1 — 28 — lassen konnte. Als diese Macht erkannte er die Kirche. Otto schenkte Bischöfen und Abten große Gebiete und verlieh ihnen Markt-, Zoll= und Münzrechte. So wurden sie zugleich weltliche Herrscher. Als solche mußten sie dann mit ihren Lehns- leuten dem König Heeresfolge leisten. Geistliche wurden Hofbeamte und Gesandte, ja sogar mitunter Heerführer. Bischöfe und Klöster sorgten für die Ver- pflegung des königlichen Hoflagers. Der König hatte nämlich damals keinen festen Wohnsitz, sondern weilte da, wo seine Anwesenheit erforderlich war. Otto sah die Kirche als eine Einrichtung des Staates an. Er übte über sie unbedingte Herrschaft aus, ernannte Bischöfe und Abte. Wollte er aber die Kirche in seiner Gewalt behalten, so mußte ihm auch der Papst untertan sein. Hieraus folgte, daß Otto seine Macht auch über Italien und Rom ausdehnen, also Römischer Kaiser werden mußte. 11. Otto wird Römisch-deutscher Kaiser. 962 zog Otto nach Rom und ließ sich dort vom Papste zum Kaiser krönen. Von nun an hieß Otto Römisch-deutscher Kaiser. Diesen Titel erhielten fortan alle deutschen Könige, sobald sie in Rom vom Papste gekrönt waren. Seit Maximilian nahmen die deutschen Könige auch dann den Titel „Kaiser“ an, wenn sie sich nicht hatten vom Papste krönen lassen. Durch diese Kaiserkrönung wurde das untergegangene römische Kaisertum mit der deutschen Königswürde verbunden, und Deutschland erhielt jetzt den Namen „Hei- liges Römisches Reich Deutscher Nation“. — Als bald nach der Krönung in Rom ein Aufstand ausbrach und der Papst vom Kaiser abfiel. setzte er einen neuen Papst ein. Die Römer mußten schwören, nie einen Papst ohne des Kaisers Zu- stimmung zu wählen. 12. Hermann Billung, Herzog von Sachsen. Ehe Otto Deutschland verließ, setzte er erst noch in Sachsen einen Herzog ein, nämlich den ihm treu ergebenen sächsischen Großen Hermann Billung. Bis dahin hatte Otto, wie auch sein Vater, Heinrich I., das Herzogtum Sachsen selbst verwaltet; jetzt bekam es einen besonderen Herzog, der es im Namen des Kaisers verwaltete. Fast 150 Jahre, durch vier Ge- schlechter hindurch, haben die Billunger das Herzogtum Sachsen innegehabt. 13. Die letzten Kaiser aus dem sächsischen Hause waren Otto II. (973—983), Otto III. (983—1002) und Heinrich II. (1002—1024). Otto II. war beim Tode seines Vaters erst 18 Jahre alt, doch trat er gegen die Feinde des Reichs mit großer Entschiedenheit auf. Die Dänen, die sich wieder frei machen wollten, vertrieb er aus dem festen Danewirk und jagte sie bis zum Ottensund zurück. Als die Franzosen ihm Lothringen nehmen wollten, verfolgte er sie bis Paris und verbrannte die Vorstädte, doch konnte er die Stadt selbst nicht erobern. Bei seinem Tode war sein Sohn Otto III. erst drei Jahr alt. Die Mutter übernahm daher für diesen die Vormundschaft. Schon im Alter von 22 Jahren starb er, und nun erhielt Heinrich II., ein Sohn Heinrich des Zänkers von Bayern, die Krone. Dieser wurde seiner Frömmigkeit wegen „der Heilige" genannt. Er starb 1024 ohne Nachkommen. Unter den Nachfolgern Ottos des Großen verlor die kaiserliche Macht bedeutend an Ansehen, während die Herzöge ihre Lehnsländer erblich machten und oft mächtiger als der Kaiser wurden. 3. Die Gründung der Mark Meiben. 1. Die Wenden. Zwischen Saale und Oder, in der Gegend des jetzigen König- reichs Sachsen, hatten in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung Germanen gewohnt, wie sich aus zahlreichen Gräberfunden nachweisen läßt. Während der Völkerwanderung hatten sie dieses Gebiet verlassen und waren westwärts gezogen. Ihnen nach drangen von Osten her die Wenden, ein slawisches Volk. (Sie selbst