— 137 — 1 Innern, das Reichsmarineamt, das Reichsschatzumt, das Reichspostamt, das Reichsjustiz- amt, das Reichseisenbahnamt und das Reichskolonialamt. An der Spitze jedes Amtes steht ein Staatssekretär. XIV. Husbau des neuen Deutschen KReiches. 1. Milbelm I. als Kailer. a) Seine Friedensarbeit. In der nun folgenden Friedenszeit haben Kaiser Wilhelm und seine treuen Diener an dem weiteren Ausbau des Reiches gearbeitet und auf manchen Gebieten die Einheit hergestellt. 1. Wehreinheit. „Uns aber und unseren Nachfolgern in der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allezeit Mehrer des Reiches zu sein, nicht in kriegerischen Erobe- rungen, sondern in den Werken des Friedens.“ So schloß die erste Ansprache des neuen Kaisers an das deutsche Volk 1871. Der Erhaltung des Friedens diente der Dreibund, ein Vertrag, der mit Osterreich und Italien zum Schutz gegen russische oder französische Angriffe geschlossen wurde. Aber Deutschland mußte auch im- stande sein, sich selbst zu schützen. Die großen Erfolge, die das deutsche Heer er- kämpft hatte, konnten nur durch eine starke Wehrkraft gegen neidische Feinde gesichert werden. Darum sorgte der Kaiser unablässig für die Vermehrung und Verbesserung des Heeres und der Flotte. Im Kriege kann Deutschland heute über 4 Millionen Soldaten aufstellen. Die ganze Landmacht ist in 27 Armeekorps eingeteilt. Wer zum Dienst tauglich ist, bleibt 2 Jahre (bei der Kavallerie, reitenden Artillerie und Marine 3 Jahre) bei der Fahne, 5 (bzw. 4) Jahre in der Reserve, und 5 Jahre in der Landwehr 1. Aufgebots. Bis zum 39. Lebensjahre gehört er der Lanbwehr 2. Aufgebots und bis zum 45. Lebensjahre dem Landsturm an. Auch die Flotte wurde vergrößert, nicht nur zum Schutz der heimatlichen Küste, sondern auch, um Deutschlands Ehre in fremden Meeren zu sichern. Denn immer mehr suchte der Deutsche auf dem Weltmarkte Absatzgebiete für die Erzeugnisse seines Fleißes. Wilhelmshaven und Kiel wurden die beiden stark befestigten Häfen für die Flotte. Eine bessere Verbindung zwischen der Nord= und Ostseeflotte sollte ein Kanal herstellen, zu dem unter Kaiser Wilhelm der Grundstein gelegt wurde. 2. Rechtseinheit. Das ganze Reich bekam ein einheitliches Strafgesetzbuch. Mit der Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde begonnen. Es ist unter Kaiser Wilhelm II. in Kraft getreten. Eine einheitliche Gerichtsverfassung wurde geschaffen. Darnach gibt es Amts-, Land= und Oberlandesgerichte. Der höchste Gerichtshof ist das Reichsgericht in Leipzig. 3. Wirtschaftseinheit. Für das ganze Reich wurden einheitliche Münzen, Maße und Gewichte eingeführt. Das Post= und Telegraphenwesen leitete der Generalpostmeister Stephan. Er gründete den Weltpostverein, zu dem alle Staaten der Welt mit geordnetem Postwesen gehören. Nun kann man Briefe und Pakete nach allen Teilen der Erde senden. Bismarcks Plan, alle Eisenbahnen durch das Reich ankaufen zu lassen, scheiterte zwar, doch gelang die Verstaatlichung in Preußen und anderen Bundesstaaten. 4. Sorge für die Arbeiter. Trotz bitterer Erfahrungen schaute das Antlitz des greisen Kaisers nach wie vor mild und freundlich auf sein Volk herab, dessen Wohl ihm beständig am Herzen lag. Ganz besonders aber waren es die ärmeren