18 Der Odenwald. Über die frühere Geschichte des Fürstentums Waldeck wissen wir, daß im frühen Mittelalter die Grafen von Schwa— lenberg an Diemel und Weser reich begütert waren. Ein Zweig derselben saß dann in Waldeck und stand im 14. und 15. Jahrhundert in einer Art Lehnsverhältnis zu Hessen, das später zu hessischen Ansprüchen auf die Landeshoheit Veran— lassung gab und erst durch die Rheinbundsakte faktisch, durch Schiedsspruch des Bundestags 1847 rechtlich beseitigt wurde. Trotzdem war es inzwischen 1742 aus einer Grafschaft zum Reichsfürstentum erhoben worden. Seit 1867 steht es laut Staatsvertrag unter preußischer Verwaltung, ist aber nomi— nell noch selbständig. Der Odenwald. Den südöstlichen Teil des Gebiets, das wir betrachten wollen, nimmt der Odenwald ein, der sich nach Süden, Süd— osten und Osten über die hessischen Grenzen erstreckt, während sein West- und Nordrand innerhalb der hessischen Provinz Starkenburg liegen. Von diesen ist der Westrand am schärfsten ausgeprägt; an fast gerade nordsüdlich verlaufender Linie steigen unvermittelt die Berge mit ziemlich schroffem Abfall aus der Rheinebene auf, und wenn sich auch hier und da an den Fuß des Gebirges Terrassen anlagern, so sind sie doch nur schmal und können die Grenze der zwei aneinanderstoßenden, landschaftlich so verschiedenen Gebiete so gut wie nicht ver— wischen. Auch im Norden ist ein meist deutlich ausgeprägter, aber nicht so hoher Abfall zur Mainebene zu erkennen; nur zwischen Darmstadt, Sprendlingen, Dietzenbach, Urberach und Reinheim ist eine flachhügelige Landschaft vorgelagert, die sich im Süden eng an das Gebirge anschließt und nach den Ge— steinen, aus denen sie besteht, noch zum Odenwald gezählt werden muß. Ostlich von ihr greift als tiefe Bucht die breite Ebene der Gersprenz von Norden her in den Odenwald ein,