am  3.  Mai  1533  ergeht
an  alle  Amtleute,  Vögte,  Bürgermeister  und  Räte  des  Landes  ein

1)  Nachdem  er  von  schlechten  lbersetzungen  gesprochen,  fährt  er  sort:  Huad
skulle  vi  giore  med  disse  böger,  vi  forstaa  dem  icke,  det  er  Flensborgis
danske,  thi  man  taler  der  danske  og  tydske  tilhobe.  Dansk.  Mag.  I.  43.
        <pb n="258" />
        250  C.  Die  nattonale  Entwickelung  der  Städte.

königlicher  Befehl  in  hochdeutscher  Sprache,  den  Flensburger  Magistrat
gegen  die  aufrührerische  Bürgerschaft  zu  unterstützen.  Auch  andere  Erlasse
  an  den  Amtmann  z.  B.  v.  J.  1533  und  1537  sind  hochdeutsch
abgefaßt,  dagegen  bleiben  die  Briefe  an  die  Stadt  (1540,  1542,  1548)
meist  der  alten  Weise  treu.  Noch  laufen  dann  niederdeutsche  Urkunden
(1551,  die  Fundation  des  Armenhaushospitals  betreffend,  1553  u.  a.)
und  hochdeutsche  (1544,  1545,  1551,  1553,  1555  u.  a.)  nebeneinander
  her;  die  Bestätigung  der  Stadtprivilegien  vom  25.  Januar  1558
und  der  Polizeiordnung  vom  27.  Juli  1558  scheinen  die  letzten  niederdeutschen
  Verfügungen  zu  sein,  die  von  landesherrlicher  Seite  an
Flensburg  gerichtet  sind.

Wie  stellt  sich  demgegenüber  nun  die  städtische  Kanzlei?

Soweit  mir  bekannt,  wendet  sich  der  Rat  am  10.  Dez.  1557
zum  letztenmal  in  einem  niederdeutschen  Schreiben  an  den  König;  dagegen
  sind  die  Gerichtsprotokolle  bis  zum  Jahre  1566  noch  in  dieser
Sprache  abgefaßt.  Erst  mit  dem  Jahre  1567  tritt  dafür  ausschließlich
  Hochdeutsch  ein;  die  erste  hochdeutsche  Entscheidung  beginnt  mit
den  Worten:  Auff  anforderung  Hans  Turkensen  des  Karnappes
(Ausbau,  Erker)  halben,  so  Ihme  von  seinem  nachbarn  Clawes.
gebauwett,  Erkennen  wir  Burgemeister  uund  Rathmannen  zu  Flensburg
  etc.  1)  In  allen  inneren,  die  Stadt  betreffenden  Angelegenheiten
bleibt  daneben  das  Niederdeutsche  noch  längere  Zeit  in  ausschließlicher
Geltung.  Bezeichnend  dafür  ist  ein  Mandat  v.  J.  1597,  bezüglich
der  Kontrakte  und  Verschreibungen  des  Stadtschreibers,  das  auf  Befehl
  des  Rates  up  Allemansding  verlesen  ward.  Während  die  Andtwordt
  eines  Ersamen  Rahtes  an  den  Ambtmann  uff  etzlicher  Bürger
in  Nahmen  der  ganzen  Gemeine  ahm  29.  Nov.  1592  ahn  den  Ersamen
  Raht  und  die  24  Manne  schrifftlich  ingebrachte  graramina
hochdeutsch  redet,  erteilt  er  am  13.  Juli  1595  noch  einen  scharfen
Denunciations-Zettell  in  niederdeutscher,  aber  bereits  mit  hochdeutschen
Wörtern  gezierter  Sprache  an  das  Bäckeramt.  Auch  die  Testamente
der  Bürgermeister  Dirick  Nacke  (3.  Juni  1595)  und  v.  Meerfeldt

1)  Sententiae  Des  ersamen  Rades  Der  Stadt  Flensborch.  Anno  1557.
Magistratsarhhr  Die  näheren  Angaben  über  die  Gerichtsprotokolle,  die
gen  und  die  Kirchenrechnungen  von  St.  Nicolai  verdanke  ich
Herrn  Prof.  Dr.  Hansen-Flensburg.
        <pb n="259" />
        III.  Die  Stadt  Flensburg.  251

(10.  Jan.  1610)  sind  in  niederdeutscher  Sprache  abgefaßt,  aber  die
Polizeiverordnung  Christians  IV.  v.  J.  1600  ist  hochdeutsch,  und
im  Jahre  1613  richtet  auch  der  Rat  wegen  der  Leichenbegängnisse
einen  hochdeutschen  Erlaß  an  die  Bürgerschaft.  Während  der  Stadtschreiber
  Hartwig  Lohmann  1617  hochdeutsch  zu  schreiben  beginnt,  daneben
  aber  noch  die  Rechnungsablage  über  die  Wege  auf  niederdeutsch
gibt  (Erdbuch  v.  1594  ff.  Folio  134),  ebenso  wie  sein  Nachfolger,  war
für  die  Kämmereirechnungen  die  Sprache  des  Rates  noch  jahrzehntelang
  nicht  maßgebend.  Bis  zum  Jahre  1613  ist  Rechnung  wie  Entlastung
  nur  niederdeutsch  #);  ebenso  1618  und  19  mit  einzelnen,  von
anderer  Hand  hinzugefügten  hochdeutschen  Zusätzen.  Die  erste  hochdeutsche
  Entlastung  der  niederdeutschen  Rechnung  erfolgte  am  6.  Febr.
1622  durch  Bürgermeister  und  Rat.  So  geht  es  in  der  Folge  weiter,
die  Rechnungen  sind  niederdeutsch,  die  Entlastungen  hochdeutsch.  Die
letzte  niederdeutsche  Rechnung  stammt  aus  dem  Jahre  1654/55,  und
erst  von  dem  Jahre  1656/57  an  schreibt  auch  der  Stadtlämmerer
nur  hochdeutsch.

Weit  später  als  der  Rat  folgte  die  Kirche  der  neuen  Sprachweise.
  Um  das  Jahr  1587  legte  der  Propst  Schattenberg  ein
kerckenbok  für  die  Marienkirche  an  und  leitete  es  mit  folgenden
Worten  ein,  die  für  die  damalige  Stellung  beider  Sprachen  bezeichnend
  sind:

Mit  reinem  herten  dene  Godt
und  hebbe  vor  ogen  syn  gebodt.
Mir  sterckem  gelouen  up  ehm  bum,
mit  gutom  geweten  ohm  vertruw.
Wen  nu  din  tydt  is  vor  der  handt,
dat  du  schalt  int  rechte  vaterlandt
wandern  van  hier  uth  düssen  leweo,
schaltu  Gade  van  dynem  gude  wat

gewen

tho  forderung  Gades  loff  und  ehr
und  tho  erboldinge  reinc  lehr,

edder  schaffe  et  dorch  ein  testament,
ehr  den  idt  ergriven  andre  hendt,
sunst  kümpt  idt  doch  in  de  ravus
(rabus),
Wo  Christus  dat  syne  entberen  muß.
Wenn  man  nicht  gift  tho  Cbristi
ehr,
so  macht  de  hoff  den  beutel  lehr;
den  kriegern  ihr  daß  geben  solt,
waß  ihr  priestern  entziehen  wolt.

Ganz  ähnlich  steht  Hochdeutsch  und  Niederdeutsch  gewissermaßen  als
gleichberechtigt  einander  gegenüber  in  den  Reimen,  die  1585  (4.  März)
op  de  karckendohre  in  St.  Nic.  karcken  geschrewen  worden:

1)  Siadtkassenarchiv;  die  Jahrgänge  1614—  1617  inkl.  scheinen  zu  sehlen.
        <pb n="260" />
        262  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Betalt  moth  sin  dat  gastgeboht,  K  Probst,  Burgermeister  hüte  dich,
de  urme  bohmhoff  vergelden  muth:  daß  du  nicht  handelst  untreulich.

In  den  Kirchen  zeigen  noch  mehrere  Inschriften,  wie  z.  B.  die
Taufe  in  der  Johanniskirche  (1592),  in  der  Marienkirche  (1591),  in
der  Nicolaikirche  (1479),  die  Grabtafeln  des  Bürgermeisters  Nacke
und  seiner  Frau  (1598)  in  St.  Marien  niederdeutsche  Rede.  Auch
der  Ratmann  Hans  Kellinghusen  hatte  an  seinem  Stuhl  in  der  Nicolaikirche
  eine  Tafel  mit  dem  Bilde  des  Todes  und  einem  längeren  Gedicht
  errichtet,  das  so  anhob:

Du  minsch,  siehe  doch  an  desse  gestalt,
du  bist  glick  schon  junk  ofte  alt,

du  wirst  ock  hebben  ein  sodan  form,

du  wirst  verstert  werden  van  dem  worm.

Demgegenüber  ist  die  hochdeutsche  Inschrift  einer  Gedenktafel,
die  der  Statthalter  Heinrich  Ranzau  für  seinen  1577  erstochenen
Knappen  Paul  Ochsenmundt  in  der  St.  Nicolaikirche  errichten  ließ,
für  die  Flensburger  Kirchensprache  ohne  jegliche  Bedeutung.

Von  den  Kirchenrechnungen  zeigen  die  von  St.  Nicolai  am  deutlichsten
  den  allmählichen  Ubergang  von  der  niederdeutschen  zur  hochdeutschen
  Kirchensprache.  Bis  zum  Jahre  1623  sind  sie  samt  der
Entlastung  seitens  des  Visitatoriums  nur  auf  niederdeutsch  geführt.
Von  1624  bis  1641  treten  neben  rein  niederdeutscher  Rechnung  hochdeutsche
  Entlastungen;  von  1642  bis  1648  ist  der  Hauptteil  der
Rechnung  niederdeutsch,  der  Schluß  nebst  der  Entlastung  hochdeutsch;
erst  seit  1649  herrscht  die  hochdeutsche  Sprache  ausschließlich.  Die
Sprache  der  Kirchengeschworenen  deckt  sich  in  dieser  Übergangszeit  in
der  Regel  nicht  mit  der  Kanzelsprache;  sie  halten  die  alte  Weise  noch
fest,  wenn  auch  die  Prediger  auf  der  Kanzel  bereits  der  neuen  Weise
huldigen.  Friedrich  Dame,  ein  Holsteiner  aus  der  Gegend  von  Preetz
(1600  —  1635),  predigte  als  Pastor  an  St.  Nicolai  anfangs  niederdeutsch,
  ging  dann  zum  Hochdeutschen  über,  weil,  wie  es  heißt,  die
Herzogin  Augusta.  Gemahlin  des  Herzogs  Johann  Adolf  und  Schwester
Christians  IV.,  das  Niederdeutsche  nicht  leiden  konnte;  wahrscheinlich
kehrte  aber  sein  Nachfolger  Johannes  Reinboht  (1636  —  39)  wieder
zu  der  alten  Weise,  wenigstens  zeitweilig,  zurück.  Der  Hauptpastor
bei  St.  Johannis,  M.  Gerhardus  Ouw,  ein  Flensburger  (1593  bis
1634),  hat  nach  einer  Außerung  des  Generalsuperintendenten  Paul
        <pb n="261" />
        UI.  Die  Stadt  Flensburg.  253

v.  Eitzen  (1605),  der  ihn  wegen  seiner  vorgeschlagenen  Berufung  an
den  Schleswiger  Dom  hatte  predigen  hören:  „he  denet  nicht,  he
bringet  veel  hebräisch,  awer  disser  gemeine  denet  dat  dütsche  am
besten“,  sicher  bis  an  seinen  Tod  niederdeutsch  gepredigt,  wenn  seine
Schreiben  an  den  Rat  auch  in  hochdeutscher  Sprache  abgefaßt  sind;
wahrscheinlich  auch  sein  Sohn  und  Nachfolger  Gerhard  Ouw  (1634
bis  1653)  und  vielleicht  noch  dessen  Nachfolger  Joh.  Walther  (1653
bis  1659),  als  Sohn  des  Diakonus  Paul  Walther  an  St.  Marien.
In  St.  Marien  predigte  M.  Habacuc  Meyer,  ein  Westpfale  (1604
bis  1630),  wie  er  in  Tönning  getan,  niederdeutsch  und  ebenso  sein
Nachfolger  Johannes  Moht,  ein  Flensburger  (1630  —  48).  Die
Kanzelsprache  muß  in  Flensburg  allgemein  weit  über  1635  hinaus
niederdeutsch  gewesen  sein,  denn  sonst  wäre  es  nicht  begreiflich,  wie
Paul  Walther,  von  1627  bis  1640  Diakonus  an  St.  Marien,  im
Jahre  1635  sein  manuale  ecclesiasticum  edder  Kercken-Handbökeschen
  den  städtischen  Behörden  und  dem  Amtmann  widmen  konnte,
das  bis  zum  Erscheinen  des  hochdeutschen  Kirchenbuchs  von  Olearius
(1665)  in  allgemeinem  Gebrauch  war.  Auch  erfahren  wir  aus  einem
Briefe  des  Propstes  Christian  Lundius  (1735—  69),  daß  der  Rektor
Moller  sich  erinnere,  von  seinem  Vater,  dem  berühmten  Verfasser  von
Cimbria  litterata,  gehört  zu  haben,  der  Großvater  Claus  Moller  (1645
bis  1680),  Diakonus  an  St.  Nicolai,  habe  im  Anfang  seines  Amtes
noch  niederdeutsch  gepredigt,  bis  der  Pastor  an  St.  Nicolai  und  Propst
Stephan  Klotz  (1639—  1668)  überall  nach  und  nach  die  hochdeutsche
Kanzelsprache  eingeführt  habe.  1)  Völlig  verstummt  ist  in  Flensburg
die  niederdeutsche  Kanzelsprache  sicher  erst  ziemlich  nach  1650,  etwa  um
dieselbe  Zeit,  wo  das  Niederdeutsche  auch  aus  den  städtischen  Kanzleien
verschwand.

Mehr  als  100  Jahre  hatte  es  gedauert,  ehe  in  Flensburg  das
Hochdeutsche  der  landesherrlichen  Kanzleien  den  völligen  Sieg  errungen
hatte.  Dieser  Vorgang  zeigt,  welch  festen  Stand  das  Niederdeutsche
hier  bereits  gewonnen  hatte.  Aus  einer  Reihe  von  Urkunden  sieht

1)  Über  die  Wirksamkeit  des  Propstes  und  Generalsuperintendenten  Klotz,
der  nicht  sowohl  die  dänische  Literatursprache,  als  die  niederdeutsche  Sprache  von
den  Kanzeln  verdrängte,  siehe  weiter  unten  bei  der  Kirchensprache.  Allen  stellt
die  Sache  gänzlich  auf  den  Kopf;  I.  117  ff.
        <pb n="262" />
        254  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

man  auch,  daß  es  völlig  zur  Volkssprache  geworden  war.  Um  nur
ein  Beispiel  anzuführen,  so  lauten  einige  Artikel  aus  der  Beliebung
der  „Lücke-Bröders“  v.  J.  1587:

Idt  hebben  de  Löckebroders  mit  einander  belewet,  dat  een  jeder  syner
lucke  dyke  schall  ferdich  hebben  des  sondages  vor  alle  Gadesbilligen,  damit
  dat  korn  von  perden  edder  anderem  vehe  nicht  thotreden  ock  darnha
stedes  ferdich  holden,  alldewile  korbe  in  den  lucken  est  .  ..

Idt  schollen  de  Löckebroders  myt  rath  undt  vulbort  der  gantzen  broderschopp
  einen  oldermann  erwelen,  de  den  andern  medebrodern,  wenn  und
wor  von  nöden  iß.  tho  seggen  schall  umme  de  lucke  to  gahn,  upsehent
und  achtinge  up  de  dycko  hebben,  damit  alles  recht  ordentlick  tho  ghan
möge,  up  dat  nemande  schaden  geschehe.  IBt  awerst,  dat  jemand  vorsümlick
  befunden  wert,  und  wenn  he  angesecht  ahne  orsake  uthblifft,  de  schall
dubbelde  hröke  gewen.

Auch  als  das  Niederdeutsche  durch  die  Einführung  der  hochdeutschen
  Amtssprache  zu  einer  bloßen  Mundart  herabgedrückt  ward,
konnte  es  durch  das  Westjütische  der  ländlichen  Umgebung  nicht  mehr,
wie  es  in  Apenrade  und  Hadersleben  geschah,  wieder  aufgesogen  werden.
Aber  die  Zeit,  wo  Niederdeutsch  und  Jütisch  als  Mundarten  der  hochdeutschen
  Amtssprache  gegenüberstanden,  hat  noch  mehr  zu  der  eigenartigen
  Sprachentwickelung  Flensburgs  beigetragen,  die  bereits,  wie
oben  bemerkt,  zur  Reformationszeit  eine  gewisse  Berühmtheit  erlangt
hatte.  Alle  Redewendungen,  die  das  Niederdeutsche  aus  dem  Jütischen
aufgenommen  hatte  oder  noch  aufnahm,  gingen  auch  allmählich  auf
das  Hochdeutsche  über,  soweit  dieses  im  Munde  des  Volkes  war.  Daher
bemerkt  Danckwerth  um  1650,  in  Flensburg  seien  Dänen  und  Deutsche
„untermenget“  und  das  Flensburger  Deutsch  und  Dänisch  eines  so  gut
wie  das  andere,  „diejenigen  Personen  ausgenommen,  so  gestudieret
oder  gereiset“  hätten.  Und  so  tönt  die  Klage  weiter  bis  in  die
neueste  Zeit  hinein.  Nach  Ole  Borch  können  die  Flensburger  weder
das  Dänische  noch  das  Deutsche  rein  sprechen;  er  hält  es  für  eine  Art
Sprachgemisch,  wie  es  an  den  Grenzen  verschiedener  Völker  gewöhnlich
sei.  Auch  der  berühmte  Flensburger  Rektor  Johannes  Moller  (1691)
ein  großer  Verehrer  des  Niederdeutschen,  der  dessen  Zurückdrängen
durch  das  Hochdeutsche  schmerzlich  empfand,  muß  gestehen,  seine  Landsleute
  nicht  ganz  von  diesem  Vorwurf  freisprechen  zu  können;  er  sucht
es  aber  mit  der  Bemerkung  etwas  zu  entschuldigen,  daß  es  den  Hufu-
        <pb n="263" />
        III.  Die  Stadt  Flensburg.  255

mern  und  anderen  Nachbarn  nicht  besser  ergehe.  1)  Wenn  es  auch  einige
Verteidiger  gab?),  so  wiederholt  sich  doch  der  gleiche  Tadel  auch
im  18.  Jahrhundert,  wo  z.  B.  Pontoppidan  von  einer  schlechten,  aus
dänisch  und  deutsch  gemischten  Sprache  redet,  die,  wie  andere  Zeugen
hervorheben,  besonders  noch  durch  die  große  Zahl  jütisch  redender
Dienstboten  verschlechtert  werde.  Angesichts  dieser  „Sprachverwirrung“
begreift  sich  der  Unwille  des  Flensburger  Rats,  als  der  Kantor  der
Schule  Overbek  1779  bei  dem  Generalsuperintendenten  Struensee  den
Antrag  stellte,  ihm  den  Befehl  zu  geben,  künftig  sowohl  bei  dem
Unterricht  im  Christentum  als  bei  den  übrigen,  zu  seinem  Amte  gehörenden
  Lektionen  die  dänische  und  deutsche  Sprache  wechselsweise
anzuwenden.  Der  Rektor  Moller  wußte  durch  geschickte  Gegenvorschläge
die  Einführung  einer  neuen  Sprache  als  Unterrichtsgegenstand  vorläufig
abzuwehren;  es  sei  freilich  zu  wünschen,  äußert  er  sich  in  seinem  Bedenken,
  daß  bei  einer  jeden  Schule  ein  Lehrer  sei,  der  wirklich  imstande
sei,  in  der  dänischen  Sprache,  etwa  in  Privatstunden,  den  nötigen  Unterricht
  zu  erteilen;  weil  es  aber  an  den  meisten  Schulen  an  einem  dazu
tüchtigen  subjecto  fehlen  dürfte,  der  nach  seiner  Meinung  ein  geborner
Däne  sein  müsse,  so  glaube  er,  es  würde  von  beson  derem  Nutzen  sein,
wenn  auf  der  Universität  Kiel  den  studiosis  zur  Erlernung  dieser  angenehmen
  und  nühzlichen  Sprache  Gelegenheit  gegeben  werden  könnte.  5)
Der  Magistrat  dagegen  erhebt  mit  scharfen  Worten  Widerspruch  und
enthält  sich  selbst  nicht  persönlicher  Invektiven  gegen  den  Lehrer;  wenn
er,  der  besonders  lateinische  Grammatik  zu  lehren  und  dabei  nach  dem

1)  Moller:  Fagoge  III.  und  IV.  271:  „.  illlorum  (eivium  Fleusb.)
sermo  imparitatis  est  insimulatus  a  Casp.  Dancwerthio  et  Ol.  Borrichio
Borrichius  (eum)  istis  verbis  perstringit:  „Nostri  Flensburgenses  inter  Danicam
  et  Germanicam  linguam  ambigunt,  neutri  propemodum  similes,  quia
utrique,  quod  et  ad  omnia  nationum  diversarum  confinia  solemne.  Adversus
  quam  accusationem,  veri  fortasse  aliquid  habentem,  uti  civibus  meis.
duibus  tamen  ista  loquendi.  quam  Persius  appellat,  sartago  cum  Husensibus
allisque  vicinis  est  Communis,  nequeo  patrocinari.

2)  Seelen:  Memorab.  Flensb.  87.

3)  Allen  a.  a.  O.  12  teilt  die  betreffenden  Urkunden  mit;  dem  Vorschlage
Mollers  gemäß  ward  1781  ein  Professor  für  däuisches  Recht  und  dänische  Sprache
in  der  Person  des  Olivarius  an  der  Kieler  Universität  angestellt.
        <pb n="264" />
        256  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

Artikel  12  der  Schulgesetze  die  Jugend  zu  einem  reinen  Deutsch  bringen
solle,  den  umwechselnden  Gebrauch  der  dänischen  und  deutschen  Sprache
in  Vorschlag  bringe,  so  mache  ihm  das  als  einem  Schulmanne  wenig
Ehre;  sein  Vorschlag  sei  berufswidrig  und,  wie  jeder  Vernünftige,
auch  Unstudierte  gar  leicht  begreife,  höchst  schädlich  und  verderblich.
Die  gereizte  Antwort  findet  ihre  genügende  Erklärung  durch  den  erwähnten
  üblen  Ruf,  in  dem  die  Flensburger  Sprache  stand.  Bürgermeister
  und  Rat  weisen  auch  hin  auf  die  ungünstigen  Außerungen
Olaf  Borchs;  die  Erfahrung  beweise,  wie  schwierig  es  sei,  den  jungen
Leuten  eine  anständige  Aussprache  beizubringen  oder  ihnen  ein  reines
Deutsch  einzuflößen,  und  nun  komme  gar  Overbek  und  wolle  sie
Dänisch  lehren,  um  ihr  Deutsch  vollends  zu  verderben;  sein  Vorschlag
sei  einer  gesunden  Informationsmethode  gänzlich  zuwider  und  lediglich
als  ein  verderbliches  Mittel  anzusehen,  die  der  Jugend  einzuprägenden
einfachen  und  deutlichen  Begriffe  nur  zu  verwirren,  und  was  hie  und
da  etwa  ungleich  sein  möchte,  noch  viel  ärger  zu  machen.  Könne  aber
der  Kantor  am  Mittwoch  oder  Sonnabend  ohne  Nachteil  der  Schule
und  seiner  sonstigen  Obliegenheiten  mit  seiner  „angegebenen“  Sprachkunde
  der  Jugend  oder  anderen  Leuten  dienen,  so  bleibe  ihm  dieses
unverwehrt;  sonsten  müsse  man  ihn  mit  solchem  unweisen  Vorschlag
abzuweisen  alleruntertänigst  gebeten  haben.  Das  Oberkonsistorium  auf
Gottorp  sowie  die  deutsche  Kanzlei  stellten  sich  ganz  auf  den  Standpunkt
  des  Magistrats  und  erwirkten  eine  königliche  Resolution  vom
28.  April  1781,  wonach  es  Overbek  nur  gestattet  ward,  dänischen
Unterricht  in  der  von  dem  Magistrat  vorgeschlagenen  Weise  zu  erteilen.
Overbek  hat  denn  auch  demgemäß  verfahren;  nach  einem  Bericht  vom
Jahre  1794  ließ  er  die  Schüler  der  Oberklasse  „den  patriotiske
Tilfkuer“  lesen,  unterrichtete  auch  die  Mittelklassen  im  Dänischen  und
ließ  zuweilen  auch  dänische  Abhandlungen  schreiben.  Aber  alle  derartigen
  Bemühungen  hatten  wenig  bleibenden  Erfolg;  im  Jahre  1799,
meldet  Rivesell,  sei  die  Zahl  der  Beichtkinder  in  der  „dänischen  Kirche“
noch  ungefähr  1000  gewesen,  aber  durch  den  Geist  der  Zeit  jetzt  (1817)
sehr  klein  geworden;  auch  werde  die  dänische  (jütische)  Sprache  immer
mehr  von  der  (nieder)  deutschen  verdrängt;  es  gebe  keine  dänischen
Schulen  in  Flensburg,  und  der  Prediger  müsse  konfirmieren,  ohne  die
Schlechtunterrichteten  dahin  verweisen  zu  können.
        <pb n="265" />
        III.  Die  Stadt  Flensdurg.  257

Während,  wie  oben  bemerkt,  die  städtischen  Behörden  einer  noch
größeren  Verderbnis  des  Hochdeutschen  durch  das  Dänische  zu  begegnen
suchten,  eifern  in  der  Folgezeit  andere  gegen  die  Neigung,  die  herrschende
  plattdeutsche  Sprache  durch  hochdeutsche  Worte  und  Wendungen
zu  verunzieren.  „So“,  ruft  Pastor  Valentiner  in  seiner  Chronik  der
Stadt  v.  J.  1820  unwillig  aus,  „stolpern  wir  immer  weiter,  bis  wir
eine  barbarische  Sprache  uns  aneignen,  wovor  wir  um  so  mehr  uns
hüten  müssen,  da  so  viele  dänische  Wörter  und  Wendungen  wegen  der
nahen  Grenze  in  unsere  Sprache  überlaufen,  die  wie  alles  Fremdartige
nicht  zieren,  sondern  verunzieren,  und  wir  z.  B  bleiben'  statt  „werden'
und  hundert  Worte  verkehrt  brauchen.“  Die  Sprachverhältnisse  nahmen,
wie  alle  Berichterstatter  überstimmend  bezeugen,  bis  zum  Jahre  1848
keine  wesentlich  andere  Gestalt  an.  Nach  Bischof  Martensen,  der  ein
wenig  südlich  vom  Nordertor  wohnte  und  um  das  Jahr  1817  Flensburg
  verließ,  war  zu  seiner  Zeit  Plattdeutsch  die  allgemeine  Umgangssprache;
  Professor  Hansen,  der  von  1836  —  51  außerhalb  des  Nordertors
  wohnte,  hat  eigentliche  Flensburger  niemals  unter  sich  „dänisch“
reden  hören;  selbst  die  dänisch  gesinnten  Knaben  des  nördlichen  Stadtteils,
  mit  denen  mancherlei  Kämpfe  ausgesochten  wurden,  sprachen
ebenso  wie  die  deutsch  gesinnten  das  herrschende  Flensburger  Plattdeutsch.
  Es  scheint  aber,  als  wenn  von  der  jütischen  Mundart  der
früheren  Zeit  auch  vor  1848  noch  geringe  Reste  übrig  geblieben
waren;  wenigstens  pflegten  damals  und  noch  später  die  Fischer  und
Krautfrauen  ihre  Waren  auf  „Dänisch“  auszurufen.  Auch  war,  wie
noch  heute,  ein  Teil  der  Bevölkerung,  Geschäftsleute,  Gastwirte  u.  a.,
des  Dänischen  oder  der  jütischen  Mundart  kundig  und  brauchte  naturgemäß
  diese  Sprachen  im  Verkehr  mit  der  jütisch  redenden  Landbevölkerung
  und  den  dänischen  Schiffern,  die  damals  zahlreich  den
Flensburger  Hafen  besuchten.  Nur  in  St.  Jürgen,  das  damals  noch  nicht
zur  eigentlichen  Stadt  gehörte,  sollen  die  Schiffskapitäne  in  ihren
Familien  „dänisch“  gesprochen  haben;  möglicherweise  hat  Allen  dieses
im  Auge  gehabt,  wenn  er  behauptet,  in  einem  Teile  Flensburgs
herrsche  (um  1856)  dänische  Familiensprache.  Was  sonst  aus  der  Umgegend
  an  Arbeitern  und  Dienstmädchen  zuzog,  pflegte  meist  seine  Mundart
  abzulegen  und  möglichst  rasch  das  Flensburger  Plattdeutsch  sich
anzueignen;  „dat  is  so  gemen  un  spreken  dänsch“  war  nach  Blaun-Sach,

  Das  Herzogtum  Schlezwig.  UI.  17
        <pb n="266" />
        258  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

feldts  Erinnerungen  die  gewöhnliche  Begründung.  Wenn  nun  Jörgensen
in  der  „dänischen  Reichsgeschichte“  bemerkt,  Flensburg  sei  um  1848
eine  überwiegend  (platt)  deutsch  redende  Stadt  gewesen,  so  ist  das  nach
Hansens  Ausdruck  ebenso  zutreffend  oder  nicht  zutreffend,  wie  wenn
man  sagen  wollte,  Kopenhagen  sei  zu  jener  Zeit  gewesen  oder  sei  noch
heute  eine  überwiegend  dänisch  redende  Stadt.

Die  Zeit  von  1850  —  1864  hat  auf  die  Volkssprache  Flensburgs
keinen  nachhaltigen  Einfluß  ausgeübt;  wußte  doch  die  Stadt,  ebenso
wie  früher,  sich  der  dänischen  Sprachreskripte  möglichst  zu  erwehren.
Die  statistischen  Angaben  über  die  Sprachverhältnisse  dieser  Zeit  sind
freilich  nicht  so  zuverlässig,  wie  es  wünschenswert  wäre.  Am  genauesten
scheint  die  Angabe  von  Holdt  zu  sein,  wonach  die  Zahl  der  der  „freien
dänischen  Gemeinde“  angehörenden  Familien  1863  mit  Einschluß  des
Militärs  rund  600,  ohne  dieses  520  und  die  Zahl  der  die  dänische
Bürgerschule  damals  besuchenden  Kinder  gegen  450  gewesen  sei.  1)  Der
Umschwung  der  politischen  Verhältnisse  seit  dem  Jahre  1864  hat  auf
die  weitere  sprachliche  Entwickelung  Flensburgs  in  bedeutendem  Maße
eingewirkt;  die  freie  dänische  Gemeinde  und  die  dänische  Bürgerschule
gingen  ein,  die  meisten  dänisch  redenden  Beamten  verließen  die  Stadt,
und  damit  nahm  auch  die  Zahl  der  dänisch  redenden  Einwohner  ab.
Und  wenn  auch  infolge  des  gewerblichen  Aufschwungs  der  stark  an
Bevölkerung  anwachsenden  Handelsstadt  durch  Zuzug  aus  der  jütisch
redenden  Umgebung  die  „dänische“  Sprache  eine  gewisse  Stärkung
erhält,  da  die  Arbeiter  nicht  wie  früher  ihre  Volkssprache  zugunsten
des  Flensburger  Plattdeutsch  aufzugeben  pflegen,  wie  es  besonders  im
Norden  der  Stadt  in  der  Nähe  der  Schiffswerften  hervortritt,  so  ist
dieses  für  eine  Stadt  wie  Flensburg  mit  ihren  60  000  Einwohnern  in
nationaler  und  sprachlicher  Beziehung  ohne  jegliche  Bedeutung.  Von
der  amtlichen  Zählung  abgesehen,  die  i.  J.  1900  für  den  Stadtkreis

1)  Vergl.  Adler  a.  a.  O.  44,  der  über  die  statistischen  Aufnahmen  nähere
Mitteilung  macht;  er  selbst  schätzt  um  1889  in  Flensburg  die  „dänisch“  redenden
Einwohner,  d.  h.  solche  mit  däuischer  Familiensprache  auf  rund  1000.  Holdt
354  ff.  Welche  Wandlung  in  der  Gesinmng  vor  sich  gegangen  ist  von  1867  an,
ersieht  man  aus  der  Tatsache,  daß  1867  53  %  dänische  und  47%  deutsche
Stimmen,  1808  nur  7%  däuische  und  41,5%  deutsche  und  48.5%  sozialdemokratische
  Stimmen  bei  den  Reichstagswahlen  abgegeben  wurden.
        <pb n="267" />
        IV.  Die  Stadt  Apenrade.  259

3308  Bewohner  mit  „dänischer“  Muttersprache  aufführt,  erkennt  man
die  wirkliche  Sachlage  am  besten  aus  den  Geburts=  und  Sprachverhältnissen
  der  Kinder,  worüber  unter  dem  1.  März  1905  eine  Aufnahme
stattgefunden  hat.  1)  In  den  städtischen  Bürgerschulen  sprachen  danach
nur  deutsch  (d.  h.  plattdeutsch  und  hochdeutsch)  91,9  90  (im  ganzen  7195
Kinder),  nur  dänisch  (d.  h.  wohl  jütisch  und  literaturdänisch)  3,8  9/
(301  Kinder),  deutsch  und  dänisch  3,9  %  (308  Kinder).  Im  übrigen
geht,  wie  in  allen  großen  Städten  Norddeutschlands,  auch  in  Flensburg
  eine  Wandlung  der  Sprache  zuungunsten  des  Niederdeutschen
vor  sich;  es  tritt  gegen  das  Hochdeutsche  in  den  letzten  Jahrzehnten
immer  mehr  zurück,  namentlich  bei  dem  weiblichen  Geschlechte.  Das
Flensburger  Hochdeutsch  hat  dabei  im  gewöhnlichen  Leben  alle  Unarten
der  älteren  Zeit,  die  aus  dem  Jütischen  ins  Niederdeutsche  übergegangen
waren,  getreulich  aus  dem  Niederdeutschen  wieder  übernommen.  Wenngleich
  nun  in  neuerer  Zeit  eine  bedeutende  Besserung  eingetreten  ist,  so
hört  man  doch  außer  den  auch  in  den  übrigen  nordschleswigschen  Städten
üblichen  Bildungen,  wie:  Das  soll  ich  schon  tun  oder  Das  ist  ein
Wetter  und  gehen  aus  u.  dergl.,  noch  ganz  besondere  Redensarten
und  Redewendungen,  die  dem  niederdeutschen  sowohl  wie  dem  hochdeutschen
  Sprachgefühl  ins  Gesicht  schlagen;  einige  bezeichnende  mögen
hier  genannt  werden:

Ik  wil  gau  min  kint  umbringen  un  astreken.

Goh  mit  ihr  durch  und  bring  sie  dann  um.

Is  dat  en  stück  snack  un  kommen  mit.

Das  ist'n  schönes  Wetter  und  ölen  Dielen  ein.

Das  ist  ein  schöner  Schinken  und  schneiden  Scheiben  von  ab.

Komm  ein,  mein  Chute,  und  krieg  dich  was.

Bitte,  bleiben  Sie  sitzen;  es  gibt  noch  was  binten  auf.

Dora,  komm  nieder,  der  Herr  Physicus  ist  da.

Nein,  mein  Chute,  sagte  eine  Flensburgerin,  als  von  einem  Frühstück
des  Kaisers  in  Glücksburg  die  Rede  war,  man  Zollte  doch  meinen,  B0  ein
wür’  hoch  genug  Bu  und  Behen  Bu  und  kriegen  sich  was  Warmes.

IV.  Die  Stadt  Apenradc.#)
Die  Stadt  Apenrade  zeigt  in  den  verschiedenen  Namensformen,
in  denen  sie  in  den  Urkunden  auftritt,  ihre  nationale  Entwickelung

1)  P.  L.  Madsen:  Nachrichten  über  das  Volksschulwesen.  Fl.  1905.
2)  Die  urkundlichen  Nachrichten  aus  dem  16.  und  17.  Jahrhundert  sind
dem  Stadtarchiv  entnommen.
17“
        <pb n="268" />
        260  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

und  zugleich  den  Übergang  aus  einer  jütischen  Vergangenheit  in  eine
niederdeutsche  Zeit  an.

Neben  einem  Dorfe  Gamel  Opner  (1203),  Opnör  (1231),  wie
Tund-er,  Hoth-aer,  Dal-er  nach  altnord.  cyrr,  Strand“—  „am  offenen
Strande“,  woran  noch  der  Wald  Opner  (1445)  erinnert,  und  an  einer
Au  entstanden  und  daher  Obnroe  (1257),  Opneraa  (1335)  oder  wie
in  der  Umschrift  des  mittelalterlichen  Siegels  Openeraa  genannt,  bewahrt
  die  Stadt  mit  leiser  Umwandlung  in  das  Niederdeutsche,  Oppenraa
(1366,  1377),  Openraa  (1411,  1423),  Apenraa  (1400,  1463,  1490)
ihren  ursprünglich  jütischen  Namen  noch  ziemlich  unversehrt  das  ganze
Mittelalter  hindurch.  Erst  als  hier  das  Niederdeutsche  zur  völligen
Herrschaft  gelangt  war,  nimmt  sie  auch  in  ihrem  Namen  ein  völlig
niederdeutsches  Gewand  an.  Da  das  richtige  Verständnis  von  „Abneraa“
„an  der  Opnerau“  oder  niederdeutsch  „to  der  Opnerouwes“  völlig  verloren
  gegangen  war  und  man  im  Volksmunde  die  Form  Apenraa  als
Apen-  raa  auffaßte,  so  deutete  man  die  angebliche  Endung  —  raa  nach
Analogie  holsteinischer  Dorfnamen,  wie  Stenran  (—  Steinrade),  Gisselraa
(—  Gisselrade),  in  rade  d.  h.  Rodung  um.  So  weie  ich  sehe,  tritt
diese  völlig  niederdeutsche  Namensform  Apenrade  oder  Oppenrade  erst
mit  Beginn  des  16.  Jahrhunderts  auf  (1510,  1514,  1536),  um  dann
nach  und  nach  gebräuchlicher  zu  werden.  In  niederdeutschen  Urkunden,
die  im  15.  Jahrhundert  noch  durchweg  Apenraa  oder  Apenra  schreiben,
verschwindet  diese  Form  bald  völlig,  doch  schreibt  Heinrich  Ranzau  1597
noch  Apenroa  oder  Aapenroa,  und  der  spätere  Bürgermeister  Esmarch
1607  tho  Apenra;  im  Dänischen  erhält  sich  dagegen  lange  nebenher
das  noch  ältere,  wenn  auch  bereits  etwas  umgedeutete  Abenraa.  Bezeichnend
  dafür  ist,  daß  der  Rat  im  Jahre  1611  und  1612,  als  er
sich  mit  Aufrufen  nach  Dänemark,  Holland  und  Deutschland  wandte
und  um  Hilfe  in  seiner  Not  nach  dem  Brande  der  Stadt  bat,  in  der
dänischen  Urkunde  von  Aabenraa,  in  der  nieder=  und  hochdeutschen
dagegen  von  Apenrade  spricht.  Seit  der  darauf  bald  beginnenden
hochdeutschen  Sprachperiode  kommt  in  offiziellen  Aktenstücken  der  jütische
Name  kaum  mehr  vor.  Wenn  denische  Schriftsteller  und  Gelehrte
dagegen  wie  z.  B.  Hoitfeldt,  Suhm,  Langebek  begreiflicherweise  der
alten  Schreibweise  folgten,  so  hat  dies  für  die  amtliche  Schreibung
des  Namens  keine  Bedeutung.
        <pb n="269" />
        IV.  Die  Stadt  Apenrade.  261

Für  die  Kennzeichnung  der  älteren  jütischen  Periode  der  Stadt
ist  das  ihr  von  Herzog  Waldemar  am  1.  Mai  1335  verliehene  lateinische
Recht  maßgebend;  es  ist  ihr  eigentümlich  und  nicht  wie  bei  Flensburg
und  Hadersleben  direkt  oder  indirekt  von  dem  Schleswiger  entlehnt.
Die  Art,  wie  in  diesem,  mitten  in  dem  lateinischen  Texte,  auch  heimische
Worte  auftreten,  läßt  einen  ziemlich  sicheren  Rückschluß  auf  die  damals
herrschende  Volkssprache  zu.  Die  ganze  Umgebung  der  Stadt  Opneraa
tritt  uns  darin  mit  ihren  jütischen  Ortsnamen  entgegen;  die  Bürger
haben  fegang  in  OÖsterskugh  (schau);  sie  kennen  Kungslund,  Gunnythwet,
  Kolsthorp,  Stubeik)by  ),  Astorp,  Haesel,  Loytae,  Brunnæmark
und  gewisse  Ländereien  in  gamel  Opener  und  Kolstorp  als  kungsköp;
auch  skarfrif  und  die  benachbarte  haereth  ist  ihnen  bekannt,  nicht  weniger
stenbro  bei  Kolstorp  und  der  Bach  northen  by.  Die  Satzung  ihres
Stadtrechts  nennen  sie  skraa,  sie  haben  noch  kein  wicbilde,  sondern
byfrith,  zahlen  wie  in  Schleswig  und  den  anderen  mit  jütischem  Lov
begabten  Städten  arnægiald  und  torghortich  (Marktschoß),  myntpeningh
(denarül),  bool  mutae  (Haussteuer),  für  huskrith  entrichten  sie  boos
loot;  dem  jütischen  Lov  gemäß  haben  sie  nekninge  und  veridici  (Sandmänner)
  und  Strafbestimmungen  für  mandöth,  waldtect,  afhög;  der
Ausdruck  hws  und  heem  ist  ihnen  nicht  unbekannt,  ebenso  wie  hemsöken
  (Haussuchung),  und  wenn  jemand  arretiert  war,  so  nannten  sie
das  besæt  sein.  Es  gab  auch  bei  ihnen  eine  Knutsgilde  wie  in  den
übrigen  Städten,  ein  hygest  lagh,  ein  schon  bei  Schleswig  besprochenes
hwirdwing,  haclect  und  haelegbrot,  laghdagh  und  mascap.  Es  treten
krembere  (Krämer)  bei  ihnen  auf  und  skipher,  die  skips  borth  kennen;
beiut  Handel  gibt  es  dwk  (ad  velum,  Segeltuch),  bunkae  (Pakete),
griscus  Dannus,  gewöhnlich  wathmel  genannt,  korsbunden  packe,
borellum  (siehe  unten),  pund  humæl  (Hopfen),  thrymit  (Drömt),
forköp,  lest  (Last),  und  außerdem  hören  wir  von  fortæ  und  faclith,
von  stenbro,  von  solmerky  und  lernen  auch  die  eigentümliche  Bedeutung
von  isteth  (Steigbügel)  bei  Ablegung  des  Eides  kennen.

Auffallend  ist  es  angesichts  dieser  Sprache,  daß  in  Apenrade  im
Gegensatz  zu  Fleusburg  und  Hadersleben  keine  jütisch-dänische  Übersetzung
  des  lateinischen  Textes  des  Stadtrechtes  veranstaltet  ist;  der

1)  Die  lat.  Handschrift  Stubeby,  die  niederd.  Ubersetzung  Stubbeky;  das
richtige  ist  Stube(k)by,  wie  der  Dorfname  Stubbek  beweist.  Siehe  S.  74.
        <pb n="270" />
        262  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Grund  muß  in  der  mit  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  bereits  auftretenden
  niederdeutschen  Amtssprache  der  Landesherrschaft  liegen.  Möglicherweise
  ist  auch  damals  schon  mit  den  entstehenden  Zünften  und  Gilden
aller  Art  das  niederdeutsche  Volkstum  durch  Einwanderung  von  Bedeutung
  gewesen.  Jedenfalls  waren  die  nationalen  und  sprachlichen
Verhältnisse  in  der  Stadt  beim  Beginn  des  15.  Jahrhunderts  derart
gewordeu,  daß  sich  eine  niederdeutsche  Übersetzung  des  Stadtrechtes  als
ein  Bedürfnis  erwies;  sie  scheint  lange  keine  amtliche  Autorität  gehabt
zu  haben,  wenigstens  ist  uns  ihre  Bestätigung  erst  aus  dem  Jahre  1474
durch  König  Christian  I.  bekannt.  Es  liegen  uns  so  zwei  niederdeutsche
  Rezensionen  vor,  von  denen  die  ältere  auch  in  ihren  Sprachformen
  noch  einen  altertümlicheren  Charakter  trägt.  Um  dem  Leser
von  dem  allmählichen  Wandel  auch  der  Apenrader  niederdeutschen
Sprache  des  15.  Jahrhunderts,  insbesondere  von  dem  Abwerfen  der
Endungen,  eine  Vorstellung  zu  geben,  wollen  wir  hier  einige  wenige
Wortformen  der  beiden  Texte  einander  gegenüberstellen.  y

vrijch  vrii

konyngh  koning

gherrygest  vrügest

in  deme  feste  in  dem  fseste

to  deme  negesten  rvlete  to  dem  negeste  vlete

eyn  vromed  schiphero  eyn  trommet  schipper

eyne  schiphere  in  deme  schepe  ern  schipper  in  dem  schepe
nach  dome  looboke  na  dem  looboke

nummend  nemant  u.  a.  m.

Von  größerem  Interesse  ist  die  Art  und  Weise,  wie  die  ältere
niederdeutsche  Rezension  die  jütisch  -dänischen  Ausdrücke  ihrer  lateinischen
Vorlage  übersetzt.  Im  ganzen  ist  sie  genau  und  wortgetreu  und  nur
an  wenigen  Stellen,  deren  Deutung  auch  späteren  Forschern  noch
Schwierigkeiten  bereitet  hat,  anfechtbar.  Untadelhaft  ist  die  Sprache
selbst;  sie  setzt  einen  Mann  voraus,  der  die  niederdeutsche  Sprache
vollkommen  beherrschte  und  anscheinend,  wie  gewöhnlich,  dem  Rate  der
Stadt  angehörte.  Eine  Gegenüberstellung  der  verschiedenen  Ausdrücke
wird  dies  zunächst  deutlich  machen:

1)  Thborsen:  Stadsretter  154  ff.  —  Michelsen:  Ineditorum  bistoriam  juris
cimbrici  illustrantium  particula.  Slesvici  1867.  —  Hille:  Registrum  Cbristian
  I.  S.  90  fl.
        <pb n="271" />
        IV.  Die  Stadt  Apenrade.  263

byfrith  vyheid  d.  h.  wie  oft  im  Niederdeutschen,  entsprechend
dem  wicbilde,  der  öffentliche  Grund  und  Boden
der  Stadt,  der  mit  Immunität  begabt  war.

kungslund  konyngesholt

stenbro  stenbrugghe

northen  by  northen  dorppe

fægang  quiekganek

Brunsmark  Brunneveld

twiweth  pand  twewoldich  pand

korsbunden  packe  packen  mit  crucebanden

pund  humæl  pund  hoppen

krembere  kremere

unum  dwk  ad  velum

eyn  stucke  louwendes  (Leinwand)  tome  zegele;
er  meidet  das  niederdeutsche  dék,  weil  dieses  besonders
  für  Kopftuch  gebraucht  ward.

skipsborth  des  schepes  bord
isteth  bogel  (Steigbügel)

hvs  et  beem

huse  unde  egene;  er  meidet  das  niederdeutsche
heim,  das  gewöhnlich  Heimat  bedeutete.

mandöth  dodslacht

waldtect  notagend  (Notzucht)

afbög  affhouwend

boos  loot  houed  loth  (lot  —  Schoß)

in  haelect  in  hilgen  tiden

haleghbrot  bügebroke

infra  solmerky  bynnen  der  sunnen

bunkes  bonnyk;  eigentlich  Kielraum,  hier  die  darin  sich  befindende
  Ladung,  Packen  u.  a.

hesæt  behindert  edder  besetted

nostrum  forts##

unser  weyde  edder  fortae

in  nostro  fortae  et  faelitt  in  unser  weyde  unde  dresche
humal  hoppen

thrymit  dromed

borellum  kalverhude.:)

1)  Diese  Ubersetzung  ist  unrichtig;  der  Verfasser  hat  aus  dem  Zusammenhang

  (nec  cutes  bovinas  vel  vaccinas  nec  borellum  nec  etiam  pelles  quascunque
  etc.)  und  aus  einer  falschen  Deutung  von  bo-,  als  wäre  borollum
—  parvus  bos,  auf  seine  kalverhude  geschlossen.  Man  darf  ihm  das  um  so
weniger  übelnehmen,  als  noch  Thorsen  das  Wort  nicht  verstand  und  dafür  botellum
sezen  wollte.  Das  richtige  gibt  Gram  bei  Michelsen:  borellum  est  pannus
Crassior,  alies  leisk  olim  appellatus.  In  vestigalium  rationibus,  tempore
Erici  VII  regis,  circa  annum  1316  scriptis  extat:  centum  ulnas  borelli  solvisse
  quatuor  sterlingos.
        <pb n="272" />
        264  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Zur  Kennzeichnung  der  Sprache  des  15.  Jahrhunderts,  die  auch
damals  für  die  Apenrader  Bürgerschaft  sowohl  bei  ihren  Verhandlungen
auf  dem  Stadttinge  als  in  allen  anderen  amtlichen  öffentlichen  Angelegenheiten
  allein  maßgebend  war,  mögen  einige  Paragraphen  des
Stadtrechts  dienen,  die  zugleich  inhaltlich  noch  ein  gewisses  Interesse
haben.

17:  scholen  wy  nach  older  wonheid  achte  santman  hebben  mit
uns  in  der  stad  wonende,  de  dar  hebben  huse  und  egenc,  dede  scheden
scholen  uppe  dodslacht,  notagend  unde  affhouwend,  de  en  scholen  nicht
werden  up  geworppen  sunder  nach  deme  looboke.

18:  nevenynghe  scholen  wy  mit  uns  hebben,  de  hues  unde  egene
hebben;  de  rad  schal  se  kesen  alle  jar  tomme  negesten  dinghe  na  der  hilgen
  dryer  koninghe  daghe,  unde  de  vaghed  zwereth  se  tho.  Desse  scholen
scheden  umme  husvrede,  hussokinge  unde  deverie,  sülk  to  beradende  mit
den  eldesten  unde  wisesten;  unde  men  schal  se  achto  daghe  tovören  to
eschen,  dat  se  scheden,  dat  recht  is;  unde  werden  se  up  gedrewen,  so  betalen
  so  vor  husvrede  ere  howed  loth,  vor  hussckend  dre  mark  unde  vor
deverie  likerwys  dre  mark  pennioghe  deme  vagede  des  konynges.

8  23:  nummend  werde  hür  nomen  an  enen  borger,  Sunder  he  hobbe
opene  breve  Syner  henle  edder  guder  warafftigher  lude  tuchnisse  syner  lovelüken
  guden  handlinghe  unde  ummeganges;  de  dar  nomen  is  an  eynen  borger,
  wor  he  here  komen  sy,  de  befft  vullekomene  macht  to  kopende  gudere,
land  unde  huse  bynnen  unser  vriheid  unde  de  wedder  to  vorkopende  sunder
  vrage  syner  vrund,  eneme  iewelken,  de  id  kopen  wil.

8  36:  ...  is  id  dat  ein  hus  anghesticked  werd,  dat  sük  de  vlamme
strecked  uppe  dat  dack  unde  de  stormklocke  werd  gelüt  mit  deme  rope  des
volkes,  is  he  borger,  he  gheve  deme  vaghede  dre  mark  unde  demo  rade  s0
vele,  unde  is  he  gast  unde  hefft  nen  hus  undo  tofft,  de  betere  so  vele  alse
deme  vaghet  rechtverdich  duncket.

Über  die  dauernde  Geltung  dieses  Rechtes  kann  meines  Erachtens
kein  Zweifel  sein,  auch  wenn  später  ein  anderes  auftritt,  das  sich  als
eine  Bearbeitung  des  Flensburger  Rechts  darstellt.  1)  Für  unsere  Untersuchung
  kommt  es  aber  nur  auf  die  Feststellung  an,  daß  der  Ratmann
und  spätere  Bürgermeister  Clawes  Esmarch  (f  1610)  dieses  neue  niederdeutsche
  Recht  mit  egener  handt  anno  1607  geschrieben  hat;  am

1)  Diese  Bearbeitung  muß  wegen  des  Gebrauchs  des  Namens  Apenrade
nach  1500  sallen;  der  Verfasser  hat  die  niederdeutsche  Ubersetzung  des  Fleusburger
  Rechts  benutzt,  aber  jedenfalls  eine  andere  als  die  jetzt  vorliegende  Handschrift.
  In  §  3  übersetzt  er  richtig  speedt,  und  ebenso  bietet  er  §  122  exen  mit
deme  stelle  (besser  stele),  statt  des  älteren  helüe.  Siehe  S.  240.
        <pb n="273" />
        IV.  Die  Stadt  Apenrade.  265

Schluß  jügt  er  noch  einen  die  Gerichtsbarkeit  der  Bürger  betreffenden
Artikel  hinzu,  der  auf  einer  Begabung  Christians  I.  v.  J.  1514  beruht.
  Auch  wenn  sonst  keine  Zeugnisse  vorlägen,  würde  man  aus  diesen
Tatsachen  schließen  dürfen,  daß  von  der  Mitte  des  15.  Jahrhunderts
bis  über  1600  hinaus  niederdeutsche  Amtssprache  in  Apenrade  geherrscht
  hat.  Leider  sind  fast  alle  mittelalterlichen  städtischen  Urkunden
durch  den  Überfall  der  Stadt  im  Jahre  1523  1)  und  die  des  16.  Jahrhunderts
  meist  durch  den  Brand  der  Stadt  i.  J.  1610  zugrunde  gegangen.
  Unter  den  geringen  Resten  ist  eine  abschriftlich  erhaltene
niederdeutsche  Urkunde  vom  Jahre  1572  (am  daghe  Andrae  apostoli)
zu  erwähnen,  worin  der  Rat  dem  Stadtschreiber  Geffke  Truxen  ein
Grundstück  up  dem  karckbarg  als  Baustelle  verleiht.  Wie  sehr  sich
der  Apenrader  Rat  schon  an  die  niederdeutsche  eigenartige  Kanzleisprache
jener  Zeit  gewöhnt  hatte,  mag  der  Eingang  der  Urkunde  zeigen:
Wy  borgemeister,  rathmanne  und  stadtvaget  und  sonst  gemenen  borgeron
  tho  Apenrade  bekenne  hiermit  vor  uns  und  unsern  erwen  und  nakömlingen
  ock  sonst  vor  allweme  und  einen  jderen,  de  dessen  unsern  apenen
vorsegelden  breeff  sehen  edder  horen  losen,  wes  standes  oder  (edder)  condition
  desulwen  mögen  syn,  dat  nach  deme  und  dewyle  de  ersame  und  beschedene
  Geffke  Trüxen,  unsere  mitbörger  und  stadtschriewer,  uns,  unsern
vorfahren  und  den  gemeenen  börgeren  hen  in  de  XXVIII  jahren  vor  dato
desses  brewes  vor  einen  stadtschriewer  getrulicken  gedeenet  und  wes  ehme
von  eine  ersame  börgemeister  und  rath  sambt  den  gemeonen  börgeren  vor
und  na  schriewens  halben,  woranne  den  ein  ehrsame  börgemeister  und  rath
sambt  den  gemeenen  borgeren  samptlichen  augelegen  gewesen,  ys  up  erlecht
  und  bevablen  worden,  so  offt  und  vacken  yt  de  noth  gefoddert  hefft,
he  wente  anhero  gehorsamlicken,  getrulicken,  flytigen  utbgerichtet  und
vollenbracht  und  vor  solcken  synen  getruwen  denste  und  arbeit,  wo  wente

1)  Über  den  Einfall  der  Soldaten  des  Herzogs  Friedrich  um  Ostern  1523
vergleiche  weiter  unten  den  Bericht  Esmarchs.  Mehr  als  irgend  eine  andere
Stadt  im  Herzogtum  hat  Apenrade  in  älteren  Zeiten  durch  Feuersbrünste  gelitten;
  der  Grund  waren  die  strohbedachten  Häuser,  deren  Beseitigung  durch  Verfügungen
  v.  J.  1610.  1618.  1637.  1649  und  zuletzt  noch  vom  11.  Febr.  1681
(Corp.  Stat.  Sl.  II.  435)  vergeblich  erstrebt  ward.  Cl.  Möller  weiß  freilich  einen
anderen  Grund:  er  bemerkt  1620:  mehrere  Brände  seien  am  Sonnabend  und
Sonntag  eingetreten:  de  ohrsacke  iss  velicht,  de  wyle  wy  unss  jegen  den  Sondag
  unde  Sabbath  dess  herrn  nicht  recht  bereyrden  und  den  Sondag  nicht
recht  hylligen,  alse  it  sick  wol  geböhret,  sondern  mit  unmenschlichen
schwelgen  unde  supen  meistentheils  tho  Apenrade  unser  lewent  thobringen.
        <pb n="274" />
        266  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

her  geschehen,  van  ein  ehrsam  börgemeister  und  rath  der  gemeene  tho
Apenrade  keen  jahrlohn  gehadt  edder  ock  kene  betalinge  nicht  gekregen:
deme  na  hbefft  he  gedachte  Geffte  Truxen,  unse  stadtschriewer.,  in  kort  verrückeder
  tydt.  ungefebrlichen  vor  XII  jaren,  domalen  ein  ersamen  borgemeister
  und  rath,  de  itzunder  noch  meist  part  im  lewende  syn,  dorch  den
achtbahren  und  vornehmen  Schwarte  Hanben,  up  Sünt  Jurgens  hoff  vor
Apenrade  wanbastig.  in  der  karcken  tho  Apenrade.  dar  se  denne  by  einander
  gewesen,  fründlich  und  deenstlick  bidden  und  begröten  laten,  dergestaldt
  und  alß  dat  se  ehme  so  gunstig  wolden  syn  angeschen  synes  truwen
deenstes,  so  he  etliche  jahr  by  ehnen  in  vorgemelten  sacken  ertöget  und
bewiset  hadde,  dar  be  neen  lohn  vor  kregen,  ehme  und  synen  erwen  derentbalwen
  ein  stück  erde  up  unse  karckbarch.  wor  Fdt  uns  gelewede,  tho
einer  buwstede  gunstig  verhelpen  möchten,  vor  temliche  und  billige  jahrliche
erdthur  syne  erwen  na  synen  starffliken  affgange  der  stadt  Apenrade  tho
einer  bekentnisse  jarlichs  darvron  tho  gewende  sick  erbaden,  up  dat  syne
erwen  Da  synem  dode  nicht  hußloss  syn  mochten:  so  hefft  ein  ehrsame
borgemeister  und  rath  etc.

Der  Mangel  an  urkundlicher  Überlieferung  macht  sich  besonders
in  bezug  auf  mittelalterliche  Bürgerverzeichnisse,  auf  Straßennamen,
Gilden  u.  a.  geltend.  Von  dem  in  der  obigen  Urkunde  genannten
Schwarte  Hanßen  hören  wir  auch  in  einer  Inschrift  in  der  Kirche:
MDXV  leth  Swarte  Hans,  karckswar,  dussen  praedick  stoel  hirher
setten.  Erwähnt  werden  1441  Peter  Smit,  1479  Henrik  Scroder,
149  Peter  Knappes  und  seine  Frau  Nechtelt  und  eine  Reihe  audere,
  wie  Knackenhower,  Orerscherer,  Repsleger  u.  a.,  die  auf  einen,
auch  sonst  wahrscheinlichen,  ansehnlichen  Bestandteil  niederdeutscher  Handwerker
  in  der  Bürgerschaft  hindeuten.  Auch  das  „guet  bier,  so
kukelhaen“  genannt  ward  und  nach  Cl.  Möller  selbst  das  Wismarsche
an  Güte  übertraf,  weist  mit  seinem  allgemein  verbreiteten  Biernamen
(Guckelhahn)  auf  Gewerbtreibende  niederdeutschen  Stammes  hin.  Obige
Urkunde  zeigt  auch  durch  die  Benennung  Karckharg,  daß  die  Straßennamen
  um  diese  Zeit  in  amtlichen  niederdeutschen  Urkunden  bereits
ein  niederdeutsches  Gewand  angenommen  haben;  wie  das  niederdeutsche
  Recht  skibbro  mit  schipbrygghe  übersetzt,  so  tritt  in  späteren
Urkunden  eine  Westerstrat  (1620),  Suderbrügge,  statt  Slotgade  eine
Borchstrat  (1539)  oder  Slotstrat  auf  und  die  Pottergade  verwandelt
sich  in  Potkerstrat  oder  Potmakerstrat.  In  dem  hochdeutschen  Teil
des  Möllerschen  Berichts  treten  Fischerstraße,  Osterstraße,  Westerstraße,
Süderstraße  neben  Suderbrugke  u.  a.  schon  hochdeutsch  auf.  Der
        <pb n="275" />
        IV.  Die  Stadt  Apenrade.  267

Klinckenberg  oder  Klingenberg  (Quellenberg)  ist  eine  echt  niederdeutsche
Benennung,  die  sich,  wie  wir  gesehen,  in  anderen  Städten  wiederholt.

Von  der  „Rambßhaerde“  berichtet  Möller,  sie  sei  eine  Vorstadt
gewesen  und  vor  1½  hundert  Jahren  erst  zu  bauen  angefangen;  „und
ist  derselbige  ohrt  für  dieser  Zeit  mit  Busch  und  Ellernholz  bewachsen
gewesen,  daß  sich  och  offt  böse  Buben  und  Diebe  unter  den  Tywkier
Bach  uffenthalten,  und  offt  den  Reysenden  großen  schaden  zugefüget:
daher  die  Apenrader  seind  verursacht  worden,  daß  gerichte  nicht  ferne
darvon,  nemblichen  dar  itzt  der  Ziegelhof  gelegen,  solchen  bösen  Buben
zum  abschew  zu  vorordnen,  welches  auch  eine  lange  Zeit  dargestanden;
aber  von  dar  Süden  der  Stad  gelegt  worden.“  Unsere  oben  S.  242
gegebene  Deutung  des  Namens  steht  damit  nicht  in  Widerspruch,  wenn
das  Verständnis  auch  aus  dem  Volksbewußtsein  schon  damals  entschwunden
  war.  Von  einem  Roland  auf  dem  kaak  des  Marktplatzes,
der  in  allen  anderen  Städten  nachzuweisen  ist,  hören  wir  in  Apenrade
  urkundlich  nichts;  indes  ist  an  seiner  früheren  Existenz  nicht  im
geringsten  zu  zweifeln;  er  ist  sicher  in  einem  der  großen  Brände  der
Stadt  zugrunde  gegangen  und  später  nicht  wiederhergestellt.

Etwas  klarer  treten  uns  erst  im  Anfang  des  17.  Jahrhunderts
die  Sprachverhältnisse  entgegen.  Wir  sehen,  wie  Ratmann,  Bürgermeister,
  Gericht  und  die  Kirche  als  Amtssprache  nur  noch  das  Niederdeutsche
  kennen;  man  darf  daraus  schließen,  daß  dessen  Kenntnis  und
Übung  in  der  Bürgerschaft  allgemein  verbreitet  gewesen  ist,  daß  es
als  Sprache  der  höheren  Bildung  der  eigentlichen  jütischen  Volkssprache
  gegenüberstand.  Von  Interesse  ist  zunächst,  wie  der  bereits
erwähnte  Ratmann  und  späterer  Bürgermeister  Clawes  Esmarch  im
Jahre  1607  die  Abschrift  des  neueren  Stadtrechts  einleitet.  Er  spricht
noch  von  Apenra  und  erzählt,  wie  das  Kriegsvolk  Herzog  Friedrichs
gleich  nach  Ostern  des  Jahres  1523  die  Stadt  verwüstet  habe:

Do  worden  die  stadt  boke,  register  und  allent,  dar  se  sick  na  richten
scholden,  thoreten,  thobraken  und  vorkamen.  Etlike  tidt  darna  hefft  sick
dat  volck  wedder  vorsammelt  und  hebben  sick  getröstet  erer  stadt  recht

und  privilegien,  de  en  van  herron  und  fürsten  genedigliken  gegewen  und
gegonnet  is.)

1)  Claus  Möller  (Provinzialbl.  1790  S.  514  ff.)  gibt  einc  ganz  ähuliche
Schilderung  in  niederdeutscher  Sprache.
        <pb n="276" />
        268  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

Kurz  nachdem  Esmarch  dieses  geschrieben,  traf  die  Stadt  ein
noch  größeres  Unglück;  denn  acht  Tage  vor  Pfingsten  1610  (19.  Mai)
vernichtete  ein  Brand  von  2  1½⅛  Stunden  Dauer  einen  großen  Teil
der  Stadt  mit  Kirche,  Rathaus,  Predigerwohnungen  und  Schulen.
Infolge  dieses  Ereignisses  erwuchs  eine  ziemliche  Anzahl  von  Aktenstücken
  und  Urkunden,  die,  gerade  in  die  Zeit  des  Sprachwechsels
fallend,  nach  verschiedenen  Richtungen  über  die  amtliche  Sprache
des  Rates  und  der  Bürgerschaft  ein  Licht  verbreiten.  Man  sandte
noch  im  selben  Jahre  des  Brandes  Boten  aus,  zunächst  in  die  benachbarten
  Landschaften  der  Herzogtümer,  um  milde  Gaben  einzusammeln,
  im  folgenden  nach  Dänemark,  Hamburg,  Lübeck,  und  dann
wandte  man  sich  mit  besonderen  Aufrufen  nach  Deutschland,  Dänemark
und  selbst  nach  den  Niederlanden.  Die  Boten  legten  nach  ihrer  Heimkehr
  in  eigenen  Schriftstücken  Rechnung  über  ihre  Einnahmen  ab,  und
mit  geringen  Ausnahmen  sind  alle  Ablagen  aus  den  Jahren  1610
bis  1612  in  niederdeutscher  Sprache  abgefaßt;  dänische  Eintragungen
kommen  auch  bei  den  Sammlungen  im  Königreich  nur  vereinzelt  vor;
die  Gabe  der  Königin  Witwe  mit  70  sÆ  Lübsch  am  11.  März  1611
steht  sogar  auf  Hochdeutsch  verzeichnet.  Nur  ein  einziges  Register  über
die  Ausgaben  und  Reisekosten,  die  zwei  Sendboten  in  Holstein,  Lübeck.,
Hamburg  und  Schleswig  gehabt  haben,  ist  auf  Dänisch  verfaßt.  In
niederdeutscher  Sprache  legt  dann  auch  der  Rat  über  die  gesammelten
Gelder  vor  der  Gemeinde  Rechenschaft  ab:

Hüden  dato  den  25.  Aprilis  disses  1611  jahres  hebben  borgermeister
und  rhatt  ein  richtich  rekenschop  gedhan  vor  de  veer  menner  und  sünst
achte  börgers  van  der  gemene,  alse  wehren  Peter  Röe,  Peter  Jaspersen,
Christen  Lorentzen,  Palm  Jörgensen,  Nis  Knudtzen,  Matthias  Petersen,
Iwer  Jacobsen  und  Jörgen  Taysen  wegen  dem  gelde,  so  disser  stadt  Apenrado
  tho  ehrem  erledone  brandtschaden  uth  den  landen  und  steden  vorehret
worden,  so  sick  mhist  de  veerbundert  Mark,  wilcher  ()  de  stadt  Fleosborch
uns  sülwest  gebracht  und  uthgedeclet,  und  mit  deme,  so  der  kercken  gegewen
  2793  mark  6  #  lüb.  sick  belopen  deit,  und  is  solche  geldt  na  folgender
gostalt  upgenahmen  und  uthgedelet  worden  etc.

Von  besonderem  Interesse  sind  die  Aufrufe,  die  der  Rat  erließ
und  den  Sendboten  mitgab;  die  besiegelten  Urkunden  sind  noch  heute
vorhanden,  zwei  gleichlautende  in  dänischer  Sprache  vom  14.  Febr.
und  22.  Febr.  1611  an  Dänemark,  eine  hochdeutsche  an  das  Deutsche
        <pb n="277" />
        IV.  Die  Stadt  Apenrade.  269

Reich  und  eine  niederdeutsche  an  die  Niederlande,  beide  vom  12.  Januar
1612.  Für  unsere  Untersuchung  kommt  vor  allem  die  letztere  in  Betracht;
  sie  ist  von  dem  Secretarius  Johannes  Hoyer  beglaubigt  und
in  einer  so  merkwürdigen,  an  das  Holländische  mehrfach  erinnernde
Orthographie  mit  einigen  wenigen  Danismen  (met  statt  mit)  abgefaßt,
wie  sie  mir  sonst  in  niederdeutschen  Urkunden  nicht  vorgekommen  ist;
eben  deswegen  verdient  sie  in  ihrem  Wortlaut  mitgeteilt  zu  werden.

Wi  borgermester  unrde  raeth  der  statt  Apenrade  in  den  landen  des
dorchluchtigen  hoechgebaeren  forsten  und  heren,  heren  Johan  Adolffen,
erwen  toe  Norwegen,  hartogen  tho  Schleiswigh.  Holstein,  Stormoren  unde
der  Dittmarschen,  grseffen  tho  Oldenborch  unde  Delmenhorst  etc.  foegen
hirmede  allen  looffliken  undo  welvormoegenden  steden  der  wietberomeden,
unierten  unde  voreinichden  nederländischen  stenden  unde  provintzien  underdänich
  unde  demodich  tho  weten,  dat  vorleden  jare  dese  statt  mett  der
klrcken,  klocktorne,  predicanten  buisen,  schoele  unde  racthuise,  oeck  met
veelem  volcke  int  geheell  vaste  uth  gebrantt.  Dat  begin  is  gewesen  de
klocke  tien  uhren  vormiddage,  de  einde  toe  ein  ubhr,  also  dat  in  dardehalff
uren  alles,  wat  wie  armen  luiden  gehat  hebben.  gantz  vorbrant  unde  toe
aschen  is  geworden;  dorch  welcken  erschreckeligen  unde  unerhorten  brandt
wy  armen  luiden  in  solcke  grote  armott  unde  unvermogenheitt  gefallen,  dat
idt  nicht  moegelick  is,  unse  egen  hüser  wedder  up  to  buwen,  geschwigen
den,  dat  wy  unse  kercken,  predicanten  huiser,  schoele  unde  raethuiß  vormogen
  up  tho  buwen,  werden  alse  wegen  groeter  armoet  gedrongen  fraeme
christen  umme  bulp,  troest  unde  bistandt  tho  besoeken.  Unde  dewile  uns
nicht  alleine  sonder  oeck  in  der  gantzen  werlt  kundtbaer,  dat  de  almachtige
godt  de  hoechlöeffliken  nederlandischen  provintzien  unde  de  inliggenden  vormeerden
  volcker  und  stede  nicht  allene  mit  rikedom,  wisheitt  unde  vorstande
  vor  andern  völckeren  in  der  gantzen  weltt  gesegenett,  sonder  dat
beck  de  loffliken  volcker  in  den  hochrömenden  provintzien  und  christlicken
vormüerden  steden  armen  noett  lidenden  mitchristen  in  solcker  groten  nott
mit  mächtiger  hulpe  nicht  vorlaten,  umme  sovele  mer  werden  wy  armen
luide  vororsakett  unde  bewogen  de  in  der  gantzen  werlt  römenden  unde
mächtigen  hulpriken  stede  ock  de  bocheddelen  ridderschop  umme  eine
bristelike  hulpo  underdänich  unde  demodig  tho  besoeken.

Belangett  derwegen  ahn  alle  hoge  unde  nedderiges  standes  personen,
so  hirmit  besocht  werden,  na  eines  ideren  standes  geböhr  unsere  underdänigo
demodige  unde  dienstlicke  socken  unde  bidden,  Sie  willen  töeneren  deses,
unseren  mede  borgeren,  deselwen  wi  darum  utgesonden,  met  namen  tomas
Vaget  unde  peter  Clausen,  tho  wedderbuwinge  unser  affgebranten  kercken,
praedicanten,  schoele  und  raethuiss  met  einer  christlicken  milden  unde  welvormogenden
  gawe  und  thostüer  tho  hulpe  kamen,  darmede  wi  sovele  mogen
wedderum  praeporeren,  dat  wi  de  vorgenomeden  huiser  wedder  up  buwen
        <pb n="278" />
        270  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

moegen.  Wi  hebbe  enen  ock  ein  boek  mede  gedaen,  welckes  met  ursem
statsecret  bekrefftiget,  underdänich  unde  demodich  biddende,  wat  frame
christelike  stede  unde  andere  wolvormogende  eddele  heren  guedig  unde
gonstig  gewen  worden,  dat  solckes  darin  werde  mogen  geschrewen.  Solckes
wert  de  almachtige  gott  einem  jeglichen  wedderum  rickelichen  belohnen,
unde  wi  armen  luiden  sin  idt  oeck  um  alle,  so  ein  werck  der  barmharticheit
bewiset,  mit  unsem  gebede  tho  gott  dem  almachtigen  tho  vordienen  schuldig.
Orkondtlich  hebben  Iwi)  deses  met  unsem  stat  secret  bevestiget.  Gegewen
tho  Apenrade  stilo  vetri?)  den  12.  Junij  anno  1612.

Die  letzte  Verfügung  des  Rates,  die  wir  in  niederdeutscher  Sprache
kennen,  ist  eine  Polizeiverordnung  des  Bürgermeisters  Jens  Lowsen
vom  Jahre  1613;  zu  gleicher  Zeit  schreibt  er  in  mehreren  Briefen
an  den  Glockengießer  in  Husum  bereits  hochdeutsch.  Dagegen  hält
sich  das  Niederdeutsche  noch  länger  in  dem  eigentlichen  Rechnungswesen
der  Stadt,  soweit  sich  dieses  aus  den  geriugen  Überresten  aus  jener
Zeit  entnehmen  läßt.  Ein  Brüchregister  v.  J.  1608,  ein  Restantenregister
  v.  J.  1611,  ein  Brüchregister,  kopiert  aus  dem  Stadtbuch  vom
Jahre  1616,  und  ein  Register  über  die  Erhebung  des  Pflugschatzes
v.  J.  1625  sind  noch  vollständig  in  niederdeutscher  Sprache  abgefaßt.
Man  darf  annehmen,  daß  der  Übergang  zum  Hochdeutschen  in  der
städtischen  Kämmerei  erst  ziemlich  nach  1630  erfolgt  ist.

Früh  tritt  das  Hochdeutsche  bei  dem  Stadtting  auf1);  wenigstens
liegt  uns  eine  Reihe  von  Zeugnissen,  Aussagen,  Besichtigungen  aus
den  Jahren  1620  —  1628  vor,  die  für  den  Stadtvogt  von  Bürgern
und  Ratmannen  ausgestellt,  aber  alle  in  hochdeutscher  Sprache  abgefaßt
  sind,  bis  auf  eine,  die  der  Bürgermeister  Jens  Lowsen  eigenhändig,
  doch  ohne  Datum,  wie  folgt,  niedergeschrieben  hat:

In  bisin  min  person,  Jens  Lowsen,  hefft  Peter  haer  tho  Frederich
Schriwer  gesecht:  de  galgo  is  tho  di  gerichtet  geweseon  und  hefft  sin  frowe

vor  ein  hoer  geschulden,  darjegen  hefft  Anna  Fredrichs  Peter  haer  ein
hoeren  sohn  gescholden.

Entscheidend  ist  für  die  Sprache  des  Stadttings  um  diese  Zeit
eine  „Dingeßwinde“  vom  9.  Januar  1622,  die  der  Stadtvogt  Iwer
Schroder  mit  zwei  Sandmännern  dem  Stadtkämmerer  Nüß  Knutzsen
am  9.  Januar  1622  in  hochdeutscher  Sprache  ausstellt;  sie  richtet
sich  gegen  das  Umhertreiben  der  Schweine  auf  dem  „Kirchhoffe,  der

1)  Von  den  eigentlichen  alten  Dingbüchern  oder  Gerichtsprotokollen  habe
ich  in  dem  städtischen  Archiv  nichts  finden  können.
        <pb n="279" />
        IV.  Die  Stadt  Apenrade.  271

Leute  Höffen,  Kollhöffe  und  anderen  Lucken  bey  der  Stadt“  und  gestattet
  einem  jedem  sie  „todt  zuschlagen  undt  zu  hauwen“".  Bemerkt  wird
daun  auf  der  Urkunde,  daß  diese  Dingswinde  1636,  1637,  1641,
1653  und  1654  auf  dem  „Apenrader  Allemans  Stadtdinge“  abgelesen
  worden  sei.  So  hatte  denn  auf  dem  Stadttinge,  der  erst  am
19.  Februar  1664  aufsgehoben  ward,  das  Niederdeutsche  dem  Hochdeutschen,
  wenigstens  seit  dem  Jahre  1622,  Platz  gemacht.

Soweit  es  sich  noch  heute  urkundlich  feststellen  läßt,  hat  die  niederdeutsche
  Sprache  in  der  Kirche  und  auch  in  der  eng  damit  zusammenhängenden
  Schule,  als  deren  Vertreter  gewissermaßen  der  Küster  Claus
Möller  1620  seine  niederdeutsche  Chronik  der  Stadt  schrieb,  sich  länger
behauptet  als  in  den  städtischen  weltlichen  Kanzleien.  Es  ist  ein  Stuhlregister
  erhalten,  hochdeutsch  mit  niederdeutschen  Bemerkungen,  von
1622  —  1648;  aber  in  dem  ältest  erhaltenen  Kirchenbuch  von  1642
bis  1672  findet  sich  die  niederdeutsche  Sprache  bei  den  Eintragungen
des  Sterbe=  und  Taufregisters  als  Regel.  Daneben  kommen  jedoch
auch  hin  und  wieder  (z.  B.  unter  dem  6.  Dezember  1667)  ganz  hochdeutsche
  Mitteilungen  über  auswärtige  Ereignisse  vor  1).  Folgende
Stellen  mögen  ein  Bild  von  der  von  dem  Hochdeutschen  bereits  ziemlich
  stark  beeinflußten  Sprache  geben:

1643,  27.  Mart.  is  ein  sehr  groter  storm  und  waterfloth  uth  dem  nordosten
  gewesen  und  ein  solcher  groter  svee  plötzlich  und  unvermothlich  gefallen,
  als  kein  minsch  hefft  deuken  können;  de  wege  seint  alse  belecht,
dat  kein  minsch  hefft  reisen  noch  der  eine  nabo  tho  dem  andern  kommen
können.  Disse  storm  und  Suee  duerde  in  III  dagen,  und  glik  als  solch
ungewedder  plötzlich  entstanden,  als  seint  de  Schwedischen  herna  im  monate
Dec.  plötzlich  und  unvermotblich  ins  land  gefallen.

657,  21.  Aug.  ist  der  könig  von  Schweden  tho  Apenrade  augelanget
ungefähr  mit  1000  rütern,  tho  welcher  tidt  de  gade  borger  eine  schwere
inquarterung  gebat,  etzliche  12,  etzliche  20,  etzliche  24  perde,  insonderbeit
hefft  Christen  Jacob  Jessens  sohn  by  der  kerken  öwer  de  10  perde  gehat.
Folgenden  dages  is  J.  K.  M  in  Schweden  fortgereist  na  Hadersleben.  Gott
helpe  und  tröste  de  armen  lüde,  dar  de  schwedische  armee  henkommen

1)  J.  Generani  et  G.  Hübschmanni  annales  rerum  Apenradac  et  in
vicinia  gestarum  ecclesiastici  Cod.  MS.  S.  II.  317.  K.  Universitätsbibliothek;
enthalten  in  ihrem  letzten  Teil  Auszüge  aus  dem  oben  genaunien  Kirchenbuch.
Die  weiterhin  mitgeteilten  Textproben  verdanke  ich  Herrn  Pastor  Grönning;  sie
stimmen  nicht  ganz  mit  der  ungenauen  Abschrift  in  den  oben  erwähnten  Annalen.
        <pb n="280" />
        272  C.  Tie  nationale  Enrwickelung  der  Stödte.

wird,  denn  by  disse  armee  sind  Polacken,  Tartaren  und  allerlei  losgesindel,
also  das  der  IIIdel  durselbigen  armee  man  brave  kerls  sind,  aber  der  Udel
sind  verwegene  muskoppen  (7),  röwers,  frische,  starke  jungen,  losgesindel,
WFfeen  (?)  und  secht  man,  dat  byF  der  armee  scholen  sin  in  de  7000  wagen;
eine  grote  erschreckl.  troh,  welcher  den  Dänen  ein  schrecken  injagen  schal.
Gott  erbarme  sick  unser  und  gewe  uns  wedderumb  den  edlen  freden.  Amen.

Alle  diese  Aufzeichnungen  sind  auf  den  Pastor  und  Propsten
Georg  Hübschmann  (1631—  1672)  zurückzuführen;  die  Wahrscheinlichkeit
  spricht  dafür,  daß  er  den  größten  Teil  seiner  Amtszeit,  wenigstens
bis  zur  Einführung  des  Kirchenbuchs  von  Olearius  v.  J.  1665,  niederdeutsch
  gepredigt  hat.

Die  Entwickelung  der  Sprachverhältnisse  in  Apenrade  hat  nach
Einführung  der  hochdeutschen  Amtssprache  einen  ähnlichen  Gang  genommen
  wie  in  Hadersleben.  Indem  sie  den  Platz  des  Niederdeutschen
in  der  städtischen  Verwaltung,  in  Gericht  und  zuletzt  auch  in  Kirche
und  Schule  einnahm,  drängte  sie  dieses  aus  seiner  bisherigen  einflußreichen
  Stellung  auf  die  Stufe  einer  bloßen  Mundart  zurück,  die  der
jütischen  Volkssprache  nicht  mehr  so,  wie  früher,  überlegen  war.  Da  das
Niederdeutsche  trotz  seiner  langen  Herrschaft  als  Amtssprache,  nach
allem  zu  rechnen,  hier  nicht  in  gleichem  Maße  wie  in  Flensburg,  wegen
der  ganzen  jütischen  Umgebung,  in  der  Bevölkerung  feste  Wurzel  gefaßt
hatte,  so  war  vorauszusehen,  daß  es,  ohne  die  Unterstützung  der  Amtssprache,
  nach  und  nach  von  dem  Jütischen,  das  aus  der  ländlichen  Nachbarschaft
  immer  neue  Kräfte  zog,  aufgesogen  werden  würde.  Nach
den  urkundlichen  Berichten  ist  dieser  sprachliche  Prozeß  während  der
Herrschaft  der  hochdeutschen  Amtssprache  denn  auch  zuungunsten  des
Niederdeutschen  im  Laufe  des  18.  Jahrhunderts  erfolgt  und  hat  erst
mit  dem  Beginn  des  folgenden  seinen  Abschluß  gefunden.  Im  folgenden
werden  wir  die  verschiedensten  Stimmen  über  die  Sprachverhältnisse
der  Stadt  hören;  man  versteht  sie  aber  erst  dann  recht,  wenn  man
festhält,  daß  zunächst  noch  neben  der  hochdeutschen  und  dänischen  Literatursprache
  die  beiden  Mundarten  des  Jütischen  und  des  Niederdeutschen
stehen,  daß  mit  den  Ausdrücken  „deutsch“  und  „dänisch“  meist  beide
zusammengefaßt  und  nur  selten  die  Mundarten  als  die  eigentlichen  Volkssprachen
  von  den  Literatursprachen  unterschieden  werden.

Nach  einem  Bericht  des  Amtmanns  v.  Massow  vom  15.  August
1739  waren  die  allermeisten  Parochiani  der  Apenrader  Stadtkirche
        <pb n="281" />
        IV.  Die  Stadt  Apenrade.  273

„der  teutschen  Sprache  sattsam  kundig;  den  wenigen  anderen  zum  Besten
werde  in  der  Frühpredigt  dänisch  gepredigt“".  Nach  dem  Propsten
Schmidt  ist  dagegen  „der  größte  Haufe  der  teutschen  (d.  h.  der  hochdeutschen)
  Sprache  nicht  völlig  kundig“;  die  Hauptpredigt  sei  „teutsch“,
in  der  „teutschen  Sprache  werde  publicc  katechisiert,  auch  die  Jugend
in  den  Schulen  unterwiesen;  um  derer  willen,  die  der  teutschen  Sprache
unkundig  seien,  würden  an  jedem  Sonntage  dänische  Frühpredigten
gehalten;  die  Information  der  Konfirmanden  wie  auch  die  Konfirmation
selbst  geschehe  in  eben  der  Sprache,  die  die  Katechumenen  verständen“.
Der  Propst  bemerkt  dabel  nicht,  was  wir  aus  einem  Bericht  des  Generalsuperintendenten
  Konradi  vom  22.  Februar  1741  erfahren,  daß
auch  in  Apenrade,  wie  vielfach  auch  anderswo,  bei  der  dänischen  Frühpredigt
  nur  hochdeutsche  Lieder  gesungen  wurden.  Die  in  den  beiden
Berichten  hervortretenden  Widersprüche  finden  eine  genügende  Erklärung
  in  den  schon  oben  S.  129  berührten  Bemerkungen  des  über
die  sprachlichen  Verhältnisse  damaliger  Zeit  am  besten  unterrichteten
Bürgermeisters  Hansen  in  Sonderburg;  nach  ihm  gehört  im  Jahre
1758  und  1770  Apenrade  noch  zu  den  nordschleswigschen  Städten,
wo  „plattdeutsch  und  dänisch“  d.  h.  jütisch  gesprochen  werde;  die
„dänische“  Predigt  werde  hier  wie  in  allen  nordschleswigschen  Städten
um  der  vielen  Dänen  willen  gehalten,  die  sich  vornehmlich  unter  den
Dienstboten  befänden  und  selbstverständlich  nichts  als  die  jütische  Mundart
  verstanden.  Die  niederdeutsche  Sprache  war  demnach  um  diese
Zeit  noch  nicht  aus  Apenrade  verschwunden  und  von  der  juütischen
Mundart  aufgesogen,  wenn  auch  diese  bei  weitem  das  Übergewicht
hatte.  Zehn  Jahre  später  hören  wir,  daß  die  deutschen  Handwerker,
die  hauptsächlich  die  Träger  des  Niederdeutschen  waren,  immer  mehr
abnehmen  und  statt  deren  aus  Dänemark,  insbesondere  aus  Randers
und  Odense  z.  B.  Handschuhmacher,  neue  Zuzügler  kämen,  die  dem  Dänentum
  fäörderlich  seien.

Einen  merkwürdig  verschiedenen  Charakter  tragen  gegen  Ende  des
Jahrhunderts  die  Namen  der  Straßen,  je  nachdem  man  eine  deutsche
oder  eine  dänische  Quelle  zu  Rate  zieht.  In  den  offiziellen  Angaben
treten  sie  fast  nur  in  hochdeutscher  Gestalt  auf  und  scheinen  aus  dem
Niederdeutschen  übernommen  zu  sein;  da  kennt  man  keine  pgade,
höchstens  eine  Gasse,  fast  allein  -  Stralte;  in  dänischen  Berichten  er-Sach,

  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  18
        <pb n="282" />
        274  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

scheinen  dagegen  nur  -gade,  und  selbst  der  rein  niederdeutsche  Name
Klingenberg  ist  in  Klingbierg  umgewandelt.  Wer  darauf  besonderes
Gewicht  legt  und  die  Reihe  der  Benennungen  übersieht:  Skibbrogade,
Fiskergade,  Slotgade,  Gildegade,  Storegade,  Söndregade,  Vestregade,
Pottergade,  Jomfrugangen,  Wollesgyde,  Pudsgade,  Nygade,  Möllegade,
  Persiliegade,  Kielegaardsforthe,  Langewad  u.  a.,  der  hat  in
der  Tat  eine  rein  jütische  Stadt  vor  sich.  Soweit  ich  sehe,  wird  in
den  späteren  amtlichen  Außerungen  des  folgenden  Jahrhunderts  nirgend
mehr  ausdrücklich  auf  einen  niederdeutsch  redenden  Bestandteil  der  Bevölkerung
  hingewiesen;  wenn  darin  die  Sprache  der  Gebildeten  deutsch
genannt  wird,  so  kann  darunter  nur  hochdeutsch  verstanden  werden.

Die  über  die  Sprachverhältnisse  der  Stadt  und  die  Kirchen=  und
Schulsprache  aus  dem  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  stammenden  Berichte
  sind  für  die  Anschauungen  jener  Zeit  höchst  bezeichnend;  sie  gingen
aus  jener  allgemeinen  loyalen  Stimmung  hervor,  die  dem  Willen  des
Königs,  wie  er  sich  in  dem  Sprachreskript  vom  15.  Dezember  1810  kundgab,
  möglichst  entgegenzukommen  suchte.  Hören  wir  zunächst  die  Kirchenvisitatoren,
  den  Propst  und  den  Amtmann.  Nachdem  sie  den  deutschen
Gesang  bei  der  dänischen  Frühpredigt  als  eine  allen  Nutzen  der  Predigt
und  der  übrigen  Unterweisung  aufhebende  oder  doch  schwächende  Anomalie
  bezcichnct,  die  durch  Anschaffung  der  neuesten  Auflage  des  Pontoppidanschen
  Gesangbuchs  billig  gehoben  werden  müßte,  bemerken  sie,
die  Volkssprache  in  Apenrade  sei  unbedingt  die  dänische  (d.  h.  jütische
Mundart);  es  möge  keinen  Eingepfarrten  geben,  der  nicht  eine  dänische
Predigt  vollkommen  verstände;  auch  die  Kirchenbedienten  seien  der
dänischen  Sprache  hinreichend  gewachsen;  da  gerade  die  Hauptpredigerstelle
  vakant  sei  und  bei  ihrer  Besetzung  auf  einen  Mann  Rücksicht
genommen  werden  könne,  der  dieser  Sprache  mächtig  sei,  so  leuchte
die  Notwendigkeit  des  teutschen  Gottesdienstes  nicht  ein;  sobald  es  besohlen
  werde,  könne  der  dänische  Gottesdienst  eingeführt  werden.  Sicher
aber  sei  für  die  Jugend  die  teutsche  Katechisation  nachteilig;  wenn
freilich  auch  in  dieser  Sprachc  der  Schulunterricht  erteilt  werde,  so
sei  doch  den  Kindern,  die  in  ihrer  Familie  nur  dänisch  (d.  h.  jütisch)
hörten  und  sprächen,  dieses  ihnen  am  geläufigsten  und  verständlichsten.
und  der  ihnen  in  dieser  Sprache  bei  der  Katechisation  und  der  Vorbereitung
  zur  Konfirmation  erteilte  Religionsunterricht  weit  faßlicher.
        <pb n="283" />
        IV.  Die  Stadt  Apentade.  275

Wolle  man  etwa  die  „fremden  Gesellen  und  höchst  einzelne  Personen“
berücksichtigen,  die  sich  in  Apenrade  aufhalten  möchten,  so  könnte  jeden
zweiten  Sonntagnachmittag  eine  teutsche  Predigt  und  Kommnnion  gehalten
  werden.  Man  sieht,  das  Hochdeutsche  sollte  vollständig  aus
der  Stellung  herausgedrängt  werden,  die  es  seit  der  Reformation  inne
gehabt  hatte.  Ein  solcher  Vorschlag  ist  bei  Männern,  die  nicht  von
einem  dänischen  Fanatismus  erfüllt  waren,  nur  unter  der  Voraussetzung
  begreiflich,  daß  die  sprachlichen  Verhältnisse,  mit  denen  des
16.  Jahrhunderts  verglichen,  sich  gänzlich  umgestaltet  hatten.  Wenn
sie  nun  von  fremden  Gesellen,  wahrscheinlich  mit  niederdeutscher  Rede,
sprechen,  so  erklärt  sich  dieses  aus  der  zahlreichen  Einwanderung  von
Handwerkern,  die  damals  infolge  der  französischen  Konskription  aus
Deutschland  nach  Norden  flohen.

Auch  für  die  Elementarschulen,  in  denen  nur  deutsch  unterrichtet
ward,  halten  die  Kirchenvisitatoren  die  Einführung  der  dänischen  Sprache
weit  zweckmäßiger;  es  sei  beim  Unterricht  kein  geringes  Hindernis,
wenn  die  Jugend  erst  mit  der  deutschen  Sprache,  worin  sie  sonst
keine  Ubung  erhalte  als  bloß  in  der  Schule,  bekannt  gemacht  werden
müsse,  ehe  sie  von  dem  Vorgetragenen  einigen  Nutzen  haben  könne.
Selbst  für  die  deutsche  Kantorschule,  die  ihre  Schüler  nicht  unmittelbar
auf  die  Universität  Kiel  sende,  sondern  nur  für  die  Gelehrtenschule
vorbereite,  sei  um  so  weniger  Anlaß  eine  Ausnahme  zu  machen,  als
die  größte  Zahl  der  Zöglinge  aus  solchen  bestehe,  die  sich  später  dem
Handel,  den  Gewerben  und  der  Seefahrt  zuwendeten.  Wenn  daher
so  wie  in  den  Schulen  der  übrigen  dänischen  Provinzen  auf  Verlangen
  Lehrstunden  in  der  deutschen  Sprache  gegeben  würden,  so
könnte  füglich  der  sonstige  Unterricht  auch  hier  in  dänischer  Sprache
erteilt  werden;  die  Lehrer  hätten  sich  auch  imstande  erklärt,  auf  Dänisch
zu  unterrichten  und  nur  mit  Rücksicht  auf  die  älteren  Schüler  einen
allmählichen  Ubergang  zur  dänischen  Sprache  gewünscht.

Wie  stellen  sich  nun  diesen  Vorschlägen  gegenüber  die  städtischen
Behörden?  Ihr  Bedenken  vom  6.  April  1811  gibt  uns  darüber
nähere  Auskunft.  Bürgermeister  und  Rat  suchen  möglichst  den  deutschen
  Standpunkt  zu  wahren,  wenigstens  zum  Teil  die  deutsche  Predigt
  zu  retten,  und  begründen  dies  nach  der  Weise  jener  Zeit:  Die
Sprache,  die  das  Kind  mit  der  Muttermilch  eingesogen,  worin  der

18“
        <pb n="284" />
        276  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Knabe  die  ersten  Töne  gelallt,  worin  der  Jüngling  zu  denken  gelernt
habe,  sei  dem  Manne  so  wert  und  teuer,  daß  er  sich  von  allem  losgerissen
  fühle,  wenn  diese  ihm  genommen,  wenn  er  gezwungen  werde,
in  seinem  nicht  mehr  biegsamen  Alter  eine  ihm  fremde  Sprache  zu
erlernen;  dann  berufen  sie  sich  darauf,  daß  von  den  Gebildeten  deutsch
gesprochen,  von  dem  gemeinen  Mann  ein  „Gemisch“  geredet  werde,
womit  sie  die  jütische  Mundart  meinen,  die  sie  nicht  der  dänischen
Literatursprache  gleichstellen.  Solle  aber  durchaus  eine  Anderung
eintreten,  so  sei  es  ihrer  Meinung  nach  am  zweckmäßigsten,  bei  Ernennung
  neuer  Beamten  namentlich  die  Kenntnis  des  Dänischen  zu
berücksichtigen  und  ihnen  den  Gebrauch  dieser  Sprache  in  ihrer  Geschäftsführung
  vorzuschreiben;  den  Anfang  könne  man  mit  der  Besetzung
  des  vakanten  Hauptpastorats  machen  und  dazu  einen  Mann
wählen,  der  des  Dänischen  vollkommen  mächtig  sei;  diesem  könne  man
dann  auflegen,  abwechselnd  dänisch  und  deutsch  zu  predigen  und  die
Konfirmanden  auf  Dänisch  zu  unterrichten,  und  es  ebenfalls  dem  Schulkollegium
  zur  Pflicht  machen,  darüber  zu  wachen,  daß  die  künftig  anzustellenden
  Schullehrer  die  Kinder  auf  Dänisch  unterrichteten.  So
würde  allmählich  und  unvermerkt  und  ohne  daß  es  dazu  eines  ausdrücklichen
  Befehles  bedürfe,  die  dänische  Sprache  als  Haupt=  und
Gerichtssprache  eingeführt  werden;  verlange  aber  der  König  eine
schnellere  Umwandlung  der  Sprachverhältnisse,  so  bäten  sie  wenigstens
um  eine  Vorbereitungsfrist  von  5  Jahren.  Der  Apenrader  Magistrat
erhielt  nun  wider  Erwarten  eine  weit  längere  Frist.  da  die  weitere
Ausführung  des  königlichen  Reskripts  unterblieb  (siehe  unten);  er  bekam
  aber  18  Jahre  später  noch  einmal  Gelegenheit,  sich  über  die  Sprachverhältnisse
  der  Stadt  auszusprechen,  als  die  deutsche  Kanzlei  infolge
eines  neuen  königlichen  Reskripts  (23.  Mai  1829)  eine  Außerung  des
Oberkonsistoriums  darüber  wünschte,  welche  Anstalten  getroffen  seien
oder  künftig  getroffen  werden  könnten,  damit  in  den  Städten  Hadersleben,
Tondern,  Sonderburg  und  Apenrade  die  Kinder  dänischredender  Eltern
in  einer  ihnen  verständlichen  Sprache  Unterricht  erhielten.  Die  Stimmung
  der  Zeit  war  aber  mittlerweile  eine  andere  geworden,  das
deutsche  Nationalgefühl  allmählich  aus  langem  Schlase  wieder  erwacht,
und  diese  Strömung  macht  sich  denn  auch  in  den  Antworten  aller
städtischen  Behörden  geltend.  Die  Apenrader  gestehen  unumwunden
        <pb n="285" />
        Iv.  Die  Stadt  Apenrade.  277

ein,  daß  „von  mehr  denn  ¾  der  hiesigen  Einwohner  dänisch  (ätisch)
gesprochen  und  dennoch  in  keiner  einzigen  der  hiesigen  7  Schulen
der  Unterricht  in  dänischer  Sprache  erteilt  werde“;  aber  sie  vermessen
sich  jetzt  (und  zwar  in  sehr  geschickter  Weise)  darzutun,  warum  sie
die  bestehende  Einrichtung  ungeachtet  ihrer  anscheinbaren  Unzweckmäßigkeit
  doch  für  die  einzig  zweckmäßige  halten  müßten.  Die  Schulbehörde
  habe  sich  zunächst  von  dem  Grundsatze  leiten  lassen,  daß  eben  die
Sprache  für  den  Unterricht  der  Kinder  zu  wählen  sei,  die  in  ihrem  bürgerlichen
  Verkehr  und  in  ihren  staatsbürgerlichen  Verhältnissen  gangbar
und  üblich  sei  und  deren  Erlernung  sie  also  in  den  Stand  sege,  ihre
Pflichten  als  Staatsbürger  am  treuesten  zu  erfüllen  und  ihren  Vorteil
  im  bürgerlichen  Leben  am  besten  wahrzunehmen;  da  nun  Gesetz,
Gerichtsverfahren  und  die  ganze  öffentliche  Verwaltung  deutsch  sei  und
auch  der  Verkehr  der  Stadt  nach  Süden,  nach  den  deutschen  Städten
Flensburg,  Altona,  Hamburg  und  Riga  gehe,  so  müsse  Deutsch  als
Unterrichtssprache  gewählt  werden.  Auch  dem  Einwurf,  daß  die  große
Zahl  der  „dänisch  redenden“  Kinder  nicht  in  ihrer  eigentlichen  „Muttersprache“
  unterrichtet  würden,  begegnen  sie  mit  der  Bemerkung,  das
„Patoisdänisch“,  das  in  Apenrade  gesprochen  werde,  sei  von  der  echten
und  schönen  dänischen  Sprache  fast  ebenso  weit  als  von  der  deutschen
entfernt;  sie  hätten  nur  statt  dessen  nach  richtiger  sprachlicher  Anschauung
  sagen  sollen,  die  Apenrader  Volkssprache  ist  nichts  als  die  westjütische
  Mundart,  die  mit  der  dänischen  Literatursprache  sehr  wenig
zu  schaffen  hat.  1)  Da  nun,  führen  sie  weiter  aus,  der  Unterricht

1)  Ein  völliges  Verständnis  für  das  Verhältnis  der  jütischen  Mundart,
als  einer  selbständigen  Sprache  der  dänischen  Literatursprache  gegenüber,  ist  für
jene  Zeit  von  den  Beamten  nicht  zu  erwarten.  Wenn  sie  von  der  Mundart
sprechen,  so  helfen  sie  sich  allgemein  mit  „Plattdänisch“,  „Gemisch“,  „verdorbenes
Dänisch“,  Patois  und  dergleichen  Ausdrücken.  Diese  Anschauung  kehrt  in  allen
Berichten  der  städtischen  Behördeu  stets  wieder,  und  auch  die  Geistlichkeit  weiß
es  nicht  besser  zu  machen.  So  sagt  der  Bericht  der  Stadt  Sonderburg  vom
1.  Sept.  1829:  Die  Volkssprache  in  Sonderburg  sei  freilich  plattdänisch;  es  sei
dieses  aber  ein  so  korrumpiertes  Dänisch  und  mit  so  vielen  deutschen  Worten
und  Idiotismen  vermischt,  daß  ein  geborener  Däne  es  ebensowenig  verstehe,  als
es  von  einem  großen  Teile  des  Volkes  verstanden  werden  würde.  Andere  Außerungen
  der  Art  werden  in  der  Folge  noch  mehr  angeführt  werden  bis  zu  der  Erklärung,
  die  1845  der  Amtmann  Warnstedt  dem  Könige  Christian  VIII.  gab.
        <pb n="286" />
        278

C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

—..

notwendig  in  der  dänischen  Literatursprache  und  nicht  in  der  Volksmundart
  zu  erteilen  sei,  so  könne  man  ebensogut  Deutsch  als  Dünisch
wählen;  ja  Deutsch  sei  bei  weitem  vorzuziehen,  denn  die  Kinder  würden
eben  wegen  jenes  elenden  Patois  noch  viel  laugsamer,  ia  schwerer
dahin  gebracht  werden,  die  dänische  Sprache  richtig  zu  sprechen  und

zu  schreiben  als  die  deutsche,  bei  deren  Erlernung  ihnen  doch  kein  verdorbenes
  Idiom  in  den  Weg  trete.

Dieselben  Anschauungen  finden  wir  jetzt  auch  bei  dem  Obergericht
und  Oberkonsistorium  vertreten;  auch  sie  dachten  nicht  mehr  daran,
wie  noch  im  Jahre  1811,  in  den  nordschleswigschen  Städten  dänische
Unterrichtssprache  einzuführen.  In  Apenrade  blieben  die  Verhältnisse
unverändert  bestehen.  Der  Magistrat,  der  1841  an  die  Regierung
das  Ersuchen  richtete,  den  Gebrauch  des  Wortes  Abenraa  statt  Apenrade
einem  dänischen  Wochenblatt  zu  verbieten,  verteidigte  sogar  noch  1846
im  völligen  Widerspruch  zu  den  Vorschlägen  der  Kirchenvisitatoren  im
Jahre  1811  den  herrschenden  Gebrauch  des  deutschen  Gesanges  bei
dem  dänischen  Gottesdienste  als  herkömmliche,  natürlich  gewordene  Einrichtung;
  der  dänische  Gottesdienst  sei  nur  „aus  einem  durch  Fremde
veranlaßten  Bedürfnis“  entsprungen.

Die  sprachlichen  Verhältnisse  waren  trotz  des  herkömmlichen  hochdeutschen
  Schulunterrichts  im  Laufe  des  19.  Jahrhunderts  wenig  geändert;
  durch  Zuzug  von  „Fremden,  die  kein  Deutsch  verständen“,
wie  der  Magistrat  1846  sagt,  erhielt  das  „dänische“  Volkstum  vielmehr
  neue  Stärkung.  Die  Sprache  des  täglichen  Verkehrs  war  bei
der  Bürgerschaft  selbst  während  der  folgenden  Kriegsjahre,  wie  auch
der  Präsident  der  Ständeversammlung,  der  Prof.  Schmidt,  1854  erklärt,
die  altgewohnte  Mundart;  die  eigentliche  dänische  Literatursprache  ward
nur  von  wenigen  geübt,  und  auch  das  Hochdeutsche  hatte  im  wesentlichen
  seine  Heimat  bei  Beamten  und  sonstigen  Deutschen  oder  den
Gebildenen  unter  der  Bürgerschaft.  Seit  dem  Jahre  1850  und  1851
trat  hierin  durch  Auswanderung  der  deutschen  und  durch  Einwanderung
  von  national  dänischen  Beamtenfamilien  sowie  durch  die  Sprachreskripte
  ein  Rückgang  ein,  auch  wenn  man  annimmt,  daß  die  Schilderung,
  die  der  Apenrader  Ständedeputierte,  der  Senator  Bahnsen,
in  der  Ständeversammlung  am  3.  Januar  1854  von  den  Sprachver-
        <pb n="287" />
        IV.  Die  Stadt  Apenrade.  279

hältnissen  gibt,  nur  auf  halber  Wahrheit  beruht.  Die  Stadt  Apenrade,
sagt  er,  zähle  4500  Einwohner,  die  gegen  800  Familien  oder  selbständige
  Haushaltungen  bildeten;  nur  30  davon  bedienten  sich  der
deutschen  Sprache  als  Umgangssprache;  20  von  diesen  seien  aus  südlichen
Gegenden  eingewandert,  von  den  anderen  10  seien  5,  bei  denen  entweder
  der  Mann  oder  die  Frau  deutsch  geboren  oder  eingewandert
sei  und  von  denen  der  eine  Teil  sich  nach  der  Sprache  des  Deutschgeborenen
  richte;  die  übrigen  5  Familien  seien  eingeborene  Nordschleswiger,
  die  behaupteten,  daß  Deutsch  ihre  Muttersprache  sei;  sie  sprächen
es  deshalb  unter  sich,  obgleich  ihre  Eltern  „dänisch  redende“  Nordschleswiger
  gewesen;  doch  mache  eine  Familie,  eine  jüdische,  eine  Ausnahme,
  setzt  er  in  hämischer  Weise  hinzu;  diese  sei  die  einzige  Familie
in  Apenrade,  die  mit  Recht  sagen  könne,  daß  Deutsch  ihre  Muttersprache
sei.  Von  allen  diesen  30  Familien  könnten  nur  2  nicht  „dänisch“
sprechen.  Mit  dem  Abzuge  der  Menge  von  Advokaten,  Arzten,  Schulmeistern,
  die  sich  wie  Wölfe  in  Schafskleidern  eingeschlichen,  in  das
Land  ihrer  Sehnsucht,  habe  das  Deutsche  die  letzte  Stütze  verloren.
Wie  man  sieht,  wiederholt  sich  auch  hier  das  gewohnte  Spiel  mit  den
Worten  deutsch  und  dänisch;  man  erfährt  nicht,  ob  damit  die  Literatursprachen
  oder  die  niederdeutsche  und  jütische  Mundart  gemeint  sind;  auch
wird  durch  die  obigen  Bemerkungen  schwerlich  die  Behauptung  des
Minoritätsvotums  widerlegt?2),  wonach  in  Apenrade,  ebenso  wie  in
Hadersleben,  Sonderburg  und  Tondern,  infolge  des  deutschen  Sprachunterrichts
  bis  zum  Jahre  1850  die  meisten  Einwohner  der  (hoch)--deutschen
  Sprache  mächtig  seien  und  diese  in  vielen  angeseheneren  Familien
  die  Umgangs=  und  Familiensprache  bilde.  Das  Ende  der  Dänenherrschaft
  und  der  Sprachrestripte  (1864)  schuf  auch  hier  dem  Deutschtum
wieder  freie  Bahn;  wenn  eine  Schätzung  bei  Adler  auch  nur  ungefähr
das  Richtige  trifft,  wonach  von  1418  Familien  im  Jahre  1889  bei
einer  Einwohnerschaft  von  5348  im  Umgange  untereinander  und  mit
den  Kindern  577  nur  die  dänische  (d.  h.  jütische  Mundart,  zum  geringen
Teil  die  dänische  Literatursprache)  338  Familien  nur  die  deutsche  (darunter
  21  die  plattdeutsche)  und  503  Familien  sich  beider  Sprachen

1)  Ständezeitung  v.  J.  1853—54  S.  662ff.
2)  Ständezeitung  von  1853—  54  S.  684  und  Anhang  S.  431.
        <pb n="288" />
        280  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

bedienten,  ja  selbst,  wenn  man  Clausens  ganz  ungünstige  Schätzung
(77%,  dänisch  (ftisch),  2  %  beide  Sprachen,  21  deutsch)  zugrunde
legt,  so  kann  bereits  damals  ein  ganz  erheblicher  Fortschritt  des  Deutschen
seit  1864  nicht  geleugnet  werden.  Auch  in  Apenrade  stehen  die  politischen
Wahlen  in  starkem  Widerspruch  mit  den  Ergebnissen  der  Zählungen  über
die  sogenannte  Muttersprache.  Die  Ursache  liegt  auch  hier  in  der  falschen
Stellung,  die  man  der  herrschenden  jütischen  Mundart  zuweist.  Während
bei  den  Reichstagswahlen  vom  Jahre  1867  bis  1898  die  deutschen
Stimmen  von  48  auf  59  0  neben  9  0  sozialdemokratischen  stiegen,
die  dänischen  von  52  %  auf  31  %  sanken,  wurden  im  Jahre  1903
603  deutsche,  333  dänische  und  193  sozialdemokratische  Stimmen  abgegeben.
  Wenn  sich  Sprachen  und  nationale  Gesinnung,  hier  insbesondere
jütische  Mundart  mit  nationaldänischer  Gesinnung,  deckten,  so  müßte
sich  das  umgekehrte  Verhältuis  herausstellen.  Eine  Zusammenstellung
der  Aufnahmen  über  die  Haussprache  der  Kinder  in  den  Volksschulen
in  den  Jahren  1901  und  1906  gibt  dafür  einen  sicheren  Beweis:
Deutsch  Dänisch  (jütisch  Beide  Sprachen
190901)1  336  738  131
19060)  302  715  150

Im  allgemeinen  läßt  sich  feststellen,  daß  auch  in  Apenrade,  wie
in  den  Städten  überhaupt,  die  Ubung  des  Hochdeutschen  als  Umgangssprache
  stetig  von  Jahr  zu  Jahr  im  Steigen  begriffen  ist,  unter  den
Kindern  namentlich  bei  den  Mädchen,  die  ebenso  wie  in  Tondern  das
feinere  Hochdeutsche  der  jütischen  Mundart  vorziehen.  Daneben  beginnt
auch,  den  älteren  Verhältnissen  gemäß,  das  Niederdeutsche,  besonders
bei  Maurern,  Fischern  und  Seeleuten,  sich  geltend  zu  machen.  Im
großen  und  ganzen  herrscht  trotz  des  allmählichen  Vordringens  des
Deutschen  noch  als  Umgangssprache  die  jütische  Mundart  vor,  wie  in
der  ganzen  ländlichen  Umgebung,  obwohl  diese  verhältnismäßig  wenig
auf  die  sprachlichen  Verhältnisse  der  Stadt  einwirkt.  Die  denische
Literatursprache  ist  für  Apenrade  ebenso  wie  für  die  anderen  Städte
als  Umgangssprache  ohne  jegliche  Bedeutung.

1)  Während  1901  die  Kinder  der  damaligen  Knabenmittelschule  mitgerechnet
sind,  sind  für  1906  die  Zöglinge  der  inzwischen  eingerichteten  königl.  Realschule
nicht  mitgezählt.
        <pb n="289" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  281

V.  Die  Stadt  Hadersleben.X)

In  ähnlicher  Weise  wie  Apenrade  trägt  auch  die  Stadt  Hadersleben
  in  den  Formen  ihres  Namens,  die  im  Laufe  der  Jahrhunderte
auftreten,  ihre  nationale  Entwickelung  an  der  Stirn.  Aus  dem  jütischen
  Hathærsleff  (1231)  ward  bereits  1397  das  niederdeutsche  tho
Hadersleue,  und  dieses  wandelte  sich  in  Hadersleuen,  Haterschleuen
im  Laufe  des  15.  und  16.  Jahrhunderts  allmählich  um;  schon  1512
tritt  in  einer  und  derselben  Urkunde  neben  Hadersleue,  Haderslenen
die  hochdeutsche  Form  Hadersleben  auf,  die  dann  neben  Hadersch--leben
  lange  hergeht  und  im  17.  Jahrhundert  nach  und  nach  ausschließliche
  Geltung  erlangt.  Am  Ende  des  13.  Jahrhunderts,  als
Herzog  Waldemar  ihr  das  Stadtrecht  (byret)  verlieh  (1292),  erscheint
  die  Stadt  in  Übereinstimmung  mit  ihrer  ländlichen  Umgebung
in  Sitte,  Recht  und  Sprache  als  eine  jütische  Gemeinde,  die,  auf
einer  Insel  in  der  Förde  belegen,  im  Laufe  des  12.  und  13.  Jahrhunderts
  neben  dem  Dorfe  Gambla  Hathaerslef  entstanden  war.  Aus
Begabungen  der  Landesherren,  einzelnen,  aus  dem  Flensburger  (Schleswiger)
  lateinischen  Recht  übernommenen  Satzungen  sowie  aus  Vorschriften
  des  jütischen  Lovs  und  alten  Rechtsgewohnheiten  und  Beliebungen
der  Gilden  und  der  Bürgerschaft  zusammengesetzt,  ist  uns  das  Stadtrecht
  erst  in  einer  späteren,  aus  dem  16.  Jahrhundert  stammenden
jütischen  Form  überliefert,  die,  wahrscheinlich  auf  eine  lateinische  Vorlage
zurückgehend,  sprachlich  bereits  einige  dänische  Einwirkung  erfahren
hat,  wenn  sich  auch  nur  an  einer  einzigen  Stelle  sicher  der  angehängte
  Artikel  nachweisen  läßt.  Seinem  Ursprunge  gemäß  wiederholt
es  auch  eine  Reihe  der  jütisch-dänischen  Rechtssprache  entnommener
Ausdrücke,  die  wir  bereits  bei  den  anderen  mit  jütischem  Recht  begabten
  Städten  besprochen  haben.  Dem  Herzoge  gehört  das  toft-1)

  Sach:  Der  Ursprung  der  Stadt  Hadersleben  und  das  Stadtrecht  Herzog
Waldemars  IV.  vom  Jahre  1292.  Festschrift  zur  sechshundertjährigen  Jubelfeier
  der  Stadt.  Hadersleben  1892.  —  P.  Rhode:  Samlinger  til  Hadersler-Amts
  Beskrivolso.  Kiöbenhavn  1775.  —  E.  Lantrup:  Chronik  und  Monographie
  der  Stadt  Hadersleben  1844.  Die  urkundlichen  Nachrichten  aus  dem
16.  und  17.  Jahrhundert  sind  dem  städtischen  und  Kirchenarchiv  entnommen.

2)  Über  den  Namen  vergl.  oben  S.  3  und  Abteilung  II.  124  sowie  Ursprung
der  Stadt  6.  v.
        <pb n="290" />
        282  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

giald,  der  Grundzins  von  jeder  tokt,  ihm  fallen  die  alte  Herdabgabe
arngiald  und  der  Erbkauf  arfkop  zu.  Der  umbozman  oder  Vogt
ist  der  Stellvertreter  des  Landesherrn;  ihm  zahlen  alle  Fremden  torug
ortug,  eine  Marktabgabe;  er  hat  den  Vorsitz  im  byting  und  beeidigt
auch  die  sannendmen,  die  Wahrsprecher,  und  die  nelninge,  die  Gewählten
  oder  Ernannten,  aus  denen  das  Tinggericht  besteht.  Die
rathmend  stehen  an  der  Spitze  der  bymen,  der  Bürger,  die  alle  die
städtischen  Abgaben  (bylag)  zu  leisten  verpflichtet  sind;  nur  die  Mitglieder
  der  Knutsgilde  haben  hier  wie  in  Schleswig  und  Flensburg
gewisse  Vorrechte.  Ein  Fremder  hat  bei  bestimmten  Einkäufen  zwei
vin  (Freunde)  als  Zeugen  zu  stellen,  wie  jeder  Bürger  die  Form
des  Handgeldes  (gutzpennig)  und  des  Weinkaufs  (lidkop)  zu  erfüllen.
  Merkwürdig  wenig  ist  noch  das  gewerbliche  Leben  entwickelt;
  das  Stadtrecht  kennt  keine  Knochenhauer,  keine  Schuster,  keine
scroder,  keine  Zimmerleute,  nur  Schiffer  und  Bäcker  und  daneben
jene  eigentümlichen  bothekune  (Budenfrauen,  Hökerinnen),  die  das
Recht  hatten,  mit  Halmfutter,  d.  h.  abgemähtem  Getreide  in  sogenannten
  Großgarben  (kierk)  und  mit  Heu  Handel  zu  treiben  und  so
die  Bürger  mit  Winterfutter  für  ihr  Vieh  zu  versehen.  Das  Stadtrecht
  weiß  noch  nichts  von  dem  niedersächsischen  wicbild,  wie  Flensburg,
  sondern  kennt  nur  byfrith  oder  befred,  das  im  Süden  bis  zu
einem  gerodeten  Felde,  stub  genannt,  reichte  !));:  wir  hören  von  der
Zollgrenze  tolmerki,  von  dem  digesten  bei  dem  tigelgaard,  der  für
die  Schiffer  die  Grenze  bildete,  von  dem  nab  (1473  niederd.  nabben)  ),
und  von  dem  toraetzae,  dem  Marktplatz,  auf  dem  der  kaag  (niederd.
kaak)  Pranger  steht  für  betrügerische  Bäcker;  auch  weiß  das  Stadtrecht
noch  nichts  von  strat,  sondern  kennt  neben  dem  gamel  weg  (altem
Wege)  nur  herscoppis  gade  (Gasse)  und  byens  gade,  und  ebensowenig
  findet  sich  in  der  Brückenstadt  das  niederdeutsche  brygge,  son-1)

  lber  stub  siehe  stubbe  munkelant  bei  Schleswig,  isl.  stubr,  niederd.
stuppen  bezeichunct  ein  Feld,  wo  die  Stümpfe  und  Wurzeln  gefällter  Bäume
noch  hervorragen.  Siehe  S.  74.  227.

2)  nab,  isl.  nabbi,  altengl.  nap,  nep,  alth.  nabe,  hochd.  nabe  wie  radnabe
  u.  a.  bedeutet  etwas  Hervorstehendes,  Emporragendes,  eine  Erhöhung,  Hügel,
die  hier  früher  vorhanden  waren.  Es  ist  dasselbe,  was  heute  nafk  heißt,  angels.
nafn,  altn.  paf.  engl.  nave.
        <pb n="291" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  283

dern  nur  bro,  wie  auch  broelist,  eigentlich  Brückenrand,  und  brofisel,
d.  h.  das  Brückenbrett,  das  über  den  Rinnstein  vor  der  Straße  ins  Haus
führte.  Demgemäß  wird  auch  noch  im  Jahre  1458  von  einer  borchstede
gesprochen,  geheten  bro,  belegen  im  damme  tho  Haderslere.

Aus  den  späteren  Zusätzen,  die  das  Stadtrecht  erfuhr,  läßt  sich
mit  einiger  Sicherheit  schließen,  daß  diese  ursprünglich  jütische  Periode
in  der  Geschichte  der  Stadt  noch  das  ganze  14.  Jahrhundert  umfaßt.
Wenn  eine  niederdeutsche  Begabung  Herzog  Gerhards  vom  Jahre  1397,
worin  der  Bürgerschaft  Weidegerechtsame  auf  den  Feldmarken  einiger
benachbarter  Dörfer  verliehen  werden,  auch  am  Schluß  in  dem  Stadtrecht
auftritt  und  ebendaselbst  ein  Toftbesitzer  Gosche  Tedinghuße  genannt
wird,  dessen  Witwe  wir  aus  dem  Jahre  1414  kennen,  ja  von  einer
byskole  (Stadtschule)  die  Rede  ist,  so  können  diese  Artikel  erst  um
1400  amtlich  nachgetragen  sein;  sie  zeigen  zugleich,  daß  damals  noch
die  jütische  Sprache  in  voller  Kraft  bestand.  Es  fragt  sich  nun,  ob
im  Laufe  der  folgenden  Jahrzehnte  auch  in  Hadersleben  wie  in  Flensburg
  und  bald  auch  in  Apenrade  das  niederdeutsche  Wesen  zum  Durchbruch
  gekommen  ist,  oder  ob  die  sprachliche  Entwickelung  einen  anderen
  Gang  genommen  hat  als  in  den  anderen  südlicher  liegenden
Städten.  Die  Frage  ist  hier  um  so  schwieriger  zu  entscheiden,  als
fast  die  gesamten  mittelalterlichen  Urkunden  der  Stadt  mit  dem  Brande
des  Rathauses  im  Jahre  1627  zugrunde  gegangen  sind.  Wenn  wir
das  im  Jahre  1639  von  König  Christian  IV.  bestätigte  und  wieder
erneuerte,  von  einer  hochdeutschen  amtlichen  Übersetzung  und  Bearbeitung
  begleitete  Stadtrecht  allein  in  Betracht  ziehen,  so  kommen  wir  direkt
aus  der  jütischen  in  die  hochdeutsche  Periode;  ein  solcher  plötzlicher
Sprung  findet  sich  aber  in  keiner  anderen  Stadt  des  Herzogtums;
überall  ist  sonst  eine  langdauernde  Zwischenperiode  nachzuweisen,  in
der  in  der  städtischen  Kanzlei,  wie  bei  den  Gerichten  und  den  Handwerksämtern
  das  Niederdeutsche  die  Herrschaft  hatte.  Wenn  vor  allem  in
Apenrade,  wo  die  nationalen  Verhältnisse  ganz  ähnlich  lagen,  sich
die  Notwendigkeit  der  Übersetzung  des  Stadtrechts  ins  Niederdeutsche
im  Anfang  des  15.  Jahrhunderts  herausstellte,  so  muß  es  im  hohen
Grade  auffallen,  wenn  dies  in  Hadersleben  nicht  geschehen  wäre.

Die  landesherrlichen  Begabungen  sind  seit  1397,  das  ganze
15.  Jahrhundert  hindurch  und  noch  im  16.  bis  König  Christians
        <pb n="292" />
        284  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Verleihung  v.  J.  1533  up  unsenn  schlott  Haderschlevre  sowohl  an
die  ganze  Stadt,  als  an  einzelne  Bürger  niederdeutsch.  Die  Bestätigung
  der  Privilegien  des  Haderslebener  Kapitels  in  dänischer
Sprache  durch  König  Erich  (21.  Juli  1415)  bildet  eine  Ausnahme,
die  sich  hier  ebenso  wie  in  Flensburg  durch  die  politischen  Verhältnisse
jener  Zeit  erklärt.  Da  nun  nachweislich  diese  niederdeutschen  Begabungen
mehrfach  auf  dem  Stadtting  verlesen  wurden,  so  muß  man  doch  annehmen,
  daß  sie  ebenso  hier  wie  in  Flensburg  von  der  Bürgerschaft
verstanden  wurden.

Während  die  Dingswinden  der  Haderslebenerharde  aus  den  Jahren
1439  und  1440,  die  Verkaufsurkunden  in  derselben  Harde  von  1421
und  1422,  Schenkungen  zum  Bau  der  Marienkirche  von  1436  und
1439  sowie  eine  Dingswinde  der  Tyrstrupharde  v.  J.  1420  in
dänischer  Sprache  verfaßt  sind,  beginnt  in  den  Kapitelregistern  mit
dem  Jahre  1440,  mit  Henneke  Lembeks  Verkaufsurkunde  über  drei
Höfe  an  das  Kapitel  das  Niederdeutsche  einzudriugen,  um  dann  mit
wenigen  Ausnahmen  aus  den  Jahren  1464  und  1465  fortan  herrschend
  zu  bleiben.  Die  Registratur  ist  sogar  seit  1414  in  dieser  Sprache
abgefaßt.)

Wie  mag  sich  nun  dieser  längst  bestehenden  amtlichen  Sprache
der  landesherrlichen  Kanzlei  sowie  der  Sprache  der  Kirche  gegenüber,
die  immer  erst  spät  der  neuen  Weise  folgt,  die  städtische  Kanzlei  verhalten
  haben?  Während  in  der  streng  jütischen  Stadt  Ripen  „den

1)  In  der  Marienkirche  sind  keine  niederdeutschen  Inschriften  erhalten;
doch  ist  die  Umschrift  des  Taufbeckens  v.  J.  1185  wegen  ihres  Schlusses  bemerkenswert:
  Anno  domini  MCCCCLXXXV  perfectus  est  fons  iste  de  bonis
venerabilis  vir,  domini  Detlevi  Vrlf.,  dnondam  canonici  et  structurarii  hujus
ecclesie  et  Gregorius  smit.  canlonicus]  (();  got  gheve  der  selen  rat  —  mester
beter  hansen  de  mi  ghot.  Die  lateinischen  Worte  sind  übel  mißraten:  aufsallend
  ist  besonders  Grogorius  Smit,  canonicus.  Detlef  Vulf  kennen  wir  urkundlich
  als  Detlerus  Wulfson.  canonicus  ac  provisor  fabrice  ceclesie  1461;
1465  wird  er  Detlevus  Vulsardi  genannt.  Der  andere  Gregorins  Smit  kommt
urkundlich  nur  unter  dem  Namen  Cregorius  Johannis  als  canonicus  in  den
Jahren  1461  und  1465  vor:  er  heißt  also  Gregorius  Johansen  oder  Hanusen.
Matthiessen  (Diplomatarium  collegii  canonic.  Haderslebensium)  35.  39.  40.  69.
70.  Da  schwerlich  ein  anderer  gemeint  sein  kann,  bleiben  die  Worte  Smit
candonicus)  unklar.  Peter  Hansen  ist  ein  Flensburger.
        <pb n="293" />
        V.  Die  Stadt  Gadersleben.  285

Vromen  luden  des  smedeamptes  vrygampt  to  holdende  na  woenheit
also  in  andern  steden“  (1424)  von  Bürgermeistern  und  Ratmannen
verliehen  ward,  auf  Aroe  niederdeutsche  Dingswinden  (1442  und  1460)
ausgestellt  werden,  sollte  in  Hadersleben  damals  die  Sprache  des
Rates,  des  Dinggerichts,  der  Amtsrollen  der  Zünfte  noch  jütischdänisch
  gewesen  sein?  Daß  der  Rat  dem  allgemeinen  Zuge  der
Zeit,  in  diplomatischen  Urkunden  Niederdeutsch  anzuwenden,  gefolgt
ist,  sieht  man  an  dem  merkwürdigen  Zeugnis  vom  4.  August  1421,  das
borghermestere  unde  radmanne  desser  ncschreuenen  koepstede,  also  Rügpc,
Flensburgh,  Hadersleff,  Openraa,  Wiburgh,  Arhusen,  Aleborgh,  Randerhusen,
  Horsness,  Wedele  unde  Koldinge,  wü  alle  vorschreuen  biskope,
prelaten,  capitolc,  riddere,  knechte  unde  stede,  beseten  unde  wonafftich  in
Jutlande  in  deme  rike  to  Dennemarken,  welk  Jutland  mon  benomet  tuyerleye,
  alse  Sunder-Jutland  unde  Nort-Jutland  in  dem  Prozeß  Erichs  von
Pommern  mit  den  holsteinischen  Grafen  um  das  Herzogtum  zugunsten
des  Königs  ablegen.  )  Aber  wir  vermögen  auch  durch  eine  Urkunde
vom  4.  April  1444,  die  im  schwedischen  Reichsarchiv  aufbewahrt  ist,
direkt  beweisen,  daß  damals  die  städtische  Kanzlei  ihre  Zeugnisse  in
niederdeutscher  Sprache  abfaßte,  wenn  es  im  Eingange  heißt:

Wy  borgermestere  unde  raad  der  stadt  Hadersleue  bekennen  unde  betugen
  openbare  in  desseme  ieghenwarden  breue,  dat  vor  uns  synt  ghewesen
vor  deme  sittenden  stole  des  rades  twe  erbare  lude  alze  Silvester,  unse
medebörger,  unde  Oleff  van  Semerstede,  de  Hennyng  Albrechtssöns  deuern
weren,  unde  tügeden  openbare  myt  utgherekkeden  armen,  myt  upgheholden
vingeren  —.)

Es  ist  dies  meines  Wissens  die  einzige  Ratsurkunde,  die  aus  dem
Mittelalter  gerettet  ist;  hätten  wir  die  alten  skra  der  Amter  erhalten,
  so  würden  sie  ohne  Zweifel  dieselbe  Sprache  reden.  Die  hochdeutschen
  Satzungen  des  alten  Schuhmacheramtes  v.  J.  1638,  dem
bereits  in  den  Jahren  1424  und  1434  die  Brüder  des  Predigerordens
  und  ihr  Generalvikar  Anteil  an  ihren  guten  Werken  gewähren  3),
scheinen  noch  hie  und  da  in  gewissen  Redewendungen  darauf  hinzudeuten,
  daß  die  ursprüngliche  skra  niederdeutsch  abgefaßt  war.  Wie  dem
mun  auch  sein  mag,  so  viel  ist  gewiß,  daß  die  Kirche  bereits  vor  1500

1)  Antislesvig-  bolst.  fragmenter  13  S.  118—122.
2)  Sach:  Ursprung  der  Stadt  Hadersleben  75.
3)  Nyrop:  Danmarks  Lavsskraaer  I.  48.  83.
        <pb n="294" />
        286  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

neben  dem  Lateinischen  niederdeutsch  anwandte  und  evangelische  Predigt
  im  16.  Jahrhundert  nur  in  niederdeutscher  Rede  ertönte.  Auch
sonst  läßt  sich  noch  der  Einfluß  der  niederdeutschen  Zeit  in  einigen
Spuren  erkennen.  Wir  finden  hier  die  Papagoiengilde  wieder,  die
eine  Fortsetzung  der  älteren  Knutsgilde  bildete  und  den  beiden  Straßen
wegen  der  Nähe  des  papagoienbooms  ihren  Namen  verliehen  hat;
wir  kennen  aus  einer  kurzen  Bemerkung  der  Stadtrechnung  v.  J.  1629
den  Roland  auf  dem  kaak,  der  nach  einer  Beschreibung  eines  englischen
  Reisenden  v.  J.  1797  „gleich  beim  Eintritt  in  die  Stadt  von
Süden  her  für  den  Ankommenden  gleichsam  in  terrorem  errichtet"
war.1!)  Auffälligerweise  ist  freilich  in  der  Erinnerung  der  Bevölkerung
nicht  die  geringste  Kunde  davon  geblieben,  daß  Hadersleben  noch  so
spät  zu  den  Nolandsstädten  gehörte;  die  Figur  muß  bereits  im  Anfang
des  vorigen  Jahrhunderts  entfernt  worden  sein.  Erhalten  hat  sich
auch  noch  die  Benennung  kKlingenberg  (von  niederd.  klinge  Quelle),
der  in  niederdeutschen  Städten  so  oft  wiederkehrt;  selbst  das  frühere
südliche  Tor  in  der  Nähe  der  Apotheke  wird  noch  im  18.  Jahrhundert
mitten  unter  lauter  dänischen  Straßenbenennungen  dat  hooge  door
genannt.  So  sind  wohl  einige  Benennungen  aus  der  niederdeutschen
Periode  haften  geblieben,  aber  eine  ganze  Reihe  niederdeutscher  bezeichnender
  Wörter,  die  noch  im  17.  Jahrhundert  in  jedermanns  Munde
gewesen  sein  müssen,  wie  spiltun  am  Naff.  Befriedigung  aus  spitzen
Pfählen,  skolant,  Schinder  und  Abdecker  u.  a.  sind  mit  der  Sache
wieder  verloren  gegangen;  im  ganzen  gewinnt  man  den  Eindruck,  daß
das  Niederdeutsche  als  Amtssprache  und  Sprache  der  Gebildeten  nicht
in  demselben  Maße  auf  die  Volkssprache  dauernd  eingewirkt  hat  wie
3.  B.  ins  Flensburg.  Abgesehen  von  dem  Catzund  (1542),  über  dessen
Bedeutung  schon  oben  bei  Schleswig  gehandelt  ist,  würden  sich  sonst
kaum  erhalten  oder  neugebildet  haben  Namen  wie  Badstowengade
(1635,  1788),  Gammelting  (1615),  Revekier,  Goskier  (1595).  ein  aus
dem  früheren  Arm  der  Föhrde  allmählich  entstandener  großer  Fischteich,
der  noch  im  17.  Jahrhundert  den  Stadtgänsen  zum  Schwimmplatz
diente;  ferner  späte  Bezeichnungen  wie  Lorgade,  am  Nathause  vor-1)

  M.  Stevens:  Stkizze  einer  Reise  durch  Schleswig  und  Holstein.  Schleswigholst.
  Vaterlandskunde.  Stück  2.
        <pb n="295" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  287

überführend,  Hovedkule  in  der  Klosterstraße  oder  Seilgyde  am  Hafen,
eine  Erinnerung  an  den  im  Stadtrechte  genannten  digesten,  einen  großen
Felsblock,  der  seit  alters  an  der  Zollstätte  in  der  Nähe  des  alten
Königshofes  am  Rande  der  schmalsten  Stelle  der  Föhrde  auf  einem
Damme  stand  und  noch  bis  in  die  fünfziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts
  im  Wasser  lag.

Wir  würden  über  die  nationalen  Verhältnisse  der  Stadt  im
15.  Jahrhundert  sicherer  urteilen  können,  wenn  uns  Namewverzeichnisse
der  Bürger  jener  Zeit  erhalten  wären.  Was  sich  an  urkundlichen
Nachrichten  gelegentlich  findet,  stelle  ich  hier  zusammen:

Kuer  Kiwde  1400

Hertesbuy

Claus  Meske

Gosche  Thedinghubße

Lasse  Tordson

Jeppe  Swit

Hermen  llarleken

Jep  Simonsen

Peder  Möller

Henricus  Schecl  1401

Henricus  Scroder  1413

Petrus  Land

Johannes  Jepson

Petrus  IIFrdhae

JIchannes  Nielsson

Nicolaus  Andersson

Andreas  Knudsen

Jacob  Tugheson  1417

Tord  Iwerson  1420

Peaer  Iwerson,  burghermester
1422

Thord  Iwersson,  radman

Clawes  Andersson,  radman

Laurens  Scrodder,  burgher

Esgy  Tymmerman,  radman  1423

Ebboty)  Schutte  (Skytte),  radman

Tugy  Scriuer,  radman  1439

Nis  Iwersson,  radman

Heyne  Kremer,  ratman  1440

Peter  Ebbyson,  borgher

Arste  Ebbyson,  borgher

Nis  Jensson,  ratman  1443

Tyle  Petersson,  ratman

Sylvester  Andersson  1444

Johannes  Stacken  proconsul  1451

Marquart  Staken  1457

Nis  Goltschmit

Hermen  Werkmester  1458

Oleff  Smyd,  civis,  um  1460

Thomas  Kundsen

Mathis  Bager  1464

Bundesen  1466

Detlef  Mistorp

Iwer  Sebbessen  1473

Heuncke  Stake

Bertel  Hansen

Eggo  (Eggardus)  Heitman,  burghermester


Laurens  Severinsen  1500.
        <pb n="296" />
        288  C.  Die  nationale  Entwickelnng  der  Städte.

Unter  den  genannten  sind  etwa  ein  Drittel  deutscher  Herkunft;  sie
zeigen  wenigstens,  auch  in  ihren  Handwerkernamen,  daß  im  15.  Jahrhundert
  das  niederdeutsche  Volkstum  in  Hadersleben  nicht  unvertreten
war.  Etwas  mehr  werden  wir  durch  ein  Verzeichnis  von  Bürgern
unterrichtet,  die  1542  in  Catzund  Erdschoß  zu  zahlen  und  in  der  Stadt
selbst  Haferlieserungen  zu  leisten  hatten.  In  Catzund,  der  damals
noch  nicht  zur  eigentlichen  Stadt  gehörte,  werden  in  diesem  Jahre
genannt:

Hans  van  Mynden  Hans  lJeger  Hans  Werckmeister
Peter  Becker  Lawerens  Schomaker  Hans  Falsen

Hans  Jespersen  Clawes  Stur  vam  Gesse  Busckes

Las  Ploch  Nabben  Clawes  leger

Mats  Schröder  Balzer  Snider  Hans  Lushaften
Seuerin  Matzen  Hans  Christensen  Peter  Lantman
Ture  Juls  Jost  Scholmeister  Carsten  Portener

Knudt  Schröder  Knudt  Schomaker  Henningk  Smithuse.
Thonnis  Bade
Aus  der  Stadt  selbst  finden  sich  als  solche,  die  Hafer  liefern,  aufgeführt:


Olaf  Jensen  Jens  Michelsen  Hans  Neilsen
Morten  Hacker  Jurgen  Erichsen  Andres  Petersen
Nis  Lunth  Hans  Falsen  Oluf  Clausen
Morthen  Raren  Nis  Anckersen  Clawes  Powelsen
Peter  Clausen  Cristen  Erichsen  Geverth
Mats  Luntbeck  Iffer  Andersen  Pawel  Matzen.

Wie  man  sieht,  besteht  nach  diesem  kleinen  Verzeichnis  anscheinend  ein
starker  Unterschied  zwischen  der  Bevölkerung  von  Katsunt  und  der
Stadt.  Während  dort  mehr  als  die  Hälfte  deutsche  Namen  sind,  treten
sie  hier  in  ganz  auffallendem  Maße  zurück.  Das  bedeutende  deutsche
Element  in  Katsunt  beruht  aber  augenscheinlich  auf  der  Verbindung
mit  der  Hofhaltung  auf  der  Hansburg  und  mit  dem  Amthause;  daher.
stammen  auch  Namen  wie  Jeger,  Portener,  Werckmeister.  Daneben
erklärt  sich  die  verschwindende  Zahl  der  Handwerker  in  der  Stadt  genügend
  daraus,  daß  nur  landwirtschafttreibende  Bürger  aufgezählt
werden.  In  Wirklichkeit  stellt  sich  die  Sache  ganz  anders,  so  wie  man
die  späteren  Bürgerverzeichnisse  zur  Hand  nimmt.  Aus  den  Jahren
        <pb n="297" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  289

1585  —  1625  ergeben  sie  ein  höchst  bezeichnendes  Resultat.  Neben
zahlreichen  jütischen  Namen  auf  -Sen,  die  im  wesentlichen  die  landwirtschafttreibenden
  Elemente  vertreten,  finden  wir  nun  folgende  Familiennamen,
  die  sich  sehr  oft  in  größerer  Zahl  wiederholen,  in  den  Listen
aufgeführt:  Becker,  Bartscher,  Balbierer,  Bilthouer,  Bockbinder,
Bödeker,  Böß-  oder  Büssenmacker,  Bryggenlegger,  Bruchsnider,
Dakdeker,  Dregher  (Drechsler),  Felbereder,  Fohrman,  Feldhöder,  Fürböther,
  Glaser,  Glaßmaker,  Gardener,  Goldsmit,  Groffsmit,  Haveknecht,
  Hakelsnider,  Harkesnider,  Hoker,  Hotmaker,  Hothfllter,
Jeger,  Kannengeter,  Kannendreger,  Ketelschmit,  Klensmit,  Koppersmit,
  Kramer,  Lademaker  (Kistenmacher),  Mesmaker,  Mahler,  Muhrman,
  Muhrmeister,  Neteler  (Nabelmacher),  Overscher,  Potter,  Peltzer,
Roßkamer,  Raademaker,  Refsleger,  Rhemer,  Remensnider,  Rothgeter,
Schewerdeker,  Scheper,  Sadeler,  Schröder,  Schnitger,  Schipbuwer,
Schomaker,  Schwertfeger,  Schmit,  Snider,  Schütte,  Tegeler,  Tegelmeister,
  Timmerman,  Töffelmaker,  Trummeler,  Wageman,  Wagendriwer,
  Werckmester,  Wewer.  Daraus  geht  hervor,  daß  um  1600,
und  wahrscheinlich  schon  zur  Zeit  der  Reformation,  jedenfalls  im  Laufe
des  16.  Jahrhunderts  das  ganze  Gewerbe  und  Handwerk  in  den  Händen
von  eingewanderten  Deutschen  war,  die  damit  auch  dem  Niederdeutschen
  in  Hadersleben  sicher  einen  festen  Halt  gewährten;  sonst  wäre  es
auch  nicht  zu  erklären,  wie  von  1585.—  1650  fast  die  gesamten  Straßen
in  allen  Urkunden  nur  niederdeutsche  Namen  tragen;  da  kennt  man
keine  einzige  gade  mehr,  keinen  gammelthing,  kein  Gammelhadersler;
überall  treten  allein  Formen  auf,  wie  Borchstrat,  Presterstrat,  Klosterstrat,
  up  der  hogen  straten,  in  der  Slotstraten,  Badstuffstrate,  Jungkfruwegangk
  oder  Jungfrugangk,  up  dom  olden  ding,  Papagoienstrat  u.  a.
Wie  hätte  auch  ohne  gesicherte  Stütze  in  der  Bürgerschaft  das  Niederdeutsche
  sich  solange  in  der  städtischen  und  kirchlichen  Kanzlei  behaupten
können,  als  längst  in  der  landesherrlichen  Kanzlei  der  übergang  vom
Niederdeutschen  in  das  Hochdeutsche  erfolgt  war?

König  Christian  III.  hatte  noch  mehrfach  niederdeutsch  an  die  städtischen
  Behörden  geschrieben,  1531  (Jan.  18.)  dem  M.  Johann  Slavius  und
seiner  Frau  eincn  solchen  Exspektanzbrief  auf  ein  Haus  nach  dem  Tode
Johann  Hunmsborgs  erteilt  und  Bürgermeister  und  Rat  angezeigt  (1533,
Sept.  24),  daß  er  Antonins  Kayser  mit  150  .4  lübsch  von  der  Stadt

Sach,  Das  Lerzogtum  Schleswig.  IIl.  19
        <pb n="298" />
        290  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

und  einigen  Bezügen  vom  Schloß  zum  Prediger  ernannt  habe;  auch
schreibt  er  noch  1545  (Jan.  19)  niederdeutsch  an  seinen  Bruder  Hans,
sich  der  Witwe  des  Johann  Slavius  anzunehmen;  aber  bereits  1548
stellt  der  Herzog  Johann  uf  unsern  schloss  Haterschleben  eine  hochdeutsche
  Urkunde  aus,  worin  er  die  Stadtprivilegien  bestätigte;  ebenso
ist  seine  Luxusverordnung  vom  Jahre  1566  und  sein  Mandat,  den
Wucher  betreffend,  v.  J.  1557,  seine  Begnadigung  auf  den  Weinkeller
(1566),  seine  Fundation  des  Hospitals  (1569)  in  dieser  Sprache  verfaßt.
  Ist  gleich  seine  Kirchenordnung  v.  J.  1569  der  alten  schleswigholsteinischen
  Kirchenordnung  gemäß  niederdeutsch,  so  kündigt  doch  bald
die  hochdeutsche  Gründungsurkunde  der  Trivialschule  in  Hadersleben
(1567)  auch  für  die  gelehrte  Schule  die  neue  Zeit  an.:)  über  die  Absichten,
  die  der  Herzog  bei  dieser  Stiftung  verfolgte,  kann  kein  Zweifel
obwalten;  sie  sollte  eine  Stütze  des  Evangeliums,  der  gelehrten  Bildung
d.  h.  der  Ausbildung  von  evangelischen  Geistlichen,  und  des  Deutschtums
sein.  Ward  sie  doch  gegründet,  weil  „sich  fast  hin  und  wieder,  sonderlich
aber  in  diesem  unserm  Orte,  da  die  denische  Sprache  (d.  h.  die  jütische
Mundart)  im  Gebrauch  und  Schwange  ist,  großer  Mangel  und  Gebrech
  von  gelerten  Leuten  finde“,  „fürnemblich  zur  Ehre  des  Almechtigen
und  Fürderung  seines  gottlichen  Worts,  damit  das  seligmachende  Wortt
seins  heiligen  Evangelii  uff  unsere  Nachkommen  zu  Nutz,  Heil  und
Wolfahrt  unsers  ganzen  Vatterlandes  und  desselben  Einwohnern  gelangen
möge.“  „Und  weile  wir  das  Gelt,  wormit  diese  Schule  fundirt,
durch  unsern  Geheiß  von  den  Dorffkirchen  unser  Propstey  Haderssleben
zu  hauff  gesamblet,  so  wollen  wir  auch,  wie  an  im  selbst  billig  und
recht,  das  derselben  wolverdiente  Predikanten  und  der  Hausleute  Kinder
vor  andern  Frembden  in  diese  unsere  Schule  sollen  gefürdert  und  dieser
Begnadigung  theilhaft  werden,  darmit  sie  was  lerhen  und  irem  Vatterlande
  nützlich  werden  mugen!“  „Und  wollen  hiemit  alle  Winckel  Schulen,
wordurch  dieses  Trivial  muchte  geschwecht  und  verhindert  werden,  verbotten
  und  dieselben  jeder  Zeit  abzuschaffen  unsere  Conservatore  bevolen
haben;  aber  eine  Teutsche  Rechen=  und  Schreibeschull  haben  wir  gnedigst

1)  Die  Stiftungsurkunde,  wie  sie  aus  der  herzoglichen  Kanzlei  hervorgegangen
  ist,  weist,  wie  die  meisten  anderen,  leise  niederdeutsche  Erinnerungen
auf:  wie  „beneben  dem,  was  die  vorigo  Schule  von  alters  zu  boren  gebart“
Formen  wie  muge,  vatterland  u.  a.
        <pb n="299" />
        V.  Die  Etadt  Hadersleben.  291

vergunstigt  und  zugelassen.“  1)  Daß  in  dieser  gelehrten  Schule,  deren
Begabungen  alle  bis  zu  der  Dotation  des  Königs  Friedrich  III.  (30.  Mai
1649)  in  hochdeutscher  Sprache  erteilt  sind,  ebenso  wie  in  der  daueben
begründeten  „teutschen  Rechen=  und  Schreibschule“  nur  deutsch  d.  h.
dem  herrschenden  Brauche  gemäß  niederdeutsch  gesprochen  und  in  dieser
Sprache  auch  unterrichtet  worden  ist,  braucht  nicht  erst  bewiesen  zu
werden.  Richtet  doch  auch  der  Konrektor  Knudt  Bramssen  (1572,
Dez.  22)  in  dieser  Sprache  ein  Bittgesuch  an  den  Herzog,  ihn  zu  befördern,
  „nadem  gnediger  her  my  nu  in  de  söven  jaren  by  der
scholen  velvoldige  und  moieselige  arbeit  gebruket“.  Als  im  folgenden
Jahrhundert  das  Niederdeutsche  nach  und  nach  zurücktrat  und  die
Lehrer  im  Gebrauch  der  Sprache  schwankten,  der  eine  die  dänische,
der  andere  die  hochdeutsche  Literatursprache  anwandte,  ward  auf  Befehl
König  Friedrichs  III.  in  den  „leges  scholae  Hatterslebiensis“  vom
10.  Mai  1655,  dem  Geiste  der  Fundationsakte  entsprechend,  eine  so
scharfe  Bestimmung  getroffen,  wie  kein  Gottorper  Herzog  sie  jemals
für  seine  Gebiete  erlassen  hat.  Der  §  3  lautet  folgendermaßen:
„Sollen  die  lateinischen  und  griechischen  autores,  diese  mit  lateinischer,
  jene  aber  mit  deutscher  und  nicht  mit  dänischer  Sprache
interpretiret,  auch  kein  Dänisch  mit  den  discipulen  geredet  werden.“
Die  landesherrliche  hochdeutsche  Kanzleisprache  hatte  auch  hier  wie
anderswo  lange  Zeit  keinen  Einfluß  auf  die  kleineren  Schreibstuben

1)  S.  B.  Thrige,  der  letzte  dänische  Rektor  der  gelehrten  Schule  zu  Hadersleben,
veröffentlichte  in  Indbydelsesskrift  til  den  offentlige  Examen  1.  Juli  1863  die
Stiftungsurkunde  in  ihrem  Wortlaut,  aber  er  vermochte  von  seinem  dänischen  Standpunkt
  aus  sich  nicht  von  einer  vorgesaßten  Meinung  frei  zu  machen;  er  versteht
nicht  den  Sinn  der  Urkunde  und  klebt  am  Buchstaben,  wenn  er  sagt,  er  habe
die  Urkunde  veröffentlicht,  um  jedem  Gelegenheit  zu  geben,  sich  zu  überzeugen,
at  Fundatsen  ikke  med  et  Ord  omtaler,  at  den  lorde  skole  skal  være  tydsk,
modens  den  udtrykkelig  fremhwver,  at  Skolen  stiftes,  for  at  Kirker  og  Skoler
i  det  danske  Nordslesvig  ikke  skulle  savne  Embedsmond  og  Pengene  til
Skolens  Grundlaggelso  tages  fra  danske  kirkers  Overskud.

2)  P.  Rhode,  der  die  Geschichte  der  Schule  ziemlich  ausführlich  behandelt,
teilt  auffälligerweise  diese  Schulordnung  Friedrichs  III.  nicht  mit,  obwohl  er  sie
kennen  konnte.  Auch  später  ist  merkwürdigerweise  in  allen  Kämpfen  um  die
Unterrichtssprache  an  der  Haderslebener  lateinischen  Schule  niemals  von  ihr  die
Rede;  sie  verdiente  einmal  ganz  abgedruckt  zu  werden.

19“
        <pb n="300" />
        292  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

der  Stadt,  der  Gilden  und  der  Handwerker,  noch  weniger  auf  die  Pastorate
  der  Nachbarschaft.

Zu  verwundern  ist  es  nun  gerade  nicht,  wenn  die  Marianer
her  Johan  Borchschriwer,  Peter  Tollener  und  Peter  Hanssen  in  einer
ungedruckten  niederdeutschen  Urkunde  (1541)  der  Familie  der  Ahlefeldts
als  Patronen  und  Vorstehern  der  Marianerkapelle  alle  kleynodia,
segel  und  breve  überweisen;  aber  auffallend  ist  es  doch,  wenn  der
sicher  nur  dänisch  predigende  Geistliche  von  Alt-Hadersleben,  Knud
Bertelsen  (11574),  als  der  Herzog  ihn  in  einem  hochdeutschen  Erlaß
auffordert,  die  Einkünfte  seines  Pastorats  genau  anzugeben,  im  Jahre
1563  folgendes  niederdeutsche  Verzeichnis  davon  einreicht.

Von  (van)  allem  korn  den  (de)  15.  garff,  darvon  (van)  der  (dem)  pastor
dreedecel  werd  thogeworpen.  —  Quicktegende  (Viehzehnt)  uti  jam  apud  nos.
—  12  mark  botter,  6  brode,  1  käs,  2  schl.  von  (van)  jeder  bohble,  he  sy
groth  edder  klein.  —  De  landbohlen  gawen  nach  der  koy  (kog),  jede  2  Mk.
botter.  —  Lactare  en  styt(g)  eyer,  tho  sildbörd  6  pf.  —  Cffer  en  schl.  up
winachten,  6  pf.  pingsten.  Begroffnisse  en  alt  (olt)  mensch  4  schl.,  en  kint
2  schl.  Sponsalia  4  schl.  Introductoria  2  schl.  Terragia  by  der  kirchen
(kerken)  12  schl.  Hadersl.  —  En  last  korn  uth  allen  van  der  rechton  presterbawe,
  so  LaB  und  Morten  Soel  up  wannen,  so  van  K.  M.  König  Friderich
  unde  Christian  tho  der  gammel  Lirchen  (kerken)  gegewen  hebben  und
daran  döreh  .  .  ..)

Die  Ratskanzlei  bleibt  noch  während  des  ganzen  Jahrhunderts
der  alten  Weise  treu.  Am  22.  Juli  1553  melden  Bürgermeister  und
Rat  dem  Herzog  Haus,  daß  ihr  Pastor  M.  Antonius  Kayser  gestorben
  sei,  und  bitten  einen  „finen,  gesckikeden  und  gelerten  man“
an  seine  Stelle  zu  setzen;  1572  schreiben  sie  ebenso  niederdeutsch  an
die  Stadt  Hamburg  und  erlassen  noch  am  24.  November  1500  eine
niederdeutsche  Verordnung,  die  Präsentation  und  Wahl  der  Geistlichen
betreffend,  an  die  Bürgerschaft.  Soweit  es  sich  nach  der  im  Jahre  1627
durch  Brand  hervorgerufenen  Vernichtung  des  städtischen  Archivs  feststellen
  läßt,  stammt  die  erste  hochdeutsche  Bekanntmachung  der  städtischen
Behörden  aus  dem  Jahre  1604,  worin  den  Bürgern  eine  Verordnung
Christians  IV.  mitgeteilt  wird.  Dann  tritt  eine  Zeit  des  Schwankens

1)  Rhode:  Samlinger  266.  Die  Abschrift  des  verlorenen  Originals  ist
ziemlich  ungenan;  z.  B.  für  van  jeder  bohle,  he  müßte  es  richtig  heißen:  van
jeckem  bohle,  idt.  Das  richtigere  habe  ich  in  Klammern  im  übrigen  hinzugefügt.
        <pb n="301" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  293

ein;  vom  Jahre  1629  an  aber  ist  kein  niederdeutscher  Erlaß  des
Magistrats  an  die  Gemeinde  mehr  bekannt.

Etwas  später  folgte  erst  die  Geistlichkeit  mit  hochdeutscher  Predigt;
der  Propst  und  Pastor  Georgius  Schröder  (11607)  schreibt  auch  noch
niederdeutsch;  nach  den  vorliegenden  Akten  zu  rechnen,  hat  sein  Sohn,
der  Pastor  M.  Johannes  Schröder  (1607—  1613),  ein  geborener
Haderslebener,  dann  bis  zum  Jahre  1635  Propst  und  Hofprediger,
angefangen,  hochdeutsch  zu  predigen.  Er  war  es  auch,  der  1635  seinem
Nachfolger,  dem  Pastor  Peter  Sinknecht  (1613.—  35),  einem  geborenen
Lübecker,  außer  anderen  sonderbaren  Ketzereien  vorwarf,  daß  er  das
„Weigilianische  Wort  Gelassenheit“  in  seinen  Predigten  zu  häufig  verwende,
  und  damit  meines  Erachtens  zugleich  ein  Zeugnis  für  dessen
hochdeutsche  Predigt  ablegt.  Auch  verteidigte  sich  Sinknecht,  als  er
freiwillig  sein  Amt  niedergelegt  hatte,  gegen  die  Anklage  der  Ketzerei
in  einer  hochdeutschen  „Antwort“.!)  Der  Propst  und  Hofprediger
Henricus  Michaelis,  ein  Sohn  des  Haderslebener  Kantors  (1635  bis
1639),  machte  dann  wieder,  nicht  zu  seinem  Heile,  den  Versuch  „die
teure  deutsche  Sprache“  abzuschaffen  und  „verrichtete  alle  Dinge  auf
dänisch,  aber  er  war  deswegen  auch  alle  Zeit  auf  dem  schwarzen  Brett
angeschrieben  und  ward  endlich  abgesetzt.“

Unter  solchen  Umständen  begreift  es  sich,  daß  auch  das  Stadtrecht
  im  Jahre  1639  ins  Hochdeutsche  übersetzt  ward  und  in  dieser
Bearbeitung  die  königliche  Bestätigung  fand.  Wohl  ist  es  verständlich,
weshalb  man  dabei  den  jütischen  Text,  der  aus  dem  Brande  vom
Jahre  1627  gerettet  war,  zugrunde  legte,  aber  seltsam  muß  es  erscheinen,
  daß  man  während  der  ganzen  niederdeutschen  Periode  einen
Text  gebraucht  haben  sollte,  den  der  Rat,  wie  die  hochdceutsche  Übersetzung
  an  einer  ganzen  Reihe  von  Stellen  zeigt,  nicht  mehr  genügend

1)  „Antwort  auf  die  Klag-Artikel,  so  der  gewesene  Propst  zu  Hathersleben,
  M.  J.  Schröder,  als  vornehme  Excessen  am  17.  Martif  wieder  ihn  angegeben.“
  Moller  Cimbr.  Litt,  s.  v.  —  Das  Wort  „Gelassenheit“  gehört  schon
der  Mystik  des  Mittelalters  an  und  bezeichnet  darin  eine  Stufe  des  Heilsweges.
Hier  ist  Valentin  Weigel,  geb.  1533  in  Großenhain  in  Sachsen  und  Pastor  in
Zschopau  1  1588,  gemeint,  in  dessen  nach  seinem  Tode  herausgegebenen  Schriften
die  mittelalterliche  Mystik  wieder  aufgenommen  war.  liber  die  mystische  Bedeutung
  des  Wortes  „Gelassenheit“  vergl.  O.  Scheel,  Ergänzungsheft  zu  Luthers
Werken  I.  185.
        <pb n="302" />
        294  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

verstand.  Um  so  wahrscheinlicher  ist  es.  daß  eine  niederdeutsche  Übersetzung
  vorhanden  war,  die,  wie  in  Schleswig  ursprünglich  nur  eine
Privatarbeit,  hier  aber  keine  landesherrliche  Bestätigung  erlangt  hatte.
Mehrere  niederdeutsche  Bemerkungen  in  einer  handschriftlichen  Erlänterung
  des  hochdeutschen  Rechts  scheinen  noch  darauf  hinzudeuten.
Nimmt  man  hinzu,  daß  seit  dem  Jahre  1630  und  1638  alle  Zünfte
bei  Neuordnung  ihrer  Satzungen  mit  alleiniger  Ausnahme  des  Schmiedeamtes,
  das  unter  dem  27.  Juli  1647  eine  dänische  Amtsrolle  erhielt,
  statt  der  verlorenen  oder  verbrannten  älteren  Skragen  nur  hochdeutsche
  Statuten  bekamen  so  könnte  man  zu  dem  Glauben  kommen,
daß  damit  der  völlige  Sieg  des  Hochdeutschen  in  allen  amtlichen  Beziehungen
  entschieden  gewesen  wäre.  Indes  tritt  uns  noch  lange  in
den  städtischen  und  kirchlichen  Kanzleien,  bei  einzelnen  Zünften  und
auch  bei  dem  Tinggericht  eine  ganz  merkwürdige  Verschiedenheit  der
Sprache  entgegen;  hier  herrscht  das  Niederdeutsche  noch  fast  unumschränkt
mehrere  Jahrzehnte  lang.  Zu  begreifen  ist  dies  nur  unter  der  Voraussetzung,
  daß  ein  maßgebender  Teil  der  Bürgerschaft,  außer  den  Beamten,
  fortfuhr  im  gewöhnlichen  Leben  sich  nur  des  Niederdeutschen
zu  bedienen.  Wenn  1604  Bartoldt  Andersen,  tho  ollle  Haderslere
geborcn,  eine  Urfehde  in  niederdeutscher  Sprache  ausstellte  und  z.  B.
in  einem  Hause  in  der  Klosterstraße  sich  die  Inschrift  fand:

wol  Codt  vertruwet  und  up  ehm  buwet,  de  wirt  numer  tho  schanden  werden

A.  1613,

so  wird  dieses  auch  nicht  unwahrscheinlich  erscheinen.  Eine  deutlichere
Sprache  aber  reden  einige  Akten  des  Schuhmacheramts  sowie  die
kirchlichen  Rechnungen,  die  städtischen  Kämmereirechnungen  und  die  Urteile
  des  Tinggerichts.

Das  Schuhmacheramt.  das  1638  eine  hochdeutsche  Amtsrolle  erhielt,
  führt  seine  Protokolle  noch  bis  in  das  Jahr  1643  nur  in
niederdeutscher  Sprache,  um  dann  allmählich  zum  Hochdeutschen  und
später  zeitweilig  zum  Dänischen  überzugehen:  es  läßt  sich  auch  im
Jahre  1631  eine  Dingswinde  ausstellen,  die  deswegen  bemerkenswert
ist,  weil  sie  eine  Bestimmung  erhält,  die  auf  eine  frühere  niederdeutsche
  Skrag  zurückzugehen  scheint:

Wi  bir  nahgeschreffene  Lambert  van  Valcken,  stadtvaget  tho  Haderßleffen,
  Jürgen  Lawbßen,  stadtkämmerer,  und  Martin  Lawßen,  börger  dar-
        <pb n="303" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  295

sulffest,  bekennen  hirmit  vor  jedermänniglikon,  dat  im  jahre  nah  Christi
unserss  heren  und  sahligmakers  geborth  1631,  sonauendos  den  22.  Januarü,
ist  vor  unß  und  sonsten  jedermännigliken,  so  den  dag  tho  dinge  weren,
erscheenen  do  eohrsame  Jacob  Jasperßen,  schohmaker,  unser  mitbörger,  de
den  begährot,  erlanget  und  bekamen  hofft  ein  vullenkamen  dingeswinde  van
achte  loffwerdige  frame  lüde,  all  Hans  Jäßperßen,  Baltzer  Schmidt,  Nel6
Matzen  Schuider,  Matz  Kock,  Lauerßwentzen  Schnider,  Clauß  Koagge,
Jacob  Klenschmidt  und  Thomas  Schmidt,  welcke  acht  jetzgemeldte  frame
lüde  buhten  de  veer  dingestöcke  gingen  und  wolbedachtes  mohdes  wedder
inne  duemen,  wunnen  und  tügeden  bi  ihren  truwen  und  wahren  worden,
wo  se  vörgemeldten  dages  geböret  und  geschen,  welckergcstalt  de  stadtvaget
  Lambert  van  Valcken  binnen  dinge  allen  börgeren  insgemeen  ernstlick
verbaden  nah  inholt  Ihr.  Königl.  Maytt.  briff  und  febrnere  nah  befchll  börgormeister
  und  rath  der  stadt  Hladerßläffen,  dat  kene  der  borger  einigen
schohstor  in  ehren  huelferen  edder  wahningen  nohmen  schölen  tho  arbeiden,
welcke  nicht  eren  schnitt  hebben  vor  dat  ambtt  gedahn,  bi  verlust  des  tüges
tho  dero  Königl.  Maytt.  und  der  stadtt,  sofehrene  solckes  nah  dissem  dage
kan  erspörct  und  befunden  wolden.  Wil  awerst  jemand  van  der  börger
ehre  schosters  in  eren  hüseren  tho  arbeiden  und  neien  annchmen  und  setten,
so  schölen  se  denjenigen  anspräken,  so  eren  schnitt  vor  dat  ambt  godan
hebben,  wornah  sick  ein  jeder  tho  richten  und  vor  schaden  tho  hödenn.
Dat  idt  also  ergangen,  bekennen  wi  fehrnere  mit  unseren  hirundergedruckten
Litzschefften.  Actum  loco,  anno  et  die  ut  supra.

Von  größerer  Bedeutung  ist  noch,  daß  Bürgermeister  und  Ratmannen,
  die  doch  in  ihren  Erlassen  an  die  Bürgerschaft  bereits  hochdeutsch
  reden,  als  kerckschwaren  und  Rechnungsführer  der  Marienkirche
  bis  zum  Jahre  1654  niederdeutsch  schreiben;  wenn  auch  1647,
1650  und  1653  hie  und  da  aus  besonderen,  leicht  erkennbaren  Gründen
  Hochdeutsch  mit  einfließt,  so  gelangt  doch  erst  von  den  Jahren
1655  bis  1660  ganz  allmählich  das  Hochdeutsche  zu  alleiniger  Geltung.
Selbst  die  Pröpste  von  Johannes  Schroeder  bis  Bonaventura  Rehefeld
  und  sogar  der  Generalsuperintendent  Stephanus  Klotz,  der  in
Flensburg  das  Niederdeutsche  verdrängte,  unterzeichnen  ohne  Bemerkung
  in  hochdeutscher  Rede  diese  niederdeutschen  Rechnungen.  1)  Um

1)  Dabei  bemerke  ich,  daß  um  das  Jahr  1670  die  Prediger  Paul  Saß,
Archidiakonus,  gebürtig  aus  Assens  (Rhode  233)  und  der  Hospitalsprediger
Christian  Zoega  in  dänischer  Sprache  bezeugen,  daß  sie  die  Verordnung  des
Rates  vom  9.  April  „die  Schweine  von  den  Straßen  zu  halten,  da  sonst  ein
ehrlicher  Mann  in  seinem  Hanß  für  die  Schweine  sich  nicht  erwehren  könne“,
ordnungsmäßig  von  der  Kanzel  verlesen  hällen.
        <pb n="304" />
        296  C.  Die  nationale  Enwickelung  der  Städte.

ein  Bild  der  Sprache  zu  geben,  teilen  wir  einzelne  Stellen,  die  ein
gewisses  Interesse  haben,  daraus  im  folgenden  mit:
1622:  Jochim  Sludt  vann  Larenßberch  im  lande  tho  Meckenborch,

einem  armen  prediger  na  deß  heren  prawestes  bevgelich  wegen  der  kercken
gewen  VIII8;
noch  einer  armen  fruwenn  von  Luneborch  VIII8;
noch  einem  armen  prediger,  so  van  den  Ccalvinisten  vordrewen,  gegewen
VIII  ;

1626:  twe  abgebrandten  van  Reichenbach  nah  des  heren  probsten
zettel  gewen  IK:  —  einn  Ertzbischoff  van  Genecia,  noch  twe  arme  verdrerene
predigers  —  noch  en  ander  verdreven  pastor  —

1651:  Ein  tofft  by  dem  hilligen  Crütz  schuldet  12  K;  eine  wische
by  dem  billigen  Crütze  liegt  etwaß  bF.  Gammelma;  und  endet  sick  by  dem
Wandelingwege,  schuldet  I  Ort.  bafer,  darvan  de  heiffte  1  1.  14  ꝓ;
noch  ein  ander  wisch  by  Schenkolsbeck,  hesthow  genömet,  schuldet  1  K.

1653:  Thomas  Steffens  vor  de  löcker  in  alle  de  stötte  gebohret,  den
PTinstmaj  darin  thosetten  —  12  6.

Nicht  weniger  als  die  Kirchenrechnungen  tragen  die  Aufzeichnungen
der  städtischen  Kämmereien  niederdeutschen  Charakter,  soweit  sie  vom
Jahre  1629  an  enthalten  sind.  Die  erste  hat  niederdeutsche  Formen
mit  einzelnen  hochdeutschen  Wendungen,  die  folgenden  sind  rein  niederdeutsch,
  die  vom  Jahre  1633  dagegen  dänisch,  dann  folgen  wieder
niederdeutsche  Rechnungen  bis  zum  Jahre  1642,  wo  das  Hochdeutsche
ansetzt,  das  aber  im  Laufe  des  Jahrhunderts  mehrfach,  z.  B.  1682,
1686,  1688,  vom  Dänischen  unterbrochen  wird.  Dieser  Wechsel
in  der  Sprache  erklärt  sich  durch  den  fast  jährlichen  Wechsel  der
Kämmerer,  von  denen  jeder  die  Sprache  schrieb,  die  er  am  meisten
beherrschte.  Hervorzuheben  ist  aber,  daß  alle  Rechnungen,  mochten
sie  niederdeutsch  oder  dänisch  abgefaßt  sein,  von  dem  Stadtschreiber
auf  hochdeutsch  beglaubigt  und  „abgehöret“  werden.  Da  in  diesen
Rechnungen  die  Sprache  eines  niederdeutsch  schreibenden  Haderslebener
Bürgers  jener  Zeit  zu  Worte  kommt,  so  teilen  wir  im  folgenden  einige
Stellen  der  Rechnung  mit,  die  im  Jahre  1634  von  dem  Kämmerer
Wilhadtz  Knudtzen  dem  Stadtschreiber  vorgelegt  ward:

Ersten  den  1.  Febr.  den  beiden  wechtern  ehren  quartoll,  vorflathen  up
winacht,  ider  gegewen  5  L.

Arders  Man,  dodengr#wer,  gegewen  tho  sin  klcet  5..
        <pb n="305" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  297

Den  24.  Febr.  Niels  Terp,  etadtknecht,  gedhan  tho  Burgermeister  Hans
Tanck.  so  vordrunken,  dode  winterschatt  worde  gelecht  4  N.

Den  25.  Marci##de  stadtknecht  godhan  tho  den  skoband  (Schinder,  Abdecker)
  ut  befell  borgermester  VI  mr.

Noch  deselbige  schobande  wegen  ein  hunth,  so  vor  de  olde  karckhare
gestarwen  gelegen,  hon  tho  dragen  4  F.

Noch  ein  lange  karle  ut  ..,  so  sick  bir  vor  ein  skoband  befft  annemen
  laten,  ut  befecl  Borgemester  und  raad  gegewen  up  de  band  1  ##  .

Noch  im  fasten  fordrunken  by  borgermeister  Hans  Tanck  am  Rostoker
beer  3  .

Herren  secretario  Philippo  wogen  ausfertigungh  auff  die  Cantzelei  wegen
ehrlangende  freiheit  im  ricg  Dennemerken  24  K.

Unsen  stadt  tromsleger  (trummensleger,  Trommelschläger)  und  piper
gegewen  wegen  der  4  dages  munstrungh  und  hüer  wegen  de  trommelen
in  alles  8  1+.

Noch  up  befebell  borgermeister  Nis  Tbomabßen  Niels  Terp,  stadtknecht,
gedban  tho  oin  vordrewen  Eddelmand  aufß  Schlesien  1  XN  56.

Den  24.  Novemb.  gegewen  ein  flensborger  bade  mit  K.  M.  brewe  anhero
  geschicket  2  K  106.

Noch  Hans  Keiser  mit  den  staddenern  med  ettliche  rottmeister  tho
panden  vordrunken  2  .

Wie  oben  bemerkt,  war  die  Sprache  der  Dingswinden  der  Haderslebener
  Harde  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  die  des  jütischen
  Lovs  und  des  Stadtrechts.  Wann  hierin  auf  dem  Stadtting
ein  Wandel  eingetreten  ist,  läßt  sich  aus  Mangel  an  urkundlicher
Überlieferung  nicht  genau  bestimmen.  Nur  soviel  wissen  wir,  daß
ein  Jahrhundert  später  auch  hier  das  Niederdeutsche  eingedrungen  war
und  fortan  noch  herrschend  blieb,  als  schon  längst  für  die  landesherrliche
  Kanzlei  und  den  Rat,  sowie  für  die  Kanzel  das  Hochdeutsche
maßgebend  war.  Da  über  die  Sprache  des  Stadtings  bisher  urkundlich
  nichts  bekannt  ist,  erscheinen  die  Reste  der  Urkunden,  die  auf
uns  gekommen  sind,  für  die  Rechtsgeschichte  unseres  Nordens  von  besonderem
  Interesse.  Die  zunächst  mitgeteilte  Dingswinde  v.  J.  1563  1)
bezieht  sich  auf  eine  Klage  der  Bürgerschaft  über  eine  Übervorteilung
seitens  der  Wohlhabenderen  bei  dem  Einkauf  von  eingeführten  Waren.

1)  Die  Urkunde  ist  nur  in  einer  üblen  Abschrift  aus  dem  17.  Jahrhundert
erhalten;  eine  Reihe  von  Sprachfehlern  scheint  eher  dem  Abschreiber  als  dem
Original  zur  Last  zu  fallen.  Den  Schluß  der  langen  Urkunde  habe  ich  weggelassen,
  weil  er  von  keiner  weiteren  Bedeutung  ist.
        <pb n="306" />
        298  C.  Die  nationale  Ennvickelung  der  Städte.

Dyugeswynde,  so  burgemester  und  radt  tbo  Haterslewen  gegowen
worden.  Actum  Ilaterslewen  sonawendes  na  vastolawent.  a.  (15)63.

Allem  unde  Fdtzlichen,  deme  dys  gegonwardige  dinngeswinde  vorkumpt,
  sehen  eder  horen  lehen,  doen  wi  Hans  Lundinck,  stadtfaget,  Havs
Busch,  Jurgen  Stromelen,  Clawes  Anckersen,  Mathis  Iwersen,  arfgesettet
borgere  tho  Haterslewen,  wytlich  und  apenbar  bekende,  dat  na  dor  gebort
Christ  unses  herren  und  selichmakers  dusent  vifhundert,  darna  in  dhem  dre
und  sostigsten  jare  sonawendes  na  fastelawent  is  vor  uns  und  mennichliken,
so  den  dag  tho  dinge  weren,  perssoplich  erschenen  de  essame  und  vornheme
Olluff  Jenssen,  borgemeister  alhir  tho  Hadersleff,  welkere  dan  sulwest  van
wegen  eines  erssamon  radtes  begerde  und  erlanget  hefft  eine  vullenkamen
dingeswinde  van  achte  loffwerdige  framhe  lüde,  Las  Skomaker,  Jurgen
Werckmester,  Jacob  Outzen,  Greges  Powelsen,  Hermen  Wirckmester,  Lauritz
  Smit,  Jes  Peterssen  und  Nis  Knudtzenn,  borgere,  welke  achte  upgemelte
framo  lude  buten  de  üli  dingestocke  gingen  und  wolberndhen  modes  weder
ine  quamen,  wunnen  und  tugendo  by  ehren  truwen  und  waren  worden,  wo
dat  se  segen  und  horden,  dat  de  erssamo  und  vornchme  Olluff  Jenssen,
borgemeistor,  von  wegen  und  in  nhamen  des  ersamen  rades  disser  stadt
Hatersleffwen  der  gantzen  gemeine  borgerschop  und  gemeine  bethegede,  wo
vior  borgere  disser  stadt  jegen  einen  eisamen  rade  tom  hogsten  gekloget,
  also  dutt  de  rickenn  alles,  wes  tho  schepe  und  sunst  thor  stadt  gebracht,
  alleine  kofften  und  de  gemeive  hantwerkes  lude  unde  borgere  nichtes
darrau  tho  kope  erlangen  eder  bekamen  konden,  mit  beide  ein  inseende
tho  hebben,  dath  de  armen  so  woll  allse  de  riken  van  dem  sulwen,  wes
tho  skepe  und  tho  kope  gebracht,  wes  erlangen  muchten.  Dat  danne  ein
erssame  radt  nicht  vor  unbillich,  sunder  vor  billich  angessen  wolde,  derwegen
  van  wegen  eines  erssamen  rades  allon  borgeren  in  gemein  den  armen
alse  den  riken  nemandes  uthgenamen  mit  allen  ernst  gebaden,  uperlecht
und  beralen  hebben,  dat  nun  nach  dissem  dage  kein  borger  eder  ingesetthene
disser  stadt  Hatelmleffwen:
wen  ein  skip  in  dissen  haven  inlopen  wert,  eth  hebbe  korn,  hering,  delen,
latten,  holt  oder  wes  datsulwe  tho  kopo  bringen  und  ind  heben  moge,
nichtes  buten  beskeiden  wes  darvan  kopen  scholc,  ehr  und  thovor  de  skiper
bF  borgomeister  und  radt  gewessen  und  de  borgemeistere  sulkes  tho  kopen
vorlawet  und  de  kope,  wes  man  dar  vor  gewen  schole,  van  dem  rade  unde
de  vier  borger,  so  van  rade  dartho  vorordenet,  gemaket,  als  dan  und  nicht
er  skall  und  moth  ein  yder  burger,  rick  und  arm,  so  wyth  sulkes  strecken
moghe,  nach  vorlowe  und  ansettinge  des  borgemeisters  twe,  dre  eder  vier
omig  korn,  item  so  vele  ..  tunengudt  eder  hulten  dellen  eder  latten  und
nicht  mehr  ane  vorloff  der  borgemeistere  kopen.  So  jemandt  befunden,  de
dissem  gebode  wederstrewon  und  nicht  gohorsam  sein  wurde,  desulwe  chrossonc
  (Widerspenstige)  skall  alles,  wes  he  kofft,  und  dartho  vertich  gulden
munte,  de  heiffte  an  furstliche  durchluchtichcit,  unssern  gnedigen  heren,  und
        <pb n="307" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  299

de  andere  heiffte  an  einem  ersamen  rade  disser  stadt  vorbraken  hebben;  dar
vor  sick  ein  ieder  tho  höden.

Was  uns  sonst  außer  der  oben  bereits  mitgeteilten  Dingswinde
des  Schuhmacheramtes  v.  J.  1631  von  den  Verhandlungen  des  Stadttings
  erhalten  ist,  beschränkt  sich  auf  einige  Pergamentstreifen,  die
zum  Einheften  der  Stadtrechnungen  benutzt  wurden;  aber  sie  liefern
doch  den  Beweis,  daß  noch  im  Jahre  1634  das  Niederdeutsche  die
Gerichtssprache  in  Hadersleben  war,  daß  der  Stadtvogt  und  die  beiden
Bürgermeister  ihre  amtlichen  Zeugnisse  nur  in  dieser  Sprache  ausstellten.
  Zwei  dieser  Zeugnisse  über  erteilte  Dingswinden  lauten
folgendermaßen:

Wi  hir  nahgeschreffene  Hanß  Keyher,  stattvagett  tho  Hadorßleffenn,
Johannes  Tangke  und  Nil  Thomaßen,  börgemeistere,  und  Bartholdt  Peter-Ben,
  an  städe  des  stattkümmerers,  bekennen  hirmit  vor  jedermänvigliken,
dat  im  jahr  nah  Christi  unsers  erlösers  und  sahligmakers  gebohrtt  1634
sonnavendes  den  8.  Martü  ist  vor  unß  und  sonsten  jedermännigliken,  80
den  dag  tho  dinge  weren,  erscheenen  de  ehrsahme  Jeß  Hardeßen,  de  dan
begähret,  erlanget  und  bekamen  bofft  ein  vullenkamen  dingeswind  van  achtt
loffwürdige  frame  lüde,  alß  Jäns  Becker,  Peter  LauenBen  Leyxgahn,  Lowe
Poulsien,  Juns  Rahmzmußen,  Hans  Anderßen,  Peter  Fischer,  Levaldt  Matzen  und
Haus  Decker,  welke  achtt  jetzgemeldte  frame  lüde  buhten  de  4  dingestöcke
giugen  und  wolbedachtes  mohdes  wodder  inne  quemen,  wunnen  und  tügeden
bi  ehren  truwen  und  wahren  worden,  wo  so  vorgemeldten  dages  gehöret
und  gesehen,  welchergestalt.  —

Wi  bir  nabgeschreffene  Hans  Keyser,  stattvaget  tho  Haderleffen,
Matz  Christenhen  und  Jacob  Knudtzen,  börger  darsülffest,  bekennen  hirmit
vör  jedermünniglicken,  dat  im  jahr  unses  heren  und  sahligmakers  gebohrtt
634  Sonnavendes  don  20.  Soptembris  ist  vor  unß  und  sonsten,  so  den  dag
tho  dinge  weren,  erscheenen  de  ehrsame  Andreas  Jacoblßen  ut  oldt  laderßleffen
  und  Michell  Matzen,  börger  und  mhtman  tho  Naschow,  erlanget  und
bekamen  beflt  ein  rullenkamen  dingeswinde  van  acht  lofflwürdige  frame
lüde  all  Jacob  JürgenBen,  Lorenz  Dinßen,  Lowe  Paulßen,  Hans  Anderen,
Laurß  Hanßen,  Nels  Sadeler  und  Clauß  Knagge,  welcke  acht  jetzgemeldte
frame  lüde  buhten  de  veor  dingestöcke  gingen  und  wolbedachtes  mohdes
wedder  inne  quomen,  wunnen  und  tügeden  bi  chren  truwen  und  wabren
worden,  wo  8e  vörgemeldten  dages  gohöret  und  gesehen,  welchergestaltt
Martin  Lauenen  in  oldt  IIaderbleffen  in  vullmacht  van  Anna,  Michel!
dochter  tho  Naschow  in  Lalundt  sub  dato  den  10.  Juny.  —

Andere  Bruchstücke  von  Urkunden  zeigen,  daß  selbst  noch  um  1655

von  dem  Stadtvogt  auf  dem  Tinge  niederdeutsch  verhandelt  ward;
        <pb n="308" />
        300  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

wahrscheinlich  trat  bis  zur  zeitweiligen  Aufhebung  des  Stadttings,  der
bis  dahin  ein  dem  Rate  untergeordnetes  Stadtgericht  gebildet  hatte
(18.  Febr.  1665),  hierin  keine  Anderung  ein.)

So  sehen  wir  in  der  ersten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  und
darüber  hinans  eine  merkwürdige  Sprachverschiedenheit  bei  den  Behörden
  und  in  den  Kanzleien.  Die  Landesherren  schreiben  nur  hochdeutsch,
  die  Geistlichen  reden  hochdeutsch  auf  den  Kanzeln,  der  Rat
gibt  hochdeutsche  Verordnungen,  während  sein  Kämmerer  niederdeutsch,
selten  dänisch  schreibt,  die  Kirchengeschwornen  niederdeutsche  Rechnungen
vorlegen  und  der  Stadtting  ausschließlich  niederdeutsche  Dingswinden
ausstellt.  Nur  einzelne  Verkaufsurkunden,  wie  vom  18.  Januar  1636,
wo  Jes  Boldich  einen  Kaufbrief  über  die  Monnikenkoppel  an  Christian
Ranzau  ausstellt,  sind  in  hochdeutscher  Sprache  ausgestellt.

Es  fragt  sich  nun,  wie  unter  solchen  Umständen  die  eigentliche
Volkssprache  sich  weiter  entwickelt  hat.  Es  kann  keinem  Zweifel  unterliegen,
  daß  mit  ihrer  völligen  Verdrängung  aus  allen  Kanzleien,  wie
diese  bald  darauf  eintrat,  die  niederdeutsche  Sprache  ihre  in  der  Bevölkerung
  gewonnene  Stellung  nach  und  nach  verlieren  mußte,  sobald
sie  zu  einer  Mundart  herabgedrückt  ward.  Aus  der  späteren  Entwickelung
  der  Sprachverhältnisse  läßt  sich  auch  schließen,  daß  das
Niederdeutsche  hier  ähnlich  wie  in  Apenrade  in  der  Redeweise  der  Bevölkerung
  die  feste  Stellung,  die  es  in  Flensburg  inne  hatte,  auf  die
Länge  nicht  behauptete.  Auf  der  einen  Seite  aus  den  Kreisen  der

1)  Es  liegt  eine  königliche  Verordnung  v.  18.  Febr.  1665  vor,  die  der
herzoglichen  vom  19.  Febr.  1664  für  Apenrade  gleichlautet,  wodurch  auf  Grund
eines  Gesuches  des  Rates  v.  10.  Dez.  1664  der  Stadtting  mit  Sandmännern
und  Nefningen  aufgehoben  ward  (Westph.  IV.  1998).  Man  hat  diese  Verfügung
für  unecht  erklärt,  auch  Stemann  2.  175  und  Falck  3.  171,  weil  ein  Urteil
vom  30.  Oktober  1689  und  eine  Verordnung  Friedrichs  IV.  vom  20.  Dez.  1718
das  Stadtgericht  als  bestehend  anerkennt  und  dieses  insbesondere  1690  „unter
blauem  Himmel“  seine  Entscheidung  fällt.  Die  Urkunde  ist  aber  echt,  das  Stadtting
  ward  eine  Zeitlang  aufgehoben  und  später  wieder  aufgerichtet.  Es  liegt  mir
ein  Vergleich  des  Magistrats  und  der  Bürgerschaft  v.  J.  1678  vor,  worin  ein
gemeinschaftliches  Gesuch,  bezüglich  der  Wiederherstellung  des  Stadttings  enwähnt
wird,  der  durch  königl.  Verordnung  v.  J.  1665  besonders  wegen  Kostenersparung
aufgehoben  sei.  ÜUber  die  weitere  Entwickelung  der  gerichtlichen  Verhältnisse  siehe
Sach:  Ursprung  der  Stadt  Hadersleben  30  Anm.  1.
        <pb n="309" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  301

Beamten  und  Gebildeten  mehr  oder  weniger  zurückweichend,  auf  der
anderen  durch  die  jütische  Mundart  bedrängt,  die  aus  der  ländlichen
  Umgebung  immer  neue  Stärkung  empfing,  mußte  es  nach  und
nach  zurücktreten  und  dem  Jütischen  mehr  freie  Bahn  geben.  So  erklärt
  sich  auch,  daß  der  Generalsuperintendent  Klotz,  der  in  der  Flensburger
  Propstei  das  Hochdeutsche  durchzuführen  suchte,  im  Jahre  1649
vorschlug,  „in  Haterkloben  in  der  Statt  eine  Denische  Catechismus-Schule“
  zu  halten.  Gegen  Ende  des  Jahrhunderts  tauchen  auch
wieder  einzelne  Kämmereirechnungen  und  Protokolle  der  Innungen  in
dänischer  Sprache  auf,  so  daß  Hadersleben  in  der  zweiten  Hälfte  des
16.  und  der  ersten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  mehr  eine  deutsche
Stadt  genannt  werden  konnte,  als  im  18.,  seitdem  das  Jütische  in
dem  Niederdeutschen  nicht  mehr  einen  so  gefährlichen  Nebenbuhler  hatte.
Die  politische  oder  nationale  Gesinnung  der  Bevölkerung  ward  aber
durch  diesen  sprachlichen  Vorgang  so  gut  wie  gar  nicht  berührt.  Auch
in  Hadersleben  herrschte  bis  in  die  erste  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts
hinein  der  „Holsteiner“;  wir  können  seine  Spuren  vom  Jahre  1547
bis  1815  in  Stammbüchern  und  Hochzeitsgesängen  noch  heute  deutlich
verfolgen,  ja  noch  bis  in  die  vierziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts,
bis  in  die  Zeit  der  politischen  und  sprachlichen  Kämpfe  nachweisen.)

Die  Berichte  der  Geographen  und  Reisenden  des  18.  Jahrhunderts
melden  in  der  Regel  nichts  mehr  von  einer  niederdeutschen  Sprache
in  Hadersleben;  wenn  sie  die  sprachlichen  Verhältnisse  berühren,  so
kennen  sie  meist  nur  den  Gegensatz  zwischen  deutsch  und  dänisch.  Es
fragt  sich  nur  dabei,  was  sie  darunter  verstehen.  Wir  haben  schon
oben  gesehen  (S.  208),  was  es  mit  der  Bemerkung  bei  Büsching,  „in
Apenrade,  Sonderburg,  Hadersleben  rede  man  pur  dänisch“  auf  sich
hat,  und  wissen  bereits,  daß  der  kundige  Hansen  dieses  später  (1770)
mit  den  Worten  richtiggestellt  hat,  daß  hier  „plattdeutsch“  und  dänisch
(d.  h.  jütisch)  gesprochen  werde  neben  dem  Hochdeutschen,  dessen  sich  die

1)  Zu  den  in  Abt.  II.  85  ff.  gegebenen  Beispielen  füge  ich  hier  noch  ein
bemerkenswertes  hin  zu;  es  betrifft  die  Familie  des  Bürgermeisters  Tancke.  In
einem  Carmen  nuptiale,  lateinisch  und  hochdentsch,  begrüßt  dessen  Sohn  Heinrich
seinen  Bruder  Christian  zu  seiner  Hochzeit  mit  einer  Norwegerin  Brigitta  llaug;
wie  sein  Vater  sich  früher,  so  neunt  er  sich  auch  einen  lolsatus  und  unterzeichnet
  sich:  ab  Henrico  Tanckio,  Hattersleb.  Holsato  Anno  1643.
        <pb n="310" />
        302  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Vornehmeren  bedienten.  Das  Niederdeutsche  war  demnach  damals
durchaus  nicht  tot  und  in  der  Volkssprache  abgestorben;  aber  begreiflicherweise
  ward  es  von  fremden  Berichterstattern  wenig  beachtet
und  mit  dem  Hochdeutschen  unter  den  Begriff  deutsch  zusammengeworfen.
Demnach  werden  der  Amtmann  und  der  Proyst  nicht  so  uurecht  gehabt
  haben,  wenn  sie  um  1739  versichern,  daß  die  meisten  Einwohner
zwar  der  teutschen  (hoch=  und  niederdeutschen)  Sprache  mächtig  seien;
gleichwohl  würden  „um  derer  Dänen  willen“,  wöchentlich  nur  zwei
teutsche,  hingegen  drei  dänische  Predigten  gehalten;  auch  seien  nicht
allein  alle  3  Stadtprediger,  sondern  auch  die  meisten  Schulhalter  an
der  Trivialschule  beider  Sprachen  mächtig.

Unter  diesen  Umständen  in  Hadersleben  zu  jener  Zeit  die  „Muttersprache“
  irgend  eines  festzustellen,  mußte  eine  schwierige  Aufgabe  sein:
Der  gemeine  Mann  und  die  Bürgerschaft  redeten  entweder  plattdeutsch
oder  ein  Dänisch,  das  doch  kein  Dänisch  war,  d.  h.  die  jütische  Mundart,
  und  ließen  dabei  ihre  Kinder  in  der  Schule  nichts  als  Hochdeutsch
lernen,  das  sie  später  im  gewöhnlichen  Leben  nicht  weiter  übten,  nur
in  der  Kirche  hörten  oder  in  Gesangbuch  und  Bibel  lesen  konnten.
Der  Rektor  der  lateinischen  Schule,  Wiegmann,  der  eine  Reihe  von
Jahren  als  Hauslehrer  in  Jütland  bei  einem  Herrn  von  Arenstorf
geweilt  hatte,  auch  als  geborener  Braunschweiger  Plattdeutsch  und
Hochdeutsch  unterscheiden  konnte,  erklärt  denn  auch  im  Jahre  1774
ganz  offen,  er  wisse  nicht,  was  er  bei  seinen  Haderslebenern  die
Muttersprache  nennen  solle,  deutsch  oder  dänisch;  ein  großes  Hindernis
in  beiden  Sprachen  sei  es  für  manchen,  daß  eine  andere  Sprache  in
der  Schule,  eine  andere  zu  Hause  geredet  werde,  und  zwischen  beiden
doch  eine  große  Ahnlichkeit  in  Wörtern  und  Wortfügungen  bestehe,
die  eine  nicht  geringe  Verwirrung  verursache:  er  wolle  hier  unter  der
Muttersprache  die  verstehen,  die  in  der  Schule  die  herrschende  sei,
d.  h.  die  hochdeutsche.  Seine  Anschauung  hat  nur  dann  einen  Sinn,  wenn
man  festhält,  daß  er  unter  „deutsch“  „niederdeutsch“,  unter  „dänisch“
die  jütische  Volkssprache  versteht.  Mit  den  Schwierigkeiten,  denen  der
gelehrte  Mann  beim  Unterricht  an  der  lateinischen  Schule  begeguete,
hatte  noch  in  weit  höherem  Maße  der  Schreib=  und  Rechenmeister  der
alten  „deutschen“  Schule  des  Herzogs  Haus  zu  kämpfen.  Die  amtlichen
  Bemerkungen  des  Rechenmeisters  Claußen  Fehr  vom  Jahre  1798
        <pb n="311" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  303

über  den  Zustand  seiner  Schule  und  seine  Unterrichtsweise  werfen  zugleich
  ein  helleres  Licht  auf  die  damaligen  Sprachverhältnisse  in  der
Bürgerschaft.  Gewöhnlich,  schreibt  er,  könuten  die  Schüler,  wenn  sie
mit  dem  8.  oder  9.  Jahre  in  seine  Schule  kämen,  nur  mäßig  lesen,
wohl  aber  Luthers  Kl.  Katechismus  und  ein  ganzes  Evangelium
(freilich  auch  nur  gebrochen)  hersagen,  ohne  auch  nur  ein  Wort  davon
zu  verstehen,  und  dann  glaubten  manche  Eltern,  daß  ihr  Kind  schon
sehr  weit  sei.  Zu  den  Lehrübungen  bemerkt  er,  soviel  die  Zeit  es
erlaube,  mache  er  den  Schülern  unbekaunte  Wörter  und  Redensarten
in  aller  Kürze  verständlich  oder  lasse  sich  von  ihnen  auf  dänisch  sagen,
was  sie  dabei  dächten;  auch  sage  er  einzelne  Wörter  und  ganze  Sätze
auf  deutsch  oder  dänisch  vor  und  lasse  sie  von  den  Schülern  ins  Dänische
oder  Deutsche  übersetzen.  Solche  Ubungen  seien  notwendig,  um  den
Schülern  die  deutsche  Sprache  verständlich  zu  machen  und  beizubringen,
da  bekanntlich  fast  in  allen  bürgerlichen  Häusern  „dänisch“  gesprochen
werde.  Da  der  Schreib=  und  Rechenmeister  nur  hochdeutsch  unterrichtete,
  muß  man  aus  seinen  Bemerkungen  schließen,  daß  das  Niederdeutsche
  mehr  und  mehr  zurückgegangen  war  und  die  jütische  Mundart
  in  der  Bürgerschaft  ganz  überwiegend  geübt  ward.

Die  Wirkung  dieses  ausschließlichen  hochdeutschen  Schulunterrichts
auf  die  eigentliche  Volkssprache  schätzten  die  Schulmänner  jener  Zeit
mit  Recht  nur  sehr  gering  ein;  ja  sie  sprachen  geradezu  dem  Hochdeutschen
  die  Fähigkeit  ab,  zu  einer  Volkssprache  zu  werden;  einzelne
Stimmen  heben  auch  noch  hervor,  daß  durch  das  Hochdeutsche  das
Niederdeutsche  zurückgedrängt  werde  und  nur  durch  Einwanderung  von
Handwerkern  eine  kleine  Stärkung  empfange;  in  der  Regel  aber  seien
diese  bald  genötigt,  das  herrschende  „verwilderte  Dänisch“  zu  erlernen.
Hadersleben  war  als  kleine  Landstadt  damals  ohne  besonderen  Seeverkehr;
  seit  dem  Aufhören  der  Hofhaltung  und  der  Zerstörung  der
Hansburg  (1644)  auf  einigen  Ackerbau  und  auf  den  Verdienst  von
durchreisenden  Fremden  nach  Assens  angewiesen  ),  ernährte  es  in  dem

1)  In  dem  Vernonschen  Bericht  v.  J.  1702  wird  die  Stadt  „ein  Ort  mit
ungefähr  100  Häusern  genannt;  ihre  Lage  an  einem  Meerbusen  sowie  die  Passage
nach  Assens  mache,  daß  sie  besser  bewohnt  und  wohlhabender  sei  als  die  jütländischen
  Städte".  Uber  die  üble  Lage  der  Stadt  um  1790  ff.  gibt  ein  ortskundiger
  Berichterstatter  (Provinzialber.  1792  V.  182ff.)  eine  klägliche  Schilderung.
        <pb n="312" />
        304  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

letzten  Viertel  des  18.  Jahrhunderts  nur  kümmerlich  gegen  2000  Einwohner.
  Sprachlich  daneben  von  der  ländlichen  Umgebung  abhängig,
hatte  das  Deutschtum  einen  schweren  Stand.

Das  im  Jahre  1773  angelegte  Christiansfeld  mit  seiner  tüchtigen
gewerbtreibenden  hochdeutschen  Bevölkerung,  die  mit  ihren  Fabrikerzeugnissen
  Hadersleben  völlig  in  den  Schatten  stellte,  drohte  gegen
Ende  des  18.  Jahrhunderts  den  geringen  Wohlstand  der  Stadt  gänzlich
zu  untergraben;  erst  die  Menge  der  deutschen  Handwerker,  die  infolge
der  französischen  Aushebung  in  den  beiden  ersten  Jahrzehnten  des
19.  Jahrhunderts  nach  Norden  flohen,  machte  auch  Hadersleben  wieder
konkurrenzfähig  und  gab  zugleich  dem  Deutschtum  eine  Stärkung,  die
sich  in  der  Folge  auch  in  der  Sprache  als  dauernd  erwies.  Daraus
findet  denn  das  Bedenken,  welches  am  10.  Februar  1811  Bürgermeister
  und  Rat  über  die  städtischen  Sprachverhältnisse  abgaben,
eine  genügende  Erklärung;  die  Sprache  des  gemeinen  Mannes  sei
allerdings  ein  „Jargon  des  Dänischen“,  womit  sie  nach  der  damals
allgemein  herrschenden  Auffassung  die  jütische  Mundart  bezeichnen
wollen;  beinahe  jeder  verstehe  aber  und  die  gebildete  Klasse  spreche  auch
deutsch.  Beide  Sprachen  seien  den  meisten  so  geläufig,  daß  mancher
eine  Periode  in  der  einen  Sprache  anfange  und  sie  mit  der  anderen
ende,  ohne  sich  dessen  bewußt  zu  sein.

Von  einigem  Interesse  erscheint  eine  Bestimmung  der  Sprachverhältnisse,
  wie  sie  Laurup  im  Jahre  1843  vornahm.  Unter  deutsch
versteht  er  dabei  sowohl  hoch=  als  niederdeutsch,  unter  dänisch  die
westjütische  Mundart  und  die  dänische  Literatursprache.  Von  986
besteuerten  Familien  und  einzelnen  Personen  sprachen  nach  ihm  vorherrschend
  deutsch  189,  die  sich  aus  90  Fabrikanten,  27  Kaufleuten,
43  Beamten,  Arzten,  Advokaten,  Lehrern  und  29  Pensionisten  und
Tagelöhnern  zusammensetzten;  dazu  kamen  noch  an  deutschen  Fabrikarbeitern
  und  Gesellen  gegen  50.  Abwechselnd  sprachen  deutsch  und
dänisch  (jütisch)  90  Familien  und  einzelne  Personen,  fast  ausschließlich
dänisch  (jütisch)  651,  ungerechnet  die  Dienstboten,  die  meistens  nur  der
jütischen  Mundart  kundig  waren.  Laurup  fügt  dann  noch  einige  Bemerkungen
  hinzu,  die  für  seine  Zeit  bezeichnend  sind;  die  deutsche  und
dänische  Sprache  hätten  sich  hier  in  Jahrhunderten  brüderlich  vertragen
und  würden  es  auch  fernerhin,  „wenn  man  nur  die  Sache  ihren  natür-
        <pb n="313" />
        V.  Die  Stadt  Hadersleben.  305

lichen  Lauf  gehen  lasse“.  Der  seit  dem  Jahre  1838  gestörte  Sprachfriede
  sei  aus  einem  unglücklichen  Bestreben  hervorgegangen,  den  natürlichen
  Lauf  der  Dinge  zu  hemmen;  —  mit  einer  Sprache  könne  man
in  Hadersleben  nicht  ausreichen,  und  wer  hierzu  aus  Unkunde  oder
aus  Geringschätzung  gezwungen  sei,  der  werde  sehr  bald  daran  erinnert
  werden,  in  welche  bürgerliche  und  konventionelle,  oft  sehr  drückende
Verlegenheiten  er  geraten  könne.  —  Daß  die  (hoch)beutsche  Sprache
vorzugsweise  die  Sprache  der  Intelligenz  habe  werden  müssen,  finde
in  den  staatsrechtlichen  Verhältnissen  seinen  zureichenden  Grund;  in
allen  Klassen  der  Einwohner  sei  das  Bestreben  unverkennbar,  wie  sehr
jeder  sich  bemühe,  sich  die  ihm  weniger  geläufige  Sprache  anzueignen;
so  seien  alle  in  neuerer  Zeit  so  oft  wiederholten  Jeremiaden  über
Sprachunterdrückung  in  Hadersleben  ebenso  viele  Beweise  von  der  gänzlichen
  Unbekanntschaft  mit  den  hiesigen  Verhältnissen.  Man  sieht  daraus,
wie  sich  trotz  des  beginnenden  Sprachkampfes  die  Sprachverhältnisse
in  Hadersleben  bis  zum  Jahre  1848  nicht  in  ungünstiger  Weise  entwickeln
  mußten.  Nach  zuverlässigen  Zeugnissen  ward  damals  noch  vereinzelt
  von  geborenen  Haderslebenern  und  von  einwandernden  Handwerkern,
  die  als  Tischler,  Schmiede  usw.  sich  hier  niederließen,  auch
vielfach  plattdeutsch  gesprochen.  Es  gab  auch  manche,  die  in  der  Tat,
wie  der  Bericht  v.  J.  1811  sagt,  halb  jütisch,  halb  plattdeutsch  redeten
und  beide  Mundarten  durcheinander  warfen.  Die  weitere  natürliche
  Entwickelung  ward  durch  das  straffe  dänische  Regiment  mit  seinem
Sprachreskript  von  1851  unterbrochen;  aber  trotz  Auswanderung  zahlreicher
  Deutscher  und  Einwanderung  bedeutender  national-dänischer
Elemente,  trotz  der  Einführung  der  dänischen  Sprache  in  Kirche,  Schule,
Verwaltung  und  Gericht  konnten  noch  die  Vertreter  des  Minoritätsvotums
  im  Jahre  1854  das  Zeugnis  abgeben,  daß  in  Hadersleben
die  meisten  Einwohner  infolge  des  Schulunterrichts  bis  zum  Jahre  1850
der  hochdeutschen  Sprache  kundig  seien  und  in  vielen  angesehenen  Familien
  Hochdeutsch  Umgangs=  und  Familiensprache  sei.  Seit  dem  Umschwung
  vom  Jahre  1864  hat  das  Hochdeutsche  infolge  der  Amts-,
Kirchen=  und  Schulsprache  begonnen  allmählich  denselben  Platz  wieder
einzunehmen,  den  das  Niederdeutsche  bereits  um  1600  gewonnen,  aber
nach  und  nach  wieder  verloren  hatte.  Dessen  Kenntnis  hatte  sich  während
der  dänischen  Zeit  weniger  in  der  Stadt  als  auf  dem  Lande  nur  bei
Sach,  Tas  Herzogtum  Schleswig.  III.  20
        <pb n="314" />
        306  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

älteren  Leuten  erhalten;  erst  in  den  letzten  Jahrzehnten  hat  es  sich
durch  Handel  und  Wandel,  Eisenbahn  und  Militär  leise  mehr  und
mehr  wieder  geltend  zu  machen  begonnen.

Nach  einer  Zusammenstellung  bei  Adler  1)  sprachen  von  1522
bürgerlichen  Familien  und  1949  Einzelpersonen,  die  die  Klassensteuerrolle
  für  1889/90  aufführt,  1175  (77,2%)  Familien  dänisch  (jütisch
und  die  dänische  Literatursprache)  und  347  (22,8%)  deutsch,  177
(11,63½)  waren  beider  Sprachen  mächtig;  von  den  1949  Einzelpersonen
redeten  1582  (81,17½7°5)  „dänisch“  und  367  (18,83  )  deutsch,  beider
Sprachen  waren  113  (5,8⅝%)  Personen  mächtig.  Die  national-bänische
Gesinnung  deckt  sich  auch  hier  nicht  mit  der  jütischen  Mundart;  ein
ziemlich  großer  Teil  der  jütisch  redenden  Bevöllerung  stimmt  jedesmal
deutsch,  wie  ein  Vergleich  der  Reichstagswahlen  mit  den  Ergebnissen
der  Aufnahme  der  Muttersprache  beweist.  Während  die  Reichstagswahlen
  im  Jahre  1867  40%  deutsche  und  59  %  dänische,  1898  53%
deutsche,  38%  dänische  und  8%  sozialdemokratische  Stimmen  ergaben,
1903  772  deutsche.  465  dänische  und  146  sozialdemokratische  Stimmen
  abgegeben  wurden,  zeigen  die  sprachlichen  Aufnahmen  ein  ganz
anderes  Verhältnis.  In  Ermangelung  der  Ergebnisse  der  amtlichen
Zählungen  über  die  Muttersprache  für  die  einzelnen  Ortschaften  und
Städte  teilen  wir  zur  Erläuterung  dieser  eigenartigen  Verhältnisse
eine  Zusammenstellung  über  die  Haussprache  der  Kinder  in  den  Volksschulen
  der  Stadt  und  zweier  eng  damit  verbundenen  Vororte  mit,
wobei  leider,  wie  herkömmlich,  die  beiden  Mundarten  von  den  beiden
Literatursprachen  nicht  geschieden  sind.:)

Haussprache  der  Kinder  in  den  Volksschulen.

—  3

1902  1903  1904  1905  1906
ddänisch  dänisch  dänisch  dänis  dä
deutsch  Günsch)  deutsch  (jüttsch)  deutsch  antüsch,  deutsch  Hiuuich  deutsch  haulch

Haderslebben250  892254891228  8822327934
«  (bcide2l)  (beide  60)

All-Hadersleben3190624  417  151
(belde  11)
Süderottingng20  8044  s80  34  s88  39  114  46128

1)  Zeitschr.  XXI.  59.
2)  Seminarschule  (1906:  19  deutsch,  96  (ütisch)  dänisch,  25  beides!,
Gymnasium,  Realschule  und  Vorschule  [1906:  deutsch  82,  59,  34;  jütisch-  dänisch
        <pb n="315" />
        VI.  Die  Stadt  Tondern.  307

Da  Hadersleben  mehr  als  die  anderen  nordschleswigschen  Städte
einer  Einwanderung  von  Dienstboten,  Arbeitern  u.  a.  aus  Jütland  ausgesetzt
  ist  und  neuerdings  vielfache  Bestandteile  aus  der  jütisch  redenden
  Umgebung  in  sich  aufnimmt,  so  haben  die  sprachlichen  Verhältnisse
nichts  Auffallendes.  Voraussichtlich  wird  es  so  lange  eine  zweisprachige
Stadt  bleiben,  als  die  ländliche  Umgebung  von  der  jütischen  Mundart
beherrscht  wird.

VI.  Die  Stadt  Tondern.

Der  Name  Tundaer  tritt  zuerst  in  den  Jahren  1214  und  1215
urkundlich  sicher  auf  1)  und  erhält  sich  in  dieser  Form  besonders  in  Zusammensetzungen
  wie  Tunderherit  (1318),  Tunderleen  (1545),  Tunder
harde  (1668)  vereinzelt  noch  lange;  daneben  erscheint  (1284)  zweimal,  soweit
  ich  sehe,  die  eigenartige  Form  Tunderis.  Schon  früh  beginnt
der  niederdeutsche  Einfluß  sich  geltend  zu  machen  und  die  Form  Thunderen,
  Tundern  (z.  B.  Ludolfus  de  Thunderen  1295.  1296)  einzudringen,
  um  dann  seit  dem  14.  Jahrhundert  zu  fast  alleiniger
Geltung  zu  gelangen.  Litlac  tundaer  (dänisch)  wird  die  Stadt  1307
genannt,  Lütke  Tunderen  1404.  und  diese  Bezeichnung  ist  neben
hus  to  Tunderen  im  Gegensatz  zu  Mykaeltonder  (1243),  Myklactundaer
  (1340),  Grotentundern  (1530),  uff  grossen  Tunderenn  (1548),
in  der  Folgezeit  allgemein  üblich,  wenn  auch  in  deutschen  amtlichen  Registern
noch  um  1652  —65  die  alte  Form  Tunder  neben  dem  heute  gebräuchlichen
  Tondern  auftritt.  Die  eigentlich  dänische  Form  Thönder,
Thönderleen  (1553,  56)  kommt  meines  Wissens  nur  in  spezifischdänischen
  Urkunden  vor.)  Nach  Analogie  des  benachbarten  Hothaor

34,  69,  44;  gemischt  4,  18,  11;  mit  überwiegend  deutsch  im  Gymnasium  und
überwiegend  dänisch-jütisch  in  Rcalschule  und  Vorschule]  sind  nicht  mitgerechnet;
1906  ist  die  Auguste  Viktoria=  Schule  (Mädchen)  ausgeschlossen  (1906:  117  deutsch,
52  jütisch-dänisch,  13  beides).

1)  M.  R.  Flor,  1  1759:  Nachrichten  von  der  Stadt  Tundern,  zusammengetragen
  1758.  Cammerer:  Histor.  pol.  Nachrichten  II.  691  ff.  Provinzialber.  1780
1.  6.,  1790.  2.  E.  Carstens:  Die  Stadt  Tondern  1861.  Alle  gedruckten  Quellen
geben  aber  für  unsere  Betrachtung  wenig  Aufklärung.  Die  maßgebenden  urkundlichen
Nachrichten  sind  dem  Stadtarchiv  entnommen;  für  ihre  Nachweisung  und  Mitteilung
  bin  ich  dem  Herrn  Lehrer  W.  Nanusen  zu  besonderem  Dank  verpflichtet.

2)  Hasse  I.  296.309.  322;  II.  854.  883  u.  a.  St.  1284  Tunderis  II.666.  Sigillam
  fratrum  minorum  de  TFnderis;  die  Deutumg  dieser  Namensform  bleibt  dunkel.

3)  Seidelin:  Fleosb.  diplomat.  II.  571.  659.

20“
        <pb n="316" />
        308  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

(Hoyer)  und  Daler  (1242)  muß  Tundaer  seiner  geographischen  Lage
gemäß  ebenso  wie  Opn-er  (Apenrade)  auch  in  seiner  Endsilbe  auf  ein
Wort  zurückgehen,  das  uns  im  Altnordischen  eyrr,  „arena,  Strand“
vorliegt.  Während  aber  jene  beiden  Orte  deutlich  in  ihrer  ersten
Silbe  auf  ihre  hohe  und  niedrige  Lage  hinweisen,  bleibt  Tund-  ziemlich
  rätselhaften  Ursprungs.  Wäre  es  mit  dem  Stammwort  ags.  tynan
„umzäunen"“  oder  tun,  das  in  allen  germanischen  Sprachen  auftritt,  im
Angelsächsischen  das  „Umzäunte"“.  Ort,  Gehöft,  im  Altmordischen  „eingehegtes
  Gehöft’  bedeutet,  in  Berbindung  zu  bringen,  so  würde  die
Lage  der  Stadt  auf  einer  Insel  der  Widau  und  ihre  Geschichte  keinen
Widerspruch  erheben.  1½)  Analoge  Namen  finden  sich  kaum  irgendwo,
wenn  man  nicht  etwa  Töndering  bei  Skive  oder  auf  niedersächsischem
Gebiete  Tunderion,  Tunderin  (1004,  1025),  j.  Tündern  an  der  Weser
heranziehen  will.  Wie  viel  man  auch  über  das  friesische  Tondern
geredet  hat,  der  Name  steht  in  einem  so  scharfen  Gegensatze  zu  allen
friesischen  Bildungen  und  entspricht  so  sehr  den  jütischen  Namen  seiner
nächsten  nördlichen  Umgebung.  daß  an  einer  ursprünglich  jütischen
Herkunft  nicht  gezweifelt  werden  kann.  Freilich  können  trotzdem  in
früher  Zeit  Friesen  einen  Bestandteil  der  Bevölkerung  gebildet  haben,
aber  in  der  geschichtlichen  Überlieferung  treten  sie  nirgend  mehr  hervor.
  Auch  ist  die  Hoyer=  und  die  spätere  Tunderharde  trotz  an  de
flth  und  Utbölingh  niemals  zum  friesischen  Utland  gerechnet,  sondern
gehörte,  soweit  unsere  Kunde  reicht,  zu  dem  Teil  des  Herzogtums,
der  mit  dem  Namen  Südjütland  bezeichnet  ward.:)  Indes  nimmt

1)  Die  Volkssprache  benennt  die  Stadt  Thyuer  (Carstens  4;  Kok  s.  v.);
diese  Form  würde  der  obigen  Deutung  von  tFnan  „umzäunen“  nicht  widerstreben.


2)  Über  die  friesischen  Ansiedelungen  an  der  Widau  siehe  Abt.  II.  212
Aum.  Nach  dem  Erdbuch  von  1543  war  die  Bevölkerung  in  „by  der  Ouwe“
(Andaeflth)  noch  fast  rein  friesischen  Stammes;  damals  ist  sicher  auch  dort  noch
friesisch  gesprochen.  Unter  den  tondernschen  Flurnamen  kennen  wir  neben  einem
niederdeutschen  Reotwall  und  jütischen  Namen  wie  Kargard  (von  karr  Sumpf),
Spanckholm  (von  spang  Steg),  Lusborch  (vergl.  oben  S.  220  und  II.  151)  1543,
auch  cinige  fricesische  Benennungen  wie  Ausham  (vom  Personcunamen  Awe),
Gyldenham,  Aschesodde  (vom  Personennamen  Asco  und  odde  die  Spitze):
aber  für  einen  friesischen  Bestandtcil  der  tondernschen  Bevölkerung  beweisen  sie
wenig.  Die  1570  vom  Herzog  erworbenen  122  Stavenländereien  werden  Brarup-
        <pb n="317" />
        VI.  Die  Stadt  Tondern.  309

die  Stadt  unter  den  älteren  schleswigschen  Städten,  wenn  man  Eckernförde
  ausnimmt,  eine  besondere  Stellung  ein.

Während  die  vier  zuletzt  behandelten  Städte  alle  mit  jütischem
Rechte  begabt  sind,  hat  Tondern  gleich  anfangs  das  lübsche  Recht
empfangen;  es  ist  dies  eine  im  hohen  Grade  auffallende  Erscheinung,
und  die  Umstände,  die  dazu  führten,  lassen  sich  nicht  mehr  näher  feststellen,
  aber  die  Tatsache  ist  nicht  zu  bezweifeln.  Nach  zuverlässiger
Überlieferung  hat  die  Stadt  Lübeck  auf  Wunsch  des  Herzogs  Abel
von  Schleswig  und  des  Franziskanerbruders  Reinard  aus  Dänemark
sowie  der  Bürger  aus  Tondern  selbst  für  diese  im  Mai  1243  durch
den  Stadtschreiber  Henricus  de  Bruneswich  eine  Abschrift  ihres  Stadtrechts
  anfertigen  lassen,  die  noch  auf  der  kgl.  Bibliothek  in  Kopenhagen
  aufbewahrt  wird.1)  Damit  war  Tondern  in  die  Reihe  der
niedersächsischen  Städte  eingetreten  und  von  vornherein  dem  Einfluß
der  niedersächsischen  Sprache  in  allen  amtlichen  Beziehungen,  insbesondere
  zu  Lübeck,  an  dessen  Rat  bis  zum  Jahre  1498  die  Appellation
  gestattet  war,  unterworfen.  Alle  auf  Tondern  bezüglichen  mittelalterlichen
  Urkunden  sind,  von  einigen  lateinischen  abgesehen,  daher
auch  niederdeutsch;  die  Bestätigungen  seiner  Privilegien,  die  Waldemars  V.
vom  Jahre  1354  etwa  ausgenommen,  die  in  ihrer  bekannten  niederdeutschen
  Form  eine  üble  Übersetzung  aus  dem  Lateinischen  zu  sein
scheint,  durch  Herzog  Adolf  1386  und  durch  König  Christian  I.  im
Jahre  1473  und  ferner  sprechen  nur  niederdeutsch.  Selbstredend
kannten  Bürgermeister  und  Rat  sowie  die  „bulude  to  Tunderen“  in
ihren  amtlichen  Obliegenheiten  allein  die  gleiche  Sprache.  Auch  wenn
alle  mittelalterlichen  Urkunden  wegen  der  Vernichtung  des  älteren
städtischen  Archivs  schweigen,  dürfen  wir  aus  den  sonstigen  Verhältnissen
  schließen,  daß  Tondern  wohl  am  frühesten  von  allen  schleswigschen
  Städten  nördlich  der  Schlei  eine  niederdeutsche  Stadt  gewesen

land  genannt;  der  Name  kann  nur  von  dem  Kirchorte  Braderup,  Bratho#rp,  in
der  Karrharde  stammen,  und  das  Land  muß  mit  diesem  in  irgend  welchem  Zusammenhange
  gestanden  haben.

1)  Michelsen:  Der  ehemalige  Oberhof  zu  Lübeck  und  seine  Rechtssprüche
12.  53.  Hach:  Das  alte  Lübsche  Recht  168.  Hanseatische  Geschichtsbl.  1884
89  ff.  Möglicherweise  finden  sich  im  Lübecker  Archiv  noch  einzelne  tondernsche
mittelalterliche  Urkunden.
        <pb n="318" />
        310  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

ist,  insofern  sie  zuerst  und  am  frühesten  neben  der  Volksmundart  die
niederdeutsche  Sprache  in  Verwaltung,  Gericht  u.  a.  allein  als  Amtssprache
  brauchte.  Von  allem  niedersächsischen  Wesen  sind  uns  indes
aus  dem  Mittelalter  nur  zwei,  aber  bedeutsame  Denkmäler  erhalten:
in  dem  Roland,  der,  wie  in  Eckernförde,  Schleswig,  Flensburg,  Hadersleben,
  etwa  bis  in  den  Anfang  des  vorigen  Jahrhunderts  auf
dem  kaak,  einer  mehr  als  10  m  hohen  Säule,  auf  dem  kleinen  Marktplatz
  stand  1),  und  in  der  Papagoiengilde,  an  die  noch  Papagoienland
und  -weg  (1573),  wo  man  den  grünen  Vogel  von  der  Stange  schoß,
erinnert.:)  Diesem  früher  niederdeutschen  Wesen  gemäß  ist  in  Tondern
  von  einer  Knutsgilde,  die  überall  in  den  östlichen  Städten,  ihrem
älteren  Volkstum  entsprechend,  auftritt,  nicht  die  geringste  Spur  zu
erkennen.  Die  Namen  der  Straßen,  von  denen  aus  mittelalterlicher
Zeit  fast  keiner  überliefert  ist,  folgen  in  den  späteren  Urkunden  immer
deren  Sprache;  in  niederdeutschen  erscheint  nirgend  die  Form  gade,
überall  nur  -  strat,  das  dann  im  Hochdeutschen  die  Form  ·  straßs  und
in  dänischen  Beschreibungen  die  Form  -  strede  annimmt.  Am  längsten
erhielt  sich  auch  amtlich  die  noch  jetzt  gebräuchliche  niederdeutsche  Benennung
  Spikerstrabe,  auch  Peperstraße  kommt  seit  lange  vor.  Der
Volksmund  hielt  wohl  auch  noch  Smecestrat,  Slotstrat  u.  a.  fest.
Namen,  die  für  die  östlichen  Städte  so  bedeutsam  sind  und  meist  aus
der  jütischen  Zeit  stammen,  kommen  bezeichnenderweise  in  einer  Stadt,
wo  der  Tondera-Holsatus  herrschte,  nicht  vor.

Über  die  Amtssprache  der  Stadt  zur  Zeit  des  Übergangs  vom
Niederdeutschen  zum  Hochdeutschen  erhalten  wir  aus  einer  Reihe  urkundlicher
  Überlieserungen  genauere  Auskunft.  Bürgermeister  und  Rat
folgen  ebensowenig  wie  die  anderen  Städte  dem  Beispiel  der  landes-1)

  Die  jetzt  im  Thaulow-Museum  in  Kiel  aufbewahrte  Figur  beweist,
daß  sie  noch  in  der  Perückenzeit  des  18.  Jahrhunderts  auf  Kosten  der  Stadt
wieder  erneuert  worden  ist.  Sie  stand  wenigstens  noch  1781  auf  dem  kaak.
Dansk.  Atl.  VII.  257.  Carstens  92  macht  aus  dem  Roland  einen  Scharfrichter.

2)  Das  ist  ohne  Zweisel  die  tondernsche  Gilde,  deren  alte  Satzung  v.  J.
1546  noch  erhalten  ist.  Stat.  M.  II.  836.  N.  St.  M.  VIII.  692.  Ubrigens  sind,
wie  in  Apenrade  und  Hadersleben,  alle  älteren  niederdeutschen  Zunftrollen  vor
1536  verschwunden.  Die  Auszeichnungen  der  Alterleute  z.  B.  der  Tischler  waren.
so  viel  man  weiß,  noch  zum  Teil  niederdeutsch,  ihre  Rolle  v.  J.  1670  aber
hochdentsch.
        <pb n="319" />
        VI.  Die  Stadt  Tondern.  311

herrlichen  Kanzleien,  von  denen  die  des  Herzogs  Hans  wohl  zum
letztenmal  1556  ein  niederdeutsches  Schreiben  an  die  Stadt  richtet.
Das  erste  tondernsche  hochdeutsche  Gesuch  an  den  Herzog,  aber  mit
niederdeutschen  Formen  vermischt,  stammt  wohl  aus  dem  Jahre  1587;
aber  dem  Jahre  1589  gehört  noch  eine  niederdeutsche  Supplik  an,
und  ebenso  schreiben  Bürgermeister  und  Rat  noch  1601  niederdeutsch
an  den  Amtmann,  dann  wieder  1607  hochdeutsch  an  die  juristische
Fakultät  in  Rostock  wegen  einer  Entscheidung  in  einem  Hexenprozeß,
und  von  1614  an,  wo  sie  sich  auf  hochdeutsch  an  den  Besiter  von
Schowbullgard  wenden,  scheinen  sie  sich  in  allen  äußeren  Angelegenheiten
  nur  mehr  dieser  Sprache  zu  bedienen.  Eins  der  letzten  niederdeutschen
  Schreiben  des  Nates,  gerichtet  an  den  Amtmann,  betrifft
einen  Todschlag  und  hat  folgenden  Wortlaut:

Edler  gestrenger  und  erentvester  grothgunstiger  here  amthman,  demnach
  Peter  Jepsen  tho  Burkarll  uns  tho  vorstahnde  gegewen,  wath  maeten
ho  sines  brodern  Assmus  Jepsen  halwen,  so  vor  ettlicken  jahren  in  unser
stadt  einen  dodtschlach  gedbaen,  an  J.  E.  umb  frede  und  geleide  in  underdenicheit
  suppliceret,  darbinewen  beschiniget,  dat  J.  E.  sick  darup  gunstiglich
  orkloret,  under  andern  awerst  dat  he  van  uns  einen  schin  utbringen
schollen,  dat  wy  ehme  luten  unsem  gerichte  unbeklaget  laten  wolden,  alss
is  darup  usere  bestendige  erkleringe,  dat  wij  gerne  ehm  tho  sinen  freden
unsers  rechtens  unvorfencklich  beförderth  sehen  und  vormerken  können,
doch  dat  he  unse  stadt  miden  und  jegen  dersulwen  privilegien  tho  handeln
und  banteren  sick  entholden  schollen;  up  den  unvorhapenden  wiedrigen  fall
awerst,  werdt  he  sine  egen  eventur  stahn  möten,  welches  J.  E.  wy  tho
früntlicher  antwordt  denstlich  nicht  hebben  vorentholden  schollen  mit  empfehlung
  göttliches  schutzes.)

Auch  die  Gerichtsprotokolle  bis  zum  Jahre  1614  kennen  nur
noch  niederdeutsche  Aufzeichnungen;  das  vom  Jahre  1608  —  1614  hat
folgenden  Eingang:

Here  lath  minen  gangk  gewisse  syn  in  dinen  worden,  und  lath  nehn
unrecht  awer  my  heischen,  verlöse  my  von  der  minschen  vrovelo,  so  will
ik  holden  din  bevehl.  Ps.  119.  v.  133—34.

1)  Der  Amtmann  Wolf  Blome  schreibt  noch  1663  niederdeutsch,  siehe
oben  S.  206,  doch  ist  das  „Tondersche  Ambtes  Erdbuch  de  anno  1613“  bereits
hochdeutsch.  Es  heißt  darin  von  „Tundern“:  „Die  Bürgers  und  Einwohners
der  Stadt  Tundern  alß  120  Häuser  haben  nachgeschriebene  Ländereyen  eigenthümblich
  zu  gebrauchen,  und  ist  beteichet  Land  bewesten  und  Süden  der  Stadt
belegen  782  Demath.“
        <pb n="320" />
        312  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

Dagegen  beginnt  in  dem  folgenden  Protokoll  von  1615  —  1621
der  allmähliche  übergang  zum  Hochdeutschen;  hier  treten  gemischte  niederdeutsche
  und  hochdeutsche  Niederschriften  auf,  alle  Verfügungen,  die
zur  öffentlichen  Bekanntmachung  bestimmt  sind,  reden  dabei  niederdeutsch.
  Seit  1621  nehmen  dann  die  Protokolle  ein  völlig  hochdeutsches
  Gewand  an,  obwohl  sie  von  demselben  Stadtschreiber,  der
seit  1608  fungiert,  abgefaßt  sind.  Aber  in  allen  öffentlichen  Bekanntmachungen
  bleibt  dabei  noch  die  niederdeutsche  Sprache  herrschend.
Mitten  unter  hochdeutschen  Entscheidungen  und  gerichtlichen  Verhandlungen
  sind  regelmäßig  die  polizeilichen  Erlasse  an  die  Bürgerschaft,
die  von  den  Kanzeln  abgekündigt  werden  sollen,  auf  niederdeutsch  abgesaßt;
  einer  der  letzten  v.  J.  1635  (30.  Juni)  hat  folgenden  Wortlaut:

Idt  werdt  hiomit  angesecht,  dat  ein  ider  up  den  billigen  lesten  und
vihrdagen  sich  des  fohrwerkes  und  arbeit  im  velde  schall  entholden;  de
awerst  biejegen  tho  handeln  understahn,  scholen  tbo  register  gebracht  und
in  geböhrliche  strafe  genahmen  werden.  Dewile  ock  vehlfeldig  geclaget
werdt,  dat  etliche  disser  stadt  inwohner  iegen  bvaberliche  verordeninge  dat
korn  und  andere  wahren,  so  tho  markte  gebracht,  buten  der  stadt  an  sich
tho  kopen  und  alse  in  dühringe  tho  bringen  understahn,  alss  werdt  einem
jeden  nDnochmals  sich  solcher  ungebörlichen  und  vorbadenen  handteringe  tho
entholden  ermahnet;  wolerne  awerst  jomandt  hirjegen  tho  handeln  bedrapon
werdt,  schall  desulwe  in  de  halssisen  geschlaten  und  sonst  nha  vorbrekinge
wilkührlich  gestrafot  werden.

Solche  Bekanntmachungen  von  den  Kanzeln  der  Stadt  setzen  voraus,
daß  damals  auch  nur  niederdeutsch  gepredigt  ward.  Dem  entsprechen
auch  so  ziemlich  die  Inschriften  in  der  Kirche.  Mit  einer  Ausnahme
v.  J.  1619  kennen  die  Epitaphien  bis  1620  nur  die  niederdeutsche
Sprache,  und  noch  1628  April  4  findet  sich  die  Inschrift:

De  erbar  und  weldogetsame  Marina,  Hinrichs  sine  lewe  husfruw,  is  in
Codt  christlich  vorscheden.

Eine  ganz  merkwürdige  Erscheinung  ist  es  nun,  die  sich  sonst
nirgends  nachweisen  läßt,  wie  sich  die  Bürgerschaft  Tonderns  gegen
die  Einführung  der  hochdeutschen  Kirchensprache  zu  wehren  verstand,
als  der  Diakonus  Richard  Bennichius,  aus  Rinkenis  gebürtig,  (1622
bis  1633)  sie  im  Beginn  des  Jahres  1631  auf  die  Kanzel  zu  bringen
suchte.  Ein  erbar  bürgermeister  und  rath  richten  daher  am  6.  April
1631  uf  begehr  und  gudtachtent  der  16  burger  ein  amtliches  hochdeutsches
  Schreiben  an  ihn,  mit  dem  Ersuchen:
        <pb n="321" />
        VI.  Die  Stadt  Tondern.  313

„er  muchte  sich  der  hochdeutschen  Sprache,  ßo  er  iu  seiner  Predigt  eine
Zeit  hero  geübet,  enthalten  und  darkegen  die  Sachsische  Sprache  wiederumb,  wie
zuvor  üblig  gewesen,  gebrauchen,  daauf  er  bestellet  und  angenomben,  die  gemeine
  gewohnet  und  verstehen  können,  aber  Er  sich  erkleret,  daß,  wau  ihm  solch
begehr  und  furderung  schrifllich  mittgetheilet,  wolte  er  sich  nach  gebühr  darinn
schicken;  alß  ist  hiemit  Bürgermeisters,  Rhats  und  anwehsende  16  bürger  wegen
der  ganzen  Gemeine  einhellige  Meinung  und  begehr,  daß  H.  Richard  seine  deutsche
Predigt,  wie  allwege  vor  und  bey  seiner  Zeit  der  Gebrauch  allhier  gewesen,  in
sachsischer  alß  dieser  einfeltigen  Gemeinde  verstentliche  Sprache  vorrichten,  damitt  die
arme  Gemeinde  die  Predigt  des  göttlichen  wordes  mit  Nuth  hören  und  vorstehen
können  und  als  hirinn  vornehmlich  und  vor  allen  Dingen  Gottes  Ehre  und  lob
und  seiner  Anbesohlenen  Zuhörr  Heill  und  Wollfarth  befurdert  werden  muege
und  das  dieses,  so  aus  guter  Wolmeinung  gesucht,  muege  gleichsalls  gütlich
angenommen  und  im  besten  betrachtet  werden,  seint  dackegen  in  alle  schuldigen
Gebühr  und  Wohlgeneigten  Wilfahrung  erböttigh.“

Der  Diakonus  kehrte  damit  zu  der  herkömmlichen  Weise  zurück.
Sein  Nachfolger  Laurentius  Widing  (1634—  1664)  sowie  der  Hauptpastor
  Bernhard  Mauritius  (1634—  1652)  müssen  ebenso  gepredigt
haben,  da  sie  plattdeutsche  Ratserlasse  von  den  Kanzeln  verlasen.  Weil
die  Bürgerschaft  ihren  Widerspruch  sicherlich  nicht  sobald  aufgegeben  hat,
dürften  wenigstens  zwei  Jahrzehnte  vergangen  sein,  ehe  die  Geistlichen
den  Wechsel  der  Kanzelsprache  durchsetzten.  1)  Jedenfalls  haben  die
beiden  gelehrten  Geistlichen,  der  Diakonus  Johannes  Lundius  (1664
bis  1685)  und  der  Hauptpastor  und  Propst  Stephan  Kenkel  (1652
bis  1691),  schon  vor  dem  Erscheinen  des  hochdeutschen  Kirchenbuches
von  Olearius  (1665)  hochdeutsch  gepredigt.

War  demnach  um  die  Jahre  1650  —  1660  die  niederdeutsche
Sprache  auch  in  der  Kirche  vor  dem  Hochdeutschen  verstummt,  so  hielt
sie  sich  doch  um  so  länger  im  Volksmunde,  als  sie  durch  jahrhundertelangen
  Gebrauch,  auch  durch  die  Handelsbeziehungen  nach  Süden  gefördert,
  einen  festen  Platz  sich  in  Tondern  erobert  hatte.  Freilich  ein
Rückgang  mußte  allmählich  erfolgen,  seitdem  auch  das  Amthaus  sowie
das  Volksgericht  der  Harde,  wenig  später,  wie  wir  unten  sehen

1)  In  der  damaligen  tondernschen  Rektorschule  ist  sicherlich  auch  dem
Begehren  der  Bürgerschaft  gemäß  niederdeutsch  neben  dem  Lateinischen  gefprochen
worden,  wenn  auch  der  Rektor  Andreas  Ambders  oder  Amderus  bereits  1634
„die  Tunderische  unsterbliche  Sterbligkeit“"  in  Schleswig  drucken  ließ.  Moller
Isagoge  I.  357;  Cimbr.  litter.  I.  17.
        <pb n="322" />
        314  C.  Dic  nationale  Entwickelung  der  Städte.

werden,  das  Hochdeutsche  angenommen  hatte.  Die  Nachrichten  aus
den  folgenden  Jahrhunderten,  die  nirgends  von  einem  besonderen
friesischen  Volkstum  in  Tondern  etwas  wissen,  kennen  allein  Deutsch
und  Dänisch  und  scheiden  dabei  nur  selten  die  Mundarten  scharf  von
den  beiden  Literatursprachen.  So  redete  man  1758  nach  Flors  Bericht
nicht  mehr  friesisch,  sondern  (platt)deutsch,  noch  mehr  dänisch  d.  h.  jütisch
untereinander;  die  Einwohner  sprachen  beide  Sprachen,  das  „Dänische“
aber  war  „nach  der  Kenner  Urteil  und  Geschmack  nur  schlecht  und
ziemlich  verdorben“.  1)  Auch  1770  wird  nach  Hansen  in  Tondern
niederdeutsch,  hochdeutsch  und  jütisch  gesprochen.:)  In  gleichem  Sinne
schreibt  1781  ein  kundiger,  heimischer  Berichterstatter:  „In  Tondern
spricht  man  nun  nicht  mehr  friesisch,  wie  es  früher  geschehen  sein  soll.
sondern  allein  (nieder)  deutsch  und  dänisch  (jütische  Mundart);  die  meisten
Einwohner  sprechen  beide  Sprachen,  doch  so,  daß  keine  von  beiden
viel  taugt.  Jedoch  in  Kirche  und  Schule  für  die  deutsche  Gemeinde
und  Jugend  wird  Hochdeutsch  gelehrt,  für  die  dänische  Gemeinde,  die
ziemlich  zahlreich  ist,  rein  Dänisch.“s)  Ahnlich  äußert  sich  auch  Tetens
im  Jahre  1788,  aber  ohne  rechtes  Verständnis  für  eine  Mundart,  wenn
er  sagt:  „In  der  Stadt  spricht  das  gemeine  Volk  ein  Gemisch  von
friesisch,  dänisch  und  deutsch,  was  ein  Deutscher  gar  nicht,  eine  Däne
nur  mit  Mühe  versteht“.  )  Es  scheint  aber,  als  wenn  schon  damals
durch  den  Einfluß  der  jütischen  Umgebung  das  durch  die  Amtssprache
längst  nicht  mehr  unterstützte  Niederdentsche  stark  gegen  das  Jütische
zurückgetreten  ist.  Der  Propst  Balthasar  Pctersen  spricht  deswegen
wohl  auch  1786  von  einem  „dänischen  Ort“,  wo  die  Seminaristen
sich,  bezeichnenderweise  nicht  im  Verkehr  mit  den  Bürgern,  sondern  durch
den  Besuch  der  Frühpredigten  in  der  dänischen  Sprache  üben  könnten.
Im  Jahre  1814  kannten  Bürgermeister  und  Rat  in  ihrem  Bedenken
an  die  Regierung  anscheinend  gar  kein  Niederdeutsch  mehr  in  Tondern;
sie  nennen  die  Sprache  der  Gebildeteren  Hochdeutsch,  die  Volkssprache
dagegen  ein  korrumpiertes  Dänisch,  ein  Gemisch  aus  dem  Dänischen,
Deutschen  und  zum  Teil  aus  dem  Friesischen.  Auch  die  folgenden

1)  Provinzialber.  1790.  I.  131.

2)  liber  Hansens  A#ußerungen  siehe  oben  S.  209.
3)  Dansk.  Atlas  VII.  276.

4)  Tetens:  Reise  in  die  Marschländer  1788.  I.  132.
        <pb n="323" />
        VI.  Die  Stadt  Tondern.  315

Zeugnisse  setzen  ein  steigendes  Überwuchern  das  Jütischen  neben  dem
Hochdeutschen  voraus.  Wohl  etwas  übertreibend,  spricht  der  Propst
Ahlmann  (1835)  von  einem  nicht  geringen  Teil  der  Bevölkerung,  der
nur  der  „dänischen“  Sprache  kundig  sei,  und  im  gleichen  Jahre  suchte
ein  Lehrer  der  Meldorfer  gelehrten  Schule  die  Errichtung  eines  eigenen
Schullehrerseminars  in  Holstein  mit  der  Bemerkung  zu  begründen,  das
dem  Holsteiner  ganz  fremde  Tondern  zwinge  viele  (holsteinische  Seminaristen)
  im  Verkehr  mit  den  Hauswirten  sich  der  Dolmetscher  zu  bedienen.
Auch  Jensen  1)  nennt  die  dänische  (jütische)  Sprache  um  das  Jahr  1840
im  täglichen  Leben  vorherrschend.  Tondern  war  in  der  ersten  Hälfte
des  19.  Jahrhunderts  ebenso  wie  früher  eine  zweisprachige  Stadt,  aber
neben  der  jütischen  Mundart  stand  nicht  sowohl  das  Niederdeutsche
als  das  Hochdeutsche,  das  seit  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  in
Kirche,  Gericht,  Verwaltung  und  zuletzt  auch  in  der  Schule  herrschte:
sie  war  aber  trotz  dieses  sprachlichen  Wandels  ihrer  ganzen  geschichtlichen
  Entwickelung  treu  geblieben  und  galt  schon  damals  als  zuverläßlich
  deutschgesinnt.  So  traf  die  Stadt  das  dänische  Sprachrestkript
vom  7.  Febr.  1851,  das  dänische  Amtssprache,  dänische  Schulsprache,
dänische  Konfirmationssprache  neben  dänisch-deutscher  Kirchensprache  (siehe
unten)  brachte  und  deswegen  auf  heftigen  Widerstand  der  Bürgerschaft
stieß.:)  Aus  den  Verhandlungen  der  Ständeversammlung  vom  Jahre
1853/54  kennen  wir  die  damaligen  Sprachverhältnisse  Tonderns  genauer
nach  dem  unten  angeführten  Minoritätsvotum,  und  dementsprechend
lantet  auch  eine  Erklärung  des  städtischen  Abgeordneten,  des  Kaufmanns
Greens);  es  seien  früher  in  Tondern  nur  deutsche  Schulen  gewesen
und  Gottesdienst  in  deutscher  Sprache  gehalten,  mit  Ausnahme  des
dänischen  Nachmittaggottesdienstes  an  jedem  anderen  Sonntag,  und  in
allen  amtlichen  städtischen  Angelegenheiten  habe  man  sich  bis  1850
nur  der  deutschen  Sprache  bedient;  diese  Verhältnisse  seien  jetzt  umgestürzt;
  mehreremale  habe  die  Stadt  versucht,  die  Wiederherstellung

1)  Jensen:  Kirchl.  Stastitik  365.

2)  Das  war  die  Zeit,  wo  dem  Apotheker  Veltheim  (28.  Juli  1853)  das
Privilegium  nur  mit  der  Klausel  konfirmiert  ward,  bei  Verlust  desselben  innerhalb
  eines  Jahres  nachzuweisen,  daß  er  und  sein  Gehilfe  der  dänischen  Sprache
mächtig  sei.

3)  Ständczeitung,  dänische  Ausgabe  651.
        <pb n="324" />
        316  C.  Die  nationale  Entwickelung  der  Städte.

des  früheren  gesetzlichen  Zustandes  zu  erlangen,  aber  ihre  Bitten  an
den  König  seien  fruchtlos  gewesen.  Über  die  Einführung  der  dänischen
Kirchen-,  Schul=  und  Amtssprache  hätten  nicht  allein  der  größte  Teil
der  Einwohnerschaft,  sondern  auch  die  Vertreter  der  Stadt  Beschwerde
erhoben.  Die  tägliche  Sprache  (Umgangssprache)  sei  allerdings  zum
Teil  dänisch  (fütische  Mundart),  aber  die  (hoch)deutsche  Sprache  mache
daneben  ihre  Notwendigkeit  geltend,  namentlich  mit  Rücksicht  auf  die
geistigen  und  materiellen  Interessen  der  Stadt;  Tondern  sei  in  bezug
auf  Handel  und  Wandel  zumeist  mit  dem  Süden  verbunden;  die  deutsche
Sprache  habe  die  Bildung  der  Bevölkerung  begründet  und  sei  die
Sprache  der  Gebildeten.  Der  geistige  und  materielle  Verkehr  sei
deutsch,  die  deutsche  Sprache  deshalb  unumgänglich  notwendig;  es  sei
der  innigste  Wunsch  der  Eltern,  daß  ihre  Kinder  darin  unterrichtet
würden.  Ahnlich  sprach  sich  in  der  Ständeversammlung  von  1856/57
der  Abgeordnete  Matthiesen  aus  Hoyer  aus;  die  Stadt  Tondern  liege
an  der  Grenze  der  deutsch-dänischen  Distrikte;  die  Kenntnis  und  der
Gebrauch  der  deutschen  Sprache  sei  wegen  des  steten  lebhaften  Verkehrs
mit  dem  Süden,  namentlich  mit  den  friesischen  Distrikten,  für  jeden
eine  Notwendigkeit;  —  wenn  aber  der  Abgeordnete  Krüger  aus  Befhoft
(von  der  dänischen  Minorität)  geäußert  habe,  die  Umgangssprache  in
Tondern  sei  die  „dänische“,  so  wolle  er  ihm  darin  nicht  unrecht  geben.
Bezeichnend  ist  besonders,  wie  der  Diakonus  E.  Carstens,  der  spätere
Probst,  ein  durchaus  loyaler  Mam,  sich  im  Jahre  1861  über  die
Sprachverhältnisse  seiner  Vaterstadt  ausläßt  1):  „Die  friesische  Sprache
dürfte  kaum  in  einem  Hause  mehr  Familiensprache  sein.  Im  täglichen
Leben  ist  die  dänische  (jütische)  Sprache  die  vorherrschende,  die  in  einem
eigenthümlichen  Dialekt,  viel  mit  deutschen  Wörtern  untermischt,  gesprochen
  wird.  So  ist  z.  B.  eine  gewöhnliche  Redensart:  der  er  slet
ine  hofnung.  Man  gebraucht  den  deutschen  Artikel,  das  deutsche  genus
und  zum  Theil  deutsche  Konstruktion  (obwohl  auch  wieder  dänische  Konstruktion,
  wenn  man  deutsch  spricht)  z.  B.  tei  mä  en  söm  (statt  et  söm).
Da  die  Schulsprache  vordem  ausschließlich  die  deutsche  war,  kann  der  eingeborene
  Tonderaner  meist  iu  dieser  sich  am  besten  ausdrücken.  Man
hat  hier  oft  mit  dänischer  Zunge  aussprechen  hören,  daß  man  hier  kein

1)  Carstens:  Die  Stadt  Tondern  60fff.
        <pb n="325" />
        VI.  Die  Stadt  Tondern.  317

Dänisch  verstehe:  wi  forstäer  int  dee  dansk  (d.  h.  die  dänische  Schriftsprache).“
  „—  Doch  kommen  einzelne  altdänische  Worte  vor,  deren
die  dänische  Konversation  zum  Teil  entbehrt,  z.  B.  karmen  1).  Auch
hat  man  hier  iernkrümer  (isenkraemer).  Der  Charakter  unserer
hiesigen  Volkssprache  ist  gemäß  der  Belegenheit  unseres  Ortes  natürlich
der  einer  gemischten  Sprache.  In  einigen  Häusern  wird  auch  deutsch
gesprochen,  in  manchen  wenigstens  mit  den  Kindern.“  Unter  den
Sprachproben  der  damaligen  tondernschen  jütischen  Mundart,  die  aber
durchaus  nicht  eine  Mischsprache  ist,  ist  ein  auch  sonst  in  Nordschleswig
verbreitetes  Liebeslied  bemerkenswert,  das  wir  hier  deswegen  mitteilen
  wollen  2):

Ub,  wenn  min  kjerrest  dog  wihl  komm,

han  ä  för  har  seo,  wenn  han  dog  kaam,

stras  wihl  à  gi  ham  et  kys  aa  sin  mun,

aasse  wenn  denn  war  skiern  a  uls  blo-i,

sihn  haan  wibl  à  aansse  grif  med,  saa  warm,

wenn  der  ansse  war  en  slang  om  sihn  finger.

Ub,  wenn  ü  bläst  ei  forstand,

den  frisk  foraars  pust,  wenn  denn  kun  tal,

et  onl  skul  denn  bring  hen,  an  et  ord  skul  denn  bring  tebag.

Med  etterrettninger  skul  denn  rigte  ül,

imell  tu,  der  elsker  ä#  nw'n.

Heller  forsmaaer  ä  di  beest  spiis,

heiler  forglemmer  ä  i  steeg  an  praestes  bohr,

sum  ä  sSkul  forla'r  min  hjarts  elskede.

han  som  ä  i  ä  sömmer  fik  fat  aa,

han  som  ä#  ä  winter  fik  fast.

Das  Jahr  1864  bezeichnet  auch  für  Tondern  einen  Wendepunkt
in  den  Sprachverhältnissen.  Bei  der  angeordneten  Abstimmung  stimmten
von  den  509  Hausvätern,  die  von  606  daran  teilnamen,  507  für
deutsche  Kirchen=  und  Schulsprache,  1  für  dänische  und  1  für  beide
Sprachen.  Die  Folge  war  die  Wiedereinführung  des  Hochdeutschen
in  seine  früheren  gesetzlichen  Rechte.  Im  Jahre  1889  brauchten  nach
Adlers  Aufstellung,  die  jedoch  in  bezug  auf  das  „Dänische“  von  Clausen

1)  karm,  ein  geschlossener  Wagen,  alin.  karmr,  ein  eingeschlossener  Raum,
schwed.  karm;  auch  früher  für  eine  Portochaise  gebräuchlich.

2)  Nach  Carstens  wird  das  Lied  in  mehreren  Dialekten  Nordschleswigs
Berlinske  Avis  1855  N.  116  mitgcteilt.
        <pb n="326" />
        318  C.  Die  natlonale  Entwickelung  der  Städte.

bestritten  wird  1),  von  416  Familien,  die  in  der  Bürgerrolle  aufgeführt
waren,  als  Umgangssprache  etwa  181  die  hochdeutsche,  13  die  „dänische"
und  222  beide  Sprachen.  In  dem  übrigen  Teile  der  Bevölkerung,
mit  wechselndem  Bestande,  der  sich  durch  Zuzug  aus  der  meist  jütisch
redenden  Umgebung  der  Stadt  ergänzt,  war  die  „dänische“  d.  h.
jütische  Volkssprache  in  größerem  Maßstabe  herrschend,  aber  doch  in
allmählichem  Abnehmen  begriffen.  Alle  bürgerlichen  Häuser  waren
beider  Sprachen  mächtig;  plattdentsch  hörte  man  noch  selten.  In  sehr
vielen  solchen  Familien,  in  denen  die  Eltern  unter  sich  und  im  Verkehr
  mit  anderen  dänisch  (ütisch)  als  Umgangssprache  brauchten,  ward
bereits  mit  den  Kindern  hochdeutsch  —  nur  in  seltenen  Fällen  plattdeutsch
  —  gesprochen.  Daraus  erklärt  es  sich  auch,  daß  man  die
Kinder,  die  vor  dem  Jahre  1864  meist  die  jütische  Mundart  auf  der
Straße  sprachen,  bereits  damals  vorwiegend  hochdeutsch  reden  hörte.
Auch  hier  tritt,  wenn  man  die  politischen  Wahlen  mit  den  Ergebnissen
  über  die  Muttersprache  vergleicht,  ein  starker  Gegensatz  hervor,
und  zwar  in  noch  höherem  Maße  als  bei  Apenrade  und  Hadersleben.
Die  Reichstagswahlen  ergaben  für  das  Jahr  1867  73%  deutsche,
27%  dänische  Stimmen,  für  das  Jahr  1898  bereits  88  %  deutsche
neben  9%  sozialdemokratischen  und  nur  3%  dänische.  Während  so
die  dänische  Gesinnung  so  gut  wie  verschwunden  ist,  weisen  die  Aufnahmen
  über  die  Muttersprache  nach,  wie  wenig  die  jütische  Mundart
an  sich  mit  einer  dänischen  Gesinnung  verbunden  ist.  Bei  dem  Mangel
der  amtlichen  Ergebnisse  für  die  Muttersprache  in  den  einzelnen  Städten
teile  ich  hier,  um  ein  Bild  der  heute  in  Tondern  herrschenden  Sprache
zu  geben,  die  Zählung  der  Haussprache  der  Kinder  in  den  Volksschulen
  aus  dem  Jahre  1906  unter  Ausschluß  der  Realschule  und  der
Seminarübungsschule  mit;  unter  dänisch  ist  dabei  die  jütische  Mundart
zu  verstehen.  Von  Mädchen  (377)  redeten  zu  Hause  nur  deutsch  204,
deutsch  und  dänisch  57,  dänisch  115,  friesisch  1,  von  Knaben  (169)  nur
deutsch  106,  deutsch  und  dänisch  19,  dänisch  39.  Wie  in  Apenrade
sprechen  auch  hier  die  Mädchen  ganz  überwiegend  hochdeutsch;  auf
den  Spielplätzen  fällt  nur  selten  ein  „dänisches-Wort.  Dagegen  bedienen
  sich  die  Knaben  unter  sich  noch  in  größerem  Umfange  der  „däni-1)

  Adler  in  Zeitschrift  XXI.  56.  Clauson:  Sönderj.  Anrböger  1893  S.  99.
        <pb n="327" />
        D.  Die  Sprache  der  Tinggerichte.  319

schen“  Sprache.  Auf  der  Straße  und  in  den  Geschäften  hört  man  wohl
noch  fast  ebenso  viel  „dänisch“  als  deutsch  reden,  trotz  aller  deutschen
Gesinnung.  So  ist  die  Umgangssprache  in  Tondern  noch  gemischt.
Plattdeutsch  dringt  nur  langsam,  aber  doch  stetig  vor  und  wird  hauptsächlich
  durch  Zuzug  von  Eisenbahnbeamten  gefördert.  Würde  Tondern
sich  seiner  älteren  Sprachgeschichte  gemäß  entwickeln,  so  müßte  hier  von
den  drei  nördlichen  schleswigschen  Städten  am  frühesten  das  Niederdeutsche
  seine  alte  gleichberechtigte  Stellung  wieder  erringen.

D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

Seit  dem  15.  Jahrhundert  hatte  sich,  wie  oben  dargelegt,  im
ganzen  Herzogtum  die  niederdeutsche  Sprache  zur  ausschließlichen  Regierungssprache
  erhoben;  die  höhere  Verwaltung,  wie  die  höheren  Gerichte
  kannten  keine  andere  Amtssprache,  und  nicht  weniger  war  sie
auch  in  den  Städten  Geschäfts=  und  Gerichtssprache  geworden.  Auf
dem  platten  Lande  erfolgte  der  Übergang  zu  der  herrschenden  Kanzleisprache,
  je  weiter  nach  Norden,  desto  langsamer  und  weniger  durchgreifend,
  weil  sich  hier  die  alten  Verhältnisse  und  Einrichtungen  am
längsten  erhielten.  Man  sieht  dieses  besonders  an  der  Sprache  der
Untergerichte,  der  eigentlichen  Volksgerichte,  und  der  von  ihnen  ausgestellten
  Urkunden.  Nicht  ein  gelehrter  Richter,  sondern  ein  Bonde,
aus  den  besten  Hardesmännern  erkoren  und  von  dem  Amtmann  in.
Eid  genommen,  leitete  als  Hardesvogt  auf  dem  Dinggerichte  die  Verhandlungen;
  er  war  nicht  Richter,  sondern  nur  Aufseher  und  hatte
zu  bestimmen,  welchen  Richtern,  ob  den  Hardesnefningen,  den  Ransnefningen
  oder  den  Sandmännern  (veriqlici)  je  nach  ihren  gesetzlich
bestimmten  Befugnissen  eine  Sache  zur  Entscheidung  zugewiesen  werden

1)  v.  Stemann:  Schleswigs  Recht  und  Gerichtsverfassung  im  17.  Jahrhundert.
  Schleswig  und  Flensburg  1855.  —  O.  Kier:  Ansichten  über  den
Entwickelungsgang  der  inneren  Verfassung  Schleswigs  mit  besonderer  Berücksichtigung
  des  Amtes  Hadersleben.  Jahrb.  VI.  57  sf.  Einzelne  Urkunden
stammen  aus  den  städtischen  Archiven.
        <pb n="328" />
        320  D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

sollte.  Die  Sandmänner  entschieden  nach  Stimmenmehrheit  und  beschworen
  jedes  einzelne  Erkenntnis,  das  man  tog,  toug,  in  deutschen
Protokollen  Zug  oder  togh  und  tuch  nannte  !).  Der  älteste  war  der
Vormann  oder  Wortführer  und  verkündete  das  Erkenntnis.  Die  sogenannten
  Dingswinden  bildeten  gerichtliche  Zeugnisse  über  alles,  was
auf  dem  Gerichte  verhandelt  war;  sie  wurden  auf  das  Zeugnis  der
Dinghörer  d.  h.  von  acht  aus  den  anwesenden  Hardesleuten  eigens
dazu  erwählten  Männern,  die  im  Protokolle  namentlich  aufgeführt
werden,  regelmäßig  von  dem  Hardesvogte  und  zwei  oder  mehreren
Sandmännern  ausgestellt  und  besiegelt.  Handelte  es  sich  um  eine  besonders
  wichtige  Sache,  so  wurden  zur  Ablegung  des  Zeugnisses  oft
zwölf  Hardesmänner,  mitunter  auch  in  doppelter  und  dreifacher  Zahl.
ernannt,  Hardes=  oder  Stocknefninge  genannt,  weil  sie  innerhalb  der
4  Dingstöcke  gewählt  (denowinati)  wurden.  In  solchen  Fällen  ward
die  Dingswinde  im  Namen  aller  Hardesleute  oder  sämtlicher  auf  dem
Ding  Anwesenden  ausgestellt  und  mit  dem  Hardessiegel  beglaubigt.
Auf  gleicher  Stuse  mit  den  Dingswinden  standen  die  häufig  vorkommenden
  Kirchspielswinden,  die  der  Prediger,  die  Sandmänner  oder
andere  Kirchspielsleute  auf  das  Zeugnis  der  am  Sonntage  auf  dem
Kirchhofe  versammelten  Männer  ausstellten  und  besiegelten.  Schließlich
gab  es  noch  Dorfwinden  oder  Dorfbeliebungen,  die  sich  auf  die  Bewirtschaftung
  der  Feldmark,  die  Benutzung  der  Gemeinde,  die  gleichzeitige
  Bestellung  des  Feldes  u.  a.  bezogen.

Derartige  Winden  sind  uns  in  großer  Zahl  erhalten;  sie  geben
uns  ein  sicheres  Zeugnis  über  die  Gerichtssprache  und  über  deren  allmähliche
  Umwandlung  von  dem  Jütisch-dänischen  ins  Niederdeutsche
und  später  vom  Niederdeutschen  ins  Hochdeutsche.  Da  sie  von  dem
aus  den  Bonden  hervorgegangenen  Hardesvogt  und  von  Bonden  ausgestellt
  wurden,  so  lassen  sie  auch  einen  Rückschluß  zu,  wie  weit  die
niederdeutsche  Amtssprache  in  jütisch  redenden  Gegenden  ins  Volk  gedrungen
  war.

1)  Den  eigentümlichen  Ausdruck,  der  im  jütischen  Lov  nicht  vorkommt,
leitet  man  ebenso  wie  hesteleie  davon  ab,  daß  die  Sandmänner  früher  zu  den
wichtigsten  Sachen  hinreiten  mußten,  entweder  zu  dem  entfernteren  Landgerichte
oder  bei  Grenzstreitigkeiten  nach  den  streitigen  Grenzen.  Stemann  9.  Vergleiche
dazu  Kirchspiel  Hütten  oben  S.  117,  wo  der  eigenartige  Ausdruck  noch  spät
bewahrt  war.  Ubrigens  bedeutet  niederd.  tuch  auch  Zeugnis.
        <pb n="329" />
        D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.  321

In  der  Landschaft  südlich  von  der  Schlei  kommen  selbstverständlich
  den  oben  dargelegten  nationalen  Verhältnissen  gemäß  seit  der
Mitte  des  15.  Jahrhunderts  nur  niederdeutsche  Dingswinden  vor,  die,
soweit  mir  bekannt,  um  das  Jahr  1640  durchschnittlich  ein  hochdeutsches
Gewand  angenommen  haben.  In  Westerkroch  ist  mir  zuerst  eine  hochdeutsche
  Dingswinde  aus  dem  Jahre  1642  bekannt;  in  der  Südergoesharde
  (Amt  Husum)  kommen  sie  1640  vor,  und  seitdem  herrscht
in  den  Gerichtsprotokollen  allein  hochdeutsch;  nur  im  Porrenkoog  wird
bereits  1615  ein  hochdeutsches  Zeugnis  ausgestellt.  Die  Nordergoesharde
  (Amt  Bredsted)  kennt  bis  1603  nur  niederdeutsche  Winden;  die
niederdeutsche  Gerichtssprache  reicht  aber  wahrscheinlich  weiter,  da  die
erste  bekannte  hochdeutsche  Dingswinde  erst  aus  dem  Jahre  1674
stammt;  sicher  sind  alle  Gerichtsprotokolle  von  1694  an  nur  in  hochdeutscher
  Sprache  abgefaßt.  Wichtiger  für  unsere  Untersuchung  erscheint
  die  Frage,  wie  sich  die  sprachlichen  Verhältnisse  in  den  nördlicheren,
  noch  jütisch  redenden  Landschaften  gestalteten.

Von  den  anglischen  Harden  des  Amtes  Gottorp  kommt  zunächst
die  Schliesharde  in  Betracht,  wo  wir  von  1485  —  1574  nur  niederdeutsche
  Urkunden  treffen;  wann  hier  das  Hochdeutsche  eintritt,  habe
ich  wegen  der  fehlenden  Urkunden  nicht  feststellen  können.  In  der
Struxdorfharde  reichen  sie  von  1465—  1595;  erst  1609  taucht  ein
hochdcutscher  Brief  des  Domkapitels  auf.  In  der  Uggelharde  des
Amtes  Flensburg  reicht  das  Niederdeutsche  bis  1585,  seit  1630  beginnen
  hochdeutsche  Gerichtsprotokolle.  Die  Nieharde  weist  von  1432
bis  1554  nur  niederdeutsche  Dingswinden  auf,  bereits  1584  tritt  hier
die  erste  hochdeutsche  auf  mit  mancherlei  niederdeutschen  Erinnerungen;
ebenso  im  Jahre  1616,  und  seit  1626  sind  die  Gerichtsprotokolle  ausschließlich
  hochdeutsch,  doch  schreiben  die  Bauerschaften  von  Gammelbygaard.
  Gammelby  und  Flatzby  in  einem  sogenannten  Sommerbierbrief
v.  J.  1610  noch  nach  der  alten  Weise  niederdeutsch.  Die  Husbyharde
bietet  gleichsalls  von  1450  —1649  nur  niederdeutsche  Gerichtszeugnisse
  und  seit  dem  Jahre  1677  hochdeutsche  Gerichtsprotokolle.
Eigenartig  erscheint  die  Entwickelung  in  der  Flensburger  Wiesharde.
Hier  kennen  wir  von  1423  an  bis  zum  Jahre  1556  nur  niederdeutsche
  Winden;  die  ersten  hochdeutschen  treten  bereits  1586,  1588
und  1589  auf,  auch  die  Gerichtsprotokolle  sind  seit  1626  hochdeutsch;

Sach,  Tas  Herzogtum  Schleswig.  III.  21
        <pb n="330" />
        322  D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

doch  schreibt  der  Hardesvogt  Jess  Boyssen,  von  dem  wir  unten  eine
merkwürdige  Winde  mitteilen,  1590  wieder  niederdeutsch,  und  ein
Willlürsbrief  oder  Dorfbeliebung  für  Grotewiehe  v.  J.  1623,  sowie
ein  Kirchspielzeugnis  aus  Hacksted  v.  J.  1628  und  ein  Zeugnis  von
8  Sandleuten  aus  der  Dorsschaft  Ellund  von  1637  kennen  auch  nur
diese  Sprache.

Von  den  Harden  des  Amtes  Tondern  redet  die  Karrharde  von
1452  —1669  nur  niederdeutsch;  hochdeutsche  Gerichtsprotokolle  sind
erst  seit  1691  nachweisbar.  Anders  entwickelten  sich  die  Verhältnisse
in  der  Sluxharde.  Aus  dem  Jahre  1470  ist  eine  niederdeutsche  und
eine  dänische  Dingswinde  erhalten;  dann  folgen  bis  zum  Jahre  1499
zur  dänische,  mit  zwei  niederdeutschen  Ausnahmen  v.  J.  1491  und
1492.  Vom  Jahre  1499  an  beginnt  die  niederdeutsche  Periode,  die
nur  einmal  noch  im  Jahre  1514  von  einer  dänischen  Urkunde  unterbrochen
  wird,  in  zahlreichen  Zeugnissen  bis  zum  Jahre  1663  ),  soweit
bekannt;  sie  reicht  aber  sicher  noch  weiter,  da  auch  die  Gerichtsprotokolle
von  1602  —  1672  niederdeutsch  sind;  erst  1683  tritt  hier  das  Hochdeutsche
  auf,  um  fortan  allein  zu  herrschen.  In  der  Tondernharde
zeigt  sich  ein  ähnlicher  Sprachkampf;  aus  dem  Jahre  1482  kennen
wir  eine  niederdeutsche  Urkunde,  aus  1489  eine  dänische,  aus  1490
eine  dänische  und  eine  niederdeutsche,  aus  1491  und  1521  eine  dänische,
dann  seit  1540  bis  1567  nur  niederdeutsche,  und  dieselbe  Sprache
herrscht  noch  um  die  Mitte  des  folgenden  Jahrhunderts:

Dessen  unsern  uthgegewenen  koepbreff  mit  eigenhendiger  underschrift
bekrefftiget,  ock  unsere  gewöhnliche  pettschaffton  wollwetenlich  darunter
setten  latten,  und  ferner  unsere  hardes  voget  Jürgen  Nissen  newenst
mit  unss  tohm  tüchnis  tho  underschrewen  gebeden  (6.  Nov.  1646).

Selbst  das  jütische  Mögeltondern  weist  1539  eine  niederdeutsche
Dingswinde  auf.  Hoierharde  und  Hoierbirk  reden  1490  und  1520
niederdeutsch,  haben  aber  von  1685  —  1695  dänische  Protokolle;  1701
kommt  bereits  hochdeutsch  vor,  1704  aber  wieder  dänisch.  Wie  wir
weiter  unten  sehen  werden,  beginnt  für  die  Hoierharde  und  Hoierbirk
der  ÜUbergang  vom  Dänischen  zum  Hochdeutschen,  wie  im  ganzen  Norden
des  Herzogtums,  um  das  Jahr  1740.  Von  der  Nübelharde  (Sunde-1)

  Zeitschrift  Iv.  382.
        <pb n="331" />
        D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.  323

with)  kenne  ich  nur  niederdeutsche  Dingswinden  von  1425  —  1541;  dagegen
  beginnt  in  der  Süderrangstrupharde  (Amt  Apenrade)  unsere
Kunde  mit  einer  dänischen  Winde  vom  Jahre  1477;  auch  1509  tritt
eine  solche  auf,  während  eine  Kirchspielswinde  von  Hellewath  in  gleichem
Jahre  niederdeutsch  redet;  seit  1514  folgen  auch,  soweit  bekannt,  nur
niederdeutsche  Urkunden  bis  1568.  Die  Zeit  des  Übergangs  zum
Hochdeutschen  läßt  sich  nicht  genau  feststellen;  nur  so  viel  wissen  wir,
daß  im  ganzen  Amt  Apenrade  die  Dingbücher  und  Schuld=  und  Pfandprotokolle
  vom  Jahre  1695  an  auf  Hochdeutsch  geführt  wurden.  Aus
der  Riisharde  ist  eine  dänische  Dingswinde  von  dem  Jahre  1496
bekannt;  von  1555  —  1647  herrscht  Niederdeutsch;  bald  nachher  wird
Hochdeutsch  eingetreten  sein;  indes  fehlen  alle  Gerichtsprotokolle,  die
darüber  Klarheit  bringen  würden.  Für  die  Grammharde  des  Amtes
Hadersleben  sind  anscheinend  keine  alten  Dingswinden  erhalten;  indes
läßt  sich  aus  dem  Umstande,  daß  von  1661—  1692  die  Gerichtsprotokolle
  in  dänischer  Sprache  abgefaßt  sind,  auf  eine  frühere  dänische
Gerichtssprache  schließen.:)  Ahnlich  liegen  die  Verhältnisse  in  der
Haderslebener  Harde,  wo  aus  dem  Jahre  1440  eine  dänische  Dingswinde
  erhalten  ist  und  noch  1639  der  Hardesvogt  dem  Schuhmacheramt
  von  Hadersleben  eine  solche  ausstellt;  auch  die  Gerichtsprotokolle
von  1641—  1692  sind  in  dänischer  Sprache  abgefaßt.  Dagegen  kennen
wir  aus  der  Tyrstrupharde  zwei  niederdeutsche  Urkunden  aus  dem
Jahre  1441  und  eine  Kirchspielswinde  von  1540  in  gleicher  Sprache,
sonst  ist  die  dänische  Gerichtssprache  hier  herrschend.  In  der  Hviddingharde
  reden  von  1470—  1578  dänische  Winden,  nur  einmal  im
Jahre  1574  von  einer  niederdeutschen  unterbrochen.  Auch  die  Gerichtsprotokolle
  von  1635  1730  sind  dänisch.  Die  Frös  =  und  Kalfslundharde
  kennen  gleichfalls  von  1493  —  1573  und  von  1498  bis
1541  nur  dänische  Winden  und  dänische  Gerichtssprache.  Dasselbe
ist  der  Fall  in  der  Loeharde,  wo  von  1519  —  1567  nur  deänische
Gerichtszeugnisse  auftreten,  sowie  im  Birk  Lügumkloster,  aus  dem

1)  Die  auf  dem  Haderslebener  Amtsgericht  vorhandenen  Dingbücher  der
Grammharde  reichen  von  1661—  1663,  1667—  1669,  1673—  1692;  die  Angaben
Stemanns  sind  ungenau.  Sie  enthalten  nur  selten  hochdentsche  Eintragungen,
meist  das  „Pensionarguth“  Drenderup  betreffend,  einige  deutsche  Gesuche  an  den
Hardesvogt  u.  a.  Niederdeutsches  habe  ich  darin  nicht  gefundcn.

21“
        <pb n="332" />
        324  D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

von  1474—  1575  nicht  weniger  als  30  dänische  Dingswinden  erhalten
  sind.

Das  Ergebnis  ist  also  folgendes:  Aus  den  Amtern  Hütten,  Gottorp,
Husum,  Bredsted  und  Flensburg  findet  sich  keine  Spur  von  dänischer
Sprache  in  den  Volksgerichten;  das  Niederdeutsche  herrscht  hier,  soweit
unsere  Kunde  reicht.  Im  Amte  Tondern  gelangt  es  in  der  Tondernund
  Sluxharde  nach  einigem  Schwanken  bald  zum  Siege,  während
es  in  der  Karrharde  von  vornherein  herrscht  und  in  der  Hoierharde
und  in  Hoierbirk  nach  kurzem  Schwanken  die  dänische  Sprache  die
Oberhand  gewinnt.  Im  Amt  Apenrade  erlangt  in  der  Riisharde  und
in  der  Süderrangstrupharde  das  Niederdeutsche  bald  das  Übergewicht,
und  möglicherweise  auch  in  der  Lundtofft  (Klipplef0harde,  obwohl  wir
darüber  urkundlich  nicht  genauer  unterrichtet  sind.  Das  ganze  nördlich
davon  gelegene  Gebiet,  einschließlich  die  Insel  Alsen,  die  Norderrangstrupharde
  des  Amtes  Apenrade,  Lügumkloster,  Loeharde,  die  jütischen
Enklaven  und  das  ganze  Amt  Hadersleben  kennt,  abgesehen  von
einigen  hie  und  da  auftauchenden  niederdeutschen  Zeugnissen,  nur
dänische  Sprache  in  den  Volksgerichten,  soweit  unsere  Quellen  zurückgehen.
  Legt  man  die  heutige  Bevölkerungszahl,  die  um  1600  kaum
die  Hälfte,  aber  bei  ungefähr  gleichem  Verhältnis,  betragen  haben
kann,  einer  Berechnung  zugrunde,  so  ergibt  sich,  daß  bereits  vor
300  Jahren  und  früher  in  den  Amtern  und  Landschaften,  insbesondere
auch  den  friesischen,  wo  seit  alters  nur  niederdeutsche  Amtssprache  war,
mit  Einschluß  der  Städte,  gegen  3¾  der  Bevölkerung  des  Herzogtums
niederdeutsche  Gerichtssprache  hatte  und  zwar  in  Gerichten,  die  aus
dem  Volke  hervorgingen  und  von  Männern  aus  dem  Volke  geleitet
wurden.  Und  da  sollte  die  ganze  maßgebende  Bevölkerung  der  Bonden
und  freien  Bauern  bis  über  Apeurade  und  Tondern  hinaus  ebenso
wie  die  Bürger  in  den  nördlichen  Städten  außer  ihrer  westjütischen
Mundart  nicht  auch  eine  Sprache  verstanden  haben,  in  der  sie  selbst
ihre  Gerichtszeugnisse  ausstellten?  Die  Entwickelung  der  Gerichtsverhältnisse
  hatte  in  der  Tat  einen  denkwürdigen,  heute  für  uns  auffallenden
  Gang  genommen,  der  zugleich  ein  helles  Licht  auf  die  sprachlichen
  Verhältnisse  des  16.  und  17.  Jahrhunderts  wirft.

Die  niederdeutsche  Gerichtssprache  in  dem  größten  Teile  des
Landes  mußte  sehr  bald  auch  ihren  Einfluß  auf  die  Form  des  jütischen
        <pb n="333" />
        Das  jlltische  Lov  in  niederdeutscher  Sprache.  325

Landrechts  ausüben.  Da  dessen  fortdauernde  Geltung  ausdrücklich  in
dem  Landesprivilegium  v.  J.  1460  zugesichert  1),  in  dem  Bordesholmer
Vergleich  (1522),  im  Flensburger  Landtagsabschiede  (1564)  und  in
der  „Landtgerichts  Ordnung“  des  Königs  Friedrich  und  der  Herzöge
Hans  und  Adolf  vom  30.  März  1573  vielfach  anerkannt  war,  so  ist
es  unter  den  obwaltenden  Verhältnissen  begreiflich,  daß  das  jütische
Lov  auch  ein  niederdeutsches  Gewand  annahm.  Nachdem  schon  vorher
niederdeutsche  Übersetzungen  handschriftlich  verbreitet  gewesen  waren,
erschien  jetzt  im  Jahre  1486  der  erste  niederdeutsche  Druck  des  Lovbuchs,
  mit  einer  gereimten  Einleitung  in  einer  älteren  Handschrift:

De  meister  ler  et  uns  de  synne

van  aller  werllt  anbegynne  —

dith  ist  geschehen  na  Gades  gebort
twelff  hundert  jahr  und  vertich  vort.)

Eine  abgekürzte  Paraphrase  des  Lovs  verfaßte  dann  im  Jahre
1512  Hans  Kordes  thor  Nygenstadt.  Alles  beweist,  wie  bereits  vor
1500  das  Bedürfnis  nach  einer  deutschen  Bearbeitung  stark  empfunden
wurde.  Gegen  Schluß  des  16.  Jahrhunderts  machte  sich  auch  das
Bedürfnis  nach  einer  dänischen  Bearbeitung  des  Gesetzes  geltend,  die
mit  königlicher  Genehmigung  im  Jahre  1590  für  Jütland,  Fünen,
Langeland  og  alle  andre  steder,  saa  vidt  den  iydske  lov  bruges,
autortsiert  ward.  War  damit  anscheinend  auch  für  den  nördlichen  Teil
des  Herzogtums,  wo  noch  dänische  Gerichtssprache  war,  gesorgt,  so
mußte  das  gleiche  für  die  größeren  Bezirke  geschehen,  wo  niederdeutsche
  Gerichtssprache  galt.  So  bekam  denn  der  Flensburger  Amtsschreiber
  und  spätere  Advokat  Blasius  Ekenberger  unter  dem  7.  Sept.
1591  ein  königliches  und  unter  dem  20.  Nov.  desselben  Jahres  auch
ein  von  dem  Herzog  Johann  Adolf  ausgestelltes  Privilegium  auf  10
Jahre  zur  Herausgabe  einer  niederdeutschen  Übersetzung  des  jütischen
Lovs.  Dieses  Privilegium  ist  ein  unzweideutiger  Beweis  dafür,  wie
wenig  die  obersten  Behörden  daran  dachten,  die  hochdeutsche  Amtssprache

1)  Reg.  Christians  1.  S.  31:  Ok  wullon  wy  unde  scholen  na  unseme
vormoge  schicken,  dat  men  bolde  in  deme  bertogdome  dat  lowbok,  wor  id
nicht  en  is  gegen  article  desses  breves.

2)  Ratjen:  Handschriften  der  K.  U.  434.  472.
        <pb n="334" />
        326  D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

ihrer  Kanzleien  auch  bei  den  Vollsgerichten  einzuführen  1);  obwohl
bereits  damals  in  einzelnen  Harden  das  Hochdeutsche  einzudringen
begann,  gaben  sie  jetzt  den  Hardesvögten,  Sandmännern  und  Dinghörern
  ein  Buch  in  die  Hand,  wodurch  der  Gebrauch  des  Niederdeutschen
  in  den  Gerichten  eine  neue  Stärkung  gewinnen  mußte.
Merkwürdigerweise  ward  diese  niederdeutsche  Übersetzung  unter  dem
20.  Nov.  1592  durch  ein  königliches  Patent,  ebenso  wie  zwei  Jahre
vorher  die  dänische,  für  Jütland,  Fünen,  Langeland,  das  Fürstentum
Schleswig  „und  allen  anderen  steden  unde  orden,  wor  dat  jüdsche
lowbook  gebrucket  wert“,  autorisiert.  Wegen  der  ziemlich  gleichlautenden
Einführungsbestimmungen  ist  das  Verhältnis  der  beiden  Übersetzungen
in  bezug  auf  ihren  Gültigkeitsbereich  nicht  ganz  klar,  da  man  nicht
begreift,  wie  die  niederdeutsche  Bearbeitung  für  Jütland,  Fünen  und
Langeland  irgend  eine  Bedeutung  haben  konnte.  Praktisch  machte  sich
die  Sache  so,  daß  die  neudänische  in  den  Bezirken  mit  dänischer  Gerichtssprache,
  die  niederdeutsche  Bearbeitung  in  denen  mit  niederdeutscher
und  hochdeutscher  Sprache  in  amtlichen  Gebrauch  kam.

Die  niederdeutsche  Übersetzung,  die  für  unsere  Frage  allein  in
Betracht  kommt,  erschien  zu  Schleswig  im  Jahre  1593.  Nach  Ekenbergers
  einleitenden  Worten  ward  er  noch  besonders  von  dem  gelehrten
Statthalter  Heinrich  Ranzau,  der  sonst  in  allen  seinen  amtlichen
Schreiben  nur  Hochdentsch  anwandte,  bei  seiner  Arbeit  unterstützt;  er
bemerkt  dann  weiter,  es  gebe  manche,

„do  de  gemene  dachlike  densche  sprake  (d.  h.  die  jütische  Mundart),
wat  en  in  erem  handel  unde  wandel  nödich  is,  wol  vorstahn  können,  nicht
tho  weiniger  groten  mangel  daran  hebbon,  dat  se  dat  landtrecht,  in  sonderheit
  de  terminos  juris  in  der  denschen  sprake  unde  wat  dat  recht  fördert
unde  hobben  wil,  recht  wol  vorstahn  scholden.  Sintemal  den  ock  dat  löfflüke
  förstendohm  Schleszwig  mit  dem  sülwigen  Lowbokes  rechte  begawet

.  is  nicht  ane,  dat  inner-  undo  utherhalwen  der  empter  ein  herlike
antall  der  vam  adel,  de  ere  güdor  im  förstendohme  hebben,  der  sprake
„  Söwerst.  insonderheit  im  Lowboke  so  gar  wol  nicht  entbinnen  syn,  dat  se

1)  Bereits  1557  hatte  der  dänische  Reichsrat  Erich  Krabbe  eine  hochdeutsche
Übersetzung  verfaßt  und  dem  Könige  Christian  III.  gewidmet;  vergl.  den  niederdeutschen
  Titel  Handschr.  der  K.  U.  B.  S.  H.  299.  Da  aber  nirgends  ein  Bedürfnis
  dafür  empfunden  ward,  erschien  sie  erst  1684  im  Druck,  ohne  doch
irgend  welche  praktische  Bedeutung  zu  erlangen.  Ratjen:  Verzeichnis  der  Handschr.
  II.  88.  89.
        <pb n="335" />
        Das  jütische  Lov  in  niederdeutscher  Sprache.  327

alles  in  sinem  vorstande,  wat  ider  wordt  eigentlick  bedüdet,  vorstünden.
Derwegen  nicht  alleine  de  vam  adel  gewünschet  unde  vorlangen  gehat,  dat
so  eino  gewisse  erkleringe  darup  hebben  mochten,  sonder  hefft  de  gemeno
man  unde  inwaner  des  landes,  de  am  meisten  mit  unrechte  beschweret
werdon,  darümme  sick  gesenet,  dat  se  dorchuth  solcker  erer  begehr  geweret
werden  mochten,  einen  gewissen  düdeschen  text  vor  sick  hedden.

Bereits  im  Jahre  1603  erschien  eine  neue  Ausgabe,  zum  Beweise
wie  allgemein  diese  Übersetzung  in  amtlichen  Gebrauch  gelangte;  ja
noch  1717  ward  sie  in  Flensburg  aufs  neue  mit  einer  Glosse  des
ehemaligen  Schlesw.  Hofgerichtsadvokaten  Joachim  Blüting  als  fortlaufendem
  Kommentar  herausgegeben  und  durch  ein  Reskript  vom
5.  Februar  1722  allen  Gerichten  im  ganzen  Herzogtum  befohlen,  sich
dieser  Ausgabe  zu  bedienen.  1)  Infolgedessen  verdrängte  der  niederdeutsche
  Text  auch  im  nördlichen  Schleswig  den  neudänischen  und
bildete  fortan  für  das  ganze  Gebiet  des  Herzogtums  die  alleinige
Rechtsquelle.  Es  ist  eine  merkwürdige  Erscheinung,  wie  die  niederdeutsche
  Fassung  des  jütischen  Lovs  bei  den  Hardesgerichten  noch  in
voller  Geltung  und  Übung  stand,  als  bereits  lange  fast  überall  die
hochdeutsche  Sprache  bei  ihnen  zur  Einführung  gelangt  war.  Wegen
der  hohen  Bedeutung  dieser  Ekenbergerschen  Übersetzung  für  das  Gerichtswesen
  unseres  Landes  und  deren  Sprache  will  ich  hier  einige  z.  T.
noch  bis  in  die  neueste  Zeit  gültigen,  eigenartigen  Bestimmungen  mitteilen,
  die  zugleich  auf  die  früher  behandelten,  älteren  agrarischen
Verhältnisse  ein  helles  Licht  werfen.

Cnp.  47.

Is  dar  ein  klein  dörp  gebuwet  in  dat  veldt  unde  se  hebben  alle  acker
unde  wische  gedelet  unde  wurden  kiven.  wat  tho  deme  kleinen  dörpe  unde
wat  tho  deme  groten  dörpo  gehöro,  dat  schölen  weten,  de  in  deme  Adelbye
id  est  in  deme  groten  dörpe  wanen.

Düncket  den  ock,  de  in  dem  groten  dörpe  wanen,  dat  dat  kleine
dörpen  tho  schaden  gebuwet  were,  so  mögen  so  dat  kleino  dörp  wedderümme
infördern,  so  en  de  schade  nicht  tho  Iydende  wore.

Wil  den  dat  kleine  dörp  nicht  folgen,  so  mögen  so  dat  mit  lagedagen
tho  dinge  updreven.

Sitt  dat  kleine  dörp  dar  baven  averhörig  (wen  idt  lowlich  upgefördert
unde  upgedeelct  is),  so  moth  idt  folgen  unde  geldet  des  köninges  recht
undo  brökc.

1)  Ratjen:  Handschriften  II.  89.  Mif.
        <pb n="336" />
        328  D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

Hedde  idt  överst  dre  winters  häffd,  dat  is  3  jahr,  gestanden  unbeklaget
unde  unvorfolget  tho  dinge,  so  kan  men  idt  nicht  wedder  updeelon.

Cap.  112.
Findet  jemandt  goldt  edder  sülver  up  dem  velde  edder  in  bergen  edder
achter  dem  ploge  edder  in  anderer  mate,  dat  schal  de  köningk  hebben.

Cap.  68.

Settet  jemandt  für  in  de  heide  unde  darmede  an  eines  mannes  urtefang,
  also  heyde  edder  torf,  edder  dat  für  lepe  in  dat  holdt,  brende  edder
vorsorede  dat  holdt,  so  schal  dejenne,  de  dat  für  in  dat  veldt  droch,  den
schaden  betalen,  effte  he  schon  den  willen  nicht  bedde,  andern  Iyden
schaden  tho  donde,  ock  nicht  sonder  sino  egen  heide  affthobrennen.

Der  Wandel  in  der  Gerichtssprache  der  Dinggerichte  erfolgte,
wie  aus  den  oben  angegebenen  Daten  hervorgeht,  in  den  verschiedenen
  Distrikten  auch  zu  verschiedenen  Zeiten.  Am  frühesten  finden
wir  Hochdeutsch  in  der  Nieharde  (1584)  und  in  der  Flensburger  Wiesharde
  (1586)  angewandt;  in  den  anderen  Harden  mit  niederdeutscher
Gerichtssprache  geschah  ihre  Anwendung  erst  später;  wahrscheinlich  beginnt
  sie  in  den  meisten  schon  früher,  als  sich  urkundlich  nachweisen
läßt,  in  der  Karrharde  anscheinend  aber  erst  nach  1669,  in  der  Sluxharde
  nach  1663,  in  der  Husbyharde  nach  1649  und  in  der  Riisharde
nach  1647,  so  daß  erst  im  Laufe  der  zweiten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts
  von  einer  allgemeinen  hochdeutschen  Gerichtssprache  in  diesen
Hardestingen  geredet  werden  kann.  Der  Sprachwechsel  vom  Niederdeutschen
  zum  Hochdeutschen  mußte  den  Hardesvögten  und  den  Bonden,
die  die  Volksgerichte  bildeten  und  deren  Zeugnisse  ausstellten,  keine
geringe  Schwierigkeit  machen.  Sie  hörten  die  hochdeutsche  Sprache
damals  noch  nicht  in  den  Kirchen,  noch  viel  weniger  in  den  Schulen;
allein  in  den  Regierungserlassen  trat  sie  ihnen  entgegen  als  höhere,
vornehmere  Sprache;  lernen  konnten  sie  sie  nur  als  fremde  Büchersprache,
  und  das  wichtigste  Buch,  das  ihnen  bekannt  sein  mußte,  war
niederdeutsch.  Dazu  redeten  damals  in  ganz  Mittelschleswig,  wenigstens
  auf  dem  Lande,  noch  die  Bauerschaften  unter  sich  die  jütische
Mundart  und  waren  bisher  seit  Jahrhunderten  gewohnt  gewesen,  das
Niederdeutsche  nicht  bloß  als  Amtssprache,  sondern  als  die  Sprache
der  höheren  Bildung  zu  betrachten.  War  es  ein  Wunder,  daß  es
den  Mitgliedern  jener  alten  Volksgerichte  schwer  werden  mußte,
        <pb n="337" />
        Dingswinden  zur  Zeit  des  Sprachübergangs.  329

jetzt  zu  einer  andern  Amtssprache  überzugehen  und  gewissermaßen  dreisprachig
  zu  werden?

Die  Zeit  dieses  Sprachübergangs  hat  denn  auch  in  den  uns
erhaltenen  Dingzeugnissen  merkwürdige  Spuren  hinterlassen.  Man  erkennt
  daraus,  wie  sich  die  bäuerlichen  Hardesvögte  und  die  Sandleute
abmühten,  möglichst  der  neuen  Weise  gerecht  zu  werden,  wenn  sie
ein  amtliches  Zeugnis  ablegen  sollten.  Zwei  Urkunden  mit  ihren  halb
niederdeutschen,  halb  hochdeutschen  Sprachformen  mögen  davon  Zeugnis
ablegen.  Die  erste  ist  eine  der  frühesten  hochdeutschen  Dingswinden,
die  wir  kennen,  aus  der  Wiesharde  und  von  dem  Hardesvogt  Jess
Boyssen  und  von  zwei  Sandleuten  im  Jahre  1589  über  eine  Streitsache
  der  Flensburger  Marienkirche  ausgestellt;  die  andere  stammt  aus
dem  Kirchspiel  Sterup  in  der  Nieharde,  und  enthält  aus  dem  Jahre
1641  ein  Zeugnis  der  Grundeigner  über  eine  Wegesache;  besonders
die  letztere  Urkunde  zeigt,  wie  den  Bauern  des  Kirchspiels  Sterup  das
Niederdeutsche  damals  in  Fleisch  und  Blut  übergegangen  war.  #

1.  Dingswinde  der  Wiesharde  vom  4.  Dez.  1589.

Wptlick  und  kundt  sy  allermünniglich,  so  dit  dingeswinde  lesen  oder
hören  lesen,  dat  nach  Christi  unsers  seligmackers  gebubrt  im  1559  sten
jahre,  den  4&amp;amp;ten  tag  des  monats  Decembris  behegedes  und  upgerichtes  rechten
vor  mi  Jess  Boissen,  hürdes  voigt,  und  den  twein  sandtleuten  Tüge  Tamssen
und  Hanick  Tugssen,  in  Wielhärde  erschenen  seyn  die  ehrbahrn  und  achtbarn
  —  alse  kirchgeschwaren  und  karspellcute  unsere  licben  frawen  kirchen
zu  Flensburgk  und  amsleuten  desselbigen  car#spells,  und  nochmahlen,  wat
sie  auch  aufm  vorgangenen,  den  30.  Octobris  gehaltenen  dinge  gethan,  gebetten
  und  gefürdert,  ihnen  dingeswinde  und  zeugnisse  mitzutheilen  und
zu  geben  —  Nachdeme  nun  auf  solche  geschehene  frage  das  gantze  allgemeine
  harde  sich  mit  einander  deßfals  beredet  und  beducht  und  wiederumb
woblbedachts  modes  nachfolgende  achte  ehrliche  männer  und  hardes  leute  —
binnendinges  wiederumb  eingekamen  und  durch  Lass  Tügssen,  ihren  vobrmann,
  alsagen  laten  und  von  wegen  ibrer  aller  bezeugen  laten,  dat  so  tho
keiner  tidt  oder  ock  vor  dieser  tidt  von  solchem  briefe  nicht  gewetten  edder
ock  deusulven  tho  dinge  nicht  hadden  lesen  hören  alse  alleine  am  vergangenen
  dinge  dage,  welcker  den  11.  Septembris  dieses  itzigen  jahres  gebalten
worden,  und  danne  ock  up  protestation  und  vorbedingunge  der  vorstender
des  hospitals  —  wormit  sie  —  dit  dingeswinde  damahls  gehindert  und  auf-1)

  G.  Cläden:  Histor.  Abh.  von  den  bey  der  Stadt  Flensburg  belegenen
Kirchen-Hölzungen  1773.  S.  18.
        <pb n="338" />
        330  D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

gehalten,  keine  andere  schristliche  beweise  oder  uhrkunde,  wie  sie  idt  damahls
gebetten,  vorgebracht  oder  gezeuget:  all  habe  ich  Jess  Boiessen,  hardes
voigt  obgemeldt,  ihnen,  den  vorstendern  und  kirchgeschwaren  der  kercken
zu  unser  lieben  frawen,  dit  dingeswinde  nicht  weigern  sollen,  sondern  ihnen
zu  dere  behuff  nachfolgende  achte  unberüchtigde  hardes  leute  gegönnet  und
aulgenommet  —  welcke  bey  ehren  waren  worden  bewunden  und  betüget,
dat  sick  alle  dinge  also,  wie  oben  gemeldt,  in  der  wahrheit  begeben  und
thogedragon  und  sie  solche  des  gantzen  hardes  und  innwanern  und  von
wegen  dehülven,  der  vorgenömeden  achte  framer  leute  bekentnüsso  und
tostand  binnen  dinges  angehört  badden,  ihnen  ock  sülvest  sollichs  alles  woll
bewußt  were.  Des  in  ubrkundt  haben  neven  mi  Jess  Boissen,  hardesfoigt,
die  zwev  sandt  leute  dit  dingeswinde  vorsiegelt.  Actum  anno,  loco  et  dic
ut  supra.

2.  Zeugnis  der  Grundeigner  von  Sterup  1641.

Wy  grundegere  in  Sterup  Caspell,  als  bekennen  hiemit  oflentlich,
daß  wir  aus  befehl  unser  hohen  obrigkeit  eine  richtigkeit  wegen  des  stridigen
weges  zwischen  der  wohledlen  fruwen  Anna  Manteuffels  zum  Süderseh  und
Nichel  Hansen  to  Brunnbbüll  treffen  und  machen  sollen,  wen  wi  dan
hirinnen  flitich  nageforschet  und  kenen  andern  afgelegten  wegh  erfragen
noch  finden  können  alß  den  groten  herwegh,  de  uht  dem  dorpe  Gronholt
beht  nah  Südensche  geiht  und  welchon  so  woll  Ihr.  kgl.  Mayt.  undersahten
als  dohmherrun  lüde  beht  an  Südensche  und  Stenderup  fahren  möchten,  und
ock  vor  ditzen  von  der  wolledlen  fruwen  undersahten  is  gefahren  worden,
all  hebben  wi  kenen  andere  wegh  mit  gutem  gewehten  dorch  eines  ehrlichen
  mannes  hoff  nehmen  noch  leggen  konnen,  sondern  sind  darup  den
9.  December  anno  1640  vom  Brik  Laßen  tho  Gronholt  sin  hofruhm  angegangen
  beht  in  den  groten  herwegh  und  hebben  der  woledlen  fruwen  dißen
groten  und  richtigen  wegh  thoerkant,  ehr  ock  mit  unsern  eiden  thogeschwaren,
hapen  ock  solches  vor  Cott  und  unser  hohen  obricheit  mit  gutem  geweten
tho  verantworden.  —

Nach  und  nach  gewann  erst  in  der  ländlichen  „amtlichen“  Sprache
in  diesen  Gebieten  das  Hochdeutsche  die  Alleinherrschaft;  aus  einer
größeren  Zahl  sogenannter  Willkürsbriefe  oder  Dorfbeliebungen  1)  aus
dem  Kreise  Flensburg  lernen  wir,  wie  die  Bauerschaften  vom  Jahre
1669  an  sich  nur  der  hochdentschen  Sprache  bedienen,  wenn  sie  für
ihre  landwirtschaftlichen  und  auch  gesellschaftlichen  Verhältnisse  Satzungen
feststellen  wollten.

1)  G.  C.  Nerong:  Willkürsbriefe  oder  Dorfsbeliebungen  aus  dem  Kreise
Flensburg  1900;  das  Buch  enthält  25  solcher  Willkürsbriefe,  darunter  nur
einen  niederdeutschen  aus  Großenwiehe  v.  J.  1623.
        <pb n="339" />
        Die  Einführung  der  hochdeutschen  Gerichtslprache.  331

Anders  war  die  Entwickelung  in  den  nördlichen  Harden,  in  denen
bis  dahin  das  Dänische  als  Gerichtssprache  sich  erhalten  hatte.  Da
der  Sprachwechsel  hier  erst  später  erfolgte,  konnte  nicht  das  Niederdeutsche
  mehr  seine  Stelle  einnehmen,  sondern  mußte  sofort  der  Üübergang
  zum  Hochdeutschen  erfolgen.  Bisher  war  auch  hier  die  dänische
Sprache  nur  in  den  Untergerichten  in  Gebrauch,  bei  Appellationen  an
das  Gottorper  Obergericht  mußten  alle  Erkenntnisse  und  Akten  erst  ins
Hochdeutsche  übersetzt  werden;  wenn  die  Bevölkerung  auch  seit  mehr
als  150  Jahren  daran  gewöhnt  war,  daß  alle  Gesetze,  Verordnungen
und  Verfügungen  allein  in  hochdeutscher  Sprache  ergingen  und  nur
vereinzelt  in  besonderen  Fällen  mit  dem  dänischen  Texte  daneben  veröffentlicht
  wurden,  so  mußte  der  Wandel  der  Sprache  in  den  Volksgerichten,
  ohne  den  übergang  vom  Dänischen  ins  Niederdeutsche  durchgemacht
  zu  haben,  mit  seinem  plötzlichen  Sprung  in  das  Hochdeutsche
hier  weit  stärker  empfunden  werden  als  in  den  mittleren  Distrikten.

Wie  wenig  aber  bei  der  Einführung  des  Hochdeutschen  in  die
Gerichte  der  nördlichen  Harden,  die  durchweg  in  den  Jahren  1730
bis  1740,  d.  h.  zu  einer  Zeit  der  Alleinherrschaft  des  Königs  erfolgte,
an  eine  Germanisierung  gedacht  ward,  haben  wir  schon  vorher  angedeutet;
  die  Gründe,  die  die  obersten  Behörden  leiteten,  lagen  auf
einem  ganz  anderen  Gebiete.

Die  Landgerichtsordnung  v.  J.  1573,  der  auch  in  ihrer  erneuerten
Gestalt  v.  J.  1636  die  Bestimmungen  des  römischen  und  sächsischen
Rechts  zugrunde  liegen,  hatte  bei  den  Volksgerichten,  die  mit  ungelehrten
  Männern  aus  der  Bauerschaft  besetzt  waren,  nicht  ohne  weiteres
durchgeführt  werden  können  und  kam  erst  im  Anfange  des  18.  Jahrhunderts
  nach  und  nach  überall  in  Anwendung.  Es  waren  dazu
Männer  erforderlich,  die  auf  den  Universitäten  eine  juristische  Bildung
erfahren  hatten,  die  nicht  allein  das  in  der  Landgerichtsordnung  vorgeschriebene
  Prozeßverfahren,  mit  dem  auch  die  Einführung  des  Advokatenwesens
  in  Verbindung  stand,  und  das  deutsche  gemeine  und  römische
Recht,  zur  Ergänzung  des  jütischen  Lovs,  sondern  auch  die  Sprache
der  Regierung,  der  Gesetzgebung  und  der  Obergerichte  verstanden  und
anzuwenden  wußten.  Die  Obergerichte  waren  überdies  meist  mit
Männern  besetzt,  die  nur  der  deutschen  Sprache  mächtig  waren  und
demgemäß  auch  deutsche  Untergerichtsakten  verlangten.  Um  eine  größere
        <pb n="340" />
        332  D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

Rechtssicherheit  zu  erzielen,  erschien  eine  völlige  Gleichheit  der  Gerichtssprache
  und  ihre  Übereinstimmung  mit  der  Gesetzgebung  und  der  Regierungssprache
  ein  dringendes  Erfordernis,  vor  der  jede  andere  Rücksicht
zurücktreten  mußte.  Überdies  war  die  damalige  dänische  Sprache  nicht
ausgebildet  genug  oder  ward  wenigstens  nicht  für  geeignet  gehalten
für  eine  scharfe  wissenschaftliche,  juristische  Begriffsbestimmung,  und
die  technischen  Begriffe  des  jütischen  Lovs  erschienen  für  die  neue
Prozeßtheorie  vollends  nicht  verwendbar.  Freilich  die  Volksgerichte
verloren  durch  die  Einführung  der  neuen  Landgerichtsordnung  überall
im  ganzen  Lande  an  ihrer  bisherigen  Bedeutung,  und  ihre  Teilnahme
  an  der  Rechtspflege  trat  zurück.  Der  Wandel  muß  überall
empfunden  sein,  wo  bisher  Männer  aus  dem  Volke  die  Gerichte  inne
gehabt  hatten,  am  stärksten  in  den  Gebieten,  die  mit  dem  neuen  Gerichtsverfahren
  erst  jetzt  auch  eine  neue  Gerichtssprache  erhielten.  Wir
kennen  auch  einige  Fälle,  wo  gegen  die  gelehrten  Advokaten  und
deren  unverständliche,  halb  deutsche,  halb  lateinische  Sprache  heftiger
Widerspruch  erhoben  ward.  Am  3.  Mai  1707  „reprotesteret“  eine
Partei  auf  dem  Ding  der  Norderrangstrupharde  „imod  den  tydsche
indgivne  protestation“;  auf  dem  Hviddinger  Hardesting  wird  am
22.  Mai  1714  verlangt,  „at  D.  H.  schulle  forklare  de  latinsche  ord
som  i  indleggerne  er  indfört,  huilchet  hannem  og  af  retten  blef
Paalagt“.  Am  13.  Mai  1737  wird  gegen  einen  deutschen  Rezeß  protestiert,
  aber  es  ist  doch  sehr  fraglich,  ob  der  protestierenden  Partei
mit  der  Entscheidung  sprachlich  gedient  war,  die  der  juristisch  gebildete
Hardesvogt  auf  dänisch  mit  folgenden  Worten  abgab:  „Eftersom  parterne
  haver  acquiesceret  förste  tingdag  og  concreditores  den  tid
icke  imodsted  denne  disput  angaaende  det  tydsche  sprog  udi  re-Cesserne,
  saa  kand  Herritzfog###n  udi  slig  henseende  icke  anderledis
  befinde,  ent  at  samme  for  gyldig  maa  antages,  dog  citra
Consequentiam  in  futuro.“

Die  Art  nun,  wie  dieses  neue  Gerichtsverfahren  allmählich  durchgeführt
  ward,  diente  dazu,  um  den  Übergang  zu  erleichtern  und  mit
dem  Sprachwechsel  in  gerichtlichen  Dingen  zu  versöhnen.  Wie  aus
den  Gerichtsprotokollen  hervorgeht,  ward  zum  Beispiel  in  der  Hvidding=
  und  Norderrangstrupharde  der  Allemansting  noch  bis  1833
in  dänischer  Sprache  abgehalten,  in  der  Frös=  und  Kalfslundharde
        <pb n="341" />
        Die  Einführung  der  hochdeutschen  Gerichtssprache.  333

bis  zum  Jahre  1820;  in  der  Grammharde  tritt  Deutsch  zuerst  in
einem  Dingprotokolle  vom  Jahre  1744  auf.  Das  Gerichtswesen  gestaltete
  sich  so,  daß  die  hochdeutsche  Sprache  in  den  jütischredenden
Harden  mit  bisheriger  dänischer  Gerichtssprache  nur  in  dem  eigentlichen
  Prozeß  zur  Anwendung  kam:  „Die  Parteischriften  wurden  deutsch
abgefaßt,  die  mündliche  weitere  Verhandlung  geschah  in  deutscher  Sprache,
die  Urteile  wurden  deutsch  publiziert,  aber  alle  Akte  der  sogenannten
freiwilligen  Gerichtsbarkeit  fanden  in  dänischer  Sprache  ihren  Ausdruck.
  Die  über  Landeigentum  gerichtlich  auszufertigenden  Kauf=  und
Überlassungskontrakte  wurden  nach  dänisch  abgefaßten  Appunktuationen
in  dänischer  Sprache  ausgefertigt,  alle  Obligationen,  Zessionen  und
Agnitionen  in  dänischer  Sprache  entworfen  und  auf  Stempelpapier
übertragen,  überhaupt  jedes  Dokument,  wodurch  der  Aussteller  irgendwelche
  Verbindlichkeit  übernahm  oder  auf  etwas  Verzicht  leistete,  in
dänischer  Sprache  ihm  vorgelegt  und  deutlich  verlesen,  bevor  die  Aufforderung
  zu  dessen  Unterschrift  geschah.  Eine  Ausnahme  fand  nur
statt,  wenn  die  Betreffenden  ausdrücklich  die  Ausfertigung  in  deutscher
Sprache  begehrten.  Als  Folge  davon  wurden  auch  die  Schuld=  und
Pfandprotokolle  dänisch  geführt  und  Folienextrakte  oder  Abschriften  aus
den  Nebenbüchern  in  dieser  Sprache  mitgeteilt.  Wurde,  was  nicht
selten  in  Militärangelegenheiten  geschah,  die  Aufnahme  einer  Dingswinde
  vor  gehegtem  Dinggerichte  beantragt,  so  ward  sie  in  dänischer
Sprache  ins  Gerichtsprotokoll  aufgenommen  und  in  beglaubigter  Abschrift
  mitgeteilt.  Daß  alle  unmittelbaren  Verhandlungen  mit  den
Hardeseingesessenen  im  Gerichte  oder  in  den  Geschäftslokalen  in  dänischer
  Sprache  geführt  wurden,  braucht  wohl  hiernach  kaum  bemerkt
zu  werden.“

„So  konnte  der  der  hochdeutschen  Sprache  nicht  mächtige  Amtsund
  Hardeseingesessene  zwar  dem  (weiteren  schriftlichen)  Gange  seines
Prozesses  nicht  folgen,  aber  es  hat  sich  ergeben,  daß  er  dieses  ebensowenig
  vermocht  hat,  als  die  Gerichtsverhandlungen  infolge  des  Sprachreskripts
  vom  14.  Mai  1840  dänisch  geführt  wurden;  er  war  auch
zu  der  Zeit  nicht  weniger  genötigt,  seinem  erwählten  Rechtsbeistande
volles  Zutrauen  in  der  Leitung  und  Führung  seiner  Rechtssache  zu
schenken.  Er  ist  in  dieser  Hinsicht  nicht  schlechter  gestellt  gewesen  als
jeder  Prozeßführende  in  anderen  Rechtsgebieten,  denn  die  Rechts-
        <pb n="342" />
        334  D.  Die  Sprache  der  Dinggerichte.

kenntnis  war  jetzt  nicht  mehr,  wie  zur  Zeit  der  Alleinherrschaft  des
für  einfache  Volks=  und  Gewerbezustände  gegebenen  jütischen  Lovbuchs
ein  Gemeingut  aller,  sondern  ein  Sondergut  derjenigen,  die  durch  ein
mühsames  Studium  eine  genaue  Gesetzeskunde  und  eine  besondere  Befähigung
  zur  richtigen  Auffassung  der  Rechtsbegriffe  und  zu  ihrer
richtigen  Anwendung  auf  den  einzelnen  Fall  vorher  erworben  hatten.“
Dabei  konnte  allerdings  der  Fall  eintreten,  daß  die  Beteiligten  das
Bedürsnis  fühlten,  die  deutschen  Prozeßakten  auf  ihre  Kosten  ins  Dänische
übersetzen  zu  lassen,  wie  die  Bauern  von  Alsen  es  taten  in  ihren
früheren  langjährigen  Prozessen  mit  dem  Herzoge  von  Augustenburg.

Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  auf  die  heftigen  Kämpfe  näher  einzugehen,
  die  mit  der  allmählichen  Durchführung  der  Verordnung  v.  J.
1840  in  Verbindung  stehen  oder  von  ihr  hervorgerufen  wurden.  Es
gab  auch  gewichtige  Stimmen  auf  deutscher  Seite,  die,  wie  Georg
Hanssen,  es  für  berechtigt  hielten,  die  dänische  Sprache  in  den  nördlichen
  Amtern  als  Gerichtssprache  wieder  einzusetzen.

Die  Mehrheit  der  schleswigschen  Ständeversammlung  verkannte
zwar  nicht  die  damit  verbundenen  übelstände,  weil  die  Einheit  der
Rechtssprache  dadurch  gestört  und  fortan  wieder,  wie  früher,  die  dänischen
Akten  bei  dem  deutschen  Obergericht  in  Schleswig  und  dem  Ober-Appellationsgericht
  beider  Herzogtümer  in  deutscher  Übersetzung  behandelt
werden  mußten,  aber  sie  erklärte  sich  doch  aus  Gründen  der  Gerechtigkeit
  und  Billigkeit  damit  einverstanden.  Die  Minderheit  erhob  allerdings
  starken  Zweifel,  ob  die  Bevölkerung  der  nördlichen  Amter  aus
sich  selber  das  Bedürfnis  nach  einer  Anderung  der  Gerichtssprache  fühle;
sie  glaubte  vielmehr  genügende  Gründe  für  die  Annahme  zu  haben,
daß  die  aus  dem  Norden  eingelaufenen  Petitionen  von  einer  dänischen
Propaganda  ausgegangen  seien,  die  hierin  den  ersten  Schritt  zur  Verwirklichung
  ihrer  weitergehenden  Pläne  begrüße.  1)  Auch  darf  daran

1)  „Ich  habe  seit  1816“,  schreibt  O.  Kier,  „im  lebhaften  geschäftlichen  und
privaten  Verkehr  mit  Bewohnern  aus  fast  allen  Kirchspielen  des  Amtes  (Hadersleben)
  gestanden  und  habe  nic  von  irgend  jemand  eine  Beschwerde  über  die
deutsche  Gerichtssprache  vorbringen  hören.  Das  nämliche  Zeugnis  aus  damaliger
Zeit  wird  jeder  meiner  Kollegen  in  der  Advokatur  und  später  im  Amt  und  jeder,
der  Gelegenheit  gehabt  hat,  hierüber  Beobachtungen  anzustellen,  ablegen  müssen."“
Jahrb.  VI.  100.
        <pb n="343" />
        Der  Einfluß  der  hochdeutschen  Gerlchtssprache.  335

erinnert  werden,  wie  die  Abschaffung  der  deutschen  Gerichtssprache
in  Nordschleswig  1840  und  mehrere  Jahre  später  die  größte  Erbitterung
hervorrief,  wie  selbst  Gegenden  mit  jütischredender  Bevölkerung  und
dänischer  Kirchen=  und  Schulsprache  darum  nachsuchten,  deutsche  Rechtspflege
  behalten  zu  dürfen.  Sogar  die  Vertreter  einer  ganzen  Harde,
der  Sluxharde  im  Amte  Tondern,  trugen  in  einem  Gesuch  an  den
König  darauf  an  (30.  Juli  1840),  vor  Gericht  und  in  der  öffentlichen
Verwaltung  vom  Dänischen  verschont  zu  bleiben.

Mit  Unrecht  ist  von  dänischer  Seite  die  Anklage  erhoben,  durch
die  hochdeutsche  Gerichtssprache  sei  die  Volkssprache  im  Norden  geschädigt
  worden;  indem  man  die  jütische  Volksmundart  mit  der  dänischen
  Literatursprache  gleichstellt,  rückt  man  zugleich  die  ganze  Frage  in
ein  falsches  Licht.  Der  Kampf  zwischen  den  beiden  Amtssprachen,  dem
Hochdeutschen  und  der  dänischen  Literatursprache,  um  den  es  sich  damals
  und  noch  heute  allein  in  den  nördlichen  Distrikten  handelt,  hat
mit  der  Volkssprache  nicht  das  geringste  zu  schaffen.  Diese  ist  auch
durch  die  Einführung  der  hochdeutschen  Gerichtssprache  gänzlich  unberührt
  geblieben  und  um  so  weniger  beeinflußt  worden,  als  die  dänische
Literatursprache  in  Kirche  und  Schule  überall  hier  ihre  alte  Stellung
behauptete.  Wie  geringe  germanisierende  Kraft  dem  Hochdeutschen,
wenigstens  in  damaliger  Zeit,  beiwohnte,  beweist  am  besten  die  um
1773  in  Christiansfeld  begründete  hochdeutsche  Brüdergemeinde;  ein
sprachlicher  Einfluß  auf  ihre  ländliche  Umgebung,  die  damals  wie
noch  heute  westjütisch  redete,  hat  sich  nicht  im  geringsten  geltend  gemacht,
  vielmehr  sich  auch  hier  wie  überall  in  ähnlicher  Lage  gezeigt,
daß  die  Sprache  der  ländlichen  Umgegend  umgekehrt  auf  die  Bewohnerschaft
  eingewirkt  hat.  Wenn  etwas  auch  hier  im  Norden  durch
die  Einführung  des  Hochdeutschen  geschädigt  worden  ist,  so  war  es
die  niederdeutsche  Sprache.  Wir  haben  bereits  bei  der  Betrachtung
der  nationalen  Entwickelung  der  Städte  gesehen,  daß  nur  da,  wo,
wie  in  Flensburg,  das  Niederdeutsche  schon  mehr  oder  weniger  zur
eigentlichen  Volkssprache  geworden  war,  es  auch  nach  Einführung  des
Hochdeutschen  sich  behauptete,  aber  da,  wo  es,  wie  in  Apenrade,
Hadersleben  und  selbst  Tondern  diese  feste  Stellung  noch  nicht  gewonnen
  hatte,  ganz  allmählich  von  der  jütischen  Mundart  der  ländlichen
  Umgebung  wieder  aufgesogen  ward.  Ebenso  erging  es  auch
        <pb n="344" />
        336  E.  Tie  Sprache  der  Kirche.

auf  dem  platten  Lande,  in  den  Gebieten,  wo  das  Niederdeutsche  wie
in  einem  Teil  der  Ämter  Apenrade  und  Tondern  in  Übung  gewesen
war.  Nur  in  Angeln  und  den  friesischen  Gebieten  konnte  es  aus  seiner
Stellung,  die  es  in  der  früheren  Sprachperiode  gewonnen  hatte,  trotz
aller  hochdeutschen  Amtssprache  nicht  mehr  herausgeworfen  werden.

E.  Die  Sprache  der  Kirche.

Die  lateinische  Sprache  beherrschte  die  Kirche  des  Mittelalters;
die  ganze  Liturgie  kannte  nur  diese,  die  Messe  mit  ihren  Gesängen
und  Responsorien  bewegte  sich  in  den  festen,  geheiligten  Formen  des
römischen  Zeremonienwesens.  Nur  in  den  Predigten  kam  auch  die
Volkssprache  zur  Geltung,  wenngleich  diese  sehr  zurücktraten.  In  den
zahllosen  Legenden  von  Heiligen  und  Märtyrern,  in  abergläubischen
Gebeten  u.  a.,  worin  sich  die  völlig  heidnische  Volksreligion  jener  Zeit
widerspiegelt,  ertönt  auch  die  niederdeutsche  Sprache;  vor  allem  war
es  der  Mariendienst,  der  eine  reiche  Literatur  an  Liedern  und  Lobpreisungen
  hervorgerufen  und  eben  dadurch  so  feste  Wurzeln  in  dem
Herzen  des  Volkes  geschlagen  hatte.  Aus  den  Predigten  jener  Zeit,
die  nach  dem  Zeugnis  der  Landstände  meist  nur  Fabeln  enthielten,  ist
uns  nur  wenig  erhalten,  aber  das  wenige  genügt,  um  uns  ein  Bild
zu  geben  von  ihrem  Inhalt  und  der  Form,  in  der  die  vermeintlich
christliche  Religion  damals  dem  Volke  dargebracht  ward.

Dat  billige  evangelium  van  deme  kexser  Autustus  unde  van  eynem  bullen,
alse  idt  wert  geprediket  van  eynem  monnike  predikerordens  tho  Slehwick
anno  1510.1)

lck  wil  juwe  vortellen  dat  hillige  ovangelium  van  dem  groten  bullen
unde  einem  keyser,  de  Augustus  genomet  was  unde  was  en  her  awer  alle
lande  der  werld.  Idt  geschach  awerist,  dat  veelo  lude  umme  ehme  stunden,
unde  seggden,  dat  he  gade  gelik  wesen  schulde;  do  let  ho  ono  vrouwe  to
sik  ropen,  de  eno  wissagerinne  was,  unde  vragede,  wat  ehr  dartho  dunkede.

1)  Über  die  Legende  von  „Augustus  und  Sibylla“,  die  Brüggemann  vor
seinen  Altar  gestellt,  vergl.  Sach:  Brüggemann  und  seine  Werke  55.
        <pb n="345" />
        Deutsche  Predigten  und  Gebete  aus  der  letzten  katholischen  Zeit.  337

De  wissagerinne  hadde  enen  witten  hoiken  an  unde  wisede  mit  deme  vingere
  to  deme  hemmel  unde  antwerdede:  „her  keyser,  van  deme  hemmel
schal  komen  de  koninghe  mit  syner  moder,  de  idt  wesen  schal  owiglik!“
Alse  de  wissagerinne  dat  seggt  hadde,  do  word  de  hemmel  apen  unde  de
keyser  schouwede  ene  junkvronwe,  de  was  herlik  unde  schone  anthoschouwende
  unde  stund  up  enem  altare  unde  hadde  en  kint  in  erem  arme;  do
horeden  se  en  stemme,  de  brammede  alse  de  grote  statbulle,  wen  he  up
de  weyde  geiht,  unde  seggede:  dat  is  de  altar  des  sones  gades  unde  der
tellerinne  gades,  unser  lewen  junkvrowen  Marien.“  Do  alse  de  groto  bulle
brammedo  alse  de  esel  des  Bileam,  do  schrekede  de  keyser  unde  he  krech
de  kolde  sucht.  Iek  seggede,  ick  byn  gelike  dem  statbullen,  up  dat  yi  höret
de  worde  des  hilligen  evangeliums,  wo  Fyi  nicht  gelowet  den  worden  des
hilligen  bullen,  alse  scholet  yi  vallen  in  de  ewige  vordamnis  unde  in  dat
ewige  vegevure  unser  hilligen  kercken.

Mehr  als  in  der  Kirche  trat  das  Deutsche  an  den  festlichen  Tagen
der  zahlreichen  Brüderschaften  und  Kalande  in  den  Vordergrund;  hier
ward  auch  deutsch  gesungen  und  gebetet,  während  die  Priester  lateinische
  Loblieder  auf  Maria  anstimmten.  So  heißt  es  in  den  Satzungen
der  Maria-Rosenkranz-Brüderschaft  in  Schleswig  v.  J.  1484,  in  der
bis  zum  Jahre  1528  alle  Priester,  Ratsherren,  Bürgermeister  und

die  angesehensten  Bürger  vereinigt  waren:

Und  wenner  se  alle  vorsamlet  syn,  se  schall  men  mit  brennenden
waslichtern  singen  van  unser  lewen  vrowen,  de  prester  mit  etlichen  schölern
  uppe  latin:  Mundi  domina  edder  Dilectus  item  loquitur  item  cum  pro
etc.,  daurna  de  manner,  thom  latesten  de  vrouwen  uppe  düdosk,  als  men
des  denne  eens  werd;
und  an  einer  anderen  Stelle:

Hierümme  so  ys  gentslyken  tho  radende,  dat  eyn  jewelick  na  synem
vermögen  Marien  bedencke  in  synem  testamente,  upp  dat  ere  loff  unde  ere
vormehrt  werde  in  erer  bröderschopp;  wente  se  ys  dejenne,  dede  alleine
vaste  steit  in  der  stunde  des  dodes,  wen  alle  Iyfflicke  vründe  affstan  unde
nicht  mehr  helpen  könen.  Hierumme  de  moder  der  billigen  kercken  alle
tyd  tho  ehr  ropet  aldüss:

MNarial  Moder  der  gnade,  moder  der  barmherticheit,  scherme  uns  vor
den  viant  unde  entfangk  uns  in  der  stunde  des  dodes!

Ock  so  ropen  wy  elenden  kinder  Evae  tho  ehr  aldüss:

In  alle  unser  dröfcnissc,  noth  unde  in  der  stunde  des  dodes  kam  unss
tho  hülpe,  allermyldeste  tellerinne  gades,  junevrowe  Maria!

Nur  langsam  und  weit  später  als  die  weltlichen  waren  die  kirchlichen
  Behörden  in  ihren  amtlichen  Erlassen  und  Verfügungen  vom
Lateinischen  auch  zum  Niederdeutschen  übergegangen;  noch  in  den  ersten

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  22
        <pb n="346" />
        338  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

vier  Jahrzehnten  des  16.  Jahrhunderts  gehen  lateinische  und  niederdeutsche
  Urkunden  nebeneinander  her.  Während  der  letzte  katholische
Bischof  Gotschalk  von  Ahlefeld  in  seinen  amtlichen  kirchlichen  Verfügungen
der  herkömmlichen  Weise  treu  bleibt,  z.  B.  die  lateinischen  Statuten
des  Kalands  in  Morkerken  (1510)  bestätigt,  wendet  er  in  seinen  Briefen
an  die  Landesherren  stets  die  niederdeutsche  Sprache  an;  mag  er  ferner
an  die  Sandmänner  der  Karrharde  wegen  einer  Grenzstreitigkeit  schreiben
(1537),  mit  seinem  Domkapitel  gegen  die  Veräußerung  von  Stiftsgütern
  Protest  erheben  (1539)  oder  an  die  Landesräte  die  Bitte  richten,
die  Reformationssache  noch  weiter  hinauszuschieben  (1540),  überall  redet
er  nur  niederdeutsch.  Mochte  Christian  III.  auch  sonst  in  seinen  Erlassen
  anfangen,  dem  Hochdeutschen  zu  huldigen,  in  allen  kirchlichen
Angelegenheiten  tritt  dies  wenig  bedeutsam  hervor.  Wohl  begnadigt
er  den  Geistlichen  Antonius  Kayser  1533  in  halb  hoch=  und  halb  niederdeutscher
  Sprache  mit  dem  halben  Klosternabben  in  Hadersleben,  aber
er  ernennt  ihn  in  niederdeutscher  Urkunde  (1534)  zum  Prediger;  er
bestellt  auf  hochdeutsch  den  Johan  Schmiettern  zum  Prädikanten  auf
Gottorp  (1538),  aber  beruft  1538  die  Kirchherren  und  Ratsherren
der  Städte  zur  Beratung  der  Kirchenordnung  in  einem  niederdeutschen
Schreiben  nach  Gottorp  und  ernennt  in  gleicher  Sprache  (1540)  den
Gerhard  Slewerth  zum  Superintendenten  für  Flensburg  und  Tondern.
Erst  1541  wendet  er  sich  wegen  der  Wahl  eines  neuen  Bischofs  in
hochdeutscher  Sprache  an  Johann  Ranzau  und  an  das  Domkapitel.
Es  wäre  begreiflich,  wenn  die  katholische  Kirchenbehörde  nicht  in  einer
Sprache  redete,  die  von  Wittenberg  her  ertönte,  aber  wenn  wir  sehen,
daß  auch  die  evangelischen  Bischöfe  an  dem  Niederdeutschen  festhielten,
so  erkennt  man,  wie  wenig  die  Neformation  als  die  Trägerin  einer
neuen  Kirchensprache  gedacht  ward.  Nirgend  in  der  ganzen  reformatorischen
  Bewegung  unseres  Landes  tritt  ein  Einfluß  des  Hochdeutschen
hervor;  die  neuen  Religionsideen  wurden  begierig  ausgenommen,  aber
in  heimische  Sprache  gekleidet  dem  Volke  verkündigt;  der  Gedanke,  sie
könne  in  der  Folge  auch  in  sprachlicher  Beziehung  einen  Bruch  mit
der  Vergangenheit  hervorrufen,  lag  jener  Zeit  völlig  fern.  War  doch
auch  damals  die  niederdeutsche  Sprache  noch  die  Literatursprache  ganz
Norddeutschlands,  die  in  ihrer  Ausbildung  und  Ausgestaltung  den  hochdeutschen
  Kanzleisprachen  gleichberechtigt  gegenüberstand:
        <pb n="347" />
        Die  Kirchenordnung  v.  J.  1642.  339

Bereits  waren  die  Haderslebener  „Artickel  vor  de  kerkheren
up  den  dörpern“  (1528)  erschienen  1)  und  die  ordinatio  ecclesiastica
erlassen  (1537),  die  nach  dem  Ausdruck  des  Boethius  im  rüke  und  im
hertochdom  gelden  scholde,  beide  Herzogtümer  waren,  wenn  auch
Holstein  weniger  als  Schleswig,  protestantisch  geworden,  als  König
Christian  das  Reformationswerk  durch  eine  gesetzliche  Ordnung  zu
krönen  beschloß,  um  das  evangelische  Bekenntnis  zur  Landesreligion
zu  erheben.  In  der  Form  der  Kercken  Ordninge  v.  J.  1542,  die
für  beide  Herzogtümer  galt  und  die  ordinatio  ecclesinstica  außer  Kraft
setzte,  feierte  die  niederdeutsche  Sprache  in  unserem  Lande  ihren  höchsten,
aber  auch  den  letzten  Triumpf.  Man  rühmt  an  ihr  den  evangelischen
Geist,  der  sie  durchdringt,  die  Milde  und  Humanität,  die  in  ihr  waltet,
wie  jede  Gewaltsamkeit  und  Härte  vermieden  ist,  ihre  Bestimmungen
durchzuführen,  und  tut  recht  daran,  aber  nicht  geringer  ist  ihre  sprachliche
  Bedeutung  zu  schätzen,  die  noch  mehr  als  ein  ganzes  Jahrhundert
hindurch  nachwirkte  und  vor  der  Macht  der  neuen  Gemeinsprache  erst
zuletzt  von  allen  in  den  kirchlichen  Kanzleien  zurücktrat.  Schon  vor
mehr  als  dreißig  Jahren  habe  ich  sie  zu  würdigen  gesucht  und  jetzt,
wo  ich  sie  in  weiterem  Zusammenhange  betrachte,  bin  ich  von  wahrer
Ehrfurcht  und  von  Bewunderung  ihrer  Herrlichkeit  erfüllt,  nicht  bloß
wegen  ihres  Inhalts,  sondern  auch  wegen  der  Form,  in  die  sie  gefaßt
  ist.  Richtig  ist,  daß  sie  aus  verschiedenen  Quellen  zusammengearbeitet
  ist,  von  mehreren  Verfassern  herrührt,  bei  genauer  Untersuchung
  an  gewissen  Ungleichheiten  und  Widersprüchen  leidet  und  an
Einheitlichkeit  hie  und  da  zu  wünschen  übrig  läßt  2),  aber  alles  das

1)  Sönderj,  Aarb.  1889.  218  ff.

2)  Es  ist  hier  nicht  der  Ort  über  die  Eutstehungsgeschichte  der  Kirchenordnung
und  ihre  einzelnen  Bestandteile  zu  sprechen;  nur  so  viel  will  ich  bemerken,  daß
kleine  sprachliche  Verschicdenheiten  auch  verschiedene  Verfasser  verraten.  Sicher
ist  z.  B.,  daß  Bugenhagen  die  Kapitel  vam  Bischoppe  und  de  vyff  loca  versaßt
  hat,  aber  ebenso  sicher  ist  er  an  der  Bearbeitung  der  ordinatio  ecclesiastica
nicht  betciligt  gewesen.  Sie  ist  nicht  wörtlich,  aber  stets  sachgemäß  und  gibt
Erklärungen  und  Erlänterungen  zum  besseren  Berständnis;  nur  wenige  Stellen
sind  anscheinend  misverstanden,  wie  z.  B.  quem  (Christum)  per  Üdem  suscesimus,
  „dorch  welckeren  wy  den  gelouen  entlangen",  dagegen  ist  in  den
Worten:  dat  se  so  spelen  mit  werckon  (duod  sic  ludunt  verbis)  „wercken“
nichts  als  ein  Druckfehler  für  „worden“;  für  einen  einheimischen  Bearbeiter  zeugen
am  dentlichsten  die  Worte  im  Anfange  des  Abschnittes  van  den  bospitalen

227
        <pb n="348" />
        340  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

tritt  zurück  gegen  die  Kraft  der  Sprache,  die  Volkstümlichkeit,  die
Reinheit,  Gesundheit,  die  Durchsichtigkeit  und  sonnenhelle  Klarheit,  die
wahrhaft  Herz  und  Sinn  erleuchtet  und  erquickt  und  die  Alten  mit
heller  Begeisterung  erfüllte.  Noch  Adam  Heinrich  Lackmann  weiß  im
Jahre  1739  nicht  Worte  genug  zu  finden  zu  ihrem  Ruhm,  und  ähnlich
urteilen  andere  kenntnisreiche  und  sprachkundige  Gelehrten  des  18.  Jahrhunderts.
  1)  In  der  Tat,  wer  der  Volkssprache  unseres  Landes  kundig
oder  ihr  noch  nicht  ganz  entfremdet  ist,  wird  sich  eines  mächtigen  Eindrucks
  nicht  erwehren  können,  wenn  er  die  herrliche  Einleitung,  das
Kapitel  von  dem  Bischof  und  die  Zeremonienordnung  sowie  die
Bestätigung  des  Königs  Christian  liest,  und  mit  uns  in  der  „Kirchenordnung“
  vom  Jahre  1542  eins  der  schönsten  Denkmale  des  niederdeutschen
  Geistes  erkennen,  das  jeder  Schrift  in  der  werdenden  Gemeinsprache
  ebenbürtig  an  die  Seite  gestellt  werden  darf.

und  eine  Stelle  in  dem  Abschnitte:  Wo  men  de  kercken  denere  —  vorsorgen
schal:  Wo  den  ock  süst  den  kerckendenern  lansten,  ackere,  wiske,  holtinge,
vischery,  torffmase  (dorff-  ist  ein  Druckfehler)  und  dergeliken  affhendich  gemaket
  wore.  Diese  Worte  können  nicht  von  Bugenhagen  stammen.  Abgesehen
von  lansten  schrieb  man  in  der  niederdeutschen  Literatursprache  jener  Zeit  längst
nicht  mehr  das  ältere  wiske,  das  auch  bei  den  „hospitalen“  wiederkehrt,  sondern
wischo.  Die  Form  wiste  erhielt  sich  in  schlesw.=  holst.  Urkunden  am  längsten
in  den  westlichen  Teilen  des  Landes.  torffmase  (—  Torfmoose,  Torfmoor)  kennt
man  damals  nur  im  Westen  und  jütischen  Gegenden;  das  alte  niederd.  mase,
mose  war  aus  der  Literatursprache  längst  verschwunden.  Alles  scheint  auf
Herman  Tast  in  Husum  hinzuweisen.  Zu  bemerken  ist  noch,  daß  die  Ausdrücke
parner  (Pfarrer),  gewöhnlich  niederd.  perner,  perrer,  dann  parre,  dorpparner,
Darsolde,  parampte,  parkercken  nicht  den  Bugenhagenschen  Abschnitten  eigentümlich
  sind,  sondern  auch  in  den  anderen  Teilen  vorkommen.  Bei  der  sonstigen
Sprachreinheit  der  ganzen  Kirchenordnung  erscheint  der  Ausdruck  conscientie
für  „Gewissen“,  der  sich  überall  wiederholt,  nicht  so  auffallend,  wenngleich  das
niederd.  goweten  schon  längst  üblich  war.  Der  fremde  Ausdruck  kommt  damals
häufig  vor  (z.  B.  1563  in  einem  Zeugnis  Lütke  Namens  für  den  Tondernschen
  Klosterhof)  und  wird  deswegen  vorgezogen,  um  ein  Mißverständnis  und
eine  Verwechselung  mit  gewote  (Wissen)  zu  vermeiden.  Vergl.  P.  Petersen:  Entstehungsgeschichte
  der  schles.-holst.  Kirchenordnung  v.  J.  1542  Zeitschrift  XII.  219  f.

1)  Das  Urteil  Lackmauns  (Einleitung  zur  Schlesw.-Holsteinischen  Historie
III.  115)  lautet  folgendermaßen:

Legentium  hacc  confestim  applausum  provocabat  Sanctio,  digna  omnino,
duae  in  Plurium  manus  veniret.  Oderat  interpres  operose  circumductum
        <pb n="349" />
        Die  Kirchenordnung  v.  J.  1542.  341

Die  Kirchenordnung  hatte  zunächst  eine  größere  Bedeutung  für  das
Herzogtum  Schleswig  als  für  Holstein,  wo  das  reichsunmittelbare  Bistum
  Lübeck  noch  keine  protestanische  Oberbehörde  hatte  und  ganz  Ditmarschenabseits
  stand.  Mochte  nun  auch  in  Schleswig  manche  Bestimmung
z.  B.  wegen  des  Bistums  und  dann  auch  wegen  der  Schule  nicht  zur
Durchführung  gelangen  und  die  Kirchenordnung  infolge  der  bald  eintretenden
  Landesteilung,  die  nach  und  nach  gesonderte  kirchliche  Bestimmungen
  hervorrief,  an  allgemeiner  Bedeutung  verlieren,  so  ist  sie
doch  niemals  ausdrücklich  ausgehoben  und  mancher  ihrer  Artikel  auch
heute  noch  nicht  veraltet.  Um  nun  von  ihrer  Sprache,  die  auch  meist
noch  für  spätere  besondere  Ordnungen  maßgebend  war,  ein  Bild  zu
geben,  heben  wir  einige  Bestimmungen  hervor,  die  eine  gewisse  kulturhistorische
  Bedeutung  haben  und  zum  Teil  noch  heute  wohl  zu  beherzigen
  sind.  1

Dede  predigen  wil,  schal  thom  ersten  dat  volck  vormanen  tho  vlitiger
anropinge  der  hülpe  Gades,  darna  den  text,  den  he  düden  wil,  dem  volcke

vorlesen,  thom  lesten  ock  uthleggen,  nicht  awer  eine  stunde  lanck  synon
sermon  vorthen  ock  syner  bewechnisse  nicht  na  gewen,  allene  wat  de  warsermonem,

  curam  impenderat  versioni  et  rei  et  vocibus  congrune:  nullum
verbum  frustra  positum  deprehendimus,  pervetusti  idiomatis  Saxonici  simplicitas,
  antiquitas,  sinceritas  et  pondus  ubique  apparet:  proprüs  inibi  cuncta
et  domesticis  locutionibus  ita  exposita,  ut,  quae  vix  hodio,  si  luxuriantis
seculi  indolem  consideremus,  exprimi  Teutonicis  vocabulis  posse  existimavetis,
  apprime  expressa  videamus.  Respondent  insuper  omnia  archetypo
exacte,  nonnulis  exceptis,  quae  partim  in  diplomate  regio  et  alibi  aut  aliter
aut  inverso  ordine  atque  transposita  in  alium  locum  leguntur,  partim  plane
omissa  vel  noviter  inserta  additaque  observantur,  speciatim  nempe  statui
ecclesiarum  et  scholarum  Cimbricarum  accommodato

Lackmann  hält  Bugenhagen  für  den  Hauptverfasser  der  Kirchenordnung
und  schließt  deshalb  mit  den  Worten:

Nullum  est  dubium,  quin  utrumque  opusculum  uno  fasce  complecti
et  exponere  voluerit  Pomeranus  vocabulis  ac  modis  loquendi  vulgaribus,
proprüs  tamen,  perspicuis  et  accommodatissimis  regionum  Slesvigo-Holsaticarum
  incolis  atque  tum  temporis  e  domibus,  templis,  curiis  et  scholis
haudquaqam  eliminatis.

1)  Ich  folge  der  Magdeburger  Ansgabe  v.  J.  1542.  Vergl.  Cronhelm:
Corpus  statutorum  provincialium  Holsatiae  1750  und  dessen  Sammlung  der
hauptsächlichl.  Schles.  und  Holst.  gemeinschaftlichen  Verordnungen  1773.
        <pb n="350" />
        342  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

heit  ys,  dat  schal  he  mit  reinen  wörden  uthsprecken,  so  dat  he  möge  vorstan
  werden;  yn  sonderbeit  schal  sick  ein  prediger  aller  scheldwort  unde
bittericheit  entholden  ock  nemande  up  dem  predigstole  mit  namen  straffen,
allene  de  laster  ynt  gemene  hen  unde  wat  he  vor  gewisse  gebhört  hefft,  anfechten
  unde  vordbmen;  wes  eme  nicht  bewust,  darvan  mach  he  swigen,
schal  ock  vicht  up  de  papisten  schelden,  idt  sy  denne  dat  ydt  de  vormaningo
  unde  exempel  erfordern.

So  wille  wy  ock  vorbaden  und  affgelecht  hebben  alle  belden,  de
wunderteken  don,  als  men  sick  bedüncken  lett,  darben  sick  de  gemene
man  lawet  unde  van  andern  örden  unde  landen  benlopen,  wente  ein  yder
man  weth  nu,  dat  solckes  nicht  anders  dan  affgöderye  ys,  ock  schal  dith
vorstan  werden  van  allen  andern  belden,  dar  men  vor  süth  yennich  nygent
edder  ander  affgöderye  gescheen.

De  kerckendener,  so  tho  solckem  ampto  des  geistes,  dat  ys  thor  predekie
  des  ovangelii,  geordineret  sint,  scholen  darvan  geholden,  angeseen
unde  geehret  werden,  so  lange  8e  yn  der  lere  unde  lewende  reine  bliwen,
scholen  sick  nicht  tho  börgerliken  edder  andern  handeln  indrengen,  de  erem
ampte  nicht  anstaen.

Up  den  dörpern  schal  geliker  wise  dat  gewöntlike  cvangelion  des  sondages
  geprediget  werden  eine  halwe  stunde  lanck,  de  ander  helffte  schal  de
catechismus  gelort  werden;  wo  den  yo  etlike  van  kerckheren  so  ungeschicket
weren,  dat  se  sulwest  nicht  recht  predigen  könden,  mögen  se  uth  düde--schen
  postillen  van  worde  tho  worden  eren  carspellüden  vorlesen  sowol  de  uthdüdinge
  des  evangelii  alse  des  catechismi,  beth  so  lange  se  ock  sulwest
predigen  leren,  dartho  se  sick  mit  der  tidt  gewennen  unde  beflitigen  scholen.

Der  letzte  Absatz  deutet  bereits  auf  die  eigentliche  Kirchensprache
hin,  die  für  unsere  Untersuchung  besonders  in  Betracht  kommt.  Es
ist  bekannt,  wie  die  lateinische  Sprache  ganz  den  Anschauungen  Luthers
gemäß  0  in  der  Liturgie,  der  gemenen  messe  mit  ihrem  Wechselgesang,
nicht  durch  die  Kirchenordnung  beseitigt,  sondern  nur  mit  evangelischem
Geiste  erfüllt  ward  und  infolgedessen  bis  weit  ins  18.  Jahrhundert  hinein

1)  „Ich  will  in  keine  Wege  die  lateinische  Sprache  aus  dem  Gottesdienste
ganz  lassen  wegkommen,  denn  es  ist  mir  alles  um  die  Jugend  zu  tun.  Und
wenn  ichs  vermöchte,  und  die  griechische  und  hebräische  Sprache  wäre  uns  so
gemein  als  die  lateinische  und  hätte  so  viel  feiner  musica  und  Gesanges,  als
die  lateinische  hat,  so  sollte  man  einen  Sonntag  um  den  anderen  in  allen  vier
Sprachen,  deutsch,  lateinisch,  griechisch  und  hebräisch  Messe  halten  und  singen.“
        <pb n="351" />
        Die  Kirchenordnung  v.  J.  1542.  343

mehr  oder  weniger  herrschend  blieb.  Zu  gleicher  Zeit  ergeht  durch
die  ganze  Kirchenordnung  immer  wieder  die  Vorschrift,  de  düdesche
sprake  überall  bei  gottesdienstlichen  Handlungen  anzuwenden:

de  kinder  schal  men  döpen  yn  düdescher  sprake,  de  worde  des  sacramentes
up  dudesch  in  den  stiften  sowol  alse  in  andern  kercken  singen  unde  lesen,
de  düdesche  letanie  soll  allein  gelten,  de  collecten  allene  up  düdosch,  de
epistel  yn  düdescher  sprake;  de  prester  singet  mit  luder  stemmen,  doch
up  düdesch,  pater  noster  etc.,  darna  de  wort  des  awendmals,  doch  vor  allen
dingen  yn  düdescher  sprake.

Daneben  werden  nicht  weniger  immer  wieder  de  düdesche  sanck
und  de  düdesche  psalmen  zur  Vorschrift  gemacht.  Welche  Bedeutung
diese  sprachlichen  Bestimmungen  haben,  geht  aus  folgendem  deutlich
hervor:

Hyr  rade  wyF,  dat  men  dat  vader  unse  unde  de  wordt  der  ansettinge
Christi  unde  ock  de  leste  collecta  mit  der  benediynge  up  düdesch  uthreden
schal,  dat  wy  also  mögen  heipen  den  gelowen  der  grawen  unde  ungelerden
lüde,  unde  schemen  uns  nicht  (wen  wy  de  sacramente  vorreken)  der  düdeschen
  kercken,  darynne  wy  gebaren  sint,  na  dem  mal  dat  beide  Jöden
unde  Greken  de  sacramente  nicht  anders  vorreket  hebben,  dan  yFn  der  sprake,
darynne  se  gebaren  weren,  unde  ewen  alse  ydt  wer  ein  lecherlick  dinck,
dat  men  dem  volcke  dat  evangelium  yn  einer  unvorstentliken  sprake  vorseggen
  unde  predigen  scholde,  also  ys  ydt  ock  lecherlik  de  sacramente  tho
awerrekende  yn  unvorstentliken  wörden,  den  ydt  vorstan  nicht  alle  de  meninge,
  de  de  wordt  up  latinisch  lesen  können.

Demnach  steht  in  der  Kirchenordnung  de  düdesche  sprake  immer
nur  im  Gegensatze  zu  der  lateinischen  der  alten  Kirche.  Indes  hat
man  es  doch  auffällig  gefunden,  daß  der  Ausdruck  der  lateinischen
Vorlage  (lingua  vernacula  oder  vulgaris)  nicht  wörtlich  oder  mit
Muttersprache  (modertale)  übersetzt  ist  und  die  Kirchenordnung  nur
de  düdesche  sprake  d.  h.  die  niedersächsische  Sprache  in  allen  Amtshandlungen
  kennt,  wo  ihr  doch  der  Gedanke,  Zwang  auf  Andersredende
auszuüben,  völlig  fern  lag.  Die  Sache  erklärt  sich  hinlänglich  aus
der  damaligen  Amtssprache.  Die  gesamten  friesischen  Gebiete  von
Eidersted  bis  nach  Tondern  sowie  die  Westseeinseln  kannten  das  Friesische
  nicht  als  Sprache  der  Behörden;  ebenso  war  in  allen  Städten
bis  nach  Hadersleben  hinauf,  die  für  die  düdesche  messe  nicht  allein,
sondern  auch  für  die  lateinische  Liturgie  wegen  ihrer  gelehrten  Schulen
besonders  in  Betracht  kamen,  in  allen  amtlichen  Handlungen  das  Niederdeutsche
  maßgebend;  nur  das  nördliche  Gebiet,  ein  Teil  der  Ämter
        <pb n="352" />
        344  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

Tondern  und  Apenrade  sowie  das  Amt  Hadersleben,  stand  dem  Niederdeutschen
  ferner,  obwohl  es  auch  hier  nicht  so  unbekannt  mehr  war;
baten  doch  im  Jahre  1570  die  caspellude  tho  Heils  und  Weistrup  den
Herzog  Hans  in  niederdeutscher  Rede  um  einen  ständigen  Küster!  In
Anbetracht  des  großen  Sprachgebietes  des  Niederdeutschen  in  beiden
Herzogtümern  mußte  jener  andersredende  Volksteil  im  Norden  um  so
mehr  zurücktreten,  als  auch  für  ihn  die  obersten  Regierungsbehörden
keine  dänische  Amtssprache  kannten.  Hier  hatte  man  auch  bereits  vor
Erlaß  der  Kirchenordnung  den  sprachlichen  Verhältnissen  Rechnung  zu
tragen  gesucht.  1)  Da  der  Propst  Eberhard  Weidensee  (1526  —33),
ein  Hildesheimer  von  Geburt,  als  solcher  des  Niederdeutschen  wohl
kundig,  aber  weder  die  jütische  Volksmundart  noch  die  dänische  Literatursprache
  verstand,  so  hatte  er  aus  jeder  Harde  einen  Geistlichen  herangezogen,
  um  die  Kirchenrechnungen  aufzunehmen,  wozu  wegen  des
unmittelbaren  Verkehrs  mit  der  Bevölkerung  die  Kenntnis  der  Volkssprache
  durchaus  erforderlich  war.  Auch  die  Kirchenordnung  hat  für
diese  Gebiete  keine  Veränderung  gebracht;  verschiedene  Umstände,  wie
der  weiter  unten  erwähnte  Bestand  ihrer  Kirchenbibliotheken  und  die
Berichte  der  Geistlichen  über  ihre  Einkünfte  aus  dem  Jahre  1563  ).
beweisen  deutlich,  daß  an  eine  Einführung  niederdeutscher  Kirchensprache
  in  bloß  jütischredenden  Gemeinden  auf  dem  platten  Lande  nicht
gedacht  ward.  Wie  weit  freilich  die  dänische  Kirchensprache  sich  damals
  weiter  nach  Süden  in  Mittelschleswig  hinein  erstreckt  hat,  läßt
sich  bei  dem  Mangel  an  urkundlichen  Quellen  nicht  sicher  feststellen.)
Inm  allgemeinen  darf  man  aber  annehmen,  daß  meistens  da,  wo  Niederdeutsch
  in  den  Hardes=  und  Volksgerichten  herrschte,  auch  die  Kirche
diesem  Beispiele  folgte  oder  später  gefolgt  ist.  Die  weitere  Entwickelung,
  insbesondere  für  Mittelschleswig,  hing  im  wesentlichen  davon

1)  Die  älteste  Kirchenordnung  v.  J.  1528  für  die  Propsteien  Hadersleben
und  Törning,  die  Herzog  Ehristian  in  niederdeutscher  Sprache  erließ  (Artickel
vor  de  kerckheren  up  den  dorpery),  sagt  ausdrücklich,  und  derhalwen  scholen
sie  ock  alle  sondage,  wen  de  predicke  uth  is,  mit  den  gantzen  volk  de  Letanie
  singen  up  densch;  sie  scholen  ock  alle  up  densch  döpen  usw.  Sönderj.
Aarb.  1889  226  ff.

2)  Rhode  teilt  diese  mit;  mit  Ausnahme  des  oben  mitgeteilten  Berichts
von  dem  Prediger  in  Alt-Hadersleben  sind  alle  in  dänischer  Sprache  abgefaßt.

3)  Siehe  unten.
        <pb n="353" />
        Der  Kirchengesang.  345

ab,  ob  das  Niederdeutsche  seine  feste  Stellung  in  der  offiziellen  Sprache
nicht  allein  behauptete,  sondern  auch  neuen  Boden  gewann.

Zunächst  ward  durch  die  Kirchenordnung  de  düdesche  kercke
d.  h.  die  Kirche  mit  niederdeutscher  Sprache  begründet.  Die  Pastorate,
auch  auf  dem  Lande,  sollten  auf  Kosten  der  Gemeinde  mit  Büchern
versehen  werden,  die  allein  der  „deutschen“  Kirche  dienten;  es  waren
dies  de  Biblia,  die  Postillen  Luthers,  die  Apologie  und  loci  communes
  Melanchthons,  der  große  und  der  kleine  Katechismus  Luthers,
die  Erklärung  des  29.  Psalms  von  Bugenhagen,  das  Buch  von  der
Unterweisung  der  Visitatoren  im  Kurfürstentum  Sachsen  und  die  Kirchenordnung
  v.  J.  1542.  Wie  man  sieht,  sind  es  lateinische,  hochdeutsche
und  niederdeutsche  Schriften.  Zur  Frage  steht  aber,  welche  Bibeln
und  welche  Katechismen  gemeint  seien,  hochdeutsche  oder  niederdeutsche
lbersetzungen.  Die  Kirchenordnung,  die  biblische  Stellen,  das  Glaubensbekenntnis
  usw.  nur  auf  niederdeutsch  anführt,  kann  auch  nur  niederdeutsche
  Fassungen  im  Sinne  haben,  die  sie  sich  allein  in  der  Hand
des  Geistlichen,  noch  nicht  in  den  Händen  des  Volkes  denkt.  1)  Vergleicht
  man  hiermit  den  Bestand  der  Kirchenbibliotheken  in  den  jütischen
Gemeinden,  so  tritt  ein  bemerkenswerter  Unterschied  hervor.  Im
Jahre  1563  werden  in  der  Haderslebener  Propstei  aufgeführt  lateinische
  und  dänische  Bibeln,  Postillen  Luthers  und  Spangenbergs,  Luthers
deutsche  und  lateinische  Schriften,  seine  Episteln,  zweimal  missale
Danicum  und  zwei  Bibeln  ohne  nähere  Bezeichnung;  nirgend  erscheint
ausdrücklich  eine  deutsche  Bibelübersetzung  zum  Zeichen,  daß  von  einer
niederdeutschen  Kirchensprache  in  diesen  Gebleten  nicht  die  Rede  sein  kann.

Von  der  größten  Bedeutung  war  der  deutsche  Kirchengesang,  auf
den  deswegen  auch  die  Kirchenordnung  immer  wieder  hinweist;  während
sie  die  lateinischen  Lieder  stets  mit  ihren  Anfängen  anführt,  spricht
sie  indes  von  dem  düdeschen  sanck  und  den  Psalmen  immer  im  allgemeinen,
  nur  einmal  nennt  sie,  soweit  ich  sehe,  ein  bestimmtes  Lied:

1)  Von  niederdeutschen  Bibelausgaben  konnten  in  Betracht  kommen  die
erste  Lübecker  (1534)  von  Bugenhagen,  dann  die  Magdeburger  (1539  und  1545),
die  Wittenberger  (1540)  und  die  Lübecker  (1541).  Wo  aber  mögen  alle  diese
Bibeln  geblieben  sein?  Von  dem  Lutherschen  Katechismus  lagen  gleichfalls
mehrere  niederdeutsche  Ausgaben  vor,  z.  B.  die  Wittenberger  (1529),  die  Rostocker
(1525)  u.  a.  Goedeke:  Grundriß  153.  155.
        <pb n="354" />
        346  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

Allene  Gott  yn  der  höge  sy  eer  usw.  Obwohl  damals  bereits  wenigstens
acht  niederdeutsche  und  mehrere  dänische  Ausgaben  von  Luthers  geistlichen
  Liedern  und  Gesängen,  zum  Teil  durch  Lieder  anderer  Verfasser
vermehrt,  erschienen  waren  1),  so  wird  in  der  Kirchenordnung  doch  kein
bestimmtes  Gesangbuch  oder  Pfalmenbuch  genannt,  noch  auch  unter
dem  Bestande  der  Kirchenbibliothek  aufgeführt.  Auch  hier  darf  man
sie  sich,  wenigstens  in  den  Landgemeinden,  nicht  in  der  Hand  des
Volkes  denken.  Meist  wurden  die  Lieder  auswendig  gelernt;  soweit
der  Gottesdierst  in  Betracht  kam,  war  ihre  Zahl  auch  nur  gering,
und  so  prägten  sie  sich  durch  lautes  Vorsagen  in  den  Kirchen  in  derselben
  Weise  leicht  dem  Gedächtnisse  ein,  wie  dieses  bei  dem  Katechismusunterricht
  vorgeschrieben  war.

Von  der  mächtigen  Wirkung,  die  diese  Gesänge  damals  auf  das
Volk  ausübte,  können  wir  uns  heute  kaum  eine  Vorstellung  machen;
vor  allem,  wenn  sie  sich  an  den  alten  Volksgesang  mit  ihren  Melodien
anschlossen,  waren  sie  bald  in  aller  Munde.  Mehrfache  beglaubigte
Überlieferung  weiß  uns  davon  zu  erzählen,  selbst  ein  so  entschiedener
Gegner  der  Reformation  wie  der  Bruder  Lütke  Namen  liefert,  ohne
es  zu  wollen,  einen  glänzenden  Beweis  von  der  hohen  Bedeutung  des
evangelischen  Volksgesanges  für  die  Verbreitung  der  evangelischen  Lehre,
wenn  er,  Luthers  bekanntes  Lied  parodierend,  um  das  Jahr  1542  anhebt:

Ach  Got  van  hemel  se  daran  Aldo  eyn  jeder  tor  karken  gaff
und  lat  dy  des  erbarmen!  und  dede  Godes  loff  vormeren,
Wo  garhefft  Luther  dyn  folck  vorvört,  do  hadde  he  alle  wynkelen  vul
bedragen  synt  de  armen.  und  konde  sick  wol  erneren;

Din  wort  he  en  nicht  rechte  leert,  nu  gifft  he  nicht,  so  beflt  he  nicht,
den  symplen  lüden  den  wech  vörkeert,  syn  quick  dat  starfft,  syn  korn  vorde
  to  der  salicheit  leydet.  darto  de  fisch  im  watcer.  (darfft,

1)  Erschienen  waren  bis  dahin  u.  a.  niederdeutsche  Liedersammlungen  in
Hamburg  (1526),  in  Wittenberg  (1531),  in  Rostock  (1531),  in  Magdeburg
(1530.  34.  38.  40).  Goedeke:  Grundriß  158.  1157.  Geffken:  Die  Hamburger
nieders.  Gesangb.  des  16.  Jahrhunderts.  1857.  Uber  die  üblen  Texte  der  späteren
  Zeit  vergl.  unten  die  Bemerkung  Walthers.  —  Die  erste  dänische  Ausgabe
  von  Luthers  Liedern  erschien  1528  in  Malmö,  die  dann  bis  1544  wiederholt
  in  erweiterter  Gestalt  ausgegeben  ward.  Vergl.  Entwurf  einer  historischen
Nachricht  von  denen  dänischen  geistlichen  Liedern  und  Gesangbüchern.  Dänische
Bibliothek  IX.  687.  Ob  diese  Bücher  in  Nordschleswig  viel  gebraucht  sind,  läßt
sich  nicht  sicher  ausmachen.  Wir  werden  später  hören,  daß  in  vielen  Gemeinden,
wo  dänisch  gepredigt  ward,  nur  deutsche  Gesänge  üblich  waren.  Siche  S.  376.
        <pb n="355" />
        Der  Kirchengesang.  347

Als  er,  von  Fleusburg  vertrieben,  nach  vielem  Umherwandern,
1545  mit  königlicher  Erlaubnis  in  seine  Vaterstadt  heimkehrte,  fand
er  alles  von  lutherischem  Geiste  angesteckt  und  das  jüngere  Geschlecht
der  alten  Kirche  noch  fremder  und  feindseliger  gegenüberstehen  als  das
ältere.  Wenn  er  auf  dem  Kirchhofe  des  alten  Klosters  zwischen  den
Gräbern  seiner  ehemaligen  Ordensbrüder  oder  unter  dem  Schatten  der
Bäume  des  Klostergartens  einherwandelte,  dann  konnte  er  von  der
von  ihm  gegründeteten  Schule  her  die  lutherischen  Lieder  ertönen  hören,
die  noch  ein  ganzes  Jahrhundert  lang  in  allen  Kirchen  des  Landes
widerhallten.  Lauschen  wir  einen  Augenblick  den  niederdeutschen  Klängen
eines  Lutherliedes,  das  ihm  von  allen  am  widerwärtigsten  war:

Erholdt  uns,  her,  by  dynem  word
und  stühr  des  pawsts  und  törcken
mordt,
de  Jesum  Christum,  dynen  sön,
störten  willen  van  synem  thron.

Bewys  dyn  macht,  her  Jesu  Cbrist,
de  du  her  aller  heren  bist,
bescherm  dyn  arme  Christenheit,
dat  se  dy  lav  in  ewicheit.

Godt  billge  geist,  du  tröster  werth,
giff  dyn'm  volck  ein’rley  sinn  up
lerctt,

stha  by  uns  in  der  lesten  nodt,
gleidt  uns  int  levendt  uth  dem  dodt.

[Er  anschleg,  her,  tho  nichte  maeckund
  lath  se  drepn  de  böse  saeck
und  stört  se  in  de  grov  hbenin,
de  so  maken  den  christen  dyn.

So  werden  se  erkennen  doch,
dat  du  unsr  her  Godt  levest  noch
und  helpest  g’weldich  dyner  schar,
de  sick  up  dy  vorlaten  gabr.)

Die  Kirche  mit  ihrer  niederdeutschen  Sprache  im  Verein  mit  den
Volksgerichten  und  der  unteren  Verwaltung  war  im  16.  Jahrhundert
die  festeste  Stütze  des  niederdeutschen  Volkstums.  Die  Formen,  in
denen  das  neue  Evangelium  dem  Volke  gebracht  ward,  waren  so  eng
mit  der  Volkssprache  verbunden,  daß  eine  Anderung  kaum  denkbar
erschien.  Am  allerwenigsten  war  unter  allen  Behörden  von  einer  Kirche,
die  aus  der  römischen  Zeit  den  lateinischen  Gesang  bei  der  Liturgie
bewahrte,  zu  erwarten,  daß  sie  alsbald  ein  neues  sprachliches  Gewand
anlegen  und  ihr  enges  Band  mit  dem  Volke  zerreißen  würde.

Der  erste  evangelische  Bischof,  Tileman  van  Hußen  (11551),
blieb  der  bisherigen  Weise  treu  und  stellte  sich  ganz  auf  den  Boden
der  Kirchenordnung;  mochte  er  mit  seinem  Konsistorium  in  Ehesachen
(1543)  oder  in  anderen  kirchlichen  Dingen  Entscheidungen  treffen  (154  7,
        <pb n="356" />
        348  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

1548),  an  die  Landesherren  schreiben  oder  Geistliche  ernennen,  überall
treffen  wir  nur  auf  niederdeutsche  Rede.  Bemerkenswert  ist,  daß  er
im  Jahre  1544  auch  dem  Pastor  Nic.  Jensen  in  Odensbek  (Wonsbek)
auf  rein  jütischem  Gebiete  eine  niederdeutsche  Bestallung  erteilte  und
daran  eine  Bedingung  knüpfte,  die  auf  die  Art  der  Besetzung  der
Pfarrstellen  in  jener  Zeit  ein  helles  Licht  wirft  und  besonders  im
Norden  für  das  Verständnis  der  Stetigkeit  der  Kirchensprache  nicht
ohne  Bedeutung  ist;  er  ernennt  ihn  mit  der  Maßgabe,  dat  he  sinen
olden  krancke  vader,  so  lange  he  lefet,  in  deme  predig  amte  unde
dienste  des  kerspels,  dat  nene  vorsümenisse  geschehe,  truweliken
helpe.  Auch  seine  Nachfolger  im  Gottorper  Landesteil,  Volquarth  Jonae
(1562)  und  Paul  von  Eitzen  ((1593),  die  Generalpröpste  in  Hadersleben
  sowie  die  Pröpste  in  dem  königlichen  Teile  folgten  dem  gegebenen
Beispiel  in  allen  kirchlichen  Angelegenheiten;  Kapitel  und  Konsistorien
reden  neben  dem  Lateinischen  nur  niederdeutsche  Sprache.  Mag  Husum
eine  Verordnung,  bezüglich  einer  strengeren  Kirchenordnung  (1554),  erhalten,
  Paul  von  Eitzen  eine  Vorstellung  an  die  drei  Landesherren,
den  König  Friedrich  und  die  Herzöge  Adolf  und  Johann,  betreffend
die  Errichtung  eines  Pädagogiums  in  der  Stadt  Schleswig,  den  Vorschriften
  der  Kirchenordnung  gemäß,  richten  (1563)1),  Ordinationsscheine
ausstellen  (1565),  ein  Formular  der  Fürbitte  für  Herzog  Adolf,  als
er  an  dem  Feldzuge  in  den  Niederlanden  unter  Herzog  Alba  1572
teilnahm,  abfassen,  mag  Boethius  einen  Bericht  über  die  Kirchenordnung
  in  seiner  Propstei  Hadersleben  abstatten  (1564),  das  Kapitel
an  den  Herzog  Adolf  schreiben  (1572,  75),  Festebriefe  ausstellen
(1564,  1595)  oder  sonstige  amtliche  Verfügungen  erlassen,  ihre  Sprache
ist  niederdeutsch.  Nicht  weniger  sind  alle  Register  des  Domkapitels
bis  zum  Jahre  1599,  soweit  sie  bekannt  sind,  halb  in  lateinischer,
halb  in  niederdeutscher  Sprache  geführt.  )

Auch  die  landesherrliche  Kanzlei  bediente  sich  in  inneren  kirchlichen
  Angelegenheiten  derselben  Sprache;  bezeichnend  dafür  ist  die
Schulordnung  Christians  III.  vom  Jahre  1544,  von  der  weiter  unten
die  Rede  sein  wird,  Herzog  Johanns  Mandat  an  Nordstrand  wegen

1)  Sach:  Schola  trivialis  S.  particularis  und  das  paedagogium  publicum
in  Schleswig  während  des  XVI.  Jahrhunderts  18.  19.
        <pb n="357" />
        Die  Sprache  der  obersten  Kirchenbehörden.  349

des  Wahlrechts  der  Geistlichen  (1553)  und  ein  ähnliches  Mandat  an
Lütken  Tondern  (1556).  Wohl  kommen  bereits  damals  hochdeutsche  Schriftstücke
  höherer  Geistlichen  vor,  die  beweisen,  daß  sie  dieser  Sprache  schon
kundig  waren,  aber  sie  bleiben  doch  immer  vereinzelt  und  sind  meist
durch  besondere  Umstände  veranlaßt.  So  richtet  der  Propst  Generanus
(1543  u.  1548)  mehrere  hochdeutsche  Briefe  an  den  König  Christian,
der  Domherr  Er.  Heitmann  legt  (1575)  in  einer  hochdeutschen  Erklärung
  dar,  warum  er  den  herzoglichen  Bischof  sechs  Jahre  nicht
anerkannt  habe.  Bald  beginnen  sie  aber  häufiger  zu  werden,  wie  z.  B.
das  Domkapitel  eine  hochdeutsche  Vorstellung  an  den  König  (1586)
richtet  und  Paul  von  Eitzen,  der  1561  noch  eine  niederdeutsche  Schrift
herausgab,  1581  und  82  „Tröstlichen  und  Christlichen  einfältigen  Unterricht“
  sowie  1581  seine  „deutsche  Postilla“  in  Schleswig  drucken  läßt,
auch  hochdeutsche  Leichenpredigten  (1586  und  87)  auf  Gottorp  hält  und
zur  selben  Zeit  sich  mit  einer  hochdeutschen  Ermahnung  an  die  Christen
in  den  Niederlanden  wendet.  Gegen  Ende  des  Jahrhunderts  tritt
dann  ein  völliger  Wandel  in  der  Sprache  der  oberen  kirchlichen  Behörden
  ein.  Außer  der  Kirchenordnung  Johann  Adolfs  vom  1.  Januar
1598  für  das  Amt  Apenrade  1)  kennen  wir  ein  hochdeutsches  Schreiben
des  Domkapitels  wegen  der  Schleifischerei  v.  J.  1606;  es  stellt  zu
gleicher  Zeit  hochdeutsche  Kaufbriefe  aus  (1606,  1609),  schreibt  an
den  König  Christian  IV.  hochdeutsch  wegen  einer  Streitsache  mit  dem
Gottorper  Amtmann  (1600),  schließt  einen  hochdeutschen  Vergleich  wegen
der  Dienstpflichtigkeit  der  Kapitelsuntertanen  (1617),  gibt  Erkenntnisse
in  kirchlichen  Streitsachen  auf  hochdeutsch  ab,  mit  einem  Worte,  seit
etwa  1610  läßt  sich  keine  niederdeutsche  Urkunde  mehr  nachweisen,  die
aus  der  höheren  kirchlichen  Kanzlei  hervorgegangen  wäre.

Welche  Wirkung  übte  nun  dieser  Sprachwechsel  der  oberen  Behörden
  auf  die  Kirchensprache  aus?  Wohl  haben  wir  bei  den  Städten
festgestellt,  daß  sich  hier  der  Ubergang  zum  Hochdeutschen  zum  Teil
in  dem  3.  und  4.  Jahrzehnt  des  17.  Jahrhunderts  vollzog,  aber
ebenso  sicher  ist,  daß  das  platte  Land  noch  gar  nicht  davon  berührt

1)  Schriften  d.  Ver.  f.  schlesw.-holst.  Kirchengesch.  II.  IV.  1.  36  ff.  Die  ursprünglich
  hochdeutsche  Kirchenordnung  ward  später  von  den  Pröpsten  Generanus
oder  Hübschmann,  die  noch  niederdeutsch  predigten,  ins  Niederdeutsche  übersetzt.
Daraus  mögen  die  späteren  Mißverständnisse  entstanden  sein.
        <pb n="358" />
        350  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

ward.  Wenn  die  Kirchenrechnungen  in  den  Städten,  ebenso  wie  die
Kämmereirechnungen  der  weltlichen  Behörden  und  die  Volksgerichte
meistens  noch  der  alten  Weise  jahrzehntelang  treu  bleiben,  so  ist
dieses  bei  den  Landgemeinden  noch  weniger  auffallend.  Verhöre  und
Untersuchungen  wurden  ganz  der  Weise  der  Dinggerichte  gemäß  auf
niederdeutsch  vorgenommen,  während  die  Berichte  darüber  an  die  Oberbehörde
  sich  in  hochdeutsche  Sprache  kleideten.:)  Ehe  wir  jedoch  den
allmählichen  Ubergang  zum  Hochdeutschen  auf  dem  platten  Lande  näher
darlegen,  wollen  wir  zur  Kennzeichnung  der  Zeiten  zwei  Laien  und
zwei  Geistlichen  aus  dem  16.  und  17.  Jahrhundert  reden  lassen;  sie
werden  uns  zugleich  von  den  kirchlichen  Zuständen  und  der  Landgeistlichkeit
  ein  bezeichnendes  Bild  vorführen.

1.  Schreiben  des  Kirchengeschwornen  Jes  Schroeder  in  Holm,  Kirchspiel
Havetoft,  an  den  Herzog  Adolf.  1566.)

Gnodigor  hor,  hir  mitt  kan  ick  Iwen  F.  C.  in  aller  underdenicbeit
klagende  nicht  umegaen,  dat  ick  arme  und  elende  olde  bedagede  man  van
minem  pastor  und  selsorger  (es  war  Erich  Jessen  f  1596)  etlicher  malen
vortöret  und  vorschundet  sy  geworden,  also  dat  ick  neffenst  cme  up  sin
erforderent,  dewile  he  wat  swecklick  goweson,  dat  hillige  und  hochwerdige
sacramento  uththodelende  my  understanden;  esfte  ick  nu  wol  van  velen
desfalss  vardacht  und  thogemeten,  alss  schulde  ick  sodan  misbruck  wetenlick
  und  vreventlick  gedan  bobben;  idt  heff  awerst  de  erwerdige  und
hochgelerde  Docter  Paulus  van  Eitzen  Superintendens  wo  gelichesfals  dat
gantze  Consistorium  mi  desfals  gefriet  und  entsculdiget,  vormoge  erer  schin
und  bewis,  alse  donno  G.  F.  und  here  de  erbar  Bartram  van  Aneuelde,
Amptman  up  Flensborch,  nachdeme  ick  arme  man  under  der  konincklick
Maiestat  im  leheno  Flensborch  geseten,  solches  erfaren,  wil  he  mit  des  gemelten
  Supecrintendenten  und  Capittols  afsage,  dewile  de  dadt  tho  twen
tyden  geschen,  sick  nicht  geseditgen  laten,  sunder  is  des  entlicken  willenss,
dat  he  mi  arme  man  van  huse  edder  hawe  edder  ock  sust  suarc  broke  van
mi  tho  hebben  bedacht  is,  darmit  ick  arme  man  in  dusser  sake  uth  wisinge
der  afgesprakenen  sententic  muchte  gefriet  bliwen.  Dem  na  gelanget  ahn
Jwer  F.  G.  mine  underdenige  denstlik  und  bochflitige  bit,  Jwer  F.  G.  willen

1)  Bezeichnend  sind  für  die  Sprache  die  Untersuchungen  gegen  die  Wiedertäufer
  in  Tönning  aus  den  Jahren  1607  und  1608;  die  Protokolle  sind  lateinisch
  und  niederdeutsch,  Berichte  an  die  Oberbehörde  hochdeutsch.  Schriften  des
Vereins  für  schlesw.-holst.  Kirchengesch.  II.  II.  2.  218  ff.

2)  Kirkchist.  S.  1868  S.  722.
        <pb n="359" />
        Die  Eprache  der  Geistlichen  und  Laien.  351

my  arme  man  so  gnedich  erschinen  und  by  dem  erbaren  Bartram  van  Anenelde
  de  gnedige  vorsche(d)ung  doen,  und  my  arme  man  ahn  Bartram  ein
gnedige  vorschrist  midt  delen,  dar  midt  he,  dewile  de  sake  in  J.  F.  G.  karke
sick  tho  gedragen,  und  van  den  Coosistorialen  tho  rechte  afgesecht,  und
ick  desfals  gefriet  worden  bin,  sick  besedigen  laten,  edder  wo  nicht,  dat
de  sake  bet  up  den  negesten  recht  und  landach  mochte  vorschauen  bliwen,
und  dat  ick  arme  man  an  ferner  fare  by  minom  arme  wiwe,  hus  und  hawe
sin  und  bliwen  moge,  veffenst  underdeniger  bitt,  Jwer  F.  G.  wollen  doch
de  afgesprakene  sententie  dorch  lesen,  up  dat  J.  F.  G.  de  sake  recht  vornemen
  mogen,  unbesworet  sin,  mi  arme  man  so  gnedich  erschinen,  und
ein  gnedige  vorschrift  an  Bartram  meddelen,  dat  wert  der  almechtige  und
ewige  Godt,  de  eine  vorgelder  und  beloner  aller  woldatt  ock  erkenner  aller
bedrowenden  herten,  unvorgulden  nicht  laten,  und  ick  arme  elende  olde  man
sy  des  umb  J.  F.  G.  wit  liwe,  gude  und  blode,  na  alle  minem  vormoge
thovordenen  in  aller  underdenicheit  bercit  und  willich,  des  erkenne  de
almechtige  Godt,  de  ick  J.  F.  G.  hirmit  troulich  bevele.
J.  F.  G.  underdenige  gehorsame
und  willige  undersate
Jes  Schroder  tho  Holm.

Nach  einer  darüber  abgegebenen  Kirchspielswinde  war  die  Tat
zweimal,  am  Ostertage  des  Jahres  1564  und  1565,  geschehen.

2.  Schreiben  des  Pastors  Joh.  Christiani
an  den  Generalsuperintendenten  Paul  von  Eitzen.  1578.7

Würdiger  Herr  Doctor,  gude  Herr  Superintendens,  gude  fründt.
Würdige  Horr  Doctor!  lck  arme  unwürdige  dener  des  götlichen  wordes,
wahnhaft  tho  Leuth,  mit  nahmen  Johannes  Christiani,  wünsche  juwe  Würden
  voel  glück  unde  heil  in  juwem  amte  an  lief  und  seel  tho  erholden  in
ewigkeit.  Unde  kan  juwe  Würlen  nich  bargen,  dat  ick  armo  Re,  mi,  fa,
8So,  Ia,  Johannes  Christiani,  hebbe  hier  tho  Leuth  eene  tidtlang  gewahnet
unde  hebbe  5  söhns  unde  3  döchtern,  de  willen  eten,  unde  tho  Leuth  is
nich  veel:  brod  is  da  nich,  beer  is  da  ock  nich,  unde  de  köfte  kruck  is
bald  uth;  dee  alles  op  eenen  söfsling  hebben  schall,  de  schall  ehn  tügniss
gewen.  Mine  kinder  schölen  tho  Ostenfeld  den  lüden  under  der  föte  liggen,
beter  konden  se  uu  arbeit  dohn.  Darum  lan  juwe  Würden  mie  de  karcke
tho  Boel  wohl  gönnen:  truwet  jume  Würden  mie  2  karcken  tho,  so  konden
to  mie  ock  wohl  de  eene  dartho  truwen.  Ick  hebbe  lange  gnug  twischon
Leuth  und  Tarstede  fleuten  gahn:  latet  eenon  jungen  lecker  ock  so  lang
lopen,  denn  ick  hebbe  sowohl  tho  studium  gestahn  as  der  eener.  6y  hebben
900  Marck  binnen  Schlelswig,  da  Juw  neen  schnee  edder  stoff  under  de

1)  Dänische  Bibliothek  V.  200  ff.
        <pb n="360" />
        352  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

ogen  schleit,  wenn  Gy  tho  karken  gahn.  Darum  mot  ick  korte  predigen
dohn,  tweemahl  de  tein  gebade  is  genug;  wenn  de  weg  nich  so  lang  wäre,
wolde  ick  den  glowen  unde  de  sacramenta  dartho  seggen,  awerst  se  hebben
mie  de  tein  gebade  nimmer  bethalet:  wat  scholde  ick  thom  glowen  kamen?
doch  twischen  midtfasten  unde  unse  lewe  fruwen  dag  will  ick  den  cate-Chismus
  in  de  hast  overlopen  unde  alle  sünde  verbeden.  Grötet  Barbara
(conjugem):  ick  will  ehr  de  schokke  kreffte  (Krebse)  schicken  tho  dee  3  stieg
eyer,  welcke  södder  nich  sind  gedacht  worden.  Datum  Leuth  den  12.  Febr.
anno  1578.  —  Dem  würdigen  und  gelahrten  Herrn  Doctor  Paul  von  Eytzen,
unwürdigem  deener  des  göttliken  wordes  by  Hartog  Adolph  tho  Gottorp  by
der  Schly.  Minom  günstigen  fründ  viscere  et  corde  tho  händen  fründlich
geschrewen.

Der  gute  Christiani  erhielt  trotz  der  Krebse  die  erbetene  Stelle
nicht  und  mußte  bis  an  seinen  Tod  „twischen  Leuth  und  Tarstede
fleuten  gahn“.

Aus  dem  17.  Jahrhundert  teilen  wir  zunächst  ein  Stück  einer
niederdeutschen  Predigt  mit,  die  wegen  ihrer  Derbheit  und  Naturwüchsigkeit
  für  jene  Zeit  bezeichnend  ist.  Der  Verfasser  war  mitten
in  der  Predigt  „seines  böse  ungezäumbten  maules  halber“,  wie  es  in
der  Klageschrift  heißt,  von  einem  angegriffenen  Bauern  mit  scharfen
Worten  unterbrochen.

3.  Predigt,  so  herr  Jürgen  tho  Hackstedt  anno  1628  geholden.
Evangelium  am  4ten  Sonndage  na  trinitatis  Lucae  am  4ten  (r.  6)
Capitel:  Darum  weset  barmhartig,  als  ju  vader  barmhartig  is  etc.  1)

Nun  is  vatter:)  wedder  up  de  kanzel  gekamen,  sienen  fründen  tho
trost  un  sienen  fienden  tho  trotz.  JF,  de  iF  christen  sind,  mit  ju  will  ick
schnacken;  i  grinet  nicht,  lachet  nicht,  girret  nicht,  wenet  noch  tutet  nicht,

1)  Zeitschrift  XII.  165  sf.  Wie  die  Predigt  in  ihrem  Wortlaut  in  die
Gerichtsakten  gekommen  ist,  ist  nicht  leicht  zu  erklären.  Herr  Jürgen  wird  sie
kaum  vorher  schriftlich  abgefaßt  und  später  eingereicht  haben,  und  von  den  Zuhörern
  kann  sie  auch  schwerlich  nachträglich  ausgeschrieben  sein.  Der  Inhalt
stimmt  sonst  mit  dem,  was  man  über  den  ganzen  Hergang  aus  den  Akten,  insbesondere
  aus  einem  Kirchspielzeugnis,  weiß.  Vergl.  S.  173.  Ubrigens  machen
sich  in  der  Sprache  der  Predigt  außer  manchen  hochdeutschen  Formen  mehrfach
die  Besonderheiten  des  schleswigschen  Niederdeutsch  geltend;  ein  Holsteiner  würde
etwas  andere  Formen  gebraucht  haben.

2)  Uber  dem  Worte  ratter  steht  in  der  Handschrift  „bullers  geschrieben,
was  „Polterer“  bedeuten  könnte;  es  kann  daneben  auch  eine  Anspielung  auf
seine  Herkunft  aus  Biolderup  enthalten.
        <pb n="361" />
        Niederdeutsche  Predigten.  353

i  wieset  de  groote  tänen  nicht;  ick  will  jetzunder  etwas  scharp  fortfahren:
hör  du  lichtfardige  vagel,  schendliche  horenjäger,  blodschender,  schelm,
dief,  honsfoth,  bernhüter,  schabhals  und  presterbater,  dat  dy  Gott  strafe
und  alle  unglück  bestah!  Judas;  Pilatus,  Ahab,  Saul,  Kain,  Herodes,
Herodias!  De  lichtferdige  hure,  de  düfel  hot  dat  beste  darvon  gekregen
und  mit  int  höllische  fegeführ  genamen.  Du  kannst  ja  nich  lögnen,  wo  du
herumgesprungen  bist,  sei  tick  beddiglügerig  gewesen  bin.  Du  bist  na  Flensburg
  gefahren  mit  en  ganze  wagen  voll  korn  und  et  för  so  gerioge  prisß
verköft,  dat  du  et  dar  mit  din  nabor  verdörvet  und  sin  handel  geschendet
hest,  dat  he  en  so  gut  kop  verkopen  mut,  als  du  gedan  heffst,  und  darmit
de  Flensborger  den  provit  in  de  ars  gejaget.  Doch  wie  spreken  uns  wol,
wo  wi  wat  leren.

Hörot  wieder  vant  Evangelium,  un  gah  du  tho  karken,  will  din  fru
nicht  mit,  laht  se  tho  hus  bliven  mit  ehr  megede  un  schlammatzer.  Kehr
di  dar  nich  nah:  gah  du  fort,  dat  lieckste  dat  du  sehn  kannst,  loht  de
andre  lange  noch  soheel  sehn.  Hôöre  du  mit  andacht  tho,  denn  idt  kamet
nicht  alle  dage  vor,  vorerst  süh  tho,  dat  du  nicht  in  de  schlap  fallest,
sonst  ward  di  de  düfel  upwaken  recht  tho  degen.

Ick  bin  en  tidtlank  krank  gewesen;  dar  hefst  du,  o  Cott,  nene  schuld
an,  wiel  ick  syivest  idt  darna  makct  hatte:  erstlich  leth  ick  dat  dack  van
dat  presterhus  afwerfen,  dar  woll  ick  gern  de  negste  by  sien  und  mit  tho
kiken,  dewiel  ick  min  dack  scholde  ganz  gedeket  hebben;  ick  hebbe  wunder
  darüm  und  hebbe  allerlei  unzyffer,  schiot  und  dreck  in  mine  ogon,
nese  und  (I  labbo  gekregen.  Darup  hebben  my  gude  lüde  besogt  und  thogespraken,
  ja  nicht  alleen  besogt  und  thogespraken,  sondern  ock  mit  gaven
verehrt  als  hasen,  nicht  een,  sondern  dre  vör  eco,  ock  höner  und  hönereyer,
  anten  und  anteFer,  botter,  fisch,  kese,  söte  und  sure  melk,  grüt
tho  br  und  mohl  tho  panbvokocken.  Se  hebben  my  ock  gut  beer  uth  dem
kroge  geschickt,  dat  is  een  werk  der  barmhertigkeit  und  schall  ju  im  himmel
  tho  degen  belohnt  werden,  als  ick  denn  ock,  wenn  ick  nevens  ju  dar
kame,  ick  ju  dat  getüchniss  gewen  will,  welches  ick  ock  schyldig  bin.

Wieder  averst  darvan  tho  reden,  du  presterhater,  du  presteriendt
und  rechte  Hanhschadonfroh,  da  du  di  aver  mine  krankbeit  gefreuet  heffet
up  de  karkhof,  in  de  wiss,  in  din  huss,  im  kroge,  im  bette  mit  dien  fru
und  magd,  wor  du  gegahn  oder  gestahn  bist,  heffstu  di  over  mine  krankheit
  gelreuet  und  din  bart  mannigmahl  daröver  gewischet  und  gesagt:  „Ey,
heffatu  nicht  gehöret  van  unse  prester  horr  Jürgen,  he  legt  up  dat  bedde
und  is  blindt  und  krank.“  O  dat  di  Gott  straffe  und  all  dat  unglück  hestah,
  dat  jemals  kamen  kann.  Cott  gere,  dat  mine  krankheit  din  grösteste
freude  sy,  de  du  dit  jahr  und  all  din  leevedage  belevest,  avorst  dar  is  ncene
bekehren  und  Parmhertigkeit  in  dy,  welches  man  seen  kan  an  din  bund,
wo  du  damit  umgesprungen  bist,  de  was  gut  und  wol  geschapen,  den  heffstu
de  stert  afgehauen  und  chm  all  sin  ehr  und  zierrath  berovet,  welches  noch

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  23
        <pb n="362" />
        354  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

wohl  tho  sehen  ist.  Du  warst  averst  wohl  lohn  davor  krigen,  wo  ick  anders
  watt  mitraden  schall  un  noch  en  erliche  obrigkeit  levet.

Nu  lewen  christen  und  thohörers,  höret  wioder  von  dat  evangelium;
wiest  nu  barmhartig,  gath  flitig  tho  karken,  nicht  avorst  in  de  kaden,  da
se  mit  kannen  klappen.  Wellen  denn  de  ossen  oder  perde  di  von  de  karken
  afholden,  ladt  se  fahron  vor  ehm  düfel  und  vör  hundert,  denn  rüters  und
landsknechte  nehmen  se  doch  weg.  Se  schölen  doch  watt  hebben,  darup
se  in  de  höll  riden  könnten),  und  de  oversten  de  denken  ock  nich  tho  vöte
darhen  tho  gahn.  Sunderlichen  de  hier  nu  mit  ehre  lange  rocken  un  mit
spanische  fratzen  int  landt  kamen  sint.  Will  de  acker  di  von  de  karken
holden,  bemiss  em  nicht,  grav  ehm  nicht,  plöge  und  beseye  ehm  nicht,
gah  du  tho  karken  und  lath  em  liggen,  dat  he  hart  und  dröge  ward  vor
hundert  dusend  düvel,  damit  bewiset  man  en  warck  der  barmhertigkeit  na
dem  hüdigen  evangelio,  denn  de  düvel  un  sin  möhme  sampt  ehre  landsknechte
  freten  doch  da  den  dodt  allen  flöck  und  unglück  darin,  welckes
Gott  gebe.  Amen.

Die  Mißhelligkeiten  zwischen  dem  Herrn  Jürgen  Johansen  und
einem  Teil  seiner  Gemeinde  wurden  erst  nach  langen  Verhandlungen
im  Jahre  1630  beigelegt;  er  wird  demnach  bis  an  seinen  Tod  (1640)
fortgefahren  haben,  in  seiner  derben  niederdeutschen  Weise  zu  predigen.

Hält  man  sich  diese  Art  der  Predigt  vor  Augen,  mag  Herr
Jürgen  auch  nicht  gerade  den  gewöhnlichen  Typus  darstellen,  oder
erwägt  man  das  Verhalten  mancher  Geistlichen  jener  Zeit,  die  die
Zulassung  zum  Abendmahl  dazu  benutzten,  um  in  Streitsachen  wegen
ihrer  Einkünfte  zu  ihrem  Rechte  zu  gelangen,  wie  z.  B.  Detlef  Johannis
  in  Deezbüll,  so  begreift  man  erst,  ganz  abgesehen  von  den
dogmatischen  Gegensätzen  jener  Zeit,  den  bitteren  Fehdebrief,  den  Anna
Owena  Hoyers  im  Jahre  1630  gegen  die  denischen  dörppapen
schleuderte:

Weh  juw  pastoren,  de  schap  gy  biten,
de’'t  kaff  vör’t  koren  ja  gantz  tho  riten,
hobben  genamen:  wo  will  gy  doch  fahren?

mit  juwen  lehren
de  schrifft  verkehren,
wo  will't  juw  bekamen?

Nah  er  fleesch  stah’  gy,
in  er  fell  gah'’  gy,
ehr  melck  gy  drincken.
Gy  dröge  kuhlen,  de  woll'  gy  plücken,
gy  blinde  ulen,  de  huth  affrücken;
wülve  un  bahren:  van  laster  gy  stincken.
        <pb n="363" />
        Niederdeutsche  Kirchenhandbücher.  355

Packt  juw,  gy  apen,  und  wert  bald  kamen,
gy  Baals  papen,  darna  de  framen,
gy  Hypokriten,  hebben  ein  verlangen.
gy  falsch  propheten!  Alle  welt-  wiesen,
wol  hefft  juw  beten,  de  sik  sülfst  priesen,
dat  volck  tho  beschiten?  möthen  herunder:
Erkennt  de  warbeit,  all  de  Gott  laven
scht  Gades  klarheit,  werlden  erhaven,
dag  is  augangen  dar  wert  men  sehn  wunder!  —

Merkwürdig  ist  es,  wie  gerade  zu  einer  Zeit,  wo  der  Umschwung
zum  Hochdeutschen  bereits  in  den  oberen  kirchlichen  Kanzleien  und  in
den  städtischen  Kirchen  erfolgt  war,  sich  die  niederdeutsche  kirchliche
Literatur  noch  zuletzt  zu  einer  gewissen  Blüte  erhob.  Bisher  waren
sogenannte  Nitualbücher  in  niederdeutscher  Sprache  nur  handschriftlich
verbreitet,  sowie  denn  noch  Cronhelm  1750  „hin  und  wieder“  solche
vorfand.  Die  etwa  von  1600  an  zum  kirchlichen  Gebrauch  eigens  für
die  Geistlichkeit  veröffentlichten  Handbücher  beweisen  vor  allem,  daß  die
niederdeutsche  Kirchensprache  überall  auf  dem  Lande  in  den  ersten  vier
Jahrzehnten  des  Jahrhunderts  noch  unerschütterlich  feststand.  Außer
der  niederdeutschen  Bibelausgabe  v.  J.  1621,  wohl  der  letzten  der
24  niederdeutschen  vollständigen  Lutherbibeln,  von  der  ich  in  Schleswig
  ein  zerrissenes  Exemplar  gesehen  habe,  will  ich  hier  nur  erwähnen
das  „nütte  Handbökeschen“  des  Pastors  Wilhelm  Alardus  in  Krempe,
(1609)1),  das  nach  seinem  Inhalt  auch  von  Laien  gebraucht  werden
konnte,  die  fragestücke,  die  Andreas  Lonerus,  Pastor  in  Garding,
erscheinen  ließ:),  und  unter  den  zahlreichen  Enchiridien  geistlicher  Ge-1)

  Een  nütte  Handbökeschen,  darinne  1.  de  Evangelia  unde  Episteln
der  sondage  unde  gewohnlykesten  Feste  des  Jahres:  Mit  Christlichen  Gebeden,
  so  de  vornehmesten  Lehren  eines  yden  Textes  vermelden.  2.  De
Historia  des  Lyden  Cbristi  Jesu,  mit  angehenden  Gebeden  van  der  Frucht
unde  Nütticheit  disser  Historien.  3.  D.  Mart.  Lutbers  Kleine  Catechismus,
sampt  andächtigen  Gebeden:  Sünderligck  vor  de  sülven,  so  thor  Bichte
unde  thom  b.  Aventmahl  gahn.  4.  Morgen-  und  Avendt  Gebedo  up  alle
dage  in  der  Woken:  ock  andere  Gebede  vör  underscheedelyke  Stände  unde
in  vörfallenden  Nöden.  Hamburg  1609.

2)  Fragestücke  na  anwysinge  des  h.  Catechismi,  in  welcker  de  vör-5nehmesten

  articulen  christl.  lehre  kort  und  schlicht  thosamen  gebracht  —
dörch  Andream  Lonerum  Dithmarso-Cimbrum  1614.
23“
        <pb n="364" />
        356  E.  Die  Sprache  der  Klrche.

sänge  das  Hamburger  Gesangbuch  v.  J.  1598,  das  nur  niederdeutsche
Lieder  enthält  und  vielfach  in  den  Herzogtümern  gebraucht  ward.  1)
Den  Abschluß  dieser  ganzen  niederdeutschen  Periode  bildete  das  Manuale
ecclesiasticum  edder  Kercken  Handbökeschen,  das  Paul  Walther,  Prediger
  zu  S.  Marien  in  Flensburg,  1635  in  Hamburg  drucken  ließ.  Der
Inhalt  setzt  voraus,  daß  der  Herausgeber  die  niederdeutsche  Kirchensprache
noch  in  voller  Kraft  bestehend  ansieht;  er  bietet  der  Geistlichkeit  ein  Handbuch,
  das,  vollständiger  als  des  Alardus,  auch  Formulare  zu  Taufe,
Trau=  und  anderen  kirchlichen  Handlungen  enthält.  In  der  Dedikation
  erklärt  er,  er  habe  die  Formeln  teils  Luthers  Schriften  und
verschiedenen  Kirchenordnungen  entnommen,  teils  auch  die  bereits  im
Lande  gebäuchlichen  wieder  abdrucken  lassen;  aber  keine  Gemeinde  sei
daran  gebunden  und  sulkes  ock  tho  jemandes  praejudicio  edder
vorgrepe  nicht  gemeinet  edder  gerichtet.:)  Wegen  der  Gesänge,
Evangelien  und  Episteln  bemerkt  er:

1)  Bei  Westph.  IV.  1510  berichtet  Heimreich,  der  Herzog  Adolf  habe  1590
die  Psalmen  und  geistlichen  Lieder  Luthers  und  anderer  in  Schleswig  drucken
und  in  seinen  Kirchen  einführen  lassen.  Der  Druck  ist  mir  nicht  zu  Gesicht
gekommen.

2)  Über  den  Inhalt  des  Manuale  gibt  sein  Titel  genügende  Auskunft:
Manuale  ecclesiasticum  edder  Kercken  Handbökeschen:  darin  entholden
I.  De  vornehmeste  und  gebrückligste  Kercken  Gesänge  mit  der  missen  und
etlyken  sunderbahren  Collecten.  II.  De  gewöhnliko  Sön-  und  Festdags
epistolac  und  Evangelia  mit  korten  Suspirijs  cdder  Collecten  und  vortekenisse
  der  Gesünge,  so  daran  könen  gobruket  werden.  III.  De  bistoria  des
Tydens,  stervens  und  begreffniss  Jesu  Christi  mit  dem  22.  Psal.  Davids  und
53.  und  63.  Cap.  Es.  IV.  De  Catechismum  D.  M.  L.  mit  und  ahno  Uthlegginge.
  V.  Ertract  der  Kercken  Ordinantz  in  den  Forstendöhmen  Schlehßwigh.
Holstein  und  denen  incorporerden  Länden,  eilyke  Puncta  des  Predigampts
und  Kercken  Handlinge  bedrepende  sampt  2  anderon  Special  Vororduingen.
VI.  Formula  der  vortruwing  und  des  Döpendes.,  der  Excommunication,  Reception,
  Apenbahren  und  privat  Absolution,  dor  thor  Kercken  gahnden
Kinderbedderinnen  Benediction  und  Prediger  Ordination.  VII.  Etiyke  Audechtige
  Kercken  Gebede  up  eines  jederen  Standt  und  gelegenheit,  tydt  und
sunderlikes  amliggen  gorichtet.  Predigern  und  Thohörern,  Pracceptoren  und
Schölern  nütlick  und  deenstlick.  Vorfertiget  und  thosamen  gebracht  dorch
M.  Paulum  Waltherum,  Iamburg:  Deenern  am  Worde  Gades  tho  S.  Marien
in  Flensborgz.  Hamborg:  Gedruckt  dorch  Jacob  Rebelein  1635.
        <pb n="365" />
        Niederdeutsche  Kirchenhandbülcher.  357

„dat  nicht  alleine  de  gewöhnliche  kerchengesünge  in  den  gemeinen
Gesang  Bökeren  sebr  falsch  und  derer  veele  thom  dehle  in  metris,  thom
deble  averst  in  sententz,  meinung  und  wörden  depraveret,  daher  den
neue  geringe  Unrichtigkeit  im  Singen  und  vorstande  erwasset  und  kumpt
sunder  ock  in  den  Evangelien  und  Epistel  Bökeren  etlyke  Fest-  und  Söndaglike
  Evangelia  und  epistolae  uthgelaten,  und  dar  se  glick  befindtlick,  dennoch
  sehr  varieren,  und  in  einem  dysse,  im  anderen  andere  entholden,  de
an  einem  Orde  gebrücklike  averst  nicht  gesettet  und  darher  nene  geringe
erringe  entstheit;  hebbe  ick  nütlick  und  heilsahm  tho  syn  geachtet,  wen
ick  de  vornehmeste  und  gebrückligeste  Kercken  Gesänge  reviderede  und  se
bester  mahten  als  möglick  correct  heruth  geve,  deosülvigen  ock  de  an
underschedtliken  Orden  gewöhnlike  Fest-  und  Sondages  Evangelia  und  Epistolas
  dorch  dat  gantze  Jahr  complet  hentho  dehde,  damit  daran  neen
maogel  syn  und  de  Kercken  Gesänge  förmliken  mit  beterem  Vorstande  und
Andacht  gesungen  werden  mochten.“

Das  Manuale  Walthers,  das  wegen  seines  reichen  Inhalts  das
Handböleschen  des  Alardus  bald  verdrängte,  enthält  95  niederdeutsche,
19  lateinische  und  4  lateinisch-deutsche  Gesänge,  die  größenteils  bereits
  seit  der  Reformation  in  den  Kirchen  des  Landes  gesungen  waren.
Um  eine  Vorstellung  zu  geben  von  der  Kraft  dieser  niederdeutschen
Lieder,  will  ich  zunächst  zwei  Luthersche  mitteilen.

Ein  vasto  borch  ys  unse  Gocdt,  Und  wen-de  welt  vull  düvel  wer
ein  gude  wehr  und  wapen,  und  woldn  uns  gar  vorschlingen,
he  helpt  uns  fry  uth  aller  nodt,  so  früchten  wy  uns  nicht  so  sehr,
de  uns  itzt  hefft  bedrapen.  ydt  schal  uns  doch  gelingen.
De  olde  böse  fyendt,  De  förste  dysser  welt,
mit  ernst  he  ydt  nu  meint,  wo  suhr  be  sick  ock  stelt,
groth  macht  und  veel  list  deyth  he  uns  doch  nicht,
syn  gruwsam  rüsting  ys,  dat  makt,  he  ys  gericht,
up  erdn  ys  nicht  syns  gliken.  ein  wörtlin  kan  en  fellen.

Mit  unser  macht  ys  nichts  gedahn,  Dat  wordt  se  scholen  lathen  stahn
Wy  Synd  gahr  bald  verlaron.  und  neen  danck  dartho  bebben;
idt  stridt  vor  uns  de  rechte  man,  he  ys  by  uns  wol  up  dem  plan
den  Godt  sülvst  hefft  erkaren.  mit  synem  geist  und  gaven.
Fragestu,  wol  he  ys?  Nemen  se  uns  den  lyff,
He  hethet  Jesus  Christ:  gudt,  ohre,  kind  und  wyff,
de  her  Zebaoth  lath  fahren  darben,
—  und  yFs  neen  ander  Godt  —  se  hebbent  neen  gewin:

dat  felt  moth  he  beholden.  dat  ryck  moth  uns  doch  bliveo.
        <pb n="366" />
        358

E.  Die  Sprache  der  Kirche.

Uth  deper  noth  schry  ick  tho  dy,
her  Godt,  erhör  myn  ropen;
dyn  gnüdig  ohren  kehr  tho  my
unde  myner  bed  se  öpen,
den  so  du  wilt  dat  sehen  an,
wat  sünd  und  unrecht  ys  gedahn,
wol  kan,  her,  vor  dy  blyven?

By  dy  gelt  nichts  den  gnad  und

gunst,

de  sünde  tho  vorgeven.
Idt  ys  doch  unse  dohndt  ummsus
ock  in  dem  besten  leven:
vor  dy  nemand  sick  röhmen  kao,
des  moth  sick  früchten  jederman
und  dyner  gnaden  leven.

Darümm  up  Godt  wil  hapen  ick,
up  myn  vordenst  nicht  buwen,
up  en  myn  hert  schal  laten  sick

und  syner  güde  truwen,

de  my  thosecht  syn  wehrdes  word,
dat  ys  myn  trost  und  truwe  bord,
des  wil  ick  alltidt  harren.

Und  efft  ydt  wahrt  beth  in  de  nacht
und  wedder  an  den  morgen,
doch  schal  myn  bert  an  Gades  macht
vortwyveln  nicht  noch  sorgen,
so  dho  Israel  rechter  art,
de  uth  dem  geist  ertüget  wardt
und  synes  Gades  harre.

Efft  br  uns  ys  der  sünden  veel,
by  Godt  Fs  vecl  mehr  gnade;
syn  handt  tho  helpen  hefft  neen  teel.
wo  groth  ock  sy  de  schade.
He  vs  allein  de  gude  herd,
de  Israel  erlösen  werd
uth  synen  sünden  allen.

Von  den  uns  wenig  anmutenden  lateinisch-deutschen  Liedern,  die
in  der  Regel  von  den  Schülern  in  den  städtischen  Kirchen  gesungen
wurden,  hebe  ich  ein  älteres  hervor,  das  später  auch  noch  Olearius

in  hochdeutscher  Form  bietet:
In  dulei  jubilo
nu  singt  und  weset  kroh!
Unses  herten  wonne
licht  in  praesepio
und  lüchet  als  de  sünne
matris  in  gremio,
Alpha  es  et  0,
alpha  es  et  O!

O  Jesu  parvule,
na  dy  ys  my  se  wee!
tröst  my  myn  gemöte,
o  puer  optime,
dorch  alle  dyne  güde!
O  princebs  gloriae,
trahe  me  post  te,
trahe  me  post  te!

O  patris  charitas,
o  nati  lenitas
wy  wehren  all  vorlahrn
Per  nostra  crimina,
s0  hefft  he  uns  erworrn
coelorum  gaudia.
Eya  wehr  wy  dar,
eya  wehr  wy  dar!

Ubi  sunt  gaudia?
nergend  wehr  den  dar,
dar  de  engel  singen
nova  cantica
und  de  schellen  klingen
in  regis  curig.

Eya  wehr  wy  dar,
eya  wehr  wy  darl

Die  Evangelien  und  Episteln  gibt  Walther  ebenso  wie  Alardus
vor  ihm,  wie  die  Sprachformen  zeigen,  nach  einer  älteren,  wahr-
        <pb n="367" />
        Niederdeutsche  Kirchenhandbülcher.  359

scheinlich  einer  Lübecker  Lutherbibel.  Da  nur  wenige  heute  eine
Vorstellung  davon  haben,  in  welchen  Tönen  sie  damals  noch  zu  dem
Volke  redete  und  welch  mächtigen  Eindruck  ihre  Worte  auf  den  gemeinen
  Mann  machen  mußten,  teile  ich  das  Evangelium  des  2.  Adventsonntages
  und  den  22.  Psalm  in  ihrem  Wortlaute  mit:

Unde  dar  werden  teeken  geschehen  an  der  sünne  unde  maene  unde
sternen,  unde  up  erden  werdt  den  lüden  bange  syn  unde  werden  vorzagen.
Unde  dat  meer  unde  de  water  wagen  werden  brusen  unde  de  minschen
werden  vorschmachten  van  fruchten  unde  van  vorwachtinge  der  dinge,  de
dar  kamen  schölen  up  orden.  Wente  ock  de  kräffte  der  hemmele  werden
sick  bewegen,  unde  werden  se  sehen  dess  minschen  söhne  kamende  in  den
wulcken  mit  groter  krafft  unde  berlichkeit.  Wen  averst  dyth  anhevet  tho
geschehende,  so  sehot  up  unde  hevet  yuwe  hövede  up,  darümme  dat  sick
Juwe  vorlösinge  hertho  nahlet.  Unde  he  sede  ehn  ein  gelykenisse:  Sehet
an  den  vygenbohm  unde  alle  böhme,  so  fröe  8e  uth  breken,  so  sehe  gy
Fdt  an  ehn  unde  mercken,  dat  de  sommer  barde  by  ys.  Warlyken  iek
segge  yuw,  dyth  geschlechte  werdt  nicht  vorgahn,  beth  dat  ydt  alle  geschehe.
  Hemmel  unde  erde  vorgahn,  averst  myne  wordt  vorgahn  nicht.
Avorst  bödet  Fuw,  dat  yuwe  herten  nicht  beschweret  werden  mit  fretende
unde  supende  unde  mit  sorgen  der  nüringe,  unde  dysse  dach  kame  schnelle
aver  Fxuw.  Wente  gelyck  alse  ein  falstrick  werdt  he  kamen  aver  alle,  de
up  erden  wahnen.  So  weset  nu  wacker  alle  tydt  und  bedet,  dat  gy  werdig
werden  mögen  tho  entflegende  alle  dyssem,  dat  geschehen  schal,  unde  tho
stahnde  vor  des  minschen  söhne.

Myn  Codt,  myn  Godt,  worümme  heffstu  my  vorlaten  lck  hüle,  överst
myne  hülpe  Fs  ferne.

Myn  Godt,  des  dages  rope  ick,  so  antwerdestu  nicht,  unde  des  nachtes
schwyge  ick  ock  nicht.

Overst  du  bist  hillig,  de  du  wahnest  mank  dem  lave  Israel.

Unse  väder  hapeden  up  dy  unde  do  se  hapeden,  hülpestu  ehnen  uth.

Tho  dy  reepen  se  unde  worden  gereddet;  se  hapeden  up  dy  unde
worden  nicht  do  schanden.

Ick  överst  bin  ein  worm  unde  neen  minsche,  ein  spott  der  lüde  unde
vorachtinge  des  volckes.

Alle,  de  my  sehen,  spotten  myner,  sperren  de  mund  up  unde  schüdden
den  kop:

He  klage  ydt  dem  heren,  de  helpe  ehme  uth  unde  redde  ehn,  hefft
he  lust  tho  ehme.

Wente  du  heffst  my  uth  myner  moder  lyve  getagen,  du  werest  myne
thovorsicht,  do  ick  noch  an  myner  moder  brüsten  was.
        <pb n="368" />
        360  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

Up  dy  bin  ick  geworpen  uth  moder  lyve,  du  bist  myn  Godt  van
mFner  moder  Iyve  an.

Wes  nicht  ferne  van  my,  wente  angest  ys  harde  by,  wente  hyr  ys
neen  helper.

Grothe  ossen  bebben  my  ummegeven,  fette  ossen  bebben  my  ummerringet.

Ere  kelen  sperren  se  up  wedder  my  alse  ein  brummende  unde  rytende
louwe.

lek  bin  uthgegaten  alse  water,  alle  myne  knaken  hebben  sick  gedehlot,
myn  herte  ys  in  mynem  Iyre  alse  geschmolten  wass.

Myne  kkreffte  sind  vordröget  alse  eine  potschart  unde  myne  tunge  klevet
an  mynem  gagel,  unde  du  legst  my  in  des  dodes  stoff.

Wente  hunde  hebben  my  ummegeven  unde  der  bösen  rotte  hefft  sick
aver  my  gomaket.  se  hebben  myne  hände  unde  föte  dorchgegraven.

lek  möchte  alle  myné  knaken  tellen;  se  överst  schouwen  unde  sehen
ehre  lust  an  my;

se  delen  myne  kleder  under  sick  unde  werpen  dat  lott  umme  myn
gewandt.

Overst  du,  here,  wes  nicht  ferne,  myne  stercke,  schnelle  dy  my  tho
helpende.

Redde  myne  seele  vam  schwerde  unde  redde  my  van  den  hunden.

Help  my  uth  der  kelen  des  louwen  unde  redde  my  van  den  einhörnern:

lek  will  dynen  namen  predigen  mynen  bröderen,  ick  wil  dy  in  der
gemeinc  röhmen:

Röhmet  den  heren.  de  gy  ehn  früchten,  ehn  ehre  alle  saedt  Jacob,
unde  vor  ehme  schuwe  sick  alle  saed  Israel.

Wente  be  befft  nicht  vorachtet  noch  vorschmadet  dat  elende  des  armen
unde  syn  antlath  vor  ehme  nicht  vorborgen  unde,  do  he  tho  eme  schryede,
hörede  he  Fdt.

wil  ick  prysen  in  der  groten  gemeine,  ick  wil  myn  geloffte  bethalen
  vor  den,  de  ehn  früchten.

De  elenden  schölen  chten,  dat  se  satt  werden,  unde  de  nha  dem  heren
fragen,  werden  chn  prysen;  yuwe  herte  schal  ewig  leven.

Allerwelt  ende  werd  gedacht,  dat  se  sick  thom  heren  bekehren,  unde
vor  ehme  anbeden  alle  geschlechte  der  beyden.

Wente  de  her  hefft  ein  rycke,  unde  he  herschet  mank  den  heyden.

Alle  vetten  up  erden  werden  ehten  unde  anbeden;  vor  ehme  werden
de  knec  bögen  alle,  de  im  stave  liggen,  unde  de,  de  kümmerlyk  leven.

He  werd  ein  saed  hebben,  dat  ehme  denet;  vam  heren  werd  men
vorkündigen  tho  kindes  kind.

Se  werden  kamen  unde  sine  gerechtigkeit  predigen  dem  volcke,  dat
gebaren  werd,  dat  be  Fdt  dheit.

Das  Walthersche  Buch  gelangte  binnen  kurzem  wegen  seiner  Reichhaltigkeit

  und  seiner  praktischen  Einrichtung  zu  hohem  Ansehen  und  in
        <pb n="369" />
        Die  Einführung  hochdeutscher  Klrchensprache.  361

allgemeinen  Gebrauch;  es  hatte  sich  auch  in  manchen  Kapiteln  dem
des  Alardus  angeschlossen  und  brachte  überdies  den  Geistlichen  und
den  Gemeinden  statt  der  wenig  zuverlässigen  Gesangbücher  einen  gereinigten
  und  zuverlässigen  Text  der  in  der  Kirche  längst  gebräuchlichen
  Lieder.  Merkwürdigerweise  ward  so  zu  einer  Zeit,  wo  das
Hochdeutsche  schon  lange  in  den  obersten  weltlichen  und  geistlichen
Regierungsbehörden  und  den  Obergerichten  die  Alleinherrschaft  hatte,
in  der  Kirche,  wenn  auch  ohne  amtliche  Autorität,  die  hergebrachte
Weise  gewissermaßen  kodifiziert;  man  hätte  denken  sollen,  daß  damit
die  gewohnte  Sprache  des  Gottesdienstes,  die  der  Volkssprache  entsprach,
  auf  lange  Zeit  gesichert  gewesen  wäre.  Und  doch  hatte  eben
damals  bereits  das  Hochdeutsche  in  mehreren  städtischen  Kirchen  seinen
Einzug  genommen,  und  nur  dreißig  Jahre  dauerte  es,  da  diente  das
Walthersche  Manuale  als  Grundlage  zu  einem  neuen  hochdeutschen
Kirchenhandbuch  des  Olearius,  weil  es  in  den  Buchläden  nicht  mehr
zu  erlangen  war  und  „die  meisten  Pfarrherrn  ihre  Predigten  und
Gottesdienste  jetzt  nicht  in  niedersächsischer,  sondern  in  hochdeutscher
Sprache  verrichteten".  Ein  Sprachwechsel  hatte  sich  demnach  in  der
Kirche  innerhalb  eines  Menschenalters  zu  vollziehen  begonnen,  wie  er
einschneidender  in  das  Volksleben  nicht  gedacht  werden  kann.  Wie  es
scheint,  war  er  in  einigen  Landschaften  Holsteins  bereits  früher  eingetreten
  als  in  Schleswig,  selbst  auf  dem  platten  Lande.  Wenigstens
hatte  man  dort  nach  Beendigung  des  kaiserlichen  Krieges  d.  h.  um
das  Jahr  1630  durchweg  angefangen  die  Kirchenbücher  in  hochdeutscher
Sprache  zu  führen,  und  daraus  dürfte  auf  ein  früheres  Eindringen
der  hochdeutschen  Predigt  zu  schließen  sein.  1)  Im  Schleswigschen  sind
uns,  abgesehen  von  einigen  Städten,  verhältnismäßig  wenig  genaue
Angaben  über  die  Zeit  erhalten,  wann  in  den  einzelnen  Gemeinden

1)  N.  St.  M.  VII.  248.  249  nach  dem  Zeugnis  von  Falck,  dessen  Angaben
  wohl  richtig  sein  werden.  Das  dort  von  ihm  mitgeteilte  Schreiben  des
Pastors  Matthias  Clodius  aus  Itehoe  (20.  August  1610)  ist  bereits  hochdeutsch,
aber  überall  schaut  noch  daraus  die  niederdeutsche  Muttersprache,  in  der  er
predigte,  mit  ihren  Formen  und  Worten  hervor.  Das  Schreiben  des  Amtmanns
  zu  Steinburg,  Baltars  v.  Ahlefeldt,  „an  die  Pastores  und  Juraten  der
Kirchen  in  der  Wilstermarsch“  aus  demselben  Jahre  ist  dagegen  ziemlich  rein
hochdeutsch.
        <pb n="370" />
        362  E.  Die  Svrache  der  Kirche.

das  Hochdeutsche  auf  die  Kanzel  kam;  wir  stellen  im  folgenden  einige
Einzelheiten  zusammen.

In  der  Stadt  Husum  geschah  der  Übergang  bereits  im  Jahre
1617,  also  zu  einer  Zeit,  wo  er  sich  kaum  in  anderen  Städten  sicher
nachweisen  läßt.  Als  die  verwitwete  Herzogin  Augusta  am  8.  Sonntage
  nach  Trinitatis  in  die  Stadtkirche  kam,  nahm  sie  mit  ihrem
ganzen  Gefolge  an  dem  Abendmahle  teil,  wobei  der  Prediger  Petrus
Danckwerth  (1617—52)  und  der  Hofprediger  Fabricius  den  Gottesdienst
  in  hochdeutscher  Sprache  verrichteten.  In  Bordelum  war  Richard
Tileman  (71647)  der  letzte,  der  niederdeutsch  predigte  und  in  derselben
  Weise  wie  Herr  Jürgen  in  Hacksted.  seine  Zuyörer  mit  allerlei
Derbheiten  wie  Borlumer  Pack  zu  erfreuen  pflegte.  In  Viöl  begann
Paul  Fabriclus  (1648—  1703)  im  Jahre  1653  mit  hochdeutscher
Predigt;  Deezbüll  kennt  als  würdigen  Vertreter  des  Niederdeutschen
sicher  noch  den  Pastor  Detlef  Johannis  (1594—  1644),  bekannt  durch
einen  merkwürdigen  Bericht  über  die  Fährlichkeiten  seines  Lebens  in
seiner  eigenen  Gemeinde.  1u)0  In  Hütten  begann  mit  Samuel  Löscher

1)  Pontoppidan,  Annal.  eccl.  IV.  373  teilt  die  Aufzeichnung  in  ihrem
Wortlaut  mit,  freilich,  wie  manche  Wortformen  zeigen,  in  ungenauer  Abschrift;
wer  die  Roheit  und  Gewaltsamkeit  jener  Zeit,  besonders  in  den  westlichen  friesischen
  Landschaften,  kennt,  wird  die  angeführten  Fährlichkeiten  nicht  für  übertrieben
  halten  können;  klagt  doch  auch  Henning  Moller  in  Tolk  (1556)  in  einem
Schreiben  an  den  Propsten  Volquarih  Jonae  über  gewaltsame  Entziehung  des
Pastoratlandes:  secht  men  dar  wat  umme,  drowen  sze  mét(0)  tho  slaende
und  erworgende.  Nur  die  jedesmalige  Nutzanwendung  des  Herrn  Detlef  muß
man  der  Anschauung  der  Zeit  zugute  halten.  Er  berichtet  folgendes:  Nachfolgende
  hebben  my  in  meinem  amte  verfolget  unde  nah  meinem  verderwen
getrachtet.  Verum  deus  mirificavit  me  et  liberavit  me  ex  manibus  eorum.
Jacob  Dirkssen  in  Emsboll  (wo  er  von  1583  —  1593  Diakonns  gewesen  war)
schlog  my  mit  een  tweefork  thor  erden.  Ick  ward  vor  dod  ingedragen,
genass  doch  wedder,  Gottlol!  He  ward  etlike  jahr  darnab  mit  ein  dod  gesteken
  unde  starv  up  den  gemenen  weg  sicut  pecus.  Jens  Volquardsen
wolte  my  mit  meinen  eigenen  spet  erschlagen,  unde  he  ward  von  seinen
eigenen  broder  Jesse  Jensen  tho  dode  gesteken  unde  in  der  Süder  kerkwall
begrawen,  Gott  weet,  wo  de  selc  gefahren.  Peter  Jensen,  Gardruts  mann,
wolde  my  in  Pay  Kösters  huus  ersteken  hebben,  averst  Momme  Paysens
reddede  my.  He  fohr  tbo  schepe  unde  in  unwedder  stöttense  em  over  bord.
He  schlog  de  hände  am  schip  sick  reddende,  do  hauen  se  ehm  beyde  hünde
af.  Anders  Frese,  de  mit  Anken  (der  Frau  des  Geistlichen)  hohrde,  ging
        <pb n="371" />
        Die  Einführung  hochdeutscher  Kirchensprache.  363

(1659—  70)  hochdeutsche  Kanzelsprache;  wenigstens  predigte  sein  Vorgänger,
  der  1631  angestelll  ward,  noch  niederdeutsch.  In  Ostenfeld
schreibt  zwar  der  Prediger  Diedrich  Petri  (1620  —  70)  in  der  Kirchenrechnung
  1661  hochdentsch;  er  muß  aber  noch  niederdeutsch  gepredigt
haben,  da  erst  seinem  Nachfolger  und  Schwiegersohn  Ingwarus  Petraei
von  der  Herzogin  Marie  Elisabeth,  die  in  Ostenfeld  einen  Landsitz  hatte
und  kein  Niederdeutsch  verstand,  bei  Verlust  seines  Amtes  die  niederdeutsche
  Predigt  verboten  ward.  Dies  wird  in  dieselbe  Zeit  fallen,  wo
der  Superintendent  Sebastian  Niemann  den  Küster  Hans  Lammert  seines
Amtes  entsetzte,  weil  er  nur  auf  niederdeutsch  singen  konnte  (1678).
Von  derselben  Herzogin  wird  berichtet,  sie  habe  das  ihr  gewohnte
Dresdener  Gesangbuch  (1656)  für  ihre  Hoskapelle  eingeführt;  auch  habe
ihr  Hofprediger,  der  Friese  Volckhardus  Paysen,  (1666)  sein  Amt  aufgegeben,
  weil  ihm  das  Hochdeutsche  zu  schwer  fiel;  er  ging  deswegen
nach  Hattsted,  wo  er  bis  an  seinen  Tod  (1679)  seiner  alten  Weise
treu  blieb.

In  manchen  Fällen  läßt  sich  aus  den  Kirchenrechnungen  ein  Schluß
auf  die  Kanzelsprache  machen;  doch  sind  sie  keine  absolut  sicheren  Urkunden
  weder  für  die  deutsche  noch  für  die  dänische  Sprache,  weil  sie
durchaus  nicht  immer  mit  der  Sprache  der  Predigt  übereinstimmen.
Ob  wohl  z.  B.  in  Düppel,  wo  der  Pastor  Johannes  Andreä  von  1582
bis  1595  niederdeutsche  Rechnungen  führte,  jemals  niederdeutsch  gepredigt
ist?  In  den  Städten  ward  noch  mehrere  Jahrzehnte  lang  auf  niederdeutsch
  Rechnung  abgelegt,  als  bereits  hochdeutsche  Predigt  herrschte.
So  wird  es  auch  mehrfach  in  den  Landgemeinden  gewesen  sein.  Im
allgemeinen  dürfte  indes  festzuhalten  sein,  daß  hochdeutschen  Kirchenbüchern
  auch  eine  hochdeutsche  Kanzelsprache  entspricht.

my  nah  mit  een  laden  büssc,  he  verdrunk  ok  in  der  see.  Gardrudt  deede
een  böse  dadt  by  my  im  bedde,  see  verwelkede  als  een  kohl-strunck.  Bane
Brodersen  war  my  etlike  jabr  tho  wedder,  wolde  my  gerne  gantz  verdorwen
hebben.  Ho  ward  jammerlik  erstecken.  Dethlef  Momsen  schlog  my  twe
ribben  in  meine  rechten  side  entwey,  hefft  my  dar  böthe  vor  gedahn.  Wo
idt  ehm  södder  (sedder  —  seit)  de  tidt  gegangen,  gifft  de  erfahring.  Ick
bebt  ehm  vergewen.  O  Jesu,  bescherme  du  my  unde  dino  arme  christenheit,
  da  se  dy  lawen  in  ewigkeit.  Amen.  Vergl.  Schriften  des  Vereins  f.
schesw.-holst.  Kirchengeschichte  II.  II.  3.  S.  405  ff.
        <pb n="372" />
        364  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

In  Brecklum  sind  von  dem  Prediger  Theodor  Mollmann  (71648)
die  Kirchenbücher  zwischen  1643  —  48  hochdeutsch  geführt;  sein  Nachfolger
  Daniel  Luther,  ein  Urenkel  des  Reformators,  hat  sicher  nur
hochdeutsche  Kanzelsprache  gekannt.  Hochdeutsche  Kirchenrechnung  tritt
in  Hollingsted  zum  erstenmal  1645  auf  und  wird  auch  hochdeutsch
von  dem  Generalsuperintendenten  Reinboth  und  dem  Kirchenkommissar
Johan  Adolf  Becker  unterschrieben.  In  Süder-Lügum,  Amt  Tondern,
bediente  sich  1652  zuerst  der  Propst  Stephan  Kenkel  bei  der  Visitation
und  der  Kirchenrechnung  des  Hochdeutschen;  dagegen  führte  der  Prediger
Nicolaus  Claudius  die  Kirchenbücher  von  1682  an  auf  dänisch,  um
dann  seit  1694  zum  Hochdeutschen  überzugehen.

Von  besonderer  Bedeutung  ist  die  Entwickelung  in  Angeln,  wo
im  allgemeinen  damals  die  Volkssprache  jütisch,  aber  daneben  das
Niederdeutsche  als  eigentliche  Amtssprache  jedermann  bekannt  war.
Jensen  erklärt  es  nicht  für  nachweisbar,  daß  hier  jemals  seit  der
Reformation  dänisch  gepredigt  worden  sei;  es  werde  z.  B.  für  Gelting
bestimmt  überliefert,  auch  der  Pastor  Nicolaus  Johannis  (1590  —  1618)
habe  sich  des  Niederdeutschen  bedient,  obwohl  er  ein  geborener  Geltinger
  gewesen  sei.  Andere,  wie  Paulsen  ,  behaupten,  ohne  nähere
Quellenangabe,  die  Gemeinde  habe  im  16.  Jahrhundert  gegen  die  Anstellung
  eines  Geistlichen  protestiert,  weil  er  kein  dänisch  verstehe;  wenn
das  richtig  ist,  so  wäre  damit  für  eine  „dänische“"  Kirchensprache  noch
nichts  bewiesen;  die  Gemeinde  wird,  wie  das  vielfach  vorkommt,  das
billige  Verlangen  gestellt  haben,  daß  der  neue  Prediger  der  Volkssprache
  kundig  sei.  Bis  1621  ist  hier  nach  bestimmten  Zeugnissen
niederdeutsch  gepredigt  und,  wie  ausdrücklich  bemerkt  wird,  nicht  dänisch;
es  scheint,  als  wenn  diese  Zeugnisse  deswegen  ausgestellt  wurden,  weil
der  Antrag  auf  Einführung  von  dänischer  Kirchensprache  gemacht  war.
Wahrscheinlich  ist  hier  erst  durch  den  Pastor  Franciscus  Schröder
(1640  —  1680)  das  Hochdeutsche  auf  die  Kanzel  gebracht.)  In  Struxdorf
  und  Thumby  tritt  auffälligerweise  bereits  1610  —  1615  in  den
Kirchenbüchern  hochdeutsch,  doch  von  fremder  Hand,  nach  1615  wieder

1)  Ch.  Paulsen:  Det  danske  Sprog  i  hertogd.  Slesvig  15.

2)  Jensen  in  Michelsen  und  Asmussen  Archiv  III.  80.  Ich  bemerke  hierzu
noch,  daß  in  der  Geltinger  Kirche  niederdeutsche  Grabinschriften  (1531  und  1534)
für  Clawes  und  Drude  van  Aneselde  erhalten  sind.
        <pb n="373" />
        Die  Einführung  hochdeutscher  Kirchensprachen.  365

niederdeutsch  auf  und  wird  bis  zur  Rechnung  vom  5.  November  1644
thor  bedröveten  tidt  fortgeführt,  dann  erst  das  Hochdeutsche  allein
herrschend.  Ulsby  und  Fahrensted  kennen  niederdeutsch  in  den  Kirchenbüchern
  bis  zum  Jahre  1644,  um  dann  zum  Hochdeutschen  überzugehen.
Für  die  Gemeinde  Havetoft  sind  wir  etwas  besser  unterrichtet;  hier
kennen  wir  zunächst  einen  Bericht  des  Propsten  Volquarth  Jonae
vom  Jahre  1554  über  seine  Visitation;  er  schreibt:

Dar  is  ock  wat  van  eynen  olden  missale,  darin  allerleye  van  pastoren
und  kercken  grunden  vortekent  iss,  urd  syn  sös  blede,  dorup  van  solcken
guderen  geschrewen  is,  two  blede  syn  loss  und  iss  van  dem  eynen  eyn
weynich  afgereten.  Duth  bock  hebbe  ick  den  kerkswaren  avorantwerdet,  dat
so  idt  vorsluten  scholen,  beth  eyn  prowst  kumpt;  wen  dar  eyn  kerckher
were,  de  densch  konde  und  dar  eyn  iar  edder  lenger  gewest  were,  de  worde
da  allerlepxe  uth  vynden,  dat  underslagen  iss.1)

Aus  diesen  Worten  geht  mit  aller  Sicherheit  hervor,  daß  damals
in  Havetost  keine  dänische  Kirchensprache  war;  dasselbe  beweist  auch
die  oben  mitgeteilte  Bittschrift  des  Kirchengeschworenen  Jes  Schröder.
Demgemäß  wird  auch  das  Kirchenbuch  in  niederdeutscher  Sprache  geführt;
  erst  später  tritt  in  einer  kurzen  Periode  bis  1633  auch  dänisch
auf,  dann  folgt  wieder  niederdeutsch  und  zuletzt  hochdeutsch.  Der
Schluß,  als  wenn  hier  in  einer  kurzen  Zwischenperiode  dänische  Kanzelsprache
  geherrscht  hätte,  ist  um  so  unberechtigter,  als  von  1628  bis
1656  Georg  Knüttel,  ein  geborener  Halberstädter,  hier  Geistlicher  war;
er  scheint  auch  zuletzt  zum  Hochdeutschen  übergegangen  zu  sein.  Fär
die  übrigen  Kirchen  der  Gottorper  Propstei  läßt  sich  infolge  der  Vernichtung
  der  älteren  Kirchenbücher  nichts  Sicheres  feststellen.  Uber  Voren
mag  noch  bemerkt  werden,  daß  die  Inschrift  eines  defekten  Grabkreuzes
des  ersten  lutherischen  Geistlichen  mit  Namen  Johan  Smidt  (71576)
bereits  niederdeutsch  ist.  Für  die  Sprachverhältnisse  in  Tolk  hat  das
Schreiben  des  Pastors  Henning  Moller  (1555)  an  den  Propsten
Volquarth  Jonae  eine  gewisse  Bedeutung?),  wenn  er  von  Pastoratländereien:
  schenn  lanth,  kummen  höy  (kum  Behälter,  Zisterne.

1)  Kirkeb.  S.  IV.  4.  678.

2)  Schriften  des  Vereins  für  schlesw.-holst.  Kirchengeschichte  II.  II.  1.
135  ff.  Der  Text  ist  nicht  überall  in  Ordnung;  ich  bemerke  dazu,  daß  aver
dat  is  etc.  nur  „über  dies“  bedenten  kann:  liggen  thor  vorwending  und
dyth  ghe  schuth  yn  dren  vegen  kann  Henning  Moller  1555  nicht  geichrieben
  haben.
        <pb n="374" />
        366  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

hog  —  hyg  Grabhügel),  pennynges  kule,  sant  ackern,  nuthackern
spricht  und  damit  fast  rein  niederdeutsche  Benennungen  aufführt.  Von
den  Kirchen  der  Propstei  Flensburg  sind  wir  über  Husby  und  Esgrus
näher  unterrichtet.  Hier  sind  die  Kirchenbücher  in  ihren  älteren  Aufzeichnungen
  in  dänischer  Sprache  abgefaßt;  ihre  vier  Abteilungen  enthalten
  das  Kircheninventar,  Jordskyld,  Kohyre  und  Rentepenge.  In
Husby  tritt  in  der  zweiten  1605,  in  der  dritten  1603,  in  der  vierten
1610  das  Niederdeutsche  an  die  Stelle  des  Dänischen;  in  Esgrus
weicht  etwa  um  das  Jahr  1605  letzteres  dem  Dänischen.!)  Zieht  man
die  Namen  der  Prediger,  in  Esgrus  Hermann  Grote,  früherer  Schulkollege
  in  Flensburg  (1590  —  1627),  und  Laurentius  Dame  aus  Flensburg
  (1628—  1651),  für  Husby  Nicolaus  Karsten  (71613),  von
deutscher  Herkunft,  in  Betracht  und  vergleicht  man  die  längst  herrschende
niederdeutsche  Sprache  auf  den  Volksgerichten  der  Husby=  und  Nieharde
  (s.  oben  S.  32),  so  wird  nicht  leicht  jemand  die  Überzeugung
gewinnen,  daß  in  dieser  Gemeinde  jemals  dänische  Kanzelsprache  bestanden
  habe.  Wurde  doch  selbst  in  der  Wiesharde  in  der  Gemeinde
Nord-Hacksted  von  dem  Herrn  Jürgen  1628  niederdeutsch  gepredigt!
Auch  von  Munkbrarup  wissen  wir,  daß  der  Geistliche  Nicol.  Hassing
(1599—  1624),  der  auch  eine  niederdeutsche  Trostschrift  über  den  Tod
des  Herzogs  Johann  veröffentlichte,  dem  Niederdeutschen  huldigte,  erst
sein  Nachfolger  Nicol.  Moht  (1624—  1668)  ging  zum  Hochdeutschen
über.  Für  Grundhof  steht  wenigstens  bis  1633  niederdeutsche  Kanzelsprache
  fest;  auch  hat  höchstwahrscheinlich  erst  der  Pastor  Hinr.  Henschen
(1659—1690)  die  neue  Weise  angenommen.  Wer  aus  der  Erwähnung
einer  „dänischen  Bibel  in  folio“,  die  nach  einem  Inventarium  aus  dem
Ende  des  18.  Jahrhunderts  zum  Eigentum  der  Kirche  gehörte,  auf
eine  frühere  dänische  Kirchensprache  schließen  wollte,  müßte  mit  doppeltem
  Rechte  auch  behaupten,  daß  in  Wonsild,  Amt  Hadersleben,  ehemals
  deutsche  Kanzelsprache  geherrscht  habe,  weil  sich  hier  nach  einem
amtlichen  Zeugnis  des  Geistlichen  im  Jahre  1563  sogar  to  tydske  postiller
im  Eigentum  der  Kirche  befanden.

Der  Übergang  zum  Hochdeutschen  erfolgte,  wie  man  aus  obigem
sieht,  in  den  Landgemeinden  ganz  allmählich  im  Laufe  des  17.  Jahrhunderts;
  er  geschah  nicht  auf  Grund  irgend  einer  Verordnung  seitens

1)  Allen  I.  106.
        <pb n="375" />
        Die  Einführung  hochdeutscher  Kirchensprache.  367

der  weltlichen  oder  geistlichen  Oberbehörden;  alles  blieb  auch  hier  wie
bei  den  Volksgerichten  der  natürlichen  Entwickelung  überlassen,  das
Eingreifen  fürstlicher  Damen  bildet  nur  eine  Ausnahme,  auch  eine
amtliche  Einwirkung  irgend  eines  Propstes  oder  eines  Generalsuperintendenten
  im  Gottorpischen  Landesteil  ist  nicht  nachzuweisen.  Wer
z.  B.  die  beweglichen  Klagen  des  älteren  Fabriclus  (Propst  und  Generalsuperintendent
  von  1588,  1610  und  1616  —  1640)  liest,  der,  soweit
ich  sehe,  in  den  Kirchenrechnungen  immer  niederdeutsch  schreibt,  findet
niemals  eine  Spur  davon,  daß  er  auf  hochdeutsche  Kanzelsprache  gedrängt
  hat.1)  Die  älteren  Prediger,  die  in  die  niederdeutsche  Weise
sich  völlig  eingelebt  hatten,  zu  nötigen  völlig  umzulernen,  kam  ihm
nicht  in  den  Sinn.  In  der  Regel  trat  wohl  ein  Sprachwechsel  bei
der  Neubesetzung  einer  Pfarrstelle  ein,  da  das  jüngere  Geschlecht  der
Geistlichen  der  hochdeutschen  Literatursprache  mächtig  geworden  war.
Meist  hielt  die  Kirche  gleichen  Schritt  mit  dem  Auftreten  des  Hochdeutschen
  in  den  Volksgerichten  oder  folgte  doch  bald  dem  gegebenen
Beispiel  (siehe  unten).  Von  einem  Widerstande  der  Bevölkerung  zeigen
sich  nur  wenig  Spuren,  bemerkenswert  ist  iedoch,  wie  die  Tondernsche
Bürgerschaft  sich  die  niederdeutsche,  ihr  verständliche  Kirchensprache  nicht
nehmen  lassen  wollte  (siehe  oben  S.  313).

Es  ist  eine  eigentümliche  Erscheinung,  daß  anscheinend  gerade  in
den  königlichen  Landesteilen,  insbesondere  in  dem  Amte  Flensburg,
ein  größerer  Eifer  seitens  der  geistlichen  Oberbehörde  für  Einführung
der  hochdeutschen  Kanzelsprache  entwickelt  wird  als  in  den  Gebieten
der  doch  als  Feinde  des  Dänischen  verschrieenen  Gottorper  Herzöge.
Hier  ist  es  der  Propst  und  Generalsuperintendent  Stephan  Klotz
(1636  —  1668),  ein  geborener  Westfale,  auf  den  sich  seit  Pontoppidan
aller  Haß  und  alle  Erbitterung  der  dänischen  Zeit  gehäuft  hat,  obwohl
sich  seine  Bestrebungen  nach  Lage  der  in  jenen  Gebieten  herrschenden
sprachlichen  Verhältnisse  nicht  sowohl  gegen  die  dänische  als  gegen  die
niederdeutsche  Kanzelsprache  in  der  Stadt  und  in  den  Landgemeinden
seiner  Propstei  richteten.:)  Nur  selten  findet  sich  eine  dänische  Stimme,

1)  Man  vergleiche  z.  B.  seine  niederdeutschen  Bemerkungen  im  Kirchenbuch
von  Haddeby  aus  den  Jahren  1629  und  1633.  N.  St.  M.  2.  153.  154.

2)  Annal.  eccl.  IV.  121  nennt  Pontoppidan  ihn  einen  Mann,  der  ex  gratia
Majorum  fast  in  allen  Dingen  freie  Hand  hatte,  im  Amte  Flensburg  teils  die
        <pb n="376" />
        368  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

die  der  Bedeutung  dieses  Sprachwechsels  gerecht  wird.  1)  Des  Niederdentschen
  wohl  kundig,  wenngleich  der  dänischen  Sprache  nicht  mächtig,
konnte  Klotz  bei  der  gemischten  und  doppelsprachigen  Bevölkerung  der
Flensburger  Propstei  in  seinen  amtlichen  Obliegenheiten  keinen  besonderen
  Schwierigkeiten  begegnen.  Als  einem  Freunde  und  einer  Vertrauensperson
  der  dänischen  Könige  Christian  IV.  und  Friedrich  III.,
von  denen  ihn  der  letztere  zum  Generalsuperintendenten  von  ganz
Dänemark  und  des  königlichen  Anteils  der  Herzogtümer  zu  erheben
gedachte,  war  ihm  schwerlich  Haß  und  Feindschaft  gegen  alles  Dänische
vorzuwerfen.  Wenn  er,  ohne  Räücksicht  auf  das  Wahlrecht  der  Gemeinde
  zu  nehmen,  in  Esgrus  die  Einsetzung  eines  von  ihm  begünstigten
Kandidaten  Paul  Moth  mit  der  Begründung,  daß  er  14  Jahre  der
Schule  in  Flensburg  aufgewartet  habe  und  der  dänischen  Sprache
wohl  kundig  sei,  „die  deß  Ohrtes  ein  Prediger  billig  wissen  solle“,
durchzusetzen  suchte,  so  zeugt  das  wohl  von  einem  herrschsüchtigen  und
willkürlichen  Verfahren  in  der  Leitung  der  kirchlichen  Angelegenheiten,
aber  nicht  von  einer  feindlichen  Gesinnung  gegen  die  herrschende  Volkssprache.
  Derselbe  Mann,  der  1649  in  einem  Visitationsberichte  als
ein  Mittel  zur  Förderung  des  Schulwesens  den  Rat  erteilt,  „den
Kindern  an  denen  Orten,  da  gar  keine  deutsche  Sprache  ist,  als  an
den  jütlendischen  Grentzen  nicht  den  deutschen  Catechismus,  sondern  den
denischen  in  Schulen  zu  lehren“  und  insbesondere  zu  „Haterßleben  in
der  Statt  eine  Denische  Catechismus-Schule“  zu  halten,  muß  für  sein
Vorgehen  in  der  Flensburger  Propstei  kirchliche,  auf  Einheit  des  Bekenntnisses
  und  infolgedessen  auch  auf  Einheit  der  Kirchensprache  hinzielende,
  jedenfalls  andere  Gründe  gehabt  haben  als  Pontoppidan  ihm
fast  ein  Jahrhundert  später  untergelegt  hat.?)  Wenn  dessen  gehässiger

dänische,  teils  die  plattdeutsche  Sprache  beim  Kirchendienst  abgeschafft  und  an
deren  Statt  die  hochdentsche  den  armen  Bauern  aufgedrungen  habe,  welches,  solange
  die  Kirche  stehe,  der  Erbaumg  ein  unüberwindliches  Hindernis  setzen  werde.

1)  Slesv.  Provindsialefter.  1860.  4.  256.  Siehe  unten  S.  388.

2)  Vidensk.  Selskab.  Skriter  I.  72.  73.  Ann.  eccl.  1V.  121.  Daß  es
sich  im  wesentlichen  immer  um  das  Wahlrecht  der  Gemeinden  handelte,  das  Klotz
ignorierte,  um  seine  Kandidaten  befördern  zu  können,  sieht  man  auch  aus  einer
Schrift  des  Marens  Esmarch  in  Klixbüll,  die  nach  Cimbr.  litt.  II.  419  den
Titel  trägt:  Scriptum  de  scandalis  circa  vocationes  ministrorum  ceclesige
        <pb n="377" />
        E.  Die  Sprache  der  Kirche.  369

Bericht  etwas  Wahres  enthält,  so  geht  daraus  hervor,  daß  in  ähnlicher
Weise  wie  heute,  wenn  auch  nicht  auf  Antrag  der  Gemeinde  wie  jetzt
in  Nordschleswig,  ganz  allmählich  die  hochdeutsche  Predigt  eingeführt
ward;  an  einigen  Orten  habe  man  zuerst  an  jedem  vierten  Sonntag
deutsch  zu  predigen  begonnen,  dann  jeden  zweiten  und  endlich  alle
Predigten  deutsch  gehalten.  Pontoppidan  spricht  dann  von  dem  großen
Kummer  und  Leidwesen  der  Gemeinden  und  von  der  Freude  der  Priesterschaft,
  als  hochdeutsche  Sprache  in  allen  Kirchen  Angelns  vorgeschrieben
sei,  die  zum  Amte  und  zur  Propstei  Flensburg  gehörten,  wo  in  jedem
Bauernhause  „dänisch“  geredet,  aber  nie  eine  „dänische“  Predigt  gehört
werde;  er  setzt  dabei,  wie  herkömmlich,  die  jütische  Mundart  in  die
Rechte  der  dänischen  Literatursprache,  weiß  nichts  von  der  niederdeutschen
  Sprache  auf  den  Volksgerichten  jener  Harden,  kennt  nicht
die  Doppelsprache  jener  Gegenden,  die  den  Übergang  zu  der  neuen
Weise  erleichtern  mußte,  und  berichtet  nichts  von  der  Schwierigkeit,
ältere  Prediger  zu  veranlassen,  die  bisherige  niederdeutsche  Predigt
zugunsten  der  hochdeutschen  fallen  zu  lassen.  Ganz  eigenartig  gestalteten
  sich  die  Verhältnisse  in  Handewith,  die  wir  deswegen  etwas
ausführlicher  behandeln  wollen.1!)  Hier  sieht  man  klar,  daß  der  wichtigste
  Streitpunkt  das  von  Klotz  angefochtene  oder  wenigstens  beiseite
geschobene  Wahlrecht  der  Gemeinde  bildete.  Als  der  Generalsuperintendent
  dem  alten  Prediger  Johannes  aus  Breklum  statt  seines  abgesetzten
  und  landflüchtig  gewordenen  Sohnes  Friedrich,  der  sich  noch
1660  in  Amsterdam  „Prediger  zu  Handewit  in  Holstein“  nannte,  einen
neuen  Adjunkten  in  der  Person  des  M.  Hartwig  Meyer  aus  Nostock  geben
wollte,  protestierte  die  Gemeinde  gegen  die  Verletzung  ihres  Wahlrechts
und  verlangte  zugleich,  ihr  Kandidaten  vorzustellen,  die  ihrer  „dänischen
Sprache“  kundig  seien.  Um  so  seltsamer  erscheint  die  Sache,  als  die
Handewither  sich  dann  nach  erfolglosen  Vorstellungen  bei  dem  Generalsuperintendenten
  in  zwei  wehmütigen  Schreiben  (16.  Januar  und  13.  Februar
  1661)  an  den  König  wenden,  worin  sie  in  hochdentscher  Sprache
ihre  Beschwerden  vorbringen;  es  scheint  danach  die  hochdeutsche  Sprache

illegitimas  in  Cimbria  regia  a  Dociore  Stephano  Klotzio  Superintendente
commissis.
1)  Allen  I.  118.  121  teilt  die  Urkunden  teilweise  mit;  man  darf  doch  annehmen,
  daß  er  hierbei  unparteiisch  verfährt.
Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  24
        <pb n="378" />
        370  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

ihnen  doch  nicht  völlig  unbekannt  gewesen  zu  sein.  1)  Sie  erklären
darin,  sie  hätten  zwar  an  der  Person  und  den  Gaben  des  Kandidaten
nichts  zu  tadeln,  nur  von  seiner  Predigt  gar  wenig  und  die  meisten
nichts  verstehen  können;  auch  hätten  sie  verspürt,  daß  er  „unser  dänischen
Sprache“  d.  h.  ihrer  Mundart  gar  nicht  kundig  sei;  sie  täten  ihre
Beichte  und  andere  Anliegen  stets  in  „unserer  dänischen  Sprache“  d.  h.
in  ihrer  Mundart  und  würden  wieder  in  „dänischer“  Sprache  getröstet,
auch  Schwache  in  ihrem  Todeskampf  könnten  kein  Begreifen  und  Trost
aus  der  (hoch)  deutschen  Sprache  haben.  In  ihrer  zweiten  Bittschrift
wiederholen  sich  dieselben  Klagen;  zu  allem  Jammer,  den  sie  in  den
Kriegszeiten  ausgestanden,  sei  die  neue  bittere  Kunde  gekommen,  daß
man  so  gewaltsam  mit  ihnen  verfahre,  ihnen  die  „einige  christliche
Freiheit  einer  rechtmäßigen  Wahl“  nehme  und  ihre  „Beichtende,  Schwache
und  Trostrufende  nicht  mehr  in  denischer  Sprache  könnten  getröstet
werden,  sondern  ihre  Seele  sich  immer  an  unvernehmliche  oberlendische
Worte  ärgen  solle“;  „ihre  Frauen.  Kinder  und  Gesinde,  so  nicht  zur
Stadt  Flensburg  kämen  und  des  (Nieder)  Deutschen  gewohnt  seien,  beschwerten
  sich  hoch  über  die  (hoch)  deutsche  Predigt,  so  vordem  in
denischer  Sprache  geschehen"“.  Neben  der  Beschwerde  über  die  Anfechtung
  ihres  Wahlrechts  treten  also  laute  Klagen  über  die  Einführung
der  hochdeutschen  Predigt  besonders  im  Interesse  ihrer  Frauen,  Kinder
und  ihres  Gesindes  hervor,  und  dies  ist  auch  völlig  begreiflich,  weil
diese  am  wenigsten  des  Hochdeutschen  kundig  sein  konnten.  Man  sieht
aber  auch,  wie  eine  Hauptbeschwerde  dahin  geht,  daß  der  Kandidat
ihrer  „denischen  Sprache“,  d.  h.  ihrer  jütischen  Mundart  nicht  kundig
sei;  mit  Recht  empfanden  sie  es  als  eine  bittere  Kränkung,  wenn  ihnen
ein  Geistlicher  gesetzt  ward,  mit  dem  sie  sich  weder  im  gewöhnlichen
Verkehr  noch  auch  in  allen  kirchlichen  Angelegenheiten  verständigen
konnten.  So  viel  scheint  die  Gemeinde  erreicht  zu  haben,  daß  in  den
nächsten  drei  Jahren  dem  alten  Johannes  zwei  andere  Adjunkten  zur
Seite  gesetzt  wurden,  die  die  Volkssprache  verstanden;  freilich  müssen
die  Verhältnisse  in  der  Gemeinde  wenig  erquicklich  gewesen  sein,  denn

1)  Von  ihrem  altem  Prediger  Joh.  Brekling  F  1672,  der  seine  Schriften
nur  auf  hochdeutsch  herausgab  (Moller:  Cimbr.  litt.  I.  66.  67),  werden  sie  wohl
auch  bochdeuische  Kanzelreden  gehört  haben.
        <pb n="379" />
        Das  Kirchenbuch  des  Olearlus.  371

der  erste,  Konrad  Thordsen,  lief  davon  und  der  zweite,  ein  Sohn  des
Geistlichen  selbst,  Hinrich  Brekling,  begab  sich  nach  Lindholm,  wo  sein
Bruder  Geistlicher  war.  Der  Kandidat  des  Superintendenten  trat
dann  1664  unangefochten  sein  Amt  an,  um  auch  ferner  hochdeutsch
zu  predigen  und  vielleicht  daneben  die  jütische  Mundart  seiner  Gemeinde
zu  erlernen.!)

Mitten  in  die  Zelt  des  Sprachüberganges  fällt  das  Erscheinen
„des  schleßwigischen  und  holsteinischen  Kirchen  Buches“  von  Olearius
aus  dem  Jahre  1665,  das  sich  ausdrücklich  an  „sämptliche  Herren
Pröbste  und  Pfarrherrn  derer  Kirchen  in  den  Fürstenthümern  Schleßwig
und  Holstein“  wendet.  Wenngleich  nicht  von  vornherein  mit  irgendwelcher
  staatlicher,  weltlicher  oder  geistlicher  Autorität  ausgestattet  2),
kündigte  es  doch  nachdrücklich  die  neue  hochdeutsche  Zeit  an.  In

1)  Über  die  späteren  Verhältnisse  in  der  Wiesharde  und  insbesondere  in  Nordhacksted
  spricht  sich  Jensen  folgendermaßen  aus:  „Ob  mein  Großvater  Joh.  Deiler
march  (1745—  96)  dänisch  gepredigt  habe,  weiß  ich  nicht,  wohl  aber,  daß  er
beim  Katechisiren  häusig  dänisch  mußte  miteinfließen  lassen,  um  sich  den  Kindern
verständlich  zu  machen,  auch  dänische  (jütische)  Antworten  hinnahm,  wovon  noch
Anekdoten  mir  erinnerlich.  Meine  Mutter  aber  hat  mir  öfters  gesagt,  sie  habe
gehört,  in  Wicsharde  solle  nach  einer  alten  Verfügung  alle  Wochen  eigentlich.
dänisch  gepredigt  werden.  Ob  eine  solche  sich  irgendwo  noch  in  einem  Kirchenarchiv
  finde  oder  ob  dies  bloß  Tradition  sei,  weiß  ich  nicht,  erinnere  aber  gleichsalls
  als  Knabe  eben  dasselbe  gehört  zu  haben,  als  über  Pastor  Hildebrand  zu
Walsbüll  geurtheilt  ward,  der  ein  Hannoveraner  war  und  der  dänischen  Volkssprache
  ganz  unkundig:  es  sei  doch  schlimm,  daß  Prediger,  die  des  Dänischen
(Jütischen)  unkundig  wären,  für  solche  Kirchspiele  ernannt  würden,  wo  man  sich
nicht,  ohne  der  Volkssprache  mächtig  zu  sein,  verständlich  machen  könne,  wobei
bemerkt  wurde,  von  altersher  solle  in  ganz  Wiesharde  auch  zuweilen  dänisch
gepredigt  werden.  Das  mag  vielleicht  1814  oder  etwas  später  gesagt  sein.  Damals
  konnten  wenige  in  Wiesharde  anders  als  dänisch  (jütisch)  sprechen,  wenn
sie  gleich  (platt)  deutsch  verstanden;  ich  war  als  Knabe  in  vielem  Verkehr  mit
den  Westerbauern,  wie  wir  sie  nannten,  da  meine  Eltern  ein  Gasthaus  hatten,
wo  viele  Landlente  einkehrten.  Die  Angler  sprachen  ziemlich  plattdeutsch,  doch
unter  sich  meist  dänisch  (jütisch).“  Über  die  niederd.  Kirchensprache  in  Hacksted
siche  S.  352  ff.,  414  u.  419.

2)  Uber  die  spätere  Verpflichtung  der  Generalsuperintendenten  auf  die  alte,
auf  die  Kirchenordnung  v.  J.  1542  sich  gründende  Form  des  Gottesdienstes,  sowic
  auf  den  Gebrauch  der  Liturgic  nach  dem  Kirchenbuch  des  Olearius  siehe
#§  20  ihrer  Instruktion.  Corp.  Stat.  Uols.  1.  278.  Vergl.  die  Erklärung  des
Generals.  Adler  Falck:  Samml.  der  wichtigsten  Abh.  V.  429.

24°
        <pb n="380" />
        372  E.  Die  Eprache  der  Kirche.

demselben  Jahre,  wo  die  längstgeplante  Universität  in  Kiel  als  die
nördlichste  Pflanzstätte  deutscher  Bildung  und  Wissenschaft  gegründet
ward,  gab  es  der  hochdeutschen  Predigt  einen  festen  Halt  und  ward
allmählich  zu  einem  wirksamen  Mittel,  das  Niederdeutsche  in  beiden
Herzogtümern  auf  den  Kanzeln  zum  Verstummen  zu  bringen.
Auffällig  erscheint  es,  daß  ein  Laie,  der  Oberbibliothekar  und
Rat  des  Herzogs  Friedrich,  Adam  Olearius,  gebürtig  aus  Aschersleben
(*1671),  ein  so  bedeutsames  Werk  unternahm;  man  hat  ihn  daher  auch
oft  „Hosprediger“  genannt  und  augenscheinlich  mit  seinem  Namensvetter
Joh.  Olearius,  dem  Oberhofprediger  in  Weißenfels,  verwechselt.  Wer
indes  den  literarischen  Ruf  des  Olearius,  insbesondere  seine  unvergleichliche
„persianische  Reisebeschreibung“  kenut,  die  geradezu  ein  Muster  hochdeutscher
  prosaischer  Darstellung  bildet  und  durch  ihre  Ubersetzungen  zuerst
die  Aufmerksamkeit  auf  die  orientalischen  Dichtungen  lenkte,  oder  von  seiner
holsteinischen  Chronik,  seiner  Beschreibung  der  Gottorper  Kunstkammer
und  von  seinen  Verdiensten  um  die  Herausgabe  der  sogenannten  Schleswiger
  Bibel  gehört  hat!),  wird  leicht  begreifen,  wie  er  besonders  für
geeignet  und  berufen  gehalten  werden  konnte,  ein  neues  hochdeutsches
Ritnual=  und  Altarbuch  zu  schaffen,  das  auf  der  Höhe  der  Zeit  stand.
In  einer  vortrefflichen  Einleitung  bemerkt  er,  wie  schon  oben  angedeutet,
  das  Walthersche  Buch  sei  in  den  Buchläden  nicht  mehr  zu
haben  und  das  Hochdeutsche  statt  des  Niedersächsischen  von  den  meisten
Pfarrherren  in  „Predigten  und  Gottesdienst“  angenommen;  etliche
Priester  hätten  auch  bei  ihren  Inspektoren  darum  angehalten,  daß
„gegenwertiges  Kirchen  Buch  in  Hochdeutsch  herauß  gegeben  werden
möchte;  es  werde  dabei  zwar  dem  Aethodo  und  Ordnung  des  sel.
M.  Walthers  nachgegangen,  aber  mit  einem  merklichen  Zusatz,  fürnehmlich
  mit  den  Apostel  Fest-Evangelien  und  Episteln,  mit  etlichen
nothwendigen  Formulen  für  die  Pfarheren  in  gewissen  Fällen  und
solches  auff  löblicher  Anordnung  der  hohen  Kirchen  Inspektoren“.  Vergleicht
  man  den  Inhalt  des  neues  Kirchenbuches  mit  dem  Waltherschen
Manual,  so  ergibt  sich  in  der  Tat,  daß  Olearius  in  der  Hauptsache
nichts  weiter  als  eine  verbesserte  und  vermehrte  Auflage  desselben  in
hochdeutscher  Sprache  hergestellt  hat.  Für  alle  Veränderungen  und

1)  Noller:  Cimbr.  litt.  II.  503  —  600.
        <pb n="381" />
        Das  Kirchenbuch  des  Olearins.  373

Zusätze  hat  er  dabei  die  holstein-gottorpischen  Kircheninspektoren  zu
Rate  gezogen  und  auf  ihr  Verlangen  seinen  Übersetzungen  einige  neue
Formulare  hinzugefügt.1)

Die  deutschen  Gesänge,  die  Walthers  Manual  enthielt,  sind  ohne
Ausnahme  und  mit  wenigen  Ausnahmen  auch  in  derselben  Reihenfolge
beibehalten  und  dabei  um  25  neue  Lieder  vermehrt.  Die  lateinischen
Gesänge  bei  dem  Altardienst,  der  Messe  an  hohen  Festtagen,  dem
Abendmahl,  vor  allem  die  Vespergesänge  und  Lieder  bei  Leichenbegängnissen,
  wobei  die  Schüler  der  gelehrten  Schulen  in  den  Städten  in
Tätigkeit  traten,  behielten,  um  einige  wenige  vermehrt,  ihre  volle
Gültigkeit.:)  Wie  wenig  Olearius  an  dem  Hergebrachten,  selbst  in
der  Reihenfolge,  zu  rütteln  wagte,  sieht  man  insbesondere  an  einer
Bemerkung  auf  Seite  136.  Walther  hatte  S.  144  gesagt:  Dewyle
nha  folgende  Latinische  Gesänge,  welcke  by  Begräffnissen  der
Doden  plegen  gebrucket  tho  werden,  p.  77  uthgelaten,  sind  se  hieher
  gesettet.  Olearius  wiederholt  dieselben  Worte  S.  136:  „Dieweil
nachfolgende  Lateinische  Gesänge,  welche  bey  den  Begräbnissen  der
Todten  pflegen  gebrauchet  zu  werden,  p.  97  außgelassen,  sind  sie  hieher
gesetzet.“  Weggelassen  hat  Olearius  nur  weniges,  z.  B.  die  für  die
Allgemeinheit  wenig  bedeutsame  Verordnung  Christians  IV.  für  Flensburg
  vom  Jahre  1606,  die  Walther  niederdeutsch  wiedergegeben  hatte;
umgestaltet  sind  dagegen  einige  Stücke  der  Kirchenordnung  v.  J.  1542
über  Taufe,  Beichte  und  Abendmahl;  auch  die  Leidensgeschichte  ist  um

1)  Eine  sicher  absichtliche  Abweichung  von  dem  Waltherschen  Manual  hat
eine  gewisse  Berühmtheit  erlangt:  in  dem  Trauformular  S.  41  fehlen  nämlich
die  Worte:  „und  er  soll  dein  Herr  sein“,  die  Walther  in  niederdeutscher  Weise
übersetzt  bringt:  unde  he  schal  dyn  her  syn.  Die  Sage  ging  bald,  die  Frau
des  Buchdrickers  Holwein  in  Schleswig  habe  Gelegenheit  gefunden,  diese  Worte
aus  dem  Satze  zu  entfernen.

2)  Die  lateinische  Sprache  beim  Altardienst  u.  a.,  die  sich  seit  der  Kirchenordnung
  fest  eingelebt  hatte,  blieb  bekanntlich  auffallend  lange  im  Gebrauch;  da
hierüber  anderweitig  (vergl.  Lau:  Geschichte  der  Einführung  und  Verbreitung
der  Reformation  452  ff.  u.  a.)  genügend  gehandelt  ist,  will  ich  nur  bemerken,  daß
m  Schleswigschen  die  letzten  Reste  des  Lateinischen  erst  durch  die  königliche  Verordnung
  vom  7.  März  1772  an  das  Oberkonsistorium  auf  Gottorp  völlig  beseiligt
  sind;  es  heißt  darin:  „daß  das  Singen  in  lateinischer  Sprache  in  allen

Kirchen  des  Herzogtums,  wo  es  noch  im  Gebrauch  ist,  gänzlich  abgeschafft
werden  soll.“  Siehe  S.  342.
        <pb n="382" />
        374  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

ein  Stück  im  Eingange  vermehrt,  und  am  Schluß  sind  „Christliche
Kirchenceremonien,  so  in  diesen  Landen,  auch  an  etlichen  Orten  außerhalb
  Landes  gebräuchlich“  hinzugefügt.

Aus  dieser  vorsichtigen  und  behutsamen  Redaktion  des  Kirchenbuches
  leuchtet  das  Bestreben  hervor,  seine  Verbreitung  möglichst  zu
erleichtern;  die  älteren  Geistlichen  sowie  die  Laien,  die  etwa  Walthers
Manual  benutzten,  sollten  so  wenig  wie  möglich  gestört  werden,  da
sie  die  altgewohnten  Texte,  wenn  auch  in  neuer  Form,  wiederfanden.
Indes  war  es  zunächst  ohne  jegliche  amtliche  Autorität  und  sein  Gebrauch
  nirgend  vorgeschrieben;  ohne  Frage  haben  aber  Generalsuperintendenten
  und  Pröpste  durch  persönliche  Einwirkung  seine  Verbreitung
und  Anwendung  nach  Kräften  zu  fördern  gesucht.  )  Trotzdem  ist  nicht
anzunehmen,  daß  das  Kirchenbuch  alsbald  bei  dem  bedeutenden  Teil
der  Geistlichkeit,  der  1665  auf  dem  Lande  noch  niederdeutsch  predigte,
in  Gebrauch  kam.  Wir  haben  Andeutungen,  daß  1675  bis  1680  das
Niederdeutsche  in  einigen  westlichen  Gemeinden  noch  festgehalten  ward
und  manche  Prediger  auch  sonst  lange  fortfuhren,  ganze  Stellen  in
ihren  Predigten  in  niederdeutscher  Rede  zu  halten;  wenn  man  dem
kundigen  Flensburger  Rektor  Moller  glauben  darf,  war  das  Niederdeutsche
  sogar  noch  um  das  Jahr  1722  nicht  völlig  aus  den  Kirchen
verschwunden.  Aus  allem  geht  hervor,  daß  mehrere  Menschenalter
vergingen,  ehe  die  Kirche  dem  Beispiele  der  welltlichen  Kanzleien  folgte.
Die  Landgeistlichkeit  tat  recht  daran,  wenn  sie  nur  langsam  und  zum
Teil  mit  Widerstreben  dem  Zuge  der  Zeit  nachgab;  mußte  sie  doch
mit  dem  Sprachwechsel  an  Einwirkung  auf  das  Volksleben  verlieren,
wenigstens  solange  es  nicht  Schulen  gab,  die  die  Kenntnis  des  Hochdeutschen
  unter  der  Landbevölkerung  verbreiteten  und  damit  diese  erst
völlig  fähig  machten,  den  Predigten  mit  Verständnis  zu  folgen.

Die  hochdeutsche  Kanzelsprache  hatte  neben  dem  hochdeutschen
Katechismusunterricht,  von  dem  wir  weiter  unten  reden  werden,  durch

1)  Später  ward  in  den  königlichen  Landesteilen  auch  das  im  Jahre  1690
zu  Oldenburg  erschienene  Handbuch  des  Nikolaus  Alardus  gebraucht;  der  Versasser
  war  königlich-dänischer  Geistlicher  und  Generalsuperintendent  der  Grafschaften
  Oldenburg  und  Delmenhorst  von  1684—1699.  Für  die  Glücksburgischen,
Plönischen,  Kielischen  Anteile  erschienen  1733,  1753  und  später  besondere  Kirchenrituale
  oder  Altarbücher.
        <pb n="383" />
        Hochdeutsche  und  däntsche  Kirchensprache.  375

dies  Kirchenbuch  des  Olearius  in  ganz  Mittelschleswig  eben  erst  einen
festen  Stand  gewonnen,  als  der  Versuch  gemacht  ward,  sie  wieder
zu  verdrängen  und  hier,  wie  in  den  nordschleswigschen  Städten,  durch
die  dänische  Literatursprache  zu  ersetzen.  Am  10.  Juli  1739  ordnete
der  König  Christian  VI.  eine  Untersuchung  der  Sprachverhältnisse  an;
in  gar  vielen  Orten  im  Herzogtum  Schleswig  seien  deutsche  Predigten
gebräuchlich,  ungeachtet  der  mehrerste  Teil  der  Eingepfarrten  kein
teutsch,  dagegen  fast  alle,  nur  einige  wenige  ausgenommen  „dänisch“
verständen;  auch  geschehe  die  Information  der  Kinder  in  den  Schulen
nebst  den  Katechismus-Examinibus  in  den  Kirchen  vielfältig  in  der
teutschen  Sprache,  es  möge  die  Schuljugend  derselben  sattsam  kundig
sein  oder  nicht.  Aus  den  von  den  Kirchenvisitatoren  der  Propsteien
erstatteten  Berichten  ging  aber  keineswegs  hervor,  daß  die  Bewohner
dieser  Gegenden  selber  diesen  vermeintlichen  Übelstand  fühlten  und
nach  Abänderung,  d.  h.  nach  dänischer  Predigt  ein  besonderes  Verlangen
  trugen.  Zwar  redeten,  erklärten  Propst  und  Amtmann  von
Gottorp,  in  ganz  Angeln  die  eingeborenen  Eingepfarrten  unter  sich
eine  „verworrene  dänische  Sprache“,  aber  sie  seien  auch  der  (nieder)=deutschen
  Sprache  so  mächtig,  daß  sie  ohne  Anstoß  und  Versäumnis
die  Lehren  des  Christentums  in  Predigten  und  Katechismus  ganz  wohl
fassen  und  was  sie  davon  gefaßt,  auch  deutlich  wieder  hervorbringen
könnten.  Die  übrigen  Gemeinden  außerhalb  Angelns  seien  durchgängig
deutsche;  beiderlei  Leute  aber  würden  das  reine  Dänische,  wie  es  in
Kopenhagen  geredet  werde,  entweder  gar  nicht,  oder  doch  nicht  recht
verstehen.

Nach  den  Berichten  der  Flensburger  Propstei  (20.  April)  hatten
die  Eingesessenen  aller  Kirchspiele,  obwohl  größtenteils  damals  noch
jütisch  unter  sich  redend  und  mit  Ausnahme  der  Nieharde  der
(nieder)deutschen  Sprache  nicht  durchgängig  kundig,  ausdrücklich  erklärt,
  daß  sie  eine  Predigt  in  deutscher  Sprache  viel  besser  verstehen
könnten,  als  in  der  rechten  seeländisch  -dänischen;  die  Visitatoren  hielten
es  dabei  mit  Recht  für  wünschenswert,  wenn  die  Prediger  und  Schullehrer
  neben  der  deutschen  Sprache  auch  der  dortigen  Volkssprache  für
den  persönlichen  Verkehr  mit  den  Einwohnern  genügend  kundig  seien;
insoweit  seien  auch  die  meisten  Prediger  der  „dänischen“  Sprache
mächtig  außer  einigen,  die  als  geborene  Deutsche  von  dem  „Dänischen“
        <pb n="384" />
        376  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

wenig  verständen,  viel  weniger  es  reden  könnten.  Für  die  Propstei
Tondern,  wo  die  Kirchensprache  in  einigen  Kirchspielen  dänisch,  in
anderen  deutsch,  in  noch  anderen  abwechselnd  deutsch  und  dänisch  war.
erklärten  die  Visitatoren  in  bezug  auf  die  letzteren:  obgleich  die  Eingepfarrten
  besser  dänisch  als  deutsch  verständen,  so  wollten  sie  doch
die  Anführung  der  Jugend  und  auch  die  Predigten  in  deutscher  Sprache
nicht  gern  völlig  abkommen  lassen.  wie  sie  denn  auch  deutsch  sängen;
auch  hier  bemerkten  die  Visitatoren  mit  Recht,  in  den  Kirchspielen
mit  deutscher  oder  dänischer  Kirchensprache  müßten  die  Prediger  schon
wegen  gegenseitiger  Vertretung  bei  Vakanzen  beider  Sprachen  mächtig
sein.  Der  König  gab  dieser  Außerung  praktische  Folge;  dies  war
auch  fast  das  einzige  Ergebnis  der  ganzen  Untersuchung  und  der  sämtlichen
  Berichterstattungen,  wenn  man  von  der  Umwandlung  einer  wenig
besuchten  dänischen  Freitagspredigt  in  Hadersleben  nach  dem  Vorschlage
  der  Visitatoren  in  eine  dänische  Katechisation  absieht.  Der
König  muß  sich  aus  diesen  kräftigen  Vorstellungen  der  Behörden,  die
zum  Teil  wohl  noch  auf  Gottorpischen  Traditionen  beruhten,  überzeugt
haben,  daß  die  beabsichtigte  Anderung  den  religiösen  Bedürfnissen  und
geistigen  Interessen  der  Bevölkerung  widerstreite  und  von  ihr  als
eine  Gewalttätigkeit  schmerzlich  empfunden  werden  würde.  Die  Dänen
haben  dies  nie  verschmerzen  können;  unfähig  die  wirkliche  Sachlage,
historisch  gewordene  Verhältnisse  richtig  zu  würdigen,  vermögen  sie
sich  von  der  Vorstellung  nicht  loszumachen,  der  König  sei  von  den
parteiischen  deutschgesinnten  Geistlichen  und  weltlichen  Beamten  absichtlich
  getäuscht  und  von  dem  rechten  Wege  abgebracht  worden.  Dieselbe
  Erscheinung  wiederholt  sich  in  noch  höherem  Maße,  als  70  Jahre
später  ein  neuer  Anlauf  zur  Ausbreitung  der  dänischen  Kirchensprache
erfolgte,  aber  trotz  günstiger  Zeitlage  ebenso  erfolglos  blieb.))

Das  Kirchenbuch  des  Olearius  blieb  auch  nicht  ohne  Einfluß  auf
diejenigen  Gemeiuden  des  nördlichen  Schleswigs,  wo  die  dänische
Literatursprache  zur  Kanzelsprache  erhoben  war.  Abgesehen  davon,  daß
der  Altardienst  in  der  vorgeschriebenen  Ordnung  überall  fast  gleichmäßig
  sich  allmählich  gestaltete,  drang  vielfach  auch  hochdeutscher  Kirchengesang
  in  den  dänischen  Gottesdienst  ein;  es  ist  dies  nur  durch  die

1)  lber  diese  Kämpse  im  19.  Jahrhundert  werden  wir  weiter  unten  S.  408f.
im  Zusammenhange  mit  der  Schul=  und  Volkssprache  weiter  handeln.
        <pb n="385" />
        Dänische  Kirchensprache.  377

Voraussetzung  zu  erklären,  daß  bereits  vorher  in  manchen  dieser  Gemeinden
  die  niederdeutschen  Gesänge,  wie  Walthher  sie  mitteilt,  gesungen
  waren.  Wir  wissen  dies  von  Apenrade,  wo  1741  der  deutsche
Gesang  bei  dänischer  Predigt  als  herkömmlich  bezeichnet  wird;  von
Lügumkloster,  wo  1739  nur  an  jedem  dritten  Sonntag  deutsch  gepredigt
  ward,  aber  in  dem  dänischen  Gottesdienst  seit  alters  nur  deutsche
Gesänge  ertönten;  von  Hoyer,  wo  bis  1739  nur  deutscher  Gesang
herrschte;  von  Tondern,  wo  die  dänische  Frühpredigt  nur  deutschen  Gesang
kannte,  und  ebenso  war  der  deutsche  Gesang  bis  um  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts
  in  vielen  Landkirchen  des  Amtes  Tondern  allein  herrschend.
Die  völlige  Durchführung  der  dänischen  Kanzelsprache  d.  h.  der
alleinige  Gebrauch  der  dänischen  Literatursprache  in  den  jütischredenden
  Gemeinden  Nordschleswigs  scheint  auch  hier  auf  mancherlei
Schwierigkeiten  gestoßen  zu  sein;  es  scheint,  als  wenn  sie,  ebenso  wie
das  Hochdeutsche  mit  dem  Niederdeutschen,  auch  mit  der  Volksmundart
zu  kämpfen  gehabt  hat;  wenigstens  hören  wir  mehrfach,  daß  die  Prediger,
  in  gleicher  Weise  wie  die  hochdeutschen  Prediger  oft  mit  niederdeutschen
  Sätzen  ihre  Rede  unterbrachen,  auch  die  Volksmundart  auf
die  Kanzel  gebracht  haben.  Falck  erzählt  noch  von  einem  Prediger
aus  dem  Anfang  des  19.  Jahrhunderts,  wahrscheinlich  aus  der  Tondernschen
  Propstei,  er  habe  sich  ab  und  zu  bei  einzelnen  Sätzen,  die
er  seinen  Zuhörern  besonders  einprägen  und  recht  eindringlich  machen
wollte,  der  Volksmundart  bedient;  dies  habe  aber  allemal  das  Mißfallen
  der  Gemeinde  erregt,  sei  gewissermaßen  als  eine  Entweihung
der  Kanzel  angesehen  und  nicht  nur  als  eine  große  Sonderbarkeit  in
den  benachbarten  Gemeinden  viel  besprochen,  sondern  hätte  auch  leicht
zu  ernstlichem  Widerspruch  führen  können,  wenn  der  Prediger  nicht
große  Liebe  und  Achtung  bei  seiner  Gemeinde  besessen  hätte.  Auch
hier  tritt  uns  dieselbe  Erscheinung  entgegen,  lvie  sie  noch  in  meiner
Jugend  in  einigen  plattdeutschen  Gemeinden  Ostholsteins  in  ähnlicher
Weise  sich  bemerkbar  machte.  Das  Volk  hatte  die  frühere  niederdentsche
Predigt  vollständig  vergessen  und  sich  allmählich  so  an  die  neue  Form,
in  der  ihm  alles  Heilige,  die  ganze  Religion  dargebracht  ward,  gegewöhnt,
  daß  es  den  Gebrauch  der  Volksmundart  auf  der  Kanzel  als
einen  Frevel  betrachtete  und  nicht  mehr  zulassen  wollte;  auch  sah  es
darin  außerdem  eine  gewisse  Geringschätzung,  als  wenn  es  die  Sprache
        <pb n="386" />
        378  E.  Die  Sprache  der  Kirche.

der  Religion  und  der  Kirche  nicht  verstehen  könne.  Anders  freilich
  stellten  sich  dazu  damals  die  Gebildeten;  auf  sie  machte  damals
und  macht  auch  noch  heute,  wenn  sie  der  Mundart  genügend  kundig
sind,  eine  plattdeutsche  geistliche  Rede,  wie  z.  B.  eine  Traurede,  wie
ich  es  selbst  vor  Jahren  erlebt,  einen  ganz  gewaltigen  Eindruck.  1)
In  den  nördlichen  Gebieten  tritt  uns  noch  ein  ganz  besonderer
Umstand  entgegen,  der  für  das  Verständnis  der  Eigenart  der  dänischen
  Kirchensprache  älterer  Zeit  und  ihr  Verhältnis  zur  Volksmundart
  nicht  ohne  Bedeutung  ist.  Auf  der  Kanzel  herrschte  wie  bei
den  Gerichten  und  überhaupt  in  der  öffentlichen  Rede,  beim  Lesen
oder  Vorlesen  nur  die  sogenannte  deklamatorische  Aussprache;  sie
war  gänzlich  verschieden  von  der  gebildeten  Aussprache  im  täglichen
Leben,  wofür  das  Kopenhagener  Dänisch  als  maßgebend  galt;  stark
artikulierend,  schloß  sie  sich  der  Schrift  dermaßen  an,  daß  durchweg
jeder  geschriebene  Buchstabe  auch  in  der  Rede  gehört  ward.  Solange
es  keine  Schulen,  wenigstens  auf  dem  Lande,  gab,  worin  in  dieser
Weise  das  Dänische  gelehrt  ward,  mußte  es  nur  jütischredenden  Zuhörern
  sehr  schwer  werden,  einer  solchen  Predigt  zu  folgen.  Man
begreift  daher,  wie  die  Prediger  zuweilen  zur  Volksmundart  ihre  Zuflucht
nahmen;  man  versteht  auch  nur  so  die  immer  wiederholte  Behauptung
der  deutschen  Prediger,  daß  die  Gemeinden  die  hochdeutsche  Predigt
wenigstens  ebensogut  verstehen  könnten  wie  die  eigentlich  dänische.

1)  Der  Gebrauch  des  Plattdeutschen  als  Hilfssprache  bei  der  Katechisation
war  vor  1848  in  Holstein  nicht  so  ungewöhnlich.  Schumacher:  Genrebilder  1841
S.  242  bemerkt  sogar  von  einem  städtischen  Prediger  in  Altona:  „wenn  er
katechisirte,  so  sprach  er  viel  platideutsch".  Bekanntlich  ging  Cl.  Harms  in  seinen
Münschen  viel  weiter.  Vermischte  Schr.  191sf.:  er  trägt  gar  kein  Bedenken,  die
platideutsche  Sprache  wieder  auf  die  Kanzel  zu  bringen,  nur  am  Altar  will  er
das  Hochdentsche  erhalten  wisseu.  Es  ist  das  ein  Standpunkt,  der  im  18.  Jahrhundert
  einer  Geistlichkeit,  die  eben  erst  das  Hochdeutsche  eingeführt,  ganz  unbegreiflich
  gewesen  wäre.  Bekannt  ist  ja,  daß  der  Pastor  Harms  in  Hermannsburg
  die  Einführung  des  Plattdeutschen  in  Bibelstunden  wieder  versucht  hat.
Auch  Pastor  Paulsen-Kropp  hat  einen  ähnlichen  Weg  eingeschlagen,  selbst  ein
neues  Testament  in  der  südholsteinischen  Mundart  herausgegeben.  Meines  Erachtens
  würde  es  nicht  übel  sein,  wenn  die  alte  Bugenhageusche  lbersetzung  mit
ihren  herrlichen  schönen  Formen  und  ihrer  trefflichen,  für  alle  niederdeutschen
Mundarten  gleichmäßig  gültigen  Orthographie  wieder  dem  Volke  in  die  Hand
gegeben  würde.
        <pb n="387" />
        Die  Stellung  d.  fürstl.  Regierung  zum  OHochdeutschen  u.  dessen  Bedeutung  f.  d.  Volkstum.  379

Erst  seitdem  es  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts  mit  dem  Schulunterricht
  langsam  besser  ward  und  die  Kinder  auf  dem  Lande  auch
nach  der  deklamatorischen  Aussprache  des  Dänischen  lesen  lernten,  konnte
man  auf  ein  besseres  Verständnis  der  dänischen  Predigt  rechnen.  Aber
dieses  trat  erst  ein,  als  zu  gleicher  Zeit  mit  dem  Anfang  des  19.  Jahrhunderts
  die  Aussprache  des  geselligen  Lebens  sich  immer  mehr  im
öffentlichen  Gebrauche  geltend  machte  und  die  deklamatorische,  namentlich
  von  der  Kanzel,  verdrängte.  Da  man  aber  fortfuhr,  die  Kinder
  in  den  Volksschulen,  wenigstens  auf  dem  Lande,  im  Dänischen
nur  nach  der  alten  deklamatorischen  Weise  zu  unterrichten,  so  entstand
zwischen  der  Art  und  Weise  wie  das  Volk  lesen  gelernt  hatte  und
wie  namentlich  jüngere  Geistliche  das  Dänische  auf  der  Kanzel  aussprachen,
  wieder  eine  Verschiedenheit,  die  dem  Verständnis  einer  Predigt
ungemein  hinderlich  war.  Erst  als  in  den  Schulen  in  dem  vierten
Jahrzehnt  des  vorigen  Jahrhunderts  die  deklamatorische  Art  des  Lesens
nach  und  nach  völlig  verschwand,  hörten  in  den  jütischredenden  Gemeinden
  die  Klagen  über  die  Unverständlichkeit  der  dänischen  Predigten
auf.  Angesichts  dieser  eigenartigen  Verhältnisse  wird  sich  nicht  bestreiten
  lassen,  daß  der  Uübergang  vom  Niederdeutschen  zum  Hochdeutschen
  für  das  Verständnis  einer  Predigt  nicht  mehr  hinderlich  war  als
die  deklamatorische  Redeweise  der  dänischen  Sprache  in  Gemeinden
mit  rein  jütischem  Volkstum.

F.  Die  Stellung  der  fürstlichen  Regierung  zum  Hochdeutschen
  und  dessen  Bedeutung  für  das  Volkstum.

Dänische  Forscher  werden  nicht  müde,  überall  nach  politischen  oder
nationalen  Gründen  für  die  Verbreitung  des  Hochdeutschen  zu  spüren;
sie  sprechen  von  einem  unsäglichen  Haß  der  Gottorper  gegen  alles
Däuische  und  tragen  die  politische  Gesinnung  und  die  Anschauungen
der  eiderdänischen  Zeit  in  jene  früheren  Jahrhunderte  hinein;  von
den  unabwendbaren  Kultureinflüssen  von  Volk  zu  Volk,  die  sich  überall
geltend  machen,  ist  dabei  nirgend  die  Rede;  sie  vergessen,  daß  das
        <pb n="388" />
        380  Die  Stellung  d.  fürstl.  Regierung  zum  Hochdeutschen  u.  dessen  Bedcutung  f.  d.  Vollstum.

deutsche  Volk  noch  ganz  anders  über  das  Franzosentum  zu  klagen  hatte
als  Dänemark  über  das  Deutschtum.  Die  westjütische  Mundart  in
Schleswig  ist  ihnen  die  „dänische“  Muttersprache,  mit  der  dänische
Gesinnung  unzertrennlich  verbunden  sei;  früher  sei  sie  als  ungebildete
Sprache  des  niederen  Volkes  geringgeschätzt  und  verachtet,  dann  aber
von  den  Behörden  mit  Angst  und  Zorn  als  ein  fremdes  und  gefährliches
  Band  betrachtet,  das  man  je  eher  desto  lieber  zerreißen  müsse,
sollte  sich  nicht  „das  politisch  getrennte  Volk  nach  Wiedervereinigung
sehnen  und  wieder  einmal  zusammenfließen“  deshalb  müsse  die  Ddänische“
  Sprache  ausgerottet  und  damit  das  Volksbewußtsein  von  einer
Einheit  mit  Dänemark  ertötet  werden.  Es  ist  ein  ewiges,  völlig  irreführendes
  Spiel  mit  dem  Worte  dänisch,  das  um  jeden  Preis  jeden
Unterschied  zwischen  der  eigentlichen  Volksmundart  und  der  dänischen
Literatursprache  zu  verwischen  sucht.  Wer  nicht  begreifen  kann  oder
will,  daß  sich  damals  wie  heute  einerseits  nur  niederdeutsche  und  westjütische
  Mundart,  andererseits  hochdeutsche  und  dänische  Literatursprache
gegenüberstanden  und  gegenüberstehen,  wird  von  den  Sprachkämpfen  im
Herzogtum  Schleswig  niemals  eine  richtige  Vorstellung  und  ein  richtiges
  Verständnis  gewinnen.  Von  dem  national  dänischen  Standpunkt
aus,  der  alles  Jütische  für  echtes  altes  Dänisch  erklärt,  begreift  sich
auch  die  sonst  ganz  unverständliche  Erscheinung,  daß  den  Eiderdänen
  meist  das  Niederdeutsche,  die  allergefährlichste  Gegnerin  der  jütischen
  Mundart,  nicht  so  verhaßt  ist  als  das  „anspruchsvolle,  hochtrabende
  Hochdeutsch“,  das  allein  der  dänischen  Literatursprache  entgegentrat
  und  dabei  der  jütischen  Mundart  nicht  den  geringsten  Abbruch
tat.  Ebendarum  erscheinen  die  Gottorper  Herzöge,  an  deren  Höfen
das  Hochdeutsche  eine  besondere  Stütze  fand,  als  die  heftigen  Feinde
des  Dänentums.  Freilich  sucht  man  vergebens  nach  Zwangsmaßregeln,
nach  Verordnungen  gegen  die  dänische  Kirchensprache  seitens  der  Gottorper;
  nirgends  ist  eine  Verfügung  zu  finden,  die  der  Verordnung
des  Königs  Friedrich  III.  gegen  die  dänische  Sprache  an  der  Haderslebener
  lateinischen  Schule  an  die  Seite  gestellt  werden  könnte.  Über
das  Verhalten  der  beiden  Regierungen  spricht  sich  der  Kirchenhistoriker
Jensen  in  einer  handschriftlichen  Aufzeichnung  1)  wie  folgt  aus:  „Am

1)  Ich  entnehme  diese  Worte  dem  Haandbog  i  det  nordsl.  Spörgsmaals
bist.  121.
        <pb n="389" />
        Die  Stellung  d.  fürstl.  Reglerung  zum  Hochdeutschen  u.  dessen  Bedeutung  f.  d.  Voltstum.  381

natürlichsten  wäre  es  zu  denken,  da,  wo  die  Volkssprache  durchaus
dänisch  (jütisch)  war,  mußte  auch  die  Kirchensprache  dänisch  werden,
aber  das  will  nicht  zutreffen;  denn  die  deutsche  Kirchensprache  ward
auch  da  eingeführt,  wo  man  völlig  ebenso  dänisch  (jütisch)  war,  als
an  Orten,  wo  das  Dänische  (Jütische)  Volkssprache  und  (Dänische)  Kirchensprache
  noch  jetzt  ist.  So  ist  bekanntlich  und  erweislich  im  Amte
Flensburg  die  Volkssprache  ebensosehr  dänisch  (jütisch)  gewesen  als  etwa
im  Amte  Apenrade.  Daß  die  verschiedene  Herrschaft  influirt,  ist  ebensowenig
  anzunehmen  oder  nachzuweisen.  Unter  den  altköniglichen  Amtern
ist  dänisch  die  Kirchensprache  im  Amte  Hadersleben,  deutsch  aber  im
Amte  Flensburg,  Apeurade  hingegen  war  fürstlich  mit  dänischer  Kirchensprache;
  Tondern,  auch  fürstlich,  bietet  das  auffallende  Beispiel  dar,
daß  daselbst  beide  Sprachen  als  Kirchensprache.  Warum  dort  in  Lundtoftharde,
  Sluxharde  usw.  dänisch,  in  der  Karrharde  aber  deutsch,  auch
in  den  nicht  friesischen  Kirchspielen,  warum  in  Tonderharde  Uberg
deutsch,  aber  Abild  dänisch,  ist  nicht  zu  erklären."

Die  Gottorper  Herzöge  fühlten  sich  als  deutsche  und  waren  wegen
ihrer  holsteinischen  Besitzungen  auch  deutsche  Reichsfürsten;  daß  sie  für
einen  Teil  ihres  Gebietes,  in  den  Amtern  Apenrade  und  Tondern  und
einem  Teile  des  Amtes  Gottorp,  nationale  „dänische“  Interessen  unterstützen
  sollten,  die  selbst  die  dänischen  Könige  für  ihren  Landesteil,  in
den  Amtern  Hadersleben  und  Flensburg.  gänzlich  außer  acht  ließen,
ist  doch  ein  Verlangen,  das  von  einem  geschichtlichen  Verständnis  nur
ein  sehr  geringes  Zeugnis  ablegt.  Wenn  der  Herzog  Adolf,  wie  glaubwürdig
  berichtet  wird,  die  Sprache  aller  seiner  Untertanen,  Niederdeutsch,
  Friesisch  und  Jütisch  verstand  und  sprechen  konnte,  so  muß  man
dem  gegenüberhalten,  daß  es  dänische  Könige  gegeben  hat,  die  nur
geringe  Kenntnis  der  dänischen  Sprache  hatten,  niemals  dänisch  schrieben
und  sich  nur  des  hochtrabenden  Hochdeutsch  bedienten.  Wenn  die  Königin
Sophie  Amalie,  Gemahlin  Friedrichs  III.,  niemals  dänisch  gelernt  hat,
der  Hof  Christians  V.  und  VI.,  Friedrichs  IV.  und  V.  völlig  deutsch,
dänisch  im  Munde  der  Königin  Sophie  Magdalene  nur  ein  Wort  des
Hohns  war,  wie  kann  man  sich  wundern,  wenn  der  Herzog  Friedrich  III.,
einer  der  tüchtigsten  und  zugleich  kunstliebendsten  Fürsten  seiner  Zeit,  kein
Dänisch  verstand?  Er  hatte  in  der  Tat,  um  so  weniger  Veranlassung
es  zu  lernen,  als  in  seinen  nördlichen  Gebieten  selbst  die  jütische  Be-
        <pb n="390" />
        382  Die  Stellung  d.  fürstl.  Regierung  zum  Hochdeutschen  u.  dessen  Bedeutung  f.  d.  Vollstum.

völkerung  des  Niederdeutschen  genügend  kundig  war.  Die  fürstliche
Landesreglerung  betrachtete,  wie  der  Propst  Balthasar  Petersen  in
Tondern  richtig  bemerkt,  ihr  Herzogtum  als  eine  deutsche  Provinz:
wenn  er  dann  hinzufügt,  die  Prediger  hätten  dieses  mißbraucht,  die
Superintendenten  und  zum  Teil  die  Pröpste  seien  Deutsche  gewesen,
unvermögend,  „das  Erkenntnis“  der  Religion  bei  der  Jugend  und  dem
gemeinen  Mann  zu  untersuchen,  und  dieses  habe  auf  die  Prediger  den
Einfluß  gehabt,  deutsch  zu  predigen  anzufangen  und  dadurch  viel  Unsal
anzurichten,  so  ist  damit  nichts  weiter  als  jener  allgemeine  Zug  der
Zeit  bewiesen,  der  auch  ohne  bestimmte  Regierungsmaßregeln  die  Verbreitung
  des  Hochdeutschen  fördern  mußte.  Als  Eideshelfer  muß  dann
immer  wieder  der  national  dänische  Pontoppidan  dienen;  er  weiß  zu
berichten,  in  dem  Amte  Tondern  und  Apenrade,  wo  das  Deutsche  noch
weit  weniger  bekannt  sei  als  in  Angeln,  würde  derselbe  dummdreiste
Plan,  (den  z.  B.  der  königlich  dänische  Generalsuperintendent  in  dem
königlichen  Amte  Flensburg  mit  königlicher  Genehmigung  durchgeführt
hatte),  zu  dieser  Stunde  ausgeführt  sein,  wenn  sich  die  fürstlich  gottorpische
  Regierung  behauptet  hätte;  denn  der  verstorbene  herzogliche
Propst  für  Apenrade,  Christ.  Gottl.  Koch,  der  sich  übrigens  1713  mit
vielen  anderen  herzoglichen  Beamten  als  einer  jener  getreuen  Eidesverweigerer
  erwies,  habe  sich  oft  verlauten  lassen,  dem  im  polnischen
Kriege  gefallenen  Herzog  Friedrich  IV.  sei  es  voller  Ernst  gewesen,
wenn  er  zu  einer  ruhigen  Regierung  heimgekehrt  sei,  die  dänische  Sprache
aus  allen  seinen  Kirchen  mit  der  Wurzel  auszurotten.  Mit  anderen
Worten,  der  Herzog  soll  die  Absicht  gehabt  haben,  in  den  beiden  genannten
  Amtern,  auch  in  den  Landgemeinden,  hochdeutsche  Kanzelsprache
einzuführen,  und  schon  der  angebliche  Gedanke  daran,  der  niemals  zur
Durchführung  gelangte,  wird  zu  einem  Verbrechen  gestempelt.  Im
übrigen  bestand  schon  längst  für  das  Amt  Apenrade  eine  hochdeutsche
Kirchenordnung  v.  J.  1598  in  voller  Gültigleit;  in  den  Apenrader
Kirchen  war  außer  deutschem  Kirchengesang  ein  hochdeutscher  Katechismus
  eingeführt,  und  in  Lügumkloster  erlangte  bereits  1681  die
deutsche  Predigt  neben  der  dänischen  volle  Gleichberechtigung.  Schlimm
war  es  freilich,  daß  der  Herzog  Johann  Adolf  schon  1581  befohlen
hatte,  jede  Kirche  in  seinem  Landesteile  solle  die  deutsche  Postille  des
Generalsuperintendenten  Panl  von  Eitzen  anschaffen;  aber  weit  schlimmer
        <pb n="391" />
        Die  Stellung  d.  kürstl.  Regierung  zum  Hochdeutschen  u.  dessen  Bedeutung  f.  d.  Voltatum.  383

muß  es  erscheinen,  wenn  auf  königlichen  Befehl  in  den  Kirchenbibliotheken
  der  Propstei  Hadersleben  so  viele  deutsche  Bücher  zum  kirchlichen
  Gebrauch  vorhanden  sein  sollten.  1)  Die  Gottorper  Landesregierung
mag  auch  weit  weniger  amtlich  in  die  Sprachverhältnisse  eingreifen,
als  die  königlich  dänische,  mag  sie  selbst  noch  „dänische“  kirchliche  Verfügungen
  für  das  Amt  Tondern  wie  am  22.  Mai  1706  erlassen,
sie  ist  nach  dänischer  Auffassung  als  die  Trägerin  der  hochdeutschen
Literatursprache  zugleich  Feind  und  Verfolger  der  dänischen  Literatursprache
  und  damit  auch  des  angeblich  dänischen  Volkstums  in  rein
jütischredenden  Gebieten.

So  war  denn  die  Kirche  nicht  bloß  in  den  Städten,  sondern
auch  auf  dem  Lande  dem  Wege  gefolgt,  den  die  Landesherrschaft,  die
Verwaltung,  die  höheren  Gerichte  und  zuletzt  auch  die  Volksgerichte
nacheinander  eingeschlagen  hatten.  Schleswig  wie  Holstein  hatten
dieselbe  sprachliche  Entwickelung  genommen,  wie  das  übrige  Norddeutschland,
  wenn  auch  etwas  später,  und  je  weiter  nach  Norden  desto
langsamer.  Erst  um  das  Jahr  1680  erscheint  die  niederdeutsche  Periode
im  Herzogtum  Schleswig  als  völlig  abgeschlossen.  Eine  neue  hochdeutsche
  Bildung  begann  die  höheren  Stände  zu  durchdringen  und  die
Kenntnis  und  ÜUbung  der  deutschen  Gemeinsprache  ein  Erfordernis
für  jeden  Beamten,  für  alle  Geistliche  und  die  Lehrer  an  den  lateinischen
  Schulen  zu  werden.  Um  nur  eins  zu  erwähnen,  von  etwa
140  Hochzeitsgedichten  oder  Festgesängen,  die  mir  aus  den  verschiedensten
  Gegenden  des  Herzogtums  bekannt  sind,  findet  sich  seit  dem
Jahre  1650  kein  einziges  mehr,  das  der  niederdeutschen  Sprache  huldigt.

Die  Regierung  des  Herzogs  Friedrich  III.  bildete  hauptsächlich
den  Stützpunkt  der  neuen  hochdeutschen  Bildung  und  Wissenschaft.  An
seinem  Hose  zu  Gottorp  versammelten  eine  berühmte  Bibliothek  und
ausgezeichnete  Kunstschätze,  die  später  die  Zierden  der  Kopenhagener
Sammlungen  bilden  sollten,  die  namhaftesten  Gelehrten  und  Künstler
der  Zeit,  von  denen  wir  bereits  Adam  Olearius  genannt  haben.  Überall
erhob  sich  im  Lande  ein  reges  wisseuschaftliches  literarisches  Streben:;

)  Muhlius:  De  reform.  religion,  in  Cimbria  208.—  Werlauf:  Det  dansk.
sprogs  Historic  i  ert.  Slesvig  104.  10.
        <pb n="392" />
        384  Die  Stellung  d.  fürstl.  Neglerung  zum  Hochdeutschen  u.  dessen  Bedentung  f.  d.  Volkstum.

die  Schulen  zu  Husum,  Schleswig  und  Bordesholm  wurden  neu  geordnet,
  manch  tüchtiger  Gelehrte  aus  der  Fremde  herangezogen  und
selbst  die  Gründung  einer  eigenen  Landesuniversität  in  Aussicht  genommen,
  die  dann  später  unter  dem  Herzog  Christian  Albrecht  als
die  nördlichste  Pflanzstätte  deutscher  Bildung  und  Wissenschaft  im  Jahre
1665  in  Kiel  ins  Leben  trat.  Manch  wichtige  Arbeit  ist  damals
entstanden;  um  nur  zwei  zu  nennen,  so  entwarfen  die  Husumer  Johan
Mejer  und  Caspar  Danckwerth  mit  Unterstützung  der  beiden  Landesherren,
  der  eine  ein  unvergleichliches  Kartenwerk,  der  andere  eine  neue
Landesbeschreibung,  eine  Leistung,  wie  sie  zu  der  Zeit  kein  anderes
deutsches  Land  aufzuweisen  hat,  und  der  Friese  Anton  Heimreich  brachte
auf  dem  „Nöhrbeker  Mohr  im  Nordstrande“  im  Jahre  der  Gründung
der  Universität  seine  „nordfresische  Chronik“  zum  Abschluß.

Auch  die  Poesie  begann  zum  erstenmal  im  Auschluß  an  die  gelehrte
  literarische  Bewegung  südlich  von  der  Elbe  bei  uns  einen  mächtigen
Aufschwung  zu  nehmen.  Das  Haupt  der  schlesischen  Dichterschule,  „der
Vater  und  Wiederhersteller  der  teutschen  Dichtkunst“,  wie  er  genannt
ward,  Martin  Opitz,  war  selbst  mit  seinem  Freunde  Hamilton  ins
Land  gekommen  und  hatte  hier  Trost  gesucht  in  den  Widerwärtigkeiten
  des  verheerenden  Krieges.  Sein  größerer  Zeitgenosse,  Paul
Fleming,  war  am  Hofe  des  Herzogs  ein  gern  gesehener  Gast.  Als

„der  Cimbern  theurer  Held,

der  Vorsicht  werther  Sohn,  verschicket  Abgesandte

in  Elams  fernes  Reich“,
da  war  auch  er  erschienen,  um  an  der  Handelsexpedition  nach  Persien
als  „Hofjunker  und  Truchseß“  teilzunehmen.  So  flüchtete  die  hochdeutsche
  Dichtkunst  unter  den  Stürmen  des  Krieges  in  die  Grenzprovinzen
  des  Reiches  und  ward  hier  nach  den  verschiedensten  Seiten
weiter  entwickelt.  Allgemeiner  Eifer  beseelte  die  Leute,  und  mit  wahrer
Innigkeit  schlossen  sich  die  dichterischen  Talente  den  Bestrebungen  Opitzens
an.  Gerade  hier  auf  niederdeutschem  Boden,  wo  das  Hochdeutsche
sich  eben  Bahn  zu  brechen  begann,  fand  er  die  strebsamsten  Schüler
und  eifrigsten  Anhänger.  Johan  Rist,  der  Rüstige,  zu  Wedel,  einer  der
fruchtbarsten  geistlichen  Liederdichter  seiner  Zeit,  stiftete  selbst  nach  dem
Geschmacke  jener  Tage  einen  neuen  Dichterorden,  den  Elbschwanenorden,
war  Pfalzgraf  und  krönte  als  solcher  eine  Menge  jüngerer  und  gleich-
        <pb n="393" />
        Die  hochdeutsche  Dichtkunst.  385

gesinnter  Männer.  Das  tändelnde  Liebeslied  fand  dagegen  in  dem
heiteren,  noch  bis  in  sein  spätes  Alter  lebenslustigen  Junggesellen
Zacharias  Lundt  aus  Nübel  im  Sundewittschen,  dem  Sekretär  des  Königs
Friedrich  III.,  einen  besonderen  Vertreter,  und  ihm  zur  Seite  trat  Jakob
Schwieger  aus  Altona,  ein  ausgezeichnetes  Mitglied  der  deutschen  Genossenschaft
  und  des  Schwanenordens,  der  unter  den  erotischen  Dichtern
  seiner  Zeit  fast  den  ersten  Platz  einnahm.  Außerdem  erfuhr  die
Dichtkunst  durch  einen  gelehrten  Schulmann,  durch  den  Satiriker  Joachim
Rachel  aus  Wesselburen,  den  späteren  Rektor  der  Schleswiger  Domschule,
  eine  weitere  Ausbildung.  Gerade  an  ihm  sehen  wir,  wie  die
niederdeutsche  volkstümliche  Art  sich  in  die  neuhochdeutsche  Bildungsform
  umwandelte.  Von  namhaften  Dichtern  jener  Zeit  ist  er  vielleicht
  der  letzte,  der  in  jüngerem  Alter  noch  der  niederdeutschen  Muse
huldigte.  Das  Lied  von  der  ditmarsischen  Freie,  das,  im  Anschluß
an  den  herrschenden  Volksgesang  geschaffen,  später  zu  einem  viel  gesungenen
  Volksliede  ward  1),  gehört  jener  Gattung  von  scherzhaften
Hochzeitsgedichten  an,  die  in  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts,  als  das
Hochdeutsche  die  Sprache  der  Wissenschaft,  der  Gesetze,  der  Kirche  geworden
  war,  besonders  in  Niedersachsen  in  Aufnahme  kam;  es  steht
dabei  in  einem  so  scharfen  Gegensatze  zu  seinen  späteren  hochdeutschen,
ganz  im  Opitzischen  Geiste  gehaltenen,  zahmen  Satiren,  daß  der  Wandel
der  Zeiten  nicht  leicht  besser  als  durch  diese  seine  Gedichte  vor  Augen
tritt.  Man  vergleiche  nur  die  kräftigen  Anfangsstrophen  mit  seinen
späteren  gedrechselten  und  gezierten  hochdeutschen  Alexandrinern!

Nu.  min  dochter,  segg  van  harten,  In  de  groten  landesfeide
wat  dünkt  di  bi  Reimers  Marten?  schloech  he  up  der  grönen  heide
is  it  nicht  een  karschen  knecht?  mangen  schoenen  Holsten  doet:
lank  van  leden,  rik  van  goede  he  schloech  lustich  up  de  deusen,
un  vam  allerbesten  bloede  dat  se  pepen  ur  mit  steusen
wer  he  di  nicht  ewen  recht?  musten  laten  haer  un  bloet.
Jarrens  Dulffs,  sin  oldervader,  As  de  havik  vör  de  küken
was  een  deftich  landberader,  gung  de  groete  garde  striken,
jal  he  was  een  weldich  mann  kam  der  Jarrens  Dulffs  in't  selt:
van  de  acht  un  veertich  heeren,  alle  fende  musten  springen,
de  Ditmarschen  to  regeeren  alle  fründe  musten  singen:
plegten,  eer't  de  fient  gewann.  dat's  een  kerel!  dat's  een  heit!

1)  Sach:  Joachim  Rachel,  ein  Dichter  und  Schulmann  des  17.  Jahrhunderts,
  wo  S.  46ff.  das  ganze  Gedicht  kritisch  behandelt  und  der  Tert  festgestellt
  ist.

Sach,  Das  HGerzogtum  Schleswig.  U.  25
        <pb n="394" />
        386  Die  Stellung  d.  fürsel.  Reglerung  zum  Gochdeutschen  u.  dessen  Bedeutung  f.  d.  Volkstum.

Im  schneidenden  Gegensatz  dazu  fanden  seine  hochdeutschen  Satiren
eben  wegen  ihrer  Zahmheit,  ihrer  feinen  und  gefälligen  Form  den
Beifall  der  höheren  hochdeutsch  redenden  Kreise,  selbst  am  Hofe  in  Kopenhagen;
  Paul  Tscherning,  königlicher  Generalauditeur  und  ein  Freund  des
Dichters,  bekam  von  dem  Könige  den  Auftrag,  ihm  zu  schreiben,  mit
welchem  Wohlgefallen  er  die  Erstlinge  seiner  hochdeutschen  Muse  aufgenommen
  habe;  ja  er  ließ  Rachels  ersten  Gedichte  auf  seine  Kosten
in  Kopenhagen  drucken  und  meldete  ihm  später,  der  König  habe  die
Absicht,  ihn  aus  dem  engen  Schulzimmer  an  das  Licht  seines  Hofes
zu  ziehen.  Nicht  weniger  war  der  Gottorper  Hof  dem  Dichter  wohlgesinnt;
  zwei  seiner  Lieder,  die  er  zu  Eyren  des  verstorbenen  Herzogs
Friedrich  III.,  „des  Ausbundes  der  Helden“,  und  des  Kaisers  Ferdinand
bei  Gelegenheit  der  Gründungsfeier  der  Kieler  Universität  gedichtet
hatte,  brachten  ihn  durch  Vermittelung  seines  Bruders  Samuel  mit  dem
Regierungspräsidenten  Kielmann  von  Kielmannsegge  in  Berührung,
und  diesem  gelang  es.  den  Vertreter  der  neuhochdeutschen  Dichtung
für  die  Leitung  der  lateinischen  Schule  der  herzoglichen  Residenzstadt
zu  gewinnen  (1667).

Das  Gefühl  von  dem  ungeheuren  Wechsel,  der  mit  dem  allgemeinen
  Gebrauch  des  Hochdeutschen  eingetreten  war,  war  nicht  bloß
in  dem  Volke  wach,  auch  aus  manchen  gelehrten  Kreisen  kamen
Stimmen,  die,  in  der  Erkenntnis  vergeblich  gegen  den  Strom  zu
schwimmen,  in  lauten  Klagen  sich  ergingen.  Daß  eine  höhere  Leitung
die  Sache  des  Hochdeutschen  führte,  daß  durch  die  deutsche  Gemeinsprache
  Süd=  und  Norddeutsche,  Ober=  und  Niederdeutsche  bis  zu
den  äußersten  Grenzen  des  Reichs  zu  einer  großen  Nation  zusammenschmelzen
  sollten,  dafür  konnten  damals  auch  die  kenntnisreichsten  Männer
kein  volles  Verständnis  haben.  „Bei  diesen  Vorzügen  des  Altertums“,
  schreibt  unter  andern  im  Jahre  1722  der  gelehrte  Flensburger
Nektor  Moller  1),  „zum  Preise  der  deutschen  Sprache  und  der  Fortpflanzung
  in  so  viele  Länder  und  fremde  Sprachen  muß  notwendig

1)  J.  Moller:  Von  billiger  Liebe  und  Hochachtung  der  Land=  und  Muttersprache,
  in  Sonderheit  unserer  Teutschen.  Flensburg  1722.  Kieler  Blätter  II.
118.  119.  Auch  der  Göttinger  Professor  Michaelis  erhob  noch  in  einer  oratio
de  en  germanica  dialecto,  qua  in  sacris  faciundis  utimur  (1759)  bittere  Klage
über  die  Verdrängung  des  Niederdeutschen  aus  der  Krrche.
        <pb n="395" />
        Die  Folgen  des  Sprachwechsels.  387

angemerkt  werden,  daß  unter  den  so  mannigfaltigen  Dialectis  oder
Spracharten  Deutschlands  keine  sich  derselben  mit  größerem  Rechte
berühmen  könne  als  unsere  niedersächsische  oder  cimbrische,  der  uralten
deutschen  Hauptsprache  allerälteste  und  erstgeborene  Tochter,  welche  an
unverfälschter  Reinlichkeit  und  heldenmäßiger  Männlichkeit  der  Aussprache
  alle  anderen  übertrifft  und  an  wahrhafter  Zierlichkeit  auch  keiner
unter  selbigen  etwas  nachgibt.  Daher  billig  zu  bedauern  ist,  daß  dieselbe
  in  den  letzten  hundert  Jahren  bei  uns  Cimbern  und  bei  den
übrigen  Niedersachsen  in  so  große  Verachtung  ist  geraten,  daß  sie  fast
aus  allen  Kirchen,  Kanzleien,  Gerichten,  ja  auch  vielen  Häusern  unverantwortlich
  verbannt  und  der  meisnischen  zu  weichen  gezwungen,
ja  auch  von  den  Gelehrten  fast  keinem  sie  erläuternder  und  auspolierender
Schriften  gewürdigt  wird.“  Die  hohe  Bedeutung,  die  der  Sprachwechsel
für  seine  engere  Heimat  hatte,  berührt  Moller  nicht,  und  doch  ist  es
gerade  diese,  die  vor  allem  die  Aufmerksamkeit  der  Forschung  auf
sich  lenkt.

Was  an  deutschem  Wesen  in  den  Städten  nördlich  der  Schlei
und  auf  dem  platten  Lande  bisher  gewonnen  war,  hatte  die  niederdeutsche
  Sprache  errungen.  Flensburg  war  fast  niederdeutsch,  weite
friesische  Landschaften  hatten  ihr  Volkstum  so  gut  wie  verloren,  und
auch  in  ganz  Mittelschleswig,  zum  Teil  auch  in  Nordschleswig,  in  Tondern,
  Apenrade  und  Hadersleben,  war  die  Bevölkerung  doppelsprachig
geworden.  Jetzt  wo  das  Niederdeutsche,  aus  seiner  herrschenden  Stellung
herausgeworfen,  seine  Bedeutung  als  Amtssprache  verlor  und  zu  einer
bloßen  Mundart,  wie  das  Jütische  und  das  Friesische  es  so  seit  lange
gewesen,  herabgedrückt  ward,  stand  es  zur  Frage,  ob  es  noch  weiter  vordringen
  oder  auch  nur  die  in  jütischen  und  friesischen  Gebieten  gewonnene
  Stellung  auf  die  Dauer  behaupten  konnte.  Wir  haben  bereits
bei  Betrachtung  der  nationalen  Verhältnisse  in  Tondern,  Apenrade
und  Hadersleben  gesehen,  wie  der  Einfluß  des  Niederdeutschen  allmählich
  zurückgeht  und  die  Mundart  der  umliegenden  Landschaft  nach
und  nach  wieder  erobert,  was  sie  längst  verloren  hatte.  Vermochte
nun  die  amtliche  hochdeutsche  Sprache  gar  auf  dem  platten  Lande  die
Stelle  des  Niederdeutschen  einzunehmen,  seine  Aufgabe  zu  übernehmen
und  auch  weiter  zu  führen?  Es  kann  gar  keine  Frage  sein:  das
Hochdeutsche  als  neue  Literatursprache,  als  Sprache  der  Bildung  und

257
        <pb n="396" />
        388  Die  Stiellung  d.  fürstl.  Reglerung  zum  Hochdeutschen  u.  dessen  Bedeutung  f.  d.  Vollsium.

der  Wissenschaft,  hat  lange,  selbst  von  den  Behörden  gefördert  und  in  ihren
Kanzleien  allein  geltend,  wenig  germanisierende  Kraft  bewiesen  und
konnte  seinem  Wesen  nach  nicht  zur  Volkssprache  werden;  wenn  selbst
in  den  Städten,  wo  bereits  Schulen  als  eigentliche  hochdeutsche  Pflanzstätten
  bestanden,  dieses  nicht  im  geringsten  errreicht  ward,  wie  war  auf
dem  Lande  irgend  ein  Erfolg  zu  erwarten,  wo  es  eben  solche  Bildungsanstalten
  so  gut  wie  noch  gar  nicht  gab?  Hat  die  hochdeutsche  Sprache
demnach,  indem  sie  die  dänische  Literatursprache  zurückdrängte,  der  eigentlichen
  Volkssprache,  hier  der  jütischen,  dort  der  friesischen  Mundart,
in  keiner  Weise  direkt  Abbruch  getan,  vielmehr  ihr  indirekt  geradezu
genützt,  indem  sie  dem  Niederdeutschen,  dem  gefährlichen  Nebenbuhler
beider  Mundarten,  wenigstens  einen  Teil  seiner  germanisierenden  Kraft
nahm,  so  darf  man  sich  nicht  wundern,  wenn  die  Germanisierung
sortan  hier  einen  langsameren  Schritt  nahm,  dort,  wo  das  Niederdeutsche
von  der  Volksmundart  wieder  ausgesogen  ward,  Rückschritte  machte.
Wer  daher  die  jütische  Mundart  als  einen  Hort  des  Dänentums  betrachtet,
  muß  in  der  Einführung  des  Hochdeutschen  das  größte  Glück
sehen,  das  jenem  zuteil  werden  konnte.  Wäre  der  Sprachwechsel  auch
nur  ein  Jahrhundert  später  geschehen  und  hätte  die  Herrschaft  des
Niederdeutschen  in  allen  amtlichen  Beziehungen  noch  solange  gedauert,
so  würde  nicht  allein  Mittelschleswig,  sondern  auch  der  größte  Teil
Nordschleswigs,  ebenso  wie  Eidersted  sein  friesisches,  längst  sein  jütisches
Volkstum  verloren  haben.  )

Bei  näherer  Betrachtung  der  späteren  sprachlichen  Entwickelung
darf  man  indes  einen  Umstand  nicht  außer  acht  lassen,  der  für  die  Folge
sich  als  bedeutsam  erweist.  Die  niederdeutsche  Sprache  war  freilich
aus  den  Amtsstuben  und  der  Literatur,  aus  Kirche  und  höherer  Schule
verschwunden,  aber  nicht  alsbald  aus  dem  Munde  des  Volkes,  selbst
nicht  ganz  aus  dem  Munde  der  Gebildeten.  Wie  diese  sie  als  Neben-1)

  Richtig  urteilt  der  eifrig  dänische  Angelbo  (ein  früherer  dänischer  Geistlicher
  in  Angeln)  Provindsialester.  1860.  4.  356,  wenn  er  bemerkt:  „Wäre
nicht  um  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  Hochdeutsch  statt  Plattdeutsch  in  der
Kirche  eingeführt,  so  hätte  es  übel  ausgesehen  für  unsere  Muttersprache,  und
vielleicht  würde  bereits  seit  langer  Zeit  keine  Spur  mehr  davon  übrig  geblieben
sein.  Wir  müssen  daher  Stephan  Klotz  in  hohen  Ehren  halten  für  seine  Verdienste
  in  dieser  Hinsicht.“  Siehe  S.  368  ff.
        <pb n="397" />
        G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Volkssprache.  389

sprache  des  Hochdeutschen  redeten  bis  tief  ins  19.  Jahrhundert  hinein  1),
so  sprach  das  Volk  in  weiten  Gegenden  Mittelschleswigs  außer  den
Städten  sie  als  Nebensprache  ihrer  Mundart;  hier  blieb  sie  die  Sprache
des  Verkehrs  mit  Fremden  und  mit  der  städtischen  Bevölkerung.  Dieses
zweisprachige  Wesen  insbesondere  in  Angeln  und  in  den  westlichen  Landschaften
  läßt  auch  erst  begreifen,  wie  die  Geistlichkeit  später  in  ihm  ein
Mittel  zur  Förderung  kirchlicher  Zwecke  finden  konnte.  Wir  werden
im  folgenden  sehen,  wie  die  Kirche  sich  vergeblich  mit  dem  hochdeutschen
Katechismusunterricht  abmühte,  wo  ihm  fast  überall  die  nötige  Vorbedingung
  d.  h.  der  hochdeutsch  unterrichtende  Schulmeister  fehlte,  und
so  setzt  in  dem  letzten  Viertel  des  18.  Jahrhunderts  eine  merkwürdige
neue  Bewegung  für  das  Niederdeutsche  ein,  von  der  Geistlichkeit
zuerst  und  später  von  einsichtigen  Schulmeistern  gefördert,  um  damit
der  leichteren  Aneignung  des  Hochdeutschen  zu  dienen,  den  hochdeutschen
  Konfirmationsunterricht  fruchtbarer  zu  machen  und  die  hochdeutsche
Predigt  dem  Volke  zum  besseren  Verständnis  zu  bringen.

6.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis
zur  Volkssprache.))

Die  Kirchensprache,  wie  sie  sich  in  dem  ersten  Jahrhundert  nach
der  Reformation  ausgebildet  hatte,  stand  nicht  in  einem  Gegensatze  zu
der  Sprache  des  Volkes  und  demgemäß  auch  nicht  zu  der  Sprache
der  Schulen,  soweit  diese  damals  vorhanden  waren.  In  den  höheren
städtischen  Lehranstalten  herrschte  das  Niederdeutsche  neben  dem  Lateinischen
  und  in  den  „dudeschen’'  Schulen  allein.  Auch  in  den  Küster-1)

  Von  den  Gebildeten  ward  allgemein  um  1800  plattdeutsch  gesprochen.
Schumacher:  Genrebilder  aus  dem  Leben  eines  70jährigen  Schulmannes  1841
S.  335:  „Wenn  sie  so  recht  entre  elles  waren,  sprachen  sie  gerne  plattdeutsch“.
Bis  zum  Jahre  1848  behielt  das  Platideutsche  durchweg  diese  Stellung  in  den
gebildeten  Kreisen.

2)  Die  amtlichen  Verfügungen  und  Ordnungen  finden  sich  zusammengestellt
bei  Rendtorff:  Die  Schl.-Holst.  Schulordnungen  vom  16.  bis  zum  Anfang  des
19.  Jahrh.  Kiel  1902.  Nur  die  sprachlich  verdorbene  Schulordnung  Christians  III.
bedarf  noch  einer  weiteren  kritischen  Bearbeitung.
        <pb n="398" />
        390  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Berhälmis  zur  Volkssprache.

schulen  der  Landgemeinden  sollte  nach  der  Kirchenordnung  der  Katechismusunterricht
  in  der  Sprache  der  Kirche  erteilt  werden.  Wie  der  Geistliche
am  Sonntage  den  Katechismus  dem  Volke  ausdeutete,  dat  ein  xeder
buer  by  sick  reden  unde  naspreken  moge,  so  hatte  nach  der  merkwürdigen
  Schulordnung  Christians  III.  v.  J.  1544  1)  der  Capellan
auf  dem  Lande  in  der  Regel  selbst  Schule  zu  halten,  den  Katechismus
laut  vorzusprechen  und  „de  lutjen  lüde,  darmet  se  acht  gewen,  na
beden“  zu  lassen;  auch  Bibellesen  und  die  Pflege  des  Kirchengesanges
wird  vorgeschrieben,  und  demgemäß  sollen  für  jede  Schule  Bibel  und
Psalmbuch  in  je  einem  Exemplar  aus  der  Kirchenkasse  beschafft  werden.
Die  Forderung  der  Kirchenordnung,  an  jeder  Kirche  einen  Küster  zur
Leitung  des  Gesanges  und  zur  Hilfe  des  Geistlichen  anzustellen,  konnte
nur  sehr  langsam  durchgeführt  werden,  da  es  an  geeigneten  Kräften
vielfach  mangelte.  Hier  half  man  sich,  so  gut  man  eben  konnte.  In
Ostenfeld  z.  B.,  wo  cs  noch  keine  Orgel  gab,  hatte  man  gegen  Schluß
des  16.  Jahrhunderts  einen  Vorsänger  in  der  Person  des  Hausmanns
oder  Kätners  Peter  Mohrmann  und  erhielt  erst  mit  Lambert  Lamp
(11611)  den  ersten  Lehrer  und  Küster,  der  singen,  läuten,  die  Betglocke
  ziechen,  die  Wachslichter  anzünden  und  Schule  halten  sollte.  In
Kirchen,  die  bis  zu  zwei  Meilen  von  der  Stadt  oder  einem  Flecken,
wo  eine  lateinische  Schule  bestand,  entfernt  war,  hatte  man  gar  keinen
festangestellten  Küster,  hier  pflegte  der  Stadtküster,  der  Capellan  oder
ein  geeigneter  Schüler  den  Küsterdienst  zu  verrichten.  Bezeichnend  ist,
wie  die  Kirchspiellente  von  Heils  und  Weistrup,  die  damals  sehr
gut  niederdeutsch  verstehen,  am  10.  Jan.  1570  den  Herzog  Hans  um
einen  ständigen  Küster  bitten:

Idt  heft  sick  awerst  thogedragen,  dat  wi  in  tidt  der  pestilentz  dusser
vergangenen  jharen  unsern  koster  mit  dode  gemisset  und  also  beth  hertho
keinen  andern  alze  einen  scholer  uth  I.  F.  G.  Hatherschlewische  scholen
gehatt.  Uund  wewol  I.  F.  G.  in  dor  scholenfundation  de  kosterien  up  twe
mil  weges  der  stadt  nha  gelegen  den  scholern  gnedichst  vorschrewen,  s0
gercicht  doch  datsulwige  tho  unsere  kerken  nicht,  den  se  wol  druddenhalwen
mile  weges  von  Hatheerschlewn  gelegen  sin,  derowegen  uns  sehr  ungelegen

und  beschwerlich  fallen  wolde,  wan  wi  unsern  kostor  nicht  stedes  thor
stede  und  bi  der  handt,  wo  wi  van  oldings  her  gehat,  beholden  muchten.

1)  Siehe  S.  389,  Anm.  2.
2)  Kirkeh.  S.  1.  1.  106.  Die  Wanderküster  schaffte  Friedrich  III.  durch
Reskript  vom  20.  Ang.  1651  (Miscell.  I.  181)  unter  ausführlicher  Begründung  ab.
        <pb n="399" />
        G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältuis  zur  Vollssprache.  391

Solange  nun  die  Kirchensprache,  wie  in  den  niederdeutschen
Distrikten,  mit  der  Volkssprache  übereinstimmte,  sich  wie  in  den  jütischen
Gebieten  ihr  möglichst  näherte,  oder  wie  im  Friesischen  eine  doppel=  und
dreisprachige  Bevölkerung  vorfand,  traten  die  Schwierigkeiten  eines
sprachlichen  Verständnisses  bei  dem  Katechismusverhör  in  der  Kirche,  der
Katechismuspredigt  und  dem  Katechismusunterricht  der  Küster  an  den
Landkirchen  nicht  in  besonderem  Maße  hervor.  Ganz  anders  gestalteten
sich  dic  Verhältnisse,  als  einerseits  in  den  jütischen  Gemeinden  die
deklamatorische  Aussprache  der  dänischen  Predigt  in  Gebrauch  kam,
anderseits  in  der  niederdeutschen  oder  den  neben  der  jütischen  und
friesischen  Mundart  niederdeutschredenden  die  hochdeutsche  Kanzelsprache
und  der  hochdeutsche  Katechismus=  und  Konfirmandenunterricht  durchgeführt
  ward.  Als  die  neue  Kirchensprache  seit  der  zweiten  Hälfte
des  17.  und  im  18.  Jahrhundert  sich  ausgebildet,  in  langsamer  historischer
  Entwickelung  eine  feste  Gestalt  gewonnen  hatte,  waren  nur  die
städtischen  Schulen  nach  und  nach  ihrem  Beispiele  gefolgt;  hier  ließen
sich  deswegen  auch  die  Schwierigkeiten  bei  dem  hochdeutschen  Katechismusunterricht
  der  Kirche  leichter  überwinden.  Desto  größer  aber  mußten
sie  in  den  Landgemeinden  werden,  wo  es  an  jedem  Hilfsmittel  fehlte,
die  Jugend  für  einen  solche  Unterweisung  genügend  vorzubereiten.  #
Der  Gedanke,  die  Kirchensprache  nach  der  Volkssprache  umzugestalten,
zu  dem  längst  überwundenen  Standpunkt  wieder  zurückzukehren,  lag
einer  Zeit,  wo  alle  höhere  Bildung  sich  allein  an  das  Hochdentsche  knüpfte,
alle  abstrakten  wissenschaftlichen,  theologischen  oder  philosophischen  Begriffe
nur  in  ihm  ausgeprägt  wurden,  völlig  fern.  Der  Grundsatz,  daß
die  Kirchensprache  auch  die  Schulsprache  sein,  der  Katechismusunterricht
  in  der  Schule  nur  in  der  hochdeutschen  Sprache  erteilt  werden
müsse,  stand  um  so  unerschütterlicher  fest,  als  die  eben  erst  langsam
entstehende  Landschule  nichts  war  als  ein  Anhängsel  der  Kirche,  das
allein  der  Förderung  ihrer  Ziele  dienen  sollte.

1)  Angesichts  des  noch  im  ganzen  18.  Jahrhundert  gebräuchlichen  mundartlichen
  Schulunterrichts  auf  dem  Lande  bezweisle  ich  auch,  daß  die  Koldenbüttler
  Schulordnung  v.  J.  1641,  die  erste,  die  in  hochdeutscher  Sprache  abgesaßt
  ist,  irgendwelchen  Einfluß  auf  die  eigentliche  Unterrichtssprache  in  den
Landschulen  ausgeübt  hat.
        <pb n="400" />
        392  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Voltssprache.

Von  diesem  allgemein  als  selbstverständlich  geltenden  und  von
keiner  Seite  angefochtenen  Standpunkte  aus  läßt  sich  das  Verhalten
der  geistlichen  und  weltlichen,  aller  maßgebenden  Oberbehörden  des
18.  Jahrhunderts  vollständig  begreifen  und  nicht  weniger  rechtfertigen,
wenn  sie  immer  und  immer  auf  hochdeutschen  Katechismusunterricht
dringen;:  es  läßt  sich  dann  auch  erst  verstehen,  wie  sie  über  die  gänzliche
Unwissenheit  der  Kinder  klagen,  über  das  rein  mechanische,  jedes  Verständnis
  entbehrende  Auswendiglernen  des  Katechismus  jammern,  wo
es  keine  Lehrer  gab,  die  selber  das  Hochdeutsche  oder  die  deutsche
Literatursprache  verstanden.  Aus  rein  kirchlichen  Interessen,  im  Interesse
  des  Verständnisses  der  hochdeutschen  Kanzelsprache  und  dann  auch  des
Konfirmationsunterrichts  beginnen  die  Behörden  einen  Kampf  gegen  die
Volkssprache  in  den  Schulen,  nicht  bloß  gegen  die  jütische,  sondern  ebensosehr
  gegen  die  friesische  und  niederdeutsche  Mundart  der  sprachlich  gemischten
  Gegenden,  der  so  lange  dauern  und  dabei  doch  erfolglos  bleiben
mußte,  als  ihnen  der  hochdeutsch  redende  Schulmeister  sehlte.  In  allen
diesen  Kämpfen  von  nationalen  und  politischen  Motiven  bei  Männern
zu  reden,  deren  Loyalität  unzweifelhaft  ist,  war  nur  zu  einer  Zeit
möglich,  wo  politischer  und  nationaler  Fanatismus  auch  den  Blick  sonst
tüchtiger  Forscher  vollständig  trübte  und  unfähig  machte,  geschichtlich
gewordene  Verhältnisse  mit  Unbefangenheit  zu  betrachten.  In  der  Tat,
wenn  die  Behörden  in  kluger  politischer  Berechnung  sich  die  Schule
zum  Werkzeug  der  Germanisierung  gewählt  hätten,  so  hätten  sie  blind
sein,  deren  wirklichen  Zustand  nicht  kennen  und  dabei  nicmals  gegen
das  Niederdeutsche,  sondern  allein  gegen  das  Jütische  zu  Felde  ziehen
müssen.  Und  doch  erfahren  wir  aus  allen  Berichten  der  Geistlichkeit,
  wie  völlig  unbrauchbar  das  damalige  Landschulwesen  zur  Durchführung
  solch  unheimlicher  Pläne  war,  die  sich  zum  Besten  des  Hochdeutschen
  in  demselben  Maße  gegen  das  Niederdeutsche  und  Friesische
wie  gegen  das  Jütische  richteten.

Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  die  äußere  Lage  des  Landschulwesens  im
18.  Jahrhundert  1)  bis  ins  einzelne  darzulegen;  sie  war  im  ganzen  nicht

1)  Für  das  14.  Jahrhundert  geben  die  Ossitationsberichte  der  Gottorper
Generalsuperintendenten,  Jacob  Fabricius,  des  Alteren  und  des  Jüngeren,
(1631—  1647)  Aufnärung,  Landesberichte  1846.  16  ff.
        <pb n="401" />
        Tie  äußere  Lage  des  Landschulwesens.  393

besser  und  nicht  schlechter  als  in  den  benachbarten  Ländern.  Für
unseren  Zweck  genügt  es,  einige  bezeichnende  Berichte  aus  der  Mitte
und  dem  Süden  Schleswigs  mitzuteilen,  die  auf  das  ganze  Herzogtum
in  gleicher  Weise  das  ganze  18.  Jahrhundert  hindurch  und  zum  Teil
bis  in  das  19.  hinein  Anwendung  finden.  In  der  Gemeinde  Handewith
bei  Flensburg  gab  es  um  das  Jahr  1738  ebensowenig  wie  anderswo
  feste  Schulen;  der  von  der  Gemeinde  angenommene  Schulmeister
hatte  seinen  „Wandeltisch“  und  wanderte  auch  mit  den  Kindern  von
Haus  zu  Haus.  In  dieser  Gemeinde,  berichtet  der  Prediger,  werde
wie  auch  in  allen  benachbarten  der  Harde  keine  Sommerschule,  sondern
nur  von  Martini  (11.  Nov.),  wenn  die  Saat  und  alle  Feldarbeit  bestellt
  sei,  bis  gegen  Mariä  Verkündigung  (25.  März),  wenn  die  Pflugzeit
  wieder  angehe,  Schule  gehalten.  Aber  in  dieser  Zeit  kämen  nicht
einmal  alle  Kinder  zur  Schule,  weil  die  Eltern  sie  zur  Hilfe  bei  der
Arbeit  brauchten,  sobald  sie  gehen  könnten;  rede  man  mit  den  Alten
von  einer  Sommerschule,  so  bekomme  man  zur  Antwort:  sollten  die
Kinder  das  ganze  Jahr  zur  Schule  gehen,  so  möge  man  ihnen  auch
Essen,  Trinken  und  Kleider  verschaffen  und  den  Eltern  Dienstboten
halten,  die  die  Arbeit  „hülffen  thun“.  Sie  mieteten  einen  schlechten
Schulmeister,  den  sie  am  wohlfeilsten  haben  könnten;  der  gehe  im  Dorfe
auf  Kost  und  mit  der  Schule  herum,  und  alle  Winter  häuerten  sie,
wie  sonst  gebräuchlich,  einen  neuen  Schulmeister.  Über  Ellund,  das
weder  im  Winter  noch  im  Sommer  einen  Lehrer  hatte,  sagt  er:  „Die
Leute  wären  wohl  lieber  zufrieden,  daß  sie  von  Kirchen,  Predigern,
Küstern  und  Schulen  ganz  los  wären.“  In  der  Tat  hatten  die  Gemeinden
  nicht  das  geringste  Verlangen  nach  einer  Veränderung  der
Verhältnisse;  die  Dorfschaften  Estrup  und  Kollerup  aus  der  Gemeinde
Groß-Solt  sprechen  gewissermaßen  für  alle  anderen  mit,  wenn  sie  vorstellen:
  sie  hätten  freilich  keine  feste  Schule,  da  die  Kinder  sich  je  nach
den  Umständen  bald  in  dem  einen  bald  in  dem  anderen  Ende  des
Dorfes  versammelten,  aber  weder  Propst  noch  Prediger  hätten  bisher
an  dieser  Weise  etwas  auszusetzen  gehabt.  Sollte  man  ein  Schulgebäude
und  eine  Lehrerwohnung,  eine  Kuh,  ein  Stück  Land  zur  Gräsung  u.  a.
herbeischaffen,  so  werde  daraus  dem  Kirchspiele  eine  drückende  Last  erwachsen;
  unter  den  bisherigen  Verhältnissen  fühle  man  keinen  Druck,
denn  der  Schulmeister  könne  bei  ihnen  „auf  Kost  gehen  und  sich  also
        <pb n="402" />
        394  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Berhäunis  zur  Volkssprache.

mit  der  Hausmannskost  genügen  lassen“;  des  Winters  würden  auch
genug  Kinder  da  sein,  daß  ein  Mensch  vom  Unterrichte  leben  könne.
des  Sommers  aber  sei  keine  Schule  möglich,  weil  die  Kätner  ihre
Kinder  bei  der  Arbeit  gebrauchten.  Außerdem  haben  sie  noch  eine
Bedenklichkeit,  die  sie  nicht  verhehlen  wollen;  wenn  ein  Schulmeister
seßhast  würde,  könne  er  mit  der  Zeit  also  übermächtig  werden,  daß  er
ihnen  über  den  Kopf  wachse.  Ebensowenig  wie  die  Dorsschaften  wollten
auch  die  bestehenden  festen  Lehrer,  d.  h.  die  Küster  in  den  Kirchdörfern
etwas  von  neuen  Schulen  wissen,  da  sie  ihre  Einnahmen  zum  Teil
aus  dem  ganzen  Kirchspiel  zogen.  In  der  Nieharde  hatten  sic  das
Kirchspiel-Schulhaus  in  jeder  Gemeinde  aus  eigenen  Mitteln  erbaut
und  diese  nur  mit  Mühe  dazu  gebracht,  es  aus  Gemeindemitteln  zu
unterhalten;  die  Unterhaltung  ihrer  Behausung,  die  sie  sich  selbst  errichtet,
  fiel  dagegen  ihrem  eigenen  Beutel  zur  Last.  Noch  fünfzig  Jahre
später  waren  trotz  aller  Regierungsverordnungen  und  trotz  der  Errichtung
  des  Tondernschen  Seminars  (1786)  die  Schulverhältnisse  in
dem  größten  Teil  des  Landes  unverändert  geblieben.  In  der  Gemeinde
  Haddeby  befand  sich  nach  dem  Berichte  des  Pastors  Scholz)
noch  im  Jahre  1806  alles  auf  demselben  Fuße:  wechselnde  Schullehrer,
Wandeltisch  und  geringe  Einkünfte;  in  10  Wintern  hatte  man  in  einzelnen
  Dörfern  nicht  selten  10  verschiedene  Lehrer;  welchen  man  wählte,
hing  davon  ab,  ob  der  eine  einen  Taler  wohlfeiler  war  als  der  andere
oder  des  Morgens  mit  Grütze  fürlieb  nahm  und  keinen  Kaffee  verlangte.
  In  zwei  Dörfern  des  Kirchspiels  fanden  sich  zwei  sogenannte
Schulhäuser,  aber  es  war  schwer  zu  entscheiden,  ob  sie  zunächst  für
diesen  Gebrauch  oder  für  den  Viehhirten  bestimmt  waren,  der  darin
zu  wohnen  pflegte.  Die  Schulmeister  waren  gewöhnliche  Bauernkuechte,
die,  wenn  die  Bequemlichkeit  des  Schulmeisterierens  sie  nicht  schon  verwöhnt
  oder  mit  einem  eigenen  Stolze  erfüllt  hatte,  zu  Ostern  wieder
zum  Pfluge  oder  zum  Spaten  griffen.  Wenn  sie  auch  in  den  zur
Prüfung  vor  den  Pröpsten  höchst  notwendigen  Fertigkeiten  des  Lesens,
Schreibens  und  allenfalls,  mit  Hilfe  eines  sogenannten  Einschreibebuchs,
des  Rechnens  zur  Not  bestehen  konnten  und  fähig  waren,  die  Kinder

1)  N.  St.  M.  II.  152  —  161.  —  P.  Paulsen:  Schulstatistik.  Oldenburg.
bietet  ähnliche  Nachrichten.
        <pb n="403" />
        Der  Schulunterricht  im  18.  Jahrhundert.  395

den  Katechismus  zu  verhören  d.  h.  aufsagen  zu  lassen.  so  war  es  ihnen
in  der  Regel  eben  so  fremd  und  unmöglich.  für  die  Entwickelung  der
Verstandeskräfte  ihrer  Schüler  zu  sorgen.  Nicht  einmal  der  Sprache
waren  sie  mächtig.  Abgesehen  davon,  daß  sie  weder  richtig  schreiben
noch  sprechen  konnten,  ja  daß  manche  es  für  unnötig  und  überflüssig
hielten  sich  darin  zu  üben,  kehrte  die  Mehrzahl,  wenn  sie  auf  Anfragen
  des  Predigers  2  oder  3  Sätze  im  Hochdeutschen  herausgebracht
hatten,  zu  dem  ihnen  gewohnteren  und  geläufigeren  Plattdeutsch  zurück.

Wohl  gab  es  seit  dem  28.  März  1761  bereits  ein  königliches
Reskript,  wonach  feste  Schulen  überall  eingerichtet,  der  Wandeltisch
aufgehoben,  die  Lehrer  vor  der  Anstellung  von  den  Pröpsten  geprüft
und  das  eigenmächtige  Annehmen  und  Verabschieden  der  Lehrer  seitens
der  Gemeinden  beseitigt  werden  sollten,  aber  solange  die  finanzielle  Beihilfe
  des  Staates  ausblieb  und  die  Unterhaltung  der  Schule  allein
den  Gemeinden  aufgebürdet  ward,  war  es  den  Behörden  auch  bei  dem
besten  Willen,  selbst  in  den  Gebieten,  die  unmittelbar  unter  der  Regierung
  standen,  meist  immer  unmöglich  den  traurigen  Zustand  zu  ändern.
Und  doch  sah  es  in  den  adeligen  Gütern,  wo  die  Leibeigenschaft  herrschte,
noch  weit  schlimmer  aus.  Die  Kinder  wurden  nach  dem  Bericht  des
Generalsuperintendenten  Conradi  (1743)  weder  im  Schreiben  noch  im
Rechnen,  sondern  bloß  im  Buchstabieren,  Lesen  und  im  Buchstaben  des
Katechismus  unterrichtet;  den  Unterricht  im  Schreiben  suchten  die  Gutsherren
  zu  hintertreiben,  damit  die  Leibeigenen,  wenn  sie  aus  dem  Gute
entwichen,  keine  Mittel  hätten,  sich  den  Ihrigen  mitzuteilen  oder  wohl
gar  dadurch  andere  anzulocken;  das  Rechnen  sollten  die  Kinder  nicht
lernen,  damit  sie  nicht  zu  klug  würden.  1)

Man  muß  sich  diese  Schulzustände  auf  dem  platten  Lande  immer
vor  Augen  halten,  wenn  man  die  Bestrebungen  der  Geistlichkeit  jener
Zeit  richtig  würdigen  will.  Ihre  Bemühungen,  die  höhere  Kirchensprache
  auch  in  den  Schulen  zur  Einführung  zu  bringen,  stießen  auf
unüberwindliche  Schwierigkeiten  und  hatten  für  den  eigentlichen
Katechismusunterricht  die  übelsten  Folgen.  Was  sollte  man  von
Knechten,  Handwerkern  und  vielfach  zurückgekommenen  Leuten  für  den
Religionsunterricht  erwarten,  die  selbst  weder  die  hochdeutsche  noch

1)  N.  St.  M.  2.  148.  —  Paulsen:  Schulstatistik  19ff.
        <pb n="404" />
        396  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Volkssprache.

die  dänische  Literatursprache  verstanden?  Es  unterliegt  auch  gar
keinem  Zweifel,  daß  noch  während  des  ganzen  18.  Jahrhunderts  mit
seltenen  Ausnahmen  auf  dem  platten  Lande  des  Herzogtums  nur  in
der  Mundart,  d.  h.  im  Friesischen.  Jütischen  und  Niederdeutschen  unterrichtet
  ward.  Von  anderen  Zeugnissen  abgesehen,  so  berichtet  der
Generalsuperintendent  Struensec  (1764).  in  den  meisten  Kirchspielen
der  Landschaft  Bredsted  redeten  die  Eltern  mit  ihren  Kindern  nicht
allein  friesisch,  sondern  es  müßten  auch  die  Schulmeister  auf  ausdrückliches
  Verlangen  der  Eltern  in  dieser  Sprache  die  Kinder  informieren;
  dadurch  werde  die  Unwissenheit  gar  sehr  gefördert.  Denn
wenn  die  Kinder  zum  Abendmahl  vorbereitet  werden  sollten,  so  verständen
  sie  die  (hoch)-teutsche  Sprache  nicht,  seien  auch  nicht  imstande,
den  Juhalt  (hoch-)#teutscher  Predigten  hinlänglich  zu  verstehen,  da  sie
beständig  sortführen,  sich  der  friesischen  Sprache  zu  bedienen.  Nach
seinem  unmaßgeblichen  Ermessen  würde  allen  Schulmeistern  anzubefehlen
sein,  nicht  anders  als  teutsch  zu  informieren,  und  die  Prediger  müßten
dahin  sehen,  daß  die  Kinder  nicht  eher  konfirmiert  würden,  als  bis
sie  einen  teutschen  Vortrag  hinlänglich  verstehen  könnten.  Ebenso
lagen  die  Verhältnisse  in  den  Marschgegenden  des  Amtes  Tondern  und
in  Eidersted.  Die  Beseitigung  der  herrschenden  Mundart  als  Schulsprache
  erschien  hier  den  Oberbehörden  weniger  bedenklich  als  in  den
jütischredenden  Gebieten;  das  Visitatorium  der  Propstei  Flensburg
hob  dabei  mit  Recht  hervor,  daß  die  meisten  Friesen  deutsch  d.  h.  plattdeutsch
  verständen;  das  Oberkonsistorium  bemerkt  indes  dazu,  die  Neuerung
  werde  den  für  ihre  alte  Sprache  sehr  eingenommenen  Leuten  sehr
unangenehm  sein,  auch  könnten  den  Predigern  beim  Konfirmationsunterricht
  nicht  so  bedeutende  Schwierigkeiten  entgegentreten,  weil
die  Kinder  wie  die  Eltern  zugleich  (Nieder)deutsch  redeten,  d.  h.  zweisprachig
  waren,  den  Katechismus  auf  deutsch  und  nicht  auf  friesisch
lernten  sowie  (hoch)  deutsche  Predigten  hörten;  billig  sei  auch,  daß  die
Prediger  sich  mit  ihrer  Sprache  bekannt  zu  machen  suchten.  Eine
königliche  Resolution  bestimmte  (20.  Sept.  1765)  freilich  in  den
Kirchspielen  der  Landschaft  Bredsted,  wo  das  Friesische  noch  im  Gebrauch
  sei,  die  Schulmeister  anzuweisen,  sich  der  (hoch)deutschen  Sprache
soviel  wie  möglich  beim  Unterricht  zu  bedienen;  aber  diese  Verordnung
stand  so  lange  nur  auf  dem  Papier,  als  nicht  die  Schulmeister  selbst
        <pb n="405" />
        Der  Kampf  gegen  den  mundartlichen  Unterricht.  397

des  Hochdeutschen  kundig  waren.  Die  Kirche  kämpfte  hier  wie  in  den
jütisch=  und  niederdeutschredenden  Gemeinden  einen  vergeblichen  Kampf;
aber  sie  konnte  den  Standpunkt,  daß  der  Katechismusunterricht  mit
der  Kirchensprache  übereinstimmen  müsse,  nicht  aufgeben,  wollte  sie
nicht  den  ganzen  mit  Mühe  aufgeführten  Bau  einer  deutschen  d.  h.
hochdeutschen  Kirche  wieder  umstürzen.  Für  diese  Auffassung  der  Oberbehörden
  sind  einige  königliche  Reskripte  aus  den  Jahren  1768  und
1777  ganz  besonders  bezeichnend;  das  erste  vom  12.  April  1768,  aus
dem  Oberconsistorio  an  die  Kirchenpröpste  in  dem  Herzogtum  Schleswig
sowie  an  den  Generalsuperintendenten  als  Propsten  der  Propsteien
Gottorp,  Husum  und  Hütten  gerichtet,  hat  folgenden  Wortlaut:

Christian  VII.  p.  p.

„Uns  ist  allerunterthänigst  berichtet  worden,  daß  die  Schulmeister  in  denen
Gegenden,  wo  gemeiniglich  nicht  deutsch,  sondern  dänisch  (d.  h.  jütisch)  oder
friesisch  geredet,  hingegen  die  Predigten  in  deutscher  Sprache  gehalten  werden,
den  Kindern  den  deutschen  Catechismum  in  ihrer  gewöhnlichen  Sprache  (d.  h.
in  der  jedesmaligen  Mundart)  erklären,  dadurch  aber  den  Predigern  die  Vorbereitung
  der  Confirmandorum  überaus  schwer  gemacht  wird.  Wie  es  nun
nicht  wohl  zu  erhalten  stehet,  daß  die  Bauer-Kinder  selbst  eine  andre  Sprache
in  der  Schule  reden,  als  sie  zu  Hause  gewohnt  sind,  so  ist  dennoch  unser  allerguädigster
  Wille,  daß  du  durch  die  Prediger  deiner  Propstey  die  sämtlichen
Schulmeister  anhalten  läßest,  den  deutschen  Catechismum  in  keiner  andern
Sprache  als  in  der  deutschen,  den  Schulkindern  zu  erklähren  und  gedachten
Predigern  aufgebest,  hierüber  bey  ihrem  Schul-Besuch  ernstlich  zu  halten.

Soweit  bekannt,  ist  dies  die  erste  allgemeine  Regierungsverfügung,
die  in  den  gemischten  Distrikten  Mittelschleswigs  die  Einführung  der
hochdeutschen  Schulsprache  im  Interesse  der  Kirche  bezweckte;  sie  richtete
sich  aber  nicht  gegen  die  dänische  Literatursprache,  die  nirgend  weder
in  der  Kirche  noch  am  allerwenigsten  in  der  Schule  in  diesen  Gebieten
vorhanden  war,  sondern  einzig  und  allein  gegen  den  mundartlichen  Katechismusnterricht,
  der  der  hochdeutschen  Konfirmation  und  der  hochdeutschen
  Predigt  hindernd  im  Wege  stand.  Dabei  legt  sie  der  Geistlichkeit
  eine  Pflicht  auf,  die  sie  außersttande  war  zu  erfüllen,  setzt  bei  den
Wanderschulmeistern  eine  Sprachkenntnis  voraus,  die  fast  überall  ihnen
fehlte.  Ihre  Wirkung  war  daher  äußerst  gering.  Mochte  es  hier
und  da  auch  einen  Schulmeister  geben,  der  wie  der  Organist,  Küster
und  Schulmeister  in  Munkbrarup,  ein  langjähriger  Kammerlakai  am
        <pb n="406" />
        398  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Vollssprache.

Glücksburger  Hofe,  sich  rühmen  konnte,  seinen  Kindern  und  deren
Eltern  das  Hochdeutsche  beigebracht  zu  haben,  die  Schulmeister  dachten
nicht  daran,  ihre  bisherige  mundartliche  Unterrichtsweise  aufzugeben.
Struensee  mußte  zu  seinem  großen  Leidwesen  auf  seinen  weiteren  Visitationsreisen
  die  Erfahrung  machen,  daß  trotz  aller  Verordnungen
alles  beim  alten  geblieben  war,  in  Bredsted  wie  in  den  Amtern
Flensburg,  Tondern  und  Gottorp,  und  den  allerheilsamsten  königlichen
Verordnungen  nicht  nachgelebt  werde.  Im  Kirchspicl  Eggebek  mit
seinen  7  Schulen  hatten  sich  z.  B.  zur  Katechisation  nur  wenige  Kinder
eingefunden  und  in  der  Katechismuslehre  sehr  schlecht  bestanden;  von
den  7  Schulmeistern  war  kein  einziger  erschienen,  obwohl  sie  von
seiner  Ankunft  in  Kenntnis  gesetzt  waren;  sie  waren  alle  auf  Arbeit
und  mochten  auch  die  hochdeutsche  Katechismusprüfung  einigermaßen
fürchten.  Von  neuem  beantragte  er  (24.  Sept.  1776),  den  Predigern
mit  Nachdruck  zu  befehlen,  mit  Ernst  darauf  zu  halten,  daß  in  den
Gemeinden  mit  hochdeutscher  Predigt  weder  die  friesische,  noch  die
dänische  (jütische),  noch  die  plattdeutsche  Sprache  in  den  Schulen  gebraucht
  werde.  Ein  Reskript  an  die  Kirchenvisitatoren  der  Propstei
Flensburg  vom  6.  Mai  1777  wirft  ein  helles  Licht  auf  die  herrschenden
  Zustände  und  findet  zugleich  seine  entsprechende  Anwendung  auf
die  übrigen  Amter  dieses  gemischten  Distriktes.

Christian  VII.  p.  p.

Es  hat  unser  Ober-Consistorial-Rath  und  General-Superintendent  in
seinem  von  der  im  Jahre  1776  in  der  Propstei  Flenßburg  gehaltenen  General=Kirchenvisitation
  an  uns  unmittelbar  abgestatteten  Bericht  unter  andern  augezeiget
  und  bemerket:

Daß  in  dem  Kirchspiel  Eggebeck  7  Schulmeister  wären,  wovon  keiner  am
Visitations-Tage  sich  sehen  laßen,  daß  die  Kinder  in  der  Erkenntniß  der  catechetischen
  Wahrheiten  sehr  schlecht  befunden  worden,  und  daß  man  daselbst  die
Sommerschulen  gar  nicht  kenne,  da  die  Schulmeister  im  Sommer  ihr  Brod
durch  Handarbeit  verdienen  müsten:  daß  zu  Jörl  fast  jährlich  neue  Schulmeister
  zu  den  Winterschulen  gewählet  und  die  Mindestfordernde  dazu  genommen
  würden  der  Verordnung  vom  Jahre  1761  Frade  entgegen:

daß  der  Küster  in  Joldelund  keine  Wohnung  habe  und  dessen  Einkünfte
sehr  geringe  wären,  imgleichen  daß  zwei  Nebenschulmeister,  die  resp.  16  und  18
Jahre  alt  wären,  für  6  und  7  Mk.  die  Winterschulen  hielten,  dabei  einen
Wandeltisch  hatten;
        <pb n="407" />
        Der  Kampf  gegen  den  mundartlichen  Unterricht.  399

daß  der  Küster  zu  Nordhackstedt  keine  Schule  im  Sommer  halten  will,
und  daß  die  Eltern  sich  deshalb  genötiget  sähen  im  Sommer  Nebenschulmeister
für  ihre  kleinen  Kinder  anzunehmen;  —

daß  der  Küster  zu  Siewerstedt  keine  Sommerschule  halte,  obgleich  ihm
unter  dießer  Bedingung  bei  Errichtung  des  Schulfonds  jährlich  25  Rt.  ausbezahlt
  werden;

daß  die  Schul-Interessenten  an  verschiedenen  Orten  ihre  Schulmeister
als  Knechte  mietheten,  auch  nach  eigenem  Gefallen  wieder  abschaften,  obgleich
ausdrücklich  versüget  worden,  daß  die  Schulmeister  von  den  Pröbsten  auf
etwanigen  Vorschlag  der  Prediger  bestellt  werden  sollten;:  —

Wenn  nun  diesen  eingerissenen  Unordnungen  abgeholfen  werden  muß,  so
befehlen  wir  Euch  allergnädigst  dazu  die  nöthigen  Vorkehrungen  zu  treffen  und
so  wol  die  Prediger  und  Küster  als  die  Eingesessenen  zu  ihrer  Pflicht  anzuhalten.


Wenn  auch  zugleich  angezeigt  worden:  —  daß  an  verschiedenen  Orten
mit  den  Schulkindern  nicht  in  der  Sprache  geredet  würde,  worin  der  Gottesdienst
  gehalten  würde,  daß  auch  die  Schulmeister  dänisch  (jütisch),  plattdeutsch
und  fresisch  mit  den  Kindern  sprächen,  woher  es  deun  käme,  daß  letztere  bei
der  Catechisation  in  der  Sprache,  worin  sie  befraget  würden,  nicht  antworten
könnten:  —

So  wollen  wir  allergnädigst,  daß  ihr  die  Prediger  mit  Nachdruck  auweiset,
  ernstlich  darauf  zu  halten,  daß  mit  den  Kindern  nicht  anders  als  in
der  Sprache  geredet  werde,  worin  der  Gottesdienst  gehalten  wird.  —

Demgemäß  ward  denn  auch  durch  das  Visitatorium  der  Propstei  (20.  Oktob.
1777)  per  publicandum  allenthalben  öffentlich  intimiret,  daß  die  Schulmeister
gar  nicht  anders  als  Hochdeutsch  mit  ihren  Kindern  in  der  Schule  künftig
reden,  aller  andern  Sprachen  und  Mundarten  aber  sich  sorgsältigst  enthalten
sollten.

Die  Erfolge  aller  dieser  Maßnahmen  mußten  bei  dem  Lehrermaterial
  nur  sehr  gering  bleiben;  freilich  hätte  man  erwarten  sollen,
daß  ein  eigenartiger  Umstand  im  Gebrauch  von  deutschen  Schulbüchern
der  Kenntnis  des  Hochdeutschen  besonders  förderlich  gewesen  wäre.
Denn  nicht  nur  in  niederdeutschen  und  friesischen,  sondern  ebensosehr
in  rein  jütischen  Gemeinden  bis  an  die  Königsau  hinauf,  in  den
Propsteien  Tondern,  Apenrade,  Flensburg,  Sonderburg  und  Hadersleben!),
  überall  begegnet  man  ihnen  im  18.  Jahrhundert,  an  einzelnen
Stellen,  wie  in  der  Sonderburger  Propstei,  bis  17.  Mai  1803  und
in  den  der  Stadt  Apenrade  am  nächsten  liegenden  Kirchspielen,  wie

1)  Zeugnisse  dafür  finden  sich  in  zahlreichen  gleichzeitigen  amtlichen  Berichten,
für  die  Propstei  Törninglehn  bei  Aagaard  57.
        <pb n="408" />
        400  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Berhälmis  zur  Bollssprache.

Loit,  Osterlügum,  Hellewatt,  Blolderup  und  Jordkirch,  bis  1811.
Die  Kinder  brachten  hier  eine  deutsche  Fibel  mit,  aus  der  sie  lesen  lernten;
dann  lernten  sie  den  kleinen  Katechismus  Luthers  mechanisch  in  deutscher
Sprache  auswendig,  vielfach  auch  einige  deutsche  Gesänge,  dann  ward
das  deutsche  sogenannte  Evangelienbuch  und  zuweilen  auch  der  deutsche
Psalter  in  derselben  Weise  vorgenommen;  im  allgemeinen  Gebrauch
war  der  „erläuterte  Katechismus“  von  Stephan  Klotz  und  später  „die
vernünftige  lautere  Milch  des  h.  Katechismus“  des  Generalsuperintendenten
  Stöcken.  In  jütischen  Gemeinden  mit  dänischer  Kirchensprache
  hatte  man  vor  dem  Landeskatechismus  meist  den  Katechismus
Pontoppidans,  daneben  auch  hochdeutsche  Rechenbücher,  aber  man
lernte  dabei  auf  niederdeutsch  zählen,  wie  dörtig,  vertig,  föftig
usw.  Meist  ward  im  Norden  anch  nach  deutschen  Vorschriften  geschrieben
  und  eine  Menge  deutscher  Briefe  in  Handschrift  gelesen  und
nachgeschrieben.  Alles  dieses  geschah  aber  nur  in  rein  mechanischer
Weise;  die  Kinder  und  größtenteils  die  nur  die  Mundart  redenden
Lehrer  verstanden  wenig  von  dem,  was  sie  lasen  oder  auswendig
lernten  oder  nachschrieben.  Am  meisten  mußte  dies  in  auffallendem
Maße  in  den  Gegenden  hervortreten,  wo  man  neben  der  jürischen
Mundart  des  Niederdeutschen  nicht  genügend  kundig  war.  Da  hören
wir  denn  die  erbärmlichsten  Klagen  der  Geistlichkeit  über  das  gedankenlose
  Auswendiglernen  des  Katechismus  und  die  gänzliche  Unwissenheit
der  Kinder  in  allen  religiösen  Dingen  und  dürfen  uns  darüber  nicht
wundern.  Auch  die  Berichte  des  Generalsuperintendenten  Struensee  aus
dem  Osten  und  Westen  stimmen  nur  zu  sehr  in  diese  Klagelieder
ein.  Als  ein  Haupthindernis  der  Beförderung  der  Erkenntnis  göttlicher
  Wahrheiten  bei  vielen  Gemeinden,  schreibt  er  1760  nach  einer
Visitation  der  Flensburger  Propstei,  sei  ohne  Zweifel  anzusehen,  daß
in  Angeln  von  allen  Einwohnern  die  dänische  (jütische)  Sprache  in
ihren  Häusern  und  im  Privatumgang  geredet  werde.  Da  nun  der
Gottesdienst  in  teutscher  Sprache  geschehe  und  die  Kinder  fast  gar
keine  Gelegenheit  hätten,  teutsch  zu  reden  und  verstehen  zu  lernen,
so  seien  sie  bei  heranwachsenden  Jahren  nicht  imstande,  den  wahren
Nutzen  für  ihre  Seele  von  dem  öffentlichen  Gottesdienste  zu  erlangen.
Insonderheit  gehe  dieses  auf  das  weibliche  Geschlecht,  das  fast  durchgehends
  nur  allein  die  dänische  (jütische)  Sprache  rede.  Wenn  nun
        <pb n="409" />
        Der  Kampf  gegen  den  mundartlichen  Unterricht.  401

die  Kinder  zum  Abendmahl  vorbereitet  werden  sollten,  so  machten  sie
gemeiniglich  erst  einen  Anfang,  das  Teutsche  zu  verstehen  und  zu
reden.  Sogar  einige  Schulmeister  sprächen  in  den  Schulen  dänisch
(jütisch).  Wenn  er  dieses  nun  auch  widerraten  habe,  so  sei  hierdurch
doch  bisher  den  Predigern  eine  unbeschreiblich  große  Mühe  verursacht
worden,  daß  sie  in  der  Zeit,  wo  die  Kinder  zum  Abendmahl  vorbereitet
  würden,  ihnen  die  teutsche  Sprache  und  das  Christentum  zugleich
  beibringen  sollten.  Nach  seinem  geringen  Ermessen  würde  es
dienlich  sein,  wenn  man  in  ganz  Angeln  entweder  dänisch  oder  teutsch
ganz  allein  spräche  und  den  Gottesdienst  in  einer  den  Einwohnern
bekannten  Sprache  abhalte.  Da  aber  in  Ansehung  der  dänischen
Sprache  es  manche  Schwierigkeiten  gebe,  teils  wegen  der  Connexion,
die  die  Einwohner  in  Angeln  mit  ihren  teutsch  redenden  Nachbarn
hätten,  teils  wegen  ihrer  Prediger,  die  fast  durchgehends  die  dänische
Sprache  nicht  verständen,  so  werde  insonderheit  den  Schulmeistern  mit
Ernst  einzuschärfen  sein,  bei  der  Unterweisung  der  Jugend  beständig
keine  andere  als  die  teutsche  Sprache  zu  reden.  Zwischen  den  Zeilen
liegt  angedeutet,  daß  damals  in  Angeln  neben  dem  Jütischen  auch
Niederdeutsch  geredet  ward;  ohne  diese  Voraussetzung  bleibt  seine  Darstellung
  völlig  unverständlich.

Bei  den  Prüfungen,  schreibt  er  dann  1777  in  bezug  auf  die
Propstei  Tondern,  habe  er  deutlich  bemerkt,  wie  der  Unterricht  in  den
Schulen  und  auch  in  den  Kirchen  beschaffen  sei;  an  den  meisten  Orten,
wo  in  dänischer  Sprache  gepredigt  und  die  Jugend  unterwiesen  werde,
habe  er  eine  gute  Erkenntnis  angetroffen;  in  einigen  Gemeinden,  wo
der  Gottesdienst  in  teutscher  Sprache  geschehe,  sei  die  Unwissenheit
groß.  Eine  Ursache  sei  wohl  mit.  daß  die  Einwohner  untereinander
dänisch  (jütisch  und  an  den  Seeküsten  in  der  Wiedingharde  friesisch
redeten.  Es  sei  zwar  der  allerernstlichste  königliche  Befehl,  daß  überall
  die  Schuljugend  in  der  Sprache  unterrichtet  werden  solle,  in  der
gepredigt  werde,  allein  es  werde  diesem  allerheilsamsten  Befehl  aller
Orten  nicht  nachgelebet.  Daher  lernten  an  solchen  Orten,  wo  teutsch
gepredigt  werde  und  die  Eingepfarrten  dänisch  (jütisch)  oder  friesisch
untereinander  redeten,  die  Kinder  weder  die  Worte  noch  die  Sachen
verstehen,  da  sie  bis  zu  ihrer  Konfirmation  keine  andere  als  die  dänische
Gütische)  oder  friesische  Sprache  (in  den  Schulen)  hörten.  Er  habe

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  UI.  26
        <pb n="410" />
        402  6.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältuis  zur  Volkesprache.

nicht  versäumt,  den  Predigern  und  Schullehrern  alles  Ernstes  einzuschärfen,
  daß  in  den  Schulen  keine  andere  Sprache  geredet  werden
solle  als  in  dem  öffentlichen  Gottesdienst.  Insonderheit  habe  er  bemerkt.
daß  geringe  Personen  weiblichen  Geschlechts  der  teutschen  Sprache
gar  nicht  mächtig  seien,  an  einigen  Orten  auch  Gelegenheit  gehabt,
wegen  besonderer  Angelegenheiten  mit  ihnen  zu  reden,  aber  sie  hätten
sich  weder  teutsch  gegen  ihn  ausdrücken  noch  auch  ihn  verstehen  können.
was  er  teutsch  mit  ihnen  habe  reden  wollen.  Nichtsdestoweniger
hörten  diese  Personen  teutsch  predigen,  sie  sängen  teutsche  Gesänge  und
sagten  auch  ihre  Beichtformel  in  teutscher  Sprache  her.

Eine  Menge  Beispiele  läßt  sich  aus  den  mittleren  Gegenden  des
Landes  gleichfalls  dafür  beibringen,  wie  man  unter  den  gegebenen
Verhältnissen  in  dem  Schulunterricht  in  den  meisten  Fällen  noch
Jahrzehnte  später  nicht  zu  einem  ersprießlichen  Ergebnis  gelangte.
In  Sterup  z.  B.  lehrte  der  Pastor  Bielefeld  (1757  bis  1759)  die
Kinder  sich  hochdeutsch  ausdrücken;  einc  noch  lebende  alte  Frau,  schreibt
Jensen,  habe  ihm  erzählt,  wic  er  die  Kinder  aufgefordert,  ihre  Gedanken,
  so  gut  sie  könnten,  auszusprechen,  ohne  sich  an  die  Worte  der
Bibel  oder  des  Katechismus  zu  binden:  sie  sei  die  erste  gewesen,  die
es  gewagt  habe.  Der  ganze  Vorrat  an  hochdeutschen  Wörtern  beschränkte
  sich  auf  Vokabeln,  die  durch  das  Auswendiglernen  der  Sprachund
  Katechismussätze  haften  geblieben  waren.  Aus  Husby  schreibt  der
Pastor  Johansen  1794,  zum  Auswendiglernen  würden  der  Katechismus.
das  Evangelienbuch  und  das  Gesangbuch  gebraucht;  die  beiden  ersteren
außer  den  Episteln  ganz  und  wörtlich  und  aus  dem  Gesangbuch  eine
Menge  Gesänge;  gewöhnlich  verstehe  kein  Kind  ein  Wort  von  dem,
was  es  auswendig  zu  lernen  anfange;  daher  möge  es  wohl  zum  Teil
mit  herkommen,  daß  viele  Konfirmanden  so  ganz  leer  von  Begriffen
seien;  den  Katechismus  wüßten  die  meisten  auswendig,  aber  einige
verständen  kein  Wort  davon.  Manche  besserten  sich  durch  den  Unterricht
  des  Predigers,  aber  einige  könnten  nicht  einmal  lernen  etwas
zu  verstehen.

Man  begreift  daher  die  Verzweiflung  der  Geistlichen,  angesichts
solcher  Zustände,  die  sie  nicht  zu  ändern  vermochten;  die  Behörden
hatten  den  besten  Willen,  aber  mit  bloßen  Verfügungen  und  Reskripten
war  so  lange  nichts  auszurichten,  als  alle  Voraussetzungen  und  Be-
        <pb n="411" />
        Die  schwierige  Lage  der  Gelstlichen.  403

dingungen  zu  ihrer  Durchführung  fehlten,  insbesondere  die  Schulmeister
fast  überall  sortfuhren,  ihren  mundartlichen  Unterricht,  so  gut  sie  eben
konnten,  weiter  zu  treiben.  Die  verschiedensten  Vorschläge  wurden  gemacht,
  um  den  mißlichen  Zuständen  ein  Ende  zu  machen.  Das  Oberkonsistorium
  gab  zunächst  den  querulierenden  Geistlichen  den  wohlmeinenden
  und  vernünftigen  Rat,  in  den  jütischen  Gemeinden  auch  deren
Sprache  oder  die  dänische,  die  ohnehin  so  schwer  nicht  sei.  zu  erlernen;
es  sei  natürlich,  daß  der  Prediger  sich  nach  der  Sprache  der  Gemeinde
richte;  dann  würde  dem  ÜUbelstande,  daß  die  Konfirmanden  kein  Deutsch
verständen,  auf  die  bequemste  und  kürzeste  Weise  abgeholfen.  Dabei
war  nicht  die  Meinung,  die  Schul=  und  Kirchensprache  etwa  nach  der
Mundart  der  Gemeinde  zu  gestalten;  vielmehr  glaubte  das  Oberkonsistorium
  mit  Recht,  der  Konfirmandenunterricht  werde  sich  bei  der  mangelnden
  Kenntnis  des  Hochdeutschen  seitens  der  Kinder  weit  ersprießlicher
gestalten,  sowie  die  Prediger  auch  der  Sprache  der  Kinder  kundig  seien
und  sie  im  Notfall  zur  Erläuterung  heranziehen  könnten.  Bezeichnend
ist  nämlich,  daß  die  hauptsächlichsten  Klagen  von  solchen  Geistlichen
erhoben  wurden,  die  die  Volkssprache  ihrer  Gemeinden  nicht  verstanden.

Um  zu  zeigen,  wie  es  einem  solchen  erging,  will  ich  hier  die  Geschichte
  des  Predigers  Christoph  Hemrich  Fischer  in  Hürup  in  Angeln
kurz  berühren,  die  für  die  Sprachgeschichte  nicht  unwichtig  ist  und  seit
Paulsen  den  Deutschen  immer  wieder  vorgerückt  wird,  als  wäre
diese  seltene  Ansnahme  eine  Regel  gewesen.  Ein  geborener  Sachse,
hatte  er  in  Kopenhagen  seine  theologische  Prüfung  bestanden,  dann
12  Jahre  in  Pommern  ein  Predigtamt  verwaltet,  war  aber  hier  durch
heftige  persönliche  Angriffe  gegen  den  schwedischen  General-Gouverneur
in  eine  üble  Lage  gekommen.  Um  1730  zum  Prediger  in  Hürup  ernannt,
  geriet  er  auch  hier  bald  wegen  seiner  völligen  Unkenntnis  der
Volkssprache,  teils  wegen  seines  heftigen  Wesens  mit  seiner  Gemeinde
in  bösen  Zwiespalt.  Er  gab  sich  freilich  alle  Mühe,  durch  Katechisationen
  die  hochdeutsche  Sprache,  die  nach  Gesetz  und  Herkommen  in
Kirche  und  Schulc  allein  herrschte,  an  den  Sonntagen  seinen  Bauern
beizubringen,  entschloß  sich  dann  aber  angesichts  seiner  Mißerfolge  um
seine  Versetzung  an  einen  guten  deutschen  Ort  nachzusuchen,  ohne  daß
doch  sein  Gesuch  Berücksichtigung  fand.  Am  5.  Juli  1738  machte  er
seiner  Verzweiflung  in  einer  Erklärung  Luft:  er  habe  bei  seinem  Amts-26.
        <pb n="412" />
        404  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Bolkssprache.

antritt  (1730)  viele  alte  Leute  gefunden,  die  kein  Deutsch  verständen.
das  erste  Gebot,  noch  weniger  die  übrigen,  und  in  dem  christlichen
Glauben  beten  könnten,  die  in  die  Kirche,  zur  Beichte  und  zum  Abendmahl
  gingen,  aber  nichts  verständen  von  der  deutschen  Sprache  und
was  in  ihr  abgehandelt  werde;  bei  solchen  bejammerswürdigen  Umständen
  erhelle,  wie  wenig  der  geschickteste  Fleiß  eines  treuen  Lehrers
bei  einem  verwilderten  Volke,  „dessen  Sprache  er  nicht  und  sie  seine
nicht  verständen“,  in  theoria  et  praxi  veri  christianismi  ausrichten
könne,  besonders  auch  deswegen,  weil  aus  der  Unwissenheit  die  Halsstarrigkeit
  in  Verharrung  der  bösen  Gewohnheiten  dem  afficio  pastorali
entgegen  sei.  Der  Küster  und  Schulmeister  müsse  die  deutsche  Sprache
vollkommen  verstehen,  die  Jugend  in  dieser  Sprache  unterrichten  und
wenigstens  die  Jugend  dazu  anhalten,  in  der  Schule  deutsch  zu  reden.
Die  Zwistigkeiten  mit  seiner  Gemeinde  wurden  noch  gefördert  durch  sein
persönliches  Verhalten;  als  die  Gemeinde  ihm  die  gewöhnlichen  Dienstleistungen
  entzog,  beantwortete  er  dieses  mit  der  Ausschließung  seiner
Gegner  vom  Abendmahl;  Verweise  und  Vorstellungen  der  Oberbehörden
waren  nutzlos;  es  folgten  Klagen  einzelner  und  1747  sämtlicher  Gemeindemitglieder
  gegen  ihn  wegen  ehrenrühriger  Außerungen  auf  der
Kanzel,  zugleich  mit  der  Bitte  um  einen  anderen  Prediger;  er  ward
in  einen  Prozeß  verwickelt,  der  im  Jahre  1750  zu  seiner  Absetzung
führte.  Die  Bauern  sollte  er  „Reckel  und  Bauernflegel,  grobe  Esel  und
unvernünftige  Ochsen“  genannt,  und  als  sie  seinen  Sohn,  einen  Kieler
Studenten,  einmal  durchgeprügelt,  gesagt  haben,  Könige  und  Fürsten
trügen  Degen  und  hätten  auch  den  Studierenden  erlaubt,  diese  als
ein  Ehrenzeichen  zu  tragen;  für  „dich  Bauer  aber  gehöret  nur  ein
Dröschflegel“.  Wenn  seine  Zuhörer  trotz  seines  Polterns  einschliefen,
meinte  er,  sie  könnten  sich  wegen  ihres  Grützefressens  nicht  wachhalten.
„Ihr  Kirchendiebe“,  sollte  er  ausgerufen  haben,  „ihr  Kirchenräuber,
welche  Mühe  habe  ich  nicht  mit  dieser  gottlosen  Hüruper  Gemeinde
gehabt?  Ach  Gott,  du  hast  mich  in  die  Hölle  gebracht,  da  fast  in
einem  jeden  Hause  meiner  Gemeinde  ein  Teufel  wohnt.  Es  wäre
besser  bei  denen  Türken  die  Stelle  eines  Sau=  als  bey  solchen  Christen
eines  Seelenhirten  zu  bekleiden.“  —  „Habe  ich  auch  Teufels  Gesinde
und  Höllenbrände  nicht  deutsch  reden  lehren  wollen?  was  hilft  es  aber,
dieses  Teufels  Gesinde  bleibt  immer  bey  ihrer  tollen  dänischen  Sprache
        <pb n="413" />
        Die  schwierige  Lage  der  Gelstlichen.  405

(d.  h.  bei  ihrer  jütischen  Mundart),  im  Hause  unter  sich  und  allenthalben.“
  Nach  der  Predigt,  die  er  zu  seiner  Rechtfertigung  während
seines  Prozesses  herausgab,  wollte  er  nur  folgendes  gesagt  haben:  „Ist
das  der  Dank  für  meine  treue  Seelenarbeit  an  Jungen  und  Alten?
Anstatt  daß  ihr  Sonntages  Nachmittages  dem  Teufel  gedient  habet
mit  Saufen  und  Schmausen,  bey  Begräbniß-,  Hochzeit=  und  Kindtauffs-Fällen,
  habe  ich  ein  Catechismus-Examen  angeordnet,  um  die  teutsche
Sprache  und  durch  dieselbe  die  Glaubens-Lehre  und  Lebens-Pflichten
besser  beybringen  zu  können.  Aber  viele  habens  verachtet  und  die
gespottet,  welche  nach  meiner  öfftern  Vermahnung  mit  ihren  Kindern
teutsch  in  ihren  Häusern  sprechen  wollen.  Was  kann  dem  Teuffel
besser  gefallen  als  das,  da  ihr  in  cuer  nicht  weit  geltender  Sprache
nicht  das  Vater  unser,  die  Gebote  Gottes  beten,  noch  ein  Lied  singen
könnet,  der  Gottesdienst  und  alle  Handlungen  zum  Seelenheil  in  teutscher
Sprache  geschiehet,  daß  die  teutsche  Sprache  verachtet,  die  Jugend  zu
derselben  Erlernung  nicht  angehalten  wird  und  die  Alten  sich  dieselbe
nicht  besser  angewöhnen  wollen?  Denu  wenn  du  nicht  verstehest,  was
du  liesest,  singest,  betest,  predigen  hörest,  wie  kannst  du  mit  deinen
Kindern  Nutzen  vom  Singen,  Beten,  Predigt-Hören  haben?  O  verstockte
  Satans  Brut?“

Um  seiner  Gemeinde  näher  zu  treten  und  sein  Seelsorgeramt  in
pflichtmäßiger  Weise  auszuüben,  fehlte  ihm  die  erste  Vorbedingung,
die  Keuntnis  ihrer  Sprache;  statt  diese  sich  anzueignen,  was  ihm  allerdings
  als  einem  mitteldeutschen  Sachsen  wohl  kaum  möglich  war,  suchte
er  in  heißem  Bemühen  seine  eigene  Sprache,  die  mit  der  der  Kirche  und
Schule  übereinstimmte,  dem  Volke  beizubringen;  der  Widerstand,  den
er  hier  fand,  war  ihm  unbegreiflich,  das  geschichtliche  Recht  einer
Mundart  ihm  unfaßbar;  in  allem  sah  er  von  seinem  einseitigen  Standpunkt
  nichts  als  Trotz  und  Verstocktheit,  die  zu  heftigen  Ausbrüchen
einer  leidenschaftlichen  verbitterten  Stimmung  führte.  Seiner  Meinung
übrigens,  „die  Unkunde  der  teutschen  Sprache  in  Angeln  sei  fast  das
größte  Hindernis  der  Erkenntnis  Gottes“,  pflichtete  die  ganze  Geistlichkeit
  bei;  hatte  er  gefordert,  daß  die  Schulmeister  statt  der  Mundart
  auf  hochdentsch  unterrichteten,  so  gab  es  wieder  andere,  wie  der
Prediger  Ordorff  in  Grundhof,  die  noch  einen  Schritt  weiter  gingen
und  nur  solche  Personen  angestellt  wissen  wollten,  die  kein  Dänisch,
        <pb n="414" />
        406  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältmis  zur  Volkssprache.

d.  h.  nicht  die  anglische  Sprache  sprechen  könnten,  um  dem  mundartlichen
  Unterricht  in  den  Schulen  gründlich  den  Garaus  zu  machen.
Aber  an  eine  Durchführung  einer  solchen  Maßregel  war  ebensowenig
zu  denken,  als  an  die  Realisierung  eines  Vorschlags  des  Tondernschen
Visitatoriums  (1779),  bei  künftiger  Besetzung  von  Schutstellen  darauf
zu  sehen,  daß  die  „zu  wählenden  Subjekte  in  beyden  Sprachen  hinreichend
  kundig“  seien.  Wollte  man  dieses.  bemerkt  das  Oberkonsistorium,
  für  die  Zukunft  zur  Regel  machen,  so  dürfte  es  bald  an  „tüchtigen
Subjektis  zu  den  Kirchspiel-Schul-Bedienungen  mangeln,  Neben-Schulmeister
  aber  überall  nicht  mehr  zu  finden  sein“.  Nur  von  einer  Stellc,
aus  der  Karrharde,  kam  ein  Vorschlag,  der  in  den  gemischten  Distrikten
eine  Abhilse  der  Ubelstände  herbeizuführen  versprach,  dabei  aber  alle
bisherigen  Grundsätze  der  Kirchen=  und  Schulverwaltung  über  den
Haufen  zu  werfen  drohte.  Der  Prediger  Fabricius  in  Humptrup  überreichte
  am  3.  September  1780  dem  Generalsuperintendenten  ein  Schriftstück,
  worin  er  zugleich  in  Übereinstimmung  mit  den  Predigern  in
Aventoft  und  Uberg  seine  Anschauungen  darlegte;  er  habe  in  vielen
Jahren  genugsam  erfahren,  daß  die  meisten  Alten  und  Jungen  vom
(Hoch)  deutschen  wenig  oder  gar  nichts  begriffen;  die  Kinder  lernten
den  Katechismus  und  dessen  Erklärung  deutsch;  der  Küster  rede  in
der  Schule  deutsch,  ohne  jemals  von  einem  Kinde  eine  Antwort  in
dieser  Sprache  erhalten,  „es  mögte  sich  denn  ein  ausnehmend  Genie
in  dem  Theil  auszeichnen“.  Der  größte  Teil  der  Katechumenen  bleibe
aus  diesem  Grunde  ziemlich  unwissend,  und  sie  kämen  selten  weiter,
als  daß  sie  mit  Ja  und  Nein  antworteten,  weil  sie  sich  im  Deutschen
weder  ausdrücken  könnten  noch  wollten,  obgleich  man  viele  Zeit  verbringe,
  sie  aus  dem  Deutschen  ins  Dänische  übersetzen  zu  lassen.  Daher
müsse  man  bei  der  cum  speciali,  bei  Beichthandlungen  und  bei  dem
Umgang  mit  Kindern  sich  durchgängig  der  dänischen  Sprache  bedienen,
wenn  man  verständlich  sein  und  Vertrauen  erwecken  wolle.  Am  gemeinnützlichsten
  würde  ein  Gottesdienst  und  Religionsgericht  in  dänischer
Sprache  sein;  manche  seiner  Zuhörer  seien  davon  überzeugt  und  sehnten
sich  danach,  wiewohl  es  auch  an  solchen  nicht  fehlen  würde,  die  aus
einem  blinden  Festhalten  an  der  alten  Weise  sich  dagegen  empören
möchten.  Sei  auf  einmal  nicht  alles  zu  erreichen,  so  halte  er  wenigstens
für  wünschenswert,  beide  Sprachen  beim  Rituale,  Singen  und  Kinder-
        <pb n="415" />
        Neuordnung  des  Schulwesens  durch  den  Generalsuperintendenten  Adler.  407

unterricht  einzuführen;  dann  könne  man  nach  und  nach  ohne  vielen
Widerwillen  den  Übergang  von  der  deutschen  zu  der  dänischen  Sprache
machen.  Der  Generalsuperintendent  erklärte  diese  Vorstellung  für  begründet,
  aber  das  Tondernsche  Visitatorium,  vertreten  durch  den  Amtmann
  Bjelke  und  den  Propsten  Balthasar  Petersen,  erhob  scharfen
Widerspruch;  die  (platt)deutsche  Sprache  sei  unfehlbar  die  herrschende
in  der  Karrharde;  zum  Gefallen  der  Dienstboten,  die  größenteils  aus
den  nördlichen  Gegenden  stammten,  werde  dann  und  wann  eine  dänische
Rede  gehalten,  die  Bauern  verlangten  durchgehends  in  den  Schulen
Deutsch,  damit  ihre  Kinder  in  den  Städten  und  sonst  in  der  Fremde
besser  fortkämen;  deswegen  sei  eine  gänzliche  Anderung  des  Rituale
ins  Dänische  nicht  ratsam.  Man  begreift,  daß  das  Oberkonsistorium  auf
Grund  dieses  Bedenkens  eine  völlige  Umkehrung  des  immer  befolgten
Grundsatzes  nicht  gestattete  und  eine  Entscheidung  der  deutschen  Kanzlei
erwirkte,  wonach  es  bei  der  bisherigen  Einrichtung  zu  belassen  sei.

Alle  Maßnahmen  und  Verfügungen  der  Regierungsbehörden  auf
Besserung  des  Religions=  und  Katechismusunterrichts  gingen  von  falschen
  Voraussetzungen  aus  und  mußten  daher  so  gut  wie  wirkungslos
bleiben.  Wohl  hören  wir  einzelne  Stimmen,  die  von  merklichen  Früchten
des  Unterrichts  sprechen;  so  in  der  Husby=  und  Nieharde,  der  Landschaft
  Bredsted  und  in  der  Uggel=  und  Wiesharde;  hier  hätte  sich
im  Vergleich  zu  früher,  obgleich  es  an  den  meisten  Orten  keine  Sommerschulen
  gebe,  doch  die  Heilserkenntnis  bei  der  Jugend  so  gebessert,
„daß  sie  uns  davon  bey  den  Visitationen  (16.  Jan.  1779)  zu  unserem
Vergnügen  überzeugt  haben“,  indes  konnte  es  im  großen  und  ganzen
nicht  eher  besser  werden,  als  man  nicht  auf  dem  1786  gegründeten
Tondernschen  Seminar  hinlänglich  Lehrer  ausbildete,  die  der  dentschen
Sprache  mächtig  waren,  ehe  man  nicht  feste  Schulen  mit  festangestellten
  Lehrern  einrichtete,  überall  Winter=  und  Sommerschulunterricht
  einführte  und  den  Lehrern  genügende  Besoldung  gewährleistete.
Es  ist  dies  das  Lebenswerk  des  Generalsuperintendenten  Georg  Christian
Adler,  der  im  Jahre  1792,  erst  35  Jahre  alt,  sein  Amt  antrat;  er
bat  mit  großer  Besonnenheit  und  Mäßigung  in  rastloser,  unermüdlicher,
  langjähriger  Arbeit  die  Grundlage  gelegt,  auf  der  in  der  Folgezeit
  bis  auf  den  heutigen  Tag  das  ganze  Schulwesen  des  Herzogtums
aufgebaut  ist.  Freilich  fand  er  das  Schulwesen  im  Jahre  1797  nach
        <pb n="416" />
        408  6.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhälinis  zur  Volltsprache.

seinem  eigenen  Bericht  in  demselben  Zustande,  wie  einst  Struensee  es
übernommen,  und  es  dauerte  noch  10  Jahre,  ehe  er  die  äußere
Organisation  desselben  glücklich  zustande  gebracht  und  damit  den
schwersten,  aber  gleichwohl  nur  den  ersten  Schritt  getan  hatte;  eine
zweckmäßige  innere  Einrichtung,  wozu  die  Kirchenvisitatoren  hin  und
wieder  heilsame  Vorbereitungen  gemacht,  sollte  erst  das  schöne  Werk
vollenden.  In  den  Jahren  1798  bis  1808  erhielten  die  Propsteien
  ihre  Regulative,  jede  nach  ihrer  Art;  von  neuem  ward  überall
die  Beseitigung  der  Volkssprache  in  den  Schulen  eingeschärft,  in  den
Tondernschen  Marschen  z.  B.  1804,  und  in  allen  Schulen  der  Propsteien
  der  öffentliche  Schulunterricht  mit  der  Sprache  in  Übereinstimmung
  gebracht,  in  der  in  den  Gemeinden  die  Predigt  geschah.  Wie
man  sieht,  sollten  für  die  gemischten  Distrikte  und  die  nordschleswigschen
  Städte  dieselben  Grundsätze  maßgebend  bleiben,  die  das  Verhalten
  der  Kirchenbehörden  das  ganze  18.  Jahrhundert  hindurch  bestimmt
  hatte.

Mitten  hinein  und  in  vollem  Widerspruch  damit  fiel  jenes  merkwürdige
  Sprachreskript  Friedrichs  VI.  vom  15.  Dez.  1810,  worin  die
früheren  erfolglosen  Bestrebungen  König  Christians  VI.  (S.  375)  wieder
ausgenommen  wurden.  Es  hat  folgenden  Wortlaut:

In  unserem  Herzogthum  Schleswig  wird  außer  einigen  der  Inseln  auch
der  größte  Teil  der  Amter  und  Distrikte  auf  dem  Festlaude  von  dänisch  redenden
Einwohnern  bewohnt.  Es  ist  unser  allerhöchster  Wille,  daß  auf  diesen  Inseln
und  in  diesen  Amtern,  wo  die  dänische  Sprache  die  Volkssprache  ist,  der  Gebrauch
der  deutschen  Sprache  beim  Gottesdienste,  Schulunterricht  und  bei  den  Gerichten
aufhören  und  der  Gebrauch  der  dänischen  Sprache  an  deren  Stelle  treten  soll.
Diese  für  das  Ganze  sehr  nützliche  und  wichtige  Veränderung  wünschen  wir
zwar  sobald  wie  möglich  in  Ausführung  gebracht  zu  sehen,  doch  wollen  wir
dabei,  daß  die  Ausführung  nach  und  nach,  wie  die  Umstände  es  am  besten
erlauben,  geschehen  solle,  namentlich  mit  Rücksicht  darauf,  inwiefern  die  in
Funktion  seienden  Beamten  der  dänischen  Sprache  mächtig  sind.

Die  Zeiten  waren  für  Durchführung  eines  solchen  Planes  günstig;
nach  Auflösung  des  dentschen  Reiches  gab  es  kein  Band  mehr,  das  das
Land  noch  durch  Holstein  an  die  deutsche  Nation  fesselte;  das  deutsche
Volksbewußtsein  lag  gänzlich  danieder;  die  dentsche  Nation  erschicn
dem  Untergauge  geweiht  und  ihr  Name  aus  der  Geschichte  der  Völker  zu
verschwinden;  selbst  Holsteiner,  um  von  dänischen  Stimmen  nicht  zu
reden,  nahmen  keinen  Anstand,  öffentlich  zur  Erlernung  der  dänischen
        <pb n="417" />
        Das  Sprochrestript  v.  J.  1810  und  die  amtlichen  Berichte.  409

Sprache  aufzufordern,  um  im  Geiste  und  Namen  Dänen  zu  werden
und  mit  ihnen  ein  Volk  bilden.  Man  muß  sich  diese  Zeitwerhältnisse,
von  denen  wir  früher  (Abt.  I.  26  ff.)  ein  Bild  gegeben,  vor  Augen  halten,
um  die  zum  Teil  merkwürdigen  Außerungen,  die  in  den  Berichten
der  Oberbehörden  vorliegen,  richtig  zu  würdigen.  Von  einem  Geist
des  Widerspruchs  waren  die  geistlichen  und  weltlichen  Beamten  des
Herzogtums  damals  sehr  weit  entfernt;  von  einer  Loyalität  erfüllt,
die  uns  heute  sonderbar  anmutet,  fühlten  sie  sich  als  getreue  Untertanen
  verpflichtet,  dem  Willen  des  Königs  möglichst  entgegenzukommen;
ihre  Berichte  stehen  daher  mehrfach  in  auffallendem  Widerspruch  mit
denen,  die  die  Beamten  in  gleicher  Veranlassung  im  Jahre  1739  abstatteten.
  Bürgermeister  und  Rat  der  rein  deutschen  Stadt  Husum  nehmen
keinen  Anstand,  unter  dem  27.  März  1811  die  Erklärung  abzugeben,
sie  seien  durch  Erfahrung  zu  dem  Wunsche  gelangt,  der  König  möge
pro  futuro  unter  Bestimmung  des  termini  a  quo  zur  Regel  machen,
daß  hinfort  alle  Personen,  die  sich  den  öffentlichen  Amtern  widmeten,
Proben  von  ihren  Fortschritten  in  der  dänischen  Sprache  ablegten;
wenn  nur  erst  die  Prediger,  Schullehrer,  Advokaten  und  andere
Beamten  der  dänischen  Sprache  mächtig  wären,  würde  zu  einer  allgemeinen
  Einführung  wenig  übrigbleiben.  In  demselbem  Geiste,  wenn
auch  vorsichtiger  ausgedrückt,  sind  die  meisten  Berichte  der  Oberbehörden
abgefaßt  (vergl.  Apenrade  S.  274).  Am  bezeichnendsten  ist  darunter
die  ausführliche  Schilderung,  die  das  Tondernsche  Visitatorium  (30.  März)
über  die  Lage  in  der  Karrharde  gibt.  Hier  sei  die  dänische  (jütische)
Sprache,  einzelne  Gemeinen  oder  vielmehr  Dörfer  ausgenommen,  wo
man  friesisch  spreche,  durchgängig  die  Muttersprache  und  ebenso  in
Uberg  in  der  Tonderharde.  Aber  hier  sowie  dort  werde  immer  der
Unterricht  in  den  Kirchen  sowohl  als  in  den  Schulen  ausschließlich
auf  deutsch  erteilt.  Ehedem  habe  man  freilich  hie  und  da.  wie  z.  B.
in  Karlum,  bisweilen  auch  dänisch  gepredigt,  dieses  geschehe  aber  seit
vielen  Jahren  überhaupt  nicht  mehr,  und  alles  dänische  Reden  und  Predigen
  beschränke  sich  in  dieser  wie  in  den  übrigen  Gemeinden  auf
äußerst  seltene  Fälle,  z.  B.  Kopulationen,  Parentationen  u.  a.,  die  in
dort  wohnenden,  aber  kürzlich  daselbst  ansässig  gewordenen  dänischen
Familien  stattfänden;  doch  weil  auch  solche  Familien  sich  zur  Ehre
anrechneten  deutsch  zu  verstehen  und  das  Gegenteil  als  einen  Beweis
        <pb n="418" />
        410  0.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhälmis  zur  Volkssprache.

von  Unwissenheit  ansähen,  so  werde  auch  dieses  äußerst  selten  von
ihnen  verlangt.  In  den  Schulen  aber  werde  kein  dänisches  Wort
gelesen  oder  geschrieben.  Die  Prediger  in  der  Karrharde  und  auch
der  in  Uberg  verständen,  mit  Ausnahme  von  Humptrup  und  Stedesand,
  alle  dänisch  und  hätten  auch  ihres  Wissens  bald  alle  dänisch  gepredigt.
  Ihnen  werde  es  also  nicht  sehr  schwer  fallen  können,  auf
dänisch  zu  unterrichten  und  auch  in  dieser  Sprache  alle  sonstigen  Amtsgeschäfte
  zu  verrichten.  Allein  dieses  sei  in  bezug  auf  die  Schullehrer
nicht  der  Fall;  mit  Ausnahme  weniger  verständen  sie  nicht  so  viel
Dänisch,  um  darin  unterrichten  zu  können.  Selbst  unter  den  an  den
dänischen  Schulen  stehenden  Lehrern  besänden  sich,  sie  müßten  es,  wiewohl
  höchst  ungern,  gestehen,  mehrere,  deren  Kenntnisse  in  der  däuischen
Sprache  nur  dürftig  seien;  mancher  sonst  gewiß  nicht  ungeschickte  Schulmann
  unter  ihnen  sei  kaum  imstande,  einen  ordentlichen  korrekten  dänischen
Brief  zu  schreiben.  Dieses  wie  jenes  sei  aber  ganz  natürlich:  denn
einerseits  werde  an  den  Bildungsanstalten  künftiger  Lehrer  in  Toudern
  und  Kiel  der  Unterricht  auf  deutsch  erteilt;  im  Tondernschen
Seminar  erhielten  die  Zöglinge  freilich  einige  Anleitung  zur  dänischen
Sprachkenntnis,  aber  bei  weitem  nicht  hinlänglich,  um  in  dieser  Sprache
zu  unterrichten,  wenn  der  Zögling  selbst  kein  geborener  Däne  sei;
in  Kiel  dagegen  bekümmere  man  sich  wenigstens  bis  dahin  um  die
dänische  Sprache  wohl  gar  nicht.  Andererseits  legten  sich  solche  Zöglinge,
  die  künftig  Schullehrer  sein  wollten,  aber  keine  seminaristische
Bildung  erhielten  und  in  deutschen  Gemeinden  geboren  seien,  gar
nicht  auf  die  dänische  Sprache,  und  die  aus  den  dänischen  Gemeinden
behandelten  ihre  Muttersprache  als  Stiefkind  und  zögen  ihr  die  deutsche
vor;  sie  sähen  diese  als  die  Hauptsprache  an,  weil  in  ihr  bisher  alle
gerichtlichen  Verhandlungen  geschähen,  alle  obrigkeitlichen  Befehle  usw.
ausgefertigt  würden  und  in  allen  vornehmeren  gesellschaftlichen  Kreisen,
selbst  in  den  Häusern  ihrer  Prediger,  der  auf  dem  Lande  wohnenden
königl.  Beamten,  ja  im  Hanse  eines  jeden,  der  mehr  als  ein  gewöhnlicher
  Bauersmann  sein  wolle,  immer  deutsch  gesprochen  werde.  Außerdem
  wähne  wohl  mancher,  die  dänische  Sprache  schon  hinlänglich  zu
verstehen,  weil  er  sie  in  der  dort  herrschenden  Mundart  verständlich
sprechen  könne,  daher  bekümmere  man  sich  wenig  um  eine  richtigere
und  gründlichere  Kenntnis.  Solle  aber  diese  Sprache  dem  allerhöch-
        <pb n="419" />
        Das  Sprachreskript  v.  J.  1810  und  dle  amtlichen  Berlchte.  411

sten  Willen  gemäß  eingeführt  werden:  so  müsse  man  damit  „unbezweifelt“
  in  den  Schulen  den  Anfang  machen;  es  sei  deswegen  durchaus
  erforderlich,  daß  die  Lehrer  selbst  diese  Sprache  richtig  verständen
und  in  ihr  ihre  eigne  Bildung  erhielten.  Solange  aber  der  seminaristische
  Unterricht  noch  immer  auf  deutsch  erteilt  werde,  würden  auch,
wie  sie  befürchteten,  die  in  dieser  Beziehung  sonst  gemachten  Versuche,
wo  nicht  ganz  vergeblich,  so  doch  schwerlich  den  erwünschten  Erfolg  haben.
Das  Visitatorium  gestehe  es  gerne  und  zwar  nach  seiner  vollkommensten
Überzeugung,  daß  man  es  für  eine  wahre  Wohltat  ansehen  müßte,  wenn
die  dänische  Sprache  beim  Gottesdienst  und  beim  Schulunterricht  nicht
allein  in  Uberg,  sondern  überall,  mit  Ausnahme  von  Stedesand  und
einigen  Dörfern  der  Enger  Gemeinde  mit  friesischer  Volkssprache,  eingeführt
  werden  könnte;  der  ausschließliche  Gebrauch  auch  der  deutschen
Sprache  in  Kirchen  und  Schulen  lege  dem  Fortschreiten  der  dänisch-Gütischhredenden
  Kinder  große  Hiudernisse  in  den  Weg  und  verursache
den  armen  Schullehrern  eine  unsägliche  Mühe.  Sobald  die  Kinder
die  Schule  verließen,  sprächen  sie  nur  däuisch  in  der  dortigen  Mundart,
hörten  überhaupt  zu  Hause  und  verständen  auch  manchmal,  wenn  sie
zur  Schule  kämen,  kein  deutsches  Wort.  Selbst  die  Prediger  beklagten
sich  über  die  Schwierigkeit,  solchen  Katechumenen,  die  nur  wenig  die  Schule
besuchten,  die  notwendigen  Begriffe  beizubringen;  diese  seien  oft  nicht
einmal  imstande,  das  Gelernte  und  ihnen  Erklärte  nach  eignen  Worten
wiederzugeben.  Sie  verständen  an  sich  weder  deutsch  noch  dänisch,
bemerkt  dann  das  Visitatorium  richtig  weiter;  auch  werde  das  Volk
eine  Veränderung  als  einen  Eingriff  in  seinen  alten  Rechten  ansehen
und  sich  gewiß  aus  allen  Kräften  gegen  die  Einführung  der  dänischen
Sprache  beim  Gottesdienst  und  Schulunterricht  sträuben;  sie  dürften
es  nicht  verschweigen,  gehe  man  dabei  nicht  äußerst  vorsichtig  zu  Werke,
so  würde  ein  ähnlicher  Lärm  entstehen,  wie  beim  Versuch  der  Einführung
  der  schleswig-holsteinischen  Kirchenagende,  und  das  Volk  zuerst
und  insonderheit  nicht  allein  die  Schullehrer,  sondern  auch  dic  Prediger
ihren  Unwillen  empfiuden  lassen.

Mit  größerem  Eifer  ging  der  Amtmann  von  Husum  und  Bredsted
  auf  die  Absichten  des  königlichen  Reskripts  ein  1);  in  den  neun

1)  Allen  II.  73ff.
        <pb n="420" />
        412  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Bolkssprache.

Kirchspielen  des  Amtes  Bredsted  sei  die  Volkssprache  in  sieben  friesisch,
sehr  mit  dänisch  (jütisch)  gemischt,  in  allen  Dörfern  der  beiden  Kirchspiele
  Viöl  und  Joldelund  aber  ganz,  doch  etwas  verdorbenes  Dänisch;
ebenfalls  herrsche  in  den  beiden  Kirchspielen  Olderup  und  Schwesing
im  Amte  Husum  ganz  das  Dänische  (Jütische);  obwohl  aus  „damahlen
politischen,  jetzt  aufgehörten  Absichten“  seit  mehr  als  hundert  Jahren
Gottesdienst.  Schulunterricht,  gerichtliche  Bescheide  und  alle  öffentlichen
  Angelegenheiten  für  die  Eingesessenen  dieser  vier  Kirchspiele  auf
deutsch  geschähen,  verständen  zur  Stunde  die  Mannspersonen  wenig  davon,
  die  Frauenspersonen  aber  zum  Teil  gar  nichts.  Hochst  billig
und  ganz  der  Gerechtigkeitsliebe  Sr.  Majestät  angemessen,  würde  es  daher
  seines  Bedünkens  sein,  wenn  diese  vier  Kirchspiele  sogleich  dänischen
Gottesdienst,  Schulunterricht  und  dänische  Bescheide  in  ihren  Angelegenheiten
  erhielten,  die  sie  verstehen  könnten  und  wodurch  auch  ihr  jetziger
Dialekt  gereinigt  und  gebessert  werden  würde.  Was  ferner  die
genannten  7  Kirchspiele  im  Amte  Bredsted  angehe,  die  friesisch  sprächen,
sowie  die  beiden  Kirchspiele  Schobüll  und  Hattsted  im  Amte  Husum,
und  die  Halligen  der  Landschaft  Pellworm,  wo  ebenfalls  friesisch  gesprochen
  werde,  so  dürfte  die  nachgerade  Einführung  des  Dänischen  als
noch  mehr  wie  die  deutsche  verwandte  Sprache“  nicht  sehr  schwierig  sein.

Für  die  Propstei  Gottorp  erhob  dagegen  der  Propst  Boysen
in  einem  allgemeinen  Bedenken  prinzipiellen  Widerspruch;  unter  anderm
  führt  er  mit  Berufung  auf  die  obenerwähnte  Verordnung  des
Oberkonsistoriums  vom  12.  April  1768  aus,  es  sei  eine  Folge  des
von  der  Regierung  selbst  ausgedrückten  Willens,  daß  nun  seit  50  Jahren
die  deutsche  Sprache  beim  Religionsunterricht  in  den  Schulen  geduldet
und  gebraucht  werde;  die  Prediger  und  Schullehrer  hätten  ihrer
Pflicht  gemäß  darauf  hingearbeitet,  die  Mundart  des  gemeinen  Lebens
(in  den  Schulen)  in  Abgang  zu  bringen  und  die  Bekanntschaft  mit
der  (hochsdemschen  Sprache  zu  fördern.  Wolle  jetzt  die  Regierung  auf
einmal  wieder  der  dänischen  Sprache  eine  besondere  Pflege  zuwenden
und  das,  was  man  mittels  des  deutschen  Unterrichts  so  mühsam  aufgebaut
  habe,  niederreißen,  so  würde  sie  sich  doch  der  größten  Inkonsequenz
  schuldig  machen.  Eigenartig  war  noch  ein  Vorgang,  der
sich  in  Handewith  abspielte.  Um  den  geforderten  Bericht  über  eine
cventuelle  Einführung  der  dänischen  Kirchensprache  desto  gründlicher
        <pb n="421" />
        Die  allgemeine  Schulordnung  v.  J.  1614.  413

abstatten  zu  können,  hielt  der  Prediger  eines  Sonntags  statt  der  herkömmlichen
  deutschen  eine  dänische  Predigt;  dann  versammelte  er  die
angesehensten  und  verständigsten  Gemeindemitglieder  und  legte  ihnen
die  Frage  vor,  ob  sie  in  Zukunft  wegen  ihrer  eigenen  Volkssprache
nur  dänische  Predigten  von  ihm  hören  wollten;  die  ganze  Versammlung
  bat  ihn  darauf,  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  ihnen  das  Dänische
nicht  aufgedrungen  werde.

Obwohl  nun  selbst  das  Oberkonsistorium  unter  dem  20.  August
1811  sich  auf  Grund  der  aus  den  Städten  eingegangenen  Berichte
in  seinem  Bedenken  an  die  Kanzlei  unter  andern  dahin  ausgesprochen
hatte,  in  Apenrade,  Hadersleben,  Tondern  und  Sonderburg  deutsch
und  dänisch  beim  Gottesdienst  gleichberechtigt  zu  machen,  den  deutschen
  Gesang  beim  dänischen  Gottesdienst  zu  beseitigen,  die  deutsche
Schulsprache  in  den  Bürgerschulen  jener  Städte  sofort  oder  sobald
als  möglich  abzuschaffen  und  dafür  die  dänische  Sprache  einzuführen,
so  erfolgte  doch  keine  Entscheidung.  Bekanntlich  wurden  die  gesamten
Berichte  über  die  Sprachsache  in  der  schleswig-holsteinischen  Kanzlei
ad  acta  gelegt.  Die  ausführlichen  und  zutreffenden  Bemerkungen,  die
Orstedt  )  in  seiner  Selbstbiographie  darlegt,  erklären  hinlänglich,  aus
welchen  Gründen  die  Ausführung  des  Restkripts  unterblieb;  der  König
mußte  erkennen,  daß  er  von  irrigen  Voraussetzungen  ausgegangen  sei,
und  ließ  den  ganzen  Plan  ruhen.

Der  Erlaß  der  allgemeinen  Schulordnung  vom  24.  August  1814
machte  allem  Schwanken  ein  Ende.  Während  in  den  gelehrten  Schulen,
sowie  in  den  höheren  Knaben=  und  Mädchenklassen  der  städtischen
Bürgerschulen  Nebenunterricht  in  der  dänischen  Sprache  erteilt  werden
sollte,  hatte  fortan  in  den  deutschen  Schulen  der  Vortrag  des  Lehrers
und  überhaupt  der  ganze  Unterricht  „in  der  hochdeutschen  Mundart“  ausschließlich
  zu  geschehen;  in  den  dänischen  Schulen  des  Herzogtums  Schleswig,
wie  sich  verstehe,  sollte  bloß  dänisch  gesprochen  werden.  Hatten  diese  letzteren
Bestimmungen  im  wesentlichen  auch  schon  früher  bestanden,  so  waren
sie  doch  aus  den  oben  dargelegten  Gründen  nicht  zur  praktischen  Anwendung
  gebracht;  erst  jetzt,  wo  nach  und  nach  die  Zahl  seminaristisch
gebildeter  Lehrer  sich  mehrte  und  ihnen  eine  ausreichende  Besoldung

1)  A.  S.  Össtedt:  Af  mit  Lirs  og  min  Tids  historie  II.
        <pb n="422" />
        414  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhölints  zur  Bolkssprache.

zugesichert  ward,  war  auf  eine  allmähliche  Durchführung  zu  rechnen.
Als  der  König  am  3.  Februar  1829  von  der  deutschen  Kanzlei  Bericht
erforderte,  wie  viele  Bürger=  und  Volksschulen  es  gegenwärtig  in  jeder
Stadt  des  Herzogtums  gebe,  und  in  wie  vielen  Schulen  jeder  Stadt
der  Unterricht  auf  dänisch  und  in  wie  vielen  auf  deutsch  erteilt
werde,  kounte  Adler  mit  stiller  Genugtunng  darauf  hinweisen,  daß  in
den  51  höheren  und  niedrigen  Bürgerschulen  der  13  Städte  und
Flecken  des  Herzogtums,  mit  Ausnahme  der  beiden  Schulen  der  St.
Severinsgemeinde  der  Stadt  Hadersleben,  ausschließlich  hochdeutsche
Unterrichtssprache  herrsche.  Für  die  Landgemeinden  vergingen  indes
  noch  mehr  als  zwei  Jahrzehnte,  ehe  ihre  Schulen  völlig  nach
den  Grundsätzen  der  Schulordnung  ausgebaut  waren.  Begreiflich  ist
es,  daß  in  den  gemischten  Distrikten  nicht  sobald  die  Klagen  über
die  Schwierigkeiten  ihrer  Durchführrung  verstummten.  Einige  bezeichnende
  Stimmen,  die  in  die  Zeit  des  Übergangs  fallen,  mögen
hier  für  alle  reden.  „Eine  schwere  Arbeit  übernahm  ich“,  schreibt  der
Lehrer  des  Dorfes  Hörup  im  Kirchspiel  Nordhacksted  im  Jahre  1815,
„denn  ich  stellte  mir  die  Ingend  nicht  so  unwissend  vor,  als  ich  nachher
  nur  zu  bald  fand.  Mit  dem  Deutschen  besonders  mußte  ich
manche  saure  Mühe  anwenden,  ehe  ich  es  so  weit  brachte,  daß  wir
auch  nur  bei  der  kleinsten  Verstandesübung  einander  verständlich  werden
konnten;  alles  mußte  ihnen  verdeutscht  werden.“  Berichtet  nun  der
Pastor  Mumsen  1824  den  wirklichen  Verhältnissen  gemäß,  ein  großes
Hindernis  für  den  Schulunterricht  in  dieser  Gegend  sei,  daß  trotz
der  deutschen  Kirchen=  und  Schulsprache  die  Gemeindemitglieder,  alte
und  junge,  nichts  als  dänisch  (jütisch)  sprächen,  so  müßte  hier  ein  gewaltiger
  Rückschritt  seit  der  Zeit,  wo  Herr  Jürgen  hier  niederdeutsch
predigte  (S.  352  u.  419),  durch  die  Einführung  der  hochdeutschen  Amtsund
  Kirchensprache  eingetreten  sei;  indes  beweisen  die  späteren  Vorgänge,
daß  das  Niederdeutsche  als  Nebensprache  in  dieser  Gemeinde  damals
durchaus  noch  nicht  ausgestorben  war.  Der  Pastor  Nissen  in  Eggebek
klagt  1836  unter  anderm  über  den  sehr  mittelmäßigen  Kirchenbesuch
seiner  Gemeinde,  der  wohl  außer  einer  üblen,  einmal  eingerissenen
Gewohnheit  von  dem  Mangel  an  Bekanntschaft  mit  der  Sprache,  also
an  Empfänglichkeit  für  den  Vortrag  herrühre,  besonders  bei  dem
weniger  mit  plattdeutsch  Sprechenden  in  Berührung  kommenden  weib-
        <pb n="423" />
        Die  allgemeine  Schnlordnung  v.  J.  1814.  415

lichen  Personal.  Nicht  weniger  erschien  dem  Geistlichen  in  Leck  für
einige  Dörfer  seiner  Gemeinde,  wie  Achtrup,  Oster-Schnatebüll  und
Sandacker,  der  Mangel  an  Kenntnis  der  Unterrichtssprache  für  die
geistige  Ausbildung  der  Jugend  neben  andern  ein  hindernder  Umstand,
da  die  Kinder  das  Lesen  in  einer  Sprache  leruten,  die  nicht  die
Sprache  des  Umgangs  und  ihnen  daher  größtenteils  fremd  sei;  ihre
schon  gesammelten  Erfahrungen  und  Begriffe  erwürben  sie  größtenteils
in  der  dänischen  (#ütischen)  Sprache;  diese  hörten  sie  täglich,  und  nur
diese  sprächen  sie.  In  ähnlicher  Weise  kehren  auch  in  anderen  mehr
oder  weniger  jütischredenden  Gegenden  die  Klagen  der  Geistlichkeit
wieder;  es  ist,  als  wenn  der  frühere,  sehr  dürftige  Unterricht  in  der
Mundart  ihnen  ersprießlicher  erschiene.  Nur  ganz  vereinzelt  wurde
die  Ordnung  von  1814  beiseite  geschoben  oder  auf  der  Kanzel  durchbrochen.
  Hatte  im  Jahre  1824  der  Prediger  Mumsen  ohne  Hindernis
in  Hacksted  dänische  Wochenpredigten  gehalten,  so  ging  der  Prediger
Jensen  in  Bau  einen  Schritt  weiter,  brachte  die  dänische  Sprache
wiederholt  auf  die  Kanzel  und  führte  Trauung,  Beichte  und  Leichenreden
  auf  dänisch  aus  in  vollem  Widerspruch  mit  den  gesetzlichen  Bestimmungen;
  ja  er  erteilte  den  Kindern  an  jedem  Mittwoch=  und  Sonnabend-Nachmittag
  nach  einem  von  ihm  selbst  ausgearbeiteten  Lesebuch
Unterricht  in  der  dänischen  Sprache  und  schien  damit  selbst  die  Schulordnung
  zu  verletzen;  er  ward  deswegen  1843  in  den  Ruhestand
versetzt.  Seine  Erklärung,  worin  er  unverhohlen  seiner  dänischen  Gesinnung
  Ausdruck  gibt,  ist  bezeichnend  für  die  damaligen  Schul=  und
Sprachverhältnisse  an  der  nördlichen  Grenze  der  gemischten  Gegend.
Bau  sei  die  erste  deutsche  Landgemeinde  im  Herzogtum,  das
heiße  aber  nur:  hier  werde  in  der  Kirche  und  in  den  Schulen  deutsch
—  denn  im  täglichen  Leben  werde  durchgäugig  „dänisch“  gesprochen:  es
fänden  sich  nur  wenige,  z.  B.  die  Fabrikanten,  deren  Umgangssprache
die  deutsche  sei,  und  nicht  viele,  die  deutsch,  d.  h.  plattdentsch  sprechen
und  verstehen  könnten;  letztere  sprächen  jedoch  nicht  (platt)deutsch  mit
ihren  Kindern,  diese  hörten  auch  von  andern  nur  dänisch  (jütisch),  folglich
müßten  sie  erst  in  der  Schule  demsch  lernen;  es  vergehe  viel  Zeit,  ehe
sie  durch  dieses  Mittel  Sachkenntnisse  erlangten,  und  deswegen  machten
sie,  abgesehen  von  dem  seltenen  Schulgange  im  Sommer,  nur  langsame
Fortschritte.  Die  meisten  könnten  daher  den  Konfirmationsunterricht  nicht
        <pb n="424" />
        416  6.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Bolkssprache.

fassen  und  wenn  auch,  die  Fragen  des  Predigers  aus  Ungeübtheit  im
Deutschsprechen  nicht  beantworten.  Hätten  sie  auch  ziemlich  viel  Deutsch
gelernt,  nach  der  Konfirmation  vergäßen  sie  es  wieder  aus  Mangel
an  Ubung,  und  deswegen  verständen  sie  das,  was  sie  in  der  Kirche  hörten,
selbst  die  kürzesten,  simpelsten  Anzeigen,  entweder  gar  nicht  oder  falsch.

Von  einiger  Bedeutung  ist,  daß  wir  in  eigentlich  friesischen
Gegenden,  wo  doch  die  Volkssprache  dem  Hochdeutschen  noch  ferner
stand  als  in  den  jütischen  und  die  Schwierigkeiten  beim  Unterricht
ebenso  groß  waren,  auf  keine  besonderen  Klagen  stoßen;  der  Grund
ist  in  der  herrschenden  Kenntnis  des  Niederdeutschen  zu  suchen,  das
in  weiten  Gebieten  wie  in  Eidersted  das  Friesische  schon  ganz  zurückgedrängt
  hatte.  Die  wiederholte  Beziehung  auf  die  Stellung  des
Niederdeutschen  in  den  jütischen  Gebieten,  die  in  den  Berichten  der
Prediger  hervortritt,  weist  auf  die  besondere  Bedeutung  hin,  die  dieses
damals  für  die  Schul=  und  Kirchensprache  gewonnen  hatte.

Dies  führt  uns  auf  eine  ganz  merkwürdige  Bewegung  zugunsten
der  niederdeutschen  Sprache,  die  anfänglich  nur  der  hochdeutschen  Kirche
und  Schule  dienen  wollte,  in  späteren  Zeiten  aber  für  Angeln  eine
wichtige  nationale  Bedeutung  erlangte.

Während  man  lange  seitens  der  Kirche  im  Interesse  des  hochdeutschen
  Katechismusunterrichts  auch  das  Niederdeutsche  in  den  Schulen
bekämpft  hatte,  hatte  sich  allmählich  die  Erkenntnis  Bahn  gebrochen,
der  Übergang  zum  Hochdeutschen  oder  richtiger  das  Verständnis  des
Hochdeutschen  in  Schule  und  Kirche  werde  am  leichtesten  durch  die
Vermittelung  des  Niederdeutschen  zu  erreichen  sein;  die  Erfahrungen.
die  man  nicht  nur  in  dem  doppelsprachigen  Friesland,  sondern  auch
in  dem  niederdeutschredenden  Südschleswig  gemacht  hatte,  sprachen
zu  laut,  als  daß  man  dafür  die  Augen  hätte  verschließen  können.  Die
Bewegung  setzte  etwa  um  das  Jahr  17090  ein,  als  einzelne  einsichtige
Geistliche  anfingen,  die  Eltern  jütischredender  Gemeinden  zu  ermahnen,
zum  leichteren  Verständnis  des  hochdeutschen  Katechismusunterrichts
mit  ihren  Kindern  plattdeutsch  zu  reden.  Ein  solcher  Gedanke  konnte
aber  nur  da  aufkommen,  wo  die  Eltern  selber  des  Niederdeutschen
kundig  waren:  er  setzt  in  weiten  Gebieten  Mittelschleswigs,  insbesondere
auch  in  Angeln,  eine  doppelsprachige  Bevölkerung  voraus  und  knüpft
an  die  ältere  Entwickelung  wieder  an,  die  durch  die  Einführung  des
        <pb n="425" />
        Dos  Niederdeutsche  als  Kindersprache  in  Mittelschleswig.  417

Hochdeutschen  als  allgemeiner  Amtssprache  unterbrochen  war.  Überall,
wo  vor  150  Jahren  niederdeutsch  gepredigt,  rechtgesprochen  und  Niederdeutsch
  die  höhere  Sprache  des  Verkehrs  geblieben  war,  gewann  es
als  Kindersprache  wieder  neues  Leben,  entwickelte  sich  kräftig,  um  dann
bald,  in  heißen  Kämpfen  gestählt  und  gestärkt,  auch  die  Mannessprache
zu  werden.

Soweit  bekannt,  taucht  die  erste  Hinweisung  auf  diesen  sprachlichen
  Vorgang  in  einem  Berichte  des  Predigers  Harries  in  Sieversted
auf,  der,  wie  es  heißt,  unter  Torfbauern  lebte,  die  ihn  nicht  verstanden
  und  denen  er  sich  nicht  mitteilen  konnte;  im  Jahre  1794  erklärt
  er,  ein  großes  Hindernis  des  Fortschreitens  in  vernünftiger  Erkenntnis
  sei  die  dänische  (jütische)  Sprache;  es  wäre  viel  gewonnen,
wenn  die  Eltern  sich  entschließen  könnten,  mit  ihren  Kindern  plattdeutsch
zu  reden.  Man  darf  daraus  schließen,  daß  die  Sitte  schon  damals
an  anderen  Stellen  geübt  ward;  wenigstens  war  sie  im  Beginn  des
19.  Jahrhundert  in  dem  südlichen  Angeln  bereits  allgemein;  bemerkten
doch  Amtmann  und  Propst  in  ihrem  Berichte  vom  28.  März  1811,
die  Eltern  seien  nach  und  nach  zu  der  Erkenntnis  gekommen,  daß  die
verdorbene  dänische  Sprache,  die  sie  ehedem  außer  dem  Plattdeutschen
mit  den  Kindern  geredet,  den  Erfolg  des  Unterrichts,  die  Verstandesund
  Herzensbildung  der  Kinder  gar  sehr  erschwere;  sie  redeten  daher
fast  allgemein  mit  ihren  Kindern  nur  plattdeutsch;  wahrscheinlich  werde
demnach  mit  der  gegenwärtigen  Generation  das  Dänische,  d.  h.  die
jütische  Mundart  in  Angeln  ganz  aussterben.  Fortan  finden  wir  Geistliche
  und  Lehrer  fast  überall  bemüht,  die  Ubung  des  Plattdeutschen  zu
verbreiten.  In  Rundhof,  Steinberg  und  Grosfolt  folgten  die  Eltern
diesem  Zuge  in  den  Jahren  1808  —  1818.

Die  Schilderung  des  Justitiar  Jaspersen  1811  von  den  sprachlichen
Verhältnissen  des  Gutes  Rundhof,  die  nach  ausdrücklichen  Zeugnissen  auch
für  die  Güter  Düttebüll,  Ostergaard,  Fahrensted,  Drült  und  Buckhagen
Geltung  hat,  gibt  darüber  hinlänglich  Aufklärung.  Nachdem  er  bemerkt,
daß  auf  dem  Gute  Rundhof  wie  in  ganz  Angeln  eine  Mundart  der
„uralten  dänischen  Volkssprache"  geredet  werde,  die  weit  mehr  Ahnlichkeit
habe  mit  der  Sprache,  die  in  Jütland,  als  mit  der,  die  in  Seeland
gesprochen  werde,  fährt  er  sort:  „Diese  Sprache  sprechen  die  Erwachsenen
immer  unter  sich,  weun  nicht  ein  Deutscher,  der  die  dänische  Sprache

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  27
        <pb n="426" />
        418  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Volkssprache.

nicht  versteht,  unter  ihnen  ist  und  an  dem  Gespräch  teilnimmt.  Mit
Ausnahme  einiger  wenigen  alten  Leute  können  auch  alle  Plattdeutsch.
weil  dies  die  gemeine  Sprache  des  Verkehrs  in  den  umliegenden  Städten,
besonders  in  Schleswig  ist,  auch  fast  immer  von  den  Pächtern  und  Verwaltern
  auf  dem  Hofe  Rundhof  usw.  gesprochen  worden  ist.  In  der
letztern  Zeit  haben  sie  daher  durchgehends  angefangen  mit  ihren
Kindern  plattdeutsch  zu  reden,  und  diese  sprechen  denn  auch  oft  bei
ihren  Spielen  unter  sich  diese  Mundart.  Obgleich  die  hochdeutsche  Sprache
ja  schon  seit  Jahrhunderten  die  einzige  Lehr=  und  Schriftsprache  ist,  so
habe  ich  doch  bei  vielen  Vorfällen  bemerkt,  daß  sie  den  alten  Landleuten
  nur  höchstens  halbverständlich  ist  und  daß  sie  nicht  imstande
sind,  den  Sinn  einer  zusammenhängenden  Rede  oder  eines  Dokuments
im  allgemeinen  ohne  vieles  Erklären  und  Übersetzen  in  die  anderen
obgedachten,  ihnen  bekannten  Mundarten  zu  fassen.  Mit  den  Jungen.
die  einen  besseren  Schulunterricht  genossen  haben,  verhält  es  sich  nicht
ganz  so;  wenigstens  können  die  Gescheutern  unter  ihnen  eine  populäre
Rede  oder  Schrift  in  hochdeutscher  Sprache  im  ganzen  richtig  verstehen.“
Am  längsten  sollen  die  Husbyer  dem  Deutschsprechen  der  Kinder  widerstrebt
  haben;  das  sei  Hochmut,  sagten  sie  nach  Jensens  handschriftlichem
Bericht;  aber  zuletzt  hätten  auch  sie  der  Vorstellung  nachgegeben,  das
Dänische  (Jütische)  sei  den  Kindern  hinderlich  an  ihrem  Christentum.-Dann
  sei  es  Gemwissensache  für  die  Eltern  geworden,  nicht  mehr  jütisch
zu  den  Kindern  zu  sprechen.  Aber  noch  im  Jahre  1846  berichtet  der
Prediger  Siemonsen,  für  die  bei  weitem  überwiegende  Mehrzahl  der
Gemeinde  Husby  sei  das  Dänische  (Jütische)  als  tägliche  Sprache  anzusehen.
  In  etwa  22  Familien  oder,  jede  Familie  zu  5  Personen
gerechnet,  von  110  Personen  werde  das  Deutsche,  d.  h.  die  plattdeutsche
Sprache  gebraucht,  obgleich  die  meisten  erwachsenen  Glieder  dieser
Familien  auch  das  „hiesige  Dänisch“  sprechen  könnten.  Zu  dem  auf
110  Personen  angeschlagenen  deutschredenden  Teil  der  Volkszahl  kämen
noch  sämtliche  unkonfirmierte  Kinder  der  dänisch(jütisch)redenden  Einge-Ppfarrten
  hinzu,  weil  die  dänischredenden  Eltern  mit  ihren  Kiudern
sowohl  ehe  diese  zur  Schule  kämen  als  während  deren  Schulzeit
durchgängig  plattdeutsch  sprächen.  Die  Zahl  der  dahingehörigen  Kinder
möge  sich  auf  350  belaufen;  indes  gingen  von  diesen  bei  weitem  die
meisten  nach  ihrer  Konfirmation  allmählich  wieder  zum  Gebrauch  der
        <pb n="427" />
        Das  Niederdeutsche  als  Kindersprache  in  Mittelschleswig.  419

jütischen  Mundart  über.!)  Je  weiter  nach  Norden  nahm  die  Bewegung
einen  langsameren  Gang.  In  dem  uns  bekannten  Nord-Hacksted2)
wurden  im  Jahre  1843  die  Eltern  bei  Gelegenheit  einer  Visitation  durch
Propst  und  Amtmann  ermahnt,  zur  Beihilfe  der  Lehrer  mit  ihren
Kindern  im  Hause  „statt  des  korrumpirten  Dänisch“  deutsch  d.  h.  plattdeutsch
  zu  sprechen.  Eine  solche  Aufforderung  hat  nur  dann  einen
Sinn,  wenn  die  Eltern  eben  dieser  Sprache  neben  ihrer  gewöhnlichen
Mundart  kundig  waren.  Und  dieses  zweisprachige  Wesen  sollte  20  Jahre
früher,  als  Mumsen  seinen  Bericht  schrieb,  nicht  bestanden  haben?
Über  Walsbüll  und  Handewith  erfahren  wir  nichts  Näheres.s)  Was
Bau  angeht,  so  sprachen,  wenn  der  oben  erwähnte  dänisch  gefärbte
Bericht  auf  voller  Wahrheit  beruht,  die  Eltern  im  Jahre  1840  noch
nicht  niederdeutsch  mit  ihren  Kinden.  Weniger  als  der  Osten  nahm
der  Westen  an  dieser  Bewegung  teil;  in  den  westlichen  Harden  des
Amtes  Flensburg  und  in  den  jütischen  Gebieten  des  Amtes  Tondern
konnte  sie  nur  gering  sein,  weil  hier  die  Bekanntschaft  mit  dem  Niederdeutschen
  nicht  in  dem  Maße  bei  den  Eltern  vorauszusetzen  war.  Anders
standen  die  Verhältnisse  in  den  Amtern  Bredsted  und  Husum;  hier
wurden  die  Kirchspiele  Schwesing  und  Olderup,  Joldelund  und  Viöl  nach
und  nach  davon  erfaßt.  In  letzterem  beginnt  die  Bewegung  mit  dem
Jahre  1836  und  setzt  sich  dann  bis  zum  Jahre  1848  fort.  Durch
den  fast  täglichen  Verkehr  der  Viöler,  berichtet  der  Pastor  Hansen
1846,  in  Husum  und  Bredsted,  wo  nur  (platt)deutsch  gesprochen  werde,
sei  es  jetzt  dahin  gekommen,  daß  die  gesamte  männliche  Einwohnerschaft
  mit  Einschluß  des  jüngeren  Teils  des  weiblichen  Geschlechts  außer

1)  In  der  Ständeversammlung  vom  Jahre  1853/54  wurde  die  völlige
Richtigkeit  dieser  Angaben  von  dem  Präsidenten  Schmidt  bezweifelt;  er  sei  in
dem  Kirchspiel  aufgewachsen,  kenne  jedes  Haus  und  jede  Familie  und  müsse  bei
seiner  Ansicht  stehen  bleiben,  daß  hier  die  Einwohner  unter  40  Jahren  plattdeutsch,
  die  über  40  Jahren  öfter  „dänisch“  redeten.  Ständezeitung  654  ff.

2)  Siehe  über  Nord-Hacksted  oben  S.  352  u.  414.

3)  Jensen  bemerkt:  Wie  wenig  um  die  Mitte  des  vorigen  (lachtzehnten)
Jahrhunderts  in  Handewith  deutsch  (plattdeutsch?)  verstanden  wurde,  darüber
habe  ich  einen  Bericht  gelesen,  ich  meine  von  Ambrosius  (Prediger  1755—  1759),
der  sich  in  einem  Convolut  befindet,  das  von  Rektor  Moller  gesammelt  und
im  Rundtofter  Archiv  vorhanden  ist,  enthaltend  Nachrichten  über  die  einzelnen
Kirchspiele  der  Propstei  Flensburg.

277
        <pb n="428" />
        420  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Volkssprache.

der  dänischen  (jütischen)  Sprache  auch  geläufig  (nieder)deutsch  spreche;
nur  der  ältere  Teil  des  weiblichen  Geschlechts  sei  der  (nieder)deutschen
weniger  mächtig;  es  werde  auch  immer  mehr  Sitte,  daß  die  Eltern
zwar  unter  sich  dänisch  (jütisch),  aber  mit  ihren  kleinen  Kindern  nur
(nieder)deutsch  sprächen,  damit  sie,  der  deutschen  Sprache  schon  mächiig,
in  die  Schule  eintreten  könnten.  In  Joldelund,  berichtet  der  Pastor
Simonsen,  würden  im  ganzen  4  Sprachen  gesprochen,  ausnahmsweise
Hochdeutsch  von  denen,  die  sich  eine  etwas  höhere  Bildung  erworben
hätten,  die  plattdeutsche  Sprache  ohne  Ausnahme  von  allen  verstanden
und  geübt,  das  Plattdänische,  d.  h.  die  jütische  Mundart  und  das
Friesische  in  vielen  Familien,  namentlich  im  Dorfe  Goldelund.  Auch
in  Olderup  sprachen  die  Kinder  nach  dem  Bericht  des  Pastors  Otzen
1846  ohne  Ausnahme  niederdeutsch,  es  werde  auch  von  ihnen  und
von  anderen  Personen  aus  der  Gemeinde  mit  ihnen  nie  anders  als  in
dieser  Sprache  gesprochen.

Merkwürdig  ist,  wie  diese  Bewegung  stets  einen  größeren  Umfang
  gewinnt  zu  einer  Zeit,  wo  König  Christian  VIII.,  gedrängt  von
einer  nationaldänischen  Partei,  die  alten  Pläue  wiederaufnahm  und
in  erneuerten  Reskripten  (8.  Mai  1840  und  3.  Oktober  1846)  genauen
Aufschluß  über  das  Verhältnis  der  Kirchen=  und  Schulsprache  zur
Volkssprache  im  nördlichen  und  mittleren  Schleswig  verlangte.  Die
Berichte,  die  unserer  oben  gegebenen  Darlegung  zugrunde  liegen,
lauten  für  die  däuischen  Tendenzen  ebenso  ungünstig  wie  die  früheren  ½),
und  der  König  ward  vom  Tode  überrascht,  ehe  er  Hand  an  eine  Ausführung
  legen  konnte.  Es  kam  unter  seiner  Regierung  zu  keiner
weiteren  Förderung  der  dänischen  Sprache  im  Herzogtum,  nur  daß,

1)  Bemerkenswert  ist  darunter  noch  eine  Ausführung  des  Amtmanns
Warnstedt  in  Fleusburg  vom  24.  Oktober  1846;  er  ersuchte  die  Geistlichen  ihn
mit  hinreichendem  Material  zu  versehen,  um  den  Nachweis  liefern  zu  können,
daß  das  Dänische,  was  im  Amte  Fleusburg  auf  dem  Lande  gesprochen  werde,
keinen  Anspruch  darauf  machen  könne,  als  wirkliches  Dänisch  zu  gelten,  sondern
daß  vielmehr  die  alte  Volkssprache  oder  jetzt  eigemlich  die  Sprache  der  Alten
wie  in  allen  Grenzländern  ein  korrumpiertes  Sprachgemisch  sei,  das  sich  häufig
in  den  einzelnen  Dörsern  und  Kirchspielen  ganz  verschieden  gestaltet  habe.  Es
seien  ihm  ans  seiner  Praxis  Beispiele  bekannt,  daß  Leute  aus  verschiedenen
Teilen  des  Amtes  auf  dem  Amthause  sich  kaum  in  ihrer  sogenaunten  dänischen
Sprache  härten  verstäudigen  können.
        <pb n="429" />
        Das  Atederdeutsche  als  Kindersprache  in  Mittelschleswig.  421

wie  bereits  oben  erwähnt,  durch  eine  Verfügung  vom  14.  Mai  1840
in  den  nördlichen  Landdistrikten  mit  dänischer  Kirchen-  und  Schulsprache
  die  dänische  Gerichtssprache  wiederhergestellt  ward.

Die  neue  niederdeutsche  Bewegung  ist  für  Angeln  später  von
großen  Folgen  gewesen,  ohne  daß  damals  an  irgend  eine  nationale
Bedeutung  gedacht  ward.  Ohne  jegliche  Befangenheit  spricht  sich  der
kenntnisreiche  Jensen  1)  im  Jahre  1844  über  die  sprachlichen  Zustände
seiner  Heimat  aus.  „Daß  um  jene  Zeiten  (Anfang  des  19.  Jahrhunderts)“,
  sagt  er,  „Prediger  und  Schullehrer  sich  bemühten,  die  Kinder
zum  (Hoch)deutschsprechen  zu  bringen,  so  daß  es  solche  gab,  welche
die  Kinder  straften,  wenn  sie  unter  sich  dänisch  (jütisch)  sprachen,  ist
in  unseren  Tagen  bei  den  Streitigkeiten  über  Dänisch  und  Deutsch  in
einigen  Büchern  sehr  getadelt  worden  3),  aber  man  muß  bedenken,  daß
dies  notwendig  war,  wenn  man  über  ein  bloßes  gedankenloses  Auswendiglernen
  hinwegwollte.  Verständnis  der  Sprache,  die  nun  einmal
Kirchen=  und  Schulsprache  geworden  war  (warum?  und  wie  sie  es
ward?  und  ob  dies  heilsam  gewesen?  das  sind  Fragen  für  sich),  war
unumgängliche  Bedingung  des  Fortschritts.  Und  doch  tat  man  nicht
den  vollen  Schritt,  nur  zum  Plattdeutschen  kann  man  und  zwar  zu
einem  Plattdeutsch  voll  dänischer  (jütischer)  Wortfügungen  und  Ausdrücke,
  in  welchem  man  nun  etwa  sich  aussprechen  konnte:  Wi  hem
Sonst  dänsk  wesen,  men  nu  sien  wi  düdsk  bläwen;  und  dieses  Plattdeutsch
  sollte  nun  wieder  die  Brücke  zum  Hochdeutschen  sein,  welches
dann,  nach  anglisch-dänischer  Mundart  ausgesprochen,  sich  merkwürdig
genug  ausnahm,  z.  B.  in  dem  ersten  Satze  des  Landeskatechismus:
„Wir  mensken  wönsken  alle  vergnügt  ond  froh  zu  säin;  wie  man
noch  oft  genug  hat  lesen  oder  aufsagen  hören,  bis  nachgerade  die  Übung
im  Plattdeutschen  einer  besseren  hochdeutschen  Aussprache  Bahn  brach.“
„Auf  dem  Rundtofter  Gut“,  fügt  er  dann  hinzu,  „wo  von  seiten  der
Gutsherrschaft  (die,  ehe  sie  den  Untergehörigen  noch  die  Freiheit  schenkte,

1)  Jensen:  Angeln  147  ff.

2)  Dänische  Forscher  können  nicht  genug  Worte  finden,  um  ihren  Abschen
über  die  Prügelstrafe  auszudrücken;  sie  scheinen  zu  glauben,  daß  sie  nur  bei
„dänisch“  redenden  Kindern  angewandt  sei.  Betanntlich  galt  in  jenen  Zeiten
die  Prügelstrafe  überall  noch  auf  dem  Lande  als  das  vorzüglichste  Mittel,  um
Kinder  zum  Lernen  anzuspornen.
        <pb n="430" />
        422  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Vollssprache.

durch  besseren  Unterricht  dieselben  dazu  vorbereiten  wollte)  überhaupt
viel  für  das  Schulwesen  geschah,  wurde  es  eine  Zeitlang  in  den  Schulen
eingeführt,  daß  die  Kinder  auch  unter  sich  hochdeutsch  sprechen  sollten,
aber  diese  Maasregel  blieb  nicht  von  Bestand.“  Man  sieht.  Jensen
spricht  hier  überall  von  vergangenen  Zeiten,  deren  Mängel  und  Übelstände
  bereits  größtenteils  überwunden  waren;  er  hat  wohl  nicht  erwartet,
  daß  noch  mehrere  Jahrzehnte  später  seine  Bemerkungen  gemißbraucht
  und  so  gedeutet  werden  könnten,  als  wenn  die  anglische
niederdeutsche  Sprache  noch  auf  demselben  Standpunkt  stehe  als  am
Anfang  des  Jahrhunderts.  An  einer  anderen  Stelle  äußert  er  sich
dann  in  ganz  verständiger  Weise  über  den  Schulunterricht  in  diesen
gemischten  Gegenden.  1)  „Die  allermeisten  Einwohner  können  ebensogut
(nieder)  deutsch  als  dänisch  (jütisch)  sprechen,  und  es  ist  gerade  ein  sehr
allgemein  befolgter  Grundsatz,  mit  den  Kindern  und  jungen  Leuten  bis
zur  Konfirmation  hin  nur  (nieder)deutsch  zu  sprechen.  Es  kann  daher
der  Fall  selten  eintreten,  daß  die  Kinder  erst  in  der  Schule  das
Deutsche  lernen.  Es  würde  übrigens  ziemlich  gleichgültig  sein,  wie
es  sich  in  dieser  Beziehung  verhalten  mag.  Denn  überall,  sowohl  in
den  deutsch=  als  in  den  dänischredenden  Distrikten  müssen  die  Kinder
bei  dem  Anfang  des  Schulunterrichts  gewissermaßen  eine  fremde  Sprache
erlernen.  Die  Schriftsprache,  sie  mag  deutsch  oder  däuisch  sein,  weicht
allemal  von  der  Volkssprache  so  weit  ab,  daß  sie  einem  jeden,  der  sie
zuerst  hört  oder  liest,  wenn  er  bis  dahin  ganz  und  gar  nichts  anderes
kennt  als  die  Volkssprache,  vollkommen  als  eine  fremde  Sprache  erscheinen
  muß.“  Die  niederdeutsch  redenden  Kinder  in  Südschleswig
und  im  Holsteinischen,  um  nicht  von  den  zwei=  oder  dreisprachigen
Friesen  zu  reden,  waren  beim  Beginn  des  Unterrichts  ebenso  übel
daran,  wie  die  gesamten  Kinder  Mittelschleswigs,  die  niederdeutsch
gelernt  hatten,  denn  alle  mußten  und  viele  müssen  in  rein  niederdeutschen
  Gebieten  noch  heute  das  Hochdeutsche  in  den  Schulen  als
eine  fremde  Sprache  lernen.  Der  Schreiber  dieses  glaubt  über  die
Schwierigkeiten  dieses  Sprachunterrichts  und  die  Erlernung  des  Hochdeutschen
  in  früheren  Zeiten  ein  Urteil  zu  haben.  In  Ostholstein  auf
dem  Lande  ohne  jede  Berührung  mit  dem  Hochdeutschen  aufgewachsen,

1)  Archiv  S.  286  f.
        <pb n="431" />
        Das  Niederdeutsche  als  Kindersprache  in  Mittelschleswig.  423

hat  er  dieses  in  den  Jahren  1843  und  ferner  in  einer  übrigens  guten
Dorsschule  als  eine  völlig  fremde  Sprache  erlernen  müssen.  Alle  die
seltsamen  Mißverständnisse,  die  uns  als  besondere  Eigentümlichkeiten  des
mittelschleswigschen  hochdeutschen  Schulunterrichts  und  als  eine  Art  Abschreckungsmittel
  immer  wieder  vorgeführt  werden,  hat  er  auch  in  seiner
holsteinischen  Heimat  nicht  weniger  erlebt  und  zum  großen  Ergötzen  seiner
Eltern  durchgemacht;  er  erinnert  sich  noch  genau,  wie  er  erfuhr,  adebar
werde  auf  hochdeutsch  „Storch“  und  pogg  „Frosch“  genannt,  und  meint
noch  das  Lachen  zu  hören,  als  er  sagte:  „Mudder,  storch  un  frosch
sünt  doch  ken  adebar  un  pogg,  se  het  blot  up  hochdütsch  so.“
Er  glaubt  auch,  daß  manche  Dorsschüler  das  Gebet:  „Herr  Jesus
Christ,  sei  du  unser  Gast“  auch  noch  heute  ebenso  wie  damals  verstehen:
  Herr  Jesus  Christ,  „sai  du  unsen  gastn“  (sä'  du  unsere  Gerste  0)

Schon  in  einzelnen  Berichten  ist  angedeutet,  daß  diese  niederdeutsche
  Kindersprache  in  den  mittleren  und  nördlichen  Gegenden  Mittelschleswigs
  lange  nur  Kindersprache  blieb;  die  jütische  Familiensprache
der  Eltern  und  überhaupt  der  Erwachsenen,  die  daneben  bestand,  war
der  Grund,  daß  sie  nach  der  Konfirmation,  um  diesen  gleichberechtigt
zu  erscheinen,  meist  auch  zu  der  älteren  Mundart  wieder  übergingen.
„Nur  Kinder  reden  (nieder)  deutsch,  wenn  man  ein  Kerl  geworden,
darf  man  dänisch  reden  und  seine  Pfeife  raucheu  (at  tale  dansk  og
ryge  sin  pibe)“,  soll  eine  gewöhnliche  Redensart  der  jungen  Angler
vor  1848  gewesen  sein;  ich  weiß  nicht.  ob  dies  allgemein  der  Fall
gewesen  ist,  aber  jedenfalls  wird  damit  für  einen  großen  Teil  der
Landschaft  der  wirkliche  Sachverhalt  richtig  bezeichnet.  Solange  aber
eine  solche  Anschauung  und  ein  solcher  Wechsel  der  Sprache  herrschte,
kann  von  politischen  oder  deutschnationalen  Motiven,  von  einer  völligen

1)  Cl.  Harms:  Verm.  Schriften  191  ff.  gibt  in  einer  Unterredung  eines
Bauern  mit  seinem  Prediger  eine  ergötzliche  Probe  solcher  Mißverständnisse.
Schlimmer  konnte  es  doch  kaum  einem  jütischredenden  Bauern  ergehen,  weun
er  mit  seinem  hochdentschen  Prediger  verhandelte.  Die  dänischerseits  viel  zitierten,
einem  Angler  in  den  Mund  gelegten  Worte:  „Mit  dat  hochdytsche  wil  dat
nicht  recht  fort.  Da  is  aapenbar  ken  setzen  daby.  Von  de  coufirmatschon
af  geit  dat  krebsgang,  un  wenige  jaahr  wider  hen  sind  de  lyd  eben  so  wit,
as  da  se  erst  in  de  schol  kamen.  Da  siod  so  vol  winkelhanken  un  snörkelien
an  desse  spraak",  lassen  sich  nicht  bloß  in  Angeln,  sondern  auch  in  Holstein
um  jene  Zeit  auf  den  gemeinen  Mann  anwenden.
        <pb n="432" />
        424  G.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Volkssprache.

Germanisierung  nicht  die  Rede  sein;  von  einer  solchen  konnte  man
strenggenommen  da  erst  sprechen,  wo  das  Niederdeutsche,  zur  alleinigen
Männersprache,  d.  h.  zur  alleinigen  Volkssprache  geworden,  zugleich  die
jütische  Mundart  zum  völligen  Verstummen  gebracht  hatte.

Es  ist  in  früheren  Zeiten  ein  heftiger  Streit  darüber  ausgefochten,
  wie  weit  vor  dem  Jahre  1848  oder  1850  das  Niederdeutsche
in  Angeln  bereits  zur  Alleinherrschaft  gelangt  sei,  oder  wie  weit  das
Jütische  noch  seinen  alten  Stand  behauptet  habe,  und  es  sind  darüber
die  widersprechendsten  Urteile,  je  nach  dem  Standpunkte,  den  die  Berichterstatter
  einnahmen,  abgegeben.  Die  einen  heben  mit  Verwunderung
hervor,  daß  trotz  der  langdauernden  deutschen  Herrschaft,  trotz  hochdeutscher
  Regierungs-,  Gerichts-,  Kirchen=  und  Schulsprache  verhältnismäßig
  wenig  für  das  Deutschtum  gewonnen  und  im  wesentlichen  erst
auf  einem  schmalen  Striche  Angelns  an  der  Schlei  entlang  das  Jütische
ganz  verdrängt  sei;  sie  beachteten  nicht  die  bedeutsame  Stellung,  die
sich  die  niederdeutsche  Sprache  daneben  in  ganz  Mittel=  und  Nordangeln
  errungen  hatte  und  weisen  zugleich  der  hochdeutschen  Sprache
eine  Aufgabe  zu,  die  sie  niemals  gehabt  hatte,  noch  überhaupt  haben
konnte;  sie  erkannten  nicht,  daß  die  beginnende  Germanisierung  gerade
durch  die  Einführung  des  Hochdeutschen  unterbrochen  und  die  germanisierende
  Kraft  des  Niederdeutschen  dadurch  geschwächt  ward,  indem
dieses  als  bloße  Mundart  fortan  der  alten  jütischen  Mundart  gegenüberstand.
  Haben  wir  doch  gesehen,  wie  der  mundartliche  Schulunterricht,
  der  während  des  ganzen  18.  Jahrhunderts  in  weiten  Gebieten
  das  Niederdeutsche  stärkte,  aus  dieser  Stellung  von  dem  Hochdeutschen
  verdrängt  ward.  Es  gab  andere  Stimmen,  die  ganz  Angeln
für  das  Deutschtum  in  Anspruch  nahmen  und  von  einer  jütischen
Sprache  daselbst  nichts  mehr  wissen  wollten;  auch  diese  konnten  sich
darauf  berufen,  daß  überall  Kinder  und  Erwachsene  des  Niederdeutschen
völlig  mächtig  seien  und  zum  Teil  unter  sich,  immer  aber  im  Verkehr
mit  Fremden  und  Städtern  nur  dieser  Sprache  sich  bedienten.  „Fragt
man  die  Kinder“,  berichtet  der  eine,  „so  reden  sie  plattdeutsch;  fragt
man  die  Alten,  so  antworten  sie  plattdeutsch;  und  nun  kommen  noch
Leute,  die  bestreiten,  daß  Angeln  nicht  vollkommen  deutsch  sei?"  Aber
auch  sie  beachteten  die  sprachliche  Entwickelung  Mittelschleswigs  nicht;
sie  hatten  keine  Vorstellung  von  jenem  doppelsprachigen  Wesen  und
        <pb n="433" />
        Niederdeutsch  und  Jütisch  in  Angeln.  425

hörten  niemals,  auch  nicht  im  mittleren  und  nördlichen  Angeln,  die
jütische  Mundart  mehr,  die  meist  sozusagen  zur  engeren  Familiensprache
  und  zur  Gardinensprache  der  Alten  geworden  war.

So  erhoben  denn  in  vollem  Gegensatze  dazu  wieder  andere  den
lauten  Ruf,  die  „uralte  dänische  Volkssprache“  sei  in  Angeln  bei
weitem  nicht  völlig  ausgestorben;  wo  man  auch  hinkomme,  fast  ganz
bis  an  die  Schlei  und  im  Westen  bis  nahe  an  Husum  heran  finde
man  noch  einige  Spuren,  wenn  man  nur  genau  darauf  achte;  es  sei
nur  nötig,  sie  durch  geeignete  Maßregeln  zu  neuem  Leben  zu  erwecken;
jenes  verschrieene  Patois,  jenes  korrumpierte  Dänisch,  jenes  widerwärtige
Gemisch,  von  dem  die  Deutschen  redeten,  sei  nichts  als  ein  noch  immer
grünender  Zweig  jener  uralten  dänischen  Sprache,  die  von  Arilds
Zeiten  hier  im  Lande  geblüht  und  nur  durch  das  Unrecht  der  Zeiten,
durch  heimtückische  Maßregeln  der  deutschen  Regierungs=  und  Kirchenbehörden
  ihres  natürlichen  Rechtes  beraubt  sei.  Indem  sie  die
westjütische  Mundart  Schleswigs  ohne  Grund  für  das  Dänentum  in
Anspruch  nahmen,  sahen  sie  in  der  niedrigen  Stellung,  die  hier  diese
Mundart  einnahm,  eine  Erniedrigung  des  Dänischen  überhaupt  und
glaubten  durch  Einführung  der  dänischen  Literatursprache  eine  neue
Blüte  des  alten  „dänischen“  Volkstums  hervorrufen  zu  können.  Aber  sie
beachteten  nicht,  daß  in  Mittelschleswig,  besonders  in  Angeln  nicht  mehr
neben,  sondern  bereits  über  der  jütischen  Mundart  das  Niederdeutsche
stand,  das  in  seiner  Stellung  um  so  weniger  zu  erschüttern  war,  als
es  durch  eine  jahrhundertlange  Entwicklung  seinen  Platz  errungen  hatte,
als  die  Sprache  des  allgemeinen  Verkehrs  und  zum  Teil  schon  als
Männersprache,  überall  aber  als  Kindersprache  herrschend  geworden
war.  Wie  sollte  es  unter  solchen  Umständen  möglich  sein,  sich  über
die  rein  deutschen  oder  die  rein  jütischen  oder  über  den  Umfang  der
gemischten  Distrikte  zu  einigen?  Wie  war  der  Begriff  Muttersprache
festzustellen,  wo  es  kaum  einsprachige,  meist  doppelsprachige,  ja  im
Westen  dreisprachige  Dörfer,  ja  Häuser  gab?  Mehr  noch  als  heute
gingen  an  den  Grenzen  Mittel=  und  Nordschleswigs  die  Sprachen
durcheinander;  der  Vater  sprach  mit  den  Kindern  plattdeutsch,  die
Mutter  mit  ihnen  jütisch  oder  auch  umgelehrt,  je  nachdem  sie  der
einen  oder  der  anderen  Mundart  mächtiger  waren,  und  dies  hing
wesentlich  von  ihren  ursprünglichen  Heimats=  und  Familienverhältnissen
        <pb n="434" />
        426  6.  Die  Sprache  der  Schule  und  ihr  Verhältnis  zur  Bolkssprache.

ab,  ob  etwa  der  Mann  eine  Meile  südlich  von  seinem  Wohnorte  geboren
  war  und  zur  Zeit  seiner  Verheiratung  schon  mehr  plattdeutsch
als  jütisch  redete  oder  ob  die  Frau  an  einem  noch  jütischredenden
Wohnorte  aufgewachsen  war  oder  aus  einem  etwas  nördlicheren  Orte
stammte  und  daher  lieber  jütisch  weiter  sprach,  wenn  sie  auch  mit
dem  Plattdeutschen  einigermaßen  fertig  zu  werden  wußte.  Aus  diesen
Verhältnissen  lassen  sich  die  ganz  verschiedenen  Schätzungen  über  den
Umfang  der  einzelnen  Sprachgebiete  begreifen,  auch  wenn  man  ganz
von  dem  politischen,  immer  befangenen  Standpunkt  der  Verfasser  der  Aufstellungen
  absieht.  Nach  Paulsen  redeten  z.  B.  von  den  338192
Einwohnern,  die  die  Zählung  vom  Jahre  1835  für  den  damaligen
Umfang  des  Herzogtums  ergab,  138717  dänisch,  d.  h.  jütisch  als  ihre
Muttersprache,  und  dazu  rechnet  er  noch  36  341  Einwohner,  die  das
„Dänische“  meistens  verständen  und  zum  Teil  noch  sprächen.  Von
den  „Dänischredenden“  seien  dabei  45  461  zugleich  der  deutschen  (plattoder
  hochdeutschen)  Sprache  mehr  oder  weniger  kundig,  die  übrige
nordschleswigsche  Bevölkerung  mit  dänischer  Kirchen=  und  Schulsprache
(113  256),  d.  h.  etwa  ⅛  der  ganzen  Bevölkerung,  der  deutschen  Sprache
ganz  fremd.  Nach  Geerz  umfaßte  nach  der  Zählung  von  1855  das
deutsche  Sprachgebiet  mit  Einschluß  des  friesischen  226  892,  das
dänische  91034,  das  gemischt  deutsch-dänische  77934  Einwohner.
Eine  dänische  Denkschrift  aus  dem  Jahre  1860  weist  der  deutschen
Sprache  177000,  der  dänischen  135000,  dem  gemischten  Distrikte
82000  Einwohner  zu;  nach  einer  Depesche  des  dänischen  Ministers
vom  5.  April  1864  war  dagegen  Schleswig  wieder  ein  wesentlich
dänisches  Land,  wo  die  dänische  Sprache  für  zwei  Dritteile  der  Bevölkerung
  die  Muttersprache  sei  und  nur  ein  Dritteil  deutsch  rede.  )
Diese  und  andere  Angaben  bilden  freilich  für  eine  sprachgeschichtliche
Untersuchung  keine  sichere  Grundlage,  haben  aber  insofern  eine  Bedeutung,
  als  sich  die  Anschauungen  jener  Zeit  darin  wiederspiegeln.

Noch  immer  war  die  mundartliche  Volkssprache  den  politischen
Einflüssen  ferngeblieben;  sie  hatte  auch  keine  nationale  Bedeutung,
wenigstens  noch  nicht  im  Bewußtsein  des  Volkes,  gewonnen;  wo  der

1)  Über  die  verschiedenen  Schätzungen  handelt  ausführlich  R.  Böckh:  Der
Deutschen  Volkszahl  und  Sprachgebiet  in  den  europ.  Staaten  1870.  Vergl.
Adler  a.  a.  O.  48,  der  sie  zusammenstellt.
        <pb n="435" />
        Niederdeutsch  und  Jürisch  in  Angeln.  427

Streit  entbrannt  war,  handelte  es  sich  nur  um  die  hochdeutsche  oder
dänische  Literatursprache  als  Kirchen-,  Schul=  und  Gerichtssprache,
und  auch  dieser  Streit  ward  erst  künstlich  ins  Volk  getragen.  1)  Es
muß  mit  allem  Nachdruck  betont  werden,  daß  in  ganz  Mittelschleswig
die  Bevölkerung  sich  völlig  in  die  gewordenen  Verhältnisse  eingelebt
hatte;  der  Gebrauch  der  deutschen  Sprache  in  den  Schulen  und  in
den  Kirchen  hat  nirgend  in  den  Landgemeinden  irgend  einen  Widerspruch
  oder  eine  Beschwerde  hervorgerufen,  die  auf  eine  Veränderung
abgezielt  hätte.  Selbst  in  den  südlichen  Kirchspielen  des  Amtes  Tondern
  fühlte  man  sich  mit  den  herkömmlichen  Einrichtungen  völlig  zufrieden;
  als  um  das  Jahr  1846  die  Kirchenvisitatoren  eine  Vernehmung
sämtlicher  Eingesessenen  veranlaßten,  gab  es  nur  drei  Personen,  die
sich  für  Einführung  dänischer  Kirchen=  und  Schulsprache  erklärten.
Ganz  anders  mußten  die  Verhältnisse  besonders  in  Mittelschleswig
werden,  als  der  politische  Streit  ins  Volk  getragen,  als  die  jütische
Mundart  für  echtes  altes  Dänisch  erklärt  ward,  der  überall  dänische
Schul=  und  Kirchensprache  entsprechen  müsse.  Es  mußte  dadurch  ein
Gegenschlag  hervorgerufen  werden,  der  die  niederdeutsche  Sprache  auf
den  Kampsplatz  rief,  der  sie  mit  deutschnationalem  Bewußtsein  erfüllte
  und  in  den  schärfsten  Gegensatz  zu  der  zu  Dänisch  erhobenen
jütischen  Mundart  brachte,  mit  der  sie  jahrhundertelang  friedlich  in
einem  Hause  und  unter  einem  Dache  zusammen  gewohnt  hatte.

Die  Jahre  kurz  vor  1848,  besonders  aber  das  Jahr  1848,  der
Beginn  der  schleswig  -holsteinischen  Erhebung,  bildet  in  der  Tat  einen
Wendepunkt  in  den  Sprachverhältnissen  des  mittleren  Schleswigs;  aber
niemals  würde  er  so  rasch  und  so  erfolgreich  eingetreten  sein,  wenn
nicht  die  dänische  Regierung  wider  ihren  Willen,  aber  in  völliger  Verblendung
  dieser  sprachlichen  Bewegung  die  stärkste  aller  Waffen  in  die
Hand  gedrückt  hätte.

1)  Wer  die  Stimmung  der  Bevölkerung  auch  im  Norden,  im  Amte  Hadersleben
  und  Apeurade,  kennen  lernen  will,  möge  eine  Reihe  von  öffentlichen  Erklärungen
  der  Bauerschaften  in  Wilstrup,  Bjerning,  Aastrup,  Hostrup,  Sterup,
Schottburg  und  dem  Kirchspiele  Loit  u.  a.  in  der  Haderslebener  Wochenschrift
Lyna  v.  J.  1844  nachlesen.
        <pb n="436" />
        428  H.  Die  dänischen  Sprachrestripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

H.  Die  dänischen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851
und  ihre  Folgen.

Die  schleswig-holsteinische  Erhebung  war  niedergeworfen,  das
Land  an  Dänemark  ausgeliefert;  das  dänische  Volk  erschien  wie  berauscht
  von  einem  Siege,  den  es  nach  dreijährigem  Kampfe  über  die
„Rebellen“  errungen  hatte.  Wer  dachte  noch  daran,  daß  es  trotz.
aller  Fehler  Willisens  der  dänischen  Übermacht  nur  mit  der  äußersten
Anstrengung  gelungen  war,  die  Schleswig-Holsteiner  bei  Idsted  zum
Weichen  und  zum  Rückzuge  zu  zwingen?  Wer  mochte  sich  gestehen,
daß  einzig  und  allein  die  von  Süden  heranziehende  Heeresmacht
Esterreichs  und  Preußens  den  Schleswig-Holsteinern  die  Waffen  entwunden
  und  sie  Dänemark  als  reiche  Beute  überliefert  hatte?  Die
regierende  eiderdänische  Partei  betrachtete  das  Herzogtum  Schleswig
als  eine  eroberte  Provinz  und  war  entschlossen,  das  Kriegsrecht  des
Siegers  in  vollem  Maße  walten  zu  lassen;  sie  hatte  mit  Hülfe  der
nordschleswigschen  Sprachsache  das  alte  Landesrecht  gesprengt  und  hielt
den  günstigen  Zeitpunkt  für  gekommen,  „durch  eine  gesunde  dänische
Nationalpolitik  das  uralte  Recht  der  dänischen  Sprache  auf  Südjütland“
  wieder  zur  vollen  Geltung  zu  bringen,  d.  h.  die  gesamte  nationale
und  sprachliche  Entwickelung  des  Herzogtums  um  Jahrhunderte  zurückzuschrauben.
  Die  Geschichte  lehrt  genug,  wie  große  Kulturvölker  durch
Gewaltmaßregeln  aller  Art  kleineren,  niedriger  stehenden,  fremden  Nationen
  mit  der  Sprache  auch  das  eigentliche  Volkstum  geraubt  haben,
aber  daß  ein  kleines  Volk  derselben  großen  Nation,  deren  Hauptmächte
  ihm  allein  zum  Siege  verholfen,  eben  dieses  gemeinsam  lahmgelegte
  Glied  geradezu  vom  Leibe  abschneiden  könne,  ohne  sich  dabei
mit  der  Zeit  den  Schädel  einzurennen,  dafür  sollte  noch  erst  ein  Beispiel
  geliefert  werden.  Gestützt  auf  die  günstige  Weltlage  und  den
Beistand  der  Großmächte,  glaubten  die  Dänen  in  voller  Sicherheit
dieses  Werk  angreifen  und  auch  ausführen  zu  können.  Statt  die  Herzogtümer,
  die  sich  von  aller  Welt  verlassen  fühlten  und  ohne  jegliche  Hoffnung
  in  die  Zukunft  sahen,  durch  geeignete  Maßnahmen  zu  versöhnen,
wie  es  damals  einer  verständigen,  in  die  Zukunft  schauenden  Politik
        <pb n="437" />
        H.  Die  dänischen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.  429

ohne  Frage  möglich  gewesen  wäre,  fachten  sie  den  nur  noch  glimmenden
Funken  des  Widerstands  von  neuem  an,  gossen  immer  neues  Ol  ins
Feuer,  bis  es  zuletzt  zu  hellen  Flammen  aufloderte.

Schon  war  die  Umgestaltung  der  Haderslebener  gelehrten  Schule
(24.  Juli  1850)  in  eine  dänische  verfügt,  in  den  Monaten  November
und  Dezember  desselben  Jahres  für  die  Städte  Hadersleben,  Apenrade,
  Tondern  und  Sonderburg  abwechselnde  Kirchensprache,  in  den
städtischen  Bürger=  und  Volksschulen  die  dänische  Unterrichtssprache
eingeführt,  die  deutsche  Sprache  so  zu  einem  bloßen  Lehrgegenstand
gemacht  und  auch  die  Verpflichtung  der  Lehrer  an  den  dänischen
Volksschulen  des  nördlichen  Schleswigs,  den  Kindern  außerhalb  der
gewöhnlichen  Schulstunden  auf  Wunsch  der  Eltern  wöchentlich  3  Stunden
deutschen  Unterricht  zu  erteilen,  außer  Kraft  gesetzt,  da  folgten  im
Februar  und  März  1851  für  die  einzelnen  Propsteien  der  sogenannten
gemischten  Distrikte,  aber  in  übereinstimmendem  Wortlaut,  jene  denkwürdigen
  Sprachreskripte,  die  den  Grund  zu  einem  neuen  dänischen
Volkstum  im  Herzen  des  Herzogtums  legen  sollten.  Überall,  wo
bisher  ausschließlich  deutsche  Kirchensprache  geherrscht,  hatte  fortan  abwechselnd
  dänische  stattzufinden;  beide  Sprachen  sollten  in  der  Weise  gleichberechtigt
  sein,  daß  für  Taufe,  Konfirmation,  Trauung  und  Begräbnisrede
den  Beteiligten  die  Wahl  der  Sprache  freistand  und  für  Beichte  und
Abendmahl  die  deutsche  an  den  Sonntagen  mit  deutscher,  die  dänische
an  denen  mit  dänischer  Predigt  in  Anwendung  kam.  Dabei  ward
die  gestattete  freie  Sprachwahl  für  die  Konfirmation,  die  selbstverständlich
  auch  dieselbe  Freiheit  für  den  vorbereitenden  Unterricht  voraussetzt,
  durch  die  ausschließliche  Erteilung  dieses  Unterrichts  in  dänischer
Sprache  völlig  illusorisch  gemacht.  Die  Schulen  selbst  erhielten  statt
der  bisherigen  deutschen  nunmehr  denische  Unterrichtssprache;  das
Deutsche,  zum  bloßen  Lehrgegenstand  herabgedrückt,  sah  sich  auf  vier
Stunden  wöchentlichen  Unterricht  beschränkt.  Die  Verschiedenheit,  die
in  dem  gemischten  Distrikt  demnach  zwischen  der  Kirchen=  und  Schulsprache
  bestand,  erklärt  sich  aus  wohlerwogenen  Absichten;  dem  älteren
Geschlechte  ließ  man  einen  Teil  seiner  Sprache  im  Gottesdienst,  um
es  einstweilen  zu  beruhigen;  war  erst  die  Jugend  zu  guten  Dänen
herangebildet,  dann  war  auch  die  Zeit  gekommen,  wo  die  deutsche
Predigt  ebenso  ganz  aus  den  Kirchen  verschwinden  konnte,  wie  sie
        <pb n="438" />
        430  H.  Die  däntschen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

jetzt  schon  an  den  isolierten  Punkten  mitten  im  jütischen  Sprachgebiet,
in  Gravenstein,  Augustenburg,  Klipleff.  Broacker,  Rinkenis  und
Lügumkloster,  verstummte.

In  ähnlicher  Weise  ward  auch  das  höhere  Schulwesen,  sowie
das  Lehrerseminar  in  Tondern  in  der  Folge  umgestaltet,  in  Hadersleben
  die  von  Christian  VIII.  verfügte  und  von  der  provisorischen
Regierung  (27.  März  1848)  aufgehobene  Ordnung  mit  dänischer  Unterrichtssprache
  wiederhergestellt,  an  der  Flensburger  Gelehrtenschule  (2.Okt.
1851)  ein  vollständiger  Realunterricht  durchgeführt,  der  beiden  Sprachen
gleichmäßig  dienen  sollte;  nur  die  Schleswiger  Domschule  behielt  deutsche
Unterrichtssprache  mit  entsprechendem  Unterricht  im  Dänischen.  Die
Resolution  vom  17.  Juni  1853  verfügte  denn  auch  die  Verlegung
des  Tondernschen  Seminars,  des  angeblichen  „Bollwerks  des  Deutschtums“,
  nach  einem  Ort  mit  ausschließlich  deutscher  Schulsprache  und.
die  Errichtung  eines  besonderen  dänischen  Seminars  in  Tondern.

Nebenher  erfolgte  eine  Neuordnung  der  Gerichtssprache.  In  den
Städten  Hadersleben  (8.  Febr.  1851),  Apenrade  und  Sonderburg
(16.  Juni  1852)  ward  ausschließliche  dänische  Rechts=  und  Geschäftssprache
  eingeführt;  für  die  Distrikte  mit  gemischter  Kirchensprache  sollte
(25.  Oktbr.  1852)  in  Zukunft  in  der  öffentlichen  Verwaltung  sowie
in  der  ganzen  Rechtspflege  das  Dänische  dieselben  Rechte  erhalten,
die  bisher  das  Deutsche  allein  innegehabt  hatte.  Nur  die  Stadt  Flensburg
  ward  ausgenommen;  die  Regierung  trug  Bedenken,  den  energischen
  Protest  einer  Bürgerschaft  zu  ignorieren,  die  zwar  meist  dänisch
gefinnt,  aber  von  einer  dänischen  Sprache  nichts  wissen  wollte.

Die  beiden  Patente  vom  22.  Nov.  1851  und  13.  Dez.  1852  erteilte
  der  dänischen  Sprache  bei  dem  juristischen  und  theologischen
Amtsexamen  Gleichberechtigung  mit  der  deutschen;  die  gegenseitige
Anstellungsfähigkeit  von  geprüften  Dänen  in  Schleswig  und  geprüften
Schleswigern  in  Dänemark,  die  für  Theologen  seit  1811,  für  Lehrer
seit  1820  bestand,  ward  1851  auch  auf  die  Juristen  ausgedehnt  und
für  diese  im  Jahre  1856  noch  erweitert.  Damit  mußte  auch  das
Band  zerrissen  werden,  das  das  Herzogtum  Schleswig  an  die  Kieler
Universität  fesselte;  am  21.  Nov.  1850  war  bereits  das  sogenannte
Biennium,  d.  h.  die  Verpflichtung  zu  einem  zweijährigen  Studium
auf  der  Universität  Kiel,  für  die  Schleswiger  außer  Kraft  getreten;
        <pb n="439" />
        .  Die  dänischen  Sprachrestripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.  431

Kiel  verlor  damit  den  Charakter  einer  Landesuniversität,  der  ihr  doch
durch  die  Erklärungen  der  Großmächte  gesichert  sein  sollte.

übersieht  man  diese  Maßnahmen,  die  ein  zusammenhängendes
Ganzes  bilden,  so  muß  man  bekennen,  die  eiderdänische  Regierung
hat  nichts  unterlassen,  um  zu  ihrem  heißersehnten  nationalen  Ziel  zu
gelangen,  soweit  eben  dieses  durch  bloße  Verfügungen  und  Gesetze
möglich  war;  es  fragte  sich  nur,  ob  mit  einer  Durchführung,  insbesondere
  der  Sprachreskripte,  gegen  den  ausgesprochenen  Willen  der
Bevölkerung,  d.  h.  mit  Zwang  etwas  zu  erreichen  sei,  auch  wenn  nach
und  nach  national-dänische  Geistliche,  Beamten  und  Lehrer  die  früheren
deutschen  ersetzten  !)  und  die  Bestrebungen  der  Regierung  aus  allen
Kräften  mit  gesetzlichen  oder  ungesetzlichen  Mitteln  zu  fördern  bemüht
  waren.  Mochte  immerhin  in  den  nördlichen  Gebieten  der  Bevölkerung
  die  Überzeugung  beizubringen  sein,  daß  sie  Dänen  seien  aus
uraltem  Stamme,  trotzdem  sie  nur  jütisch  redeten  und  sich  selber  Südjüten
  nennen  wollten,  wie  sollte  dieses  wohl  in  den  niederdeutsch=  oder
halb  niederdeutschredenden  mittleren  Gegenden  gelingen,  wo  eine  zahlreiche
  junge  Mannschaft  in  Waffen  gegen  das  Dänentum  gestanden
und  eben  aus  dem  Felde  heimgekehrt  war?  Aber  man  hatte  Zeit  und
rechnete  auf  die  Zukunft.

Die  Linie,  die  bis  zum  Jahre  1851,  von  den  städtischen  und
einigen  ländlichen  Enklaven  weiter  im  Norden  abgesehen,  die  Grenze
der  deutschen  und  dänischen  Kirchen=  und  Schulsprache  bildete,  hatte
das  Herzogtum  dem  Areal  nach  in  fast  zwei  gleiche  Hälften  geteilt;
der  Zahl  nach  umfaßte  aber  dagegen  die  deutsche  Kirchen=  und

1)  Nach  Jahrbücher  1.  v.  J.  1858  waren  in  7  Jahren  von  292  Pfarrstellen
des  Herzogtums,  wovon  damals  10  vakant,  also  von  282  Stellen  156  mit  gebornen
  Dänen  besetzt;  auch  der  Bischof  war  ein  Däne.  An  den  höheren  Lehranstalten
  waren  in  Hadersleben  sämtliche  11  Lehrer,  in  Flensburg  von  17
Lehrern  15,  in  Schleswig  von  11  Lehrern  9  Dänen,  unter  4  Oberbeamten
des  Herzogtums  3,  unter  81  Beamten  der  Landdistrikte  57,  unter  19  Beamten
in  den  Städten  11,  unter  17  Physicis  10  Dänen.  Bei  dem  schleswigschen
Appellationsgericht  standen  4  Dänen  neben  4  Eingeborenen,  in  den  Kanzleien
des  schleswigschen  Ministeriums  18  Dänen  neben  7  Schleswigern,  unter  den
Zollbeamten  des  Herzogtums  106  Däuen  neben  64  Einheimischen.  Ubrigens
stammte  eine  derartige  Besetzung  von  Stellen  im  Zoll=  und  Postwesen,  sowie  beim
Gericht=  und  Polizeiwesen  bezüglich  der  Offizianten  schon  aus  früherer  Zeit.
        <pb n="440" />
        432  H.  Die  däntschen  Sprachrestripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

Schulsprache  mit  Einschluß  der  nördlichen  Städte  fast  zwei  Dritteile
der  Bevölkerung.  Durch  die  Bildung  des  sogenannten  gemischten  Distrikts
mit  völlig  dänischer  Schulsprache  und  halber  deutscher  Kirchensprache
ward  dieses  Verhältnis  gänzlich  zugunsten  des  Dänischen  verschoben.
Im  Norden  durch  eine  von  Tondern  nach  Bau  gezogene  Linie,  im
Westen  durch  das  nordfriesische  Sprachgebiet  begrenzt,  das  sich  von
Tondern  bis  nahe  an  Husum  in  ½—2  Meilen  Abstand  von  der  Küste
erstreckt,  ward  dieser  Distrikt  von  dem  niederdeutschen  Süden  durch
eine  Linie  geschieden,  die  sich  von  Schwesing  östlich  zwischen  Treia  und
Hollingsted  hindurch,  von  dort  nördlich  bis  Gammellund  und  Idstod
und  weiter  nordöstlich  zwischen  Tolk  und  Boel  hindurch  in  1—2  Meilen
Entfernung  von  der  Schlei  hinzog  und  östlich  von  Kappeln  die  Schlei
erreichte.  Er  umsaßte  48  Kirchspiele  mit  168  Schulen  in  den  Propsteien
Flensburg,  Tondern,  Bredsted,  Husum  und  Schleswig  und  mit  Einschluß
  der  Städte  Hadersleben,  Apenrade,  Tondern  und  Sonderburg
gegen  80  —  85000  Einwohner.  1)  Die  Bevölkerung  dieser  Gebiete
trägt,  wenn  auch  ursprünglich  durchweg  gleichen  Stammes,  noch  heute
einen  wesentlich  verschiedenen  Charakter,  der  von  ihren  Lebensgewohnheiten,
  der  Bodenbeschaffenheit,  ihren  Erwerbsquellen  u.  a.  mitbestimmt
ward.  Der  Angler,  auf  seinem  fruchtbaren  Boden  durchweg  wohlhabend
  geworden,  lebhaften  Geistes  und  intelligent,  in  stetem  Verkehr
mit  den  benachbarten  Städten,  hatte  die  deutsche  Bildung  schätzen  gelernt;
  als  ein  Glied  einer  Art  Bauernaristokratie  ebenso  selbstbewußt,
wie  nur  irgend  ein  Bauer  in  einer  holsteinischen  Landschaft,  war  er
wenig  gewillt,  sich  Zwangsmaßregeln  zu  sügen,  die  seinem  ganzen  Wesen
widersprachen.  Die  dänische  Regierung  sollte  daneben  aber  auch  erfahren,
  was  es  bedeutet,  wenn  der  Holsteiner  von  jemandem  sagt:
he  het  dat  dick  achter  de  ohren.  „Se  hebben  mehr  verstand.  sagt  um
1844  ein  Angler  von  seinen  Landsleuten,  „as  man  globen  (glowen)  scholl,
wenn  man  8e  toerst  kennen  lert,  denn  sc  seggen  ehr  menung  nich  so  lik
to  as  de  Heolstener,  de  öft  groff  sind  (sünd).  De  Angler  luren  dat  erst.

enmal  af,  mit  wen  se  to  don  hebben,  un  wo  de  mit  sin  snak  hen  will,
mit  de  (den)  se  spreken,  un  woto  he  dat  wol  bruken  will,  wat  se  em  seggen.

1)  Adler  in  Zeitschrift  XXI.  22  fj.,  wo  auch  die  Zahlen  im  einzelnen
genau  angegeben  werden.  Vergl.  die  Berechnung  bei  Hanssen  184  ff.  und  die
auf  Grund  der  Sprachreskripte  entworfene  Karte  bei  Allen  II.,  sowie  die  Ausführung
  in  Haandbog  i  det  nordsl.  S.  H.  174  u.  181.
        <pb n="441" />
        Die  Stimmung  in  Angeln.  433

un  ob  he  dat  ok  öbel  (öwel)  nehmen  kunn,  wat  se  em  seggen,  un  ob  se
ok  schar  (schadn)  davron  nebben  kunnen,  wen  he  dat  to  weten  krog,  un
wat  noch  sonst  (sünst)  all  to  bedenken  sin  (wesen)  kann.  Vör  all  so'n  bedenklichkeiten
  kriggt  man  denn  ösft  von  ehr  wahre  menung  nich  vel  to  weten.
Op  so'n  maner  sind  (sünd)  se  vel  klöker  as  de  Holstener  un  gaus  ehr  (ehren)
nachbarn  (nawern)  nah’t  (nab)  noren  to  äbhnlich.  Obglick  se  sik  dabi  öft
en  bet  (beten)  verstellen  möten,  so  kaen  man  se  doch  nicht  so  egentlich
falsch  nennen  (heton);  se  holen  blot  ehr  menung  för  ehr  egendom,  worop
sonst  (sünst)  ken  minsch  en  recht  het.  Se  will'’n  (wöllt)  anvere  nich  wat
wis  maken,  se  will'n  sik  man  selbst  (sülwst)  vörsehn.  En,  de  dor  falsch
oder  en  windbüddel  is,  steit  daför  ok  in  grote  (grot)  misscredit.  Bi  dat
all  is  et  (dat)  doch  öft  en  ärgerliche  (argerlicher)  kram,  dat  se  mit  ehr  hartensmenung,
  80  to  seggen,  achter  't(n)  barg  holen,  wo't  gar  nich  nödig  wer
Doch  finnt  man  ock  so'n,  de  disso  fehler  insehn  und  sik  davon  fri  to
maken  öken.“

Die  Bevölkerung  des  mageren  Mittelrückens  hatte  seit  Jahrhunderten
  mit  des  Lebens  Notdurst  zu  ringen,  wenn  auch  sparsam
und  von  einfachen  Lebensgewohnheiten,  es  nur  zu  geringer  Wohlhabenheit
  gebracht;  mehr  phlegmatischer  Natur  und  wenig  regsamen  Geistes,
weit  mehr  abgeschiedener  von  der  Welt  und  zäh  an  dem  Hergebrachten
hängend,  war  sie  allem  Neuen,  das  sie  in  ihrer  Ruhe  störte  und  noch
dazu  Kosten  verursachte,  mehr  als  abgeneigt.  „De  Dän“,  sagte  mir
ein  Torfbauer  aus  jenen  Gegenden  im  Jahre  1864  einmal  sehr  bezeichnend,
  „de  Dän  wull  uns  wis  maken,  de  ryg  wer  dürer  as  de
roggen  un  de  mase  beter  as  dat  moor."

Der  Widerstand  gegen  die  Sprachreskripte  erhob  sich  naturgemäß
zunächst  in  den  anglischen  Gebieten.  über  die  Stimmung,  die  bei
der  ersten  Kunde  davon  die  Gemüter  ergriff,  und  über  das  Verhalten
der  Regierungsbehörden  gibt  uns  ein  so  dänischgesinnter  Mann  wie
v.  Scheele,  der  entschiedenste  Gegner  der  schleswig-holsteinischen  Bewegung,
  der  aber  als  langjähriger  Amtmann  von  Gottorp  und  späterer
Regierungspräsident  mit  den  Verhältnissen  des  Laudes  genau  bekannt
war,  in  seinen  „Fragmenten“  cine  bezeichnende  Schilderung:

„Auch  in  den  Distrikten,  wo  die  Volkssprache  ganz  und  ausschließlich  (nieder)=deuisch
  ist,  wo  leine  dänische  (jürische)  Beimischung  stattsindet,  verfügte  der
Regierungsk  issar  durch  das  Departement  des  Kulius  die  Einführung  der
däuischen  Sprache  in  Kirche  und  Schule.  Hier  war  nicht  mehr  die  Rede  von
einem  bloßen  politischen  Mißgrifs,  hier  vergriff  man  sich  in  Wahrheit  an  der
Sprache  des  Menschen  als  an  seinem  Heiligtum.  Die  loyalsten  und  meist  be-Sach,

  Das  Herzogtum  Schleswig.  I.  28
        <pb n="442" />
        434  H.  Die  dänischen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

sonnenen  Einwohner  glaubten  anfangs  an  Irrtum,  und  erst  als  sie  sich  von
dem  Ernste  der  Absicht  überzeugt  hatten,  übergaben  sie  sich  der  Trauer  sowohl
über  das  ihnen  bevorstehende  Unglück,  als  über  den  Triumph,  zu  dem  die  insurrektionelle
  Partei  sich  berechtigt  halten  werde.  Mänuer,  die  in  ihrer
bürgerlichen  Stellung  allgemein  und  über  die  Grenze  des  Kirchspiels  hinaus
geachtet  waren,  die  von  jeher  der  Bewegung  abhold  gewesen  und  sich  von  ihr
fern  gehalten  hatten,  die  mit  den  Besten  des  Landes  wetteisern  konnten  um
die  Loyalität  ihrer  Gesinnung,  wandten  sich  direkt  an  mich  mit  der  Vorfrage,
ob  es  zu  wagen  sei,  in  einer  Adresse  an  Se.  Moajestät  den  König  sich  beschwerend
über  das  Aufdrängen  einer  ihnen  gänzlich  fremden  Sprache  die  alleruntertänigste
Bitte  um  Schutz  und  Abhilfe  vorzutragen  und  diese  Adresse  durch  eine  Deputation
  dem  Könige  in  Kopenhagen  zu  überreichen;  man  sürchte  die  Denunziation
und  das  Wegschleppen  nach  Dänemark.  Als  das  Schreiben  an  mich  einging,
war  der  kommandierende  General  zufällig  in  Kopenhagen  anwesend,  und  nachdem
  ich  diesem  den  Brief  unvorzüglich  gezeigt  und  urich  mit  ihm  beraten  hatte,
ließ  ich  erwidern,  daß  ich  unter  den  obwaltenden  Umständen  nur  raten  könne,
bei  ihrer  Zivilobrigkeit  die  Erlaubnis  zur  Unterschrift  einer  solchen  Adresse  sich
zu  erbitten.  Die  Obrigkeit  untersagte  die  Adresse  und  der  mittlerweile  zum
Minister  für  das  Herzogtum  allerhöchst  ernannte  Regierungskommissar  bestätigte
das  Verbot  der  Obrigkeit.  Nachdem  Se.  Majestät  der  König  allerhöchst  selbst
als  absoluter  souveräuer  Herr  die  Verwaltung  im  Herzogtum  Schleswig  durch
ein  Ministerium  wieder  übernommen,  das  Regierungskommissarium  aufgehoben
und  einen  Minister  allerhöchst  ernannt  hat,  wird  den  Untertanen  untersagt,  mit
einer  Beschwerde  und  Bitte  und  zwar  mit  einer  solchen  Sache  an  ihren  Landesherrn
  sich  zu  wenden.

Unmittelbar  darauf  werden  Adressen  in  Umlauf  gesetzt,  die  sagen:

„daß  wir  schon  jetzt  nach  kaum  wieder  erlangter  Nuhe  unter  der  gerechten
und  humanen  Leitung  der  Regierungsgeschäfte  durch  Ew.  Majestät  hochgeehrten
Minister  v.  Tillisch,  dem  das  Land  zum  innigsten  Dank  verpslchtet  ist,  die
Segnungen  des  Friedens  empfinden,  weshalb  es  denn  auch  unsere  untertänigste
Bitte  ist,  Ew.  Maiestät  Regierung  wolle  auf  dem  betretenen  Wege  fortsahren.“

Diese  Adressen  werden  von  höheren  und  niederen  Regierungsbeamten
empfohlen  und  unterstützt,  und  als  man  das  frühere  Verbot  richtig  zu  interpretieren
  glaubt,  wenn  man  es  auf  alle  Adressen  bezieht,  wird  man  dahin  belehrt,
  „daß  man  Adressen  dieser  Art  nichts  in  den  Weg  zu  legen  habe“"!  —

Durch  derartige  Maßnahmen  trieb  man  von  vornherein  auch  die
ruhigsten  Männer  in  die  schärfte  Opposition;  freilich  auf  die  Volksmeinung
  gab  man  nichts,  die  glaubte  man  allmählich  zum  Verstummen
bringen  zu  können.  Aber  das  treibende  Element,  die  Sprachsache,
war  nicht  zu  beruhigen;  je  größer  der  Druck,  desto  stärker  ward
auch  der  Gegendruck.  Der  Kampf  um  die  Sprache  erhob  sich  im  Laufe
        <pb n="443" />
        Die  Sprachverhältuisse  in  Angeln.  435

des  folgenden  Jahrzehnts  zu  einer  Höhe  der  Erbitterung,  wie  er  sie
in  den  Jahren  des  Sprachstreits  von  1840  —  1850  niemals  erreicht
hatte;  er  ward  ausgefochten  in  dem  täglichen  Leben  der  Bevölkerung
und  trat  in  zahlreichen  Flugschriften  und  in  den  Tagesblättern  sowie
in  den  Verhandlungen  der  Provinzialständeversammlung  zutage,  von
denen  hauptsächlich  die  letzteren  die  Aufmerksamkeit  weiter  Kreise  nicht
bloß  in  dem  stammverwandten  und  mitfühlenden  und  mitleidenden
Deutschland,  sondern  auch  im  Auslande  zum  großen  Leidwesen  der
dänischen  Regierung  auf  sich  zogen.

Um  das  Verhalten  der  herrschenden  Regierung  und  ihrer  eiderdänischen
  Vertreter  zu  begreifen,  muß  man  sich  stets  das  nationale
Ziel  vor  Augen  halten,  das  sie  mit  eiserner  Konsequenz  verfolgten.
Das  dänische  Volk  glaubte  ein  Recht  darauf  zu  haben,  die  angeblich
seit  Jahrhunderten  unterdrückte  Muttersprache  von  ihrem  Bann  zu  erlösen;
  alle  Welt  war  davon  überzeugt,  daß  die  jütische,  von  den  Deutschen
verschrieene  Mundart  nichts  anders  sei  als  ein  Zweig  jener  uralten
dänischen  Heldensprache,  die  seit  Arilds  Zeiten  bis  an  die  Schlei  und
noch  darüber  hinaus  geherrscht  hatte.  1)  Bewunderungswert  ist  der
Eifer,  mit  dem  Gelehrte  und  Ungelehrte  ihre  Spuren  verfolgten,  bewunderungswert
  das  Bestreben,  selbst  wissenschaftlich  das  mühsam  ge-1)

  Daß  sich  die  allgemeine  Meinung  gegen  frühere  Anschauungen  geändert
hatte,  war  hauptsächlich  dem  Einfluß  gelehrter  Kreise  zuzuschreiben.  Um  den
Gegensatz  noch  einmal  hervorzuheben,  möge  ein  Bericht  hier  Platz  finden,  der
sich  an  ein  Erlebnis  König  Christians  VIII.  im  Jahre  1845  knüpft.  An  einem
Orte  zwischen  Flensburg  und  Dagebüll  richtete  der  König  einige  Worte  an  ein
festlich  gekleidetes  Mädchen,  um  die  Sprache  zu  erfahren,  die  die  Leute  in  dieser
Gegend  redeten.  Er  fragte  auf  däuisch  und  bekam  keine  Autwort,  er  wiederholte
  seine  Frage  auf  deutsch,  aber  erhielt  wieder  keine  Antwort.  „Wie  werde
ich  doch  zu  wissen  bekommen,  was  das  für  eine  Sprache  ist,  die  die  Leute  hier
reden?“  rief  er  ungeduldig  aus  und  waudte  sich  an  den  ihn  begleitenden  Amtmann
  v.  Warnstedt  aus  Flensburg.  „Sie  reden  weder  dänisch  noch  deutsch“,
antwortete  dieser,  „sondern  eine  wunderliche  Mischung  von  allem  Möglichen.  Ihre
Sprache  ist  ein  Rest  des  alten  Angelsächsischen,  das  von  ihren  Vorfahren,  den
Angeln,  gesprochen  ward,  die  übers  Meer  zogen  und  England  eroberten.“  Der
König  schwieg  und  gab  sich  ganz  seinen  Gedanken  über  die  Rede  hin:  vielleicht
hatte  ihm  jemand  früher  berichtet,  daß  hier  in  Angeln  Dänen  seit  Arilds  Zeiten
wohnten.

28
        <pb n="444" />
        436  H.  Die  dänischen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

fundene  Material  zu  verarbeiten  und  den  allgemeinen  dänischen  Literaturzwecken
  dienstbar  zu  machen.  Noch  heute  kann  man  in  so  manchen
derartigen  Arbeiten  zwischen  den  Zeilen  die  Freude  lesen,  wenn  sie
in  einzelnen  Wörtern,  in  Wortformen  u.  a.  eine  Übereinstimmung  mit
altnordischen  Sprachbildungen  fanden  oder  gefunden  zu  haben  glaubten,
aber  auch  nicht  weniger  in  anderen  heftigen  Zorn,  eine  leidenschaftliche
Erbitterung,  unbegrenzten  Haß  gegen  alles  Deutsche  erkennen,  dem  sie
die  Unterdrückung  und  Verdrängung  der  angeblich  dänischen  Muttersprache
  zuschrieben.  Wo  immer  nur  sie  Reste,  wenn  auch  verkümmert
und  entstellt,  vorfanden,  sollte  sie  durch  Einführung  der  dänischen
Literatursprache  zu  neuem  Leben  erwachen  und  damit  auch  das  „uralte
  dänische“  Volkstum  mit  dänischer  Gesinnung  sich  in  einer  Weise
erneuern,  wie  es  niemals  vorher,  soweit  unsere  geschichtliche  Kunde
reicht,  in  diesen  ursprünglich  rein  jütischen  Gebieten  bestanden  hatte
oder  hatte  bestehen  können.

Um  die  sich  scharf  bekämpfenden  gegensätzlichen  Anschauungen  über
die  Sprachsache  des  ganzen  Herzogtums  in  damaliger  Zeit  genauer
kennen  zu  lernen,  muß  man  die  Verhandlungen  der  Ständeversammlung
  verfolgen,  worin  die  Volksvertreter  allein  noch  offen  und  ungestraft
  über  die  verderblichen  Wirkungen  der  Sprachreskripte  sich  äußern
konnten.  In  den  heißen  Kämpfen,  worin  die  deutsche  Mehrheit  immer
wieder  deren  Aufhebung  sorderte,  die  dänische  Minderheit  dem  nicht
bloß  widersprach,  sondern  selbst  noch  eine  Verschärfung  der  Bestimmungen
verlangte,  sind  die  Verhandlungen  der  Jahre  1853  und  54  von  hohem
Interesse;  sie  geben  uns  nicht  bloß  über  die  Maßnahmen  der  Regierung,
sondern  auch  über  die  damaligen  Sprachverhältnisse  Auskunft  und  reiche
Belehrung.  Die  in  der  Form  eines  von  11  Mitgliedern  unterzeichneten
Minoritätsvotums  am  3.  Januar  1854  durch  den  Präfidenten,  den
Professor  Schmidt  aus  Kiel,  eingereichte  und  zugleich  an  den  König
gerichtete  Darstellung  der  damaligen  Sprachverhältnisse  bildet,  wie
Adler  mit  Recht  hervorhebt,  ein  so  objektives,  nüchternes,  leidenschaftsloses
  Zeugnis,  daß  ein  absichtliches  Verschweigen  dem  Verfasser  „der
Geschichte  der  dänischen  Sprache  im  Herzogtum  Schleswig  oder  Südjütland“
  zum  stärksten  Vorwurf  gereichen  muß.  Für  jede  einzelne
Landschaft  wird  darin  ein  scharfes  und  bestimmtes  Charakterbild  gegeben,
  nur  ist  dabei  zu  bemerken,  daß  mit  dem  jedesmaligen  Ausdruck
        <pb n="445" />
        Das  Minoritätsvotum  der  Stände  v.  J.  1854.  437

„dänisch“  nach  der  herkömmlichen  Weise  die  jütische  Mundart  bezeichnet
werden  soll.  #

1.  In  der  Stadt  und  Propstei  Hadersleben,  in  Törninglehn  und
den  adeligen  Gütern  Gramm  und  Nübbel,  in  der  Stadt  und  Propstei
Apenrade,  im  Bistum  Alsen  und  Arö  mit  der  Stadt  Areskjöbing
in  der  Stadt  und  Propstei  Sonderburg,  in  den  Augustenburgischen,
Gravensteinschen  sowie  in  allen  den  obengenannten  Propsteien  unterlegten
  adeligen  Gütern,  in  der  Stadt  Tondern  und  in  den  zur  Propstei
Tondern  gehörenden  Kirchspielen  Abel,  Hoyer,  Jerpsted,  Schads,
Höstrup,  Hoist,  Rapsted,  Bülderup,  Burkall  und  Tingleff  ist  die  Volkssprache
  und  die  Muttersprache  der  Kinder  dänisch  (jütisch).

In  den  Städten  Hadersleben,  Apenrade,  Sonderburg  und  Tondern)
sind  indes  die  meisten  Einwohner  infolge  der  bis  1850  geltenden
deutschen  Unterrichtssprache  auch  der  deutschen  Sprache  mächtig,  und
in  vielen  mehr  angeseheneren  Familien  in  diesen  Städten  ist  die  Umgangs=
  und  Familiensprache  hochdeutsch.

2.  In  den  zur  Propstei  Tondern  gehörenden  Kirchspielen  Uberg,
Medelby,  Ladelund,  Süderlügum,  Humptrup,  Braderup,  Karlum,  Klixbüll,
  Leck  und  Aventoft,  in  den  zur  Flensburger  Propstei  gehörenden
  Kirchspielen  Bau,  Handewith,  Walsbüll,  Wanderup,  Großen=Wiehe
  und  Nord-Hacksted  und  in  den  zur  Hufumer  und  Bredsteder
Propstei  gehörenden  Kirchspielen  Joldelund  und  Olderup  7  ist  die  vorherrschende
  Volkssprache  und  die  Muttersprache  der  Kinder  dänisch
(sütisch).

1)  Ständezeitung  v.  J.  1853/54  S.  636  ff.  und  im  Anhang  430  ff.  Die
obige  Darstellung  ist  aus  dem  dänischen  Texte  übersetzt,  da  die  deutsche  Ausgabe
  mir  nicht  vorliegt.  Auch  das  mehrfach  genannte  dänische  Haandbog  erwähnt,
  soweit  ich  sehe,  dieses  Votum  nicht.

2)  Für  Apenrade  vergleiche  die  abweichende  Erklärung  des  Ratmanns
Bahnsen  (S.  272),  der  vom  dänischen  Standpunkt  aus  die  Sprachverhältnisse  beurteilt;
  für  Tondern  die  zustimmende  Erklärung  des  Kaufmanns  Green,  Ständez.
650.  651.  Siehe  oben  S.  315.

3)  Hofbesitzer  Schmidt  bemerkt  dazu  (S.  648),  er  wisse  aus  sicherer  Qnelle.
was  auch  von  dem  Deputierten  jenes  Bezirks  bestätigt  werde,  daß  in  diesem
Kirchspiel  nur  einzelne  Personen  „dänisch“  könnten;  er  mein  die  dänische  Literatursprache.
  Vergl.  die  erlänternden  Bemertkungen  des  Präsidenten.
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        438  H.  Die  dãnischen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

Die  meisten  Einwohner  in  diesen  Kirchspielen  sind  indes  infolge
der  bis  1850  herrschenden  deutschen  Unterrichtssprache  1)  auch  dieser
Sprache  mächtig  und  lesen  und  schreiben  nur  deutsch.  Viele  Einwohner
in  diesen  Kirchspielen  besitzen  auch  Fertigkeit  in  der  plattdeutschen
Sprache,  und  das  Plattdeutsche  wird  in  diesen  Kirchspielen  desto  häufiger
gebraucht,  je  näher  sie  den  Grenzen  der  vollständig  deutschen  Distrikte
liegen  oder  je  mehr  der  Verkehr  mit  diesen  den  Gebrauch  des  Plattdeutschen
  notwendig  macht.  Im  Kirchspiel  Viöl,  das  an  drei  Seiten
an  vollkommen  deutsche  Distrikte  grenzt,  ist  die  Sprache  so  gemischt,
daß  es  nicht  möglich  ist,  eine  von  den  genannten  Sprachen  als  die
herrschende  zu  bezeichnen.)

3.  In  den  zur  Propstei  Tondern  gehörenden  Kirchspielen  Enge,
Stedesand,  Dagebüll,  Deezbüll,  Fahretost,  Lindholm.  Niebüll,  Riesum.
Emmelsbüll,  Horsbüll,  Klanxbüll,  Neukirchen,  Rodenäs  und  auf  den
zum  Herzogtum  Schleswig  gehörenden  Inseln  an  der  Westküste  ist  die
Volkssprache  und  die  Muttersprache  der  Kinder  friesisch,  wenngleich
die  Friesen  im  Umgang  mit  anderen  gewöhnlich  auch  dänisch  (jütisch)
oder  plattdeutsch  sprechen.

4.  In  der  Stadt  Flensburg  und  den  zur  Propstei  Flensburg
gehörenden,  in  Angeln  liegenden  Kirchspielen  Adelby.  Glücksburg.
Munkbrarup,  Grundhof,  Neukirchen,  Quern,  Steinberg,  Sterup,  Esgrus,
Gelting,  Hürup,  Rüllschau,  Husbys),  Sörup,  Groß=  und  Klein-Solt
Oversee  und  Sieversted  sowie  in  den  gleichfalls  zur  Propstei  Flensburg
  gehörenden  Kirchspielen  Eggebek  und  Jörl  ist  die  Volkssprache
und  namentlich  ausschließliche  Kindersprache  plaltdeutsch.  In  den  genannten
  Kirchspielen  der  Propstei  Flensburg,  doch  mit  Ausnahme  von
Gelting,  Esgrus  und  dem  größten  Teil  des  Kirchspiels  Sörup,  finden
sich  allerdings  insoweit  Reste  der  dänischen  (jütischen)  Sprache,  als  die
Erwachsenen  bis  zu  einem  Alter  von  40  Jahren  zum  größten  Teil
„dänisch“  verstehen,  wenn  von  Gegenständen  des  täglichen  Lebens  die

1)  Nach  einer  Bemerkung  des  Hofbesitzers  Mommsen  (S.  650)  erklärte  sich
der  Amtragsteller  damit  einverstanden,  wenn  die  Worte:  „infolge  —  Unterrichtssprache“
  gestrichen  würden.

2)  Vergl.  Ständez.  648.

3)  Bei  der  Debatte  bezweiselt  der  Präsident  die  Richtigkeit  der  oben  S.  418.
419  angeführten  Angaben  des  Pastors  Siemonsen;  er  beruft  sich  dabel  auch  auf
Hagerups  Bemerkungen  in  der  Einleitung.
        <pb n="447" />
        Das  Minoritätsvotum  der  Stände  v.  J.  1864.  439

Rede  ist,  und  obwohl  sie  untereinander  nicht  mehr  deänisch  (jütisch)
reden,  doch  wenn  sie  dazu  veranlaßt  werden,  innerhalb  der  angegebenen
Grenzen  sich  in  dieser  Sprache  ausdrücken  können.  Ferner  reden  die
Leute,  die  zwischen  40  und  60  Jahren  alt  sind,  im  täglichen  Leben  sehr
oft  untereinander  Dänisch  (Jütisch)  und  die  über  60  Jahre  alten  auch  noch
im  täglichen  Leben  lieber  Dänisch  (Jütisch)  als  plattdeutsch.  Diese
Reste  der  dänischen  (jütischen)  Sprache  beschränken  sich  indes,  wie  schon
bemerkt,  nur  auf  das  Gebiet  des  täglichen  Lebens;  dagegen  ist  die
dänische  Sprache  allen  Einwohnern  der  genannten  Kirchspiele  vollkommen
  unbekannt  als  Rechts=  und  Geschäftssprache,  oder  wenn  von
Religion  oder  Moral  die  Rede  ist,  und  wird  in  einem  solchen  Falle
nicht  einmal  von  den  ältesten  Leuten  verstanden.  In  diesen  Distrikten
sprechen  die  Kinder  auch  nur  und  ausschließlich  plattdeutsch.

5.  In  den  Propsteien  Fehmarn,  Gottorp  und  Hütten,  Eidersted
und  Husum  und  Bredsted  ist,  mit  Ausnahme  der  sub  2  genannten,
zu  den  letztgenannten  Propsteien  gehörenden  Kirchspielen,  die  Volkssprache
  und  die  Muttersprache  der  Kinder  allein  plattdeutsch  und  die
„dänische“  Sprache  wird  hier,  selbst  in  täglicher  Rede,  nur  von  sehr
wenigen  verstanden.  Dies  gilt  namentlich  auch  für  die  zur  Gottorper
Propstei  gehörenden  Kirchspiele  Treia,  Ulsby  und  Fahrensted.  Satrup,
Struxdorf  und  Thumby,  Boel  und  Norderbrarup,  wogegen  der  Verhalt
  in  dem  gleichfalls  zur  Gottorper  Propstei  gehörenden  Kirchspiel
Havetoft  in  sprachlicher  Hinsicht  ganz  dasselbe  ist,  wie  in  den  sub  4
genannten  Kirchspielen  letzter  Abteilung.  Namentlich  in  dem  zur
Propstei  Husum  und  Bredsted  gehörenden  Kirchspiel  Schwesing  ist  die
Volkssprache  und  die  Muttersprache  der  Kinder  plattdeutsch.“

Wer  eine  Vorstellung  von  dem  ungeheuren  Kampf  gewinnen  will,
den  die  Bevölkerung  in  den  sogenannten  gemischten  Distrikten  um  die
Sprache  führte,  muß  einen  Blick  werfen  in  diese  erregten  Verhandlungen
  der  Stände;  hier  strömte  auch  trotz  aller  Einschränkung  des
Petitionsrechts  die  Menge  der  Petitionen  zusammen,  die  um  Wiederherstellung
  der  früheren  Verhältnisse  und  um  Aufhebung  der  Sprachreskripte
  nachsuchten.  In  der  Ständezeitung  vom  Jahre  1854/55
füllen  sie  z.  B.  über  20  Seiten.1!)  Um  die  Erinnerung  an  die  schweren

1)  Ständezeitung  (dänische  Ausgabe)  Anhang  431—  451  Nr.  44  bis  318.
        <pb n="448" />
        440  H.  Die  däntschen  Sprachrestripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

Zeiten,  die  die  Voreltern  durchlebten,  in  den  Nachgeborenen  sestzuhalten
  oder  zu  erneuern,  will  ich  wenigstens  die  Gemeinden  aufführen.
die  damals  zuerst  unter  den  drückendsten  Verhältnissen  und  trotz  geringer
  Aussicht  auf  irgend  einen  Erfolg  den  Mut  nicht  sinken  ließen
und  mit  kräftiger  Hand  den  Handschuh  zurückschleuderten,  den  das
Eiderdänentum  ihnen  ins  Gesicht  geworfen  hatte.  Aus  der  Propstei  Tondern
  werden  aufgeführt:  Klixbüll  (mit  123  Unterschriften),  Braderup
(mit  87),  Karlum  (mit  225).  Lügum  (mit  114),  Humptrup  (mit  70),
Medelby  (mit  384),  Leck  (mit  1326),  Ladelund  (mit  97),  Aventoft
(mit  100),  Uberg  (mit  60—  70  Unterschriften,  dereu  Petition  aber
von  Gendarmen  weggenommen  war  und  nicht  an  die  Stände  gelangte),
Bülderup,  Tingleff  und  Burkall  (zusammen  mit  129),  die  Stadt  Tondern
  (mit  196),  Bau  (mit  718  Unterschriften).  Aus  der  Propstei
Flensburg  liefen  ein:  Handewith  (mit  610),  Walsbüll  (mit  316),  Nordhacksted
  (mit  601),  Großen-Wiehe  (mit  625),  Wanderup  (mit  375),  Jörl
(mit  658),  Eggebek  (mit  713),  Sieversted  (mit  619),  Oversee  (mit  575),
Groß-Solt  (mit  767).  Klein-Solt  (mit  199),  Hürup  (mit  534),
Sörup  (mit  884),  Sterup  (mit  523),  Esgrus  (mit  616),  Quern  (mit
728),  Steinberg  (mit  516),  Neukirchen  (mit  114).  Grundhof  (mit
1582),  Husby  (mit  964),  Munkbrarup  (mit  1199),  Rüllschau  (mit
207),  Glücksburg  (mit  542),  Adelby  (mit  1573),  und  von  der  Bürgerschaft
  Flensburgs  protestierten  767  gegen  die  Einreihung  ihrer  Stadt
unter  die  gemischten  Distrikte.  Aus  der  Propstei  Husum-Bredsted
werden  aufgeführt:  Joldelund  (mit  71  Unterschriften),  Viöl  (mit  200).
Olderup  (mit  68),  Schwesing  (mit  111);  ans  der  Propstei  Gottorp:
Treia  (mit  723),  Ulsby,  Fahrensted.  Havetofst,  Thumby,  Struxdorf,
Satrup,  Boel  und  Norderbrarup  (zusammen  mit  879),  Boel  besonders
  mit  43  und  Norderbrarup  mit  701  Unterzeichnern.  Diesem
gewaltigen  Ansturm  gegenüber  gab  es  nur  wenige,  die  sich  bewegen
ließen,  Gegenadressen  zu  unterzeichnen;  in  Ladelund  hatten  diese  zweifelhafte
  Ehre  71  Einwohner,  in  Oversee  12  und  aus  den  Kirchspielen
Grundhof,  Quern,.  Sterup,  Steinberg,  Norderbrarup  im  ganzen  96.
Auch  die  Flensburger  „dänische  Schule“  verfehlte  nicht,  um  die  Aufnahme
  der  Stadt  unter  die  gemischten  Distrikte  nachzusuchen.

Bei  den  Verhandlungen  über  das  Minoritätsvotum  traten  die
gegensätzlichen  Anschauungen  auf  das  stärkste  hervor;  maßvoll  und
        <pb n="449" />
        Die  Reste  der  jütischen  Mundart  in  Angeln.  441

dabei  in  geschickter  Weise  äußerte  sich  der  Präsident  Schmidt,  als
Vertreter  der  Universität;  er  sei  ein  Freund  der  Geschichte,  aber  man
könne  in  politischen  Dingen  nicht  auf  Zustände  zurückgehen,  die  der
Lauf  der  Geschichte  vernichtet,  und  sich  für  eine  Verbindung  der  Herzogtümer
  nicht  stützen  auf  die  unpolitischen  gemeinschaftlichen  Angelegenheiten,
  als  einen  Rest  der  früheren  Zeit,  um  darauf  eine  Verbindung
zu  begründen;  denselben  Grundsatz  halte  er  auch  für  die  Sprachsache  fest:
die  Geschichte  habe  die  „dänische“  Sprache  in  Angeln  bis  auf  geringe
Reste  vernichtet;  man  dürfe  sich  nicht  darauf  berufen,  um  die  „dänische
Literatursprache“  einzuführen.  Er  traf  damit  den  schwachen  Punkt
der  dänischen  Bestrebungen.  Um  sich  einen  festen  Boden  zu  verschaffen,
auf  dem  man  ein  neues  dänisches  Volkstum  aufbauen  könnte,  wurden
die  Reste  der  jütischen  Mundart,  die  man  noch  vorfand,  in  hohem
Maße  aufgebauscht.  1)  Man  traf  aber  bei  allen  diesen  nationalen  Bemühungen
  auf  zwei  gefährliche  Gegner,  auf  die  plattdeutsche  Sprache
und  auf  die  Gesinnung  des  Volkes.

Über  die  damaligen  Sprachverhältnisse  in  Angeln,  insbesondere
auch,  inwieweit  das  Jütische  noch  im  Gebrauch  war,  gibt  das  obenangeführte
  Minoritätsvotum  zuverlässige  Auskunft;  hier  genügt  es,
eine  Vorstellung  davon  zu  geben,  mit  welchem  Eifer  man  daran  ging,
auch  den  geringsten  Überbleibseln  der  jütischen  Mundart  in  den  plattdeutschredenden
  Gegenden  nachzuspüren.  Ein  ganz  merkwürdiges  Beispiel
  davon  gibt  eine  Erzählung,  die  einem  Abnahmemann  M.  Carstensen,
  geboren  1793  in  Srsberg  im  Kirchspiel  Töstrup  und  seit
1826  in  Sterup  ansässig,  um  das  Jahr  1857  zugeschrieben  wird;  der
Verfasser  merkt  dabei  gar  nicht,  wie  gerade  seine  Darstellung  wider  Willen
einen  deutlichen  Beweis  von  den  geringfügigen  Resten  der  jütischen
Mundart  ablegt  und  das  Minoritätsvotum  der  Stände  völlig  bestätigt.)

„E  er  ferd  i  Orsbjerre  i  Tostrup  „Ich  bin  geboren  in  Orsberg  im
Sovn.  Min  Faer  boi  midt  emell  e  Kirchspiel  Töstrup.  Mein  Vater  wohnte
Praest  aa  e  Deen  ve  e  Kjerk.  Han  mitten  zwischen  deim  Prediger  und  Kü-1)

  Der  Präsident  Schmidt  setzt  sich  dabei  in  vortrefflicher  Weise  mit  den
Ausführungen  Hagerups  (Om  det  danske  sprog  in  Angel  1854)  auseinander.

2)  Allen  II.  395  ff.  Die  Erzählung  ist,  wie  man  sieht,  in  streng  dänischer
Orthographie  gegeben  und  hat  dadurch  eine  starke  dänische  Färbung  angenommen.
Uberall  steht  Dänisch  für  Jütisch  und  Deutsch  für  Plattdeutsch.
        <pb n="450" />
        442

H.  Die  dänischen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

er  ford  i  Ardelt  aa  min  Moer  i  Ravok##r,
  aaber  di  er  begge  do.  No  er
der  kommen  en  ann  Mand  aa  min
Faers  Stei,  an  di  meest  a  min  Slæit
der  i  c  Sovn  er  do.  A  dem,  der
lorver  enno,  er  der  jen,  der  jerrer
Rasmus  M.,  han  er  Moller  i  Skjorup.
Vi  snakker  immer  Dansk  sammel;
anber  no  veer  æ  innt,  ob  e  Son  har
faaen  et  anter  (=  enten,  eine  alte
Form,  isländ.  annat  tveggia.  norweg.
anten,  schwed.  antingen)  ban  er  enno
diel  Besitser“  (hierauf  rechnet  er  noch
mehr  Verwandte  in  Töstrup  auf).  J
Ravnkær  Sovn  ha#e#  æ  aa  nov  ver  Slæit.
Der  er  en  Boend  Hans  H.  i  Stor-Gmsbel,
  han  har  vet  Sandmand,
aaber  no  er  han  nok  Avtsitsmand.
Han  kam  korrend  her  forbi  i  e  Kris-ti
aa  spuer  me  aa  Dansk:  hvordant
hier  do  et  no  her,  an  hvordant  star
et  av  me  Kuen  aa  Byrn?  biels
dem!  Di  anner  a  min  Slæit  dergvver
  er  möi  tysk:  ven  di  aa  kan
Dansk,  saa  vil  di  itt,  sa  norver  er
de.  Under  min  Bekand  derovver  er
der  jen,  der  jerrer  Hans  F.,  en  Boend
i  Skierup;  han  er  dansksinnet,  aaham
snakket  w.  Dansk  ma  ve  e  Stændorvaal
  i  Asbol  for  norver  Aar  sin.  I
Vetkil  er  der  to  Broer:  Hans  D.
der  hier  e  Stei,  aa  Jakob  D.,  der
fe#r  Opholding  ve  bam.  Di  er  beggo
san  novver  aa  min  Aaringer,  an  w
tror,  di  snakker  Dansk  sammel,  for
di  kan  bæder  Dansk  som  Tysk.  Saa
er  der  jen  Boend  i  Vetkil,  di  kolder
aa  hans  Stei  Elmoes;  ban  jerrer  Peter
H.  Han  taald  æ  mis  enno  de  annet
Aar  ve  llangemann;  der  var  Gericht;
var  dorhon  for  min  Sosterson  om
e  Soldateri,  an  der  snakket  vi  Dansk
sammel.  Lisaa  er  der  i  Vetkil  en

ster  bei  der  Kirche.  Er  ist  in  Arrildgeboren
  und  meine  Mutier  in  Rabenkirchen,
  aber  sie  sind  beide  todt.  Nun
wohut  ein  anderer  Mann  in  meines
Vaters  Hause,  und  die  meisten  von
meiner  Familie  dort  im  Kirchspiele  sind
todt.  Von  denen,  die  noch  leben,  ist
da  einer,  welcher  Rasmus  M.  heißt,
er  ist  Müller  in  Schörderup.  Wir  sprechen
  immer  Diänisch  miteinander,  aber
nun  weiß  ich  nicht,  ob  der  Sohn  die
Mühle  bekommen  hat,  oder  ob  er  noch
selbst  Besitzer  ist.“  —  „Im  Kirchspiel
Rabenkirchen  habe  ich  auch  einige  Verwandte.
  Das  ist  ein  Bauer  Haus  H.
in  Stor-Gresbol  (Groß-Grödersbyc),
der  ist  Sandmann  gewesen,  aber  jetzt
ist  er  wohl  Abnahmemann.  Er  kam
in  der  Kriegszeit  hier  vorbeigefahren
und  fragte  mich  auf  Dänisch:  „Wie
geht  es  Euch  jetzt  hier,  und  wie  steht
es  mit  der  Frau  und  den  Kindern?
Grüß  sie!““  Die  andern  von  meiner
Familie  drüben  sind  sehr  deutsch;  wenn
sie  auch  Dänisch  können,  so  wollen  sie
nicht,  und  einige  sind  todt.  Unter
meinen  Bekannien  drüben  ist  einer,
der  heißt  Hans  F.,  ein  Baner  in  Schörderup;
  er  ist  dänischgesinnt,  und  mit
ihm  sprach  ich  Dänisch  bei  der  Ständewahl
  in  Anbüll  vor  einigen  Jahren.
In  Hyvidkilde  (Wittkiel)  sind  zwei  Brüder:
  Hans  D.,  der  eine  Stelle  (Bauernstelle)
  hat,  und  Jacob  D.,  der  seinen
Unterhalt  von  ihm  bekommt.  Diese
sind  beide  so  ungefähr  von  meinen
Jahren,  und  ich  glaube,  sie  sprechen
Dänisch  miteinander,  denn  sie  können
besser  Dänisch  als  Deutsch.  Dann  ist
da  ein  Bauer  in  Wittkiel,  sie  nennen
seine  Stelle  auch  Elmoes  (Erlensumpf):
er  heißt  Peter  H.  Mit  dem  sprach  ich
noch  im  vorigen  Jahre  bei  Hagemann;
        <pb n="451" />
        Die  Reste  der  jütischen  Mundart  in  Angeln.

443

Avtæitsmand,  dor  jerrer  Jes  J.,  ham
hær  a  snakket  m#  for  novver  Aar
sin,  ven  hier  vet  to  Kappel  —
No  vil  vi  gaa  te  Gulle:  der  er  Johan
H.,  en  Boend;  ham  hær  æ  sbaktet
maæ  aa  Brarup  Merkend;  han  vild
beller  snak  Dansk  som  Tysk.  Lisaa
er  der  i  Gulle  aa  jen  Boend  Frederik
P.,  heer  sonkket  mie  aa  Brarup,
an  ban  hier  aa  snakket  Darsk  —  I
e  Kro  ve  Tostrup  Kierk  er  der  en
Arta#itsmand,  æ  bar  nær  forgjet  ham;
bam  taald  a  jessind  (en  Sinde,  altdän.
einmal)  m#e,  som  K  gik  hen  aa  besog
  min  Soster  in  Rarnk##er.  Han  sto
urren  (ude)  ve  e  Kro.  E  bjelst  ham
go  Auden;  saa  svaer  han:  Auden  goi.
Saa  süf  i  Auden  kommer  2  itt
ind,  vil  et  er  san  sild,  te  et  annect
Gaang  kommer  ie  ind.  Saa  svaer
han:  De  er  godt,  bjels  hjemm.“
(So  fährt  er  sort,  eine  große  Menge
seiner  Bekannten  in  den  Kirchspielen
Töstrup  und  Rabenkirchen  aufzuzählen,
mit  denen  er  in  den  leßten  Jahren
Dänisch  gesprochen  hat;  von  diesem
oder  jenein  bemerkt  er,  es  sei  zweifelhaft,
  ob  er  noch  jetzt  fortsahre  jo
zu  reden,  da  „han  er  blavven  moi
tysk  i  e  Kris-ti.“  Darauf  schließt  er
sfolgendermaßen):  „E  Spraag  i  Tostrup
an  Ravnk##r  an  her  i  Sta#rup  Sern
er  saa  novver  jens.  E  troen  aa,  te
di  Gammel  i  Tostrup  aa  Ravnka##r
sunkker  lisan  godt  Dansk  som  di
Gammel  her.  E  lan  godt  tarnk,
som  æ  enno  var  lill,  te  di  Gammel
i  Tostrup  bær  gor  Nar  a  di  Ung,
veon  di  vild  vær  saa  hye  an  Snak
Tysk,  aaber  no  er  et  itt  saa.  4+53
kan  an  tænk,  te  e  Præst  i  Tostrup,
han  jet  Henningsen  aa  var  fraa  Tonder
  Kant,  jeseind  ha#r  lost  novver

da  war  Gericht;  ich  war  dahin  für
meinen  Schwestersohn  wegen  des  Militärdienstes,
  und  dort  sprachen  wir
Dänisch  miteinander.  Ebenso  ist  in
Wittliel  ein  Abnahmemann,  der  heißt
Jes  J.,  mit  dem  habe  ich  vor  einigen
Jahren  gesprochen,  als  ich  nach  Kappeln
  war.  —  Nun  wollen  wir  nach
Gulde  (Dorf  im  Kirchsp.  Töstrup)
gehen;  da  ist  Johan  H.,  ein  Bauer:
mit  dem  habe  ich  auf  dem  Braruper
Markte  gesprochen:  er  wollte  lieber
Dänisch  als  Deuisch  sprechen.  Ebenfalls
ist  in  Gulde  ein  Bauer  Friedrich  P.,  ich
habe  mit  ihm  in  Brarup  gesprochen.
und  er  hat  auch  Dänisch  gesprochen.  —
Im  Kruge  bei  der  Töstruper  Kirche  ist
ein  Abnahmemann,  den  hätte  ich  beinahe
  vergessen;  mit  dem  sprach  ich  einmal,
  als  ich  nach  Rabenkirchen  gegaugen
war,  um  meine  Schwester  zu  besuchen.
Er  stand  draußen  beim  Kruge.  Ich
grüßte  ihn:  Guten  Abend;  er  antwortete:
  Guten  Abend.  Da  sagte  ich:
hente  Abend  komme  ich  nicht  zu  Dir
hinein,  weil  es  so  spät  ist,  aber  ein
andermal  komme  ich  zu  Dir.  Er  antwortete:
  Das  ist  gut,  grüß  zu  Hause.
Die  Sprache  in  Töstrop  und  Rabenkirchen
  und  hier  im  Kirchspiel  Sterup  ist
so  ungefähr  eins.  Ich  glaube  auch,
daß  die  Alten  in  Töstrup  und  Rabenkirchen
  ebensowohl  Dänisch  sprechen,  wie
die  Alten  hier.  Ich  kann  sehr  wohl
erinnern,  als  ich  noch  klein  war,  daß
die  Alten  in  Töstrup  sich  über  die
Jungen  lustig  machten,  wenn  sie  fein
sein  und  Deutsch  sprechen  wollten,  aber
jetzt  ist  es  nicht  so.  Ich  kann  auch
erinnern,  daß  der  Prediger  in  Töstrup,
der  Henningsen  hieß  und  aus  der
Gegend  von  Tondern  war,  einmal  in
der  Kirche  Euvas  auf  Dänisch  vorlas;
        <pb n="452" />
        444  H.  Die  dänischen  Sprachrestripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

av  aa  Dansk  i  e  Kierk;  han  säs  te  er  sagte  zu  den  Leuten:  ich  habe  es
e  Folk.  ##  hær  tæjoen  feil,  an  faat  ot  aus  Versehen  aus  Dänisch  mitbekomme
  aa  Danusk,  aaber  I  Gammel  for-  men,  aber  ihr  Alten  versteht  es  ja
stor  et  jo  nok“.  wohl.“!)

Angesichts  des  wirklichen  Sprachverhalts  ist  es  begreiflich,  daß
sich  der  ganze  Haß  auf  die  plattdeutsche  Sprache  Angelns  warf,  von
der  die  jütische  Mundart  so  gut  wie  vernichtet  war.  Aber  auffallend
ist  es  doch,  wie  tüchtige  dänische  Forscher,  die  sonst  nur  mit  voller
Hochachtung  von  der  niederdeutschen  Sprache  reden,  sich  dazu  hinreißen
  lassen,  das  anglische  Plattdeutsch  geradezu  in  die  Hölle  zu  verfluchen.


Immer  und  immer  wieder  suchen  sie  nachzuweisen,  das  Angler
Plattdeutsch  sei  kein  wahres  Plattdeutsch,  es  sei  halb  „dänisch“  und
habe  keine  Existenzberechtigung.z)  Ohne  genägende  Kenntnis  der  im
Volksmunde  lebendigen  niederdeutschen  Sprache,  wie  sie  in  Holstein
herrscht,  verfallen  sie  in  denselben  Fehler,  den  sie  den  Deutschen
bei  ihrer  Beurteilung  der  jütischen  Mundart  nicht  genug  vorwerfen
können:  „Wie  diese  verzweifelte  Mundart  entstanden  ist“,  ruft  1860
ein  ungenannter  Angelbo,  ein  dänischer  Geistlicher  jener  Zeit,  tiefergrimmt
  aus  ),  „das  zu  untersuchen,  steht  hier  nicht  zur  Frage;  sie
existiert  dort  nun  einmal  und  wird  wohl  auch  bis  weiter  dort  fortexistieren,
  wie  sehr  man  auch,  nicht  nur  aus  politischen,  sondern  auch
aus  ästhetischen  Gründen,  wünschen  möchte,  sie  mit  der  Wurzel  ausrotten
  zu  können.  Es  gibt  wohl  kaum  eine  häßlichere  Sprache,  und
man  kann  gewiß  lange  suchen,  ehe  man  eine  unvollkommnere  findet.
Wie  kann  dieses  auch  anders  sein?  Sie  ist  ja  doch  nur  eine  Mißgeburt
  einer  unnatürlichen  Verbindung  des  Dänischen  (Jütischen)  und

1)  Andere  Sprachproben  der  jütischen  Mundart  finden  sich,  mehr  oder
weniger  etwas  dänisch  gefärbt,  in  Nyt.  bist.  Ticskrikt  6.  Auch  bei  Allen  II.
689  ff.

2)  Sie  berufen  sich  dabei  gern  auf  Kohl  (Bemerkungen  über  die  Verhältnisse
  der  deutschen  und  dänischen  Nationalität  und  Sprache  im  Herzogtum
Schleswig  166),  der  gleichfalls  in  der  beliebten  Weise  jener  Zeit  die  Angler
Sprache  ein  dänisch-plattdeutsches  Jargon  nennt;  auch  er  urteilt  nach  gewissen
Außerlichkeiten  und  geht  nicht  auf  das  eigentliche  Wesen  der  Sprache  ein.
Siehe  unten  die  Sprachproben.

3)  Slesv.  Provindsielefter.  I.  4.  S.  354.  1860.
        <pb n="453" />
        Das  Niederdeutsche  in  Angeln.  445

des  Deutschen  (Niederdeutschen),  eine  unausgetragene  Frucht  eines  in
tiesste  Erniedrigung  hinabgesunkenen  Geistes.  eine  Sprache,  die  diesen
Namen  nicht  verdient,  da  sie  ja  fast  von  allen  grammatischen  Formen
entblößt  ist,  eine  Mundart,  so  roh  und  ungebildet,  wie  nur  möglich.
Und  wie  könnte  man  auch  etwas  anderes  erwarten  von  einem  solchen
hausbackenen  Machwerk,  einer  seit  Menschengedenken  fabrizierten  Sprache,
die  von  Hochmut  ausgebrütet  und  von  Unwissenheit  groß  gezogen  ist?
—  Hier  haben  wir  vielmehr  das,  wozu  die  Deutschen  so  gerne  das
Angel-Dänische  (jütische  Mundart)  machen  wollen,  nämlich:  Rabendänisch,
  unverständliches  Zeug,  dänisch-deutsches  Patois  und  wie  es
sonst  heißt.  Ja,  es  ist  nicht  einmal  ein  Patois,  sondern  ein  unvollkommener
  Jargon,  ein  gehäuftes  Maß  Kauderwelsch,  (Pludder),  eine
barbarische  Sprache,  ein  ausgemachtes  Rotwelsch  (kragemaal,  eigentlich
  Krähensprache).“

Über  einen  solchen  Ausbruch  von  Haß  und  Ignoranz  braucht
man  kein  Wort  zu  verlieren.  Zu  bedauern  ist  aber,  daß  auch  wirkliche
Forscher,  die  über  die  jütische  Mundart,  mögen  sie  sie  auch  für  echtes
Dänisch  halten,  doch  ein  richtigeres  Urteil  haben,  in  bezug  auf  das
anglische  Plattdeutsch  in  diesen  Ton  einstimmen.  Während  sie  dieses
für  eine  Mischsprache  erklären,  ist  ihnen  die  jütische  Mundart,  die  sie
dänisch  nennen,  von  ganz  besonderer  Reinheit  und  hat  eine  Menge
altnordischer  Wörter,  Ausdrücke,  Formen  u.  a.  bewahrt,  die  aus  der
dänischen  Literatursprache  längst  entschwunden  sind.  Eine  eigentliche
Mischsprache  hat  es  nun  im  Schleswigschen  niemals  gegeben  und  gibt
es  auch  heute  nicht.  Wenn  auch  in  den  zweisprachigen  Gegenden
Wörter  und  Redensarten  von  einer  Mundart  in  die  andere  übergingen,
so  blieb  der  eigenartige  Charakter  jeder  Mundart  doch  immer  unversehrt;
  auch  wußten  die  Leute  beide  sehr  wohl  auseinanderzuhalten  und
waren  sich  ihres  Gegensatzes  vollkommen  bewußt.  Dies  gilt  von  dem
Niederdeutschen  in  demselben  Maße  wie  von  dem  Jütischen,  solange
beide  in  Angeln  nebeneinander  gesprochen  wurden.  Um  nun  von  dem
anglischen  Niederdeutsch  der  älteren  Zeit  ein  Bild  zu  geben,  teilen  wir
zunächst  eine  Stelle  aus  Firmenich  mit,  worin  Angeln  und  die  Angler
mit  ihrer  Sprache  im  Anfang  der  vierziger  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts
  von  einem  kundigen  Einheimischen  in  durchaus  richtiger  Weise
geschildert  werden,  um  dann  eine  noch  ältere  Sprachprobe  des  Nieder-
        <pb n="454" />
        446  H.  Die  dänischen  Sprachveskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

deutschen  wie  seiner  jütischen  Nebensprache  aus  dem  Kirchspiel  Tolk
zum  Vergleich  folgen  zu  lassen.  1)

In  Angeln  is  de  öbergang  I(öwergang]  von  dat  Dütsche  in  dat  Dänsche;
süden  von  de  Sli  sprikkt  ken  minsch  dänsch  un  noren  snorden]  von  de  sdem]
Flensborger  Wyt  sprikkt  man  ken  dütsch.  In  Angelm  versteit  man  beide
spiaken,  un  de  vorer  hälfte  kann  ok  beide  spraken  spreken,  utnamen  en  del
von  de  junge  [jungen]  lüde.  Dagegen  sind  (sünd]  in  de  Iden]  süder  del
man  enige  ole  lüde,  de  dänsch  spreken  können.  De  stadt  Flensburg  is
meistto  ganz  dütsch;  da  is  man  een  dänsche  prester  un  gar  ken  dänische
  schol;  de  dütsche  (dütschen]  städe  langen  wider  hen  af  nabt  Then
nah]  noren  as  de  dütsche  (dütschen]  dörper.  De  dütsche  sprak  bredet  sik
in  Angeln  immer  Hümmer]  mehr  ut,  un  dat  dänsche  ritterert  Dah  noren  to.
Kaspeln,  wo  vör  föftig  jahr  binah  luter  dänsch  spraken  worr.  sind  (sündl
nu  meistto  ganz  dütsch  word'n,  tum  bispil:  Ulsby,  Satrup,  Thumby,  Boel.
De  dütsche  sprak  is  nicht  alleon  dör  de  (den]  hannel  mit  de  dütschen,  de
is  ek  dör  karken  un  scholen,  de  alliohopen  dütsch  sind  (sündl,  öber  Iöwerl
dat  dänsche  herr  wordn,  dadör  hett  dat  angelsche  dütsch  vel  hochdütsche
wörer  Iwör]  in  sik  upnamen.  Op  de  Flensburger  kant  ward  dat  dütsche
noch  wat  dänsch  utspraken,  se  seggen  dar  slank  weg:  dat  barch,  dat  disk;
ik  beff  to  skol  wesen;  min  strümpen  sind  fei  natt;  de  skap  gan  in  de
skoster  sin  läkk  (koppel);  ik  geit,  ik  steiht  u.  s.  w.,  doch  is  dat  man  op  de
buterste  kant.  In  de  sden]  öbrigo  (öwrigen]  del  von  Angeln  is  aber  lawerst)
ok  vel  verschel  op  de  sprak,  knap  twe  kaspeln  sind  (sünd]  to  finnen,  de
nich  in  welke  wörer  von  enanner  afwiten.  Wenn  dat  biere  s[dit  oder  dat
en]  kaspel  seggt:  „de  baberste“,  so  seggt  dat  dare  sdat  annerl:  „de  böberste“
un  dat  dridde  (drüddel:  de  böbelste  (holsteinisch:  bowerste  oder  böwerstel.
Wat  hier  schreben  Ischrewon]  is.  is  Satruper  kaspelsch  dütsch,  dat  so  wat
in  de  mirr  is.

In  de  letzte  letzten]  jahren  is  hier  ümbi  in  de  wochenbläder  en  rüälige
lhäßli)  strid  öber  föwer]  de  dänsche  un  dütsche  sprak  wesen,  wo  wit  en
jeder  (jede!]  von  de  beiden  gaen  schall.  Aber  sawerst]  de  Angler  hebben  sik
wenig  darnah  [(daran]  kehrt,  se  sind  (sündsl  in  de  wisse  menung,  dat  man
se  lehr]  mit  to  dat  dütsche  rekent,  un  80  vel  se  sik  ok  sonst  nok  gefallen
leton,  wenn  se  man  ken  kosten  davon  hebben,  so  wurr  et  (dat]  doch  wol
temlich  unruhig  ward'n,  wenn  hier  de  dänsche  sprak  infört  ward'’n  scholl.  “

1)  Firmenich,  Germaniens  Völkerstimmen  I.  36  ff.,  erschienen  ohne  Jahreszahl,
  wahrscheinlich  aber  1843;  2.  Band  1846;  auch  hier  wird  dänisch  immer  für
die  jütische  Mundart  und  deutsch  für  plattdeutsch  gebraucht.  Wohlweislich  gibt
Allen  1I.  396  nur  den  Anfang  wieder.  Um  den  Unterschied  von  dem  holsteinischen
  Niederdeutsch  klar  zu  machen,  füge  ich  die  holsteinischen  Formen  in  eckigen
Klammern  neben  den  abweichenden  anglischen  in  diesem  wie  in  dem  folgenden
Stücke  hinzu.  Vergl.  desselben  Verfassers  Schilderung  oben  S.  98  u.  432.
        <pb n="455" />
        Das  Niederdeutsche  in  Angeln.  447

Sprachproben  aus  dem  damals  noch  zweisprachigen  Kirchspiel  Tolk,
die  der  Reisende  Keller  im  Jahre  1824  in  Okens  Isis  mitteilt,
mögen  noch  das  Bild  vervollständigen.  Beides  sind  Ubersetzungen  von
Lucas  15,  11ff.

Niederdeutsche  Sprachprobe  aus  dem  Kirchspiel  Tolk  (1824).1)

Eu  man  har  twee  söhns.  Un  de  jöngst  van  se  lehr]  seeg  to  sien
Isien’'n]  vader:  Gev  mi,  vader,  dat  deel  van  dat  god,  wat  mi  to  hört.  Un
he  deelt'se  lehr])  dat  god  to.  Un  nicht  lang  darnah  nehm  de  jöngst  söhn  alt  sall
to  hoop  un  trock  wiet  öwer  land  un  dasülm  (darsülwes)  breek  Ibröchl  he  sien  god
mälmitl  prassen  döhr.  As  he  nu  all  dat  siene  vertehrt  har,  da  warr’ne  grot  düer
tid  Ldürnis]  döhr  dat  sülwige  land,  un  he  fung  an  nood  to  lieden.  Un  he  ging
Igüng]  hen  un  verhüer  sik  bi  en  lenen]  börger  van  dat  sülwige  land,  un  de
schicktt  em  op  sien  feld,  de  swien  to  höiden.  Un  he  wull  sien  (sienen])  bunk
me  Imit]  de  sei  füll'’n,  de  de  swien  freten,  un  nümms  geev  se  ddel  em.  Do
slog  he  in  sik  un  sprök:  wo  veel  daglöhners  het  mien  vader,  de  brod  g'nog
snog]  bebb’n,  un  ik  verdarf  in  hunger.  Ik  will  mi  opmaken  un  to  mien
Lmienen)  vader  gahn  un  to  em  seggen:  vader,  ik  heff  sünnigt  in  Himmel
lIhäven]  un  vär  di  un  ik  bün  nu  nich  mehr  wert,  dat  ik  dien  söhn  heete,
maak  mi  as  en  van  dien  (dien’'n)  daglöhners.  Un  he  makt'’  sik  op  un  köm
to  sien  ssionen]  vader.  As  he  aweist  noch  wiet  af  weor,  seg  em  sien  vader,
un  he  duert'  em.  leep  un  feel  (fulll  em  om  sien  (sien'n]  hals  un  küsst  em.

2.  Jütische  Mundart  aus  demselben  Kirchspiel  (1824).

En  main  ho  tou  sönner,  a  den  öngst  so  te  hains  far:  Gie  mä,  far,
den  diel  a  püng,  de  müä  bhörr,  a  hain  dielt  em  de  päng.  à  int  läng  derütter
sankede  den  öngst  sön  olt  sammel  a  gik  wied  ur  lain,  a  der  ferkamm  hein
oll  püng  mä  frern  a  drikken.  Som  hain  no  ho  oll  hains  püng  fertehr,  so
kamm  en  stur  dyer  tee(d)  i  ä  biel  lain,  a  hain  begyint  a  honger,  a  gik
hen  a  ween  ssä  te'n  main  i  ü  stai;  den  schikkede  hain  to  markens.,  te  a
war  à  schwin;  a  hain  will  fyll  hains  lin  mä  auen.  de  de  schwin  frar,  a  ingen
ga  ham  nauer.  Da  gik  hain  i  ssä  a  so:  wo  mange  davlönner  herr  min  far,
som  der  ha  brö  nok,  a  äl  ferdärrere  for  hunger;  a  ä  will  sto  op  a  go  hen
te  min  far  a  see  te  ham:  Far,  ä  her  gier  uret  i  himmele  a  for  dæ,  a  ä  er
no  ikke  bet  wär  a  jirr  din  sön,  gier  mä  te  din  davlönner.  A  hain  sto  op
a  kam  te  hains  far.  Som  hain  awer  innu  war  wied  darfro,  so  hains  far
ham,  a  de  gier  ham  weh,  reen  hen  a  follt  ham  om  ä  hals  a  ge  ham  sött.

Zum  Schluß  wollen  wir  neben  dieser  Männersprache  auch  noch
die  Kinder  reden  lassen,  deren  Sprache  für  Angeln  von  so  großer

1)  Einige  offenbare  Druckfehler  in  der  Vorlage  in  Okens  Isis  habe  ich
verbessert.
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        448  H.  Die  dänischen  Sprachreskripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

Bedeutung  war.  Wer  das  Volkstum  näher  kennt,  weiß,  daß  nichts
so  sehr  bezeichnend  dafür  ist,  als  die  Kinderreime,  die,  von  Geschlecht  zu
Geschlecht  getragen,  in  ihrem  Munde  immer  zu  neuem  Leben  erwachen
und  ein  fröhliches  Gedeihen  führen.  Nichts  zeigt  auch  hier  so  sehr,  wie
stark  das  niederdeutsche  Wesen  in  das  Volk  gedrungen  war.  Wer
fühlte  sich  nicht  in  ein  Sachsenland  versetzt,  wenn  er  die  Kinder  anstimmen
  hörte  mitten  in  der  Zeit  des  Sprachzwangs:
Hopp.  hopp  hawerman!
trekk  din  vatters  steweln  an,

oder  Arebar  (Adebar),  langbeen?  Oder  wenn  sie  jenes  uralte  niedersächsische
  Gebet  an  die  Sonne  richteten:

Regen,  regen,  rusch!  Süon,  Sünn,  komm  werrr'r
De  kö  de  gahn  to  busch.  mit  din  gele  ferrrr,
Lat  de  [den]  regen  öwergahn,  mit  din  gele  strabl
lat  de  kö  tum  tun  utgahn.  beschin  uns  altomal:

Lat  de  sünn  werrekam’n.
oder  wenn  sie  zu  Weihnachten  und  Neujahr  jenes  in  ganz  Norddeutschland
  verbreitete  Rummelpottlied  in  folgender  Form  sangen?

Fru,  mak  de  dör  op,  Botsmann,  wist  du  striken.
de  rummelpott  will  in,  sott  dat  segel  op  de  (den)  topp
Da  kommt  en  schipp  von  Holland,  un  gif  mi  wat  in  de  sden]  rummel--dat
  hett  so'n  gude  sguden]  wind.  pott  usw.

Schipper,  wist  du  wiken,

Wie  war  es  denkbar,  daß  daneben  ein  jütisches  Volkstum  in
Angeln  Bestand  haben  konnte?

Wie  schon  oben  bemerkt,  beschränkte  sich  das  Jütische  damaliger
Zeit,  soweit  es  noch  vorhanden  war,  auf  die  Sprache  des  täglichen
Lebens;  ihm  fehlten  alle  Bezeichnungen  für  höhere,  insbesondere  abstrakte
  Begriffe.  Eben  darin  trat  es  auch  gegen  das  Niederdeutsche
zurück,  das,  seit  dem  15.,  16.  und  17.  Jahrhundert  durch  den  amtlichen
Gebrauch  in  Verwaltung,  Gericht  und  Kirche  und  seit  dem  17.  und
18.  Jahrhundert  z.  T.  auch  durch  die  Schule  zu  einer  höheren  Sprache
ausgebildet,  allmählich  zur  Volkssprache  geworden  war.  Aus  dem

1)  L.  R.  Tuxen:  Det  plattydske  Folkesprog  i  Angel  1857.  74  fl.  teilt
diese  und  andere  Kinderreime  mit,  merkwürdigerweise  in  dänischer  Orthographic,
wodurch  sie  einen  ganz  fremdartigen  Anstrich  bekommen;  über  die  Bedeutung
dieser  Reime  für  das  Volkstum  ist  er  anscheinend  völlig  im  unklaren.
        <pb n="457" />
        Die  anglische  niederdeutsche  Bolkssprache.  449

Erlernen  dieser  älteren  niederdeutschen  Amtssprache  mögen  sich  auch
mancherlei  sprachliche  Eigentümlichkeiten  erklären,  die  im  Anfang  des
vorigen  Jahrhunderts  noch  mehrfach  hervortraten,  um  1840  —48
aber  nur  im  Norden  mehr  erhalten  waren,  heute  längst  vor  den  gewöhnlichen
  holsteinischen  Formen  verschwunden  sind.  Wenn  man  sich
nun  für  berechtigt  hält,  jütische  Worte,  die  ursprünglich  allen  mit  dem
Jütischen  verwandten  nordischen  Sprachen  gemeinsam  sind,  auf  altnordischen
  oder  altdänischen  Ursprung  zurückzuführen,  so  kann  man
mit  demselben  Rechte  z.  B.  das  ältere,  heute  hier  längst  verschwundene
sk  für  sch  auch  aus  dem  älteren  Niederdeutsch  herleiten.  Andere  Besonderheiten,
  wie  das  Fehlen  des  Akkusativs  des  Maskulinums  z.  B.
de  man  sloch  de  hund  (für  den  hund)  ober  ik  will  mit  de  (den)
toch  u.  a.,  gehören  nicht  bloß  dem  anglischen  Niederdeutsch  an,  sondern
sind  in  ganz  Südschleswig  ebenso  wie  in  den  früher  friesischen  Gegenden,
selbst  bis  nach  Tondern  hinauf,  verbreitet.  Von  mancherlei  Redensarten
  und  Ausdrücken  abgesehen,  wie  de  hiere  und  de  dore,  woran  man
den  Schleswiger  sofort  erkennt,  ist  es  neben  der  scharfen  Aussprache  des  s
ganz  besonders  der  ganze  Tonfall  der  Sprache,  der  als  eine  Überlieferung
  aus  der  früheren  jütischen  Zeit  das  anglische  Niederdeutsch
auch  noch  heute  vor  dem  holsteinischen  auszeichnet.  Was  sonst  in
jener  Zeit  des  Sprachkampfes  als  jütische  Erinnerungen  betrachtet
ward,  beruht  z.  T.  auf  Unkenntnis  des  damals  üblichen  holsteinischen
Niederdeutschen.1)  Richtig  ist  aber,  daß  in  das  anglische  Niederdeutsch
im  Gegensatz  zu  älteren,  oben  mitgeteilten  Urkunden  im  Laufe  des

1)  Auch  Tuxen  ist  nicht  davon  freizusprechen,  da  seine  ganze  Darlegung
sich  nur  auf  ältere  Quellen,  wie  Schützes  Idiotikon  (1800  —  1802),  Bremisches
Wörterbuch  1765—  1772  u.  a.,  niemals  auf  die  niederdeutsche  Sprache  gründet,
wie  sie  zu  seiner  Zeit  in  Holstein  gesprochen  ward.  Allen  gar  hält  Redensarten
wie:  Ik  wer  nich  gud  to  mod'’,  da  ward  nix  van,  dar  wet  ik  nix  von,  he
sücht  gud  ut  u.  a.  für  jütischen  oder  dänischen  Ursprungs.  Was  N.  Andersen
(Sproglige  Andringer,  Sönderj.  Aurb.  1901.  1—40)  über  die  Volkssprache  in
Angeln  ausführt,  ist  ganz  vergnüglich  zu  lesen;  nur  scheinen  seine  Kenntnisse
der  heutigen  plattdeutschen  Sprache  nicht  besonders  gründlich  zu  sein;  es  geht
ihm  wie  allen  dänischen  Gelehrten,  die  nur  das  ältere  Literaturniederdeutsch  der
Urkunden  kennen  und  des  heutigen  Plattdeutschen  absolut  nicht  mächtig  sind.
Ganz  gewöhnliche  niederdeutsche  Ausdrücke  werden  daher  noch  immer  zu  jütischen
oder  dänischen  gemacht.

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.  29
        <pb n="458" />
        450  H.  Die  dänischen  Sprachrestripie  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

18.  und  19.  Jahrhunderts  durch  die  hochdeutsche  Kirchen=  und  Schulsprache
  und  durch  eifrige  Lektüre  früher,  als  es  im  Holsteinischen  geschah,
mannigfach  hochdeutsche  Worte  und  Bildungen  eingedrungen  sind;  das
hängt  mit  der  dem  Angler  eigentümlichen  Neigung  zusammen,  sich
eine  feinere  Bildung  anzueignen.  Um  so  mehr  glaubte  er  auch  Anspruch
  darauf  zu  haben,  „mit  to  dat  dütsche“  gerechnet  zu  werden.

Der  Verfasser  jener  Schilderung  Angelns  und  der  Angler  sagt
schon  im  Anfang  der  vierziger  Jahre  voraus,  die  Angler  würden
wohl  ziemlich  unruhig  werden,  wenn  man  bei  ihnen  die  dänische
Sprache  einführen  wollte.  Er  kennt  die  deutsche  Gesinnung  seiner
Landsleute,  die  in  dem  Niederdeutschen  ihren  Träger  fand,  und  wußte,
wie  sie  auf  ihr  Selbstbestimmungsrecht  pochten  und  ihre  Kirchen=  und
Schulsprache  sich  nicht  leicht  nehmen  lassen  würden.  Nichts  war  für
die  dänische  Regierung  schwieriger  als  diese  Gesinnung  bei  dem  ganz
besonders  eigenartigen,  oben  (S.  432)  geschilderten  Charakter  des  Volkes
mit  irgendwelchem  Erfolg  zu  bekämpfen.  Nur  aus  der  gänzlichen
Hoffnungslosigkeit,  dieses  Geschlecht  zu  gewinnen,  erklären  sich  auch
jene  sonst  unbegreiflichen  Außerungen,  womit  Allen  die  Gewaltmaßregeln
  der  Regierung  zu  rechtfertigen  sucht.1)

„Deutscherseits“,  sagt  er,  „hat  man  ein  Auskunftsmittel  vorgeschlagen,
  welches  alles  zum  Frieden,  zur  völligen  Harmonie  und
glücklichen  Eintracht  zurückführen  werde,  nämlich  die  Gemeinden  selbst
darüber  abstimmen  zu  lassen,  ob  sie  dänische  oder  deutsche  Kirchenund
  Schulsprache  haben  wollen.  Diesem  Rate  liegt  aber  eine  große
Dummheit  zugrunde,  wenn  die  Urheber  dieses  Vorschlags  etwa  geglaubt
  haben,  daß  irgend  jemand,  der  die  schleswigschen  Verhältnisse
genauer  kennt,  demselben  beistimmen  werde;  viel  eher  möchten  wir
denselben  als  eine  nicht  geringe  Hinterlist  bezeichnen,  welche  darauf
abzielt,  die  dänische  Regierung  bei  den  vielen,  denen  die  schleswigschen
  Verhältnisse,  wenn  nicht  ganz,  so  doch  großenteils  unbekannt
sind,  namentlich  im  Auslande  anzuschwärzen  und  verhaßt  zu  machen,
da  sie  auf  einen  scheinbar  so  billigen  und  unparteiischen  Vorschlag
nicht  eingehen  will.  Wir  haben  oben  nachgewiesen,  wie  viele  schlechte
und  unberechtigte  Elemente  ihren  Einfluß  auf  die  Stimmung  des

1)  Allen  II.  621  f.
        <pb n="459" />
        Allens  Vertelolgung  der  Sprachreskripte.  451

Volkes  ausübten:  eine  alberne  und  zugleich  strafwürdige  Geringschätzung
der  guten  Muttersprache,  von  den  deutschen  Lehrern  der  Bevölkerung
eingeflößt,  eine  ebenso  unsinnige  Vorliebe  für  eine  fremde  Sprache,
welche  natürlich  auf  dieselbe  Quelle  zurückzuführen  ist,  eine  dem  Vaterlande
  feindselige  Gesinnung,  welche  noch  von  dem  Pesthauch  des  kürzlich
  gedämpften  Aufruhrs  belebt  und  sowohl  von  in=  als  ausländischen
Wühlern  angefacht  wird,  eine  Gesinnung,  der  die  tückische  Nachbarmacht,
  stets  lauernd  und  mit  dem  Netze  zum  Fange  bereit,  neue
Nahrung  zuführt,  sobald  sie  zu  ermatten  droht.  Es  wäre  unverantwortlich,
  ein  Geschlecht,  das  solchen  Einflüssen  ausgesetzt  und  in
solchen  Vorurteilen  befangen  ist,  selbst  eine  Sache  entscheiden  zu  lassen,
welche  nicht  nur  ihr  eigenes  geistiges  Wohl  betrifft,  sondern  auch  das
aller  zukünftigen  Geschlechter.  Die  auf=  und  abschwankende,  sich  selbst
widersprechende,  von  augenblicklichen  Verhältnissen  abhängige  Stimmung
  dieser  Generation  darf  nicht  für  alle  Zeiten  maßgebend  und
bindend  werden,  denn  sie  leidet  an  einer  tiefwurzelnden  geistigen  Krankheit,
  welche  sie  dasjenige  ganz  verkennen  läßt,  was  ihr  in  gesundem
Zustande  das  Teuerste  und  Liebste  sein  würde;  sie  stößt  die  Muttersprache
  als  etwas  Unreines  von  sich  und  wendet  sich  mit  Haß  vom
Vaterlande  ab.  Ist  aber  dieses  Geschlecht  krank,  so  kommt  es  dem
Arzte  zu,  das  Heilmittel  zu  bestimmen,  selbst  wenn  es  dem  Kranken
zuwider  sein  sollte,  und  ist  das  Geschlecht  unmündig,  so  muß  man  ihm
einen  Vormünder  geben,  der  nicht  das  Wohl  seines  Mündels,  sondern
auch  das  aller  folgenden  Erben  in  Erwägung  ziehen  soll.  Künftige
Geschlechter  werden  die  dänische  Regierung  segnen  und  das,  was  sie
in  diesen  Jahren  getan  hat,  dankbar  anerkennen,  wenn  auch  die  jetzige
Generation  den  guten  Willen  verkennt  und  vielleicht,  wenigstens  eine
Zeitlang,  verkennen  muß.“"  1)

1)  Merkwürdig  ist  die  Mischung  von  Lob  und  Tadel,  die  das  Haandbog
für  die  Sprachreskripte  hat:  Sprogrekripternes  Maal  var  faldtud  berettiget.
Det  var  vor  Pligt  som  vor  Ret,  at  ve#erne  om  vorteget,  at  seette  Skranke
for  den  hensynslöse  Propaganda,  der  igennem  mange  Sleegtled  havde  sögt
at  fortyske  Slesrig;  men  en  forstandig  Mand  begynder  ikke  at  indrette  sig
i  sit  hus,  för  han  er  bleven  Herre  i  det  og  det  Tillisch'ske  Provisorium
1850  —–1851  betöd  endnu  ikke,  at  vi  vare  selvraadende  i  Slesvig  (S.  177).
Und  dann  zum  Schluß  die  alle  geschichtlichen  Tatsachen  auf  den  Kopf  stellenden
Worte:  Vor  Stelling  til  Argel  1851  var  ganske  parallel  med  Preussernes  til

29
        <pb n="460" />
        452  H.  Die  dänischen  Sprachrestripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

In  der  Tat,  weiter  kann  nach  Hanssens  Ausdruck  politischer
Fanatismus  schwerlich  sich  verirren;  aber  von  diesem  war  damals  die
dänische  Nation  fast  allgemein  erfüllt.  Bei  ihr  verhallten  die  Stimmen
besonnener  Landsleute,  die  sich  noch  gesunden  Menschenverstand  bewahrt
hatten.  Dircking-Holmfeld  hatte  nur  zu  recht,  wenn  er  1854  sich  dahin
äußerte,  das  Verfahren  in  Schleswig  gebe  das  Barometer  ab,  an  dem
man  den  Stand  des  Wahnes  und  verschrobenen  Geistes  der  dänischen
Nation  am  besten  abmessen  könne.  Wohl  gab  es  auch  Stimmen,  die
behaupteten,  daß  die  Bevölkerung  gerade  aus  Erbitterung  über  die
Sprachreskripte  ihre  „Muttersprache“  verleugne,  aber  sie  wurden  übertönt
  von  dem  lauten  Rufen  anderer,  man  habe  sichere  Wahrzeichen,  die
dem  deutschen  Wesen  einen  baldigen  Fall  prophezeiten;  man  wußte  zu
berichten,  wie  alte  Leute  vor  Freude  geweint  hätten,  als  sie  zum
erstenmal  in  der  Kirche  die  „dänische  Muttersprache-  gehört;  man
erzählte  sich  davon,  wie  hie  und  da  die  Eltern  aufhörten,  mit  ihren
Kindern  plattdeutsch  zu  reden;  anderen  dagegen  hatten  die  klugen
Angler  eingeredet,  sie  sprächen  mit  den  Kindern  plattdeutsch,  um  ihnen
das  „Dänische“  in  der  Schule  zu  erleichtern;  wieder  andere  hofften,  daß
das  Volk  aus  dem  Nebel  der  Vorurteile  das  Licht  der  Wahrheit  hervorstrahlen
  sehen  würde,  wenn  sie  zu  bemerken  glaubten,  wie  leicht  die  Kinder
das  Dänische  im  Vergleich  zu  dem  fremdartigen  Hochdeutschen  in  den
Schulen  erlernten  und  an  einzelnen  Stellen  schon  kein  Deutsch  mehr
verständen.  Viel  erwartete  man  auch  von  der  Gründung  dänischer
Volksbibliotheken,  von  der  Wirkung  der  Ingemannschen  Romane,  die
ja  so  zeitgemäß  seien,  weil  ihr  Inhalt  sich  zum  großen  Teil  um  den
Kampf  Dänemarks  mit  den  Feinden  im  Süden  drehe  und  wie  von
selbst  und  in  aller  Stille  die  Liebe  zum  dänischen  Vaterlande  verbreite.
Welche  Wirkung  alle  Maßnahmen  einer  rücksichtslosen  Verwaltung  aus

det  tTeke  Elsas  1871.  Beggo  Steder  forefandtes  en  fremmed  Kultur  —  og
Sprogtvang,  der  var  yndet  af  Befolkingen,  men  ilde  det  af  Sejrberrerne.
Vi  sögte  at  bryde  den  ved  en  lempelig  blandet  Sprogsystem  i  Forvaltning,
Skole  og  Kirke;  Preusserne  fejede  med  cet  Slag  alt  Fransk  til  side  i  alle
forhold,  der  beroode  paa  Staten,  og  skabte  reot  tyske  Iustitutioner.  Vore
Bestrabelser  vare  ikke  udadlelige,  men  i  Höimod,  Taalsomhed  og  Retsind
ragede  de  böjt  op  over  alt,  hrad  vor  Modstander  nogensinde  har  vist  paa
dette  Omraade,  og  dog  Iykkedes  det  dotte  Preussen  til  nagle  os  til  en
curopaeiske  Skampal  og  at  paaföre  os  en  ödelioggende  krig  (S.  182).
        <pb n="461" />
        H.  Die  dänischen  Sprachrestripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.  453

die  Bevölkerung  ausgeübt  hätten,  wenn  sie  jahrzehntelang  gedauert,
ob  wirklich  in  Angeln  ein  neues  dänisches  Volkstum  entstanden  wäre,
aufgebaut  auf  der  neubelebten  jütischen  Mundart  und  der  dänischen
Literatursprache  in  Kirche  und  Schule,  wie  eiderdänische  Stimmen
behaupten,  ist  eine  müßige  Frage,  auf  die  keine  geschichtliche  Forschung
eine  Antwort  erteilt.  Damals,  im  Anfang  der  sechziger  Jahre,  mußte
jeder  Besonnene  erkennen,  daß  die  Arbeit  bis  dahin  so  gut  wie  erfolglos
  geblieben  war  1);  aber  man  lebte  in  Illusionen,  täuschte  sich  völlig
über  den  Volkscharakter,  und  war  blind  gegen  alles,  was  wirklich  in
dem  anglischen  Volksleben  in  der  Stille  vor  sich  ging.  Es  ist  eine
anerkannte  Tatsache“,  sagt  Adler  mit  Recht,  „daß  die  deutsche  Sprache
in  diesen  gemischten  Distrikten  in  den  13  Jahren  des  dänischen  Sprachzwangs
  von  1851—  63  mehr  Terrain  gewann  als  in  den  vorhergegangenen
  100  Jahren.“  Diese  eigenartige  Erscheinung  verdient  um
so  mehr  eine  besondere  Beachtung,  als  sie  in  den  letzten  Jahrhunderten,
wenigstens  für  das  Niederdeutsche,  kaum  ein  Analogon  findet.

Man  erinnere  sich,  wie  Angeln  größtenteils  seit  der  Reformationszeit
  bereits  zweisprachig  war,  wie  an  die  völlige  Herrschaft  der
niederdeutschen  Sprache  die  Prediger  und  Lehrer  seit  dem  Ende  des
18.  Jahrhunderts  angeknüpft  hatten,  um  im  Interesse  der  hochdeutschen
Schul=  und  Kirchensprache  die  Eltern  zu  bewegen,  mit  ihren  Kindern
sich  des  Niederdeutschen  zu  bedlenen.  Diese  Bewegung  hatte,  wie  wir
gesehen,  einen  weiten  Umfang  gewonnen,  auch  nach  dem  Zeugnis  des

1)  „Die  Eltern  schicken  zwar“,  schreibt  ein  dänischer  Schullehrer  jener  Zeit,
„ihre  Kinder,  soweit  sie  nicht  die  Mittel  haben,  sie  auswärts  unterzubringen,
zur  Schule,  weil  sie  sonst  hart  gestraft  werden,  aber  damit  hört  ihre  Teiluahme
auch  auf.  Ich  habe  die  ruhigen  und  gemäßigten  wiederholt  gebeten,  sich  doch
der  Kinder  wie  früher  zu  Hause  anzunehmen:  aber  sie  erklärten,  sie  verständen
nichts  von  der  dänischen  Sprache  und  würden  nie  etwas  davon  wissen  wollen.
—  Und  die  Kinder!  Ja,  es  ist  ein  Jammer.  Wenn  wir  10  Jahre  uns  mit
ihnen  die  größte  Mühe  gegeben,  sie  hier  in  der  Schule  dänisch  gelehrt  und  alles
auf  dänisch  unterrichtet  haben,  so  werfen  sie,  sobald  sie  konfirmiert  sind,  buchstäblich
  die  dänischen  Bücher  ins  Feuer  und  sprechen  kein  Wort  dänisch  mehr.
Sie  geben  sich  ordentlich  Mühe  zu  vergessen,  was  sie  gelernt  haben,  und  wenn
ihnen  die  intellektuelle  Bildung  auch  natürlich  bleibt,  so  ist  doch  von  einem
Fortbauen  auf  der  in  der  Schule  empfangenen  Grundlage  wie  früher  nicht  mehr
die  Rede.“
        <pb n="462" />
        454  H.  Die  danischen  Sprachrestripte  vom  Jahre  1851  und  ihre  Folgen.

oben  angeführten  Minoritätsvotums,  ohne  wenigstens  bis  in  die  vierziger
  Jahre  hinein  einen  politischen  oder  nationalen  Charakter  anzunehmen.
  In  Mittel=  und  Nordschleswig  war  es,  wie  wir  erfuhren,
deswegen  auch  vielfach  noch  Sitte  gewesen,  nach  der  Konfirmation  im
gewöhnlichen  Leben  zu  der  Sprache  der  Alten,  d.  h.  zu  der  jütischen
Mundart  überzugehen.  Je  höher  indes  die  politischen  und  nationalen
Wogen  stiegen,  seit  dem  Jahre  der  Erhebung  und  insbesondere  infolge
des  Sprachzwangs,  wobei  die  bisher  so  friedsame,  seit  alters  überkommene
  jütische  Mundart  plötzlich  zu  einer  national  dänischen  gestempelt
  ward,  mit  der  notwendigerweise  auch  eine  dänische  Gesinnung
verbunden  sein  müsse,  desto  mehr  ward  auch  die  Ubung  der  Mundart
  in  den  nationalen  Streit  hineingezogen.  Mit  einem  Worte:  Wer
in  Mittel=  und  Nordangelu  deutsch  gesinnt  war,  redete  sortan  nur
plattdeutsch,  und  wo  die  Kinder  bisher  wieder  nach  der  Konfirmation
jütisch  gesprochen  hatten,  fuhren  sie,  um  ihre  deutsche  Gesinnung  zu
bezeugen,  fort,  auch  später  nur  plattdeutsch  zu  reden.  1)  Daraus  erklären
  sich  denn  auch  die  ewigen  Klagen  der  dänischen  Berichterstatter,
die  Leute  verständen  alle  „dänisch“,  aber  sie  wollten  es  nicht  reden;
daraus  begreift  es  sich,  wie  in  dem  Angenblicke,  wo  die  Decke,  die
über  das  Land  ausgebreitet  lag,  hinweggezogen  ward,  ein  gänzlich
verändertes  Bild  zum  Vorschein  kam.  In  den  Jahren  1864  und  1865
habe  ich  von  vielen  beteiligten  jüngeren  und  älteren  Leuten  des  mittleren
  und  zum  Teil  des  nördlichen  Angelns  mir  diesen  merkwürdigen
sprachlichen  Vorgang  schildern  lassen;  alle  waren  einstimmig  darüber,
daß  die  Einführung  der  dänischen  Kirchen=  und  Schulsprache  das  Grab
der  jütischen  Mundart  geworden  sei;  alle  erklärten,  ohne  den  sprachlichen
  Druck  und  die  nationale  Betonung  der  Mundarten  würde  das
Jütische  seine  Stellung  neben  dem  Plattdeutschen  noch  länger  behauptet

1)  Der  Angelbo  weiß  1860  (Provindsialelter.  4.  353)  von  diesem  völligen.
Umschlag  in  dem  Kirchspiel  Grundhof  zu  berichten;  er  erzählt  von  dem  Haß
der  Leute  gegen  dic  „däuische  Sprache“;  in  einem  der  nördlichen  Kirchspiele
Angelus  sollen  sie  sich  nach  ihm  durch  Handschlag  verpflichtet  haben,  nicht  mehr
„dänisch“  d.  h.  die  jütische  Mundart  zu  sprechen.  In  einem  Kirchdorse  wollte
man  den  Geistlichen  bei  ciner  Durchreise  des  Königs  im  Jahre  1858  nicht  dänisch
reden  lassen,  ließ  deswegen  die  Glocken  mit  aller  Macht  läuten;  als  aber  ein
„  forulykket  subjekt  vortrat,  um  ein  paar  deutsche  Worte  zu  sprechen,  da
schwicgen  auf  einmal  die  Glocken.
        <pb n="463" />
        I.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  seil  1864.  455

haben.  So  sollte  sich  denn  das  Wort,  welches  der  frühere  Minister
für  Schleswig,  der  Konferenzrat  Raaslöff,  bereits  im  Jahre  1858
ausgesprochen  hatte,  erfüllen,  alles,  was  in  sieben  Jahren  mit  so  vieler
Energie  und  Konsequenz  aufgebaut  worden  sel,  werde  höchstwahrscheinlich
  in  ebenso  vielen  Tagen  spurlos  verschwunden  sein,  sobald  der  Zwang
aufhöre;  aber  es  war  noch  mehr  geschehen,  als  er  ahnen  mochte:  ganz
Angeln  war  in  der  Zeit  der  Herrschaft  der  Sprachreskripte  zu  einer
niedersächsischen  Landschaft  mit  plattdeutscher  Sprache  geworden.  Und
was  an  Resten  der  jütischen  Mundart  in  den  nördlichen  Gebieten  noch
übrig  geblieben  war  als  Nebensprache,  ward  in  den  folgenden  Jahrzehnten
  stetig  und  sicher  von  dem  Niederdeutschen  aufgesogen.

Weniger  als  in  Angeln  trat  dieses  Vordringen  des  Niederdeutschen
während  des  Sprachstreites  auf  dem  eigentlichen  Mittelrücken  hervor;
hier  fehlten,  von  dem  verschiedenen  Volkscharakter  abgesehen,  auch  vielfach
  die  oben  gekennzeichneten  Vorbedingungen,  die  in  Angeln  allmählich
  geschichtlich  sich  entwickelt  hatten.  Erst  die  neuere  Zeit  hat
auch  hier  in  einem  Gebiete,  das  sich  als  ein  spitzzulaufender,  ungefähr
durch  zwei  von  Flensburg  —  Tondern  nach  Süden  gezogene  Linien  begrenzter
  Keil  bis  nach  Viöl  erstreckte,  dem  Niederdeutschen  völlig  freie
Bahn  geschaffen.

I.  Die  nationale  und  sprachliche  GEntwickelung  seit  1864.

Wer  die  Zeit  von  dem  Tode  König  Friedrichs  VII.  (15.  Nov.  1864)
bis  zum  Einmarsch  der  preußisch-österreichischen  Truppen  nicht  miterlebt
hat,  kann  sich  keine  Vorstellung  von  der  ungeheuren  Erregung  machen,
die  besonders  die  Bevölkerung  Mittelschleswigs  ergriffen  hatte,  noch
viel  weniger  die  Begeisterung  ermessen,  womit  nach  der  Räumung  des
Dänenwalls  die  Truppen  als  Befreier  von  dem  dreizehnjährigen  Zwange
begrüßt  wurden.  Wie  die  Spreu  vor  dem  Winde  war  in  wenigen
Tagen  alles  hinweggefegt,  was  jene  Zeit  mit  solch  eiserner  Konsequenz
aufzubaunen  gesucht  hatte.  Für  Angeln  und  den  südlichen  Teil  des
sogenannten  gemischten  Distriktes  erfolgte  die  Wiederherstellung  des
        <pb n="464" />
        456  I.  Die  natlonale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  1864.

früheren  Zustandes  ohne  weiteres;  auch  die  Städte  Hadersleben,  Apenrade
  und  Sonderburg  gewannen  alsbald  ihre  deutsche  Schulsprache  und
gemischt  deutsch-dänische  Kirchensprache  wieder.  Überall  aber,  wo  die
jütische  Mundart  sich  noch  in  größerem  Umfange  erhalten  hatte,  sollte
bei  der  Neuordnung  der  Sprachverhältulsse  der  Wunsch  der  Bevölkerung
  maßgebend  sein  und  eine  Abstimmung  der  Hausväter  darüber
entscheiden,  ob  die  Kirchen=  und  Schulsprache  deutsch  oder  dänisch  oder
die  Kirchensprache  noch  gemischt  sein  solle.  Die  Ergebnisse  dieser  Abstimmungen
  waren  im  hohen  Grade  bedeutsam  für  die  Stimmung  der
Bevölkerung.  Ohne  auf  die  Einzelheiten  näher  einzugehen,  heben  wir
nur  folgendes  hervor  1).  Von  den  6  Kirchspielen  der  Wiesharde  erklärten
sich  Wanderup  (mit  138  Stimmen),  Nordhacksted  (mit  142),  Großen
Wiehe  (mit  203),  Wallsbüll  (mit  77),  Handewith  (mit  187),  im  ganzen
747  Hausväter  für  die  deutsche,  19  für  die  dänische  und  3  für  beide
Sprachen;  allein  in  dem  Kirchspiel  Bau  entschieden  sich  damals  noch
176  für  dänische,  77  für  die  deutsche  und  49  für  beide  Sprachen.
In  den  10  ländlichen  Kirchspielen  des  gemischten  Distriktes  der  Proypstei
Tondern  gaben  1373  Hausväter  ihre  Stimmen  ab.  Davon  erklärten
sich  in  Aventoft  111  für  deutsche  Kirchensprache,  in  Humptrup  87,
in  Klixbüll  156,  in  Leck  267,  in  Süderlügum  158,  in  Braderup  109,
in  Karlum  88,  in  Ladelund  77  für  deutsche  Kirchen=  und  Schulsprache,
in  Medelby  82  für  deutsche,  95  für  gemischte,  7  für  dänische  Sprache
und  ebenso  in  Uberg  55  für  deutsche,  22  für  gemischte  und  2  für
dänische  Sprache;  im  ganzen  1190  Hausväter  für  deutsche  Kirchensprache,
  11  für  die  dänische,  171  für  deutsche  Kirchensprache  mit
däuischer  Nebensprache.  Für  ausschließlich  dänische  Kirchensprache  hatten
sich  nur  ganz  vereinzelte  Stimmen  in  4  Kirchspielen  entschieden,  und
von  den  171  Stimmen  für  dänische  Kirchensprache  neben  der  deutschen
fielen  allein  auf  das  Kirchspiel  Medelby  95.  Bezüglich  der  Schulsprache
  stimmten  im  ganzen  1254  für  deutsche,  15  für  dänische,  20  für
deutsche  mit  dänischer,  78  für  dänische  mit  deutscher,  nur  in  2  Kirchspielen
  Uberg  und  Medelby  trat  eine  erhebliche  Zahl  (z.  B.  in  Jardelund
  und  Seth)  für  gemischten  Schulunterricht  ein.  Aus  dieser  freien
Abstimmung  geht  hervor,  daß  selbst  in  Kirchspielen,  wo  das  Jütische

1)  Adler  84  ff.  Über  die  Abstimmung  in  Tondern  vergl.  oben  S.  317.
        <pb n="465" />
        Preußische  Regierungsverfllgungen.  457

noch  einen  festen  Stand  hatte,  trotz  des  langjährigen  Sprachzwangs
seitens  der  dänischen  Regierung  so  gut  wie  nichts  erreicht  war,  und
doch  wagte  es  eine  dänische  Note  vom  5.  April  1864,  die  Widerherstellung
  des  früheren  gesetzlichen  Zustandes  „eine  unbegreifliche
Zwangsmaßregel“  zu  nennen.

Die  weitere  Entwickelung  der  Sprachverhältnisse  in  den  nordschleswigschen
  Schulen  ist  auf  Grund  von  Regierungsverfügungen,  die
von  politischen  Erwägungen  beeinflußt  waren,  nur  langsam  und  schrittweise
  erfolgt.  Der  §  5  des  Prager  Friedens  vom  23.  August  1866  hatte
die  Möglichkeit  eröffnet,  „daß  die  Bevölkerungen  der  nördlichen  Distrikte
von  Schleswig,  wenn  sie  durch  freie  Abstimmung  den  Wunsch  zu
erkennen  gaben,  mit  Dänemark  vereinigt  zu  werden,  an  Dänemark
abgetreten“  würden.  Damit  war  alles,  was  der  Wiener  Frieden  errungen
  hatte,  für  Nordschleswig  wieder  in  Frage  gesetzt  und  zugleich
die  Stimmung  der  Bevölkerung,  die  sich  bereits  in  der  Abtretung  gefunden,
  von  neuem  umgeschlagen.  Die  unsichere  politische  Lage  neben
dem  Mangel  an  genügend  deutsch  vorgebildeten  Lehrkräften  macht  es
begreislich,  daß  an  dem  Bestehenden  vorläufig  nicht  gerüttelt  ward.
Erst  nach  dem  siegreichen  Kriege  von  1870  und  1871  hielt  man  die
Zeit  für  gekommen,  einen  Schritt  weiterzugehen.  Nach  der  Verfügung
vom  17.  August  1871  bildete  die  deutsche  Sprache  mit  6  Stunden
wöchentlich  nur  noch  einen  Unterrichtsgegenstand,  ihre  Einführung  als
eigentliche  Unterrichtssprache  konnte  dabei  nur  auf  Wunsch  der  Eltern  stattfinden.
  Als  dann  am  28.  August  1876  das  Amtssprachengesetz  für
die  ganze  Monarchie  erlassen  war  und  zugleich  die  Aufhebung  des  §  5
bereits  in  der  Luft  schwebte,  die  in  Wirklichkeit  auch  am  11.  Oktober
1878  erfolgte,  führte  eine  Verfügung  vom  9.  März  1878  das  Deutsche
in  beschränktem  Maße  als  Unterrichtssprache  ein.  Danach  sollten  7  Stunden
  wöchentlich  in  der  Mittel=  und  Oberstufe  auf  den  eigentlichen  Unterricht
  in  der  deutschen  Sprache,  je  3  und  5  auf  deren  Gebrauch  als
Unterrichtssprache  selbst  fallen;  die  Einführung  deutscher  Unterrichtssprache
  für  alle  Lehrgegenstände  mit  etwaiger  Ausnahme  des  Religionsunterrichts,
  der  dänisch  blieb,  konnte  auf  Antrag  der  Mehrheit  der
Schulgemeinde  zugelassen,  außerdem  auch  auf  Antrag  der  Regierung
von  dem  Oberpräsidenten  angeordnet  werden.  Infolge  dieser  im  eigenen
Interesse  der  Bevölkerung  dringend  notwendigen,  dabel  maßvollen,  den
        <pb n="466" />
        458  I.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  sell  1864.

Wünschen  der  Beteiligten  entgegenkommenden  Bestimmungen  ward  nach
Adler  bis  zum  Jahre  1888  in  etwa  40  ländlichen  Schulgemeinden,
13  im  Kreise  Apenrade,  4  in  Sonderburg,  23  in  Tondern  und  1  in
Hadersleben  die  deutsche  Unterrichtssprache  für  sämtliche  Lehrgegenstände
mit  Ausnahme  der  Religion  nach  und  nach  auf  Antrag  der  Mehrheit
der  Schulgemeinde,  nur  in  zwei  oder  drei  Fällen  auf  Antrag  der
Minderheit  und  nur  in  einem  Falle  ohne  Antrag  aus  der  Schulgemeinde
aus  besonderen  Gründen,  ohne  auf  Widerstand  zu  stoßen,  von  der
Regierung  eingeführt.  Man  kann  darüber  streiten,  ob  es  nicht  ersprießlicher
  gewesen  wäre,  wenn  die  Regierung  an  dieser  bisherigen,  nicht
erfolglosen  Verfügung  nach  zehnjähriger  Geltung  nicht  gerüttelt,  sondern
  noch  weiter  die  Wirkung  der  Aufhebung  des  §  5  abgewartcet  hätte;
es  wäre  dann,  sagt  man,  zwar  eine  langsamere,  aber  ruhigere  Entwickelung
  eingetreten,  der  aufregende  Kampf  mit  dem  dänisch  gesinnten
Teil  der  jütischen  Bevölkerung  nicht  in  so  hohem  Grade  entbrannt  und
auch  die  Geistlichkeit  im  kirchlichen  Interesse  nicht  auf  den  Kampfplatz
getreten.  Betrachten  wir  zunächst  die  minisieriell  genehmigte,  vom
Oberpräsidium  unter  dem  18.  Dez.  1888  erlassene  Anweisung,  die  mit
Beginn  des  Sommerhalbjahres  1889  ins  Leben  trat  und  noch  heute
in  Kraft  steht,  so  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  damit  an  die  Stelle  des
Volkswunsches  der  Wille  der  Regierung  getreten  ist  und  der  Grundsatz,
den  man  bisher  verfolgt,  völlig  ausgegeben  ward.  Die  Anweisung
hat  in  den  nordschleswigschen  Volksschulen  in  allen  Lehrgegenständen
mit  alleiniger  Ausnahme  der  Religion  die  deutsche  Sprache  als  Unterrichtssprache
  eingeführt,  doch  können  sich  die  Lehrer  in  dem  ersten
Schuljahre,  soweit  und  solange  es  erforderlich  ist.  sich  des  Dänischen
bedienen,  um  solche  Kinder,  die  des  Deutschen  beim  Eintritt  in  die
Schule  noch  völlig  unkundig  sind,  darin  einzuführen.  Sie  hat  an  der
dänischen  Kirchensprache  nicht  gerüttelt,  vielmehr  auch  den  dänischen
Religionsunterricht  bestehen  lassen,  doch  kann  da,  wo  in  der  Gemeinde
selbst  der  Wunsch  hervortritt,  für  den  Religionsunterricht  von  der  Regierung
  der  Gebrauch  der  deutschen  Sprache  nach  Lage  der  Verhältnisse
gestattet  werden.  Die  Zahl  der  wöchentlichen  Religionsstunden  ward
durchweg  auf  6  festgestellt  mit  der  Maßgabe,  daß  die  hinzutretenden
2  Stunden  auf  der  Mittel=  und  Oberstufe  in  deutscher  Sprache  erteilt
werden,  zugleich  die  Regierung  ermächtigt,  in  einzelnen  Fällen  bis  auf
        <pb n="467" />
        Preußische  Regierungsverfügungen  und  die  nicche.  459

weiteres  Ausnahmen  zuzulassen  und  die  Beibehaltung  des  Dänischen
als  Unterrichtssprache  in  dem  bisherigen  Umfange  zu  gestatten.!)  In
Verfolg  dieser  Verfügung  ward  1899,  besonders  im  Interesse  der  zuziehenden
  Deutschen,  die  Zahl  der  deutschen  Religionsstunden  um  zwei
vermehrt  und  den  Eltern  freie  Wahl  überlassen.  Mit  der  Verordnung
vom  Jahre  1888  hatte  die  Regierung  in  ihrer  Schulpolitik  einen
Schritt  getan,  der  nicht  wieder  rückgängig  gemacht  werden  konnte,
wollte  sie  nicht  jede  Autorität  verlieren;  sie  mußte  sich  dabei  auf  einen
Ansturm  gefaßt  machen,  der  sich  dann  auch  von  zwei  entgegengesetzten
Seiten  erhob.  Heute,  wo  die  stürmischen  Wellen  sich  mehr  und  mehr
gelegt  haben  und  die  ersten  Schwierigkeiten  einer  Übergangszeit  so
ziemlich  überwunden  sind,  lassen  sich  die  damaligen  Strömungen  in
größerer  Ruhe  betrachten.  Für  die  Regierung  ist  die  Schule  keine
kirchliche,  sondern  eine  staatliche  Anstalt;  sie  folgte  bei  ihren  Anordnungen
  einem  allgemein  gültigen  Gesetz,  das  auch,  wie  wir  gesehen,  im
18.  Jahrhundert  bei  der  Einführung  des  Hochdeutschen  in  natürlicher
Entwickelung  zur  Geltung  kam.  Den  landesherrlichen  Kanzleien  folgte
die  Verwaltung,  das  Gericht  und  zuletzt  erst  die  Kirche  und  Schule;
der  Unterschied  gegen  früher  besteht  nur  in  dem  rascheren  Gange,  der
aber  der  ganzen  modernen  Entwickelung  entspricht.  Ohne  Frage  kam
die  Regierung  damit  besouders  dem  deutschgesinnten,  aber  jütischredenden
Teil  der  Bevölkerung  und  den  zahlreich  in  einzelnen  Gruppen  über  das
Land  zerstreuten  Deutschen  entgegen;  auch  hielt  sie  die  religiösen  Interessen,
  die  die  Kirche  an  der  Schule  hat,  genügend  durch  den  dänischen
  Religionsunterricht  berücksichtigt.  Freilich,  wenn  man  die  äußersten
Konsequenzen  zieht,  so  konnte  in  absehbarer  Zeit  ein  allmählicher  Wechsel
auch  in  der  Konfirmationssprache  und  am  Ende  auch  der  Kirchensprache
davon  die  letzte  Folge  sein  und  in  einer  langen  Übergaugszeit  mit
zweisprachigem  Koufirmationsunterricht  und  doppelter  Kirchensprache  der
Geistlichkeit  mancherlei  Schwierigkeit  erwachsen.  Auch  stand  es  zur
Frage,  ob  und  wann  die  Kirche  mitfolgen  werde,  wenn  die  deutsche
Sprache  auch  in  dem  Religionsunterricht  einer  Gemeinde  mit  dänischer
Kirchensprache  lange  allein  herrschend  gewesen  war.  Sollten  solche
religiös  nur  auf  deutsch  vorgebildeten  Kinder  etwa  auf  Wunsch  der

1)  Amtsblatt  der  Kgl.  Regierung  v.  22.  Dez.  1888.
        <pb n="468" />
        460  I.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  1864.

Eltern  doch  dänischen  Konfirmationsunterricht  erhalten  können?  Wie
lange  sollte  der  Grundsatz  sestgehalten  werden,  daß  in  Gemeinden  mit
dänischer  Kirchensprache  dieser  Kirchensprache  auch  dänische  Konfirmation
entsprechen  müsse,  auch  wenn  die  Kinder  nur  deutschen  Religionsunterricht
  erhalten  hatten?  War  es  nicht  ein  völliger  Widerspruch  mit  der
ganzen  bisherigen  Entwickelung  der  Kirchensprache,  wo  diese  den  Religionsunterricht
  in  den  Schulen  und  den  Konfirmationsunterricht  bestimmt
  hatte,  wenn  jetzt  voraussichtlich  in  Zukunft  umgekehrt  die  Schulsprache
  die  Konfirmationssprache  und  beide  zusammen  in  der  Folge  die
Kirchensprache  bestimmen  würden?  Merkwürdig  ist  es  nun  zu  sehen,
wie  der  Kampf,  den  die  Geistlichkeit  im  18.  Jahrhundert  nach  Einführung
  der  hochdeutschen  Kirchensprache  in  Mittelschleswig  und  in  den
Städten  durchgefochten  hatte,  sich,  wenn  auch  in  geringerem  Maße  und
in  anderen  Formen,  wiederholte.  Damals  forderte  sie  grundsätzlich,
daß  die  Schulsprache  d.  h.  der  Katechismusunterricht  sich  nach  der
Kirchensprache  richten  müsse,  bekämpfte  zugunsten  des  hochdeutschen  Konfirmationsunterrichts
  und  der  hochdeutschen  Predigt  mit  dem  äußersten
Nachdruck  jeden  mundartlichen  Unterricht  in  den  Schulen;  jetzt  verlangten
  zahlreiche  Geistliche  nach  demselben  Grundsatze  zum  besseren
Verständnis  der  dänischen  Bibel,  des  dänischen  Gesangbuches,  des
dänischen  Katechismus  sowie  im  Interesse  des  dänischen  Konfirmationsunterrichts
  und  der  dänischen  Predigt  außer  dem  gewährleisteten  dänischen
  Religionsunterricht  noch  eine  größere  Unterweisung  in  der  dänischen
  Sprache  selbst.  Ihr  Wunsch  gründete  sich  auf  der  Erfahrung,
daß  die  jütische  Volksmundart,  der  alle  höheren  abstrakten  Begriffe
fehlen,  nicht  im  entferntesten  fähig  sei  diese  Dienste  zu  leisten  und  ein
besonderer  Sprachunterricht  in  der  dänischen  Literatursprache  hinzutreten
  müsse,  um  den  dänischen  Konfirmationsunterricht  ersprießlich  zu
machen.  Dabei  berührte  sich  ihr  einseitig  kirchlicher  Standpunkt  prinzipiell
  in  keiner  Weise  mit  den  Bestrebungen  der  nationaldänisch  gesinnten
  Partei,  aber  es  war  begreiflich,  daß  diese  den  kirchlichen  Widerstand
  für  ihre  besonderen  Zwecke  auszunutzen  suchte.

Die  Stellung  der  dänischgesinnten  Partei  erklärt  sich  aus  einer
Anschauung,  die  seit  mehr  als  zwei  Menschenaltern  nach  und  nach  zu  einer
Art  Glaubensartikel  geworden  ist.  Indem  sie  die  deänische  Literatursprache
  mit  der  jütischen  Mundart  identifiziert  und  sie  damit  zu  dem
        <pb n="469" />
        Die  dänische  Literatursprache  und  das  jütische  Volkstum.  461

Range  einer  Muttersprache  erhoben  hat,  fand  sie  eine  willkommene
Gelegenheit,  die  Muttersprache  in  Gefahr  zu  erklären  und  die  gläubige
Bevölkerung  zu  deren  Verteidigung  aufzurufen.  Bewegte  sie  sich  dabei
auch  in  völligen  Widersprüchen  mit  sich  selbst,  so  machte  ihr  dies  doch
um  so  weniger  Kummer,  als  die  Deutschen  auch  fortfuhren,  statt  von.
dänischgesinnten,  aber  jütischredenden  Bewohnern  nur  von  Dänen  und
dänischer  Sprache  in  Nordschleswig  zu  reden.  Daß  „Südjüten  in
dem  Lande  Südjütland  mit  jütischer  Volkssprache",  wie  ein  dänischer
Gelehrter  einmal  sagt,  nationale  Dänen  sein  sollen  und  eine  politische
Gesinnung  allein  ein  Volkstum  ausmache,  ist  nichts  als  eine  Fiktion,
die  sich  aber  in  hohem  Grade  politisch  ausbeuten  und  in  nationaldäuischem
  Interesse  verwerten  läßt.  Die  dänische  Literatursprache  ist
niemals  die  Muttersprache  der  nordschleswigschen  Landbevölkerung  gewesen
  und  ist  es  auch  heute  nicht;  ihre  althergebrachte  Muttersprache
ist  die  jütische,  und  diese  wird  weder  durch  die  hochdeutsche  Amtssprache
  noch  durch  die  hochdeutsche  Schulsprache  im  geringsten  bedroht
oder  geschädigt,  wie  alle  Geschichte  selt  den  letzten  Jahrhunderten  beweist;
  geschädigt  wird  allein  die  dänische  Literatursprache,  und  diese
Erkenntnis  bildet  den  eigentlichen  tieferen  Grund  der  ganzen  Erregung.
Die  dänische  Literatursprache  ist  in  Nordschleswig  der  eigentliche  Träger
einer  nationaldänischen  Gesinnung;  tritt  sie  zurück,  so  wird  damit
auch  der  dänischen  Bewegung  der  Boden  entzogen.  Alle  Bestrebungen
laufen  deshalb  auch  dahin  hinaus,  sie  zu  stärken  oder  zu  verbreiten.
Eigentümlich  ist  es,  wie  man  sich  dabei  der  jütischen  Mundart  gegenüber
  verhält;  wenn  man  die  „Dänen“  im  Herzogtum  Schleswig  nach
ihrer  Sprache  zählt,  dann  ist  sie  echt  dänisch  von  altem  nordischem
Stamme:;  handelt  es  sich  aber  um  Förderung  der  dänlschen  Kirchenund
  Schulsprache,  dann  verleugnet  sie  ihre  dänische  Natur,  ist  so
fremdartig,  daß  kein  Nationaldäne  sie  verstehen  kann,  wie  dies  Graf
Schack  vor  einer  Reihe  von  Jahren  einmal  auf  der  Gesamtsynode  in
Rendsburg  an  Beispielen  darlegte.  Will  man  in  Nordschleswig  von
einer  Bedrängung  der  Muttersprache  reden,  daun  ist  es  nicht  die
hochdeutsche,  sondern  die  dänische  Literatursprache,  die  diese  Aufgabe
übernommen  hat;  sie  ist  es,  die  die  jütische  Mundart  am  stärksten
beeinflußt,  sie  ist  es,  die  an  deren  Stelle  als  Muttersprache  zu  treten
sucht,  sie  ist  es,  die,  wie  einst  vergeblich  in  Angeln,  auf  „jüti-
        <pb n="470" />
        462  I.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  1866.

schem  Boden  ein  neues  dänisches  Volkstum“  aufbauen  soll;  diesem
Zwecke  dient  die  gesamte  dänische  Presse  mit  ihrer  Verherrlichung
alles  dänischen  Wesens,  ihm  dient  „der  Verein  zur  Erhaltung  der
dänischen  Sprache“,  der  mit  dänischen  Liederbüchern,  Lesebüchern,  Volksbibliotheken
  u.  a.  m.  arbeitet,  ihm  dient  der  „Schulverein“,  der  nordschleswigsche
  Zöglinge  auf  nationaldänische  Lehranstalten  schickt,  ihm
dienen  die  dänischen  Freigemeinden,  der  Wahlverein  und  zahlreiche
andere,  selbst  Ringreitervereine,  alle  verfolgen  unter  dem  Schutze  einer
freiheitlichen  deutschen  Gesetzgebung  nur  den  einen  Zweck,  deänische
Sprache  und  damit  dänische  Gesinnung  zu  fördern.  1)  Man  kann  sich  nicht
darüber  wundern,  wenn  all  dieses  nicht  bloß  an  den  südjütischen“
Vereinen,  sondern  auch  an  Nationaldänen  im  Königreich  eine  starke
Stütze  findet.  Nachdem  Dänemark  auf  ein  kleines  Sprachgebiet  beschränkt
  ist  und  auch  Norwegen  größtenteils  sprachlich  verloren  hat,
sucht  man  zu  retten,  was  noch  zu  retten  ist.  Ausgesprochenermaßen
beruht  die  Förderung  dieser  nationalsprachlichen  Bemühungen,  wenigsiens
  in  den  gelehrten  und  gebildeten  Kreisen,  wesentlich  auf  dem
Gedanken,  nach  endgüliigem  Verlust  von  Mittelschleswig  wenigstens
im  Norden,  auch  mit  Hülfe  der  Optanten  und  deren  Nachlommen,  ein
jütisches  Dänentum  solange  als  möglich  gewissermaßen  als  Vorposten
zu  erhalten,  um  ein  seltsamerweise  gefürchtetes  siegreiches  Vordringen

1)  Die  seit  1890  in  größerem  Maßstabe  vollzogene  Aufnahme  von  Optanten
in  den  preußischen  Untertanenverband  hat  in  deutschen  Kreisen  besonders  deswegen
  große  Mißstimmung  erregt,  weil  man  davon  eine  bedeutende  Stärkung
des  Dänentums  fürchtete,  zu  gleicher  Zeit  aber  auch  die  bedeutsame  Folge  gehabt,
  daß  alle  Deutschen  sich  nach  und  nach  in  dem  entstehenden  „Deutschen
Verein“  zusammenschlossen.  Die  üble  Wirkung  zeigte  sich  besonders  bei  der
Reichstagswahl  v.  J.  1893,  wo  z.  B.  im  Wahlkreise  Hadersleben  —  Sonderburg
die  deutschen  Stimmen  um  83  abnahmen,  die  dänischen  dagegen  um  880  anwuchsen;
  in  diesem  Wahlkreise  waren  1890  —  93  im  ganzen  1123  dänische  Optanten
ansgenommen.  Seitdem  sind  durch  die  veränderte  Stellung  der  Regierung  und
die  Arbeit  des  Deutschen  Vereins  jene  Wirkungen  wieder  überwunden.  Eine  völlige
Rückkehr  zu  dem  früheren  System  würde  ganz  ohne  allen  Zweifel  dieselben
üblen  Folgen  haben,  einen  großen  Rückschlag  hervorrufen  und  alle  Errungenschaften
  auf  Jahre  hinaus  wieder  in  Frage  stellen.  Vor  aller  Augen  liegt,
daß  Dänuemark  seine  Optanten  nicht  aus  Schleswig  herauszichen  will,  weil
dann  das  Dänentum  hier  eine  bedeutende  Schwächung  erleiden  würde.  Trotzdem
  scheint  es,  als  wenn  Nordschleswig,  wie  seit  1864,  auch  in  Zukunft  noch
ein  Spielball  in  der  Hand  der  hohen  Politik  bleiben  soll.
        <pb n="471" />
        Die  hochdeutsche  Sprache  und  das  jütische  Volkstum.  463

des  Deutschtums  über  die  Königsau  auf  Jahrhunderte  hinauszuschieben.


Hinter  diesem  alten  Streit  der  beiden  Literatursprachen,  der  sich
fast  seit  einem  Jahrhundert  bemerkbar  macht,  liegt  freilich  ein  ganz
anderer,  für  die  nationale  Entwickelung  des  Herzogtums  weit  bedeutsamer
  Kampf,  der  ganz  in  der  Stille,  weniger  beachtet,  in  völligem
Frieden,  ja  in  voller  Freundschaft  ausgefochten  wird.  Ehe  wir  jedoch
darauf  eingehen,  haben  wir  noch  die  Frage  kurz  zu  beantworten,  inwieweit
  die  hochdentsche  Sprache  nach  ihrem  völligen  Siege  Kraft
besitzt,  germanisierend  auf  die  Bevölkerung  zu  wirken.  Man  glaubt
vielfach  von  der  Einführung  der  hochdeutschen  Schulsprache  Wunderainge
  erwarten  zu  können;  sie  soll  nicht  bloß  deutsche  Gesinnung  erwecken,
  sondern  in  der  Folge  auch  Nordschleswig  endgültig  zu  einem
Stück  deutschen  Bodens  machen.  Die  Erlernung  des  Hochdeutschen  ist
nach  allgemeinem  Zugeständnis  für  die  nordschleswigsche  Bevölkerung
eine  zwingende  Notwendigkeit  geworden;  ganz  abgesehen  davon,  daß
die  gesamte  Amtssprache  in  Verwaltung  und  Gericht  dessen  Kenntnis
eordert,  sind  es  Handel  und  Wandel,  Verkehr  und  alle  materiellen
Interessen,  die  mit  Macht  nach  dem  Süden  ziehen.  Auch  begreifen
es  die  Einsichtigen  und  Besonnenen  unter  der  Bevölkerung  sehr  wohl,
wie  die  Kenntnis  zweier  Sprachen  zu  einer  höheren  geistigen  Bildung
führt  und  jeder  zweisprachige  dem  einsprachigen  überlegen  ist.  An
und  für  sich  fürchten  sie  auch  von  dem  Hochdeutschen  für  ihr  Volkstum
nichts,  nur  insofern  sind  sie  dessen  Gegner,  als  es  der  dänischen  Literatursprache
  Abbruch  tut.  Und  in  der  Tat,  die  hochdeutsche  Sprache  ist
nicht  dazu  berusen,  auf  dem  platten  Lande  zu  einer  Volkssprache  zu
werden,  die  nationaldeutsches  Volkstum  schafft;  sie  hat  dieses  auch  nicht
in  Mittelschleswig,  weder  in  Eidersted  noch  in  Angeln,  geschaffen.
Wohl  hat  sie  in  dem  verflossenen  Jahrhundert  nach  und  nach  in  den
größeren  Städten  wie  Flensburg  sich  eine  Stellung  errungen,  die
sie  in  weiten  Kreisen  zu  einer  Volkssprache  erhebt,  obwohl  auch  hier
noch  immer  der  gemeine  Mann  im  gewöhnlichen  Leben  die  Mundart
als  Mutterspache  bewahrt;  aber  in  den  kleineren  Städten  hat  das
Hochdeutsche  diese  Stellung  wenigstens  bis  jetzt  noch  nicht  in  gleichem
Maße  gewinnen  können,  weil  hier  die  Abhängigkeit  von  der  Mundart
  der  ländlichen  Umgebung  weit  nachhaltiger  wirkt  und  noch  lange
        <pb n="472" />
        464  I.  Die  nationale  und  sprachiiche  Entwickelung  selt  1864.

nachwirken  wird.  Als  Kultursprache,  als  Sprache  der  Wissenschaft
und  aller  höheren  Bildung  hat  es  auf  dem  platten  Lande,  wie  jede
niederdeutsche  Landschaft  zeigt,  noch  weit  weniger  Aussicht  und  den
Beruf  jemals  eine  eigentliche  Volkssprache  zu  werden.  Man  hat  es,
wie  oben  (S.  423)  bemerkt,  früher  einmal  in  Angeln  bei  Einführung
der  hochdeutschen  Schulsprache  versucht,  aber  es  sehr  bald  als  gänzlich
erfolglos  wieder  ausgegeben.  Mag  auch  manch  einzelne  Familie  der
hochdeutschen  Familiensprache  huldigen,  auf  dem  platten  Lande  sind
nicht  die  Bedingungen  vorhanden,  die  selbst  in  den  kleinen  Städten
zu  ihrer  Förderung  dienen;  hier  treten  ihr  in  der  Mundart  Hindernisse
  entgegen,  die  sie  nicht  zu  überwinden  vermag.  Ebenso  wie  die  auglischen
  Kinder,  die  während  der  Schulzeit  niederdeutsch  redeten  und
später  zu  der  Sprache  der  Erwachsenen  zurückkehrten,  bleiben  auch  die
nordschleswigschen,  die  in  der  Schule  nur  hochdeutsch  gesprochen,  mit
einzelnen  Ansnahmen  später  der  Sprache  der  Eltern  getreu.
Vergleichen  wir  damit  die  dänische  Literatursprache,  so  trägt  sie
überall  dann,  wenn  sie  in  der  Überzeugung  gelernt  und  gesprochen
wird,  sie  sei  nichts  anderes  als  eine  höhere  feinere  Stufe  der  gewohnten
  jütischen  Mundart,  zur  Bildung  einer  dänischen  Gesinnung
und  eines  dänischen  Volkstums  in  hohem  Grade  bei.  Auf  dieser
Überzeugung  beruhten  ja  auch  alle  Maßnahmen,  die  die  dänische  Regierung
  mit  ihren  Sprachreskripten  vom  Jahre  1851  traf.  Die  hochdeutsche
  Sprache  ist  allerdings  auch  da,  wo  die  jütische  Mundart  nicht
als  nationaldänische  empfunden,  sondern  nur  als  bloße  Nebensprache
ohne  jegliche  nationaole  Bedeutung  betrachtet  wird,  wie  in  den  deutschgesinnten
  Gemeinden  Mittelschleswigs,  vorzüglich  berufen,  diese  deutsche
Gesinnung  zu  pflegen,  zu  stützen  und  zu  verbreiten,  und  sie  erfüllt  diese
Aufgabe  auch  in  immer  steigendem  Maße,  aber  sie  kann  das  Landvolk
trotz  deutscher  Gesinnung  nicht  zu  Nationaldeutschen  machen,  die  Germanisierung
  nicht  endgültig  sichern,  solange  dieses  nicht  als  Haus=  und  Familiensprache
  deutsche  Sprache  angenommen  hat.  Wie  die  ganze  nationale  und
sprachliche  Entwickelung  Angelns  zeigt,  wirkt  sie  nur  indirekt  auf  die
Bildung  eines  deutschen  Volkstums  ein  und  kann  dieses  direkt  ohne
Hülfe  der  Mundart  nicht  hervorrusen.  Wer  demnach  auf  den  hochdeutschen
  Landschulunterricht  so  weitgehende  Hoffnungen  setzt,  die  er
nicht  erfüllen  kann,  der  wird  sich  in  seinen  Erwartungen  betrogen  sehen.
        <pb n="473" />
        Deutscher  Berein  und  deutsche  Gottesdienste.  465

Man  gewinnt  kein  richtiges  Verständnis  für  die  Bildung  eines
Volkstums  und  für  dessen  eigentliches  Wesen,  wenn  man  nicht  auf  dem
Lande  die  Volksmundart  streng  von  der  Literatursprache  unterscheidet;
solange  man  auch  auf  deutscher  Seite  dieses  verkennt.  insbesondere
jütische  Mundart  und  dänische  Literatursprache  in  gleiche  Reihe  stellt,
d.  h.  völlig  den  nationaldänischen  Standpunkt  einnimmt,  nimmt  man
sich  selbst  die  beste  Waffe  aus  der  Hand,  mit  der  man  den  Vorwurf,
die  Muttersprache  zu  unterdrücken,  nur  allein  mit  Aussicht  auf  Erfolg
bekämpfen  kann.

Sieht  man  von  eigentlicher  Ansiedelung  ab,  die  von  dem  Röddinger
Verein  und  auch  seitens  der  Regierung  durch  Erwerbung  von  Höfen,  sowie
  durch  wirtschaftliche  Stärkung,  die  vor  allem  ein  weiteres  Vordringen
  des  Deutschtums  und  seine  Festigkeit  bedingt,  in  neuerer  Zeit
gefördert  wird,  so  kann  eine  sonstige  Germanisierung  einer  andersredenden
  Bevölkerung  nur  nach  bestimmten  Gesetzen  erfolgen,  und  wir  haben
diesen  natürlichen  Prozeß  bei  der  Verdeutschung  Angelns  und  Mittelschleswigs
  lennen  gelernt.  Schreitet  diese  Germanisierung  weiter  fort,
so  muß  sie  denselben  Gang  gehen,  den  die  geschichtliche  und  nationale
Entwickelung  des  Herzogtums  an  die  Hand  gibt.  Darum  beruht  auf
dem  platten  Lande  heutzutage  jeder  Fortschritt  zunächst  auf  der  Gesinnung,
  die  notwendigerweise,  wie  in  Angeln,  im  Laufe  der  Zeit
deutsche  Familiensprache  zur  Folge  hat.  In  dieser  Beziehung  hat
auch  der  Deutsche  Verein  mit  seinen  zahlreichen  (57),  über  das  ganze
Gebiet  verbreiteten  Ortsabteilungen  seit  seines  Bestehens  (19.  Nov.  1890)
neben  seiner  politischen  Arbeit  eine  segensreiche  Wirksamkeit  entfaltet  und
mehr  oder  weniger  an  den  verschiedensten  Punlten  der  deutschen  Sprache
und  Gesinnung  eine  Stätte  bereitet,  die  sich,  von  den  politischen
Wahlen  abgesehen,  auch  sonst  geltend  machen.

Die  deutschen  Gottesdienste  nehmen  langsam,  aber  stetig  zu,  selbst
in  dem  nördlichsten  Kreise  #);  auch  die  Konfirmationen  zeigen,  wie  die

1)  Deutsche  Gottesdienste  waren  eingeführt  im  Jahre  1906:  1.  in  der
Propstei  Hadersleben  von  26  in  19  Kirchspielen,  noch  nicht  in  Fielstrup,
Maugstrup,  Aastrup,  Bierning,  Starup,  Grarup  und  Wonsbek;  Aller  und
Tyrstrup  haben  nur  deutsche  Abendmahlsgotiesdienste;  2.  in  der  Propstei
Törninglehn  von  24  in  19  Kirch'spielen;  3.  in  der  Propstei  Nordtondern
waren  von  30  Kirchspielen  7  rein  deutsch,  2  (Tondern  und  Hoyer)  vorwiegend

30

Sach,  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.
        <pb n="474" />
        466  I.  Die  natlonale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  18e4.

deutsche  Sprache  überall  an  Gebiet  gewinnt;  zwar  werden  noch  weit
mehr  Konfirmanden  auf  deutsch  vorbereitet  als  auf  deutsch  konfirmiert,
da  es  den  Eltern,  die  nicht  genügend  hochdeutsch  verstehen,  gestattet
ist,  für  ihre  Kinder  die  dänische  Konfirmation  zu  wählen,  auch  wenn
diese  in  deutscher  Sprache  darauf  vorbereitet  sind.  1)  Vor  allem  aber
wird  die  stetige  Zunahme  des  rein  deutschen  Religionsunterrichts  in
den  Schulen  in  absehbarer  Zeit  zu  einer  immer  allgemeineren  deutschen
Konfirmation  und  infolgedessen  zu  einer  Förderung  der  deutschen
Kirchensprache  führen.:)

deutsch,  11  mit  6—16  deutschen  Hauptgottesdiensten,  10  rein  dänisch;  4.  in
der  Propstei  Apenrade  bestanden  von  18  Kirchspielen  in  14  denische  Nebenund
  Hauptgottesdienste;  5.  in  der  Propstei  Sonderburg  von  20  Kirchspiclen
in  8  regelmäßig  deutsche  Gottesdienste;  in  Sonderburg  ist  der  Hauptgottesdieust
deutsch,  der  Nachmittagsgottesdienst  dänisch,  in  Angustenburg  der  eigentliche
Gottesdienst  deutsch;  daneben  werden  hier  Bibelstunden  in  dänischer  Sprache
abgehalten.

1)  Ostern  1906  wurden  konfirmiert  auf  deutsch  resp.  dänisch:  in  Norburg
16  und  24,  in  Jels  10  und  15,  in  Grammby  4  und  33,  in  Spandet  6  und  6,
in  Tostlund  14  und  16,  in  Brede  4  und  26,  in  Roagger  2  und  6,  in  Rapsted
  11  und  6,  in  Hügum  4  und  18,  in  Feldsted  6  und  31,  in  Abel  34  und  0,
in  Düppel  2,  die  übrigen  däuisch,  in  Bjolderup  über  die  Hälfte  deutsch.  Vorbereitet
  waren  dagegen  auf  deutsch  resp.  dänisch:  in  Gramm  13  und  17,  in
Toftlund  30  und  0,  in  Feldsted  22  und  18,  in  Spandet  6  und  6,  in  Brede
11  und  19,  in  Abel  34  und  0,  in  Bjolderup  14  und  8,  in  Ullerup  6  und  31,
in  Ries  34  und  1,  in  Ekwatt  und  Hellewatt  28  und  6,  in  Nustrup  12  und  18,
in  Rapsted  17  und  O.  Nordmark  1906.  Nr.  2.  Wenn  vor  einigen  Jahren
noch  in  einzelnen  Schulbezirken,  wo  lange  nur  deutscher  Religionsunterricht
herrschte,  wegen  der  däuischen  Kirchensprache  dänischer  Konfirmationsunterricht
erteilt  ward,  so  war  das  allerdings  ein  Widerspruch;  es  beruhte  das  aber  auf
dem  althergebrachten  Grundsatz,  daß  der  Kirchensprache  die  Konfirmationssprache
entsprechen  müsse  (siehe  oben  S.  391  ff.).  Heute  entspricht  auch  gesetzlich  deutschem
Religionsunterricht  deutscher  Konfirmationsunterricht.  Wo  dabei  die  eigentliche
Konfirmationshandlung  auf  Wunsch  der  Eltern  auf  dänisch  geschieht,  soll  der
Geistliche  die  Kinder  von  Neujahr  bis  Ostern  privatim  in  das  Verständnis  des
dänischen  Textes  einführen.  Siehe  S.  459ff.

2)  Im  Kreise  Apenrade  gab  es  im  Jahre  1888  keine  Schule  ohne
däuischen  Religionsunterricht;  seitdem  ist  er  eingegangen  in  Gravenstein,  Rinkenis,
  Beken,  Hockerup,  Holebüll,  Wilsbek,  Ul,  Gaaskier,  Alsleben,  Soes,
Ries,  Brunde,  Riesjarup.  Behrendorf,  Bedsted,  Osterterp,  Barsö,  Stubbek,
und  in  den  nächsten  Jahren  folgen  andere  Schulen.  Zur  Zeit  (1906)  haben
        <pb n="475" />
        Die  Bedeutung  des  Niederdeutschen.  467

Dieser  Erscheinung  auf  kirchlichem  Gebiete  entsprechen  auch  in
gewisser  Beziehung  die  Ergebnisse  der  politischen  Reichstagswahlen;  in
weiten  Gebieten,  insbesondere  Mittelschleswigs,  hat  die  jütische  Mundart
  nicht  dänische  Gesinnung  im  Gefolge,  sondern  zahlreiche  Jütischredende
bekennen  sich  zum  Deutschtum.  Hier,  wo  dies  in  größerem  Maßstabe
hervortritt,  wird  auch  im  Laufe  der  Zeit  nach  dem  Beispiele  Angelns
und  nach  einem  allgemein  gültigen  natürlichen  Gesetz  ein  allmählicher
Sprachwechsel  zu  erwarten  sein.

Die  ganze  sprachgeschichtliche  Entwickelung  des  Herzogtums  legt
ein  redendes  Zeugnis  davon  ab,  daß  diese  deutsche  Gesinnung  in  der
Folge  auf  dem  platten  Lande  nur  in  der  Annahme  der  niederdeutschen
oder  plattdeutschen  Sprache  ihren  endgültigen  Ausdruck  finden  kann;
sie  ist  es  auch  allein,  die  eine  Germanisierung  für  alle  Zeit  zu  sichern
vermag.  Ebendarum  ist  die  Sprachgeschichte  Schleswigs  auch  heute
noch  eine  so  bedeutsame  Erscheinung,  weil  sie  sich  in  keiner  niederdeutschen
  Landschaft  in  solchem  Maße  wiederholt.  Ich  will  hier  nicht
sprechen  von  den  stetigen  Verlusten  des  friesischen  Sprachgebietes,  die,

bereits  80%  der  Kinder  in  den  Landschulen  des  Kreises  deutschen  und  nur
20%  dänischen  Religionsunterricht.  —  Für  den  Kreis  Hadersleben  haben  sich
die  Verhältnisse,  wie  folgt,  entwickelt:

Westlicher  Bezirk:  Cstlicher  Bezirk:
Gesamtzahl  rein  Gesamtzahl  lein
der  Schüler  Jahr  deutsch  der  Schüler  Jahr  deutsch

3679  1899  756
3697  1900  933
3724  1901  1276
3747  1902  1347  4029  1902  1240
3835  1903  1431
3917  1904  1550  4100  1904  1380
4035  1905  1718  4254  1905  1524

Demnach  ist  die  Zahl  der  Kinder  mit  rein  deutschem  Religiousunterricht
in  7  Jahren  im  westlichen  Bezirk  von  20%  auf  43%%  ,  im  östlichen  in  4  Jahren
von  31%  auf  36  %  der  Gesamtzahl  gestiegen.  —  Im  Kreise  Tondern  ist  außer
den  Enklaven  nur  in  Bülderup,  Bredebro  und  Söllsted  (in  letzterem  bis  Ostern
1906)  dänischer  Religiousunterricht  gewesen;  in  fast  allen  Schuleu  der  früheren
jütischen  Enklaven  ist  fakultativer  deutscher  Religionsnuterricht  eingerichtet,  der
langsam  an  Beteiligten  zunimmt.

30“
        <pb n="476" />
        468  I.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  1864.

wie  Abteilung  2  gezeigt,  schon  früh  in  großem  Maßstabe  eingetreten
sind;  sie  sind  unabwendbar,  wenngleich  in  mancher  Beziehung  bedauernswert;
  wichtiger  und  für  das  Deutschtum  bedeutsamer  ist  das
naturgemäße  Vordringen  des  Niederdeutschen  an  der  ganzen  Sprachgrenze,
  in  den  sogenannten  gemischten  Distrikten,  von  wo  aus  es  bereits
weiter  nach  Norden  die  Bevölkerung  zu  durchtränken  beginnt.  Freilich
darf  man  dabei  nicht  auf  Erfolge  rechnen,  die  in  wenigen  Jahren  bedeutsam
  ins  Leben  treten;  nur  mit  langsamem  Schritte,  die  ein  Menschenalter
  vorwärts  tut,  kann  auch  hier  fernerhin  jener  sprachliche  Prozeß
zu  einem  Ziele  gelangen,  das  zur  Zeit  der  Herrschaft  des  Niederdeutschen
in  früheren  Jahrhunderten  bereits  halb  und  halb  errungen  war.

Es  ist  der  stille  Kampf  der  Mundarten  auf  dem  platten  Lande,
der  die  frühere  Entwickelung  des  Herzogtums  in  sprachlicher  und  damit
auch  in  nationaler  Beziehung  bestimmt  hat  und  weiterhin  bestimmen
wird.  Mag  man  auch  noch  so  viel  davon  reden  oder  sich  einreden,
die  plattdeutsche  Sprache  habe  ihre  Rolle  im  Schleswigschen  ausgespielt,
nach  allen  geschichtlichen  Erfahrungen  ist  die  jütische  Mundart  an  den
Grenzen  auf  die  Dauer  dem  Niederdeutschen  nicht  gewachsen.  Was
sich  in  Angeln  creignet  hat,  wiederholt  sich  auch  heute  noch  an  den
Sprachgrenzen,  die  sich  deswegen  in  wenigen  Jahrzehnten  stetig  ändern,
weiter  nach  Norden  vorrücken  und  wegen  des  zeitweilig  zweisprachigen
Wesens  der  Bevölkerung  oft  kaum  genau  zu  bestimmen  sind.

Adler  gibt  aus  dem  Jahre  1889  eine  interessante  Schilderung,
wie  in  den  Kirchspielen  Groß=  und  Klein-Solt,.  südlich  von  dem  gemischten
  Distrikte,  dieser  Prozeß  zugunsten  des  Plattdeutschen  sich  vollzogen
  hat;  sie  schließt  mit  dem  Ergebnis:  bevor  25  Jahre  ins  Land
gekommmen  seien,  werde  von  denen,  die  vor  1848  verheiratet  wurden
und  die  jütische  Mundart  noch  als  eine  Art  Gardinensprache  unter  sich
redeten,  auch  der  letzte  heimgegangen  sein;  von  denen,  die  nach  1848
in  die  Ehe  traten,  rein  deutschen  Unterricht  genossen  hatten  und  noch
fast  sämtlich  die  Mundart  reden  konnten,  aber  es  weder  unter  sich,
noch  mit  den  Kindern  taten,  die  Mehrzahl  gestorben  sein;  von  denen,
die  von  1851  —  1864  dänischen  Schulunterricht  genossen,  aber  diese
Zeit  mitsamt  der  Sprache  anscheinend  absichtlich  ganz  in  Vergessenheit
zugunsten  des  Niederdeutschen  begraben  hatten,  viele  ins  Grab  gesunken
  sein;  nach  Ablauf  dieser  Frist  werde  ein  durchreisender  Däne
        <pb n="477" />
        Sprachwechsel  in  Nordhacksted.  469

Mühe  haben,  irgend  einen  in  diesen  Kirchspielen  aufzutreiben,  dem
er  sich  verständlich  machen  könne.  Und  so  ist  es  denn  auch  schon  heute
gekommen.  Dieselbe  Erscheinung  tritt  uns  in  ähnlicher  Weise  in  einer
großen  Anzahl  Kirchspiele  Mittelschleswigs  entgegen.  Dat  Dänsche  is
upsleden,  ist  eine  gewöhnliche  Wendung,  die  die  älteren  Leute  im
Munde  führen.  Um  diesen  Vorgang  noch  von  einer  anderen  Seite
zu  beleuchten,  wähle  ich  das  oben  mehrfach  genannte  (S.  352.  414)
Kirchspiel  Nordhacksted  auf  dem  eigentlichen  Mittelrücken  des  Landes,  wo
von  1851  an  gemischte  Kirchen=  und  Schulsprache  herrschte,  bis  1864
wieder,  wie  früher,  die  deutsche  an  deren  Stelle  trat,  und  Herr  Jürgen
einst  1628  niederdeutsch  predigte.  Nach  Adler  wohnten  hier  1889
213  Familien,  von  denen  25  (platt)deutsch,  50  jütisch,  137  beide  Mund
arten  und  1  friesisch  sprachen:

deussch  ärich  Ound)  beide  Sprachen
Familien:
in  Hönbo  11  2  24
in  Linna  1  —  27
in  Nordhackste  9  8  32
in  Riesbriek  2  2  17
in  Schafflund  2  38  37  (1  frief).

Vergleichen  wir  damit  die  Sprache  der  Kinder  von  1891  —  1906,
so  stellt  sich  nach  zuverlässigen  Aufnahmen  folgendes  Ergebnis  heraus:

In  Linnau,  Nordhacksted,  Riesbriek  ist  bereits  seit  1891  das
Jütische  aus  dem  Munde  der  Kinder  gänzlich  verschwunden  und  Plattdeutsch
  an  dessen  Stelle  getreten.  In  Hörup  und  Schafflund  entwickelten
  sich  die  Sprachverhältnisse,  wie  folgt:

nur  beide  nur  nur
Jaht  deutsch  Sprachendsch  |sricsich
in  Hörup:  1891  30  1  2
1896  36  2  —  —
1901  39  —  —  —
1906  34  —  —  —
in  Schafflund:  1891  56  —  34  —
1890  42  24  30  —
1901  75  —  15  —
1906  77  7  6  —
        <pb n="478" />
        470  1.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  1804.

Man  sieht  hier  an  einem  Beispiel  klar,  wie  sich  der  Sprachwechsel
  im  allgemeinen  durch  den  Übergang  von  „nur  dänisch  zur
Doppelsprache  und  von  dieser  zu  „nur  deutsch“  vollzieht.  Während
noch  1889  die  jütische  Mundart  ziemlich  stark  vertreten  war,  ist  sie
heute  mit  den  älteren  Leuten  meist  ins  Grab  gesunken;  jüngere  Leute
hört  man  fast  nie  mehr  sich  darin  unterhalten,  auch  von  den  Konfirmanden,
  die  in  früheren  Jahren  vor  dem  Beginn  des  Unterrichts
oft  ihre  Mundart  untereinander  sprachen,  wird  seit  langer  Zeit  kein
„dänisches“  Wort  mehr  vernommen.  Nur  in  Schafflund,  dem  nördlichsten
  Dorf  des  Kirchspiels,  das  einst  zu  dem  noch  stark  gemischten
Medelby  gehörte,  ist  das  Jütische  noch  in  einzelnen  Familien  erhalten,
aber  auch  hier,  wie  man  an  obiger  Tabelle  sieht,  in  raschem  Rückgange
gegen  das  Niederdeutsche  begriffen.  Als  ein  Gegenbild  dazu  diene  das
nördlich  von  der  eigentlichen  Sprachgrenze  liegende  Kirchspiel  Tingleff.
Hier  sind  besondere  Fortschritte  der  plattdeutschen  Sprache  noch  kaum
festzustellen.  Verschiedene  Familien  unter  den  Bahnbeamten  und  einige
wenige  Familien,  die  von  Süden  zugezogen  sind,  sprechen  plattdeutsch;
auch  lernen  elnige  dänisch(jütischhredende  Kinder  von  den  Plattdeutschen
etwas  Plattdeutsch  sprechen,  aber  umgekehrt  gibt  es  nicht  wenige  deutsche
Kinder,  die  von  den  andern  plattdänisch  (jütisch)  lernen.  In  einigen
Familien,  die  unter  sich  die  jütische  Mundart  reden,  wird  dagegen
mit  den  Kindern  hochdeutsch  gesprochen.  Die  Kenntnis  der  hochdeutschen
Sprache  nimmt  durch  Lesen  deutscher  Zeitungen  und  Bücher,  durch
ihren  Gebrauch  als  Schriftsprache  immer  mehr  zu,  und  bei  geselligen
Zusammenkünften  hört  man  fast  ausschließlich  nur  deutsche  Lieder  singen.
Die  deutschen  Gottesdienste,  15  an  der  Zahl,  werden  fast  ebenso  zahlreich
  besucht  wie  die  dänischen,  auch  findet  sich  eine  ganze  Anzahl  von
jütischredenden  Gemeindemitgliedern,  die  eine  deutsche  Predigt  versteht
und  den  deutschen  Gottesdienst  besucht.  Zur  Erläuterung  diene  eine  Zusaommenstellung
  der  Haussprache  der  Kinder  in  dieser  Gemeinde  aus
den  Jahren  1904  und  1905.  (Siehe  Tabelle  S.  471.)

Je  weiter  nach  Norden,  desto  weniger  tritt  noch  der  Einfluß
des  Niederdeutschen  hervor;  hier  lassen  sich  nur  einige  Momente  hervorheben,
  die  anscheinend  auf  eine  noch  in  ferner  Zukunft  liegende  Wendung
langsam  vorbereiten.  Während  es  um  1864  infolge  der  Auswanderung
der  Deutschen  und  Einwanderung  von  Dänen  oder  Jüten  auf  dem  Lande
        <pb n="479" />
        Verbreitung  des  Niederdeutschen.  471

3  dd10904  1905
dünisch  dänisch
deusch,  (jürsch,  beusch  ansch
Tinglef  36  115  38  102
Baistrvvbv.17  16  20  14
Brauderup..  ...  3  35  2  34
Eggebek  (Krunludnd)  4  54  6  54
Sophientalll  10  31  4  29
Terkelsbülll.  1  48  0  51

verhältnismäßig  nur  noch  wenige  gab,  die  der  niederdeutschen  Sprache
kundig  waren  und  sie  auch  als  Haus-  und  Familiensprache  redeten,
—  mehrere  ältere  solcher  Leute,  die  die  Zeit  vor  1850  noch  miterlebt,
habe  ich  noch  selbst  kennen  gelernt  —,  hat  sich  deren  Kenntnis,  wenn
auch  nicht  immer  übung  als  einer  Männersprache,  seit  den  beiden  letzten
Jahrzehnten  ganz  bedeutend  vermehrt.  Sie  wird  verbreitet  durch
steten  Zuzug  von  Süden,  durch  Handel  und  Wandel,  der  nach  den
niederdeutschen  südlichen  Städten  weist;  den  Militärdienst  beherrscht
das  Niederdeutsche  und  mehr  oder  weniger  auch  die  Eisenbahnen,  die
heute  die  nördlichen  Kreise  nach  allen  Richtungen  durchziehen,  und
einzelne  Stationen,  wie  z.  B.  Woyens,  scheinen  allmählich  deutsche
Brennpunkte  zu  werden.  Die  zahlreichen  Deutschen  aus  Südschleswig,
Holstein,  Westdeutschland,  Ostfriesland  und  anderen  Gegenden,  die  sich
besonders  im  Westen  des  Kreises  ansiedeln  oder  angesiedelt  haben!),

1)  Nach  dänischen  Angaben  (Sönderj.  Anrb.  1898)  sind  in  dem  Kreise
Hadersleben  in  den  Jahren  1865  —  1893  im  ganzen  31,  im  Kreise  Apenrade
19,  im  Kreise  Sonderburg  14,  zusammen  64  Landstellen  von  Deutschen  erworben.
In  dem  nördlichsten  Kreise,  der  für  die  Verbreitung  des  Deutschtums  am  meisten
in  Betracht  kommt,  waren  nach  derselben  Quelle  im  Jahre  1865  1221  Hoöfe
(Hufen  mit  wenigstens  2  Pferden)  in  dänischem,  31  in  farblosem  und  87  in
deutschem  Besitze;  1893  dagegen  je  1200,  38  und  103;  1896  beirugen  die
deuischen  Erwerbungen  das  Doppelte  vou  1893,  1897  noch  mehr  und  1898
gingen  allein  im  ersten  Viertelsahr  23  Hufen  und  28  kleinere  Besitze  in  deutsche
Hände  über;  1898  brachte  der  Röddinger  Ansiedelungsverein  allein  36  Landstellen
  in  deutschen  Besitz.  Soweit  bekannt,  sind  seit  1900  etwa  150  Landstellen
im  Kreise  Hadersleben  neben  11  Höfen  (Domänen)  danernd  in  deutsche  Hände
gelangt.  Hauptsächlich  kommt  hierbei  der  Westen  des  Kreises  in  Betracht,  wo
sich  leichter  Grundbesitz  enverben  läßt  als  in  dem  fruchtbaren  Osten.  Von
        <pb n="480" />
        472  J.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  1864.

geben  ihre  gewohnte  Sprache  nicht  zugunsten  der  jütischen  Mundart
hrer  Umgebung  auf;  alle,  insbesondere  die  Ansiedelungen  in  Scherrebek,
Bek  und  Umgebung,  im  ganzen  Amtsgerichtsbezirk  Rödding,  legen
hoffentlich  in  weiterer  Entwickelung  den  Grund  zu  jenem  Wesen,  das,
wie  einst  in  Angeln  und  noch  heute  an  den  Sprachgrenzen,  dem  Niederdeutschen
  zunächst  Gleichberechtigung  mit  dem  Jütischen  erringt  und
jenes  Holsteinertum  in  anderen  Formen  wieder  erneuert,  das  für
unseren  Norden  noch  bis  vor  sieben  Jahrzehnten  so  bezeichnend  war.
Freilich  sind  diese  Bezirke  von  dem  in  streng  niederdeutscher  Weise  in
der  Germanisierung  begriffenen  Mittelschleswig  durch  weite,  weniger
fruchtbare  und  für  den  deutschen  Einwanderer  wenig  anziehende  Heidelandschaften
  zu  weit  entfernt,  als  daß  beide  sich  in  absehbarer  Zeit
die  Hand  reichen  könnten.  Um  eine  nähere  Vorstellung  davon  zu
geben,  inwieweit  in  den  genannten  Orten  und  Bezirken  diese  Ansiedelungen
  auf  die  Sprachverhältnisse  bereits  eingewirkt  haben,  teile
ich  einige  statistische  Angaben  über  die  Muttersprache  der  Bewohner  und
die  Haussprache  der  Schullinder  mit:

Deutsche  im  Amtsbezirk  Rödding.')

a)  Amtliche  b)  Neue
Gemeinden  r—-  ’s  e)  usoe  )  mnm“*e
Iprache  1890
½%  %%
Brendstrup  .  .unter10  32,6  114  236
Dover  (mit  Wimtrup).  .  ,,  26,4  97  270
Endrupskov  (mit  Gessbrorn  und
Nübbel).  .  ,,  15,2  37  206

dänischer  Seite  sucht  man  neuerdings  die  stetig  steigenden  Verluste,  besonders
im  Wesien,  durch  Heranziehung  von  jüngeren  Landwirten  aus  Alsen  und  dem
Sundewitt  zu  ersetzen,  da  ein  Zuzug  aus  Jütland,  wie  er  in  älteren  Zeiten
in  großem  Maßstabe  stattfand,  heute  bis  auf  ganz  vereinzelte  Ausnahmen  so
gut  wie  ausgeschlossen  ist.

1)  Nach  Langhans  a.  a.  O.  Da  nach  Urteil  Ortskundiger  auch  die  Zahlen
der  1890er  Sprachzählung  nicht  die  Deutschsprechenden,  sondern  die  Deutschgesinnten
  angeben,  nimmt  auf  lettere  auch  die  99er  Zählung  Bezug.  Der
Unterschied  ist  aber  nur  gering,  so  daß  die  Zahlen  auch  für  die  Beurteilung  der
Sprachverhälmisse  von  Wert  bleiben.
        <pb n="481" />
        Haussprache  im  Nöddinger  Bezirk.  473

a)  Amtliche
Gemeinden  Kütlans  ver  —i  e)  Deutsche4)  Dänen
*  169%  12  1899  1699
5%  5%

Fedsted  (mit  Harreby)  .  .  .  .  unter  10  7,5  37  459
Fohl  „  10.2  46  402
Grammby  u.  Guisbez.  Gramm  ·  „  13.7  85  532
Grönnebke  „  14,4  60  355
Hiemigggag  „  10,8  40  331
Hjortwatt  ...  10,517,0  34  165
Hügum  (mit  Brostrup)  ..  .unter  10  11.7  75  567
Jels  (mit  Trollsrr)  11.99  15,2  126  701
Kastrnrnrnvnpv  unter  10  7.3  30  382
Kjöbenhovrddennl  „  10,3  34  297
Langetwedt  ...  »  7,2  29  373
Lintruvr..  .  ....  „  16.6  42  210
Meilby.  ...  „  6,3  13  194

Osterlinnet  (mit  Stenderup
und  Moibüllsl  "  11.2  90  710
Rödding  .  „  25.7  239  691
Schottburg  *  *  .  »  16,2  194  1000
Thiset  .  „  3,9  14  317
Tornum.  ...  »  16.3  37  190
Vesterlinnttt  ..  »  6,3  16  238

Gebiet  des  Anstedelungẽrereins
von  dem  Kreiske  644  1489  8856

Seitdem  hat  sich  ein  weiterer  Besitzwechsel  zugunsten  des  Deutschtums
  vollzogen  (S.  471),  und  danach  ist  folgende  Tabelle  über  die
Haussprache  der  Schulkinder  in  demselben  Bezirk  zu  beurteilen:

1902  1903  1904  1905
dänisch  dänisch  dänisch  dänisch
deussch  (lusch)  soeutich  tiürtsch)Seursch,  Antischeutsch  luutts#,
Brendstrup  22  6056%  é2

Dover  (m.  Wimirup)  16  31112  40  6  17  4  45
Endrupskov  (mit
Gjelsbro  u.  Nübbel)  8  27  8  33  6  37  3  36
Kamptru  6  87  5  7  6  90  6  79
Fohl.  16  718  62  18  6510  65
Grammbym.  Gramm  27  8024  7625  750  88
        <pb n="482" />
        474  I.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  1864.

1902  1903  1904  1905
ni  dãni  dän

deutjch  **  deutsch  a  „uirndin,  wuabasain
Grömebke.2  7  16  7515  68  14  60
Hierting9  62  16  65  246612666
Hsortwatt  7  16  9  16  6  19  5  25
Hügum  mit  Brösirup  i1  911  15  68812110323113
Jels  mit  Trolkier  80  8924  9526  86
Kjöbenhoved.  .  .—  42  2  50  3  43  3  42
Langetwedt  2  56  2  54  4  54  4  43
Lintrup  .  7  43  7  43  6  4611s  48
MeilhrH)y.2  31  7  30  8  35  3  36
Osterlinnet  6  55  5  47  4  57  5  66
Stenderup  und  Moibüffrl
  7  43  5  47  5  47  3  44
Rödding  21  121  24  128  36  1306  125
Schottburg  u.  Skudstrup.
  .  .  .  .  26  114  177743  215
Thise.  57  2  60  2  58  2  55
Toruum.  ..  .14  24  13  211  24  9  35
Westerlinne  2  51  2  54  2  48  3  48
Scherrebbeh.6  96  3  195327  203  203
Woyers48  6759  69  51  68  40  77

Hält  man  alle  Ansiedelungen  im  Westen  zusammen  mit  den  Aufnahmen
  über  rein  deutschen  Religionsunterricht  und  die  Haussprache
der  Kinder  in  demselben  Gebiete,  so  sieht  man,  wie  sich  hier  der
deutsche  Einfluß  in  weit  höherem  Maße  geltend  macht  als  in  dem
östlichen  Teile  des  Kreises,  wo  ein  Wechsel  des  Grundbesitzes  zugunsten
des  Deutschtums  wegen  der  höheren  Preise  sich  nur  in  geringem  Maße
vollzieht.  Siehe  S.  479.

Die  statistlschen  Erhebungen  1)  über  die  Sprachverhältnisse  geben
nur  im  allgemeinen  ein  zutreffendes  Bild:  sie  stoßen  besonders  in  den
zweisprachigen  Gebieten  auf  Schwierigkeiten,  die  nicht  leicht  zu  heben

1)  Über  die  statistischen  Aufnahmen  um  1890  und  in  den  Jahren  vorher,
insbesondere  des  sogenannten  dänischen  Sprachgebietes  vergl.  Sönderj.  Aarb.  1893;
Adler:  Zeitschrift  XXI;  41  ff.;  Langhans  in  Petermanns  Geogr.  Mitteilungen
1890  S.  247—249,  1892  S.  292—259:  1865  S.  249—252;  1899  Heft  II
behandelt  die  amtliche  Zählung  von  1890  u.  a.
        <pb n="483" />
        Tie  sprachlichen  statistischen  Aufnahmen.  475

sind.  Von  dem  Friesischen  abgesehen,  unterscheiden  die  Zählungen  nicht
die  Mundarten,  setzen  das  Jütische  der  dänischen  Literatursprache
gleich  und  umfassen  mit  dem  Ausdruck  „Deutsch“  zugleich  Hochdeutsch
und  Plattdeutsch.  Es  mag  das  für  das  lehtere  gleichgültig  sein,
aber  um  so  mehr  ist  immer  wieder  zu  betonen,  daß  nun  ein  sehr  geringer
  Prozentsatz  der  nordschleswigschen  Bevölkerung  die  dänische
Literatursprache  redet  und  vielmehr  die  große  Masse  der  ländlichen
Bewohnerschaft  allein  die  jütische  Mundart  als  Haus-,  Familien=  und
Umgangssprache  kennt,  wie  diese  auch  von  dem  gemeinen  Mann  und
im  gewöhnlichen  Leben  in  den  kleineren  Städten  vorwiegend  geübt
wird.  Zu  allem  kommen  noch  die  verschiedenen  Grundsätze,  nach  denen
die  Zählungen  vorgenommen  werden.  Je  nachdem  man  die  Umgangssprache
  oder  die  Familiensprache  (Umgangssprache  mit  den  Kindern)
oder  die  Muttersprache  zugrunde  legt,  kommt  man  zu  ganz  verschiedenen
Ergebnissen.  Wie  verschroben  sich  die  Sprachverhältnisse  gestalten  können,
geht  am  besten  aus  der  dänischen  Schätzung  aus  den  Jahren  1884—1889
hervor.  Indem  sie  die  Umgangssprache  der  Bevölkerung  d.  h.  die  jütische
Mundart  zum  Maßstabe  nimmt  und  der  dänischen  Literatursprache  gleichsetzt,
  vermochte  sie  mit  ihren  Ansätzen  tief  in  das  niederdeutsche  Sprachgebiet
  vorzudringen,  wo  sich  noch  geringe  Reste  der  jütischen  Mundart
als  Nebensprache  vorfanden,  aber  niemand  etwas  von  der  dänischen
Sprache  versteht.  Dabei  die  weit  mehr  verbreitete  Kenntnis  des  Deutschen
in  dem  eigentlichen  Nordschleswig  beiseite  setzend,  brachte  sie  es  fertig
von  rund  160.000  „dänisch“  redenden  Nordschleswigern  zu  sprechen.  Die
amtlichen  Erhebungen  leiden  an  dem  Begriff  der  Muttersprache  jedes
einzelnen;  man  vermeidet  eine  Erläuterung  hinzuzusügen,  um  „keine
Fehlerquelle  zu  schaffen  und  die  Unbefangenheit  bei  der  Beantwortung,
als  durch  natioualpolitische  Erwägungen  beeinflußt,  nicht  in  Frage  zu
stellen“;  aber  eben  dadurch  wird  bei  jeder  Zählung  wider  Willen  eine
große  Unsicherheit  hervorgerufen.  Ich  kenne  Leute,  die  den  Begriff
ganz  wörtlich  nahmen  als  die  Sprache  der  Mutter,  und  einige,  die
friesisch  als  ihre  Muttersprache  bezeichnet  haben,  weil  ihre  längst  verstorbene
  Mutter  friesisch  gesprochen  habe.  Bei  der  Aufnahme  vom  1.  Dez.
1890  ist  mir  in  Hadersleben  eine  deutschgesinnte  Familie  vorgekommen,
die  deutsch  als  Muttersprache  angegeben  hatte,  während  sich  bei  näherer
Nachfroge  als  Haus=  und  Familiensprache  allein  die  jütische  Mundart
        <pb n="484" />
        476  I.  Die  nationale  und  sprachliche  Eutwickelung  seit  1861.

ergab;  sie  wollte  eben  diese  nicht  als  dänisch  anerkennen.  Dieselbe  Erscheinung
  macht  sich  in  einem  Teil  Mittelschleswigs  in  größerem  Maßstabe
  geltend.  Hier  weigern  sich  ganze  Gemeinden,  die  bei  ihrer  jütischen
  Umgangssprache  deutsch  gesinnt  sind  und  von  einer  dänischen  Sprache
nichts  wissen  und  nichts  wissen  wollen,  als  ihre  Muttersprache  „dänisch“
zu  bezeichnen,  weil  sie  sich  damit  im  Widerspruch  mit  ihrer  überzeugung
  zu  „Dänen“  zu  stempeln  meinen,  und  unterstreichen  doppelt
die  Bezeichnung  „deutsch".  Diese  Übelstände  lassen  sich  in  den  Gegenden,
  wo  sich  die  sogenannte  dänische  Sprache  nicht  mit  der  Gesinnung
deckt,  nicht  vermeiden,  solange  man  nicht  die  jütische  Mundart  von
der  dänischen  Literatursprache  unterscheidet  und  damit  jener  den  Anspruch
  auf  dänisches  Volkstum  nimmt,  zugleich  aber  auch  die  Bestimmung
  der  Sprache  nicht  allein  den  Hausvätern  überläßt,  sondern  Sachkundige
  hinzuzieht.  1)  Wenn  man  die  Zweisprachigen  in  gleichem  Verhälmis
verteilt,  so  kommt  die  amtliche  Statistik  für  die  schleswigschen  Kreise  bei
der  Zählung  vom  1.  Dez.  1890  zu  134569  „dänischredenden“  Schleswigern.
  Adlers  Schätzungen  in  den  Jahren  1886  —  89  bernhen  auf
der  Familiensprache  d.  h.  der  Umgangssprache  mit  den  Kindern;  er  setzt
das  sogenaunte  dänische  Sprachgebiet  nach  der  Zählung  vom  1.  Dez.
1885  mit  117287  und  das  gemischte  mit  49282  Personen  an;  zählt
man  diese  je  zur  Hälfte  den  beiden  Sprachgebieten  hinzu,  so  erhielte
man  141928  „dänischredende“.  Wie  man  sieht,  liegt  das  Ergebnis  dieser
Schätßung  in  der  Mitte  zwischen  der  dänischen  und  der  amtlichen.  Un-1)

  Die  Grenze  der  Mehrheit  deutscher  Gesinnung  liegt  uördlicher  als  die  der
Mehrheit  der  deutschen  Sprache.  Im  allgemeinen  läßt  sich  für  den  Mittelrücken
die  Querbahn  Apeurade  —  Lügumkloster  als  Grenze  annehmen;  im  Westen  zieht
sie  sich  von  Lügumlloster  über  Abel,  Dahler  nach  Hoyer,  und  im  Osten  bildet
die  Steinstraße  von  Flensburg  nach  Apenrade  im  ganzen  die  Scheide.  Nordmart
  1903  N.  2.  Wie  unrichtig  es  ist,  wenn  man  von  der  dänischen  Sprache,
hier  der  jütischen  Mundart,  auf  eine  politisch=  oder  nationaldäuische  Gesinnung
schließen  wollte,  geht  aus  jeder  Reichstagswahl  in  steigendem  Maße  hervor.
Zur  Erläuterung  diene  ein  Vergleich  der  Muttersprache  v.  J.  1900  mit  den
politischen  Wahlen  v.  J.  1903  für  den  Wahlkreis  Hadersleben  —  Sonderburg,
der  in  nationaler  Beziehnug  ausschlaggebend  ist.  Hier  wurden  82,7  /8  der  Bevölkerung
  der  „dänischen“  Muttersprache  zugewiesen,  während  nur  64,8⅝%  im
nationaldänischen  Sinne  wählten.  Dasselbe  zeigt  sich  auch  in  hohem  Grade  in
den  Städten  Hadersleben,  Apenrade  und  Tondern,  wie  bereits  oben  bemerkt  ist.
        <pb n="485" />
        Tie  Stellung  der  jltischen  Mundart.  477

seres  Erachtens  trifft  sie  für  die  damalige  Zeit  das  richtigere.  Die
amtlichen  Zählungen  sind  auch  in  der  Folgezeit  nach  den  früheren  Grundsätzen
  erfolgt  und  müssen  danach  beurteilt  werden.  Sie  zeigen  immer
von  neuem  und  immer  deutlicher,  wie  wenig  die  Muttersprache,  hier
die  jütische  Mundart,  sich  in  Nordschleswig  und  besonders  in  dem
mittleren  Schleswig  mit  der  politischen  oder  nationalen  dänischen  Gesinnung
  deckt.  Wenn  man  dieses  zu  einer  Zeit,  wo  der  politische
Nationalitätenkampf  an  allen  Grenzen  des  mitteleuropäischen  deutschen
Sprachgebleis  entbraunt  und  die  Muttersprache  mehr  als  je  für  die
nationale  Gesinnung  entscheidend  ist,  in  hohem  Grade  auffällig  findet,
so  beachtet  man  nicht  hinlänglich,  daß  die  jütische  Mundart,  um  die
es  sich  als  Muttersprache  im  Gegensatz  zu  der  dänischen  Literatursprache
fast  allein  handelt,  an  und  für  sich  weder  dänische  noch  deutsche  Gesinnung
  voraussetzt.  Daraus  erklärt  sich  nicht  nur  die  verschiedene
Stellung,  die  ein  und  dieselbe  Bevölkerung  zu  der  Schul-,  Konfirma-=tions=
  und  Kirchensprache  einnimmt,  sondern  auch  die  entgegengesetzte
Gesinnung  bei  allen  politischen  Wahlen.  Es  handelt  sich  eben  nur
darum,  inwieweit  diese  oder  jene  Gesinnung  vorwiegt,  die  weder  nach
der  einen  noch  nach  der  andern  Richtung  von  der  jütischen  Mundart
von  vornherein  bestimmt  wird.  Vor  Beginn  der  politischen  Kämpfe
des  vorigen  Jahrhunderts  war  im  ganzen  Herzogtum  von  einer  eigentlich
  nationaldänischen  Gesinnung  nirgend  die  Rede;  eist  die  folgende
Zeit  erzog  einen  großen  Teil  der  jütischen  Bevölkerung  zum  Dänentum.
  Die  deutsche  Herrschaft  hat  die  entgegengesetzte  Aufgabe  oder
richtiger  ausgedrückt,  die  Aufgabe,  den  alten  Geist  wieder  wachzurufen.
Nach  Maßgabe  der  letzten  Reichstagswahlen  sind  bereits  mehr  als  25%
der  eigentlich  jütischredenden  Bevölkerung  ebenso  deutsch  gesinnt,  wie
ihre  Großväter  oder  Urgroßväter  einst  waren.  Ihr  Bund  mit  den
alten  und  nenen  Deutschen  hat  den  nordschleswigschen  Kreisen  bereits
ein  Gepräge  aufgedrückt,  das  die  Behauptung,  Nordschleswig  sei  ein
„dänisches  Land“,  als  eine  Fiktion  erscheinen  läßt.  (Siehe  Tab.  S.  478.)

Demnach  betrug  1900  die  Zahl  der  Bewohner  mit  „dänischer“
Muttersprache  in  den  sechs  nördlichen  Kreisen  128571,  in  den  südlichen:
Schleswig  387,  Eckernförde  132,  Eidersted  65,  Husum  494,  zusammen
  in  dem  ganzen  Herzogtum  129649  gegen  134569  im  Jahre
1890.  Wie  schon  oben  bemerkt,  haben  besonders  in  Mittelschleswig
        <pb n="486" />
        478  I.  Tie  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  selt  1861.

1.  Amtliche  Volkszählung  vom  1.  Dez.  1890  und  1.  Dez.  1900
nach  der  Muttersprache.)

*  1890  1900
deutsch  dänisch  (jür#sch)  deutsch  dänisch  (iütisch)
Kreis  Hadersleben  115.5  877,9  156,1  833,1  (47443)
Kreis  Apenradde  175.0  818.3  216,.2775,  8  (22538)
Kreis  Sonderbug37,7  850.4  168,0  821,6  (26858)
Kreis  Fleusburtrt.  07,0  87.7  929,3  65,1  (2652)
Stadtkreis  Flensburg4053  77,.1  914,2  71,2  (3315)
Kreis  Tonden74.9  4903.2  314,4  458,4  (25663)

einzelne  Gemeinden  „deutsch“  als  Muttersprache  angegeben,  während  sie
jütisch  redeten.  Solange  man  auch  auf  deutscher  Seite  jütische  Mundart  der
dänischen  Literatursprache  gleichgestellt,  muß  demnach  die  Zahl  der  „dänisch“=redenden
  Bevölkerung  um  etwas  erhöht  werden.  Die  Ergebnisse  der
letzten  Zählung  vom  1.  Dezember  1905  sind  noch  nicht  bekannt  gegeben;
  ich  teile  deswegen  einige  lehrreiche  Aufnahmen  über  die  Haussprache
  der  Kinder  in  den  Volksschulen  mit.  In  ganz  Schleswig-Holstein
  betrug  die  Zahl  der  Schulkinder,  die  höheren  Schulen  nicht
mitgerechnet,  mit  nur  deutscher  Haussprache  1891:  190014,  1896:
199080,  1901:  219743,  dagegen  mit  nur  „dänischer“  Haussprache
1891:  23300,  1896:  22  489,  1901:  21384.  Die  Zahl  der  letzteren
hat  demnach  der  oben  dargelegten  Entwickelung  der  Sprachverhältnisse
gemäß  in  10  Jahren  um  1916,  nahezu  um  den  zehnten  Teil,  abgenommen;
zugenommen  hat  dagegen  die  Zahl  der  Kinder  mit  deutscher  und
dänischer  Haussprache  1891:  1864,  1896:  1834,  1901:  2235.  Es
tritt  mehrfach  dieselbe  Erscheinung  auf,  die  wir  oben  bei  dem  Kirchspiel
  Nord-Hacksted  beobachtet  haben.  Die  früher  nur  „dänisch“  im
Hause  redenden  Kinder  werden  allmählich  zweisprachig,  und  von  den
zweisprachigen  geht  dann  ein  Teil  zu  dem  einsprachigen  Wesen,  d.  h.
zum  Deutschen,  Niederdeutschen  oder  Hochdeutschen,  über.  Von  ganz
besonderem  Interesse  ist  die  Entwickelung  dieser  Verhältnisse  im  Kreise
Hadersleben.  Schon  oben  (S.  473)  haben  wir  eine  Tabelle  über  die  Haussprache
  der  Kinder  in  dem  westlichen  Bezirk  mitgeteilt,  wo  die  Sach-1)

  Preußische  Statistik  Heft  121.2  und  Heft  177.  3.  Die  obigen  Ansätze
gelten  von  je  1000  Personen.  Statist.  Jahrb.  3.  4.
        <pb n="487" />
        Die  Haussprache  der  Kinder  in  den  nördlichen  Kreisen.  479

lage  sich  infolge  der  Ansiedelungen  günstiger  gestaltet  hat.  Der  Osten
tritt  dagegen  etwas  zurück,  doch  zeigt  sich  auch  hier  eine  stetige,  wenn
auch  langsamere  Steigerung  des  Deutschtums,  wie  folgende  Zusammenstellung
  aus  den  wichtigsten  Ortschaften  des  Kreises  zeigen  mag##:

2.  Haussprache  der  Kinder  in  den  Volksschulen  im  Ostteil
des  Kreises  Hadersleben.

1902

dänisch
(1tisch)

1903
dänisch

lisltisch

1904

dänisch
(sütisch!

1905

dänisch
(ütisch)

Kreis  Hadersleben.  7791
Christiansfekltd..  40024  363
Tyrstrnrno  16132
Süder-Wilstrrpvp.53221554  661
Norder-Wilstruo  819  8  73  4  65

Aastrnvo  171  88  1  8  84  1504
Halikk  6  48  10  8  40  11196
Stepping  10  102  100  8  108  6107
Mastruo  66  7  70
Maugstruo  7  5  8  73  101½  6  76

Wittstena  44  582  982  7  79

Sommerstte  8053  12  119  15  116  174715
Oxenwat20  8S21½%2222211  1½177
Jelsss27  80  2789249526  6
Schottburg..  .  .  26|  1144  48  1771  44  213  51s5

3.  Haussprache  der  Kinder  in  den  Volksschulen  des  Kreises
Apenrade.)

L  T
n  dänisch  beide  dänisch  beide
deutsch  Färllch,  Srachen  deutsch  (jüutisch,  Sorachen
Stadt  Apenrade.  336  738  131  302  715  150
Auf  dem  Lande.  398  8510  97  338  83669  224

Auf  dem  Lande  finden  sich  Kinder  mit  deutscher  Haussprache  in
größerer  Zahl  nur  in  Gravenstein,  Rinkenis,  Rothenkrug,  Bollers-1)

  Die  Aufnahmen  für  die  Stadt  Hadersleben  und  zwei  benachbarte  Ortschaften
  finden  sich  S.  306.
2)  Über  Stadt  Apenrade  vergl.  S.  280.
        <pb n="488" />
        480

I.  Die  nationale  und  sprachliche  Entwickelung  seit  1864.

leben,  Jordkirch  und  Holebüll;  meist  sind  es  Kinder  von  kleinen  Beamten
  oder  von  Handwerkern.  Landleute  mit  deutscher  oder  gemischter
Haussprache  wohnen  am  meisten  in  den  Kirchspielen  Ries  und  Jordkirch.
  Die  Umgangssprache  der  Kinder  auf  dem  Lande  ist  wie  auch  in
den  anderen  nördlichen  Kreisen  fast  nur  die  gewöhnliche  jütische  Mundart.

4.  Haussprache  der  Kinder  in  den  Volksschulen

des  Kreises  Tondern.)

1904  1905
deutsch  dänisch  (jütisch)  deutsch  dänisch  (jürisch)

Rapsted.  13  163  5  169
Brede  19  238
Abel  12  101  (5  fr.)  9  98  (3  fr
Aventoft  9  53  10  52
Bezirk  Ballum  2  193  5  189
Burkall  .  14  7  8  83
Jündewatt.  8  18  8  42
Nenz  6  76  7  2
Lüdersholm.  7  21  6  18
Lund  3  28  2  24
Bülderup  13  133  11  141

(2  plattd.;

3  gemischt)

Dreugsted  0  20  0  21
Dörstrup  .  .  3  7  1  7
Noder-Seierslef  1  37  0  37
Emmerlej  .  .  2  55  2  52
Süder-Seierslef  6  7  7  79
Hoist  3  120  0  124
Bezirk  Hostrup  13  126  13  120
Jerpsttdel.  6  37  9  42
Lügumkloster  72  219  85  206
Medolden  ·  44  0  41
Mögeltondern  4  200  8  204
Neukirchen  33  35  (37  fr.)  41  55  (39  fr.)
Rodenäs  35  hochd.  21  (53fr.)/24  hochd.  22  (50  fr.)

18  plattd.  23  plattd.
Insel  Röm  3  123  14  136
Schads  0  61  0  55
Seth.  16  34  19  41
Uberg.  7  23  7  18
Wiesby.  2  107  3  113
Pattburg.  .  5  20  2  24

(gemischt  2)  (  plattd.)
Bredebro  17  98  16  93

1)  Über  Stadt  Tondern  siehe  S.  318,  Gemeinde  Tingleff  S.  471.
        <pb n="489" />
        k.  Nückblick  und  Ausbleck.  481

In  den  meisten  der  aufgeführten  Ortschaften,  insbesondere  in  den
früheren  jütischen  Enklaven,  hat,  wie  man  sieht,  die  jütische  Mundart,
hier  auch  mit  dänischer  Gesinnung  verbunden,  einen  sicheren  Stand.
Aventoft  (Abt.  II,  212)  erscheint  ganz  dem  Friesentum  verloren;  in
einzelnen  Gemeinden  wie  im  Schulbezirk  Norderlügum,  in  Ellum,  Dravit,
Dahler  u.  a.  findet  sich  kein  Kind  mit  deutscher  Haussprache.  Das
Niederdeutsche  macht  sich  stark  in  Rodenäs  geltend;  inwieweit  es  sonst
verbreitet  ist,  läßt  sich  nicht  feststellen,  da  die  Aufnahmen  nur  selten
die  Mundart  von  der  Literatursprache  unterscheiden.  Anzunehmen  ist
aber,  daß  es  mehrfach  neben  dem  Hochdeutschen  vertreten  ist.

K.  Rüchblich  und  Ausblick.

Wir  haben  einen  langen  Weg  zurückgelegt,  die  ethnographische
und  nationale  Geschichte  des  Herzogtums  in  ihrer  stufenweisen  Entwickelung
  darzulegen  gesucht.  Die  anglisch-warnische  Zeit,  die  für  eine
geschichtliche  Betrachtung  des  Landes  am  frühesten  in  Betracht  kommt,
liegt  größtenteils  in  den  hinterlassenen  Grabstätten  und  Urnenfriedhöfen
verborgen  und  wartet  auf  Grund  eines  umsassenden  Materials  noch
einer  weiteren  kulturhistorischen  Bearbeitung;  geschichtlich  und  sprachlich
hat  sie  auf  dem  Festlande  nur  in  einigen  wenigen  Namen  dauernde
Spuren  und  daneben  in  den  Bewohnern  der  drei  Geestinseln  der  Nordsee
  wahrscheinlich  alte  Stammesgenossen  zurückgelassen.  Jüten  kamen
daun  von  Nordwesten  her  und  besetzten  in  langsamem,  mehrere  Jahrhunderte
  lang  dauerndem  Vordringen  mit  ihren  Harden  nach  altgermanischer
  Weise  das  verlassene  Land,  rodeten  im  waldreichen  Osten
und  füllten  ihn  mit  ihren  eigenartigen  Siedelungen.  Gleichzeitig,
jedenfalls  nicht  viel  später,  gründeten  die  Friesen,  von  Westen  her  über
das  Meer  sahrend,  auf  den  westlichen  Marschinseln  und  in  den  Festlandsmarschen
  ihre  Werften,  ihre  Wurten,  ihre  Heime  und  schlossen
sich  gleichfalls  in  Harden  zusammen.  Beide  Völkerstämme,  jeder  mit
einem  besonderen  Volkstum,  vermochten  aber  nicht  auf  die  Dauer  ihre
Selbständigkeit  zu  behaupten  und,  unbeeinflußt  von  mächigen  Nach-Sach,

  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.
        <pb n="490" />
        482  K.  Nückblick  und  Ausblick.

barn,  sich  ungestört  weiter  zu  entwickeln.  Schon  früh  eine  Beute  der
erobernd  vordringenden  Dänen,  verloren  die  Jüten  auch  an  ihrem
nationalen  Wesen,  aber  doch  hielten  sie  in  ihrer  Sprache  jene  bezeichnenden
  Merkmale  fest,  die  sie  sowohl  von  den  ostgermanischen  Dänen
infolge  ihrer  Mittelstellung  als  von  den  westgermanischen  Angeln  und
Sachsen  und  von  den  Friesen  bis  auf  den  heutigen  Tag  unterscheiden.
Während  die  Friesen,  auch  wo  sie  auf  dem  Festlaude  vordrangen  und
mit  den  Jüten  zusammenstießen,  trotz  gleicher  politischer  Abhängigkeit
nicht  sonderlich  an  ihrem  nationalen  Wesen  einbüßten,  sahen  sich  die
Jüten  auch  von  Süden  her  bedroht,  als  in  späteren  Zeiten  holsteinische
Sachsen  die  Eider  überschritten.  Seitdem  stießen  hier  auf  kleinem
Raume  drei  national  verschiedene,  eigenartige  Stämme  aufeinander,
um  überall  dem  Lande  dauernde  Spuren  ihres  Volkstums  aufzudrücken.
Wir  haben  festzustellen  gesucht,  wie  weit  diese  Spuren  eines  jeden
ursprünglich  reichen,  wo  ihr  Volkstum  einst  herrschte  und  wo  es  im
Laufe  der  Zeit  erloschen  ist;  wir  haben  gesehen,  wie  im  Westen  schon
früh  Friesen  und  Jüten  sich  mischten  und  in  einzelnen  Festlandsharden
selbst  die  Friesen  den  Vorrang  erlangten,  um  später  wieder  zurückzuweichen,
  wie  in  dem  waldigen,  heidigen  und  moorigen  Grenzgebiet
im  Süden  holsteinische  Sachsen  und  Jüten  kolonisierend  aufeinandertrafen,
  lange  friedlich  mit  ihrem  besonderen  Volkstum  nebeneinander
wohnend  und  nur  im  stillen  sprachlichen  Kampfe  ihre  Kräfte  messend.
Erst  das  politische  Eingreifen  nördlicher  und  südlicher  Nachbarn  machte
das  Gebiet  zwischen  Eider  und  Schlei  und  dann  zwischen  Eider  und
Königsau  zu  einem  Zankapfel  der  Völker  und  damit  auch  in  der  Folge
zum  Kampfplatz  der  Sprachen.  Seit  dem  Zeitalter  der  Ottonen  beginnt
  das  Ringen  der  Deutschen  und  der  Dänen  um  diese  Gebiete  in
wechselndem  Kampfe.  Sie  lösen  sich  nach  und  nach  von  dem  Königreich,
  um  seitdem  einer  besonderen  Entwickelung  entgegenzugehen,  und
aus  Südjütland,  dem  friesischen  Utland,  der  Insel  Alsen  und  dem
„däuischen  Wohld“  bildet  sich  allmählich  das  Herzogtum  Schleswig.
Gegründet,  um  als  Vormauer  gegen  die  mächtigen  Nachbarn  im  Süden
zu  dienen,  ward  es  bald  unter  dem  Einfluß  der  holsteinischen  Grafen
umgekehrt  eine  Schutzwehr  der  Deutschen  gegen  die  nördliche  Macht;
es  suchte  das  Band  mit  dem  Süden  immer  fester  zu  knüpfen,  um
seine  von  Norden  her  bedrohte  Selbständigkeit  zu  behaupten.  Die
        <pb n="491" />
        K.  Rückblic  und  Ausblick.  483

Herzöge  selbst  folgten  diesem  Zuge,  traten  in  enge  Verbindung  mit
den  norddeutschen  Fürsten  und  förderten,  daß  die  holsteinischen  Grafen
samt  ihren  Rittern  festen  Fuß  im  Süden  des  Landes  faßten,  in  dem
Gebiete  zwischen  Schlei  und  Eider,  das  deswegen  späterhin  und  noch
bis  ins  vorige  Jahrhundert  hinein  vielfach  zu  Holstein  gerechnet  ward.
Der  Gegensatz  und  der  Kampf  der  beiden  Nationalitäten,  der  lange
die  ganze  südliche  Hälfte  der  Halbinsel  beherrscht  hatte,  zog  sich  immer
mehr  auf  die  Grenzen  des  Herzogtums  zurück.  Zuletzt  ward  selbst
der  ganze  Norden  Deutschlands  und  Europas  in  diese  Bewegung  hineingerissen,
  aber  die  wichtigste  Entscheidung,  die  die  dauerndsten  Folgen
haben  sollte,  fiel  innerhalb  der  Grenzen  des  schleswigschen  Landes.
Das  Deutschtum  gelangte  hier  zum  völligen  Siege.

Damit  beginnt  dann  der  übermächtige  Einfluß  des  niedersächsischen
Volkstums  sich  geltend  zu  machen;  die  niederdeutsche  Sprache  hält
ihren  Einzug  in  die  mehr  und  mehr  aufblühenden  Städte,  deren  Namen
sich  in  der  Folge  bald  in  niederdeutsche  Formen  wandeln.  Von  der
Macht  der  Hansa  getragen,  als  Sprache  des  Handels  und  des  Verkehrs,
  als  Sprache  einer  höheren  Bildung  beherrscht  sie  bald  Stadt  und
Land.  Hatten  ehemals  eigentliche  niederdeutsche  Siedelungen  nur  auf
dem  Lande  südlich  von  der  Schlei  stattgefunden,  so  bildeten  sich  jetzt
mit  der  Einwanderung  von  Handwerkern  aller  Art  in  den  Städten
niederdeutsche  Kolonien,  die  ihr  Volkstum  nach  heimischer  Weise  in
Zünften,  Gilden  und  Beliebungen  mancherlei  Art  gestalteten,  an  Maigrafenfesten
  sich  vergnügten  und  sich  des  neuaufgerichteten  Rolands
auf  den  Marktplätzen  erfreuten.  Ihre  Sprache  ward  bald  zur  herrschenden
  Amtssprache,  und  die  lateinischen  und  jütischen  Stadtrechte
nahmen  nach  und  nach  ihr  Gewand  an.  Vor  ihr  wich  allmählich  das
jütische  Volkstum  zurück,  seine  Laute  begannen  stiller  zu  werden,  wenn
auch  nicht  ganz  zu  verstummen.  Aber  überall,  selbst  da,  wo  es  nach  und
nach  gänzlich  verschwand,  ließ  es  in  Rechtssatzungen,  Einrichtungen,  Gilden,
in  Namen  von  Straßen  und  Plätzen  dauernde  Spuren  zurück,.  die  noch  heute
davon  zeugen,  wie  stark  es  einst  sein  Wesen  dem  Lande  eingeprägt  hatte.

Die  schauenburgischen  Grafen  waren  die  Vertreter  dieses  neuen
Volkstums,  besonders  seitdem  sie  auf  schleswigschem  Boden,  in  Gottorp,
ihre  Residenz  aufgeschlagen  hatten,  und  auch  die  oldenburgischen  Landesfürsten
  folgten  diesem  allgemeinen  Zuge  jener  Zeit.  Je  fester  die

317
        <pb n="492" />
        484  K.  Nückblick  und  Ausdleck.

politische  Selbständigkeit  des  Landes  und  je  enger  seine  Verbindung
mit  Holstein,  die  von  Christian  I.  besiegelt  ward,  geworden  war,  desto
mehr  fand  auch  das  niederdeutsche  Wesen  und  dessen  Sprache  in  Schleswig
eine  sichere,  bleibende  Stätte:  sie  war  die  Sprache  der  Regierung,  der
Verwaltung  und  aller  höheren  und  niedrigen  Kanzleien.

Wir  haben  dargelegt,  wie  das  Friesentum  schon  früh  von  ihr
erfaßt  und  zweisprachig  ward  und  in  der  Folge  weite  Gebiete  allmählich
  verloren  hat,  wie  auch  auf  jütischem  Boden  im  Süden  und
in  der  Mitte  des  Landes  das  Niederdeutsche  nicht  bloß  in  der  Verwaltung,
  sondern  auch  in  den  Volksgerichten  eine  bedeutsame  Stellung
erlangte  und  die  heimische  Mundart  zu  einer  bloßen  Nebensprache
herabgedrückt  hatte.  Aber  auch  da,  wo  diese,  wie  südlich  von  der
Schlei,  zuerst  von  dem  Niederdeutschen  aufgesogen  ward,  ließ  sie  in
Namen  der  einst  von  ihren  Trägern  gegründeten  Ortschaften,  in  Benennungen
  von  Wäldern,  Mooren,  Heiden,  Grabhügeln  u.  a.  zahlreiche
Denkmale  ihrer  ehemaligen  Herrschaft  zurück.  Nur  weiter  im  Norden
behauptete  sie  ihre  Stellung  und  hielt  das  dänische  Gewand  fest,  das  sie
im  Widerspruch  mit  ihrem  eigenartigen  Wesen  schon  früh  angelegt  hatte.

Die  Reformation  mit  ihrem  neuen  geistigen  Leben  war  dem
mächtigen  Zuge,  der  auf  einen  allmählichen  Sprachwechsel  hindrängte,
anfangs  in  hohem  Grade  förderlich;  wie  im  Mittelalter  das  niederdeutsche
  Wesen  von  Süden  hereinströmte,  so  kam  auch  sie  von  Süden,
brachte  niederdeutsche  Predigt,  niederdeutschen  Unterricht  und  niederdeutsche
  Kirchensatzungen;  es  war  zugleich  die  Zeit,  wo  in  ganz  Schleswig
  eine  Art  holsteinisches  Nationalbewußtsein  erweckt  war,  wo  der
„Jüte“  völlig  verschwand  und  in  allen  Städten,  ja  selbst  auf  dem  Lande
bis  an  die  Königsau  der  „Holste“  seinen  Sitz  aufgeschlagen  hatte,  den
er  noch  bis  in  das  vierte  Jahrzehnt  des  vorigen  Jahrhunderts  zu  behaupten
  verstand.

Es  schien,  als  wenn  die  Zeit  gekommen  sel,  wo  Regierung,  Verwaltung,
  Gericht,  Handel  und  Wandel  im  Bunde  mit  der  Kirche  der
herrschenden  niederdeutschen  Sprache  eine  Kraft  verleihen  werde,  die
das  ganze  Herzogtum  nicht  bloß  in  den  Städten,  sondern  auch  auf
dem  Lande  bis  an  die  nördlichen  Grenzen  ihren  Lauten  für  alle  Zeiten
unterwarf.  Aber  noch  war  die  Reformation  kaum  durchgeführt,  da
trat  zunächst  in  der  landesherrlichen  Kanzlei  eine  Wendung  ein,  die
        <pb n="493" />
        K.  Rückblick  und  Ausblick.  485

der  bisherigen  Weise  der  Germanisierung  Hindernisse  in  den  Weg  legte:
jener  neue  Sprachwechsel,  der  sich  nicht  sowohl  gegen  die  jütische  Mundart,
  als  gegen  die  niederdeutsche  Zunge  richtete.  Die  Einführung  der
hochdeutschen  Gemeinsprache,  nicht  durch  Zwang  oder  irgendwelche
Verfügungen,  sondern  durch  einen  unwiderstehlichen  geistigen  Zug  der
Zeit  hervorgerufen  und  gefördert,  ist  freilich  nur  ganz  schrittweise  ererfolgt;
  von  den  höheren  Regierungs=  und  Verwaltungskanzleien  ausgehend,
  ist  das  Hochdeutsche  in  die  höheren  Gerichte,  in  die  Ständeverhandlungen
  und  zuletzt  erst  in  die  Volksgerichte  und  die  Kirche
eingedrungen  und  hat  fast  4  Menschenalter  gebraucht,  um  hie  und  da
unter  Widerstreben  der  Bevölkerung  völlig  den  Sieg  zu  erringen;  aber
es  hat  zugleich  dem  Niederdeutschen  einen  Teil  seiner  germanisierenden
Kraft  genommen,  es  zu  einer  Mundart  gemacht,  die  in  den  doppelsprachigen
  Gegenden  der  jütischen  gegenüberstand,  und  dazu  beigetragen,
daß  sie  in  Stadt  und  Land,  wo,  wie  in  Apenrade,  Hadersleben  und  Tondern,
  ihre  Laute  bisher  lange  ertönt  hatten,  nach  und  nach  im  Laufe
der  solgenden  Jahrhunderte  wieder  verstummte.  Nur  in  Mittelschleswig,
in  Friesland,  überall,  wo  das  Volk  doppelsprachig  geworden  war,  behauptete
  sie  sich  und  fand  an  den  niederdeutschen  Städten,  wie  Schleswig,
  Flensburg  und  Husum,  eine  starke  Stütze.  So  erklärt  es  sich
auch,  wie  das  Jütische  daneben  sich  fast  überall  in  Mittelschleswig  erhalten
  konnte  und  um  1800  in  den  Schleidörfern  Schwansens  noch
nicht  völlig  verstummt  war.  Das  Niederdeutsche  gewinnt  dann  unter
Verkettung  eigentümlicher  Verhältnisse  durch  die  Kirche  selbst,  die  es
eben  noch  in  den  Schulen  verfolgt  hatte,  neues  Leben;  es  wird  ein
Hilfsmittel  zum  besseren  Verständnis  des  hochdeutschen  Konfirmationsunterrichts
  und  der  Predigt  und  bald  auch  fähig,  den  nationalen  Weltstreit
  aufzunehmen.

Der  Kampf  der  deutschen  und  dänischen  Literatursprache  um  den
Besitz  des  Herzogtums  hatte  zum  völligen  Siege  der  ersteren  geführt;
alle  Versuche,  ihr  den  gewonnenen  Boden  wieder  streitig  zu  machen,
waren  fast  gänzlich  erfolglos  geblieben;  selbst  da,  wo  sie  der  dänischen
Literatursprache  wieder  weichen  mußte,  geschah  dies  unter  maucherlei
Widerstand  der  jütischen  Bevölkerung.  Da  erfolgte  denn  von  nationaldänischer
  Seite  ein  letzter  entscheidender  Angriff.  Mit  Hilfe  der  jütischen
  Mundart,  die  zu  einer  nationaldänischen  erhoben  ward,  sollte
        <pb n="494" />
        486  K.  Nucbiic  und  Ausblick.

auf  „südjütischem  Boden  ein  neues  dänisches  Volkstum  aufgerichtet“
und  durch  die  dänische  Literatursprache  als  angebliche  Muttersprache
unter  dem  Schutze  eines  neuen  Dänenwalles  Schleswig  wieder  zu  einer
Vormauer  gegen  das  Deutschtum  gemacht  werden,  wie  es  zu  Arilds
Zeiten  gewesen  war.  Der  Kampf  um  die  Sprache  ward  mit  blanken
Waffen  ausgefochten;  er  nahm  für  die  deutsche  Sache  eine  unglückliche
Wendung,  nicht  durch  die  Schuld  des  schleswig  holsteinischen  Volkes,
sondern  durch  Versäumnis  und  zuletzt  gar  durch  widernatürlichen  Zwang
der  deutschen  Großmächte.  Aber  die  Geschichte  zeigt,  daß  es  schon
früher  ähnliche  Zeiten  gab  und  daß  sie  vorübergingen.  Mitten  unter
einer  Zwangsherrschaft  kam  das  Niederdeutsche,  besonders  in  Mittelschleswig,
  wieder  zum  Bewußtsein  seines  nationalen  Berufes;  es  erhob
sein  Haupt  in  weiten  Gebieten,  die  sich  von  einem  dänischen  Volkstum
bedroht  sahen,  und  nach  der  Erlösung  durch  dieselben  deutschen  Großmächte,
  die  das  Land  dreizehn  Jahre  vorher  dem  fremden  Sieger  ausgeliefert
  hatten,  hatte  es  mehr  an  Gebiet  gewonnen,  als  früher  in  einem
Jahrhundert,  einen  Boden  bereitet,  auf  dem  das  Jütische  nicht  mehr
gedieh,  sondern  allmählich  verdorrte.  Von  da  an  begann  die  deutsche
Sprache,  in  hochdeutscher  Form,  in  Verwaltung,  Gericht,  in  Schule
und  Kirche  denselben  raschen  Siegeslauf  wieder  aufzunehmen,  den  es
bereits  früher  angetreten  hatte,  und  allmählich  noch  weiter  vorwärts
zu  schreiten,  als  sie  früher  gegangen  war,  um  deutsche  Bildung  und
zugleich  deutsche  Gesinnung  zu  pflegen.

Daneben  steht  nun  die  ältere  Schwester,  die  niederdeutsche  Mundart,
  in  ihrem  bäurischen  Gewande  und  schaut  der  geschäftigen  Arbeit
ihrer  vornehmen  städtischen  Schwester  mit  lächelndem  Munde  zu,  als
wollte  sie  sagen:  „Meinst  du  hier  bei  uns  in  den  Dörfern  und  den
Einzelhöfen  in  deinen  feinen  Kleidern  dein  Werk  allein  vollbringen  zu
können?  Ich  war  hier  in  der  Mitte,  wie  da  weiter  im  Süden  und
früher  auch  im  Norden  zuerst  auf  dem  Platze,  und  alles,  was  errungen
und  für  alle  Zeit  gewonnen  ist,  habe  ich  geschaffen;  ich  bin  freilich
nur  langsam  und  bedächtig,  aber  doch  bin  ich  hier  im  Grenzdorfe  noch
immer  berufen,  das  Werk,  das  du  vorbereitest,  für  immer  zu  sichern.“
So  spricht  die  plattdeutsche  Mundart,  und  die  Zukunft  wird  zeigen,
ob  sie  die  seit  alters  übernommene  und  einmal  bereits  fast  gelöste
Aufgabe  im  engen  Bunde  mit  ihrer  vornehmen  Schwester  wieder  über-
        <pb n="495" />
        K.  Nuchlick  und  Ausblick.  487

nehmen  und  in  zäher  Ausdauer  von  Geschlecht  zu  Geschlecht  auch  weiterhin
  still  und  geräuschlos  lösen  wird.

Im  Volke  geht  die  Sage  um,  es  habe  einst  ein  jütischer  König
in  einer  „Aue“  einen  Schatz  verborgen;  wer  ihn  hebe,  werde  auch  in
einem  Zauberwort  ein  Mittel  finden,  Land  und  Leute  zu  gewinnen.
Als  er  ohne  Erben  starb,  da  kamen  seine  nachbarlichen  Vettern,  ein
Däne  und  ein  Deutscher,  rasch  herbei,  um  zu  dem  Schatze  zu  gelangen.
  Sie  fanden  endlich  ein  Gefäß  mit  reicher  Zier,  erblickten  zwei
bewehrte  Männer,  jeden  in  besonderer  Tracht,  die  unter  einem  Riesenbaume
  sich  die  Hände  reichten,  und  viele  Kämpfer  abgebildet  mit  Helm
und  Haube,  Mützen  gar  und  Schirmen;  auch  ein  Schiff  erkannte  man,
das  hell  in  Feuer  stand,  ja  Wälle  selbst  und  Werke  mit  gewaltigen
Rohren,  zertrümmert  und  verlassen,  doch  sie  konnten  sich  die  Bilder
nimmer  deuten.  Drinnen  im  Gefäße  fanden  sie  alsbald  ein  Blatt,
drauf  lasen  sie,  in  Runenschrift  geschrieben,  allein  die  beiden  Worte:
din  tung!  Lange  standen  sie  noch  sinnend  da  und  suchten  doch  vergeblich
  nach  der  Deutung  des  geheimnisvollen  Zauberwortes.  Endlich
riefen  sie  die  Weisen  ihrer  Lande  dort  zusammen  und  fragten  sie  um  Rat,
und  diese  sagten:  „Land  und  Leute  wird  gewinnen,  wer  am  weitesten
wird  strecken  können  seine  Zunge  über  Land  und  Meer.“  So  zogen
sie  nach  einem  Hügel,  wo  eine  „Bankt  errichtet  stand  und  eine  weite
Ausschau  war  nach  Süden  über  Meer  und  Land.

Da  reckte  dann  zuerst  der  Deutsche  seine  Zunge  aus  und  sieh',  sie
trug  an  ihrer  Spitze  ein  blutig  Malj  sie  reichte  über  blutgetränkter
Felder  „Anbau“"  nach  einem  „langen  See“,  den  Tränen  füllten,  bis
zu  einer  „Burg  am  Meerestor",  wo  zwei  der  Krieger  sich  im  Kampfe
maßen,  und  rührte,  leise  zitternd,  ihre  Trümmer  an;  dann  zgog  sie
weiter  über  platte  Lande,  wo  framer  Leute  Ruf  aus  „Holz  und  Hain“
erscholl,  und  langte  bis  an  ein  Gebirge,  wo  sie  lauter  „Leben  wieder
fand;  doch  sog  sie  nicht  au  fremden  Blüten,  die  sie  in  Eitelkeit  verlocken
  wollten,  erquickte  sich  an  einem  frischen  Quell,  der  nah  an
einem  „weißen  Berge“  sprudelnd  redete  und  laut  und  immer  lauter  redete,
bis  aller  Menschen  Ohr  davon  erfüllet  ward.  Aus  diesem  mütterlichen
  Born  vernarbte  ihre  alte  Wunde,  daß  ihre  Stimme  wieder
rückwärts  hell  und  klar  ertönte,  wleder  fröhlich  redete  in  einem
trauten  „Winkel",  darinnen  Milch  und  Honig  fleußt,  und  weiter
        <pb n="496" />
        488  K.  Nllckbiuck  und  Ausblick.

nordwärts  gleichwie  Donner  aus  gewaltigen  Feuerrohren  nach  einem
Eiland  hallte,  wo  die  „Elfen“  wohnten,  nordwärts,  immer  weiter  nordwärts
  tönte,  bis  sie  lauter  „Leben"  wieder  fand,  und  dann  in  alten  und
in  neuen  Weisen  jenen  Hügel  fast  umklang,  darauf  die  „Bank“  errichtet
  stand.

Nun  reckte  auch  der  Däne  seine  Zunge  aus  und  reckte  sie  nach
Süden  über  jenes  winklichte  Gefilde,  darinnen  Milch  und  Honig  fleußt.
und  sie  vermeinte  auch,  nur  allzugierig,  an  weißer  Milch  und  süßem
Honigseim  sich  aus  des  alten  Königs  Pflanzen  zu  erquicken,  die  sie  in
tiefen  Tälern  festgeangelt,  halb  verdorret,  fand;  doch  sieh',  die  Milch
war  sauer  und  der  Honig  bitter;  statt  ihre  Kraft  zu  stärken,  lahmte  sie
und  lahmte  in  dem  unheimlichen  Gelände;  wie  am  Gaumen  klebend,
reichte  sie  noch  an  ein  schleimig  Wasser“,  darin  in  tiefem  Grund
ein  König  schlief:  da  suchte  sie  an  einer  „Bucht“  zu  schlürfen  von  dem
eisigkalten  Wasser,  doch  die  Tropfen  brannten  gleichwie  Funken  aus
dem  Feuerrohr;  voll  Schmerzen  zuckte  sie  zusammen,  und  rasch  und
immer  rascher  zog  sie  sich  vom  „Tor  der  Mannen“  „über  einen  Seet,  nur
kaum  der  Rede  mächtig,  weit  zurück  nach  Norden,  hin  nach  einer  Burg,
die  „Glück  und  Unglück“  barg,  und  dann  zu  einem  fest  und  hoch  umwallten
  „Stein“,  den  Riesen  einst  geworfen,  wieder  Kräfte  allgemach
gewinnend,  je  mehr  sie  nahte  jenem  hohen  Hügel,  darauf  die  „Bank“
errichtet  stand.  Und  kaum  war  noch  des  Deutschen  Siegeslied  verrauscht,
  da  hob  sie  wieder  lauter  ihre  Stimme  und  sang  ein  Lied  in
gebrochenem  Ton  und  in  bitterem  Harm  vom  verlorenen  Land  des  alten
jütischen  Königs.
        <pb n="497" />
        Sachregister
für  alle  3  Abteilungen.

A.
Aarö,  Jusel,  Grabhügel,  II.  48.  49
Abelde,  Abel,  Habelde,  Hallig,  II.122
Abstimmungen  III.  312.  413.  427.  456
Acker,  hochrückige,  L  136  ff.
Ackarham,  Flurname  in  Holzbunge,
III.  111

-#ackerum,  Flurname,  Föhr,  II.  244.
Adam  v.  Bremen  I.  64.  138;  II.  111.232
Adel,  holsteinischer,  in  Schwansen,  III.

86  ff.
Adelbonden  II.  162  ff.  100ff.
Adelbu,  Dorf  Adelby,  I.  107.  125
Adelbyer  I.  106#.
Adler,  Generalsuperi  ent,  III.  40  ff.
Adler  im  Arnahult  II.  326
Aegidora,  Egidora),  Eider,  II.  45  ff.;
53  ff.;  II.  83  ff.;  III.  18

Agrarwesen  auf  den  Geestinseln  II.  2652

in  Schwansen  III.  87  ff.;  in  Stapelholm
  III.  159

Ahlefeld,  kath.  Bischof,  III.  14.  338ff.

*  Akenbol,  vergaug.  Kirche  in  Strand,
II.  182

Aland  siehe  Hallig  Oland

Alardus,  Wilhelm,  Pastor  in  Krempe,
III.  46

Alberch  bei  Segeberg  II.  91

Alfasund,  Kleiner  Belt,  I.  76

Alfred,  König,  L  140

*  Alkendorp,  vergangenes  Dorf  in
Hütten,  III.  114

Alokiai,  Inseln,  II.  92

Alsen,  Alfse:  1.  38.  77;  II.  95  ff.;
Grabhügel  II.  95  ff.;  Urnenfriedhöfe
II.  101;  angebl.  Nerthusinsel  II  102ff.

Alster,  Fluß,  II.  91

Altardienst,  lateinischer,  III.  273

Altsachsen  in  Holstein  II.  91

*  Alvorsum,  vergang.  Kirche  in  Eidersted,
  II.  142

Ambronen  II.  271

Ambrum.  Insel  Amrum,  königl.  Jagdrevier,
  1.  40;  II.  251  ff.;  Flurnamen
254  f.;  Grabhügel  257  ff.;  Dünentäler
  256  f.;  Bevölkerung  II.  270

Amtleute,  ihre  Sprache,  III.  200ff.

Andseflyth,  richtiger  „an  der  flet“  zu
deuten,  L  116;  II.  212;  III.  308

Angeln,  Angul,  Angel,  Landschaft  II.
66  ff.;  III.  15;  Volksstamm,  Wohnsitze,
  II.  Göff.  2T1U.  —  Sprache  in
den  südlichen  Harden  III.  191  ff.;  Kirchensprache
  III.  364  ff.;  Volks=  und
Kindersprache  III.  425.  41  ff.;  Charakteristik
  der  Bevölkerung  III.  432ff.;
Kampf  gegen  die  Sprachreskripie  III.
433  ff.;  Angler  Niederdeutsch  III.449;
Sprachwechsel  454  f.

Angelbo  II.  68.  121:  III.  241

Angelboewircki,  Schleswiger  Befestigung,
  L  12;  II.  67.  122  f.;  III.  121

Anghelum  II.  69

Angulus  II.  62
        <pb n="498" />
        490

Sachregister.

Anna  Owena  Hoyers  III.  353ff.

Ansiedelungen,  deutsche,  im  Kreise  Hadersleben
  III.  421

Anskar  III.  138.  171

Apeurade,  Stadt,  I.  117;  III.  259fff.;
Stadtrecht  281  ff.;  Sprache  262ff.;
Straßen  266.  274;  Ramsharde  267;
niederd.  Sprache  268  ff.;  Haussprache
der  Kinder  280.479;  Propstei  III.  465

Appelland,  Hallig,  II.  181

Arneldshaereth,  Arensharde,  Waldstand,
  L  99:  Besiedelung  L  131;
Hügelgräber  II.  29:  Urnenufriedh.  II.
58i1  Sprachverhältnisse  III.  170f.

Araelth  (Araholt),  Ortschaft  Arild,  I.  114

Archsum,  Burg  auf  Sild,  II.  218

Arenfyold,  Ortschaft,  II.  326

arietes,  Föhren  in  Jütland,  II.  126

Arksteen,  Steingrab,  11.  8

Arnaholt,  Arenholz,  I.  132,  179;  II.
326;  III.  181

Arnegiald,  Herdgeld  in  Warnitz,  L.
122;  III.  220  u.  a.

Arnis,  Ernisse,  Jusel,  I.  99;  II.  28

Arnkiel  III.  9

Artikel,  vorgesetzter,  im  Jütischen,  III.
5.  G.  11

Arwede,  Kirchspiel  Erfde,  III.  150

Ascheffel,  Dorf  in  Hütten,  III.  115

Asfred,  Königin,  1.  59.  60;  III.  140

—  ask,  -  esb,  Flurname,  II.  245.  254.
259:  III.  146

Askoue,  Gut  Aschau,  III.  28,  30

Aslaxhedea  I.  #0.  127;:  11.  112.  115;
III.  124

—  aspe,  -espe  in  Ortsnamen  III.  132

Atislefhyg  Grabhügel,  II.  9

Augustus,  Kaiser,  und  Sibylle,  III.  336

Ausbauerdörsfer  I.  106;  in  Schwansen
III.  51;  nach  dem  jütischen  Lov
III.  327

Avonsborg,  Burg  bei  Schleswig,  11I.
226

Averschopherrit,  Everschop  in  Eidersted,
  II.  143.  150.  —  Siegel  II.  160
Avionen  II.  271

B.
Baakborrig  auf  Föhr  II.  249
Badenftiot  I.  40
Balghum  I.  116
*  Baling,  vergangene  Kirche  in  Strand,
183

Ballumbirk  I.  116;  gehörte  1340  zur
Hoyerharde  II.  276;  holländische  Ansiedler
  II.  228

Banholt,  Banholtshuugher,  Grabhügel
in  Amrum,  II.  189.  2572

j-bar  in  Waldnamen  L  83

Barey,  heil.  Hain,  II.  124

Barritskau  L  69

Bamö,  Insel,  L  40

Barwitb,  Wald,  L  69;  II.  123

Barwithsyssel  L  69

Bau,  Volkssprache,  III.  415;  siehe
Bokerke

Bauart  der  Häuser  in  den  Goesharden
II.  314;  in  Schwansen  III.  95.  98;
in  der  Arensharde  III.  182

Beda  I.  140;  II.  65

*Bekel,  vergangener  Ort  in  Burkall,
L.  119  .

Belteringh,  Weidemaß  auf  Sild,  II.  266

Beltringharde,  Bültrynghaereth  in
Strand  II.  179.  —  Siegel  II.  179

Bergenhusen,  Beveringhusen,  Kirchspiel,
  III.  15aff.

Bergharde  II.  282;  III.  1é.  19

Bergum,  Kirchspiel,  1I.  300

*  Bernecapel,  vergangene  Kirche  in
Everschop,  II.  154

Besiedelung  um  1200  und  vor  der
Wanderzeit  I.  104  ff.;  II.  1  ff.;  niederdeutsche
  bis  an  den  Dänenwall
III.  134.  180.  18fl.  122

Bestattung,  vorgeschichtliche,  II.  3ff.
        <pb n="499" />
        Sachregister.

491

Betzem,  Wiese  in  Stapelholm,  III.  145

Bibeln,  niederdeutsche,  III.  345

bily  in  Flur=  und  Ortsnamen  III.  103

Birk,  ausgesonderter  Bezirk,  L  104.
116.  121:  II.  276:  III.  ua

Birka  auf  der  Mälarinsel  III.  139

Biscopdam,  Gut  Damp,  III.  50

Biscopornum  III.  50.  88

Bistum,  Schleswiger,  III.  14

bleek,  blick  in  Flurnamen  III.  32.
72.  109

Blixsted,  Dorf,  III.  29.  32

Bohlenbrücke  bei  Ellwort  II.  158.

*Bojacbolae,  vergangener  Ort  bei  Alt-Gottorp,
  I.  131;  III.  102.  180

Bokaenaes,  Wald  in  Schwansen,  L  135;
III.  4

Bokerke  (Bugae  1352),  Bau,  1.  124

Bökingharde,  Bokynghaereth,  II.
201  ff.;  Wappen  II.  302

Bolderege,  Wald,  II.  123

Boldershyg,  Grabhligel,  II.  15

Boldersle,  Dorsschaft  Bollersleben,  II.
25.  123;  11I.  8

Bollhäuser  I.  96

Bonden  I.  106;  II.  162.  276;  in
Schwansen  III.  85ff.  91  ff.

Boolverfassung  in  Schwansen  III.  82f  ff.

Boragh  auf  Amrum  II.  254

Borby,  Borgbeby,  I.  133;  Kirchspiel
III.  d6ff.  414

*  Borchsand  bei  Vollerwik  II.  150

*  Borchsum  auf  Föhr,  Burg,  II.  241

Bordelum,  Kirchspiel,  I.  130;  II.  30  ff.

borg,  in  Ortsnamen,  III.  130

Borgsted,  Ortschaft  bei  Rendsburg,  III.
112ff.;  Urnenfriedhöfe  II.  45.  59,  89;
III.  16

Borsbüll,  Kirchspiel,  II.  304  ff.

*  Bosby,  verg.  Ort  in  Schwansen,  III.63

boz,  -  bez,  in  Flurnamen,  III.  22.
145.  146.

Braderup,  Kirchspiel,  II.  200ff.

Brnendefang  III.  75.  88

Braenaestalaer,  Salzbrennerei  in  Utland,
  II.  188.  235

Brakteatenfunde  II.  46

Bramslund,  Wald,  L  81

Bravallalied  II.  69.  135

Bredsted,  Brethaestath,  Kirchspiel,  II.
304;  Volkssprache  III.  411  ff.

Brekentorp,  Dorsschaft,  L  133;  III.
102.  116

Breklum,  Kirchspiel,  Brekeling  II.
304ff.;  Urnensunde  II.  335;  Kirchensprache
  III.  362

*Brettebek,  vergangenes  Dorf,  III.  42

Broacker,  Kirchort,  I.  121

*  Brokesslot,  vergang.  Ort  in  Schwansen,
  L  134;  III.  4

Brönshoogh,  Grabhügel  auf  Sild,
II.  236

Bronzezeit  II.  ff.

brook,  in  Flur=  und  Ortsnamen,
II.  77.  117;  III.  24

Brun,  Nic.,  Bischof,  II.  147.—  Brunsche
Kirchenliste  II.  142

*  Brunocke,  vergangene
Strand,  1I.  186

Brunssnuss  bei  Flensburg  L  124

Brutistorp  (1170);  Bröstrup,  in  der
Frösharde  hinzuzufügen,  1.  110

brygge,  in  Ortsnamen,  II.  117;
III.  123

jbu,  ·  by,  in  Ortsnamen,  I.  136:
II.  285

Bugenhagen,  Johann,  III.  330

büll,  in  Ortsnamen,  L  136;  II.  119

Büsum,  Birsno,  II.  136;  Büsumer
Taufe  II.  136

Bundti  in  Ballum  (richtiger  Bundtheth
14127  II.  27

Bünsdorf,  Kirchspiel,
III.  108ff.

*Buphever,  verg.  Kirche  in  Strand,
II.  188f

Kirche  in

Bundestorpe,
        <pb n="500" />
        492

Eachregister.

*  Bupslute,  verg.  Kirche  in  Strand,
II.  180

*  Bupte,  verg.  Kirche  in  Strand,  II.  179

*  Buptze,  verg.  Kirche  in  Strand,  II.  180

*  Burlundmark  1.  115  zu  streichen;  vgl.
Borlund  L  113

Burmansweg  in  Eidersted  II.  145;

j+-byg  in  Flurnamen  III.  63.  81

Büsching,  Geograph,  I.  19;  III.  208  f.
201

-büttel  in  Ortsnamen  II.  112
Buwingbo,  Holzbunge,  mit  friesischen
Spuren,  III.  110ff.

C  und  K.

Kaak,  Pranger,  III.  228.  244.286.310

Katebille,  Bier  in  Eckernförde,  III.  252

*  Kakendorp,  vergangenes  Dorf  im
Dänischen  Wohld,  III.  28

Kalegat,  Tor  des  Dänenwalls,  1.  51.
52;  III.  1|##.  480

*  Kalendorp,  vergangenes  Dorf  im
Dänischen  Wohld,  III.  24.  59

Kalfnam.  Flurname  auf  Föhr,  II.
245.  242

Kalfslundharde,  Waldstand,  L  73;
Besiedelung  I.  111;  Grabhügel  II.
12;  Urnmenfriedhöfe  II.  52;  Dingsprache
  III.  323

Callebu,  L  123  ist  zu  streichen

Kammer,  Waldstück,  I11  28.  30

Kamp,  Gebiet  zwischen  Schlei  und
Eider  I.  41.  4  3  II.  88;  III.  1  f.
Laff.

gj  kamp  in  Flurnamen  II.  222;  III.  99

Kampen,  (Hohn)  Kirchspiel,  I.  44;  III.
18.  98ff.

Kaninchen  auf  Amrum  L  40;  II.  251.
264

Capella  regis,  vergang.  Kirche  in
Everschop,  II.  153

Karkhof,  Kierkegaard,  Urnenfriedhöfe,
II.  42

Karlum,  Kirchspiel,  II.  290;  Karlumby
11.295;  Karlumer  Lys  1.  81:  Kirchensprache
  III.  409

karr  in  Flurnamen  II.  283;  III.  64.

Karrharde,  Kyaerrachaereth,  Besiedelung,
  1.  121;  Waldstand  I.  81:  II.
282  ff.:  Gräber  II.  295;  Sprache
II.  294:  Dingsprache  III.322;  Schulsprache
  III.  406  ff.;  409ff.

Casute,  vergangener  Ort  im  Kirchspiel
  Haddeby,  L  132;  III.  133

Catalogus  vetustus  II.  108

Katechismusunterricht  III.  390ff.

Katherinekirche,  vergangen  in  der
Goesharde,  II.  311

Katrepel  III.  224

Katrine  kerke,  vergangene  Kirche  in
der  Pelwormharde,  II.  181;  zu
streichen,  dafür  zu  setzen  Karstine
kerke  (Aarsb.  for  Geh.  Arch.  II.  21.
23;  es  wird  da  von  Geldern  gesprochen,
  a  quibus  deserti  quidam
agri  ecclesiae  S.  Cbristinae  in  praepositura
  Strand  venditi  sunt,  1442)

Katsund,  Straßenname,  II.  114;  III.
212.  222  ff.  286;  für  Lübeck  fraglich

Keeldholm,  vergangener  Hof  bei  Veibüll,
  L  112

Kekenis,  Halbinsel,  II.  W

*  Celmerstorp,  vergang.  Dorf,  III.  32

Ketelby,  Grabhügel,  II.  14

Chalousos,  Fluß,  II.  82.

»Chilana,  vergangene  Burg  und  Dorf
Kyle,  Kile,  1.  133;  III.  12

Christians  III.  Kanzleisprache,  III.
202sj;  2a8jf.;  Schulordnung  III.390

Christiani,  Johannes,  Pastor  in  Loit
III.  351

Christiansfeld  III.  304.  345

Churborg  am  Dänenwall  III.  125

Kielholt,  Hans,  II.  217  ff.;  III.  152

Kil,  fluvius,  134;  Stadt  1.  134

Kinderreime  in  Angeln  III.  448
        <pb n="501" />
        Eachreglfter.

493

Kindersprache,  niederd.,
412.  422ff.  438ff.

Kirchenbibliotheken  III.  345

Kirchengesang  III.  345  ff.  352  ff.;  deutscher
  in  dänischem  Gottesdienst  III.
376ff.

Kirchenhandbücher  1II.  365  ff.

Kirchenordnung  1II.  33ff.

Kirchensprache  III.  293  ff.  336  ff.  361  ff.

Claudius,  Clavius,  Kartograph,  1.  2

Klevenbarg,  Grabhügel,  III.  146

Kliff  auf  Sild  II.  229

Klingenberg,  Straße,  III.  267.  286

klint  in  Flurnamen  III.  106

Clintaeberg,  vergangener  Ort  in
Schwansen,  1I.  135;  III.  45

Clyppaelöfhaecreth  siehe  Lundtoftharde

Klixbüll,  Kirchfpiel,  II.  291  ff.

Klotz,  Stephan,  Generalsuperintendent,
III.  4#ff.

Klovenhogh,  Klevenhoch,  Grabhügel
an  Grenzscheiden,  II.  162.  233.
249.  257;  III.  146

Knipsand  auf  Amrum  II.  261

Knivsberg  II.  16.  116

Knuba,  König,  l.  59ff.;  Weihegrab
II.  32.  35;  III.  140

Knut  Laward  (IIlaforc)  1.  33;  1I.  us;
III.  194;  Gilde  1II.  219ff.  266.  261.282

Kograben  siehe  Kovvirki

*  Cogstath,  vergang.  Dorf  bei  Lügum,
I.  115

Köhnholt  III.  27.  64

Königsau  1.  37;  III.  482

Königsfriesen  II.  144.  280fff.

Königshügel  II.  31

Königshusen  südlich  der  Schlei  L.  107;
III.  20.  25.  40

Königslef  I.  67

Königswiesen  bei  Schleswig  I.  104

Könn  Sie  höh  (hoe),  Grabhügel,  1.
60;  II.  32.  34;  III.  153

Könsbyfeld  in  Maasleben  III.  84

in  Angeln  III.

Kohlenbrennen  L  296.  97;  III.  121

Kolbergerheide  III.  26

-  kolden  in  Ortsnamen  III.  23

Koldenbütiler  Schulordnung  III.  391

Koldinger  Brücke  als  Landesgrenze  1.75

Kolonisation,  niederdeutsche,  bis  an  den
Dänenwall  III.  134,  137;  hochdeutsche,
  III.  16ff.

Konfirmation,  deutsche,  III.  466

Commelsbarge,  Grabhügel,  III.  128

Konigslo  (Loheide)  II.  85

*  Koningesborg  an  der  Schlei  III.  82

*  Konninghesbul,  vergangener  Ort  in
Strand,  II.  180

Konningskamp  auf  Sild  II.  225

Cornelius  Antoniades,  Kartograph,  La

Kornhemae,  Flurname  auf  Föhr,  II.
245.  247

Kosel,  Cosleve,  Kirchspiel,  III.  78ff.
12öff.

Cotenets,  Kätner  in  Schwansen,  III.88

Kov,  Riesenbetten,  L  49;  II.  8

Kovvirki,  Kograben,  L  49

*  Krakelundt,  vergangener  Hos  bei  Bau,
I.  118.  124:  Wald  1.  72

Kratt,  Gestrüpp,  I.  94ff.

Krelah  in  Stapelholm  III.  144

Krocknis,  Wald,  L  77

Krockwohld,  früherer  Wald,  L  81

Krongut  I.  36ff.  42;  II.  49:  III.  45.
49.  105

Crop,  Kirchdorf  Kropp,  1.  133;  Kropper
  Struck  L  67;  Kirchspiel  III.
118ff.  123,

Cropp  in  Ortsnamen  III.  123

Krützbarg,  Grabhügel,  1I.  36

Krusendorf,  Kirchspiel,  III.  25  ff.

Kummelrut  III.  ZL  76.  Kuml,  Grabhügel,
  11I.  128.  180

Kummerlef  (Cumled)  I.  115:  II.  126;
III.  128

Kunungskamp  bei  Rendsburg  L  43;

II.  88.  III.  18
        <pb n="502" />
        494

Sachregister.

Küster  bei  den  Landkirchen  III.  390.  394
j  kuugh,  Koog  auf  Amrum,  II.  254.

D.
Dagebul,  Ortschaft  in  Bökingharde,  II.
203

—dam  in  Ortsnamen  II.  120;  III.  50
Damp,  Gut  in  Schwansen,  III.  50
Damswobld,  angebl.  Wald,  II.  205
Dänen  in  Schleswig  I.  11
Danuaewyrki,  Dänenwall,  L  10,  46ff.;
132ff.;  II.  136.2  III.  221
Danckwerth  I.  9.  70.81;  II.  107.  296;
III.  95.  96.  157.  186.  384
Dänghoogh,  Tinghügel  auf  Amrum,
II.  25

Dänische  Gesinnung  L  24ff.

Dänischenhagen  (Slabbenhagen)  I.  66;
Kirchspiel  III.  22fj.

Dänischer  Wohld  I.  11.  65  ff.;  III.  16.
21ff.  38ff.

Daenskaethorp  auf  Femarn  I.  11

Dannevirke,  Zeitung,  L  30

Dausk  Branang  II.  256

Danske  Holster  I.  20.  Wif.

Dayelsklun,  Land  auf  den  Geestinseln,
II.  225.  251.  276e.

jde  in  Ortsnamen  III.  82.  63

Deezbüll,  Kirchensprache,  III.  363

Deiche  in  Eidersted  II.  160ff.;  in
Strand  II.  121

delf  in  Orts=  und  Flurnamen  II.
112.  316

Deutscher  Verein  für  das  nördliche
Schleswig  III.  465

Dichtung,  hochdeutsche,  III.  384

—  dike  in  Flurnamen  II.  120

*  Dingbul,  vergang.  Ort  in  Schwansen,
III.  70

Dinggerichte  und  ihre  Sprache  III.  319ff.

Dingstock  in  Schwansen  I.  135;  III.  70

Dingswinden  III.  294.  298ff.  319.
322.  3gff.

Ditmarsische  Namen  in  Kropp  III.
126.  125;  in  Stapelholm  III.  148ff.
164ff.

*  Doinieshus,  Steingrab,  II.  8.  334,

Domkapitel  und  seine  Sprache  III.
338  f.  342  ff.

Doppelnamen  II.  83.  88.  92.  133;
III.  10

Dorfbeliebungen  II.  301.  306.  307.
312.  325:;  III.  207

*  Dornebul,  vergangene  Kirche,  II.  315;
III.  147.  148

Dorshauschenbarg,  Grabhügel,  II.  32.
233.  257;  III.  146

Dovre,  Dofre,  Dorf,  II.  120

—drag  in  Flur=  und  Ortsnamen  III.
30;  III.  142

Dragshyg,  Grabhügel,  II.  19

Dreifelderwirtschaft  II.  132f..

Dreilande,  Eidersted,  II.  143  f.;  Flurnamen
  II.  160;  siehe  Eidersted

Drelsdorf,  Kirchspiel,  siche  Threisthorp

Dronniugshuie,  Grabhü#gel,  II.  27.  41

Drost  in  Südjütland  L  4;  1II.  225

Drotten,  sunte,  Trinitatiskirche,  III.225

Drowidt,  Dravit,  Wald,  I.  82

Dünen,  erstes  Auftreten,  II.  156;  auf
den  Geestinseln  II.  222  ff.  25üff.
22ff.  224

Düppel,  Düttebüll,  1.  122;  Kirchensprache
  III.  aua

E.

Edomshacreth  in  Strand  II.  184  ff.;
Siegel  1I.  185

Eggebek,  Kirchspiel,  Schulwesen  III.
398  ff.;  Kindersprache  III.  438.  440

Eider  siehe  Acgidora

Eydurstathe,  Eidersted,  I.  143;
Sprache  II.  164  ff.;  III.  203ff.;
Häuserbau  1166  ff.;  Urnenfriedhöfe  II.
162;  Namen  10117  ff.

Einfelderwirtschaft  II.  133
        <pb n="503" />
        Sachregister.

495

Eisenzeit  II.  42ff.;  58ff.

*  Eyxtum.  vergangene  Kirche  auf  Sild,
II.  215.  210

Eitzeu,  Paul  von,  Generalsuperintendent.
  III.  a448jj.  382

Ekenberger,  Blasius,  übersetzt  das  jülische
  Lov  III.  204.  325ff.

Eckernförde,  Ekernvorde,  1I.  132;  III.
21.  36;  nationale  Stellung  III.
211  f#.;  Bevölkerung  213  ff.;  Sprache
214

Elleemberge:  Ellenberg,  landesherrl.
Dorf  III.  48.  54

Ellaem,  Ortschaft  Ellum,  L  115;,  11.121

Ellemode,  Landmaß,  II.  322.  325

Ellomsyssel  L  69;  II.  121

*  Elmendorp,  vergangenes  Dorf  in
Hütten,  III.  114

*  Emesbul,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  185

Enklaven,  jütische,  1.  36;  III.  481

Enge,  Kirchspiel,  II.  222  f.

Ersde  siehe  Arwede

Eriboel,  crichbol  in  Schwansen  und
Angeln  III.  15.  85

Erre.  Insel,  Sprache,  III.  192

Eryohog  (richtiger  Eryshogh),  Dorf
Jerrishoe,  L  131;  II.  22;  III.  102.  3

Ernisse  siehe  Arnis

Esbern  Snarre  L  64;  III.  19

Esgrus,  Ortschaft,  L  28.  126;  Kirchensprache
  III.  366.  368.  440

esk,  äsk  in  Flurnamen  II.  245.  264.
259;  III.  146

Ethelwerdus  II.  113;  III.  138.

Ettinge,  Juraten  in  Friesland,  II.
148ff.

*  Euesbul,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  180.

F.  und  V.
Fahrensted,  Kirchensprache,  III.  a64
Falkenlager  I.  68.  82

Farria,  Faröerinseln,  II.  238

Farris.  Wald,  I.  20.  71;  II.  123

Farriskongen  1.  70;  Farrisbek  1.  70

Easte  Wallinger,  Festlandsfriesen,  II.
140.  211

*  Fedderingman  (rip),  vergangene
Kirche  in  Strand,  II.  182

*  Veder  Hayenscapel,  vergang.  Kirche
in  Strand,  II.  181

feld  in  Flurnamen  II.  118

Felm,  Veldem,  Dorf,  III.  24.  32

Femarn,  Femore,  I.  39:  II.  92

Verein,  deutscher,  III.  462.  465

Fialbothae,  Fielby,  Alsen  L  122

Fibelformen  im  Chankenland  1I.  76

Fifeldor.  Eider,  I.  51;  II.  81ff.

Fifelgo  II.  83

Vivolstede  II.  83

Tindesziar  bei  Rendsburg  III.  100

Findlinge  II.  3

Finnsage  II.  272

Viöl,  Fiolde,  L  SU#  130;  II.  284;
Kirchspiel  II.  43ff.;  Gräber  II.  333;
Sprache  III.  11;  III.  362.  412ff.
418.  433

Fleming,  Paul,  III.  a84

*  Flendesbol,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  184

Flensau  bei  Fleusburg  I.  124;  III.  234

Flensburg,  Flensanburgh,  1.  124;
nationale  Entwickelung  III.  234;
Stadtrecht  III.  235  ff.;  Gilden  236ff.;
frühere  Sprachverhältnisse  230ff.;
Straßen  241;  Ramsharde  242  ff.:  Bewohner
  244  ff.;  Sprache  249  ff.  254  ff.
politische  Stellung  III.  130

Vlie,  Dünental  auf  Sild,  II.  228

Flußnameu  in  Holstein  II.  91

Fluten  in  der  Nordsee  II.  174.  75

Flütten  der  Hänser  L  6

Fockbek,  Fockabiky,  1.  133;  III.  10f

Föhr  II.  258  ff.;  Österharde  II.  239;
Westerharde  II.  240;  Flurnamen
        <pb n="504" />
        496  GSachregister.

244;  Grabhügel  248  ff.;  Siegel  243;
Werften  243;  Bewohner  273ff.

Föhrenwald,  vergangen,  I.  69.  70.
101  ff.;  II.  124

Föhringwall  auf  Sild  II.  225.  22

Vogelsang  in  Orts=  und  Flurnamen
III.  51.  115

*  Volkesbul,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  180

Volksgerichte  III.  319ff.

Volkssprache  und  Schulsprache  III.
380  ff.

*  Fornaes,  ehem.  Ort  an  der  Schlei,
I  125

Forstwirtschaft  L  T.  98

Fosetesland  (Helgoland?)  II.  132

Praezlaet,  das  freie  Gelände,  I.  41  ff.
132;  II.  88;  III.  12  ff.  98

Frankenzüge  I.  140

Fraulund,  Ortschaft,  II.  123

Freiberge  in  Eidersted  II.  161;  in
Lindholm  II.  206

Freibondenländereien  1II.  125.146  fl.  160

Vresendelve  II.  31.  318

Fresia  minor  II.  139

Freesguard  auf  Föhr  II.  244.  67

Fresenhagen,  Ortschaft,  III.  23

Fresenhaven  auf  Sild  II.  231.  36

Freskeakram,  Fresakerum  II.  242.  267

Freskenhoogher,  Grabhũgel  auf  Sild,
II.  233.  36.  627

Friedrich  1.,  seine  Kanzleisprache,  III.
100ff.

Friedrich  III.,  König;  seine  Schulordnung-
  III.  291

Friedrich  III.,  Herzog;  seinehochdeutschen
Bestrebungen  III.  83ff.

Frisaewircki  1I.  12;  II.  8#8#  135

Friesland  I.  38;  II.  134  ff.

Friesische  Harden  I  121.  130ff;  II.
28ff.:  Sprache  II.  164  ff.,  193  f.;
211.  294  ff.  324  ff.;  friesisch  als  Schulsprache
  III.  396ff.;  III.  408

Fro  in  Ortsnamen  II.  123

Fröshaeretb.,  Waldstand,  I.  73:  Besiedelung
  I.  110;  Grabhügel  II.  12;
Friedhöfe  II.  52;  Dingsprache  III.  323

Füsing,  Ortschaft,  Bevölkerung  III,  192

G.

Gaardseten  III.  38.  42.  46.  89;  192

Gaath,  ehem.  Insel,  I.  40;  II.  264

Gsestaenacka,  vergangene  Insel,  II.
94.  123

Gallehus  I  143;  II.  61

*  Galmesbul,  vergangene  Kirche  in
Bökingharde,  II.  203

*  Gamle  borrig  in  Schwansen  I.  135;
III.  40

Gassehoi  II.  116

Gaziwith,  ehem.  Wald,  II.  116

*  GCayckenbul,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  186

Geaten  II.  29

Geest,  goest,  gast,  Geest,  II.  283

Gosahl,  Gehege  in  Hütten,  III.  115

Geistlichkeit,  ihre  Stellung  zu  dem
Schulerlasse  v.  1888,  III.  460  ff.

Gelting  siehe  Gyaelting

Gemischter  Distrikt  III.  431  ff.

*  Cerebu,  vergangenes  Dorf  in  Schwansen,
  III.  42

Gerichtssprache  III.  319  ff.;  430

Gerthing,  Garding,  II.  151

Gerthingbaerethb  II.  143,  150ff.

Gesangbücher,  niederdeutsche  III.  Alüff.

Gettorf,  Ghetdorp,  Kirchspiel,  III.  ff.
30

Gyaelting,  Gelting,  I.  126;  Kirchensprache
  III.  364

*  Godmersbul,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  127

Goesharden,  Norder=  und  Sülder-,

Waldstand,  I.  80ff;  Besiedelung  1.
130:  Gräber  II.  332  ff.;  Dingsprache
III.  421;  Sprache  II.  298
        <pb n="505" />
        Sachregister.

497

Gorm  der  Alte  I.  60

*  Gorwith,  ehem.  Wald,  I.  118

Gottesdienste,  deutsche,  in  den  nördlichen
Propsteien  III.  465

Cotingh,  Tingstälte  auf  Föhr,  II.  241

Gottfried,  König,  I.  46

*  GCottorp,  villa  major,  I.  131;  III.  181

Gottorper  Herzöge  und  ihre  Stellung
zum  Hochdeutschen  III.  Zrgff.

Grabhügel  1I.  Off.;  39  ff.;  162,  233ff.

Grabinschriften,  niederdeutsche,  III.  208.
232.  312

Gramaebereth,  Waldstand  1.  73;  Besiedelung
  I.  111:  Grabhügel  II.  13;
Urnenfriedh.  II.  50.  51:  Dingsprache
III.  323

Graswirtschaft,  wilde,  II.  132

Grendelsage  II.  78.

Grenzen  der  Friesen  und  Jüten  II.
281  ff.  294;  der  Sachsen  und  Jüten
III.  134.  137.  12.  18fl.  192

Grim-  in  Flurnamen  III.  80;  hier
wohl  dasselbe  wie  III.  100

Gronholdt,  Gut  Grünholz  in  Schwansen,
  III.  64;  demnach  Grunolt  L.  126
zu  streichen

Groß-Solt,  Kindersprache,  III.  417;
Groß=  und  Klein-Solt,  Sprachwechsel
III.  410.  468.

Gruden,  Hallig  Gröde,  II.  180

Grundhof,  Crumetokt.  Kirchdorf,  1I.  124;
Sprache  III  366.  438.  440

Gudthorp:  Ortschaft  auf  Alsen,  II.  105

Gulholm,  Kloster  auh  Langsee,  1.  128

*  Gunnildebol,  vergangener  Hof  auf
Alsen,  L  123

6.
Habelde,  Hallig,  II.  181
Haddeby,  Haddeboth,  I.  132;  II.  113;
noor,  -Sand  II.  112;  -sund  II.
112.  13:  Kirchspiel  III.  129  ff.  136;
Schulwesen  III.  394
Sach.  Das  Herzogtum  Schleswig.  III.

Hadersleben,  Stadt,  siehe  Iathaerslef

Haderslebener  Propstei,  deutsche  Gottesdienste
  III.  465

Haelrae,  Hever,  II.  143.  44.  55

*  Haem,  Ham,  vergang.  Kirche  in
Strand,  II.  191

*  Haeraescogh,  Tostlund,  I.  113,

Haesel,  Dorf  bei  Apenrade,  I.  117.

Hagendörfer,  III.  24.  34;  -hagen  in
Flurnamen  III.  111.  Sieh.  Manhagen.

Haine,  heilige,  II.  104

Haibum,  aset,  I.  141;  II.  111.  138

Haithabu,  Hedeby,  L  127;  II.  111ff.:
III.  138;  siehe  Schleswig

*  Hakemark,  vergang.  Dorf  in  Schwansen,
  III.  62

*  Baldenboll,  ehem.  Dorf,  I.  118

Haldenesbrathorp  siehe  Munkbrarup

*  Haligeness,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  182

Hallagh  Laanki  heilig.  Ländchen  auf
Amrum,  II.  260

Hallye,  seltener  Flurname,  III.  124

*  Ham,  vergangene  Kirche,  II.  321  7“

+ham  in  Orts=  und  Flurnamen,  II.
112.  245;  III.  100.  111

Hamm,  Wald,  L  68;  III.  33

*  Hamyngchorne,  Tingstätte  in  Eidersted,
  II.  146

Handbökeschen,  kirchliche,  III.  356öff.

Handewith,  Hanowith,  L  72.  124;
Schul=  und  Kirchensprache,  III.
404.  353.  369.  323.  413.  419.  440

Handwerker,  deutsche,  in  Angeln  III.
192;  in  den  Städten  III.  196.223.289

Hans,  Herzog;  Sprache  seiner  Kanzlei,
III.  203  ff.;  290

Hansa,  ihre  Sprache,  III.  14ff.

Hardeseinteilung  l.  10  ff.;  II.  13L  140  ff.

Hardessiegel  I.  111.  1172.  126.  120.  131

*  Uaringslöf.  Feld,  1I.  12é.  305

Hathaerslef  gambla,  Alt-Hadersleben,
L  109;  II.  124:  III.  292;  Stadt

32
        <pb n="506" />
        498

Sachregister.

L  109;  III.  281ff.;  Stadtrecht  281  ff.;
byskole  283;  niederd.  Sprache  284  ff.;
Knutsgilde  286;  papagoienboom  28f;
Roland  286;  Klingenberg,  Katsund
286;  Bewohner  287  ff.;  Amtssprache
290ff.:;  Gerichtssprache  224  f.  299:
Volkssprache  289.300  ff.;  Haussprache
der  Kinder  III.  423.  429

Hathaerslef  haereth,  Waldstand  1.  72;
Besiedelung  I.  100  ff.;  Grabhügel  II.
10:  Urnenfriedhöfe  II.  50;  Dingsprache
  1II.  423

Hattsted,  Hattastath,  Kirchspiel  II.  308

Havetoft,  Kirchensprache,  III.  365

Hauberge  in  Eidersted  II.  161.  166;
in  Stapelholm  III.  166

*7  Hauerkamp,  vergang.  Dorf  im  Kirchspiel
  Kosel,  III.  122  .

HäuferbaulLWinSchwansenlllQä

Haussprache  der  Kinder  III.  469ff.
478ff.

Heerstraße  1.  91;  III.  110.  126.

Heiden  L  64  ff.  90  ff.;  Grabhügel  II.  64

Heinrich  J.  I.  55.  (Off.

Helduader,  Nikolaus,  I.  12.  15;  III.  9

Hellemai  auf  Alsen  II.  103

Hellesö  auf  Alsen  II.  102

Hellewith,  Wald,  I  76;  II.  103

Helligbek  1I.  103

Helligkilde  II.  103

Hellod-Helhoved  L  26;  II.  104

*  Helm,  vergang.  Ort  auf  Röm,  1I.  274

Hengstenesse,  Hallig,  II.  76.  181

Hengist  II.  75

-henek  in  Flurnamen  II.  246

Herdestuch  11II.  11x.  320

Hermenshyg,  Grabhügel,  II.  28

*  Herestahnl,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  185

Herthedal,  auf  Seeland  II.  114

Hertogh  to  Slesvik  I  5ff.

Heruler  II.  73

Herzog  zu  Jütland  I.  3ff.

Herzogtum  Schleswig  I.  äff.;  Entstehung
  32  f.;  Grenzen  36  ff.;  Verhältnis
  zu  Südjütland  III.  2

Herzogsfriesen  II.  143

Hesteberg  in  Schleswig  II.  114

*  Heuerdam,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  183

Hiaerneboy,  Grabhügel,  II.  23

Hilliges  lant,  Kirchenland,  II.  177

Hindenbul,  angeblicher  Wald  im  Kirchspiel
  Haddeby,  III.  135

Hiortecker,  Jordkirch,  I.  112

Hiortsand  II.  230

-hlaev,  hlav  angels.  II.  40;  III.  3

Hlyrskogsheidi,  Lürschau,  I.  81;  siehe
Lyurskogb

ho,  Wald,  in  Flurnamen  II.  88.  112

Hochdeutsche  Sprache,  erster  Gebrauch,
III.  199  f.  208ff.

Höthaer,  Hoyer,  I.  116:  III.  422

IIöthaershaereth,  Waldstand,  L  82;
Besiedelung  I1.  116;  Grabhügel  11.
19;  Friedhöfe  II.  54:  Dingsprache
III.  322

Hohburg  1.  57

Hobgbohm  bei  Hemminghörn  II.  146

Hohner  Harde  III.  16.  29.  103

Hollingsted,  Kirchspiel  III.  170  ff.;  Sage
von  Anskars  Landung  und  dem  englischen
  Packhaus  III.  171;  Kirchensprache
  III.  364

Hollmbo  haerit  in  Eidersted  II.  143.
155ff.

Holländer  in  Nordstrand  II.  196ff.;  in
Ballum  II.  278ff.

Holm  in  Eidersted  II.  143ff.

Holm  im  Kirchspiel  Havetoft,  Sprache,
III.  350

holm  in  Orts=  und  Flurnamen  II.  291

Holmer,  Stapelholmer,  III.  144

Holmisleen  III.  125

Holmshus.,  Riesenstube,  II.  8

Holstein,  Name,  I.  18
        <pb n="507" />
        Sachregister.

499

Holsten  in  Schleswig  I.  13ff.;  III.  198.
301

holt  in  Flur=  und  Ortsnamen  L  83;
II.  245

Holzbunge  siehe  Buwingbe

Holzhäuser  I.  925

Holzschift  III.  88

Hone  (Campen),  Kirchspiel  Hohn,  III.
Loff.

Hooge,  Hallig,  II.  182  ff.

gj  hop  in  Flur=  und  Ortsnamen  II.  112;
III.  34.  35.  105  ff.  119,  122.  146.  192

Horich,  König,  I.  142

Horns  siehe  Langenhorn

horst  in  Flur=  und  Ortsnamen  1.  88;
II.  112.  248

Horsaebyhaereth,  Horsbulharde,  Widingharde,
  II.  207  ff.;  Siegel  207.
208;  Sprache  II.  211;  III.  401

Horshyg,  Grabhügel,  II.  25

Hostath,  Dorf  Haust,  in  Waldemars
Erdbuch  für  das  verlesene  Rostath
zu  setzen  L  109;  III.  182

Hoyer  siehe  Iöthaer

Hoyerharde,  Hoyerbirk,  Gerichtssprache
III.  422  ç

Hude,  Dorf  in  Schwabsted,  II.  316

jhude  in  Orts--  und  Flurnamen  II.
#  117

Hufenverfassung,  holstein.,  in  Schwansen
  III.  83.  90  f.;  in  Stapelholm
III.  IGOff.

*  Hughemark,  verg.  Dorf  in  Schwansen,
  III.  62

*  Hughaelstath  I.  91.  132;  III.  136

Humptrup,  Kirchspiel,  1I.  291;  Kirchenund
  Volkssprache  1II.  406.  437

Hürup  in  Angeln,  Kirchenspr.  III.  403

Hundertschaften  in  Friesland  II.  140ff.

Husabu,  llosabu,  villa  (Hasse  L  699),
in  Wesendeso  1286  ist  nicht  Husby
in  der  Husbyharde,  sondern  lag  in
Schweden  auf  der  Insel  Visinghesö

im  Wettersee;  danach  L  124  zu
berichtigen

Husabyer  I.  104.  105

Husbühaeret,  Waldstrand  I.  78;  Besiedelung
  I.  124;  Grabhügel  II.  25;
Urnenfriedh.  II.  56:  Dingsprache  III.
321

Huscobu  (statt  Huswbu  zu  schreiben),
Husby,  L  131:  III.  102.  129

Husby  in  Angeln,  Kirchen=  und  Schulsprache,
  1II.  266.  402;  Kindersprache,
III.  418  ff.  440

Husem,  vergangen  in  Strand,  II.  180

Husum  (Husaenbro).  Stadt,  I.  133,
Kirchensprache  III.  362;  Bericht  des
Magistrats  III.  405

Hwaelae  minor  et  major  (Klein=  und
Großstrand)  II.  140.  171.  72

Hviddingharde,  Hwitynghaereth  I.
113:  Waldstand  I.  82:  Besiedelung
L  113;  Grabhügel  II.  18ff.;  Urnenfriedhöfe
  II.  53:  Dingsprache  III.  323

hy,  byg,  Hügelgrab,  II.  8;  128.  180

Hyaldelund,  Kirchspiel  Joldelund,  II.
321ff.;  Sprache  III.  412;  Kindersprache
  III.  420.  440

Hybjerg  auf  Alsen  II.  38.  98;  III.  128

Hyholt  III.  45

Hylingstadir  I.  132;  siehe  Hollingsted

Hütten,  Hytte,  Kirchspiel,  III.  113ff.;
Kirchensprache  III.  362

Wund  9.
Jagdreviere,  königliche,  I.  40,  IL  230.251
Jagel,  Dorsschaft,  siehe  Thiavila
Jansonius’  Karte  III.  15
Jarnwith,  Eisenwald,  L42.  B5  ff.;  III.
17  ff.  21  ff.;  siehe  Isaruho
Idsted,  siehe  Istatbe
Jellenbek,,  Kirchspiel  Krusendorf,  III.
S5  ff.
Jels,  Jarls#ae,  I.  74ff.  112
Jernhytt,  Eisenhütte,  II.  51.  62
32“
        <pb n="508" />
        500

Sachregister.

Jerrishyg.  Dorf  Jerrishoe,  II.  29:
III.  102.  103

Jettemark,  -fenne  III.  112.  122

jitt,  jet  in  Flurnamen  III.  23

*  PFfsaernaeburgh,  Eckernförde,  1I.  42  ff.
132;  III.  211

*  Ilegruff,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  186

lleywith,  Wald,  L  83:  III.  21

Imbre,  Femarn,  II.  22

Imcing,  Landmaß  in  Schwansen,  III.

Immerwatit  L  91
*  Imminghusen,  vergang.  Kirche  in
Strand,  II.  180

□U  4

*  logesetby.  vergang.  Ortin  Schwansen,
L  135;  II.  121:  III.  6#

Ingwäonen  auf  den  drei  Geestinseln  II.
130.  267  f.  336;  III.  1.  4

Inseln,  Stellung  zum  Herzogtum,  1.
38ff.

*  Johannis,  St.,  vergangene  Kirche  in
der  Goesharde,  II.  415

Joldelund  siehe  Hyaldelund

Jorden,  Marcus,  Karte,  L  9

Jordflet,  vergang.  Kirche  in  Everschop,
II.  153

Isarnho,  Wald,  1.  65  ff.;  III.  21ff.;
siehe  Jarnwith

Istathe,  Idsted,  L  128;  III.  182

Istathe  syssel  I.  69.  128

Jübek,.  Judebek,  1.  12;  II.  305;  Volkssprache
  III.  182

Jürgen,  Pastor  in  Hacksted,  11I.  352  ff.

*  Jurisburg  (Juriansburg)  b.  Schleswig
L  131:  III.  217

Jurthrup,  j.  Dorf  Orderup,  L  113

Jüten  J.  11  ff.  139  ff.;  1I.  130  ff.;  III.
1f#.;  Sprache  III.  4jf.  12  ff.;  in
Schwansen  III.  95  f.;  Sprache  in
Treia  III.  190.;  in  der  Arens=  und

Struxdorfharde  III.  186.  192;  in
Tondern  III.  317;  in  Angeln  III.
438.  441  ff.  442

Jütland  I.  2ff.

*  Tuelek  vergang.  Kirche  in  Strand,  II.
191

*  Juenbol,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  178
Juvre,  Dorf  auf  Röm,  II.  224

K.  siehe  C.

L.

-  laagh,  Landstreifen  auf  den  Geestinselu,
  II.  220

Ladelund,  Kirchspiel,  II.  287  ff.

Lakolk  auf  Röm  II.  274

Laudfrieden  I  52;  III.  14

Landgerichtsordnung  III.  334

Landschaft  zwischen  Schlei  und  Eider
L4ff.;  Grabhügel  II.  322  ff.;  Urnenfriedhöfe
  II.  44  ff.;  III.  13ff.  58

Landschulwesen  III.  32ff.

Landting  1.  34

Landverluste  durch  Fluten  II.  154.  175.
1934  204.  210.  215  ff.  231.  244.
264  ff.  306.  311.  315

Langenes,  Hallig,  II.  128

Langenhorn,  Kirchspiel,  II.  300ff.

Langobarden  II.  81

*  Langsunttoft,  vergangene  Kirche  in
Bökingharde,  II.  203

*  Lasmark,  vergangene  Höfe  im  Kirchspiel
  Treia,  III.  188

Lästalen,  Fuderzahl  auf  Silt,  II.  226

Leck,  Lecky,  I.  121;  Kirchspiel  II.  288  ff.

Leibeigenschaft,  Entstehung  in  Schwansen,
  III.  93

lef  (leben),  in  Ortsnamen,  I.  136:
II.  124ff.  129;  III.  3

*  Lembeksburg  auf  Föhr  II.  241

Lxst,  vergangene  Kirche  auf  Sild,
II.  214
        <pb n="509" />
        Eachregister.

501

*  Lith,  vergangene  Kirche  in  Strand,
II.  190

—  lith,  in  Flur=  und  Ortsnamen,  II.  8;

III.  33

*  Litlaenes:  vergang.=  Ort  auf  Alsen,
1  123

Litlace  Tundaer,  Tondern,  L  117;  siehe
Tundaer,  Stadt  Tondern  III.  30pff.

Literatursprachen,  dänische,  III.  460;
hochdeutsche,  in  Regierungskanzleien,
200  f.;  auf  dem  Landtage  III.  203;
in  der  Kirche,  361  ff.  363  f.  418;
in  dem  Gericht  322ff.;  Amtssprache
III.  46

Locthorphaereth  siehe  Sluxharde

Loeharde,  Löghachaereth,  Waldstand,
I.  82;  Besiedelung  I.  115:  Grabhügel
  II.  19:  Urnenfriedhöfe  II.  54  ff.;
Dingsprache  III.  323

cclob,  in  Flur=  und  Waldnamen,  1.
67  ff.;  II.  91.  117;  III.  119.  122.
173.

Loheide  I.  67;  II.  88;  III.  102;  in
Langenhorn  II.  301

Lönsö  auf  Alsen  II.  103;  -mai  II.  103

-  lõse,  in  Flurnamen,  II.  116

Löwensted  siehe  Lxungsethmark

Loit,  Ortschaft  in  Angeln,  Bevölkerung,
III.  192;  Kirchensprache  III.  352

Lollfuß,  Lolfoet,  in  Schleswig,  III.
225

Lov,  jütisches,  III.  196.  204.  228.
426ff.

Loytae,  Lichtenesse,  Loit,  L  112

Lügum  1.  81.  115.  116;  III.  377;
Birk  Lügumkloster,  Dingsprache,  III.
223

-lund,  in  Flur=  und  Waldnamen,  1.
53;  II.  285

Lundaebparg,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  190

Lundaebyarghaereth  II.  145.  188  ff.

Lundt,  Zacharias,  Dichter,  III.  385

Lundtoftbarde,  Waldstand,  L  77;
Besiedelung  I.  119;  Grabhügel  II.
22  ff.;  Urnenfriedhöse  II.  55  ff.

Lunstede  bei  Schleswig  11I.  222

Lunvi  bei  Rendsburg  III.  106.  227.

Lusabeomg,  Luseborgh  bei  Schleswig
II.  115;  III.  226;  Lusebarg  III.
180.  208

Lutherlieder,  niederdeutsche,  III.  317;
452  ff.

Lyungsethmark,  Löwensted,  1.90.130;
II.  325

Lürschau,  Lyurskogb,  L  8U.  90.  132.
137;  III.  181;  siehe  Hlyrskogsbeidi.

M.

Maansborg  bei  Hollingsted,  III.  122

Maifeste,  Maigrafen  in  den  Städten
III.  12.  228.  243

Mandrankelse  v.  J.  1362  II.  147.  174

Manhagen,  Flurname,  Gehölz,  III.
25.  42

Manö,  Insel,  I.  85

Manuale  ecclesiasticum  Walthers  III.
356ff.

Margaretenwall  II.  33;  Königin  II.  41

Mariendienst  in  niederdeutschen  Gebeten
III.  332

Mark  zwischen  Schlei  und  Eider  I.  52.
53  ff.  62,  63  .  —  Ottos  II,  L  54.
61:  III.  13

*  Markgrafenburg  I.  55;  III.  138

*  Marne,  vergangene  Kirche  in  Everschop,
  II.  151

Marschnack,  Watten,  II.  123

Matanöbe  II.  149;  richtiger  in  der  Urkunde
  v.  J.  1196  Matascöbe  III.
103

Maurungaland  II.  23

Medehoop  bei  Tating  II.  158.  159

Medoland  (Maedeland)  auf  Sild  II.226

Medelby,  Kirchspiel,  II.  286ff.
        <pb n="510" />
        502

Sachregister.

Mejersche  Karten  von  Nordfriesland
II.  146.  212

Melwith,  Wald,  II.  103,  105

j-mery,  Flurname  auf  den  Geestinseln
Föhr  und  Amrum,  II.  245.  256

Michaelis,  St.,  Kirchspiel,  III.  177  f.

Middelborg  II.  319;  III.  141

*  Ayld,  vergangene  Kirche,  II.  311

Milde,  Fluß,  II.  310.  213

Milddenborg  L.  130;  II.  319ff.;  III.  141

Mildsted,  Kirchspiel,  I.  130;  II.  312ff.

*  Mynnaesby,  vergangener  Ort  an  der
Schlei,  L  125;  III.  49

Minoritätsvotum  der  Stände  in  der
Sprachsache  III.  436ff.

Mjösund,  Missunde,  L  133;  III.  80

—misse,  in  Flurnamen,  III.  74

*  Mistmark,  vergang.  Ort  in  Schwansen,
III.  21

Mögeltondern,  Mykacitondaer,  I.  116;
III.  307;  Dingsprache  III.  322

Mörk,  Mörkviär,  L  64;  III.  20

Mohrkirchen,  Morker,  1I.  28

*  Mogum,  verg.  Ort  auf  Strand,  II.191

Morsumbarde  II.  192

Mosham,  Flurname  in  Holzbunge,
III.  111

Motzekerdam  in  Schwansen  III.  50.  63

Munkbrarup,  Haldenosbrathorp,  1.
125;  Kirchen-,  Schul=  und  Volkssprache
  III.  36.  438.  440

Muttersprache,  Statistik,  III.  4ff.

Myrginge  II.  Bff.

N.
Nabbe  in  Hadersleben  III.  202.  282
Name  des  Landes  und  seiner  Bewohner
  I.  Iff.
Namen,  Lütke,  Mönch  III.  316ff.
Namenbildung  bei  Jüten  und  Friesen
II.  285
Naturbeschaffenheit  des  Landes  I.  64f.
Nerthusinsel,  angebliche,  II.  Lass.

Nidning  (5),  Landmaß  in  Schwansen,
III.  ##.  63

*Nibelum,  vergangener  Ort  auf  Sild.
II.  229

Niederdeutsche  Sprache  in  Eidersted  II.
164  ff.;  in  Strand  II.  194;  in  den
friesischen  Marsch=  und  Geestharden
II.  211.  294,  374  f.;  III.  12;  in
Schwansen  III.  95  ff.;  Ubergang  zum
Hochdeutschen  in  den  Regierungskanzleien
  III.  193  ff.;  in  den  Amthäusern
  III.  206.  206;  in  der  Kirche
III.  a62  ff;  in  der  Schule  III.  396  ff.

Niederdeutsch  als  Kindersprache  in
Angeln  III.  416  ff.  444  f.

*Nigendam,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  187

Nieharde,  Waldstand,  1.  78;  Bewohner
  L  125;  Grabhügel  II.  26;  Urnenfriedhöfe
  II.  22;  Dingsprache  III.
421

Nobole  1I.  118  zu  streichen

Noer,  Gut,  III.  26

Nonaes,  vergang.  Ort  in  Schwansen,
L  135;  III.  40

Noor  an  den  Förden  I.  49;  III.  26

Norburg,  Nörraeburgh,  L  123

Norderbrarup  L  128;  III.  440

Nordereider,  sogenannte,  I  47

Nordergoesharde,  Nörraegöshaereth,
I.  130;  11.  283.  297  ff.;  Sprache
II.  297  ff.;  Altertümer  II.  332

Norderharde,  Nörrachaereth,  auf  Alsen,
I.  123ff.

Norderstapel  in  Stapelholm  III.  144f.

Norderwiske,  vergangene  Kirche  in
Strand,  1I.  184

Nordfriesland,  Waldstand,  I.  84ff.;
untermeerischer  Wald  1.  85;  siehe
Friesland,  Frisia,  Utland

Nord-Hacksted,  Kirchensprache  III.  352.
371:  Schulwesen  III.  320.  414f1.
419;  Haussprache  469
        <pb n="511" />
        Sachregister.

503

Nordstrand  siehe  Strand;  Nordstrander
RechtII.  195:  Sprache  II.  194;  III.  203

Normsted,  Normenstedbhe,  II.  279

norre,  nor,  Ortstein,  in  Ortsnamen
II.  a26

Northovede,  verg.  in  Eidersted,  II.  168

Nortmersk,  Nordmarsch-Hallig,  11.128

Nortouch,  Hallig,  II.  182

Nydam,  Moorsunde,  I.  142;  II.  55.  6

Nübelharde  (Sundewith),  Waldstand,
I.  75;  Bewohnung  I.  121:  Grabhügel
  II.  22;  Urnenfriedhöfe  II.  55  ff.;
Dingsprache  III.  322.

O.
Oberamtsgerichte,  ihre  Sprache,  III.

Oberjersdal,  Urnenfriedhof,  II.  51

*  Oekslöff,  vergangene  Kirche  in  der
Karrharde,  II.  126

Occa,  Sohn  des  Ocke,  friesischer  Name,
II.  167

Ochsenweg  L  51

Ockeholm,  Marschkoog,  II.  181

Odenbul  auf  Nordstrand  II.  185

Odinkar.  jüt.  König,  L  59.  60

Odiosbek,  Vonsbek,  I.  109;  II.  122

Odinschulde,  Vonsild,  1.  105;  II.  122

*  Odmershusen,  vergangene  Kirche  in
Bökingharde,  II.  204

Offa  II.  69.  80.  89;  Offas  Reich  II.
79;  Holmgang  II.  80  ff.  85ff.

Offenborg,  Hügel  in  Kampen,  II.  39.141.
82

'Oflenbul,  vergangene  Kirche  in  Everschop,
  II.  153

Oghgul,  Angeln,  II.  62

Oland,  Jusel,  II.  123.  172;  III.  220

Olav.  Vikingerfürst,  I.  59.

Olearius,  Adam;  sein  Kirchenhandbuch
UIl.  361.  z1ff.

Oldenburg  bei  Haddeby  L  56  ff.;  II.
32  ff.  36  ff.;  Ul.  137ff.

Oldenswort  II.  148

Olderup,  Uldorp,  Kirchspiel  II.  323ff.
Kindersprache  III.  420.  440

Olsens  Karte  1.  L.  34

Olumstüg  auf  Föhr  II.  246

Onzle,  Angeln,  II.  67

Openstorp,  vergang.  Ort  bei  Schleswig,
  I.  128;  III.  102  Anm.  L  180

Opitz,  Martin,  III.  384

*  Opner  gamel,  ehem.  Ort  bei  Apenrade,
L  112:  III.  260

Opnör,  siehe  Apenrade,  L  112

Ormr,  Euski,  Angler,  II.  (#9.  136

Ornum  III.  81,  88

Ostenfiold,  Ostenfeld,  I.  130;  Kirchspiel
II.  328:;  Gräber  II.  334  f.;  Kirchensprache
  III.  363;  Schulsprache  390

Osterlügum,  Grabstälten,  II.  läff.

Osternall  II.  106ff;  III.  40

*  Osterwolt,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  147.  129

Othensmose,  Vonsmose  II.  122

Others  Bericht  I.  141

7  Ottesloff,  vergangene  Kirche  in  der
Goesharde,  II.  126.  2305

Ottinsund  L  58.

Ottisgroff?,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  181

Otto  L.  angeblicher  Zug,  I.  59.  142

Otto  II.,  Mark,  L  54  ff.  58.  H1:  III.  13

Ora,  Sohn  des  Ove,  friesischer  Name,
II.  167

*  Ouekenbul,  vergang.  Kirche  in  der
Goesharde,  II.  301ff.

Oversee,  Ortschaft,  I.  129;  Kindersprache
  III.  438.  440.  488

Omschlag,  Ovslacht,  Dorf,  II.  45.126;
III.  122.  124

P.
*  Padolecko,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  191
Pahlscamp  bei  Rendsburg  II.  59
        <pb n="512" />
        504

Sachregister.

Papagoiengilde,=  baum,  III.  197.  228.
243.  286.  310
Paragraph  fünf  III.  452
Patermyse,  Hof  Patermeß,  III.  74.77
Patriesholm,  vergang.  Ortschaft  in
Lügum.  L.  115
Pelworm  (Pylwaerm),  II.  182  f..;
Siegel  182;  Kirche  183;  Taufe  194
Perecop,  perdecop,  Trittstein,  1II.  a6
Personennamen  in  Eidersted  II.  168  ff.;
Strand  II.  198ff.;  Geestinseln  II.
272ff.;  in  der  Landschaft  zwischen
Schlei  und  Eider  III.  3u.  52ff.;  in
der  Arensharde  III.  175  ff.;  in  den
Städten  III.  21aff.
Petersen,  Ulrich,  L  11:;  III.  146.  186
Petitionen  um  Aufhebung  der  Sprachrestripte
  1.  J.  1854  III.  440
Petreius,  Johannes,  1I.  88
Pistad,  verlesen  in  der  Urkunde  v.  J.
1196  für  Jistad,  Idsted  I.  127
Pyterö,  Insel,  L  40
Pola,  Poeler  Gehege,  I.  66;  III.  176
Poppholt  L  80
Poppostein  I.  80;  II.  8
Predigt,  kathol.  Inl.  337;  niederd.  III.
352  ff.  374;  hochdeutsche  III.  31ff.
dänische  III.  325ff.
*  Prygetbarge  (Prielbal),  vergangener
Ort  in  Schwansen,  III.  79
Propsteien,  nordschleswigsche,  mit  deutschen
  Gottesdiensten  III.  466
Procops  Bericht  II.  73
Ptolemacus'  Karte  II.  21  ff.  82.  272
Pughy,  Hügelgrab,  II.  10.  15;  III.  2
Fkcn  holt,  moor,  -sebII.3l.  83

LO.
Quackeltheiß,  Bier  in  Eckernförde,  III.
212
N.
Raa,  rud  in  Flurnamen  II.  328
Rachel,  Joachim,  Satirendichter,  III.  385

Rafbsthorphaeret,,  Rangstrupharde,
Waldstand  1.  73;  Besiedelung  I.  112;
Grabhügel  II.  15  ff.;  Urnenfriedhöfe
II.  53  ff.;  Dingsprache  III.  323

Ramsharde,  Rammelsort,  Ramsbarg,
Stadtteil,  III.  222.  242  ff.  267

Rantum  auf  Sild  II.  214;  Burg  218.
228

Ranzau,  Heinrich;  Karte,  I.  29.  6G2.
68;  II.  67,  261.  296;  1II.  15.  143.
118.  205.  212.  252.  260

*  Redimetman  (capel),  vergang.  Kirche
in  Strand,  1I.  181

Reformation  und  hochdeutsche  Sprache
III.  207

Regierungsverfügungen,  preußische,  III.
452  ff.

Reichsmatrikel  und  das  Schleswiger
Bistum  III.  14

*  Reinbol,  vergangene  Kirche  in  Everschop,
  II.  152

Religionsunterricht,  deutscher  und  dänischer,
  III.  466  ff.;

-rem  in  Ortsnamen  III.  132

Rendsburg,  Reinoldesborg,  L.  41:
Reichsgrenze  53;  Holmgang  Offas
auf  der  Eiderinsel  II.  82.  102  ff.

Reppelstiigh  auf  Föhr  II.  246

Revenshyg,  Grabhügel  am  Schiersberg,
  II.  26

*  Rickelsbul,  vergangene  Kirche  in  der
Horsbüllharde,  II.  209

Ribe,  Ripen,  I.  36.  111:  II.  275;
Sprache  III.  192

Riesenbetten  I.  92;  II.  7.  8

Riiperstiig  auf  Sild  II.  225

-rüs  in  Flur=  und  Holznamen  I.  83

Rüsgap,  großes  Loch,  Sild  II.  222

-  ripe  in  Flurnamen  II.  275.  308

KRinkenis,  vergang.  Dorf  in  Schwansen,

  III.  4
Risachaereth,  Riisharde,  Waldstand  I.
75;  Bewohnung  I.  117;  Grabhügel
        <pb n="513" />
        Sachregister.

505

II.  20;  Friedhöse  1I.  54:  Dingsprache
  III.  324.

Rysbuherret  (Schwansen)  I.  135;  II.
282;  III.  16.  59

Rieseby,  Kirchspiel,  III.  70ff.  91

Robert  Elgensis  II.  112.  169:  III.  79.
124

-rode,  rott  in  Flurnamen  I.  99;  II.

Rodungen  L  64  ff.  99  ff.,  139ff.

Röddinger  Ansiedelungsverein  III.
421  ff.;  Haussprache  im  Röddinger
Gerichtsbezirk  III.  423ff.

-  rögen  in  Flurnamen  III.  22.  42.  72.
79  u.  a.

Röm,  Rymö,  Insel,  II.  224

Rolandsäulen  in  den  Städten  III.  197.
212.  228.  244.  20x.  286.  à10

*  Rorbek,  vergang.  Kirche  in  Strand,
II.  180

Rostath  siehe  Hostath

Rude  bei  Flensburg,  I.  78:;  III.  241

Rumezlant,  hochdeutscher  Sänger,  III.
124

Rundhof,  Runaetoft,  in  Angeln  I.  78
125;  Bevölkerung  III.  192;  Kindersprache
  III.  417.  421

Runensteine  1.  54  ff.  60  ff.;  II.  35.  36;
III.  4.  215ff.

*  Rungholt  in  Strand  L.S7.  88;  II.  187

Rückblick  III.  481  ff.

FFde,  ry,  roy  in  Flur=  und  Ortsnamen
  L  99;  II.  a28

*  Rytbae,  Rüde,  Rudekloster,  L  218.
125

&amp;amp;.
Sachsen  in  der  Landschaft  zwischen
Schlei  und  Eider  1II.  1ff.
Sachseninseln  des  Piolemäus  II.  222
S#eack  in  Flurnamen  III.  92.  81
Sadelum,  Sathel,  Flurname,  III.  122
Saebbisbool  I.  115  zu  streichen

Saermark,  Sonderfeld,  III.  88

Saldergater,  Befestigungen  Schleswigs,
II.  135:  III.  22L

Salzbrennen  II.  204.  255

Sande  bei  Sild  II.  230.  231

Satralachyg  in  Halk.  Grabhügel  II.  11

Saxo  Grammaticus  L  55.  84  ff.  136  f.;
II.  aM.  136.  139.  108.  110.  144:
III.  194

Scalebu  (1196  statt  des  unrichtigen
Stvibu  L  135);  Schaleby  in  Angeln
III.  24.  102  Anm.  2

Scharberg,  Grabhügel,  II.  96

Schauenburger  Grafen  und  ihre  Amtssprache
  III.  196

Scherenordnung  in  Friesland  II.  301.
a207

Schiersberg  siehe  Skärisbjerg

Schinkel,  Gut,  III.  25

Schlaven,  Slaaf,  Wiesenland  auf  den
Geestinseln,  II.  224.  245.  254

Schleswig,  Stadt,  siehe  Sliestborp

Schleswig,  Herzogtum,  I.  3.  4  ff.;  Umfang
  III.  2

Schleswig-Holstein,  Namensentstehung,
L  21sf.  28;  =  lied  I.  29

Schliesharde  siehe  Slaoshaereth.

Schmedeby,  Urnenlager,  II.  52.  62

Schötung  in  Stapelholm  III.  163

Schottburger  Au  L  35

Schoubu,  Schobüll,  Kirchspiel  II.  209

Schulbücher,  hochdeutsche,  in  Nordschleswig
  1II.  390ff.

*  Schulendorpe,  vergangenes  Dorf  im
Kirchspiel  Bünsdorf,  III.  111

Schulordnüungen  III.  389  ff.;  III.  413

Schulsprache  III.  234.  291.  389ff.;
mundartliche  III.  3#ff.

Schulverordnungen,  preußische,  III.
457  ff.

Schwabsted  siehe  Suavestath

Schwabl,  ambitus,  in  Schleswig  III.
225
        <pb n="514" />
        506

Sachregister.

Schwansen  siehe  Swans5

Schwastrum,  siehe  Swartaeströöm

Schweinemast  L  72.  76.  89.  97  ff.;
III.  144.  Ic8  212

Scullebi  bei  Rendsburg  III.  106ff.

Seeth  in  Stapelholm  III.  146;  Sprache
III.  18##fff.

Sehested,  Sestath,  1.  133;  Kirchspiel
III.  22  f.

set  in  Ortsnamen  II.  118

Siegerssund,  Siverssuod  L  55;  II.  40

Siekede,  Wald  in  Stapelholm,  III.
154.  160

Sieseby,  Kirchspiel,  III.  50ff.

Sieversted,  Kindersprache,  III.  41—
438.  440

Sigtryg  König  I  60;  II.  31.  32f  f.;
III.  140

Silbersted,  Suluerstede,  1II.  182

Sild,  Insel  II.  218ff.;  Siegel  218;
Flurnamen  222;  Dünen  227.  Watten
und  Sande  230;  Grabhügel  232;
Bewohner  237;  Landverluste  231

Sildringen,  Bewohner  von  Sild,  II.214

Sillendi,  Sinlendi,  Landschaft  zwischen
Schlei  und  Eider,  I.  140.  141;  III.
L.  98  fl

Simmersted,  Simerstath,  1I.  112.

*Sirlessen,  vergangener  Hof  bei  Neukirchen,
  II.  200

*  Symensberghe,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  190

Siuerdsenpel,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  184

*  Sywertmanrip,  vergangene  Kirche  in
Strand,  11.  192

*  Skalnask,  Dünental  mit  Steinsetzungen
  auf  Amrum,  II.  256.  258

Skärisbjerg,  Skiresberg,  Schiersberg,
II.  47.  115

Skamlingsbanke  II.  2#.  49;  III.  482

Skerrehyg  in  der  Nieharde  II.  26

Skoringa,  Laudschaft,  II.  81

####in  Flur=  und  Ortsnamen  I.
38;  II.  185

Skrep,  Offas  Schwert,  II.  86

Slabbenhagen  siehe  Dänischenhagen

Slaeshaereth,  Schliesharde,  Waldstand
L  79;  Bewohnung  1.  126:  Grabhügel
  II.  27;  Urnenfriedhöfe  II.  54;
Bevölkerung  III.  191:  Dingsprache
III.  a21

d  lag  in  Flurnamen  III.  29.  120.  124

Slotti,  Slacthen,  Ebene,  1II.  17  ff.

Slia,  Sliig.  m.  flumen,  Schlei,  II.
108.  109;  III.  488

Sliestborp,  Sliaswich  Sliaswic,  Schleswig
  L.  46.  61.  127:  II.  109;  Schleswiger
Stadtrecht  L  104;  III.  212  ff.  138  ff.;
nationale  Entwickelung  III.  215  ff.;
Gilden  219:  Befestigungswerke  221;
Katsund,  Straßen  222;  Roland  288;
Sprache  230  ff.;  niederd.  Sprache  in
der  Domschule  23äff.

Sliowaforth  in  England  1I.  109

Sluxharde  (Locthorpbaerctb),  Waldstand,
  L  82:  Bewohnung  L  118;
Grabhügel  II.  21;  Urneufriedhöfe
II.  55;  Dingsprache  III.  322

Smeerdänen  1.  11

--  Snak  in  Flurnamen  II.  231

Suellenmark,  Wald,  I1II.  30ff.

Söderup  siehe  Suddathorp

Sommersted  1.  112

Sonderburg  1.  123;  III.  22.  279.  465

Sonnenwendsener  II.  106

*  Sonsbul,  vergang.  Ort  in  Schwansen,
III.  60

Sorka,  Fluß  Sorge,  III.  16

Sorkherede,  Sorgharde,  III.  16

dorkkroch  III.  16

Sorkwold  III.  16

#pang  in  Orts=  und  Flurnamen  III.
134;  Spangbrug  III.  123

*Spinkebul,  vergangene  Kirche  in
Bökingharde,  11.  205
        <pb n="515" />
        Sachregister.

507

Sprachgrenze  am  Dänenwall  III.  134.
13.

Sprachreskripte  III.  397  ff.  408.  420.
428

ff.

Sprachwechsel  in  Schwansen  III.  96;
in  der  Arensharde  196;  in  Angeln
III  192.  382  ff.

Stände,  ihr  Sprachwechsel,  III.  203ff.

Städte,  ihre  Sprachverhälinisse  im
18.  Jahrh.  III.  208  ff.;  nationale
Entwickelung  III.  210ff.

Stapel  oder  Staffelstein  in  Stapelholm
III.  144

Stapel  siehe  Süderstapel

Stapelholm,  Landschaft,  I.  43ff.;  II.
319:  III.  142ff.;  Dingstätte  144
Abstammung  der  Bevölkerung  III.
157  ff.  164  ff.;  Freibondenländereien
146;  Stavenverfassung  159;  Tracht
166;  Häuserbau  167;  Sprache  168ff.

Statistische  Aufnahmen  III.467  ff.  42  ff.

"Stavensbol,  vergangener  Ort  auf
Alsen,  1.  122

Stavenverfassung  in  Schwabsted  11.318.
323;  in  Stapelholm  III.  159  ff.;  in
Hollingsted  III.  174

sted  in  Ortsnamen  II.  118;  III.  331.  1

Stedesand,  Kirchspiel,  II.  202  ff.

*  Stedum,  angeblich  vergangene  Kirche
auf  Sild,  II.  216

Steendyssc,  Gräber,  II.  7

Steertdäuen  I.  11:  III.  186

Steinberg  in  Angeln,  niederdeutsche
Kindersprache,  III.  412.  440

Steingräber  1.  92;  II.  8

Sterup,  niederd.  Zeugnis,  III.  330;
Schulsprache  III.  4/Zjjütische  Sprachprobe
  III.  441  ff.

Stoßgebet,  angeblich  heidnisches,  III.  6

Stour,  Stör,  II.  91

Strand,  Nordstrand,  II.  138  ff.  121  ff.;
Sprache  193:  Bewohner  196ff.

Strandfrisoncs  II.  139

’streng,  in  Flurnamen  auf  den  Geestinseln,
  II.  222.  228.  245.  254

Struck  I.  81.  94  f.

Struksthorphaereth,  Waldstand,  I.  78;
Bewohnung  1.  127;  Grabhügel  II.
21:  Urnenfriedhöfe  II.  57;  Bevölkerung
  III.  181.  192;  Dingsprache
III.  321

Stuxdorf,  Kirchensprache,  III.  364.  440

Stubba,  Siubbe  bei  Schleswig,  1.79;
III.  24.  222

Stubbekb)y  bei  Apenrade  L  120;
III.  26.  74.  261

Stadb,  Steuer,  in  Lundenberg  II.  145;
in  den  Städten  III.  220  ff.

stuf,  abgesondertes  Grundstück,  III.
64.  74

Stvibu  I.  136  zu  streichen;  siehe  Scalebu
III.  74

*Stuntabul,  vergang.  Kirche,  II.  186

Suddathorp,  Söderup,  L  34.  114

Süderbrarup  I.  122;  Urnenfriedhöfe
II.  56.

Süderlügum,  Kirchspiel,  II.  287  ff.;
Kirchensprache  III.  34#4

Suderouch,  Hallig,  II.  182

Süderstapel  1.  133;  Kirchspiel  III.  144ff.

*  Suderwisch,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  184

Südjüten  L  ff.  12f.

Sumarstadir,  Sommersted,  I.  112

Sunderjütland,  Südjütland,  I.  Jff.;
ein  Teil  vom  Herzogtum  Schleswig
III.  2;  Verbot  des  Namens  1.  30;
III.  2

Sundewith  siehe  Nübelharde

*Sundermartlot,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  182

Sxddikesw#n?  im  Kirchspiel  Borby
III.  42

Syohog  oder  Erxohog  L  131  zu
streichen;  gemeint  ist  in  der  Urkunde
von  1196  Erysbogh  III.  103
        <pb n="516" />
        508

Sachreglster.

Syssel  L  35;  II.  142

Sysselbyg  II.  28

Sven  Aageson  II.  85,  87

Swaese,  Volksstamm,  II.  80

Swale,  Fluß,  II.  91

Swansö,  Schwansen,  I.  41  f.  134.  II.
106;  III.  17  ff.  40  ff.;  Nationale
Entwickelung  85  ff.;  Häuser  95;
Sprache  gäff.

Swantze,  Kirchspiel  Schwansen,  1.  134;
III.  4ff.

Swartaeströöm,  Schwastrum  in
Schwansen,  III.  81

Suavestath  L  130;  Kirchspiel  II.  81.
316  ff.;  Gräber  II.  335

Swave,  Familie,  II.  80.  81

Schwesing,  Kirchspiel,  II.  312  ff.;  Sprache
III.  432.  440.

T.
Taarsted,  Dorfschaft,  Bevölkerung,  III.
192

Tacitus  II.  71

Tast,  Herman,  III.  340

Teihoch  auf  Föhr  II.  259

tevelum,  Landmaß  auf  den  3  Geestinseln,
  II.  225.  245.  254

Tetenhusen  in  Kropp,  ditmarsische
Namen,  III.  121

Thedinbole,  vergangene  Kirche  in
Everschop,  II.  153

Tbiavila,  Jagel,  I.  6.  91.  95.  133:
III.  133

Thoringe  II.  74

+  thorp  L.  106.  136;  II.  285

Thorsberg,  Moorfunde,  L  142;  II.  58.60

Thorshave  II.  105.  123

Thorsholt  II.  123

Thorshyg  II.  9

Threlstborp,  Drelsdorf,  1.  130;  Kirchspiel
  II.  32ff.

Thyurstrophaereth,  Waldstand,  72;
Besiedelung  108:  Grabhügel  II.

9  ff.;  Urnenfriedhöfe  II.  49:  Dingsprache
  III.  323

Thüringen  L  74;  II.  76

ti,  tig.  Versammlungsplatz,  II.  250

Tiarburigh  I.  115  zu  streichen;  gemeint
ist  Tiarbong  in  der  Schadsharde  in
Jütland

*  Tyarsnaes,  ehem.  Ort  an  der  Schlei,
L  122

Tileman  von  Hußen  III.  3l2pff.

Ulenburg  III.  143

Tinggerichte  III.  219ff.

Tinghoogher  auf  Sild  II.  234

Tinghyg  II.  12.  12.  21  95

Tingleff  I.  119;  II.  215;  Sprachverhältnisse
  III.  420

Tinnum,  Ringwall,  Sild  II.  215

Tingpläte  I.  108.  9.  11.  12.  13,  15.
16#  18.  19.  20.  21.  24,  25,  26.  27.
28.  34;  III.  70.  144

Tohyg,  Grabhügel  bei  Bollersleben,
II.  20

Tolk,  Kirchdorf,  Kirchensprache  III.
365;  Sprachproben,  III.  447

Tollschlag,  Tolfueslere,  in  Angeln
II.  126

Tönning,  Tunnighen,  1I.  149

Tondern,  Stadt,  1I.  117;  II.  62;  III.
307  ff.;  Stadtrecht  309:  Gilden  310;
Roland  310;  Amtssprache  311  ff.;
Niederdeutsche  Kirchensprache  312  ff.;
Volkssprache  313  ff.;  —  Seminar  III.
22#  410.  430;  Tondernsche  Hörner
L  143;  II.  61;  Haussprache  der  Kinder
  im  Kreise  T.  III.  420.  480

Torkgade,  Straße  in  Schleswig,  II.  411

Totenmansberge  auf  Sild  II.  216

Traadsteen.  Steingrab  auf  Alsen,  II.
101

Traedhoy  II.  212

Trea,  Fluß,  I.  47.  79.  131

Treia,  Kirchspiel,  III.  187  ff.;  Sprache
189ff.;  Kindersprache  III.  432.  440
        <pb n="517" />
        Eachregister.

509

*  Trindemarsk,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  134

Trint,  Hardeseinteilung,  I.  124.  126,
130

Trodshoi,  Grabhũgel,  II.  101

Troldhyg  II.  11.  22.  23.  26.  28.  96

Trollberg  in  Schwansen  III.  85

Trummelberg,  Aschberg  in  Hütten,  III.
115

Trooyen,  Flurname  auf  Föhr,  II.  246

Tunderharde,  Waldstand,  I.  82;  Besiedelung
  I.  117;  Dingsprache  II.  422;
Friedhöfe  II.  54;  Grabhügel  III.  12

Tundewith,  Wald  auf  Alsen,  1I.  105

Tundtoft  (Norburg)  I.  124;  II.  105

Tunnighenhacret  II.  143.  146ff.

j  twait,  twed  in  Flur=  und  Ortsnamen
  L  99;  III.  81

Tzustik,  Tzusteke,  Wiesen  in  Stapelholm,
  III.  153

u.

Ubbi,  Friese,  II.  135

Uggelharde,  Waldstand,  I.  80;  Besiedelung
  1.  129;  Grabhügel  II.  29:
Urnenfriedhöfe  II.  57;  Dingsprache
III.  321

Ugglaethorp  L  129

Ulstorp,  St.  Peter,  II.  156.

Unterricht,  mundartlicher,  III.  400  ff.

Urdörfer  L  106.  107

Vrkefang,  III.  15.  88

Urnae,  Wald,  I.  77.  120

Urnehoved,  Landiing,  L  34.  120;
III.  195

Urnenfriedhöse  I.  23.  143;  II.  2.  8.
42  ff.  163.  325

Urnenfunde  auf  Kirchhöfen  II.  2

Urnethorp,  Terp,  I.  120

*  Utölingh,  ehem.  Ort  bei  Tondern,
L  116;  III.  308

*  Uthermarflot,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  187

Utholmherrit  II.  143.  155ff.
Utland  (Nordfriesland)  II.  134ff.
1327  ff.;  III.  2.

V.  und  W.

Waabs,  Wapenisse,  III.  43

vaas,  wese  in  Flurnamen  III.  112

Waermund,  angl.  König,  II.  85  ff.  20

Wagerdorp,  Dorf  Fahrdorf  an  der
Schlei,  III.  131

Wald,  angebl.  in  Nordfriesland,  1.
8#4uf  88.  89;  untermeerischer  I.  85;
II.  205;  in  Stapelholm  III.  143

Waldemars  Erdbuch  1I.  36.  38ff.  41.
133;  II.  143:  III.  37  ff.  85

Waldemar,  Herzog,  III.  195

Waldemar  IV.,  König,  III.  106

Waldstand  des  Landes  1.  64ff.  72ff.
Lff.

Waldverwüstung  1.  Jä.  97;  III.  143

Wallinger,  Festlandsfriesen,  II.  110

Walther,  Paul,  Diakonus  in  Flensburg,
  III.  356C

*  Walthusum,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  183

Wanderküster  III.  320

Wanderzüge  1.  137;  1I.  ö#ff.

Wansum,  Wandse,  II.  91

Warkshyg  IlI.  225

Warnen  II.  11  ff.  121

Warnaes,  Birk,  I.  121fff.;  II.  121  f.

*  Wartinghusen,  vergangene  Kirche  in
der  Goesharde,  II.  309

Warwith  in  Jütland  L  74;  II.  123

*  Waterberg,  vergangener  Ort  bei
Lürschau,  I.  128;  1II  102,  180

Watiströme  II.  230

wedel  in  Ortsnamen  III.  130.  134

Wedelspanger  Runenstein  II.  32

Wedeshoogb  auf  Sild  II.  230

*  Vendal  oder  Bendal,  vergang.  Kirche
in  Bökingharde  II.  205;  wahrscheinlich
  verschrieben  für  Wentorp  III.  36
        <pb n="518" />
        510

Sachregister.

Wenden  in  Holstein  II.  91;  angeblich
in  Schleswig  III.  35.  36

Wenningsted  auf  Sild  II.  229.  232

Wentorp  III.  35,  36

wery,  werum,  in  Flurnamen  auf  den
Geestinseln,  II.  245.  254

Westarfolda  II.  136

Westerkroch,  Harde,  III.  7;  Dingsprache
  III.  321

Westerland  auf  Sild  II.  215

*  Westermarsk,  vergangene  Kirche  in
Everschop,  II.  181

*  Westerwolt,  vergangene  Kirche  in
Strand,  II.  132.  149

Westjütische  Mundart  III.5ff.—  Sprachproben
  III.  3ff.;  in  Schwansen  III.
95  ff.;  in  Treia  III.  190;  in  Angeln
III.  441.  MI;  in  Tondern  III.  312;
in  anderen  Städten  III.  235,  262

Wiboki  auf  Alsen  L  123;  II.  105

*  Wybol,  Wiboli,  vergang.  Kirche  in
Strand,  II.  192

Widsidlieder  II.  67.  80

Wiegenlied,  jütisches,  III.  0

Wieglesdor,  Viglidscor  im  Dänenwall
L  50;  II.  B3ff.

Wiesharde,  Waldstand,  1.  77:;  Besiedelung
  L  124:  Grabhügel  II.  24;
Urnenfriedhöfe  II.  54;  Dingsprache
III.  321;  Kirchenspr.  III.  371

-wik  in  Ortsnamen,  Buchten  II.  110.
131

Wildstand  in  Stapelholm  III.  143

Wilhelm  von  Malmesbury  II.  123

Winderde,  Dorf,  II.  30.  328

Wingikt  in  Lundenberg  1I.  145

*  Wippenbul,  vergangene  Kirche  in
Horsbulharde,  II.  210

Wyrxitshseretb  in  Strand  II.  1768  ff.  —
Siegel  II.  120

j-with  in  Waldnamen  I.  83

Withaa,  Propstei,  II.  138

Vititing,  Dreilandsgericht,  II.  159

*  Vitho,  Hallig,  II.  159

Wittsted,  Grabstätten  II.  13

Wiwaelsbek  L  83

Wodensbeke,  Vonsbek,  II.  122

Wodensult,  Vonsild,  II.  122

Wogensmannenburg  in  Westerhever
I.  ICOff.

wohlde  auf  Sild  und  Föhr  II.  224.
226.  245

Wolfsjagden  I.  20.  71

*  Wolt,  vergangene  Kirche  in  Strand,
II.  181

wolt,  Wald,  in  Nordfriesland  I.  88

Wonsdau,  Mittwoch,  II.  122

Wooslei  II.  122

Vonsmose,  Hufe  in  N.  Wilstrup.  II.  122

Woyens,  Wothensee,  I.  112.  122;
II.  109;  Sprachverhältnisse  III  471

wund  in  Flurnamen  auf  Föhr  II.  246

wungelun,  Gewannen  auf  den  Geestinseln,
  1I.  225.  254

Wurten  in  den  Marschen,  Bau  und
Entstehung,  II.  161

Wurtsassen  III.  22.  38ff.  60  f.  82.
111ff.  114  ff.  124

8.

Zimmert,  S##mmerce,  Dorf  in  Schwansen,
  III.  62
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      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
