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        <title>Sachsen-Chronik Erste Serie.</title>
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            <forname>Wilhelm</forname>
            <surname>Schäfer</surname>
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        Sachsen-Chronik

Vergangenheit  und  Gegenwart,

oder
Magazin
für
Ansammlung  und  Mittheilung
der

allseitigen  Eigenschaften,  Schicksale  und  Verhältnisse
der  sächsischen  Gesammtlande.

Zur  Weckung  der  Liebe  zum  Vaterlande,  sowie  zu  seiner
Geschichte  und  Landeskunde

aus
Urkunden,  Acten  und  Originalien

unter  Mitwirkung  mehrer  Geschichtsforscher  herausgegeben
von

Dr.  Wilhelm  Schäfer,

correspondirendem  Mitgliede  der  oberlausitzer  Gesellschaft  der  Wissenschaften  zu  Görlitz,  der
Geschichts=  und  Alterthumsforschenden  Gesellschaft  des  Osterlands  in  Altenburg,  Ehrenmitglied
des  Archaeological  Institute  of  Great  Britain  and  Ireland  in  London,  weil.  Mitglied
und  Secretär  des  K.  S.  Alterthums-Vereins  2c.  2c.  2c.

Mit  fünf  Tafeln  Abbildüntzen  zai  Siegelkunde.

Erste  Serie.
–N·*„A/(0TF  SSSS
Dresden.

Druck  und  Verlag  von  Julius  Blochmann  jun.
1854.
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        Motto:  Die  Wahrheit  harret  mit  gerechter  Waage
Im  Morgen-Nebel  spaͤt'rer  Enkelzeit,
Verweht  die  Spren  gedung'’ner  Gleichzeit-Sage,
Zeigt,  wie  sie  war,  uns  die  Vergangenbeit;
Den  Enkel  schreckt  auch  nicht  der  Vorzeit  Rache,
Spricht  schonend  zwar:  „Laßt  nur  die  Todten  ruhn'’!“
Doch  ihre  Thaten  bringt  er  frei  zur  Sprache,
Erwägt  ihr  Wollen,  richtet  ernst  ihr  Thun.  —
Was  oft  die  Mitwelt  ängstlich  sich  verbarg.
Hob  schonungslos  die  Nachwelt  aus  dem  Sarg.  —

Aus  Staub  und  Moder  steigen  knöcherne  Gestalten.
Zum  ewig  neuen  Weltgericht  empor,
Aus  Actenhaufen  und  aus  Knochenhalten
Reiht  sich  ein  geisterhafter  Zeugen-Chor.  —
Der  Fürst  tritt  mit  dem  Unterthan  vor  eine  Schranke,
Die  gleichgerecht  die  Nachwelt  auferbaut,
Frei  richtet  hier  das  Herz  und  der  Gedanke
An  einen  Richter,  der's  Verborg'ne  schaut;
DO'rum,  ewig  wahr  bleibt's,  was  der  Dichter  spricht:
„  Die  Weltgeschichte  ist  das  Weltgericht!“
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        Bemerkungen  über  die  Ungarn  Schlacht
bei  Merseburg  im  Jahre  9334).

Ad  nos  vix  tennis  samae  perlabilur  aura.
Virg.  Aen.  VII.  645.

—  .  J—

Es  giebt  wenige  Begebenheiten  in  der  teutschen  Geschichte,
über  welche  so  verschiedenartige  Meinungen  ausgesprochen  wurden
und  welche  so  vielfältig  Gegenstand,  sowohl  der  gründlichsten  Forschung,
  als  auch  der  unbesonnenen  Fabelei,  ja  sogar  absichtlicher
Quellenverfälschung  gewesen  wären,  als  der  von  Heinrich  I.  über
die  Ungarn  erfochtene  Sieg.

In  neuester  Zeit  hat  der  Dr.  Waitz  in  der  ersten  Abtheilung
des  ersten  Bandes  der  Rankenschen  Jahrbücher  des  teutschen  Reichs
unter  dem  sächsischen  Hause  (Berlin  1837)  Alles,  was  die  Geschichtsforschung
  sowohl  zur  Aufhellung  der  Sache,  als  auch  zur
Entfernung  irrthümlicher  Ansichten  geleistet  hat,  vollständig  zusammengestellt,
  doch  zuletzt  dahin  sich  ausgesprochen,  daß  eine  Entscheidung
  über  die  Lage  des  Schlachtfeldes  ihm  nicht
wohl  möglich  scheine.  Indessen  mag  doch  hier  ein  neuer  Versuch
gewagt  werden.

Die  unbestrittenen  Quellen  für  das  Ereigniß  sind  außer  zerstreuten
  kleineren  Aufzeichnungen  nur  drei:  Liudprand,  Widukind
  und  Flodoard.  Die  apogryphen  Nachrichten  der  Falk'schen

1)  Der  Herausgeber  nimmt  nicht  Anstand,  diesen  gründlichen,  mit  vieler
Vorliebe  bearbeiteten  Aufsatz  dem  Leser  zu  bieten,  da  er  bei  wirklicher  Beleuchtung
  der  alten  Quellen  uns  sehr  klar  in  die  Verhältnisse  jener  Zeit
einweiht.  Unter  Benutzung  aller  Chronisten,  die  dieses  Ereigniß  der  ältesten
vaterländischen  Geschichte  erwähnen,  hat  der  Verfasser  Alles  gethan,  was
nur  geschehen  konnte;  er  hat  alle  Momente  auf  dem  Prüfsteine  der  Geschichte
und  der  älteren  Geographie  mit  Ruhe  geprobt.  —  Etwaige  Berichtigungen,
Ansichten  und  Entgegnungen  würden  gern  entgegengenommen  und  ebenfalls
mitgetheilt  werden.  —  Da  übrigens  diese  Schrift  besonders  auch  dazu  dienen
soll,  noch  unerörterte  Facten  der  Geschichte  immer  mehr  aufzuklären  und
durch  mitgetheilte  Versuche  zugleich  das  weitere  Forschen  zu  wecken,  so  konnte
aus  der  frühesten  Geschichte  Sachsens  Nichts  wichtigeres  gleich  zum  Anfange
geboten  werden.  -

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  1.
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        2

Chronik  von  Korvei,  des  Alold'schen  Jahrbuchs  und  der  Ortssage
können  nach  den  Erörterungen  Waitzens  als  völlig  beseitigt  an—
esehen  werden.  Doch  sollen  auch  später  noch  einige  Bemerkungen
über  die  vielbesprochene  Korveische  Chronik  folgen.

Ueber  den  ersten  der  Gewährsmänner,  den  Bischof  Liudprand
von  Cremona,  bedarf  es  aber  zuvor  einiger  Worte.

Des  Bischofs  äußere  Lebensverhältnisse  und  seinen  Werth
als  Geschichtsschreiber  hat  Martini  in  den  Denkschriften  der  Münchner
  Akademie  von  1809  und  1810  einer  ausführlichen  Untersuchung
  unterworfen;  dieser  ist,  was  anf  die  vorliegende  Sache  wichtigen
  Bezug  hat,  nur  noch  hinzuzufügen,  daß  Lindprand  auch  mit  der
tentschen  Sprache  nicht  unbekannt  gewesen  ist  (VI.  7.)2),  und  König
  Heinrichs  Wittwe,  die  Königin  Mathilde,  persönlich  gekannt
hat  (IV.  7.)3).  Es  stellt  sich  also  eine  vorzügliche  Wichtigkeit
und  Brauchbarkeit  dieses  Schriftstellers  heraus.

Dagegen  hat  Luden  in  seiner  Geschichte  des  teutschen  Volkes
(VII.  484.)  den  Bischof  Lindprand  alle  Wahrhaftigkeit  abgesprochen
und  ihn  einen  Mährchenschmied  voller  üppigen  Einbildungskraft
gescholten.  Die  Haltbarkeit  dieses  harten  Urtheils  dahin  gestellt;
so  möchte  dasselbe  seine  eigentliche  Anwendung  doch  immer  nur
bei  den  schlüpfrigen  ")  und  oft  schmutzigen  5),  vielleicht  auch  verläumderischen
  Erzählungen  finden,  die  Lindprand  bei  Darstellung
der  damaligen  italienischen  Verhältnisse  giebt,  über  welche  aber
auch  Muratori  in  seiner  Einleitung  zum  Lindprand  nachzulesen
isté).  Allein  in  den  teutschen  Angelegenheiten,  wo  weder  von
dem  ausschweifenden  Leben  Johanns  XlII.,  noch  von  den  Gelüsten
der  Theodoren,  der  Marozia,  der  Bertha,  der  Irmengard  oder
der  Willa  die  Rede  ist,  wo  keine  Veranlassung  vorliegt,  über  die
Nichtswürdigkeit  Hugo's  zu  spotten  oder  über  Berengars  Gewalt—
thätigkeit  zu  klagen,  wo  die  Gelegenheit  mangelt,  von  Unzucht,
Nothzucht  und  Entmannungen  zu  erzählen:  hier  tritt  wirklich  keine
jener  Ursachen  ein,  die  den  Bischof  zu  Uebertreibungen,  Bemäntelungen
  oder  gar  zu  Erdichtungen  verleitet  haben  könnten.  Sein
entrüsteter  Beurtheiler,  Luden,  sagt  zwar  auch  in  Bezug  auf  die
Heinrichschlacht  und  auf  das,  was  Liudprand  über  den  Schauplatz

2)  Monum.  Germ.  bistor.  V.  343.

3)  Monumenta  Germ.  bist.  V.  319:  „ubi  et  vencrabilis  ejas  conjux  regnidue
  consors  ex  eadem  gente,  nomine  Mathildis,  ulira  omnes,  quas  vickerim
et  aud  erim,  matronas  etc.“

4)  Monum.  pag.  317.  (IV.  4.)
5)  IV.  5.  Monum.  pag.  318.

6)  Si  qnod  saeculum  vitiis  et  barbaris  moribus  in  ltalia  squalluit,  certe
decimuom  reliquis  in  ejusmodi  inkelicitate  palmam  praeripuit;  und  in  seinen
Antiq.  Ital.  dissert.  LX.  lom.  V.  pag  82:  sgeculo  praesertim  decimo,  bone
deus,  duct  inaudila  monstra  non  solum  bene  mullas  Episcoporum  et  Abbatum
sedes,  sed  el  ipsam  Apostolicam  tenuere  et  usurpavere  eic.
        <pb n="7" />
        3

—

derselben  angiebt,  Bd.  VI.  S.  634:  „Dieser  Mann  macht  auch
hier  eitle  Rednerei  und  weiß  nichts  von  dem  Gange  der  Dinge.
Er  hat  „Meresburgum  quod“  wohl  nur  eingeschoben,  um  einen
Haken  zu  haben,  an  welchem  er  die  Dinge  haͤngen  konnte,  die  er
seinen  Lesern  zu  erzählen  gedachte.“

Zu  verkennen  ist  nicht:  die  Liudprand'sche  Erzählung  von  der
Merseburger  Schlacht  ist  sichtbar  auf  Effect  berechnet.  Heinrichs
mannichfaltige  Bemühungen  für  die  Heeresbildung,  seine  vielfachen
Kämpfe  mit  den  Ungarn  2c.  hat  Lindprand,  gleichsam  dramatisch,  in
die  letzte  Catastrophe,  die  Entscheidungsschlacht  bei  Merseburg,
zusammengedrängt.  Aber  bei  dieser  Abrundung  des  Gemäldes  sind
die  Grundzüge-nicht  verwischt  worden.  Die  schlennige  Zusammenziehung
  des  Heeres,  des  Königs  rasches  Vorrücken  und  der  siegreiche
  Kampf  stimmen  im  Wesentlichen  mit  anderen  Ueberlieferungen
wohl  üÜberein.

Des  Königs  Anreden  an  das  versammelte  Heer  giebt  Lindprand
  nach  seiner  gewöhnlichen  Weise  in  Versen.  Da  ähnliche
Poesien,  in  welche  er  z.  B.  Conrad's  letzten  Wunsch,  den  sechsischen
  Herzog  Heinrich  zu  seinem  Nachfolger  zu  erwählen  und  des
Königs  Heinrichs  Unterredung  mit  dem  baierischen  Herzog  Arnulf
  vor  Regensburg  einkleidet,  durch  andere  Nachrichten  beglaubigt
  sind;  so  ist  kein  Grund  vorhanden,  die  hier  eingewebte,  natürlich
  ausgeschmückte  Allocution,  für  reine  Erdichtung  zu  halten.

Die  Befehle  ferner,  die  der  König  seinen  Reitern  ertheilt,
in  geschlossenen  Gliedern  zu  bleiben  7),  die  ersten  Pfeilschüsse  ruhig
mit  den  Schilden  aufzufangen,  vor  der  zweiten  Sendung  aber
rasch  anzustürmen  8),  sind,  obschon  andere  Nachrichten  solche  nicht
haben,  so  sachgemäß,  daß  sie  keines  Beweises  bedürfen.  Nicht
weniger  wird  die  oft  bezweifelte  Behauptung  Liudprands?)  durch
die  Nachweisungen  in  Grimm's  Rechtsalterthümern  S.  414,  daß
12  Jahre  nebst  Jahr  und  Tag  lehnsmündig  und  lehnspflichtig
machten,  genügend  gerechtfertigt.

Ist  nun  aber  die  Sachdarstellung  des  Bischofs  nicht  nur  in
der  Hauptsache,  sondern  auch  in  mehreren  Nebenpunkten  probehaltig;
  so  kann  kaum  Etwas  zu  der  Annahme  berechtigen,  daß  er
den  Ort  des  von  ihm  erzählten  Ereignisses  gänzlich  aus  der  Luft
gegriffen  habe.  Hätte  Lindprand  bei  Bezeichnung  des  Schauplatzes,
unbekümmert  um  die  Wahrheit,  wirklich  nur  die  Absicht  gehabt,
dem  Vorgange  größeren  Glanz  zu  verleihen;  so  würde  er  gewiß
geschickt  genug  gewesen  sein,  einen  namhafteren  Ort,  z.  B.  das

1)  Nemo  socium  velociori,  dnamquam  habeat,  attentet  eqduo  praeire.  pag.  234.
9)  Clypeis  operli  primos  sagittarum  ictos  recipite,  deinde  cursu  rapido
irruite.  pag.  294.

5?)  Est  enim  Saronum  mos,  quatenus  annum  post  unum  atque  duodecimum
  ucnini  militum  bello  deesse  contingal.  pag.  293.

1
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        4

als  volkreichen  Ort  und  Handelsplatz  weit  bekannteren  Erfurt  eher
zu  wählen,  als  Merseburg,  das  damals  noch  ohne  Bisthum,
vielleicht  auch  ohne  Kloster,  eine  der  weniger  bekannten  Plätze
war,  wohl  nur  in  dem  sorbischen  Markverhältnisse  (limite  Sorabico)
  Bedentung  hatte  und  seinen  kurzen  Glanz  erst  unter  Heinrich
  II.,  lange  nach  Lindprand's  Tode  erreicht  hat.

Lindprand  war  bekanntlich  zweimal  in  Constantinopel  gewesen,
  hatte  auch  Italien  und  Teutschland  theilweise  durchreist,
und  scheint  mehr  geographische  Kenntnisse  besessen  zu  haben,  als
damals  gewöhnlich  waren.  Daher  gefällt  er  sich  auch  in  jedesmaliger
  genaner  Angabe  der  Lage  der  von  ihm  erwähnten  Städte
und  Orte:  wie  II.  1.  (288.)  Augsburgs,  I.  9.  (283.)  Veronas,
III.  603.),  in  der  Vorrede,  Frankfurts  am  Main,  IV.  7.  (319.)
Memlebens  und  Quedlinburgs,  IV.  14.  (pag.  324)  Altbreisachs
u.  s.  w.;  so  hat  er  auch  Merseburgs  Lage  ganz  richtig  bezeichnet  10).
Es  ist  aber  kaum  zu  glauben,  daß  er  solchen  Aufwand  geographischer
  Genauigkeit  bei  Bezeichnung  eines  Ortes  würde  gemacht
haben,  welchen  er  nur  zum  gleichgiltigen  Hintergrunde  zu  benutzen
gemeint  gewesen.

Luden  nimmt  noch  Anstoß  an  dem  Gelübde  wider  die  Simonie,
  welches  der  Bischof  Lindprand  den  König  aussprechen  läßt.
Wenn  man  erwägt,  was  den  Bischof  Dittmar  von  Merseburg
(S.  15  I741.]  der  Wagner'schen  Ausgabe)  von  der  Gelangung
Sigismund's  zum  Bischofssitze  in  Halberstadt  (S.  34  I752.),  von
Kaiser  Otto's  I.  Frage  an  den  Kustos  Günther  im  Emmeramskloster
  zu  Regensburg  (S.  55  und  56  763.),  von  Giselers  Wahl
zum  Erzbischofe  von  Magdeburg  (S.  158),  von  Dietrichs  Erhebung
  auf  den  Bischofsstuhl  zu  Metz  (S.  161,  162  und  168),
und  von  sich  selbst  erzählt,  und  wenn  man  bedenkt,  daß  diese  Beispiele
  offenen  und  verkappten  Handels  mit  geistlichen  Stellen  in
die  Zeit  der  Ottonen  und  sogar  des  frommen  Heinrichs  II.  fallen;
so  kann  man  einen  Schluß  auf  die  Größe  des  Unwesens  unter
Arnulf  und  Conrad  machen.  Setzte  doch  auch  Heinrich  I.  ziemlich
  eigenmächtig  den  Udalrich  zum  Bischofe  von  Augsburg½1)  und
den  Bischof  Benno  von  Straßburg  gewaltsam  in  das  Bisthum
Metz  ein,  und  mußte  die  Klagen  der  Synode  zu  Erfurt  über  die
Eingriffe  der  weltlichen  Gewalt  12)  und  des  französischen  Königs
Carl  anhören,  in  seinen  Sendschreiben  an  die  französischen  Bischöfe,
  daß  Hilduin,  der  Bischof  zu  Tongern,  durch  Bestechung  mit
Gold  und  Silber  13)  zu  seiner  Stelle  gelangt  sei.

10)  Quod  casirum  in  conlinio  Saxonum,  Thuringorum  et  Slavorum.  pag.  294.
1  1)  NMabillon  acta  scriptor.  ord.  Bened.  V.  423.
12)  Baronius  annal.  eccles.  XV.

1)  Dalis  Hemrico  suisque  proceribns  complurimis  auri  oargentique  ponderihus.
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        5

—  —  —  —  —  ——

Wenn  nun  nächst  dem  Lehnwesen  das  zweite  Grundelement
der  öffentlichen  Verhältnisse  jener  Zeit  die  Verfassung  der  Kirche
war,  die  Simonie  aber  in  letztere  auf  das  Tiefste  eingriff;  so  wäre
gar  nicht  unglaublich,  daß  Heinrich  ein  Versprechen,  diesem  Unfuge
  zu  steuern,  sei  es  nun  aus  gläubigem  Eifer,  sei  es  aus  politischen
  Rücksichten,  wirklich  öffentlich  ertheilt  habe.  Uebrigens
kann  darauf,  ob  der  König  das  Gelöbniß  gethan,  oder  ob  Liudprand
  es  ihn  nur  in  den  Mund  gelegt  hat,  nur  wenig  ankommen,
da  die  Unrichtigkeit  eines  so  außerwesentlichen  Umstandes  auf  die
Glaubwürdigkeit  der  Hauptsache  keinen  Einfluß  gewinnen  kann.

Endlich  findet  auch  Luden  die  Nachricht  des  Bischofs,  daß
eine  Abbildung  des  Sieges  für  den  obern  Speisesaal  der  Pfalz
zu  Merseburg  angefertigt  worden,  in  Erwägung  des  damaligen
Zustandes  der  Kunst,  ganz  unwahrscheinlich  11).  Zu  dem,  was
Martini  (Nota  133)  hierbei  bemerkt  hat,  daß  der  Bischof  Bernward
  von  Hildesheim  am  Ausgange  des  10.  Jahrhunderts  ein
Gemälde  ausführte  (picturam  eliam  limate  exercuerit),  kann
noch  hinzugefügt  werden,  daß  auch  Widukind  des  auf  der  sächsischen
  kaiserlichen  Hauptfahne  abgebildeten  Engels  bei  beiden
Ungarnschlachten  (933  und  955)  in  einer  solchen  Weise  gedenkt,
daß  man  annehmen  muß,  er  habe  diesen  Engel  für  ein  ausgezeichnetes
  Gemälde  gehalten  15).  Vielmehr  muß  der  Umstand,
daß  noch  jetzt  ein  Gemälde  der  Ungarnschlacht  (angeblich  eine  im
16.  Jahrhundert  gefertigte  Copie  des  Originals)  in  dem  Dome
zu  Merseburg  gezeigt  wird,  nicht  wenig  für  die  Nachricht  der
Lindprand'schen  Erzählung  zeugen  15).

Soweit  über  den  Bischof  Liudprand.  Nunmehr  zu  einer
parallelen  Darlegung  der  Nachrichten  über  den  Gang  des  Ereignisses
  und  zu  dem  Versuche,  ihre  Abweichungen  unter  sich  in  Einklang
  zu  bringen.

Zuvörderst  scheint  die  Annahme  sich  rechtfertigen  zu  lassen,
daß  die  Ungarn  über  die  Saale  nach  Thüringen  gelangt  sind  und
diesen  Fluß  in  der  Nähe  Merseburgs  überschritten  haben.

Liudprand  sagt  über  ihren  Anzug  nichts,  aus  Widukind's
Worten  17)  aber  kann  geschlossen  werden,  daß  die  Ungarn  sowohl
in  Dalmatien,  weil  sie  im  Gebiete  eines  verbündeten  Volks  waren,
als  auch  während  des  Zugs  durch  das  übrige  Sorabien,  weil
sie  Eile  hatten,  auf  der  ordentlichen  Straße  geblieben  sind  und
den  nächsten  Weg  genommen  haben.

14)  Bleibt  aber  doch  kein  unverwerflicher  Beitrag  zur  Kunstgeschichte.

1  5)  Coramque  eo  angelum.  pag.  435.  —  in  legionc  quinta  ipse  princeps,
coramdue  co  angelus,  penes  qduem  victorio.

16)  Nach  einer  Nachricht  im  Morgenblatte,  Nr.  30  vom  Jahre  1839,
geht  übrigens  auch  diese  Copie  ihrer  Auflösung  entgegen.

17)  Iter  agentes  per  Dalamaliam  —  ab  antiquis  opem  petunt  amicis  —
dunm  ad  oliam  pugnam  festinantilus  non  essel  mjuriam  vindicandi  locns.  (434).
        <pb n="10" />
        6

Es  ist  oft  bemerkt  worden,  daß  Straßenzüge,  die  auf  die
natürliche  Beschaffenheit  des  Bodens  und  auf  den  nothwendigen
Verkehr  sich  gründen,  Jahrhunderte  hindurch  ihre  wesentliche  Richtung
  beibehalten,  und  so  mag  denn  auch  die  Straße  aus  dem
Meißnischen  nach  Thüringen  im  10.  Jahrhunderte  ungefähr  derselben
  Richtung  gefolgt  sein,  die  sie  noch  heute  hat,  namentlich
die  Elsteraue  bei  deren  östlicher  Ausbeugung,  da,  wo  späterhin
Leipzig  erscheint,  überschritten  und  von  da  weiter  nach  der  Saale
zu  geflihrt  haben.

So  liest  man  beim  Dittmar  (S.  215.  [844),  daß  1015  der
Meißnische  Bischof  Eid  auf  seiner  Rückkehr  aus  Polen  nach  dem
kaiserlichen  Hoflager  zu  Merseburg,  seinen  Weg  über  Leipzig  genommen
  hatt½).

Höchstwahrscheinlich  hat  auch  das  ungarische  Heer  im  Frühjahre
  933  durch  die  Gaue  Westchutizi  und  Wedu,  von  Meißen
über  Leipzig  nach  Merseburg  zu,  seinen  Marsch  genommen.

Wollte  man  annehmen,  daß  die  Ungarn  die  Elsteraue  nicht
Uüberschritten,  sondern  derselben  entlang  in  den  Gau  Coletici  gezogen
  und  dort  an  die  Saale  gelangt  wären,  so  würden  sie  nicht
nach  Thüringen,  sondern  unmittelbar  nach  Sachsen  gekommen  sein,
was  der  bestimmten  Versicherung  Widukinds  —  intraut  fines
Thuringorum  (434)  —  widerspräche;  ebenso  würde  die  Annahme,
es  könnten  die  Ungarn  auch  südlicher,  vielleicht  in  dem  Gaue
Tucherini  die  Saale  erreicht  haben,  mit  dem  oben  nachgewiesenen
Umstande  nicht  zu  vereinigen  sein,  daß  sie  die  nächste  und  kürzeste
Straße  eingeschlagen  haben.

Der  Uebergang  über  die  Saale  kann  jedoch  in  oder  dicht
bei  Merseburg  nicht  stattgefunden  haben;  denn  abgesehen  davon,
daß  Merseburg  im  Hassegaue  lag,  dieser  aber  zu  Sachsen  gehörte  190),
die  Ungarn  also  gar  nicht  nach  Thüringen  gekommen  sein  würden;
so  hätte  nothwendig  bei  dem  Uebergange  diese  befestigte  Stadt
überwältigt  und  eingenommen  werden  müssen,  wäre  auch  muthmaßlich
  eingeäschert  worden.

Ein  so  wichtiges  Ereigniß  würde  aber  Widukind,  der  doch
Merseburg  sehr  wohl  kennt,  namentlich  im  zweiten  Buche  (S.  15
und  19,  4.  443.  446.]  der  Meibom'schen  Ausgabe)  der  legio
Merseburiorum,  sowie  der  Belagerung  Merseburgs  durch  Otto  I.
(939)  gedenkt,  gewiß  nicht  übergangen  haben.

Auch  Lindprand  erzählt  von  einer  Eroberung  dieser  Stadt
nichts;  denn  aus  seinen  Worten  20)  geht  nur  soviel  hervor,  daß
der  König  die  Nachricht  erhalten  hat,  es  hätte  das  ungarische  Heer

18)  Zahlreich  und  zur  Auswahl  wie  in  unseren  Tagen  waren  damals
die  Straßen  nicht:  die  eben  angedeutete  findet  sich  aber  schon  früh  genannt.

13)  Werseke  Gaubeschreibung  S.  97.  Nota  99.

20)  Volipes  nuntius  Ungares  in  Meresburg  esse  nunliabat.  pag.  294.
        <pb n="11" />
        7

Merseburg  genommen,  nicht  aber,  daß  diese  Nachricht  sich  auch
bestätigt  habe.

Eher  ist  also  zu  glauben,  daß  die  Ueberschreitung  des  Flusses,
unter  wohlberechneter  Umgehung  der  Festung  Merseburg,  bei  einer
benachbarten  Furth  bewerkstelligt  worden  sei.  Diese  Stelle  aber
genau  angeben  zu  wollen,  z.  B.  die  Furth  bei  Korbetha,  zwei
Stunden  oberhalb  Merseburg,  deren  die  Halberstädter  Chronik:1)
gedenkt:  ad  transitum  Salae  in  Curevate,  mit  Bestimmtheit  dafür
auszusprechen,  ist  nicht  zu  wagen.

Wäre  es  gewiß,  daß  der  Hassegau  und  mithin  auch  Sachsen
südlich  bis  zur  Unstrut  sich  erstreckt  habe,  wie  z.  B.  noch  Kreissig::)
behauptet;  so  müßte  der  Uebergangspunkt  noch  weiter  oben  gesucht
werden.  Allein  Werseke  hat  in  der  Gaubeschreibung  (S.  103)
sehr  glaublich  gemacht,  daß  der  Winkel  zwischen  Unstrut  und  Saale
nicht  mehr  zu  Sachsen,  sondern  zu  Thüringen  gehört  hat.

Nach  Ueberschreitung  der  Saale  theilten  sich  die  Ungarn  in
zwei  Schwärme,  deren  einer  den  Harz  umgehen  und  von  Südwesten
  her  nach  Sachsen  vordringen,  der  andere  auf  der  östlichen
Seite  des  genannten  Gebirgs  eindringen  sollte.

Die  Theilung  in  zwei  Haufen  und  den  Plan,  daß  der  eine
von  Südwesten  her  nach  Sachsen  vorrücken  sollte,  giebt  Widukind
bestimmt  an?  3).  Daß  aber  der  andere  Haufen  auf  nächstem  Weg
nordwärts  durch  den  Hassegau,  Suewengau  u.  s.  w.  vorzudringen
bestimmt  war,  sagt  der  Annalist  zwar  nicht  bestimmt,  muß  jedoch,
da  die  ganze  Unternehmung  gegen  Sachsen  gerichtet  war,  nothwendig
  gefolgert  werden.

Der  Operationsplan  der  Ungarn  ist  aber  nicht  zur  Ausführung
  gekommen,  und  ihr  ganzer  Aufenthalt  in  Thüringen  ist  von
sehr  kurzer  Dauer  gewesen.  Denn  wenn  nach  der  bekannten  Stelle
der  Annalen  der  Reichsabtei  zu  Weingarten?  4)  der  Sieg  über  die
Ungarn  am  15.  März  stattgefunden  hat,  und  sie  in  demselben
Frühjahre  bereits  den  Weg  von  der  untern  Donau  bis  zur  Saale
zurückgelegt  hatten,  so  können  sie  unmöglich  mehrere  Wochen,  sondern
  höchstens  mehrere  Tage  vor  dieser  Zeit  am  letzteren  Flusse
angelangt  sein.

Sie  sind  daher  auch  nicht  weit  vorgedrungen,  und  wenn  auch
der  westliche  Schwarm  den  vorgeschriebenen  Weg  eine  Strecke  weit

21)  Leipnitzii  scriptor.  rer.  Brunsuic.  Tom.  II.  pag.  121.
22)  In  den  Beiträgen  zur  sächs.  Geschichte,  Th.  J.  S.  271.
23)  lbique  divisis  scciis  alli  ad  occidentem  pergebant,  ab  occidente  et

meridie  Saxoniam  qugerentes  intrare,  und  ferner:  qul  autem  in  oriente  remansit
exercitus.  pag.  434.

3à#)  (Monum.  bist.  Pertz.  I.  67.)  Heinricus  Ackarenos  interfecit  Idus  Mart.
        <pb n="12" />
        8

verfolgt  hat;  so  hat  der  östliche  sich  nicht  oder  nur  wenig  vorbewegt
  25).

Allerdings  giebt  Widukind  auch  an,  daß  sie  plötzlich  und
verheerend  in  Thüringen  eingedrungen?6),  aber  dieses  Herumschweifen
  kann  nur  von  einzelnen  kleineren  Schwärmen,  nicht  von  dem
ganzen  Heere  zu  verstehen  sein,  weil  es  sonst  jenen  anderen  Worten
widersprechen  würde.

Es  liegt  auch  in  der  Natur  der  Dinge,  daß  der  östliche  Heerestheil
  so  lange  gewartet  haben  wird,  bis  der  westliche  auf  der  Westseite
  des  Harzgebirges  angelangt  sein  würde,  um  dann  zu  gleicher
Zeit  (in  gleicher  Colonnenhöhe)  nach  Sachsen  vorzudringen.

Die  „benachbarte  Stadt“  (urbs  vicina),  in  welcher  der  Thiringer
  Wido  wohnte  und  welche  von  der  zurückgebliebenen  Abtheilung
  der  Ungarn  zu  brechen  versucht  wurde,  ist  nicht  Merseburg,
  muß  aber  in  dessen  Nähe  gesucht  werden.

Daß  diese  Stadt  (urbs)  nicht  Merseburg  selbst  gewesen  ist,
kann  daraus  mit  größter  Wahrscheinlichkeit  entnommen  werden,
daß  Widukind  sie  nicht  als  Merseburg  bezeichnet.  Es  pflegt  dieser
Schriftsteller  die  Orte,  die  in  seinen  Erzählungen  vorkommen,  fastdurchgängig
  namhaft  zu  machen?7),  und  daher  ist  wohl  zu  glauben,
  daß  er  dicse  Regel  auch  bei  der  Stadt  des  Wido  (urbs
Widonis)  befolgt  haben  würde,  wenn  sie  ein  namhafter  und  ihm
bekannter  Ort,  wie  Merseburg,  gewesen  wäre28).

Daß  aber  die  urbs  Widonis  von  Merseburg  nicht  weit  entlegen
  gewesen  sei,  muß  daraus  geschlossen  werden,  daß  die  östliche
Abtheilung  der  Ungarn  seit  der  in  der  Nähe  Merseburgs  bewerkstelligten
  Ueberschreitung  der  Saale  eine  Bewegung  noch  nicht
vorgenommen  hatte  und,  daß  Widukind  die  Wohnstätte  des  Wido,
von  der  Stellung  der  Ungarn  aus,  „benachbarte“  (Vicina)  nennt.

Weiter  aber  in  den  Vermuthungen  zu  gehen  und  die  urbs
Widonis  in  einem  bestimmten,  noch  vorhandenen  Orte  nachweisen
zu  wollen,  erscheint.,  so  lange  nicht  andere  Quellen  geöffnet  sind,
ganz  unthnnlich.

25)  Das  Vorrücken  der  ersten  Abtheilung  liegt  in  Widukind's  Worten:
„pergebant  ad  occidentem“  und  die  Unbeweglichkeit  der  anderen  aus  dem  Gegensatze:
  „Ani  autem  in  oriente  remansit  exercilus.“

26)  Repentino  unpeln  intrant  fines  Thuringorum,  illam  totam  regionem
hosliliter  pervagantes.

27)  Wie  Bunniburgum,  Sclidingi,  Heresburg,  Crona,  Fridisleri,  Begineshurg,
  Werlaon,  Brennahurg,  Crona  in  Dalomamia,  Wallislevi,  Lunkini,  Elueri,
Stela,  Sltiedercburg,  Meresburgum,  Mimileva,  Onidelingeburg  eic.

28)  Nennt  Widukind  Orte,  wie  diese  urbs  Willonis  oder  wie  die  urbs
subreguli  (S.  16.  (439|),  welche  Boleslor  einnahm,  die  urhs  quaedan  Slavorum
  (S.  29.  I(458)),  welche  Dietrich  zu  erobern  sich  bemühte,  und  andere
dergleichen  gar  nicht,  so  hat  er  wahrscheinlich  ihre  Namen  auch  nicht  gewußt
und  es  sind  unbedeutende  Orte  gewesen.
        <pb n="13" />
        9

Die  Versuche  der  Art  finden  sich  bei  Waitz  zusammengestellt
und  es  ist  zu  verwundern,  daß  Niemand  auf  die  Wethaburg
gerathen  hat.  Es  liegt  diese  Burg  im  Gau  Wedu  an  dem  We—
thauflüßchen,  welches  sich  zwischen  Naumburg  und  Weißenfels  von
der  rechten  (slavischen)  Seite  in  die  Saale  mündet,  und  wird  in
einer  Urknude  von  1046  (bei  Schöttgen  über  die  Burgwarte)
Widolha  genannt  25).  .

Soviel  nun  aber  die  Ortsbezeichnung  Riäde  30)  anlangt,  so
kommt  ein  so  oder  doch  ähnlich  benannter  Ort  einige  Male  vor:
in  einer  Urkunde  vom  17.  Januar  1000,  lant  welcher  Kaiser
Otto  III.  dem  Moritzkloster  in  Magdeburg  eine  Stadt  seiner  Besitzung
  mit  Namen  Ridest),  ferner  in  einer  Urkunde  von  1102,
Inhalts  welcher  Graf  Werner  dem  Kloster  zu  Kaufungen  bei
Cassel  10  Hufen  schenkt  32);  sodann  in  der  Ehestiftung  über  Herzog
  Courad's  Verheirathung,  vom  23.  April  1188,  wo  in  den
als  Heirathsgut  (donatio  propter  nuptias)  aufgeführten,  bei
Rothenburg  und  Dinkelsbühl  gelegenen  Orten  auch  ein  umwallter
Ort  (castrum  Riet)  genannt  ist  33).

Der  ganze  Zusammenhang  scheint  überdies  dafür  zu  sprechen,
daß  Riäde  1)  in  Thüringen  gesucht  werden  muß.  Von  dem  west-29)

  Wenn  neuere  Geschichtsforscher,  z.  B.  Caspar  Zeuß  in  seinem  sehr
verdienstlichen  Buche  über  die  Teutschen  und  die  Nachbarstämme  (München
1837),  Elsaß  nicht  von  der  Ill  (wie  doch  häusig  die  Gaue  von  Flüssen  den
Namen  haben),  sondern  von  ali,  eli  (fremd)  (S.  318)  und  die  Sigambern  nicht
von  der  Sieg,  sondern  von  Sigu  (victoria)  (S.  88)  ableitet,  so  daß  man
annehmen  muß,  es  hätten  umgekehrt  die  Ill  und  die  Sieg  ihre  Namen  von
den  Elsaßern  und  den  Sigambern  empfangen,  so  wäre  auch  denkbar,  daß
die  Wethau  von  der  Wethaburg  ihren  Namen  erhalten  habe,  wiewohl  allerdings
  der  umgekehrte  Fall  der  wahrscheinlichste  ist.

30)  Riede  im  Dresdner  Codex.

31)  Csilatem  proprielalis  snae,  nomine  Ride,  intra  Thuringiam  silam  in
comiatu  Wilhelmi  comiuis  (Wilhelms  d.  J.  von  Weimar,  Grafens  im  Nebilgau)
  cum  omni  ejusdem  civitalis  murgwardio,  excepta  villa  et  marcha  dquadam
nomine  Vocstede  eic.  (Boysens  allg.  histor.  Magazin,  Halle  1767,  Stück  1.
S.  236  und  Lünigs  Reichsarchiv  swicileg.  eccles.  1.  Forts.  Anh.  S.  28).

32)  Scilicet  BRille  mansos  III.,  item  Rilte  mansum  l.  eic.  (Ledderhose  kl.
Schriften  III,  188.)

23)  Pertzii  monumenta  bistor.  IV.  565.

24)  Das  Wort  Ried  oder  Rieth  bedeutet  übrigens  Auenwiesen:  so  das
Ried  bei  Wahlwiesen  am  Ueberlinger  See,  das  Kloster  Schussenried  in
Schwaben,  das  Ried  bei  Mitttelhausen  unweit  Erfurt,  auf  welchem  das
Thüringsche  Landgericht  gehalten  wurde  („der  Dingestuhl  war  gesetzt  in  das
Riet  zu  Mittelhausen“,  in  der  legenda  Bonilacii  und  zwar  in  deren  teutschen
Anhange  S.  856  von  Menkens  Scriptor.  rer.  Germanicar.)  vornehmlich  aber
das  große  Ried  in  der  thüringschen  güldnen  Aue,  welches  umliegenden
Orten  häufig  den  Namen  gegeben  hat:  als  Katharinenrieth,  Mönchsrieth,
Niclasrieth,  Riethnordhausen,  Niethaburg  u.  s.  w.,  und  welches  in  solchem
Vorzuge  das  Ried  genannt  wird,  daß  es  dem  Verfasser  des  Chronici  Goitvicensis
  in  dem  Verzeichnisse  der  Gaue  (Tom.  prodrom.  pars  II.  pag.  748)
nicht  zweifellos  erscheint,  ob  unter  dem  öfters  vorkommenden  Rittegau  jedes-
        <pb n="14" />
        10

—.—

lichen  Schwarme  der  Ungarn  sagt  Widukind  nicht  35),  daß  der  König
Heinrich  das  Gefecht  gegen  ihn  geleitet  habe,  was  auch  die  Neueren
nicht  annehmen.  Indessen  ist  das  nicht  unwahrscheinlich;  denn
erstlich  wäre  sonderbar,  daß  der  König,  der  von  der  Ankunft  der
Ungarn  gewiß  zeitig  unterrichtet  war  und  auf  ihren  Empfang  sich
lange  vorberceitet  hatte,  im  entscheidenden  Augenblicke  zu  spät  gekommen
  sein  sollte;  zweitens  nennt  Widukind  die  Ankunft  Heinrichs
  bei  Riäde  und  das  Eintreffen  des  Gerüchts  von  dem  Unterange
  des  westlichen  Heeres  so  im  Zusammenhange  75),  daß  man
ast  annehmen  muß,  er  wolle  auch  andeuten,  daß  die  Letztere  Folge
des  Ersteren  gewesen  sei,  und  beide  von  derselben  Gegend  gekommen.
  —  Endlich  drittens  macht  Widukind  den  König  keineswegs
  zum  Mittelpunkte  seiner  Erzählung,  sondern  gedenkt  seiner
nur  beiläufig  in  einer  Einschaltung  37),  so  daß  seine  Nichterwähnung
  des  Königs  bei  dem  ersten  Gefechte  bedeutungslos  ist.  —
Nimmt  man  nun  an,  daß  der  König  schon  dem  ersten  Zusammenreeffen
  beigewohnt  habe,  so  lag  das  Rieth  auf  seinem  ferneren
Wege.

mal  das  Rittegau  bei  Nordheim  und  nicht  vielleicht  bisweilen  das  Ried
in  der  güldnen  Aue  zu  verstehen  ist.

Die  erwähnte  Bedeutung  von  Ried  kommt  schon  zeitig  vor:  in  einer
Urkunde  König  Conrad  l.  vom  10.  Novbr.  911  (Eckart  comm.  II.  899)  erscheint
  „locus  Fihnriod#  im  Gaue  Folchfeld,  was  Caspar  Zeuß  in  seiner  Schrift
über  die  Teutschen  und  die  Nächbarstämme  (München,  1837.  S.  647  u.  648)
mit  Viehried  erklärt;  dann  in  einer  Urkunde  Heinrichs!,  vom  1.  Junius  932
dalirt:  in  loco  Reot  dicto  (Wenk,  hessische  Landesgeschichte  III.  27.),  welches
Reot  das  Ried  bei  Erfurt  zu  sein  scheint,  da  der  König  am  letzteren  Orte
unter  demselben  Tage  und  über  dasselbe  Geschäft,  nämlich  über  Schenkungen
an  das  Kloster  Hersfeld,  eine  zweite  Urkunde  ausgestellt  hat  (Wenk  II.  26.
und  Böhmers  Regesten);  ferner  in  einer  Urkunde  von  1244:  coram  libero
comite  Oiberlo  apnd  pralum  juxta  Relhe  in  loco  legilimo  bami  regalis  eic.
(Kindlinger's  Münstersche  Beiträge  II.  260).  —  Ebenso  in  zwei  Urkunden
Friedrich's  II.  aus  dem  Monat  Julius  1234  (Böhmer's  Regesten  Nr.  3411
und  3412)  datirt  von  „Reate“  und  enthaltend:  die  erste,  eine  Bestätigung
der  Dotation  des  Franziscushospitals  in  Marburg  und  die  andere,  einen
Schutzbrief  für  die  Stadt  Erfurt,  welches  Reate  wahrscheinlich  wie  das
Reot  nichts  anderes  als  das  Ried  ist.

Ist  nun  sonach  wahrscheinlich,  daß  unter  Widukind's  Riede,  wie  schon
Cyriak.  Spangenberg  vermuthet  hat  und  Werseke  in  der  Gaubeschreibung
S.  66  ebenfalls  annimmt,  ein  Ried  oder  Rieth  zu  verstehen  ist,  oder  ein
dabei  gelegener  und  davon  benannier  Ort,  so  ist  jedenfalls  an  ein  Thüringsches
  Ried  zu  denken,  und  zwar  an  die  schlechthin  unter  dem  Namen
Ried  bekannte  Aue  an  der  Helme  und  Unstrut,  welche  sich  von  Kelbra  bis
Nebra  herabzieht  und  den  Helmgau,  das  Friesenfeld  und  den  Hassegau  nördlich,
  den  Nebelgau  und  die  provincia  Wigsezi  aber  südlich  hatte.

35)  Saxones  pariter  cum  Thauringis  congregati,  inito  cum  eis  cerlamine,
Caesis  ducibus,  celeros  illius  exercilus  occidemealis,  per  totam  illam  regionem
errare  secerunt.  pag.  434.

26)  Audientes  de  casu  sociorum  regisque  super  eos  advenin.
2:  7)  Audientes  (nam  Ccastra  metalus  est  rex  cic)  —  collegerunt  etc.
        <pb n="15" />
        11

Hiermit  möchte  man  sich  aber  zu  begnügen  haben,  da  schwerlich
  zu  ermitteln  ist,  ob  einer  und  welcher  der  jetzt  vorhandenen
Orte  am  oder  im  Rieth,  welchen  dasselbe  den  Namen  gegeben,
der  von  Widukind  erwähnte  Ort  Riäde  (locus  Riacde),  oder  ob
derselbe  vielleicht  seitdem  eingegangen  ist.  Denn  nach  dem  Verzeichniß
  der  untergegangenen  Dörfer  des  Erfurter  Regierungsbezirks
  in  den  Mittheilungen  des  thüringisch  -sächsischen  Alterthumsforschenden
  Vereins  (Bud.  II.  S.  260)  findet  man  unter  diesen
Wüstungen  No.  47  Riedhausen  im  Langensalzer  Kreise  und
Nr.  170  Riethheim  im  Weißenseer  Kreise  erwähnt.

Aus  dem  Worte  Ort  oder  Ortschaft  (locus)  ist  nichts  zu
schließen;  es  wird  dasselbe  bei  einzelnen  Ortschaften  und  auch  bei
ganzen  Gegenden  angewendets8).  Aus  dem  Worte  locus  allein  ist
sonach  nichts  zu  entnehmen  und  es  kann  Widukind  damit  sowohl  das
ganze  Rieth,  als  eine  einzelne  civitas  oder  urbs  haben  bezeichnen
wollen.

Kann  nun  die  absolute  Lage  von  Riäde  und  von  der  urbs
vicina  Widonis  mit  Bestimmtheit  nicht  ermittelt  werden;  so  ist
doch  soviel  gewiß,  daß  beide  Orte  nicht  zu  weit  von  einander  gelegen
haben;  denn  die  Aufstellung  des  königlichen  Heeres  (juxta  locum,
qdui  dicitur  Riede)  bewog  die  Ungarn,  die  Belagerung  der  benachbarten
  Stadt  (urbis  vicinae)  eiligst  abzubrechen.  Ist  letztere,
wie  oben  wahrscheinlich  gemacht  worden,  in  der  Nachbarschaft
Merseburgs  zu  suchen;  so  muß  man  auch  das  sächsische  Lager
mindestens  auf  die  östliche  Seite  des  Rieths  setzen.

Das  Lager  der  Ungarn  erwähnt  Widukind  zweimal:  zuerst
erzählt  er,  daß  sie  durch  den  Anmarsch  des  Königs  in  der  Berennung
  der  Stadt  des  Wido  gestört,  das  Lager  verlassen  hätten  39)
und  dann,  nach  der  Schlacht,  sei  das  Lager  genommen  worden.  10)  —

Dasselbe  Lager  kann  Widukind  an  beiden  Stellen  nicht  meinen;
  denn  wäre  dies  und  hätten  die  Ungarn  ihr  einziges  Lager
schon  vor  der  Schlacht  verlassen,  so  wäre  unerklärlich,  warum  die
Sachsen  dieses  Lagers  nicht  sogleich  sich  bemeistert  und  warum
wenig'tens  die  darin  aufbewahrten  Gefangenen  nicht  sofort  und  selbst
sich  befreit  hätten,  und  Widukind  könnte  nicht  später  sagen,  daß

38)  So  heißt  es  in  den  annal.  Lauriss.  maj.  beim  Jahre  758:  Pippinns
rex  in  Saxoniam  —  introivit  in  loco,  qui  dieilur  Silnia=  worunter,  wenigstens
nach  der  Meinung  Pertzens  die  Sende,  ein  Landstrich  zwischen  Paderborn
und  Münster  zu  verstehen  ist.  Ferner  in  einer  Urkunde  Heinrich  II.  vom
23.  Novbr.  1004  (Höfer's  Zeitschrift  für  Archivkunde,  Bd.  II.  S.  139)  —
im  logo  qui  nominatur  Hassegan  —.  Widukind  selbst  bedient  sich  des  Ausdrucks
  locus  in  ganz  verschiedenen  Beziehungen:  S.  9  (466)  in  loco,  qui
dicitur  Onidelingeburg,  aber  auch  in  S.  18  (442):  in  locum,  qui  dicitur  Trimmining,
  das  ist  der  Drömmlingsmoor  bei  Orbisfelde.

29)  Ea  nocte,  limore  perculsi,  reliclis  Castris  ete.
10)  Castra  invasa  etc.  pag.  434.
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        12

——

das  Lager  genommen  und  alle  Gefangenen  befreit  worden  wiren.  11)
—  Offenbar  ist  mit  dem  ersten  castrum  nur  die  Stellung  der
Ungarn  vor  der  berennten  Stadt  bezeichnet  und  unter  dem  zweiten
  castrum.  in  welches  die  Sachsen  nach  der  Schlacht  eindrangen,
ist  das  Hauptlager  gemeint.  .

Diese  Annahme  wird  auch  durch  eine  spätere  Erzählung  Widn—
kind's  bestätigt.  Bei  der  letzten  Heimsuchung  Sachsens  durch  die
Ungarn,  938,  deren  Widukind  im  zweiten  Buche  (S  18,  (442))
gedenkt,  beschreibt  er  die  Weise  derselben  genauer:  „sie  schlugen  ihr
Lager  an  der  Bode  auf  und  verbreiteten  sich  von  da  in  die  Gegend
  —  2)  eine  Horde  kam  von  da  —  a  castris  —  an  die  Stadt
Steterburg  (bei  Wolfenbüttel  und  ungefähr  acht  Meilen  von  der
Bode)  u.  s.  f.“

—  ist  wohl  zu  glauben,  daß  auch  bei  dem  jetzigen  Einfalle
  die  Ungarn  ein  ähnliches  Verfahren  beobachtet  und  an  irgend
einer,  die  nöthige  Sicherheit,  sowie  Wasser  und  Nahrung  für  Menschen
  und  Pferde  gewährenden  Stelle  ihr  Hauptlager  aufgeschlagen
  und  von  da  ans  den  Raubzug  nach  der  Stadt  des  Wido,
vielleicht  auch  andere  dergleichen,  ausgesendet  baben  #3).

Das  Hauptlager  der  Ungarn  ist  nothwendig  nicht  vor,  sondern
  hinter  ihrer  Fronte  gewesen  und  muß  daher  noch  näher  nach
der  Saale  und  Merseburg  zu,  als  die  „benachbarte  Stadt“  (urbs
vicina),  angenommen  werden.

Weiter  ergiebt  sich  aus  Widukind's  Worten  "4)  soviel,  daß
in  der  Nähe  des  königlichen  Lagers  keine  entscheidende  Schlacht,
sondern  nur  von  den  Ungarn  Anprall,  sowie  Umkehr,  und  von
den  Sachsen  Verfolgung  stattgefunden  hat.

Da  nnn  von  einer  Umgehung  der  Ungarn  nirgends  die  Rede
ist,  so  muß  angenommen  werden,  daß  ihre  Flucht  nach  ihrem
Lager,  also  in  der  Richtung  vom  Rieth  nach  Merseburg  und  der
Saale  zu  erfolgt  ist,  welche  Annahme  auch  durch  Hermannus
Contractus  hinlänglich  bestätigt  wird  45).

—.—

1)  Castra  invasa  et  omnis  caplivitas  liberala  est.
½)  El  castris  collocalis  inde  dillunduniur.

13)  So  erklären  sich  auch  Widukinds  Worte:  illam  totam  terram  (Thuringiam)
  hosliliter  pervagantes,  und  später:  more  suo  igne  Inmodne  agmina

dissusa  collegernnt.  —  Wer  denkt  hier  nicht  unwillkürlich  an  die  Rauch=  und
Feuersäule  des  Moses  (Erod.  13.  21  f.)
1)  Bex  —  postera  die  prodnucens  exercitum  —  rerilus  esl,  duemadmodum

  eyenil,  ul  bostes  viso  milite  armato  fugae  slalim  indulsissent,  misit  legionem
  Thuringorum  cum  raro  milite  armato,  ult  (ungari)  inermes  (Thuringos)
Proseduerentur  et  usdue  ad  exercitum  (Saxonicum)  protraherentur.  Actumque
est  ila.  Sed  nihilominus  videntes  exercitum  armalum  sugerunt,  ut  per  octo
milliaria  vix  pauci  caederentur  vel  caperentur  eic.  pag.  435.

15)  (Ussermannsche  Ausgabe.)  Zum  Jahre  932:  Ungerü  Soraborum  provinciam
  petentes  ab  erercitu  regis  lleinrici  caede  prohligali  multiqne  ex  üs
capli  Sunt.
        <pb n="17" />
        13

—

Die  Verfolgung  der  Ungarn  wurde  nach  Widukind  acht  Meilen
  weit  fortgesetzt  und,  da  selbst  von  dem  östlichsten  Punkte  des
Rieths,  z.  B.  vom  Kiffhäuser  Berge  bis  zur  Saale  nicht  mehr
als  acht  Meilen  sind,  so  wird  auch  jedenfalls  die  Verfolgung  bis
zu  diesem  Flusse  ausgedehnt  worden  sein;  wie  es  denn  auch  an
sich  zu  vermuthen  ist,  daß  der  König  die  Ungarn  nicht  in  Thüringen
  gelassen,  sondern  dieses  seiner  eigenen  Botmäßigkeit  untergebene
  Land  von  ihnen  völlig  gereinigt  haben  wird.

Nun  ist  aber  kaum  zu  glauben,  daß  bei  dem  Rückzuge  über
diesen  Fluß  nicht  Gedränge  und  Verwirrung  unter  den  Ungarn
entstanden  und  dieser  Umstand  von  den  nachsetzenden  Sachsen
nicht  benutzt  worden  sein  sollte.  Widukind’  sagt  zwar  hiervon
kein  Wort,  aber  Lindprand  tritt  hier  ergänzend  ein.)

Sowie  man  unn  ferner  annimmt,  daß  die  bei  Lindprand  erwähnten
  Spione  (exploratores),  die  aus  dem  ungarischen  Lager
  abgesendet  wurden,  nicht  gerade  einzelne  Späher,  sondern
eine,  vielleicht  nicht  unansehnliche  Abtheilung  gewesen  sind,  die
Ungarn  also  eine  bewaffnete  Recognoscirung  unternommen  haben,
erklärt  sich  Alles  leicht.  Zwischen  der  Erzählung  Lindprand's  und
Widukind's  findet  sich  dann  nur  der  Unterschied,  daß  nach  dem
letzteren  der  größte  Theil  der  Ungarn  —  denn  eine  Besatzung  ist
im  Lager  doch  jedenfalls  zurückgeblieben  —  nach  dem  sächsischen
Heere  herangezogen  ist  und  dabei  die  schlechtbewaffneten  Thüringer
(inermes  Thuringos)  zurückgedrängt  hat,  nach  der  Liudprand'schen
Nachricht  hingegen  nur  von  dem  kleineren  Theile  diese  Recognoscirung
  ausgeführt  worden  und  das  Hauptcorps  im  Lager  zurückgeblieben
  ist.

Widukind  berichtet  vom  sächsischen  Lager  aus  und  erzählt
die  Flucht  der  Ungarn:  Liudprand  andererseits  hat  seinen  Standpunkt
  gleichsam  im  Lager  der  letzteren  genommen  und  hebt  daher
die  unerwartete  Ankunft  der  Sachsen  mehr  heraus,  die  mit  dem
vorgeschobenen  Schwarme  fast  zugleich  bei  dem  Lager  eintrafen.  —
Ihm  erscheint  das  Gefecht  am  Lager  am  wichtigsten  und  er  hat
hierin  den  Flodoard  zur  Seite.“))  Die  beim  Flodoard  angegebene
  Zahl  der  Gebliebenen  36,000  mag  wohl  eine  Uebertreibung

16)  Vinctos  interea  Hungeri,  si  impugnari  debeant,  sciscitoniur.  OQuumque
ab  bis  non  aliler  posse  lieri  testarchur,  exploratoribus  direclis,  si  hoc  verum
esse  possit,  exquirur.  P’rofecti  denique  exploratores.  Henricum  regem  immenso
  exercitu  juxzta  proefatum  oppidum  Meresbargum  contemplantur.  Denique
vix  ad  suos  polerant  repedure,  adventum  exercitus  nunliaturi  elc.  pag.  294.

47)  Histor.  Froncor.  scriplor.  ed.  Du  Chesne  tom.  II.  pag.  590  und  381.
Vol.  V.  Monum.  —  Dieser  sagt  zum  Jahre  933:  Hangari  se  in  tres  partes
dividnnt,  qguorum  pars  una  ltaliam  pelit,  olia  terram  Heinrici  trans  Renum
iInvadit.  Contra  qduos  prolectus  Heinricus  cum  Bojoariis  el  Saxonibus  celerisque
duibusdam  sibi  subjeclis  omnibus,  omnes  usque  ad  internecionem  slernit:  quorum
  trigiuta  sex  millin  caesa  referumur,  praeter  cos,  duos  obsorbuit  fluvius  et
qui  bivi  capli  sunt.
        <pb n="18" />
        14

sein,  aber  beachtungswerth  ist  die  Erwähnung  eines  Flusses,  in  welchem
die  Fliehenden  umkamen,  wodurch  die  Zahl  weniger  übertrieben.
Uebrigens  wird  hierdurch  auch  die  oben  aufgestellte  Ansicht  bestätigt,
  daß  das  Hauptgefecht  in  der  Nähe  der  Saale  stattgefunden
  haben  muß.  —

Indessen  darf  eine  Schwierigkeit  nicht  verschwiegen  werden,
die  den  hier  gegebenen  Erklärungen  entgegentritt.  Es  ist  diese
nämlich  die  große  Entfernung;  denn  man  würde  dann  annehmen
müssen,  daß  das  sächsische  Heer  die  Strecke  von  Rieth  bis  zur
Saale  in  einem  Tage,  und  noch  dazu  fechtend,  durchzog  und  der
Vortrab  der  Ungarn,  welcher  die  Recognoscirung  unternommen
hat,  denselben  Weg  gar  zweimal,  hin  und  zurück,  gemacht  habe:
und  nun  ist  es  von  der  Saale  bis  Memleben  ungefähr  5  und  bis
zum  Kiffhänser  ziemlich  8  Meilen.  Allein,  erstlich  ist  es  nicht  nothwendig,
  daß  das  sächsische  Lager  dicht  am  Rieth  und  das  ungarische
  dicht  an  der  Saale  und  bei  Merseburg  gestanden  habe:
juxla  (in  der  Nachbarschaft)  sagt  vom  ersteren  Widukind,  und
juxta  vom  letzteren  ebenfalls  Lindprand,  so  daß  die  Entfernung
beider  Lager  möglicher  Weise  nur  8  bis  10  Stunden  betragen
haben  kann.  Zweitens  bestanden  beide  Heere  bei  Weitem  zum
größten  Theile  aus  Reiterei.  Drittens  ist  auch  möglich,  daß  die
recognoscirenden  Ungarn  schon  in  der  Nacht,  nicht  erst  früh,  und
nicht  vom  Hauptlager,  sondern  von  der  Nachbarstadt  (urbs  vicina)
ausgeritten  sind  und  endlich  zwingen  ja  auch  Widukind's.  Worte
nicht,  anzunehmen,  daß  Alles  an  einem  Tage  geschehen  sei,  wiewohl
  er  allerdings  von  mehreren  Tagen  ausdrücklich  nicht  spricht,
wie  er  freilich  bei  der  Schlacht  am  Lech  thut's).

Wenn  auf  diese  Weise  der  Widukind'sche  Bericht  von  dem
Siege  König  Heinrich's  über  die  Ungarn  durch  die  Erzählung
Lindprand's  vervollständigt  wird;  so  möchte  das  um  so  zulässiger
erscheinen,  als  der  erstere  den  in  der  frühesten  Zeit  weitverbreiteten
  Ruf  dieser  That  nicht  erklärt.  Hätte  das  Ereigniß  in  weiter
Nichts  bestanden,  als  in  einem  Anlaufe  der  Ungarn  und  in  einer
erfolglosen  Verfolgung  derselben,  so  ist  nicht  einzusehen,  warum
die  Ungarn  sechs  Jahre  lang  wiederzukommen  nicht  wagten  und
wie  die  Merseburger  Schlacht  in  und  außer  Teutschland  so  großen
  Ruf  hätte  erlangen  können.  Auch  der  älteste  ungarische  Geschichtsschreiber,
  der  Notarius  des  Königs  Bela  erwähnt  diese
Niederlage  der  Ungarn.  15)  Aus  dieser  obschon  etwas  verworrenen
  Nachricht  ist  aber  doch  soviel  zu  entnehmen,  daß  auch  bei
den  Ungarn  das  Andenken  an  eine  von  den  Sachsen  erlittene

18)  Eo  die  castra  invasa,  secundo  die  ac  tertio  eic.  pog.  459.

*))  In  Schwandtners  sciiptor.  rer.  Hungar.  sagt  Cap.  55:  et  dum
CUngari)  inde  (ex  Francia  et  Gallia)  reverterentur,  ex  insidiis  Saxonum  magnastrage
  perierunt:  qui  aulem  ex  ipsis  evaserum  ad  propria  redierunt.
        <pb n="19" />
        15

Hauptniederlage  geblieben  war  und,  da  der  Notarius  hierbei  der
Sachsen  namentlich  gedenkt,  so  ist  kaum  zu  glauben,  daß  er
eine  andere  Schlacht,  z.  B.  die  Augsburger,  gemeint  habe,  an
welcher  letzteren  bekanntlich  fast  alle  teutschen  Völker  theilnahmen.

In  dem  schon  im  Eingange  erwähnten  Werke  des  Dr.  Waitz
ist  die  vielgestaltige  Sage  über  die  Ungarnschlacht  mit  großer
Ausführlichkeit  belenchtet  worden.  Die  ältesten  dieser  apogryphen
Nachrichten,  die  Chronica  Saxonum  und  das  Chronicon  Luneburgicum,
  beide  aus  dem  13.  Jahrhunderte,  nennen  die  Gegend
Elm  und  Hug  als  Ort  der  Schlacht.  Der  Elm  und  Hug  sind
kleine  Waldgebirge,  ersteres  zwischen  Kömgslutter  und  Schöppenstädt,
  letzteres  zwischen  Schwanebeck  und  Dardesheim,  und  inmitten
beider  ist  Bruch-und  Sumpf.  —  Es  dringt  sich  hier  die  Vermuthung
  auf,  daß  der  Nachricht,  als  ob  Heinrich  I.  hier  die  Ungarn
besiegt  habe,  nur  eine  Verwechselung  mit  einem  späteren  Ereignisse,
  in  welchem  Sümpfe  ebenfalls  eine  Rolle  spielen,  zu  Grunde
liegt.  Widukind  erzählt  (S.  18,  (442s),  daß  die  Ungarn,  wahrscheinlich
  938,  wieder  nach  Sachsen  kamen,  ihr  Hauptlager  an
der  Bode  aufschlugen  und  von  da  eine  Abtheilung  in  der  Nähe
der  Stadt  Stiedereburg  50)  (Steterburg  bei  Wolfenbüttel)  abschickten.
  Die  Steterburger  machten  aber  einen  Ausfall,  trieben
mit  Hülfe  benachbarter  Besatzungen  die  Ungarn  zurück  und  jagten
den  feindlichen  Anführer  in  einen  Sumpf  51).  Der  andere  Theil
wurde  durch  die  List  eines  Slaven  in  das  Drömlingsmoor  bei
Orbisfelde  geführt  und  vernichtet  322).  Die  Lüneburger  Chronik
wirft  Alles  zusammen;  sie  erwähnt  außer  obigem  Vorfall  auch
Augsburgs  Rettung  durch  Bischof  Udalrich's  Gebet  53),  und  auch
Merseburgs:  „An  den  Tiden  wacht  de  Koning  Heimich  mit  den
Ungarn  bei  Marsburch  unde  lownde  Gotte,  dat  se  Simoniacos
alle  wolde  verstoten  u.  s.  w.,“  und  dann  wird  der  Vorfälle  am
Elm  gedacht.

Die  Brotuff'schen  Fabeln  haben  dadurch  lange  Zeit  ein
unverdientes  Ansehen  genossen,  daß  sie  durch  die  kirchliche  Jahresfeier
  in  Keuschberg  bestätigt  zu  werden  schienen.  Da  aber  Brotuff
in  seiner  so  ausführlichen  Chronik  dieser  Keuschberger  Gedächtnißfeier
  keine  Erwähnung  thut;  so  muß  man  annehmen,  daß  dieselbe
erst  nach  seiner  Zeit  eingerichtet  worden  ist,  wie  denn  auch  der

50)  Circa  urbem,  quae  dicilur  Stiedereburg.
5  1)  In  quendam  luli  puteum  cogenles  oppresserunt.

3:32)  Man  kann  hierüber  auch  noch  vergleichen,  was  Wedakind,  Noten  zu
einigen  Geschichtsschreibern  des  Mittelalters  Bd.  U.  S.  118  Not.  390,  bemerkt.

*3)  924  und  925  in  Ekkchardi  cas.  Sangall.  Pertz  II.  104.
        <pb n="20" />
        16
Schlachtbericht,  welcher  bei  dieser  Feier  vorgelesen  zu  werden
pflegt  3"),  offenbar  auf  die  Brotuff'sche  Erzählung  gegründet  ist.

Daß  die  Ungarnschlacht  in  der  Nähe  Merseburgs  vorgefallen
sei,  ist  öfters  um  deswillen  bezweifelt  worden,  weil  der  Bischof
Dittmar  von  Merseburg  in  seiner  Chronik  auch  nicht  ein  Wort
davon  erzähle.  Es  ist  daher  nöthig,  hierüber  nähere  Untersuchungen
  anzustellen.

Wenn  es  allerdings  auffällig  erscheint,  daß  Dittmar  (geboren
976  und  gestorben  wahrscheinlich  1018),  der  seit  1008  in  Merseburg
  lebte  und  von  der  vor  zwei  Menschenaltern  stattgefundenen
Schlacht  nothwendig  gehört  haben  mußte,  ja  noch  Augenzengen
derselben  gesehen  haben  konnte,  in  seiner  Merseburger  Chronik,
welche  mit  Heinrich  J.  beginnt,  von  einem  Siege  desselben  über
die  Ungarn  bei  Merseburg  auch  gar  Nichts  erzählt  und  nur  die
dürren  Worte  giebt  (739.  S.  12  der  Wagner'schen  Ausgabe):
„Heinrich  vertrieb  die  Avaren“  (Heinricus  Avares  expulit);  so  ist
jedoch  die  Wichtigkeit  dieses  Schweigens  nur  scheinbar  und  verschwindet
  bei  näherer  Betrachtung.

Dittmars  Nachrichten  über  Heinrich  I.  sind  nur  Bruchstücke.
Er  gesteht  und  beklagt  diese  Unvollständigkeit  selbst,  und  entschuldigt
  solche  mit  Mangel  an  Zeit  und  mit  der  Versicherung,  daß
andere  Schriftsteller  diesen  König  zum  Gegenstande  ihrer  geschichtlichen
  Arbeiten  sich  gewählt  hätten  3  5).

Wie  der  Leser  dieses  unstreitig  berühmten  Werkes  nicht  umhin
kann,  dem  Verfasser  für  die  Menge  schätzbarer  Nachrichten  aufrichtigen
  Dank  zu  zollen  und  für  den  frommen  und  gemühhlichen

54)  Abgedruckt  in  Johannis  Valpil  Megalurgia  Marlishurgica,  Quedlinburg
1700  im  18.  Capitel.

55)  Non  adscribatur  mihi,  si  quid  in  hoc  libro  desi  (7733.  S.  1).  Et
duoniam  mihi  sermo  est  de  Ollone  (I.),  non  aulumo  opus  esse,  omnia  patris
sui  gesta  singulatim  disculere,  duum  scriplis  mullorum  vilae  ejusdem  satis  sulgeat
  claritas  (737.  S.  8).  Cugecunqne  de  his  (Heinrich  I.  und  Otto  I.)  ullatenus
  nunc  praeteream  vel  vita  desiciente  (und  der  Bischof  starb  bekanntlich
im  41.  Jahre)  indiscussd  relinquam,  successor  carissime  Compleas  (740.  S.  13).
Mulla  sunt,  lector  carissime,  regis  nostri  ac  imperaloris  praedicti  (Heinrich  I.)
facta  memoria  semper  viventi  admodum  digna,  sed  quia  haec  sicmi  luere,  concludere
  neqnco,  tristis  omitlo  (742.  S.  17)  und  endlich:  parvum  de  magnis
ejusdem  operalionibus  libro  habco  inscriptum  (742.  S.  17).  Diese  letztere
Stelle,  wenn  sie  heißt:  ich  besitze  eine  Schrift  über  seine  Feldzüge,  bestätigt
die  obenerwähnte  Versicherung.  daß  Heinrich  seinen  Geschichtsschreiber  schon
gefunden  hatte;  wofern  sie  aber  zu  übersetzen  sein  sollte:  ich  habe  ein  Buch
u.  s.  w.  geschrieben,  wie  diese  Worte  Ursinus.  Pfarrer  zu  Bokitz  bei  Meißen,
in  seiner  1790  erschienenen  teutschen  Uebersetzung,  des  Dittmar  wiedergiebt,
und  wie  sie  nach  der  damaligen  Latinität  gar  wohl  gedeutet  werden  könnte;
so  würde  die  Kürze  der  Chronik  über  Heinrich  J.  noc  erklärlicher  sein.
        <pb n="21" />
        17

Mann  eine  Zuneigung  zu  fassen:  so  gelangt  er  doch  auch  zu  der
Ueberzeugung,  daß  Dittmar  seines  Stoffes  eigentlich  eben  so  wenig
  Meister  ist,  als  er  die  Sprache  in  seiner  Gewalt  hat.  Daneben
  ist  er  aber  so  redselig,  daß  er  vor  lanter  kleinen  Anekdoten
und  erbaulichen  Betrachtungen  oft  nicht  zur  Hauptsache  kommt.  5)
Sein  gründlichster  Kenner,  Ursinus,  sagt  ebenfalls  von  ihm  in
der  Vorrede  zur  Uebersetzung  S.  XXXII:  „So  hat  er  auch
manche  Begebenheiten,  welche  er  gewiß  wissen  mußte  und  welche
andere  gleichzeitige  Geschichtsschreiber  gleichwohl  beschrieben  haben,
nicht  mit  einem  Worte  erwähnt.“

Dittmar  war  bekanntlich  ein  geborener  Graf  von  Walbeck
und  zwar  von  1001  bis  1008  Probst  des  Stiftes  in  Walbeck:
dennoch  hat  er  von  dem  letzten  Einfalle  der  Ungarn  in  Sachsen,
der  in  dortiger  Gegend  938  stattfand,  nicht  das  Geringste  erzählt.

Hat  er  doch  auch  die  939  eingetretene  zweimonatliche  Belggerung
  Merseburgs  durch  Otto  I.,  als  dessen  jüngerer  Bruder
Heinrich  nach  Verlust  des  Treffens  bei  Birtchen  unweit  Wesel
nach  Merseburg  sich  geworfen  hatte,  auf  keine  Weise  erwähnt.  5)

Gewiß  ist  Dittmarn  nach  seiner  Eigenthümlichkeit  der  Geschichtschreibung
  nicht  zuzurechnen,  daß  er  oft  Wichtiges  übergangen
  hat  und  am  Wenigsten  kann  daraus,  daß  er  Etwas  nicht
erzählt,  auch,  daß  es  gar  nicht  vorgefallen  sei,  geschlossen  werden.

Es  sind  zwei  alte  Kalendarien  des  Merseburger  Domstiftes
gedruckt  erschienen:  das  eine,  aus  dem  10.  Jahrhundert  58)  und
das  andere  spätere  in  den  Mittheilungen  des  Thüringisch  -Sächsischen
  Vereins.  55)

Beide  scheinen  Nekrologieen  der  für  das  Stift  wichtigen  Personen,
  z.  B.  der  Schenkgeber  zu  enthalten  und  soweit  sie,  das
erstere  vom  Dr.  Ludwig  Hesse  in  Rudolstadt,  das  andere  vom

2:6)  Et  duia  omne,  sagt  er  selbst  S.  97.  1783J,  quod  in  hujus  Planitie
operis  adscribendum  est,  ordinalim  ponere  nequeo,  in  consequentibus  sensim
recolligere  equidem  non  ernbesco.  lterantis  enim  varia  vicissitudine  kruor,  qui
reciae  semiloe  duckum  nunc  ob  asperitatem,  interdum  autem  propter  ignorantiam
  flexuosa  calliumn  varietate  mutal.  Hugo  von  Trimberg  (1260  —  1309),
Rector  der  Schulen  am  Collegiatstift  in  Bamberg,  sagt  in  seinem  großen
Lehrgedicht,  dem  „Renner“,  zur  Erklärung  des  Namens  desselben  V.  13860
Folgendes:  es  solle  rennen  durch  alle  Lande:  ihm,  dem  Verfasser,  gehe  es
wie  einem  Reiter,  dem  das  Roß  durchgehe.  Auch  er  unterbreche  oft  den
Lauf  seines  Buchs,  wenn  sein  Gedicht  mit  ihm  davon  rennen  und  mit  Gewalt
  ihn  dahin  reiße.  Richte  er  es  nach  dieser  Seite,  so  trage  es  ihn  auf
eine  andere,  nach  der  sein  Sinn  nicht  gestanden  u.  s.  w.

21))  Ueberhaupt  ist  Dittmar  über  die  ungarischen  Einfälle  wenig  unterrichtet.
  Den  letzten  Einfall  derselben  in  Sachsen,  938,  erwähnt  er  lib.  II.
(Monum.  744):  Avares  diu  pacisicati  ilerum  insurgunt,  celcriterdue  fugali  redeunt.
  Nun  aber  waren  sie  nicht  „diu  pacisicati,“  da  erst  5  Jahre  zuvor  Heinrich
  I.  sie  besiegt  hatte.
16n  “  101  fgd.  des  Höfer'schen  Archivs  für  Geschichte  und  Diploma-*9)

  Bd.  II.  von  1836  S.  229.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  1.  2
        <pb n="22" />
        18

Bibliothekar  Förstmann  in  Halle,  gedentet  wurden,  findet  sich  eine
Nachricht,  welche  auf  den  Sieg  von  933  Bezug  hätte,  darin
nicht  vor.  60)  Z  .

Es  ist  oben  der  vielbesprochenen  Korwei'schen  Chronik  Erwähnung
  geschehen.  In  der  neuesten  Prüfung  derselben  vom  Dr.
Schaumann  zu  Göttingen  (über  das  Chronicon  Gorbejense  bei
Wedekind,  Göttingen  1839)  ist  S.  83  die  Entscheidung  dahin
ausgefallen,  daß  diese  Chronik  als  ein  selbstständiges,  gleichzeitiges
Originalwerk  gewiß  unächt  sei.  Indessen  hat  der  Dr.  Schaumann
S.  88  f.  hinzugefügt,  daß  ihm  der  Theil  der  Chronik,  welcher
  die  Jahre  932,  933  und  938  behandelt,  weil  sein  Inhalt
durch  gleichzeitige  Korwei'sche  Aufzeichnungen,  die  in  Wigand's
westphälischem  Archive  Bd.  V.  S.  1  f.  abgedruckten  fasli  Corbeienses,
  bestätigt  würde,  als  ein  wirklich  gleichzeitiges  geschichtliches
  Fragment  erscheine  und  dabei  die  Meinung  geäußert,  daß
dasselbe  vielleicht  dem  Werke  des  Abtes  Bovo  III.  (942—948
oder  949)  angehören  könne,  von  welchem  Abte,  daß  er  über  die
Geschichte  seiner  Zeit  geschrieben  habe,  aus  Adam  von  Bremen,
Kap.  33.  bekannt  sei.  Allein  die  fasti  Corbeienses  unterstützen
die  Chronik  nur  zum  Theile  und  nur  in  unwesentlichen  Punkten.
Es  heißt  in  denselben  zum  Jahre  933,  daß  Heinrich  das  Heer
der  Ungarn  gänzlich  vertilgt  habe;  61)  eine  Nachricht,  die  nichts
enthält,  was  nicht  ohnehin  bekannt  wäre  und  da  die  andere  hierher
  gehörige  Aufzeichnung  in  den  lastis  —  „und  der  Ungarn  Heer
ist  in  Belxa  vernichtet  worden“62)  —  nach  Wigand's  Versicherung
zwar  auf  demselben  Blatte  1X,  aber  oben  am  Nande  und  ohne
Angabe  des  Jahres  bemerkt  sich  findet,  so  kann  hierin  eine  Bestätigung
  der  Nachricht  in  der  Chronik  —  „der  König,  nachdem
er  erfahren,  daß  die  Barbaren  schon  an  der  Grenze  des  Gaus
Belxa  ständen“  63)  —  unmöglich  liegen.

Auffallend  bleibt  es  ferner,  daß  die  Erzählung  der  Chronik
die  untereinander  sich  widersprechenden  Nachrichten  Widukind's,
Liudprand's  und  Flodoard's  ganz  schön  ausgleicht  und  so  zu  sagen,
  im  juste  milieu  es  mit  keiner  verdirbt.  Für  Widnukind's
Riäde  giebt  die  Chronik  Radi  im  Heitangaun  an,  für  Lindprand's
Merseburg  die  fines  Hassugorum,  den  Hassegaun,  in  welchem  Merseburg
  lag  und  auch  der  Kuvius  des  Flodoard  fehlt  nicht.  Ueber-60)

  Denn  die  im  zweiten  beim  13.  März  933  zu  lesende  Bemerkung:
olll.  Idus  —  bic  agitur  commemoracio  UHenr.“  ist  auf  dem  König  Heinrich  J.
sicher  nicht  anzuwenden.  Das  Wort  commemoratio  bedeutet  so  viel,  als:
Nebenfeier  eines  Heiligen;  könnte  auch  „commemoratio  Henuriellac“
heißen.  Diese  ist  aber  beim  10.  März.

61)  Ungoriorum  exercilus  ab  Heinrico  rege  inlersecins  esl.  In  dem  Abdruck
  der  Annal.  Corb.  Monnm.  bistor.  Germ.  V.  S.  3  ist  auch  der  Satz:  gei
Ungar.  exerc.  in  Belxa  delelur“  gar  nicht  zu  finden.

62)  El  Ungariorum  exercilus  in  Belkam  delcins.

62)  Rex,  postquam  baorbaros  jam  ad  lines  pagi  Belkae  esse  cognovissct.
        <pb n="23" />
        19

—.—

dies  erinnert  auch  der  Ausdruck  64)  —  „nach  dem  fast  alle  vertilgt“  —
an  denselben  Flodoard  und  an  Sigebert  von  Gemblours  beim
Jahre  922  und  934.  Ja,  bei  dem  Ausdrucke:  —.  „unser  Hoger“
—  (Hogerus  noster)  kann  man  sogar  an  den  „Feldhauptmann  Hoger“
  in  der  verrufenen  Keuschberger  Nachricht  65)  denken.  50)

Welches  Dorf  ist  das  im  Jahre  1197  von  der
Markgräfin  Hedwig  an  das  Kloster  Altenzella
geschenkte  Oveiz  oder  Opziz?

1  Vorbemerkung.

Das  Ceistercienser-Kloster  Marienzelle  oder  die  Abtei  Altzella
  (zum  Unterschiede  des  1268  gestifteten  Neuen-Zella  in  der
Niederlausitz),  jedoch  verschieden  von  der  „Alten  Zelle“  im  sogenannten
  Zellwalde,  welches  von  1141  bis  11461)  als  ein  Kloster  der
schwarzen  Mönche  (also  Benedictiner:  die  Cistercienser  gehen  weiß
mit  schwarzem  Scapulier)  auf  Veranlassung  Tammo's  von  Strehla,
welcher  jene  Waldstrecke  von  Meißen  im  Lehn  hatte  und  unter  Bestä—
tigung  des  Bischofs  Reinward  (Reginwart)  von  Meißen  bestand,  war
das  erste  wirkliche  Kloster  im  Meißnischen  und  diente  zur  ersten  Urbarmachung
  und  Cultur  jenes  Theils  des  Urwaldes,  eines  Ausläufers
vom  Miriquidi,  welcher  zu  beiden  Seiten  das  Muldenthal  begrenzte.
Wie  wichtig  Zelle  für  die  Uranfänge  der  Cultur  für  das  ganze  Meißnische
  war,  ist  noch  nicht  genugsam  in's  Licht  gestellt  worden  2),  und,  da
an  die  Geschichte  desselben  und  seiner  ausgedehnten  Besitzungen  sich  ein
großer  Theil  unserer  Landesgeschichte  vor  der  Reformation  knüpft;  so
ist  es  wichtig,  jede  auf  das  Kloster  und  namentlich  seine  Erwerbungen
bezügliche  Urkunde  aufzufassen  und  mitzutheilen  3).

6  4)  Omnibus  pacne  ad  internecionem  redeactis.

6  5)  Vulpius  in  Megalurgia  Marlisburgica.  Cap.  18.

66)  Wenn  dieser  neue  Versuch  über  die  berühmte  Hunnenschlacht  noch
fernere  Forschungen  über  dieses  nicht  unwichtige  Factum  rege  machen  würde,
sollte  es  den  Herausgeber  erfreuen.

1)  Durch  eine  Urkunde  vom  9.  Juny  1183  als  eingegangen  bezeichnet,
und  zwar  mit  den  Worten:  processu  temporis,  negligentia  monachorum  inibi
commanemium,  et  vastiale  loci  ordo  religionis  penitus  adnullatus  est.  —

2)  Vielleicht  gelingt  es  Eduard  Beyer;  wenigstens  steht  ihm  Kenntniß
der  Gegend  und  gutes  Material  zu  Gebote.

3)  Die  meiste  Mühe  für  die  Ansammlung  der  Zeller  Urkunden  2c.  hat
sich  der  verstorbene  Oberhofgerichtsrath  von  Zehmen  gegeben,  und  er  hat
überhaupt  ein  wesentliches  Verdienst  um  die  Klöstergeschichte  Sachsens.  Eduard
Beyer  hat  bei  Herausgabe  seiner  Geschichte  von  Zelle  diesem  Zehmen'schen
Schatz  Vieles  zu  verdanken.  2-
        <pb n="24" />
        20

Eine  der  ältesten  Erwerbungen  ist  die  des  Dorfes  Ovziz
oder  Ovciz,  über  welchen  Namen  schon  mehrfache  Forschung  augestellt
  wurde.  Von  dieser  im  Jahre  1197  ausgesprochenen  Schenkung
  des  Dorfes  Ovziz  ist  die  Urkunde  vom  5.  Jannar  (Non.
Jan.)  beim  Menken  (Scipt.  Rer.  Germ.  Tom.  II.  S.  449)  und
König  (Adelshistorie,  Tom.  II.  S.  229)  bereits  abgedruckt.  Auch
ist  dieselbe  Schenkung  in  dem  von  Dr.  Leyser  (in  dem  Berichte
der  deutschen  Gesellschaft  zu  Erforschung  vaterländischer  Sprache
und  Alterthümer  in  Leipzig  vom  Jahre  1840  S.  32  ff.)  mitgetheilten
  alten  Verzeichnisse  der  frühesten.  Erwerbungen  des  Klosters
Altenzella  in  Sachsen.à)  mit  den  Worten:  „Marchionissa  Hedewigis
  annnente  silio  suo  Alarchione  Theoderico  contulit,  eccle
sie  XXIIII.  or-  mansos  et  dimidium  inrovziz“  erwähnt.  Knanth
in  der  altenzeller  Chronik  vermuthet,  es  sei  „etwa  Ossigk  oder
Asig  (7)  an  der  döbelu'schen  Straße.“  —  Der  fleißige  geographische
Forscher  Schiffner  (im  Supplement  zum  Schumann'schen  Lexicon
18.  Bd.  S.  422  unter  „Ossig“)  sagt  dagegen:  „Man  nimmt  es
für  das  Ovziz,  das  Otto  des  Reichen  Wittwe  Hedwig  1197  dem
Kloster  Zelle  schenkte;  dann  müßte  man  aber,  da  der  merseburger
Bischof  ausdrücklich  sagt,  es  sei  in  seiner  Diöcese  gelegen,  eine
7jährige  (1190  begonnene5)  Sedisvacanz  zu  Meißen  annehmen,
welches  doch  auffallend  wäre.  Vielleicht  ist  daher  Ovziz  ein  anderer
  Ort,  und  blos  zufällig  hat  auch  unser  Ort  dem  Kloster  Zelle
gehört.“  —  Do  der  Bischof  von  Merseburg  es  als  seiner  Diöces
angehörig  in  der  Confirmation  von  1197  erklärt;  so  könnte  man
fast  auf  die  Vermuthung  gerathen,  daß  es  Oetzsch  oder  Quesitz
bei  Altranstädt  sei,  welches  Altr.  der  zeller  Abt  Matheus  im  Jahre
1190  vom  Graf  Ditrich  von  Simerschenburg  au's  Kloster  kauste,
oder  Witznitz  bei.  Borna;  doch  ist  dafür  kein  Beweis  zu  schaffen.
—  Sonderbar  ist  es  in  der  That,  daß  der  Bischof  Eberhard  zu
Merseburg  diese  Schenkung  (laut  Urkunde  bei  Menken  a.  a.  O.  S.
450)  confirmirte,  wenn  unter  Ovziz  das  im  Meißner  Sprengel
gelegene  Ossig  wirklich  zu  verstehen  ist.  Eine  Sedisvacanz  zu
Meißen  müßte  dann  bis  zum  April  1197  gewährt  haben,  indem
Bischof  Theoderich  von  Meißen  erst  um  diese  Zeit  urkundlich  erscheint,
  als  er  erst  am  29.  April  dess.  Jahres  die  Herren  von
Nussin  mit  dem  Kloster-Alt-Zella  verglich  0).  Möglich  wäre  es
jedoch,  weil  sich  Markgraf  Theoderich  im  Jahre  1203,  also  nach
dem  im  Jahre  1201  erfolgtem  Tode  Bischof  Eberhard's,  laut
einer  noch  ungedruckten  Urkunde  vom  1.  April  1203  veranlaßt
fühlte,  diese  Schenkung  seiner  verstorbenen  Mutter  zu  confirmiren.

1)  Aus  einem  Homiliarinm  des  13.  Jahrhunderts,  was  aus  der  Alten-Zeller
  Klosterbibliothek  in  die  Leipziger  Universitätsbibliothek  überging.  Es
findet  sich  Fol.  201b.  des  Manuseripts  676.  "

:)  In  diesem  Jahre  starb  Bischof  Martin  von  Meißen.

6)  Menken  a.  a.  O.  S.  450.
        <pb n="25" />
        21

Auch  scheint  aus  dieser  Urkunde  hervorzugehen,  daß  Ovciz,  wie
es  daselbst  geschrieben  ist,  uuter  dem  Bisthum  Meißen  stand,  weil
es  der  Markgraf  gewissermaßen  in  den  Worten  ausspricht:  „et
ut  rata  et  inconfulsa  remanerent,  duc  super  hüs  sollempniter.
gesta  fnerant,  tam  ab  ipsa,  duam  a  nobis  prescmem  paginam,
impressione  nosiri  sygilli  muniuimus  et  auctoritate  et  banno
nenerabilis  episcopbi  Misnensis  Theoderici  omnibus  roboratis.“
  —  Adch  steht  in  dieser  Urkunde  unter  den  „##estes  ydoneos“
der  Bischof  Theoderich  von  Meißen  oben  an.  Aus  dieser  Confirmations-Urkunde
  erfahren  wir  Übrigens  auch,  daß  dieselbe  von
1197  (Indiclione  XVa.  Nonas  Jauuarii)  an  demselben  Tage  ausgestellt
  ward,  an  welchem  Markgraf  Theoderich  einen  Kreuzzug
antrat  (ea  scilicet  die  qua  domino  militaturi  iherosolimam
iter  warripnimus),  und  diese  Schenkung  zugleich  auch  wegen  des
lücklichen  Erfolges  seines  Zuges  nach  Jerusalem  geschehen  ist
bropter  remedium  anime  sue  nostrique  itineris  prosperitatem
et  nile  salutem  simul  et  carorum  suorum  defunctorum  perpetuàm
  apud  dominum  et  homines  memoriam  etc.).

Ueber  das  Dorf  Ovziz  spricht  sich  jedoch  die  Urkunde  auch
nicht  deutlicher  aus,  als  nur  in  den  Worten:  „Villam  que  dicta
Ovciz  nomine  duc  eam  de  paterne  proprietatis  jure  contigebat,
  assensu  nostro  beate  Marie  sollempuiter  contulik;“  doch
setzt  sie  noch  gewissermaßen  als  Ursache  zur  Bestätigung  hinzu:
„nimirum  quia  fundatrik  ejusdem  ecclesiae  cum  patre  nostro
ekliterat  eam  scmper.  in  melius  dum  ad  uiueret  cupiens  promovere.“
  —  Daraus  jedoch,  daß  Markgraf  Theodorich  seine  Mutter
„fundatrix  ecclesiae  cum  patre  nostro“  neunt,  auch  sagt:  „et
nos  cum  parentibus  nostris  predicte  Gelle  fundatoribus“  etc.,
scheint  zugleich  hervorzugehen,  daß  auch  Hedwig  an  der  Stiftung
des  Klosters  Zelle  großen  Theil  hatte.  Ferner  bezeichnet  er  außerdem
  Zelle,  als  das  Grab  seiner  verstorbenen  Mutter,  mit  den
Worten:  „id  circo  et  nos  in  sepultura  predicte  matris  nostre
dne  uinens  in  corne  ante  aliqduet  annos  sepe  dicte  celle
sancte  Marie  deuote  contuterat  coram  multis  testibus  confirmauimus
  elc.“  Da  diese,  unsers  Wissens  noch  ungedruckte  Urkunde
  mehrfach  interessant  ist,  theils  als  Erläuterung  und  Confirniation
  der  Urkunde  von  1197,  theils  aber  auch  wegen  der  vielen
im  Kloster  Zelle,  wo  die  Urkunde  selbst  vollzogen  ward,  bei  der
Handlung  zugegengewesenen,  namhaft  gemachten  Zeugen  hohen  und
niederen  Standes,  wozu  noch  überdies  „et  alii  duam  plures  tam
laich  quam  clerici,  tam  ministerialis  quam  liberi“,  gehörten,
so  nehmen  wir  keineswegs  Anstand,  sie  hier  buchstäblich  mitzutheilen:

Co.  In  nomine  sancte  et  indiuidue  trinitatis.  Theodericus
dei  gracia  Misnensis  Marchio  1).  ANO  dominice  incärnationis

·

1)  In  dem  hohen  schmalen  Carolinger  Ductus  geschrieben.
        <pb n="26" />
        22

Mo.  CCo.  NCO  VIlo  ludictione  XV  Nonas  Januarii  ca  scilicet  die
dua  domino  mililaturi  iherosolimam  iter  arripuimus.  pie  memorie
  mwaler  nostra  Hedewigis  propter  remedium  auime  suc
nostrique  itineris  prosperilalem  et  nite  salutem.  simul  et  Ccarorum
  suorum  delunctorum  perpelnam  apud  dominum  et  homines
memoriam.  Patris  nostri  uidelicet.  Marchionis  Ollonis.  fratris
nostri  Marchionis  alberti  nec  non  et  aliorum  uillam  que  dica
o  vciz  nomine,  quo  eam  de  paterne  proprielatis  iure  contingebat,
asschsu  nostro  celle  beate  Maric  sollempniter  contulit.  nimirum
duia  Iundatrik  ejusdem  ecclesie  cum  patre  nostro  extiterat  cam
semper  in  melius  dum  ad  uiueret  cupiens  promovere.  Nolum
ergo  habere  uolumus  tam  presentes  duam  posteros  duod  eodem
et  nos  cum  parenlibus  nostris  predicte  celle  Iunditatoribus  assecti
studioso  beninolcutie  desiderio  circa  candem  domum,  quo  ab  ipsis
Dia  liebcralitate  in,  ca  collala  sunt  cum  omnibus  atlinentils
suis.  per  nos  rataf  fore  decreuimus.  et  quia  dicta  auctorilas
  quod  teslamentum  im  morte  testaloris  conlirrmmatur.  id
circo  et  nos  in  sepultura“  predicte  matris  nostre  que  uiuens  in
carne  ante  aliduot  annos  sepe  dicte  celle  sancte  MAIE  deuote
contulerat  coram  maultis  testibus  confirmanimus.  et  ut  rata  et
inconnulsa  remanerent.  duc  super  hiis  sollempniter  gesta  luerant
lam  ab  ipsa  quam  a  nobis  presentem  paginam  impressione  nostri
Sygilli  muniuimus  et  auctorite  et  banno  uenerabilis  episcopi.
NMISNENSTIS  THEODERITCI  Omnibus  roboratis.  testes  Fdoneos
quorum  non  nulli  tam  in  prima  donatione  matris  nostre  quam
nostra  conlirmatione  Iluisse  probantur  subiungimus.  duorum  et
ista  sunt  nomina.  Theodericus  misnensis  episcobus.  Sygemundus
decanus.  Lutherus.  Bertramus.  canonici.  Winemarus  abbas  2).
Bernhardus.  Herberhardus.  Monachi  de  porla.  Albertus  abbas.
Bernhardus  Monachus  de  Bozowe  3)  Albertus  abbas,  Hermannus
Monachus  de  burgelin").  Theodericus  comes  de  Somersenburg.
Meinher  burgravius  de  Misna.  Erkhenbertus  burgravius  de  Dewin.
Albertus  de  DREVC.  Hermanmus  de  saleg.  Ileinricus  de  Stechowe.
Ronmoldus  5)  de  Mochowe.  Laudo  de  dobelin.  Borezlaus  et  Hermannus
  frater  ejus  de  schenicz.  Petrus  0)  et  Tamo  de  noscin.
Boris  de  Zbor  7).  et  Magnus  filius  ejus.  lleinricus  de  rodewaz.
Bernhardus  de  trebecin  et  Heinricus  fllius  ejus:  Rodollus  et  Ludolfus
  de  batin.  bronzlaus  de  zhadele  et  Thipold  frater  ejus.

2)  Der  Abt  des  Stammklosters  von  Zelle,  der  alten  „Pforte“.  Knauth.
Altenzelle  2.  7.

3)  Bosau,  Kloster  bei  Zeitz.

4)  Bürgeln,  Kloster.

)  Ranfeld,  Ranfold  von  Mochau,  ein  Burgwart  bei  Roßwein.

5)  Wahrscheinlich  derselbe  der  1170  zu  dem  Baue  des  Klosters  einen
Theil  des  Raumes  überließ;  war  Lehnsmann  von  Meißen.

7)  Eigentlich  Boris  (Waldmann,  Ausroder)  de  Bor;  denn  das  :  ist  die
alte  slav.  Präpoßtion  von  oder  aus.
        <pb n="27" />
        23

—

Albertus  de  BOBRN.  Heinricns  srater  ejus.  Uerbardus  de  Pllaze-Wiz.
  Olto  de  Kinz.  IIcinricus  de  reciz.  Gunzelinus  el  Theodericus
  de  Creuzs).  Johannes  de  Hochuliz.  Arnoldus  de  2lowiu#).
Heinricus  de  Sassenberg.  Comadus  Sspansel.  Senhardus  de  clonellokesdorl.
  cl  alii  quam  plures  fam  laich  duam  dlerici.  lam  minisleriales
  quam  liberi.  Acta  sunt  hec  in  cella  sancle  MARIE  sub
abbate  Matheo.  Anno  ab  incarnatlone  domini  Mo  CCo  ilio  Judiclione
  V#a  Kal.  aprilis  Monarchiam  mundi  tenente  domino  nostro
Ihesu  Christo.  A„IEN.

Mit  welchem  Ceremoniel  in  jener  Zeit  eine  solche  Handlung
vollzogen  wurde,  ersieht  man  aus  der  großen  Anzahl  der  zum
Theile  weit  herbeigekommenen  Zeugen.  Außer  dem  Meißner  Bischofe
  war  zugegen  auch  der  Decan  und  zwei  Domherren;  ferner
der  Abt  zur  Pforte,  zu  Bosau  (Bozowe)  und  Bürgeln  in  Begleitung
  von  dasigen  Mönchen,  der  Vetter  des  Markgrafen,  Graf  von
Somersenburg,  die  Burggrafen  zu  Meißen  und  zu  Dewin  (Döben
  bei  Grimma)  und  die  Herren  von  Dreuze  (Dreißig  ?7),  Saleg
(Salga?),  Stechowe  (Staucha?),  Mochau,  Döbeln,  Schänitz,  Nossen,
  von  Zbor  (wendisch  Bora),  Boritz,  Rodewatz  (Rodewisch),
Trebsen,  10)  Badin  (Battien),  Zadel,  Borne,  Pilazewitz  (Mark
Pletzschwitz  bei  Wurzen),  Reciz,  Greucz,  Rochlitz,  Zlowin,  Sassenberg
  (Sachsenburg),  Knobellochsdorf  2c.,  welche  letztere  wahrscheinlich
  das  Gefolge  des  Markgrafen  ausmachten.  ·

Die  übrigens  schön  erhaltene  und  calligraphisch  geschriebene
Urkunde  auf  Pergament  ist  mit  dem  angehenkten  Reitersiegel  des
Markgrafen  Theoderich  in  natürlichem  Wachs  mit  hohem  Rande

versehen.

a.  Wann  kam  Niesenburg  bei  Marienberg  an
Meißen?  b.  Ist  das  in  einigen  Niesenburger  Urkunden
  genannte  Liznig,  Lyssenig,  Lysnik  2c.
unser  Leisnig?

Bekannt  ist,  daß  die  böhmischen  Dynasten  von  Riesenburg
die  eine  halbe  Stunde  von  Marienberg  gelegene  Burg  (etzige

8)  Vielleicht  Groitsch  bei  Meißen.

6)  Vielleicht  Luben  hei  Marienstern,  "

10))  Oder  vielmehr  Trebitz  bei  Pretzsch,  was  keinesfalls  das  Burgwart
Trebiste  sein  kann,  in  welches  das  Rocine  gehörte,  was  der  Slave  Bor
1071  dem  Stifte  Meißen  schenkte,  wiewehl  Hoffmann  (Sschatzer  Chronik  l.
S.  33)  annimmt,  daß  es  Treben  bei  Staucha,  und  „Rocine“  Maiten  sei,
und  Seyffart  (Ossileg.  Bennonis  S.  12)  es  für  Russeina  hält  (vergl.  Gautzsch
Archiv  I.  Heft  S.  56  f.
        <pb n="28" />
        24

Ruine)  Riesenburg  wahrscheinlich  begründeten,  sowie  Nauenstein,
Porschenstein  (eigentlich  Borsostein  —  von  Borso  von  Riesenburg)
und  Saida  besaßen.  Unbekannt  aber,  wenigstens  uns,  wie  sich  im
Jahre  1398  ein  Borso  von  Riesenburg,  Risenburg,  Rysenburg,
Rysinburg  und  Rizenburg  „Herr  tzu  Lysnik“  oder  „Lyzuig“  und
„Lyssenig“  nennen  konnte.

Um  der  Forschung  Raum  zu  geben,  folgen  hier  folgende
Quittanzbriefe.  ·

Wir  Borse  von  Rysenburg  Herre  zu  Lyssenig  Bekennen  vnd  thun
kunt  mit  disem  brieffe  daz  vns  der  hochgeborn  Furste  Er  Wilhelm
Margraue  zu  Missin  vnßer  gnediger  Herre  achte  vnd  achezig  schog
Behemischir  gr.  gein  den  gestrengin  Ern  Peter  von  Schonberg  dem
wir  die  schuldig  waren  geledigit  vnd  geloset,  hat,  darumb  sagin  wir
den  genantin  Margrafin  Wilhelm  vnßern  gnedigem  Herren  der  achte
vnd  achczig  schog  Behemischer  groschin  quid  ledig  ond  loz  mit  disem
brieffe,  und  slahen  yin  die  als  an  dem  Gelde,  daz  er  vus  noch  vor
Rysenburg  beczalin  sal.  Gegebin  ezu  Rysenburg  am  Mantage  nach  dem
Suntage  letare  Anno  Domini  2c.  xcviij.

Wachssiegel  aufgedrückt.  (18.  März  1398.  Papierurkunde.)

Wir  Borse  von  Rizenburg  tzu  liznig  Bekennen  in  diesem  offin
geiginwertigen  briefe  das  vnz  er  Nielaus  vußer  gnediger  vrouwen.
Cammermeister  von  Mizsen,  von  vnsers  gnedigen  Herren  wegen  ern
Wilhelms  Margrauen  zu  Mizsen  beczalt  vnd  geantwert  hat  Czweihundert
  marg  letigis  silbers  vf  die  beczalunge  vnd  schulde  die  vnz
vnser  gnediger  Herre  schuldig  ist  vor  daz  Slos  Ritzenburg,  derselbe
oben  geschrieben  ezweihundert  marg  silbirs,  sagen  wir  obengenanter  er
Borse,  vnsern  gnevigen  Herren  ern  Wilhelm  loz  quyt  vnd  ledig  mit
orkunde  diz  briefes  Gegeben  czu  Ozseg  vndir  vußerm  Ingesigll  nach
gots  geburte  driczenhundirt  iar  vnd  in  dem  acht  ond  neunczigisten  iare
an  der  nehsten  Mittwoche  vor  dem  Suntage  alz  man  singit  Judica
me  deus  1).  «

Aus  diesen  Urkunden  geht  namentlich  hervor,  daß  Markgraf
Wilhelm  schon  vor  dem  Jahre  1398  das  Schloß  Riesenburg,
nämlich  das  bei  Marienberg,  von  Borso  von  R.  erkanft
hatte,  und  es  scheint  durch  dieselbe  eine  wirkliche  Lücke  in  der
Dynasten=  und  Ortsgeschichte  einigermaßen  ausgefüllt  zu  werden,
weshalb  ich  sie  hier  wörtlich  mittheilen  zu  müssen  glaubte.

Auf  diesen  Kauf  scheinen  sich  übrigens  auch  noch  folgende
drei  Quittungen  ohne  Jahr  zu  beziehen:

Ich  Borsse  von  Rysinburg  herre  zu  lysnik  Bekennen  in  dysem
offen  brife  vor  allen  den  dy  in  sehen  ader  hören  lesen  daz  mich  der
durchleuchtigeste  hochgeborne  fürst  Herre  Wilhelm  margrafe  czu  Meyßen

1)  Wappen  des  Borso,  ein  oben  eingebogener  Faßhelm  mit  aufgestälptem
  Hute  auf  dem  ein  Stern  wipfelt;  im  Schild  ein  Gartenrechen  oder  Rize;
sonach  ein  redendes  Wappenbild.  (Uebrigens  Papierurkunde.)  «
        <pb n="29" />
        25

vnde  langrafe  in  Düringen  beezalet  hat  sesthundert  schock  behemischer  groschin
  lotigem  silbir,  derselbin  sesthundert  schok.  sage  ich  vorgenanter
Herre  Borsse  meynen  gnedigen  Herren  quit  loz  vnd.  ledig  mit  craft
diez  offen  brifes  der  gegeben  ist  ez  lyssenick  am  fmabint  vor  den
Ostirn  vnder  meym  vf  gedruckten  Sygil,  vnde  daz  gelt:ist  beczalt  am
nehesten  sunabint  vor  den  Ostirn?).

Ich  Burse  von  Risinburg  Herre  ezu  Lysnig  bekennen  yn  diesim
offin  briue  vnde  thu  kunt  die  en  sehn  horen  adir  lesin  daz  ich  beczalt
byn  recht  vnd  redlich  ven  myns  gnedigen  Herren  dez  Margrauen  wegin
  vude  myner  vrowen  hundirt  schok  bemischer  grosschin  vnde  hundirt
  schock  nuwer  grosschin  der  egenanthen  Summen  geldis  sage  ich
Burse  vnde  alle  myne  erbin  myn  Herren  den  Maregrauen  ledig  #unde
loz  mit  kraft  dieses  briues  vnde  die  beczalunge  ist  geschen  an  dem
Sunabinde  noch  der  offart  vußs  Herren  3).  %  1

Wir  Agnese  vronwe  czu  Heldrunge  Bekenne  Vffin  bar  yn  deßin
brisse  daz  vuß  der  hochgeborner  furste  Herre  Wilhelm  margraue  zeu
myßen  rude  lantgraue  Indoryngen  dry  hundiret  lotige  marg  silbers
vor  sechs  hundiret  schog  Behemischer  grosche  dye  vnß  er  Borße  von
Resinborg  schuldig  was,  da  mete  her  vuß  an  den  selbigen  vußern
gnedigen  Herren  den  marcgrauen  gewiset  hatte,  Nucczlichen  beczalt  hat,
onde  wir  dye  an  vußern  frammen  gewant  haben,  darumb,  sagin  wir,
denselbigen  vnßern  gnedigen  Herren  den  Maregrauen  vnd  er  Borßen
von  Resenburg,  der  bezalt  sechshunderit  schog  Behemescher,  groschen.
quit  ledig  und  loß  met  dißem  vnßerm  briffe  gegeben  czu  Waldenberg
Am  Ostertage  Anno  Mo  ccco  ge  vilj  ).

Bemerkenswerth  ist  aber  noch  die  letztere  Urkunde,  nicht  nur
wegen  der  Agnes  zu  Helderungen,  sondern  auch  wegen  der  darin
bemerkten  Valuta.

Vielleicht  ist  von  den  Freunden  der  Geschichte  Jemand,
welcher  darüber,  daß  der  Borso  von  Riesenburg  sich  wiederholt
  Herr  von  Leisnig  nennt,  nähere  Auskunft  geben  kann.

Eine  sechste  Urkunde  von  Borso  von  Riesenburg,  der  sich
aber  Herr  zu  Beczschow  5)  nennt,  vom  3.,  Jannar  1400,  scheint
übrigens  die  Hauptquittung  von  diesem  Kaufe  zu  sein;  weshalb
ich  sie  ebenfalls  wörtlich  mittheile.  ·

Qui-tanczubcrxliijCHdexliBehemischexngrLErBoxsenvon..

Risenburg  die  Im  marggf  Wilhelm  beczalt  hat  r2c.  1400.

Wir  Borse  von  Risenburg  Herr  czu.  Beczschow  Bekennen  offintlichin
  vor  vns  vnßn-erbin  vnd  nachkommen  ond  thun  kund  mit  disem.
briffe,  allen  den  die  yn  sehin  adir  horen  lesen  Alz  vns  der  Hochge-16

  6410  Wahrscheinlich  am  6.  April  1398.  Papierurkunde.  Siegel  des  Rieenburg.
  «

«3)Jnsigel:sigillumBorsonisderisemthrg.  Wahrscheinlich  vom  13.
April  1398.  Papierurkunde.

!)  Am  7.  April  1398,  Papierurkunde  ohne  Siegel.

)  Petschau  oder  Betschau  in  Böhmen.
        <pb n="30" />
        26

born  furste  Er  wilbelm  Maregraue  zu  Missin  rc.  vußer  liebir  gnediger
Herre  drittehalb  tusend  schog  Behemischer  groschin  schuldig  gewest  ist,
die  er  vus  vff  disen  nestrorgangen  wynachten  solde  beczalt  habin,  alz
daz  syn  vnd  siner  burgen  brieff,  den  er  vns  darobir  gegebin  hat  eygentlichir
  vzwiset.  Daz  vns  nu  derselbe  vußer  gnediger  Herre  der
Maregraue  vnd  seine  burgen,  dez  selbin  geldis  sibenczehen  hundert  schog
vnd  vierczig  schog  gut  behemischer  groschin  nuczlichin  vnd  wol  beczalt
habin,  mit  den  funffhundert  vnd  virzig  schogken,  der  selbin  groschin
die  vus  der  selbe  vnßer  Herre  der  Margraue  vor  beczalt  hat,  darobir
wir  ym  ouch  rußer  besundern  quydbrieff  gegebin  habin,  dieselbe  Summe
ouch  nu  czu  disem  gelde  gerechent  und  geslahen  ist,  vnd  sagen  den
obingeschrebin  ruße  gnedigen  Herren  Marcgrauen  Wilhelm  von  Missin,
ond  sine  burgen  der  vorgenanten  sibenczehenhundtert  und  virczig  beczalter
  schog  guter  behemischer  groschin  miteyndir  quyd  ledig  vnd  loz  mit
orkunde  dises  brieffes  mit  vnßer  Insigel  vorsigelt,  vnd  reden  vnd  globen
  dem  selbin  vnßen  Herren  dem  Maregrauen,  vnd  synen  burgen,
daz  wir  sie  vmb  daz  gnante  geld  noch  vmb  schaden  von  der  wegen
fürbasmer  nicht  manen,  anbedingen  noch  behabin  wollin  in  dheinewis
ane  geuerde,  vnd  wir  Borse  von  Risenburg  den  man  nennet  den  Grafin,
  vnd  lutold  von  Burgillius  Bekennen  mit  disem  selbin  brieffe,  daz
vns  die  obingeschrebin  beczalunge  der  sibenczehenhundtert  und  virczig  bebemischir
  schog  groschin  wissentlich  ist,  vnd  da  bie  gewest  sin,  daz  die
geschen  ist,  alz  obin  geschrebin  stehit,  und  globin  mit  dem  obingnantin
  vußm  vettern  vnd  herren.  Ern  Borsen  von  Risenburg,  dem  obingeschrebin
  vussern  Herren  Maregrauen  wilhelm  ond  sinen  burgen,  daz
sie  umb  die  egnantin  sibenczehenhundert  ond  virezig  beczalter  schog  behemischer
  groschin  noch  vmb  schaden  von  der  wegen  von  Ern  Borsen
von  Nisenburg  synen  erbin  noch  getruwehendener  furbasmer  nicht  sullen
gemant  betedingt  noch  angered  werden  indheinewis  ane  argelist  vnd
allis  geuerde,  dez  czu  orkunde.  Habin  wir  vuße  Insigele  bie  dez
obingnantin  vußers  vettern  und  herren  ern  Borsen  von  Risenburg  Insigel
  an  disen  brieff  wissintlichen  lassin  hengen  Gegebin  czu  Missin  nach
gotes  geborte  Tusent  Jar,  darnach  In  dem  virhundersten  Jare  am
Sunabunde  nach  dez  nuwin  Jarstage  5).

6)  An  dieser  Pergamenturkunde  vom  3.  Jan.  1400  hängen  2  Siegel.
Das  eine  mit  der  Umschrift:  S.  Borsonis  de  rysemburg  und  dem  schon  beschriebenen
  behelmten  Wappen,  das  andere  mit  der  Umschrift:  S.  BORSONIS
DE  RISENBURG  und  dem  einfachen  Schilde,  auf  dem  als  Bild  ein  Arm,  der

einen  Rechen  hält,  erscheint.  —
        <pb n="31" />
        27

Die  St.  Alexius-Kapelle  und  deren  silbernes  Heiligenbild
  auf  der  Dresdner  Elbbrücke,
1305—15342.

(Aus  Acten  und  Urkunden  erläutert.)

Trotzdem,  daß  Schramm  im  Brückenbuche  und  Hasche
im  Urkundenbuche  zur  diplomatischen  Geschichte  Dresdens,  wenn  auch
schon  mit  vielen  Fehlern,  die  Urkunden  abdrucken  ließen,  in  denen
die  St.  Alexius-Kapelle  nicht  nur  blos  erwähnt  ist;  so  haben
dennoch  Hofrath  Hase  und  Andere  Vermuthungen  über  Ort  und
Bedeutung  dieser  Kapelle  4)  aufgestellt,  die  sie  bei  genauerer  Lesung
der  wenigen  Urkunden  gewiß  unterlassen  haben  würden.  Als  der
Herausgeber  jedoch  so  glücklich  war,  in  die  Geheimnisse  des  Dresdner
  Brückenamtsarchivs  dringen  zu  können,  ward  er  in  den  Stand
gesetzt,  schon  bei  der  Herausgabe  der  Chronik  der  Dresdener  Elbbrücke:)
  auch  über  diese  Brücken-Kapelle  einiges  Licht  mehr  zu
verbreiten.  —

In  der  ältesten,  die  Dresdner  Elbbrücken-Kapelle  zum  heiligen
  Alexius  betreffenden,  hier  mit  abgedruckten  Urkunde  vom  Jahre
1305  ist  besonders  auch  der  Ausstellung  des  Bildes  des  heiligen
Alexins  bei  mehren  Festen,  besonders  um  Pfingsten  und  Johannis,
  gedacht;  doch  wußte  man  bisjetzt  noch  nicht,  daß  dieses  Bild
seit  dem  Jahre  1508  sogar  ein  in  feinem  Silber  gearbeitetes  war.
Der  Herausgeber  war  nämlich  so  glücklich,  in  der  seit  etwa  sechs
Jahren  sehr  beflissenen  Zeit,  über  das  Alte  in  manchen  Landesarchiven
  aus  Unkenntniß  den  Stab  zu  brechen  und  ohne  die  mindeste
  Beachtung  des  historischen  Werthes  viele  Acten  zu  maculiren,
  auch  ein  Fragment  einer  Brückenrechnung  vom  Jahre  1508
(Gott  weiß  woher?)  im  Maculatur  zu  finden,  )  die  in  der  That
gerade  sehr  schöne  Beiträge  zur  Geschichte  der  Brücke  und  der
Stadt  selbst  enthält.  )  Es  heißt  in  diesem  Actenbruchstücke  auf
dem  letzten  Blatte:  "

Innome  Silber.

i  (14)  lot  erbeten  worden  ditz  Jor,  vnd  gegeben  zeur  kirchen
iiii  (4)  margk  silber  gekoufft  zeu  dem  Bilde  scli  alexij
Summa  iiii  Margk  iz  lot
Solch  silber  ist  vbergeantwort  worden  anthonium  goltschmide  zen
dem  bilde  komen  seti  alexij.

1)  Besonders  über  die  Annahme  einer  Brüderschaft,  die  den  ersten
Brückenbau  veranstaltet  haben  sollte  2c.
2)  Dresden.  Verlag  von  Adler  und  Dietze  1848,  mit  drei  großen  Plänen.
3)  Darüber  später  ein  ausführliches  Referat.  —
#449)  Im  Brückenarchive  selbst  beginnen  die  Brückenamtsrechnungen  erst
mit  1530.  Außerdem  sind  noch  die  von  1480  und  1491  vorhanden.  —
        <pb n="32" />
        28

Sonach  waren  2  Pfund  14  Loth  Silber  zu  dem  Bilde  des
heiligen  Alexius  genommen  worden.  Ob  unn  das  Bild  eine  Statue
oder  ein  getrichenes  Relief,  oder  ob  es  eine  von  Metall  getrie—
bene  und  nur  übersilberte  Bildsäule  war,  darüber  ist  in  der  Rechnung
  leider  nichts  verlautet.  Daraus  aber,  daß  es  der  Goldschmid
  Antonius  ausführte,  könnte  man  fast  vermuthen,  daß  es
eine  kleine  Statue  von  reinem  Silber  und  zwar,  wie  damals  sehr
gewöhnlich,  in  getriebener  Arbeit  war,  weil  sonst  gewiß  die  Lieferung
  von  Kupfer  zur  Legirung  in  der  Rechunng  gleichfalls  bemerkt
  worden  wäre.  «

Uebrigens  kann  man  auch  annehmen,  daß  das  Silber  blos  zur
Ausschmückung  des  bereits  vorhandenen  älteren  Bildes  genommen
wurde,  was  allerdings  durch  Nichts  angedentet  ist,  da  es  blos  heißt,
daß  der  Goldschmidt  das  Silber  „zu  dem  Bilde“  bekommen  habe.

Dem  sei  nun,  wie  ihm  wolle;  interessant  bleibt  diese  Notiz,
da  sie  namentlich  eine  Art  von  Pomp  in  der  Alexius-Kapelle  verrätht.
  Vielleicht  ist  Referent  so  glücklich,  der  Sache  durch  andere
Acten  noch  besser  auf  die  Spur  zu  kommen.  —  ·

Dieseältcstcurkunde,worindcrAlcxitts-Capellegedacl)twird,
lautet,  wie  folgt:

Nos  Albertus  plebanus  in  Dresden  fenore  presentium  recognoscimus
  et  publice  prolilemm,  quod  cum  honorabilis  et
discretus  foclicis  memorie  Dominus  Guntherus  lupus  pro  auime
sue  remedio,  et  allodium  in  minori  ostro,  ponti  majori  in  Dresden
  dedit  opud  diclum  pontem  perpetuo  remanendum  ita  tamen
duod  de  dicto  allodio  oflicictur  capella  super  diclum  pontem  sita  et
construcka,  dedicala  in  honorem  corporis  Christi.  Cuumque  jurati  et
universi  cives  in  Dresden,  qui  dicli  pontis  sunt  provisores  et  rectores
  discretionis  et  conversationis,  laudabilem  prudentis  viri  Domini
Hermanni  de  Eisenbergk  capellani  capellam  domini  mei  dileciti
Marchionis  in  Dresden  attendentes  eidem  dictkum  allodium  ad
dies  vile  sue  tenendum  et  postulandum  assignaverunt  et  dimiscrunt,
  ut  de  eodem  allodio  diclam  capcllam  in  ponte  ollicict
et  olliciare  faciet.  Nos  ad  petitionem  et  reverenliam  illuslris
principis  Domini  nostri  Friederici  Marchionis  in  Dresden  jam
dicti,  nec  non  domine  nostre  venerande  Marchionisse  Culte  nostre
Dermittimus  et  indulgemus,  duod  dictus  dominus  IIermanmss
ad  dics-  vite  nostre  eandem  capellam  quottidie  olliciet  et  olliclare
faciet  de  nostra  cerevisia  et  de  nostro  pane,  salvis  lamen  oblalionihus
  nostris  due  in  dicta  capella  offeruntur,  duod  item  dominus
  Hermannus  nobis  tenebitur  integraliter  presentare,  oblationes
  autem  que  circa  festum  beati  Johannis  baptiste,  aut  circa
festum  penthecostes  ad  imaginem  propter  peregrinos  franseuntes
exira  capellam  super  pontem  positam  fieri  solent,  apud  dictum
bontem  remanebunt  in  dicti  pôntis  usum  utilitatem  plenarie  convertende.
  In  cujus  rei  evidens  testimonium  presentem  literam
        <pb n="33" />
        29

dedimus  sigilli  nostri  munimine  roboratam.  Datum  Dresden  et
actum  anno  millesimo  trecentesimo  dvinto,  sekto  Idus  Februarli.

Nach  dieser  von  dem  Dresdner  Pleban  Albert  ausgefertigten
Urkunde  hatte  „foclicis  memorie  Guntherus  lupus,  pro  anime
sue  remidio  etc.“,  also  Günther  Wolf  seeligen  Andenkens  zum
Heil  seiner  Seele  ein  Gut  in  klein  Ostra  (jetzt  Friedrichstadt
längs  der  Weißeritz;  der  größeren  Brücke  in  Dresden  geschenkt
und  zwar,  daß  es  stets  von  derselben  so  genntzuießt  werden  solle,
daß  die  auf  der  Brücke  erbaute  Capelle  zum  heiligen  Leichnam
Christi  davon  beschickt  (oflicietur),  d.  h.  damit  von  dem  Einkommen
  ein  Priester  erhalten  würde,  der  in  ihr  Messe  lese.  —  Die
Bürgerschaft  und  der  Rath  Dresdens  hatte  dem  Capellan  Herrmann
  von  Eisenberg  das  der  Capelle  zugekommene  Gut  (Allodium)
  als  Pfarrsitz  auf  Lebenszeit  bestimmt  und  überlassen,  war
um  Genehmigung  beim  Pleban  Albert  eingekommen,  und  dieser
hatte  sich  durch  die  Verwendung  des  Markgrafen  Friedrich  und
der  Markgräfin  Jutta  bestimmen  lassen,  dem  Capellau  Herrmann
zu  gestatten,  daß  er  auf  Lebenszeit  in  gedachter  Capelle  täglich
selbst  Messe  lesen  sollte  oder  doch  Messe  lesen  ließ,  und  zwar,  wie
es  in  der  Urkunde  heißt:  „de  nostra  cerevisa  et  de  nostra
dane“  (von  unserem  Biere  und  unserem  Brote),  was  allerdings
boppelt  gedeutet  werden  kann.  Doch  reservirte  er  sich  die  ihm
als  Pleban  zukommenden  Opfergelder,  die  ihm  der  Capellan  unverkürzt
  abliefern  sollte.  Die  Opfergelder  jedoch,  welche  um  Johannis
  oder  um  Pfingsten  bei  der  wegen  vorübergehender  Fremden
gewöhnlichen  Aufstellung  des  Alexinsbildes  außerhalb  der  Capelle
auf  der  Brücke  fielen,  sollten  bei  der  Brücke  verbleiben  und  zum
Nutzen  und  Vortheil  derselben  völlig  verwendet  werden.  —  Außerdem
  wird  in  der  Urkunde  Landgraf  Friedrich's  des  Jüngeren  von
1413  (quarta  post.  Pauli  conversione),  die  Bestätigung  der
Stadtgerichtsbarkeit  betreffend,  die  Alexius-Capelle  als  die
Grenze  der  Stadtgerichtspflege  (vnd  vff  die  Brucke  bis  an  die
Capellin  daroff  gelegen)  genannt.  Eine  andere  diese  Capelle  betreffende
  Urkunde  ist  dagegen  folgende:

„Wir  Friedrich  von  Gotis  gnadin  Langraue  in  Doringen  2c.
Bekennen  vnd  thun  kund  vffintlichin  mit  diesem  brieue,  vor  vns
vnd  vnser  erbin  daz  vor  vns  komen  ist  der  Erbar  Priester  Er
Caspar  von  Nickeritz  itzunt  vußer  spittelmeister  zen  Dresden  vnd
besitzer  der  Cappellen  vff  der  brucken  Daselbins  zen  Dresden,  vnd  ge—
wihet  in  die  Ere  des  heiligen  Liechnams,  ond  hat  vus  vorgelegit  wye
daz  her  einen  Hoff  gelegen  in  der  stad  zen  Dresden,  den  ezwischen
dem  Bruckenhof  und  der  Forsterye  in  dem  geßichen  gein  vnßerm  Sloß
abir  der  von  vus  zen  lehn  gehit  von  dem  gestrengen  Rittern  Ern  Hugold
  von  sliniz,  der  den  bisher  von  vns  zeu  lehn  gehad  had  gekauft
vnd  gegeben  habe  zen  der  vorgnanten  Kappellen  vff  der  Brucken  gelegen
  vnd  vus  demuthiglichin  vnd  fleißigin  gebeten  denselbtigen  hoff
        <pb n="34" />
        30

—

czu  frien  vnd  zen  eigen  zen  der  obgenanten  Cappelleu.  Alzo  baben
  wir  angesehn  vnd  irhorit  des  genannten  Ern  Caspar  von
Nickericz  vußers  lieben  getruwen  demüthigen  vnd  fleißige  bethe
vnd  getruwen  Dinst  den  er  vnsserm  Vettern  ern  Wilhelm  dem  got
gnedig  sy  vndt  vns  lange  czyt  her  gethan  had  vnd  nach  furder  in
czukunfftigen  czyten  ons  ond  vnßern  erben  thun  sal  vnd  mag,  ond
durch  got  in  die  er  syner  liben  muter  Marien.  der  reynen  Jungffrawen
des  heylgen  Lichnams,  vnd  aller  Gotis  heiligen  vnd  czu  troste  vnßern
erben  vnd  nachkommen  selen,  wohl  vnd  redelichen  gefriet  vnd  geeygent
habin  frien  ond  eignen  auch  genediglichin  von  vußer  furstlichin  gewalt
mit  diessem  selbtigen  Brieue  den  egenanten  hoff  mit  allen  Rechten,
Eren,  Wirden,  Frieheiten  und  gewohnheiten  alzo  yu  der  mer  gnante
Er  Hugolt  von  Sliniz  bisher  von  vußern  eldern  und  vus  gehabt  besessin
  und  herbracht  hat,  zen  der  obgnannten  Cappellen  da  bye  ewiglichin
  zen  bleiben  vnd  des  zcu  gebruchn  vnd  zen  genyessin  alzo  fri
eggens  recht  vnd  gewohnheit  ist  ane  argelist  vnd  geuerde  vnd  habin
des  zen  orkunde  2c.  Datum  missen  Sexta  feria  kadedra  sancti  Petri
Mo  cccco  gü#j.  —

Durch  diese  Urkunde  erhielt  also  die  Alexius-Capelle  noch  ein
zweites  Grundstück,  und  zwar,  wie  es  heißt,  einen  Hof  zwischen
dem  Brückenhofe  und  der  Försterei  in  dem  Gäßchen,  das  auf's  markgräfliche
  Schloß  zuführte;  dieser  Hof  muß  souach  in  der  Gegend
der  lebigen  Angustusstraße  oder  am  Jüdenhofe  gelegen  haben.

Doch  schon  im  Jahre  1535  wurde  das  Altarlehn  zu  St.
Alexius  dem  Hospital  zu  St.  Jacob  überwiesen,  wie  folgende,
vom  Herzoge  Georg  ausgestellte  und  dem  Meituer  Bischofe  Johannes
  VII.  am  Donnerstage  nach  Nicolaus  Bischof  1535  confirmirte
  Urkunde  beweist:

„Von  Gots  Gnadenn  Wir  Georg  herzog  zw  Sachsenn.  Landgraff
  in  Doringenn  vnd  Marggraff  zw  Meißenn,  bekennen  vnd  Thuenn
kundt  mit  diesem  vunßerm  offenenn  Brive,  Nachdem  vnd  als  wir  vor
vnserer  Stadt  Dreßden  ein  Hospital  von  newes  erbawet,  vund  zw  dem
selben  mit  vorwissen  vund  vorwilligung,  des  Ehrwirdigen  in  Gots
vnnßern  besvunderen  lieben  freundes,  Herrn  Johannsen,  Bischoffs  zu
Meißen,  das  Lehenn  Santi  Alexii,  wellichs  auff  die  Brücke  allhier  zw
Dresdenn  gestiftet  gewesenn,  zw  onderhaltung  eines  Priesters,  wellicher
denn  armenn  Leuthen  die  Pfarampt  pflegen  sall,  geschlagenn,  vund
aber  dasselbig  Lehenn  etzliche  Ecker  vund  Wiesenn  zw  Ostraw  gehabt,
das  wir  aus  guethenn  Vorbedenkenn  vund  beweglichen  Ursachen,  sonderlich
  aber  in  Annsehung  das  die  Kauff  Summa  mehr  Jehrlicher
einkommen,  denn  die  Guetter  bisher  gebenn,  tragenn  magk,  bemelthe
Ecker  und  Wiesenn,  von  wegenn  desselben  Hospittals,  dem  Hochgelarten
  vunserm  Radt  vund  liebenn  Getrewen  Herrn  Georgen  Kommer
Stadt  der  Rechte  Doetori,  mit  sonderlichem  Wissen  vund  vorwilligenn
bemelts  vunsers  frenndes  des  Bischoffs  zw  Meysenn,  verkaufft  haben
ond  verkauffen  sie  yhme  hiermit,  crafft  dieses  Brives,  mit  allen  yhren
        <pb n="35" />
        31

—

freyheiten  vnd  zwgehorungen,  nicht  außgeschlossenn,  sunder  in  aller
mas  sie  hieuor  zw  bemelten  Lehenn  Alexii  gehört,  die  vor  sich  seine
Erbenn  vnd  Erbnehmenn  als  sein  aigenn  erkauffte  Gueth  Innen  zu
habenn,  zen  geniessen  vund  zen  gebrauchenn,  ane  hedermanns  hinderung
  oder  Eintragk,  doch  also,  das  er  seyne  Erbenn  vund  Erbnehmenn
  bemelte  Guetther  von  mehr  bemeltenn  vnußerm  Freunde,  dem
Bischoff  zev  Meysßenn,  vud  seiner  lieb  nachkommen,  aus  Seyner  Lieb
Cantzley  zev  Lehenn  enntpfahenn  als  offte  die  zwfalle  kommen  vund
seyner  Lieb,  auch  yhrem  nachkommen  ypedesmahl,  wenn  die  Lehenn  gethann
  werdenn  zewene  Reinische  Gülden  ann  Müntze  zw  Lehen  Gelde
vund  in  der  Kautzlei  einen  Güldenn  gemelter  Müntze,  vor  den  Brieff
entrichtenn  sollenn,  vund  darüber  mit  nichte,  wie  das  mag  erdacht  beschwert
  werdenn,  Sunder  bey  obgemeldter  Freyheit,  Nuz  und  zwge—
hörung  allenthalben  friedelich  bleybenn.  Vund  habenn  yhne  sulliche
Ecker  von  wegenn  obgemeldettes  Spittals  gebenn  vor  zwelff  hundert
  Reinische  Güldenn  gangkhafftiger  Müntze,  ye  ein  und
zwantzigk  Groschen  vor  einen  Güldenn  gerechnet,  welliche  zwelff  hundert
  Güldenn  er  denn  genannten  Hospital  auff  einmal  nach  Erster
seyner  oder  seyner  Erbenn  Gelegenhait,  allhier  zw  Dresden  entrichtenn,
  vund  bezalenn,  Mittler  zceith  aber  die  Summa  mit  ein  vnnd
zwanzigk  guttenn  schockenn  vund  also,  yhn  das  hundert  mit  fünff  Güldenn
  Iherlich  verzeinßenn,  vund  solliche  Zeinße  auff  dem  Termin  Purificationis
  Marie  desselben  Termins  inn  Sieben  vnd  Dreyssigsten
Ihare  schierst  auczuhebenn,  entrichtenn  soll,  wenn  er  auch  die  Hauptsumme
  wirdet  ablegenn,  soll  er  es  dem  Spittalmaister  ein  halb  Jahr
zuvor  annczaigen,  die  Bezahlung  auff  den  Termin  lichtmes  thuenn,
vnd  daneben  die  Zeinße  desselben  Ihares  entrichtenn,  wir  vunsere  Erbenn
  vund  nachkommenn  sollenn  vnnd  wollenn  yhnenn  seynenn  Erbenn
vund  nachkommen  by  sullichenn  Gucttern  schützen  vund  hanndthabenn,
zw  Urkund  haben  wir  vunser  Innsiegel  an  diesenn  Brieff  laßenn  heungenn
vundt  vnns  mit  aigner  Handt  vuderschrieben.“  —

Dieser  Urkunde  ist  noch  die  Genehmigung  des  Meißner  Bischofs
  Johannes  VII.  (von  Schleinitz  aus  dem  Hause  Ragewitz)
angefügt,  die  also  lantet:

Vund  wir  Johannes  vonn  Gots  Gnadenn  Bischoff  zew  Meysßenn
bekennen  mit  diesenn  selbigenn  Brive,  das  wir  aus  oberczeltetten  vrsachenn
  vund  auff  Bericht  des  durchlauchtenn  Hochgebohrenenn  fürstenn
vund  Herrenn,  Herrenn  Georgens,  Hertzogs  zw  Sachsenn,  Landt
Grawen  in  Doringenn  vund  Marg  Grawen  czu  Meyssen,  vunsers  besunder
  liebenn  vund  gnedigenn  herren,  zw  obgedachten  kauffe  vund
alle  darinne  außgedrucktenn  Artickelnn  ousern  connsenns,  als  der  Ordinarius
  gegeben  habenn,  gebenn  auch  dennselben  in  vund  mit  crafft
dieses  Brives  wir  auch  dem  Hochgelartenn  vunsern  lieben  besondernn
Herrnn  Georgio  Kommer  Stadt,  der  Rechte  Doctori,  die  Lehen  der
vorgemeldeten  Gütther  gethan.  Zew  Urkunde  habenn  wir  vunser  Inn-
        <pb n="36" />
        32

siegell  neben  Hochgedachts  vnnsers  gnedigen  Herrn  Junsiegell  an  diesen
  Brieve  hengenn  lassen.  Geben  nach  Christi  vnnsers  liebenn  Herrenn
  Geburt  im  funffzehen  Hundert  vnd  funff  vnnd  Dreyßigsten  Ihare,
Donnerstags  nach  Nicolas  Episcopi.  «  «

Daß  der  so  eifrige  Beförderer  des  durch  die  Reformation  in
Sachsen  gefährdeten  katholischen  Cultus,  der  Herzog  Georgs),  der
sogar  dafür  sorgte,  daß  von  1520  bis  1539  neue  Capellen  und.
Altarlehne  in  seinem  Lande  gestiftet  wurden,  die  Alexins-Capelle
eingehen  ließ,  könnte  zu  der  Vermuthung  Anlaß  geben,  als  ob  er
bei  dem  Baue  des  Goorgenschlosses,  namentlich  „des  Giebelhauses
  auf  der  Brücke“,  den  Platz  derselben  gebraucht  hitte.
—  Dies  war  aber  nicht  der  Fall;  denn  wie  der  Herausgeber  in
seiner  Chronik  der  Dresdner  Elbbrücke  (S.  22,  31,  33  u.  34)
ausführlich  berichtet,  wurde  im  Jahre  1534  oder  1535  diese  Capelle
  nicht  nur  nicht  mit  weggerissen,  sondern  es  ist  erst  im  Jahre
1542  das  Dach  derselben  abgetragen  worden,  und  sie  scheint,  wie
aus  dem  unten  angeführten  Rechnungsposten  hervorgeht,  vielmehr
restaurirt,  und  später  sogar  noch  als  Aufbewahrungsort  für  Brückenbaumaterialen
  benutzt  worden  zu  sein  6).

Noch  einmal  scheint  da  die  Alexins=  Capelle  vorzukommen,
wo  es  in  der  Brückenamtsrechnung  von  1550/51  heißt:  „21  gr.
vor  30  Brethe  auff  der  Brucken  in  der  Kirchen  zen  vorschlahen
Das  man  krieger  dohinein  czulegen  willenß.“  Also.  war  endlich
sogar  noch  aus  ihr  eine  Wachtstube  geworden?).

5)  Ein  vielfach  falsch  beurtheilter  Fürst,  der  nur  aus  Liebe  zu  dem
Alten  die  Reformation  als  Neuerung  verfolgte.

s)  Die  darauf  bezüglichen  Rechnungsposten  sind  wörtlich  folgende:

„k.  ßo.  Meister  Peter  den  zeymmermann  zu  aldenn  Dresdenn  Seyn
geding  zum  zcolhaus  vnd  von  der  Capellen.  Dorbei  ist  gewest  der  Schesser“
(Beweis,  daß  es  auf  herzogl.  Befehl  geschah).  „rxxvi.  gl.  Beudner  gebenn
mit  drey  gesellenn  das  sie  das  dach  vnd  gesper  auf  der  kirchen  zu  Santen
Alexius  abgetragen  haben  dy  Woch  vocem  Jocunditatis.“

„v#.  gl.  Eynn  Maurer  gegeben  der  eine  Woch  an  Sanct  Alexius  Capellenn
  auff  der  Brucken  das  ehr  den  Symes  ond  die  mauer  hat  abgetragenn
vnd  ein  Theil  steinne  Beseytz  gereumpt.

„kx.  gl.  (20  gr.)  Eim  forman  gegeben,  der  ij  Tage  kalch  vnd  Zigel
ond  Sant  gefuret  hatt  auff  die  Brucken  zum  Nawen  zgcolhaus  vnd  zu  der
Capellenn.“

xx.  gl.  (20  gr.)  v.  (5)  erbittern  das  sie  den  Baw  gehoben  haben  zu
Nawen  zcolhaus  vnd  zu  der  Capellenn  yzlicher  ij  tag,  Eym  Cynnen  tag

gr.“
„ij  ßo.  (2  Schock)  xxxvj  gl.  (36  gr.)  vonn  iij  ßo.  (3  Schock)  neun  ellige
Brett  aus  gelessenn  zu  spinden  zu  der  Capellenn  vnd  zum  neuen  zcolhaus
i  ßo.  vor  iij  gl.“

7)  Die  Capelle  lag  gerade  auf  dem  jetzt  verschütteten  Pfeiler,  rechter
Hand,  wo  jetzt  die  Brühl'sche  Terrassentreppe  ausmündet.
        <pb n="37" />
        33

—

Kirchliche  Sprachprobe  aus  dem  14.  Jahrhunderte
im  Meißnischen.

In  einem  alten  Kirchenbuche,  das  zugleich  ein  Allerlei  enthielt,
  was  einem  Geistlichen  jener  Zeit  zu  wissen  nöthig  war,  fand
sich  unter  Andern,  und  zwar  in  gutem  Mittelhochdeutsch,  da  alles
Uebrige  meistens  lateinisch  geschrieben  war,  das  „Vater  Unser,“
„der  Englische  Gruß"“  und  „der  Glaube.“  —

Nicht  nur  nach  dem  Schriftductus  zu  urtheilen,  sondern  auch
nach  mehren  darin  angeführten  Jahrzahlen,  war  dieses  Mannscript,
  das,  wie  so  manches  Andere  aus  Sachsens  Kirchen  in
Indenhände  gerathen  war,!'))  und  nach  England  übergewandert
ist,  von  verschiedenen  Händen  vor  1340  geschrieben;  hatte  auch
noch  einige  Randbemerkungen  aus  dem  15.  Jahrhunderte.

Da  ich  noch  zur  Einsicht  dieses  Buches  gelangte,  ehe  es  verkauft
  ward,  so  habe  ich  mir  die  obenerwähnten  Stücke  ausgeschrieben,
  und  theile  sic  hiermit  buchstäblich  mit:

Vater  vnser,  der  du  bist  in  den  hemeln,  geheilget  werd  dyn
name,  ezu  komc  din  riche,  dyn  Wille  gewerde,  als  in  deme  hemel
vnd  in  der  erden,  vuse  tegeliche  Brot  gyb  vns  hüte,  vnd  vorgib  vns
vnse  schulde  als  wir  vorgeben  vnßn  schuldegern  ond  nicht  vorlas  vns
in  bekommrunge,  sundern  löse  vus  von  obele.  Amen.

Gegrußet  sistu  Maria  gnaden  vol,  der  herre  mid  dir  du  benedite
vnder  den  Frowen,  vnde  dy  benedite  frücht  dines  libes  JHus  xpc
(Jesus  Christus).  Amen.

Ich  gloube  in  got  fater  almechtigen  scheppher  hemels  vude  der
erden,  vnde  in  ihm  xpu  (Christum)  synen  eynegen  son  vußm  herrn,
der  entephangen  ist  von  deme  heiligen  geiste,  geborn  von  Marian  der
iungfrowen,  gemartert  vnder  poncio  pylato,  geeruczeget,  gestorben,  vnde
begraben,  czu  der  Helle  fur,  an  deme  dritten  Tage  erstund  von  den
toten,  czu  hemele  fur,  siczet  czu  der  rechten  hand  gotes  des  almechtegen
vaters,  von  denen  He  czukunftik  ist  czu  orteylyn  dy  lebenden  und  dy  toten.

Ich  gloube  in  den  heiligen  geist  in  dy  heilgen  eristenheit,
gemeinschaff  der  heiligen,  ablaß  der  sunde,  uffirstandunge  des  fleysches,
vun  das  ewige  Leben.  Amen.

—.——.

1)  Die  Wachsamkeit  der  Alterthums-Vereinc.  im  Ganzen  ist  eigentlich
viel  zu  gering,  und  es  geht  dem  Lande  dadurch  Vieles  verloren.  —  Weniger
Formalität  und  mehr  handeln  führt  zum  Ziele!  —

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  1.  3
        <pb n="38" />
        34

Beitrag  zur  Geschichte  der  sächsischen  Straßenzüge,
besonders  der  Straße  von  Meißen  nach  Böhmen.

Böhmen  war  schon  in  der  frühesten  Zeit  der  vaterländischen
Culturanfänge  in  sehr  naher  Verbindung  mit  dem  Lande  Meißen.
Wenn  Bischof  Dittmar  von  Merseburg  als  Geschichtschreiber  seiner
  Zeit  mit  dem  linken  Elbufer  mehr  in  geographischer  Bezichung
bekannt  gewesen  wäre;  so  würde  er  bei  Beschreibung  zweier  das
Meißner-Land  berührende  Heereszüge,  von  denen  der  eine  aus
Böhmen  kam  und  der  andere  dahin  ging,  mehr  in  die  topographischen
  Details,  was  sehr  zu  wünschen  wärc,  eingegangen  sein.
So  beguügte  er  sich,  was  den  ernsteren  Zug  betrifft,  nur,  die
bloße  Richtung  in  dem  Gebiete  anzugeben,  das  Herzog  Boleslav
dem  flüchtigen  Herzog  Heinrich  II.  von  Baiern  auf  seiner  Rückkehr
  nach  Deutschland,  im  Jahre  984,  vorschrieb.  Er  sagt,  daß
der  Zug  durch  die  Gane  Nisani  und  Daleminci  bis  nach  Mogelini
  gegangen  sei.  Da  jedoch  der  böhmische  Heerführer  Wagio
auf  der  Rückkehr  nach  Böhmen  Meißen  eroberte;  so  läßt  sich  daraus
  schließen,  daß,  da  man  damals,  namentlich  wegen  der  großen
Waldungen,  noch  keine  große  Straßenauswahl  hatte,  die  Heerstraße
  nach  Böhmen  über  Meißen  ging.  1)  Auch  spricht  für  den
Lauf  der  damaligen  Meißnisch-böhmischen  Straße  die  frühe  Anlegung
  von  Burgwarten  im  Laufe  des  Elbthales,  von  Dohna  bis
Meißen,?)  da  man  dergleichen  Plätze  des  Schutzes  und  Geleites
halber  nur  in  die  Nähe  der  Heerstraßen  zu  legen  pflegte.  Etwas
mehr  geht  schon  aus  der  Nachricht  Dittmar's  (im  6.  Buche)  vom
Kaiser  Heinrich's  II.  Zuge  im  Jahre  1004  hervor.  Um  diesen
zu  decken  und  zugleich,  um  Boleslav  glaubend  zu  machen,  daß
sein  Zug  gegen  Polen  ging,  hatte  nämlich  Heinrich  bei  Bornz
und  Nisan  eine  Menge  Kähne  zusammenbringen  lassen,  und  es
kann  nicht  bezweifelt  werden,  daß  unter  Nisan  3)  der  Ort  unter  dem
Burgwart  Brisenice  zu  verstehen  sei.  Doch  oberhalb  Meißen
schlug  Heinrich,  sich  fsüdwärts  wendend,  urplötzlich  die  Straße  nach
Böhmen  ein,  wurde  jedoch  durch  die  in  Folge  von  Regengüssen
angeschwollenen  Flüßchen  in  seinem  Wege  aufgehalten,  und,  wenn
Pubitschka,  in  seiner  chronologischen  Geschichte  Böhmens  (III,  181),
sowie  auch  Hering,  in  der  Geschichte  des  Hochlandes  (I,  78),  diese
Straße  des  Kaisers  für  die  jetzt  von  den  Böhmen  genannte  Leipzi-1)

  Nach  Annalista  Saxo  (ad.  a.  1040)  ging  eine  Straße  zur  Zrbia
über  Donin  und  nach  dem  Pegau'schen  Mönch  eine  Straße  durch  Nisan  nach
Wurzin;  auch  Herzog  Borziwoy  kam  auf  der  Straße  über  Donin,  wo  er
lagerte,  wie  Cosmas  berichtet.  —

2)  Donin,  Brisenice,  Lüebiduwa,  Gozebude  und  das  Castell  Scharffenberg.

3)  Der  Archidiaconus  von  Meißen,  der  in  Briesnitz  seinen  Sitz  hatte,
hieß  auch  der  Archidiaconus  von  Nisan.
        <pb n="39" />
        35

ger  Straße,  über  Chemnitz,  Zschopau  und  Zöblitz,  hält;  so  mag
er  wohl  darin  irren,  da  wegen  der  Behinderung  durch  angeschwollene
  Flüßchen  doch  wohl  nicht  anzunehmen  ist,  daß  Heinrich  so
weit  von  dem  Elbgebiete  abgekommen  sein  sollte.  Vielmehr  ist
anzunehmen,  daß  des  Kaisers  Zug  wohl  eher  in  der  Richtung
von  Frauenstein  und  Purschenstein  (Borsostein)  ging,  wo  sich,  wie
bekannt,  schon  frühe  Spuren  einer  aus  Böhmen  in's  Meißnische
mündenden  Heerstraße  finden.  —  Ferner  wird  auch  erzählt,  daß
Boleslav  bei  der  Nachricht  vom  Vordringen  seines  Feindes,  einen
Berg  im  Walde  Mirigidn  (der  sich  über  Frauenstein  nach  der
Elbe  herabzog)  mit  Bogenschützen  zur  gänzlichen  Abschließung  des
Passes  nach  Böhmen  —  prorsus  intercluso  omni  aditu  —  wie
Dittmar  sich  ausdrückt  —,  besetzte.  Hieraus  geht  nun  hervor,
daß  dort,  wo  Heinrich  heranzog,  ein  aditus,  d.  i.  Paß  oder  Heerstraße,
  die  durch  enge  Pässe  führt,  nach  Böhmen  hineinführte,  der
von  diesem  Berge  aus  überherrscht  werden  konnte.  Diese  Straße
finden  wir  nun  in  der  über  Franuenstein,  gegen  Saida  und  Purschenstein
  sich  hinwendenden,  während  letztere  zugleich  den  natürlichen
  Schlüssel  zu  dem  Passe  abgab,  und  es  scheint  daher  letzteres
auch  der  Berg  zu  sein,  auf  dem  Boleslav  seine  Schätzen  als
Vorhut  aufstellte.  —

Nehmen  wir  uun  noch  die  alte  Sage,  daß  das  uralte  Schloß
Purschenstein,  was  nicht,  wie  Limmer  (Geschichte  Meißens)  will,
von  „Pürschen“  seinen  Namen  hat,  vom  Borso  von  Riesenburg  erbaut
  wurde  und,  daß  das  fast  zwei  Meilen  ostwärts  von  Borsenstein
  im  Saatzer  Kreise  auf  einem  steilen  Felsen  des  Bergrückens,
der  das  Langenwieser  Thal  vom  Deitzendorfer  Grunde  scheidet,
oberhalb  Ossek  liegende  Schloß  Riesenburg  4)  damit  in  Besitz-Verbindung
  stand:  so  ist  es  keinesweges  zu  gewagt,  anzunehmen,  daß
eben  dieses  Riesenburg  die  böhmische  Grenzveste  sei,  welche  sich
nach  Dittmar's  Erzählung  dem  Kaiser  Heinrich  nach  endlicher  Erstürmung
  des  Passes  von  selbst  öffnete,  von  welchem  Schlosse  aus
der  Kaiser  auch  die  Stadt  Saatz  eroberte.  Merkwürdig  bleibt
es  jedoch,  daß  Cosmas,  von  Prag  nichts  von  diesem  Heereszuge
weiß.  —

Glücklicher  Weise  findet  sich  )  eine  Urkunde  Königs  Johanns
(des  Luxemburgers)  von  Böhmen,  vom  Jahre  1341,  in  der  dieselbe
  Straße  dem  Borso  von  Riesenburg  zur  Ueberwachung  —
„Custodie,  gubernacioni  et  trangquillitati  pacis  innigilare
delectet“  —  übergeben  wird,  und  worin  besonders  noch  ausgesprochen
  ist,  daß  er  zu  diesem  Entzwecke  eine  Wache  oder  Warte
mit  Zolleinnahme  auf  dieser  Straße  erbauen  solle  —  „custodiam
  sen  Warlam  in  dicia  strata  vbi  ipsis  et  Regno  nostro

—

4)  Das  eigentliche  Stammschloß  der  Riesenburge  ist  bei  Marienberg.
5)  Im  Dresdner  Hauptstaats-Archive.  z«
        <pb n="40" />
        36

magis  expediens  visum  suerit,  locent,  in  easque  Theolonium
hactenus  receplum  percipiam.“  —  Der  Straßenzug  wird  in
der  Urkunde  also  bezeichnet:

Ipsi  Borsoni  et  heredihbus  suis  indulsimus  et  indulgemus,
ratum  et  gratum  inantea  perpetuo  Rabituri,  duod  ipsi  stralam  de
Mysna  versus  Boemiam  ante  castrum  Ossek,  uolgariter  dictum
Risenburch,  tendemem  trans  Villam  dictam  Crab  ad  Monasterium
Ossek  Cysterciensis  ordinis  pertinentem  causa  comodi  et  melioracionis
  viarum  6)  transtulerunt  etc.

Schon  in  sehr  frühen  Zeiten  finden  wir  aber  auch  über  diese
ersten  Straßenzüge  beschränkende  Vorschriften,  die  noch  bis  in  das
15.,  ja  sogar,  was  die  später  erwähnte  Straße  nach  Polen  betraf,
bis  in's  17.  (wie  wir  später  sehen  werden)  Jahrhundert  herab
theilweise  galten;  doch  diese  Straße  scheint  nicht  mit  einer  solchen
Beschränkung  behaftet  gewesen  zu  sein.  Vielmehr  sagt  die  Urkunde
  ausdrücklich:  „Vi  ihidem  singuli  voluntarie  transire  cupientes
  sine  interdicto,  inhibitione  ac  impedimento  duolibet
transeant  et  quod  nullus  ad  eandem  stratam  contra  voluntatem
  spondaneam  compellatur  :)"  —,  was  zugleich  dafür  ein  Beweis
  sein  kann,  daß  auch  noch  andere  Straßen  schon  damals  von
Meißen  aus  nach  Böhmen  hineinführen  mußten,  was  übrigens
auch  durch  eine  andere  Stelle  der  Urkunde  angedeutet  ist:  „dicte
strate  et  aliarum  stratarum  diligencius  inuigilare.“—  Was  überdies
  die  Zollerhebung  auf  dieser  Straße  von  Meißen  über  Klostergrab
  und  Ossek  betrifft;  so  ist  in  der  Urkunde  folgende  Bestimmung
  gegeben:

„Videlicet  a  duolibet  equo  curruum  sex  Hallenses  s)  ei  Meres
  in  curribus  jacentes  sime  Theclonio  9)  et  estimacione  transeant
exceptis  Allecibus  10)  et  piscibus  de  quibus  ipsum  recipiant  Theolonium
  sicut  a  retroactis  temporibus  est  receptum.“

6)  Dieser  Weg  wird  dadurch  zugleich  als  der  bessere  bezeichnet.

7)  Markgraf  Heinrich  von  Meißen  versprach  1252  dem  Stifte  zu  Meißen,
  daß  er  für  den  Bischof  und  seine  Leute  die  Land=  oder  Heerstraße  —
stralam  regiam  —  und  die  Zölle  (ihelonia)  wie  vor  Alters  lassen  wollte.  —
Ein  altes  Beschränkungsrecht  hatte  besonders  Freiberg,  dem  im  Jahre  1318
von  Neuem  das  Recht  bestätigt  ward,  daß  nach  Böhmen  gemeine  Wagenfrequenz
  —  currnum  communium  transilus  —  auf  keinem  andern  Wege,  als
durch  Freiberg  gehen  sollte  (Urkunde  in  Horn's  Handbibliothek  St.  7.  S.
742).  Uebrigens  hatte  schon  Kaiser  Friedrich  II.  in  einer  Urkunde  (Ludewig,
Reliqu.  7.  516  und  Dreihaupt,  Saalkreis  2.  179)  befohlen,  daß  Niemand  gezwungen
  werden  sollte,  wider  Willen  auf  einen  Markt  zu  ziehen,  von  den
alten  Straßen  sollte  man  jedoch  nicht  abweichen,  außer  mit  Bewilligung  der
Nachbarn.

8)  Sechs  Heller.  Die  Heller  stammen  aus  Halle  in  Schwaben,  wo  sie
1228  zuerst  geprägt  wurden.

9)  Statt  Thelonimm,  Markt=  und  Straßenzoll.
10)  Statt  Halecibus.
        <pb n="41" />
        37

Demnach  betraf  dieser  Zoll  eigentlich  nur  die  Pferde  vor  den
Wagen,  während  die  auf  den  Wagen  liegenden  Waaren,  außer
Heringe  und  Fische,  von  welchen  Zoll  wie  von  Alters  her  erhoben
  werden  sollte,  frei  passirten.  —  Auch  wird  in  der  Grenzurkunde
  des  Klosters  Zelle  einer  alten  böhmischen  Straße  gedacht,
die  sonach  zwischen  Hainchen  und  Freiberg  durchgegangen  und  von
Oederan  nach  Zschopau  gezogen  sein  mußte.

Das  Recht  Heer=  und  Landstraßen  anzulegen,  oder,  um  den
Ausdruck  zu  gebrauchen,  zu  bannen,  war  von  den  frühesten  Zeiten  an
eigentlich  nur  ein  kaiserliches  (daher  auch  der  Ausdruck:  strata
regia),  und  für  Meißen  ertheilte,  nach  einer  Urkunde  des  königl.
sächsischen  Hauptstaatsarchivss  vom  10.  März  1332,  erst  Kaiser
  Ludwig  IV.  seinem  Schwiegersohne,  Markgraf  Friedrich  dem
Strengen,  das  Recht,  in  seinen  Landen  alle  Straßen  zu
legen  und  richten,  wohin  er  wolle.  —  «

Als  sehr  alte  Heerstraßen  sind  in  Sachsen  noch  anzusehen:
die  Reitzenhayner  Straße,  welche  die  Aemter  Leipzig,  Borna,
Chemnitz,  Wolkenstein,  Augustusburg  berührt;  die  Frankfurter
von  Leipzig  durch  Thüringen  nach  Frankfurt  a.  M.;  die  Salzstraße
  von  Borna,  Lobstädt,  Euthra  2c.;  die  Luccaner  von
Pegau  nach  Altenburg  r2c.;  die  Coburger,  Hofer,  Moseler,
Silberstraße  2c.,  über  die  wir  später  einmal  ausführlicher  berichten
  werden.  —  Von  Leipzig  aus  waren  schon  sehr  frühe  fünf
Hauptstraßenzüge  vorgeschrieben:  1)  nach  Schlesien,  Polen,  Rußland;
  2)  nach  Böhmen,  Oesterreich,  Jtalien  und  Ungarn;  3)  nach
Thüringen,  Hessen,  Rheinländer  (das  „Reich“  genannt);  4)  nach
Hamburg  und  den  übrigen  Seestädten;  5)  über  Bayreuth,  Baiern,
Lombardey  (Hofer  Straße).  —  Diese  Straßen  hießen  die  fünf
Stapelstraßen.  Besonders  streng  wurde  der  Straßenzug  nach  Schlesien,
  Polen  und  Rußland  genommen,  was  schon  die  vom  Könige
Johanns  von  Böhmen  im  Jahre  1341  auf  Ansuchen  der  Städte
Görlitz  und  Zittan  gegebene  Urkunde  beweißt,  welche  auch  Kaiser
Karl  IV.  bestätigte  11).  Ueber  mehrere  dieser  Streitigkeiten  wegen
Haltung  der  Heerstraßen  an  einem  anderen  Orte.  Daß  übrigens
die  Straße  von  Leipzig  nach  Meißen,  und  von  Meißen  über  Bischoffswerda,
  Budissin,  Görlitz  nach  Schlesien  u.  s.  w.  schon  in
frühester  Zeit  über  den  sogenanuten  Hirschberg  bei  Dresden  und
zwar  schon  Mitte  des  11.  Jahrhunderts  hinausging,  zeigen  uns
die  bereits  1068  bestandenen  Burgwarten  Woz  und  Loczewicze.

11)  Vgl.  Born  Dissertatio.  I.  5  13.  —  Cbrist.  Manlius  Rer.  Lusatic.  Lib.
VI.  C.  32.  —  Aug.  Leyser,  de  via  regia  Lusatiae  diss.  Vit.  1732  5  12,  pag.
19.  20.  2c.  —  Vgl.  auch  (Franz)  Pragmatische  Handelsgeschichte  der  Stadt
Leipzig  1772.  S.  157  ff.
        <pb n="42" />
        38

Die  auf  Wachstafeln  verzeichneten  Leipziger  Raths—
Kämmerei-Register  vom  Jahre  1426  in  der  königl.
Bibliothek  zu  Dresden.

Dieses  wahrhafte  Curiosum  aus  der  vaterländischen  Vorzeit
ist  in  der  königl.  Bibliothek  zu  Dresden  in  dem  Manuseripten-Zimmer,
  Schrank  M.,  Nr.  18  und  19  aufbewahrt,  und  verdient
als  Beitrag  zur  Orts-,  Cultur=  und  Sittengeschichte  Sachsens
volle  Beachtung).

Es  sind  zwei  Lederbände,  welche  weißbuchene  Tafeln  mit
erhöhtem  Rande,  die  auf  dem  Rücken  des  Bandes  festgeleimt  und
dadurch  mit  einander  verbunden  sind,  in  sich  fassen,  während  die
viereckigen  Vertiefungen  der  Tafeln  zu  beiden  Seiten  mit  schwarzem
Wachse  ausgestrichen  sind:).  Auf  die  Fläche  des  Wachses  ist  die
Schrift  mit  einem  Griffel,  für  jene  Zeit  wahrhaft  calligraphisch,
eingerissen,  was.  von  einer  ziemlich  gewandten  Hand  geschehen  sein
muß,  da  Grund=  und  Haarstriche  in  einem  ziemlich  guten  Wechselverhältnisse
  stehen.  Die  Schrift  ist  der  von  der  römischen  Minuskel
  zur  gothischen  Minuskel  mit  kleinen  runden  gothischen  Majuskeln,
  als  Initialen,  übergehende,  in  den  Diplomen  damals  gewöhnliche
  Ductus,  woraus  die  sogenannte  schwabacher  Druckschrift
  hervorging.

Vol.  I.  (Jl.  18)  enthält  10  Tafeln,  wovon  einige  defect  und
auf  den  anderen  die  darauf  befindliche  Schrift  zum  Theil  zugestrichen
ist.  Diese  10  Tafelu  theilen  wir  in  Abschrift  mit,  der  sich,  trotz
der  großen  Schwierigkeit  des  Lesens  der  zum  Theil  sehr  unleserlich
  gewordenen  Schriftzige,  der  Herr  Haupt-Staats-Archivar
Herschel  mit  seltener  Geduld  und  Vorliebe  unterzog,  und  fügen
derselben  die  etwa  nöthigen  Erläuterungen  bei#).

Vol.  II.  (M.  19)  ist  dagegen  sehr  schlecht  gehalten  und  enthält,
  soviel  man  noch  zu  lesen  vermag,  ein  Verzeichniß  der  Bürger
  und  besonders  Grundstenerpflichtigen  Leipzigs  in  jener  Zeit,
nach  den  Stadtvierteln  und  Vorstadttheilen  geordnet.  Interessant
wärc  es  allerdings  für  die  Familiengeschichte  und  die  damaligen
Localitäten  Leipzigs,  auch  von  diesen  8,  bereits  schon  sehr  vom
Wurme  zernagten,  Tafeln  Abschrift  zu  erhalten.  «

1)  Das  eine  der  beiden  Volumen  ist  mit  einem  besondern,  im  18ten
Jahrhunderte  erst  gefertigten,  buchartigen  Carton  verseben.

2)  Wir  erinnern,  hinsichtlich  der  Aehnlichkeit,  an  die  seit  dem  17ten  Jahrhunderte
  gewöhnlichen  Convoluten  von  Schiefertafeln,  die  sogenannten  nürnberger
  Schieferbücher  oder  Schieferspinde.

3)  Erwaige  Berichtigungen  werden  gern  entgegengenommen  werden.
        <pb n="43" />
        39

Tafel  I.  dieser  unter  dem  Baumeister  Conrad  Beren  oder
Beyer  im  Jahre  1426  geführten  10  Registertafeln  besagt  zuoerst,
daß  die  alten  Rathsgeschworenen  den  neuen  880  Schock  20  gr.
84  Denar  in  Gelde  und  Außenständen  übergeben.  —  Der  Ausdruck:
  „die  Prafandmen“,  ist  uns  nicht  klar.  —  Tafel  II.  u.  III.
euthalten  die  Angaben  von  eingegangenen  Zinsen  und  Abgaben,
und  letztere  noch  die  Einnahme  von  dem  Weinzutrinken,  propinatio
  vini,  was  sich  vielleicht  auf  die  Strafen  wegen  des  bekannten
  Verbots  des  Zutrinkens  beziehen  könnte.  —  Die  IV.  u.  V.
Tafel  enthält  die  Einnahme  von  der  Ziegelei,  während  die  VI.
des  Stadtgerichts  Sportelregister  und  die  VII.  die  Strafgelder
und  die  Abgaben  des  Bierschänken  Conrad  vom  Bier  und  Wein
aufführt.  Däß  aber  bei  diesem  damals  einzigen  Bierschänken  in
Leipzig,  der  wahrscheinlich  der  Rathskellerwirth  war,  tüchtig  gezecht
  ward,  geht  aus  der  Summe  der  Jahrabgabe  von  370  Schock
und  34  gr.  (eine  große  Summe  für  die  damalige  Zeitl)  von  verbrauchtem
  Bier  und  Wein,  hervor.  Während  die  VIII.  Tafel
leer  ist,  enthült  die  IX.  nur  eine  Abgabe  oder  Lieferung  des
Nonnenklosters  von  gelöschtem  Kalke  an  die  Stadt,  und  die  X.
die  geschwornen  Bäcker  und  Fleischer,  sowie  die  Stadthauptleute.
Es  war  gewöhnlich,  daß  in  jener  Zeit  drei  geschworne  Bäcker
und  eben  "6  viel.  Fleischer  mit  im  Rathe  saßen,  worauf  sich  auch
Luthers  Sprüchwort  beziehen  mag:  „Wo  Bäcker  und  Fleischer  zu
Rathe  sitzen,  ist  vberall  vbell  eitel  Ding!“

Besonders  beachtenswerth  sind  diese  Tafeln  wegen  der  damaligen
  Schreibart  vieler  Ortsnamen,  die  mit  den  alten  wirklichen
Urkundennamen  harmoniren  und  für  die  Geographie  des  Mittelalters
  in  der  That  wichtig  sind.  Außerdem  enthalten  sie  manchen
Wink  zur  Topographie  und  namentlich  zur  Gewerbs-,  Handelsund
  Sittengeschichte  Leipzigs,  und  da  aus  jener  Zeit  im  Lande
nicht  viel  solche  Register  noch  vorhanden  sind,  und  nächst  den  vom
Grafen  von  Beust  in  dem  Staatsanzeigen  (S.  7—23)  mitgetheilten
Rechnungen  des  Raths#zu  Naumburg  a.  d.  S.,  von  1349—1559,
die  ältesten  sind,  so  nahmen  wir  nicht  Anstand,  sie  hiermit  zu  veröffentlichen.


Erste  Tafel.

HiRte  percepta  sub  magistro  4)  Conrado  Beren
.  anno  domini  MCCCCNAVI.

Primo  antiqui  jurali  tradiderunt  nobis  novis  juratis  in  promptuariis
  et  debitis  VIII  centum  I.XX  sexagenas  5)  XX  grossos  VIII1
denarios  —  Hans  Wingarte  5)  de  exactione  XXIIII  grossi  —
Janitor  ante  valvam  Ranstedensem  :)  VIII.  sexagenae  —  ltem

—  —

4)  In  Falkensteins  Beschreibung  der  Königl.  Bibliothek  zu  Dresden  —
Magno  —  gelesen.  5)  Alte  Schock.  s)  Weingarten.  7)  Vor  dem  Ranstädter  Thore.
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        40

die  llosschlure  3)  vor  dem  Ranstedischen  lore  obir  die  fere9)
zcu  faren  I.  scaagena  ll.  grossi  —  Andreas  schumann  de  exactione
  XXIII.  grossi  —  ltem  Jacofl  von  den  Schratletern  10)  IX
s  ragenae  —  lem  die  Dralandmen  de  exdaclione  11)  XXIIII  grossi
Quarta  leria  post  lelare  de  pecunia  vigilum  12)  M  scragenae
IX.  grossi  —  Item  der  glockengisser  in  der  stathuse  von  vorsessenem
  zcinse  XXV.  grossi  —  lem  ein  gast  von  Krakow  13)
vor  ein  Swarz  pfert  Il.  sexagenae  XX  grossi  —  Sahato  post
misericordiam  14)  domini  Clemens  de  libra  et  theolonio  15)  XLVIII
se  xJagenac  XXNIIII  grossi  —  Sahato  post  jubilate  16)  de  pergolis
  17)  in  nundine  Walburgae  18)  LXXNVI  schagenae  X.  grossi  —
Nickel  eyflart  vor  ein  pfert  II.  seragenade  —  Sabato  post  cantate
  19)  Clemens  de  libra  el  thelonio  in  nundqdine  Walburgae
LXXVIII  sckagenne
Summa  XI  cenlum  IIII  sexagenae  XXVI  grossi  VIIIS  denharli.


Zweite  Tafel.

Iiem  die  Hossenfure  vor  deme  peterstor  von  der  Hosse  20)

XI.  grossi  —  Peter  Kilewain  von  vorsessenem  geschosse  III.
scxagenae  —  Nicolaus  friezsche  de  cxachkione  antiqua  XXIIIII
grossi  —  ltem  haus  eckart  von  vorsessenem  geschosse  l.  sezxagena
  LVI  grossi  —  Item  von  aldem  Korne  III.  sexagenae  XXI.
grossi  —  Cuarta  leria  21)  post  Johannis  baptiste  de  pecunia
vigilum  VI.  sexagenae  IV  gross  —  Ouarta  leria  post  visitationem
Marie  22)-de  pecunin  vaccarum  23)  II.  sexagenac  XXX  grossi  —
Item  von  dem  lemigern  24)  zeu  zeinse  Xll.  grossi  —  Am  Sunabunde

  laurencdli  25)  pauwel  schoncopf  hat  gekoufft  an  der  Stat
XXll.  rinesche  gulden  jerlichs  zeinses  oll  einen  wederkonll  dauor
hat  er  gegeben  CC  vude  LXXX  rinesche  gulden  die  machin  an
groschen  XCIII.  sexagenae  XX  grossi  26)  —  Cuarta  seria  post
Mathei  villani  de  udericzsch  27)  de  censu  Egidii?8)  XII  sexagenae
  XVIII  grossi  —  Quarta  feria  post  Mathei  29)  de  pecunia
vigilum  V.  sexagenae  L  grossi  —  hans  von  tuch  30)  de  exactione
anliqua  l.  sckagena  XII.  grossi  —  Sabato  post  Maurici#  1.))  von
erbegelde  des  gerichtes  V.  sexagenae  XXXVIII  grossi  IIII  denarü
—  Semmeltreter  von  aldem  schindel  IX  grossi  —  Ilem  de  pe-6u

  Lelzslaße  oder  vielmehr  Fuhre  des  Floßholzes.  5)  War  daselbst  noch
keine  Brücke.  10)  Schrotleitern.  11)  Steuer.  12)  Wächtergeld.  12)
Krackau.  11)  20.  April.  12)  Zoll  und  Waagegeld.  16)  27.  April.  17)
pergulac,  Buden.  18)  1.  Mai.  Die  Jubilate-Messe.  19)  4.  Mai.  20)  Beweis
  von  der  Holzflöße  vor  dem  Münzthore.  21)  28.  Juny.  22)  6.  July.
30)  Weidegeld.  21)  Ziegelstreichern.  25)  10.  August.  26)  Interessant  sst
diese  Münzvergleichung.  27)  Eutritzsch.  28)  Am  1.  Sept.  zahlbar.  29)
25.  Sept.  3°0)  Taucha.  War  1425  regierender  Bürgermeister.  71)  28.  Sept.
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        41

—

cunia  poncinm  32)  XLIIII  grossi  —  Sabato  post  Michaelis  33)
Clemens  de  libra  34)  et  thelonio  33)  XXVIII  sefagenae  I.  grossi.
Summa  CLXV  scxagenac  VIII  grossi  IIII  denarii.

Sabato  post  dyonisii  36)  de  pergolis  31)  in  nundine  Michnelis
  Lllll  sexagenae  IX  grossi  —  Ouarta  leria  post  undecim  milia
virginum  33)  Clemens  de  libra  et  fheolonio  de  nundine  Michwe--lis
  XLIl  segagenae  XXAXVI.  grossi  —  ltem  die  lurstere  von
Warin  39)  von  wesen  unde  holcze  10)  Allll  sexagente  XVII.
grossi  VII.  denarii  —  llem  von  grummcite  XXXVIII  grossi  —
Mattis  dilterich  de  exactione  antiqua  XX  grossi  —  ltem  peter
von  duben  41)  hat  gekouft  an  der  Stat  sechezig  rinische  gulden
jerlichs  zeinses  zeu  dren  liben  42),  dauor  had  er  gegebin  sechshundert
  und  sechezig  rinische  gulden  die  machin  an  groschen
CNN  sesagenac  —  meister  Conrat  Bere  13)  had  gekouft  an  der
stal  scchs  gulden  jerlichs  zeinses  z2cu  dorotheam  siner  tochter
libe  dauor  had  er  gegebin  LIII  gulden  die  machin  an  groschin
XLIII  sexagenae  —  Er  Conrad  unde  Er  herman  wollliagin  haben
gekoult  an  der  stat  ein  unde  czwenczig  rinische  gulden  Ferlichs
zcinses  zcu  irer  beider  libe  44)  dauor  habin  sie  gegebin  CCLI.
rinische  gulden  die  machin  an  groschen  LXXXIIII  sexagenae.  —
Item  bofekel  vor  ein  wis  plert  XL  grossi  —  Sabato  post  lucie  15)
de  pecunia  vigilum  VI  sexqagense  XLV.  grossi.

Summa  IIIl  centum  XLVIII  seragenae  LV  grossi  VII  denharli.


Dritte  Tafel.

heimich  Hurster  46)  had  gegebin  vm  Lodewig  bergishains
wegin  von  vorsessenem  geschosse  XXIIexagenas  —  hans  ry—
mer  417)  de  exactione  antigus  XXXVI  grossi  —  Er  heinrich  hopfe
hat  gekoult  an  der  stat  zcwelf  rinische  gulden  jerlichs  zeinses
zcu  sinem  libe  dauor  hat  er  gegebin  XCW  rinische  gulden,  die
machin  XXNII  sexagenae  —  hans  delczsch  45)  de-  exactione  antiqua
  Xll.  grossi  —  JNickel  engilstorl  419)  de  esactione  XXVII
grossi  —  Sabato  post  Anthonii  50)  Clemens  de  libra  et  theolonio
  XXX  seragenae  XXVII  grossi  dedit.  —  dominico  post  anthonii
  5  1)  villani  de  udericzsch  52)  de  censu  purificationis  marie  53)
XNll  scxkagenac  AVIII  grossi  —  ltem  villani  de  udericzsch  deputatum
  consuclum  l.  selagena  —  ltem  Strus  von  vorsessenem
inse  L  grossi  —  Item  villani  de  Niczsch  34)  de  censu  mar-—.–



22)  Brückengeld.  33)  5.  Oct.  34)  Waagegeld.  35)  Marktzoll.  3°6)  12.
Octob.  37)  pergula,  Bude,  Kramladen.  38)  26.  Oct.  2?5)  Der  Förster  von
Wahren.  40)  Von  der  Jagd=  und  Forstnutzung.  41)  Düben.  15)  2  zu  deren
  Leibe.  43)  Heißt  anderswo  Beyer,  war  bereits  1420  im  Rathe.  41)
Zu  ihrer  beider  Leibe.  15)  14.  Dec.  15)  War  seit  1429  Rathoherr.  47)
Riemer,  vielleicht  von  seinem  Handwerke  so-genannt.  48)  Delitzsch,  nach
dem  Geburtsorte.  45)  Engelsdorf,  desgl.  36)  18.  Jan.  1427.  37)  10.
Jan.  —  5:)  Bauern  von  Cutritzsch.  53)  2.  KFebr.  34)  11.  Nov.  —
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        42

—  —  7———

tini  55)  et  purilicationis  marie  V  seagenae  X  grossi.  —  liem
ditterich  Kolkewicz  hat  gegebin  von  Bussen  5  6)  des  gerichts
XXIIlll  sexagenas  XXX  grossos  —  JFickel  prasse  51)  de  exactione
XII  grossi.

Summa  CCXXX  sexagenae  XIIII.grossi  —  Summa  summarum
  omnium  perceptorum  M.  VIII  centum  XLVIII  sexagenae
  XIIII  grossi

percepta  de  propinatione  viniss)

Pauwel  norenberg  59)  VI  sexgagenae  XI  grossi,  dedit  —
hugo  appoteker  60)  VI  sexagenae  XXVI  grossi,  dedit  —  hans  von
luch  l.  scKagena  L  grossi,  dedit  —  Camermeisterine  I.  sezagenae
  L  grossi,  dedit  —  hans  malticz  XXVIII  grossi,  dedit.  —
hans  pappemeir  VI.  sexagenae  LVIII  grossi,  dedit.  —  heinrich
prempschwicz  III.  se1agenac  XLVI  grossi,  dedit  —  die  spissine
XXV/I  grossi,  dedit  —  Ticze  kolkewicz  LVIII  grossi,  dedit  —
Dauwel  goltschmid  XII  grossi,  dedit  —  Conrad  Bere  VIII  grossi,
dedit  —  Arnolt  von  Banczsch  ö1)  III.  grossi,  dedit  —  hans
wachau  der  cleine  X  grossi,  dedil  —  Andreas  stobener  X  sexagenae
  VII.  grossi,  dedit  —  heinrich  schulticz  62)  XXXVI  grossi,“
dedit  —  Jochen  63)  CQuierling.

Summa  propinationis  vini  XLIl  sexagenae.

Vierte  Tafel.
pbercepta  de  lateribus.  64)

Andreas  bruwer  65)  IIII  grossi  —  arnolt  von  banczsch  lL
grossi  —  Engil  I  grossi  —  Pauwel  gollsmid  X  grossi  —  Nickel
winborner  66)  VIII  grossi  —  lorencz  wachau  XX  grossi  —  Peter
lange  —  die  Nunnen  von  Nimpczsch  61)  E  sexagena  XXIIII  grossi
—  Andreas  surampfl  III  sexgagenae  —  Altermanni  sancti  Jacobi  68)
I.  sexagena  —  heimich  bose  XLIII  grossi  —  Matlis  rorbach
IIII.  grossi  —  walter  scherer  II.  grossi  —  Andreas  lisscher  59)
IIII  grossi  —  Nickel  Krolob  II.  grossi  —  lucas  bergau  II.  grossi
—  villani  de  Brimmenicz  10)  I.  sexagena  XXXII.  grossi  —  villani
de  holczhusin  1)  IIII.  grossi  —  wegstuh  V  grossi  —  Nickel
berker  V  grossi  —  heinrich  volrat  VI  grossi  —  heinrich  von
hersieltl  12)  Xll.  grossi  —  Spissrin  XX  grossi  —  heinrich  von

55)  Bauern  von  Neutzsch.  36)  Strafen.  57)  Prasse  ist  ein  alter  Familienname.
58)  Einnahme  vom  Zutrinken  des  Weins.  5°)  Paul  von  Nürenberg.  "0)  Damals
war  in  Leipzig  nur  ein  Stadt-Apotheker  im  Thomasgäßchen.  61)  Panitzsch.
62)  Schultze.  83)  Joachim.  "*4)  Einnahme  der  Ziegelei,  **)  Brauer.  65)
Weinborn.  67)  Die  Nonnen  im  Kloster  Nimptschen.  *s)  Altarleute  zu  St.
Jacob?  —  oder  Kirchväter?  65)  der  Tischler.  70)  2  Brinnis  oder  Prinis  bei
Delitzsch.  71)  Holzhausener  Bauern.  72)  Hirschfeld  ward  1429  Rathsherr.
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        43

niczsch  IIll  grossi  —  huns  Folgissir  II  grossi  —  von  Wedemar
XXIIII  grossi  —  Allermanni  sancli  jacobi  VI  grossi  —  peter
limel  III!I  grossi  —  die  von  horborg  13)  XlI  grossi  —  peter  von
duben  14)  X  grossi  —  haus  muwekirch  XVI  grossi  —  haus  hutir

VI.  grossi.
Summa  XIII  scxagenac  XXV  grossi.

valentin  von  borne  IIl  grossi  —  von  guntorls  15)  UIl  grossi
—  Nickel  wirt  IIII  grossi  —  Stellan  lonewicz  16)  XX  grossi  —
die  berkerinne  ll.  grossi  —  villani  de  schenkenberg  17)  XXlIIII
grossi  —  von  horborg  XXIIII  grossi  —  henno  nussschin  IX
se  Lagenae  X  grossi  —  pauwel  von  borkarstorff  XII  gross!  —
hans  supan  18)  I.  grossi  —  pracposilus  monialium  79)  XXXII  grossi
—  peter  clenendorf  VI  grossi  —  der  lodengreber  I  grossi  —
meister  gahriel  Il  grossi.  —  Lugo  appoteker  I  sekagenae  XX
grossi  —  hans  von  pouch  V  grossi  —  Thamme  von  luczsch  80)
VIII  grossi  —  der  Bichter  von  trenen  31)  VI  grossi  —  hans
muwekirche  HII.  grosss  —  von  zwenfortes:)  II  grossi  —  von
Rudenicz  83)  1Il  grossi  —  Monachi  de  cella  8  4)  X  grossi  —  kremm
von  LKutschicz  35)  XX  grossi  —  witram  II  grossi  —  Cives  de
delczsch  8  6)  I.  sexagenae  —  ein  dorf  bie  halle  XLVIII  grossi  —
villani  de  bancz  831)  Ull  grossi  —  villani  de  Kutschicz  XXIIII.
grossi  —  Nickel  Kucheler  88)  III  grossi  —  villani  de  stagemol  89)
Llll  grossi  —  hans  weber  von  rudenicz  20)  III  grossi  —  hans
schobel  l.  grossus  —  plebanus  in  tuch  901)  II.  grossi.

Summa  XVII.  sexagenae  LIl  grossi.

Fünfte  Tafel.

Friderich  semeltreter  III.  grossi  —  Michel  von  lindennou?2)
IIII  grossi  —  hans  von  lindeuthal?3)  VI  grossi  —  Nickel  augustin
  von  golus  94)  II.  grossi  —  Meister  Kindelhnan  IIII.  grossi
—  Conventus  sancti  (home  95)  VIII.  grossi  —  villani  de  BorstorI#
  6)  IIII  grossi  —  hans  bruser  II.  sexagenae  XL  grossi  —
Heinrich  somerfelt  27)  VIII.  grossi  —  Borcart  Kurbach  I.  sexagena
  II.  grossi  —  hindemis?s)  II.  grossi  —  Statschou  IIII.
grossi  —  Nickel  schonfelt  IIII.  grossi  —  hans  von  linde-13)

  Horburg,  berühmt  durch  seinen  Zwiebelmarkt.  71)  Düben.  75)  Gundorf
in  der  Aue.  76)  Aus  Lonnewitzbei  Oschatz.  75)  Schinkenberg  bei  Delitzsch.
73)  Wahrscheinlich  der  Supan  der  Slaven.  79)  Probst  der  Nonnen.  30)
Leutzsch.  3/!)  Threna  bei  Grimma  nach  Belgersheim  gehörig.  82)  Zwenfurt.
  38)  Reudnitz.  34)  Hatten  ein  Besitzthum  in  Leipzig.  35)  Wahrscheinlich
  Kotschwitz.  36)  Delitzsch.  s')  Baunsdorf  oder  Panitzsch.  —  38)
Küchler.  35)  Stahmeln.  20)  Reudnitz.  7)  Pfarrer  in  Taucha.  Lindenau.
  393)  Lindenthal  vulgo  Linkel.  91)  Gohlis.  ")  Thomaskloster.  —
96)  Vorsdorf  bei  Wurzen.  97)  Aus  Sommerfeld?  28)  Vielleicht  Hindenis?
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        44

thal  9)  II.  grossi  —  Camermeisterinne  VI.  grossi  —  hans  schutczmeister
  150)  XX.  grossi  —  hans  von  pouch  III.  grossi  —  haus
dewicz  101)  IIII.  grossi  —  Nickel  rosschin  XXX  lI.  grossi  —  pauwel
  becherer  XXII.  grossi  —  lodewig  bergishain  l.  sexagena  X.
grossi  —  Nickel  gesewicz  1%)  II.  sexaugenae  XIII.  grossi  —
Nickel  Konfman  103)  XXX  grossi  —  hans  missener  10940  II.  grossi
—  hans  agau  II.  grossi  —  heinrich  slik  10  5)  von  plusk  10  6)  IIII.
grossi  —  hans  surampf  101)  IIII  seragenae  —  praepositus  momalium
  105)  V.  sexagenae  —  hans  von  slinczsch  109)  IIII.  grossi  —
beler  muhel  XX  grossi  —
Summa  XIX  sexagenue  XXXII  grossi.

prior  praedicatorum  110)  II.  sekvagenae  XX  grossi  —  Burkbarl
  botcher  III.  sexagenae  —  Er  Niclaus  von  warin  111)  XL
grossi  —  Hrenczil  Kuschborg112)  XX  grossi  —  Conrad  bere
XXII.  grossi  —  hans  rorbach  IX  grossi  —  Lans  worczen  112)
IIII.  grossi  —  hans  grundeman  IllI  grossi  —  Thomas  messing-Slaher
  11  4)  XIIIII  grossi  —  Nickel  cruppolt  XIIII.  grossi  —
Nickel  schonberg  115)  II.  grossi  —  lucas  borgau  II.  grossi  —
Abraham  ende  116)  III.  sexagenae  XI.  grossi  —  hans  wolkewicz
II.  grossi  —  doctor  thus  VI  grossi  —  praepositus  sancti  thome  117)
III.  sexagenae  Xll.  grossi  —  andreas  bader  118)  II.  grossi  —
peter  Kannengisser  115)  VII.  grossi  —  Andreas  stobener  IIII.  sexagenae
  —  Nickel  cluge  X.  grossi  —  alterminnni  sancti  Micolai  1230)
II.  sexagenae  XX.  grossi  —  villani  de  Cripo  z  1)  XLIIII  grossi

—  die  spissine  122)  LIII  grossi.  —  hans  Kolnicz  XXII.  grossi
—  Zalter  scherer  1:3)  XX  grossi  —  hans  von  luczsch  124)

IIII.  grossi.
Summa  XXIII  sexagenae  XVIII  grossi.
Summa  Summarum  perceptorum  de  lateribus  LXXIIII
sceragelne  VII  grossi.

Sechste  Tafel.
Percepta  de  Jure  Civili.  125)
peler  riche  XI.  grossi  —  Anfdlreas  leheman  XL  grossi  —
Jacoff  schoindinst  120)  XXX  grossi  —  Michel  smyd  12  1)  L  grossi
—  hans  Kreczmer  123)  XXX  grossi  —  Thomas  von  gors-89)

  bei  Breitenfeld;  ulgo  Linkel.  100)  Der  Schützenmeister.  101)  Aus
Dewiß.  102)  1429  Rathsherr  (Iheßwicz).  1693)  Kaufmann,  seit  1424
Rathsherr.  101)  Meißner.  105)  Schlick.  106)  Ober-Plötz.  107)  Sauerampfer.
108)  Probst  der  Nonnen.  105)  Stinz.  110°0)  Prior  der  Predigermönche  -
Dominicaner  im  Pauliner-Kloster.  111)  Wahren.  112)  Aus  Keuschberg
bei  Lützen.  113)  Aus  Wurzen.  111)  Wahrscheinlich  ein  Messingblechner  oder
Klempner.  1)  Niclaus  von  Schönberg.  1½)  Von  Ende.  1½0  Probst  des
Thomasklosters.  116)  Der  Bader.  1½)  Ein  Zinngießer.  120)  Kirchväter  von
der  Nicolaikirche.  121)  Creypau  bei  Merseburg.  122)  Die  Frau  Spieß.
123)  Vielleicht  ein  Barbier.  151)  Leutzsch  bei  Leipzig.  128)  Einnahmen  vom
Stadtgericht  in  Civilsachen.  126)  Scheindienst.  127)  Schmied.  128)  Kretzschmar.
        <pb n="49" />
        45

Sin  129)  I.  sexagena  —  Claus  hecht  I.  seragem  —  Peier  bart  XLV
grossi  —  Nickel  mordebrat  130)  I.  seJagena  X  grossi  —  herbart
volprecht  II.  sexagenac  —  heinrich  missener  131)  I.  sexagena
Burkhart  werner  I.  seragena  —  peier  boinewicz  l.  sexagena
—  Niclaus  Czillener  1#32)  XL  grossi  —  hans  hugk  13  3)  XX  grossi
—  hans  lindenhain  I.  seragena  —  hans  lubin  L  grossi  —  Lhan
ronber  131)  XL  grossi  —  Niekel  leheman  XL  grossi  —  frenczil
von  aldenborg  XI.  grossi  —  Nickel  Zcilleman  XI.  grossi.

Summa  perceptorum  de  jure  civili  XVII  sckagenac

XXXV  grossi.
Siebente  Tafel.

Percepta  de  penatss).

pauwel  norenberg  de  ludo  136)  XXVI.  grossi  VI  denarii  —  heinrich
  valentin  V  grossi  —  Nerten  puchel  de  excessibus  137)  II.
sexagenae  XXX  grossi  —  heinrich  spaen  de  ercessibus  in  prostihulo
  138)  L  grossi  —  heinrich  seteler  de  excessibus  in  Practorio
  139)  XXIIII  grossi  —  limpachs  knecht  VIII  grossi  —  Stellan
maler  de  excessibus  in  Horo  110)  X  grossi  —  hans  nuendorff  de
excessibus  in  domo  malticz  141)  L  grossi  —  wandergerns  knechte
VIII  grossi.  —  Ebirhart  francke  de  ludo  XL  grossi  —  Nickel
knoffe!  XL  grossi  —  peler  boinewicz  142)  I.  sexagena  —  Rulle
der  herte  1413)  X  grossi  —  otel  de  excessu  XX  grossi  —  Nickel
kuchmeister  de  excessu  V  sexagenae  —  hans  kuleborn  de  vulneribus
  144)  I  sexagena  X  grossi  —  servi  pistorum  115)  VIII  grossi
—  hans  beier  XX  gsossi  —  lorencz  blosbuch  de  vulneribus
I.  sexagena  XX  grossi
penc  XI  sexagenac  LIIII  grossi  VI  denarii

Conradus  Birschenk  110)

Ipso  die  vili141  2)  Conradus  dedit  de  cercvisia  XXll.  sexagenas
  XXXVIII.  grossos  —  Sabato  post  vili  1138)  Conwadus  dedit
de  cerevisia  XV  sexagenas  XL  grossos  —  Cuarta  leria  post
visilalionem  marie  149)  Conradus  dedit  de  cerevisia  Xll.  sexagenas
  XX  grossos  —  ipso  die  margarete  150)  Conradus  dedit  de
cerevisia  XXIIII  sexragenas.  —  Sabato  post  vincula  151)  petri
Conradus  dedit  de  cererisia  XLVIII  seragenas  —  Sabato  post

139)  Von  Görschen.  130)  Wahrscheinlich  der  Name  Mordbrand.  121)
Meißner.  ½13)  Aus  Zschillen.  133)  Haug.  134)  Johann  Röber.  737
Strafgelder.  136)  Paul  von  Nürnberg,  Spielstrafe.  13)  Püchel,  wegen
  Schlägereien.  738)  Im  Hurenhause.  132)  Auf  der  Wache.  119)  Wegen
Marktscandal.  141)  Das  Maltitz'sche  Haus.  142)  Binnewiß  bei  Oschatz.
142)  Der  Hirte.  14).  Kühlborn  wegen  Verwundungen.  15,  Bäckerknechte
Gesellen.  146)  Conrad  der  Bierschänke.  14  Am  St.  Veitstage,  15.
Juni  1426.  148)  22.  Juni.  1")  6.  Juli.  150)  13.  Juli.  1  31)  3.  August.
        <pb n="50" />
        46

Egidie  132)  Conradus  dedit  de  vino  XLV  sexagenas  —  Quarta
feria  post  omnium  sanctorum  153)  Conradus  dedit  de  cerevisia

XXXIX.  sexagenas  LI.  grossos  —  Sahbato  post  circumcisionis
domini  13")  Conradus  dedit  de  vino  XXVII.  selagenas  VI.  gros-Sos
  III.  denarios  —  Item  dedit  de  cerevisia  XXIII.  sexagenas
XXXIII  grossos  VI.  denarios  —  Sahato  ipso  die  Conrersionis
pauli  155)  Conraqdus  dedit  de  cerevisia  el  vino  XILvVI.  sexagenas
XXV.  grossos  —  Item  an  vir  vassen  weins  XXI  seragenas  —
Item  an  vassen  Dbirs  XLV  selagenas.

Summa  CCCLXN  sesagenae  XXXIIII.  grossi.
Achte  Tafel,  leer.
Neunte  Tafel.

praepositus  monialinm  VI  schelfel  gelesschelen  Kalkis  ci-#
vitati  150).

Zehnte  Tafel.

Jurali  pistores  1  5  1)  hans  wolkenslein  1  ä8)  peter  heyner  pauwel
von  Borkarstorff  vade  hans  mullir.  —  Jurati  Carnilices  159)  hans
rorbach  pauwel  sterge  Caspar  wartumirnicht  160),  Michel  thume
—  houhbtlute  in  dem  Ranschen  virteil  161)  hans  hutir  Nickel  strocmar

  —  houbtlute  in  dem  hallischen  virteil  hans  wolkewicz  162)
hans  wolkenstein  —  honuptlute  in  dem  grymeschin  163)  virleil
Arnolt  von  banczsch  1064)  heinrich  schulticz  165)  —  houbtlule  in

dem  peters  virtéeil  Nickel  shuman  herman  gebuwer  160).

Beitrag  zur  Geschichte  der  Urphede.

Das  Wort  Urphede,  Urpheda  im  Latein  des  Mittelalters,
sollte  nach  Adelung  Urfehde  geschrieben  werden,  und  aus  den
Worten  Fehde,  d.  i.  Krieg,  thätliche  Feindschaft  und  dem  Wörtchen
  ur,  soviel  als  un  (2),  zusammengesetzt  sein.  —  Urphede
würde  sonach  so  viel  bedeuten,  als  Unterlassung  der  Fehde.
Die  Urphede  hat  übrigens  ihren  Ursprung  im  Mittelalter,  in  der
Zeit  des  Rechtes  der  Faust  oder  des  Stärkeren.

15:)  7.  Sept.  153)  5.  Novbr.  15"4)  4.  Jan.  1427.  155)  25.  Jan.  1427.
120)  Probst  der  Nonnen,  giebt  6  Scheffel  gelöschten  Kalk  der  Stadt.  17)
Verpflichtete  Bäcker.  158)  1432  Rathsherr.  159)  Verpflichtete  Fleischer.  15)
Ein  seltener  Name;  Thumirnicht  ist  häufiger.  151)  Hauptleute  im  Ranstädter
  Viertel.  162)  Seit  1424  Rathsherr.  163)  Grimmaische.  161)  Seit
1432  Rathsherr.  16,)  Wahrscheinlich  Schultze.  160)  Gebauer.
        <pb n="51" />
        47

Im  nachmittelalterlichen  Rechte  bildete  sich  ein  in  Etwas
anderer,  wie  wohl  im  Grunde  ähnlicher  Begriff  des  Wortes  her—
aus.  Denn  während  man  ursprünglich  darunter  den  „adlichen“  Eid
und  das  urkundliche  Versprechen,  sich  wegen  einer  Beleidigung,
besonders  wegen  ausgestandener  Gefangenschaft  oder  „itterlicher
Haft“,  nicht  rächen  zu  wollen,  verstand,  —  versteht  man  in  der
späteren  Rechtssprache  (zwar  ähnlich  der  Urbedentung)  unter,  „Urphede“
  oder  „Urphede  schwören,"  den  gerichtlichen  Eid  eines
der  Haft  entlassenen  oder  des  Landes  verwiesenen  Malcontent  oder
Verbrechers,  daß  er  das  Land  nie  wieder  betreten,  noch
viel  weniger  sich  an  demselben  oder  den  Bewohnern  des
Landes  zu  rächen  unterfangen  will.

Ich  glaube,  daß  es  nicht  uninteressant  sein  wird,  hier  ein
Beispiel  einer  solchen  adeligen  Urphede  aus  der  letzten  Zeit  des
Mittelalters  mitgetheilt  zu  finden,  das  namentlich  durch  seine  Abfassung,
  dem  Leser  den  damaligen  Begriff  des  Wortes  recht  klar
zu  machen,  geeignet  ist.

Hans  von  Tümpling  hatte  sich  gegen  die  Herzöge  Friedrich
und  Wilhelm  und  einige  der  Ihrigen  in  der  Pflege  von  Freiburg
an  der  Unstrut  vergangen,  und  sich  namentlich  an  fremden  Pferden
  bereichert.  Er  war  deshalb  gefänglich  festgesetzt  und  gegen
ihn  gerichtlich  verfahren  worden.  Doch  war  über  ihn  auf  Bitten
seiner  Freunde  Gnade  für  Recht  ergangen,  worauf  er  jedoch  folgende
  Urphede  unter  Bekräftigung  seiner  Freunde  ausgefertigt  und
mit  sechs  Siegeln  beglaubigt  hat:

Wir  nachgeschrieben  Hans  Tumpeling,  Eckard  vnd  Arn  Stammeren
  gebrüdere  gesessen  zu  Balgestet,  Ihan  und  Tittze  Tumpelinge
gebrüdere,  Hans,  Caspar  vnd  Oswalt  von  Bosen  gebrüderen,  Bekenneu
  vnd  thun  kunt  offintlichen  gein  allen  die  diesen  Brieff  sehen  ader
Horen  lesen,  Nachdem  ich  Hans  Tumpeling  vorgnant  ietzund  an  den
Irluchten  und  Hochgebornnen  fursten  vnd  Herren,  Hern  Frideriche  vnd
hern  wilhelmen  Hortzogen  zen  Sachsen,  Lantgrauen  Indoringen,  vnd
Marcgrauen  zu  Miessen,  mynen  guedigen  lieben  Herren,  vnd  eczlichen
den  iren  In  der  pflege  zen  Frieburg  gesessen,  semliche  übergriffe  gethan
  vnd  eynteil  pferde  genommen  hatte,  darumb  auch  In  gefengknisse
  komen  was,  das  ire  gnade,  nach  gerichtes  lonssten,  vnd  mit  rechte,
zeu  mir  meynten  zufordern  lassen,  vnd  doch  durch  manigfeldige  myner
herren  ond  frunde  flissiger  bete  willen,  mich  zen  gnaden  genomen,  vnd
myne  orfehde,  In  massen  hernachgeschriben  ist  von  mir  ond  den  obengeschrieben
  mynen  frunden  zuthune  gesonnen  haben,  Also  das  wir
vorgnanten,  Hans  Tumpeling,  Eckard  vnd  Arn  Stammer,  Ihan  vnd
Titzel  Tumpeling  Hans  Caspar  vnd  Oswalt  von  Vosen  vnd  vunser
ieder  besundern,  die  genanten  vunsern  gnedigen  herren  von  Sachsen
verorfehden  gereden  globen,  vnd  mit  vffgerackten  fingern  liplichen  zu
den  heiligen  sweren  solden,  widder  ire  gnade  vnd  die  iren  ewiglichen.
nicht  zuthune,  Daruff  wir  auch  dieselben  vunsere  gnedige  herren
        <pb n="52" />
        48

verorfehden.  Reden  globen  vnd  sweren  geinwertiglichen  mit  vnd  in
erafft  dits  brieues,  das  wir  widder  die  genanten  vunsere  gnedigen
herren  von  Sachsen  ire  erben,  lande,  luthe,  widder  die  iren,  ader  die
iren  gnaden  zuuersprechen  steen,  geistlichs  ader  wertlichs  stats  ewig—
lichen  nymmer  gesien,  noch  gethun  wollen.  heimlich  nach  offenlich,  durch
vns  selbs,  nach  durch  nyemandes  anders,  In  keinewys  gancz  anegenerde
Ab  wir.  aber  alle  ader  eczlicher  vunder  vus,  da  got  fur  sie,  Doran
brüchtig  wurden,  wanne  dann  die  genanten  vunsere  gnedige  herren
von  Sachsen  vns  alle,  ader  die  die  daran  bruchtig  wurden  weren  von
sellicher  überfarunge  wegin,  vermanen  und  fordern  würden,  So  reden
vnd  globen  wir  auch  in  crafft  dißes  briefs  nach  sollicher  manunge
zustundt  In  irer  gnaden  hoff  zu  rielen  1)  und  daruß  nicht  zu  komen,
wir  haben  dann  iren  gnaden,  vnd  iren  vmd  solliche  brüche  rud  überfarunge
  nach  irer  gnaden  Rete  erkenntnisse  gnügliche  wandel  vnd
oßrichtung  gethan,  ader  toten  das  mit  irer  gnaden  willen  und  wissen,
alle  argelist  und  geuerde  hir  Inne  gautz  öoßgeslossen,  das  zu  orkunde
vad  warem  Bekentnisse  haben  wir  Hans  Ihaen  Titze  Tumpelinge  Arn
Stammer,  Hans  vnd  Oswald  von  Bosen  vorgenante  vunsere  Insigele,
vnter  den  wir  Eckard  Stammer  vnd  Caspar  von  Vosen  auch  hinorgenant,
  wanne  wir  eigener  nicht  enhaben,  verbinden  und  verschriben,
an  dissen  brieff  wissentlich  lassen  hengen,  der  geben  ist  zu  wissenuels
des  Dornstags  nach  sente  Oswaldstage,  Nach  Cristi  vunsers  herren
geburt  viertzehenhundert  Jar  und  darnach  In  dem  vierrudviertzigisten

Jaren  2)  —  „  —  1

Beitrag  zur  Nachgeschichte  des  Eger'schen  Vergleichs
mit  Georg  Podiebrad  wegen  der  böhmischen  Lehen.

Wir  theilen  diese  Urkunde  nicht  nur  als  einen  Beitrag  zur
Nachgeschichte  des  Eger'schen  Vergleichs  (25.  April  1459),  sondern
auch  zugleich  als  einen  Beleg  für  die  Formalitäten,  die  bei  Uebergabe
  fester  Plätze  an  andere  Lehenherren  stattzufinden  pflegten,  mit;
glauben  jedoch  nicht  erst  nöthig  zu  haben,  die  Geschichte  des  Vertrages
  selbst  dieser  an  und  für  sich  selbstständigen  Urkunde  vorausschicken
  zu  müssen.

Jorge  kenig  zen  Behemm  schribet  mynn  hern  von  Sachssen  das  Slos
Resemburg  mit  sinen  Zeugeherenn  Sbyncken  Hasen  in
zen  antwortn  1459  (Tectur.)

Wir  Jorg  von  gotsgnaden  kunig  zu  Behem  vnd  Margraff  zu

Merhern  2c.  Embieten  den  Edelen  vnd  vesten  vnsern  lieben  besundern

1)  Auch  hierin  eine  Art  „Einreiten“.  Ueber  die  andere  Art  des  Einreitens
  der  Schuldner  2c.  später  mehre  Beispiele.
2)  Am  5.  August  1444.
        <pb n="53" />
        49

die  yetz  von  dem  hochgebornen  fursten  Hern  fridrichen  Herzogen  zu
Sachsen  des  heiligen  Romischen  Neichs  Ertzmarschalhen  lanntgrauen
in  Doringen  vnd  Margrafen  zu  Meissen  vnserm  lieben  Sweher.  vns
zu  abtrettung  vnd  ynantwurtung  des  Gesloß  Nysemburg  gesanndt
sindt,  vußer  heil  und  alles  gut,  Edlen  vnd  vesten  lieben  besunndern  wir
begeren  von  euch,  wollet  dasselb  Gesloß  Rysemburg  zu  vnsere  hannden
abtreten,  dem  edlen  Sbynko  Hasen  von  Hasenburg  des  kunigreichs
zu  Behem  Richter  vuserm  Rate,  ond  liben  getrewen.  oder  seinem  Anwaldt,
  den  er  zu  euch  von  seinen  wegen.  zu  yunemung  desselben  Gesloß
  sennden  wirdet  Auch  den  leuten  zu  Dochsaw  vnd  in  andern  dorffern
  zu  dem  gemelten  Sloß  gehorunten  beuelhen  vnd  zu  sagen  daz
Sy  dem  vorgenantn  Sbynken  recht  mennschafft  versprechen  vnd  geluben,
  ond  auch  solich  Register  Ir  Im  zu  des  obgemeltn  Sloß  gutern
vnd  renntn  abtreten  wirdet,  vnd  die  zeug  ond  gerett,  als  püchsen
vnd  speiß,  geben  vnd  ynantwurten  wellet  Wir  haben  gut  vertrawen
zu  euch  Ir  werdt  des  alles  in  der  tot  also  beweisen,  ond  In  in  gewern
  setzen,  in  massen.  als  Ir  vns  das  persenlich  tet  vnd  was  er
diczmals  von  vnsern  wegen  mit  euch  reden  wirdet,  Im  das  genzlichen
zu  gelauben.  in  massen  wir  personlich  mit  euch  redten,  Geben  zu  Prag
am  Donnerstag  Gotleuchnamstag.  Anno  dom.  pp.  lix  Vusers  Reichs  im
Anndern  Juare.

Johann  Tetzel's  Ablaßbrief  für  Matthias  Menner
in  Kriechau  bei  Burgwerben,  vom  10.  Mai  1515.

Um  das  Wesen  und  Treiben  des  berüchtigten  Ablaßpredigers
Johann  Diez,  genannt  Tetzel  aus  Leipzig,  —  der  die  deutsche.
Reformation  der  Kirche  mit  Gewalt  hervorrief  und,  während  er
den  Bau  der  Peterskirche  (in  commodum  fabrice  Basilice)  in
Rom  auf  eine  ungeschickte  Weise  zu  fördern  suchte,  unbewußt  den
Bau  einer  neuen  deutschen  Kirche  förderte,  —  immer  mehr  darzuleen,

  wird  es  nicht  unerwünscht  sein,  auch  hier  noch  diesen  Ablaßrief
  in  Druck  zu  erhalten,  obschon  bereits  mehre  dergleichen  in
verschiedenen  Schriften  mitgetheilt  worden  sind.

Dieser  Ablaßbrief,  der  in  der  Kirche  zu  Kriechaut)  bei  Burgwerben
  an  der  Saale  dem  Einwohner  Matthias  Menner
wegen  des  nicht  beabsichtigten,  durch  Steinwurf  verübten  Mordes
an  dem  Töchterchen  seines  Nachbars  ertheilt  wurde,  ward  noch

1)  In  Urkunden  und  auch  im  Briefe  Crichow  genannt;  es  gehörte  stets
unter  den  alten  Gerichtsstuhl  Burgwerben  und  liegt  nahe  an  der  Saale,
eine  Stunde  von  Weißenfels.  —

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  1.  4
        <pb n="54" />
        50

—

vor  mehren  Jahren  in  genannter  Filialkirche  von  Burgwerben
aufbewahrt.  »  «

Menner  hatte  nämlich  mit  einem  Steine  nach  den  ihn  an—
bellenden  Hund  seines  Nachbars  werfen  wollen  und  traf,  statt  den
Hund,  das  Töchterchen  des  Nachbars,  da  er  nicht  gesehen,  daß
sich  dieses  dem  Hunde  mittlerweile  genähert  hatte.

Wir  theilen  den  etwas  verletzten  Ablaßbrief,  der,  wie  fast  alle,
in  lateinischer  Sprache  abgefaßt  ist,  nach  genauer  Abschrift  mit:

Frater  Johannes  Tetzel,  ordinis  Praedicatorum  Lipsiensis,
Sacre  Theologie  Bacalaureus  ac  haeretice  prauitatis  Inquisitor
Specialis,  Sanclissimi  in  Christo  Patris,  Dommi  nostri  L#s,
(diuina  pronidentia  Papac  decimi,  Summi  Pontilicis,  Dei  inrorbe
Vvninerso  Via4hn,  ut  et  Sancte  sedis  romane  ad  Germanorum
prouincias,  diaeceses,  cinilates,  terras  ct  loca  quaelibct,  Subnuncius
  et  Sacratissimarum  Indulgentiarum  Commissarius,  vna  cum
CuARDIANO,  fratrum  minorum  Sancti  Francisci  in  hac  parte  Collega,
Omnibus  et  Singulis  has  litteras  inspechkuris  Xsti  Hdelibus,  praeprimis
  Magistralibus,  Judicibus,  Inquisitoribus  ad  forum  agentibus,
  tam  Clericis  qnam  Laicis,  Salutem  in  Domino-sempiternam.

Detexit  nobis  moestissime  kristiusdue  confessus  est  Matthias
Menner,  induilinus  villae  Crichow,  Burgiwerbiensis,  Parochiae
ad  Salam,  quod  voluisset  lapide  canem  vicini  sui  allatrantem  petere,
  in  duo  jactu  vicini  filiola,  se  non  vidente,  cani  appropinduassct,
  duam  lapis  contra  omnem  voluntatem  suam  et  intentionem
  tetigisset,  de  qua  caede  ex  intimis  dolet.  Vude  volcns  Saluti
  suae  consulere,  a  nobis  de  opportune  Absolutionis  remedio
Sibi  prouideri,  flexis  genibus  et  coniunctis  manibus  lachrymans,
Dostularl  lecit.  Quo  circa  nos,  qui  salutem  duorumlibet,  duerere
debemus,  dictum  Matthiam  Mennern,  qui  nobiscum  secundum
vires  suas  in  Ccommodum  labrice  Basilice,  Principis  Apostolorum,
Compositionem  gessit,  auctoritate  Apostolica,  qua  fungimur  in  hac
parle,  ab  caede  forluila  misericorditer  absoluimus,  illumque
cadem  auckorilate  per  has  a  dicto  homicidio  totaliter  absolutum
esse,  per  praesentes  promulgamus  literas,  mandantes  omnibus
et  Ssingulis,  tam  Clericis,  quam  laicis,  sub  sententüs  ...

Hiteris  facultatum  nostrarum  Apostolicarum  contentis,
ut  Matthiam  Mennern,  huins  caedis  minime  gentium  quisquam
accuset,  judicet,  damnet,  sed  duilibet  ubiuis  totaliter  et  plenissime
absolutum  eum  esse  staluat.  Ad  lidem  et  testimonium,  sigillum
Praefate  flabrice  Signumque  Papale,  quo  huiusmodi  utimus,  impressimus.


Dalum  Crichow  ad  Domini  M.  vexv.  (1515)  10.  May.  Anno
lertio  lmperli  Sanclissimi  Domini  nostri  Papae.
        <pb n="55" />
        51

—-——

Der  Eid  und  die  Aufhebung  der  drei  Finger  beim
Eide  #).
(Aus  einem  Actenstücke  von  1539,  die  Kirchen-Visitation  betr.)

„Bedeutung  eynes  Aydes,  vud  was  durch  auffhebung
der  fynger  gemeynett.“

„Zum  ersten  werden  vffgehaben  drey  fynger.  Nach  dem  ersten
das  ist  der  Dawme,  ist  zuuorstehen  Gott  der  Vater,  Bey  dem  andern
Gott  der  sohn,  Bey  dem  drytten  Gott  der  heylge  Geyst.  Die  leczten
  zwene  fynger  vuter  sich  geneyget  yn  die  Handt.  Der  erste  bedeutet
  die  kostliche  seele,  als  die  vuter  der  Menschheyt  verborgen  ist,  der
funffte  vnd  kleyne  fynger  bedeut  die  lyb,  als  der  da  kleyne  gegen  die
seelen  zw  nehmen.  Vud  bey  der  ganzen  Handt  wird  bedeutet  Eyn  Gott  vnd
eyn  Schopfer  der  alle  Creaturen  yn  himmell  vnd  erden  erschaffen.“

„Welcher  mensch  also  verwogen  ist,  ond  felschlich  odder  onwarhafftigen
  falschen  eyd  schweret  der  schwert  yn  aller  massen  Als  ob  er
spreche  So  war  ich  heute  falsch  schwere  Als  byt  ich  Gott  den  Vater,
Gott  den  Sohn,  Gott  den  heyligen  geyst,  die  heylige  dreyfaltigkeyt,
das  ich  ausgeschlossen  vnd  ausgesaczet  werde,  aus  der  gemeynschafft
Gottes  ond  seiner  heyligen  Sey  eyn  fluch  meines  lebens  vnd  meyner
seelen.“

1)  Bekanntlich  hatten  die  ältesten  Christen  verschledene  Eidesformen  und
auch  Formeln.  Einige  schwuren  mit  den  Worten:  „Contestatur  corpus  Domini,
  ei  quid  in  ecclesia  sanclum  est.“  Andere:  „lta,  vt  Christianus  moriar;“
und  noch  Andere:  „Teslis  est  Chrislus  et  Augeli  ejus.“  Einige  hoben  die
Hände  beim  Schwure  in  die  Höhe,  Andere  hielten  nur  zwei  Finger  empor,
die  Meisten  aber  legten  die  Hand  auf  das  Bild  des  Kreuzes,  oder  auf  ein
Crucifix  oder  auf  die  Bibel.  Einige  legten  die  rechte  Hand  auf  die  Hüfte
und  die  Frauen  auf  die  linke  Brust.  Andere  pflegten  einen  Altar  dabei  zu
berühren,  ein  brennendes  Licht  in  der  rechten  zu  halten  2c.  Gewöhnlich  war
auch  der  Schwur:  „bei  der  heiligen  Maria,  der  Mutter  Gottes.“  —  Noch
im  3.  Jahrhunderte  war  es  den  Geistlichen  eigentlich  nicht  erlaubt,  zu  schwören.
  Später  hat  der  Papst  unter  Vorbehalt  seines  von  ihm  zu  erwartenden
richterlichen  Ausspruches  den  Eid  gestattet.  Im  Reichsabschiede  von  1555
ward  für  alle  drei  Confessionen  die  Eidesformel:  „Bei  Gott  und  dem  heiligen
  Evangelio“  festgesetzt.  Eine  Erfsindung  des  Mittelalters  war  aber  der
Eid  bei  den  Reliquien  der  Heiligen.  Schon  Augustin  schreibt  (Epis-#rtol.
  LXXVIII.),  daß  er  die  Geistlichen  seiner  Kirche  nach  Nola  gesandt  hat,
damit  sie  dort  auf  dem  Grabe  des  heiligen  Felir  wegen  eines  Streites  schwören
  sollten.  Auch  Gregor  von  Tours,  Gregor  der  Große,  Fredegar,  Elgalius
  u.  A.  heißen  diesen  Eid  gut  und  deshalb  war  er  auch  bei  Laien  und
Priestern  ganz  gewöhnlich.  Da  man  aber  endlich  auch  den  Mißbrauch  sah;
so  wurde  im  14.  Jahrhunderte  dieser  Eid  von  den  Concilien  aufgehoben.
Ein  wahrer  Mißbrauch  war  aber  auch  die  sogenannte  Abendmahlsprobe,
eine.  besondere  Art  von  Ordalien  oder  Gottesurtheile;  besonders  hatten  Geistliche
  und  Klosterbrüder  sich  dieses,  als  Reinigungscids,  zu  unterwerfen.  Das
bekannteste  Beispiel  dieser  Art  ist  vom  sächsischen  Kaiser  Heinrich  IV.  im  Jahre
1077,  wo  sich  derselbe  durch  diesen  Eid  der  Abendmahlsprobe  auf  Gregors  VII.
Verlangen  von  den  Anklagen  der  deutschen  Fürsten  reinigen  sollte.  —  Der
Kaiser  hütete  sich  jedoch,  darauf  einzugehen.  4*
        <pb n="56" />
        52

„Zum  andern  Was  ich  falsch  schwere  So  soll  Gott  der  Vater-Gott
  der  Sohn,  Gott  der  heplige  geyst  vnd  die  grundloße  Barmherczigkeyt
  vnsers  lieben  herrn  vnd  seligmacher  Jesu  Christi,  meyn  nymmermehre
  zw  trost  noch  zw  hulffe  kommen,  an  meynem  leczten  ende,
vnder  der  stunde  do  leyb  pnd  seele  von  einander  scheyden  sol  vud  muß.“

„Zum  drytten  Wo  ich  falsch  schwere  So  bytte  ich  Gott  den  Vater
  Gott  den  Sohn  Gott  den  heyligen  Geyst  den  kostbarlichen  Frohnleychnam
  vnsers  herrn  Jesu  Christi  Das  seyne  vuerschopliche  Barmherczigkeyt,
  sein  Rosenfarbes  bluth,  seyne  Bytterkeyt,  seyne  Angst,  seynn
noth,  seyn  bytter  leyden  und  schmerzen,  seyn  strenger  tod  vnd  vnschuldige
  Marter,  an  myr  armen  Fßunder  gancz  entczogen  vnd  verloren
werde.“

„Zum  vierden  Wo  ich  falsch  schwere  so  soll  meyne  seele  die  beczeychnet
  ist  bey  dem  vyrden  fynger,  vnd  mein  leyb  der  bedeutet  ist
bey  den  funfften  fynger  myteynander  verloren  werden  am  inngsten  gerichte.
  Doch  ich  Meyneydiger  blinder  Mensch  vor  dem  gerechten  Richtstuhl
  stehen  soll  vnd  muß  wyl  auch  abgeschyden  seyn,  aller  gemeynschafft
  Gottes  seynes  heylsamen  Worts  vnd  aller  außererwelten.  Ingleichen
  auch  beraubt  sein  alles  begyrlichen  anschawens  des  angesichts
Gottes  vußers  liben  herrn  Jesu  Christi.“

„Hiermyt  eyn  yderer  Christ  fur  falschen  vnwarhafftigen  eyde
gewarnt  sey,  damyt  er  nicht  dem  Teyffel  vnd  seyner  geselschafft  czw
leczt  werde,  den  er  sich  fur  falschem  Eyde  Got  seynem  eynigen  Schopfer
ond  seligmacher  die  kostliche  seele  entezeicht  Dafur  vns  Got  gnediglich
behutte.  Amen.“

Die  tiefe  Religiosität  und  die  Gemüthlichkeit  dieser  Erklärung
von  der  Wichtigkeit  des  Eides  muß  in  der  That  rührend  ansprechen,
  wenn  auch  das  Komische  der  Sprache  Manchen  zum
Lachen  reizen  sollte.  Als  ein  Zeichen  der  Zeit  bleibt  sie  interessant,
gewährt  einen  tiefen  Blick  in  das  Treiben  jener  Tage  der  Kirchenvisitation
  von  1539—55,  wo  ein  großer  Theil  der  Seelensorger
Sachsens  für  unwürdig  erklärt  ward2),  und  wo  beim  Volke
selbst  die  wahre  Bedeutung  des  Eides  noch  weit  weniger  bekannt
sein  konnte,  als  bei  ihren  Religionslehrern,  für  die  doch  offenbar
dieser  Aufsatz  von  Seiten  der  Visitatoren  verfaßt  worden  war.

Hoöchst  wichtige  Beiträge  liefern  überhaupt  die  Acten  jener
Visitation,  namentlich  zur  Sittengeschichte,  und  geben  die  eigentlichen
  Aufschlüsse  über  das  wahre  Verhältniß  des  Kirchenwesens

jener  Zeit.

2)  Später  werden  wir  dieses  Actenstück  über  die  suspendirten  Geistlichen
Sachsens  mittheilen.
        <pb n="57" />
        53

—..  ——.—  —

Verkauf  des  Benedictiner-Klosters  zu  Pegau  an  den
dasigen  Nath  im  Jahre  1546.

In  den  in  dem  6.  Bande  der  „Sammlung  vermischter  Nachrichten“
  abgedruckten  Landtagsverhandlungen  über  die  erledigten
geistlichen  Güter  ist  Seite  160  vom  Kloster  zu  Pegan  erwähnt,
daß  folgende  drei  noch  übrige  Ordensleute:  „Bangracins  lohr
xi  (40)  fl.,  Leonhard  Müller  xv  (15)  fl.  und  Melchior  behr  jC
(100)  fl.  nach  der  Sernlarisation  als  Unterhalt  erhalten  sollten.
Uebrigeus  hat  auch  Schöttgen  in  seiner  Geschichte  dieses  Klosters
(Regensburg  1749  m.  Kpf.),  die  sehr  fleißig  gearbeitet  und  mit
33  Urkunden  versehen  ist,  des  Verkaufs  an  den  Rath  Seite  176,
wohl  Erwähnung  gethan,  jedoch  die  Urkunde  selbst  nicht  beigebracht.
  Um  daher  diese  Lücke  theils  zu  füllen,  theils  aber  auch
dem  Leser  eine  Probe  einer  derartigen  Verkaufsurkunde  aus  jener
Zeit  zu  liefern,  geben  wir  diese  vom  Originale  (im  Archive  des
Pegauer  Stadtraths)  nencopirte  Urkunde  des  Kurfürsten  (damals
Herzogs)  Moritz  und  seines  Bruders  August,  die  zugleich  darzuthun
  scheint,  daß  man,  wie  viele  Historiker  bereits  bemerkt  haben,
doch  nicht  so  ganz  gewissenhaft  zum  Besten  der  Kirchen  und  Schulen
  (wie  die  Bestimmung  war)  bei  Verwerthung  der  Kirchen=  und
Klostergüter  verfahren  sein  mag,  da  sonst  vom  Pegauer  Klosterverkaufe
  nicht  10,000  fl.  in  die  kurfürstliche  Kammer  fließen
konnren.  —  Wenn  sich  übrigens  Kurfürst  oder  vielmehr  Herzog
Moritz  für  seine  Kriegsführungs-Leidenschaft  Etwas  als  Unterstützung
  dabei  abschöpfte,  so  wird  es  die  Jetztzeit  ihm  auch  nicht
verargen,  während  es  seinen  Zeitgenossen  verborgen  blieb.  —  Er
hat,  die  Gelegenheit  war  ja  nur  zu  günstig  und  die  Geldnoth
beim  Moritz  immer  sehr  groß)8  nur  bescheiden  getheilt;  sonst
hätte  er  auch  gar  keinen  Lohn  für  die  Mühe  und  Noth  gehabt,
die  ihm  die  Secularisatkon  der  Klöster  machte2).  —  Hier  die  Urkunde
  wörtlich,  wie  folgt:

Von  Gots  genaden  Wier  Moritz  hertzog  zu  Sachssen,  Landgraff
zu  Düringen  vnd  Margraff  zu  Meissen,  Bekennen  und  thuen  Kund,

1)  Hasche,  der  sich,  wie  mancher  Andere,  durchaus  nicht  mit  der  Verwendung
  der  Klostergüter  zufrieden  erklärt,  sagt  in  seiner  „diplomatischen
Geschichte  Dresdens"“  Bd.  II.  S.  229  Not.  2:  „Wer  wissen  will,  wie  nützlich
  man  mit  Kloster=  und  Kirchengütern  gewirthschaftet,  lese  Churfürst  Moritzen
  8  1549  nach  Rom  an  den  Cardinal  und  Bischof  von  Trident  erlassenes
Schreiben,  nebst  der  Deduction  bei  Reinhard:  de  iure  princip.,  S.  298—308.

2)  Schon  1531  war  er  so  in  Geldnoth,  daß  er  bei  seiner  Mutter
4000  Güldengroschen  borgen  mußte,  worüber  er  ein  „Obligatz“  ausgestellt
hat.  —  Um  1546  hatte  seine  Mutter  stets  Noth,  das  ihr  zugehörge  Einkommen
  von  den  Schöffern  zu  erhalten,  auch  konnte  Moritz  ihr  das  Jahrgeld
  nie  pünktlich  auszahlen,  obgleich  sie  nur  halbjährig  1863  Gülden  zu
erhalten  hatte.
        <pb n="58" />
        54

—.—

an  diesem  vnserm  offen  brife,  Vor  ruß  ruser  Erben  vnd  Nachkommen,
gegen  Menniglich,  das  wir  vnsern  liben  getrewen,  dem  Rath  vnd  Gemeiner
  vnser  Stadt  Pegaw,  des  Closters  daselbst,  Acker,  Wyesen,
Gehultz,  Viheweyden,  Wiesewachs,  Teiche,  Fischereiyen,  Schulen  vnd
Weinberge  sampt  allem  derselbigen  stucke,  zugehörigem  Nutzungen,
auch  berürtes  Closters  Gebendenn  ond  vhorrath,  inmassenn  Ditz  alles
die  Ordensperßonen  hirnorinnengehapt,  genessen  vnd  gebraucht  ond
besage  des  Innventary  vorhanndene  ist,  Nemblich  den  Aekerbaw  ongeferlich
  einvndtzwanczick  Hufen,  wiesenwachs,  Huth  vnd  wayde,  Vnge—
ferlich  Hundert  vnd  Zwanzick  Aeker,  Holz,  vugeferlich  Zweyhundert
vnd  Zwanzick  Acker,  Doch  nicht  das  Holz  bey  Bornaw,  zwue  Mölenn,
Eine  die  Ober,  die  ander  die  Nider  Möhle  gennannt,  an  der  Stadt
gelegen,  Item  des  Clostersweinberge,  Einer  zu  Borsten,  von  Zwelff
Aekerenn,  der  ander  zu  Dobergast  von  Acht  Aekern,  der  Dritte  zu
Tauppadel  rud  Leberschitz  ongeferlich  vom  funf  Aekern,  Die  Teiche
vnd  Fischereyen,  Nemblich  einen  an  der  Viheweide,  von  vier  Aekernn,
Der  Ander  an  der  Stadtmawerr,  von  Zweyen  gekern,  Sampt  der
Fischerey  jn  der  Elster,  und  abgangenn  der  whrre,  vnd  Muhlgrabens,
Auch  aller  des  Closters  zu  Pegaw  gebänden,  wie  das  stehet,  und  dem
darrin  gehorigen  Inuentorio,  mit  den  Ober  ond  nider  gerichtenn,  wie
die  Ordenßperßonen  auf  denselben  güttern  solche  Gerichte  gehapt  und
gebraucht,  Vud  wie  dieselben  gütter  vmb  die  Stadt  gelegenn,  vnd  die
gerichte  vereinet  seind,  Erblich  verkaufft,  Vud  haben  yhnen  dasselbige
alles  vor  zwantzigtausent  gulden  Müntz  hauptsumma  gegeben.  Vonn
wellicher  Summa  sie  dem  Closter  zu  Sant  Peter  von  Merßeburgk  gelegen,
  oder  wor  wir  sie  damit  hien  weisen  werden,  Zehbentausent  gulden
  widerkaufflich  jerlich,  yedes  hundert,  um  Funfgulden  auf  zween
Termin  verzinsen  söllen.  Als  nemblich  auf  Michaelis.  So  man  der
wenigern  Zal  Sechsvudvierzigk  schreibenn  wirdet,  damit  anzufahenn  die
Helffte,  vnd  die  andre  Helffte  auf  walpurgis,  nehst  darnach,  und  also
jerlich  fort  auf  berurte  Zwene  Termin  Biß  der  Widerkauff  geschieht.
Es  sol  auch  dem  Rathe  zu  Pegaw  sölliche  Hauptsumma  nach  seinem
vermögen,  Doch  auf  em  Mahl  vnder  dreytausent  gulden  nicht  sampt
den  Zinsenn  abzulegenn  Vud  yhn  mit  einem  Hundert  funfgulden  wider
zu  dem  Rathe  zu  kauffen  freystehen,  doch  das  söllicher  widerkauff  ein
halbes  Ihar  Zunorn  dem  Closter  angezeigt.  Und  die  Zinße  souiel  dahr
vertagt,  neben  der  Hauptsumma  erlegt  werden.  Die  andern  Zehntausend
  gulden,  soll  der  Rath  wie  folgett.  Nemblich  Sibentausent
guldenn  auff  nehstkommenden  weinacht  Markt.  Deßgleichenn  die  andern
  pbrigen  dreitansend  gulden,  Aufn  Ostermarkt  schirßen  zu  Leiptzick
vnserm  Cammermeister  erlegenn.  Darkegenn  söllen  sie  vnd  yhre  Nachkommen
  Obgedachte  Clostergutter  mit  allenn  obgeschribenenn  Zugehörungen,
  Nutzungen,  Eren,  wirden,  gerichten,  Freiheiten,  gewohnheiten
vnd  gerechtigkeitenn  Vud  sunst  allermassen  Erblichen  Innehabenn  ond
gebrauchenn.  Wie  von  den  Vhorfahren  Ordenßperßonen  Bescheen  ist,
von  vns  vnd  menniglichenn  daran  ougehindert.  Deßogleichen  die  Jehr-
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        55

liche  erlegung  auch  andere  gebure  vnd  Burdenn,  So  auf  dem  Closter
  stehenn  Reichen  vnd  außrichtenn,  Nemblichen  was  das  gewönliche
dienst  geschirre  haldene,  Item  Zehen  Nawe  schock  schutzgelde  jns  stifft
Merßeburg  jerlich,  Auch  dreizehende  halbenn  guldenn  von  Drittehalbhundert
  gulden  hauptsumma  dem  nider  Hospital  zu  Pegaw,  die  ewige
jerliche  SPende  vnd  das  Prime  Hos  Pital  Sanc  Elisabet,  So  hirnorn
Vom  Closter  versorget,  nach  wie  von  alders  herbracht,  vuderhaltten
Vnd  die  gutter  so  darzu  gehören,  zu  hulff  gebrauchen,  vnd  Ern  Leonharten
  auf  sein  lebenlang  mit  Essen,  trinken,  Behausung  ond  warttung
  rersorgenn.  Auch  die  wege  so  vber  sölliche  gutter  gehenn,  nothdurfftig
  bessern.  Dieweil  sie  sich  aber  beclagt,  das  sie  solche  Burden
alle  one  yhren  nachtheil  nicht  wol  haltten  kunnen.  So  haben  wir
jn  ansehung  desselbenn  yhnenn,  funfhundert  gulden  an  berurter  kauffsumma,
  Nemblich  an  den  letztenn  dreytausent  gulden,  Auch  die  Pferde
ond  handfröhne,  die  das  Closter  gehapt,  aus  genaden  nachgelassen.
Alß  das  sie  auff  Ostern  drittehalbtausent  gulden  jn  Vuser  Cammer
solden  zunerlegen  schuldigk  sein.

Wier  vnser  Erben  vnd  Nachkommen,  Söllen  vnd  wollen  Sie
vnd  yhre  nachkommen  bei  sölchen  guttern,  die  wier  yhnen  verkaufft
vnd  mit  dem  kaufgelde  wir  obgemelde  verordnung  gemacht,  schutzen
ond  handhaben  ond  sie  derselben  zu  Ider  Zeit,  als  Recht  gewehren.
Zudem  haben  wir  Inen  ond  alle  yhren  nachkommen  denn  Rathen  zu
Pegaw,  sölliche  gütter  wie  obgenande,  Vor  Vus  Vnser  Erbenn  vnd
nachkommen  Erblich  gelihen,  Vud  leihen  yhnen  und  allen  yhren  Nachkommen
  dieselben  hiermit  vnd  zu  Crafft  diß  brifes,  die  hinfuhro.  Alß
der  stadt  eigen  erkaufft  gut,  junezuhabn,  zugenissen  ond  zugebrauchen,
Auch  vonn  vns,  Vusern  Erbenn  vnd  Nachkommen  daran  ungehindert
Sie  sollen  auch  die  förder  jn  lehen  zu  entpfahen  nicht  schuldig  sein.
Zu  vrkunde  haben  wir  beneben  dem  Hochgebornen  Fursten  Herrn
Augusto,  Herzogen  zu  Sachssen,  Landgraffen  zu  Düringen,  Marggrauen
  zu  Meißen,  Vud  Administratorn  des  Stiffts  Merßeburgck,  unserm
  freuntlichen  liben  Brudern  ond  gefattern,  Welcher  in  obgemelten
kauff  ond  vererbung  mit  gewilligt,  vns  mit  eigenen  Hendenn  ruderschriebenn,
  Vud  wir  Vuser  Insiegel  Wissentlich  an  disen  brif  hangen
lassen.  Geschehen  ond  geben  zu  Dresden,  den  Neunrudzwanzigsten
tag  des  Monats  Novembris  Nach  Christi  vnsers  liben  herren  gepurd,
Im  Funfzehenhundertenn  Vud  Funfrundvirzigsten  Ihare.

M.  H.  Z.  Sachssen.  Augustus  herzogt
Zw.  Sachssen

m.  pp.  sp.  m.  pp.  sp.
        <pb n="60" />
        56

Die  Kleinodien  der  Dom-Kirche  zu  Meißen.

In  der  „diplomatischen  Geschichte  Dresdens“  erzählt  Hasche
Bd.  II.  S.  228  f.,  daß  am  21.  Mai  1542  das  Meißnische  Stift
die  Gold=  und  Silberkleinodien  in  die  Silberkammer  auf  das
Dresdner  Rathhaus  1)  überschickt,  worüber  der  Rath  einen  Revers
ausstellte.  Er  citirt  als  Quelle  Senf's  Kirchengeschichte  von
Stolpen,  S.  180  und  Miscellan:  Saxon.  von  1782  S.  18.—
Ob  Hasche  bereits  das  folgende  Actenstück  gekannt,  muß  man
deshalb  bezweifeln,  weil  er  sonst  auch  gewußt,  daß  es  am  11.
Mai  geschehen  und  daß  Kurfürst  Moritz  den  Revers  selbst  ausgestellt
  hat.

Wir  theilen  das  Actenstück  besonders  deshalb  mit,  um  dem
Leser  einen  Begriff  von  dem  glänzenden,  wahrhaft  pomphaften
Cultus  in  der  Domkirche  zu  Meißen  vor  der  Reformation  zu  geben,
  und  um  zugleich  einen  schönen  Beitrag  zur  Kunstgeschichte
jener  Zeit,  wo  schon  so  Treffliches  von  den  Goldschmieden  geleistet
ward,  zu  liefern.

Das  Actenstück  folge  jetzt  wörtlich  unter  seiner  höchst  naiven
Ueberschrift  und  Einleitung.

Der  Domlkirche  zu  Meißen  Kleinodien.

(Herzog  Moritzen  von.  Sachßen  in  Verwahrung  geschickt  ao.  15422.

Nachdem  der  Durchlauchtigste  Fürst  und  Herr,  Herr  Moritz,
Hertzog  zu  Sachßen,  unser  gnädigster  Landesfürst  Willens  gewest,
neben  andern  des  Heil.  Reichs-Ständen  ins  Land  zu  Ungarn  zu
ziehen;  So  haben  Sr.  fürstl.  Gnaden  zwo  Missiven  3)  an  E.  ECherwürd.
  Capitel  gestallt  und  geschickt,  mit  Vermeldung  dieweil  die  Läuffe
jetziger  Zeit  gefäherlich  sind,  und  zu  besorgen,  dieweil  Sr.  Fürstl.  Gn.
ausländisch,  es  möchte  sich  im  Lande,  da  Gott  vor  sei,  etwa  ein
Unrath  oder  Einfall  zutragen,  derhalben  an  gedacht  Capitul  gesonnen,
es  wolle  die  Kleinodien  alle  sämmtlich  von  Gold  und  Silber,  alß  viel
ihr  bei  der  Dom  Kirchen  allhier  zu  Meißen  wären  in  Ihr  Fürstl.
Gnaden  Verwahrung  gen  Dreßden  schicken,  welches  E.  Ehrwürdig
Capitel  auf  Ihr  Furstl.  Gn.  begehren,  nicht  hat  wissen  abzuschlagen;
Und  uff  Befehl  E.  Ehrwürdiges  Capitels,  hab  ich  Blasius  Kurusten
Subeustos  dieselbigen  Kleinodien,  die  ich  an  Gold  und  Silber  in
meiner  Verwahrung  gehabt,  in  Beyseyn  und  Gegenwärtigkeit  des  Ehr-1)

  Dahin  ward  bekanntlich  Alles  von  Kirchensachen  abgeliefert.

2)  Unsers  Wissens  noch  nicht  vollständig  abgedruckt.
32)  Nach  Reinhard,  de  iure  princip.  S.  285  hatte  schon  Herzog  Georg
in  einem  Generale  an  die  Stadträthe  1529  befohlen.  die  Kleinodien  der
Kirchen  und  Klöster  zu  verzeichnen,  um  davon  zur  Türkensteuer  zu  geben.
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        57

würdigen  und  Hochgelahrten  Herrn  Bennonis  de  Heinitz,  Doctoris!

und  Cuslodis,  und  auch  des  achtbahrn  Ern  Johann  Fraschens  Syndici

Capituli,  fürstl.  Gnaden  geschickten,  als  Hannsen  von  Heinitz  den

ältern,  und  Hannsen  Kutzscher,  Donnerstags  nach  Cantate  den  XI.  May

Ao.  42  überantwortet.  Welche  denn  Fürstl.  Durchl.  gegen  Dreßden,

in  Ihro  Gnaden  Silberkammer  empfangen  hat,  lt.  Sr.  Fürstl.  Gunden

  dor.  übergebenen  recognition  und  Revers:
Ein  und  funffzig  Stücke  güldene  und  silberne  seynd  taxiret,  darunter
  etliche  Stücke,  welcher  pondera  man  nicht  weiß,  auch  etliche
beiläuffig  geachtet  wie  folget

1300  fl.  schwer  ist  das  erste  güldene  Crenz  geachtet  von  Hertzog  Georgen
  seeligen  welches  die  Durchlauchte  Fr.  Fürstin  Elisabeth  Marggraf
Wilhelms  Gemahlin  gebohrne  Marggräfin  aus  Mehren,  der  Kirchen
zugewannt.  Im  selbigen  ist  ein  spitziger  Demant,  Ist  von  dem
Durchlauchtigen  Fürsten  Herzog  Georgen  Löbl.  Gedächtniß  in  Gegenwärtigkeit
  anderer  Fürsten  und  Herren  mannigfältig  um  16,000  fl.
geachtet  und  geschatzet,  ausgenommen  die  andern  edeln  Gesteine  und
Perlen  der  das  Creuz  voll  ist.

1200  fl.  schwer  achtet  man  das  andere  goldene  Creuz,  welches  die
Durchlauchtige  Fürstin  Frau  Barbara  geborne  Königin  aus  Pohlen,
Hertzogin  zu  Sachßen,  der  Kirchen  geeignet.  Ist  von  gedachtem
Herzog  Georgen,  nachdem  Sr.  Fürstl.  Gn.  solches  E.  Ehrwürd.
Capitul  und  der  Kirchen  überantwortet  auf  6000  fl.  geschatzt  und
geacht.

1000  fl.  an  Golde,  hat  das  dritte  Creuz,  welches  die  Durchl.  Fürstin,
Frau  Zedena,  gebohrne  Königin  aus  Behmen,  Herzogin  zu  Sachßen,
  der  Kirchen  gegeben,  ohne  die  edlen  Gesteine  und  Perlen,
welcher  das  Crenz  voll  war.

1000  fl.  an  Golde,  achte  ich  die  güldene  Tafel  und  scheibelichte  Tafel,
ohne  die  Edelgesteine,  ist  der  Fürstin  von  Sachßen  gewesen.

50  fl.  soll  das  güldene  Thau  oder  Taffel  haben  welche  die  Fr.  Birkin
der  Kirche  gegeben  hat,  das  man  vor  ihren  Herrn  Bitten  solt,  das
Thau  achtet  sie  mit  den  edelgesteinen  vor  300  fl.

500  fl.  schwer  möchten  die  zwo  güldene  Rosen  gehabt  haben,  welche
Rosen  die  Durchlauchte  Fürsten  Herzog  Ernst  und  Herzog  Albrecht
der  Kirchen  gegeben  haben.

15  Pfd.  hat  die  silberne  monstrantia  vergüldet  der  in  Ciborio  stande,
gehöret  mit  in's  Inventarium  der  Kirchen,  ist  der  Fürstin  gewest
Hertzog  Ernsts.

10  Pfd.  halt  ich,  hab  das  silberne  vergüldete  Creuz  gehabt.

11  Pfd.  schätze  ich  das  große  vergüldete  silberne  Bild  Mariae  mit  dem
Kinde,  hat  die  Durchlauchte  Fr.  Zedea  der  Kirchen  Pegeben.

Nota  1  Pfd.  ist  eine  Mark.

9  Pfd.  uff  die  hohe  silberne  Monstranz  vergüldet.

5  Pfd.  uff  das  silberne  Bild  Johannis  Evangehstae  vergüldet,  hat
die  Fürstin  Zedea  gegeben.
        <pb n="62" />
        58

3  Pfd.  uff  die  lange  silberne  Monstranz  mit  dem  Christallinen  Kännlein,
  welche  Fr.  Elisabeth  Marggräfin  gegeben.

5  Pfd.  uf  die  breite  Monstranz  mit  zweyen  Brüllen,  rergüldet  hat
Herzog  Ernst  gegeben.

3  Pfd.  uff  die  Monstranz  mit  dem  Dorn  vergüldet.

11  Pfd.  uf  das  kleine  verguldete  Monstränzlein  mit  dem  Christall-Kännlein,
  hat  Fr.  Elisabeth  Marggräfin  gegeben.

4  Pfd.  acht  ich  auf  die  zwei  Strauß  Cyer,  vergüldet,  welche  die  Herzogin
  Zedena  der  Kirche  gegeben.

14  Pfd.  auf  die  silbernen  vergüldeten  Apffel.

20  Pfd.  auf  den  silbern  vergüldeten  Sarck,  da  das  unschuldige  Kindlein
  eine  lage,  haben  die  Fürsten  von  Altenburg  gegen  Meißen
bracht.

364  Pfd.  thun  73  Maurk,  so  viel  hat  das  große  Brust-Bild  S.Bennonis,
  hat  gute  Edelsteine,  hat  die  Kirche  machen  lassen  und  alle
Personen  haben  dazu  gegeben.

26  Pfd.  hat  das  silberne  Brust-Bild  S.  Donati  mit  Edelgestein,  hat
die  Kirche  machen  lassen.

4  Pfd.  acht  ich  die  neue  silberne  Monstranz  die  man  trug  in  octava
corporis  Christi,  hat  Dockor  Tham  Löser  der  Kirchen  machen
lassen.

4  Pfd.  acht  ich  das  Haupt  S.  Bricii,  Patroni  Summi  Allaris  mit
der  vergüldeten  Infel.

9  Pfd.  uss  die  grose  scheibelichte  Monstranz  vergüldet,  hat  ein  Bischoff
  ron  Schönberg  gegeben.

1  Pfd.  uf  das  Crenz  mit  der  Brillen  ist  auf  Holz  geschlagen.

8  Pfd.  uf  die  zwey  silberne  Bild,  vergüldet,  Bealae  Virginis  und
St.  Wollgangi,  war  eines  als  groß,  als  das  andere.

4  Pfd.  auf  die  silberne  Tafel,  Decani  genannt,  welche  der  achtbare
H.  Johannes  Hennig  Doctor  und  Thumb-Techandt  hat  lassen  machen.

10  Pfd.  uff  die  4  Arme,  den  ersten  mit  der  grosen  Brüllen,  bat
Bischoff  Hofemann  lassen  machen,  der  andere  hat  einen  Christall
Dorn  in  der  Hand,  der  dritte  mit  einer  Fahne,  den  hat  ein  König
aus  Behem  gegeben.  Der  Vierdte  mit  dem  Gestein  an  Fingern.
Es  waren  alle  4  Arme  vergüldet.

4  Pfd.  uff  den  Viereckigten  Thorm  vergüldet.

21  Pfd.  uf  das  silberne  Faß,  der  Taufstein  genannt,  hat  die  Kirche
und  die  Personen  machen  lassen.

7  Pfd.  acht  ich  uff  die  zwen  vergüldete  Credentz  oder  schieren  (7),  haben
die  Herren  von  Capitel  erzeugt  und  erkaufft.

24  Pfd.  uf  das  Creuz  mit  der  Brillen  vergüldet,  mit  dem  Agno  Dei
genannt,  hat  Johann  Wilkenhain  Canonicus  der  Kirchen  gegeben.

50  fl.  ungefehrlich  das  kleine  Creuz  mit  dem  Bilde  Beatae  Mariae
Virginis  und  St.  Johannis,  der  Fuß  mit  den  Bildern  waren  silbern,
das  Creutz  aber  war  Gold,  hat  Johann  Creutzburg,  Domherr  der

Kirchen  gegeben.
        <pb n="63" />
        59

—.

3  Pfd.  uf  den  Hahn  und  Henne  vergüldet,  hat  die  Fr.  Ameleja  aus
Beyern  gegeben.

14  Pfd.  Mark  uff  das  schwarze  Strauß  Ey  und  Nuß,")  die  denn
auch  die  Fürstin  Amuleja  gegeben  hat,  und  uf  den  vergülten  Napff,
welchen  Johammes  Scriptorius  der  Kirchen  gegeben.

4  Pfd.  uff  die  Monslrauz  mit  den  Thorm,  halb  weiß  vergült,  und
uf  das  Strauß  Cy  vergült.

1  Pfd.  die  Monstranz  mit  dem  Thorm.

2  Pfd.  uf  die  zwey  silberne  Creutze,  seynd  von  Blech  uf  Holz  geschlagen,
  hat  die  Kirche  lassen  machen.

Was  der  Vicarien  Kelch  und  Pacilical  belanget,  da  habe  ich
nichts  mit  zu  schoffen  gehabt,  sondernn  Dr.  Benno  von  Heynitz  und
Cuslos  hat  dieselbe  von  Vicariis  und.  ihren  procuratorihus  gefordert,
und  ferner  des  Fürsten  Geschickten  überantwortet.

Nota  bene  die  Kleinodien,  an  Golde,  Silber,  Perln  und  Edelgesteinen
  sammt  den  Ornalen,  an  Gülden,  silbernen  und  andern
Stücken,  sind  etwa  auf  150,000  fl.  nach  dem  Werth  geschätzet
worden.

Herzog  Moritzens  Nevers  der  Kleinodien  halber.

V.  G.  G.  Wir  Mauritius  Hertzog  zu  Sachßen,  Landgraf  in
Doringen  und  Marggraf  zu  Meißen,  tbun  kund  und  bekennen  hiermit
gegen  jedermänniglich,  daß  Wir  heute  dato  auff  unser  Erfordern  von
dem  Ehrwürdigen  Hochgelahrten  Unsern  lieben  Andächtigen  Thum
Dechant,  Senioren  und  gantzen  Thum  Capitel  des  Thum.  Stifts  zu
Meißen,  die  hernach  geschriebenen  Kirchen  Kleinodien,  an  Golde,  Silber
  und  Edelgesteinen,  anher  in  Unser  Silber-Cammer  uberantwortet
empfangen  und  in  Unsere  Verwahrung  genommen  haben.

Nehmlich  das  grose  güldene  Creutz  mit  einem  spitzigen  Demant,
das  andere  guldene  Kreuz  ist  Herzogin  Sedena  gewest,  das  dritte  guldene
  Creuz  ist  Herzog  Georgen  Gemahl  gewest,  die  guldene  Tafel  von
Hertzog  Heinrichs  Großvater  gegeben,  die  scheiblichte  güldene  Tafel,
Ein  gülden  Signum  Thau,  das  große  silberne  Creuz  übergült,  die
breite  Monstranz  mit  zweyen  Brillen,  Monstranz  mit  der  Christall,
Monstranz  mit  dem  Dorm,  die  hohe  e  Monstranz,  8.  Johannes,  den
die  alte  Hertzogin  gegeben.  Die  Monstranzen  Kännlein,  Ein  silbern
übergüldeter  Apffel,  Ein  groß  Brust-Bild  S.  Bennonis  gantz  silbern
mit  einem  Stabe  und  Buche,  Ein  groß  Brust-Bild  St.  Donali  gantz
silbern,  Ein  groß  Monstranzen  übergült,  Ein  silbern  Sark  der  unschuldigen
  Kindlein  vergüld  mit  zwey  Fähnlein,  Ein  großer  silberner
Tauffstein  mit  einer  Decken.  Ein  silbern  Briccius  Haupt,  vergüldt.
Eine  silberne  Tafel.  Eine  silberne  Türmlein  vergüldt.  zween  silberne
und  vergüldete  Becher  mit  Decken.  Eine  große  Scheiblichte  Monstranz
vergüldt.  Ein  klein  Monslränzlein  mit  einem  güldenen  Creutzlein.

——2

4)  Wahrscheinlich  eine  Cocosnuß.
        <pb n="64" />
        60

—  —

Ein  schwartz  Strauß  Ey  in  Silber  gefaßt.  Ein  Napp  in  Silber
gefaßt.  Eine  Muscaten  Nuß  in  Silber  gefasset.  Ein  silbern  Mon-Sstränzlein
  vergült  mit  einem  Thörmlein.  Ein  silbern  Arm  mit  einem
Thörmlein.  Ein  silberne  Hand  vergült.  Ein  silbern  Arm  vergüldet,
auch  mit  einem  Thorme.  Ein  silbern  Englischer  Gruß.  Ein  silberner
Arm  mit  einer  Fahne.  Ein  silberner  Hahn  vergüldet.  Eine  silberne
Henne  vergüldet  mit  Strauß  Eyern,  drei  Strauß  Cyer  in  Silber
gefaßet,  vergüldet.  Ein  silbern  Creutz  mit  einem  Agnus  Dei  rergüld.
ein  silbern  Monslränzlein  zum  Theil  vergült,  Ein  silbern  S§.  Wolfgang
  mit  einem  Thörmlein.  Ein  Blonstränzlein  balb  vergüldet  mit
einem  weisen  Fuße.  Ein  Marien  Bild  groß  vergült.  Zwei  silberne
Creutze  auff  Holz  geschlagen.  Ein  silbern  Creutz  mit  einer  grosen
Brillen,  zwo  güldene  Rosen  von  Jericho.  Viertzig  Kelche  verguld  mit
Pacificaln  und  rergulten  Creutzen,  vier  Kelche  aus  der  Fürsten  Capelle,
  darneben.  Zwey  Dacilical.  Ein  Kelch  aus  St.  Agidien  Capelle,
auch  der  herren  gewest  sammt  einen  Dacilical.  Eine  Tafel  von  Eydsteinen
  Bildlein,  auch  in  der  Fürsten  Capelle  gewest.  Wie  Wir  ihnen
dann  dem  gemeldeten  Capitel  das  hiermit  unter  unserm  auf  gedruckten
Secret  Bekäntnis,  das  dem  also  sey  gegeben.  Donnerstags  nach  Can
lale  den  XI.  May,  zu  Dreßden,  Anno  Domini  1542.

M.  H.  Z.  Sachßen.

mpp.

Appel  von  Neibitzsch,  scheinbar  ein  Malcontent
des  Kurfürsten  Moritz.

Während  uns  die  sächsische  Geschichte  den  Sebastian  von
Reibisch  als  Pagen  und  wohl  auch  Liebling  und  Lebensretter
des  Kurfürsten  Moritz  nennt,  finden  wir  den  Appel  von  Rei—
bitzsch  als  einen  demselben  Fürsten  so  höchst  verdächtigen  Men—
schen.  Es  ist  uns  jedoch  noch  nicht  gelungen,  zu  erforschen,  wes—
halb  er  eigentlich  bei  Moritz  in  diesen  übeln  Geruch  gerathen
sein  mag.  «

Um  daher  andern  Forschern  Gelegenheit  zu  geben,  vielleicht
eine  Spur  finden  zu  können,  theilen  wir  folgendes  Schreiben  des
Kurfürsten  Moritz  an  seinen  Bruder  August  (Datum:  Dresden,
den  12.  Jannar  1551),  wörtlich,  wie  folgt,  mit:

An  Kurfürst  August.
Wir  haben  auch  aus  e.  l.  Ingelegenen  Zeedel  verstanden  das

Appel  von  Reybitzsch  welcher  e.  l.  eine  Zeitlang  gefenglichen  enthalden
  lassen.  solte  desselben  sich  entbrochen  vnd  douon  komen  sein  welches
        <pb n="65" />
        61

wir  nicht  gerne  vormorgt  vnd  achten  es  dauor  do  e.  l.  vleissige  Inquisition
  vnd  nachforschung  haben  lassen,  So  werden  e.  I.  sonder  Zweisel
  befinden,  das  durch  vorwarlossung  der  Jenigen  die  Inen  haben
vorwaren  sollen,  zugegangen.  Domit  aber  gleichwol  dieselbigen  vnge—
straft  nicht  bleiben.  Auch  nach  Ime  dem  Reibitz  vleissige  nachstellung
geschehe  werden  sonder  Zweifel  c.  l.  die  Verordnung  gethan  haben.
Dat.  Dresden  den  xij  Jannariy  Ao.  lij.
M.  Churfurst.
m  p  #ss

Fünf  Briefe  des  Mag.  Philippus  Melanchthon's.

(Beiträge  zur  Geschichte  des  Unterrichts.)

Wir  theilen  diese,  drei  an  den  Rath  zu  Saalfeld  und  zwei
an  Catharina,  Herzogin  zu  Sachsen  (Herzogin  von  Freiberg),  gerichteten,
  unsers  Wissens  noch  nicht  publicirten  Briefe,  nicht  nur
als  neue  Belege  für  die  schon  längst  bekannte  Thätigkeit  Melanchthon's
  für  das  deutsche  Schul=  und  Erzichungswesen,  sondern
zugleich  auch  als  treue  Beweise  für  seine  seltene  Gemühhlichkeit
mit,  und  sind  überzeugt,  deshalb  beim  Leser  keinen  Mißfallen  zu
erregen.

(Des  erste  Schreiben  betrifft  den  Mag.  Stephanus  Werner,
den  er  als  Rector  der  Schule  zu  Saalfeld  in  Vorschlag  gebracht
hatte,  und  er  spricht  namentlich  seine  Freude  darüber  aus,  daß
Werner  seiner  Empfehlung  Ehre  machte.

Das  zweite  Schreiben  betrifft  die  ihm  aufgegebene  Erkundigung
  über  Jacob  Birnstiel:  „ob  er  ihn  zur  Schulübung  tüchtig
erachte.“  Trefflich  ist  die  schonende  Bemerkung  über  Birnstiel's
Ingend  und  Unachtsamkeit.  Er  hat  dabei  sein  Vertrauen  auf
dem  Rector  Sebastian  Werner  gesetzt,  „daß  er  die  jüngeren  Gesellen
  anhalte.“

Das  dritte  Schreiben  betrifft  dagegen  den  ihm  gewordenen
Auftrag,  daß  er  einen  neuen  Rector  herbeischaffen  sollte,  wobei
er  jedoch  nicht  umhin  kaun,  zu  bemerken,  daß  leider  die  Saalfelder
u  schlecht  bezahlen  und  die  Schulmeister  nicht  gut  versorgten.
Trefflich  ist  besonders  die  Schlußbemerkung  über  den  Standpunkt
des  Schulwesens  außerhalb  Sachsens.-=Das

  vierte  Schreiben,  das  an  die  alte,  aber  gerade  und  gute
Herzogin  Catharing  von  Sachsen,  Moritzen's  und  August's-Mutter,
gerichtet  ist,  betrifft  seine  ihm  aufgetragene  Fürsorge  wegen  eines
Knaben  aus  Freiberg,  Thomas  Bleul's  Sohn.  Er  hat  ihn  der
Lehre  und  Erziehung  des  Dr.  Pommeranus,  d.  i.  Bugenhagen,  und
des  Mag.  Christoph  Finken's  anbefohlen,  und  bittet  die  Herzogin
um  ein  Unterhaltungsgeld.  «  —
        <pb n="66" />
        62

Das  fünfte  Schreiben  endlich  meldet  der  Herzogin,  daß  der
Knabe  Bleul  gestorben  ist  und  bittet  um  Bezahlung  des  wenigen
Kost=  und  Unterhaltungsgeldes.  Gemüthlich  aber  ist  die  Bemerkung
  über  Fink's  Hausfrau.  Diesen  Brief  hat  Bugenhagen  mit
unterzeichnet.  Bemerkenswerth  ist  übrigens  noch,  daß  Melanchthon
  stets  „Melanthon“  zu  unterzeichnen  pflegte,  daß  er  endlich
  eine  sehr  große,  wahrhaft  lapidare  Hand  schrieb  und  zu  seinen
Briefen  stets  ein  sehr  schönes,  wahrhaft  elegantes  Papier  benutzte.

Hier  folgen  die  Briefe  wörtlich  getreu  nach  den  Originalen:

Gottes  gnad  durch  seinen  Eingebornen  son  Ihesum  Christum  vn—
sern  heiland  zuuor,  Erbare  Weise  furneme  gunstige  Herren  das  Ewr
Weißheit  vleis  thut,  die  Kirch  mit  gelerten  ond  sittigen  personen  zu
bestellen,  wie  auch  ver  zimt  In  annemug  magistri  Stephani,  geschehen,
daran  thuen  E.  W.  loblich  vund  christlich,  der  Ewige  gott  wolle  seine
gnad  ond  segen  dazu  geben,  das  auch  E.  W.  Sebastianum  werner  zur
Schul  regierung  zu  gebrauchen  gedenkt,  hab  ich  gern  vernomen,  das
Ihr  zu  Ewrn  eigen  burgerkindern  solchen  guten  willen  machet,  vnd
mehr  bemelten  Sebastianum  für  tüchtig,  der  auch  seinem  vatterland  mit
allen  trewen  zu  dienen  sich  erbotten,  vnd  wo  ich  E.  W.  dienen  khann,
binn  ich  solchs  zu  thun  willig,  Gott  bewar  E.  W.  statt  vnd  kirch  ond
erhalte  sie  alle  Zeit  zu  guten  fried  vnd  Einikeit.  Dat.  witeberg  9
May  1542.

E.  Weisheit
williger
Philippus  Melanthon.
DEn  Erbarn  Weisen  furnemen  herrn
burgermeistern  vnd  Radt  zu  Salueld
meinen  günstigen  herrn.

Gottes  gnad  durch  seinen  Eingebornen  Son  Ihesum  Christum  onsern
  heiland  zuuor,  Erbare  weise  fromme  günstige  herren,  nachdem  Ewr
Weisheit  begert,  „das  ich  von  Jacobo  Birnstiel,  mich  erkunden  wolt,
ond  widerumb  berichten:  ob  ich  ihn  zur  Schulvbung  tüchtig  achte,  hab
ich  bemelten  Jacobum  fur  mich  erfordert,  vnd  befind  das  ehr  ein  guter
  grammaticus  vnd  wol  schreibet  denn  ich  ihn  verhört,  ond  seine
schrifften  besehen  habe,  darumb  ehr  geschicklichkeit  halben,  zu  diser  vbung
tüchtig  ist,  nach  dem  ehr  aber  noch  iung  ist,  vnd  die  jugent  vnachtsam  ist,
auch  nit  alle  Ingenia  zu  diser  schularbeit  lust  haben,  vnd  dises  werk,
wie  alle  sachen,  ein  besondere  emsigkeit,  bey  den  jungen  knaben,  sie  an
zu  halden  zu  fragen,  ein  Ding  offt  zu  repetiren,  bedarf,  wird  Magister
  Sebastiano  zu  beuehlen  sein,  das  ehr  vffseher  sein  solle  ond  die
jüngern  gesellen  anhalden,  wie  ich  auch  mit  ihnen  beiden  geredt  habe
vod  von  Sebastiani  geschicklichkeit,  vleis  vnd  bescheidenheit  hab  ich
gantz  nicht  zweifel,  hoff  auch  durch  gottes  gnad  Enr  schul  sey  mit
Sebastiano  wol  versorget,  will  ihn  Ewr.  Weißheit  derwegen  gantz
        <pb n="67" />
        63

—

vleißig  beuohlen  haben  vnd  wo  ich  E.  W.  dienen  khann,  bin  ich  solche
zu  thun  willig.  Dat.  Witeberg  4.  Septembris  1542.
williger
Philippus  Melanthon.
Den  Erbarn  weisen  vnd  frommen  Herrn
Burgermeistern  vnd  Radt  zu  Salfeld  meinen
  günstigen  herren.

Gottes  gnad  durch  seinen  Eingebornen  Son  Ihesum  Christum  vn—
sern  heiland  zunor,  Erbare  weise  fromme  günstige  herrn,  vff  E.  W.
schrifft  habe  ich  einen  wolgelarten  ernsten  mann  angeredt,  die  regirung
Ewer  schul  anzunemen,  welcher  aber  solchs  abgeschlagen  darumb  das
der  sold  zu  gering  sey,  vnd  ist  war,  nach  gelegenheit  der  Statt  vnd
Schul  Saluelt,  were  von  not  das  E.  W.  einem  Schulmeister  ein  stattlicher
  besoldung  verordneten  wo  in  andern  geringern  Stedten  die
Schulmeister  besser  versorgt  sind,  und  sollte  E.  W.  dazu  des  williger
sin,  das  dises  werk  zu  gottes  Ehre  diene,  vnd  das  diß  fürstenthumb
durch  gottes  gnad  ein  Zier  haben  zu  diser  Zeit  von  der  Schulen  diweil
  in  andern  Landen  die  schulen  wie  prache  vnd  wüst  worden
durch  der  ungelarten  pfaffen  regiment.  Ich  bitt  E.  W.  wollen  gott
zu  lobe  zu  beßerung  der  Schul  gedenken,  Ich  will  auch  fürderlich  andere
  personen  anreden,  vnd  ist  möglich  das  ein  wolgelarter  gevbter
mann  der  ietzund  die  Schul  zu  Hall  regirt,  zu  bewegen,  sich  zu  euch
zu  begeben.  Davon  ich  E.  W.  fürderlich  schreiben  will,  vnd  E.  W.
zu  dienen  bin  ich  willig.  Dat.  Witeberg  15.  Juli  1545.

E.  W.
williger  6
Philippus  Melanthon.

Gottes  gnad  durch  seinen  Eingebornen  Son  Ihesum  Christum
vnsern  heiland  vnd  wahrhaftigen  helffer,  vnd  Ein  new  selig  fridlich
Jar  zuuor,  durchleuchtigste  hochgeborne  gnedigste  furstin,  nachdem  E.
f.  g.  Ein  Jungen  knaben,  des  wirdigen  herrn  Thomas  Blewln  Son,
anher  gesandt,  das  ehr  trewlich  vnd  ordenlich  vnterwisen  werde,  hab
ich  neben  dem  Ernwirdigen  herrn  Pastor,  Doetor  Pomern  gedachten
knaben  dem  wolgelarten  Magistro  Christophoro  Finken  beuohlen,  denn
wie  ich  In  der  vorher  gemerkt  bedarff  der  knab  noch  guter  Vbung  In
grammatica,

Vnd  dweil  E.  f.  g.  auch  geschriben  das  man  anzeigen  soll,  wie
viel  dem  knaben  zur  notturfft  jarlich  zu  geben,  acht  ich  ehr  wirde  fur
tisch,  lahr,  wohnung  ond  beholtzung  viertzig  floren  bedurffen,  welchs  ich
E.  f.  g.  In  vnterthenigkeit  ietzund  anzeige,  ob  villeicht  E.  f.  g.  solcher
  bestellung  halben,  bedenken  haben  würden,  Aber  der  knab  ist  blod
ond  bedarff  wartung  vnd  bequemer  vbung,  doch  was  E.  f.  g.  bedenken
  werden  das  khonnen  E.  f.  g.  magistro  Christophoro  Finken  dem
ich  diese  onterthenige  schrifft  mit  geben  gnediglich  anzeigen  lossen,
        <pb n="68" />
        64

E.  f.  g.  bitt  ich  auch  In  vnterthenigkeit  sie  wollen  yhr  f.  g.  disen
  gottforchtigen  wolgelarten  mann,  Magistrum  Christophorum  Inen
gnediglich  laßen  beuohlen  sein,  Ehr  hatt  wol  studirt,  vnd  zu  hoffen
durch  gottes  gnad  ehr  werde  zu  Gottes  erkantnus  vnd  Ehr  In  ehrlichen
  stenden  nutzlich  dienen,

Der  allmechtig  gott  vatter  vusers  heilands  Ihesu  Christy  wolle
E.  f.  g.  trosten  und  bewaren,  Dat.  circumcisionis  1550.

E.  f.  9
putertheniger  diener
Pbilippus  Melanthon.

Der  durchleuchtesten  hochgebornen  furstin  vnd  frawen,

frawe  Catharina,  geborne  hertzogin  zu  Mekelburg,

hertzogen  zu  Sachsen,  Landgrauin  In  Doringen  vnd
Marggrefin  zu  Meissen  meiner  gnedigen  furstin.

Gottes  gnad  durch  seinen  Eingebornen  Son  Ihesum  Christum
onsern  heiland  vnd  warhafftigen  helffer  zunor,  durchleuchtist  hochgeborne
  gnedigste  furstin,  Ewr  furstlich  gnaden  bitten  wir  dise  vnsere
unterthenige  bitt  gnediglich  zu  vernemen  und  zu  erhoren,  Ewr  furstliche
  gnade  khonnen  sich  erinnern  das  sie  Einen  armen  knaben  von
freiberg,  Ern  Thomas  Plewle  Son,  vuß  alhie  mit  tisch  und  lahr  zu
bestellen,  beuohlen  haben,  welches  wir  gethan  In  aller  vuterthenigkeit,
vnd  dweil,  E.  f.  g.  magister  Christophorus  fink  von  Birn  bekannt  ist,
haben  wir  gedachten  knaben,  demselbigen  vor  andern  beuohlen,  der  yhn
Ein  halb  Jar  bei  sich  gehabt,  darnach  ist  der  knab  zu  freiberg  gestorben,


Nu  ist  gleichwol  dem  armen  Magistro  Christophoro  fur  tisch  vnd
ander  notturfft  noch  kheine  bezalung  geschehen,

ond  ehr  vnd  seine  swache  tugentsame  hauffraw,  leben  mit  einander
  christlich  vnd  In  gedult,  vnd  haben  nicht  vorradt,  derhalben  bitten
wir  In  vnterthenigkeit  vnd  vmb  gottes  willen  E.  f.  g.  wolle  dem  magistro
  Christophoro  fur  den  knaben,  gnediglich  vnd  vmb  gottes  willen
bezalung  verordnen  nemlich  sibenzehn  floren,

Vud  E.  f.  g.  bitten  wir  In  vuterthenigkeit  ob  gleich  E.  f.  g
verhoffet,  des  knaben  vatter  habe  bezalen  sollen,  so  ist  ehr  doch  guh
arm,  E.  f.  g.  wollen  gnediglich  vnd  mit  gottes  willen,  auch  der  armen
  swachen  frawen  zu  gut,  die  E.  f.  g.  trewlich  gedienet,  vnd  warlich
  Ein  gottforchtige  person  ist,  die  gott  vmb  gnad  vnd  friden  In  disen
  landen  anruffet,  solches  gelt  ietzund  dem  armen  man  Magiter
Christophoro  Finken  anher  senden,  dafür  wirt  gott  one  Zweifel  E.  f.
g.  seine  gaben  auch  segnen,  datum  witeberg  12.  Aprilis  1551.

Ew.  f.  g.
onterthenige  Diener
Johannes  Bugenhagen,  Pomer.  d.
Philippus  Melanthon.
        <pb n="69" />
        Das  alte  Ostra  als  Dorf  und  kurfürstliches  Vor—
werk  bei  Dresden.

Weiterungen  zwischen  Herzog  August  und  dem  Hischofe  zu
Maeisien  im  Jahre  1551  ete.

Der  Ort  Ostra,  urkundlich  Ostrow),  was  im  Slavischen
so  viel  als  eine  „Insel“  oder  einen  „Werder“  bedentet,  den
nämlich  die  Weißeritz  (urkundlich  Buistericze)  hier  bildete,  war
unstreitig  eher  vorhanden,  als  Dresden,  und  nächst  Poppewiez  oder
Popuicz  ein  alter  flavischer  Ort:).  Ohue  eine  Urkunde  beizubringen,
  wird  von  einigen  ältern  Historikern  erzählt,  daß  bereits
Kaiser  Heinrich  denselben  um's  Jahr  1013  auf  Bitten  des  Bischofs
  Eydo  oder  Eico  mit  dem  Burgwart  Bresenice,  zu  der  Ostra
gehörte,  an  das  Stift  Meißen  schenkte,  und  daß  Landgraf  Ludwig,
Heinrichs  des  erlauchten.  Markgrafen  Vormund,  diese  Schenkung  1224
von  Neuem  bestätigt  habes).  Vielleicht  finden  sich  noch  Urkunden,
die  darüber  ein  genaues  Zeugniß  ablegen.  —  Unter  den  Grundbesitzern
  von  Ostra  sind  besonders  hier  und  da  erwähnt  die  Herren
von  Ostrowe,  von  Ztrela“),  die  Monhaupte  (lauch  Monheete
  genannt),  sowie  die  Aebte  von  der  Zelle.  Im  Jahre
1206  wird  in  der  Urkunde  des  Streits  wegen  Thorun  (zwischen
dem  Burggrafen  von  Donin  und  den  Bischöfen  von  Meißen)
unter  den  vielen  Zeugen  auch  ein  Jordau  Herbort  von
Ostrow  erwähnt,  während  die  von  Strehla  1240  ihren  Antheil
  an  Markgraf  Heinrich  abtraten,  welcher:  decem  mansos
Prati  et  tabernae  in  Villa  Oztrowe  an  Altzelle  überließ  5).  Im
Jahre  1305  war  Ostra  in  Groß=  und  Kleinostra  getheilt,  wie
wir  aus  der  Schenkungs-Urkunde  Günther  Wolf's  ersehen,  der
sein  Erbgut,  das  in  Kleinostra  lag,  der  Alexius-Capelle  auf  der
Dresdner  Elbbrücke  dotirte.  1429  ward  Ostra  von  den  Hussiten

1)  Die  Namen  Ostra,  Östrau,  Öster,  die  alle  urkundlich  meist
Ostrow  heißen,  ist  häufig  in  alten  Theilen  Sachsens,  der  von  den  Slaven
bewohnt  ward.  Ostrau  bei  Döbeln,  bei  Zeitz  2c.  Viele  leiten  den  Namen
von  der  germanischen  Göttin  Ostra  ab,  die  bei  den  Slaven,  wie  Einige
wollen,  Ostara  d.  i.  „die  alte  Göttin"  hieß,  —  Gemöhnlich  liegen  die
Orte  dieses  Namens  an  Gewässern;  diejenigen  aber,  welche  auf  Höhen  liegen,
  als  Ostrau  bei  Schandau  2c.,  mögen  ihren  Namen  vom  slavischen
üren  |v  Sturmstange,  von  Ostroha,  die  Warte,  oder  Ostroh,  Verschanzung,
  haben.  .

2)  Wahrscheinlich  ist,  daß  Peppitz  ein  Hauptort  des  Elbthals  in  der  verchristlichen
  Zeit  war,  besonders  wegen  der  daselbst  gefundenen  Urnen.

:)  Knauth,  Altenzeller  Chronit  Theil  8  No.  9.

4)  Hatten  auch  Grundbesitz  bei  Nuzzin  (Nossen).

*!)  Wenn  es  nicht  in  Ostrau  bei  Döbeln  war,  was  schon  1188  zu
Zelle  kam.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  1.  5
        <pb n="70" />
        66

ganz  verheert  und  lag  noch  im  Jahre  1468  wüste,  wie  es  wenigstens
  in  einer  bei  Schöttgeno)  abgedruckten  alten  Handschrift  heißt:
„Ostrow  gehört  zu  der  Capelle  vff  der  brugken  vnd  ist  wüste  ond
hörit  gen  banstadt  mit  gerichte  gehn  Bresnicz.“1)  —  Durch  einige
Veränderungen,  die  mit  dem  Archidiaconate  Briesnitz  vorgingen,  kam
Ostea  unter  das  bischöfliche  Amt  Stolpen,  worauf  Johannes  IV.
es  höher  verpachtete  und  zwei  Lehnsgüter,  gegen  Erlegung  eines
starken  Erbzinses,  zu  Erbgütern  machte,  was  ebenfalls,  wie  aus
dem  Anhange  zu  Schöttgen's  Chronik  von  Wurzen  hervorgeht,
mit  Dr.  Burkhardt's  Wiese  zu  Ostra,  worauf  wir  noch  zurückkommen
  werden,  geschah.

Besonders  großen  Antheil  am  Grundbesitze  von  Ostra  hatten
im  15.  Jahrhunderte  die  Monhaupte,  und  da  ihr  Ansehen  den
Bischöfen  von  Meißen  oft  störend  sein  mochte;  so  suchten  sie  Gelegenheit,
  sich  an  diesen  zu  reiben,  so  daß  es  endlich  zu  einer
offenbaren  Fehde  ausartete,  und  Mehnert  erzählt  in  seiner  Nachricht
  von  Ostra  S.  17:  „1473  etwa  hob  eine  fürchterliche  Fehde
der  Meißnischen  Bischöse  mit  den  Monhauptens)  über  den  Besitz
an,  die  lange  Jahre  dauerte;“  wenigstens  ward  in  diesem  Jahre,
besonders  durch  den  Tod  des  Andreas  Monhaupt,  der  Grund  zu
dieser  Fehde  gelegt.

Schon  1414  lebte  in  Ostra  ein  „Lgestrenger  Herr  Andreas
Monhaupt“  als  Grundbesitzer,  der  einige  Einkünfte  zu  einem
Seelgeräthe  widerkäuflich  verkaufte  (Urkunde  bei  Mehnert  a.  a.
O.).  Dieses  Nachkommen  waren  es  nun  eigentlich,  die  mit  den  Bischöfen
  von  Meißen,  in  Fehde  geriethen.  Einer  der  Monhaupte
verkaufte,  oder  wie  der  bei  Mehnert  abgedruckte  Actenextract  besagt,
  versetzte  vielmehr  in  Abwesenheit  seiner  Brüder  im  Jahre
1480  das  Lehngut  in  Ostrow.  Der  Bischof  wollte  den  Kauf
nicht  confirmiren  und  riß  das  Gut  durch  Hilfe  Dr.  Burkhard's?),
der  unmündigen  Monhaupte  Vormund  und  Stiefoater,  an  sich  10).

6)  Diplomatisch-curiose  Nachlese  der  Historie  von  Obersachsen,  Thl.  7,
Nachricht  von  Dörfern  in  das  Gerichte  nach  Briesnitz  gehörig.  S.  414.

!)  Aus  Haß  gegen  den  Bischof  Johannes  IV.,  der  mit  bei  der  Verdammung
  des  Huß  in  Costnitz  zugegen  war,  hatten  die  Hussiten  die  Besitzungen
des  Meißner  Stifts  heimgesucht.

8)  Das  Geschlecht  der  Monhaupte,  die  drei  Mohnköpfe  in  ihrem  Wappen
führten,  stammte  ursprünglich  aus  Freiberg,  wo  bereits  1368  Luppilus  und
Christoph  Monhaupt  1385  als  Rathsherr  vorkommt.  Der  bekannteste  Monhaupt
  ist  aber  der  Bürgermeister  und  Landhauptmann  Andreas  Monhaupt,
der  1446  lieber  sterben  als  huldigen  wollte.  (Moller,  Annal.  Friberg.)

9  Wird  bei  dem  großen  Brande  Dresdens  in  dem  Berichte  Herzog
Georgs  mit  erwähnt;  er  wohnte  an  der  Kreuzkirche.

10%)  Unter  dem  Scheine  eines  Wiederkaufs  behielt  er  es  jedoch.  Der
Bischof  Johannes  von  Saalhausen  bemerkt  auch  in  einer  bei  Schöttgen
(Wurzn,  Hist.  Beil.  108)  und  bei  Mehnert  (a.  a.  O.  S.  14)  abgedruckten
Schrift,  wie  einträglich  er  Ostra  für  sich  zu  machen  gewußt:  „Zu  Ostro
haben  wir  anderhalb  Lehngut  vererbet  vnd  dardurch  den  Zinß  zu  Ostro  ier—
        <pb n="71" />
        67

Darüber  entbrannte  zuerst  in  Balthasar  Monhaupt's  Herzen  das
Rachegefühl  und,  da  er  ein  Kriegsmann  war,  so  trat  er  in  offner
Fehde  gegen  den  Bischof  auf,  richtete  aber  nichts  gegen  diesen
aus.  Nach  dessen  Tode  verklagten  die  beiden  Brüder,  Christoph
usid  Pawl,  im  Jahre  1497  den  Bischof  beim  Herzoge  Georg,  der
des  Streits  halber  eine  Commission  ernannte;  doch  der  Proceß
fand  durch  die  „exceptiones  dilatorias“  des  Bischofs,  wie  es  heißt,
kein  Ende  und  das  Gut  blieb  beim  Stifte  ).

Die  nachfolgenden  Monhaupte  erscheinen  von  1500  an  als  bloße
Bauern  in  Ostra,  waren  aber  doch  sehr  wohlhabend  und  vielgelteud.
  Pawl  Mgnhaupt  kaufte  1504  von  Nygkel  Pietzschen
ein  halbes  Lehngut;  der  Lehnbrief  ist  vom  Bischof  Johannes  von
Schleinitz  zu  Stolpen  ausgestellt  12).  Derselbe  Monhaupt  war
1514  Richter  zu  Ostra,  baute  das  sogenannte  „Monhaupt'“,
sche  steinerne  Haus“,  das  sein  Sohn  1522  von  Neuem  in
Lehn  nahm.  —  Zur  Zeit  des  Moritz  und  August  waren  es  sieben
Brüder,  die-im  Jahre  1568,  wie  wir  später  noch  sehen  werden,
ihre  beiden  Güter  gegen  das  Vorwerk  Daubnitz  13)  bei  Lommatzsch
vertauschten.

Außer  den  Monhaupten  werden  noch  die  Gisberger  und
1552  Nikel  Merbitz!“")  als  Besitzer  in  Ostra  erwähnts).

Im  Jahre  1535  ward  auch  das  Lehugut  des  Günther  Wolf,
was  er  an  die  Alexius  =  Capelle  1305  geschenkt,  an  Dr.  Georg
Kommerstadt  für  1800  rhein.  Gulden  verkauft,  worüber  S.  30  f.
die  Urkunde  abgedruckt  ist.  —  Der  Kurfürst  Moritz,  dem  dies
Gut  gefiel,  kaufte  es  1550,  und  noch  eine  Wiese  vom  Hospital
zu  St.  Bartholomäus  für  400  fl.  dazu  10).  —  Kurfürst  August,
der  schon  als  Herzog  das  Gut  ganz  passend  für  seine  öconomischen
Bestrebungen  hielt,  suchte  endlich  Alles  von  Ostra  an  sich  zu  brinlichen

  mit  dridthalb  silbern  schocken  gebesserkt  mit  Dienstgeldt,  das  die  gutter
von  den  erbdienst  geben.  II.  Dr.  Burkhardt's  Wise  zu  Ostro  die  an  vns
fihl,  haben  wir  vnserm  Stifft  zu  guthe  niemahls  verleihenn  wollenn,  sondern
vnserm  Stifft  v  fl.  ierliches  Zinses  vererbett.  L.  eine  andere  Wise  zu  Ostro
siel  an  vus  von  einem,  der  Gisberger  hieß,  die  habn  wir  vnsn  Stiffte  zu
guthe=  auch  nicht  verleihenn  wollenn  sondern  von  iij  fl.  ierlichs  Zinses  vererbett.“


1)  Mehnert  a.  a.  O.  S.  17:  Klage  an  Herzog  Georg.  S.  18:  Responsum
  des  Leipziger  Schöppenstuhls.

12)  Mehnert  a.  a.  O.  S.  14.  »

II)WarddurchHe·inrichdenErlauchtenaridasHeiLKreuzklosiergeschenkt.
  August  vertauschte  es  aber  trotzdem  nach  der  Secularisation  gegen
Ostra,  und  die  Monhaupte  hatten  an  St.  Afra  nur  Geld=  und  Getreide-Zinsen
  zu  zahlen.

“)  Nach  Mehnert  a.  a.  S.  15  verwandelte  der  Bischof  zu  Meißen  ein
Lehngut  zu  Ostra  in  Erbe  für  N.  M.,  der  es  von  einem  Monhaupte  gekauft
  hatte.

12)  1549  wird  der  Weinschank  in  Ostra  untersagt.

1)  Der  Extract  des  Kaufbriefs  bei  Mehnert.

57
        <pb n="72" />
        68

gen.  Vor  Allem  suchte  er  mit  dem  Stifte  deshalb  in's  Reine  zu
kommen,  wobei  er  allerdings  bei  dem  Bischofe  Nicolaus  zu  Meißen
einige  Schwierigkeiten  fand,  weshalb  wir  folgende  Actenstücke  vom
Jahre  1551  hier  wörtlich  mittheilen:

Auszug  aus  der  Instruction  Bischofs  Nicolai  von  Meißen
für  seine  an  Herzog  August  abgesandten  Näthe,  Hauptmann  zu  Stolpen
  Hieron.  Ziegler  und  Canzler  Heinr.  Rauchdorn,
d.  d.  Stolpen,  20.  April  1551.

„1c.  te.  Folgendes,  nachdem  uns  S.  Gu.  unlängst  schriftlich  berichtet,
  wie  daß  dieselbige  das  Vorwerk  bei  Ostra  un  der  Elbe  gelegen,
  an  sich  gebracht  und  dasselbige  etwas  zu  erweitern  bedacht  wäre,
Sintemal  aber  unsre  Unterthanen,  die  Gemeinde  zu  Ostra,  etliche
Stücke  daran  stoßende  hätten,  So  wäre  S.  G.  auch  Willens  und
Vorhabens  dieselbigen  an  sich  zu  bringen  und  sie  die  Leute  dagegen
mit  andern  Stücken  zu  vergnügen,  u.  derwegen  wir  Uns  Solches
gefallen  lassen  und  bei  den  Leuten  die  Beförderung  thun  wollten,  damit
sie  solcher  Auswechselung  halber  nicht  in  Weigerung  stünden,  und  daß
sich  auch  die  Leute  mit  uns  desto  weniger  zu  entschuldigen  haben
möchten,  so  sollten  wir  Jemanden  der  Unsern  zum  Forderlichsten  gegen
Dresden  verfertigen  und  sich  bei  S.  G.  Amtschösser  angeben  lassen,
welcher  bei  solcher  Vergleichung  sein  und  uns  der  Vergnügung  halber
Bericht  thun  sollte  2c.

Weil  wir  aber  Damals  auf  solch  Schreiben  aus  unsrer  Canzlei
haben  lassen  Antwort  geben,  etliche  der  Unsern  dessenthalben  mit  Bericht
  abzufertigen,  Als  sollen  solche  zu  folge  gemeldte  unsre  Geschickten
darauf  nachgesatzten  Bericht  thun  und  die  furstehende  Ursache  S.  G.
anmelden,  Uns  auch  gegen  derselben  derhalben  fleißig  entschuldigen.

Nemlich,  daß  uns  diese  Auswechslung  einzugehen  sehr  beschwerlich
  sei,  weil  S.  G.  gemelt  Vorwerk  (welches  doch  auch  unsres  Stifts
Lehn  und  desselbigen  kaiserl.  Regalien  eingeleibt  ist)  hinter  unfrem
Vorwissen  an  sich  gebracht.  Sollten  wir  nun  in  diese  Auswechslung
der  armen  Leute  Güter  bewilligen,  auch  dazu  sie  halten,  so  müßte
erfolgen,  daß  wir  bereits  bewilliget,  daß  der  Verkäufer  des  Vorwerks
befugt  gewesen,  solches  unser  Lehnstück  auch  zuvor,  und  ehe  er  es
von  uns  in  die  Lehn  gesucht  und  empfangen,  zu  alieniren.  Derwegen
  wir  uns  dann  gegen  ihm  nichts  einzulassen  noch  zu  behelfen
hätten.  —  Aus  dem  und  folgenden  Ursachen  wird  S.  G.  aus  hohem
Verstande  als  der  Schutzfürst  unsres  Stifts  uns  hierin  gnädigl.  bedenken
  und  entschuldigt  nehmen.  Denn  dieweil  uns  die  päpstl.  Heiligkeit
  das  geistl.  Regiment  der  Kirche  an  die  Hand  gegeben,  desgl.  auch
die  kais.  Maj.  die  weltliche  Regierung  befohlen  und  geliehen,  so  will
uns  nicht  gebühren,  hinter  gemeldter  unsrer  höchsten  Obrigkeit  Vorwissen
  und  ausdrückl.  Bewilligung  in  die  Auswechslung  oder  sonst
einige  andere  dergleichen  Alienation  einzugehen  und  zu  consentiren.“  2c.
        <pb n="73" />
        69

Die  Antwort  des  Kurfürsten,  d.  d.  Dresden,  24.  April  1551,  ist
folgende:

„re.  So  viel  erstlich  die  Antwort  belangt,  des  Gutes  Ostrau
wegen  gegeben  hätte  sich  der  Chfst.  derselben  keineswegs  versehen.
Sondern  weil  dies  Gut  dem  Stifte  Meißen  in  100  Jahren  nicht
Einen  Pfennig  gezinset,  und  wann  ein  Besitzer  die  Lehn  empfangen,
hat  er  3.  Gulden  und  darnach  sein  Lebenlang  nichts  weiter  gegeben,
so  wird  man  weder  Eide  noch  Pfücht  des  gewesenen  Besitzers  befinden,
und  es  ist  um  dies  Gut  also  gelegen,  daß  es  den  Besitzer  nicht  mehr
als  15  ßo  jährlich  genützet  hat.  Ein  Nachtheii  des  Stifts  sei  um  so
weniger  angeführt  gewesen,  da  ja  dic  3  Gulden,  die  auf  eines  Menschen
  Leben  zu  geben  seien,  leicht  hätte  berechnet  und  getheilt,  und
jahrlich  für  2  Groschen  oder  dergleichen  Werth  hätten  geachtet  und
verglichen  werden  können.  Weil  das  Gut  nicht  einen  Schlangenschuß
von  Schlosse  allhier  und  dem  Churfürsten  zu  dem  Hause  gelegen  sei,
sollte  der  Bischof  in  solcher  geringfügiger  Sache  solchen  Einwand  nicht
machen,  sondern  vielmehr  bedenken,  daß  sich  sein  Vorfahr,  Bischof  Johann
  bei  des  Churfürsten  Vaters  Regierung  erboten  habe,  nicht  allein
das  ganze  Dorf  Ostrau,  sondern  auch  Briesnitz  gegen  Vergleichung
dem  Churfürsten  zukommen  zu  lassen.“

NB.  Der  Bischof  Nicolaus  muß  seine  Sinne  jedoch  geändert  und
nachträglich  seine  Einwilligung  zu  dem  Tausch  gegeben  haben;  denn
die  Gemeinde  Ostra  trat  wirklich  Aecker  und  Wiesen  gegen  eine  ihnen
versprochene  Entschädigung  an  den  Kurfürsten  ab,  der  diese  Grundstücke
  zum  Vorwerk  Ostra  schlug.  —  Die  versprochene  Entschädigung
blieb  aber  bei  Kf.  Moritzens  Lebzeiten  noch  aus,  und  die  bisherige
Gemeinde  bat  deswegen  den  Bischof  Nicolaus  um  seine  Intercession
beim  Kf.  August  (d.  d.  Sonnabend  nach  dem  Dreikönigstag  1554).

Um  diese  Entschädigung  bewerkstelligen  zu  können,  erwarb  der
Kfst.  vom  Bischof  zu  Meißen  das  bisher  verpachtet  gewesene  kleine
Vorwerk  in  Briesnitz;,  den  sogen.  Bischofshof!),  dessen  Aecker
und  Wiesen  er  1555  an  die  bisherigen  bischöfl.  Unterthanen  in  Ostra  und
an  Dresdner  Bürger  und  das  das.  Hospital  vertheilte  13).  Der  darüber
abgeschlossene  Vertrag  von  1555  zwischen  Kf.  August  und  Bischof  Nikolaus
  (1  18.  April  1555)  erwähnt  die  kurfürstl.  Verordnung  vom
4.  April  1555.19)  (die  Urk.  vom  14.  Mai  1555  findet  sich  in  Reinhards
  Abschr.  d.  Stiftmeißn.  Urk.  Band  V  S.  365.  —)

11)  Der  Capitelssyndicus  Job.  Fritzsche  übergab  das  kleine  Vorwerk  zu
Briesnitz  an  einen  kurfürstlichen  Beamten.

18)  Unter  13  Interessenten  59  Aecker  zu  5714  Ruthe.

19  Vonn  gots  gnaden  August  Herzog  zu  Sachssen  2c.  I.  g.  (liebe  getreue).
  Wir  haben  vns  mit  den  ehrwürdigen  Herrn  Nicolawen  Bischoffen
czu  Meyssen  onsern  besondern  Freunde  vorglichen  das  die  Eynwohner  czu
Dresden  vnd  das  Hospitall  daselbst  dergleichen  die  czu  Ostra  Irer  abgetrettenen
  Feldgutter  die  czu  onsern  Forberge  ostra  kommen  von  itzo  Inn  derselben
  befindung  begriffenn  mit  den  Feldern  vnd  wisen  des  kleynen  Forberg
        <pb n="74" />
        70

Erst  im  Jahre  1559,  am  18.  Januar,  ging  durch  Tausch  fast  das
ganze  bischöfliche  Lehn,  das  Amt  Stolpen  nämlich,  wozu  auch  Ostra
gehörte,  gegen  das  Amt  Mühlberg,  vom  Bischofe  Johann  von
Haugwitz  an  den  Kurfürst  August  über,  und  mit  den  sieben  Monhanpten,
  sowie  mit  einigen  Dresdner  Büurgern  ward  er  mittels
Tausch  und  Geldabfindung  ebenfalls  einig;  doch  kam  Alles  erst
im  Jahre  1568  zu  Stande.  —  Laut  Acten  hatte  seit  1555  die
Angelegenheit  geruht;  doch  im  Jahre  1568  besah  sich  der  Kurfürst
  die  Flur,  ließ  sie  ausmessen  und  die  bisherigen  Besitzer  fragen,
  ob  sie  mit  Geld  oder  Feldern  abgefunden  sein  wollten.  —
Die  Bürger  in  Dresden  erhielten  die  Kloster=  oder  Mönchswiese
zu  Alt-Dresden  und  einige  Felder  des  Hospitals  Marterni  am  Rampischen
  Wege  gelegen,  Andere  aber  Geld,  die  „Lübther  10,008  fl.
11  gr.“  —  In  Ostra  selbst  waren  „drei  Classen  Menschen  zu
befriedigen,  Häusler,  Banern  und  Monhaupte.“  Die  Ersteren  erhielten
  Geld,  die  Andern  „wollten  Land,  so  dem  ihrigen  gleich.“
—  „Acht  Bauern,  nämlich  Burkhardt  und  Thomas  Opitz  Gebrüder,
  Martin  und  Görge  Mörbize,  die  Hans  Bahlerin,  die  Gregor
Pesschin,  die  Martin  Borischen  und  Martin  Pezsch  wurden  nach
Zschertnitz  20)  gewiesen,  wo  sie  ein  feines  Dörschen  anlegten,  nachdem
  Dr.  Wenzel  Naumann  sein  schönes  Vorwerk  für  15,216  fl.
11  gr.  verkauft  hatte.“  „Eilf  Andere  (also  zusammen  19  Bauern):
Gregor  Fehrmann,  der  Richter  Valten  Haus,  Lorenz  Jacob  Räzschele
  Gebrüdere,  Pawl  und  Hans  Petermann  Gebrüdere,  ihre
Mutter:  die  Jacob  Karbizin,  die  Wenzel  Merbizin,  Wittwe,  Hans
Granpitz  und  Mats  Petzsch,  legten  auf  den  Feldern  des  Leubnitzer
Vorwerks21)  ein  Dörschen,  Neuostra,  an.“  —  Die  Monhanpte
hießen:  Walter  Hans,  Andreas,  aus  der  ersten,  und  Christoph,
Brosins,  Pawl  und  Görge,  aus  der  andern  Ehe.  —  Deren  Güter
wurden  5315  fl.  und  das  alte  „steinerne  Haus“  der  letztern  vier
Brüder  500  fl.,  und  „Haußen  sein  Erbgarthen“  2584  fl.  abgeschätzt;
  sämmtliche  Brüder  wurden  aber,  wie  bereits  erwähnt,  auf
das  Vorwerk  Danbnitz  bei  Lommatzsch  überwicsen.  —  Die  Schule

czu  Brißnicz,  welches  bißhero  Hanns  Andres  pachtweise  Innen  gehapt  vorgnugt
  vnd  erstattet  werden  solle.  Memlichen  also  welcher  czwue  Rutten  rerlassen,
  der  soll  dakegen  drey  Rutten  czue  vorgnugt  werden  ond  do  uber
solche  vorgnugung  noch  eyne  vbermaß  bleiben  werde,  das  denselben  wesche
die  geringsten  vnd  entlegensten  Felder  bekommen  die  vbermaß  eyngeteilet
werdenn  soll,  wir  vns  des  alles  mit  bemelten  vnsern  Freunde  den  Bischoff
Inn  eyner  sonderlichen  verschreibung  vorglichen.  —  Demit  keyn  Zank  furfalle
  So  begeren  wir  Ir  wollet  Euch  so  vil  Zeit  am  tage  Müssigen  ond
theilen,  Torgaw  den  vierten  Monats  tag  Aprilis  Lv.
An  den  Rath  zu  Dresden.  Augustus  Churfurst.

20)  Im  Zinsregister  des  Brückenamtes  von  1555  heißt  Zschertnitz  ein
„Forwergk"  nebst  Räcknitz  und  Aussigk.  ·

U)Kamden26.December«13.«-28(m3elle;daherder  Hellerweg.  Das
Amt  kam  am  18.  August  1550  an  den  Ralh  zu  Dresden.  Knauth,  Altenzeller
  Chronik  Bd.  8.  S.  384.
        <pb n="75" />
        71

ward  mit  6000  fl.  abgefunden.  —  Von  nun  an  bestand  das  kurfürstliche
  Vorwerk  Ostra  aus  1017  Aeckern,  239  Ruthen,  34  Ellen,
„vnd  hat  der  Churfurst  für  93,054  fl.  Güttere  darzu  gekaufft  22.

Ueber  die  angebliche  Wirthschaft  der  Kurfürstin  Anna  auf
Ostra  und  die  daselbst  vorgekommenen,  im  Munde  des  Volks  weit
verbreiteten  Anecdoten,  an  einem  andern  Orte.  Uebrigens  darf
man  nicht  unberichtigt  lassen,  daß  man  das  Vorwerk  Ostra  nicht  mit
dem  älteren  kurfürstlichen  „Vorwerke  im  festen  Bau  hinterm
  Schlosse“,  da,  wo  jetzt  das  Hoftheater  steht,  verwechsele;
denn  hier  waltete  eigentlich  der  Wirthschaftsgeist  der  Mutter  Anng,
hier  hatte  sie  nächst  der  Lichtenburg  große  Viehwirthschaft  2c.  —
Ueber  die  Ausbildung  Ostra's  zu  einem  Stadttheile  werden  wir
auch  noch  später  zu  sprechen  Gelegenheit  nehmen.

Die  auf  Befehl  des  Kurfürsten  Moritz  gewirkte
Teppich-Tapezerei:  „der  Türkenzug",
im  Schlosse  zu  Dresden  (2).

Bekannt  ist,  daß  Herzog  Moritz,  der,  nachdem  er  am
2.  April  1542  (der  Palmenwoche)  mit  seinem  Vetter,  dem  Kurf.
Johann  Friedrich,  wegen  der  Stadt  Wurzen  und  der  ausgeschriebenen
  Türkensteuer  beinahe  in  offene  Fehde  gerathen,
doch  nach  geschehener  Vermittelung  des  Landgrafen  Philipp  von
Hessen  und  Luther's  mit  dem  Kurfürsten  noch  am  10.  April
(Montag  nach  Ostern)  ausgesöhnt  worden  war,  1)  weil  er  einmal

22)  Vgl.  auch  Mehnert  a.  a.  O.  S.  25,  30  und  31.

1)  Der  Kurfürst  hatte  dem.  Herzoge  den  Rang  abgelaufen  und  schon
die  Stadt  W.  eingenommen,  indeß  Moritz  mit  seinen  Truppen  erst  auf  dem
Marsche  war.  Der  Krieg  hätte  wohl  heftig  werden  können;  denn  beide
Theile  waren  äußerst  erbittert  auf  einander.  Allein  Philipp  der  Großmöthige,
Lundgraf  von  Hessen,  Herzog  Moritzens  Schwiegervater,  stellte  sich  zwischen
beide  Parteien,  vermittelte  den  Streit,  und  Luther  schickte  noch  außerdem  ein
ganz  in  seiner  gewohnten  Kraftsprache  abgefaßtes  Vermahnungs-Schreiben
an  beide  gegen  einander  feindselig  stehende  Fürsten.  Durch  diese  fremde
Einmischungen  kam  noch  während  der  Osterfeiertage  glücklicherweise  ein  Vergleich
  zu  Stande,  nach  welchem  auch  sogleich  alle  Feindseligkeiten  aufhörten.
Da  die  Soldaten  beider  Heere  gerade  noch  zu  den  Sstclfuchen.  (gemeiniglich
Osterfladen  genannt),  wieder  nach  Hause  kamen;  so  wurde  fortan  dieser
kleine  Krieg  zum  Scherz  der  Fladenkrieg  genannt.  Luthers  Abmahnungs-Schreiben
  steht  in  seinen  Werken  in  der  Altenburger  Ausgabe  im  8.  Theile.
Unter  Andern  heißt  es  in  demselben  S.  34  2c.:  „Ist  doch  das  Städtlein
Wurzen  nicht  werth  der  Unkost  (so  bereits  drauff  gegangen  ist)  schweige
solchen  großen  Zorns,  so  großer  mächtiger  Fürsten  und  trefflicher  Landschaf-
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        72

ein  Corps  geworbene  Söldner  beisammen  hatte,  sich  entschloß,
als  Freiwilliger  einem  Feldenge  gegen  die  Türken  beizuwohnen
und,  daß  er  am  5.  Juni  1542  wirklich  mit  fünf  Compagnieen
Jußvolk  und  einem  Geschwader  Reiter  nach  Ungarn  zog.  Ferner
ist  auch  bekannt,  daß  dieser  beldenmüthige  Herzog  noch  zu  der
vom  Kurf.  Joachim  von  Brandenburg,  der  die  Reichsarmee
commandirte,  höchst  schläfrig  betriebene  Belagerung  Pesth's  kam,
und  bei  seinem  Thatendurste  beinahe  ein  Opfer  seines  Jugendfciers
  geworden  wäre,  wenn  ihn  nicht  sein  Edelknecht  Sebastian
Reibisch,  genannt  der  „Schneuber,“  mit  Aufopferung  seines
  Lebens  gedeckt  hätte.  —

Ebenso  bekannt  ist,  daß  Moritz  nach  der  geschehenen  Unterzeichnung
  des  Passauer  Vertrags  am  2.  August  1552  mit  16,000
Mann  Fußvolk  und  5000  Pferden  nach  Ungarn  dem  Könige
Ferdinand  gegen  die  Türken  zu  Hilfe  zog;  doch  daß  er,  durch  den
gegen  ihn  eifersüchtigen  ungarischen  Feldherrn  Casteldo  in  seinen
Plänen  gestört,  und  nach  einem  mißglückten  Zuge  gegen  Belgrad
endlich  diesen  Feldzug  aufgab  und  mit  Eintritt  des  Herbstes  1552
nach  Sachsen  zurückkehrte.

Unbekannt  ist  jedoch,  unsers  Wissens,  daß  der  Kurfürst
Moritz  einen  dieser  Feldzüge  bildlich  darstellen  und  sogar  in  einen
oder  mehre  Teppiche  hat  weben  lassen.  Von  der  schon  im  Mittelalter
  in  Deutschland  und  auch  in  unserm  Vaterlande  zur  hohen
Ausbildung,  wenn  auch  nur  durch  fremde  Meister  an  den  Fürstenhöfen,
  in  den  Stiftern  und  Klöstern,  gelangten  Bildweberei,
sind  hinlängliche  Belege  vorhanden;:)  ob  aber  auch  diese  Darstellung
  des  Türkenzuges  in  Sachsen  selbst  angefertigt  worden,
läßt  sich  zwar  mit  Gewißheit  nicht  behaupten,  aber  doch  annehmen,

ten,  und  würde  bei  vernünftigen  Leuten  nicht  anders  angesehen,  denn  als
zween  volle  Bauern  sich  schiügen  im  Kretzschmar  (Schenke)  umb  ein  zerbrochen
  Glaß,  oder  zween  Narren  umb  ein  Stück  Brods,  ohne  daß  der  Teufel
  und  seine  Glieder  aus  solchen  Funken  ein  groß  Feuer  auffbliesen  und
also  den  Feinden  eine  Freude,  dem  Türken  ein  Gelächter,  dem  Evangelio
eine  sonderliche  Schande  anthäten.  —  —  —  So  wäre  auch  dieser  Krieg,
wie  beide  Theile  wohl  wissen  (wo  sie  es  bedenken),  kein  Krieg,  sondern  eine
rechte  Aufruhr,  ja  wohl  ein  Haussaufruhr,  da  Vater  und  Sohn,  Bruder  und
Vetter  in  einander  fallen.  —  Ich  gedenke  Herzogs  Friedrichs,  seligen  Gedächtnis,
  da  er  mit  Erfurt  übel  stand,  wollten  ihm  ctliche  Krieger  Erfurt
erlaufen,  wo  er  5  Mann  wagen  wollt.  Es  wiäre  zu  viel,  sprach  er,  an
einem  Mann,  so  doch  Erfurt  viel  eim  ander  Brate  in  die  Küchen  wäre,  denn
Wurzen.  Das  war  ein  Fürst.“  —  Aber  das  war  auch  nur  ein  —  Luther,
der  so  zu  Fürsten  selbst  reden  durfte.  Was  geschehe  wobl  heut  zu  Tage,
wenn  Luther  wiederkehrte  und  auf  diese  Weise,  zuweilen  auch  in  anderer,
das  Wort  nehme?!

2)  Kaiser  Heinrich  II.  zierte  die  Rücklehnen  der  Merseburger  Domherrn-Stühle
  im  hohen  Chor  mit  reichen  Teppichen,  und  die  in  der  Domkkirche  zu
Quedlinburg  vorhandenen  Bilderteppiche  aus  dem  12.  Jahrhunderte  sindebenfalls
  Beweis  für  die  außerordentliche  Ansbildung  dieses  Industriezweiges.
—  In  der  Seiden=  und  Goldstickerei  hatte  man  es  ebensoweit  gebracht.-
        <pb n="77" />
        73

daß,  da  die  Patronen  oder  Zeichnungen  dazu  im  Schlosse  zu
Dresden  noch  zur  Zeit  der  Kurfürstin  Anna  vorhanden  waren
und,  da  Anna  mit  der  Technik  der  Teppichmacherei  nur
zu  bekannt  war,  wie  aus  mehren  hier  mitgetheilten  Briefen
derselben  an  ihre  Mutter,  die  Königin  Dorothea  von  Dänemark,
  hervorgeht  (die  diese  Patronen  mitgetheilt  zu  erhalten
wünschte),  die  Gewebe  selbst  vielleicht  auch  in  Sachsen  gemacht
worden  waren.  Uebrigens  war  ja  schon  zu  jener  Zeit,  wovon
wir  später  noch  viele  Belege  beibringen  werden,  in  Sachsen  die
Kunstindustrie  zu  einer  sehr  hohen  Stufe  gelangt.

Wir  theilen  diesen  in  der  That  interessanten  Beitrag  zur
Geschichte  des  Kurfürsten  Moritz  und  der  Kunstgeschichte  seiner
so  höchst  kriegerischen  und  von  allerlei  Zerwürfnissen  gestörten  und
daher  wohl  keinesweges  den  Künsten  zu  bolden  Zeit,  die  bezüglichen
  Stellen  aus  der  Kurfürstin  Anna  Briefwechsel  in  der  Hoffnung
  mit,  daß  es  vielleicht  dem  Herrn  Hofrath  Dr.  Engelhardt
gelingen  wird,  in  seiner  (baldig  zu  erwartenden)  Biographie  dieser
Fürstin  mehr  Aufschluß  darüber  bringen  zu  können.  —

Anna  an  Mutter  Dorothea.

Anlangend  den  Turckenzug  so  etwo  Churf.  Moritz  loblicher  gedechtnuß
  In  einem  Teppich  zu  würcken  angeordnet,  dauon  E.  G.  eine
Contrafactur  begeren,  wollen  wir  vns  erkundigen  ob  die  gemahlten  Patron
  von  demselbigen  Zuge  darnach  die  Teppichte  gewürckt  noch  vorhanden
  sein,  vnd  do  die  zu  bekommen,  wollen  wir  solche  gemelde  zuferfertigenn,
  weren  aber  die  Patron  von  handen  kommen,  Alsdan  wyll
Ich  die  Teppichte  abmahlen  lassen  und  E.  G.  sobald  die  konnen  geferttigt
  werden  zuschicken.  Dat.  Dresden  d.  7.  Nov.  1563.

„Die  Turkenzugs  halben  welchen  E.  G.  abgemahlt  begehren  hab
ich  vleissige  nachforschung  gehabt,  bin  aber  bericht  worden  das  die  Patron
  alle  vorruckt,  derhalben  hab  ich  bestellung  gethan,  das  bemelder
Zug  In  einer  ordnung  in  kleinen  muster  nach  einander  soll  abgemahlet
  werden,  also  daß  demselben  hernach  nach  gelegenheit  der  gemach
austheilen  vnd  vergrößern  lassen  kann,  denselben  will  ich  E.  G.  alsdann
  verferttigt  zusenden.“

Dat.  Nossa.  26.  Nov.  1563.

„Ich  bin  auch  nach  vleissiger  gehallter  nachforschung  hinter  die
rechten  Patrone  vnd  gemelde  nach  welchen  der  Turckenzug  in  die  Teppicht
  gewürkt  kommen,  Es  seint  aber  solche  gemelde  auff  pappier  durch
vnachtsamkeit  etwas  zerrissen  ond  zergentzet  derhalben  lasse  Ich  die  vff
Leinwandt  strecken  vnd  widerumb  außbußen  vnd  ersetzen.  Wann  nun
die  Patronen  alle  fertig  will  E.  G.  Ich  die  neben  der  Leinwandt  zuferttigen“
  2c.  Stolpen.  d.  5.  Febr.  1564.

Wie  wohl  ich  auch  verhofft  hatte  die  gemahlten  Patron  des  turkenzugs
  danach  die  Teppich  gewürckt  geutzlich  wider  zusammen  zu  brin-
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        74

gen  vnd  dieselbigen  E.  G.  meinen  nehern  techterlichen  erbiethen  mittzuschicken.
  Als  Ich  aber  die  gemahlten  wollen  so  noch  vorhanden  gegen
  den  Teppichten  legen  lassen,  befindet  sich  das  woh!  der  dritte  teill
daran  mangelt  kaun  auch  nicht  darhinter  kommen.  Nun  will  sich  nicht
wohl  schicken  wenn  man  den  mangel  gleich  ersetzen  wollte  das  an  einem
stück  etzlichen  rollen  new  gemelde  die  andern  alt  seien  solten  do  man
auch  darnach  würken  solte,  wurde  es  einen  grossen  mißstand  vnd  vn—
gleichheit  der  farben  geben.  Solte  ich  dann  die  Teppiche  von  newen
Contrafacten  lassen  So  wuste  Ich  mit  200  thalern  nicht  außzurichten
vud  muste  demnach  zunorn  berichtet  sein  ob  E.  G.  das  gemelde  auff
Leinwant  oder  pappier  wolten  gemahlet  haben,  dann  do  E.  G.  einen
Patron  dauon  nehmen  vnd  andere  teppiche  darnach  wirken  lassen  wolten
  mußte  es  auff  papier  rollen  weise  vnd  links  gemahlet  werden,  damit
  es  die  Teppichtmacher  Irer  arth  nach  stuckweise  pnter  das  gezen
legen  kennen.  Do  aber  E.  G.  nur  ein  Contrafact  dafon  haben  wolte,
ein  gemach  damit  zu  zirren  kennte  es  fuglicher  vff  Leinwath  abgemahlt
werden  Ob  nun  E.  G.  obberurt  geldt  oder  ein  mehres  darauff  wenden
  vnd  wie  sie  es  gehabt  haben  wolten,  doß  werden  sie  mich  wohl
mütterl.  verstendigen  will  mich  auch  desshalben  töchterlich  vnd  gehorsamblich
  verhalten.“  2c.  Dat.  Dresden  d.  8.  Märtz  1564.

Ueber  die  Ausgrabung  der  selbstgewachsenen  Gefäße.

(Curiofum  aus  dem  16.  Jahrhunderte.)

Es  kann  hier  nicht  der  Ort  sein,  uns  über  die  Geschichte
der  Auffindung  von  sogenannten  Grabgefäßen  oder  Urnen  derjenigen
  unserer  heidnischen  Vorfahren  zu  verbreiten,  die  ihre
Todten  verbrannten,  die  Asche  und  Uecberbleibsel  derselben  in
Krüge  oder  Urnen  zu  sammeln  pflegten  und  diese  Urnen  in  von
Steinen  umlegten  Lagern  und  mit  ihnen  beigesetzten,  wahrscheinlichen
  Hausgeschirren,  Opferschaalen  und  sogenannten  Thränenkrügelchen
  (vielleicht  Kinderspielzeng)  unter  die  Erde  und  zwar
meistens  in  ganz  geringer  Tiefe  vergruben,  da  darüber  bereits
von  Dr.  Gust.  Klemm,  dem  bewährten  Kenner  der  vorchristlichen
Alterthümer  in  Deutschland,  in  seiner  germanischen  Alterthumskunde
  und  von  unserem  für  Sachsens  Alterthumsforschung  überhaupt
  so  nuermüdlichen  Rentamtmann,  Carl  Prensker,  in  dessen
gehaltreichen  Blicken  in  die  vaterländische  Vorzeit,  genugsam  Bericht
  *  und  eine  muthmaßliche  Aufklirung  gegeben  worden
  ist.  —

Es  kann  vielmehr  hier  nur  die  Absicht  sein,  einen  ganz  treffenden
  Beleg  noch  dafür  zu  liefern,  daß  nicht  nur  das  gemeine  Volk,
        <pb n="79" />
        75

sondern  sogar  die  Gebildeteren  unserer  Vorfahren  nicht  frei  von
dem  Wahne  waren,  daß  diese  Gefäße  wirklich  in  der
Erde  von  selbst  gewachsen  wären.

Schon  Peter  Albinus  (kurf.  sächs.  Sccretair)  in  seiner
„Meißnischen  Land=  und  Bergchronika“  2c.  vom  Jahre  1589,  dieser
Fundgrube  von  Allerlei  zur  Vaterlandskunde,  die  manche  Silberader
  hat,  bei  deren  Ansbentung  aber  die  Pochwerke  der  Geschichtsforschung
  tüchtig  gehandhabt  werden  müssen,  erzählt:  „Die  Lausitzer,
bei  Luben,  nennen  sie  (nämlich  diese  verschiedenen  in  der  Erde  sich
vorfindenden  Gefäße  aus  vorchristlicher  Zeit)  gewachsence  Töpfe,
denn  eines  Theils  des  gemeinen  Volkes  nicht  anders  denken,  als
sollen  sie  in  der  Erde  gewachsen  seyn,  gleichwie  sie  sich  in  Thüringen
  nicht  anders  bereden  lassen,  als  haben  sie  die  Zwerg  gebrancht
  vnd  hinter  sich  verlaßen,  —  wie  den  auch  ein  Tbeil  der
Märker  vnd  Lausitzer  bei  Luben:)  fast  der  Meinung  seyn,  es
sollen  die  Zwerge  noch  leben,  diese  Gefeß  teglich  machen,  vnd
also  an  die  Orter  setzen.  Die  Letztere  seyn  der  meinung  das  sie
nur  im  Sommer  können  gegraben  werden,  derhalben.  sie  ausserhalb
  der  Sommerzeit  in  die  15,  18,  20  Schuch  tief  in  der  Erde
liegen  soltlen,  Im  Sommer  aber  vnd  bald  vmb  Pfingsten  nicht,
ober  Eln  tief,  derhalben  sie  vmb  dieselbe  Zeit  mit  Eisengrabstückeln
ond  scheiten  hienaus  gehen,  mit  welchen  sie  einer  halben  Eln  oder
tiefer  in  die  Erden  stoßen,  wenn  sie  nun  fühlen,  wo  die  Töpfe
oder  gefeße  stehen  (denn  es,  weil  sie  mit.  Steinen  bedeckt  im  stechen
wohl  kann  empfunden  werden)  ombgraben  sie  sie,  weil  sie  aber
weich,  lassen  sie  dieselben  also  umgraben  ein  weil  stehen,  bis  sie
bart  werden,  2)  sonsten  kann  man  sie  nicht  herausbringen,  sondern
sie  zermalmen  sich  wie  ein  Asch.“  —

Auch  die  Kurfürstin  Anna,  die  Alles  interessirte,  was  einigermaßen
  bemerkenswerth  war,  und  im  Jahre  1566  über  das
Vorkommen  und  die  Ausgrabung  solcher  Gefäße,  die,  wie  sie
ebenfalls  mit  ihren  Zeitgenossen  3)  glaubte,  „von  keinem  ment-1)

  Lübenau  in  der  Niederlausitz,  wo  noch  heutigen  Tages  viele  Urnen  rc.
gefunden  werden.  «

2)  Dies  hat  wahrscheinlich  darin  seinen  Grund,  weil  die  Gefäße  oft
nicht  gebrannt  sind  und  deshalb  die  Feuchtigkeit  der  Erde  aufgesogen  haben,
die  durch  die  Luft  erst  wieder  ausgezogen  werden  muß.

3)  Nicht  nur  das  gemeine  Volk,  sondern  auch  selbst  die  Gelehrten  des
16.  Jahrhunderts,  unter  ihnen  besonders  Cromer,  nennen  diese  Gefäße
irlhhemche  Töpfe“,  und  Mathesius  sagt  sogar:  „Weil  man
die  Töpfe  im  Meyen  grebt,  da  sie  sich  selber  verrathen  vnd  einen  Hübel
machen,  darnach  sich  die,  so  ihnen  nachgehen,  richten,  las  ichs  natürliche  vn—
gemachte  ond  von  Gott  vnd  der  Natur  gewirkte  Töpffe  seyn.“  —  Auch  hielt
ic  Balbin  im  17.  Jahrhunderte  noch  für  Thon,  der  die  Form  von  Töpfen
angenommen  hatte.  Schwenkfelder  dagegen  hält  sie  für  Töpfe  der  Zwerge.
(Vgl.  auch  Kruse,  Alterthümer  I.  1.)  —  Schließlich  ist  noch  zu  berichten,  daß
diese  Töpfe  sogar  ein  Gegenstand  des  Aberglaubens  in  medicinischer  Hinsicht
waren  und  theilweise  noch  sind.  So  führt  Manlius  an,  daß  das  Wasser
        <pb n="80" />
        76

schen  gemacht“  seien,  vom  Hauptmanne  des  Erzgebirgs,  Wolf
von  Schönberg,  gehört  hatte,  wendete  sich  an  diesen  mit  dem
guädigsten  Befehle  und  Begehren,  daß  er  ihr  solche  Geschirre  „zu
wege  bringen,“  d.  h.  verschaffen  solle.  Wolf  von  Schönberg  wendete
  sich  daher  unverzüglich  an  den  Besitzer  des  Dorfes  Großlübenan
  in  der  Niederlansitz,  den  Admus  von  Minckwitz,  der
auch  sofort,  laut  mehrer  Handschreiben  desselben,  einige  (aber  wohl
keineswegs  schöne  Exemplarc)  einschickte,  dabei  auch  noch  seinen
Vortheil  zu  wahren  suchte  und  im  Betreff  des  Verkaufs  seines
Gutes  (wahrscheinlich  an  den  Kurf.  August)  unzweidentige,  bedingungsweise
  Wünsche  hatte  mit  einfließen  lassen,  was  jedoch  die
kluge  Kurfürstin  etwas  übel  berührte,  weshalb  sie  davon  absab,
von  A.  v.  M.  solche  Gefäße  zu  erhalten,  sondern  vielmehr  W.
v.  Sch.  anderweiten  Auftrag  gab,  durch  andere  Personen  sich
dieselben  zu  verschaffen.  —

Der  Curiosität  und  Originalität  wegen  theilen  wir  wenigstens
die  drei  darauf  bezüglichen  Schreiben  der  Kurfürstin  Anna  an
Wolf  von  Schönberg  mit,  während  wir  Minkwitzen's
Schreiben  an  Anna  und  an  von  Schönberg  weniger  für  unsern  Zweck
der  Mittheilung  geeignet  erachten.

An  den  Hauptmann  der  Ertzgebirge  Wolffen  von
Schonberg.

„Vehster  lieber  besonderer  Du  wirdest  Dich  zu  entfinnen  wissen,
wie  Du  vus  zur  Zeit  bericht  gethan,  das  in  vnsers  hertzliebsten  herrn
vnd  Gemahls  Landen  ein  orth  were,  do  mann  zu  sonderlichen  Zeiten
allerley  Irden  gefeß  von  töpffen,  krunegen  ond  schusseln,  die  von  keinem
mentschen  gemacht  In  und  ob  der  Erden  finde.  Solchs  haben  wir
vuß  gegen  etzlich  hohen  personen  vernehmen  lassen,  welche  solchem  beaus

  solchen  Töpfen  getrunken,  das  Fieber  vertreibe.  Doch  dürfe  man  sich
derselben  nicht  als  Nachtgeschirre  bedienen,  und  derjenige,  der  dies  thue,
würde  sehr  übel  ankommen.  Hierzu  erzählt  Elteste  (in  der  Zörbiger  Chronik
  1711)  ein  Beispiel  von  einem  Vauernknechte,  der  sich  dieses  erlaubt  hatte
und  davon  „ein  arges  Gespöckniß“"  so  lange  zu  erfahren  hatte,  bis  er
den  ausgegrabenen  Topf,  den  er  dazu  gemißbraucht,  wieder  gereinigt  und
an  Ort  und  Stelle  zurückgebracht  hatte.  Auch  glaubte  man,  nach  Treuer,
in  einigen  Gegenden,  daß  die  Milch  in  solche  Geschirre  gegossen,  besseren
Rahm  und  schönere  Butter  gäbe;  ferner,  daß,  wenn  man  in  die  kleinen
Schalen  und  Näpfchen  für  die  jungen  Hühner  das  Getränk  setze,  würden  sie
gut  gedeihen  und  nie  erkranken.  Auch  glaubt  man  im  Holsteinischen,  nach
Rhode,  daß  die  in  diesen  Geschirren  aufbewahrten  Sämereien  für  Garten
und  Feld  gedeihlicher  wären.  (Könnte  Alles  einen  pbisicalischen  Grund  haben.)
  Ferner  zerschlägt  man  im  Hannöverschen  die  gefundenen  Urnen,  weil
man  glaubt,  daß  die  alten  Wenden  erschienen,  wenn  man  solche  Gefäße  mit
sich  nähme.  Uebrigens  trägt  das  Landvolk  in  einigen  Gegenden  Sachsens
immer  noch  Bedenken,  solche  Grabhügel  oder  „Höks“  zu  öffnen,  und  die
zufällig  gefundenen  werden  von  ihnen  sofort  wieder  vergraben,  was  besonders
zu  Zuntschwitz  bei  Döbeln  im  Jahre  1737,  nach  Hiller,  geschah.  —  (Vgl.
Preusker  a.  a.  O.  III.  S.  186  f.)
        <pb n="81" />
        77

——.

richt  schwerlich  haben  glauben  geben  konnen,  damit  wir  nun  deß  einen
grundt  entpfahen  auch  solche  rehden  mit  der  warheit  bestercken  ond  mit
ehren  bestehen  konnen,  So  begehren  wir  gnädigst,  Du  wollest  allen
meglichen  vleiß  furwenden  das  Du  vuß  solcher  gefehße  etzliche  waser
arth  die  gleich  sein  zu  wege  bringen  vnd  furderlichst  zuschicken  mögest,
darneben  aber  wollest  Du  ausführlich  vnß  in  schrifften  berichten,  wo
dieser  Orth  sei,  ob  sie  vber  der  Erden  oder  darunter  vnd  wie  tieff  sie
liegen  und  was  sonst  mehr  bestendigs  und  gruntlichs  dauon  gesagt  vnd
erweiset  werden  mogen.  An  dem  erzeugst  Du  2c.  Datum  Dresden

den  10.  Juny  1566.

An  Wolffen  von  Schonberg  tzum  Knauthain.

V.  L.  B.  Wir  haben  Dein  ander  widerschreiben  der  rdenen
gefehß  halben  entpfangen  vnd  sammt  Juliegenden  zeddel  verlesen,  soviel
  unn  die  Irdenen  gefeeß  belangt  die  vff  dem  Groß  Lubenischen
Gefilde  In  der  Lausitz  vntter  Asmussen  von  Minkwitz  ausgegraben
werden  sollen,  hat  gleichergestalt  berichtet,  weill  wir  aber  auß  demselbigen
  seinen  schreiben  so  viel  vermercken,  das  er  mitt  solchen  seinen  geschirr
  vielleicht  vermeint  etwas  anders  durch  vusere  vorbith  zu  erhalten
  vund  erzwingen  darauff  wir  doch  wenig  zu  trosten  wissen  vnd  wir
aber  solche  gefeß  bei  dir  oder  durch  dich  gesucht,  darauff  du  vns  auch
gutte  vertrostung  gethann,  Als  begeren  wir  gnädigst  Du  wollest  Dich
bevleissigen  vus  solche  geschirr  oder  geseeß  fur  dein  person  zum  furderlichsteu
  außzurichten  dann  dieweill  die  Leutte  des  Orths  vmb  Groß
Luben,  der  gefeß  sonder  Zweifel  mehr  werden  gegraben  vnd  zum  gedechtniß
  verwahrt  vnd  vffgehoben  haben,  So  zweifeln  wir  nit  wan
den  leuthen  dargegen  eine  verehrung  versprochen,  die  wir  Inen  dan
dargegen  zu  geben  erbuttig  man  werde  der  gefeß  wohl  mehr  bekommen
kann.“  Dat.  Stolpen  d.  8.  July  1566.

Anna  an  Wolffen  von  Schonberg  Hauptmann  der
Erzgebirge.
Dat.  zur  Lochaw.  d.  letzten  Augusti  66.

Vester  lieber  besonder  wir  haben  dein  Dchreiben  sampt  der  vberschickten
  zweien  Erdenen  selbgewachsenen  gefehssen  so  Dir  von  Casparn
von  Minckwitzen  zugeschickt  worden,  vnd  was  er  danneben  an  Dich
gelangt  entpfangen  vnd  vorlesen,  vnd  bedanken  vus  gnedig  das  Du
Dich  gemuhet  solche  gefehß  auszurichten  Wir  hetten  aber  verhofft  du
solltest  etwo  ansehnlicher  und  großer  gefehß  oder  töpfe  zu  Wege  bracht
haben  als  diese  beide  alten  zerbrochenen  töpflen  die  wir  furder  zunorschicken
  bedeuncken  trugen,  weill  es  aber  itzo  ausserhalb  der  Zeit  darinne
man  sie  pfleget  zu  graben  und  zu  finden,  vnd  Dir  auch  mer  die  gelegenheit
  des  orths  da  solche  töpfe  pflegen  gefunden  zu  werden  bekant
auch  nit  vermuthlich  das  sie  auff  deß  von  Minckwitzen  Dorffe  allein
angetroffen  werden,  ßo  begeren  wir  nochmals  gnedig  Du  wollest  vleissige
  bestellung  fur  Dich  thun  das  zwüschen  Pfingsten  vnd  Ostern  kunff-
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        78

tig  an  denselben  orthen  nach  dergl.  gefehssen  vnd  geschirren  mochte  mit
allem  vleiß  gesucht  und  waß  gefunden  vns  überschicket  werden,  waß  den
leuten  die  darnach  suchen  vnd  graben  zu  lohn  gegeben  werden  soll,
wollen  wir  gerne  entrichten  dan  wir  spuren  wohl  das  Minckwitz  keinen
  sbunderlichen  vleiß  hat  darnach  zu  trachten,  So  ist  vus  auch  vn—
gelegen  vusern  hertzl.  herren  vnd  gemahl  eines  topfs  halben  zu  Ichtwaß
  zu  bereden  oder  zu  bewegen,  das  S.  L.  sonst  bedenklich  und  vnthunlich,
  dan  es  nit  breuchlich  das  man  Pawern  oder  tausend  gulden
fur  ein  alten  topf  giebt,  darumb  weil  er  seinen  topf  nit  verlassen  kan,
mag  er  den  vusernthalben  wohl  behalten,  Deinem  Weibe  aber  schicken
wir  Deiner  bith  nach  hierinliegend  zwei  Hirschkreuz“  2c.

Beiträge  und  Curiosa  zur  Geschichte  des  Colloquiums
  zu  Altenburg,  vom  21.  Oetober  1568
bis  zum  9.  März  1569.

(Aus  gleichzeitigen  Acten.)

Ueber  dieses  Colloquium,  das  zwischen  den  Theologen  der
kurfürstlich=  und  herzoglich-sächsischen  Lande  gehalten  wurde,  sind

eine  Menge  Berichte  und  ziemlich  voluminöse  Abhandlungen  zum
Theil  schon  gleichzeitig  erschienen  !)  die  aber  auch  sammt  und

1)  In  der  Gothaischen  Bibliothek  befindet  sich  ein  Manuseript:  „Theologorum
  Vinoriensium  iudicium  de  colloquio  Allenburgi  habendo“  nach  Cyprian's
  Catalog  S.  52,  und  ein  anderes  ebendaselbst  unter  dem  Titel:  „Elecloralinm
  Consiliarium  proposilio  de  colloqnio  Allenburgens“  —,  sowie  ein
drittes:  „Theologorum  el  polilicorum  sentenlia  de  edendis  Aclis  Allenburgici
colloquii.“  —  Von  Seiten  der  herzogl.  Theologen  erschien:  Colloquium  zu
Altenburg  in  Meißen,  vom  Artikel  der  Rechtfertigung  vor  Gott,  zwischen
den  kurfürstl.  und  fürstl.  sächs.  Theologen  gehalten  vom  20.  Oct.  1568  bis  den
9.  Mrt.  1569.  Jena  1569  fol.  —  116  Bogen  (Fabriciü  hist.  bill.  V.  2  S.
510)  —,  sowie  von  den  kurfürstl.  Theologen:  Ganze  ond  vuverfelschte  Acta
vnd  Handlung  des  Colloquii  zu  Altenburg,  vom  Articul  der  Gerechtigkeit
des  Menschen  für  Gott  vnd  von  guten  Werken,  vom  20.  Oct.-  1568  bis  9.
Mart.  1569.  Wittenb.  1570  fol.  357  Blätter.  —  Ferner  erschien:  „Acta
colloqnii  Allenburgich,  cum  breui  narralione  eorum,  quac  ibi  gesta,  Lips.  1570.
sol.  (Lateinisch  und  auch  deutsch)  490  Seiten  —  Acta  des  Colloquit  zwischen  den
sächsischen  Theologen  zu  Altenburg  gehalten.  Jena  1570  4.  —  Leipzig  1571.
Kol.  —  Wahrhaftiger  Bericht  und  kurze  Warnung  der  Theologen  beider
Universitäten  Leipzig  und  Wittenberg,  von  denen  neulich  zu  Jena  in  Druck
ausgegangenen  Acten  des  Collequii  zu  Altenburg  gehalten.  Dresden  1570.
4.  6.  Bogen.  (Ist  sehr  selten  geworden,  vgl.  „Unschuldige  Nachrichten“  1715.
S.  727.)  —  Endlicher  Bericht  der  Theologen  zu  Leipzig  und  Wittenberg,
auch  kursächsischen  Superintendenten  1570.  55  Bogen  (ist  zum  Vortheil  der
k.  sächsischen  Theologen  dargestellt,  vgl.  Unschuld.  Nachr.  1713.  S.  522.)  —
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        79

sonders  vom  Purteigeiste  sprühen.  Unter  den  später  erschienenen
sind  erst  einige,  die  etwas  unparteüüscher  sich  halten-,  besonders
die  von  Löber.2:)  Das  Colloquium  nahm  auf  dem  Rathhause
zu  Altenburg  am  21.  October  1568  seinen  Aufang.  Von  Sciten
Kursachsens  waren  Johann  von  Bärenstein,  Jobann
von  Zeschau  und  Dr.  Laur.  Lindemann,  s)  sowie  die  Theologen:
  Dr.  Paul  Eberus,  Pfarrer  zu  Wittenberg;  Dr.  Heinrich
  Salmuth,  Professor  und  Pfarrherr  an  der  Thomaskirche
und  Superintendenten  zu  Leipzig;  Dr.  Andreas  Freyhub,
Professor  und  Decan  der  dasigen  theologischen  Facultät;=  Dr.
Peter  Prätorius,  Dr.  Kaspar  Cruziger  der  jüngere,
Magister  Christian  Schütz,  Hofprediger  zu  Dresden  und
Magister  Heinrich  Müller,  als  Notar,  zugegen,  während  von
dem  Herzogthume  Sachsen  der  Herzog  Johanu  Wilhelm
selbst,  der  auch  das  Präsidium  führte,  Eberhard  von  der
Thann,  Dr.  Peter  Brehm,  und  Heinrich  von  Erffas)
und  die  Theologen  Dr.  Johann  Wigand,  Dr.  Johaun
Friedrich  Cölestinus,  Magister  Christopb  Irenäus,  Magister
  Bartholomäus  Nosinus,  Magister  Alexius  Bresnicer,
  Magister  Thimotheus  Kirchner,  und  Magister  Martin
  Burggrao,  als  Notar,  dazu  bestellt  waren.  Außerdem  wurden
  auch  noch  Paul  Crellius  und  Magister  Martin  Welßius
  und  Magister  Johann  Weber,  zuweilen  zu  den  Sitzungen
hinzugezogen.  Die  Materien,  über  welche  colloquirt  ward,  waren
folgende  drei:  1)  de  Majorismo,  )  ob  die  guten  Werke  zur
Seligkeit  nothwendig  wären;  2)  der  Synergismo,  5)  von  der  Kraft

Bericht  vom  Colloquio  zu  Altenburg  auf  den  endlichen  Bericht  der  Wittenberger,
  Jena  1570.  4.  32  Bogen  (vergl.  Unschuld.  Nachr.  1713.  S.  727).
—  Colloqninm  Allenburgense  de  articulo  inslilicationis  inter  Electoris  et  Ducis
Saxoniae  Theologos.  Jen.  1570.  4.  150  Bogen.  —  Bekenntniß  vom  freien
Willen  so  im  Colloquio  zu  Altenburg  hätte  sollen  fürgebracht  werden  von  fürstl.
sächsischen  Theologen.  Jen.  1570.  4.  —  Nicol.  Selneccer's  Verantwortung
  auf  der  Flacianer  Lästerung  auf  ihn  und  etliche  andere  unschuldige
Personen  in  ihren  verdächtigen  Aclis  colloquii  Allenburgensis,  item  auf  Cölestini
  Schmäh-Charten.  1570.  4.

)  Golthilf.  Friedr.  Locheri.  Consiliaril  Consistorialis  et  Superindent.  general,
  ad  historiam  colloqui  Altenburgensis  animadversiones,  ex  documentis
genuinis,  hartim  nunc  primumi  ecditis.  Altenhburg.  1776.  4.  8  Bogen.  Diese
Schrift  ist  unstreitig  die  beste  Aufklärung,  da  namentlich  die  Appendicnia
charlarum  viele  bis  dahin  noch  unbekannte  Urkunden  aus  den  herzogl.  sächsischen
  Archiven  enthält.  —  (Vergl.  Göttinger  Gel.  Anz.  1777.  S.  222.  Erlanger
  gel.  Zeitg.  1776.  S.  42  2c.)

2)  Als  weltliche  Räthe.

4)  Ebenfalls  weltliche  Näthe.

:)  Von  Dr.  Georg  Major  so  genannt,  welcher  behauptete:  ohne  die
guten  Werke  könne  der  Mensch  nicht  selig  werden.

5)  Pelagius  brachte  ihn  zuerst  auf  die  Bahn.  Zur  Zeit  der  Neformation
  ward  er  von  Erasmus  Roterodamus  gegen  Luther  vertheidigt.  Nach
deren  Tode  begünstigte  ihn  um  1550  Melanchthon  und  seine  Schüler,  Dr.  Georg
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        80

—

des  freien  Willens;  3)  de  Adiaphoris,“)  von  den  Mitteldingen,
in  Rücksicht  auf  das  Interim.  —

Wir  theilen  hier  mehre  sehr  interessante,  gleichzeitige  Actenstücke
  nach  den  Originalen  mit,  die  besonders  geeignet  sind,  uns
in  jene  Zeit  so  ganz  zu  versetzen.  Das  erstere  ist  ein  Brief  von
Paul  Eberus  von  Altenburg  aus  an  einen  uns  Unbekannten  in
Dresden  gerichtet,  welches  jedoch,  am  26.  Nov.  1568,  in  die
Hände  der  Kurfürstin  Anna  gelangte.

„Heverende  dme  frater  carissime.“

„Wir  liegen  noch  alhir  zu  Aldenburg  und  haudeln  mit  den  wunderseltsamen
  leuten,  mit  wenig  frucht  oder  hoffnung  einiger  vergleichung
  vnd  vereinigung,  Ja  mit  furcht  und  gefhar  großerer  vnehrxickeit
gewirres  vnd  vneinigkeit,  denn  dies  leute  Ihr  thun  gar  nicht  dahin
richten,  das  durch  solche  Collation  schiedliche  sönung  vnd  concordia
mocht  gestiftet  werden,  Sondern  nur  allein  dahin  arbeiten  das  sie
vnsere  kirchen  vnd  liebe  Draeceptores,  In  den  vuglimpff,  schmehungen,
verdammungen,  dorin  dieselbe  Ilyricus  vnd  seine  gehülffen  einmal
gebracht,  mit  seinen  vnd  Ihren  lügen  schrifften,  In  denselben  erhalten,
ond  noch  herter  beschweren!“  xe.  2c.  —  „vnd  wir  kennen  aus  ihren

Major,  Dr.  Paul  Eberus,  Victorin  Strigelius  und  Dr.  Crellius.  —  1555
vertheidigte  ihn  Dr.  Joh.  Pfeffinger  zu  Leipzig  in  einer  Disputation.  —
1556  trat  Victorin  Strigelius,  Prof.  der  Theologie  zu  Jena,  damit  frei  hervor.
  —  1557  griff  Flacius  den  Strigelius  deshalb  an  und  1558  brachte
jener  es  dahin,  daß  dieser  nebst  Aquila“  und  Andreas  Hugelius  removirt  wurden

  und  in's  Gefängniß  wanderten.  —  In  der  Conlulatio  Ducum  Saxonine
ward  der  Synergismus  verdammt.  —  1560  ward  zwischen  Flacius  und

Strigelius  deshalb  ein  Colloquium  gehalten.  —  1561  stimmten  die  Wittenberger
  Theologen,  Major,  Eberus  und  Crellius  mit  Strigelius.  —  1562
kamen  die  removirten  und  gefänglich  eingezogenen  Jenaer  Theologen  durch
den  Canzler  Brück  wieder  frei,  dagegen  Flacius,  Wigandus,  Simon  Musäus,
Matth.  Judex  und  viele  weimar.  Prediger  vertrieben  wurden.  (Wigand  schrieb
de  libro  arbilrio  gegen  die  Synergisten.)  —  1563  vertheidigten  die  Wittenberger
  den  Strigelius.  —  1564  schrieb  Amsdorsius  comra  Synergiam  Strigeli
  und  Hesshusius:  de  servo  arbilrio  gegen  die  Synergisten.  —  Die  mannsfelder
  Theologen  verdammten  den  Synergiemus  in  einer  Synode.  —  1566
ging  Strigelius  nach  Heidelberg  und  zu  den  Calvinisten  über.  —  1567  wurden
  die  1562  verjagten  Synergisten  in  Weimar  wieder  eingesetzt.  —  1568
ward  Joh.  Stösselius  u.  A.  wegen  des  Synergismus  abgesetzt  und  gegen
Strigelius  kam  auf  herzogl.  Befehl  die  Decloratio  Vinoriensis  heraus.  Die
Wittenberger  wurden  zu  Altenburg  wegen  des  Synergismus  angefochten.  —
1569  des  Synergiemus  wegen  eine  Bisitation  gehalten.  —  1574  erlosch  der
Streit  durch  die  Verjagung  der  wittenberger  Cryptocalvinisten  und  in  der
Concondienformel  ward  der  Synergismus  völlig  verdammt.

!)  Seit  1548  hießen  die  Interimisten  „Adiaphoristen“.  Die  Hauptsächlichsten
  waren  Melanchthon,  Major,  Just.  Meniuos,  Strigelius,  Paul  Eberus,
Joh.  Pfefsinger,  Joach.  Camerarius,  Caspar  Huberinus.  Auch  hießen  sie
die  „Meißner  Theologi“  oder  „Pseudo-Cusebier“.  Ihre  Gegner
  waren:  Nicol.  Amsdorf,  Flacius,  Wigandus  2c.  Die  Formula  Concordiä
  machten  auch  diesen  Streitigkeiten  ein  Ende.
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        81

lateinischen  Schrifften  wol  abnehmen,  das  Allyricus  nicht  weit  von
ihnen  sein  muß.“  —  „Wir  haben  am  montage,  den  15.  tag  Novembris
  vnsere  schrifft  verlesen  vnd  vbergeben,  In  welcher  wir  Articulum
de  justilicatione  außfuhrlich  erklert,  vnd  deutlich  angezeigt  haben,
was  durch  die  Exclusivas  particulas  außgeschloßen  werde“  2c.  2e.  —
„Aber  vber  8  Tage  den  22.  November  haben  sie  ein  sehr  lang
Scriptum  von  68  blettern  eingelegt,  dorinnen  sie  vns  so  verunglimpffen,
  vnd  vusere  reden,  sogar  in  eine  andere  meinung  drehen  ond
verkeren“  2c.  xt.  —  „Dieß  habe  Ich  In  eil  vnd  großer  vumiß  auch
dißmal  berichten  konnen,  Der  ich  neben  meinen  collegis  auß  dem
120  Psalmen  klagen  muß,  Molesta  est  habitatio  animac  meae  Cum
his  qui  oderunt  pacem  Ego  pacificus,  sed  cum  loquor  illi  belligerunt.
  Aldenburgi  d.  24.  Novembris“.

Ferner  erfahren  wir  auch,  daß  die  Kurfürstin  Anna  für  die
Stärkung  ihrer  Theologen  in  Altenburg  Sorge  trug;  denn:

Paul.  Eberus  schrieb  schon  am  8.  Nov.  1568  von  Altenburg
aus  an  die  Kurfürstin,  daß  er  durch  den  Kammersecretär  Valerius
Craco  zwei  Gläser  mit  Aqua  vilae  und  eine  Schachtel  mit  weißem
Zucker  erhalten  habe.  Er  giebt  das  Versprechen,  daß  das  Colleguium
durch  sie  nicht  gehindert  werden  solle,  damit  es  seinen  ruhigen  Fortgang
  haben  könne,  glaube  aber  dennoch,  daß  die  Sache  nicht  so  schnell
beigelegt  werden  könne,  da  das  Gegentheil  ihnen  abgedrungen  habe,
keine  mündliche  Unterredungen  ferner  zu  halten,  sondern  alles  schriftlich
abzumachen.  —

Auch  bekennen  in  einem  Schreiben  an  Anna  Paulus  Eberus
und  Christian  Schütz  am  22.  Dec.,  an  welchem  Tage  sie  auf  dem
Rathhause  in  der  12.  Zusammenkunft  eine  heftige  Schrift  des  Gegentheils
  im  Beisein  des  Herzogs  „Hans  Wilhelm“  vier  Stunden  lang,
und  in  welcher  Zeit  erst  der  3.  Theil  gelesen  worden  war,  hatten  anhören
  müssen,  von  der  Kurfürstin  abermals  zugeschickte  Labung  und
Arznei  erhalten  zu  haben,  und  drücken  dabei  ihre  Verwunderung  aus,
daß  bei  der  grimmigen  Kälte  die  Gläser  nicht  gesprungen  seien,  sagen,
daß  es  in  den  Kirchen  und  in  weltlicher  Regierung  von  Tage  zu  Tage
ärger  werde.  —  Dat.  Aldenburg  am  Tag  Johannis  des  Envangelisten
Anno  1569  8)  (27.  Der.  1568.)

Auch  schrieben  sie  schon  unterm  22.  Oct.  1568  in  einem  P.  8S.
„Gnedigste  Churfürstin  wie  wir  diesen  briff  geschrieben,  ist  vnß  angezeigt
  worden,  das  Spangenberg,  Mencellus  vnd  gar  viell  Flacianer
allhier  sind,  davon  wir  in  grosser  Anzahl  gesehen.  Es  find  auch  von
Regenspurg  Bucher  allhier  ankommen  vom  Colloquio  zu  Worms  vnd
andere  Tractetlein  mehr,  damitt  sie  Ihre  protestation  ond  zerschlagung
des  itzigen  Colloquii  darumb  sie  sich  bemühen  beschonen  konnten.  Es
wollen  auch  etliche  sagen,  Ulyricus  selbs  sey  hier,  wirt  aber  von  den

s)  Jahresanfang  war  zu  Weihnachten.
Sachsen-Chronik  f.  Berg.  u.  Geg.  I.  1.  6
        <pb n="86" />
        82

Weimarischen  hart  verneinet.  Muß  solches  vnd  anders  Gott  befehlen
vnd  mitt  Gedult  vertragen.“  —

Ferner  schrieb  Christian  Schütz  am  Tage  Katharine  1568
an  Anna.

„E.  Churf.  G.  kan  Ihn  vunterthenigkeit  Ich  vertrawlich  nicht
verhalten,  das  die  Herrn  von  Nurnbergk,  bei  welchen  die  Flacianer
schier  einen  aufruhr  angerichtet,  zwene  bothen  hero  gesend,  vnd  durch
eine  vertrawete  person  an  vns  schreiben  lassen,  das  wir  sie  In  dieser
geffar  vnterrichten  und  trosten  wolten.“  2c.  2c.

„Die  Räth  erkennen  die  Abwechslung  der  Schrifften  nicht  an  und  Ist
zu  besorgen,  das  diese  abwechßlung  der  schrifften  nicht  allein  zu  vnserer
Ponterdrückung  gereichen,  sondern  auch  ein  vrsach  sein  möchte,  das  folgendes
  darauß  großere  vuruhe  In  kirchen  entstehen,  Auch  ein  gerewlicher
  Riß  durch  den  Passawischen  Vertrag  gemacht  vnd  das  vorgenohmen
  Christliche  werck  der  kayserlichen  Maiestät  gehindert  werden
konnte.  Derwegen  mein  vuterthenigste  Bitte  E.  Ch.  G.  wollten  die
Schrifften  so  die  polnischen  Räthe  überschicken  mit  vleis  lesen“  2c.  2c.

Der  Hauptbericht  über  das  Colloquium  an  die  Kurfürstin  Anna,
die  überhaupt  in  den  religiösen  Wirren  jeuer  Zeit  sehr  thätig  war,
ist  jedoch  in  folgendem,  sehr  langen  aber  höchst  originellen  Schreiben
  des  Paul  Eberus  und  Christian  Schütz  enthalten  und
aus  ihm  geht  hervor,  daß  auf  ihr  Ersuchen  Kurfürst  Angust  Willens
  war,  seine  Theologen  abzurufen,  was  sie  auch  selbst  sehnlich
wünschten,  weshalb  sie  die  Kurfürstin  zu  ihrer  Fürbitlterin  bestellen.
  —  Ueberhaupt  ist  es  ein  Actenstück,  das  den  Verlauf  des
Colloqniums  am  Besten  charakterisirt,  weshalb  wir  es  auch  unverkürzt
  und  buchstäblich  hier  mittheilen:

Gottes  gnad,  segen  vund  trost  durch  seinen  Ewigen  son  vnsern
getrewmen  Immannel  vund  Heiland  Jesum  Christum  zunor,  durchleuchtigste
  hochgeborne  Churfurstin,  gnedigste  Fraw,  Weil  die  von  vuserm
gnedigsten  Churf.  v.  H.  verordente  Theologi  alhie  vuterthenigen  bericht
schreiben  vom  Zustand  vnd  Hoffnung  dieser  Handlung  des  Colloquii,
haben  wir  beide  nicht  unterlassen  sollen  E.  C.  F.  G.  auch  summarie
in  vnterthenigkeit  zu  vermelden,  wie  sich  die  sachen  anlassen,  ond  ist
an  dem,  das  gedachte  herrn  Theologi  treulich  gearbeitet  vund  one  ansehung
  oder  verfechtung  einiger  mit  grundt  bezichtigter  personn,  alles
gesucht  vnd  gethan  haben,  das  zu  erklerung  der  lehr  vnd  warheit,  aus
Gottes  Wort  Augsburgischer  Confession,  Apologia,  Lutheri  schrifften,
hat  dienlich  vnd  nütz  sein  mögen  der  meinung  vnd  hoffnung  das  durch
solche  gründliche  erforschung  vnd  erklerung  der  Warheit  Gott  zu  ehren,
vnnd  zur  heilsamen  Friedsamkeit  vnd  ruhe  der  Armen  Kirchen  die  bisher
  gewesene  schedliche  spaltungen  vnd  greuliche  gezenck,  so  vnter  den
lehrern  mit  viler  frommer  Hertzen  betrübniß  ond  grosser  Ergernis  vnd
schaden,  geführet  worden,  möchten  gestillet  vnnd  durch  eine  christliche
        <pb n="87" />
        83

vergleichung  auffgehoben  werden.  Aber  es  hat  solche  trewe  arbeit  der
vnsern,  noch  bißher,  leider,  den  fortdruck  nicht  haben,  vnd  das  gesuchte
End  vnd  Ziel  nicht  erreichen  mögen,  weil  das  gegen  teil  die  gantze
Zeit  vber  dieses  Colloqnii  sich  dermassen  in  allen  schrifften  erzeiget  hat,
das  greifflich  zu  mercken,  es  sey  Ihm  nicht  vmb  erhaltung  reiner  lehr,
vnd  wegnemung  der  vneinigkeit  vnd  vmb  stifftung  christlicher  vnd  bestendiger
  friede  in  der  Kirchen  zuthun,  sondern  das  sie  darumb  fechten
vnd  kempfen,  wie  sich  alles  das  Jenige,  so  sie  bißher  diser  Landkirchen,
Schulen  lehrerv,  auch  der  löblichen  herrschafft,  mit  vngegrundeter  beschuldigung,
  aus  anderswo  her  gefasten  neid  ond  haß,  one  auffhören
zu  gemessen  vnd  auffgedrungen  vund  leichtgleubiger  vnd  disen  Landen
vnd  derselben  herrschafft  sonst  abgönstigen  leuten  eingebildet  haben,  als
gewiß  vund  vnwandelbar  erhalten  ond  sie  also  bey  Ehren  vnd  in  den
wirden,  vund  ansehen,  wie  sie  es  bißher  gehabt,  vffs  kunfftig  bleiben
mögen.

Solchs  ist  wol  zu  spuren  gewesen  bißher  in  handlung  des  Ersten
Artikels  von  der  Gerechtigkeit  des  Glaubens  und  volgenden  guten  Werken,
  der  Ihnen  doch  so  klar  vnd  mit  solchen  gründen  heiliger  schrifft
ond  aus  andern  büchern,  daruff  sie  sich  beruffen,  ist  bewiesen  vund  fur
geleget  worden,  das  Ihnen  nit  möglich,  dieselbe  mit  der  heiligen  schrifft
Zeugnissen  vmb  zu  stossen,  dennoch  haben  wir  sie  dahin  noch  nicht  vermögen
  kennen.  (Es  wolte  denn  vusere  letzte  schrifft,  die  wir  am  tage
Agnae  vnd  Vincentii  vff  dem  Rathaus  in  abwesen  des  hertzogen  verlesen
  vnd  vbergeben  haben,  ettwas  fruchtbares  bey  Ihnen  Wircken  dazu
der  Herr  Jesus  Christus  durch  seinen  heiligen  Geist  helffen  wolle.)
Das  sie  in  disem  so  wol  erklerten,  hochnötigem  ond  richtigem  Artikel
sich  mit  vus,  Ja  mit  aller  Kirchen,  so  der  Augsburgischen  Confession
zugethan  sind,  lehr,  wie  dieselbe  bißher  geführet  worden  ist,  hetten
vergleichen  wollen.  Weil  wir  denn  nicht  sehen  können,  mit  was  nutz
oder  frucht  Ja  ann  was  merckliche  gefahr  grösserer  spaltung  ond  schedlicher
  ergernüs  wir  mit  Ihnen  auch  von  den  vbrigen  zweien  Artikeln,
Als  vom  freyen  Winen  vnd  Adiaphoris,  die  ettwas  disputirlicher  sind,
conferiren,  vnnd  im  Colloquio  produciren  könten,  haben  wir  semptlich
aus  wichtigen  vrsachen,  vnd  vusers  erachtens,  aus  nöttigem  Christlichen
bedeucken,  an  vnsern  gnedigsten  Churfursten,  vnd  herrn  vuterthenigst
supplicirt,  und  gebeten,  seine  Churf.  G.  wolte  nach  gehaltener  beratschlagung
  es  dahin  gnedigst  richten,  da  vnser  Widerpart  in  nechster
Antwort  sich  dermassen  erkleren  wurde,  das  sie  in  Ihrem  vorigen  sinn
zu  bleiben,  und  keine  vergleichung  in  disem  Ersten  Artikel  mit  vns  fur
oder  anzunehmen  gedechten.  Das  wir  Ja  Jetzt  vnd  ehe  in  andern
beeden  Artikeln  fortgeschritten  wurde,  mochten  abgefordert  werden,  da
es  am  suglichsten  geschehen  könte,  vnd  wir  den  glimpff  vund  richtigkeit
der  sachen  mit  vus  davon  bringen  konten,  denn  E.  C.  F.  G.  wölle
nicht  vns,  sondern  andern  so  von  vusern  schrifften  vrteilen  können  vnd
werden,  dises  glauben,  das  die  lehr  von  der  gerechtigkeit  des  glaubens
vund  notwendigkeit  des  Newen  gehorsams  dermassen  gesase  vnd  aus
        <pb n="88" />
        84

gefüret  ist  das  sie  wider  alle  sophisterey  vnd  anbellen  wol  wird  bestehen
  bleiben,  vund  mit  keinem  grundt  kann  widerleget  werden,  wie  Ich
Christianus  E.  C.  F.  G.  insonderheit  vntertheniglich  erkleren  will:
Ist  derwegen  vuser  vuterthenigste  bitt  E.  C.  F.  G.  wolle  auch  das
beste  dabey  vund  dazu  thun,  reden  und  vnsere  gnedigste  Fürbitterin
sein,  das  solche  vnser  abforderung  zu  diser  guten  gelegenheit  Ihren
fortgang  gewinn,  vnd  wir  wider  zu  vnsers  beruffs  arbeit  kommen  mögen,
  Wir  machen  vns  keinen  Zweiffel,  obgleich  dise  harte  köpff  vnd  vergällete
  hertzen  vnserer  Colloquenten  nicht  haben  sich  erweichen  vnd  weisen
  lassen,  das  sie  der  Wahrheit  wichen,  vnd  zur  freundlichen  Versö—
nung  vnd  vereinigung  mit  vus  schritten,  das  dennoch  dises  Colloquium
vnd  der  grosse  vnkost  vnsers  gnedigsten  Churf.  vnd  herrn,  sampt  der
verzerten  Zeit  ond  allerley  vnsere  verseumnis,  mühe,  arbeit  vnd  betrübnis
  sampt  vnsern  vnd  vnzelig  viler  frommer  hertzen  ernstes  seufftzen
vnd  gebet  zu  Gott  nicht  werde  gantz  vnd  gar  vmbsonst  vnd  vergeblich
auffgewendet  vnd  geschehen  sein,  sondern  werde  sich  zu  seiner  Zeit  an  dem
ort,  vund  mit  solchen  Früchten  sicher  zeigen,  das  wir  uns  nimmermehr
hetten  versehen  oder  verhoffen  können,  denn  Ja  diß  werk  nicht  aus
Furwitz,  Ehrgeitz,  Hoffart,  oder  einiges  genieß  oder  vorteils  halben
von  vns  furgenommen  sondern  vuß  von  vußtrer  ordentlicher  Obrigkeit
in  gantz  christlicher  und  hochlöblicher  wolmainung  ist  aufferleget,  vnnd
in  erkenntnis  vuserer  schwachheit,  in  warer  demuth,  forcht  vnd  anruffen
Gottes,  auch  in  hertzlichem  Vertrauen  vnd  erwarttung  seiner  hülff,  segens
  vnd  beistandes  von  vns  biß  hierher  gefurt  worden.  Darumb  wir
gewiß  sind,  Gott  werde  ettwa  auch  dises  wercks  nutz  vund  frucht  an
tag  bringen  vnd  sehen  lassen,  Wie  S.  Paulus  tröstet,  Seid  fest  ond
unbeweglich,  vnd  nemet  Immer  zu  in  dem  Werck  des  Herrn,  sintemal
Ihr  wisset,  das  euer  Erbeit  nicht  vergeblich  ist  Im  Herrn,  Petrus  muß
sischen  vnnd  hart  arbeiten  vnd  weis  nicht  ob  das  ehr  das  Netze  mit
grosser  mühe  vnd  weil  ans  Land  bringet.  Also  wöllen  wir  auch  hoffen,
  diser  leut  furhaben  werde  sich  mit  der  zeit  besser  erzeigen,  die
Jezt  mit  solchem  trotz.  schein,  vnnd  grossem  beyfall  wider  vns  streben
vnd  fechten.  Es  waren  vnter  herrn  Hans  Friderichen  dem  Mittlern,
hertzogen  zu  Sachsen  2c.  (dem  Gott  seine  straff  gnediglich  lindern  ond
mit  gedult  zu  tragenn  sterck  vund  trost  rerleihen  wölle.)  Flacius,
Wigandus,  vund  Ihr  anhang  Ja  in  so  grossem  ausehen,  gewalt,  arbeit
  vund  furhaben,  die  Lehrer  in  E.  C.  F.  G.  Kirchen  vnd  Vniver--sitäten
  onterzudrücken,  als  sie  Jetz  vuter  hertzog  Hans  Wilhelm  sein  mugen,
  konten  auch  von  den  vusern  mit  keiner  schrifflichen  Entschuldigung
oder  vorantwortung  erweichet,  gestillet  oder  versönet  werden  was  geschihet?
  Da  Ihnen  niemand  von  andern  orten  ettwas  nehmen  oder
thun  kant,  werden  sie  vnter  sich  selb  vneins,  entdecken  Ihre  künst  vnd
vngereimtes  furnemen  vnd  verlieren  also  alle  gnad,  gunst,  schutz,  furderung
  bey  der  herrschafft  vnnd  allen,  die  Ihnen  zunor  vffs  hefftigst
zugethan  gewesen  waren,  vnd  wurden  nit  allein  aus  dem  Land  verwisen,
  sondern  haben  auch  vff  diese  stund  bey  Ihnen  bösen  Namen
        <pb n="89" />
        85

—.—

vnnd  nachrede.  Gott  kann  es  wunderlich  schicken,  dem  wollen  wir
allerseits  vertrawen,  vnser  gnedigster  Churf.  hat  das  sein  gethan  vund
dises  Christliche  mittel  zur  einigkeit  mit  grossem  ernst  vund  vnkosten
gesucht  vund  gefürdert,  da  es  aber  zu  dem  Ende  nicht  gelauffen,  welches
  seine  C.  F.  G.  gesucht  vnd  gehofft  hat,  soll  sich  seine  C.  F.  G.
nicht  bekümmern,  sondern  wölle  Gott  zu  Ehren  die  Schulen  ond  Kirchen
  in  Ihrer  Ch.  F.  G.  Landen  in  der  reinen  lehr  vnd  einigkeit  die
durch  Gottes  Gnad  vuter  den  Lehrern  viel  Jar  her  gewesen,  gnedigst
erhalten,  wie  Ihre  Churf.  G.  bißber  hochrühmlich  gethan,  vnnd  lasse
den  berrn  Vettern  die  Flacianos  lieben,  hören,  ehren,  fürdern,  so  lange
biß  Ihre  F.  G.  dieselbe  auch  recht  lerne  erkennen,  so  kann  es  sich  Ja
so  leichtlich  zutragen,  als  zuvor  vnter  dem  Bruder,  das  die  Flacianer
sich  selbs  In  Vugnad  vnd  schaden  bringen,  welchen  wir  Ihnen  doch
Ja  nicht  gönnen,  sondern  vilmehr  wunschen,  vnd  von  Gott  bitten,  das
sie  mit  vns  eintrechtlich  die  reine  Lehr  wider  des  Babsts  lügen  vund
der  Jesuiten  schedliche  bementelung  derselben,  vnd  wider  andere  rotten
vnd  seiten  helffen  vertheidigen  der  Ewige  Vater  vusers  Herrn  Jesu
Christi  wolle  vnsern  gnedigsten  Churfursten  vnd  herren,  E.  C.  F.  G.
hertzogen  Christiano  und  dem  hochgebornen  Frewlein  vnd  E.  C.  F.  G.
berrn  Eidman  vnd  allen  Räthen  vnd  Dienern  vnd  E.  C.  F.  G.  Brüdern,
  Erbkönigreich  vnd  Allen  Landen  ein  friedlichs  glücklichs  seligs
uewes  Jar  verleihen.  Dat.  in  eyl  Aldenburg  23  Jannar  Anno  1569.
vuterthenigster  Diener
Paulus  Eberus.
Christianus  Schütz.

Endlich  bemerken  wir  noch,  daß  am  9.  März  1569  das
Colloquium  seine  Endschaft  ohne  Ende  erreicht  hatte,  und,  wie
ein  Chronist  jener  Zeit  sich  ausdrückt,  „haben  die  kursächsischen
  Theologen  das  Colloqnium  zerrissen,  nachdem
  nur  der  erste  der  Punkte  abgehandelt  worden
war,  und  sind  ohne  Abschied  zu  nehmen,  fortgegangen.“““?)
  —  Am  11.  März  folgten  auch  die  herzoglichen  Theologen
  dem  Beispiele  der  kursächsischen;  sie  zogen  davon  und  am
14.  reiste  auch  Herzog  Wilhelm  nach  Weimar  ab,  während
eine  furchtbare  Kälte  mit  Schneesturm  hauste.

Schlüßlich  theilen  wir  noch  eine  Beilage  zu  einem  Schreiben
des  Paul  Ebexus  an  die  Kurfürstin  Anna  von  anderer  Hand

9  Auf  ähnliche  Weise  berichtet  auch  Joa.  Vulpins,  Allenburgi  Allitudo,  d.  i.
Altenburgs  ansehnliche  Hoheit,  S.  23:  „Anno  1568  ist  zu  Altenburg  von
etlichen  kurfürstl.  sächs.  und  fürstl.  sächs.  Theologis  am  20.  October  biß  in
den  Mertz  folgenden  Jahres,  ein  Convent  und  Colloquium  von  der  Rechtfertigung
  oder  Gerechtigkeit  des  Menschen  fur  Gott  und  guten  Werken  gewesen,
  aber  endlich  ohne  Schluß  zergangen,  weil  sie  wegen  eingefallener
Mißverständniß  der  Adiaphoristerey  und  Majoristerey  außsetzen  und  von
einander  ziehen  mußten.“
        <pb n="90" />
        86

als  Curiosität  mit,  die  alle  die  übelen  Vorbedeutungen  von  dem
übeln  Ausgange  des  Colloquiums  aufzählt  und  somit  auch  einen
Beleg  für  den  damals  noch  in  Sachsen  herrschenden  Aberglauben
liefert.  Dieser  Zeddel  enthält  folgendes  Diarium  wörtlich,  wie
folgt:

„Ehe  unser  Gnediger  Furst  vnnd  Herr  Herzog  Johann  Wilhelm
von  Aldenburg  alhiher  nach  Jehna  verreysett,  hatt  es  zu  Aldenburgk
in  Schloß  gebranndt,  vnnd  hatt  zunor  etliche  vnnd  große  fall  inn.
Vnser  kirchen  alhier  gethan.  Den  Tag  als  Seiner  F.  G.  Theologen
alhier  ankommen,  welches  ist  geschehenn  den  16.  Februarii,  da  hatt
frue  ante  quintam  horam  der  Bubo  geschrieen,  im  Schloß,  Kirchen,
vnnd  Collegio,  vnd  denselbigen  morgen  hatt  vuser  Rathhaus  gebrennt.
Am  17.  Tag  Februarik  ist  vnser  Gnediger  Fürst  vund  Herr  kommen,
vnnd  sagen  ettliche  Burger,  das  die  großen  Raben  scheußlich  geschrieen
vnndt  getobet  habenn  vm  des  Wigandi  Hauß,  vund  in  der  Nacht  intra
1  et  2  hat  der  Bubo  wieder  geschrieen.  Am  18.  als  die  Statuta  im
Collegio  verlesen  sind  wordenn,  hatts  im  Collegio  gebranndt,  auf  dem
Abend  im  Schloß.  Am  19.  daman  die  Pastores  an  Wigandum  als
ein  Superintendenten  gewiesen,  vnnd  nach  der  anweisung,  als  er  mitt
sein  Consortten  hinauffgangen  ad  principem  zur  Handlung  contra
prolessores  da  haben  alle  Hunde  im  Schloß  angefangenn  zu  heullen,
vund  an  dem  tag  habenn  drey  spiezen  auff  dem  Schloß  zu  Leuchtenburg
  bey  Kala  gebrennt,  sed  non  fuit  naturalis  ignis.  Am  20.
Als  vnser  G.  F.  vnnd  Herr  zu  Kirchen  gangen  hat  die  Schul  gebranndt,
  ondd  an  dem  tag  ist  das  Fraulein  gestorbenn  vund  auff  den
Freitag,  als  acht  tage  vmb  waren  alhie  durchgefuerett  worden.  D.  3.
Marty  hat  mann  auff  den  abend  vmb  4  hora  gesehen  vnd  zu  Zeitz,
daß  die  Sonne  sehr  gefochtenn  hatt,  darnach  ist  e  grün  vmb  sie  her
worden  instar  Iridis.,  Endlich  ganz  blutroth.  den  4.  Marti  ist  Burgermeister
  Martin  Multer  und  Dr.  Röber  mitt  seiner  Familie  zu  Weimar
  gewesen,  als  sie  herauß  gefarenn,  ist  der  famulus  in  der  Vorstadt
  vom  Wagenn  gefallen,  Ist  so  baldt  Todt  blieben.  Den  5.  Marty
ist  ein  Mann  von  Lobstadt  aus  Jehna  gangen  mitt  sein  Weib,  vund
ist  voll  gewesen;  hatt  sie  mit  einn  Beil  geschlagen  vund  verwundett,
also  das  die  Fischer  in  funden,  haben  Ihn  gejagt,  ist  durch  die  Sala
gelauffen  vund  wieder  hindurch  vund  hatt  sich  erseuffet  muthwillig.“
        <pb n="91" />
        87

——

Aphorismen  zur  Geschichte  der  Medicin  in  Sachsen,
besonders  im  16.  Jahrhunderte.

Vorbemerkungen.

Die  Arzneikunde  in  Sachsen  lag,  sowie  im  übrigen  Deutschlande,
  lange  im  Argen.  1)  Geistliche,)  Mönche,  fahrende
Schüler  und,  sowie  selbst  noch  heut  zu  Tage,  Zigeuner,
Hirten,  Scharfrichter,  Schmiede,  und  sogar  alte  Weiber
  waren  die  Aerzte  im  Mittelalter  und  auch  theilweise  noch.
etwas  später.s)  Namentlich  aber  befleißigten  sich  die  Juden"4)
der  Heilkunde  als  eines  sehr  gewinnreichen  Geschäftchens,  während
  sich  der  Bürger  und  Bauer  mit  Hausmitteln,  Sympathie
oder  bloßen  Aberglaubensformeln  3)  und  durch  diese  bedingte  Universalmittel
  begnügte.  Bei  dem  fast  gänzlichen  Mangel  physikalischer
  und  besonders  chemischer  Kenntnisse,  sowie  namentlich  auch.
der  Anatomie,  konnte  es  natürlicher  Weise  um  die  innere  Heilkunde
  ebensowohl,  als  um  die  eigentlich  für  jene  rohen  Zeiten
noch  weit  unentbehrlichere  Wundarzneikunde  nicht  anders,  als  nur
höchst  mißlich  aussehen.  —  Die  Medicin  wurde  anfänglich  nur
in  Klöstern,  den  ersten  Pflanzschulen  der  deutschen  Wissenschaftscultur,
  oder  von  Clausnern  und  selbst  von  Weltgeistlichen
  geübt,  während  die  Chirurgie  meistens  von  Fleischern,
Freimeistern,  alten  Knappen,  Reissigen,  Weidmännern
  2c.  wahrhaft  handwerksmäßig  ausgeübt  ward.  —  Selbst
die  höhere  Geistlichkeit,  Bischöfe  und  Erzbischöfe,
befleißigten  sich  der  Heilkunde,  die  aber  weniger  auf  Wissenschaft,
als  auf  bloße  Empirie  beruhte,  und  in  Ermangelung  der  Apotheken
  verabreichten  sie  den  Kranken  selbst  gefertigte  Pulver,  Pflaster,
Pillen  und  Tränkchen,  die  meist  Decocte  von  6,  8,  10  und  sogar
20gerlei  Kräutern  ohne  Rücksicht  auf  chemische  Analyse  waren.6)
Die  Receptierkunst,  sowie  die  medicinische  Chemie

1)  Vergl.  Reimannus  IHistor.  lillerarum  Pars  3.  Sect  4.  S.  529  ff.

2)  Auch  bei  den  alten  Völkern  waren  ja  die  Priester  die  Heilkundigen:
so  war  die  Kenntniß  der  Medicin  bei  den  Druiden,  bei  den  ägyptischen  Priestern,
  den  Pastophoren,  den  Asclepiaden  in  Griechenland,  und  den
Priesterinnen  der  Minerva  medica  in  Rom  2c.  ·

3)·D.ur·chdie-vonCath.gegebeneHalsgerichts-Ordnungerhieltdie
Medicin  erst  (nach  1532)  eine  Selbständigkeit.

4)  Besonders  waren  sie  vom  9.  bis  zum  14.  Jahrhunderte  die  Leibärzte
des  höhern  Adels  und  der  Fürsten,  und  die  meisten  derselben  waren  Schüler
der  Araber.  «"

5)  Darüber  später  eine  besondere  Abhandlung.

5)  Arzt,  Chirurg,  Kräutersammler,  Pulverreiber,  Pflaster=  und  Salbenkoch
  war  meist  in  der  Person  eines  Mönchs  vereint,  woburch  er  noch  mehr
Gewalt  auf  die  Herzen  des  Volks  und  die  Familienangelegenheiten  erhielt,
als  er  bereits  durch  after-religöse  Kunstgriffe  und  den  Nimbus  des  Aber-
        <pb n="92" />
        88

waren  einer  erst  weit  späteren  Zeit  vorbehalten.  —  Bischof  Ditt—
mar  von  Merseburg  erzählt  in  seiner  Chronik  von  den  letzten
Lebensstunden  Vieler  seiner  angesehenen  Zeitgenossen;  doch  geschieht
  in  seinen  Erzählungen  nie  eines  eigentlichen  Arztes  Erwähnung.
  Nur  den  Bischof  Bernward  von  Hildesheim
neunt  er  wiederholt  als  einen  Mann,  der  in  der  Heilkunde  Vorzügliches
  geleistet  und  deshalb  sehr  oft  zu  angesehenen  Kranken
gerufen  ward.  )  Als  der  Dompropst  Walterd  von  Magdeburg
im  Lager  bei  Belegore  (Belgern)  erkrankte  und  nach  dem  Giebichenstein
  bei  Halle  geschafft  worden  war,  holte  man  den  Bischof
Bernward  zur  ärztlichen  Hilfe  herbei.  Das  Chronicon  Montis
sereni  erzählt  ferner,  daß  Lintgarde,  Gemahlin  Markgrafs
Konrad's,  im  Peterêkloster  bei  Halle  im  Jahre  1145  zur  Ader
ließ.  Ebenso  ward  auch  ihr  erkrankter  Sohn  Dietrich,  im
Jahre  1184  von  Mainz  aus  zur  Heilung  in  dieses  Kloster  transportirt
  und  in  das  „infirmitorium  claustri“  gebettet.  )  —  Ein
Beispiel  von  der  Operation  in  jener  Zeit  ist  aber  folgendes:  als
nämlich  Dedo,  des  Markgrafen  Conrad's  vierter  Sohn,  mit
Heinrich  VI.  den  Brautzug  nach  Italien  machen  sollte  und  sein
übernatürlich  fetter  Körper  die  Reiseanstrengungen  und  die  italienische
  Luft  fürchten  mußte,  so  beschloß  er,  sich  durch  Operation
von  dem  Fette  befreien  zu  lassen;  doch  er  starb  unter  den  Händen
  des  tollen  Arztes,  der  sich  unterfing,  ihm  das  Fett  aus  den
Eingeweiden  zu  schneiden  im  Jahre  1190.9)  —  Hier  ist  eigentlich
  zuerst  eines  wirklichen  Arztes  Medico  adhibito)  gedacht.
Die  eigentliche  Hauptlehrerin  für  die  innere  und  äußere  Heilkunde
  —  die  Anatomie  —  war  noch  sehr  in  den  Windeln;
man  übte  sie  nur  an  Schweinen,  indem  man  es  für  unchristglaubens

  auszuüben  im  Stande  war.  So  gab  es  sogar  Pulover,  die  aus  50
und  mehren  Ingredenzien  zusammengesetzt  waren  (Anton's  Geschichte  der
deutschen  Landwirthschaft  J.  S.  447),  eine  ungeheure  Menge  von  Gegengiften,
  Elixire  von  Rosensaft,  patriarchalische  Brechmittel,
Pillen  vor  und  nach  dem  Essen,  „Sine  quibus  esse  nollo“,  ohne  die  sie  also
nicht  essen  konnten  (wahrscheinlich  wie  bei  den  Römern  die  Berechmittel),
goldenen  Salben,  allexlei  Latwergen  2c.  Wie  leider  noch  heutzutage.

!)  Chronik,  Lib.  VI.  390.  502.

8)  Lucardis  marchionissn  serenum  montem  venit  et  a  Meinhero  praepositö
devole  recepla  ibidem  se  phlebotomari  secit,  sequenti  autem  vel  tertia  die  pelilionem
  aliquam  praeposilo  porrexil,  de  qua  ille  einolebat  aliqnatenus  consentire.
—  Chron.  Monl.  seren.  34  annum  1184:  lbi  Tidericus  orientalis  marchio,  filius
Conradi  marchionis  segritudinem  incurril,  qua  longo  tempore  delentus  est.  In
vigilia  vero  beali  Thome  in  montem  serenum  adducins  in  inlirmitorio  clausiri
decumbens,  ingravescente  eadem  moleslia.  V.  Idus  Februari  delunctus  est.

:  Chron,  Mom.  ser.  ad.  an.  1190:  Heinricus  rex  ducendae  uxoris  causa
ad  Partes  Apuliae  prolecturus,  Dedonem  oriemalem  marchionem  secum  voluit
prosicisci.  Qui  üineris  lius  asperilalem  ei  aëris  qualilakem  corpori  suo,  quia
crassus  eral,  coulrariam  sciens.  pro  lollendo  intestinorum  arvins
medico  adhibito,  ventris  meisione  morinns  est  XVII.  kal.  Seplembris  el  in
ecclesia  Cillenensi  (Zschillen),  quam  ipse  fundaverat,  est  sepulius.
        <pb n="93" />
        89

—  —

lich  hielt,  christliche  Leichname  zu  seciren  und  präpariren.  10)  —
Die  geringe  Kenntniß  der  Botanik  für  officinelle  Zwecke  diente
übrigens  auch  meist  nur  zur  Bevölkerung  der  Gottesäcker.  —
Man  hatte  hauptsächlich  nur  Universalmittel,  womit  man
vom  Kopf  bis  zum  Fuße  Alles  heilen  zu  können  vermeinte,  und
schlug  so  ein  Mittel  nicht  an  oder  führte  es  zum  letzten  Ziele,
wer  wollte  da  richten:  eine  medicinische  Polizei  gab  es  noch  nicht,
und  die  Mittel  waren  ja  meist  von  den  Händen  der  Diener  des
Herrn  gereicht;  ihre  Fehlgriffe  und  Unterlassungssünden  deckte
(wie  auch  noch  heut  zu  Tage)  die  schweigsame  Mutter-Erde  erst
recht  zu  und  das  Sprichwort:  „Comra  vim  mortis  nullum  medicamen
  in  hbortis,“  war  der  gewöhnliche  Schluß  der  Parentationcn.
  11)  —  Ein  dergleichen  Universalmittel  war  höchstwahrscheinlich
  auch  jener  Paulinische  Trank,  ½)  welchen  man  dem  sterbenden
  Graf  Luther  von  Bernburg  reichte.  —  Im  Vertrauen
auf  diese  Universalmittel  kümmerte  man  sich  meist  um  keine  Diagnose;
wie  konnten  sie  aber  auch  den  Sitz  oder  die  Ursache  der  Krankheiten
  wissen,  ohne  Kenntniß  des  Körperbaues?  —  Daher  kam
es,  daß  Dittmar  chronische  Kopfschmerzen  oder  Migraine,
welcher  Ausdruck  damals  schon  im  Gebrauche  war,  blos  vom
Schnupfen  und  Würmern  herleitete.  Uebrigens  war  das  Trepaniren
  als  Mittel  gegen  Kopfschmerz  damals  sehr  im  Gebrauche.
  So  erzählt  Dittmar  (233),  daß  der  Mönch  Alarich  im
Kloster  Korbei  sich  trepaniren  ließ,  was  freilich  ohne  Erfolg
blieb.  Eine  bisjetzt  noch  unerklärte  Krankheit  war  die  Hofkrankheit
  —  mordbus  comitialis  —  worüber  jedoch  sich  nirgends,
  unsers  Wissens,  eine  Auskunft  findet.  3)

Erst  durch  die  Bet=  oder  Pilgerfahrten  nach  Palestina  und
besonders  durch  die  Kreuzzüge,  erweiterten  sich  einigermaßen  die

10)  Nach  einem  Schreiben  Carl's  V.  ersuchte  dieser  die  Universität  Salamanka,
  darüber  ihn  zu  belehren,  ob  man  die  Zergliederungskunst  an  menschlichen
  Körpern  mit  gutem  Gewissen  üben  könne.  Die  ersten  anatomischen
Tafeln  in  Holzschnitten  sind  von  Vesalius  1538  und  sein  anatomisches  Lehrbuch
  1543  bei  Oprinus  in  Basel  erschienen.

!1)  Viele  Bischöfe  und  Stifter,  besonders  aber  Klöster  hatten  durch  Stiftungen
  sogar  die  Obliegenheit,  Krankenhäuser  zu  halten;  davon  später  Belege.

13,  Dieser  Trank  stand  nämlich  in  dem  Rufe,  Kopf  und  Magen  zu  reinigen,
  die  schwarze  Galle  zu  tilgen,  gegen  Pest,  Rheuma,  Zahnschmerzen.
Kolik,  Geschwulst  2c.  zu  helfen,  ja  selbst  gute  Laune  und  ein  schönes  Angesicht
  zu  machen,  und  endlich  sogar  seine  Wirksamkeit  vier  Jahre  lang  zu  erhalten.
  Beim  Dittmar  liest  man:  „potione  Paulina  inelrialus“  (durch  den
Pauliner  Trank  trunken),  was  man  früher  durch  „beigebrachtes  Gift
betäubt“  übersetzte.  Allein  dieser  Trank  war  gerade  ein  Gegengift,  ein
Universalmittel,  das  allerdings  wohl  oft  so  gut  als  Gift  gewirkt  haben  mag.
Eine  dichterische  Beschreibung  der  potio  Paalina  oder  des  Antidoli  Paulini  findet
  sich  in  Aegidii  Corboilensis  de  viriutibus  ei  laudibus  compositorum  medicamentorum.
  Capit.  de  virtulibus  anlidolorum  s.  Policarp  Leyser  hist.  poelarum
medl  asevi.  (1721.  S.  629  —30.)

1,2)  Caspar.  Bruschius  de  Episcopis  Germaniae  S.  1298,
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        90

medicinischen  Kenntuisse,  weil  im  Morgenlande  man  schon  früher,
besonders  durch  die  Arabert#)  und  noch  früher  schon  durch  die
Alexandrinischen  Schulen  (von  286—81  vor  Christus)
eine  geläutertere,  auf  Anatomie  15)  begründete  Heilkunde  übte,
wodurch  später  noch  durch  die  salernoische  Schule  von  1143
bis  1238  (wo  die  griechischen  Aerzte  gelehrt  wurden)  der  durch
den  Mönchsmysticismus  enutstalteten  Medicin  eine  neue  Gestaltung
  gegeben  ward,  obschon  noch  bis  zur  Reformation  eine
Art  galenisch-arabische  Mcthode  von  unwissenden  Mönchen
fortgeübt  wurde.  Nachdem  nämlich  seit  Ende  des  11.  Jahrhunderts
  die  medicinische  Schule  zu  Salernot#o)  Ruf  und  Ansehen
erlaugt  hatte,  konnten  sich  zwar  Fürsten  von  dort  aus  Leibärzte
verschaffen;  aber  auch  diese  thaten  es  selten  und  begnügten  sich
mit  den  von  ihren  Unterthanen  verehrten  Badern;  die  eigentlich
blos  zu  schröpfen,  Ader  zu  lassen  und  zu  verbinden  dürftig  verstanden,
  und  selbst  im  13.  und  14.  Jahrhunderte  waren  noch  wenige
  Chirurgen  in  Deutschland,  die  in  Bologna  oder  Padua  studirt
  hatten:  denn  erst  im  15.  Jahrhunderte  gingen  einige  Sachsen,
  Heinrich  Stromer,  Erasmus  Stella  und  Georg
Sturzt))  dorthin,  um  die  Arzneikunde  zu  studiren.  —  Erst  nachdem
  durch  die  Entdeckung  von  Amerika  und  auch  schon  weit  früher
  durch  die  Kreuzzüge  18)  sich  neue  bis  dahin  noch  ungekannte
Krankheiten,  als  Anssatz,  Lepra,  Lustsenche,  später  Frauzosen
  19)  genannt,  2c.  in  Sachsen  ebenfalls  zeigten,  suchte  man
eine  bessere  Heilkunde  zu  erstreben;  doch  die  Abhängigkeit  von
den  Klostergeistlichen  und  der  Aberglaube  des  Volkes  stand  immer
noch  zu  sehr  behindernd  im  Wege.  —  Dem  Mangel  an  Aerzten
war  noch  im  15.  Jahrhunderte  in  Sachsen  keineswegs  abgeholfen,
nachdem  schon  die  verheerendsten  Seuchen  im  13.  und  14.  Jahrhunderte
  oft  ganze  Dörfer  und  Städte  entvölkert,  ja  sogar  ganze
Landstriche  verheert  hatten,  wie  die  von  den  Chronisten  verzeichneten
  Pestjahre  20)  in  Sachsen  darthun.  Man  wollte  zwar  dadurch,
daß  man  die  überhandgenommene  Unreinlichkeit  durch  Anlegung
von  Badestuben?)  stenerte,  eine  Abhilfe  besonders  in  Hinsicht
des  Aussatzes  erzielen,  sowie  man  schon  zwei  Jahrhunderte  früher

14)  Seit  dem  7.,  besonders  aber  durch  Erricenna  im  10.  Jahrhunderte.

15)  Kannten  die  Griechen  schon  seit  Horaphilus  und  seit  Ptolomäus
Lagus  in  Aegypten.

16)  Kaiser  Friedrich  II.  gab  ihr  erst  eine  academische  Einrichtung.

1)  Dieser  bereitete  eigentlich  erst  den  Sturz  der  alten  Heilmethoden  in
Sachsen  vor,  der  aber  erst  im  16.  Jahrhunderte  erfolgen  konnte.

18)  Nach  Art  der  in  Palestina  von  den  Ritterorden  eingerichteten  Krankenhäuser
  wurden  auch  in  Deutschland  dieselben  eingerichtet.

19)  Schon  Anfang  des  15.  Jahrhunderts.

20)  Im  Jahre  1349,  1356,  1450  und  1463.

à!)  Ueber  die  Badereien  oder  öffentlichen  Badestuben,  die  damit
verbundenen  Seelbäder,  den  Badegroschen  und  die  Badeschicht  bei
den  Handwerkern  an  einem  andern  Orte.
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        91

Hospitäler  zu  den  fernen  Siegen  oder  die  sogenannten
Sundersiechen:2?)  oder  Leprosenhäuser  (Domus  leprosorum)
  und  zu  Anfange  des  15.  Jahrhunderts,  beim  Umsichgreifen
der  Lustseuche,  die  sogen.  Hospitäler  zu  den  armen  Frauzösern:z)
  anlegte.  Die  Hauptseuche  war  aber  die  Pest,:)  die
oft  mehre  Jahre  wüthete  und  unter  der  wohl  eigentlich  alle  contagiöse
  Krankheiten  verstanden  wurden,  während  der  schwarze.
Tod,  auch  schon  die  Cholera,  der  Pfips  oder  Pipß  2c.  diese
ablösten.  Die  Hauptursache,  daß  sich  eine  durchgreifendere  Hilfe
gegen  diese  Plagen  der  Manschheit  nicht  ruhig  gestalten  konnte,
war  aber  namentlich  der  Mangel  einer  wirklichen  medicinischen
Polizei;  denn  besoldete  Stadtärzte  oder  Stadtphysici  oder  Medici
  ordinarii,  wie  sie  gewöhnlich  hießen,  kommen  in  den  wohlhabenderen
  Städten  Sachsens,  besonders  des  Erzgebirges  erst  im
16.  Jahrhunderte  vor;  während  allerdings  schon  1290  und  1320
ein  „Phosicus“  in  Dresden  erwähnt  ist.  —  Ob  aber  darunter  ein
Stadtphysicus  oder  ein  bloßer  Arzt  zu  verstehen  sei,  ist  schwer  zu
entscheiden.  —  Je  näher  dem  16.  Jahrhunderte  diese  aus  der
Empirik  entstandene  Medicin  in  Sachsen  kam,  jemehr  war  fie  in
eine  bloße  Wunderdoctorei  und  Marktschreierei  ausgeartet,
  ja,  die  wirklichen  academisch  gebildeten  Aerzte  253)  unternahmen
  es  selbst,  Recepte  zu  sammeln,  und  der  Kranke  konnte
stets  vom  Glück  sagen,  wenn  der  Arzt,  an  dem  er  sich  wendete,

22)  „Ferne“,  von  der  Entfernung  dieser  Hospitäler  von  den  Städten,
und  Sundersiechen,  d.  i.  Abgesonderte.

33)  Ein  solches  war  in  Leipzig  und  in  Dresden  im  Brückenhofe.  Die
Herzogin  Katharina  schreibt  Montags  nach  Egidii  1547  an  den  Bürgermeister
  Dr.  jur.  Joh.  Scheffel  zu  Leipzig,  daß  die  Tochter  ihres  Weinmeisters,
Peter  Gebhardt,  zur  Zeit  der  Belagerung  in  Leipzig  gedient,  „ond  doselbst
mit  der  krankheit  ond  gebrechen  der  Franzosen  beladen  worden  sein  vnd  auf
dem  Neuen  Collegium  (dem  medicinischen)  doselbsten  liegen  sol“  sic  wünscht,
„damit  sie  doch  In  derselben  gebrechlichen  Leute  haus  dester  eher  genommen
werde.“  —

25)  Die  Hauptjahre  der  Pest  waren  995,  1004—1008,  1125,  1150,  1180,
1311I,  1448—1450  (die  Pest  beschreibt  bereits  Gregor  von  Tours  Bd.  V.  35).
—  Man  konnte  sich  nicht  überzeugen,  daß  die  Pest  aus  natürlichen  Ursachen
entstand,  weshalb  man  anfänglich  die  Juden  und  bis  in's  17.  Jahrhundert
herab  die  Todtengräber  und  Meistereiknechte  als  Urheber  derselben
verfolgte.  Die  Geistlichen  predigten  von  ihr,  wie  von  einer  Strafe  Gottes
und  statt  zur  Reinlichkeit  und  bequemeren  Einrichtung  der  Wohnungen  und
Wohnorte  überhaupt  anzuhalten,  vermahnte  man  zu  geistlichen  Mitteln,
zum  Gebet  an  die  Heiligen,  zu  Walfahrten  und  Processionen,  wodurch  die
Ansteckung  erst  recht  befördert  ward.  Die  Reliquien  sollten  dagegen  Mittel  sein
oder  Präservative  abgeben,  und  die  Mutter  Maria  mußte  allein  helfen.  (Auch
der  heilige  Rock  in  Trier  war  schon  sehr  zeitig  in  dieser  geistlichen  Materia  medica
  verzeichnet.)  —  Auch  die  Hexerei  ward  als  Ursache  der  Krankheiten  angenommen
  und  die  Mehrzahl  der  körperlichen  Uebelbefinden  wurden  den  Hexen
in  die  Schuhe  geschoben.  —  Beispiele  zu  diesen  historischen  Andeutungen
sollen  durch  besondere  Aufsätze  später  Belege  erhalten.

25)  Bereits  1531  hatte  Herzog  Georg  in  Leipzig  eine  dritte  medicinische
Professur,  die  der  Physiologie,  gestiftet  und  Herzog  Moritz  stiftete  im  Jahre
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        92

gerade  ein  für  ihn  passendes  Recept  in  seiner  Sammlung  vor—
räthig  hatte.  Besonders  machten  es  zu  Anfange  des  16.  Jahrhunderts
  mehre  Fürsten  und  Hobe  vom  Adel  zu  ihrem  Lieblingsgeschäfte,
  theils  aus  Liebe  zur  Menschheit,  theils  aber  auch  noch
mehr  aus  Angst  vor  den  vielen  drohenden  Krankheiten,  solche
Receptsammlungen  zu  veranstalten,  und  sogar  zu  veröffentlichen.  —
Unter  diesen  zeichneten  sich  gänz  besonders,  und  zwar  aus  wahrer
Menschenliebe,  drei  sächsische  Kurfürstinnen  aus,  die  Kurfürstin
Anna,  ihre  Schwiegertochter  Sophia  und  die  Magdalene
Sibylla,  Gemahlin  Johann  Georg's  I.,  und  sie  haben  nebst
mehren  zum  Theil  eigenhändig  geschriebenen  Koch=  und  Kunstbüchern
  auch  verschiedene  „Erznei-Bücher“  hinterlassen.
Am  meisten  aber  that  sich  in  dieser  Bezichung  die  Kurfürstin  Anna
hervor,  weshalb  wir  hier  eine  Anzahl  rhapsodische  Belege  von
deren  medicinischen  Wirken  beiläufig  beibringen  wollen.  25)

—."

Noch  zu  der  Zeit  des  Kurfürsten  Moritz  und  August  erscheint
unter  der  Benennung  „Pfaff'“  oder  „Prädicant“  ohne  Namenszusatz
  ein  Heilkünstler,  der  vorzüglich  berühmt  an  den  Höfen  war.  —

1543  noch  eine  vierte,  die  der  Chirurgie  und  Anatomie  hinzu,  und  ließ
einen  botanischen  Garten  anlegen.  —  Erst  dann,  als  auf  den  sächsischen
Universitäten  Lehrer  der  Medicin,  zum  Theil  im  Auslande  gebilder,  ihre
Wissenschaft  weiter  ausbildeten,  erhielt  das  Medicinalwesen  in  Sachsen  eine
bessere  Gestaltung.  Besonders  sind  da  zu  nennen:  Johann  Hainpol
(Cornarus)  aus  Zwickau,  später  Professor  zu  Marburg  und  Frankfurt  a.  d.  O.,
zugleich  medicinischer  Philolog,  übersetzte  Galen's  und  Hyppokrates
Werke;  Joh.  Pfeil  aus  Dresden,  Prof.  der  Mediein  in  Leipzig  und  Leibarzt
  des  Kurfürsten  Moritz,  dabei  der  erste  sächsische  Anatom;  sowie  dessen
fleißiger  Schüler  Joh.  Kentmann:  Georg  Agricola  aus  Glaucha  (zugleich
  auch  Mineralog);  Joh.  Neefe  (Nävius)  aus  Chemnitz,  in  Italien
gebildet,  Leibarzt  der  Kurfürst  Moritz  und  August,  ein  zu  seiner  Zeit  hochgefeierter
  Arzt  (wie  wir  später  sehen  werden).  —  Der  Anfangs  bloß  literarische,
  aber  bald  in  persönlichen  Haß  übergehende  Streit  über  den  Ursprung
der  Lustseuche  zwischen  den  beiden  Lehrern  der  Medicin  zu  Leipzig,  Simon
Pistoris  aus  Leipzig  und  Martin  Polich  von  Mehlerstadt  aus  Franken
hatte  eigentlich  die  Entstehung  der  beiden  Universitäten  Wittenberg  und  Frankfurt
  a.  d.  O.  zur  Folge.  (Vergl.  Möhsen,  Gesch.  der  Wissensch.  in  der
Mark  Brandenburg,  S.  365  und  Mathesius  Predigten  über  Luther  2c.  16
Pred.  S.  186.)  —  Das  Studium  der  Anatomie  in  Sachsen  nahm  namentlich
  durch  Dr.  Sturz  seinen  Anfang,  der  1526  zu  Wittenberg  einen  menschlichen
  Kopf  secirte,  was  viel  Aufsehen  erregte.  Ihm  folgte  Salomo  Alberti,
  Verfasser  eines  Lehrbuchs  (1585),  und  Conrad  Victor  Schneider,
  der  Entdecker  der  Schleimhaut,  die  man  auch  nach  ihm  die  „Schnei--der'sche
  Haut“  hieß.  Noch  größeren  Ruhm  erwarb  sich  in  der  ersten  Hälfte
des  17.  Jahrhunderts  Daniel  Sennert,  Prof.  der  Medicin  zu  Wittenberg
1637).  Er  brachte  ein  System  in  die  Medicin  und  machte  sich  auch  um
die  Chemie  verdient;  doch  vertheidigte  er  die  Hexenprocesse.

26)  Herr  Hofrath  Dr.  Engelhardt  wird  jedoch  in  seiner  Biographie  der
Anna  bei  Weitem  erschöpfender  sein  können,  da  er  die  hauptsächlichsten  Matertalien
  dazu  gesammelt  hat.
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        93

—

Unter  der  Herzogin  Katharina  wird  ein  gewisser  Franziskus
Worman  „Doctor  der  Etzney“  wiederholt  von  dieser  Fürstin
  bis  1547  genannt.  —  Das  Kunstbuch  der  Kurfürstin  Anna
war  weit  und  breit  bekannt;  alle  Fürsten  und  Fürstinnen  Deutschlands
  bemühten  sich,  ihr  Beiträge  dazu  zu  liefern.  —  Sie  hatte
dieses  Buch,  worein  allerlei  pharmgceutische  Künste  eingeschrieben
wurden,  von  der  „alten  Gräfen“  der  Dorothea  von
Mansfeld  erhalten;  es  war  in  rothes  Pergament  gebunden.  —
So  schickt  ihr  auch  Frau  von  Schönburg  1559  ein  Pulver  für
einen  Thaler  und  versprach  ihr  auch  das  Recept  dazu  von  der
Frau,  die  es  verfertigt,  zu  besorgen.  —  Ferner  schreibt  Anna  an
Dorothea  von  Mansfeldt:

„Als  vbersenden  wir  bey  diesem  kerner  zwu  Laden  mit  kunstbüchern
  vnd  ist  vusir  gnedigst  begeren  Ir  wollet  euch  nit  beschweren
vns  aus  solchen  kunstbüchern  was  Ir  vor  gut  erachten  werdet  vnd  zu
schreiben  würdig  ist  aufschreiben  laßen  fein  ordentlich  vnd  vnterschied—
lich  In  besondern  Capitel  außteilen  vnd  setzen,  was  agber  gemein  ding
ist,  und  man  sonst  in  druck  findett  dorffet  Ir  nit  schreiben  lassenn.“
—  „So  wollet  vns  beede  diese  alten  vnd  new  ombgeschriebenen  bücher
wohl  verwart  wiberumb  zuschicken,  den  wir  dieselbigen  selbst  entlehnt.“  2c.

Dat.  Dresden  22.  März  1561.

Ein  Hauptarzt  war  Dr.  Bartholomi,  der  von  der  Anna
sehr  hoch  gehalten  war,  weshalb  auch  Anna  an  Dorothea  von
Mansfeld  deshalb  schreibt  und  auf  ihre  Ankunft  in  Dresden  hofft:

„Dagegen  wollen  wir  vleiß  furwenden,  ob  wir  Doctor  Bartlmeen
so  lang  alhier  auffhalten  konten,  dan  wir  wolten  selbst  gern  das  Ir
noch  für  seinem  abreisen  mit  ihme  sprach  halten  ond  kunstiern  möchet,
ond  tbetet  vus  darann  zu  gutten  gefallen.  Dat.  1.  Mai  1561.

Ein  anderer  Arzt,  mit  dem  Anna  im  medicinischen  Verkehre
stand,  war  Dr.  Joh.  Ungnad:)  (ngnad),  der  ihr  auch  seine
Kunstbücher  mittheilte.  Auna  schreibt  an  diesen,  24.  März  1561:

„Wir  haben,  ewer  schreiben  sampt  dem  vberschickten  kunstbüchel
von  der  Edeln  köstlichen  Salben  auch  dem  hochberumbten  stichpflaster
vnd  schwalbenwasser  auch  andere  mehr  kunsten  entpfangen,  vnd  nehmen
gantz  gnedigst  von  Euch  auff  das  Ir  vus  alle  gelegenheit  gebrauch  vnd
würkung  bemelter  kunste  selbst  mit  solchem  außfurichen  vleiß  zugeschrieben.“
  —  „vnd  da  wir  berurte  salbe  machenn  wollen  vnd  es  vns  ann
dar  zu  gehorigen  stucken  einem  mangel  wirdt,  wollen  wir  durch  euch
oder  sonst  darnach  trachten.“  2c.

Auch  schreibt  Anna  des  Bartholomä  wegen  an  die  Herzogin
Anna  von  Bayern,  am  26.  Juni  1563:

„Nachdem  Doctor  Bartolmeen  Künste  nuhmehr  abgeschrieben  sein
vnd  dasselbig  kunstbuchel  allerding  fertig  ist,  habe  Ich  nicht  lenger  daà„)

  Freiherr  von  Sonnech.
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        94

mit  verziehen  megen,  E.  L.  dasselbig  bei  gegenwertigen  Bothn  zu  überschicken.“


In  dem  hauptsächlichsten  Verkehre  stand  sie  aber  mit  dem
Leibarzt  ihrer  Mutter,  Dorothea  (Königin  von  Dänemark),  den
Dr.  Cornelius  van  der  Hamfart,  der  auch  wiederholt  auf
Monate  in  Dresden  lebte  und  höchst  interessant  ist  dessen  Briefwechsel
  mit  der  Anna?8).  So  schreibt  sie  unter  Andern  an  ihn:

„Vund  wiewohl  Ir  vuß  Jungst  albier  ein  Recept  der  Pillen,
wie  wir  die  Pflegen  zu  gebrauchen  gelassen,  So  haben  wir  doch  alle
wege  den  glauben  ond  vertrawen,  das  vns  dieselbig  bequemer  sei  ond
besser  bekomme,  dann  die  so  wir  alhier  machen  lassen,  Darum  begeren
wir  gnädigst  Ir  wollet  vns  beide  der  gescherfften  oder  starken  vnd  der
gemeinen  geringen  billen  wie  Ir  vnß  zunorn  mehr  fur  vns  ordinirt
furichten  lassen  vnd  vberschicken“  2c.  Dresden  30.  Sept.  1563.

Anna  hatte  am  26.  Nov.  1563  die  „Massa  von  den  starken
Pillen“  empfangen  —  „vnd“  schreibt  an  Cornelius  „wollen  solche  Pillen
nicht  ohne  wichtige  Ursach  und  rath  vuser  Erzte  gebrauchen.“  —

Wie  sehr  ferner  der  Anna  überhaupt  an  der  Medicin  gelegen
  war,  geht  namentlich  aus  folgendem  Schreiben  an  den  Bürgermeister
  und  Rath  zu  Lübeck  hervor:

2c.  „Wir  seint  fur  dieser  Zeit  glaubwurdig  berichtet,  das  ein  Man
bei  euch  sei  wöllcher  für  allerlei  krankheiten  sonderlich  aber  für  den
schweren  gebrechen  gewisse  bewerte  artznei  konnen  soll.  Vud  ob  wir
wohl  mit  vleiß  nach  Ime  getrachtet,  ob  wir  Inen  vermogen  konnen,
eine  raise  zu  vus  zu  thun  So  es  doch  wie  wir  hernach  berichtet  villeicht
  mehr  an  vusern  befelchhabern,  als  an  vus  gemangelt.  Wan  wir
aber  noch  gerne  Ime  von  diesen  Dingen  vielen  leuten  so  mit  dieserseuche
  beladen  zum  besten  rehden  lassen  wollten,  Als  gesinnen  wir  günstig
  vud  gnedigst  an  Euch  Ir  wollet  von  vnserntwegen  mit  gedachter
  Person  (so  euch  brifzeiger  namhaftig  machen  wirdet)  mit
vleiß  handeln  vnd  Inen  vermögen  das  er  sich  neben  den  kaufleuthen
so  der  Leiptzigischen  märckt  pflegen  zu  besuchen  gegen  den  negstkunftigen
  Newen  Jaresmarckt  auffmache  vnd  biß  gegen  Leipzig  verfugen  sich
daselbst  bei  v.  h.  h.  v.  g.  d.  Ch.  v.  Saren  Cammermeister  angebe
der  hat  von  vus  befelch  Inen  alsdann  furder  auhero  zu  befurdern.“
—  Wille  alle  Unkosten  tragen  u.  ihn  belohnen.  Dresden  am  17.
Dec.  1563.

Ein  pharmaceutischer  Berkehr  fand  auch  zwischen  der  Herzogin
  Jacoba  von  Baitern  und  der  Kurfürstin  Anng  statt,  wie
aus  Folgendem  hervorgeht:

„Nachdem  aber  E.  L.  vus  zu  Munchen  einer  Artznei  berichtet
was  sie  den  jungen  kindern  mit  Reuerentz  fur  wurme  (darauß  sich  offt

28)  Wird  von  Herrn  Hofratb  Dr.  Engelhardt  unsers  Wissens  mitgetbeilt
werden.
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        95

ein  Durchfluß  vervrsachet)  pflegte  einzugeben,  welchs  vns  wider  auß—
gefallen  Als  bitten  wir  E.  L.  wolle  vns  solch  stucklein  neben  der  ver—
sprochenen  Artznei  auch  guthwillig  verzeichnet  zu  schicken.“  (Datum
Stolpen  d.  13.  Jul.  1566.)

Endlich  war  sie  auch  mit  Fabian  Werner  zu  Scharffenstein
  bekannt,  der  ihr  Droguenlieferant  war;  er  hatte  ihr  aber
am  28.  August  15600  „Knotenwurzel“  für  „Kreuzwurzel“
  geschickt.  —

Uebrigens  war  das  Hauptorakel  für  Anna  der  Leibarzt  Dr.
Johann  Neefe,  der  weit  hin  in  Deutschland  als  guter  Arzt
bekannt  war.  So  schreibt  Markgräfin  Katharine  von  Brandenburg
  an  Anna,  5.  Mai  1571:

„Wann  sich  dann  vnsere  Doctores  vund  Ertzte,  als  Guarns,
Wygandt  vund  Caspar  Hoffmann,  kegenn  vuns  vernehmen  laßen,  das
sie  sich  am  liebsten  dieser  vnnserer  gelegenheit  halbenn,  mit  E.  L.  Metico
  Doctor  Neffen  als  einem  vortrefflichenn  erfarenenn  vnd  geschicktenn
Manne  kegenwärtig  vuterreden,  vnd  sein  Rätsam  bedenken,  darüber  auch
vernemen  möchtenn.“  —  Münschte  „Doctor  Neffen  zum  fürderlichsten
als  Immer  muglich  annher  zu  vuns  kegenn  Cüstrinn,  damitt  wir  seines
  getreuen  Rats  dißfalls  auch  zu  pflegen,  vunbeschwert  schicken.“  —

Ebenso  ward  er  von  Maria  Eleonore  (geb.  v.  Jülich),
Markgräfin  zu  Brandenburg  und  Herzogin  zu  Preußen,  nach  Königsberg
  verlangt,  um  den  Herzog  zu  curiren??)  (16.  Mai  1577.)
Selbst  den  Kaiser  Ferdinand  hatte  er  auf  sechs  Monate  in  Wien
in  der  Cur  und  behandelte  den  Herzog  Magnus  von  Holstein,
der  deshalb  nach  Dresden  kam,  an  der  Gicht.  Die  Frau  von
Schönburg  erhielt  ihn  ebenfalls  von  der  Anna  zur  Herstellung
ihrer  Kinder  zugeschickt.  Es  war  zwischen  dem  Kurfürstenpaare
und  Dr.  Neefe  ein  so  inniges  Verhältniß,  daß  er  ihnen  auch,  so
zu  sagen,  Alles  in  Allem  war  30).  Wie  sehr  ihn  aber  auch  die

29)  Bei  seiner  Rückkehr  brachte  er  der  Anna  schönen  Bernstein  mit.

39)  So  war  er  Haushofmeister,  wenn  August  und  Anna  abwesend  waren;
  er  wohnte  so  lange  meist  im  Schlösse,  wie  aus  folgendem  Schreiben
des  Dr.  Johann  Neefe  an  die  Kurfürstin  Anna  hervorgeht;  August
und  Anna  waren  verreist  und  hatten  die  Kinder  der  Obhut  des  Dr.  Neefe
übergeben:  „Vud  dye  weyl  sich  E.  Churf.  g  bay  der  glucklichen  wiederanheymkunfst
  vorweylet,  Also  wehre  Ich  bedacht,  so  fern  beyden  E.  Churf,  g#
gnediges  gefallen  ist  mich  nach  den  Osterfeiertagen,  wil  Got,  wider  herabe
In  die  Stadt  In  meyne  behausunge  zu  begebenn,  dan  alhier  zu  Dreßden,
Got  sen  lob  vnd  dangk  uhun  bis  In  dye  neunte  woche,  keyn  menschs  an
der  bosen  krankheyt  gestorben  Szo  vor  nimpt  mhan  auch  sunst  Got  lob
keyne  beschwerliche  vnd  anfellige  krangkheyt,  nach  zur  czeyt,  ßo  alhier  vorhanden,
  der  liebe  got  wolde  ferner  gnedigklichen  vor  allen  boßen-  behuten,
Szo  hab  ich  auch  E.  Chff.  g.  mit  meynen  gesindleyn  lange  genugk  mit  vn—
Erhaltung  der  kost  vberlegen,  das  es  meines  armen  erachtens  whol  zeyt  ist,
E.  Churff.  g.  von  solchen  vnkosten  zu  erledigen  Ich  wil  nichts  destominder
taglichen  vff  E.  Ch.  g  Junge  herschaft  vleissigg  wartten  ond  an  meynem
vleysse  nichts  erwinden  lassen.“  —  Jedoch  will  er  ohne  Befehl  nichts  thun.
        <pb n="100" />
        96

Anna  achtete  und  schätzte,  geht  besonders  aus  folgenden,  sein  nahes
Ende  anzudentenden  Zeilen  eines  Briefes  an  Sabina  von  Brandenburg,
  welche  Neefen  gern  zu  Rathe  ziehen  wollte,  hervor:

„Es  ist  aber  der  gute  alte  man  vor  wenigen  tagen  mit  einem
gedrifachen  geschwinden  ond  hitzigen  fiber  befallen  vnd  dermaßen  lagerhaft
  geworden,  das  auch  seine  Mit  Erzte  seines  Lebens  halben  nitt
geringe  beysorge  tragen.“  —

Ein  anderer  Arzt,  mit  dem  Anna  bekannt  war,  Mag.  Johann
  Ratzenberger,  ward  von  ihr  an  August  und  durch
diesen  an  den  weimarischen  Hof  als  Leibarzt  empfohlenst).  Außer
Dr.  Neefe  war  auch  Dr.  Paul  Lutberss)  eine  Unterstützung
für  Anna,  und  dessen  Frau  33)  chemisirte  und  alchemisirte  mit  ihr,
was  auch  Neefe's  Frau,  Apollonia,  fleißig  that,  welche  besonders
  die  Vorsteherin  des  Destillierhausess")  war.  Der
Anna  Apotheke,  die  aber  keineswegs  die  Hofapotheke  war,  35)
mußte  schon  sehr  gut  eingerichtet  sein.  Die  blauen  und  weißen
  Büchsen  für  dieselbe  lieferte  ihr  die  Gräfin  von  Hohenlohe
  (Hohnloch).  Eine  Saftpresse  sendete  Anna  am  27.  Nov.
1567  der  Herzogin  Dorotheg  Susanna  nach  Weimar.  Ferner
  hatte  Anna  auch  zu  Torgau  eine  Apotheke:  deun  es  schaffte
der  Kammermeister  Haus  Harrer  alle  Krüge  und  Gläser,
welche  im  „gewelbe  ahnn  der  Hoffestuben  gewesen  vff  einem  schiffelein
  onzerbrochen  und  gantz  gegen  Dresden.“  —  Der  eigentliche
Hofapotheker  Johannes  unter  den  Linden,  scheint  jedoch
der  Apothekerei  der  Anna  nicht  eben  freundlich  gesinnt  gewesen  zu
sein,  er  war  auch  mit  Dr.  J.  Neefe  deshalb  in  Spannung  gerathen
  und  dieser  schreibt  deshalb  an  Anna,  9.  Juli  1567:

„Dan  whan  gleich  E.  Chf.  g.  Johanni  dem  Apothekern  schreyben
  ond  befellen  ßo  thut  er  doch  nichts,  dhan  bei  Ime  ist'’  keyn  vorstand
  mehr,  Sunder  Er  wütet,  tobet,  schilt  vnd  lest  sich  gantz  verdrißlicher
  worte  hören,  welche  keynes  wegs  zuschreyben  seynd.“

Er  verweigert  seinen  knaben  heinrich  zur  hilfe  für  die  Dr.  Neefe
beim  Einmachen  und  Salbenzurichten.  —

—  Ebenso  hatte  Dr.  N.  sogar  die  Dienstleute  zu  beaufsichtigen  (Brief  vom  29.
März  1561),  sich  um  den  Hofschneider  Lans  Franske  zu  bekümmern  2c.  —
Auch  war  er  sehr  religiös;  er  übersendete  der  Anna  1562  „als  das  zu  Stolven
  abgenommene  Newe  Ihar  Nag.  Mathesius  zu  Ivachimsthal  Auslegung.
der  Psalmen.“  «

DUSchreilsenderHerzoginDorothcaSusanna,DatunnWeimatzden
17.  Januar  1577.

33)  Sohn  des  Reformators.

23  Trug  nach  Richter  CGenealogia  Lutherorum  einen  bis  auf  die  Schuhe
berabhingenden  Gürtel  mit  Schellen.

34)  Darüber  einen  besondern  Aufsatz.

34)  Darüber  an  einem  andern  Orte  ausführlich.
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        97

Ebenso  klagt  der  Dr.  Neefe  an  einer  andern  Stelle  wegen
des  Ungehorsams  „des  Knaben  Heinrich  vom  Apotheker  Johann
vnter  den  Linden,“  daß  er  namentlich  seiner  Frau  beim  Einmachen
  und  „Salben  zurichten“  nicht  helfen  will.  „Auch  kann  Mag.
Ambrosius  seel.  Weib  ihr  wegen  Krankheit  nicht  helfen.“  —

Die  Markgräfin  Elisabeth  sendete  gleichfalls  der  Anna  sogenannte
  „Apothekerladen,“  wie  aus  folgenden  Zeilen  eines
Briefes  derselben  hervorgeht:

„Die  Apodekerladen  die  sollen  e.  g.  auff  daß  furderlichst  bekommen,
ich  vorsah  mich  dise  wuchen  solle  sie  ferdig  werden,  so  wiell  ich  sie
also  baldt  auff  nurenbergk  vnd  von  Dannen  auff  leibzig  forschaffen
daß  sie  e.  g.  auff  daß  furderlichst  bekommen  mocht.“  Dat.  Onolzbach,
den  1.  März  1575.

Ferner  sendete  Anna  an  ihren  Bruder  Friedrich,  König  zu
Dänemark,  eine  Reiseapotheke:

„nd  nachdem  wir  weiland  vnsern  gnedigen  lieben  hern  vatern
Gotselig  auff  s.  g.  begeren  eine  Truhen  darinne  allerlej  rustung  zu
einer  apotheken  wie  man  die  zu  velde  oder  auff  den  raisen  pfleget  zu
gebrauchen  haben  zu  richten  lassen  vnd  wir  aber  leider  nuhmer  Seiner
gnaden  vnsern  tochterlich  gehorsam  vnd  guthwilligkeit  nit  damit  bezeugen
  konnen,  als  schicken  E.  K.  M.  wir  dieselbige  truhe  vnd  wollen
sie  schwesterlich  damit  verehren"“  2c.  Dat.  Dresden,  d.  4.  Feb.  59.

Als  Chemikalienhändler  jener  Zeit  wird  ferner  in  einem
Briefe  der  Elisabeth  von  Brandenburg  an  Anna:  Andreas
  Berthold  von  ÖOschatz  genannt:

„Beneben  mögen  wir  E.  G.  freundtlichen  nicht  bergen,  daß  vns
Brieffsweiser  Andreas  Bertholdt  von  Oschatz  ettlich  Terra  Sichillata,
Bolus  vund  andere  Materialia  hierher  gebracht,  sich  ein  Zeit  lang
alhier  vffenthalten  vnd  gemellte  Materien  beraith  vund  zugericht,
vund  nachmals  kaufflichen  vnns  zukhommen  Lassen  die  wir  dann  von
Ihme  alls  gerecht  bezahlt  vund  angenohmmen  haben  vuns  darneben
An  E.  G.  vmb  gnädigste  Vorschrifften,  deren  er  frruchtbarlich  zugemessen
  verhofft  vnterthenig  gebetten:  Wann  wir  dann  verhoffen  gemellte
  von  Ihme  erkaufte  Materien  gerecht  zu  sein,  vnd  In  der  Prob
ettlicher  Maßen  also  befunden,  Als  ist  hiermit  an  E.  G.  vunser
freundtlich  gesinnen,  Do  dieselben  dessen  Inn  dero  Apotekhen  bedurfftig,
  E.  G.  wollen  Ihme  vor  andern  gnedig  befurdern,  vund  dieser
vnnser  ahn  E.  G.  gethan  vorschrifften  genießlichen  empfinden  lassen.“
(Dat.  Onolzbach,  den  20.  Febr.,  1577.)

Der  ungemeine  Trieb  der  Kurfürstin,  ihr  Lieblingsfach,  die
Medicin  und  namentlich  Pharmacie,  auch  für  andere  nützlich  zu
machen,  geht  ganz  besonders  aus  folgenden  Stellen  ihrer  Briefe
deutlich  hervor,  die  wir  ebenfalls  nur  rhapsodisch  mittheilen  wollen.
  —  So  schickte  Anna  durch  die  Frau  von  Trautson  in  Wien

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  2.  7
        <pb n="102" />
        96

für  die  „Donna  Margarethen  Röm.  Kayserin  Cammer-Junkfrawen
eine  Schachtel  voll  Hertzwurzel“:

„So  zwefeln  wir  nit!,  sie  wurde  Ir  zu  ihrer  Beschwörung  auff
der  brust  vnd  Athem  wohlbekommen,  doch  mußen  sie  sich  anderer  artznei
  und  viel  suesses  Ding  einzunehmen  eine  Zeitlang  enthalten.“

Besonders  versorgte  dies  gute  Kurfürstin  aus  ihrem  Laboratorium
  mit  allrlei  Stärkungsmitteln  3  6)  und  Medicamenten  den
alten  Wolf,  Fürsten  von  Anhalt,  wenn  sie  verreiste.

„Vnd  schicken  E.  L.  hierbej  einen  zimlichen  krauß  voller  Hauptwasser
  das  mögen  E.  L.  wan  sie  Im  haupt  wehtagen  oder  reissen
entpfinden,  die  sich  von  kelde  vrsachen  gebrauchen,  und  das  Haupt  an
den  Orth  do  die  schmerzen  sein  damit  bestreichen,  desgleichen  schicken
wir  E.  L.  ein  kleiner  kreusell  voller  schwindelwasser  dauon  mogen
E.  L.  wan  sie  den  schwindel  vormerken  oder  sich  dafur  befahren  ein
löfflein  voller  einnehmen,  der  liebe  Goth  lasse  solche  Wasser  E.  L.
wohl  bekommen“  2c.  2c.  Dat.  Dresden,  25.  Feb.  1566.

Ferner  versorgte  die  allwachsame  Kurfürstin  Anna,  der  eigentlich
  nichts  im  heiligen  römischen  Reiche  verborgen  war,  die  Herzogin
  Dorothea  Susanna  wegen  der  unter  den  Kriegsvölkern  ihres
Gemahls  ausbrechenden  Krankheiten  mit  Medicamenten:  „aqugvite
  gifft  puluer  bestelentz  latwerg  vnd  die  grüne  salbe."“
Metz,  8.  März  1568.  —  Ebenso  schickt  sie  auch  an  ihren  Bruder,
den  König  Friedrich  von  Dänemark,  „Pulver  fur  das  an  der
Hauptkrankheit  vnd  andern  giftigen  senchen  leidende
kriegsvolk.“  (Stolpen,  26.  Jan.  1564).  Desgleichen  an  die
Kurfürstin  zu  Brandenburg  „hertzwurzel  gegen  das  herzklopfen“  :7)
und  an  des  Herzog  Ulrich  von  Meckelnburg  Gemahlin  Hirschkolbenwasser
  ss).  —  Auch  hatte  sie  für  den  Erzbischof  von
Magdeburg,  weil  die  Pest  in  Halle  ausgebrochen  war,  viel  Sorge,
weshalb  sie  ihm  „etzlich  gebrenntt  wasser  zur  sterkung  vnd  erquikung“
  und  für  die  „gefehrliche  geschwinde  Seuch  der  Pestilenz“
—  „ein  schechtlein  voller  des  bewertten  Puluers  fur  allerlej  Gifft
sampt  bericht  wye  man  es  gebrauchen  soll“  (Dat.  vffm  Stolpen,

36)  Besonders  Aqguavitä,  Schlagwasser,  auch  Zimmtrindenwasser
  und  Zuckerrosen  (schon  1563).

37)  „Man  pflegt  dieselbigen  fur  vnd  nach  dem  essen  drej  auff  einmahl
schlecht  also  einzunehmen,  wollte  man  dan  die  Wurtzel  puluerisiren  vnd  des
puluers  dauon  Jedes  mahls  so  viel  man  deß  zwuschen  Drei  fingern  halten
kan  trucken  oder  in  einen  wein  einnehmen  biß  solang  es  hilfft.  Das  mag
man  auch  thun,  die  Wurtzel  hat  fast  ein  blat  wie  die  blauwen  veyln,  hetten
E.  L.  gern  das  kraut  danon  mit  geschickt,  So  ist  es  itziger  Wintterzeit  nicht
zu  bekommen,“  2c.  Dat.  19.  Jan.  1564.

28)  „Wir  hatten  auch  E.  L.  gerne  ein  glaß  voller  Hirschkolben  wasser
mit  geschickt  weil  es  aber  noch  ziemlich  kalt  wetter  haben  wir  vuß  befahren
mussen  es  mochte  E.  L.  vnter  weges  gefrieren,  welches  sich  von  dem  Aquavite
  nicht  zu  besorgen.“  Dat.  Dresden,  20.  Febr.  1564.
        <pb n="103" />
        99

den  22.  July  1566)  schickte.  —  Außerdem  war  sie  auch  stets  für
die  Beamteten  des  Landes  und  deren  Familien  sehr  besorgt  und
schickte  ihnen  Arzneien,  so  dem  Jägermeister  Cornelius  von  Rüxleben.
  Anna  hatte  nämlich  von  ihm  einen  Hund  und  Schmalz
geschenkt  erhalten;  sie  bedankte  sich  bei  ihm  dafür  und  schrieb
16.  December  1563  an  diesen  alten  Diener  wie  folgt:

„vnd  schicken  dir  dargegen  bej  deinem  bothen  zwo  versiegelte
Schachteln,  in  der  einen  Manus  Chrj  3?)  In  der  andern  weisse
Morsellen,  welche  beide  das  hertz  sterken  und  für  die  Ohnmachten  dienen“
  2c.  2c.  —

Ebenso  erhielt  Joachim  Belouen  Weib  „aufm  Stolpen“  Arznei
  zugeschickt  (22.  Febr.  1566)  —  und,  wo  Anna  sich  als  Arzt
bewähren  konnte,  that  sie  es  410),  worauf  wir  noch  später  zurückkommen
  müssen.

Die  hauptsächlichsten  Krankheiten,  welchen  Anna  und  ihre
Gesinnungsverwandten  ihre  vorzüglichste  Aufmerksamkeit  schenkten,
waren:  das  rothe  Wehe,  #1)  die  hinfallende  Krankheit,
  2)  der  Rothlauf  am  Fuße,  "3)  der  Scorbut,  4)
die  rothe  Ruhrss)  und  ganz  besonders  die  Pest,  die  in  den

39),  Palma  Cbristi,  Wunder-Palme  oder  Frutex  Ricinius.

40)  Die  Kurfürstin  Anna  ist  eine  so  erhabene  Gestalt  für  die  sächsische
Geschichte,  daß  man  sich  nur  freuen  kann,  daß  sie  an  Hofrath  Dr.  Engelhardt
  ihren  Biographen  fand,  der  ihr  einen  Theil  seines  Lebens  uneigennützig
  opferte,  damit  auch  diese  Lücke  der  Geschichte  erfüllt  werde.

11  Anna  an  Markgraf  Hans  Georgs  Gemahl:  „Der  vberschickten  kunst
ond  pulvers  halber  vor  das  Rothe  wehe  thun  wir  vns  gantz  f.  bedanken.

453)  Anna  an  Haugen  von  Schönburg  Gemahl  Frau  Anna  geb.  Gräfin
von  Gleichen:  „Wollten  euch  auch  gerne  den  begerten  Bolum  armenum  Mittgeteilt
  vnd  zugeschickt  haben  so  hat  -  vnsers  —  gemahls  Leibarzt  Doctor
Johan  Neue  ietziger  Zeit  keinen  bej  sich  auff  der  raise  gehabt  2c.“  Dat.
Schwarzenberg,  den  30.  August  1565.  7-
        <pb n="104" />
        100

—---  —S31

Jahren  1565  bis  1568  fürchterlich  in  Sachsen  hauste.  18)  —  Ein
Hauptmedicament  in  der  damaligen  Pharmacopöe  scheint  aber,  zuverlässig
  wegen  damals  gewöhnlicher  Giftmischerei,  das  Giftpulver
  und  verschiedene  Gegengifte,  auch  oft  schlechtweg  das
„Gift“  genannt,  gewesen  zu  sein.  Anna  versorgte  fast  alle  Fürsten
  und  Fürstinnen  Deutschlands,  auch  Andere,  die  sich  an  sie
wendeten,  reichlichst  damit  in  natura  oder  sie  schickte  ihnen  das
Recept;  auch  war  sie  fort  und  fort  bemüht,  noch  ein  zuverlässigeres
Mittel,  namentlich  Schutzmittel,  gegen  Vergiftung  2c.  2c.,  die
in  jener  spanischen  Sittenperiode  doch  allgemein  zu  fürchten  sein
mußte,  zu  erlangen  17).  —  Ein  anderes  Hauptmittel  war  das

16)  1566  war  die  Pest  so  arg  in  Sachsen,  daß  sich  die  Mutter  der  Kurfürstin
  Anna,  Dorothea  von  Dänemark,  scheute,  nach  Dresden  zu  kommen
wegen  der  „geschwinde  seuche  der  pestilenz"“.  —  Paul  Eberus
dankt  von  Wittenberg  aus,  Dat.  Mittwoch  nach  Michaelis  1567,  für  das
erhaltene  Aqus  vitae,  Schlagwasser  und  Giftpulver,  und  meldet,  daß  die
Seuche  wieder  ausgebrochen  sei  in  dem  Hause  eines  Bäckers,  den  Wirth  mit
drei  Kindern  getödtet,  doch  die  Häuser  der  Studenten  und  Professoren  verschont
  habe.  —  Anna  an  ihre  Mutter:  „Seit  der  Zeit  aber  das  S.  L.  (ihr
Bruder  Johann)  abgereiset,  bin  Ich  mit  meinem  herczl.  h.  v.  g.  anhero
gegen  Senfftenberg  do  es  dann  dar  Itzo  der  regierenden  schwinden  seuch
halber  noch  etwas  sicher,  geruckt  vnd  eine  zeitlang,  biß  man  syhet  wie  sich
die  sterbensleuffte  anlassen  möchten  verharren  werden.  Der  liebe  Gott  wolle
seinen  gerechten  zorn  vnd  wohlverdiente  Straff  von  vns  gnedigklich  widerumb
  abwenden.“  Dat.  Senfftenberg,  den  18.  Sept.  1566.  —  A.  an  Herzeg
  Ulrichs  zu  Meckelnburg  Gemahlin:  „Gleichwol  wollen  wir  E.  L.  fl.
nicht  verhalten  daß  es  negst  zu  der  Lochaw  nicht  gantz  reine  gewesen,  dann
der  Jegermeister  bald  hernach  auch  seiner  Sehne  einen  ond  seit  der  zeit  11
Personen  an  dieser  Seuch  gestorben,  derhalben  wir  plötzlich  von  dannen
auffgebrochen  vnd  anhero  vorruckt  auch  mittler  weile  mit  onserm  hertzliebsten
Herrn  v.  g.  nach  des  Erzbischoffen  zu  Magdenburg  seligen  tedtlichen  abgang
zu  dem  Churf.  zu  Brandenburg  gegen  der  Grimnitg  verreisen  mussen,  welches
vns  dann  verhindert  das  wie  E.  L.  wir  gern  gewolt  ond  billich  tbun  sollen
nicht  alsbald  schreiben  können  2c."““  Dat.  Senfftenberg,  den  8.  Oct.  1566.
—  A.  an  Herzog  Johann  Wilhelms  zu  Sachsen  Gemahlin:  „Torgau  den  31.
Oct.  1565.  Cin  Jungfrau  war  dieser  „von  der  geschwinden  anfallenden
  seuche  der  pestilentz  entzundet“  plötzlich  gestorben.

„  ro  thun  wir  E.  L.  hirmit  vnser  puluer  vor  die  gifft  auf  diese  erschreckliche
  seuche  vielfeltig  bewert  befunden  freuntlich  vbersenden  vnd  muß
solch  puluer  also  gebraucht  werden;  Wan  man  an  geferlichen  ortern  ist,  so
—9  man  frue  souil  auf  eine  messer  spitze  gehet  des  puluers  einnehmen,  vfn
al  aber  da  einem  diese  seuche  anstost,  dafur  der  Allmechtige  guttige  Got
E.  L.  vnd  die  Iren  bewaren  wollen,  So  sal  man  einer  starcken  erwachsenen
person  des  puluern  ein  quinten  ond  den  schwechern  nach  gelegenheit  ein  halb
oder  dreiteil  eines  quinten  in  einem  warmen  weine  eingeben  So  treibt
obberurt  puluer  die  gift  durch  den  schweis  ond  sonst  aus.“

1)  Pulver  für  alle  Gifte:  „Wenn  sich  einer  besorgt  oder  albereit
weiß  oder  empfindet  daß  er  gifft  eingenohmmen  ond  bei  sich  habe  Soll  er
diß  Pulfferß  von  der  grosse  einer  Muscaten  nuß  In  wein  oder  weinessig  einnehmen,
  ond  wer  die  Gelegenheit  hat  sich  darauf  niederlegen  ond  zudecken,
so  darff  er  sich  der  gifft  halber  keiner  gefahr  seines  lebenns  oder  anderer
beschwerung  seines  Leibes  mehr  besorgen.  Diß  ist  mit  Allerlei  gifft  von
hüttenrauch,  schlangen,  Spinnen  vnd  Krötten  an  menschen  und  thieren  oft
        <pb n="105" />
        101

„Augenwasser“  wovon  fortwährend  aus  Anna's  Privatapotheke
ein  ziemlich  starker  Versandt  war  18)  und  ein  drittes  das  sogenannte
Schwindwasser  19).  Außerdem  aber  scheinen  stets  vorräthi
gewesen  zu  sein:  Hirschkolbenwasser,  30)  Hirschhorn  wasser,
  1)  Gebrannt  Wasser  der  Milz  von  Eseln  und  Pferden
  32)  und  Rosenwasser,  was  auch  schon  die  Herzogin

malst  versuchtt  vnd  allezeit  gewiß  vnd  bewertt  befunden.“  —  Gebrauch  des-Giftpulvers:
  „Wenn  Hih  ein  Mensch  befartt,  daß  Ime  gifft  gegeben  sei
oder  dasselbig  selbst  unwissende  genommen  habe  So  soll  er  dieße  bulffers
einer  gutten  hasell  nuß  groß  in  wein  oder  weinessig  einnehmen  sich  darauf
niederlegen  vnd  warm  zudecken  lassen,  daß  er  mit  Vhrlaube  schwitze  oder  sich
sonst  des  luffts  enthalten  so  ist  er  wieder  genesen  ond  darff  sich  nicht  besoren
  das  Ihme  die  gifft  einigen  schaden  an  seinem  leben  oder  gesundheit  zusage."
  Anna  an  Markgraf  Hansen  z.  Br.  Gemahl.  —  So  verlangte  A.
von  der  Gräfin  von  Hohenlohe  geb.  von  Solms  das  Recept  für  das  Gift,
„so  etwaem  Marggraf  Albrecht  zu  Brandenburg  seliger  gedechtnuß  gehabt.“  —
„Was  das  obberurte  Recept  anlangt,  ist  es  denn  von  f.  L.  her  gemal  nicht
gemes,  dann  nicht  gleiche  stucke  darein  gehen,  ond  hatten  derhalben  auch  in
denn  mit  gnaden  gerne  wilfaret,  ond  eine  abschrift  desselbig  Recepts  bei
E.  L.  ausgerichtet,  ond  itzo  mit  vberschicket  So  haben  es,  aber  SL.  itzo  nicht
bej  sich.  Wir  wollen  aber  nicht  vnderlassen,  wan  es  zwischen  beiden  Frawentagen
  kompt,  das  puluers  in  einer  mennig  machen  zu  lassen  2c.“

4s)  Augenwasser  der  Anna:  Ein  Theil  Fenchelwasser,  ein  Theil  Rosenwasser
  und  zwei  Theile  Brunnenwasser  gemischt  „onndt  Semmel  Krumen
dorinnen  wol  genetzt  ond  als  dann  solche  nasse  Semmeln  mit  einem  saubern
schleyer  hinten  ins  Genicke  gebunden,  dasselbige  so  offt  es  druckenn  worden,
hinweg  gethan  vund  wieder  frisch  angefeuchtet  an  die  Stadt  gebunden,  Vnd
dann  die  Augen  bisweilen  mit  einem  tuchlein  in  fenchelwasser  genetzt,  gewuscht
  vnd  ausgeleuttertt  vnd  dies  hat  vns  empfindlich  geholfenn  dann  wan
man  sonst  viel  auf  die  Augen  legt  So  pflegen  sich  nur  mehr  flusse  herzuiehen.“
  —  Am  5.  Januar  1563  wollte  Anna  an  den  Kaiser  Augenweser
cchicken,  war  aber  durch  die  große  Kälte  behindert  worden,  dasselbige  abzusenden.


19  Erbittet  sich  Fräulein  Agnes  Reuß  von  Plauen,  die  erst  viel  Schmerzen
  im  Leibe  hatte  und  der  es  dann  in  einen  Arm  geschlagen  war,  daß  er
schwandt  von  der  Anna.  Greiz,  den  5.  Jan.  1572.  —  Auch  bittet  um
Schwindwasser  Markgräfin  Katharina  von  Brandenburg  zur  Herstellung
ihres  Armes.  Crossen,  5.  Maj  1573.

50)  Anna  an  Barbara,  Herzogin  von  Liegnitz.  Torgau,  den  18.  November
  1561.  „Das  man  die  kolben  von  den  Hirschhörnern  wann  die
hirsche  wieder  aufgesetzt  vnd  doch  nicht  gar  verschoben  haben  nehmen  ond
abschneiden  muß  so  fern  man  kan,  das  sie  nit  gar  weich  sein,  dan  sonst  kommet
zu  viel  feistigkeit  dorein  vnd  lasset  sich  das  Wasser  nit  wohl  vber  Jar  halten
es  wirdet  richent,  dieselbige  kolben  soll  man  wurfflicht,  doch  auch  nit  zu
klein  zerhacken  vnd  darnach  durch  das  Balneum  marie  durch  Wasser  vnd  nit
durch  den  Sand  distilliren  vnd  durchziehen  lassen  vnd  alsdann  gebrauchen  2c.“

5l)  Auch  sendet  solches  A.  an  Barbara,  Herzogin  von  Liegnitz:  „Weill
wir  auch  bericht  sein  das  das  wasser  so  vom  Hirschhornn  gebrannt  wird  zum
Hertzenn  sehr  gut  sein  soll.“

52)  Unter  Milz  dürfte  wohl  der  Mutterkuchen  verstanden  worden  sein.
—  Kurfürstin  Anna  an  die  Domina  zu  Weißenfels,  Aebtissin  von  Watzdorf:
„sobald  die  Vohlen  vnd  jungen  Esel  von  dem  Mutterpferdten  vnd  Eselinnen
geboren  werden,  daß  mann  Ihnen  von  Stundt  an  die  Miltz  auf  der  zungen-
        <pb n="106" />
        102

Katharina  sich  von  ihrem  Weinmeister  von  Freiberg  1547  schikken
  ließ.  —

Das  allervornehmste  Medicament  zur  Stärkung  des  Körpers
und  Geistes  war  jedoch  die  Aqua  vitae,  welche  Anna  an  alle
„gute  Geistliche“  des  Landes  zum  Neujahre  und  auch  an  fast
alle  Fürsten  und  Fürstinnen  versendete  53).  Die  Hauptunterstützung
bei  Anfertigung  derselben  war  ihre  Lehrmeisterin,  die  „alte  Greuin“,
Dorothea.  von  Mansfeld  54).  Anna's  Aquavitä  bestand  aus:  20
Loth  kleiner  geriebener  Semmel,  16  Loth  des  allerreinsten  weißen
Zuckerkants,  „der  gar  klein  zerstossen  und  beides  durch  einander
gemischt  ward.“  —  Dieses  Mittel  der  Anna  machte  sogar  großes
Aufsehen  am  Kaiserhofe  in  Wien,  wohin  sie  es  alljährlich  mehre
Male  schickte.  —  Sie  verfertigte  in  ihrem  Destillirhause  weiße

wie  obgem.  ehr  dann  sie  von  den  Mutterpferden  weggerissen  vnd  aufgefressen
werden  nehme,  vnd  sobald  sie  Euch  deren  Miltz  einen  bringen,  So  wollt  Ir
mit  fleiß  auffzeichnen,  ob  er  von  einem  mannlein  oder  weiblein,  von  einem
Esel  oder  Pferde  sei  damit  man  eins  fur  den  andern  vnterschiedlich  wissen
möge.  Wan  Ir  nun  die  Miltz  also  vuterschiedlich  vorzeichnet,  v.  gemerkt
habet  So  wollet  von  Lindenen  Holz  Spisslein  machen,  die  Miltz  daran
stecken  und  aushencken,  ond  also  in  der  Lufft  trucknen  lassen.“  —  „von
solchen  Miltzen  aber  wollet  zwene  Miltz  so  von  jungen  Esels  füllen  die
Mannlein  sein  gewonnen  worden,  gar  kleine  hackenn  vnd  darüber  zwo  Maß
Milch  vonn  einer  Eselin  die  Kürzlich  erst  geworffen  hat  daruber  gissen,  ond
onter  einander  mischen,  dasselbe  4  oder  5  tage  also  stehen  lassen  vnd  darnach
zwo  wasser  brennen,  dasselbige  wasser  Sonderlich  also  zeichnen,  vnnd  vuß  sobald
  es  ferttig  wol  verwahrt  zuschicken,  desgleichen  wollet  auch  zweene  Miltz
so  vom  Jungen  Esels  fullen  die  weiblein  sein,  genommen  worden,  wie  oben
erzelt,  hacken  mit  Eselsmilch  begießen  vnd  auch  ein  besonders  wasser  daraus
brennen,  dasselbige  auch  onterschiedlig  zeichnen  2c.“  —  —  „ond  dasselbige
hernach  wiederumb  zu  mans  oder  weibs  Personen  gebrauchen  kennen.“

53)  Anna  an  die  Herzogin  zu  Baiern:  „Die  Wurtzeln  so  E.  L.  Ins
Aqua  vite  thun  sollen,  müssen  gröblicht  zerschnitten  werden  ond  haben
E.  L.  nuhmer  hohe  zeit  die  gewürtz  Inn  den  brantwein  zu  thun,  damit
es  darauff  stehen  kenne,  desgl.  sollen  E.  L.  auch  die  Kräutter  zu  seiner
zeit  etwas  groblich  zerschneiden,  doch  nit  gar  klein  hacken  lassen  ond  also
hinein  thuen.“  Dat.  Nossaw,  den  11.  Nov.  1563.  —  A.  schickt  auch  Aquapitä
  an  die  Herzogin  von  Preußen.  Doch  bemerkt  sie:  „Vud  dieweil  wir
zv  der  arbeitt  so  von  weissen  vnd  gelben  Bernstein  gemacht  wirdet  eine  sonderlich
  lust  vnd  gefallen  tragen,  E.  L.  aber  denselben  vnter  Irer  gewalt  haben,
  das  wir  gleich  solch  arbeit  gerne  noch  würden  zalen  wollen  doch  nicht
dazu  kommen  kennen  So  bitten  wir  E.  L.  hiermitt  gantz  fl.  Do  sie  Ichtwas
  von  gemachten  Bernstein  oder  sonst  schon  große  Stucke  von  weissen  oder

elben  bernstein  hetten,  sie  wolle  vnß  vmb  freundlicher  angedechtnus  willen
ej  diesen  bothen  fl.  vnd  guthwillig  damit  vorsehen.“  Dat.  Dresden,  den
1.  Aug.  1566.  —  Namentlich  hatte  Anna  fortwährend  den  Herzog  Heinrich
den  Jüngern  von  Braunschweig  damit  zu  versorgen,  dem  dasselbe  gar  wohl
ekam.

54)  Anna  an  Dorothea  von  Mansfeld:  „Wir  schicken  euch  als  vnßerem
Lehrmeister  tzwej  gleser  mit  weissen  vnd  gelben  Agua  vile  zur  Prob  mit  gnedigsten
  begeren  vns  zu  uerstendigen  wie  es  euch  gefellt  ond  ob  wir  es  wohl
recht.  getroffen.  Dresden,  den  19.  April  1564.
        <pb n="107" />
        103

und  gelbe  („gele“)  Aquavitä  5  5),  auch  rothe  5  ),  und  man  schrieb
diesem  Mittel  die  trefflichste  Heilkraft  zu  57).  —

Ferner  verabreichte  die  allzeit  thätige  und  für  das  Wohl  der
Mitmenschen  so  überaus  besorgte  Kurfürstin  Anna  auch  mancherlei
Pulver  und  Latwergen,  besonders  die  „heisse  Magenlatwergess),
  die  „Quittenlatwerge“  nebst  Saft  59)  und  die
Traubenlatwergeso).  Ebenso  versendete  sie  alljährlich  an  mehre
Höfe,  namentlich  aber  an  die  ihr  werthe  Administratorin  von
Magdeburg,  Elisabeth,  den  Quittenwein.  Auch  der  „Johannistreubelsaft“
  war  bei  ihr  stets  vorräthig,  so  wie  nicht  minder  der
weitberühmte  Kinderbalsam  61)  und  die  „weisse  Morselle“  62);

55)  „Diese  wasser  müssen  stetts  mit  einer  blasen  wol  verdeckt  vnnd  verbunden
  werden  sonderlich  das  weisse,  dann  sonst  euaporirt  oder  verschwindett
es  In  kurzer  Zeitt.  Diß  aquavite  ist  ein  gewiß  preservatif  wider  den  schlagk
ond  erquickung  In  Ohnnachten  ein  sterckung  aller  natürlichen  leibskrafft  ond
sinlichkeit  eine  bewerte  Artznei  wider  alle  krankheiten  so  von  kalter  verschlemmung
  des  magennß  ond  verstopffung  der  adern  kommen.  Das  gelbe  Aqua  vite
Ist  an  der  wirkung  nit  so  crefftig  als  das  weisse  dann  eß  würdett  erst  nach
dem  weissen  von  derselben  vberbleibenden  materj  mit  etlichen  zusetzen  gemacht.
abertr  auch  nitt  so  scharff  Alß  das  ander  vnd  bequemer  zu  teglichem  gerauch.“

  —

55)  Anna  sendete  am  1.  Juni  an  den  Fürst  Wolff  zu  Anhalt  „ein  glas
voll  rothen  Aquavitae.“

57)  Ist  gut  für  innere  Krankheiten,  „so  sich  von  Kelte  vrsachen  Sonnderlich
  aber  fur  den  Schlack  vnd  Anmacht  ond  ist  sonst  eine  treffliche  sterkung
zu  erhaltung  des  Lebens  ond  menschliche  kreffte.“  —  „Man  pfleget  solch
wasser  mit  gestoßenem  Zucker  Candj  ond  klein  geriebener  semmel  krommen
eines  souiel  als  das  andere  auf  einmal  so  vil  als  ongeferlich  eine  halbe
welsche  nuß  groß  Abendts-  vnd  morgenns  einzunehmen  sunst  aber  zu  geferlichen
  zufellen  Iderzeit  wan  es  die  rettung  erfordert  zu  gebrauchen.“  '

58)  A.  an  Hertzogen  Ernsten  tzu  Braunschweig  Gemahell:  „Darnach  ein
schechtlein  mit  gifftpuluer  vnd  eines  mit  Puluer  fur  die  Colica  oder  Grim—
men  ond  dan  ein  buchslein  mitt  heisser  Magen  Latwergen  alles  versiegelt  in
einem.  Kober.“  Dat.  Dresden,  den  10.  Sept.  1565.

59  A.  verspricht  der  „Gemahl  des  Marggrafen  Hans,  den  Unterricht
zur  Vorfertigung  der  Latwerge  und  Saft.“

60)  A.  an  Agnes  von  Solms:  „sampt  den  vberschickten  tzweyen  latwerge
zu  zredigen  guten  gefallen  empfangen.“  A.  hatte  nicht  Zeit  gehabt,  sie  selbst
zu  bereiten.

s1)  A.  an  Marggraf  Hans  Georg  Gemahell:  „Deß  kinderbalsambs  aber
megen  E.  L.  so  offt  sich  dieselbig  vbell  entpfinden  einnehmen  So  verhoffen
wir  zu  den  Almechtigen,  es  soll  E.  L.  wohl  bekommen  Dan  es  so  allen  weibern
  denen  wir  es  in  solchen  fellen  bishero  gegeben  geholffen““  —  hat  keinen
Vorrath:  „Wollen  aber  des  balsambs  gegen  den  furstehenden  sommer  will
es  Goth  mehr  zurichten.“  —  2c.  «

«82)A.andenKurfürstunddieKurfürstinzuBrandenburg:»die
weisse  Morsalle  vnserer  Confection  gerne  gebrauchen,  welche  auch  derselben
zu  Irer  gesundheit  wol  bekommen  sollen,  so  haben  wir  deren  E.  L.  zwm
besten  vnd  fl.  gefallen  vor  vnserm  abreisen  desto  mehr  machen  lassen.“  A.
ging  nach  Naumburg,  glaubte  dort  den  Kurfürsten  zu  treffen,  doch  er  war
ehen  Leibesschwachheit  gehindert,  dort  auf  dem  Tag  zu  erscheinen.  —  „vnd
doch  derselben  abgesandte  Rethe  alhir  gewesen,  haben  wir  nit  vnterlassen
        <pb n="108" />
        104

von  Salben  versendete  sie  öfters  die  „wolrüchende  Salben“63)
und  als  Vehikel  dazu  wird  Feist,  „Stein  bock-“  und  „Gemfß-Unschlitt“,
  „Mormentelschmalz“  und  Bärenschmalz  oder
Bärenfett,  so  wie  Feist  von  geschnittenen  und  gemästeten
  Hunden  wiederholt  erwähnt  59.

Als  vorzüglich  gebrauchsame  Ingredienzen  zu  den  Arzneien
  sind  außerdem  noch  hier  und  da  in  Acten  aus  jener  Zeit
erwähnt:  Hirschkreuzéös),  das  zwischen  den  beiden  Frauentagen
ausgenommen  werden  mußte,  wie  Anna  an  Dr.  Joh.  Ungnad
(24.  März  1561)  schreibt;  Hirschschwüämmeöb),  die  man  auch
Hirschbrunstön)  nanute;  Hirschzungenös),  Roseublätkönnen

  von  solcher  Confection  E.  L.  ond  ders.  Gem.  Jeden  eine  schachtell
volle  weisser  Morsellen  versiegelt  tzutzuschicken.“  Dat.  Naumburgk,  den  23.
an.  1561.

*  63)  A.  an  Dorothea  von  Mansfeld:  „Vud  wie  wohl  wir  das  Recept
von  euch  bekommen  haben  wie  man  solche  salbe  machen  soll,  weill  vuß  aber
dieselbig  erstmals  nicht  allerding  gerathen  Ist.  und  es  vielleicht  an  dem  mangelt
  das  wir  mit  der  Handtarbeit  nicht  recht  wissen  vmbzugehen  Ir  euch  au
nuhmehr  zu  reisen  verdrossen  macht  das  Ir  vuß  solchs  nicht  allemahl  selbst
weisen  kennet,  Als  begeren  wir  gnedigst  Ir  wollet  vuß  das  Recept  sampt
dem  gantzen  proceß  der  Handarbeit  wie  man  allenthalben  damit  umbgehen
soll  nochmals  aigentlich  vnd  auffuhrlich  auffgezeichnet  zuschicken  damit  wir
die  salb  Im  fall  der  noth  selbst  rechtschaffen  machen  könnten.“

Anna  an  Sabina  von  Brandenburg:  „Derneben  schicken  wir  E.  L.
auch  das  salblein  ond  hetten  derselben  auch  gerne  die  andere  salb  so  vns
Marggraffen  Johanns  gemahell  gelernet  mitgeteilet  wir  wissen  aber  nit  ob
wir  dieselbige  kunst  recht  eingenohmen,“  will  von  Neuem  deshalb  schreiben.

6"4)  A.  an  die  Herzogin  von  Mecklenburg:  „Vnd  vermerken  onter  andern
  das  das  feiste  so  wir  E.  L.  zugeschicket  etwas  hartte  sei:  Nun  wollen
wir  E.  L.  nitt  vorhaltten,  das  solch  feistes  etwas  alt  ond  derhalben  also
hartte  sei  da  wir  haben  dismals  kein  newes  oder  frischers  bekommen,  do  aber
E.  L.  dasselbige  gebrauchen  wollen,  so  müssen  sie  es  auff  einem  saubern
Reibenstein  zertreiben,  alsdann  wirdet  es  flüssig  vnd  geschmeidig  zu  gebrauchen,
wie  wir  solches  gelernt  haben.“  Dat.  Crottendorf,  den  17.  Juli  1561.—
A.  sendet  Steinbock=  und  Gems-Unschlitt  an  die  Herzogin  von  Bajern
wegen  einer  wohlriechenden  Salbe  (5.  Januar  1563).  —  Auch  Mormen-=tel-Schmalz
  zu  einer  wohlriechenden  Salbe  an  die  Herzogin  zu  Baiern.
—  Anng  hat  durch  August  erfahren,  daß  der  Herzog  Ernst  von  Braunschweig
„vnlängst  einen  grossen  Behren  gefangen  So  bitten  wir  fl.  E.  L.  wolle  vns
mitt  ein  wenig  Behrenschmaltz  versehen  vnß  auch  darneben  berichten,  ob
solchs  von  einem  Behren  oder  Behrin  sei.“  Torgau,  1.  Febr.  1563.  —  An
die  Herzogin  von  Bajern  schickt  sie  endlich  Hundefeist,  da  sie  annimmt,  „das
E.  L.  vielleicht  gemestette  geschnittene  Hunde  nicht  haben  mögen.“  Den  5.
Januar  1563.

s5)  A.  an  Georg  von  Schönburgs  Gemahlin:  „Vud  In  einem  hultzern
gedrehten  büchslein  etzlich  rechte  Hirschkreuze  sampt  einer  schachtel  voller  bohnenmehel.“
  Dresden,  15.  Sept.  1565.

66)  Anna  bezieht  von  der  Herzogin  Dorothea  Susanna  von  Sachsen
dieselben  (Datum:  Waimar,  den  4.  Oct.  1567),  und  sendete  der  Markgräfin
Katharina,  Johanns  zu  Brandenburg  Gemahlin,  solche.

67)  Die  Aminiktratorin  an  Anna:  Zeddel.  „auch  Herz  allerliebsten
ramutter  ich  bitte  E.  g.  gar  ser  vmb  in  Herschschwemenn  das  man  Hersrons
  nennt  vnd  vmb  in  weineck  herskreiz“  2c.

68)  Anna  an  die  Gemahlin  des  Herzogs  Ernst  von  Braunschweig:  „auff
        <pb n="109" />
        105

ter  s),  Einhorno),  Wachantelholz?“:),  Terpentin?),
Gockelsguth  oder  weißer  Vitriolm),  Einbeere  (Eimbehre),
  welche  so  wie  Violen  2c.  2c.  von  den  Förstern  und
Schössern  des  Landes  alljährlich  an  das  Destillirhaus  eingeschickt
werden  mußten  74)  2c.  2c.  —

Auch  Thauwasser  wurde  in  Vorrath  genommen  und  scheint

als  Schönheitsmittel  angewendet  worden  zu  sein  ½½5).

—  —

vnssere  costen  einen  tragekorb  oder  zweene  voller  Hirschzungen  mit  samptt
den  Wurtzeln  Inn  Zunehmung  deß  Monats  außgraben  lassen  vnd  dermaßen
förderlich  anhero  oder  kegen  Dreßden,  wo  wir  sein  werden,  vbersenden,  daß
wir  diesselbigen  noch  im  wachsenden  lichte  vnd  vor  den  vollen  Monat  können
setzen  lassen,  auch  den  Bothen  anbeuehlen,  daß  die  solche  kreutter  vuterwegs
mit  nassen  tuchern  vmwinden  ond  frischen,  damit  die  Wurtzeln  von  der  lufft
nitt  dürre  werden.“  -

s9)  Bestellt  Anna  bei  der  Domina  zu  Weißenfels.  26.  Juli  1561.

70)  Anna  an  Mutter  Dorothea:  „Vnd  binn  E.  G.  für  solche  mutterliche
  willfahrung  ond  ertzaigung  sonderlich  aber  von  wegen  des  zugeschickten
Stuck  Einhorns.  tochterlich  ond  zum  Hechsten  dankbar.  E.  G.  darffen  auch
keine  andere  bej  sorge  tragen  dan  das  dasselbige  von  mir  In  hohe  vleissiger
acht  und  verwahrung  soll  gehalten  vnd  nicht  vonhanden  gelassen,  sondern  nur
In  eussersten  nothfallen  verbraucht  werden.“  Dresden,  den  29.  Oct.  1563.

71)  Die  Administratorin  zu  Halle,  Katharina,  Markgräfin  zu  Brandenburg,
  schickte  Dat.  Halle,  den  6.  September  1574,  an  die  Kurfürstin  Anna
„Wachantelholtz“.

72)  Anna  an  die  Gräfin  von  Hohenlohe  in  Neustein:  „Dieweill  vns
auch  der  Terpentin  so  Ir  vns  zugeschickt  sehr  wohl  gefallen  vnd  wir  denselben
  hier  zu  lande  so  rein  geleuttert  nicht  bekommen  kennen,  Als  gessunen
wir  gar  gunstig  Do  es  euch  mit  Ichte  thunlich,  Ir  wellet  vns  einen  th.  solches
geleuterten  Terebethins  mit  Cuch  anhero  bringen.“  Dresden,  14.  May  1563.

73)  Anna  an  Herzog  Heinrich  von  Braunschweig:  „Das  wir  zu  vuser
Kunstirung  2  Cter.  weissen  Vitriol  so  man  Glogkelsgutt  pflegett  zu  nennen
vnd  In  E.  L.  lande  Im  Rammelsberg  wachsen  soll  bedürffen,  weit  wir  vnß
aber  deß  in  solcher  gütte  an  andern  ortten  nicht  erholen  kennen,  ond  wir  zu
E.  L.  das  fl.  Vertrauen  haben,  sie  werde  vns  damit  nicht  lassen,  Als  ist  vnßer
freundlich  bith  sie  wolle  vuß  mit  2  Ctner  des  rainsten  vnd  lautersten  weißen
Vitriol  so  man  Glogkelsguth  nennet  vnd  E.  L.  Warandyn  Lasarus  ercker
wohl  kennet,  vnd  derselben  berichten  kann,  fl.  vorsehen  vnd  demselben  vffs
ehest  es  fuglich  geschehen  kann  vubeschwörtt  zuferttigen.“  Anna,  verspricht
dafür  Aquavitä.  Dresden,  5.  April  1563.

74)  Anna  „an  Nickell  Muller  Forster  tzum  Honstain.  Lieber  getrewer,
Nachdem  auff  negst  künfftigen  Donnerstag  welcher  ist  der  15.  August;  der
erste  Frawentag  die  Einbehre,  so  wir  zu  etlichen  vnseren  Artzneien  pflegen  zu
gebrauchen,  mussen  gesamblet  werden,  So  befehlen  wir  Dir  hiermit  Du  wollest
auff  dem  hohen  walde  vnd  andern  örten  Do  die  Einbere  zu  bekommen  vleissige
bestellung  thun,  das  vns  solcher  Einbehre  ein  gutter  sauberer  grosser  topff
voller  zusammen  gelesen  werden,  darnach  wollest  auch  bestellen,  das  vns  ein
zimblicher  tragekorb  voller  einbehr  mit  sampt  dem  kraut  ond  wurtzeln  alles
bei  einander  gesamblet  werde  die  wollest  Du  vns  sobald  Du  deren  genug  hast
gegen  Dreßden  schicken  und  vnserm  Apotheker  Johan  vnter  den  Linden  daselbst
vberantworten,  Was  Du  zv  sammblung  dieser  behre  außgelegt,  das  soll  Dir
der  Cammermeister  gegen  Zaigung  dieses  Brieffs  von  vnseretwegen  widerumb
entrichten  vnd  thust  daran  vnser  gefellige  mainung.“  Dat.  zum  Sack,  den
10.  August  1566.

75)  „An  Ordulana  Etzdorfin  Hoffmeisterin.  E.  L.  Besondere.  Wiewohl
        <pb n="110" />
        106

Ohne  das  hier  Mitgetheilte  etwa  für  eine  vollständige  Geschichte
  der  Medicin  in  Sachsen  bis  zum  Ende  des  16.  Jahrhunderts
ausgeben  zu  wollen,  stehen  wir  doch  in  der  Hoffnung,  daß  dieser
skizzenhafte  Versuch  vorläufig  wenigsteus  Andeutungen  lieferte,
die  zu  weiterer  Forschung  und  gründlicherer  Ausführung  führen
können.  —  Einzelne  Beiträge  und  Zusätze  aus  der  Zeit  der
Sophia  und  Magdalena  Sibylle  können  noch  in  Zukunft  folgen.  —

Eine  noch  unbenutzte  Quelle  für  die  Geschichte  der
Stadt  Jüterbog  ).

Unter  den  Handschriften  der  öffentlichen  K.  Bibliothek  zu  Dresden
  befindet  sich  auch  ein  Jüterboger  Gerichtshandelswir

  Dir  für  vnserem  abreisen  befohlen,  was  Du  Dich  von  dem  ersten  tag  des
Monats  May  biß  zu  endung  derselben  mit  sammblung  des  Mayentaues  halten
  sollest,  So  begeren  wir  doch  vnnd  befehlen  Dir  hiermit  gnedig  Sobald
der  Mayen  eintritt  Du  wollest  alle  nacht  desselbten  gantzen  Monats  wofern
es  nicht  regnet,  reine  saubere  tücher  auff  den  rasen  auffbreiten  auff  der  taw
dorauff  falle  und  wan  die  sonne  des  morgens  auffgehet  alsdann  wollest  die
Tucher  vber  saubere  gefeeß  auswinden  vnd  den  taw  also  samblen  vund  einfassen
  biß  wir  deß  genug  haben,  Were  es  aber  den  Mayen  vber  solch  regenwetter
  das  Du  des  taws  solcher  gestalt  ond  auff  diese  nicht  genugsams  aufffahen
  vnd  samblen  kontest,  als  viel  wir  deß  sonst  bedurffen,  So  wollest  darneben
  den  taw  auff  die  andere  weise,  wie  wir  sonst  zu  vorn  samblen  ond
doch  ein  Ides  taw  wasser  besonder  fassen  vnd  biß  zu  onser  ankunfft  verwahren,
  daran  thust  2c."  Dat.  Augsburg  d.  5.  Apr.  1566.  —  Anna  an  Markg.
Hanns  Georgen  von  Brandenburg  Gemahlin.  „Weil  sie  nechst  vorgegangenen
  Walpurgis  auß  verhinderung  Ires  abwesens  kein  tau  wasser  auffahen
lassen,  das  wir  Ir  desselbten  ein  wenig  mitteilen  wollten  Alß  schickenn  wir
E.  L.  bei  diesen  vnsern  bothen  ein  Gleslein  vohl  tau  wasser,  welchs  furm
Ibar  gefangen  ond  sich  albereit  an  der  Sonnen  gereinigt  hatt  vnd  nuhmer
teglich  zu  gebrauchen  ist.  Dann  wan  wir  E.  L.  gleich  deß  heurigen  Wassers
schickten  So  mußte  es  doch  einen  gantzen  Sommer  an  der  Sonnen  stehen
Vnd  sich  zue  erleutern,  Ehe  dann  es  zu  brauchen  tuglich  vnd  wolten  sich  E.  L.
nit  daran  kehren  das  es  also  reicht,  dann  die  alte  Grefin  wirdet  sie  wohl
berichten  was  sie  dazu  genommen.“

1)  Diese  alte  Stadt  des  Kurkreises,  die,  wie  ihr  Name  auch  andeutet,
schon  im  Sorbenthum  kein  unbedeutender  Ort  gewesen  sein  kann,  kommt
bereits  in  einer  Urkunde  vom  Jahre  1007  unter  dem  Namen  Jutribog,
was  soviel  als  „Gott  der  Morgenröthe“  bedeutet,  vor.  Die  Sorben
hiesiger  Gegend  behaupteten  sich  bis  1159,  wo  Albrecht  der  Bär  sie  besiegte
und  auch  lerher  niederländische  Ansiedler  zog,  die  bereits  seit  1150  unterdem
  Namen  „Fläminger“  sich  nach  Norddeutschland  herübergezogen  hatten.
Diese  neuen  Colonisten  legten  hier  sogar  Weinbau  an,  nachdem  besonders
der  Gau  Jüterbog  unter  die  Lehnshoheit  des  Erzbischofs  Wichmann  von  Magdeburg
  um  1174  oder  1184  gekommen  war,  der  auch  in  diesem  Jahre  die
Stadt  mit  einem  Privilegium  begnadete;  1210  ward  es  als  verfallnes  Lehn
von  dem  Erzstifte  eingezogen  und  mit  diesem  ganz  vereinigt.  Nach  dem
Prager  Frieden  kam  es  an  Kursachsen  und  endlich  durch  Herzog  August  an
        <pb n="111" />
        10

buch?),  welches  die  beim  dortigen  Stadtgericht  einregistrirten
letztwilligen  Verfügungen  aus  der  letzten  Hälfte  des  14.  und  ersten
Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  enthält.  Dasselbe  ist  nicht  nur  für
die  Specialgeschichte  und  Topographie  Jüterbogs  um  so  wichtiger,
als  es  wenigstens  unsres  Wissens,  in  den  Geschichten  dieser  Stadts)
z.  B.  der  Brand'schen  noch  nicht  benutzt  ist,  sondern  es  gewährt
auch  in  sprachlicher  Hinsicht  Interesse,  insofern  Jüterbog  einer  der
südlichsten  Punkte  ist,  wo  damals  plattdeutsch  geredet  wurde.  Wir
geben  nachstehend  eine  Probe,  welche  in  die  Jahre  von  1390  bis

1395  fällt:
„Wi  schepe  to  Juterbog  bekennen  openbar,  dat  claus  Markerd

die  Linie  Weißenfels  als  ein  Theil  des  Fürstenthums  Querfurt.  Nachdem
es  nach  Aussterben  dieser  Linie  an  Kursachsen  zurückgefallen  war,  ging  es
leider  auch  1815  an  Preußen  über.  Am  156.  December  1548  fand  hier  ein
theologischer  Convent  statt,  bei  dem  der  Kurfürst  Moritz  zu  Sachsen  und
Joachim  II.  zu  Brandenburg,  der  Fürst  Georg  von  Anhalt,  sowie  der  Bischof
  Julius  Pflugk  von  Naumburg  zugegen  waren.  Auch  ist  Jüterbog
wegen  vieler  hier  gehaltenen  Kreistage  in  der  Geschichte  bekannt  geworden.
Am  10.  Juli  1564  ward  hier  der  von  Kurfürst  August  ausgeschriebene  obersächsische
  Kreistag  und  den  8.  Oct.  1567  wiederum  wegen  der  Gothaischen
Execution,  den  19.  Dec.  1568  wegen  gefährlicher  Kriegsläufte,  den  22.  April
1571  wegen  der  Landfriedens-Ordnung,  den  12.  Dec.  desselben  Jahres  wegen
der  Münz-Ordnung,  den  19.  Mai  1577  wegen  Errichtung  eines  neuen
Ritterordens,  den  17.  Sept.  1578  abermals  wegen  des  Münzwesens  und  der
Moderation  der  Reichsmatrikel,  den  30.  Januar  1597  unter  dem  Vorsitze  des
Administrators  Friedrich  Wilhelm  wegen  des  Türkenkriegs,  den  20.  Febr.
1602  wegen  der  Reichsmatrikel,  den  16.  März  1607  abermals  wegen  des  Türkenkriegs,
  den  20.  April  1623  wegen  der  böhmischen  Unruhen,  den  3.  Aug.
1624  wegen  der  Kriegsvölker  des  Grafen  von  Mansfeld  und  des  Herzogs
von  Braunschweig,  und  endlich  vom  1.  Febr.  bis  21.  März  1611  wegen  der
Jülich  -Cleveschen  Erbfolge  abgehalten.  Außerdem  ist  aber  Jüterbog
wegen  des  in  der  Sacristei  der  dasigen  Nicolaikirche  noch  jetzt  aufbewahrten
Ablaßkastens  Tetzel's  sehr  bekannt  und  als  Wahrzeichen  der  Stadt  gelten  die
unter  jedem  der  Stadtthore,  der  Sage  nach  schon  seit  1394  aufgehenkten
Keulen  und  die  dabei  angefügten  Holztafeln  mit  der  Inschrift:

„Wer  seinen  Kindern  giebt  das  Brod

Und  leidet  dabei  selber  Noth,

Den  schlägt  man  mit  der  Keule  todt.“

Die  Veranlassung  dazu  soll,  der  Sage  nach,  um  1390  ein  hiesiger  reicher
Tuchmacher,  der  sein  Vermögen  bei  Lebenszeiten  unter  seine  sieben  Söhne
vertheilte  und  dann  selbst  Noth  leiden  mußte,  gegeben  haben.  —  Im  30jährigen
  Kriege  ward  Jüterbog  durch  den  Sieg,  den  Torstenson,  1644,  über
Gallas  errang,  und  in  neuester  Zeit  (1813)  durch  die  in  seiner  Nähe  vorgefallene
  Schlacht  bei  Dennewitz  bekannt.

2)  Schrank  L.  No.  121.

3)  Ueber  Jüterbog  ist  vorhanden:  G.  Hechtii  Dissertat.  de  Rehus  memor.
  urbis  Juterboci.  Vileb.  1707.  4  Bog.  40.  A.  Hornemann,  Jubelpredigt
  zu  Jüterbogk,  sammt  einem  kurzen  Bericht  von  der  wendischen  Morgengöttin
  2c.  Wittenberg,  1619.  9  Bog.  40.  Eckhardi  duo  peranliqus  Monumenta
  Ao.  1728  ei  1732  ex  agro  Interboeceusi  eruta  2.  P.  Viteb.  1733.  43
Bog.  4%  Desselben  Erbhuldigungsfest  1746.  40.  und  dessen  wendische  Kirchenhistorie
  der  Provinz  Jüterbogk.  Wittenb.  1739.  8.  2c.  2c.
        <pb n="112" />
        108

is  komen  mit  siner  eyliken  vrowen  hildegund  in  dy  gehegede  bang
vnd  het  gemakit  siner  vrowen  hildegund  dat  gut,  dat  in  huse  ond  in
hove  is,  cleyn  vnd  grod,  is  sy  wenich  oder  vele  ond  al  dat  slot  vnd
doren  besluten;  des  sal  sy  gebrucke  vnd  macht  hebben  to  geuende,
wem  sy  wil,  ane  alle  hindernisse,  nach  sime  tode.  Darna  hat  gemakit
Markerd  siner  vrowen  sin  erue  vnd  al,  det  to  dem  erue  hort:  dat
sal  sy  hebben  und  sal  des  gebruken,  dy  wile  sy  leuet,  ane  alle  hindernisse;
  wenn  sy  steruet,  so  sal  det  erue  vallen  an  erer  twiger  frunt,
dy  dy  nest  in  dar  to  sint.“

Es  würde  hier  keineswegs  der  Ort  sein,  einen  vollständigen
Auszug  oder  ein  einigermaßen  genügendes  Referat  des  ganzen
Manusecripts  zu  geben,  da  es  doch  erst  einer  chronistischen  Vergleichung
  mit  den  gesammten  Stadtgeschichten  bedürfen  würde.  Es
genügt  daher,  dem  Zwecke  unsers  Unternehmens  gemäß,  hier  wenigstens
  darauf  aufmerksam  gemacht  zu  haben.  .

Die  Weltkunde  im  Mittelalter.

(Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  Gelehrsamkeit  in  Sachsen.)

Da  sich  genau  genommen  die  Weltkunde  des  Mittelalters
nicht  weit  über  die  bloße  Sterndeuterei  erhob  und  es  außerdem
  noch  an  allen  wirklichen  Hilfsmitteln  und  der  eigentlichen
Ausbildung  der  Hilfswissenschaften  für  die  Weltkunde  mangelte;
so  war  es  kein  Wunder,  daß  selbst  in  den  Pflanzschulen  der  Gelehrsamkeit,
  den  Stiftern  und  den  Klöstern  der  Benedictiner  und
Cisterzienser  unsers  Vaterlandes,  bis  zum  äußersten  Ende  des
Mittelalters  die  Kenntnisse  vom  Weltsysteme  fast  unter  Null  standen.
  In  einigen  Köpfen  spukte  noch  die  egyptische  und  griechische
  Weltordnung  von  hörensagen,  während  das  Ptolomäische
  System  nur  wenigen  dem  Namen  nach  bekannt  war,  und
das  Copernicanische  System  erst  im  Jabre  1551  durch
Erasmus  Reinhold  zu  Wittenberg  in  Sachsen  Eingang  fand.
—  Die  Kenntnisse  des  Bischofs  Dietmar  selbst  waren  vom  Weltsysteme
  so  dürftig  als  sein  Wissen  in  der  Physik  überhaupt:  denn
er  kannte  außer  den  beiden  Polarsternen  #  weiter  nichts  vom
gestirnten  Himmel  und  bei  den  ihm  ungewohnten  Erscheinungen
am  Sternenhimmel  kommt  meist  sogleich  der  Wunder=  oder  Aberglaube
  in's  Spiel.  So  hielt  er  die  am  Mittage  sichtbaren
Sterne  für  seltsame  Zeichen,  Kometen  für  Unglücksboten;
Sternenschnuppen,  Beisonnen  und  Beimonde  sind  ihm
gleichfalls  Anzeichen,  und  er  berichtet,  daß  im  Jahre  992  man

1)  Ausgabe  von  Ursinus  S.  480.
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        109

—  —

3  Sonnen,  3  Monde  und  die  Sterne  mit  einander  im  Streite
gesehen  habe.  Er  hatte  auch  hoch  keine  Kenntniß  vom  Nordlichte,
  sonst  würde  er  nicht  mit  Verwunderung  und  wahrhafter
Aengstlichkeit  berichten,  daß  sich  einst  um  die  Zeit  des  ersten  Hahnschrei's
  gegen  Mitternacht  hin  eine  Stunde  lang  eine  Helligkeit,
wie  am  Tage,  gezeigt,  worauf  der  Himmel  blutroth  geworden  sei
und  sich  dann  die  Licht-Erscheinung  verloren  habe?).  —  Ja,  er
hält  es  sogar  für  bedenklich,  daß  der  Vollmond  am  8.  April
1017  in  der  ersten  Stunde  seines  Aufgangs  blaßgelb  und  in
der  dritten  Stunde  feuerroth  ausgesehen  habe.  Wiewohl  er
ferner  von  der  Sonnenfinsterniß  an  einer  Stelle  3)  ganz
vernünftig  dachte;  so  ist  er  doch  bei  andern  Sonnenfinsternissen  im
Jahre  1017  2c.  ganz  irre,  indem  er  erzählt,  daß  die  Sonne
kurz  vor  ihrem  Untergange  nur  zur  Hälfte  gesehen
worden  wäre!  #).

Die  ersten  lichtern  Kenntnisse  in  der  Weltkunde,  sowie  der
Pbysik  und  der  dazu  nöthigen  Mechanik  kamen  unstreitig  erst  durch
Gerbert  aus  Auvergne  5),  den  nachmaligen  Papst  Sylvester  II.,
in  unser  Vaterland,  der,  der  Zauberei  beschuldigt,  aus  seinem
Vaterlande,  Frankreich,  vertrieben,  sich  nach  Deutschland  flüchtete,
bei  Otto  III.,  der  die  Wissenschaften  ehrte  und  besonders  der
Physik  sehr  hold  war,  mit  Freuden  Aufnahme  fand,  des  Kaisers
vertrantester  Freund  und  Begleiter  ward  und  daher  auch  mit
Dietmar  bekannt  wurde.  Dieser  nun  schildert  ihn  auch  als  den
größten  Astronomen  und  trefflichsten  Gelehrten  seiner  Zeit,  während
  doch  alle  gleichzeitige  Schriftsteller  ihn  einen  Teufelsfreund
und  Zanberer  zu  nennen  pflegten.  Von  der  Uhr  6),  welche  er  im
Jahre  996  zu  Magdeburg  baute,  sagt  Dietmar  übrigens  nur  so

2)  Vergl.  auch  Annalista  Saxo  S.  328.  355.
3)  Dietmar,  S.  78.
4)  Ebendas.  S.  162,  165,  171,  175,  442,  500,  538,  563.

5)  Dietmar,  ebendas.  S.  422  und  Vorrede  LXXXI.  Poppe,  Geschichte
der  Uhrmacherkunst  S.  223—225.

9  Gerbert  war  in  Auvergne  aus  einer  uns  unbekannt  gebliebenen  Familie
  geboren,  wurde  im  Kloster  Auvillac  erzogen  und  ward  durch  seine  Verdienste
  Abt  von  Bobio.  In  der  Folge  zog  er  sich  nach  Rheims  zurück,  wo
er  das  Directorium  der  Stadtschule  erhielt,  und  Robert,  Sohn  Hugo  Capets,
war  sein  Schüler.  Seine  Gelehrsamkeit  fand  Bewunderung  und  er  ward
982  nach  Arnouls  Absetzung  daselbst  Erzbischof.  Doch,  nachdem  dieser  998
von  Gregor  V.  wieder  eingesetzt  war,  ging  Gerbert  nach  Italien,  wo  er
durch  Otto's  III.  Vermittelung  Erzetschos  von  Ravenna  wurde.  Nach  Gregors
  V.  Tode  gelangte  dieser  überaus  gelehrte  Benedictiner  unter  dem
Schutze  seines  hohen  Gönners  im  Jahre  999  zum  päpstlichen  Stuhle.  Jedoch
  sein  Tod  erfolgte  schon  1003.  In  Spanien  hatte  Gerbert  die  Mathematik,
  besonders  aber  die  Astronomie,  die  damals  freilich  nur  eine  Hilfswissenschaft
  der  Astrologie  war,  von  den  Arabern  erlernt.  Die  Geschichte
seiner  Erhebung  hat  man  in  folgenden  Versus  memorislis  gebracht:  Transit
ab  R  (eims)  Gerbertus  ad  R  (avennam),  fll  Pepa  regens  R  (omge).
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        110

viel,  daß  er,  um  sie  richtig  zu  stellen,  den  Stern,  nach  welchem
die  Schiffer  sich  zu  richten  pflegten,  doch  wahrscheinlich  den  Polarstern,
  durch  ein  Rohr  beobachtet  habe  1).  —

Erst  um  die  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  wurden  geläutertere
  Kenntnisse  vom  Weltsysteme  in  Sachsen  bekannter,  nachdem
sich  besonders  Valentin  Otto  und  Erasmus  Reinhold
und  ihr  Vorgänger  Joachim  für  das  copernicanische  System  zu
Wittenberg  erklärt  hatten  und,  nach  des  letztern  Abgange  von
Leipzig,  Johann  Homilius,  ein  damals  hochgeschätzter  Astronom,
  aber  auch  Astrolog,  den  Lehrstuhl  der  Mathematik  daselbst
eingenommen  hatte.  Außerdem  war  auch  zu  Dresden  noch  ein
Hofastrolog,  welche  Stellung  unter  Kurfürst  Moritz  der  geachtete
  Astronom  Dr.  Erasmus  Fleck  einnahm.  Die  Astronomie
  wäre  in  der  That  schon  damals  besser  gediehen,  wenn  sie
nicht  noch  immer  eine  zu  untergeordnete  Stellung  hätte  einnehmen
müssen  und  von  der  Astrologie  zu  sehr  abhängig  gewesen  wäre;
doch  der  Geist  der  Zeit  erheischte  es,  und  die  Fürsten  sammt  ihrer
gelehrten  Umgebung  schwärmten  in  dem  Sternenheere,  um  dort
die  Kenntniß  der  Zukunft  zu  erjagen,  und  sahen  so  den  Wald  vor
den  Bäumen  nicht.  —

In  einem  Kodex,  der  aus  der  Bibliothek  des  Klosters  Altzelle
in  die  Dresdner  K.  Bibliothek  überging,  welcher  zugleich  verschiedene
geschichtliche  und  geographische  Schriften  enthält,  finden  sich  übrigens
  auch  folgende  Verse  8),  welche  Zeugniß  ablegen  können  von
der  niedern  Stufe  der  physikalischen  Wissenschaften  und  zugleich
der  corrumpirten  lateinischen  Sprache  in  jener  Zeit.  Diese  Merkverse
  sind  wörtlich  folgende:

De  ratione  astronomie.
Quid  mundus,  quid  spera  (statt  sphaera)  poli,  que  climata  celi
Sint,  cursus  solis  luneque,  quid  orbis  et  akis,
Quid  plyades,  quid  signa  docet  lek  astronomie.

De  mundo.
Sydera,  terra,  polus,  pontus  sunt  fabrica  mundi,
A  motu  mundus,  est  mobilis  ex  elementis.
De  elementis.

Sunt  elementorum  grave  pondus  habenlia  qduedam,
Sunt  et  eorundem  leve  pondus  habentia  qduedam,

—

7)  Ob  diese  Uhr  ein  wirklich  mechanisches  Kunstwerk  war,  läßt  sich  ebensowenig
  bestimmen,  als,  ob  das  Rohr  —  sistula  —,  womit  Gerbert,  in  Ermangelung
  des  Compasses,  den  Polarstern  zur  Stellung  der  Uhr  beobachtete,
Gläser  oder  Linsen  gehabt  habe.  War  es  schon  ein  wirkliches  cölestisches
Rohr,  wie  man  fast  daraus  schließen  kann,  daß  es  Dietmar  als  etwas  Merkwürdiges
  anführt,  so  wäre  es  ein  Beweis  für  das  höhere  Alter  der  Fernröhre.

s)  Sogenannte  Versus  memoriales,  die  damals  Etwas  sehr  gewöhnliches,
und  bei  den  Schulwissenschaften  am  Gebräuchlichsten  waren.
        <pb n="115" />
        111

—-Et

  gravium  gravitas  levium  levitate  levalux,
Et  levium  levitas  gravium  gravitate  gravatur.
De  celo.
Dicitur  uranus  celum,  quasi  lumine  dlarus.
Exstat  celi  forma  rotunda,  volubilis,  ardens
Et  cristallina  stellisque  micans  variata.
De  spera  celi.
Ex  omni  parte  tellus  concluditur  eque
A  spera  celi,  centrum  vult  inde  vocari.
De  motu  spere.
Sunt  axes  bini,  datur  illis  spera  moveri:
Dicitur  australis  unus  borealis  et  alter.
Primum  nemo  videt,  oculis  semper  patet  alter.
De  spere  cursu.
Vergit  ad  occiduas  partes  dum  surgit  ab  euro
Nocie  dieque  semel  bis  denis  duatuor  boris.
De  celeritate  spere.
Tam  celer  est  spera,  quod  mundi  machina  tota
Tenderet  in  lapsum,  si  non  facerent  remorart
Precipitem  cursum  currentia  sydera  sursum.
Quid  sit  axis.
Per  speram  tendens  est  axis  linea  recta,
A  seplem  dicta  stellis  septemtrionalis.
Ut  rota  cum  plaustro  sic  spera  rotatur  in  axe.
Quid  sit  emispera.
Est  emisperia  pars  spere  dimidiata.
De  sole.
Sol  solus  super  omne  solum,  super  astra  relulget.
Est  terra  major,  globus  ipsius  igneus  exstat.
Ter  centum  decies  senis  et  quinque  diebus
Transit  zodiacum,  ter  senis  quinque  bis  annis
Perlicit  ac  peragit  proprii  bene  clymata  Cycli.
De  XII.  signis.
Linea  zodiaca  fert  signa  poli  duodena
Est  aries  primum  signum,  taurusdue  secundum,
Post  gemini,  quartum  cancer,  quintum  leo,  sextum
Est  virgo,  libra  septenum,  post  scorpius  intrat,
Arcutenens  nonum,  decimum  portat  capricornum,
Vmbriser  undenus,  pisces  gignit  duodenum.
De  luna.
Luna  planetarum  primus,  de  lumine  solis
Lumen  habet,  peragit  uno  bis  ter  tribus  annis
Cyclum  zodiaci,  sit  bicornis  mediante
Eclypsi,  que  fit  cum  terre  currit  in  umbram.
De  ventis.
Est  dictus  ventus,  quod  sit  vehemens,  violemus,
        <pb n="116" />
        112

Nam  movet  et  turbat  pontumque  polumque  solumque.
Sunt  autem  primi  bis  bini,  collaterales

Octo,  globum  mundi  valide  spirando  moventes.

Eurus  vulturnus  sub  solano  famulantur

Euro  auster,  sed  et  austro  affricus  complectitur  austra
Favonio  flaute  fovet  allricus  et  corus  (statt  caurus)  illum
Circius  inde  aquilo  medio  septentrio  regnat  ?).  H.

Vielleicht  noch  unbekannte  Quellen  für  die  mittelalterliche
  Karls=  und  Konstantinssage.

Seit  längerer  Zeit  wird  neben  der  beglaubigten  Geschichte
auch  auf  die  Sagen  der  Vorzeit  und  die  aus  ihnen  geschöpften
mittelalterlichen  Romane  ein  gebührendes  Augenmerk  gerichtet.  Als
literargeschichtlichen  Beitrag  zu  diesen  Forschungen  geben  wir  folgende
  Nachricht.

Unter  den  Handschriften  der  Dresdner  Königl.  öffentlichen
Bibliothek  finden  sich  auch  zwei  kleine  Pergamentkodizes,  welche
beide  dasselbe  Kleinfolioformat  tragen,  von  ein  und  derselben  Hand,
etwa  des  14.  Jahrhunderts  Ductus,  geschrieben  sind  und  somit
dieselbe  Herkunft  haben  mögen.  «

Die  eine  Handschrift  (Schrank  I.  Nro.  52)  enthält  eine  Abschrift
  der  bekannten,  angeblich  vom  Erzbischof  Turpin  verfaßten
sagenartigen  Lebensbeschreibung  Kaiser  Karls  des  Großen,
ist  aber  reichhaltiger  als  die  bisherigen  Abdrucke  derselben,  indem
sie  beim  Anfange  schon  eine  genaue  Aufzählung  der  bei  dem  Zuge
nach  Spanien  eroberten  Städte  liefert,  und  am  Schlusse  noch
von  einem  spätern  Aufstande  der  Saracenen  unter  Altumajor  Nachricht
  giebt,  was  beides  in  den  uns  wenigstens  bekannten  Ausgaben
sich  nicht  findet.

Noch  fast  bemerkenswerther  möchte  jedoch  der  andere  Kodex
(Schrank  I.  Nro.  46)  sein.  Derselbe  betrifft  nämlich  den  ungleich
weniger  erforschten  Kreis  der  Konstantinssage  und  enthält
in  einem  überaus  unbeholfenen  Latein  die  sagenhafte,  legendenartige
  Jugendgeschichte  Kaiser  Konstantins  des  Großen  und  seiner
  Mutter,  der  nachmaligen  „Kreuzerfinderin“  Helena.

Die  Jungfrau  Heleng  wird  zu  Rom,  wöhin  sie  zur  Verehrung
  der  Heiligen  sich  begeben,  vom  Kaiser  Konstantius  bemerkt
und  gewaltsam  beschwängert.  Sie  gebiert  einen  Sohn,  Konstantin,
  und  lebt  unbekannt  und  als  stabularia  1)  mit  demselben  in

9  Es  würde  schwer  fallen,  davon  eine  wirkliche  Uebersetzung  zu

eben.
1)  Eine  Wirthin,  welche  Stallung  hält.  Der  Ausdruck  kommt  zuerst

beim  Augustin  vor.
        <pb n="117" />
        113

Rom,  bis  letzterer,  von  einigen  Kaufleuten  nach  Byzanz  entfuͤhrt,
dort  für  einen  römischen  Prinzen  ausgegeben  und  mit  der  grie—
chischen  Kaiserstochter  vermählt  wird.

Auf  der  Rückreise  bemächtigen  sich  die  Kaufleute  der  Reich—
thümer  der  Neuvermählten  und  setzen  sie  selbst  auf  einer  wüsten
Insel  aus.  Indessen  glückt  es  diesen,  nach  Rom  und  zur  Helena
zu  gelangen.  Dort  werden  sie  nach  einiger  Zeit  vom  Kaiser  Kon—
stantius  in  ihrer  Verborgenheit  entdeckt,  anerkannt  und  zu  Ehren
gebracht,  worauf  sich  alles  in  große  Freude  und  Herrlichkeit
auflöst.

D  Daß  diese  Sage  bereits  bekannt  gemacht  worden  wäre,  haben
wir  nicht  gefunden  und  daher  für  angemessen  crachtet,  solche  hierdurch
  zur  öffentlichen  Kenntniß  zu  bringen,  um  damit  Gelegenheit
zu  bieten,  vielleicht  weitere  Nachforschungen  nach  der  Quelle  anzuregen.
  Die  Sagen  selbst  nach  dem  Original  abzudrucken,  würde
hier  keineswegs  der  Ort  sein.  —  H.

Dr.  Melchior  von  Ossa's  Haus  an  dem  Schlosse
Pleissenburg  in  Leipzig.

Wir  erfahren  aus  einem  Schreiben  der  Gemahlin  Georgs
von  Schönburg,  daß  dieser  Willens  war,  das  ihm  1563  angebo—
tene  Haus  des  Dr.  Melchior  von  Ossa)  in  Leipzig  zu  kaufen.
  Da  dasselbe  aber  so  gelegen  war,  daß  es  auch  bei  Erweiterung
  des  Schlosses  um  diese  Zeit  mit  abgetragen  werden  sollte,
so  wendete  sich  Georgs  von  Schönburg  Gemahlin  an  die  allgewaltige
  Kurfürstin  Anna,  bei  der  sie  übrigens  gut  angeschrieben
war  und  mit  ihr  in  häufigem  Briefwechsel  stand,  um  von  dieser
möglichst  zu  erfahren,  wie  es  um  das  Haus  stünde.  Anna,  welche
Jedem  gern  diente,  der  sich  in  irgend  einer  Angelegenheit  an  sie
wendete,  hatte  sofort  dieserhalb  den  Kurfürsten  August,  ihren  „lie—
ben  freundtlichen  herrn  vnd  gemahl“  angegangen;  doch  dieser
hatte  ihr  auch  keine  genügende  Antwort  geben  können,  weshalb
sie  wie  folgt  der  Frau  von  Schönburg  antwortet:

„Edle  besondere  liebe.  Wir  haben  ewer  schreiben  darinnen  Ir
unß  dienstliches  vleisses  bittet,  euch  zu  berichten  ob  Doctor  Melchior
von  Ossa  seligen  nachgelassener  erben  behausung  fur  dem  Schloß  zu
Leipzig  gelegen,  so  euch  zu  keuffen  angebothen  von  wegen  des  veh-*)

  Ward  nach  Einigen  1494  zu  Ossa,  nach  Andern  zu  Nossen  geboren.
  Bekannt  ist  sein  von  Chr.  Thomasius  1717  zu  Halle  herausgegebenes,
auf  Befehl  des  Kurfürsten  August  gearbeitetes  „Testament,,  oder  wie  ein
Herr  sein  Regiment  zu  Gottes  Ehren  und  des  Landes  Wohlfahrt  anstellen
soll.“  —  Er  starb  1563  zu  Leipzig.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  2.  8
        <pb n="118" />
        114

sten  bawes  daselbst  wurde  abgebrochen  vnd  hinweggereumbt  werden
mussen  vnd  ob  Ir  euch  derhalben  Inn  kauff  einlassen  mochtet,  zu  handen
  empfangen  vnd  vorlesen,  vnnd  wolten  vuß  euch  zum  besten,  dieses
Hauses  halben  gar  gerne  erkundigt  vnd  aller  gelegenheit  vortreulich
berichtet  haben,  So  ist  es  doch  an  dem  das  vuser  fl.  hertzliebster  Herr
vnd  gemahel  noch  nit  schlussig  wie  weit  s.  L.  die  Verdachung  der
futtermauer  am  schloßgraben  zu  Leipzig  vorschutten  lassen  wollen,  ond
welche  Heuser  oder  wieviell  deren  noch  abgebrochen  werden  mussenn,
weill  aber  albereit  durch  etliche  denen  Ire  Heuser  deß  orths  vorschuttet
vmb  außkeuffung  ond  erstattung  derselben  bej  S.  L.  vnterthenigst
angesucht  worden,  haben  s.  L.  befohlen  solche  gelegenheit  diesen  furstehenden
  Leipzigischen  Michaelismarkt  zu  besichtigen  vnd  s.  L.  davon
fürder  zu  berichten,  dorauff  sie  volgents  entliche  beschaffung  thun  werden.
  Nun  haben  wir  den  Baumeistern,  welchen  solche  besichtigung  zu
thun  befohlen  Ewer  rnuormeldet  sonderlich  aufferlegt  vnd  eingebunden,
auff  obberurt  Hauß  vleissige  achtung  zu  geben  ob  dasselbige  gar  hinweg
  mußte  oder  die  verdachung  demselben  auch  nachtheilig  sein  wurde,
vuß  daß  furder  aigentlich  zu  berichten  wie  dan  vnßers  vorsehens  mit
vleiß  geschehen  wirdet.  —  Derhalben  sehen  wir  fur  guth  an,  wo  der
kauff  solang  anstandt  haben  konte  Ir  hettet  denselbigen  biß  nach  ausgang
  des  markts  verschoben,  were  es  aber  also  darumb  geschaffen,  das
Ir  den  kauff  In  dem  furstehenden  Leipzigischen  Michelsmarckt  Ir  zu
oder  absagen  mustet,  So  haben  wir  doch  die  beschaffung  gethann  das
euch  vnsers  fl.  hertzliebsten  Hern  Zeugmeister  Hauptman  Melchior  Hauff
oder  do  er  selbst  nicht  da  sein  wurde,  alsdann  Veit  Clement  seiner
Lden  Zeugschreiber  von  Dresden  (welche  zu  solcher  besichtigung  auch
verordnet)  auff  ewer  oder  ewer  befelchhalben  ansuchen  aller  gelegenheit
wie  die  bestunden  vnd  vormerckt  muntlich  berichten  sollen,  —  Dann
wir  wolten  euch  nit  allein  In  solchen  geringen  sondern  In  viel  mehrerem
  zu  ewer  wohlfahrt  gnedigst  gern  vnser  gering  bedencken  mitteilen
  vnd  befurderlich  sein,  Es  soll  euch  auch  ewrer  gutte  zuuersicht
zu  vns  nit  betriegen,  haben  wir  Euch  zu  begerter  gnedigster  antwort
nicht  vorhalten  mogen,  Dat.  Dresden  denn  letzten  Augustj  1563.“

—

Der  Wallfischkopf  im  Skelett  unterm  süd-westlichen
Zwingerportale  zu  Dresden.

Das  Skelett  dieses  Wallfischkopfes,  das  jetzt  unter  dem  südwestlichen
  Portale  des  Zwingers  aufgehenket  ist,  war  noch  im  Jahre
1723  unter  dem  sogenannten  „englischen  Thore“  (aus  dem  Schloßhofe
  nach  der  kath.  Kirche  zu)  aufgehangen.

Iccander  sagt  davon  in  seinem  Königl.  Dresden  S.  27:
„Unter  dem  Englischen  Thore,  ist  als  eine  Curiosilé  ein  Kopf,
        <pb n="119" />
        115

Ribben  und  Zahn  von  einem  Wallfische  an  Ketten  gehänget  zu
sehen.“

Woher  dieser  Wallfischkopf  2c.  2c.  rührt,  erfahren  wir  aus
einem  Schreiben  des  Herzogs  Johannes  des  Aeltern,  Erben  von
Norwegen,  Herzogen  zu  Schleswig  (Haus  Hansburg  5.  April  1575)
an  die  Kurfürstin  Anna,  Es  heißt  in  diesem  Briefe:

„So  haben  wir  auch  bey  vnserm  Amptmann  zu  Tundern  die
Vorsehung  gethan,  daß  er  erster  Wetters  gelegenheit  den  Kop  vom
Walsisch  vnd  was  mehr  daran  vbrig  vorhanden,  vnd  fuglich  zu  vberbringen,
  worauf  wir  E.  L.  freundlichen  geliebten  hern  vnd  Gemahl
vnserm  freundlichen  lieben  hern  Oheim  Schwager  vnd  geuattern
freundtlich  vertrost,  vff  hamburg  schiffen  vnd  derselben  Factorn  Jochim
Wichmann  vberantworten  lassen  soll.“

Wunderbare  Himmelszeichen  und  Naturerscheinungen.

Wie  stark  die  Phantasie  unserer  allerdings  weit  frömmeren
Vorfahren  gewesen  sein  muß,  wenn  es  galt,  überirdische,  ihnen
unerklärliche  Erscheinungen  zu  beobachten,  davon  mögen  folgende
Beispiele  einen  Beweis  liefern.

Man  könnte  aus  den  an  die  Fürsten,  die  kurf.  Kammer,  die
Consistorien  2c.  2c.  gelieferten  Berichten  von  dergleichen  „Prodigia“,
  wie  sie  gewöhnlich  genannt,  viele  Bände  füllen;  hier  vorläufig
  nur  einige  Belege  1).  1

Im  Jahre  1548  sah  man  am  Donnerstage  nach  Jacobi,
Abends  nach  5  Uhr,  in  Jena  folgende  Erscheinung:  Die  Sonne
erschien  blutroth,  und  man  gewahrte  unversehens  eine  große  Kugel
von  bläulicher  Farbe,  die  um  die  Sonne  herum  und  über  dieselbe
hinweglief;  dann  stand  sie  mitten  in  der  Sonne,  sich  wie  ein
Menschenkopf  mit  einem  Barte  gestaltend,  das  Angesicht  nach  der
Stadt  zuwendend  und  die  Hälfte  der  Sonnenscheibe  einnehmend.
Nach  einer  Weile  verschwand  die  Erscheinung.  Als  sich  aber  die
Sonne  noch  mehr  zum  Untergang  neigte,  erschien  wieder  eine  blaue
Kugel  an  ihr,  und  umkreis“te  sie  noch  schneller,  als  die  erste;  die
Sonne  wurde  wieder  roth,  und  ein  noch  größerer  Menschenkopf
mit  Bart  und  eine  Kolbe  erschien  in  ihr,  unruhig  sich  hin  und
wieder  werfend.  Hierauf  gestaltete  sich  noch  ein  größeres  Antlitz
über  der  Sonne,  welches  sich  ostwärts  wendete,  und  (nach  den
Berichten  der  Chronisten)  dem  Kurfürsten  von  Sachsen,  Herzog
Johann  Friedrich,  so  ähnlich  sah,  als  wenn  es  ein  Maler

1)  Christian  Lehmann,  Pfarrer  zu  Scheibenberg,  in  seinem  Schauplatze
derer  natürlichen  Merkwürdigkeiten  in  dem  Meißner  Erzgebirge  1699,  1747
hat  schon  viel  dergleichen  im  Glauben  geliefert.  “
        <pb n="120" />
        146
mit  allem  Fleiß  gemalt.  Als  auch  dieses  Angesicht  verschwunden
war,  wurde  die  Sonne  wieder  blutroth,  worauf  sich  nochmals  ein
bärtiger  Kopf  mit  ziemlich  langer  Nase  in  der  Sonne  präsentirte,
aber  nach  einer  kleinen  Weile  verschwand.

Noch  weit  phantastischer  lauten  die  Berichte  von  einem,  im
Jahre  1553,  am  13.  Juni  ebenfalls  in  Jena  beobachteten  Himmelszeichen.
  Von  5  Uhr  Abends  an  stand  die  Sonne  so  blutroth,
als  sei  sie,  mit  einem  rothen  Tuch  überzogen,  und  dieses  währte
bis  zwischen  7  und  8  Uhr,  wo  die  Sonne  immer  röther  und
größer  erschien,  bis  plötzlich  eine  Menge  schwarzer  Kugeln,  von  der
Größe  eines  Menschenkopfs,  um  die  Sonne  herumfuhren,  nordund
  südwärts,  und  unzählbar,  und  mit  so  großer  Schnelle,  daß
es  unmöglich  war,  sie  zu  zählen.  Bald  schienen  sie  in  Haufen
auf  die  Sonne  zuzueilen,  bald  bedeckten  sie  die  ganze  Scheibe,
bald  flogen  sie  von  der  Sonne  empor,  als  würden  sie  aus  einem
Mörser  geschossen.  Als  dieses  eine  halbe  Viertelstunde  gewährt,
ist  die  größere  Anzahl  der  Kugeln  von  der  Sonne  nordwärts  gefahren
  und  so  weit  hinweg,  daß  sie  fast  dem  Blicke  verschwanden;
einige  standen  still  und  wurden  feuerroth  und  schossen  blutrothe
Strahlen  von  sich.  Mit  Blitzesschnelle  erschienen  die  Kugeln  und
vergingen  eben  so,  während  sich  zwei  Strahlen  wie  Balken  über
die  Sonnenscheibe  legten.  Die  Kugeln  um  die  Sonne  waren  bald
schwarz,  bald  feurig  roth,  daß  es  schien,  als  seien  mehr  als  zehn
Sonnen  sichtbar,  bis  die  Kugeln  allmälig  verblichen  und  verschwanden,
  und  die  Sonne  blutigroth  unterging.

Auch  am  folgenden  Tage  Abends  wurden  wieder  einige  Kugeln
  bemerkt,  jedoch  in  geringerer  Anzahl.  —  So  sah  man  auch
in  demselben  Jahre,  am  19.  Februar,  in  Weißensee  folgende
Erscheinung:  Morgens  zwischen  8  und  9  Uhr  zeigte  sich  in  der
ganz  hellscheinenden  Sonne  querüber  ein  großes  Kreuz,  dessen  4
Enden  über  die  Sonne  hinausreichten;  zugleich  wurden  an  der
Sonne  4  lichte  Streifen  sichtbar,  nach  den  Himmelsgegenden  gerichtet,
  an  deren  Enden  sich  halbe  Monde  zeigten,  die  ihre  Hörner
von  der  Sonne  abwärts  kehrten.  Die  ganze  prachtvolle  Erscheinung
  wurde  von  mehren  sich  durchkrenzenden  Regenbogen  umgeben,
  die  zum  Theil  weiß,  zum  Theil  feurig  glänzten.

1  Sehr  ähnlich  ist  der  folgende  Bericht  über  eine  beobachtete
Lufterscheinung  zwischen  Sonnewalde  und  Luckau:

„Am  19.  Angusti  1643  nachmittage  vmb  4  Vbr  haben  gegen
Sonnewalde  vund  Luckau,  zwey  dicke  ganz  schwarze  Wolken,  in  gestaldt
  eines  halben  Regenbogens  an  ganz  clahren  vnd  ongewölckichten
Himmel  in  der  Länge  gegen  Mitternacht  zue,  sich  sehen  laßen,  welche
also  ob  sie  zuesammen  stritten  gegen  einander  gefahren  vund  in  solchen
streitten  geschienen  ob  geben  beyde  theile  rauch  und  dampff,  so  aber
in  schneller  eill  hienwieder  vergangen  von  sich,  Balden  ia  in  einen
augenblick  haben  diese  beyde  Regenbogen,  in  viel  stück  sich  getheilet,
        <pb n="121" />
        117

vund  wie  Regimenter  einer  Schlachtordnung  gleich  gegen  einander  gestanden,
  gleichfals  zusammen  gefahren,  den  ansehen  nach  rauch  vund
dampff,  so  aber  balden  hinwieder  verschwunden,  von  sich  gegeben,  Sich
baldt  wieder  vund  in  einem  Huj  in  den  Regenbogen  formiret,  vund.
also  offt  abgewechselt,  daß  der  theill  so  gegen  Mitternacht  zur  lincken
Hanndt  gestanden,  hatt  gegen  das  andere  gleichsam  gesieget,  also  das
das  rechttheill  sich  offters  bis  vff  ein  weniges  verlohren,  baldt  sich
aber  wieder  gestercket,  uund  wie  oben  beschrieben,  von  neuen  zuesammen
  gefahren  biß  endlichen  vund  nachdehem  dies  von  vier  biß  nach
6  Vhren  von  vielen  leuten  mit  großer  verwunderung  angesehen  worden,
daß  zur  rechten  Hanndt  stehende'  Theil  gentzlichen  vertrieben  vund
außen  blieben,  Worauff  das  lincke  theill  noch  eine  gute  weile  ganz.
still  stehend  verharrett  vnd  endtlichen  auch  verschwunden.“

Es  scheint,  als  hätten  unsere  Vorfahren,  wie  sie  geistig  sich
mehr  mit  dem  Himmel  befreundeten,  auch  ihre  leiblichen  Augen
öfter  zu  ihm  erhoben:  denn  in  unsern  Tagen  werden  solche  Kunstmeteore
  seltener  wahrgenommen.  Doch  wir  haben  das  glückliche
Vorrecht  vor  den  im  Aberglauben  befangenen  Vätern,  wenn  wir
uns  solcher  Erscheinungen  erfreuen,  sie  natürlich  zu  erklären,  und
nicht  als  Verkünder  des  göttlichen  Zornes,  oder  als  Vorboten
schrecklicher  Ereignisse  anzusehen,  wie  die  Vorfahren,  welchen  die  von
Furcht  belebte  Einbildungskraft  die  ihnen  unerklärlichen  Erscheinungen
  am  Firmament  noch  schreckenvoller  malte,  als  sie  wirklich
waren,  und  die  alles  mögliche  Unheil,  das  sich  um  diese  Zeit  einfand,
als  nothwendige  Folge  des  sogenannten  Wunderzeichens
ansahen.

Endlich  theilen  wir  noch  drei  andere  Prodigia  nach  den
Originalberichten  mit  und  hoffen  auch  dadurch  die  damalige  Zeit
charakterisirt  zu  haben.  #

Vericht  über  Blutregen  in  der  Gegend  von  Leipzig.

.  Hans  Vopelius?),  Hauptmann,  an  den  Kurfürsten  Johann
Georg  I.,  durch  den  Obristlieutenant  von  Liebenau  am  31.  October
  1615  überreicht:  «

„1c.  2c.  Gnädigster  Herr,  E.  Churf.  Gu.  kan  in  Vntherth.  Ich
nicht  bergen,  welcher  gestalt  deroselben  gnädigsten  beuehlich  nach  Ich.
wegen  des  Blutregens  vleißige  nachfrage  gepflogen  undt  nach  genugsamer
  erkundigungk  verstanden,  daß  eine  Meile  umb  Leipzigk  herumb,
Alß  zum  Knauthain  vndt  Wolckwitz,  wie  auch  eine  halbe  Meile  von
Delitzsch  auff  einem  Dorffe  es  gewiß  blutt  geregnet,  ahn  welchem  orthe,
also  bei  Delitzsch,  es  dan  M.  Conradt  Geyern,  Poeten  der  Vniversität
  selbsten  beneben  seinem  Weibe  betroffen,  welcher  daselbsten  hin

2)  Derselbe,  der  am  7.  September  1631  das  Schloß  Pleißenburg  an
Tilly  ohne  Schwertstreich  übergab;  doch  auch  dafür  bestraft  wurde.
        <pb n="122" />
        118

zue  einen  Pfarherr  Spatziren  gefahren,  Vndt  Ihm  alda  solches  begegnet,

  auß  deßen  munde  Ich  es  gehörett  vndt  E.  Churf.  Gu.  derowegen

  fur  eine  gewiße  waarheidt  zueschreiben  Kan,  der  liebe  Gott

wolle  solches  nach  seinem  gnädigsten  willen  zum  besten  kehren“  2c.  2c.
Signatum  Pleißenburgk  den  9.  Juny  Ao.  1615.

Bericht  über  das  unerklärliche  Fortrüchen  eines  Wassertroges
bei  Bischofswerda.

Der  Rath  zu  Bischofswerda  an  das  Ober-Consistorium  zu
Dresden:

„re.  2c.  2c.  —  Demselben  sollen  nach  erbietung  vnser  gehorsamster
  pflichtschuldiger  Dienste  auff  Ihr  großgünstiges  begehren  nicht
bergen  wegen  des  Wassertroges  alhier  von  welchen  allerlej  außge—
sprengt  worden,  das  es  gründlich  damit  sich  also  verhalte.  Es  ist
ein  Bürger  bej  vns  Elias  Grüner  genandt  der  hatt  in  seinem  gärtlein
  am  hause  Zwen  hölzerne  wassertröge,  steht  einer  vber  den  andern,
sind  damals  beyde  ledig  vnd  ohne  waßer  gewesen,  von  diesen  hatt  sich
der  vuterste  der  wohl  ein  viertel  einer  Ellen  tieff  in  der  erden  gestanden,
  der  hatt  sich  den  8.  Augustj  zu  nacht  von  seiner  stätte  aus
der  erden  gehoben,  ond  ist  so  gleich  hin  nach  seiner  länge  fortgeruckt
vber  einen  Kleinen  waßerhelder,  der  vnder  ist  an  denselben  troge  gegen
die  lüncke  hand  zw  in  die  länge  wol  sieben  viertel  der  Ellen,  ond
berichtet  ermelter  Grüner,  das  zu  solcher  bewegung  ohne  allen  Zweifel
keine  menschliche  hand  kommen  sey.  Den  do  hette  man  im  grase  nicht
spüren  können,  das  iemand  wehr  da  gewesen,  der  den  trog  etwan  fortgeschoben
  hette,  welches  schwerlich  von  acht  starken  Männern  geschehen
würde,  weiln  der  Trog  aber  groß,  vnd  von  wasser,  welches  er  als
schwam  an  sich  gezogen,  sehr  schwer  wehre.  So  bewieß  es  auch  der
augenschein,  das  der  Trog  nicht  gewalttsam  weiter  geschlepptt  worden,
sondern  es  wehre,  als  wen  er  mit  fleiß  aus  der  erden  gehoben,  ond
wieder  sanfft  nieder  wehre  gesetzet  worden,  weil  man  in  dem  entdeckten
  lager  des  Troges  die  vesligia  der  regenwürmer  vererückt  hette
sehen  können.  Wie  es  aber  zugegangen,  das  könne  man  nicht  wißen,
den  es  wehr  in  der  nacht  geschehen,  do  es  Kein  mensch  wehr  gewahr
worden,  vnd  an  dem  orte,  wie  er  einmal  gerückt,  da  steht  er  nun
noch,  ist  nicht  wieder  zurück  an  die  vorige  stelle  gewichen,  wie  die
Zeitung  hat  ausgegeben  dies  der  grund  von  dieser  geschicht,  Ist  sonsten
vber  diß  uns  nicht  wißend,  das  es  etwan  damals  alhier  solte  wehe
geschrien  haben  man  hatt  vuterschiedlich  nachgefragt  will  aber  niemand
waß  wissen,  noch  davon  gehört  haben.“  2c.  2c.  2c.

Bischofswerde  den  30.  Augusti  1638.  „

Der  ·  Rath  vnd  Superint.  Michael  Calatus.

Bericht  von  einer  Feuererscheinung  auf  dem  Königsteine  (St.
Elmsfener?).
Jacob  von  Löben,  Hauptmann  ,  und  Letzschko,  Capitän-Leut-
        <pb n="123" />
        119

nant  an  den  Obristleutnant,  Amtshauptmann  zu  Pirna  und  Com—
mandanten  des  Hauses  Sonnenstein,  Joh.  Sigismund  v.  Libenau:

„re.  ꝛt.  Können  demselben  wir  hiermit  vuberichtet  nicht  lassen,
wie  nechten  Abendt  nach  9  Vhren  als  der  Gefreite  die  ander  Runtte
gethan,  nicht  alleine  der  Schildwache,  Sondern  auch  dem  gefreiten
ihre  helleparten,  Sowohl  auch  der  knopf  vffn  Schullerhaußel  vnd  dan
die  Klengel  nach  der  wachtstube  Ingleichen  dem  Trommelschläger  Seine
haare  vffn  Haubte  gebrennet,  vnangesehen,  ein  sehr  vngestum  wetter
von  regen  vnd  Schnee  gewesen,  Vors  ander  als  die  dritte  Runtte
nach  10  phren  geschehen,  hat  sichs  kurz  vor  11  wiederumb  ereignet
Zue  dehme  gleichfalls  vffn  Schildhäusell  So  Lichte  gewesen,  das  man
die  schlagschelle,  Sowohl  die  Buchstaben  an  den  Fahnen  eigentlichen
sehen  können,  So  haben  die  Speichen  an  Rädern  an  Stucken,  die
Feuerähßen  vff  der  Johans  Georgenburgk  Haubtmanns  Losamendt,
wachtstuben,  Gwardyhauße  meistentheils  alle  gebrennet,  ond  einen
schein  von  sich  geben,  das  er  vor  der  Wacht  Stube  geleuchtet,  wie
dan  an  die  Brustwehre  Sowohl  an  der  Johans  Georgenburgk  sich  an
das  gemeuer  vnd  steine  ziemlich  dicke  gehengkt,  aber  in  Angreiffen
keine  Hitze  oder  Wärme  empfunden  Doruntter  aber  gleichwohl  großer
windt,  Starcker  Schnee  vndt  Regen  befunden  vndt  ob  sichs  wohl  vor
dieser  Zeit  vuterschiedene  mahl  auch  erzeiget  So  ist  es  doch  niemals
So  Sehr  vndt  an  vielen  Ortten  gewesen,  was  es  nun  bedeutet  weiß
der  Allerhöchste.  6

Vudt  weil  auch  dem  hern  Obristen.  Leutenandt  vnsere  habenden
ond  noch  wehrendten  noth  vndt-Mangel  mehr  als  zu  viel  bewust  Auch
vff  geschehene  gnedigste  Vertröstungk  noch  nichts  erfolget,  die  bedurfftigkeit
  aber  ie  lenger  ie  mehr  von  nöhten,  Als  gelanget  an  dem
hern  Obristen  Leutenandt  vnßer  nochmahliges  vleißiges  bitten  er  wolle
doch  Ihre  Churfl.  Durl.  noch  einsten  vnterthänigst  erinnern“  2c.  (Noth
um  Sold.)  "

Dat.  Berckvehstungk  Konigstein  den  31  Octobris  1643.

Johann  Georgs  I.  Geldverlegenheit  während  des
Schwedenkrieges.

Der  langwierige  Krieg  gegen  die  Schweden  hatte  nicht  nur
Sachsens  Ländereien  entvölkert  und  ausgesogen,  sondern  auch  seinen
Kurfürsten  schon  bedeutend  in  Geldverlegenheit  gebracht,  so  daß
die  Steuern  vermehrt,  besonders  die  1628  eingeführte  Fleischsteuer
um  das  Doppelte  erhöht  werden  mußte.  Trotzdem  hatte  der
Kurfürst  Johann  Georg  I.  seine  Baulust  nicht  ganz  verloren  und
er  war  während  des  größten  Kriegstroubels  fortwährend  im  Feldlager
  mit  Bauplänen  beschäftigt,  die  einstweilen  sein  geheimer
        <pb n="124" />
        120

Kammerdiener,  David  de  Münter,  in  Dresden  zur  Ausführung
bringen  mußte.  Die  darüber  gewechselten  Briefe  Johann  Georg's,
der  im  Feldlager  bei  Görlitz  stand,  mit  de  Münter  sind  höchst  interessant,
  besonders  als  Belege  für  die  damalige  seltsame  Finanzwirthschaft.
  Wir  theilen  sie  unverkürzt  hier  mit.  »

Der  in  den  Briefen  erwähnte  Jäger=  und  Fischbausbau
war  an  der  jetzigen  Hundsgasse,  die  nunmehr  freilich  zur  Palmstraße
  1)  veredelt  worden  ist,  wiewohl  der  alte  historische  Namer:)
noch  lange  fortbestehen  und  sich  schwer  aus  dem  Munde  des  Volks
bringen  lassen  wird.  —  Der  Lusthausbau  war  auf  der  jetzigen
Brühl'schen  Terrasse.

Johann  Georg  lIl.  an  den  Geheimen  Kammerdiener
David  de  Müntern.

„Lieber  getreuer.  Wir  haben  aus  Deinem  den  13.  hujus  gethanen
  vuterthänigsten  bericht  der  im  Jäger=  vnd  Fischhause  vorm
Wilsdorfer  Thore  arbeitenden  Handwergsleute  innstendiges  anhakten
vmb  außzahlung  ihres  verdienten  lohns  ersehen,  vnd  erinnern  vus
wohl  das  inn  Deiner  Einnahme  vor  iczo  nichts  vorhanden  hetten  auch
nicht  vermeinet,  so  lange  von  vnserm  Hoflager  außen  zu  bleiben,
Damit  aber  die  arbeit  gleich  wol  fort  betrieben  werde,  begeren  wir
gnedigst,  Du  wollest  vnterdessen  zu  entlehnung  eines  Pöstlein  geldes
rath  treffen,  oder  da  es  nicht  müglich  die  Handwergsleute  biß  zu
unserer  (geliebt  es  Gott)  ehisten  hiereinkunfft  zur  gedult  vermahnen,
wie  wir  dann  auf  ihre  befriedigung  ohne  diß  embsich  bedacht  sein,
Erwarten  in  vbrigen  was  sie  von  einer  Zeit  zur  andern  gearbeitet
vnd  wöchentlich  verdient  von  dir  iedesmalß  eines  gebrauchlichen  Verzeignußes
  damit  wir  vuns  desto  besser  darnach  richten  können.  Andenn
  vollbringst  du  vnsere  meinung.“  Dat.  im  Feldlager  vor  Görlitz
  am  17.  Aug.  1641.

David  de  Münter  an  Johann  Georg  I.

„2c.  2e.  Derselben  gnädigste  Befehlich  sub  dato  den  9.  hujus
zu  unterthänigster  Folge  habe  Ich  dem  Brauverwalther  das  Kupfer
zu  Ausbeßerung  der  Braupfannen  abfolgen  laßen,  welcher  die  Kupferschmidt
  alsobaldt  in  empfang  genommen  vund  die  arbeit  schleunig  zu
verrichten  versprochen  hat,  Berichte  hieneben  vutterthänigst,  daz  die
Schneider,  Seyler  vund  Zimmerleuthe  in  Alten  Dreßden  inständig
vmb  wöchentl.  Auszahlung  abngehalten,  so  wollen  auch  die  Zimmerleuthe
  vund  Meyerer  in  Fischhauß  vor  dem  Wilßdorffer  thor  gleichfals
  wan  sie  nicht  ordentlich  ihren  Lohen  bekommen  ferner  nicht  ar-1)

  Nach  dem  Fräulein  Palm  so  genannt,  die  sich,  dem  Vernehmen  nach,
um  die  dasige  Kinderbewahranstalt  sehr  verdient  gemacht  hat.  2)  Von  dem
Hundestalle  des  dasigen  Jägerhauses.  —  Solche  Straßennamenveredelungen
geben  leider  oft  Stoff  zu  Spötteleien,  wie  1831  in  Leipzig  der  Eselsplatz
in  Communrepräsentantenplatz,  —  die  historisch  berühmte  Biehweide
in  Dresden  1849  in  Schützenplatz  2c.  2c.
        <pb n="125" />
        121

beiten,  wie  Ich  mich  nun  dißfals  vorhalten  soll,  weil  wie  E.  Churfl.
Durchl.  wohl  wissent  ahn  geldt  bey  mir  nichts  vorhanden,  bin  deroselben
  gnädigste  Resolution  Ich  vnntterthänigst  gewartig,  was  an
Brandtsilber  bis  anhero  ein  Kommen,  habe  E.  Churf.  Durchl.  aus
beylieg.  Zettule  zu  ersehen“  2c.  Dat.  Dresden  den  13.  Angust

Anno  1641.

Johann  Georg  I.  an  den  Geheimen  Kammerdiener
David  de  Müntern.

„Lieber  Getreuer,  Vns  ist  Dein  onterthänigster  Bericht  von  22.
dieses  sampt  den  Beilagen  zukommen,  ondt  hastu  mit  aufbringg  etwas
geldes  vnd  etlichermaßen  Contentirung  der  im  Fisch=  vnd  Jagerhauße
arbeitenden  Handwergsleute  wolgethann,  würde  vns  auch  zum  gnedigsten
  gefallen  gereichen,  wenn  Du  Sie  weiters  in  etwas  stillen  vnd  bey
willen  erhalten  konntest  biß  wir  andere  mittel  verordnen,  Gestalt  wir
verhoffen  auff  beuorstehenden  Leipziger  Marckt  von  denen  Hufengeldern
einn  ergiebiges  zuerlangen  vnnd  so  wol  diese  alß  andere  nöthige
Außgaben  zunerrichten,  wegen  des  Banmeisters  Sebastian  Walthers
seind  wir  gnädigst  zuefrieden,  das  Du  ihn  bey  iziger  reparaltur  des
Altans  auffn  Lusthaußbau  wochentlich  mit  8  fl.  7  gl.  in  Rechnung
annsetzen  mügest  vnd  volbringst  hierann  vunsere  meinung“.  Dat.
im  Feldlager  vor  Görlitz  am  27.  Aug.  1641.

David  de  Münter,  an  Johann  Georg  l.

„re.  2c.  2c.  E.  Churfl.  G.  gnedigsten  Befehlich  von  17.  hujus
gehorsamster  Folge  habe  ich  mich  dahin  bemühet,  das  ich  so  viel  geldt
zusammen  gebracht  habe,  das  Denen  Arbeitern  in  Jäger=  unnd  Fischhaus
  Ich  ein  Wochenlohn,  wie  auch  ettliche  kleine  Zettlain  in  Reisigen
Stall  habe  bezahlen  können,  die  Schneider  im  Jägerhaus  haben  noch
4  Wochenlohn,  so  60  fl.  austregt  vund  die  Sepler  gleichfalls  4
Wochenlohn,  so  13  fl.  15  gl.  austregt  zu  fodern,  der  Zimmermann
hat  vor  die  gantze  Arbeit  zu  dem  Schuppen  200  fl.  begehret,  darauf
Er  60  fl.  empfangen  vund  also  noch  140  fl.  zu  fodern  hatt,  waß
diese  nun  allerseiths  bis  hero  gearbeitet  habenn,  zeiget  des  Wagenmeisters
  beiliegender  Bericht.  Was  im  Fischhaus  bishero  gearbeitet
worden  vund  den  Leuthen  noch  restirt  haben  E.  Churfl.  Durchl.  aus
beyliegenden  des  Fischers  Hanns  Ottens  bericht  vnnd  dem  Verzeichnus
  was  wöchentlich  bezalt  worden,  gnedigst  zu  ersehen,  die  Reparirung
  des  Althans  auff  dem  Lusthaus  betreffend,  zeigtt  die  Abschrift
des  Bauschreibers  eingegebener  Wochen  Zettel“  2c.  2c.  Dat.  Dreßden
den  22.  Aug.  1641.

Johann  Georg  I.  an  David  de  Münter.
„vc.  2c.  L.  Get.  Wir  haben  aus  Deinenn  ontherth.  Bericht
vom  7.  dßes  ersehen,  wie  es  mitt  der  Arbeitt  auffn  Lusthaußbau  ond
in  Fischhauße  umbgangen,  vnd  das  nun  mehro  zur  bezalung  kein
        <pb n="126" />
        122

mittel  mehr  vorhanden,  Die  weil  dann  bey  Conrad  Kleinhempeln  zen
Leipzigk  an  Cammergefällen  vnd  dergl.  Einnahmen  vber  800  fl.  vor—
handen,  So  haben  wir  ihm  beyliegend  beuohlen,  das  er  dir  solche
naher  Dreßden  vbermachen,  auch  man  zum  wechßel  eine  füglich  mittel
zutreffen  von  denen  Accisen  zum  wenigsten  1000  Thl.  oder  (welches
vns  lieber  were)  den  ganzen  vorrath  dahin  schaffen  solle,  Hoffe,  es
werde  also  erfolgen,  vnd  wolle  sodann,  nach  einlangung  Deines  ·  vnterthsten
  berichtes  der  850  fl.  halber,  wohinn  solche  zu  zahlenn,  verordnen
  die  Accise  aber  sollestu  in  der  Münze  gegen  neuen  Thaler
verwechseln  vund  vnnßers  fernern  beuelichs  erwarten,  die  vom  Salzverwalter
  Martin  Lehmann  eingeliefferte  108  fl.  8  gl.  wolstu  dem
Bauschreiber  nur  auff  abschlagk  außzahlen  vnnd  vnns  nebenst  einsendung
  der  wochenzettuln  verstendigen,  was  auff  den  Vestungsbau  bishero
  gearbeitet  worden  vnd  noch  restiret  Sinthemal  Unns  der  Obriste
Lieutnant  Liebenau  bereits  vor  8  tagen  berichtet,  das  ihnen  4  wochenlöhne
  nachständig  gewesen.  In  vbrigen  hastu  nicht  allein  diese,  sondern
  auch  die  auff  Lust=  vnd  Fischhause  arbeitenden  Personen  zu  etwas
gedultt-zu  vermahnen  vnd  bey  guten  willen  zuerhaltenn,  Andem  erstattestu
  vunßere  gnedigste  meinung.  Dat.  im  Feltlager  vor  Görlitz
am  12.  7bris  1641.

David  de  Münter  an  Johann  Georg  lI.
Reparatur-Bau  des  Althans  auff  dem  Lusthauß  und  Fischbauß.
—  Den  Arbeitern  im  Fischhauß  hat  er  ein  Wochenlohn  25  fl.  3  gl.
bezahlt  und  ist  eins  schuldig  verblieben  —  „die  arbeitenden  im  Jägerhauß
  halten  auch  inständig  umb  geldt  ahn,  wollen,  wenn  sie  nichts
bekommen,  nicht  mehr  arbeiten.“  Dat.  Dreßden  den  29.  Aug.  1641.

Derselbe  an  Denselben.

Hat  das  Reseript  Joh.  Georgs  vom  27.  August  erhalten  —
„habe  Ich  mich  vmb  ettwz  geldt  aufzubringen  bemühet  vund  100  Thl.
erlanget,  davon  Ich  im  Jägerhaus  vund  Fischhoff  vor  dem  Willischenthor
  den  Arbeitern  ein  Wochenlohn  entrichten  will,  kann  Ich  ein  mehrers
  auffbringen  soll  es  ahn  meinen  fleiß  nicht  mangeln“  2c.  2c.  2c.
Dat.  Dreßden  den  1.  Sept.  1641.

Derselbe  an  Denrselben.

Hat  den  Arbeitern  im  Fischhaus  ein  Wochenlohn  bezahlt,  denen
aber  am  Lusthaus-Altan,  nur  die  noch  vorhandenen  11  fl.  geben
können,  die  im  Jägerhause  halten  inständigst  um  Geld  an,  „da  Ew.
Churf.  Durchl.  gnädigst  belieben  wolten  Conradt  Kleinhempel  in  Leipzig
  etwas  von  geldt  herauf  zu  machen  befehlig  zu  ertheilen,  hoff  ich
selbiges  in  wenig  tagen  zu  erlangen,  der  Saltzverwalter  Martin  Lehmann
  hat  mir  gestern  108  fl.  8  gl.  gelöset  Saltzgeldt  eingeliefert
vund  helt  der  Bauschreiber  vmb  auszahlung  deßelben  instendig  ahn,“  2c.
Dat.  Dreßden  den  7.  Sept=  1641.
        <pb n="127" />
        123

Derselbe  an  Denselben.

Hat  des  Churf.  Befehl  von  12.  hujus  erhalten  „vundt  soll  der
gnädigste  Befehlich  ahn  Cunradt  Kleinhempeln  mit  fortgeschickt,  auch
dem  Bauschreiber  das  vorhandene  Saltzgeldt  alß  108  fl.  8  gl.  noch
heute  ausgezahlet  werden“  2c.  Dat.  Dreßden  den  14.  Sept.  1641.

Kurfürstliche  Anatomie-Kammer  in  Dresden  ).

Im  Juni  des  Jahres  1616  wurde  sie  im  Schlosse  zuerst
eingerichtet  und  durch  den  Hofbarbier,  Melchior  Meier,  nach  4  Jahren
  vollendet,  dann  1701,  mit  den  übrigen  Sammlungen,  bis
1728  im  Regimentshause  auf  dem  Neumarkte,  hierauf  in  dem
Tanzsaale  des  Zwingers  (auf  der  Nordwestseite)  aufgestellt.  1733
ward  ein  sehr  großer  Theil  derselben  an  die  Universität  Wittenberg
  abgegeben,  wo  sie  im  dasigen  Kloster  aufgestellt  ward.  Der
zurückgebliebene  Theil  unter  dem  Namen  Cabinet  Tignorance
wurde  im  August  1716  zum  neuen  anatomischen-  Kabinet  durch
Hofrath  Eulenburger  umgestaltet  und  in  der  Folge  durch  neue  schöne
Präparate  und  Spirituosen  vermehrt  2).

Melchior  Meyer,  der  Vorstand  der  Anatomiekammer,  war  im
Jahre  1631  mit  Tode  abgegangen  und  hatte  eine  Frau  nebst
Kindern  hinterlassen.  Zu  der  erledigten  Stelle  meldete  sich  29.
Juni  d.  J.  der  Bürger  und  Bildhauer  Wolf  Ernst  Brohn,  doch
auch  ein  anderer,  Matthäus  Hächt,  am  9.  Juli,  der  bereits  Amanuensis
  des  verstorbenen  Inspectors  gewesen  war  und  sich  rühmt,
eigentlich  die  Hauptarbeit  bei  der  Einrichtung  unter  Meyern  gemacht
  zu  haben.  —  Die  Stelle  des  Anatomie-Kämmerers  war
jedoch  1635  laut  beigefügten  Schreibens  noch  nicht  besetzt.  Denn
um  diese  Zeit  bittet  der  Barbier  Georg  Ameiß,  der  Meyer's
Witwe  mittlerweile  geheirathet  hatte,  den  Kurfürsten  um  Ausfertigung
  der  Bestallung.  Ob  er  die  Stelle  erhalten,  ist  aus  keinem
Antwortschreiben  zu  ersehen.  Wir  theilen  als  Zeitzeichen  und
Curiosa  die  aufgefundenen  Schreiben  hier  wörtlich  mit,  schließlich
aber  auch  noch  ein  originelles  Schreiben  von  Meyer's  wieder  an
Ameiß  verheiratheter  Witwe,  woraus  hervorgeht,  daß  der  Kurfürst
*7  *  1639  600  fl.  Gehalt  ihres  verstorbenen  Ehemanns
restirte  3).

1)  Vgl.  auch  Weck's  Chronik  Dresdens  Fol.  39—41,  wo  auch  die  Inschrift-Tafel
  steht.
2)  Ist  leider  mit  durch  den  Brand  des  Zwingers  im  Mai  1849  zerstört.

3)  Abermals  ein  Beleg  dafür,  daß  der  Krieg  schon  damals  das  Finanzwesen
  bedeutend  in's  Stocken  gebracht  haben  mochte.
        <pb n="128" />
        124

Wolf  Ernst  Brohn  an  Joh.  Georg  I.

Durchl.  Hochgeb.  F.,  E.  Churf.  Durchl.  seindt  meine  Vnterth.
v.  bereitw.  dinste  bestes  fleißes  ieder  Zeit  zunor.

Gnädigster  Churf.  vnd  Herr,  E.  Churf.  Durchl.  ist  gnädigst
wißent,  das  Gott  der  Almechtige  deroselben  Leib  Barbwire  Melchior
Meyern  vnlängst  durch  den  Zeitlichen  Todt  von  dieser  Welt  abgefordert,
  dessen  Seele  Gott  der  Allm  gnedig  sein,  vnd  Ihme  am  Jüngsten
tage,  sambt  vus  allen  eine  fröliche  aufferstehung  zum  ewigen  leben  geben
  verleihen,  wolle.  —  Wan  Er  dann  nebenst  E.  Churf.  Durchl.
Bestallung  vor  einen  Leib  Barbierer,  auch  die  Pflicht,  über  die  Anthonomie
  Cammer  die  Er  vf  E.  Churf.,  Durchl.  Schlos  alhier  pfgerichtet,
  gehabt,  vnd  solche  ehest  wiederumb,  das  darzu  kein  schade
geschehen  möge,  einen  ander  verhoffentlich  ofgetragen  werden  wirdt,  —
Dieweil  dan  Ich  gedachten  Meiern  Seel.  alsbaldt  bey  erbauung  vnd
anrichtunge  derselben  Hülffe  vnd  Handreichung  gethan,  also  das  Ich
darumb.  gutte  wißenschafft,  vnd  do  etwas  von  Newen  darein  geferttiget
  werden  solte,  Ich  solches  auch  zusammen  zu  setzen  getrauete.  —
Als  ist  an  E.  Churf.  Durchl.  mein  vuterthenigst  ond  gehorsambst
bitten,  dieselbe  geruhen  gnädigst  mir  gedachter  deroselben  Anthonomj;
Cammer  Vs-sicht  gnedigst  aufzutragen,  vnd  deroselben  gnedigsten  belie:
bung  nach  Ihärlichen  ein  gewißes  zur  besoldung  reichen  laßen,  damit
  Ich-  mich  in  dieser  geschwinden  Zeit,  da  sonsten  wenig  zu  uerdienen,
  nebenst  den  meinigen,  erhalten  könne,  bin  vuterthenigst  erböthigk,
solche,  vorrichtunge  mit  aller  treu  und  fleis  abzuwartten,  mich  auch
sonsten,  do  E.  Churf.  Durchl.  zu  vorfallenden  Bawen  mich  bedürfftige
  (wie  Ich  dan  auch  bis  anhero  vnd  noch  täglichen  an  E.  Churf.
Durchl.  Bildhawer  Arbeit  helffen)  willig  brauchen  laßen.

Vnd  Ew.  Churf.  Durchl.  sonsten  zu  dienen  bin  Ich  bey  Tagk
vnd  Nacht  so  willigst  als  schultigst.  Dat.  Dreßden  29.  Juny  1631.

E.  Ch.  D.  Vnterth.  geh.
Wolff  Ernst  Brohn
Bürger  vnd  Biltthawer  alhier.

Matthäus  Hächt  an  Joh.  Georg  I.

2c.  2c.  ꝛc.  Daß  E.  Wohl.  Edl.  Gest.  ich  mit  diesen  meinen
schreiben  anfalle,  bitte  ich  ontterthenigl.  nicht  vufreundtlichl.  zunor
Mercken,  Vndt  berichte  E.  W.  Edl.  Gest.  darneben  vuterdienstlich,  wie
auch,  demselben  nicht  vnwißent  seyn  wirdt.  Wie  daß  Meister  Melcher
Ihr  Churf.  Durchl.  gewesener  Hoff  Balbier  vor  kurtzen  wirkliche  Todes
verblichen  (Vundt  welchen  dann  die  Churf.  S.  Andomini  Cammer
obergeben  zunorferttigen  gewesen)  Die  weil  aber  Ich  dieselbe  waß
darinnen  zuuerferttigen  gewesen  von  anfangk  aufgerichten  Cammer  durch
meine  Handt  mit  Gottlicher  Verleihung  prebariret  undt  inß  wergk
gerichtet,  Auch  die  Zeit  vber  großen  vnd  vbeln  geruch  aufgelesen,  vndt
wenig  dauon  gehabet  (Alß  das  ich  die  vertröstung  vonn  Meister  Melch.
Seel.  bekommen,  mit  der  Zeit  mir  durch  Churf.  Durchl.  Vorbewust,
        <pb n="129" />
        125

vnd  Einer  gewißen  Bestallung  die  Cammer  zu  vbergeben,)  Dieweil
aber  solches  nicht  geschehen  —  Alß  gelanget  hiermit  an  E.  Wohl.
Edel,  Gest.  mein  vuterthenigstl.  vnd  hochfleißiges  Bitten  mir  armen
manne  mein  günstieger  Herr  vnd  beförderer  zu  einer  gewißen  bestallung,
ober  dieser  Cammer  zu  sein  2c.  Die  weil  ich  nun  die  Zeit  vber  großen
ongemacht  Auffgelesen,  vnd  werden  nicht  über  zwantzig  Stücke  darinnen
  gefunden  werden  die  ich  nicht  selbsten  mit  meinen  Händen  zusammen
  gemachet,  Als  wil.  ich  nichtt  zweiffeln  E.  Wohl,  Edel,  Gest.
werden  hierbey  mein  günstieger  Herr  ondt  beförderer  sein,  undt  mich
einer  gutten  Resolulion  gewerttig  sein  laßen  2c.  Signalum.  Dreßden
d.  8.  Jul.  Ao.  1631.
E.  W.  E.  Gestr.  onterdienstwillig  Z
Mattheus  Hächt,  Bürger  vnd  Einwohner
vor  dem  Wilßtorffer  Thore.

Georg  Ameiß  an  Joh.  Georg  I.

Durchl.  Hochgeb.  Fürst.  Gn.  H.  Seine  Ch.  D.  geruhe  Gnst.
sich  zu  entsinnen,  welcher  gestalt  dieselbe  außen  Hauptquartier  Acken
am  4.  Sept.  Anno  1635  ahn  Ihrs  wohlverordneten  Haußmarschallen,
den  Hoch  Edeln  Gestr.  ondt  Vesten  Herrn  Georg  Pflugken  auf  dahmahl
mein  onterthänigstes  suchen,  waß  mir  vor  bestellung  der  anätomia
Cammer  zur  Jahrlichen  besoldung  gefolget  werden  solte,  mif  mir  zu
handeln  vundt  solches  seiner  Ch.  D.  hienwieder  zu  berichten  vnd  dessen
relation  darauff  zu  erwartten  gnädigst  gelangen  Lassen,  Wannen  dann
die  Inzwischen  eingefallene  beunruigung  der  Zeiten  zu  roteziehung
deßen  wenigste  gelegenheit  fügen  wolten,  vndt  aber  solche  Ihre  Churf.
Durchl.  anatomi;  Cammer  biß  in  daß  Neunte  Jahr  nit  allein  mit
renouirung  ondt  nöthigen  außbeßerung  der  Sceletorum  bestes  fleißes
zeithero  Ich  bestellet,  Sondern  auch  zumahl  sommerszeit,  mit  benötigter
  guter  Vorsicht  iij  täglicher  aufwartung  also  vorsehen,  daß  verhoffentlich
  seine  Churf.  D.  solche  meine  angewente  obsicht  zu  gnädigen
gefallen  zu  vermörcken,  —  Als  gelebe  ich  der  festen  Hoffnung  es  werdte
Ihr  Churf.  D.  angefügten  vundt  geleisten  meinen  fleiß  gnädigst  erwegen
  vundt  die  noch  nicht  eingehändigte  bestallung,  von  Zeit  des  auß
Acken  gnädigst  ertheilten  befelchs  ahn,  wie  solche  Ihr  Hoch.  Edel,
Gestr.  der  Herr  Haußmarschalch  abgeredet  ond  seiner  Churf.  Durchl.
vuterthst.  zu  verstehen  geben  mir  förderlichst  zufertigen  lassen,  darmitt
neben  mir  auch  mein  Jetziges  Eheweib,  als  Melchior  Meyers  Seel.
nachgelassene  Wittibe,  von  welchen  diesse  Cammer  Ihren  anfänglichen
Vhrsprung,  vor  solche  bey  derseits,  ungesparte  geleiste  mühe  fruchtbahrliche
  hinwieder  vergelten  zu  genießen  haben  mogte.

D.  E.  Churf.  Durchl.
Inn  schuldigsten  gehorsamb
Ich  vnterthänigst  verbleibe
Georg  Ameiß  borbierer.
        <pb n="130" />
        126

Margarethe  Ameiß  an  Joh.  Georg  I.

2c.  1c.  20.  2c.  20.  —

Durchl.  Hochg.  Fürst  Gnadst.  Herr.  Seine  Ch.  D.  geruhe
Gnädst  sich  zu  entsinnen,  welcher  gestalt  dieselbe  Anno  1628  meinen
lieben  Ehewirth  Melchior  Meyern  seel.  E.  Chf.  D.  gewessenen  Hoffvnd
  Leibbarbieren  vmb  seiner  onterthanigsten  trewen  Diensten  willen
die  E.  Churf.  D.  vndt  dero  in  Gott  ruhenden  Herrn  Brudern,  Weylande
  Churf.  Christian  dem  Andern  hochlöblichster  Christ=  milder  gedächtnüß,
  er  lange  Zeit,  vundt  sonderlich  bey  Volführung  der  von
ihme  angefangenen  Anatomi  Cammer  gehorsambst  vundt  vnverdrossen
geleistet,  mit  einer  Churf.  begnadigung  (dorfür  ich  mit  meinen  armen
Kindern  nochmahl  in  tieffester  Demuth  höchst  danckbahr,  ondt  von
Gottlicher  Allmacht  E.  Ch.  D.  reiche  Vergeltung  wünsche:)  gnädigst
bedacht  vundt  versehen,  auch  vff  Abschlag  derselben  eine  gewiße  Post
geldes  zu  vuterschiedtlich.  Terminen  bahr  außzuzahlen,  Dero  Damahlig.
Cammermeistere,  H.  Hanßen  Sautorn  anbefohlen,  Es  hat  aber  solche
Post  mein  lieber  Mann  Seel.  bey  seinem  leben  nicht  völliglich  empfangen,
  sondern  stehen  noch  davon  600  fl.  außen,  die  auch  ich  biß
anhero  sieder  seinem  Seel.  Todt,  vber  vielfaltiges  anhalten,  wie  höchst
nöthig  ich  doch  dieselbe  zu  meiner  Rettung  bedürfftig  gewessen,  nicht
erlangen  mögen,  wolte  auch  wündtschen,  daß  E.  Churf.  D.  von  mir
dießfalls  ferner  vnmolestirt  vnndt  verschont  bleiben  Kenten,  —  Nachdeme
  ich  aber  vulengst  meine  mit  gedachtem  Melchior  Meyern  seel.  erzeugte
  Jungst  tochter,  Anna  Salome  Meyerin,  sonder  Zweiffel  auß
sonderbahrer  schieckung  Gottes,  nach  vorhergepflogenen  Reiffen  Rath
Clauden  de  Launaj,  welcher  vuter  E.  Churf.  D.  Armée  bei  dem
Jung-Schleinitzischen  Regiment  etzliche  Jahre  hero  Regiments  Feldtscherer
  gewessen,  Vundt  sich  nunmehr  alhier  wessentlich  niederzulassen,
vorhabens,  auch  zu  dem  ende  bey  dem  barbierer  Handtwergk  albereit
gebührende  eingemuthet,  Ehelichl.  vers  Prochen  vundt  zugesagt  ondt
solch  Christl.  Ehrenwerk  geliebtes  Gott  forderlichst  volnziehen  lassen,
entschlossen,  zu  dessen  nothtürfftiger  außrichtung  aber,  sowohl  zu  befriedigung
  meiner  noch  vubezahlten  gleubiger,  von  denen  ich  täglich  mit
höchster  ongestümb  hart  gemahnt  vund  angestrengt  werde,  außer  E.  Ch.
D.  gnädigster  Hülffe  weder  mittel  noch  rahh  weiß  noch  finden  kann.
Alß  treibet  mich  die  vnvermeidtliche  Noth  E.  Ch.  D.  hierunter  anzulaufen,
  mit  demüthigster  vndt  vmb  Gottes  willen  höchstfleisiger  bitte,
dieselbe  geruhen  in  ahnsehung  vorerwehntes  meines  Ehewirts  seel.  E.
Ch.  D.  lange  Zeit  zu  tagk  vund  nacht  vuverdrossene,  vundt  trewgeleistete
  Dienste,  die  Churfl.  hohe  gnadt  mir  zu  erzeichen,  vundt  gnedigste
  Verordtnung  zu  thun,  darmit  obige  restirende  600  fl.  sowie  gedacht,
  auß  dero  Cammer  bahr  abzustatten,  albereit  vor  Eilff  Jahren
znädigst  anbefohlen  gewesen,  endtweder  wo  mühglich  alsobaldt  bahr  oder
durch  gewisse  anweissung,  vellig  oder  wie  viel  E.  Chf.  D.  gnädigst
        <pb n="131" />
        127

beliebet  mir  gegen  Quittung  vergnüget  vndt  außgezahlt  werden  mege.
2c.  1c.  2c.  2c.  Dat.-  Dreßden,  den  6.  December  Anno  1639.
E.  Ch.  D.  Demütigste  gehorsambste
Margarethe  Melchior
Meyers  hinterlassene  wittib
Jetzt  Georg  Ameissens  Eheweib.

Johann  Georgs  II.  projectirter  Kirchen=  und  Monumentbau
  auf  der  Seegasse  in  Dresden  i.  J.  1658.

Kein  Historiker  Dresdens  hat,  unsers  Wissens,  dieses  großartige
  für  Dresdens  topographische  Geschichte  so  interessante  Project
  des  Kurfürsten  Johann  Georg  II.  erwähnt.  Da  wir  so  glücklich
waren,  das  Originalaktenstück  aufzufinden,  so  theilen  wir  es  hier
völlig  uvverkürzt  mit.

Daß  das  Unternehmen  an  den  nöthigen;  doch  damals  sehr
geringen  Geldmitteln  gescheitert  ist,  kann  man  unbedingt  annehmen.
Es  ward  ad  acta  gelegt.  —

An  den  Geh.  Kammer=  und  Berkraht  Dietrich  von
Werdern,  den  Vestungs  Obristen  Joh.  Sigism.  von
Liebenau  und  den  Bürgermeister  zu  Dreßden,
Christian  Brehmen.

Vacha,  den  15.  März  1658.

Johann  Georg,  Churfürst  und  Vicarius.

Veste  Rath,  Liebe  Getreue  Es  ist  euch  sambt  und  sonders  wißend,
wie  vor  guter  Zeit  schon  wir  den  fürsatz  gefasset,  eine  Kirche  und
Fürstliches  Monument  vff  der  Seegassen  in  Unserer  Residenz  Dresden
zuerbanen  Wie  nun  hierzu  unumbgenglich  ein  genugsamer  Raum
gemachet  und  dahero  etzliche  heuser  abgetragen  werden  müssen.  Alfß
ist  hier  mit  Unser  gnädigstes  begehren,  ihr  wollet  die  Besitzere  derselben
  heuser  so  viel  zu  den  bedürffenden  Raum  erfordert  werden  vor
euch  bescheiden,  Unser  fürhaben  ihnen  eröffnen  in  handelung  über  ihre
daselbst  habende  heuser  euch  mit  ihnen  einlaßen  vnd  pf  leidliche  Kaufsumme
  und  Zahlungstermine  biß  uf  Unsere  genehmhaltung  schließen,
Darauf  und  nach  euern  dieses  Falles  eingeschickten  vnterthänigsten
bericht  wollen  wir  zu  deren  verkauffern  richtiger  bezahlung  gewiße
anordnung  verfügen  vnd  euch  waß  ferner  hierinnen  zu  thun  vnser
gnädigsten  willen  wißende  machen,  welchen  wir  euch  hiermit  nicht  verhalten,
  ihr  volbringet  daran  Unser  meinung  und  wir  sein  euch  aus
gnaden  wohl  gewogen,  Geben  zu  Vacha  den  15.  Marty  Anno  1658.

—“"-“
        <pb n="132" />
        128

Dietrich  von  Werthern,  Obrist  Liebenau,  Bürgermeister
  Brehme  dath.  15.  April  1658  an  Johann  Georg  lII.

2c.  1ꝛc.  G.  Herr,  E.  Churf.  Durchl.  sub  Dalo  Vacha  den  15.
Marty  kurtz  verwichen  hin  an  Uns  abgelaßenen  Gnädigsten  Befehl,
haben  Wir  mit  vuterthänigsten  Reverenz  erhalten,  vnd  daraus  gehorsamst
  ersehen,  wie  dieselbe  den  Vorsatz  gefaßet,  eine  Kirche  und
Churfürstl.  Monument  uff  der  Seegassen  in  dero  Residentz  alhier  zu
erbauen,  vnd  auch  daher  gnädigst  anbefohlen,  weille  hierzu  unumbgänglich
  ein  genugsamer  Raum  gemachet,  vnd  dahero  etzliche  Häuser
selbiger  Kegend  abgetragen  werden  müßten,  daß  wir  die  Besitzere  derselben
  häuser,  so  viel  zu  den  bedürfenden  Raum  erfordert  werden,
vor  Uns  bescheiden,  dero  gnädigstes  Vorhaben  ihnen  eröffnen,  in
Handlung  über  ihre  daselbst  habende  Häuser  vns  mit  ihnen  einlassen,
und  auf  leidliche  Kauffsummen  und  Zahlungs-Termine  bis  auf  Derogenehmhaltung
  schließen  sollten,  Wollten  sodann  E.  Churf.  Durchl.
auf  Unsern  Dieses  Falls  eingeschickten  unterthänigsten  Bericht  zu  derer
verkäuffern  richtigen  Bezahlung  gewiße  Verordnung  verfügen,  und
Uns,  was  ferner  hierinnen  zu  thun,  dero  gnädigsten  Willen  wissend
machen.  Hierauff  berichten  E.  Churf.  Durchl.  Wir  hiermit  unterthänigst,
  das  obangezogenen  Befehls  Wir  in  Expedition  gehorsamst
gezogen,  und  die  besitzere  derer  Jenigen  Häuser,  so  man  hierzu  nöthig
haben  wird,  und  zwar  benanntlich:

Den  Ober-Consistorial-Raht  Herr  D.  Johann  Bartholomäum
Reüßnern,  den  Schul-Rectorn  M.  Johann  Bohmen,  Gregor  Lindnern,
Gottfried  Heilens  Wittibe,  Jacob  Seyfferten,  Andreen  Becher,  Johan
Kniesen,  und  Andreen  Daumen,  vor  uns  erfordert,  dieses  E.  Churf.
Durchl.  Vorhaben  ihnen  allerseits  eröffnet  und  Uns  mit  ihnen,  iedoch
bis  czu  der  gnädigsten  Genehmhalten  in  handlung  eingelaßen,  Da  sie
sich  dann  auf  nachgesetzte  maße  erklähret  und  zwar:  Herr  D.  Reüßner,
  daß  er  sein  Hauß  E.  Churf.  Durchl.  zu  Dero  Disposition  käufflichen
  überlaßen  wollte,  es  könnte  aber  daßelbe,  weille  es  von  großen
Raum  wäre,  näher  nicht  als  ümb  4000  fl.  gefallen,  dabey  er  dann
zu  seiner  Befriedigung  nachbenannte  mittel  vorgeschlagen  Als  2000  fl.
begehret  er  also  bald  baar,  Dann:  1169  fl.  13  gl.  6  pf.  Anweisung
an  die  im  Schul-Ambt  Meißen  vnd  Ambt  Hayn  auf  bevorstehenden
Termin  Trinitatis  einkommenden  Huffengelder,  und  830  fl.  7  gl.  6  pf.
durch  Benehmung  seines  Güttleins  zu  Perschitz,  welches  so  viel  an
Capitalien  in  das  Procuratur  Ambt  Meißen  schuldig  wäre.

Der  Schul-Nector  M.  Johann  Böhme  hat  sich  nichts  gewisses
erklären  wollen,  sondern  gebethen,  man  wolle  ihn  bey  seinem  hause
lassen  dabey  aber  auf  ein  von  E.  Churf.  Durchl.  ihme  beschehenes
gnädigstes  Versprechen  vud  daß  sein  hauß  nicht  mit  unter  den  vorhabenden
  Außkauff  getzogen  werden  solle,  sich  beruffen,  dessen  er  sich
denn  annoch  unterthänigst  getrösten  wollte.

Gregor  Lindener  hat  sein  Hauß  ümb  1800  fl.  gebohten  und

begehret  alsobald  baare  Zahlung.
        <pb n="133" />
        129

Gottfried  Heilens  Wittib  hält  ihr  hauß  ebenns  falls  ümb  1800  fl.
und  weill  fie  hierauf  viel  schuldig,  kennte  sie  ohne  baare  Zahlung
dasselbe  nicht  räumen.

Jacob  Seyffert,  hält  sein  Hauß  ümb  1846  fl.

Andreas  Beiche  aestimirt  das  seine  auf  1733  fl.

Johann,  Kniese  auf  1978  fl.

Andreas  Daume  auf  900  fl.

Und  ob  Wir  Uns  zwar  höchlich  bemühet,  mit  vorherbenannten
Personen  auf  ein  näheres  zu  handeln,  der  Zahlung  halber  ihnen  auch
leidliche  Termine  zu  setzen,  so  seindt  sie  doch  nicht  hierzu  zu  bringen
gewesen,  sondern  haben  alsobald  bahre  beczahlung  begehret,  auch  ohne
dieselbige  ihre  Häuser  nicht  herauszugeben  sich  rotundi  erklähret.
Haben  Derowegen  E.  Churf.  Durchl.  gnädigst  anbefohlener  maßen
von  dieser  gepflogenen  Handlung  Unsern  unterthänigsten  Bericht  erstatten
  sollen;  und  erwarten  nunmehr,  auf  waz  maße  die  Besitzere  der
Häuser  zu  bescheiden  und  in  dieser  Sache  ferner  zu  progrediren,
dero  gnädigster  Resolution,  derselben  soll  sodann  von  Vus  gehorsamst
nachgelebt  werden.  Und  bleiben  E.  Chur-Fürstl.  Durchl.  onterthänigste
  treue  Dienste  zu  leisten  so  willigst  als  Pflichtsschuldigst  gefließen,
  Dieselbe  hiernächst  zu  des  Allgewaltigen  Gnädigen  Schutz
hirmit  treülich  empfehlend.  Datum  Dreßden,  am  15.  Aprilis  Anno
1658.  2c.  2c.6

—

Verzeichniß
waß  nachfolgende  Häuser  auff  der  Seegassen  versteuern,  Alß
Barbara  Weißin,  (anitzo  Hr.  Cons.  Rath  Dr.  Reußner)  2411  ßo.
Herr  M.  Johann  Böhme  (bittet  mit  weinenden  Augen
umb  Verschonung  vnd  bezieht  sich  auff  Gur
Zunädigst  gethane  Vertröstung)  ..  4200.
Hanß  Kniesens  ..  100  fo.
Andreas  Daumenn  106  fßo.
Jacob  Seyfersss  274  so.
Andreas  Bauche  "  .70  Fo.
Gregor  Lindner,  Geschürr  Fourier  ist  mit  churff.  D.
auff  der  Reise,  dahero  seine  Frau  sich  mit
des  Hauses  verhandlung  entschuldigen  wollte  150  ßo.
Gottfried  Heils  WW.  ..  .  70  fo.
Liegen  in  Schocken  Summa  14314  ßo.
Diese  Häuser  haben  über  100  pferde  Stallungk.  —  Suchen  die

meisten  Verkäuffere  die  mobilien  ohne  entgelt  auß  ihren  Häusern,  als
Pnter.  Oesen,  Thürn  vnd  Schloßerarbeit.

Sachsen-Chrontk  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  2.  9
        <pb n="134" />
        130

Die  Glockentaufe).

Im  Dresdener  Kämmereiarchive  befindet  sich  ein  Actenstück:
„Register  Brucken-ampts  anno  xFcv  ior?)  berechnet  vff  ostern
durch  henrich  kangisser,  vnd  donatus  conradi  der  kirchvorsteher“
in  dem  unter  der  Rubrik  „Innome  3)  Pathengelt“  sich  verrechnet  findet:
  „xlviij4)  Schock  xlviij  gl.  pathen-Gelt  vom  großen  Glogken  gefallen“",
  sowie  unter  der  Rubrik:  „Ausgabe  vff  sontag  Cantate“
die  Ansätze:  „von  den  glogken  zu  teueffen  vnd  weyhen“,  —
iiij  (4)  gl.  —  botlon,  keygen  5)  Freybergk  nach  dem  Weyhbyschoffe,
—  x  (10)  gl.  —  botenlonn  keygen  Wurtzen  vmb  Indult  6)  zu
teuffen,  —  xlviüj  (49)  gl.  cristoff  gleinige  vor  ein  swewysch  )  ond
viij  (8)  elenn  zum  westerhembde  s)  der  großen  glogke,  —  zr  (20)
gl.  vor  xiijj  (14)  elenn  leymet  9)  zur  messe  glogke  10)  —  v  (5)  gl.
vor  iij  (3)  elenn  swewysch  dem  bischoffe  omb  zu  binden,  —  iij  gl.
der  netheryn  11)  vor  westerhembde  zu  machen,  —  v  (5)  gl.  vor
holzene  Schusseln,  toßen,  reybetoppe  12)  zum  weyhen,  —  vj  (6)
gl.  iiij  pf.  j  hl.  vor  1  Pfd.  weyrauch,  iiij  lot  murru  183)  —  1  Schock
(60  Groschen)  xviiij  (19)  gl.  iij  pf.  der  weyhe  byschoff  mit  iiij
person  ond  ij  pferden  vortzert,  iiij  tage,  bei  hans  gorteler  11)  —
Ixx  (30)  gl.  vorzert  die  prister  vnd  ministranten  5)  die  geholffenn
  habenn,  r  (20)  gl.  des  weyhbyschoffs  capellan  ond  diner
trangelt  10).  —

Zu  dieser  Taufhandlung  :7)  wurden  oft  sehr  hochgestellte  Personen
  als  Taufpathen  und  Gäste  geladen.  Als  im  Jahre  1423
die  große  Glocke  der  Pfarrkirche  zu  Weißenfels  gegossen  worden
war,  die  in  der  Taufe  den  Namen  „Maria“  erhielt,  wurde  der  Rath
zu  Merseburg  durch  folgende  Zuschrift  zu  Gevattern  gebeten:

1)  Die  Glockentaufe  soll  um's  Jahr  964  durch  Papst  Johann  XIV.  eingeführt
  worden  sein;  doch  muß  sie  schon  zu  Karl's  des  Großen  Zeit  gewöhnliuch
  gewesen  sein,  da  er  in  seinen  Constitutionen  sie  verbietet.  —  :)  Im
1495.  Jahre.  —  3)  Einnahme.  —  )  Achtundvierzig.  —  5)  Botenlohn  gegen
d.  i.  nach  Freiberg.  —  6)  Verwilligung  des  Bischofs  von  Meißen,  der  in
Wurzen  wohnte.  —  7)  Schwäbische  Leinwand.  —  ")  Westerhemde,  d.  i.  das
Hemdchen,  das  nach  geschehener  Taufe  über  den  Täufling  gedeckt  wird.  —
")  Leinwand.  —  10)  Meßglocke.  —  11)  Nätherin.  —  12)  Geschirre  für  Weihwasser,
  Salz,  Oel  und  Brot,  die  zur  Weihe  gehören.  —  13)  Myrrhen;  —  Weihrauch
  und  Myrrhen  zu  Räucherung  der  Glocken  als  Thau  des  heiligen  Geistes.
  —  11)  Hans  Gürtler  war  der  Wirth,  bei  dem  der  Weihbischof  eingekehrt
  war.  —  15)  Die  Priester  und  Ministranten  wurden  dabei  gut  bewirthet.
  Für  jene  Zeit  waren  30  Groschen  mehr  als  jetzt  5  Thlr.  —  16)  Trinkgeld,
  heißt  auch  „Verehrung.“  —  11)  Wenn  eine  Glocke  getauft  werden  sollie,
ward  sie  gewöhnlich  im  Baptisterium,  das  meist  unter  dem  Hauptthurme  oder
in  einer  Seitenhalle  des  Schiffs  war,  etwas  erhaben  so  aufgestellt,  daß  man
um  sie  ganz  herumgehen  konnte.  Man  hielt  Wähtraserr  Salz,  Oel,  Weihrauch,
  Baumwolle,  ein  Tuch  und  Becken  oder  Schalen  und  ein  Stück  Brot
in  Bereitschaft.  Die  Procession  ging  aus  der  Saeristei  nach  dem  Tauforte;
der  Weihbischof  sprach  an  die  Anwesenden  von  der  Würde  der  Handlung,
wor#uf  dann  das  Miserere  ertönte.  Hierauf  weihte  er  Salz  und  Wasser,
        <pb n="135" />
        131

„Unser  freyndlich  Dynste  czuvor,  Erbare,  Wyse  heren.  Euch
pergene  18)  wir  nicht,  wy  wyer  schyrsten  Sundag  nach  sente  Claren,
alz  vnser  lyben  Frwn  Hymelfards  Daage,  19)  vnßire  nawe  Glockke,
ymer  saczunge  vndt  ordnunge  der  Heyligen  Christlichen  Kirchen,  Weyhen
  vndt  Tawfen  lozzen  wollen  20).  Isz  214)  also  vuser  freyndliche
pitt,  22)  wollet  dorch  Godt  bestymbter  czyt  bey  vuß  gesam  23)  mit
anderen  guden  frynden  alz  Patte  dorbey  gestehen.  Wellet  dy  vergeldunge
  von  dem  lyben  Godte  vndt  Unßer  lybene  Frwe  der  Heyligen
  Mudter  Godtiz  nemmen.  Und  wyr  wollen  ez  willig  gerne  verscholdenn
  :  4).  Datum  Wyzzewelz,  33)  Dornstagk  na  sente  Petersdagk

des  heyligen  Zwelfpotten  Kettenfyer,  3  6)  Anno  1423.
Hermann  Bodelemz

undt  dy  Altarlyte  dosylbest.

Ein  sächsischer  geistlicher  Paß  für  einen  seines  Landes
verwiesenen  würzburger  Protestanten.
(Ausgestellt  im  Jahre  1587.)

Michael  Schmiedt  aus  Airhausen  im  Würzburgischen
war,  wegen  des  Bekenntnisses  der  evangelischen  Lehre  aus  seinem

Vaterlande  vertrieben,  nach  Nassach  in  der  coburgischen  Pflege
Sachsens  gekommen  und  der  dasige  Pfarrer  Johann  Deinert  hatte

und  betete  zu  Gott,  daß  er  dieser  Glocke  die  Kraft  verleihe,  die  Christen  vor
der  Hinterlist  des  Satans  zu  schützen,  die  bösen  Geister  zu  vertreiben,  die
Gewitter  zu  zertheilen  und  die  Andacht  in  den  Seelen  der  Gläubigen  zu  erwecken.
  —  Während  dem,  daß  der  Bischof  mit  dem  Weihwedel  in  das  mit
Salz  gemischte  Wasser  tauchte  und  die  Glocke  damit  gleichsam  wusch,  wurden
Psalmen  gesungen.  Hierauf  tauchte  der  Bischof  in  das  Oelgefäß  den  rechten
Daumen  und  zeichnete  ein  Kreuz  damit  auf  die  Glocke.  Während  aber  der
28ste  Psalm  gesungen  ward,  geschah  die  eigentliche  Taufhandlung  und  unter
Aussprechung  des  Namens  eines  Heiligen,  als  Taufname,  machte  er  sieben
Kreuze  über  die  Glocke,  worauf  dann  die  Räucherung  durch  Weihrauch  und
Myrrhen  unter  Gebeten,  der  „Thau  des  heiligen  Geistes“  genannt,  stattfand.
  Die  Inschriften  vieler  alten  Glocken,  z.  B.  die  zu  St.  Thekla  bei
Leipzig:  „Sit  Tempestatum  per  me  genus  omne  flagratum“  und  die  sehr  gewöhnliche:
  „Vivos  voco,  Mortnos  plango,  Fulgura  frango“,  beziehen  sich  auf
die  Glockentaufe.  —  13)  Bergen.  —  19)  Wie  wir  nächsten  Sonntag  nach
St.  Clara,  als  unser  lieben  Frauen  Himmelfahrtstage;  war  der  15.  August.
—  20)  Taufen  lassen  wollen.  —  21)  Ist  es.  —  22)  Bitte.  —  :#  Zusammen.
—  Gern  verschulden.  —  35)  Weißenfels.  —  2:6,  Der  5.  August.  Nach
St.  Peterstag  des  heiligen  Zwölfboten,  d.  i.  Apostels,  Kettenfeier;  fällt  den
1.  August.  Derselbe  heißt  auch  der  „Peterstag  in  der  Erne'“,  d.  i.
Erndte,  oder  „Peterstag,  alze  öme  de  Bande  entsprungen“,  oder
„als  ym  dye  Kytthenen  entsprungen.“  Auch  kommt  vor:  „Sand
Petirstag  als  er  entbunden  ward.“  Ferner:  „Peters  Vaenknus“
oder  „Fenknus“,  d.  i.  Gefängniß.  Endlich  sehr  oft:  „Petri  Vinkeltag“
  —  „/Ad  vincula  Petri.“
*
        <pb n="136" />
        132

in  Gemeinschaft  mit  den  benachbarken  beiden  Amtsbrüdern  Conrad
  Dimpell  zu  Oberlauringen  und  Peter  Manher  zu  Friesenhausen
  demselben  eine  Art  von  Paß  oder  Geleitsbrief  für  die
protestantischen  Länder  Sachsens  ausgestellt.  Da  die  Abfassung
dieses  allerdings  höchstwahrscheinlich  aus  den  Rentkammeracten  in
das  Maculatur  gerathenen,  doch  vor  dem  Verderben  noch  geretteten
  Originalbriefs  für  die  Zeitgeschichte  gewiß  nicht  ohne  einiges
Interesse  sein  dürfte:  so  nehmen  wir  nicht  Anstand,  ihn  hier  buchstäblich
  mitzutheilen.

„Wier  die  benante  Johannes  Deinert  zue  Nassach,  Inn  die  Coburgische
  pfleg  gehörig  Vnd  dan  Conradus  Dimpell  zue  Oberlauringen:
Petrus  Manher  zue  Frisenhausen,  Pfarherrn,  Fügen  zue  wißen  Vud
dem  nach  Zeiger  diez  briefes  Michael  Schmiedt  weiland  zue  Airhausen
in  das  Wurzburgische  Stifft  eingehörig  gesessenn  für  vus  kommen  vnd
anZeigendt,  Wie  er  wegen  Enangelischer  Lehre  bekendnus,  Auch  niessung
beider  gestalt  im  Heyligen  Abendmall  Christi,  von  dem  Bischoff  Zue
Würzburgk  mit  seinem  armen  Weib  vnd  Kinderlein  ins  Land  außuertrieben,
  Doher  er  dan  in  andere  Land  vnd  ort  sich  zu  begeben  benötiget
  worden,  Vus  Pfarherrn  semptlichen  seines  Vertreibens  schrifftliche
Schein  ond  Vhr  Kunth,  die  er  noturftiglichen  Zu  Zeigen  vnd  auffzuweisen
  hette,  ihme  mitzutheilen  bittendt  Weil  wier  dan  solch  sein
suchen  oder  bitten,  der  öffentlichen  warheit  gemeß,  vnd  die  Zubefördern
schuldigk  Als  haben  wir  ihme  dz  Zuerwegen  ond  abzuschlagen  nicht
geKundt,  Sagen  derhalben  Zeugen  vnd  bekennen  wir  die  Pfarherrn
oben  benant  offentlich  und  Sagen  menniglich  Das  Er  Michael  Schmidt
vmb  ander  Vrsach  Keiner,  dan  Euangelischer  Lehre  bekenthnus  ond
nissung  beider  gestaldt  im  Heiligen  Abendmall,  weichenn  mussenn,  Derwegen
  einem  ieden  wessenn  Hoheit  wirden  vnd  Standes  Die  sein  mögen
  vfs  hochrleissigst  bittenn,  sie  wollen  Diesem  vusern  Zeugnuß  glauben
  geben,  Auch  ihme  Michael  Schmiden  Dieses  seines  offentlichenn
bekenthnus,  Heiliger  Euangelischer  Lehre  vndt  hierbey  bestendigkeit  empfindlichen
  geniessen  lassenn,  gunst  vnd  förderung  beweisen  vnd  erZeigen,
Das  sein  wir  mit  vuserm  Lieben  gebett  Zue  Gott  dem  Almechtigen,
Auch  anderes  vusers  vermögens  umb  einen  ieden  der  gebühr  nach  Zuvordienenn
  befliessenn,  Zue  VrKunth  rußer  ieder  sein  gewöhnlich
Petschafft  vfgedruckt:  Geschehen  Nassach  den  29.  Marty  Ihm  Ihar
Christi  vnsers  Erlösers  geburt  Funffzehen  hundert,  sieben  vnd  Achzigk.

(L§.)  Johannes  Deinert.
(LS.)  Conradus  Dimpel.
(L8S.)  Petrus  Manherr.

Belangendt  seiner  geburth,  seines  Verhaltens  vnd  Abschiedts  ist
vonn  Zeigern  gewisser  bericht  zue  erweisenn.
        <pb n="137" />
        133

â—  —  —  —

Strafe  für  Floßholz-Diebstahl).
(Im  Jahre  1676.)

Die  Frau  des  Hofkalkstößers,  Georg  Umlauffs,  in  Dresden,
hatte,  wie  aus  dem  beigefügten,  aus  dem  Maculatur  ebenfalls
geretteten  Bittschreiben  derselben  an  den  Kurfürsten  Johanu  Georg  II.
hervorgeht,  Floßholz  von  der  Weißeritz  nach  Hause  getragen  und
das  Urtheil  hatte  ihr  als  Strafe,  das  Stehen  mit  einem
Corpus  delicti  am  Pranger  vor  der  Kirchtbüre  gebracht.  Da
aber  des  Bittstellers  angegebene  Berücksichtigungsgründe  den  Kurfürsten
  zur  Gnade  bewogen  haben  mochten,  so  hatte  er  durch  sein
unter  das  Petitum  gezeichnetes  „Fiat  Joh.  Georg  Churfürst“
seine  Begnadigung  zu  erkennen  gegeben.  —  Das  Bittschreiben
lautet  wörtlich  wie  folgt:

Praes.  4.  Nouvb.  1676.
Durchlauchtigster  Churfürst,

Eur.  Churf.  Durchl.  Seind  meine  unterthänigste  gehorsambste
Dienste  iederzeit  Zuvorn,  Gnädigster  Herr,  Cur.  Churf.  Durchl.  wollen
gnädigst  geruhen,  mit  Diesem  auß  höchster  noth  demütigst  beybryngen
Zulaßen,  wie  daß  ungefehr  vor  8  wochen  mein  weib  auß  bloßen  unverstande
  zu  Plauen  von  dem  Weißeriz  floßholze  5  scheitte  ius  Hauß
getragen,  und  alß  haußsuchung  geschehen  gefunden  worden,  weßwegen
dann  nun  Gnädigster  befehl  ergangen  daß  auf  nechst  Künfftigen  Sontag
mein  armes  weib  so  ein  Klein  stillendes  Kindt  an  der  Kirche  mit
einem  Scheitte  holz  am  Pranger  stehen  soll,  worüber  Sie  sich  also
entsetzet  und  betrübet  daß  ich  besorgen  muß  Sie  möchte  in  schwermütige
  gedancken  gerathen,  und  darauß  ein  Vuglücke  entstehen  daß  mir  und
meinen  armen  Zwey  Kindergen  zu  schwer  fallen  dürffte,

Wann  dann  nun  Gnädigster  Churfürst  und  Herr  ich  eine  lange
zeit  bey  dero  baue  Kalckstößer  bin,  und  mich  iederzeit  Ehrlich  verhalten,
  auch  mein  weib  die  wenigen  scheitte  holz  ohne  mein  vorwißen  weg
getragen  hatt,  dannenhero  mir  höchst  schmerzlichen  fallen  würde,  wen
mein  armes  Eheweib  diesem  Schiempff  zur  straffe  außstehen  solte,
dannenhero  kein  ander  mittel  Zu  ergreiffen  weiß,  alß  bey  Cur.  Churf.
Durchl.  gnade  Zu  suchen,

Alß  gelanget  derowegen  an  Eur.  Churf.  Dchl.  mein  unterthänigst.
ümb  Gottes  barmherzigkeit  willen  höchst  flehentlichstes  bitten,  Sie  geruhen,
  mein  armes  weib,  (welche  diesem  fehler  aus  vuverstande  be-——



*)  Nach  dem  kurfürstlichen  Mandat  vom  16.  December  1619  und  Februar
1636  (Codes  Aug.  Bd.  II.  S.  621  und  625)  sollten  die  Floßbolzdiebe,  von
jedem  Scheite,  Spreißel  oder  Klöppel  10  fl.  Strafe  geben;  die  sie  nicht  zahlen
  konnten,  mit  8  Tagen  Gefängniß  bestraft,  auf  dem  Markte  öffentlich  ausgerufen,
  mit  einem  auf  dem  Rücken  aufgebundenen  Scheite  in  einem  Korbe
oder  Kasten  frei  ausgestellt  und  mit  Wasser  bespritzt  und  bei  Wiederholung
des  Landes  verwiesen  oder  peinlich  gegen  sie  verfahren  werden.  —  Erst  nach  dem
Mandate  von  1743  (Codex  Aug.  1.  S.  1516)  ward  eigentlich  das  Halseisen
und  der  Pranger  für  dieses  Vergehen  als  Strafe  festgesetzt.
        <pb n="138" />
        134

—  -—

gangen)  mit  Churf.  gnädigsten  Augen  anzusehen,  und  durch  ein  gnä—
digstes  Fiat  Verordnung  zu  thun,  darmit  mehr  ermeltes  mein  weib
mit  dieser  bestraffung  verschonnet  werden  möchte,  Hirunter  erweisen
  Eur.  Churfurstl.  Durchl.  ein  werck  Christl.  Barmherzigkeit,
Welches  Gott  Zeitl.  und  Ewig  belohnnen  wirdt,  und  ich  bin  es  lebenszeit
  in  unterthänigkeit  zu  verdienen  allerwilligst  wie  schuldigst,
Dat.  Dreßden  den  1.  bris.  1676.
Eur.  Churf.  Durchl.
Fiat:  Johann  Georg  Churfürst.
unterthänigster  gehorsambster
George  Umblauff  Hoff  Kalckstößer.

Bedingungsweise  Ueberlassung  des  Wiesewachses
im  Schmelzgarten  zu  Dresden  an  den  Ober-Küchenmeister
  Sigismund  von  Egidi.  —  Butterlieferung

auf  der  Kurfürstin  Tafel.  —  1692.

Der  Schmelzgarten  in  Dresden  begriff  das  Areal  des
jetzigen  Prinzl.  Maximilianischen  Palaisgartens  in  der  Ostraallee,
einen  großen  Theil  des  kleinen  Geheges  und  der  Actien-Zuckersiederei,
  früher  Orangeriegarten  2c.,  woher  auch  noch  die  Mühle
am  kleinen  Gehege  die  Schmelzmühle  und  der  linke  Theil  der
kleinen  Packhofstraße  „die  Schmelze“  heißt.  Eine  zweite
Schmelzmühle  war  aber  an  der  jetzigen  Friedrichstädter  Brücke,
dem  jetzigen  Meisel'schen  Grundstücke.  —  Der  Küchenmeister
Sigmund  von  Egidi  wohnte  damals  in  der  Herzogin  Garten?).
Wir  theilen  übrigens  die  hierauf  bezüglichen  Actenstücke  als  Curiosa
unverkürzt  mit.

„An  Cammerdirectoren  Rathe  vnd  Land-Renthmeister.“
Johann  Georg  der  4.  Churfürst  2c.

P.  P.  Es  thut  bey  vnß  vußer  Ober  Küchenmeister  Siegmund
Egydii  den  vnterthsten  Vorschlag  ond  ersuchet  vns  gehorsamst  wir
wollten  ihme  in  ansehung  treugeleisteter  Dienste,  den  Wiese  wachß  in
meinen  Schmeltzgarten  allhier  an  der  Weisseritz  vor  dem  Wilbßdorffer
thore  gelegen,  welchen  er  seither  vnserer  in  Gott  ruhenden  Groß  Frau
Mutter  Guden  in  Pacht  gehabt  auf  sein  Leben  das  heu  darauf  vor
sein  Vieh  zu  hauen  frey  vergönnen,  angegen  wollte  er  auff  vnßern
hertzgeliebten  Gemahlin  Lden  Tafel  zwey  mal  wöchentlich  die  Butterbüchse
  mit  Butter  füllen  und  damit  so  lange  die  Butterzeit  währet
Jährlich  continuiren,

Allermaßen  wir  nun  hiermit  gnädigst  zufrieden  seinem  unterthsten
  ansuchen  gnäd.  dekeriret  und  damit  also  begehren  wir  gnädig

*)  Damals  Hofküchengarten.
        <pb n="139" />
        135

ihr  wollet  vnßern  Ober  Küchenmeister  oberwehnte  wießen  zu  vnterthst
angesuchten  Gebrauch  frey  vnd  ohne  Pacht  hinfort  laßen,  auch  weiln
vuß  er  benebenst  gehorsamst  bittet,  daß  wir  ihme  durch  vnsere  Ambtsarbeiter
  wie  vormahlen  geschehen  das  Graß  darauf  hauen  ond  dürre
machen  lassen  wollten,  so  ferne  daßelbe  ohne  vnsere  oder  jemands  praejudlitz
  vnd  Nachtheil  geschehen  kann,  gestatten,  ihn  aber  dahin  gebührende
  anhalten,  daß  er  die  versprochene  Butter  lieferung  richtig  leiste.
Hier  2c.  vnd  wir  2c.  Geben  zu  Dreßden  den  3.  Novembris  1692.

Im  folgenden  Schreiben  Egidi's  ist  die  Danksagung  an  den
Kurfürsten  ausgesprochen:

Durchlauchtigster  Churfürst,  Gnädigster  Herr.

Ew.  Churf.  D.  sage  ich  in  unterthsten  Gehorsam  höchst  fleißigen
Danck,  daß  Sie  aus  sonderbahren  Gnaden,  vnd  wegen  meiner  ohne
Ruhm  dem  Churhause  Sachßen  treugeleisteten  unterthsten  Dienste  willen
mir  den  Wiese  Wachß  in  Dero  Schmelz  Gartten  an  der  Weisseritz
alhier  vor  dem  Wilßdorffer  thore,  welchen  die  in  Gott  Ruhende  Churf.
zu  Sachßen  vnd  Burggr.  zu  Magdeburgk  Christ=  miltester  Gedächtnuß
in  gebrauch,  nach  deren  hechstseligsten  absterben  ich  seigendhero  in  Pacht
gehabt  auf  mein  Leben  das  heue  darauf  zu  hauen  zu  gebrauch  vor
mein  Vieh  gnädigst  geeignet,  iedoch  mit  dem  Bedinge,  daß  ich  wöchentlich
  zu  der  ond  deroselben  Herz  geliebten  gemahlin  Tafel  zwey  mahl
die  Butter  Büchßen,  mit  Butter  fillen  vnd  gehörigen  Maaßen  liefern
laßen,  welches  auch  willigsten,  als  lange  die  gewohnliche  Butter
zeit  währet,  schuldiger  maßen  in  acht  genommen  werden  soll.  Darneben
  aber  E.  Ch.  D.  mein  unterthänigste  Bitte  geschiecht,  Sie  wollen
gnadigst  geruhen  ohne  maßgeblichen  mir  auß  der  geheimbten  Cammer
Canzley  einige  Schrifftliche  versicherung  an  daß  hochlöbliche  Cammer
Collegium  mitzutheilen,  sondern  auch  zu  gestatten,  daß  mir  durch
hiesige  Ambtsarbeiter  wie  vormahle  geschehen  daß-Graß
  darauf  gehauen,  dürre  gemacht  auch  besagter  Wiesewachß
  wie  gedacht  umb  die  wöchentliche  zweymahlige  Butterlieferung
ohne  menniglichen  Eintrag  vnd  hinderniß  zum  gebrauch  nachgelassen
werden.  —  Solche  hohe  Chff.  Gnade  Rühme  ich  zeitlebens  ond  solcher
mit  allerstetigsten  treuen  Diensten  hinwieder  zu  verdienen  verharre  lebenslang

  2c.  E.  Chf.  D.  unterthster  Pflichtschster
Sigmund  von  Egidy.

Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  Academie  der  Künste
in  Dresden;  Naphael  Mengs  betreffend.
Der  Herausgeber  hat  in  seiner  Geschichte  der  katholischen

Hofkirche  zu  Dresden  (1851)  im  Anbange  Seite  78  bis  85  bereits
  alles  bis  dahin  Unbekannte  von  Raphael  Mengs  und
        <pb n="140" />
        136

seinem  trefflichen  Bilde  auf  dem  Hochaltare  genannter  Kirche,
was  bei  Weitem  mehr  werth  ist,  als  man  dafür  bezahlte,  aus  den
Acten  des  Geheim-Cabinets-Archivs  gegeben.

Als  einen  Beitrag  zur  Lebensgeschichte  des  Mengs  und  zugleich
  der  innern  Geschichte  der  Dresdener  Academie  der  bildenden
  Künste  kann  aber  folgender  „Unterthäniger  Vortrag“
des  damaligen  General-Directors  der  Künste  und  Kunstacademien,
Christian  Ludwig  von  Hagedorn,  angesehen  werden,  da  er
nicht  nur  von  dem  damaligen  Standpunkte  und  innern  Getriebe
der  Kunstacademie  ein  ziemlich  klares  Bild  giebt,  sondern  auch
darzuthun  scheint,  daß  man  Mengs  Rückkehr  nach  Dresden,  besonders
  in  der  Eigenschaft  eines  Mitdirectors  der  Academie,
aus  mehrfachen  Gründen  nicht  eben  wünschte,  und  namentlich  dem
pecuniären  Vortheile  und  anderen  theils  selbstsüchtigen,  theils  von
Rücksichten  gebotenen  Umständen  den  Vortheil,  Mengs  Künstlerkräfte
  für  die  Academie  gewinnen  zu  können,  rücksichtslos  opferte.

Der  scheinbar  nur  zufällig  in  die  Acten  über  das  Hochaltarbild
  gerathene  eigenhändig  von  Hagedorn  geschriebene  Vortrag,
der  aber  doch  als  Commentar  zu  dem  Benehmen  gegen  Mengs
nach  1765  angesehen  werden  kann,  lautet  wörtlich  wie  folgt:

Dresden,  am  20.  Febr.  1760.  1)
Unterthänigster  Vortrag.  1
Der  patriotische  Eifer  des  berühmten  Mengs,  sich  auf  eine  Zeitlang
  hierher  zu  begeben,  kann,  wenn  er  umsonst,  aus  blossem  Triebe
der  Ehre  und  Gemeinnützigkeit  fürs  Vaterland,  die  Mitdirection  der
Mahler-,  Bildhauer-,  und  Kupferstecher-Academie,  nach  dem  in  derselben
  von  Ew.  Königl.  Hoheit?)  gnädigst  zu  bestimmenden  Range,
übernehmen  sollte,  wie  denn  auch  seine  Stiefmutter  sich  dahin  geäußert,
daß  er  keine  Besoldung  im  mindesten  verlange,  auch  in  der  Antwort
nach  Madrid  unmaßgeblich  darauf  anzutragen
das  man  seinen  Entschluß  als  eine  Folge  dieser  Gesinnung
ansehe,  die  disseitigen  Berufs  nicht  bedürfe;
für  die  Academie  selbst  nicht  nur,  des  grossen  Rufs  dieses  Mannes
wegen,  von  allgemeinen,  sondern  auch  seiner  Einsicht  halber,  für  die
Jugend  von  besondern  Nutzen  seyn.
Wenn  1)  die  triftigsten  Vorstellungen,  Ermahnungen  u.  Anordnungen,
  daß  die  academischen  Lehrlinge  bey  dem  Director  Hütin?)
auf  die,  auch  an  dessen  beyden  vormaligen  Lehrlingen  und  nochmahls,

—.

)  Ein  Jahr  vor  Mengs  Reise  nach  Madrid  geschrieben.  —

2)  Friedrich  Christian.

)  Carl  Hutin  geb.  1715  zu  Paris,  Schüler  des  Franz  la  Moine,  Slodz  2c.
Auch  Bildhauer  und  Meister  des  Charon,  der  im  Louvre  1746  ausgestellt  war.
1748  kam  er  nach  Dresden  und  malte  daselbst  Mehres  in  der  neuen  katholischen
  Kirche.  Auch  sind  seine  Handzeichnungen  im  Kupferstichkabinete  sehr
zu  berücksichtigen.
        <pb n="141" />
        137

in  Ermangelung  anderer,  angenommenen  Unterlehrer,  bisher  versäumte
Kenntniß  der  Proportionen  des  menschlichen  Cörpers,  gleich  anfangs,
sowie  beim  Professor  Casanova“)  in  allen  Zeichenschulen  möchten  geführt
werden,  hätten  Eindruck  finden  mögen;  oder  2)  das  Beyspiel  der  französischen
  Mahler-Academie  nach  deren  Sinn  sich  noch  im  verwichenen
Jahre  ein  Professor  Nahmens  Dandré  Bardon,  in  seinen  Traité  de
Peincture,  wegen  ganz  unentbehrlichen  Unterrichts  der  Proportionen
mit  dem  Zusatz:  sans  une  prosonde  éinde  des  proportions  et  des
delails  anatomidues  les  Grecs  et  les  Romains  n'auroient  pas  en-Ianté
  les  chels  d'oeuvres  qui  ont  mérité  Papprobation  de  tous  les
Siecles;  Michel-Ange,  Ralaél,  Carade  et  tant  dG’autres  célebres  Artistes
  w’auroient  point  enrichi  leurs  productions  de  Pélegance  de
la  force  et  de  mille  scavantes  beautés  dui  y  brillent.  Que  le
jeune  dessinateur  imite  ces  GCrands  maitres  dans  leurs  recherches,
  §’il  a  la  louable  ambition  d’aspirer  à  leurs  succès  et  à
leur  gloire!  nachdrücklich  erklärt  hat,  diesseits  den  Willen  mittheilen
oder  vielleicht  auch  das  Vermögen  wieder  herstellen  wollen,  inmaßen
wenigstens  der  Director  Hütin  bald  die  unzulängliche  Wissenschaft  der
deutschen  Sprache  angeführt,  bald,  wenn  ich  ihm  die  wenigen  Worte:
Gesichtslänge,  die  drey  Verhältnißtheile,  und  der  letztere  jede  vier
Minuten  gleich,  überall  zu  übersehen  mich  erboten,  andere  aus  der
routine  entlehnte  Einwendungen  gemacht:  So  würde  es  dieser  wegen
so  wenig,  als  andern  academischen  Einrichtungen  halber  z.  E.  wegen
des  Modells  der  Ordnung  es  zu  stellen  2c.  dergleichen  Hütin,  Casanova
  und  Canale  so  gut,  als  andere,  wissen  müssen,  nöthig  sein,  einen
Künstler  aus  Madrid  zu  verschreiben.  —,  Vielmehr  ist  allerdings  zu
besorgen,  daß  wenn  Mengs  dergleichen  fortgepflanzte  Unzuverlässigkeit
im  Zeichnen  und  viele  andere  Dinge,  wo  der  Wetteifer  in  Eifersucht
ausartet,  wahrnehmen  sollte,  er  sie  nur  nach  seinen  Begriffen  zu  deutlich
  bei  ihren  Nahmen  nennen,  nicht  allemahl  im  Gleise  bleiben,  auch
wohl  andere  nützliche  Mitglieder  vor  den  Kopf  stoßen  möchte.  —  Nicht
weniger  ist  es  schwer,  auf  den  Mangel  der  Nebenabsichten  des  Mannes
zu  rechnen,  der  wegen  der  Rückstände,  wegen  der  Stiefmutter  und
Schwestern  sich  mehr,  als  ein  Geschäfte  machen,  vermuthlich  auch  wenigstens
  einen  freyen  Quartier,  einiger  wohlbezahlter  Arbeit  in  der
Kirche  und  vielleicht  des  Deckenstücks,  )  und  bey  der  Entlaßung  einem
Gescheuck  mit  Porcellan  entgegen  sehen  möchte.

Derowegen,  wenn  mit  Rücksicht  auf  meine  Function,  und  der
Achtung,  die  man  vor  den  Künstler  selbst  trägt,  die  Erwartung  des

4)  Johann  Casanova  von  venetianischen  Eltern  in  London  geboren.  1763
nach  Dresden  berufen.  Ein  in  der  Schule  der  Antike  zugleich  wissenschaftlich
  gebildeter  Künstler,  Freund  und  Schüler  Meng's.  =

)  Deckenstück  im  Hauptschiffe  der  katholischen  Kirche,  —  das  leider  nicht
zur  Ausführung  kam.  —
        <pb n="142" />
        138

Hofes  angegeben  wird,  so  möchte  es  im  übrigen  allemahl,  bei  der  Eingangserwehnten
  Einkleidung  der  Antwort  höchst  nöthig  sein:
nicht  einfließen  zu  lassen,  woraus,  des  Künstlers  willkührliche
Herreise  unbenommen,  (woran  ihm,  wenn  dieses  sein  bloser
Ernst  wäre,  ja  niemand  gehindert  hätte,)  der  mindeste  Anschein
  einer  Herbeiführung,  mit  oder  ohne  Unterstützung  des
Spanischen  Hofes  erzwungen,  und  daraus  weiter  gefolgert
werden  könnte.
Christian  Ludwig  von  Hagedorn.

Einige  Materialien  zu  einer  Geschichte  des  Kriegsund
  Militärwesens  unter  den  Kurfürsten  August,
Christian  I.  und  II.,  Johann  Georg  I.,  II.,  III.  und  IV.

Ueber  das  Kriegswesen  unter  Herzog  Albrecht  und  Moritz
hat  bereits  der  Geheimrath  Dr.  von  Langenn  Mehres  berichtet,
ebenso  auch  über  das  Söldnerwesen  in  den  ersten  Zeiten  des
30jährigen  Kriegs  Karl  August  Müller  nach  Acten  des  Hauptstaats-Archivs.
  Es  dürfte  daher  wohl  nicht  ganz  unnütz  sein,
wenn  wir  hier  einiges  von  dem  uns  bis  jetzt  bekannt  gewordenen  Material
  zur  Geschichte  desselben  unter  August  und  seinen  Nachfolgern
bis  zur  vollständigsten  Ausbildung  des  sächsischen  Heerwesens,
unter  Friedrich  August  I.,  kürzlichst  zusammen  reihen.  —

August.  1553—1586.

Kurfürst  August,  der  dem  kriegliebenden  Moritz  in  der  Regierung
  folgte  und  noch  dazu  der  erste  Kurfürst  von  Sachsen
war,  welcher  1555  vom  Reiche  zum  Kriegsobristen  des  Obersächsischen
  Kreises  ernannt  wurde,  batte  zwar  weniger  Gelegenheit,
in  Feldzügen  sein  kriegerisches  Talent  zu  bilden  und  zu  üben;
trug  aber  deshalb  nicht  minder  zur  Verbesserung  des  Kriegswesens
bei,  wiewohl  er  nicht  beständig  stehende  Truppen  im  Solde  hatte.
Doch  brachte  er  es  dahin,  daß  ihm  auf  dem  ersten  Landtage  1553,
21—29.  August  die  Landschaft  außer  der  Hoffahne,  500  Mann
stark,  und  den  Ritterpferden,  1500  Soldreiter  und  2000  Knechte
bewilligte.  Das  Land  trug  sehr  gern  dafür  den  Kostenaufwand,
weil  die  für  Ackerbau  und  Handwerker  traurigen  alten  Aufgebote
aufhörten.  Die  Abgaben  beliefen  sich  auf  6  pf.  vom  Schocke,  was
in  3  Terminen  zu  zahlen  bewilligt  worden  war,  wovon  jedoch  die
sogenannten  Lehnhufen  frei  waren,  oder  wie  es  in  den  Landtagsacten
  heißt:  „doch  außgeschlossen  der  von  Adel  Tischgüter.“  —
Ueber  die  Soldreiter  unter  August  erfahren  wir  besonders  Meh-
        <pb n="143" />
        139

res  aus  der  beigegebenen  Bestallung  des  Heinrich  von
Schönberg  zum  Obersten  Kämmerling  und  Rittmeister  über  die
Soldreiter  vom  1.  Januar  1563.

„Von  Gottes  Gnaden  Wir  Augustus  2e.  bekennen  2c.  Nachdeme
Wir  erheblichen  Vhrsachen  halben  an  vuserm  Hofe  vnd  sonstenn  des
speisens  sutter  vnd  Mahls  halbenn  Aenderungen  gemacht  ond  rusere
Jungkernn  einspennige  ond  andere  Diener  dermassen  bestellet,  das  sie
auf  Ire  Leibe  Pferde  vnd  Knechte  an  stadt  der  forigen  Lieferunge
Monatsoldt  habenn  sollenn  Vud  die  Nodturfft  erfordert  das  ein  sonderlicher
  Befelichhaber  auff  dieselbenn  geordnet,

Das  wir  demnach  vnsernn  liebenn  getreuen  Heinrichen  von
Schönbergen  auf  der  Glaußnitz  vor  vnsern  Obersten  Kemmerlingk
  vnd  Riethmeister  solcher  soltreuter  bestellet  rnd  aufgenommen,

Bestellen  nehmen  Inn  auch  hiemit  dazue  an  vnd  auff,  Nemblichen
also,  daß  sich  vnsere  soltreuter  gehorsamlichenn  kegenn  Ime  bezeigen  vund
sich  seines  schaffens  gebots  vnd  verbots  onserthalben  halten  sollen,

Wann  frembde  Fürsten  oder  Herschafftenn  bei  vns  sein  werden,
so  soll  er  mit  den  Jungkern  so  vnder  seinen  Befehlich  sein,  die  Dienstwartunge
  bestellenn,  "%

Er  selbst  auch  soll  dieselbe  Zeit  das  Marschalch  Ampt  versorgen,
Vnd  darkegenn  mit  bemelten  Jungkernn  so  auffwartenn  die  Kost  von
onserer  Tafell  haben,

Wann  die  Monats  Befoldunge  Inn  der  Cammer  gereicht,  soll  er
dabei  sein,  das  solche  einjeder  emtphahe,  Z

Vnder  den  Jungkernn  so  onder  seinem  Befehlich  seindt,  soll  er
keinen  Hader  noch  Vuwiellen  duldenn  vnd  bei  Inenn  darob  sein,  das
die  Jungkernn  ond  einspennige  mit  gueten  tichtigen  Pferden  vnd  Knechtenn
  versehenn  Sie  auch  er  Innern  das  Ihre  vnd  der  Knechte  Kleidungen
  vberein  gemacht  ond  sich  mit  einander  vergleichen,

Vud  das  Muster  wie  bißher  an  vnserm  Hofe  gewonlichenn  gewesenn
  oder  Inen  dasselbe  gezeiget  wirdet  gebrauchen,

Vud  das  Ihre  Knechte  auch-  die  Einspennige  ond  soltreuter  so
under  seinem  Befehlich  seindt  Inn  vnd  ausserhalb  vnserer  Lande  Harnisch
  vnnd  schutzenngeredte  mit  Pickelhaubenn,  wie  sichs  eigenet  vnnd
gebueret  fuerenn,

Doch  sollenn  die  Jungkernn  Innerhalb  vuserer  Lande,  es  wehre
dan  das  es  erheblicher  Vhrsachen  halbenn  schaftenn,  das  geredte  zue
fuerenn  verschonet  werden,

Ausserhalb  vnserer  Lande  aber  sollenn  sie  dasselbe  zue  gebrauchen
vnd  zue  fierenn  schuldigk  sein,

Keinen  Jungkernn  noch  Knecht  noch  anderen  soltreutern  soll  er
vubefragt  ond  vnerleubt  seiner  Inn  seinen  gescheftenn  verreiten  lassen
bei  Vermeidunge  Vngnade,

Vud  ob  sich  Jemandes  dessen  onderstehen  wurde,  so  soll  demselben
auff  tagk  vund  nacht  so  lange  er  ane  erleubnus  aufsenbliebenn  vf  Ides
        <pb n="144" />
        140

Pferd  vij  gl.  abgezogenn  vnnd  an  der  Monats  besoldunge  Innen  behaltenn
  werden,

Wann  wir  auch  Jemandes  vnder  den  soltreutern  erleubenn  würden
  In  Irenn  gescheften  zunorreiten  vnd  sie  wurden  vber  xiiij  tage
nicht  aussenbleiben,  so  soll  Inen  Ihr  monatsoldt  vor  fuhl!  folgen,  Do
sie  aber  vber  xitij  tage  aussenbleiben  wurdenn,  So  soll  Inen  an  der
Monatsbesoldunge  so  viel  abgezogenn  werdenn  als  es  über  die  xilj
tage  nach  verlauffener  zeit  austragen  mochte,

Er  soll  auch  achtunge  darauf  gebenn  daß  die  Wirte  Inn  stedtenn
vnd  dorffernn  vonn  den  Jungkernn  runnd  Knechtenn  bezahlt,

Auch  bei  leibsstraf  verbietenn  daß  sich  niemandes  Inn  onsernn
Emptern  fischens  noch  weidewergs  zue  vbenn  ondersteh,

Im  Felde  soll  er  niemandes  verstadtenn  vom  Hauffenn  vohrane
zue  ziehenn  noch  zue  huedelnn,  sondernn  es  soll  ein  Ider  Inn  seinen
gliede  vund  ordnunge  Im  Felde  so  woll  alß  Inn  Stedtenn  vund
Fleckenn  bleibenn  bey  Vermeidunge  vnserer  Vugnade,

Er  soll  auch  den  Jungkernn  vund  Knechtenn  vudersagenn,  Sich
vnsers  Kellers  vund  Küche  auch  der  letztenn  vund  Nachtische  gentzlichen
  zue  endhaltenn  vnd  müssig  zue  gehenn  dann  sie  daselbst  nichts
bekommen  sollenn,  "6

Do  wir  auch  ausserhalbenn  vnserer  Lande  verreisenn  würdenn  ond
Reichs,  Churfürstenn  Fürstenn  oder  andere  tage  besuchen  müsten,  Bf
den  fahl  wollenn  wir  vusern  soltreutern  fueter  mahl  ond  die  Auslösung
  daher  gebreuchlichen  gewesen,  reichenn  vund  Inen  den  Monatsoldt
darkegen  vf  so  viel  monatten  oder  Wochenn  als  sie  mit  vns  aussen
sein  werdenn  vund  so  lange  die  Reise  wehret  Innen  behalten  vund
abziehen  lassen,

Beruerter  vnser  Oberkemmerlingk  ond  Riethmeister  soll  auch  vf
niemandes  dann  vnseren  Befelich  zuegeben  noch  zue  gehorsamen  schuldigk
  sein,

Vund  do  Ime  echtwas  mangelt  darinnen  er  Berichts  vnd  Bescheidts
  bedurftigk,  so  soll  er  sich  derwegen  an  niemandes  anders  dan
an  vus  Berichts  vundt  Bescheidts  erholenn  vnnd  hiermit  an  niemandes
  anders  dann  an  vns  gewiesen  seinn,

Domit  sich  auch  die  Jungkern  mit  guetenn  tuechtigenn  Knechten
vnd  Pferden  gefaßt  machenn  vund  darinnenn  bleibenn  So  soll  er  zue
gebürlicher  Zeit  er  Innern  vnd  schaffen  daß  dieselben  alle  zween  Monath
  einmahl  gemustert  werdenn,

Vf  den  fahl  soll  er  Inn  der  musterunge  niemandes  ansehen  sonderen
  daran  sein  daß  sie  sich  wie  Inen  deßfalls  gebueret  woll  berittenn
haltenn  vund  mit  guetenn  Knechtenn  gefast  sein,

Er  soll  auch  die  Jungkernn  so  vnder  seinen  Befelich  sindt  vermanen,
  vund  Inen  unserthalbenn  auflegen  das  sie  teglichenn  alle  Morgenn
  vmb  viij  hora  sich  kegenn  hoff  In,  ein  gemach  so  Inen  gedachter
vnser  Oberkemmerlingk  vnd  Riethmeister  namhaftigk  machen  wirdet  zur.
        <pb n="145" />
        141

Dienstwartunge  erzeigenn  vnnd  Inn  denselbenn  bis  zur  Malzeit  verziehenn
  domit  sie  Inn  der  Nehen  anzuetresfen

Gleichfalls  sollenn  sie  sich  kegenn  der  Abendtmalzeit  auch  alle  tage
vmb  drey  hora  haltenn  vund  doselbst  bis  zur  Malzeit  aufwarttenn,

Domit  sie  auch  nicht  vorzuewenden  das  sie  Ides  orts  do  wir
onser  Lager  halten  mochtenn  vmbs  geldt  nicht  hafers  bekommen  kondten
So  wollenn  wir  Inen  Inn  Idem  vnserm  Ampte  darinnen  wir  vf
vnsernn  Reisenn  sein  werden  oder  do  darinnen  kein  haferen  vber  vuser
Nodturft  verhandenn  Inn  den  nechstenn  vnsernn  Emptern  dorann  vf
Jre  pferde  hafers  vmbs  geldt  zuekommen  lassenn  doch  daß  sie  dessen
mehr  nicht  fordernn  dann  sie  vor  Ire  Pferde  bedurftigk  vund  das  sie
denselbenn  Inn  den  Empternn  gemessen  entpfahenn  vund  denselben  wie
er  Idere  Zeit  vund  Orts  gildet  so  bald  bezalenn,

Vund  soll  vns  vnser  Oberkemmerlingk  vnnd  Riethmeister  Ides
Orts  Bericht  thun  wie  viel  sie  desselben  teglichen  bedurftigk  vund  darauf
bei  vus  daran  seinn  das  derwegenn  Inn  vnsere  Emptere  Befelich  geschehe,
  -  —
Do  sich  auch  vnter  den  soltreutern  so  vnder  seinem  Befelich
sein  Vnwillenn  vnd  gezengke  zuetragen  würden,  So  soll  er  die—
selben  .nach  gelegenheit  der  Verwirgkunge  mit  Bestrickunge  oder  gefengknus
  einnehmen  vund  verwahrenn  lassenn  bis  vns  derwegen  Bericht
geschehe  vund  er  sich  vnsers  Bescheidts  darinnen  erholenn  könne,

Vud  sich  Inn  solchem  Ampt  vund  Dinst  dermassen  wie  vuser
sonder  vertrauen  zu  Ime  stehet  vnd  einem  solchen  Befelichhaber  kegen
seinem  Herrn  vund  Landesfürsten  zuethun  eigenet  vund  gebueret  vnder—
thenigklichen  bezeigenn  wie  wir  denn  hier  auff  seinen  Leuthenanth  Volradten
  Bentzschen  den  wir  Ime  zugeordnet  sampt  andern  Jungkern
Einspennigen  vnd  soltreutern  auch  wirgklichenn  an  Inn  weisen  sich
vnserrthalben  seines  Befelichs  zuehalten,

Vud  domit  er  solches  Oberkemmerlings  vnd  Riethmeisters  Ampts
desto  fleißiger  abwarttenn  vund  verrichtenn  könne  So  wollen  wir  Ime
auf  v.  Pferde  darauff  wir-Inn  dann  hirmit  bestellet  vi  C(600)  fl.  Monatsoldt,
  iiij  C  (400)  fl.  Vorttilgeldt  vnd  i.  C.  (100)  fl.  welche  Ime  pf  sein
Leben  verschrieben  vnd  also  vor  alle  Nodturft  keine  außgeschlossenn
rij  C.  (1200)  fl.  Muntz  vuserer  Wehrunge  so  lange  er  an  solchem  Ampte
bleiben  wirdet  reichenn  lassen,

Befehlenn  auch  hierauff  vuserm  Cammermeister  der  wolle  beruertenn
  vnserm  Oberkemmerlingk  vnnd  Riethmeister  beschehener  Verordnunge
  nach  solch  verordent  Gelt  vf  gebuerliche  Quittung  bis  vf
vnser  wiederabschaffenn  vf  die  angesetzte  friestenn  zuestellen,

Zue  Uhrkundt  haben  wir  diesen  Bestalbrief  mit  eigener  Handt
vnterschriebenn  vnd  den  mit  vnsern  Seereth  vermergken  lassen,

Geschehen  vund  gebenn  zue  Thorga  den  1.  Monatstagk  Januarii
Im  2c.  Lxiij  Jahre.“

Von  Aufgeboten  und  sogenannten  Musterungen  des  neuen  Land-
        <pb n="146" />
        142

aufgebots  finden  wir  besonders  folgende  Befehle,  welche  Kurfürst
August  ergehen  ließ.  Den  ersten  Befehl  erließ  er  am  28.  Mai
1582,  kurz  zuvor,  ehe  er  auf  den  Reichstag  zu  Augsburg  sich
begab,  was  er  auch  in  der  beigefügten  Urkunde  selbst  angedeutet
  hat.  (Von  seinen  Kriegsrüstungen  i.  J.  1566/67  später.)

Von  Gottes  Gnaden,  Augustus,  Herzog  zu  Sachßen  Churfürst  2c.
und,  Burggraf  zu  Magdeburg.  Lieben  Getreuen,  Euch  ist  unverborgen,
welchergestalt  vorschiener  Zeit  zu  mehr  unterschiedlichen  mahlen,  Wir
unsere  offene  Mandata,  auch  andere  Ausschreiben  und  Befehlige,  jederzeit
  in  guter  Bereittschaft  und  Rüstung  aufn  Nothfall  zum  Zuzug  gefaßt
  zu  seyn,  unsern  Chur  und  Fürstenthumen,  Landen,  Leuthen,  und
Unterthanen  zur  Wohlfahrt  und  Gutem,  ausgehen  laßen.  Ob  Wir
uns  nun  wohl  gnädigst  versehen,  Ihr,  u.  andere  unsere  getreue  und
gehorsame  Unterthanen,  werdet  solchs  in  Acht  genommen,  auch  noch
in  guter  Acht  haben,  und  dermaßen  gefaßt  und  bereit  seyn,  damit  im
Fall  es  die  Nothdurfft  erfordern  würde,  welches  der  Allmächtige  gnädiglich
  vorhüten  und  abwenden  wolle,  enernthalben  kein  Mangel  förfallen
  werde.  Dieweil  aber  die  Läuffte  in  u.  außerhalb  des  heiligen
Reichs  deutscher  Nation  sich  sehr  sorglich  und  gefährlich  anlaßen,  auch
hin  und  wieder  allerhand  Gewerbe  getrieben  werden,  und  wir  uns
jetzo  aus  unsern  Landen,  auf  den  fürstehenden  Neichstag  begeben,  dahero
  die  Nothdurfft  seyn  will,  unsere  Land  und  Leute  in  guter  Aufachtung
  zu  haben;  Als  ist  unser  gnädigstes  Begehren,  hiermit  befehlend,
  Ihr  wollet  Euch,  wofern  es  nicht  allbereit  geschehen,  Innhalts
obangeregter  voriger  unserer  Mandaten  und  Ausschreiben,  allermaßen
und  gestalt,  wie  ihr  uns  zu  dienen  schuldig,  gefaßt  und  geschickt  machen,
  auch  anheims  enthalten,  und  ohne  unser  Vorwißen,  in  anderer
Herrn  Dienst  und  Bestallung  nicht  begeben.

Damit  zu  jeder  Zeit,  wann  ihr  von  uns,  oder  unsern  heimgelaßenen
  Räthen  und  Befehlighabern,  erfordert  werdet,  ihr  euch  ohne
alle  Säumnis,  Tags  und  Nachts,  an  Orth  und  Ende,  so  euch  bestimmet
  und  benannt  werden,  wohl  und  aufs  beste  gerüstet  gestellet,
unsers  oder  ihres  Befehlichs  vorhaltet,  und  neben  anderu  unsern  erforderten,
  wie  getreuen  Unterthanen  gebühret,  zu  euern  selbst  Besten,
fürstehende  Gefahr,  so  viel  möglich,  abwenden  und  verhüten  helffet,
An  deme  volnbringet  ihr  unsere  zuverlässige  Meynung.  Datum  Dreßden
den  28.  May  Lxxrry.  Unsern  lieben  Getreuen  den  Rath  zu  Leipzig  2c.

Der  zweite  Befehl,  welcher  am  15.  März  1583  erging,  macht
die  Aufforderung  noch  dringender,  da,  wie  es  in  der  Urkunde
heißt:  „die  Zeiten  sich  hin  und  wieder  ganz  gefährlich,  geschwinde
und  sorglich  anließen.“  Die  Worte  des  Befehls  sind  folgende:

„Augustus,  Hertzog  2c.  Churfürst  2c.  Geben  hiermit  allen  und
jeden  Unsern  Prälaten,  Grafen,  Herrn,  denen  von  der  Ritterschaftt,
Haupt  und  Amtleuthen,  Verwaltern,  Schößern,  Befehlichshabern,  Bürgermeistern
  und  Räthen  der  Städte,  Richtern,  Schuldtheißen,  Gemein:
        <pb n="147" />
        143

—  —

den,  Flecken,  Dörffern,  und  sonsten  in  gemein  allen  und  jeden  unseren
Unterthanen,  Angehörigen  und  Verwandten,  neben  Erbiethung  unseres
Grußs  Gnaden  und  geneigten  Willens,  zu  erkennen,  daß  wir  in  keinen
Zweiffel  stellen,  Sie  werden  sich  zu  erinnern  wißen,  wie  offt  und  vielmals
  auch  in  dem  nechst  vorschienenen  82sten  Jahre,  Wir  unsere  gemeine
  Ausschreiben  und  Mandata  haben  ausgehen  lassen,  daß  unsere
gehorsame  Lehnsgraffen,  Herrn  von  der  Ritterschafft,  Bürgern  und  andere
  Unterthanen  und  Vorwandten  jederzeit  in  guter  Rüstunge  und
Bereitschafft  zum  Zuzuge  gefaßt  seyn,  und  sitzen  sollen.  Nachdem  denn
jetzo  die  Läuffte,  hin  und  wieder  ganz  gefährlich,  geschwinde  und  forglich
  sich  anlaßen,  derohalben  die  hohe  Nothdurfft  erfordert,  die  in  guter
Huth  und  Acht  zu  haben;  Als  ist  unser  gnädigst  Begehren,  hiermit
befehlende,  Es  wollten  sich  oberwehnte  unsere  Belehnte,  Grafen,  Herrn
und  andere  gehorsame  und  treue  Unterthan,  derselben  unsern  Ausschreiben
  und  Mandaten  nach,  in  guter  Bereitschafft,  und  gefaßt  anheims
  enthalten,  und  sich  keiner  bei  Verlust  seiner  Lehn  und  Güthern,
oder  anderer  unserer  unnachlässlicher  Straffe,  ohne  unsere  Erlaubniß,
in  anderer  und  fremder  Herrn  Dienst  und  Kriegs-Bestallung  einlaßen,
oder  da  einer  oder  mehr  allbereit  hinweg,  daß  derselbe  zur  Stund
wiederum  zurück,  durch  die  Seinen  Innhalt  unser  vorigen  Ausschreiben,
  auheim  erfordert  werde,  damit  zu  jederzeit,  wann  sie  von  Uns
oder  Unsern  Räthen  und  Befehlichhabern  erfordert  werden,  sie  sich  ohne
alle  Säumnis,  Tags  und  Nachts,  an  Ort  und  Ende,  so  hierzu  bestimmt
  und  benennet  wird,  wohl  und  aufs  Beste  gerüst,  gestellen,  Unsers
  oder  ihres  Befehlichs  verhalten,  und  neben  andern  unsern  erforderten,
  wie  getreuen  Lehns-Grafen,  Herrn  vom  Adel,  und  andern  unsern
  Unterthanen,  wohlgebühret,  zu  jedern,  selbst  auch  gemeiner  Landsnoth
  Besten  und  Wohlfarth,  fürstehende  Gefahr,  so  viel  möglich  abwenden
  und  verhüten  helffen,  An  deme  beschicht  Vusere  wohlgefällige
und  ernste  Meinung  zu  Urkund  mit  Unsern  Secret  besiegelt.  Und
geben  zu  Dreßden,  den  15.  Tag  Mart.  1583.“

Nachdem  er  mehrere  Kriegsbaumeister  (Lynar  rc.)  in  seine  Dienste
genommen,  fing  er  an,  das  Bergschloß  Königstein  und  die  Stadt  Dresden
  stärker  zu  befestigen,  indem  er  zugleich  in  Dresden  1559  ein
neues  Zeughaus  zur  Aufbewahbrung  der,  sich  jetzt  fast  mit  jedem
Tage  mehrenden  Waffenvorräthe  und  kriegerischen  Maschinen  erbauete,
  worüber  ein  besonderer  Aufsatz  folgen  soll.

Christian  I.

Auns  der  Zeit  von  August's  Nachfolger,  Christian  I.,  haben
wir  zwar  weniger  über  die  eigentliche  Militärverfassung  noch  übrig;
doch  scheint  sie  aus  Allem  dem,  was  wir  von  ihr  wissen,  sich  gleich
geblieben  zu  sein.  Daß  er  ein  nicht  unbedeutendes  Heer  erhalten
habe,  geht  besonders  daraus  hervor,  daß  im  Jahre  1591  13,000
Mann  s.  Truppen  nach  Frankreich  abmarschirten  (die  am  13.  Juli  bei
Hochheim  gemustert  wurden),  um  Heinrich  IV.  und  den  Hugenotten
        <pb n="148" />
        144

gegen  die  Guisen  oder  die  Ligue  beizustehen.  Obgleich  während
seiner  Regierung  Deutschland  größtentheils  in  Frieden  lebte,  so
scheint  er  doch  stets  für  den  Fall  des  Kriegs,  der  damals  Deutschlaud
  rings  umdrohete,  sein  Aufgebot  in  bester  Ordnung  erhalten
zu  haben,  was  auch  folgende  Befehle  anzudeuten  scheinen.  Zuerst

erließ  er  deshalb  im  Jahre  1588  am  22.  Januar  folgendes
Aufgebot:

„Christianus,  Churfürst  2c.  Lieben  Getreuen,  Welchergestalt.
  Wir  des  nechst  abgelauffenen  87.  Jahres,  euch  in  guter  bereitschafft
  zu  sitzen  befohlen,  dessen  habt  ihr  euch  zu  erinnern.  Ob  wir
uns  nun  wohl  gnädigst  versehen,  ihr  habt  euch  solchem  unsern  Befehl
zu  Gehorsame  Folge  dermaßen  gefaßt  gemacht,  daß  im  Nothfall,  welchen
Gott  gnädigst  abwende,  euerthalben  kein  Mangel  erscheine,  dennoch
aber  dieweil  die  Läuffte,  in  den  benachbarten  Landen  und  sonsten  seithero
  sich  von  Tag  zu  Tag  sorglicher  und  gefährlicher  angelaßen,  also
daß  sonderlich  jetziger  Zeit  hoch  von  nöthen,  gänz  fleißige  Aufachtung
zu  haben,  damit  Unserer  Land  und  Leute  zu  nährende  Gefahr,  Nachtheil
  und  Schaden,  vermittelst  göttlicher  Hülff  und  guter  Verfassung,
verhütet,  abgewendet  und  vorgekommen  werde.  So  wollen  Wir  obangeregtes
  Unser  Ausschreiben  hiermit  wiederholet  und  erneuert  haben,
abermahls  gnädigst  und  ernstlich  befehlende,  ihr  wollet  euch  mit  tüchtigen
  Pferden,  Knechten  und  allem  andern,  in  maßen  ihr  Uns  zu  dienen
  schuldig,  wohl  gerüstet,  und  allerding  zum  Zuzuge  gefaßt,  anheims
enthalten,  in  guter  Bereitschafft  sitzen,  und  euch  darnach  achten,  daß
ihr  auf  Unser  und  Unserer  verordneten  Befehlichshaber  ferner  erfordern,
  auf  dem  Nothfall  an  Ort  und  Ende,  dahin  Wir  oder  sie  euch
zu  Tag  und  Nacht  bescheiden  werden,  unsäumlich  begebet,  euch  Unsers
oder  ihres  Bescheids  verhaltet,  und  hieran  nichts  verhindern  laßet,  An
deme  geschieht  Unsere  zuverläßige  gäntzliche  Meynung.  Datum  Dreßden,
  den  22.  Januar  88.“  Unsern  lieben  Getreuen,  den  Rath  zu
Leipzig  2c.

Auch  wiederholte  er  das  Aufgebot  noch  in  demselben  Jahre
unter  dem  17.  Februar  mit  noch  nachdrücklichern  Worten:

„Christianus,  Churfürst  2c.  Lieben  Getreuen,  Nachdem  Wir
euch  des  abgelaufenen  87sten  Jahres,  und  unlängst  der  22ste  Tag
nechstverschiedenen  Monats  Januarii,  der  jetzo  antrauenden  Gefahr  halben
  abermahls  gnädiglich  und  ernstlich  befohlen  in  Bereitschafft  zu
sitzen,  und  euch  in  guter  Rüstung  anheim  zu  halten,  und  aber  seithero
  die  Läuffte  sich  nicht  gebessert,  sondern  noch  von  Tag  zu  Tag
geschwinter  und  gefährlicher  anlaßen,  derowegen  Wir  Land  und  Leute
zu  versichern  aus  getreuer  Sorgfaltigkeit  für  die  gemeine  Wohlfarth
billig  auf  alle  Fälle  bedacht  seynd,  und  uns  in  guter  Gewahrsam  halten;
  Als  haben  Wir  Uns  entschlossen,  Unsere  getreuen  Lehenleute  vom
Adel,  und  andere  Unsere  Unterthanen  mustern  und  Erkundigung  nehmen
  zu  laßen,  wie  ein  jeder  gerüstet  und  zum  Zuzuge  gefaßt  sey.
        <pb n="149" />
        145

Und  ist  derowegen  Unser  gnädigst  Begehren  und  ernstlicher  Be—
fehl,  ihr  wollet  in  der  Person,  oder  da  ihr  durch  scheinliche  Leibeshafft
  und  Schwachheit  daran  verhindert  würdet,  durch  einen  andern
vom  Adel,  mit  so  viel  wohlgerüsteten  Knechten  und  Pferden,  wie  ihr
Uns  zu  dienen  schuldig,  auf  den  Sonntag  Lactare,  welcher  der  Siebenzehnde
  Tag  schierst  künftigen  Monaths  Marlü  seyn  wird,  euch  gegen
Leipzig  begeben,  und  vor  Unsere  daselbst  hin  verordneten  Befehlshabere
  der  Musterung  und  andershalben  gebührlichen  Bescheids  gewärtig
sein.  Und  nach  dem  weyland  der  hochgebohrne  Fürst,  Herr  Augustus,
Hertzog  und  Churfürst  zu  Sachsen,  Unser  geliebter  Herr  Vater  hochlöblichen
  seeligen  Gedächtniß,  hiebevorn  und  noch  letzlich  den  15ten
Tag  Marlii  des  abgelaufenen  83.  Jahres  öffentliche  Mandat,  und
Befehl  ausgehen  laßen,  daß  ihr  euch,  sowohl  auch  die  euern,  ohne
Erlaubniß  in  anderer  fremden  Herren  Dienst  und  Kriegs-Bestallung
nicht  einlaßen  sollet,  und  aber  die  Nothdurfft  nach  Gelegenheit  der
jetzigen  ganz  sorglichen  Läuffte  vielmehr  erfordert,  daß  deme  also  nachgelebet
  werde,  So  befehlen  Wir  euch  hiemit  gnädigst  und  ernstlich,
daß  ihr  bei  Verlust  eurer  von  Uns  tragenden  Lehen  und  Güther,  und
bei  Vermeidung  anderer  Unser  unnachläßlichen  Straff,  ohne  Unser
Vorwissen  und  Nachlaßung,  euch  von  Niemand  außerhalb  Unserer
Lande  bestellen  laßet,  noch  den  euern  solches  verstattet,  sondern  euch
in  guter  Bereitschafft  anheim  enthaltet,  und  desgleichen  zu  geschehen
mit  den  euern  verschaffet,  da  auch  derselbigen  einer  oder  mehr  allbereit
  sich  in  fremde  Kriegsbestallung  eingelassen  hätten,  vorritten  oder
sortgezogen  wären,  dieselbigen  unverzüglich  wiederum  zurückfordern,
ond  solches  und  anders  nicht  halten,  daran  geschieht  Unsere  zuverläßige
  endliche  Meynung.“  Datum  Dreßden,  den  17.  Febr.  1588.

Wozu  noch  der  besondere  Befehl  an  die  Städte,  daß  sie  ihre
Bürger  und  Einwohner  mustern  und  in  guter  Bereitschaft  halten
sollten,  kam,  welcher  ebenfalls  am  17.  Februar  1588  in  üblicher
Breite  erlassen  wurde:

„Christianus,  Churfürst  2c.  Liebe  Getreue.  Cuch  ist  unverborgen,
  welcher  gestalt  Wir,  der  jetzigen  gantz  sorglichen  und  fährlichen
  Läuffte  halber,  des  nechst  abgelaufenen  87sten  Jahres,  und
abermabls  der  22.  Tag  des  jüngst  verschienenen  Monaths  Jannarii,
denen  von  der  Ritterschafft  und  anderen  Unseren  Unterthanen  in
Städten  und  auf  dem  Lande  in  Bereitschafft  zu  sitzen  auferleget  und
befohlen.  Wann  dann  bishero  die  Läuffte  sich  je  länger  je  mehr  geschwind
  und  sorglich  angelassen,  und  Wir  aus  getreuer  Sorgfältigkeit
zu  Unserer  Land  und  Leuthe  Versicherung  und  Wohlfahrt  auf  Alle
Fälle  Uns  gefast  zu  machen,  und  bedacht  seynd  in  Unsern  Landen
Musterung  halten,  und  Erkundigung  nehmen  zu  laßen,  wie  man  jedes
Orths  gerüstet  und  zum  Zuzuge  gefast  sei.  So  ist  demnach  Unser
gnädigst  Begehren,  hiemit  befehlende,  ihr  wollet  eure  Bürgerschafft  und
Einwohner  mustern,  und  solche  Musterung  dergestalt  und  also  an-Sachsen-Chronik

  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  2,  10
        <pb n="150" />
        146

stellen,  daß  sie  auf  den  Montag  Lactare,  welcher  den  18.  schierst  künff—
tigen  Monaths  Aartii  seyn  wird,  gewißlich  ergehe  und  verrichtet
werde,  und  dabei  schrifftlich  aufmerken  und  verzeichnen  laßen,  wie  ein
jeder  an  unterschiedlichen  Wehren  gerüstet  und  gefast,  die  gefundene
Mängel  in  Beßerung  bringen,  und  Uns  nach  gehaltener  Musterung
ein  richtig  Verzeichniß  übersenden,  wie  viel  beseßener  und  bewehrter
Bürger  und  Einwohner  bei  euch  seyn,  welchergestalt  ihr  dieselbigen
in  der  Musterung  befunden,  und  die  vorgefallene  Mängel  ersetzt  und
richtig  gemacht,  oder  solches  künfftig  zu  geschehen  verordnet,  bieran
vollbringt  ihr  Unsere  wohlgefällige  und  zuverläßige  Meynung.  Datum
Dreßden,  den  17.  Febr.  1588.“  Unsern  lieben  Getreuen  den  Rath
zu  Leipzig.  (Ebenso  auch  an  die  andern  Städte  2c.)

Die  Mehrzahl.  der  Ritterschaft  und  der  Städte  scheinen  jedoch
nicht  ganz  gewissenhaft  bei  der  Ausrüstung  sich  benommen,  sondern,
durch  den  Frieden  eingeschläfert,  die  Musterungen  vernachlässigt
zu  haben.  Um  dies  zu  beseitigen  und  die  Mannschaft  auf  den
alten  Kriegsfuß  wieder  zurückzuführen,  erließ  er  daher  folgendes
  Edict  unter  dem  12.  November  1588:

„  Christianus,  Churfürst  2c.  Entbieten  allen  und  jeglichen
Unsern  Grafen,  Herren,  denen  von  der  Ritterschafft,  und  andern  so
Uns  mit  Ritterdiensten  verpflichtet,  Unsern  Gruß  zu  vorn.  Wohlgebohrne,
  Edle  und  lieben  Getreuen,  ihr  traget  gut  Wissen,  welcher
gestalt  ihr  so  wohl  auch  andere  Unsere  Unterthanen  nicht  allein  in  Unsers
geliebten  Herrn  Vaters  seeligen  Gedächtniß  verfaßten  Landes-Ordnung,
sondern  auch  durch  vielfältige  ausgegangene  Mandata  zum  offternmahl
in  guter  Bereitschafft  zu  sitzen,  vermahnet  und  erinnert  worden,  Wir
auch  der  Nothdurfft  nach  bey  Unserer  Chur-Fürstlichen  Regierung  allbereit
  zwo  unterschiedene  Musterungen  angestalt  und  halten  laßen.

Wir  haben  aber  befunden,  daß  etliche  Unserer  Unterthanen  und
Lehenleute  mit  ihren  Pferden,  Knechten  und  Rüstung,  dergestalt  wie
sie  Uns  zu  dienen  schuldig,  nicht  gefast  gewesen  und  ob  Wir  sie  wohl
nach  der  ersten  Musterung  erinnern  und  verwarnen  laßen,  daß  sie  sich
künfftig  besser  ausrüsten,  und  Uns  zu  anderm  Einsehen  nicht  Ursach
geben  sollten;  So  haben  Wir  es  doch  bei  jüngst  zu  Torgau,  von  Uns
selbst  gehaltener  Musterung  anders  erfahren,  und  vermerkt,  daß  solche
schlechte  Warnungen  wenig  Nutzen  geschafft,  Sondern  ihr  noch  viel
an  Pferden,  Knechten  und  Rüstungen,  gantz  mangelhaftig  durchgeritten.

Dieweil  Uns  aber  solches  zu  Schmelerung  Unserer  Ritterdienste
gereicht,  und  Wir  ihnen  in  demselben  nachzufehen  nicht  gemeint,  sich
auch  die  Läuffte  jetziger  Zeit  an  ihnen  selbst  je  länger  je  beschwerlicher
  zutragen,  und  denn  Unser  Amt  erfordert,  auf  solche  Läuffte
fleißige  und  gute  Aufachtung  zu  haben,  und  Unsere  Land  und  Leute,
so  viel  in  Unsern  Vermögen  ist,  vor  Nachtheil  und  Beschwerung  zu
schützen,  So  haben  Wir  auf  andere  Mittel  dencken  müssen,  vnd  Unsern
  Haupt=  und  Amtleuthen  in  den  Aemtern  Befehlich  gethan,  alle
        <pb n="151" />
        147

—  —  —

und  jede  Schrifft-  und  Amtsaßen  in  den  Aemtern,  wie  wir  ihnen
dieselben  befohlen,  nach  Gelegenheit  und  so  offt  es  die  Nothdurfft
seyn  wird,  mit  ihren  Pferden  und  Knechten,  gerüst,  an  einen  gewissen
und  gelegenen  Orth  zu  bescheiden,  und  mit  allen  Fleiß  zu  mustern,
sich  auch  sonsten  zu  erkundigen,  ob  und  wie  ihr  sämmtlich  und  sonderlich
  jederzeit  gefast,  und  do  sich  der  geringste  Mangel  befinde,  Uns
solches  unverzüglich  berichten,  auf  daß  Wir  Uns  derowegen  mit  gebührlichen
  Einsehen  gegen  die  mangelhafftigen  zu  verhalten.

Domit  sich  nun  einjeder  hierinnen  zu  erzeigen,  auch  keiner  mit
der  Unwißenheit  zu  behelffen  haben  möge,  So  ist  nochmahls  Unser
ernster  Wille  und  Begehren,  es  woll  sich  ein  jeder  mit  guten  Pferden
und  Knechten  zum  wenigsten  in  der  Anzahl,  damit  er  Uns  zu  dienen
schuldig,  auch  guter  Rüstung  an  Harnisch,  Ringzeuge  und  andern
mehr,  so  hierzu  gehörig,  gefast  halten,  Insonderheit  aber  sich  mit
tüchtigen  versuchten  und  erfahrnen  Knechten  versehen,  und  also  für
und  für  in  guter  Bereitschafft  sitzen,  das  Wir  euerer  in  vorfallender
Noth,  welche  Gott  gnädig  verhütten  wolle,  jederzeit  zu  gebrauchen
und  ihr  auf  Unser  Erfordern  Uns  ohne  einige  Verhinderung  bei
Nacht  und  Tag  zu  ziehen,  und  gemeine  Landschafft,  auch  euch  selbst
und  die  eurigen  schützen,  und  vor  Schaden  und  Verderben  retten  helffen
möget.

Es  ist  auch  ferner  Unser  gnädigster  Befehlich,  es  wollet  nicht
allein  ihr,  die  Amtsaßen,  sondern  auch  ihr,  die  ihr  Schrifftsaßen  seit
und  in  des  Amts  Leipzig  Bezirck  geseßen,  krafft  diß,  künfftig  auf
Unsers  Amtmanns  zu  Grimma,  Hannß  Georg  von  Ponickau  zu  Pomsen
  Erfordern  an  die  Orth  und  Stellen,  dahin  er  euch  bescheiden
wird,  mit  denen  Pferden  und  Knechten,  domit  ihr  Uns  zu  dienen
pflichtig,  in  der  Person,  oder  da  ihr  durch  schierliche  Leibes-Schwachheit
  daran  verhindert  würdet,  durch  einen  andern  vom  Adel  erscheinen,
  daselbst  der  Musterung  und  gebührlichen  Bescheides  von  ihm
gewärtig  seyn,  und  euch  in  dem  allen  gegen  Uns  aller  schuldigsten
Gebühr  verhalten.  Daran  vollnbringet  ihr  Unsere  gefällige  und  zuverläßige
  Meynunge.  Datum  Dreßden,  den  18.  Novbr.  88.“

Christian  II.  1591—1611.

Unter  Christian  II.,  der  seinem  Vater  1591  minderjährig  in  der
Regierung  folgte  und  von  seinem  Oheim,  dem  Herzoge  Friedrich  Wilhelm
  von  Sachsen-Altenburg,  bevormundet  wurde,  blieb  fortwährend
  noch  das  alte  Landaufgebot,  was  freilich  schon  unter  seinem
Vater  seinem  Untergange  entgegen  zu  gehen  schien,  da  sich's  der
Adel  und  die  Städte  immer  leichter  zu  machen  suchten.  —  Während
  dieser  Administration  scheint  jedoch  der  Ritterdienst  etwas
sehr  in  Anspruch  genommen  worden  zu  sein,  denn  der  obersächsische
  Kreis  mußte  "

10“
        <pb n="152" />
        148

im  Jahre  1593  .  1260  gerüstete  Pferde,
u  Jahre  1660  9

-  -  1596  .  1000  -  -

-  1597  1000  -  -

dem  Kaiser  zur  Türkenhilfe  senden,  wofür  Sachsen  allein  die  Hälfte
der  Kosten  getragen  haben  soll.

Auch  ließ  58  Friedrich  Wilhelm  einen  Befehl  zum  Auf—
gebot  im  Jahr  1599  am  19.  Januar  ergehen,  worin  er  besonders.
bemerkte,  daß  Niemand  in  fremde  Dienste  treten  sollte.  Der  Be—
fehl  ist  in  zeitüblicher  Abfassung  wörtlich  folgender:

„Friedrich  Wilhelm,  Hertzog  2c.  Vormund  2c.  Administrator,
  Liebe  Getreuen,  welcher  gestalt  Wir  hiebevorn  zu  unterschiedenen
mahlen,  und  sonderlich  in  verschienen  96sten  Johre,  euch  und  anderen
Unsere  jungen  Vettern,  der  Hertzoge,  zu  Sachßen  Lehen-Leuten  und
Unterthanen,  durch  Unsern  in  ihrer  L.  L.  L.  Vormundschafft,  ergangene
  Mandata  und  Ausschreiben  befohlen,  nicht  allein  mit  den  schuldigen
  Ritter  Diensten,  und  darzu  gehörigen  Pferden,  Knechten,  Rüstungen,
  Heerwägen  und  andern,  jederzeit  in  guter  Bereitschaft  zu  sitzen,
sondern  auch  bey  Verlust  derer  Lehen  und  Güther,  oder  anderen  unnachläßigen
  Straffe,  ohne  vnser  Vorwissen,  gnädigste  Einwilligung  und
Erlaubniß,  sich  in  anderer  fremder  Herrn  Dienst  und  Bestallung  nicht
einzulaßen,  auch  die  Ihren  davon  abzuhalten,  solches  ist  euch  unverborgen,
  und  ihr  habt  euch  dessen  daraus  guter  Maaßen  zu  erinnern.

Ob  Wir  Uns  nun  wohl  gnädigst  versehen,  ihr  werdet  euch  solchen
  Unsern  Befehlichen  zu  gehorsamer  Folge,  eunerer  geleisten  Pflicht
nach  dermaßen  gefast  sehn,  und  zum  Zuzuge  in  steter  Bereitschafft
sitzen,  damit  im  Nothfall,  welchen  Gott  gnädiglich  abwenden  wolle,
euernthalben  dißfalls  kein  Mangel  zu  spüren,  dennoch  aber  und  dieweil
  sich  die  Läuffte,  nicht  allein  des  Erbfeindes  der  Christenheit,  sondern
  auch  dessen,  in  deren  nechst  angelegenen  und  benachbarten  Landen
  einbrechenden  Kriegs-Volks  halben,  und  sonsten,  je  länger  je  sorglicher
  und  gefährlicher  anlaßen,  und  derowegen  die  hohe  Nothdurfft  erfordert,
  daß  solcher  antrauenden  Gefahr,  vermittelst  göttlicher  Hülffe,
auch  zeitiger  und  guter  Verfassunge,  vorgetrachtet  werde,  So  ist  in
Vormundschafft  weyland  Churfürst  Christians  zu  Sachßen,  löblicher
Gedächtniß,  hinterlassenen  jungen  Herrschaft,  Unserer  freundlichen  lieben
Vettern  und  Pflegesöhne,  hiermit  abermahls  Unser  gnädigst  und  ernstes
Begehren,  wo  dißfalls  einiger  Mangel  seyn  solte,  ihr  wollet  euch  darnach
  achten,  wann  und  wohin  Wir  euch,  über  kurz  oder  lang  bescheiden
  laßen  werden,  daß  ihr  in  der  Person,  mit  tüchtigen  Pferden,
und  Knechten,  wohl  gerüstet  erscheinet,  und  wegen  des  Fortzuges  oder
sonsten  weiters  gebührlichen  Befehls  gewärtig  seynd,  euch  auch,  Inhalts
angeregter  Unserer  vor  deßen  ausgegangenen  Mandaten,  anheims  enthaltet,
  niemandes  aufreden,  noch  in  auswärtige  fremde  Kriegs-Handlung
  und  Bestallung,  ohne  Unser  sonderbahre  Bewilligung,  gebrauchen
        <pb n="153" />
        149

laßet,  davon  auch  die  eurigen  abhaltet,  und  da  derer  einer  oder  mehr
allbereit  verritten,  dieselben  zurücke  fordert,  jedoch,  da  der  oder  diesel—
bigen  wider  den  Erbfeind  der  Türken  allbereit  ausgezogen  wären,  da—
bey  laßen  Wir  es,  unbeschadet  euerer  schuldigen  Ritterdienste,  bewenden.

Und  nachdem  auch  bei  diesen  gantz  geschwinden  Zeiten  und  Läufften
  nöthig,  daß  auf  allerhand  auswärtige,  fremde,  öffentliche  und  heim—
liche  Gewerbe,  Prackticken,  und  verdächtige  Unterschleiffung,  gute  Auf—
achtung,  und  Nachforschung  angestalt  werde,  als  wollet  ihr  auch  hierauf
an  euern  Orthe  ein  wachendes  Auge  haben,  und  da  ihr  dergleichen  in
Erfahrung  brächtet,  oder  auch  sonst  hiervon  etwas  fürkommen  mechte,
dasselbige  in  dem  nechst  angelegenen  Amte  unsäumlich  anmelden,  oder
Uns  solches  selbsten  ohne  Verzug,  bei  Tag  und  Nacht,  unterthänigst
zu  erkennen  geben,  hieran  befördert  ihr  allenthalben  des  geliebten  Va—
terlandes  auch  euer  und  der  enerigen  selbst  eigene  Wohlfarth,  und  vollbringet
  Unsere  endliche  und  zuverläßige  Meynung.  Datum  Torgau,
den  19.  Jan.  1599.  Unsern  lieben  Getreuen,  dem  Rathe  zu  Leipzig  2c.“

Ferner  erließ  ein  gleiches  Aufgebot  Kurfürst  Christian  II.
selbst  unterm  18.  August  1603:

„Christian  der  Andere,  Chur-Fürst  2c.  Lieben  Getreuen,  Ob
wir  wohl  unlängsten,  wie  euch  bewust,  am  24.  Novembpris,  des  jüngst
abgewichenen  1602.  Jahres,  ein  öffentlich  Mandat  und  Ausschreiben
publiciren  und  ergehen  laßen,  daß  alle  Unsere  und  der  hochgebornen
Fürsten,  Unseren  freundlichen  lieben  Brüdern,  Herrn  Johanns  Georgen,
und  Herrn  Augusten,  Hertzogen  zu  Sachßen,  2c.  Lehen-Leuthe  mit
ihren  Ritter-Diensten,  so  wohl  auch  die  Städte,  mit  ihrer  Bürgerschafft,
in  guter  Bereitschafft,  Ordnung  und  Uebung  sitzen  sollen.

Nachdem  sich  aber  jetzo  die  Läuffte  je  länger  je  mehr,  gantz  sorgsam,
  gefährlich,  und  dermaßen  anlaßen,  daß  gute  Vorsorge  und  Aufacht
  wohl  von  nöthen,  damit  Unseren  Land  und  Leuthe  fürstehende
Gefahr,  Nachtheil  und  Schade  verhütet,  abgewendet  und  vorkommen
werde.

Als  begehren  Wir  vor  Uns  und  in  Vormundschafft  obgedachten
Unser  freundlichen,  lieben  Brüdern,  hiermit  gnädigst  befehlende,  ihr
wollet  euch  krafft  obangeregtes  Mandats  und  dieses  Unsers  Befehlichs,
wo  es  nicht  allbereit  geschehen,  nochmahls  mit  euern  Bürgern,  Einwohnern
  und  Unterthanen,  in  maßen  ihr  Uns  zu  dienen  schuldig,  wohl
gerüst,  und  allerdings  zum  Zuzuge  gefast  machen,  anheims  enthalten,
in  guter  Bereitschafft  sitzen,  und  euch  darnach  achten,  daß  ihr  auf
Unser  oder  Unserer  verordneten  Befehlichshabern  ferner  Erfordern,  auf
den  Nothfall  an  Orth  und  Ende,  dahin  Wir  oder  sie  euch  bescheiden
werden,  unsäumlich  begeben  und  hieran  nichts  denn  Gottes  Gewalt
verhindern  laßen  möget.  Daran  geschicht  Unsere  endliche  und  zuverläßige
  Meynung.  Datum  Dreßden,  den  18.  Augusti,  Anno  1603.
Unsern  lieben  Getreuen,  dem  Rathe  zu  Leipzig  2c.  2c.  2c.“

Diesem  Aufgebot  ging  am.  24.  November  1602  ein  Befehl
        <pb n="154" />
        150

desselben  Kurfürsten,  die  Ausrüstung  der  Ritterpferde  und  Mannschaft
  betreffend,  voraus:

„Christian  der  Andere,  Chur-Fürst.  2c.  Entbiethen  allen,  und
jeden  Unseren  und  ihren  L.  L.  Prälaten,  Grafen,  Herrn,  und  denen
von  der  Ritterschaft  und  andern,  so  Uns  mit  Ritterdiensten  verhafftet,
sowohl  den  Bürgermeistern  und  Räthen  der  Städte,  und  sonsten  allen
Unsern  und  ihrer  L.  L.  Unterthanen,  Unsern  Gruß,  Gnade,  und  geneigten
  Willen,  und  fügen  auch  samt  und  sonders  hiermit  zu  wissen,
daß  wir  Uns  zwar  erinnern,  welcher  gestalt  hiebevorn  zu  unterschiedenen
  mahlen,  wie  dann  auch  noch  neuerlichen  ernste  Mandata  und  Ausschreiben
  publiciret  und  öffentlich  angeschlagen  worden,  daß  alle  und
jedere  Unsere  und  ihrer  L.  L.  Lehenleute  und  Unterthanen,  mit  den
schuldigen  Nitterdiensten,  und  darzu  gehörigen  Pferden,  Knechten,  Rüstungen
  Heerwagen  und  anderen  jederzeit  nicht  allein  in  steter  guter  Bereittschafft
  sitzen,  sondern  auch  ohne  Unser  Vorwissen,  gnädigste  Einwilligung
  und  Erlaubnis,  sich  in  anderer  fremden  Herren  Dienst  und
Bestallung  nicht  einlaßen,  auch  die  Ihrigen  hiervon  abhalten  sollen.
Und  ob  Wir  auch  wohl  nicht  zweiffeln,  sondern  Uns  gäntzlich  versehen,
  es  werde  denenselben  allenthalben  nachgelebet  und  gehorsame  Folge
geleistet.  Dieweil  sich  aber  jetzo  die  Läuffte  gantz  sorglich  und  gefährlich
  anlaßen,  und  demnach  von  nöthen  eine  richtige  Gewißheit  zu
haben,  welchermaßen  ein  jeder  mit  seinen  schuldigen  Ritterdiensten
staffirt  und  aufn  Nothfall  zum  Zuzuge  und  sonsten  gerüst  und  gefast  sei.

So  find  wir  entschlossen,  in  kurzen  eine  allgemeine  durchgehende
General-Musterung  unter  denen  von  der  Ritterschafft  und  in  Städten
anzustellen.  Und  begehren  demnach  hiermit  vor  Uns  und  in  gedachter
Vormundschafft  nochmals  ernstlich  befehlende,  daß  sich  alle  und  jede
Unsere  und  ihrer  L.  L.  Lehnleute  mit  guten  Pferden  und  Knechten
zum  wenigsten  in  der  Anzahl,  damit  sie  Uns  und  ihr  L.  L.  zu  dienen
schuldig,  auch  guter  Rüstung  an  Harnisch,  Ringzeug,  und  andern  mehr
so  hierzu  gehörig,  daheim  geschickt  und  gefast  enthalten,  Insonderheit
aber  sich  mit  tüchtichen  versuchten  und  erfahrenen  Knechten  versehen,
und  also  für  und  für  in  guter  Bereitschafft  sitzen,  die  Städte  auch
mit  ihrer  Bürgerschafft,  wie  die  bewehret  zu  seyn  verpflichtet,  sich  in
guter  Ordnung  und  steter  Uebung  bereit  und  gefast  halten,  damit  zu
jederzeit,  wenn  sie  von  Uns  oder  Unsern  Befehlichshabern  zur  fürstehenden
  Musterung  oder  sonsten  erfordert  werden,  sie  sich  in  der  Person,
oder  da  sie,  die  von  der  Ritterschafft,  durch  scheinliche  Leibesschwachheit
  verhindert  würden,  durch  einen  andern  von  Adel  ohne  alle  Säumniß
  an  Orth  und  Ende,  so  hierzu  bestimmet,  und  benennet,  wohl  und
aufs  beste  gerüst  stellen,  und  Unsers  oder  ihres  Befehlichs  verhalten,
und  daran  nichts  verlassen  und  versäumen,  oder  auch  wegen  fürfallender
  und  befindlicher  Mängel  straffwürdig  erfunden  werden  mögen,
darnach  sich  ein  jeder  zu  richten,  und  hiermit  für  Schaden  gewarnet
  seyn  soll.  An  deme  geschieht  Unsere  ernstliche  und  zuverläßige
Meynung.  Dalum  Dreßden,  den  24.  Novbr.  1602.
        <pb n="155" />
        151

Je  näher  wir  nun  dem  dreißigjährigen  Kriege  kommen,  je
verbesserter  wurde  das  Militärwesen  in  Sachsen;  die  Städte  sorgten
  selbst,  daß  alle  ihre  Bürger  nicht  allein  bewehrt,  sondern  auch
gut  bewehrt  sein  mußten,  und,  daß  auch  diese  Waffen  in  großer
Anzahl  vorhanden  wären,  war  ihr  Augenmerk.  Eine  Registratur
vom  30.  August  1608  ertheilet  davon  folgende  Nachricht:

„Den  30.  August  hat  ein  Ehrbar  Rath  zu  Grimm  mit  Leonhardt
  Spangenbergen  Bürgern  zu  Sula  wegen  60  Mußketen  Rohr
nachfolgende  Handlung  getroffen.  Es  hat  gemeldter  Spangenberg
zugesagt  Sechzig  Mußketen  Röhre  jedes  Neundehalb  vierthel  lang  und
allesamt  auf  eine  Kugel  gerichtet,  überein  geschäftet,  unten  mit  Eisen
geplattet  allesamt  mit  feuer  und  zündte  schlösserm  zugleich  zu  verfertigen
  ondt  dieselben  neben  aller  zugehörung,  als  Pandelieren,  Pulver-Flaschen,
  Spannern,  Gabeln,  Formen,  Kretzern,  Kugeln  und
Lumpenziehern  vfs  lengste  innerhalb  zwey  Monath,  oder  wo  möglich
innerhalb  sechs  Wochen  von  Acto  an  vff  seine  Kosten  anhero  gegen
Grimm  zu  bringen  und  zu  verschaffen  oder  solches  durch  seinen  Mit-Consorten
  Steffen  Sauerbrey  auch  Bürgern  daselbst  verrichten,  und
dieselbe  zuvor  allhier  jedoch  auf  eines  erbahren  Rathes  Kosten  Kugel
schwer  beschiessen  zu  lassen  und  solche  allenthalben  richtig  zu  gewähren.
  Hingegen  ist  E.  Nath  ihn  vor  jedes  Mußketen  Rohr  samt  desselben
  zugehörung  fünf.  Gülden  zu  zahlen  einheischig  worden.  Darauf
den  ihn  Spangenbergen  also  balde  Vierzig  Gülden  gegen  sein  Bekeuntniß
  vff  rechnung  zugestellet,  und  diese  Abhandlung  anhero  geschrieben
  worden.  act.  eod.  d.  vt  supra.“

Die  letztere  Periode  der  älteren  Geschichte  war  eigentlich
unter  der  Regierung  Christians  II.,  unter  welchem  schon  eine
ordentliche  Eintheilung  und  Regelmäßigkeit  der  Miliz  stattgefunden
haben  mag,  ob  man  schon  immer  noch  die  alte  Art,  daß  die  Städte  die
Knechte  stellen  mußten,  beibehielt  2c.  ꝛc.  Im  Jahre  1611,  den
4.  Januar,  hielt  dieser  Fürst  noch  eine  allgemeine  Musterung  in
jedem  Kreise  und  zwar  befahl  er  in  dem  unterm  22.  April  hierüber
  gegebenen  Mandate  einer  jeden  Stadt:

„Ihr  wollet  aus  der  Bürgerschafft  die  besten  und  versuchtesten
auslesen  und  wie  es  die  Desensions-Ordnung  besaget,  dergestalt  bewehrt
  machen,  daß  sie  innerhalb  zwey  Monath  gemustert  werden  können.“

Dies  war  also  blos  ein  Anshub  der  ganzen  Bürgerschaft,  der
auf  den  ersten  Wink,  in's  Feld  zu  gehen,  bereit  sein  mußte.  Der
Obrist  Centurio  Pflug,  auch  Hauptmann  zu  Nossen,  schrieb  nicht
allein  jeder  Stadt  das  Verzeichniß  der  zu  liefernden  Mannschaft
vor,  sondern  musterte  auch  dieselben.  Aus  dem  Contingente,  was
Grimma  liefern  mußte,  kann  man  auf  das  Uebrige  schließen;  diese
Stadt  stellte  nämlich:

1  Feldwebel

1  gemeinen  Webel  mit  Hellebarten  und  Seitenwehren,
        <pb n="156" />
        152

;  Fromelschger  mit  ihrem  Spiel  und  Seitenwehren,

5  Rondaßier  mit  Cordilaschen  und  Sturmhauben,

72  Doppel-Söldner  mit  langen  Spiesen,  ganzen  Harnischen
und  Seitenwehren,

23  Doppel-Söldner  mit  Hellebarten,  ganzen  Harnischen  und
Seitenwehren,

20  Musguetirer  mit  Röckeln,  Pandelier  vnd  gabeln,  pulver,
Bley  und  Seitenwehren.

Summa  125  Mann,  welche  von  2  Hauptleuten  unter  dem
Namen  Schützen-Hauptleute,  nämlich  Lorenz  Printzen  und
Georg  Schurichen  befehliget  wurden.

Die  Anzahl  also  der  für  jede  Stadt  zu  stellenden  Mannschaft
war  immerhin  ansehnlich  genug;z  und  damit  auch  die  andern  Bürger
  sich  nicht  etwa  einbildeten,  sie  wären,  da  diese  Mannschaft
gestellt  wäre,  nunmehr  von  der  Defensions-Pflicht  befreiet,  so
ward  ihnen  in  dem  nämlichen  Befehle  angedeutet:

„Damit  es  aber  nicht  das  Ansehen  als  were  die  Bewehrung  der
andern  Bürger  so  wohl  mehrern  Zuzugs  nicht  von  nöthen,  sondern
hierdurch  aufgehoben.  So  begehren  wir  ferner,  weil  diese  Defensions=Ordnung
  nun  zu  einer  eilenden  Hülfe  angesehen,  ihr  wollet  nichts
desto  weniger  alle  andre  Bürger  so  viel  deren  in  eurer  Stadt  gesessen
  nach  gelegenheit  der  Persohnen  mit  Mußqueten,  Rohren,  Helleparten,
  und  langen  Spießen  also  bewehren,  daß  sie  auf  Erfordern
zum  persönlichen  Zuzuge  wohl  gerüst  erscheinen  und  ihr  geliebtes
Vater  Land  mit  defendiren  mögen  2c.“

Das  letzte  Aufgebot,  was  Christian  II.  an  die  Ritterschaft
und  Städte  wegen  bedrohlichen  Kriegs  erließ,  ist  aber  folgendes:

„Von  Gottes  Gnaden,  Christian  der  ander,  Hertzog  zu  Sachsen,
  Gülich,  Cleve  vnd  Berg  2c.  Churfürst.  Lieber  Getrewer,  Nachdem
  sich  die  Leuffte  von  Tag  zu  Tage  gefehrlicher  und  sorglicher
machen,  indeme  nicht  allein  von  Kriegsgeschrey  vnd  mancherley  weit
aussehenden  vuwesen  und  vuruhe  gehöret  wird,  sondern  auch  albereit
in  den  benachbarten  Königreichen  vnd  Landen  etzlicher  massen  angegangen,
  dahero  vus,  deßgleichen  vnsere  Landt  vnd  Leut  in  gebührende
auffacht  zu  nemen  von  nöthen  sein  will,  vnd  wir  dir  hiebevorn  zu
vielen  puterschiedlichen  malen  in  bereitschafft  zu  sitzen  befohlen.  Als
begehren  wir  vor  uns,  ond  die  Hochgeborne  Fürsten,  vuser  freundliche
  liebe  Brüdere  vnd  Gevattern,  Herrn  Johans  Georgen,  vnd  Herrn
Augusten,  Hertzogen  zu  Sachßen,  Gülich,  Cleve  vnd  Berg  2c.  befehlende
  Du  wollest  Dich  mit  so  viel  Pferde  vnd  Knechten,  wie  uns  zu
dienen  Du  verpflichtet,  desgleichen  Deine  Underthanen,  vermöge  vn—
sers  am  Dato  den  10.  Februarii  ausgegangenen  Befehlichs,  mit  den
10  und  5  Mann  zum  zuzuge  vff  ferner  erfordern  bereit  vnd  gefast
zu  sein,  so  wol  der  Aufgerichten  Defensionordnung  vnd  vnsers  deß-
        <pb n="157" />
        153

wegen  den  22.  Aprilis  jüngst  vorschienen  publicirten  Ausschreibens,
dermasen  wolgerüstet  fertig  halten,  damit  auff  vnser  ferner  Zuschreiben,
bey  Tag  vnd  Nacht  wohin  wir  Deiner  bedürffen  möchten,  Du  Dich
vnseumblichen  einstellest  vnd  begebest,  auch  ausser  Gottes  gewalt  hieran
nichts  verhindern  lassest,  Im  Fall  aber  Du  durch  Leibes  vngelegenheit
nicht  erscheinen  köndtest,  welches  Du  genugsam  zu  erweisen  schuldig
sein  sollt,  als  dann  eine  andere  tüchtige  Person  von  Adel  mit  Deinen
Knechten  vnd  Pferden  fortschicken,  Doran  vollnbringest  Du  vnsern
zuverleßigen  ernstlichen  willen  vnd  meinung.  Datum  Dreßden,  den
30.  Aprilis  Anno  1611.“

Wie  man  aber  diesem  Aufgebot  Folge  leistete,  geht  deutlich
aus  der  folgenden  Registratur  des  Amts  Torgau  vom  7.  Mai
1611  hervor,  woraus  zugleich  ein  klares  Bild  des  damaligen
Laudaufgebots  zu  nehmen  ist,  weshalb  wir  sie  ebeufalls  unver—
kürzt  geben:

„Zu  Vnderthennigster  gehorsamer  Volge  ergangenes  Churf.  S.
gnesten  befehlichs,  Seindt  die  inn  dietz  Ambtt  Torgaw  gehörigke  Vn—
derthannen,  So  sich  Vff  1121  man  (außgeschloßen  die  drey  Städtlein,
  Als  Belgern,  Schildan,  vnndt  Dommitzsch  welche  sonderlichen
befehlig,  desentwegenn  auch  bekommenn  vnndt  35  mann  alhir  zu  Torgaw
  Vorm  Schloß  Thore,)  belauffen  mit  ihren  Ober  vund  Vnderwehren
  herein  vffs  Schloß  Hartenfels  gefodern,  Vundt  Vermöge  Vorhergehendes
  gnesten  befehligs  zur  Anterweiten  Lieberey  vundt  Defension
  wergs  nach  Volgend  Personen  welches  denn  Siebendenn  Mann
betreffenn  außerleßenn  vundt  Erkohren  wordenn  wie  folgett

Summarum  dieserr  vorhero  beschriebenen  Soltatten,
1  Gemeiner  Webell,
1  Furirer,

1  Führer,

1  Drommellschläger,
1  Pfeiffer,

2  Nondasierer,
55  Doppelsoldener,
18  Helle  Partierer,
50.  Musguetirer,
30  Schützenn.

160  Mann.

Hierüber,  Prell  noch  3  mann  vfm  Nothfall,  Wenzel  Wilecke,
Geörge  Klehring,  Paull  Wagenn  Knechtt.  Vndt  ist  aller  vndt  Jedenn
dieses  Ambtes  Torgau  verordentenn  Richtern  befohlen  vndt  freygestellet
  wordenn,  Sich  mit  ihren  Nachbahrn  zu  Vuderröden,  vundt  Endtlich
  Schlüßigk  zu  werdenn,  wie  sie  es  mit  der  Außrüstunge  gehaltenn
habenn  wollenn,  Ob  dieselbenn  Vonn  Ambtswegenn  bestellett  vundt
außgerichtett  werdenn  sollenn,  daselbe  zwieschenn  hier  vundt  nechst
Kommendenn  Freytages  wieder  ins  Ambtt  zu  berichten  2c.
        <pb n="158" />
        154

—  —  —

Vngefehrlicher  Annschlagk  was  die  Außrüstunge  gestehenn  möchtte.
20  fl.  Vff  die  Beidenn  Rondasierer,  vff  jedenn  10  fl.

385  fl.  Vff  die  55  Doppelsöltnerr,  vff  jeden  7  fl.

144  fl.  Vff  18  Helle  Partierer,  vff  jedenn  8  fl.

500  fl.  Vff  die  Musquetierer,  vff  jedenn  10  fl.  vff  50.

210  fl.  Vff  die  30  Schützenn,  vff  jedenn  7  fl.
4  fl.  Vors  Spiell.

100  fl.  Vors  Anderer  Vorfallende  Außgabenn.

Summarum  1363  fl.

Ebenso  liefert  auch  folgende  Urkunde  eine  Uebersicht  der  von
Seiten  der  Rittersitze  und  Burg=  oder  adligen  Stadtgebiete  zu
leistenden  Ritterdienste,  und  wir  ersehen  zugleich  daraus,  daß  auch
die  Stadträthe,  so  gut  wie  die  Rittersitze,  Pferde  und  Reiterkucchte
zum  Landescontingente  zu  stellen  hatten:

An  Ritterdiensten.  Wolf  Vonn  Stenzsch  zu  Kobershainn
dienett  mitt  1  gerüstenn  Pferdtt  vundt  einem  Knecht  von  dem  Dorff
Kobersbainn,  —  Bereth  Back  zu  Strehlenn  vundt  Moritz  Vonn  Nieschwitz
  Lehns  Erbenn,  1  Pferdtt  vundt  ein  Knechtt  wohl  gerüst  Vonn
den  Dörfernn  Droben  Strellen  vundt  Allmenn,  —  Geörge  Vonn  Woßnigk
  zu  Oltzsch.  1  Pferdtt  vundt  ein  Knecht  wegen  des  Dorffs  Cranicha
  vnd  halben  Dorff  Dobelitz  —  Wolff  Vonn  Leiptzigk  zu  Weßnigk.
2  Pferdtt  wegen  des  Dorffs  Weßnigk  Bönnewitz  vndt  3  man  zu
Loßwigk.  —  Job  Vonn  Michel  zu  Retzsch  dienett  mitt:  1  gerüstenn
Pferdtt  vnndt  Knecht  von  dem  Dorff  Retzsch  vnndt  2  mann  zu  Mökerena.
  Wolf  Vonn  Heinntz  vund  Degenhardt  vonn  Hirschfeldes  Erben
  zu  Trossinn:  1  Pferdt  vundt  Knecht  wohl  gerüst  vonn  dem
Dorff  Troßinn,  —  Hanns  Vonn  Schleinitz  zur  Heide  dienet  mitt  1  gerüsten
  Pferdtt  Von  dem  güttern  zur  Heyda.  —  Lorenz  Mordeißens
Verlaßene  Lehns  Erben  zu  Dörrenreichenbach,  1  gerüst  Pferdt  vnndt  Knecht
vonn  den  güttern  vundt  Dorff  selbstenn,  —  Custachius  Vonn  Trausdorff
Lehens  Erben  dienen  mitt  1  gerüsten  Pferdt  vundt  Knechtt  Vonn  halben
  Dorff  Deblitz.  —  Compter  zu  Dommitzsch  dienet  mitt  2  gerüsten
Pferdten  vundt  Knechten.  —  Eberhardt  Vonn  Hirschfeldtt  zue  Canitz
Lehens  Erben  dienet  mitt  2  gerüsten  Pferdten  Vonn  ihren  Leutten
zu  Melpitz,  Kauckelitz,  Welsa,  Bönnewitz,  Zeckeritz  vnndt  1  Mann  zu
Loßwigk  2c.

Wann  aber  im  Alten  Erbbuch  vorschrieben,  daß  sie  mit  dreyen
Pferdten  zu  dienen  schuldigk,  So  ist  doch  der  Vonn  Hirschfeldt  daß
nicht  geständig  geweßenn  sondern  seine  Lehenbriefe  Vorgelegt  darinnen
klar  zu  ersehenn,  das  Er  höher  nicht  dann  mitt  zwey  Pferdten  zu
dienen  schuldigk,  wie  dann  der  Alte  Beruhardt  Von  Hirschfeldt,  Churfürstl.
  Rath  sehliger  einen  schrifftlichen  Schein  Vuter  seiner  Eigenenhandt
  derwegen  hinter  sich  Verlaßenn,  —  Wolff  Metzsch  zu  Torgau  1
Pferdt  vundt  Knechtt  Vonn  fünff  man  zu  Welßaw  vundt.  7  man  zu
Döbern  —  1  Pferdt  Siegemundt  Vonn  Troiff  vonn  seinen  Leuthen  zu
        <pb n="159" />
        155

Welsa,  Hanus  Hüfners  Erben  zu  Torgaw  erben  Vonn  ihren  Gutt
zu  Großwigk  rundt  die  schützen  zu  Torgaw  Vonn  Freytags  Lande,
mit  einen  Aechsten  theil  eines  Pferdtes  zu  dienen  Verbunden,  —  Rath
zu  Torgaw  dienet  mitt  1  gerüsten  Pferdt  rundt  Knecht.  Vonn  denn
gutt  vnnd  Dorf  Matzschen,  Ob  wohl  Ihnen  im  Alten  Erbbuch  2
Pferdte  vndt  3  herfartswagen  domit  sie  zu  dienen  schuldig  seyn  sollen,
zugeschrieben,  sinndtt  sie  es  doch  nicht  gestendigk.  Vundt  seindt  im
Herfarts  Zuegen  beneben  4  Mann  zue  wesenigk,  8  Mann  zu  Bönnewitz
Vuter  Wolffen  Vonn  Leibzigk.,  Strellen,  Bernhardt  Vonn  Poekenn,
Troßinn,  Degenhardt  Vonn  Hirschfeldtts  Erben,  vundt  wolffenn  Von
Heinitz  Vundt  Roeknitz  denen  Vonn  Nieschwitz  zustendigk  zu  dienen
Vor  Pflicht  mit  10  Trabandtenn,  1  wagen  Pferdtt,  1  gerüsten  Wagen
  vudt  2  Wagen  Krechtenn.

Hiernach  müßen  die  3  Ampt  Stedtlein  Schilda,  Dommitzsch  vundt
Belgern  so  folgendt  vfm  andern  blatt  zu  befinden  geschrieben  wordenn,
Die  Ambts  Dorffschaften  seindt  im  Herfahrts  zuegen  zu  dienen  schuldigk.
  —  Rudenhain  mitt  10  gerüstenn  Fuß  Knechtenn,  1  wagenn,
4  wagenn  Pferdtte,  2  wagen  Knechte  Sambtt  andern  Zugehörungen,
Böckwitz,  Sietzenroda,  Taura,  Staubitz.  Weltewietz  vnndt  Frauwalda
10  gerüstenn  Fueß  Knechtten,  1  wagen,  4  wagen  Pferdtte  und  2  wagen
  Knechtte.  —  Großwigk  Weyden  Hain  Trebelgar  vundt  Preßell.
10  Trabandtenn,  1  Herfartswagen,  4  starken  Pferden,  2  wagen
Knechtten  —  Langen  Reichenbach  Probsthain  vundt  Wilschitz  10  Trabandtenn,
  1  Rustwagen,  4  starken  Pferden  2  wagen  Knechttenn,  —
Mackerena,  Schöna  vundt  Wildenhain  10  gerüste  man  1  wagen  4  wagen
  Pferde  2  wagen  Kuechtenn.  —  Melpitz  seindt  in  Kriegs  Zeitten
mit  den  vonn  Hirschfeldt  Vunderthanen  Alß  4  man  zu  Bönnewitz
4  man  zu  welsa  3  man  zu  zeckeriz  2  man  zu  Kattwitz  7  man  zu
Gaucklitz  16  man  zu  Weßenigk  Wolffen  vonn  Leipzigs  Vnderthanen
rundt  1  man  zu  Loßwigk  Hans  Stork  zu  schiecken  schuldigk.  N.  B.
10  gerüste  Trabandtenn,  4  gute  wagen  Pferdtte,  1  gerüsten  wagen,
2  Knechte.  —  Neißen,  Sernewitz,  Mehla  vundt  Elßnigk  10  Fuß
Knechtte,  1  wagen,  4  starke  Pferdte.  —  Suptitz,  Zinna,  Loßwigk,
Zeckwiz,  Kathwietz  vnndt  Kollitzsch  bey  Eyllenburgk  10  Fuß  Knechtte,
1  gerüst  wagenn,  2  wagenn  Knechte,  4  starcke  Pferdte.  —  Neiden,  Polwitz,
  Zschacka,  Mederitzsch,  Schilderhain  vundt  3  man  zu  Dobern
10  gerüst  Fuß  Knechtte,  1  gerüst  wagenn,  4  starcke  Pferdet,  2  wagenn
Knechtte.  —  Alten  Belgern,  1  Fuß  Knechtt.  —  Luberscha,  Kollitzschl,
Außigk,  Seydewitz,  Klingennhain,  Treptitz.  Olganitz  vundt  Buekwitz
dienen  mit  12  Fuß  Knechtten,  4  starken  Pferdtten,  1  wagenn  vundt
2  wagenn  Knechttenn.  —  Städtlein  Belgern  dienen  im  Fedes  Zeitten
mit  10  Fuß  Knechtten,  1  wagenn,  4  starken  Pferdtenn  vundt  2  wagenn
  Knechtenn,  —  Dommitzsche  10  Fueß  Knechtte,  4  gerüst  Wagenn,
4  starken  Pferdtten  vnnd  1  wagen  Knechtt.  —  Schillda.  10  Fuß
Knechttenn,  1  gerüst  wagenn,  4  starkenn  Pferdttenn,  2  wagen  Knechttenn.
  —  Falkenberg.  Dieß  Dorffs  Einwohner  seindt  zu  keinen  Her-
        <pb n="160" />
        156

fartswagenn  zu  dienen  verbundenn;  mitt  der  mans  folge  seindt  sie  so
hoch  sie  erforderdt  zu  denn  zuegenn,  so  innerbalb  Lands  geschehen
zu  dienen  verpflichtt,  welches  doch  Lauth  eines  begnadungs  Briefs  vff
wiederrufen  stehett.  —  Kranicha.  Sinndt  mitt  der  Manns  Volge,  so
hoch  sie  vonn  Ambtt  erfordert  inn  Krieges  Zeitten  zu  dienen  verbunden.


Johann  Georg  l.  1611—1656.

Unruhvoller  war  die  Regierung  Johanu  Georgs  I.,  während
  dessen  Minderjährigkeit  auf  dem  Landtage  1612  1)  die  Errichtung
  der  Defensioner  in  Vorschlag,  und  das  Jahr  darauf
auch  in  Ausführung  kam.  Man  warb.  zu  diesem  Behuf  2  Regimenter
  Fußknechte  an,  deren  jedes  aus  8  Compagnien  von  520
Mann  bestand,  die,  nebst  den  Regimentern,  Ritterpferden  von  930
und  690  Mann  zur  Beschützung  des  Landes  gegen  auswärtige
Angriffe  bestimmt  waren.  Drei  Compagnieen,  das  Alt-Dresdner
Fähnlein  von  304,  das  Pirnaische  und  Freiberger  Fähnlein,  jedes
von  520  Mam,  hingegen  sollten  beständig  in  Dresden  zur  Be-—



1!)  In  diese  Zeit  gehört  noch  ein  an  den  Rath  zu  Leipzig,  sowie  andere
Städte  ergangener  höchstorigineller  Befehl:  Johann  Georg,  Churfürst  2c.
Lieber  Getreuer,  Wir  fügen  euch  hiermit  zu  wißen,  daß  Gott  der  Allmächtige,
  nach  seinen  unwandelbahren  Rath  und  Willen,  den  weyland  Allerdurchlauchtigsten,
  Großmächtigsten  Fürsten  und  Herrn,  Herrn  Rudolphen  den  Andern,
  erwählten  Römischen  Kayser,  zu  allen  Zeiten  Mehrern  des  Reichs,  in
Germanien,  zu  Hungarn,  Böhmen,  Dalmatien,  Croatien  und  Schlavonien,
Könige,  Ertz-Hertzogen  zu  Oesterreich,  Hertogen  zu  Burgund,  Steyer,  Kärndten,
  Crain,  und  Würtemberg,  Grafen  zu  Tyrol  2c.  2c.  Unsern  Allergnädigsten
  Herrn,  Hochlöblichster  und  Christmildester  Gedichtniß,  neulicher  Zeit  aus.
dieser  Welt  abgefordert  hat,  deren  Kaiserl.  Maj.  seine  Allmacht  eine  sanffte
Ruhe,  und  am  jüngsten  Tage  eine  fröliche  Auferstehung  zum  ewigen  Leben
zu  verleyhen  geruhen  wolle.  Ob  nun  wohl  für  Unsere  Person  dasjenige,
was  vermöge  der  güldenen  Bullen  Uns,  als  einen  Churfürsten  des  Reichs,
nach  solchem  tödtlichen  Abgang  in  Acht  zu  nehmen  gebührt,  mit  Fleiß  zu
observiren  gemeint,  auch  nicht  zweifeln,  Unsere  Mit-Churfürsten  werden  nichts
wenigers  zu  thun,  und  ein  wachendes  Auge  zu  haben  wissen,  damit  Fried
und  Ruhe  im  heiligen  Römischen  Reich,  als  welches  jetzt  ohne  Haupt  ist,
erhalten  werden  möge.  Jedoch  weil  sich  leicht  begeben  könnte,  daß  den  Römischen
  Reich  auch  wohl  Unserm  Churfürstenthum  und  Landen,  was  gefährlichs
  und  widerwärtiges  zu  handen  stoßen  möchte,  und  demnach  hoch  vonnöthen,
  daß  allenthalben  fleißige  Vorsorge  gebraucht  werde;  Als  begehren
wir  vor  Uns  und  den  Hochgebornen  Fürsten,  Herrn  Augusten,  Hertzogen  zu
Sachsen,  Jülich,  Cleve  und  Berg  2c.  Unsern  freundlichen  lieben  Vrudern  und
Gefattern,  ihr  wollet  euch  nicht  allein  mit  euern  Ritterdiensten,  damit  ihr  uns
verpflichtet,  in  guler  Bereitschafft:  Sondern  auch  neben  euern  Leuthen  dermaßen
  gefast  halten,  damit  auf  Erfordern  ihr  mit  euren  Pferden,  und  dann
auf  das  erste  Aufgeboth  der  10te,  auf  das  andere  Aufgeboth  der  öte  Mann,
und  endlich  alle  eure  Mannschafft,  an  Orth  und  Ende,  da  Wir  euch  und
ihnen  befohlen,  zu  Werck  richten  möget.  Daran  geschieht  Unsere  zuverläßige
gefällige  Meinung.  Dalum  Dreßden,  am  12.  Jan.  1612.  Unsern  lieben
Getreuen,  dem  Rathe  zu  Leipzig  2c.
        <pb n="161" />
        157

satzung  bleiben.  Die  stehenden  Truppen  in  Allem  zusammen  be—
trugen  11,257  Mann.

Die  auf  dem  Landtage  vom  Jahr  1612  von  den  Landständen,
die  sich  zwar  lange  dagegen  gestemmt  hatten,  da  sie  in  derselben
eine  neue  Gefahr  für  die  Nothwendigkeit  der  Ritterschaft  zu  erblicken
  glaubten,  endlich  beschlossene,  und  1613  in  Ausführung
gebrachte  Aufrichtung  des  Defensionswerks  oder  der  ersten  stehenden
  sächsischen  Armee  ist,  so  wie  dessen  Einrichtung,  wohl  schon
bekaunt;  nach  dieser  neuen  Einrichtung  bestand  nämlich  das  ganze
ußvolk  aus  9644  Mann,  die  in  zwei  Feldregimenter,  jedes  zu

Fähndeln  und  3  Fähndeln  Dresdner  Besatzung  abgetheilt  waren  2).
Unbekannter  oder  wenigstens  nicht  so  klar,  ist  der  Zustand  und
die  Einrichtung  der  zu  diesem  Fußvolke  gehörenden  Reiterei.  Sie
war  1593  Pferde  stark  und  ebenfalls  in  2  Regimenter  getheilet;
blieb  aber  nicht,  wie  das  Fußvolk,  beständig  beisammen,  sondern
versammelte  sich  nur,  wenn  ein  Krieg  sie  erforderte.  Das  Fußvolk
  waren  wirkliche  Söldner,  oder  um  Lohn  dienende  Kriegsleute,
die  Reiterei  aber  alle  im  Lande  angesessene  Edelleute,  welche  diesen
  Dienst  vermöge  der  seit  den  ältesten  Zeiten  übernommenen
Lehnspflicht  dem  Landesherrn  zu  leisten  verpflichtet  und  zu  Rosse
zu  dienen  gehalten  waren.  Wie  und  durch  was  für  Personen
dieses  geschehen  sei,  wird  das  beigefügte  Verzeichniß  oder  die
Musterrrolle  des  ersten  Regiments  zeigen.  Im  Jahre  1614  befahl
nämlich  der  Kurfürst,  da  das  Fußvolk  durch  die  1613  berichtigte
Defensionerordnung  in  Ordnung  gebracht  worden,  auch  das  nämliche
  bei  der  Reiterei  zu  thun,  und  selbige  von  Neuem  ganz  vorzüglich
  zu  mustern.  Diesem  Befehl  zufolge  ward  das  erste  Regiment,
  das  aus  903  Pferden  bestehen  sollte,  am  8.  Juni  gedachten
  Jahres  zu  Meißen  nicht  allein  gemnstert,  sondern  auch  mit
einem  neuen  Bewaffnungs=  und  Dienstreglement  versehen.  Dem
Kurfürsten  war  es  nämlich  jetzt  nicht  sowohl  darum  zu  thun,  daß
er  den  wirklichen  Bestand  der  dienstleistenden  Mannschaft  wisse,
als  vielmehr  um  die  unter  ihnen  einzuführende  Ordnung,  an  der
es  bisher  noch  ganz  und  gar  gemangelt  hatte.  Denn  bei  früheren
Musterungen,  oder  vielmehr  nur  Zählungen  der  Pferde,  erschien
blos  ein  kleiner  Theil  der  Mannschaften  oder  Ritter  persönlich,
und  der  größere  Theil  kam  entweder  gar  nicht,  oder  schickte  einen
andern  ärmern  unangesessenen  und  also  dem  Kurfürsten  mit  Lehnspflicht
  nicht  zugethanen  Edelmann  an  seiner  Statt  zur  Revue;  so
wie  auch  viele,  welche  3  und  4  Pferde  zu  stellen  hatten,  zwar
die  Pferde,  aber  keine  tüchtigen  und  wehrhaften  Männer,  deren
Unterhalt  sie  freilich  mehr  belästigte,  sondern  nur  einen  Pferde-Jungen
  oder  jungen  Reiterknecht  schickten,  wodurch  die  ganze

)  Doch  dürften  die  folgenden  Notizen  dennoch  nicht  ganz  unwillkommen
  sein.  —
        <pb n="162" />
        158

Absicht  vereitelt  und  viele  Unordnung  und  sogar  Zänkereien  herbei—
geführt  wurden.  Alles  dieses  wollte  nun  der  Kurfürst  mit  einem
male  abgestellt  wissen  und  damit  er  auch  von  der  Ansübung  seines
Befehls  sichere  Gewißheit  haben  könnte,  so  ernannte  er  aus  der
Ritterschaft  selbst  Müänner,  auf  deren  Treue  und  Redlichkeit  er
ein  großes  Vertranen  setzte,  zu  Muster-Kommissarien.  Dieses
waren  folgende  drei:  1)  Haus  Georg  Wase  auf  Burkertsdorf,
Hauptmann  der  Aemter  Stolpen  und  Nadeberg.  2)  Tham  Pflug
auf  Plösern,  Obristleutnant  und  3)  Inlins  von  Weißenbach
auf  Neuen  Schönfels,  Nittmeister.  Der  erste,  ihnen  zur  Verbesserung
  vorgeschriebene  Punkt  betraf  besonders  die  Gleichförmigkeit
  der  Waffen.  Unter  diesen  war  der  Speer  das  vorzüglichste
und  eigentlichste  Kennzeichen  eines  freien  Mannes  und  Ritters
bisher  gewesen;  die  Erfindung  und  der  häufige  Gebrauch  des
Feuergewehrs  machten  ihn  aber  beinahe  ganz  unnütz,  und  nur  in
wenig  Fällen  noch  brauchbar,  daher  man  nun  auf  eine  andere
Art  Waffen  bedacht  sein  mußte:  diese  sollten  1)  aus  einem  großen
Schlachtschwerte,  2)  aus  zwei  langen  Pistolen  und  3)  aus  einem
tüchtigen  Feuerrohre  bestehen,  denn  nur  diese  wurden  sowohl  zum
Angriffe  als  zur  Vertheidigung  für  tüchtig  und  hinlänglich  befunden,
  wenn  schon  die  Ritter  unter  die  eigentlichen  Vertheidigungswaffen
  den  Harnisch  ganz  vorzüglich  zu  rechnen  gewohnt  gewesen
waren.  Die  Arten  des  Harnisch  waren  aber  auch  sehr  verschieden
gewesen,  da  bis  jetzt  noch  keine  Vorschrift  deshalb  vorhanden  war,
sondern  seine  Gestalt  und  Einrichtung  blos  von  den  Einfällen  oder
der  größern  oder  mindern  Furchtsamkeit  des  Ritters  abhing.  Ein
Theil  trug  daher  nur  einen  den'  Vorderleib  bedeckenden  Küraß,
ein  anderer  dagegen  ein  über  den  ganzen  Körper  gehendes  und
von  Messingdrath  gestricktes  Panzerhemde.  Die  außerordentliche
Schwere  dieser  Rüstung  war  jedoch  sowohl  für  den  Mann  als
das  Pferd  hinderlich  und  erschwerte  zugleich  beider  Bewegung.
Diesem  nun  auszuweichen  hatte  ein  anderer  Theil  nur  einen  kleinen
Brustharnisch  mit  beweglichen  eisernen  Aermeln  (von  dem  das
Deminutivum  unser  jetziger  Ringkragen  zu  sein  scheint).  Alle
diese  Rüstungen  waren  meistens  nur  Ueberreste  jener  ältern  Zeiten,
deren  Pracht,  Schwere,  Tüchtigkeit  und  künstliche  Einrichtung  wir
noch  jetzt  in  den  Rüstkammern,  Zeughäusern  (2)  und  auf  den  Gemälden
  bewundern,  und  die  jene  romanhaften  Begriffe  vom  Nitterwesen
  bei  uns  noch  immer  unterhalten.  Da  aber  pershönliche
Tapferkeit  allein  in  unsern  Zeiten  nicht  allemal  zu  der  einzigen
Eigenschaft  eines  guten  Soldaten  erfordert  wird,  auch  die  nene
Art  Krieg  zu  führen  ganz  andere  Waffen  und  Einrichtungen  nothwendig
  machte,  so  sind  jene  für  uns  so  ehrwürdigen  Dinge  nicht
mehr  so  vortrefflich,  als  sie  uns  zuweilen  vorkommen,  und  es
auch  in  jenen  ältern  Zeiten  gewesen  sein  mögen.  Diese  Rüstung
also  nebst  dem  Speere  sollte  so  wie  die  bisher  noch  gewöhnliche
        <pb n="163" />
        159

Unterkleidung  der  Ritter  gänzlich  wegfallen.  Letztere  war  besonders
ein  Ueberbleibsel  des  Alterthums,  und  nichts  mehr  und  nichts
weniger-  als  eine  an  die  obere  Rüstung  und  an  den  Lenden  angeheftete,
  um  den  ganzen  Unterleib  gehende  und  bis  an  die  Knie
reichende  Schürze  oder  Umhang  von  verschiedenem  Zenge,  die
theils  gelb  und  schwarz,  theils  gelb  und  blau  war.  Die  Anhänglichkeit
  der  Ritter  an  diesen  fast  weibischen  Putz  war  besonders
  groß,  so  daß  sich  auch  der  Kurfürst  zur  Nachsicht  in  Bezug
auf  Tragung  derselben  bewogen  fühlte;  doch  aber  befahl  er,  die
Farben  derselben  der  größern  Gleichförmigkeit  halber  nach  der
Farbe  der  Cornette  oder  Estandarte  einzurichten.  Alles  dieses
ordneten  die  Kommissarien  an,  und  meldeten  nebst  Uebersendung
der  Musterrolle  dem  Kurfürsten  die  andern  noch  gemachten  Einrichtungen.
  Vermöge  letzterer  ward  dem  ersten  Regimente  die
Festung  Pleissenburg  bei  Leipzig  theils  zum  Versammlungsoder
  „Lärmplatze“  des  Regiments,  theils  zum  Bewahrungsorte  ihres
Archivs,  ihrer  Insignien,  als  der  Estandarten,  Panken  und  dergleichen
  Dinge  angewiesen.  Sie  theilten  das  Regiment  ferner  in
6  Kompagnieen  ab,  und  wiesen  sowohl  den  Rittmeistern  die  ihnen
zugetheilten  Mannschaften  und  Pferde,  als  auch  letztere  an  erstere
an,  bestellten  einen  Quartiermeister,  der  zugleich  den  Dienst  eines
Rumormeisters  oder  Anditeurs  mit  versehen  mußte,  und  übergaben
jedem  eine  Instruction.  Die  Ernennung  der  untern  Befehlshaber,
als:  des  Leutnants,  Cornets,  Corporals  und  anderer  überließen
sie  zwar  ganz  der  Willkühr  eines  jeden  Rittmeisters,  dieser  mußte
solches  aber  mit  Einwilligung  des  obersten  Befehlshabers  jedes
Regiments  thun,  und  nur  in  dußerst  wenigen  Fällen  konnte  er
ihnen  solche  versagen,  oder  er  mußte  ganz  gewichtige  Gründe  zu
deren  Versagung  haben:  denn  der  Kurfürst,  ob  er  schon  die  den
Officiers  bestimmte  mehre  Auslösung  reichen  ließ,  glaubte  doch
zu  Ueberlassung  jener  Wahl  an  die  Rittmeister  hinlängliche  Gründe
zu  haben,  da  er  dafür  hielt,  daß  jeder  Obere  am  besten  seine
Untergebenen  kennen  und  ihre  Fähigkeiten  beurtheilen  könne,  und
daß  auch  deswegen  ein  jeder  mehr  Anhänglichkeit  und  Liebe  an
seinen  Rittmeister  erhalte,  dadurch  aber  das  Ganze  verbessert  werden
  sollte.  Diese  Musterung  der  Ritterschaft  war  die  letzte,  wenigstens
  ist  in  der  Geschichte,  unseres  Wissens,  nachher  keine  andere
bekannt.  Die  nachfolgende  Musterrolle  ist  nicht  nur  von  historischer
  Bedeutung,  zumal  wenn  man  sie  nicht  blos  als  ein  Namenverzeichniß
  durchgehet,  sondern  sie  wird  auch  für  den  Adel  nicht  ganz
ohne  Interesse  sein,  da  sie  ihre  Vorfahren  darin  finden,  weshalb
wir,  sie  auch  vollständig  mitzutheilen,  nicht  Anstaud  nehmen:

Musterrolle.  Obristbefehlshaber:  Obristleutnant  Tham  Pflug,
—  Obrist  Wachtmeister  Christoph  v.  Goldaat,  —  Qnartier=  u.  Rumormeister:
  Tham  Pflug  jun.,  —  Rittmeister:  Tham  Pflug.  —  Obristleutn.
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        160

Julius  von  Weißbach,  Siegmund  von  Haubitz,  Jobst  Heinrich  von
Schweichold,  Hans  von  Gersdorf,  Balzer  von  Schkölen.

I.  Compagnie.  —  7  Pferde  Dietrich  v.  Schleinitz  zum  Hof.  —
1  Pf.  Heinrich  v.  Ende  zu  Wuntzig.  —  1  Pf.  Heinrich  v.  Loscowitz
zu  Miltitz.  —  6  Pf.  Christopb  v.  Loss  zu  Schleinitz.  —  14  Pf.
Georg  v.  Maltitz  zu  Wendischbore.  —  14  Pf.  Georg  v.  Lokowitz  zu
Ilkendorf.  —  1  Pf.  Hans  Christoph  v.  Pfordte  zu  Pinnewitz.  —
1  Pf.  Georg  v.  Pincken  zu  Kreysche.  —  2  Pf.  Hans  Dietrich  v.
Schönberg.  —  2  Pf.  Inhaber  des  Gutes  Riesa.  —  2  Pf.  Georg
Friedrich  Truchses  zu  Oberbieberstein.  —  1  Pf.  Melchior  Alnbeck  zu
Niederbieberstein.  —  3  Pf.  Eckhold  v.  Ende  zu  Taubenhain.  —  2  Pf.
Centurio  v.  Miltitz  zu  Siebeneichen.  —  1  Pf.  Carl  v.  Miltitz  zu
Oberau.  —  6  Pf.  Alexander  v.  Miltitz  auf  Patzdorf.  —  4  Pf.  die
v.  Schönberg  auf  Willsdruf,  Reinsberg  und  Limpach.  —  3  Pf.  Georg
Adolph.  v.  Hartitzsch  auf  Krummhennersdorf.  —  2  Pf.  Caspar  von
Schönberg  zu  Zschechau.  —  2  Pf.  Nickel  v.  Heinitz  zu  Wuntschwitz.
  —  1  Pf.  Georg  v.  Heinitz  Lehnserben  daselbst.  —  1  Tf.
Heinrich  Marschalls  Erben  zu  Kohren.  —  3  Pf.  Hieronimi  Panzschmanus
  zu  Mockeritz  Erben.  —  2  Pf.  Casper  Pflug  zu  Gauernitz.  —
2  Pf.  Hartmann  Pistoris  zum  Hirschstein.  —  2  Pf.  Hans  Adolph
Bock  zu  Klipphansen.  —  1  Pf.  Besitzer  des  Gutes  Möckeritz.  —
2  Pf.  Nickel  von  Mergenthal  zu  Neukirchen.  —  1  Pf.  Wolf  von
Mergenthals  Lehnerben  zu  Deutschbohre.  —  2  Pf.  Siegmund  Nöling
zu  Hirschfeld.  —  1  Pf.  Albrecht  v.  Bernstein  zu  Pohlenz.  —  3  Pf.
Wolf  v.  Ende  zu  Schweta.  —  2  Pf.  Botho  Wilibald  v.  Seyfertitz
und  Ulrich  Mordeisen  zu  Stenschüz.  —  6  Pf.  Hans  v.  Schleinitz  zu
Schieritz  u.  Zahna.  —  2  Pf.  Georg  Coßmus  v.  Saalhaußen  zu
Zauschwitz.  —  2  Pf.  Hans  Leupold  v.  der  Saale  zu  Littewitz.  —
1  Pf.  Hans  Wolf  v.  Loß  zu  Steinbach.  —  1  Pf.  Die  Alnbekke  zu
Tannebergk.  —  2  Pf.  Gottfried  v.  Nischwiz  zu  Leitewitz.  —  1  Pf.
Heinrich  v.  Ende  zu  Borschnitz  Erben.  —  1  Pf.  Haus  Christoph
v.  Nischwitz  zu  Sornitz.  —  1  Pf.  Hans  Georg  v.  Schleiniz  zu  Graubzig.  —
1  Pf.  Frau  Agnes  v.  Saalhausen  zu  Oezsch.  —  2  Pf.  Joachim  v.
Loß  zu  Pillnitz.  —  2  Pf.  Wolf  Dietrich  v.  Grünrode  zu  Seyfertsdorf.
  —  3  Pf.  Die  v.  Schönfeld  zu  Wachau  u.  Lomnitz.  —  1  Pf.
Ernst  Abraham  Dehne  zum  Helfenberg.  —  1  Pf.  Hans  Schilling  zu
Schönefeld.  —  4  Pf.  Die  Vogel  zu  Kleinoppitchz.  —  1  Pf.  Ihan
v.  Schönfeld  zu  Grünberg.  —  1  Pf.  Georg  v.  Bundauf  zu  Hermsdorf
  und  Christoph  v.  Loß  zu  Maidingen.  —  1  Pf.  Wilhelm  v.  Carlowiz
  zu  Creysche.  —  2  Pf.  Wenzel  Alnbeck  zu  Lockewitz.  —  4  Pf.
Hans  Dippold  v.  Grensing  zu  Dahlen.  —  1  Pf.  Inhaber  des  Gutes
Weistropp.  —  1  Pf.  Conrad  Thöler  zu  Potschappel.  —  4  Pf.  Albrecht
  v.  Bernsteins  Erben  zu  Tristewitz  und  Lützelburg  zu  Zschockwitz.
—  1  Pf.  Hans  Blansdorf  zu  Horbitz.  —  3  Pf.  Inhaber  des  Gutes
Radeburgk.  —  1  Pf.  Haus  Georg  Zentsch  von  Burgk.  —  1  Pf.
Christian  Kiesewetters  Lehnerben  zu  Dittersbach.  —  14  Pf.  Hans
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        161

George  Wese  v.  Burkertsdorf,  hierzu  —  4  Pf.  Hans  Liebener  zu
Krumhennersdorf.  —  1  Pf.  Heinrich  v.  Hermsdorf  zu  Ulbersdorf.  —
1  Pf.  Günther  v.  Hermsdorf  zu  Pohlenz.  —  Pf.  Die  von  Porziffel
  zu  Borsdorf.  —  4  Pf.  Der  Rath  zu  Schandau  wegen  Ronsdorf.
  —  1  Pf.  Hans  Georg  Wehse  wegen  halb  Burckertsdorf,  beschweret
  sich  aber,  daß  er  solches  zu  halten  nicht  schuldig.  —  3  Pf.
Die  v.  Haugwitz  zu  Putzkau.  —  1  Pf.  Christoph  v.  Staupitz  zu
Harthe.  —  4  Pf.  Ernst  v.  Zedelitz  zu  Arnsdorf.  —  1  Pf.  Rudolph
und  Consorten  vom  Gute  Nadeschitz.  —  1  Pf.  Item  vom  Gute  Goldbach.
  —  1  Pf.  der  Rath  von  Bischoffswerde.  —  1  Pf.  Georg  Ulrich
v.  Ende  zu  Bertels  dorf.  —  1  Pf.  Georg  v.  Staarschedel  zu  Steinigtwulmsdorf.
  —  1  Pf.  v.  Radewitz  von  Spremberg  und  Rauschendorf.
  —  1  Pf.  David  v.  Görsdorf  und  Bernhard  v.  Klix  zu  Bischdorf.
  —  4  Pf.  Heinrich  v.  Pollweritz  zu  Meuschelwitz.  —  1  Uf.
Wilhelm  Krahe  zu  Doberschau.  —  4  Pf.  Caspar  Voigt  zu  Obergurcke.
  —  2  Pf.  Esaias  v.  Minckwitz  zu  Pischwitz.  —  1  Pf.  Inhaber
  des  Gutes  Laußnitz.  —  1  Pf.  Inhaber  des  Gutes  Claußnitz
und  Schmorcka.  —  4  Pf.  Hans  v.  Kötteriz  zu  Saalgast.  —  1  Pf.
Balzer  v.  Pezsch  zu  Trachau.  —  1  Pf.  Hieronimus  Zigcke  zu  Schmogra.
  —  1  Pf.  Wolf  Heinrich  v.  Heinitz  zu  Schkadau.  —  2  Pf.
Hans  Pflugs  Erben  zu  Frauenhayn.  —  1  Pf.  Tham  Pflug  zu  Tiefenau.
  —  1  Pf.  Hieronimus  Pflug  zu  Kattewitz.  —  1  Pf.  Inhaber
des  Gutes  Lößnitz.  —  1  Pf.  Hans  Pflugs  Erben  wegen  Merzdorf.
—  1  Pf.  Hannibal  v.  Lüttichau  zu  Zschorna.  —  1  Pf.  Christoph
Looßens  Erben  zu  Tausch.  —  1  Pf.  Dietrich  Looß  von  Sorgcke.  —
3  Pf.  v.  Maltitz  zu  Elsterwerda  u.  Graüschwitz.  —  3  Pf.  Wilhelm
v.  Köckeritz  zu  Waldau.  —  5  Pf.  Wolf  Heinrich  v.  Schleiniz  zu  Sathayn
—  Thut  also  obgesagter  erster  Theil  des  meißnischen  Creyßes  Ritterdienste,
  1  Comp.  von  163:  Pferden.  —

II.  Compagnia  —  geführt  von  Julius  v.  Weisbach.  —  5  Pf.
die  von  Lüttichau  wegen  ihrer  Güter.  —  4  Pf.  die  v.  Schleiniz  zu
Skasse,  Zscheten,  Köllnitz,  Naundorf.  —  1  Pf.  Hans  Heinrich  von
Schleiniz  zu  Grödel.  —  3  Pf.  die  v.  Köckeritz  zu  Groß-Promnitz  u.
Strauche.  —  4  Pf.  Inhaber  des  Gutes  Dobritzen.  —  1  Pf.  Hiob
v.  Milkau  zu  Thalwitz.  —  6  Pf.  die  Pflüge  von  Strehle  und  Lampertswalde.

  —  5  Pf.  Rudolph  v.  Köckeriz  zu  Canitz.  —  2  Pf.
Hans  Wolf  v.  Seydewis  zu  Plotho.  —  1  Pf.  Georg  v.  Sendewitz
zu  Poschwitz  —  4  Pf.  vom  ganzen  Gute  Polswerde.  —  1  Pf.

Iten  vom  Dorfe  Voblib  ins  Amt  Torgau  gehörig.  —  1  Pf.  Tham

v.  Seydewitz.  —  2  Pf.  Balthafar  v.  Taupadel  zu  Fichtenberg.  ——
1  Pf.  Andreas  v.  Wesenig  zu  Oelzsche.  —  2  Pf.  Balthasar  Staarschedel
  zu  Cavertitz.  —  1  Pf.  Rudolph  v.  Köckeriz  zu  Promnsg.  —
1  Pf.  Georg  v.  Wesenig  zu  Altenberg.  —  3  Pf.  Inhaber  des  Gutes
Merzkirchen.  —  2  Pf.  Franz  Truchses  zu  Wellerswalde.  —  1  Pf.
Siegmund  Troyff  zu  Klizschen.  —  2  Pf.  der  Rath  zu  Torgau  wegen
Mozschke.  —  2  Pf.  Comthur  zu  Dommizsch.  —  2  Pf.  Wolf  von

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  1.  2.  11
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        162

Leipzig  zu  Wesenigk.  —  1  Pf.  die  v.  Dommizsch  zu  Torgau.  —
1  Pf.  Wolf  Mezsch  zu  Torgau  wegen  Wellsau.  —  1  Pf.  Georg  v.
Seydewitz  zu  Döbelitz.  —  1  Pf.  Georg  Rudolph  Mordeisen  zu  Dorn-Reichenbach.
  —  1  Pf.  Hans  v.  Schleiniz  zur  Heyde.  —  1  Pf.
Friedrich  v.  Lüttichau  zu  Kobershain.  —  1  Pf.  Hans  v.  Micheln  zu
Roitzsch.  —  1  Pf.  Inhaber  des  Rittergutes  Trossine.  —  2  Pf.  Eckard
v.  Hirschfeld  zu  Canitz.  —  1  Pf.  Conrad  v.  Stein  zur  Losse.  —
1  Pf.  Inhaber  des  Gutes  Wesenigk.  —  2  Pf.  Dietrich  v.  Schleiniz
zu  Janishausen.  —  3  Pf.  Andreas  v.  Schleiniz  zu  Seerhausen.  —
2  Pf.  Abraham  v.  Schleiniz  zu  Stauchitz.  —  2  Pf.  Andreas  Dietrich
v.  Schleiniz  zu  Zschochau.  —  2  Pf.  Hans  Heinrich  v.  Schleinitz
von  Grubnitz.  —  3  Pf.  Inhaber  des  Gutes  Stösitz  u.  Hanefeld.  —
2  Pf.  Dietrich  v.  Staarschedel  zu  Borna.  —  2  Pf.  Christoph  Haubold
  v.  Schleiniz  zu  Ragewitz  u.  Mautiz.  —  1  Pf.  Georg  v.  Heiniz
zu  Neu-Kötitz.  —  1  Pf.  Hans  Ernst  v.  Heinitz  zu  Pöhla.  —  3  Pf.
Heinrich  v.  Schleiniz  zu  Dahlen.  —  2  Pf.  Hans  Christoph  v.  Kottewitz
  zu  Pörlen.  —  44  Pf.  Abraham  Voels  zu  Sellhausen  Erben.  —
5  Pf.  Georg  v.  Truchses  zu  Naundorf.  —  2  Pf.  Heinrich  v.  Nischwiz
  zu  Gröba.  —  1  Pf.  Hans  v.  Seydewitz  zu  Schmorcka.  —  1  Pf.
Hans  Christoph  Runge  zu  Manschwitz.  —  1  Pf.  Tham  v.  Gaadelitz  zu
Colm.  —  1  Pf.  Hans  v.  Caniz  zu  Schladitz.  —  1  Pf.  George  v.
Fichtenberg  zu  Göselitz..  —  1  Pf.  George  v.  Hansberg  zu  Leuben.  —
1  Pf.  Ambrosius  v.  Nossen  zu  Altoschatz.  —  1  Pf.  der  Rath  zu
Oschatz  wegen  Altoschatz  und  Reise.  —  2  Pf.  Inhaber  der  Güter  zu
Oppizsch.  —  3  Pf.  Rudolph  v.  Bünau  zur  Liebstadt  u.  Krebs.  —
24  Pf.  Günter  v.  Bünau  zum  Lauenstein.  —  2  Pf.  Caspar  v.  Berenstein
  daselbst.  —  5  Pf.  Rudolph  v.  Bünau  zum  Wesenstein.  —  2  Pf.
Hans  Georg  v.  Sebottendorf  Erben  zu  Rotendorf.  —  1  Pf.  Heinrich
Lindemann  zu  Seydlitz.  —  2  Pf.  Christoph  v.  Schönfels  zu  Zehist.  —
2  Pf.  Hans  Joachim  v.  Kosboth  zu  Kotte.  —  1  Pf.  v.  Carlowitz
zu  Zuschendorf.  —  2  Pf.  Inhaber  des  Gutes  Ottendorf.  —  5  Pf.
Hans  Heinrich  v.  Schönberg  zu  Maxen.  —  1  Pf.  Hans  v.  Tauschwitz
  zu  Kottwitz.  —  1  Pf.  Wilhelm  v.  Schönberg  zu  Naundorf.  —
2  Pf.  Hans  Georg  v.  Bernstein  zu  Rusdorf  u.  Botten.  —  Summa
dieser  Compagnia  163  Pferde.  —

III.  Compagnia.  —  Verzeichnuß  der  Grafen,  Herren  und  von
Adel,  Ritterdiencke  im  Chur-Creise  zu  schicken  schuldig  140  Pferde.  —
Werden  von  dem  Rittmeister  Siegmund  v.  Haugwitz  geführet,  wie
volgt:  als  —  5  Pf.  der  Graf  v.  Barby.  —  5  Pf.  Hans  Löser  v.
Prezsch.  —  2  Pf.  Wilhelm  Löser.  —  34  Pf.  Georg  Preuß  zu
Trebiz.  —  2  Pf.  Nickel  List  zu  Rackite.  —  1  Pf.  Lottof  zu  Klincken
und  Quaß.  —  3  Pf.  Caspar  Legat  zu  Debrun.  —  4  Pf.  Avpel  v.
Ebeleben  zu  Wartenburg.  —  2  Pf.  die  v.  Thünen  zu  Blankensee.  —
1  Pf.  Friedrich  v.  Leipzig  zu  Niedersdorf.  —  1  Pf.  Jacob  Friebeß
zu  Grame.  —  1  Pft  die  Leutsche  und  Brücken  zu  Segran.  —  1Pf.
die  Niemecke  zu  Zahna.  —  1  Pf.  Jobst  v.  Globigk  zu  Brachwitz.  —
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        163

1  Pf.  der  Ritter  zu  Prettin.  —  1  Pf.  die  Löser  zu  Kropfstedt.  —
3  Pf.  der  Graf  zu  Solms  wegen  Bougk.  —  1  Pf.  Jacob  u.  Daniel
v.  Kösseritz  zu  Burgkemnitz.  —  1  Pf.  Zanthier  zu  Salzfurth.  —
2  Pf.  Joachim  Köhler  zu  Priora.  —  1  Pf.  der  Rath  zu  Bitterfeld.
  —  1  Pf.  Otto  Diez  u.  Christian  Spiegel  zu  Neuenhauß  und
Petersrode.  —  2  Pf.  Hans  außen  Winkel  zu  Schirau.  —  1  Pf.
Adolphs  v.  Reppichau  Erben  zu  Alten-Jeßnitz.  —  1  Pf.  Zacharias
v.  Scheiding  zu  Niemegck.  —  1  Pf.  Abraham  Schenke  zu  Reizsch.
—  1  Pf.  Christoph  v.  Wasserzegel.  —  1  Pf.  Joachim  Ernst  Schlegel.
  —  1  Pf.  Heinrich  v.  Beyersdorf.  —  1  Pf.  Caspar  Berlepsch
zu  Quetz.  —  3  Pf.  die  Edlen  v.  Ploto  zu  Priorey.  —  1  Pf.
Albrecht  v.  Zerbst.  —  1  Pf.  Hans  Moriz  Alemanns  zu  Magdeburg
Erben.  —  3  Pf.  Benno  Friedrich  Brand  zu  Lindau.  —  1  Pf.  Michall
  Brands  Erben.  —  1  Pf,  die  v.  Rothau.  —  2  Pf.  George  v.
Lochau.  —  1  Pf.  Falkenröder.  —  1  Pf.  Moriz  v.  Thiemen.  —
2  Pf.  die  v.  Oppen.  —  1  Pf.  Joachim  Brück  zu  Niemegck.  —  2  Tf.
die  Sohlen  zu  Niemegck.  —  1  Pf.  Rudolph  Schielenzsky.  —  3  Pf.
Bernhardt  Kein  zu  Clöden.  —  4  Pf.  Tobias  v.  Ponickau.  —  1  Pf.  die
Poppo  Rheken.  —  2  Pf.  die  Rauchbarts  Erben.  —  2  Pf.  Siegmund
Runge  zu  Tristewitz.  —  2  Pf.  die  v.  Leipzig  zu  Schweta.  —  1  Pf.
Caspar  Falke.  —  2  Pf.  Ludwig  v.  Kanitz.  —  1  Pf.  Albrecht  von
Leipzig.  —  1  Pf.  Joachim  Ernst  v.  Wiederau.  —  1  Pf.  Hans
von  Tenstädt.  —  21  Pf.  Christoph  v.  Dranudorf.  —  1  Pf.  Hans
Georg  v.  Löben.  —  1  Pf.  Augustus  Franckenau.  —  74  Pf.  Graf
Otto  v.  Solms.  —  44  Pf.  die  Löser  zu  Alsdorf.  —  1  Pf.  Günther  v.
der  Trossel.  —  14.Pf.  Mathes  v.  Raschka.  —  4  Pf.  die  von  Dranndorf.
  —  2  Pf.  Hans  Caspar  v.  Stauchwitz.  —  1  Pf.  Tham  von
der  Trossel.  —  3  Pf.  die  von  Dranndorf.  —  1  Pf.  Caspar  Droslers
  Erben.  —  1  Pf.  Wolf  v.  Dranndorf.  —  2  Df.  der  Rath  zu
Herzberg.  —  1  Pf.  Hans  Friedrich  v.  Schönberg.  —  1  Pf.  Nickel
v.  Nischwitz.  —  4  Pf.  Brandensteins  Erben  zu  Neudeck.  —  2  Pf.
Alexander  u.  Wolf  Diedrich  v.  Honndorf.  —  2  Pf.  Ernst  u.  Günther
von  Weltewitz.  —  4  Pf.  die  Löser  zu  Lebus.  —  4  Pf.  der  Graf
von  Solms.  —  1  Pf.  Herrn  Burkhard  Schenkens  Erben  wegen  der
Brückken  zu  Niemeck.  —  1  Pf.  Joachim  Ernst  Schlegel.  —  Bringet
also  der  Churereyß  eine  Cornette  auf,  als  140  Pferde.  —

IV.  Compagnia.  —  Verzeichnuß  der  Grafen,  Herren  und  v.
Adel  Ritterdienste  im  leipziger  Creyße,  deren  Anzahl  ist  2934  Pferd.
Diese  seind  in  zwei  Componien  getheilet,  welche  erstere  Jost  Heinrich
von  Schweigolt  Rittmeister,  anführet.  Unter  seinem  Befehl  hat  er
147  Pferde,  wie  volgt:  —  4  Pf.  Carl  v.  Dieskau  zu  Groß-Zschocher.
—  4  Pf.  v.  Erdmansdorf  zu  Stetten.  —  4  Pf.  Heinrich  v.  Friesen
zu  Röthe.  —  24  Pf.  Moriz  v.  Starschedel  zu  Clebrig.  —  4  Pf.
v.  Breitenbauch  wegen  halb  Crebern.  —  2  Pf.  Martin  Schumarz  zu
Störmenthal.  —  6  Pf.  Otto  v.  Dieskau  zu  Knauthaim.  —  4  Pf.
der  Rath  zu  Leipzig  wegen  Taucha.  —  4  Pf.  Balzer  v.  Kreutzen  zu

117
        <pb n="168" />
        164

Kriebenstein.  —  1  Pf.  Georg  Ernst  v.  Zehmen  zu  Kezschwitz.  —
2  Pf.  Jost  Ludwig  v.  Breitenbach.  —  2  Pf.  Georg  Otto  v.  Crostewitz
  Erben  zu  Delitz.  —  2  Pf.  Joachim  Blanko  zu  Nieben.  —  2
Pf.  v.  Zehmen  zu  Oschau  u.  Kerlitz.  —  2  Pf.  Heinrich  Rothhaupts
Erben  zu  Zehmen.  —  1  Pf.  Willhelm  v.  Zehmen  zu  Meckern.  —
1  Pf.  die  Blasebalge  zu  Leißnig.  —  1  Pf.  Inhaber  des  Gutes  zu
Riedeberg.  —  1  Pf.  Otto  Krage  zu  Siegelsdorf.  —  1  Pf.  v.  Berlepsch
  zu  Quetz.  —  1  Pf.  Abraham  Einsiedel  zu  Prostendorf.  —
1  Pf.  der  Rath  zu  Zörbig.  —  1  Pf.  die  v.  Berlepsch  zu  Spöhren,
und  Christoph  v.  Zehmen,  und  die  v.  Weissig.  —  2  Pf.  Lorenz
Schilling  u.  Ludwig  v.  Bissing  zu  Lebnitz.  —  1  Pf.  14  Amts-Unterthanen
  zu  Zörbigck.  —  3  Pf.  Alexander  v.  Miltitz  zu  Schenkenberg.—
3  Pf.  Heinrich  v.  Miltiz  zu  Döbernitz.  —  3  Pf.  Besitzer  der  Güter  Neuenhaus
  u.  Baderin.  —  4  Pf.  die  v.  Schönefeldt  zu  Löbnitz.  —  4  Pf.  Günther
  Apel  v.  Zeschwitz  zu  Schaatitz.  —  2  Pf.  Wolf  v.  Obschelwitz
zu  Glässine.  —  3  Pf.  Burckhard  v.  Feldheim  zu  Ostra.  —  4  Pf.
Wolf  Dietrich  und  Abraham  Zschierkey  zu  Gelm  und  Reinsdorf.  —
2  Pf.  Wolf  v.  Krostewitz  zu  Lensel.  —  2  Pf.  Jobst  Ludwig  von
Breitenbach  v.  Pleißig.  —  1  Pf.  die  v.  Uechteritz  zu  Litzschena.  —
1  Pf.  Inhaber  des  Gutes  Zscharte.  —  1  Pf.  Curt  v.  Posern  zu
Zschopen.  —  1  Pf.  Inhaber  des  Gutes  Crostitz.  —  1  Pf.  Inhaber
des  Gutes  Selben.  —  1  Pf.  Inhabere  Christophs  v.  Scheidings  Gütere
  zu  Schiz.  —  1  Pf.  die  v.  Scheiding  zu  Wölkau.  —  1  Pf.
Bastian  v.  Scheidings  zu  Storckewitz  Lehns-Erben.  —  1  Pf.  Otto
v.  Maschwitz  zu  Lisse  u.  Hans  v.  Plausig  zu  Guteritz.  —  1  Df.
Hans  Spiegel  zu  Zscharte.  —  2  Pf.  Vollhardt  Rauchhaupt  zum  hohen
  Thurm.  —  5  Pf.  Spiegel  zu  Bruna,  Hohen  Prositz,  Zeschwitz,
Pristeblick.  —  3  Pf.  Wolf  Rudolph  v.  Ende  zu  Zschepplin.  —  2  Pf.
Caspar  v.  Ponickau  zu  Groizsch.  —  4  Pf.  Wolf  v.  Schönfeld  zu
Wöllkau.  —  2  Pf.  Wilhelm  v.  Lindenau  zu  Tommenhayn.  —  1  Pf.
Hans  Pletze  zu  Dallwitz.  —  2  Pf.  Wolf  v.  Maschwitz  zu  Mersdorf.
  —  2  Pf.  die  v.  Wahren  zu  Wedelwitz.  —  1  Pf.  Otto  von
Staarschedel  zu  Gotha.  —  1  Pf.  Diedrich  v.  Lüttichau  zu  Cossen.  —
2  Pf.  Ernst  Schönefeld  zu  Deben.  —  2  Pf.  Caspar  Pflug  zu  Böhlen.
  —  3  Pf.  Asmus  v.  Schönefeld  zu  Bellgershaynn.  —  3  Pf.
Christoph  außen  Winkel  zu  Otterwisch.  —  2  Pf.  von  Haugwitz  zu
Flößberg.  —  2  Pf.  Georg  v.  Haugwitz  zu  Beucha.  —  4  Pf.  Oswald
außen  Winkel  zu  Brandis.  —  2  Pf.  Hans  Georg  Ponickau  zu
Pomsen  und  Naunhof.  —  5  Pf.  v.  Lindenau  zu  Polenz  u.  Machern.
—  2  Pf.  die  v.  Staarschedel  zu  Cannewitz.  —  2  Pf.  Joachim  Heinrich
  v.  Grünrode  zu  Wiederroda.  —  Summa  dieser  ersten  Compagnia
im  leipziger  Creyße,  147  Pferde.  —

V.  Compagnia  —  oder  die  andere  im  Leipziger  Creyße,  geführt
  vom  Rittmeister  Hansen  v.  Gersdorf  mit  1464  Pferden,  wie
volgt  —:  2  Pferde  die  Großen  zu  Altenhain,  und  Hans  v.  Eißnig
zu  Seligenstädt.  —  3  Pf.  von  der  Schulenburg  zu  Trebssen.  —  2  Pf.
        <pb n="169" />
        165

Heinrich  v.  Haugwitz  zu  Leipnitz.  —  2  Pf.  von  Minkwitz  zu  Nitzschke.
—  1  Pf.  Georg  v.  Taubadel  zu  Pomlitz  und  Kreppendorf.  —  2  Pf.  Anthonius
  v.  Weltewitz  zu  Schweta.  —  2  Pf.  Besitzer  des  Gutes  zu  Noßkewitz
  und  v.  Milkau  zu  Wunschwitz.  —  3  Pf.  Friedrich  Kölbel  zu
Arnsdorf.  —  1  Pf.  v.  Peschwitz  Erben  zu  Ozdorf.  —  1  Pf.  Ganglof
Marschall  zu  Tuschitz.  —  1  Pf.  v.  Burgholz  zu  Niederstein.  —  1  Pf.
Hieronymus  Panzschmann  zu  Melizsch.  —  1  Pf.  die  Maschalke  zu
Ebersbach.  —  1  Pf.  Hiob  v.  Köteriz  zu  Hermsdorf.  —  11  Pf.  Caspar
v.  Günterode  zu  Ziegra.  —  1  Pf.  Wolf  Diedrich  v.  Arraß  zu  Kauern.
—  3  Pf.  Heinkich  v.  Polenz  zu  Görtitz  und  Pomlitz.  —  1  Pf.  Hans
v.  Kizschers  Erben  zu  Stockhausen.  —  4  Pf.  Friedrich  v.  Schönberg
zu  Gebersbach.  —  3  Pf.  die  v.  Kötteriz  zu  Sitten  und  Kroptitz  und
Taupadel  zu  Portewiz  und  Pomlitz.  —  1  Pf.  Inhaber  des  Gutes
Pöllnitz.  —  1  Pf.  Hans  Christoph  und  Abraham  v.  Arras  zu
Wolckenburg.  —  1  Pf.  Georg  v.  Nischwitz  zu  Gößnitz.  —  4  Pf.
die  v.  Schulenburg  zu  Podelwitz.  —  2  Pf.  Heinrich  v.  Leipzieg.
—  2  Pf.  Dietrich  v.  Heiniz  zu  Böhlen.  —  1  Pf.  Hans  Wolf  und
Joachim  v.  Kostiz  zu  Kortwizsch.  —  1  Pf.  Hans  v.  Miltiz  zu
Leissenau.  —  1  Pf.  Siegmund  v.  Haugwitz  zu  Kössern.  —  1  Pf.
Polykarp  v.  Arras  zu  Merschwitz.  —  1  Pf.  Christoph  v.  Altmannshofen
  zu  Schielen.  —  2  Pf.  Levin  v.  Presse  zu  Mutterwitz.  —
1  Pf.  Haubold  Blankens  Erben  zu  Heusdorf.  —  1  Pf.  Abraham
v.  Arras  zu  Korpitzsch.  —  2  Pf.  Baltzer  Runge  zu  Rittnitz.  —
3  Pf.  Quirin  v.  Ende  zu  Königsfeld.  —  1  Pf.  Abraham  v.  Helldorf
zu  Nödersdorf.  —  1  Pf.  Georg  Schönberg  zu  Mittelfrohne.  —  2
Pf.  Ernst  Naumann  zu  Osse.  —  2  Pf.  Moritz  v.  Schönberg  zu
Auerswalde.  —  1  Pf.  Rudolph  Stange  zu  Zetteritz.  —  1  Pf.  Ernst
v.  Miltitz  Erben  zu  Crossen.  —  1  Pf.  die  v.  Milckau  zu  Milckau.
—  1  Pf.  Johann  Wilhelm  v.  Taubenheim  daselbst.  —  1  Pf.  Georg
Balzer  v.  Taubenheim  zu  Colcke.  —  1  Pf.  Inhaber  des  Gutes  Zetteritz.
  —  5  Pf.  Christoph  v.  Creuzen  zu  Frohburg.  —  8  Pf.  Hildebrand
  v.  Einsiedel  zum  Gnanstein.  —  2  Pf.  Georg  v.  Draschwitz  zum
Oderitz.  —  2  Pf.  Item  vom  Gute  Steinbach.  —  3  Pf.  Wolf  Lösers
  Erben  zu  Salis.  —  3  Pf.  Quirin  v.  Ende  zu  Wolckenburg.
—  2  Pf.  Lott  Thumsherr  zu  Kaufungen.  —  2  Pf.  Gottfried  v.
Ende  zu  Lübschütz.  —  1  Pf.  Albrecht  v.  Fischer  zu  Dritzen.  —  1
Pf.  Asmus  v.  Fischer  zu  Hermsdorf.  —  2  Pf.  Hans  v.  Einsiedel
zu  Zoßen.  —  2  Pf.  Wolf  Conrad  v.  Einsiedel  zu  Lobschütz.  —
14  Pf.  Wolf  v.  Draschwitz  zu  Zedelitz.  —  11  Pf.  Curt  v.  Stein  zu
Neukirchen.  —  3  Pf.  der  Rath  zu  Borna  vom  Schloß  und  Abteygütern.
  —  2  Pf.  die  Wiedenau  zu  Trachenau.  —  2  Pf.  Hans  v.
Kizschen  daselbst.  —  2  Pf.  Christoph  v.  Kizschen  zu  Zöpen  und
Kesselshayn.  —  1  Pf.  v.  Helldorf  zu  Droßdorf.  —  1  Pf.  Friedrich
v.  Ezdorf  zu  Lansdorf.  —  1  Pf.  die  v.  Bünau  zu  Treben  und
Ramsdorf.  —  2  Pf.  v.  Staarschedel  Erben  zu  Melbuß.  —  5  Pf.
Andreas  Pflug  zu  Mausitz.  —  3  Pf.  die  Pflüge  zu  Eytra.  —  2
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        166

Pf.  die  v.  Raschke  zu  Auligk.  —  2  Pf.  Bernhardt  v.  Könneritz  zu
Wiederau.  —  4  Pf.  Balzer  Posters  Wittwe  zu  Tanneritz.  —  3
Pf.  Friedrich  Günther  und  Abraham  v.  Porres  daselbst.  —  2  Pf.
Gerhardt  v.  Breitenbauch  zu  Böblen.  —  1  Pf.  Hans  Georg  v.  Zehmen
  zu  Imnitz.  —  14  Pf.  Georg  Schlegel  zu  Imnitz.  —  1  Pf.
Heinrich  v.  Uechteriz  zu  Medewisch.  —  1  Pf.  Nickel  v.  Helldorf  zu
Lostewitz.  —  4  Pf.  der  Ratb  zu  Pegau  von  Trebnitz.  —  1461  Pferd
die  andere  Comvagnia  des  Leipziger  Creyßes.

VI.  Compagnia:.  —  Verzeichnuß  der  Stifte  mit  ihren  Ritterdiensten,
  welche  die  von  Adel,  so  unter  ihnen  gesessen,  zu  leisten
schuldig.  werden  geführt  von  dem  Ritimeister  Balzer  v.  Skölen:  143
und  1  ledig  Pferd,  wie  volgt:  Im  Stifte  Meißen:  2  Pf.  v.  Lin—
denan  zu  Tinnenbayn.  —  3  Pf.  Nickel  und  Wolf  v.  Ende  zu  Büchau.
—  1  Pf.  Stallmuß  v.  Holzendorfs  Erben  zu  Dröschkau.  —  2  Pf.
August  v.  Lüttichau  zu  Falfenhayn.  —  1  Pf.  Baltzer  v.  Plausig  zu
Kühnizsch.  —  1  Pf.  Ernst  v.  Bredo  zu  Reckwitz.  —  1  Pf.  Wolf
Dietrich  v.  Schleiniz  zu  Wäldgen.  —  1  Pf.  Friedrich  v.  Schönberg
zu  Großzschepa.  —.  2  Pf.  Heinrich  v.  Gaudeliz  zu  Nischwiz.  —  1
Pf.  Hans  v.  Stenz  zu  Zschorna.  —  2  Pf.  Herr  Jakob  Zenner  zu
Mühlbach,  churfürstlicher  Secretarius.  —  1  Pf.  Hans  v.  Seifertiz  Erben
  zu  Jahna.  —  1  Pf.  der  Rath  zu  Wurzen  wegen  Müglenz.  —
1  Pf.  Samuel  Mosbach  zu  Sachsendorf.  —  1  Pf.  Hans  v.  Drandorf
  zu  Altenbelgern.  —  3  Pf.  Wolf  Diedrich  v.  Korbiz  Erben  zu
Merzkirchen.  —  1  Pf.  Heinrich  v.  Poigk  zu  Hochburg  =  25  Pf.—  Im
Stifte  Naunburg:  1  Pf.  Wolf  v.  Wolframmsdorf  vom  Amte
Crossen.  —  0  Pf.  Item  1  ledig  Pf.  v.  Silbitz.  —  2  Pf.  Balzer
v.  Azendorf  zu  Salsiz  u.  Kühndorfe  —  2  Pf.  Heinrich  v.  Bottfeld
zu  Queßnitz.  —.  1  Pf.  Herr  Hans  Heinrich  Mezsch,  Thumbherr  zu
Naumburg,  Amtmann  Salegk.  —  2  Pf.  Hildebrand  v.  Creutz  auf
Deutschenfule,  Obrister  in  Preussen.  —  3  Pf.  Hans  Christoph  v.  Hagnest
zu  Treuriz.  —  1  Pf.  Günther  und  Heinrich  von  Bünau  zu  Wildenhayn.
  —  4  Pf.  die  v.  Minkwitz  zu  Falkenhayn  und  Nehmitz.  —
1  Pf.  Siegmund  v.  Ezdorf  daselbst,  und  zu  Grußnitz,  wegen  Droßdorf.
  —  5  Pf.  Alexander  v.  Ende  zu  Wildenborn  und  Gebrüdere  zu
Keyna.  —  3  Pf.  Hans  Christoph  v.  Kein,  Gebrüdere  wegen  Auleck
und  Steindorff.  —  1  Pf.  Gottfried  v.  Kein  wegen  des  Obersitzes  zu
Zangenberg.  —  1  Pf.  Hans  Georg  und  Joachim  v.  Ranau,  Gebrüdere
  zu  Pircka.  —  1  Pf.  Jost  Heinrich  v.  Trauzschen  zu  Wittgendorf.
  —  1  Pf.  die  v.  Büna  zu  Treben  wegen  des  Amtes  Breitingen.
—  5  Pf.  die  unmündigen  v.  Lichtenhayn  zu  Oßerau  und  Engelshayn.
—  2  Pf.  die  Stadt  Naumburgck.  —  36  u.  1  led.  Pf.  —  Im  Stifte  Merseburg:
  2  Pf.  Hans  Thiel  v.  Trotto  zu  Schape.  —  1  Pf.  Johann
v.  Nordhausen  zu  Cöln.  —  2  Pf.  Hans  Wilhelm  Werther  zu  Lossen.
—  1  Pf.  Herr  Hans  v.  Kostiz  zu  Kriegsdorf,  Thumprobst.  —  1  Pf.
Balthasar  v.  Heerstalls  Erben  zu  Kreipa.  —  1  Pf.  Hans  v.  Kannewurf
  zu  Pennau.  —  1  Pf.  Albrecht  Bose  zu  Runstedt.  —  1  Pf.
        <pb n="171" />
        167

Günther  Bosens  Erben  zu  Nuundorf.  —  1  Pf.  Djedrich  Böse  der
Aeltere  und  Balzer  Bosens  Erben  zu  Frankenleuben.  —  1  Pf.  Herr
Marx,  Domherr  und  Friedrich  Hancke  zu  Pleßin.  —  1  Pf.  Kezschaus
Erben  zu  Korbsdorf.  —  1  Pf.  die  v.  Thaubenheim  zu  Benndorf.  —
2  Pf.  Andres  v.  Bottfeld  zu  Geuse.  —  2  Pf.  Abraham  v.  Bottfekd.
  —  1  Pf.  v.  Obschekwitz  zu  Witzschersdorf.  —  2  Pf.  Heinrich
v.  Hayn  zu  Kleinzschocher.  —  1  Pf.  Gerhardt  Beer  zu  Staarschedel.
—  2  Pf.  Julius  v.  Burkersroda  zu  Közschau.  —  1  Pf.  Christoph
v.  Burkersroda  zu  Kölsern.  —  1  Pf.  Otto  Prager  zu  Zornitz.  —
1  Pf.  Paul  v.  Nischwiz  zu  Zwencke.  —  1  Pf.  Martin  Krazsch  zu
Oßra.  —  3  Pf.  v.  Görschen  zu  Görschen.  —  3  Pf.  Geiz  Wolf  und
Eucharius  v.  Wolfersdorf  zu  Wehsta,  Gottle  und  Keuschberg.  —
3  Pf.  Hans  von  Teuchern  zu  Delitz.  —  1  Pf.  Simon  Hagke  zu  Kizsche.
—  2  Pf.  Jakob  v.  Biserod  zu  Teutiz.  —  1  Pf.  Apel  v.  Reibizsch
zu  Poblitz.  —  1  Pf.  Frau  Blanke  zu  Waaren.  —  1  Pf.  Georg
Rothe  zu  Breitenfeld.  —  2  Pf.  die  v.  Uechteriz  zu  Litzschena.  —
1  Pf.  Hans  Preuser  zu  Serbitz.  —  2  Pf.  Curt  Peust  zu  Skeuditz.
—  1  Pf.  die  Hagken  zu  Oberkau.  —  1  Pf.  Albrecht  Schlegel  zu
Weßmar.  —  1  Pf.  Wolf  Buffo  zu  Kleinliebenau.  —  1  Pf.  v.
Kommerstedt  zu  Modelwitz.  —  3  Pf.  v.  Obschellwitz,  Günther  v.
Bünau,  Baltzer  v.  Schkölens  Erben  zu  Groß=  und  Klein-Dolzig.  —
5  Pf.  der  Rath  zu  Leipzig,  als  3  Pf.  wegen  Lindenau  und  2  wegen
Leutsch  und  Schönau.  —  4  Pf.  v.  Brandenstein  zu  Zeschen  und
Dolckau.  —  2  Pf.  Alexander  v.  Zweina  zu  Wolcke  und  Koschlitz.
—  1  Pf.  Heinrich  v.  Moschwiz  zu  Kleinliebenau.  —  1  Pf.  Ludwig
Bose  zu  Ermelitz.  —  1  Pf.  Hieronymus  von  Hanfstengel  zu  Rezschka.
—  1#  Pf.  Bernhardt  und  Thieme  v.  Hanfstengel  ebendaselbst.  —  1
Pf.  Christoph  v.  Hanfstengels  Erben  zu  Kriegstädt.  —  2  Pf.  die
Säke  zu  Baichlitz.  —  1  Pf.  Hans-  Sakks  Erben  zu  Dellwitz.  —
82  Pf.  —  143  und  1  ledig  Pferd,  die  Compagnia  der  drei  Stifte.
Hauptsumma  des  ersten  Regiments  Ritterpferde  in  6  Componien.
I.  Compannie  135634  Pferd.

IP.  -  ..  163  -
III.  -  ..  .  .  .  14540  -
IV.  -  ..  1447  -

V.  -  .  134444  -
VI.  -  .  1343  flled.=903

  u.  1  ledig  Pferd.

Unabhängig  von  den  Defensionern  errichtete  der  Kurfürst
ein  Heer  von  12,000  Mann,  das  Graf  Mannsfeld  anführte,  und
das  die  von  dem  Kaiser  abgefallenen  Länder,  Böhmen,  Schlesien
und  die  Lausitz  wieder  unter  den  Gehorsam  ihres  rechtmäßigen
Oberherrn  bringen  half.  Zwar  ward  es  1622  nach  beendigter
Expedition  wieder  verabschiedet,  bald  darauf  aber  warb  man  von-Neuem
  24,000  Mann  an,  über  welche  der  in  sächsische  Dienste
        <pb n="172" />
        168

etretene  General  Arnim  den  Oberbefehl  erhielt,  weil  die  kaiserichen
  Truppen  den  sächsischen  Landen  mit  einem  Einfall  drohten.
Gemeinschaftlich  mit  den  Schweden  kämpften  die  Sachsen  nun  bei
Breitenfeld  und  Lützen  für  deutsche  Freiheit  und  Religion,  eroberten
  Eger,  Leutmeritz  und  Prag,  1633  verschiedene  Städte  in
Schlesien,  und  1634  Bautzen,  Görlitz  und  Zittau,  und  erfochten
bei  Liegnitz  einen  abermaligen  Sieg  über  die  Kaiserlichen.  Während
  dieses  Krieges  war  Sachsens  Macht  durch  verschiedene  neu
errichtete  Regimenter  beträchtlich  gewachsen,  so  daß  sie  1635,  freilich
  mit  Einschluß  der  Leibwachten,  auf  19,755  schwere  Reiter,
2058  Dragoner  und  30,416  Mann  Infanterie  stieg  :3).  Zugleich

3  I.  Etat  der  Sächsischen  Armee  1635  bei  Leipzig.  4A.  Kürassiers:
  Die  erste  und  zweite  Leibcompagnie  235  Mann.  —  Das  Leibregiment
  10  Comp.  1171  M.  —  General  Baudissin  10  C.  1171  M.  —  Feldmarschall
  10  Comp,  1171  M.  —  General  Vitztbum  10  C.  1171  M.  —
Oberster  von  Kalkstein  10  C.  1171  M.  —  Oberster  von  Schirrstädt  10  C.
1171  M.  —  Oberster  von  Gersdorf  10  C.  1171  M.  —  Oberster  von  Rochau
10  C.  1171  M.  —  Oberster  Stein  10  C.  1171  M.  —  Ocerster  Pssawolitzki
10  C.  1171  M.  —  Oberster  von  Bose  12  C.  1401  M.  —  Ocberster  von
Wolffersdorff  9  C.  1056  M.  —  Generalwachtmeister  von  Dehne  8  C.  941
M.  —  Oberster  von  Trautschen  8  C.  941  M.  —  Oberster  Reuschel  8  C.
941  M.  —  Oberster  von  Taube  6  C.  690  M.  —  Ocberster  von  Milbe  6-°C.
690  M.  —  Ocberster  von  Schleinitz  5  C.  575  M.  —  Ocberstleutnant  von
Seydlitz  5  C.  575  M.  —  Summa  der  Kürassiere  169  C.  19,755  M.  —
B.  Dragoner:  Oberster  von  Maslegner  5  C.  565  M.  —  Oberster  Brinke
5  C.  565  M.  —  Oberster  von  Haugwitz  4  C.  452  M.  —  Ocberster  von
Schleinitz  2  C.  226  M.  —  zur  Artillerie  gehörig  2  C.  250  M.  —  Summa
der  Dragoner  18  C.  2058  M.  —  C.  Infanterie:  Leibregiment  12  C.  2652
M.  —  Feldmarschall  12  C.  2652  M.  —  Obergeneralcommissarius  von  Schleinitz
  12  C.  2652  M.  —  Oberster  von  Wolfersdorf  12  C.  2652  M.  —  Oberster
  von  Mitzlaf  12  C.  2652  M.  —  Oberster  von  Bose  10  C.  2216  M.  —
Oberster  von  Bünau  10  C.  2216  M.  —  Oberster  von  Drandorf  10  C.
2216  M.  —  Oberster  von  Zehmen  10  C.  2216  M,  —  Ocberster  von  der
Pfordte  8  C.  1780  M.  —  Ocberster  de  Monnier  8  C.  1780  M.  —  Geperalwachtmeister
  von  Vitzthum  6  C.  1344  M.  —  Oberster  Schneider  6  C.  1344
M.  —  Ocberstleutnant  von  Ponickau  5  C.  1090  M.  —  Drei  Freicompagnien
954  M.  —  Summoa  der  Infanterie  136  C.  30,416  M.  —  Hauptsumma  323  C.
52,229  M.

II.  Innere  Eintheilung  dieser  Cavallerie=  und  Infanterieregimenter.
  A.  Kürassiers.  —  Stab.  —  1  Oberster,  1  Oberstleutnant,
1  Oberstwachtmeister,  1  Wachtmeisterleutnant,  1  Regimentsquartiermeister,
1  Schultheis,  1  Feldprediger,  1  Secretair,  2  Aufwärter,  1  Wundarzt,  1  Proviantmmeister,
  1  Wagenmeister,  1  Trompeter,  1  Kesselpauker,  1  Profos.  1  Prososleutn
  ant,  1  Stockmeister,  2  Steckenknechte,  1  Scharfrichter,  21  Köpfe.  —
Eine  Compagnie.  —  1  Rittmeister,  1  Leutnant,  1  Cornet,  1  Wachtmeister,
1  Fourier,  2  Corporals,  1  Musterschreiber,  1  Feldscheer,  1  Fahnenschmidt,
1  Plattner,  1  Sattler,  3  Trompeter,  100  Reiter,  =  115  Köpfe.  —  B.  Dragoner.
  —  Stab.  —  Vacat.  —  Eine  Compagnie.  —  1  Hauptmann,  1  Leutnant,
  1  Fähndrich,  1  Wachtmeister,  1  Fahnsunker,  1  Fourier,  1  Feldscheer,
1  Musterschreiber,  3  Cerporals,  1  Trommelschläger,  1  Schallmeyer,  100  Dragoner,
  —  113  Köpfe.  —  C.  Infanterie.  —  Stab.  —  1  Oberster,  1  Oberstleutnant,
  1  Oberstwachtmeister,  1  Wachtmeisterleutnant,  1  Regimentsquartiermeister,
  1  Regimentsschultheis,  1  Feldprediger,  1  Secretair,  1  Regiments-
        <pb n="173" />
        169

war  eine  Compagnie  Artillerie  und  eine  Art  von  Ingenieur-Corps
errichtet  worden.  Auch  hatte  die  Ankunft  der  Schweden  auf
deutschem  Boden  in  Rücksicht  auf  die  Bewaffnung  und  übrige
Einrichtung  des  Soldaten,  so  wie  rücksichtlich  der  ganzen  Kriegs—
kunst  überhaupt,  einen  Saamen  ausgestreut,  der  zwar  auf  unfrucht—
bares  Land  zu  fallen  schien,  da  er  nicht  gleich  emporsproßte,  doch
aber  in  der  Folge  mit  reichen  Zinsen  gute  Früchte  trug  0.

Johann  Georg  II.  1656—1680.

Der  westphälische  Friede  verringerte  zwar  die  Zahl  der  Truppen
  um  ein  ansehnliches;  doch  blieben  stets  einige  Regimenter,
außer  den  Garden,  in  beständigem  Solde,  die  Johann  Georg  II.

feldscheer,  1  Proviantmeister,  1  Wagenmeister,  2  Aufwärter,  1  Stabshalter,
1  Gerichksschreiber,  1  Gerichtswäbel,  10  Geschworne,  1  Profos,  1  Profosleutnant,
  2  Trabanten,  1  Stockmeister,  2  Steckenknechte,  1  Regimentstrommelschläger,
  1  Scharfrichter,  1  Hurenwäbel,  =  36  Köpfe,  —  Eine  Compagnie.  —
1  Kapitain,  1  Leutnant,  1  Fähndrich,  1  Feldwäbel,  1  Musterschreiber,  1  Führer,
1  Fourier,  2  Gemeinewäbel,  1  Feldscheer,  3  Corporals,  3  Trommelschläger,
1  Pfeifer,  1  Regimentsdiener,  25  Gefreite,  175  Gemeine,  =  218  Köpfe.  —

6)  Durch  die  wichligen,  von  Gustav  Adolph  vorgenommenen  Veränderungen
  war  der  schwedische  Soldat  geschickter  zu  jeder  Art  von  Bewegung,
lud  sein  Gewehr  mit  weit  weniger  Beschwerde,  und  machte  jetzt  nicht  mehr
wie  früher,  nur  im  Einzelnen,  sondern  in  ganzen  Abtheilungen  ein  lebhafteres,
  und  darum  um  desto  wirksameres  Feuer.  An  die  Stelle  jener  ungeheuren
  Geschütze,  die  wegen  ihrer  Größe  und  der  damit  verbundenen  Beschwerlichkeit,
  sie  fortzubringen,  nur  in  geringer  Menge  mit  in's  Feld  geführt
werden  konnten,  und  fast  immer  dem  jedesmaligen  Sieger  in  der  Schlacht
als  Beute  anheim  fielen,  traten  nun  leichtere  Feldstücke,  zum  Theil  so  erleichtert,
  daß  sie  der  Reiterei  sogar  auf  den  schnellsten  Märschen  folgen  konnten.
  Dieses  Alles.  vereint  mit  einer  neuen,  auf  richtigere  Grundsätze  gebauten
Stellungsart  verschaffte  Schwedens  Heeren  beständig  den  Sieg,  und  die
Sachsen  würden  nicht  mit  so  anhaltendem  Unglück  bei  Dömitz,  Wittstock,  bei
Chemnitz  u.  s.  w.  gegen  ihre  alten  Bundesgenossen  gefochten  haben,  wäre
Arnheim  nicht  zu  stolz,  oder  auch  zu  träge  gewesen,  dem  Beispiel  derselben
  zu  folgen.  Dies  geschah  jedoch  nun  fast  zu  spät,  als  man  sahe,  daß
selbst  die  Kaiserlichen,  obschon  durch  die  niederländischen  Feldzüge  in  allen
Künsten  des  Krieges  geübt,  es  doch  nicht  für  zu  klein  hielten,  hier  und  da
Erfindungen  ihrer  Feinde  nachzuahmen;  denn  gewohnt,  fast  stets  neben  Oestreichs
  Fahnen  zu  fechten,  nahmen  die  Sachsen  auch  in  der  Folge  noch  lange
die  Kriegsverfassung  dieser  Macht  zum  Vorbilde,  wornach  sie  die  ihrige  formien.
Daher  führte  noch  selbst  in  der  Mitte  des  achtzehnten  Jahrhunderts  der
sächsische  Infanterist  neben  seiner  Muskete  eine  Schweinsfeder  auf  der  Schulter,
  um  sie  durch  einen  Balken  zu  stecken,  deren  einige  jedem  Bataillon  auf
besonderen  Wagen  nachgefahren  wurden  und  sich  auf  solche  Art,  —  unbekannt
  mit  der  so  fürchterlichen,  so  unfehlbaren  Wirkung  eines  im  letzten
Augenblick  gut  angebrachten  Infanteriefeuers  —  mit  diesen  spanischen  Reitern
  gegen  den  Einbruch  der  feindlichen  Reiterei  zu  schützen.

Erst  seit  dem  zweiten  schlesischen  Kriege  ist  ihr  Gebrauch  gänzlich  verbannt
  worden,  obgleich  schon  lange  vorher  sogar  das  Bajonett  bei  den  deutschen
Truppen  die  Pieke  verdrängt  hatte,  weil  man  in  den  Kriegen  gegen  die  Türken
  die  Unbrauchbarkeit  dieser  Waffe  einsah.  —
        <pb n="174" />
        170

nach  Ungarn  gegen  die  Türken  schickte,  wo  sie,  verzüglich  in  der
Schlacht  bei  St.  Gotthard,  ausgezeichnete  Proben  ihrer  Bravour
  gaben.  Nachdem  1671  noch  verschiedene  neue  Regimenter
errichtet  worden  waren,  unter  denen  sich  eine  Compagnie  Kroaten
und  eine  Compagnie  Schweizertrabanten  zu  Fuß,  zur  Vermehrung
der  kurfürstlichen  Leibwacht  befanden,  gingen  1673  unter  Anführung
  des  Kurprinzen  4000  Mann  zu  dem  kaiserlichen  Heere  am
Rheinstrome  ab.  Während  diese  bis  zum  Nimweger  Frieden  gegen
die  Franzosen  nicht  ohne  Ruhm  fochten,  vermehrte  der  Kurfürst
sein  Geschütz  und  seine  Artilleric,  ließ  die  Festungswerke  und
Mauern  mehrer  Städte  und  Schlösser  theils  verstärken,  theils
neu  aufführen,  und  wandte  Alles  an,  um  selbst  in  tiefstem  Frieden
stets  zur  Vertheidigung  geschickt  zu  sein.  —

Eine  Uebersicht  des  kursächsischen  Militärs,  nach  den  vorhandenen
  Ausschußtagsacten  von  1675  giebt  uns  folgendes  Verzeichniß
  nebst  dazu  gehöriger  Notiz:

I.  An  Reiterei.
301  Mann  Leibgarde  zu  Roß.
600  =  Churfürstl.  Leibregiment.
600  =  des  Churprinzen  Leibregiment.
272  =  Klreisregiment  unter  Herzog  Moritz.
90  Cthurfürstl.  Leibcompagnie  Dragoner.

S.  1863  Mann.

II.  An  Fußvolk.
61  Mann  Leibgarde  hochteutscher  Trabanten.
604  Festungsgarde  in  Dresden.
201  =  wittenberger  Garnison.
73  =  königsteiner  -
100.  -  pleißenburger
45  -  sonnensteinische
45  -stolpner
45  .  senftenberger
1000  =  chrfürstl.  Leibregiment  zu  Fuß.
800  =  zweites  Leibregiment  zu  Fuß.
700  =  derei  Freyfähnlein.
402  =  in  Neu  Leiyzig.
S.  4076  Mann.

Hierzu  kommt  noch  das  Kreisregiment  zu  Fuß,  unter  dem  Herzog
Christian  von  Sachsen-Weißenfels,  welches  deswegen  in  diesem  Verzeichnisse
  nicht  aufgeführet  ist,  weil  es  damals  im  wirklichen  Dienst  bei
der  Reichsarmee  stand,  und  daher  seine  Besoldung  bei  dem  bisherigen
Anschlag  blieb.  Wenn  man  aber  annimmt,  daß  dieses  ganz  vollzählig
  war,  weil  es  im  Kriege  wirklich  gebraucht  wurde,  so  mußte  es  aus
592  Mann  bestehen;  daher  das  ganze  Fußvolk  3758  Mann  betragen
würde.  —  .

LLE

M
        <pb n="175" />
        171

Den  schon  etwas  bedeutendern  Etat  der  sächsischen  Armee
ersehen  wir  aber  aus  folgender  Liste  vom  Jahre  1676:

Kavallerie.  Leibgarden:  Musketons  30  Mann.  —  Croaten  1  Comp.
75  M.  —  Dragoner  1  C.  75  M.  —  Teutschegarde  4  C.  437  M.  —
Leibregiment  zu  Roß  8  C.  800  M.  —  Goldacker  4  C.  400  M.  —
Kurprinz  10  C.  1000  M.  —  Dragoner  6  C.  600  M.  —  Oberst
Degenfeld  Dragoner  5  C.  1000  M.  —  Kreisvölker  zu  Noß  4  C.
800  M.  Die  Letztern  viere  waren  damals  bei  der  kaiserlichen  Armee.  —
Syumme  der  Kavpallerie  43  C.  5217  M.  —

Infanterie.  Garden.  Trabanten  66  M.  —  Schweitzertrabanten
1  C.  130  M.  —  Unte.  garde  3  C.  600  M.  —  Artillerie  1  C.
250  M.  —  Erstes  Leibregiment  zu  Fuß  6  C.  2400  M.  —  Zpeites
Leibregiment  zu  Fuß  4  C.  1600  M.  —  Freyfähndel  3  C.  700  M.  —
Kompagnie  zu  Königstein  1  C.  61  M.  —  zu  Sonnenstein,  Stolpen,
Senftenberg  135  M.  —  Wittenberg  1  C.  200  M.  —  Pleißenburg
und  Leipzig  3  C.  500  M.  —  Kreisvölker  zu  Fuß,  waren  bei  der
Kaiserlichen  Armee  4  C.  800  M.  —  Summe  der  Infanterie  27  C.
7442  M.  —  Hauptsumme  70  C.  12,659  M.  —

Johann  Georg  III.  1680—1691.

Selbst  als  Jüngling  schon  erfahrner  Krieger,  den  seine  frühern
  Feldzüge  mit  dem  kaiserlichen  Heere  hatten  einsehen  gelehrt,
wie  unentbehrlich  nothwendig  eine,  auf  feste,  unwandelbare  Gesetze
gegründete,  und  durch  weises  Nachdenken  erzeugte  Kriegsverfassung
sei,  setzte  Johann  Georg  III.  zuerst  die  ihm  von  seinem  Vater
hinterlassenen  12,659  Mann  auf  einen  regelmäßigern  Fuß,  und
schaffte  die  blos  zu  einer  überflüssigen  Leibwacht  dienenden  Kroaten
  ab,  an  deren  Stelle  er  einige  Regimenter  Infanterie  und
Cavallerie  errichtete.  Voll  thätigen  Muthes  und  mit  den  Gefahren
  des  Krieges  nicht  unbekannt,  eilte  er  1683  mit  6  Regimentern
  zu  Pferde  und  eben  so  viel  zu  Fuße  zu  Wien's  Entsatz,
und  hatte  keinen  unwichtigen  Antheil  an  dem  über  die  Türken
errungenen  Siege.  Die  sächsischen  Truppen  kehrten  zwar  hierauf
nach  ihrem  Vaterlande  zurück,  gingen  aber  1686  wieder  nach
Ungarn,  und  1688  an  den  Rhein,  um  dort  gegen  die  Türken
und  hier  gegen  die  Franzosen,  beides  immerwährende  Feinde  des
damaligen  deutschen  Reichs,  zu  kämpfen.

Obschon  sich  der  sogenannte  Ritterdienst  schon  seit  länger  als
einem  Jahrhunderte  fast  so  gut  wie  überlebt  hatte,  wie  wir  gleich
sehen  werden,  so  wurde  dennoch  im  Jahre  1684  5)  eine  Commission
  zur  Untersuchung  der  Ritterrollen  niedergesetzt,  die  aber  nicht

5)  Aus  einigen  Nachrichten  von  1684  ersieht  man,  daß  zu  selbiger  Zeit,
als  man  aus  gesammter  Ritterschaft  nur  2  Compagnieen  zur  Besetzung  der
hiesigen  Lande  ausgezogen,  die  Rittergutsbesitzer  ihre  Mannschaft  und  Pferde
unterhalten  mußten,  worüber  bittere  Klagen  geführt  worden.
        <pb n="176" />
        172

bis  zum  Zweck  gekommen  ist.  Es  hätte  auch  dem  Kurfürsten
nichts  genützt,  da  doch  kein  Aufgebot  wieder  geschehen  durfte,  und
die  Ritterdienste  schon  bei  damaliger  Gewohnheit,  Krieg  zu  fübren,
  keinen  Nutzen  gehabt  haben  würden.  —  Schon  Kurfürst
August  hatte  ein  eigenes  Bedenken,  ob  es  nicht  besser  sei,  ein
gewisses  Geld  für  den  Ritterdienst  anzunehmen,  aufgesetzt,  welches
auch  der  Ritterrolle  von  1563  im  Original  beigeheftet  ist.
Er  sagt:

„Ein  Anschlag,  da  von  denen,  die  Ritterdienste  zu  leisten  schuldig,
  sollte  Geld  genommen  werden.  Es  befindet  sich,  daß  ohngefähr
doch  nicht  vor  voll  in  diesem  Lande  und  auf  den  Theil  des  Hauses
zu  Sachsen  1200  Pferde,  im  Fall  der  Noth  aufzubringen  seyn,  dieweil
  aber  bis  daher  sich  von  Jahren  zu  Jahren  der  Ritterdienst  je
länger,  je  schwächer  gemacht,  auch  also  abgenommen,  daß  nicht,  halte
ich  bei  mir  vor  gar  gewiß,  der  fünfte  seine  Pferde  und  Knrechte,
damit  er  schuldig  zu  dienen,  bei  der  Hand,  oder  an  baaren  hat.  Da
nun,  Gott  vor  sei,  dieses  Land  plötzlich  eine  Noth  anstoßen  sollte,  so
ist  nichts  gewisser,  denn  daß  der  Zehende  in  Eil,  wie  er  zu  dienen
schuldig,  nicht  vermag  aufzukommen,  denn  im  Fall  der  Noth  seyn
Pferde  und  Knechte  theuer,  und  im  Fall,  da  sie  gleich  mit  einer  Eil
aufkommen,  so  ist  es  doch  ein  zusammengeflicktes  Ding,  daß  der  Junker
den  Knecht  und  der  Knecht  den  Junker  wieder  nicht  recht  kennt,  und
weiß  also  keiner  nicht,  was  er  an  den  andern,  da  man  sich  bei  den
Haren  ziehen  soll,  hat,  und  wenn  es  zum  Ernst  kommt,  da  gehet  es
an  ein  Ausreisen  und  heißt,  der  Teufel  hole  den  Letzten,  also  verliert
der  Herr  das  Feld  und  wohl  Land  und  Leute  dazu  und  kann  wohl
denken,  wie  ich  nun  mehr  eine  gute  Zeit  mit  den  Meißnern  umgegangen,
  und  ihre  Unterthänigkeit  sammt  dem  Willen  und  Freudigkeit,
so  sie  zum  Kriege  tragen,  ziemlichermaßen  vermerket.  Mein  Bruder
seel.  wird  bei  seiner  Regierung  lange  zuvor  das  gerochen,  was  ihm
zuletzt  vor  Sievershausen  von  ihnen  widerfahren  6),  und  bin  in  dem
Fall,  so  viel  die  Veränderung  vor  die  Ritterdienste,  oder  daß  einer
vom  Pferde  ein  genannt  Geld  jährlich  nimmt,  der  Meinung,  wie
mein  Bruder  seel.  gewesen.“  "

Johann  Georg  IV.  1691—1694.

So  kurz  auch  die  Regierung  Johann  Georgs  IV.  war,
vermehrte  doch  auch  er  seine  Truppen  durch  einige  Regimenter,
durch  eine  Kadetten-Kompagnie  1)  und  durch  die  Grandmusketärs,

))Was  Kurfürst  August  damit  gemeint,  verstehen  wir,  offen  gestanden,
nicht.  Es  müßte  sich  denn  auf  die  unter  den  Lehnreitern  schon  1550  ausgebrochene
  Unzufriedenheit  beziehen,  der  am  Ende  Moritz  zum  Opfer  gefallen
sein  könnte.  Man  denke  an  die  Sage  vom  Karras.

)  Darüber  an  einem  andern  Orte  ausführlich.  So  auch  über  einzelne
Regimenter  und  Truppengattungen,  sowie  die  Hoffahne  2c.  besonders  noch.
        <pb n="177" />
        173

die  sein  Bruder  August  II.  bald  nach  seinem  Regierungsanttitte
unter  die  Dragoner-Regimenter  Schöning  und  Klemm  ver—
theilte.  —  Ueber  die  Armee  unter  Friedrich  August  an  einem  be—
sondern  Orte.

—  2

—-Beitrag

  zur  Geschichte  der  Stadtkirche  zu  Pirna.

Die  jetzige  Pfarrkirche  zu  Pirna  ward  erst  in  dem  Anfange
des  16.  Jahrhunderts  erbaut;  doch  ward  bereits  zu  Anfange  des
13.  Jahrhunderts  eine  gewiß  nicht  unbedeutende  Kirche  auf  demselben
  Platze  aufgeführt,  wie  noch  einige  Merkmale,  namentlich
ein  aus  dleser  Zeit  herrührendes  Grabmal  an  der  Außenseite  des
Hochchors  und  einige  Jahrzahlen  (darüber  später)  an  dem  scheinbar
altern  untern  Mauerwerke  der  Kirche  darthun  können.  Ebenso
ist  ein  Beweis  für  die  frühere  Bedeutung  dieser  Kirche,  das  vom
Herausgeber  d.  Chr.  am  jetzigen.  Hauptaltare  nach  1840  entdeckte
  und  später  in  das  Alterthumsmuseum  im  Großengarten-Palais
  jaufgenommene,  ganz  in  Seide  und  Gold,  in  Plattstich  und
Relief,  auf  eine  für  die  damalige  Zeit  feine  weiße  Leinwand  gestickte
  und  ursprünglich  mit  Perlen  und  Steinen  gezierte,  wahrhaft
künstlerisch  ausgeführte  Antipendium  1)  mit  zwei  in  den  Zwickeln
des  Mittelbildes  angebrachten  Wappenschilden,  scheinbar  derer  von
Missindorf,  was  1525  auf  die  Volkrah  übergegangen  sein  soll.
—  1296  erhielt  diese  Kirche  3  Hufen  an  der  Gottleuba  von
Hermann  von  Kanskirche  geschenkt;  auch  wird  um  diese  Zeit  eines
Altars  der  heiligen  Barbara  gedacht.  1338  wurde  in  der  der
Stadtkirche  einverleibten  Niclascapelle  ein  neuer  Altar  von  Nickel
Melling  erbaut  und  1352  dem  Apostelaltare  gewisse  Zinsen  von
demselben  zugeeignet.  —

Zaaken  2)  erwähnt  ferner  eine  dem  Rathe  zu  Pirna  durch
Herzog  Friedrich  und  Wilhelm  ertheilte  Gunst  zur  Erbauung  eines
neuen  Altars  in  der  Pfarrkirche,  welche  zu  Meißen  am  Sonntage
Quasimodogeniti  1441  ausgestellt  ist.  Dieser  Altar  ward  der
Jungfrau  Maria,  der  heil.  Elisabeth  und  dem  St.  Georg  geweiht.

Die  ältesten  Nachrichten  über  diese  architectonisch  schöne  Kirche
sind  im  Ganzen  so  dürftig,  daß  es  wirklich  erwünscht  ist,  den  geringsten
  Beitrag  zu  erlangen.

Wir  theilen  daher  folgende,  unsers  Wissens  noch  unbekaunte
Urkunde  vom  Jahre  1452  mit,  aus  der  namentlich  noch  außerdem

1

1)  Soll,  wie  Einige  wissen  wollen,  aus  der  Zeit  des  14.  Jahrhunderts
erst  herrühren;  vgl.  Mittheilungen  des  K.  S.  Alterthums-Vereins  Heft  2,
S.  7  und  Heft  6,  S.  79,  mit  Abbildung.  —

2)  Geschichte  der  Stadt  Pirna.  S.  84.
        <pb n="178" />
        174

hervorgeht,  daß  das  Schloß  zu  Pirna  schon  vor  1452  und  nicht

erst  1459  durch  den  Eger'schen  Vergleich  ganz  an  Meißen  gekommen

  ist.

Voreygenunge  einer  Hofestad  vnd  wuste  Burglehen  zeun

vuser  lieben  Frauwen  altar  In  der  Pfarkirchen  zen
.  Pirna  2c.  2c.  1452  3).

Wir  Friderich  von  gots  gnaden  Herczog  zu  Sachsen  2c.  2c.  Bekennen
  vnd  thun  kunth  2c.  2c.,  das  wir  vmb  vlissiger  Bethe  willen
onser  liebenn  getrauwenn  Bothen,  Hlawaczsch,  Friederich  Ottenn  vnd
Ihans  gebruder  gnant  die  karlowitz,  Balthasfars  vnd  Caspars  auch
gebruder  gnant  die  karasse  mit  wolbedachtem  muth  guten  Rathe  vnd
rechter  wissenn  vnserer  Rethe  eyn  hofestad  vud  wuste  Burglehen
von  vns  zcu  leben  vurende  vnder  vnserm  Sclosse  zcu  pirne  durch
sie  gegebenn,  ern  Jurgen  Smuyde  vnd  allenn  sinen  nochkomen  Besiczern
  des  altars  vnser  lieben  Frauwenn  der  heiligen  drejer  konige
sente  Jurgen  sen  Barbaran  ond  sente  Appollonien  gelegen  In  der
pfarrerkirchen  doselbst  zen  pirne  zen  eren  derselben  Hochgelobten  reynen
  Junefrauwen  Marien  vnd  der  andern  obgerurten  Heiligen  desselben
  altars  Heuptherrnn  4)  auch  zen  troste  vnd  Heile  vnser  vorfarnvnser
  selbs  vnd  vnser  nochkomen  zelen  5)  zen  dem  gnanten  altar  gefryet
  vnd  geeygent  haben  mit  allen  eren  gewonheiten  vnd  rrchten  als
die  furmals  daruff  gewest  ond  redeliche  hergebracht  sind,  fryhen  ond
eygenn  dieselben  Hofestad  vnd  Burglehen  zen  dem  gnanten  Altar  von
vnserer  furstlichen  gewalt  In  ond  mit  krafft  diß  briffs  Also  das
sollich  Burglehen  vnd  hofstad  Hynfur  fry  eigen  guth  seyn  vnd  bie
dem  gnanten  altar  zen  ewigenn  zeytenn  bliebenn  Darzcu  gehoren  ond
der  gnante  er  Jorge  Semyd  vnd  noch  ym  ehn  itzlicher  anderer  besitzer
  desselben  altars  das  mit  allen  rechten  vnd  gnaden  Inne  haben
besitzen  vnd  des  gebruchenn  sollen  vnd  mogen  In  ewikeit  ane  vnse—
rer  erben  vnd  sunst  allermenniclichs  Intrag  vnd  hinderniß  Inmassenn
fryhe  eygens  guts-  recht  vnd  gewonheit  ist,  vorczyhen  vnnd  ussern
vns  auch  fur  vus  vnser  erben  ond  nochkomen  aller  gerechtikeit  die
wir  dar  hetten  mogen  haben  adder  ymmer  gewynnen,  Doch  Bescheidenlich
  also  wann  vnser  Slos  pirne  belagert  vnd  genotigt  wurde,  da
got  fur  sey,  So  sal  der  gnante  er  Jurge  Smyd  ond  eyn  itzlicher
ander  befitczer  des  altars  ond  Burglehens  obgnantn  uff  onserm  Slosse
sten  ader  eynen  andern  prister  an  sine  Stad  schickenn  sich  noch  eynen
Amptmann  daruff  halden  richten  vnd  thun  was  yn  geboret  vnd  fuget,
alle  geuerde  vnd  argelist  Hirynne  gancz  ußgeslossen  Testes  Dominus
Georgius  de  Hugewitz  decanus  Misnensis  Canczlarius,  Johannes  de
kokeritz  magister  Curie  2c.  2ec.  Datum  Mißne  Feria  secunda  post
Johannis  ante  portam  latinam  Anno  Domini  Mo  CCCColl  secundo  5).

3)  Mitgetheilt  aus  dem  v.  Carlowitz'schen  Geschlechts-Archive.
4)  Häupter.

5)  Seelen.

6)  Den  8.  Mai  1452.
        <pb n="179" />
        175

Zur  Zeit  der  Reformation  waren  noch  folgende  Altarlehne
in  der  pirnaischen  Pfarrkirche:  1)  das  Lehn  Martini  28  fl.
2)  Jeronimi  30  fl.,  3)  Barbarä  25  fl.,  4)  Vrsuläáä  24  fl.,
5)  Elisabethä  38  fl.,  6)  Katharinä  28  fl.,  7)  Margarethä
und  Trinitatis  38  fl.,  8)  Apostolorum  und  Erasmi  47  fl.
19  gl.,  9)  Beatä  Virginis  und  Sigismundi  mit  3  fl.  3  gl.
Erbzins  und  33  fl.  17  gl.  6  pf.  wiederkäuflich,  10)  Trium
Regum  22  fl.  2  gl.,  11)  Conceptionis  22  fl.  8  gl.,  12)  Ann,
der  Hochaltar  26  fl.  5  gl.  7)

Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  Birken  von  der  Duba
auf  Hohenstein  aus  dem  Jahre  14514).

Die  größte  Monographie  über  die  Birken  von  der  Duba
findet  sich  in  Hasche's  Magazin  der  sächsischen  Geschichte  2).  Ein
schöner  Aufsatz  befindet  sich  aber  auch  im  neuen  Lausitzer  Magazin
von  Pescheks).  Auch  hat  Götzinger  4)  und  Gerken  5),  so
wie,  was  besonders  die  ältere  Geschichte  derselben  betrifft,  Beckler
  6)  vieles  über  diese  Dynasten  berichtet  und  endlich  der  Herausgeber
  in  seiner  sächsischen  National-Encyclopädie  die  Geschichte  der
Duba,  so  weit  es  ging,  bearbeitet;  doch  hat  er  wiederholt  die  Lücken
in  derselben  beklagen  müssen.

Erst  um  die  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  scheinen  die  Duba?7)
nach  Meißen  gekommen  zu  sein,  wiewohl  bereits  1145  ein  Tidericus
  de  Birca  in  einer  Urkunde  des  Bischof  Wichmann  und
in  einer  andern  des  Grafen  Siegfried  von  Orlamünde  als  Zeuge
vorkommt.  Im  Jahre  1353  soll  nämlich  Hinko  von  B.  Hohenstein
  in  Lehn  genommen  haben,  und  eine  Nebenlinie,  Friedrich,
Ernst  und  Jan  B.  v.  d.  D.  Gebrüder,  besaß  schon  die  Herrschaft.
Hoyerswerda,  die  sie  bis  1448,  wo  sie  Kurfürst  Friedrich  kaufte,

7)  Eine  gründliche  Verzeichnung  desselben  findet  sich  in  den  Visitations-=Acten

  von  1540,  die  wir  deshalb  einsahen.  —
6„  B¾l  Hie  Urkunden  sind  uns  aus  dem  v.  Carlowitzischen  Geschlechtsarchive
mitgetheilt.  '
2)B.d.IV,S.85ff.,322ff.,403ff.,514ff.,578ff.,Bd.v.S.38ff.'
91  ff.,  u.  130  ff.

3)  1833  Heft  1.  4.  IX.  S.  528  vom  Justiz-Commissar  Neumann  in  Lübben.

4)  Hohnstein  und  Lohmen  S.  222ff.  "

5)  Historie  der  Stadt  Stolpen.

5)  Historia  Howorea,  Hof  1649  Fol.  —  Auch  Carpzov  im  Ehrentempel
  der  Oberlausitz  hat  Nachrichten  über  die  Duba.

7)  Auch  Dube,  Dwbe  od.  Böhm.  z'Dub,  z'Duba  (die  von  Duba)
fälschlich  aus  Dwbe  —  Dapwbe  oder  Daube  —.  gelesen;  deutsch  „von  der
Eiche“,  auch  böhm.  oft  „z'Eicha.“  Der  Name  Birk  —vom  böhm.  Biric,
Frahant  Leibknecht,  auch  Scherge.  Uebrigens  lautet  es  auch  oft  Berka  (d.i.

äuber.
        <pb n="180" />
        176

im  Besitz  hatten  5).  —  Auch  Schloß  und  Stadt  Eilenburg  besaß
Hanns  B.  v.  d.  D.  seit  1370  und  starb  1420  zu  Mühlberg;  Andere
nennen  ihn  jedoch  Andreas  und  behaupten,  daß  er  seit  1384
beides  nur  als  Pfand  von  dem  König  Wenzel  besessen  und  dann
sein  Recht  an  Vollrade,  Herrn  von  Colditz,  verkauft  habe,  was
jedoch  Simon?)  anders  erzählt.  Wann  übrigens,  und  auf  welche
Art  d.  B.  v.  d.  D.  zum  Besitz  von  Hohenstein  gelangt  sind,
bleibt,  genau  genommen,  immer  noch  unerörtert,  wiewohl  Leuber  10)
(1330)  Hinko  v.  d.  D.  unter  den  Besitzern  des  Comitatus  Redariensis
  und  1340  einen  Hinko  B.  v.  d.  D.  im  Besitze  der
Pflege  H.  nennt.  Auch  erwähnt  Balbinus  (Miscell.)  um  1391
und  1398  einen:  „Hincko  Bercka  dictus  de  Duba,  Dominus
in  Hoenstein  et  in  Leipa"“  Ein  Hinko  B.  v.  d.  D.  besaß
es  noch  1408  und  Balbin  11)  nennt  ihn  „Baro  Regni  Boemige
und  Dominus  in  Hoenstein  et  Scharffenstein“"  12).  Auch  geht
aus  einem  Verkaufe  an  den  Bischof  Rudolph  von  Meißen  hervor,
daß  ihm  die  böhmische  Herrschaft  Schluckenau  gehörte  13);  er
verkauft  nämlich  diesem  Bischof  im  Jahre  1414  für  60  Mark
böhm.  Gulden  Wüstludwigsdorf,  so  wie  auch  seinem  Bruder
Hanns  die  Leite  bei  Schandau,  und  es  war  übrigens  wohl  nicht
derselbe,  der  1463  das  Schloß  Rathen  eroberte.  Der  Pirn.
Mönch  14)  nennt  nämlich  den  Eroberer  vom  Rathen  Albrecht
B.  v.  d.  D.,  was  sehr  gut  aus  den  folgenden  hier  zuerst  abgedruckten
  Urkunden  sich  erklären  läßt.  Im  Jahre  1467  besaß  aber,
nach  Einigen,  Georg  B.  v.  d.  D.  Hohenstein,  derselbe,  der
Rathmannsdorf  an  Schandan  verkaufte.  Im  Jahre  1468  errichtete
  überdies  Bischof  Dietrich  von  Meißen  einen  merkwürdigen
Vergleich  mit  diesem  und  dessen  Frau  Ursula  15)  und  deiselbe
erscheint  endlich  1485  nochmals  als  Zeuge.  —

Dem  Bischofe  von  Meißen,  Johanu  IV.,  der  auf  dem  Stolpen
  residirte,  waren  die  B.  v.  d.  D.  allerdings  höchst  gefährliche
  Nachbarn,  schon  als  Anhänger  der  Hussiten  oder  „abgesactzte
  Ketzer“  wie  sie  genannt  wurden.  So  geschab  es  auch
gewiß  auf  dessen  Veranlassung  und  sogar  mit  dessen  Beistande,
daß  Hohenstein  endlich  an  Meißen,  d.  i.  an  die  Herzöge  von  Sachsen,
  kam.  Dies  ist  in  der  That  schon  durch  die  bei  Gerken  10)

8)  Weinarts  Handbibliothek  d.  s.  Gesch.  Bd.  II.  231  ff.  Carpzow  Ehrentempel
  I.  m.  4.  47b.  «

9)EitenburgerChronikS.329f.

10)  Catalog.  Comit.,  Mencken  S.  R.  G.  Tom.  III.  S.  1869.

11)  Miscel.  Dec.  1.  Lib.  V.  S.  302.

12)  Ebenda  S.  172.

13)  Nachrichten  von  der  hohnsteiner  Amtstadt  bei  Stolpen  und  dem
Städtlein  Wehlen  an  der  Elbe  (1759.  4.)  S.  6.
44)  Mencken,  S.  R.  G.  Tom.  U.  S.  1457.
15)  Beide  lebten  in  Uneinigkeit  und  der  Bischof  machte  einen  Sühneversuch.
16)  Stolpner  Historie  S.  631  f.  Ist  etwa  aus  der  Zeit  von  1470.
        <pb n="181" />
        177
abgedruckte  alte  Nachricht  vom  Verkaufe  des  Dorfes  Wilschdorf
an  das  Stift  Meißen  erklärlich,  worin  es  heißt:

„Do  wart  auch  angesehen  der  große  vleiß  den  Bischoff  Johannis
mit  den  seinen  that  bei  dem  sloße  Hoenstein,  dorumb  groß  erbeit  muhe
vnnde  zerrunge  geschach,  daz  daz  qvam  an  dy  Herrschafft  zu  Miessienn.
Dorub  denn  daz  slos  vund  lendichen  zum  Stolpenn,  Bischoffwerde,
groß  ferlichkeit  stundt  vunde  der  Bircken  vunde  der  behemen  halben
stehen  muste.“

Wann  aber  und  wie  eigentlich  die  Veränderung  mit  Hohenstein
  vorgegangen,  ist  noch  unerörtert  und  wir  müssen  daher  selbst
(nach  den  unten  gegebenen  3  Urkunden  von  1451  zu  schließen)
fast  dem  pirnaischen  Mönch  17),  so  wie  auch  Albin,  in  der  Meißner
  Berg=  und  Land-Chronik  (S.  411),  und  selbst  Weisse  18)  thun,
beipflichten,  daß  Friedrich  1447  dasselbe  eingenommen  hat,  damit

er  der  Gegend  nach  dem  Böhmer  Walde  zu  besser  hätte  mächtig
werden  können.

Um  dieses  Dunkel  unn  einigermaßen  erbellen  zu  können,  wird
uns  glücklicherweise  aus  dem  von  Carlowitz'schen  Geschlechtsarchive
folgender  Fehdebrief  der  Anhänger  Albrechto  Birken  von  der
Dube  gegen  die  Herzöge  von  Sachsen  mitgetbeilt,  der,  nach
Allem  zu  urtheilen,  ohne  Zweifel  aus  den  40ger  Jahren  des  15.
Jahrhunderts  sein  muß;  er  lautet  wörtlich  wie  folgt:

„Hochgeborne  Fursten  vnd  Herren  Her  Fredrich  vnd  Her  wilhelm
Herzogin  czu  sachsen  2c.  geruhet  wissen,  das  wir  hiernoch  vnden  geschreben
  uwer  gnadenn  ond  aller  der  uwern  finde  syn  wollen  mit  allen
vnßern  knechten  ond  helffern,  die  wir  an  uwer  gnaden  ond  der  uwern
schadenn  Prengenn  mogin,  mit  name,  brande  vnd  wie  wir  mögin  19),
durch  des  Edelenn  hern  albrechten  birken  von  der  Dubenn  hern  czu
wildensteyn  20)  gesessenn,  willen  czynnge  vns  allen  In  frede  vnd  vnfrede,
  vud  wollen  alle  vnßr  Eren  keyn  uwern  gnadenn  ond  allen
uwern  bewart.  gegeben  ezu  wildensteyn  an  sinte  nyclastag  onder
Herrn  albrechtin  birken  Insiegel,  des  wir  alle  gebruchen.

nyclas  von  molheynn  21).  Balteß  von  grislawe  20.

dobissko  von  kremzze  22).  Hannschyn  schrebirstorf  25).

Bassayn  von  pylfin  23).  Heynrich  von  lutticz  Jergswald  25).
Heinrich  von  lutticz  waßman.  Balteß  von  karlewicz

mit  allen  vußn  knechten  vnd  helffern.

17)  Nencken.  S.  R.  C.  Tom  II.  S.  1868.
18)  Histor.  Besch.  von  Hohenstein  S.  21.
19  Durch  Hinwegnahme  von  beweglichem  Besitz,  Brandstiftung  und  wie

wir  es  bewerkstelligen  können.
20)  Heinrich  mochte  auf  Hohenstein  gesessen  haben,  und  sein  Sohn  Albrecht
auf  Wildenstein.  "

3)  Mühlheim.  22)  Tobias  von  Kremsee.  25)  Pilsen.  2)  Balthasar  von
Grießlau.  25)  Joachim  von  Schreibersdorf.  26)  Luttiz  von  Schergiswalde.
Ein  Lottiz  kommt  auch  später  vor;  siehe  Note  30.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  2.  12
        <pb n="182" />
        178

Daß  dieser  Fehdebrief  ganz  gut  in  die  hier  befindliche  Geschichts-Lücke
  paßt,  wird  wohl  Niemand  in  Abrede  stellen,  zumal
da  unbedingt  daraus  hervorgeht,  daß  in  den  40er  Jahren  des
15.  Jahrhunderts  wirklich  zwischen  dem  Kurfürsten  Friedrich  und
Herzog  Wilhelm  und  den  Birken  eine  Fehde  zum  Ausbruch  gekommen
ist  und  daß  Albrecht  Birk  von  der  Duba  damals  auf  Wildenstein
gesessen  war.  —  "6

Wie  übrigens  aus  dem  Vergleiche  des  Kurfürsten,  den  er
wegen  der  Streitigkeiten  :  7)  um  die  Ausschiffung  zu  Schandan
am  3.  Pfingstfeiertage  1452  ausfertigte,  hervorgeht,  übte  er  schon
damals  wirklich  das  Recht  eines  Lehnsherrn  28)  über  Hohenstein
2c.  20.,  was  allerdings  böhmischer  Seits  übel  aufgenommen  wurde,
worüber  man  sich  auch  erst  zu  Eger,  am  23.  April  1459,  endlich
mit  verglich  29).  —  Indessen  mußten  die  Birken  von  der  Duba
trotz  Allem  dem,  doch  noch  ein  Recht  auf  Hohenstein  gehabt  haben,
wenn  es  ihnen  auch  dadurch  eingeschräukt  worden  war,  daß  sie  unter
der  Lehnshoheit  Sachsens  standen  und  sogar  ein  sächsischer  Amtshauptmann
  auf  dem  Hohenstein  saß;  aber  keine  Urkunde  läßt
etwas  von  ihrem  wirklichen  Sitze  auf  Hohenstein  oder  Wildenstein
  seit  der  Zeit  der  Befehdung  und  angeblichen  Einnahme  des
Hohenstein  verspüren.  Allein  man  hat  auch  keinen  klaren  Beweis,
daß  sie  wirklich  vertrieben  oder  auch  nur  wegen  des  vermutheten
  Verlustes  von  Hohenstein  mit  Mühlberg  wirklich  entschädigt
  worden  wären,  wie  es  Weisse,  Simon,  Knauth,  Fabricius,
Albinus  und  alle  Neuern  behaupten  wollen  und  sogar,  doch  ohne
urkundliche  Belege,  das  Jahr  1414  angeben.  Vielmehr  muß  man
annehmen,  daß  sie  noch  lange  Hohenstein  besessen  oder  doch  wenigstens
  die  Nutznießung  davon  gehabt  haben,  da  nach  1489  ein
Heinrich  von  der  Duba  „Herr  zu  Hoenstein“  heißt,  was
wenigstens  aus  einer  alten  Sebnitzer  Pfarr-Matrikul  hervorgeht  20).

37)  Zwischen  Pirna,  Königstein,  Rathen,  Wehlen-  und  der  Pflege  von
Hohenstein  und  Wildenstein.  —

28)  Denn  er  nennt  die  Unterthanen  der  Pflegen  von  Hohenstein  und
Wildenstein  2c.  „Unsere  Erbare  Mannen,  Bürger  und  Unterthanen“,  und  befiehlt
  den  „Hauptmann  zum  Honichstein“,  die  dagegen  handeln  würden  in  Strafe
zu  ziehen.  "

25)  Urkunde  in  Müllers  Reichstagstheater  Vorst.  II.  C.  IX,  S.  527.  —
Ward  am  Sigismundstage  1482  zu  Brix  bei  der  Erbvereinigung  zwischen
Böhmen  und  Sachsen  erneuert.  —  Von  da  an  heißen  diese  Perrssften  2.
(die  Hälfte  von  Dohna,  ganz  Lauenstein,  Leisnig,  Cilenburg,  Coldiz,  Finsterwalde,
  Senftenberg,  Hohenstein,  Wildenstein,  Pirnd  2c.)  Meißnische  Hauptlehen
  und  böhm.  Afterlehn.

20)  Es  heißt  darin:  „disse  Zinse  (15  gr.  6  pf.  1  Hell.)  sind  für  alters
zu  der  Fruemesse  (von  Lobendau)  herein  verordnet,  nemlich  im  Jar  1489  den
4.  Junii,  sub  Innocenlio  Octavo  P.  P.  et  Joanne  Episcopo  Misneusi:  ab  eodem
Sigillo  suo  et  nobili  Henrico  Birck  von  der  Dwben  D.  in  Hohnstein  confirmats
missa  matura  et  census  ete.  Petrus  Mecum  Baccalaureus  et  notarius  instrumenlum
erigil.  Darbej  gewesen  Hanß  von  Lottiz  Haubtmann  und  Dam  Knobloch“.
        <pb n="183" />
        179

—  Doch  mag  dieser  Heinrich  B.  von  der  Duba  der  letzte  Birke
auf  Hohenstein  gewesen  sein,  da  1491  die  ganze  Pflege  wirklich
dem  Herzog  Albrecht  zu  Sachsen  gehörte,  was  aus  mehren  Lehnsurkunden
  nur  zu  deutlich  bervorgeht,  namentlich  aus  der,  welche  der
Hauptmann  zum  Hohenstein,  Georg  Karras,  ausstellte  31).  Ebenso
unstatthaft  ist  wohl  auch  Freibergs  Behaupten,  daß  die  Birken  von
der  Duba  nach  1490  von  Hohenstein  durch  Tausch  in  den  Besitz
von  Mühlberg  gekommen  sein  sollen,  da  doch  schon  1444  ein
Hinko  (Heinrich)  von  der  #  uba  als  Besitzer  von  Mühlberg  der
Kirche  zu  Würdenhayn  bei  Liebenwerda  eine  Wiese  nebst  Forst
schenkte  32).  Nach  Mehren  endlich  schenkte  Herzog  Georg  Hohenstein
  dem  Ober-Marschall  Heinrich  von  Schleinitz;  doch  unseres
Wissens  ohne  Urkunden-Beweis  der  Schenkung.  Wenn  wir  nun
in  Betracht  ziehen,  daß  v.  Schleinitz  schon  vor  1490,  nach  einer
Urkunde  wegen  der  Ausschiffung  des  Getraides  aus  den  Herrschaften
  Tollenstein  und  Schluckenau  in  Böhmen  von  diesem  Jahre  33),
wirklich  Besitzer  dieser  böhmischen  Herrschaften  genannt  wird;  so
könnte  man  fast  auf  die  Vermuthung  gerathen,  daß  v.  Schleinitz
vielmehr  die  Besitzung  Hohenstein  mit  Tollenstein  und  Schluckenau
direet  von  den  Birken  erkauft  oder  wohl  gar  durch  Heirath  ererbt
habe.  Doch  es  ist  hier  nicht  der  Ort,  dies  zu  erörtern,  sondern
vielmehr  die  folgenden,  unsers  Wissens  ebenfalls  noch  unbekannten
Urkunden  unserer  Geschichte  anzupassen,  um  durch  sie  vielleicht
etwas  mehr  Licht  zu  gewinnen.

Sämmtliche  3  Urkunden  sind  eigentlich  Interims-Quittanzbriefe
über  mehre  vom  Herzog  Friedrich  (Kurf.)  an  den  edeln  Herrn
Albrecht,  Birken  von  der  Duba  auf  Schluckenau  und
Tollenstein  ausgezahlte  Summen.  Nach  den  beiden  erstern  hatten
die  Quittanzaussteller,  Krieg  (Gregor)  von  Karlowitz,  Hauptmann
  Albrechts  von  der  Duba  in  der  Pflege  zu  Schluckenau,  und
Janko  Knobloch“)  zur  Schone  gesessen,  „anlan  gende  des
wechssil“  das  Herzog  Friedrich  mit  Albrecht  von  der  Duba  „gethan
  hat“  —  von  Caspar  Konig  „itzund  vorweßer  der  kirchin
zu  missen  35)  onde  der  gestrenge  Hans  kannenberg  Hauptmann
zum  Haynstein““  35)  als  von  des  Herzogs  Friedrich  wegen  bezahlt
empfangen,  und  nach  der  letzten  hatte  Hans  Kannenberg,  der
Hauptmann  zum  Hohenstein,  durch  Caspar  König,  Domherrn  zu
Meißen,  vom  Voigte  zu  Dresden  eine  Summe  erhalten,  die  er
im  Auftrage  des  Herzogs  an  Birken  zu  zahlen  hatte.  —

31)  Götzinger  Hohenstein,  urkl.  Beil.  Nr.  8  u.  9.

22)  Die  Urk.  ist  bei  Schöttgen  und  Kreissig,  Dipl.  Nachlese  von  Obersachsen
  Bd.  V.  S.  168  abgedruckt.

23)  Götzinger  a.  a.  O.  Beilage  Nr.  7.

21)  Damm  Knobloch  erscheint  als  Zeuge  in  der  Urk.  Heinrichs  B.  v.  d.  D.
wegen  der  Frühmesse  zu  Sebniz.

35)  Des  Stiftes  zu  Meißen.

36)  Hohenstein;  der  alte  Name,  so  viel  als  ein  Stein  in  Balde.
        <pb n="184" />
        180

Ich  Krigk  von  karlowiez  des  Edeln  herren  Albrechts  Birken  von
der  Duben  Hauptman  yn  der  pflege  zeu  sluckenaw  vnde  ich  Jancko
kuobeloch  zen  schone  gesessin  Bekennen  eyntrechtlichen  mit  dissin  vnsernn
geinwertigen  briffe,  das  vns  der  wirdige  herrn  her  Caspar  koenig
itzunt  vorwesir  der  kirchin  zeu  Missin  vnde  der  gestrenge  hans  kannen—
berg  Hauptmann  zum  Haynstein  Alß  von  des  hochgebornen  Fursten
und  herren  hern  Friedrichs  Herczogin  zen  Sachsen  wegen  Recht  redelichen
  unde  wol  zen  dancke  beczalt  haben  hundert  czwey  onde  dryssigk
schog  onde  funczigk  grosschin  anlangende  des  wechssil  das  der  benante
vnßer  herre  von  Sachsen  mit  Ere  Albrechte  gethan  hat,  die  wir  von
des  genanten  vußers  herren  Ern  Albrechtis  wegin  entpfangen  vude
beczalt  genommen  haben,  sulche  summa  des  beczalten  geldis  hundirt  czwey
vnde  dryssig  schog  onde  funczig  grosschen  sagen  wir  den  hochgeborn  Fursten
vnßern  gnedigen  Herren  von  Sachsen  von  wegen  vnsers  gnedgen  Herren
Ern  Albrechts  queid  ledig  onde  loß  mit  prkunde  ond  yn  krafft  dyß  briues.
Wir  globin  ouch  eyntrechtiglichen  bey  vnßern  guttin  namen  das  wir
uff  die  neßte  kommende  Mittwoche  noch  dato  dyssis  briues  dem  wirdigen
  Hern  Caspar  konig  vnde  Hans  kannewerg  obingnant  vußers
Herren  Hern  Albrechts  Birken  queidt  briff  mit  seynen  Insigel  vorsigitt
vor  dye  obgnante  sume  geldis  dy  wir  von  seynen  wegen  beczalt  genommen
  haben  geym  Stolpen  bey  vußer  gewyssen  botschafft  nach  lauth
vnde  ynhalt  der  Copianndy  vus  Her  Caspar  geantwortet  hat  vuvorczogentlichen
  senden  wollen  an  allis  geferde.  des  czu  bekanteniß  vnde
grossir  sicherheid  willen  habe  ich  gnanter  krigk  karlowicz  vnde  Jancko
knobeloch  vnßer  angeborn  Insigil  unden  an  dessin  vußern  briff  gedruckt
der  gegebn  ist  noch  Cristi  gebort  vierczenhundirt  Jar  dornach  yn  dem
eyn  ond  funczigisten  Jar  Am  Dourstage  nach  dem  Sontage  Jubilate.

(LS§S.)  Carlowicz.  (LS.)  Knobloch.

Ich  krig  karlewicz  Bekennen  mit  diesem  offen  briefe  das  mir  Er
Caspar  konig  von  wegen  myns  gnedigen  Herren  von  Sachsen  beczalt
had  vffczenemen  von  myns  gnedigen  Herren  Hern  Albrechts  bircken
von  der  Duba  Herren  zum  Tolnstein  von  des  Wechsels  wegen  2c.
zwanczig  schog  schildechter-  groschen  Friberger  muntze  vnd  Acht  groschen
derselben.  Solcher  summen  sage  ich  vor  mynen  obgenannten  guedigen
Herren  Herrn  Albrechten  bircken  ond  seyne  erben  den  obgenannten
cgnedigenn  Herren  von  Sachsen  ond  seyne  erben  qwyt  und  los  in
crafft  dißs  briefs  doby  ich  dem  houbtmann  zum  honstein  habe  globt
yne  gwitancien  myns  obgenanuten  myns  guedigen  Herren  Hern  Albrechts
  bircken  vf  den  Suntag  Thrinitatis  vber  dise  obgeschriben
Sume  gein  dem  Stolpen  mit  sinem  eigenen  Ingesigel  versigelt  zuschicken.
  Gegeben  am  Fritage  vor  pfingsten.  Anno  2c.  Cuinquage-Simo
  primo.  (LS.)  Carlowicz.

Ich  hans  kannenberg  Houbtmann  zum  Honstein  Bekenne  das  ich
ron  Ern  Casparn  konige  Thumherren  zu  Missen  empfangen  habe  vnd
        <pb n="185" />
        181

—  —  —

die  geaßtwortet  in  myns  gnedigen  Herren  von  Sachsen  Hof  Siben
vnd  zweinezig  schog  schildechter  groschen  Friberger  muntze  vnd  zwen
groschen,  solcher  hundert  vnd  Achtzig  schog  derselben  groschen  vnd
muneze  die  Im  von  dem  voite  zu  Dresden  Hern  bircken  zu  beczalen
gesand  sind  zu  orkunde  habe  ich  gebeten  krigen  karlewicz  sin  Ingesiegel
  vor  mich  hiruf  zu  drucken  des  ich  krig  bekenne.  Gescheen  am
Fritage  vor  pfingsten  Anno  2c.  Ouinquagesimo  primo.

Fragen  wir  uns  nun,  was  in  diesen  Urkunden  unter  Wechsel,
  „das  der  benannte  vußer  herre  von  Sachsen  mit
Ern  Albrechte  gethan  bat“,  zu  verstehen  sei:  so  können
wir  allerdings  auf  die  Vermuthung  kommen,  daß  ein  Tausch  oder
Vergleich  —  und  zwar  nach  Ausgang  der  Fehde  —  zwischen  beiden
  vorgenommen  worden  sei,  wobei  vielleicht  Albrecht  von  der
Duba  noch  herausgezahlt  erhalten  mußte;  —  doch  was  für  ein
Tausch  oder  Wechsel,  das  ist  freilich  noch  unerwiesen.  Wir  ersehen
aber  doch  aus  diesen  wirklich  beachtungswerthen  Quittanzen,  daß
Albrecht  an  Hohenstein  doch  wohl  noch  zu  fordern  haben  mußte,
da  ihn  wenigstens  der  Hauptmann  zum  Hohenstein  zu  „vergnügen“
  hatte;  doch  scheint  gleichwohl  Stolpen  und  das  Bisthum
Meißen  dabei  mit  in's  Spiel  zu  kommen,  da  Carlowitz  die  wirklichen
  „Queidtbrifs“  Birkens  „mit  seynen  (d.  h.  Birkeus)
Insigel  vorsigil!“  durch  gewisse  Botschaft  gegen  Stolpen  noch
zu  schicken  verspricht,  wenn  wir  nicht  vielmehr  annehmen  müssen,
daß  Kaspar  König,  der  vielleicht  mit  am  bischöflichen  Hoflager.
lebte,  nur  als  Protonotars:)  des  Kurfürsten  Friedrich  hier
verhandelnd  eingetreten  ist.  —

Wir  theilten  übrigens  diesen  Beitrag  nebst  Urkunden  eigentlich
  nur  deshalb  mit,  um  dadurch  das  weitere  Forschen  in  dieser
noch  bei  Weitem  nicht  vollendeten  Dynastengeschichte  von  Neuem
wieder  rege  zu  machen.  W.  8S.

Etwas  von  der  Leipziger  Messe  aus  dem  Jahre  15754).

Der  Juwelier  Quirin  von  der  Stat,  Bürger  zu  Nürnberg,
hatte  lange  Jahre  die  Leipziger  Märkte,  wie  sie  damals  noch  allgemein
  hießen,  besucht  und  war,  wie  wir  aus  einem  Briefe  der
Markgräfin  Elisabeth  von  Brandenburg,  zu  Onolzbach  in  Franken
residirend,  an  die  Kurfürstin  Anna  erfahren,  mit  dem  Leipziger
Rathe  wegen  der  Abgabe  eines  Pfennigs  von  jedem.  Gülden  der
Loosung  2)  in  Irrungen  gerathen,  weil  er,  obschon  er  „nur  mit

37)  Kommt  schon  1429  als  Protonotar  vor;  Kanzler  war  damals  Georg
von  Haugwitz,  Dechant  zu  Meißen.

1)  Ein  Bild  von  einer  Leipziger  Messe  im  16.  Jahrh.  werden  wir  nach
Akten  und  Urkunden  später  liefern.

2)  Einnahme  vom  Verkauf  der  Waaren.
        <pb n="186" />
        —  —  —„  —  —  —

Clainot  3)  vund  gold  handire  vnd  dem  Kauffer  die  schwere  des
gewichts  daran  vmb  so  schwer  gold  oder  goldeswert  gibe,  vnd
allein  um  das  Macherlon  gehandelt  wirdte“  dennoch  „vff  sein
verwiddern  50  taler  hinderlegen  mussen.“  —  Elisabeth,  die  schon
viele  Geschäfte  mit  ihm  gemacht  haben  mochte,  nahm  sich  seiner
an,  verwendete  sich  für  ihn  deshalb  bei  der  allmächtigen  Anna
und  legte  das  an  diese  Fürstin  direct  gerichtete  eigenhändige  Bittschreiben
  des  Quirins  von  der  Stat  zur  gnädigsten  Berücksichtigung
  bei.  Wir  theilen  beide  Schreiben  als  charakteristische  Curiosa
zur  Geschichte  jener  Zeit  mit.
Elisabeth,  Markgräfin  von  Brandenburg  an  Anna.

Was  wir  Ehrenn  Libs  vnd  guts  vermögenn,  Allezeitt  zunorn,
Hochgeborne  Furstin  freundtliche  hertzgeliebte  Frau  Mutter,  wir  mugen
E.  g.  freundtlicher  mainung  nicht  Pergen,  das  wir  von  vunserm  Lieben
  getreuen  Querin  von  der  Statt,  mit  dem  wir  Nun  mehr  eine
Lanngetzeit  ond  noch  fur  und  fur  gehanndelt  ond  zu  handeln  haben,
onderthenig  Angelangt  vnd  gebeten,  Inn  Ann  E.  gl.  mit  furschrifften
gnedig  befurderlich  zu  sein,  Ist  derohalben  An.  E.  gl.  vuser  freundtlich
  ersuchen,  vnd  bitten,  die  wöllenn  Ime  obberurtem  Querin  von
der  Statt,  was  er  bey  E.  G.  vnd  dern  Geliebten  Herrn  vnd  gemahel
onderthenig  suchen  ond  bitten  wurde  bei  derselben  geliebten  herrn  vnd
gemahel  das  best  dortzu  Redenn,  damitt  vunser  furbitt  vund  seines
onderthennigen  suchens  und  bittens  möge  geniesenn,  ond  der  Auffladung
  von  dem  Rath  vnd  Burgerschafft  zu  Leipzig,  wie  dan  E.  gl.
ond  dern  geliebter  Herr  und  gemahel  in  seiner  vnderthenigen  Supplicacion
  zue  sehenn  haben,  möcht  gefreiet  sein,  vund  bleiben,  daß  wir
Ime  Also  uf  sein  vnderthenig  Ansuchen  vnd  bitten,  Auch  wegen  seiner
getreuen  Dienst  gegen  vns,  solche  furschrifft  An  E.  gl.  nit  waigern
söllen  vnd  wollen  sich  E.  gl.  hirinnen  gegen  Ime  gnediges  vnd  willferdtiges
  erweissenn  des  seint  vmb  E.  G.  wir,  denen  wir  ohnne  das
zu  Allen  freundtlichen  willigen  Dynsten,  vrbüttig,  wöllens  Auch  In
dergleichen  vund  mehrern  gegen  E.  gl.  vnd  derselben  geliebten  herrn
vnd  gemahel  er  Querin,  Auch  sonders  Zweiffels  solchs  onderthennig
zuuerdienen,  Jederzeit  gefliessen  sein,  Datum  Ohnnolczbach,  den  12.
Apprilis  Anno  75.

Quirin  an  Anna.

Durchleuchtigste  Hochgeborne  Churfurstin,  Gnedigiste  Fraw.  Alls
ein  Erbar  Rath  der  Stat  Leibtzig  meiner  handlung  halber  mich  gleich
andern  Henndlern,  belegen  wollen  von  einem  Jeden  Gulden  so  ich
alda  Inn  merckten  löeße  einen  pfennig  zu  geben,  hab  ich  mich  dessen.
aus  denen  orsachen  beschwerd,  das  ich  nurt  mit  Clainot  vund  gold

——

)  Unter  Klainod,  d.  i.  von  Klein  u.  od,  der  Besitz,  Gut,  verstand
nan  alle  Schmucksachen,  lat.  Clenodium,
        <pb n="187" />
        183

hanndire,  vund  dem  Kauffer  die  schwere  des  gewichts  daran,  vmb  so
schwer  gold  oder  goldes  wert  gibe,  vund  allain  vmb  das  macherlon
gehandelt  wirdt,  vnd  sey  vor  niemals  ainichem  Jubilier  alda  vund
anndern  ortten  begegnet,  Aber  vnangesehen  deßen,  Ich  dannocht  vf
mein  verwiddern  50  taler  hinterlegen  mußen.  Do  ich  nun  soliches
an  den  Durchlauchtigen  Hochgebornen  Fursten  vund  Herrn,  Herrn
Georg  Friedrichen  Mckhrggrauen  zu  Brandenburg  2c.  meinen  gnedigen
Herrn  Supplicando  vuterthenig  gelangt,  vnd  an  den  durchlauchtigsten
Hochgebornen  Fursten  vnd  Herrn,  Herrn  Augustum  Hertzogen  zu  Sachsen
  vnd  Churfursten,  Landgrauen  In  Düringen,  Marggrauen  zu
Meichsen  vund  Burggrauen  zu  Magdeburg  E.  Churf.  gl.  geliebtesten
Herrn  vnd  gemahel  meinen  gnedigisten  Herrn,  mir  furschrifft  gnedig
mitgetailt,  welche  wohlernenntem  Rath  zu  Leibtzig  zugesandt,  Iren
gegenbericht  zu  thun,  Vernimbe  Ich  vff  furhaltung  desselben  eins.  Raths
gegenbericht,  das  ich  gleichwohl  etwas  zu  hoch  vund  pngutlich  beschuldiget
  wird  alls  solte  ich  In  vilen  Jarn  nichtzit")  Inn  die  wag  entricht,
vund  meiner  verbrechung  halber  (.  do  ich  doch  kaine  waiß.)  die  50
taler  zur  straff  erlegt  haben,  welche  hinterlegung  meines  behalts  aber
annderer  gestalt  nit  besthehen,  dann  biß  zu  aus  Pierung  der  sachen,
Vund  sag  bey  meinem  höchsten,  das  ich  vber  die  dreissig  Jar,  so  lang
ich  diese  merckt  besucht,  Jeden  marckt  mein  geburlich  standt  oder  marcktgeldt
  einen  halben  guldin,  vund  was  Ich  fur  weggelt  schuldig  gewesen
alwegen  entricht,  Ist  auch  annders  oder  merers  von  mir  nit  begert,
dan  was  Jetzt  drey  Jar,  hero  beschehen  oder  vutzweiuel  5),  auß  zunil
miltem  angeben  meiner  mißgönner  ererst  fur  genommen,  vnd  ist  dem
grunde  Inn  dem  sonil  desto  mer  beytzufallen,  wann  es  zunor  auch
also  gehalten  worden  ond  gebreuchlich  gewesen,  die  Kaufleut  von  Nurmberg
  wurden  es  fur  kein  Neurung  gestritten  haben,  das  sies  aber  beruhen
  lassen,  were  mir  auch  nit  entgegen,  do  mein  Handlung  (will
anderer  Jubilier  geschweigen)  den  Iren  gleich  qualificirt.  Dieweil.
aber  Inn  meinem  hanndel  (den  ich  doch  nit  statlich,  wie  er  gerhombt
wirdt,  fure)  allein  mit  edelgestain  vund  gold  vund  nit  mit  silber  oder
andern  meinen  verschließ  60)  hab,  derselben  gwicht  schwern,  vund  fur  so
schwer  gold,  oder  desselben  geltswerth,  wie  oben  gehört,  hingibe,  vnnd
Inn  solchen  kainen  vortail  oder  nutz  hab,  wie  soll  ich  dann  den  begerten
  pfennig  vff  denn  guldin  daran  zupusten.  In  dem  ich  mich
vnterthenig  versehen  ein  weißer  Rathe  zu  Leibtzig  sollen  der  vuterschied
halb  dannocht  ein  billichs  einsehen  gehabt  haben,  Dieweil  es  aber  nit
beschehen,  hab  ich  nit  onterlassen  E.  Churf.  gl.  hiemit  neben  vberraichter
  furbitte  vuterthenigst  zu  ersuchen,  Tröstlicher  Hoffnung,  dardurch
  ein  gnedigstes  mittel  zu  erkangen,  Ist  hierauf  an  E.  Churf.  gl.
mein  vuterthenigstes  Hechste  bitten,  die  wollen  bey  derselben  geliebten
Herrn  vnd  Gemahel  die  befurderung  thun,  das  sein  Churf.  gl.  gegen
einenn  Rath  zu  leibtzig  die  genedigste  verfugen  thun  das,  In  solichem  ein

*!)  Nichts.  —  1)  Ohne  Zweifel.  —  )  Verkauf.
        <pb n="188" />
        184

billich  mittel  mit  mir  gehalten  werden  mocht,  Das  vmib  E.  Ch.  Gl.
zunorderst  aber  dero  herren  vnd  geliebten  gemahel  langes  Leben,  Auch
löblich  vund  fridliche  regirung  gegen  Gott  dem  almechtigen  zu  erpitten
will  ich  Inn  kain  vergessen  stellen  Thun.  E.  Churf.  gl.  beden  mich
ruterthenigst  beuehlen
E.  Churf.  Gl.  vntertheniger
Quirin  von  der  Stat  burger  zu  Nurmberg.

Betrachtungen  über  einige  der  neuern  und  neuesten
literarischen  Erzeugnisse  in  der  sächsischen  Geschichtsund
  Landeskunde.

Seitdem  der  fleißige  Forscher  Benjamin  Gottfried  Weinart
  seinen  höchst  verdienstvollen  „Versuch  einer  Literatur
der  sächsischen  Geschichte  und  Staatskunde“  in  zwei
Bänden,  von  denen  der  erste,  die  Literatur  der  Topographie
  (Leipzig  und  Dresden  bei  J.  G.  J.  Breitkopf  1790,  776
Seiten)  und  der  zweite,  die  Literatur  der  Geschichte  (Dresden
  und  Leipzig  bei  C.  Chr.  Richter  1791,  670  Seiten),  sowie
seine  in  Meißen  bei  Erbstein  1802  erschienene  Literatur  des
sächsischen  Staatsrechts  und  der  Statistikt),  wie  auch
der  thätige  Johann  Christoph  Adelung  sein  „kritisches
Verzeichniß  der  Landkarten  und  vornehmsten  topographischen
  Blätter  der  Chur=  und  fürstlich  Sächsischen
  Lande  (Meißen  bei  Erbstein  1796,  310  Seiten)  herausgaben,
  haben  sich  die  Erzeugnisse  der  historischen,  topographischen,
staatsrechtlichen  und  statistischen  Literatur,  sowie  Kunstblätter,
Pläne  und  Landkarten  so  bedeutend  vermehrt,  daß  es  in  der  That
an  der  Zeit  sein  würde,  wenn  sich  ein  Sammler  der  Literatur  der
sächsischen  Geschichte  und  Landeskunde  daran  wagte,  die  vorgenannten
  Werke  zu  ergänzen  2).  —

Es  ist  hier  jedoch  keineswegs  der  Ort,  sofort  zu  einer  systematischen
  Ergänzung  der  säechsischen  Geschichts=  2c.  Literatur  zu
verschreiten,  da  weder  der  Raum  es  verstakten  würde,  noch  die
Geduld  des  Lesers  durch  bloße  Titelaufzählung  geprüft  werden
darf,  sondern  wir  begnügen  uns  nur  damit,  in  verschiedenen  Ab-1)

  Was  die  beiden  Lausitzen  betrifft,  so  hat  besonders  Meißner  in  seinen
  „Materialien"  den  reichhaltigen  Schatz  der  historischen  2c.  Literatur
dieser  Provinzen  niedergelegt.  ,

2)  Es  befinden  sich  übrigens  schon  in  Weiße's  Museum  vom  Jahre  1794,
Band  1,  Stück  2,  S.  228  ff.  von  Weinart  selbst  eine  große  Anzahl  von  Ergänzungen,
  die  in  von  Beust's  historischen  und  statistischen  Aufsätzen  über  die
sächsische  Lande,  1.  Bd.,  Altenburg  1797,  von  S.  69  bis  178  fortgesetzt  sind.
        <pb n="189" />
        185

schnitten  auf  einige  der  bemerkenswerthesten  Erzeugnisse  aufmerksam
zu  machen,  was  sich  der  Leser  gern  gefallen  lassen  kann,  da  er
dadurch  zugleich  Gelegenheit  erhält,  ohne  große  Bemühnng  seine
Kenntnisse  auf  dem  Felde  der  monographischen  Forschung  und
technischen  Betriebsamkeit  für  Sachsens  Geschichte  und  Landeskunde
erweitern  zu  können.  —

Topographie  und  Statistik.

Unter  allen  neuern  Werken,  die  speciell  die  sächsische  Topographie
  und  Statistik  behandeln,  sind  die  Leistungen  unsers  äußerst
thätigen  und  durch  selbständigste  Forschung  und  Autopfie  belehrten
und  gründlichen  Albert  Schiffner  voran  zu  nennen,  wiewohl
nicht  zu  verschweigen  ist,  daß  die  Vorfahren  Leonhardi,  Merkel
und  Engelhardt,  aus  denen  auch  ursprünglich  das  Schumann'sche
  Lexikon  (was  allerdings  Schiffner  erst  beachtungswerth
  gestaltet  hat)  hervorgegangen  ist,  einen  sehr  guten  Grund
hinterließen,  auf  dem  bei  einiger  Umsicht  mit  vieler  Zuversicht
fortgebaut  werden  konnte.

Besonders  ist  zu  beklagen,  daß  A.  Schiffner's  „Handbuch
  der  Geographie,  Statistik  und  Topographie
des  Königreichs  Sachsen“  (Leipzig  bei  Friedrich  Fleischer
1840),  nicht  vollständig,  sondern  nur  zwei  Bände  davon  (die
Kreisdirectionen  Zwickau  und  Dresden)g  erschienen  sind,
da  dieses  in  der  That  den  ungemeinen  Sammlergeist  des  Verfassers
beurkundet,  wenn  auch  hier  und  da  etwas  mehr  Anordnungssinn
noch  zu  wünschen  wäre,  wodurch  das  Werk  gewiß  noch  werthvoller
  sein  würde.  —

Weniger  beachtenswerth  sind  die  neuern  Leistungen  von  Richter,
  von  Bose  u.  A.,  da  sie,  genau  genommen,  Schiffner's  und
seiner  Vorgänger  Werke  nur  benützt  und,  wo  sie  Eignes  dazu  gefügt,
  nicht  immer  mit  der  nöthigen  Orts-,  Sach=  und  Geschichts-Kenntniß
  verfuhren,  sowie  mit  der  durchgängigen  Vorsicht  und
Ruhe  den  Stoff  behandelt  haben.

Ein  einigermaßen  noch  beachtungswerthes  Hilfsbuch  für  die
sächsische  Vaterlandskunde  ist  das  im  Verlag  von  Adler  und  Dietze
in  Dresden  in  der  zweiten  Auflage  erschienene  „Handbuch  der
Geographie,  Statistik  und  Topographie  des  Königreichs
  Sachsen  von  Hugo  von  Bose,“  was  besonders  wegen
seines  Ortsverzeichnisses  nicht  ganz  unbrauchbar  ist.  —

Zu.  beklagen  ist  übrigens,  daß  der  Statistische  Verein
für  das  Königreich  Sachsen,  der  sich  doch  endlich  nach  mehr
denn  20jährigem  vielfältigem  Wirken  aufgelöst  und  sein  vom  Staate
so  schon  früher  unterhaltenes  Büreau  dem  Staatsdienste  wirklich
anheim  gegeben  hat,  seine  schöne  Stellung,  als  solcher  und  im
Wechselverhältnisse  zur  Geschichte  und  Topographie,  im  Ganzen
viel  zu  wenig,  d.  h.  einseitig,  erkannt  zu  haben  scheint  und  daher
        <pb n="190" />
        186

auch,  trotz  langsäbrigen,  um  Theil  höchst  langweiligen  Wirkeus,
eigentlich  und  hauptsächlich  sich  nur  mit  Volks=  und  Viehzählungen,
  die  stets  vor  dem  Drucke  (sowie  überhaupt  alle  statistischen
  Zahlenklaubereien)  noch  unrichtiger  als  zuvor  geworden  waren,
  abgemüht  hat,  während  seine  ersten  3  Lieferungen,  sowie  das
Staatshandbuch  und  Ortsverzeichniß,  trotz  seiner  vielen
Versehen,  die  bereits  Schiffner  gerügt,  in  der  That  zu  großen
Hoffnungen  zu  berechtigen  schienen.

Ob  das  statistische  Büreau  von  nun  an  historisch-statistischer
zu  Werke  gehen  und  allseitiger  verfabren,  sich  weniger  auf  die  blos
communicirte  Eingaben,  als  auf  die  eigene  Erfahrungsnahme  verlassen
  wird,  als  es  das  frühere,  bei  den  allerdings  für  tendenzgemäßere
Zwecke  zu  geringen  Mitteln,  gethan  hat,  müssen  wir  der  Zukunft,
die  Gutes  und  Böses  schafft,  überlassen  und  vertrauensvollst  einem
Engel  des  Herrn  anheimstellen.

Chroniken  oder  Ortsgeschichte.

Unter  den  Ortsgeschichten  und  Chroniken  von  Städten  2c.  ist
vorzüglich  in  neuerer  Zeit  die  Geschichte  der  Stadt  Zittau
von  dem  fleißigen  Sammler  und  Forscher  der  Lausitz,  Dr.  Pescheck,
der  auch  bereits  so  manches  andere  Interessante  im  Lausitzer  Magazin
  und  speciell  über  den  Oybin  und  sein  Cölestiner-Kloster
lieferte,  oben  an  zu  erwähnen,  und  sie  ist,  sowohl  hinsichtlich  des
Systems,  als  auch  in  Rücksicht  ihrer  pragmatischen,  den  Urkunden
getreuen  Fassung,  wahrhaft  als  eine  Musterchronik  zu  betrachten.
—  In  einer  fast  gleichen  Haltung  ist  die  „Chronik  der  Stadt

Zwickau“  von  Dr.  Emil  Herzog,  der  auch  in  letzter  Zeit  eine

„Geschichte  des  Zwickauer  Steinkohlenbaues,  ein  Beitrag
  zur  Geschichte  der  sächsischen  Industrie“  (Dresden  bei  Adler
und  Dietze  1852)  herausgegeben  hat,  die  sowie  seine  Chronik,  in
der  That  die  volle  Beachtung  der  Geschichtsfreunde  verdient.

Ein  ohne  Zweifel  schöner  Beitrag  zur  Orts-,  und  zugleich,
was  keineswegs  übersehen  werden  darf,  namentlich  zur  Cultur-,
Sitten=  und  sogar  Personen-Geschichte  Sachsens,  ist  die  von
Eduard  Beyer  herausgegebene  geschichtliche  Darstellung:  „Das
Cistercienser  Stift  und  Koster  Altzelle  im  Bisthume
  Meißen“,  wovon  bereits  3  Hefte  (Dresden,  Druck  von
C.  Heinrich,  1852)  erschienen  sind.  —  Der  Verfasser,  der  mit
großer  Sach=  und  Ortskenntniß  und  zugleich  seltener  Vorliebe,  und
noch  außerdem  mit  Hilfe  des  von  Zehmen'schen  Nachlasses  einer
Sammlung  von  etwa  800  Urkunden  und  Extracten  über  dieses
historisch  wichtige  Kloster  Sachsens,  dem  ersten  Treibhause  für
sächsische  Cultur  in  jeder  Beziehung,  arbeitete,  hat  wirklich  geleistet,
  was  auf  diesem  Felde  der  Geschichte  geschaffen  werden  konnte,
und  wir  sehen  mit  wahrer  Sehnsucht  der  Vollendung  entgegen.
Das  Einzige,  was  noch  gewünscht  werden  könnte,  wäre,  daß  Beyer
        <pb n="191" />
        187

——.

bei  seiner  chronikalischen  Verarbeitung  sich  noch  mehr,  wo  es  nöthig,
auf  die  urkundliche  Beweisführung  eingelassen  und  hier  und  da
sogar  die  interessantesten  Urkunden  vollständig  beigebracht
hätte.  Wir  geben  allerdings  gern  zu,  daß  dieses  Verfahren  das
schon  an  sich  (durch  den  reichhaltigen  Stoff  bedingt)  umfangreiche
Buch  noch  mehr  vergrößert  haben  würde;  doch  aber  wird  gewiß
so  mancher  Geschichtsfreund  dennoch  mit  uns  denselben  Wunsch
hegen.  Uebrigens  steht  doch  wohl  noch  zu  erwarten,  daß  Beyer
wenigstens  Regesten  oder  einigermaßen  vollständige  Urkundenextracte
  oder  mindestens  ein  Inventarium  diplomaticum  noch
beigeben  wird,  da  allerdings  ein  vollständiges  Diplomatarium  (bei
wenigstens  800  Urkunden)  wohl  zu  umfangreich  werden  müßte.  —

Wir  wünschen,  daß  der  Verfasser  die  größtmöglichste  Theilnahme
  finden  möchte,  da  sein  Unternehmen  wirklich  ein  verdienstliches
  ist  und  die  Geschichte  don  Altzelle  jeden  Geschichtsfreund  wahrhaft
  interessiren  muß.  —

Weniger  als  Werk  der  eigenen  Forschung  ist  die  Geschichte
der  Stadt  Leipzig  von  Karl  Große,  2  Bände  (Leipzig  bei
Polet  1839)  mit  vielen  Abbildungen,  anzusehen,  da  sie,  genau  genommen,
  wohl  nur  als  eine  Umarbeitung  der  Dolzischen  anzusehen  sein
dürfte.  —  Mehr  Beachtung  verdienen  jedoch  die  Jahnsche  Chronik
von  Oelsnitz,  sowie  die  von  Dr.  Beuseler  begonnene  Geschichte
Freiberg's  und  seines  Bergbaus.  Auch  C.  G.  Moräwek
in  Zittau  hat  vor  kurzer  Zeit  eine  Geschichte  der  Dörfer  Pethau
und  Zittel  von  1380—18541  geliefert  und  er  hat,  doch  wahrscheinlich
  unter  Dr.  Peschecks  Aegide  geleistet,  was  zu  leisten  war.  —

Eine  andere  ortsgeschichtliche  Darstellung,  jedoch  ohne  den
mindesten  historischen  Werth,  aus  neuester  Zeit  ist  endlich  das
„Tagebuch  eines  Dresdner  Bürgers  oder  Niederschreibung
  der  Ereignisse  eines  jeden  Tages,  so  weit
solche  vom  Jahre  1806  bis  1851  für  Dresden  und  dessen  Bewohner
  von  geschichtlichen,  gewerblichen  oder  örtlichen  Interessen
waren.“  Es  ist  dieses  Tagebuch  meist  aus  Zeitungen,  Anschlagzetteln
  und  einem  bürgerlichen  Tagebuche  zusammengestellt.  Der
Verfasser  ist  der  Glasermeister  Taggesell  sen.  in  Dresden.  Doch
scheint  das  Buch  seine  Freunde  zu  finden,  da  es  im  Ganzen  in
einer  höchst  gemüthlichen  Sprache  abgefaßt  ist.  —

Allgemeinere  Kandes-  und  Alterthumskunde.

In  dieser  Beziehung  sind  Karl  Preusker's  „Blicke  in
die  vaterländische  Vorzeit,  Ritter-Sagen,  Bauwerke,  Trachten,
  Geräthe  2c.  2c.  zur  Erläuterung  des  öffentlichen  und  häuslichen
  Volkslebens  im  heidnischen  Alterthume  und  christlichen  Mittelalter
  der  sächsischen  und  angrenzenden  Lande“  (Leipzig,  Hinrichs'sche
Buchhandlung,  1844)  3  Bändchen,  zu  empfehlen,  da  sie  außer-
        <pb n="192" />
        188

ordentlich  reiches  Material  auf  einem  kleinen  Raume  bieten  und
des  Verfassers  fast  40jährigen,  unendlichen  Sammler-Fleiß  durchgängig
  beurkunden.  —  Hinsichtlich  der  Bauwerke  des  Mittelalters
  in  Sachsen  behauptet  aber  das  Puttrich'sche  Prachtwerk
  den  ersten  Rang,  sowohl  rücksichtlich  der  wahrhaft  schönen
Abbildungen,  die  als.  Kunstblätter  zu  betrachten  sind,  als  auch  in
Hinsicht  des  erklärenden  und  historischen  Textes,  wozu  der  verstorbene
  Dr.  Stieglitz  in  Leipzig,  unser  erster  Kenner  und  Würdiger
der  mittelalterlichen  Baudenkmale  und  der  alten  Baukunst  überhaupt
  Vieles  mit  beigetragen  hat,  und  es  hat  nur  den  einzigen
Fehler,  daß  es  sich  nicht  jeder  Freund  der  Geschichte  und  Alterthumskunde
  (sowie  z.  B.  der  Ref.)  anschaffen  kann,  sondern  nur
für  Bibliotheken  und  Wohlhabende  wegen  des  großen  Preises,
der  jedoch  den  Werth  des  Werks  keineswegs  übersteigt,  anschaffbar
  ist.  —

Historisch-topographische  Lammelwerke  mit  Abbildungen  für  das  Volk.

Dergleichen  Schriften  erschienen  seit  1830  mehre,  die  bei  dem
wirklich  regen  Sinne  des  sächsischen  Volks  für  seine  Geschichte,
auch  einer  außerordentlichen  Theilnahme  sich  zu  erfrenen  hatten.
—  Das  erste  derartige  Unternehmen  erschien  unter  dem  Titel:
Saxsonia,  Museum  für  sächsische  Vaterlandskunde,  in
monatlichen  Lieferungen,  wovon  26  mit  je  2  Abbildungen  einen  Band
bildeten,  und  das  in  5  Bänden  noch  jetzt  im  Verlage  von  Adler
und  Dietze  in  Dresden  (früher  Pietzsch  und  Comp.)  debitirt  wird.
Es  enthält  dieses  Werk  in  bunter  Reihe  theils  topographische,
theils  historische,  theils  biographische  Aufsätze  (mit  dazu  gehörigen
Bildern  in  gutem  Steindruck)  und  die  Abfassung  derselben  ist  in
möglichst  populärem  Style  gehalten,  weshalb  auch  eine  Anflage
von  7000  Exemplaren  Absatz  finden  konnte.  Ein  ziemlich  genanes
Inhaltsverzeichniß  exleichtert  das  Auffinden  des  Stoffes,  und  es
wird  nicht  so  leicht  ein  so  umfangreiches  Werk  über  sächsische  Vaterlandskunde
  und  Geschichte  sich  wieder  einer  so  großen  Theilnahme
  zu  rühmen  haben.  Der  ursprüngliche  Herausgeber  war.
der  Dr.  Sommer,  der  jedoch  baldigst  mit  den  Verlegern  in  Uneinigkeit
  gerieth  und  dann  ein  anderes  Werk  von  gleicher  Tendenz
und  in  ganz  ähnlicher  Form  und  Ausstattung  unter  dem  Titel
„das  Vaterland  der  Sachsen“  (in  Dresden  im  Verlag  von
Hennig,  Amts-Vice-Landrichter)  herausgab,  was  sich  gleichfalls  neben
der  Saxonia  eines  ziemlichen  Absatzes  erfreute.  Dr.  Sommer
vollendete  sein  begonnenes  Werk  jedoch  nicht:  denn  er  starb  noch
vor  Beendigung  des  3.  Bandes,  den  der  Dr.  Friedrich  zu  Ende
führte.  Ein  drittes,  ganz  diesen  zweien,  hinsichtlich  der  Ausstattung
  und  Form,  gleiches,  doch  strenger  historisches  Unternehmen
begann,  gleichsam  als  Fortsetzung  des  letztern,  der  Herausgeber  in
        <pb n="193" />
        189

demselben  Verlatze  unter  dem  Titel:  „Sachsen,  Sonst  und
Jetzt,“  wovon  ein  Band  (der  von  Lubojatzky  beendigt  ward)  nur
erschien,  da  der  Verleger  vor  Vollendung  desselben  starb.  —

Ein  ziemlich,  dem  Aeußern  nach,  gleich  geformtes  Unternehmen
war  endlich  die  „Kirchengallerie  Sachsens“,  das  im  Verlage
von  Herrm.  Schmidt  in  Dresden  meist  aus  den  Originalberichten  der
Pfarrer  und  Kirchenschullehrer  kritiklos  zusammengestellt  und  mit
nur  höchst  leidlichen  Steindruckbeilagen  (die  nüchternsten  Ansichten
der  Kirchen)  illustrirt  ward.  Es  enthält  diese  sogenannte  Kirchengallerie
  allerdings  wohl  manchen  werthvollen  Aufsatz,  aber  auch
viele  unglückliche  historische  Versuche  und  zum  Theil  die  harmlosesten
  Zusammenstellungen  von  werthlosen  und  mißverstandenen
Kirchenbuchs=  und  Pfarrarchivsnachrichten,  die  allerdings  nicht
völlig  unbrauchbar,  aber  doch  nur  sehr  vorsichtig  benutzt  werden
können;  besonders  sind  die  Erläuterungen  und  Berichte  von  kirchlichen
  Alterthümern,  als  Glocken=  und  Taufschüssel-Inschriften,
Altarbildern,  Baustyl  2c.  2c.  sehr  zu  prüfen  und  nur  sehr  selten
brauchbar.  Es  fand  jedoch  im  Lande  vielen  Anklang,  und  ist  nicht
mehr  vollständig  im  Buchhandel.

Negentengeschichte.

Diese  Branche  der  Vaterlandsgeschichte,  die  schon  sehr  reichhaltig,
  aber  leider  von  großen  Laien  in  der  Geschichtkunst,  meist  aus
Privatnachrichten,  alten  Chroniken,  Sagen  2c.  und  zum  kleinsten
Theil  nur  aus  Archivsquellen  bearbeitet  worden  ist,  wie  uns
Weinart  hinlänglich  beweisen  kann,  war  und  ist  im  Ganzen,
was  besonders  die  albertinische  Linie  betrifft,  noch  sehr  vernachlässigt
  und  im  Argen,  bis  sich  der  Geheimrath  Dr.  von  Langenn
  das  Verdienst  erwarb,  durch  seinen  Albrecht  den  Beherzten,
  Herzogen  zu  Sachsen,  und  seinen  Moritz,  Herzogen  und
Kurfürsten,  eine  neue  Bahn  auf  diesem  Areal  der  Geschichtsforschung
zu  brechen,  indem  er  mit  der  größten  Geschichtsumsicht  und  Actenkunde,
  und  namentlich  der  gehörigen  Würdigung  und  Sonderung
des  reichen  Materials,  zugleich  die  Dynasten-,  Adels-,  Volks=  und
Culturgeschichte  Sachsens  in  der  Zeit  seiner  Helden  in  jeder  Beziehung
  anbaute,  und  durch  Urkunden,  Beilagen  und  Extracte  dem
Leser  gleichfalls  die  Gelegenheit,  selbst  zu  urtheilen,  nicht  versagte.
Diesen  beiden  trefflichen  Geschichtsbüchern  reihte  derselbe,,  von  der
vaterländischen  Geschichte  so  ganz  beseelte  Verfasser,  noch  eine  Biographie
  der  Herzogin  Zedena  oder  Sidouia,  Gemahlin
Albrechts,  die  auf  dem  Tharand  ihren  Wittwensitz  hatte,  in.
neuester  Zeit  an,  die  aber  leider  noch  sehr  wenig  bekannt  geworden.
ist,  und,  da  das  Publikum  kein  zu  großer  Freund  von  Biographieen
  zu  sein  scheint,  auch  nur,  bei  aller  historischen  Vertrefflichkeit,
  in  Weniger  Händen  kommen  dürste.

Eine  vierte,  hierher  gehörige,  höchst  verdienstliche  Aufgabe  aber
        <pb n="194" />
        190

löste  auch  der  Geheim-Archivar  Dr.  Tittmann  durch  die  Be—
arbeitung  des  Markgrafen  Heinrichs  des  Erlauchten  und
seiner  Zeit,  die  besonders  hinsichtlich  der  Culturgeschichte  eine
wirklich  fühlbare  Lücke  in  der  sächsischen  Geschichte  ausfüllte,  und
die  tiefen,  allseitigen  Geschichtskenntnisse  des  Verfassers  machen
das  Buch,  das  aus  2  Bänden  besteht,  in  der  That  zu  einem
ächten  Schatz  für  jeden  Geschichtsfreund,  wenn  dabei  auch  zu  beklagen
  ist,  daß  dem  Werke  das  so  höchst  wünichenswerthe  Diplomatarium
  (wenigstens  der  vielen  noch  ungedruckten  Urkunden  des
Haupt-Staats-Archivs)  fehlt.  Leider  ist  auch  dieses  Werk  bei
aller  seiner  Vortrefflichkeit  aus  eben  angesührten  Ursachen  ein  viel
zu  wenig  gekanntes  und  neschätztes.  —  Ein  fünftes  Werk  der  Art,
das  aber  nicht  den  hohen  historischen  Werth  als  die  vorhergenannten
  hat,  ist  „Kurfürst  Johann  Georg  l.,  seine  Familie
  und  sein  Hof“"  von  Karl  August  Müller,  bei
Gerhard  Fleischer  1838  erschienen.  —  Bei  den  für  diese  Zeit  so
reich  fließenden  Quellen  im  Dresdner  Haupt-Staats-Archive  konnte
es  nicht  fehlen,  daß  dieses  Buch  den  größten  historischen  Werth
hätte  erhalten  können,  wenn  der  Verfasser,  bei  seiner  übrigens
guten  Auffassungs=  und  Darstellungsgabe  nur  einigermaßen  sich
mehr  Zeit  und  Raum  für  den  überaus  großen  Stoff  genommen
haben  würde,  und  noch  urkundlicher  zu  Werke  gegangen  wäre.  Als
eine  Zugabe  dazu  ist  gewissermaßen  die  als  Schulprogramm  erschienene,
  aus  derselben  Quelle  geschöpfte  Schrift:  „das  Söldnerwesen
  in  den  ersten  Jahren  des  dreißigjährigen
Kriegs“,  die  allerdings  mit  vieler  Vorliebe  bearbeitet  zu  sein
scheint,  zu  betrachten.

Wohl  wäre  es  sehr  zu  wünschen,  daß,  wie  man  früher  hörte,
der  Geheimrath  Dr.  von  Langenn  auch  die  Geschichte  des
Kurfürsten  August  bearbeitete,  da  er  bereits  das  reiche  Material
  dazu  gesammelt  haben  soll,  was  aber,  dem  Vernehmen  nach,
jetzt  wohl  kaum  möglich  werden  dürfte,  da  er  Etwas  Anderes  in
Angriff  genommen  haben  mag.  Da  nun  dieser  so  wichtige  Zeitraum
  noch  so  sehr  vernachlässigt  ist  und  über  das  Augusteische
Zeitalter  so  viele  Fabeln  und  oft  lächerliche  Berichte  im  Umlaufe
sind,  und  sogar  in  beliebten  Geschichtswerken  sich  gedruckt  finden;
so  war  es  wahrhaft  erfreulich,  zu  vernehmen,  daß  Hofrath
Dr.  Engelhardt,  der  schon  durch  Herausgabe  des  Karl  August
Engelhardt'schen  Nachlasses  über  den  Porcellanerfinder  Böttcher
und  als  Numismatiker  über  Friedrich  Christian  sich  in  die  Literatur
  einführte,  an  der  Geschichte  der  Gemahlin  dieses  Kurfürsten,
„die  Mutter  Anna  und  ihre  Zeit“,  nach  Urkunden  und
Acten  des  Haupt-Staats-Archivs  bereits  mehre  Jahre  mit  großer
Vorliebe  arbeitete,  da  dadurch  zum  Theil  wenigstens  einiger  Ersatz  für
das  gehoffte  Werk  des  Geheimraths  Dr.  von  Langenn  geboten
wäre.  Uebrigens  dürfte  es  sich  doch  noch  ereignen,  daß  —  ganz
        <pb n="195" />
        191

unvermuthet  —  wenigstens  „August  als  Gesetzgeber“,  indem
dieser  Abschnitt  bereits  vollendet  liegen  soll,  im  Drucke  erschiene.

Genealogie  und  Adelgegeschichte.

Bei  der  Anzahl  sächsischer  genealogischer  Werke,  die  uns  bei
Weinart  entgegentritt,  hört  man  denn  doch  noch  fortwährend  die
Klage,  daß  so  wenig  Zuverlässiges  und  dieses  nur  höchst  zerstreut
vorhanden  sein  soll,  was,  wiewohl  wir  uns  weniger  damit  wahrhaft
befreundet,  wir  in  der  That  oft  selbst  bestätigt  fanden.  Es  schien  daher
erwünscht,  daß  der  setige  Landtagsstenograph  Steinmann  unter
seinem  Anagramm  „H.  J.  Mannstein“  ein  „Ober=  und  niedersächsisches
  Adelslexikon“  im  Verlage  der  Arnold'schen  Buchhandlung
  1843  ankündigte  und  auch  ein  erstes  Heft  (von  Abachsen
bis  Beuern)  erscheinen  ließ.  —  Obschon  alle  eingefleischten  Genealogen
  meinten:  „Was  Saul  unter  den  Propheten  wolle;“  so
war  doch  diese  einzige  Gabe  keine  ganz  spurlose:  denn  die  als
Einleitung  gegebene  „Uebersicht  der  allgemeinen  Adelsliteratur  und
der  gesammten  deutschen  provinciellen“  ist  wenigstens  Etwas,  was
Berücksichtigung  zu  verdienen  scheint,  und  für  Viele  dem  Fragment
einigen  Werth  verleiht.

Eine  Fortsetzung  dieser  Betrachtungen  wird  -piter,  solgen.

Die  an  Hansen  von  Carlowitz  auf  Kintsch  verübte
„Name“  oder  „Nahme“'t)  von  Vieh  um's  J.1470.

(Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  Faustrechts.)

So  wie  im  übrigen  deutschen  Reiche  im  15.  Jahrhunderte
der  Grundsatz:
„Reuten,  roben  dat  en  is  geyn  Schande
Dat  thunt  die  besten  von  den  Lande,“
noch  nicht  ganz  aus  der  Mode  gekommen  war;  so  war  er  auch  in
unserm  Sachsen  vom  Jenseit  der  Saale  bis  zum  Jenseit  der  Elbe
noch  sehr  „gäng’  und  gäbe“  und  ein  sehr  treffendes  Beispiel  begegnet
  uns  noch  zu  Ausgange  des  15.  Jahrhunderts,  wo  schon
so  viel  gegen  das  Stegreifreiten  gethan  worden  war  und  ein
großer  Theil  der  improvisirenden  Ritter  und  Junker  verjagt,  ihre
Burgen  zerstört  und  fürstliche  Hauptleute,  als  erste  Landespolizei,
eingesetzt  worden  waren.
Hans  von  Carlowitz,  aus  dem  so  reichbegüterten  und  an-—



1)  Der  im  Mittelalter  gewöhnliche  mildernde  Ausdruck  für  Raub.
        <pb n="196" />
        192

.

gesehenen  Geschlechte?)  des  Meißner  Landes,  der  auf  Kyntschs)
gesessen,  war  eines  Theils  seines  Biehs,  Rinder  und  Pferde,  beraubt
  worden,  und  der  Feldhauptmann  des  Landvoigts  Jaroslaws
  von  Sternberg,  Wentzel  von  Polentz")  oder  Polensky  zu
Scheringiswalde,  wie  er  in  dem  Schreiben  des  Kurfürsten  Ernst
und  des  Herzogs  Albrecht  genannt  wird,  war  als  der  Veranstalter
dieses  Ranbunternehmens  verdächtig.  Es  waren  von  den  Kurfürsten
  Ernst  und  Herzog  Albrecht  auf  diesen  Verdacht  hin  bereits
  vor  dem  Juni  1470  Schreiben  an  Polenz  erlassen  worden,
worauf  dieser  jedoch  folgende  ausweichende  Antwort  ertheilte:

D  Enn  Irlauchten  Hochgeborn  Furstenn  vnd  Herrnn
Hernn  Ernsten  Kurfursten  cc.  vnd  albrechtenn  gebrudern
  hertzogen  zcu  sachsen,  lantgraffen  In  Doringenn
vnd  Marggraffen  zeu  Miessen,  meinen  genedigenn

Herrnn.  «

Irlauchte  hochgeborne  Furstenn  vnd  gnedigenn  Herren  meinen
willigenn  vnuerdrossen  Dienst  ewernn  furstlichen  gnodin  allerczeit  zeunoran
  bereit,  vnd  alz  mer,  ewern  f.  gnaden  von  etlichs  vihes  wegin,
das  karlowicze  genommen  sein  solde,  schreben  hod,  dorynne  ewere  f.  g.
berurit,  wy  ich  das  sulde  gethan  habin,  Doruff  ich  ewere  f.  g.  wissen

2)  Die  von  Carlowitz  kommen  bereits  zu  Anfange  des  14.  Jahrh.  in
Sachsen  vor  und  sind  wohl  durch  die  Donins  dahin  gekommen.  Die  in
Ungarn  begüterte  Familie  dieses  Namens  dürfte  wohl  eine  von  dieser  verschiedenen
  sein.  Die  bekannteen  dieses  Geschlechts  sind  Mulich  v.  C.  1454
Landvoigt,  und  Nicolas  1555—1555  Bischof  zu  Meißen,  Christoph,  auf  Rethenhaus,
  Geh.  Rutb  des  Kurf.  Morißp,  dessen  Biographie  vom  Geh.  Rath
Dr.  von  Langenn  in  Angrisf  genommen  sein  soll.  —  Wir  werden  später
noch  Beiträge  zur  Geschichte  dieses  Geschlechts,  das  Sachsen  sogar  4  Minister
gab,  liefern.  1

3)  Wahrscheinlich  das  heutige  Kynitsch  bei  Bischofswerda,  wo  ein  Vorwerk
  laut  Erbregister  von  1540  war,  was  aber  später  eingegangen  ist,  und
dessen  Felder  zu  dem  Rittergute  Pickau  geschlagen  worden  sind.  Hans  von
Taubenheim  verkaufte  es.  für  sich  und  seinen  Bruder  Dietrich  1540,  Dienstags
nach  Miseric.,  nebst  Welke  und  Großhänchen  an  den  Rath  zu  Bischofswerda
für  3500  fl.  Vgl.  auch  Senff  in  der  Stolpn.  Reform.  2c.  Gesch.  S.  61  u.
428.  Es  dürfte  jedoch  auch  das  zwischen  Bautzen  und  Neusalza  gelegene
Kunitz  darunter  verstanden  werden,  da  nach  bischöflichen  Lehn  büchern  das
Dorf  Kyntsch  mit  Vorwerk,  Sitz  nebst  Mühle,  das  Dorf  Welke,  sowie,  das
Dorf,  Vorwerk  und  „  Sitz  Heinchen  “,  der  halbe  Wald  „LZaupe“  2c.  1488
vom  Bisch.  zu  Meißen  an  Nickel  v.  Taubenheim  geliehen  ward,  der  es  von  Oswald
  von  der  Oelsnitz  „adguirt“  hatte,  und  1490  des  genannten  Taubenheims
  Söhne,  Dietrich.  Hans,  Haug  und  Nickel,  vom  Bisch.  z.  M.  damit  beliehen
  wurden.  Von  einem  vorherigen  Besitze  des  Carlowitz  zu  Kyntsch  ist
keine  weitere  Spur.

1)  Hans  von  Polenz  war  um  4423  Landvoigt  zu  Budissin  und  Görlitz,
Niklaus  1499  Landvoigt  der  Niederlausitz.  Die  von  Polenz  sind  aber  in  der
Lausitzer  Geschichte  meist  als  sehr  strenge  Herren  bekannt.  Nächst  dem  „eisernen
  Polenz“,  welcher  nach  Grosser  (Gesch.  d.  Laus.  P.  III.  S.  91)  bis
1519  Senftenberg  besaß,  und  der  zur  Spukgestalt  geworden,  ist  noch  Heinrich
v.  P.  bekannt,  der  unter  Maximilian  II.  der  „Bauernschinder“  hieß.
        <pb n="197" />
        193

bitte,  das  ich  von  sulchem  name  5)  nichts  nicht  weis  noch  gehoret  habe,
vnd  wer  mich  des  kein  6)  ewrnn  f.  g.  vorbrocht  hod,  kegin  dem,  wo  das
nod  ist  ),  ich  mich  also  vorantworen  wil,  alz  einnem  fromen  ritter
zeu  gebort,  vnd  gar  vngerne  der  sein  wolde,  der  ewernn  gnoden  vnd
die  ewernn  ichtss)  nehmen.  Sundern  vil  liber  weren?)  wolde,  vnd
bith  ewern  f.  g.  alz  meine  gnedigen  heren,  an  sulchs  uff  mich  nicht
glowben  10),  auch  sich  zeu  glowbenn  nicht  erfinden  wert.  Sundern
womit  ich  ewren  f.  g.  zru  dinste  werdin  sal,  geschid  von  mer  alleczeit
willig.  Dat.  zu  budissin  Sabbatho  post  Corporis  Christi.
wentzlaw  von  polencz,  ritter  des  edelnn  hernn  Hernn
Jaruslawnn  von  Sternberg  feldtheuptman.

Hierauf  erwiderte  das  fürstliche  Brüderpaar  am  28.  Juni  1470,
daß  sie  sich  sehr  über  seine  ausweichende  Antwort  wunderten,  da
sie  doch  von  dem  Thatbestand  genau  unterrichtet  wären  und  verlangten,
  daß  er  die  Sache  gütlich  ausgleichen  und  sich  zu  einer
Entschädigung  verstehen  möchte.  Das  Schreiben  lautet  wörtlich
wie  folgt:

Von  Gotis  gnaden  Ernst  kurfurst  re.  vnd  Albrecht
gebruder  Hertzogenn  zeu  Sachsen,  lantgrafen  In  Doringen
  vnd  Marcgrafen  zen  Mißen.

Lieber  Getreuer.  Nachdem  Ir  vns  der  Name  halben,  Hansen
von  karlewitz  dem  vnsern  zen  kyntzsch  11)  geschehenn  wider  geschriben
habt  vnder  anderm  berurende  das  Ir  von  solcher  name  nichts  nicht
wißet  noch  gehort  habt  ond  wie  solch  uwer  entschuldigung  wiheter  vnß
furet,  haben  wir  vorstanden  vnd  vns  kan  nicht  genug  verwundern  das
Ir  solchs  von  uch  schribt,  so  doch  solch  name  von  uch  ader  den  uwern  vnd
andern,  als  wir  bericht  sind,  geschehenn  ist,  mit  name  von  andereß
kral  vnd  der  koppersmide  12)  son  beyde  zen  budssts),  ond  von  nickel
smid,  dem  koch,  nickel  balcz  14)  vndenn  dem  stolp  15)  unde  des  richttereß
knecht  zeu  scherryngeswalde,  der  alle  mit  gewest,  sihe  keyn  scherryngeswalde
  bracht  vnd  da  eynsteils  geslagen  vnde  das  ander  had  des  richttreß
knecht  zen  scherryngeswalde  holffen  vorkouffen  zeu  kunewalde  solchs
vihes  da  bey  lorenz  Hempel  zewu  kuwe  vnd  eyn  pfert  bie  andressen
schefer  zwu  kuwe  ond  bie  Martin  Becker  ouch  zewu  kuw  noch  stehnn
ond  verhanden  ist,  als  wir  vnd  warlich  bericht  sint,  des  wir  vns  zen
uch  nicht  versehnn  hetten  nachdem  Ir  verwant  seyt  16),  die  vusern  also
zeu  beschedigen  wie  dem,  Begeren  wir  von  uch  ernstlich  Ir  wollit
schaffen  vnd  bestellenn  auch  selbs  daran  sin,  das  solch  vihe  souil  des
noch  verhanden  ist,  wider  zen  sampne  bracht,  dem  vusern  wider  ge-5)

  Raub.  —  5)  Gegen.  —  1)  Sobald  das  nöthig  ist.  —  8)  Etwas.  —
)Abwehren,  abwenden.  —  10)  Glauben.  —  11)  Es  muß  nun  eigentlich  das
Kyntzsch  oder  Kindisch  bei  Bischofswerda  sein,  da  sie  den  Carlowitz  hier  „dem
onsern"“  nannten.  —  22)  Kupferschmieds  Sohn.  —  1  3)  Budissin.  —
14)  Balthasar.  —  25)  Unter  dem  Stolpen,  d.  h.  im  Städtchen  Stolpen.  —
16)  7  Durch  Georg  Podiebrad,  dessen  Gemahlin  Cunigunde,  Mutter  der  Herzogin
  Zedena,  eine  von  Sternberg  war.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  3.  13
        <pb n="198" />
        194

schickt  vnd  was  des  uydergeslagen  ist  ym  vnuerhalden  noch  wirderung
genuglich  betzalt  vnd  entricht  werde,  vch  In  dem  als  wir  vns  zeu
uch  versehen  halten,  das  dem  vnsern  vihe  noch  verhanden  wider  geantwert
  vnd  das  uydergeslagen,  als  Ir  billich  tut,  betzalt,  domit  vns
nicht  not  werde,  wo  solchs  von  uch  nicht  geschen,  ferner  ansuchung
daruß  uch  verlumung  2)  vnd  anders  kommen  mochte,  dartzu  wir  nicht
geneigt  sind,  das  es  dartzu  nicht  komen  dorffe,  kompt  uns  von  uch  zen
dancke.  Geben  zcu  Dresden  am  Mitwochen  nach  Johannes  Baptiste
Anno  Domini  2c.  lxx.

Ern  Wentzlauwe  von  polentz  Ritter  Feldhouptmann  2c.
vnserm  lieben  getruwen.

Nach  wiederholtem  Schriftenwechsel,  wobei  sich  der  von  Polenz
  noch  immer  unschuldig  gestellt  und  sogar  sich  gewillt  gezeigt
hatte,  zur  Entdeckung  des  Naubes  mit  beitragen  zu  wollen,  hatten
sich,  trotzdem  er  sogar  sächsische  Unterthanen  zu  verdächtigen  gesucht,
noch  mehr  Zeugnisse  gegen  den  von  Polenz,  der  sich  übrigens
nicht  weiter  auf  eine  Antwort  eingelassen  hatte,  herausgestellt.
Namentlich  hatten  einige  der  Spießgesellen  des  von  Polenz,  die
vielleicht  als  Landesbeschädiger  eingebracht  worden  waren,  vor
Bosso  von  Oelsnitz,  dem  Hauptmann  zum  Stolpen,  und  vor
Hans  von  Grißlan,  sowie  vor  Johann,  dem  Stadtrichter
zu  Budisfin,  öffentlich  ausgesagt  und  bekannt,  daß  von  Polenz
ihnen  und  ihrer  Gesellschaft  geheißen  habe,  den  Raub  zu  begehen  rc.
Auf  Grund  dieser  Aussagen  fertigten  die  fürstlichen  Brüder,  die
an  dem  Vorfalle  zu  Gunsten  des  von  Carlowitz  großen  Antheil
  nahmen,  endlich  noch  ein  zweites  und,  wie  sie  selbst  andeuten,
  letztes  Schreiben  an  den  von  Polenz  aus,  worin  sie  ihn
ernstlich  ermahnen,  die  Sache  in's  Gleiche  zu  bringen,  und  sogar
zu  verstehen  geben,  daß,  wenn  er  sich  zur  Ausgleichung  willig  nicht
verstinde,  „doruß  etwas  vurat,  irrung  ond  schaden
erwachsen  mechten  “.  Wir  theilen  auch  dieses  zweite  Schreiben,
  vom  29.  Juli  1470,  als  charakteristisches  Zeichen  der  Zeit
nnverkürzt  mit  s):

„Lieber  getrewer  wir  haben  uch  vorlanget  geschribn  wie  an  vus
gelanget  wer,  nach  dem  Hannße  karlwycz  beschediget  vnd  ym  etzlich
syhe  genommen  ist,  das  es  mit  uwir  hulffe  zen  schube  vnd  rate  geschehen
  19),  were  und  von  uch  begert  das  ir  daran  syn  woldet  das  ym
sulch  wihe  wider  geantwurttet  addir  irstattet  wirdte,  doruff  ir  vns  in
antwortßweiße  wider  geschriben  hat,  das  ir  uch  zen  andernn  mol  geschriben
  vund  etzliche  der  uwire  vnd  auch  ander,  die  sulch  wyhe  hotten
  helffen  nemen  und  verkeuffen,  mit  namen  vorczeichent  gegeben  haben
  daruß  erschynen  muchte,  daß  uwir  leucken  20)  verdechtig  wer,  vnd  ha-11)

  Ein  uns  dunkler  Ausdruck.  —  18)  Zugleich  hoffen  wir  dadurch  dem
Leser  Gelegenheit  gegeben  zu  haben,  selbst  einen  wirklich  tiefern  Blick  in  das
Treiben  jener  Zeit  thun  zu  können.  —  19)  Mit  eurer  Hülfe,  Vorschub  und
Rath  geschehen.  —  20)  Cuer  Leugnen.  «
        <pb n="199" />
        195

I

ben  also  vorerst  begert  den  vnsern  vmb  sin  genomen  schadenerstattung
zeu  bestellen;  vff  sulch  vnser  schrifft  habt  ir  vns  antwurt  zeugesant
vnder  andrun  vel  21)  worte  inhaldende  das  sulch  nahme  an  (ohne)  uwire
willen  vnd  wissen  gescheen  vnd  uch  zerwider  ond  nicht  zen  uch  sundern
vff  eynen  walt,  ond  danen  förder  getreben  22)  vund  vorkoufft  wer,  ond
wer  ouch  nicht,  von  den  uwirn  fundren  von  etzlichen  den  vnsirn  gescheen,
  die  eynen  der  uwirn,  Nielsmidt  gnant,  den  wir  uch  ouch  in
vnsire  schrifften  bestymten,  gebeten  hetten,  das  er  mit  yngehen  solde,
den  ir  zeu  uwir  handen  vnd  straffung  genomen,  vnd  noch  den  andrn
bestalt  hettet  geyn  23)  den  ir  uch,  alßo  beweyßen  woldet,  das  wir  erkennen
solden,  das  uch  sulch  nahme  leit  vnnd  ganez  wider  wer,  vnd  zo  dieselbige
  rechtschuldigen  vus  sust  nicht  geoffenbart  ond  wir  uch  dorumb
schreiben  wurden,  zo  wolt  ir  vus  dieselben  namhafftig  zcu  erkennen
gebenn  vund  uch  alßo  vermeynt  der  dinge  vnd  nahme  hoch  ond  sehr
zen  entschuldigen,  doruff  wir  uch  anderweyt  haben  lassen  schreibenn,
wie  wol  nur  gar  swer  uch  daß  vnschuldig  zu  halden  noch  so  mancher—
ley  ansage  an  vns  gelangett,  daneben  habenn  wir  begert,  Als  ir  den
eynen  der  uwirn  zen  uwirn  handen  habt  lassen  nemen,  das  ir  ezu
den  andernn  die  ir  wist,  gedencken  vnd  bestellen  wolldet  das  derselbige
gefangenn  ond  andren  die  ir  noch  bie  uch  vermeynt  zeu  brengen,  hinder
vus  nicht  ledig  gegeben  wurde,  das  wir  mit  yne  doruß  mecht  noch
notturfft  lassen  redenn,  vnd  das  ir  vns  ouch  zcu  irkennen  gebit,  wo
das  vorkeuffte  viehe  sey  das  noch  vorhanden  ist  vnd  bestellen.  woldet,
das  es  nicht  wegbracht  wurde  vnd  wir  dorezu  gedencken  mochten.  Vff
sulch  onser  letzte  schrifft  haben  wir  von  uch  bißher  keyne  antwurt  verstanden,
  Nuhn  hat  vns  egemelt  hans  karlewictz  iezt  abirmals  bericht,
das  Hans  Seyder  vnd  Hans  Stolpen  die  sulch  wyhe  haben  helffen
nemen,  nehist  zen  Budissin  vor  bossen  von  olßenictz  Houptman  zeu  Stolpen
  vnd  Haußen  grißlaw  vnd  Johanßen  dem  Statschribere  zen  budissin
  uffentlich  gesaget  vnd  bekant  hetten,  das  ir  sie  mit  irer  geselschafft
  hettet  sulch  wihe  heißen  namen  vund  das  sie  den  Bawern  bey
dem  das  vihe  stundt,  solden  totslaen  vnnd  sich  geyn  ym  erbotenn  das
sie  sich  mit  ym  vmb  sulch  genomen  vihe  vff  iren  teil  gerne  vertragen
vnd  richten  wolden,  biß  vff  zewene  ochsen  vnd  eyne  Kuw,  die  ir  von
dem  vihe  genomen,  vnd  zeu  uwire  nucz  nieder  hettet  lassen  slaen,  dermaßen
  hette  sich  blasius  kappchin  der  ouch  bie  der  nahme  gewest  war,  ouch
keym  24)  ym  erboten  mit  ym  zen  richten.  Auß  sulcher  und  andern  warlicher
  berichtung  die  an  vns  gelanget,  vnnd  wir  uch  verschriebenn  #habenn,
  meget  ihr  pruffen,  ob  uwir  entschuldigung  zo  ir  gethan  habt
bestendig  sey.  Wir  „demallen,  Begeren  wir  von  uch  nochmals  mit
ernste,  Ir  wellet  schaffen  vnd  bestellen  und  dorezu  gedeucken,  das  Hans
karllewietz  seyn,  genomenn  wyhe,  was  des  noch  vorhanden  wider  gegeben
  vund  das:ander  das  vmbkomenn  vund  niedergeslagen  wurden  ist
noch  fener  wirderung  25)  vnabebruchlich  26)  beczalt  vnd  vorgolden

2)  Viel.  —  22).  Getrieben  —  vom  Lieb,  esagt.  —  33)  Gegen.  —
:4)  Gegen.  —  25)  Wirdern  —  abschätzen.  —  #  Ohne  Abzug.

13“
        <pb n="200" />
        196

werde.  Das  wir  uch  derhalbenn  nicht  mehre  schriben  ouch  nicht  ander
weiße  und  wege  vornamen  dorffen,  dodurch  der  vnsir  egemelt  seyme
genommen  habe  adder  billige  irstatunge  irlangen,  daruß  etwas  vnrat,
irrung  vnd  schaden  erwachsen  mochten  wollet  uch  in  dem  alßo  erczeigen,
  das  es  dorczu  nicht  kome,  kompt  vns  von  uch  ubir  Ernste  meynunge
  zen  guten  dancke.  Dat.  Dreßdenn  secunda  feria  post  Martha
(29.  July).  Ern  Wenzel  polenczky  zen  Scheringiswalde.“

Etwas  Material  zur  Geschichte  der  sächsischen  Armee
  1)  unter  den  beiden  Friedrich  August,  1695)
«  bis  1763.

In  keiner  Epoche  des  sächsischen  Heerwesens  hatte  Sachsens
Militaͤr  öftere  und  mannichfaltigere  Veränderungen  erlitten,  als

*)  Da  unsers  Wissens  über  die  Geschichte  der  sächsischen  Armee  noch
nichts  Genügendes  erschienen  ist;  so  wird  es  keineswegs  als  überflüssig  gelten,
  hier  einiges  Material  dazu  mitgetheilt  zu  haben.

*)-  Als  nachträglich  zu  Seite  172  und  zugleich  hier  zur  Vergleichung
wäre  noch  zu  erwähnen,  daß  im  October  1688  in  der  Schlachtordnung  der
kursächs.  Armee  am  Rheine,  unter  dem  Oberbefehle  des  Kurf.  Johann
Georg  lI.  und  den  speciellen  Commando's  des  Generalfeldmarschalls  von
Flemming,  des  Generalleutnants  Prinz  Christian  von  Weißenfels  und  des
Generalmajors  von  Plotho  und  des  Grafen  Reuß  im  ersten  Treffen  folgende
Regimenter  und  Truppenabtheilungen  erwähnt  werden:  Leibtrabanten
(später  Garde  du  Corps),  300  Pferde;  1  Schwadron  Dragoner,  400  Pf.,
Leib-Kürassier-Regiment  (wurde  1717  reducirt),  1000  Pf.  und  aus
Kürassier-Regim.  Bronn  (als  von  Rose  1697  reducirt),  1000  Pf.  —
1  Batall.  Grenadiere  (später  Kurfürst  Infantr.),  800  Mann;  Leib-Regim.
  1500  M.;  Prinz  Christian  von  Weißenfels  (später  Sachsen-Zeitz
  Infanterie),  1500  M.;  Regim.  Kuffer  (als  Reg.  Biron  1705  reducirt),
1500  M.  —  Im  zweiten  Treffen:  Reg.  Zinsendorf  (als  Jasmund  1748  reducirt)
  1500  M.;  Reg.  Reuß  (später  Niesemeuschel)  1500  M.;  Reg.  Flemming
  1500  M.;  1  Bataill.  Grenadiere  800  M.;  Kürassier-Reg.
Promnitz  (als  Reg.  Reuß  1697  reducirt),  1000  Pf.;  Reg.  Plotho  (später
Kurfürst  Kürassier),  1000  Pf.  und  1  Schwadron  Dragoner.  —.  Ferner
war  der  Bestand  der  kurs.  Armee  am  Rheine  unter  Kurf.  Joh.  Georg  IV.
im  Jahre  1693,  an  Kavallerie:  Generalleutnant  Prinz  Friedrich  August  und
von  Neidschütz.  —  Generalmajor  Freiherr  von  Bronn  und  Graf  von  Promnitz:
  2  Schw.  Leibgarde-Trabanten;  3  Schw.  Schöning-Kürassier
  (vorher  Flemming);  3  Schw.  Leibregiment-Kür.  (kam  1697  zu
Kurfürstin-Kür.);  3  Schw.  Prinz  Fried.  August-Kür.  (1718  unter
dem  Namen  Königin-Kür.  zu  Anspach  Flemming-Dragoner  und  später  Karabiniers);
  3  Schwad.  Bronn-Kür.;  3  Schw.  Rathsamshausen-Kür.;
3  Schw.  Schachmann-Kür.  (später  Kurf.-Kür.);  3  Schw.  Chauvet-Kür.
  und  3  Schw.  Klemm-Kür.  (vorher  v.  Schöning-Kür.).  —  Ferner:
1  Komp.  adlicher  Cadets;  3  Bat.  Leibinfanterie;  2  Bat.  Reg.  v.
Schöning;  1  Bat.  v.  Birkholz;  1  B.  von  Friesen;  1.  B.  v.  Uetterode;
  1  B.  v.  Röbel;  1  B.  v.  Dohna;  2  B.  v.  Bibra  und  7  Comp.
Grenadiere.  —  Endlich  war  der  Etat  der  kurs.  Armee  auf  dem  rechten
Flügel  der  Armee  des  Prinzen  von  Baden  am  Rheine,  im  Jahre  1694,  unter
  dem  Feldzeugmeister  Grafen  Reuß,  Generalleutnant  von  Zinsendorf  und
        <pb n="201" />
        197—

unter  den  beiden  Friedrich  Augusten,  Kurfürsten  zu  Sachsen  und  Königen
  von  Polen,  die  bald,  durch  immerwährende  Kriege  und
fortwährend  neue  Unruhen  gezwungen,  ihre  Truppen  ansehnlich.
vermehrten,  bald  wieder  einen  Theil  derselben  verabschiedeten,  um
ein  von  langen  verheerenden  Kriegen  ausgesogenes  Land  zu  schonen.
  Nur  durch  ein  starkes,  gut  eingerichtetes  Heer  durfte  Fried.
August  I.  als  König  von  Polen  hoffen,  die  innern  Feinde  mit
einigermaßen  glücklichem  Erfolge  zu  bekämpfen,  die  gleich  der
vielköpfigen  Hydra,  aus  allen  Starosteien  Polens  gegen  ihn  aufstanden
  oder  weil,  wie  Ranft  sich  höchst  treffend  ausdrückt  „die
unartigen  Polaken  die'  sächsischen  Truppen  durchaus
  nicht  leiden  wollten,“  um  sich  mit  dem  in  Siegen  und
Eroberungen  unersättlichen  Könige  von  Schweden,  Karl  XII.,  zu
verbinden.  Nothwendig  mußten  daher  mehre  neue  Regimenter
angeworben  werden,  da  besonders  seit  1695  1)  sich  12,000  Sachsen
bei  dem  kaiserlichen  Heere  in  Ungarn  befanden,  von  wo  aus  sie
erst  1699  zurückkamen.  Zugleich  mit  dieser  Vermehrung  der  Truppen
  ward  von  1695  bis  1697  2)  ihre  militärische  und  ökonomische

den  Gen.-Majors  von  Uetterodt,  von  Bronn  und  von  Röbel:  3  Schw.
Schöning-Dragoner  (1717  als  Pr.  Friedrich  von  Weißenfels  reducirt);
3  Schw.  Klemm-Dragoner;  3  Schw.  Kür.=  Leibregiment  (1717
zu  Bielke);  3  Schw.  Kurfürstin-Kür.;  3  Schw.  Schöning-Kür.;
3  Schw.  Rathsamshausen-Kür.;  3  Schw.  Bronn-Kür.;  3  Schw.
Schachmann-Kür.;  sowie  2  Bat.  Leibregiment-Infanterie;  1  Bat.
Uetterodt;  1  B.  Röbel;  1  B.  Bornstädt  (später  zu  Niesemeuschel);
1  B.  Dohna  (eerst  1693  neu  errichtet);  1  B.  Jordan  (vorher  Dohna)
und  1  B.  Bibra-.
1)  Das  Kursächsische  Hilfscorps  gegen  die  Türken  bestand  unter  dem
Generalfelrzengmeister  Graf  Reuß,  den  Generalleutnants  Grafen  von  Zinsendorf,
  von  Birkholz  und  Freih.  von  Rosen,  sowie  den  Generalmajors  von
Röbel  und  von  Bornstädt,  aus  folgender  Kavallerie:  Leib-Garde-Trabanten-Kürassier;
  Leibreg.-Kür.;  Schöning-,  Reuß-,  Rosenund
  Schachmann-Kürassiere;  aus  Schöning=  und  Klemm-Draoner,
  sowie  aus  der  Infanterie:  Garde;  Birkholz;  Uetterodt;
Sbel;  Bornstädt;  Jordan;  Flemming;  Grenadiere.  —  Die
Kürassierregimenter  Reuß  und  Rosen  wurden  1697  in  das  des  Grafen  von
Trautmannsdorf  verschmolzen.  «
2)«Nachdembexeitsam5.Jun.1631:der»ArticulsbriefderHochdeutschen
  Knechte  zu  Beschützung  für  Land  und  Leute“,  am  1.  Jun.
1654:  Der  Articulsbrief  für  die  „Artillerie  -Bediente“,  den  9.  Jun.  1664:
die  „Reuterbestallung  und  Articul“,  den  31.  Jul.  1673:  Der  Articulsbrief
für  die  Artillerie-Personen  im  Zeughause  zu  Dresden,  den  14.
Oct.  1675;:  der  Artikulsbrief  für  die  Infanterie,  den  26.  April  1684:
der  Bestallungs=  und  Artikulsbrief  für  die  Schweizergarde-Trabanten,
  sowie  den  17.  Dec.  1688:;  der  „Articulsbrief,  worauf  die  Befehlichshaber
  vom  Leutnant  an  ing’I.  die  Corporals,  Gefreiten,
gemeine  Schüllermänner,  usammt  denen  Spielleuthen,  bey
der  ver  glichenen  Landesverfassung  nach  vollbrachter  Musterung
  zu  vereyden'  und  in  Pflicht  zu  nehmen,.“  ergangen  waren,
wurde  am  1.  März.  1697:  die  (Ordonnanz,  wie  es  mit  der  Miliz
sowohl  im  Quartier-wals  auf  dem  Morch  soll  gehalten  werden“
  erlassen,  die  in  28  Artikeln  abgefaßt  ist  und  ein  treues  Bild  von  der
damaligen  Mannszucht  (nach!  dem  moralischen  Standpunkte  der  Soldaten
        <pb n="202" />
        198

Einrichtung  sehr  verbessert  und  ein  Generalstab,  sowie  noch  viele
andere  höchst  nöthige  neue  Einrichtungen  in  Hinsicht  auf  Mannszucht
  und  Uebung  geschaffen.  Um  dem  Leser  wenigstens  ein  recht
klares  Bild  von  der  damaligen  Armee  und  deren  inneren  Einrichtung
  zu  geben,  theilen  wir  folgendes  Actenstück  der  Armee-Verpflegung
  vom  Monat  Januar  1695  wörtlich  nach  dem
Original  mit  und  hoffen  dadurch  zugleich  Gelegenheit  zu  mancherlei
  vergleichenden  Betrachtungen  gegeben  zu  haben,  die  für  die
richtigere  Beurtheilung  der  Neuzeit  nur  vortheilhaft  sein  müssen.

Verpflegung  der  Chur-Sächf.  Armée  im  Januario  1695.
Das  Geheime  Kriegs-  Raths-  Collegium.

200  Thllr.  gr.  General  Feld-Marschall  von  Schöning,
250.  —  =  eheimer=  und  Geheimer  Kriegs-Rath  Bose,
200  „  —  =  Geh.  und  Geheimer  Kriegs-Rath  Haxthausen,
20  —  .  Geheimer  Kriegs-Rath  Bose  der  Jüngere,
50  —  =  Kriegs-Rath  Kühlwein,

Monathlich  900  Thllr.  —

General  -Staab.
1800  Thllr.  —  gr.  General-Feld-Marschall  von  Schöning,

600  =  —  -T  Gen.-Feld-Zeug-Meister  Graf  von  Reuß,
400  —  .Genu.-Lieut.  zu  Roß,  Graf  von  Zinczendorf,
400  =  —  .Gen.-Lieut.  zu  Fuß,  von  Birckholz,
200  =  —  2,.  Gen.-Major  Zu  Roß,  de  Bronne,
200  =  —  -Gen.-Major  Zu  Roß,  von  Bornstät,
200  —  =  Gen.-Major  Zu  Fuß,  Baron  de  Friesen,
100  —  -Gen.-Major  Zu  Fuß  von  Uetterod
100  —  Gen.-Major  Zu  Fuß  von  Röbel  Ü  so  lange
biß  ein  Gen.-Major  abgehet,  alßdenn  200  Thllr.
80  —  =  Obrister  Starcke.
2002  —  =  Gen.-Quartiermeister  d'Hallart,
100  —  =  Ober-Commissarius  Bredau,
50  —  -  Zulage  im  Felde.
100  —  =  Churf.  General-Adjutant  von  Carlowiz,
100  =  —  2  -  -  *#v  -  Birckholz,
100  --ß  -  -  -  -NHopfgarten,
100  —  -  OD  -  -  -Flemming,
100  -  —  2  x  -  *  Rouland,
100  —  „  -  -  -  -Banner,
50  —  =  Käede  de  Camp,  Baron  von  Gerßdorf,
100=  —  =  General-Auditeur  Kühlwein,
100  —  =  General-Kriegs-Zahlmeister  Lämmel,
70  -  Geheimer  Kriegs-Secretarius  Hennselln,

jener  Zeit)  und  Armeeeinrichtung  gewährt.  Sie  ist  bereits  wiederholt  abgedruckt.
  —  Vgl.  Tob.  Benj.  Hoffmanns  Coder  Legum  militarium.  Saxonicus,
Dresden  1763,  S.  441  —  453.  «
        <pb n="203" />
        25

M  M

1141411611111111111111116

EEIIIE—

“  M

aadsd  e  M  aans  seeenAn  dueeob  s  e„e  ##

199

gr.  General-Auditeur-Cieut.  Schede,

V#

#  "
"  HEEIIEILEIIEIIIIIIE  EEI

K#

Gen.-Feld-Zeugmeisters  Adjutant  von  Gerßdorf,
General-Lieut.  Zu  Roß  Adjutant  Gaßert,
Gen.-Lieut.  zu  Fuß  Adjut.  Nerger,
Gen.-Majors  Zu  Roß  Adjut.  Rutt,
Gen.-Majors  Zu  Roß  Adjut.  Oberniz,
Gen.-Majors  Zu  Fuß  Adjutant,
Gen.-Majors  Zu  Fuß  Adjutant,
General-Staabs-Medicus,  "1
Staabs-Quartiermeister  Wacher,

Calculator  Schmieder,

Kriegs-Cassirer  Döbner,
General-Commissariats-Secret.  Rönig,
Gen.-Feld-Marschalls-Secr.  Braun,
Geheimen  Rath  Bosens  Serretarius,
Gen.-Feld-Zeug-Meister  Graf  Reußens  Seer.
Ingenieur  Schacher,

-  Gravert,
Conducteur  Brunn,
-  Nicolaj,

-  Kirstenstein,

General-Gewaltiger  Vollpracht,

Ober-Wagenmeister  Meydt,

Geheimer  Kriegs-Canzley-Copiist  Johann
Christoph  Leonhard,  so  Zugleich  die  Registratur
  hält,

Geheimer  Kriegs-Canzlej-Copiis  Jäger,

-Gerven,
cririee  Zeß  2  Praze,
-  -Gottschall,

-  -  -  -  WMißbach,
General=  Auditeurs-Gerichts-  Actuarius  Vierche,
General-Feld-Marschalls-Copiist  Lindemann,

-.  -  -  Crahmer,
Gen.-Commissariats-Copiist  Göring,
Kriegs-Cassirers  Copiiüst,

Staabs-Apotheker  Salzer,

Deßen  Geselle,

Staaäbs-Feldscherer,

Deßen  Geselle,

Geheimer  Kriegs-Canzlei-Aufwärter,
General-Kriegs-Zahl-Ambts-Aufwärter,
Gen.-Commissariats-Canzley-Aufwärter,
General-Staabs-Tambour  Faustner,
Staabshencker  mit  dem  Knechte.  «

Thut  der  General-Staab

Monathl.  6390  thllr.  14  gr.
        <pb n="204" />
        100  Thllr.  —  gr.

60  =
40
20
20
18
20
20
20
20
11
16
64

EMIè

111111111111

AA#

K  #  “  “““#

24  —

—
W  =
V  K  §  ##  li

A  M  §#  M  M  K

8  Thllr.

8

A

M  M  M  M  A

8
0
8
5
8
8
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16  Thllr.

10
60  =
723  -

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200

.

Feld  —  Artillerie.

Obrist-Lieutenant,

Ober-Hauptmann  Ziegler,

Hauptmann  Goschke,

Stück-Lieutenant  Grunewald,

Quartiermeister  Wolffersdorf,

Auditeur  Wilcke,

Feld-Zeugschreiber  Conrad,

Zeugwärter  Carßdorf,

Feuerwercks-Meister  Wulf,

Conducteur  Geyge,

Feldprediger  Gebauer,

Proviant-Meister  Marche,

4  Stück  Junckern,  à  16  thllr.  nahmentl.  Nester,
Calowiz,  Schuhmann,  und  Heyne,

2  Zeugdiener,  à  12  thllr.  nahmentl.  Conrad
und  Klipgen,

Fourier  Busch,

2  Fourier-Schützen,  à  8  thllr.  Heßler  und  Miller,

Feldscherer  Brummer  nebst  einem  Gesellen,

Artillerie-Panker  Dominico,

2  Büchsenmeister  Corporals,  à  10  thllr.  namentl.
Treter  und  Standhartinger,

Petardier  Nothe,

10  Feuerwercker,  à  9  thllr.

40  Connetables,  à  8  thllr.

1  Tambour,

20  Schneller,  à  5  thllr.

1  Profos,

Steckenknecht,  «

Werkleute.

.  Roß-Arzt  Lehmann,

Schmidtmeister  Christian  Schmidt,
4  Schmiede-Knechte,  à  6  thllr.
Brückenmeister  Marckhart,

4  Zimmergesellen,  à  5  thllr.
Sattler-Meister  Albrecht,
Sattlergeselle,

Pulver-Büttner  Rackwitz,
Wagener-Meister  Meye,

Deßen  Geselle,

Roß-Parthey.

..  Wagenmeister  Menzig,

Ober-Schirrmeister  Fischer,
10  Schirrmeister,  à  6  thllr.
241  Knechte,  à  3  thllr.
        <pb n="205" />
        1497  Thllr.  —  gr.

201

499  Pferdefütterung,  à  3  thllr.

Thut  Monathlich  3474  Thllr.  —  gr.

Leib-  Garde.  Trabanten  zu  Koß.

200  Thllr.  —  gr.  Obrister,
140  —  „  Obrist-Lieutenant,
110  „  —  „  Obrist-Wachtmeister,
270  —  =  3  Rittmeister,  à  96  thllr.
240.  —  =  4  Lieuntenants,  à  60  thllr.
100  —  -2  Cornets,  à  50  thlr.
40  —  -Ober-Anuditeur,
12  —  Feld-Prediger,  so  zugleich  beim  Gen  eral-Staabe
Dienste  thut.
60  —  .„  2  Wachtmeister,  à  30  tbllr.
60J.  —  2  uartiermeister,  à  30  thlr.
250  --  —  10  Corporals,  à  25  thlr.
36  —  -  2  Musterschreiber,  à  18  thllr.
30  —-  —  2  Feldscherer,  à  15  thllr.
15  =  —  .  1  Paucker,
99  —  „  6  Trompeter,  à  15  thllr.
20  —  „  2  Fahnen-Schmiede,  à  10  thllr.
20  .  —  =  2  Fahnen-Sattler,  à  10  thllr.
17  =  16  .-Hoff-Profos,
2400  —  240  Trabanten,  à  10  thllr.
Thut  Monathlich  4116  Thllr.  16  gr.
Urgimenter  zu  Roß.
Das  Leib-Regiment.
Der  Staab.
90  Thllr.  —  gr.  Obrister,
45  —  -Obrist-Lieutenant,
30  —  Obbrist-Wachtmeister,
20  —  4  Regiments-Quartiermeister,
14—  .  Adiutant,
13  —  Anditeur,  so  zugleich  Secret.
12  -—  —  „  Feld-Prediger,
8  —  =  Paucker,
7A  —  Feldscherer,
8  —  =  Profos  mit  seinen  Leuten.
247  —  -  «
Eine  Compagnie.
55  -—  —  e-  Ritittmeister,
25.  —  Lieutenant,
200  —  -  Cornet,
12  —  --  Wachtmeister,
10  -  —  .  ZFourier,
        <pb n="206" />
        202

27  Thllr.  —  gr.  3  Corporals,  à  9  thllr.

14  „  *  2  Trompeter,  à  7  thllr.
7.  —  Musterschreiber,
7  =  —  "„  Feldscherer,
6  —  Fahnen-Schmidt,
6  —  Saattler,
308,.  —  -  66  Eins  Pänniger,  à  4  thllr.  16  gr.
2  .=  12  -1  Prov.  Wagen-Knecht,
1499  12  lEine  Compagnie  Monathl.

Thun  6  Compagnien  Mon.  2997  Thllr.  —  gr.

Hierzu  d.  Staab  247  —.

Summa  dieses  Regiments  Monathl.  32424242  —
Solchergestalt  werden  auch  verpfleget:

Der  Chur-Fürstin  Reg.  3244“  —

Des  Gen.-Feldmarschalls  Reg.  3244Z4  —

Das  Bronnische  Reg.  32444Z  —  „

Das  Rathsamhausische  Reg.  324Z4  —  -

Das  Schachmanns.  Reg.  3244  —  -

Summoa  dieser  Sechs  Regimenter  19464  —  —

Hierzu  das  Cavallerie-Ordonnanzhaus  9.n  —  „

Thut  zusammen  19473

Dragoner.
Das  Schöningische  Regiment.
Der  Staab.

85  Thllr.  —  gr.  Obrister,
40  -—  „  Ocbrist-Lieutenant,
30  —  .  Obbrist-Wachtmeister,
16=  —  Regiments-Quartiermeister,
14  —  Adijutant,
11  =  12  .  Auditeur,  so  zugleich  Seeret.
11  =  12  =  Feld-Prediger,
6  =  —.  =  Feldscherer,
6  —  =  Regiments-Tambour,
24.  —  -4  Schalmey-Pfeiffer,  à  6  thllr.
7  12  --Profos  mit  seinen  Leuten,
251  *  12  „
Eine  Compagnie.
44  —  Capitaine,
22  —  Lieutenant,
16  --  12  =  Fähnrich,
10  „  6  =  Wa+chtmeister,
7  —  =  Jourier,
28.  —  4  Corporals,  à  7  thllr.
7.  —  Capit.  des  Armes,
        <pb n="207" />
        203  #

6  Thllr.  —  gr.  Musterschreiber,

6  —  -  Feldscherer,
10  —  2  Tambours,  à  5  kühlr.
6—  -  Fahnenschmidt,
6  =  „Fahnen-Sattler,
34  —  81  Gemeine,  à  4  thllr.
2  „  .  1  Prov.  Wagen-Knecht.

12
195  6  =  Auf  Eine  Compagnie.

Thut  auf  Sechs  Comp.  Monathl.  2971  Thllr.  12  gr.
Hierzu  der  Staab  251  12

Thut  das  Regim.  3223  —  „
Eben  also  das  Klemmische  Regim.  3223  —  -
Worzu  aber  des  Major  Trüzschlers  Staabs-  «
Tractament  interims  weise  und  biß  zu
deßelben  anderweitigen  accommodement
kömmt,  alß:  40  —  „

Summa  6486  —  —  ,

Infanterie.
Die  Leib-Garde.
Der  Staab.

160  Thllr.  —  gr.  2  Obristen,  à  80  thllr.
70  —  2  Obrist-Lieut.,  à  35  thllr.
40  -—  —  =  2  Obrist-Wachtmeister,  à  20  thllr.
28  —  2  Regim.-Quartierm.  à  14  thllr.
28  —  -2  Adjutanten,  à  14  thllr.
22  —  2  Feld-Prediger,  à  11  thllr.
222  —  =  2  Auditeurs,  à  11  thllr.
122  —  2  Regim.-Feldscherer,  à  6  thllr.
20  —  -2  Wagenmeister,  à  10  thllr.
80  —  20  Haut-bois,  à  4  thllr.
15  —  -2  Profosen  mit  ihren  Leuten,
14971  —  "4  -
Eine  Compagnie.
36  —  Copitaine,
17.  —  =  Lieutenant,
14  —  SousLieutenant,
14  —  Fährrich,  "
17  12  -3  Sergeanten,  à  5  thllr.  20  gr.
25  —  5  Unter-Officiers,  alß  1  Gefreyter,  Corporal,
Fourier,  Musterschreiber,  Capit,  des  Armes  und
Feldscherer,  à  5  thllr.
12  —  .3  Corporals,  à  4  thllr.
7  12  3.  Tambours,  à  24  thllr.
47  6  189  Gefreyte,  à  2  thlr.  15  gr.
        <pb n="208" />
        204

5  Thllr.  gr.  2  Grenadiers  Gefreyte,  à  2  thllr.  18  gr.

26  „  *.  10  Grenadiers,  à  2  thllr.  15  gr.

237.  12  "  95  Gemeine,  à  2  thllr.  12  gr.
4  —  „  1  Dragener,
5  —  „  1  Prov.-Wagen=  u.  1  Karren-Kuecht,  à  2  thllr.

12  gr.
2  „  12  -  1  #teckenknecht,
4——  -  Gewehrgeld.
475.  —  Auf  Eine  Compagnie,

Thun  20  Compag.  Monathl.  9500  Thlr.  —  gr.

Hierzu  auf  6  Quer-Pfeiffer,  so  bey  denen
6  Staabs-Compagnien  gut  gethan  werden,

à  2  thllr.  12  gr.

—  15  *  —  —  2
Item  der  Staab  497  —
Summa  10012  -—  —  —-Auf

  die  von  denen  reducirten  Bataillons  agreirte  Officiers
bis  zu  deren  würckl.  accommodement.

40  Thllr.  —  gr.  Major  Reibniz,
30  —  2  Capitaine  Mezrad,
30  —  "  -  Damniz,
30  —  "  -  Wedel,
30  —  „  -  Frize,

30  -  —  3½„  -  Pfuhl,
30  -—  —  —  -  Vizthumb,
30  —  -  -  Stettin,
30  —  "  -  Rumohr,
30  -  —  „"  -  Röbel,
30  —  -  -  Brandtstein,
340  —  -

Summa  auf  die  Leib-Garde  Monathl.  10352  thlr.  —  gr.

l

VII

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Aä  äMEAMGMAAAEuuuq

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V#

Die  Compagnie  -  Cadets.

.  Capitains-Tractament,  der  Een--Zeld-Marschau.

von  Schöning,
Capitaine-Lieutenant,

2  Lieutenants,  à  30  thlr.
Fähnrich,

Feldwebel,

3.  Sergeanten,  à  10  thllr.
Gefreyter  Corporal,

Fourier,

Capit.  des  Armes.
Musterschreiber.

Feldscherer,  «  *
3  Corporals,  à  8  thllr.  «  *

6  Haut-bois,  à  6  thlrr.
        <pb n="209" />
        205
12  Thlir.  —  gr.  3  Tambours,  à  4  ihllr.

625  —  .  125  Cadets,  à  5  thllr.
12  —  „  2  Dragoner,  à  6  thllr.
4  —  .  1  Stcckenknecht,

985  —-  —  —

Hierzu
30  —  „  Der  Ingenieur  Heer,
33  „  8  „  „Fechtmeister,
20  —  .=  Spprachmeister,
35.  —  .  Tanz-Meister,
118  „  2

That  die  Compagnie-Cadets-Verpflegung  Monathl.
1103  thllr.  —  gr.

General-Lientenants  von  Zirchholz  Uegiment  zu  Fufl.

Der  Staab.

80  Thllr.  —  gr.  Obrister,

35.  —  Oublrist-Lieutenant,

20  —  Obrist-Wachtmeister,

14.  —  Regiments-Quartiermeister,

14  -  —  Adjutant,

11=  —  Anditeur,

11  —  SFeld-Prediger,

6  —  .  Regiments-Feldscherer,

10—  .  Weagenmeister,

40  —  10  Hant-bois,  à  4  thllr.

7  12  .Purofos  mit  seinen  Leuten,
248.  12
Eine  Compagnie.

36  —  Capitaine,

17  —  Lieutenant,

14  —  —  .  Sous-Lieutenant,

14  —  Fiähbnrich,  ·

17-12-3Sekgeanten,äi5thllr.2()gr.

25  —  5  Unter-Officiers,  alß  1  Gefreyter  Corporal,
Fourier,  Musterschreiber,  Capit.  des  Armes
und  Feldscherer,  à  5  thllr.

12  —  3  Corporals,  à  4  bbllr.  4

7  .  12  .3  Tambours,  à  2  thllr.  12  gr.

47  6  .18  Gefreyte,  à  2  thllr.  15.  gr.

5.  12  2  Grenad.-Gefr.  à  2  thllr.  18  gr.  —-26-

  6  10  Grenad.  à  2  thllr.  15  gr.

237.  12  =  95  Gemeine,  à  2  thllr.  12  gr.
4.  1.  Dragoner,
5  .  1  Prov.-Wagen=  und  1  rren,  Knecht,  às24  thllr.
        <pb n="210" />
        206

2  Thllr.  12  gr.  1  Steckenknecht,

4  —  .Gewehrgeld,
2475—  .Auf  Eine  Compag.  Monatblich.
.490750  Thllr.  —  gr.
Hierzu  "
Auf  3  Quer-Pfeiffer,  à  2)  thllr.  bey  dem
3.  Staabs-Compag.  7  —  „
Item  der  Staab  248  12  =
5006  —  „=Ferner:

Auf  die  von  denen  redueirten  Bataillons  agreirten  Officiers

biß  zu  deren  würckl.  accommodement.

50  Thllr.  —  gr.  Obrist-Lieutenant  Brause,

40  —  .  Major  Zeidler,

12  —  Regim.-Quartiermeister  Romanus,
12  —  -ß  Adjutant  Böhme,  "
30  —  2  Capitaine  Osterhausen,

30  —  -  Gannß,

30  —“  -  Miltiz,

30  —  —  -  Keyser,

30  —  -  -  Wolframßdorf,
266—  —  --Summa

  auf  das  Birckholzl.  Regiment  Monathlich
5270  Thllr.  —  gr.

General-  Majors  Utterod  Regiment  zu  Fuß.

Wie  vorhero  beym  Birckholzischen  Regiment  specifieiret,  auf  den

Auf  die

Staab  und  Zehen  Compagnien  Monathlich
5006  Thllr.  —  gr.
Hierzu  noch
von  denen  reducirten  Bataillons  agreirten  Officiers
bis  zu  deren  würckl.  accommodement.

50  Thllr.  —  gr.  Obrist-Lieutenant  d'Egidy,

40  —  .  Major  Schönberg,

12  —  Regiments-Quartiermeister  Wolffersdorff,
30  —  „  Capitaine  Rothe,

30  —  -  -  Edlingen,

30  —  OD  Wangelin,

30  —  "  -  Burdorf,

30  —  OD  Rahden,

252  „

—  3z3332  thllr.  —  gr.

—*  TT7*  x-Summg.

  5258  thllr.  —  gr.
General-Kajors  von  NRöbel  Uegiment.

Ebenfalß  auf  den  Staab  und  gehn  Compagnieen  Monathl.

5006  thllr.  —  gl.
        <pb n="211" />
        Hierzu  noch

207

—  —

auf  die  von  denen  reducirten  Bataillons  agreirten  Ofliciers  biß  zu

deren  accommodement:

50  Thllr.  —  gl.  Obrist-Lientenant  Marwiz,

40  -  —  -  Major,  Baron  de  Taube,

12  —  .  Adjutant  Rufs,

30  —  Capitaine  Taubenheim,

30  —  „  -  Haugwiz,

30  „  —  5  -  Seideliz,

30  —  -  Rumohr,

30  —  =  -  Plöze,
252  —  -  252  thllr.  —  gl.

Hierzu  noch

Summa  5258  thur.  —  gl.

Gbristens  von  Vornstät  Regiment.
Gleich  vorigen  auf  den  Stab  und  Zehen  Compagnieen

5006  thllr.  —  gl.

auf  die  von  denen  reducirten  Bataillons  agreirten  Olliciers  biß  zu

50  Thllr.

sKaaaananseeneaueu

M

Hierzu  noch

.—.

gl.

M  A

M  M#  V#  M

deren  accommodement:
Obrist-Lientenant,  Herzog  Friedrich  zu  Sachßen-Weißenfelß,

Regiments-Quartierm.  -la  Grange,
Adjutant  Denzler,

Capitaine  Gaudeliz,

-  Harstall,
-  Schüz,

"  Haugwiz,
"„  Borßdorf,

M#

224  thllr.  —  gl.
Summa  5230  thllr.  —  gl.

Sbristen  Jordan's  Uegiment.
Nicht  minder  gleich  vorigen  auf  den  Staab  und  Zehen  Compagnien

5006  thllr.  —  gl.

#

Auf  die  von  deuen  reducirten  Bataillons  agreirten  Oflciers,  biß  zu

40  Thllr.

12
12
30
30
30

—*  M

1416  1

gl.

-
“
3
-

deren  accommodemem:
Major  Fryfertig,
Regiments-Quartierm.  Wesing,
Adjutant  Kettwiz,
Capitaine  Klengel,
5*  Gerßdorf,
-  Schrahn,
        <pb n="212" />
        30  Thllr.  —  gr.
30

*

208

Grauel,
Bose,

*

7’

–  -

214

-7

214  thllr.  —  gl.
Summa-  5220  thllr.  —  gl.

In  also  die  Monathliche  Verpflegung  der  Infanterie:

Leib-Gare.  .  10352  thllr.  —  gl.
Compagnie  Cadttts  .1103  =  8  -
Birkholzl.  Regiment  .  ..  .  5270  —  4
Utterodisch  ..  ..  .  5258  —  -
Röbelis  5258  —  -
Bornstätisch  .  .  5230  .  —  -
Jordanisch  .  5220-——-Hierzu

  noch  "

1293  Thllr.  23  gl.  Quartier=  und  Service-Gelder  dem  Staabe  und
denen  8  Compagnieen  Birkholzischen  Regiments,
so  in  Dreßden  zur  Garnison  stehen,  alß;  «

—  Thllr.  —  gl.  Obrister,  hat  freye  Wohnung,  im  Gouvernementshause,


5  —  Oubrist-Lieutenant,

—  —  -  Major,

2.  6  =  Regiments-Quartiermeister,

2  =  6  -Adijutant,  #

1  „  6  =  Auditeur,  so  zugleich  Secretarins,

1  "  6  =  Feld-Prediger,

1  =  3  Feldscherer,

2  -  —  -  Wagenmeister,

2  20  -Probkos  mit  zwei  Leuten,

322  —  8  Capitains,  à  4  thllr.,

31  —-  8  =  Lieutenants,

31  „  8  8  Sous-Lizutenants,  à  3  thllr.  22  gl.

31  „  8  =  8  Fähbnrichs,

28  —  24  Sergeanten,  à  1  thllr.  4  gl.,  «

40«-—-40Untckofsikiets,å1-—-24-—-24Cotvorals3,.ä1-s—-



  ä1-—··-2-—--2Quer-PfeifferbeyderStaatss-Compagnie,


144--——-144Gefreyten,

16-—-16Grcnad.-Gefreytk,

80-——-80Grenadiers,  »
760-—--760Gcmeine,

8-—--8Dragoner,

16-—--16Prov.-Knechte,

8-——-8·Steckenknechte,..
1293i23-Sa.Monathlich.
        <pb n="213" />
        209

Quartier=  und  Service-Geld  denen  commandirten
  3  Unterofficiers  und  50  Gemeinen,  so
in  der  Vestung  Pleißenburg  Garnison  halten,
und  in  deren  baraque  liegeen  33  khhllr.  4  gl.
Der  Infanterie  Ordonanzhauf  .  5  -Ê-  —  --Auf
  den  in  Otterndorf  (nach  Sachsen-  -Lauenburg
  gehörig)  lisgenden  Rähmich  mit  12
Mann  "„r  ..  45  =  12  =
Summa  auf  die  ganze.  Infanterie  Monathlich
-  39,088  thllr.  23  el.

seib--Garde  Trabanten  zu  Cuf.
100  Thllr.  —  gl.  Der  Hauptmann,

50  --—  —  Capit.  Lieutenant,

25  —  -  Lieutenant,

20  -—  —  --  Sous-Lieutenant,

10  -  12  =  Fourier,

9  .15  -Musterschreiber,

7  —  0Feldscherer,

10  =  12  -denen  2  Pfeiffern,  à  5  thllr.  6  gl.,
10  =  112  =  2  Tambours,  à  5  =  6  =
56  —  2  8  Nottmeister,  à  7.  =  —  -
383  —  6  „.  J3  Trabanten,  à  5  =  6
682  =  9

Thut  Monathllch
682  thllr.  9  gl.

Vestungs-Commandanten
samt  Zugehörigen  Persohnen,  Zu  Dreßden.
200  Thllr.  —  gl.  alß  Ober-Commandant  zu  Neu=  und  Alt-Dreßden,
General-Lieutenant  von  Birkholz,

115  12  =  Commandant  Zu  Alt-Dreßden,  Obrister  Borck,
incl.  15  thllr.  12  gl.  Haußzinnb.

115  12  --  Unter-Commandant  zu  Neu-Dreßden,  Obrister
-  von  Wolden,  ebenfalß  mit  so  viel  Hauß-Zinnß,
30

M  M

—  -  Stadt-Major  Starcke,
=  Dem  Proviantschreiber  Kaphahn.

Leipzig  und  Vestung  Pleißenburg.

200  Thllr.  —  gl.  Gouverneur,  General-Major  von  Minckwitz,
100  —  .  Commandant  der  Vestung  Pleißenburg,  Obrister
Christoph  Abraham  von  der  Sahlan

10

36=  —  .Denselben  alß  Capitaine.  „
20  —  Capitaine-Lieut.  Pru  d’lomme,

14  =  .  .  Adjutant  Vogel  bey  der  Stadt,

12  —  .Wachtmeister  Gerüke  bei  der  Vestung,  »
10--——-Provtant-Berwa1ier.-s·-Sachsen-Chronik

  f.  Verg.  u.  Geg,  I.  2.  14
        <pb n="214" />
        100  Thllr.  —  gl.

36

15

28

80  Thllr.

60

100

25

200

2

K

A

Beym  Haupt-Zeughause  zu  Dreßden.

Thllr.

M

K  A  M

Kaen

M

A¼MMAA  M

210

—

Wittemberg.

der  Sahla,
Demselben  als  Capitaine,

#

dieser  lebet  und  ohne  Consequen:,
Einigen  Vestungs-Bedienten,  alß:

—
d

Commandant,  Obrister  Hannß  Christoph  von

Dem  Ingenieur  Werckner  und  Zwar  nur  so  lang

12  thllr.  —  gl.  dem  Wachtmeister  u.  Adjutanten,

—  -Dem  Seecretario,

VU  M

12

Zwey  Wallsezern,  à  34  thlr.,
Dem  Stockmeister,

so  das

VI  suprs  Schanz-Zeug  und  die  Karren

mit  außbeßert.
Berg-Vestung  Königstein.
—  gl.  Commandant,  Obrister  Flemming,

Sonnenstein.
—  -Commandant,  Obrist-Lieut.  Knoche.

Senfftenberg.

—  -  Commandant,  Obrister  von  Rochau.

Stolpen.

—  -  Commandant,  Capitaine  Schönberg.

Thut  Monathlich
1307  Thllr.  12  gl.

Artillerie.

—  gl.  Obrister  Keßel,

#u#

d
*——
Kv##

Ober-Ingenieur  Planke,
Ingenieur  Erich,
-Niemburg,
Stückgießer  Andreas  Herold,
Mechanicus  Böling.
Offieianten.
Zeug-Hauptmann  Schmidt,

A  ##

VU  M

A

der  Pulvermühle,

Ober-Zeugwärter  Nicolaj,
-  Krause,
-  Klipgen,

Artillerie-Schreiber  Albert,

A

Zeugdiener  Haberland,
-  Pieliz,

AM  A  M  A

Zeugwärter  zu  Alt-Dreßden,  Seyrich,

Ober-Inspector  derer  Civil-Gebäude,  Starcke,
Hauß-Zeugmeister  Johann  Georg  Richter,

Ober-Zeug-Schreiber  Heinze,  incl.  5  thllr.  wegen
        <pb n="215" />
        0

o

85

74
64

Werckleute

17  Thllr.

——  ——dese  uen  c  d0  GEGE  CO0  J  J

——.  ———————

M  M  M  M

K

K

§5*

M

M

M  M  M

M

M

M  M

M  M

§6l#

****n2  A  M  Avd#  M

AAMA

M

16

r.

M

M

M

M

211

Zeugdiener  Weise,
Fourier  Weydlich,

Spielleute.

Trommelschlager  Pann,
-  Staude,
-  Stumpf,
Pfeiffer  Gutschlicht,
-  PeflugBeil,

Regimentsdiener.
Hchirmer  1  so  auf  die  Gefangenen  bestellet,
,  .
Feuerwerker.
Erste  Rotte  von  16  Mann,  jedweder  5  Thllr.  8  gl.,
Connétables.
Andere  Rotte  von  16  Mann,  à  4  thllr.  16  gl.,
Dritte  Rotte  von  16  Mann,  à  4  —

auch  andere  zum  Geschirr=  und  Bau-Wesen

u  AAARARRR

KuoaaaaansAK  un

MA  rl  §#

K

MM  A

M

bestälte  Persohnen.

.  Bauschreiber,  Christian  Seyler,

Schanz-Bauschreiber  zu  Alt-Dreßden,  Kupfer,
Batterie-Meister,  Grohlich,
Stückverschneider  Ringer,

Frei-Gießer  und  Brunnenmacher  Michael  Barth,

Pulvermacher  Grunewald,

Korn-Knecht  Faber,

Kohl-Knecht  Weber,  auf  der  Pulver-Mühle,
-  Strache,

Vestungs-Zimmer-Meister  Hannß  Geppert,

Ober-Hoff-Polier  beym  Zimmerwesen,

Zimmergeselle  Müzscherling,

-  Eger,
-  Proßer,
-  Fehrmann,

Brückmeister  Richter,

Waffen-Polier  Ziegelbauer,

Büchsenmacher  Röber,

Wagenmeister  Dietrich,

Gezeltschneider  Steckel,

Wallmeister  Schmidt,

Wallsezer  Dieze,

-  Winzer,

12  Handlanger  oder  Schneller,  à  4  thllr.,

Thorwarter  beym  Haupt--Zeughause,  Voigt,

Thorwarter  im  Zimmerhoffe,  Schmidt,
14
        <pb n="216" />
        2#12

—  —u  —

24  Thllr.  —  gr.  6  Wagen-Knechte,  à  4  thllr.,

4  „  —  „  Profos  SpPancke,
Thut  die  Artillerie-Verpsflegung  beym  Haupt-Zeughause
  zu  Dreßden  mit  denen  Werckleuten  und  anderer,
  zum  Geschirr=  und  Bauwesen  gehörigen  Persohnen
  Menathl.

952  thllr.  19  gl.
Hierzu
Die  Artillerie-Persohnen  zu  Wittemberg.
10  Thllr.  —  gl.  Zeugwärter  Lanckisch,
—  „  Faourier,

6  "8

14  —  „  3  Büchsenmeister,  à  4  thllr.  16  gl.

8  „  —  „=  2  Büchsemmeister,  4  —

3  „  12  -  1  Handlanzer,

1.—  -  Zu  nothwendigen  Außgaben,  so  beym  Haupt-Zeughause

  zu  berechnen.
Monathl.  42  thllr.  12  gl.
Artillerie-Persohnen  zu  Pleißenburg.
10  Thllr.  —  gl.  Zeug-Lieutenant  Richter,
6  „  —  -Zeug-Diener  Gleinert,
23  „  8  -5  Büchsenmeister,  à  4  tbllr.  16  gl.
Monatl.  39  thllr.  8  gl.

Artillerie-Persohnen  auf  der  Berg-Vestung  Königstein.

10  Thllr.  —  gl.  Zeugwärter  Lödel,
5  8  gl.  1  Büchsenmeister,
18  16  --4  Biuchsenmeister,  à  4  thllr.  16  gl.
4  —  .  1  Büchsenmeister,
Monatl.  38  thllr.

Auf  dem  Hause  Sonnenstein.

10  Thllr.  —  gl.  Zeugwärter  Haubold,  verrichtet  Darneben  Zugleich
Bau-Schreibers  Dienste.
16.  —  4  Connétables,  à  4  thllr.  —  gl.
Mon.  26  thllr.  —  gl.

Artillerie-Persohnen  des  Hauses  Stolpen.
8  Thllr.  —  gl.  Zeugwärter  Hermann.

Zu  Torgau.
8  —  .  Zeugwärter  Ulciej,
5  8  „  Aeltester  Büchsenmeister  Eberwein,
8  —  =  2  Biuchsenmeister,  à  4  thllr.
Mon.  21  thllr.  8  gl.
Summa  der  Verpflegung  auf  die  sämtl.  Zu  Dreßden  und
obbemelten  Orthen  befindl.  Artillerie-Persohnen
Menathl.  1127  thllr.  23  gl.
        <pb n="217" />
        443

·  Garnisonder»Hktg-Meflnng.Mnigsl-in.
—  Thllr.  —  gl.  —  pf.  Commandant,  1

18  —.  —  „  Lieutenant,
11:"  21  =  3  "  Wachtmeister,
14  .  —  =  „  Garnison-Prediger,
16  —  .  —  .Bauschreiber,  so  Zugleich  Prov.-Verwalter
  und  Bettmeister,
3.  12  —  -Brunnensteiger,
7  —  =  .  2  Zimmerleute,  à  3  thllr.  12  gl.
13  12—  3  Corporals,  à  4  12=11
  „„  6  „  —  3  Gefreyte,  à  3  „"  188  „"
7  —  —  =  —  -  2  Spiel-Leute,  à  3  12  -
100  —  —  .  30  Gemeine,  à  3  12
3  "  12  —  .Regimentsdiener,
2  „  12  -—  „Zulage  dem  jehnigen,  so  das  Lauten,  Singen

  und  Schnklmeisters-Dienste  verrichtet.
Thut  Mon.  213  thllr.  3  gl.  3  r

Garnison  des  Hauses  Sonnenstein.
—  Thllr.  —  gl.  Commandant,

6  =  12  --Wachtmeister,
3.  18  --Musterschreiber,
3  .  12  „Feldscherer,
13  4  12  =  3  Corporals,  à  4  thllr.  12  gl.
7.  —  =  2  Tambours,  à  3  „  12  „
11  6  -3.  Gefreyten,  à  3  18=122
  -  12  =  35  Gemeine,  à  3=  12  „  „
3  12  =  1  Fourier-Schüz  des  Ober-Commandanten.

Monathl.  171  thllr.  12  gl.

#  Eqnippage-Ambt.

120  Thllr.  —  gl.  auf  40  Pferde,  à  3  thllr.  vor  die  Gen.-Commiss.-Canzley,
  Feld-Casse  wie  auch  Staab=  und
Lazareth-Medicorum,  ltem,  derer  beide  Apothecker
  und  Feldscherer-Wagen.

—  .3  Schirrmeister,  à  5  thllr.,

8  2  —  21  Schmidt,

—  -  18  Knechte,  à  3  thllr.

„Mon.  197  thllr.

—"/#

cfeld-  Lazareth.
40  Thllr.  —  gl.  Medicus,

20  -Ê-  —  =  Lazareth-Verwalter,
30  —  -Apothecker  Gottfried  Moriz  mit  dem  Gesellen,
11.  —  Purediger,
        <pb n="218" />
        214

20  Thllr.  —  gr.  Feldscherer,

16

2

——“

500  Thllr.  —

100
100
85
30
40
16
40
25
20
20
20
25
17
12
10

.

ê*rlbr  M  *

A  A  M

A  AS  KA  K

N

A

A  A

2  Fleischhauer,  à  8  Thllr.
Mon.  137  thllr.

Vestungs-  Reparatur-Geld.

gl.
Monathlich  500  thllr.  —  gl.

Pension,  auch  Warte-  und  Gnadengelder.
100  Thllr.  —  gl.  Herzog  Wilhelm  Christian  zu  hollstein,

—
—

—
—m—

—4
—..
—.=—

———.—
——

12

8

General-Lieutenant  von  Neidschüz,
Obrister  Sajatowiz,
Obrister  Christoph  Bernhard  von  Löbe,
Obrister-Lieuten.  Dehler,
Obrist-Wachtmeister  Rödern,
-  Kolba,

Rittmeister  Kickebusch,

-  Döring,
Stallmeister  Milkau,
Capitaine  Troilo,

Kuuuns  d#

KA“A  àK

MA  M

*uz

-  -  Sander,

-  -  Wehlen,

-Lieutenant  Baron  von  Rackniz,
-  -von  Löben,

A  Ai

gewesener  Feld-Prediger  des  reducirlen  Dohnaischen
  Bat.,  Gottfried  Lehmann,

Gewesener  Feld-Prediger  beym  Equippage-Ambt,
M.  Stegern,

Sophia  Elisabetha  Fischerin,

Zinckens,  Trompeters  Wittib,  1

Caspar  Tiller,  Churf.  gewesener  Leib-Knecht.
Thut  Monathl.  691  thllr.  12  gl.

M

e

*

Summa  Summarum  der  monathlichen  Verpflegung  des

gantzen  Militair-Etats

Monathl.  84,957  Thllr.  12  gl.  3  pf.
Jährlich  1,019,490  Thllr:  3  gl.  —  pf.

Im  Jahre  17003)  standen  23  Schwadronen  schwere  Kavallerie,
  18  Schwadronen  Dragoner,  und  24  Bataillone  Infan-:)

  Der  Etat  der  kurs.  Armee  im  Jahre  1701  (in  Polen)  war  folgender:
Cavallerie-Leibgarde  zu  Pferde,  (Kürassier);  Königin  Kür.;  Steinau-Kür.
  (als  Ronnov  1748  reduc.);  Kurprinz-Kür.;  Polnische
Garde  zu  Pferde;  Milkau-Dragoner  (1717  mit  St.  Paul  vereint,
und  Birkholz  genannt;  endlich  Kochtitzky-Kür.),  Gersdorf-Drag.  (als
Benkendorf-Kür.  1778  reduc.);  Martinitz-Drag.  u.  Golz-Drag.  (als
Prinz  Sondershausen-Kür.  1748  reduc.)  —.  Infanterie:  Reg.  König  (später
Low);  Kurprinz  (später  zu  Niesemeuschel);  Thielau  (1717  der  Garde  ein-
        <pb n="219" />
        215

terie  unter  dem  General  Flemming  in  Liefland,  und  blockirten
Riga;  1703  4)  aber  bestand  die  sächsische  Armee  aus  8  Garde-Regimentern,
  32  Schwadronen  oder  8  Regimentern  Kürassieren  und
eben  so  viel  Dragonern,  24  Bataillonen  oder  12  Regimentern
Infanterie,  1.  Bataillon  Artillerie,  6  Regimentern  Defensioner  und
2  Regimentern  Ritterpferde,  )  die  aber  größtentheils  von  den
Rittergütern  und  Stadträthen  gestellte  Knechte  waren  und  zusammen
  1800  Pferde  betrugen,  während  die  Defensioner  5)  ungefähr

—.  JJ

verleibt);  Steinau  (1748  als  Jasmund  reduc.);  Leibgarde  (später  Kurfürst.);
  Egidy  und  die  Litthauer.  —  Letztere  waren  kleine  gedrungene  Leute,
daher  noch  bei  uns  das  Sprichwort  von  kleinen  Leuten:  „Er  ist  ein  Litthauer.“


1)  Der  Etat  des  kurf.,  Schulenburgischen  Korps  in  Polen,  im  Jahre
1706,  war  dagegen  folgender:  Cavallerie  —  Chevaliers-Garde-Kürassier;
  v.  Beust=  (als  Graf  von  Sachsen  1717  reduc.)  u.  v.  Eichstädt-Kür.,
ferner  Baireuth=  (1717  dem  Reg.  Prinz  Friedrich  von  Weißenfels  einverleibt),
  Wrangel=  (als  Brenkendorf-Kür.  1778  reduc.),  Fürstenberg-,
Dünnewuld-,  (als  Arnim-Kür.  1778  reduc.),  Oppel-,  Flemming-,
und  Jordan-Dragoner:  Infanterie:  v.  Jörgens,  v.  Bose  od.  zweite
Garde  (1748  reduc.),  v.  Preuß,  v.  Drost  (1710  reduc.),  v.  Nitzmitz,  v.
Schulen  burg,  v.  Mudrach,  v.  Quojen,  v.  Braun,  v.  Sack  (1705
zu  Kurprinz),  v.  Bassewitz  u.  v.  Wennecker.  —

5)  1702  wurden  laut  Königs  Befehl  vom  22.  Mai  die  Ritterdienste  abermals
  in  Anspruch  genommen,  und  es  ward  darin  ausdrücklich  gesagt:  „Demnach
  wir,  bey  Herausziehung  Unserer  geworbenen  Miliz  aus  dem  Lande  unter
andern  zu  dessen  Besten  machenden  Anstalten,  auch  die  Aufbiethung  derer
Ritter-Pferde,  um  selbige  auf  alle  Fälle,  einer  etwa  besorgenden  Unruhe,  zumahl
  bey  denen  aller  Orthen  anscheinenden  gefährlichen  Conjuncturen  parat
zu  haben,  vor  unendhbährlich  und  höchstnöthig  erachten"“  2c.  —  Die  Gefahr
war  aber  so  dringend,  daß  bereits  am  19.  Juny  d.  J.  ein  2.  Befehl  erfolgte,
welcher  sich  namentlich  dahin  ausspricht:  „Wir  zweiffeln  zwar  nicht,  daß  auff
Umsern  unterm  22.  May  jüngsthin  ergangnen  Befehl  die  Bereithaltung  derer
Ritterpferde  gebührend  bewerkstelliget  worden  —  demnach  wir  aber,  damit  die
schuldige  Gestellung  desto  unfehlbarer  und  auf  erste  von  Unserer  Generalität
ergehende  Ordre  geschehe,  solche  Verordnung  nochmahln  zu  wiederholen,  die
Nothdurfft  befunden  2c.“"“  —  Am  2.  Juny  1702  erließ  der  König  auch  den  Befehl,
  daß  zu  Aufbringung  der  erforderlichen  Mannschaften  durchs  Loos  geworben
  und  alle  Leute  von  18.  bis  zum  50.  Jahre  dazu  genommen  werden
  sollten.  Wie  aber  dieser  Befehl  respectirt  worden,  zeigt  die  Stelle  in
dem  Mandate  vom  1.  Juli  1702,  wo  es  heißt:  „Welchergestalt  wir  berichtet
worden,  daß  als  einiger  von  unsern  Beamten  die  junge  Mannschafft  an
Bauerssöhnen,  Knechten  und  Hausgenossen  in  das  Amt  beschieden,  um  aus
selbigen  die  ihnen  angesetzten  Rekruten  durchs  Looß  aufzubringen,  von  denselben
  nicht  ein  Einziger  erschienen,  sondern  sich  fort  und  an  andere  Orte  beeben“
  2c.  —  Den  15.  Mai  1704  erging  ein  Königl.  Befehl,  „daß  die  Städte
4  verproviantiren  und  mit  Handmühlen  versorgen,  auch  ihre  Bürger  mir
Gewehr  versehen  sollten“,  sowie  auch  am  23.  Aug.  ein  Patent  wegen  Aufgebots
  der  Mannschaft  „zu  Befestigung  deren  haltbaren  Städte  nach  dem  Quatemberfuß".
  Die  Auszütung  hatte  der  General-Feldzeugmeister  von  Zinsendorf.
  Das  größte  Aufgebot  aber,  wo  ausser  den  Ritterpferden  auch  Mannschaft
  aufgeboten  und  ausgehoben  wurde,  ward  durch  das  Mandat  vom  21.
Sept.  1709  ansgeschrieben,  worauf  wir  später  zurückkommen  müssen.  —

6)  Das  Defensionswerk  ward,  wie  wir  bereits  S.  157  sahen,  durch
Joh.  Georg  lI.  nach  dem  Befehle  vom  23.  Febr.  1613  aufgerichtet,  die  Ausführung
  desselben  hatte  der  Obrist  Centurio  Pflugk,  Hauptmann  zu  Nossen.
        <pb n="220" />
        216

—

5000  Mann  ausmachten.  Letztere  wurden  1711  in  Landmiliz—
oder  Kreis-Regimenter  verwandelt.  1)  —  Während  dieses  Zeitraumes
  bis  1706  waren  wieder  4  Regimenter  zu  Pferde  und  2  Regimenter
  zu  Fuß  errichtet  worden;  weil  jedoch  der  erfolgte  Alt-Raustädter
  Friede  für  jetzt  alle  sächsische  Truppen  aus  Polen  zurückrief,
  und  Sachsen  keines  so  zahlreichen  Heeres  bedurfte,  schickte
Fr.  Angust  I.  9000  Mann,  außer  den  schon  vorher  in  holländischem
Solde  befindlichen  6000  Mann,  nach  dem  untern  Rheine,  und  diese
fochten  bis  zum  Utrechter  Frieden  in  den  Niederlanden.  —  ·

Kaum  hob  sich  drei  Jahre  darauf  durch  die  Niederlage  Karls  XII.
bei  Pultawa  das  Uebergewicht  der  schwedischen  Partei  in  Polen
gänzlich  auf,  als  Fr.  Angust  J.  von  Neuem  den  Thron  dieses  Reiches
bestieg,  und  mit  11,000  Mann  dahin  abging,  um  hier  den
noch  immer  wirksamen  Einfluß  der  Schweden  völlig  zu  vernichten.
Da  nun  die  Truppen,  welche  sich  noch  in  den  Niederlanden  befanden,
  nicht  sogleich  zurückgezogen  werden  konnten,  und  dieser
neue  Krieg,  dessen  Ende  mit  Gewißheit  gar  nicht  abzusehen  war,
von  Zeit  zu  Zeit  die  Anstrengung  aller  Kräfte  erforderlich  machte:
so  wurden  nach  und  nach  4  Regimenter  Infanterie  und  1  Regiment
  Dragoner  errichtet,  auch  die  Chevaliersgarde  auf  4  Brigaden,
  jede  zu  60  Mann,  gesetzt.  Um  zugleich  Sachsen  gegen  je-Der

  Defensions-Proceß  wegen  der  Landesdefension  ist  vom  25.  Oct.
1663,  in  dem  auch  fest  gesetzt  wurde,  daß  die  Defensioner  nicht  außer  Landes
geführt  werden  und  die  Verfassung  der  Ritterpferde,  des  Heerfahrtswagens
und  der  Schanzgräber  durch  das  Defensionswerk  nicht  aufgehoben  werden
sollte.  Es  waren  3000  Mann  in  6  Fähndel  zu  500  Köpfen  getheilt:  das
Dresdner,  Torgauer,  Wittenberger,  Leipziger,  Zwickauer
und  Freiberger.  Es  erhielten  aus  der  Steuer:  der  Leutnant  100  fl.  jährliches
  Wartegeld,  der  Fähndrich  60  fl.,  der  Feldwebel  30  fl.,  der  Führer
25  fl.,  der  Fourirer  25  fl.,  der  Musterschreiber  25  fl.;  außerdem  waren  noch
3  Gemeinen-Webel  und  6  Corporale,  sowie  5  Trommelschläger  und  zwei
Pfeifer  bei  jeder  Compagnie.  Bei  den  Exercierübungen  erhielt  der  Leutnant
täglich  8  gr.,  die  Unterbefehligshaber  jeder  6  gr.,  und  der  gemeine  Knecht
oder  Soldat  3  gr.  —  Auch  erschien  am  23.  Jun.  1684  ein  das  Defensionswesen
  betreffender  Extractsbefehl.  Nach  diesem  sollte  die  Kleidung
durchgehends  gleich  sein  und  aus  Rock,  Hut,  Strümpfen  und  Degengehenk
bestehen.  Die  Farbe  des  Tuchs,  wie  auch  die  Fütterung  sollte  grau,  die
Aufschläge  roth,  die  Knöpfe  von  Zinn,  die  Ermel  an  Klappen,  und  damit
die  Gewehre  und  die  Lunten,  und  sie  sonst  auch  damit  bedeckt  würden,  so  sollten
  sie  etwas  weit  sein.  Rock,  Strümpfe,  Ober=  und  Untergewehr  sollten
dem  Krechte  zwar  angeschafft  werden,  wurden  aber  bei  dem  Gerichte  so  lange
aufbewahrt,  bis  Musterung  gehalten  oder  Fortzug  sein  würde.  —  Die  Unterwehr
  bestand  übrigens  in  einem  kurzen  Haudegen  an  einem  um  den  Leib
gegürteten  büffelledernen  Wehrgehenke.  —  Ebenso  erging  am  15.  Nov.  1688
ein  Patent  wegen  der  Defensioner-Aufforderung.  —  Das  Patent  Friedrich
Augusts  von  1704  (ohne  Datum)  spricht  sich  übrigens  dahin  aus,  daß  die
zur  Defension  gelieferte  Mannschaft  nach  drei  Jahren  ihrer  Dienste  entlassen
und  zu  ungehinderter  Fortsetzung  ibrer  Nahrung  zurückgeschickt,  auch  bei
Gewinnung  des  Meister=  und  Bürgerrechts  ihnen  Vortheile  gewährt  sein,
sowie  sie  von  jeder  andern  Werbung  befreit  bleiben  sollten.

)  Ueber  die  Kreis-Regimenter  und  deren  Einrichtung  an  einem
besondern  Orte,
        <pb n="221" />
        217
den  feindlichen,  besonders  gegen  einen  sehr  gefürchteten  schwedischen
Einfall  zu  schützen,  ward  außer  den  Ritterpferden  noch  die  junge
Mannschaft  von  20  bis  40  Jahren  aufgeboten,  die  ein  Heer  von
84,100  Mann  zu  Fuß  ausmachte.  5)  Im  Jahre  1711  ward  diese
junge  Mannschaft  wirklich  zusammengezogen;  doch  ging  sie  schon

s8)  Das  Mandat  vom  21.  Sept.  1709,  das  wegen  des  „besorglichen“  Einfalls
  eines  schwedischen,  unter  dem  General-Major  von  Crassau  stehenden  Corps
in  Sachßen  erlassen,  ordnete  nämlich  an,  sich  mit  allen  Kräften  zu  bewehren,  Gewalt
mit  Gewalt  zu  vertreiben;  die  Landregimenter  sollten  an  die  Grenzen  sich
ziehen,  alle  Grenzbewohner  sollten  mit  Gewehr  und  Munition  versehen  und  ihnen
„genugsame  Ober=  und  Unterofficiere  gegeben  werden“;  besonders  sollte  die
„Passierung  der  Elbe“.  verhindert  werden,  weshalb  man  sich  „mit  Aufsitzen
  der  Nitterpferde  parat  halten  sollte",  „nicht  weniger  auch  ihre  Jäger
und  Schützen“;  ferner  sollten  die  Schützengesellschaften  der  Städte  sich  rüsten
und  „das  Landvolk  sollte  sich  an  die  nahe  gelegenen  Hölzer  salviren  und
solche  verhauen.“  —  Im  Jahr  1709  wurden  in  ganz  Sachsen  wider  die  so
sehr  gefürchteten  Schweden  84,100  Mann  aufgeboten,  und  zwar  in  3  Aufgeboten
  von  gleicher  Zahl.

als:  11,460  Mann  aus  der  Oberlausitz,

7,650  -  -.  Niederlausitz,
21,040  -  =  dem  Meißner  Kreise,
13,300  2  Leipziger  Kreise  mit  den  Stiften  Merseburg,
  Zeitz,  Naumburg,
5,800  -  -  2  Churkreise,
13,400  -„  Erzgebirgischen  Kreise,
4,000  -  -  :  Voigtländischen  Kreise,
1,350  -  -  -Neustädtischen  Kreise,
6,100  =  -„  =  Thüringschen  Kreise.

84,  100  Mann  von  20—40  Jahr  zum  ersten  Aufgebote.

Das  Ausschreiben  ist  vom  Fürsten  Egon  v.  Fürstenberg  unterfertigt.  Auch  erschien
  unterm  13.  Sept.  noch  ein  Generale  zur  Erläuterung  des  Mandats.  —
Nach  diesem  Generale  loste  sich  der  dritte  Mann  ein;  es  durfte  aber  Finer
für  den  andern  um  Gekd  eintreten.  Ferner  erschien  aber  auch  uskterm  2.  Sept.
1710  noch  eine  Instruction  „vor  die  Offiziers  zu  Exerzirung  der  aufgebothenen
  Mannschafft  von  20  biß  40  Jahren  so  das  Gewehr  zu  tragen  tüchtig
und  hiervon  expresse  nicht  exiwiret.“  —  Nach  dem  Befehl  vom  5.  Febr.  1711
waren  jedoch  folgende  Personen  eximirt:  „die  Apotheker,  Goldschmiede,  Barbierer,
  Bader,  Buchdrucker,  adliche  Schützen  und  Jäger,  „wenn  sie  würklich  in
solchen  Diensten  und  Verrichtung,  als  besoldete  beständige  Diener  stehen
(worunter  aber  diejenigen  so  Uns  gegen  Einfange-Geld  oder  Depuiat,  Vogelstellen,
  Rebhühner  fangen  oder  die  Aufsicht  auf  Fluren  haben,  nicht  zu  rechnen),
  Raths=  u.  Gerichtspersonen  in  den  Städten,  die  Knechte  der  adlichen
Freigüter,  der  Doctoren,  Licenciaten  und  Rathherren-Söhne  in  den  zu  dem
engern  und  weitern  Ausschuße  gehörigen  Städten,  so  lange  sie  in  der  Familie
sind“,  Richter  und  Gerichtsschöppen  auf  dem  Lande,  Kaufleute  und  Kramer,
die  zur  Vermögenssteuer  gaben  und  laut  Generalaccise  über  1000  Thlr.  Verkehr
  hatten.  Endlich  ward  noch  am  10.  April  1711  ein  Mandat  „wie  es
wegen  eines  besorgenden  gewaltsamen  Einbruchs  mit  der  Stellung  des  Landvolks
  zu  halten“,  erlassen,  das  noch  weit  mehr  darthut,  wie  man  den  Schweden
  fürchtete,  und  nicht  unwichtig  für  die  Geschichte  jener  Zeit  ist  (vgl.  Hoffmann
  Cod.  Leg.  Mil.  Sax.  S.  36  ff.).  —  Schon  sollte  das  2.  Aufgebot  formirt
  werden;  im  1.  sollte  der  6.  Mann  auslosen  und  im  2.  der  5.  Mann.
Auf  den  Treffloosen  standen  die  Worte:  „Für  das  Vaterland“,  und  selbst
die  Bergleute  waren  davon  nicht  eximirt.  —  «  «
        <pb n="222" />
        218

.

nach  vier  Monaten  wieder  auseinander,  weil  alle  Besorgnisse  eines
Angriffes  von  Seiten  Schwedens  verschwunden  waren.  —

Nach  manchem  blutigen  Treffen  mit  den  Schweden  und  Polen
wurden  endlich  diese  völlig  zur  Ruhe  gebracht,  und  die  Truppen
kehrten  nach  Sachsen  zurück,  wornach  bei  allen  Infanterie-Regimentern
  4  Compagnieen  reducirt  und  sie  auf  8  Compagnieen  von
91  Mann  gesetzt  wurden.  —  Die  Kürassiers  und  Dragoner  verloren
  ebenfalls  von  jedem  Regimente  2  Compagnieen,  so  daß  erstere
aus  6  Compagnieen  von  70  Gemeinen,  letztere  aber  aus  6  Compagnicen
  zu  80  Gemeinen  bestanden.  —  Die  Regimenter:  Königin,
  Leibregiment,  Wolfersdorf  und  Graf  Moritz  von
Sachsen-Kürassiers;  Leibdragoner,  Baireuth-,  Brauseund
  Saintpaul-Dragoner,  und  das  Seidlitzische  Infanterie-Regiment
  nebst  den  4  Compagnieen  Merscher  Freidragoner,  der
Heiduckencompagnie,  dem  Garnisouregimentezu  Dresden
  und  3  Compagnieen  Wittenberger  Garnison  wurden  völlig  aufgehoben,
  und  theils  unter  die  andern  Regimenter  vertheilt,  theils  verabschiedet.
  Die  beiden  Flemming'schen  Infanterieregimenter  wurden
  der  polnischen  Krongarde  einverleibt,  das  Dragoner-Regiment
Miers  der  Republik  Polen  als  eine  künftige  königliche  Garde  überlassen,
  und  die  in  Sold  gehabten  Regimenter  ihren  Herren  wieder  zurückgegeben.
  —  Nach  dieser  so  beträchtlichen  Verminderung  bestand
die  sächsische  Armee  aus  2  Garde-,  4  Kürassier-,  5  Dragoner=  und
10  Infanterie-Regimentern;  wovon  6000  Mann  unter  dem  Herzoge
  Johann  Adolph  von  Sachsen-Weißenfels  1718
nach  Ungarn  geschickt  wurden,  aber  schon  in  demselben  Jahre
wieder  zurückkamen.  —  Eine  15jährige  Ruhe  schaffte  nun  dem  Lande
einen  Theil  der  verlorenen  Kräfte  wieder;  das  schwächere  Heer  enti
  der  Landwirthschaft  weniger  Hände;  der  jetzt  fleißiger  bearbeitete

oden  trug  dabei  eine  bei  Weitem  reichere  Frucht,  und  Sachseus
Volksmenge  vermehrte  sich  ansehnlich.  Dies,  Alles  zusammengenommen,
  verschaffte  in  den  Jahren  1726  und  1729  dem  Könige  die  scheinbar
  günstige  Gelegenheit,  nicht  nur  eine  Schwadron  Grandmusketärs
  von  165  Mann,  eine  Leibgrenadiergarde,  ein  Janitscharen=
  und  ein  Grenadier-Regiment  zu  errichten,  sondern  auch
alle  Kürassier-Regimenter  mit  159  Mann,  die  Dragoner  mit  107
Mann,  und  die  Infanterie-Regimenter  mit  706  Mann  zu  vermehren,
  so  daß  Sachsens  Militärmacht  auf  7047  Pferde  und  19,415
Mann  Fußvolk  anwuchs,  welche  zusammen  ein  Heer  von  26,462
Mann  ausmachten.  Die  Blüthe  des  sachsischen  Heerwesens  in
dieser  Zeit  war  aber  eigentlich  das  große  Lager  oder  Campement
  bei  Zeithain.  9).  —  1731  ward  noch  das  Kürassier-Re-?)

  Sächsische  Armee  im  Lager  bei  Zeithayn  1730,  nebst  dem
Verzeichniß  der  bey  den  Regimentern  angestellt  gewesenen
Stabsofficiers.  Kavallerie.  Garde-Regimenter.  Chevaliersgarde:
Hauptmann,  Graf  Lagnasko,  General-Leutn.;  Graf  Montmorenci,  Gen.-Leutn.;
Cornets.  la  Haye,  General-Maj.,  von  Penzig,  Oberst;  1  Eskadron,  153  Mann.
        <pb n="223" />
        219

giment  Nassam  und  1732  wurden  die  drei  Kürassier-Regimenter
Graf  Promnitz,  Prinz  Gotha  und  Brand  errichtet.  —

—  Grandmusketärs:  Hauptm.  Fürst  Lubomirskj,  General-Maj.;  1  Esk.,  165  M.
—  Garde  du  Korps:  General,  Prinz  von  Weissenfels,  Oberster  von  Iirtholz.
von  Venediger,  Oberstleut.,  Maj.  von  Potocks,  6  Esk.,  12  Kompagn.,  867  M.
—  Gardekarabiniers:  Gen.  von  Baudissin,  Oberstleutn.  von  Dürrfeld,  Maj.
von  Rex,  Maj.  v.  Pröbig,  6  Esk.,  12  Komp.,  881  M.  —  Kürassier-Reimenter.

  Königlich  Prinz:  Oberster  von  Grosse,  Oberstl.  von  Brenkenhof,
Maj.  von  Gersdorf,  3  Esk.,  6  Komp.,  579  M.  —  Prinz  Friedrich:  Oberster
von  Grumkow,  Oberstl.  von  Münchau,  Maj.  von  Minkwitz,  3  Esk.,  6  Komp.,
579  M.  —  Polenz:  Oberster  von  Polenz,  Oberstl.  von  Bestenbostel,  Maj.
de  Maffee,  3  Esk.,  6  Komp.,  579  M.  —  Kriegern:  Oberster  von  Kriegern,
Oberstl.  v.  Arnstedt,  Maj.  v.  Reitzenstein,  3  Esk.,  6  Komp.,  579  M.  —  Dragoner-Regimenter.
  Chevalier  de  Saxe:  Oberster  Chevalier  de  Saxe,  Oberstl.
von  Schlichting,  Maj.  von  Plessen,  3  Esk.,  6  Komp.,  587  M.  —  Arnnstedt:
Chevalier  von  Arnstedt,  Oberstl.  von  Mirbach,  Maj.  von  Obernitz,  3  Esk.,
6  Komp.,  587  M.  —  Goldacker:  Chevalier  von  Goldacker,  Oberstl.  von
Leipziger,  Maj.  von  Schütter,  3  Esk.,  6  Komp.,  587  M.  —  Katten:  Chevalier
  von  Katten,  Oberstl.  von  Gersdorf,  Maj.  von  Obernitz,  3  Esk.,  6  Komp.,
587  M.  —  Grenadiers  zu  Pferde:  Chevalier  Wilhelm  Prinz  von  Gotha,
Oberstl.  von  Niesemeuschel,  Maj.  von  Henning,  2  Esk.,  4  Komp.,  317  M.
Summe  der  ganzen  Kavallerie  40  Esk.,  76  K.,  7047  M.  —  Ingenieurs.
Ingenieurskorps:  Generalleutn.  Bodt,  Obersten  Klatte,  Isenbrand,  Oberstl.
v.  Fürstenhof,  Maj.  Fäsch,  Maj.  Jauch,  44  M.  —  Artillerie.  Artilleriekorps:
  Generalmaj.  Schmidt  und  Obmaus,  Oberstleutn.  von  Wilster,  Maj.
Schmidt,  Maj.  Hautho,  1  Bat.,  4  Komp.,  658  M.  —  Infanterie.  Garde-Regimenter.
  Kadets:  Oberster  Baron  Rochau,,Oberstl.  v.  Minkwitz
Maj.  von  Krusas,  Maj.  von  Sternstein,  158  M.  —  Schpweitzerleibgarde:
Hauptm.  von  Prohinqve  Oberster,  Leutn.  von  Liebenau,  Leutn.  von  Parum,
120  M.  —  Grenadiersgarde:  Generalmaj.  Graf  Rutowskj,  Oberstleutn.
von  Frankenberg,  Maj.  von  Pirch,  Maj.  von  Schlieben,  2  Bat.,  12
Komp.,  1507  M.  —  Janitscharenbataillon:  Oberster  von  Unruh,  1  Bat.,
4  Komp.,  674  M.  —  Feld-Regimenter.  Erste  Garde:  Oberster
von  Weissenbach,  Oberstleutnant  von  Allnpeck,  Major  von  Dachrodt,
Major  von  Metzsch,  2  Bat.,  3  Kompagn.,  1434  Mann.  —  Zweyte
Garde:  Oberster  von  Jasmund,  Oberstl.  von  Schönermark,  Maj.  von  Pirch,
Maj.  von  Münch,  2  Bat.,  8  Komp.,  1434  M.  —  Königlich  Prinz:  Oberster
Baron  Riedesel,  Oberstl.  Baron  Wolfring,  Maj.  von  Dossow,  Maj.  von
Roßkowskj,  2  Bat.,  8  Komp.,  1434  M.  —  Prinz  Weissenfels:  Oberster  von
Schönbeck,  Oberstl.  von  Wobeser,  Maj.  von  Nostiz,  Maj.  von  Blankensee,
2  Bat.,  8  Komp.,  1434  M.  —  Marchen:  Oberster  von  Marchen,  Oberstl.
von  Stutterheim,  Maj.  von  Kospoth,  Maj.  von  Kühlewein,  2  Bat.,  8  Komp.,
1434  M.  —  Löwendahl:  Oberster  Baron  Löwendahl,  Oberstl.  von  Suhm,
Maj.  von  Broun,  Maj.  von  Watzdorf,  2  Bat.,  8  Komp.,  1434  M.  —  Wilke:
Oberster  von  Wilke,  Oberstl.  von  Benkendorf.  Maj.  von  Münchau,  Maj.  von
Sehdenz,  2  Bat.,  8  Komp.,  1434  M.  —  Prinz  Gotha:  Oberster  Prinz  von
Gotha,  Oberstl.  Baron  Haxthausen,  Maj.  von  Haynitz,  Maj.  Pfister,  2  Bat.,
8  Komp.,  1434  M.  —  Böhnen:  Oberster  von  Böhnen,  Oberstl.  von  Römer,
Maj.  von  Prittwitz,  Maj.  von  Eberhard,  2  Bat.,  8  Komp.,  1434  M.  —
Kaila:  Oberster  dü  Kaila,  Oberstl.  von  Karlowitz,  Maj.  von  Pflug,  Maj.
von  Wittern,  2  Bat.,  8  Komp.,  1434  M.  —  Weimar-Grenadiers:  Oberster
  von  Adeleps,  Oberstleutn.  von  Dempsie,  Major  von  Weißbach,  Major
  von  Bolberitz,  2  Bat.,  8.Komp.,  1434  M.  —  Freykompagnieen.
Königlich  Prinz  Grenadiers:  Hauptmann  Graf  Sulkowskj,  Oberster,
1  Komp.,  160  M.  —  Graf  Promnitz  Grenadiers:  Hauptmann  Graf
Promnitz,  Oberster,  1  Kompagnie,  160  Mann.  —  Schwarzburgrudelstadt-
        <pb n="224" />
        220

Der  Tod  des  Kurfürsten  Friedrich  August,  als  König  von
Polen  August  II.,  und  die  Wahl  seines  Sohnes  zum  Könige
von  Polen  veranlaßten  neue  Unruhen  in  dem,  von  so  vielen,  einander
  entgegenstrebenden  Parteien  zerworfenen  und  aristocratisch
überherrschten  Polen.  —  Die  sächsischen  Truppen  gingen  mit
Friedrich  August  II.,  oder  als  König  von  Polen  August  III.,  nach
dem  neuerlangten  Reiche  und  wurden  mit  zwei  Regimentern  leichter
  Cavallerie  verstärkt.  —  Auch  wurden  zum  Schutz  der  sächfischen
  Erblande  abermals  4  Regimenter  Landmiliz  errichtet,  deren
jedes  1979  Mann  stark  war  und  aus  4  Grenadier=  und  8  Musketier-Compagnieen
  bestanden.  Von  dieser  Zeit  an  bis  zum  Jahre
1745  10)  waren  zwar  die  Kürassier-Regimenter  wieder  auf  484,
sowie  die  Dragoner-Regimenter  auf  490  Pferde  herabgesetzt
und  durchgehends  in  2  Eskadrons,  jede  zu  3  Compagnieen,  getheilt
  worden;  allein  man  hatte  zugleich  2  Regimenter  leichte  Cavallerie
  (Chevauk  legers)  nebst  verschiedenen  Infanterie-Regimen-——.-



  Hauptm.  von  Brüchting,  Oberster,  1  Komp.,  160  M.  —  Summe
der  ganzen  Infanterie:  26  Bat.,  111  Komp.,  19,415  M.  —  Hauptsumme:
40  Esk.,  26  Bat.,  187  Komp.,  26,462  M.  «

10)  Stärke  der  Kursächsischen  Armeeim  Jahre  1745.  Kavallerie.
  Garde-Regimenter:  Gardedükorps,  General  Chevalier  de  Saxe,  4  Eskadrons,
  8  Comp.,  760  Mann.  —  Garde-Karabiniers,  Oberster  Rex,  4  Esk.,  12
C.  782  M.  —  Chevauxlegers,  Prinz  Karl,  Oberster  v.  Milkau,  4  Esk.,
8  C.  747  M.  —  Prinz  Albrecht,  Oberster  Willmsdorff,  4  Esk.,  8  C.
755  M.  —  Graf  Rutowskj,  Oberster  Vitzthum,  4  Esk.,  8  C.  756  M.  —
Sybilski,  Generalmajor  Sybilskj,  4  Esk.,  8  C.  747  M.  —  Uhlanen:
Blendowskj,  Oberster  Blendowski,  9  C.  787  M.  —  Sichodrinskj,  Oberster
Sichodrinski,  8  C.  700  M.  —  Wilizinski,  Oberster  Wilizinski,  6  C.  536
M.  —  Bartozowitz,  Oberster  Bartozowitz,  6  C.  521  M.  —  Uhlan,  Oberster
Uhlan,  8  C.  859  M.  —  Borislawskj,  Oberster  Borislawskj,  8  C.  859  M.
—  Dragoner:  Schlichting,  Generalmajor  Schlichting,  2  Esk.,  6  C.  490  M.
—  Prinz  Sondershausen,  Oberster  Prinz  Sondershausen,  2  Esk.,  6  C.  490
M.  —  Ploetz,  Oberster  von  Ploetz,  2  Esk.,  6  C.  490  M.  —  Rechenberg,
Oberster  Rechenberg.  2  Esk.,  6  C.  490  M.  —  Kirassiers:  Leibregiment,
Oberster  von  Reitzenstein,  2  Esk.,  6  C.  484  M.  —  Königlich  Prinz,  Oberster
  Aurich,  2  Esk.,  6  C.  484  M.  —  Bestenbostel,  Generalmajor  Bestenbostel,
  2  Esk.,  6  C.  484  M.  —  Maffee,  Oberster  Maffee,  2  Esk.,  6  C.
484  M.  —  Haudring,  Oberster  Haudring,  2  Esk.,  6  C.  484  M.  —  Minkwitz,
  Oberster  Minkwitz,  2  Esk.,  6  C.  484  M.  —  Byrn,  Oberster  6Byrn,
2  Esk.,  6  C.  484  M.  —  Gersdorf,  Oberster  Gersdorf,  2  Esk.,  6  C.
484  M.  —  Summe  der  Kavallerie  48  Esk.,  169  C.  14,641  M.  —
Infanterie.  Kadettenkorps,  Generalmajor  v.  Minkwitz,  156  M.—  Ingenieurkorps,
  Generalmajor  Fürstenhof,  44  M.  —  Schweitzerleibgarde,  Generalmajor
O  Meaghre  126  M.  —  Artilleriekorps,  General  Graf  Rutowskj  1  Bataillon,
5  C.,  688  M.  —  Feldregimenter:  Leibgrenadiergarde,  General  Graf
Rutowski  2  Bat.,  2  C.  Grenadiere,  12  C.  Musket.  1740  M.  —  Erste  Garde,
Oberster  Stutterheim  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —  Zweite
Garde,  Oberster  Münch  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —  Königinn,
Oberster  Münchau  2  Bat.  12  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —  Prinz
Taver,  Oberster  Gersdorf  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —  Herzog
v.  Weissenfels,  Oberster  Kötschau  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1690
M.  —  Graf  Brühl,  Oberster  Bolberitz  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.
1694  M.  —  Graf  Kosel,  Oberster  Konspruch  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.
        <pb n="225" />
        221

tern  angeworben,  und  die  bereits  bestehenden,  ein  jedes  mit  255
Mann,  oder  im  Ganzen  mit  2  Grenadier=  und  4  Musketier-Compagnieen
  vermehrt,  anstatt  bis  jetzt  die  Grenadiers  bei  allen
Compagnieen  der  Infanterie  vertheilt  gestanden  hatten.  —  Nur  im
Kriege  waren  sie  zusammengezogen  und  besondere  Grenadier-Compagnieen
  aus  ihnen  formirt  worden,  wovon  sich  schon  in  den  Feldzügen
  am  Rhein  1688  Spuren  finden:  denn  hier  befand  sich  auch
ein  sächsisches  Grenadierbataillon  von  400  Mann  bei  dem  Heere
der  Alliirten.

Vielleicht  durch  den  ansehnlichen  Verlust,  den  die  sächsischen
Truppen  in  zwei  blutigen  Schlachten  des  Feldzugs  von  1745  erlitten
  hatten,  vielleicht  aber  auch  in  Folge  anderer  durch  Finanzverhältnisse
  bedingter  Ursachen  bewogen,  verminderte  König  August  III.
i.  J.  1746  den  innern  Bestand  seiner  Regimenter  nicht  nur,  sondern
  hob  auch  das  Kürassier-Regiment  L'Annonciade  gänzlich
auf.  Ein  gleiches  Schicksal  hatten  1748  die  Regimenter  Minkwitz-,
  6  Byrn-,  Graf  Ronnow=  und  Dallwitz-Kürassiers,
Prinz  Sondershausen  =  Dragoner  und  zweite  Garde,
Jasmund,  Allnpeck  und  Bellegarde  Infanterie,  wie  wir
bereits  oben  andeuteten;  sie  wurden  nämlich  alle  compagnieenweise,
soviel  nach  Verabschiedung  der  Invaliden  2c.  2c.  übrig  blieb,  den  übrigen
  Regimentern  beigesellt,  welche  dadurch,  die  Cavallerie  12,  und  die
Infanterie  ein  jedes  Regiment  18  Compagnieen  stark  wurden;
die  Leibcompagnieen  der  reducirten  Regimenter  hingegen  gingen
völlig  auseinander.  —  Eine  neue  Formirung  der  ganzen  Armee,
(die  Garde  du  Corps,  die  4  Regimenter  leichter  Cavallerie
und  die  Leibgrenadiergarde  ausgenommen  —  bei  der  Cavalle=Musket.

  1690  M.  —  Graf  Bellegarde,  Oberster  Graf  Bellegarde  2  Bat.
2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —  Allnpeck,  Oberster  Allnpeck  2  Bat.
2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —  Nikolaus  Pirch,  Oberster  Pirch
senior  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —  Franz  Pirch,  Oberster  Pirch
junior  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —  Niesemeuschel,  Oberster
  Niesemeuschel  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —  Schönberg,
  Oberster  Schönberg  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.  1689  M.  —
Graf  Stollberg,  Oberster  Graf  Stollberg  2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.  Musket.
1689  M.  —  Prinz  Gotha,  Oberster  Prinzv.  Gotha2  Bat.  2  C.  Gren.,  12  C.
Musket.  1689  M.  —  Freycompagnieen:  Hubertusburgische  Gren.-Comp.,
Oberstleutnant  von  Bomsdorf  1  C.  Gren.,  150  M.  —  Sorauische  Compag-=nie,
  Graf  von  Promnitz  1  C.  Gren.,  120  M.  —  Garnisons:  Wittenberg,
General  Bose  3  C.  Musket.  346  M.  —  Pleissenburg,  Generalleutnant  Marchen
  1  C.  Musket.  114  M.  —  Königstein,  Generalleutnant  Riedesel  1  C.
Musket.  195  M.  —  Sonnenstein,  Generalleutnant  Grumkau  1  C.  Musket.
123  M.  —  Stolpen,  Generalmajor  Boblick  1  C.  Musket.  77  M.  —  Landmiliz:
  Ragotzkj.,  Oberster  Ragotzki  2  Bat.  4  C.  Gren.,  8  C.  Musket.  1979
M.  —  Metzradt,  Oberster  Metzradt  2  Bat.  4  C.  Gren.,  8  C.  Musket.  1979
M.  —  Zetzschwitz,  Oberster  Zetzschwitz  2  Bat.  4  C.  Gren.,  8  C.  Musket.
1979  M.  —  Brüchting,  Oberster  Brüchting  2  Bat.  4  C.  Gren.,  8  C.  Musket.
1979  M.  —  Summe  der  Infanterie  41  Bat.  50  E.  Gren.,  236  C.  Musket.
ett  m.  —  Hauptsumme:  48  Esk.,  41  Bat.  50  C.  Gren.,  405  C.  Musket.
        <pb n="226" />
        222

.

rie  von  12  bis  auf  8,  und  bei  der  Infanterie  von  18  bis  auf
12  Compagnieen,  nebst  einer  gewissen  Anzahl  jährlich  abgehender
Leute,  welche  nicht  wieder  ersetzt  wurden)  verringerte  endlich  die
Armee  so  sehr,  daß  der  Bestand  eines  sächsischen  Infanterie-Regiments
  im  Jahre  1756  bei  der  Uebergabe  an  den  König  von
Preußen  folgender  war:  50  Officiers,  120  Unterofficiers,  4  Pfeifer,
  38  Tambours,  876  Gemeinc.  Diese  waren  in  10  Musketierund
  2  Grenadier-Compagnieen,  jede  von  73  Gemeinen  vertheilt.
—  Die  Geschichte  der  Neugestaltung  und  mancherlei  Umgestaltungen
  der  sächsischen  Armee  nach  dem  siebenjährigen  Kriege  bis  zum
verhängnißvollen  Jahre  1815  müssen  wir  jedoch  einem  besondern
Aufsatze  zur  Aufgabe  stellen.

Etwas  zur  Geschichte  des  Kammerguts  Gorbit,  alt
Korbitz,  bei  Dresden.

Das  Kammergut  Gorbitzt),  das  1826  mit  Pennrich  laut
Kämmereirechnungen  3750  2)  Pachtgelder  trug,  gehörte  nach
Schumann  und  Schiffner  früher  dem  Stifte  St.  Afra  in  Meißen,
kam  durch  Kauf  an  Ernst  von  Miltiz  und  1469  erwarb  es  Hans
Ziegler  von  Gauernitz.  Im  Jahre  1612  soll  es  aber,  nach  Schiffner,
  dem  Reichstagsgesandten  Blansdorf  gehört  haben  und  „1659
kommt  es  von  seiner  Großmutter  an  Johann  Georg  III.,  und
dessen  Nachfolger  überließ  es  auf  Lebzeit  dem  Fräulein  Neid  sschütz
oder  der  Gräfin  von  Rochlitz.“  —

Aus  beifolgendem  „Unterthänigsten  Memorial“  des  Carl
Boses)  (Obristen)  an  die  Kurfürstin  Magdalene  Sibylle
vom  14.  October  1651  scheint  jedoch  etwas  Anderes  hervorzugehen.
  Wir  theilen  dasselbe  unverkürzt  mit,  um  dadurch  dem  Leser
zum  Selbsturtheile  Gelegenheit  zu  geben:

Unterthste.  Memorial  an  die  durchlste.  Churfürstin  zu  Sachßen  ond
Burggräffin  zu  Magdeburg  2c.  Meine  gnedigste  Churfürstin
vndt  Frau  2c.

Ihr.  Churf.  Drchl.  Geruhen  in  gnedigsten  Andenken  zu  führen,
Welcher  gestaldt  an  den  Korbitzischen  kaufpretio,  nach  der  mit  deroselben
  bestalten  Hoffmeister  Hrn.  Hanns  Siegemundt  von  Bernstein
sel.  Am  4.  May  deß  entwichenen  1648.  Jahres,  gehaltene  Berechnung
  7014  fl.  6  gr.  Capital  nebens  1139  fl.  18  gr.  1  pf.  biß  den
25.  Aprilis  1648  betagtes  Interesse  in  residuo  bestanden  Entzwi-1)

  In  einer  Urkunde  von  1416,  Gorewitz.
2)  Engelhardt  sagt,  4000  Rthlr.
:)  Haupt-St.  Arch,  —  Seh.  Arch.-Acten.
        <pb n="227" />
        223

schen  Auch  von  25.  Aprilis  1648  biß  den  5.  Octobris  Currentis
Anni  1227  fl.  6  gr.  4  pf.  fernerweit  an  besagten  Interesse  Angelauffen.
  —

Dieweiln  dann  Ihre  Chf.  Dchl.  sich  ehe  dießem,  daß  so  balden
es  nur  zu  geschehen  müglticher  were,  die  abführung  benanten  residui,
ins  werck  setzen  zu  laßen,  Gnedigst  erclähret,  Alß  lebe  dannenhero  ich
der  Unterthänigsten  Hoffnunge,  Ihr.  Chf.  Dchl.  sothane  Gnedigste
verordnung  thun  laßenn  werdenn,  wie  mit  Angeregten  Capital  et
Interesse,  zw  Hoher  bedürffnus  vndt  rettung  meines  (wedits,  mir
gnedigst  An  die  Handt  Gegangen  werden  möge,  Gestaldtsamb  An  Ihre
Chf.  Dchl.  mein  Vnterthänigst.-  gehorsstes  bitten,  dieselben  geruhen,
in  entstehung  baarer  bezahlung,  Von  deren  Herrn  viel  geliebtesten
Herrn  Gemahl  dem  durchlauchtigsten  Churfürsten  zue  Sachßen  vndt
Burggraffen  z.  Magd.  2c.  Meinen  gnedigigsten  Churf.  vndt  Herrn,
eine  Gnedigste  Anweißung  An  diejenige  Stewern,  welche  biß  anhero,
die  Frau  Landt--Jägermeisterin  von  Raschau  eingehoben,  zu  erhaltenn,
  Dann  durch  dießes  mittel,  mir  fügliche  Zahlung  zu  praestliren
wehre.

Vff  gesatzten  Fall  aber  mein  gnädigster  Herr,  ietzerwehnte  anweißung,
  nicht  placiiren  würde,  Geruhen  Ihre  Chf.  Dchl.  es  dohin
gnedigst  zu  uerordnen  das  an  meiner  eigenen  Vnterthanen  Trancksteuer,
  dauon  ich  nach  vnd  nach  meiner  Bezahlung  an  Capital,  Retardati
  vndt  Current  Ziußen,  particulariter  zu  gewartten,  Gnedigste
Anweißung  ergehen  möchte,  Köndt  Auch  dabey  Alßobalden  so  viel  Alß
Ihr  Churf.  Dchl.  Mein  gnedigster  Herr  2c.,  an  denen  Breittingischen
restirenden  Erb-Pachtgeldern,  so  mein  Schwager,  Haubold  Heinrich
von  Starschedel  pro  resto  verbleiben,  zu  praesentiren,  mit  gewißer
bedingung,  das  ich  derer  dar  Gegen  von  andern  Creditoribus  vor  denen
  Breittingischen  kauffgeldern,  fehig  werden  ond  innen  behaltenn
solten  decurtiret  werden,  Maßen  ich  deß  vnterthenigsten  erbietens,
Ihr  Churf.  Dchl.  Allsdann  den  celebrirten  Kaufbrief  nebenst  einer
General-Quittung  schuldigster  maßen,  Auszuantworttenn,  —  Wie  ich
nun  dadurch  gelegenheit  erlange,  Andere  meine  in  mich  dringenden
Creditores  hienwieder  zu  contentiren.  Alßo  bin  vmb  Ihro  Chf.
aOchl.  ich  es  in  Vnterthenigsten  gehorsamb  zu  beschuldenn,  Allerwilligst
Datum  Dreßden  am  14.  Octobris  Anno  1651.

Ihr.  Chf.  Dchl.
·  Vnterthst.gehorsbr.
(Obr.  Bose)  Carol  Boße.

Zugleich  kann  dieses  Memorial  als  ein  kleiner  Beitrag  zur
Geschichte  der  Finanzwirthschaft  jener  Zeit  nach  dem  dreißigjährigen
Kriege  dienen.  —

—
        <pb n="228" />
        224

Notiz  über  das  Chronikon  des  Magister  Theodorich
Engelhaus.
(Ein  Beitrag  zur  Quellenkunde  der  sächsischen  Geschichte.)

Theodorich  Engelhus  oder  Engelhaus  ist  einer  der
namhaftesten  Chronisten  des  funfzehnten  Jahrhunderts.  Er  war
Geistlicher  zu  Hildesheim  und  Wittenburg  im  Kalenbergschen.
Sein  Geschichtswerk  1)  reicht  bis  1423,  ist  zwar  von  Mader  ?)
und  Leibnitz  3)  herausgegeben,  man  sieht  jedoch  einer  endgültigen
Feststellung  des  Textes  noch  entgegen,  welche  auch  vielleicht  in
den  Monumentis  german.  bistor.  erfolgen  wird.

In  der  königlichen  öffentlichen  Bibliothek  zu  Dresden  befindet
sich  eine  noch  nicht  verglichene  Handschrift  dieser  Engelhausenschen
Chronik,  in  welcher,  wie  das  häufig  vorkommt,  die  Chronik  von
einem  Nachfolger  fortgesetzt  ist.  Der  Name  des  Fortsetzers,  der
wahrscheinlich  Westfale  war,  ist  unbekannt;  seine  Fortsetzung  aber,
weil  sie  theils  gleichzeitig,  kurz,  körnig  und  unseres  Wissens  noch
nicht  veröffentlicht  ist,  theils  aber  auch  sächsische  Vorgänge  berührt,
  mag  hier  Platz  finden;  sie  lautet  wie  folgt:

1444.  Inchoatur  guerra  inter  Theodoricum  de  Moersa,  archiepiscopum
  Coloniensem,  et  Adolfum,  ducem  Clevensem,  du
rans  per  quinque  annos.

Es  ist  hier  die  Rede  von  der  Soester  Fehde.  Die  damals
mächtige  Hansestadt  Soest,  von  dem  prachtsüchtigen  Erzbischof
Dietrich  von  Köln,  einem  Grafen  von  Meurs,  mit  Steuern  überlastet,
  kündigte  demselben  den  Gehorsam  auf  und  begab  sich  in

——

1)  Adelung  im  Directorium  S.  199  (684)  sagt  unter  dem  Jahre  1433
Theodorici  Engelhusii  Chronicon  ab  orbe  condito.  Der  Verfasser  war  ein
Priester  zu  Einbeck,  seiner  Vaterstadt,  und  begab  sich  kurz  vor  seinem  Tode
in  das  Kloster  zu  Wittenburg,  wo  er  1434  starb.  Seine  Chronik  ist  nicht
ohne  Fabeln,  hat  aber  doch  viel  Brauchbares,  welches  man  anderwärts  nicht
findet.  Zuweilen  führt  er  Schriftsteller  an,  welche  jetzt  verloren  sind,  und
streuet  häufig  lateinische  Denkverse  auf  die  von  ibm  erwähnten  Personen  und
Begebenheiten  mit  ein.  Die  Handschriften,  welche  man  davon  kennt,  gehen
bald  bis  1418,  bald  bis  1423,  bald  bis  1432  und  1433,  je  nachdem  sie  vielleicht
  von  diesem  oder  jenem  fortgesetzt  worden;  auch  weichen  sie  in  der  Vollständigkeit
  sehr  von  einander  ab.  Da  seine  eigene  Handschrift  unbekannt  ist,
so  or  man  jetzt  freilich  nicht,  was  ihm  selbst  oder  seinen  Abschreibern
zugehört.  —

3)  Und  zwar  besonders  abgedruckt:  Joach,  Joh.  Mader,  Helmstädt  1671.  4.
aus  vier  sehr  abweichenden  Handschriften,  aber  sehr  nachlässig  abgedruckt.

)  Leibnittzü  Scriptor.  Tom.  II.  pag.  977—1143  aus  mehren  Handschriften
vermehrt  und  verbessert,  mit  zwei  Fortsetzungen  bis  1428—1433,  die  von  den
von  Döring  fortgesetzten  ganz  verschieden.  —  Eine  noch  vollständigere  Handschrift
  mit  den  Fortsetzungen  Dörings  und  eines  Ungenannten  befindet  sich
aber  in  Leipzig  (vgl.  Horns  Handbibliothek,  S.  359.);  Fellers  Catalog  nennt
sie  blos:  „chronica  brevis“.  Zwei  gleichfalls  vollständigere  Handschriften  sind
in  der  Bibliothek  S.  Crucis  in  Hannover  aufbewahrt.  (Vgl.  Menkeni#  S.  R.
C.  Tom.  II.  Vorber.  Nr.  X.)
        <pb n="229" />
        225

den  Schutz  des  Herzogs  von  Cleve.  Darüber  entbrannte  zwischen
den  Fürsten  der  Krieg.

1447.  Theodoricus  de  Moecrsa,  arehiepiscopus  Coloniensis,
Heinrieus  de  Moersa,  episcopus  Monasteriensis,  Magnus  de  Lawenborch
  4),  episcopus  Hildesheimiensis,  Wilhelmus  dux  Brunswiekensis
  et  Wilhelmus  dux  Saxoniae  cum  multis  Bohemis,
Franconibus,  Missnensibus  et  Thuringis  (hi  omnes  numero  plus
duam  30,000,  ut  dicebatur)  venerunt  in  desertionem  Westfalige
et  in  obsidionem  civitatum  ac  cremalionem  villarum  ibidem.

Diese  Stelle  der  Chronik  ist  um  deswillen  sehr  merkwürdig,
weil  darin  Dinge  erzählt  werden,  von  welchen  bei  auswärtigen
Geschichtschreibern  Andeutungen,  bei  den  sächsischen  aber  gar  nichts.
zu  finden  ist.  Freilich  schreibt  nur  jeder  den  andern  ab,  unbekümmert
  um  die  Quellen.  Die  sächsischen  Geschichtschreiber  wissen.
nur,  daß  Herzog  Wilhelm  in  dem  Bruderkriege  böhmische  Kriegsknechte
  in  Sold  genommen  hatte.  Davon,  daß,  nach  dem  am  27.
September  1447  zu  Erfurt  vermittelten  Waffenstillstande,  diese-Truppen
  vom  Herzoge  zur  Soester  Fehde  in  Westfalen  verwendet
und  daß  damals  Meißnische,  Thüringische  und  Böhmische  Söldner
vor  die  Mauern  von  Lippstadt  und  Soest  geführt  wurden,  erzählen
  sie  kein  Wort.

Jacebant  autem  in  obsidione  oppidi,  quod  dicitur  Lippia,

Moritur  Eugenius  papa  IV.  et  eligitur  Nicolaus  papa  V.
1448.  Moritur  Adolfus,  dux  Clevensis,  cui  succedit  Johannes
filius.  Moritur  Frederlcus,  comes  de  Moersa,  cui  succedit  Vincentius,
  fllius  suus,  cujus  uxor  de  Nassowe.  Morilur  Henrieus,
comes  de  Waldecke,  cui  succedit  Walramus,  filius  suus,  cujus
uxor  est  de  Werlheym.  1449.  Ouarto  Nonas  Februarü  Rodolfus
de  Deifholt,  episcopus  Trajecliensis,  devicit  Trajectum,  insidus
per  murum  civitatis  scandendo.

Auch  über  diesen  Zug  in  dem  Streite  des  Utrechter  Bischofs,
Rudolfs  von  Diepholz,  mit  der  Stadt  wird  in  den  gewöhnlichen
niederländischen  Geschichten  nichts  gemeldet.  "

Walramus,  comes  de  Waldecke,  exactionem  magnam  et
inauditam  fecit  in  terra  sua  per  omnes  civitates  ac  villas.  Pacatur
  lis  inter  Coloniensem  et  Eievensem  et  Zozacicenses  el
Lippicenses  per  dominum  Cardinalem  Nicolai  papae  V.

4)  Herzog  Magnus  von  Lauenburg,  die  ursprünglich  die  Lawenburg,
d.  h.  Löwenburg  hieß.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  n.  Geg.  I.  3.  15
        <pb n="230" />
        226

Mit  dieser  Nachricht,  daß  die  Soester  Fehde  (zu  Gunsten  der
Stadt)  durch  einen  päpstlichen  Legaten  (es  war  der  Kardinal  Johann
  St.  Angeli)  vermittell  wurde,  schließt  dieser  Nachtras  der

Engelhausen'schen  Chronik.

Kurfürst  Moritz  hält  es  für  nöthig,  sich  von  dem
Verdachte  des  Hangs  zum  Kriege  zu  reinigen.

Der  Geheime  Rath  Dr.  von  Langenn  sagt  in  seinem  „Moritz“!1),
  daß  dieser  Fürst  sehr  viel  auf  stattliche  Mannschaft  hielt:
„er  hegte  oft  selbst  nach  geendigten  Feldzügen  die  Knechte,  die
sonst  gewöhnlich  „„zerliefen“,  wie  man  es  nannte.  Diese  im
Lande  behaltenen  Truppen,  obgleich  sie  sich  während  der  kurzen
Friedenszwischenräume  mit  einem  Wartegelde  begnügten,  waren
doch  dem  Lande  oft  sehr  zur  Last.  „„Die  überländischen  Knechte““,
bemerkte  der  dem  Kriegswesen  sehr  abholde  und  lieber  die  Institutionen
  und  Digesten  in  Muße  studirende  Melchior  von  Ossa2)
„„zerliefen  und  ihrer  viel  wurden  vom  Churfürsten  zu  Sachßen
(Moritz)  auf  ein  Wartegeld  genommen  und  in  die  Aemter  Delitzsch
  2c.  gesendet,  da  mußten  die  armen  Leute  zu  essen  geben
umsonst,  und  hatten  nicht  Brot  für  ihre  Kinder;  ach  Gott,  laß
Dich  die  armen  Leute  erbarmen,  gieb  ihnen  Geduld  und  den
Obrigkeiten  ein  gütig  Herz,  daß  sie  denken,  warum  sie  da  sind““3).
—  Aus  dieser  Stelle  des  braven  von  Ossa  erseben  wir  schon,  daß
gewiß  Unzufriedenheiten  wegen  des  Moritz  großen  Kriegsstaats  im
Lande  entstanden  sein  mochten;  noch  weit  besser  können  wir  es
aber  aus  folgendem,  an  den  Rath  zu  Grimma,  von  Saltza  aus,
am  28.  Mai  1550,  erlassenen  Befehle  des  Kurfürsten  selbst  ersehen,
  indem  er  es  sogar  für  nöthig  hält,  sich  gegen  die  über  ihn
laut  gewordene  öffentliche  Meinung,  „das  es  bei  vielen  davor
geachtet,  als  sey  vnser  Gemüth  mehr  zur  Vuruhe,  denn  Frieden
geneigt“  zu  verwahren.  Der  Befehl  enthält  übrigens  just  eine  Anordnung
  an  die  Stadt  Grimma,  sich  wegen  der  Besoldung  von
100  Mann  Landsknechten  auf  zwölf  Monate  gefaßt  zu  machen,
und  die  Besoldung  sollte  zur  Hälfte  zwischen  Ende  May  und  dem
Gallustage1)  „schiersten“  d.  i.  nächsten,  und  die  andere  Hälfte  auf
Lichtmesse  5)  eingebracht  und  an  den  Rath  zu  Leipzig  „hinderlegt“",
d.  i.  gezahlt  werden.  —  Da  die  Urkunde  )  selbst  nicht  nur  den
Moritz  charakterisirt,  sondern  zugleich  auch  einen  kleinen  Beitrag

)  Im  2.  Theil  S.  71  f.

2)  Vgl.  Seite  113.

:)  Aus  von  Ossa's  Handelsbuche!  —

4)  Den  1.  Juli  1550.

5)  Den  2.  Februar  1551.  1

0)  Aus  dem  Archive  des  Naths  zu  Grimma.
        <pb n="231" />
        227

zur  Finanzwirthschaft  jener  Zeit  liefert,  so  wollen  wir  sie  unverkürzt
  mittheilen:

„Von  Gotts  Gnaden  Moriz  Hertzog  zu  Sachfen  und
Churfürst.“

„Lieben  getrewen.  Euch  ist  one  Zweivel  vnvorborgen,  das
„es  bey  vielen  davor  geachtet,  als  sey  vnser  gemüth  mehr  zur  Unrue,
„denn  Frieden  geneigt,  wie  sie  denn  vnser  vorhaben,  zu  beschütz  vnserer
„Lande  und  Leute,  vnd  mehr  anders  gerichtet,  anders  deuten,  ond  nicht
schewen,  das  sie  vns  solches  zv  der  Unbilligkeit  auflegen.  Als  wollen
„wir  euch  gnediger  Meynung  nicht  bergen,  das  hierüber  allerley  an  vns
„gelanget,  welches  halber  vns  gebüren  will,  der  Leufte  wahrzunehmen,
„ond  zv  der  Defenßion  gefaßt  zu  machen.  Ab  nu  solche  vusere  sorg-„feltigkeit
  auch  anders  denn  es  durch  vus,  nemlich  zu  Rue,  Frieden  ond
„beschütz  vnserer  Lande  gemeint,  wolle  gedeutet  werden,  vnd  an  euch  ge-„langet,
  Begeren  wir,  daß  Ir  dem  keinen  glauben  vor  euch  gebet.  Auch
„andern  onsern  Unterthanen,  so  vil  sich  leiden  wäll,  davon  Bericht  thut.
„Den  es  ist  gewißlich  an  deme  daß  wir  nichts  höher  lieben  denn  Rue
„und  Frieden.  Und  do  jemand  das  kegenn  vleißigen  verursachen,  oder
„ins  Werk  bringen  wollte,  das  wir  so  viel  vnser  Ampt  erfordert,  dabeyn
„auch  theten  ond  hierinne  vnsere  Land  und  Leute  gnediglich  bedacht.
„Demselben  also  nach  seind  wir  entschloßen  vermittelst  göttlicher  Vorlei-„hung
  Vorsehung  zu  thuen,  Ab  vns  vnsern  Landen  vnd  Leuten  einige
„Beschwerung,  do  Gott  gnedig  vor  seye  vorfallen  wurde,  das  wir  zu
„dem  Widerstande  vnd  vusere  Lande  vnd  Leute  zu  schützen  gefast  seyn.
„Und  weil  die  gewilligte  Trancksteuer  dermaßen  nicht  einkommet,  daß  sie
„zv  vorfallender  eilender  Noth  zu  solchen  Werk  zv  gebrauchen,  vnd  wir
„nicht  vmbgehen  können  eine  gemeine  Musterung  in  vnsern  Landen  hal-„ten
  zu  laßen.  Wollen  wir  vns  gnedig  vorsehen,  Ir  werdet  zur  Ab-„wendung
  solcher  sorglichen  Gefar  euch  mit  Besoldung  Einhundert  Lands-„knechte
  auf  zwölf  Monat  gefast  machen.  Also  daß  die  Besoldung  zwi-„schen
  hier  und  galli  schiersten  die  Helfte  vnd  die  andere  Helfte,  auf
„negst  volgende  Lichtmes  bey  euch  gewißlich  einbracht,  ond  bey  Vnsern
„lieben  getrewen  dem  Rathe  zu  Leipzygck  hinderlegt  werde.  Do  ir
„aber  so  vil  knechte  zwölf  monat  zv  besolden  zu  eurer  Warnung  nicht
achten  würdet,  als  wir  vns  doch  nicht  vorsehen,  So  wollet  zu  den
„wenigsten  in  bemeldter  Zeit  dreitausend  Gulden  auffbringen  ond  die-„selben
  an  gedachten  Ort  hinderlegen,  Vnd  domit  Ir  zv  vormercken
„das  wir  an  vnsern  gnedigen  Bedencken  keinen  Mangel  seyn  laßen,
„wollen  wir  euch  do  gegen  die  Tranckstewer  von  der  Zeit  an,  wenn  ir
„das  Geld  erlegen  werdet,  zwölf  Monat  die  zv  bezahlung  derselben
„Summe,  so  weit  sie  sich  dazu  erstrecken  wirdet  inne  zu  behalten  und
„zv  gebrauchen  nachlassen,  auch  mit  schrifftlicher  Urkunde  versehen,  daß
„wir  sollich  geld  zv  keinen  andern  gebrauch  wollen  wenden  ond  ab
„andere  vnsere  Buterthanen  solche  zwölf  monat  über  sich  mit  weiterer
„Hülf  erzeigen  würden,  das  ir  damit  sollet  ve  rschonet  bleiben.“

157
        <pb n="232" />
        228

„Item  wenn  Gott  genade  verleyhet  als  wir  hoffen,  das  sich  die
„Leufte  also  anlaßen,  daraus  sich  eines  bessern  zu  vormuthen,  das  Ir
„das  Rest  was  ir  von  der  Tranckstewer  nicht  bezahlet  von  den  hinder-„legten
  Gelde  wider  sollet  bekommen.  Dazu  wollen  wir  euch  mit  der
„bevorstehenden  Musterung  gnedig  verschonen.  Und  darüber  solchen
„ewern  vuterthänigen  willen  und  trewe  in  allen  gnaden  bedenken  vnd
„zv  kein  vergessen  stellen.  Vorsehen  vns  hierauf  Ir  werdet  als  die
„trewen  Vuterthanen,  alle  pmbstende  die  vorstehende  gefar  vnd  eurer
„selbst  nothdurft  bedencken  vnd  hiezu  desto  geneigter  euch  befinden  ond
„anders  nicht  vormercken  lassen.  Daran  thut  Ir  vnsere  genzliche  und
„gefellige  meynung.“  „Dätum  Salza  den  28.  May  Anno  1550.“

Etwas  über  den  von  Carlowitz'schen  Lehns-Besitz  in
der  Pflege  von  Dresden  und  Pirna,  im  15.  Jahrhunderte.


(Ein  Beitrag  zur  Topographie'");  aus  dem  v.  Carlowitzischen  Familien-Archive.)

In  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  kommen  in  der
Pflege  von  Dresden  laut  Lehnbriefen  2c.  verschiedene  Carlowitze  vor,
und  wir  haben  bereits  Einiger  gedacht.  In  einem  Lehnbriefe  vom
Jahre  1438  erscheinen  vorerst  die  Gebrüder  Bodo,  Lawatzsch,
Friedrich,  Jahn,  Otto,  Georg  und  Mulich  von  Carlowitz
  und  zwar  als  Besitzer  von  Pillnitz  (Bilnitz),  Dorf  und
Vorwerk,  Zschachwitz  (Czachewitz),  Dobritz  (Doberwitz),  Poderitz
  (Podegritz)  und  Bonnewitz  (Ponewitz),  sowie  des  Steinbruchs
  mit  der  Fischerei  unter  Liebethal.  Sie  wurden  zu
Meißen,  Dienstags  nach  vocem  jucunditatis,  damit  belehnt,  und
zwar  „von  eynem  vff  den  andern  zu  fallen.“  Des  Lehnbriefs
Registratur  ist  folgende:

Lehnbrief  für  die  Gebrüder  Bodo,  1)  Lawatzch,  2)  Friederich,
Jan,  3)  Otto,  Jurge  4)  und  Mulich  53)  von  Karlewitz  6)  1438.

Anno  Domini  millesimo  cccco  tricesimo  viij10  hat  myn  Herre
Bothen  Lawatzsch  Friederich,  Jan  otten  Jurgen  vnd  Mulichen  gebrudere
  von  karlewitz  mit  dissen  nachgeschrebin  gutern  semptlichin  belehent
von  eynem  vff  den  andern  zcufallen  mit  namen  Bilnitz  das  Dorff  vnd
das  forwerg  mit  allen  iren  zeugehorungen,  Czachewitz,  das  dorff,  Doberwitz
  das  dorff,  podegritz  das  dorff,  die  zeinße  vff  den  wustin  cloden

*)  In  der  Topographie  sind  meist  noch  große  Verwirrungen  über  die
ältern  Lehnsbesitzer  der  Hauptgüter  der  Orte.

1)  Stecher.

2)  IIlawar  =  Großkopf;  Hlawatice  =  Streitaxt.

3)  Für  Johann,  böhmisch  Janko.

1)  Georg,  auch  Gerschke.

Aus  Bohnmil  d.  i.  Gottlieb,  zusammengezogen.
2)  Der  slavische  Name  von  Car  der  Kaiser  und  lsowili  jagen,  würde  etwa
so  viel  als  einen  kaiserlichen  Waidmann,  Leibschütz  bedeuten,  oder  als  Ortsname,
  des  Kaisers  Jagdrevier.  «
        <pb n="233" />
        229

—

vnd  czu  krawp,  das  dorff  ponewitz  mit  allen  sinen  zeugehorungen  vnd
gerichten  überstin  vnd  nederstin,  den  steinbruch  mit  der  fischerei  vnder
libental  auch  mit  gerichten  uberstin  vnd  nederstin;  wurde  auch  einem
oder  mehir  vnder  on  vngeuerlichen  not  das  sine  zeuuorkouffen  ader
zcuuorsetzin,  das  In  die  andern  vnd  diese  vnße  gesampte  lehn  daran
nicht  sollin  hindern.  Actum  Missen  secunda  post  vocem  Jocunditatis.

Am  28.  August  1440  erhielten  dagegen  Bodo,  Hans,
Friedrich,  Jehann,  Otto,  Georg  und  Heinrich  von  Carlowitz
  zu  Dresden  die  Gesammtlehn  über  Wünschendorf  (urbdl.
Wyndischendorff)  mit  Zinsen,  Renten,  Ober=  und  Niedergerichten  über
Hand  und  Hals,  das  Bodo  von  Carlowitz  von  Wenzel  von  Polenz
  s)  und  Heinrich  von  Zeschau  (urkdl.  Zcesch)  gekauft  hatte.  Die
Lehnsfolge  war  überdies  so,  daß,  wenn  Bodo  stürbe,  die  Hälfte
des  Dorfs  an  seine  Brüder  fallen  sollte.  Als  Zeugen  waren  Heinrich
  von  Schleinitz  und  Ritter  Hans  Pflug  zugegen.  Die  Registratur
  aber  ist  folgende:

Gesamte  lehin  Boden,  Hanßis,  Friederichs,  Jhane,  Otten,  Jorgen
vund  Heinriches  karlewitzern  gebrüdere  1440.

Anno  domini  2c.  xl.  uo  dominicaf  post  Bartholomei  hat  myn
Herre  Boden,  Hanßen,  Friederichen,  Ihane,  Otto,  Jorgen  vnd  Heinrichen
  karlewitzern  gebrüdere  zu  gesampten  lehen  gelihen  das  Dorff
genant  wyndischendorff  mit  zinßen  renten  gerichten  uber  hant  ond
Hals  obirsten  vnd  nydersten  vnd  mit  allen  zugehorungen  Inmassen  als
die  der  gnante  Bode  von  wentzlawen  von  polenczk  ond  heinrichen
zcesch  )  gekaufft  hat  2c.  Doch  ab  der  gnante  Bode  von  karlewicz  ane
libeslehenserben  verschiede,  das  alsdenn  das  holbte  dorff  an  die  gnanten
  sine  brudere  komen  solte  2c.  Testes  Heinrich  von  flinitz,  er  Hentz  pflug
Ritter,  Fr.  von  maltitz  et  quam  plures  kide  digni  act.  Dresden  vis.  10)

Im  Jahre  1453  am  30.  Juni  erscheinen  ferner  mit  Haus
Jode  zu  Eschdorf  (urkdl.  Eschmannstorff)  Botho  v.  C.  zu
Hosterwitz  (urkdl.  Osterbritz),  Labatzsch  v.  C.  zu  Pillnitz
(urkdl.  Biluitzz  und  Jahn  11)  Sachse  zu  Reitzendorf  (urkdl.
Riczendorf)  „gein  den  Biberachen  zu  Burgen“  wegen  des  Versatzes
  einer  Wiese  „nydewendig  dem  Dorf  Eschmannstorff“  vor
dem  Ritterdinge  zu  Dresden;  „nach  vßwißung  des  gerichtbuchs.“
  Danun  diese  Copialnotiz  namentlich  auch  in  Hinsicht  der
Erwähnung  des  Ritterdings  zu  Dresden,  von  dem,  unsers
Wissens  nur  vom  Geh.  Rath  Dr.  von  Langenn  12)  im  „Albrecht“

)  Haupt-St.-Arch.  Copial  40.  f.  95b.

8)  Wohl  derselbe  Polenz,  der  1470  auf  Schergiswalde  gesessen  und  der
daup#namn  des  Jaroslav  von  Sternberg  war.  Vgl.  Seite  192.

10)  Copial  42.  fol.  126.

11)  Johann.
)  v.  L.  sagt  S.  323:  „Auch  kommen,  außer  den  gewöhnlichen  Ge-
        <pb n="234" />
        230

Etwas  veröffentlicht  wurde,  einiges  Interesse  hat;  so  geben  wir
sie  gleichfalls  unverkürzt:

Anno  domini  2c.  quinquagesimo  tercio  quarta  post  Lamperti
hard  myn  her.  Nachdem  Hans  Jode  zen  Eschmanstorff  Bothen  karlewitz
cu  ostebritz  labatzsch  karlewitz  zen  Bilnitz  vnd  Ihan  Sachsen  zen
Ric  endorff  fur  xliiij  schock  groschen  und  schaden  nach  Innhaldt  des
Houptbriues  doruber  gegebn  gein  den  Bibrachen  gebrudern  zen  Burgen
versatzt  In  darkegin  eyn  weßen  nydewendig  dem  Dorf  Eschmännsstorff
fur  gericht  nach  vßwißung  des  gerichtsbuchs  des  Ritterr  dinges  zen
Dresden,  darzu  er  sich  verwillet  Ingegl.  had,  dorzu  sinen  willen
vnd  gunst  gegeben,  doch  also  das  Hanß  Jode  ader  sine  erben  die  genante
  weße  13)  sollicher  Insatzunge  von  den  Burgen  bynnen  dem  nesten
Jare  wider  zen  laßen  ond  ledigen  sollen  11)  2c.  Dat.  Dreßden  uts.

Um  1460  kamen  die  Carlowitze  auch  in  den  Besitz  von  Eschdorf.
  Am  13.  März  d.  J.  stellte  nämlich  Heinrich  Jode  163)  wegen
  des  Verkaufs  von  Eschdorf  (urkdl.  Eschmannsdorf)  an  Bodo
von  Carlowitz  und  dessen  Brüder  einen  Revers  aus,  nachdem
Eschdorf  nebst  dem  wüsten  Dorfe  Rossen  dorf  und  zwar  mit  der
Clausel,  daß  der  Käufer  und  seine  Erben  60  Schock  neuer  Groschen
  vom  Kaufgelde  so  lange  innehalten  sollten,  bis  Jode's  Bruder
  Hans,  der  damals  in  Preußen  15)  war,  zurückgekehrt  sein
würde.  Bemerkenswerth  ist  übrigens  noch  in  dieser  Urkunde  das
Versprechen,  daß  Jode  dem  Kurfürsten  Friedrich  „geret,  globt
vnd  mit  vffgerackten  Fingern  an  eynes  rechten  eydes  stat  gesworen“,
  daß  er  Recht  „vor  keynen  andern  Richtern  ader  gerichten
geistlichen  nach  werltlichen  vnd  sun  derlich  auch  nicht  vor  den
freyen  heymlichen  stulen  suchen  ader  fordern  sal  noch  wil.“
—  Es  scheint  daraus  deutlich  hervorzugehen,  daß  die  Vehme  in
jener  Zeit  doch  ihre  Gewalt  noch  nach  Sachsen  herein  erstreckt  hat;
sonst  würde  es  gewiß  nicht  in  diesem  Reverse  besonders  hervorgehoben
  worden  sein  12).  —  Die  Urkunde  lautet  wörtlich  wie  folgt:

richtsstellen,  von  den  Betheiligten  freiwillig  erwählte  Teidingsgerichte  und
Schiedsrichter  vor,  zu  diesen  gehören  die  sogenannten  Ritterdinge.  Diesen
Namen  führt  urkundlich  unter  andern  ein  Schiedsspruch,  den  im  Jahre  1461
Hans  Arras,  Friedrich  Carlewitz  (diese  Teidigung  soll  besonders  mitgetheilt
werden)  nebst  noch  drei  Edelleuten  aus  dem  Meißnischen  in  einer  Rechtsangelegenheit
  zwischen  Siegfried  Grünberg  und  der  Gemeinde  zu  Wermsdorf
gaben,  wobei  der  Hauptmann  zu  Dresden  Schiedesrichter  (Dirigent?)  war,
und  worin  die  Schöppen  zu  Leipzig  bereits  ein  Urtheil  auf  Beweis  gesprochen
  hatten.  Die  Richter  nannten  sich  selbst  „Gekorene“,  welche  „suhnlich
teidingen  sollten,  nach  Willen  und  Rath  des  Schiedesrichters“;  das  gekorne
Gericht  heißt  aber  „das  Ritterding  zu  Dresden“.

13)  Wiese.  —

14)  Haupt-St.-Arch.  Copial  44.  Fol.  248b.

15)  Auch  „Jude“  genannt.  Vgl.  S.  232.

16)  Wahrscheinlich  im  Dienste  des  Ordens.

17)  Geh.  Rath  Dr.  v.  Langehn  bemerkt  in  seinem  „Albrecht“,  S.  318,
        <pb n="235" />
        231

Revers  Heinrichs  Jode  wegen  des  Verkaufs  von  Eschdorf.  an
Bodo  von  Karlewitz  1460  13.  März.

Ich  Heinrich  Jode  Bekenne  vor  mich  myne  erben  vnd  thu  kant
mit  disem  briue  den  die  in  sehen  ader  horen  lesen  Nachdem  ich  den
hoff  vnd  das  dorff  Eschmanstorff  vnd  ein  wuste  dorff  gnant  Roffendorff
in  der  pflege  zen  Dresden  gelegen  von  mynen  vnd  hansen  myns  Bruders
  wegen,  der  itzund  zen  prussen  ist  das  ich  mich  dorynnen  mechtige
Boten  karlewitz  vnd  synen  Brudern  mit  willen  vnd  volwort  des  Hochgeborenen
  fursten  vnd  herren  Friederichs  Hertzogen  zen  Sachssen  des
heiligen  Romischen  Richs  Ertzmarschalk  vnd  kurfursten  Lantgrauen  In
Doringen  vnd  Marcgrauen  zen  Missen  myns  gnedigen  Hern  vorkoufft  an
siner  gnaden  hande  uffgelassen  18)  vnd  vorzcicht  doran  getan  habe  2c.
das  ich  dorumb  sinen  gnaden  geret  globt  vnd  mit  uffgerackten  fingern
an  ynes  rechten  eydes  stat  gesworen  habe,  gerede,  globe  vnd  swere
also  genwerticlichen  In  vnd  mit  Crafft  diß  briues,  hette  oder  gewonne
ich  hynfur  einiche  sache  zen  sinen  gnaden,  sinen  erben,  Grauen,  hern
Rittern,  Prelaten  vnd  andern  sinen  vuterthanen,  geistlichen  ader  werlilichen
  welches  wesens  die  weren,  das  ich  mir  darumb  von  sinen  Reten
vnd  ampt  Luten  ader  an  den  steten  und  enden  dorynnen  die  beelagten.
gesessen  waren,  an  gliche  und  rechte  das  mir  vnd  myn  Bruder  ongeuerlich
  gehulffen  sal  werden,  gungen  Lassen  vnd  sulch  sache  vor  keynen
  andern  Richtern  ader  gerichten  geistlichen  nach  werltlichen  vnd  funderlich
  auch  nicht,  vor  den  freyen  heymlichen  stulen  suchen  ader  fordern
sal  noch  wil  vnd  verpfliche  mich  auch  bie  den  obgerurten  glubdin
vnd  eyden  gein  sinen  gnaden  vnd  gebe  volle  macht  an  disem  selben
briue  Das  Bote  karlewitz  ader  sine  erben  Sechzcig  schog  nuwer  groschen
  des  kouffgeldes  vor  die  obgerurten  guter  ynnebehalden  vnd  die
hetuß  nicht  geben  sol  Bissolange  das  Hans  myn  Bruder  wider  anheim
kompt,  sulchen  kouff  auch  vorwillet  verzeicht  der  guter  ond  alles

daß  es  noch  zur  Zeit  seines  Helden  in  Sachsen  drei  Gegensätze  der  Freiheit
der  Justizverfassung  gegeben;  Unterordnung  unter  auswärtige  höhere  Gerichte
im  Reiche,  unter  päpstliche  Gerichtsbarkeit,  und  unter  die  Vehme,  und  S.
320,  daß  die  Vehme  noch  zur  Zeit  Albrechts  nicht  abgeneigt  war,  in  den
Ländern  der  Wettiner  ihre  Wirksamkeit  zu  üben,  obgleich  unter  Friedrich  III.
Schritte  geschahen,  die  Freischöppen  in  ihre  Schranken  zurückzuweisen  (vgl.
auch  Weiße  sächs.  Gesch.  2.  Bd.  Seite  373).  —  Außerdem  giebt  es  doch  in  Sachsens
  Geschichte  auch  Spuren  von  der  Vehme  äußerlich  ähnlichen  Gerichtsstühlen,
  da  einige  auch  unter  freiem  Himmel  und  zwar  unter  einem  Baume  gehalten
wurden.  In  Dresden  war  im  Mittelalter  ein  Gericht  unter  dem  Kirschbaume
  auf  der  Brücke.  Ebenso  hielt  man  zu  Eckardtsberga  Gericht  unter
  der  Eiche.  So  erforderte  im  Jahre  1473  Hans  Schütze  von  Erfurt
den  Rath  zu  Naumburg  nach  Eckardtsberge  unter  die  Eiche,  —  und  1476
hat  der  Rath  zu  Naumburg  den  Stadtschreiber  und  den  Voigt  mit  3  Pferden
  nach  Eckardtsberge  unter  die  Eiche  vor  Gericht  entgegen
Hans  Schützen  von  Erfurt  gesendet;  diese  haben  laut  Rathsrechnungen
  13  gl.  verzehrt.  „Desgleichen  nebst  dem  Schösser  von  Zeitz  secunda
vice  in  hac  causa  mit  4  Pferden  geschickt,  welche  24  gl.  verzehrt  haben.“  —
Darüber  noch  ein  Mehres  an  einem  andern  Orte.
183)  Zur  neuen  Belehnung.
        <pb n="236" />
        232

—

das  thu  vnd  volzcihe  das  von  mir  vnd  ym  obgeschriben  stehit,  ane
geuerde  vnd  argelist  hirynnen  gentzlich  vßgeschlossen.  Des  zen  warer
urkunde  vnd  steter  haldung  habe  ich  gnanter  Heynrich  Jode  myn  Insigil
  vor  mich  und  den  gnanten  myn  Bruder  an  disen  briff  wissentlich
tun  hengen  mich  aller  obgerurter  stucke  domit  zen  besagen.  Geben  zen
Missen  am  Dornstag  nach  Gregorij.  Nach  Crists  geburt  vierzcehnhundert
  Darnach  Im  Sechzeigisten  Jaren.  19)

Aus  dem  Copial  eines  Lehnsbriefes  vom  15.  März  1460
(6.  feria  nach  Reminiscere)  für  die  Carlowitze  ersehen  wir  außerdem,
  daß  die  Gebrüder  v.  C.  Bodo,  Krig  20),  Labatzsch,  Friedrich,
Otto  21)  und  Mulich  Eschdorf,  Hof,  Dorf  und  Vorwerk  und
das  Dorf  Rossendorf  mit  dem  Vorwerk  und  dem  Kretzschmar:2)
in  beiden  Dörfern,  mit  Ober=  und  Niedergerichten  über  Hals  und
Hand  in  Lehn  erhielten  und  daß,  wenn  Bodo  und  Krig  ohne  rechte
Leibeserben  mit  Tode  abgehen  sollten,  diese  Güter  an  Labatzsch,
Friedrich,  Otto  und  Mulich  „vnd  ihre  rechte  libeslehenserben
komen  vnd  geuallen  (fallen)  sollen.“  —  Als  Zeugen  sind  Nicol.  von
Schönberg,  Hans  Löser  und  Hugo  (Haugk)  von  Taubenheim  dabei
gewesen.  —  Das  Copial  des  Briefs  lautet  übrigens  wie  folgt:

Der  von  karlewitz  briff  1460.

Anno  domini  2c.  l##.  feria  sexta  post  Reminiscere  had  myn  her
Boten  vnd  krige,  labatzsche,  Friderich,  Otten  vnd  mulich  gebruder  von
karlewitz  vnd  iren  rechten  libeslehenserben  Esmannstorff  hoff  dorff  vnd
forwerg  vnd  das  Dorff  Nossendorff  mit  dem  forwergk  vnd  den  Kretzschmarn
  in  beyden  dorfern  mit  allen  iren  zeinsen  renten  genussen  mit  gerichten
  oberstin  vnd  nyderstin  ober  hals  und  ober  hand  vnd  allen
andern  zeugehorungen  nichts  oßgeslossen  Sundern  in  allermassen  die
von  alders  gelegen  vnd  durch  Heinrich  Juden  uffgelassen  vnd  zen  gesampten
  lehen  gelihen.  Wann  Bote  ond  krig  karlewitz  mit  tode  ane
rechte  libeslehenserben  abegehen  werden  das  alsdann  also  ond  nicht  eher
sulch  guter  an  Labatzsch  Friderich  Otten  vnd  Mulich  karlewitz  vnd  ire
rechte  libeslehenserben  komen  vnd  geuallen  sollen.  Actum  Missen  vts.
präsentes  er  Nickel  von  Schonberg  Hans  loser  Hugk  von  Tubenheym  2c.

(NB.  Hans  Jude  war  mit  den  von  den  Kindern  Pauls  Karras  erkauften
Gütern  Eschdorf  und  Rossendorf  d.  d.  Dresden  5.  basch.  1443  beliehen
worden.  H.-St.-A.-Copialien.)

Das  Copial  von  dem  Gesammtlehn  der  Carlowitze,  dat.  16.
April  (2.  leria  pasce,  d.  i.  2.  Osterfeiertag)  1465  macht  uns  auch
mit  dem  Specialbesitze  der  Carlowitze  „In  der  pflegen  zen  Dreßden
  Donyn  und  Hain  gelegen“  näher  bekannt.  Darnach  besaß  Bodo:

19  H.  St.  A.  Urk.  7659  a.;  W.  A.  II.  1131.

20)  Gregor.

21).  Eigentlich  wohl  aus  Octavio;  der  deutsche  Name,  Odo  geschrieben,
ist  ein  davon  verschiedener.

22)  Ein  flavisches  Ueberbleibsel.  Noch  heut  zu  Tage  der  Kretzscham.
        <pb n="237" />
        233

—

Eschdorf  (Eschmannsdorf),  das  wüste  Rossendorf  und  Windischendorf,
  Borsberg,  Poderitz  (Poydegritz),  Hosterwitz
(Hosterbritz),  und  Sedlitz  (Czedelitzz;  Friedrich  dagegen
Laubegast,  Zinsen  zu  Seidnitz  (Seytitz),  und  auf  der
Wüstung  „Czeyßewitz  vnd  vf  der  Mole  (Mühle?)  ond
wesenn“  (Wiesen  an  der  Lockwitz)  unter  Sobrigan  (urkdl.  Sobligar);
  Otto  aber  Hermsdorf  (Hermeßdorff),  Welligande
(Welkensande)  bei  Hain,  mit  Ober=  und  Niedergerichten;  Mulich
ferner  den  Niederhof  zu  Kreischa  (kreyschaw)  mit  dem  halben
Dorfe  Zedewitz  (wahrscheinlich  Seidewitz),  Brößgen  (Breßin),
Zschäckwitz  (Scheckwitz),  Börnichen  (Bornichen),  Karsdorf
(karstorff)  und  Kleba  (Clebe),  Zinsen  zu  Bilmestorff  (wahrscheinlich
  Wilmsdorf)  und  ein  Freihaus  in  Dresden  23);  endlich
Friedrich  (der  Vetter)  einen  Theil  am  Dorfe  und  Vorwerke  Pillnitz
  (Beluitz).  Was  übrigens  das  Lehnserbe  betrifft:  so  sollte  „allwege
  von  dem  nehestenn  wider  an  den  nehestenn,  so  sichs  versturbe,
nach  rechter  siptzal.  kome,  als  gesampten  lehnen  guter  gewonheyt
ist.“  —  Dieses  für  die  topographische  Geschichte  der  Dresdner
Pflege  so  interessaute  Lehnscopial  ist  aber  wörtlich  folgendes:

Der  karlewitze  gesampte  lehen.

Anno  domini  2c.  lx  quinto  2a  pasce  haben  meyne  gnedigen  herren
  Bothen  Friderichen  otten  ond  Muliche  von  karlewitze  gebruder  vnd
Frideriche  karlewitze  iren  Vettern  ond  allen  iren  rechten  libeßlehenßerben
diße  nachgeschribenn  guter  In  der  pflegen  zeu  Dreßdenn  donyn  vnd
Hayn  gelegenn  mit  namen  Eschmannstorff  Hoff  vnd  Dorff  mit  dem
wusten  Rossendorff  vnde  windischendorff  mit  obirsten  vnd  nidersten  gerichten,
  Borsperg,  poydegritz,  Hosterbritz  onde  Czedelitz,  die  Bote  zen
sinem  teyle  itzund  besitzet,  Item  lawbegast  das  dorff  mit  den  zeinßen
zen  Seytitz  vnd  vff  der  wusten  Czeyßwitz  vnde  vff  der  Mole  vnd  wesenn
  vnder  Sobligar,  die  Friderich  itzund  zeu  seynen  teyle  besitzet
Item  Hermeßdorff  vnde  welkensande  mit  obirsten  vnde  nydersten  gerichten,
  die  otto  itzunt  zen  sinem  teyle  besitzet,  Item  den  nydern  Hoff
mit  dem  halben  Dorffe  zeu  kreyschaw,  das  zedewitz,  Breßin,  Schecktitz,
das  Bornichen,  karstorff  vnd  Clebe,  die  Zeinße  zen  Bilmestorff  vnd
syn  fryhhuß  In  der  Stad  Dreßden  gelegen.  die  Mulich  itzund  zeu
seinen  teile  besitzet,  und  den  teil  am  forwergke  und  dorffe  zu  Belnitz,
den  Friderich  itzunt  zen  sinem  teile  Inne  hadt,  alle  mit  iren  erbgerichten,
  rechten  eren  nutzen,  wirden  friheiten  gewonhyten  2c.  zen  rechten
gesampten  lehnen  gelihenn,  so  sichs  versturbe,  nach  rechter  siptzal  zeu
kome  als  gesampten  lehnen  guter  gewonheyt  ist.  Testes  Hugolt  von

22)  1468  ward  Frau  Ursula,  Muhlichs  von  Carlowitz  eheliche  Hauswirthin,
  mit  den  Dörfern  in  der  Pflege  zu  Dresden  und  mit  einem  freien  Hofe
in  der  Stadt  auf  der  Kundigergasse  beliehen  (serxla  feria  post  Exraudi)  —
Vgl.  Hasche  Urkdbch.  Nro.  176.  —  Einen  andern  Freihof  zwischen  der  Försterei
  und  dem  Brückenhofe  (bei  der  jetzigen  Bildergallerie)  besaßen  Rudolph
und  Blasius  von  C.  1472.  Eb.  Nro.  180.
        <pb n="238" />
        234

Slinitz  vnser  obirmarschalg,  Hans  von  Mergenthal,  vnserer  Cantzlar,
Hans  von  Tuchere  Hanns.  von  Schonberg.  Actum  Dreßden  Anno  vts.  24)

Im  Jahre  1472  (Dienstags  nach  Simon  und  Jndas,  d.  i.
3.  Nov.)  verkaufte  jedoch  Bodo  v.  C.  Hosterwitz  (Hostenbritz)  an
Haus  v.  C.  samt  den  Kirchlehn-Zinsen,  Erbgerichten,  Frohnen  2c.,
wozu  seine  Brüder  Friedrich  und  Mulich  von  C.  ihre  Zustimmung
gegeben  hatten,  und  das  carlowitzische  Gesammtlehn  wurde  zugleich
  dabei  erneuert,  wie  aus  Folgendem  ersehen  werden  kann:

Hansen  von  karlewitz  lehinbriue.  ·

Annodotnini2c.Lxx.secundoAmDinstagenachSimonisvnd
Juda  haben  meine  g.  hern  25)  hansen  von  karlewitz  ond  seinen  rechten
Libeßlenßerbin  das  Dorff  Hostenbritz  in  der  pflege  zu  Dresden  gelegen
mit  dem  kirchlehn  26)  zeinßen,  erbgerichten,  fronen,  dinsten,  Eckern,
weßen,  37)  wonnen,  28)  weyden,  vnd  allen  andern  eren  nutzen  2c.  nichts
außgeslossen,  Sunder  In  allermaße  er  das  von  Boten  von  karlewitz
mit  willen  Friedrichs  vnd  Mulichs  von  karlewitz  seiner  bruder  gekaufft
hat,  zen  rechtem  manlehn  gereicht  vund  gelihen  vnd  mit  ym  semptlich
belehnt  Bote,  Friderich  und  Mulich  von  karlewitz  gebrnder  vnd  ihre
rechte  libeßlehnserbin,  also  wurde  Hans  von  karlewitz  mit  tode  ane
Libeßlenßferbin  abgehin,  das  alßdann  solch  Dorff  mit  alle  sein  zeugehorungen
  an  die  gnannten  von  karlewitz,  ob  die  noch  am  leben  weren,
ond  an  ire  rechte  libeßlenserbin  semptlich  komen  vnd  gefalln.  Auch  haben
meyne  g.  hern  von  besundern  iren  g.  den  gnanten  Hanßen  von  karlewitz
  mit  den  gnanten  seinen  vettern  vnd  andern  von  karlewitz  mit  allen
Iren  gutern  In  massen  er  In  Iren  gesampten  lehnbrine  mit  namen
vssgedruckt  wer,  widerumb  mit  yn  semptlich  belehnt,  Also  wurden  die
von  karlewitz  alle  mit  tode  abgehin  an  rechte  libeßlenserbin  alß  dann
sullen  ire  gelassen  guter  an  yn  vnd  an  seine  rechte  libeßlenserbin  komen
vnd  gefallen.  Testes  Er  Dittrich  von  schonberg  Hoffemeister,  Nickel
von  kokeritz  ꝛc.  Actum  Dresden  Anno  vts.  2)

Was  endlich  die  Ritterdienste  dieser  C.  betrifft:  so  leistete
Bodo  v.  C.  mit  3  Pferden  seine  Lehnsfolge.  —  In  dem  Verzeichnisse
  der  „Erbarmannschaft“  von  1458  wird  Foltsch,  von  Torgaw
  zu  Dittersbach,  Nikel  Caras  zu  Ceux,  Bodo  v.  Carlowitz  zu
Hosterwitz,  Lawatzsch  v.  Carlowitz  u.  Wigant  Ziegeler  zu  Pillnitz  aufgeführt:
  „Sollen  oßrichten  Rustig  iiij  Pferde  mit  einer  glefen“,  30)
und  1463  heißt  es:  „Erbarmanne  dynen  m.  g.  hern  vff  der  Amptleüte
  Schrifft  und  Forderung:  Bote  Carlewitz  zen  Eschmannstorf

24)  Copial  58.  fol.  170  b.

25)  Ernst  und  Albrecht.

26)  Soviel  wohl  als  Patronat?

37)  Wiesen.

28)  Bedeutet  auch  Wiesen;  ist  eigentlich  Niedersächsisch.

36m)  Haupt-St.-Arch.-Copial  59.  f.  34.

30)  Eine  Lanze,  bedeutet  aber  auch  einen  Trupp  von  4  Reitern.
        <pb n="239" />
        235

mit  4  pf.“;  ein  Beweis,  daß  Bodo  der  wohlhobendste  war.  Auch
heißt  es  in  der  Einnahmerechnung  des  Rentmeisters:
„200  fl.,  die  der  alte  Carlowitz  mir  geliehen  hat“
suw  wie  die  Folge  lehrt,  ist  darunter  ebenfalls  Bode  zu  verehen.
  —

Ueberhaupt  geht  aus  andern  Urkunden  hervor,  daß  Bodo#,
der  1473  starb,  und  dessen  Tochter  Barbarast)  im  Kloster  zu
Seußlitz  war,  wohlhabend  gewesen  sein  muß,  da  er  verschiedene
Stiftungen  gemacht  hat,  worauf  wir  an  einem  besondern  Ort  zurückkommen
  werden.

Außerdem  gehören  noch  zu  dieser  Linie  derer  v.  C.:  Nickel
  v.  C.,  der  Thorknecht  32)  des  Herzogs  Ernst,  Hans  v.  C.
zu  Dresden,  der  Voigt  und  Amtmann  daselbst  war  und  1494
starb,  Friedrich  U.  zu  Altendresden,  der  von  1438  bis  1473
urkundlich  und  1461  als  Teidingsmann  beim  Ritterdinge  zu
Dresden  vorkommt,  Gregor  zu  Zschauitz  bei  Hain  um  1500,
sowie  Hans  zu  Borthen  und  seine  Wittbe  Jutta,  der  bereits  1375
bis  1397  urkundlich  ertähnt  ist.  —  Ueber  diese  werden  wir  jedoch
  später  zu  berichten  Gelegenheit  nehmen.

Das  Einreiten  oder  der  Einritt,  die  Leistung,  das
Leisten  oder  die  Leistmachung  in  der  Herberge,  auch
das  Ein-  oder  Innlager,  Obstagiums)  oder
Hostagium  T).

(Ein  Beitrag  zur  Rechtsgeschichte,  besonders  der  Obligationen  und  Cautele
des  Mittelalters.)

Das  Einreiten  oder  das  Einlager  oder  die  Leistung
war  im  Mittelalter  eine  Art  accessorischer  Vertrag,  nach  welchem
ein  Schuldner,  oder  des  Schuldners  Bürge,  falls  er  zur  gesetzten
Zeit  nicht  Zahlung  leisten  könnte,  oder  den  Zahlungstermin  nicht
einhalten  würde,  auf  erfolgte  Einmahnung  sich  mit  einem  bestimmten
  Gefolge,  nämlich  mit  einer  Anzahl  von  Knechten  und
Pferden  oder  in  Gesellschaft  seiner  Bürgen  und  mit  deren  Knechten
  2c.  2c.  in  einer  benannten  Stadt  und  Herberge  einfinden  und
daselbst  so  lange  verweilen  mußte,  bis  der  Gläubiger  an  „Haupt-Stuhl
  und  Zinsen  völlig  vergnügt“,  d.  h.  vollkommen  befriedigt

31)  Ueber  diese  besonders  noch.

33)  Ueber  ihn  später.

*)  Das  Obstagium  wird  sogar  unter  gewissen  Fällen  vom  Lehnsherrn
den  Vasallen  oder  Gerichten  dictirt,  namentlich  wurden  Gerichtsverweser  dazu
verurtheilt,  wenn  sie  einer  Partei  das  rechtliche  Gehör  verweigert  oder  mit
der  Entscheidung  zu  lange  die  Rechtsuchenden  hingehalten  hatten.

)  Hoslagium  bedeütet  eigentlich  die  Verpflichtung,  seinen  Lehnsherrn  zu
beherbergen,  dann  aber  auch  die  Bürgschaft,  Gewährleistung,  Zusicherung.
        <pb n="240" />
        236

war.  —  Es  soll  dieser  Gebrauch  bei  Schuldverschreibungen  bereits
im  12.  Jahrhunderte  bei  den  Franken  aufgekommen  und  von  diesen
  nach  Deutschland  übergegangen  sein,  wurde  keineswegs  für
schimpflich  angesehen,  und  Ludwig  (Reliquiae  Msc.  Medii  Aevi)  führt
nicht  nur  von  niederem  Adel  und  von  Rittern  und  Reichsständen,
sondern  sogar  von  Kaisern,  die  sich  zum  Einlager  oder  Einreiten
  urkundlich  verschrieben,  Beispiele  an.  Das  letzte  Beispiel
von  einem  Kaiser,  der  sich  einmal  dazu  verbindlich  machte,  ist  von
Karl  V.;  ja,  selbst  Geistliche,  namentlich  Aebte  und  Bischöfe,  die
gern  alles  den  weltlichen  Herren  gleich  machten  und  diesen  im
weltlichen  Verkehre  nachahmten,  schämten  sich  nicht,  im  Fall  sie  sich
als  säumige  Zahler  zeigen  würden,  ihren  Gläubigern  zum  Einlager
  oder  Einritte  in  eine  bestimmte  Herberge  sich  zu  verschreiben.

Außerdem  machte  man  sich  auch  zu  einer  Art  von  Leistung
bei  Ausfertigung  von  Bundesbriefen  verbindlich.  Ein  hierher  gehöriges
  Beispiel  liefert  uns  eine  Urkunde  Heinrich's  des  Erlauchten,
die  er  am  30.  November  1287  zu  Cambia  1)  ausgestellt  hat  und
in  der  er  sich  gegen  den  König  Wenzeslaus  von  Böhmen,  den  er
seinen  patronus  und  patruus  nennt,  und  dessen  Erben  (Heredi
inclito)  verbindlich  macht,  Frieden  und  Eintracht  mit  dem  Könige
zu  halten  (pacem  et  concordiam  perpetuo  ac  inviolabiliter  conservare)
  und  denjenigen  von  seinen  Unterthanen  (ex  subditis
nostris),  der  sich  durch  einen  Raub  an  dem  Könige  vergehen  würde,
zur  Entschädigung  oder  Genugthuung  anhalten  zu  wollen  (qui
Commisit  spolium,  qduod  satis  fiat  domino  patrno  nostro,  ut
justum  sfuit  et  honestum)  und  daß  er,  wenn  der  Ranbausüber
(spoliator)  nicht  binnen  4  Wochen  die  Genngthunng  geleistet  haben
  würde,  gegen  denselben,  wie  gegen  einen  Landfriedensbrecher
mit  bewaffneter  Hand  einschreiten  werde  (adversus  eum  vtpote
aduersum  rebellem  armata  mann  potentialiter  insurgemus).
Der  König  aber  selbst  solle  auf  Erfordern  des  Markgrafen  (jedoch
ohne  für  sie  zu  stehen)  100  gerüstete  Pferde  (dextrarios  faleratos)
  zur  Demüthigung  des  Räubers  zur  Hilfe  schicken.  Endlich
macht  sich  Heinrich,  auf  den  Fall,  daß  er  seinem  Versprechen  nicht
nachkommen  sollte,  anheischig,  10  seiner  Getreuen  verbindlich  zu
machen,  in  Pirna  einzureiten  und  so  lange  daselbst  zu  verweilen,
  bis  dem  Könige  ein  Genüge  geleistet  sein  würde  (tunc  ex
fddelibus  nostris  —  decem  intrabunt  et  intrare  tenebuntur
Perne  non  exituri  donec  —  de  prefato  spolio  plenius  satisfiat,
  volentes)  und  der  Einritt  solle  spätestens  am  nächsten  Dien-1)

  Wahrscheinlich  ein  Ort,  der  nach  dem  Nebenflusse  der  Donau,  die
Kamp  oder  Camb,  der  auf  dem  böhmischen  Grenzgebirge  entspringt  und  unweit
  Krems  in  die  Donau  mündet,  benannt  war  (der  Cambus  ist  schon  beim
Antonin  erwähnt).  —  Könnte  aber  auch  „Camich“  in  der  Urkunde  heißen,
da  Wenzel  am  22.  Sept.  1247  auf  Verwendung  seiner  Schwester  Agnes  zwei
Urkunden  daselbst  ausgestellt  hat.
        <pb n="241" />
        237

stage  nach  dem  Palmensonntage  geschehen  (Secunda  seria  post
diem  palmarum  nunc  proxime  affuturam).  —  Diese  Urkunde,
deren  Original  sich  in  einem  Prager  Archive  befinden  muß,  und  die
B.  G.  Struve:),  jedoch  mit  mehren  sichtbaren  Versehen,  hat
abdrucken  lassen,  ist  wirklich  als  Beleg  für  diese  Art  der  Bürgschaftsleistung
  interessant,  wenn  auch,  wie  Tittmanns)  sehr  richtig
  bemerkt,  das  Jahr  falsch  sein  mag  1).  —  Wir  theilen  sie  zur
Selbitbeurtheilung  wörtlich  mit  und  wünschten,  daß  sich  böhmische
Geschichts-Forscher  etwas  mehr  mit  derselben  befreunden  möchten,
da  sie  auch  für  die-böhmische  Geschichte  einiges  Interesse  hat.  —
Die  Urkunde  ist  folgende:

Nos  Heinricus,  Dei  gratia  Misnensis  et  Orientalis  Marchio,
Thuringie  Lantgravius,  Saxonie  comes  Palatinus.  Notum  facimus
Universis  tenore  presentium  inspecturis,  ducd  nos  mente  pura
et  intentione  non  ficta  promillimus  pacem  et  concordiam  cum
patrono  nostro  carissimo  Wenceslao,  )  Rege  Boemie,  Marchioneque
Moravie,  earundem  terrarum  Domino  et  herede  inclito  „6)  perpetuo
  ac  inviolabiliter  Conservare,  et  quod,  si  per  aliquem  er

2)  Historisch-politisches  Archiv  Band  5.  S.  346.

3)  Heinrich  der  Erlauchte  Bd.  2.  S.  284.  —  „Diese  Urk.  ist  bloß  darum
hier  zu  erwähnen,  weil  zu  bemerken  ist,  daß  wenigstens  die  Zahrzahl  auf
einem  Irrthum  beruht.  Denn  nie  in  spätern  Jahren  hat  sich  Markgraf
Heinrich  in  den  Urkunden,  wie  hier  geschieht,  Landgraf  von  Thüringen  und
Pfalzgraf  von  Sachsen  genannt.“

4)  Was  das  Jahr  der  Ausstellung  der  Urk.  betrifft,  so  ist  dabei  zu  erwähnen,
  daß  Heinrich  seit  etwa  1234  (2)  bis  1246  (2)  mit  Constantia  von
Oesterreich,  Herzog  Friedrichs  Il.  und  der  1253  mit  Ottocar  von  Böhmen
vermählten  und  1261  von  diesem  verstoßenen  Margarethe  Schwester,  vermählt
  war,  daß  dieser-Premislav  Ottocar  1253  erst  König  geworden,  und
daß  endlich  Wenzel  III.  Ottocar,  Vater  des  Premislaw  III.  Ottocar,  ein
Sohn  der  unglücklichen  Adela,  Otto's  von  Meissen  Tochter,  und  sonach
Sohn  der  Tante  Heinrich's  war,  weshalb  er  den  König  Wenzel  in  der  Urkunde
  auch  patruns,  d.  i.  Vetter,  weil  er  von  Vaters  Seite  mit  ihm  verwandt
war,  nennt,  während  er  in  einer  andern  noch  unsicherer  datirten  Urkunde  bei
Struve,  einem  Bundesbriefe  Heinrichs  mit  Ottocar  von  Böhmen,  diesen  König
  —  Sororius  carissimus  noster  —  also  Schwager  (da  sie  zwei  Schwestern
zur  Ehe  gehabt)  nennt;  was  übrigens  erst  nach  1253  und  vor  1261  geschehen
konnte.  Da  nun  aber  nach  1249  Heinrich  sich  mit  der  Agnes,  der  Schwester
des  Königs  Wenzel,  einer  leiblichen  Cousine,  vermählte  und  mit  ihr  bis  1268
glücklich  lebte,  so  ward  er  zwar  noch  näher  mit  diesem  Königshause  verwandt,
konnte  aber  König  Wenzel  V.  nicht  mit  demselben  Rechte  ebenfalls  Patruus  nennen,
da  er  genau  genommen  sein  Neffe  war;  wenn  man  nämlich  annehmen  wollte,
daß  dieser  Friede  erst  nach  der  Mündigwerdung  (1283)  oder  gar  nach  der
Vermählung  Wenzels  IV.  (1286)  geschlossen  worden  sei.  Es  ist  daher  wohl
weit  eher  anzunehmen,  daß  dieser  Vertrag  bereits  vor  1250  (vielleicht  1247)
abgeschlossen  ward,  da  er  den  König  Wenzel  nicht  Levir  oder  sororius,  sondern
  nur  patruus  neunt;  die  eigentliche  Entscheidung  über  das  Datum  müssen
wir  jedoch  von  den  böhmischen  Historikern  erwarten.

5)  Doch  der  Schwager  Heinrichs,  Wenzel  III.

*!)  Wahrscheinlich  ist  darunter  Ottocar,  Sohn  Wenzels  zu  verstehen.  Wahrscheinlicher
  ist  aber,  daß  das  heres  auf  Wenzel  selbst  geht.
        <pb n="242" />
        238

6½•n]

Subditis  nostris  committi  contigerit  spolium  aliquod  intra  dicti  ?)
domini  ac  heredis  patrui  nostri  a  die  qua  nos  dictus  patruus
monebit  per  quatuor  septimanas  continuas,  5)  monere  tenebimur
et  debemus  illum,  qui  commisit  spolium,  qduod  satis  fiat  domino
  patruo  nostro,  ut  iustum  fuit  et  honestum.  Quod  si  forsitan,
  mandatum  nostrum  non  attendens,  dicto  patrono  nostro
prefatum  quatuor  septimanarum  tempus  Satisfactionem  congruam
spoliator  9)  non  curaverit,  exhibere,  tunc  nos  adversus  eum,
utpote  adversum  rebellem  armata  manu  potentialiter  10)  insurgemus
  et  dictus  patruus  noster  ad  requisitionem  nostram  mittet
nobis  et  tenebitur  mittere  in  auxilium  centum  dextrarios  1)
faleratos  13)  ad  ipsius  spoliatoris  Ccontumaciam  et  proterviamt3)
cilius  et  melius  conculcandam.  Ita  quod  dictis  centum  dertrariis
  expensas  nos  per  tempus  quo  nobis  necessarüt  luerint
ministrabimus  11)  sed  ad  supplementum  vel  restaurum  alicujus
dampni  15)  quod  eis  vel  alicui  eorum  acciderit  non  tenebimur
ymmo  erimus  penitus  absoluti.  6)  Quodsi  forsan  prefata  non
curaverimus  adimplere,  tunc  exfidelibus  nostris,  quos  ad  presens
  propter  eorum  absentiam  habere  non  potuimus,  decem  intrabunt
  et  intrare  tenebuntur  Perne,  non  esituri,  donec  dicto
patruo  nostro  de  prefato  spolio  plenius  Satis  sfiat,  volentes,  quod
dictam  pacem  t  concordiam  inviolabiliter  observandam  prodicti
fideles  nostri  decem  promittant,  et  si  servata  non  fuerint  intrare
  promittant  secunda  feria  post  diem  Palmarum  nunc  proxime
afluturam,  Nunciis  predicti  patrui  nostri  quod  ad  hoc  deputaverit,
  et  eosdem  sub  suis  nominibus  privilegio  quod  sibi  eodem  die
dabimus  expresse  inseri  faciemus.  In  cuius  rei  testimonium
et  robur  firmiter  valiturum  presentes  literas  dari  et  sigillis
nostris  fecimus  communiri.  Datum  in  Cambia  anno  dominicze
incarnationis  millesimo  ducentesimo  octoagesimo  septimo  pridie
Kalendas  Decembris.1)

Das  Leisten  einer  persönlichen  Bürgschaft  für  Schulden  dürfte
wie  ebenfalls  Teucher  (Schuldthurmproceß)  vermeint,  auch  bereits  im

„)  intra  sc.  has  literas.

s)  Nach  Art  der  Treuga.

)  Doch  wohl  nicht  anders  als  durch  „Stegreifreitex“  zu  übersetzen;
  denn  von  offenbarem  Raubgesindel  kann  wohl  hier  keine  Rede  sein.

10)  Mit  offener  Gewalt.

11)  Schwer  gerüstete  Pferde,  d.  h.  Reiter.

12)  Fallera  oder  lalera  bedeutet  eigentlich  das  Pferdegeschirr;  hier  mag  es  so
viel  anzeigen,  daß  auch  die  Pferde  selbst  „bedacht’  oder  schwer  gerüstet
waren.  r
22)  Stolz,  Frechheit  und  Verwegenheit.

16)  Die  Unkosten  während  der  Fehde  tragen.
16)  Demni.

K)  Von  allem  Schadenersatze  frei  sein.

11)  Den  30.  November.  *
        <pb n="243" />
        239

Sachsenspiegel  in  den  Worten  „auf  seine  Treue  zu  Tagreiten“
  ausgesprochen  sein.  Nachdem  nämlich  diese  unstreitig  älteste
Quelle  des  sächsischen  Rechts  im  3.  Buche,  Art.  39  von  dem
Geben  des  Schuldners  an  die  Hand  und  Halfter  des  Gläubigers
  18)  gehandelt  hat,  scheint  auch  im  41.  Artikel  (ausdrücklich  aber
im  2.  Buche  11.  Art.;  davon  am  Schlusse  mehr)  des  Reitens
mit  den  Worten  gedacht  zu  sein:

Juwelikes  gevangen  Mans  Dait,  vnd  Lovede  sal  do  rechte  nichte
stete  syn,  de  he  bynnen  Venknisse  lovet.  Let  man  aver  vp  sine  truwe
to  Dage  riten,  he  sal  wederkomen  und  sine  truwe  ledigen.  Gildet  he
ok,  oder  wert  he  ane  geld  ledich,  wat  Orvede  er  but,  de  mot  he  holden,
  vnd  anders  nyne  lovede  leisten,  de  he  lovede  bynnen  Venknisse.

Es  begegnen  uns  in  den  sächsischen  Urkunden  des  Mittelalters
eine  ziemlich  große  Anzahl  von  Schuldverschreibungen,  in  denen
das  Einreiten  der  Schuldner  oder  der  von  ihnen  gestellten  Bürgen
  als  ein  Rechtsmittel  oder  Cautel  genannt  wird.  Ja,  wollte
man  über  diese  Art  der  Bürgschaftsleistung  nach  allen  ihren  seltsamsten
  Variationen,  Clauseln  und  speciellsten  Modifikationen  Etwas
schreiben,  so  würde  es  keineswegs  an  ausreichendem  Stoffe  zu
einer  nicht  uninteressanten  und  für  die  Sittengeschichte  zugleich  nicht
unwichtigen  Monographie  fehlen.  Wir  begnügen  uns  hier  jedoch,
nur  einige  dieses  Rechtsmittel  oder  Cautel  des  Mittelalters  am
klarsten  in's  Licht  stellende  Belege  beizubringen.

Als  Belege,  daß  die  ältern  sächsischen  Fürsten  sich  ebensowenig
als  die  Reichsoberhäupter  scheuten,  in  ihren  Schuldverschreibungen
das  Einreiten  für  ihre  Gläubiger  als  ein  Rechtsmittel  oder  Cautel
  gelten  zu  lassen,  gelten  namentlich  zwei  aus  dem  Anfange  des
15.  Jahrhunderts  herrührende  Documente  des  thüringischen  Landgrafen
  Balthasar  und  seines  Sohnes  Friedrich  (vom  Jahre  1402).
—  Im  ersten  verschreiben  nämlich  beide  Fürsten  den  gestrengen
Thilo  von  Seebach  und  Heinrich  von  Grußen  19)  und  ihnen  zu
getreuer  hand  hermann  Goltacker  vnd  Kristan  20)  Scharfenstein
zehn  Mark  löthiges  Silbers  jährlichen  Zins,  zu  Walpurgis  zu
erheben  und  einzunehmen  von  ihrer  Landbete,  nämlich  zu  Thomasbrück
  :1).  drei  Mark,  zu  Kirchheilingen  :2)  drei  Mark,  zu  Wel-16)

  Eine  der  ältesten  sächsischen  Rechtsgewohnheiten,  nach  welcher  der
Schuldner,  der  nicht  bezahlen  wollte,  oder  wegen  Unvermögens  nicht  bezahlen
konnte,  in  Person  dem  Gläubiger  von  dem  Richter  gleichsam  als  Pfand  ausgehändigt
  wurde,  um  ihm  in  der  That  als  Knecht  die  Schuld  abzudienen,
ohne  wirklich  leibeigen  zu  sein,  dem  übrigens  wegen  des  Cntfliehens  sogar
eine  Beinschelle  angelegt,  und  der  bei  wirklich  gewagter  Flucht  nicht  etwa
frei  sondern  vielmehr  wieder  eingefangen  werden  konnte,  der  aber  keineswegs
gemißhandelt  werden  durfte.  (Vgl.  auch  Sächsisches  Weichbild  Art.  27.).

6  18)  Eine  obersächsische  und  fuldaische  Familie,  vgl.  Schannat,  Fuld.
Lehnhof  S.  91.,  Estors  Ahnenprobe  S.  400,  v.  Meding  III.  201,  «

20)  Christian.

21)  Thamsbrück.

22)  Im  Amte  Langensalza.
        <pb n="244" />
        240

spech  23)  eine  Mark,  zu  Gossin  und  Wenigen  Ürleben  :4)  zwei
Mark,  zu  Hussömmeringen  25)  eine  Mark,  für  110  Mark.  „löttiges
Silber,  Erfurter  Zeichens  26),  Gewichts  und  Wehre,“  die  zu  Salza
oder  Thomasbrück  nach  der  Gläubiger  Wahl,  auf  vorhergehende
einvierteljährige  Kündigung  eingelöst  werden  sollen  und  wofür
sie  (die  Landgrafen)  den  Edeln  und  die  gestrengen  „Ern
Hansen  von  Saltza,  herrn  zu  Tulstete,  Petern  Rost  und
Ludewigen  von  Husen  27),  Rittern,  Fritschen  28)  von  Wangenheim
  den  ältern,  Bernhardten  von  Houwintal  29),  Friedrichen
von  Weberstede,  70)  Berlden  s1)  von  Guttern,  Dietrichen  Hakes-)
nud  Heinrichen  von  Tubas-)“  zu  Bürgen  einsetzen,  unter  der
Verpflichtung  dieser  zum  Einlager  in  einer  gemeinen  Herberge  zu
Salza,  ein  Jeder  mit  zwei  erbaren  34)  Knechten  und  zwei  Pferden.
  33)  —  Im  zweiten  bekennen  dieselben  Landgrafen,  daß  sie
ihrem  lieben  getreuen,  dem  gestrengen  „Petir  Roste“,  seinen  Erben
und  ihm  „zu  getreuer  Hand“  Dietrich  von  Hopfgarten  und  Heinrich
  von  Scherenberge  30)  300  Mark  löthiges  Silber,  Erfurter  Zei-23)

  Großwaldbach  im  Amte  Langensalza.

24)  In  demselben  Amte.  .

25)  Hornsömmern  im  A.  Langensalza,  eigentl.  3  Dörfer,  die  im  Triangel
liegen:  —  Horn-,  Mittel=  und  Haussömmern  oder  die  Horndörfer,  von  der
benachbarten  Anhöhe  so  genannt.  ·

26)  Ein  Rad  im  Schilde.

29  Von  Hausen,  ein  altes  thür.  Geschlecht,  das  auch  in  den  Rittereantonen
  von  Franken  vorkommt.  Wahrscheinlich  ist  hier  Einer  der  im  17.
Jahrh.  ausgestorbenen  Familie,  die  sich  vornämlich  „v.  Husen“  schrieb,  gemeint.
Ein  Heinrich  von  Husen  verkaufte  1443,  Dinstag  nach  Voc.  Jocund.  (28.  Mal)
dem  Hospital  zu  Gotha  241  Schillinge  Pfennige.

*  28)  Friedhold.  «  «

28)  Wahrscheinlich  die  von  Hübinthal.

30)  Die  von  Weberstete  sind  ein  sehr  altes  thüringisches  Geschlecht,  die
ihren  Stammsitz  in  dem  bei  Langensalza  gelegenen  Dorf  W.  hatten.  Auch
hatten  sie  ein  Steinhaus  bei  Wiesenfeld,  das  sie  1380  an  die  von  Hanstein
verkauften,  und  am  1.  Sept.  1404  von  den  von  Frimar  4  Hufen  zu  Kirchheilingen
  kauften.  Schannat,  Fuldaisch.  Lehnhof,  S.  295  u.  Wolfs  Gesch.
des  Eichsfelds  S.  53.

31)  Berthold.

32)  Wahrscheinlich  aus  dem  alten  thüringischen  Geschl.  derer  von  Hagk,
Hagke,  Hagken  zu  Schilfa  2c.  Vgl.  v.  Meding  J.  Nr.  307.  II.  Nr.  740.
Hörschelmann  geneal.  Adelshistor.  I.  Th.  S.  16—24.

33)  Duba,  d.  i.  Birk  von  der  D.  —  kommen  schon  im  12.  Jahrh.  in
Thüringen  vor.  Vgl.  S.  175.  «  ,«

34)  Also  freie  Leute,  nach  dem  Ausdrucke  „ehrbare  Mannschaft.“

35)  Datum  Gotha  Anno  dm.  MCCCCII.  Sabbatho  post  Egidii  —  2.  Sept.
1402.  (Haupt-Staats-Arch,  zu  Dresden.  Copialbuch  Nr.  29.  Fol.  54.).

36)  Reichsministerialen  und  Burgmannen  auf  dem  Hause  Zabelstein  unter
  würzburger  Lehnshoheit.  Nach  Gropp  (Nonum.  Sepulcltr.  81)  war  ihr
Stamms  auf  Zabelstein  zwischen  Oberschwärzach  u.  St.  Gangolf,  wo  noch
Rudera  sich  befinden..  Schon  zu  Ende  des  13.,  Jahrh.  kommen  sie  urkundl.
vor,  und  erlöschen-  mit  Bischof  Rudolph  II!  von  Würzburg  am  29.  April
1495.  Eine-andere  Linie  war  in  Steiermark  zu:  Soelk  u.  Gumpenstein  gesessen.
  S.  v.  Meding,  III.  Nr.  728.  ·
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        241

chens,  Gewichts,  Weise  und  Wehre  schuldig  seien  und  ihm,  seinen
Erben  und  „den  getreuen  Händern“  für  die  genannte  Summe
Silbers  30  Mark  löthiges  Silber  an  den  rechten  Stadt-Jahrrenten
  zu  Eisenach,  alljährlich  zu  St.  Michael  gefällig,  verschrieben
und  sowohl  für  diese  Jahrgilde  als  die  Hauptsumme,  die  nach
vorgehender,  verteljähriger  Kündigung  in  den  Städten  Errfurt,
Mühlhausen  oder  Salza  gezahlt  werden  solle,  ihren  Gläubigern
die  Edeln  und  gestrengen  Grafen  Friedrich  von  Beichlingen,  Grafen
  Ernst  von  Gleichen,  „Hansen  von  Salza,  Herrn  zu  Tulstete,“
Dietrich  von  Bernwalde,  ihren  Hofmeister,  Fritzschen  von  Witzleben,
  Otten  von  Wanre  3!1),  Otten  von  Ebeleibess),  Nickeln
Lists?),  ihren  Marschalk,  Balthasar  Kuchen  40),  Ludewigen  von
Husen,  Rittern,  Lutzen  11)  von  Wangenheim  1)  und  Hermann  von
Harstal"s)  zu  Bürgen  gesetzt  hätten,  die,  wenn  ihr  Gläubiger  an
der  Bezahlung  „der  Jahrgilte  oder  der  Hauptsumme.  geseumet
würde  auf  Mahnung  senden  sollten,“  die  Herren,  zwei  erbare
Männer  mit  zwei  Knechten  und  vier  Pferden,  die  andern,  einen
ehrbaren  Mann  mit  einem  Knechte  und  zwei  Pferden  „gen“  Erfurt,
  Mühlhausen  oder  Salza,  „in  welcher  der  Städte  eine  der
oder  jener  Bürge“  von  den  Gläubigern  erfordert  würde,  um  in
der  gemeinen  Herberge  daselbst  so  lange  Einlager
zu  halten  oder  zu  leisten,  bis  die  Schuld  „mit  allem  möglichen
  Schaden  berichtigt  und  bezahlt  sei.“  44)  —

Da  bis  zum  Beginn  des  16.  Jahrh.  die  anfänglichen  Gewohnheiten
  bei  dem  Einreiten  immer  mehr  in  Unbilden  und
Mißbräuche  ausgeartet  waren,  so  sah  sich  zuerst  Herzog  Georg
im  Jahre  1529  veranlaßt:  „Sonnabend  nach  Dionisii,“  ein  Mandat
  „wider  deu  unchristlichen  Wucher,  das  Einreithen,  und  die

3½)  Die  Fahner  oder  Vanre,  Pannerherrn  und  Cämmerer  von  Thüringen.


6  38)  Die  von  Ebeleben  waren  eine  der  ältesten  thüringischen  Familien,  die
auch  oft  Eveleve,  Eibeleuben  2c.  vorkommen.  Ihr  Stammort  war  nicht  das
E.  bei  Arnstadt,  sondern  bei  Sondershausen.  Am  8.  Nov.  1651  sind  sie
durch  den  -  des  Oberhofrichters  Joh.  Christian  v.  E.  erloschen;  v.  Meding
  I.  N.  97.

6  Eigentlich  ein  schlesischer  Adel;  doch  auch  im  Kurkreise  und  Thüringen
vorkommend  und  bereits  im  12.  Jahrh.  urkundlich.  Zedler  Univ.  Lex.  XVII.
S.  1630;  wohl  zu  unterscheiden  von  denen  von  Lest.  v.  Meding  III.  N.  481.

40)  Wahrscheinlich  Kühn.  (2)

11)  Lutz  für  Ludwig  oder  für  den  alten  Namen  Liuteweg,  auch  Liutl,
Lutl,  Lutli,  Lutzsche,  sowie  Lüder,  Lutter,  Luther  für  Lotharius.

12)  Eine  der  ältesten  Familien  Thüringens,  die  nach  Binhard  bereits
410  dahin  von  Ungarn  kam.  Schon  1057  ward  Ludwig  v.  W.  mit  Wangenheim
  bei  Gotha  beliehen.

43)  Die  von  Harstal  und  Harstall  waren  theils  in  Thüringen,  theils  in
Franken  ansässig  und  gehörten  nach  Estor  auch  zum  hessischen  Adel.

“)  Gegeben  zu  Salcza  Anno  Dom.  MCCCCII.  tertia  feria  vigilia  omnium
sanctorum.  (Am  Dienstage  dem  Vorabende  Allerheiligen  —  31.  October  1402.
Hpt.-St.-A.  Copial  29.  Fol.  28.

Sachsen-Ehronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  8.  16
        <pb n="246" />
        242

diesfalls  schmähligen  Anschlagsbriefe  43)  der  Creditoren,  wegen
ausgeliehenen  Geldes  und  Geldeswerth“  zu  erlassen.  —  Ebenso
wurde  auch  das  Einlagern  durch  Reichsgesetze  verboten  46)  und,
wie  sich  ein  gleichzeitiger  Rechtslehrer  ausdrückt:  „solenniter,“
abgeschafft.  Die  Ursachen  dieses  Verbotes,  das  aber  auf  Sachsen,
  Schlesien  und  Holstein  keinen  Einfluß  gehabt  haben  muß,  da
es  noch  später  hier  vorkommt  414),  waren,  wie  sich  Gottl.  Wahrem,
  in  der  9.  „Ursache  des  Geldmangels  in  Deutschland,"  und
Besold,  im  Theslaurus,  unter  „Leistung,“  „Leistmahnung“  und
„Einritt“  ausdrücken,  besonders  die,  daß  die  Schulduer  oder  derselbigen
  Bürgen  allen  den  Personen,  die  entweder  „aus  Schul-„digkeit
  oder  Ehren  halber  dieselben  besuchet,  die  ganze
„Zeit  über,  und  so  lange  die  Leistung  gewähret,  ohne  Ersparung
„einiger  Kosten  Tag  und  Nacht  genug  aufsetzen  und  verschaffen,
„bis  sie  sich  mit  Fressen  und  Sauffen  wohl  angefüllet,  also,  daß,
„wenn  nur  einen  Tag  davon  innengehalten,  es  ausgenommen
„wurde,  als  wäre  dem  Versprechen  kein  Genüge  geschehen:“  ja,
man  muß  es  arg  bei  dem  Einlagern  gelrieben  haben,  da  ein
anderer  Rechtsgelehrter  des  16.  Jahrhunderts  sogar  sich  dahin
ausspricht:  „daß  sie  dabei  sich  arm,  krank  und  in.  die
Hölle  sauffen.“  —  Teucher,  im  Schuldthurmproceß,  sagt
S.  10:  „Dieses  Einreiten  und  Leisten  ist  aber  wenigstens  im
16.  Jahrhunderte  in  Sachsen  nicht  mehr  üblich  gewesen  und  zuerkannt
  worden.  2c.“  Daß  dieser  Autor  aber  nicht  urkundlich  recht
belehrt-  war,  geht  theils  aus  einer  großen  Menge  noch  vorhandener
  Schuldverschreibungen  sächsischer  Unterthanen  aus  dem
16.  Jahrhundert,  in  welchen  des  Einreitens  als  Cautel  besonders
gedacht  wird,  theils  daraus  hervor,  daß  Kurfürst  Angust  es  für
nöthig  fand,  in  seinen,  erst  am  21.  April  1572  vollzogenen  „Verordnungen
  und  Constilutiones  des  rechtlichen  Processes  2c.“,  und
zwar  unter  der  XXII.  Constitution,  gänzlich  zu  verbieten.

Es  heißt  daselbst:  „Wir  wollen  auch  das  Einreithen  vnd

45)  Dafür  hat  uns  der  Geh.  Reg.-Rath  Lucius  einen  Beleg  durch  die
im  3.  Hefte  der  Mitth.  d.  K.  S.  Alterthumsvereins  S.  86  ff.  abgedruckte
Acta:  Alexander  Pflug  contra  Andren  Langern  1569—72,  geliefert.

16)  Besonders  in  der  Relorm.  politic.  de  Anuo  1577  III.  17.  „Von  wucherlichen
  Contracten“  S.  „Wie  wohl  auch.'“  Diejenigen  Obligationen,  in
denen  diese  Cautel  zu  befinden,  sollten  cassirt,  null  und  nichtig  sein.

*)  Die  Gewohnbeit  des  Einlagers  war  an  vielen  Orten  Deutschlands
so  eingewurzelt,  daß  man  das  Verbot  umging,  und  wie  Tabor  (Dissertatio
de  obslagio  c.  4.  §.  11.)  bemerkt:  „Etliche  pflegen  zwar  zur  Beibehaltung
des  Einlagers  die  Cautel  zu  recommendiren,  daß  man  dem  Reichsabschied  renunciren
  solle,  z.  Be  „„Ob  gleich  so  wol  in  denen  gemeinen  beschriebenen
Rechten,  als  auch  des  beil.  Röm.  Reichs  Abschieden  die  Obslagia  und  Leistungen
  verboten,  so  thun  wir.  uns  doch.  solcher  Rechten.  und  Reichs-Abschieden
ausdrücklich  hiermit  begeben.““  —  Dem=  Adel  in  -Holstein  ward  sogar  im
8..  Artikel  des  Osnabrück'schen  Friedensschlusses  —  ISx  de  indaganda  —  das
Einlagerungsrecht  von  Neuem  bestätigt.
        <pb n="247" />
        243

Leisten  in  den  herbergen,  dadurch  dann  nichts  anders,  dann  mehr
schaden  und  schulden,  vnd  sonsten  viel  Vnraths  vorvrsachet,  vnd
dem  Gleubiger  derentwegen  desto  weniger  Bezahlung  folget,  gäntzlichen
  verbothen  haben,  vnd  deren  Schäden,  Zehrung  vnd  Vnkosten
  halben,  so  aus  den  Leistungen  vnd  Einreitungen  künfftiger
Verschreibungen  entstehen,  keine  execution  vnd  Hilfe  thun  vnd
leisten  lassen.“  —  1

Wir  theilen  als  Beleg  für  den  Gebrauch  des  Einreitens  in
Sachsen  während  des  16.  Jahrhunderts  eine  Schuldverschreibung
des  bekannten  Christoph  von  Carlowitz  auf  Rothenhaus
vom  14.  Mai  1563  mit  “8),  in  der  sich  dieser  gegen  den  kursächsischen
  Hofrath  Christoph  von  Ragewitz,  der  ihm  20,000
Gülden  Münze  19)  auf  ein  Jahr  geliehen,  verbindlich  macht,  zuvörderst
  500  fl.  auf  nächsten  Leipziger  Michaelismarkt  1563  und
500  fl.  auf  den  Ostermarkt  1564  als  Zinsen  zu  zahlen,  sowie
zu  derselben  Zeit  die  Hauptsumme  zurückzuerstatten  und  zwar  solche
Zahlung  zu  Dresden  in  des  von  Ragewitz  Behansung  nebst  allen
Unkosten,  Zinsen  2c.  pünktlich  zu  leisten.  Auf  den  Fall  der  Versaumniß
  setzte  aber  Chr.  v.  C.  zu  rechten  Bürgen  und  Selbstschuldigern
  die  gestrengen  und  ehrenfesten,  seine  freundlichen  lieben
  Vettern  Christoph,  Rudolph,  Nickel,  Otten  und  Wolffen  v.  C.,
Gebrüder  zu  Ehrenberg,  Kriebstein,  Waldheim  und  Schweikershain,
  die  sich  im  zweiten  Theile  gedachter  Schuldverschreibung  bei
ihren  wahren  Worten,  adelichen  Treuen  und  Glauben  als  Selbstschuldener
  verbindlich  erklären.  Sie  versprechen,  auf  schriftliche
oder  mündliche  Mahnung  des  von  Ragewitz  „sembtlich  ond  ieder
besonders  mitt  seinem  eigenen  leibe  oder  wo  ihr  einer  beweisliche
leibesschwachheitt  fürzuwendenn  alsdann  ond  sonst  nichtt,  durch
einen  tuglichen  von  Adell  an  seiner  stadtt  mitt  einem  Knechte  vnd
zweien  leistbaren  Pferden  alsbald  nach  empfangener  manung  vn—
norhindert,  vnd  das  sich  Keiner  mitt  dem  andern  behelffe  oder
vorziehe,  Kegen  Freibergk  oder  Meissen  in  eine  offene  herberge  die
vns  von  ihne  ernanntt  ond  angezeigt  wird  einreitten,  daselbst  von
Person  zu  Person,  von  Knechten  zu  Knechten,  von  pferden  zu
pferden,  von  onuortungen  mablen  zu  mahln  wie  leistens  altherkommen
  ond  gewonheit  ist  Inlager  ond  leistung  haben  vnd  bei
tage  noch  nachtt  aus  solcher  leistung  nicht  kommen,  auch  dauon
nichtt  abstehen,  aufhören,  noch  vus  wiederumb  aus  der  herbrige
wenden  wollen.  Es  sei  denn“  2c.  —  Endlich  geloben  sie  noch:
„Dazu  so  wollen  wir  den  wirdt  wochentlich  die  leister  zerung  erlegen
  vnd  bezahlen  vnd  aus  der  herberge  der  wirth  sei  den  gnugsam
  vorgnügtt  nicht  vorwerthen,  ausgehen  noch  ausziehen“  2c.  „so

—  —

18)  Aus  dem  von  Carlowitzischen  Familienarchive  mitgetheilt  erhalten.
?9  Vor  21  silberne  Groschen,  den  Groschen  zu  12  Pf.  gerechnet  „an
eitteln  guten  ganczen  thalern  der  Chur=  vnnd  Fürsten  zu  Sachssen  schrots
und  Korns.“  «  -  s«

167
        <pb n="248" />
        244

lange  reitten  bis  wir  eine  stadt  findenn  da  man  vns  leistens  ver—
statten  wirdt.“  —  Die  Urkunde  selbst,  die  allerdings  sehr  umfangreich
  ist,  aber  als  rechtsgeschichtlicher  Beleg  nicht  geeigneter  sein
kann,  theilen  wir  der  Tendenz  dieser  Blätter  angemessen  unverkürzt
und  wörtlich  mit,  wie  folgt:

Ich  Christoff  von  Karlewicz  aufm  Rothenhauß  5  0)  vnd  Hermannsdorf
  diese  Zeit  Oberhauptmann  in  S.  Joachimsthal,  mit  diesem  meinen
  offenen  brieue  gegen  allermenniglich  bekenne  vnd  thue  kund  vor
mich  vnnd  meine  Lehens  vnd  Land  Erben  das  mir  der  gestrennge  vnd
ehrnueste  Christoff  von  Ragewicz  Churfürstl.  Sächßischer  Hofrath  auf
mein  freundlich  ond  vleissigks  bitten  Zwanzigk  tausend  gulden  muncz
iedenn  gulden  vor  ein  vnd  zwanczig  silbern  groschen  vnd  den  groschen
vor  zwölff  pfennige  gerechnet  an  eitelln  gutenn  ganczenn  thalern  der
Chur=  vnd  Fürsten  zu  Sachßenn  schrots  und  Korns  von  dato  an,  ein
Jar  lang  guttwilligk  gelihen,  ond  vorgestracket  hat  die  ich  auch  heut
dato  von  Ihme  barüber  zugezaltt  empfangenn  und  fort  in  meinem  vnd
meiner  erben  scheinbarlichen  nucz  und  frommen  gewant  hab,  Sage  demnach
  gedachten  Christoff  von  Ragewicz  solcher  20,000  fl.  vorgestracktes
  geldes  hiemit  quiett  frey  vnd  ledigk,  Gerede,  gelobe  auch  bei  meinen
  adlichen  ehren  trewen  vnd  glawben  vor  mich  vnd  obgemelte  meine
erben  vund  erbnehmen,  hiermit  vnd  krafft  dicz  briues  das  ich  obgedacht
meinem  gleubiger  seinen  Lehns=  ond  Landerben,  oder  wissentlich  getreuen
  Inhabern  dieses  meines  briues  vonn  ieczo  angezeigten  20,000  fl.
dieses  Jahr  aber  eintausend  gulden  obberürter  Wehrung  halb  auf  den
Michaelis  Markt,.  dieses  ieczigen  laufenden  drei  und  sechszigsten  Jars
anczufahen,  vund  die  andere  helffte  auf  den  volgenden  Ostermarckt  des
vier  und  sechszigisten  Jars  zu  Zinnse  geben,  vund  solche  Zinse  auf
beide  Termin  vnd  zu  Ausgang  solchs  Jars  nemlich  auf  den  Ostermarkt
des  schierstkünfftigen  vier  ond  sechczigsten  Jars  Ihme  ond  seinen  obbemelten
  mittbeschriebenen  wiederumb  20,000  fl.  Hauptsumma  obberurts
  werths  schrots  vnd  Korns  genczlich  und  vnuormindert  sambt  allen
darauf  gelaufenen  oder  vertagten  Zinnsen,  ob  derenn  einige  vnentrichtett
  hinterstellig  weren  in  seine  behaufung  zu  Dreßdenn,  ohne  alln  seinen
  oder  seiner  mitbeschriebenen  schaden  bothenlohn,  muhe  Zerung  vnd
onkosten  vf  meine  eigenen  Kosten,  ond  gewislich  vnd  vnunorzüglich  erlegenn
  vnd  bezahlen  soll  vnd  will  Do  auch  ich  meine  Lehns=  oder
Landerben  vnd  erbnemenn  mitt  reichung  der  Zinse  auff  der  obbestimbten
  zweier  termin  einen  seumig  sein  würde  (welches  doch  keineswegs
sein  soll)  Als  dan  gerede  ond  gelobe  ich  vor  mich  vnd  benanthe  meine
erben  vnd  erbnehmen  nechstuolgenden  fermin  ohne  aufkundigung  (welcher
ich  mich  hiermit  in  obgedachten  Fall-  vorzeihe  vnd'  begebe)  idie  Haubtsumma
  neben  den  Zinnsen  eins  ganczen  Jars  barüber  in  obgesaczten
werth  schroth  oundi#korn  ohn  einige  ausflucht  vnd  verzugk  zu  bezalen

0)  Herrschaft  im  Saazer  Kreise  in  Böhmen;  er  war  der  Erste  der  Carlowitze,
  der  des  heil.  Röm.  Reichs  Erbritter  war.
        <pb n="249" />
        245

vnd  zu  entrichten.  —  Wo  aber  ich  vnd  meine  erben  vnd  erbnemen
auf  die  vermelte  Fristen  ohne  Zalung  der  Haubtsumma  oder  Zinse  auch
erstattung  der  scheden,  als  doch  nicht  geschehen  soll,  seumig  sein  vnd
nichtt  zuhalden  würden,  So  habe  ich  zu  mehrer  sicherung  obgenannter
meiner  gleubiger  vnd  seinen  mittbeschriebenen,  zu  rechten  bürgen  vnd
selbschuldigern  gesaczt  die  gestrengen  vnd  ehrenuesten  meine  freundliche
liebe  vettern  Christoph,  Rudolf,  Nickeln,  Otten  und  Wolffen  von  Karlewicz
  gebrüdere  zv  Ehrnberg,  Kribstein,  Waltheim  vnd  Schweickershain
wie  hernochuolgtt.

Vnd  wir  jetzt  bemelte  vor  Vus  vnsere  Landt=  vnd  Lehenserben
ond  erbnehmen,  bei  vnsern  waren  worttenn  adelichen  trewen  ond  glauben
  bekennen  gereden  geloben  vnd  vorsprechenn  sembtlich  vnd  rechtiglich
  vnd  vuser  iczlicher  in  sonderheit  vorberürte  20,000  fl.  Haubtsumma
Zinse  Scheden  vnd  Vukosten  darumb  wir  seinen  schlechten  wortten  ohne
eidt  oder  beweisung,  auch  ohne  alle  reduction  vnd  erkanntnus,  aber
messigung  der  wir  absagen  wollenn,  bürgen  sachwaldig  selbschuldig  zu
sein  vnd  zu  stehen  hiermitt  vnd  in  Krafft  dicz  briues,  Also  vnd  dergestallt,
  Do  obgemelter  Christoff  von  Karlewicz  oder  seine  erben  oder
erbnehmen,  mitt  erlegung  der  Haubtsumma  Zinse  auf  einen  oder  beide
Termin  säumig  sein  würde,  vnd  dieser  Verschreibung  nicht  nachkommen
ond  den  gleubiger  oder  seine  mitbeschribene  Derwegen  in  einiger  Kosten
  oder  schaden  gefurth  würden,  das  wir  ihm  auch  seinen  mitbeschriebenen
  solchen  schaden,  nebenn  erlegung  der  Haubtsumma  von  allen  darauff
  gelauffenen  vnd  voentrichten  Zinse  Ihrem  anzeigen  nach  (deme
wir  vnd  onsere  erben  ohne  einige  ausflucht  stadt  vnd  glaubenn  geben,
vnd  vns  dawieder  mitt  nichts  behelfen  wollen.)  vnweigerlich  alles  nach
vnsers  Principals  vorgehend  verwilligung  selbst  oder  durch  vnsere  geschicktenn
  auff  vnsere  onkosten  sembtlich  ond  sonderlich  vollkomlich  erseczen
  vnd  entrichten  wollen,  Würden  aber  wir  oder  vusere  erben  (als
doch  nicht  sein  soll)  hieran  seumigk  befunden,  So  verpflichten  wir  vns
hiermitt  bey  erwentten  vnseren  zusagen  vnd  gelubdenn,  das  wir  alsdann
  vff  des  gleubigers  Christoff  von  Ragwicz  oder  seiner  mitbeschriebenenn,
  schrifftliche  oder  mündliche  mahnung  sembtlich  vnd  ieder  besonders
  mitt  seinem  eigenen  leibe  oder  wo  eihr  einer  beweisliche  leibsschwachheitt
  für  zuwendenn  alsdann  ond  sonst  nichtt  durch  einen  tuglichen
von-Adell  an  seiner  stadtt  mitt  einem  Knechte  ond  zweien  leistbaren
pferden  als  bald  nach  empfangener  manung  vnvorhindtert  ond  das  sich
Keiner  mitt  dem  andern  behelffen  oder  vorziehe  Kegen  Freibergk  oder
Meißen  in  eine  offene  herberge  die  vns  von  ihne  ernanntt  vnd  angezeigt
  wird  einreitten,  daselbst  von  Person  zu  Personen  von  Krechte
zu  Knechten  von  pferde  zu,  pferdenn  von  vnnortungen  mahlen  zu
mahlen  wie  leistens  alt  herkommen  vnd  gewonheit  ist,  Inlager  vnd
leistung  haben  vnd  bei  Tage  noch  nachtt  aus  solcher  leistung  nicht
kommen  auch  dauon  nicht  abstehen,  auffhören  noch  vns  wiederumb  aus
der  Kerbrige  wenden  wollen,  Es  sei  dann  das  der  Klaubiger?  oder  seine
mittbeschriebene  mehrgemelter  Haubtsumma  Zeinse  vnd  scheden  volliglich
        <pb n="250" />
        246

vnd  zu  dancke,  wie  obuormeltt  vorgnügtt  bezahlt  vnd  entrichtett  sein,
dazu  so  wollen  wir  den  Wirdt  wochentlich  die  leister  Zerung  erlegen
bezalen  vnd  aus  der  herberge,  der  Wirth  sei  den  gnugsam  vorgnügtt
nichtt  vorwerthen,  ausgehen  noch  ausziehen.  Ob  man  vns  auch  sembtlich
  und  sonderlich  in  einer  oder  mehr  stedten,  leistens  nichtt  vergennen,
noch  gestatten  will  durch  vnser  lag  oder  vorhindernus  solches  geschehen
wirdt,  so  wollen  wir  nach  anzeigung  vusers  glaubigers  oder  der  seinen,
wie  oben  gemeltt  so  lange  reitten  bis  wir  eine  stadt  findenn  da
man  vns  leistens  vorstatten  wirdt,

Vud  do  sichs  begebe  das  vnser  oder  bürgen  einer  oder  mehr  in
oder  vor  der  leistung  mitt  tode  abginge,  so  sollen  von  stundt  an  ein
anderer  an  seiner  stadt  geordnet  werden.  "

Domitt  auch  der  gleubiger  vnd  seine  mitbeschriebene  solcher  wiedererlegung
  noch  mehr  vnd  gewisser  vorsichert  sein  megen  so  haben  wir  vber
erwehnte  leistung  die  wir  in  alle  wege  halden  sollen  und  wollen,  sembtlich
  ond  sonderlich  den  gleubiger  und  seinen  mittbeschriebenen,  mit  gnädigster
  nachlassung  vnd  vorwilligung  des  durchlaucht.  Hochgeb.  F.  vnd
Herrn  hern  Augusten  Churfursten  zu  Sachssen  vusers  gnedigsten  Lehenfürsten
  vnd  Hern  alle  vnd  jede  vusere  lehengüttere  so  von  S.  churf.
g.  wir  zu  Lehenn  empfangenn  vnd  sonst  vnnorpfendett  sein  zu  rechten
vuderpfande  eingesacztt  vnd  hypothecirt.  Thun  das  auch  hiermitt  ond
in  krafft  diez  brifs  Also  das  er  der  gleubiger  oder  seine  mittbeschriebene
  im  fall  der  nicht  haltung  solche  vnsere  guittere  alle  oder  so  viel
ihme  oder  ihnen  deren  gefellig  alsbaldtt  nach  wverflissung  der  bezahlungs
Zeitt  durch  eben  hochgedachts  vnsers  gusten.  Churf.  ond  Lehensherren,
hülffe  ond  einweisung  einnehmen,  besitzen,  geniessen  ond  gebrauchen,  zu
nerkauffen  zu  uersetzen  zu  nortreiben  vnd  zu  unerpfenden  vnd  darmitt
als  seinem  eigenen  gutte  zu  gebahren  haben,  In  allermas  als  hette
er  oder  sie  solchs  mit  allenn  dergleichen  rechten  gebotten  und  ausgebotten
  erstanden  vnd  erlangtt  auch  dieselben  nitt  ehe  wiederumb  abzutreten
  schuldigk  sein  sollen,  sie  seind  dann  zunor  der  ganczen  haubtsummen
  vnd  aller  dorauf  vortagter  ond  geursachter  Zinse  vnd  scheden
genczlich  vergnügtt  vnd  bezahlt,  ob  auch  vusere  gutter  zu  welchen  denen
von  Ragwice  verholffen  vnd  die  er  einnehmen  wirdt  etwas  wichtigers
daun  die  obgenahnte  Haubtsumme  vortagte  Zinse  oder  scheden  sein
mochten  oder  wehren  so  soll  er  doch  dieselben  vollkomlich  genießen  ond
gebrauchen  und  vmb  die  vbermas  weder  er  noch  seine  erben,  von  vns
noch  vnsern  erben,  Darumb  wiederwerttlich  noch  sinnlich  belanget  noch
angefochten  werden.  Wann  auch  er  oder  seine  Mitbelenthen  dieserwegen
einen  es  sei  das  einfordern  in  leistung  oder  die  Hülfe  vorgenommen
haben  ond  dadurch  nitt  sobald  zu  der  bezalung  kommen  kennen,  so  soll
ihme  oder  ihnen  der  anderen  wegen  nichts  distoweniger  'auch  noch  beuor
ond  alse  er  oder  sie  so  offt,  es  ihme,  oder  ihnen  gefellitzt  von  einem  zu
dem  andern  zu  schreiten  gutten  sug  Hüd“  machtt  haben]  bisso  lange  er
ypd  sie  zu  ihrer  entlichen  vnd  volstendigen  bezalung  kommen:  Solches
alles  wie  oben  soll  vuser  willkührlich  recht  sein,  Darauff  ich  obgenann-
        <pb n="251" />
        247

ter  Christoff  von  Karlewiez  als  der  Principal  schuldig,  auch  wir  die
bürgen  vorzeihen  vns  hierauff  mitt  williger  wissend  ausgedruckter  wissen—
heit  vnd  rechtlicher  renunciation  wie  solche  im  Rechten  am  krefftigsten
vnd  bestendigsten  geschehen  soll  vnd  kann  aller  Freiheit  prinilegien  gunst
gnade  vnd  wolthatt  der  rechte  die  iczo  ausgangen  erdacht  oder  künftigk
erlangtt  oder  erfunden  werden  möchten.  Dero  wir  vns  aus  gemeinen
oder  sonderlichen  weder  reichs  oder  Landesordnungen,  Constitutionen,
Decreten  abschieden  gerechtigkeiten  vnd  aller  ander  saczungen  vnd  ordnungen
  wie  die  allenthalben  speeificirt  oder  zu  erdenken  hierwider  gebrauchen
  möchten,

Sonderlich  der  beneuitien  Diui  Hadrianj  Ingl.  der  neuern  Constitntion
  der  burgen  die  da  mechten  von  Kay.  Mastt.  oder  Kön.  M.
desgleichen  von  den  Churfurstenn  zu  Sachssen  gebothen  sein  oder  werden
  vornemlich  auch  der  exception  Non  mumeralae  pecunige  Item  excussionis
  et  divisionis  auch  den  geseczen  die  da'sagen,  So  der  Prineipal
  nicht  vorhafftet,  so  sollen  die  bürgen  auch  nicht  verpflicht  sein
auch  aller  ander  schucz  schirm  ond  behelffen  wie  die  nahmen  haben
mogen,  So  vus  wieder  diese  vnsere  verpflichtunge  gelübte  ond.  sellschuldige
  vorhafftunge  dinstlich  vnd  gemeltten  vnsern  gleubiger  oder
dessen  mitbeschriebenen  nachtheilig  sein  würden,  allermaßen  als  die  ausdrücklich
  hierinne  verleibt  wehren  deren  wir  hinwieder  nichtt  gebrauchenn
auch  vnns  davon  in  keinen  wege  wie  das  geschehen  mochte  entbinden
lassen.

.  Sondern  bei  vielermelten  vnsern  gelübden  diese  vorschreibunge  in
allen  Ihren  Puncten  vnd  artikeln  steth  vhest  ond,  vnnorbruchlich  Halten
sollen  vnd  wellen,  Treulich  vnd  ongeuerlich,  zu  vrkund  haben  wir  sembtlich
  vnsere  angeborne  petschafft  wissentlich  hieran  gehangen  auch  vuser
ein  ieder  mit.-eigener  Hand  onderschrieben.  Geschehen.  vnd  geben  zu
Leipzigk  den  14.  Tag  des  Monats  Maj  Im  Jare  nach  Christi  unsers
lieben  Herrn  vnd  seligmachers  geburt  1563ten.

Ich  Christoph  von  Christoff  von  Karlewicz
Karlewicz  vffm  Rotenhaus  zu  Erenberg  mein  Hand.
bekenne  solchs  mit  eigener  Nickel  von  Karlewicz

Hand.  vff  Kriebenstein,
Rudolff  von  Karlewicz  mein  eigen  handt.
mein  eigne  Hand.  Wolff  von  Kartowick¾

Otto-  von  Karlewicz  zu  Krossen  mein

zu  Waltheim  #n  eigene  hand.

mein  hand.
(sechs  angehängte  Siegel.)

Ganz  ahnlich  mit,  dem  Einreiten  war  als-  Cautel  das  bloße
Einlager--  ohne  Keechte-  und  leistbare.  Pferde,  öoder  die  in  Urkunden
  des  Mittelalters  gleichfalls  vorkommende  Clausel:  „zu’  merer
Siceseten.  Gisel  und  zu  Birgen-  geben,  vff  vnser  Eit  vns  zu
antworten,  in  N.  N.  die,  städt  in  rechte-  giselschäft.  ond  upemer
        <pb n="252" />
        248

—.q

danne  komen,  bicz  die  vorgenant  schult  vergolten  wirt,  gar  vnd
gentzlichen  ane  alle  geverde“.  51)  —  Daß  übrigens  das  Einreitken
  wie  das  Einlager  weit  früher  in  Deutschland  Sitte  war,
als  Schelter  532)  vermeint,  geht  nicht  nur  aus  dem  2.  Buche,
11.  Artikel  des  Sachsenspiegels  hervor,  wo  es  heißt:

„Wene  men  Silver  eder  Peninge  gelden  sal,  en  wardet  he  des  to
rechten  Dagen  nicht,  eder  en  annamet  he  des  nicht,  he  en  verluset  darmede
  sin  gelt  nicht,  den  Dach  hevet  he  aver  darmede  verloren.  Hadde
dejene  gelovet  dar  vor  in  to  rydene,  he  is  des  inridens  ledich,  vnde
nicht  des  geldes,  noch  der  seult,  dar  he  vor  inryden  solde“  53).

sondern  die  vielen  bei  Scheidt  56),  Spangenberg  353)  und  Gudenus
  56)  2c.  angeführten  Beispiele  zeigen  auch,  daß  es  schon  weit
früher  als  im  13.  Jahrh.  gäng  und  gäbe  war,  und,  wie  seine
Entstehung  schon  oben  angedeutet  war,  einer  weit  früheren  Zeit
angehört.  —  Die  Leistung  des  Einritts  oder  Einlagers  entsprach
ja  Übrigens  so  sehr  den  ganzen  Verhältnissen  des  Mittelalters,
und  konnte  daher  nur  erst  durch  die  Veränderung  vieler  Rechtsvethältnisse
  und  durch  die  Veredelung  der  Sitte  im  16.  Jahrhurderte
  eine  Abänderung  finden;  zumal  man.  immer  mehr  eingesehen
  hatte,  daß  das  Einreiten  oder  Einlager  zu  keinem  Ziele
führe"  sondern  daß  es,  wie  auch  das  alte  Sprichwort  andeutet:

5r7v  1..  1

*  5)0  Scheidt  in  seinen  Nachrichten  vom  hohen  und  niedern  Adel,  (154.)  bringt
uns  Eine  sehr  merkwürdige  Urk.  Karls  IV.  vom  Jabre  1349:  „Wir  Kafle
von  Gottes  Gnaden  Römischer  Kunig,  zu  allen  Zeiten  Merer  des  Reichs  und
Künig  in  Boheim,  verjehent  offentlich  vnd  dunt  kund  allen  den,  die  diesen
brieff  iemer  sehent  vnd  hörent  lesen,  das  Wir  schultig  sint,  rechter  vnd
redlicher  schulden  den  Erbaren  Luten  Huge  zu  der  Tuben,  Her  Knolcz  2c.  —
Burgern  zu  Spire,  vnsern  lieben  getrewen,  1000  pfunde  heller,  guter  und  gebrauchsamer
  muncze,  dieselbe  Schuld  globen  wir  in  czu  gelten  ond  czu  geben
vaunnerzuglichen  biz  czu  Sante  Johans  bage  Baptisten,  der  czu  neheste  komen,
detdent  wir  es  nicht,  so  sollen  Wir  uff  Unsern  Eit,  den  wir  czu  dem  Riche
getan  hant,  vnde  der  Erbar  Ritter  Engelhart  von  dem  Hiertzhorn,  Unser
liber  getreuer,  den  wir  in  darunter  czu  merer  sicherheit  zu  Gisel  vnd  zu  Bürgen
  geben  han,  vffe  sinen  Eit,  Uns  beede  antwortten  zu  Spire  in  die  stat,
in  den  nehesten  acht  tagen  nach  dem  vorgenanten  Ziel  2c.  in  rechte  giselschafft
vnde  eyemer  danne  komen,  bitz  die  vorgenant  schult  vergolten  wirt  gar  vnd
gentzlichen  ane  alle  geuerde  2c.“

32)  De  jure  et  slatu  obsidum  Cap.  Xl.  S.  3.
—,  3)  Versäumte  der  Gläubiger  den  Zahltag:  oder  nahm  er  die  Zahlung
nicht  an,  so  gefährdete  dies  zwar  nicht  das  Schuldverhältniß  an  und  für  sich;
doch  war  der  Schuldner  der.  Verbindlichkeit  zum  Obslagium  oder  Einreiten
quitt  und  ledig-  *  "
54)  In  seinen  Nachrichten  2c.  S.  153—155  Note  m.  n.
s  Deiträge  zur  Kunde  der  deutschen  Rechtsalterthümer  S.  77.  ff.  u.
lb  9.  -  .2  .  -

25)  Codex  diplom.  Tom.  I.  pag.  418.  wo  sich  Bischof  Conrad.  von  Speier
für  Kaiser  Ottory.  gegen  den  Erzbischof  Siegfried  von  Mainz  im  Jahre
1209:  Pu  se  im  logum,  duem  (Siegfr.)  vellet  tronslerret,  non  discesgurus  ab  illo
donec  emendatihnem  susciperet,  a  nobis  (Otione)  archiepiscopus,  hahundantem“,
verpflichtet.  *  v  1!1.  9.  7  «  -..  .

E
        <pb n="253" />
        249

—  —  —

„Geißelmahl  heißen  köstlich  Mahl“,  nur  zum  völligen
Ruin  der  Schuldner  führen  mußte.  —

Eine  dritte  Art  des  Einreitens  endlich,  darunter  man  eine  eigenmächtige
  Besitznahme  der  Güter  des  Schuldners  durch  die  Gläubiger
  verstand,  war  im  eigentlichen  Deutschlande  wohl  nie  recht
eigentlich  im  Gebrauch,  da  es  schon  ganz  gegen  die  Gesetze  des
Landfriedeus  gewesen  sein  würde,  und  seit  Aufnahme  des  römischen
Rechts  es  als  ein  Vergehen  gegen  das  Decretum  divi  Marci  hätte
angesehen  werden  müssen,  und  doch  ließen  sich  mehre  Beispiele
selbst  in  der  säch  sischen  Geschichte-dafür  auffinden,  die  jedoch  durch
einige  noch  ungedruckte  Urkunden  belegt  werden  müssen,  weshalb  wir
dies  an  einem  besondern  Orte  thun  wollen.  Es  konnte  daher
nur  in  einem  Lande  wie  Polen  war,  und  in  den  früher  dazu  gehörigen
  Ländern,  Schlesien  2c.  vorkommen,  was  wir  auch  aus
Friedberg  (de  juribus  Silesiae  Tom.  I.  Lib.  I.  Cap.  3.)  ersehen
können.  —  ECndlich  darf  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß,  wie  schon
oben  angedentet  ward,  nach  Abschaffung  des  Einreitens  in  den
Schuldverschreibungen  sich  eine  andere  nicht  mehr  nach  Ritterthum
schmeckende  Clausel  einfand,  nach  der  sich  nämlich  die  Ritterbürtigen
  und  der  Adel  gegen  ihre  Gläubiger  dadurch  verbürgten,  doß
sie  ihnen  „wissentlich,  willkührlich  und  kräfftiglich  volle  Macht  und
Gewalt“  zugestanden,  „sie  sambt  ond  sonders  oder  ihre  Erben
zu  schmehen,  Gemelde  an  Pranger  oder  Kirchthüren
oder  wo  es  ihnen  sonst  beliebet,  anzuschlahen  oder  sonsten  bey
allen  Ehrenliebenden  zu  höhnen,  schmehen  vnd  verumglimpfen,  wie
solche,  die  ihr  Siegel  vnd  Zusage  nicht  in  acht  haben.“  —  Hiervon
  später  jedoch  einige  Belege.  3)  «  «·«"·

Des  Cistercienser-Stifts  Alt-Zelle  und  der  Herren
von  Rossen,  oder  eigentlich  von  Nozzin  oder  Nuzzin,
Weiterungen  in  Grenzangelegenheiten.

(Nach  urkundlichen  Mittheilungen  des  Herrn  Eduard  Beyer?).

Die  Geschichte  des  Cistercienser-Stifts  Marienzelle  oder,
zum  Unterschiede  von  der  1268  fundirten  Neuenzelle  bei  Guben,
Altzella  bei  Nossen  bietet  unter  anderm  zur  genauern  Geschlechtskenntniß
  der  umliegenden  Grundbesitzer  reichlichen  Stoff,
indem  fast  sofort  nach  der  im  Jahre  1175  erfolgten  Eröffnungdieses
  Klosters  mehre  derselben  durch  Stiftung  von  Erbbegräbnissen
  und  Jahresgedächtnissen,  durch  Darbringung  von  Geschen-4

  *i  ½  5  E

5  )  In  Bezug  auf  das  übrige  Deutschland  vgl.  Cramers  Wetzlarsche
Nebenstunden  ie  S.  73.  fg.  ¾!  *  vsl  „  eb  sche
Der  Umfang  und  der  zu  reichhaltige  Stoff  der  geschichtlichen  Darstellung
  vom  Cistercienser-Stifte  ind  Kloster  Alt-Zella  von  diesem  Verfasser
(Dresden  in  Commission  bei  Janssen),  erlaubte  es  nicht,  so  peciell  auf  diese.
Verhältnisse  eingehen  zu  können;  deshalb  fanden  sie  hier  ihren  geeigneten  Platz.
        <pb n="254" />
        250

ken  und  sonst  auf  sehr  verschiedene  Weise  in  irgend  eine  nähere
Verbindung  mit  dem  Abte  und  Convente  traten.  Im  Laufe  der
darauf  folgenden  Jahrhunderte  werden  dagegen  noch  andere
Grundherren  der  Nachbarschaft  genannt,  mit  denuen  das  an  Besitzthum
  immer  reicher  gewordene  Kloster  entweder  durch  Kauf
und  Verkauf  von  Grundstücken  oder  durch  Streitigkeiten  wegen
Grenzen  oder  Leistungen  und  durch  andere  im.  gesellschaftlichen
Verkehre  gewöhnliche  und  unabweisbare  Verhältnisse  in  mehrfache
Berührung  kam.

Von  diesen  Grundherren  finden  wir  in  der,  von  Eduard
Beyer  so  gründlich  als  umsichtig  und  zugleich  sehr  übersichtlich
bearbeiteten  Geschichte  dieses  Stifts  S.  264  ff.  besonders  erwähnt:
  Die  Burggrafen  von  Altenburg,  Dohna,  Leisnig
und  Meißen,  sowie  die  Herren  von  Biberstein,  Bor,  die
Truchseße  von  Borna,  die  Herren  von  Choren,  Colditz,
Heinitz,  Honsberg,  Kezzelhnt,  Lindenan,  Lübschitz,
Maltitz,  Marschalk,  Marus,  Miltitz,  Mügeln,
Nonnewitz,  Nossen,  Reinsberg,  Schellenberg,  Schönberg,
  Simselwitz,  Strehla,  Zezschwitz,  Ziegra  und
Sschaitz.  1

Es  ist  in  der  That  wohl  überflüssig,  bei  dem  Ueberblick  dieses
  Verzeichnisses  auf  die  Wandelbarkeit  alles  Irdischen  besonders
hinzuweisen  und  daran  zu  erinnern,  daß  von  diesen  sämmtlichen,
dem  Kloster  und  seinen  weiten  Besitzungen  nachbarlichen  Grundherren,
  die  namentlich  mit  mehr  oder  weniger  Gütern  in  der
Umgegend  von  Altzelle  selbst  ansäßig  waren,  genau  genommen
drei  Geschlechter  noch  vorhanden  sind,  die  heutiges  Tags  mit
ihren  Stammgütern  in  der  Nähe  seßhaft  geblieben  sind.  Die
Mehrzahl  der  übrigen  Häuser  ist  ausgestorben,  nur  einige  wenige
pflanzten  sich  in  andern  Pflegen  Sachsens  fort.

Unter  den  ausgestorbenen  Geschlechtern  sind  die  von  Nossen,
urkundlich  Nozzin  oder  Nuzzin,  hauptsächlich  dadurch  bekannt
geworden,  daß  sie  mit  dem  Stifte  Zelle-über  den  Lauf  der  gegenseitigen
  Grenzen  in  langwierigen  Streit  geriethen.  Der  Gegenstand
  der  Grenzirrungen  war  auch  so  bedeutend,  daß  außer  einigen
  nicht  unbeträchtlichen  Waldstücken  sogar  noch  drei  Därfer,
Groß=  und  Klein-Voigtsberg  und  Großschirma,  von
beiden  Theilen  als  zu  ihrem  Besitzthume  gehörig  in  Anspruch##genommen
  wurden,  und  obwohl  dieser  Streit  sich  durch  einen  Zeitraum
  von  sechzig  Jahren  hindurch  schleppte,  und,  obschon  er  bald
durch  Vergleich,  bald  durch  rechtliche  Entscheidung  beseitigt  zu  sein
schien,  er  dennoch  immer  wieder  von  denen,  von,.  Nossen  anhängig
gemacht  waxd:  so  kann  man  doch  weder-  der  einen,  noch  der  andern
  Partei,  am  wenigsten  dem  Convem,  eine  muthwillige  Streitsucht
  Schuld  geben.  Die  Veranlassung  lag  vielmehr  in  der  im  Mit-
        <pb n="255" />
        251

telalter  1)  nicht  ungewöhnlichen  Unsicherheit  der  Grenzberainungen,
wo  sie  nicht  wirklich  natürliche  waren.  —  Man  hatte  sich  nämlich
veranlaßt  gesehen,  den  ursprünglichen  Sitz  des  Conventes  von
der  Strigis,  wo  der  Aufban  in  dem  jetzigen  Börigen  bereits
begonnen  hatte  oder  wohl.  nur  erst  beabsichtigt  worden  war,  an
die  Mündung  der  Pietschbach  in  die  Mulde,  kaum  eine  halbe
Stunde  von  der  alten  Burg  Nossen,  in  dem  Jahre  1170  zu
verlegen  2).  Die  Grenzen  aber  wurden  in  jener  Zeit,  in  so
weit  sie  nicht  durch  laufende  Gewässer  bestimmt  waren,  durch  Anhöhen,
  aufgeworfene  Hügel,  besonders  aber  auch  durch  hervorstechende
  und  bemerkenswerthe  Bäume  und  auf  ähnliche  Weise
bezeichnet.  Diese  Unsicherheit  der  Grenzen  zeigte  sich  in  der  That
schon  bei  der  erwähnten  Verlegung  des  Stiftes  an  die  Mulde,
indem  man  wirklich  ungewiß  war,  ob  der  Raum,  wo  es  nun
wirklich  erbaut  wurde,  zu  dem  von  dem  Markgrafen  Otto  überlassenen
  Areal  oder  dem  Hochstifte  Meißen  gehöre.  Da  Letzteres
wahrscheinlicher  gewesen  sein  mag,  trat  auch  das  Hochstift  diesen
Raum  dem  Kloster  ausdrücklich  ab  und  dieses  wurde  sogar  von
dem  Markgrafen  Otto  dafür  entschädigt  3).  «

Diese  Unsicherheit  der  Grenzen  hätte  nun  allerdings  wohl
gehoben  werden  können,  als  Markgraf  Otto  auf  dem  Landdinge
zu  Kolmen  im  Jahre  1185")  den  Grenzzug  des  Stifts  Zelle  urkundlich
  bestimmte.  Es  geschah  jedoch  aus  uns  unbekannten  Ursachen
  nicht,  und  es  ist  namentlich  zu  bemerken,  daß  Seiten  der

—.

1)  Kommt  bis  in  die  neueste  Zeit  herab  auch  noch  vor,  obschon  die  Grenzen
weit  genauer  und  oft  sogar  bis  in's  Kleinlichste  regulirt  worden  sind.

5)  Wie  damals  der  Sitz  des  Klosters  an  die  äußerste  Grenze  seines  Gebietes
  verlegt  worden  ist,  eben  so  und  zum  Theil  wohl  in  dessen  Folge  befindet
  sich  seit  1553,  also  nunmehr  seit  300  Jahren,  der  Sitz  des  Amtes
Nossen  an  dem  nordöstlichen  Ende  seincs  Bezirks,  so  daß  dieser,  nach  Meißen
und  Dresden  zu  mit  1#  und  1  Stunde  sich  endet,  dagegen  nach  Oederan  und
Trankenberg  hin  in  eine  Entfernung  von  5  bis  6  Stunden  sich  ausdehnt.

ie  Verlegung  des  Klosters  im  Jahre  1170  wirkt  also,  zum  Theil  wenigstens,
noch  fort  bis  zum  heutigen  Tage,  ja  sie  wird  noch  weiter  wirken,  und  hat
namentlich  auf  die  bevorstehende  Eintheilung  der  Bezirksgerichte  in  dasiger
Gegend  wesentlichen  Einfluß.  Wäre  nämlich  das  Kloster  in  dem  Böhrigen
geblieben,  so-würde  man  1553  schwerlich  den  Sitz  des  Amtes  von  da  weg
aus  dem  Mittelpunkte  an  die  Grenze  gelegt  haben;  es  wären  sicherlich  die
Gebäude  erhalten  worden,  ja.  es  hätte  sich  zuverlässig  um  den  Amtssitz  eine
ansehnliche  Gemeinde  geblildet.-  *„  !2ê-1m1  #
*.2)  Urkunde  des  Bischofs:  Martin  pon  Meißen  v.  9.  Juni  1183,  abgedruckt,
  im  Archive  für  sächsische  Gesch,  u.  Alterthumskunde  von  Karl  Gautsch.
1843.  S.  200.  Es  ist  zu  beklagen,  daß  dieses  Buchso  wenig  verbreitek  ist.
Der,  Verf.  hat  jedoch  wegen  der  zut  geringen  Theilnähme  nur  einen  Jahr-Zng
  bringem  kö#nem#  und'dabei  nur  noch  zugesetzt.  cν  s

H)1·lkzde»s·Markgrafen-»dem2.August1185xistmehrnjalsgedxucktz
gnxznthjgstemynppollsxspdi,sten,ab"crim·Archiye«vonGaütfch«sz.S».202.«Na-Räxtläch
  ält,  hierzu  äu  vergleichen  Ed.-Beverr  Altzelle  S.  24  7,  besonders
7  4  ,„  u.)  Br  4  ;  ½  Dnn  n  "6!
        <pb n="256" />
        252
Besitzer  von  Nossen  allerdings  Niemand  auf  dem  Landdinge  zugegen
  war;  Seiten  des  Bisthums  Meißen  war  dagegen  dessen
Voigt,  ohne  daß  jedoch  zu  ersehen  wäre,  ob  und  in  wie  fern  er
für  dasselbe  thätig  gewesen  sei,  anwesend.

Ueber  die  erwähnten  Streitigkeiten  des  Stifts  sind  aber  im
Königlichen  Hauptstaatsarchive  zu  Dresden  noch  zehn  Urkunden  d)
vorhanden,  von-  denen  einige  bereits  abgedruckt  sind;  von  uns
sollen  jedoch  nur  vier,  als  wirkliche  Belege,  während  die  andern,  wie
wir  unten  bemerkt,  nur.  Wiederholungen  enthalten,  beigebracht
werden.  "

Die  Burg  Nossen:)  mit  Zubehör  war  Lehn  des  Bisthums
Meißen.  Zu  derselben  gehörten  unbestritten  diejenigen  Dörfer
und  Fluren,  die  noch  jetzt  die  Parochie  Nossen  bilden,  also  Nossen,
  Gruna,  damals  Wendischgruna  genannt,  Niedereule,  Angustusberg,
  damals  Keseberg  geheißen,  und  Breitenbach.

Die  erste  Veranlassung  zum  Streit  war  ein  Theil  des  nachherigen.
  Zellwaldes,  indem  die  Brüder  Peter  und  Johann  von
Nossen  solchen  als  ihr  Eigenthum  in  Anspruch  nahmen,  das  Stift

5)  1)  Des  Bischofs  Dietrich  von  Meißen:  Datum  Marienzelle  den  29.  April
1197,  bereits  gedruckt  bei  Mencken,  Script.  Rer.  Ger.  Tom.  II.  p.  450  und
Calles  series:  ep.  Misn.  p.  149.  —  2)  Des  kaiserlichen  Kämmerers  Heinrich:
Dat.  Marienzelle  den  1.  Mai  1197.  —  3)  Des  Königs  Heinrich:  Altenburg
den  30.  September  1223.  —  4)  Der  Bischöfe  Conrad  und  Engelhardt  zu.
Hildesbeim  und  Naumburg,  und  des  Landgrafen  Ludwig  von  Thüringen-Meißen
  den  28.  November  1224.  —  5)  Des  Bischofs  Bruno  und  Capituls
zu  Meißen  von  demselben  Tage.  —  6)  Des  Landgrafen  Ludwig:  Meißen
von  demselben  Tage.  —  7)  Des  Domprobstes  Heidenreich,  des  Probstes  zu
St.  Afra  Albert  und  des  Burggrasen  Meinher  zu  Meißen:  Dat.  Meißen.
von  1228,  (gedruckt  in  Dr.  Märckers  Burggrafthum  Meißen  S.  407.  —
8)  Des  Markgrafen  Heinrich  von  Meißen:  Dat.  13.  Januar  1254.  —
0)  Des  Bischofs  Conrad  von  Meißen:  Datum  18.  März  1254;  und  10)  des
Bischofs  Albert  und  Capituls  zu  Meißen:  Dat.  25.  August  1263,  (von  dieser
ist  im  H.-St.-Arch.  ein  in  der  Graphik  ganz,  und  in  der  Orthographie  etwas.
  verschiedenes  Duplicat  vorhanden).

5)  Von  den  ungedruckten  Urkunden  sind  die  unter  4,  8,  9  und  10  aufgeführten
  hier  hauptsächlich  zu  beachten,  indem  2  mit  der  unter  1,  sowie  5  und
6  mit  der  unter  4  gleichlautend  sind  und  eben  so  wenig  als  3  etwas  Neues  enthalten.
  In  dem,  was  aber  die  Herren  von  Nuzzin  weiter  betrifft,  wollen  wir
den  Leser  noch  auf  Eduard  Beyers  Geschichte  von  Alt-Zelle  und  das,  was  darin
über  das  Haus  derer  von  Nozzin  oder  Nossen,  S.  316  (und  den  Stammbaum
  S.  318)  gesagt  ist,  verweisen.  «

)  Der  slav  Name  Nozzin  oder  Nuzzin  könnte  von  Noz  —  Messer,  Pflugschaar,
  auch  von  Nozin,  das  Messer,  herkommen;  doch  aber  auch  von  Nos.
—  Nase,  oder  von  Nosny  —  fruchtbar,  oder  endlich  von  nuz,  der  Fuß,  (auch-Messer)
  oder  von  nuzuy,  dürftig,  abgeleitet  werden,  und  diese  Etymologie
zu  mancherlei  historischen  Conjecturen  Veranlassung  geben.  —  Die  eigentliche'
alte  Burg  von  Auzzin  soll  übrigens  auf  dem  östlichen  Theile  des  gegenüberliegenden,
  zum  Rittergute  Augustusberg  (sonst  Keseberg)  gehörigen-Rodig,
wo  sich  auch  jetzt  noch  Spuren  von  Umwallung  finden,  gelegen  haben,  und
Rodig  könnte  von  dem  alten  slav.  Groditz,  was  auch  Hraditz  oder  Gradicze
und  Gräditz  oft.  umlautet,  entstanden  sein,  was  dann  noch  ein  weitgrößerer.
Beleg  für  die  Sage  selbst  wäre,  da  Grodich  oder  Groditz  soviel  als  „Schloß-
        <pb n="257" />
        253.

Zelle  aber  hieran  nichts  zugestand.  Es  wurden  Schiedsrichter  ernannt
  und  zwar  Seiten  des  Klosters:  Reinhard  von  Regensberg
(später  Reinsberg),  Bernhard  von  Trebecin  (Trebsen),  Heinrich  von
Sassenberg  (Sachsenburg)  und  Herrmann  von  Gluch  (Glauchau),
und  Seiten  der  Brüder  von  Nossen:  Heinrich  von  Strehle,  Rudolph
  von  Mochowe  (Mochau  bei  Roßwein),  Boris  von  Boris
(Zbor  wie  er  genannt  wird,  d.  i.  v.  Bor)  und  Jobann  von  Blotis,
  die  unter  Leitung  der  dazu  Verordneten,  Heinrichs  Kittelitz
und  des  Kaiserlichen  Kämmerers  Heinrich,  vor  dem  29.  Aprils)
1197  den  Schied  gaben,  daß  das  Stift  ein  Stück  Feld  an  die
von  Nossen  abtreten  diese  aber  alle  Ansprüche  an  den  streitigen
Wald  aufgeben  sollten  9).—  In  der.  Urkunde  des  Bischofs  Dietrich
von  Meißen  vom  29.  April  1197  wird  mit  diesem  Ausspruche
ugleich  der  Grenzzug  noch  näher  beschrieben,  wornach  dieser  die
Pürsbach  herauf,  von  dem  Einfall  in  die  Mulde,  dann  weiter  an
einem  in  solche  fließenden  Bache  nach  dem  Harzthale,  slavisch:  Smolidol
  10),  zu  und  in  diesem  an  einem  andern,  in  die  Mulde  fallenden,
Bache  heruntergegangen  ist.  Dieses  Harzthal  ist  wahrscheinlich  dasjenige,
  das  sich  zwischen  Obergrung  und  Kleinvoigtsberg  nach  der
Mulde  zieht,  wie  auch  Eduard.  Beyer  (als  genauer  Kenner  jener
Gegend)  S.  26  seiner  Geschichte  von  Zelle  angenommen  hat.

Wiewohl  nun  die  Vollziehung  dieses  schiedsrichterlichen  Ausspruchs
  erfolgt  sein  mag,  so  entstand  doch  bald  daraufein  anderer
Streit  zum  Theil  über  denselben  Wald,  diesmal  aber  mitden
dazu  gehörigen  Dörfern  Vogilsberg,  Kleinvogilsberg  und  Seirma
(Groß=  und  Kleinvoigtsberg  und  Großschirma)  *#nn

Die  damaligen  Besitzer  von  Nossen,  die  Ritter  Heinrich,
Ulrich,  Otto  und  Peter,  hatten  sich  in  den  Besitz  des  streitigen
Waldes  mit  Gewalt  gesetzt,  waren  aber  deshalb  von  den  won
dem  apostolischen  Stuhle  ernannten  Richtern  excommunieirt  und  von
dem  Könige  Heinrich  in  die  Acht  erklärt  worden  14),  nachdem  er
diese  Angelegenheit  bei  seiner  Anwesenheit  in  Altenburg,  im  September
  1223.,  zum  Verhör  gezogen  hatte  12).  Zu  Schiedsrichtern
wurden  die  Bischöfe  zu  Hildesheim  und  Naumburg,  Conrad  und

berg“  bedeutet;  Hrad,  Grad,  Rad  und  Grod  als  Endung  und  Vorfilbe  bedeutet
  stets  Schloß,  daher  Nowgerod  —  Neuschloß,  Belgrad  =  Weißschloß  2c.
8)  Die  Urkunde  ist  vom  1.  Mai.
)  Schultes  Directorium  2,  387  nimmt  an,  daß  dies  derjenige  Wald  sei,
welchen  Maxkgraf.  Otto  nach  Urk.  v##2.  August  1185  sich  vorbehalten.  Dies
ist  aber,  nicht  möglich,  gerade  weil  der  Markgraf  ihn  vorbehalten  hatte;  übriens
  ist  dieser  Wald  bei  Freiberg  zu  suchen,  der  zwischen  Zelle  und  Nossen
Kreirige  abeb  in  der.  Nähe  von  Siebenlehnn.  .
k¼0)  Von,  dem,  slav.  smolin  =  Erdharz  und  doli  =  die  Thalgegend.  ell-e
11)  ,  Vgl.  Urk.  vom  28.TNov.  1224,  wo  es  heißt:  „ut’  jam  dicti.  mililes
proveo#  qduod  eadem,  bona  #miolenter!  innaserant  tam  excommanicatiolis!!  judieibus
  a  sede,  apostoliea-delegatis“.  2c.  »  —
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        254

Engelhardt,  und  Landgraf  Ludwig  ernannt,  welche  aussprachen,
daß  die  Herren  von  Nossen  allen  Klagen,  Gesuchen,  Ausflüchten,
Urkunden  und  allen  Rechtswohlthaten,  wenn  ihnen  auch  dergleichen
  zur  Seite  stehen  sollten,  gänzlich  zu  entsagen  hätten  (renunciarent
  omnino))  namentlich  aber  auf  diejenigen  Urkunden  (omnibus
  instrumentis  tam  publicis  quam  privatis)  verzichten  sollten,
die  ihnen  entweder  Bischof  Gerung  von  Meißen  (super  recognitione
  kacta  ipsis),  oder  Bischof  Bruno  von  Meißen  über  die
Gewähr  an  diesen  Gütern  (super-  praestanda  eorundem  bonorum
  warandia),  oder  sonst  irgend  Jemand  in  anderer  Hinsicht  (vel
alia  quacunque  persona)  gegeben  habe.  Vorher  aber  hatten  beide
Parteien  sich  verpflichten  müssen,  die  Entscheidung  getreulich  zu
befolgen,  und  zwar  hatten  Abt  Ludeger  und  Prior  Gozwin  dies
für  sich  und  das  Kloster  (conventus)  feierlich  versprochen,  die
Ritter  von  Nossen  aber  für  sich  und  ihre  Genossen  es  eidlich  angelobt.
  —  Doch  haben  später  die  Nachkommen  derselben  diese
vermeinten  Ansprüche  nochmals  aufgenommen  und  rechtlich  verfolgt,
  worauf  sie  von  dem  Abte  und  der  Sammnung  75  Mark
Silber  als  Abfindung  erhielten,  indem  letztere  erklärten,  daß  sie
zwar  volles  Vertrauen  auf  ihre  gerechte  Sache  hätten,  daß  sie
aber  das  Geld  deshalb  gäben,  um  allen  fernern  Beunruhigungen
und  Streitereien  zu  entgehen,  und  damit  nicht  etwa  dadurch
ihre  klösterliche  Ruhe  gestört  werde,  wenn  sie  sich  mehr  als  gewöhnlich
  in  Streitigkeiten  und  weltliche  Geschäfte  einließen.  Da.
übrigens  zu  dissem  Vergleiche  noch  die  Zustimmung  des  Lehnherrn,
  des  Bischofs  und  Domcapituls  zu  Meißen,  nöthig  war,
so  ist  solche  1263  auf  eindringliches  Bitten  des  Markgrafen  Heinrich
  endlich  erfolgt,  wozu  die  einzelnen  Glieder  des  Capituls  auch
ihre  Einwilligung  besonders  abgaben.  —  Noch  ist  der  bekannten
Febde  zwischen  den  Herren  von  Nossen  und  denen  von  Ziegra  zu  gedenken,
  bei  welcher  Gelegenheit  die  ersteren  die  Besitzungen  des
Klosters  beschädigt  haben,  was  aber  nicht  hierher  gehört.  Im
Uebrigen  lebten  die  Herren  von  Nossen  mit  dem  Kloster  auf  ziemlich
  freundschaftlichem  Fuße,  und  Ulrich  von  Nossen  schenkte  im
Jahre  1288  mit  seinem  Sohne  Johann  dem  Stifte  vier  Pfund
jährliche  Zinsen  1).  Im  Jahre  1315  ist  endlich  die  Burg  Nossen
mit  Zubehör  an  das  Bisthum  Meißen  wieder  übergegangen  und
es  verschwinden  von  dieser  Zeit  an  die  Herren  von  Nossen  aus
hiesiger  Gegend.

Die  erste  der  noch  nicht  gedruckten  Urkunden  ist  die  im
Jahre  1224  (28.  Nov.)  von  den  Bischöfen  Conrad  von  Hildesheim
  und  Engelhard  von  Naumburg,  sowie  vom  Landgrafen  Ludwig
von  Thüringen  vollzogene,  welche  gewissermaßen  als  Schiedsrichter.
oder  Teidingsleute  den  zwischen  dem  Abte  und  Convent  der

7  )  Urk.  des  Vurggrafen  Meinher  III.  von  Meißen  von  1288;  Märk
Burggrafth.  Meißen  S.  426.  b  on  Meitz  288;  Märker
        <pb n="259" />
        255

Marienzelle,  auf  einer  Seite,  und  den  Gebrüdern  und  Vettern,
Heinrich,  Ulrich,  Otto  und  Peter,  Ritter  (milites)  von  Nosein
(de  Noscis),  auf  der  andern  Seite,  wieder  ausgebrochenen  Grenzstreit
  für  alle  Zukunft  teidingen  oder  schlichten  sollten  —  Ne  igilur
dlecisum  coram  nobis  et  nostra  industria  mediante  terminatam
negoltium  recidina  lile  resuscitetur  in  posterum.  —  Der  Hauptstreit
  betraf,  wie  wir  schon  wissen,  jene  Waldstrecke  —  super.
nemore  duod  adiacet  iam  dicto  monasterio  —  der  bereits  von
den  Vätern  der  genannten  Brüder  und  Vettern,  von  Peter  und
Johann  von  Nozzin  um  1197  gegen  das  Kloster  geführt  worden
war,  und  worüber,  wie  schon  oben  erwähnt,  der  kalserliche  Kämmerer,
  Heinrich  am  1.  Mai.  und  der  Bischof  Dittrich  von  Meißen
am  19.  April  1197  bereits  entschieden  hatten.  —  Besonders  interessant
  ist  aber  diese  Urkunde  deshalb,  weil  wir  aus  ihr.  von
den  Worten  „Habito  igilur  super  hoc  diligenti  tractalu“  2c.  bis
milites  sepins  memoratl  secundum  formam  sibi  prescriplam  pro
se  suisque  complicibus  renuntiauerunt,  actionibus,  petilionibus
exceptionibus,  instrumentis  Suis  omnique  iuris  benelicio,  quod
eis  in  causa  prememorata  tunc  poterat  vel  posset  in  posterum
suffragari“  etc.  ersehen,  wie  die  Herren  von  Nossen  bei  allem
guten  Rechte  vor  dem  Richterstuhle  der  Gewaltigen,  sich  ihrer  sogar
  von  2  Bischöfen  verbrieften  Rechte  zu  begeben  (omni  virtute
d.  h.  gewaltsam)-gezwungen  wurden  und  sogar  noch  durch  den
Landgrafen  von  Thüringen  und  die  Burggrafen,  von  Meißen  und
Altenburg  veranlaßt  wurden,  für  ihre  Selbsthilfe  Schadenersatz
(de  dampnis  vero  et  injuriis  latis  ecclesiae  eam  exhiberent
sakiskactionem)  zu  leisten.  Wie  wichtig  übrigens  dieser  Grenzbestimmungsact
  für  die  damalige  Zeit  war,  geht  aus  der  Zahl  der
dabei  gegenwärtigen  und  zwar  meist  vornehmen  Zeugen,  die  zum
Theil  (ob  gerade  deshalb  2)  weit  hergekommen  waren  hervor.  Die
Urkunde  ist  wörtlich  folgende:

In.  Nomine.  Sancte.  1)  Et.  Judiuidue.  Trinitatis.  Cunradus.  Dei.
Gracia.  Hilddensheimensis.  Engelhardus.  Nuenburgensis.  Episcopi.
Ludewicus.  Lantgrauius.  Turingie.  Et  Saxonie.  Comes.  Palatinus.
Vniversis.  Presentem.  Paginam.  Inspecturis.  Quoniam  iuxla  uerbum
sapientis  generatio  preterit  et  generatio  aduenit.  et  per  momenta
temporum  omnia  deficiunt  uel  mutantur.  nichildue:)  permanens.
est  sub  sole.  Hinc  est  quod  bReui  3)  temporis  curricula  Rerum  gestarum
  deliciente  memoria.  certa  reucocantur  in  dubium.  et  dudum
premortue)  qduestiones  denuo  reuiuiscunt.  nisi  ea  que  geruntur

1)  Die  Genitivendung  —  ae  —  ist  nach  damaligem  Gehrauch  auch  in
dieser  Urk.  stets  —  e.  —  Auch  ist  das  ae  in  andern  Worten  meist  durch  das.
einfache  e  vertreten,  als  praeterit,  praesens  2c.  —  2)  Die  im  Mittelalter
gewöhnliche  Form  für  nihll.  —  „:)  Nach  dem  Gebrauch  der  Graphik  jener
Zeit  wird  oft  das  langgezogene  R  für  r  mitten  im  Worte  gebraucht.  —
7  praemortua.  quaestio,  weil  sie  nach  einem  Menschenalter  und  in  zweiter
Generation  wieder  erhoben  ward.  —
        <pb n="260" />
        256

sollempni  scripturarum  testimonio  ad  posteritatis  noticiam  tRaducantur.
  Ne  igitur  decisum  coram  nobis  et  nostra  industria
mediante  terminatum  negotium.  recidiua  5)  lite  resuscitetur  in
postellum.  pResenti  scripto  declaramus  uniuersis  tam  luturi  quam
presentis  eui  ldelibus.  quod  cum  inter  abbatem  et  conuentum
de  cella  Sancte  Makiec  cisterciensis  ordinis  Misnensis  diocesis  6)
ex  pahte  una  et  Heinkichm,  VIRicum.  Ottonem.  PetRvm.  mili
tes  de  Nosciis  ex  altera.  super  nemore  quod  prosime  adiacet
iam  dicto  monasterio.  duod  etiam  limitibus  inlra  subnotatis
distinguitur  cum  suis  pertinentüs.  villis  scilicet  Vogilsberg.  7)  et
minori  Vogilsberg.  et  scihmena.  s)  et  omnibus  que  in  eiusdem
nemoris  terminis  concluduntur.  questio  nerteretur.  due  et  olim
a  patRibus  eorum  PetRo  et  Johanne  mota  fuerat.  sed  per  albitrium
  terminata.  et  eo  usqdue  Jjfuisset  in  causa  processum.  ut
iam  dicti  milites  pro  eo  quod  eadem  bona  uiolenter  inuaseram
tam  excommunicationis  a  iudicibus  a  sede  apostolica  delegatis.
quam  proscriptionis  ab  illusthi  domino  HeinRhico  Romanorum
rege  Luissent  sententiis  innodatj.  9)  nos  pro  amputando  periculo  10)
duod  huius  Utis  occasione  utrique  parkti  poterat  imminere  ad
bonum  pacis  et  concordie  partes  studioslus  exhortantes  negotium
eo  usque  promouimus.  duod  utrobiqdue  11)  nostro  se  arbitrio  submiserit.
  uenerabilibus  uiRis  Ludegero  abbate.  et  Gozwino  priore.
pro  se  et  sua  ecclesia  promittentibus  data  fide.  militibus  vero
prefatis.  pro  se  suisque  complicibus  12)  prestito  corporaliter  iuramento
  firmantibus.  quod  quicquid  arbitrando  statueremus.  ldeliter
  obseruarent.  Habito  igitur  super  hoc  diligenti  iRactatu.
aRbitRatj  suimus  in  hunc  modw#m.  vt  milites  antedictj.  juri  suo
si  dd  habebant  in  bonis  de  quibus  qduestio  vertebatur.  et  omnj
action;  seu  peticionj  si  qua  eis  uel  de  jure  uel  de  facto  competebat.
  vel  Ccompetere  uidebatur.  jtem  omnibus  insthumentis  1½5)
tam  publicis  quam  priuatis.  a  quocunque  et  cuinscunque  nomine
exinde  confectis.  siue  nomine  dominj  Gekungi")  quondam  Misnensis
  episcopi  super  recognitione  facta  ipsis.  siue  nomine  domini
  BRunonis  15)  tunc  Misnensis  Episcopi  super  prestanda  eorundem
  bonorum  warandia.  siue  alterius  cuiuscunque  forme  vel
tenoris  ab  eorum  altero.  vel  alia  duacunque  persona  emissis

5)  Immer  von  Neuem  erhobener  Streit.  —  5)  Sehr  gewöhnliche  Form
statt  dioecesis.  —  )  Jetzt  Voigtsberg,  im  Munde  des  Volks  „Buhzbrich.“
—  8)  Groß-Schirma  bei  Freiberg.  ——)  Unter  der  mittelalterlichen  Bedeutung
  von  „bestricken",  woraus  hervorzugehen  scheint,  daß  sie  vom  Kaiser
wirklich  geächtet  worden  sind,  oder  vielleicht  gar,  so  zu  sagen,  fest  gefahren
  wurden.  —  19)  Ganz  Deutschlatein:  „Die  Gesahr  abschneiden.“  —
11)  Und  an  welchem  Orte  es  auch  immerhin  sei.  —  12)  Cntspricht  dem
altdeutschen  Ausdrucke  „Spießgesellen.“  —  12)  Schriftliche  Beweismittel,
Urkunden  2c.  —  11½)  Starb  1154.—  15)  Starb  1170  im  Kloster  Lauerberg.
  —
        <pb n="261" />
        258

suscitet.  adhibitis  lestibus  subscriptis.  cum  appensione  nostkorum
sigillorum  presentem  manuschiptionem  26)  sub  anathemate  20  roboramus.
  Huius  rei  testes  sunt.  Tbeodericus  abbas  de  linonia.3)  Albertus
  prepositus  de  Rizowe.  29)  Waltherus  prepositus  de  sancta
CRuce.  30)  Makçolphus.  Hein  Ricus  capellani  Episcopihildensheimensis.
  Wilhelmus  pakochianus  de  StRele.:31)  BeRwar-Rdus  plebanus
de  Hagen.  32)  et  alij  pluhes  de  ordine  cleri.  Laici  autem  Heinkicus
prefectus  3  3)  de  Donin.  Albertus  prefectus  de  Aldenburg.  Meinhekus
prelectus  de  Misna.  Albertus  prefectus  de  Dewin.  Wolluimus  (7)
presectus  de  Cice.  Theodericus  prefectus  de  Circherg.  Theodericus
  junior  de  Kappellendorpf.  SifRidus  prelectus  de  Licenic.
Hermanus  de  Sconenbukg.  Wollerus  de  Pesna.  4)  Alnoldvs  de
Zbore.  35)  RudegeRus  borke.  36)  Rudollus  de  Repin.  21)  GodelRidus
de  Owelebe  38)  et  ali;  duam  pluRes.  Acta  sunt  hec  omnia  in  Misna
Anno  ab  incalknatione  domini  Millesimo  ducentesimo.  vicesimo
qualto.  Indictione  vndecima.  CQuarto  kalendas  Decembkis  sub
abbale  Ludegekti  lelicite  Amen.  37)

Im  Jahre  1228,  also  8  Jahre  später,  wie  wir  aus  einer  andern
  von  Heidenreich,  Probste  zu  Meißen,  und  Albert,  Probste  zu
St.  Afra,  sowie  Meinhern,  Burggrafen  zu  Meißen  (ohne  Tag)
ansgestellten  Urkunde  erfahren,  hatten  Heinrich  und  Peter  von
Nuzin  auf  ihre  Klag=  und  Beschwerdeführung,  die  sie  wegen  der
Waldstrecke  des  Klosters  Zelle  zu  haben  schienen  (Actioni  et  querimonie,
  duam  habere  uidebantur  de  foresto  conuentus  Cellensis)

versia,  d.  i.  eingeschläferter  Streit,  grade  so  wie  man  Kanonen  die  Inschrift  ultima
ratio  regum  gab.  —  26)  Seltsamer  Ausdruck  für  das  gewöhnliche  bas  litteras,
presentes  lillerss,  instrumentum,  paginam  2c.  —  27)  Anathema  und  nicht
analhéma;  allerdings  eine  roboratio  oder  Befestigung  und  Bekräftigung,  die
für  jene  Zeiten  der  Kirchenoberhand  meist  mehr  galt,  als  ein  Heer  von
100,000  Mann.  —  :8)  Liefland,  das  damals  noch  in  den  Händen  der  Dänen
  war,  die  es  christianisirten.  Wahrscheinlich  ein  Cistercienser  Abt.  —  Es
war  Etwas  sehr  gewöhnliches,  daß  man  Fremde  mit  zu  Zeugen  nahm.  —
28)  Wahrscheinlich  die  Probstei  Retz  in  Oesterreich:  denn  Riez  heißt  im  Latein
des  Mittelalters  Rejus.  —  30)  Heiligen-Kreuz  bei  Meißen.  —  391)  Pfarrer
zu  Strehle  an  der  Elbe.  Da  er  unter  den  Clerikern  steht,  kann  er  kein  blos
Eingepfarrter  gewesen  sein.  —  32)  Pleban  von  Großenhain.  Diese  Pflege
heißt  im  Mittelalter  „der  Hagen.“  —  32)  Der  Titel  Praelectus  kommt
um  diese  Zeit  meistens  für  das  später  gewöhnlichere  Burggravius  vor,  woraus
noch  deutlicher  hervorgeht,  daß  sie  kaiserliche  ollictales  waren.  Diese  Burggrafen
  von  Dohna,  Altenburg,  Meißen,  Döben,  Zeiß,  Kirchberg  und  Leißnig
kommen  häufig  als  Zeugen  vor.  —  3")  Wahrscheinlich  das  jetzige  Pôsns,
beim  Volke  „die  gruße  und  kleene  Büse“  genannt.  —  25)  de  Zbor  ist  eigentlich
  eine  Tautologie,  da  slav.  2  Bor  schon  „von  Bor“  heißt.  Eine  der  begütertsten
  slav.  Familien  des  Meißner  Landes,  deren  Glieder  oft  als  Zeugen  in
Urk.  vorkommen  und  zwar.  oft  mit  dem  Beisatze  Slavus.  —  1)  Wahrscheinlich
  der  Besitzer  von  Boragk  oder  Borck  bei  Pretzsch.  —  37)  Reppen  bei
Oschatz;  1215  erscheint  ürk.  schon  Einer  von  Rewin  und  später  auch  Repin.  —
22)  Wahrscheinlich  Auleben  bei  Heringen.  —  25)  Die  drei  angehenkten  Siegel
béè-rp  von  den  Bischöfen  zu  Meißen  und  Hildesheim  und  dem  Landgrafen  von
üringen.  "
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        259

in  deren  Anwesenheit  nicht  nur  Verzicht  gethan,  sondern  hatten
auch,  damit  die  Wohlthat  des  Friedens  und  der  Eintracht  unter
ihnen  selbst  inniger  begründet  würde,  in  Uebereinstimmung  mit
Ulrich,  Otto  und  Peter,  Rittern  von  Nuzin,  ihre  Schriften  durch
diese  überreicht  (inslrumenta  sua  per  manus  nostras  postmodum
presentabant  10);  so  war  aller  Streit  freundlich  verglichen  worden,
  —  nihilominus  —  von  der  (proscriptio  regis)  Acht  des
Königs  Heinrich  gelöst  1).  —

Die  zweite  hierher  gehörige,  bis  jetzt  noch  ungedruckt  gewesene
Urkunde  ist  vom  Jahre  1254,  aus  der  wir  ersehen,  daß  nach
26  Jahren  der  alte  Wald=  und  Grenzstreit  sich  zwischen  denen
von  Nuzin  und  dem  Kloster  Altzelle  erneuet  hatte,  so  daß  der  erlauchte
  Markgraf  Heinrich  sich  genöthigt  sah,  diese  zwischen  dem
Abt  und  Convent,  sowie  Peter,  Sohn  des  Johannes,  und  den
Söhnen  des  Petrus,  eines  Vaterbruders  der  erstern,  Peter,  Ulrich
und  Otto,  sowie  dieses  Peters  Söhnen,  Ulrich,  Heinrich  und
Ulrich  plötzlich  ausgebrochenen  Irrungen  (discordia  de  facto  resuscitata)
  auf  dem  Landdinge  (prouinciali  placito)  zu  Cholm  zu
schlichten,  wobei  auch  das  Kloster,  wie  oben  bemerkt,  sich  aus
Liebe  zum  Frieden  zu  einer  Leistung  von  75  Mark  Silber  an  die
von  Nuzin  verstand.  Der  Abt  von  Altzelle  erschien  für  sich  und
den  Convent  und  die  genannten  Ritter  mit  ihren  Söhnen  vor
diesem  Oberlandgerichte  und  vereinigten  sich  in  Güte.  Ueberdies
  leisteten  die  Letztern  freiwillig  in  Person  einen  Eid  (spontanea
lide  corporaliter  prestita),  in  Zukunft  mit  dem  Kloster  steten
Frieden  zu  halten,  d.  h.  sie  beschwuren  nach  altem  Gebrauch  die
Urphede  (promiserunt  gracie  nostre  sub  obtentu  etc.)  —  Hier
jedoch  die  Urkunde  selbst  mit  den  etwa  nöthigen  Erläuterungen:

In  nomine  domini  Amen.
Heinricus  dei  gracia  Misnensis.  et  Orientalis  Marchio.  Tur.
lantgrauius.  et  Comes  Saxonie  palatinus.  uniuersis  Christi  fideli-4o0)

  Unter  instrumema  könnte  man  hier  wohl  die  Urpheden  derer  von
Nuzin  verstehen.  —  41)  llejdenricus  dei  gracia  Misnensis.  Albertus  sancte
Alre  preposilj.  Meinherus  prefectus.  vniuersis  hanc  lilteram  inspecluris  83-lutem
  In  domino.  Notum  esse  uolumus  presentibus  et  posteris  quod  Heinricus
  et  Petrus  de  Nuzin  Actionj  et  qduerimonie  quam  habere  nidebantur  de
loreslo  Conueulus  Cellensis  in  presentia  nostri  non  solum  renuntiarunt  uerum
eliam  ul  bonum  pacis  et  concordie  inter  ipsos  intensius  sirmaretur  una  cum
Vlrico  Otionc  Petro  militibus  de  Nuzin  instrumenta  sua  per  manus  nostras  postmodum
  presenlabant  el  ita  lis  omnis  est  amicabiliter  terminata  et  ipsi  nichilominus
  a  proscriplione  regis  Sunt  per  reconciliationis  beuelicium  absoluti.  Ne
antem  ju  posterum  aliqua  suborirj  possil  calumpnia  super  ipsorum  concordia
caucionem  conscribi  ei  sigillis  noslris  precepimus  roborari  Testibus  subnotatis
Quorum  hec  sunt  nomina.  Cunradus  Ppreposilus  Wrcinensis  Fridericus  vicarius
Episcopi  misnensis.  Amelungus  Johannes  prior  Cellensis  Sifridus  Johannes  monachi
  ibidem.  Rudegerus  de  Wizenburne  Heinricus  de  Scichowe  hermannus
karaz  el  alij  quam  plures.  Acta  sunt  hec  In  Misna  Anno  gracie  MCCXXVIII.
Indictione  prima.  (Sigillis  trihus  3pensis.)  —  17

7.
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        260

bus  im  perpetuum.  Cum  inter  Abbatem  et  Conuentum  de  Cella.
ordinis  cisterciensis.  Misnensis  diocesis  el  Inter  Petrum-  quondam
  fllium  Johannis.  et  Vhicum  et  Ottonem  duondam  fllios
Petri  patruj  eiusdem  de  Nozin,  vna  cum  lilijs  suis  Virico.  Heinrico.
  et  Virico,  super  quadam  parte  nemoris.  et  duibusdam  terminis
  alijs  discordia  de  facto  resuscitata  luisset  due  juste  ac
legitime  cum  prefatis  patribus  eorum  Johanne  et  Petro  nec  non
et  ipsis  pluries  sopita  42)  suerat  preuia  ratione.  13)  Abbas  et  conuemtus
licet  haberent  plenam  fiduciam  juris  sui  nec  super  eo  qduomodolibet
  dubitarent,  muniti  validis  documentis.  tamen  facti  vexationem
  redimere  cupientes,  ne  quies  eorum  monastica  lurbaretur,
  si  se  litibus  et  secularibus  negotijis  unmiscere  plus  solito
cogerentur,  141)  Petro.  VIrico.  et  Ottonj.  VIrico.  Heinrico  et  WIrico.
eorum  klijs  prenotatis  quia  plures  non  erant,  soluerunt  Exy.
Marcarum  argentj.  13)  sicque  fauorem  eorum  integrum  sunt  adepti
amicicie  mutue  cum  affectu.  Nobis  duoque  Cholme  16)  presidentibus

——....

42)  Auch  nennt  d.  Markgr.  den  Streit  einen  „mehrmals  eingeschläferten.“—
13)  Bezieht  sich  doch  wohl  auf  den  omni  virtute  geschehenen  Rechtsspruch  von  1224,
wobei  man  allerdings  als  praevia  ralio  die  Annullirung  aller  Rechtsmittel  derer  von
Nossen  ansah.—  12)  Hier  zeigt  sich  die  Klostersammenung  ächt  geistlich;  sie  opfert,
wie  wir  schon  voraus  bemerkt,  der  quieli  monaslicae  und  den  lilibns  et  secularibus
  negotiis  eine  für  die  damalige  Zeit  nicht  unbedeutende  Summe.  —
15)  Also  1200  Loth  Silber,  weil  man  in  jener  Zeit  die  Münzen  nicht  zäblte,
was  auch  bei  der  Schwäche  der  Stücken  nicht  gut  ausführbar  gewesen,  sondern
  sie  bei  größern  Summen  nur  auswog.  —  16)  Der  Kolm  bei  Oschatz,  wo
in  jener  Zeit  für  das  Land  Meißen  die  Placilo  proôyincialia  (die  Viele  für
Landtage  halten)  gehalten  wurden.  —  Das  erste  der  Landdinge,  was  urkundlich
  bekannt  ist,  ward  im  Jahre  1185,  2.  August,  unter  dem  Vorsitze  Markgr.
Otto's  auf  dem  Kolm  gehalten,  wo  sich  sein  Sohn  Albrecht  und  die  Burggrafen
  von  Devin,  Licenic  und  Donin,  als  damalige  Landrichter  und  vier
der  Herren  von  Kittlitz  2c.  einfanden.  Eben  so  hielt  man  1198  (13.  Nov.),
1200  (26.  April),  1205  (10.  Oct.),  1218  (2.  Jan.),  1219  (13.  Jan.),  1220
(Juni),  1228,  1233  (19.  Sept.),  1245  (19.  Sept.),  1254  (13.  Jan.),  1255
(24.  Nov.)  und  1259  (27.  Nov.)  Landdinge  daselbst.  Für  das  markgräfliche
Oster-Land  hielt  man  dagegen  die  Landdinge  zu  Skölen  (Schkölen  im  ehemaligen
  Amte  Weißenfels;  urk.  Scolin  u.  Zcolin)  so  1197  (5.  Jan.),  1218
(28.  Oct.),  1220  (8.  Juni),  1253  (19.  Sept.)  und  1256  (13.  Nov.).  Als
Richter  wird  dabei  einmal  Albert  von  Dreucze,  d.  i.  Droyssig,  in  dessen  Bezirke
  Skölen  lag,  genannt.  Dagegen  hielt  man  wahrscheinlich  auch  für  das  Osterland
  (nach  den  Anwesenden  zu  schließen)  zu  Deltz,  (sehr  möglich  Deliz  oder
Delitzsch  bei  Leipzig,  und  wohl  nicht  Delitz  am  Berge  oder  Delitz  an  der
Saale,  was  letzteres  allerdings  wegen  der  Nähe  der  alten,  in  jener  Zeit  berühmten
  Trebenkirche,  ein  Hauptort  in  ältester  Zeit  der  Germanisirung  nächst
Delitzsch  den  Vorzug  haben  würde)  einige  placita  provincialia,  (der  Sage  nach
soll  der  Versammlungsort  bei  Delitzsch  hinter  Rosenthal  auf  einem  Hügel
gewesen  sein);  so  1207  (Juni)  und  1222  (6.  Juni).  Daß  aber  diese  Landdinge
nicht  mit  den  spätern  Landtagen  zu  vergleichen  sind,  bedarf  wohl  weiter
keiner  Erörterung;  sie  waren,  wie  auch  schon  der  lat.  Name  placita  provincialia
  besagt,  Provinzialdinge.  Daß  sie  als  höchste  und  außerordentliche
öffentliche  Schiedsgerichte  rein  provinciell  waren,  ersehen  wir  erstlich  zumeist
aus  den  dabei  anwesenden  Richtern  und  Zeugen,  sowie  auch  daraus,
daß  oft  in  einem.  Jahre  und  kurz  auf  einander  zu  Cholm  und  Skölen  oder
        <pb n="264" />
        261

prouinciali  placito  iuxta  morem.  judicio  secundum  consueludinem
  terre  instaurato.  Abbas  pro  se  et  conuentu  et  Milites  cum
eorum  silijs  memoratj  apparuerunt  In  judicio  coram  nobis  recognoscentes
  ibidem  duod  super  omnibus  controuersiis,  due
inter  eos  de  facto  siue  de  jure  ullo  umquam  tempore  mote
fuerant  concordassent  amicabiliter.  fideliter  et  sincere,  versutijs.
dolis,  et  fraudibus  omnibus  prolfugatis.  Insuper  Milites  predicti
nec  non  silii  corum  spontanea  fide  corporaliter  prestita,  promiserunt
  nostre  gracie  sub  obtentu  47)  ducd  Abbatem  et  conuentum
  non  solum  in  antea  non  molestent,  verum  etiam  super
preteritis  vexationibus  obsequiosos,  et  ad  eorum  queuis  beneplacita
  paralos  et  beniuolos  eis  se  debeant  toto  uite  sue  tempore
  humiliter  exhibere.  Vt  igitur  concordia  premissa  coram
nobis  sollempniter  celebrata,  a  cuinslibet  malignitatis  calumpnia
inconuulsa  in  euum  45)-permaneat  ad  instanciam  parcium  ad  perpetuitatem
  ipsius  paginam  presentem  desuper  conscribi  jussimus
et  sigilli  nostri  munimine  roborari.  Et  nomina  duorundam  qui
tunc  cum  premissa  gererentur  astabant  in  figura  19)  Judicij  coram
nobis  lecimus  subnotari.  30)  Conradus  Misnensis  Episcopus.  Heinricus
  maior  prepositus.  Silridus  decanus.  Viricus  prepositus  in
Budesin.  Christophorus  notarius  noster.  Godescalcus  Canonicus
Misnensis.  Heinricus  Abbas  in  Buch.  5  1)  Meinherus  prelectus  Misnensis.
  Albero  prelectus  in  licenik.  Albertus  prefectus  in  Dewin.
Bodo  et  Otto  fratres  de  Ilburg.  52)  VIricus  de  Maltitz.  Johannes  de

Blankenstein  et  plures  alij.  Actum  Anno  gracie.  N.  mi
Jdus  Januarij.  Indictionis  XII..

Wir  gehen  jetzt  zur  dritten,  bis  jetzt  ungedruckt  gewesenen
Urkunde  über.  Sie  ist  vom  Bischof  Conrad,  Probst  Heinrich,
Decan  Sifried  und  dem  ganzen  Capitel  am  13.  März  1254  aus-Delz

  solche  Versammlungen  gehalten  wurden.  —  Ob  bereits  unter  Markgraf
Conrad  solche  Landdinge  gehalten  worden  sind,  ist  wegen  der  wenigen  von
ihm  noch  vorhandenen  urkundlichen  Quellen  nicht  genau  zu  ermitteln,  wiewohl
  es  im  Chronicon  Montis  Sereni,  aus  der  auf  die  Stiftung  des  Klosters
bezüglichen  Stelle:  „Ecclesiaslicis  et  secularibus  viris  nobilibus  el  ministerialibus
accersilis  ad  locum  venit,  et  in  eorum  presentia,  quae  intenderet,  consummaret“
fast  vermuthet  werden  dürfte.  —  147)  Oblenlu;  dieses  2.  Supinum  ist  bier
substantive  gebraucht.  Es  kann  aber  keineswegs  der  Ablativ  von  obtentus
(Vorwand)  Fein,  was  keinen  Sinn  geben  würde.  —  48)  Darnach  konnten
nun  die  Nachkommen  immer  wieder  thun,  was  sie  wollten;  es  war  also  blos
eine  Urphede.  —  19)  Statt  in  foro  (5)  oder  in  circulo  vielmehr.  —  30)  Daraus
  geht  hervor,  daß  die  Urkunde  erst  nach  dem  Tage  des  Landdings  vollzogen
  und  die  Zeugen,  die  dabei  waren,  unterfertigt  worden  sind.  Auch  sagt
ja  die  Urk.  „apparuerunt.“  —  31)  Trotzdem,  daß  der  Stifter  das  Kloster
Ilgenthal  (Vallis  St.  Egidii)  genannt  wissen  wollte,  behielt  es  doch  den  Namen
  Buch,  und  er  ward  sogar  officiell.  —  *2)  Dynasten  von  Ilburg  (Voigte),  ihr
Stammsitz  Ihleburg  im  Amte  Gommern  war  ursprünglich  ein  Burgwark  und
ist  keineswegs  mit  Eilenburg  oder  Elgersburg  zu  verwechseln.  Eben  so  wenig  dürfen
diese  mit  den  Grafen  von  Hohnstein,  äls  Dynasten  von  Ilburg,  verwechselt  werden.
        <pb n="265" />
        262

—

gefertigt;  auch  genau  genommen  nur  ein  Transsumt  der  vorigen,  ist
aber  deshalb  interessant,  weil  aus  ihr  besonders  zu  ersehen,  daß
das  Capitul  wegen  des  Streites  eine  ganz  besondere  General-Synode
  abgehalten  und  die  streitenden  Parteien  vor  dieselbe  ge—
laden,  woraus  zugleich  hervorgeht,  daß  man  kirchlicher  Seits  es
nicht  für  genügend  hielt,  daß  die  Sache  auf  dem  Placitum  provinciale
  des  Markgrafen  ausgemacht  und  die  Streitenden  dort
mittels  Vergleich  zur  Ruhe  gebracht  worden  waren.  Apparuerunt
in  ipso  synodo  coram  nobis  recognoscentes  ibidem  quod  coram
domino  Marchione  Cholme  in  suc  provinciali  placito..  .  .  ..  concordassent
  amicahiliter,  heißt  es  in  der  Urkunde.  Diese  Generalsynode
  ward  in  der  Domkirche  zu  Meißen  gehalten,  wo  die  von
Nossen  den  Eid  (der  Urphede)  wiederholen  und  ebenfalls  versprechen
  mußten  (sub  banno),  dem  Kloster  auf  Lebenszeit  nuterthänige
  Freunde  zu  sein  (toto  vite  sue  tempore  humiliter  exhibere).

Die  Urkunde,  die  auch  wegen  der  Zeugen  einiges  historisches
Interesse  hat,  lautet  wörtlich  wie  folgt:

In  Nomine  Domini  Amen.  Conradus  dei  gracia  Misnensis
Episcopus.  Heinricns  prepositus.  Sifridus  Decanus.  Totumque
Misnensis  ecclesie  Capitulum.  vniuersis  christi  fidelibus  im  perpbetuum.
  Cum  inter  Abbatem  et  Conuentum  de  Cella  ordinis
Cisterciensis  Misnensis  diocesis.  et  Milites  de  Nozin.  Petrum
videlicet  dictum  sapientem  53)  duondam  lilium  Johannis,  et  Vlricum
et  Ottonem  duondam  flios  Petri  patruj  predicti  petri  vna  cum
Miliis  suis  Vrico  Heinrico  et  Vrico,  super  quadam  parte  Nemoris
  et  quibusdam  terminis  aliis  discordia  de  facto  resuscitata
fuisset,  due  juste  ac  legilime  cum  prefatis  patrib.s  eorum  Johanne
  et  Petro,  nec  bon  ei  ipsis  pluries  sopita  funerat  preuia
ratione.  Abbas  et  conuentus  predicti,  licet  haberent  plenam  siduciam
  juris  sui.  nec  super  eo  duomodolibet  dubitarent,  muniti
validis  documentis,  Tamen  facti  vexationem  redimere  cupientes,
ne  duies  eorum  monastica  turbaretur,  si  se  litibus  et  secularibus
  negotijs  immiscere  plus  solito  cogerentur,  Petro.  VIrico  et
Ottonj.  et  VIrico  et  Heinrico  et  VIrico  eorum  fillis  prenotatis.
qui  plures  non  erant  solierunt  lxxv  Marc.  argenti,  sicque  fauorem
eorum  integrum  sunt  adepti  amicitie  intime  cum  affectu.  Nobis
duoque  in  Misna  presidentibus  generali  synodo  nostra  in  media
eccl.  3  )  Abbas  pro  se  et  conuentu  et  Milites  cum  eorum  filiss  me-*#)

  Eine  Spur  von  einem  im  Mittelalter  sehr  gewöhnlichen  Zunamen  bei
Familien,  wo  eintge  Taufnamen,  wie  bei  denen  von  Nozin,  Peter,  Heinrich
und  Ulrich,  sehr  gebräuchlich  waren.  —  344)  Eecclesia.  Die  historische  Darstellung
  dleser  Generalsynode,  in  dem  damals  erst  neu  erbauten  Dome,  müßte
von  einem  gleich  geistreichen  als  geschickten  Künstler  aufgefaßt.  ein  treffliches
Bild  geben.  —  Freilich  müßten  dazu  erst  zeitgemäße  Costümstudien  gemacht
und  nicht,  wie  es  jetzt  meist  geschieht,  in  einem  Costämragout  dieser  historische
Act  aufgetischt  werden.  —
        <pb n="266" />
        263

—

morati.  apparuerunt  in  ipsa  synodo  coram  nobis  recognoscentes
ibidem  quod  coram  domino  Marchione  Cholme  in  suo  prouincialj
  placito  renunciando  hinc  inde  suis  actionibus  super  omnibus
  controuersiis  due  inter  eos  de  facto  siue  de  jure  vlio  umquam
  tempore  mote  fuerant,  concordassent  amicabiliter,  fdeliter
et  sincere.  versuciis.  dolis.  et  fraudibus  omnibus  propulsatis.
Insuper  predicti  milites  nec  non  fili)  eorum  spontanea  fide  corporaliter
  prestita  promiserunt  sub  banno  nostro  quod  Abbatem
et  conuentum  non  solum  in  antea  non  molestent,  verum  etiam
super  preterilis  vexationibus  obsequiosos  et  ad  eorum  gueuis
beneplacita  paratos  et  beniuolos  eis  se  debeant  toto  vite  sue
tempore  humiliter  exhibere.  Vt  igitur  hec  concordia  tam  solempniter
  coram  nobis  protestata  a  cuiusliber  malignitatis  calumpnia
inconuulsa  in  euum  permaneat.  ad  instanciam  parcium  paginam
presentem  ad  perpetuilatem  ipsius  desuper  conscribi  iussimus
et  sigillorum  nostrorum  munimine  roborari.  Et  nomina  quorundam
  qui  tunc  nostra  synodo  cum  hec  gererentur  intererant  fecimus
  subnotari.  Rudollus  prepositus  in  Szillen.  3  5)  Fridericus  prepositus
  sancte  Afre.  6)  Theodericus  regularis  ibidem.  bildebrandus
Capellanus  prepositi  maioris.  57)  Conradus  vicarius  eiusdem.  Conradus
  legav.  petrvs  plebanus  in  Nozin.  558)  Clerici.  Vlricus  de  Mallitz.
  Ciseme  59)  de  Kotscebure.  60)  Arnoldus  Heidenricus  Fridericus
  qduaz  61)  fratres.  Heinricus  Kinast  62)  laici.  Actum  anno  gracie

N.  C.  MöO.  Xv.  kalendas  Aprilis.  Indictionis  Nlle“.  Pontilcstus  nostri
anno  Xiiij.
(Sigillo  uno  tamium  appenso.)

Aus  der  vierten  noch  hierher  gehörigen,  bis  jetzt  ungedruckt
gewesenen  Urkunde  ersehen  wir,  daß  Markgraf  Heinrich  nach  Verlauf
  von  9  Jahren  den  Bischof  Albert  von  Meißen  dringend  ersucht
  hatte  (propter  diligentem  precum  instantiam),  den  1254  geschehenen
  Schied  wegen  der  Grenze  zwischen  Zelle  und  Nuzin  von
Neuem  zu  bestätigen.  Die  Urkunde  selbst,  die  wegen  der  Einleitung
  in  der  Form  und  Wendung,  sowie  auch  wegen  der  vielen

—

54)  Prior  des  1174  erbauten  Stiftes  geregelter  Chorherren  zu  Zschillen
  (jetzt  Wechselburg).  —  16)  In  Meissen,  wo  jeß  die  Fürstenschule
ist.  —  11)  Des  Großpropsts  Heinrich.  —  58)  Weltpriester,  Pfarrer
von  Nossen.  —  :½5)  Der  Name  Ciseme  muß  wohl  auf  einem  Mißverständnisse
  des  Notarius  beruhen.  Es  ist  wahrscheinlich  ein  corrumpirter
Name,  vielleicht  aus  Cosmas  oder  Cafimir,  der  slav.  Cestmir  lautet.  —  s0)
Wahrscheinlich  von  Kötzschenbroda,  das  urkl.  Kozcebrode  heißt.  Das  Volk
sagt  noch  jetzt  Kötzschber;  könnte  daher  auch  schon  im  Volksmunde  des  Mittelalters
  Kotsebure  (kozze,  Ziege,  bori,  Wald)  gelautet  haben.  —  81)  Die
von  Quaas  waren  im  Meißnischen  sehr  begütert.  Ein  Signet  oder  altes
Petschaft  ohne  Heft,  nach  der  Schrift  zu  urtheilen,  aus  dem  13.  Jahrhunderte,
mit  einem  Schilde  von  drei  einander  zugekehrten  Wecken  und  der  Umschrift:
„S.  Alberti  de  QOueis,“  ist  in  der  Gegend  von  Meissen  qufgefunden  worden.  —
"*2)  Wahrscheinlich  Besitzer  des  nachmaligen  Cellischen  Vorwerks  bei  Meissen.—
        <pb n="267" />
        264

—

namentlich  aufgeführten  Zeugen,  hinsichtlich  der  Familiengeschichte,
nicht  uninteressant  ist,  lautet  wörtlich  wie  folgt:

In  Nomine  Domini  Amen.

AlberRtus  dei  gracia  episcopus  SifRidus  maior  prepositus.
Codescalcus  decanus.  totumque  capitulum  ecclesie  Misnensis  vninersis
  Christi  fldelibus  in  perpeluum.  Ouoniam  omnium  habere
memoriam  potius  diuinitatis  duam  hvmanitatis  existit.  ne  simul
labatur  cum  tempore  quod  gerunt  homines  in  suga  temporis
eternari  solel  obsequio  litterarum.  Nolum  igituh  esse  volumus
vniuersis  tam  presentis  temporis  duam  luturi.  quod  cum  abbatem
  et  conuentum  Cellenses.  Cysterc.  ordinis  nostre  dyocesis.
allctoritate  littcrarum  sedis  apostolice.  in  forma  communi  obtentaRum
  super  terris  scilicet  possessionibus  et  rehus  aliis  traxisse--mus
  in  causom.  Ssuper  illa  parte  nemoris  due  versus  Nvzcin
sita  esse  dinoscitult,  ex  ista  parte  riuuli  qui  Bethscua  nuncupatur.
  duam  partem  nemoris  olim  illi  de  Nvzcin  sibi  similiter  vendicabant.
  53)  propter  diligentem  precum  instantiam  illustris  princibis
  6  4)  Heinrici  Misnensis  et  Orientalis  655)  Marchionis.  ante  litis  contestationem
  omnibus  actionibus  et  iuribus  due  nobis  super  eadem
parte  nemoris  competebant.  vel  competere  uidebantur.  in  integrum
  renunciauimus  liberaliter  et  spontanea  voluntate.  Sane  cum
huiusmodi  renunciatio  vnanimi  consensu  omnium  nostrum  rationabiliter
  sit  peracta.  duatinus  cadem  perpctua  firmitate  con-Sistal.
  et  comta  obliuionis  sinistre  interpretationis  et  cuiuslibet
Calumpniose  cauillationis  incommodo  sit  secura.  presentem  paginam
  super  eo  Conscriptam  nostri  Episcopi  et  capituli  sigillorum
  appenslonibus  566)  lecimus  communiri.  Huius  rei  testes  sunt.
Magister  Hildebrandus  decanus  Merseburgensis.  magister  PetRus
scolasticus  Nvenburgensis.  61!)  Magister  Conradus  de  clobloistorf  68)
canonicus  Merseburgensis.  Heinricus  de  Waldowe.  69)  Otto  de  J-—
bvre.  10)  Otto  de  Nideke.  #1)  Reinhardus  varch  de  Nuenburc.  Albertus

63)  Statt  vindicabant.  —  64)  Hieraus  geht  recht  deutlich  hervor,  wor
her  des  Markgrafen  Heinrich  Beinamen  illnstris  rührt.  Er  war  der  Erste,
der  mit  dem  Titel  pPrinceps  illustris  belegt  ward.  —  65)  Orientalis  Marchia
war  am  rechten  Elbufer  nach  der  Spree  hin;  ein  Theil  der  jetzigen  Niederlausitz.
  —  „56)  Angehängt  sind  2  Wachssiegel,  das  des  Bischofs  Albert,  und
das  größere  Stiftinsiegel.  —  62)  Scholastikus  des  Stifts  Naumburg  an
der  Saale.  —  68)  Einer  aus  der  Familie  der  Knoblochsdorfe,  die  jetzt  von
Knobelsdorf  (in  Schlesien,  Pommern  2c.)  sich  schreiben;  kommen  auch  oft
in  Urk.  des  Klosters  Buch  vor.  —.  85)  Waldau  bei  Hain.  Vgl.  Schöttgen
dipl.  Nachlese  Bd.  2.  S.  127;  v.  Meding  III.  Nr.  900.  —  70)  Die  Ilburge
  waren  im  13.  und  14.  Jahrhundert  zu  Liebenwerda  und  Uebichau  angesessen,
  auch  besaßen  sie  die  Fähre  bei.  Belgern;  1305  kauften  sie  auch  Dahlen
  und  Strehla.  Eigentlich  ist  noch  unentschieden,  ob  diese  Ilburg  eine
Familie  mit  denen  von  Ilenburg  sind.  —  71)  Doch  wobl  Neudeck  bei  Liebenwerda.
  Die  von  Nideck  waren  auch  ein  oberrheinisches  Geschlecht,  das
um  Worms  begütert  war.  Schanat,  bistor.  ehisc.  Wormaliens.  P.  I.  S.  274.
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        265

dapifer.2)  Wiricus  de  Kirchberc.  13)  Otto  de  Poitsitz.  74)  et  heinricus

srater  suus.  et  alij  quam  plures.  Datum  anno  domini  N.  cc.  Lxiul.  Indictione
  VIa,  VIII.  kalendas  Septembris  in  Misna  in  capitulo
nostro  presentibus  omnibus  nobis  et  consentientibus.  quorum
nomina  sunt  subscripfa.  Albertus  ebiscopus.  Sifridus  maior  prebositus.
  Codescalcus  decanus.  Albertus  de  Dobelin.  15)  Conradus
cantor.  Magister  Waltherus.  Heinricus  de  luben.  16)  Conradus  scolasticus.
  Silridus  prepositus  Bvdisinensis.  Erkenbertus  preposilus
  Worzinensis.  Johannes  byrgrauims  prepositus  in  Sylowe.1)
Heinricus  de  Burnis.78)  Conradus  de  groviz.  19)  herbordus  prepo-Situs.
  Magister  Conradus.  Dominus  silridus.  Silridus  capellanus.
Arnoldus  scolasticus  Cycensis.  30)  Johannes  Ccapellarius.  Magister
  Wernherus  de  Kirchberc.  81)  W.  8.

Etwas  über  die  ehemaligen  Dienstwohnungen  der
zweiten  und  dritten  Hofprediger  zu  Dresden.
(Curiosa  zur  topographischen  Geschichte  Dresdens.)

Da  unsers  Wissens  kein  Topograph  Dresdens  der  Hofpredigerwohnungen
  nur  mit  einer  Sylbe  gedacht  hat  und  der  sonst
so  gründliche  Sammler  Hasche  in  seiner  „umständlichen  Beschreibung“
  nur  die  Oberhofpredigerwohnung,  als  auf  der  großen  Brüdergasse
  gelegen  (Bd.  J.  S.  254),  kürzlich  erwähnt,  so  wird  es
gewiß  von  einigem  Interesse  sein,  hier  einige  Nachrichten  darüber
zu  finden,  zumal  dieselben  zugleich  für  die  Zeitgeschichte  beachtenswerthe
  Curiosa  sind.  Indem  die  mitgetheilten  Actenstücke  keiner  wei-——..

  —

12)  Wahrscheinlich  ein  Truchseß  von  Sydau  (2)  im  Kurkreise  oder  von  Wellerswalde.
  —  723)  Unstreitig  keiner  aus  dem  alten  thür.  Burg-Grafenhause
von  Kirchberg,  sondern  weit  eher  einer  aus  dem  ausgestorbenen  Geschlechte
der  Grafen  von  Kirchberg,  oder  auch  derer  von  Kirchberg,  die  bei  Torgau
angesessen  waren.  Beim  Dorfe  Buch,  gleich  hinter  Sitzerode  findet  man
nämlich  noch  die  wüste  Mark  Kirchberg.  —  74)  Wahrscheinlich  dasselbe  Geschlecht,
  das  sich  Anfangs  des  15.  Jahrh.  Betschitz  schrieb,  und  das  Dorf
Petzschwitz  mit  Poititz  bei  Lommatzsch  besaß.  (Kann  aber  auch  Positz  bei
Oppurg  sein.)  —  75)  Aus  dem  Geschlechte  derer  von  Döbeln,  einer  Seitenlinie
  derer  von  Donin.  —  16)  Wahrscheinlich  von  Leuben  bei  Melßen  ohnweit
  Schleinitz,  das  im  Mittelalter  bedeutend  war.  Kann  aber  auch  Leuben
bei  Oschatz  sein,  das  Ende  des  15.  Jahrh.  in  den  Besitz  der  Honsberge  gelangte.
  (7)  —  In  dieser  Zeit  ist  die  Genealogie  schwer  mit  Bestimmtheit
nachzuweisen.  —  7!7)  Johann  Burggraf.  Probst  zu  Ischillen.  —  78)  Ist
der  Truchseß  Heinrich  von  Borna,  der  auch  in  Urk.  Heinrichs  d.  Erl.  oft
Dapifer  de  Burnis  oder  Dapifer  Domini  Marchionis  dicius  de  Burne  als  Zeuge
vorkommt.  (Vgl.  auch  Kreyssig.  Beiträge  Bd.  3.  S.  59.)  —.  79)  Könnte
nun  wohl  das  Gröbitz  bei  Finsterwalde  sein:  doch  aber  auch  das  Grobitz  bei
Oppurg,  da  oben  einer  von  Positz  erwähnt  ist.  (7)  —  so)  Arnold  der  Scholastikus
  aus  dem  Stifte  Zeitz.  —  31)  Unentschieden  muß  es  hier  bleiben,
ob  dieser  Magister  Einer  aus  dem  Geschlechte  oder  blos  aus  dem  Orte  Kirchberg
  war.  Da  jedoch  oben  schon  ein  Wiricus  v.  K.  erscheint,  so  ist  fast  das
Erstere  anzunehmen.
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        266

tern  Erläuterungen  noch  Vorbemerkungen  bedürfen,  so  lassen  wir
ste  in  chronologischer  Ordnung  einander  folgen:
Die  Reparatur  der  Wohnung  zu  Dreßden  so  der  Mittler,  Hoffe-Prediger
  inne  haben  betr.
„An  Johann  Georgll.
Euer  Churf.  Durchl.  berichten  wier  hiermit  vuterthänigst  das  in
E.  Churf.  Durchl.  Bestälten  Hofe  Predigers  Herrn  Mgr.  Christo--phori
  Laurentij  inhabenden  Losament  vf  der  Moritzstraßen  das  hinder
Gebeudtgen,  So  Er  zum  Studiren  gebraucht,  dermaßen  wandelbahr.
vndt  von  der  Mauer  abgewichen,  das  man  sich  auch  fast  des  einfallens
zu  befahren  hatt,  Dahero  Dan  gedachter  Hoffe  Prediger,  vns  Bittlichen
  ersucht,  solches  nebenst  den  Wergkleuten  in  Angenschein  zu  nehmen,
  Welches  Dan  geschehen,  vnd  hat  man  Befunden,  das  hinwieder
zu  nothwendiger  Reparirung  gemelten  Gebeudes,  Nach  laut  beygefügten
  Anschlags  sich  die  Baw-Costen  vf  149  fl.  15  gr.  2  pf.  vnd
vf  36  Stämme  Bedürffendes  Bawholz  belaufen  Thutt.  Alls  wird
dannen  hero  Zw  E.  Churf.  Durchl.  gnedigsten  belieben  hiermit  vnterthänigst
  gestellet,  Ob  dieselben  gnedigst  geruhende  verordtnung  thun
lassen  wollen,  damit  mehr  besagter  sehr  wandelbahrer  Baw,  worvon
E.  Churf.  Durchl.  Vorberührter  Hoffe-Prediger  selbsten  vnterthänigsten
  Bericht  thun  Kann,  hienwieder  Repariret,  vnd  zum  Stande  gebracht
  werden  möge  Welches  E.  Durchl.  wier  also  hiermit  vutertbänigst,
  erforderten  notturfft  nach,  zu  berichten  nicht  verhaldten  Können.
Datum  Dreßden  den  16.  Marty  Anno  1642.
E.  Churf.  Durchl.  vuterth.  v.  Gehorsambste  Dienere
Cas  Par  Krengel  ZMeister.
EZechiel  Eckbertt  Bawschreiber.“

Ohngefährlicher  Anschlagk

Was  man  zu  verfertigung  eines  hinder  Gebeudes  vff  zwey  Geschoß,
  In  der  herrschaft  hauß  vff  der  Moritzstraßen,  worinnen  sich  der
Churf.  G.  Hofe  Prediger  Hr.  Mgr.  Christophorus  Laurentius  Befindet,
  So  11  ellen  langk  5  4  ellen  breit  vnd  vber  itziges  aldastehendes
Hauß  noch  5  Ellen,  Als  Ein  Geschoß  hoch  vfgebawet  werden  solle,
An  hernachbeschriebenen  Bauvorrath,  vnd  geldt  Costen  von  nöthen  2c.

Signat.  Dreßden  den  8.  Marty  Anno  1642.

An  Bayholtze  v.  Brettbeume.

1  Schwelleiche,  10  Ziegelsparnn,  4  Röhrhöltzer  vnd  15  Rüststangen
  wie  auch  12  Bretbeume  zu  4  ßo  bretere  vnd  2  ßo  Latten.

Thun  36  Stämme  Bawholz  vnd  Brettbeume  2c.,  Holzfellerlohn:
1  Schwelleiche  1  gr.  6  pf.,  1  Ziegelsp.  1  gr.,  1  Rohrholz  9  pf.,
1  Rüststange  3  pfr,.  1  Brettbaum  zu  fällen  und  in  Klätzer  zu  schneiden
  4  gr.,  das  Schock  Breter  zu  schneiden  14  gr.,  das  Ho  Latten
zu  schneiden  7  gr.,  1  Kasten  Kalk  8  fl.,  1000  Mauerziegel  5  fl.
15  gr.,  1000  Dachziegel  5  fl.  15  gr.,  1  Förstziegel  10  pf.,  1  ßo
Gehörne  6  gr.,  1  Grundstück  9  pf.;  Steinmetzarbeiten:  1.  Crack-
        <pb n="270" />
        267

stein  1  fl.,  1  Ofenloch  18  gr.,  2  Ofenfüßchen  1  fl.  3  gr.;  Ein
Maurer  erhielt  die  Woche  1  fl.  3  gr.  und  ein  Freyarbeiter  18  gr.  —
Zimmerarbeit:  33  fl.,  Ziegeldeckerlohn:  2  Gesellen  und  3  Handlanger,
der  Geselle  die  Woche  1  fl.  6  pf.,  Handlanger  18  gr.  (5  fl.  3  gr.);
Schmiedearbeitt  und  Nägel.  4  fl.  18  gr.,  darunter  1  Bratröhre
10  gr.  6  pf.,  14  ßo  Pfosten  Nagel  7  gr.  —  pf.,  1  ßo  Lattennägell
4  gr.,  1  ßo  Spündtnagel  3  gr.  6  pf.,  4  Lager  unters  Kupfern  Gerinne.
  12  gr.;  Schlosserarbeit:  14  fl.  6  gr.,  eine  Stuben  Thüre  zu
beschlagen  3  fl.  9  gr.,  eine  Cammerthüre  1  fl.  15  gr.,  L  Fensterrahme
1  fl.  3  gr.;  Tischlerarbeit,  8  fl.  7  gr.  6  pf.,  1  eingefaßte  Thüre
1  fl.  6  pf.,  für  3  Fensterrahmen  Jeder  #  breit  und  1  hoch  mit  vier
Thürchen  vnd  2  Schubergen  4  fl.  10  gr.  6  pf.;  Glaserarbeit  à  Fenster
  1  fl.  9  gr.  —  pf.;  für  eine  eiserne  Unterplatte  zum  Ofen  10  fl.
6  gr.;  7  fl.  ein  neuer  Kachelofen  —  2  Kupferne  Rinne  24  Pf.
à  Pf.  6  gr.  —  6  fl.  18  gr.,  1000  Dachspähne  10  gr.  Ins  Gemein:
  (Gemein  Ausgabe)  Schanzezeugk.  Clammern,  Bankeisen,  Büttner,
  Seyler,  Pörstenbinder=  Arbeit,  Auch  Tachröthe  vudt  andere  notturfften
  was  darbey  vorfallen  möchte  5  fl.

Durchlster,  Hochgeb.  Gnedigster  Churf.  vnd  Herr  E.  Chf.  D.
seind,  neben  meinen  andechtigen  Gebet  zu  Gott,  meine  vnuterthenigste
pflichtschuldigste  treueste  Dienste  allezeit  bereitt.  Guster  Chrf.  v.
Herr,  E.  Ch.  D.  erinnern  sich  gnedigst,  daß  in  Erwegung  mir  v.
einem  ieden  Christl.  Vater  gebüre,  die  Seinen,  so  viel  möglich,  noch
bey  seinem  leben  zu  versorgen,  so  gar,  daß  wer  solches  pnterleßt,  die
Schrifft  ihme  meldet  (1  Tim.  5.  v.  8)  er  ärger,  als  ein  Heyde  sey,
vnd  den  Glauben  verleugnet  habe,  ich  dannen  hero  als  der  ich  in
diesen  schweren  Zeiten  in  allergeringsten  nichts  für  mich  bringen  können,
  deßen  die  Meinigen,  nach  meinen  seligen  Tod,  zu  genießen
haben  kondten,  schon  vor  etlichen  Jahren  verursachet  worden,  bey  Euer
Churf.  D.  vnterthenigst  anzusuchen,  vnd  allerdemüthigst  zu  bitten,  ob
sie  gn  geruhen,  meine  nun  mehro  in  das  36.  Jahr  meines  Hoff-Ministerij,
  sonder  Ruhm,  beydes  in  Dero  Hoff-Stadt,  vnd  auch
vielfaltigen  Jagt=  vnd  kriegs  Reisen  treue  geleistete  Dienste  genedigst
erwogen,  Vud  mir  vnd  den  Meinen  das  Häußlein,  darinnen  ich  nun
so  lange  Zeit  durch  Gottes  Gnad  gewohnet  Erblich  und  eigenthümlich
nebenst  der  Befrepung,  verschreiben  lassen  wollten,  deßen  ich  sonderlich
  nunmehr  in  so  vielen  Jahren  gewohnt,  auch  weil  es  sehr  baufellig
gewesen.  bey  rectilicirung  deßelben  vielfeldige  Vulust  auflesen  müßen,
zum  teil  auch  ziemlicher  maßen  darbey  in  onkosten  versetzet  worden,
vnd  daher  lieber  daßelbe,  als  eine  andere  wohnung,  darein  sonder
Zweisel  ich  aufs  neue  viel  wenden  müße,  haben  ond  besitzen  möchte.
Weil  dann  bieß  dato  keine  endliche  resolution  hierauf  erfolgett  vnd
aber  auch  mir  gesagt  ist  (Esa.  38,  V.  1),  Bestelle  Dein  Hauß,  denn
Du  wirst  sterben,  ond  nicht  lebendig  bleiben,  Mich  darneben  Gott  mit
vielen  kindern  gesegnet  welche  ich  in  eüßerster  Wemutb  vnd  Betteley
        <pb n="271" />
        268

——

hinder  mir  lassen  müsse,  Zugeschweichen  des  schweren  Hauß  Creutzes,
so  mir  Gott  wegen  meines  Weibes,  so  ganz  kindisch  worden  vnd  des
einen  gebrechlichen  Sohns  wegen,  auferleget,  welches  mich  auch  nicht
wenig  krencket  vnd  abmattet,  Eüer  Ch.  D.  hingegen  diesen  hohen  bestendigen
  Ruhm  führen,  daß  sie  sich  treuer  Prediger  vnd  Diener  Gottes
  aus  Chf.  angeborner  Mildigkeit  wirklich  anzunemen,  vnd  es  dahin
zu  mitteln  pflegen,  daß  ihnen  aus  ihrer  noth  möchte  geholfen  werden.
Als  komme  ich  armer  Diener  Gottes,  ond  falle  nochmals  mit  dieser
meiner  vuterthenigsten  Supplication  für  Euer  Churf.  Durchl.  hobes
Churf.  Angesicht  nider,  höchstflehendlich  und  vmb  Gottes  willen  bittend,
Sie  wollten  vmb  angezogener  motiven  willen,  vnd  weile  gleich  wol,
meines  wissens  kein  Hoffprediger  so  lang,  als  ich  unwürdiger,  an  dem
Churf.  Hoff  getauert,  auch  durch  Gottes  Gnad  vieleicht  ferner  nach
seinem  väterlichen  willen  noch  mein  Ampt  eine  Zeit  lang  verrichten
werde,  Sich  endlich  meiner  vnd  der  Meinigen  gnedigst  erbarmen,  vnd
gebetener  maßen,  auch  zuförderst  wegen  der  kräftigen  ergangenen  Intercessionen
  Dero  hertzgeliebtester  Gemahlin  vnd  hochgeehrtesten  Eltern
Herrn  Sohns,  wie  auch  hiebevor  albereit  mündlicher  geschehener  gn.
Vertröstung  nach,  mich  in  meinem  67  jährigen  Alter,  vnd  in  dem  45
Jahr  meines,  Gottlob,  geführten  Minisleri;  mit  einem  Gnedigsten  Fiat
erfreuen,  vnd  also  von  dieser  glücklich  gehaltenen  ersten  wilden  Schweinhatz
  Reiß  mit  grosem  Frolocken  wider  nach  Hauß  ziehen  lassen  wolten.
Wie  nun  Ener  Churf.  D.  in  Gott  wolgefelliges  werck  der  Barmher—
zigkeitt  hiervon  erweisen  werden,  Also  wird  der  Allerhöchste  Deroselben
es  hunderttausend  fach  pberflüßig  vnd  mit  reichen  Propheten  Lohn  ersetzen,
  und  wegen  dieses  Heußleins,  wormit  Euer  Churf.  D.  mich  armen
  Diener  Gottes  gnedigst  bedencken,  nicht  allein  dero  gantzes  Hochlöblichste
  Churhauß  segnen,  sercken,  ausbreiten.  vnd  erhalten,  Sondern
auch  dort  an  jenem  Grosen  Tag  aufnehmen  in  das  Hauß  des  himmlischen
  Vaters,  darinnen  viel  wohnungen  sind,  vnd  die  vns  Christus
durch  sein  Blut  und  Tod  gar  theuer  verordnet  und  erworben  hat,  So
dann  ich  vnd  all  die  meinen  für  der  Allerheiligsten  Dreifaltigkeit  allen
Engeln  vnd  Außerwehlten,  diese  hohe  Churfürstliche  Gnad  ond  wolthat
  rühmen  vnd  preisen  wolle  immer  vnd  ewiglich.
Geben  im  Churf.  Jagt  Lager  zur  Liechtenborgk  den  17.  January
Anno  1649.
Ew.  Churf.  Durchl.  vuterthstr.  Diener  am  Wort
vnd  treuer  Vorbitter  bei  Gott
Mag.  Christophorus  Laurenlius.

Dem  durchleuchtigsten  Churfürsten  zu  Sachsen  vnd  Burggraffen
zu  Magdeburgk  rc.  ist  gebührend  vorgetragen  was  Sr.  Churf.  Durchl.
bestalter  mitler  Hoffprediger,  Herr  M.  Chrisloph.  Laurenlius,  wegen
des  Pfarrhauses  in  der  Moritzstraßen  zu  Dreßden,  darinnen  er  eine
geraume  Zeit  gewohnet,  durch  eine  über  gebene  Supplication  vom
17.  Januarij  jüngsthin  anderweit  beweglich  gesucht,  vund  seiner  gelei-
        <pb n="272" />
        269

steten  langwierigen  treuen  Dienste,  wie  auch  von  Gott  bescherter,  vnnd
zum  theil  gebrechlicher  Kinder  halben,  die  nach  seinem  absterben  wohl
noth  vnd  gebrech  leiden  bedürfften  mit  mehrern  angeführet.

Wie  wohl  nun  Sr.  Churf.  Dchl.  mit  ermelten  Hoffpredigers  erwiesenen
  trenfleißigen  Vffwartungen  allerdings  in  gnaden  zufrieden
seyn,  ond  nicht  ungeneigt  weren,  ihme  mit  übereignung  solches  Hauses
  zu  wilfahren,  So  finden  Sie  doch,  daß  es  einmal  zu  der  Hoffprediger
  Wohnung  gewidmet  vud  bißhero  gebrauchet,  auch  vmb  solcher
vnd  anderer  erheblichen  vrsachen  willen  füglicher  nicht  zu  alieniren.
Damit  er  aber  in  seinem  Alter  vnd  zur  ergetzlichkeit  die  Churf.  Gnade
in  der  That  zu  vers  prüren,  So  wollen  Sr.  Churf.  Dchl.  ihme  an
stadt  mehr  erwehnten  ond  so  offt  in  vuterthänigkeit  begehrten  Hauses
hiermit  vnd  in  krafft  dieses  Dreytausend  thl.  auß  dem  mittel  der
Land=  und  Tranksteuer  von  Ihrer  darinn  habenden  Forderung  gewilliget
auß  gnaden  geschencket  vnd  übereignet  haben,  dergestalt  und  also,  daß  er
ond  seine  Erben  die  selbige  iederzeit,  wann  es  ihnen  beliebig,  auff  kündigen,
  einmahnen,  zu  sich  nehmen,  darüber  quittiren  vnd  entweder  zu
erkauffung  einer  eignen  Wohnung,  oder  sonst  zu  ihrem  besten  anwenden
mögen-  —  Gestalte  dann  auch  Sr.  Chrf.  Drchl.  den  itzigen  ond
künfftigen  Ober-Einnehmern  vnd  Buchhaltern  der  Land=  vnd  Trancksteuer
  hiemit  anbefehlen,  bemelden  M.  Laurentio  vund  dessen  Erben
solche  3000  thl.  auszuzahlen:  Da  er,  oder  sie  selbst  mittel  oder  Reste
beniemen  werden,  ihnen  solche  in  solutum  zuzuschlagen,  ond  diese
3000  thl.  auff  Abschlag  Sr.  Churf.  Dchl.  Steuerforderung  in  Rechnung
  zu  führen,  welche  dann  ihnen  auch  krafft  dieses  passirel  (und
da  omittatur  (7)  mehr  gedachte  3000  thl.  eine  Zeitlang  gestundet,  die
Jährlichen  Zinsen,  als  6  vor  hundert  vnweicherlich  abgestattet)  werden
sollen.  Vhrkundlichen  haben  Sr.  Churf.  Dchl.  diese  wolbedächtige
Concession  vnd  begnadigung  eigenhändig  vnterschrieben,  vnd  mit  Dero-Chur-Secret
  wißentlich  bekräfftigen  lassen.

Geschehen  zur  Lichtenburgk,  d.  6.  Febr.  Anno  1649.

Wohnung  des  Zten  Hofpredigers  betr.

Durchlauchtigster,  Hochgeborner  Churf.,  Vor  Euer  Chfl.  Dchl.,
vnnd  deroselben  Hertzlieben  Gemahlin,  Langes  leben  beständige  leibes
gesundtheit,  Auch  allen  Chfl.  Wohlstande  ist  vnser  andächtiges  gebeth,
  Zu  Gott  dem  Allmächtigen  Jeder  Zeit  beworn,  —  Gndster  Churf.
vund  Herr,  Euer  Chfl.  Dchl.  geruhen  gndgst,  Sich  vnterthgst  berichten
  zu  lassen,  demnach  ohne  gefehr  vor  vieren  Jahren  vf  E.  Chfl.
Dchl.  gudgst  anordnung,  Von  dem  Herrn  Cammer=  vndt  Bergk  Rath,
Herrn  D.  Daviqt  Döringen  vund  dahmahls  Herrn  Lanndt  Renthmeister,
  Herrn  Melchior  Albhardten,  Vuns  vuterbenanten  Erben,  Vußers
in  Gott  verstorbenen  lieben  Vaters  Matthes  Viertels,  hinterlaßenes
Hauß,  zu  beziehung  des  dahmals  dritten  Hoffpredigers  Hrn.  M.  Arnoldt
  Mengeringen  Wohnung,  So  im  gäßlein  zwischen  deroselben  Fürstlichen
  Hause,  vndt  dem  Licht  gewölbe  inne  lieget  vmb  vnd  vor  3500  fl.
        <pb n="273" />
        270

aberkaufft  worden  auch  darbey  versprochen,  daß  die  bezahlung  vns
von  den  Gleitsgeldern,  dahin  wier  möchten  verweiset  werden,  erfolgen
  solte,  Dieweill  aber  gnädigster  Herr,  ermelter  Herr  Hofprädiger
solch  Hauß  damahls  nicht  beziehen  wollen,  vnnd  sich  damit  entschuldi—
get,  daß  weill,  die  Sporer  vnnd  Schwerdt  feger  ihre  laden  Kegen
über,  So  würde  er  durch  ihre  stete  Arbeit,  an  seinem  Studiren  ver—
hindert,  dahero  es  dann  verblieben  vnnd  wie  inmittelst  vnterschiedene
Kauffleute  hiertzu  sich  angemeldet,  aber  weill  E.  Churf.  Dchl.  vmb
dieses  Hauß,  mit  vns  allbereit  handeln  lassen  auch  in  den  Fürstlichen
Häusern  inne  gelegen  sie  davon  abgeschreckt  worden,  vnd  dahero  nicht
in  geringen  schaden,  mit  abgehung  der  bishero  angelegten  Schweren
Contributionen,  vndt  andern,  welche  sonsten,  wann  die  abhandtlung
seine  wirkliche  Perfection  erlanget,  genczlich  verhütet  werden  Können,
gesetzet  werden,

Gelanget  demnach  an  Cüer  Churf.  Dchl.  vuser  onterthänigstes
Dehmütiges  bitten,  dieselben  geruhen,  die  gnädigste  verordnung  zu
thun,  damit  solcher  Kauff  follents  in  richtigkeit  gebracht,  Vud  wir
von  dem  Geleits  geldern  vundt  Fleischpfennig  Steuer,  Nach  Euer
Chfl.  Dchl.  gnädigsten  beliebung  beczahlt  werren  möchten,  Solchs
woll  Euer  Chfl.  Dchl.,  vnterthst.  vnndt  dehmütigst  gehorsambst  zu  verdienen,
  erkennen  wir  vuß  schuldigk  vund  willigk.  Datum  Dreßden
am  17.  Novembris  Anno  1651

E.  Chst.  D.  Vnterthst.  Dehmütigste
Matthes  Viertels  Erbenn.

Johann  Georg  der  Andere  —  An  Ober  L.  von  Kleugel,  Schlos
Eilenburg  den  30.  August  1674.

Vester  lieber  getrewer  Unser  Oberhof  Prediger  Herre  Dr.  Martin
  Geyer  hatt  die  reparalur  der  Wohnung  so  der  Mittler  Hoffprediger
  inne  gehabt,  vnd  künfftig  der  dritte  beziehen  soll  vnterthenigst
erinnert  Nun  dann  darmit  nicht  zu  seumen:  Als  begehren  wir  ihr
wollet  was  zu  deßen  reparalur  vnd  renovition  nötig  in  Anschläge
bringen  laßen  vnd  vns  gehorsamtbst  zusenden  damit  wir  Uns  sodann
darauff  vnd  der  darzu  bedürffenden  Mittel  halber  ferner  erclehren  können
  daran  2c.  Und  2c.  In  zwischen  habt  ihr  zu  verschaffen;  daß  mit
beßerung  der  Tächer  alßbald  angefangen.

Der  Nath  zu  Dresden  verkauft  Weickelsdorf  und

Friedersdorf  und  zwei  Männer  zu  Medingen  an

Christoph  von  Carlowitz  auf  Herrmannsdorf.
(Zugleich  ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  Stiftungen.)

Da  wir  über  diesen  Verkauf  der  beiden  Dörfer  Weickelsdorf
  und  Friedersdorf  —  doch  unstreitig  Weixdorf
und  Friedersdorf  bei  Langebrück,  die  noch  jetzt  zum  Ritter-
        <pb n="274" />
        271

gute  Hermsdorf  (sonst  Herrmannsdorf)  gehören  —  und  zwei
Männer  zu  Medigau  (Medingen)  an  Christoph  von  Carlowitz  auf
Zörbig  und  Hermannsdorf  nichts  in  der  topographischen  Geschichte
Sachsens  vorfanden  und  der  Kauf  selbst  noch  eine  alte  Stiftung
des  Herzogs  Heinrich  (Vaters  des  Moritz  und  August)  an  die
Stadt  Dresden  „zur  beßerung  ihres  gemeinen  Kastens  ond  zu
nterhaltung  ihrer  Kirchendiener“  betrifft,  so  nehmen  wir  nicht
Anstand,  die  darüber  aufgefundenen  Urkundenabschriften  1)  hier
wörtlich  mitzutheilen.

Die  erstere  ist  die  vom  Kurfürsten  Moritz,  Montags  nach
Trinitatis  (25.  Mai)  1551  ausgestellte  Bestätigungsurkunde,  und
die  letztere  das  von  Christoph  von  Carlowitz  unter  gleichem
Datum  verbriefte  Bekenntniß,  die  im  Kaufe  gestellten  Bedingungen
  unverbrüchlich  zu  halten.  In  beiden  Urkunden  wird
auch  des  Altars  Beatae  Virginis  ad  Sanctam  Crucem  gedacht,
dem  vor  der  Reformation  ein  Hühner=  und  Eierzins  aus  den
verkauften  Orten  zufloß  und  der  auch,  als  eine  in  der  Visitation
vom  Herzoge  Heinrich  verordnete  Stiftung,  vom  Kaufe  ausgeschlossen
  blieb.  —  Darnach  erhielt  vom  Jahre  1551  (Michaelis)
an  der  gemeine  Kasten  und  die  Kirchendiener  zu  Dresden  vom
Rittergute  Hermsdorf,  zu  dem  nun  Weickelodorf  und  Friedersdorf
gehörte,  so  wie  von  Medigau  (Medingen),  7  gute  Schock  50  gr.

pf.  an  Gelde  und  22  Scheffel  Korn,  22  Scheffel  Hafer  neu
Maß,  sowie  37  Scheffel  Korn  und  37  Scheffel  Hafer  alt  Maß
„wie  es  des  Orts  pfleget  zu  wachßen“.  —  Auch  machte  sich
von  Carlowitz  verbindlich,  er  wolle  diese  Zinsen  „Kegen  Dreßden
ohne  Ihren  Vnkosten  entrichten,  Oder  aber  Ihnen  so  viel  Geldtvnd
  Gedreyde  Zinße  anderswo  die  Ihnen  gelegen  Vud  annemblich
  erkauffen  und  anweisen“  2c.  Als  gründlicher  Beleg  für  den
Leser  mögen  jedoch  die  beiden  Urkunden  hier  wörtlich  folgen:

Von  Gottes  gnaden  Wir  Meritz  Hertzog  zu  Sachßen  Des  Heyligen
  Römischen  Reichs  Ertzmarschalch  und  Churfürst  Landgraffe  in  Düringen
  Marggraffe  zu  Meißen,  Thun  Kundt  Vud  bekennen,  Vor  Vus
Vusere  Erben  Vud  Nachkommende,  in  diesem  Vuserm  Offenen  brieffe,
Nach  Dem  Vnsere  lieben  Getrewen,  Der  Rath  Zu  Dreßden  Vusern
auch  Lieben  getreuen  Vud  Rath  Christoffen  Von  Karlewitz  Zu  Zeerbig
Vud  Hermanßdorff  die  Zwei  Dörffer  Weickelsdorff  Vud  Friedersdorff
auch  Zwene  Männer  Zu  Medigau  mit  Zinßen  Nemblichen  Zu  Weickelsdorff
  Zwey  schock  Sechß  und  Funfftzig  groschen  10  pf.  Zu  Friederschdorff
  Drey  schock  35  groschen  10  pf.  Item  einen  groschen  Zinß  Andres
  Vud  Vlrich  Opitz,  So  man  Dinget  Vud  Zu  Medigau  45  gr.
auch  mit  Lehnen  Diensten  Erbgerichten,  Vnd  sonst  aller  andern  gerechtigkeit
  (Jedoch  außgeschloßen  Die  hernach  bemerkten  Hünner  Vnd
Eyer  Zinß)  wie  die  etwan  Zu  Dem  Altar  Beatae  Virginis  ad  San-1)

  Aus  dem  Marxulatur  des  ehemaligen  Religions-Amts  zu  Dresden.  ()
        <pb n="275" />
        272

—  —

ctam  Crucem  Vnd  Zur  schulen  gehöret  Vnd  hieruor  auff  Vusers  Lieben
  Herrn  Vatern  Hertzog  Heinrichen  Zu  Sachßeñ  2c.  Loblicher  gedechtnüß
  befehl  in  beschriebener  Visitation  Zu  beßerung  ihres  gemeinen
Kastens  Vnd  Zu  Vntherhaltung  ihrer  Kirchendiener  Verordnet  eines
bestendigen  Kauffs  Vorkaufft  Vnd  eingereumet  also  Vnd  Dergestalt,
das  er  ihnen  Vnd  ihren  gemeinen  Kasten  Vnd  Kirchendienern  Jahrlich
auff  Michaelis  in  itzo  lauffenden  1551  Jahre  an  Zu  fahen«Sieben
gutte  schock  50  gr.  Vnd  4  Pf.  an  gelde  Vud  darneben  22  schll.  Korn  Vnd
22  schll.  Haffer  neu  mas  sambt  37  schll.  Korn  Vud  37  schll.  Haffer
alt  maß,  wie  es  des  orts.  Pfleget  Zu  wachbßen,  Von  genanten  Zweyen
Dörffern  reichen  Vud  gegen  Dreßden  ohne  ihre  Vnckost  entrichten,  Oder
aber  ihnen  so  Viel  geldt  Vud  getreyde  Zinße  anderswo,  Die  ihnen
gelegen  Vud  annehmlich  erkeuffen  Vud  anweißen  solle.  Vud  Sie  ihme
darüber  noch  Diese  gunst  bewiesen,  das  ihme  frey  stehen  sol  Die  geldt
Zinßen  ein  iedes  schock  mit  Zwey  Vud  Zwantzig  schocken  seiner  gelegenheit
  nach,  Vnd  auff  Vorhergehende  Zeitliche  ankündigung  ab  Zukeuffen,
  Doch  das  die  bemelten  getreydicht  Zinßen  in  alle  Wege  fur
Vud  fur  gereichet  Vud  Vnabgelöset  stehen  bleiben,  auch  134  fo.
Eyer  Vnd  46  hünner  welsche  in  ihren  gemeinen  Kasten  Von  denen
Leuthen  ermelter  Zweyer  Dörffer,  in  allewege  wie  bißan  hero  Vnwei—
gerlich  gereicht  sollen  werden,  Wie  Dan  Zu  solchen  allen  obbenenten
geldt,  getreyde  Eyer  Vnd  hünner  Zinßen,  auffn  fall  der  Seumigen  entrichtung
  oder  Wegerung  Vorkeuffern  Zu  Jeder  Zeit  auß  Vnserm
Ambt  Dreßden  Zu  ermeltes  Keuffers  Vud  seiner  nachkommenden  auch
derselben  Vuterthanen  güttere  schleunige  Vnd  Vnnorzügliche  Hülffe
wiederfahren  solte  2c.  Alles  nach  inhalt  Der  Kauff  Vorschreibunge  hierüber
  Voln  Zogen  Vund  darauff  Vns  Als  den  Landesfürsten  beyde  theil
Vntertheniglich  ersucht  Vud  gebethen  haben,  Vusern  Willen  Vud  gunst
Zu-  solchenn.  Kauffe  Zu  geben,  Das  Wir  daßelb  gnädiglich  also  gethan
haben,  Vud  geben  demnach  Zu  Obberürten  kauffe  nach  laut  Vud  inhalt
  der  Kauff  Vorschreibung  Vusern  Willen  Vud  gunst,  Vor  Vuß
Vusere  Erben  Vud  Nachkommende,  Hiermit  Kegenwertiglich  Vnd  in
Crafft  dieses  brieffes,  Doch  bescheidentlich  Vnd  also  Ab  Vnd  was  die
Vorigen  besietzer  solcher  Zweyer  Dörffer  Vud  Zweyer  Männer  Vus
hieuer  darnon  Zu  thun  schuldig  gewest,  das  Vus  solches  hinfüro  auch
geschehe  Vnd  Vus  auch  sonsten  in  andern  fällen,  an  Vuserer  Landtsfürstlichen
  Obrigkeit  ohne  abbruch  oder  schaden,  Zu  Vhrkundt  mit  Vuserm
  Zurück  auff  gedruckten  Secret.  besiegelt  Vnd  geben  Montags  nach
Trinilatis  Anno  1551.

(L.  S.)

Ich  Christoff  von  Karlewitz  zu  Hermanßdorff  vor  mich  meine
Erben  Vud  Nachkommende,  Thue  kundt  Vud  bekenne  Vor  menniglich
Nach  Deme  mitt  gnädigster  nachlaßung,  des  Durchlauchtigsten  Hochgebohrnen
  Fürsten  Vud  Herren,  Herrn  Moritzen  Hertzoge  Zu  Sachßen  des
Heyligen  Römischen  Reichs  Ertzmarschalchn  Vud  Chursürsten,  Landgraffen
        <pb n="276" />
        273

in  Düringen  Vnd  Marggraffen  Zu  Meißen  2c.  meines  gnädigsten
Herrn,  Die  Erbarn  Vnd  Weisen  Burgermeister  Vnd  Rathmanne  der
Stadt  Dreßden,  mir  aus  freundtlichen  willen,  die  Zwmey  Dörffer
Weickelsdorff  Vnd  Friderschdorff  auch  Zwene  Männer  zu  Medigau  mit
Zinßen,  Nemblich  Zu  weickelsdorff  2  ß.  56  gr.  10  pf.  Zu  Friederschdorff
  3  ßo.  30  gr.  10  pf.  Item  1  gr.  Hans  Andre  Vnd  Vlrich
Opitz,  so  man  dinget  Vud  zu  Medigau  45  gr.  mit  Lehen  Diensten
Erbgerichten,  Vud  sonst  aller  andern  gerechtigkeit,  Jedoch  außgeschloßen
die  Vuten  benente  Eyer  Vud  Hüner  Ziuß,  wie  die  etwan  zu  dem
Altar  Beate  Virginis  ad  Sanctam  crucem  gehöret  Vud  Zu  Forder
Zeit  In  der  beschehenen  Visitation  Ihnen  dem  Rathe  zu  Dreßden  Zu
beßerung  Ihres  gemeinen  kastens  Vud  zu  Vnter  Haltung  Ihrer  Kirchen
  Diener,  Verordnet,  eines  bestendigen  Kauffs  Verkaufft  Vnd  Zukommen
  laßen,  auch  Dieselbigen,  wie  Die  an  sie  gekommen  Vud  Sie
die  Innen  gehabt,  mit  Zinßen,  Lehnen,  Diensten,  Erbgerichten  Vud
sonst  aller  anderen  gerechtigkeit,  wie  obstehet,  Erblichen  Eingereumet
haben,  Dargegen  sol  Vud  wil  Ich  Ihnen,  Ihren  gemeinen  kasten
Vud  Kirchen  Dienern  Jährlich  Vud  Jedes  Jahr  besondern  Vff
Michaelis  in  dem  ietzo  lauffenden  1551.  Jahre  an  zu  fahen  7  gutte
ßo.  50  gr.  4  pf.  an  gelde,  Vnd  Daneben  22  schfl.  Korn  Vud  22  schfl.
Haffer  neu  Maß  sambt  37  schfl.  Korn  Vud  37  schfl.  Haffer  alt  maß,
wie  es  des  orts  Pfleget  Zu  wachßen,  Von  obberürten  Zwey  Dörffern
reichen  Vnd  Kegen  Dreßden  ohne  Ihren  Vnkosten  entrichten,  Oder
aber  Ihnen  so  Viel  geldt  Vud  getreyde  Zinße  anderswo,  die  Ihnen
gelegen  Vud  annemblich  erkauffen  Vud  anweisen.  Gemelter  Rath  hat
mir  auch  diese  gunst  bewiesen,  das  mir  frey  stehen  sol,  die  geldt  Zinse
ein  Jedes  schock  mit  22  ßo.  meiner  gelegenheit  nach  Vud  Vff  Vorgehende
  Zeitliche  an  Kündigung  ab  zu  kauffen,  Aber  Die  gemelten
getreyde  Zinße,  Hünner  Vud  Eyer,  sollen  für  Vud  für  stehen  bleiben
Vud  Jährlich  wie  Oben  gehört  Dem  gemeinen  Kasten  gereicht  werden,
Ich  sol  auch  Doruf  nach  entrichtung  solcher  geldt  Vud  getreydte  Zinße
Von  Ihnen  oder  den  Vorstehern  der  Kirche,  oder  gemeinen  kastens  Zu
Dreßden,  Jedes  Jahrs  quittiret  werden.  Sage  Ihnen  Demnach  Zu
hiemit  In  Crafft  Dieses  brieffs,  Vor  mich  meine  Erben  Und  Nachkommende
  besietzere,  der  obberürten  Zweier  dörffer,  Das  ich  Vud  Jetzgemelte
  meine  Erben  Vud  nachkommende  besietzere,  Demselbigen  allen
wie  oben  stehet,  Jährlichen  Vud  iedes  Jahr  besondern,  stet  Vud  Vnuer—
brüchlich  nach  kommen  sollen  Vud  wollen.  Do  aber  Ich  meine  Erben,
oder  nachkommende  besietzere  Zu  einiger  Zeit  Doran  seumig  oder
bruchig  würden,  Das  Doch  nicht  sein  sol.  So  sol  obgedachter  Rath
zu  Dreßden,  gut  fug  Vud  macht  haben,  so  offt  solches  geschehe,  Ihme  zu
Obgedachten  Zweien  Dörffern  oder  auch  sonst  Zu  andern  meinen
guttern  Im  Ambt  Dreßden  gelegen  wie  die  nahmen  haben  mögen,
Ihres  gefallens  willkürlich  schlennige  Hülff  auß  Dem  Ambte  thun  Zu
lassen,  Vud  sich  daraus  obberürter  Ihrer  Zinße  sambt  allen  Vffgewandten
  Kosten  Vnd  scheden  selbst  bezahlt.  Zu  machen,  nicht  anders,
Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  3.  18
        <pb n="277" />
        274

Dan  als  hetten  sie  die  gerichtlich  Erklagt  Vud  erstauden.  Darwieder
Ich  meine  Erben  oder  Nachsommende  besietzere.  Vus  mit  gar  keiner
Exception  Schutzrede  Benelicio  oder  Freyheit  Zu  behelffen  sollen
haben,  Sondern  Ich  thue  mich  derselben  aller  Vud  Jeder,  wie  Die
disfals  er  Dacht  werden  möchten  gar  keine  außgeschloßen,  Hier  mit
vor  mich  meine  Erben  Vnd  nachkommende  Besietzere,  wißentlich-  Vud
wohl  bedechtiglich  Vor  Zeihen,  Vud  wil  sambt  Jetzt  gemelten  meinen
Erben  Vud  Nachkommende  Besietzern  solches  alles  wie  obstehet,  Zu
Jeder  Zeit,  stet  Vhest  Vud  Vnnerbrüchlich  halten,  Deßgleichen  sollen
auch  Die  obberürten  Vorbehaltenen  Eyer  Vud  Hünner  Zinße  Von
Den  Leuten  Zu  weickelßdorff  Vud  Fridersdorff  Nembl.  134  sio.  Cyer
Vud  46  Hünner  Kegen  Dreßden,  Den  gemeinen  Kasten  In  allewege
wie  biß  anhero  geschehen  Zu  gebürlicher  Zeit  gereicht  Vud  gegeben
werden,  Dar  Zu  Ich  Den  Jeder  Zeit  Vffn  fall  der  weigerung  schleunige
  Hülffe  thun  will,  Alles  Treulich  Vud  one  gefehrde,  Zu  Vhrkundt
habe  ich  diesen  Brieff  mit  eigener  Handt  Vnterschrieben,  Vud  mein
angebohrn  Insiegel  Daran  gehangen.  Geschehen  Vud  gegeben  zu
Dreßden  Montags  nach  Trinilalis  Ao.  1551.
(LS)  Christoff  Von  Karlewitz.

Etwas  über  die  beim  Dithmar  erwähnten  Meißner
Vethenici,  fälschlich  „Cukesburger“  oder  „Kuckeburger“
  genamt.  Vom  Jahre  1002.

(Ein  Beleg  für  die  oberflächliche  uneritische  Benutzung  der  Quellen.)

Wieder  ein  Beweis,  wie  sich  durch  die  bloße  Sorglosigkeit
und  Begquemlichkeit  der  Geschichtsschreiber,  die  ihren  Vorfahren
unbekümmert  um  das  Verständniß  der  Quellen  im  Antoritätsglauben
  nur  nachbeten,  Irrthümer  so  zu  sagen  forterben,  ist  auch
die  geschichtliche  Benutzung  einer  Stelle  im  Chronicon  des  Dithmar,
  im  5.  Buch,  beim  Jahre  1002.  Sie  betrifft  die  daselbst  nur
beian  erwähnten  meißner  kaiserlichen  Satelliten,  die  slavisch
Vethenici  :)  genannt  wurden,  eine  Benennung,  die  allerdings  unsers
  Wissens  durch  keine  andere  Stelle  eines  Chronisten  oder  einer
Urkunde  erläutert  ist.  Doch  würde  sowohl  Ursinus?)  als  Wagner
  3)  und  namentlich  alle  die  Nenern,  die  diesen  nachschrieben,
wenn  sie  (auch  ohne  den  bei  G.  H.  Pertz  4)  abgedruckten  revidirten
  Text  des  Dithmar  nachzulesen)  die  Stelle  nur  richtig  construirt

)  Zu  beklagen  ist,  daß  Dithmar  den  slavischen  Namen  latinisirt  gesetzt
  hat,  weil  sonst  die  Etymologie  weit  leichter  sein  würde.

2)  Seite  251  ff.  der  Uebersetzung  der  Chronik  des  Dithmar.

)  Seite  114.  f.  (366.)

4)  -  Monumenta  Historiae  Germanicace  Tom.  V.  S.  792.  Sehr  zu  wünschen
  wäre,  daß  dieser  Text,  wie  mehre  andere  der  Pertzischen  Monumenta
auch  in  einer  Handausgabe  erschiene.
        <pb n="278" />
        275

und  übrigens  sich  etwas  mehr  mit  der  mittelalterlichen  Geographie
befreundet  hätten  3),  sofort  gefunden  haben,  daß  die  Stelle  einen  ganz
andern  Sinn  hat.  —  Ehe  wir  jedoch  genauer  auf  das  eigentliche
  Verständniß  dieser  Stelle  des  Dithmar  und  auf  eine  möglichste
  Beweisführung  eingehen  können,  wird  es  nöthig  sein,  dieselbe
  buchstäblich  nach  dem  revidirten  Urtexte  hier  voranzuschicken:

Interim  Bolizlayns,  Mesiconis  filius  6)  Patri  longe  inkerior,
de  morie  laelalur  7)  comilis  Ekkyhardi,  mosdue  collecto  8)  egxerciln,
  omnem  Geronis  marcham  9)  comitis,  citra  Albim  iacentem  0°),
deinded#uc  premissis  obsidihns  Budusimm  11)  civilatem  cum  omnibus
  appertinenciis  comprehendens,  statim  Striclam  12)  urbem  invasit,
  Misnenses  pecunia  corrumpere  clam  lempflans  13),  qul  novis
  semper  gaudentes  11),  in  una  diermm,  cum  presidii  maximam
  mullitudinem  ob  acquirenlam  eduorum  annonam  erlisse

5)  Die  Geschichtschreiber  (wir  meinen  die  eigentlichen  Forscher,  nicht  die
blossen  Compilatoren  oder  historischen  Zucker  bäcker),  welche,  weil  sie  nur  handlangen,
  von  den  (puris  pmis)  Anhängern  der  Brodwissenschaften  leider  sehr  oft
für  nicht  wissenschaftliche  Leute  angesehen  werden,  haben  sich  allerdings,
wollen  sie  nicht  auf  Irrthümer  gerathen,  mit  dem  All  der  Wissenschaften  nach
Möglichkeit  zu  befreunden.  Ihnen  darf  eben  so  wenig  eine  schon  ziemlich  gründliche
  philologische  Bildung,  als  die  möglichste  Kenntniß  von  der  Theologie,  Jurisprudenz,
  Medicin,  Technologie  und  von  den  Naturwissenschaften  abgehen,
wollen  sie  nicht  Schritt  vor  Schritt  straucheln,  am  Allerwenigsten  aber  darf  ihnen
die  Geographie  der  mittlern  Zeiten,  die  Diplomatik  und  das  dazu  nöthige
paläographische  und  chronologische  Wissen  fehlen.  Wer  aber  diesen  Erfordernissen
  einigermaßen  nur  (was  nicht  so  leicht  ist)  ein  Genüge  leisten  kann,
sollte  der  nicht  schon  zu  den  wissenschaftlichen  Leuten  gezählt  werden
können,  wenn  ein  bloßer  Fachgelehrter  schon  dafür  gilt?  —  Ruft  doch  jede
geringfügige  Urkunde  und  jedes  oft  werthlos  scheinende  Actenfolium  dem
Forscher  zu:  llic  Rhodus!  hic  saltal  —  Ja,  jeder  Geschichtsforscher  sollte  von
Rechtswegen  ein  Polyhistor  sein.  —  Allerdings  eine  große  Aufgabe,  die  die
Wohlhabenden  und  gut  Bepfründeten,  wenn  sie  nicht  geborne  Genie's  sind,
nicht  lösen  mögen,  und  der  Arme,  wenn  er  nicht  darben  und  Hunger  leiden
will,  bei  dem  größten  Triebe  zur  Wissenschaft  und  den  besten  Anlagen  kaum
zu  lösen  vermag:  denn  das  Quellenstudium  für  die  Geschichte  ist  kein  ergiebiges
  Brodstudium,  wird  vom  Publikum  viel  zu  wenig  beachtet,  vom  Buchhändler
  am  Geringsten  (aus  Ursachen)  bezahlt,  und  der  Staat  beachtet  es
nur  dann,  wenn  er  es  zu  materiellen  Zwecken  nöthig  hat.  Es  giebt  übrigens
  bei  uns  keine  Benedictiner=  und  Cistercienser-Klöster  mehr,  und  bei  Besetzung
  dazu  geeigneter  Stellungen  nimmt  man  andere  Rücksichten.

6)  Aunalisla  Saxo  nennt  ihn  Dux  Poloniac.

!)  Sollte  man  hier  nicht  lactatus  lesen?  —  Ist  zwar  nicht  unumgänglich
  nöthig.

s)  Eine  weniger  gute  Variante  ist  electo  —  bei  Ann.  Sax.:  collecto.

9)  In  einigen  Codd.  „Marchiam“;  in  einem  andern  ist  des  i  radirt.

10)  Ist  die  Marchia  orientalis.  —  Lusatia  inserior  zum  Theil.

11)  Budissin;  bei  Ann.  Sax.  „Budizin.“

12)  Strela  an  der  Elbe.  In  einem  Coderx  ist  das  :  radirt.  —

13)  In  andern  Codd.  „tendans.  f.  lentans.

I1)  Die  Meißner  standen  im  Mittelalter  im  Geruche  der  Wühlerei  und
der  Verschlagenheit;  daher  auch  das  alte  Sprüchwort:  „Meißner  Gleißner.“
  —  Auch  bewiesen  sie  sich  schon  984  als  Aufrührer  gegen  Bischof

18“
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        276

conperirent  15),  portam,  quae  orientem  respicit  16),  in  una  ½)
parte,  qua  satellites  habilan!  dicti  slavonice  Vethenici  18),  Cukesburgiensi
  19)  Guncelino  ad  hoc  duce  irruunt,  Brececionemgque,
Herimanni  satellitem,  primo  occidentes,  ad  caminatam  20)  einsdem
  omnes  armati  conveniunt,  fenestram  lopidibus  impugnant,
dominum  urbis  21),  Ozerum  nominc,  sibi  occidendum  reddi  vociferantes

  22)  ctc.  —

Volkhold,  welcher  von  ihnen  vertrieben  beim  Erzbischofe  Willigls  von  Maynz
Schutz  in  Erpesfort  (Erfurt)  fand,  sowie  gegen  Markgraf  Rigdag.  —  Wahrscheinlich
  waren  noch  viele  Serben  (wie  auch  die  Namen  zeigen)  damals  in
Meißen,  woher  auch  ihre  Anhänglichkeit  an  die  Böhmen  zu  erklären  wäre.

13)  In  einigen  Codd.  „comperirenl.“

16)  Das  gegen  Morgen  gelegene  Wasserthor;  war  das  eigentliche  Ausfallsthor
  der  von  Heinrich  schon  angelegten  Wasserburg.  Könnte  der  Name
Wasserburg  nicht  durch  eine  mißverstandene  Uebersetzung,  vielleicht  des  slav.
Wethenikhrad,  d.  i.  die  Vorburg,  wo  die  Wesenicky  wohnen  (im  Polnischen
  lautet  es  noch  jetzt  Wodnik  und  Wodniey  d.  i.  Castellanns),  während
im  Serbischen  auch  Woanik  (von  Woda)  der  Wassermann  oder  Nix  heißt,
entstanden  sein?  —  Eine  allerdings  sehr  gewagte  Conjectur.

17)  In  andern  Codd.  „ea.“

18)  Die  latinisirte  Form  Vethenici  läßt  allerdings  nur  sehr  schwer  eine
Etymologie  zu.  Man  könnte  diese  flavische  Benennung  von  Wez,  Weze  —
Thurm  und  Wezeli  =  thürmen,  auch  Wezni  —  Thurm  und  Weznik  =  Thürmer,
  woher  auch  die  Ortsnamen:  Wesnitz  bei  Hain,  Weitzschen,  Weissig  2c.
entstanden,  oder  von  Wizu  —  Besichtigung,  ableiten.  —  Andere  haben  es  jedoch
  von  Wodu  =  führen  (wesli  =  leiten),  oder  von  Wilez  =  Krieger  oder
Sieger,  sowie  von  den  verwandten  Witczili  und  Wilezny  deriviren  wollen.  —
C.  A.  Engelhardt  sagt  übrigens  in  seiner  verdienstvollen  Culturgeschichte  Bd.  l.
S.  258  Note  54:  „Wenn  ich  nach  dem  von  Dithmar  (S.  251)  gebrauchten
Ausdruck  Wethenici,  so  viel  als  Wächter,  Grenzaufseher,  und  nach
den  alten  Wethinkreuzen,  oder  steinerne  Grenzzeichen,  womit  die
alten  Grenzen  der  Stadt  Meißen  noch  bis  in  das  15.  Jahrhundert  bezeichnet
  wurden,  urtheilen  darf  —  so  möchte  ich  fast  glauben,  daß  die  alten
Grafen  von  Wettin  ursprünglich  ebenso  gut  Serbische  Grenzcom-=mandanten
  gegen  die  Franken  und  Deutschen  waren,  als  diese  nachher
dergleichen  gegen  die  Serben  setzten.  Auf  diese  Art  wären  also  die  uralten
Ahnen  unserer  Regenten  familien  erst  Serbische,  und  einige  Jahrhunderte
  später  deutsche  Markgrafen  gewesen.“  —

19)  Im  Dresdner  Codex  „Cukesbaurgiens““,  woraus  auch  das  eigentliche
Mißverständniß  in  die  Stelle  gekommen  sein  mag.

20)  Ursprünglich  (oft  auch  caminada  geschrieben)  ein  heizbares  Zimmer,  dann
jedes  Haus,  worin  ein  Camin  angebracht  ist,  auch  die  wallartige  Ummauerung
einer  Feuerstätte.  Das  mittelalterliche  lateinische  Wort  camina  =  Brauhaus
und  caminata  =  Haus  2c.  ist  wahrscheinlich  vom  altlateinischen  caminus  abuleiten,

  was  besonders  beim  Sueton  den  Herd,  der  bei  den  Alten  mitten
im  Zimmer  war,  bei  Cicero  eine  Kohlenpfanne  und  auch  den  Crater
der  Vulkane  beim  Virgil,  sowie  beim  Seneca  das  Feuer,  und  endlich  im
Mittelalter,  besonders  in  fränkischen  Urkunden,  Weg  oder  Straße  (vom
gall.  Chemin)  bedeutet,  während  beim  Plinius  sogar  das  Verbum  caminare,
einen  Herd  bauen,  vorkommt.  Und  doch  scheint  es  auch  eine  Verwandtschaft
mit  dem  slav.  Kamen,  Stein,  Kamenny,  steinern,  sowie  Kamna  Ofen,  Kamenka
  oder  Kamynka,  Oefchen,  zu  haben.  .  ·

21)  Wahrscheinlich  dasselbe,  was  später  Burggravius  hieß.

23)  Wir  wollen  eine  wörtliche  Uebersetzung  der  Stelle  versuchen,  die
        <pb n="280" />
        277

—  —  ——

Aus  dieser  Stelle  haben  Ursinus  25,  sowie  auch  nach  ihm
Wagner2)  ersehen  wollen,  daß  es  unter  dem  Markgrafen  Gunzelin
  eine  ganz  besonderc  Beuennung  von  Soldaten,  „Wethiner“
zu  deutsch  „Kuckeburger“  gegeben;  ferner,  daß  eben  diese  Benennung
  Wethiner  (ein  wendisches  Wort)  von  Wedzu,  ich  führe
an,  davon  Wedzeni,  Wedzen  und  Wudzen,  d.  i.  Anführer,  aber
auch  soviel  als  Wächter,  Beobachter,  Grenzaufseher  (2),  im  Lateinischen
  satellites  —  Anführer  (7)  und  Offizier  (2),  abstamme  und,
daß  endlich  diese  Wethiner  (2)  mit  den  in  der  Urkunde  Kurfürst
Friedrich's  II.,  die  Gerichtsgrenzen  der  Stadt  Meißen  betreffend,
vom  8.  Juni  1446  25),  genannten  Wethinkreuzen  (72)  26)  im

allerdings  sehr  von  der  willkürlichen  des  Ursinus  abweicht:  „Während  dem
Bolizlavus,  Mesicos  Sohn,  dem  Vater  bei  Weitem  nicht  gleich,  über  den
Tod  des  Grafen  Ekkyhard  sich  erfreute,  und  bald  darauf  mittels  eines  gesammelten
  Heeres  die  ganze  diesseits  der  Elbe  gelegene  Mark  des  Grafen
Gero  und  sodann  die  Stadt  Budissin  mit  dem  dazu  gehörigen  Bezirke  nach
vorhergeschebener  Absendung  der  Geißeln  in  Beschlag  nahm,  rückte  er  sofort
gegen  die  Stadt  Strela  vor,  während  er  die  Meißner  (Bewohner  des  meißner
  Landes)  durch  Geld  heimlich  zu  bestechen  unternahm.  Als  nun  diese
Neuerungssüchtigen  eines  Tages  in  Erfahrung  brachten,  daß  der  größte  Theil
der  Besatzung  zur  Einholung  der  Lieferung  für  die  Pferde  aus  dem  Thore,
das  gegen  Morgen  liegt,  gezogen  sei,  in  einem  Theile  der  Stadt,  wo  die
Trabanten  wohnen,  die  man  auf  slavisch  Vetheniker  nennt,  machten  sie  hierher
  unter  Anführung  des  Cukesburger  Guncelin  (kleinen  Günther)  einen  Einfall
  und  indem  sie  den  Brececio,  des  Grafen  Herrmann  Trabanten,  zuerst
tödten,  strömen  alle  Bewaffnete  nach  dessen  Wohnung,  bestürmen  das  Fenster
mit  Steinen,  indem  sie  den  Stadthauptmann,  mit  Namen  Ozer,  unter  Geschrei,
  um  ihn  ihrer  Mordlust  zu  opfern,  herausverlangen“  2c.

In  seiner  Uebersetzung  der  Dithmar'schen  Chronik.  Dresden  1790.
8,  S.  251  ff.

24)  1½  Episcopi  Merschurgensis  Chronicon  —  Joa.  Augustin  Wagner,
Norimb.  1807.  305  S.  4.  S.114  f.  Nach  der  hinterlassenen  Handschrift  des
Ursinus,  seines  Schwagers.

25)  Mit  vielen  Fehlern  und  falscher  Lesung  im  „historischen  Schauplatz
der  merkwürdigsten  Brücken“  von  Carl  Christian  Schramm,  S.  49  der  Urkunden,
  N.  LIX.

20)  In  der  Urkunde  heißen  sie  „Wethnkrüze“  und  „Wetencrüze“
aber  keineswegs  „Wethinkreuze'“.  —  Es  ist  in  der  Urk.  von  „malstete
vnd  anwende“  (nicht  auwende')  zweimal  die  Rede.  Anwende  oder
Anwand,  auch  Anwendung,  bedeutet  aber  die  Grenze,  und  die  Malstete
  oder  der  malberg,  die  Gerichtsstätte  oder  der  Gerichtssprengel.  —
Auch  hieß  dieser  im  Mittelalter  Weichfriede  und  die  deshalb  aufgestellten
Kreuze  oder  Steine  hießen  Weichbilder.  —  Uebrigens  sind  in  der
Urkunde  neben  andern  steinernen,  zur  „Anwendung“  gesetzten  Kreuzen  noch
besonders  die  „Wethekreuze“  vor  den  Thoren  der  Stadt  erwähnt,  die  wahrscheinlich
  mit  der  ebenfalls  in  der  Urkunde  gedachten  „Bürger  wethaw“,
d.  i.  die  Bürgerweide,  Zusammenhang  haben.  Diese  Wethapsteine  (das
sind  nämlich  Hut=  oder  Tratt  -,  Trifft=  oder  Waidsteine)  waren  auch  oft
Kreuze,  worauf  die  Worte  „Waid“,  „Wethaw“  oder  „Tratt“  eingehauen
  waren.  —  Es  ist  daher  abermals  ein  Beweis,  daß  der  gute  boritzer
Pastor  Ursinus  die  Urkunde  nur  sehr  oberflächlich  beliebäugelt  hat  und  dabei
  von  den  mittelalterlichen  Rechtsverhältnissen  keine  Idee  hatte.  —  Er
deutete,  wie  so  mancher  Historiker,  nur  nach  dem  ihm  lieblichen  Klange.
        <pb n="281" />
        278

Zusammenhange  stünden.  —  Eben  so  sollen  überdies  diese  Wethiner
den  deutschen  Namen  „Kuckeburger“  erhalten  haben.  —  Außerdem
  aber  behauptet  der  fleißige  Sammler  Schöttgen.y,  ohne
gleichfalls  den  Text  genauer  geprüft  zu  haben,  daß  das  Wort
„Cukesburgiens“  früher  eine  bloße  Randglosse  gewesen,  aber  verunstaltet
  worden,  daß  sic  sich  später  in  den  Text  eingeschlichen  und
daß  man  eigentlich  „Ouces  burgensium“  lesen  müsse,  welches  die
wahre  richtige  Uebersetzung  des  wendischen  Wortes  Wezu  sei,
was  jedoch  Ursinus  widerlegen  will,  da  im  Dresdner  Codex,
sowie  in  dem  von  Leibnitz  nach  dem  brüsseler  Codex  gelieferten
„Ditlmarus  restilulus“  28)  deutlich  Cukcsburgenses  (7)  zu  lesen  wäre.

Ferner  bemüht  sich  Ursinus  noch  vielfältig,  für  seine  eingebildeten
  „Kuckeburger“  Beweise,  sowohl  aus  der  altdeutschen
Sprache,  als  aus  der  Geschichte  und  Geographie  beizubringen  und
will  sie  sogar  noch  mit  den  Pfalburgernty  in  Parallele  setzen.  So
haben  sich  durch  Ursinus  und  seinen  Nachbeter,  Wagner,  die  Vethenici
  des  Dithmar  unter  dem  deutschen  Namen  „Kuckeburger“
in  die  Geschichte  Sachsens  eingeschlichen,  ohne  daß  Einer  der
ihnen  auch  später  noch  blindlings  folgenden  Historiker  nur  auf
den  Gedanken  gekommen  wäre,  die  Stelle  beim  Dithmar  selbst
prüfend  nachzulesen.  —  1

Daß  man  aber  die  Vetheniker  nicht,  wie  Einige  wollen,  von
Wedu  =  führen,  ableiten  könne,  ist  daraus  zu  ersehen,  daß  die
Anführer  der  Serben  „Wojewoden“  hießen  und  diese  meißner  Betheniker
  ausdrücklich  Satelliles,  also  Trabanten,  genannt  werden.  —
Grenzsoldaten  konnten  es  ebensowenig  sein,  weil  sie  dann  ebenfalls
nicht  durch  satelliles  erklirt  werden  könnten.  Wir  müssen  daher
sie  entweder  von  Welhnik,  Wesenik  oder  Wernik  d.  i.  Thurm,  ableiten,
  also  so  viel  als  „Thurmwarte“  oder  „Burgmannen“,  die  die
Zinnen  und  Mauern  der  Vesten  besetzen  mußten.  —  Es  bleibt  uns
jedoch  noch  eine  ganz  andere,  der  Geschichte  weit  angepaßtere  Vermuthung
  übrig.  —  Bekannt  ist  nämlich  die  durch  Heinrich  I.  geschehene
  Einführung  der  „milites  agrarü#“,  die  Widukind  von
Corbey  in  seinen  Res  gestae  Saxonicac  (Lib.  1.  S.  629)  erwähnt.
Eben  so  bekannt  wird  daher  die  von  demselben  Historiker
(S.  639)  erwähnte  Einrichtung  desselben  Königs  sein,  daß  er  vom
Jahre  925  an  aus  diesen  ersten  Lehnssoldaten  (milites  agrarü)  den
je  nennten  Mann  aushob  und  diese  „je  Neunten“  in  die  Städte
verlegte,  um  dort  als  Besatzung  (milites  urbich)  zu  dienen.
Widukind  sagt  nämlich  a.  a.  O.:  „Et  primum  duidenr  ex
agrariis  mililibus  nonum  duemque  cligens  in  urbibus  habitare

29.  Diplomatische  Nachlese  2.  Bd.  S.  198.

28)  In  Scriptores  Rer.  Brunsnicens.  Tom.  II..  S.  323—407.  —  Leibnitz  erhielt,
  durch  Papebroch  eine  Abschrift  (die  sehr  interpolirt  ist),  weshalb  er  auch
den  Codex  den  Antwerpener  nennt.
        <pb n="282" />
        –9

fecit  :9),  ul  cetleris  Confandiliaribus  suis  octo  habilacula  cCxsbrueret,
frugum  ohmium  terclam  Darlem  esciperct  servareldue,  cactert  vero
octo  seminarent  elmelerent,  Ik-ugesdue  colligerent  nond,  ct  snis  6as
locis  reconderent.“  30)  —  Wenn  man  nnn  dieses  in  Erwägung
zieht  und  noch  dazu  bedenkt,  daß  auch  die  Stadt  und  Burg
Meißen,  die  in  der  alten  Rhänitz  (hranici  d.  i.  Grenzgegend)  der
Mark  (milska)  Meißen  (von  meze,  meznui  Grenze)  an  der  Meiße
(slav.  misenina  d.  i.  Flöße)  lagen,  auch  Schöpfungen  Heinrichs  I.
waren,  so  muß  uus  unwillkürlich  der  Gedanke  anwandeln,  daß  die
je  neunten  Lehnssoldaten  die  slavonice  dicti  Vethenicldes  Diethmar
  sind,  zumal  die  Etymologie  von  wesnice  =  Dorfschaft  und
wesnicky  =  Landbewohner,  uns  noch  mehr  in  dieser  Vermuthung
bestärken  kann.  —

Dic  hauptsächlichste  Klippe  in  der  angeführten  Stelle  war
aber  das  im  Dresdner  Codex  abbrevirte  Cukeshurgiens.,  von  dem
man  nicht  wußte,  wohin  man  es  in  der  Construction  des  Satzes
als  Epitheton  ziehen  sollte.  —  Ursinus  war  allerdings  schnell
resolvirt;  er  supplicirte  ohne  Weiteres  „Lermanicc“,  und  so  wurden
  die  Vethenici  sofort  zu  deutsch  „RKuckeburger“  getauft.  Obgleich
  nun  Ursinus  von  einer  Kuckesburg  am  Harz  etwas  verlanten
  läßt  31),  und  die  vermuthliche  Entstehung  seiner  Kuckeburger
darnach  ctymolegisiren  möchte;  so  ist  er  doch  nicht  auf  die  nahe
liegende  Bermuthung,  daß  das  Cukesburgiens,  durch  ein  i  er—
gänzt  und  zu  Cuncelino  gezogen  werden  müßte,  gekommen,  wodurch
  zugleich  eine  Andentung  auf  Guncelins  (deutsch  Günzel,
d.  i.  der  kleine  Günther)  Herkunft,  von  der  Dithmar  allerallerdings

  Kenntniß  haben  konnte,  gegeben  ist.  —  Günzeln
neunt  also  Dithmar  den  „Cukesburger.“  —  Wo  würde  nun  aber
dieses  Cukesburg  zu  suchen  sein?  —  In  einer  Urkunde  52)

König  Otto's  III.,  die  Schenkung  einiger  Grundstücke  im  Dorfe
Uglizi  83)  an  seinen  Capellan  Guntharins,  vom  5.  Juli  993,  betref-29)

  Daraus  entstanden  unstreitig  zuerst  das  Feudum  sollalac,  sowie  die
spätern  Burglehne,  Burgmannen,  wie  auch  die  Freihäuser  in  den
Städten,  und  daß  der  Burggraf,  der  das  Regiment  über  die  Burgmannen
hatte,  zwischen  diesen  und  den  Bütgern  teidingen  mußte.  In  Sdsddeutschland
  bildeten  sich  daraus  die  Glefenburger,  die  auch  im  15.  Jahrh.,  wo
auch  Grafen  und  Edle  in  den  Dienst  der  Reichsstädte  besonders  traten  „edle
Gliefner“  oder  „Glefner“  genannt  wurden.

30)  Die  ersten  Spuren  der  städtischen  Magazine.  »

Is),,lleberhauptkanndemKennerderGeschichtcdicscrNamenichtseltsam
vorkommen,  da  ihm  bekannt  sein  muß,  daß  im  Braunschweig'schen  auf  dem
Harzgebirge,  in  alten  Zeiten  ein  Schloß  stand,  welches  Kukcsburg  hieß,  dessen
im  DPraccchlum  Ludovici  pil  pro  Huibus  ccclesiae  Hildesicnsis  ap.  Leihnit.  T.  II.
Scr.  Ber.  Bruns.  p.  155  Erwähnung  gethan  wird.“  —  (lUrsinus  a.  a.  O,)

32)  Original  im  Merseburger  Domcapitel-Archiv  befindlich,  "

33)  Ist  entweder  das  Oechlitz  im  Amte  Freiburg,  4  St.  südw.  von  Merseburg,
  oder  wohl  das  Oeglitz  mit  der  Wüstung  Oeglitz  an  der  Saale,  zwischen
Weißenfels  und  Merseburg,  im  Amte  Lützen.  5*5
        <pb n="283" />
        280

fend,  wird  „villa  Uglici  vocata“  ausdrücklich  als  „in  burgunardio
Cusciburg  nominato“  gelegen  erwähnt,  und  da  der  König  aus
Vorsorge  dazu  setzt:  „si  autem  desit  ibi  numerus  duodecim
predictorum  mansorum  regalium,  in  proximis  burgunardiis  per
circuilum  iacentibus,  duae  pertineant  ad  comitatum  ipsius  iam
dicti  Eggihardi  Marchionis,  Dribani  3%)  et  Zolini  s5)  nominatis,
nostrae  comprobationis  licentia  adinplendos.“  —  Dieses  Cusciburg
  selbst  aber  lag  entweder  bei  dem  jetzigen  Dorfe  Kuckeburg
oder  Kuckenburg  (Amt  Querfurt),  14  St.  nordöstlich  vom
Amtsorte  an  der  mansfelder  Grenze,  das  1120  an  das  Kloster
Kaltenborn  kam,  und  von  dem  auf  dem  dabei  liegenden  meist  aus
Granit  bestehenden  Berge  noch  die  Spuren  des  alten  Burgstadels
vorhanden  sind,  oder  es  ist,  wie  aus  der  folgenden  Urkunde
hervorgehen  kann,  die  alte  Burgwart  bei  Skenditz.  (2)  —  In  einer
andern  Urkunde  vom  17.  Oct.  1012  35)  wird  nämlich  neben  der
Burgwart  Cuiscesburg  auch  der  Ort  gleiches  Namens  erwähnt.
—  Diese  höchst  bemerkenswerthe  Urkunde  betrifft  Kaiser  Heinrichs  II.
Bestätigung  der  Schenkungen  an  die  Laurentiuskirche  zu  Merseburg,
die  auf  Ansuchen  unsers  Bischofs  Dithmar  erfolgte  37).  Es
heißt  in  der  Urkunde  selbst:

„Cuius  (Thietmari)  petitioni  quia  rationabilis  uidebatur  et
iusta  prebentes  assensum  eidem  episcopo  sibique  commisse
decclesiae  cuncta  qduae  ab  antecessore  nostro  Ottone-  magno
Imperatore  33)  vel  a  ceteris  sibi  succedentibus  Ottonibus  luerant
  tradita.  uillam  scilicet  Chruaciss39),  et  quae  nocatur  noua  Rot--34)

  Doch  wohl  das  Burgwart  Treben  bei  Weißenfels,  wo  noch  auf
der  Wüstung  Spuren  von  Wall  und  Gräben  nebst  einer  Kirche  vorhanden
sind.  Interessant  ist  diese  urkundliche  Nachricht  vom  Burgwart  Treben  vom
Jahre  993  deshalb,  da  die  Sage  geht,  daß  sie  schon  933  von  den  Hunnen
zerstört  worden  sei.

35)  Wahrscheinlich  Burgwart  Schkölen.

36)  Original  im  Merseburger  Domcapitel-Archive.  Sie  ist  für  die  Topographie
  sehr  wichtig.

37)  Diese  Schenkung  ist  auch  in  dem  Chronicon  Episgoporum  Merseburgensiun,
  wovon  das  Original,  das  fünf  Verfasser  hat  und  in  der  Capitelbibliothek
  zu  Merseburg  aufbewahrt  wird,  erwähnt.  Der  davon  vorhandene
zweite  Codex  befindet  sich  in  der  Königl.  öffentlichen  Bibliothek  zu  Dresden,
enthält  sehr  viele  Varianten,  besonders  in  den  Personen=  und  Ortsnamen.
Dies  ist  auch  mit  den  in  der  Urkunde  erwähnten  Ortsnamen  der  Fall;  wie
wir  auch  bemerkt  haben.  Ueberhaupt  differiren  die  Namen  beider  Codices
mit  den  in  der  Urkunde  aufgeführten.  Bei  Mencken,  Script.  Rer.  Germ.  Tom.  III.
S.  159  ff.  sind:  „Emendationes  et  supplementa  ad  Chronicon  Martisburg.  a
dno.  Petro  de  Ludwig  in  reliquiis  Mss.  Tom.  IV.  pag.  329  editum  ex  codice  recentiori
  sed  satis  accnrato  Archivi  Elccloralis  Dresdensis“  abgedruckt.

35)  Eine  Spur  von  dem  später  allgemein  gewordenen  Beinamen  Otto's  J.,
„der  Große“.  Er  ist  auch  der  erste  Imperator  aus  dem  Sachsenhause:
denn  Heinrich  schrieb  sich  stets  „Bex“.

39)  Im  Chron.  Episc.  Merscb.  im  vita  Dilhmari  heißt  dieser  Ort  Truazis
und  im  Dresdner  Coder  Trutzis.  Es  dürfte  ganz  verschieden  von  dem  beim
Dithmar  ebenfalls  erwähnten  Thrubizi  (Traubitz,  im  Stifte  Zeitz)  und  könnte
        <pb n="284" />
        281

—  —

liziso).  Rossini  41).  Ribzi  4).  Boian  43)  uillam.  In  gusua  44)  III.  mansos
el  imidium.  Wiribeni  45)  Zladebitzu  46).  Cozini  41))  Turnunua“s)  IIn
muscuna  45)1II.  mansos.  In  spirga  5  O)  I.  Piscini  5  1)  Batuellon  52).

wohl  eher  Tronitz  oder  Thronitz  bei  Lützen  sein,  da  auch  im  Chronicon
Episc.  „Skithcber“  d.  i.  Skeutbar,  wo  die  Mutterkirche  von  Thronitz  liegt,  erwähnt
  ist.  Liest  man  aber  Chrnacis  und  erwägt  dabei  den  Zusatz  „el  quae
vocalur  nova“,  so  könnte  man  an  Crossen  mit  dem  dazu  gehörigen  Nöben
denken  (2).  Der  kaiserliche  Notar  mag  aber  wohl  falsch  verstanden  und  das
T  mit  C  verwechselt  haben.  Aus  dem  Chron.,  wo  „Truazis  duac  vocatur
noua  Roililzi“  steht,  könnte  man  aber  auch  schließen,  daß  Trugzis  „Neu-Roilitzi“
  geheißen,  wobei  man  an  Mark-Röhlitz  zwischen  Naumburg  und  Weißenfels
  denken  müßte,  was  früher  eine  der  größten  Parochieen  Thüringens  war
und  schon  zu  Ende  des  16.  Jahrhunderts  eine  bedeutende  Schule  hatte.

40)  Wahrscheinlicher  scheint  Botlich,  das  im  Chron.  Roililzi  heißt,  Röglitz
bei  Skeuditz  zu  sein.  Dithmar  nennt  es  Rochalici  und  er  erhielt  es  1017,
übergab  es  aber  1018  an  das  Stift  (:).  —  Der  Dresdn.  Cod.  hat  W#zi,
vielleicht  Willschütz  oder  Wildschütz  bei  Sköhlen.

41)  Im  Chron.  Ep.  Busszin,  was  Busendorf  bei  Burgwerben  oder
Posendorf,  das  stets  der  Probstei  zu  Merseburg  gehörte,  wäre.  Der  Dresd.  Cod.
hat  Rossin,  was  mit  Rossini  sich  vereinigte,  aber  auch  auf  Rössen  bei  Merseburg
  bezogen  werden  könnte  und  zugleich  mit  dem  als  Domdechanteidorf
Rößen  und  1313  urkundl.  genanuten  Roßin,  übereinstimmen  würde.

12)  Wahrscheinlich  Röpzig  beim  Einflusse  der  Elster  in  die  Saale;
noch  wahrscheinlicher  aber  Nöbsen,  Röpsen  oder  Rüpßen  bei  Skeuditz.

")  Im  Chron.  Ep.  Boiondorff,  was  Boisdorf  d.  i.  Bößdorf  bei  Lützen
sein  kann;  ersteres  gehörte  stets  unter  die  Probstei  Merseburg.  Wenn  Boian
zu  lesen  ist,  so  könnte  es  Bonau  sein  (7).

41)  Im  Chron.  Ep.  Cussua;  wahrscheinlich  Gossera  oder  Goßra  bei  Mölsen;
  war  bis  1661  stiftmerseburgisch.

453)  Im  Chron.  Ep.  Wirbme  und  im  Dresd.  Cod.  Wirbine,  höchst  wahrscheinlich
  Burgwerben  oder  Markwerben  an  der  Saale,  oder  auch
Tage=  und  Reichartswerben.  Letzterts  am  Ersten.  Es  ist  wohl  dasselbe
  Wiribeni,  was  Bischof  Wigbert  nach  Dithmar  mit  Siedegeshausen  2c.
an  das  Stift  brachte;  aber  wohl  nicht,  wie  S.  in  Schum.  Lex.  will,  das  bei  Zörbig.
4656)  Im  Cchron.  Ep.  Schladewice  im  Dresdn.  Codex  Ladebizi;  könnte
Schladebach  bei  Merseburg,  doch  auch  Schlechtewitz  bei  Lützen  in  der
Nähe  des  sogenannten  Leichengartens  sein.  Ersteres  kam  zwar  erst  1483
an  das  Stift  (ob  die  von  Schladebach  hier  im  12.,  13.  und  14.  Jahrhunderte
  gesessen,  ist  wohl  noch  unsicher);  Ladebizi  ist  wohl  ein  Schreibfehler?.

4)  Im  Chron.  Ep.  Contzi.  —  Zuverlässig  Kötzschen  bei  Merseburg,
das  auch  dem  Domcapitul  stets  gehörte.  Wohl  aber  nicht  Kötzschau,  was
öfter  als  Cocsuhe  vorkommt.

18)  Im  Chron.  Ep.  Tornuwa  und  im.  Dresdn.  Cod.  Tornwa.  Ist  wahrscheinlich
  Tornau  bei  Lützen;  soll  nach  S.  bei  Schumann  (Lex.)  zwar  erst
1277  unter  dem  Namen  Turnowe  mit  dem  Eisdorfer  Gerichtsstuhle  an  das
Stift  Merseburg  gekommen  sein.

19  Wahrscheinlich  Mutschau  bei  Weißenfels,  nach  Zeitz  zu  gelegen.
Im  Chron.  Ep.  heißt  es  Moschaw.  «

50)  Unstreitig  Spergau  an  der  Saale  und  der  Straße  nach  Mücheln.

51)  Im  Chron.  Ep.  Pisti,  was  indessen  ein  Schreibfehler  zu  sein  scheint.
Satuscheinlic  Pissen  bei  Lützen  und  wohl  nicht  das  im  Buddel  gelegene
Peißen.

52)  Könnte  in  der  Urkunde  ein  Versehen  sein,  da  das  Chron.  Ep.  Bothleld
  hat.  Es  könnte  aber  auch  durch  Germanisirung  später  erst  aus  Boluellon
in  Bothwelt  übergegangen  sein.  Das  slav.  Bod  stechen,  Slich,  und  Uhelus,
        <pb n="285" />
        282

Cuiaunaö#  3).  Paszini  ).  Bresuizis  5).  ulllam  Boliboris.  Ad  aecclesiann
in  Sculihure  56)  reguleim  mansum  I.  Allum  ad  Cinsccsburg  51)  Tra-Uunrdus
  8)  minorem  Costua  59).Cmm  ommibus  corumuppendiciis  nos

duodue  cadem  ber  regiam  noslram  polestatem  Draclalne  accelesiae
concedinns,  ac  perpelualiter  Conlmmahms  Aulne  eliam  (J#uandam
nostri  inris  uillam  Celenzini  60)  diclam.  in  Durgunardo.  Ciuscesburg
In  comitalu  Uerimanm  comilis  et  vinarium  umun  insla  Merschung.
quae  omnia  cum  corum  appendiciis.  iam  olim  per  adnuocalum  no-Slrum
  Burchardum,  Dalalimm  comilem  ad  ecclesiam  in  antidua
urbe  silum  el  in  honorc  sancli  Peti,  principis  aposlolorum
consccrala  tradi  lecimms.“  elc.  —

Es  fragt  sich  nun,  da  nach  dieser  Urkunde  von  dem  Kukeburg
bei  Querfurt  nicht  mehr  die  Rede  sein  kann,  sondern  es  diesseits  der
Saale  gesucht  werden  muß,  wo  das  Burgwart  Ciuscesbung  wirklich
  zu  suchen  sei.  Nach  dem  Orte  Celenini  zu  urtheilen,  muß
es  also  wohl  die  Gegend  von  Schkenditz  bis  Lützen  oder  Zeitz
begriffen  haben,  da  auch  Ciuscesburg  als  Ort  mit  Trauardu  und
Coslua  zusammen  genannt  ist.  Es  fragt  sich  aber  auch  ferner,

—

Ort,  wo  Kohlen  sind,  könnte  die  slav.  Etymologie  geben.  Wenn  es  übrigens
das  980  schon  genannte  Badinevellon  im  Gau  Nithersi  ist,  so  dürfte  die
Etymologte  noch  klarer  sein,  nämlich  so  viel  als  Köhlerhütte.  —  Bothfeld
  liegt  südwestlich  von  Lützen,  paßte  also  hierher.  Die  Lesart  des  Dresdner
  Codex  Bochweld  dürfte  blos  auf  einem  Schreibfehler  beruhen.

55)  Vielleicht  Caja  bei  Lützen.  Dieser  Ort,  der  bald  auch  Caya,  bald
Kaja  sich  geschrieben  findet,  ward  am  Tage  der  letzten  Schlacht  bei  Lützen,
am  2.  Mai  1313,  in  der  Geschichte  bekannt.  —  An  das  bereits  im  12.  Jahrhunderte
  durch  die  kaiserliche  Meierei  bekannte  Kayna  ist  hier  wohl  nicht  zu
denken?

51)  Im  Chron.  Ep.  Passini,  Dresdn.  Cod.  Rasini.  —  Es  könnte  Paßendorf
  bei  Merseburg,  das  als  Bassendorf  1021  im  Burgwart  Holleben  lag
und  1228  unter  dem  Namen  Pasecendorf  zur  Pfalz  Sachsen  gehörte,  oder
Posendorf,  oder  auch  Possen  hain  sein;  letzteres  hieß  1451  „die  drei  Dorffer,
  so  man  nennt  die  Bossenhoyte“.  —  Im  Chron.  Ep.  ist  vor  P.  noch  Zü—
nane  eingeschaltect,  was  im  Dresd.  Cod.  Cmane  heißt.

55)  Heißt  im  Chron.  Ep.  Bryssnilti.  Ist  wahrscheinlich  das  Brießnitz  bei
Borna,  was  aus  dem  Beisatze  villa  Boliboris  hervorzugehen  scheint.  Denn
Boibor,  was  aus  Unkenntniß  des  Notars-Bolibor  geschrieben  ward,  bedeutet
„Streitwald“.  —  Das  Briesnitz  bei  Naumburg  scheint  es  wohl  nicht
u  sein?
4ô  Es  heißt  im  Chron.  Ep.  Skitheber  und  im  Dresdn.  Cod.  Schitiburi
(vielleicht  von  Skcta-Memme,  Feigling,  und  pori,  Wald).  Es  ist  doch  unstreitig
  Schkeitbar  bei  Lützen.

57)  Doch  wohl  der  Hauptort  des  Burgwarts  gleiches  Namens.

58)  Unstreitig  Klein-Tragarth  bei  Merseburg,  was  stets  unterm  Domcapitul
  stand.  —  Im  Chron.  Ep.  heißt  es  Trawarde.  Im  Slavischen  bedeutet
es  einen  Ort,  wo  Heumäher  wohnen:  von  trawar.  der  Mäher,  Grafer,
trawa,  Gras.

59  Doch  unstreitig  Gostau  bei  Lützen,  im  Chron.  E.  heißt  es  Goslun,
im  Dresdn.  Cod.  Gusna.  «

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        weshalb  das  in  der  angezogenen  Urkunde  Otto's  III.  vom  5.  Juli
993  erwähnte  Burgwart  Cusciburg  das  Kuckenburg  bei  Querfurt
nicht  sein  kann,  da  es  doch  allerdings  hinsichtlich  der  Lage  passen
würde,  anzunehmen,  daß  das  Dorf  Uglici  sehr  wohl  das  Oechlitz  sei,
was  4  Stunden  südwestlich  hinter  Merseburg  licgt,  weil  es  in
diesem  vermutheten  Burgwart  gelegen  wäre.  Doch,  wenn  man
bedenkt,  daß  diese  Kukeshurg  unstreitig  den  Dynasten  von  Querfurt
  gehörte  und  das  Vorhandensein  dieses  Burgwarts  bei  Querfurt
  nicht  geradezu  urkundlich  verbrieft  werden  kann  (wie  wohl  es
den  Distanreverhältnissen  nach  sein  könnte),  so  müssen  wir  das
Burgwart  Cascihurg  entweder  bei  Merseburg  selbst,  oder  doch
wenigstens  in  Gaue  Scatici,  der  auch  oft  Chutici,  Culici,  Cuodici,
  Zcudici,  Scilici  geschrieben  sich  findet,  suchen.  Wenn  man
unn  ferner  auch  erwägt,  daß  außer  den  Burgwarten  krehem
(bei  Weißenfels,  jetzt  Wüstung),  7wegeni  (Zwehmen  bei  Skenditz),
Mersabure  (Alte  Burg  in  Merseburg),  Uanliebi  (Holleben)  und
Meliceini  (Mölsen  bei  Weißenfels),  auch  noch  das  Burgwart  Sculizj
  in  jener  Pflege  vorhanden  war  und  daß  der  Name  des  in
den  Urkunden  vom  5.  Juli  993  und  vom  17.  October  1012  erwähnten
  Burgwarts  Ciuscesburg  und  Cuscibhurg  einige  Lautähnlichkeit
  mit  Chustin,  noch  mehr  aber  mit  dem  jetzigen  Volksausdruck
  „Schkeutz“,  hat:  so  könnte-  man  fast  auf  die  Vermuthung
gerathen,  daß  es  ein  und  derselbe  Name  und  nur  durch  die  willkürliche
  Orthographie  des  Mittelalters  veränderte  Formen  dieses
einen,  ursprünglich,  entweder  Cusci  oder  Ciuscin  oder  Chutsin
lautenden  Namens  sind.  Die  Bezeichnungsendung  —  burg  —
trägt  Ubrigens  nichts  zum  Unterschiede  bei,  da  es  in  jener  Zeit
sehr  gewöhnlich  war,  an  die  Namen  von  Burgwarten  die  Endung
„burg“  zu  fügen  61).  Doch  sei  damit  keineswegs  festgestellt,  daß
Ciuscesburg  die  alte  Burgwart  in  Schkenditz  sei,  da  uns  doch
vielleicht  ein  anderer  Geschichtsforscher  eines  Bessern  belehren
könnte,  zumal  noch  viele  Urkunden  uns  fehlen.  Endlich  darf  nicht
unerwähnt  bleiben,  daß  zwischen  Droyssig  und  Stößen  bei  den
Dörfern  Osterfeld  und  Schleinitz  es  einen  Ort  giebt,  der  jetzt
Corseburg  62)  heißt,  der  zur  Zeit  zwar  nur  ein  Dörfchen  ist,
aber,  seiner  hohen  Lage  nach,  früher  ein  Burgwart  gewesen  sein
kann,  bei  dem  übrigens  das  Dorf  Zelschen  liegt,  welches  das  in
der  Urkunde  erwähnte  Celenzini  sein  könnte,  und  das  auch  in
Comitalu  lerimanni  lag,  was  mit  der  Kuckesburg  bei  Qnerfurt
nicht  der  Fall  (7)  war.  Wir  wollen  jedoch  dieses  Alles  dem  Urtheile
  anderer  Forscher  zur  Entscheidung  anheim  geben.  —

Teuchern  ohnweit  Zeitz,  oder  Zölschen,  bei  Lützen  halten.  Es  ist  auch  nicht  unwahrscheinlich,

  daß  man  das  stiftmerseburgische  Kößzschlitz  bei  Schkeuditz  dafür

annimmt.  .
HI)SLJz.B.Skidinbutg,«Wirbimbutg,Hunlcwaburc,Neletbuszxa
s2)  Diese  Vermuthung  wird  auch  noch  dadurch  vermehrt,  daß  Kaiser
        <pb n="287" />
        284

Was  endlich  die  von  Dithmar  dem  Gunzelin  gegebene  Benen—
nung  „Cukesburgiensi“  betrifft,  so  wollen  wir  hier  nur  daran  erinnern,
  daß  nicht  nur  Benjamin  Leuber  63),  sondern  auch  Andere
  64)  seine  Abstammung  „von  der  merseburg-schkenditzer
Linie“  (7)  bezeichnen,  was  freilich  durch  nichts  grundlich  diplomatisch
  nachgewiesen  worden  ist.  Es  bleibt  daher  vorläufig  noch
ein  Problem,  warum  Dithmar  ihn  den  „Kukesburger“  nannte.
Vielleicht  sind  andere  Forscher  so  glücklich,  dieses  Problem
zu  lösen,  wenn  es  nicht  bereits  ohne  unser  Wissen  schon  gelöst  ist;
aber  so  viel  steht  wohl  fest,  daß  nach  der  genanen  Prüfung  der
obenangeführten  Stelle  des  Dithmar  die  Vethenici  nicht  zu
deutsch  „Kuckeburger“  hießen.  Dr.  S.

Aphorismen  zur  Geschichte  der  Musik  in  Sachsen
vor  1548,  dem  Stiftungsjahre  der  Hofeantorei
in  Dresden.

Schon  bei  uusern  flavischen  Vorfahren  zeigte  sich  ein  reger
Sinn  für  die  Tonkunst;  dies  zeigt  schon  die  große  Anzahl  der
Volkslieder,  die  sich  auf  unsere  Wenden  1)  vererbt  hat.  —  Die
jedem  Menschen  verliehene  Erhebung  der  Stimme  war  zuverlässig
auch  bei  ihnen  das  Erste,  was  ihrer  Freude  und  ihrem  Muthe,
wie  ihrem  Leide  Flügel  gab,  ehe  sie  daran  dachten,  Werkzeuge  zu
erfinden,  aus  denen  sie  Töne  locken  konnten,  um  dadurch  gleichsam
  der  natürlichen  Stimme  ihrer  Brust  eine  künstliche  Unterstützung
zu  geben,  oder  da,  wo  diese  nicht  hinlänglich  oder  anwendbar
war,  ein  Surrogat  zu  schaffen.  —  So  viel  uns  aus  den  Chronisten
  des  11.,  12.  und  13.  Jahrhunderts,  die  die  Slaven  nicht
blos  nebenbei  erwähnen,  bekannt  ist,  war  sogar  die  Musik  eine
ihrer  größten  Frenden,  obschon  die  Ausbildungsstufe  der  slavischen
Tonkunst  vor  jener  Zeit  der  Christianisirung  in  einem  Verhältnisse
zur  jetzigen  (besonders  zu  der  der  Czechen  im  19.  Jahrhunderte)
wie  ihr  so  beliebter  Dudelsack  (gozla  oder  duda)  zu  einem

—..  —  —  —

Otto  lll.  in  der  Urkunde  vom  5.  Juli  993  bemerkt:  „in  proximis  burguuardiis
per  cirzuitum  iacentibus,  quae  Perlincant  ad  comialum  Eggihardi  Marchionis,
Dribani  et  Zolini.

63)  Catalogns  Comitum,  Marchionum  elc.  Saxoniac  bei  Mencken,  Scr.  Ber.
Cerm.  Tom.  III.  pag.  1851  HI.  Ist  zwar  in  Kroyssig's  Beiträgen  Bd.  1.
S.  282  ff.  widersprochen.

51)  Limmer,  Gesch.  des  Osterlandes  S.  74  ff.  und  Pleisnerland  S.  122
f.  2c.  —  Ueber  den  Gunzelin  und  sein  Verhältniß  zu  Meißen  an  einem
andern  Orte.  #

1)  Höchst  verdienstlich  ist  die  Herausgabe  derselben  von  Haupt  2c.
Es  ist  ein  wahres  Prachtwerk  zu  nennen.
        <pb n="288" />
        285

silbermannschen  Flötenwerke  gestanden  haben  mag.  —  Ihre  vorzüglichern
  musikalischen  Instrumente,  die  sie  nicht  nur  bei  ihren  Volksfesten,
  sondern  auch  bei  religiösen  Feierlichkeiten  und  selbst  auf  Kriegszligen
  gebrauchten,  bestanden  in  zugerichteten  Bockshörnern  oder
Hörnern  vom  Ninde,  auch  blos  in  aus  Birkenrinden  gefertigten
  Tuba's,  sowie  in  Pfeifen  und  Schalmeien,
die  man  aus  Rohr,  Schilf  und  Federkielen  construirte.  Gleichzeitig
  mit  der  Schalmei  ward  auch  der  Dudelsack#)  gewöhnlich,
sowie  eine  dreisaitige  Geige  s)  (gasla),  und  als  Feldmusik
diente  ihnen  schon  in  sehr  früher  Zeit  eine  Art  Trommel  (buben).
Obschon  die  Harmonie  dieser  Instrumente  nicht  eben  eine  bezauberude
  gewesen  sein  mag,  so  waren  die  Slaven  doch  lustig  und
froher  Dinge  bei  ihren  davon  belebten  Kwas=  (Hochzeit-)  und
Lobetänzen  4),  sowie  ihren  Runda's  5),  und  wurden  durch
sie  ermuthigt  bei  ihren  Heereszügen,  sowie  begeistert  und  sogar
fanatisirt  bei  ihren  religiösen  Feiern.  —  Unsere.  Wenden  in  der
Oberlausitz,  die  doch  ein  ziemlich  stereotypes  Volk  hinsichtlich  ihrer
Sitten  und  Gebräuche  zu  sein  scheinen  und  die.  von  den  deutschen
Nachbarn  fast  nichts  Wesentliches  angenommen  haben,  können
uns,  was  besonders  auch  ihre  Musik  betrifft,  ein  ohngefähres
paralleles  Bild  von  unseren  und  ihren  slavischen  Vorfahren
in  dieser  Beziehung  geben  6),  und  selbst  die  altenburger

2)  Die  Sackpfeife  oder  Bockspfeife  (libia  ulricularis,  ital.  Corna  musa)  ist
ein  ganz  altes  Instrument,  das  schon  den  Hebräern  bekannt  war.  Entweder
DHiob  XXI.  12,  oder  N##,  Daniel  III.  5.  u.  X.  15  (orgl.  auch  Forkel,
Gesch.  d.  Musik  Bd.  I.  S.  136,  und  Berthold  zum  Daniel  l.  268  ff.).  Der
Dudelsack  war  die  erste  Grundlage  zur  Orgel  (vgl.  Hieronpmus  ep.  ad  Dard.)
und  die  Griechen  nannten  ihn  Go#####y.  Es  giebt  seit  dem  17.  Jahrh.
vier  Arten:  1)  der  polnische  Bock  mit  einem  großen  Rohr  im  großen  C,
2)  die  Schäferpfeise  mit  zwei  Röhren  in  der  Quinte  b,  s;  3)  das  Hummelchen

  mit  2  Röhren  („  e  und  4)  das  Dudey  mit  3  Röhren  es,  b,  es.

3)  Diese  Art  von  Geigen,  die  jetzt  noch  im  Gebrauch  bei  den  Wenden
und  Geilthalern  (Slavenzi  in  Kärnthen)  ist,  war  allerdings  wohl  nicht  geeignet
  so  zu  begeistern,  wie  Joseph  Slawik  es  mit  der  seinen  vermochte.

*!)  Slavisch  Liostanz,  eigentlich  von  den  Deutschen  erst  zu  ihnen  (aber
schon  sehr  frühe)  übergegangen.  Auch  nennen  sie  dieses  Fest  robliaza
Kermuscha  d.  i.  Sperlingskirmeß  (zur  Hirsenreife).

5)  Noch  jetzt  fordern  sie  bei  diesen  Zechgelagen  die  Spielleute  mit  den
Worten:  „Czilncze  mi  sacz“  auf,  dabei  zu  musiciren.

6)  Ueberhaupt  sind  auch  sie,  ebenso  wie  ihre  Nachbarn,  die  Czechen  und
Böhmen,  große  Liebhaber  der  Musik,  und  zwar  eben  sowohl  der  Vokal=  als
Instrumentalmusik.  Davon  zeigen  nicht  allein  ihre  zahlreichen  gottesdienstlichen
  Gesänge  (Kyrlisch,  wahrscheinlich  aus  Kyrie  eleison  entstanden,  da  sie
vor  dem  15.  Jahrh.  fast  nichts  wie  dieses  als  Kirchengesang  kannten),  sondern
  auch  die  Unzahl  von  Volksliedchen  (Pjeßnicska.)  Auch  haben  die  Wenden
  gewöhnlich  eine  ziemlich  starke  lautere  Stimme,  was  namentlich  bei  den
Frauenzimmern  oft  wahrhaft  auffallend  ist.  Eine  Eigenthümlichkeit  derselben
  beim  Singen  ist  jedoch,  im  Steigen  und  Fallen  der  Töne  häufige  Schleifer
  anzubringen,  die  Vorschläge  aber  mit  einem  „Halje“  (aber)  oder  „Haj'
        <pb n="289" />
        286

Banern)),  die  freilich  jetzt  bedeuiend  die  Cultur  beleckt  hat,  konnten
  es  noch  zu  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts.  —

Blicken  wir  nun  auf  die  Zeit,  in  der  unsere  Gegenden  germanisirt
  wurden  und  durch  die  Einführung  des  Christenthums  zugleich
  andere  Sitten  und  Gebräuche  sich  einführten,  so  begegnen
wir  in  der  That  nur  sehr  wenigen  Spuren  von  der  eigentlichen
Uebung  der  Tonkunst.  —  Die  Mnusik,  als  Dienerin  der  Kirche,
ward  aber  zuverlässig  auch  in  ganz  Sachsen  so  gut  wie  im  übrigen
Deutschlande  geübt;  namentlich  aber  die  Vocalmnsik,  während  die
Instrumentalmusik  der  Lust,  besonders  dem  Tanze  dienen  mußte.

Aus  der  Zeit  der  Christianisirung  erzählt  uns  Dithmar
im  2.  Buche  seiner  Chronik,  daß  Bischof  Boso  von  Merseburg
den  Slaven  die  Kirchenlieder  in  ihre  Sprache  übersetzte,  aber  die

(ja)  oder  a  (und)  auszudrücken,  wenn  auch  keines  von  den  3  Flickwörtchen
zum  Zusammenhange  oder  Sinne  des  Textes  passen  sollte.  Auch  bestehen
ihre  Volkslieder  mehrentheils  nur  aus  einer  Strophe,  und  sie  haben  selten
mehr  als  eine  Clausel.  —  Die  Instrumentalmusik  der  Wenden  ist  übrigens
ganz  einfach;  ihre  Geige  (Hußlje),  die  weit  höher  als  die  gewöhnlichen
Geigen  gewölbt  ist,  hat  länglich  viereckige  Schalllöcher,  ist  nur  mit  3  Saiten:
d,  9,  e,  bezogen,  und  die  Wirbel  sind  nicht  auf  den  Seiten,  sondern  unterhalb
  des  Halfes  angebrächt.  Außerdem  haben  sie  zur  Begleitung,  noch  immer
  den  Dudelsack  (Koßlo,  d.  i.  kleine  Ziege,  wegen  des  meckernden  Tons).
Dieses  Instrument  besteht  aus  einem  Sacke  von  geschmeidigem  Leder,  der  die
eingeblasene  Luft  aufnimmt,  und  wenn  er  gedrüchtt  wird,  in  die  daran  befindlichen
  Rohrflöten  bringt,  serner  aus  einem  Blasebalge,  der  unter  dem
rechten  Arme  befestigt  ist  und  die  Luft  in  den  unterm  linken  Arme  gehaltenen
Sack  einbläst,  sowic  endlich  aus  zwei  vorwärts  herunter  ragenden  Nöhren;  auf
der  einen,  die  oben  9  Löcher  und  unten  ein  Daumenloch  hat,  wird  die  Melodie
  gespielt,  während  die  andere,  welche  auf  der  Seite  mit  einem  Stimmer
versehen  ist,  gleichsam  den  Baß  dazu  bläst.  —  Außerdem  bedienen  sich  die
Wenden  auch  noch  der  Schalmeien,  und  seit  dem  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts
  ist  sogar  die  Klarinette  bei  ihnen  in  Aufnahme  gekommen;  doch.
ihre  Vokal=  und  Instrumentalmußik  kennt  noch  jetzt  keine  Harmonie;  alle  Instrumente
  schreiten  im  lebhaften  Takte  unisono  neben  einander  fort.  Uebrigens
  belustigen  und  unterhalten  sich  die  jungen  Wenden,  besonders  die  Hirten
  außer  mit  ihrer  gemeinen  Pfeifel  Pischezel)  noch  mit  einem  eigenthümlichen
Instrumente,  einer  Art  Hörnchen,  das  sie  Roschk  nennen.  Es  ist  diesesaus
  einem  Bocks=  oder  Ziegenhorne  gemacht,  und  hat  oben  bald  mehr,
bald  weniger  Löcher,  sowie  unterhalb  ein  Daumenloch.  Ihr  mufsikalisches
Talent  geht  sogar  so  weit,  daß  sie  auf  einem  vor  dem  Mund  gehaltenen
Baumblatte  eine  jede  Melodie-gewandt  nachblasen  können.  Ein  sehr  altes
Musikstück  der  Wenden  scheint  das  Pschespolo,  oder  zu  deutsch  „Feldstückchen“
  zu  sein,  eine  Art  Marsch,  den  sie  bei  Einholung  und  Heimführung  eines
Brautpaars  singen  und  musiciren.  Was  endlich  ihre  Volkslieder  betrifft,  so
sind  die  Strophen  nicht  immer  gleichsylbig,  wobei  sie  sich  jedoch  trefflich  mit
ihren  a,  hai  und  halje  zu  helfen  wissen.

7)  Sie  haben  oder  hatten  vielmehr  auch  noch  vor  50  Jahren  weit  mehr
von  altslavischen  Sitten  und  Gebräuchen,  besonders  verriethen  ihre  melodischen
  und  tonkünstlerischen  Bestrebungen  noch  viel  slavischen  Tact,  was  selbst
zum  Theil  noch  in  ihren  darauf  bezüglichen  Ausdrücken  zu  verspüren  ist.  —
Vgl.  C.  F.  Kronbiegels  Sitten,  Trachten  und  Gebräuche  der  altenburgischen
  Bauern  mit  illuminirten  Kupfern  und  Musikbeilagen.  8.  2.  Auflage.
Altenburg  1809.  —
        <pb n="290" />
        287

Worte  „Kyrie  eleison“  beibehalten,  auch  sie  ermahnt  habe,  daß
sie  dieses  besonders  fleißig  singen  sollten;  aber  die  Slaven  hätten
dennoch  Gespött  damit  getrieben  und  daraus  Kri  olsa  oder  Vkru
jolsa,  welches  soviel  heißt  als:  „Die  Erle  auf  dem  Acker“)  gemacht.
  —  Auch  erzählt  derselbe  Chronist  im  5.  Buche,  daß  man
das  Kyric  als  Lob=  und  Danklied  nach  der  Schlacht  anstimmte  und
daß  Erzbischof  Tagino  die  Psalmen  in  der  Kirche  selbst,  sowie
auch  das  Kyric  mit  seinen  Leuten  im  Hause  gesungen  habe.
Nach  Dithmar  soll  ferner  auch  der  Graf  Heinrich  als  Büßer
täglich,  150  Male  auf  die  Kniec  fallend,  selbst  die  Bußpsalmen
  angestimmt  haben.  Einer  Sage  zufolge,  soll  übrigens  Bischof
Benno  von  Meißen  sich  sehr  des  Kirchengesanges  (cantus  perpeluns)
  angenommen  und  sogar  Vieles  zur  höhern  Ausbildung
des  Figuralgesanges  (?)  bei  der  Messe  beigetragen  haben.  Es  ist  sehr
leicht  möglich,  da  das  Bisthum  Meißen  schon  1483  ein  gedrucktes
  Missale  hatte,  das  namentlich  sehr  schöne  Sequenzen  enthält.

Auch  scheint  in  der  Stelle  des  Dithmar  im  5.  Buche:  „Recordaris
  fraler,  dualiter  cecinit  populus,  Deo  nolente  volnil
dnx  Heinricus  regnarc,  nunc  autem  debet  IHeinricus  divina  praedestinatione
  regni  curam  providere,  omnia,  dnae  ad  divina  vel
humana  pertinchant,“  eine  Spur  vom  Volksliede  ju  sein.  —

Seit  dem  13.  Jahrhundert  mag  überhaupt  die  Musik  immer
mehr  in  das  Volk  eingedrungen  sein:  denn  bei  der  Einführung
Sophiens,  der  Tochter  des  Markgrafen  Dietrichs  von
Landsberg,  in  das  Kloster  zu  Weißeufels  s)  waren  allerlei
Saitenspiel,  Basußen?),  Fiedeln  und  Harfen  thätig.
Doch  scheint  die  Musik  als  Profession  nicht  sonderlich  geachtet
gewesen  zu  sein,  da  nach  dem  Sachsenspiegel,  im  1.  Buch,  50.  Art.,
wo  von  den  Friedbrechern  die  Rede  ist,  es  heißt:

„Al  sy  ock  en  Man,  Speleman  oder  vouechte  geboren,  he  en  is
doch  Rouers  noch  Dyues  Genot  nicht,  alse  men  kempen  vp  ene  legen
moge“  10).
woraus  doch  klar  hervorgeht,  daß  Spiellente  und  Bankarte,
so  zu  sagen,  für  unehrlich  gehalten  wurden  11).

Der  Kirchengesang  kann  im  Ganzen  noch  nicht  eben  harmonisch
  gewesen  sein,  besonders  der  Chor  der  Mönche,  da  ihr  Gebrüll
  sogar  zum  Sprüchworte  diente,  wie  wir  aus  einer  Aeußerung

8)  Baßgeigen  (7).

9)  Handschriftliche  Chronik  des  Klosters  Weißenfels  im  K.  S.  Hauptstaatsarchive.
  Auszug  von  Lepsius  in  den  Mittheilungen  des  thür.  sächs.
Vereins  III.  2.  S.  54.

10)  Auch  der  Spielmann  oder  das  Fallkind  durfte  nicht  verletzt  oder  verwundet
  werden,  weil  sie  keines  Räubers  und  Diebes  Genosse  sind,  auf  den
man  Jagd  machen  könnte.

1)  War  vor  100  Jahren  noch  nicht  viel  anders.
        <pb n="291" />
        288

—)

Walthers  von  der  Vogelweide  erfahren,  wo  er  sagt,  daß
man  am  Hofe  des  Landgrafen  Hermann  von  Thüringen  sein
Wort  vor  dem  Lärmen  nicht  durchhören  könne,  und  wenn  man
selbst  stärker  als  ein  Mönch  im  Chore  schreie  12).  —  Wiewohl  wir
auch  aus  jener  Zeit  wissen,  daß  man  selbst  in  den  Klosterschulen
durch  die  Cantores  die  Vocalmusik  ausbilden  ließ,  und  selbst
Kinder  (Infantes)  dafür  ausbildete,  was  schon  vor  Dithmars
Zeiten  gewöhnlich  war,  so  mochte  man  denn  doch  im  Allgemeinen
die  Sache  sehr  lau  und  nicht  wissenschaftlich  genommen  haben  13).
Auch  hatte  unser  Vaterland  sich  eines  Kirchencomponisten  schon  im
13.  Jahrhundert  zu  erfreuen.  Es  war  der  erlauchte  Markgraf
Heinrich  von  Meißen,  der  nach  einer  im  römischen  Archive  vorhandenen
  Urkunde,  einer  päpstlichen  Bulle  vom  Jahre  1254,  ein
Kyrie  und  Cloria  schrieb.  —  Auf  päßpstlichen  Befehl  sollten  diese
von  dem  mit  Regierungsgeschäften  so  vielfach  beschäftigten  Fürsten
selbst  verfaßten  Musiken  in  allen  Kirchen  gesungen  werden  14).  —
Eine  große  Unterstützung  für  den  Kirchengesang  waren  aber  die
in  jener  Zeit  schon  etwas  allgemeiner  gewordenen  Orgeln,  die  in
Deutschland  wohl  früher  gebräuchlich  waren  als  anderswo,  da
man  bereits  im  9.  Jahrhunderte  Spuren  findet,  daß  die  Deutschen

—.
[—

12)  v.  d.  Hagen,  Minnesänger,  Bd.  1.  S.  235.  XXIX.  2.

13)  Das  meiste  Verdienst  um  die  Musik  hatte  aber  für  das  Mittelalter
unstreitig  Veit  oder  Guido  von  Arezzo,  ein  Benedictiner  zu  Pomposa,
dessen  Tractate  erst  der  Abt  Gerbert  (Scriptores  ecclesiastici  de  Musica  Tom.  2.)
1784  an's  Tageslicht  gebracht  hat.  Der  Bischof  Hermann  von  Bremen  soll
ihn  übrigens  verschrieben  haben,  um  in  seiner  Diöces  den  Kirchengesang  zu
verbessern,  was  aber  bereits  von  Historikern  widerlegt  worden  ist.  Er  ist  der
berühmteste  Erzvater  der  Musik,  namentlich  aber  der  Tonschrift  oder  des  Notensystems.
  Siegebert  von  Gemblours  sagt  in  seinem  Chronikon  beim  Jahre
1028  von  ihm:  Clarnit  hoc  tempore  in  llalia  Guido  Aretinus,  mulli  inter  Musicos
  nominis.  In  hoc  enim  poetis  praeferendus,  dnod  ignotos  cantus  eliam
pueri  seilins  discant  per  ejus  regulam,  quom  per  usum  alicuins  instrumenti,
dum  sex  litteris  vel  syllabis  modulatim  appositis  ad  sek  voees,  quas  reguloriter  musica
recipil,  hisdue  vocibus  per  flexuras  digitorum  leuse  manus  distinctis  per  inlegrum
  diapason  se  oeulis  el  auribus  ingerunt,  intentae  ei  remissae  elenaliones
vel  dispositiones  carundem  sex  vocum.“  Zwischen  1024—33  war  er  auf  Einladung
  des  Papst  Johann  XIX.  zu  Rom.  Merkwürdig  ist  aber,  daß  er  in
seinen  Tractaten  (Micrologus  u.  A.)  des  gepriesenen  vI,  re,  mi,  sa,  sol,  ln  nur
einmal  und  zwar  flüchtig,  und  auch  nur  als  Hilfsmittel  für  Schüler  von
schwachen  Kräften  erwähnt,  des  Hexachords  und  der  Manus  Guldonis  ist  aber  gar
nicht  gedacht.  Ueber  den  Kirchengesang  und  die  Liturgie  in  Sachsen  während
des  Mittelalters  bis  zur  Reformation,  wollen  wir  an  einem  besondern  Orte
sprechen,  wo  wir  auch  Proben  von  den  verschiedenen  Noten  und  Neumen
bringen  werden.

14)  Vgl.  auch  Tittmann,  Heinrich  der  Erlauchte  Bd.  2  S.yy9,  ferner
Preueker,  Blicke  2c.  III.  S.  91,  und  v.  Langenn,  Albrecht,  S.  408.  —
Die  Bulle  Dat.  Lateran.  X.  Kal.  XI.  Es  heißt  darin  wörtlich:  ul  pro  snoe
possibilitatis  modulo  congruis  obsequlis  honoraret  (virginem  gloriosam)  super
Kyrie  eleison  ei  gloria  in  excelsis  deo  cantum  nowum  edidisse,  ul  capellae  snae
—  elerici  ulerentur.  —
        <pb n="292" />
        289

sich  mit  dem  Orgelbau  beschäftigt  haben  müssen  15),  und  daß  bereits
  im  Anfange  des  14.  Jahrhunderts  die  Windorgeln  die
frühern  Wasserorgeln  verdrängt  hatten  16).  —  Aber  nicht
allein  im  Süden  Deutschlands,  sondern  auch  in  den  mittlern
  deutschen  Ganen  ward  mit  dem  Gelangen  der  Hohenstaufen
  zum  deutschen  Throne  der  Sang  und  Klang  an  den  häuslichen
Herd  verpflanzt,  und  das  erstehende  Ritterthum  gebar  den  Minnesangu#).
  —  Ja,  dieser  ward  zu.  Anfang  des  13.  Jahrhunderts
ganz  vorzüglich  auch  in  unsern  Gegenden  einheimisch,  zumal  da
der  thüringische  und  meißner  Hof  gern  die  fahrenden  Sänger  des
Südens  aufnahmen.  Besonders  liefert  dafür  der  sogenannte
„Singerkrieg  vf  Wartburg“  unter  Landgraf  Hermann
von  Thüringen,  im  Jahre  1206,  wobei  auch  Meister  Klingsohr
aus  Ungarn  als  Kunstrichter  auftrat,  einen  ziemlichen  Beleg.
Dieser  Sängerkrieg  ist  aber  wohl  schon  die  erste  Spur  vom  spätern
  Meistergesange  13).  —  Aber  auch  der  erlauchte  Mark-15)

  In  Aachen  ward  bereits  822  auf  Veranstaltung  Ludwigs  des  Frommen
  eine  Orgel  aufgestellt  und  Papst  Johannes  VIll.  bestellte  beim  Bischof
Hanno  von  Freisingen  eine  gute  Orgel  nebst  einem  Künstler,  der  sie  spielen  könnte;
1298  verbrannte  die  Orgel  im  Münster  zu  Straßburg  und  1312  verfertigte
ein  deutscher  Künstler  eine  Orgel  für  die  Kirche  San  Ralaele  zu  Venedig  mit
Windbälgen.

16)  Der  erste  bekannte  deutsche  Orgelbauer  war  der  Mönch  Nicolaus
Faber  (Schmid),  der  1359  die  große  Orgel  für  den  Dom  zu  Halberstadt
baute.  Diese  Orgel  hatte  nicht  nur  2  Manuale,  sondern  auch  schon  Pedal;
die  Tasten  waren  aber  3  Zoll  breit  und  #  Zoll  hatte  jede  Taste  Abstand
von  der  andern.  Ein  drittes  Manual  muß  jedoch  mit  den  Knieen  gespielt
worden  sein.  Das  tiefste  II  hatte  31  Fuß  Höhe  und  31  Fuß  Umfang.  Das
Werk  hatte  20  Bälge,  die  von  10  Calcanten  bewegt  wurden.  (Ugl.  Practorius
  Syntagma  musicum,  Tow.  II.  S.  98.)  —  Die  Orgel  hatte  auf  dem  Manual
14  diatonische  und  8  chromatische  Töne.

17)  Ganz  den  Minnesängern  entgegengesetzt  waren  unstreitig  die  beim
Widukind  erwähnten  Mimi,  oder  Mimen,  die  doch  zuverlässig  mit  den  heutigen
  Bänkel=  oder  Zeitungssängern  mit  ihren  „neuen  Mordgeschichten“
  2c.,  sowie  auch  namentlich  mit  den  im  13.  Jahrh.  durch  die  Chronisten
  bekannt  gewordenen  Jocolatores  und  Histriones,  die  sogar  an  den  Höfen
und  in  den  Burgen  sehr  wohlgelitten,  aber  nach  den  Landesgesetzen  dennoch  hier
und  da  wie  die  Zigeuner  verfolgt  waren,  in  Vergleich  gebracht  werden  können.
  Der  Name  Barde,  von  Bar,  das  Lied,  war  schon  mit  der  ersten
Christianisirung  des  deutschen  Südens  auch  in  ganz  Deutschland  verschwunden,
während  ja  in  Nordost-Deutschland  das  Slaventhum  hauste.  Die  Stelle  des
Widukind  (S.  636)  ist  aber  folgende:  „Inito  certaminc  tanta  caede  Franci
mulctali  sunt,  ut  a  mimis  declamaretur,  ubi  tantus  ille  infernus  esset,  qui  tanlam
  mullitudinem  caesorum  capere  possil?"“  —  Widukind  sagt  also,  daß  die
Franken  von  Heinrich  in  Sachsen  eine  so  große  Niederlage  erlitten  hätten,
daß  die  Mimen  dem  Volke  vorgesungen  hätten:  wo  eine  so  große  Unterwelt
sein  würde  (Nachhall  von  Nifelheim  und  Helheim),  welche  die  Menge
der  Erschlagenen  aufzunehmen  vermöchte.

18)  Fast  alle  thüringische  und  hessische  Chroniken  sind  voll  von  dieser
Begebenheit,  die  ihnen  als  eine  wahre  Epoche  erschien.  Früher  waren  schon
in  den  Pfalzen  der  Hohenstaufen  von  den  schwäbischen  Minnern  ähnliche

Sachsen-Ehronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  4  19
        <pb n="293" />
        *(  290
graf  Heinrich  von  Meißen  war  einer  der  beliebtesten  Minnesänger,
  sein  Ruhm  als  solcher  ward  sogar  in  den  Liedern  seiner

—  —  —  —
—..  —

Sangturniere  gehalten  worden;  besonders  unter  Friedrich  l.  Diesem  „Spiele“
oder  „Kriege'“  auf  dem  „Wartperge“  nun  wohnten  außer  Heinrich
von  Veldeck  (von  Einigen  auch  Heinrich  von  Roßbach  genannt),  den  die
älteste  Chronik  Eisenachs  (Schölnngen  und  Kreissig,  Diplom.  Histor.  Germ.  Tom.  I.
8  ff.)  Heinrich  den  Schreiber  „einen  stolzen  wolgebornen  Man  vnde
ritter"  nennt,  und  der  soviel  als  Canzler  am  Hofe  des  Landgrafen  Hermann
war,  Walther  von  der  Vogelweide,  Reinhard  von  Zwetzen  (LZewelzschin),
  den  Andere  Zweter  und  Zweckstein  nennen,  Wolfram  von
Eschenbach,  Peter  Olp  (HBitteroli#s),  und  Heinrich  von  Afterdingen
(Allarding)  bei.  Die  beiden  Letztern  waren  angesehene  Bürger  von  Eisnach.
Heinr.  von  Veldeck,  der  bereits  1183  als  Minnesinger  genannt  ist,  war
besonders  durch  seine  Uebersetzung  der  Aeneide,  in  die  er  die  Thaten
Friedrichs  I.  einmischte,  berühmt.  Wolfram  von  Eschenbach,  oder  Eschilbach
war  der  Verfasser  des  Percival  und  des  Wilhelm  von  Orange  (Oransee),
und  man  hat  ihn  oft  den  schwäbischen  Homer  und  Ariost  genannt.  Er  soll
nach  Casparsons  Vorrede  zu  Wilh.  v.  O.  eigentlich  Ulrich  von  Winterstetten
  aus  der  Schwiz  geheißen  haben.  —  Peter  Olp  wird  gewöhnlich
Bitterolf  genannt,  und  Heinrich  von  Afterdingen,  oder  Ofterdingen  geheißen,
  war  der  hauptsächlichste  Verfasser  des  Heldenbuchs.  Diejenigen  aber
irren  wohl  sehr,  welche  den  Heinrich  von  Ofterdingen  mit  dem  Tannhuser
verwechseln,  und  jenen  auch  in  den  Venusberg  ziehen  lassen.  —  Der  Hauptmoment
  des  Sängerkrieges  war  aber  folgender:  Einst  hatte  sich  dieser  Sängerkreis
  (oder  Orden)  bei  einem  Wettstreite  den  Landgrafen  Herrmann
und  seinen  Schwager,  den  Herzog  von  Oestreich,  Leopold  VII.,  zu  Epos-Helden
  erkoren,  Heinrich  von  Afterdingen  war  so  behende  in  seinen  Wendungen
  und  so  unübertrefflich  in  seiner  Begeisterung  für  Leopold,  daß  ihm  sogar
Walther  von  der  Vogelweide,  der  sonst  sein  eifrigster  Gegner  war,  unbedingt
den  Vorzug  einrüumen  mußte.  Doch  der  überwundene  Sänger  fühlte  sich
zu  sehr  gekränkt,  und  drang  deshalb  auf  einen  neuen  Kampf.  Heinrich  von
Veldeck  oder  der  Schreiber  und  Peter  Olp  traten  auf  seine  Seite,  und  Reinhardt
  von  Zwetzen  (stammt  vielleicht  aus  dem  hessischen  Zwesten)  und
Wolfr.  von  Eschenb.  (der  ein  Verehrer  des  Königs  von  Frankreich  war,  daher
  auch  die  Feindschaft  gegen  Afterdingen)  wurden  zu  Schiedsrichtern  ernannt,
  wodurch  allerdings  die  Begeisterung  beider  Kämpen  erst  auf's  Höchste
gesteigert  werden  mußte,  was  auch  aus  den  Gesängen  bei  Wiedeburg  hervorgeht.
  Man  ging,  sogar  so  zu  sagen,  in  der  dichterischen  Manie  so  weit,  daß
man  bestimmte,  denjenigen  den  Händen  des  Eisenach'schen  Scharfrichters  zu
überliefern,  der  im  Liederkampfe  überwunden  werden  würde.  (Nach  Andern
sollte  dieser  aus  einer  Balista  in  die  Stadt  Eisenach  geschleudert  werden,
was  romantischer  klingt.)  —  Walthers  Anhänger,  die  allerdings  Afterdingens
musikalische  und  dichterische  Ueberlegenheit  kannten,  wußten  es  auch  durch
allerlei  Kunstgriffe  dahin  zu  bringen,  daß  die  Würfel  und  nicht  der  Sang
den  Streit  entscheiden  sollten.  Auch  suchten  Afterdingens  Gegner  ein  falsches
  Spiel  zu  erzielen;  doch  Wiedeburg  will  S.  68  die  Stelle,  daß  A.  ungleiche
  Würfel  vorgelegt  worden  waren,  blos  figürlich  erklären.
Kurz  A.  ward  hintergangen  und  er  verlor;  doch  drang  er,  um  sich  vor  dem
Henker,  wozu  der  Eisenacher  Scharfrichter  Stempel  bereits  vor  der  Wartburg
  in  Bereitschaft  sich  hielt,  zu  retten,  von  Neuem  auf  einen  Liederkampf.
Man  gab  auch  endlich  seinen  Bitten  nach,  doch  suchte  man  ihn  dabei  so  sehrzu
  stören  und  seiner  Begeisterung  möglichst  Fesseln  anzulegen,  daß  er  endlich
doch  für  überwunden  erklärt  ward.  Das  ihm  bestimmte  Geschick  sollte  ihn
sofort  treffen;  doch  in  seiner  Herzensangst  (imminente  sibi  mortis  articulo  sub
pollium  conthorale  praedicti  Landgravii  Herimanni  conlugil)  flehte  er  den
Schutz  der  Landgräfin  Sophie  an,  und  bei  dieser  erbat  er  sich,  den  Meister
        <pb n="294" />
        291

gleichzeitigen  Kunstgenossen  gefeiert;  so  z.  B.  in  einem  Liede  des
fahrenden  Ritters  Tannhuser:  "

„An  dem  man  ie  des  besten  jach  (von  dem  man  stets  das  beste  sagt)
Heinrich  der  Mizenäre  (Heinrich  der  Meißner)

Der  sin  triuwe  nie  zerbrach  (der  seine  Treue)

Der  ist  alles  wandels  läre  (er  ist  fehlerfrei)

Er  solte  des  riches  krone  tragen

Der  vater  mit  den  kindern

Ich  kunde  nie  bi  minen  Tagen

Kein'  wandel  (Fehler)  an  im  vinden.“  —

Klingsohr  ((Clinsore)  als  Schiedsrichter  bestellen  zu  dürfen.  Alle  waren
auch  damit  endlich  zufrieden  gestellt  und  einverstanden,  daß  Kl.  den  Streit  innerhalb
  eines  Jahres  entscheiden  sollte.  Heinr.  v.  A.  reiste  nun  selbst  nach
Ungarn  (oder  vielmehr  Siebenbürgen,  sepiem  castella)  und  traf  zur  bestimmten
  Zeit  mit  seinem  Schiedsrichter  bei  dem  Bürger  Hellegraf  in  Eisenach
und  baldigst  auch  auf  der  Wartburg  ein.  Hier  mischen  sich  allerdings  einige
magische  Sagen  ein,  z.  B.  „Clinsor  in  hac  nocte  Heinricum  Afftirdingin  secum
in  curiam  cuiusdam  civis  nomine  Hellegrafli  magicis  praestigiis  collocavit.“  2c.
Meister  Kl.  wird  nämlich  von  den  Chronisten  als  ein  Volyhistor  und  Zauberer
  dargestellt.  Man  maß  ihm  namentlich  bei  allen  seinen  Künsten  die
Hilfe  des  Teufels  bei  und  erzählt  sogar,  daß,  als  Wolfram  von  Eschenbach
sich  mit  ihm  in  einen  lyrischen  Wettkampf  eingelassen  habe  und  ihm  von
diesem  besonders  in  der  Räthselwette  der  Sieg  streitig  gemacht  worden  war,
er  einen  bösen  Geist  zu  Hülfe  genommen  habe.  In  der  dafür  wichtigen
jenaischen  Sammlung  finden  sich  sogar  mehre  dichterische  Bruchstücke,  worin
  der  Geist  Nasian  redend  eingeführt  wird,  und  daß  dieser  sowohl  den
weltlichen  Ständen,  als  auch  namentlich  dem  geistlichen  Stande  wegen  der
Schändlichkeit  des  Ablasses  und  der  Habgier  der  Pfaffen  bittere  Wahrheiten
sagt.  Andere  erzählen,  daß  W.  v.  E.  den  Klingsohr  „im  schwarzen
Tone  angesungen"“  und  verlangt  habe,  daß  dieser  ihm  in  demselben
Tone  antworten  14  worüber  Kl.  sich  jedoch  sehr  beleidigt  gefühlt  hätte.
Uebrigens  brachte  Kl.  baldigst  Einigkeit  unter  die  Sänger,  und  der  Landgraf
wollte  ihn  sogar  bereden,  an  seinem  Hofe  zu  bleiben;  allein  er  ließ  sich
nicht  dazu  bewegen,  weil  er  bereits  beim  Könige  von  Ungarn,  Andreas  II.,
als  Oberberghauptmann  mit  3000  Mark  Silber  jährlichem  Gehalt  bedienstet
war.  Herrmann  beschenkte  ihn  hierauf  wahrhaft  fürstlich  und  ließ  ihn  wieder
  ruhig  nach  Hause  ziehen.  —  Ueber  diesen  „Krieg  zur  Wartburg“  findet
man  sehr  wesentliche  Notizen  bei  Bodmer,  Minnesänger,  Th.  2,  und  in
Joh.  Chph.  Wagenseil,  de  civitale  Norinb.  S.  512—514  „kragmentum  de  ser
magislris  in  cantilenis“  und  bei  Tenzel  Sopplem.  Gothan.  Hist.  II.  S.  519.  —
sowie  in  der  tbüringischen  Chronik  bei  Schöttgen  und  Kreyssig  (Scr.  Hist.
Germ.  Tom.  I.  S.  83  (von  1400),  —  während  in  der  Historia  de  Landgraviis,  in
Eckordi  hist.  gen.  Sax.  S.  408  und  400  (von  1414),  wie  auch  endlich  in  den
deutschen  Reimen,  welche  dieses  Factum  sehr  umständlich  beschreiben,  und  im
Leben  der  heiligen  Elisabeth  bei  Mencken,  Scr.  Rer.  Germ.  Tom.  II.  S.  203  ff.
(angeblich  v.  Joh.  Rothe)  Notizen  sich  finden.  —  Nicht  uninteressant  würde  es  sein,
eine  genaue  Quellenzusammenstellung  zu  machen  und  dieses,  wenn  auch  nicht
historische  Factum  näher  zu  beleuchten,  da  in  demselben  eine  Masse  anderer
nicht  uninteressanter,  mit  der  Geschichte  verzweigter  Sagen  verwebt  ist.  Hierher
  gehört  aber  keineswegs  die  Sage  vom  Tannenhuser,  wie  Wagner
in  seinem  Operntexte  angenommen  hat,  in  dem  überhaupt  ein  mit  voller  Uebergehung
  der  wahren  Sagenquellen  zusammengestoppeltes  Sujet  überschraubt
verarbeitet  worden  ist.  Die  Sage  vom  Sangerkriege  mit  der  Person  des
Klingsohr  würde  übrigens  noch  ein  weit  fruchtbareres  Sujet  für  de  Composi-
        <pb n="295" />
        292

Eben  so  erwähnt  („sagt  und  singt“)  ihn  auch  Walther
von  der  Vogelweide  in  dem  Bewillkommnungsliede  für
Kaiser  Friederich  II.:

„Dar  zuo  sage  ich  iu  maere  (euch  die  Kunde)

Die  vürsten  sint  in  undertan  (euch  unterthan)

Unt  habent  mit  zühten  (mit  Zucht,  Etikette)  iuwer  kunft  erbeitet,
1  (Euere  Ankunft  erwartet)

Unt  ie  der  Mizenaere  (Und  auch  der  Meißner)

Der  ist  ie  mer  iuwer,  ane  wan  (ist  mehr  der  Eure,  ohne  Trug)

Von  Gote  würde  ein  engel  e  (eher)  verleitet

Ich  han  (habe)  dem  Mizenaere

Gevueget  manik  maere  (gedichtet  manches  Lied)

Baz  danne  (so  lange)  er  nu  gedenket  min.

Was  sol  diu  rede  beschoenet  (was  soll  ich  schmeicheln)

Möht  ich  in  han  gekroenet  «

Diu  krone  waere  hiute  (heute)  sin.“  —

Einige  der  Lieder  Heinrich's  bat  uns  von  der  Hagen  (in
den  Minnesängern),  sowie  Tittmann  (in  Heinrich  der  Erlauchte)
und  auch  K.  Preusker  (Blicke  in  die  vaterländische  Vorzeit)  mitgetheilt.
  Sie  hauchen-ein  zartes,  tieffühlendes  Gemüth,  sind  voll
lebendiger  Bilder  in  rosiger  Färbung  und  erfüllt  von  sittiger  Verehrung
  des  Weibes.

Außer  dem  Markgrafen  Heinrich  gab  es  aber  noch  mehre  Zeitgenossen:
  der  von  Scharfenberg,  der  von  Nossen  und  die

tion  sowohl,  wie  auch  für  die  Scenerie  gewesen  sein,  als  die  herbeigezogene
Einmischung  des  Hörselberges  mit  der  gewiß  weit  später  erst  entstandenen
Sage  von  der  leider  zu  oft  mit  der  Frau  Holla  und  der  Hulda  verwechselten
  Embuse,  Frau  Venus.  —  Als  interessant  ist  jedoch  noch  zu  erwähnen,
daß  der  Lohengrin  mit  dem  Wartburgkriege  beginnt  und  das  Gedicht
selbst  sich  gleichsam  an  diesen  als  ein  Siegesgedicht  im  Munde  des  Eschinbach
  anschließt.  —  Dies  könnte  fast  auf  die  Vermuthung  führen,  daß  Heinrich
  von  Afterdingen  seinen  Wartburgstreit  mit  einem  Gedichte  aus  dem  altdeutschen
  Sagenkreise  begonnen,  und  daß  also  der  Beginn  dieses  sogenannten
  Wartburgkriegs,  so  weit  wir  ihn  wenigstens  jetzt  kennen,  durch  ein  solches
  Lied  eigentlich  so  zu  sagen  bevorwortet  und  ergänzt  werden  müßte.  —
Es  ist  schlüßlich  zu  beklagen,  daß,  wie  schon  bemerkt,  diese  ganze  Dichtung
des  Sängerkriegs  noch  nicht  vollständig  fortlaufend  gedruckt  ist,  selbst  nicht
in  der  Manesseschen  Sammlung,  wie  wohl  die  Miscellaneen  von  Docen  nach
der  jenaischen  Sammlung  sehr  ergänzend  eingetreten  sind.  Bei  einer  vollständigen
  Herausgabe  dürften  freilich  auch  nicht  die  in  der  jenaischen  Handschrift
  befindlichen  alten  Melodieen  der  Dichter  selbst  fehlen,  da  sie  einen
wirklich  wichtigen  Beitrag  zur  Geschichte  der  altdeutschen  Musik  liefern  würden.
Auch  haben  Zeune  (Berlin  1818)  und  Ettmüller  (Ilmenau  1830)  sich
mit  der  Herausgabe  versucht.  Ueber  den  Werth  der  Dichtung  und  den  bis
jetzt  noch  unbekannten  Dichter  der  vorhandenen  Lieder  ist  noch  Koberstein
„Ueber  das  wahrscheinliche  Alter  und  die  Bedeutung  des  Gedichtes  vom
Wartburgkriege“  (Naumburg  1823.)  zu  vergleichen.  Auch  hat  de  la  Motte
Fouquêé  den  Stoff  als  Dichterspiel  (Berlin  1828)  und  E.  T.  A.  Hoffmann
als  Märchen  behandelt.
        <pb n="296" />
        293

beiden  „Meißner“.  —  Der  Eine,  der  um  1268  besonders  unter
  dem  Namen  „der  Misnäre“  als  fahreuder  Sänger  thätig
war,  ist  wahrscheinlich  mit  dem  „alten  Misener“  ein  und
dieselbe  Person,  verkündet  sich  gewöhnlich  als  „arm“  in  seinen
Liedern  und  muß  unstreitig  von  dem  zweiten,  oder  dem  „jungen
Missener“,  der  auch  Meister  Heinrich  von  Missen“  19)
oder  „Mischen“  genannt  wird,  unterschieden  werden;  wahrscheinlich
  ist  er  aber  der,  welcher  unter  dem  Beinamen  „Frauenlob“
  20)  bekannt  war.  Letzterer,  der  bei  seiner  reichen  Gedankenfülle
  schon  mehr  zu  den  Meistersängern  gehört,  mag  wohl  aus
dem  Meißner  Lande  stammen,  starb  aber  1318  zu  Maynz.  21)
Ebenfalls  ein  Zeitgenosse  des  Markgrafen  Heinrich  ist  aber  auch
„Heinrich  von  Krolewitz  uz  Missen“,  der  wahrscheinlich
am  Schweriner  Hofe  um's  Jahr  1252  bis  1255  lebte  und  besonders
  durch  seine  Paraphrase  des  „Baterunsers“  sich  bekannt
gemacht  hat.  Ob  dieser  aus  dem  Geschlechte  Derer  von  Krolewitz
  22),  die  im  13.  Jahrhunderte  Großzschocher  bei  Leipzig
besaßen  und  von  denen  ein  Heinrich  im  Jahre  1292  den  Benedictinernonnen
  zu  Leipzig  2  Mark  Zinsen  „in  majori  Schochere“
dotirte,  nicht  aber  aus  der  Familie  von  Carlowitz  stammt  23),
ist  noch  unentschieden.  Schon  ganz  zu  den  Meistersängern  2  4)  ge-19)

  Vgl.  Heinrich  von  Meißen,  des  Frauenlobs,  Leiche,  Sprüche,  Streitgedichte
  und  Lieder,  von  Ettmüller.  1843.

20)  Diesen  Namen  hat  er  zuverlässig  nicht  sowohl  wegen  seiner  Loblieder
  auf  die  Jungfrau  Maria,  als  vielmehr  wegen  seines  unerschöpflichen
Lobes  über  das  Frauengeschlecht  erhalten,  weshalb  ihn  auch  die  Maynzer
Frauen  zu  Grabe  getragen  haben.

21)  Proben  von  beiden  hat  auch  Preusker  (Blicke  in  die  vaterländische
Vorzeit  III.  Bd.  S.  92  f.)  abdrucken  lassen.

à2)  Der  Stammort  derer  von  Krolewitz  könnte  übrigens  Krölewitz  oder
Kröllwitz  bei  Burgwerben  (Weißenfels)  oder  auch  Kröllwitz  bei  Giebichenstein
ohnweit  Halle  sein.  —  Preusker  a.  a.  O.  hat  auch  von  dem  Heinr.  v.  Krolewitz
  einige  Fragmente  gegeben.

à3)  Das  Schumanns'sche  Lexicon  Bd.  3  S.  555  verwechselt  auch  bei
Großzschocher  die  Krolewitze  mit  den  Karlowitzen.

34)  Nachdem  der  frühere  ritlerliche  Sinn  mit  dem  Stegreifleben  des
Adels  im  Anfange  des  14.  Jahrhunderts  gesunken  und  der  Gesang  sich  mehr
nach  den  friedlichen  Städten  gezogen  hatte,  ward  das  Lied  schon  mehr  zunftmäßig
  geübt;  woraus  der  Meistergesang  und  die  Meistersänger  hervorgingen.
—  Die  provengcalische  Dicht=  und  Gesangskunst  ward  durch  Kaiser  Friedrichl.
als  Haupterforderniß  verfeinerten  Hoflebens  und  als  Merkzeichen  höherer
ritterlicher  Bildung  im  Anfange  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts
nach  Deutschland  verpflanzt.  Sie  bestand  anfänglich  ohne  allen  schulmäßigen
Zwang,  im  einfachen  Ergusse  des  Gefühls,  in  schlichter  Auffassung,  sowie  im
Ausdrucke  der  Natur  und  in  der  Begeisterung  für  ein  genußvolles  Leben.
Sie  bewegte  sich  parallel  im  Kreise  zarter  Liebe  und  kampflustiger  Mannhaftigkeit,
  feierte  die  Schönheit  und  Tugend  der  Frauen,  sowie  den  frommen
Heldenmuth  und  die  Gefahren  eines  kühnen  Mannes;  war  mit  einem  Worte
der  poetische  Ausdruck  des  ritterlichen  Großlebens.  Als  aber  die  von  Frömmigkeit,
  Natur  und  Kunst,  wie  für  edle  Thaten  und  stille  Frauentugend  begeisterte
  Ritterlichkeit  erschlaffte  und  in  Völlerei,  Raub=  und  Fehdelust  erstarb,
        <pb n="297" />
        294

hörte  der  um  1360  lebende  und  singende  Heinrich  von  Mugelin
  (Mügeln).  Es  fragt  sich  nun,  ob  dieser  aus  dem  alten
Geschlechte  Derer  von  Mogelin,  Mugelin  (oder  Mucheln,
auch  Mücheln  genannt),  die  seit  dem  Anfange  des  13.  Jahrhunderts
  in  der  Oschatz-Döbelner  Pflege  begütert  waren  25),  oder
blos  aus  einem  der  Mügeln  26)  im  Meißnischen  gebürtig  war,
was  Letzteres  wohl  eher  der  Fall  sein  dürfte.  —  Dieser
Heinrich  v.  M.  ist  nun  ganz  besonders  durch  den  „Mägdekranz“
  bekannt  geworden.  Außerdem  ist  aber  noch  ein
Römer  21)  von  Zwickau  als  Sänger  im  14.  Jahrhundert
genannt,  dem  man  gewöhnlich  die  „liebliche  Töne  und  schöne
Bar“  zuschreibt.  Wahrscheinlich  ist  dieser  ein  Glicd  der  wohlhabenden
  und  schon  im  15.  Jahrhunderte  in  der  Pflege  von.
Zwickau  begüterten  Patricicer=  und  Adelsfamilie  Derer  v.  Römer,
die  besonders  durch  Martin  (starb  1483  zu  Zwickau)  in  der
sächsischen  Geschichte  berühmt  geworden  ist  23).  —

Von  den  ltesten  und  bekannten  historischen  Volksliedern,  die
zum  Theil  im  12.  und  13.  Jahrhundert  ganz  lateinisch  waren,  oder
wechselsweise  lateinische  und  deutsche  Zeilen  hatten,  sind  besonders
folgende  hier  bemerkenswerth:  1)  Das  gegen  den  Clerus  gerichtete
  „Audientes  audiant  —  Diu  schande  uert  al  über  daz  land“
rc.  aus  dem  Anfange  des  dreizehnten  Jahrhunderts  29).  —  2)  Wi

als  der  höhere  Sinn  der  Machthaber  ihrer  Selbstsucht  und  trotzigen  Willkür
erlag,  als  namentlich  die  Kunst  bei  dem  entarteten  Herrenstande  wenig  Schutz
und  Pflege  mehr  fand,  verstummte  in  den  Hofburgen  das  Lied;  doch  der
milde  Nachhall  der  deutschen  Lyrik  lebte  in  dem  Volksleben  der  Städte  fort
und  unter  dem  Schutze  ihrer  Trutzbündnisse  haben  sich  die  Bestrebungen  dichterischer
  Begeisterung  in  religiöser  Sphäre  von  Neuem  gehoben:  das  Minnelied
  war  verstummt  und  der  Meistergesang  hob  seine  Fittige.

„25)  Sie  besaßen  außer  Mügeln,  Sornzig  (wo  Siegfried  v.  M.  1241
ein  Kloster  stiftete),  Strocken,  Baderitz,  Paschkowitz,  Tellschütz,  Gaudlitz,
Schönnerstädt  2c.  Vgl.-  Beyer,  Kloster  Altzella  S.  327  ff.

26)  Ein  Mügeln,  das  1141  Mücheln  heißt,  bei  Wittenberg;  ein  anderes
bei  Pirna,  ein  drittes  zwischen  Oschatz  und  Leisnig,  wozu  Sornzig  gehörte
(Alt=  und  Neumügeln).

27)  In  einem  alten  Meistergesange  wird  erzählt,  daß  Heinrich  Frauenlob,
  Heinrich  Michling  (v.  Mücheln),  Klingsohr  aus  Siebenbürgen  (s.  weiter
  oben  beim  Sängerkriege),  Popp,  Walther  von  der  Vogilweide,  Wolfgang
Röhm,  Ludwig  Murner,  Barthel  Regenbogen,  Conrad  Geyer  von  MWürzburg,
  Canzler  in  Steyermark,  der  alte  Stephan  und  der  Römer  in  Meiß
  en,  die  sich  als  Meistersänger  zusammengehalten  haben,  wegen  ihrer  Gesänge
  beim  Papst  Leo  VIII.  der  Ketzerei  beschuldigt  worden  seien,  weil  sie  die
Sitten  des  Clerus  gegeißelt  hatten,  so  daß  dieser  Papst  sie  nach  Pavia  vorgesordert,
  daselbst  ihre  Gesänge  für  orthodox  anerkannt,  daß  „ihr  Wesen“
hierauf  vom  Kaiser  Otto  bestätigt  worden  wäre  und  sie  von  diesem  Kaiser  eine
goldene  Krone  in  ihr  Wappen  erhalten  hätten.  —  Einige  Anachronismen
abgerechnet,  hat  diese  Sage  einiges  Interesse.

28)  Eine  poetische  Ader  hat  sich  auch  in  neuester  Zeit  durch  den  ohnlängst
  verstorbenen  Eduard  von  Römer  in  dieser  Familie  gezeigt.

29  Fr.  L.  von  Soltau,  ein  Hundert  deutsche  historische  Volkslieder,  S.  41.
        <pb n="298" />
        295

Konnig  Adolfis  gesinde  gelestirt  ward,  von  1293:
„Dy  ediln  von  dem  Ryne  —  Dy  rethin  zeu  dem  wyne“  2c.  30)  —
3)  König  Adolph  in  Thüringen,  1294:  Molti  gaudebant
venit  rex  duum  rudolphus  2c.s  1).  —  4)  Lied  auf  den  Grafen  Heinrich
  von  Beichlingen,  vom  Jahre  131382).  —  5)  Ein  Volkelied  von
der  Verbrennung  der  Stadt  Langensalza  durch  Landgraf  Friedrich,
vom  Jahre  1346  38).  —  6)  Lied  auf  die  Fehde  der  Grafen  von
Werningrode  und  Regenstein  mit  der  Stadt  Stendal,  von  137230;
—  7)  Lied  auf  die  Niederlage  der  Sachsen  bei  Aussig,  vom
Jahre  1426  5).  —  8)  Eines  Ascherslebenschen  Bürgers  Lied  auf
den  magdeburgischen  Kriegs)  von  1431  bis  1435:  „Ein
neues  Lied  zu  dieser  Frist  —  Zu  Aschersleben  gedichtet  ist,  —
Davon  so  will  ich  singen“  2c.  3!7).  —  9)  Lied  auf  die  Einnahme
von  Hettstädt  38),  von  1437.  —  10)  Altes  Lied  an  Herzog  Wilhelm,
  daß  er  seinen  Räthen,  besonders  den  Vitzthumen  nicht  zu
viel  Gewalt  lassen  solle  369),  vom  Jahre  1446.  —  11)  Lied  auf
die  von  Apel  Vitzthum  in  Thüringen  verursachten  Unruhen,  vom
Jahre  1452).  —  12)  Ein  anderes  Volkslied  aus  derselben
Zeit,  über  den  Verfall  der  Sitten  41).  —  13)  Eins  der
bekanntesten  historischen  Volkslieder  Sachsens,  das  wahrhaft  zum
Gasenhauer  geworden  war,  ist  aber  das  Lied  über  den  Prinzen-=raub
  4):  ·
„Wir  wollen  ein  Liedel  heben  an

Was  sich  hat  angespunnen  I

Wie's  in  dem  Pleisner  Land  gar  schlecht  war  bestallt,

Als  sein  jungen  Fürsten  geschah  groß  Gewalt

Durch  den  Cunzen  von  Kauffungen,  —  ja  —  Kauffungen.“  2c.

—  14)  Fehde  der  Görlitzer  und  Zittauer,  1491:

30)  Ebendas.  S.  46.  Bei  Cyr.  Spangenberg,  sächs.  Chronik  S.  462.
Moller's  Annal.  Friberg.  S.  36.  Auch  bei  Joh.  Rothe,  Thür.  Chren.,
in  Menckens  S.  R.  G.  Tom.  II.  S.  1756,  wo  es  der  alten  Sprache  am
Nächsten  kommt.

21)  Leyser,  Hist.  poet.  medii  sevi,  Hol.  1721.  S.  1098  ff.  Soltau  a.
a.  O.  S.  47.  f.  Pergam.  Handschr.  d.  Univ.-Bibl.  zu  Leipzig.  "

22)  Bei  Leuckfeld  Georgenkloster  zu  Kelbra,  S.  71,  und  Falkenstein's
Thür.  Chron.  Th.  3.  S.  758.  «

Is)JnToppiusHist.vonLangensalza,beiKteyßigBeiträge.Bd.4.
S.  202—205.

34)  Beckmann's  Beschreib,  der  Mark.  Th.  2.  Bd.  1.  S.  223.

35)  Im  deutschen  Museum  vom  Jahre  1778.  Thl.  1.  S.  456.

36)  Spangenberg's  Mansfeldsche  Chron.  S.  320  und  Dresser's  sächsische
Loron.  S.  427.  Ersterer  hat  es  aus  dem  Niederdeutschen  ins  Hochdeutsche
übersetzt.

37)  Auch  bereits  in  Cyr.  Spangenberg,  Sächs.  Chronik.  Frankf.  1585.
S.  538  ff.  abgedruckt,  und  bei  Soltau  S.  96  ff.

38)  Schöttgen's  Diplomatische  Nachlese.  Thl.  5.  S.  114.

39)  Spangenberg  in  der  mansfelder  Chronik  S.  387  f.

40)  In  Spangenberg's  sächs.  Chronik  S.  557.

4))  In  Spangenberg's  Manefelder  Chronik  S.  387.

13  Außer  bei  Triller  und  Vulpius  (Plagium  Käuflung.  §.  38.),  in  den
        <pb n="299" />
        296

„Wolt  ihr  hören  ein  neues  gedicht  —  wie  es  die  Gorlitzen
  hätt  außgericht  —  es  hat  ihn  mißgelungen  —  die
Zittauer  haben  ehre  kühe  genommen“  2c."3)  —  15)  Spottlied
auf  den  Zittau-Görlitzer  Bierkrieg,  1496:  „„Ist  ein  Lieth
auß  geticht  —  O  way  vns  dy  Görlitzer  han  außgericht“  2c.  )
—  16)  Eyn  new  lyed  von  den  falschen  Predigern,  in
des  Bintzenawers  thon  (di  i.  Melodie),  eins  der  ersten  polemischen
Lieder,  um's  Jahr  1517  45):  „Merckt  jr  herren  myner  sag,  —
Die  welt  fürt  eine  große  kläg  —  wy  auff  wöll  stan  vyl  ketzerey
—  jrttum  jm  glauben  auch  darbei“  2c.  —  17)  Ulrich  von
Hutten;  ein  schön  new  lied  von  den  von  Hutten,  Im
thon  vonn  erst  so  wellen  wir  loben  Maria  die  reine  maydt  4):
a)  „Ach  edler  Hut  auß  Francken  —  Nun  sich  Dich  weißlich  für“
2c.;  b)  Vlrich  von  Hutten  das  edel  blüt  —  macht  so  kostlich
bücher  güt  —  Die  lassen  sich  wohl  sehen“  2c.  41).  —  18)  Das
bekannte  von  Luther  gedichtete  und  componirte:  Ein  Lied  von
den  zween  Merteren  Christi  zu  Brüssel  von  den  Sophisten
  von  Lönen  verbrandt,  geschehen  im  Jar  1522  458):  „Ein
newes  lied  wir  heben  an  —  Des  walt  Gott  vuser  Herre  —  Zu
singen,  was  Gott  hat  gethan“  2c.  19)  Ein  neuw  lied  von
Antichrist  zu  Rom  vnd  seinen  Aposteln  2c.  Anno  XXiij
(1523):  „Von  erst  so  woll  wir  loben  —  Den  hochsten  got  so
zart“4)  2c.  —  20)  Spottlied  auf  Luther  und  die
Reformation,  von  1524:  „Nu  wil  ji  hören  een  unge  gedicht,
—  Wat  de  Lutterschen  hebben  ohtgericht  ?“/50)  2c.  —  21)  Die
Heiligsprechung  Benno's,  Bischoffs  zu  Meißen  (7  1107,
canonisirt  1524);  eigentlich  eine  Entgegnung  der  damals  erschienenen
  Schrift  Luther's:  „Wider  den  neuen  Abgott  und  alten

(nicht  täglichen)  Denkwürdigkeiten  aus  der  sächsischen  Geschichte  von  K.  A.
Engelhardt  1.  Bd.  S.  101.

*42)  Büsching's  Wöchentliche  Nachrichten  für  Freunde  der  Geschichte  des
Mittelalters.  Bd.  I.  S.  28  ff.  —  Soltau  S.  164  ff.  —  Pescheck's  Beiträge
zur  Ober=  und  Niederl.  Gesch.  Thl.  1.  S.  136.  .

24)  Preusker  Blicke  in  die  Vaterländische  Vorzeit.  III.  Band.  S.  209.

45)  Soltau  a.  a.  O.  S.  251.

465)  Ein  deutsches  Salve  regina,  Prosa  aus  dem  14.  Jahrhundert  nach
Art  der  Sequenz  de  beala  virgine,  in  der  vierten  oder  hypophrygischen  Tonart,
  ist:  „Gande  Mater  luminis,  duam  divini  numinis  visilavit  gracia  maria.“
2c.  Die  schönste  dieser  Prosen  ist  der  Cantus  de  Domina  post  cantum  Aaliz.
—  „Flos  pudicilic,  aula  mundicic“  elc.  —  Die  allergewöhnlichste  war  aber
das  Salve  regina  von  Heinrich  von  Laufenberg:  „Bis  gruß  maget
reine,  kuniginn  bist  alleine,  aller  welt  gemeine.“  2c.

47)  Soltau  S.  257  ff.,  auch  Gräter,  Braga  und  Hermode  IV.  Band,
2.  Abth.  S.  98  ff.

48)  Soltau  S.  264  u.  Luth.  Schr.  Jena.  Ausg.  VIII.  Thl.  Bl.  370  (0)  f.

19  Soltau  S.  268  ff.

50)  Aus  Joh.  Berkmann's  Chronik  von  Mohnike  und  Zober.  Stralsund,
1833.  S.  227  ff.  abgedruckt  bei  Soltau  S.  278  ff.
        <pb n="300" />
        297

—  —

Teuffel,  der  zu  Meißen  soll  erhoben  werden“  —:  „Benno  Du
vil  heiliger  Man  —  Durch  Dich  hot  got  vil  wunder  getban“  2c.
—  22)  Ein  schen  lied  wie  es  in  gautzem  teutzschen  landt
mit  den  bauern  ergangen  ist  —  im  thon:  es  geet  frischer
summer  daher,  do  wert  ir  hören  newe  mer.“  —  „Ir  herren
wollt  jr  schweygen  still  —  Vud  hören  was  ich  singen  will“  5)),
und  23)  Ein  lied  von  der  Belegerung  der  löblichen
Statt  Leipzig  von  dem  Churfürsten  Hertzog  Hanß  Friderich,
nachdem  er  vom  Keoser  heimlich  abgezogen,  in  Thüringen  und
Meißen  kam,  Anno  1547.  Im  thon:  Es  geht  ein  frischer  Sommer
  daher  2c.:  „Nun  wollen  wir's  aber  heben  an,  —  Wie  wir  das
selbst  gesehen  han,“  52)  2c.  —

Zu  den  Volksliedern  gehören  aber  auch  die  alten  Tanzlieder,
  eine  Unzahl  alter  Soldaten-,  Hirten=  und  Jägerlieder,
  die  Bergreihenliederss),  sowie  die  Handwerkslieder,
  besonders  die  sogenannten  Lob-,  Ruhm=  und  Ehrenlieder
  der  Handwerker,  die  zum  Theil  noch  im  Munde  des
Volks  leben.  Eben  so  hat  sich  schon  sehr  frühe  die  Tonkunst  in
Kinder=  und  Ammenliedern  versucht,  welche  bald  Mährchen,
bald  geschichtliche  Thatsachen  zum  Sajet  gewählt  haben;  wer  kennt
nicht  den  „Ringel-Rosenkranz“  und  „Die  merseburger  Brücke  ist
zerbrochen“,  sowie  „Enchen,  Tenchen,  Gänseschnabel“,  von  denen
wir  jedoch  später  mehr  zu  erzählen  gedenken.  —

Was  ferner  die  eigentliche  Ausbildung  des  Kirchengesanges
  zum  Choral  betrifft,  so  ist  zu  erwähnen,  daß  der
Laie  im  Mittelalter  eigentlich  nur  auf  die  Beobachtung  der  Ceremonieen
  angewiesen  war  und  daß  nur  bei  hohen  Festen  derselbe
in  die  Prosen  und  Sequenzens")  mit  einzustimmen  pflegte.
Ende  des  15.  Jahrhunderts  schuf  man  daher  auch  Lieder  oder
eine  Art  von  Chorälen,  die  wechselsweise  lateinische  und  deutsche
Strophen  hatten.  Besonders  soll  der  bekannte  Peter  von  Dresden,
  der  nach  dem  Jahre  1413  aus  Prag  zurück  nach  Zwickau

51)  Aufseß  Anzeiger  1833.  S.  177,  auch  Soltau  S.  307  ff.

52)  Bei  Hortleder  K.  K.  Maj.-Handlung  2c.  des  deutschen  Kriegs.
Bd.  II.  S.  402  ff.  und  ein  ähnliches  S.  394  ff.  (2.  Ausg.  S.  527  ff.),  auch
bei  Soltau  S.  377  ff.  Hierber  gehört  auch  der  gleichzeitige  Gassenhauer:
„Da  Leipzig  vor  Leipzig  lag  —  Das  macht,  daß  Leipzig  bleibt  nach  —
Wär  ’Leipzig  nicht  vor  Leipzig  kommen  —  so  wäre  Leipzig  bald  genommen“.

52)  Gräter  in  Bragur  Bd.  1.  S.  335  hat  „zwen  Schöne  Bergkreyen
newlich  zusam  gebracht.  Der  erst  Wol  auf  ir  guten  gesellen  Auff  sankt
Annaberg  wol  feine  die  stadt,  der  ander,  herzlich  thut  mich  erfrewen“  2c.
gedruckt  zu  Nürnberg  durch  Christoph  Gutknecht,  abdrucken  lassen.

54)  Unter  Sequenz  versteht  man  eigentlich  1)  den  Gesang,  unter  welchem
  der  Messener  die  Monstranz  vor  dem  Altare  umdreht  und  den  Vers:
Ecco  panis  Angelorum  2c.  anstimmt;  2)  das  Hauptlied  oder  Prosa  zwischen
der  Vorlesung  der  Epistel  und  des  Evangeliums,  und  endlich  3)  eine  Art
Hymnus,  der  ehemals  nach  dem  Graduale  oder  der  Vesper  gesungen  ward.
—  Auch  sind  Prosen  und  Sequenzen  die  Hymnen  an  den  Hauptfesten.
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        298
gekommen  sein  soll  22),  dergleichen  Choräle  gemacht  haben.  So
soll  namentlich  das  Weihnachtslied:  „In  dulci  jubilo,  Nun  singet
und  seid  froh,  denn  unsers  Herzens  Wonne  liegt  in  praesepio,
und  leuchtet  als  die  Sonne  in  matris  gremios“  36)  2c.,  sowie
auch  das:  „Puer  natus  in  Bethlebem,  deß  freuet  sich  Jerusalem,
Halleluja  1“  2c.  und:  „Quem  Pastores  laudavere,  den  die  Hirten
lobten  sehre,  Quibus  Angeli  dixere,  und  die  Engel  noch  viel  mehre,
Absit  nobis  jam  timere,  Fürchtet  Euch  nicht  ihr  Hirten  mehre,
Natus  est  Rex  gloriae,  Cuch  ist  gebor'n  ein  König  der  Ehrn“  2c.  57)
von  ihm  herrühren.  —  Die  eigentliche  Entstehung  des  Chorals  ist
aber  wohl  am  Meisten  in  den  geistlichen  Schauspielen  des  Mittelalters
  zu  suchen,  wo  der  Chor  gewöhnlich  in  deutschen  oder  halb
lateinischen  Liedern  respondirte.  Auch  scheinen  bereits  aus  den
altclassischen  Hymnen,  sowie  den  jüdischen  Psalmen  die  ersten
Choräle  entstanden  und  somit  in  das  spätere  Mittelalter,  wo  die
Muttersprache  die  Oberhand  über  das  Lateinische  allmälig  gewann,
  übergegangen  zu  sein  s8).  Ja,  es  ist  angenommen  wor-"55)

  Nach  Schmidt  in  der  Zwickauer  Chronik  u.  A.  soll  Peter  v.  Dr.
1422  Rector  der  Schule  zu  Zwickau  gewesen  sein  und  früher  zu  Dresden,
Meißen  und  Chemnitz  dasselbe  Amt  verwaltet  haben.  Johann  von  Drandorf
  gesteht  ein,  daß  er  seine  Studien  in  Dresden  unter  P.  v.  D.  gemacht.
Doch  scheint  sein  bisher  angegebenes  Todesjahr,  1440,  wohl  nicht  das  richtige
  zu  sein,  eben  so  wenig  der  Ort  Zwickau,  da  Drandorf  in  seinem  Verhöre
  Aeußerungen  thut,  aus  denen  hervorgehen  kann,  daß  P.  v.  D.  bereits
vor  1425  zu  Prag  verstorben  war.  Zweifel  erregt  jedoch  der  Bericht,  daß-P.
  v.  D.,  um  die  Lieder  in  deutscher  Sprache  immer  mehr  geltend  zu
machen,  sich  an  den  Papst  gewendet  und  es  endlich  durch  Bitten  und  Vorstellungen
  bei  diesem  dahin  gebracht  habe,  daß  er  unter  der  Bedingung,
lateinische  und  deutsche  Strophen  in  seinen  Hymnen  zu  vereinen,  die  Einführung
  derselben  gestattet  erhielt.  Dem  widersprechen  auch  schon  die  alten
deutschen  Choräle  und  Antiphonieen,  sowie  sogar  sehr  alte,  deutsche  Prosen
und  Sequenzen.  Endlich  soll  von  unserm  P.  auch  das  Lied:  „ln  natali
Domini“  (Görlitzer  Gesangb.  Thl.  1.  S.  56  u.  106  verschieden)  und:  „Nobis
  est  natüs  hodie“  (Nürnberger  Gesangb.  S.  309,  Ausg.  1623)  herrühren.

56)  Selbst  die  Grabinschrift  Friedrichs  des  Streitbaren  soll  ebenfalls
in  macaronischen  Versen  abgefaßt  gewesen  sein:  „Hie  leit  ein  vürste  löbelich,/quem
  vulgus  flebile  plongit,  von  Misen  Marcgraf  Friederich,  cujus  in-Signia
  pangit.“

51)  Vgl.  Hoffmann's  Geschichte  des  Kirchenliedes  1832,  wonach  letzteres
schon  vor  Peter  von  Dresden  vorhanden  war.

28)  Die  ersten  für  den  kirchlichen  Gebrauch  gedichteten  und  componirten
Gesänge  sind  verloren  gegangen.  Erst  aus  dem  4.  und  5.  Jahrhundert  sind
noch  die  von  Ambrosius,  Prudentius  2c.  vorhanden.  Um  den  eigentlichen
  Kirchengesang  machte  im  6.  Jahrhundert  sich  erst  Gregor  der
Große  verdient.  Der  allgemeine  Kirchengesand.  erhielt  sich  im  Mittelalter
nur  in  den  Antiphonieen.  Der  eigentliche  Begründer  dieses  Wechselgesangs
  ist  der  Mailändische  Erzbischof  Ambrosius,  wiewohl  schon  früher  in  der
christlichen  Gemeinde  Etwas  ähnliches  vorhanden  war;  denn  schon  Plinius
spricht  von  der  Gewohnheit  der  Christen,  einen  Lobgesang  auf  Christus
wechselsweise  zu  singen.  Die  größeren  Antiphonieen  wurden  von  der  Gemeinde
  allein  gesungen.  Aus  diesen  Wechselgesängen  entstanden  in  der  pro-
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        299

—  —.  —

den,  daß  bereits  Bischof  Benno  von  Meißen,  der  1107  starb,
die  Lieder:  „Ein  Kindelein  so  löbiglich“/  2c.  und  „Der  Tag  der  ist  so  freudenreich“’
  2c.  für  den  Kirchengesang  (wohl  lateinisch  2)  geschaffen  habe.—
Das  schöne  kräftige  Osterlied:„Christ  ist  erstanden“  war  bereits
im  13.  Jahrhunderte  in  unsern  Gegenden  bekannt,  wie  ebenfalls
das  Wallfahrerlied:  „In  gotes  namen  varen  wir“  2c.,  so
auch  der  Lobgesang  auf  die  Maria:  „Ave  morgensterne  —  irleuchte
  vns  mildiclich  —  wir  dienen  Dir  so  gerne  —  irhöre  vns
genädiclich““  2c.,  sowie  das  höchst  kindliche  Osterlied:  „Ez  giengen
dri  Fräulin  also  fruo“  2c.  und  endlich  das:  „Dies  est  laetitige,
duam  pastores  laudavere“  2c.  bereits  im  14.  Jahrhunderte,  wie  auch
die  deutsche  Uebersetzung  davon:  „Der  Tag  der  ist  so  freudenreich,
  den  Hirten  lobten  sere“,  mögen  bereits  im  Anfange  des
15.  Jahrhunderts  59)  aufgekommen  sein,  doch  ohne  daß  uns  die
Componisten  bekannt  sind.  —  Außerdem  war  schon  im  10.  Jahrhundert
  der  Choral:  „Christe,  du  Lamm  Gottes“  2c.,  im  12.  Jahrhundert
  die  Choräle:  a)  „Christ  fuhr  gen  Himmel“  2c.  —  b)  „Nimm
von  uns  Herre  Gotte“  2c.  c)  „Verleih'  uns  Frieden“  2c.  und  d)  „Die
Litannei“  bekannt,  sowie  im  13.  Jahrhunderte:  „Nun  bitten  wir
den  heiligen  Geist“  2c.  —  im  14.  Jahrhundert:  „Christus,  der  uns
selig  macht“  2c.  und  endlich  im  15.  Jahrhunderte  die  Choräle:
a)  „Gelobet  seist  Du,  Jesu  Christ“  2c.—  b)  „Gott  der  Vater  wohn“
uns  bei“  2c.  —  c)  „Komm  heiliger  Geist,  Herre  Gott“  2c.  —
d)  „Mitten  wir  im  Leben  sind“  2c.  —  e)  „Sei  Lob  und  Ehr'’  dem
höchsten  Gut“  2c.  und  t)  „Singen  wir  aus  Herzensgrund“  2c.  bereits
im  Volke  bekannt.  —  Vorzüglich  wurde  aber  der  Choral  durch
Luther  gepflegt,  nachdem  nämlich  zu  Ende  des  15.  Jahrhunderts
  der  Laie  gänzlich  vom  Kirchengesange  ausgeschlossen  und
der  Cultus  ihm  immer  unverständlicher  geworden  war.  Ja,  Luther
wirkte  grade  dadurch,  daß  er  die  Laien  wieder  für  den  Cultus
in  eigene  Thätigkeit  setzte  und  ihnen  in  der  Muttersprache  Kirchengesänge
  60)  gab,  am  Meisten  auf  die  Gemüther,  weshalb  auch

testantischen  Kirche  die  Intonationen.  Die  vier  ersten  von  Ambrosius
in  die  Kirche  aufgenommenen  Töne  hießen  in  der  Folge  die  aulbemicge,  denen
Gregor  um  600  die  vier  plagales  beifügte.  Ueberhaupt  muß  Gregor  für
den  Begründer  der  musikalischen  Schulen  für  die  Kirche  angesehen  werden.
—  Unter  seinen  Nachfolgern  war  es  besonders  Papst  Vitalianus  (657  bis
673),  der  sich  gleichfalls  für  die  Ausbildung  des  Kirchengesanges  abmühte  und
denselben  besonders  durch  die  Einführung  der  Wasserorgeln  in  die  Kirche
zu  unterstützen  strebte.  —  Die  acht  sogenannten  Kirchentöne  (authemicae  et
plagales)  wurden  endlich  noch  um  vier  vermehrt,  als  man  auf  jeder  Stufe
der  diatonischen  Grundleiter,  die  eines  tonischen  Dreiklangs  fähig  war,  eine
Tonleiter  baute.

59  Vgl.  auch  Preusker,  Blicke  in  die  vaterländische  Vorzeit.  III.  S.  211  ff.

60)  Luther  gab  sein  erstes  deutsches  Gesangbuch  1524  heraus,  welches
aus  acht,  vorher  auf  einzelne  Blätter  gedruckten  Liedern  bestand;  die  zweite
Ausgabe  1525,  war  mit  acht  Liedern  vermehrt,  die  drilte  Ausgabe  enthielt
40  und  eine  spätere  63  Gesänge,  die  theils  von  Luther  selbst  gedichtet  und
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        300

der  Jesuit  Adam  Coutzen  noch  100  Jahre  nach  Luther  sich
zu  der  Aeußerung  veranlaßt  fühlte,  daß  „Luther's  Kirchenlieder
  mehr  Seelen  getödtet,  als  seine  Predigten
und  Schriften“,  was  auch  der  Karmeliter  Thomas  bestätigt.
  Als  lutherische  Originallieder  sind  zu  erwähnen:  „Vom
Himmel  kam  der  Engel  Schaar“  2c.  —  „Erhalt  uns,  Herr,  bei
Deinem  Wort“  2c.  —  „Vom  Himmel  hoch  da  komm  ich  her“  —
„Christ  lag  in  Todesbanden“  2c.  —  „Jesus  Christus  unser  Heiland,
der  den  Tod  überwand“  2c.  und  „Nun  freut  euch,  lieben  Christen
g’'mein“  2c.  —  Zu  den  biblischen  Liedern  Luther's,  die  eigentlich
aus,  den  Psalmen  2c.  entstanden  sind,  gebören  aber:  „Eine  feste
Burg  ist  unser  Gott“  2c.“  nach  dem  46.  Psalm:  —  „Es  woll’  uns
Gotk  genädig  sein“  2c.  nach  dem  67.  Psalm,  —  „Aus  tiefer  Noth
schrei  ich  zu  Dir“,  nach  dem  130.  Psalm,  —  „Vater  unser  im  Himmelreich“
  2c.  nach  Lucas  XI.,  V.  2.,  —  „Mit  Fried’  und  Freud'
ich  fahr'  dahin“  2c.,  Nnach  Luc.  2.,  —  „Ach  Gott,  vom  Himmel
sieh'  darein“  2c.  nach  dem  12.  Psalm,  —  „Es  spricht  der  Unweisen
  Mund“  2c.,  nach  dem  14.  Psalm,  —  „Wär'  Gott  nicht  mit
uns  diese  Zeit“  2c.,  nach  dem  124.  Psalm,  —  „Wohl  dem,  der  in
Gottes  Furcht  steht“  2c.,  nach  dem  128.  Psalm,  und:  „Sie  ist  mir
lieb,  die  werthe  Magd“  2c.,  nach  der  Offenbar.  Joh.,  —  Als
von  Luther  nur  verbesserte  und  erweiterte  Kirchenlieder  61)  sind
aber  anzuführen:  „Gelobet  seist  Du,  Jefus  Christ“  2c.  —  „Komm
heiliger  Geist,  Herre  Gott“  2c.  —  „Nun  bitten  wir  den  heiligen
Geist“  2c.  —  „Mitten  wir  im  Leben  sind“  2c.  —  „Dies  sind  die
heiligen  zehn  Gebot“  2c.  —  „Mensch,  willst  Du  leben  seliglich“
2c.  —  „Gott  der  Vater  wohn'  uns  bei“  2c.  —  „Gott  sei  gelobet
und  gebenedeyet“  2c.  und  endlich  das  Abendmahlslied:  „Jesus
Christus  unser  Heiland“  ꝛc.,  dem  ein  Lied  des  Joh.  Huß  als
Vorbild  diente.  —  Die  von  Luther  aus  dem  Lateinischen  übersetzten
  Kirchenlieder  sind  aber  folgende:  „Wir  glauben  all'  an
einen  Gott“  2c.  —  „Nun  komm',  der  Heiden  Heiland“  2c.  —
„Komm  Gott  Schöpfer,  heiliger  Geist“  2c.  —  Herr  Gott,  Dich
loben  wir“  2c.  —  „Christum  wir  sollen  loben  schon“  2c.  und  „Der
Du  bist  drei  in  Einigkeit“  2c.  —  Endlich  werden  noch  die  Lieder:
„Laßt  uns  von  Herzen  singen  all't2c.  —  „O  Herre  Gott,  dein
göttlich  Wort“  2c.  u.:  „Wo  Gott  zum  Haus  nicht  giebt  sein’  Gunst“
2c.  Luthern  zugeschrieben,  wofür  jedoch  noch  der  Beweis  fehlt.  —
Die  Melodieen,  die  Luther  selbst  componirt,  sind:  „Mein  Gott,  ich
danke  herzlich“  2c.—  „Vom  Himmel  hoch,  da  komm  ich''2c.  —  „Jesus

componirt  (meist  auch  mit  Hilfe  Johann  Walthers)  oder  nur  von  ihm  verbessert
  oder  übersetzt,  theils  aber  auch  von  Luther's  Freunden  (siehe  weiter
unten)  verfertigt  waren.  Groll's  Luth.  geistl.  Lieder  nebst  dessen  Gedanken
über  die  musica.  Berlin.  1817.

61)  Die  Lieder  und  Melodieen:  „Nun  komm“,  der  Heiden  Heiland“  —
        <pb n="304" />
        301

Christus  unser  Heiland“  (A-moll)  2c.  —  „Vater  unser  imHimmelreich“
c.  —  „Nun  freut  euch,  lieben  Christen  g’mein“  ac.  —  „Aus  tiefer  Noth
schrei  ich  zu  dir“  2c.  —  „Eine  feste  Burg  ist  unser  Gott“'2c.  67)  —  „Mit
Fried'  und  Freud'’  fahr  ich  dahin“  2c.  —  „Es  wolle  Gott  uns  gnädig
sein“  2c.  —  „Jesus  Christus  unser  Heiland“/2c.  (O-moll)  —  „Wir  glauben
  All  an  einen  Gott“  2c.  —  „Ach  Gott,  vom  Himmel“'  2c.  —  „Es  spricht
der  Unweisen  Mund“  2c.  —  „Wär'  Gott  nicht  mit  uns“  2c.  —  und
„O  Herre  Gott,  dein  göttlich“  2c.  —  Verbessert  hat  Luther  aber
folgende  Melodieen:  „Christ  lag  in  Todesbanden“'2c.  —  „Erhalt'
uns  Herr,  bei  deinem  Wort“  2c.  —  das  Kyrie  —  „Gelobet  seist  du,
Jesus  Christ“  2c.  —  „Verleih  uns  Frieden“  2c.  —  „Gott  sei  gelobet“  2c.
—  „Dies  sind  die  heiligen  zehn  Gebot'"/2c.  —  und  „Nun  bitten  wir  den
heiligen  Geist“  2c.  3).  —  Gleichzeitig  oder  unmittelbar  nach  Luther
wirkten  aber  als  Dichter  und  Componisten  für  den  Kirchengesang
vor  Allen  sein  Freund,  der  „Componista  musice“,  wie  ihn  Luther
meist  nennt,  Johannes  Walther,  chursächsischer  Capellmeister,
sowie  Mag.  Joh.  Mathesius  64);  von  diesem  ist  besonders  das
schöne  Morgenlied:  „Aus  meines  Herzens  Grunde“  2c.  —  Ferner
Johann  Kohlros,  s5)  besonders  durch  die  Lieder:  „Alles  ist
an  Gottes  Segen“  2c.  —  und  „Ich  dank  dir,  lieber  Herre“  2c.;  —
Dr.  Paul  Eber  66)  durch  die  Lieder:  „Wenn  wir  inhöchsten  Nöthen
sein"  2c.  —  „Herr  Jesus  Christ,  wahr'  Mensch  und  Gott“  2c.  —  und
„Helft  Gottes  Güte  preisen“  2c.;  —  Nicolaus  Hermann#r)
durch  die  Lieder:  „Lobt  Gott  ihr  Christen  alle  gleich“2c.  —  „Wenn  mein
Stündlein  vorhanden  ist“  2c.  —  „Die  helle  Sonne  strahlt  herfür“  2c.

„Herr  Gott,  Dich  loben  wir“  und  „Komm,  Gott  Schöpfer,  heiliger  Geist“
werden  eigentlich  dem  Ambrosius,  Erzbischof  zu  Mailand,  zugeschrieben.

62)  Componirt  zu  Coburg  im  Juni  1530.

63)  So'kann  man  Luthern  wohl  auch  das  Lied  zuschreiben,  das  gewöhnlich
  der  Königin  Maria  von  Ungarn,  Schwester  Karls  V.,  die  1558  in  Spanien
  starb,  zugeschrieben  wird,  von  dem  die  letzte  Strophe  also  lautet:

„All“  Ding'  ein  Weil!  Ein  Sprichwort  ist,

Herr  Jesu  Christ,

Du  wirst  mir  steh'n  zur  Seiten,

Und  sehen  auf  das  Unglück  mein,

Als  wär'  es  dein,

Wenn's  wider  mich  wird  streiten,

Muß  ich  denn  dran

Auf  dieser  Bahn?

Welt,  wie  du  willt,

Gott  ist  mein  Schild,

Der  wird  mich  wohl  bereiten.“
1526  hatte  wenigstens  Luther  nach  dem  Tode  ihres  Gemahls,  Ludewig,  vier
Trostpsalmen  an  sie  ergehen  lassen,  und  sie  zeigte  sich  stets  als  eine  eifrige  Anhängerin
  der  Reformation.

64)  Geboren  zu  Rochlitz  1504,  gestorben  als  Pfarrer  zu  Joachimsthal  1565.

65)  Starb  1558.  ·

TÄGeborenzuKitzingen1511,warMelanthonsFamulusundstarb
1569alsGen.-Superint.u.Prof.zuWittenberg.

")Starb1561alsCantorzquachimsthaL

—
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        302

—  „Hinunter  ist  der  Sonnenschein“  2c.  —  „Bescher'  uns  Herr
das  täglich'  Brot“  2c.  —  „Erschienen  ist  der  herrlich'  Tag“  2c.  —
und  „O  Gott,  der  du  den  Himmel  ganz“  2c.;  —  Dr.  Justus  Jonas,
  68)  durch  seine  Bearbeitung  des  124.  Psalms:  „Wo  Gott
der  Herr  nicht  bei  uns  hält“  2c.  —  die  Luthern  so  sehr  gefiel,
und  auch  noch  dadurch,  daß  er  den  4.  und  5.  Vers  zu  Luthers
Liede:  „Erhalt“  uns  Herr“  2c.  hinzufügte;  —  Johann  Friedrich
  I.,  Kurfürst  von  Sachsen,  der  sogar  auch  noch  in  seiner
Gefangenschaft  ein  geistliches  Lied  dichtete  und  componirte,  dessen
zwei  letzten  Verse  wir  als  Beleg  für  sein  gläubiges  Herz  und
gottergebenes  Gemüth  hier  mittheilen  wollen:
„Wie's  Gott  gefällt,  so  läuft's  hinaus,

Ich  lass'  die  Vöglein  sorgen.

Kommt  mir  das  Glück  heut  nicht  zu  Haus,

So  wird  es  doch  sein  morgen.

Was  mir  ist  b'schert,

Bleibt  unversehrt,

Ob  sich's  schon  thut  verziehen.

Dank'  Gott  mit  Fleiß,

Solls  sein,  so  sei's!

Er  wird  mein  Glück  wohl  fügen.“

„Wie's  Gott  gefällt,  so  nehm’  ich's  an,

Will  um  Geduld  nur  bitten.

Er  ist's  allein,  der  helfen  kann,

Und  wenn  ich  schon  wär'  mitten

In  Angst  und  Notb,

Läg'’  gar  im  Tod:

Kann  er  mich  wohl  erretten,

Gewalt'ger  Weis'

Soll's  sein,  so  sei's!

Ich  gewinn's,  wer  nur  will  wetten.“

Ferner  ist  noch  zu  erwähnen  Urban  Laughaus,  65)  wegen
seines  Liedes:  „Laßt  uns  Alle  fröhlich  sein“  2c.  —  Johann
Schneesing,  10)  wegen  des  Liedes:  „Allein  zu  dir,  Herr  Jesu
Christ“  2c.  —  Wolfgang  Heinz,  11)  wegen  des  Liedes:  „Christ,
unser  Herr  zum  Jordan  kam“  2c.  —  Wolfgang  Dachstein,  12)
wegen  des  Liedes:  „An  Wasserflüssen  Babylon“  2c.  —;  Herrmann
Fink,  13)  durch:  „Was  mein  Gott  will,  gescheh'’  allzeit“  —
Anton  Scandelli,  7/)  durch:  „Lobet  den  Herrn,  denn  er“  2c.
—  und  Joachim  von  Burck,  15)  durch  die  Lieder  und  Me-68)

  Geboren  5.  Juni  1493  zu  Nordhausen,  gestorben  9.  Oct.  1555  als
Gen.-Super.  zu  Eisfeld;  Luthers  steter  Begleiter.

s9)  Diaconus  zu  Glauchau  1554.  «

70)chiomnsusgenannt,PredigerzuFriemarbeiGotha1534,starb1597.,

")Organistt?)i.J.1520.  J  «

72)Um1531sPredigerzuMagdeburg.

73)  Um  1558  Mufiker  zu  Wittenberg.

!1)  Starb  1580  als  Capellmeister  zu  Dresden.

15)  Starb  1589  als  Cantor  zu  Mühlhausen.
        <pb n="306" />
        303

lodieen:  „Herr,  ich  habe  mißgehandelt“  2e.  —  „Jesn,  meines  Herzens
  Freund“  2c.  —  „Aus  der  Tiefe  rufe  ich“  2c.  —  und:  „Du
Friedensfürst,  Herr  Jesu  2c.“  —  sowie  endlich  Nicolaus  Selnecker,
  15)  durch  die  Lieder:  „Ach  Gott,  wie  manches  Herzeleid“
  2c.  —  „Singen  wir  aus  Herzensgrund“  2c.  —  „O  Jesu
Christ,  du“  2c.  —  „Uch  bleib  bei  uns“  2c.  —  und  angeblich:
„Herr  Christ,  der  ein'ge  Gottes'“/  2c.  —

Luthers  Gedanken  über  die  Musik  im  Allgemeinen  und  die  geistliche
Ton=  und  Dichtkunst  im  Besondern  waren  übrigens  folgende:

Die  Musica  ist  eine  schöne  herrliche  Gabe  Gottes  und  nahe  der
der  Theologia.  Ich  wollte  mich  meiner  geringen  Musica  nicht  um
was  Großes  verzeihen.  Die  Jugend  soll  man  stets  zu  dieser  Kunst
gewöhnen,  denn  sie  macht  feine  geschickte  Leute.

Musica  ist  die  halbe  Disciplin  und  Zuchtmeisterin,  so  die  Leute
gelinder  und  sanftmüthiger,  sittsamer  und  vernünftiger  macht.

Schon  König  David  preist  den  Gesang  der  Vögel.  Aber  was
soll  ich  sagen  von  des  Menschen  Stimme,  gegen  welche  alle  andere
Gesänge  Klang  vnd  Laut  gar  nicht  zu  rechnen  sind?  —  Denn  dieselbige
  hat  Gott  mit  einer  solchen  Musica  begnadigt,  daß  auch  in  dem
einigen  seine  überschwängliche  vnd  vubegreifliche  Güte  ond  Weisheit
nicht  kann,  noch  mag  verstanden  werden.“

„Musica  ist  aller  Bewegung  der  menschlichen  Herzen  (von  den
unvernünftigen  Thieren  will  ich  jetzt  nichts  sagen)  eine  Regiererin,
durch  welche  oftmals  die  Menschen,  gleich  als  von  ihrem  Herrn  regiert
und  überwunden  werden.  Denn  nichts  auf  Erden  krästiger  ist,  die
Traurigen  fröhlich,  die  Fröhlichen  traurig,  die  Verzagten  herzhafftig  zu
machen,  die  Hoffärtigen  zur  Demuth  zu  reitzen,  die  hitzige  vnd  übermäßige
  Liebe  zu  stillen  vnd  zu  dämpfen,  den  Neid  vnd  Haß  zu  mindern.
  Dieselbigen  Bewegungen  des  Gemüths  im  Zaume  zu  halten  vnd  zu
regieren,  ist  nichts  kräftiger  denn  die  Musica.  Ja  der  heilige  Geist
lobet  und  ehret  selbst  diese  edle  Kunst,  als  seines  eignen  Amtes  Werkzeug.
  —  Daß  das  geistliche  Liedersingen  gut  vud  Gott  angenehm  sei,
achte  ich,  sei  keinem  Christen  verborgen,  dieweil  Jedermann  nicht  allein
die  Exempel  der  Propheten  vnd  Könige  (die  mit  Singen  vnd  Klingen,
mit  Dichten  ond  allerlei  Saitenspiel  Gott  gelobt  haben),  sondern  auch
solcher  Brauch,  sonderlich  mit  Psalmen,  gemeiner  Christenheit  von  Anfang
  kund  ist  (1.  Corinth.  14,  26  u.  Coloss.  3,  16.)  —  Demnach
habe  ich  auch  samt  etlichen  Andern  zum  guten  Aufang  vnd  Ursach  zu
geben  denen,  die  es  besser  vermögen,  etliche  geistliche  Lieder  zusammenbracht,
  das  heilige  Evangelium,  so  jetzt  von  Gottes  Gnaden  aufgegangen
  ist,  zu  ireiben  ond  in  Schwang  zu  bringen.  Und  sind  dazu.
auch  in  vier  Stimmen  gebracht,  nicht  aus  andrer  Ursach,  denn  daß
ich  gern  wollte,  daß  die  Jugend  der  fleischlichen  Gesänge  los  würde,

ꝛe)  Starb  1592  als  Superint.  zu  Leipzig.
        <pb n="307" />
        304

vnd  an  derselbigen  Statt  etwas  Heilsames  lernte,  vnd  also  das  Gute
mit  Lust,  wie  den  Jungen  gebührt,  einginge.  —  Auch  daß  ich  nicht
der  Meinung  bin,  daß  durchs  Evangelium  sollten  alle  Künste  zu  Boden
  geschlagen  werden  vnd  vergehen,  wie  etliche  Abergeistliche  vorgeben,
sondern  ich  wollte  alle  Künste,  sonderlich  die  Musica,  gern  sehen  im
Dienste  deß,  der  sie  gegeben  vnd  geschaffen  hat.“  —

Schon  auf  der  Schule  trieb  Luther  eifrig  die  Musik.  Er
übte  mit  seiner  kräftigen,  jugendlichen  Stimme  den  Gesang,  ver—
diente  dadurch  sogar  als  Currendeschüler  sein  Brot  und  zog  oft
durch  seinen  schönen  Gesang  auf  der  Straße  die  Aufmerksam—
keit  der  Vorübergehenden  auf  sich.  Als  Mann  ward  er  ein  treuer
Freund  und  eifriger  Jünger  der  Tonknnst  und  endlich  sogar  ihr
mächtigster  Beschützer  und  kräftigster  Wortredner,  wie  wir  bereits
sahen.  Aber  auch  der  Instrumentalmusik  war  er  hold;  denn  er
blies  ziemlich  gewandt  die  Flöte  und  wiewohl  er  auch  etwas  das
Spinett  spielte,  auch  schon  das  Clavier  (oder  Claviercymbel,
auch  Clavicytherium)  kannte,  war  dennoch  namentlich  das  Lautenspiel
  seine  größte  Leidenschaft.  Oft  und  nachhaltig  tröstete
ihn  diese  Freundin  in  der  Noth  und  Sorge  durch  sein  ganzes
Leben  und  hielt  ihn  in  den  größten  Stürmen  aufrecht.  Selbst
die  Nacht,  die  dem  wichtigsten  Momente  seiner  Laufbahn,  dem
verhängnißvollen  Tage  zu  Worms  voranging,  brachte  er  wachend
am  offenen  Fenster  mit  der  trauten  Lante  im  Arme  stehend  zu,
betrachtete  in  Gedanken  vertieft  und  dann  und  wann  Accorde  anschlagend
  den  gestirnten  Himmel,  von  wo  aus  er  seine  einzige
Hilfe  erwartete  und,  als  er  endlich  ermuthigt  sich  fühlte,  griff
er  behende  in  die  Saiten  seines  befreundeten  Lantenspiels  und
sang  Horazens  Ode  7:

Justlum  el  lenacem  propositi  virum,
Non  eivium  ardor  pravg  jubentium,
Non  vallus  instantis  tyranni

Mente  quatik  solida  78)  etc.

Ja,  Luther  hatte  eine  so  große  Gabe  zum  Gesange  und  zur
Liedercomposition,  daß  ihn  alle  seine  Zeitgenossen  schon  deshalb
wahrhaft  verehrten.  Er  sang  auch  so  gern,  daß  er  auf  seinen
Reisen  im  Lande  die  geschicktesten  Sänger  des  Orts  kommen  ließ,
um  mit  ihnen  zu-musiciren,  und  er  brachte  so  manchen  Nachmittag
  mit  dem  Gesange  geistlicher  Motetten  hin,  unter  denen  ihn

19)  Auch  die  Alten  waren  seine  Freunde;  Griechenland's  und  Rom's
Dichter  waren  oft  die  Würze  seiner  Mußestunden.
7#)  Nach  der  Uebersetzung  von  Voß:
Wer,  Gutes  wollend,  männlich  beharrt  im  Sinn,
Kein  Bürger-Aufruhr  Böses  verlangender,
Kein  Grimmesdroh'n  im  Herrscherantlitz
Rückt  ihm  den  felsigen  Muth.
        <pb n="308" />
        305

die  seines  Freundes  Senfl  19)  besonders  am  Meisten  werth  waren.
  —  Seine  Hauptberather  bei  allen  musikalischen  Unternehmungen
  waren  aber  ganz  besonders  die  Kapellmeister  Konrad
Rumpf  so)  und  Joh.  Walther  §1,  und  mit  beiden  unternabm
  er  auch  die  Schöpfung  der  deutschen  Messe.  —  Ebeuso
machte  er  im  Vereine  mit  diesen  Minnern  die  ersten  Versuche,  auf  den
sächsischen  Stadtschulen  die  Cantoreien  besser  zu  gestalten  und
ihnen  eine  musikalischere  Tendenz  zu  geben.  Selbst  die  Anstellung
der  -tadtzinkenisten  wargleichfalls  Luther's  Werk:  denn  aufseinen
  Antrieb  wurde  anbefohlen,  daß  die  Stadimusikamen  mit
Zinken  s)  und  Posaunen  von  den  Thürmen  des  Morgens
und  Abends  die  neuen  Choräle  bliesen.  —  Seine  innigste  Wärme
und  Begeisterung  für  die  Musik  spricht  sich  aber  besonders  in

79)  Ludwig  Senfl  war  zu  Ende  des  15.  Jahrh.  geboren,  und  zwar
nach  Walthers  Angabe  zu  Zürich,  nach  einem  seiner  Briefe  aber  zu  Basel,
und  starb  um  1555  zu  München.  Er  ist  eigentlich  der  Lieblingstonsetzer
Lutbers,  der  auch  eine  lateinische  Epistel  zum  Lobe  der  Musik  und  seines
  Freundes  Senfl  von  Coburg  aus  schrieb.  Ursprünglich  hatte  Senfl
schon  eine  gute  musikalische  Ausbildung  in  seiner  Jugend  genossen:  denn  er
war  Capellknabe  bei  der  kaiserlichen  Capelle  zu  Wien  gewesen,  ward  1530
Capellmeister  des  Herzogs  von  Baiern  in  München,  welcher  selbst  Senfl's
Werke  aufbewahren  ließ,  weshalb  sie  auch  noch  jetzt  im  Originale  in  der
Bibliothek  zu  München  vorhanden  sind.  Vorzüglich  war  er  im  Componiren
von  Messen,  Cantaten  und  „Muteiten“,  auch  Canons  und  geistlichen  wie
weltlichen  Liedern  berühmt,  wovon  die  „Cäcilia“  Bd.7  (1827)  S.  182,  mehre
Proben  geliefert  hat.  —

80)  Conrad  Rumpf,  von  Manchen,  wohl  fälschlich,  „Rupff“  genannt,
  war  gleichfalls  einer  der  vorzüglichsten  Beförderer  des  Choralgesangs,
und  Lutber  verdankt  ihm,  nächst  Walthern,  Vieles.  Er  hatte  um  1330  die
ersten  Melodieen  zur  deutschen  Messe  gemacht.  —

81)  Unstreitig  einer  der  verdien  kvollsten  Contrapunctisten  des  16.  Jahrhunderts.
  Mit  Rumpf  und  unter  Luthers  Mentorate  bearbeitete  er  nicht  nur
die  deutsche  Messe,  sondern  man  verdankt  ihm  auch  namentlich  das  erste
deutsche  lutherische  Gesangbuch  vier=  und  fünfstimmig  eingerichtet,  das  bei
G.  Rhaw  im  Jahre  1544  zu  Wittenberg  vollständig  erschien.  Uebrigens
hatte  er  großen  Einfluß  bei  Luther's  Motetten=  und  Liedercompositionen,
schrieb  mehre  Hymnen  und  die  Musik  zu  Luther's  Liede:  „Lob  und  Preis
der  löblichen  Kunst  Musika“  1538.  Bei  der  Zusammenkunft  mit  Rumpf  bei
Luther  in  Wittenberg  war  er  hauptsächlich  thätig,  und  durch  seine  musikalische
  Gewandtheit  und  reifliche  Ueberlegung  wirkte  er  nachhaltig  auf  den
kommenden  Zustand  und  die  möglichste  Verbesserung  des  Kirchengesangs  im
Allgemeinen,  wie  im  Besondern  bei  der  Berathung  über  die  acht  Kirchentöne,
  und  die  Einführung  des  deutschen  Gesanges  in  Kirche  und  Schule.
Von  Luther  sagt  er  unter  Andern:  „So  weiß  ich  und  zeuge  ich,  daß  der
heilige  Mann  Gottes  Lutherus  zu  der  Musika  im  Choral=  und  Figuralgesange
große  Lust  hatte,  mit  welchem  ich  gar  manche  liebe  Stund  gesungen  und
oftmals  gesehen,  wie  der  thewere  Mann  Gottes  Lutherus  vom  Singen  so
lustig  und  fröhlich  im  Geiste  ward,  daß  er  des  Singens  schier  nit  konnte
müde  und  satt  werden,  und  von  der  Musica  so  herrlich  zu  reden  wußte.“  —

s2)  Italienisch  Cornetto,.  Eins  der  ältesten  Instrumente,  es  bildet:
früher  die  Hauptstimme.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  4.  20
        <pb n="309" />
        306

seiner  Lobrede  auf  die  Musik  aus,  worin  es  unter  Andern
  heißt:

„Da  ich  von  Herzen  gerne  diese  schöne  und  köstliche  Gabe  Gottes,
die  fteie  Kunst  der  Musica,  hoch  loben  ond  preisen  wollt,  so  befinde
ich,  daß  dieselbe  also  viel  vnd  großen  Nutzen  hat,  vnd  alfo  eine  herrliche
  vnd  edle  Kunst  ist,  daß  ich  nicht  weiß,  wo  ich  dieselbe  zu  loben
anfahen  oder  aufhören  soll.  Erstlich  findet  man,  daß  diese  Kunst  von
Anfang  der  Welt  allen  vnd  jeglichen  Creaturen  von  Gott  gegeben,
denn  da  ist  nirgends  etwas  in  der  Welt,  daß  nicht  einen  Schall  und
Lant  von  sich  gäbe,  also,  baß  auch  die  Luft,  wenn  sie  durch  etwas
bewegt  önd  getrieben  wird,  ihre  Musica,  ihren  Klang  von  sich  giebt.
Zum  andern  ist  der  Thiere  vnd  sonderlich  der  Vögel  Musica,  Klang
vnd  Gesang  noch  viel  wunderbarlicher.  Ach  wie  eine  herrliche  Musica
ist  es,  damit  der  allmächtig  Herr  im  Himmel  seinen  Sangmeister,
die  liebe  Nachtigall,  sammt  ihren  jungen  Schülern,  ond  so  viel
tausend  Vögel  in  der  Luft  begnadet  hat,  da  ein  jedes  Geschlecht  seine
eigne  Art  und  Melodei,  seine  herrliche  siße  Stimme  vnd  wunderbarliche
  Coloratur  hat,  die  kein  Mensch  auf  Erden  begreifen  kann.  Wie
denn  auch  der  König  David,  der  köstliche  Musicus  selbst  spricht:  Auf
demselben  fitzen  die  Vögel  des  Himmels,  vnd  singen  vnter  den  Zweigen.
Was  soll  ich  aber  sagen  von  des  Menschen  Stimme,  gegen  welche  andere
  Gesänge,  Klang  und  Laut  gar  nicht  zu  rechnen  sind,  denn  es  haben
  sich  gelehrte  Leute  sehr  gemuhet,  dieses  wunderbare  Werk  vnd  Kunst
der  menschlichen  Stimme  zu  erforschen  und  zu  begreiffen,  wie  es  zugehe,
  daß  die  Lufft  durch  eine  solche  kleine  vnd  geringe  Bewegung  der
Zunge,  und  darnach  auch  noch  durch  eine  geringe  Bewegung  der  Kehle
oder  des  Halses,  also  auff  mancherley  Irt  vnd  Weise,  nachdem  er
durch  das  Gemüth  regiert  ond  gelenkt  wird,  auch  also  kräftig  ond  gewaltig
  Wort,  Laut,  Gesang  vnd  Klang  von  sich  geben  könne,  daß  sie
so  fern  vnd  weit  rings  herum,  von  Jedermann  unterschiedlich  gehört
ond  verstanden  wird!  —  Darum  will  ich-  Jedermann  vnd  sonderlich
den  jungen  Leuten  diese  Kunst  befehlen,  vnd  sie  hiemitt  vermahnt  haben,
däß  sie  sich  diese  köstliche,  nützliche,  fröhliche  Kreatur  Gottes  thewer,
lieb  vnd  werth  sein  Hseen-  durch  welches  Erkenntnuß  vnd  fleißige  Uebung
sie  zu  Zeiten  böse  Gedanken  vertreiben,  vnd  auch  böse  Gesellschafft  ond
Untugend  vermeiden  können.  Darnach,  daß  sie  sich  auch  gewöhnen,  Gott
den  Schöpfer  in  dieser  Kreätur  zu  erkennen  vnd  zu  loben  ond  zu
preisen.  Wer  aber  dazu  keine  Lust  noch  Liebe  hat,  vnd  durch  solch
lieblich  Wunderwerk  nicht  bewegt  wird,  das  muß  wahrlich  ein  grober
Klotz  seyn,  der  nicht  werth  ist,  daß  er  solche  liebliche  Musik,  sondern
das  wilde  Eselsgeschrey,  oder  der  Hunde  oder  Säue  Gesang  vnd
Musiea  höre.  —S83)

23)  Vor  Allem  hät  auch  Luther  seine  Begeisterung  für  die  Musik  in
seiner  Vorrede  zum  Choralbuche  ausgedrüctt.  dazu  Zeibichii  Selecha
historiae  vilae  et  mortis  M.  Lutheri.  Wütenb.  1746.
        <pb n="310" />
        307

—

Eben  so  sagt  er,  auf  die  aemachten  Eiuschränkungen  in  dem
Aufwande  für  die  Musik  am  kurfürstlichen  Hofe  hindeutend,  und
die  Herzöge  von  Baiern  als  Muster  aufstellend,  an  einer
andern  Stelle:  "

„Ettlich  von  Adel  vnd  Scharrhapsen  meinen,  sie  haben  meinen
gnädigsten  Herrn  3000  Gülden  an  der  Musica  ersparet,  36)  indeß  vertbut
  man  unnütze  30,000  Gülden.  Könige,  Fürsten  vnd  Herrn  müssen
die  Musica  erhalten,  denn  großen  Potentaten  ond  Herren  gebührt  solches,
  einzelne  Priratleute  können  es  nicht  thun;  Ich  lobe  mir
die  Herzoge  von  Beiern,  ob  sie  mir  gleich  wenig  geneigt  sind,  35)
vor  andern  besonders,  weil  sie  die  Musik  lieben  ond  werth  balten.“  2c.

In  Luthers  Haule  waren  täglich  des  Abends  musikalische
Unterbaltungen,  wobei  er  wenigstens  mit  den  Seinen  und
seinen  Hausgenossen,  oder  mit  eingeladenen  Freunden  sang  und
auch  sehr  oft  musicirte.  Besonders  war  es  sein  lieber  Matbesius,
  der  zum  Lanten'piele  des  Doctors  singen  mußte.  —  Außer
mit  Rumpffssö),  Joh.  Walther  und  Herrm.  Fink  8))  batte
er  noch  mit  dem  Cantor  G.  Rhamwss)  in  Leipzig  musikalischen
Verkehr,  ebenso  mit  dem  Vertrauten  und  Collegen  des  Mathesius,
dem  alten  gemüthlichen  Cantor  Nicolaus  Hermann  in  Joachimsthal,
  der  seiner  tändelnden  Lieder  89)  halber  oft  auch  Luthers

s4)  Spalatin  erzählt  von  Friedrich  dem  Weisen,  daß  er  schon  „eine  ebrliche
  große  Singerei,  die  er  gut  vesoldete,  und  hielt  den  Knaben  einen
eigenen  Schulmeister,  der  sie  zur  Ledre  und  Zucht  zu  erziehen“  hatie.  In
einer  andern  Stelle  nennt  er  diesen  musikalischen  Verein  oder  Singerei  eine
„Can  korei“,  wie  gewöbnlich  im  16.  Jahrhunderte  die  munkaltsche  Kapelle
der  Höfe  und  auch  die  Stadtmusikchöre  genannt  wurden,  well  sie  aus  einem
Verein  von  Cantores,  d.  i.  Sängern,  die  ein  Kapellmeister  dirigirte,  bestand.
  Unter  den  Sangern  der  kurfürstlichen  Cantorei  war  besonders  ein
„Altist“,  ein  Märker  „dergleichen“,  wie  Spalatin  sagt,  „andere  Fürsten  weit
ond  breit  nicht  gehabt.'“  Vgl.  Sammlung  vermischter  Nachrichten  zur  sächs.
Geschichte  Bd.  V.

85)  Und  doch  batte  Luther  die  Freude,  daß  Herzog  Wilbelm  von  Baiern
den  Druck  und  Verkauf  der  Lieder  Luthers  in  seinen  Landen  gestatkete.

86)  Er  war  Kapellmeister  Friedrichs  des  Weisen,  Johanns  des  Beständigen
  und  Johann  Friedrich's  I.,  wird  auch  oft  Conrad  von  Ruppich  genannt.

§#)  Durch  die  1556  zu  Wittenberg  erschienene  „Practics  Nusica“  als  gelehrter
  Tonkunstler  bekannt.

88)  War  einer  der  größten  Beförderer  des  deutschen  Choralgesangs  und
dadurch  auch  nicht  unbedeutend  in  der  Reformationsgeschichte.  Er  war  1488
zu  Eisfeld  geboren,  ward  Cantor  und  Musikdirector  an  der  Thomaaschule
zu  Leipzig,  errichtete  später  eine  Buchdruckerei  zu  Wittenberg,  aus  der  1538
das  berühmie  Motettenwerk:  „Selectae  harmonise"“  hervorging,  so  wie  1544  ein
deutsches  Gesangbuch.  Er  starb  daselbst  6.  Aug.  1548.

89)  Ein  Beleg  dafür  ist  der  letzte  Vers  des  Liedes:  „Wenn  mein  Stündlein
  vorhanden  ist“:

„Wer  ist,  der  diesen  Reimen  sang?
Ist  alt  und  wohlbetaget;
Diesmal  kunnt  er  nicht  von  der  Statt,

20
        <pb n="311" />
        308

Witz  erfahren  mußte.  Eben  so  stand  er  mit  Nicol.  Decius'#),
Paul  Speratus  y,  der  Lutver's  Messe  ins  Deutsche  übersetzte,
  Lazarus  Spenglers:),  Johann  Polyanderss),
besonders  aber  mit  Valentin  Hausmann?"")  in  Nürnberg,
dem  Dichter  und  Componisten  des  Liedes:  „Wir  glauben  all  an
einen  Gott,  Schöpfer“  2c.  und  dem  dasigen  Meistersänger  Hans
Sachs  )5)  in  genauerer  Verbindung,  und  der  utragquistische  Pfar-Das

  Podagra  ihn  plaget;

Oft  seufzt  er  und  bat  Gott  im  Sinn:

Herr,  hol  den  armen  Hermann  hin,

Wo  jetzt  Elias  wohnet  —
Dieser  Vers  ist  aber  bereits  in  dem  Dresdner  Gesangbuche  von  1597  weggelassen.
  Hermann  starb  am  3.  Mai  1561.  —  Seine  Lieder  hielten  sich
ganz  besonders  wegen  ibrer  ansprechenden  Melodieen.

20)  Anfangs  Mönch,  auch  Probst  im  Kloster  zu  Stederburg,  dann  Schulmeister
zu  Braunschweig  und  endlich  Prediger  zu  Stettin,  wo  er  um  1540  (nach
Andern  1529  7)  vergiftet  worden  sein  soll.  Von  ihm  ist  das  Lied:  „O  Lamm
Gottes  unschuldig  ꝛc.“

°1)  Aus  dem  schwäbischen  Geschlechte  derer  von  Spretten,  geb.  1484,
gest.  als  berzl.  preuß.  Hofprediger  zu  Liebemühl.  Luther  liebte  ihn  sehr;
denn  als  einst  ein  armer  Munn  aus  Preußen  das  von  P.  Sp.  verfertigte
Lied:  „Es  ilt  das  Heil  uns  kommen  her“  2c.  vor  Lutbers  Hause  sang,  weinte
dieser  gerührt,  freute  sich  uber  die  Kunde,  daß  es  häusig  in  den  preußischen
Kirchen  gesungen  würde,  und  ließ  sich's  nochmals  von  dem  Manne  vorsingen.
—  P.  Sp.  int  der  Verfasser  der  Lieder:  „Jch  ruf  zu  dir  Herr  Jesu  Chust“  2c.
—  „Sei  Lob  und  Ch.’  dem  höchsten  Gut=  2c.  —  und  des  zur  Zeil  der  Reformation
  so  wabrhaft  berabhmten  eben  vorher  gedachten  Liedes.

9z)  Ratbsschreiber  zu  Nürnberg,  geb.  1479,  und  gest.  1534.  Ein  eifriger
  Beförderer  der  Reformalion.  sowie  Verf.  und  Componist  des  Lieds:
„DOurch  Adams  Fall  ist  ganz  verderb"“  2c.;  jetzt  heißt  es:  „Durch  Adams
Sünden  wurden  wir“  2c.  Seine  Lebensbeschreibung  schrieb  U.  G.  Hauedorif,
Nüurnvberg  1741.  8.  —  Das  Geschlecht  der  Spengler  war  berühmt.

93)  Cigentlich  Gramann  oder  Graumann,  Rector  zu  Königsberg,  geb.
1487  zu  Neustadt  in  Batern,  gelt.  als  Pfarrer  zu  Königsberg  29.  April  1541,
wo  er  mit  Speratus  die  Reformation  förderte  und  auf  Herzog  Albrechts
von  Preußen  Wunsch  nach  dem  103.  Pfsalme,  den  dieser  Fürst  vorzüglich
liebte,  das  Lied:  „Nun  lob',  meine  Seel',  den  Herren“  2c.  verfaßte  und  componirte.
  Er  wurde  der  „vreußische  Orpheus"“  genannt  und  hieß  nach  Andern
eligentlich  Jobann  Kugelmann.  Als  Luther  mit  Eck  zu  Leipzig  disputirle.
  war  er  des  Letztern  Amanuensis,  und  dies  gab  ihm  Gelegenheit,  sowohl
Diesen  als  Jenen  naher  kennen  zu  lernen,  und  sich  endlich  für  Jenen  zu
entscheiden.  Durch  Luthers  Vermittelung  ging  er  als  erster  evangelischer
Prediger  nach  Preußen.

61)  Die  musik.#lische  Welt  hat  zwei  Valentin  Hausmann,  Vater  u.  Sohn.
Der  Ertere  war  1484  zu  Nürnberg  geboren,  Walthers  Reisegefährte  und
Lutbers  Freund,  und  starb  aber  schon  um  1520;  dessen  Sohn  war  Ratbsherr
  und  Organist  zu  Gerbstädt.  Von  beiden  sind  Composirionen  vorhanden.

?5)  Geboren  zu  Nürnberg  1494,  gest.  daselbst  19.  Jan.  1576.  Der  so
bekannte  „Schuh  —macher  und  Poet  —  dazu.“  Als  inniger  Verehrer
Luthers  pries  er  ihn  und  sein  Werk  auch  in  dem  bekannten  Liede:  „Die
Wittenberger  Nachtigall,  die  man  jetzt  höret  vberall“,  das
schon  1522  zu  Eilenburg  gedruckt  erschien.  Von  ihm  ist  auch  das  Kirchenlied:
  „Warum  betrübst  du  dich  mein  Herz“  2c.,  was  durch  Schlegel  (Joh.
Adolph)  aber  verändert  worden  ist.
        <pb n="312" />
        309

rer  Michael  Weiß  )  scheint  auch  in  einem  nähern  Verhältnisse  zu
Lutber  gestanden  zu  haben;  ungewiß  jedoch  ist,  ob  er  mit  E.  Hegewald?))
  selbst  bekannt  war,  wiewohl  er  sein  Lied:  „Erbarm
Dich  mein,  o  Herre“  2c.  gekannt  hat.  Auch  hatte  Luther  mit
Adam  Reusner  ?83),  Johann  Freder'),  der  Luther's
„Litanei“  umarbeitete  und  gedrängter  faßte,  Dr.  Johann
Hesse  100)  und  Dr.  Erasmus  Alber  ½0“),  sowie  ganz  vorzüglich
  auch  mit  Spangenberg  o2)  und  Heinzos),  mit
Andreas  Cnophius  104),  auch  mit  dem  Markgrafen  Albrecht

96)  Geboren  zu  Neiße  in  Schlesien,  gestorben  1540  als  Pfarrer  zu  Landskron
  in  Böhmen,  wo  er  Vorsteher  einer  böhmischen  Brüdergemeinde  war,
und  sich  als  Beförderer  des  Kirchengesangs  sehr  verdient  machte.  Von  ihm
sind  die  Lieder:  „O  hilf,  Christe  Gottes  Sohn“  2c.  —  „Lob  sei  dem  allerhöchsten
  Gott“  2c.  —  „Gottes  Sohn  ist  kommen“  2c.  —  „Weltlich  Ehr'
und  zeitlich  Gut“  2c.  —  „Kommt  her,  kommt  her,  ihr  Erwähsten“  2c.  —
Auch  wird  ihm  von  Rambach  das  Lied:  „Nun  laßt  uns  den  Leib  begraben“  2c.
zugeschrieben,  wiewohl  Luther  den  Verfasser  desselben  Joh.  Weiß  nennt;  da
es  nun  in  seinen  Gesängen  zuerst  vorkommt,  so  könnte  wohl  eine  kleine  Verwechselung
  mit  dem  alten  Liede:  „Begrabt  den  Leib  in  seine  Gruft“  2c.,  das
im  baierschen  Gesangbuche  unter  246  steht,  geschehen  sein.  Dieses  Lied  ist
von  Joh.  Weiß,  geb.  zu  Mittweyda  um  1480,  der  Theol.  Baccalaureus;  lebte
zu  Eisleben  und  Querfurt,  und  starb  an  ersterem  Orte  1561,  wirkte  auch  eine
Zeit  lang  zu  Köln,  wo  er  ein  eifriger  Papist  war,  und  erst  durch  Justus
Jonas  dem  Protestantismus  beitrat.

97)  Er  war  Theolog  im  Württembergischen  um  1544.  —  Nach  Andern
war  Ehrhard  Hegenwald  Doctor  der  Medizin  zu  Wittenberg  seit  1526.

95)  Auch  Reisner,  geb.  1471,  und  gest.  1563,  Philolog  und  Archäolog
zu  Frankfurt  a.  M.,  bekannt  durch  das  Lied:  „In  dich  hab'  ich  gehoffet,
Herr“  2c.  nach  dem  31.  Psalm.

29  Geboren  zu  Cöslin  29.  August  1510,  gestorben  als  Superint.  zu
Wismar,  25.  Febr.  1562,  ein  zu  seiner  Zeit  beliebter  Dichter  in  niedersächsischer.
Mundart;  von  ihm  ist  besonders  das  Lied:  „O  Gott  Vater  im  Himmelreich“'  2c.

100)  Geb.  1490  zu  Nürnberg,  gest.  als  Prediger  zu  Breslau  und  Reformator.
  Von  ihm  ist  das  Lied:  „O  Mensch  bedenk  zu  dieser  Frist“  2c.

101)  Gest.  1553  als  Superintendent  zu  Neu-Brandenburg.  Er  war
eine  Geißel  seiner  Zeit  und  ihrer  Sitten.  Von  ihm  ist  das  merkwürdige
Lied:  „Gott  hat  das  Evangelium  gegeben,  daß  wir  werden  frumm"“  2c.  und:
„Auf  Christen,  auf  und  freuet  euch“  2c.

103)  Johann  Spangenberg,  geb.  1484  zu  Hardegsen,  im  Fürstenthume
Calenberg,  daher  auch  Herdesianus  genannt,  war  1520  Rector  zu  Nordhausen,
1523  Rector  zu  Stollberg,  dann  1524  erster  evangelischer  Prediger  zu  Nordhausen,
  und  1546  erster  evangelischer  Superintendent  zu  Eisleben,  wo  er
den  13.  Juni  1550  starb.  Von  ihm  ist  das  schöne  Lied:  „Allein  Gott  in
der  Höh'  sei  Ehr'“"  2c.

109)  Stand  im  Dienste  des  Erzbischofs  Albert  zu  Halle  als  Organist
und  Componist  um  1530.  Er  war  der  größte  Orgelvirtuos  seiner  Zeit.
Seine  Melodieen  finden  sich  in  dem  von  Wehe  herausgegebenen  Gesangbuche.
  Dessen  Melodie  zu  „Christ  unser'  Herr  zum  Jordan  kam“,
soll  Mozart,  nach  Gerbers  musik.  Lex.,  seiner  „Zauberflöte“  zum  Grunde
gelegt  haben.  (7)

104)  Andreas  C.,  auch  Knophius  oder  Knopf,  war  um  1530  Superintendent
  zu  Riga,  geboren  zu  Küstrin;  von  ihm  soll  das  Lied:  „Herr  Cbrist,
der  einige  Gottes  Sohn-“  2c.  —  nach  Andern  soll  es  von  Selnecker  sein.
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        310

von  Brandenburg-Baireuth  105),  von  dem  das  Lied:
„Was  mein  Gott  will,  gescheh'  alle  Zeit“,  mit  Johann
Gigas  1°06)  und  Wolfgang  Mosel  15)  hinsichtlich  ihrer  Bemühungen
  um  den  Choralgesang  nähere  Bekanntschaft,  weshalb
auch  deren  Lieder  baldigst  in  die  sächsischen  Gesangbücher  übergingen
  1os).  —  Luthers  Begeisterung  für  die  Musik  und  namentlich
  seine  trefflichen  Leistungen  für  den  Kirchengesang  09)  haben,  außer
den  genaunten  Männern,  auch  Frauen  dafür  aufgeweckt,  unter
denen  besonders.  nächst  der  schon  erwähnten  Königin  Maria  110)
von  Ungarn,  Infantin  von  Spanien  (der  Vidua  christiana,  wie  sie
Erasmus  nennt),  die  Elisabeth  Creutzigerin  111),  Gattin
jenes  so  treuen  Gehilfen  bei  der  Bibelübersetzung,  des  Dr.

—..————..-z

los)  Genannt  Alcibiades  der  Jüngere,  geboren  28.  März  1522  zu
Anspach,  gestorben  zu  Pforzheim  am  8.  Jan.  1557;  Dr.  Jacob  Heerbrand
war  bei  dessen  Tode  zugegen.

106)  Sonst  auch  Rieß,  oder  Heune  =  Hühne  (d.  i.  Riese)  genannt,
ward  am  22.  Febr.  1514  zu  Nordhausen  geboren.  War=  erst  Rector  in
Joachimsthal,  dann  zu  Schulpforte,  ward  hierauf  Pastor  zu  Freystadt,  und
endlich  zu  Schweidnitz  in  Schlesien,  und  starb  am  12.  Juli  1581.  Sein
Hauptlied  ist:  „Ach  wie  elend  ist  unser“  2c.  —

107)  Wird  von  Vielen  für  den  bekannten  Wolfgang  Musculus  gebalten,
  der  den  8.  Sept.  1497  zu  Dieuze  in  Lothringen  geboren,  und  wegen
seiner  schönen  Stimme  und  mufikalischen  Anlagen  zu  Lixheim  in  den  Benedietinerorden
  ausgenommen  wurde.  Das  Studium  der  Schriften  Luthers
führte  ihn  nach  Straßburg,  und  er  kam  nach  allerlei  Unfällen  endlich  nach
Bern;  1541  war  er  beim  Religionsgespräche  zu  Worms  zugegen.

los)  Luthers  Verdienste  um  den  Kirchengesang  hat  Aug.  Jac.  Rambach,
  Hamburg  1813  (war  Prediger  zu  St.  Jacob)  am  Besten  gewürdigt.
Auch  findet  man  daselbst  alle  Melodieen  nach  den  Originalen  abgedruckt.
Das  Lied:  „Historie  vom  reichen  Manne  und  armen  Lazarus“,  das  sich  in
den  ältern  sächsischen  Gesangbüchern  findet,  ist  nicht  von  Luther,  wohl  aber
das  S.  296  unter  18.)  aufgeführte  Lied  „von  den  zween  Merterern  Christi  zu
Brüssel“,  Heinrich  Voeß  und  Joh.  Esch,  die  im  Jahre  1523  verbrannt
wurden.  Ob  es  Luther  für  den  Kirchengesang  bestimmt,  ist  ungewiß;  doch
findet  es  sich  in  dem  Gesangbuche  für  die  evangelische  Hofkirche  zu  Dresden,
1656.  S.  916  mit  seiner  eigenen  Melodie  ausgenommen,  und  zwar  unter
der  Rubrik:  „Am  Tage  St.  Stephani  des  Märtyrers  zu  singen.“

109)  Der  berühmte  Händel  sogar,  einer  unserer  größten  Tonkünstler,
gesteht,  daß  er  Luthers  Compositionen  studiert  und  er  ihnen  das  Mehrste  zu
danken  habe.  (7)

110)  Wetzel  in  der  Hymnopöographia  und  Analecta  Hymnika  Tbeil  2.
S.  148  ff.,  sowie  Schamelius,  Naumburg.  Gesangbuch,  im  historischen
Register  S.  50  wollen  beweisen,  daß  sie  und  nicht  Luther  das  schon  S.  301
Note  63  angeführte  Lied:  „Mag  ich  Unglück  nicht  widerstahn“,  dessen  2.  Vers
s  i#cht  wie  ich  will  itzund  mein  Sach“  anfängt  (also  Acrostichon),  veraßt
  habe.  .

M)SiestatbimJabre1558.EinigewollenibrzwardieAutorschaft
dieses  Liedes  streitig  machen  und  es  dem  Cnophius  zuschreiben  (Manche
wollen  es  sogar  dem  Andreas  Kempf  zuschreiben).  Im  neuen  Dresdner
  Gesangbuͤche  ist  es  sehr  modernisirt  unter  Nr.  101  zu  finden;  hat
aber  seine  alte  Kraft  dadurch  verloren.
        <pb n="314" />
        311

Caspar  Cruciger,  zu  nennen  ist.  An  ihrem  Liede;  „Herr
Christ,  der  ein'ge  Gottessohn“  fand  Luther  nach  Dr.  Christian
Schleupners  Bericht  (in  der  fröhlichen  Himmelfahrt  Eliä)  so  großen
Wobllgesallen,  daß  er  es  in  seinem  Gesangbuche  sofort  abdrucken
ieß.  —

Was  nun  Luther  für  die  „Frau  Musika“,  wie  er  sie  oft
nannte,  und  die  er  „stets  in  Ehren  zu  halten“  geboten,  weil
sie  „aus  Gnaden  Gott  geschaffen  hat,  um  die  bösen
Geister  zu  beschwören  und  wider  der  Welt  Spott“,  nicht
selbst  thun  konnte,  dazu  munterte  er  seine  Gönner,  Freunde  und
Schüler  stets  auf,  und  sein  Loblied  auf  Frau  Musikatn½)

112)  Wir  können  nicht  umhin,  auch  diesem,  Luthern  selbst  genau  charakterisirenden
  Lobliede,  das  wir  nach  einer  Originalcopie  revidirt  haben,
hier  eine  Stelle  für  den  buchstäblichen  Abdruck  zu  geben:

Musika.
Fur  allen  Freuden  auf  Erden
kann  niemand  kein  feiner  werden
Denn  die  ich  geb  mit  meynn  singen
vnd  mit  manchenn  sussen  klingen.
Hie  kan  nicht  sein  ein  beser  mut
Wo  da  singen  gesellen  gut
Hie  bleibt  kein  zorn,  zank,  hafs  noch  neid,
Weichen  mus  alles  Hertzeleid
Geitz,  sorg  vnd  was  sonst  hart  anleit
Fert  hin  mit  aller  traurigkeit
Auch  ist  ein  ieder  des  wol  frey
Das  solche  freüd  kein  sunde  sey
sondern  auch  Gott  viel  bas  gefellt
Denn  alle  Freud  der  gantzen  wellt,
Dem  teüfel  sie  sein  werck  zerstert
Und  verhindert  viel  boser  merd
Das  zeugt  Dauid  des  koniges  that
Der  dem  Saul  offt  gewehret  hat
Mit  gut  sussem  Harffen  spiel
Das  er  nicht  yun  grossen  mord  fiel.
Züm  gottlichen  wort  ond  wahrheit
Macht  sie  das  Hertz  still  und  bereit
Solchs  hat  Eliseus  bekand
(Durch  harffen  —  den  geist  er  phand)  ausgestrichen.
Da  er  den  geist  durchs  Harffen  fand  "
Die  beste  Zeit  ym  iar  ist  mein
Da  singen  alle  vegelein
Himmel  ond  erden  ist  vol
Viel  (Guts  =  ausgestrich  en)  gesangs  das  da  lautet  wol
Voran  die  liebe  Nachtigal  "
Macht  alles  frolich  vberal
Mit  yhrenn  lieblichen  gesangk
Des  mus  sie  haben  pymer  Danck
Viel  mehr  der  liebe  herre  Gott
Der  sie  also  geschaffen  hot
Zu  sein  die  rechte  sengerin
        <pb n="315" />
        312

wird  noch  Jahrbunderte  forttönen  und  muß  Enkel  und  Enkelskinder
  für  sie  begeistern.  1

Von  einer  wirklichen  Kirchen-Instrumentalmusik  kann  in  jener
Zeit  wohl  noch  nicht  die  Rede  sein  113);  deren  Ausbildung,  die
sogar  viele  Gegner  fand,  war  einer  weit  spätern  Zeit  vorbehalten.
Dagegen  fing  schon  zu  Luther's  Zeiten  die  weltliche  Instrumentalmusik
  durch  Verbesserung  der  alten  und  die  Erfindung  neuer
Instrumente  an,  sich  weit  mehr  auszubilden,  und  dieses  geschah
namentlich  nach  Einführung  der  Stadtpfeiferordnung  unter
Kurfürst  August.  Der  Stadtmusikus  hieß  damals  entweder
Stadtzinkenmeister,  Stadt=  oder  Kunstpfeifer,  oder
auch  der  „Hausmann“;  er  war  zumeist  zu  gleicher  Zeit  der
Hauptthürmer  der  Stadt  und  hatte,  wie  bereits  erwähnt,  gewissermaßen
  erst  auf  Luthers  Veranlassung,  die  Morgen=  und  Abendlieder
  vom  Thurme  zu  blasen.  Die  Entstehung  der  Stadtpfeifer
ist  eigentlich  schon  früher  zu  suchen,  daher  auch  ihre  Privilegien
und  ihre  Zunftmäßigkeit.  Zwar  ist  von  einigen  Historikern  angenommen
  worden,  daß  eigentliche  Musiker,  die  sich  ausschließlich
mit  der  Uebung  der  Tonkunst  als  Profession  beschäftigt  hätten,
es  in  Sachsen  vor  dem  16.  Jahrhunderte  nicht  so  häufig  gegeben
babe,  da  es  in  einigen  Städten  gewöhnlich  war,  daß  Handwerker
  und  andere  Bürger  114)  sich  vereinigten,  um  die  Musik  als
Nebengewerbe  zu  treiben,  woher  sich  die  noch  hier  und  da  vorhandenen
  Spuren  von  sogenannten  Cantoreien  schreiben.  Gewiß
aber  ist  es,  daß  es  schon  sehr  frühe  so  gut  als  Bergsängerauch
  Bergmusickchöre  gab,  deren  Instrumente  zwar  sehr  einfach,
  deren  Leistungen  aber  doch  für  die  damalige  Zeit  vor  allen
die  beliebtesten  waren  und  die  oft  sogar  am  Hofe  der  sächfischen
Fürsten  sich  hören  ließen.  —  Auch  wurde  schon  auf  der  1502  errichteten
  Universität  Wittenberg  die  Musik  als  eine  der  freien  Künste  gelehrt
  und  Martin  Agricola  gab  bereits  1545  ein  Werk  über
die  Instrumentalmusik  zu  Magdeburg  in  Versen  heraus  115).  —

Der  Musiken  ein  maisterin

Dem  singt  ond  springt  sie  tag  ond  nacht

Seins  lobs  sie  nichtes  müde  macht

Den  ehrt  ond  lobt  aüch  mein  gesang

Und  singt  yhm  ein  ewigen  Danck.

Mart.  Luther  manu  ppr.

Die  Rochlitz'sche  Composition  von  „Frau  Musika“  ist  endlich  zu  sehr  bekannt,
  als  daß  wir  bier  noch  mehr  darüber  berichten  sollten.

1132)  Vgl.  Moritz  Fürstenau,  Beiträge  zur  Geschichte  der  K.  S,
musikalischen  Kapelle  S.  5  f.

119  So  wird  in  dem  Leben  des  Benvenuto  Cellini  erzählt,  daß  die
Rathspfeifer  zu  Florenz,  zu  deren  Gilde  der  Vater  des  Cellini  gehörte,  aus
sehr  angesebenen  Handwerksleuten  bestanden.

115)  War  1486  zu  Sorau  geboren.  Obgleich  arm,  erwarb  er  sich  doch
einige  Bildung  in  der  Tonkunst,  ging  nach  Magdeburg  und  gab  dort
        <pb n="316" />
        313

Die,  unsers  Wissens  erste  Spur  von  in  Sachsen  angestell—
ten  Hofmusikern  und  zwar  Instrumentisten  ist  aus  dem
Anfange  des  15.  Jahrbunderts.  Der  K.  S.  Kammermusikus
Moritz  Fürstenau,  der  Verfasser  der  Geschichte  der  Königl.
Hofkapelle  in  Dresden  110),  theilte  uns  folgende  6  von  ihm  aufgefundene
  Aktenstücke  und  Urkunden  mit,  die  uns  für  die  Geschichte
  der  Musik  in  dieser  Beziehung  einige  Andeutungen  geben.
Die  ersten  vier  Belege  beurkunden  uns  die  Art  und  Weise,  wie
die  Kammermusiker  jener  Zeit  bezahlt  wurden  und  die  letztern
zwei,  daß  sich  die  Fürsten  gegen  sie  auch  erkenntlich  zeigten.  —
Der  erste  dieser  Belege  für  die  Anstellung  oder  Bestallung
eines  Hofmusikus  ist  vom  Land=  und  Markgrafen  Balthasar,
  gegeben  zu  Sangerhausen  im  Jahre  1402,  am  Donnerstage,
dem  29.  Jun.,  oder  Peter-Paultage.  Es  ist  eine  Bekenntmßurkunde,
  worin  er  seinem  Posaunisten  (Posuner  Heinrich)  8  Schock
Groschen  Freiberger  Münze  Jahrgehalt,  die  dieser  in  der  Münze
zu  Sangerhausen  jedesmal  zu  Michaelis  erheben  sollte,  verschrieben
hatte:

Wir  Balthasar  von  Gotes  gnaden  2c.  bekennen  ond  thun  kunt
ofsintlichin  mit  diesem  bryffe  daz  wir  Heinrich  vnsern  Posunern  vorschrieben
  vnd  vorwyset  haben  vorschreibin  vnd  vorwysen  in  dysem
selbin  bryfe  acht  schog  groschin  fryberger  müncze  alle  Jar  uff  sente
michelstag  uff  zeuheben  ond  inczunemen  vz  vnsir  müncze  zu  Sangerhusen
  die  wyle  er  vnser  dyner  vnd  vns  daz  eben  ist,  vnd  heißen  vn—
sere  münczmeistere  czu  Sangerhusen  die  iczund  sind  ader  czu  czyten
werdin  daz  sie  ym  die  egenanten  achte  schog  groschen  der  vorgenanten
muntze  jerlichin  gebin  ond  reichin  uff  soliche  czyt  vnd  in  allemasse

bis  1524  Privpatunterricht,  in  welchem  Jahre  er  daselbst  Cantor  wurde.  Er
war  nach  Einführung  der  Reformation  bis  zum  Jahre  1556  der  erste  dortige
Musikdirector.  Auch  führte  er  zuerst  den  deutschen  Choralgesang  daselbst
ein  und  schaffte  die  sogenannte  Tabulatur,  d.  i.  den  Gebrauch,  die  Töne.
über  dem  Texte  mit  Buchstaben  zu  bezeichnen,  gänzlich  ab.  Bei  einer  sehr
Fepteten  Besoldung  legte  er  sich  auch  auf  Schriftstellerei,  und  so  schrieb  er
eine  „Musica  instrumenlalis,  darin  das  Fundament  ond  auch  application  der
Finger  und  Zungen  auf  mancherlei  Pfeifen  und  saiteninstrumenten  verzeichnet.“
  1545.  Interessant  sind  besonders  die  Zeichnungen  in  diesem  Buche,
woraus  man  die  verschiedenen  Instrumente  jener  Zeit  genauer  kennen  lernt.
Es  sind  darin  aufgeführt:  Flöten,  Krombhörner,  Zinken,  Bombart,
  Schalmeien,  Sackpfeifen,  Busaun,  Felt-Trummet,  Clareta,
  Türmerhorn,  Orgel,  Posityff.  Portatyff,  Regal,  Clavicordium,
  Clavicymbalum,  Virginal,  Leyer,  Claviciterium,
Schlüsselfidel,  Lauten,  Quintern,  Discant-,  Alt-,  Tenorund
  Baßgeigen,  Hackebrett,  Harfen,  Psalterium,  Trumscheid,
Monochordium,  Zimbeln  und  Glocken.  Er  schrieb  außerdem  noch
eine  Musica  fguralis,  sowie  Rudimenta  musices,  von  Proportionen  und  auch
über  den  Canon.

1  18)  Beilräge  zur  Geschichte  der  K.  S.  musikalischen  Kapelle,  großentheils
  aus  archivalischen  Quellen.  Dresden  1849.  8.  X.  u.  206  Seiten.
        <pb n="317" />
        314

—  —  —  —  —  —

als  obgeschrieben  stet  als  digke  sie  ym  die  also  gegebin  ss  sagen  wir
sie  also  viel  geldis  quit  vnd  loß  in  craft  dieses  bryfes  daran  wir  ezu
urkunde  vnser  Secret  haben  lassin  hengin.  Datum  Sangerhusen  anno
domini  millesimo  quadringentesimo  secundo.  Quinta  feria  die
petri  el  pauli  apostolorum.

Der  zweite  Beleg  ist  eine  Urkunde,  die  vom  Landgrafen  Friedrich
  im  Jahre  1407,  am  9.  Juli,  Sonnabend  nach  Kilian,  zu
Gotha  gegeben  ist,  und  kund  thut,  daß  er  seinem  Posannisten
Titzel  12  gute  rheinische  Gulden  in  der  Münze  zu  Freiberg  und
Malter  Korn  weimar.  Maß  als  jährlichen  Gehalt  angewiesen

atte:

Nota  der  Briffe  hat  iglicher  Posuner  vnd  Phiffer  eynen.

Wir  Friedrich  2c.  bekennen  vnd  thun  kund  2c.  daz  wir  Titzeln
vnsern  Posuner  vorschrieben  und  vorwiset  haben  vorschreiben  vnd  vorwisen
  in  dießin  selbin  briffe  zwelff  gute  rinische  gulden  an  onsre
muncze  czu  frieberg  ond  eyn  malder  korns  Wymar.  maßes  an  vnsern
korngulde  czu  Wymar  alle  Jar  uff  sendte  michel  tag  uff  ezu  heben
vnd  yn  ezu  nemen  dye  wil  er  vnser  diner  vnd  vuß  dacz  ebin  ist  vnd
heißen  vnsere  muntzmeister  czu  frieberg  vnd  kornmeister  ezu  Wymar
dye  itzunt  sind  adder  ezu  czyten  werdin  daz  sy  ym  die  egenante  zwelff
guldin  vnd  eyn  malder  korns  Wymar  maßes  jerlichen  geben  vnd  reichen
uff  sulche  czyut  vnd  yn  aller  maße  als  obgeschrieben  steet,  vnd  als
digke  spe  ym  die  alzo  gegeben,  als  digke  sagen  wir  sye  der  obgenanten
gulden  vnd  kornes  quid  ledig  ond  locz  in  Crafft  dieses  Brives  daran  wir
Friderich  obgenanter  vnser  In  gesiegel  ezu  Vrkunde  haben  lassen  hengen.
Dalum  Gotha  Sabbatho  post  Kyliani  Anno  dquadringentesimo  seplimo.

Der  dritte  Beleg  ist  „der  Videler  Brief'“  consignirt,
von  demselben  Landgrafen  Friedrich  und  bekennt,  daß  er  seinem
Lautenschläger#  Paul  jährlich  10  rheinische  Gulden  Jahrgehalt
  in  der  Münze  zu  Freiberg  angewiesen  hat.  Der  Brief  ist
ausgestellt  zu  Weimar  am  25.  Juli  1407.  «

DerVidelerBrieff2c.
WirFriederichvonGotisgnadeneF.bekennenvorvnsvndvm
sere  Erbin  daz  wir  Pauweln  vnsern  Lutenschleger  vnd  diner  jehrlichin
zehin  Rinische  gulden  verschriebin  und  vorwieset  habin  vorschrieben  vnd
vorwisen  ihm  die  in  diesem  selbin  brieve  in  vnser  muntze  zu  frieberg
alle  Jar  uff  saute  michaelztag  uffzuheben  vnd  die  wiele  er  vnser  diner
vnd  vnz  daz  eben  ist  und  heißin  vnsern  muntzmeister  daselbist  ezu

Wimar  der  iczund  ist  adir  czugeczyten  wirdet  daz  er  im  dy  alle  Jar
gebe  und  reiche  in  allir  masse  vnd  uff  solche  ezyt  als  obgeschrieben

1I7)  Wahrscheinlich  rechnete  man  die  Lautenschläger  zu  den  Fiedlern.
        <pb n="318" />
        315
steet  ane  hindernisse  vnd  geverde  ezu  Urkunde  2c.  Datum  Wimar  fer.
secda.-  Jacobi  apostoli.  Anno  duadringentesimo  seplimo.
Nota.  Desselbin  glich  habin  Hans  vnd  Berlt  auch  iglicher
eynen  brieff.

Der  vierte  Beleg  ist  vom  Landgrafen  Wilhelm,  nach  dem  die
Pfeifer  Apel  und  Heinrich  und  der  Posaunist  Hans  Korne
16  Schock  neuer  Groschen  von  der  fürstlichen  Jahrrente  zu  Werdau
  als  Jahrgehalt  und  zwar  auf  zwei  Termine  zu  Walpurgis
und  Michaelis  heben  sollen,  so  daß  6  Schock  auf  Apeln  den  Pfeifer
und  5  Schock  auf  Heinrich  den  Pfeifer  kamen,  und  5  Schock  Hans
Korne  der  Posaunist  erhielt.  Die  1412  zu  Weißenfels  ausgestellte
  Urkunde  ist  wörtlich  folgende:

Pfiffere.

Wir  Wilhelm  r2c.  bekennen  2c.  daz  wir  den  bescheiden  Apele  und
Henczen  Pfiffern  vnd  Hanse  Korne  Bosuner  sechtzen  schog  Nuwer
groschin  an  vnsern  Jarrenten  zen  Werde  die  uns  vuser  Burger  daselbis
  alle  Jar  von  iren  rathuse  reichin  vnd  gebin,  gegebin  vnd  vorschrieben
  haben,  alzo  daz  sie  die  genanten  sechtzen  schog  alle  Jar  uff
sente  Walpurgentag  halb,  vnd  uff  sente  Michelstag  halb  uffhebin  und
innemen  sollen,  alle  die  wile  sie  uns  dinere  sin  vnd  der  genanten  sechtzen
  schogk  sollen  Apele  Pfiffere  sechs  schog  vnd  Henriche  Pfiffere  funff
schog  vnd  Hanse  Korne  auch  funff  schog,  die  wile  sie  vns  dienen  uff
die  genanten  tagecziten  folgen  vnd  gebin  vnd  verschriben  yn  auch  die
genannten  sechtzen  schogke  Nuwer  groschin  an  unsern  Jarrenten  czu
Werde  gnediglichin  mit  diesem  Briffe  die  furbazmer  daran  zeuhaben
vnd  der  zeugebruchen  alle  die  wile  sie  vnser  dinere  sind  vnd  heissen
und  gebitin  ouch  Burgermeister  rate  vnd  den  Burgern  zu  Werde  die
iczund  sin  vnd  alle  ire  nachkomen  vusen  liben  getruwen  vnd  festlichen
mit  diesem  Briffe  daz  sie  den  obingenannten  vußere  Psiffern  vnd  Bosuner
  die  genanten  sechtzen  schog  Nuwer  Groschen  von  vußern  Jarrenten
  uff  solche  tageczid  alz  obingeschrieben  steit  reichin  vnd  gebin
sollen,  alz  offt  sie  daz  tun,  alz  offt  sagen  wir  sie  der  quyd  ledig  vnd
locz  mit  disen  briffe  vnd  haben  des  zen  bekentenisse  2c.  datum  Wissenfels
  Anno  CCCCmo  Nijmo.

Die  fünfte  Urkunde  ist  vom  Landgrafen  Friedrich,  nach  der  er
Hans  Musebach,  seinem  Pfeifer  und  Diener,  in  Anerkennung
seiner  treuen  Dienste,  einen  freien  Hof  hinter  dem  Schlosse  und
herrschaftlichen  Garten  zu  Weimar,  den  bis  dahin  Hans  Spieß,
der  landgräfliche  Jäger,  besessen,  der  ihn  aber  an  Hans  Musebach
verkauft  hatte,  vererbt  und  einen  jährlichen  Erbzins,  der  in  einer
Gans  und  2  Hühnern  bestand,  darauf  gelegt  hat.  Diese  zu
Sachsenburg,  Sonnabend  nach  Mariä  Geburt  (9.  Sept.)  des
Jahres  1413  ausgestellte  Urkunde  ist  aber  folgende:
        <pb n="319" />
        316
Vererbung  Hansen  Musebachs,  Pfifers,  eines  Hofs  ezu  Wymar.
Wir  Friederich  von  Gotis  genaden  Lantgraue  in  Doringen  2c.

Bekennen  vnd  thun  kund  2c.  vor  vns  vnd  vnsere  erbin  daz  wir  Hanse
musebach  vnserm  phiffer  vnd  dyner  umb  sines  dinstes  willin,  den  er
vns  gethan  hat  vnd  noch  furder  in  zeukunfftigen  zeiten  thun  sal  vnd
mag  die  Sunderliche  gunst  vnd  genade  gethan  vnd  einen  hoff  hinder
vnsren  Sloß  an  vnserm  garten  czu  Wymar  gelegin  der  byßher  friehe
gewest  ist  und  Hans  Spiße  vnser  Jeger  ingehabt  had  ond  besesszin  vnd
nu  demselbin  Hanse  Musebach  vorkaufft  hat  recht  ond  redlichin  vorerbet
habin  vnd  vorerbin  in  dießin  selbin  brieve  alzo  daz  er  vnd  sine  erbin
den  furbasmer  zen  rechtem  erbe  habin  besicczin  des  gebruchen  vnd  genießen
  sullen  als  erbgutes  recht  vnd  gewohnheit  ist,  doch  auch  alzo  daz
sie  vus  vnd  vnsern  erbin  alle  Jare  uff  Seti  Michels  tag  douon  czu
rechten  erbezinse  gebin  reichen  und  uff  vnser  Sloß  Wymar  antworten
sullen  eyne  ganz  vnd  zwey  hunere  ane  allen  Intrag  ond  geverde.
Vud  habin  des  czu  Orkunde  vnser  Ingesiegel  wissentlichin  an  dießen
brieff  lassen  hengen.  Datum  Sachsenburg  Sabbato  ante  nativitatis
mariae  festum  Anno  Ajjj.

Die  sechste  Urkunde  endlich  ist  vom  Herzog  Wilhelm,  in  der
er  seinem  Pfeifer  Hans  Schledorn  seiner  getreuen  Dienste  wegen
  das  Haus,  in  dem  die  Münze  zu  Weimar  gewesen,  als  freies
Erbgut  verschreibt.  Die  Urkunde  selbst,  die  zu  Weimar  am  Montage
  nach  Quasimodogeniti  (14.  April)  1477  gegeben,  ist  wörtlich
folgende:

Hannsen  Sledorn  Verschreibunge  über  die  muntze  zu  Wymar.

Wir  Wilhelm  2c.  Bekennen  uffintlich  an  diesem  brive  fur  vnns
ond  vunser  erbin  vnd  thun  kund  allermenicklich  das  wir  Hansen  Sle—
dorn  vnserm  Pfiffer  dinner  vnd  liebin  getruwen  ond  allen  sinen  erbin
umb  getruwer  williger  vnd  annemer  dinste  willen  vns  von  ym  vnd
spnen  sonen  auch  vunsern  dienern  bißher  zu  Dancke  gescheen  sie  vns
auch  furt  thun  sullen  und  mogen  vnser  huß  zu  Wymar  dorinnen  vormals
  vnser  müntz  gewest  ist  zu  fryem  erbgud  oß  besunderen  gnaden
gnediglich  gegebin  geliehin  vnd  verschriebin  habin  gebin  leihen  und  verschreiben
  yn  das  geinwertiglich  in  krafft  dießes  brives  also  das  der
genant  Hans  Sledornn  ond  alle  sine  erbin  das  vorgenant  huß  mit
sym  hoffe  umbfange  vnd  begriffung  Zinse  geschoße  vnd  aller  ander  ufsetze
  vund  beswerunge  frihe  verdinen  von  vus  vnd  vusern  erbin  zu
rechtem  frihem  erbgud  innehabin  besiczen  genißen  vnd  von  yderman
ungehindert  als  des  yren  gebruchen  sullen  wie  frihes  erbguts  recht  vnd
gewonheit  ist  an  alles  geverde.  Mit  Urkunde  dieses  brives  daran  wir
vnser  Insigel  für  vus  vnd  vuser  erbin  wissentlich  habin  thun  hencken.
Gebin  zu  Wymar  uff  montag  nach  Quasimodogeniti  Anno  domini
millesimo  qduadringentesimo  septuagesimo  septimo.
        <pb n="320" />
        317

Ferner  erfahren  wir  aus  des  Geheimen  Raths  Dr.  von  Langenn
Geschichte  Herzogs  Albrechts,  daß  zur  Zeit  dieses  Fürsten  bereits
Trompeter  am  Hofe  zu  Dresden,  wenn  auch  nicht  fest,  aber
doch  zeitweilig  angestellt  waren.  Bei  der  Tasel  und  sonst  bei
festlichen  Gelegenheiten  waren  schon  die  „Trommeter“,  wie  sie  gewöhnlich
  heißen,  laut  Geh.-Archios-Acten  ganz  gewöhnlich,  wenn
man  sie  auch  nur  auf  einige  Zeit  im  Solde  hatte.  Doch  mögen
sie  in  einem  ziemlich  zweideutigen  Rufe  gestanden  haben,  oder  wenigstens
  als  lockere  Gesellen  bekaunt  gewesen  sein,  da  Herzog
Georg  an  seinen  Vater  über  die  von  ihm  in  Sold  genommenen
(und  zwar  in  Abwesenheit  seines  Vaters  Albrecht)  also  zu  schreiben
sich  veranlaßt  fühlte  ½18):

„Wir  haben  Trommeter  in  der  vergangenen  Vasten  angenommen,
die  als  wir  bericht,  sich  züchtiglich  halten,  ob  wir  die  ferner  nach  ausgange
  des  Jabres  behalten  sollen  oder  nicht,  wollen  vns  ewere  Liebe
zuerkennen  geben,  denn  sie  bitten  den  Sold  zu  bessern,  mögen  auch
wohl  nicht  gut  zu  kommen,  wo  ewre  Liebe  sonst  Trommeter  haben
will,  so  wären  sie  wohl  zu  erleiden.“

Ebenso  geht  aus  Acten  und  Rechnungen  jener  Zeit  hervor,
daß  die  Trompeter  an  feierlichen  Tagen  noch  besonders  honorirt
wurden.  So  verzeichnete  der  Rentmeister  Herzog  Albrechts:

„Zwei  Gulden  pflegen  meine  gnädigen  herren  nach  guter  alter
Gewohnbeit  den  Trommetern  zu  geben  wenn  sie  vor  dem  Essen  blasen
am  heiligen  Ostertage“.

Auch  anßerordentliche  Geldgeschenke  an  Musiker  kommen  nicht
selten  in  Hofhaltungs-Acten  jener  Zeit  vor;  so  findet  sich  beim
Jahre  1472,  daß  auf  Gehbeiß  des  Hofmeisters  „fünf  Gulden  einem
  Lantenschläger“  verabreicht  worden  sind.  Außerdem  scheinen
auch  sogenannte  „Schenkringe“  besonders  an  fremde  Musiker
gegeben  worden  zu  sein,  während  man  die  Musiker,  die  weniger
von  Bedeutung  waren,  mit  einem  bloßen  „Trankgelde“  abfand;
denn  es  beißt  in  den  Rechnungen:  „einem  fremden  Pfeiffer  zu  vertrinken
  ond  zerung.“  —  Die  Hofmusiker  jener  Zeit  mögen  dem
Hofe  auf  kleineren  Reisen  und  Ansflügen  gefolgt  sein,  da  man
ihnen  Pferde  hielt;  denn  in  dem  „Aussatze“  (Budget)  des  Hofs
vom  21.  April  des  Jahres  1456  sind  4  Pferde  für  die  Pfeifer,
zwei  andere  für  die  Lautenschläger  und  eins  für  den  Fiedler
angesetzt.

In  den  vielen  von  uns  durchgesehenen  gleichzeitigen  Kirchenrechnungen
  sind  aber  nirgends  Ausgaben  für  die  Musiker,  also
auch  keine  Spur  von  Instrumentalmufik  zu  sinden,  und  selbst  nicht  in
den  Ansätzen  für  die  häufigen  Processionen  zu  Johannis  Baptisti
und  Trium  Regum,  wo  doch  jede  andere  Kleinigkeit  sich  verrechnet

118)  Herzog  Georgs  Schreiben  vom  27.  Dec.  1490.
        <pb n="321" />
        318

oder  mit  Umständlichkeit  erwähnt  sich  findet:  ein  Beweis,  daß  man
für  alle  diese  kirchlichen  Zwecke  damals  zuverlässig  die  Instrumentalmusik
  nicht  in  Anwendung  brachte.  119)  Nur  der  Organist  wird
mit  1  Schock  20  gr.,  und  der  Calcaut  mit  26  gr.  Jahrgeld  erwähnt.


Herzog  Albrecht  zahlte  auch  für  eine  Orgel,  die  von  Meiningen
  nach  Leipzig,  und  von  da  nach  Dresden  geschafft  worden
war,  nur  32  Gülden,  mag  daher  wohl  nur  ein  Positiv  oder  wohl
gar  nun  ein  sogenanntes  Portativ  gewesen  sein.  —

In  den  Kirchenrechnungen  werden  dagegen  oft  Pergament
zu  Singbüchern,  sowie  Meßbücher,  Psalteria,  Antiphonaria,
  Gradualia,  Responsoria,  Cautionalia,
die  zumeist  auf  „Pagamen"“  oder  Papier  geschrieben  waren,
wiederholt  erwähnt.  —  „Der  Cantor  auf  der  Schule“  wird  auch  in
einer  Hofrechnung  von  1475  mit  1  Schock  Besoldung  aufgeführt,  und
die  übrigen  Kirchen=  und  Schuldiener  erhielten  ferner,  wie  es  damals
gewöhnlich  war,  ausser  ihrer  Besoldung  auch  noch  vom  Hofe  „Gewand“,
  d.  i.  Tuch  zum  Rock,  (zu  Beinkleidern  hieß  es  „Hosentuch“),
  was  entweder  in  Landtuch  oder  Lündischem  Tuch,
d.  i.  uiederländisch  Tuch  verabreicht  wurde.

Als  Beschluß  dieser  Aphorismen  theilen  wir  noch  das  Inventarium
  120)  der  Noten  mit,  welche  die  kurfürstliche  Cantorei  im
Anfange  ihres  Bestehens  unter  dem  Capellmeister  Joh.  Walther
und  dessen  unmittelbarem  Nachfolger,  Mattheus  le  Maistre,  besaß:

Inventarium  der  gesankbuecker,  in  der  Churfürstlich-Sächsischen  Cantorey,

  ßo  im  vier  vund  funfzigsten  Jbar,  vonn  Johann  Waltber,  dem

Herrn  Beuhlhabere,  welche  der  Churfürst  zu  Sachsen  2c.  darzu  vberantwortet
  vund  zugestellet  worden.

Diese  erste  folgende  Gesankbvcher,  hat  der  achtbare,  hochgelarte

119)  Alle  Historiker  der  Musik  nehmen  auch  an,  daß  man  bis  zum  Anfange
  des  16.  Jahrh.  nur  Vokalmusik  beim  Cultus  übte,  die  nur  in  seltenen
Fällen  durch  einige,  meist  Blas-Instrumente  unterstützt  ward.  In  Sachsen
scheint  auch  erst  um  diese  Zeit  die  bereits  von  Dunstan  in  England,  und
um  1340  von  Jean  de  Moeurs  CJoh.  de  Muria  od.  De  Muris)  vorbereitele  Figuralmusik
  oder  =  „Gesang  sich  verpreitet  zu  haben,  und  von  Nicolaus  Decius
wird  erzählt,  daß  seine  Aufführung  vielstimmiger  Gesangstücke  zu  Braunschweig
  sehr  viel  Aufsehen  gemacht  habe.  —  Wensdorfs  Dissemtalio  de  primordiis
  emendatae  per  Lutherum  religionis  T.  IV.  S.  9  rechnet  zu  den  Präludien
  der  Reformation  auch  die  Verbesserung  der  Kirchenmusik.  Man  vergleiche
  auch  hierzu  Christian  Bürkmanns  zum  Jubeljahr  der  Figuralmusik
herausgegebene:  Gottgeheiligte  Sabbathszehnden,  die  aus  geistlichen  Cantaten
  bestehen.  Acta  Hislorico  -  Ecclesiaslic,  Tom.  V.  pag.  1104  ff.  Weimar
4740.  —  Der  berühmteste  Streit  über  die  Kirchenmusik  war  zwischen  hr.
Joachim  Mayer  und  dem  Musikus  Matheson  im  Jahre  1727.

120)  Ist  uns  gleichfalls  von  Herrn  Kammermusikus  Mor.  Fürstenau  mitgetheilt
  worden.  —  Das  Original  ist  im  K.  S.  Haupt-St.-Archive.
        <pb n="322" />
        319

Johann  Neff  121)  Doktor  2c.  im  glvüj  (1548)  Ihar  an  tag  Laurentj,  im

Anfang  der  Cantorey  mir  Johann  Walthern  zugestellet;  welche  Ich  im

vier  vund  funffzigsten  Ihar  wieder  vberantwortet:

a  v  Partes  welsche  vnud  Niederländische  Meßen,  in  rott  leder
gebunden.

b  v  partes  mit  Mutteten  122)  in  rott  gebunden.

cmpartes  mit  Mutteten  vund  deutschen  Liedern  in  rott  gebunden.

d  v  partes  mit  Welschen  Mutteten  in  weiß  gebunden.

e  vj  partes  Norimbergische  in  schwarz  gebunden.

l  g##  kleine  geschriebene  partes  viere  rott,  die  andern  in  schwarz
gebunden

h.  schwarz  eingebunden  Muttetenbuch.

i  j  groß  breit  buch  mit  der  Messe  Carolius  vs  1).

k  i  Daum  breit  buch  von  viij  blättern,  mit  der  Muttet:  praeter
rerum  seriem.

Aber  diese-  folgende  gesangbueche  alle,  hab  ich  Johann  Walther,
weil  ich  bey  der  Cantorey  gewest,  verzeiget  vund  schreiben  lassen  vund
neben  den  vorigen  auch  trerlich  vberantwortet.

A  Ein  groß  Meßtuch  in  weiß  leder  gebunden,  darinnen  vier  fünffstimmige

  Meßen,  vutter  welchen  die  erste  das  philomena.  (2)

B  Ein  groß  Meßbuch  in  weißleder  gebunden,  darinnen  sechsstimmige
Messen,  die  erste  auf's  Domine  Deus  omnipotens.

C  Ein  groß  Meßbuch  in  rottleder  eingebunden  dorinnen  sechs  vnnd

frünffstimmige  Meßen,  die  erste  heißt  Mille  regnes.  (7)

D  Ein  groß  Maßbuch  in  weißleder  gebunden,  dorinnen  vierstimmige
Meßen,  die  erste  ist  gesatzt  aufs  Quae  pulchra  es.

&amp;amp;  Ein  groß  Muttetenbuch,  dorinnen  vier  fünff  vund  sechsstimmige
Mutteten,  die  erst  in  selbigen  Buch  heißt  Beati  omnes,  qui
timent  Deum.

F  Ein  groß  Muttetenbuch  in  weißleder  gebunden  dorinn  fünff  vnnd
sechsstimmige  Mutteten  die  erst  ist  Accesserunt  ad  Jesum.

6  Ein  mittelmäßig  Muttetenbuch  in  rott  leder  gebunden,  das  Sommerteil
  genannt,  darinnen  die  gesenge  uf  die  Fest  des  Sommers,
das  erst  von  Fest  Resurrectionis  Domini.

H  Ein  mittelmäßig  Muttetenbuch  in  rottleder  gebunden  darinne  vier
fünff  vund  sechsstimmige  Mutteten,  die  erste  ist  in  te  Domine  sperayj.

I1  Ein  mittelmäßig  Buch  in  rottleder  gebunden,  das  Wintertheil  genannt,
  dorinne  „die  gesenge  uf  die  Fest  des  Winters,  das  erste  ist
das  Fest  Nativitalis  Christi.

121)  Dr.  Johann  Neefe  oder  Neffe  ist  uns  bereits  als  Leibarzt  2c.  aus
den  Aphorismen  zur  Geschichte  der  Medicin  in  Sachsen  S.  96  ff.  bekannt.
Er  war  das  Factolum  des  Hofs.

122)  Motetten.

133)  Wahrscheinlich  Carls  V.  Messe?  —
        <pb n="323" />
        320

K  Ein  Magnificat  Buch  124)  in  rottleder  gebunden,  dorinne  des
Senffels  Magnificat,  auff  alle  acht  Tonos,  auch  des  Adami
Reneri  (2)  auff  alle  Tonos.

L  Vier  pfalmbucher  in  rottleder  gebunden,  dorinnen  auff  alle  Tonos
zweymal  viel  psalmen.

M  Ein  dünne  gesangbuch  in  gelb  leder  gebunden  dorinnen  das  0Os/icium
  de  S.  Trinilate  Anthonij  Scandelli.

N  Des  Senffels  Te  Deum  laudamus,  schlecht  in  pergament  gebefft.

O  Sechs  gedrukte  kleine  partes  in  pergament  dorinne  drey  welsche  Messen.

R  pbi  kleine  gedrokt  partes  in  vergament,  dorinnen  das  Epithavium
Electoris  Mauritij  Anthonij  Scandellis.

P  Ein  Muttet  5  Vocum  Johannis  Reuschij  in  natalem  fili)  Electoris.

Q  Fünff  gedrokte  partes  der  Wittenbergischen  geistlicken  gesenge.

Vj  geschriebene  Mutteten  so  der  Herr  Secretarius  Johann
Gentz  123)  mir  vberantwortet.

Eine  lateintsche  Biblia  für  die  Knaben.
Eine  deutsche  Biblia  in  zwey  teil  gebonden  auch  für  die  Knaben.
Zwei  verschloßene  ond  beschlagene  Bücherkasten.

Ich  Mattheus  le  maistre  bekenne,  daß  Ich  die  gesangbücher
meines  gnedigsten  Herrn  Hertzogen  Augusto  zu  saxen  empfangen  habe
von  Herren  Jeniß  Secretario  auf  Dato  Dreixicksten  Octobris.

Mattheus  le  maistre  126)
Capellmeister.

Veber  das  ist  dem  Capellmeister  In  seine  verwarung  vberantwortet
  worden:

Vier  französische  gesangbücher  halb  in  Roth  vund  schwartzleder  gebonden

  mit  gold  belegt.  (1)

Acht  wellsche  partes  in  weiß  Pergament  gebunden,  welche  Christoff
Haller  seine  Churf.  g.  mit  dem  Capellmeister  verehret.  (7)

Ein  Mutetenbuch  mit  Sechs  fünff  vund  Vier  Stimmen  componirt.
In  weißleder  gebunden.  —

124)  Das  Magnisicat  ist  eigentlich  in  der  kathol.  Kirche  der  pomphafte
Lobgesang  oder  Hymnus  der  Maria  im  Hause  des  Zacharias  nach  Lucas
Evangel.  1,  V.  46—55:  Magnilicat  anima  mes  dominum  (Meine  Seele  erhebet
  den  Herrn).  Nach  der  Reformation  war  das  gewöhnliche  Magnificat:
Et  exultavik  spirilus  meus  in  deo  salutari  meo.  Quia  lecit  mihi  magna,  qui
polens  est,  et  sanctum  nomen  eins;  lecil  polentiam  in  brachio  suo,  dispersit
Superbos  mente  cordis  sui.  Esurientes  implevit  bonnis  et  divites  dimisit  inanes  sicut
locutus  est  ad  palres  nostros,  Abraham  et  semen  eins  in  secula;  sicul  erat  in
principio  et  nunc  ct  semper  in  secula  seculorum  amen.

125)  Ist  Jenitz,  der  Kammersecretair  des  Kurfürsten  August,  der  auch
bei  der  Kurfürstin  Anna  das  Faciolum  war.

126)  War  vorher  Domcapellmeister  in  Mailand,  ein  sehr  fruchtbarer
Componist  seiner  Zeit.  Vgl.  über  ihn  und  Walthers  Pensionirung  am  7.
Aug.  1554,  M.  Fürstenau,  Geschichte  der  K.  S.  Capelle  S.  22.  Walther
ist  also  nicht,  wie  Schilling  will,  schon  1552  gestorben.
        <pb n="324" />
        321

Georg  Christian,  Landgraf  von  Hessen-Homburg,
geht  den  Kurfürsten  Johann  Georg  II.  an  wegen
Schenkung  eines  Hauses  auf  der  Kreuzgasse
zu  Dresden.

(Historisch-topographisches  Curiosum.)

Georg  Christian,  Landgraf  von  Hessen-Homburg,  war
der  4.  Sohn  des  Landgrafen  Friedrich,  Enkel  Georgs  des  Frommen
von  Hessen-Darmstadt  und  Urenkel  Philipps  des  Großmüthigen.
Er  war  am  10.  December  1626  geboren  und  hatte  sich  die  militärische
  Lanfbahn  gewählt,  diente  Spanien  und  Frankreich,  ging
zur  katholischen  Kirche  über  und  lebte  seit  etwa  1662  in  Dresden,
wo  ihm  Kurfürst  Johann  Georg  lE  das  in  der  Kreuzgasse,  wahrscheinlich
an  der  Stelle  des  jetzigen  Weinhold'schen  Hauses,  gelegene,  kurfürstliche
  Haus  (das  auch  noch  ein  Hinterhaus  auf  der  Büttelgasse
hatte)  zur  Wohnung  einräumte.  Als  sich  der  Landgraf  mit  der  Anna
Katharinaty,  einer  Tochter-Detlevs  Pockwisch  von  Farbe,  der
Witwe  des  Grafen  Friedrich  von  Ahlefeld,  zu  verehelichen  gedachte,
was  aber  erst  den  11.October  1666  geschah,  ging  er  den  Kurfürsten,
der  sich  wahrscheinlich  schon  ziemlich  generös  gegen  ihn  bezeugt  haben
mochte,  „freundvetterlich“"  an,  ihm  das  von  ihm  bis  jetzt  bewohnte,
der  Wohnung  des  Herzogs  Moritz,  Bruders  des  Kurfürsten,  gegenübergelegene
  Haus  auf  der  Kreuzgasse  sammt  dem  Hinterhause
auf  der  Büttelgasse,  nebst  allen  darin  befindlichen  Mobilien  eigenthümlich
  zu  überlassen,  und  über  diese  Schenkung  die  vom  Landgrafen
  selbst  unterm  20.  Januar  aufgesetzte  Donationsurkunde  zu
vollziehen.  Wie  jedoch  aus  einer  Resolution  2)  vom  22.  Januar
1664  hervorgeht,  so  glaubte  der  Kurfürst,  ihm  aus  mancherlei
Gründen  seine  gethane  Bitte  nicht  erfüllen  zu  können.  Wir  theilen
die  Actenstücke  als  Curiosa  hier  wörtlich  mit:

Durchl.  Churf.,  gnädiger  Herr!

Ew.  Gnaden  werden  Sich  gnädigst  errinnern,  wie  dero  Selben
Ich  vor  wenig  tagen  eroffnung  gethan,  daß  Nach  Göttlicher  verleyhung
Ich  etwan  hiernachst  gesonnen,  eyne  Heurath  vor  die  Handt  zu  nehmen,
  wan  den  Ew.  Gu.  wohl  bewust,  daß  Junge  Freyer  vornehmlich
auf  ein  Hauß  mussen  bedacht  seyn  Sonderlich  aber  Ihn  Eyner  So
weit  berümbten  Vestung  vndt  vnter  Solcher  hohen  Protection,  wie  die
von  J.  Gn.  So  fern  Man  Solches  Glück  haben  kann,  weillen  mier
also  Ew.  Gn.  grose  generosität  ondt  genädigste  affection,  So  Sie
gegen  Mich  verspüren  lassen,  wohl  bekandt,  Alß  ersuche  Ich  hierunter
vuterthänigst,  Sie  wollen  geruhen,  Mier  daß  Hauß,  Darinnen  Ich  biß

2)  Hüarh  *  15  ueseat  Wr
)  Die  Fassung  dieser  Resolution  läßt  hinsichtlich  des  Verhältnisses,  in
dem  der  Hof  zum  Landgrafen  stehen  mochte,  viel  zu  schließen  übrig.
Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  4,  21
        <pb n="325" />
        322

dato  gewohnet  vndt  dero  Selben  gehorsamblich  auffgewartet,  vermöge
beyliegender  Donation  anzuweissen  In  gnädiger  erwegung,  daß  ich
nichts  mehr  verlange,  als  Hiernächst  mich  vndt  alle  Die  Jenige  Mit—
tel,  so  mier  Gott  bescheren  wirdt,  zu  Ew.  genaden  Vnterthänigsten
Ehren,  vndt  Diensten  Treu  möglichst  zu  employiren.  Wie  nicht  we—
niger  zu  sterben.
Ew.  Churf.  Gn.
vnterthänigster  vndt  treugehorsamster
Diener  vnd  knecht,
Georg  Christian,  Landtgraff  zu  Hessen.

Von  Gottes  Gnaden  wir  Johann  Georg  der  Andere,  Hertzog  zu
Sachsen,  Gülich,  Cleve  vnd  Berg,  des  heyligen  Römischen  Reich  Ertzm.
v.  Churf.,  Landtg.  in  Th.,  Marggr.  in  M.,  auch  Ob.  v.  Nied.-Laus.,
Burggr.  zu  Magdeb.,  Graf  zu  d.  M.  vnd  Ravensp.  Herr
zu  Nabenst.  2c.

Thun  hiermit  kund  für  vus  vnd  vnsere  Nachkommen,  daß  wir  dem
hochgebohrnen  Fürsten  Vuserem  sreundlichen  lieben  Vettern,  Herrn
George  Christianen,  Landgrafen  zu  Heßen,  Fürsten  zu  Hirßfeld,  Graf
zu  Catzenellubogen,  Dietz,  Ziegenhayn,  Nidda,  Schaumburg,  Ysen—
burg  vnd  Büdingen  2c.  in  sonderlicher  ansehung  der  getreven  Dienste,
so  vns  die  Zeit  hero.  von  Seiner  Lbden.  rühmlich  geleistet  worden,
Vuser  in  der  Creutzgassen,  gegen  vusers  freundlichen  geliebten  Herren
Brudern  Hertzog  Moritzen  zu  Sachsen  Lbden.  behaufung  über,  in  Vnserer
  Haupt  vndt  Residentz  Vestung  New  Dreßden,  belegenes  Hauß,
sampt  gantzen  Hinterhause  in  der  Büttel-gasse  belegen  Vud  allen  dene
darinnen  vor  Jetzo  befindlichen  Mobilien  eigenthümlich  geschenkket  vnd
über  getragen  haben,  derogestalt,  daß  seine-  Lbde.  solches  Hauß  vermöge
dieser  Vuser  darüber  in  specie  außzufertigen  befohlene  Donation
frey,  ohne  alle  auflage,  wie  die  immer  Nahmen  haben  möge,  Erblich,
ond  nach  allem  Ihrem  gefallen,  nutzen,  besitzen,  wie  auch  an  andere
wiederumb  verhandeln  mögen,  Vhrkundlich  haben  wir  dieses  mit  Vuserer
aigne  Hand  Vnterschrieben,  vnd  mit  Vuserm  Churfürstl.  Secret-Insiegel
  bekräfftigen  laßen.  So  geschehen  zu  Dreßden  am  Zwantzigsten
Tage  des  Jenner  Monatts  Altten  Stols,  Im  Jahre  nach  der  Heilsahmen
  Gebuhrt  Vusers  Erlösers  Sechzehen  Hundert,  Sechzig  vnd  Vier.

Resolution  für  Landgraf  Georg  Christianen  zu  Hessen,  wegen  eines
Hauses  alhier  uf  der  Creutzgaßen  erblich  gesuchten  eignung.
Demnach  bei  dem  Durchlauchtigsten  Fürsten  vnd  Herrn  Herrn

Johann  Georg  dem  Andern,  Hiertpogen  zu  Sachsen,  Jülich,

Cleve  und  Berg,  des  heiligen  Römischen  Reichs  Ertzmarschalln  und

Churfürsten,  Landgrafen  in  Th.,  Marggr.  z.  M.  auch  Ob.  u.  Nied.=Laus.,

  Burggr.  z.  Magdeb.,  Gr.  z.  d.  M.  u.  Ravb.,  H.  z.  Ravst.  2c.

der  Durchlauchtige  Hochgeborne  Fürst  und  Herr,  Herr  George  Chri-
        <pb n="326" />
        323

—  —  —

——

stian  Landgrafe  zu  Hessen,  Graf  zu  Catzen  Ellubogen,  Dietz,  Ziegenhayn,
  Nidda,  senburg  u.  Budingen  2c.  vmb  Erbliche  eigenung
desjenigen  Hauses,  worinnen  bißhero  Sr.  Fürstl.  Gnd.  die  wohnung
verstattet  worden,  freündvetterlichen  angehalten,  Churf.  Dchl.,  aber  solches
  von  dem  gegenüber  gelegenen  Churf.  Hause  nicht  entbehren  Können,
  Zumahlen  vf  allerhand  besorgende  auch  andere  begebende  Fälle
tzu  logirung  dero  Fürstl.  Herren  Brüdere  denen  Churf.  Durchl.  über
die  natürliche  Anverwandnüs  durch  sonderbahre  abhandlung  sich  verbunden
  wißen,  ohne  das  nicht  übrige  bequemlichkeit  alhier  zu  befinden.
  Also  wollen  Höchstgedachte  Churf.  Durchl.  Sich  zu  Sr.  Fürstl.
Gud.  freünd  Vetterlich  versehen,  Sie  werden  diesen  und  andern  beyereigneten
  erhebligkeiten  vmb  derentwillen  solchen  Ibren  ansuchen  nicht
deferiret  werden  kan,  billich  beyzutreten  für  sich  selbst  geneiget  seyn,
vnd  es  also  bey  dieser  Sr.  Churf.  Dchl.  unter  Dero  eigenen  Hand
ertheileten  resolution  freundlich  bewenden  laßen.  Signatum  Dreßden,
den  22.  Januarl!  Anno  1664.

Später  wendete  sich  der  Landgraf  von  Dresden  weg;  denn,
als  er  am  11.  October  1666  sich  verehelichte,  lebte  er  in  Homburg
und  starb  auch  daselbst  ohne  Erben  am  11.  August  1677.  —

Die  Abendzeitung.“)
(Zugleich  als  Beitrag  zu  Sachsens  Culturgeschichte  in  neuester  Zeit.)

Auch  die  Zeitschriften  1)  haben  ihre  Geschichte,  sowie  jedes
in  das  öffentliche  Leben  hinaustretende  Institut,  sobald  es  nur
einigermaßen  in  das  Triebrad  des  Lebens  mit  eingreift  und  entweder
  die  Bildung  fördert  oder  den  Geschmack  bildet,  oder  auch
nur  der  Unterhaltung  und  Erheiterung  nach  dem  Mühen  des  Lebens
  dient,  und  Alles  dieses  läßt  sich  kühn  von  der  „Abendzeitung,"
ohne  zu  lobhudeln,  sagen.  Sie  war  eine  angenehme  Erscheinung,
wenn  auch  für  Manchen  oft  zu  zahmer  Natur,  weil  Viele  die
Virago  lieber,  als  eine  Virgo  haben;  doch  ihre  Sitte  war  löblich.  —
Unter  allen  Unterhaltungsblättern  der  Deutschen  hat  wohl  keines,
in  seiner  Blüthenzeit  (denn  diese  hat,  sowie  alles  Geschaffene,  auch

*)  Es  wird  wohl  nicht  befremden,  daß  wir  diese  alte  Bekanntin  und
Freundin  der  Gebildeten  Sachsens  dem  Leser  historisch  vorführen.  Sie  blühte
ja  und  duftete  für  uns  in  einer  ruhigeren  und  glücklicheren,  in  allen  Wünschen
noch  mäßigeren  Zeitperiode  Sachsens,  wo  dieses  vorher  zwar  furchtbar  von  Krieg
und  Seuchen  heimgesucht  worden  war,  aber  sich  theilweise  schon  wieder  erholt  hatte,
und  wo  man,  was  die  Hauptsache  war,  noch  nichts  weiter  von  Staatsreformen  2c.
hatte  proglamiren  und  schwindeln  hören,  als  höchstens  am  18.  October  1817
von  jungen  Brauseköpfen  beim  Wartburgsfeste.

1)  Eine  aphoristische  Geschichte  aller  politischen  Zeitungen  und  Intelligenzblätter
  Sachsens  und  Thüringens  bis  zu  Anfange  dieses
Jahrhunderts  wird  nächstens  noch  folgen.  Da  die  Zeitschriften  unstreitig  als
die  gleichsam  mit  Dampf  getriebenen  literarischen  Locomotiven  der  Volksbildung
anzusehen  sind,  so  wird  esnichtohne  Interesse  sein,  etwas  Näheres  davon  zu  erfahren.

21
        <pb n="327" />
        324

jede  periodische  Schrift),  sich  eines  so  großen  Beifalles  erfreut,?)
als  unsere  mittlere  „Abendzeitung.“  Theils  lag  es  in  der  nach
Ruhe  sich  sehnenden  Zeit  und  dem  erhöhten  Bedürfnisse  nach  einer  ge—
bildeten  und  dabei  ernsteren  Unterhaltung  am  häuslichen  Heerde,
die  man  damals  noch  mehr  liebte,  als  jetzt,)  theils  in  der  Concurrenz,“)
  die  dieses  lummgute  Blatt  deshalb  nicht  zu  fürchten
hatte,  weil  es  sich  frei  von  aller  Jalousie  und  Polemik  hielt,
theils  aber  auch  in  der  Thätigkeit  der  Redaction,  sich  wahre
Freunde  und  dauernde  Kräfte  zu  schaffen  und  zu  erhalten,  theils
endlich  unbedingt  in  dem  Point  d'honneur  des  Verlegers.  Sachsen,
das  Vaterland  der  ersten  Unterhaltungszeitschrift,  kann  in  der
That  darauf  stolz  sein,  die  alte  „Abendzeitung“  sein  nennen  zu
dürfen,  da  sie  bis  zum  Rücktritte  ihres  zweiten  Redacteurs  ihr

2)  Während  nämlich  die  ältere  „Zeitung  für  die  elegante  Welt“  es  auf
einen  Absatz  von  etwa  1000  Exemplaren  erzielt  hatte,  ebenso  der  ältere  Freimüthige
  nur  auf  800  Exemplare,  sowie  das  Morgenblatt,  das  besonders  viel
in  Oesterreich  gelesen  ward,  auf  etwa  1500  Exemplare,  hatte  es  die  Abendzeitung
  um  1824  auf  1700  Abnehmer  gebracht.  «

3)  Wo  der  Kladderadatsch,  die  fliegenden  Blätter  mit  ihren  flachen  Witzeleien
  und  Localpossen  die  elegante  Welt  belustigen,  während  die  Dorfbarbiere
die  mittlern  Schichten  einseifen,  ohne  zu  rasiren.

4)  Vor  dem  Jahre  1830  wurden  in  Sachsen  etwa  folgende  deutsche  Unterhaltungsblätter
  gelesen.  Seit  1801  die  Zeitung  für  die  elegante
Welt.  Da  diese  der  Schlegelschen  Schule  sehr  huldigte,  stellte  sich  ihr  gleichsam
  im  Jahre  1802  durch  Kotzebue  und  Merkel  der  Freimüthige  von
Berlin  aus  entgegen,  den  später  Dr.  Aug.  Kuhn  redigirte.  Seit  1807  das
stuttgarter  Morgenblatt,  das  1824  nach  Augsburg  verlegt  ward,  anfänglich
  von  A.  E.  Huber,  Haug.  Rückert  (Freimund  Reimar),  dann  von  Mad.
Huber  geb.  Heyne,  bei  Cotta  redigirt,  wozu  seit  1820  noch  das  von  Dr.  Schorn
redigirte  Kunstblatt,  und  die  von  Müllner  herausgegebenen  literarischen
  Beilagen  kamen.  Seit  1816  ferner  in  Berlin  der  Gesellschafter
von  Gubitz  (den  Saphir  „den  Dichter  unter  den  Holzschneidern,  und  den
Holzschneider  unter  den  Dichtern“  nannte),  und  von  Kotzebue  das  literarische
  Wochenblatt,  was  anfänglich  2000  Abnehmer  zählte;  nach  Kotzebue's
Tode  aber  von  Müllner  fortgesetzt,  gleich  Anfangs  einen  ziemlich  scharfen
Charakter  zeigte,  der  es  aber  auch  baldigst  mißliebig  machte  und  z  des
Absatzes  raubte;  1820  ging  es  in  den  Brockhausischen  Verlag  über  und  heißt
nun  literarisches  Conversationsblatt.  Außerdem  hatte  die  Abendzeitung
  noch  als  Rivalen  die  Hekate  von  Müllner  und  Michaelis,  die  aber
schon  1823  aufhörte,  und  den  literarischen  Beobachter  von  Rüder  und
Gleich,  seit  1823,  ebenso  die  Münchner  Cos,  die  Karlsruher  Charis,  die
rheinische  und  Dresdner  Morgenzeitung,  erstere  mit  einem  Kunst-,  Literatur=
  und  Alterthumsblatte  vom  Freiherrn  von  Erlach,  letztere  von  Kind  und
Krauckling  redigirt;  den  Danziger  Aehrenleser,  die  Hamburger  Origina-=lien,
  das  in  Weimar  von  Edm.  Ost  (Peucer)  und  St.  Schütze  seit  1823
redigirte  Journal  für  Literatur,  Kunst,  Luxus  und  Mode,  die  in
Leipzig  von  Dr.  Bergk,  (dem  Verfasser  des  europäischen  Aufsehers)  herausgegebene
Allgemeine  Modezeitung  (später  von  Dr.  Diezmann),  den  Dresdner
Mercur  von  Philippi,  seit  1819  bei  Hilscher;  die  seit  1824  in  Cöln  erscheinende
  Agrippina  von  J.  Bapt.  Rousseau,  sowie  die  von  Oldecop  herausgegebene
  St.  Petersburger  Zeitschrift,  und  endlich  der  vom  Rath
        <pb n="328" />
        325

Lichts)  auf  dem  Felde  der  ehrenhaften  Unterhaltungsliteratur  hat
leuchten  lassen  und  sogar  auch  bei  dem  Beginnen  der  Fluth  derartiger
  Ephemeriden  nach  1830  sich  nicht  von  ihrer  ursprünglichen
Tendenz  hat  abbringen  assen,  obschon  ihr  doch  die  Concurrenz  neuerer,
dem  theilweisen  Zeitgeschmacke  mehr  huldigender  periodischen  Erzeugnisse
  der  Presse  zu  schaden  drohte.  ·
Nachdem  bereits  im  Jahre  1801  vom  Hofrathe  Spazier
zu  Leipzig  (bei  Leopold  Voß)  die  „Zeitung  für  die  elegante
Welt,“  die  spiter  unter  der  gemüthlichen  Leitung  des  Hofraths
Methusalem  Müllerb)  bis  zu  dessen  Tode  ihren  guten  Fortgang
  hatte,  begründet  worden  war,  und  sich  bei  allen  Unruhen
vom  Rheine  her  und  selbst  unter  den  Drangsalen  des  Krieges
einer  ziemlichen  Theilnahme  zu  erfreuen  hatte,  unternahm  es  der
bis  1803  (vorher  in  Schneeberg)  in  Pirna  in  großer  Bescheidenheit
  etablirte  Buchhändler  Christoph  August  Arnold:)  im

André  in  Brünn  redigirte  Hesperus,  (später  noch  kurze  Zeit  in  Stuttgart)
  und  das  von  Hebenstreit  und  Gräffer,  seit  1821  aber  von  Castelli  trefklich
  redigirte  Wiener  Conversationsblatt,  was  jedoch  schon  1822  aufhören
  mußte.  Ein  Hauptrival  war  aber  die  seit  1824  von  Müllner  herausgegebene
  „Mitternachtszeitung',  die  in  Braunschweig  erschien.  Außerdem
  aber  vermehrte  noch  vor  1830  die  immer  wachsende  Fluth  von  Zeitschriften,
  der  Wandsbecker  Bote,  die  Teufelszeitung  in  Hamburg,  das
Berliner  Conversations=  und  das  Kunstblatt,  sowie  die  Schnellpost,
in  Leipzig,  sowie  später  in  Altenburg  der  Eremit  von  Friedrich  Gleich,  und
die  Hebe  von  v.  Alvensleben  (Gustavr  Sellen),  von  München  aus  die  Musikzeitung
  und  die  Theaterzeitung  von  Dr.  Stöpel.  Endlich  sind  noch
als  Rivalen  die  Thalia,  Europa,  Athenäum,  Roswitha,  Harfe,
Muse  (v.  Kind),  Eberts  Ueberlieferungen  (1825)  und  Weichselbaumers
Orpheus  (1824)  2c.  zu  nennen.

5)  Wiewohl  man  oft  in  dieser  Beziehung  Spott  mit  der  Titelvignette:
einem  Genius,  der  in  eine  brennende  Lampe  Oel  gießt,  trieb
und  dabei  die  Pseudonyme  des  Redacteurs  „Theodor  Hell“  herhalten  mußte,:
als:  „Theodor  mach'  hell“  2c.

69)  War  zugleich  einer  der  gemüthvollsten,  wenn  auch  ängstlichsten  Censoren,
  der  sogar  in  seiner  Gutmüthigkeit  manches  Censurvergehen  auf  sich  genommen
  hat.  4

!)  Geboren  zu  Hartmannsdorf  bei  Frauenstein  am  10.  März  1763,  ein
durch  viele  sehr  zweckmäßige  literarische  Unternehmungen  verdienter  und  als
Verleger  höchst  nobler  Buchhändler,  dem  auch  der  Dresdner  Anzeiger  seine
Reformation  und  Erhebung  verdankt.  Er  kaufte  1803  in  Dresden  aus  Richters
  Concurse  dessen  Buchhandlungs-Privilegium,  doch  ohne  allen  Verlag  und
Sortiment,  begründete  auch  später  zu  Leipzig  eine  Filialhandlung  und  verlegte
  viele  nützliche  und  beifallswerthe  Schriften.  Das  Fremdwörterbuch  von
Petri,  sowie  die  wissenschaftlichen  sehr  kostbaren  Schriften  Cotta's  (in  Tharandt).
  Asters,  und  des  Chemikers  Berzelius,  Richters  Reisen  2c.,  und  im
schöngeistigen  Fache  die  Schriften  Tiek's,  Bronikowsky's,  van  der  Velde's,  Trommlitz's.
  (Obrist  von  Witzleben),  Schillings,  Claurens  (Carl  Heun  in  Berlin),
die  zum  Theil  erst  in  der  Abendzeitung  abgedruckt  waren.  Auch  verdankt!
ihm  Dresden  ein  Leseinstitut,  das  „Arnold'sche  Museum“,  das  aber  bereits
  1834  wegen  Mangel  an  hinlänglicher  Theilnahme  einging.  —  Uebrigens
        <pb n="329" />
        326

—  —  —

Jahre  1805,  zu  Dresden  ebenfalls  ein  derselben  ähnliches  Unterhal—
tungsblatt  für  die  gebildete  Welt  herauszugeben.  Diese  schöngeistige
  Zeitschrift  erhielt  an  die  Stirne  den  Namen:  „Abendzeitung,“
  bbschon  sie  genau  genommen,  ebensowenig  als  die
für  die  elegante  Welt,  eine  eigentliche  Zeitungs)  war,  die  damals
nur  wöchentlich  in  zwei  Nummern  erschien  und  von  dem  Dr.  Friedr.
Aug.  Schulze)  (pfsendonym  Friedrich  Laun)  und  hr.
Hartmann,  der  aber  bald  von  der  Theilnahme  an  der  Redaction
  zurücktrat  und  später  in  Hamburg  lebte,  redigirt  ward.  So
schleppte  sich  diese,  neu  erstandene  belletristische  Zeitschrift,  so  zu  sagen,
  mühselig  durch  die  ersten,  über  Sachsen  hereingebrochenen
Kriegsunrubhen,  und  mußte  natürlich  schon  im  Jahre  1807  ihre
Endschaft  erreichen;  denn  wer  hätte  auch  in  jener  unschönen,  von
Waffengetöse  durchdröhnten  Zeit  Geschmack  und  Muße  zur  schönen

–—

A

war  sein  Sortimentsgeschäft  in  Buch-,  Kunst=  und  Musikalienhandel  wohl
eins  der  bedeutendsten  stets  in  Sachsen.

s)  Das  Wort  Zeitung  ist  nämlich  eigentlich  nicht,  wie  Viele  wollen,  von
„Zeit“  abzuleiten,  sondern  vom  altdeutschen  Theiding,  Theidung  oder
Teidung,  noch  jetzt  im  Cuglischen  tidings,  so  viel  als  Nachrichten,  Neuigkeiten,
  was  mit  dem  gleichfalls  alten  tegedinge  (tagedingen),  teidigen
oder  tedingen,  d.  i.  vor  Gericht  handeln,  oder  schlichten,  nicht  verwechselt  werden
  darf.  Daher  heißt  auch  noch  jetzt  im  Flammländischen  und  Plattdeutschen
die  Zeitung  —  Teiling  —  und  dagegen  Zuting  im  Holländischen  die  Sitzung
des  Gerichts  oder  einer  Raths=  und  Reichsversammlung.  —  Auch  unterscheidet
  der  Engländer  streng  zwischen  den  lidings,  d.  i.  politische  Zeitung,  und
novels  oder  newspaper,  den  bloßen  neuen  Unterhaltungsblättern.  Ja,  selbst
im  Deutschen  trennt  man  die  Begriffe  „Zeitung'“"  und  „Zeitschrift“  und
demnach  ist  wohl  jede  Zeitung  eine  Zeitschrift,  aber  nicht  jede  Zeitschrift  eine
Zeitung,  weil  man  unter  letzkerer  stets  nur  eine  Zeitschrift  von  vorherrschend
politischer  Tendenz  versteht.

9)  Friedr.  Aug.  Schulze,  geboren  1.  Juni  1770  zu  Dresden,  war  1793
als  Finanzcanzlist  daselbst  angestellt.  Er  ging  jedoch  in  Folge  seines  schon
früher  gefaßten  Planes  in  diesem  Jahre  nach  Leipzig,  um  daselbst  zu  studiren,
  und  kehrte  1800,  nachdem  er  als  Doctor  promovirt  hatte,  nach  Dresden
zurück,  wo  er  unter  dem  Namen  Friedrich  Laun,  als  einer  unserer  fruchtbarsten
  Romanschriftsteller  zu  wirken  begann.  Im  Jahre  1807  ward  er  endlich
  als  Secretair  bei  der  Commerciendeputation  angestellt,  und  erhielt  1820
den  Titel  eines  königl.  Commissionsraths.  —  Seine  zahlreichen  Werke  in  der
Romantik  sind  nur  zu  bekannt;  doch  haben  sie  ebenfalls  das  Schicksal  der
Werke  seiner  Zeitgenossen  Trommlitz's,  Schilling's,  van  der  Velde's  2c.  Sie
ind  durch  die  Neuern,  besonders  Eugen  Sue  und  Consorten,  (die  Adepten
in  der  Romanliteratur,  die  aus  Koth  Gold  machen  können),  verdrängt
worden.  —  Mit  Arnold  (damals  in  Schneeberg)  stand  Sch.  schon  1797  im
Verkehr,  da  dieser  in  diesem  Jahre  mehre  Sachen  von  ihm  verlegte.  Auch
er  ist  seit  Kurzem  zu  seinen  Vätern  versammelt  worden,  doch  hat  er  bei  allen
seinen  Freunden  das  beste  Andenken  hinterlassen.  Man  darf  ihn  übrigens
nicht  mit  dem  andern  Friedrich  Schulze  verwechseln,  der  1762  zu  Magdeburg
geboren,  in  Halle  studirte,  1780  nach  Dresden  kam,  um  hier  Schauspieler  zu
werden,  was  ihm  jedoch  nicht  glückte,  der  aber  sowohl  in  Dresden  als  auf
Reisen,  besonders  in  Paris  als  Schriftsteller  der  Geschichte  sich  sehr  ausblldete,
  und  endlich  Professor  der  Geschichte  in  Mitau  wurde.
        <pb n="330" />
        327

Literatur  finden  sollen,  was  die  bereits  bestehenden  Schwestern
gleichfalls  hart  zu  fühlen  hatten?  —  Doch  die  jugendliche  „Abendzeitung“
  war  nicht  ganz  hoffnungslos  verloren,  sie  lag  blos  in
der  in  Folge  von  Krieg,  Noth  und  Seuche  herbeigeführten,  alle
Kunst  und  Wissenschaft,  sowic  Handel  und  Gewerbe  gefangen  haltenden
  Lethargie  so  lange,  bis  des  Friedens  Morgenroth  auch  sie
zum  nenen  Leben  erwecken  sollte.  Nach  einem  Dezennium  nämlich
weckte  dieselbe  Buchhandlung  den  in  ihr  nur  schlummernden  Gedanken
  zur  Fortsetzung  der  „Abendzeitung“  wieder  auf,  und  trug
die  Redaction  dem  bei  der  Direction  der  Kunst-Akademie  und
dem  Hoftheater,  sowie  der  musikalischen  Kapelle  als  Secretär  fungirenden
  Geheimsecretir  und  russisch-kaiserlichen  Hofrathe  Carl
Gottfried  Theodor  Winkler,  10)  der  als  Literat  unter  dem

10)  Geb.  am  9.  Febr.  1775  zu  Waldenburg  im  Schönburg'’schen,  wo
sein  Vater,  der  auch  als  Schriftsteller,  besonders  Dichter  sich  bekannt  gemacht,
Archidiakonus  war.  W.  kam  aber  bereits  sehr  jung  nach  Dresden,  da  sein
Vater  hierher  als  Stadtprediger  versetzt  wurde.  Wäbrend  schon  durch  seines
geistreichen  Vaters  Einfluß  die  Liebe  zu  den  schönen  Wissenschaften  in  ihm
geweckt  worden  war,  geschah  dies  namentlich  auch  durch  den  lebrreichen  Umgang
  des  spätern  Torgauer  Superintendenten  Dr.  Koch.  W.  bezog  die  Universität
  Wittenberg,  wo  durch  das  Zusammentreffen  mit  Fr.  Kuhn,  Hardenberg
  (Novalis),  Karl  und  Otto  von  Manteuffel,  und  besonders  Diemer
namentlich  die  schon  in  früher  Kindheit  geweckte  Liebe  zur  Poesie  gewissermaßen
  zu  ihrer  Blüthe  gefördert  wurde.  Im  Jahre  1796  verließ  W.  mit
der  1.  Censur  im  juristischen  Examen  Wittenberg  und  fand  sogleich  in  Dresden
  Bedienstung  beim  dasigen  Stadtgerichte.  (anfänglich  nur  als  Auditor,
später  eine  Zeit  lang  als  Actuar).  Nach  Langbein's  (August  Friedrich
Ernst,  des  Dichters  und  Humoristen)  Abgange  gelangte  W.  1800  zur  Stelle
des  Geheim-Canzlisten  im  Dresdner  Königl.  Geh.  Archive  und  besorgte  1807
mit  die  Revision  des  gemeinschaftlichen  Archivs  zu  Wittenberg,  ward  nach
Hauswalds  (August  Wilhelm,  des  Uebersetzers)  Tode  i.  J.  1804  wirklicher  Geheimer
  Archivsregistrator,  von  welcher  Zeit  an  sich  hauptsächlich  seine  literarische
  Thätigkeit  entwickelte,  weil  er  bei  seiner  amtlichen  Stellung  Zeit  und
Muße  dazu  fand.  Seine  große  Gewandtheit  in  Ausfertigungsarbeiten,  und
besonders  seine  prompten  Präparationen  hatten  zur  Folge,  daß  er  baldigst
zum  Geheim-Secretair  avancirte,  auch  1812/  13  Urlaub  zu  einer  Reise  nach
Frankreich  und  Italien  erhielt.  Gleich  nach  seiner  Rückkehr,  die  in  die  unglücklichste
  Catastrophe  Sachsens  fiel,  wurde  er  vom  Könige,  als  Geheim-Secretair,
  der  zurückgelassenen  Regierungs-Commission  beigegeben,  ward  auch
zu  dem  General-Gouvernement  mit  gezogen,  in  dem  er  in  der  2.  Section
als  kais.  russ.  Hofrath  expedirte,  und  zugleich  die  Redaction  des  Gouvernementsblattes
  (das  damalige  Gesetz=  und  Verordnungsblatt)  führte.  Jetzt  erhielt
  seine  Amtscarrière  einen  für  seine  Bestrebungen,  in  Folge  seiner  vorherrschenden
  Neigung  zur  schönen  Literatur  und  scenischen  Kunst,  sowie  besonders
  Musik  einen  Wendepunkt,  und  auch  einen  seinen  Kräften  angemessenern
  Wirkungskreis.  Er  wurde  aus  dem  Staatscanzleileben  dadurch  herausgehoben,
  daß  er  den  Auftrag  erhielt,  das  Theater  neu  zu  organisiren,  und  so
ward  er  Intendant  desselben.  Mit  der  Rückkehr  des  Königs  im  Jahre  18  15
ward  aber  unser  Winkler  zu  einem  Theatersecretair  gleichsam  removirt;  denn
man  ordnete  ihn  dem  Hofmarschall  Grafen  von  Vitzthum  unter,  welcher  als
Kunsthochwächter,  drollig  genug,  sehr  schwerhörig  gewesen  sein  soll,  dabei
        <pb n="331" />
        Namen:  „Th.  Hell“  mehrfach  bekannt  war,  auf.  In  seiner
allzugroßen  Bescheidenheit  meinte  er,  allein  diesem  Unternehmen
nicht  gewachsen  zu  sein,  weshalb  er  noch  Fr.  Kind's  11)  Beistand
sich  erbat.  So  erschien  unter  Beider  Namen  diese  Zeitschrift  im
Jahre  1817  von  Neuem,  jedoch  von  jetzt  an  in  sechs  Blättern
wöchentlich.  Bald  fand  man  auch  diesen  Raum  besonders  zur
Aufnahme  der  literarisch-kritischen  Artikel  nicht  mehr  hinreichend,
weshalb  man  ihr  ein  Beiblatt  unter  dem  Titel:  „Wegweiser
im  Gebiete  der  Künste  und  Wissenschaften,  “  der  aber
im  Jahre  1832  den  Namen:  „Literarisches  Notizenblatt“
annahm,  in  zwei  Stücken  wöchentlich,  sowie  gleichfalls  bald  darauf
ein  „Artistisches  Notizenblatt“  in  zwei  Stücken  monatlich
beigesellte.  Dieses  artistische  Beiblatt  ward  vom  allbekannten  Archäologen
  und  höchst  gutmüthigen  Kritiker,  dem  Ober-Inspector
und  Studiendirector,  Hofrath  C.  A.  Böttiger,  12)  redigirt.

aber  doch  wenigstens  ein  herzensbraver,  gutmüthiger  Mann  war.  Wiewohl
man  ihn  für  unentbehrlich  erkannt  hatte,  so  mochten  doch  wohl  Einflüsterungen
  und  Verleumdungen  wegen  Winklers  Haltung  und  politischen  Glaubensbekenntnisses
  während  des  russischen  Gouvernements  nach  Oben  gedrungen
sein,  die  man  auch  jetzt  noch  nicht  ganz  vergessen  hatte,  und  sogar  bei  seinem
Dienst-Jubiläum  von  mehrern  Seiten  vorlaut  wurden  (Ouamvis  sint  sub  aqua,  sub
aqua  maledicere  tenlant.  —  Et  velerem  in  limo  ranae  cecinere  querelam.)  Wie  sehr
man  Winklers  allgemeine  Brauchbarkeit  anerkannt,  zeigt  nicht  nur,  daß  man  nicht
nur  ihn  1824  auch  zum  sächsischen  Hofrathe  machte,  sondern  daß  man  ihn  auch  zum
Großmeister  der  sächsischen  Logen  ernannte,  und  es  wird  wohl  Niemand
  sein,  der  ihn  je  einer  Vernachlässigung  seiner  Dienstgeschäfte  zeihen
könnte.  Er  ist  noch  in  seinen  hohen  70er  Jahren  ein  rascher  gewandter
Mann,  der  sich  in  seinem  Amte  keine  Ruhe  gönnt,  und  bei  geistiger  Thätigkeit
  stets  da  ist,  wo  er  sein  soll,  und  zwar  ohne  Murren  in  steter  Heiterkeit
des  Gemüths  und  mit  gesunder  Denkkraft.  —  Er  ist  uns  noch  als  der  alte
im  Abendroth  glänzende  unerschütterte  Wartthurm  einer  frühern  umfangreichen
  Burg  aus  der  gemühhlicheren  Zeit  der  Tagesliteratur  erhalten,  während
rings  umher  alle  ihm  befreundete  und  verbündete  Höhenpunkte  mit  ihren  Zinnen
  schon  in  das  Grab  hinabsanken.  Er  hat  so  manches  Schöne  für  die
Poesie,  Unterhaltungs-Literatur  und  auch  die  scenische  Kunst  zu  Tage  geboren;
  wer  kennt  nicht  seine  „Vyratöne“,  sein  „Maurers  Leben“,  die
mit  Fr.  Kuhn  vollendete  Uebersetzung  der  „Lusiade“  von  Camoens,  seine
„Penelope“,  seinen  „Kosmos  und  Agrionien“  2c.  Besonders  thätig
war  er  als  guter  Uebersetzer  der  Literatur  des  Auslandes,  besonders  Frankreichs
  und  Italiens,  auch  hat  er  in  einigen  Sachen  guten  Humor  gezeigt.

1)  Joh.  Friedrich  K.,  geb.  den  4.  März  1768  in  Leipzig,  ward  1793
Advocat,  setzte  sich  1816  zur  Ruhe,  und  übte  besonders  die  Poesie.  Er  war
besonders  thätig  seit  1813  als  Redacteur  des  Taschenbuchs  für  das  gesellige
Vergnügen,  das  Becker  begründet  hatte.  Am  meisten  ist  er  aber  durch  seinen
Text  zur  Oper  Freischütz  von  v.  Weber  bekannt  geworden.  Auch  ist  sein
Drama  „Vandyks  Landleben“  sehr  beliebt  gewesen.

12)  Carl  Aug.  B.  wurde  am  8.  Juni  1760  zu  Reichenbach  im  Voigtlande,
  wo  sein  Vater  Schullehrer  war,  geboren,  besuchte  Schulpforte  und
Leipzig,  und  ward  bereits  1784,  nachdem  er  einige  Jahre  im  von  Pfeilitz'schen
Hause  Lehrer  gewesen  war,  zu  Guben,  Löbau,  dann  zu  Budissin,  und  end-
        <pb n="332" />
        329

—.

Dabei  ward  der  Preis  des  Jahrganges  übrigens  nur  unbedeutend
  erhöht,  und  außerdem  sogar  bei  einigen  Jahrgängen  noch
ein  Beiblatt  mit  der  Ueberschrift:  „Einheimisches,“  und
später  „Mittheilungen  aus  dem  Gebiete  der  Flora
und  Pomona,“  und  endlich  „Didaskalien,“  ohne  alle
Preiseserhöhung  beigegeben,  wozu  auch  dann  und  wann  noch
chalkographische  Beilagen  folgten.  —  Trotzdem,  daß  man
zehn  Jahre  lang  die  Namen  zweier  Redacteure  an  der  Stirne
der  „Abendzeitung“  erblickte,  so  besorgte  doch  stets  Th.  Hell  die
Redaction  allein,  so  daß  Fr.  Kind  auch  nicht  bei  einem  Blatte
dieser  Zeitschrift  als  Redacteur  sich  gerirt  hätte.  Seit  dem  Jahre
1827  kam  dessen  Name  daher  auch  auf  dem  Titel  in  Wegfall.  —
Was  die  unter  Hell  durchgängig  festgehaltene  Tendenz  der  „Abendzeitung“
  betrifft,  so  kann  man  behaupten,  daß  die  Idee  der  geistlich

  vom  Jahre  1791  bis  1804  Rector  des  Gymnasiums  zu  Weimar,  wo  er
zugleich  die  Charge  eines  Consistorialrathes  bekleidete.  In  Weimar,  das  in
jener  Zeit  das  deutsche  Athen  war,  lebte  B.  im  geistreichen  Umgange  mit
Göthe,  Schiller,  Herder,  Wieland  und  mit  dem  trefflichen  Künstler  Heinrich
Meyer,  durch  den  B's.  Aufmerksamkeit  besonders  zuerst  auf  die  tieferen
archäologischen  Studien  in  Hinsicht  auf  Kunst  gelenkt  ward.  Auch  fand  B.
Gelegenheit,  seine  literarische  Thätigkeit  bei  der  Herausgabe  des  von  Bertuch
herausgegebenen  „Journals  für  Luxus  und  Mode'“  zu  beleben,  woran
er  1795—  1803  fast  ganz  allein  arbeitete,  ebenso  lieferte  er  für  Wieland's
deutschen  „Mercur“,  sowie  für  das  Journal  „London  und  Paris“  und
namentlich  für  die  „Allgemeine  Zeitung.“  Auch  erschienen  zu  W.  schon
seine  ersten  archäologischen  Arbeiten  in  den  3  Heften:  „Vasenerklärungen.“
Im  Jahre  1804  folgte  B.  dem  Rufe  als  Pagenhofmeister  oder  Studiendirector
  des  Pagenbauses  zu  Dresden,  und  ging  1814  auch  in  derselben  Stellung
  mit  in  die  Ritteracademie  über,  wo  er  bis  1822  thätig  war,  in
welchem  Jahre  er  Oberaufseher  über  die  antiken  Marmore  und  die  Mengs“-schen
  Gypsabgüsse  ward.  In  diesem  seinem  neuen  Wirkungskreise  fand  B.
erst  recht  Veranlassung,  sein  wissenschaftliches  Streben  für  die  Archäologie
nährend  zu  beleben,  wobei  ihm  seine  gründlichen  Kenntnisse  in  den  Schriften
der  Alten,  die  er  als  Vade  mecum  auch  stets  im  Munde  führte,  trefflich  zu
Statten  kamen.  Ja,  wer  B.  näher  kannte,  und  zu  ihm,  sowie  Schreiber
dieses,  täglichen  Zutritt  hatte,  auch  von  seinen  von  Gelehrsamkeit,  die  mit
Geistesreichthum  und  sprudelndem  Witze  gepaart  war,  überschäumenden  Lippen
mehre  Jahre  sich  belehren  lassen  konnte,  kann  zu  der  Behauptung  sich  veranlaßt
  fühlen,  daß  er  noch  nicht  wieder  in  Sachsen  ersetzt  ist.  Mit  einer
tiefen  durch  unermüdlichen  Fleih  erworbenen  Gelehrsamkeit  in  allen  Fächern  der
Geschichte,  Philologie  und  der  archäologischen  Wissenschaften  verband  B.  eine
seltene  Gewandtheit,  sich  Jedem  mitzutheilen,  und  er  war  ein  eben  so  großer
Salon-,  als  Stubengelehrter.  Seine  geistreichen  Vorlesungen  über
die  alte  wie  über  die  neuere  Kunst  beurkundeten  die  reichen  Schätze
seines  Wissens,  und  seine  Mittheilungen  über  Kunst  und  Kunstgeschichte,  die  er
in  den  Geiblättern  zur  Abendzeitung  und  zum  Morgenblatte  niederlegte,  behalten
  ihren  steten  Werth.  Ja,  man  muß  sich  über  den  Fleiß  und  die  Ausdauer
im  Forschen,  sowie  die  dadurch  erlangten  Kenntnisse  und  den  Geistesreichthum
  dieses  Mannes  wahrhaft  wundern.  Dabei  war  er  der  gefälligste  Freund
und  der  beste  Gesellschafter,  besonders  anmuthigste  Tischgast,  und  schon  das  Wohlbehagen,
  mit  dem  er  speiste,  und  die  Gemüthlichkeit,  mit  der  er  trank,  und
dabei  Sentenzen  der  Alten  recitirte,  waren  genußreich.
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        330

—

reichen  Unterhaltung  der  leitende  Stern  dieser  sich  stets  in  bescheidenen
  Grenzen  haltenden  Zeitschrift  war.  Gedichte,  Erzählungen,
  Novellen,  Anekdoten,  Charakteristiken,  Biographieen,  historische
  und  archäologische  Aphorismen  und  Bemerkungen  aller  Art,
in  gefälligem  Gewande  dargelegt,  wechselten  ab,  und  Correspondenzen
  bildeten  stets  einen  treffenden  Schluß.  Auch  schloß  sie
keinesweges  in  gelehrterem  Tonc  gehaltene  Belehrungen  aus  allen
Fächern  des  Wissens  aus,  wiewohl  sie  sich  nie  gern  strengwissenschaftlich
  dem  Leser  darbot.  Hierher  gehört  namentlich  die  lange,
obschon  nicht  ohne  alles  Interesse,  ausgenommene  Reihe  der  astronomischen
  Reiseberichte  von  Dr.  Nürnberger,  )  sowie  nächstdem
  die  dem  damaligen  in  Mode  gehenden  Streben  des  sogenannten
  feineren  Publikums  angepaßten  Abhandlungen  über  Champollion's
  Hieroglyphik  u.  dgl.  mehre.

Wahrhaft  würzig  waren  die  „bunten  Steinc“  von  Richard
  Roos  (A.  Engelhardt),  und  so  manchen  schönen  Baustein  für
die  vaterländische  Geschichte  hat  der  gemüthliche  Forscher  und  dabei
  gewandte  Erzähler  in  der  Abendzeitung  niedergelegt.  Wahrhaft
  reich  ist  aber  vor  Allem  das  Feld  der  Original-Correspondenz
aus  allen  bedeutenden  Städten  Deutschlands,  sowie  aus  Paris,
London,  Rom,  Pctersburg  u.  s.  w.  zu  nennen.  llebrigens  zeichneten
  sich  ihre  literarischen  und  artistischen  Recensionen  und  bibliographischen
  und  technologischen  Anzeigen  durchgeheuds  dadurch
aus,  daß  sie  nie  anonym,  sondern  daß  sie  stets  mit  der  Firma
der  Verfasser  versehen  waren.  Ueberhaupt  muß  man  ihr  zum
Ruhme  nachsugen,  daß  sie  unter  Winkler's  Redaction  in  allen
ihren  Theilen  den  Ton  anständiger  und  geistreich  belehrender  Unterhaltung
  zu  behaupten  erstrebt,  daher  sie  sich  auch  von  dem  leider
seit  1830  in  der  Jonrnalistik  gewöhnlich  gewordenen  scharfen  polemischen
  Charakter  frei  erhalten,  und  sich  nie,  weder  in  literarische,
noch  viel  weniger  in  politische  Streitigkeiten  eingelassen  hat,  sondern
  den  gemessenen  Schritt,  mit  dem  sie  vom  Anfange  an  auftrat,
auch  durch  alle  Veränderungen  des  Zeitgeistes  und  der  Mode  unverrückt
  beibehalten  hatte.  Vorzüglich  muß  Winkler's  Redaction
noch  nachgerühmt  werden,  daß  ihr  Augenmerk  stets  die  strengste
Sittlichkeit  und  Pietät  gewesen,  so  daß  ihre  Blätter  der  Ingend
so  wie  den  Frauen  unbedenklich  in  die  Hände  gegeben  werden
konnten.  Uebrigens  darf  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß  es  ihr
gleich  vom  Anbeginn  glückte,  für  sich  die  geachtetsten  oder  lange
Zeit  hindurch  beliebtesten  Erzähler  14)  zu  gewinnen,  und  auf  dem

13)  Weniger  gefeiert  war  er  als  Dichter  und  metrischer  Uebersetzer,  und
der  von  ihm  mit  Leidenschaft-  gebrauchte  Aprostroph  heißt  nach  ihm  „das
nürnberger  Häkchen.“  ·

14)  Sie  konnte  daher  gleich  im  Jahre  1817  mit  den  Erzählungen  des
Gustav  Schilling  und  des  H.  Clauren  (Karl  Heun  in  Berlin),  der  allerdings
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        331

—

Felde  der  Lyrik  führte  sie  dagegen  mehre  nicht  unbeachtenswerthe
Dichter  und  Dichterinnen  15)  zuerst  in  die  Literatur  ein.  Ueberhaupt
  schien  es  ihr  ein  wahrhaft  angenehmer  Beruf  zu  sein,  aufkeimenden
  Talenten  zuerst  Boden  und  Pflege  zur  Cnutfaltung  ihrer
Blüthe  zu  gewähren.  Im  Ganzen  darf  nicht  unbemerkt  bleiben,
daß  die  Zahl  derjenigen  Shhriftsteller  und  Schriftstelleriunen,  von
denen  seit  Beginnen  des  Erscheinens  der  Abendzeitung  fortlaufend
wirkliche  Beiträge  in  ihr  Raum  gefunden  haben,  weit  über  600
reicht,  und  daß  nur  wenige  in  der  schönen  Literatur  nennenswerthe
und  hochgeachtete  Namen  der  Periode  während  Winkler's  Redaction
darin  fehlen  dürften,  weshalb  auch  die  Abendzeitung  unter  den
vaterländischen  schöngeistigen  Ephemeriden  jedenfalls  eine  der  hochachtungswerthesten
  war.  —  Doch  so  wie  Alles,  auch  das  Beste,
in  der  Welt  seine  Blüthen-,  Frucht=  und  Abfallszeit  hat,  so  war
auch  die  Abendzeitung  mit  ihrem  noch  immer  an  Körper  und  Geist
gesunden  Stamme  doch  ihrer  schönsten  Blätter  und  Blüthen  durch
das  Dahinscheiden  oder  Altern  vieler  ihrer  Mitarbeiter  beraubt,
und,  wo  nicht  selbst  wirklich  gealtert,  doch  bei  ihrem  gemessenen,
für  den  Faselschritt  unserer  Zeitliteratur  leider  zu  pathetischen
Schritte,  so  zu  sagen,  aus  der  größeren  Nachfrage  gekommen,  und
die  allzugroße  Tagesblätterfluth,  deren  Zahl  allein  in  Sachsen
Legion  wurde,  hatte  ihr  manchen  Leser,  den  nicht  Freund  Hein
ihr  binweggeführt  und  der  die  neuern  Fortschritte  in  der  Literatur
zufällig  liebte,  nutreu  gemacht.  Vater  Winkler,  sagt  die  böse  Welt,
war  auch  so  glücklich  (wenn  man  es  so  nennen  kann),  sein  26
Jahre  lang  gepflegtes  Kind  noch  vor  dem  gänzlichen  Verfall  ihrer

mehr  durch  seinc  süßliche  Darstellungsweise  der  weniger  empfehlungswerthe
sein  dürfte,  beginnen.  Auch  hatte  sie  das  Glück,  den  Genuß  der  musikalischen
  Artikel  aus  Karl  Maria  v.  Weber's  Feder  ihren  Lesern  zu  verschaffen.
Nicht  weniger  fruchtbringend  war  Van  der  Velde's  treffliche  Erzählungsreihe
für  sie;  er  blieb  ihr  treu  bis  an  seinen  Tod,  im  J.  1824,  während  er  sogar
für  keine  andere  Zeitschrift  arbeitete.  Dasselbe  Glück  hatte  sie  mit  Weisflog.
Ja,  sie  kann  sich  selbst  rühmen,  den  gemüthlichen  Erzähler  von  Tromlitz  (Obrist
v.  Witzleben)  zuerst  in  die  Lesewelt  eingeführt,  und  ihn  in  dieser  Beziehung
sogar  vor  allen  Zeitschriften  allein  besessen  zu  haben,  was  auch  bei  Waiblinger
  und  Sophie  May  der  Fall  war,  und  zuletzt  erschienen  auch  in  ihr
allein  die  beliebten  Erzähler:  v.  Wachsmann,  v.  Gussecke,  Gehe,  Krebs  u.  A.  m.

15)  Von  denen  wir  hier  nur  die  Namen  Theophania,  Agnes  Franz,  (geb.
d.  8.  März  1795  zu  Militsch  in  Schlesien,  Tochter  eines  preußischen  Regiegierungsraths,
  verlor  ihren  Vater  frühzeitig,  doch  erhielt  sie  von  ihrer  Mutter
eine  sorgfältige  Erziehung.  Als  Dichterin  führte  sie  die  Abendzeitung  zuerst  ein.
Auch  ist  „Sonnenhold“  in  der  Urania  von  ihr).  Kraft,  Thekla,  Hohlfeld,
(der  nicht  nur  als  Lyriker,  sondern  auch  als  geistlicher  Liederdichter  sich  bestens
gezeigt  hat;  er  war  Advocat  zu  Dresden,  auch  als  Historiker  bekannt,  und
als  Schriftsteller,  wie  als  Mensch  gleich  achtbar.)  Püttermann,  Richter,  Tschabuschnigg,
  Eduard  Bönecke,  (besonders  als  Odendichter  beliebt),  Rob.  Köhler,
gAmtsauctienator  zu  Dresden,  ein  höchst  gemüthvoller  Dichter)  2c.  nennen
wollen.  —
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        332

Reize  gleichsam  an  einen  Mann  zu  bringen,  der  dem  Vater  ein
ansehnliches  Abtrittsquantum  bot,  und  dafür  die  Tochter  auf  Treu'
und  Glauben  erhielt.  —  Es  war  am  4.  Juli  des  Jahres  1843,
als  die  Abendzeitung  an  der  Hand  eines  raschen  Kämpen  in  der
Zeitliteratur,  des  Advocat  Robert  Schmieder,  sich  der  Lesewelt
  in  gar  gewaltigem  Brautflitter  und  mit  den  schöusten  Versprechungen
  für  die  Zukunft  darstellte.  Sie  hatte  ein  „Literaturund
  Kunstblatt“  und  „Dresdner  Beiblätter  zu  den  Correspondenznachrichten“
  in  ihrem  Gefolge,  erschien  wöchentlich  in  3  Nummern,
Dienstags,  Donnerstags  und  Sonnabends,  und  mit  2  Bogen  wschentlichen
  Beiblättern.  Hoffmann  von  Fallersleben's  Lied  „vom
deutschen  Philister“  bildete  den  Kopfputz,  und  die  Erzählung:
„das  Pasquill“  von  Willibald  Alexis,  sowie  „Briefe  über  Berlin“
von  Weill,  waren  ihr  Brautkleid,  während  ein  stets  schlagfertiges
Feuilleton  ihr  als  rauschende  Schleppe  diente,  die  überdies  viel
Staub  in  die  Augen  des  Publikums  steigen  ließ.  Oswald  Marbach
  handhabte  die  Literatur=  und  Kunstkritik.  Ueber  die  Bühnenleistungen
  der  Residenz  hegte  der  Herausgeber  selbst  ein  gewaltiges
  Gericht.  Alles  erzitterte  vor  der  verjüngten  Abendzeitung;
auch  ihr  Vater  selbst  wunderte  sich;  die  Schauspieler  und  Sänger  aber
erbleichten,  trotz  ihrer  besten  Schminke,  und  sahen  ein,  daß  des
„Winters“  Stürme  nur  etwas  rauhe  Südwinde  gewesen,  und  „Mannsteins“
  Würfe  nicht  so  verwundet  hatten,  als  der  furchtbar  geschäftige
  Zuschläger  der  kritischen  Schmiede.  In  dem  Programm,
  das  ein  wahres  Meisterstück  aller  Versprechungskunst  ist,
heißt  es  unter  andern:

„Die  Abendzeitung  hat,  wie  wenige  andere  belletristische  Blätter,
eine  historische  Vergangenheit  16),  und  das  Wirken  der  nunmehrigen
Redaction  geht  dahin,  gesinnungsvoll  im  Geiste  des  Fortschritts,  an
jene  eine  würdige  Gegenwart  zu  knüpfen.  Gegründet  in  einer  an  Tagesblättern
  noch  armen  Zeit,  fand  das  von  dem  competenten  Urheber
geleitete  Unternehmen  gar  bald  in  ganz  Deutschland  die  günstigste  Aufnahme,
  und,  obschon  die  Journalliteratur  immer  weiter  sich  zu  verzweigen,
immer  blätterreicher  zu  werden  begann,  vermochte  dennoch  keine  Nebenbuhlerin
  den  wohlverdienten  Kranz  ihr  streitig  zu  machen:  denn  die  gefeiertsten
  Lieblingsschriftsteller  ihrer  Zeit  schirmten  und  pflegten  mit  Zärtlichkeit
  das  Schooßkind  der  deutschen  Lesewelt.  Erst,  als  das  Grab
manchen  Liebling  der  Leser  aufgenommen,  und  das  Zeitrad  schneller  zu
rollen  begann,  da  ward  ihr  Schritt  langsamer,  da  ward  es  ihr  schwerer,
den  Zeitverhältnissen  eng  sich  anzuschließen,  die  meist  frischeste,  duftendste
Blume  begann  zu  welken,  und  fremde,  amtliche  Verhältnisse  und  Rücksichten
  hinderten  ihren  treuen  Pfleger,  nach  seinen  Wünschen  an  ihrer

16)  Darin  hat  es  vollkommen  recht.  Von  einer  historischen  Zukunft  war
aber  freilich  keine  Rede.  —
        <pb n="336" />
        333

Genesung  zu  arbeiten.  Dieses  Geschäft  ist  nun  andern  Händen  ver—
traut,  und  wenn  die  Hoffnung  auf  ein  Gelingen  desselben  nach  solchen
Vorgängen  als  Kühnheit  erscheint,  so  möge  schon  das  Streben  nach
dem  Bessern,  und  der  langgehegte  Wunsch,  auch  aus  Dresden  einen
würdigen  Vertreter  in  den  großen  Journalcongreß  zu  senden,  als  Fürsprecher
  gelten.  —

In  der  Journalliteratur  namentlich  muß  die  jedesmalige  Gegenwart
  allseitig  sich  abspiegeln,  sie  darf  nicht  in  abgestandenen  Verhältnissen,
  in  abgenutzten  Empfindungen  sich  bewegen,  sie  soll  die  Unzulänglichkeit
  einer  schal  und  widerwärtig  gewordenen,  nur  als  eine  engende
Fessel  auf  uns  lastenden  Vergangenheit  fühlbar  machen,  das  Weh  der
gebährenden  Gegenwart  geistwürdig  aussprechen,  reformatorisch  fortschreitend
  die  Zukunft  vorbilden,  wie  sie  werden  muß.  17)  Das  wollen
auch  wir!  18)  Daher  ist  es  unabweisbare  Nothwendigkeit,  die  Abendzeitung
  in  ihrem  innern  eigentlichen  Selbst  neu  zu  gestalten,  lebensfrisch
  und  kräftig  zu  verjüngen,  dabei  aufrichtig  und  unabhängig,  nach
eigener,  innerer  Ueberzeugung  den  wahren  Zeiterfordernissen  zu  entsprechen,
  und  so  nach  und  nach  dem  ganzen  Inhalte  des  Journals
einen  dauernden  Werth  zu  verleihen.  Die  Hülfe  und  das  Wirken  ausgezeichneter,
  berühmter  Mitarbeiter,  welche  zu  gewinnen,  wir  so  glücklich
  gewesen  sind,  wird  dies  ermöglichen.“  —

In  wie  weit  die  neue  Redaction  ihrem  Vorsatze  treu  geblieben,
  werden  uns  die  Leser  der  verjüngten,  aber  wohl  bald  entblätterten
Abendzeitung  am  Besten  sagen  können.  Der  Historiker  muß  darüber
  sein  Urtheil  zurückhalten,  weil  er,  wollte  er  wirklich  Forscher
sein,  viel  zu  wenig  Zeit  gehabt  haben  würde,  um  sich  davon  hinreichend
  informiren  zu  können,  und  überhaupt  am  wenigsten  competenter
  Richter  in  der  schöngeistigen  Literatur  sein  kann.  19)

17)  Wie  von  den  Fittigen  des  Zeitgeistes  berührt,  ergreift  uns  ein  mächtiges
  Schaudern.  „Es  muß  auch  solche  Käuze  geben“,  sagt  Göthe.

18)  Wer  begreift  den  tiefen  Sinn  dieser  hochstapelnden  Worte?

19)  Wir  begnügen  uns  hier  nur  damit,  die  Namen  derer  zu  nennen,  die
am  meisten  in  den  Blättern  der  Abendzeitung  als  Mitarbeiter  unterzeichnet
waren.  Als  Erzähler  nennen  sich:  Ludw.  Rellstab,  Herrm.  Marggraf,  Ernst
Willkomm,  Ida  Frick,  Ludw.  Köhler,  Heinr.  Asmus,  Jul.  Dornau,
Steinmann,  Franz  Bernhardi,  Dr.  Woldemar  Seyffarth,  Rosa  Hein,  Carl
Braasch,  Wilh.  Künstler,  Minna  Wauer,  Amalie  Kraft,  E.  O.  Schmidt,
A.  Pohl;  als  Referenten  2c.:  Graf  W.  v.  Baudissin,  Dr.  Karl  Krause,  J.
G.  Quandt,  E.  M.  Arndt,  E.  Heusinger,  Jos.  Mendelssohn,  E.  Frei,  H.
G.  Zehner,  A.  Karl,  Ferd.  Metzner,  Schüler,  Brömel,  Herrm.  Maas,  Karl
Eitner,  Christern,  Arthur  Haffner  2c.,  und  als  Dichter:  Hoffmann  von  Fallersleben,
  Ludw.  Köhler,  C.  F.  Peters,  E.  Lasekk,  C.  Lucas,  Georg  Schulz,
Egbert,  Gärschen,  Mäser,  A.  Engel,  Uffo  Horn,  Emil  Wagner,  Ed.  Mautner,
  Ludw.  Wittig,  Max  von  der  Burg,  F.  Otto,  A.  Kockemüller,  H.  Rask,
Heinr.  Döring,  K.  W.  Vogt,  Friedr.  E.  Möler  2c.  —  Ob  alle  diese  Namen
leinige  ausgenommen)  mehr,  als  durch  diese  Abendzeitung  bekannt  sind,
können  wir,  die  wir,  wie  bereits  erwähnt,  keine  Zeit  zu  schöngeistiger  Lecture  haben,
        <pb n="337" />
        334

Von  wirklich  wissenschaftlichem  Werthe  und  zugleich  dankenswerth
  sind  die  Mittheilungen  der  deutschen  Gesellschaftslieder  des
16.  und  17.  Jahrhunderts  von  Hoffmann  von  Fallersleben;  nicht
uninteressant  war  zuweilen  das  Feuilleton;  die  Darstellungen  Dresdener
  Umstände  aber  waren  nicht  immer  ganz  treu,  lauter  und  wahr,
und  wo  sie  es  waren,  meistens  nicht  ganz  gemüthlich,  daher  oft
beleidigend,  so  daß  der  Getroffene  nicht  auf  die  Seite  der  Lacher
mit  treten  konnte.  —  Der  neuen  Redaction  („oft  unbarmherzige“)
Kritik  (sagen  die  Leute  was  wir  auch  nicht  beurtheilen  können),
rief  schon  im  ersten  Jahre  Streitschriften  gegen  sich  hervor,  von
denen  wir  nur  eine  erwähnen  wollen,  welche  1844  im  Verlag  der
gewesenen  Sillig'schen  Buchhandlung  in  Dresden  erschien  unter  dem
Titel:  „die  junge  Dresdener  Abendzeitung,  und  der  im  Irrgarten  der
Kritik  herumtaumelnde  Redacteur.  Ein  Lobpsalm  von  Paul  Jones“,
mit  der  Titelreverse:  „Ich  will  ihn  berühmt  machen  vor  allem
Volke.“  —  Ob  diese  Flugschrift  wirklich  in  ihrer  Pseudonymität
in  dem,  was  sie  von  Robert  Schmieder  zum  Theil  gewaltig
geifert,  Recht  hat,  können  wir  gleichfalls  nicht  entscheiden,  und  begnügen
  uns  hier  nur  zur  Charakterisirung  dieser  Schrift  folgende
Stelle  wörtlich  anzuführen.  S.  5  heißt  es:

„Nein,  meine  Leser,  wirklich  verjüngt  ist  die  gute  Vespertina
nicht  —  sie  ist  vielmehr  seit  Th.  Hell  aufhörte  und  Herr  Dr.  Robert
Schmieder  anfing,  sie  zu  redigiren,  so  gut  wie  wir  andern  Sterblichen
mit  jedem  Tage  älter  geworden  und  —  wie  dies  bei  alten  Damen  oft
vorkommt  —  etwas  boshafter  und  bissiger  Natur  —  doch  alles  in
Liebe  und  Güte,  und  nur  ihrem  jungen  Gatten  zu  Gefallen.  Dieser
junge  Gatte  nämlich  war,  beror  er  für  die  alte  Dame  in  Liebe  entbraunte,
  ein  völlig  unsichtbarer  Stern  am  literarischen  Himmel  gewesen
  und  wir  selber,  die  wir  doch  ein  ziemlicher  Sternkundiger  uns  zu
sein  schmeicheln,  wußten  Anfangs  nicht:  was  wir  aus  dem  Namen
Robert  Schmieder  und  aus  dem  Stern,  der  sein  Licht  von  Vespertineus
  Lämpchen  entlehnte,  machen  sollten.  Indeß:  Herr  Dr.  Robert
Schmieder  half  uns  bald  selber  aus  allen  Zweifeln  heraus.  Das  Programm
  seiner  verjüngt  erscheinenden  Abendzeitung  verhieß  Wunderdinge,
indem  es  ihn  selber  als  „Mann  der  Bewegung“,  wo  nicht  für  ganz
Europa  —  oder  doch  ganz  Sachsen,  so  doch  für  ganz  Dresden  manifestirte.
  Nun  ist  es  gewiß,  daß  ein  „Mann  der  Bewegung“  dem  guten
  Dresden  und  seinen  Bewohnern  gar  nicht  schaden  könnte.  Wir

und  eben  deshalb  viel  zu  wenig  davon  wissen,  als  daß  wir  uns  ein  Urtheil  über  ihre
schöngeistigen  Leistungen  anmaßen  sollten,  nicht  entscheiden.  —  Der  Dresdner
Museumsbau  gab  der  Abendzeitung  ebenfalls  Gelegenheit,  einen  Fehdehandschuh
zu  werfen;  ob  ihn  Jemand  aufgehoben,  ist  uns  bisher  unbekannt  geblieben,  und
gehört  auch,  genau  genommen,  unter  die  Geschichte  des  Baues  dieses  neuen
Museums,  worüber  wir  später  an  einem  andern  Orte  sprechen  werden.  —
        <pb n="338" />
        335

besitzen  in  Dresden  —  Gott  sei's  geklagt!  eine  gute  Anzahl  höchst
unnöthiger  Contumazanstalten,  unsere  geschlossenen  Gesellschaften  haben
einen  Ueberfluß  an  stehenden  Gewässern  und  an  verrosteten  Thürangeln
haben  wir  keinen  Mangel!  Unter  solchen  Verhältnissen  könnte  ein
Mann  der  Bewegung  von  großem  Nutzen  für  uns  sein,  wenn  er  das
Ding,  wie  man  zu  sagen  pflegt,  geschickt  beim  rechten  Ende  zu  fassen
verstände.  Aber  das  verstand  Herr  Robert  Schmieder  nicht!  Er  wußte
weder  den  Anfang  noch  das  Ende  zu  finden!  Blind  und  täppisch  griff
er  mit  roher  Faust  in  unser  öffentliches  und  sociales  Leben,  zog  hervor,
  was  er  eben  erfaßte,  zerrte  es  herum  bis  es  für  seine  alte  Vespertina
  mundgerecht  schien  und  ließ  diese  gute  Dame  nun  reden  nach
alter  moquanter  Damenweise,  daß  die  Dresdener,  so  sehr  sie  auch  an
Klätschereien  gewöhnt  sind,  ein  Grausen  erfaßte  und  sich  fragten:  „Ist
das  unsere  Abendzeitung?“  Das  war  natürlich  unserm  jungen  Redacteur
  eben  recht!  Er  wollte  imponiren,  quasi  verblüffen!  Er  sah  sich  auf
gutem  Wege,  ein  „Mann  des  Tages“  zu  werden,  —  und  bei  Gott,
ich  glaube:  es  wäre  ihm  eben  recht  gewesen,  wenn  unser  guter  König
ihn  ein  paar  Monate  auf  den  Königstein  hätte  setzen  lassen.  Gleichviel
  aus  welchem  Grunde!  Aber  der  König  nahm  keine  Notiz  von  ihm.
Er  ließ  ihn  nicht  auf  den  Königstein  setzen  und  gab  ihm  auch  nicht
einmal  die  kleinste  Anstellung;  und  alles,  was  geschah,  lief  am  Ende
darauf  hinaus:  daß  ihm  die  Censur  einige  allzu  tolle  Redensarten  —
strich.  Darüber  erhob  natürlich  Herr  Dr.  Robert  Schmieder  ein  großes
Lamento:  „Die  Existenz  Vespertinens  sei  gefährdet.“  Er  rief  alle
Sympathieen  für  sich  und  seine  Gattin  auf.  Lieber  Himmel!  er  hätte
uns  auch  gern  überredet:  der  Constitution  und  den  sächsisch-baierschen
Eisenbahn-Actien  stehe  der  Untergang  bevor.  Aber  in  Dresden  gab  es
sehr  wenig  Sympathieen  mehr  für  die  verwandelte  Vespertina  und  noch
weniger  für  Herrn  Dr.  Robert  Schmieder.“

Wenn,  wie  man  damals  sich  mit  dem  Gerüchte  trug,  diese
Schrift  nur  eine  von  einer  feindlichen  Seite  bezahlte  Bombe,  die
die  Abendzeitung  zersprengen  sollte,  war,  so  hatte  Dr.  Robert  Schmieder
  allerdings  sehr  klug  und  weise,  und  dabei  noch  sehr  großmüthig
  gehandelt,  sie  sogar  seinen  Lesern  in  der  Abendzeitung  zu
empfehlen,  und  nach  Friedrichs  d.  Gr.  Beispiele  so  zu  sagen  das
Pasquill  mit  der  Kaffectrommel  herabzurücken.

Die  Arnold'sche  Buchhandlung,  die  bis  1839,  wo  sie  ganz
an  Winkler  überging,  den  Verlag  gehabt  hatte,  nahm  auch  die
reorganisirte  Abendzeitung  in  Commission.  Seit  1844  erschienen
jährlich  52  Nummern  zu  3  Bogen  zu  8  Seiten,  nachdem  früher
4  Bogen  möchentlich  gegeben  worden  waren,  dafür  ward  aber  auch
der  bisherige  Preis  von  10  Thlr.  auf  6  Thlr.  20  Ngr.  herabgesetzt.
  —  Dies  die  Geschichte  unserer  früher  so  beliebten  Abendzeitung;
  ob  sie  es  in  ihrer  spätern  Reorganisation  war,  müssen  wir
dahingestellt  sein  lassen.  —
        <pb n="339" />
        336

Bau  des  vom  Kurfürsten  Moritz  in  Dresden
von  1548  an  ausgeführten  Schlosses.

(Nach  den  Original-Baurechnungen  erläutert.)

Das  älteste  Schloß  am  sogenannten  Taschenberge  zu  oder
„bei  Dresden“,  wie  es  wiederholt  heißt,  das  Heinrich  der  erlauchte
Markgraf  in  mehren  Urkunden  „curia  nostra“  oder  „in  curia  sua“
neunt,  soll  bereits  vom  Markgrafen  Otto  (quod  vix  crediderim)
erbaut  worden  sein;  doch  hiervon  fehlt  jeder  urkundliche  Beweis.
In  der  Dresdener  Modellkammer  1)  ist  noch  ein  ziemlich  ausgeführtes
  Modell  dieses  alten  Schlosses  vorhanden,  und  Anton
Weck2),  der  es  auch  in  Abbildung  bringt,  hat  Seite  24  eine  wiewohl
  ungenügende  Beschreibung  dieses  keineswegs  architectonisch
schönen,  aber  ursprünglich  doch  regelmäßigen  Baues  geliefert.  Da
das  alte  Schloß  3)  baldigst  unzulänglich  ward,  so  baute  man  mehr
nach  der  Schloßgasse,  wie  auch  nach  dem  jetzigen  Taschenberge  und
Zwinger  zu  immer  mehr  daran,  setzte  hie  und  da  nach  Bedürfnisse
Etagen  auf,  und  so  entstand  ein  so  unregelmäßiger  Bautencomplex,
wie  er  heut  zu  Tage  noch  in  dem  Gebäude,  das  bis  jetzt  die
Hofapotheke  und  Hofbäckerei  in  sich  faßt,  besteht.  Die  erste  einigermaßen
  fürstliche  Veränderung  und  zugleich  wesentliche  Erweiterung
  machte  Herzog  Georgs)  dadurch,  daß  er  das  sogenannte
Thorhaus  5),  das  jetzige  Gebäude  über  dem  Georgenthore,  im

1)  Eine  historisch  interessante,  aber  völlig  unerkannte  und  von  der  Oberaufsicht
  nicht  genug  gepflegte  Sammlung  im  nordwestlichen  Pavillon  des  Zwingers.

2)  „Der  Churfürstl.  Sächs.  weitberufenen  Residenzstadt  Dresden  Beschreibung
  und  Vorstellung.“  1680.  Fol.

3)  Es  bestand  mit  seinen  Vorlagen,  dem  innern  Schloßplatze,  einem
viereckigen  Hofraume,  und  seiner  Burgfreiheit,  wo  mehre  Burglehnhäuser  (nachmals
  Freihäuser)  dazu  gehörten,  aus  alten  schlichten  zum  Theil  dreistöckigen
  Gebäuden,  wovon  das  1776  abgetragene  alte  Hofbrauhaus  und  die
seit  1518  zum  Rauch=  und  Provianthause  sowie  zu  Futterböden  eingerichteten
  Seitenflügel  ein  Theil  waren.  Dieser  Theil  ward  1718,  um  der  im  ersten
Opernhause  eingerichteten  katholischen  Hofkapelle  eine  Vedutte  und  mehr
freien  Raum  zum  Entrée  zu  verschaffen,  ebenfalls  abgetragen;  doch  stehen,
wie  kürzlich  bei  Anlegung  des  Abzugs-Canals  für  das  Prinzenpalais  gesehen
werden  konnte,  noch  sämmtliche  Grundmauern.  Auch  in  diesem  alten  Schlosse
war  schon  eine  Schloßkapelle  mit  hohen  Spitzbogenfenstern,  und  es  hatte  auch
einen  runden  oder  einen  achteckigen  Eck-Thurm,  dessen  Obertheil  aber  1494
vom  Sturme  eingestürzt  ward.

4)  Zu  diesem  Neubau  ward  er  eigentlich  durch  einen  Schloßbrand  veranlaßt.
  Durch  die  Feuersbrunst  in  Neu-Dresden,  am  15.  Febr.  1530
brannte  nämlich  ein  Theil  des  alten  Schlosses  ab,  sowie  auch  das  dabei  stehende
  Zeughaus  nebst  44  Häusern  der  Stadt.  Das  Feuer  war,  durch  die
Verwaßilosung  eines  Bäckerknechts,  im  Backhause  des  markgräflichen  Schlosses
ausgekommen.  —

5)  Dieses  Georgenschloß  war  ein  schöner  reich  verzierter  Giebelbau,  der
nach  der  Nordostseite  einen  Erker  hatte.  Die  vielen  Bildhauereien,  wozu
        <pb n="340" />
        337

Jahre  1534  durch  Hans  Dehne  den  Rothfelser  erbauen  ließ,  wo-Durch
  die  Brücke  die  erste  Verkürzung  erfuhr.  5)  —  Eine  zweite
wesentliche  Vergrößerung  erhielt  das  Schloß  durch  den  Kurfürsten
Moritz,  der  im  Jahre  1547  die  Mitternacht=  und  Abendseite  des
alten  Markgrafenschlosses  abbrechen,  und,  indem  er  ein  Schloß  in
einem  Viereck  mit  großem  Hofraume  aufführen  ließ,  noch  einen
Theil  des  vorliegenden  Elbhegers  dazu  zog.  Dieses  neue,  mit
einem  Thurme  versehene  Schloß,  das  in  seinen  Grundmauern  noch
steht,  aber  durch  einen  Brand7)  seine  ursprünglichen  stolzen  Giebelbaue
verlor,  ward  von  1548—1554  ausgeführt  und  zwar  mit  einem
Aufwande  von  100,941  fl.  14  gr.  6  pf.,  wie  die  hier  mitgetheilte
Baurechnung  darthun  kann.

Schlos  Bau  zue  Dresden.
Sumarisch  Bericht  der  Einnam  vnd  Außgab,  Aufenklich
von  dem  15.  Septembris  des  48ten  2c.  Biß  vf  den  29.  Decembris
Anno  2c.  54.  —

Einnam:

Anno,  ihm  48te  vnd  49te.

22,375  Fl.  16  Gr.  4  Pf.  Entpfangen  von  dem  15.  Septembris
des  48ten  biß  vf  den  28.  Decembris  des  49ten  laut  der  Wochen
Quitanzen,  so  in  die  Cammer  vberantwort  2c.

Anno  2c.  50te.

21,375  Fl.  15  Gr.  9  Pf.  von  dem  virden  Januarij  biß  vf  den  27.
Decembris  entpfangen  inhalt  der  vbergebnen  wochen  Quitanzen.
Anno  2c.  btfte.

20,683  Fl.  9  Gr.  9  Pf.  von  dem  3.  Jan.  biß  vf  den  26.  Dec.

vermuge  der  wochen  Qnitanzen.
Latus:  64,434  Fl.  20  Gr.  10  Pf.

Anno  2c.  52te.
12,069  Fl.  14  Gr.  7  Pf.  von  dem  Andern  Januarij  bis  vff  den

31.  Dec.
Anno  2c.  ö3te.

9,784  Fl.  15  Gr.  10  Pf.  v.  7.  Jan.  bis  30.  Dec.

auch  der  Todtentanz  gehörte,  sind  leider  alle  größtentheils  verschwunden,  und
nur  noch  wenige  blieben  unter  der  Arcade  des  innern  (halb  vermauert)  und
am  äußern  Georgenthore  übrig,  sowie  auch  am  äußern  in  der  zweiten  Etage
mehre  sächsische  Provinzialwappen.  —  Darüber  werden  wir  jedoch  anderweit
  zu  sprechen  Gelegenheit  nehmen.  Der  Architect  dieses  Schlosses,  der
Dehne  genannt  Rothfelser,  war  eigentlich  Amtshauptmann  und  Rüstmeister
der  Harnische,  also  erster  Inspector  der  Rüstkammer.  —

*)  Vgl.  Chronik  der  Dresdner  Elbbrücke  nebst  Annalen  der  größten  Elbflutben
  von  Dr.  Wilhelm  Schäfer.  Nebst  3  großen  Tableaux.  Dresden,  bei
Adler  und  Dietze.  1848.  S.  28  Not.

1)  Am  25.  März  1701.  Die  Einleitung  zur  Historie  von  Sachsen,
Pars  IV.  S.  68,  beschreibt  genau  alle  Zimmer  und  Räume,  die  dabei  Schaden
gelitten  haben.  —  Hierbei  ward  auch  der  berühmte  Riesensaal  gänzlich  zerstört.

Sachsen-Ehronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  4.  22
        <pb n="341" />
        338

Anno  2c.  54te.
14,652  Fl.  5  Gr.  3  Pf.  v.  6.  Jan.  bis  29.  Derc.
Latus:  36,506  Fl.  14  Gr.  8  Pf.

Summa  Aller  Einnamhe:
100,941  Fl.  14  Gr.  6  Pf.
Ausgaben:
Sumarie  vf  den  ganzen  Schlos  Bau  biß  vf  den  29.  Dee.  des  54#ten:
2125  Fl.  9  Gr.  2  Pf.  vor  kalckstein.

5188  17  10  =  =  wergkstuck.
1417  9  74  =  -Gehörne.
719-  1  5  =  -Siteinspitzer  und  Mauerbrecher.
1000  =  10  5  114.  =  .  Schifflonn.
34888  J  3  =  =  Fuerlhonn.
5271  =  16  =  1  -  Zidgelscheun.  s)
228277  1  3  -„Bildhauer.  9)
56  5  --  3  =  =  Welsch  Estrich  schlager.  10)
3804  =  12  =  3  -  -Steinmetz.  11)
1000  =  9  54.  =  2  Steinmetze.
2018  -  10  4  =  =  Welsch  Menrher.  12)
6291-  1  -94  =  =  Meurhere.
3770  =  15  5  -„  Helfferknecht.  13)
6197-  1  7  -„  -Handarbeiter.
331=  5=  3  -„-Gedinge  2c.
3436-  —  —  -Zimermhan.
366  -  7  4  4  -  -  Flaserholtz.  14)
8373  =  14  10  =  =  Teischerr.
31  2  4  -„  Deeßler.
5626=  8  =  11  =  =  Welsch  molher.  15)
2932  --  13  =  10  =  =  Moler  vnd  Farben.

8)  Diese  stand  in  der  Gegend  der  jetzigen  Calberla'schen  Häuser  auf
einem  Elbheger.  «

9)LantSpccialrcchnung:,,lxxxfl.dannmnemcvonwegendespredikstulcs
vnd  der  historj  dorunder  schuldigk  vnd  vngefehrlich  etliche  vnd  dreissigk  gulden
bleiben  anzuwenden,  was  vorfällt  zu  hauen“  2c.  für  die  Schloßkapelle  unter'm
Thurme.

10)  Die  Gänge  im  Schlosse  waren  mit  Estrich  und  nicht  gedielt.  Man
ließ  dazu  Italiener  kommen.

11)  Auch  italienische  Steinmetze  waren  dabei  thätig.  Laut  Specialrechnung
  erhielt  1.  M.  xxvfl.  (1025  Gülden)  xij  gl.  (12  gr.)  ig  pf.  (9  Pfennige)
  Meister  Johann  Maria  (Nosseni?)  mit  vj  (6)  Personen  auf  kurix
(39)  Wochen  „gehet  eine  woch  vf  ß  xxvj  fl.  xi  gr.  iij  pf.  —

12)  Selbst  Maurer  ließ  man  aus  Italien  kommen,  ein  Beweis,  daß  bei
uns  die  Maurer  noch  nicht  so  geschickt  sein  mochten.

13)  Handlanger  nach  dem  damaligen  Sprachgebrauche.

13)  Zu  den  Boiserieen  der  Zimmer.

15)  Die  italienischen  Maler  waren  besonders  Thole  und  Riccini.
Noch  1562  waren  die  welschen  Maler  im  Schlosse  beschäftigt,  und,  laut  Brie-
        <pb n="342" />
        339

34  Fl.  6  Gr.  —  Pf.  vor  Goltschmit.
150  —  -——  2  —  Seigermacher.16)
3719  -  11  =  100  2  Schlosser.
2055.  1  -84.  2  Schmiedekost.
2224  12  1  -=  Kunpfferschmit.
2311  =  16  =  7  Eisengisser.  17)
274  14  —  -„=  Rotgzisser.  18)
91  122  3  -„Seingisser.
536  =  2  =  6  -  -  Blei.
2405.  16  -Ê-  5  2  2Glaser  vnd  glaß.19)
631  =  12  =  2  -  -  Töpffer.  2  o)
44  =  5  =  6  -  -  Schiferdecker.
412  -  17  3  —  Zigeldecker.
337  --  19  4  -  2  lleibern.21)
70  2=  11  =  -Butnher.  22)
282=  20  —  =  :  Seil  vnd  Nuststrengen.
189  1  4  -„  karnmacher.
81  =  1  -Ê  —  =  „  Steinsetzer.
3337-  17=  2  --Brete  vnd  pfosten.
688  =  20  =  8  -  2  Nagell.
27  6  —  -  2  Botelhon.

fen  an  die  Kurfürstin  Anna,  zahlte  Hans  Harrer,  der  Kammermeister,  500  fl.
an  diese;  doch  sie  hatten  das  Geld  bereits  am  23.  Juli  1562  für  Gold
und  Farbe  verausgabt.  —

16)  Für  die  Thurmuhr.  —

7)  Laut  Specialrechnung:  „iiij  C  l#i  fl.  (476  Gülden)  vor  siben
eiserne  mittel  öfenn  wiget  einer  2c.  xiiij  C.  (34  Centner)  und  gestehet  lxviij  fl.
(68  Gülden).“  —  „Ix  fl.  (20  Gülden)  vor  vier  Eiserne  Platien  zu  den  kleinen
  gemechlen  (Zimmerchen)  wegen  ongefehr  x  C.  (10  Centner).“  —
Müssen  schon  bedeutende  Oeschen  gewesen  sein.  —

18)  In  der  Specialrechnung  heißt  es:  „ij  C.  1  ß.  x  gr.  wolff  hilliger
zu  Freibergk  vor  die  Seigerglockenn  schuldigk  wegen  xro  C.  ond  xlvij  Pfd.
(25  Centner  47  Pfund)  einen  C.  vor  giiif  fl.  (14  Gülden.)"  —

19)  Auch  fremdes,  besonders  venetianisches  Glas  wurde  dabei  verarbeitet;
denn  es  heißt  in  der  Rechnung:  „lüf  fl.  vor  vier  Trunen  venedische  Glaas
scherbenn"  —  „ij  C.  fl.  (200  Gülden)  vor  gij  Trunen  scheiben  zu  vorsetzenn
von  einem  hundert  1  fl.  (1  Gülden)  —  „himit  wil  man  fleiß  ankerenn  das
große  neue  Haus  in  den  gemachenn  zu  verglasen,  Aber  weiter  kann  man
nicht.“  —  (Ueberall  und  auch  hier  finden  sich  Rückstände  in  den  Rechnungen.)

20)  Laut  Rechnung:  „1  C.  xx  fl.  (120  Gülden)  vor  drei  große  kachelöfen
einen  vor  xl  fl.  (40  Gülden).“  —  „ij  C.  U#xx  fl.  vor  acht  öfenn  vf  die  mittel
Eiserne  kasten  vor  einen  xxxv  fl.  (35  Gülden)  wie  sie  zu  forne  auch  bezalet“
—  „xxviij  fl.  (38  Gl.)  vor  vier  kleine  öfenn  in  die  gemechele  im  vierden
zeschossel  —  „  C.  fl.  (100  Gl.)  dem  meister  vf  die  floessteine  (d.  i.  Fließen)
zugegeben.“  —

21)  Es  heißt  unter  diesem  Posten  in  der  Rechnung:  „der  weil  man  acht
anlegen,  dorzu  gehören  viij  Lhemknechte  vnd  riiij  arbeiter  di  zufördern
vnd  die  am  haspenn  vnd  zugestehen,  domit  sol  gethan  werden,  was  muglich,
gestehen  eine  Woche  xviij  fl.  ij.  gr.“  —  Sie  hatten  besonders  den  Ausputz
und  die  Stuck-Decken  zu  besorgen,  was  in  jener  Zeit  noch  mit  Lehm  geschah.  —

22)  So  viel  als  Büttner,  d.  i.  Bötticher.

227
        <pb n="343" />
        340

272  Fl.  6  Gr.  6  Pf.  vor  Zerung  vnd  Außlößung.

979  6  -Ê-  —  —-  Besfoldung.

1006  1  1  Gemein  Ausgab.
100941  Fl.  14  Gr.  6  Pfo.

Die  Stadt  Zwenka,  eine  der  ältesten  Städte
Sachsens.

Eine  Nebenbuhlerin  Leipzigs.
(Namentlich  durch  eine  Urkunde  vom  Jahre  974  erläutert.)

Die  Stadt  Zwenka  ist  mit  nichten  die  kleinste  unter  den  Städten
  des  Landes,  und  obschon  sie  jetzt  wenig  über  300  Häuser
zählt,  hatte  sie  schon  vornehmlich  im  10.  Jahrhunderte  und  auch
noch  später  einige  Bedeutsamkeit.  Namentlich  aber  bereits  zu
Ende  des  10.  Seculums,  wo  doch  noch  so  viele  andere,  jetzt  größere
Städte  des  Landes,  wie  besonders  Dresden  2c.,  noch  gar  nicht  genannt
  sind.  Schon  der  slavische  Name  Zwenko  könnte  uns,  unter
Berücksichtigung,  daß  diese  Stadt  bereits  in  der  frühesten  Zeit
ihres  Erscheinens  in  christlicher  Zeit  mit  Markt=  und  Zollgerechtigkeit
  erwähnt  wird,  auf  die  ziemlich  wahrscheinliche  Vermuthung
  führen,  daß  es  schon  ein  Ort  der  Slaven  war,  wo
viele  Fremden  mit  ihnen  verkehrten,  da  Zwenka  im  Slavischen
  „ausländisch“,  „von  außenher“  bedeutet.  Es  gehörte
  stets  zu  dem  westlichsten  Gaue  Chutici,  der  auch  öfter  Scuntira
  heißt,  wie  er  nach  dem  Bache  oder  Flüßchen  (jetzt  Schnauder)
so  genannt  ist.  Einige  haben  es  unter  die  Burgwarte  mitgezählt,
doch  es  wahrscheinlich  mit  Zwegeni  1),  das  aber  Zwehmen  oder
Zweymen  an  der  Luppe  bei  Merseburg  war,  verwechselt.  Aus
Dithmars  Chronik,  im  2.  Buche,  erfahren  wir  zuvörderst,  daß  die
Slaven  in  Zwenka  bei  ihrem  Herrn,  mit  Namen  Suchavpiz,
noch  die  Kriegskleider  des  Herzogs  Conrad  2)  aufbewahrten.
Ebenso  wird  zu  Anfange  des  3.  Buchs  dieses  Chronisten  erwähnt,)
daß,  als  Kaiser  Otto's  II.  Wohlthätigkeitssinn  sich  gegen  das
Stift  Merseburg  bei  seiner  Anwesenheit  in  Deutschland  zeigte,  er
demselben  auch  die  Stadt  Suencua  mit  allem  Zubehäör  zugeeignet
  hat.  Ursinus  und  Andere  wollten  nun  an  dieser  Stelle  Skeu-1)

  Dieses  Burgwart  wird  in  Bischof  Werners  von  Merseburg  Schenkungsurkunde
  von  1021  für  das  Kloster  St.  Petri  erwähnt,  die  Orte  Guntorp
  und  Belitza  lagen  darin.  —  Auch  Limmer  zählt  fälschlich  Zwenka  zu
den  Burgwarten.  "Q

2)  Gemahl  der  Kaiserstochter  Luitgardis,  der  mit  am  sLech  erschlagen
wurde.  Vgl.  Dithmar  im  2.  Buche.

3)  Bemerkt  ausdrücklich,  daß  der  Kaiser  über  alle  diese  Schenkungen  Urkunden
  ausgestellt  hat.  -
        <pb n="344" />
        341

ditz  darunter  verstehen;  doch  Brotuf")  sagt  schon,  daß  Zwenka
damals  im  Burgwart  Sceutici  und  in  der  Grafschaft  Günthers
von  Thüringen  gelegen  habe,  ein  Beweis,  daß  er  also  wohl  Kenntniß
  von  einer  Urkunde  Otto's  II.  gehabt  haben  mag.  Nach  einer  im
Stiftsarchive  zu  Merseburg  befindlichen  Original-Urkunde  dieses
Kaisers  vom  30.  Aug.  des  Jahres  974  findet  aber  Dithmar's
Nachricht  von  Zwenka's  Gelangen  an  das  Stift  Merseburg  ihre
volle  Bestätigung,  und  es  wird  uns  zugleich  klar,  wie  Kaiser  Heinrich
  II.)  im  Jahre  1004  dem  Bisthume  Merseburg  bei  seiner
nach  Gieselhers  Tode  geschehenen  Wiederherstellung  anch  Zwenka
am  4.  März  dess.  J.  wieder  mit  an  das  Stift  zurückgeben  konnte.)
—  Die  unsers  Wissens  noch  von  keinem  sächsischen  Historiker  mitgetheilte
  Urkunde,  nach  der  Zwenka  (oder:  Zwenkau,  urkundl.
Zuenkowa  auch  Zwengowa  und  Zwenkowe)  an  das  Stift  Merseburg
  schon  am  30.  Aug.  974  und  nicht  erst  1004  kam,  ist  aber
wörtlich  folgende:

C.  In  nomine  sanclae  et  indiuiduae  trinitatis  Otto  dinina
fauente  clementia  Imperator  augustus.  Cum  nostrae  condignum
esse  Censeatur  serenitati,  duorumcumque  ldelium  nostrorum  honestis
  benigniter  obsequi  rogatibus.  7)  Sed  precipue  erga  cultus
locorum  diuino  honori  addictorum.  CQuare  propagatum  esse.
omnium  fidelium  nostrorum  praesentium  ac  luturorum  uolumus
Ssollertiac,  quia  dilectissima  coniund  nostra  Theophanus).  nec  non
idelis  noster  gisalherius  97)  sanctae  merseburgensis  aecclesiae  uenerabilis
  episcopus  nostram  humiliter  adeuntes  praesentiam  multa
ob  eiusdem  loci  deo  dicati:  et  püssimi  genitoris  nostri  Impera--toris
  Augusti  studente  imperio.  primum  ad  episcopatus  proue--Ctum
  elati.  satis  Compressas  et  minutas.  nec  non  minus  ad  aecclesiarum
  et  clericorum  illo  respicientium  vsus  sullicientes  co-4)

  Chronika  und  Antigquitates  des  alten  kaiserl.  Stifts  2c.  Marsburg,  in
Hahns  Histor.  Martisburg.  (S.  413—672)  S.  561.

5)  Nicht  Heinrich  der  Vogler,  wie  bei  Schumann  im  Lexikon  Bd.  13.
S.  817,  steht.

6)  Urkunde  bei  Lünig,  Reichsarchiv.  Pars  spec.  Contin.  II.  Sachsen,  pag.
760,  u.  Leukleld,  de  Bractealis  Merseburg.  p.  26.  (Vergl.  Höfer  Zeitschr.  B.l.
1.  S.  153.)

7)  Ein  höchst  löblicher  Grundsatz  der  Fürsten.

s)  Theophania,  Stieftochter  des  Nicephorus  (griechischen  Kaisers);  seit  972
war  Otto  mit  ihr  vermählt  und  sie  starb  991.  —  Eine  kluge  (wo  nicht  schlaue)
Frau,  der  sogar  einige  Historiker  die  Vergistung  ihres  Gemahls  beimessen
wollen.  6)  Sie  führte  auch  die  Vormundschaft  mit  Willigis  über  ihren  Sohn
Otto  III.

9)  Gieseler  oder  Geisler,  zweiter  Bischof  von  Merseburg,  Günstling  Otto's
  II.  u.  III.;  starb  1004,  nachdem  er  das  Bisthum  Merseburg  zerschlagen
und  aufgehoben  hatte,  als  Erzbischof  zu  Magdeburg.—  Vgl.  Kreyssigs  Beiträge
VI.  S,  300  ff.  —  Dithmar  hat  im  3.  Buche  seiner  Chronik  mit  großer  Ausführlichkeit
  diese  Zerschlagung  des  Bisthums  M.  und  die  gewaltsame  Eigenmächtigkeit
  Gieselers  dabei  geschildert,  sowie  auch  die  Folgen  nach  seiner
Weise  vom  clericalischen  Standpunkte  aus  dargelegt.
        <pb n="345" />
        342

—

biarum  nuccumulaliones  ammonebant.  In  super  etiam  carissimne
cohingis  nostrae  adiectis  petitionibus  et  episcopi  iam  dicli  deuoto
sernitio  qduam  plurimum  commonente.  quandam  inris  cinitalem
Zuenkouna  nuncupatam  in  regione  10)  Chutizi  et  in  comitatu
gundheril  t1)  comitis  sitam.  ad  accclesiam  sancti  et  innictissimi
martyris  laurentü  quae  in  eadem  urbe  ad  caput  episcopi  post
apicem  summum  elcolilur  cui  el  ipse  iam  prelibatus  episcopus
Dreest.  pro  Piissimi  genitoris  nostri  Imperatoris  augusli  animae
remedio  el  pro  regnorum  diuinilus  nobis  collatorum  prospera
slabilitate.  Nostrae  Imperialis  potentia  auctorilatis  in  proprium
et  perpetunm  usum  concessimus  lirmiterdue  donanimus.  cum
seruo  quodam  illnc  pertinente  Nezan  12)  nominato.  el  cum  omnibus
  ceteris  viriusduc  sexus  mancipiis,  terris  cultis  et  incultis
pratis  paschis  siluis  a#(uis  aquarumve  decursibus  viis  et  inmis
e  kilibus  el  reditlibus  quacsilis  et  inquirendis  et  cum  omnibus
rebus  iure  legaliterdue  ad  candem  ciuitatem  pertinentlihus.  co
tenore.  ut  hlaec  omnia  sine  alidna  Seculari  inqduietudine  13)  ad
iam  praescripti  martyris  laurentif  daecclessiam  ibidem  constructam
  sub  episcoporum  eins  prouida  et  potenti  tuftione  peipeluo
deseruiant.  Insuper  etiom  staluimus  et  admodum  auctorilatiue
jubemus.  vt  uullus  judes  publicus.  ucl  comes  aut  aliquis  ex  iudiciaria
  poteslate  liberos  homines  infra  einsdem  ciuitalis  terminos
  et  appertinemias  posilos.  ad  hannum  persoluendun  vel
ad  opus  muri  urhani  faciendam.  aut  ad  ministrationem  e#-Deditionis
  tribuendam.  nec  ad  duicquam  quod  ad  lischm
pertinet  dominicalem  cogere  14)  uel  ullatenus  distringere  audeat
uel  presumat.  nisi  sub  conscientia  episcopi,  et  iussu  potenlis
aduocati  ipsius  aecclesiae.  ut  et  hacc  nostri  auctorilas  praecepti
  firmior  stabiliorque  cunctis  perpetim  credalur  hanc  cartam

10)  Statt  „in  pago“.

11)  Günther,  der  ostthüringische  Markgraf  (und  im  Osterlande),  Vater
des  Markgrafen  Ekkard  von  Meissen.  —  Kommt  beim  Dithmar,  besonders
aber  in  kaiserl.  Urk.  von  968  und  974  als  Markgraf  vor.

12)  Wahrscheinlich  dem  Namen  nach  ein  Slave,  als  kaiserlicher  Dienstmann
  oder  Höriger.  Er  muß  nicht  von  Bedeutung  gewesen  sein,  da  ihn
Ditbmar  nicht  mit  erwähnt.  So  schenkte  Kaiser  Heinrich  II.  am  28.  Juli
1010  ebenfalls  dem  Stifte  Laurentius  zu  Merseburg  eine  Hörige  Ezeka  mit
ihren  Söhnen  und  Töchtern  und  zwei  nicht  genannte  Familien  auf  Dithmars
Bitten:  „duas  familias  cum  omnibus  snis  acquisitionibus  de  una  qnaque  nostra
regia  curte  qnas  in  sakonia  et  thuringia  habere  vidchamus.  insuper  eliam  quondam
  nostri  inris  ancillam  Ezeka  vocatam  cum  suis  Kliis  et  siliahns  elc.

13)  Weltliche  Behelligung  d.  i.  Einmischung  von  Seiten  der  weltlichen
  Behörden  2c.  in  die  Gerechtsame  und  die  Gerichtsbarkeit  über  die  stiftischen
  Unterthanen.

14)  Befreiung  von  aller  kaiserlichen  und  folglich  auch  markgräflichen  und
burggräflichen  Gewalt,  sowie  auch  von  allen  Reichsabgaben.  Die  burggräfliche
  Gewalt  theilte  sich  damals  noch  in  die  der  Präfecten  oder  Castellane
und  der  Voigte.
        <pb n="346" />
        343

inscribi  iussimus.  et  annulo  nostro  signalam  manu  propria  nostra
subtus  confirmauimus.

Signum  Domini  Ottonis  (L  M.  ))  Imperatoris  augusti  Vuilligisus
  16)  Cancellarius  nice  rotberti  archicapellani  nolaui

(L.  S.)

Data  III,  Kal.  septembris  Anno  dominice  imcarnationis  dececlxx-IIII.
  Indictione  II.  Anno  uero  regni  domini  oltonis  (X.)  IIII.  Imperii
  VII.  Actum  Frosa.7)

Sonach  war  also  Zwenka  seit  dem  Jahre  974  mit  dem  dghingehörigen
  kaiserlichen  Dienstmann  oder  Hörigen  (Serrus)  Nezan
  und  den  männlichen  und  weiblichen  Leibeigenen  (mancdipia
Viriusque  sexus)  völlig  unter  den  Krummstab  gelangt  und  die  freien
Leute  der  Stadt  waren  in  keiner  Weise  vom  Kaiser  und  Reiche
und  den  dessen  Gewalt  ausübenden  Beamten,  den  Grafen,  Richtern
  (judices  publici)  2c.  mehr  abhängig,  und  eben  so  wenig  zu
den  Domanial=  und  Reichslasten,  Diensten  und  Steuern  (ad  bannum
  aut  ad  ministrationem  expeditionis  trihnendam  nec  ad  duicquam
  duod  ad  fiscum  pertinet  dominicalem)  verpflichtet,  sondern
sie  hingen  lediglich  vom  Bischofe  oder  des  Stifts  Voigte  (iussu
potemtis  aduocati  ipsius  aecclesiac)  ab.  —  Als  nun  aber  durch
Gieselher  das  Stift  Merseburg,  so  zu  sagen,  zerschlagen  ward,  kam
Zwenka  so  wie  der  ebenfalls  im  Jahre  974,  am  30.  August,  von
Otto  II.  an  das  Bisthum  geschenkte  Forst  13)  bei  Zwenka  nebst

15)  Stelle  des  Monogramms  des  Kaisers,  das  der  Notarius  zeichnete  und  er
mit  einigen  Strichen  vollzog,  daher  der  Ausdruck  „vollziehen“  der  Urkunde.

16)  Willigis  der  kaiserliche  Kanzler,  welcher  Erzbischof  von  Mainz  wurde.
Er  war  von  niederer  Geburt,  bei  der  sich  nach  Dithmar  Seltsames  und  Prophetisches
  ereignete.  Seine  Jugend  verlebte  er  beim  Bischofe  Volkhold  zu
Meißen  und  ward  später  Erzieher  Otto's  II.,  salbte  Otto  UlI.  zum  römischen
Könige,  war  anfänglich  Kaiser  Heinrichs  Il.  Gegner,  doch  salbte  und  krönte
er  ihn  noch  als  Kaiser.  Seine  Bemühungen  um  Gieseler  findet  man  gleichfalls
  bei  Dithmar  ausführlich  erwähnt.  —  Aus  Urkunden  von  983,  993,
994,  995  und  997  geht  hervor,  daß  er  beim  Kaiser  Otto  UI.  in  großem  Ansehen
  stand.

17)  Städtchen  an  der  Elbe  im  Holzkreise  von  Magdeburg.

13)  Lag  ebenfalls  im  Gaue  Chutici  und  in  der  Grasschaft  Günthers,
zwischen  der  Saale  und  Mulde  und  den  Gauen  Siusli  und  Plisni.  Bgl.
Schultes,  Directorium  diplomalicum  S.  55  und  Urk.  bei  Wiedeburg,  Berum  Misnicarum.
  Spec.  I.  p.  85  und  derselbe  de  Pagis  Veler.  Misn.  S.  148.  —  Ebenso
verordnete  der  Kaiser  in  gedachter  Urkunde,  daß  Niemand  obne  Vorwissen
des  Bischofs  bei  Verlust  der  kaiserlichen  Gnade  in  diesem  Forste  jagen
sollte.  Was  die  Lage  des  Waldes  betrifft,  so  war  sie  südwestlich  vom  Gaue
Siusli,  der  sich  von  Eilenburg  an  beiden  Ufern  der  Mulde  nach  der  Elbe
hinzog  und  an  den  Gau  Chutici  grenzte  (Chron.  Gollwic.  pag.  773).  Auf
der  andern  Seite  aber  grenzte  er  an  den  Pagus  Plisni,  das  jetzige  Altenburger
Land,  nach  dem  Flusse  Plisni  (Pleiße)  so  genannt.  Dieser  Gau  erstreckte  sich
aber  nicht,  wie  Einige  wollen,  bis  nach  Leipzig:  denn  in  der  Gegend  von
Borna  und  Rochlitz,  wie  wir  auch  in  dieser  Urkunde  sehen,  zog  sich  der  Gau
Chutici.  Ob  auch  die  Stadt  Altenburg  blisoi  geheißen,  ist  zu  bezweifeln.
Die  Urkunde  ist  zu  Alstädt  ausgestellt.  —  Otto  tauschte  jedoch  etwa  987
        <pb n="347" />
        344

der  Jagd  darin,  mit  an  Magdeburg;  da  jedoch  nach  dessen  Tode,
laut  Urkunde  Kaiser  Otto's  vom  4.  März  1004,  auf  Veranlassung
seiner  Gemahlin  Cunigun  de  das  Stift  wiederhergestellt:0),  was
dem  kaiserlichen  Capellan  (de  nostra  capella  praesul)  Wibert
als  Bischof  übergeben  wurde  und  dem  erneuten  Bisthume  die
eutzogenen  Besitzthümer  restituirt  wurden,  kam  auch  Zwenka  („in
der  Gegend  von  Sckeuditz“,  wie  es  in  der  Urkunde  heißt:  sita
in  regione  Sckendita)  mit  dem  Forste  20)  (cum  suo  nominative

diesen  Forst  (nicht  Wald)  vom  Erzstifte  gegen  den  Wald  Somering  ein;
doch  1004  gab  ihn  Heinrich  II.  dem  Stifte  zurück,  und  1018  entschied  er  zu
Gunsten  des  Stifts,  als  ihm  der  meißnische  Markgraf  Herrmann  diesen
Wald  streitig  machen  und  ihn  zu  seinem  Erbgute  ziehen  wollte.  Dithmar,
der  zu  dieser  Zeit  Bischof  von  Merseburg  war,  erzählt  diese  Irrungen,  die
zwischen  ihm  und  dem  Markgrafen  Hermann  deshalb  entstanden  waren,  im
8.  Buche  ausführlich,  und  sie  sind  in  jeder  Beziehung  ein  interessantes  Zeitbild,
  zumal  sie  Dithmar  mit  vieler  Umständlichkeit  referirt  hat.  Auch  haben
sie  viel  Wichtigkeit  für  die  Topographie  des  Landes  in  jener  Zeit,  da  Dithmar
  seine  deshalb  unternommene  Reise  sehr  ausführlich  erzählt  und  mit
großer  Genauigkeit  die  Gegend  beschreibt.  —  Nach  Dithmar  tauschte  den
Wald  jedoch  Markgraf  Ekkardt  ursprünglich  aber  wohl  nur  für  den  Kaiser.  —

19)  In  der  Urkunde  selbst  heißt  es  wörtlich,  wie  folgt:  „Nos  itaque  dinino
  eredimus  instinctu  unag  cum  Dileclissima  nobis  Conjuge  et  Regnorum  Consorte
  CVECVNDA  Praelalom  sedem  reformare  volentes,  morluo  Ceiselero  Episcopo
  volum  ellechku  complevimus,  inslituloque  ibidem  Venerabili  de  nostra  Capella
  Praesnle  Wiberto,  omnia  quolibel  modo,  ab  Antecessoribus  Nostris,  Regibus
  et  Imperaloribus  ibidem  duondam  tradita,  vel  praeceptiorum  scriptis  commendala,
  aut  aliqgno  modo  inde  luerant  alienala  recolegimns  el  sancise  sedi  illi
per  haec  Begiae  Majestatis  Insignia  conlirmavimus,  id  est  quondom  Regii  Juris
Civiatem  Zwenkow  sitam  in  Regione  Schkeudixz  chm  suo  nominative  Foresto
el  reliqnis  perlinentiis  ejus  es  lolo,  Curtem  quoque  Regiam  cum  Aediliciis  intra
urbem  Mersburgensem  positam  et  omnia  Curlilia  intra  et  extra  urbem,  quase
negolialores  possident  etc.  Merseburg  war  also  auch  in  jener  Zeit  schon  eine
Handelsstadt.  Die  Kramladen  (curtilia)  innerhalb  und  außerhalb  der  Stadt
gehörten  zu  dem  Palalinm,  der  kaiserlichen  Pfalz  (der  curtis  regis).  —  Auch
werden  mercatus  oder  Waarenniederlagen  erwähnt,  sowie  die  Münzund
  Zollgerechtigkeit,  die  mit  dem  nutzbaren  Rechte  des  Kaisers  an  Wetten
d.  i.  Geld=  und  andere  Strafen,  welche  Wada  und  Freda  (Strafe  wegen  Verletzung
  der  Ruhe  und  Ordnung)  in  d.  Urk.  genannt  werden.  sowie  überhaupt
alle  öffentliche  Abgaben  an  das  Stift  übergingen.  Auch  wird  noch  die  Schenkung
  des  Dorfs  lier,  d.  i.  Eythra  bei  Zwenka,  in  der  Urk.  ausgesprochen,
und  das  Burgwart  Merseburg  ging  ebenfalls  durch  sie  in  stiftischen
Besitz  über.  Sonach  hatte  Merseburg  und  Zwenka  ganz  den  Charakter  einer
kaiserlichen  Domaine  verloren.  Die  kaiserliche  Pfalz  und  die  Burgwart  zu
Merseburg  verschwanden  eigentlich,  und  in  Zwenka  ward  die  dasige  curtis
regis  ebenfalls  ein  bischöflicher  Hof.  —  In  Merseburg  selbst  erlangte  das
Bisthum  aber  erst  unter  Kaiser  Rudolph  I.  durch  Bischof  Friedrich  l.  die
Jurisdiction  über  die  Pfalz,  womit  die  kaiserliche  Voigtei  hier  ebenfalls
zu  Ende  ging.  Denn  wir  finden  in  einer  Urkunde  von  1133  Athelbert  Voigt
von  Merseburg  und  in  einer  vom  Jahre  1143  Albert  Voigt  z.  M.  (Bestätigunz
  des  Klosters  zu  Chbemnitz),  und  von  1166  Theodorich  V.  v.  M.,  der
sich  sogar  noch  vor  dem  Graf  Dedo  Ul.  von  Nochlitz  mit  unterzeichnet  hat.

3)  Die  beiden  Urkunden  unterscheiden  Forst  und  Waldung  streng,
indem  sie  de  foresto  und  de  siluis  bei  Zwenka  reden.  Ueberhaupt  sind  diese
Begriffe  stagtsrechtlich  und  öconomisch  weit  schärfer  unterschieden  worden,
        <pb n="348" />
        345

foresto)  und  den  dazu  gehörigen  Ländereien  (et  reliquis  pertinentiis
  ejus  ex  toto),  an  Merseburg  und  verblieb  dabei  bis  zur
Landestheilung  im  Jahre  1815.

Als  bischöflicher  Sitz  oder  Hof,  wo  die  Bischöfe  von  Merseburg
  sich  zeitweilig  zum  Vergungen  aufhielten,  kommt  nun  Zwenka
öfter  in  der  Geschichte  vor.  —  So  starb  Bischof  Günther  oder
Winther,  wie  er  auch  oft  genannt  wird,  auf  dem  Hosfsitze  zu
Zwenka  im  Jahre  1066  (nach  Andern  erst  1073)  und  der  13.
Bischof  Arnold,  der  die  durch  jene  unaufhörlichen  Kriege  und
Befehdungen  unter  Kaiser  Heinrich  IV.  und  V.  fast  verödete  Stadt
wieder  herstellte,  und  in  Aufnahme  zu  bringen  gesucht,  ward  um
1126,  nach  Andern  erst  1133,  von  seinen  Anverwandten,  die  sich
seiner  gehäuften  Schätze  freundlich  anzunehmen  gedachten,  auf  dem
Bischofshofe  zu  Zwenka  während  der  Nacht  ermordet.  Bischof
Friedrich  I.  (aus  Torgau)  befestigte  sogar  seinen  Hof  zu  Zwenka
um  1270,  wozu  er  auch  in  jener  fehdelustigen  und  unheimlichen
Zeit  nothwendig  Ursache  haben  mochte,  und  legte  gewissermaßen
das  erste  eigentliche  Schloß  daselbst  an.  Bischof  Heinrich  II.  (von
Amendorf)  trug  aber  noch  mehr  zur  Befestigung  des  Zwenkaer
Schlosses  und  der  Stadt  selbst  um  1300  bei,  obschon  der  Markgraf
  Friedrich  (der  Stammler)  anfänglich  nicht  damit  zufrieden  zu
sein  schien,  aber  sich  doch  endlich  damit  einverstanden  erklärte.
Am  Meisten  war  aber  dessen  Nachfolger  Heinrich  III.  (mit  dem
Beinamen  „das  Kind“?t),  der  bis  1323  den  merseburger  Bischofsstuhl
  inne  hatte,  aber  mehr  unter  der  Segquestration  des
Erzstifts  Magdeburg?:2)  stand,  darauf  bedacht,  daß  er  Zwenka  heben
wollte,  und  daß  er  sogar  die  der  Stadt  bereits  von  Heinrich  II.
ertheilte,  besonders  aber  die  im  Jahre  1195  von  Heinrich  IV.  zu
Gelnhausen  bestätigte  Markt-,  23)  Münz=  und  Zollgerechtsame
  bis  zum  Stapelrecht  zu  steigern  gedachte.  —  Er  sperrte
deshalb  vor  Allem  die  Stapelstraße  von  Leipzig  nach  Pegau  2c.

als  Manche  glauben  dürften.  So  stehen  sich  in  der  Urkunde  von  974  servus
und  mancipium,  sowie  terrae  cultae  und  incullae,  prata  und  pascua,  aquse  und  aquarum
  decursus,  viae  et  inviae,  exitus  und  redilus,  einander  gegenüber,  wie
endlich  auch  die  silva  von  dem  loreslum  in  der  andern  Urkunde  breng  geschieden
  ist,  und  wir  dürfen  nicht  glauben,  daß  es  hier  blos  darauf  ankam,
wie  gewöhnlich  bei  Urkunden  des  spätern  Mittelalters,  viel  Worte  zu
machen;  ja,  bei  lateinischen  Urkunden  vor  dem  14.  Jahrhunderte  können  wir
sogar  streng  etymologisch  sein.

21)  Stammt  aus  der  Famlie  Kind,  daher  auch  der  Namenswitz.

22)  Ja  sogar  endlich  in  offenbarer  Gefangenschaft  des  Erzbischof  Burchard
III.,  der  den  Plackereien  des  bischöflichen  Raths  und  Oheims,  Heinrichs
von  Harras  längst  überdrüssig  war.  Was  dieser  für  ein  frecher  Kämpe  war,
beweist  sein  Altentat  gegen  Markgraf  Friedrich  auf  der  Jagd.

*9).  Nach  Heinrichs  IV.  Bestäligung  zu  urtheilen,  mochte  die  Marktgerechtigkeit
  eine  Zeit  lang  eingeschlafen  gewesen  sein,  was  wahrscheinlich  in
Folge  der  unaufhörlichen  Landplackereien  unter  dem  Markgrafen  Albrecht  und
dem  Landgrafen  Herrmann  geschehen  sein  konnte.
        <pb n="349" />
        346

und  belegte  die  daselbst  passirenden  Waaren  mit  einem  ungeheuren
Zolle,  worüber  allerdings  Leipzig  baldigst  die  bittersten  Klagen
erhob  und  Beschwerden  beim  Markgrafen  Friedrich  führte,  wo—
durch  dieser  sich  auch  endlich  bewogen  sah,  im  Jahre  1315  seinen
Sohn  Friedrich  (den  Lahmen)  mit  einer  Abtheilung  Exeeutions—
truppen  gegen  Zwenka  zu  senden,  die  auch  den  Ort  berannten  und
eroberten  und  dann  die  für  jene  Zeit  erheblichen  Festungswerke
schleiften,  wobei  jedoch  des  Markgrafen  Sohn,  durch  einen  Pfeil—
schuß  getödtet,  blieb.  —

Auch  hatte  Zwenka  eine  Zeit  lang  eine  Klosterstiftung  in  seinen
Mauern,  die  1288  begründet  wurde,  aber  bereits.  nach  39  Jahren
sich  nach  Merseburg  übersiedelte.  Sie  war  ein  Stift  der  Chorherren
  des  heiligen  Thomas  (Kililiae  hophitalis  St.  Martyris  Cantmar.
  Ancon.),  das  einzige  in  ganz  Sachsen,  welches  seit  dem  Jahre
1327  sich  in  das  Stift  St.  Sixti  nach  Merseburg  wendete.  —

Der  Bruderkrieg  wurde  auch  für  Zwenkau  höchst  nachtheilig
und  verheerend,  eben  so  der  dreißigjährige  Krieg.  —

Noch  einmal  wird  Zwenka  als  Nachbarstadt  von  Leipzig  eine
Handelsnebenbuhlerin  von  ihr  am  Ende  des  17.  Jahrhunderts,
wo  dieses  Städtchen  zu  gleicher  Zeit  mit  dem  Flecken  Profen
im  Stifte  Zeitz  das  Recht  sich  anmaßte,  Messen  zu  halten,
da  schon  ohnehin  ihre  zwei  Jahrmärkte  stets  zu  den  besten  der
ganzen  Gegend  gehörten.  Sobald  jedoch  diese  Vorkehrung,  die
man  Seiten  Zwenka's  gemacht  haben  mochte,  der  Rath  zu  Leipzig
in  Erfahrung  brachte,  protestirte  er  sofort  gewaltig  im  September
des  Jahres  1684  dagegen.  Aus  besonderer  Vorliebe  für  Leipzig
hörte  der  damalige  Kurfürst  Joh.  Georg  III.  die  Beschwerden  der
alten  Haudelsmetropole  Sachsens  und  gab  deshalb  gemessene
Befehle.  Doch  mochten  diese  noch  nicht  die  gehörige  Wirkung  gehabt
  haben,  da  die  Meßnebenbuhlerei  Zwenka's  noch  im  Jahre
1696  sich  nicht  beruhigt  zu  haben  schien,  weil  es  doch  damals
wieder  geschah,  daß  auf  Leipzigs  dringende  Bitte  um  Hilfe  der
Kurfürst  Friedrich  August  den  Befehl  geben  mußte,  die  Messen  zu
Zwenka  nicht  zu  beziehen,  und  in  Ansehung  der  Fremden,  die
dahin  zu  reisen  gedachten,  noch  außerdem  die  Verordnung  gab,
daß  sie  an  den  Gränzen  seiner  Länder  zurückgewiesen  werden  sollten.
Es  mochten  jedoch  auch  diese  Anstalten  des  Kurfürsten  noch  immer
nicht  gleich  vollkommen  gefruchtet  haben,  da  er  sich  von  freien
Stücken  nach  mehr  als  20  Jahren  zu  einem  Reseripte  an  den
Leipziger  Rath  veranlaßt  fühlte,  indem  er  ihm  die  Versicherung
gab,  daß  er  nicht  eher  sich  dabei  beruhigen  würde,  als  bis  die
Zwistigkeiten  wegen  der  Anfechtungen  der  Leipziger  Privilegienvollständig
  beigelegt  sein  würden,  und  erst  die  Versicherungen  der
Zoll-z  und  Geleitseinnehmer,  daß  seit  20  Jahren  Niemand  die
Messe  zu  Zwenka  besucht  habe,  beruhigten  den  König  über  die
Gefahr  für  Leipzig.
        <pb n="350" />
        347

Uebrigens  ist  zu  verwundern,  daß  unsers  Wissens  diese  Stadt
noch  keinen  Chronisten  gefunden  hat,  wiewohl  sich  mancherlei
interessante  und  sogar  curiose  Data  für  ihre  Geschichte  in  dem
Stiftsarchive  zu  Merseburg  noch  vorfinden  würden,  da  ihre  innere
Geschichte  zu  innig  mit  der  Geschichte  dieses  Stifts  und  seiner
Bischöfe  und  Administratoren  verwebt  war.

—  –

Noch  Etwas  über  die  Vethenici  oder  Kukeburger
bei  Dithmar  (vom  Jahre  1002).

(Ein  erwünschter  Beitrag  zu  der  S.  274  begonnenen  Quellen-Forschung.)

„Widerspruch  fördert  die  Wahrheit“,  ist  ein  alter  Erfahrungssatz.
  Er  muß  auch  bei  historischen  Forschungen  unbedingt
gelten;  deshalb  theilen  wir  folgende  mit  vieler  Liebe,  Umsicht  und
Keuntniß  gegebenen  Forschungen  des  Herrn  Pastor  Fraustadt
in  Börlu  bei  Luppa-Dahlen,  obschon  wir  nicht  in  Allem  ihnen  unbedingt
  beipflichten  können  (worüber  noch  am  Schlusse),  unverändert
  mit,  und  wünschen,  daß  sie  nach  der  Tendenz  dieser  Chronik,
auch  noch  viele  Andere  zur  historischen  Exegese  über  diese  und  andere
  Gegenstände  der  vaterländischen  Geschichte  wecken  und  gleichsam
  provociren  möchten.  Der  Herausgeber.

Im  3.  Hefte  unserer  Chronik  S.  274  ist  der  Versuch  gemacht
worden,  mit  Hülfe  einer  neuen  Lesart  im  Dithmar  eine  neue  Erklärung
  des  Wortes  Vethenici  anfzufinden.  Diese  Lesart  Cukesburgiensi
  bei  Pertz  hat  aber  viele  Bedenken  gegen  sich,  zunächst
die  Dresdner  Handschrift,  welche  für  die  ursprüngliche  gilt  und
Cukesburgiens.  liest,  offenbar  die  Abkürzung  für  Cukesburgienses,
nicht  aber  für  den  Ablat.  sing.  Sodann  aber  wurden  zu  Dithmars
  Zeit  die  Männer  nicht  nach  ihren  Burgen  benannt,  am  allerwenigsten
  so  hochgestellte,  wie  der  nachmalige  Markgraf  Guncelin,
welchen  Dithmar  sehr  oft,  aber  niemals  in  einer  Beziehung  zu
Cukeburg  erwähnt.

Stellen  wir  die  ältere  Leseart  Cukesburgienses  nun  aber  wieder
  her,  so  müssen  wir  dieselbe  als  einen  erklärenden  Zusatz  ansehen,
  wie  es  deren  mehre  bei  Dithmar  giebt,  welchem  es  bekanntlich
  nicht  vergönnt  war,  die  letzte  Hand  an  sein  verdienstvolles
Werk  zu  legen.  Hiernach  wäre  also  anzunehmen,  daß  dieses  Wort
den  entsprechenden  deutschen  Ausdruck  für  das  slavische  Vethenici
enthalte.  Dies  wird  jedoch  das  Verständniß  unfrer  Stelle  wenig
fördern,  weil  wir  von  Kukeburgern  in  deutschen  Städten  keine
Kunde  haben  und  nicht  zu  der  Annahme  berechtigt  sind,  daß  der
deutsche  Ausdruck  von  derselben  Function  dieses  Besatzungstheiles
abgeleitet  sei,  welcher  der  slavische  Name  seinen  Ursprung  verdankte.
Wünschenswerth  wäre  es  allerdings  zu  erfahren,  ob  nicht  in  rein-
        <pb n="351" />
        deutschen  Städten,  welche  schon  im  10.  Jahrhunderte  vorhanden
waren,  jetzt  noch  ein  Stadttheil  den  Namen  Kukeburg  führte.

Sehen  wir  jedoch  hiervon  vorläufig  ab  und  wenden  uns  dem
Inhalte  unserer  Stelle  zu,  so  werden  wir  finden,  daß  das  Verstiändniß
  des  ganzen  Verhältnisses  weit  sicherer  aus  dem  Zusammenhange
  derselben,  als  aus  den  flavischen  und  deutschen  Ausdrücken
  ermittelt  werden  kann.  Aus  Dithmars  Darstellung  ergiebt
sich  nämlich  unzweifelhaft,  daß  die  Vethenier  einen  besondern  Theil
der  Besatzung  ausmachten,  welcher  in  der  Nähe  des  Stadtthores,
und  zwar  außerhalb  der  Ringmanern,  seinen  Wohnsitz  hatte,  weil
von  ihrer  Station  aus  das  Thor  erstürmt  wurde  (portam  —  in
una  parle  —  qdua  —  habitant  —  Vethenici  —  irruunt).  Die
andere  Stelle  bei  Dithmar  (ed.  Wagner,  S.  171.),  wo  die  Vethenier
  erwähnt  werden,  bestätigt  dies.  Zwei  Vethenier  aus  der
Vorstadt  Meißens  (duo  Vetlhenici  ex  suburbio)  werden  dort  als
Verräther  genannt,  und  ich  nehme  an,  daß  der  Zusatz  „aus  der
Vorstadt“  sie  nicht  von  andern  Vetheniern  unterscheiden  soll,  welche
etwa  in  der  Stadt  selbst  gewohnt  hätten,  sondern  daß  derselbe
zur  Erläuterung  beigefügt  ist,  um  die  Vethenier  als  Vorstädter
zu  bezeichnen.

Halten  wir  diese  Merkmale  fest,  so  werden  wir  finden,  daß
Ursinus,  dessen  große  Verdienste  um  das  Verständniß  Dithmars
billig  anerkannt  bleiben  sollten,  in  der  Erklärung  unsrer  Stelle
den  Zusammenhang  derselben  wohl  berücksichtigt  hat  und  deshalb
auch  zum  Theil  der  Wahrheit  nahe  gekommen  ist.  Schade  nur,
daß  er  den  Begriff  nicht  scharf  geung  zu  bestimmen  sucht,  und  bei
seiner  ersten  Vermuthung  nicht  stehen  bleibt.  Er  nennt  die  Vethenier
  einmal  Wächter  und  vergleicht  sie  dann  mit  den  Pfahlbürgern,
  welche  in  der  Vorstadt  bei  den  Pallisaden  wobuten.  Dies
hätte  er  festhalten  sollen.  Dadurch  aber,  daß  er  zugleich  an  das
altsächsische  Wetten  und  an  die  Wethinkreuze  denkt,  wird  er  wieder
von  dem  rechten  Wege  abgeführt  und  nimmt  in  der  zweiten  Stelle
(lib.  VI.  Ursinus  deutsch.  Uebersetzung  S.  373.  not.  v.)  an,  es
scheine,  als  wären  Wethenier  das  gewesen,  was  wir  jetzt  Gemeinderichter
  nennen.  Für  Officiere  oder  deutsche  Anführer  der
wendischen  Bürger  Meißens  hält  übrigens  nicht  Ursinus  die  Vethenier,
  wohl  aber  Ritter  in  der  ältesten  Meißn.  Geschichte  S.  121.

Nach  meiner  Meinung  sind  die  Vethenier  die  Vorhut  der  Besatzung,
  welche  ihren  Sitz  zwischen  den  Außenwerken  und  dem
Stadtthore  hatte.  Als  solche  hatten  sie  jedenfalls  den  Beruf,  den
äußersten  Graben  und  die  Brücken  zu  hüten,  die  Stadt  von  der
Annäherung  der  Feinde  in  Kenntuiß  zu  setzen  und  den  ersten
Kainpf  zu  bestehen.  Diesen  Beruf  leite  ich  von  dem  Wohnsitze
ab,  welchen  sie  einnahmen.  Während  ich  es  aber  für  sehr  mißlich
halte,  diese  Frage  auf  bloßem  etymologischen  Wege  zu  lösen,  zweifle
ich  nicht,  daß  die  Kenner  der  slavischen  Sprache,  wenn  sie  meine
        <pb n="352" />
        349

Ansicht  theilen,  ein  derselben  entsprechendes  Stammwort  für  Vethenier
  aufzufinden  vermögen.  Leitet  man  das  Wort  von  wedu,
führen,  ab,  so  würden  sie  durch  dasselbe  als  Vorkämpfer  bezeichnet,
hätten  sie  aber  ihren  Namen  von  wethnik,  Thurm,  empfangen,  so
könnte  man  schließen,  das  Thor,  vor  welchem  sie  wohnten,  mit
seinem  Thurme  sei  ihrer  Obhut  mit  anvertraut  gewesen.

Die  eben  dargelegte  Ansicht,  welche  sich  auf  die  näheren  An—
gaben  unserer  Stelle  gründet,  wird  noch  von  einer  andern  Seite
her  bestätigt.  Wir  haben  nämlich  an  den  Grenzen  des  Slaven—
landes  eine  zweite  Stadt,  welche  nicht  wie  Meißen  ihren  Ursprung,
wohl  aber  ihre  Erweiterung  und  Befestigung  dem  König  Heinrich  I.
verdankt,  nämlich  Merseburg.  Diese  Veste  hat  er  zu  seinem  bedeutendsten
  Waffenplatze  erhoben,  sie  war  die  Schutzwehr  der
deutschen  Lande  gegen  Slaven  und  Ungarn,  und  so  verwahrt,  daß
Otto  I.  sie  nach  zweimonatlicher  Belagerung  nur  durch  Vergleich
wieder  gewinnen  konnte.  Jedenfalls  hat  Heinrich  auch  den  Neumarkt
  auf  dem  rechten  Saalufer  angelegt,  denn  hier  finden  wir
noch  Spuren  großartiger  Befestigung  aus  alter  Zeit.  Zwar  wird
gewöhnlich  angenommen,  der  Neumarkt  sei  erst  in  Folge  eines
Gunstbriefs  Kaiser  Friedrichs  I.,  ausgestellt  am  25.  Novbr.  1188
zu  Gernrode,  angelegt  worden;  der  Wortlaut  jener  Urkunde  (bei
Schultes,  Direct.  II.  S.  333)  zeigt  aber  klar,  daß  diesem  Stadttheile,
  dessen  Kirche  dort  bereits  erwähnt  wird,  damals  nur  das
Marktrecht  verliehen  wurde.  Der  Neumarkt  wird  südlich  durch
einen  nach  Osten  strömenden  Saalarm  geschützt  und  östlich  durch
einen  breiten,  sehr  tiefen  Teich,  Teufelstümpel  genannt,  welcher
aus  der  Saale  Zufluß  empfangen  kann.  Zwischen  diesem  Teiche
und  dem  östlichen  Thore  des  Neumarktes  liegt,  auf  einen  ganz
kleinen  Raum  beschränkt,  die  äußerste  Vorstadt  von  Merseburg,
welche  Venenien  heißt.  Brotuff  leitet  in  seiner  Weise  den  Namen
derselben  von  Venedig  ab,  weil  beide  Orte  am  Wasser  lägen,  und
selbst  das  Schumann'’sche  Lexikon  wiederholt  diese  Ansicht;  ich  aber
bin  fest  überzeugt,  daß  hier  die  Merseburger  Vethenier  wohnten,
und  dem  Oertchen  den  Namen  gegeben  haben.  Die  Lage  dieser
Vorstadt  stimmt  genau  mit  Dithmars  Angaben  überein,  sie  machte
das  äußerste  Bollwerk  der  Stadt  an  dem  dem  Slavenlande  zuewandten
  Thore  aus.  Ob  seine  Bewohner  auch  den  deutschen
dtamen  Kukeburger  führten,  wissen  wir  freilich  nicht,  auch  kommt
hierauf  für  die  gegebene  Erklärung  wenig  an;  da  aber  die  Vethenier
  die  erste  Kunde  von  der  Annäherung  der  Feinde  haben  und
diese  der  eigentlichen  Stadtbesatzung  mittheilen  mußten,  so  ist  es
nicht  unmöglich,  daß  sie  bei  den  Deutschen  Kukeburger  genannt
wurden.  In  einer  Zeit,  wo  der  Ursprung  des  flavischen  Namens
der  Vergessenheit  verfallen  war,  mag  der  Mund  des  Volkes  th
in  n  verwandelt  haben.

Was  nun  die  Ansicht  betrifft,  welche  in  dem  erwähnten  Auf-
        <pb n="353" />
        350

satze  unsrer  Chronik  (Heft  III.,  S.  278)  über  die  Vethenici  aufgestellt
  wird,  nach  welcher  unter  diesem  Namen  die  durch  Heinrich  I.
vom  Lande  in  die  Städte  verpflanzten  Wehrmänner  verstanden
werden  sollen,  so  giebt  die  angeführte  Stelle  bei  Dithmar  für  diese
Vermuthung  keinen  Anhalt;  denn  offenbar  bezeichnet  unser  Bischof
durch  die  Vethenier  nur  einen  geuisen  Theil  der  Besatzung,  während
  jene  „je  Neunten“  den  Kern  derselben  ursprünglich  bildeten,
welcher  sich  gewiß  nicht  von  einer  später  angewachsenen  Bevölkerung
  aus  den  Ringmauern  verdrängen  ließ.  Eben  so  unwahrscheinlich
  ist  es,  daß  diese  erste  Stadtbevölkerung,  welche  fortan
einen  neuen  Stand  im  Gegensatze  zu  den  Landbewohnern  bilden
mußte,  mit  ihnen  den  Namen  wesnicky  getheilt  haben  sollte.
Wenden  wir  uns  zum  Schlusse  noch  einmal  zu  Guncelin  und
suchen  die  Burg  auf,  von  welcher  er,  wenn  er  wirklich  der  Cukesburger
  hieß,  seinen  Namen  empfangen  haben  könnte,  so  werden
wir  in  unsern  heimathlichen  Gegenden,  wo  Guncelin  wirksam  war,
außer  dem  noch  jetzt  vorbandenen  Dorfe  Kukenburg  bei  Querfurt,
schwerlich  einen  zweiten  Ort  dieses  Namens  auffinden,  da  sich  nicht
voraussetzen  läßt,  daß  das  von  Ursinus  erwähnte  Kukesburg  auf
dem  Harzgebirge  zu  ihm  in  einer  Beziehung  gestanden  haben  kann.
In  einer  Urkunde  vom  13.  Juni  979  (Wenk,  Urkb.  II.,  p.  31)
wird  jenes  unter  dem  Namen  Gucunberg  erwähnt  und  giebt  mit
andern  bekannten  Burgwarten  genan  die  Grenzen  der  Ganen  Frisenfeld
  und  Hassegan  an,  in  deren  Umkreise  die  Abtei  Hersfeld  den
Zehenten  an  Memleben  abtrat.  Obgleich  diese  Urkunde  für  nnächt
gilt,  so  ist  ihr  Inhalt  doch  sehr  wichtig  für  die  Bestimmung  jener
Gaugrenzen  und  ihrer  Burgen,  da  sie  muthmaßlich  zu  Aufange  des
12.  Jahrh.  in  einem  Streite  zwischen  Hersfeld  und  Halberstadt,  also
in  einer  Zeit,  wo  die  Gauverhältnisse  noch  nicht  ganz  verwischt  waren,
angefertigt  worden  ist.  Kukkenburg  erscheint  hier  und  in  späteren  Urkunden
  als  Burgwart  im  Hassegau  an  der  Grenze  des  Friesenfeldes,
aber  Oechlitz  bei  Mücheln  kann  der  weiten  Entfernung  von  ersterem
Orte  wegen  nicht  zu  seinem  Bezirke  gehört  haben.  Zu  diesem
Kukkenburg  kann  auch  Guncelin  schwerlich  in  irgend  einer  Beziehung
gestanden  haben,  denn  sein  Vater  Günther  erscheint  974  nicht
hier,  sondern  im  Gau  Chutici  als  Graf  und  die  Besitzungen  seines
  Hauses  lagen  mehr  in  Thüringen  an  der  Saale,  wo  er  nach
Dithmar  (ed.  Wagner  p.  170)  eine  eigene  Burg  besaß.  Eben  so
unwahrscheinlich  ist  es,  daß  er  über  dieses  Kukkenburg  einmal  den
Oberbefehl  gehabt  hätte,  weil  zu  seiner  Zeit  erst  Siegfried,  dann
Esico  und  Burchard  hier  Gaugrafen  waren  und  diese  Gegend  damals
  von  keinem  Feinde  bedroht  war,  wodurch  höchstens  ein  so
außergewöhnliches  Verhältniß  hätte  entstehen  können.  Endlich
aber  besitzen  wir  eine  Urkunde  vom  18.  April  999  (in  Höfer's
Zeitschrift  l.,  2.  S.  155  f.),  nach  welcher  Otto  III.  dem  Grafen
Esico  quandam  urbem  Cucunburg  dictam  ac  ad  hanc  XII.  man-
        <pb n="354" />
        351

sos  regales  in  upphusun  marcha  schenkt.  Dies  ist  unser  Kukkenburg,
  bei  welchem  Obhausen  liegt.  Beides,  Obhausen  und  Kukkenburg,
  kam  1004  nach  dem  Tode  Esico's  an  das  Hochstift  Merseburg.
  (Dittm.  ed.  Wagner,  S.  146,  Höfer  a.  a.  O.  II.,  1.,  S.  139  f.),
Ciucesburg  oder  Cusciburg  ist  nicht  Kukkenburg,  sondern  das  bekannte
  Keuschberg  im  Gau  Chutici.  Schultes  (Direct.  II.  p.  378.
not.  1194)  behauptet  zwar  zu  einer  Urkunde  vom  7.  Angust  1196,
welche  im  Burgwart  Cuschberg  verfaßt  war,  es  habe  sich  in  Keuschberg
  kein  Burgwart  befunden,  allein  die  beiden  Urkunden  bei  Höfer
  I.,  3.  534  und  I,  2.  161  f.  vom  5.  Juli  993,  und  vom  17.
October  1012  setzen  dies  außer  allen  Zweifel.  In  der  erstgenannten
  derselben  wird  die  Lage  von  Keuschberg  ganz  genau  neben
den  beiden  Nachbarburgen  Drebani  et  Zolini  (Wüstung  Treben
bei  Weißenfels  und  Schkölen  bei  Lützen,  per  circuitum  jacentibus)
bezeichnet.  Das  dort  erwähnte  Uglici  ist  die  Wüstung  Oeglitzsch
bei  Kleincorbetha  oder  das  südlicher  gelegene  Dorf  Oeglitzsch  bei
Schkortleben.  In  der  zweiten  Urkunde  von  1012  wird  Celinzini
in  burgunardo  Cincesburg  in  comitaln  Herimanni  comitis  genannt,
das  heutige  Zöllschen,  nahe  bei  Keuschberg  gelegen.  Jene  drei
Burgen  waren  die  Grenzvesten  des  Gaues  Chutici  und  deckten
mit  Merseburg  den  Uebergang  über  die  Saale.  Daher  halte  ich
es  für  gar  nicht  unwahrscheinlich,  daß  die  Ungarn  933,  als  sic
jenen  Fluß  so  stark  befestigt  fanden,  ihr  Heer  hier  theilten,  um
nicht  durch  eine  in  ihrem  Rücken  zusammengezogene  Macht  von
dieser  gefährlichen  Stelle  aus  bedroht  zu  werden.  Hierüber  hoffe
ich,  mich  später  ausführlicher  auszusprechen.

So  gern  ich  mich  noch  über  die  übrigen  in  der  letztgenannten
Urkunde  vorkommenden  Ortsnamen  verbreiten  möchte,  so  würde
dies  doch  für  unsere  Frage  zwecklos  sein.  Indem  ich  aber  den
Freunden  der  heimathlichen  Geschichte  meine  Ansicht  zur  Prüfung
vorlege,  bin  ich  nicht  ohne  die  Hoffnung,  daß  dieselbe  noch  durch
die  Ergebnisse  anderweiter  Nachforschungen  ihre  Bestätigung  finden
  könne.  Jedenfalls  halte  ich  es  für  wichtig,  sorgsam  auf  alte
Benennungen  zu  achten,  deren  so  viele,  besonders  in  unseren
Städten  die  Verhältnisse  überlebt  haben,  denen  sie  ihren  Ursprung
verdanken,  da  diese  uns  sehr  häufig  bei  geschichtlichen  Forschungen
Anhalt  und  Licht  gewähren  können.

Fraustadt.

Wie  wir  schon  im  Voraus  erklärten,  können  wir  nicht  mit
Allem  uns  vereinbaren,  was  der  verehrte  Forscher  im  Vorhergehenden
  behauptet,  weshalb  wir  uns  auch  gestatten,  darüber  uns
noch  weiter  zu  erklären.

Beim  vorletzten  Herausgeber  des  lateinischen  Originaltextes
des  Dithmar'schen  Chronikons  nach  dem  Dresdner  Codex,  dem
Conrector  Joh.  Augustin  Wagner  zu  Merseburg,  sagt  Ursinus  in
        <pb n="355" />
        352

——

der  Nota  60  zu  Seite  114  und  zwar  zum  Worte  „Cukesburgiens.“
—  „Historiarum  scriploribus  mala  Ckux  semper  suit  hoc  verbum
teutonicum  Cukesburgenses,  s.  Kukesburger.“  Ja,  wohl  war
es  ein  Kreuz  und  ein  Leid,  daß  es  den  Weisen,  aber  auch  ihm
verborgen  blieb;  Wagner  selbst  hat  jedoch  sich  ebenfalls  über  die
Interpunction  in  der  Stelle,  was  doch  sehr  nöthig  war,  nicht
entschieden.  Daß  es  aber  dennoch  nicht  „Cukesburgienses“  gelesen
und  also  auch  nicht  als  Epitheton  zu  Vethenici  angesehen  werden
kann,  können  wir  schon  daraus  schließen,  daß  Dithmar  nicht  dazu
germanice  oder  teutonice  oder  quod  nostra  lingua  diciturt)  gesetzt
  hat,  was  er  doch  wahrscheinlich,  wie  an  anderen  Stellen,
auch  hier  gethan  haben  würde,  wenn  es  eine  Erklärung  zu  Vethenici
  hätte  sein  sollen.  Wir  sehen  daher  nicht  ein,  wie  die
Leseart  „Cukesburgiensi“  bei  Pertz  nur  im  Mindesten  ein  Bedenken
  gegen  sich  haben  sollte,  da  doch  nach  der  Weise  der  Abbreviatur
  der  Codices  jener  Zeit  und  bis  zum  14.  Jahrhunderte
herab  sich  aus  der  Abkürzung  Cukesburgiens.  eher  der  Ablativus
auf  i  als  die  Pluralendung  auf  es2),  die  wie  stets  auch  hier  gewiß
  durch  ein  darüber  gesetztes  Zeichen  angedeutet  worden  wäre,
herauslesen  läßt.  —  Auch  ist  die  Behauptung,  daß  Männer  nach
ihren  Burgen  2c.  nicht  genannt  würden,  deshalb  hier  unnütz,  weil
in  jener  Zeit  es  streng  genommen  noch  keinen  wirklichen  Stammbesitz
  gab,  wohl  aber  so  zu  sagen  einen  Titulaturbesitz  oder  Amtsinsitzz),
  und  Benennungen  darnach  ließen  sich  selbst  beim  Dithmar
auffinden.  Es  könnte  übrigens  recht  gut  angenommen  werden,
daß  Guncelin  Praelectus  des  später  wie  Merseburg,  Holleben,  Skölen,
Zweymen  2c.  verschwundenen  Burgwarts  Cucisburg  gewesen  wäre,
was  auch  nach  Pastor  Franstadt's  trefflicher  und  uns  neuer  Ansicht,
  das  jetzige  Keuschberg  recht  wohl  sein  kann,  oder  daß  er
wenigstens  (2)  aus  der  Familie  dieser  Präfecten  stammte,  da  sein
älterer  Bruder  Günther  als  Marchio  in  jener  Gegend  die  thüringisch-sächsische
  Grenzmark  befehligte.  —  Und  wenn  nun  auch  Dithmar
  den  Guncelin  nie  wieder  den  Cukesburgier  nannte,  so  hatte
er  auch  nirgends  wieder  eine  Gelegenheit  oder  vielmehr  Veranlassung
dazu  mehr  als  hier.  Denn  während  er  ihn  beim  Tode  des
Kaisers  Otto  III.  zuerst  erwähnt,  war  dieser  kaiserliche  Villicus
oder  Graf  zu  Frasa  d.  i.  Frose,  einer  kaiserlichen  Hofburg  (curtis
regia)  an  der  Elbe  bei  Magdeburg,  wo  Erzbischof  Geisler,  Herzog
  Bernhard,  und  die  Markgrasen  Liuthar,  Ekkhard  und  Gero

1)  Lib.  II.  ed.  Wagner  S.  40.

2)  Kommt  unsers  Wissens  im  ganzen  Dresdner  Codex  gar  nicht  vor,
sondern  ist  durchgängig  mit  el  ausgeschrieben.  Blos  Vocale  wurden  ausgelassen,
  doch  die  abbrevirten  Consonanten  stets  durch  Zeichen  angedeutet.

2)  Waren  auch  eine  Art  von  Lehnen,  weil  sie  als  kaiserliche  Benesicia
angesehen  wurden.
        <pb n="356" />
        353

mit  ihrem  nobeln  Gefolge  (optimates)  zusammenkamen,!)  Guncelins
  Sohn  aber,  der  Graf  Albi,  der  auf  der  Jagd  durch  einen
seiner  Satelliten  umkam,  hatte  seine  Grafschaft,  an  der  Muldes).
Da  ferner  während  der  Zeit  der  Gefangenschaft  unsers  Gurcelin
noch  ein  anderer  Graf  Guncelin  beim  Dithmar  zwei  Male)  und
auch  noch  ein  Dritter!)  genannt  ist,  so  ist  es  sehr  leicht  denkbar,
daß  Dithmar  in  unserer  Stelle,  daran  denkend,  eine  Unterscheidung
  beizusetzen,  für  nöthig  hielt.  Wenn  nun  Dithmar  in  der  einen
Stelle  von  Guncelin  ausdrücklich  bemerkt,  daß  er  damals  (so  zu
sagen)  froser  Pfalz=  oder  Hofgraf  war,  so  konnte  er  in  dieser
Stelle  sehr  gut  auch  für  nöthig  erachtet  haben,  ihn  zur  Unterscheidung
  von  den  Andern  den  Cukesburger  zu  nennen.  Daß
übrigens  Dithmar  nicht  die  letzte  Hand  (ultima  lima)  an  sein  Werk
legen  konnte,  dürfte  doch  wohl  der  Klarheit  unserer  Stelle  gar  nichts
schaden.  —  Da  ferner  bekanntlich  die  flavischen  Benennungen  in
Staatseinrichtungen,  so  sehr  sie  auch  noch  im  10.  Jahrhunderte
und,  etwas  später  gewöhnlich  waren,  allmählich  verschwanden  und
deutschen  Platz  machen  mußten,  so  ist  es  doch  seltsam  genug,  daß
sich  der  Ausdruck  Kukeburger  nicht  beim  Volke,  und  wenn
auch  nur  im  Sprichworte,  erhalten  haben  sollte,  zumal  er,  so  wie
der  Ausdruck  Pfahlbürger,  zu  Spöttereien  8)  des  Volkes  hätte
Veranlassung  geben  können;  —  genau  genommen  wieder  ein  Grund
mehr,  daß  es  wohl  nie  Gukeburger  gab.  —  Wenn  ferner  Herr
Pastor  Fraustadt  die  Vethenici,  deren  Dithmar,  jedoch  ohne  den
Zusatz  „Kukeburger“  (was  nicht  übersehen  werden  darf,  da
er  doch  hier  auch  „ex  suburbio“  dazu  setzte)  nochmals  im  6.  Buches)
bei  der  ferneren  Invasion  der  Polen  gegen  Meissen,  im  Jahre  1010,
gedenkt,  ebenfalls  wie  Ursinus  (dessen  Verdienste  wir  keineswegs
schmälern  wollen)  mit.  Pfahlbürger  zusammenbringen  und  „ffesthalten“
  will,  so  irrt  er  doch  wohl  sehr:  denn  Pfahlburger  waren
keineswegs  nach  den  deutschen  Reichsrechten  Satelliten,  oder  eigentliche
  Burgbesatzung,  sondern  bloße  Vorstädter,  und,  wie  aus  einer
goldenen  Bulle  Karls  IV.,  vom  Jahre  1356,  hervorgeht,  blos  solche
Landbewohner  und  sogar  Hörige,  die  nur  zum  Nachtheil  und  hinter
dem  Rücken  ihrer  Grund=  und  Lehnsherren  sich  bei  den  Städten

4)  IUnterim  principes  Saxoniae  comperta  senioris  sui  nece  immatura  ad
Frasam  curtem  regiam,  quam  tunc  Guncelinus  comes  ex  parte  Imperatoris  in
benelicinm  tennit,  tristes  conveniunt  (ed.  Wagner  S.  95).

5)  Regnante  tertio  Otione  Albi,  fllins  Guncelini,  a  satellite  suo  in  quadam
silva  ob  inutilem  causam  occisus  est.  Cuius  comilatum  cum  benelicio  iuxta
Mildam  iacente  Giselerus  archipraesul  accepit.  (ed.  Wagner  S.  105.)

6)  Ed.  Wagner  S.  203  u.  210.

7)  Ebendas.  S.  185.

8)  Kuk  heißt  im  altdeutschen  „lebendig“;  Nestkuk  das  jüngste  Kind,
oder  sächsisch  das  „Nesthäklchen“,  und  Kuken  bedeutet  in  der  Augsburger
Bibel  von  1473  „beleben.“  —  Auch  kennt  das  deutsche  Sprichwort  den
„Kik“  oder  „Kuk  in  die  Welt.“

9)  Hujus  rei  duclores  erant  duo.  Vethenici  ex  suburbio,  ut  post  revelatum  est.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  4.  23
        <pb n="357" />
        254

als  Bürger  hatten  einschreiben  lassen,  um  sich  dieses  erlangten
Bürgerrechtes  gegen  ihre  Herren  in  vorkommenden  Fällen  bedienen
zu  können.  Auch  heißen  sie  oft  Pactbürger,  und  ein  Mandat
Karls  IV.  an  die  Stadt  Straßburg,  vom  Jahre  1372,  wider  die
die  Pfahlburger,  besagt  ausdrücklich:  „daß  Herren,  Ritter  und
Knechte  gar  unwillig  sind  Frieden  zu  halten  und  zu  machen  und
die  Straßen  und  das  Land  zu  schonen  im  Elsaß,  besonders  von
ihrer  Leuth  wegen,  die  ihr  ihnen  entziehet  und  zu  Bürgern  empfahet“10).


Ohne  es  nur  im  Mindesten  für  mißlich  zu  halten,  auf  bloßem
etymologischen  Wege  eine  Erkläcrung  zu  suchen  und  die  Frage
hier  zu  lösen,  ist  es  wohl  unbestritten,  daß  die  Stelle  beim  Dithmar
  darin  klar  ist,  was  eigentlich  die  Vethenici  waren.  —  Sie
waren,  wie  Dithmar  selbst  sagt,  „Satellites“  und  nicht  Ducesburgenses,
  wie  Schöttgen  gelesen  haben  will,  auch  nicht  „Gemeinderichter“",
  wie  Ursinus  (S.  373  Not.  v.)  vermuthet.  Aus  anderen
  Stellen  des  Dithmar  geht  aber  noch  deutlicher  hervor,  was
sie  eigentlich  waren.  Als  nämlich  Boleslav  von  seinem  (Halb-)
Bruder  Guncelin  verlangte,  daß  er  ihm  die  Stadt  Meissen  übergeben
  sollte,  entschuldigte  sich  dieser  damit:  „sunt  mecum  senioris
mei  satellites".  Diese  waren  nun  ohne  Zweifel  die  milites  urbici
des  Markenbegründers  Heinrich,  die  er  in  dem  neunjährigen  Waffenstillstande
  mit  den  Hungarn  in's  Leben  rief,  während  die  milites
agrarii  im  5.  Buche  des  Dithmar  mit  den  Worten  angedeutet
werden:  Guncelino,  Marchioni,  celerisque  patriae  defensoribus.
positis  auxilialur  (sc.  Imperator  praesidiis).  Die  gewöhnliche
Besatzung  der  Markvesten  wie  die  der  Burgwarten  (wie  wir  aus  andern
  Stellen  ersehen)  waren  diese  satellites  senioris,  d.  i.  Imperatoris
  oder  Regis,  und  in  außerordentlichen  Fällen  zogen  aus  der
Landschaft,  namentlich  den  Grenzvesten,  vornehmlich  aber  Meissen,
Hilfstruppen  zu.  Daher  findet  man  auch  1)  im  6.  Buche  des
Dithmar,  daß  sogar  der  Bischof  von  Merseburg  und  viele  Grafen
öfters  zur  Besatzung  nach  Meissen  zogen,  besonders  im  Jahre
101211),  und  ebendaselbst  finden  wir  auch  2),  daß  sie  nicht  alle

10)  Die  aufblühende  Macht  der  Städte  sah  besonders  der  Landadel  nicht
gern,  der  wegen  der  Pfahl=  und  Ausbürger  stete  Fehde  mit  den  Städten
hatte,  welche  sie  zur  Vermehrung  ihrer  Macht  gern  aufnahmen,  jener  aber
gewöhnlich  reclamirte.  Ihre  Aufnahme  ward  sogar  1232  und  1235  durch
Reichsgesetze  verboten.  Während  nun  die  Pfahlbürger  sich  in  die  Vorstädte
übersiedelten,  blieben  die  Ausbürger  an  Ort  und  Stelle,  verweigerten  jedoch
ihren  Grundherren  Steuern  und  Frohndienste,  übten  Brau=  und  andere
städtische  Gerechtigkeiten;  da  dies  immer  ärger  ward,  wurde  das  Pfahlbürgerrecht
  durch  die  goldene  Bulle  von  1356  ganz  aufgehoben.  Auch  gab  es
Pfalbauern,  und  Pfalgerichte  hegte  der,  welcher  einen  Hof  in  eines  Andern
Gerichtssprengel  besaß.

1  1)  Tunc  visum  est  principibus,  non  esse  bonum  perlici  iter  nostrum,  sed.
optimis  Marcham  firmare  praesidiis  etc.  (ed.  Wagner,  S.  179.)
        <pb n="358" />
        355

auf  einmal,  sondern  nach  einer  gewissen  Ordnung  feköst  Kriegsdienste
  verrichtet  12)  und  endlich  3),  daß  sie  sogar  nach  den  Monaten
  abgewechselt  haben!  3);  ja,  man  kann  fast  annehmen,  daß
diese  Ablösung  jedesmal  am  ersten  jedes  Monats  geschehen  sei,
da  Dithmar  im  7.  Buche  von  sich  selbst  sagt:  pridie  Kal.  Aprilis
ego  ad  Misni  praésidio  veniebam.  1  4)  —  In  wie  weit  jedoch  diese
Cuslodes  und  Provisores  der  Veste  dem  Markgrafen  und  dem  Burggrafen
  untergeordnet  gewesen  sein  mögen,  da  sie  nicht  seine  eigenen,
sondern  des  Kaisers  und  auf  Befehl  desselben  entweder  einberufene
oder  stationirte  Leute  waren,  ist  schwer  zu  bestimmen;  doch  geht
daraus,  daß  Guncelin  dem  Boleslav  autwortete:  „sunt  mecum
senioris  mei  satellites,  qui  talia  non  patiuntur“,  soviel  doch  hervor,
daß  sie  nur  im  Auftrage  des  Kaisers  vom  Markgrafen  befehligt
wurden,  übrigens  nicht  von  seinem  Willen  unbedingt  abhängige,
sondern  freie  Leute,  die  mit  den  Pfahlbürgern  auch  keinesfalls
verwechselt  werden  dürfen,  aber  wohl  unbedingt  die  von  Heinrich  I.
bestellten  milites  urbici,  waren.  —  Halten  wir  nun  die  S.  278
gewagte  etymologische  Erklärung  des  Wortes  Vetheniciz  die  übrigens
  historischen  Grund  und  Boden  zugleich  hat,  mit  der  Dithmar'schen
  Erklärung,  durch  Satellites,  und  der  Antwort  des  Guncelin:
  „sunt  mecum  salellites  senioris  mei,  qui  talia  non  patiuntur“
  zusammen,  so  haben  wir  hinlängliche  Auskunft  über  die  vermeintlichen
  Kukeburger.  —  Daß  übrigens  die  S.  278  geäußerte
Ansicht  von  den  Velhenici  so  uneben  nicht  ist,  geht  aus  Dithmar
selbst  hervor,  wo  er  bei  der  Belagerung  Meissens  durch  Misico
mit  seiner  jungen  Mannschaft  (mei  juvenes)  aus  der  Wasserburg
(suburbium)  sich  zurückzog,  aber  der  dort  stationirten  Vethenici
nicht  namentlich  gedenkt,  obschon  er  sogar  die  Unterstützung  der
tapfern  Weiber  erwähnt;  —  allein  die  Vethenici  dürften  wohl  unter
den  Männern  oder  auxiliatores  des  Markgrafen  zu  verstehen
sein,  welche  von  den  von  ihm  auch  zu  Hilfe  gerufenen  Weibern
durch  Zutragen  von  Steinen  kräftig  unterstützt  wurden,  woraus
doch  deutlich  hervorgehen  kann,  daß  die  stehende  Besatzung  Meissens
nach  Art  der  von  Heinrich  begründeten  Militärcolonieen  auch  damals
  noch  vorhanden  war,  daß  sie  nämlich  aus  Soldatenfamilien
bestand.  Ob  übrigens  die  bei  Annalista  Saxo  zum  Jahre  1015
erwähnten  Wenenici  gleichbedentend  mit  Vethenici  waren,  wollen  wir
nicht  entscheiden;  obschon  hier  ein  Schreibfehler  zu  vermuthen  wäre.

Wenn  aber  Herr  Pastor  Fraustadt  zur  Erklärung  der  Vethe-12)

  l.ib.  .:  Interea  praedictam  urbem  Bruno,  comes,  ordine  vicis  suae  custodiebal.
  und  Lib.  VII.:  Wilhelmus,  quo  ordine  suo  eandem  tunc  custodivit
civitatem.

13)  ed.  Wagner  S.  233.  vgl.  S.  183  u.  213.

14)  Lib.  VI.:  Misni  ad  tempus  providendum  Friderico  commiuitur,  woraus
Einige  gefolgert  haben,  daß  Friedrich  Burggraf  gewesen,  was  aber  dadurch
berichtigt  wird:  „committentes  urbem  Friderico,  comiti,  ad  IV  hebdomadas.  —

23
        <pb n="359" />
        356

nici  den  Namen  der  äußersten  Vorstadt  Merseburgs,  Venenients)
noch  anführen  zu  müssen  meint;  so  konnte  er  dies  nur  (obschon  er
es  für  mißlich  hält,  auf  bloßem  etymologischen  Wege  eine  Frage
zu  lösen),  weil  er  sich  hier  vom  bloßen  Wortklange  verleiten  ließ,
und  wir  wollen  nicht  entscheiden,  ob  er  dabei  nicht  eben  so  sehr
irrte,  als  der  von  ihm  getadelte  Brotuff,  der  es  mit  Venedig  in
etymologischen  Zusammenhang  brachte.  Das  merseburger  Vene—
nien  16)  heißt  aber  entweder  nach  dem  Slavischen,  von  Ven,  Wen
oder  Weni  d.  h.  außerhalb,  (Wenek  —  der  Ort  draußen)
nichts  weiter,  als  ein  außerhalb  der  Ringmauer  gelegener  Ort,
wo  sich  im  Mittelalter  eben  die  Pfahlburger  gewöhnlich  anzusiedeln
  pflegten,  oder  nach  der  deutschen  Etymologie  der  Ortsnamen
Wenigen  Auma,t:)  W.  Ballhausen,  s)  W.  Borna,  1)
W.  Oßa,  20)  W.  Sömmern,:.)  W.  Tennstädt,:2)  W.
Vargula,:s)  Wenig-Glasten24)  und  W.  Macherns)
so  viel  als  Wenigen-Merseburg,  d.  i.  Klein-Merseburg.
Uebrigens  könnte  man  eher  bei  der  ursprünglichen  Anlage  von  Veneuien
  an  die  Legio  Merseburiorum  Heinrichs  I.  denken,  als  an
die  Velhienici,  da  man  dieses  Gesindel  (die  altdeutsche  Löffelgarde)
unstreitig  so  weit  als  möglich  von  der  Stadt  placirt  wissen
wollte,  und  ihm,  so  zu  sagen,  den  ersten  verlorenen  Posten  einräumte.
Unsers  Wissens  wenigstens  scheint  sich  keine  andere  Spur  mehr
von  dieser  unter  Anführung  des  Grafen  Esico  durch  Boleslav
vertilgten  Merseburger  Legion  als  Militär-Colonie,  die  doch
bei  Merseburg  zu  suchen  ist,  auffinden  5)  zu  lassen.

Je  reactionärer  sich  Herr  Pastor  Fraustadt  in  der  Forschung
über  die  Vethenici  gezeigt  hat,  desto  mehr  hat  er  sich  als  Mann

—.

15)  Ist  eigentlich  ein  Dorf  oder  eine  Bauerschaft,  die  unter  die  Dompropsteigerichte
  gehört.

16)  Aus  einer  Stelle  des  Annalista  Saxo  ad  ann.  1015,  wo  er  die  Wenenici
bei  der  Belagerung  Meissens  erwähnt,  könnte  man  aber  zwar  schließen,  daß
hier  auch  eine  Militärcolonie  war.  Wenn  sich  nämlich  der  Annalist  nicht  verschrieb,
  oder,  was  noch  eher  denkbar,  wenn  nicht  ein  späterer  Abschreiber,
indem  er  vielleicht  an  Venenien  dachte,  sich  dieses  Versehens  (wenn  wir
es  so  nennen  wollen)  oder  vielmehr  der  Verwechselung  der  Vethenici  (wie
sie  bei  Dithmar  zwei  Mal  stehen)  mit  Wenenici  schuldig  machte.  —

17)  Bei  Arnshaugk  ohnweit  Auma.

18)  Heißt  auch  Klein-Ballenhausen  bei  Weissensee.

18)  War  stets  mit  der  Aldenstadt  Borna  eine  Gemeinde.

20)  Bei  Rochlitz  nach  Syra  gehörig.

21)  Bei  Weissensee.

22)  Zur  Stadt  Tennstädt  gehörig.

23)  Heißt  auch  Klein-Vagula.

21)  Eine  wüste  Mark  im  Amte  Colditz.

25)  Eine  wüste  Mark  bei  Nepperwitz.

26)  Diese  Letio  Merseburiorum  darf  aber  wohl  keineswegs  als  Militär-Colonie,
  sondern  nur  als  ein  für  den  Augenblick  aus  Noth  zusammengerafftes
Corps  der  Rache  angesehen  werden.  «  -
        <pb n="360" />
        357

des  Fortschritts  in  Constatirung  des  Orts  Cucisburg  bewährt.
Mit  richtiger  Würdigung  und  klarer  Auffassung  der  Quellen  hat
er  das  Cukenburg  bei  Querfurt,  das  mit  Obhausen  Kaiser  Otto  III.
am  18.  April  999  dem  Grafen  Esico  schenkte  und  das  am  23.  Nov.
1004  an  die  Kirche  St.  Johannis  und  Laurentins  zu  Merseburg
überging,  von  dem  Burgwart  Cucisburg  und  Cusciburg  an  der
Saale  unterschieden,  und  dabei  die  treffliche  Conjectur  gemacht,
daß  darunter  das  durch  die  Sage  von  der  Hmugarnschlacht  berühmte
  Keuschberg  bei  Dürrenberg  an  der  Saale  zu  verstehen
sein  dürfte.

Da  nun  aber  unser  verehrter,  mit  jener  Gegend  so  ganz  vertrauter
  Forscher  auf  so  guter  Fährte  war,  und  auch  des  Kastells
gedachte,  was  Guncelin  an  der  Saale  als  Lieblingssitz  und  Schatzkammer
  besaß  und  das  von  den  Markgrafen  Herimann  und  Ekkard
im  Jahre  1010,  nach  Dithmar,  zerstört  ward,  auch  die  Urkunde  vom
17.  Oct.  1012  erwähnt,  nach  der  das  Capitel  zu  Merseburg  regalem
mansum  ad  Ciuscesburg  geschenkt  erhielt,  und  überdies  noch  behauptet,
daß  das  daselbst  mitgenannte  Dorf  Celenzini,  in  burgumardo  Ciuscesburg
  in  comitatu  Herimanni  comitis,  das  dem  Keuschberg  benachbarte
  Zölschen  bei  Lützen  sei,  so  möchten  wir  um  so  lieber
wissen,  weshalb  er  dennoch  den  Guncelin  nicht  den  „Cukesburgiensis“
  hier  genannt  wissen  will,  indem  doch  Lage  und  Sachverhältnisse
  sehr  gut  dazu  passen  würden,  wenn  man  annähme,  jenes  von
Dithmar,  wer  weiß  aus  welchem  Grunde  nicht  namentlich  gemachte
Castellum  juxta  salam  situm,  quod  Guncelinus  unice  sibi  dileckum
muris  et  praesidio  firmavit,  bonisque  innumerabilibus  Feplevit,
und  das  die  gedachten  Markgrafen  ex  improviso  manu  valida  circumdantes
  expugnant,  et  divisa  omni  congerie  radicitus  21)  deüciunt
  ac  incendio  consumunt,  das  Burgwart  Cusciburg,  und  zwar
unbedingt  Keuschberg,  gewesen  sei.  —  Doch  wenn  ein  topographisches
  Alibi  uns  wirklich  nachgewiesen  werden  kann,  so  lassen  wir
uns  ebenfalls  gern  belehren.  —  Aber  auch  die  in  den  Origin.
Guell.  Tom.  III.  S.  562  No.  96  abgedruckte  Urkunde  des  Bischofs
Berthold  zum  Naumburg,  vom  7.  Aug.  1196,  welcher,  während
dem  er  sich  mit  mehren  Domherren  und  Ministerialen  seines  Stifts,
namentlich  aber  mit  den  Bischöfen  Eberhard  von  Merseburg,  Thimo
von  Bamberg  und  mit  dem  Herzog  von  Meran,  wie  mit  dem
Markgrafen  Conrad  in  dem  Burgwart  Kuschberg  aufhielt,  um
über  Reichsangelegenheiten  zu  verhandeln,  einen  Kauf  über  verschiedene
  Güter  bestätigte,  gehört  unbedingk  hierher,  namentlich  als  ein
Beleg  für  die  Bedentsamkeit  des  ehemaligen  Keuschberger  Burgwarts.
  Schultes  in  seinem  höchst  verdienstlichen  Directorium
diplomaticum  (Bd.  II.  S.  378)  hält  dieses  Kuschberg  eben-27)

  Hier  könnte  man  allerdings  annehmen,  daß  man  jede  Spur  dieses
Castells  vertilgt  habe.
        <pb n="361" />
        358

—

falls  für  Keuschberg  bei  Merseburg,  da  er  aber  die  bei
Höfer  28)  zuerst  abgedruckten  Urkunden  des  Merseburger  Domcapitels,
  in  denen  des  Cucesburger  Burgwarts  zwei  Mal  mit  ziemlicher
  Territorialbestimmung  gedacht  wird,  noch  nicht  kannte,  so
konnte  er  sich  auch  nicht  mit  Bestimmtheit  dafür  aussprechen.  Wenn  wir
nun  aus  dieser  Urkunde  sowohl,  als  auch  noch  überdies  aus  dem
X.  Bde.  der  Sammlung  Verm.  Nachrichten;.  sächs.  Gesch.  S.  1529)
erfahren,  daß  im  Burgwart  Kuschberg  30)  so  große  Zusammenkünfte
  gehalten  wurden,  so  muß  man  annehmen,  daß  es  schon  von
ziemlicher  Bedeutung  war,  und  seiner  hohen,  das  Saalthal  beherrschenden
  schönen  Lage  31)  wegen  sich  unbedingt  dazu  geeignet  haben
  kann,  ein  Lieblingsaufenthalt  eines  Fürsten  jener  Zeit  zu  sein.
—  Wir  wollen  uns  jedoch  keineswegs  in  den  angenehmen  Hoffnungen
  wiegen,  daß  auch  andere  Forscher  unsere  Ansicht  ganz  annehmbar
  finden,  glauben  aber,  keineswegs  etwas  Ungereimtes  hier
zur  Begutachtung  aufgestellt  zu  haben.  Wir  lassen  aber  auch  dem
Herrn  Pastor  Fraustadt  die  volle  Ehre,  uns  erst  durch  seine  glückliche
  Conjectur  von  Keuschberg  auf  diese  Spur  geleitet  zu  haben,
und  hätten  nur  noch  gewünscht,  daß  er  auch  über  die  übrigen
Ortsnamen  der  Urkunde  von  1012  sich,  wo  es  nöthig,  berichtigend
ausgelassen  hätte,  da  er,  als  genauer  Kenner  jener  Gegend,  in  der
er  als  Seelsorger  eine  Zeit  lang  wirkte,  bei  seinem  großen  Insteresse
  für  die  urkundliche  Geschichte  unsers  Vaterlandes,  gewiß
uns  manchen  Fingerzeig  geben  kann.  —

28)  Zeitschrift  für  Archivkunde,  Diplomatik  und  Geschichte,  herausgegeben
  von  L.  F.  Höfer,  Dr.  H.  A.  Erhard  und  Fr.  L.  B.  von  Medem.  Hamburg
  1834—1836.  8.  (Perthes)  2  Bde.  4  Abth.  —

22)  Am  1.  Aug.  1196  war  nämlich  auch  daselbst  nach  Jovius  eine  Versammlung
  zur  Förderung  des  Landfriedens.

30)  Uebrigens  kann  man  auch  annehmen,  daß  außer  dem  Burgwart  daselbst
  das  Castell  des  Guncelin  vorhanden  war,  was  gänzlich  zerstört  wurde,
und  daß  eben  der  Mansus  regalis,  den  das  Stift  Merseburg  zu  Cucisburg  erhielt,
  das  Areal  des  zerstörten  Castells  war.  —

31)  Wer  die  Gegend  kennt,  wird  wissen,  daß  zwischen  Keuschberg  und
Dürrenberg  ein  Höhenzug  von  Thonschiefergebirge  sich  über  dem  Saalufer
erhebt,  worauf  jetzt  das  große  Gradierhaus  der  Saline  Dürrenberg  sich  hinzieht.
  Spuren  von  Walllinien  sind  dort  unverkennbar.  Hier  wäre  nun  der
Ort,  wo  der  Stand  des  Burgwarts  und  namenlosen  Castells  recht  gut  gesucht
  werden  könnte.  Uebrigens  könnte  man  das  nahe  Vesta,  das  noch  jetzt
schlechthin  „die  Veste“  heißt,  für  jenes  namenlose  Castell  halten.  1197
kommen  schon  Herren  von  Vesta  vor.  —  In  der  Urk.  der  Markgräfin  Hedwig
wegen  Ouziz  als  Zeuge.  ··
        <pb n="362" />
        359

Die  Alraune  ein  Gegenstand  des  Aberglaubens  der
vaterländischen  Vorzeit*).
(Aus  Chronisten  und  ältern  Acten  erläutert.)

Nächst  der  sogenannten  Sprengwurzelt)  der  Schatzgräber
hatte  die  Alraune  oder  das  Alrannichen,  wie  es  gewöhnlich
im  Volke  hieß,  eine  große  Geltung  erlangt,  und  war  mit  dem
Kobolde  fast  gleich  hochgeachtet;  die  sogenannten  Alraun-,  Hecke-,
Heinzel=  oder  auch  Galgenmännlein  gehörten  aber  zur  edlern
Classe  der  Kobolde.  —  Die  Alraun-Wurzel,  welche  schon  im
hohen  Alterthume2)  der  Zauberei  dienen  mußte,  gehört  zum  Ge-*)

  Es  wird  nicht  ohne  Interesse  für  die  Freunde  der  vaterländischen
Cultur=  und  Sittengeschichte  sein,  über  die  verschiedensten  Aberglaubensformen
  der  Vorzeit  Nachrichten  zu  erhalten;  hier  wieder  eine  Probe.

1)  Wahrscheinlich  die  Tithymalus  verrucosus  mit  sehr  knolligten  Wurzeln.
Sie  soll  die  Kraft  haben,  Riegel  und  Schlösser  aufzusprengen,  große  Ketten
zu  zerreißen  und  Schätze  herauszulocken  und  zu  heben.  Man  fabelte  von  ihr
Sonderbares  im  Mittelalter.  so  z.  B.  daß,  wenn  ein  Pferd  mit  dem  beschlagenen
Hufen  darüber  ginge,  die  Eisen  abspringen  sollten.  Albertus  Magnus  sagt,  daß
nur  Vögel  dieselbe  zu  finden  wüßten;  besonders  soll  der  Specht,  die  Elster
und  der  Wiedehopf  sich  gut  darauf  verstehen.  Ja,  man  erzählt,  daß  sie,
wenn  man  ihr  Nest  mit  einem  Stricke  oder  mit  Ketten  umwinde,  oder  das
Loch  des  Baumes,  was  zu  ihrem  Neste  führt,  mit  einem  Keile  vernagelte,  dann
das  Kraut  oder  die  Wurzel  herbeiholten,  wodurch  sofort  die  Stricke  und  Ketten
zersprengt  und  der  Keil  herausgezogen  würde.  Um  von  den  Vögeln  diese
Wurzel  zu  erhalten,  müsse  man  ein  rothes  Tuch  unter  einen  Baum  legen,
worauf  sie  die  Wurzel  fallen  ließen.  Diese  Fabel  ist  aber  schon  sehr  alt;
denn  Plinius  erzählt  in  der  Hisloria  naturalis  (XXVII.  60)  dergleichen  Sonderbares
  von  der  Elycyside,  quam  aliqui  Paeoniam,  aut  penforobon  vocant.  Er
sagt  namentlich:  Tradum  nociu  effodiendas,  quoniam,  pico  Martio  (Specht)  impelum
  in  oculos  faciente,  interdiu  periculosum  sit.  Radix  vero  cum  eflodiatur,
Periculum  esse  ne  sedes  procidat.  Magna  id  vanitale  ad  ostemationem  rei  lictum
arbitror.  Auch  in  der  vaterländischen  Sage  spielt  die  Sprengwurzel  eine
Rolle.  So  erzählt  Melissantes  (curieuse  Orographie  Nr.  209);  Im  Kiffhäuserberge,
  etwa  3  Stunden  von  Nordhausen,  soll  sich  Kaiser  Friedrich
(borbewossg)  mit  den  Seinigen  verflucht  haben.  Er  soll  darin  auf  einer
Bank  an  einem  steinernen  Tische  schlafend  sitzen,  den  Kopf  auf  die  Arme  gestützt.
  Der  Bart  sei  ihm  durch  den  Tisch  bis  auf  die  Füße  berabgewachsen,
doch  er  schlummere  nur  und  „zwinkere  mit  den  Augen“,  als  wenn  er
alsbald  wieder  erwachen  wollte.  Die  Schatzgräber  geben  vor,  daß  der  Kaiser
hier  seine  Schätze  verwahrt  habe,  und  wer  die  daselbst  wachsende  Sprengwurzel
  zu  finden  verstehe,  dem  öffne  sich  der  Berg.  sowie  die  Schlösser  der
Kästen,  worin  die  Schätze  verborgen  liegen.  Doch  könne  man  diese  Wurzel
nicht  anders  finden,  als  wenn  man  die  Geister  mit  einer  in  einen  Kreis  gelegten
  Summe  Geldes  beschworen  hätte;  sei  dies  geschehen,  so  zeigten  sie  den
Ort  an,  wo  die  Schätze  verborgen  liegen;  doch  wurde  dieses  von  Betrügern
benutzt:  die  in  den  Kreis  von  den  beichtgläubigen  gelegte  Summe  wurde  gewöhnlich
  räuberisch  gehoben.  —  Schon  bei  den  Alten  und  namentlich  im
Mittelalter  bediente  man  sich  der  Päonienwurzel  als  Heilmittel  gegen  wüstes
Hirn,  Epilepsie,  und  epileptischen  Kindern  hing  man  eine  solche  Wurzel  sogar
um  den  Hals.  —

2)  Einige  halten  die  Alraunwurzel  für  die  Circaen  der  Alten,  doch  ist  diese
wohl  die  Linne'sche  Circaea  oder  das  Hexenkraut,  was  auch  Waldklette
        <pb n="363" />
        360

schlechte  der  Atropa  und  zwar  mit  dem  Beinamen  Mandragora
(Lin.);  heißt  in  einigen  Gegenden  auch  Schlafapfel  oder  Hunds—
apfel  und  im  Mittelalter  unterschied  man  Männchen  und  Weibchen
  (Mandragora  mas  und  M.  lemina);  gewöhnlich  hielt  man  die
mit  schwarzer  Wurzel  für  das  Weibchen.  Die  Alraunmännchen
und  Weibchen  spielten  aber  ganz  besonders  im  Mittelalter,  sowohl
  im  Volksaberglauben,  als  im  Sagenkreise,  keine  geringe  Rolle,
und  sie  spielen  sie,  genau  genommen,  noch  jetzt,  wo  man  in  unserm
  angeblich  aufgeklärten  Zeitalter  auf  Märkten  die  sogenannten
Glücksfinger,  Glückskugeln  und  Alraunwurzeln  feil
bietet.  Alraun  oder  Albraun,  vom  altdeutschen  alf  oder
alb,  betäubend,  und  Raun,  die  Rübe  (Raunsche  d.  i.  Runkelrübe),
  nicht  aber,  wie  Andere  wollen,  von  All,  viel,  und  raunen
  oder  runen,  wissen  (schwatzen).  —  Da  ihre  Wurzel  dem
Untertheile  eines  menschlichen  Körpers  gleicht,  so  schnitzte  man  aus
ihr  im  Mittelalter  die  kleinen  Hausgötzens),  welche  man  zierlich

heißt,  die  schon  Plinius  erwähnt.  Eben  so  wenig  darf  man  die  Alraune
mit  der  Victorialis  oflicinalis,  dem  Allermannsharnisch  oder  Siegewurz,
verwechseln,  die  auch  als  Zauberkraut  diente  und  die  man  ebenfalls  bei  sich
führte,  um  sich  gegen  Gespenster,  Poltergeister  und  Bergmänner  zu  schützen
oder  um  Wunden  schnell  zu  heilen,  und  die  auch  Allinm  montanum  oder  serpentinum
heißt.  —  Auch  hat  man  es  mit  der  schwarzen  Wurzel,  welche  nach  Homer
(Odvyssea  X.  305  ff.)  Merkur  dem  Odysseus  als  Präservativ  gegen  die  Zaubereien
  der  Circe  gab  und  bei  den  Göttern  #u###  hieß,  verwechselt.  Pythagoras
  scheint  aber  die  Alraune  gekannt  zu  haben,  er  sagk:  sie  sei  einem
Menschen  ähnlich;  auch  Columella  spricht  von  ihr,  wie  von  einem  Halbmenschen.
  Plinius  (Bist.  natur.  XXV.  94.  vgl.  XXVI.  12.  60.  66.  74.  87.  88.  90.)
nennt  sie  Mandragoras  und  führt  sie  als  sehr  bewährtes  Heilmittel  gegen  verschiedene
  Krankheiten  an.  Er  sagt  aber:  Mandragoram,  ali#l  Circaeam  vocant.
Duo  eius  genera:  candidus,  qui  et  mas:  niger,  qui  lemina  existimatur  etc.  Auch
kennt  er  schon  das  Geheimnißvolle  bei  ihrem  Ausgraben:  Cavent  effossuri
contrarinum  ventum  et  tribus  circulis  ante  gladio  circumscribunt:  postea  fodiunt
ad  occasum  spectantes.  Auch  Josephus  (de  Bello  Judaico  Lib.  VII.  c.  25)
scheint  sie  unter  der  Wurzel  Bararas  zu  verstehen.  Er  sagt:  Bei  der  Stadt
Machaeros  im  jüdischen  Lande  ist  ein  Ort  Baroras,  wo  die  Wurzel,  auch
Bararas  genannt,  wächst,  das  Kraut  hat  eine  feuerrothe  Farbe  und  leuchtet
des  Nachts,  daß  man  es  von  Weitem  sieht,  doch  in  der  Nähe  verliert  sich
der  Schein,  es  läßt  sich  auch  nicht  leicht  ausgraben,  sondern  weicht  zurück
oder  verschwindet  gar,  wenn  man  es  anrühren  will.  Sobald  man  aber
den  Urin  eines  Weibes,  die  die  Reinigung  hat,  darauf  schüttet,  wird  es
standhaft.  Es  soll  auch  dabei  ein  ungeheures  Gespenst  erscheinen  und  denjenigen,
  der  es  ausgraben  will,  tödten,  wenn  er  nicht  eben  diese  Wurzel  an
den  Arm  gebunden,  bei  sich  trägt.  Wer  sie  braucht,  muß  rund  um  die  Wurzel
  die  Erde  wegscharren,  einen  Strick  darumlegen  und  diesen  an  einen
Hund  befestigen  und  sodann  geschwind  davon  laufen;  der  Hund  aber,  der
die  Wurzel  auszog,  ist  des  Todes,  doch  die  ausgezogene  Wurzel  selbst  kann
man  nun  gerroft  angreifen  und  gebrauchen.  Josephus  (Antiquitat.  Lib.  VIII.
c.  2.)  gedenkt  auch  noch  einer  Wurzel,  die  König  Salomo  als  große  Seltenheit
  aufbewahrte,  und  daß,  wenn  er  sie  einem  vom  Teufel  Lesestenen  vor  die
Nase  gehalten  hätte,  dieser  ausfahren  mußte.  —  "4

3)  Man  könnte  hier  eine  Verbindung  mit  den  Penates  der  alten  Römer
(und  Griechen)  suchen,  die  man  ebenfalls  „in  lario“  oder  „in  penetralibus“
        <pb n="364" />
        361

anputzte  und  in  sauberen  Kästen“)  aufbewahrte,  und  man  nahm  sie
nur  entweder,  um  sie  zu  baden  oder  um  sie  in  häuslichen  Angelegenheiten
  um  Rath  zu  fragen,  aus  ihren  zierlichen  Aufbewahrungsorten
  heraus,  war  fest  überzeugt,  daß  schon  der  bloße  Besitz
eines  Alraunichens  Glück  brächte,  und  man  opferte  sogar
ihnen  dadurch,  daß  man  von  jeder  Mahlzeit  ihnen  etwas  vorsetzte.
Johann  Rists)  beschreibt  einen  Alraun,  den  er  selbst  besessen,
mit  den  Worten:

„Seine  Länge  ist  fast  ein  ganzer  Fuß  oder  eine  halbe  Elle.
Das  Bild,  welches  ein  Männlein  vorstellt,  hat  ein  gar  scheusliches
Gesichte,  tiefe  hohle  Augen,  eine  große  Nase,  eine  bucklichte  Stirne,
auf  dem  Haupte  grobe  lange  Haare,  die  ihm  bis  auf  die  Schenkel
herunterhängen,  der  eine  Arm  ist  ihm  krumm  am  Leibe,  oder  die  Rippen
vielmehr  eingebogen  oder  gleichsam  angewachsen,  der  andere  steht  ein
wenig  von  den  Rippen  ab,  die  Lenden,  Schenkel  und  Füße  sind  einer
ganz  unförmlichen  Proportion;  und  in  Summa,  das  ganze  Bild  ist
also  beschaffen,  daß  viele  Leute,  absonderlich  die  etwas  abergläubisch
sind,  einen  großen  Abscheu  haben,  selbiges  auch  nur  anzusehen,  und
sind  in  der  Meinung,  daß  dieses  Bild  oder  Alraun  wohl  ein  paar
100  Jahre  mag  alt  sein.  Es  liegt  in  einem  hölzernen  Sarge,  der
auswendig  roth  angestrichen.  In  dem  Sarge  ist  eine  kleine  bunte
Decke  und  Haupt-Polsterlein,  worauf  das  Bild  ruhet.  Oben  auf  dem
Deckel  aber  ist  nach  gar  altfränkischer  Manier  ein  Galgen  gezeichnet,
an  welchem  ein  Dieb  hängt,  worunter  etwas  hervorwächst,  welches  ohne
Zweifel  die  Alraunwurzel  sein  soll,  wie  dann  die  Alten  davon  gedichtet
haben,  daß  aus  dem  Harn  oder  Saamen,  welchen  der  am  Galgen
hängende  Dieb  von  sich  ließe,  eine  solche  Wurzel  würde  gezeiget,  die
hernach  mit  Lebensgefahr  (demnach  die  Wurzel  ein  sehr  starkes,  ja

aufbewahrte,  die  bei  den  Griechen  9sot######  oder  yJeS  Aro  oder  zr##nd
(Götter  des  Besitzes)  oder  auch  #rgxlo##  (geheime,  verborgene)  hießen  und
das  umzäunte  Eigenthum  beschützten.  Man  rieb  den  Abend  vor  ihrem  Feste,
das  gewöhnlich  in  den  Saturnalien  fiel,  die  kleinen,  meist  plump  geschnitzten
Figürchen  mit  Balsam  und  Wachs  ein,  theils  um  sie  rein  und  glänzend  zu
machen,  theils  um  die  Gelübde  darauf  einzuritzen.  Der  rohe  Gebrauch,  ihnen
Kinder  zu  opfern,  ward  durch  den  Königsvertreiber  Brutus  abgeschafft,  und
seit  dieser  Zeit  opferte  man  ihnen  nur  Wein,  Wethrauch  und  Früchte,  und
bekränzte  ihre  Bildchen  mit  Kränzen  von  Knoblauch  und  Mohn.  Bei  den
Opfern  für  die  öffentlichen  Penaten  ward  ein  Mutterschwein  geschlachtet.
Auch  trug  man  diese  Bildchen  mit  sich  auf  Reisen,  was  wir  aus  Apulejus
und  Cicero  (als  er  ins  Cxil  ging)  erfahren.  Berühmt  waren  die
JEN-X-  oder  IENAX  zu  Lavinium,  denen  sogar  die  in  den  Krieg  ziehenden
Feldherren  2c.  opferten.  Meist  waren  die  Penaten  ohne  Attribute,  nur  einige
hatten  eine  Hundshaut  auf  der  Schulter  oder  einen  Hund  zu  den  Füßen.

4)  Man  hat  deshalb  auch  die  Alraunen  aus  dem  Hebräischen  8,  der,
und  #/#8,  Kasten  oder  Trage,  ableiten  wollen.

)  Zwölf  Monats  espräche  in  welchen  sich  befinden  die  alleredelste  Belustigung,
  Thorheit,  Leben,  List  der  Welt,  Kunst  der  Welt,  Unglück  der
Welt  2c.  Frankf.  bei  Schiele.  178  Bogen  120  —  im  Mertzens  Gespräche  S.  208.
        <pb n="365" />
        362

—  —

tödtliches  Geschrei  von  sich  liesse)  von  dannen  müßte  herausgezogen
werden.“
Auch  Happelius“)  beschreibt  drei  Alraunen,  die  gleichsam  als  Alraunfamilie
  zusammen  in  einer  Kiste  auf  feuchtem  Sande  lagen:
„Das  Weiblein  lag  dem  Männlein  an  der  rechten  Seite  und
ward  von  dessen  rechten  Arme  umfangen.  Das  dritte  war  ein  Kind,
so  von  den  andern  abgesondert  war,  Mann  und  Weib  aber  konnten
nicht  von  einander  gebracht  werden.  Diese  lagen  auf  dem  Rücken,
und  hielt  der  Mann  den  linken  Schenkel  hoch  empor.  Er  war  wohl
dreiviertel  einer  Hamburger  Elle  lang,  das  Weib  kleiner,  und  das
Kind  das  Kleinste.  Man  sahe  wohl,  daß  die  Kunst  an  der  Bildung
der  Gesichter  geholfen,  sonst  war  alles  ziemlich  proportionirt,  und  man
konnte  die  Sexus  sehr  wohl  unterscheiden  und  erkennen.  Die  Köpfe
waren  mit  verworrenen  Zäserlein,  gleich  den  natürlichen  Haaren  bewachsen.
  Sonst  hatte  der  Bart,  und  alle  übrigen  Oerter,  die  solche
erfordern,  ihre  Haare.  Die  Finger  an  den  Händen,  und  die  Zähen
an  den  Füßen  waren  etwas  ungeschickt,  jedoch  sahe  man,  daß  das
Weiblein  an  der  rechten  Wange  elwas  angangen  und  brüchig  worden.“
Also  besonders  unter  dem  Galgen  sollen  die  ächten  Alraunwurzeln
  gefunden  werden,  weil  sie  ihren  Ursprung  den  natürlichen
Abgängen  der  Gehenkten  verdanken.  Man  fabelte  aber  auch,  daß
dieser  natürliche  Abgang  der  Gehenkten  das  Taufwasser  #)  sei,
was  der  Unwürdige  von  sich  geben  müsse,  ehe  er  zur  Hölle  expedirt
  würde.  Noch  Andere  wollen  es  für  das  Chrisams)  halten
und  noch  Andere  lassen  den  Alraun  aus  dem  Fette  entstehen,  das
von  dem  todten  Körper  ausgeschwitzt  wird  und  herabtröpfelt  7).—
Was  die  Zeit  betrifft,  zu  welcher  die  Alraunwurzel  am  Füglichsten
gegraben  wird,  so  nahm  man  gewöhnlich  Freitags  vor  Sonnenaufgang
  an;  nach  Andern  zwischen  11  und  12  Uhr.
Ehe  man  sich  unter  den  Galgen  begiebt,  soll  man  sich  die  Ohren
fest  verstopfen  (mit  Wolle,  Wachs  oder  Pech),  damit  man  nicht
von  dem  furchterregenden  Schrei  zum  Tode  erschreckt  oder  zum
Wahnsinn  gebracht  werden  kann,  den  die  Wurzel  beim  Ausreissen
von  sich  giebt.  Hierauf  muß  man  über  dem  Orte,  wo  sie  steht,
drei  Kreuze  machen  und  sodann  stillschweigend  die  Erde  rings  um
die  Wurzel  abgraben,  so  daß  sie  nur  noch  mit  ihren  schwächsten
Fasern  an  der  Erde  hängt.  Nachdem  dies  sorgfältig  geschehen,
#mschleift  man  sie  mit  einem  Stricke,  bindet  beide  Schleifenenden
an  den  Schwanz  eines  ganz  schwarzen  Hundes,  und  hält  nun
demselben  eine  Lockspeise  vor,  damit  er  folgt.  Der  Hund  aber,

6)  Ev.  Guern.  Happelii  Relstiones  curiosae,  historische  Denkwürdigkeit  der
Welt.  5  Theile  40.  Hamburg,  Hertel  1683—1691.  Theil  IV.  S.  326.

7)  Joh.  Christoph  Männlings  denkwürdige  Curiositäten,  in=  u.  ausländischer
abergläubischer  Albertäten.  Frankf.  Rohrlach  1713  80.  31  Bogen.  Capit.  10.  S.  3.

8)  Happelius  a.  a.  O.  Rel.  Cut.  Tom.  I.  S.  479.

)  Thom  Browne,  Pseudodoxria  opidemica  oder  Untersuchung  Derer  Irrthümer
  in  der  Medicin.
        <pb n="366" />
        363

sobald  er  fortläuft,  und  auf  diese  Weise  die  Wurzel  auszieht,  fällt
sofort  todt  zur  Erde  nieder,  während  dem  Gräber  es  nichts  schadet.
  —  Hat  man  nun  die  Alraunwurzel  auf  diese  Weise  in  seinen
Besitz  erlangt,  so  muß  man  sie  rein  waschen  und  baden,  ihr
auch  wohl  ein  sauberes  Hemdchen  und  andere  nette  Kleider
  anziehen  und  sie  auf  ein  sanftes  Lager  in  ein  Kästchen
  legen,  sie  auch  fort  und  fort  oft  im  Weine  baden,  ihr
auch  öfter  frische  Wäsche  und  Kleider  geben,  und  überhaupt
  sie  fleißig  warten  und  pflegen.  —  Der  Aberglaube  einer
grauen  Vergangenheit,  wie  zum  Theil  noch  der  lichten  Gegenwart
jedoch  sucht  sich  so  wie  Andere  zu  bereden,  daß  der,  welcher  eine
wirkliche  Alraunwurzel  besitzt,  einen  herrlichen  Schatz  besitze,  von
dem  er  allein  Glück  und  Segen  sich  zu  versprechen  hat.10)  Denn
der  Alraun  soll  sogar  so  mächtig  sein,  daß  er  zu  Gunsten  seines
Besitzers  steinerne  Herzen  zur  Liebe  gegen  ihn  zu  bewegen,  unfruchtbare
  Weiber  fruchtbar  zu  machen,  die  Geschäfte  erblühen  zu
lassen,  ja  die  höchste  Glückseligkeit  und  außerordentlichen  Reichthum
  zu  verschaffen  vermag.  Um  reich  zu  werden,  hat  man  es
aber  etwa  so  anzufangen,  daß  man  jeden  Abend  ein  Stück  Geld
zu  dem  Alraun  in  den  Kasten  legt,  und  man  wird  am  folgenden
Morgen  dafür  zwei  Stücke  darin  vorfinden;  doch  darf  man  den
Alraun  mit  solchen  Zumuthungen,  wie  die  Abergläubigen  sagen,
nicht  zu  sehr  „überladen“,  damit  er  nicht  von  zu  vielem
Schaffen  „abstehet  und  stirbt“;  einen  Ducaten  für  eine  Nacht
geht  noch  an,  aber  auch  nicht  allezeit,  sondern  nur  dann  und
wann.  Ferner  lehrt  der  Aberglaube,  daß,  wenn  der  Besitzer  des
Alrauns  stirbt,  diesen  der  jüngste  Sohn  erbt;  doch  müsse  man
dem  Todten,  der  den  Alraun  hinterläßt,  ein  Stück  Brod  und  Geld
in  den  Sarg  legen,  und  ihn  damit  begraben.  Schon  Peter  Andreas
  Matthiolus  (in  seinem  Kräuterbuche)  spricht  von  den  Betrügereien
  11),  die  im  16.  Jahrhunderte  mit  den  Alraunwurzeln

10)  Horst  in  der  Zauberbibliothek,  vorzüglich  aber  unser  Gräve  in  seinen
Volkssagen  der  Lausitz  sagt  davon:  „Man  versichert  nämlich  im  Allgemeinen,
daß,  wenn  Johannes  Faust  teufelsbannerischen  Andenkens,  nicht  ein  solches
Männchen  besessen,  er  wohl  Manches  nicht  ausgefübrt  haben  würde;  daß  der
Baron  von  Chbaos  wohl  vergeblich  es  versucht  haben  möchte,  Blei  in  Gold
zu  verwandeln,  hätte  ihm  nicht  ein  dergleichen  Männchen  zur  Seite  gestanden,
  daß  ohne  dieses  Männchen  Berthold  Schwarz  (Antlitzen)  das  Schießpulver
  nicht  erfunden  haben  würde,  wenn  er  sich  nicht  dabei  eines  solchen
Männchens  bedient  und  manche  Hexe  ohne  selbiges  die  Feuer=  und  Wasserprobe
  nicht  überstanden  hätte,  wäre  ein  solches  Männchen  nicht  gewesen.“  —
„Diese  Alraun-Männchen  sind  ehemals  wirkliche  Menschen  gewesen,  allein  unter
  Beibehaltung  der  menschlichen  Gestalt  von  Zauberern  in  Pflanzen  verwandelt
  und  in  einsame,  öde  und  unheimliche  Orte  verwiesen  worden.  —
Nach  Theophrastus  Paracelsus  (IX.  Buch.  Cap.  9)  muß  man,  um  sie  glücklich
zu  graben,  drei  Mal  mit  einer  Degenspitze  einen  Kreis  beschreiben.

11)  Valentini  in  der  Kunst=  und  Naturalienkammer  sagt:  „Und  pflegen
die  Storcher  und  Marktschreier  dergleichen  Gestalt  öfters  durch  eingesteckte
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        364

vorgingen.  Er  hatte  das  Geheimniß,  Alraunen  zu  verfertigen,
von  einem  Teriakskrämer  in  Rom,  der  sich  vieles  Geld  damit  verdiente,
  indem  er  zuweilen  einen  solchen  künstlich  verfertigten  Alraun
  für  30  Ducaii  verkauft  hatte,  erfahren.  Diese  Alraunfabrikanten
  nahmen  nach  Matthiolus  die  Wurzeln  von  Rohr,  Zaunrübe  und
andere  dazu  passende  Knollen,  sie  verschnitten  sie  frisch  und  gaben
ihr  die  Gestalt  eines  Mannes  oder  Weibes.  Darauf  steckten  sie
Gerste  oder  Hirsekörner  an  die  Stellen  des  geformten  Körpers,
in  denen  Haare  wachsen  sollten,  und  gruben  ihn  in  frischen  Sand,
worauf  die  gesteckten  Körner  binnen  28  Tagen  sproßten.  Diese
Sprossen  zertbeilten  oder  spalteten  sie  hierauf  mittels  eines  feinen
Messers  und  bereiteten  sie  so  zu,  daß  sie  Haaren  ähnlich  wurden.

Auch  die  vaterländische  Sage  kennt  die  Alraunwurzel;  so
erzählt  Gräfe  (a.  a.  O.  S.  74):

„Auf  dem  Falkenberge  bei  Neukirchen,  sowie  in  der  muskauer
Haide  soll  man  sie  vorzüglich  finden  und  sollen  selbige  noch  weit  vorzüglicher,
  als  die,  welche  unterm  Galgen  wachsen,  seyn.  Man  gräbt
sie  in  der  Mitternachtsstunde  der  Johannisnacht,  darf  sich  jedoch  durch
den  Schrei,  den  sie  —  wenn  die  Wurzel  der  Erde  entrissen  wird  —
von  sich  giebt,  nicht  schrecken  lassen  12).“

Der  Aberglaube  von  der  Alraunwurzel  hatte  aber  nicht  nur
die  niedern  Schichten  des  Volkes  durchwirkt,  nein,  er  war  auch
den  höhern  und  höchsten  nicht  fern  geblieben.  Noch  ziemlich  ein
halbes  Jahrhundert  nach  dem  Beginn  der  Reformation,  im  Jahre
1568,  konnte  daher  auch  die  schon  öfters  in  diesen  Blättern  13)
erwähnte  gutherzige  Gräfin  Dorothea  von  Manffeld  an  die  Mutter
Anng  schreiben:  4  "

„Ich  schiegk  auch  meinem  gnedigisten  korforsten  ein  alraun  worczel,
aber  es  ist  einem  menschen  gleich  gestalt,  were  vor  nitt  hatt  gesehen,
dem  ist  es  ein  greuel,  drom  sollen  eure  k.  f.  g.  nicht  ansehen,  dann
wer  sich  salbander  nederlegt  der  stett  gern  salpdritt  vff  14),  gott  gebe
mit  genaden  vnd  frenden  amen.  Manfßfeld  21.  März  1568  17).“

Der  interessanteste  Beleg,  daß  man  zu  Kurfürst  August's
Zeiten  im  Allgemeinen  noch  gar  nicht  vom  Aberglauben  wegen
des  Alrauns  frei  war,  ist  aber  folgende  vor  das  Forum  der  säch-Erbsen

  an  dieser  Wurzel  künstlich  und  betrüglicher  Weise  hervorzubringen,
wohin  auch  diejenige  gelbe  Rübe,  woran  eine  Menschenhand  natürlicher  Weise
gewachsen,  citirt  werden  kann“.

12)  Vgl.  Zauberbibliothek  von  Horst.  Mainz  1821.  8.

13)  So  z.  B.  S.  93,  102,  104  2c.

14)  Bezieht  sich  darauf,  daß  man  glaubte,  daß  das  bloße  Ansehen
der  Alrauns  eine  Frau  fruchtbar  zu  machen  mächtig  sei.  Daher
scheint  Dorothea  die  Anna  (nach  einer  20jährigen  Ehe)  davor  warnen  zu
wollen.

15)  Schreiben  der  Gräfin  Dorothea  von  Manffeld  an  die  Kurf,  Anna
1567—71.  Haupt-Staats-Archiv,  Geh.  Arch.  8144.  Fol.  14.
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        365

sischen  Justiz  gelangte  Thatsache,  die  wir  durch  den  Abdruck  der
Originalacten  15)  bekräftigen  wollen.

Stephan  Strauß,  Bürger  und  Schänke  zum  Raubfisch  in
Halle,  verklagte  am  10.  Oct.  1581  (Datum  Eisleben)  den  Hannß
Lindenberger,  Förster  in  dem  Rosenthale  zu  Leipzig,  daß  er  ihm
ein  Alraunichen  verkauft,  12  Thlr.  und  einen  Carneolring,  von
9  Thlr.  Werth,  darauf  erhalten  hätte,  daß  aber  das  Alraunichen  falsch
sei.  Strauß  hatte  mit  Lichtenberger  einen  richtigen  Kauf  abgeschlossen
und  sich  anheischig  gemacht,  dafür  105  Thlr.  zu  geben.  —  Die
Klage  Straußens  ist  an  die  Hofräthe  des  Kurfürsten  August  gerichtet
  und  der  Kurfürst  hatte  dem  Schösser,  Sebastian  Berckmeister,
zu  Leipzig  anbefohlen,  deswegen  den  Förster  Lindenberger  zu
vernehmen,  ihm  „solches  vorzuhalten  und  nach  befindung  daran  zu
sein,  das  Cleger  nach  billigen  dingen  befriedigt  werde,  oder  wie
es  hierumb  bewandt  vnd  mit  wiedersendung  der  inlage“,  d.  h.
unter  Remission  des  an  die  kurf.  Räthe  gerichteten  Schreibens
Straußen's,  von  dem  gefundenen  Thatbestande  an  den  Kurfürsten
amtlichen  Bericht  zu  erstatten.  Der  Leipziger  Schösser  (damaliger
Amtmann  in  causis)  hatte  die  Parteien  am  8.  Nov.  1581  vor
sich  erfordert,  doch  zwischen  ihnen  keinen  Vergleich  zu  Stande
bringen  können,  „da  der  eine  auff  seiner  Forderung,  der  andere
auff  seiner  exception  beruhet.“  —  Die  darüber  noch  vorhandenen
beiden  Actenstückchen  lauten  aber  wörtlich  wie  folgt:

Gestrenge  Edle  Ehrnueste  Achtbare  hochgelahrte  churfurstliche  Sechsische
  großgunstige  Herren  Hoffrethe  mit  erbietunge  meiner  gehorsamen
gancz  willigen  diensten  kan  E.  E.  V.  A.  g.  Ich  Auß  hochdringender
noth  Clagende  nicht  verhaltenn,  wie  daß  vor  verschynenenn  Jahren
Hanß  Lindenberger  Itzigerzeit  Churfurstlich  Sechsischer  Holtzfurster  vnd
In  Leiptzigk  wonende,  ein  vermeint  Alreunigen  betriglicher  weise  mir
zuuerkauffen  zugestelldt,  vnd  Ihme  vff  seine  gute  ond  doch  betrigliche
vnd  vnerfindtliche  wordt  etliche  geldt  und  Ringe  Laut  seiner  genugsamen
Obligation  Brieff  vnd  sigel,  so  Ich  bey  mir  habe,  ond  ferner  Außerhalbe
  deßenn  noch  Ein  Cardeolring  von  golde  vor  5  thaler  welchen
der  goldschmidt  Alhier  vffn  neumarkt  zu  Halla  gemacht,  Item  3  Thaler
  vnd  ferner  Einen  thaler  welchen  Ich  nach  der  Naumburg")  zu  einem
wetzschker“)  zu  kauffen  mit  geben  vnd  vor  sich  behalten,  vorgesetzt  vund
zugesteldt,  Vud  Ob  Ich  woll  nach  erfindunge  deß  falschen  vnd  vnrechten
Alreunigenß  bey  Ihme  mir  meine  Ringe  vnd  Geldt  wieder  vmb  zutzustellen
  zum  Offtermal  Angehalten  Auch  sich  mit  mir  zuuertragen  erbotten,
  So  hab  Ich  doch  niemahls  Ihme  ferner  In  gute  dartzu  bringen

16)  Haupt-Staats-Archiv:  „Den  Kauf  zwischen  dem  Förster  Lindenberger
zu  Leipzig  und  dem  Schenkwirth  Strauß  zu  Halle  über  ein  Alraun.“  Oct.
1581,  1582.  Loc.  10,359.  —

*)  Auf  der  dasigen  Messe.

*“)  Tasche  zum  Anhängen,  Geldbeutel,  auch  Satteltasche.  —
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        966

—

können,  Also,  Daß  Ich  Letzlichen  An  E.  E.  V.  A.  g.  zu  Supplieiren
ond  Clagende  zu  suchen,  wie  oben  gemeldt  zum  Höhesten  vorursacht
worden,  Dieweil  Dan  Ein  Erbar  wolweiser  Rath  zu  Leipezigk  vber
ermeldten  Hanß  Lindenberger  nicht  zu  gebyten,  besonder  vnter  M.
Churff.  v.  H.  geseßen,  Als  gelanget  An  E.  E.  v.  A.  g.  mein  hochpleisigs
vnd  dienstlichst  bieten,  eß  wolten  An  stadt  vnd  wegen  hochgedachts  v.  g.
Chur.  f.  v.  H.  E.  E.  v.  A.  g.  mer  ermelten  Hanß  Lindenbergernn  mit
ernsk  mandiren  vndt  Aufferlegen  zu  lassen,  mir  nach  Laut  seiner  genungsamenn
  verschreibungen  mein  geldt,  sampt  Den  Ringen  vnd  Aufsggewanten
  scheden,  und  vncostenn  zu  Restituirenn,  vnd  vuuertzugklich  widerumb
  zutzustellen  Darmit  Ich  deß  meinigen  habhafftig  gemacht  vnd
Anders  weidtleufftigkeit  verschondt  werden  möchte,  vugetzweiffelter  Hoffnunge,
  eß  werden  E.  E.  v.  A.  g.  sich  hierinnen  der  Billigkeit  nach  zu
ertzeigen  wissen,  daß  bin  vmb  E.  E.  V.  A.  g.  Ich  nach  meinem  geringen
  vermögen,  höchstes  vleißes  zuuerdienen  Ich  Jedertzeit  schuldigk
ond  willigk.  Datum,  Eyfleben  den  10.  Octobris  Ano  81.
E.  E.  V.  A.  G.
Allezeit  willig
Stephan  Strauß  zu  Halla
Burger  vnd  schenke  8  Raubfisch.

Durchlauchtigster  Hochgeborner  Churfurst,  E.  Churf.  g.  seindt
meine  vnterthenigsten  gehorsame  Dienste  in  höchstem  trewen  vleiß  beuohrn.
  Gnedigster  Churfurst  vnd  Herr,  E.  Churf.  g.  haben  auff
Stephan  Straußens  von  Halla  vnterthenigst  suppliciren  eines  Alreunichens
  halben,  so  Hannß  Lindenberger  Förster  alhier  in  dem  Rosenthale,
  Ihme  verkaufft  haben  soll,  gnedigst  befhollen,  Hannsen  Lindenbergern
  solches  vorzuhalten,  vnnd  nach  befindung  daran  zu  sein,  das
Cleger  nach  billigen  Dingen  befriediget  werde,  oder  wie  es  hierumb  bewandt
  vnd  mit  wiedersenndung,  der  innlage,  E.  Churf.  g.  zu  berichten,
Solchem  beuheliche  gehorsamer  Volge  habe  ich  die  Partheien  beiderseits
den  Sten  Nouembris  des  verlauffenen  Zusten  Ihares,  vor  mich  bescheiden,
  alda  Steffan  Strauß  furgebracht,  wie  das  Hanns  Lindenberger
  das  vorschienenne  Ihar  Ihme  ein  vormeint  Alreunichen  zuuerkeuffen,
  nach  Halle  bracht,  ihn  auch  dahin  berehdet,  das  er  Ihm  etlich
geldt  alß  12  thaler  vnd  ein  Cardiol  Ringk  vor  9  thaler,  Darauff
geben,  Alß  er  aber  befunden,  das  es  ein  falsches  vnd  vurechies  Alreunigen
  gewehsen,  habe  er  dasselbe,  wofern  er  Ihme  das  seinige  wiederumb
  zustellen  wurde,  wiedergeben  wollen,  Aber  auff  vielfaltiges  anhalten
  nichts  erlangen  khönnen,  Dargegen  aber  hat  Hanuß  Lindenberger
  fürgewandt,  das  es  nicht  ohne,  das  er  Ihme  das  Alraunigen
bracht  das  Ihenige  auch  so  erfordert,  von  Ihme  bekhommen,  er  hette
aber  einen  auffrichtigen  Kauff  mit  ihme  geschlossen  vnd  105  Thaler
dafur  zu  geben  einheischigk  worden,  darauff  er  denn  nicht  mehr  alß  12
thaler  vnd  den  Ringk  bekhommen,  hette  er  derowegen  mehr  bej  Straußen
  denn  Strauß  bey  Ihme  zu  fordern.  Ob  aber  Dasselbige  rechte
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        267

vnd  guth,  kann  er  nicht  wissen,  denn  es  nicht  sein,  sondernn  Michel
Mayenburgeres  des  alten  Schößers  zue  Schkeudicz,  welcher  Ihn  solches
  zunorkeuffen  gebethen  gewehsen.  Es  hat  aber  Steffan  Strauß
Ihme  den  kauff  keins  weges  gestehen  wollen,  Sondern  vermeldet,  das
er  es  nuhr  zum  Pfande  vor  das  Ihenige  so  Lindenberger  ent  Pfangen,
behalten,  derohalber  er  Ihme,  so  er  das  seinige  habhafftigk  gemacht
wurde,  das  Alraunigen  auch  wieder  zustellen  wolte,  Ob  ich  nicht  wohl
vermeinet,  ich  wolte  sie  in  der  guthe  mit  einander  vergliechen  haben,
also  das  sie  alle  beide  Zugleich  auffgehoben  hetten,  habe  ich  doch  beiderseits
  nichts  erhalten  khönnen,  Soundern  haben  also  der  eine  auff
seiner  forderung,  der  ander  auff  seiner  exception  beruhet,  welches
E.  Churf.  g.  neben  wiedersenndung  der  beilagen  ich  wiederumb  habe
wollen  zu  erkhennen  geben,  solches  in  Derselben  ferner  gnedigst  erkenndtnuß
  stellende  Erkhenne  mich  sonsten  E.  Churf.  g.  gehorsame  vnd  getrewe
  Dienste  in  vuterthenigkeit  zu  leisten  schuldigk  vnd  geuließen.
Datum  Leipzigk,  den  11.  Aprilis  An.  82.
E.  Churf.  g.
Vnterthenigster
gehorsamer  Diehner,
Mgr.  Sebastian,  Berckmeister  Schoßer  daselbsten.

Schlüßlich  können  wir  für  die  Leser  der  Bibel  nicht  unerwäbnt
  lassen,  daß  man  sonst  auch  der  Meinung  war,  daß  die
Blüthe  oder  Frucht  der  Alraun-Wolfskirsche  die  Dudaim
('8##)  gewesen  wären,  welche  1.  Moses  30,  14—16  und  im
Hohenlied  7,  1411)  erwähnt  werden,  wo  aber  schon  Celsius  bewiesen
  hat,  daß  es  nicht  Atropa  Mandragora,  sondern  vielmehr  der
Rhamnus  lotus  (Linne)  sei  18).  —  Ueber  die  medicinische  Anwen-17)

  Das  Ebr.  8  IM  oder  vielmehr  die  Pluralform  P8#R#  wurde  von
den  meisten  Exegeten  und  lat.  Uebersetzern  durch  Alropa  Mandragora  und  von
den  LXX.  durch  u#te  ##rdlc#ooegegeben.  Auch  kommt  der  ok#og
Lcuooceyoo##ruc,  d.  i.  ein  mit  Alraun  abgesottener  Wein,  beim  Dioscorices
5,  81  vor.  —  Augustin  (contra  Faust.  Lib.  XX.)  hat  der  Ansicht  von  Alropa
widersprochen,  Chrysostomus  dagegen  sie  angenommen;  H.  Ludolph  hält  (Commenl.
  hist.  aethiop.)  Dudaim  für  die  Ficus  indica.  Einige  balten  es  sogar
für  Lilien,  besonders  Luther  im  Hohenliede.  Weil  nun  aber  Viele  in  dem  Wahne
standen,  daß  die  Atropa  Mandragora  die  Fruchtbarkeit  der  Frauen  fördere,  so
glaubten  sie  1.  Mos.  30,  das  Dudaim  dafür  halten  zu  müssen;  da  aber  im
Hohelied  7,  13  von  einem  guten  Geruche  des  Dudaim  die  Rede  ist,  so  kann
es  unmöglich  die  sehr  widerlich  riechende  Atropa  Mandrag.  sein,  nach  der  Rahel
ein  so  großes  Verlangen  hatte.

18)  Dieser  Strauch,  der  nach  Wildenow  der  eßbare  Judendorn  oder
Ziziphus  lotus  heißt,  kommt  in  dem  heißesten  Sandboden  Afrikas  fort.  Mungo
Park  fand  ihn  sehr  häufig  im  nördlichen  Afrika,  die  Früchte  desselben  nennen
die  Araber  Sidra,  oder  auch  kleinere  Nabkas  und  Tomberongs;  es  sind  gelbe
mehr  lichte  Beeren  von  köstlichem  Geschmacke,  auf  welche  die  Afrikaner  noch
jetzt  einen  großen  Werth  legen.  Sie  backen  sogar  eine  Art  von  Brot  daraus.  Zu
diesem  Behufe  lassen  sie  die  gesammelten  Lotusfrüchte  an  der  Sonne  trocknen  und
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        368

——

dung  der  Atropa  Mandragora  ist  viel  geschrieben  und  noch  mehr
gefabelt  worden;  am  Besten  hat  man  sie  noch  bei  syphilitischen
Geschwülsten  bewährt  gefunden,  doch  gegen  die  Gicht  war  sie  nur
von  momentaner  Wirkung  und  brachte  überdies  andere  Uebelbefinden
  zum  Vorschein;  daß  man  sie  aber  oft  als  Betäubungsmittel
  Hemißeraucht  hat,  davon  kennt  die  älteste  Geschichte  sogar
Beispiele  19).

Etwas  über  die  Feiertage  in  den  Gerichten
vor  der  Reformation.  «

Es  wird  Mancher  glauben,  daß  in  der  Vorzeit  eigentlich  die
Gerichte  blos  an  den  gewöhnlichen  Sonntagen  und  hohen  Festtagen
  rc.  geschlossen  gewesen  wären,  und  daß  sonst  zu  jeder  Zeit
ohne  Ausnahme  Gericht  gehegt  worden  sei.  Davon  aber,  daß  es
eine  andere  Bewandtniß  damit  hatte  und  daß  es  vor  den  Zeiten
der  Reformation  und  auch  noch  später  in  Sachsen,  sowie  überhaupt
  in  ganz  Mitteldeutschland  einen  ordentlichen  immerwährenden
  Kalender  gab,  der  den  Gerichtspersonen  wirklich  anzeigte,
wann  und  wann  nicht  das  gewöhnliche  Gericht  gehegt  wurde,
geben  uns  folgende  aus  einem  alten,  aus  dem  Anfange  des  16.
Jahrhunderts  herrührenden  Manuscripte  entnommenen  Gedächtnißverse
  Zeugniß:

Calender  pber  die  Stadt-,  Land-,  Banern-  vnd  Vuntergerichtsfeyertage:

Januarius  hat  31  Tage:  Jänner.
1.  Das  newe  Jar  so  lang  gibt  frist,
8.  Bis  Erhardts  tag  furvber  ist,
Dann  pflegt  man  wider  des  Gerichts.
25.  Paul  der  bekehrte  handelt  nichts.
Februarius  hat  28  Tage:  (so  skaltjar  29  Tage)  Hornung.
2.  Nichts,  wan  Maria  kertzweyh  1)  hält,  «

stoßen  sie  dann  in  einem  hölzernen  Mörser  so  lange,  bis  sich  die  mehligen
Theile  vom  Kerne  abgesondert  haben,  die  daraus  geknetenen  kleinen  Kuchen
formen  sie  und  backen  fie  in  der  Gluth  ihrer  südlichen  Sonne.  Aus  dem
rückständigen  Kerne  bereiten  sie  noch  ein  angenehmes  Getränk.  Mit  einem  Zusatze
  von  Grütze  heißt  es  Fondi.  Die  Afrikaner  heißen  ja  schon  bei  den
Giechen  Lotophagen.  —

12)  So  wird  von  dem  karthaginiensischen  Feldherrn  Maharbal  erzählt,
daß  er,  als  er  von  Karthago  aus  gegen  die  aufrührerischen  afrikanischen
Stämme  abgeschickt  ward,  Wein  mit  Alraunsaft  vermischt,  und  denselben  auf
seiner  verstellten  Flucht  den  Feinden  absichtlich  hinterlassen  habe.  Die  über
diesen  Wein  gerathenen  Feinde  verfielen  in  einen  tiefen  Schlaf  und  wurden
so  von  den  Karthagern  gefangen.  Andere  berichten  dies  von  der  Atropa
belladonna  (dem  sogenannten  Tollkraute).

1)  Mariä  Lichtmeß.
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        (869

22.  Nichts,  wan  des  Peters  stulfeyr  fällt,
24.  Matthias  bricht  vnd  macht  ein  Eys,
Hie  niemand  vom  Gericht  was  weiß.

Martius  hat  31  Tage:  Lenzmond.
Tags  vor  vnd  nach  der  fassenacht,
3.  Vnd  wan  vus  Cunegundchen  lacht,
25.  Auch  da  Maria  schwanger  2)  wurd,
Wird  niemal  ein  Gericht  gefurt.
Aprilis  hat  30  Tage:  Ostermond.
Der  Palmentag  gibt  newe  Luft,
Biß  Christus  seinen  Thomas  ruft,
Dann  fällt  des  Heiltums  Freitag  ein,
23.  25.  Georgentag  vnd  Marci  schein.
Malus  hat  31  Tage:  Wonnemond.
1.  3.  Walpurgis  ond  des  Creutzes  fund,  3)
Auff  solcher  Wochen  jede  stund,
Bis  nach  dem  Auffahrtstag  4)  sind  frey,
Dann  sitzt  man  zu  Gericht  vffs  new.

Junius  hat  30  Tage:  Brachmond.
Der  Pfingsten  heylig  Mayen  fest
Acht  tage  nichts  nicht  richten  läßt,
Fronlichnamstag  nach  altem  Brauch,
15.  24.  Veit  vnd  Johannes  feyern  auch,
29.  Die  zwir  Apostel  Peter,  Pawl
Thun  zu  der  Bawern  zänkisch  Manl,
Weil  selbe  finden  kein  Gericht,
Bis  Barthel  in  die  pfeben  5)  sticht.
Julius  hat  31  Tage:  Hewmond.
2.  Wann  ihre  Baas  Maria  sucht  6)
12.  13.  Vud  Kunig  Heinrich  sammt  Margreth  in  Zucht,
22.  Wann  weint  Maria  Magdalenien
25.  Vnd  Jacob  lacht  sind  ferien.

Augustus  hat  31  Tage:  Aehrenmond.
1.  10.  Des  Peters  Bande  7),  Lorentzes  Rost.
15.  19.  Mariens  Auffahrt  8),  Sebaldens  Kost,
24.  IUnd  Barthels  des  Zwölfboten  Fleiß,
"  Von  keinem  dingestuhl  was  weiß.

2)  Mariä  Verkündigung.
3)  Kreuz-Erfindung.
4)  Himmelfahrtstag.
5)  Kürbisse.  —
6)  Mariä  Heimsuchung.  —
7)  Petris  Kettenfeier.  —
5)  Mariä  Himmelfahrt.  —
Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  4  24
        <pb n="373" />
        370

September  hat  30  Tage:  Herbstmond.
1.  Sant  Dylgen?)  trägt  zwir  tag  davon,
8.  9.  Geburt  Mariä  vnd  der  Gorgn
14.  21.  Die  Creutzerhöhung,  das  Mattheusfest,
29.  30.  Auch  Michel  vnd  Jeronym  10)  feyern  läßt.
October  hat  31  Tage:  Weinmond.
Der  Weinmond  ist  nicht  gar  fein,
Man  muß  in  selben  mühvoll  seyn,
Indem  man  zue  Gericht  viel  thut,
28.  Nur  Simon  ond  der  Judas  ruht.
November  hat  30  Tage:  Windmond.
1.  2.  Die  Heiligen  vnd  Seelen  all,
11.  Des  Martin  Bischofs  Gänseschall,
21.  25.  Mariä  Opfrung  und  Katharis,
30.  Und  Andres  feiern  ganz  gewiß.
December  hat  31  Tage:  Christmond.
6.  Zu  Nyclas,  da  er  Schweine  sticht,
Hat  selben  Tag  man  kein  Gericht.
8.  Marie  die  empfangen  11)  war,
29.  Vud  Thomas  schließen  gar  das  Jar.

Auch  dis  da  noch  daczu  gehört,

Die  Woche  do  man  Losung  schwört  12)
Ist  vom  Gericht  auch  ganz  befreyt
Gott  halt  ob  der  Gerechtigkeit.

Wir  geben  diesen  Merkkalender  als  Curiosum  und  glauben,

daß  die  Herren  Justizbeamten  bedauern  werden,  daß  er  in  foro
jetzt  außer  Geltung  gekommen  ist.

Das  Nitterding  zu  Dresden.
(Beitrag  zur  Rechtsgeschichte  Sachsens.)

Wir  haben  bereits  Seite  229  und  230  des  Ritterdings
zu  Dresden  gedacht,  und  namentlich  daselbst  eine  Copialnotiz
über  Eschdorf  mitgetheilt,  aus  der  sogar  unbedingt  hervorgeht,  daß
dieses  Ritterding  oder  Rittergericht  nicht  blos  ein  freiwillig
  erwähltes  Teidingsgericht,  sondern  vielmehr  ein  wirklicher
Dingstuhl  war,  sowie  etwa  der  Schöppensiuhl  zu  Dohna,  der  auch
(wenn  wir  nicht  irren)  irgendwo  Ritterding  genannt  wird,  oder  vielleicht

9)  Sanct  Aegidius  heißt  im  Mittelalter  bald  St.  Gilgen  oder  Ilgen,
bald  Mgen  oder  Mien.  Daher  heißt  auch  der  Lilienstein  in  Urkunden  der
Miecn=  oder  Algenstein,  d.  i.  Aegidiusstein.  —

10)  Hieronymus.  —

11)  Mariä  Empfängniß.  —

12)  Die  erste  Woche  im  Januar.  —
        <pb n="374" />
        371

wie  die  Curiae  dominicae  oder  Placiti,  oder  wie  die  Ladehöfe  oder
Dinghöfe,  Sadel=  oder  Selehöfe  oder  auch  das  Ding-Rotul  2c.  —

Daß  es  ein  wirkliches  Gericht  war,  geht  aber  namentlich  aus
der  S.  230  mitgetheilten  Copialnotiz  hervor,  in  der  es  ausdrücklich
  heißt:  „fur  gericht  nach  oßwißung  des  gerichtsbuchs
des  Ritterdinges  zeu  Dresden.“  —

Wir  theilen  jedoch  zur  weiteren  Begutachtung  hier  noch  den
S.  230  versprochenen  Schiedsspruch,  der  im  Jahre  1461,  am
Tage  Clemens  Bischof,  von  Hans  Arras,  Dithrich  Kundige,  Curd
(Conrad)  von  Buckewitz  zu  Dresden,  Friedrich  von  Carlewitz  zu
Aldendresden  und  Bogk  Wurgewitz  zu  Folkersdorf  zwischen  der
Gemeinde  des  Dorfes  Marnsdorf  1)  und  Siegfried  Grüneberg  zu
Kommenitz  2)  wegen  der  Viehtrifft  ertheilt  ward,  nachdem  die  Leipziger
  Schöppen  bereits  darüber  abgeurtelt  hatten,  mit,  worinnen
namentlich  ausgesprochen  ist,  daß  der  Richter  zu  Marsdorf  mit
zweien  oder  dreien  aus  der  Gemeinde  vor  das  Ritterding  zu
Dresden  kommen  soll,  und  auch  der  Berthold  Grüning  zu
Dresden  als  Richter,  und  Dithrich  Kundige,  Bogk  Wurgewitz,  Conrad
  Buckewitz  als  Schöppens)y  des  Ritterdings  ausdrücklich  genannt
  sind.  —

Teidigung  zwischen  der  Gemeinde  Marnsdorf  und  Siegfried
  Grünenberg.

Nach  Christi  geburte  tusent  virhundert  vnd  darnach  In  dem  eyn
vnd  Sechsczigistin  Jaren  Am  montage  Clementis  des  heiligen  Bischoffs
haben  wir  nachgeschrebin  Hanns  Arras,  Ditherich  kundige,  Curd  von
Buckewicz  wonhafft  zen  Dresden,  Friderich  karlewicz  zeum  alden  Dresden
vnde  Bogk  Wurgenwicz  zen  folkerßdorff  gesessin  zewusschin  der  gemeyne
des  dorffis  Marnßdorff  an  eyme  ond  zewusschin  Siffride  grunenberge
zenr  kommenicz  gesessin  an  dem  andern  teyle  fruntlich  ond  sunelich
geteidingit  als  pvmb  die  Fyhetrifft  yn  der  follunge  genant.  nach  deme
die  von  marußdorff  meyntin  Siffride  grunenberge  die  vyhetrifft  In  der
follunge  zen  weren  vnd  hatten  en  mit  rechte  darumb  vorgenomen,  nach
deme  denne  beyde  teile  den  Erbern  Bertold  grunynge  vnsern  Hauptman
  zen  Dreßden  zen  eyme  scheidisrichter  gekoren  vud  schrifftliche  schuld
vnd  antwort  keginenander  gegebin  hatten  vnd  darumb  hyn  gein  Leypczk
georteilt  und  nach  der  Scheppen  von  Leypczk  orteil  die  wehere  darober
gegangen  was  onde  alsdenn  dieselbin  scheppin  von  liepczk  vor  recht
gesprochin  habin,  das  die  von  marnßdorff  die  follunge  selbsibinde  irhalden
  solden,  also  das  der  Burmeister  von  marnsdorff  selbsebinde  vubeschuldener
  leute  an  irem  rechtin  die  uß  der  gemeyne  zen  Marnßdorff
nicht  weren  irhalden  vnde  gezceugin  solden,  das  sie  dy  vyhetrifft  in
der  follunge  alleyne  one  Siffridis  grunenbergis  vnd  siner  forfarn  mitte-1)

  Jetzt  Marsdorf  (nicht  Wermsdorf)  im  A.  Morizb.  —  2)  Jetzt  Gommlitz  bei
Lausa.  —  3)  In  einer  Urkunde  Herzog  Georgs  von  1490  heißen  sie  „die  Schepffen
vonn  Dresden“,  im.  Gegensatze  zu  den  „Scheppen  vonn  Leiptzk.“  —

247
        <pb n="375" />
        372

trift  gehod  habtin,  also  lange  als  yn  menschen  gedenckin  gesein  mochte,
vnde  als  denne  den  von  marnßdorff  an  sallichin  gezeeugin  broch  wart  vnd
nicht  volfarin  kunden  vff  den  tag  als  sie  sich  vormessen  hatten,  Als  habin  sie
vff  beydin  teylen  mit  willin  wissin  und  rathe  des  obgnantin  Bertoldis  grunyngisires
  scheydisrichters  und  Houptmans  die  sache  vff  vns  obgnanten  funff  teidingisleute
  gentzlich  gesatzt  vnd  vorwillit  daruber  zeuirkennen  vnd  sie  daruß  sunelichin
  zu  scheidin.  Als  habin  wir  obgenantin  teidingisleute  zewusschin  en  irkand
vnd  ußgesprochin,  das  Sifrid  gruneberg  vnd  sinenachkomelinge  mit  irem  vyhe,
das  von  dem  Hofe  gehit  zen  der  kommenicz,  freye  trifft  in  die  follunge
habin  sollin  also  vor,  wo  der  von  marnßdorff  gemeyne  fyhe  trifft  gehit,
vmb  der  fyhe  Wege  willin  die  obir  grunenbergs  gud  gehen,  So  das
vormals  ouch  zewusschin  den  gnantin  von  Marnsdorff  vnd  zewusschin
Sigminde  Rechinberge  etwan  besitzer  des  gutis  vnd  hofes  zcur  kommenicz
  durch  hern  Bussen  vitzthum  lantfoit  vnd  Heinrich  kintsche  die
zeyt  vndervoit  zeu  Dresden  irkand  und  ußgesprochin  ist  wurdin,  nach
laute  eyns  bekentenisbrieffs  den  der  gnante  Heinrich  kintsch  darober
versigilt  vnd  gegebin  had.  Doch  also  das  Siffrid  gruneberg  keyn  fremde
vyhe  zen  ym  nemen  salle,  ouch  den  von  marnsdorff  an  irem  getreide
ond  Wesen,  wenn  sie  die  heigen  wurdin,  keinen  schadin  thun  sol.  Ouch
ist  beteidingit  vmb  das  orteilgeld  ond  botelon,  das  der  Scheidisrichter
noch  yune  hette  ond  nicht  weg  gesand  were,  das  iglich  teil  das  die
helffte  widder  nemen  solle  an  der  gerunge  schribegelt  vnd  koste,  die  sie
uff  beidin  teilin  yn  der  sachin  getan  habin,  sollin  keginenander  gleich
uffgehabin  werdin.  Ouch  ist  furder  beteidingit  vnd  außgesprochin,  das
der  Richter  zen  Marnßdorff  mit  zewen  odir  dreyen  uß  der  gemeyne  zcu
Marußdorff  komen  sollin  vor  das  Ritterding  zen  Dreßdin  vnd  sollin
da  von  der  ganczin  gemeyne  wegin  vor  deme  gerichte  bekennen  ond
sagin,  das  solliche  sune  vnd  ußspruch  mit  der  gemeyne  von  marnßdorff
willin  vnd  wissin  vnd  folbort  geteidingit  vnd  geschen  ist,  vnde  das  sie
also  das  haldin  wollin  ongeuerlich.  vnd  ich  Bertold  grunyng  harptman
  zu  Dreßdin,  vorgnanter  Richter,  Ditherichk  undige,  Bogk  wurgewicz
ond  Curd  buckewicz,  Scheppin  des  Ritterdingis  zen  Dresdin  Bekennen
das  das  darnach  In  dem  zewey  ond  sechczigisten  Jare  am  Dornstage
nach  der  heiligin  drier  konige  tage  hanns  schulteze  Richter,  michil  Bergmann
  ond  Donat  Frederich  besessene  menner  zen  Marnßdorff  onde  habin
gesprochin  das  sie  das  also  haldin  wollin,  als  is  beteidinget  ist.  Zen
bekentenis  aller  dieser  obingeschrebin  stucke  vnd  artickil  habe  ich  obingnanter
  Bertold  grunyng  houptman  vnd  Richter  des  Ritterdingis  zen
Dresdin  meyn  Ingesigel  vnd  wir  obgnantin  Scheppin  ond  teidingisleute
habin  vnser  iczlicher  sein  Ingesigel  zen  bekentenisse  an  disin  uffin  briff
gehangin.  Gegebin  ond  geschen  In  dem  Jaren  ond  tagin,  also  hirobin
  geschrebin  steht.)

Da  nun  sonach  drei  Belege  vorhanden  sind,  welche  gewisser-2)

  Original  mit  den  anhangenden  Siegeln,  von  denen  nur  noch  5  vor-,
handen  sind.  Haupt-Staatsarchivs-Urkunde  Nr.  7741.  Mitgetheilt  vom
Herrn  Kammerherrn  von  Carlowitz-Maxen.
        <pb n="376" />
        373

maßen  nur  zu  klar  darthun,  daß  wirklich  zu  Dresden  ein  Ritterding
bestand,  auch  anzunehmen  ist,  daß  der  Schiedsspruch  wegen  Marsdorf
  nichtnur  vor  einem  „gekoren  Gericht“)  geschah,  so  würde
es  wirklich  von  Interesse  sein,  wenn  sich  ein  Jurist  der  Sache  näher
  annähme  und  über  dieses  Gericht  nach  geschehenen  archivalischen
Recherchen  Etwas  weiteres  uns  noch  mittheilte,  da  doch  im  Dresdner-Hauptstaatsarchive
  (woher  auch  diese  Mittheilungen  sind)  gewiß
noch  mehre  Nachweise  darüber  vorhanden  sein  dürften.  Vielleicht
wäre  auch  zu  ermitteln,  seit  welcher  Zeit  dieses  Gericht  bestand,
ob  es  mit  dem  15005)  noch  vorhandenen  Schöppenstuhle  zu  Dohna
zu  vergleichen  sei,  und  ob  es  in  das  nachmalige  Oberamt  Dresden
übergegangen  ist.  Zu  beklagen  wäre  dann,  daß  die  ältesten  Akten
des  Amts  Dresden  theils  schon  im  Bombardement  von  1760  und
in  neuester  Zeit  vollends  durch  das  (leider)  angeordnete  Maculiren
verloren  gegangen  sind.  —

Verzeichniß  der  Reichstage,  auf  welchen  die  Kurfürsten
  von  Sachsen  mit  zugegen  waren.
(Nach  archioalischen  Nachrichten.)

Es  wird  nicht  ohne  Interesse  sein,  zu  erfahren,  an  welchen
Reichstagen  die  Kurfürsten  von  Sachsen  thätigen  Antheil  nahmen
und  über  deren  Verlauf  besondere  Akten  gehalten  worden  sind.  Wir
theilen  daber  folgendes  nach  archivalischen  Nachrichten  angefertigtes
Verzeichniß  hier  mit,  in  der  Hoffnung,  auch  über  einzelne  derselben
  in  der  Folge  speciellere  Notizen  in  Bezug  auf  Sachsen  geben
zu  können.

Reichstag  zu  Frankfurt  im  Jahre  1434.

-  Nürnberg  —  -  1444.
Wien  -  -  1460.
Frankfurt  —-  -  1461.
München  2-  2  1468.

*

V  A

K

K  à4.ö!*  K  K  #

.Regensburg  -  1471.
-  -  -  -  1480/81.
*  Frankfurt  —-  -  1486.
-Speier  -  -  1487.

-  -  Nürnberg  -  -  1487.

-  -Frankfurt  -  -  1489.

-  -Nürnberg  —  -  1491.

-  Worms  -  -  1495.

-  E  Lindau  -  -  1497.

-  -Worms  -  -  1498.

—..———

*)  Val.  Geh.  Rath  von  Langenn,  Herzog  Albrecht.  S.  323.  —  "

5)  Vgl.  derer  Dohnischen  Schöppen  Urthel  wegen  des  Dorfes  Coschwitz,
in  der  obersächsischen  Nachlese  (von  Schöttgen)  VIII.  Bd.S.  692  ff.  u.  Bartsch,
Historie  der  Stadt  Dohna  S.  139.  ff.  —
        <pb n="377" />
        374

Reichstag  zu  Augsburg  im  Jahre  1500.

-  -Nürnberg  —  -1501.

-  -Gelnhausen  -—  -1502.

-  -Cölln  -  1505.

O"Ü  -Costnitz  -  1507.

-  -Worms  -  -  1508/9.
-  -Augsburg  -  -13510.

-—  „  Straßburg  —  =  1510.

-  -Worms  -  =  1511.

-  -Augsburg  -  1511.

-  -Trier  u.  Cölln  :  1512.

-  -Worms  und  Frankfurt  im  Jahre  1513.
-  -Frankfurt  und  Augsburg  im  Jahre  1514.
-  -Freiburg  im  Breisgau  im  Jahre  1515.
-  -Augsburg  im  Jahre  1516.

-  -  Maynz  -  -  1517.

-  2  Augsburg  -  -  15  17/18.
-  -Worms  -  152s1.

-  -Nürnberg  -  1523.

-  "  -  -  =  1524.

-  -Augsburg  -  1525,/26.
-Eßlingen  —  1526.

-  -Regensburg  —  1527.

-  -  Speyer  -  -1528.

-  .  Regensburg  =  1528.

-  Speyer  2  =  1529.

-  .=  Augsburg  18530.

-  -Speyer  -  1531.

-  -Regensburg  —  -1532.

-  -Worms  -  1335.

-  -  -  -  -  1539.

-  -Regensburg  —  =  1541.

-  -  Speyer  -  -  1542.

-  -  Nürnberg  —  =  1542.

2  -  -  -  *  1543.

"O'  Speyer  OD  15434.
-  -Worms  -  =  1545.

-  -Regensburg  —  =  15546.

2-  :Ulm  -  -  1547.

-  -Augsburg  —  =  1547/48.
-  -Augsburg  1550s/51.
-  -Ulm  "O  é.  13855263.
-  -  Augeburg  -  =  1554.

-  -  -  1555.

-  Negensburg  -  1556|57.
-  d

K?v

Frankfurt  un

Ulm  im  Jahre  1558.
        <pb n="378" />
        375

Reichstag  zu  Augsburg  im

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Augsburg
Regensburg
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Mühlhausen
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Augsburg

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Naumburg
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Naumburg
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Mühlhausen
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2

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Frankfurt

Jahre  1559.

Koaoasatensun  uu  n  n  u  e  nu  o  a  ua  e  e  0  en  soooeoboe  aan  nn  aseee  ne  vn½

U

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1561.
1562.
1566.
1567.
1567.
1568.
1570.
1572.
1575.
1576.
1580.
1582.
1587.

1588.

1593.
1594.
1597.
1598.
1600.
1601.
1602.
1603.
1605.
1606.
1607.
1608.
1608.
1610.
1611.
1611.
1613.
1614.
1614.

1615.

1618.
1620.
1627.
1630.
1636.
1639.
1640.
1640.
1641.
1653/54.
1658.
        <pb n="379" />
        376

Reichstag  zu  Regensburg  im  Jahre  1662463.

-  -  -  :„  1684.
-  -  -  2  =  1685.
OJ  .Augsburg  1689.

Unter  allen  Kurfürsten  Sachsens  aber  spielte  ganz  besonders
der  Kurfürst  August  die  vorzüglichste  Rolle  auf  den  Reichstagen,
und  beim  Kaiser  wie  bei  allen  Reichsfürsten  stand  er  in  so  hohem
Ansehen,  daß  dieser  ihn  gewöhnlich  das  „Auge  des  Reichs“
zu  nennen  pflegte.  So  schreibt  dieser  einst  an  die  Kurfürstin
Anna,  daß  sie  trotz  des  Unwohlseins  des  Kurfürsten  ihren  Herrn
und  Gemahl  doch  ja  dahin  vermögen  möchte,  den  Reichstag  zu
besuchen,  da  sonst  das  Auge  des  Reichs  ihm  fehlen
würde.  —

Die  Kurfürsten  zogen  gewöhnlich  unter  großem  Gepränge  auf
die  Reichstage,  und  ihr  Gefolge  war  zahlreich  und  glänzend.  Es
wurden  zum  Empfange  derselben  ganze  Häuser  gemiethet  und  für
jene  Zeit  standesmäßig  vorgerichtet.  Besonders  war  die  Kurfürstin
Anna  bei  diesen  Vorrichtungen  zum  Reichstage,  den  sie  gewöhnlich
  nebst  Gefolge  von  Freundinnen  und  Hoffrauenzimmern  mit  zu
besuchen  pflegte,  äußerst  sorglich  und  sehr  thätig,  und  daselbst  scheint
sie,  laut  Briefen,  auch  ihren  Einfluß  gewissermaßen  geltend  gemacht
zu  haben.  Um  ein  ohngefähres  Bild  von  den  Vorbereitungen
und  Einrichtungen  zum  kurfürstlichen  Reichstagsempfange  und
dortigen,  oft  sehr  langen  Aufenthalte  zu  liefern,  geben  wir  aber
folgende  darauf  bezügliche  Schreiben  der  überall  thätigen  Kurfürstin.

An  Hans  Grantz  Hofffurier  itzo  tzu  Augsburg.

Lieber  besonderer  Wir  haben  Dein  schreiben  vnd  bericht  waß  Du
fur  gelegenheit  In  dem  Hause  so  man  fur  unsernn  hertzliebsten  Herren
vnd  gemahel  außgesehen,  gefunden  habest,  entpfangen  vnd  verlesen,  Vud
zweifelt  vns  nichtt  weill  dn  solchs  S.  L.  zuvorn  fast  gleichergestalt  zugeschrieben
  Du  werdest  nuhmer  S.  L.  antwort  ond  befelch  weß  Du
Dich  mit  veranderung  der  gebeude  verhalten  sollest  entpfangen  habenn
ond  demselben  also  nachsetzenn  So  viell  unsere  person  belauget  Lassen
wir  vns  auch  wohl  gefallen  das  Du  die  geteffelten  vuterschaid  oder
Cammern  auss  dem  Sahle  deinem  vorschlage  nach  lassest  außbrechen  ond
hinweg  nehmen  ond  daselbst  eine  gerauhme  taffelstube  doraus  zu  richten,
desgleichen  auch  das  die  gemecher,  so  Du  tzur  rathstube  vnd  für  Sr.  L.
ond  vnser  Zimmer  bequeme  achtest,  also  darzu  vorordnet  bleiben,  Aber
das  nehere  stublein  an  der  Kuchen  so  Du  fur  die  eingemachte  specerei
vormeint,  das  wolten  wir  lieber  fur  vusere  geliebten  Kinder  auff  das
dieselbigen  am  negsten  bej  vus  weren,  behalten,  Dan  das  eingemachte
Ding  konte  wohl  In  einem  andern  gemach  verwarth  werden,  Doch
wollen  wir  solchs  zu  vnser  ankunfft  nach  ersehung  der  gelegenheit  wohl
selbst  anordnen  Wir  werden  nur  vier  frawen  vom  Adel  mitbringen
Nemlich  die  Ponnickin  die  Borsteinerin  die  Wolff  worstin  vnd  die  Rage-
        <pb n="380" />
        377

witzin,  Darumb  wo  Du  fur  die  andern  zwej  weiber  In  dem  negsten
Hause  neben  der  Herberge  etwo  Losamenter  bestellet  hettest,  Die  konntest
Du  Doctor  Johan  Neuen  mit  seinen  Weibe  vnd  dem  Hoffprediger  eingebenn,
  Du  darffst  aber  durch  der  Fralein  vnd  vnser  Junckfrawen  kammer
  keine  thur  brechen  lassen  dan  es  ist  vns  nicht  gelegen  das  man
durch  die  schlaffkammern  viel  durchgenge  hat,  Kontest  Du  aber  etwo
Im  Hoffe  oder  Sonst  außerhalb  der  Cammern  durchbrechen  lassen,  damit
  die  Edlen  weiber  nicht  vber  die  gassen  dorfften  das  were  vns  nit
zu  wider.  Wan  auch  der  Stallmeister  vnd  Wormb  eine  Cammer  In
S.  L.  Herberge  haben  so  kennen  sie  sich  wohl  behelffen  vnd  dorffen
keiner  Stuben  Darumb  wollest  das  kleine  stublein  zwuschen  der  Rath
vnd  Taffelstuben  frei  vorschlossen  zu  lassen  vnd  niemande  hineinzufuren,
Wir  vorstehen  Je  auch  das  solche  herberge  gentzlich  gereumet  vnd  sonst
niemand  von  des  wirtts  oder  Mitleuthen,  gesinde  darinnen  bleiben
werde  2c.  Dat.  den  16.  Jan.  66.

Zeddel  an  Hans  Grantz  Hofffurier  itzo  zu  Augsburg.
  16.  Jan.  66.

„Wir  geben  Dir  auch  ferner  zu  erkennen  das  wir  nur  acht  Junckfrawen
  sampt  einer  Hoffmeistrin  mit  hinaus  bringen  werden,  welche  sich
alle  In  einer  stueben  vnd  kammern  wohl  behelffen  konnen,  Du  wollest
aber  die  vorsehung  thun  das  in  onser  Kinder  Cammer  vier  betten  fur
die  so  bej  Inen  liegen  mussen.  In  der  Fralein  kammer  drei  betten  vnd
Inn  der  Junckfrawen  kammer  sechs  betten  bestellet,  vnd  zugerichtet  werden,
waß  auch  fur  stueben  Je  ausserhalb  vnsers  gemachs  der  ratbstuben  der
tafelstuben  vuser  geliebten  Kinder,  der  fralein  vnd  der  Junckfrawen  gemach,
  auch  vusere  brudern  Herpogen  Johannsen  Zimmer  noch  mehr  obrig
bleiben  werden.  Darein  wollest  Du  niemand  furen,  sondern  fur  vnß
frey  ond  vorschlossen  behalten.“  —

An  die  Fourirer  zu  Augsburg.

Lieber  besonderer  Ob  wir  auch  wohl  hiebenorn  Ein  aigen  Hauß,
so  nicht  weit  von  vnserer  Herberge  gelegen  Fur  den  Grauen  von  Hohenlohe*)
  vnd  sein  gemabel  frey  zu  behalten,  auch  seiner  Pferde  stallung
halben  notturftige  vorsehung  zu  thun.  Weill  wir  aber  seitt  der  Zeit
bericht  entofangen,  das  er  von  der  Kay.  Mt.  als  ein  Reichstand  ond
hoff  Reichsfrath  erfordert  auch  mit  Irer  Kaey.  Mt.  von  Munchen  einreitten
ond  losiert  werde  So  ist  nunmehr  von  vunothen,  das  Ir  ein  Hauß
oder  Bestallung  fur  Inen  behalten  Sondern  moget  nach  gelegenheit
Imand  anders  hinein  furiren.“  Dat.  Dresden  19.  Jan.  66.

Wie  viel  man  übrigens  Zeit  zu  einer  Reise  zum  Reichstage
bei  der  Schlechtheit  der  Wege  in  jener  Zeit  brauchte,  geht  daraus

*.)  Auch  an  die  Gräfin  von  Solms  hatte  sie  Einladung  ergehen  lassen,
und  ebenso  für  sie  ein  Quartier  besorgen  wollen,  doch  deren  Mann  kam  auch
im  Gefolge  des  Kaisers.  —
        <pb n="381" />
        378

—

hervor,  daß  Anna  am  24.  März  1566  an  ihre  Mutter  Dorothea
von  Augsburg  aus  schreibt:

„Daß  mein  hertzl.  Herr  vnd  Gemahl  mit  82  bei  sich  habenden
Freunden  vnd  Hoffgefinde  den  letzten  Februarij  von  Dresden  außgezogen
vnd  von  wegen  deß  gar  tieffen  besen  weges  erst  den  20.  deß  Monats
alhier  zu  Augsburg  einkommen.“  (Copial  512  f.  105.)

Uebrigens  scheinen  die  Reichstage  zugleich  eine  gute  Gelegenheit
  abgegeben  zu  haben,  daß  sich  junge  Fürsten  und  Fürstinnen  gegenseitig
  näher  kennen  lernten  und  daß  auf  diese  Weise  manche
Ehe  zu  Stande  kommen  konnte,  wovon  sich  mehrfache  Beispiele
anführen  ließen.  So  betrieb  die  Kurfürstin  Anna,  die  überhaupt
im  Allgemeinen  gern  Ehen  stiftete  und  namentlich  den  heirathsfähigen
  Adel  Sachsens  gern  ehelich  zu  versorgen  strebte,  auf  dem
Reichstage  zu  Augsburg  die  Verheiratbung  ihres  Bruders  Johanu
  (Herzogen  von  Holstein  und  Erben  von  Dänemark),  und
ihr  Aerger  war  daher  nicht  gering,  daß  ihm  durchaus  unter  den
versammelten  Schönen  zu  Augsburg  nicht  Eine  recht  gefallen  wollte,
worüber  sie  auch  unterm  10.  Juni  1566  gegen  ihre  Mutter  sich
brieflich  aussprach.  Doch  beruhigt  sie  ihre  Mutter,  die  Königin
Dorothea,  über  ein  Gerücht,  das  dieser  wegen  einer  angeblichen
Liaison  des  Herzogs  mit  einer  damals  nicht  eben  belobten  Fürstentochter,
  der  jungen  Herzogin  von  Liegnitz,  zu  Ohren  gekommen
sein  mochte,  mit  den  Worten:

„Sonst  habe  ich  nicht  vormerkt,  wie  Ew.  G.  sich  besorgt,  daß  S.
L.  sich  mit  dem  Frälein  von  der  Liegnitz  vorfenklicher  massen  eingelassen,
  wie  Ich  denn  S.  L.  auch  nit  rathen  konte  vnd  S.  L.  sonder
Zweifel  selbst  allerlei  abscheuliche  gelegenheit  gesehen.“

Im  Ganzen  würde  es  nicht  uninteressant  sein,  nach  dem  reichhaltigen
  Briefwechsel  der  Fürsten  Deutschlands  mit  dem  sächsischen
Hofe,  eine  Reichstagsgeschichte  zu  bearbeiten,  da  zugleich  auf  diese  Art
weit  mehr  Licht  in  manches  noch  unerörterte  Verhältniß  der  deutschen
  Politik  gebracht  werden  würde.  An  hinlänglicher  Ausbeute
aller  Art  und  wahrhaft  interessantem  Stoffe  würde  es  dem,  der
diese  Arbeit  unternähme,  zuverlässig  nicht  fehlen;  doch  freilich  würde
es  auch  viel  Zeit  und  manche  Mühe  kosten,  die  aber  auch  reichlich
belohnt  werden  dürfte.  —
        <pb n="382" />
        379

Etwas  zur  Geschichte  der  alten  Frauenkirche
in  Dresden.
(Nach  größtentheils  noch  ungedruckten  Original-Urkunden.)

Diese  Kirche,  welche,  obschon  sie  die  Mutterkirche  des  sogenannten
  Neu-Dresdenst  seit  der  frühesten  Zeit  war,  dennoch
außerhalb  der  Ringmauern  in  der  sogenannten  Frauenvorstadt,  vor
dem  am  Ende  der  jetzigen  mittleren  Frauengasse  gelegenen  Frauen-Thore
  (anle  valvam  beatae  Virginis,  wie  es  urkundlich  heißt)  lag,
welcher  Stadttheil  erst  durch  Kurfürst  Moritz  nach  Vorrückung  der
Festungswerke  gegen  die  Elbe  hin  mit  zur  Stadt  gezogen  ward,
hat  bereits  vielfache  historische  Berücksichtigung?)  gefunden.  Doch
waren  wir  so  glücklich,  noch  mehre  bis  jetzt  unbekannte  Notizen
zu  ihrer  Geschichte  zu  erhalten,  die  wir  mittheilen  zu  müssen
glaubten.  —

Sie  ist  unbedingt  die  älteste  Kirche  Dresdens  und,  wenn
auch  die  bei  Adam  Stolze  gewagte  Angabe  des  Erbauungsjahrs  998,

1)  Man  pflegte  seit  dem  15.  Jahrh.  die  jetzige  Altstadt  Dresden  von  der
dermaligen  Neustadt,  die  bis  zu  August  des  Starken  Zeiten  fälschlich  „Alt-Dresden“
  hieß,  Neu-Dresden  zu#nennen;  doch  eigentlich  urkundlich  ist
dieser  Name  nicht.  Denn  Alt-Dresden,  das  erst  1403  das  Stadtrecht  erhielt,
  und  ursprünglich  ein  bloßer  Flecken  war,  heißt  urkundlich  stets  „Alden-Dresden“,
  was  so  viel  heißt  als  ein  Beiort  von  Dresden,  wo  die  Alden
oder  Aldiones  (Aldü)  d.  i.  die  Dienstleute,  Drescher  2c.  wohnten.  Man  darf
daher  nicht  Altdresden  schreiben,  und  es  ist  eben  so  falsch  als  Altoschatz,  Altborna,
  Altmügeln,  Altleisnig  2c.,  sondern  es  muß  heißen  Aldendresden,  Aldenoschatz,
  Aldenborna  2c.  Der  Ort  Altona  bei  Dresden  heißt  auch  nicht  ursprünglich
  Altenau,  sondern  Alden,  d.  i.  Fröhnerdorf,  daher  auch  noch  die  nahen
  Drescherhäuser.  Es  bleibt  daher  eine  sehr  gewagte,  nur  aus  dem  falsch
verstandenen  Namen  Aldendresden  zgefolgerte  Conjectur,  daß  Neudresden
gleichsam  eine  Colonie  des  Fleckens  Aldendresden  sei,  wie  Weck  und  Andere
wollen.  —

2)  Die  Literatur  der  Frauenkirche  ist  besonders  folgende:  Freyberg,  Mag.
Chr.  Aug.,  Historie  der  Frauenkirche,  wie  auch  Lebensgeschichte  der  Herren
Stadt=  und  Mittagsprediger.  Dresden  1728  Fol.  19  Bogen  mit  5  Kupfern.
—  Joh.  Go.  Michaelis  Inscripliones  und  Epitaphia  in  und  außer  der  Frauenkirche
  mit  einer  historischen  Vorrede  und  Kupfern  dieser  Kirche.  Dresden  1714.
4.  2  Alphab.  16  Bogen.  (Besonders  zur  Genealogie  unstreitig  sehr
brauchbar,  da  vornehmlich  die  Epitaphien  nicht  mehr  vorhanden  sind).  Schriften
  über  den  Neubau  dieser  Kirche  sind  aber  folgende:  Joh.  August  Rothens
(Actuarius)  Bericht  von  den  Solennitäten  bei  Legung  des  Grundsteins  zur
Frauenkirche  in  Dresden.  1726.  4.  10  Bogen.  —  Dr.  Val.  Ernst  Löschers
Predigt  bei  Legung  des  Grundsteins  bei  dieser  Kirche,  den  20.  Aug.  1726.
1.  6  Bogen.  —  Ebendess.  Einweihungspredigt  1734.  4.  —  Außerdem  finden
wir  noch  brauchbare  Nachrichten  in:  —  „Etwas  über  die  ältere  Geschichte  der
Marien=  oder  Frauenkirche  zu  Dresden“,  in  den  Dreedner  gelehrten  Anzeigen
vom  Jahre  1780.  S.  401.  f.  —  Endlich  sind  noch  die  zum  Jubiläum  dieser
Kirche  im  Jahre  1834  erschienenen  Nachrichten  über  die  Erbauung  der  Frauenkirche
  zu  Dresden.  Aus  dem  städtischen  Archive  entnommen,  und  bei  der
ersten  Säcularfeier  der  Einweihung  dieser  Kirche  zu  deren  Bestem  herausgegeben,
  mit  einem  lithographirten  Plane“,  Dresden  1834.  8.  39  Seiten,  zu
erwähnen,  die  vom  Senator  Frtedrich  sein  sollen.
        <pb n="383" />
        380

—  —

sowie  die  in  den  historisch-geographischen  Merkwürdigkeiten  angegebene
  Jahrzabl  1020  und  die  bei  Weck  festgestellte  1030  nicht
historisch  begründet  sind,  noch  viel  weniger  urkundlich  nachgewiesen
werden  könnten,  ebensowenig  als  Hasche  seine  Jahrzahl  1080  als
das  Erbauungsjahr  verbriefen,  sondern  nur  auf  gut  Glück  vermuthend
  behaupten  konnte,  so  ist  doch  so  viel  gewiß,  daß  sie  wenigstens
  ein  halbes  Jahrhundert  vor  der  Begründung  der  Kreuzkirche
  als  bloßer  Kapelle,  bereits  vorhanden  war.  —  Ihr  vorzüglichster
  Monograph,  Mag.  Christian  August  Freyberg,  Rector  der
Annenschule,)  macht  es  sehr  wahrscheinlich,  daß  sie  anfänglich
ein  Privathaus  gewesen  sei,  weil  man  bei  Niederreißung
der  alten  Sacristei  daselbst  einen  Küchenheerd  fand,  welcher
  Umstand  aber  noch  nicht  als  ein  hinlänglicher  Beweis  gelten
kann.  —  Im  Jabre  1285  finden  wir  einen  Pleban?)  dieser  Kirche.
Auch  wird  1287  in  Markgraf  Heinrich's  Urkunde,  eine  Schenkung
eines  von  Niza  an  das  Kloster  Seußlitz  betreffend,  unter  den
Zeugen  der  Pleban  Berthold  genannt.  Sie  soll  übrigens  ihre  Bedeutsamkeit
  einem  wunderthätigen  Marienbilde  von  Wachs  verdanken,
  war  der  Mutter  Maria  geweiht  und  hieß  desbalb  auch
„zu  unsrer  lieben  Frauen  "“::  Ecclesia  beatae  Virginis.  Das
Patronatrecht  über  sie  und  die  Parochie  Dresden  überhaupt  hatte
durch  Markgraf  Heinrich's  Concession  das  Kloster  Senßlitz,  dem
es  aber  der  meißnische  Archidiaconuss)  zu  Priesnitz,  Arnold,  im
Jahre  1289  streitig  machen  wollte,  weshalb  der  Magdeburger  Abt
Heydolf  zum  Schiedsrichter  erwählt  ward,  der  über  die  Annahme
des  vom  Kloster  präsemirten  Plebans,  Albert  von  Lobde,  entschied.
  )  Auch  bekannte  die  verwittwete  Markgräfin  Helene  im
Jahre  1291  (10.  Cal.  Septembris),  daß  das  Patronatrecht  zu
Dresden  dem  Kloster  zu  S.  nach  rückgängiger  Erbauung  eines
Klosters  der  Clarisserinnen  )  zu  Dresden  verbleiben  sollte.  Doch
mochte  der  Klosterconvent  fortwährend  deshalb  Anfechtungen  zu
erfahren  gehabt  haben,  da  schon  eine  noch  ungedruckte  Seußlitzer
Urkunde  vom  Jahre  1300  (7.  Cal.  Oct.)  sich  darüber  also  ausspricht:


„Sorores  in  Suselitz  se  obligant,  Hospitale  in  oppido  Dresden,

  necnon  ius  patronatus  ecclesiae  Dresdensis  conservare,  in

3)  Nennt  sich  fälschlich  Rector  zu  St.  Annen,  da  doch  die  Kirche  nicht
der  heiligen  Anna  geweiht  war,  sondern  von  der  Kurf.  Anna  erst  erbaut  ist.

4)  Witego  d.  g.  Misnensis  episcopus  mandat  plebano  in  Dresden  ut  omnes
parochiales  suos,  vinens  habentes  adstringat  ad  solvendam  Episcopo  decimam
de  istis  vineis  debitam;  3.  Cal.  Januarii  1285.  —  Vgl.  Hasche,  Urk.  10.  —

5)  Urkundlich  „Arcbidiaconus  Nisicensis  in  domino“,  weil  er  der  meißnische
Archidiacon  im  Gaue  Nisan  war.  —

6)  Vgl.  Hasche  dipl.  Gesch.  Urkb.  Nr.  19.  —

7)  Das  ist  das  Kloster,  von  dem  mehre  Chronisten  geträumt  haben,
obgleich  sie  die  Urkunde  kannten,  aber  sie  nicht  verstanden  haben  mochten.  —
        <pb n="384" />
        381

alium  locum  aut  personam  non  transferre,  nec  monasterium  sui

ordinis  in  oppido  Dresden  fundare“  x
und  eine  Urkunde  vom  Jahre  1301  (Dom.  II.  post  trium  regum)
enthält  die  Appellation  der  Aebtissin:  „ob  gravamina  erga  Albertum
  episcopum  misnensem  interposita  coram  magistratu  Dresdensi,“
  worauf  Papst  Bonifacius  VIII.  dem  Kloster  noch  in  demselben
  Jahre  (ldus  Febr.  u.  2.  Cal.  Mart.)  das  Patronatrecht  der
Kirchen  zu  Seußlitz  und  Dresden  und  des  dasigen  Hospitals
(Materni)  wiederholt  bestätigte,  und  eine  vom  Markgrafen  Friedrich
von  Dresden  vom  Jahre  1307  (7.  Cal.  Oct.)  gegebene  Urkunde
spricht  sich  dahin  aus,  daß  der  Markgraf:  „Omne  ius,  quod  ipsi
circa  ius  patronatus  ecclesiae  Dresdensis  et  circa  Hospitale  Dresd.
competit  sororibus  in  Suselitz  confert,“  was  im  Jahre  1315
(die  Joh.  Baptistae)  durch  den  Markgrafen  mit  dem  Zusatze:
„cum  omnibus  reditibus  in  civitate  Dresden,“  seine  Wiederholung
fand.  —  Doch  ward  bereits  im  Jahre  1316  (2.  Non.  Sept.),
nach  einer  urkundlichen  Nachricht,  schon  wieder  eine  Beilegung  der
Jrrungen  zwischen  dem  Kloster  und  dem  Bischofe  zu  Meißen,
Withego  II.  (von  Leisnig),  wegen  des  Patronatrechts  über  die
Dresdner  Parochialkirche  nothwendig.  —  Nachdem  laut  Urkunde
vom  2.  Non.  Sept.  1317  das  Kloster  Seußlitz  sein  Patronatrecht
über  Dresdens)  an  das  Meißner  Capitel  abgetreten  hatte,  ertheilte
  im  Jahre  1335  (die  Polbpcarpi,  26.  Jan.)  derselbe  Bischof
(Wittich)  die  Gunst  zur  Erbauung  eines  Altars  St.  Nicolai  zu
Dresden,  nachdem  er  bereits  1332  (Sonntag  Jubilate)  anbefohlen
  hatte,  daß  die  Altaristen  der  zwei  neuen  Altäre  in  der  am
Rathhause  erbauten  St.  Nicolauskapelle  zu  Dresden  dem  Pfarrherrn
  (also  dem  Pleban  der  Frauenkirche)  Reverenz  erweisen  sollten.
  Seit  dem  Jahre  1337  (Sonntag  Invocavit)  hatten  laut
Meißner  Stifts-Registratur  die  Bürger  zu  Dresden  zur  Pfarre
1  Pfd.  Denare  jährlichen  Zins  zu  einer  Wiedererstattung  des  mittelsten
  Altars  zu  leisten,  und  im  Jahre  1353  revocirte  der  Bischof
Johann  l.  (von  Ifenburg)  die  Incorporation  der  Dresdner  Pfarrkirche,
  welches  Capitel-Statut  (Datum  et  actum  in  Castro  nostro
episcopali  Stolpin  XIIII.  die  Mensis  Marcij),  das  sich  auch  noch
auf  mehrere  andere  Kirchen  bezieht,  Hasche  im  Urkundenbuche  unter
  Nr.  78  abgedruckt  hat.  —  Endlich  brachten  im  Jahre  1404
am  1.  Oct.  durch  Tausch?)  die  Markgrafen  Balthasar,  Wilhelm,

8)  Omni  iure  quocd  nobis  in  privilegüs  inclitorum  principum  videlicet  domini
  henrici  marchionis  Senioris  Misnensis  et  Friederici  ejus  silii  marchionis  in
Dresden  dinoscitur  super  iure  patronatus  ecclesiae  in  Dresden  renunciamus  per
presentes  universum  ius  nostrum  etc.  —  Ulg.  Hasche  Urkundenbuch  Nr.  56.  —

)  Gegen  die  Kirche  zu  Ebersbach  und  die  Nicolaikirche  zu  Freiberg
mit  Gestatrung  des  päpstlichen  Stuhls  und  durch  Vergleich  mit  dem  sehr
verschuldeten  Bischof  Thimo  (von  Colditz),  der  Nossen  für  4200  Gülden  verkaufte
  und  bloß  8400  Gülden  Schulden  hinterließ.  —
        <pb n="385" />
        382

Friedrich,  Wilhelm  und  Friedrich  das  Patronatrecht  über  die  Frauenkirche
  10)  an  das  markgräfliche  Haus.  In  jener  Zeit  war  sie  noch
ein  für  das  Anwachsen  der  Parochialhörigen  11)  sehr  kleines  Gebäude,
  das  erst  im  Jahre  1477  durch  einen  Anbau  eine  Erweiterung
  erhielt,  und  nach  der  bei  Freyberg  a.  a.  O.  S.  2  abgedruckten
  Altarurkunde,  wurde  am  6.  Nov.  1488  durch  den  meißnischen
Vicarius  Andreas,  Bischof  zu  Citära,  ein  neuer  Altar  „in  quo
continentur  reliquie  Sanctorum  hic  presentes  recondite  ad  honorem
  Dei  omnipotentis,  beate  Virginis  Marie,  Sancte  crucis,
Johannis  Baptistae,  Simonis  el  Jude,  Donati,  Ceorgii,  Blasüi,
Alexil,  Egidi;,  Agnetis,  Ursule,  Katharine  et  Dorothee  Virginum,
und  am  2.  Dec.  d.  J.  ein  zweiter  )  geweiht.  Wenn  nun  aber
Freyberg  sich  darüber  verwundernd  ausspricht,  daß  diese  Kirche
mit  keinem  Ablaß  begnadet  worden  sei,  während  man  doch  damit
bei  der  Stiftung  von  Altären  in  anderen  Kirchen  der  Umgegend
nicht  so  karg  gewesen  sei,  so  konnte  er  dies  nur  deshalb,  weil  er,
merkwürdig  genug,  die  Ablaßbulle  Papst  Bonifacius  IX.  für  diese
Kirche,  vom  30.  April  1400,  nicht  kannte.  13)  —  Hasche  in  der
„umständlichen  Beschreibung  Dresdens,“  nennt  sieben  Altäre

—  —

10)  Es  heißt  in  der  bei  Weck  S.  240  Lit.  Aa,  sowie  bei  Horn  „Friedrich
der  Streitbare“  S.  719  Nr.  104  und  Schwarzii  Mantissa  S.  1051  abgedruckten
sehr  langen,  aber  in  mehrfacher  Beziehung  sehr  wichtigen  Urkunde:  lla  vide—
licct,  qnod  item  dominus  Thymo  episcopus  misliensis  Jus  conlerendi  et  presenlandi
  ecclesie  parochialis  beate  Marie  Virginis  in  Drelden  per  canonicum
ecclesie  misnensis  hucusque  gubernari  consuete,  quod  ad  cundem  Dominum
episcopbum  Misnensem  et  ad  snos  predecessores  ab  anliquo  pertinuit  ct  spectabat
  nobis  et  nostro  principatui  videlicet  Marchionatni  Misnensi  justo  permutationis
  titulo  pro  infra  scriptis  beneficis  applicavil  per  nos  et  nostros  heredes
et  successores  Marchiones  Misnenses  pro  tempore  existentes  lanquam  verum
ius  patronatus  laicale  perpetue  habendum  et  pacilice  possidendum  taliter  quod
ad  ipsam  ecclesiam  parochialem  beate  Virginis  Marie  in  Dresden  deinceps  perpeluis
  luturis  temporibus  quando  et  quociens  cam  vocare  contingat  valcamus
ydoneam  presentare  stalutis  Jurlbus  et  consnetudinibus  Episcopalibus  Synodalibus
et  Archidiaconalibus  ipsi  ecclesie  in  Dresden  incumbentibus  in  omnibus  semper
Saluis  juxta  dicti.  Domini  Episcopi  ct  Capituli  Misnensis  literarum  nobis  desuper
concessarum  continenciam  et  tenorem,  Et  qduod  ccclesiam  Misnensem  ac  personas
  ipsius  in  suis  adeptis  bonis  et  iuribus  nostris  temporibus  non  minnere
sed  qduantum  nobis  ab  alto  conceditur  pocius  augere  cupientes  volentesqne
Hniunsmodi  lus  patronatus  ecclesie  parochialis  in  viam  permntationis  nobis
traditum  et  concessum  etc.  —  "

11)  Eingepfarrt  waren  Blasewißt,  Striesen,  Strehla,  Näcknitz,  Zschertnitz,
Kleinpestitz,  Mockritz,  Padritz,  Bannewitz,  Kleinnaundorf,  Coschütz,  Deltzschen,
Nauslitz,  Roßthal,  Löbta  halb,  Dolkwitz,  Laubegast,  Seidnitz,  Proles,  Reick,
Kaiditz,  Cunnersdorf,  Loschwitz,  Wachwitz.  —  Das  Dorf  Klotsche  ward  bereits
  1321  ausgepfarrt  und  erhielt  eine  eigene  Kirche.  (vgl.  Hasche  Urkundenbuch
  S.  98.  Nr.  60.)  Die  10  letzteren  Orte  wurden  1670  und  1706  erst
ausgepfarrt.  —

12)  Vgl.  auch  Unschuld.  Nachrichten  v.  J.  1713  S.  889,  wo  die  Weihung
des  Altars  St.  Hieronymi  am  2.  Dec.  1483  zu  finden.

13)  Abgedruckt  in  den  Unschuldigen  Nachrichten  vom  Jahre  1714  S.  375
und  Lutheri  Opera,  Halens,  ed.  Tom.  XV.  S.  43.  —
        <pb n="386" />
        383

der  Kirche  1)  und  erzählt,  daß  man  1477  das  hohe  Chor,  das  man
vom  Predigtstuhle  bis  zum  Hochaltare  wölbte,  neu  ansetzte,  15)  so
daß  die  Kirche  von  nun  an  66  Ellen  lang,  42  Ellen  breit  und
die  Höhe,  vom  Fußboden  bis  zur  Decke,  17  Ellen  war,  oder  genauer:
  der  ganze  Flächenraum  der  Kirche  hatte  2204  Ellen,
wovon  auf  das  Schiff  1478,  die  Nebenhalle  beim  Hochaltar  200
und  das  Chor  576  Ellen  kamen.  Den  Grundrif  dieser  alten  Kirche
giebt  in  einem  Bodenehrschen  Stiche  Michaelis,  und  zwei  gute  Ansichten
  bringt  auch  Freyberg.  —

Aus  zwei  bisher  noch  ungedruckten  Urkunden  vom  Jahr  1375
und  1388  erfahren  wir  jedoch,  daß  Franz  von  Magdeburgt)
um  diese  Zeit  vor  der  Frauenkirche  eine  Capelle  erbaut  hatte,  die
der  Dreieinigkeit  und  St.  Anna  geweiht  war,  von  der  unsers
Wissens  noch  kein  Topograph  Dresdens  Etwas  berichtet  hat.
Wir  theilen  daher  beide  Urkunden  als  Zeitbild  unverkürzt  mit.  —
Nach  der  ersteren  schenkten  Benedict  und  Dietrich  von  Steinbach,
Gebrüder,  auf  Veranlassung  des  Fundators  der  genannten  Kapelle,
  des  Franz  von  Magdeburg,  der  in  markgräflichen  Urkunden
„der  Gewinner  zu  Dresden?“n½)  genannt  wird,  12  Gr.
Freiberger  Münze  jährlichen  Erbzins  von  einem  Stück  Landes  und
vier  Hühner  von  einem  Gebüsche  und  Wiesengrunde  beim  Dorfe

—.

14)  1.  Altar  Philippi  Jacobi,  zu  dem  ein  Bürger  Johannes  Jochgrün
im  Jahre  1395  einen  Erbzins  stiftete,  den  der  Markgraf  am  Sonntag  Invocavit
  bestätigte  (Urkunde  bei  Michaelis);  2.  der  Matronen  (7);  3.  der  zum
Beinhause;  diesen  Altar  stiftete  der  Bischof  zu  Meißen  im  Jahre  1514  für
die  Maurer  und  Steinmetzen  zu  Dresden  und  überließ  das  Lehnrecht  dem
Rathe  (Urk.  bei  Michaelis);  4.  der  elenden  Maria;  5.  St.  Hieronymi;  6.  Unserer
  lieben  Frauen,  und  7.  der  Michaelis-Altar.  —

15)  Zum  Andenken  an  diesen  Bau  wurde  an  der  Mittagsseite  in  langer
gothischer  Minuskel  die  Inschrift  angebracht:  M.  cecc.  lrei#ii.  jare  ist  angehaben
  dieser  Baw.  Koer  —  was  Michaelis  „Hocker“  las.  —

15)  Die  Magdeburgische  oder  Maideburgsche  Familie  war  sehr  wohlhabend,
  wie  aus  mehren  Dresdner  zum  Theil  noch  ungedruckten,  Urkunden
hervor  geht.  So  beweisen  und  bescheiden  am  Tage  Pauli  Bekehrung  1355,
die  Landgrafen  von  Thüringen,  Friedrich  und  Balthafar,  den  Andrich,  Franz
und  Jacob,  Gebrüder  von  Magdeburg,  Bürger  zu  Dresden,  mit  1500  Fo.
breiter  Groschen  an  der  Landbete  zu  Dresden,  ein  Beweis,  daß  die  Landgrafen
  von  ihnen  geliehen  hatten.  Ferner  weiset  Landgraf  Friedrich,  Donnerstag
  nach  Reminiscere  1361,  den  Franz  von  Maideburg,  Gewinnern  (2)  zu
Dresden,  sowie  seiner  Wirthin  (Frau)  und  Andrich  und  Jacob,  dessen  Brüdern
748  ßo.  (Schock)  von  der  Landbete  zu  Dresden  an,  und  in  demselben  Jahre
(in  vigil.  beati  Martini  Episc.)  bekennen  Friedrich  und  Balthafar,  daß  sie  Franz
von  Magdeburg,  Gewinnern  zu  Dresden,  2000  ßo.  schuldig,  wovon  sie  400
ßo.  auf  Weihnachten  bezahlt,  wegen  der  andern  1600  ßo.  aber  an  die  Bete
zu  Dresden  angewiesen  werden  sollen.  Ebenso  vergleichen  sich  Friedrich  und
Wilhelm  mit  Franz  v.  M.  „ihren  gewinnern“  (0)  daß  sie  ihm  und  seinen
Brüdern  und  Schwägern  500  Ho.  breite  Groschen  zwischen  Laetare  1364  (Ausstellungstag
  der  Urkunde)  und  Ostern  baar  bezahlen,  mit  1000  Fo.  aber  an
die  Landbete  zu  Dresden  weisen  wollen.

17)  Vielleicht  markgräflicher  Hofbankier.  —
        <pb n="387" />
        384

Steinbach,  15)  sowie  15  Gr.  jährlichen  Zins  von  einem  Judenhause
  in  Dresden,  in  dem  die  Juden  Schloman  und  Sadoch
wohnten,  und  als  Zeugen  sind  nächst  Hermann  Klettenbach,  Heinrich
von  Görentz  und  Leonhard  Stünz,  sowie  Hans  von  Carlowitz  auf
Borthen  genannt.  Die  Urkunde  19)  lautet  wörtlich,  wie  folgt:

In  dem  nhamen  vusers  Herrn  Jesu  Christi,  Amen.  Ich  Benischt)
von  Steinbach  vnd  Tietze  mein  Bruder  Bekennen  fur  vns  vnd  alle
vnser  erben  vnd  nachkommen  ond  thun  kundt  Inn  diesem  offene  brieffe
Allen  die  In  sehen  horen  ader  lesen.  Das  wir  von  gutten  forbilde
vnser  Eldern  zu  merunge  der  gottes  dienste  sein  geeignet  vnd  sonderlichen
  von  anhaldunge  vnd  bitte  des  Ehrhaftigen  Mannes  Frannzen
von  Magdeburgers  vnsers  lieben  schwagers,  Gotte  zu  einen  ewigen
lobe  vnd  zu  ehren  Marien  der  ewigen  Jungkfrau  vnd  allen  Heyligen
ond  vnsern  nachkommen  vnd  allen  vnsern  Eltern  vnd  vorfaren  selen
zu  trost  vnd  seligkeit,  Zu  dem  newen  altar  und  Capellen,  gelegen  vor
der  Kirche  vnser  frawen  ausser  der  stadt  Dresden,  die  der  genannte
Frantz  von  Magdeburg  gebauet  hat,  vnd  gewirdiget  Inn  die  ehre  der
Heyligen  Dreyfaltigkeit  und  sancte  Annen,  ond  der  Elff  tausent  Meide2)
geben  ond  eigen,  Nemlich  xij  gl.  Freiberger  Müntze  Jerlichs  erb  Zinses
von  einem  stücke  Landes  vnd  iiij  Huner  vonn  einen  gepussche  vnd  wiesenflecke
  bey  dem  Dorffe  steinpach  3)  gelegen,  und  xv  gl.  Jarliches  Zinses
der  genannte  Müntze  von  einem  Judenhause  4)  In  der  stadt  Dressen
gelegen,  do  itzundt  seloman  vnd  Sadoch  5)  mit  andern  Juden  inne
wonenn  vnd  besitzen,  solcher  Zinsse  oben  genandt  die  xij  gl.  vnd  iiij
Hunner  auf  Martini,  vnd  die  xv  gl.  von  dem  Hause  auf  zwene  tage,
Nemlich  auf  Walpurgis  vnd  Michaelis,  Alle  Jar  gleich  ewiglichen  sollen
gehoren  vnd  gefallen,  Ane  allen  eintragk  vnd  ane  alle  hindernis  vnser
ond  vnser  nachkomen,  vnd  verzihen  vns  das  des  genanten  Zinses  vnd
Hunner  ewiglichen  mit  krafft  dieses  brieffes  Des  zugezeugen  sindt  darbey
gewest  Die  Erbaren  herman  klettenbach,  Heintze  von  görentz  Lenhart
stiendts,  Hans  karlewitz  6),  vnd  sonsten  genugsam  gutter  Leute.  Des  zu

———

18)  Bei  Wilsdruf,  gewöhnlich  Obersteinbach  genannt.  —

190)  Nach  Hauptstaats-Archivs-Acten  uns  mitgetheilt  von  Herrn  Kammerherrn
  von  Carlowitz-Maxen,  einem  fleißigen  Geschichtssammler.  —

1)  Ist  der  Sbchsbeee  Name  Benes,  d.  i.  Benedict.

2)  Jungfrauen.

3)  Bei  Prießnitz,  dahin  jetzt  gepfarrt.

4)  Am  Jüdenhofe  wahrscheinlich.

5)  Aechte  Namen  zweier  Juden.  ,

S)DieserHansvonCarlowitzistder,welchersaufBorthengesessen«war,
und  dessen  Wittwe  Jutta  im  Jahre  1403  (laut  Lehnscopial,  Datum  Dresden
feria  iiija  Jacobi  anno  dni.  Mo.  cccc.  tertio)  Borthen  —  Boratium  et  Burgstadel
  in  districto  Donin  sita,  quae  olim  a  Burcgrauüis  de  donin  in  feodo  processerunt
  et  ad  dominum  sunt  deuoluta“  als  Leibgut  besaß.  Auch  kommt  er
als  Zeuge  auf  Seite  derer  von  Donin  später  vor,  wo  Burggraf  Jasko  dem
Lorenz  Bußmann,  Bürger  zu  Dresden,  das  Dorf  Tworne  (Quoren)  für  100.
Goldgülden  wiederkäuflich  überläßt.  Als  Zeugen  erscheinen  außer  Carlewitz,
noch  Jan  von  Donin,  Albrecht  der  Spitalmeister  von  Donyn,  Friedrich  von
        <pb n="388" />
        385

merer  sicherheit  dieser  offtgenanter  gabe,  habe  ich  Benisch  mein  Insigel
an  diesen  brieff  gehangen,  des  mein  bruder  obgenandt  vnd  alle  vusere
erbenn  vnd  nachkomen,  hierzu  mit  sollen  gebrauchen,  der  gegeben  ist
nach  Christi  geburth  dreytzehenhundert,  darnach  In  dem  funff  vnd  syebeutzigsten
  Jar,  Ann  dem  tage  Sancti  Floriani  7)  des  heiligen  Merterers,
  negst  dem  tage  der  findunge  des  heiligen  Creutzes  gottes  2e.  —

Die  zweite  Urkunde  aber  besagt,  daß  Heyde,  Burggraf
zu  Donin,  mit  Willen  seiner  Brüder  Jesske,  Mull  und  Jahn
und  auf  Bitten  des  genannten  Franz  von  Magdeburg,  zu  dem
Altare  derselben  Kapelle  zunächst  der  Frauenkirche  vor  Dresden  39
Scheffel  Wachsgetreide  (halb  Korn  und  halb  Weizen)  und
auf  jeden  Scheffel  4  Heller  aus  den  Dörfern  Strießen,  Seidnitz,
und  von  Feldern  um  Dresden,  besonders  von  einem  Acker,  genannt
  der  Lämmerzoll,  dotirte,  damit  sich  ein  Capellan  davon
ernähren  und  unterhalten  könnte.  Als  Zeugen  sind  übrigens  der
mühlberger  Probst  Nicolaus,  Otto  Mutzschaw,  Friedr.  v.  Niemantz,
Hermann  Klettenbach  und  wieder  Hans  v.  Carlowitz  auf  Borthen,
  sowie  Albrecht  Staupitz  und  der  Dresdner  Stadtschreiber
Peter  Börner  genannt.  Die  Urkunde  lautet  aber  wörtlich,  wie  folgt:

In  Gottes  Namen  Amen.  Dieweyl  aller  gescheffnis  Handlunge,
die  Inn  zeitlichen  werden  begangen  von  Menschlicher  Natur,  Vergenglickeit
wegen  wieder  nach  gezeittlich  vergehen  vnd  ewiglichen  vergessen  werden,
  Es  sey  denn,  das  sie  vors)  werden  befestiget  mit  schriefftlicher
bewerunge  offener  Brieffe,  dauon  wir  Heyde  von  gottes  gnaden?)
Burgkgraffe  zu  Donen  Bekennen  vnd  thun  kundt  offentlichen  mit  diesem
  kegenwertigen  brieffe  Allen  leutten,  die  leutten,  die  Itzundt  sindt,
Oder  denne  hernoch  zu  getzeiten  da  sein  werden,  die  diesen  brief
sehen,  horen  oder  lesen,  das  wir  mit  willen  vnd  guttem  rathe  vnde
wissen  vnser  lieben  Bruder  Jesske,  Mull,  Jann,  von  einflusse  gotlicher
gnaden  vnd  Inniger  vorbilden  vnsers  Vaters  vnd  Ander  vnser  Eldern
vnd  vorfaren  seliger  gedechtnus  zu  fleissiger  merunge  Gottes  Dinsts
mergklich  sinndt  geneiget,  das  wir  sonderlich  durch  got  zu  lobe  vnd  zu
ehren  der  loblichen  reinen  Mutter  und  Maidt  Marien,  Vusers  Vaters,
vnser  Mutter  aller  vnser  Eltern  vnd  vorfarn  vnser,  vnser  Erben  vnd
nachkomen  seelen  seligkeit  zu  troste  vnd  zu  gnaden  Vnd  auch  den  Bescheiden
  Frantzen  von  Magdeburg  etwan  Bürger  zu  Dresden,  vnsern
lieben  getrawen,  der  vns  vmb  diese  kegenwertige  eigenschafft  mit  fleiße

Mogelin  (Mügeln),  Reinhard  Karras  in  Maxen,  Lutold  von  Schzerin  (Ischieren)
  und  Peter  Berner,  sowie  Hans  Buling,  Bürger  zu  Dresden.  (Dat.  am
Abend  Elisabeth  1397.)  Vgl.  Schöttgen  Opusc.  minora.  p.  114.  ff.  —  Historischer
  Nachtrag  zum  Rittergute  Maxen.  Dresden  1762.  S.  8.

7)  Auch  ist  der  18.  Februar  und  4.  Juni  ein  St.  Florianstag,  da  aber
hier  steht:  nächst  dem  Tage  der  Kreuzerfindung,  so  ist  es  der  4.  Mai.  —

8)  Zuvor.  —  9)  Interessant  deshalb,  da  sich  die  Burggrafen  eigentlich
nie  so  schrieben.  —

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg,  I.  5.  25
        <pb n="389" />
        386

hat  gebeten.  Allein  (sic,  seinen  Erben  vnd  Eltern  zu  einen  ewigen  gedechtnus
  ond  seelgerethe  10)  zu  den  Altare  vnd  Capellen,  gelegen  auf
dem  kirchhoffe  vuser  frawen  pfarren,  Außwendig  der  stadt  mauren  Dreßden,
  die  derselbe  Frantz  von  Magdeburgk  von  Newens  gestiftet,  gebawet
hatt,  Vud  geweyet  ist  Inn  der  Ehre  ond  lobe  der  heyligen  Dreyfaltigkeit,
  und  der  loblichen  Frawenn  Sanct  Annen,  der  Zehntaussent  Rithere
ond  Elfftaussent  Jungkfrawen  rxxix  scheffel  vnd  ein  achtteil  genandt
wachs  getreide,  14)  dasselbige  ist  halbe  korn  vnd  halb  weitzen  vnd
ihe  auf  den  scheffel  iiij  heller,  Desselbigen  getreides  leidt  auf  dem  Dorffe
Stressin  12),  x  scheffel  auf  den  vorbergige  zu  Siedenditdisch  12),  iij
scheffel  ond  ü#j  viertel,  das  ander  der  Summa  des  getreidens  ist  gelegen
  auf  den  eckern,  die  do  gelegen  sindt  pmb  die  Stadt  Dreßden,
Besondern  auf  dem  stuck  Ackers  der  genandt  ist  Lemmerzoll,  rlviif
heller  oder  iij  viertel  getredes,  Vnd  gefelt  alle  Jar  Jerlichen  aufs  Saneti
Mertel  tag  11),  Dauon  sich  ein  Capellan  des  ehegenanten  Altars  ond
Capellen  Neheren  vnd  begehenn,  gegeben  geygent  ond  bestetiget  haben,
Ane  allen  einfall  vnd  Hindernis  vnser,  aller  vnser  erben  vnd  Nachkommenen,
  zu  dem  vorbenanten  altare  und  Capellen  zu  gehorende  vnd
zugefallene,  Vud  wem  dieselbige  Capelle  gelegen  were,  ewiglichen  mit
allenn  rechten,  ehren  vnd  wirden  Vnd  zugehorungen  des  ehegenanten
wachs  getreides  ond  heller,  Alls  es  der  vorgenante  Frantze  von  Magdeburg
  von  vusern  eltern  vnd  von  vus  vormals  zu  rechten  erbe  gehabt
hat,  Vud  vns  auch  das  williglich  als  gewonlich  ist,  auffgelassen  hat,
ond  sich  doran  verzihen  hatt,  Mit  guten  wissen  und  willen  sinne,  Sonder
  allerley  sorderunge,  die  ehr  oder  Ire  nach  kommene,  davonn  haben
  mochten  In  keiner  witze  ewiglichen.

Wir  geben  eigen  ond  bestetigen  auch  das  vorgenante  wachs  getreide
  vnd  Heller  zu  dem  ehegenanten  Altar  vnd  Capelle  ewiglichen  zu
gehorende,  Inn  aller  wirdn  ond  masse,  als  oben  geschrieben  stehet,  Vud
als  eigenschaft  recht  vnd  gewohnheit  ist  vnd  verzehien  vns  auch  daran
allerley  anspruche,  recht  ond  forderung,  die  wir  und  vusere  nachkommen
  mochten  daran  haben,  Inn  zukunfftiger  Zeit  Inn  angefelle  oder
Inn  keiner  witze,  mit  krafft  dieses  brieffes.  Dabey  sindt  gewesen  als
gezengen  Herr  Albrech,  spitelmeister  zu  Donen,  Herr  Niclas  Etzwan
Probest  zu  Mulbergk,  Herr  Otto  Mutzschaw,  Herr  Friederich  von
Niemantz,  Herrn  klettenbach,  Hans  Carlewitz,  Albrecht  staupitz,  peter
perner,  Stadtschreyhper  zu  Dreßden,  vnd  andere  gutte  leute  genugk,
denen  woll  zu  glaubenn  ist,  Gegeben  zu  Donen  nach  Christj  geburth
Dreyzehenn  Hundert  Jar,  darnach  Inn  dem  lrrx  viij  ten  Jare  15)
An  dem  Dinstag  vor  pfingsten,  16)  darann  wir  zu  Vrkunde  vnd  mehrer
sicherheit  und  bestetigung  unser  Insiegel  11)  wissentlich  haben  lassen
hangen  2c.  —

9  Siiftung  einer  Seelenmesse.  —
)  Woher  8  es  diesen  Namen  haben  —?  5½  Strießen.  —
)  Seneen  14)  Wahrscheinlich  am  22.  August.  —  51q0  Im  Jahre  1388.
—  16)  Am  12.  Mai.  —  17)  Zwei  kreuzweis  gelegte  Spießer  mit  5  Enden.
        <pb n="390" />
        387

—

Ehenso  dotirte  „an  dem  ersten  Dienstage  nach  dem  obersten
Tage  Christi  onsirs  herren  20)"  im  Jahre  1370  Hans  Münzmeister,
Bürger  zu  Dresden,  dem  Pfarrer  Ramuold  von  Poleutz  zur
Wiederherstellung  des  von  ihm  ebenfalls  früher  „zu  Vuserer  lieben
Frauen“  gebguten  Altars  St.  Michaelis  104  Scheffel  jährlichen
Zins  von  der  zu  Poppewitz  liegenden  Mühle,  die  Jacob  Hentzchin
damals  besaß.  —  Im  Jahre  1382  (19.  März)  kommt  auch  ein
Vicepleban  Nigolaus  zu  Dresden  in  einer  altenzeller  Urkunde  vor.  —
Ferner  ordnete,  laut  Meißner  Stiftsregistratur,  der  Bischof  Johann
  III.  im  Jahre  1395  an,  daß  der  Altarist  des  Altarlehns.
St.  Jacobi  und  Philippi  zu  unserer  lieben  Frauen  dem  Pfarrherrn
  daselbst  jährlich  3  schildige  Groschen  zur  Restauration
(pro  restauro)  geben  sollte.1)  —  Diesen  Altar  Philippi-Jacobi
hatte  nämlich  in  diesem  Jahre  der  Bürger  Johannes  Jogkrim,  :2)
der  auch  in  der  Seelbadstiftung  von  1394  „Hannß  Jöckerim,
Bürgermeister“  genannt  wird,  von  Neuem  gestiftet  und  dotirt,  und
der  Bischof  Johannes  von  Meißen  bestätigte  diese  Stiftung  am
25.  Mai  laut  Urkunde.  23)  —  «

Schon  seit  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  fing  die  Kapelle
zum  heiligen  Kreuze  mit  der  Pfarrkirche  an  zu  rivalisiren,  und  deren
  Bedeutsamkeit  als  Wallfahrtskirche  überstrahlte  bereits  zu  Ende
dieses  Jahrhunderts  die  Mutterkirche,  zu  Unsrer  Lieben  Frauen,
wozu  schon  die  anfängliche  Anlage  dieser  fürstlichen  Stiftung,  die

18)  Hasche  hat  nicht  gewußt,  was  er  aus  diesem  Datum  hat  machen
sollen,  weil  Haltaus  und  Schöttgen  es  nicht  aufgelöst  haben.  Es  ist  aber
der  8.  Jan.  1370;  der  Oberstentag,  auch  Oberostentag  und  Oberstag  ist
aber  der  Dreikönigstag  oder  der  6.  Januar.  Er  heißt  auch  oft  „der
Obirstentag  nach  Weihnachten,  genannt  Epiphanis-Domini.“  Auch
hieß  der  6.  Januar  im  mittelalterlichen  Volksmunde  meist  der  „Obersta  g.“

12)  Laut  derselben  Anordnung  sollte  auch  der  Altarist  des  Altars  Unf.
Lieben  Frauen  Heimsuchung  und  der  dürren  Krone  in  der  Kapelle  zum  heiligen
  Kreuze  dem  Pfarrer  zu  U.  L.  F.  jährlich  24  gr.  geben.  —

30)  Jochgrün,  Jockrim  oder  Juckrim  war  der  alte  Name  des  Städtchens
Stolpen,  ehe  es  von  den  Hussiten  zerstört  wurde.  Es  lag  da,  wo  jetzt  Altstadt
  bei  Stolpen  liegt.  Das  neuerbaute  Städtchen  ward  aber  nach  der  Veste
Stowp  oder  Stolp,  d.  i.  Stufe,  oder  vielmehr  vom  slävischen  Silp  d.  i.
Säule,  (wegen  der  dortigen  Basaltsäulen)  genannt.  Vgl.  darüber  nech
Gerken,  Historie  von  Stolpen  S.  7.  So  lange  nun  dieses  Städtchen  Jochgrün
  hieß,  schrieben  sich  viele  daher  Gebürtige  „von  Jochgrym"  2c.,  wie  wir  auch
aus  der  Leipziger  Universitäts-Matricul  ersehen  können,  worin  ein  Nicolans
Bertoldi  de  Jucrim  1420,  Joh.  Friberg  de  Jocrim  1424,  Nicol.  Tutzing  de
Juckrim  und  Mich.  Phalten  de  Juckrim  1427,  Mathias  Novvag  de  Vockrim  1433,
Joh.  Hochsmet  de  Juckrim  1444,  Beda  Notarii  (sc.  lius)  de  Jockrim  1445
inscribirt  sich  finden.  Auch  kommt  1425  in  derselben  Matricul  der  alte  und
neue  Name  Stolpens  vereint  als  ein  Familienname:  „Paulus  Jockerim  de
Stulpen“  vor.  Daher  können  wir  annehmen,  daß  auch  unser  Joh.  Jochgryn
sich  nach  seinem  Geburtsorte  geschrieben  hat,  was  doch  bis  zum  Anfange  des
16.  Jahrhunderts,  wo  sich  erst  die  eigentlichen  Familiennamen  feststellten,  sehr
gewöhnlich  wdar.  6  ·  «

àl)  Hasche  im  Urkundenbuche  S.  147.  Nr.  98.

25
        <pb n="391" />
        388

noch  durch  mancherlei  Begünstigungen  der  Fürsten  und  der  höch—
sten  Geistlichkeit  und  die  feinere  Charlatanerie  der  Altaristen  jener
Kirche  gehoben  ward,  Vieles  beitrug.  Es  wäre  beinahe  schon  im
Jahre  1401  dahin  gekommen,  daß  die  Mutterkirche  der  Tochterkirche
  untergeordnet  wurde:  denn  in  diesem  Jahre  ging  der  Markgraf
  Wilhelm  mit  dem  Plane  um,  und  hatte  auch  schon  die  Genehmigung
  des  Papstes  Bonifacius  IX.  (mittelst  Bulle  vom  1.  Dee.
1401)  dazu  erlangt,  die  Kreuzkapelle  zu  einer  Art  von  Stiftskirche
zu  erheben  und  dem  projectirten  Collegium  Canonicorum  Sancitne
Crucis  auch  die  Mutter-Frauenkirche  unterzuordnen;  doch  änderte  er,
man  weiß  ziar  nicht  weshalb,  seinen  Plan,  wahrscheinlich  wohl
aber  deshalb,  weil  damals  der  Bischof  zu  Meißen  noch  nicht  die
„Ecclesiam  parochialem  et  matricem,“  wie  sie  die  päpstliche  Bulle?#)
nennt,  dazu  hergeben  wollte,  daß  sie  der  Kreuzkirche  untergeordnet
werden  könnte.  —  Unter  den  Pfarrern  hat  sich  besonders  der  Thomas
  Termbach,  der  auch  Johann  Ternbach  urkundlich  genannt
ist,  um  Dresden  dadurch  verdient  gemacht,  daß  er  dem  Jacobshospitale
  vor  Dresden,  was  keineswegs  von  diesem  erst  neu  fundirt
  23)  ward,  einen  Hof  am  See  schenkte  und  zugleich  der  Stifter
des  ersten  Siechenhauses  war.  Auch  wird  in  einer  Urkunde  von
Donnerstag  nach  Oculi  1470  durch  den  Kurf.  Ernst  und  Herz.
Albert  dem  Rathe  die  Gunst  ertheilt,  den  beiden  Altaristen  der
Pfarrkirche,  Joh.  Erlich  und  Peter  Molitor  (Müller),  10  fl.  Zins
von  210  fl.  verkaufen  zu  dürfen,  und  1471,  Dinstags  nach  Michaelis,
  verschrieb  urkundlich  Tietze  von  Miltitz  dem  Besitzer  des
Haußaltars  in  der  Pfarrkirche  U.  L.  Fr.  3  ßo.  gl.  wiederkäuflich.
Ferner  bestätigten  im  Jahre  1482  (Mittwoch  nach  Katharine)  Kurf.
Ernst  und  Herzog  Albert  dem  Rathe  (in  der  alten  Stadt,  zum
Unterschiede  von  der  erst  seit  1403  gewordenen  Stadt  Aldendresden),
daß  der  Pfarrer  und  seine  Nachkommen  das  Salve  zu  ewigen  Zeiten
  am  Abende  durch  die  Schüler  in  der  Pfarrkirche  singen  lassen,
davor  ihm  vom  Rathhause  jährlich  6  Schfl.  und  von  diesen  dem
Schulmeister  4  gegeben  werden  solle.

Im  Jahre  1489  waren  zwischen  dem  Pfarrer  Stumpf  und
den  Kirchvätern  an  der  Krenzkirche  und  dem  Rathe  Weiterungen

—  —

22)  Agl.  Weck  S.  238,  wo  die  Bulle  vollständig  sich  abgedruckt  findet.

23)  Da  bereits  1455  Kurf.  Friedrich  dem  Jacobshospitale  (laut  Urk.
von  Donnerstag  nach  Lätare,  26.  März)  das  benöthigte  Brennholz  aus  der
kurf.  Haide  bei  Dresden  hinwegzunehmen  und  heimführen  zu  lassen  bestätigte,
und  überdies  durch  die  sogenannte  Stiftungs-Urk.  vom  Donnerstag  nach  Cantate
  (29.  April)  1456  nur  die  gerichtliche  Uebergabe  eines  Hofes,  der  zu
Poppitz  am  See  lag  und  jährl.  5  gr.  zinste,  welchen  Thomas  Termbach,
Pfarrer  zu  D.,  dem  Hospital  St.  Jacob  zugeeignet  hatte,  ausgesprochen,  sowie
  in  der  Urk.  vom  Freitage  nach  Judica  (16.  März)  1459,  daß  Kurfürst
Friedrich  die  Schenkung  des  am  See  zu  Poppewitz  vor  Dresden  liegenden
Hofs  durch  den  Pfarrer  Joh.  Ternbach  zu  einem  Spital  und  „elenden“  Hause
unter  innen  bemerkter  Dotirung  bestätigte.  —
        <pb n="392" />
        389

"S

1)  wegen  des  Bittens  mit  der  Tafel  in  der  Kirche,  2)  wegen  des
Opfers  und  3)  wegen  des  Wachses  zu  dem  Oelberge  an  der  Frauenkirche
  entstanden,  weshalb  am  Freitage  nach  Catharine  (25.  Nov.)
ein  Schied  gemacht  werden  mußte.  21)  Ein  anderer  Schied  fand
dagegen  im  Jahre  1490  zwischen  der  Trinitatis-Brüderschaft  (bei
der  Kapelle  vor  der  Frauenkirche)  und  der  Priesterschaft  eines
Theils  und  den  Fleischhauern  anderen  Theils  wegen  des  Unschlittzinses,
  sowie  zwischen  Dr.  Gerras,  der  eben  genannten  Brüderschaft
  und  den  Domherrn  zu  Freiberg  „in  puncto  debili“,  statt  25)
(Freitag  nach  Himmelfahrt).  In  demselben  Jahre  (am  Maria
Magdalenen  Tage,  22.  Jul.)  versprach  der  Chr.  Ziegler  zu  Jawernitz
  4  fl.  jährl.  Zins,  die  der  Pfarrer  Lorentz  Stumpf  verkauft
hatte,  wieder  einzulösen.  In  jener  Zeit  wird  der  Pastor  zu  Briesnitz,
  der  Archidiaconus  Nisicensis,  als  Commissarius  genannt,  der
gewissermaßen  die  Stelle  des  Superintendenten  versah;  so  befahl
Nicolaus  Heinemann,  laut  Urkunde  vom  15.  Dec.  1497,  dem
Pleban  und  seinem  Stellvertreter,  „divinorum  Rectoribus  in  Dresden“,
  den  Pfarrer  zu  Leubnitz  einzuweisen,  „vt  fratrem  Jodocum  in
bossessionem  ecclesiae  parochialis  villae  Leubnitz  inducant,  quod
lit  per  Laurentium  Stumpf,  plebanum  oppidi  Dresden“,  und  das
Notariats-Instrument  über  diese  Einweisung  ist  vom  22.  December.
Nachdem  im  Jahre  1499,  Montag  nach  Elisabeth,  durch  Johann
  von  Salhausen,  Bischof  zu  Meißen,  die  neue,  durch  Meister
Hans  Reinhardt  26)  im  schönen  schlanken  und  geräumigen,  ächt
deutschen  Spitzbogenstyle  erbaute  Kreuzkirche  war  eingeweiht
worden,  sank  die,  Frauenkirche  immer  mehr  im  Ansehen  als  Parochialkirche,
  und  man  beeiferte  sich  noch  mehr,  als  schon  früher
(seit  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts),  diese  durch  Stiftungen  zu
heben,  und  durch  die  vielen  Wallfahrten  zu  der  daselbst  ausgestellten
Gratia  (bes.  beim  schwarzen  Herrgott),  sowie  die  alljährlichen  Pro-“*
  besonders  zu  Johannis,  zog  man  immer  mehr  Volk
an  sich.

So  kam  die  Zeit  der  Reformation  heran,  wo  ihr  letzter  katholischer
  Pleban  Laurentius  Stumpf  war,  der,  nach  dem  Epigramme
  seiner  Grabtafel  zu  urtheilen,  ein  sehr  liebevoller  und
wohlthätiger  Mann  #2)  gewesen  ist  und  zugleich  das  Ordinariat

24)  Haupt.  Staats-Archiv.,  Geh.  Arch.  Acta.  Verträge,  Recesse  u.  Abschiede
  1488  —  1526  sol.  56  u.  lol.  85.

25)  Ebendas.  Receßbuch  1490—  1507  fol.  38.  .

26)  Mitwoche  nach  Johannis  des  Jahres  1493,  ward  laut  Urk.,  Meister
Hans  Reinhard  Steinmetz  und  Werkmeister  über  den  Bau  der  Kreutzkirche
bestellt  und  laut  Verdingungsbrief  von  1495,  Donnerstag  nach  Petri  Stuhlseier,
  wurden  ihm  von  Neuem  etliche  Baue  an  der  Kreuzkirche  übergeben.
H.  St.  A.  Rereßbuch  de  zuno  1490  —1507  fol.  1  u.  204b.

27)  Im  Hochchor  der  alten  Frauenkirche  stand  auf  seinem  steinernen  Grabmale:
  „Anno  domink  M.  drij  die  rii  mensis  aprilis  obiit  venerabilis  dominus
  laurentius  siumpf  huius  eree  plebanus,  eins  gnima  reguiesrat  in
        <pb n="393" />
        390

—

an  der  Universität  Leipzig  als  Pfründe  genoß,  wie  aus  einer  Urkunde
  zu  ersehen  ist.  2)  ,  »

Nach  dem  am  17.  April  1539  erfolgten  Tode  des  Herzogs
Georg,  der  rein  aus  noch  zeitüblichen  Grundsätzen  der  Reformation
abhold  war,  weil  er  sie  als  eine  der  Einheit  der  Kirche  schädliche
Neuerung  ansah,  wurde  auch  der  katholische  Gottesdienst  in  der
Frauenkirche  eingestellt,  und  sie  war  seit  dieser  Zeit  so  gut  wie
geschlossen  und  diente  blos  als  Begräbnißkirche.  Nach  20  Jahren
  20)  ließ  jedoch  der  Kurf.  August  darin  einen  sonntäglichen
Gottesdienst  nebst  Commnunion  wieder  einrichten,  wozu  ein  Diaconus
von  Aldendresden,  Thomas  Churfern,  der  seit  1539  mit  an
der  Kreuzkirche  fungirte,  als  erster  evangelischer  Prediger  30)  für

sancta  pacett.  Außerdem  war  noch  eine  Grabplatte  im  Hochchore  mit  folgendem
  Epigramme:

Pastor,  Dresda,  tuus  jacet  hic  Laurentius  olim

Stumpf,  cui  larga  manus,  largaque  pers  lait.

Non  composus  erat,  nec  avarus,  nec  gravis  ulli,

gertchtsgeldt  schuldigk  donon  Ins  Jungfräwn  closter  zu  freibergk  XXIV.  Reinische
  fl.  dem  Wirdigen  ern  Laurentio  Stumpff  vnsern  pfarhern  wegen  des

1690  Mag.  Bernhard  Schmidt,  1697  Johann  Serbisch,  1700  Mag.  Joh.
Heinr.  Kühn,  1706  Mag.  Joh.  Georg  Hahn,  ferner  Mag.  Christ.  Aug.  Hausen,
  Mag.  Mor.  Carl  Christian  Worg,  Mag.  Joh.  Adam  Grenz  und  Mag.
Georg  Adolf  Mehnert,  der  durch  seine  Chronik  von  Ostra  auch  bekannt
worden  ist.  Vom  Stadtprediger  Schmidt  #wird  erzählt,  daß  er  gegen  das
gewaltsame  Werben  unter  dem  Kurf.  Joh.  Georg  IV.  durch  den  Feldmarschall
  Schöning  in  einer  Passionspredigt  heftig  losgezogen,  uͤnd  als  er  des-
        <pb n="394" />
        391

sie  bestellt  ward,  da  wegen  angewachsener  Volksmenge  auch  die
ziemlich  geränmige  Kreuzkirche  zu  eng  wurde.  Besonders  ward  der
Gottesdienst  für  die  nach  Dresden  gepfarrten  Dorsschaften  bestimmt.
  Da  diese  Kirche  außer  einer  kleinen  Meßglocke  kein
größeres  Geläute  gehabt  haben  mochte,  so  schenkte  ihr  der  Kurf.
August  im  Jahre  1557  drei  aus  der  Abtei  Alt-Zella.  31)  Auch
scheinen  zur  Zeit  der  Reformation  die  katholischen  Altäre  aus  der
Kirche  entfernt  und  ganz  beseitiget  worden  zu  sein,  da  sogar  im
Jahre  1594  ein  neuer  Hauptaltar  327)  ganz  von  Sandstein,  von
den.  Gebrüdern  Heinrich  und  Adolph  von  Krossigk  mit
Erlaubniß  des  Kurfürsten  August,  und  zum  Gedächtnisse  des  1581
gestorbenen  Hans  Georg  von  Krossigk  auf  Alsleben,  kurf.  sächs.
Hofmarschalls,  errichtet  wurde,  wie  aus  der  bei  Weck  abgedruckten
deutschen  Inschrift  33)  des  Altars  hervorgeht  3k).  —  Die  Kanzel

halb  zur  Verantwortung  gezogen  worden  war,  sich  vor  dem  Ober-Consistorium
  mannhaft  vertheidigt  habe.  —  Vgl.  Gerbers  unerkannte  Wohlthaten
Gottes  Thl.  2.  S.  187;  Hist.  der  Wiedergebornen  Thl.  1.  S.  364.—  Ausführliche
  Biographieen  dieser  Geistlichen  hat  Freyberg  in  seiner  Gesch.  d.
Frauerwirche  S.  12  ff.  sowie  auch  die  der  Katecheten  oder  Mittagsprediger,
eliefert.

8  21)  Die  alte  Frauenkirche  hatte  im  ganzen  4  Hauptglocken;  die  aus
dem  Kloster  Alt-Zelle  hatten  die  Umschrift:  1)  afe  maria  ##  gracia  plena
dominus  +  thekum  mater  +  myferi  —  kortie  O  reccc  r#.  —  2)  ave  1.
maria  gracia  F  plena  dominus  tecum  mater  miserxicordiae,  war
die  kleinste;  3)  die  mittlere  mehr  in  Zuckerhutform  gegossene,  also  wohl  äl—
teste  Glocke,  hatte,  wie  diese  gewöhnlich,  gar  keine  Inschin,  Eine  4.  Glocke  goß
im  Jahre  1619  der  Glockengießer  Johann  Hilger  mit  der  Inschrift:  Laudo.
Deum.  Verum.  Plebem.  Voco.  Congrego.  Clerum.  Delunctos.  Ploro.  Cor.  Suscito.
  Festa.  Decoro.  Johanu.  Hilger.  MD  CIX.  Z

32)  Nach  einem  alten  Copialbuche  hatte  die  alte  Frauenkirche  vor  der
Reformation  8  Altäre,  während  die  Kreuzkirche  ihrer  28  hatte,  im  Maternihospitale
  2  und  zu  Alden-Dresden  5  Altäre  waren.  Diese  43  Altäre  (außer
denen  in  der  Niclascapelle,  zu  St.  Bartholomäus  an  der  Entenpfütze  und
einigen  andern  kleinern  Capellen  im  Schlosse  und  zu  Alden-Dresden  —  zusammen
  47  —  die  dem  Bischofe  zu  Meißen  120  Mark  oder  1600  Thlr.  jährlich
  zinseten),  gaben  nach  Meißen  107  Mark.  —  Von  den  Altären  der  Frauenkirche
  heißt  es  daselbst:  iij  Mark  allar  Michaelis;  ij  Phil.  Jacobi;  ij  conceptionis
  alias  carnilicum  (Fleischeraltar);  ij  canlantes  horas  beat.  Virg.  (die  Horasänger);
  iij  conceplion.  horas  beat.  Virg.;  iij  conceplionis  in  angulo  (stand
in  einem  Winkel);  iiij  beat.  Virg.  et  Michaelis.  iiij  Hieronimi,  Petri,  Pauli,
Bartholomaci,  Laurencii,  Fabiani,  Schasliani,  Nicolai,  Anthon.  Barbarac,  Apostolorum,
  Otiliae,  Omainm  Sanctorum,  v.  Annae  el  quatnor  coronalorum.  (die  Männer
  der  Anna)  in  ossorio  circa  eccles.  beat.,  Virg.  (Beinhaus  bei  der  Kirche).

33)  Dresdner  Chron.  S.  246  f.  %

34)  Dieser  Altar  war  13  Ellen  hoch,  ganz  aus  Bildhauerarbeit  in  pirnaischem
  Sandstein.  Außer  der  schönen  Architectur  in  Renaissange,  waren
zwischen  4  hohen  korinthischen  Säulen,  als  Proscenien,  Hautreliefs:  die  Geburt,
  das  Abendmahl,  die  Kreuzigung  und  die  Himmelfahrt  Christi,  und  den
oberen  Fries  bildete  das  jüngste  Gericht.  Dieser  wahrhaft.  schöne  Altar  ward
vom  Bildhauer  Wasther  ausgeführt.  Er  ward  an  die  Annenkirche  abgegeben,
ist  sedoch  1760  beim  Brande  auch  zu  Grunde  gegangen;  dafür  einer  aus  der

alten  Kreuzkirche  hingekommen.
        <pb n="395" />
        392

—..—

der  alten  Kirche  ward  von  der  aus  Stein  ausgeführten  Statue
eines  Engels  getragen  35).  Ein  Taufstein  war  nach  der  Reformation
  in  dieser  Kirche  nicht  vorhanden.  Die  Orgel  ward  1616
zuerst  aufgesetzt  und  1633  und  1680  sowie  1711  restaurirt  36).  Das  Innere
  der  nicht  eben  geräumigen  durch  mancherlei  An=  und  Einbaue  verkästelten
  und  verwinkelten  düstern  Kirche,  deren  Chor  nur  gewölbt  war,
hatte  eine  hölzerne  Decke,  die  lange  Durchschnitte  hatte,  um  auch
noch  auf  dem  Kirchboden  Kirchgänger  placiren  zu  können.  Besonders
  fand  sich  hier  die  Garnison  zur  sogenannten  Kirchenparade
ein,  und  auf  einer  1683  von  Außen  hinaufgeführten  hölzernen  Treppe
stieg  man  zu  diesem  Kirchenhimmel  empor.  Rings  um  die  vielen  Emporen
  waren  Darstellungen  aus  dem  neuen  Testamente  in  ziemlich
rellen  Farben  gemalt,  wie  wir  noch  heute  in  vielen  Dorfkirchen
ehen  können.  —  Ein  großer,  24  armiger  messingener  Kronleuchter,
  den  Paul  Schömann,  kurf.  Kammerdiener  und  Oberrüstkämmerer
  1672  der  Kirche  schenkte,  diente  zur  Erleuchtung  des
winterlichen  Früh=  und  Vespergottesdienstes.

Der  hölzerne  achteckige  Thurm  war  mit  Schiefer  gedeckt,  trug
oben  an  der  Spitze  vier  Erker  mit  vergoldeten  Knöpfen  und  darauf
  ruhenden  Sternen,  und  hatte  im  Durchmesser  6  Ellen  37.
Außerdem  müssen  wir  noch  eines  Monuments  gedenken,  was  außerhalb
  der  Kirche  an  der  Mittagsseite,  wo  die  Sacristei  lag,  von
den  Müntzern  zu  Dresden  im  Jahre  1565  (2)  aufgestellt  worden

—

35)  Der  Engel  hielt  in  der  Rechten  eine  Tafel,  worauf  der  Spruch
stand:  „„Selig  sind  die  Gottes  Wort  hören  und  bewahren"“.  Um  das  Gehäuse
  der  Kanzel  war  auf  der  einen  Seite,  der  Sündenfall  und  die  Vertreibung
  aus  dem  Paradiese,  und  auf  der  andern  Seite  die  Taufe  und  Kreuzigung
  Christi  hautrelief  ausgeführt  und  mit  den  dazu  gehörigen  Sprüchen
versehen.  Ueber  dem  Schalldeckel  war  ein  lebensgroßes,  in  Alabaster  ausgearbeitetes
  Crucifix  angebracht.

35)  Zuerst  hat  sie  der  Orgelbauer  Weller  umgesetzt,  dann  der-Hoforgelbauer
  Tamnitz  von  Neuem  reparirt,  mit  einem  Posaunenwerk  und  drei  neuen
Bälgen  vermehrt.  —  Endlich  brachte  der  Hoforgelbauer  Gräbner,  nachdem  er
zuvörderst  die  Windladen  frisch  beledert  und  die  Bälge  vortheilhafter  gelegt
hatte,  das  ganze  Werk  in  eine  bessere  Disposition  mit  24  Registern,  2  Manualen
  und  einem  Pedale.

37)  Im  Jahre  1499,  wo  die  Kirche  das  erste  Mal  durchgängig  renovirt
ward,  erhielt  auch  der  Thurm  eine  neue  Spindel,  denn  die  alte  war.  blos
mit  Zinn  überzogen  gewesen,  das  sich  endlich  gelöst  hatte;  auch  wurde  damals
  der  Knon#ktk  mit  vergoldetem  Kupfer  neu  überzogen.  Als  im  Jahr  1671
die  ganze  Bedachung  erneuert  ward  und  die  Seitenwände  mit  neuen  Brettern
verschalt  wurden,  wurden  auch  die  acht  Seiten-Erker,  die  mit  zinnernen  Knö—
pfen  versehen  gewesen  waren,  mit  vier  vergoldeten  kupfernen  Knöpfen  vertauscht.
  Im  Jahre  1687  mußte  eine  neue  eiserne  Spindel  eingelassen  werden
  und  ward  um  eine  viertel  Elle  erhöht,  die  man  aus  Versehen  schon  1671
in  Holz  gesetzt  hatte.  Aber  auch  jetzt  setzte  man  diese  noch  nicht  in  eine  eiserne
  Mutter,  weshalb  1699  eine  neue  Fahne  gemacht  und  der  alte  Wetterhahn
  abgenommen  werden  mußte,  der  160-Jahre  den  Dresdnern  das.  Wetter
angezeigt  hatte,  „Die  neue  Fahne  ward  mit  dem  „Rathswappen  verziert  und
auf  die  Spille  setzte  man  einen  vergoldeten  Sternknopf.
        <pb n="396" />
        393

—

war.  Es  war  ein  großes  steinernes  Crucifixss)  unter
einer  Verdachung;  eigentlich  eine  Art  Stations-Altar,  vor  dem  die
Parentationen  für  die  in  diesem  Theile  des  Gottesackers  zu  beerdigenden
  Münzer  gehalten  wurden.

Was  die  Lage  der  alten  Frauenkirche  betrifft,  so  war  diese
mehr  nach  Abend  zu  als  die  jetzige  gelegen  32),  und  zwischen  ihr
und  der  Häuserreihe,  von  der  Töpfergasse  nach  der  närdlichen
Neumarktsecke,  war  nur  eine  enge  Gasse,  so  daß,  als  im  Jahre
1725  die  westlichen  Mauern  der  Kirche  immer  wandelbarer  zu
werden  anfingen,  sogar  vom  Grunde  auszuweichen  begannen  und
hier  und  da  gewaltige  Risse  bekamen,  Spreitzen  und  Stützen  an
die  Scheidemauern  zweier  gegenüberstehender  Häuser  angelegt  werden
  konnten  10).

Um  die  alte  Kirche  herum  41)  war  ein  großer  weiter  Kirchhof,
der  schon  bei  der  Verlegung  der  Festungswerke  durch  Kurf.  Moritz
(1548  —  1553)  und  nach  Einebnung  des  Wallgrabens  vom  damaligen
  Jüdenhofe,  später  Stallgebäude,  bis  zur  jetzigen  Moritzstraße
  und  der  Kreuzpforte  hin,  sowie  nach  Planirung  des  Platzes
zwischen  dem  ehemaligen  Frauenthore  und  den  Häusern  der  Frauenvorstadt,
  eine  bedeutende  Verkürzung  erlitt,  so  daß  ein  Viertel
desselben  zum  Freiplatze  des  Neumarktes  12)  gezogen  und  die  Kirch-——



38)  Die  am  Postamente  des  Crucifix  angebrachte  Inschrift  in  Versen
steht  bei  Weck  a.  a.  O.  S.  247.  Die  Jahrzahl  ist  in  den  Worten:

„Dies  ist  geschehen  und  gestelt
„Da  mann  fünff  und  sechie  gezehlt.“

39)  Als  am  6.  Aug.  1726  gegen  Morgen,  nach  der  Rampischen  Gasse
zu,  wo  das  Chor  der  neuen  Kirche  liegt,  der  Grundstein  zu  dieser  gelegt
ward,  wurde  der  Gottesdienst  in  der  alten  Kirche  noch  bis  zum  9.  Februar
1727  fortgehalten  und  dann  erst  der  gegen  Morgen  gelegene  Altar  weggenommen
  und  das  Abtragen  begonnen.  1—

40)  Es  wurden  deshalb  die  Eigenthümer  dieser  Häuser,  wegen  jedes
hierdurch  oder  durch  den  wirklichen  Einsturz  der  Kirchmauern  entstehenden
Schadens  „bei  Verpfändung  gemeinen  Stadtvermögens  diesfalls
  schadlos  gehalten“  und  zu  diesem  Entzwecke  von  Seiten  des  Stadtraths
  an  den  Generalkriegszahlmeister  Conradi  und  an  den  Oberrechnungssecretär
  Heintze  unterm  23.  April  1725  besondere  Reverse  ausgestellt.  Diese
beiden  Häuser  waren,  laut  Steuerarchivsnachrichten,  das  Löwenklauische
(Mannfeldt'sche)  und  Rietschersche  Haus  an  der  Frauenkirche,  die  nur  10  bis
15  Ellen  von  der  Kirchmauer  entfernt  standen.  "

41)  Nach  einem  Plane  von  1530  (und  dem  bei  Wech)  reichte  die  südliche
Seite  der  Kirche  nur  bis  in  die  Mitte  des  Gottesackers  und  die  südliche
Kirchhofmauer  lief  mit  der  pirnaischen  Gasse  in  gleicher  Linie,  und  zwar  bis
nach  der  Mitte  der  jetzigen  Töpfergasse.  *#  "6

12)  Der  ganze  Theil  der  Stadt,  der  nach  dieser  Ungestaltung  der  Festungswerke
  und  Einbezirkung  der  Frauenvorstadt  entstand,  heißt  in  den  Steuerregistern
  und  Acten  jener  Zeit  stets  die  „Nawstadt'.  So  kommt  die  „pirnische
  Gasse  zin  der  Naystadt“  und  die  „pirnische  Gasse  außer
dem  Walle“  vor;  auch  liest  man  von  einer  „Rampischen  Gasse  in  der'
Nawstadt“  und  einer  „Rampischen  Gasse  außer  idem  Walle.“
Ueberhaupt  hat  sich  die  Lecalität  Dresdens  seit  dieser  Zeit'  gewaltig  verän-
        <pb n="397" />
        394

hof-Mauer  nahe  an  die  Kirche  herankam,  während  das  andere
Viertel  zu  Baustellen  verwendet,  die  größtentheils  verschenkt  wurden,
  woraus  der  Bautencomplex  entstand,  der  jetzt  die  Töpfergasse
und  obere  Angustusstraße  bildet.

Die  großentheils  mit  Schwibbögen  besetzte  Mauer  des  Frauenkirchhofes
  hatte  vier  Eingänge.  Der  Haupteingang  führte  von  der
pirnaischen  Gasse  her,  über  dessen  Portal  ein  Todtenkopf  mit  den
lebnischen  Versen  eingehauen  war:

Vos,  qui  transitis,  nostri  memores  modo  sitis,

Ouol  sumus,  hoc  eritis,  Iuimus  qduandodue  qduod  estis.
Durch  dieses  Thor"3)  wurden  auch  die  meisten  Leichen  eingefübrt,
während  der  andere  Haupteingang  von  der  Töpfergasse  "“)  her,
und  von  der  Rampischen  Gasse,  sowie  vom  Jüdenhofe  aus,  ingleichen
bei  der  Kirche  drei  Pforten  in  den  Kirchhof  einmündeten.  Ueber
dem  Eingange  bei  der  Töpfergasse  war  ein  Cruzifix  und  über  der
Thüre  bei  der  Rampischen  Gasse,  Christus  mit  der  Siegesfahne,
in  Steinhantrelief  ausgeführt  "5).

Der  alte  Frauenkirchhof  46)  war  von  ziemlicher  Bedeutung,

dert;  und  ein  Plan  vor  dieser  Zeit  ist  den  Plänen  der  späteren  Zeiten  ganz
unähnlich.  —  Das  pirnaische  Thor  heißt  damals  noch  das  „Nawe  Thor“
und  die  Häuser  an  der  Johannisgasse  nach  dem  Jüdenteiche  zu,  hießen  „auf
der  Katzbach  Wall“,  sowie  der  Theil  des  Elbbergs  und  der  Ziegelgasse,
wurden  „Heinrich  Trabers  Erkawffte  Gerthen“  genannt.  —  Eine
nochmalige  Verkleinerung  wiederfuhr  dem  Kirchhofe  durch  den  Bau  der  Hauptwache
  im  Jahre  1715;  davon  weiter  unten.

49)  Dieses  Thor  hieß  auch  das  Münzerthor,  da  es  grade  auf  den  Theil
des  Gottesackers  führte,  wo  an  der  Kirche  das  oben  erwähnte  Münzercrucifx
  stand.  —  Ist  nicht  mit  dem  Münzthore  beim  Schlosse,  das  nach  dem
Platze  der  jetzigen  katholischen  Kirche  führte,  zu  verwechseln.

44)  Dieses  Thor  hieß  das  „gemalte“,  war  bekannt  durch  seine  acustische
  Eigenschaft,  nach  der  man  das  auf  der  einen  Seite  leise  Gesprochene
auf  der  anderen  vollkommen  hörte.

45)  Sind  von  Bodenehr  in  Kupfer  gestochen.

16)  Zur  letzten  Geschichte  dieses  interessanten  Kirchhofs  hier  nur  noch
folgende,  dem  Raths-Archive  zu  Dresden  entnommene  Notizen:  Bereits  im
Jahre  1714  war  von  Seiten  des  Stadtcommandanten  dem  Stadtrathe  mündlich
  angedeutet  worden,  daß  auf  dem  Platze  des  Neumarkts,  wo  das  Hauptwachthaus
  oder  Corps  de  Carde  sich  damals  befand,  und  ebenso  lang  hin
nach  dem  Pulverthurme  zu,  der  östlich  vom  Maternihospitale  nach  dem  Zeughause
  zu,  grade  mitten  in  dem  jetzigen  Coselschen  Palais  stand,  das  neue
Regimentshaus  erbaut  werden  sollte.  Obgleich  nun  der  Rath  dagegen  vorstellte,
  daß  die  bei  dem  Corps  de  Garde  stehenden  Hauptröhrwasserhäuser,  sowie
  verschiedene  Höker=  und  Seefischbuden  weggerissen  werden,  außerdem
noch  etliche  20  Schwibbögen  des  Gottesackers  der  Frauenkirche  abgetragen
und  die  Grüfte  ausgefüllt  und  noch  überdies  viele  alte  und  neue  Gräber  mit
ihren  Epitaphien  beseitigt  werden  müßten;  obschon  auch  noch  wiele  unverwest
  liegende  Leichen  angetroffen  werden  würden,  so  erging  dennoch  am  2.
Mai  1715  an  denselben  der  schriftliche  Befehl,  daß  zur  Veränderung  und  Erweiterung
  des  baufälligen  Corps  de  Garde  für  die  Garnison  die  hinter  demselben,
  gelegenen  sogenannten,  Herings=  und  Trödelbuden,  sowie  auch  das
Rarrenhäuschen,  ohne  alle  große  Wider=  und  Einrede  Seiten  des  Stadt-
        <pb n="398" />
        395

denn  die  Anzahl  der  Epitaphien  war  nach  Michaelis  1351,  und
118  Schwibbögen,  worunter  sich  auch  einige  von  bekannten  und

—

raths,  bis  an  die  Kirchmauer  abgetragen  werden  sollten.  Es  wurde  jedoch
dabei  eröffnet,  daß  man  Berücksichtigung  gefaßt  und  demzufolge  gesonnen
sei,  den  Heringsbuden  einen  andern  Platz  hinter  der  großen  Fischergasse  bei
der  Patientenburg  anzuweisen.  Zu  gleicher  Zeit  fast  wurden  dem  Stadtrathe
auch  von  Seiten  des  Oberconsistoriums,  nachdem  gleichfalls  dessen  Gegen-Vorstellungen
  wegen  des  Kirchhofstheils,  der  anderweit  benutzt  werden  sollte,
unberücksichtigt  geblieben  waren,  mehre  an  dasselbe  schon  früher  ergangene
Befehle,  vom  21.  Nov.  1714  und  von  4.  und  12.  Juni  1715,  zur  besten  und
schnellsten  Nachachtung  communicirt.  Diese  Befehle  sprachen  sich  kurz  und
bündig  dahin  aus:  „weil  man  sich  zu  Erweiterung  des  Corps  de  Garde  einigermaßen
  des  Platzes  von  dem  daranstoßenden  Kirchhofe  bei  der  Frauenkirche
  bedienen  müsse,  und  in  mehrer  Erwägung,  daß  ohnedem  in  Städten
von  einiger  Consideralion  die  Begräbnisse  innerhalb  der  Mauer  nicht  angelegt
  werden,  von  dato  an  auf  gedachtem  Kirchhofe  weiter  Niemand  begraben,
auch  zu  geschwinder  Tilgung  der  bisher  dahin  gebrachten  und  noch  nicht  verweseten
  Körper  alles  Nöthige  veranstaltet  werden  soll,  übrigens  denjenigen,
welche  die  Leichen  ihrer  Angehörigen  von  dem  zu  Erbauung  des  neuen  Corps
de  Carde  bestimmten  Platze  wegnehmen  wollen,  freizulassen  sei,  selbige  des
Nachts  vor  das  Thor  auf  einen  anderen  Beerdigungsplatz  zu  bringen,  auch
die  Schwibbögen  wegzureißen  und  die  Materialien  an  sich  zu  nehmen,  dieses
alles  jedoch  ungesäumt  geschehen  müsse.“  —  Ein  dritter  Befehl  vom  15.  Juni
ordnete  auch  an,  daß  die  Wasserhäuser,  aus  denen  die  schon  damals  zu  einer
Gewerkschaft  vereinigten  Besitzer  der  Häuser  auf  der  Fischer-,  Rampischen-,
Pirna'schen-,  Frauen=  und  Schössergasse,  sowie  am  Jüdenhofe  und  der  Moritzstraße,
  wie  auch  die  Hofstallgebäude  ihren  Wasserbedarf  von  der  Weißeritz
und  vom  heiligen  Brunnen  rerhielten,  abgetragen  werden  sollten.  —  Gegen
alle  diese  Anordnungen  machte  nun  freilich  der  Rath  die  dringendsten  Vorstellungen.
  Namentlich  wollte  man  sich  anfänglich  gar  nicht  mit  dieser  angeordneten
  eiligen  Säcularisirung  eines  mit  noch  zu  frischen  Gräbern  erfüllten
  Theils  des  Kirchhofs  einverstanden  erklären,  wie  denn  unter  andern  sogar
  ein  Kanzelredner  jener  Zeit  sich  veranlaßt  fühlte,  mit  Bezugnahme  auf
das  8.  Capitel  des  Jeremias,  die  Ruhestörung  der  Körper  ohne  Noth  unter
die  Excesse  eines  Landes  zu  rechnen.  Am  Schlusse  seiner  von  Indignation
erfüllten  Expectoration  rief  er  sogar  aus:  „O  weh'  uns,  daß  wir  so  gefündigt
  haben!  Sehet  eure  Vorältern  recken  gleichsam  die  Köpfe  aus  den
Gräbern,  in  Erwartung  der  Dinge,  die  noch  kommen  sollen,  und  rufen  euch
zu:  Ihr  habt  es  um  uns  verdient,  unsere  Ordnung  und  Anstalten  habt  ihr
verachtet.  Französische  Art  ist  euere  Mode.  O  weh'  euch,  wir  müssen  mit
leiden,  was  ihr  thut.“  —  Trotz  aller  dieser  Unmuthäußerungen  Seiten  des
Publicums  und  der  Prediger  sowohl,  als  der  Stadtbehörde,  mußte  man  sich  dennoch
  ungesäumt  zu  schleunigster  Beseitigung  der  zwischen  dem  Corps  de  Garde,
und  dem  Kirchhofe  befindlichen  Wasserhäuser  und  mehrgedachten  Buden  bequemen,
  wie  auch  zur  Wegnahme  der  nach  dem  Neumarkte  zu  stehenden  Kirchhofmauer
  und  der  darangrenzenden  Grüfte  eiligst  verschritten  werden.  Ein
großer  Theil  der  noch  ganzen  Särge  mußten  sofort  des  Nachts  auf  den  Johanniskirchhof
  getragen  und  däselbst  zu  deren  Beisetzung  der  nöthige  Platz
beschafft  werden.  Mittlerweile  hatte  jedoch  der  König  Friedrich  August,  der
sich  zu  jener  Zeit  in  Warschau  befand,  auch  Kenntniß  von  dieser  Umgestaltung
der  Dinge  genommen,  und  er,  wie  immer  höchst  billig  und  gerecht  (was  ihm
freilich  seine  Feinde  aus  Zelotismüs  nicht  gern  zugestehen  wollen)  „proprio
motu“  wie  aus  dem  Privatschreiben  eines  damallgen  köntgl.  Beamten  hervorgeht,
  resolvirt,  daß  die  Unkosten,  welche  zur  Wiederaufstellung  der  vom
Frauenkirchhofe  übersiebelten  Epitaphien  von  den  Angehörteen  verwendet
        <pb n="399" />
        396

berühmten  Männern  42)  befanden;  namentlich  aber  waren  viele

—  —

werden  müßten,  aus  seiner  Chatoulle  vergütet  werden  sollten.  Die  damals
weggerissenen  Schwibbögen  waren  die  auf  dem  Michaelisschen  Kirchhofsplane
mit  Nr.  1  bis  13  und  116  bis  118  bezeichneten,  die  den  auf  dem  Neumarkte
erbauten  Fleischbänken  gegenüber  gelegenen,  und  es  ergiebt  sich  daraus,  daß
die  neue  Hauptwache  denselben  parallel  gebaut  werden  sollte;  doch  wurde  sie
mit  der  eingebauten  Garnisonkirche  nicht  in  der  ursprünglichen  Richtung  nach
dem  alten  Pulverthurme  zu  ausgeführt.  —  Endlich  ist  noch  zu  bemerken,
daß  die  oben  erwähnten  Narrenhäuschen  dazu  dienten,  um  die  auf  dem
Markte  ergriffenen  zanksüchtigen  Weiber  oder  auch  andere  gegen  die  Polizeiund
  Marktordnung  handelnden  oder  sonstige  Ruhestörer  darin  einige  Stunden
zur  Ergötzlichkeit  des  Publicums  keinzusperren.

*7)  Zuerst  ist  der  bekannte  Hieronymus  Emser  (geb.  zu  Ulm  26.  März
1477,  und  zwar  von  Adel)  zu  nennen,  der  erst  des  Cardinals  Raymundus
(Gurcensis)  Capellan  und  Seeretär,  später  in  Leipzig  las,  dann  Herzog  Georgs
Secretär  und  Hofprediger  war,  und  endlich  von  2  Präbenden  (zu  Meißen
und  an  der  Frauenkirche)  in  Dresden  privatisfirte,  der  einen  sehr  zweideutigen
Charakter  hatte,  da  er  anfänglich  ein  scheinbarer  Freund  und  dann  desto  heftigerer
  Gegner  Luthers  war.  Er  gerieth  besonders  mit  Luther  wegen  der  von
diesem  angefochtenen  Canonisation  des  Bischofs  Benno  zusammen,  weil  Luther
„Wider  den  neuen  Abgott  und  alten  Teufel,  der  zu  Meißen  soll  erhoben
werden“  schrieb;  namentlich  erließ  deshalb  Emser  die  Schrift  „An  den  Stier
u  Wittenberg“"“.  Außerdem  aber  ist  Emsers  Gebaren  wegen  Luthers
Bibelübersetzung  bemerkenswerth.  Hauptsächlich  griff  er  die  des  Neuen  Testaments
  an,  und  gab  deshalb  die  Schrift  heraus:  „Auß  was  Grund  und  ursach
  Luthers  dolmelschung  über  das  nawe  Testament  dem  gemeinen  Mann
billig  verboten  worden  sei“.  Leipzig  1523.  4.  Er  übersetzte  auch  selbst  das
Neue  Testament  in's  Deutsche  unter  dem  Titel:  „Das  nawe  Testament  nach
lawt  der  christlichen  Kirche  bewerten  Text,  corrigirt  und  widerumb  zu  recht
debracht“.  Leipzig  1527.  Fol.  (4.  Aufl.  1529.  12.).  Hierbei  ist  die  Anekdote
zu  erwähnen,  daß  Emser  dem  Herzoge  Georg  den  Rath  gab,  dafür  zu  sorgen,
daß  in  seinem  Neuen  Testamente  auch  die  Holzschnitte  des  Lucas  Kranach,  die
dem  gemeinen  Manne  besonders  viel  Freude  machten,  mit  abgedruckt  würden;  mit
Gestattung  des  übrigens  gutmüthigen  Herzogs,  der  schon  bei  allen  nur  scheinbaren
  Veränderungen  in  den  Glaubenssachen  erzitterte,  schrieb  Emser  an  Kranach,
  und  zu  hutzers  großem  Ergötzen  ließ  dieser  die  schon  gebrauchten  Stöcke
für  40  Reichsthaler  an  Emser  ab.  So  erschien  Emser's  Neues  Testament  mit
denselben  Holzschnitten  wie  Luthers  Bibel,  und  der  gute  Emser  hatte  bei
allem  Eifer  es  übersehen,  daß  auch  der  Stock  mit  dem  Bilde,  das  nach  Luthers
  Angabe  zum  14.  Kapitel  der  Offenbarung  von  Kranach  ausgeführt
ward  —  was  nämlich  die  Engelsburg  und  St.  Peterskirche  zu  Rom  als  einstürzend
  und  wie  schon  umgekehrt  darstellt  —  mitten  in  sein  verbessertes
Neues  Testament  mit  hineingerathen  war.  Glücklicher  Weise  war  ihm  der
Stock  beim  17.  Kapitel  noch  vor  dem  Drucke  aufgefallen,  und  er  schnitt
mit  eigener  Hand  den  obersten  Theil  der  dreifachen  Krone,  mit  welcher  Kranach
  die  große  Babylon  geziert  hatte,  noch  zeitig  genug  hinweg.  Außerdem
  erzählt  Selnecker  (Explicatio  XXXVIII.  Capilis  Jeremiac),  daß  Emser  wenige
  Wochen  vor  seinem  plötzlichen  Tode  dem  vom  Herzoge  Georg  abgesetzten
Prediger  Alexius  Crosner  auf  der  Straße  zu  Dresden  begegnet  habe  und
diesem  höchst  spöttisch  zugerufen:  „Siehe,  nun  habe  ich  dennoch  erlebet,  daß
Du  als  ein  Ketzer  in's  Teufels  Namen  aus  der  Stadt  mußt,  ich  aber  habe
noch  einen  gnädigen  Herren“  2c.;  doch  Crosner  habe  ihm  ruhig  geantwortet:
„  „Ei  lieber  Herr  Embser,  in  Gottes  Namen  ist  auch  ein  Wort,  Ich  bin  ehe
ins  Land  Meißen  gewesen,  denn  Ihr,  und  will  auch,  wenn  Gott  will,  noch
länger  darin  sein  und  bleiben,  als.  Ihr,  obgleich  ich  jetzt  fort  muß.““,—  Die,
        <pb n="400" />
        397

Adelsfamilien  8)  Sachsens  und  die  achtungswerthesten  Bürgerfamilien
  19)  der  Dresdner  Vorzeit  auf  diesem  alten  Gottesacker  durch
Grabmäler  oder  Inseriptionen  vertreten  oder  hatten  sogar  hier
ihre  Familiengrüfte,  und  die  von  Michaelis  der  gänzlichen  Vergessenheit
  entrissenen  Inschriften  nebst  Denkmäler-Beschreibung,  die
für  die  Genealogie  besonders  nicht  ohne  Wichtigkeit  sind,  bieten  sogar
  manches  schöne  Curiosum  55)  dar  51).

—-.—

Sage  ging  übrigens,  wie  auch  Weck  erzählt,  daß  Emser  tüchtig  voll  gezecht
vom  Hose  nach  Hause  gekommen  sei,  und  am  18.  Nov.  1527  plötzlich  gestorben.
  Seine  Leiche  wurde  auf  dem  Frauenkirchhofe  beerdigt  und  erhielt
folgendes  Epitaphium  in  Distichen:
Quis  Jacet  Hic?  Emser,  Chrislo,  Arma  Luthero
Qui  Inlulit  Invictus,  Fortis  Athleta  Dei
Ecclesiae  Partes  Multo  Certamine  Sudans

Asseruit:  Constans,  Pervigil,  Acer  Erat.
Spottweise  nannte  man  in  Dresden  Emser  gewöhnlich  „den  berühmten
Bock“;  er  führte  einen  Bock  im  Wappen.  —  Ein  anderer  für  Sachsen  berühmter
  Mann,  der  hier  begraben  ward,  war  Dr.  Johann  Neefe  (Naevius),
  Leibarzt  des  Kurfürsten  August  und  der  Kurf.  Anna  und  deren  treuer
Berather  in  allen  Familienverhältnissen  des  Hofs  (den  wir  schon  wiederbolt
erwähnt  haben),  er  starb  1574  am  7.  Juli;  Weck  in  der  Chron.  S.  248  u.
249,  hat  seine  Grab-Inschrift,  so  wie  über  seine  Lebensverhältnisse  Mehres
beigebracht.  Außerdem  waren  hier  noch  der  Kanzler  Dr.  Pfeiffer  und  der
Geheimrath  Dr.  Gerstenberger  (Grab-Inschrift  bei  Weck  und  Michaelis)  in,
dem  Badehorn'schen  Schwibbogen  am.  Materni-Hospitale,  das  in  den  Kirchhof
  an  der  östlichen  Ecke  eingebaut  war,  sowie  auch  der  Kanzler  Krell  im
Wiederauischen  beigesetzt.

18)  Namentlich  die  von  Bernstein  (zu  Bernstein  und  Gamig),  Breitenbach,
  Böhla,  Bünau  (auf  Trebsen),  Carlowitz,  Dohna,  Drotta,  Ebeleben,
Ende  (zu  Fuchsfeld  und  Königshain),  Goldacker,  Hanfmuß,  Harras,  Hirschseld
  (zu  Behlen),  Kayn,  Köckeritz,  Kommerstadt,  Korbitz  (auf  Schmiedefeld),
Krossig  (auf  Alsleben),  Lokwin,  Metzsch  (auf  Reuth),  Miltitz  (auf  Siebeneichen),
  Muffel,  Nitzschwitz  (zu  Gröba),  Ponikau  (auf  Groitzsch),  Pflug  (Stein
und  Frauenhain),  Ragewitz,  Rockhausen,  Saalhausen  (auf  Leipa),  Schlieben,
Schönberg,  Storlberg  und  Clauschnitz,  Schönfeld,  Spohr  (auf  Medingen),
Starschedel,  Schweichel,  Taubenheim,  Vitzthum  von  Apolda,  Walwitz,  Wolframsdorf
  (auf  Crossen),  Ziegler  (auf  Pillnitz),  Zschirn  2c.

19)  Unter  diesen  besonders  die  Brand,  Conrad,  Curion,  Cuvelier,  Dürler,
  Faber,  Freystein,  Göbel,  Hauptmann,  Heigien,  Herrmann,  Hünnerkopf,
Jäger,  Lebzelter,  Lentz,  Müller,  Mayer,  Nefen,  Peißker  (waren  Hofapotheker),
  Pfeilschmidt  (Bürgermeister  2c.),  Reiche,  Röhlingk,  Schreyvogel,  Steinmetz,
  Stumpff,  Wiedemann  crc.  „

50)  Darunter  gehörte  vor  allen  der  sogenannte  „Mönchstein“  nach
der  Rampischen  Gasse  hin,  der  im  Volksaberglauben  etwas  Fürchterliches
hatte.  Es  war  die  Gestalt  eines  Mönchs  in  Stein  gehauen  mit  der  Jahrzahl
  1388.  Ferner  ist  hier  noch  zu  erwähnen  das  neben  der  Sacristei  an
der  Mauer  angebrachte  Denkmal  der  aufexstandenen  Goldschmidtsfrau,
  von  der  hinter  der  Frauenkirche  an  einem  Hause  (Nr.  630)  ebenfalls
ein  Monument  gestanden  haben  soll;  auch  hat  Pastor  Hilscher  eine  Monographie
  darüber  geliefert.  (Vgl.  Hasche  Dipl.  Gesch.  Dresdens.  2.  Bd.  S.
129  und  dessen  Magazin  d.  sächsisch.  Gesch.  Th.  I.,  und:  umständliche  Beschreibung
  Dresdens  I.  S.  323,  auch  Michaelis  a.  a.O.  S.  121.  Einige  nennen
sie  Geischin,  Andere  Harnischin,  des  Hofbuchdruckers  Frau.)—.  Die  drol-
        <pb n="401" />
        398

Aller  Verbesserungsbaue  und  möglichster  Herstellungen  schadhafter
  Stellen  des  alten  Kirchengebäudes  ohnerachtet,  ging  es  doch
mit  Riesenschritten  seit  dem  Anfange  des  18.  Jahrhunderts  seiner
gänzlichen  Baufälligkeit  entgegen.  Der  endliche  Ruin  war  auch
in  der  That  unvermeidlich,  da  man  den  Grund  der  glten  Mauern
keineswegs  auf  die  vielen  An=  und  Einbaue,  sowie  auf  die  schweren,
  den  Thurm  seit  1557  belastenden  Glocken  2c.,  berechnet  hatte.
Die  Grundmauern  waren  nur  28  Ellen  tief,  und  das  später  erst
aufgesetzte  Schieferdach  52),  das  an  die  Stelle  eines  Schindeldachs
trat,  machte  allein  eine  Last  von  etwa  1000  Centner  aus.  Da
nun  die  Manern  des  Hauptschiffs  immermehr  anfingen  wandelbar
zu  werden,  so  trug  man  im  Jahre  1722  vor  allen  den  Thurm,
einen  Dachreiter,  ab,  und  für  das  Geläute  setzte  man  nach  der
Töpfergasse  zu,  etwas  entfernt  von  der  Kirche,  ein  besonderes
Glockenhaus  auf.  Der  bisher  als  Empore  benutzt  gewesene  Kirchboden
  ward  gleichfalls  unzugänglich  gemacht.  Ebenso  wurde  im
Chore,  das  ursprünglich  die  von  Magdeburg  erbaute  Kapelle  zur
heiligen  Dreieinigkeit  gewesen  und  durch  den  1477  geschehenen  Erweiterungsbau
  zur  Kirche  gezogen  worden  war,  das  Gewölbe  abgetragen,
  durch  welche  Vorkehrungen  allerdings  der  Unterbau  bedeutend
  erleichtert  ward;  doch  half  Alles  dies  viel  zu  wenig,  da
es  schon  zu  spät  geschah:  denn  im  Jahre  1725  mußten  die  Kirchmauern
  von  allen  Seiten  gestützt  werden,  sollten  sie  nicht  von  selbst
in  sich  zusammensinken.  Im  Jahre  1726  ward  auf  erstatteten  Bericht
  des  Raths  von  der  bedrohlichen  Baufälligkeit  der  Kirche,
die  Vielen  zuvor  nicht  einleuchtend  gewesen  war  und  von  Manchem
deshalb  auch  die  getroffenen  Anstalten  für  vorzeitig  erklärt  worden
waren,  das  Abtragen  der  Kirche  höhern  Orts  wirklich  genehmigt,
nachdem  auch  schon  vorher  wegen  der  Risse  zur  neuen  Kirche
mancherlei  Weiterungen  entstanden  und  Bedenken  beim  Gouvernement,
  wie  beim  Kirchenrathe  und  Oberconsistorio  laut  geworden

ligste  von  allen  Grabinschriften  war  die  des  Bürgers  und  Notars  Johann
Haase,  der  1622  im  40.  Jahre  als  Märtyrer  des  Podagra's,  wie
Hasche  ihn  nannte,  starb;  sie  lautete:
O  Podagra  du  böser  Gast,
Johann  Hasen  hergebracht  hast
Zur  seligen  Ruh  under  diesen  Stein
Deßn  Seel  Gott  wolle  gnedigk  seyn!

51)  Bereits  am  Ende  des  16.  Jahrh.  war  der  Frauenkirchhof  so  mit
Gräbern  überfüllt,  daß  die  Familien,  die  nicht  Erbbegräbnisse  hatten,  ihre
Leichen  nicht  mehr  unterbringen  konnten.  Desbalb  erhielt  der  Rath  auf  wiederholte
  Vorstellung  im  Jahre  1597  die  Erlaubniß,  die  alte  Brüdeikirche
(jetzige  Sophienkirche),  die  erst  1599  wieder  zum  Gottesdienste  vorgerichtet
bndn  nebst  Vorhof  zum  Begräbnisse  für  Vornehme  und  Adliche  benutzen  zu
dürfen.

5s)  Am  21.  Jan.  1721  fiel  bei  der  Beerdigung  des  Nothgießers  Wedekind
  beim  Lauten  der  Klöppel  aus  der  großen  Glocke  und  beschädigte  das
ganze  Kirchdach  auf  eine  gewaltige  Art;  doch  glücklicher  Weise  keinen  Menschen,
        <pb n="402" />
        299

waren.  —  Der  Gottesdienst  in  der  alten  Kirche  hatte  jedoch  noch
bis  zum  9.  Febr.  1727  seinen  Fortgang,  an  welchem  Tage,  dem
Sonntage  Septuagesimä,  endlich  derselbe  mit  dem  besonders  dazu
gedruckten  Liede:  „Nun,  Gott  Lob,  es  ist  vollbracht,  wir
verlassen  diesen  Tempel“  2c.  feierlichst  beendigt  wurde.  —
Somit  wäre  auch  die  Geschichte  58)  dieser  alten  Kirche  Dresdens
beendigt  und  wir  werden  die  Vorkehrungen  zum  neuen  Kirxchenbaue,
  die  mit  dem  3.  Jul.  1726  recht  eigentlich  begonnen  haben,
sowie,  als  Vorgeschichte,  die  weitläufigen  Verhandlungen,  wegen
der  Baurisse  und  der  Aufbringung  der  Kosten,  sammt  der  Geschichte
  der  neuen  Kirche,  die  eine  Zierde  Dresdens  wurde,  in  einem
  besondern  Aufsatze  nach  den  Original-Acten  dem  Leser  getreu
mittheilen.

Kurfürstin  Margaretha  reicht  auf  dem  Schlosse  zu
Altenburg  im  Namen  des  Kaisers  Friedrich,  dem
Bischofe.  Dietrich  von  Meissen  die  Regalienund
  Werntlichkeit  1)  1464.

(Interessanter  Beitrag  zur  Geschichte  des  Lehnsrechtes.)

In  diesem  vorliegenden  Falle  könnte  es  fast  scheinen,  als  ob
die  Kurfürstin  Margarethe,  nachdem  am  7.  Sept.  1464  der  Kurfürst
  Friedrich  II.  (der  Sanftmüthige),  ihr  Gemahl,  zu  Leipzig  gestorben
  war,  da  sie  namentlich,  als  die  Tochter  Herzogs  Ernsts
von  Oesterreich,  die  Schwester  Kaisers  Friedrichs  (III.  u.  IV.)  war,
vor  der  Erbhuldigung  ihrer  beiden  Söhne,  Ernsts  und  Albrechts,
noch  die  Vices  ihres  ältern  Sohnes  vertreten  habe,  2)  da  sie  und  nicht-58)

  Noch  ist  nachträglich  zu  erwähnen,  daß  im  Jahre  1670  sich  der  Kreuzkirchner
  darüber  beschwerte,  daß  von  11  bis  12  Uhr  und  später  in
der  Frauenkirche  kopulirt  wurde;  wie  er  dazu  ein  Recht  hatte,  davon
haben  wir  nichts  gefunden,  vielleicht  wäre  dies  aus  dem  Archive  der  Superintendentur
  zu  erörtern

1)  Weltliche  Gerechtsame.  Wertlich  und  werntlich  statt  weltlich  ist  in  Urk.
des  13.  u.  14.  Jahrh.  gewöhnlich.

2)  Nach  dem  Lehenrechte  hinderte  an  und  für  sich  weder  das  Geschlecht,
noch  der  Stand,  noch  das  Verhältniß  der  Unterwürsigkeit  die  Lehenverleihung.
Daher  konnten  stets  Männer  und  Frauen,  Weltliche  und  Geistliche,  Unmittelbare
  oder  Solche,  die  blos  unter  dem  Kaiser  standen  oder  Mittelbare,  die
noch  eine  Lehnshoheit  über  sich  erkannten,  ja,  Bürger  und  selbst  Bauern
Lehen  geben.  Das  Recht  Lehen  zu  vertheilen  ist  daher  eigentlich  kein
Hoheitsrecht,  sondern  blos  ein  Recht  des  Eigenthums.  Das  Recht
des  Obereigenthums  war  die  Lehnsherrschaft  oder  Lehnsherrlichkeit.
  —  Deshalb  konnte  auch  Margarethe  am  24.  Nov.  1465  den  Hundorffe
  mit  Smerkendorf  2c.  (Dat.  Liebenwerde  am  Sonntage  vor  Kathar.
Virg.)  belehnen.  (Vgl.  Schöttgen  Nachlese  9.  Bd.  S.  96),  sowie  Philipp
von  Weltewitz  mit  Stinsdorff  2c.  Altenburg,  Mittw.  nach  St.  Georgentag
1466  (23.  April,  vgl.  ebend.  1.  Bd.  S.  123),  ferner  auch  die  Eilenburgische
Wilkühr  am  13.  Jan.  (ootava  trium  regum)  1484  confirmiren  (vgl.  Hoffmann
        <pb n="403" />
        400

ers)  dem  Bischofe  Dietrich  von  Meissen,  als  Kirchenprälaten  des
Reichs  „der  do  nuwelichen  zeu  einem  Bischoffe  zen  Miessin  eynmuetichlichin
  irwelt“  im.  Namen  des  Kaisers"“)  das  Reichslehn
ertheilte;  allein  es  nicht  so,  sondern  sie  hatte  dem  Lehnsrechte  gemäß
  vielmehr  besondere  Vollmacht  s)  deshalb  erhalten.

Interessant  aber  bleibt  unbedingt  dieses  Factum  in  der  sächsischen
  Geschichte,  da  es  wohl  unsers  Wissens  einzig  in  seiner  Art“)
sein  dürfte,  daß  eine  Reichsfürstin,  obschon  nicht  gegen  das  Lehnsrecht,
  im  Namen  des  Reichsoberhauptes,  das  doch  allein  das  Recht  hatte,
den  Kirchenprälaten?!)  das  sogenannte  Reichslehn  oder  die  Regalien
  zu  leihen,  als  wirkliche  kaiserliche  Lkehenscommissarinn
  oder  Lehensprocuratorinn,  das  Lehnsrecht  an  einem
Bischofe  ausübte.

Wir  theilen  daher  auch  die  deshalb  an  den  Kaiser  erlassene
Urkunde  des  Lehnsactes  der  Margarethe  hier  wörtlich  mit,  da  in
ihr  zugleich  das  dabei  stattgefundene  Ceremoniel  näher  bezeichnet
ist.  Im  Beisein  des  Kurfürsten  Ernst  und  seines  Bruders,  des  Her-Statuta

  localia  II.  S.  296),  und  endlich  am  1.  Jul.  1485  die  Gebrüder
Mönche  auf  Martinskirche  mit  Beytersitz  bei  Liebenwerde  (Dat.  Altenburg
am  Freitage  nach  Petri  Paul)  belehnen  (vgl.  Schöttgen  Nachlese  9.  Bd.  S.  87.)

2)  Nach  der  Mutschirung  vom  4.  Jan.  1436  stand  der  Bischof  von
Meißen  unter  Kurf.  Friedrichs  Schutze.

*)  Die  Kirchenprälaten,  insoweit  sie  gleichfalls  Reichsfürsten  waren  und
weltliche  Jura  ausübten,  als  Ertheilung  der  Krummstablehen,  Jagdrecht
(nicht  Wildbahn),  Münzrecht,  Jurisdiction,  Vogtei,  Amtslehn  (leudum  oflicie,
das  Recht  Erbbeamten  zu  belehnen),  Patronatlehen,  Zehentlehen,  Pfandlehen
(leudum  pignoratitium),  Geldlehen  und  Wohnlehen,  erhielten  diese  Regalien
vom  Kaiser  und  waren  ebenfalls  mit  ihren  Ministerialen  und  Lehnsleuten
dem  Kaiser  bei  Reichskriegen  zur  Reichshilfe  und  persönlicher  Lehnsfolge  als
Vasallen  verpflichtet.

2)  Uebrigens  gestattet  ja  das  deutsche  Lehnrecht  den  Vasallen,  welche
weit  entfernt  von  der  Hofburg  des  Kaisers  oder  dessen  zeitweiligem  Hoflager
wohnten  und  wegen  der  damals  nicht  durch-Eisenbahnen  bequem  gemachten
Reise  oder  wegen  dienstlicher  Verhältnisse  nicht  vor  dem  Kaiser  erscheinen
konnten,  daß  sie  sich  durch  bestimmte  Bevollmächtigte  (Procuratores)  belehnen
lassen  konnten.  (Vgl.  Buderi  Programma  de  Commissarlis  Imperatorum  in
causis  feudalibus).  "

6)  Wer  einen  ähnlichen  Fall  noch  kennt,  wird  um  Mittheilung  ersucht.

7)  In  den  geistlichen  Reichslanden,  also  auch  in  den  Bisthümern  Sachsens
  gehörten  zwar  die  Kirchengüter  dem  Stifte,  der  Prälat  ward  blos  als
Verwalter  derselben  angesehen,  weshalb,  wenn  etwa  die  Kirchengüter  zu.
Lehen  gegeben  werden  sollten,  das  Obereigenthum  derselben  bei  dem  Stißte
und  der  Prälat  nur  der  ausübende  Fürherr  war.  Mit  den  eigentlichen
Regalien  oder  dem  sogenannten  Landeshoheitsrechte  aber  hatte  es  eine  ganz
andere  Bewandtniß:  diese  waren  nach  dem  deutschen  Staatsrechte  nicht  Pertinenz
  des  Stiftes,  sondern  hafteten  vielmehr  blos  an  der  Person  des  Prälaten,
  nicht  das  Stift,  sondern  der  Prälat  waren  damit  belehnt,
  und  nur  nach  dem  Tode  des  Prälaten  hatte  das  Capitel  während  der
Sedisvacans  die  einstweilige  Verwaltung  der  Regalien  oder  Hoheitsrechte.
Das  Capitel  als  Corporation  des  Stifts  hatte  sie  daher  keineswegs  für  das
Stift,  sondern  einzig  im  Namen  des  Kaisers  und  Reichs  zu  verwalten.
        <pb n="404" />
        —"

zogen  Albrecht  und  der  sämmtlichen  „trefflichen“  Räthe  derselben  „in
merglicher  czal“  geschah  am  11.  October  1464  der  Lehnsact  zu
Altenburg  im  Schlosse.3).  Der  Bischof  Dietrich  erschien  vor  der
Kurfürstin  Margarethe,  und  hat  sie,  wie  sie  in  der  Urkunde  qusdrücklich
  sagt:  „angeruffin  irsucht,  vunde  darczu  gar  demutichlichen
gebeten,  das  ich  an  stat  vnnde  von  wegin  uwr  Keyserlichin  maiestät,
  om  solche  seine  Regalia  ond  werntlichkeit  zeureichen,  vund
zeuuerliehen  onde  om  vuch  der  zcubekennen,  gnediglichin  geruchtet“
  2c.  —  Das  Gelöbniß  der  Lehnspflicht  geschah  in  die  Hand
der  Kurfürstin  und  der  Lehnseid  auf  das  Evangelienbuch.
  —  Bemerkenswerth  sind  die  urkundlich  angedeuteten  Eidesworke:
  „mit  namen,  das  er  ewr  gnadin  vunde  dem  heiligin  Reiche
getraw  bests  werben,  schadenn  warnen,  vunde  nit  anders  thuen
wolle,  was  ein  geistlicher  Furste,  von  solchir  Regalien  vunde  werntlichkeit
  wegin,  ewern  gnadin,  als  einen  Romischen  Kayser,  vunde
dem  hiligen  Riche  schuldig  vunde  pflichtig  ist,  noch  seinen  bestin
wissen  vunde  vermogin,  ond  er  hat  das  alzo  leyplichen  czu  got
vunde  vff  das  heilige  Ewangelium  geswornn“  pp.6
Die  Urkunde  lautet  wörtlich,  wie  folgt:

Dem  allirdurchluchtigstin  Fursten  vnnd  herrn,  herru  Frideriche
Romischenn  Keysser  zen  allirezeit  merer  des  Reichs  vund  Herczogen  zeu
Osterrich,  meinen  allirgnedigstin  Herrn  vnde  liebin  Brudir.  Entpieten
ich  Margaretha  geborne  vs  osterrich  Herczoginne  zu  Sachßen,  lantgrafinne
  In  Doringen  vude  Marggrafinne  zen  Missin,  meine  vudertenige
willige  Dienste  mit  stetir  schwestirlicher  liebe  zeuuoran  Vunde  ich  bitte
uwr.  Maiestät  demuticlichin  zu  wissin,  Nachdeme  vunde  uwr  maiestät
meynunge,  wille,  gefallin  und  empfelnisse,  besundern  durch  meine  vliessigin
bete  willin,  gewest  ist,  daß  ich  dem  Ernwirdiegenn  in  got  Vatir  Herrn
Dieteriche,))  der  do  nuwelichen  zen  einen  Bischoffe  zen  Miessin  eynmütichlichin
  irwelt,  durch  Vunsern  heyligin  Vatir  Babist  Pium  16)
elarer  gedechtniß  dorczu  bestetiget  vnnde  nu  Conseeriret  ist;  So  er  das.
von.  mir  gesinnen  wurde  seine  Regalia  vunde  werntlichkeit,  die  er  von
ewr.  Keyserlichen  Maiestät  wirden  zu  entphaen  schulldig  ist,,  1)  reiechen.

8)  War  Leibgedinge  der  Kurfürstin,  wo  sie  noch  22  Jahre  ihren  Gesmahl
  überlebte.

2)  Dietrich  III.  oder  Theodorich  von  Schönberg.  Er  war  ein  streng
sittlicher  Mann,  der  besonders  die  Kirchen  und  Klöster  reformirte.  Seine
darauf  bezügliche  Verordnung  findet  man  in  Richters  Chemnitzer  Chronik
S.  68  (vom  Jahre  1464)  abgedruckt.  .  Besonders  bemerkenswerth  ist  die  vonihm
  veranlaßte  Arretirung  des  päpstlichen  Nuntius  Marius  von  Degreno“
wegen  dessen  ärgerlichen  Betragens  im  Bergkloster  vor  Chemnitz.  .

10)  Papst  Pins  II.  (1458—  64),  Aeneas  Sylvius  Piccolomini;  er  starb
am  15.  August  1464,  also  vor  dem  Lehnsacte,  daher  auch  Kurf.  Margarethe
von  ihm  „clarer  gedechtniß“  sagt.  1

11)  Unsers  Wissens  ist  über  den  doppelten  Charakter  der  Würde  des  deut-Sachsen-Chronik

  f,  Verg.  ui  Geg.  J.  5,  26
        <pb n="405" />
        402

leyhen  vnde  des  anstat  ewr.  gnaden  von  om  gewönliche  pflichte,  globde
vnnde  eyde  dorzen  gehorig  Innemen,  entphaen,  vnde  das  also  ewr

schen  Kaisers,  nach  welcher  der  Kaiser  sowohl  erster  Herzog  als  auch  erster
Prälat  des  Reichs  war,  noch  nirgends  etwas  Genügendes  gesagt.  Wir  er—
lauben  uns  bei  dieser  Gelegenheit  darauf  aufmerksam  zu  machen,  da  dieser
Umstand  Vieles  in  der  deutschen  Reichsnerwaltung  erklärlicher  machen  dürfte.
Wir  verweisen  vor  allen  Dingen  auf  den  Krönungsornat  des  Kaisers,  der
aus  den  verschiedenen  in  getreuen  Original-Abgüssen  uns  vorliegenden
Kaisersiegeln  weit  anschaulicher  ist,  als  aus  den  mannichfaltigen  meist  ungenauen
  und  dabei  noch  unvollständigen  Abbildungen,  die  davon  existiren.
Wir  beginnen  zuvörderst  die  Krönung  seines  Haupts  näher  zu  betrachten.
Von  Heinrich  ll.  (der  zuerst  auf  dem  Throne  sitzend  in  Sigeln  erscheint),
namentlich  aber  von  Rudolph,  dem  Schwaben,  an,  ist  er  mit  dem  kleeblättrigen
  Herzogenkronenreif,  der  eine  niedrige,  damals  gewöhnliche  Inful
oder  Bischofsmütze  umschließt  und  über  die  ein  Bügel  mit  gipfelndem  Reichsapfel
  von  vorn  nach  hinten  reicht,  bedeckt,  und  zu  beiden  Seiten  des  Kopfs
hängen  die  Infulbänder  herab.  Nur  die  Mehrzahl  der  Gegenkönige  erscheint
im  einfachen  Kronenreife  ohne  Bügel  und  Juful;  doch  tragen  alle  eine  über
der  Hüfte  gegürtete  Alba,  aber  noch  ohne  die  Stola  und  das  bischöfliche
Pluvial  oder  den  weiten  Regenmantel.  Mit  Ludwig  dem  Baier  und
Karl  IV.,  den  eigentlichen  Begründern  des  Kurfürstenkollegiums,  das  aus
drei  geistlichen  und  vier  weltlichen  Fürsten  bestand,  obschon  bei  Friedrichs  II.
Wahl  auch  solche  erscheinen,  finden  wir  eine  vollkommene  Ausbildung  des  kaiserlichen
  Ornats,  die  ein  zum  Theil  geistliches,  zum  Theil  weltliches  ist.  Beide
Reichsoberhäupter  tragen  zuerst  die  vollkommen  ausgebildete  Kaiserkrone  auf
ihren  Sigeln  und  goldenen  Bullen,  die  aus  der  Inful  mit  den  herabhängenden
  Bändern  und  dem  Kronenreife  nebst  Bügel  besteht,  so  wie  die  Alba  und
Dalmatica,  das  Cingulum,  die  Stola  und  das  auf  der  Brust  geschlossene
Pluviale,  sowie  den  Bischofsring  und  außerdem  Zepter  und  Reichsapfel.  —
Die  achtschilderige  Krone  mit  dem  Bügel,  auf  dem  die  Inschrift  „Chuonradus
dei  gralia  Romanorum  Imperator“  steht  und  dessen  vier  Hauptschilder  die  Figuren
  der  vier  Evangelisten  und  die  vier  übrigen  Edelsteingruppen  enthalten,
  kommt  nur  auf  einem  Thronsigel  Friedrichs  II.,  auf  einem  Secret  Carls  V.,
und  auf  dem  Thronsigel  Josephs  1I.,  der  blos  das  Pluviale  über  einer  Rüstung
  trägt,  vor.  Am  besten  ist  auf  den  Sigeln  und  Bullen  Ludwigs  des
Baiern,  Carls  IV.,  Sigismunds  (der  auch  auf  seinem  Hofgerichtssigel
mit  der  erzbischöflichen  Planeta  über  der  Dalmatica  bekleidet  erscheint),  Alberts
  II.,  Friedrichs  III.  (IV.),  dessen  eines  großes  Thronsigel  besonders
deutlich  genug  das  kaiserliche  Ornat  erkennen  läßt  und  dessen  Krone  die
erzbischössiche  Inful  mit  den  zwei  Kreuzen  auf  der  Spitze  der  Mütze  umfaßt,
sowie  Ferdinands.  I.  und  Maximilians  II.,  Matthias,  Leopolds  I.
und  Josephs  l.,  das  vollständige  Kaiserornat  in  wahrhaft  künstllerischer
Ausführung  zu  ersehen.  Karl  VI.  hat  die  Infulkrone,  ist  sonst  aber  gerüstet
und  mit  Hermelinmantel  umgeben,  und  Franz  I.  hat  wohl  die  bischöfliche
Kleidung,  aber  den  Kopf  bedeckt  die  große  damals  gewöhnliche  Haarwolke,
während  die  Infulkrone  auf  dem  Thronbaldachin  gipfelt.  Auf  den  großen
Wappenreversen  der  kaiserlichen  Münzsigel  ist  aber  seit  Karl  V.  stets  die  Infulkrone
  in  verschiedenen  gewissermaßen  modemäßigen  Abänderungen  bis  auf
Franz  II.  herab,  schwebend  zu  sehen,  und  sie  ist  sogar  noch  in  das  Wappen
des  Kaisers  von  Oestreich  mitübergegangen.  —  Nur  Rudolph  von  Habsburg,
  Albert  l.,  Wenzel,  Ruprecht  von  der  Pfalz,  sowie  früher
auch  Conrad  IV.,  Heinrich  Raspe,  Wilhelm  von  Holland,  Richard,
  Adolph  von  Nassau  und  Heinrich  VIt.  haben  die  Infulkrone
nicht,  woraus  man  allenfalls  rücksichtlich  Roms  Schlüsse  ziehen  könnte,  da
namentlich  Alsons  von  Castilien  den  vollständigen  Ornat  schon  hat  und
        <pb n="406" />
        403

maiestät  urkundin  sollt,  das  also  uff  heute  für  mich  der  gnante  herr
Dietrich,  Bischoff  zu  Missin  kommen  ist,  vunde  had  mich  In  beywessin
der  Hochgebornen  Fursten  Herrn  Ernsts  des  heyligin  Romischin  Reichs
Erczmarschalks,  Kurfürstin  vunde  Albrechts,  Herczogenn  zu  Sachßin,
meinen  liebenn  Süne,  vnd  irer  trefflichen  Rete  in  merglicher  czal,  angeruffin
  irsucht,  vunde  darczu  gar  demutichlichen  gebeten,  das  ich  an
stat  vunde  von  wegin  uwr  Keyserlichen  maiestät,  om  solche  seine  Regalia
  vunde  Werntlichkeit  zeureichen,  vnnde  zcuuorliehen,  vnde  om  ouch
der  zeubekennen,  gnediclichin  geruchtet,  des  habe  ich  zeu  Herczin  genommen
  ewr.  gnadin  emphelhnisse  vunde  seine  demutigs  irsuchen  vnnde
bete  angesehin,  vunde  habe  solich  die  regalia  vunde  wernlichkeit  In
allir  masse  als  er  die  als  ein  Bischoff  zen  Missin  von  ewr.  Majestät,
vunde  dem  heyligin  Romischin  Riche  habin  sal,  gereichet  vunde  vorlihin,
  So  hat  er  darczu  ewr.  großmechtigkeit  vnnde  deme  heiligin
Romischin  Rieche  In  meine  Hand,  pflicht,  gelobde  vunde  uff  das  heilige
Ewangelium  ende  gethan,  mit  namen,  das  er  ewr.  gnadin  vnnde  dem
heiligin  Riche  getraw  vunde  gewer  sein,  ewr  vud  des  hiligin  Richs
bests  werben,  schadenn  warnen,  vunde  nit  anders  thuen  wolle,  was
ein  geistlicher  Furste,  von  solchir  Regalien  vunde  werntlichkeit  wegin,
ewern  gnadin,  als  einen  Romischen  Keyßer,  vunde  dem  hiligin  Riche
schuldig  vunde  pflichtig  ist,  noch  seinen  bestin  wissenn  vunde  vermogin,
vunde  er  hat  das  alzo  leyplichen  czu  got  vunde  uff  das  heilige  Ewangelium
  geswornn,  das  vorkundige  ich  also  ewr.  Maiestät,  uff  das  sich
die  dornoch  wisse  zen  richten,  die  ouch  der  almechtige  got  In  gesuntheit
  vunde  wolmögen  Leibes  vunde  sele,  lanngeczeit  barmhercziglich
geruhe  zen  fristen;  Des  zeu  orkunde  habe  ich  meine  Insigell  an  dissin
briff  heisin  hengin,  der  gegebin  ist  zen  Aldinburg  nach  Christi  geburt,

Heinrich  VI.  die  Infulkrone  führt.  Dies  Alles  möge  das  Interesse  der
Staatsrechtsgelehrten  für  die  Sache  mehr  rege  machen  und  sie  veranlassen,
auf  die  Sigel  ihr  Augenmerk  dabei  mit  richtend,  die  auf  Kaiserwahlen  bezüglichen
  Urkunden  zu  Rathe  zu  ziehen  und  streng  staatsrechtlich  deshalb
vorzunehmen.  Uebrigens  darf  dabei  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß  selbst  die
vom  Erzbischofe  von  Mainz  gesprochenen  Worte  der  Fragformel  des  Kaisereides:
  „Vis  sanctissimo  in  Christo  patri  et  domino,  Romand  pontifici  et
sanuctae  Romanae  ecclesiae  subjectionem  debitam  ei-lüdem  reverenter  exhibere“
andeuten,  daß  der  Kaiser  dieses  Versprechen  nur  als  ein  Diener  der  Kirche
leisten  konnte,  wozu  noch  kommt,  daß  er  den  ganzen  Eid  auf  das  Evangelienbuch
  mit  den  Worten  bekräftigen  mußte:  „Omnia  praemissa,  in  quantum
divino  fultus  luero  adjutorio,  fideliter  adimplebo.  Sic  me  deus  adjuvet  et  sancta.
Dei  Evangelia.““  Außerdem  ist  die  Frageformel  an  die  Fürsten  und  das  Volk:
Valtis  tali  principi  et  rectori  (ecclesiae  germanicae  2)  vos  subjicere,  ipsiusidue
  regnum  firmare,  fide  stabilire  atque  jussionibus  illius  obtemperare,  juxta
Apostolum:  omnis  anima  potestalibus  sublimioribus  subdita  sit,  sive  reg
tanqguam  praeercellenti“  gleichfalls  dabei  zu  berücksichtigen,  und  daß  es  endli

ausdrücklich  in  den  Wahlactsformularen  heißt,  daß  Kurbrandenburg  na

der  vor  dem  Altare  geschehenen  Salbung  dem  Kaiser  im  Conclave  „die
Pontificalia  anzulegen  habe“  2c.  —  Auch  wird  das  Buch,  woraus
der  Kaiser  den  lateinischen  und  deutschen  Eid  nach  der  Krönung  abzulegen
hatte,  das  „Pontificalbuch“  genannt  2c.  «

26
        <pb n="407" />
        404

Tawsint  virhundert  vnnde  dornoch  Im  vier  vnnde  Sechezigsten  Jar  am
Donnerstag  noch  dyonisilf  des  heiligin  Bischoffs  vnnde  Marters.  12)

Einige  Beiträge  zur  Geschichte  der  Kurfürstlichen
musikalischen  Capelle  oder  Cantorei  unter  den  Kurfürsten
  August,  Christian  I.  u.  II.  u.  Johann  Georg  J.

(Nach  freundlich  überlassenen  urkundlichen  Mittheilungen  des  Herrn  Kammermusikus
  Moritz  Fürstenau.):

Der  Moment  der  eigentlichen  Stiftung  der  kurf.  Cautorei
zu  Dresden  war  zu  kurz  vor  dem  zu  frühen  Tode  des  Stifters,
des  in  Sachsens  Annalen  unstreitig  sehr  groß  verzeichneten  Kurf.
Moritz,  der  als  Held  auch  für  die  Aufmerksamkeit  gegen  Frau
Musica  viel  zu  wenig  Zeit  übrig  hatte.  —  Doch  der  gute  Grund
war  durch  ihn  gelegt,  obschon  die  Zeit  zwischen  dem  Tage  Mauritii,
  dem  22.  Sept.  1548,  und  dem  11.  Jul.  1553,  an  welchem
Tage  der  Kurf.  Moritz  nach  der  Schlacht  bei  Sievershausen,  in
Folge  eines  räthselhaften  Schusses,  seine  Heldenlaufbahn  beschloß,
viel  zu  kurz  war,  als  daß  unter  den  furchtbarsten  Stürmen  des
Kriegs  und  bei  den  anderen  Zeitwirren  diese  junge  Pflanze  ganz
ungestört  hätte  kräftig  emporwachsen  können.  Allein  sie  kam  nach
des  Pflanzers  vorschnellem  Tode  in  die  Hände  eines  in  jeder  Beziehung
  geschickten  Gärtners,  in  die  Pflege  des  Kurf.  August,  der
auch  bald  das  leider  schon  um  sie  herum  wuchernde  Unkrant  erkannte
und  mit  geübter  Hand  auszurotten  begann.  —  Frau  Musica
wurde  jetzt  eine  sehr  beliebte  und  gern  gesehene  Dame  am  Dresdner
  Hofe  und  auch  ohne  Prädicat,  Diplom  und  Ahnentafel  hoffähig,
  die  ihrer  selbstwillen  der  Kurfürst  August  wie  die  Kurfürstin
Anna  gleich  hoch  ehrten  und  wahrhaft  lieb  hatten,  und  während
der  Kurfürst  nach  dem  Beispiele  Luthers  der  festen  Ueberzeugung
lebte,  daß  Frau  Musica  „Gott  dem  Allmächtigen  zu  Echr
und  Lob  durch  Erhaltung  christlicher  Andacht“  höchst
nothwendig  sei,  übte  die  Kurfürstin  dieselbe  in  ihren  Mußestunden),
  indem  sie  auf  ihrem  Spinet  (das  noch  in  dem  historischen

12)  Diese  Urkunde  ist  aus  dem  Manuseripte  K.  121.  der  Königl.  Bibliothek
  zu  Dresden.

1)  Ei,  da  hören  wir  schon  Manchen  fragen:  „Hat  denn  eine  Fürstin
nicht  immer  Mußestunden,  vom  Morgen,  wenn  sie  vom  Lager  aufsteht  bis
Abends,  wenn  sie  schlafen  geht“?  —  Nun  das  mag  wohl  mit  mancher  Fürstin
  der  Fall  gewesen  und  noch  sein,  aber  bei  der  Kurfürstin  Anna  war  es
ganz  anders,  diese  war  ebenso  geschäftig  und  thätig  wie  unsere  jetzige  Königin
  Maria,  die  sich  auch  in  der  Sorge  für  Nothleidende  und  Unglückliche,
wie  im  Wohlthun  keine  Ruhe  gönnt  und  soweit  es  sich  für  unsere  Hofetiguette
  schickt,  auch  großen  Wirthschaftssinn  besitzt.  Ueberhaupt  wäre,  zwischen
beiden  Fürstinnen  eine  Charakterparallele  zu  ziehen,  ein  keineswegs  uninteressanter
  Stoff,  den  der  Biograph  der  Kurfürstin  Anna,  der  Hofrath  Dr.
Engelhardt  wohl  berücksichtigen  könnte.  Ja,  wenn  wir  an  eine  Seelen-
        <pb n="408" />
        405

Museum  zu  Dresden  im  ersten  Zimmer  aufbewahrt  wird)  fleißig  zu
musiciren  pflegte.

Augusts  Zeiten  waren  aber  auch  für  die  Musik  gleichsam  ein
Wendepunkt,  nachdem  besonders  auf  dem  Trienter  Concil  die  Kirchenmusik
  zur  Sprache  gekommen  war.  Die  über  zwei  Jahrhunderte
  hindurch  glänzende  Epoche  der  Niederländer  nahte  ihrem
Ende  und  die  Periode  der  durch  diese  erst  herangebildeten  Schule
der  Italiener  (oder  die  römische  Schule)  trat  in  Geltung;
denn  während  der  in  Goudimels  Schule  gebildete  Palestrinar:)
seit  1567  durch  die  Missa  Papac  Marcelli  der  eigentliche  Grundstein
  zum  großen  musikalischen  Conservatorium  Italiens  wurde,
aus  dem  von  nun  an  alle  geschickten  Bildner  in  der  Tonkunst  ausgingen,
  war  der  baierische  Capellmeister  Orlando  di  Lasso)

wanderung  glaubten,  so  würden  wir  in  Berücksichtigung  der  allerdings
höchst  verschiedenen  Zeitverhältnisse,  sowie  der  abweichendsten  Einrichtungen
des  Staatslebens  und  Hofwesens,  gern  den  Geist  der  Mutter  Anna  in  unserer
  Königin  Maria  wiederfinden:  Ohne  dem  Herrn  Hofrath  Dr.  Engelhardt
  hier  vorgreifen  zu  wollen,  können  wir  doch  nicht  umhin,  wenigstens
zu  bemerken,  daß  eines  Theils  die  Thätigkeit  der  Kurf.  Anna  sich  in  die  Sorge
für  das  Wohl  der  Kirche,  Schule,  sowie  des  Gewerbes  und  Industriewesens,
  und  ihre  Muße  sich  in  die  großartigen  chemischen  und  pharmaceutischen
  Arbeiten,  andern  Theils  in  die  Viehzucht,  Zeidlerei,  Baum=  und  Blumengärtnerei,
  Weinbau  und  allgemeine  Agricultur  theilte,  und  daß  sie  endlich  nebenbei
noch  um  Anstellung  der  Beamten,  Geistlichen,  Schulmeister  und  Schulmeisterinnen,
  Bestellung  von  Hebammen  sich  kümmerte  und  namentlich  auch  des  Petitionswesens
  des  Hofs  sich  stets  thätigst  annahm,  und,  soweit  es  thunlich,  auch
noch  in  äußere  und  innere  Staatsgeschäfte  sich  zu  mischen  wagte,  was  letztes
aber  bei  unserer  Königin  nicht  der  Fall  ist.

2)  Geboren  1524  zu  Palestrina,  dem  alten  Präneste,  eigentlich  Pierluigi
  oder  Giovanni  Pietro  Aloisio  da  Palestrina,  oder  il  Prenestino,  von
seinen  gleichzeitigen  Kunstgenossen  meist  Princeps  Musicae  genannt.  Er  war
bis  1540  Chorknabe  in  Rom,  ward  1551  Magister  puerorum  (nach  dem  alten
Sprachgebrauche  „der  Capellknaben-Zuchtmeister")  und  endlich  Kapellmeister
am  Vatican,  und  am  Charfreitage  des  Jahres  1560  wurde  seine  Improperia
das  erste  Mal  aufgeführt.  Er  löste  die  bereits  1562  auf,  dem  Concilium  zu
Trient  zur  Sprache  und  in  Frage  gekommene  Aufgabe  einer  mufikalischen
Messe  im  einfachen  aber  edlen  Style  durch  seine  1567  zuerst  aufgeführte
Missa  Papac  Marcelli  II.,  wodurch  er  der  Figural-Musik  eine  bleibende  Stelle
in  der  Kirche  verschaffte,  nachdem  sie  schon  durch  den  Ausspruch  der  Väter
des  Concils  aus  ihr  verwiesen  werden  sollte.  Nach  Animurccia's  Tode  im
Jahre  1571  wurde  er  wieder  erster  Kapellmeister,  nachdem  er  1555  entlassen
worden  war,  und  nun  eröffnete  unter  seinem  Einflusse  sein  Freund  Giovanni
Maria  Nanini  jene  berühmte  Schule,  aus  der  die  größten  Tonsetzer  späterer
Zeit  hervorgingen.  Er  starb  am  2.  Febr.  1594  (ogl.  Kandler  [F.  S.]  Fürst
der  Töne  von  Baini.)  »

3)  War  1520  zu  Mons  geb.,  wo  sein  Vater,  der  der  Falschmünzerei  überführt
  war,  die  entehrende  Strafe  erleiden  mußte,  mit  einer  Garnitur  falscher
Münzen  um  den  Hals  gehenkt,  drei  Male  um  den  Galgen  herumzugehen.
Aus  Schamgefühl  verließ  er  mit  Ferdinand  Gonzaga,  der  zur  Partei  des
Königs  von  Sieilien  gehörte,  das  Land,  und  begab  sich  nach  Italien,  veränderte
  auch  seinen  bisherigen  Namen,  Roland  de  Laättre  in  Orlandus  de
Lassus.  Im  Jahre  1541  erhielt  er  zu  Rom  die  Kapellmeisterstelle  im  Lateran,
  der  er  jedoch  nur  6  Monate  vorstand,  da  die  Sehnsucht  nach  seinen
        <pb n="409" />
        406

der  Schlußstein  #um  großen  Tongewölbe  des  niederländischen  Harmonieenbaues,
  der  gleichsam  die  tiefgründliche  Matrice  gewesen
war,  in  der  sich,  die  erhabenen  Ton-Gebilde  der  römischen  Schule
in  edler  contrapunktischer  Convexität  wie  Reliefs  ausformten.  —
Die  ersten  Jahre  der  Regierung  des  Kurf.  August  nahmen  allerdings
  anderweit  seine  Aufmerksamkeit  und  landesväterliche,  wie
überhaupt  reichsfürstliche  Thätigkeit  in  Anspruch.  Auch  waren  die
Finanzen,  die  unter  Moritz  zu  sehr  zu  kriegerischen  Zwecken  hatten
dienen  müssen,  nicht  gleich  dazu  geeignet,  der  Musik  ihre  Berücksichtigung
  zu  schenken;  doch  brachte  es  der  haushälterische,  mehr
den  Künsten  des  Friedens  huldigende  August  baldigst  dahin,  daß
er  auch  für  die  Jünger  der  Tonkunst  ein  Mehres  thun  konnte,
zumal  er  immer  mehr  Ausländer  herbeiziehen  mußte,  um  mit  andern
  Fürstenhöfen  in  dieser  Beziehung  gleichen  Schritt  halten  zu
können,  wozu  er  sich  durch  seine  hohe  Stellung  zum  Reiche  gewissermaßen
  genöthigt  sah.  —  Wenige  Jahre  nach  seinem  Regierungsantritte
  beurkundete  er  aber  sein  Interesse,  was  er  an  der
Musik  nahm,  durch  die  am  1.  Januar  1555  erschienene  Cantoreiordnung,
  die  nach  seinem  eigenen  Ausspruche  besonders  dazu  dienen
  sollte,  darauf  hinzuwirken,  daß  die  Cantorei  und  Hofeapelle
nicht  allein  fortbestehen  solle  „zu  Gottes  Ehre,“  sondern  sie

todtkranken  Aeltern  ihn  ins  Vaterland  trieb.  Er  traf  sie  jedoch  nicht  mehr
am  Leben  an,  und  folgte  endlich  im  Jahre  1557  dem  Rufe  des  Herzogs
Albrecht  V.  von  Baiern,  ging  nach  München  mit  einer  Gesellschaft  niederländischer
  Tonkünstler,  die  er  im  herzogl.  Auftrage  für  die  Münchner  Kapelle
  angeworben  hatte.  Er  wetteiferte  nun  wahrhaft  mit  Palestrina,  weshalb
  man  ihn  gleichfalls  den  „Fürst  der  Tonkunst“  oder  auch  den  „Phönix
seiner  Zeit“  nannte.  Im  Jahre  1570  erhielt  er  vom  Kaiser  Maximilian  UH.
den  Reichsadel  und  Gregor  XIII.  machte  ihn  1574  zum  Ritter  des  goldnen
Sporns,  sowie  vorher  schon  Karl  IX.  zum  Maltheserritter  bei  seinem  Aufenthalte
  in  Paris  im  Jahre  1571.  Die  sieben  Buß-Psalmen,  von  denen  manfabelt,
  daß  sie  als  Sühnopfer  für  die  Bartholomäusnacht  compenirt  sein
sollten,  veranlaßten  jedoch  den  krankhaften  König,  Lassus  als  Kapellmeister
nach  Paris  zu  berufen,  und  sein  Herzog  redete  ihm  sogar,  wegen  Annahme
dieses  Rufes,  zu.  Doch  als  er  sich  Ende  Mat  1574  auf  die  Reise  begeben
hatte,  und  er  schon  unterwegs  von  dem  am  30.  Mai  erfolgten  Tode  des
Königs  hörte,  kehrte  er  nach  München  zurück,  wo  er  im  Jahre  1594  sein
für  die  Musik  so  thätiges  Leben  beschloß.  Er  erwarb  sich  überdies  noch  ein
roßes  Verdienst  um  Vereinfachung  und  Consolidirung  der  Taktarten  und
Larreichen.  deren  man  vorher  in  die  achtzig  zu  merken  hatte;  was  doch  höchst
beschwerlich  war,  und  zu  Irrungen  Veranlassung  gab.  Zuvörderst  vertheilte
er  sie  in  zwei  Hauptclassen,  nach  gradem  und  ungradem  Takt,  während  er  die
Tempobezeichnungen  Allegro,  Adagio,  Andante,  Presto  2c.  auch  einführte.  Doch
mit  ihm  ging  der  Stern  der  Niederländer  auch  unter;  die  Mufik,  die  diese
um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  nach  Italien  verpflanzt,  hatte  daselbst  tiefe
und  feste  Wurzeln  geschlagen,  war  zum  Baume  erstarkt,  säuselte  wohlklingend
  mit.  ihren  Zweigen  über  alle  Länder  Curopa's,  und  so  wie  etwa  von
1450  an  bis  1560  die  Niederländer  ihre  musikalisch  gebildete  Jugend  in  alle
en  aussendeten,  so  errang  jetzt  Italien  die  Oberherrschaft  in  der  musikalien

  Welt.
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        407

sollte  auch  dieselbe  auf  einen  höhern  Standpunkt  setzen,  oder  wie
es  darin  heißt:  „mit  gnaden  mehr  zu  ziehen,  zu  verbessern
  und  zu  erhöhen.“  —  Diese  Cantoreiordnung  ma

in  der  That  auch  sehr  nothwendig  gewesen  sein,  ja,  die  kurf.  Cantorei
oder  die  Capelle  muß  sehr  im  Argen  gelegen  haben,  da  wir  doch
unbedingt  dem  Bilde,  was  der  Kurf.  davon  selbst  giebt,  trauen
können.  Der  Kurf.  beklagt  sich  im  Eingange  der  Cantoreiordnung.
sehr  über  den  Zustand  der  Cantorei  mit  den  Worten:

„Wir  haben  mit  Ungernn  erfahren,  daß  sich  nicht  allein  allerlei
Uneinigkeit  gesammelt,  Spaltung  ond  Rottirung  unter  den  alten  ond
neuen  Gesellen  in  der  Cantorei  zugetragen,  sondern  auch  etliche  unterstanden,
  einander  mündlich  vnd  schriftlich  an  ihre  Ehre  anzugreifen  vnd
zu  schmähen,  auch  bisweilen  Gewalt  zu  brauchen,  vnd  die  Hand  an
einander  zu  legen,  daraus  denn  großen  Unordnung,  Mißstand  vnd  Confüsion
  erfolget,  vnd  endlich  dahin  gerathen  ist,  wo  wir  die  Cantorei
nicht  wiederum  in  eine  stramme  vnd  gewisse  Ordnung  verfassen  ond
etliche  Vuwillige  vnd  Vngehorsame  strafen  ließen,  wäre  zu  besorgen
gewesen,  dieselbe  würde  gar  in  eine  Vnordnung  vnd  wüste  Zerrüttung
gekommen  sein,  daß  wir  dero  beyde  in  der  Capelle  vnd  fur  vnsere  Person
  mehr  Schimpf  vnd  Schande,  denn  Ehre  vnd  Ruhm  gehabt  haben
würden.  Derohalben  seyn  wir  beursachet,  und  bewogen  worden,  vusere
  Cantorei  nach  folgender  Ordnung  begriffen  vnd  stellen  zu  lassen,
die  wir  auch  in  allen  ihren  Puncten  ond  Artikeln  bei  Vermeidung
der  neuverleibten  Straf  vnd  vunserer  schweren  Vugnade  von  allen  Cantoristen
  vnd  andern  vnserer  Capelle  Verwanden  wollen  stramm  vnd
vnverbruchlich  gehalten  haben  2c.  2c.“

Die  Ursache  dieser  Verderbniß  der  Cantorei  mochte  wohl  unstreitig
  in  dem  allmäligen  Stumpfwerden  des  alten,  sonst  so  braven-Capellmeisters
  Johannes  Walther  liegen,  der  auch  im  Gefühle.
seines  Alters  und  Unvermögens  zur  genauesten  Erfüllung  der  ihm
obliegenden  Dienstpflichten  bereits  im  Jahre  1554  um  seine  Entlassung
  nachgesucht  hatte  und  solche  lant  Rescript  vom  8.  August
dess.  J.  mit  der  Zusicherung  einer  jährlichen  Pension  von  60  fl.
(für  die  damalige  Zeit  allerdings  eine  hohe  Summe)  vom  Kurf.
erhielt.  An  Walthers  Stelle  trat  der  bisherige  Domcapellmeister
zu.  Mailand  und  anerkannte  Componist  Matthias  le  Maistre.
Auch  vermehrte  August  die  Cantorei  und  Capelle  nach  der  Anstellung
  dieses  Capellmeisters  noch  um  14  Personen,  und  bei  allen
Anstellungen  behielt  sich  der  Kurfürst  laut  Instructionen  das  Recht
vor:  „solche  Anzahl  nach  onserm  Willen  vnd  Gefallen  ond  nach
Gutdünken  des  Capellmeisters  vnd  anderer  Verständigen,  zu  ändern,
  zu  mehren  vnd  zu.  mindern,  auch  etliche  bey  den  ihre  Vngeschicklichkeit
  und  Vufleiß  verspürt,  abzuschaffen  vnd  andere  taugliche
  Cantores  an  ihre  Statt  annehmen  zu  lassen.“

Diese  erste  kurfürstliche  Cantorei  zu  Dresden  war  auch  im
        <pb n="411" />
        408

—  —.

eigentlichen  Sinne  des  Worts  eine  Cantorei  #)  oder  wie  sie  sogar
oft  im  Volke  und  selbst  in  gleichzeitigen  Schriften  genannt  ist,  eine
„Singerei“,  denn  als  eigentliche  Instrumentisten  werden  in
einem  Hofbuche  von  1555  nur  7  namentlich  aufgeführt  und  die
„welschen  Instrumentistens)  in  der  Musica“  genannt.
So  wird  ihrer  auch  in  der  damaligen  Instruction  für  die  Organisten
  gedacht  5):

„nd  derohalben  sollen  sie  sich  alle  drei  mit  den  welschen  Instrumentisten
  und  vnsern  Vocalisten  alle  Stück  fleißig  einüben.“

und  auch  bei  der  Bestimmung  der  Strafen  für  die  wahrscheinlich
oft  vorkommenden  Dienstversäumnisse  sind  ebenfalls  die  Instrumentisten
  ihrer  wiederholten  Dienstvergehen  und  Vernachlässigungen
  wegen  besonders  erwähnt:

„Vnd  weil  bey  den  Instrumentisten  ein  sonderlicher  Vufleiß  ond
Nachlässigkeit  in  Versäumung  der  Dienste  in  der  Capelle  gespürt  worden,
  sollen  sie  hinfüro  an  Festen  vnd  in  der  Wochen  gleichergestalt  kein
Officium  versäumen.  So  oft  dieses  denn  von  ihnen  geschiecht  sollen
sie  auf  Anzeigen  des  Capellmeisters  entweder  von  der  ganzen  Cantorei
oder  von  Vns  gestraft  werden.  ½)

Die  Anstellung  von  noch  mehren  Instrumentisten  erforderte.
die  immer  größere  Ausbildung  der  Instrumentalmusik,  die  jetzt
nicht  mehr  bloßes  Accompagnement  war,  sondern  schon  eine  gewisse
Selbständigkeit  im  Concertiren  erlangt  hatte,  wobei  allerdings
nicht  mehr  die  wenigen  Instrumentisten  8)  ausreichten.  Daher  kam

4)  Die  eigentliche  Cantorei  außer  den  Instrumentisten  bestand  nach  dem
Hofbuche  von  1555  aus  25  gersenen  mit  einem  jährlichen  Gehalte  von
1663  fl.  16  gr.  An  der  Spitze  stand  Matth.  le  Maistre  als  Capellmeister
mit  einem  Gehalte  von  240  fl.,  und  der  Knaben-Präceptor  war  Mag.
Zacharias  Lengefelder,  der  13  Capellknaben  unter  sich  hatte,  aber  nur  45  fl.
Jahrgehalt  bezog.  Als  Vocalisten  sind  4  Bassisten,  wovon  zwei  120  fl.,
einer  101  fl.  und  einer  nur  35  fl.  jährlich  bezog,  und  von  den  8  Altisten
erhielten  zwei  120  fl.,  einer  35  fl.  und  die  übrigen  nur  29  fl.  Gehalt;  unter
ihnen  war  auch  ein  Niederländer,  Ant.  van  Dorp;  von  den  Tenoristen  erhielt
  dagegen  Valentin  Aster  120  fl.,  Jacob  Haupt  35  fl.,  die  übrigen  aber
nur  29  fl.  Gage.  Die  3  Organisten  waren  endlich  Philipp  Gall  mit  97  fl.,
Jacob  Kelle  mit  81  fl.,  und  Martin  Westenthal  mit  40  fl.  Jahrgeld.  Ihnen
war  noch  der  Organistenknecht,  Stephan  Schreier,  mit  30  fl.  16  gr.  Gehalt
beigegeben.  Außerdem  erhielten  die  Organisten  noch  11  fl.  7  gr.  Jeder,  also
34  fl.  zusammen,  Neujahrsgeld.  —  Die  einzelnen  Namen  dieses  Personals
findet  man  bei  Fürstenau  Gesch.  d.  musik.  Capelle  S.  25.—

5)  Diese  waren  im  Jahre  1555  Antonio  Scandelli  und  Zerbonio  Besutius
  (wahrscheinlich  Besozzi)  mit  228  fl.,  Matthias  Besutius,  Benedict  und
Gabriel  Tola  mit  180  fl.,  Quirin  Tola  mit  190  fl.,  Zacharias,  der  neue  Zinkenbläser,
  mit  114  fl.  Außerdem  erhielt  Jeder  18  fl.  6  gr.  Neujahrsgeld
(120  fl.  zusammen).  —  «

6)  Vgl.  Fürstenau  Gesch.  der  musikalischen  Kapelle  S.  23.  f.  —

7)  Es  waren  besonders  Geldstrafen,  denen  alle  Mitglieder  gleich  unter-,
worfen  waren,  und  die  Strafgelder  flossen  in  die  Cantoreicasse.

8)  Es  war  bereits  die  Violine  im  Anfange  des  16.  Jahrh.  im.  Ge-
        <pb n="412" />
        409

es  auch,  daß  schon  zu  Anfange  der  Regierung  des  Kurfürsten
Christian  I.  die  Zahl  der  Instrumentisten  der  kurf.  sächsischen
Kapelle  sich  um  das  Doppelte  vermehrt  hatte.  Doch  waren  die
Instrumentisten  noch  immer  Ausländer,  während  die  Cantores  noch
meist  Einheimische  waren.  Besonders  waren  es  Italiener  oder
„Welsche“,  wie  sie  gewöhnlich  hießen.  .

Eine  der  ersten  dieser  Vermehrung  der  Instrumentisten  geschah
durch  die  Anstellung  des  Jacob  Losy,  eines  ebenfalls  welschen
Instrumentisten,  dessen  Bestallung  im  December  1565  erfolgte,
und  wir  theilen  dem  Leser  den  von  Losy  ausgestellten  Revers  vom
8.  December  dess.  J.  als  Beleg  dafür  mit,  zu  was  scch  ein  solcher
  ausländischer  Instrumentist  eigentlich  zu  verpflichten  hatte,
woraus  zugleich  der  Dienst  eines  damaligen  Kammermusikers  genau
ersehen  werden  kann.  9)

ICH.  Jacob  Losius  welscher  Musicer  Bekenne  vnde  thue  kunth
gegen  Menniglich  mit  diesem  meinen  ofenen  briefe.  Nach  deme  der  Durchlauchtigste
  Hochgeborne  Fürst  vndt  Her  Her  Augustus  Herzogk  zw
Sachssen  des  heiligen  Nömischen  Reichs  Ertzmarschalch  vnd  Churfürst  2c.
Mein  gnedigster  Herr  mir  auf  mein  vutertheniges  ansuchen  ond  bitten
meine  von  s.  Churf.  gud,  habende  besoldung  vndt  vuterhaltung  die
Zeit  meines  lebens  Aus  gnaden  vorschrieben  Das  Ich  mich  den  kegen
s.  Churf.  gnd.  vuderthenigst  thue  bedanken.  Das  ich  mich  dargegen
mit  wolbedachtem  muthe  kegen  s.  Churf.  gnd.  verpflicht  habe,  thue

brauch,  und  auch  die  Pfeife  ward  in  verschiedenen  Dimensionen  gebraucht,
von  denen  die  sogenannten  Pommer  oder  Bombards,  Baß-,  Tenor-,  oder
Alt=  und  Discant-Pommer,  die  gebräuchlichsten  waren.  Die  größte  war  die
Bombardone,  die  einen  Umfang  von  kl.  (  bis  contra  l  hatte  und  gewöhnlich
  5  Ellen  lang  war.  Der  Alt-Pommer  hieß  gewöhnlich  Bombardo  piccolo.
Dieses  Instrument  hatte  eigentlich  seinen-Namen  vom  ital.  Bombare,  d.  i.
brummen  oder  summen,  daher  auch  noch  in  der  Orgel  das  Register  Bombard.
Außerdem  diente  schon  die  Querflöte,  sowie  auch  die  Schallmei,  das
Trumscheit  oder  die  Trompetengeige  ein  im  Dreiecke  aus  drei  Bretern
zusammengesetztes  Saiteninstrument,  das  mit  dem  Bogen  gestrichen  ward,
und  den  Ton  einer  gedämpften  Trompete  hatte,  die  Cither  und  Laute,
damals  für  das  Orchester,  nachdem  schon  früher  die  Posaune  oder  Bossune
und  die  Trommete  oder  Trompete  in  Anwendung  war.  Ja,  es  gab  zu
jener  Zeit  schon  bedeutende  Virtuosen  auf  diesen,  obschon  noch  sehr  mangelhaften
  Instrumenteu,  die  gleichfalls  für  sie  lohnende  Kunstreisen  unternahmen.

9)  Schon  vom  Beginn  der  Cantorei  stand  dieselbe  laut  einer  seit  1554
in  der  Hofstube  angeschlagenen  Hofordnung  unter  dem  Hofmarschall.  Doch
hatte  ihr  Kurf.  August,  der  die  Nothwendigkeit  eingesehen  haben  mochte,  daß
sie  einer  eigenen  Behörde  bedürfe,  einen  Vorstand  gegeben,  worüber  er  sich
also  ausspricht:  „damit  die  Cantorei  auch  einen  Caratorem,  der  ihre  furfallende,
  Nothdurft  anbringen  vnd  auörichten  kann,  auch  ob  dieser  Ordnung
halte  ond  dieselbe  exequiren  helfe,  haben  möge,  wollen  wir  ihnen  denhochgelarten
  vnsern  Leibarzt  vnd  lieben  getrewen  Johann  Neefen,  der  Arznei  Doctor
zu  ihren  Curatorem  hiermit  verordnet  haben.“  —  So  war  der  Capellmeister
dem  Curator  verantwortlich  und  unter  diesem  standen  die  Cantores  und  Instrumentisten.
        <pb n="413" />
        40

solches  auch  hiemit  vudt  in  krafft  dieß  brieffs.  Das  ich  kegen  solchen
  s.  Churf.  gnd.  gnedigste  ertzeigung  s.  Churf.  gud.  Derselben  Erben
  vndt  Nachkommen  die  Zeit  meines  Lebens  Dienstgewertig  sein  Mich
vor  einen  Instrumentisten  teglich  In  der  kirchen,  zw  Hoffe  vndt  vor
seiner  Churf.  gn.  taffel  vndt  wan  man  mir  solches  festen  ansagen  wirdt
gebrauchen,  mit  fleis  aufwarten  vndt  mich  zu  keinerley  weiß  noch  wege
wie  solches  von  mir  möchte  erdacht  werden,  von  s.  Churf.  gnd.  Derselben
  Erben  vndt  Nachkommen  wesentlichem  Hoflager  wenden,  Auch
sonst  alles  Das  thun  wil  vndt  soll  so  mir  zw  thun  gebürt  ondt  woll
ansteht,  Mir  auch  an  meinen  Itzigen  vorordenten  besoldunge  ondt  vn—-derhaltung
  begnugen  lassen  vndt  Sr.  Churf.  Gud.  oder  Deroselben
Erben  vmb  fernere  Zulage  oder  anderes  nit  belangen  2c.

Allertreulichs  ond  sonder  geferde  Des  zw  vrkundt  habe  ich  mit
eigner  Handen  vnderschrieben  ondt  mein  gewonlich  Petzschafft  hierauff.
gedruckt.  Geben  zw  Dresden  denn  viij  decembris,  Anno  1565,

(L.  S.)  Jacobus  losius

main  anl  srifl.

Der  1554  bestallte  Capellmeister  Matthias-  le  Maistre  war
in  Folge  eines  kurf.  Rescripts  vom  24.  Jan.  1566  „obwohl  er
seinem  Amte  aus  Leibesschwachheit  nicht  genügsam  vorstehen  können“,
  mit  einem  Gnadengehalte  von  jährlich  135  fl.  7  gr.  bedacht
  worden.  Doch  da  schon  nach  zwei  Jahren  er  immer  dienstunfähiger
  geworden,  ward  laut  Rescript  vom  12.  Febr.  1568
Antonio  Scandellito),  „so  sich“,  wie  es  im  Reser.  heißt,
„von  Churfurst  Augustj  Regierung  an  vor  einen  Instrumentisten
uond  Musicum  gebrauchen  lassen“,  als  Capellmeister  installirt.  Der
am  10.  Febr.  1575  als  Musicus  und  Säuger  in  kurf.  Cantorei
recipirte  Georg  Förster  war  kurz  vor  dem  am  18.  Jan.  1580
erfolgten  Tode  A.  Scandelli's  zum  Vicecapellmeister  ernannt.  worden.
  Doch  da  er  noch  keinen  zu  großen  musikalischen  Ruf  haben
mochte,  rückte  er  nicht  sofort  als  wirklicher  erster  Vorstand  ein;
denn  schon  am  25.  Octobr.  1580  erhielt  Giovanni  Battista
Pinelli)  („de  Cerarcis“)  als  Capellmeister  die  Bestallung.

10)  Ein  geborner  Italiener,  der  aber  nicht  wie  Gathy  im  musikalischen
Conversationslexikon  will,  1560  Mufikdirector  des  Kurf.  Moritz  und  August
wurde.  Er  war  zu  seiner  Zeit  ein  sehr  beliebter  Componist,  besonders  für
Lieder,  namentlich  ist  sein  Hauptlied"  „Lobet  den  Herrn,  denn  er  ist  freundlich.“
  Als  welscher  Instrumentist  war  er  für  den  Zinken  angestellt  und  sogar
darauf  als  Virtuvos  bekannt,  da  laut  eines  Briefes  des  Erzbischofs  Sigismund
  von  Magdeburg,  vom  4.  Jun.  1566,  dieser  den  Sohn  seines  Trompeters,
  Hans  Baumeisters,  an  den  Kurf.  empfiehlt,  damit  derselbe  bei  seinem
Aufenthalte  in  Dresden  Unterricht  bei  Scandelli  auf  dem  Zinken  nehmen  könne.

11)  Er  war  1545  zu  Genua  geboren,  hatte  schon  in  Italien  sich  den
Ruf  eines  guten  Componisten  erworben  und  ward  zuerst  nach  Prag  an  des
Kaisers  Rudolph  II.  Hof  berufen.  Bei  dieser  Kapellmeisterbestallung  zeigte
sich  recht  deutlich,  da  diese  Stellung  am  Dresdner  Hofe  schon  von  einiger
Bedeutung  sein  mußte,  da  so  viele  Bewerber  sich  dabei  einfanden.  Auch
scheute  Kurfürst  August  keine  Opfer,  um  seine  musikalische  Kapelle  mit  einem
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        411
Doch  dieser  Pinelli  benahm  sich  keineswegs  seiner  hohen  Stellung
würdig,  wiewohl  er  als  Musiker  einen  hohen  Ruf  behauptete  und
sogar  vom  Kaiser  Rudolph  ll.  selbst  an  den  Kurf.  empfohlen
worden  war.  In  Folge  seiner  unwürdigen  Aufführung  ward  er
daher  auch  wieder  seines  Dienstes  im  Jahre  1586  entlassen  und
erst  im  folgenden  Jahre  endlich  Georg  Förster  12)  erster  Capellmeister.
  Wir  theilen  seine  vom  Kurfürsten  Christian  I.  unterfertigte
  Bestallung  wörtlich  mit,  weil  sie  uns  zugleich  einen  Blick.
auf  die  Function  eines  kurf.  Capellmeisters  jener  Zeit  werfen  läßt.
Die  Urkunde  lautet  wörtlich  wie  folgt:

Von  Gottes  gnaden  Wier  Christian
Hertzog  zue  Sachssen  des  heiligen  Romischen  Reichs  Ertzmarschalch  vnd
Churfürst  Landtgraff  in  Doringen  Burggraff  zu  Magdeburg  und
Meissen.  Bekennen  vnd  thun  kunth.  Nachdeme  eine  Zeit  langk  vuser
lieber  getreuer  Georg  Forster  von  unserm  geliebtten  Herrn  Vatter,
Loblicher  seliger  gedechttnus,  vor  einen  Capelmeister  Ist  gebraucht
worden,  Das  wir  Ime  demnach  anderweit  bis  uff  ferner  vnsere  Verordnung
  darzu  besteldt  haben.  Nehmen  Ime  auch  hiermit  darzu  auf
vnd  an  vnd  befehlen  Ime  solche  vnsere  Cantorei  Inne  Krafft  dies  unsers
  brieffs,  das  er  sich  aller  Dinge  nach  hievoriger  aufgerichteten  Cantorei
  ordnung  richten,  ob  derselben  bis  an  vuß  festigklich  halten,  ond
durch  die  Cantores  oder  Instrumentisten  derselben  Zuwider  nichts  nachteiliges
  fürnehmen  lassen  soll,  Auch  guetten  getreuen  Vleis  anwenden,
damit  Vuser  Hof  Cantorei  in  wurd  und  guetten  Wesen  erhalte  Die
Dißcantisten  Im  Singen  ond  Colleriren  mit  Vleiß  vuderweisen,  vnd

tüchtigen  Vorstande  zu  versehen.  Daher  hatte  er  vor  Allen  die  Gewinnung
des  schon  früher  erwähnten  Orlando  di  Lasso  in  München  im  Auge,  der  jedoch
  den  ihm  vom  Kurf.  gewordenen  Ruf  durch  einen  Brief  vom  13.  Felr.
1580  ausschlug  und  seinen  Landsmann,  den  Niederländer  Jacob  Reynart  in
Vorschlag  brachte.  Nächstdem  hatte  August  auf  den  berühmten  Niederländer
Josquin  des  Prez  sein  Augenmerk,  von  dem  auch  Luther  sagt:  „Josquin
ist  ein  Meister  der  Noten,  diese  haben  thun  müssen,  was  er  gewollt;  Andere
müssen  thun,  wie  die  Noten  wollen.“  Wegen  dieses  Componisten  sendete
August  sogar  den  Bassisten  Bartholomäus  von  Feldt  zu  Pferde  nach  München
(ogl.  Fürstenau  a.  a.  O.  S.  29),  der  über  ihn  berichtete:  daß  er  in  Josquin
  einen  Mann  gefunden  habe,  „der  nicht  allein  guter  Componist,  Altist
und  Organist,  sondern  auch  in  der  lateinischen,  welschen,  und  französischen
Musik  perfect  sei.“  —  Der  Vicekapellmeister  Förster  wollte  jedoch  lieber  einen.
Deutschen  haben  und  hatte  deshalb  den  Cantor  in  Sulza  vorgeschlagen,  doch
die  Italiener,  deren  Anzahl  in  der  Kapelle  überwiegend  war,  widersetzten  sich
der  Wahl  eines  Deutschen.  Ueberhaupt  begann  mit  dieser  Kapellmeisterwahl
der  beinahe  an  250  Jahre  sich  hinschleppende  Streit  zwischen  den  Italienern
und  Deutschen  in  der  kurf.  Cantorei,  da  namentlich  die  Letzteren  die  Bevorzugung
  der  Ersteren  fortwährend  erfahren  mußten,  so  daß  sich  sogar  der
Kurf.  veranlaßt  sah,  in  dem  Contracte  des  Pinelli  besonders  das  Versprechen
einschalten  zu  lassen:  „keinen  Unterschied  zwischen  den  Welschen  und  Deutschen
zu  machen.“

12)  Georg  Förster  war  zu  Annaberg  geboren,  kam  1564  nach  Zwickau,
und  dann  1575  nach  Dresden.
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        412

abrichten,  guette  vnd  nützliche  messe  vnd  Mutet  2c.  gesenge  nach  art
vnd  Kunst  der  Musica  seinem  besten  verstand  vnd  vermögen  nach  gebrauchen,
  vnd  in  vbung  erhaltten,  damit  wir  solcher  vnseren  Cantorei
vnd  Musica  kegen  Frembden  ond  sonsten  eine  Zier  vnd  ehr  haben  mugen.
  vnd  sonsten  alles  anders  thun,  was  einem  getreuem  Diner  Kegen
seinen  Hern  eigent  ond  gebuhret,

Dakegen  wollen  wir  Ime  Jerlich  wie  bisher  vff  fernere  vnsere
Verordnung,  Vierhundertt  gulden,  aus  vnser  Rendt  Cammer  vor  Kost
Kleidung  und  alles  anders  nichts  ausgeschloßen,  reichen  ond  folgem
lassen,  Zur  Vhrkundt  haben  wir  vns  mitt  Aignen  Handt  vonderschrieben,
  vnd  vnser  Secreth  hierrauff  drucken  lassen,  Geben  zu  Dreßden
den  zehenden  Monatstagk  Martij  der  weniger  Zahl  Im  Sieben  vnd
Achzigsten  Jare,

Christianus  Churfürst,  (L.  S.)

Man  kann  behaupten,  daß  unter  August's  Regierung  die  kurf.
Cantorei  eine  ihrer  Blüthenperioden  gehabt,  wenigstens  geht  dies
aus  mehren  Schreiben  anderer  Fürsten  an  August  hervor“).
Auch  hatte  August  schon  weit  mehr  auf  sie  verwendet  ¼),  als  vorher
  unter  seinem,  mehr  im  Kriege  beschäftigten  Bruder  Moritz
wirklich  hatte  geschehen  können.  Denn  August  hatte  Mittel  dazu
und  sein  guter  Haushalt  ließ  ihm  Manches  für  die  Künste  des
Friedens  zu  verausgaben  leichter  zu,  während  Moritz  alles  für
Söldner  und  Waffen  nöthig  gehabt  hatte  und  selbst  viel  zu  wenig
  im  Lande  war,  um  Muße  für  die  friedliebende  Frau  Musica
zu  gewinnen.  Auch  hatte  sich  unter  August  der  Dienst  der  Cantorei
  und  der  dazu  gehörigen  Instrumentisten  mehrfach  erweitert;
denn  während  sie  früher  meist  nur  Kirchendienst  gehabt  hatten,  ist
jetzt  in  Acten  auch  von  „Auffwartung  bei  der  Tafel“  die
Rede.  Ebenso  hatten  die  Instrumentisten  unter  August  mehr  Ver-13)

  Besonders  finden  wir  in  Schreiben  an  den  Kurfürsten,  daß  sowohl
junge  als  alte  Musiker  deshalb  an  ihn  empfohlen  wurden,  daß  sie  sich  noch
in  Heiner  Cantorei  mehr  ausbilden  sollten.  Außerdem  wurden  aber  auch  sehr
oft  von  ihm  Musiker  und  Cantores  erbeten,  um  bei  Festlichkeiten  an  auswärtigen
Höfen  Ehren-Dienst  zu  thun  und  das  Fest  so  gleichsam  verherrlichen  zu  helfen.  So
bittet  Herzog  Joh.  Albrecht  von  Mecklenburg  (dat.  Güstrow  den  31.  Dee.
1555)  den  August,  erstlich  selbst  nach  Wismar  zu  seinem  festlichen  Beilager
zu  kommen,  das  zur  Fastnacht  begangen  werden  sollte,  zweitens  aber  auch,
da  er  mit  guten  Zinken=  und  Trummetenbläsern  versehen  sei,  solche  dazu  mitzubringen.
  Am  1.  Juli  1555  ersucht  dagegen  Herzog  Johann  Friedrich  der
Mittlere  den  Kurfürsten,  daß  er  sich  den  ihm  zugeschickten  Organisten  Johann-Oygnar
  empfohlen  sein  lassen  möchte,  „damit  er  in  der  Musica  in  desto  besser
Uebung  und  Erfahrung  käme.“  —  Vgl.  Fürstenau  a.  a.  O.  S.  30.
1,4).  Die  Ausgaben  für  die  kurf.  Cankorei  waren  seit  den  Jahren  1553
bis  1570  bedeutend  gestiegen.  Denn  während  vor  jener  Zeit  etwa  7  bis  800
fl.  für  dieselbe  jährlich  verausgabt  wurden,  belief  sich  jetzt  das  Budget,  was
ledoch  nicht  überstiegen  ward,  auf  2164  fl.  16  gr.  3  pf.,  als  2058  fl.  18  gr.
71  pf.  für  die  Cantores  und  1706  fl.  18.  gr.  74  pf.  für  die  Instrumentisten.
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        413

anlassung  zum  Wetteifer,  da  selbst  öfters  fremde  Musiker!)
sich  am  kurfürstlichen  Hofe  zu  Dresden,  Torgau  2c.  hören  ließen.
Außerdem  hatte  aber  auch  die  Capelle  namentlich  mehr  Probendienst,
  der  täglich  wenigstens  eine  Stunde  währte  und  wenn  es
der  Capellmeister  wünschte,  so  mußten  die  gesammten  Mitglieder
oder  Einzelue  sich  noch  öfter  einfinden,  wie  es  in  einer  Instru-3ction
  heißt:

„Das  nicht  allein  darzu,  daß  man  die  gesänge  zuvor  probiere,
welches  die  besten,  item  ob  sie  auch  recht  componirt  vnd  abgeschrieben
seyn,  daß  man  zu  die  Kapell  oder  die  Taffel  kein  Confussion  mache,
sondern  ist  auch  gut,  daß  die  Niederländer  sich  gewöhnen,  den  Text  zu
singen  vnd  ihre  stimmen  zu  verbessern  vnd  die  alten  Cantores  ein
fein  lieblich  noch  mit  coloriren  an  sich  nehmen  vnd  ihre  Stimmen  zu
mäßigen“  16).

Außerdem  hatte  der  Capellmeister  dafür  zu  sorgen,  daß  zum
Dienste  bei  der  Tafel  und  anderen  Gastgeboten  „immer  die  besten
Knaben  wie  Gesellen  auserwählt.“  So  findet  man  in  dieser
Beziehung  ausdrücklich  verfügt:  "

„So  wir  auch  dem  Käpellmeister  werden  ansagen  lassen,  mit  etlichen
  Sängern  oder  Der  ganzen  Cantorei  für  vnserer  Taffel  oder  Wenn
wir  sonst  Gastereien  haben,  aufzuwarten,  soll  er  ohne  Affect  17)  die
besten  bestimmten  Knaben  ond  gesellen,  stündlich  zu  Gesängen  duum
striu  potum  darzu  berauchen,  vnd  nicht  allein  die  Niederländer,  die
bisweilen  mit  ihren  Coloraturen  sogar  wol  nicht  erlustiren,  noch  den
Zuhörern  Genuß  thun  hervorziehen,  damit  solches  nicht  Uneinigkeit
vnter  den  Gesellen  verursache,  sich  auch  jeder  befleißige  den  anderen
für  zu  ziehen.“  «

Ueberdies  geht  aus  dem  Satze  der  Cantoreiordnung:

„Wollen  alsdann  die,  welche  Instrumentisten,  in  ihren  Instru-15)

  So  erwähnt  ein  Schreiben  des  herzoglich  brandenburgischen  „Clarin-Trummeters
  Nusser“  aus  Königsberg  vom  2.  April  1561  an  den  Kurf.
August,  ausdrücklich,  daß  er  kurz  vorher  in  Annaburg  gewesen  war,  sich
vor  dem  Kurfürsten  habe  hören  lassen,  und  dafür  von  diesem  mit  20  rthlr.
beschenkt  worden  sei.  Ebenso  wird  auch  anderswo  gedacht,  daß  der  „blinde
Musicus  Stimmler“,  der  damals  so  berühmte  Caspar  Krumbhorn,  der  Virtuos
  auf  Violine,  Flöte  und  Clavler  war,  vor  dem  Kurfürsten  August  gespielt
  habe,  und  dah  dieser,  als  er  so  sehr  von  seinem  Spiele  begeistert  war
und,  das  Mißgeschick  der  Erblindung  berücksichtigend,  ihm  angeboten
hatte,  an  seinem  Hofe  zu  bleiben,  was  jedoch  der  Virtuos,  wahrscheinlich
wohl  aus  Künstlerstolz  ausschlug.  .

16)  Alles  treffliche  Andeutungen  für  den  damaligen  Standpunkt  der
Musik,  besonders  die  allmählige  freiere  Ausbildung  des  Gesangs,  der  immer
noch  Vieles  von  dem  alten  Klostergesange  haben  mochte,  obschon  die  Italiener
bereits  eine  mildere  Singweise  übten  und  nur  die  altgeschulten  Niederländer,
wie  wir  auch  hieraus  ersehen,  noch  ihre  alten  Härten  nicht  ganz  ablegten  und
wahrscheinlich  mehr  correcte  Notendrescher  als  gefühlvolle  Vocalisten  waren.

17)  Ein  sehr  treffender  Ausdruck,  der  Alles  bezeichnet,  was  sich  für  einen
  guten  und  gerechten  Capellmeister  schickt.  Seit  der  Ausdruck  im  Statut
in  Wegfall  gekommen  ist,  haben  sich  auch  desto  mehr  Affecten  eingeschlichen.
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        414

ment  singen  oder  vns  zu  Ehren,  nachher  noch  etwelche  Stuck  für  sich
spielen,  das  soll  ibnen  der  Capellmeister  nicht  wehren“

noch  hervor,  daß  besonders  die  Instrumentisten  namentlich  bei  der
Tafel,  dem  Kurfürsten  sich  dann  und  wann  besonders  dienstlich
gezeigt,  und  Soli  vorgetragen  haben,  durch  die  sie  ihre  Kunst
und  Virtuosität  desto  besser  an  den  Tag  legen  konnten.  —

Beim  Beginn  der  Regierung  des  Kurf.  Christian  l.  hatte
die  musikalische  Capelle  und  Cantorei  zu  Dresden  keine  wesentlichen
  Veränderungen  erlitten.  Es  hatten  unter  Kurfürst  Moritz
und  August  5  Capellmeister  nacheinander  derselben  vorgestanden:
von  1548—1555  Johann  Walther,  von  1555—1568  Matthias
  le  Maistre,  von  1568—1580  Antonio  Scandelli,
von  1581—1586  Giovanni  Battista  Pinelli  de  Gerardis;
  der  erste  Dirigent  derselben  unter  Christian  I.  war
Georg  Förster  seit  1587,  der  aber  bereits  am  15.  Oct.  dess.  J.
plötzlich  starb,  und  an  seine  Stelle  kam  der  bisherige  niederländische
  Tenorist  Roger  Michel.  In  dem  Capell-Verzeichnisse  von
1590  erscheint  der  Capellmeister  Rogier  Michaelts)  mit  400
fl.  Jahrgehalt  aufgeführt.  Unter  ihm  standen  als  Vocalisten:  5
Bassisten,  5  Tenoristen  und  4  Altisten.  Unter  Andreas  Petermann,
  welcher  der  „Cantorei-Knaben  Präceptor“  war,  mit  einem
Gehalte  von  94  fl.  9  Gr.  4  Pf.,  standen  dagegen  8  Singknaben
oder  Discantisten,  welche  375  fl.  15  Gr.  7  Pf.  jährlich  kosteten.
Für  die  Vocalisten  war  der  Gesammt-Etat:  2622  fl.  15  Gr.  11
Pf.;  der  höchste  Gehalt  eines  Vocalisten  war  übrigens  164  fl.
12  Gr.  Die  mehrsten  hatten  160  fl.  Gehalt.  Außerdem  waren
19  Instrumentisten  damals  activ,  von  denen  der  erste  Jacobus
Losius  (welcher,  wie  wir  sahen,  1565  angestellt  wurde),  der  zugleich
  Instrumenteninspector  war,  und  5  andere  228  fl.  12  Gr.
erhielten,  während  die  übrigen  sehr  verschieden  mit  190,  150,  146,
120,  100,  94,  46  fl.  besoldet  waren.  Der  Etat  für  diese  Instrumentisten
  war  3071  fl.  14  Gr.  5  Pf.  Die  meisten  derselben
waren  überdies  Staliener  (Welsche)  oder  auch  Franzosen  und  Niederländer.
  Der  Aufwand  für  die  Gehalte  der  Cantorei  oder  Capelle
  hatte  sich  also  schon  bedeutend  erhöht,  und  die  Nebeneinkünfte
  derselben  waren  dabei  dieselben  geblieben,  während
sie  auch  eben  noch  wie  früher  vom  Hofe  Kleidung  „Hofgewand“
  und  Beköstigung  sowie  Tischtrunk  und  Schlaftrunk  19)  eri

  Geboren  zu  Bergen,  war  schon  vorher  als  tüchtiger  Contrapuncttst
bekannt.  ,  ·

19)  Alle  Emolumente  blieben  unter  August  unverkürzt,  doch  den  Schlaftrunk
  schaffte  er  ab,  da  er  selbst  weniger  gern  trank  als  Moritz.  Wie  gern
Moritz  trank,  geht  aus  einem  Schreiben  des  Landgrafen  Philipp,  seines
Schwiegervaters,  an  ihn  hervor,  worin  es  unter  andern  heißt:  „Darumb  ist
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        415

hielten  20),  sich  also  genau  genommen,  besser  standen,  als  viele  der
jetzigen  Kammermusiker,  da  der  Werth  des  Geldes  ein  weit.  anderer
  war  als  jetzt  und  überdies  die  Bedürfnisse  aller  Art  geringer  und
zugleich  wohlfeiler  waren.  Nach  dem  Instrumente,  was  sie  vorvnser

  freundtlichs  erindern,  das  ewer  liebte  sich  auch  nit  allein  des  zutrinkens,
  sondern  auch  des  Drinkens  nach  Durst  oder  nach  gelust,  souvil  Ir  muglich
  ist  enthalte!““  (An  Kurf.  Moritz  abgelassene  Schreiben  1541—1551  Fol.
6.  Loc.  8107.  Haupt-Staats-Archiv.)  #„

20)  Zur  Parallele  und  zugleich  zur  Erörterung  der  Nebeneinkünfte  der
Capellmitglieder  heben  wir  hier  die  betreffenden  Stellen  aus  Kurfürst  Moritz
Stiftungsurkunde  vom  22.  Sept.  1548  aus:  „Damit  sie  aber  hinwider
wissen  mögen,  was  wir  ihnen  zur  Besoldung  vnd  Vnterhaltung  verordnen,
so  wollen  wir  dem  Capellmeister,  weil  er  die  gantze  Cantorei  moderiren  vnd
regieren,  auch  die  Knaben  bey  ihme  haben  soll,  jerlichen  viertzig  gulden,  vff
jeglich  quartall  zehn  gulden  zur  Besoldung,  und  wöchentlichen  viertzehn  Groschen
  zum  kostgelde,  aus  vnserer  Cammer  reichen  Ihme  auch  ond  dem  pädagogo,
  tegliche  aus  vnserem  Keller  eine  viertheils  kannen  Wein  geben  lassen.“
—  „Dem  pädagogo  Magistro  Johann  Sangerhauß,  weil  er  mit  den  Knaben
sunderliche  labboes  vnd  mühe  haben  wird,  auch  viertzig  Gulden,  vnd  wöchentlicher
  viertzehen  Groschen  zum  kostgelde,  damit  er  bei  dem  Capellmeister
essen  vnd  vff  die  Knaben  desto  besser  achtung  geben  möge.“  „Johann  Jacobd
Haupt,  desgleichen  Joachim  Kelnern  dem  Organisten  wollen  wir  dreyßigk
gulden  geben  lassen,  aber  den  andern  acht  grossen  Personen  sollen  jegklichem
zum  ersten  Jerlichen  vier  vnd  zwantzig  gulden,  jedes  quartall  Sechs  gulden
gereicht  werden.  Da  sie  aber  vleißigk,  vnd  sich,  wie  wir  vus  vorsehen,  im
singen  bessern  werden,  wollen  wir  vns  nach  eines  jeden  seinen  vleyß  und
geschicklichkeit,  mit  einer  ziemlichen  Zulage  zu  jeder  Zeit  zu  erzeigen  wissen.“
—  „Diese  grosse  personen  sollen  neben  dem  Organisten  in  vnserer  Hofstuben,
ober  einen  Tisch  essen  ond  gleich  anderem  Hofgesinde  mit  essen  und  trinken
nottdurftlichen  versehen  vnd  zwar  alle  abende  mit  einer  Wasserkanne  oder
ein  Rahm  voll  Bier  ongefehrlichen  von  neun  Kannen  zum  Schlaftrungk  aus
unserm  Keller,  auch  im  Winter  zur  nottdurft  licht  aus  onserer  Kammer  gegeben
  werden.  Wenn  sie  zu  tisch  aus  ond  eingehen,  vnd  zu  tische  sitzen,
sollen  sie  sich  zum  exempel  den  anderen  züchtigk  ond  eingezogen  halten  vnd
allezeit  einer  umb  den  andern  mit  ernst  das  benecdicite  und  gratias  sprechen.“
—  „Es  soll  auch  Ihnen  allen  neben  den  Knaben  ein  ehrlich  hoffkleid  gegeben
  werden,  alleine  dem  Capellmeister  vnd  Organisten  haben  wir  aus  Ursachen
  zwei  Kleider  geben  zu  lassen  gewilligt  und  geordnet,  doch  soll  alleine
aus  vnserer  Cammer  das  machlohn  gegeben  werden'“  —  „dieweil  aber  den
Knaben  der  Zucht  und  Gesundheit  halber  bequemer,  das  sie  bei  dem  Capellmeister
  und  Ihren  praeceptor  sein  vnd  essen  mögen,  so  wollen  wir,  daß  der
Capellmeister  die  Neun  Knaben  in  seinem  Hausse  speissen,  legen,  vnterhalten,
vnd  auff  sie  neben  dem  praeceplor  allenthalben  gute  achtung  haben  ond  geben
  soll,  damit  sie  in  Gottesfurcht,  Zucht,  tugend,  gutten  siedten  vnd  künsten
erzogen  werden  möchten.“  —  „Ind  damit  er  sie  mit  speisse  ond  trangk  desto
besser  versehen  möge,  wollen  wir  ihm.  wöchentlich  vor  einen  jeden  Knaben
zehen  Groschen  in  die  Kost,  ond  alle  tage  auff  den  abendt,  den  Knaben  vier
kandeln  Bier  aus  vnserm  Keller  zum  schlafftrungk  geben  lassen.“  —  „Was
aber  die  Herberge,  Holtz,  Waschgeld,  Badegeld,  schurgeld,  Hemde,  Bücher,
Tinte,  papier,  bette  vnd  anderes,  was  man  zu  nottdürftiger  vnterhaltung  der
Knaben  bedarf,  antrifft,  soll  der  Capellmeister  auff  rechenschaft  ausgeben  vnd
vleissigk  anschreiben,  bis  so  lange  solches  alles  auch  in  einen  gewissen  anschlagk
  gebracht  möge  werden,  damit  die  Knaben  auch  notthdürftiglichen  versehen
  vnd  versorgt  sein  möchten.“  Das  Cantorei-Haus  war  auf  der  Kundigerletzt
  Breitengasse.  «
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        416

zugsweise  spielten,  sind  eigentlich  nur  aufgeführt:  2  Organisten,
2  Lautenisten,  ein  Harfenist,  der  zugleich  Organistewar,  1  Citharist
  und  1  Zingkbläser,  die  übrigen-  heißen  „Instrumentisten“
schlichtweg.  Eben  so  wurden  schon  damals  auf  kurfürstl.  Kosten  die
Instrumente  angeschafft,  die  in  der  Aufbewahrung.  desjelfigen  Instrumentisten
  waren,  der  zugleich  Instrumenten-Inspector  war  ·  und
dafür  jährlich  nach  30  fl.  Vergütung  oder  Zulage  erhielt.  Der
Gesammtetat  für  alle  Gehalte  war  aber  6094  fl.  9  Gr.  5  Pf.—
Was  übrigens  die  Dienstleistung  eines  damaligen  Instrumentisten
betrifft,  auf  die  jeder  sich  bei  seiner  Anstellung  durch  Revers  zu
verpflichten  hatte,  so  theilen  wir  des  am  12.  März  4590  angestellten
  Lautenmeisters  Johann  Daguel  von  Toul  Bestallung  nach
dem  Original  hier  wörtlich  mit:

Von  Gottes  gnaden  Wier  Christian  Hertzogk
zue  Sachssen  des  heiligen  Römischen  Reichs  Ertzmärschalch  vnd  Chür—
fürst,  Landtgraff  in  Doringen  Marggraff  zue  Meissen  vnd  Burggraff
zue  Magdeburgk,  Thun  kunth  gegen  Menniglich,  Das  wier  vnsern  lieben
  getreuen  Johann  Daguet  von  Toul,  vor  vusern  Luttisten  besteldt
vnd  auffgenommen,  ond  thun  solches  hiermitt  vnd  in  Kraft  dis  brifes,
Das  er  vus  getreu,  holde  vnd  dinstgewerttigk  sein,  Vusere  nutz,  ehr
ond  wolffarth  befurdern,  schimpf,  schaden  vnd  nachteil  aber  warnen,
wenden  ond  vorkommen,  Insonderheitt  aber  schuldigk  sein  soll,  allem
deme,  was  vusere  Cantorei  ordnung  vermag,  darbei  auch  von  vus,
oder  vnserett  wegen  durch  vuseren  Capelmeister  der  auffwartung  halben
  vor  der  Taffel  vnd  sonsten  weiter  geschafft,  verordenet  vnd  befohleu,
  auch  vns  sonst  zue  nutz,  ehr  und  wolfahrt  gereichtt,  mitt  getreuen
Vleis  nach  seinem  höchsten  Vermugen  nachzukommen  ond  zue  befurdern,
  vnd  sich  in  seinem  Dinst  also  zu  bezeigen,  wie  einem  getreuen
Diener  kegen  seinen  Herren  aigen  vnd  gebuhret,  welches  er  Krafft  seines
  geschwornen  Aides  zu  thun  versprochen  vnd  zugesagt,  vns  auch
darüber  einen  Reuerß  zugestelldt  hatt,

Dakegen  wollen  wier  Ime  Jerlich  von  dem  vier  und  zwanszigsten
  Februarij  negst  erschinen  anzuerechnen,  Einhundert  Funffzigk  gulden
  zue  den  Monatsfristen,  aus  vnser  Rent  Cammer  reichen  pnd  volgen
  lassen,  Zue  ohrkundt  haben  wier  vus  mit  aigner  handt  vnderschrieben,
  und  vuser  Secreth  hierauff  drucken  lassen,  Geben  zue  Dreßden
  den  zwölfften  Marti;  der  Weniger  Zahl  Im  Neuntzigsten  Jahr,

Christianus  Churfürst

(T.  S.)

So  wie  überhaupt  zu  Ende  des  16.  Jahrhunderts  die  Zahl
der  Instrumentisten  sich  in  der  Capelle  sehr  vermehrt  hatte,  weil
die  Composition  der  auszuführenden  Musikstücke  bei  der  Tafel
und  bei  Festlichkeiten  immer  stärkere  Instrumentirung  erforderte
und  nämentlich  eine  öftere  Abwechselung  der  Instrümente,  in  der
Conrertirung  gewöhnlich  wurde,  so  waren  auch  die  Ansprüche,  die
        <pb n="420" />
        417

½  r.

man  an  die  Instrumentisten  machte,  jetzt  größer  als  früher.  Es
war  daher  nöthig,  daß  bei  der  immer  noch  (nach  der  Azahl  der
schon  gebräuchlichen  Instrumente)  zu  geringen  Zahl  der  Instrumentisten,
  Einer  mehre  Instrumente  zu  spielen  verstand,  und  die
Mehrzahl  der  Instrumentisten  war  daher  auch  für  mehre  Instrumente
engagirt,  wiewohl  es  noch  immer  mehre  gab,  die  nur  für  ein
Instrument  als  Solisten  installirt  waren.  So  geht  aus  den
actlichen  Nachrichten  der  kurf.  Kapelle  hervor,  daß  Posaunisten,
Hornisten,  Zinken-,  Sordun-,  Dolzian-,  Schallmei-,
Großflöten-,  Rohrflöten=  und  Krummzinkenbläser,
Querpfeifer,  sowie  verschiedene  Geiger,  Trompeter,
Pauker  2c.  angestellt  waren,  und  aus  einem  Verzeichnisse  der
Instrumente  derselben  aus  dieser  Zeit  erfahren  wir  besonders  die
damals  gebräuchlichen  Instrumente.  Wir  theilen  daher  dasselbe
hier  wörtlich  mit:  «

1593..  Von  Instrumenten  So  Jacobus  Loosius  21)  in  Verwahrung
gehabt  seyn  Vorhanden,  Wie  folget  «

2  Neue  kleine  Posaunen  22),  wie  folget  und  1  Quart  Posaune  23)
—  9  Alte  Quart  Posaunen  —  1  Alte  Quart  Posaune

6  Neue  Violen  da  Gamba2  4)  —  6  Alte  Violen  da  Gamba

11  Gerade  Hörner  —  8  Krumme  Hörner

9  Kleine  und  grosse  Schalmeien  25)

1.  Große  Flött

1  Großer  Krummer  Zink  26)

6  Rohrflötten  27)

7  Schalmeien  in  einem  Futter  —

Zwei  Futter  grade  Zinken,  in  einem  4  im  andern  6

Zwei  Neue  Futter  mit  Querpfeiffen  2  8),  Darinnen

4  Pfeiffen  239)

5  Sordun  30)  in  einem  Futter

..  —

21)  Der  schon  früher  erwähnte  Instrumenteninspector.

22)  Hieß  auch  Zugtrom,ppete;  man  hatte  damals  Baß-,  Tenor=  und
Altposaune.

23)  War  die  ältere  Art  der  kleinsten  Posaune.

:4)  Die  alte  Kniegeige,  eine  Art  Violoncello;  doch  war  sie  auf  dem

Griffbrette  mit  Bünden,  wie  die  Guitarre,  versehen  und  hatte  6  in  D.  6.  e.

e.  a.  d.  stehende  Saiten.
25)  Waren  die  eigentlichen  Bombard  oder  Bommer.
28)  Das  ital.  Cornello,  ein  hölzernes,  8-förmiges,  mit  einer  mit  Leder

überzogenen  Stürze  versehenes  Blasinstrument,  im  Umfange  von  a  bis  c,
das  ein  Mundstück  hatte.

27)  Eine  Art  Oboe.

25)  Die  kleinste  Art  der  Flöten,  Flaulo  piccolo.

1  elteste  Art  der  Clarinette.

Ital.  Sordono,  älteste  Art  des  Fagotts,  hatte  6  Löcher  für  die  Finzer

  und  6  für  die  Ballen  beider  Hände.  Sie  waren  von  verschiedener  Gt
m  Gebrauch.  5#  «  -"

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  5.  27
        <pb n="421" />
        418

2  Dabaß.“!)

5  Flötten  mit  3  Löchern

2  Pauken  2c.

Alte  Geigen  —  3  Tenor  —  1  Baß  —  1  Alt  —  1  Discant
Neue  Geigen  —  4  Tenor  —  1  Baß  —  1  Discant

8  Dolzian  32)  neu  vnd  alt.  —

Endlich  ist  noch  zu  bemerken,  daß  es  vorgekommen  sein  mochte,
daß  die  Capellmitglieder  auch  außer  ihrem  Dienste  sich  privatim
hatten  hören  lassen,  da  man  sich  zu  dem  Verbote  veranlaßt  sah,
daß  ihnen  nicht  ferner  mehr  gestattet  sein  sollte,  „die  Lieder  sonst
wo  oder  allein  zu  singen,  damit  sie  nicht  gemein  würden.“
Eben  so  mochten  auch  die  Notisten,  wenn  es  welche  schon  damals
gab,  oder  die  Musiker,  die  selbst  ihre  Noten  schreiben  mußten,
für  Privatleute  die  Musikstücke  der  Capelle  copirt  haben,  da  es
ausdrücklich  verboten  ward,  solches  ferner  zu  thun.

Was  endlich  das  betrifft,  daß  die  Capelle,  wenigstens  die
Instrumentisten,  den  Kurfürsten  auf  seinen  Reisen  im  Lande  und
sogar  auch  in  entferutere  Länder  begleitete,  wie  wir  schon  S.317
sahen,  so  war  dies  auch  noch  zu  Ende  des  16.  Jahrhunderts  gewöhnlich,
  was  wir  aus  einem  Fourierzettel  vom  Jahre  1586  ersehen,
  worauf  unter  den  Personen  vom  Hofstaate  des  Kurfürsten
Christian  I.,  welche  ihn  im  Juli  dess.  J.  auf  die  große  Fürstenversammlung
  nach  Lüneburg  begleiteten,  9  Trompeter  und  13  Instrumentisten,
  für  welche  Pferde  beschafft  werden  mußten,  erwähnt
sind.

Während  nun  unter  Kurf.  Christian  weniger  für  die  wahre
künstlerische  Erhebung  der  Capelle,  Wesentliches  eigentlich  gar
nicht  geschehen  war,  da  der  Kurfürst  selbst  nur  insoweit,  als  die
Musik  theils  zum  eigentlichen  Dienste  der  Kirche  gehörte,  theils
die  Freuden  der  Tafel  erhöhte,  sich  für  sie  als  bloßen  Mittels
zum  Zwecke,  das  ihm  auch  gerade  nur  als  solches  Etwas  galt,  interessirte,
  so  nahm  nach  seinem  am  25.  Sept.  1591  erfolgten  frühen
Tode,  unter  der  Minderjährigkeit  dessen  Sohnes,  Christian  II.,
der  Administrator  Friedrich  Wilhelm  sich  der  Capelle  wieder  in
Etwas  an  und  erneuerte  vor  Allem  am  14.  April  1592  die  vom

—  —

31)  Ein  uns  unbekanntes  Instrument  —  wahrscheinlich  das  Mittelinstrument
  von  Contrabaß  und  Violoncello.  Vielleicht  D.  A.  Baß.  (2)

::)  Auch  Dulceian,  ital.  Dolcino,  ein  sehr  altes  Blasinstrument,  aus
dem  wohl  unser  jetziges  Fagott  entstanden  sein  könnte,  dessen  Namen  nur
noch  in  einem  alten  Orgelregister  von  8  oder  16  Fuß,  einem  Schnarrwerke,  vorhanden
  ist,  das  jetzt  auch  außer  Gebrauch  gekommen  ist.  Darfnicht  mit  Dolkan
oder  Dulkan  oder  Dulzain  verwechselt  werden.  Später  nannte  man  es  entweder
  Choristfagott  oder  Karthol  oder  auch  Doppel-Kartbol.
In  England  heißt  es  auch  Single  Karthol.
        <pb n="422" />
        *19

Kurf.  August  am  1.  Jan.  1555  gegebene  Cantorei  -Ordnung.
Von  ihm  ward  auch  jetzt  zum  Curator  der  Capelle,  se  wie  früher
vom  Kurf.  August  dessen  Hoffactotum,  der  Dr.  Neefe,  „der  würdige
vnd  hochgelahrte  vuser  lieber  andächtiger  ond  getrewer  Herr  Narlinus
  Mirus,  der  heiligen  Schrifft  Doctor,  Hofprediger“  2c.  bestellt,
  nachdem  er  aus  seinem  Exil  nach  Dresden  wieder  zurückgekehrt
  war.3  3)  —.  Die  eryptocalvinistischen  Wirren  hatten  sogar
auf  die  kurfürstliche  Capelle  ihren  Einfluß,  und  es  mochten  sich
unter  den  Mitgliedern  derselben  auch  Leute  gezeigt  haben,  die  dieser
Bewegung  gehuldigt  hatten.  Dies  scheint  daraus  besonders  hervorzugehen,
  daß  der  Administrator  sich  dazu  veranlaßt  fühlte,  am
20.  Nov.  1594  die  1592  „revidirte  und  renovirte  Cantoreiordnung“
  mit  dem  Zusatze  noch  zu  versehen:  „Und  sonderlich  sind
wir  nicht  bedacht,  in  solcher  Cantorei  einen  oder  mehr  zu  dulden
und  zu  leiden,  es  seien  denn  der  oder  dieselben  mit  uns  in  der
Religion  einig  und  richtig  und  sich  bekennend  zu  dem  einen  Wort
Gottes,  wie  dasselbe  in  den  prophetischen  und  apostolischen  Schriften,
  den  dreien  Hauptsymbolis,  schmalkaldischen  Artikeln,  Augsburgischer
  Confession,  so  Anno  30  Kaiser  Carolo  dem  fünften  übergeben,
  verfasset,  darauff  denn  auch  die  Lehr=  und  Streitschriften
Lutheri  sowol  als  die  Formula  concordiae  gegründet,  welcher
aber  damit  nicht  zufrieden,  sondern  sich  zu  einer  andern  Meinung
  bekennen  würde,  derselbe  soll  sich  dieser  Cantorei  enthalten
  oder  entäußern.“

Ja,  man  möchte  fast  behaupten,  daß  sonach  die  Cantoreimitglieder
  den  Religionseid,  den  überhaupt  jeder  Beamtete  seit  dem
Jahre  1592  schwören  mußte,  hätten  nachträglich  leisten  müssen.  —

Nach  dem  am  24.  Ang.  1593  erfolgten  Tode  des  Hofpredigers
  Dr.  Mirus  trat  an  dessen  Stelle  im  Jahre  1594  der
Hofprediger  Dr.  Polycarp  Leyser  als  Curator  der  Capelle.  —

Aber  auch  gegen  den  bisherigen  Etat  der  kurf.  Capelle  hatte
der  Administrator  Friedrich  Wilhelm  einige  Einwendungen,  und
nach  der  Verordnung  (dat.  Regensburg,  25.  Mai  15954),  welche
den  neuen  Hofetat  betrifft,  „da  nach  geschlossener  Rechnung  soviel
befunden,  daß  die  Ausgaben  die  ordentlichen  Einnahmen  überragen“,
  ward  auch  die  Capelle  auf  26  Mitglieder  reducirt  und  der
Etat  auf  3,446  Thlr.  12  Gr.  festgesetzt;  doch  blieb  dieser  Budgetsatz
  wohl  nur  bis  zum  Jahre  1601,  wo  der  Kurf.  Christian  II.
majorenn  wurde;  denn  nach  dem  Hofbuche  von  1606  war  die

J—

22)  Ward  am  19.  Juli  1688  in  Folge  religiöser  Häkeleien  mit  Salmuth
  und  Steinbach  durch  Trabanten  in  seinem  Hause  zu  Dresden  arretirt,
am  29.  Juli  auf  den  Königstein  gesetzt  und  den  16.  September  des  Landes
verwiesen.  Er  wendete  sich  nach.  Jena,  kehrte  aber  nach  Crells  Entfernung
wieder  in  seine  Stellung  zurück  und  war  bereits  11.  Febr.  1592  wieder  in
Dresden,  wo  er  wegen  seßrer  Dienstwohnung  supplicirte.

27“
        <pb n="423" />
        42o

Capelle  bereits  zu  47  Personen  34)  wieder  angewachsen  und  die
Gehalte  beliefen  sich  jetzt  auf  6,242  fl.  9  Gr.  4  Pf.  —  Nach
dem  Verzeichnisse  dieses  Jahres  erhielten  übrigens  die  Vocalisten,
wozu  auch  gewöhnlich  der  Capellmeister,  welcher  300  fl.  „aufs
Leben“  erhielt,  bisjetzt  gerechnet  ward,  2,323  fl.  18  Gr.  4  Pf.
Die  14  Vocalisten  erhielten  jeder  150  fl.,  und  der  Präceptor
Andreas  Petermann  dagegen  jetzt  112  fl.  9  Gr.  4  Pf.  (früher
nur  94  fl.  9  Gr.  4  Pf.)  Außer  den  12  Singknaben.,  die  mit
376  fl.  angesetzt  sind,  wird  noch  ein  besonderer  Discantist,  Matthes
  Winkel  33),  erwähnt,  der  allein  59  fl.  9  Gr.  Gehalt  bezog.
Ueberdies  war  von  den  Vocalisten  in  jener  Zeit  nur  einer,  Gregor
  Hoyer,  „aufs  Leben“  angestellt,  während  es  bei  den  übrigen
wohl  nicht  der  Fall  gewesen  zu  sein  scheint.  —  Von  den  16  Instrumentisten
  war  aber  auch  nur  Einer  „aufs  Leben“  mit  228  fl.
12  Gr.  bedienstet;  außer  den  beiden  Organisten  erhielten  übrigens
noch  5  Instrumentisten  den  Gehalt  von  228  fl.,  während  die
übrigen  nur  150  fl.  jährlich  bezogen.  In  diesem  Verzeichnisse
erscheint  aber  auch  wieder  etwas  Neues,  nämlich  4  „französische
  Instrumentisten“,  ohne  doch  eigentliche  französische  Namen
  36)  zu  haben.  Deshalb  nun  muthmaßen  wir,  daß  diese  Musiker
  nicht  ihrer  Nationalität  wegen,  sondern  vielmehr  entweder
  wegen  ihres  Instruments,  indem  man  oft  die  Violinisten
„französische  Musiker“  nannte,  so  genannt  wurden,  oder,  da  unter
Karl  IX.  zu  Paris  in  der  Vorstadt  Marceau  bereits  eine  musikalische
  Akademie  bestand,  bei  der  der  König  sogar  ein  Mal  wöchentlich
  mitspielte  und  wo  die  besten  Instrumentisten,  besonders
Saiteninstrumente,  namentlich  für  Laute,  Theorbe  und  Geige,  gebildet
  wurden,  daß  diese  kurf.  Instrumentisten  ebenfalls  zu  Paris
ihre  Ausbildung  erhalten  haben  mochten.

Die  Ausgaben  für  die  musikalische  Capelle  mochten  jedoch
abermals  den  Verwaltern  des  damaligen  Hofstaats  zu  hoch  erschienen
  sein,  da  in  dem  Rescripte  vom  6.  Febr.  1607,  worin  der
Kurf.  Christian  II.  selbst  dem  Hofmarschalle  vom  Loß  anbefiehlt,
in  dem  Hofhalte  Ersparnisse  und  Reductionen  eintreten  zu  lassen,
auch  namentlich  bemerkt  wird:

„Herr  Looß  soll  auslesen,  wie  viel  er  von  der  Cantorei  behalten
  will.“

Der  jetzt  schon  sehr  eingeschränkte  Etat  der  Capelle  ward
aber  noch  mehr  im  folgenden  Jahre  vermindert,  und  die  Gehalte
für  nur  15  Sänger  und  12  Instrumentisten  wurden  jetzt  auf
3000  fl.  festgesetzt.

34)  Vollständige  Namensverzeichnisse  finden  sich  bei  Fürstenau  a.  a.  O.,
S.  25,  35  u.  38  ff.

25)  Kann  wohl  von  keinem  Castraten  hier  die  Rede  sein.

36)  Jacob  Harlandi,  Hans  Plaster,  Hans  Bruno,  Barthold  Dietrich,
mit  je  228  fl.  12  Gr.  Jahrgehalt.  «
        <pb n="424" />
        421

—

Das  bei  der  kurf.  Cantorei  bestehende  Capellknaben=Institut,
  wenn  wir  es  so  nennen  wollen,  stand  seit  dem  Kurf.
August,  wie  wir  bereits  erfuhren,  unter  einem  besondern  Präceptor.
  Die  Sing-Knaben  37)  wohnten  auch  nicht  mehr,  wie
unter  Moritz,  beim  Capellmeister,  sondern  bei  ihrem  Präceptor,  dem
Magister  Zacharias  Lengefelder,  der  sie  in  der  Religion  und  in
den  zu  jener  gebräuchlichen  Elementarwissenschaften  unterrichten
mußte,  zugleich  sie  aber  auch  für  die  höhere  lateinische  Schule  vorzubereiten
  hatte.  Doch  hatten  sie  täglich  noch  Unterrichtsstunden
in  der  Musik  beim  Capellmeister  selbst,  und  es  heißt  deshalb  in
August's  Cantoreiordnung:

„Doch  damit  der  Kapellmeister  die  Knaben  auch  im  Singen  vnd
coloriren  vuterrichte,  möge  der  Magister  Zachartas  ihm  die  Knaben
alle  Tage  2  oder  3  Stunden,  dero  sich  der  Kapellmeister  mit  jenem
vergleichen  möge,  folgen,  vnd  sie  in  züchtiger  Ordnung  zu  jenem
ziehen  lassen.“  «

Auch  hatte  schon  Kurf.  August  die  Einrichtung  getroffen,  daß,
wenn  die  Capellknaben,  so  zu  sagen,  die  Stimme  wechselten,  und
sie  entweder  zu  einer  andern  Bestimmung  übergehen  oder  für  den
spätern  Dienst  der  Capelle  vorbereitet  werden  sollten,  dieselben
auf  eine  Fürsten-Schule  gebracht,  von  der  sie  dann  zur  Universität
  übergingen,  oder,  wenn  sie  ein  vorzügliches  musikalisches  Talent
  zeigten,  gewöhnlich  zu  „kurf.  Cantores“  noch  mehr  ausgebildet
oder  zu  Instrumentisten  in  die  Lehre  gegeben  wurden.  Der  Capellmeister
  durfte  daher  ohne  Vorwissen  des  Kurfürsten  keinen  entlassen,
  noch  dafür  einen  Anderen  sofort  annehmen,  was  auch  in
der  Cantoreiordnung  mit  den  Worten  ausgesprochen  ist:

„Mit  der  Mutation  der  Knaben  soll  es  wie  zuvor  also  gehalten
werden.  Da  ein  Knab  seine  Stimme  verändern  vnd  zum  Discant
nicht  mehr  dienstlich  seyn  wird,  wollen  wir  jenen  in  vusere  Fürstenschulen
  mit  5  Thlrn.  abfertigen,  vnd  darinnen  2  oder  3  Jahre  vnterhalten
  lassen.  Befinden  wir  dann  aus  seiner  Praeceptores  Zeugniß
oder  fruchtbarlicher  Beweisung  seiner  Studien,  daß  recht  etwas  hoffentliches
  von  ihm  zu  erwarten,  wollen  wir  ihn  2  oder  3  Jahre  zu
Leipzig  oder  Wittenberg  jährlich  mit  25  Gulden  aus  vnserer  Kammer
verlegen,  doch  daß  er  sich  verpflichte  oder  Versicherung  mache,  wo  er
nach  Ausgang  dieser  Zeit  zu  einem  Altisten  oder  Tenoristen  in  vnserer
Cantorei  tauglich  sein  würde,  daß  er  sich  dazu  berufen  lassen  und
Vus  vermöge  dieser  Ordnung  dienen  wolle.“  «  «

Wir  könnten  eine  Anzahl  berühmter  Gelehrten,  namentlich
aber  Cantoren  in  und  außer  Sachsen  anführen,  die  anfänglich
kurf.  Capellknaben  waren,  dann  auf  kurf.  Kosten  Schul-Pforte,
Meißen  oder  Grimma  besuchten  und  endlich  in  Leipzig  oder  Wit-37)

  Die  Capellknaben  werden  auch  öfter  „Tafelknaben“  genannt.
        <pb n="425" />
        428

ich  auch  von  meiner  ordinari  Besoldung  in  der  Kammer  100  fl.
jährlich  abzutreten  mit  allen  Willen  erbötig  bin.“

Durch  den  Einfluß  des  Kurprinzen,  der  nur  mehr  für  die  Italiener
  schwärmte,  scheint  es  noch  verhindert  worden  zu  stin,  obschon
  der  Kurfürst  dem  B.  sehr  wohl  wollte.  Bernhard  ist  in  dem
Capellverzeichnisse  von  1666  mit  Novelli  als  Tenorist  und  Vicecapellmeister
  nur  mit  500  Thlr.  Gehalt  aufgeführt,  während  der
genannte,  ihm  nachstehende  Italiener  800  Thlr.  bezog.  Ueberhaupt
  wurden  unter  Joh.  Georg  II.  die  Italiener  höher,  als  die
Deutschen  bezahlt.  Erst  1680  erhielt  Bernhard  700  Thlr.,  nachdem
  er  schon  ziemlich  in  den  Jahren  vorgeschritten  war.  Als  im
Dec.  1680  Albrici,  und  1689  auch  Novelli  entlassen  waren,  wurde
B.  wirklicher  Capellmeister  mit  1200  Thlr.  Gehalt.  Er  war
von  nun  an  nicht  mehr  den  italienischen  Intriguen  und  Cabalen
ausgesetzt  und  verlebte  noch  die  letzten  Jahre  seines  der  Kunst
und  dem  Wohlthun  geweihten  Lebens  in  einiger  Ruhe.  Daß
selbst  der  Kurf.  seinen  Werth  erkannt  hatte,  beweist,  daß  er  sich
nach  dem  Tode  B's.  der  beiden  Söhne  desselben,  welche  studirten,
  annahm.  Der  als  praktischer,  wie  als  theoretischer  Künstler
und  Mensch  gleich  verdienstvolle  Mann  starb  am  24.  Nov.  1692,
nach  Fürstenau  erst  1694.40)

So  sehr  auch  Kurf.  Johann  Georg  l.,  der  zumeist  von  sehr
trivieller  Laune  war,  seine  Lust  mehr  in  der  Parforce-Jagd  und.
in  den  Genüssen  der  mit  Wildpret  geschmückten  Tafel,  besonders
aber  am  Trinktische  beim  Klingklang  der  mit  Wein  oder  auch  mit
Bier  gefüllten  Flores  “)  zu  suchen  pflegte,  —  weshalb  auf  ihn
auch  das  gleichzeitige  Sprichwort  zielt:  „Sauf  Jörge!  Sauf!“  —
fand  er  in  der  That  doch  nicht  wenig  Geschmack  an  der  Musik,
und  zwar  nicht  sowohl  an  dem  Hörnerklang  zum  Jagdliede  und  dem
wilden  Ha  lä  lit,  sondern  vielmehr  an  den  friedlichen  nur  durch  die
Begleitung  der  Instrumente  gekräftigten  Weisen  des  lutherischen
Chorals,  wie  auch  an  den  sanften  Harmonieen  zur  deutschen  Messe.
Wie  bei  allen  Naturmenschen,  in  denen  die  sanfte  Thräne  der
Rührung  dicht  neben  der  rohen  Kraft  und  dem  Ueberschäumen  der
Empfindung  liegt,  so  waren  auch  bei  Johann  Georg  zwei  extreme
Gefühle  einander  sehr  nahe  gelegt  und  in  steter  Wechselwirkung.
Selbst  der  Krieg  und  seine  im  wilden  Toben  über  Sachsen  verheéerend
  dahinziehenden  Furien  konnten  nicht  ganz  in  ihm  die

—
nt-15
  Siehe  Fürstenau  a.  a.  O.  S.  72.  ff.  «
)Warend1ehohen  schlanken  Gläser,  die  blos  am  Fusse  eine  Aus
schweifung.  hatten  und  4  bis  5.  und  noch  mehre  Dresdner.  Kannen  hielten.

wovon  die  Hofkellerei  zu  Dresden  noch  Vorrath  hat.
        <pb n="426" />
        ro

Liebe  zur.  Tonkunst  verscheuchen  und,  wenn  er  auch  nicht  gern
selbst  dabei  thätig  war,  da  er  als  Krieger  und  Waidmann,  der
überdies  noch  manche  Stunde  den  mechanischen  Künsten  widmete,
viel  zu  wenig  Zeit  und  Muße  gehabt  haben  würde,  sich  praktisch
mit  der  Musik  zu  befreunden,  so  freute  er  sich  doch,  wenn  seine
Capelle  gut  musicirte  und  bei  Anwesenheit  fremder  Fürsten  an  seinem
Hofe,  großes  Lob  einerndtete.  Wenn  ferner  der  Kurfürst  nun
auch  nicht  einmal  entfernte  Kennknisse  von  der  Musik  und  auch
nie  Lust  gezeigt  hatte,  sich  als  ein  Jünger  derselben  geriren  zu
wollen,  da  dies  von  Jugend  auf  bis  in  sein  hohes  Alter  zu  fern
seinen  übrigen  Bestrebungen  als  Fürst,  Feldherr  und  Jäger  lag,
so  hinderte  er  doch  auch  Nichts,  was  der  Musik  förderlich  sein
konnte.  Zu  Anfange  seiner  Regierung  hatte  er,  genau  genommen,
schon  das  Meiste  für  sie  gethan.  Er  hatte  gewissermaßen  da  bereits
  in  den  Tact  einschlagen  wollen,  den  sein  Großvater  August
durch  den  plötzlichen  Tod  pausiren  mußte  und  in  den  sein  Vater
und  Bruder  nicht  so  recht  wieder  hineingekommen  waren.  Daher
kam  es  auch,  daß  er  die  Mängel  seiner  Capelle  erkannte  und  sich.
auch  von  Sachverständigen  dabei  rathen  ließ.  Er  traf  auch  in
der  That  den  richtigen  Takt,  gleichviel,  ob  bewußt  oder  unbewußt,
  kurz,  er  traf  ihn  in  der  Herbeiziehung  des  Heinrich  Schütz,
des  Signifers  der  deutschen,  jetzt  selbstständiger  werdenden  Tonkunst,
  und  schenkte  diesem  großen  und  dabei  gelehrten  Künstler  sein
volles  Vertrauen,  worauf  wir  jedoch  in  einem  besondern  Aufsatze
zurückkommen  werden.“s)  —
Der  erste  Beweis,  den  der  Kurfürst  davon  gab,  daß  er  nach
dem  Beispiele  seines  Großvaters,  die  ursprüngliche  Cantorei,  die
während  eines  halben  Jahrhunderts  zu  einer  mufikalischen  Capelle
  sich  ausgebildet  hatte,  auch  gleichfalls  zur  Ehre  und  zum
Lob.e  Gottes  erhalten  wollte,  war  der  zu  Anfange  des  Jahres
1612  an  den  Hausmarschall  Christian  von  Loß  erlassene  Befehl,
ihm  über  den  Zustand  der  Cautorei  gründlichen  Bericht  zu  erstatten.
Am  8.  Juli  1612  stattete  auch  der  dienstbeflissene  Hausmarschall
von  Schleinitz  aus  seinem  Herrn  pünktlichst  Bericht  ab,  nachdem
er  zuvor  sich  mit  den  kurf.  Kammerräthen,  Haus  von  Berbisdorf
und  Joh.  Meißner,  darüber  berathen  hatte,  und  legte  seine  und
seiner  Mitberather  Vorschläge  in  folgender  Fassung  ihm  an's  Herz:
„Aus  beigefügten  deroselben  Kammerrath  Hansen  von  Berbisdorf
vnd  Renthmeistere  an  mich  gethanen  Schreiben  werden  Sie  mit  mehrern
  gnädigst  vernehmen,  wessen  wir  vns  auf  Dero  sonderbaren  49)

–—

„5  Wir  werden  am  Schlusse  dieses  Bandes  eine  ausführliche  Biographie
  des  Capellmeisters  Schütz  nach  dem  uns  von  Herrn  Kammermusikus
Moritz  Fürstenau  mitgetheilten,  dem  Dresdner  Haupt-Staatsarchiv  entnommenen
  Briefwechsel  Schütz's  in  Rücksicht  auf  die  Capelle  geben.
4)  Würde  jetzt  anders  gedeutet  werden,  doch  in  jener  Zeit  hieß  es  so.
viel  als  „besonderer“"  oder  „absonderlicher“  Befehl.  —  7
        <pb n="427" />
        426

——

gnädigsten  Befehlich  wegen  künftigr  Unterhaltung  der  Musik  unterredet,
auch  was  bey  diesem  ganzen  Werke  der  Herrn  Kammerräthe  Meinung.
Und  die  Weil,  wie  ich  mit  Gott  bezeugen  kann,  ich  in  dem  allen
einig  und  alleine  auff  die  Ehre  Gottes  und  Ew.  Churfürstl.  Gnaden
reputation  sehen,  auch  gerne  wollte,  daß  erwähnte  Musica  zu  dem
Intent,  den  gnädigsten  Vertrauen  nach,  daß  dieselbe  dißfalls  in  meine
Person  gesetzet,  wol  und  zu  Ew.  Churfürstl.  Gnaden  contento  bestellet
  werden  möchte;  So  habe  auf,  deren  gnädigsten  Beliebung  ich
beigefügtes  Verzeichniß  der  Personen  und  ihres  Unterhalts  halben  verfertiget,
  der  gehorsamsten  Zuversicht,  weil  ohne  diese  Anzahl  ein  rechtschaffene
  Musica  füglich  nicht  bestehen  kann,  der  Unterhalt  auch  nach
Gelegenheit  itziger  beschwerlichen  Zeiten  50)  (will  man  anders  etwas
gutes  haben)  nicht  geringer  zu  setzen.  Ew.  Churfürstl.  Gnaden  werden
ihr  diese  meine  wohlgemeinte  Sorgfältigkeit  gnädigst  gefallen  lassen,  sich
auch  darauf  legen,  die  Herren  Kammerräthe  und  mir  ihres  Gemüthes
nach  ihrer  gnädigsten  Gelegenheit  resolviren;  Sintemahl  ich  nicht
gerne  wollte,  daß  die  hierzu  dienlichen  Subjecta  vielleicht  in  andere
Wege,  wann  in  Zeiten  nicht  nach  ihnen  geschrieben,  Bestallung  erlangen
  sollten,  hoffe  auch  zu  dem  Allmächtigen,  wo  wir  alle  die  bezeichneten
  Personen,  auf  die  ihnen  angesetzte  Besoldung  zu  behandeln,
er  werde  verhelfen,  daß  Ew.  Churfürst.  Gnadem  dieser  Unkosten,
weil  er  ihm  damit  zu  Ehren  angewendet,  nicht  gereuen,  sondern  vielmehr
  derselben  an  andern  Orten  wieder  einkommen  wird,  wie  dann
in  zwei  oder  drei  Jahren  dero  Reuthkammer  dessen  durch  die  einkommenden
  Hilf=  und  Strafgelder  ohnedieß  benommen  werden  kann.  Und
wie  wohl  in  oberwähnten  Verzeichniß  ezlicher  mehr  Personen,  denn
bishero  unterhalten  worden,  gedacht,  so  sind  doch  dieselben  aus  unumgänglicher
  Nothdurft  mehrentheils  gesetzt:  denn  Ew.  Churfürstl.  Gnaden
  wissen  gnädigst,  daß  wir  ohne  zweene  Organisten  nicht  seyn
können,  damit  wenn  einer  auf  der  Reise  mit  zeucht  der  andere  hierzwischen
  die  Orgel  versorge  51):  So  nmachet  sich  auch  Augustus  32)  ziemlich
  baufällig,  93)  also  daß  ich  sehr  zweifle,  ob  er  vielmehr  auf  die
Reise  zu  gebrauchen  sein  wird;  Neben  das  bedarf  man  eines  Lautenisten
  bey  der  Musica,  wie  auch  ein  paar  Stimmen  in  der  Capelle
gar  hoch  nothwendig;  Valentin  Lichtlein  und  Andreas  Voigt  aber,
sind  in  dem  Verzeichniß  darum  wieder  mit  angesetzt,  damit  die  Capell,

50)  Also  auch  schon  damals  schlechte,  beschwerliche  Zeiten,  nachdem  Sachsen
  seit  1591  (dem  Feldzuge  gegen  Frankreich)  im  Frieden  gelebt  hatte,  und
8,  Jahre  vor  dem  vollen  Ausbruche  des  dreißigjährigen  Kriegs.  Ueberall
wo  wir  bis  jetzt  in  der  Geschichte  hinblickten,  Klage  über  schlechte  Zeiten;
wann  war  denn  da  eigentlich  die  gute  Zeit?  —

51)  Dem  kurf.  Hoflager  folgte  nicht  nur  ein  Hofprediger,  sondern  auch
ein  Hoforganist.  "

*#:)  August  Nöringer,  erster  Organist.  "

33)  Ein  in  jener  Zeit  und  etwas  früher  sehr  gewöhnlicher  Ausdruck  für
förperschwach.  Noch  früher  sagte  man  dafür  „anbrüchig“,  „abfällig“,  oder
öfter  noch  „gebrechlich.“
        <pb n="428" />
        431

wenn  Ew.  Churfürstl.  Gnaden  verreisen,  von  Instrumtntißen  nicht
sogar  blos  bleibe,  und  das  um  der  fremden  durchreisenden  Leute  “)
willn,  die  in  derselben  abwesens  in  der  Schloßkirche  die  Predigt  und
Musicam  je  zu  weilen  mit  anhören.  Ist  also  außer  Walthern  mit
der  Viola  bastarda  55)  (der  aber  seiner  Kunst  halben  die  Musik  sonderlich
  zieren  wird)  keine  übrige  Person  in  diesem  Verzeichniß  meines
Erachtens  gesetzet,  Berufen  aber  doch  die  Anordnung  in  dem  allen
nochmals  bey  Ew.  Churfürstl.  Gnaden  gnädigsten  Willen  und  Wohlgefallen
  2c.“6  —

In  einem  zweiten  Schreiben,  was  der  Hausmarschall  unterm
10.  Juli  an  den  Kurf.  in  dieser  Angelegenheit  schickte,  spricht  er
sich  namentlich  über  die  Besoldungen  der  Capellisten  aus  und  setzt
zur  „Begnügung“.  der  Neuanzustellenden  2000  fl.  an,  nachdem  die
beiden  zur  Mitberathung  gezogenen  Kammerräthe  in  ihrem  Vortrage
  vom  6.  July  den  Capell-Etat  auf  4467  fl.  12  Gr.  augegeben
  hatten  und  bereits  auch  den  Vorschlag  gemacht,  daß  die  noch
nöthigen  2000  fl.,  „von  denen  Hülf=  und  Strafgelderns  6)  (auf  daß
die  churfürstl.  Kammer  damit  verschont  bleibe)  genommen  werden
könnten"“.  —  Endlich  bewilligte  der  Kurfürst  laut  Rescript  vom
16.  Juli  1612  die  vom  Hausmarschall  und  den  beiden  Kammerräthen
  gemachten  Vorschläge,  und  wir  ersehen  zugleich  aus  der
Clausel  des  Kurfürsten:  „obgleich  bei  unserm  angestellten  Hofwesen
  wir  nicht  gern  übermäßige  Unkosten  aufzuwenden  gemeiut,
und  darum  wol  verhofft,  es  sollte  bei  dem  ersten  Anschlage  bleiben“,
  daß  er  die  Capelle  sehr  liebte  und  daher  auch  jetzt  für  sie
ein  Uebriges  zu  thun  nicht  Anstand  nahm.  —  Es  war  nun  die
Capelle  auf  27  Personen  etatmäßig  festgesetzt.  Die  Cantorei  bestand
  aus  4  Altisten,  einer  mit  200  fl.  und  3  mit  140  fl.;  4  Tenoristen,
  einer  mit  228  fl.  12  Gr.,  einer  mit  200  fl.  und  2  mit
140  fl.;  3  Bassisten,  jeder  mit  140  fl.;  aus  dem  Präceptor  mit
3  Capellknaben  zu  141  fl.  und  2  andern  beim  Instrumentisten  Thomas
  Tax  mit  150  fl.,  zusammen  2167  fl.  12  Gr.  Gehalten.  Die

54)  War  also  auch  schon  damals  gewöhnlich,  daß  die  Fremden  die  Kirchenmusik
  mit  anhörten.

55)  Die  sogenannte  Bastardgeige  hatte  den  Körper  einer  Gambe  und
ihre  6  Saiten  standen  in  C.  F.  c.  e.  a.  u.  d.

56)  Dergleichen  Hilf=  und  Strafgelder  waren,  wie  es  anderswo  heißt,
für  Malefizsachen,  „darauf  Ihre  Churfürstl.  Gnaden  gemeiniglich  selbst  die
Strafen  setzen““;  Generalverbrechen,  „so  sich  in  den  Amtgerichten  begeben,  und
durch  uns  in  der  Kammer  decretirt  werden“  und  endlich,  „Holz=  und  Jagdgebrechen“
  zu  erlegen.  Solche  Strafgelder  beliefen  sich  oft  sehr  hoch  und  wurden
  sogar  vom  Kurfürsten  zu  milden  Zwecken  oder  Kirchen  =  und  andern
Bäuten  dotirt.  So  ist  ein  Beispiel  davon,  daß  Kurf.  August  im  Jahre
1583  den  Grafen  Christoph  zu  Manßfeld  wegen  eines  „Verbrechens  wider
Kurfürst  August  zu  Sachsen“  eine  Geldstrafe  zuerkannte,  die  sich  zum  Theil
der  Rath  zu  Dresden  zum  Kreuzkirchthurmbau  ausbat,  worüber  ein  besonderes
  Actenstück  im  Dresdener  Haupt-Staatsarchive  (unter  Bausachen  im  Geh.
Archiv)  sich  befindet.  n
        <pb n="429" />
        432

Instrumentalmusik  war  nächst  den  2  Organisten  (300  fl.)  mit  9
Instrumentisten  besetzt,  wovon  Walther,  der  die  Viola  bastarda
spielte,  mit  300  fl.,  4  mit  200  fl.  und  4  mit  150  fl.  besoldet
waren,  also  zusammen  mit  2300  fl.

Doch  fehlte  der  neu  regulirten  Capelle  das  kräftige  Haupt;
denn  der  Capellmeister  Michel  Rogier  war  in  Folge  seines  Alters
fast  dienstunfähig  geworden  und,  wenn  auch  Michael  Prätorius
  57),  der  aber  in  herzoglich  braunschweigischen  Diensten  stand
und  nur  zeitweilig  nach  Dresden  kam,  um  bei  feierlichen  Gelegenheiten
  zu  dirigiren,  sich  sehr  der  Capelle  annahm,  so  konnte  dieses
  Verhältniß  doch  nicht  lange  fortbestehen,  wenn  diese  nicht  endlich
darunter  leiden  sollte,  da  Rogier  sich  am  Ende  um  nichts  mehr
recht  eigentlich  kümmern  konnte  und  die  im  Hofbuche  von
1611  erwähnten  Bartholomäus  vom  Felde  und  Gregor  Hoyer,
wahrscheinlich  Vicecapellmeister  oder  Hofcantores,  doch  wohl  nicht
hinreichend  waren,  die  Ehre  der  Capelle  aufrecht  zu  erhalten.
Auch  war  der  Knaben-Präceptor  Mag.  Petermann  1611  gestorben
  und  dessen  Stelle  sollte  auch  vorläufig  nicht  wieder  besetzt
werden,  da  man  die  wenigen  Knaben  zu  den  Capellisten  gab.  —
In  dieser  wirklichen  Verlegenheit  hörte  der  Kurfürst  von  einem
sehr  talentvollen  Musiker,  dem  Heinrich  Schütz,  einem  Schüler
  des.  berühmtesten  Kirchencomponisten  Giovanni  Gabrieli  s8)
und  -  Günstling  des  Landgrafen  Moritz  von  Hessen.  Schütz  sagt
selbst  in  einem  Schreiben  an  den  Kurf.  Johann  Georg,  in  dem
er  seinen  Lebenslauf  giebt,  das  wir  später  unter  Schütz's  Briefwechsel
  ganz  mittheilen  werden,  von  der  ersten  Veranlassung,
die  er  nach  Dresden  zu  kommen  erhielt:

„Es  schickt  es  aber  Gott  der  Allmächtige  (der  mich  sonder  Zweifel
  zu  der  Profession  der  Musik  von  Mutterleibe  an  abgesondert  gehabt)
  daß  Anno  1614,  (weiß  nicht  ob  vielleicht  durch  Herrn  Christoph
von  Loß  oder  des  Kammerraths  Wolffersdorfs,  auch  Hauptmanns  zu
Weissenfels  Angeben)  ich  anhero  nach  Dresden  zu  Aufwartung  bei
dem  damals  bevorstehenden  Kindtaufen  Herzogen  August's,  itzigen  Administratoris
  des  Erzstifts  Magdeburg  beschrieben  und  nach  meiner
abgelegten  Probe  in  E.  Kurf.  Durchl.  Namen  das  Direktorium  über
Dero  Musik  mir  alsbald  gnädigst  angeboten  wurde,  woraus  dann
meine  Aeltern  und  Anverwandten  nebenst  mir,  und  hierdurch  meinen
umschweifenden  Gedanken  ein  Ziel  gesteckt.“/59)

5)  War  eigentlich  Prior  des  Benedictinerklosters  Ringelheim  bei  Goslar.
  Er  ward  zu  Kreuzberg  in  Thüringen  am  15.  Febr.  1571  geboren  und
starb  zu  Wolffenbüttel  als  braunschweigscher  Capellmeister  am  15.  Febr.  1621.
Er  war  zugleich  einer  der  bedeutendsten  musikalischen  Schriftsteller,  und  sein
Syntagma  musicum  hat  europäischen  Ruf.  Erschien  1614  bis  1618  in  3
Quartbänden;  übrigens  war  er  ein  gewandter  Componist.

58s)  War  Organist  an  der  St.  Markuskirche  in  Venedig.  .

*  )  Er  hatte  nämlich,  wie  wir  in  seiner  Biographie  sehen  werden,  große
        <pb n="430" />
        433

—

Mau  könnte  nun  fast  glauben,  daß  Schütz  sofort  in  die
Dienste  des  Kurf.  Johann  Georg  getreten  sei;  allein  dies  schickte
sich  nicht  so  schnell,  da  zwei  Hindernisse  dem  im  Wege  standen,  das
eine  Schütz's  ehrenhafter  Charakter,  welcher  dem  Landgrafen
Moritz  sich  verbindlich  fühlte,  und  das  andere  der  Landgraf  selbst,
welcher  wahrscheinlich,  während  Johann  Georg  nach  Schütz's  vollem
Besitz  strebte,  diesen  mittlerweile  immer  fester  an  sich  gefesselt  oder
sogar  bedienstet  haben  50)  mochte,  welches  letztere  Schütz  auch  gar
nicht  umgangen  haben,  noch  viel  weniger  ganz  abschlagen  konnte,
da  er  wahrscheinlich  dem  Landgrafen  von  Jugend  auf  (er  war
ja  dessen  Kapellknabe  zu  Kassel  gewesen)  schon  verpflichtet  war,
so  sehr  auch  seine  wahre  Neigung  nach  der  unstreitig  aussichtsvolleren
  und  für  seine  Fähigkeiten  geeigneteren  Stellung  am  kurf.
Hofe  zu  Dresden  streben  mochte.

Doch  der  wegen  des  Besitzes  unsers  damals  schon  anerkannten
  Schütz  geführte  Besitzstreit  zwischen  beiden  Fürsten  gehört  nicht
recht  eigentlich  in  die  innere  Geschichte  der  kurfürstl.  Kapelle,  sondern
  vielmehr  in  die  Schilderung  der  äußern  Lebensverhältnisse
dieses  Musikers,  weshalb  wir  es  auch  dafür  aufsparen  wollen.  —
Kurz,  Schütz  war  bereits  im  April  des  Jahres  1615  fast  ein
Jahr  lang  nach  Sachsen  beurlaubt,  der  Kurfürst  bat  sich  sogar
vom  Landgrafen  für  ihn  noch  ein  Paar  Jahre  Urlaub  aus  und
war  mit  dem  Bemerken,  daß  sich  Schütz:  „bis  wir  derer  Personen,
  welche  wir,  diese  Kunst  zu  lernen,  in  Italien  und  andere
Orte  verschickt,  habhaftig  werden,  auhero  begeben  möge.“  —  Das
zwischen  dem  Kurfürsten  und  Landgrafen  darlehnsweise  getroffene
Ueberlassen  Schütz's  scheiterte  beinahe  schon  im  December  1616;
doch  da  der  Kurfürst  auch  beim  Landgrafen  Etwas  gelten  mochte,
so  bequemte  dieser  sich  zur  Prolongation,  die  aber  mit  Anfange
des  Jahres  1617  dadurch  ganz  zu  Ende  ging,  daß  Schütz  endlich
  vom  Landgrafen  mit  dem  Bemerken,  wiewohl  ungern,  ganz
seiner  Verbindlichkeit  gegen  diesen  entlassen  wurde:

„Gleich  wie  ich  mich  gar  bald  erinnern  können,  daß  er  E.  L.
angeborner  Unterthan  61)  und  dahero  schuldig  ist  vor  allen  andern
Herrschaften  E.  L.  zu  dienen  —  nunmehr  dahin  resolviret,  E.  L.
auch  in  Dero  fernern  Ersuchen  dienstfreundlich  zu  willfahren;  und  ob
mir  wohl  etwas  schwer  eingehen,  daß  ich  ihn  ganz  quittiren,  und  zu
derjenigen  Intention,  dazu  ich  seine  Person  auferziehen  und  auführen
lassen,  entrathen  soll,  so  ist  und  soll  mich  doch  viel  lieber  sein,  E.  L.
guten  beständigen  Favor  und  Affection  durch  diese  Einwilligung  mich
zu  versehen.  Wünsche  E.  L.  zu  dem  nun  ganz  überlassenen  Diener

Lust,  von  der  Musik  abzugehen  und  sich  den  bereits  früher  zu  Marburg  begonnenen
  Studien  von  Neuem  zuzuwenden.
6o)  Er  war  landgräflicher  Organist,  wie  ihn  der  Landgraf  selbst  nennt-61)
  War  zu  Köstritz  am  8.  Oct.  1585  geboren.
Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  5,  28
        <pb n="431" />
        434

von  dem  Allmächtigen  Glück  und  Segen,  und  bitte  Sie  freunddienstlich
daneben:  Sie  wollen  gedachten  Heinrich  Schützen  auch  um  meinetwillen
deste  mehr  gnädigst  lassen  befohlen  sein.“  2c.

Mit  solcher  Empfehlung  zum  Ueberflusse  trat  Schütz  nun
sein  Amt  als  Capellmeister  in  Dresden  wirklich  an,  nachdem  er
es  schen  mehre  Jahre  zum  Nutzen  und  Frommen  der  kurfürstl.
Capelle  verwaltet  hatte.

Schütz  war  nun  bemüht,  die  ihm  ganz  anvertraute  Capelle
auf  eine  höhere  Stufe  zu  bringen  und  sie  sowohl  für  die  Kirchenmusik
  tüchtig  zu  machen,  als  sie  auch  für  Tafel,  sowie  Concert  und
Singspiel  einzurichten,  wozu  ihm  auch  der  Kurfürst  m  gichs  dienlich
  war,  und  man  kann  annehmen,  daß  die  eigentliche  Blüthenzeit
derselben  vem  Anfange  der  zwanziger  bis  zu  Anfang  der  dreißiger
Jahre  des  17.  Jahrhunderts  war.  In  diese  Zeit  fällt  nun  auch
Schütz's  Urlaub  zu  einer  Reise  nach  Stalien  im  Interesse  der
Capelle;  denn  im  Jahre  1628  war,  laut  Briefen  an  den  Kurfürsten,
  er  in  Venedig.  —  Auch  waren  die  Gehalte  der  Capellmeister
seit  Schütz's  Direction  bedeutend,  ja  fast  um  4  gestiegen.  Der
Capellmeister  selbst  erhielt  400  fl.  und  ein  Hofkleid,  und  der  Vicecapellmeister,
  wozu  Magister  Hestius"s)  am  24.  Mai  1629  ernannt
ward,  erhielt  350  fl.  nebst  Hofkleid,  und  ihm  war  zugleich  die
Instruction  der  Capellknaben  überwiesen,  die  außer  der  Unterweisung
  in  der  Musik  auch  noch  Unterricht  im  Lateinischen  erhielten.
  Die  übrigen  Capellisten  hatten  dagegen  von  150  bis  200  fl.
jährliche  Gehalte  und  ebenfalls  einige  andere  kleine  Einkünfte.

Doch  der  für  Sachsen  im  Allgemeinen  so  unheilbringende
Krieg  gegen  die  kaiserliche  Partei,  sowie  der  Einfall  Tilly's  in
Sachsen  am  26.  Aug.  1631  und  der  darauf  gefolgte  Krieg  im
Bunde  mit  Schweden,  vorzüglich  aber  der  in  Folge  des  Friedens
zu  Prag,  20.  Mai  1635,  veranlaßte  Abfall  des  Kurfürsten  von
den  Schweden,  brachte  auch  für  die  Capelle  eine  höchst  beschwerliche
  Zeit.  Die  Ebbe  in  der  kurfürstlichen  Kammer  brachte  vor
Allem  Stocken  in  den  Gehaltszahlungen  an  die  Capellisten  hervor,
und  seit  dem  Jahre  1631  wuchsen  die  Klage=  und  Bittschreiben
derselben  an  den  Kurfürsten  zu  Stößen,  aus  denen  man  ihre  wirkliche
  Brodnoth  und  ihren  unabsehbaren  Jammer“?)  erfährt,  wo-62)

  Bisher  Cantor  an  der  Fürstenschule  zu  Meißen.

652)  So  war  um  diese  Zeit  der  Harfenist  Elias  Pinkler,  der  wahrscheinlich
  ein  geborner  Schwede  war,  so  sehr  von  allen  Geldmitteln  entblößt,  daß
er  durch  Ueberreichung  einer  Harfe  an  den  in  Dresden  anwesenden  König
von  Schweden,  Gustav  Adolf,  im  Januar  1632  sich  von  der  unsäglichen  Noig
zu  retten  gedachte.  Da  der  König  aber  schnell  von  Dresden  wieder  abreiste,
so  sollte  er  die  Bezahlung  in  Meißen  in  Empfang  nehmen,  und  reiste  also
mit  dem  Könige  ab,  ohne  Urlaub  zu  nehmen;  doch  der  Zufell  wogte,  daß  er
auch  dort  noch  nicht  abgefertigt  wurde,  und  er  folgte  daher  dem  Könige  nach
Leinzig,  wo  er  wiederum  eine  zeitlang  aufgehalten  ward,  und  kehrte  erst  am
25.  Februar  nach  Dresden  zurück,  wo  er  sich  wegen  seines  Ausbletbens  beim
        <pb n="432" />
        436

Am  deutlichsten  ersehen  wir  jedoch  den  damaligen  höchst  dürftigen
  Zustand  der  Capelle  und  ihrer  Mitglieder  aus  folgendem
Bittschreiben  des  Vice-Capellmeisters  Hestius  in  Abwesenheit  des
Capellmeisters  Schütz  an  den  Kurfürsten  selbst:

Den  durchlauchtigsten  Fürsten  ersucht  Endesbenannter,  weil  besonders
  im  vor=  und  abermaligen  Abwesen  Heinrich  Schützen,  die  Bestellung
  Der  Musik  bei  dem  Gottesdienst  ihm  ex  ollicio  obliegend  gewesen,
  solche  aber  mit  desto  viel  schwerer  und  größerer  Mühe  anjetzo
zu  ertragen,  wenn  nach  Absterben,  auch  Ausweisen  und  Abtreten  mehrentheils
  der  Churfürstlichen  Kapelle  zugethanen  Vocalisten  und  Instrumentisten,
  mit  so  wenigen  Personen  ohne  Abwechselung  continue
zu  musiciren,  und  sonderlich  in  deutschen  Liedern  die  Stimme  zu  halten
  sein  will,  nicht  ohne  Empfindung  und  öftern  Mangel  der  Natur,
an  Odem  und  Leibeskräften:  daß  seine  Churfürstliche  Durchlaucht  gnädigst
  geruhen  wollten,  befehlen  zu  lassen,  damit  zu  seiner  Erholung
und  bessern  Fortkommen,  von  denen  durch  Gott  gegebenen  Stärk=  und
Erhaltungsmitteln  natürlicher  Lebenskräfte,  wo  nicht  täglich,  doch  wöchentlich,
  ein  gewisser  Trunk  Wein  und  Bissen  Brod  aus  der  Hofkellerei
ihm  verabfolget  werden  möge.  Datum  Dresden  am  Tage  Georgii,
war  der  23.  April  anno  1634.

Magister  Zacharias  Hestius
Vice-Kapellmeister.

gnädigster  Herr  dieser  Tage  „selbsten  seiner  diesfalls“  gegen  ihn  gedacht  und
daraus  vermerkt  habe,  daß  Seine  Kurfürstl.  Durchlaucht  selbsten  ihn  ohngerne
  verloren  haben.“  Schütz  tritt  nun  vermittelnd  ein:  „Wenn  er  sich
denn  nochmals  in  Dresden  aufhalten  thut,  als  hab.  E.  E.  Gestr.  ich  hierbei
diese  Frage  zuschreiben  wollen,  ob  E.  E.  Gestr.  meinen  thäten,  daß  zu  unsers  gnädigsten
  Herrn  Content  (wie  ich  weitläuftig  vermerkt)  und  dann  auch  zu.  Aufnehmen
  der  Musik,  (wie  er  gleichwohl  eine  fürtreffliche  Stimme  hat)  sich  zu
bemühen  wäre,  daß  seine  Person  man  wieder  erlangen  möchte.  Mein  Vorschlag,
  wenn  es  dem  Marschall  beliebt,  wäre  der:  Er  läßt  Hasselts  Schwager
zu  sich  kommen  und  gegen  denselben  sich  erbieten:  „daß  der  ehrlichen  Freundschaft
  zu  Ehren  E.  E.  Gestr.  Hasselts  Person  bei  unserm  gnädigsten  Herrn
aussöhnen  und  dahin  vermitteln  wollen,  daß  seine  Besoldung  uncassiret  verbleiben
  soll.“  —  „Wie  denn  E.  E.  Gestr.  ihnen  diesfalls  auch  zureden
könnten,  daß  um  des  Weibes  und  der  Kinder  willen,  Sie  obligirt  wären
(nämlich  Hasselts  Verwandter)  ihm  nicht  wegzulassen.  Belangende  seinen
hasierlichen  Kopf,  könnte  derselbe  vielleicht  zu  Dresden  sowohl  als  anderswo,
der  Freundschaft  zu  gebührenden  „Gehorsam  zu.  rechte  gerückt  und  gebracht
werden.“  —  „Versichere  E.  E.  Gestr.,  daß  unserm  gnädigsten  Herrn  zu  Gefallen
  geschehen  würde,  wenn  wir  thm  erhalten  thäten,  hoffete  auch  ohnschwer
den  Befehl,  daß  seine  Besoldung  ohncassiret  fortgehen  sollte,  zu  erlangen,
und  ich  für'  meine  Person  muß  selbst  erkennen,  daß  mit  seiner  „schönen
Stimme  uns  nicht  übel  gedienet  wäre.  Was  in  der  Manier  und  Pronunciation
  ihm  fehlet,  könnte  ihm  sodann  auch  wohl  untersagt,  und  dieser  kleine
Jorn  vollends  geleget  werden“  2c.  2c.  —  Unbekannt  ist,  ob  Hasselt  noch  geblieben,
  obschon  ihm  der  Kurfürst  verziehen,  noch  mehr,  ob  Schütz  vessen
„hasierlichen  Kopf“  zurechte  gerückt  hat;  so  viel  aber  ist  gewiß,  daß  er  nicht
41  27  sondern  als  Mitglied  der  königl.  Capelle  zu  Kopenhagen  georben
  ist.
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        437

Wenn  also  sogar  der  Capellmeister,  der  treue  Schütz,  sich
abwesend  gemacht,  wenn  der  Vice-Capellmeister  solch  eine  Jeremiade
  beginnt  und  die  bewährtesten  Musiker  sich  entfernt  vder  vor
Noth  und  Hunger  gestorben  oder  noch  brodlos  in  ärmlichen  Winkeln
  herumlagen  und  unter  Moder  verkümmerten,  da  mußte  es
doch  wahrhaftig  traurig  um  die  musikalische  Capelle  selbst  aussehen.
  Das  Traurigste  aber  dabei  war,  daß  noch  mit  Beginn  der
40ger  Jahre  keine  Hoffnung  auf  einige  Verbesserung  nur  vorhanden
  war:  denn  das  fortwährende  Kriegsunheil  gab  noch  lange
keine  Mittel  dem  Kurfürsten,  der  es  allein  nur  zu  ändern  vermocht
  haben  würde,  in  die  Hand,  seine  sonst  so  geliebte  Capelle
wieder  zu  erheben.  Er  hatte  ja  selbst  nicht,  um  nur  die  nothwendigsten
  Bedürfnisse  seines  Hofes  zu  decken:  denn  schon  mit  dem
Jahre  1628  waren  die  Kammerschulden  über  7  Millionen  Gulden
  angewachsen  und  im  Jahre  1630  beliefen  sich  die  rückständigen
  Besoldungen  auf  145,510  fl.  und  da  selbst  die  Höchstgestelltesten
  im  Staate  von  dieser  Noth  berührt  wurden,  wo—  sollten
denn  Mittel  für  die  arme  und  nur  für  den  Frieden  geschaffene  Capelle
herkommen?  Doch  sie  mußte  sich  mit  den  übrigen  erbärmlichen  Verhältnissen
  der  Glieder  des  Hofes,  sowie  der  Hof=  und  Staatsbeamten
  trösten;  diesen  erging  es  ja  keinen  Grad  besser  65)  und

65)  Schreibt  doch  selbst  Kurf.  Christians  Witwe,  Hedwig,  am  5.  März  1634
an  den  Kurf.:  „E.  L.  wollen  mir  nur  den  brüderlichen  Gefallen  erzeigen,  und
mir  Ihrem  Hohen  Verstand  nach  Rath  geben,  wie  ichs  machen  soll;  meine
Unterthanen  können  mir  nichts  mehr  geben,  das  ist  landkundig."““  —  Im  Septemb.
  1645  war  der  Kurprinz  in  der  größten  Bedrängniß  und  bittet  seinen
Vater:  „Sie  wollen  mir  nochmals  diese  hohe  und  väterliche  Gnade  erweisen
und  Dero  Hände  nicht  gar  vollends  von  mir  abziehen,  mich  länger  neben
meiner  hochvielgeliebten  Gemahlin  in  solcher  höchster  Noth  stecken  lassen,  und
mehr  Ursache  geben,  damit  ich  mir  selber  vor  der  Zeit  mit  Harm  und  Kummer
  mein  Leben  abkürzen  möge.“  Ja,  am  17.  Jan.  1649  war  er  so  gedrängt,
  daß  er,  wie  er  selbst  schreibt:  „einen  großen  Theil  von  Ihren  Pretiosen
  auch  goldenen  und  silbernen  Geschirren“  zu  versetzen  sich  genöthigt
sah.  Die  dadurch  aufgewachsenen  Zinsen  waren  auf  15,000  Thlr.  aufgelaufen
  und  der  Geheimsecretär  Christ.  Reichbrodt  ward  beauftragt,  den  Kurfürsten
  zu  ersuchen  „er  möge  solche  15,000  Thaler  auszahlen  lassen  und  dem
Kurprinzen  an  seinen  rückständigen  Deputaten  abziehen.“  —  Bereits  im
Jahre  1636  äußerte  die  Kurfürstin  Magdalene  Sibylla:  „Bitt,  daß  ich  auch
nicht  möchte  vergessen  werden,  funfzehn  Ducaten  ist  all  mein  Geld.““  —  Wie
sehr  es  am  Ende  des  30jährigen  Krieges  dem  sächsischen  Hofe  sogar  an  den
nothwendigsten  Bedürfnissen  fehlte,  geht  aber  namentlich  auch  aus  einem
Schreiben  des  Hofeinkäufers  Valentin  Berkmann  vom  21.  April  1648  hervor,
  worin  er  dem  Kurf.  berichtet,  daß  er  41  Jahr  Hofeinkäufer  sei  und  in
der  Zeit  immer,  Ordnung  zu  halten,  bemüht  gewesen,  doch  beim  wiederholten
Ausbleiben  der  Küchengelder  sei  ihm  ein  Rest  von  1385  fl.  11  Gr.  3  Pf.
aufgelaufen,  worein  er  sein  ganzes  Vermögen  gesteckt  habe,  der  Credit  gehe
ihm  nun  verloren,  der  Rath  zu  Dresden  dränge  ihn  um  die  Kriegs-Contribution
  und  der  Kurf.  möge  nun  Ratb  schaffen.  Ebenso  auch  schon  aus  einem
  Schreiben  des  Rentmeisters  Albhard  an  den  Kurf.  vom  27.  Mai  1644:
„Gestern  wurde  mir  angedeutet,  daß  ich  die  ganze  Sorge  für  den  Unterhalt
des  Hofstaats  auf  meine  Schultern  nehmen  müsse.  Ein  Renthmeister  hat
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        438

diese  sollten  und  mußten  doch  immer  noch  einigemaßen  standesgemäß
  leben.

–"——

aber  so  schon  schwere  Pflichten  auf  sich,  daß  mir  solches  unmöglich.  Die  ereigneten
  Mängel  an  Geld  und  Getraide,  und  daß  man  bei  solchen  Aufgang
nicht  fortkommen  könne,  sind  vorlängst  und  noch  unterschjedlich  in  diesem
Jahre  unterthänigst  erinnert  worden.  Die  Ursachen  können  Niemand  als  dem
langwierigen  Kriegswesen,  wodurch  dergleichen  ordinäre  Einkünfte  und  die
Bestellung  der  Vorwerke,  bis  auf  etliche  gar  Wenige,  dahin  gefallen,  zugemessen
  werden.  Und  ist  ja  landkundig,  daß  ganze  Provinzen,  als  düringen
Voigtland,  assecurirte  Aemter,  der  Leipziger  Kreis,  der  Stifter  und  gebirgischen
  Oerter  und  ganz  Niederlausitz  in  der  Feinde  Potestat  und  Contrihution,
  der  Kurkreis  ganz  verwüstet  und  was  noch  übrig  durch  eigne  besatzung
und  Anlagen  also  bedrängt  wird,  daß  es  aller  Orten  sich  zum  Untergange
schicket,  und  weil  durch  militärischen  Zwang,  Drohung  mit  Feuer  und  Schwerd,
alles  was  die  Leute  noch  in  Vermögen  haben,  erzwungen  wird,  werden  hierdurch
  der  Obrigkeit  Gefälle  und  alle  Intraden  an  Stener,  Accise  und  dergleichen,
  wie  8  Namen  haben,  gänzlich  gehindert.  Wann  nun  Kammer—
räthe  und  Renthmeister  angeführter  Kammer-Intraden  entgehen  müssen,  und
durch  scharfe,  vielfältige  Erinnerungen  nichts  einbringen  können,  so  ist  unmöglich,
  daß  in  Manglung  der  Einnahme  die  fürfallenden  Ausgaben  bestellt
werden  können  und  also  ihnen  wegen  der  Strafe  Gottes  und  Gewalt  der
Feinde  und  verderblichen  Landeszustandes  keine  Schuld  zuzumessen“  2c.  2c.—
Selbst  noch  1655,  das  Jahr  vor  dem  Tode  des  Kurf.,  war  der  Hof  so  verschuldet,
  daß  den  Kurf.  die  Kammerräthe  wahrhaft  verfolgten.  Ste  berichten  am
10.  Jan.,  daß  man  beim  Kurt  Köster  noch  mit  8290  fl.  für  gelieferte  Specereien
  restire,  und  er  nichts  mehr  schaffen  könne,  wofern  er  diesen  Neujahrsmarkt
  nicht  Geld  bekommen  sollte.  Der  Silberdiener  berichtet,  daß  der  Hoflichtzieher
  über  3000  fl.  zu  fordern  habe,  und  keinen  Unschlitt  mehr  erlangen
noch  einige  Lichte  ferner  ziehen  und  liefern  könne;  auch  der  Hofmetzger  hatte
bedeutend  zu  fordern.  Darüber,  daß  sie  ihm  sogar  auf  einer  Erholungsreise
keine  Ruhe  gönnten,  ward  der  Kurf.  unwillig  und  schrieb  ihnen  daher  von
Düben  aus  am  15.  Jan.:  „Ihr  schreibt  über  die  Schulden  an  Kurt  Köster
in  Hamburg,  an  den  Hoflichtzieher  und  den  Dresdner  Fleischhauer,  daß  sie
allerseits  zu  fordern  haben  und  zu  Bewirthung  der  ankommenden  fürstlichen
Herrschaften  ein  Vorrath  von  Nöthen  sein  will  ist  nicht  unbekannt,  hätten
uns  aber  nicht  versehen,  daß  uns  die  Bescheide  und  Befriedigung  lediglichen
anheim  geschrieben  und  anstatt  verhoffter  Lust  auf  iöiger  Reise  solche  verdrießliche
  Sachen  und  zwar  ebenmäßig  ohne  Vorschlagung  des  geringsten
Befsriedigungsmittels,  nachgeschickt  werden  sollten.“  —  Hinsichtlich  der  Bezahlung
  der  Hofschulden  schrieb  aber  an  den  Geheimsecretär  Reichbrodt  der
Heinrich  Taube  am  13.  Jan.  1653:  „unsere  Gläubiger  sind  so  bedrängt,  daß
sie  sich  fast  darüber  erhenken  wollen,“  und  in  einem  Briefe  vom  17.  Jan.
aus  Püchau:  „Ich  habe  kein  Geld  erhalten,  derhalben  ich  nicht  länger  in
Leipzig  bleiben  und  das  Winzeln  und  Wehklagen  der  Kaufleute  und  Juweliere
  noch  anhören  und  ausstehen  können,  sondern  bin  gestern  Abends  von
dannen  heraus  wieder  nach  Püchau  gefahren.“  —  (Man  vergleiche  auch  hierüber
  noch  Karl  August  Müller  in  seinem:  „Kurf.  Johann  Georg  l.,  seine
Familie  und  sein  Hof.“  S.  217  ff.)  Das  meiste  Ungemach  verursachten  die
rückständigen  Gehalte,  die  zu  ungeheuern  Summen  aufgelaufen  waren.  So
hatte  der  Oberhofprediger  bereits  im  J.  1640  4000  Thlr.  zu  fordern  und
der  Kammerjunker  Rohr  bereits  am  4.  Mai  1637  2087  fl.  13  Gr.  10  Pf.,
und  dies  war  nur  Einer.  Auch  die  kurprinzlichen  Diener  hatten  natürlich
keip  besseres  Lpos,  was  aus  den  Schreiben  Dieskau's,  v.  Karlowitz's,  Rechenberg's,
  Bomsdorf's  rc.  vom  8.  April  1640  hervorgeht,  in  welchen  sie  sich  beklaten,
  daß  sie  dato  noch  keinen  Heller  erhalten  „daher  wir  guch  zum  Thell
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        439

w

.—.

Die  Zahl  der  Kammermusiker  war  aber  auch  unter  diesem
feltsamen  bedrohlichen  Wechsel  der  Zeit,  dem  die  Capelle  mehr
als  jedes  andere  Institut  sich  ausgesetzt  sah  und  namexklich  in
der  unaussprechlichen  Noth  und  Nahrungssorge  seiner  Mitglieder
erfahren  mußte,  schon  im  Jahre  1639,  wie  ans  einem  Schreiben
aller  damaligen  Musiker  zu  ersehen  ist,  von  dem  frühern  Bestande
  von  36  Mitgliedern  bis  auf  10  herabgekommen,  und  hätte
sich  endlich  bis  auf  0  reducirt,  wenn  Vater  Schütz  nicht  noch,
trotz  seiner  öftern  Abwesenheit,  immer  im  Stillen  für  die  Erhaltung
  der  wenigen  gesorgt  hätte.  Nach  dem  kötzschenbrodaer  Waffenstillstande,
  wo  doch  wenigstens  die  Kriegsnoth  für  Sachsen  gestillt
  war,  wenn  auch  die  Nachwehen  jetzt  erst  recht  fühlbar  wurden
  und  die  Contributionen  nicht  aufgehört,  stieg  die  Zahl  der
Capellisten  wieder,  so  daß  im  Jahre  1647  außer  dem  Capellmeister
  sechs  Sänger,  nämlich  zwei  Altisten,  wovon  einer  zugleich
Harfenist  war,  zwei  Tenoristen  und  zwei  Bassisten,  sowie  zwei  Organisten,
  sechs  Instrumentisten,  vier  Capellknaben  und  ein  Lehrling
  „Justrumentisten=  Junge,“  das  Gesammtpersonal  der  Capelle
bildeten.  —  Wie  namentlich  im  Jahre  1640  durch  das  fortdauernde
Elend  des  Kriegs  und  der  Seuchen,  besonders  durch  die  Unmenschlichkeit,
  mit  der  die  Schweden  wirthschafteten,  die  überall  auf  das
Himmelschreiendste  das  Land  verwüsteten,  ganze  Dörfer  verödeten,
Städte  rein  ausplünderten,  oder  doch  wiederholt  brandschatzten,
daß  kaum  das  liebe  Leben  blieb,  durchaus  noch  keine  erfreuliche
Aussicht  für  die  Capelle  vorhanden  und  sie  so  herabgesunken  war,
daß  sie  jetzt  kaum  mit  der  armseligsten  böhmischen  Musikbande
sich  bätte  messen  können,  darüber  klagt  namentlich  ihr  damaliger
Procurator,  der  Oberhofprediger  Hos  von  Honegg  55)  in  einem
eigenen  deshalb  abgefaßten  Memorial:

4  —  1

unserer  Weiber  Schmuck  und  was  sonst  noch  vor  der  Hand  gewesen,  angegriffen,
  zu  deme  ist  Dreßden  ein  solcher  Ort,  da  itzo  fast  Jedermann  ohne
Scheu  und  Einrede  feinen  Nächsten  itegemmentenn,  Waaren,  Victualien  und
anderem  nach  betieben  auswuchern,  ausschinden  und  aussaugen  mag.“  —
Waren  doch  noch  im  Jahre  1652  die  Kammerjunker  der  Kurfürstin  so  von
allen  Mittekn  entblößt,  daß  einige  unter  ihnen,  die  ihre  Ehren=  und  Sonnfagskleider
  verpfändet  hatten,  bei  Ehrentagen  und  Festgelagen  des  Hofs
„ein  geringen  Altagskleidern  dahin  ziehen  müssen,  sie  bitten  um  etwas  Vezahlung,"
  —  Ferner  berichtet  im  Nov.  d.  J.  Reinhard  Taube:  „Die  Stallknechte
  haben  sich  wegen  Nichkbezahlung  unterstanden,  etliche  Tage  insgesammt
  aus  dem  Stalle  hinwegzugehen  und  ihre  Pflichten  zu  versckumen.“
Er  hatte  sie  in  Eisen  schließen  lassen,  bittet  aber  um  Geld  und  Verhaltungsregeln
  für  ähnliche  Fälle.  Doch  mußte  keine  gründliche  Abhilfe  geschehen
sein,  da  die  Klagen  des  Stallmeisters  sich  auch  in  spätern  Jahren  wiederholten.
  —  Solche  und  ähnliche  Belege  mehr  find  in  Unzahl  vorhanden  und
könnten  allein  einen  dicken  Band  füllen;  doch  schon  diese  werden  genügen,
den  schauderhaften  Zustand  des  Hofs  in  jener  Zeit  darzukhun.  —

"8)  Ver  ihm  war  Dr.  Horn  und  Dr.  Weller  unter  Joh.  Georg  I.  Procurator
  der  kurf.  Capelle  gewesen.  —
        <pb n="436" />
        440

„Es  ist  zu  beklagen  und  ist  in  Wahrheit,  daß  die  Musik  in  der
Hofcapelle  in  solches  Abnehmen  gerathen,  daß  man  fast  gar  nichts
figuraliter  musiciren  kann;  sintemal  nicht  allein  kein  rechter  Altist,
sondern  auch  nur  ein  einziger  Discantist  vorhanden  ist.“

Bereits  seit  1645  hatte  man  an  der  Wiederherstellung  der
Capelle,  wiewohl  immer  vergeblich,  gearbeitet  und  um  diese  Zeit
wird  auch  dieselbe  wiederholt  in  gleichzeitigen  Briefen  als  ein
„fast  gänzlich  zu  Grunde  gegangenes  Institut“  bezeichnet.
  Auch  schon  damals  suchte  man  zwar  von  Neuem  italieuische
  Musiker  herbeizuziehen;  doch  sie  blieben  nicht  lange,  da
die  Gehalte  zu  sehr  rückständig  blieben.  Daher  kam  es  auch,
daß  in  dieser  Zeit  die  Capelle  immer  noch  so  schwach  besetzt  war,
daß  man,  als  man  bei  einer  Kindtaufe  eines  Gliedes  der  kurf.
Familie  „flott  und  artig  musiciren  wollte,“  um  die  Kindtaufe  würdig
  zu  feiern  —,  sogar  erst  fremde  Musiker  dazu  verschreiben  mußte.
Durch  die  Errichtung  der  kurprinzlichen  Capelle,  um  1645,  kam
zwar  wieder  etwas  mehr  Sinn  und  Leben  in  die  musikalischen
Bestrebungen  des  Hofes;  doch  auch  hierbei  waren  stets  die  fehlenden
  Geldmittel  der  Hemmschuh.  ö1)  —  Wie  schon  vorher  bemerkt,
  ward  nun  zwar  nach  dem  eigentlichen  Frieden  i.  J.  1648
die  Capelle  wieder  einigermaßen  hergestellt,  dadurch  daß  man  neue
Instrumentisten  anstellte  und  auch  Sänger  in  Italien  selbst  anwarb;
  da  aber  die  landesherrlichen  Finanzen,  wie  wir  ebenfalls
schon  erfuhren,  in  zu  gewaltigem  Ruine  sich  befanden,  daß  oft
kaum  die  nothdürftigsten  Bedürfnisse  für  den  Hof  bestritten  werden
  konnten,  so  war  es  auch  rein  unmöglich,  daß  die  Capelle
wirklich  nur  zu  einigem  Gedeihen  hätte  jetzt  schon  gelangen  können.
  Wie  niedergedrückt  der  Zustand  der  Capellmitglieder  noch
im  Jahre  1651  war,  ersehen  wir  besonders  aus  der  Anzeige  des
Capellmeisters  und  Vicecapellmeisters  vom  14.  August  jenes  Jahres,
in  der  es  unter  Anderm  heißt:  „Das  Elend  der  Capellisten  ist
so  groß,  daß  es  auch  den  Stein  in  der  Erden  erbarmen  möchte,“
und  Schütz  außert  in  einem  fast  gleichzeitigen  Schreiben,  daß  er
weit  lieber  „Cantor  oder  Organist  in  einem  kleinen  Städtchen,
als  länger  bei  solchem  Zustande“  sein  möchte;  ja,  er  müsse,  wenn
es  noch  ferner  nicht  besser  würde,  auch  noch  am  Ende  seinen  Zufluchtsort
  wo  anders  suchen;  denn  er  habe  zum  Wenigsten  schon
300  Thlr.  den  armen  Leuten  vorgeschossen  und,  fährt  er  fort:

„Unseren  Bassisten,  (den  Georg  Kaiser)  betreffend,  so  vernehme
ich,  derselbe  stecke,  wie  eine  Sau,  im  Kothe,  habe  kein  Bettwerk,  liege

61)  Zwischen  1647  und  1651  befanden  sich  in  der  kurprinzlichen  Capelle
13  Musiker  nebst  5  Capell=  und  Instrumentistenknaben;  Bontempi,  der  1650
hinein  kam,  war  als  Castrat  erster  Discantist  und  auch  als  Componist  der:
Capelle  angestellt.  1651  hatte  diese  Capelle  18  Mitglieder,  während  die  kurfürstliche
  nur  17  zählte.  —
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        441

auf  Stroh,  hätte  alleweil.  Mantel  und  Wams  versetzt.  Ich  finde  es
weder  löblich  noch  christlich,  daß  bey  so  löblichen  großen  Landen,  worinnen
  hiebevor  von  so  vielen  Regierungen  Mönche=  und  Pfaffen-Geblöcke
  haben  können  unterhalten  werden,  itzo  nicht  20  Musikanten
können  oder  wollen  verpflegt  werden.“’  68)

Hieraus  geht  nun  wohl  deutlich  hervor,  daß  es  auch  dem
Hofe  damals  an  dem  guten  Willen  mit  gefehlt  haben  mag,  Etwas
für  die  Capelle  ernstlich  zu  thun,  weil  er  im  Kriege  vollends  allen
Sinn  dafür  verloren  haben  mochte  und  die  damals  vorherrschende
große  Sinnlichkeit,  besonders  der  allzugroße  Hang  zu  den  Freuden
  der  Tafel,  der  Jagd,  zu  rauschenden  Lustbarkeiten  aller  Art,

ss)  Schütz  hatte  beinahe  23  Jahre  früher,  als  er  immer  mehr  eingesehen,
daß  sein  Verweilen  in  Dresden  unter  so  bewandten  Umständen  fast  nichts
mehr  nützen,  und  der  Aufrechterhaltung  seiner  geliebten  Capelle  nicht  ferner
förderlich  sein  könnc,  beschlossen  (eigentlich  schon  vor  1630)  seine  Stelle,
wenn  auch  nicht  für  immer,  doch  auf  die  Dauer  des  Kriegs  zu  verlassen.
Schütz  lebte  daher  längere  Zeit  in  Kopenhagen,  worauf  wir  später  zurückkommen
  müssen.  Die  Gründe,  die  ihn  eigentlich  zum  Weggange  von  Dresden
bewogen,  sind  allerdings  schon  bekannt,  doch  werden  sie  uns  aus  einem  Memorlal,
  daß  er  von  Dresden  aus  am  9.  Febr.  1633  an  den  Kurfürsten
richtete,  noch  klarer.  Er  führt  darin  unter  Andern  dem  Kurfürsten  zu  Gemüthe,
  „daß  bei  jetzigen  schwebenden  Kriegsläufen,  wegen  der  Aufwartung  ich
gar  nicht  abkommen  könnte,  weil  die  Anstellung  einer  weitläufigen  Musik,
dero  Zeitbeschaffenheit  nicht  groß  erfordern  thäte,  auch  ohne  dieses  die  Gesellschaft
  der  Instrumentisten  und  Sänger  anjetzo  ziemlich  schwach  und  verringert
  worden,  indem  etliche  wegen  Alter  und  Leibesschwäche  nicht  mehr
fortkommen  könnten,  theils  aber  selber  ich  nur  in  meiner  niedrigen  Profession
würdig  geschützt  werden  möchte,  mein  ganzes  Hauswesen  und  alle  das  wenige,
so  mir  Gott  bescheert  hat,  allhier  und  im  Lande  verbleiben  thäte,  auch  wie
bishero,  also  fortan  Ihro  Durchlaucht  keine  Unredlichkeit,  ob  Gott  wolle,
an  mir  zu  verspüren  haben  sollen.  Daß  ich  erbötig  wäre,  wenn  auch
außerhalb  meiner  Profession  etwas  dero  Oerter  auszurichten  ich  gut  erfunden,
  nächst  meiner  Seelen  Seligkeit,  als  Ihro  Kurfürstliche  Durchlaucht  und
dero  löbliches  Hauses  Reputation  und  Wohlfahrt,  ich  mir  nichts  höher  wollte
angelegen  sein  lassen"“.  —  Nun  kehrte  zwar  Schütz  nach  dem  Prager  Frieden
wieder  nach  Dresden  zurück,  allein  das  neue  Kriegsübel,  was  über.  Sachsen
durch  die  auf  Johann  Georg  und  seine  Lande  erbitterten  Schweden  nach
diesem  Frieden  hereinbrach,  war  leider  nur  noch  größer  als  das  erstere.
Daher  es  auch  kam,  daß  er  im  Jahre  1637  schon  wieder  beim  Kurfürsten
um  Urlaub  nachsuchte.  Er  schrieb  deshalb  auch  an  denselben:  „Da  ich  mit
einem  Worte  zu  sagen,  fast  weder  Gott  noch  Menschen,  am  allerwenigsten
aber  mir  selbst  nütz  wäre,  in  Betracht,  daß  bei  dergleichen  meiner  Profession
widrigen  Zustande  ich  in  dem  von  Gotte  mir  verliehenen  Talente  nicht  allein.
abnehmen  und  verderben,  sondern  auch  in  Noth  gerathen  würde.“  Nachdem
nun  Schütz  bei  abermaliger  Rückkehr  nach  Dresden  immer  mehr  den  Verfall
der  Capelle  herannahen  sah  und  selbst  nur  noch  20  Sänger  und  Instrumentisten
  zusammen  im  Ganzen  hatte,  so  machte  er  wiederholt  dem  Kurfürsten
im  Jahre  1641,  am  7.  März,  neue  Vorschläge.  Vor  Allem  waren  diese  Vorschläge
  auf  die  Erhaltung  und  Neubeschaffung  der  eigentlichen  Cantorei  gerichtet,
  und  in  Folge  derselben  wurden  auch  wirklich  6  Knaben  dem  Hoforganisten
  in  die  Lehre  gegeben,  und  dieser  Einrichtung  ist  es  auch  allein  zu  danken,
  daß  nach  dem  g#closfenen  Waffenstillstande  zu  Kötzschenbroda  wenigstens
in  dieser  Beziehung  Samen  für  die  Reorganisation  der  Capelle  geblieben  war.
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        442

und  noch  anderer  Aufwand,  wie  wir  aus  den  Schulden  für  Pretiosen
  und  Specereien  ersehen  können,  es  nicht  dazu  kommen  ließ.
Der  Capellmeister  Schütz  hatte  es  auch  herzlich  satt,  ferner
einer  Anstalt  für  Kunst  ohne  die  nöthigen  Mittel  vorzustehen,  da
man  ihr  überdies  nicht  die  geringste  Aufmerksemkeit  mehr  von
Seiten  ihres  Herrn  zu  schenken  schien,  indem  er  rücksichtslos  die
wenig  übrigen  armen  Capellisten  hungern,  darben  und  verkümmern
  ließ,  ohne  ernsilich  an  Mittel  zur  Abhilfe  zu  denken.  Schon
1645  scheint  er  fest  den  Plan  gefaßt  zu  haben,  seiner  Pflichten
als  Capellmeister  sich  zu  entledigen,  zumal  er  bereits  in  einem
Verhältnisse  zum  Könige  von  Däenzark  stand,  oder  sich  sogar
lieber  ganz  von  der  unfreundlichen  Welt  zurückzuziehen  gedachte.  vo)  —
Auch  1651  noch  hatte  der  Capellmeister  Schütz  wieder  wegen
seiner  Entlassung  Schritte  gethan  und  offen  deshalb  nachgesucht;
doch  er  konnte  fie  nicht  erhalten.  In  dieser  für  ihn  zu  peinlichen
Lage,  an  eine  Function,  gebunden  zu  sein  und  doch  in  ihr  auch
Richts  leisten  zu  können,  scheint  er  sein  hauptsächlichstes  Vertrauen
noch  auf  den  Stiftsadministrator  von  Merseburg,  den  Herzog
Christian,  der  damals  Curator  der  kurf.  Capelle  war,  gesetzt
zu  haben,  wie  sich  Schütz  auch  in  einigen  Stellen  darüber  änßert,
wobei  er  meist  den  Herzog  „Unserm  Collegio  vorgesetzten
  Inspector“  nennt;  ob  aber  der  Herzog  sein  Vertrauen
wirklich  rechtfertigte,  davon  finden  sich  allerdings  keine  sichtlichen
Spuren,  wiewohl  es  nicht  zu  bezweifeln,  da  Schütz,  der  sonst
nicht  leicht  auf  leeren  Schein  sein  Vertrauen  setzte,  ihn  als  den
Retter  ansah.  Zuverlässig  konnte  er  ebensowenig  Etwas  thun,  als
der  verschuldete  und  von  einem  Heer  von  Gläubigern  geplagte
und  beängstigte  Kurfürst.
Wir  erfuhren  auch  bereits,  daß  der  Kurprinz  sich  sehr  für
die  Musik  interessirte  und  seit  1645  sogar  eine  eigene  Capelle71)

62)  Er  erhielt  209  Thlr.  als  Componist  jährlich  von  diefem.

70)  Wollte  nach  Weißenfels  zu  seiner  Schwester  ziehen,  um  sich  der  Conposition
  in  der  Zurückgezogenheit  mehr  widmen  zu  können,  da  diese  bisher
seine  ganze  Existenz  gefichert  hatte.  —  "

71)  Fürstenau  a.  a.  O.  S.  69,  führt  über  sie  Mehresauf;  nach  diesem  stand
im  Jahre  1651  der  Componist  und  Castrat  Giovanni  Andrea  Angelini  Bontempi
  an  der  Spitze  derselben.  Bassist  war  Steffano  Rauli,  Organist  Matthes
Wegkmann,  Tenorist  und  zugleich  Tiorbist  Philipp  Stotbe  „,  Altist  und  Cornettist
  Friedrich  Werner,  Tenorist  Ferdinand  Franke,  Heinrich  Stroh,  Fakcetist
  (Fistelsänger,  der  vielleicht  zu  komischen  Gefängen  diente),  Ehrist.  Kittel,
  Bassist  und  Instrumentist,  desgl.  Michaek  Schmied,  der  zugleich  Violinist
  war,  Friedrich  von  Westhoff,  als  Lautenist,  Balth.  Roderig,  Biolinist  und
Cornettist,  und  Joh.  Fr.  Volprecht,  Lauten=  und  Violinist.  Außerdem  waren
noch  5,  Capellknaben,  von  denen  einer  Lautenist,  ein  anderer  zugleich
Violinist  und  Trompeter,  ein  dritter  zugleich  Trompeter  und  Pesaunist  waren.
  —  Ueberhaupt  ist  zu  bemerken,  daß,  sobald  der  Kurprinz  frelere  Hand
im  der  Capelle  des  Kurfürsten  erhielt,  auch  schon  die  italienischen  Sänger  und
Instrumentisten  eine  vorstehendere  Stelle  darin  einzunehmen  begennen,  daß.
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        443

unterhielt,  mit  deren  Personal  er  auch  öfter  die  kurf.  Capelle  unterstützte.
  Auch  stand  der  Kurprinz  mit  Schütz  in  gutem  Vernehmen,
  was  wir  selbst  bei  Gelegenheit  einiger  Verdrießlichkeiten,  die
der  Capellmeister  wegen  der  Italiener,  die  sich  immer  breiter  machten,
  gehabt  haben  mochte,  aus  einem  deshalb  an  den  Kurprinzen
gerichteten  Schreiben  vom  21.  August  ermessen  können,  worin  es
heißt:

„Viele  vornehme  weltliche  und  geistliche  Herren  klagen  mich  an,
ich  sei  die  Veranlassung,  daß  der  Churprinz  aus  Italien  verschiedene
Mufikanten  in  die  Capelle  eingeführt  habe.  Ich  bitte,  ehe  der  Churfürst
  vielleicht  davon  höre,  diesen  Argwohn  abzuwenden,  bevorab  bey
dem  ehrwürdigen  Ministerio  der  Hofcapelle,  bei  welchem  ich  mich  deswegen
  auch  im  widrigen  Credit  befinde.  Im  Uebrigen  so  betheure
ich  mit  Gott,  daß  mir  an  meinem  Orte  solch  von  E.  Churfürstlichen
Durchlaucht  neu  angerichtetes  Italienisches  Directorium  Musicum  (ob
es  gleich  mir  und  andern  Deutschen  allhier  mehr  zur  Verkleinerung
als  Erhöhung  unserer  Autoritäten  gereichet  ½2))  niemals  zuwider  gewesen
  ist.“

Wie  sehr  es  aber  auch  der  Kurprinz,  um  recht  wahr  zu
sein,  sich  angelegen  sein  ließ,  die,  wie  er  selbst  sich  ausdrückt,
„gentzlichen  auff  die  neuge  gekommene“  Musik  am  kurf.  Hofe  zu
heben,  geht  besonders  aus  folgendem  interessanten  Schreiben  desselben
  hervor,  das  er  in  dieser  Beziehung  an  seinen  Vater,  den
Kurf.  Johann  Georg  I.,  von  Dresden  aus,  am  30.  Sept.  1651
richtete  und  worin  er  besonders  Vorschläge  zur  Verbesserung  der
kurf.  Capelle  selbst  macht,  da  seine  Capelle  doch  auch  nicht  hinreichend
  wäre,  dieselbe  vollkommen  zu  übertragen.  Dieses  Schreiben,
  das  uns  einen  tiefern  Blick  in  den  damaligen  Stand  der
kurf.  Capelle  und  deren  inneren  Werth  und  Unwerth  thun  läßt,
glauben  wir  daher  wörtlich  hier  mittheilen  zu  müssen:

nicht  allein  Tenoristen  und  Bassisten  aus  Italien  herbeigezogen  und  auch  dabei
  die  größten  Opfer  nicht  gescheut,  sondern  sogar  auch  Castraten  angestellt
wurden.  Einer  der  ersten  Castraten,  die  am  sächs.  Hofe  erschienen,  war  Bontempi.
  Das  Bestreben  des  Kurprinzen,  Italiener  für  die  Capelle  zu  gewinnen,
  war  so  groß.  daß  sich  sogar  die  Kurfürstin  von  Baiern  wegen  „Abspenstigmachung
  ihrer  italienischen  Musikanten“  beklagte  und  förmlich  Genugthuung
deshalb  verlangte,  die  ihr  Johann  Georg  auch  zusagte;  wie  dies  nun  geschehen,
  ist  aus  nichts  zu  ersehen.  —  So  schlägt  sogar  Schütz  den  Bontempi.
als  Vicecapellmeister  vor  mit  den  Worten:  „Und  demnach  Herzogen  Johann
Georgens  Italienischer  Eunuchus,  Andreas  Bontempi  sich  verlauten  lassen,
daß  er  in  Sonderheit  auch  von  Jugend  an  der  Compofition  noch  mehr,
als  des  Singens  beflissen  gewesen  wäre,  so  könnte  ja  dieser  einen  Thekl  seiner
  Geschäfte  übernehmen.“  —

72)  Hieraus  ersehen  wir  vornehmlich,  daß  auch  Schütz  vor  ihren  Arroganzen
  nicht  genug  geschützt  sein  mochte,  zumal  er  später,  als  er  Obercapellmeister
  geworden,  5  italienische  Capellmeister  noch  neben  sich  erhkelt,  von  denen
  Giner  immer  mehr  als  der  Andere  gogen  die  Deutschen  intrigufrte.
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        444

—

Durchlauchtigster  Hochgeborner  Churfürst,
Allergnädigster  Herr  vnd  Vatter.

Ev.  Gu.  habe  ich  umb  Vergebung  zu  bitten,  das  ich  dieselbige
bey  Ihren  Hohen  Geschäften  hirmitt  belestige,  hoffende  aber  es  werden
  Ev.  Gn.  solches  in  Gnaden  vermerken,  Deroselben  meine  wenige
doch  wohlgemeinte  gedanken  nicht  übel  auffnehmen,  Vnd  betrifft  solches
  Ev.  Gu.  eugene  Musica,  welche  sie  iederzeitt  rümlichen  Vor
andern  Polentaten  gehalten,  die  weil  aber  itzo  es  mit  selbiger  gentzlichen
  ausf  die  neuge  gekommen,  das  sie  vollendt  gäntzlich  zergöhet,
als  habe  ich  meinen  wenigen  gedanken  nach,  zu  dero  gnädigsten  gefallen
  stellende,  wie  selbige  anitzo  mitt  wenigen  zu  erhalten  vnd  wieder
  auffzubringen  wehre,  damitt  von  Ev.  Gu.  soviel  darauff  gewandte
kosten  nicht  gäntzlich  vergebens,  als  könnte  darmitt  die  kirchen,  auch
Ev.  Gu.  taffeldienst  ordentlich  mit  rumh  versehen  wirde,  ond  Ev.
Gu.  itzo  ballt  wieder  zu  einer  vollkommnenglichen  Compani  ond
Corpo  gelangen,  volgendes  gemacht  werden.  Der  Herr  Capellmeister
bliebe  wie  jederzeitt,  vnd  ob  er  gleich  seines  hohen  Alters  halber
nicht  allezeit  auffwarden  könnte,  er  selbiges  schon  wirdt  einen  auffzutragen
  wissen,  darmitt  an  Ev.  Gu.  -Dienst  nichts  hierin  vorseimet
würde,  vnd  bekemen  also  Ev.  Gn.  20  Vocalisten  vnd  8  Instrumenlalisten
  nebenst  zwey  Organisten,  welche  zwar  alle  schon  in  Ener
Gnaden  Diensten  sindt,  als  der  Vicecapellmeister  Hoffkuntze  so  ein
Tenorist,  ond  weil  Ich  ohne  Das  mitt  bewußten  Vorsehen,  als  wolle
Ich  Ev.  Gn.  Philipp  Stollen  vor  einen  Tenoristen,  so  auch  schlegel
überlassen,  wehren  also  2  Tenoristen,  die  2  Altisten  wehren  so  an
itzo  auch  in  bestallung  Christopl  Bernhardt  vnd  Weber,  so  auch  ein
Harffeniste,  die  2  Bassislen  dr  Keyser,  wobey  ich  zu  erinnern  das
ja  Ev.  Gn.  selbigen  nicht  wecklaßen  wollen,  den  gewiß  dergleichen
nicht  zu  bekommen,  vnd  Jonas  Kittel,  so  den  liolon  auch  brauchet,
nebst  4  Kapellknaben,  die  Instrumentisten,  so  wehre  Friedrich  sultze
und  seine  3  Söhne  dervon  der  eine  noch  ein  Junge,  Clemens,  der
Engelender,  der  Herbaucker,  ond  der  Junge  so  auffen  Cornet  lernet,
hetten  also  Ev.  Gnaden  2  gutte  Zinkenbleser  vnd  6  posauner,  so
wehren  die  Geigen  vnd  lagott  vnd  Pommert  hiermitt  auch  bestellet,
nebenst  der  zwey  organisten  Killeln  rnd  Hans  Klemmen,  ond  könnten
  also  Ev.  Gnaden  mitt  einer  ieder  Zeitt  abwexselung  haben,  beydes
  in  der  kirchen  ond  bey  der  Taffel  vnd  wirden  gewiß  von  allen
Potentaten  Ev.  Gnaden  eine  perfekte  Musica  haben.  Den  mitt  mein
allein  dieselbe  zu  bestellen  es  nicht  möglich,  zumal  die  kirchen  musica,
  vnd  diweil  diese  leutt  ohne  Vnterhalt  oder  gelt  nicht  zu  leben,
das  quanto  auch  gar  nicht  hoch,  ob  E.  Gn.  sich  gnedigst  gefallen
laßen  wollten  dermitt  sie  an  itzo  ein  quartal  bekommen  auch  ins  künftige
  von  merkten  zu  merkten  bezahlet  werden  möchten.  Bitt  hirnebenst
Ew.  Gn.  wollen  solches  in  seiner  Gnaden  vormerken  vnd  dieser  Vorschlagk
  so  zu  Ew.  Gnaden  reputation  vnd  zu  Gottes  ehren  gemeinet
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        445

—

gnedigst  auf  und  anemen  ond  wie  bis  anhero  jederzeit  mein  Allergnedigster
  Herr  vnd  Vatter  seind  ond  verbleiben,  verbleibe  Ev.  Gn.

Dreßden  vutterthänigster  gehorsamer
den  30.  Septembris  Sohn.
1653.

Ehe  wir  jedoch  diese  höchsttraurige  Periode  der  Capelle  beschließen,
  um  in  einem  spätern  Aufsatze  eine  neue,  zum  Theil,  wenn
auch  nur  scheinbar,  glänzendere  zu  beginnen,  in  der  sie  allerdings
mehr  mit  italienischen  Elementen  wirkte  und  die  Deutschen,  die
allein  noch  nächst  Schütz  in  dem  bereits  erwähnten  Christoph
Bernhard  eine  Stütze  fanden,  gänzlich  in  die  zweite,  untergeordnetere
  Stellung  sich  verwiesen  sahen,  was  nämlich  durch  Kurf.
Johann  Georg  II.  herbeigeführt  worden,  indem  er  schon  als  Kurprinz,
  wie  wir  sahen,  mehr  den  Italienern  anhing,  wollen  wir
noch  kürzlichst  einige  Rückblicke  auf  die  vorzüglichsten  Capellisten
jener  Zeit,  die  auch  theilweise  früher  und  in  dem  kurprinzlichen
Schreiben  erwähnt,  werfen.  —

Obschon  im  Ganzen  für  die  Instrumentalmusik  bis  um  die
Mitte  des  16.  Jahrhunderts  nur  wenig  gethan  war,  so  gab  es
doch  schon  zu  Ende  desselben  wahrhafte  Künstler  auf  allen  damals
gebräuchlichen  Instrumenten,  und  die  Mehrzahl  war  in  der  That
weit  über  die  Mittelmäßigkeit  hinaus  Meister  auf  ihren  Instrumenten,
  ja,  sie  spielten  oft  mehre  Instrumente  mit  einiger  Gewandtheit
  und  wirklichem  künstlerischen  Tacte.  Im  Anfange  des
17.  Jahrhunderts  beginnt  nun  eigentlich  die  Periode,  in  der  die
Künstler  auch  den  nur  begleitenden  oder  obligaten  Instrumenten
mehr  Aufmerksamkeit  zu  widmen  begannen.  Namentlich  wurde
eine  bedeutendere  Verbesserung  oder  vielmehr  größere  Ausbildung
der  Behandlung  der  Saiten-oder  sogenannten  Bogeninstrumente
zu  Theil.  Dies  war  besonders  in  dieser  Epoche  der  vorzüglicher
werdenden  Instrumentirung  der  Fall,  wo  die  Saiteninstrumente
nicht  mehr  bloß  obligat  die  Melodie  begleiteten,  sondern  concertando,
  oder  selbst  die  harmonische  Grundlage  zur  Melodie  oder
das  Principale  bildeten.  Anfänglich  geschah  dies  mit  den  verschiedenen
  Geigen,  später  Violinen,  in  den  verschiedenen  Ton=  und.
Gestaltdimensionen,  als  Discant-,  Alt-,  Tenor=  und  Baßgeigen,
sowie  mit  der  Viola  bastarda,  Viola  di  Bardone  oder  Bariton,
der  Viola  di  Gamba  und  Viola  di  Spala,  auch  mit  der  Harfe,
Laute,  Theorbe  und  dem  Spinet,  ja  selbst  noch  weit  mehr  als
bisher  mit  den  Pfeifen  und  Flöten,  sogar  bis  zur  größten  Pfeife,
dem  Pommer,  mit  den  Querpfeifen  und  den  deutschen  oder  Dolzflöten,
  Schallmeien,  Sackpfeifen  oder  den  Cornamusen  und  Krummhörnern,
  den  Cornetti  oder  Zinken,  den  Fagotti,  Trompeten  und
den  Alt-,  Tenor=  und  Baßposaunen,  obschon  letztere  weit  früher
        <pb n="442" />
        47

—#

7.  -

«·D.ekBassist-(KaiseyistnichtaudetfiilsrimBestioimWalde
vexxrildert.erwillausMangeldurchsausdavongehen,istaserschade,
und  immer  schade  um  so  köstliche  Stimme,  daß  sie  aus  der  Kapelle
verloren  gehen  sollte.  Wahr  ist's,  daß  sonst  an  seinem  Humor  nichts
sonderlich  Taugliches  und  seine  Zunge  täglich  in  der  Weinkanne  will
abgewaschen  sein;  allein  eine  solche  weite  Gurgel  bedarf  auch  mehr
Nässe  als  manche  enge,  und  ob  der  gute  Kerl  seine  geringe  Besoldung
(sie  beträgt  160  fl.  jährlich)  gleich  auch  richtig  bekäme,  würde  sie  doch
zu  großen  Banketten  nie  ausreichen,  und  wenn  man  dieses  Kerls  Gouvernement
  und  Haushaltung  recht  erkennen  woflte,  sollte  man  ihm,
wie  ich  vermeine,  sein  gering  Bißlein  nur  zu  rechter  Zeit  geben  lassen,
als  lange  aber  solches  nicht  geschieht,  konn  man  ihm  gleichwol  für
einen  großen  Verschwender  auch  nicht  ausrufen.“  —

Einen  andern  Bassisten,  Kramer,  nennt  dagegen  der  Capellmeister
  Schütz  „den  besten  in  seiner  Profession,“  und  er  ersucht
im  Juli  1628  die  Procuratur,  da  er  zumal  ein  gemüthlicher
Mann  war,  ihn  ja  der  Kapelle  zu  erhalten  zu  suchen,  mit  den  Worten:

„Dieser  Mensch  bekömmt  wohl  wieder  einen  Herren,  allein,  ob.
um  solch'  Geld  wir  wieder  dergleichen  erlangen,  zweifelt  man,  und  ist
er  darneben  ein  frommer,  stiller  und  friedfertiger  Mensch  2c.  —“

Unter  den  Organisten  zur  Zeit  Joh.  Georg's  I.  ist  als  vorzüglich
  Matthias  Weckmann  zu  nennen,  der  im  Jahre  1621  zu
Oppershausen  in  Thüringen  geboren,  wo  sein  Vater  Prediger
war.  Schon  als  Knabe  genoß  er  den  Unterricht  des  Capellmeisters
  Schütz,  der  ihn  auch  wegen  seiner  schönen  Stimme  hochhielt
und  ihn  selbst  sogar  in  die  Capelle  aufnahm.  Er  machte  Fortschritte
  in  der  Composition,  namentlich  aber  im  Orgelspiele  und
deshalb  brachte  es  Schütz  beim  Kurf.  auch  dahin,  daß  dieser
ihn  nach  Hamburg  sendete,  um  daselbst  bei  Jacob  Prätorius  1½3)
seine  endliche  Ausbildung  im  Elavier=  und  Orgelspiele  zu  erhalten.
  Nach  drei  Jahren  kehrte  er  nach  Dresden  zurück  und  ward
sofort  zum  Hoforganisten  ernannt.  Der  Kronprinz  Christian  von
Dänemark  erbat  ihn  bei  seiner  Anwesenheit  in  Dresden  vom
Kurf.  für  seine  Capelle  zu  Syköping  als  Director,  und  der
Schwiegervater  schlug  es  n  nicht  ab;  als  aber  sein  neuer  Herr
im  Jahre  1647  auf  einer  Reise  in  Sachsen  starb,  kehrte  W.
wieder  nach  Dresden  in  seine  frühere  Stellung  zurück;  doch  er
folgte  im  Jahre  1654  einem  Rufe  nach  Hamburg.  Er  blieb  jedoch
dem  Kurf.  noch  werth,  und  selbst  noch  Johann  Georg  II.  und  III.

1#3)  Hieß  eigentlich  Schulz,  ward  1600  zu  Hamburg  geb.,  war  Sohn
und  Schüler  des  gleichfalls  berühmten  Hieronymus  Schulz  oder  Prätorius,
der  1560  geb.  und  1629  als  Organist  an  der  St.  Jacobi-Kirche  zu  Hamburg
  starb.  Seine  letzte  Ausbildung  erhielt  er  bei  Schmeling  in  Amsterdam
und  starb  den  21.  Oct.  1651.  Von  ihm  sind  auch  die  Melodieen  zu  Rist's
Kirchenliedern.  «
        <pb n="443" />
        448

liebten  seine  Compositionen  so  sehr,  daß  Ersterer,  als  W.  im
Jahre  1674  zu  Hamburg  starb,  seine  beiden  Söhne  zu  Wittenberg
  studiren  ließ.

Ein  tüchtiger  Concertist  war  auch  Friedrich  von  Westhoff,,)
geb.  zu  Lübeck  (2)  nach  1611,  der  anfänglich  als  Lautenist,  später
aber  als  Posaunist  sich  auszeichnete  und,  seltsam  genug,  früher
schwedischer  Rittmeister  gewesen  war,  auch  einen  Sohn,  Paul
v.  W.,  hatte,  der  besonders  unter  Johann  Georg  II.  noch  berühmter
  als  der  Vater  ward.

Endlich  ist  noch  der  berühmte  englische  Flageolettist,  15)  John
Price,  zu  erwähnen,  der  auch  besonders  noch  dadurch  actenkundig
  geworden  ist,  daß  er  die  sogenannte  „kleine  Kammermusik“
  in  der  kurf.  Kapelle  einzuführen  bemüht  war  und  auch
wirklich  laut  Reseript  vom  23.  April  1629  als  Director  derselben
mit  300  Thlr.  angestellt  ward,  was  auch  aus  einem  Schreiben
vom  18.  Mai  1630  zu  ersehen  ist.  Er  äußerte  selbst,  daß  er  dies
längst  gern  eingerichtet,  „nämlich  auf  französische,  englische,  auch
da  es  von  Nöthen,  auf  jetzige  italienische  Manier,  wie  man  dieselben
  am  kaiserlichen  Hofe  mit  2,  3  oder  mehren  Personen  instrumentaliter
  zu  musiciren  pflegt,“  er  habe  aber  bei  seinen  Collegen
  Widerstand  gefunden;  in  Württemberg  sei  die  Sache  mit
Hilfe  seiner  beiden  Schwäger  glücklich  in's  Werk  gesetzt  worden,
er  erbiete  sich  auch  hier,  einige  Knaben  auf  seine  Manier  abzurichten.
  Schütz  scheint  aber  keine  große  Neigung  dazu  gehabt  zu
haben,  weil  er  es  für  eine  bloße  musikalische  Charlatanerie  hielt,
weshalb  auch  John  Price  nicht  sofort  die  Sache  wirklich  in's
Werk  setzen  konnte;  denn  er  erbietet  sich  nach  zwei  Jahren  in
einem  Schreiben  vom  13.  Mai  1632  abermals:

„Mit  einer  beihabenden  Person  solche  kleine  Cammermusiken  anzustellen,
  damit  künftig,  auch  sonderlich  bei  Ihro  Churfürstlichen  Durchlaucht
  jüngsten  Fräulein  70)  Beilager  nicht  allein  vor  Churfürstl.
Durchlaucht  Tafel,  sondern  auch  zu  Baletten,  Aufzügen  oder  Sonsten,
mit  etlichen  unter  meinen  Raritäten,  ohne  Ruhm  zu  melden,  sich  hören
  zu  lassen,  damit  daß  Diejenigen,  die  es  wohl  wissen,  aber  nicht
wissen  wollen,  solches  handgreiflichst  an  den  Tag  zu  geben,  und  sie
spüren  sollen,  daß  ich  nicht  allein  die  Musicam  verstehe,  sondern  auch
mancherlei  Nation  ihre  Art  natürlich  agiren  kann.“  —

74)  Wahrscheinlich  Sohn  des  Willichius  Westhovius  oder  Westhoff  aus
Besow  in  Holstein,  der  1603  poeta  laureatus,  1613  Rector  zu  Herloffsholm
und  nachdem  er  1611  Eine  von  Sparr  geheirathet,  in  den  Adelsstand  erhoben
  ward.

15)  Flageolett  oder  Flaschenet  war  ein  kleines  elfen  beinernes  Flötchen,  das
besonders  in  Holland  und  England  gebräuchlich.

*  „Magdalena  Sibylla  mit  dem  Kronprinzen  Christian  von  Dänemark,
s  c  .
        <pb n="444" />
        449

Wie  wohl  es  nun  eigentlich  aus  keiner  andern  Stelle  der
gleichzeitigen  Acten  ganz  deutlich  zu  ersehen  war,  was  eigentlich
unter  dieser  „kleinen  Kammermusik“  zu  verstehen  sei,  so  scheint  doch
aus  dem  Wenigen,  was  darüber  gesagt,  hervorzugehen,  daß  es
wohl  sogenannte  „Nationalmusik“  war,  die  unter  Gesang  oder  Instrumentirung
  mittelst  costümirter  Pantomime  und  Tanz  stattfand.—

Die  Thätigkeit  der  Capelle  bei  den  damals  gewöhnlicher  werdenden
  theatralischen  oder  bloßen  scenischen  Aufführungen  war
schon  seit  Anfange  des  17.  Jahrhunderts  immer  mehr  in  Anspruch
genommen  worden,  wie  wohl  es  noch  keine  eigentlichen  Theater
gab,  und  die  sogenannten  Opern  waren  am  Ende  mehr  oder
weniger  scenische  Oratorien,  wie  sie  Philipp  von  Neri  im  16.
Jahrhunderte  geschaffen,  bis  endlich  Heinrich  Schütz  durch  die
Composition  der  Daphne  von  Opitz,  die  am  1.  April  1627  zu
Torgau  bei  der  Vermählungsfeierlichkeit  der  Eleonore  Sophia,
ältesten  Tochter  Johann  Georgs  I.,  mit  dem  Landgrafen  Georg  II.
von  Hessen  aufgeführt  ward,  gewissermaßen  den  ersten  Fingerzeig
zur  deutschen  Oper  gab.  Weit  mehr  war  aber  dagegen  die  Kammermusik
  bei  den  damals  an  den  deutschen  Höfen  zu  allen  Festlichkeiten,
  Banketten  2c.,  gewöhnlichen  großen  Prunkballets,  die
namentlich  am  Dresdner  Hofe  eine  ganz  besondere  Pflege  erhielten,
  bethätigt,  und  genoß  wegen  ihrer  Fertigkeit  in  Executirung
derselben  einen  wahrhaften  Ruf;  doch  darüber  specieller  an  einem
andern  Orte.  —

Zum  Beschlusse  dieser  aphoristischen  Geschichte  der  kurf.  Capelle
  in  der  Zeit  der  Kurfürsten  August,  der  beiden  Christiane
und  Johann  Georg's  I.  wollen  wir  folgendes  Curiosum  noch
wörtlich  mittheilen,  da  es  von  einem  ehemaligen  Cantoreiknaben,
welcher  studirt  hatte,  gern  in  Leipzig  Magister  werden  wollte  und
daher  mit  der  Dedication  eines  musikalischen  Werks  gegen  die
Gnade  des  Kurfürsten  einen  Feldzug  machte,  herrührt.  Er  nennt
sich  Alumnus  Electoralis,  also  ein  Beweis,  daß  er  auf  kurfürstliche
  Kosten  studirte.  Das  Dedicationsschreiben  lautet  aber  wörtlich,
  wie  folgt:

Denen  Durchlauchtigsten,  Hochgebornen  Fürsten  vnd  Herrn,  Herrn
Christiano,  Herrn  Johann  Ceorgio,  vnd  Herrn  Augusto,  gebrüdern
  ond  Hertzogen  zu  Sachsen,  Landgrafen  in  Thüringen,  Markgrafen
zu  Meissen,  vnd  Burggrafen  zu  Magdeburgk,  Meinen  gnedigsten
  Fürsten  ond  Herrn  pp.

Durchlauchtigste,  Hochgeborne,  Gnedigste  Fürsten  ond  Herrn,  Ewern
F.  F.  F.  G.  G.  G.  seint  meine  vuterthenigste  willige  Dienste,  neben
meines  gebett,  iederzeit  zuvor.  6

Das  die  edle  ond  furneme  kunst  die  Musica,  Gnedigste  Fürsten
vnd  Herrn,  des  Menschen  gemütt,  in  betrübnüß  vnd  Traprigkeit  nicht
Wenig  erquicke  vnd  frölich  mache,  ist  gottlob  offenbar  genugsam,  also

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  5.  29
        <pb n="445" />
        450

das  es  keines  beweises  von  nötten.  Derowegen  da  mitt  Ich  mich
auch  ettlicher  massen,  in  dem  Trawrigen  vnd  betrübten  Zu  stande,  so
es  vor  einem  Jahr  mitt  vns,  zu  Leipzig,  wegen  des  Sterbens  gehabt,
erhilariren  und  Melancholischer  Trawrigkeit  entschlahen  möste,  Als
hab  Ich  dieses  Exercitium  Musicum,  so  Ich  vor  der  Zeitt  in  Ewer
F.  F.  F.  G.  G.  G.  herrn  Vatters,  Churf.  Christiani  etc.  hochlöblichster
  gedechtnüs,  Cantorey  gelernet,  herfür  suchen  wollen,  vnd  demnach
  ettliche  Teutzsche  Magnilicat  verfertiget,  auch  nu  mehr  dieselbigen
auf  gutter  leutte  bitte  in  öffentlichen  Truck  gegeben.  Wan  Mir  aber
nicht  vuwissent,  das  Ewer  F.  F.  F.  G.  G.  G.  nicht  Weniger  lust
ond  gefallen,  als  Ihr  Herr  Vatter,  an  der  löblichen  kunst  der  Musica
  tragen,  Als  habe  Ich  dieselben  Ewer  F.  F.  F.  G.  G.  G.  vunterthenigst,
  vnd  zur  erklerung  ettlicher  massen  meiner  Danckbarkeit  dediciren
  vnd  gleich  als  consecriren  wollen,  neben  vuterthenigster
bitte,  dieselben  in  Gnaden  von  mir  auf  vnd  anzunemen,  Vnd  weil  ich
aufs  nehste,  Wils  gott,  gesinnet  bin,  in  Magistrum  zu  promoviren,
vnter  dessen  aber  wegen  des  mangels  der  onkosten,  davon  nicht  abgehalten
  möge  werden,  meine  arme  vnd  geringe  studia  Ihnen  in  gnaden
  befohlen  sein  lassen,  Vud  mich  mitt  einer  beystewer  zu  meinen
instituto  vnd  fürnemen,  versehen.  Darfür  Ich  mich  gegen  Ewer
F.  F.  F.  G.  G.  G.  schuldiger  Danckbarkeit,  vuterthenigst  zu  befleissigen
  ieder  Zeit  erböttig
Ewer  F.  F.  F.  G.  G.  G.
Vnterthenigster
Dienstwilliger
Erhardus  Bodensrhatz
Alumnus  Electoralis.

Muthmaßlich  ist  auch  des  Supplicanten  Wunsch  erfüllt  worden,
  denn  auf  der  Adresse  befindet  sich  die  Bemerküng:  „Ist
dem  Chammermeister  beuholen  den  17.  Septemb.  1599“.

Außerdem  theilen  wir  noch  folgende  zwei  Resolutionen  des
Kurf.  Christian  I.  an  den  Kammermeister  mit,  da  sie  gewissermaßen
  zur  äußern  Geschichte  der  Kapelle  gehören.  Die  erstere
vom  30.  April.  1591  betrifft  den  Tenoristen  Martin  Fritzsche,
der,  um  seine  Schulden  abzustoßen,  50  fl.  unter  der  Bedingung
mongtlicher  Abzüge  zu  3  fl.  von  seinem  Gehalte  (ährlich  160  fl.)
aus  der  Kammer  vorgzeschossen  erhielt.

An  Cammermeister.

L.  G.  Wir  kaben  gst.  bewilliget  Vusern  Tenoristen  Martin  Frietzschen
  vf  Inliegendt  sein  vuderthenigst  Suppliciren  zu  ablegung  seiner
schulden  50  fl.  vf  genugsame  vorsicherung  dergestaldt  vorsetzen  zu  lassen,
  das  Ihme  Monatlichen  an  seiner  von  vus  habenden  besoldung
bieß  zu  volliger  ablauff  derselben  3  fl.  wieder  Innen  behalten  werden
sollen,  beuehlen  dir  derhalb  hiermit  gst.,  du  wollest  Ihme  gegen  ein-
        <pb n="446" />
        452

diese  Mittheilungen,  wozu  uns  das  Material  vom  Herrn  Kammerherrn
  von  Carlowitz-Maxen  zuging,  zu  geben.

Nachdem  wir  bereits  S.  228  ff.  über  den  Lehnsbesitz  derer
von  Carlowitz  in  der  Pflege  von  Dresden  berichtet,  wollen  wir
auch,  unserm  Versprechen  gemäß,  zuvörderst  über  Hans  von  Car—
lowitz,  )  der  in  einem  Verzeichnisse  der  ehrbaren  Mannschaft  mit
einem  halben  Ritterpferde  aufgeführt  ist,  und  den  H.  v.  C.,  der  eine
nicht  unwichtige  Stelle  bekleidete,  nämlich  Voigt  und  Amtmann  zu
Dresden  war,  sowie  den  H.  v.  C.,  der  im  Rathe  war,  auch  Bürgermeister
  daselbst  geworden  ist  und  erst  1494  starb,:)  das  Wichrigste
mittheilen.  Ersterm  ward  laut  Lehnscopial  (59  fol.  325)  am  Dienstage
nach  Simon  und  Judas  1472  das  Dorf  Hosterwitz,  urkundlich  Hosten
  britz,  in  der  Pflege  von  Dresden,  das  er  von  Bodo  von
Carlowitz  mit  Willen  Friedrichs  und  Mulichs  von  Carlowitz,  Gebrüder,
  gekauft,  zu  rechtem  Mannlehn  gereicht  und  geliehen.  Auch
wird  ein  H.  v.  C.  in  einem  Gunstbriefe  des  Herzogs  Ernst  vom  Jahre
1476,  der  wegen  einer  zwischen  ihm  und  dem  Brückenmeister  Hans
Brachstedt  geschehenen  Verwechselung  ertheilt  ward,  Bürger  zu  Dresden
  :)  genannt.  Die  Urkunde,  die  zugleich  einen  Beitrag  zur  Topographie
  Dresdens  abgiebt,  ist  aber  folgende:

Wir  Ernnst  von  gots  gnaden  Hertzog  ezu  sachssen  2c.  Bekennen
fur  vns  den  hochgebornnen  fursten  Hern  Albrechten  2c.  Nachdem  als

1)  Wird  als  Mitbelehnter  erwähnt  in  den  Gesammtlehnbriefen  der  Carlowitze
  vom  Jahre  1476  und.  1487,  sowie  in  einem  Lehnbriefe  der  Gebrüder
Nickel  und  Hans  v.  C.  über  Jessen  vom  Jahre  1478,  ferner  im  Lehnbriefe
Mulichs  v.  C.  über  Naundorf  und  Sadisdorf  von  1473.  Auch  wird  seiner
in  der  Stiftung  des  durch  Bodo  von  C.  für  das  Franziskanerkloster  zu  Dresden
  dotirten  Responsorium  tenebrae  vom  Jahre  1472  gedacht.  —

2)  In  einem  Manuseripte  der  Königl.  Bibliothek  zu  Dresden  unter
Nr.  550,  welches  die  Namen  derer  enthält,  für  die  man  Seelenmessen  las,
findet  sich  unter  denen,  für  die  man  Montag,  Dinstag  und  Mittwoche  las:
„der  Erbare  vnd  Veste  Hans  von  Karlowitz,  ein  Bürgermeister.“  —  Er  darf
aber  nicht  mit  dem  verwechselt  werden,  von  dem  es  heißt  (unter  der  Rubrik:
„Folgende  sind  verschieden  zur  Zeit,  wo  Peter  Eisenberg  Pfarrer  gewesen,
1515  —  1536.“7)  —  „1517  Johann  von  Carlowitz  in  der  Kreutzkirche  ond  zu
vns.  lieben  Frauen  Vicarius.“  —

3)  Seit  der  Mitte  des  15.  Jahrh.  waren  bereits  mehre  Carlowitze  in
Dresden  ansässig.  So  belieh  Kurfürst  Ernst  und  Herzog  Albert  am  2.  Osterfeiertage
  1465  Bodo,  Otto,  Friedrich  und  Mulich  v.  C.  mit  einem  Freihause
in  Dresden;  dieselben  beliehen  6.  fer.  nach  Exaudi  1468  Ursula,  Mulichs  v.  C.
tauf  Börnichen)  eheliche  Hausfrau,  mit  einem  Freihofe  in  der  Kundiger-Gasse
  (Breitegasse),  sowie  1471,  6.fer.  nach  Vitus,  den  Otto  von  C.  mit  einem
desgl.  zwischen  dem  Brückenhofe  und  der  Försterei,  ferner  1472,  Montag  nach
Dionysius  (9.  Oct.),  Rudolvh  und  Blasius  v.  C.  mit  einem  freien  Hause  und
Hofe  hinter  der  Försterei,  1476  18.  Sept.  Friedrich  v.  C.  zu  Pillnitz  mit
einem  freien  Hause  und  Hofe  nebst  einem  geistl.  Lehn  in  der  Kreuzkirche,
und  1478  die  Hausfrau  Blasius  v.  C.  mit  einem  freien  Hofe  hinter  der  Försterei
  als  Leibgedinge.  Endlich  geschah  13.  Dec.  1489  ein  Abschied  zwischen
Wilhelm  von  Carlowitz  und  Siegmund  von  Breitenbach  wegen  eines  verkauften
  Hauses  zu  Dresden.  —  "  «
        <pb n="447" />
        453

zewsetzen  (zwuschen)  Hanße  Brachstete  )  itzt  brucken  Meister  vnnd  Hanße
karlewitz,  burger  czu  Dreßden  Vusern  liben  getruwn  eyne  vorwechsselunge
  Zweyer  acker  halbnn  gescheen,  also  das  der  Acker,  das  spittelfelt
gnant,  der  do  an  einer  seiten  an  die  Elbe  an  der  ander  seiten
an  dr  (die)  tatzigißberge  5)  stost  vund  reichet,  vnd  xviij  groschin  dem
heiligen  Creutze  zeinßet,  die  ein  itzlicher  bruckmeister  furder  zeu
dem  altar  apostolorum  In  der  Capelle  des  heiligen  Creutzs  reichin
muß  vnd  vormals  des  heiligen  Creutzs  gewest  vnd  uw  Hanßen  karlewitz
  wurden,  vund  das  stuck  acker  das  zewuschin  den  zeweyen  pirnischin
wegen  gelegen  das  karlewitz  Genvschen  in  der  Sehegassen  abgekaufft
vund  also  karlewitzen  gewest  vnnd  dem  spittal  sechs  groschin  zeinst  vnd
nw  dem  heiligen  Creutze  fur  den  obgerurten  acker  wurden  ist,  das
wir  zen  solchir  vorwechsselunge  nachdem  die  dem  heiligen  Creutz  zen
gute  gescheen,  vunser  gunst  vnnd  willen  gegebin  habnn,  Gebin  vußer
gunst  vnnd  willen  dorzen  gennwertiglich  mit  vund  mit  krafft  dieses
briues,  also  das  iglich  teil  solch  stugk  acker,  als  das  an  es  des  Wechssels
  halbnen  komen  ist,  hinfur  habin  ond  genissen  sal  ongehindert  2c.
Zeu  orkunde  mit  vsfgedruckten  Insigel  2c.  besigelt  vnd  gebin  zeu  Dreßden
  am  Montag  nach  aseensionis  domini.5)  Anno  domini  2c.  lrr.
sexto.)

Am  Sonnabend  in  der  Osterwoches)  des  Jahres  1477  erhielt
  ein  Hans  von  Carlowitz  die  Gunst,  sechs  Schock  und  40  48
jährlichen  Zinses  im  Dorfe  Hosterwitz  (urk.  Osterwitz)  an  Nickel
von  C.,  den  kurfürstl.  Thorknecht  9)  auf  Wiederkauf  zu  verkaufen
(„in  dreyen  Jaren  wider  zcu  loßen“).

Ungewiß  ist  es  jedoch,  ob  der  Hans  von  C.,  der  in  folgenden
  für  die  Rechtsgeschichte  nicht  uninteressanten  Acten  erwähnt
ist,  dieser  oder  der  Amtmann  und  der  Voigt  ist.  -  Es  scheint  aber  fast,
da  er  nicht  Voigt  genannt  wird,  daß  es  ein  anderer  sei.  Indem  wir
aber  noch  nicht  vollständige  genealogische  Folgereihe  haben,  so
müssen  wir  die  Entscheidung  noch  dahin  gestellt  sein  lassen.
Receß  zwischen  Hansen  Carlewicz  und  Hansen  Goren.

Wir  Georg  2c.  Bekennen  Nachdem  Hans  Gora  Inn  Sachenn  in
eins  vnd  Hannsen  karlewicz  anders  teils  belangen  von  eynen  Vrteill
durch  die  Scheppen  von  Leiptzk  gesprochen  vnd  durch  dije  Schepffen
von  Dreßden  10)  Iroffenth  an  vnns  appellirth  vund  vff  heuth  Datum
beyde  teill  der  appellacionn  volge  zu  thun  vor  vuns  vff  vunsr  vor-4)

  Vgl.  Hasche  diplom.  Gesch.  Dresdens.  Urk.  Nr.  181  und  147.

5)  Die  Tatzberge  sind  noch  heut  zu  Tage  der  Platz,  wo  jetzt  die  Dresdener
Vogelwiese  gehalten  wird.  Der  Acker  muß  also  entweder  beim  Weitenkirchhofe,
  (denn  dort  floß  damals  die  Elbe)  oder  beim  Eliaskirchhofe  gewesen  sein.

*)  Der  27.  Mai  1476.

7)  Staatsarchiv  Copial  59.  Fol.  563.

8)  Der  5.  April.

)  Darüber,  was  ein  Thorknecht  eigentlich  war,  so  wie  über  diesen  Nikel
von  C.  an  einem  besondern  Orte.

10)  Doch  wohl  wieder  ein  Beweis,  daß  ein  Schöppenstuhl  in  Dresden
        <pb n="448" />
        454

beschydt  Irscheynenn,  doch  Haus  karlewiez  sich  beclagt,  das  er  durch
abweßenn  Seins  procuralors  nicht  geschickt  derhalbenn  gebetten  ym  den
tagk  vff  ander  zeeyt  zu  Irstreckenn,  Dorkegenn  gora  geredt  vnnd  gebettenn
  Sollichen  tage  wolge  zu  thun,  den  er  das  Wartten  vnd  sein
Appellacion  Wolge  thun  wollte,  vff  mehr  rede  vund  widderrede  habenn
Wir  Georg  Hertzog  zu  Sachssen  oben  gemelt  mit  Beider  teill  wissen
vnd  vorwilligung  beredt,  Das  die  gemelte  beyde  part  durch  sich  adder
ir  Volmechtigenn  vff  mitewoch  noch  aller  Heyligenn  tagk  vor  vnns
Irscheynenn  zollen  alzo  vnnd  dermaß  das  Hans  gora  widder  das  an—
gezceigte  Vrteill  do  vonn  er  appellirt  setzenn  vnnd  vorbrengenn  sal  war
vmb  vbel  gesprochenn  sey,  dor  keynn  Hans  karlwiez  furbrengenn  vnnd
setzenn  sal,  wor  vmb  wol  vnnd  Recht  gesprochnn  Wurde  alz  Dann  zu
Recht  Irkanth  das  vbell  gesprochenn  vund  zo  sol  dye  sache  bey  vnns
bleybenn  vnnd  ferner  was  Recht  ist  gescheenn,  Zo  aber  Irkannth  wurde,
das  woll  gesprochenn  vand  geurteilt  seij  vund  vbel  appellirth,  alz  dan
sal  dye,  sache.  widder  an  dy  gericht  davonn  appellirth  sey  geweist  werdenn
  vnnd  ferner  was  Recht  ist  gescheen.  Datum  vund  Actum  am  Donrstog
  nach  lure.  ewangeliste  Anno  Domini  2c.  Lrrrx  zu  Brkunde  mit
vußrem  betzschafft  zu  Ruckt  vorsygelt.  11)

«  Jnn  gebrechenn,  So  zwischenn  Hannsen  Gorann.  seligen  gelassn
kindern  und  witwe  alzo  appellanten  einß  vund  Hanßen  von  karlwicz
alz  appellantun  anders  teils  gestandn  pund  an  vnns  Georgenn  von  gots
gnaden  Herzcogen  zu  Sachssen  2c.  zunuorhoren  vund  zu  rechtfertigen
irwachssen  sind,  Ist  beredt  vund  verlassn,  Daß  beide  teile  die  Appellacion
  ann  vuns  gescheen  mit  allen  yren  anhengen  sullen  fallen,  vund
sich  in  der  Haubtsach  rechtlich  Irkennen  lassen,  Daß  alzo  obgnantte
kinder  vnd  witwe  durch  prun  vormunde  bynnen  vier  wochn  Den  nehsten
  noch  dato  dis  anlaßs  Ire  schulde  vnnd  zuspruche:  wu  sie  der
Hanßen  von  karlwicz  nicht  wolln  vortragenn:  zu  dem  selbtige  Hanßen
  von  karlwicz  schrifftlichen  setzenn  vnd  die  In  vußer  Cantzlej  inlegen
solln  Dor  auf  denn  Hans  von  karlwicz  noch  pberrechnunge  sulche
schulde  bynnen  vier  Wochenn  dornoch  volgend  sein  antwort  ader  waß
Ime  not  ist  thun  soll.  12)

Vff  heutte  freitag  nach  michael  In  gebrechenn  die  Joryn  witwe
sampt  iren  kindern  einß  vnd  Hanßn  karlwicz  Anderß  teils  belangen,
Ist.  durch  den  Hoffmeister  ond  Cantzlern  vff  beider  part  vorwillung
beredt,  daß  nochmals  Hans  karlwicz  twißhen  hyer  vnd  martini  seyne
antwort  vff  der  Jorin  clage  mit  denn  beidenn,  dvormeinten  ößtzogenn  vff
den  vortzogk  der  vir  adder  sechs  wochenn  Auch  er  vormundschafft  halwar,

  da  die  Schöppen  zu  Dresden  mit'  den  Schöppen  zu  Leipzig  in  Parallele
  gestellt  sich  finden

i1)  H.  St.  A.  Geh.  Arch.  Copial  72.-  fol.  727.

12)  H.  St.  A.  Geh.  Arch.  Copial  72.  fol.  88.
        <pb n="449" />
        455

benn  setezen  magk,  Doch  der  neben  vnd  do  bey  sal  karkwicz  der  Jorin
vff  die  houbtsache  Inhalt  des  erstenn  Receß  antwortten,  vff  das  alles
sal  vud  magk  die  Jorin  tzwißhen  martini  vnd  weynachten  ir  kegenrede
  nach  ir  notdorfft  setezun  vnd  ein  brengenn,  Doch  das  als  dann
dem  vorigen  Receß  forder  wie  billich  nach  seinen  Inhalt  werde  nachgegangenn,
  alles  getreulich  vnnd  ongeferlich  Datum  13)  uts.  (1490).

Uebrigens  dürfte  wohl  folgende  Registratur  sich  auf  den  Ratbmann
  Hans  von  Carlowitz  14)  beziehen,  der,  wie  wir  bereits  erwähnt,
  etwa  um  1494  zu  Dresden  gestorben  sein  mag.  —

Mitwoch  nach  Egidi  Eodem  dem  Rath  zu  pirn  geschrieben  nach
dem  Hans  karlewicz  seligern  etlich  geld  bey  Ine  zu  einem  Steinwege  zuuerbrengen
  vnd  zu  machen  gegebenn  hat  das  bißher  mit  anhebunge  desselbigen
  nicht  verbracht,  daß  sie  nochmals  darob  sein,  das  solchs  vorderlich
  und  ane  vorzigen  geschee,  Angesehn,  das  sie  bei  xri  silbrenn  Schocken
darzu  entpfangenn  vnd  Ingenohmen  habenn.  15)

Daß  aber  H.  v.  C.  auf  Hosterwitz  in  Dresden  ansässig  war,
geht  aus  folgender  für  die  Topographie  höchst  interessanten  Belehnung
  von  1487  hervor.

Wir  theilen  auch  diesen  Lehnbrief  in  so  weit  er  den  H.  v.
C.  angeht,  wörtlich  mit:

Wir  Albricht  von  gots  gnaden  Herzcog  zcu  Sachssen  Landgraue
iinn  Thoringen  vnd  Marggraue  zen  meyssen  Bekennen  fur  vns  vnser
erbenn  vund  thun  kunt  im  diesem  briue  allermenniglich,  das  wir  vunsernn
  lieben  getrawen  Hanßen  zu  Dresden  —  von  karlewitz  Dissße
nachgeschrebene  guter  von  vus  zew  lehne  rurende  mit  namen  das  Dorff
Hostebritz  mit  dem  kirchlehen  doselbist  und  die  moel  16)  vnd  leithen  17)
mit  den  Zeinsen  vf  der  wusten  pogeritz  mit  Zeinsen  fronen  Dinsten
und  erbgerichten,  Dreisszig  gr.  Zeins  vf  eym  Weijuberge  zu  kotzschebrode,
  den  Merten  lawbenitz  zen  freiberg  hath,  der  meister  clements  gewest
  ist,  vj  gr.  Zeins  vff  eynen  weynberge  zeu  Mickten,  die  tzinst  (zinset)
  Henuyg  zen  Bresenitz18),  zweene  groschen  Zeins  vff  eynem  weiin-12)

  Ebendaselbst  Copial  72.  fol.  127.

14)  Auch  kommen  Hans  und  Friedrich  von  C.  im  Jahre  1477  als  Tulores
des  Leibgedings  der  Ursula.  Gattin  Hans  Kundig's  zu  Wachwitz  (Hpt.  St.
A.  Copial  59.  fol.  524),  sowie  Hans  von  C.,  Bürger  zu  Dresden  1478
(Dienst.  n.  Fabian  Sebastian)  nebst  Balthafar  von  Ziegelheim  als  Tutores
des  Leibgedings  Ilsens  (Elisabeths),  Gattin  Balthasars  von  Lindenau,  Bürgers
  zu  Dresden,  über  Zinsen  zu  Ottendorf  „unter  der  lausnitzer  Heide“  vor
(Copial  5.  fol.  187),  und  endlich  ist  derselbe  Haus  1479  (Donnerst.  u.  Jubil.)
als  Tutor  für  Hans  Kieselings  von  Hermannsdorf  seeligers  Hausfrau  Margarethe,
  dermals  Hansens  von  Liebenau  zu  Herrmannsdorf  bei  Stolpen-Neustadt
  Gattin,  erwähnt.  ·

15)  Ebendas.  Verzeichniß  der  Briefe,  die  im  Namen  Herzog  Georgs
aus  seiner  Canzlei  ausgegangen  sind  1495.

16)  Mühle.

17)  Abhängige  Waldgegend.

18)  Briesnitz.
        <pb n="450" />
        456

berge  zen  Mickten,  die  zeinnst  Zscheile  zew  koytitz  19),  zewene  kaphan
vnd  eyn  schogk  eyger  Heynichen  zeu  proles  von  eynem  Bawmgarthen,
vund  die  vorleyunge  zweyer  geistlichen  lehen  20)  zew  Dresden  yn  der
stadt,  eyns  zew  dem  heiligen  Crewtze  yn  der  Sacristenn  cappellen  genant,
  der  heiligen  dreyer  konigen  altar  vnd  das  andir  zeu  rusir  lieben
Frawen  awfwenig  der  Stadtmawern  zeu  Dresden  gnant  der  altarvisitationis
  maria,  Welche  itzundt  zen  vorleihen  hat  hanß  von  karlewitz
und  dor  nach  allewege  der  eldiste  und  nehste  von  karlewitz  leyen  sal  24),
Item  Funffezehendehalb  grossehen  Zeins  die  Do  zeinst  Friderich  von
papperitzenn  von  eyner  leyten  Item  Borßberg  22)  vij  gr.  von  eijner
weßen  vndir  Hostebritz  23),  vnd  eyn  freyhaws  zen  Dresden  tzwuschen
der  fursterey  und  dem  Bruckenhoffe  gelegen,  das  auch  Hans  von  karlewitz
  zen  stehet  vnd  czedelitz  24)  die  helfte  mit  den  Dinsten  garen
allen  yn  der  pPflege  zen  Dresden  gelegen.  —  gebenn  zen  Dreßden  am
Montag  nach  dem  Sonntage  letare  23)  Nach  eristi  Geburt  vierczehnhundert
  vnd  darnach  Im  siben  vnd  achczigistn  Jare  26).,

NB.  Hier  dürfte  zur  Erläuterung  noch  eingeschalten  werden,  daß
die  v.  C.  mehre  Altarlehne  in  der  Kreuzkirche  besaßen;  denn  als  im
Jahre  1536,  am  Tage  Matthiä,  die  Altäre  zu  Dresden,  deren  Einkünfte
und  Inhaber  verzeichnet  wurden,  wird  der  Aelteste  von  Karlowitz  von
der  Linie  des  Stifters,  Bodo  von  Carlewitz,  als  Collator  dreier  Altarlehne
  aufgeführt,  und  zwar:
„1)  Mariae  Magdalenae  zum  Heil.  Kreuze  —  4  Messen  —  Befitzer
Friedrich  von  Carlowitz  von  Zuschendorf,  ein  kleiner  Knabe.
Einkommen:  10  ßo.  24  gr.  Erbzins
1  =  39  l  Hühner
etzliche  viel  ßo.  Eier  auf  Ostern
144  ßo.  Korn
144  ßo.  Hafer.
Abgang:  36  gr.  Restaur.
8  gr.  8  pf.  Subsidium.
2)  Der  Heiligen  drei  Könige:  in  der  Sacristei  daselbst,  3  Messen,
2  Jahrtage.
Besitzer  Herr  Niclas  von  Carlewitz,  Domherr  zu  Meißen:
Einkommen:  18  fl.  wiederkäuflich  an  2  Orten.
Giebt  von  sich:  15  gr.  Restaur.,  dem  Pfarrer
4  gr.  4  pf.  Subsidium.

19)  Nicht  Kaditz,  sondern  Caititz.

20)  Ueberhaupt  setzten  in  Stiftung  von  Altarlehnen  manche  Familien
eine  Kafcseste  Ehre.  Die  meisten  in  Sachsen  sind  kurz  vor  der  Reformation
  gestiftet.

2|)  Also  schon  eine  Art  von  Majoratserbe.

22)  Borschberg.

23)  Eine  Wiese  unterhalb  Hosterwitz.

3)  Sedlitz.

25)  Am  26.  März.

26)  Haupt-St.-Archiv  zu  Dresden,  Copial  56.  fol.  4.
        <pb n="451" />
        457

2  Jahrtage  muß  er  halten,  richtet's  kaum  mit  4  ßo.  aus.  —
3)  Conceptionis  oder  bei  der  Elenden  Marien  zu  U.  L.  Frauen

(3  Messen,  1  Jahrtag)  Besitzer:  Auch  Herr  Niclas  von  Carlewitz.


Einkommen:  7  ßo.  50  gr.  eitel  reemtiones

Giebt  davon:  6  gr.  Restaur.

10  gr.  10  pf.  Subsidium.
muß  1  Jahrtag  halten  kostet  54  gr.“

Es  scheint  in  diesem  Berichte  von  1536  ein  Irrthum  vorgegangen
  zu  sein,  denn  von  Bodo  von  Carlowitz  waren  nur  die
beiden  letzteren  Altarlehne  gestiftet  worden,  daher  konnte  wohl  auch
der  Aelteste  der  Familie  nur,  über  die  beiden  letzteren  die  Collatur
ausüben.  Das  Altarlehn  Maria-Magdalena  der  Kreuzkirche  hatten
  Friedrich  und  Otto  zugleich  mit  Lockwitz  von  den  Zieglern  gekauft.
  Im  Jahre  1476,  1487  und  1501  besaß  dieses  Lehn  der
Besitzer  von  Hermsdorf,  da  es,  wie  wir  daraus  ersehen,  Otto  auf
seinen  Theil  behalten  hatte.  —

Bereits  am  Montag  nach  Mariä  Himmelfahrt?!)  des  Jahres
  1473  ward  der  „ehelichen  Hauswirthin“  (Frau)  des  Hans
von  C.  mit  Zustimmung  seiner  Vettern  das  Dorf  Hosterwitz  „zu
eynen  rechte  lipgedinge  gereicht  und  geliehen",  —  „doch  also  bescheidenlich,
  wu  die  gemelde  fraw  eynen  andern  man  zen  der  ehe
nemen  wurde,  also  dann  sullen  Hans  von  karlewitz  erben  ir  zewehundert
  gute  Rinische  gulden  vor  ir  lipgeding  reichen  ond  gebin,
und  zo  sie  der  von  yn  vorgnugt  ist,  Zo  sol  sie  sich  des  gemelten
Dorffes  ond  seyner  Zeugehorunge  vssern  23)  das  an  die  Erben
kommen  lassen  vnd  der  ise  Rinische  gulden  zeu  Shren  lebetagen
gebruchen  ond  also  vermachen  das  dieselbigen  ij#e  gulden  nach
Irem  tode  uff  Hans  karlewitz  Erben  kommen  vnd  gefallen  ane  alle
geuerde.“  —  Zeugen  waren  dabei  Nickel  von  Carlowitz  und  Hans
Kyntz  zu  Portzke.)  "

Im  Jahre  1495  entstanden,  nach  dem  im  Jahre  1494  erfolgten
  Tode  des  Hans  von  C.,  wirklich  Streitigkeiten  zwischen  der
Wittwe  desselben,  der  Margarethe,  und  den  Erben,  Gebrüdern
Christoph,  Bodo,  Rudolf  und  Georg  v.  C.,  weshalb  am  Sonntage
  Valentini  d.  J.  1495  Balthasar  Czigelhaimso),  sowie  Friedrich
  und  Wilhelm  von  Carlowitz  „etlicher  gebrechen  halben,
eine  quittantz  belangende,  daran  bemelte  karlewitzin  nicht  begnugt
ist,  derhalben  vff  nechsten  freitag  von  Vaßnacht  allhier  zu  Irscheinen
  tage  Irnant  ond  zugeschrieben,“  —  wie  ein  Befehl  aus  der

à)  Assumptionis  Marie,  d.  i.  15.  August,  und  der  Montag  darnach
war  1473  der  16.  August.

28)  Statt  „entäußern“.
l  S.  #ßvdr  3  Ei
Wurde  1465  Dienstag  nach  Estomihi  mit  einem  Freihause  zwischen
dem  Brückenhofe  und  der  Försterei  beliehen.  —  Freihaufe  zwis
        <pb n="452" />
        8

Canzlei  zu  Dresden  darthut,  worauf  sich  auch  folgender  Receß
„zwuschen  Hansen  karlewitz  gelassner  Wittwe  vud  blasig  karlwitz
seligen  nachgelassenn  kindern“  zu  beziehen  scheint.

Von  Gots  gnaden  Wir  George  Herczog  zu  Sachßen  2c.  Anstadt
vnd  In  vollermacht  des  hochgeborn  Fürsten  vnsirs  liben  Hrnn  ond
vaters  Herezogen  Albrecht  bekennen  offentlich  vor  meniglich,  Nochdem
sich  zwuschen  vußer  lieben  Bsunder  frawen  Margarethen  Hansen  von
karlewitz  seligen  nachgelassner  Witwen  eins,  ond  Cristoff,  Botte,  Rudolff
  vnd  Georgen  von  karlewitz  gebrudern,  des  gemelten  Hansenn  von
karlewitz  Vettern  andern  theils  vmb  eine  Rechnunge  rij  c  gulden  anlangende,
  dorumb  das  Dorff  Welksande  verkaufft  ist,  Irrunge  vnd  gebrechenn
  gehalten,  haben  wir  dieselbigen  gebrechen  durch  vnßer  Rette
heymlichen  vnd  lieben  getrawenn  Ern  Sigmundt  pflug  Doctor  2c.  Caspar
  von  Schonberg,  Ern  Johan  Erolt  Doctor,  Cantzler,  Heinrich  von
Sleinitz  vnd  Sigmundt  von  Maltitz  Hoffmarschall,  noch  nottorft  vorhornn
  vnd  dieselbigen  mit  beyderteil  wissen  und  willenn  In  noch  folgender
  Weise  beylegen  ond  entscheiden  laßen,  Nemlich  also,  das  Cristoff
von  karlewitz  von  wegen  Botten,  Rudolffen  vnd  Georgen  seiner  Bruder,
  den  angezeigten  kauffe  zugelassen  und  bewilligt,  den  forder  nicht
anzufechten,  und  hat  daruff  vor  sich  vnd  gemelte  seine  Bruder  zugesagt
  und  bewilligt  an  der  Rechnunge,  So  die  benante  fraw  Margaretha
  vmb  die  xif  4  gulden  Inhalts  der  Register  daruber  besagend  gethan
  hat,  aller  vnd  yder  stugke  vnd  Artikel  ein  volkommlich  vnd  gut
genugen  zu  habnn  ond  derselbigen  gentzlich  vnd  gar  gesettiget  vnd  begnugig
  zu  sein.  Also  dassie  die  bemelte  frawe  oder  Erben  solcher
xii  #c#  gulden  auch  aller  anderer  anforderunge  die  sie  wider  dieselbigen
frawen  bißher  gehapt,  ader  hettenn  haben  mogen,  zu  fordern  nymer
mehr  anlangen,  beteidingen  ader  einicherley  einhalt  thun  sollen,  Sundern
  dye  selbigen  Itzt  bestymten  vihr  Brudr  von  karlewitz  Sollen  vff
Montag  noch  letare  schiersten  hie  zu  Dresden  Irscheinenn  vnd  der  gemelten
  frawe  solcher  Irer  gethanen  Rechnung  ein  genugsamme  -quittan-=tzenn
  geben,  Auch  alß  dann  wie  wir  ader  vuser  Rette  Irkennen  werden,
zu  Recht  genugsam  zu  sein,  wie  sich  geburt,  vorzcicht  thun,  Dodurch
die  frawe  der  halbenn  forder  vnangelangt  bleiben  moge,  Dorkegen  sal  die
fraw  den  bemelten  vihr  gebrudern  Cristoff,  Botten,  Rudolff  vnd  Georgen
  von  karlewitz  vff  den  Sontag  Inuocauit  schirsten  x  gulden  Reinl.
vnd  auf  Jacobi  nehst  darnach  volgend  xx  gulden  Rl.  gebenn  „ond  bezalen,
  vnd  hirmit  sollen  beyde  teyl  obenn  bemelt,  solcher  Irer
angezceigten  gebrechen  gentzlich  entscheiden  vereinigt  ond  gerich
sein,  vnd  der  xij  c  gulden  auch  aller  andern  anforderunge,  So  die
obgemelten  gebruderre  von  karlewitz  wider  die  benante  Frawen  bisher  gehabt
  ader  hetten  habenn  mogen  Solchs  haben  beiide  teyl  also  zuehalten
bewilligt  und  zugesagt.  Alles  treulich  vnd  ane  geuerde.  Czu  prkunde
ist  dieser  Schiedt  gezwifacht  2c.  Actum  Dresden  am  Freitage  Nach
Mathie  Apostoli  Anno  2c.  xcv.ten  31).

2)  H.  St.  Arch.  Copial  72.  fol.  2.
        <pb n="453" />
        “—

Ebenso  mag  noch  folgender  „zwuschen  Hans  von  karlewicz
nachgelassen  wittwen  eins  vund  Blasius  von  karlewiez  nachgelaßen
Sonne  andern  teyls“  gemachte  Receß  eine  Folge  dieser  Weiterungen
  gewesen  sein;  er  lautet  wie  folgt:

Von  gots  gnadenn  wir  Georg  Herzog  zw  Sachssen  2c.  bekennen
das  wir  auf  demutige  bethe  vunsern  lieben  Bsundernn  Hanns  von  karlewicz
  Nnachgelaßen  witwen  In  sachen  ond  gebrechen  so  sich  lange  Zceit
zwuschen  Ir  vnd  Blasius  von  karlewicz  nachgelassen  Sone  gehalten
haben;  durch  vunser  Rethe  vnd  lieben  getrawen  Er.  Sigmund  pflug  2c.
Caspar  von  Schonberg,  Johann  Erolt,  Doctor,  Cantzler  2c.  auff  heutt
montag  nach  letar  beret  und  beteydingt  haben,  das  die  selbigen  bezceigten
  von  karlewicz  des  Dorffs  halben  das  durch  gemelten  Hannßen,
Wilhelm  vnd  Friedrich  von  karlewicz  geuettern  vmb  zwelff  hundert
Rhn.  fl.  vorkauft  ist  32),  sich  allir  ansprach  nach  gehabter  Rechnung  so
die  bemelte  witwe  vonn  karlewicz  Ine  gethan  hat,  vorzeeyhen  vnd  der  loß
sagen  sollen.  Ouch  der  guter  vnd  ander  rechnung  halben  ganntz  quitiren
  sollen  vnd  forder  sie  darümb  nicht  ansprechen,  Darauff  die  selbige
von  karlewicz  nemlich  Cristoff  als  der  Elste  bey  zwanzcig  Jarn  alt,
auch  bote,  Rudolff  vnd  Jorge  alle  gebruder  vor  vnns  in  keigenwertigkeit
  komen  vnd  daselbst  mit  hant  gelobden  trewenn  an  Eides  sstat
geret  vnd  gelobet  haben  die  frawe  hinfur  vor  sich  vnd  yre  erbin  an
alle  mühe  ansprach  vund  beswerung  zu  lassen,  Sie  auch  ond  die  andern
  vonn  Karlewicz  obgnant  des  gemelten  Dorffs  auch  Rechnunge  33)
vorangezceigt,  queid,  ledig  vnd  loß  gesaget  vnd  sich  der  allinthalben  vorgenugt
  vnd  bezcalt  bekant  forder  allinthalben  vorgnugt  vnd  bezcalt  bekant,
forder  allinthalben  die  frawe  ond  die  bemelten  Wilhelm  und  Friedrich  von  karlewicz
  ungemuht  vnd  ane  weittere  ansprach  vnd  feide  zu  laßen.  Alles  trewlich
  vnd  vngeuerlich  Zu  vrkunde  so  haben  wir  dießen  Receß  zewene
gleichlauts  machen  laßen  vnd  mit  vunserm  zw  Ruck  aufgedrucktem  Seeret
besiegelt.  Geben  zu  Dresdenn  Montag  nach  letare  Anno  2c.  xev.ten  3  4)

Die  in  den  beiden  vorstehenden  Recessen  beigelegten  Ansprüche
der  Kinder  des  Blasius  von  C.  auf  Wellixande  rührten  von  dem
Vormundschaftsverhältnisse  Hansens,  Friedrichs  und  Wilhelms  von
Carlowitz  her.  Die  3  genannten  Vormünder  der  Blasius'schen
Kinder  verkauften  nämlich  Sattelhof,  Vorwerk  und  Dorf  Welgisande
  mit  Gerichten  „obersten  und  niedersten“  und  einer  freien
„schankstatt“  im  Dorfe  an  Georgen,  v.  der  Sahla  auf  Schönfeld
und  zwar  mit  Willen  und  „Vollwort35)“,  der  andern  von  Carlowitz.  2  6)

33)  Vergleichsbetrachtungen  können  uns  über  den  damaligen  Werth  #cdes
Geldes  belehren.

33)  Eigentlich  so  viel  als  Revenuen,  Einkünfte  an  Zins=  und  Lehngeldern.
Hier  aber  blos  die  Bezahlung.

34)  H.  St.  A.  Copial  72,  fol.  5.  «  ·»

35)«·Der«Ansdkuckist'sehrbezeichnend-undmehrnochsalssZusicherung
und.  Zustimmung.  Z  1P2  .  „T

36)  G.  v.  Sala's  Lehnbrief  ist  vom  Donnerstage  nach  St.  Georg  1488.
H.  St.  A.  Urk.  1733.
        <pb n="454" />
        460

—

Es  fragt  sich  nun  allerdings,  ob  der  Hans  von  Carlowitz,
der  1472  und  1487  mit  Hosterwitz  2c.  belehnt  wurde,  mit  dem,
der  1476  mit  dem  Brückenmeister  Brachstete  einen  Ackertausch
machte,  eine  Person  sei;  ob  ferner  der,  dessen  Fran  Margarethe
zum  Leibgedinge  mit  Hosterwitz  1473  belehnt  ward,  mit  dem,  der
1495  einen  Receß  mit  Blasius  von  Carlowitz  Wittwe  und  Sohne
errichtete,  gleichfalls  Einer  und  derselbe  war,  und  ob  also  der,
welcher  „Hans  von  Carlowitz  zu  Dresden“  genannt  wird,  und
der  zu  Hosterwitz,  der  auch  zu  Dresden  ein  freies  Haus  besaß,
identisch  mit  dem  ist,  der  1486  als  Amtmann  zu  Dresden,  1486
und  1488  als  Voigt  daselbst  (welcher  Titel  wohl  promiscue  mit
Amtmann  gebraucht  wurde)  genannt  wird,  und  auch  als  geschworner
  Schöppe  zu  Dresden  37)  fungirte.  —

Wir  wollen  aber  weiter  sehen,  ob  wir  etwa  in  den  folgenden
archivalischen  Notizen  zu  einer  größern  Klarheit  über  die  Personen
dieser  Hans  von  C.  kommen.

Vorherrschend  ist  die  Benennung  „H.  v.  C.  in  Dresden“;
auch  war  er  ein  wohlhabender  Mann,  der,  wie  wir  bald  sehen  werden,
  sogar  dem  kurf.  und  herz.  Hofe  creditirte.  —  So  finden  wir
folgenden  Zollfreiheitsbrief  für  ihn  bei  einem  Malztransporte  für
den  Hof,  wörtlich  wie  folgt:

Von  gots  gnadenn  Ernst  kurfurst  2c.  Vund  Albrecht  gebruder,
Hertzogenn  zu  Sachßenn,  Landgrauen  In  Doringenn  vnd  Marcgrauen
zu  Meissenn  2c.

Allen  vnd  Jeczlichen  vunsern  Erbarmannen,  Amtlewten  Zcollnern
vund  Gleieczlewten  oben  an  der  Elbe  den  disser  vnser  briff  vorkompt,
liben  getrawenn.  wir  habenn  Dißenn  geinwertigenn  Hannßenn  von  karlewitz.
  entpfolenn  vuns  zewen  schiff  mit  maltz  die  Elbe  herabe  alher  gein
dresdenn  zen  enthaldung  vnnsers  Hones  zeubringen.  Begernn  wir  von
uch  mit  vleiß,  Ir  wollet  den  genannten  karlewitz  adir  seyne  knecht
mit  sulchenn  zeween  schiffenn  mit  Maltz  die  vus  ond  sust  nymant  anders
zenstehen,  vff  ditz  mal  Zcols  vund  geleits  frei  allen  Dingen  vnnerhindert
  vor  vch  obir  schaffen  vnd  komenn  laßen  vnd  des  nicht  wegernn
  noch  anders  halden,  kompt  vns  von  och  zen  danke  2c.38)

Ferner  wird  derselbe  H.  v.  C.  bei  Gelegenheit  von  Maltzund
  Haferlieferungen  in  den  herzogl.  Kammerrechnungen  ausdrücklich
  erwähnt;  so  zeitt  es  1471:

„der  Cammerschreiber  Hans  von  Günterode  39)  hat  auf  Befehl  des
Herrn  Dietrichs  von  Schönberg  (damal.  Hofmeisters)  bezahlt  30  fo.

87)  Namentlich  wird  er  auch  als  solcher  in  der  52.  Urk.  des  Kamenzer
Stadtarchivs  vom  9.  Jan.  1493  genannt.

28)  Hpt.  St.  Arch.,  Wittenberger  Arch.,  Hof=  und  Haushaltungssachen.
389)  Gewöhnlich  „Hänschen“  genannt;  daher  es  auch  oft  heißt  „aus
Hänschens  Rechnung.“
        <pb n="455" />
        461

Hansen  Carlowitz  auf  Maltz  am  Dornstage  letare  comiss.  Ern  Dietrichs
  —  6  ßo  —  auf  Hafer  —  Quasimodo.  —.“

„100  rh.  fl.  Karlowitz  auf  Maltz  an  den  1000  fl.  abgeschlagen,  die
er  meinen  gnädigen  Herrn  leygk  10),  commissione  Er  Dietrichs  in
vigilia  Matthie  apostoli.“

Außer  vielen  andern  Posten  der  Hofrechnungen  wird  er  auch
1472  in  der  Rechnung  des  Schössers  Zcane,  der  1469  bis  1474

Schösser  zu  Dresden  war,  als  Lieferant  aufgeführt:
„44  ßo  für  440  mod.  1)  Maltz  als  Maß,  der  mod.  zu  6  gr.
Karlowitzen  2c.“

Auch  heißt  es  ferner  in  den  Schösser-Rechnungen  von  1473  ff.,
daß  H.  v.  C.  aus  Böhmen  "2)  Maltz  gebracht  und  an  den  Schösser
  abgeliefert,  daß  dieser  mit  ihm  abgerechnet,  daß  der  „Kammerknecht
  Jorg“  ihm  ausgezahlt  2c.  Ebenso  hat  C.  1474  „zu  Erhaltung“
  des  herzoglichen  „Lagers  in  Hof“  Maltz  geliefert,  und
davon  1800  Scheffel

„das  er  zur  Nothdurfft  m.  g.  herrn  in  Lager  geantwortet  hat  am
Donnerstage  nach  Margarethe  jeden  Scheffel  zu  9  gr.  als  der  Hoffmeister
  mit  ihm  abgerechnet  hat  —  169  fl.  14  gr,  4  pf.  1  heller.

Ferner  heißt  es  in  Rechnungen  von  1476  „300  fl.  Karlewitz
der  zu  Dresden  wohnt  gegeben  zu  Haferkauf,  den  er  m.  g.  Herrn
kaufen  soll.  Montag  nach  krancisci,  comissione  Er  Dietrichs.““3)

Ebenso  kommt  H.  v.  C.  im  J.  1472  in  dem  Verzeichnisse
der  Einnahmen  des  von  den  Unterthanen  geliehenen  Geldes  zur
Bezahlung  von  Sagan““")  vor:  „900  fl.  von  C.  zu  Dresen,“  und
unter  dem  Gelde,  welches  zwischen  Neujahr  und  Fastnacht  1473
zu  zahlen  war,  ist:  „1000  fl.  Carlewitz  vnd  dem  Rathe  zu  Dresden“

  aufgeführt.  45)

———....-10)

  So  viel  als  leihet,  auf  Credit  giebt.

11)  Modius,  d.  i.  Scheffel,  der  also  damals  nur  6  gr.  kostete.

42)  „50  ßo.  Hans  Carlowitz  zu  Dresden  auf  Malz  gegeben,  das  er  m.  g.
Herrn  von  Böhmen  bringen  soll.“

43)  Nach  Cammer-Rechnung  von  1489  lieferte  H.  v.  C.  2549  Scheffel
Hafer  und  der  Scheffel  kostete  31  gr.  .

15)  Im  Jahre  1472  Sonnabend  vor  Luciä  kauften  die  Gebrüder  Ernst
und  Albrecht  von  Herzog  Johann  in  Schlesien  dieses  Fürstenthum  für
50,000  ungarische  Goldgulden.  ,

45)  Ferner  findet  sich  unter  der  Berechnung  der  Rentmeister  von  1473
über  die  zur  Bezahlung  von  Sagan  geliehenen  Gelder  ebenfalls  „1000  fl.
von  H.  v.  C.“,  und  bei  der  Bemerkung  „wann  diese  Gelder  zurückzuzahlen
seien,“  steht  noch  am  Schlusse:  „Bürger  Dresden  und  Karlwitz  bis  auf  den
Ostermarkt.“  Sowie  unter  den  Ausgaben,  die  sofort  bezahlt,  „400  fl.  karlewicz
  an  den  1000  fl.,  davon  600  fl.  von  Herzogen  Albrechten  bezahlt  worden.“
  —  Auch  anderwärts  wird  dieser  Schuldposten  noch  erwähnt:  „Einnamen
  zu  Kauf-Sagan;  1000  fl.  von  den  karlewicz  exclus.  100  fl.  zu  Maltz
sollen  auff  den  Ostermarkt  1473  bezalt  werden,“  und  in  dem  Verzeichnisse,
        <pb n="456" />
        462

—  G(  ½

Berger  Pfar  in  Bresenitz  find“.  —  Daß  Hans  von  Carlowitz

was  wegen  Geldmangels  zu  Ostern  1473  nicht  hat  bezahlt  werden  können,
steht:  „400  fl.  den  von  K.  an  den  1000  fl.  noch  schuldig,  wäs  auf  Michaelis
  zu  zahlen  ist,  das  zum  Sagan  gekommen  ist.“  —  Endlich  steht  noch  unter
der  Einnahme  des  Schössers  zum  Sagan:  „ve  gulden  von  karlewicz  zw
Dreßden.  Mittwoch  nach  Reminiscere.“  —

hi  8  So  viel  als  Hülffgeld,  das  die  Gerichte  für  Execution  als  Sportesn
erhielten.

4)  Diese  waren  Lucas  Feist  (Veist)  Bürgermeister,  und  folgende  9  Rathmänner:
  Dr.  Laurentius  Meissener,  Caspar  Rost,  Nickel  Meschke,  Léonhard
Jostel,  Antonius  Slawicz,  Burgkard  Merewicz,  Hans  Karlewicz,  Iyseff  Weynmeister
  und  Michael  Cluge.  —  .
’4.,8).-So·nnabendnachJnnocentium1477.sinde.nstchnurejnigederschon
Genannten  und  unter  den  neuen  ist  auch  Einer  von  Adel  „Balthasar
Lyndenaw.  ·

4%  Im  Jahre  1480  sind  Johans  Frank  Bürgermeister,  der  schon  1474
es  war,  Dr.  Laurentius  Meissener,  Lorentz  Wetzel,  Friedrich  Rentzsch,  Hans
Lehemann,  Joseff  Weynmeister,  Hans  Karlwicz,  Johans  Gorau,  Hays-Poppe
und=  Hans  Veher.  Rathmänner.  —  "  «

«äY).Hat.-au·ch«:Ha«schezum-.LTheil-1mUrk.-.«B.uche-.S.:361;ff.«qbch.k.t1»ckt
(Urk.s3»00).iDasJ-Orcg«inckltist-iimBrückenatchive.  .
        <pb n="457" />
        463

nicht  jedes  der  folgenden  Jahre  als  Rathsherr,  doch  aber  auch
als  Bürgermeister  im  J.  1495  erwähnt  wird,  ist  nur  dadurch  zu
erklären,  daß  nach  der  erwähnten  landesherrlichen  Ordnung  von
1470  bestimmt  war,  daß  die  Rathsmitglieder  auf  Lebenszeit  wohl
gewählt  wurden,  daß  ihrer  aber  nur  4  jedesmal  in  Function  auf
ein  Jahr  lang  „gekoren“  wurde;  das  2te  Jahr  kam  das  2.  Drittheil
  und  das  dritte  Jahr  das  3.  Drittheil  der  auf  Lebenszeit
gewählten  Rathsmitglieder  zur  Wahl  (Kur),  so  daß  im  4.  Jahre
die  Reihe  von  Neuem  begann,  und  daß  endlich  aus  den  für  jedes
Jahr  gekorenen  Rathsherrn  der  Bürgermeister  erst  wieder  gekoren
ward.  —  Auch  befand  am  9.  Jan.  1493  H.  v.  C.  sich  unter  den
geschwornen  Schöppen  des  Stadtgerichts  Dresden,  und  es  ist  anzunehmen,
  daß  die  Rathmänner  in  den  Jahren,  wo  sie  nicht  als
ekorne  Rathsherrn  Function  hatten,  beim  Stadtgerichte  als  ge-1
  chworne  Schöppen  dienten,  zumal  in  alten  Urkunden  sie  oft
cives  jurati  genannt  werden.  ·

Da  nun  dieser  Hans  von  Carlowitz  seit  dem  Jahre  1476
unter  den  Rathsmitgliedern  erscheint  und  sogar  1495  als  „gekorener“
  Bürgermeister  fungirte,  so  ist  es  nicht  gut  denkbar,  daß
er  auch  Amtmann  und  Voigt  von  Dresden  war,  zumal  laut
Verzeichnisse  der  Dresdner  Seelenmessen  er  als  Bürgermeister  gestorben
  ist.—  Auch  kommt  noch  ein  vierter  Hans  oder  Johannes  von
Carlowitz  in  jener  Zeit  vor,  der  ein  Vetter  des  Hans  v.  C.  auf
Hosterwitz  genannt  wird  und  1517  Baccalaureus  und  in  der
Kreuzkirche  und  zu  unser  lieben  Frauen  Vicarius  war.  —  Dieser
letztere  Hans  v.  C.  nun  erbte  auch  von  seinem  Vetter  Hans  v.
C.,  Bürger  zu  Dresden  54),  wahrscheinlich  demselben,  der  als  Malzlieferant
  uns  bekannt  wurde,  Hosterwitz  mit  dem  Kirchlehn  daselbst,
das  er  von  Bodo  v.  C.  1472  gekauft  hatte,  ferner  ein  Freihaus,
zu  Dresden  bei  der  Försterei  gelegen,  sowie  noch  andere  Zinsen.
Als  Miterbe  wird  Hesse  von  Carlowitz  genannt,  und  beide  verkauften
  nach  dem  Tode  des  Testators  im  Jahre  1495  ihren  Erbanfall
  an  des  Baccalaureus  H.  v.  C.  Bruder,  den  Dionysius  v.
C.,  welcher  auch  laut  Lehnbrief  vom.  Sonnabend  nach  Lätare  des
Jahres  1495  damit  belehnt  worden  ist.  —

Als  Amtmann  zu.  Dresden  erscheint  aber  ein  Hans  von  Carlowitz
  ausdrücklich  in  dem  Gunstbriefe,  den  er  im  Jahre  4486
(Dat.  post  Bartholomaei)  über  6  Schffl.  jährliche  Zinsen,  welche
Georg  von  Czill  32),  Bürger  zu  Dresden,  der  dasigen  Schützenbrüdergesellschaft
  auf  seinem  Weinberge,  so  der  Ulmann  genannt
und  zu  Kötzschenbroda  lag,  für  72  Rhfl.  wiederkäuflich  verkaufte,

————

5)  Dieser  wird  auch  1489  als  Tutor  des  Leibgedings  der  Frau  Hansens
  von  Liebenau  auf  Hermsdorf  bei  Hohenstein  erwähnt.
„2)  Claus  v.  Zeill  war  in  den  60ger  Jahren  des  15.  Jahrh.  Bürgermeister
  zu  Dresden;  auch  heißen  sie  Zellen  oder  Zillen.
        <pb n="458" />
        464

ertheilt  hat.  Diese  Urkunde  53),  welche  zugleich  sowohl  rechtsgeschichtliches,
  als  auch  topographisches  Interesse  hat,  ist  aber  wörtlich
  folgende:  #

Ich  Hauß  karlewitz,  Amptman  zeum  Dreßdenn,  Bekenne  vnnde
thu  kunth  mit  dießem  meynen  vffin  briue  vor  allenn  onde  itzlichenn
die  enn  sehin  horenn  adir  leßin,  das  vor  mich  komen  ist  der  Erhafftige
  Jerge  von  Cziell,  Burger  zu  Dreßdenn,  vnde  hat  mir  zen  Erkennen
  gegebin,  das  er  seiner  narunge  halbenn  vor  zwey  vnde  sibenczigk
  Reinische  guldenn  sechs  Reinische  guldenn  Zeinßes  verkovfft  uff
dem  berge,  genant  der  vlman,  gelegenn  nebin  mynß  gnedigenn  Herrn
eckenberge  im  hochenn  gebirge  zen  kotschbrode,  vff  einen  Rechtenn  widerkouff
  vorkoufft  hat,  vunde  mich  gebeten  mynn  gunst  vnde  willen  Amptischhalbenn
  zcu  solichenn  kouffe  vnde  widerkouffe  zen  gebin,  das  ich
denne  seine  bete  an  gesehenn  habe  vnde  meynen  willenn  vnde  gunst
Amtischhalbenn  von  wegin  mynen  gnedigenn  Herrnn  zeu  solichem  kouffe
vunde  widerkouffe  gegebenn  habe,  doch  vunschedelich  5  4)  meynen  gnedigen
Herrun  erbczinße  Alßo  das  der  gnante  Jorge  Czill  die  benanten  sechs
Reynische  gulden  Zeinß  vff  zewue  tage  Zceitten  des  Jares  gebnn  vnde
reichenn  ßal,  Nemlich  drey  Reinissche  gulden  vff  Annunciacionis  marie
  53),  vnde  fort  vff  Jacobi  nehist  dornach  volgende  auch  Drey  Reynissche
  guldenn,  vff  eynen  Rechten  widerkouff  vorkoufft  zen  der  Schuzzen
  bruderschaft  die  im  solch  guldenn  wol  zeum  Dancke  onde  bereyte  56)
ober  beczalt  habin,  das  ihm  wol  genugith.  37)  Solichenn  widerkouff
gebe  ich  ein  ongeferlich  zen  dreye  Jar  nacheinander  volgennde,  doch
alßo,  daß  der  genante  Jorge  von  Czill  solliche  sechs  Reynissche  guldenn
  Zinßs  mit  czwenn  onde  sibinczigk  Reynissche  gulden  wider  abekouffen
  magk  Inn  den  dreyen  Jaren  obgnant  2c.  Were  eß  aber
sache,  das  der  gnante  Jorge  von  cziell  sollichenn  widderkouff  In  den  obgnantenn
  dreyenn  Jarenn  nicht  abekouffenn  wurde  Szo  sal  ich  obgnanter
  Amptman  solliche  abeloßunge  gunen  vnde  zcu  statenn  weme  Ich
will,  von  wegenn  meynes  gnedigen  Herren,  vngeuerlich.  Czu  prkunde
vunde  mehr  sicherheyt  habe  ich  obgnanter  Amptman  meyn  pitzschafftt
vff  dießenn  meynen  vffin  briff  gedruckt,  Der  gegebenn  bdnnde
ist,  Nach  gotis  geburth  Taußent  vierhundert  darnach  Im  Sechs  vnde
achtzigisten  Jare  ..  ..  tage  Nach  Bartholomäi  des  heiligenn  Zwelffbotten.  —

Ferner  ist  in  der  Ausgabe  des  herzoglichen  Cammermeisters
v.  J.  1489  bemerkt:

„142  fl.  18  gr.  Amt  Dresden  Hansen  Karlewitz,  vff  Befehl  des
Hofemeisters  am  S.  Katharinentag  gezalt  an  der  Schuld,  die  ihm  m.
gn.  Herr  nach  Rechnung  desselben  Amtes  schuldig  blieben  ist.“

3:)  Haupt.-St.-Arch.  z.  Dr.  Original-Papier-Urk.  mit  Hansens  von
Carlowitz  Siegel,  Nr.  8628.

54)  Unbeschadet.  —

"#)  Mariä  Verkündigung.

*6)  Statt  bereit.

"  )  genügt.
        <pb n="459" />
        465

Da  nun  unter  der  Rechnung  des  Amtes  jedenfalls  die  gewöhnliche
  Rechnungsablegung  des  Amtmanns  zu  verstehen,  die
alljährlich  erfolgte,  hier  aber  auch  von  einem  Schuldigbleiben  des
Herzogs  die  Rede  ist,  so  möchte  man  fast  nach  Analogie  eines
andern  uns  bekannten  Falls  mit  Mulich  von  Carlowitz,  der  das
Amt  Dresden  1469  abgab,  annehmen,  daß  H.  v.  C.  1488  oder
1489  das  Amt  wirklich  auch  abgegeben  hat,  und  daß  der  Herzog
vielleicht  von  ihm  Vorschuß  auf  die  Amtsintraden  erhalten  haben
mochte.  —  Nach  1490  erscheint  wenigstens  H.  v.  C.  nicht  mehr
als  Amtmann;  denn  am  Freitage  nach  Alexius  d.  J.  1493  war  Wilhelm
  von  C.  Amtmann  zu  Dresden,  wie  aus  dem  Receßbuche  nach
1490  bis  1507  Fol.  207  (Haupt-St.-Arch.)  zu  ersehen  ist,  und
zu  Neujahr  1496  war  laut  Wittenberger  Archios-Notizen,  Apel
Rülike  daselbst  Amtmann.  —.  Daß  H.  v.  C.  aber  bereits  1492

ewiß  nicht  mehr  Amtmann  war,  geht  jedoch  auch  aus  Folgendem

servor  H.  v.  C.  als  Amtmann  (der  auch  oft  „Hauptmann“  hieß)
machte  als  solcher  bei  Gelegenheit  des  Verkaufs  des  obern  Kretzschmars
  zu  Kötzschenbroda  vor  gehegter  Dingbank  (Gerichtsbank)  einen
„Beteyding"  (d.  i.  Vergleich)  zwischen  den  Verkäufern,  Reinhard
und  Andreas  Thieme  und  den  Käufer  Michael  Schneider  (leider
ohne  Angabe  des  Jahres);  da  nun  aber  über  diesen  „Beteyding“
Nichts  schriftliches  aufgesetzt  worden  war,  und  Schneider  die  ihm
obliegenden  Verpflichtungen  nicht  halten  wollte,  so  gedieh  diese
Sache  zum  Rechtsstreite,  in  dessen  weiterm  Verlaufe  auch  im  I.
1492  H.  v.  C.,  als  früherer  Amtmann,  als  Zeuge  abgehört
wurde  58).  —  «

Schlüßlich  hätten  wir  noch  zu  erwähnen,  daß  ein  Hans  v.  C.
auch  zu  derselben  Zeit  als  Voigt  zu  Dresden  vorkommt,  ja  sogar
noch  überdies  in  Albim  Syngraphia  ex  diplomat.  Mesnens.  S.
752  (im  Dresdner  Haupt-Staats-Archive)  Herzog  Albrechts  Oberhofrichter
  genannt  ist.  —

Es  heißt  nämlich  daselbst,  daß  Hans  von  Carlowitz  der
„Voit“  zu  Dresden  und  Herzog  Albrechts  zu  Sachsen  Oberhofrichter
  Georgen  von  der  Sahla  zu  Schönfeld  entbietet  in
Sachen  mit  Balthasar  von  Ziegelheim  zu  Volkersdorf  vor  das
Oberhofgericht  zu  Dresden.  Diese  Citation  bringt  uns  zugleich
auf  die  Idee,  daß  das  frühere  „Ritterding“  zu  Dresden  sich  schon
um  diese  Zeit  zum  Oberhofgerichte  ausgebildet,  da  der  Amtmann,
der  auch  früher  beim  Ritterdinge  Richter  war,  jetzt  Oberhofrichter
genannt  ist;  denn  „Voigt“  und  „Amtmann,“  sowie  „Hauptmann“
  waren  doch  wohl  ganz  gleichbedeutend,  was  auch  schon  der
Geh.-Rath  Dr.  von  Langenn  in  seinem  Albrecht  S.  337  ausspricht.
  —  Als  Voigt  wird  H.  v.  C.  noch  öfter  erwähnt;  so  er-)

  Haupt.  St.  Arch.  Acta  in  Sachen  Reinhardt  Thimens  Erben  und
Andr.  Th.  zu  Niederwarthe  (loc.  8522.)

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  5.  30
        <pb n="460" />
        466

hielt  am  Sonntage  nach  dem  Allerheiligen-Tage  d.  J.  1486  derselbe
  H.  v.  C.,  Voigt  z.  Dr.,  vom  Kammermeister  Hans  Talner
70  Ho.  „laut  seiner  Bekenntniß“"  und  in  demselben  Jahre  erscheint
H.  v.  C.,  „voit  zeu  Dresden“  nebst  Ritter  Georg  von  Miltitz
als  Tudor  des  Leibgedinges  der  Gemahlin  Gregors  von  Carlowitz
  auf  Zschauitz,  Ursula.  Doch  waren  auch  2  Voigte  gleichzeitig
  zu  Dresden:  denn  1486  wird  außer  dem  Hans  von  C.  noch
ein  Anderer,  Nickel  Thumitsch  als  Voigt  im  Amte  Dresden  genannt.


Wir  beschließen  damit  diese  gewiß  in  vieler,  theils  genealogischer,
  theils  aber  auch  topographischer  und  rechtsgeschichtlicher
Beziehung  so  interessanten  Notizen  über  die  verschiedenen  zu  gleicher
  Zeit  lebenden  Hans  von  Carlowitz,  die  unmöglich  in  einer
Person  gedacht  werden  können.  Amtmann  und  Voigt  läßt  sich
einigen,  so  auch  der  Bürger  zu  Dresden,  der  Rathmann,  der
Geschworne,  Schöppe  und  der  Bürgermeister,  wie  auch  drittens
der  Besitzer  von  Hosterwitz  und  Hoflieferant.  —  Vielleicht  gelingt
es  einem  Genealogen  die  noch  fragliche  Angelegenheit  ganz  gründlich
  zu  sondern.  —

—

Heinrich  Krolopps  Malefizsache  gegen  Herzog  Geo
von  Sachsens  ebegen  *5  5r

Was  es  wirklich  für  eine  Bewandniß  mit  dem  von  Herzog  Georg
um  1500  bestrickten  Heinrich  Krolopp  hatte,  was  überhaupt
sein  Vergehen  und  wie  es  gekommen  sei,  daß  er,  als  doch  gewiß
stark  Gravirter,  dennoch  die  regste  Theilnahme  so  Vieler  angesehener
  Ritter  der  meißner  Lande  fand,  darüber  Etwas  aufzufinden,
war  uns  bis  jetzt  noch  nicht  geglückt.  —  Um  aber  die  weitere
Forschung  zu  unterstützen,  theilen  wir  eine  darauf  bezügliche,  im
Kanbt-St.  Urchtre  zu  Dresden  vorhandene,  für  ihn  ausgestellte

ürgschafts-Urkunde  1)  nach  dem  Originale  getreu  mit.  —

Aus  dieser  Urkunde  geht  namentlich  so  viel  hervor,  daß
Heinrich  Krolopp,  der  wahrscheinlich  ein  Nachkomme  jenes  Heinrich
  von  Krolop  war,  welcher  1415  vom  Landgrafen  Friedrich  mit
der  Anwartschaft  auf  einige  Güter  zu  Martinskirchen  und  Bresewitz
  beliehen  ward:),  aus  gefaßtem  bösem  Muthwillen,
mit  ungewarnter  feindlicher  That  ohne  Befehdung,

——  —

1)  Nr.  9379.  Verbürgung  der  Bürgen  für  Heinrich  Krolopp,  dem  Herzog
  von  Sachsen  gegeben  Dienstag  nach  Bartholomäi  1500  (25.  Aug.)  Oriinal
  auf  Papier  mit  10  auf  dunkelgrünes  Wachs  gedrückten  Insigeln  der
Bürgen  —  Mitgetheilt  von  Herrn  Kammerherrn  v.  Karlowitz-Maxen.
i¾  Abgedruckt  ist  diese  Urkunde  in  Horn,  Leben  Friedrichs  des  Streitbaren.
  S.  824  c.
        <pb n="461" />
        467

——

wie  es  in  der  Urkunde  ausdrücklich  heißt,  gegen  Herzog  Georg
sich  „höchlich“  vergangen  (hochlich  gebrochen)  und  dessen  Unterthanen
  Beschädigung  zugefügt,  so  daß  er  dadurch  sein  Leben
verwirkt  (in  der  Urk.  „vorbort“)  hatte,  auch  vom  Herzoge  gefangen
  oder  gefänglich  eingezogen  wurde,  daß  er  aber  auf  geschehene
  Fürbitte  begnadigt  und  sogar  auf  freien  Fuß  gesetzt  worden
  war,  nachdem  eine  Anzahl  ehrenwerther  Männer,  ja  selbst
Freunde  und  Freundinnen  des  Herzogs  sich  sogar  für  ihn  verbürgt
  hatten.  Im  Ganzen  scheint  H.  Krolopp  als  Landfriedensbrecher
  zu  betrachten  zu  sein,  da  von  bösem  Muthwillen
und  Beschädigung  der  Untertzanen  die  Rede  ist.  Wie  er  aber
als  solcher  so  große  Theilnahme  so  vieler  namhafter  Männer  rege
machen  und  diese  sogar  zur  Bürgschaft  für  sich  veranlassen  konnte,
geht  aus  keiner  Stelle  der  Urkunde  hervor.  Da  aber  der  Vorfall
  mit.  Krolopp  nicht  ganz  ohne  Bedeutung  sein  kann,  vielleicht
auch  einem  andern  Specialhistoriker  es  möglich  werden  könnte,  das
wahre  Factum  oder  vielmehr  Malefactum  zu  ergründen,  so  theilen
  wir  die  Urkunde,  die  zugleich  einigen  genealogischen  und  topographischen
  Werth  hat,  wörtlich  und  unverkürzt  mit:

„Nachdem  Heynrich  krolop  aus  gefastem  Bösen  mutwillen  mit
ongewarnter  veyntlicher  that  ane  befehdung  geyn  den  durchleuchten  ond
hochgebornen  Fürsten  vnd  Herren,  Herren  Georgen  Herczogen  zu
Sachssen  landtgrauen  in  Doringen  vnd  marggrauen  zu  Meyssen,  vusern
  gnedigen  herren  hochlich  gebrochen  vnnd  seiner  gnaden  vnderthanen
beschedigung  zugefügt,  derwegen  er  sein  Leben  vorbort  vnnd  geyn
Seinen  fürstlichen  gnaden  verlustig  worden,  So  aber  sein  furstlich  gnad
gemelten  Heinrich  krolopp  zur  handenn  bracht,  hat  sein  furstlich  gnade
Ime  auff  seiner  Herren  vnd  Frunde  vleyßigs  ansuchene  Sein  Leben
gefrist,  ein  Zeit  lang  In  gefencknis  enthaldenn,  vnd  numals  auff  eczlicher
  seiner  fürstlichen  gnaden  Frunde  vund  Frundin  der  Furstenn  vnd
Furstin  gethaner  vorbete  bewilliget,  Ime  seins  lebens  zunorschonenn,  zu
vnsern  hirnachgeschrieben,  als  burgenn  hannden  komen  lassenn,  vund
auff  nachvolgenden  Furstandt  dißmals  seins  gefengkins  gefreyet,  das
wir  Mit  namen  Heynrich  Marschalk  zu  Jesanitz  2),  Nickel  mönch  zur
kan  ),  Dietterich  von  Ragwitz  zu  Stesitz  5),  Dieterich  von  Honsperg

—  —

3)  Jeßnitz  bei  Döbeln,  gehörte  seit  1460  bis  1584  (etwa)  denen  von
Marschall.

)Die  beiden  Kane  kommen  schon  in  der  Urkunde  Bischofs  Theoderich
von  Meißen  vom  Jahre  1205,  St.  Afra  betreffend,  vor,  es  sind  die  Döxfer
Groß=  und  Klein-Jahna.  Niederjahna  gehörte  noch  1547  dem  Heinrich  Mönch,
der  mit  3  Ritterpferden  diente.  «

")  Ist  Stöschiz  oder  Stösitz,  auch  Stößwitz  bei  Oschatz  ohnweit  Seerhausen
  mit  einem  Erb=  und  Allodialgute  zu  2  Ritterpferden.  War  bereits
1399,  im  Besitz  des  Wiesand  und  Leonhardt  von  Ragwitz;  1466  besaß  es
Kunz  v.  R.  und  blieb  bis  1619  im  Besitze  dieser  Familie.

30“
        <pb n="462" />
        468

zu  lewben  5)  Dieterich  von  Honsperg  von  der  Ihan  )  Jorg,  Fiechtenberg
  zu  Jostelwitz  3),  Gregor  karlewitz  zu  Zschawicz  ),  Jacoff,
punüken  zu  Bisswitz  10),  Herman  von  Reynsberg  11),  vund  Nickel  von
Rechenberg  zum  lynß  12)  Semptlich  vund  yeder  Besonder,  dem  gemelden
  vuserm  gnedigen  Hernn  Herczog  Georgen  bey  eydes  pflichtenn  geredt
  vund  gelobt  haben,  als  wir  auch  seinen  fürstlichen  gnaden  hirmit
gegenwertiglich  In  Crafft  diß  vunsers  briues  geredenn  vund  gelobenn,
zu  welicher  Zceit  gemelter  vunser  gnediger  Her  vnns  erfordernn  würde,
als  dann  In  den  nechsteuolgenden  vierzcehen  tagenn  Heyurich  krolopp
In  die  gefenknis  daraus  er  iczundt  komen,  ader  weliche  ende  vuns
sein  fürstlich  gnad  anczeigenn,  wider  zugestellen  vund  zu  seczenn,  wue
es  aber  von  Heynrich  krolopp  nicht  geschehen  seiner  Ere  vund  trew
vorgeßenn,  vund  sich  nicht  gestellen  würde,  Als  dann  sollen  wir  semptlich
  ader  in  sunderheyt  auff  des  gemeltenn  vnsers  gnedigen  Herren  erfordern
  vnd  anzceigung  vuns  ane  alle  weigerung,  Schucz,  wehr  vund
behelff,  wie  der  mocht  erdacht  werdenn,  an  sein  Stadt  zu  gestellenn

6)  Leuben  bei  Oschatz.  Diethr.  v.  H.  ist  der  erste  bekannte  Besitzer  und
kommt  schon  1494  als  solcher  vor.  Friedrich  v.  H.  besaß  es  1520,  Wolf  v.
H.  1592,  Wolf  Christoph  v.  H.  starb  hier  1637  an  der  Pest  und  das  Gut
kam  an  Reinhard  von  Taube.

!)  Jahna  bei  Oschatz,  gehörte  bereits  1460  diesem  v.  Honsberg.

8)  Goselitz  bei  Döbeln  gehörte  bis  1453  dem  Bischofe  zu  Meißen,  der
es  in  diesem  Jahre  an  die  Gebrüder  Hans  Balthasar  und  Franz  Fichtenberg
gegen  Grellenhein  vertauschte.  —

9)  Zschauitz  in  der  Pflege  von  Großen-Hayn,  besaß  schon  in  den  70ger
Jahren  des  15.  Jahrh.  Caspar  von  C.  und  1486  „am  Dornstag  nach  Allerheiligen“
  ward  Ursula,  dessen  eheliche  Hauswirthin,  mit  der  Hälfte  desVorwerks
  z.  Zschauitz,  mit  Genehmigung  seines  Bruders  Cbristoph  v.  C.  beliehen
  und  1487,  Montag  nach  Lätare,  erhielt  dieser  Gregor  und  sein  Bruder
Christoph,  Caspars  v.  C.  seel.  Söhne  die  Gesammtlehn  über  Zschauitz  vom
Herzog  Albrecht.  Auch  1501  Mittwoch  nach  Pfingsten  geschah  durch  Herzog
Georg  die  Gesammtbelehnung  dieser  Brüder  wegen  Zschauitz.  Gregor  von
C.  muß  zum  zweiten  Male  sich  verehlicht  haben,  da  im  Jahre  .1510  der  ehrbaren
  Dorothea,  dessen  ehelichem  Weibe,  von  Herzog  Georg,  am  Tage  Mathäi
  d.  Apostels,  die  Hälfte  des  Vorwerks  Zschauitz,  als  Leibgedinge,  zu
Lehn  gereicht  wurde.  —  '·

10)  Von  Ponikau  zu  Bischwitz,  an  dem  Ausflusse  der  Zschopau  in  die
Mulde,  gehörte  später  zum  Rittergute  Schweikartshayn  und  denen  von  Carlewitz,
  wo  es  die  Gläubiger  des  W.  v.  C.  an  das  Amt  verkauften  —(12)

11)  Das  Geschlecht  der  Reinsberge  im  Meißnischen  kommt  schon  im  13.
Jahrhunderte  vor  und  sie  heißen  da  gewöhnlich  „  von  Regensberg.“
Ursprünglich  besaßen  sie  Reynsberg  oder  „Regensspeg,“  bei  Nossen.  Georg
von  R.  war  1491  schon  Vasall  des  Klosters  Zelle.  Ihr  wahrscheinlicher  Stammsitz
kam  bereits  um  1400  an  Caspar  von  Schönberg  auf  Reinsberg.  Als  Besitzer
  des  Dorfs  Grünberg  bei  Waldheim  waren  .  Lehnträger  der  Burggra—
fen  von  Leisnig  und  schenkten  diese  Güter  dem  Kloster  Alt-Zelle  im  J.  1338.
Sie  sollen  übrigens  mit  Reinhard  von  R.,  kurf.  Jägermeister,  im  Jahre  1552
ausgestorben  sein.  (Vgl.  über  sie  auch  noch  Ed.  Beyer,  Kloster  Alt-Zella,

.  3  .)  —

12)  Linz  bei  Großenhain.  (7)  Ist  noch  unbekannt,  daß  dieses  denen  von

Rechenberg  gehörte.  —
        <pb n="463" />
        469

vund  zu  seczenn,  vund  vnsers  gnedigen  Herren  geschefftenn,  Es  betreffe
vunser  leib  oder  gut  zu  gewartten  vorpflicht  vnnd  schuldig  sein,  Trewlich
  und  vngeuerlich.  Czu  orkundt,  stetter  vund  vehster  Haldung  haben
  wir  obgemelten  Nickel  mönch,  Diettrich  von  Honsperg  zu  lewben
vnd  Dieterich  von  Honsperg  zur  Ihan,  Gregor  karlewicz,  Jacoff  punicken,
  Hermaun  von  Reynsperg,  Nickel  von  Rechenberg  vnser  igleicher
Sein  Insigel,  vnd  ich  Heinrich  marschalk  mein  gewonlich  peczschir,  vnd
ich  Dietterich  von  Ragewicz  meins  bruders  Wißmats  (Wiesands)  Insigel
des  ich  hierzu  gebrauch  vund  ich  Georg  von  sichtenberg  meines  Vaters
Insigel,  gebrechen  halben  meines  eygen  Insigels,  auff  dießen  briue
wissentlich  auffdrucken  laßenn.  Der  Geben  ist  zu  Dresden  am  Dinstag
  nach  Bartholomey,  Nach  Christs  geburt  Tawßent  vund  Funffhundert
  Jare“.

Schlüßlich  bemerken  wir  noch,  daß  die  Familie  derer  Krolup,
Krolip  und  Krolopp,  wie  sie  sich  schrieben,  eine  sehr  alte
thüringische  Familie  war,  deren  Stammsitz  Crölpaus)  im  ziegenrücker
  Amte  des  neustädter  Kreises  war,  was  unter  dem  Namen
  Crolpe,  als  Ort  des  Burgwarts  Sulza,  zuerst  in  einer
Schenkungs-Urkunde  Königs  Heinrich  vom  10.  Sept.  1046  10)  an
das  St.  Peterstift  zu  Naumburg  vorkommt,  dann  unter  dem  Namen
  Cralip  1071  in  einer  Urk.  Erzbisch.  Anno  II.  zu  Cölln  15),
über  die  von  der  Polenkönigin  Richza  käuflich  erlangten  Besitzungen
  des  Orlagaus,  erwähnt  ist,  wo  der  Ort  schon  eine  Kirche  hatte,
ferner  unter  dem  Namen  Chrolup  im  J.  1074  in  einer  Urk.
desselben  Erzbischofs  16),  wodurch  dieser  dem  von  ihm  gestifteten
Peter-Paul-Kloster  zu  Saalfeldt  Besitz  ertheilt,  sowie  unter  dem
Namen  Crölup  in  einer  Bulle  des  Papsts  Honorius  1#)  vom  24.
Febr.  1126  zu  Gunsten  der  Stiftung  dieses  Benedictiner-Klosters,
außerdem  unter  dem  Namen  Crop  in  der  Urk.  Kaiser  Lothars  18)
vom  7.  Aug.  1136,  in  der  er  den  Besitz  des  von  ihm  errichteten
Augustiner-Klosters  zu  Kaltenborn  confirmirt,  endlich  unter  dem
Namen  Cröp  in  einer  Urk.  Kaisers  Friedrich  vom  17.  Aug.
117919),  worin  er  bekennt,  daß  er  mit  Gestattung  des  Bisch.  Ulrichs
  von  Halberstadt  mit  dem  Abte  Bernhard  von  Kaltenborn  einen

13)  Ist  nicht  mit  dem  großherzoglich  weimarischen  Dorf  im  Amte  Neustadt
  zwischen  Auma  und  Schleiz  zu  verwechseln.

14)  Schöttgen  Opusc.  minor.  hist.  sax.  p.  83.

15)  Schultes,  Coburg.  Saalfeldt.  Landesgesch.  II.  Abth.  Urkb.  No.  1.  S.  1

15)  Ebendaselbst  No.  III.  S.  5.  und  anderwärts  öfter.  Vgl.  Schultes
Directorium  diplomat.  Bd.  1.  S.  196.

1!)  Hönn,  Cob.  Hostorie.  Lib.  II.  S.  10.  und  anderwärts  öfter,  val
Schultes  Director.  dipl.  I.  S.  285.

18)  Schöttgens  und  Kreißigs  Diplomatarium  Tom.  II.  S.  694.  —  Ludwig
Reliquiae  Mscr.  Tom.  X.  S.  139  und  Bünau  Leben  K.  Friedrichs  I.  S.  429
Vgl.  auch  Schultes  Direci.  dipl.  I.  S.  322.

12)  Bünau  a.  a.  O,  S.  430  und  Ludwig  a.  a.  O.  S.  148.
        <pb n="464" />
        470

Tausch  abgeschlossen  habe.  Auch  erscheint  in  einer  Urk.  des  Landgrafen
  Ludwigs  III.  von  Thüringen,  vom  15.  Aug.  118420),
nach  der  er  das  Kloster  Lippoldsberg  in  seinen  Schutz  auf—
nimmt,  als  Zeuge  der  Capellan  Heinrich  von  Crolup.  —
Was  übrigens  die  Familie  selbst  betrifft,  so  erscheint  bereits  1125
Adalbert  von  Krolip  als  Zeuge  in  einer  Urk.  Erzb.  Adalberts
  von  Maynz,  vom  21.  Febr.  24),  die  Bestätigung  des  Klosters
  Saalfeld  betreffend.  Ob  aber  der  im  Comitat  des  Herzogs
Albrecht  bei  seiner  am  5.  März  1476  veranstalteten  Fahrt  nach
dem  heiligen  Grabe  genannte  Heinrich  Groloch  —  vielleicht
auch  Krolop  hieß  und  dieser  Familie  angehörte,  ist  unerwiesen.  22)

Miscellen  zur  sächsischen  Militärgeschichte.

1.  Was  verstand  man  unter  dem  Ausdrucke  Blinde“  bei  der
sächsischen  Armee?

Dieser  seltsame  Gebrauch  des  Wortes  „blind,“  der  jetzt
beim  Militär  nur  noch  in  dem  Ausdrucke  „blinde  Rotte“  und  im
strategischen  Sprachgebrauche  „blinder  Angriff“  gebräuchlich  ist,
ward  im  17.  und  18.  Jahrhunderte,  wo  auch  die  bis  um  1820
bei  den  Posten  gewöhnlichen  „blinden  Passagiere“  aufkamen,
  in  der  sächsischen  Armee  von  untergeschobenen  Leuten  in  den
Compagnieen  gebraucht.  Diese  waren  nur  für  einen  geringen
Sold  von  den  Hauptleuten,  denen  in  jener  Zeit  die  Compagnieen,
so  wie  man  zu  sagen  pflegte,  „mit  Haut  und  Haaren“  angehörten,
  auf  Zeit,  gewöhnlich  für  die  Musterung  angenommene  Leute,
die  oft  die  gemeinsten  Landstreicher  und  herrenlosen  Krechte,
also  nicht  eigentlich  geworben  und  verpflichtet  waren.
Solch  Gesindel  zog  nur,  wie  im  dreißigjährigen  Kriege  die  Huren
  und  die  Troßbuben,  die  ihren  eignen  Waibel  hatten,  von  Regiment
  zu  Regiment  und  stellten  sich  gewöhnlich  einige  Tage  oder  Wochen
vor  der  Musterung  zu  den  Exercitien  ein.  Um  die  Ehre  des  Militärs
  jedoch  zu  heben,  die,  so  zu  sagen,  ein  Mittelding  von
ehrlich  und  unehrlich  war,  hatten  die  Musterinspectoren  oder
„Muster-Commissarl#“  schon  lange  diesen  zur  höchsten  Ungebühr
getriebenen  Mißbrauch  getadelt  und  den  Hauptleuten  nur  zu  oft
verwiesen;  doch  diesen  gefiel  dieser  Mißbrauch  als  eine  erhebliche
Ersparniß  für  ihren  Beutel,  und  sie  hatten  daher  nie  die  Compagnieen
  vollzählig  und  bei  Revuen  ergänzten  sie  dieselben,  wie
schon  gesagt,  durch  diese  sogenannten  „Blinden.“

20)  Wenk,  hessische  Landesgeschichte,  Tom.  II.  Urkb.  S.  117.
21)  Schultes  Coburg.  Saalfeldt,  Landesgesch.,  Tom.  II.  S.  7.
22)  Müllers  Annalen  S.  42.
        <pb n="465" />
        471

Das  erste  dagegen  erlassene  Verbot  enthält  die  Ordonnanz
Friedrich  Augusts  vom  1.  März  1697,  wo  im  XXIV.  und  XXV.
Art.  also  darüber  verfügt  ist:

„Sobald  die  Compagnie  sich  gestellet,  wird  von  dem  Commissario
eröffnet,  daß  alle  Blinde,  wie  auch  derer  Olliciers  Knechte  und  Diener,
  heraustreten,  und  sodann  völlig  pardonniret  seyn  sollen;  Wiedrigenfalls,
  u.  da  ein  oder  ander,  sowohl  Diener  als  Blinder,  nachgshends
  gefunden  wird,  sollen  sie,  mit  Abschneidung  Nasen  und  Ohren,
auf  frischer  That  bestraffet  werden.

Da  sich  nun  keiner  meldet,  wird  ihnen  ferner  (wenn  Ober=  u.  Unter-Oflicier
  sich  zuvor  von  der  Compagnie  entfernet)  angedeutet,  daß
derjenige,  so  einen  Blinden,  oder  eines  Officiers-Diener,  angeben
würde,  der  sollte  die  völlige  Montirung  behalten,  seinen  Abschied,  und
darneben,  bey  einer  Compagnie  zu  Fuß  10  Thlr.,  bey  einer  Compagnie
  zu  Pferde  aber  20  Thlr.  aus  Unserer  General-Kriegs-Casse  haben;
  welches  alles  der  Muster-Commissarius  zu  bewerkstelligen,  und
den  versprochenen  Abschied  zu  ertheilen  hat;  So  dann  collationiret
erwehnter  Muster-Commissarius  die  vom  Officier  eingegebene  Liste
mit  der  Quartier-Liste,  und  lässet  die  Compagnie,  gewöhnlicher.  Maaßen,
  die  Musterung  passiren.  —  «

Die  Olsficiers  die  ihren  Pflichten  zuwider  Blinde  führen,  oder
ihre  Knechte  durch  die  Musterung  passiren  lassen,  die  sollen  durch  den
Muster=  Commissarium  sofort  von  ihrer  Charge  suspendiret  das
Commando  der  Compagnie  demnächst  darauf  folgenden  Ober-Ollicier
aufgetragen,  und  Uns,  zu  fernerer  Resolution  der  Bestrafung  halber
  berichtet  werden,  die  Gage  auch  während  der  Zeit  der  Suspension,
der  General-Kriegs-Casse  heim  fallen.“  —

Eben  so  spricht  sich  auch  der  am  1.  Nov.  1697  von  Friedrich
  August  J.  erlassene  „Articuls-Brieff“  für  die  eidliche  Verpflichtung
  der  bei  der  Garnison  in  der  Festurg  Pleißenburg  geworbenen
  Officiers  und  Soldaten  im  15.  Art.  dahin  aus:

„Auf  Musterungen  soll  kein  Blinder  Dassiret  werden,  sondern  der
Ossicier  dafür  zur  Verantwortung  stehen;  der  aber  also  durchgehet,
und  nicht  richtig  zur  Compagnie  geworben  ist,  soll  aufgehencket  werden.“

Doch  es  unterblieb  nicht,  weshalb  durch  die  „Kriegsarticul“
vom  30.  Nov.  1700  das  Verbot  dagegen  wieder  eingeschärft  werden
  mußte.  Es  heißt  daselbst  im  17.  Art.  ganz  ähnlich  wie  vorher,
  und  dasselbe  wiederholte  auch  ein  Articulsbrief  vom  16.  Juli
1708  im  25.  Art.  und  ein  gleicher  vom  28.  Juli  1708  im  Art.  26.
—  Doch  erst  nach  eingetretener  Recrutirung  unterblieb  dieser  Mißbrauch,
  worauf  wir  in  einem  andern  Artikel  zurückkommen  werden.
        <pb n="466" />
        472

2)  Was  hatte  es  mit  dem  sogenannten  „Heer-“  oder  „Sterbepferde“
bei  der  sächsischen  Armee  für  eine  Bewandtnißls

Es  war  in  der  That  ein  komisches  Verhältniß  mit  dem  sogenannten
  Heer=  oder  Sterbe-Pferde  in  der  sächsischen  Armee,
und  diese  Gewohnheit  scheint  sich  aus  den  frühesten  Zeiten  des  deutscher
  Söldnerwesens  herzuschreiben,  über  deren  ersten  Ursprung
jedoch  nichts  Genügendes  aufzufinden  war.  1)  ·

Nach  der  Nachricht  „Wie  es  biß  anhero,  in  Ansehung  des
Sterbe-Pferdes,  bey  Ableben  eines  Generals,  wirklichen  oder  aggregirten
  Oberstens,  auch  derer  übrigen  Staabs=  u.  Oberofficiers
gehalten  worden“  welche  von  B.  Acolouth  am  8.  Febr.  1746  von
Dresden  aus  erlassen  worden,  hatte  der  Generalfeldmarschall
  oder  Der,  welcher  an  dessen  Statt  commandirte  beim  Absterben
  eines  Generals,  Generallieutnants,  Generalma-=jors,
  oder  Obristen,  wenn  er  auch  nur  aggregirt  war,  entweder
  des  Verstorbenen  Dienst=  oder  bestes  Reitpferd
mit  Sattel-Zeug,  Pistolen  und  allem  Zubehör,  oder
an  dessen  Statt  100  Speciesducaten  zuerhalten.  —
Ein  Obrister  dagegen,  der  ein  Regiment  commandirte,  erhielt,
wenn  ein  Obristlieutnant  oder  Major  mit  Tode  abging,
dasselbe,  oder  dafür  50  Speciesducaten;  von  einem  Capitän
dagegen  nur  100  Thlr.  —  In  demselben  Verhältnisse  erhielt  aber
auch  der  Capitän,  der  eine  Compagnie  hatte,  beim  Tode
eines  seiner  untergebenen  Officiers  der  Compagnie  entweder  dessen
bestes  Reitpferd  nebst  Zubehör  oder  aus  dessen  Nachlasse,
war  es  ein  Primierlieutnant  30  Thlr.,  ein  Secondlieutnant
  25  Thlr.,  oder  ein  Fähndrich  20  Thlr.  —  Ueberdies
  hatte  in  Ansehung  des  Sterbe-Pferds  der  Generalfeldmarschall
  das  jus  elegendi  oder  Wahlrecht,  d.  h.  er  konnte  Pferd
oder  Geld  wählen,  dagegen  der  Obrist  und  Capitän  dasselbe  Recht
nicht  hatten,  sondern  es  stand  dann  bei  den  Erben,  ob  sie  dem  Obristen
  oder  dem  Capitän  das  beste  Pferd  mit  Sattel  und
Zeug  2c.  geben,  oder  das  dafür  ausgeworfene  Geldquantum
  zahlen  wollten.  —  Wenn  bei  einem  verstorbenen
Officier  Schulden  sich  vorfanden,  was  nur  selten  nicht  der  Fall
war,  so  konnten,  waren  die  Verbindlichkeiten  Herren=  oder
Regiments-Gelder-Schulden,  weder  der  Generalfeldmarschall,
  noch  der  Obrist,  noch  der  Capitän  Ansprüche  auf  den  Nachlaß
  des  Verstorbenen  eher  machen,  bevor  nicht  diese  Schulden
gedeckt  waren.  Waren  aber  nur  gemeine  Schulden  vorhan-)Es

  würde  uns  sehr  erfreuen,  wenn  Jemand  uns  darüber  Etwas  genügendes
  mittheilte.  Karl  August  Müller  hat  in  seinen  schätzenswerthen
sahtheilungen  über  das  Söldnerwesen,  unseres  Wissens,  darüber  nichts  geagt.
  —
        <pb n="467" />
        473

den,  so  gingen  die  Ansprüche  des  Feldmarschalls,  Obristen  und
Capitäns  binsichtlich  des  Sterbepferds  stets  vor,  und  die  Gläubiger
  mußten  diesen  Forderungen  nachstehen.  Nur  im  Falle  der
größten  Verschuldung  oder  höchsten  Armuth  des  Verstorbenen,
(was  nicht  selten  vorkam),  stand  es  in  dem  Belieben  des  Feldmarschalls,
  sich  mit  der  Hälfte  des  ausgeworfenen  Aequivalents,
mit  50  Speciesducaten  zu  begnügen;  ein  Obrister  konnte  jedoch
aus  dem  Nachlasse  eines  gänzlich  verschuldeten  Stabsofficiers
nicht  mehr  als  100  Thlr.  und  eines  Capitäns  nur  50  Thlr.
fordern,  und  eben  so  konnte  ein  Capitän  in  ähnlichem  Falle  aus
dem  Nachlasse  eines  Primierlientnants  nur  20  ehrr.  eines  Secondlieutnants
  nur  15  Thlr.  und  eines  Fähndrichs  nur  12  Thlr.  verlangen;
  doch  gingen  diese  beiden  Ansprücheerhebenden  gleichfalls  unbedingt
  allen  Gläubigern  vor.  —  Nach  einer  Decisiv-Ordre  des
Generalfeldmarschalls  Grafen  Rutowsky,  vom  25.  Jan.  1751,
war  jedoch  der  Nachlaß  eines  in  Wartegeld  gestandenen  Officiers
mit  allem  Abzug  für  das  Heer=  oder  Sterbe-Pferd  gänzlich  zu.
verschonen.

Schon  in  der  Decisiv-Ordre  des  Generalfeldmarschalls,  Herzogs
  von  Sachsen-Weißenfels,  vom  13.  Juli  1743,  darüber:  „Was
von  Schulden  und  Praestanda  von  der  Verlassenschafft  eines  verstorbenen
  Olliciers  zu  förderst  zu  separiren,  ehe  die  Creditores  u.
Erben  sich  in  solche  vertheilen  können,“  ist  unter  7)  bestimmt,  „daß
nach  der  Kriegs-Observanz  dem  Regiments-Commandanten  von
einem  verstorbenen  Capitäne  das  beste  Pferd,  oder  wenigstens  ein
Aequivalent  von  50  Ducaten  als  ein  Deditum  primipilare  gebühre.“
  —

Diesen  seltsamen  zu  vielen  Ungerechtigkeiten  führenden  Kriegsgebrauch
  hatte  man  anch  bei  den  erst  durch  das  Generale  vom
7.  Jan.  1734  errichteten  Kreisregimentern  einführen  wollen,  und
die  Obristen  und  Capitäns  derselben  mochten  deshalb  sowohl
vielfache  Versuche  gemacht,  als  auch  bereits  Schritte  gethan  haben,
weshalb  der  Feldmarschall  Rutowsky  an  die  Commandanten  dieser
Regimenter  unterm  28.  Nov.  1750  die  General-Ordre  erließ,  nach
der  dieser  für  die  Kreis-Regimenter  noch  üblere  Gebrauch  in  den
Regimentern  nicht  ferner  zugelassen  werden  sollte,  und  es  heißt
darin  ausdrücklich:

„Gleichwie  aber  die,  wegen  des  sogenannten  Sterbepferdes  in  der
Armec,  von  meinem  Herrn  Antecessore  am  Commando,  des  verstorbenen
  Hertzogs  zu  Sachssen  Weissenfelß,  Durchl.,  vorhandene  Disposition
  lediglich  die  Feld-Regimenter  concerniret  und  sich  auf  die
Creyß-Regimenter  um  so  weniger  extentiren  lassen,  und  bey  denenselben
  applicable  seyn  will,  weiln  die  dabey  stehenden  Olkciers  zu
ihrer  Versorgung  und  nur  zum  Dienste  im  Lande,  bei  demselben  placiret
  werden,  auch  mit  keiner  Equipage  versehen  sind,  noch  versehen
        <pb n="468" />
        4074

seyn  dürffen,  und  meistentheils  in  gar  schlechten  Umständen  versterben:
—  Also  bin  ich  auch  nicht  gemeynet  hierunter  etwas  neues,  so  zu
Belästigung  armer  nachgelassener  Erben  u.  Creditorum  derer  bey  denen
  Creyß-Regimentern  absterbender  Staabs  Ofliciers,  oder  Capitaines
und  Subaltern-Officiers  gereichen  würde,  zu  introduciren,  und  finde
viel  mehr  der  höchsten  Billigkeit  gemäß,  hierdurch  ernstlich  zu  untersagen,
  daß  in  Ansehung  mehr  erwehnten  Sterbe-Pferdes  weder  von
denen  Regiments-Commendanten,  noch  Capilaines,  aus  dem  Nachlasse
derer  bey  den  Creyß-Trouppen  absterbenden  Olliciers  in  Zukunfft
etwas  genommen  werde.“

Beiträge  zur  Topographie  Dresdens.

(Nach  urkundlichen  Papieren.)

1)  Transloration  der  Kurfürstlichen  Bibliothek  aus  dem  Schlosse
zZu  Dresden  in  den  dasigen  Klepperstall,  1688.1)

Die  kurfürstliche  Bibliothek  war  ursprünglich  vom  Kurf.  August
  im  Schlosse  aufgestellt  worden  und  zwar  in  dem  Gebäude,
das  im  ersten  kleinern  Schloßhofe  besonders  eingebaut  ist,  und
jetzt  die  Chatoulle  und  die  Hausmarschallamts-Expedition  r2c  in
sich  fast.  Anton  Weck  in  seiner  Beschreibung  Dresdens  beschreibt
ihre  Räumlichkeiten  und  Anordnung  S.  41  ff.  ziemlich  umständlich.
  Nun  ist  es  zwar  auch  aus  Eberts  und  Falkensteins  Beschreibungen
  der  Königlichen  Bibliothek  bekannt,  daß  sie  einmal  im
Klepperstalle  sich  befand;  doch  der  kurf.  Befehl,  nach  welchem  diese.
Translocation  der  Bibliothek  aus  dem  Schlosse  dahin  erfolgt,  ist
unsers  Wissens  noch  nirgends  mitgetheilt  worden,  weshalb  wir
auch,  es  hier  zu  thun,  nicht  Anstand  nehmen.  Unter  Johann
Georg  II.  nämlich,  wo  Christian  Brehmer  aus  Leipzig  (später
  Bürgermeister  in  Dresden  und  endlich  kurf.  Rath,  der  unter
dem  Namen  Corymbi  bekannte  Dichter)  Bibliothekar  war,  ging
man  schon  wegen  Mangel  an  Platz  für  die  kurf.  Familie  mit  dem
Plane  um,  sie  zu  verlegen.  Auch  der  Bibliothekar  David
Schirmer  war  darauf  bedacht;  doch  fanden  sich  fortwährend
Schwierigkeiten  dagegen,  bis  es  endlich  der  Hofrath  Trier  beim
Kurf  Joh.  Georg  III.  dahin  brachte,  daß  er  für  sie  eine  bequemere
  Localität  angewiesen  erhielt.  Der  kurf.  Befehl  ist  wörtlich
folgender:

—

)  Hasche  in  der  umständlichen  Beschreibung  Dresdens  2.  Thl.  S.  259
setzt  das  Jahr  1682  an.
        <pb n="469" />
        45

Die  Reparatur  des  Klepperstalls  am  Elbthore
1687  betr.

An  Cammer  Directorn,  Räthe  vnd
Landrentmeister  zu  Dreßden.

Dreßden  den  12.  Nov.  1687.

Joh.  George  3.  Churfürst.  Wohlgeborner  Veste  Räthe  u.  liebe
getreue,  Demnach  wir  berichtet  worden,  was  maßen  Vuser  am  Elb
Thore  liegender  Klepperstall  einer  reparatur  höchst  von  nöthen  habe,
und  wir  solch  gebäude  also  zurichten  zu  laßen  gemeint,  daß  wir  Vnsere
  Bibliothec  nebenst  andere  dazu  gehörigen  Sachen  dahin  transkeriren
  können,  Als  begehren  wir  hiermit  gnädigst,  ihr  wollet  Vusern
General  Quartier  und  Ober  Landtbaumeister  Johann  George  Starcken
  vor  euch  erfordern,  den  anschlag  des  ganzen  werckes  ferdigen  laßen,
und  sodann  gehörige  verfügung  thun,  damit  die  unkosten,  so  zu  beförderung
  solches  baues  erfordert  werden,  aus  Vuserer  Rent-Cammer
gereichet  werden  mögen.  Hieran  p.  vnd  p.  Geben  zu  Dreßden  den
12  Nov.  1687.  (praes.  9.  Jul.  1688).2)

2)  Bau  des  ersten  Theaters  am  Schießhause  :)  zu  Dresden.  1698.

Wir  theilen  hier  eine  Urkunde  mit,  die  den  Bau  des  ersten
eigentlichen  Theaters  oder  Comedienhauses  in  Dresden  anordnet.
Sie  ist  von  Friedrich  August  I.,  Kurfürsten  zu  Sachsen,  und  für
die  Topographie  des  Platzes  am  Zwinger  sehr  interessant,  da  dieses
  Theater  in  der  Gegend  zwischen  Schloß,  katholischer  Kirche
und  dem  jetzigen  Theater  stand.  Der  Verf.  hat  übrigens  in  seiner
  Geschichte  der  katholischen  Hofkirche  zu  Dresden  (1851)  bereits
  dieses  Comedienhauses  wiederholt  gedacht,  und  nachgewiesen,
daß  es  bereits  1738  wegen  des  Baus  der  neuen  katholischen  Hofkirche
  wieder  mit  abgetragen  worden  ist.  Die  Urkunde  dieses  Befehls

  ist  wörtlich  folgende:
An  den  Ober-lnspector  derer  Civilgebeude  von  Wackerbarth,

Bey  künftigen  Carneval  seynd  Wir  gesonnen,  unter  anderen
Ergetzlichkeiten  einige  frembde  Comoecien  vorstellen  zu  laßen,  Wann
vns  dann  allzu  wohl  bekandt,  daß  Unser  gewöhnlich  Theatrum  in  dem
so  genandten  Operen-Hauße  y  hierzu  nicht  dienlich,  indem  in  solchem
allein  die  Singestimmen  ihren  Efkect  thun,  die  redenden  Actores  aber

—“

2)  Daß  dieser  Befehl  erst  am  9.  Juli  1688  präsentirt  ist,  beweist,  daß
sich  auch  noch  Schwierigkeiten  gefunden  haben  mögen.

:)  Das  kurf.  Schießhaus  stand  vor  der  jetzigen  Hauptwache  in  der  Länge
nach  dem  jetzigen  Theater  zu.

*)  Das  jetzige  Haupt-Staats-Archivsgebäude,  das  seit  1708  kathol.  Kirche
war.  Vergl.  d.  Verf.  Geschichte  derselben  S.  1—15.—  Dieses  Opernhaus  war
1664  gebaut  worden.  —
        <pb n="470" />
        476

mit  ihren  Stimmen  ohne  sonderl.  Beschwerung  nicht  ausfüllen  können.
Als  haben  Wir  beliebet  ein  eygenes  Theatrum  für  sie  auffzubauen,
und  zwar  nächst  an  Unserem  Schießhause,  begehren  demnach  gnädigst,
Ihr  wollet  solches  an  erwehntem  Orthe,  auff  die  von  Uns  anbefohlene
und  Cuch  bewuste  Art  gegen  bevorstehendes  Neue  Jahr  unbefehlbar
in  gehörigen  Stand  zu  setzen,  Cuch  fleißig  angelegen  sein  lassen.  Und
haben  Wir  allbereit  an  Unsere  RenthCammer  und  Oberhoff  Jäger
Meister,  sowohl  wegen  deren  benöthigten  Geld  Mittel  vnd  Dienstfuhren,
  als  auch  wegen  Anschaffung  des  erforderten  Holtzes  gemeßene  vnd
nachdrückliche  Verordnung  ergehen  lassen  rc.

„  10  Nov

Wien  31  oet  1696.

So  schnell  auch  dieses  Theater  aufgeführt  war,  so  fest  war
doch  sein  Bau.  Das  hieß  doch  „schnell  bauen“  für  jene  Zeit;
freilich  mögen  auch  keine  Mittel  gespart  worden  sein,  und  die  Fürsten
  hatten,  wenn  sie  befahlen,  in  jener  Zeit  nicht  mit  so  vielen
Schwierigkeiten  zu  kämpfen;  wiewohl  beim  Baue  des  Zwingers
und  der  katholischen  Hofkirche  genug  ihnen  in  den  Weg  gelegt
worden  sind.  3)  Die  Baulust  eines  Fürsten  ist  doch  stets  die  unschuldigste
  Leidenschaft.  —

3)  Die  Vorrichtung  der  Ochsen-  und  Handmühlen  zu  Dresden,  1637.

Seit  dem  September  des  Jahres  1635  hatten  bereits  die
Feindseligkeiten  zwischen  den  Sachsen  und  Schweden  begonnen,
nachdem  der  schwedische  Reichscanzler  Oxenstierna  weder  für  den
Beitritt  zum  Frieden  sich  erklärt,  noch  zur  Annahme  von  25  Tonnen
  Goldes  als  Entschädigung  vermocht  werden  konnte.  Der
Prager  Friede  brachte  über  Sachsens  Fluren  und  somit  auch  über
Dresden,  als  Centrum  der  sich  entwickelnden  sächsischen  Waffenmacht,
  noch  mehr  Unfrieden,  größere  Unruhe  und  nachhaltigere
Kriegsnoth.  Die  Schlacht  bei  Wittstock  war  verloren  und  sogar
das  kurf.  Silberzeug  in  der  Schweden  Hände  gerathen.  —  Am
21.  Januar  1637  war  der  seit  18  Monaten  im  Feldherrndienst
beschäftigt  und  von  Dresden  abwesend  gewesene  Kurf.  Johann
Georg  dahin  zurückgekehrt.  Allerlei  Geschäfte  und  Sorgen  erwarteten
  ihn  daselbst,  und  namentlich  auch  die  Sorge  für  Proviantirung
  der  Stadt.  Banner  war  bereits  vor  Torgau  gerückt  und
hatte  dadurch  den  Zusammenzug  der  sächsischen  Armee  verhindert;
Stadt  und  Festung  kamen  durch  des  Generalmajors  von  Wolfersdorf
  Kopf=  und  Muthlosigkeit  ohne  Schuß  und  Schwertstreich  in
der  Schweden  Hände;  auch  Leipzig  stand  in  großer  Gefahr,  ward

5)  Ueber  die  Widerpart  beim  Zwingerbaue  in  einem  besondern  Artikel
und  über  die  Hindernisse  beim  kath.  Kirchenbau  vgl.  man  des  Verf.  Geschichte
  dieser  Kirche.  S.  21—44.  —
        <pb n="471" />
        477

jedoch  vom  Obristen  von  Drandorf  besser  vertheidigt,  obschon  es
bereits  vom  13.  Januar  bis  7.  Febr.  durch  ein  schwedisches
Bombardement  hart  geängstigt  worden  war.  Der  Graf  Hatzfeldt
und  der  General  Götz,  die  der  Kurfürst  Johann  Georg  zu  Hilfe
gerufen  hatte,  zogen  zwar  aus  Hessen  und  Westphalen  nach  dem
Meißnischen  heran,  und  Banner  sah  sich  dadurch  genöthigt,  nach
Eilenburg  und  der  Elbe  zu  sich  zu  ziehen,  wodurch  aber  auch  für
Dresden  die  Lage  immer  bedenklicher  ward.  Das  Landvolk  und
der  Landadel  suchten  Schutz  und  Zuflucht  in  der  Festung  Dresden,
und  es  sollen  gegen  12,000  Wagen  mit  Flüchtigen  daselbst  in  dieser
  Zeit  eingetroffen  sein.  Die  Menschenmasse  in  Dresdens  Mauern
wuchs  mit  jedem  Tage,  je  näher  die  Schweden  dem  Elbthale  oberhalb
  Meißen  heranzogen;  auch  die  Garnison  ward  gleichfalls  vergrößert,
  wodurch  der  Bedarf  von  Brod  so  sehr  stieg,  daß  die
Mühlen  der  Weißeritz,  sowie  die  wenigen  Elbschiffmühlen  und  einige
  Windmühlen,  deren  2  sogar  auf  den  Bastionen  der  Stadt,
beim  Zeughause  und  am  Seethore,  standen,  nicht  mehr  hinlänglich
  Mehl  schaffen  konnten.  In  dieser  wirklichen  Verlegenheit
mußten  die  Handmühlen  und  Ochsenmühlen,  welche  lange  Zeit
nicht  gebraucht  worden  waren  und  im  sogenannten  Tyllischen
Wagenhause  auf  der  innern  rampischen  Gasse  verwahrt  wurden,
hervorgesucht  und  in  Stand  gesetzt  werden.  Der  Kurfürst  hatte
dem  Hausmarschall,  Georg  Pflug  zu  Posterstein,  aufgetragen,  für
die  Instandsetzung  dieser  Noth-Mühlen  Sorge  zu  tragen;  doch
fehlte  freilich  auch  hierbei,  wie  überall,  das  nöthige  Geld.

Pflug,  der  zu  jener  Zeit  zugleich  Oberst-Haus=  und  Land-Zeugmeister
  war,  sah  die  Nothwendigkeit  der  Handmühlen  um  so
mehr  ein,  da  im  Bereiche  der  Festung  selbst  gar  keine  Wassermühlen
  waren  und  die  Vorstädte  von  den  herandringenden  Schweden
  leicht  genommen  werden  konnten.  Er  wendete  sich  daher  in
Folge  des  ihm  gewordenen  Auftrags  in  folgenden  Schreiben  an
den  Kurfürsten,  aus  denen  wir  uns  ein  recht  deutliches  Zeitbild
zu  machen  im  Stande  sind,  weshalb  wir  sie  auch  wörtlich  dem
Leser  bieten:

Durchlauchtigster  Hochgeborner  Churfürst,  Gnädigster  Herr.  Wofern
  die  Handt  Muhlen  so  im  Tillischen  Wagenhause  stehen,  mit  nutz
vnd  bestande  gebraucht  werden  sollen,  erfordert  die  notturfft,  das  man
dieselben  von  dar  weg,  vnd  an  ein  orth,  da  sie  nicht  verstocken,  bringe,
vnd  daselbst  wieder  zu  richten  laße,  Wozu  ein  raum  im  Invention
Hause  5),  vnd  ein  Boden  vff  der  Wind  muhler),  wohl  zu  gebrauchen,
Es  müsten  aber  darczu  Gestelle  gemacht;  ondt  dieselben  darauf  gesetzt
werden,  Wenn  alle  zugleich  gebraucht  werden  sollen,  Muß  vff  funff

6)  War  da,  wo  jetzt  die  Münze  und  Salzboden  sind.
7)  Stand  auf  der  Bastion  hinterm  Zeughause.
        <pb n="472" />
        478

oder  Sechße,  ein  Muhl  Knecht  wartten,  die  Muhlen  anczurichten,  vnd
was  wandelbar  wird,  stracks  zu  verferttigen.  Diejenigen,  so  darauff
mahlen  wollen,  mußen  die  Leute  darzu  verschaffen  vnd  belohnen,  da  aber
solche  Muhlen  vff  den  Wagen  bleiben,  vnd  den  Leuten,  so  es  begehrten,
  geliehen  werden  solten,  So  würden  Sie  in  hinn=  vnd  wieder  fahren
  sehre  verwarloset,  könten  nicht  in  trockenen  gehalten  werden,  Ja
es  wurde  auch  bey  weiten  nicht  soviel  dann  sonsten  darauf  zu  weze
zu  bringen  sein.  —  1
Sonsten  wurden  die  Wägen,  worauff  solche  ietzo  stehen  an  ein
besonder  ortt  zu  sammen  gesetzt,  vnd  wexen  vff  bedurffen  wieder  darczu
zu  gebrauchen,  Wie  es  nun  Euer  Churf.  Durchl.  damit  gehaltten  haben
vnd  ob  Sie  beniembte  ortte  darczu  einraumen,  auch  die  bedurffenden
Vncosten,  von  der  Muhlen  nutzung  entrichten  laßen  wollen,  Solches
alles,  stehet  zu  deroselben  gstn.  Belieben,  Vnd  Euer  Churf  Durchl.
gdgste.  resolution  so  wir  schuldigster  massen  zu  gehorsamen  bereit“.
seindt  wir  vuterthänigst  gewarttig,  Datum  Dreßden  am  16  Februari

Anno  1637.
E.  Churf.  Durchl.
Unterthänigste  gehorsambste
Diener
Geo  Pflugk
Otto  Brauer

Durchl.  Churf.  Gu.  Herr  2c.  E.  Churf.  Durchl.  erinnern  sich
gnädigst,  was  Sie  mihr  wegen  Veränderung  der  Ochsen=  soweohl  wegen
reparirung  der  Handmühlen  vulängsten  anbefohlen,  Darauf  habe  ich
nuhn  wegen  der  Ochsenmühle,  3)  bey  den  Mühlenvoigte,  hiesigen,  vndt
Plaueschen  hoffmüllernn  ferner  Vorordtnung  gethan,  das  E.  Churf.
Durchl.  andst.  befehliche  gehorsambst  nachgelebt  werden  soll:  Wie  es
aber  mit  den  handtmühlen  zu  halten  Solchs  geruhen  E.  Churf.  Durchl.
aus  beyliegender  Unterthustn  Memorial  gust.  zu  ersehen;  Alleine  es  mus
darczu  vnumbgängklich  etwas  ann  baaren  geldte  sein  ))  Soaber  dismahl
  (riedoch  ohie  vorschreibung:)  nirgendt  anders  denn  von  der  Mühlen
  nutzung  am  ersten  zu  erheben,  Nuhn  wirdt  vff  meine  Vnterschrifft
der  Ambtschreiber  mit  der  auszahlung  villeicht  inn  weigerung  stehen.
Denn  obgleich  E.  Churf.  Durchl.  mihr  die  Inspection  vff  den  Kornböden,
  Bagk-,  Malcz=  vnd  Brauhausernn,  Mühlen,  Gärtten,  Vud  andern
  mehr,  inn  meiner  bestallung  anvertrauet,  vnd  darinnen  dieses  angesetzt,
  das  vff  meine  unnderschrifft  die  Ausgaben  im  Ambte  alhier  entrichtet
  werden  solten;  So  seindt  mihr  doch  etzliche  im  vorigen  Jahre
onderschriebene  Zettel,  die  E.  Churf.  Durchl.  dienernn  ich  bis  weihlen,

f  hals#e  im  sogenannten  Wagenhause  beim  Zeughause  neben  dem  Kufenhause.


")  Daran  fehlte  es  um  diese  Zeit  gewaltig  und  Kurf.  Johann  Georg
hatte  daran  mehr  als  jeder  Andere  Mangel,
        <pb n="473" />
        479

und  zwahr  vf  ein  sehr  weniges  belaufende,  vff  Einen  Schefl  mehl,
oder  j  Schr  Holcz,  an  abschlagk  ihrer  besoldung  vndt  forderung  ertheilet
  von  dem  Herrn  Cammer  Räthe,  vndt  Renthmeister  wieder  zurügk
  gegeben  worden,  vugeachtet  der  ausführlichen  motiven  so  darbey
verzeichnet,  Vnd  das  ich  inn  diesem  vff  E.  Churf.  Durchl.  reputation,
derselben  nutz,  dann  der  armen  dienere  höchste  nothdurfft,  ondt  gär
nicht  pff  privat  nutz  gesehen  —  derowegen  stelle  E.  Churf.  Durchl.
ich  vuterthänigst  Anheimb  Ob  Sie  bei  gefügten  Zeddel  vff  die  Ochßenvnd
  Handtmühlen  vnterschreiben,  auch  gnedigsten  befehlich  ann  die
herren  Cammer  Räthe  vndt  Renthmeister  anordtnen  wollen,  nicht  alleine
obgedachte  Zeddeln  iczo  sondern  auch  hinführo  dergleichen  passiren  zu
laßen  2c.  Sintemahl  indeßen  vnverhoffenden  Verbleibung  mein  habendes
Ambt  nicht  wenig  despectiret  wirdt.  Dat.  Dreßden  den  22.  Febr.

Anno  1637.
E.  Churf.  Durchl.
vnterthänigst  gehorsambster  träuer  Diener
G.  Pflugk.

Etwas  über  den  Todestag  des  Markgrafen  Diezmann,
  oder  des  Landgrafen  Diethrichs  oder
Theoderichs  des  Jüngern.

Es  ist  in  der  That  seltsam,  daß  wir  in  der  Geschichte  des
meißner  Markgrafen  Diethrichs,  des  jüngern  Landgrafen  von
Thüringen  ),  der  stets  in  Urk.  Theodericus,  also  Theuderich  und
ganz  deutsch  Diethrich:)  genannt  wird,  und  dessen  Leben  bereits

1)  „Der  Jüngere  Landgraf  von  Th.“  ist  keineswegs  würdebezeichnend,
sondern  nur  andeutend,  daß  er  der  jüngere  Sohn  des  Landgrafen  Albrecht
war.  So  nennt  er  sich  in  einer  Urkunde  ohne  Datum:  Ego  Theodericus  Alberti
  Marchionis  flliuns.  Von  1280  an  heißt  er  aber  in  Urk.  bald  der  „Jüngere
  Landgraf“  und  „Herr  des  Pleißner  Landes,“  bald  auch
„Herr  von  Groitzsch,“  bald  „Markgraf  der  Lausitz  und  der
Ostmark,.“  auch  „Markgraf  im  ÖOsterlande.“  Seit  1289  dagegen
namentlich  Orientalis  ei  Lusatiae  Marchio,  dominus  terrae  Plisnensis  und  auch
dominus  Grovtzsch,  oder  Creuzch,  Groilz,  oder  Dominus  terrae  Lusatiae.  —
Auch  nennt  ihn  in  einer  Urkunde  des  Burggrafen  Heinrichs  von  Altenburg,
vom  23.  März  1283,  dieser  „seinen  Herrn  und  Richter  im  Pleißner
  Lände.“  —  «

2)Theoderichd.-i.TheuderichoderganzdeutschDietherundDietherich
entstand  aus  Diet  (alt  Theud),  d.  i.  Volk  und  herich,  der  reiche  oder  angesehene
  Mann,  oder  auch  Dietmann,  d.  i.  Mann  des  Volks.  Er  war  der
3.  Sohn  des  Landgrafen  Albrecht,  mit  dem  Beinamen  des  Ausgearteten,
(Sohns  der  Constantia  von  Oesterreich  und  Heinrichs  des  erlauchten  Markgrafen
  von  Meissen)  von  seiner  ersten  verstoßenen  Gemahlin  Margarethe,
Tochter  des  Kaisers  Friedrichs  II.,  des  Hohenstaufen.  Albrecht  heirathete
Margarethe  1256,  und  am.  21.  März  1257  gebar  sie  ihm  Heinrich,  der  von
seinem  Vater  auch  enterbt  ward,  daher  Heinrich  ohne  Land;  zwischen  1258
        <pb n="474" />
        480

sehr  ausführlich  behandelt  3)  ward,  so  viele  ganz  verschiedene
und  widersprechende  Nachrichten  über  dessen  Todesart  und
Todestagy)  haben.

Der  verstorbene  Dr.  Leyser  in  Leipzig  hat  zwar  bereits  eine
Zusammenstellung  9)  dieser  Nachrichten  gemacht  und  auch  versucht,
sie  zu  würdigen;  doch  ist  auch  er  zu  keinem  Resultate  gekommen,
sondern  spricht  ebenfalls  von  dem  allgemein  mißverstandenen  Datum
„in  der  Christmetten“  weil  er,  wie  alle  sächsische  Specialhistoriker
  vor  ihm  gleichfalls  nicht  wußte,  was  er  aus  dem  „guten
Freitage“  machen  sollte,  und  daß  die  „finstern  Metten“  oder
„diuster  metten“  nicht  die  Frühmetten  zu  Weihnachten  sind.  —

Nach  mehren  ältern  Quellen  starb  der  jüngere  Landgraf
Diethrich,  den  die  Familie  wie  das  Volk  zum  Unterschiede  seines

und  59  Friedrich  (den  Freudigen,  der  auch  der  Gebissene  /7]  heißt),  1260

Dietherich  und  endlich  Agnes.  —  Der  Sohn  von  seiner  2ten  Gemahlin,  der

Kunigunde  von  Eisenberg,  der  Mantelsohn,  hieß  Apollonius  und  verkürzt
petz.  —

3)  Von  Joh.  Georg  Leberecht  Wilke  im  Ticemanuus,  sive  vita  illustris
Principis  Theoderici  quondam  iunioris  Thuringiae  Landgravii  orientalis  et  Lusaliae
  Marchionis.  Lipsiae,  Breilkopf.  MDCCLIV.  40  412  Seiten  mit  Coder
diplomaticus,  210  Urkunden  auf  250  Seiten.  —  Adelung  urtheilt  im  Directorium
  S.  147  darüber:  „welches  Werk  zwar  ausführlich  genug,  aber  nichts
weniger  als  gründlich  und  kritisch  ist.  —  Gewöhnlich  setzt  der  Verf.  die
Stellen  der  ältern.  und  neuern  Schriftsteller  neben  einander  hin  (hat  sein
Gutes!)  und  läßt  den  Leser  untersuchen  und  vergleichen  (nicht  übel!);  urtheilt
er  ja  selbst,  so  schlägt  er  sich  gern  auf  die  Seite  des  Wunderbaren  und  der
Mährchen  (wohl  oft  wahr!).  Sein  wahres  Verdienst  sind  die  210  größtentheils
  noch  ungedruckten  Urkunden,  welche  er  durch  Beihülfe  seines  Vaters,
des  damaligen  geheimen  Archivarii,  aus  dem  hiesigen  (Dresdner)  geheimen
Archive  an  das  Licht  gebracht  hat.  Außerdem  hat  Joh.  Paul  Meißner  eine
Abhandlung  über  „Diezemann“  in  den  Schriften  der  Leipziger  Gesellschaft  der
freien  Künste  Th.  3  S.  305,  die  aber  sehr  oberflächlich  ist,  abdrucken  lassen.
Brauchbarer  sind  dagegen  Dr.  J.  F.  Hoffmanns  Anmerkungen  zu  Landgraf
Diethrichs  des  Jüngern  Geschichte,  in  den  Dresdner  gelehrten  Anzeigen  vom
Jahre  1762.  S.  570  ff.  —  «

!)  Weniger  befremdend  kann  es  uns  sein,  daß  die  Historiker  über  dessen
Geburtsjahr  gleichfalls  im  Unklaren  sind,  da  es  doch  noch  heut  zu  Tage
Leute  giebt,  die  ihr  Geburtsjahr  und  ihren  Geburtstag  nicht  wissen;  doch
man  erwäge,  daß  Dietzmann  unter  Zeitumständen  wie  unter  Familienverhältnissen
  geboren  wurde,  die  so  Etwas  allerdings  in  Vergessenheit  bringen  konnten.
  Am  allerwahrscheinlichsten  ist  das  Jahr  1260  anzunehmen,  da  sowohl
das  Chronicon  Velero-Collense  minus  von  ihm  sagt:  „1260.  liem  nascitur
Theodericus  filius  ejusdem  Alberti  Turingiae  Laugravi.“  —  als  auch  er  bereits  in
einer  Urkunde  seines  Vaters  Albrecht,  vom  12.  April  1272,  als  ein
Knabe  erwähnt  wird,  nämlich  worin  es  heißt:  Consensu  puerorum  nostrorum
Henrici,  Friderici,  Theoderici  etc.,  sowie  anderwärts  im  Jahre  1279,
in  welchem  Jahre  er  nach  einer  Urkunde  des  Burggrafen  Albert,  in  der  er
als  Zeuge  zu  Altenburg  erscheint,  bereits  sein  eigenes  Siegel  führte,  woraus
zu  ersehen,  daß  er  doch  bereits  mündig  gewesen  sein  muß.

5)  Bericht  der  deutschen  Gesellschaft  zu  Leipzig  vom  Jahre  1845.  V.
S.  58  bis  63.  *!ê§5  r  *  *“
        <pb n="475" />
        481

Vaterbruders,  des  Markgrafen  von  Landsberg,  Dietrich)  oder
Diez,  gewöhnlich  Diezmanny  nannte,  zu  Leipzig  eines
natürlichen  Todes,  und  erst  nach  spätern  Berichten  ist  er  ermordet
  wordens).

Es  ist  nun  aber  keineswegs  ein  vollkommener  Beweis,
daß,  wenn  gleichzeitige  oder  die  zunächst  lebenden  Berichterstatter
nur  oblit  oder  mortuus  est  sagen,  er  auch  eines  natürlichen  Todes
  gestorben  sei,  da  man  vielleicht  aus  Rücksichten  dieses  für  die
markgräfliche  Familie  nicht  eben  erfreuliche  Factum  dadurch  zu
verschweigen  strebte,  wovon  noch  ähnliche  Beispiele  in  der  Geschichte
sich  auffinden  ließen.

Die  erste  fast  gleichzeitige  Nachricht  findet  sich  in  dem  Chronicon
  Petrinum  Erfurtense  9),  wo  es  in  dem  Abdrucke  bei
Mencken  (Script.  Rer.  Germ.,  Tom.  III.  S.  317.)  unterm  Jahre
1307  heißt:

6)  Nach  der  Flucht  der  Mutter  unsers  Diezmann,  der  Landgräfin  Margarethe,
  wurden  durch  sie  und  ihre  Verwandten  dem  Markgrafen  Dietrich  die
Söhne  Friedrich  und  Dietrich  zur  Obsicht  anempfohlen,  und  er  nahm  sie  daher
  auch  zu  sich,  nachdem  der  Vater  Albrecht  eingewilligt  hatte.  Man  nimmt
nun  gewöhnlich  das  Jahr  1270  an,  in  welchem  Margarethe  floh,  und  Dietrich
  behielt  die  Kinder  von  dieser  Zeit  an  bei  sich.  Nach  einer  Urkunde
Heinrichs  des  Erlauchten  vom  27.  Juli  1278  befand  sich  übrigens  (wohl  nur
auf  Besuch)  Diezmann  beim  Großvater  in  Dresden,  da  Heinrich  ihn  ausdrücklich
  unter  den  Zeugen  mit  den  Worten  „Ticemanno  juvene“  aufführt,
was  wieder  ein  Beweis  mehr  dafür  ist,  daß  er  doch  damals  schon  18  Jahre
alt  gewesen  sein  muß,  weil  ihn  der  Großvater  „Jüngling“  nennt.  Ueber
die  verschiedenen  Angaben  des  Jahres,  seit  welchem  der  Markgraf  Dietrich
die  Kinder  bei  sich  hatte,  vergl.  man  außerdem  Geheimarchivar  Tittmanns
„Heinrich  der  Erlauchte.“  Bd.  2.  S.  252.  Nota  527.

7)  Es  ist  sehr  gewöhnlich  im  Mittelalter,  daß,  wenn  mehre  in  einer
Familie  gleichen  Namen  hatten,  man  dem  Jüngern  die  Namensendung
„Mann“  gab,  so  Karlmann,  Rugemann  (Roger),  Siegemann  (Siegmund),
Lutmann  oder  Lütemann  (Lothar,  Luther),  Germann  (Gero),  Marqmann,
(Marquard),  Günzelmann  (Günther),  Bärmann  (Bernhard),  Ebermann  (Eberhardt),
  Haimann  (Heinrich),  Tilemann  (Tylo),  Turßmann  (Torysmund)  2c.
Im  Ganzen  herrscht  dieser  Gebrauch  noch  heut  zu  Tage  bei  einigen  Nameuin
  einigen  Gegenden-  Deutschlands.  Der  Name  Dietzmann  oder  Tietzmann
ist  im  ganzen  Mittelalter  ein  sehr  gewöhnlicher  Name.  In  Urkunden  kommt
er  aber  nie  als  wirklicher  Taufname  und  Obername  vor;  nur  bet  Zeugen,
was  ein  Beweis  dafür  ist,  daß  er  kein  sanctionirter  Taufname,  sondern  vielmehr
  nur  ein  Unterscheidungsname  war,  den  man  im  Alltagsleben  brauchte.
Der  Großvater  nennt  ihn  selbst  in  der  oben  angeführten  Urkunde  unter  den
Zeugen  „Ticemannus  juvenis“)  —  Msnnus  und  Mannulus  heißt  übrigens  bei
Martial  und  Horaz  „Das  kleine  Roß“,  was  auch  in  das  Latein  des  Mittelalters
  überging;  könnte  also  auch  hierin  eine  Beziehung  sein.

3)  Nur  Spalatin  in  vilis  Landgraliorum,  Mscr.,  und  Haltaus  im  Jahrzeitbuche
  der  Deutschen  sind  auf  richtigem  Wege.

9)  Ist  aus  der  Handschrift,  die  sich  ehedem  im  Geh.  Archive  zu  Dresden
  befand,  aber  an  die  K.  Bibliothek  abgegeben  wurde,  von  Mencken  abgedruckt.
  Dieses  Chronicon  schließt  mit  dem  Jahre  1355.  Es  scheinen  mehre
Verfasser  (zum  Theil  gleichzeitige)  daran  gearbeitet  zu  haben.  Vergl.
Adelung's  Directorium.  S.  171.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  6.  31
        <pb n="476" />
        484

[—

Rothe)  in  seiner  sogenannten  thüringischen  Chronik.  Wir  geben
  hier  die  ganze  Stelle  über  den  Markgrafen  wörtlich  nach
dem  großen  Codex  des  Rothe:  12)  «
„Margrafe  Tizmann  von  Landisberg.18)  Markgrafin  Fredriches
von  Missin  brudir,  der  gewan  Pegaw  dy  stad,  also  man  schrib,  Nach
Christus  gebord,  tusint  drihundirt  onde  sibin  Jar  19),  Vmme  sente

15)  Johann  Rothe  war,  nach  Albinus,  aus  Luxemburg  gebürtig  und
Canoniker  an  der  Marienkirche  zu  Eisnach,  sowie  Capellan  der  Landgräfin
Anna,  der  Gemahlin  Friedrichs  des  Friedfertigen,  weshalb  er  oft  auch  der
„Monachus  Isenacensis“  (Eisnacher  Mönch)  genannt  wird.  Die  Chronik,
die  bald  Eisnacher,  bald  Erfurter,  bald  Lauterbrunner  heißt,  am
bekanntesten  aber  unter  dem  Namen  „Thüringische  Chronika“  ist,
schrieb  Rothe  auf  Verlangen  der  Landgräsin  Anna,  und  zwar  in  deutscher
Sprache.  Tenzel,  der  sie  sehr  häufig  in  seinen  Supplement.  Histor.  Gotban.  II.
citirt  und  Stellen  im  Auszuge  giebt,  nennt  sie  Chronicon  antiquum  Thurinzicum
  vel  JIsnacense,  ohne  den  Verfasser  zu  nennen.  —  Rothe  war  schon  sehr
bei  Jahren,  als  er  sich  auf  Veranlassung  der  Landgräfin  daran  setzte,  wie  er
in  der  Vorrede  auch  selbst  bekennt;  er  sagt:  „als  ihm  schon  die  Hände  zu
zittern  begannen  und  er  beim  Schreiben  sich  eines  Augenglases  bedienen
mußte.“  Er  starb  am  5.  Mai  1434,  worüber  man  auch  Schumacher  (M.
C.  W.)  in  den  vermischten  Nachrichten  und  Anmerkungen  zur  Erläuterung
und  Ergänzung  der  Sichsischen,  besonders  aber  der  Eißnachischen  Geschichte,
2.  Stück  S.  47  f.  nachlesen  kann.  Rothes  Chronik,  welche  noch  vor  der
christlichen  Zeitrechnung  beginnt,  und  bis  zum  Jahre  1433  herabreicht,  ist
unstreitig  eines  der  vollständigsten  Geschichtsbücher  aus  dieser  Zeit,  das,  wiewohl
  es  oft  mit  vielen  unbegründeten  Notizen  und  sogar  sehr  fremdartigen
Begebenheiten  durchwebt  ist,  dennoch,  was  die  Geschichte  seiner  Zeit  und  der
ihr  nahe  liegenden  Epochen  betrifft,  überaus  reich  und  schätzbar  ist.  Diejenigen
  Notizen,  die  in  einigen  Handschriften  dieses  Chronikons  über  das
Jahr  1433  hinausreichen,  sind  spätere  Zusätze  der  Abschreiber.  Die  Zueignung
  an  die  Landgräfin  ist  in  Reimen,  und  die  Initialen  der  4zeiligen  Strophen
  enthalten  akrostichisch  die  Worte:  „Frowen  Annen  Landgrafinnen
  zue  Doringen.“  Bei  Mencken  (sScriptores  Rer.  Germ.  Tom.  II.
Seite  1633—1824,  nach  der  sogenannten  weißenfelser  Handschrift,  jetzt  auf
der  königl.  Bibliothek  zu  Dresden)  fehlt  die  Zueignung  vor  der  ebenfalls
gereimten  Vorrede.  Diese  weißenfelser  Handschrift  ig  im  allergrößten  Royalfolio
  mit  fast  zollhohen  gothischen  Minuskeln  geschrieben  und  ihr  Volumen
  über  eine  Elle  stark;  sie  dürfte  aus  mehrfachen  Gründen  vielleicht  der
Original-Codex  sein.  Eine  zweite  Handschrift  des  Rotheschen  Chronikons,  der
Abschrift  nach  jünger  und  dabei  sehr  interpolirt,  befindet  sich  zu  Weimar,
und  eine  dritte,  deren  Gottfr.  Christ.  Freiesleben  (in  der  Nachlese  zu  Gottscheds
  Geschichte  der  dramatischen  Dichtkunst  S.  9  f.)  beschreibend  gedenkt,
ist  zu  Gotha.  —  Eine  vierte  endlich,  die  Schumacher  a.  a.  O.  beschreibt
und  der  Schrift  nach  aus  der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  herrühren
dürfte,  befand  sich  in  der  Rathsbibliothek  zu  Mühlhausen  und  soll  viele
merkwürdige  Nachrichten  von  Thüringen  und  Eisnach  mehr  enthalten,  als
der  sogenannte  weißenfelser  Codex.  Man  vgl.  auch  darüber  noch  Joh.  Mich.
Heusinger,  Pr.  de  Histor.  Jsenacensis  Scriptoribus  prioribus  No.  3.  —

11)  Die  sogenannte  Weissenfelser  Handschrift  auf  der  königl.  Bibliothek
zu  Dresden.

183)  So  wird  er  oft  deshalb  genannt,  weil  ihn  sein  Onkel,  Markgraf
Dietrich  von  Landsberg,  daselbst  erzogen  hatte.  "

19)  Die  Schlacht  bei  Lucka  zwischen  Pegau  und  Altenburg  auf  der  sogenanten
  Streitstätte,  in  der  60  Schock  Schwaben  blieben,  war  am  31.  May
1307  geschlagen  und  das  Schwabenheer  des  Kaisers  Albrecht  vernichtet  (da-
        <pb n="477" />
        485

Marien  magdalenentag  vnde  vorbrante  sente  iacobis  munstir,  vnde
Zeubruch  dy  kerchin,  Vnde  nam  daruz  alliz,  das  her  vant,  kelche,
messebuchir,  kleynote  vnde  meßegewand  vnd  dy  monstrancien,  do  das
Heilgetum  ynne  waz  daz  schottin  sy  vz,  vnde  dat  noch  vel  großir
obil  tad  was,  der  Lichnam  vnsirs  Herrin  wart  mit  erin  beflecketin
Hendin  vz  der  buchsin  genomen,  vnde  an  anendeliche  stete  gelegit,
vmverdiclichin,  vund  dar  inne,  von  deme  gebrechin  gerichte  gotis  20)
wart  her.  In  der  nehistin  zen  der  diustermettin  an  Deme  gutin
fritage  21)  ging  vude  do  man  dy  lichte,  nach  der  gewonheid  der  heiher

  das  Sprichwort:  „Es  wird  dir  glucke  wie  dem  Schwabe  bei  Lucke.“)
Doch  hielt  noch  stolz  ein  Anhänger  des  Kaisers,  der  pegauer  Abt,  Conrad
von  Liebenstein,  sein  Haupt  empor  und  zeigte  sich,  sowie  seine  Vorgänger
gegen  die  Markgrafen  Dietrich  den  Bedrängten  2c.,  gleichfalls  stolz  und  anmaßend.
  Daher  die  siegreichen  Brüder  fast  nicht  anders  konnten,  als  den
kecken,  für  sie  doch  am  Ende  gefährlichen  nachbarlichen  Kirchenfürsten  zu  züchtigen.
  Die  Art  und  Weise  der  Züchtigung  geschah  ganz  nach  dem  damaligen
Zeitgebrauche.  Der  rohe  Kriegsknecht,  der  sich  im  Frieden  mit  Ehrfurcht
vor  dem  Altare  des  Herrn  und  dessen  Priestern  beugte,  der  alle  Ceremonieen
heilig  und  streng  hielt  und  die  Kirchenkleinodien  fast  abgöttisch  verehrte
und  die  Hostien  anbetete,  hatte,  wenn  er  von  der  Kriegsfurie  losgelassen
war,  eine  ganz  andere  Ansicht  von  den  Heiligkeiten  und  Heiligthümern  seines
  Feindes;  er  zerstörte  sie,  so  wie  die  Heiden  die  Götzen  und  Tempel  ihrer
Feinde  verbrannten  und  vernichteten.  Einen  tieferen  Blick  in  das  wahre
Wesen  der  sogenannten  Religiofsität  jener  Zeit  und  in  die  Grundidee  des
damaligen  Christenthums  läßt  uns  dieser  historische  Moment  der  Zerstörung
der  Jacobskirche  zu  Pegau  durch  christliche  Soldaten  unter  Anführung  christlicher
  Fürsten  werfen,  weshalb  er  sittengeschichtlich  wichtig  genannt  werden
kann.  —  Daß  sogar  christliche  Krieger  die  geweihte  Hostie  aus  der  Monstranz
nehmen  und  an  ungeweihte  Orte  legen  konnten,  läßt  sich  auch  nur  auf  diese
Weise  erklären.)

20)  Daß  diese  Chronik  ein  der  Hierarchie  unbedingt  ergebener  Mönch
schrieb,  können  wir  schon  aus  dieser  Stelle  sehen.  Er’  war  so  verblendet,
wie  fast  alle  Ordensgeistliche  jener  Zeit,  daß  er,  ohne  zu  erwägen,  mit  welcher
  Gerechtigkeit  sich  der  Abt  von  Pegau  gegen  die  Markgrafen  auflehnen
konnte,  daß  ferner  das  damalige  rohe  Kriegsvolk  nach  einem  andern  Maßstabe
  gemessen  werden  mußte,  und  daß  namentlich  die  Fürsten  und  Heerführer
jener  Zeit  weit  weniger  Meister  ihrer  Schaar  waren,  als  jetzt,  sobald  die
Erstürmung  eines  Ortes  vollbracht  war,  als  rein  geistlicher  Historiograph
natürlich  gleich  vom  Gerichte  Gottes  spricht.  Daß  aber  der  an  dem  Markrafen
  verübte  Mord  in  der  That  als  ein  Gericht  angesehen  werden  muß,
ist  unbestritten.  Aber  von  wem  ging  dieses  Gericht  böchstwahrscheinlich  aus?
Doch  wohl  von  der  gegen  den  Markgrafen  erbitterten  Geistlichkeit,  nicht
aber  von  Gott,  der  dann  gewig  gerechter  gerichtet,  und  sich  nicht  einen  Meuchelmörder,
  der,  verworfener  als  ein  Bandit,  sogar  an  heiliger  Stätte  sein
Ote  im  Dienste  des  Herrn  niederdolchte,  zum  Werkzeuge  ausersehen  haben
würde.

21)  Am  31.  Mai  1307  war  die  Luckaer  Schlacht;  am  Marie  Magdalenentage
  desselben  Jahres,  einem  Sonnabende  tdem  22.  Juli),  wenn  wir  den
neuern  Kalendern  folgen,  oder  vielmehr  am  1.  April  des  1308.  Jahres  nach
einer  andern  Rechnung,  die  das  Jahr  mit  der  Weihnacht  beginnt,  ward  Pegau
  ersturmt  und  in  der  nächsten  Düstermetten  an  dem  guten  Freitage,
  da  man  die  Lichter  nach  der  Gewohnheit  der  Cbristenheit
während  des  Gesanges  Benedictus  löscht,  ward  der  Mord  an  dem
Markgrafen  verübt.  Das  Wort  Metten  hat  nun  viele  Historiker  bethört;
        <pb n="478" />
        486

sie  kannten  nur  die  Christmetten,  wußten  auch  nicht,  was  sie  aus  dem
guten  Freitage  machen  söllten.  Der  Ausdruck  „Diustermetten“  blieb
ihnen  ein  Räthsel,  obschon  sie  in  dem  Zusatze  „do  man  dy  lichte  nach  der
gewonheid  der  heiligen  cristenheid  leschte,  onder  dem  gesange  des  benedictus“
leicht  eine  Aufklärung  hätten  finden  können.  Die  mittelalterliche  Chronologie
ist  keine  Lelchtigkeit  für  die  Historiker:  es  gebören  vor  Allem  genaue  Kenntnisse
  des  katholischen  Ritus  dazu,  um  alle  die  Festbezeichnungen,  die  doch
vom  13.  bis  zum  16.  Jahrhunderte  den  Haupttheil  des  Kalenderwesens  ausmachen,
  zu  scheiden  und  nicht  Verwechselungen  zu  machen.  Vor  Allem  kommt
also  hier  in  Frage:  der  Lute  Freitag.  Wir  haben  im  mittelalterlichen  Kalender
  3  gute  Wochentage  oder  Ferise:  die  gute  Mittwoche  oder  die  Mittwoche
  nach  Pfingsten;  die  Mittwoche  in  der  Charwoche  hieß  die  „krumme
Mittwoche“,  2)  der  gute  Donnerstag,  der  auch  oft  Bona  quinta  seria  heißt,
und  den  grünen  Donnerstag  bedeutet,  sowie  3)  den  guten  oder  stilten
Freitag,  was  den  Charfreitag  anzeigt.  —  So  findet  man  auch  beim  pirnaischen
  Mönch  (Neucken,  8=  Ri  E.)  die  Stelle:  „Simon  ein  Kint  von  4  Jahren,
  wart  von  den  Juden  zu  Trient  am  grünen  Donnerstag  verrückt  (d.  i.
geraubt)  und  am  guten  Freytag  gemartert.“  —  Zuvörderst  mögen  diejenigen
  sächsischen  Historiker,  welche  bei  dem  Worte  „Meiten“  gleich  auf  die
Weihnacht=  oder  Lichter-Metten  geriethen,  ohne  den  Zusatz  des  Lichterverlöschens
  nach  der  Gewobnheit  der  Christenheil  dabei  zu
berucksichtigen,  sicher  nicht  gewußt  haben,  daß  man  im  katholischen  Ritus  des
Mirtelalters  eigentlich  sovitele  Meiten  als  Tage  im  Jahre  hatte;
denn  von  den  sogenannten  7  kanonischen  Stunden  der  täglichen  Gebete  hieß
ja  die  erste,  die  gleich  nach  Mitternacht  begann,  gewöhnlich  mit  1  1  Uhr
anhob,  die  Matotina  oder  Mette,  d.  h.  die  Morgenandacht.  —  Unter  diesen
Metten  zeichneten  sich  aber  ganz  besonders  die  4  Merten  oder  Vigilien  der
Charwoche,  die  am  grünen  Donnerstage,  am  Charfreitage,  welche
auch  die  Finster-,  Düster  oder  Duster,  Rumpel=  oder  Pumpermette
hieß,  sowie  die  am  Charsamstage  und  endlich  die  Christ=  oder  Lichtermette
  aus."  Die  beiden  vorzüglichsten  darunter  waren  jedoch  die  Düsterund
  die  Christmette.  —  Die  Ordnung  der  Düster=  oder  Finstermette,
die  hier  eigentlich  in  Betracht  kommt,  war  aber  folgende:  Man  brannte  gleich
nach  Mitternacht  des  grünen  Donnerstag,  also  in  der  ersten  Stunde  des
Charfreitags  alle  Lichter  in  der  Kirche  an,  oder  wie  es  im  Mittelalter  namentlich
  gewöhnlich  war,  nur  24  auf  dem  Hauptaltare.  Da  aber  manche
Kirchen  aus  Armuth  oder  in  Folge  der  dürftigen  Wachs=  oder  Unschlitt-Zehnten
  zum  Altare  meist  nicht  so  viele  Lichter  anzuzünden  hatten,  so  war
die  Bestimmung  getroffen,  daß  es  nicht  weniger  als  7  sein  durften.  Wo
24  Lichter  angezündet  waren,  wurde  bei  jeder  Antiphon  und  bei  jedem  Psalm
eins,  gelöscht,  wo  jedoch  nur  7  brannten,  löschte  man  nur  nach  jeder  Vorlesung
  eins  aus.  —  Der  Abt  Alcuin  fand  in  der  Zahl  24  eine  symbolische
Bedeutung  (er  sagt:  „Accenduntur  hac  nocte  lumina  XXIV,  et  extinguuntur  per
singulas  lectiones  el  responsoria,  duae  sunt  LXXII  üllominationes  et  exlinctiones
  lnämlich  in  den  3  Vigilien  der  Charwoche].  Tot  enim  horas  jacamn  dominus
  in  sepulcro.“"),  so  daß  also  die  3  Mal  24  in  den  3  Vigilien  die
72  Stunden,  während  welcher  Christus  im  Grabe  lag,  andeuten  sollten.  —
Das  Auslöschen  der  Lichter  geschah  übrigens  nicht  nach  der  Reihe,  sondern
bei  der  Antiphon  nach  dem  ersten  Psalm  löschte  der  Küster  oder,  Acolythe
mit  einem  Rohre  das  erste  Licht  zur  rechten  Seite  aus,  bei  der  Antiphon
nach  dem  2.  Psalm  aber  das  dritte  zur  linken,  und  so  abwechselnd  bald  zur
linken,  bald  zur  rechten,  bis  zuletzt  nur  noch  eins,  das  2.,  zur  Rechten
brannte.  Das  Mittelste  ward  schon  vor  der  Verlesung  des  Evangeliums
weggenommen  und  zum  Charsabbathe  aufbewahrt.  —  Alcuin  sagt  vohert  In
zinilio  primi  psalmi  est  custos  paratus  cum  canna  in  loco  dexirae  partis  ecclesiae
  et  mox  ul  primem  antiphonam  audierit,  extinguit  primam  lucernam.  Inzline
vero  sequentis  psalmi  ex  parte  sinistra  mutal  aliam,  in  medio  tertiam,  hoc  ordine
  de  allis  prosequitur.  His  omnibus  extinctis  simili  modo  in  matatinis  per

——
        <pb n="479" />
        488

schrey  der  Herre  obir  eynen  mordir  vnde  zeu  hant  26)  lif  seyn  gefinde:7)
  zeu  vnde  fundin  den  knecht  mit  bene  glan  a  Bee
vel  andirn  knechtin,  dy  si  besahin  vnde  vingin  en  28),  unde  sleiftin
vnde  redirtin  en,  vnde  wart  do  vor  mit  gegluwindin  zcangin  gebrant
  5),  vnde  furtin  do  margrafin  ditherichin  In  syn  gemach  zcu
lipczig,  vnde  her  lag,  zcu  bette  wol  dry  tage  vnde  bichte  30),  vnde
hatte  große  ruwe  31)  vmme  spne  sunde  vude  wart  bericht  mit  den
heyligin  sacramentin  322).  Dy  enpfing  her  mit  großer  innigkeid.  vnde
do  man  en  fregete  wo  her  syne  begraft  33)  haben  wolde  do  sprach  her
zu  Reinhardisborn.  Do  dy  forstin  begrabin  lin  34).  vnde  hob  do  an.
ach  leidir  mich  armen  sundir.  ich  bin  des  nicht  wirdig,  daz  ich  ondir
den  frommen  heiligin  forstin  do  begrabin  werde.  Darumme  wo  uch
selbir  gud  dunket.  Do  begrabit  mich.  got  sy  mir  barmherzig.  Do
begrubin  sy  en  zu  den  predegirn  3  5)  zu  Liptzk.“

Außer  dieser  wohl  zu  beachtenden  Stelle  giebt  es  noch  eine
andere  in  dem  bei  Pistorius  (I.  704)  abgedruckten  Chronikon  des
Meißner  Presbyter  Siffried,  die  aber  keineswegs  hier  eine  Beachtung
  finden  darf,  da  sie  unbedingt  unächt  ist  3  6).  Die  Stelle,

26)  Statt:  „zugleich  herbei.“  —

27)  Im  Gegensatze  zu  den  Knechten  oder  Soldaten,  das  Hofsgesinde,
die  markgräflichen  Hofleute,  meistens  Leute  von  Adel.

28)  „Sie  fingen  ihn.“  —.

29)  Es  ward  der  Mörder  demnach  wohl  standrechtlich  behandelt;  man
hatte  ihn  auf  frischer  That  ertappt,  schleifte  ihn  deshalb  sofort  zur  Richtstatt,
  er  ward  „dovor  mit  gegluwindin  zcangin  gebrant“  d.  h.  man  knipp
ihn  zuvor  mit  glühenden  Zangen,  und  räderte  ihn  endlich.

30)  Statt  „beichtete.“  —

31)  Er  hatte  große  Reue  wegen  seiner  Sünde.  —

32)  Er  erhielt  die  heiligen  Sacramente,  d.  h.  das  Abendmahl  und
die  letzte  Oelung.

33)  Statt  „begraben.“  —

34)  In  Reinhardsbrunnen  liegen  Landgraf  Ludwig  der  Salier  (nicht
Saltator  oder  Springer),  Adelheid,  dessen  Gemahlin,  Ludwig  lI.,  Ludwig  der
Eiserne,  Jutta,  dessen  Gemahlin,  Ludwig  der  Heilige,  Herrniann  der  Jünere,
  Graf  Poppo  von  Henneberg,  und  nach  1307  Markgraf  Friedrich  (der
Gebissene  2),  dessen  Gemahlin  Elisabeth,  Landgraf  Balthafar,  Landgraf
Friedrich,  dessen  Sohn  2c.  —

35)  In  der  Kirche  des  Dominicaner-Klosters  St.  Paul,  und  zwar,  wie
es  in  der  Handschrift  der  Leipziger  Universität  Liber  Rerum  Paulinarum.  kol.
XCVI.  a.  heißt:  „la  medio  Choro.“  —

36)  Oieses  Chronicon  Siffridi  Presbyteri  Misnensis,  das  von  der  Erschaffung
  der  Welt  bis  zum  Jahre  1306  reicht,  ist  in  drei  Handschriften  in  der
Universitätsbibliothek  zu  Leipzig,  von  welchen  die  eine  wahrscheinlich  aus
dem  Jahre  1435  ist.  —  Auch  besitzt  die  königl.  Bibliothek  in  Dresden  eine
sehr  gute  Handschrift,  deren  Joh.  Christ.  Götz  (in  den  Denkwürdigkeiten
  2c.  Thl.  I.  S.  327)  gedenkt.  —  Alle  über  das  Jahr  1306  hinaus  reichenden
  Nachrichten  sind  unbedingt  Zusätze  späterer  Hand.  Ganz  gewiß  ist
übrigens,  daß  Siffrid  ein  meißner  Priester  war,  und  J.  Fr.  Urssinus  vermuthet
  sogar  mit  vieler  Wahrscheinlichkeit  in  seiner  handschriftlichen  Geschichte
  des  Klosters  heiligen  Kreuz  (S.  154),  daß  er  der  in  einer  Urk.
        <pb n="480" />
        489

welche  höchst  wahrscheinlich  erft  aus  Rothe  durch  einen  spätern
Historiker  31)  eingeschoben  ward,  lautet  wörtlich  wie  folgt:

307  Dicemannus  marchio  Misnensis  occidilur  a  Sicario
Lipsiae  in  templo,  duem  ei  Adolphi  regis  patruus  Philippus
immiserat.“

Als  Mordveranstalter  wird  hier  ein  Graf  Philipp  von
Nassau  patruusss)  regis  Adolphi  genannt.  Wiewohl  nun  angenommen
  werden  könnte,  daß  nach  der  Ansicht  der  damaligen
Zeit,  die  Rache  zu  üben,  was  auch  keineswegs  als  verwerflich  angesehen
  ward,  Einer  von  Nassau  sich  an  Diezmann  wegen
der  frühern  mißgeglückten  Versuche  des  Kaisers  Adolph  von
Nassau  gegen  die  streitigen  Ansprüche  der  von  ihrem  Vater
übelbedachten  Wettiner  hätte  rächen  wollen;  so  ist  doch  erst  noch
urkundlich  nachzuweisen,  ob  es  einen  Philipp  von  Nassau,
der  von  Andern  auch  Heinrich  39)  genannt  wird,  zu  jener  Zeit
wirklich  gegeben  hat.  Es  führt  nun  zwar  Hübner  in  seinen  genealogischen
  Tabellen  einen  Philipp,  welcher  Name  in  diesem  Hause
auch  sehr  gewöhnlich  war,  als  Bruder  des  Kaisers  Adolph  auf,
welcher  kinderlos  gestorben  sein  soll,  sowie  einen  zweiten  Philipp,
welcher  der  Sohn  des  Walram,  jüngsten  Bruders  des  gedachten
  Kaisers,  war;  doch  finden  sich  bei  andern  zuverlässigen
Specialgenealogen  40)  diese  beiden  Philippe  nicht,  und  es  ist  sogar

4–

vom  Jahre  1266  vorkommende  „resbyter  Silridus  Prutenus“  oder  „de
Brussia“  sei,  dessen  in  einer  Urk.  von  1308  bereits  als  „seelig“  gedacht,  nämlich
  „lelicis  recordationis“  genannt  wird.  —  Vollständig  ist  sein  ziemlich
brauchbares  Chronikon  nicht  gedruckt;  einen  die  sächsischen  Angelegenheiten
betreffenden  Auszug  hat  Fabricius  in  seinen  Annales  Misnenses  (S.  270  bis
340)  und  in  der  Historia  Germaniae  magnae  (Tom.  II.  S.  141  bis  181)  doch
sehr  wortverändert  und,  was  dabei  vorzüglich  hervorzuheben,  nicht  selten
auch  in  den  Thatsachen  von  dem  Originale  verschieden,  gegeben.  Einen  vollständigern
  Auszug  lieferte  Pistorius  in  den  Scriptores  (Tom.  I.  S.  682—
704)  und  zwar  nach  einer  der  Leipziger  Handschriften  mit  Tenzels  Anmerkungen
  (vgl.  Struvius  Ausgabe  des  Pistorius  S.  1017—1055).  —

27)  Wahrscheinlich  ist,  daß  Fabricius  diesen  Zusatz  machte;  denn  in  der
ältesten  der  Leipziger  Handschriften,  die  bis  zum  Jahre  1306  von  einer
wohl  gleichzeitigen  Hand  geschrieben  ist,  findet  sich  auch  noch  die  Nachricht
  von  der  Luckaer  Schlacht  1307  von  einer  Hand  des  15.  Jahrhunderts
nachgetragen,  aber  die  von  Diezmanns  Ermordung  fehlt,  was  aber  noch  keineswegs,
  wie  Dr.  Leyser  will,  gegen  das  Factum  selbst  spricht.  —

38)  Das  Woit  Patruus  wurde  im  Mittelalter  in  sehr  ausgedehntem  Verwandtschaftsgrade
  gebraucht  und  bedeutet  nicht  immer  des  Vaters  Bruder,
sondern  überhaupt  die  ganze  Verwandtschaft  im  ersten  und  zweiten  Grade
von  Vaters  Bruders  Seite.  —

39)  Der  Name  Philipp  hätte  eher  etwas  für  sich,  da  in  der  Genealogie
  derer  von  Nassau  ein  Philipp  von  der  Linie  Dillenburg  bis  1323  lebte
und  auch  dessen  2.  Sohn  Philipp  hieß,  der  um  1307  auch  schon  ein  20ger
gewesen  sein  könnte.  —

10)  Orlerus,  Genealogia  Comitum  Nassovise.  —  Weberus,  de  origine
        <pb n="481" />
        460

anzunehmen,  daß  Hübner  erst  durch  die  Sage  ssich  veranlaßt  gefühlt
  hat,  dieselben  in  seine  genealogische  Tabelle  Derer  von  Nassau
aufzunehmen,  zumal  er  beim  zweiten  hinzugesetzt  hat  „wird  1307
von  Landgraf  Friederico  Admorso  in  Thüringen  bei  Lucca  erschlagen,“
  was  Überdies  mit  der  Sage  nicht  einmal  übereinstimmt,
da  er  bekanntlich  Pardon  erhalten  haben  soll.  Außerdem  erwähnt
  noch  der  sogenannte  pirnaische  Mönch,  Johann  Lindner,  in
seinem  Onomasticon  unter  „Dieterich“:  „Diser  Margrafe
krigte  wider  dise  stat  Leipz,  wart  daselbst  in  der
finster  Metten  entleibet  vnd  ins  Pauler  Closter  bestat“,
  sowie  unter  dem  Art.  „Pegawe“:  MCCCVIII.  hat  Margrafe
Dittrich  zu  Meissen  Pegaw  erobert  an  St.  Maria  Magdalenen
tage,  verbrante  S.  Jacofs  munster,  lag  4  tage  czu  bette,  gab
fordig  Karlstat“t)  eigen  gmeltem  Closter,  czuden  Paulern  begraben.“
  —  «

Anch  in  Adam  Ursini  oder  Behrings  Thüringischer
Chronik"2)  bei  Mencken  liest  man:  „In  demselben  Jare  (1307)  starb
Ditterich  ynn  der  stat  Leiptzigk  ond,  leygt  da  zu  den  predigern
begraben.  Vud  als  da  ward  Landtgraffe  Friederich,  gewaltigk  ynn
Meyssen,  Duringen,  Osterlandt  2c.“  —  Endlich  sagt  über  Diezet

  incrementis  ülustris  prosapiae  Comitum  Nassoviae.  —  Textor,  arbor  genealog.
  famil.  Nassoviae.  —

41)  Dr.  Leyser  vermuthet  Kahstadt,  da  man  nur  ein  Carlstädt  in  Sachsen
  findet.  Sonderbar  ist  es,  daß  nirgends  etwas  von  dieser  Schenkung  zu
finden  ist,  und  doch  hat  die  Nachricht  Lindners  viel  für  sich,  weil  er  eines
Theils  selbst  Dominicaner  war  und  daher  von  dieser  vielleicht  auf  dem
Sterbebette  testamentarisch  gemachten  Schenkung  etwas  wissen  konnte,  und
anderen  Theils  der  Ort  seit  der  Reformation,  wie  unbedingt  nachgewiesen
  werden  kann,  ein  Kammergut  war.  Kahstädt  oder  Cahstädt  ist  nämlich
ein  Amts-Vorwerk  im  preußischen  Herzogthume  Sachsen,  in  der  eheinaligen
Grasschaft  Mannsfeld,  im  Amte  Artern,  das  nicht  weit  von  diesem  Orte
liegt,  und  auf  Streits  Charte  wird  es  doch  wohl  irrig  „Castel“  genannt,
auch  führte  es  ehedem  und  wahrscheinlich  wohl  ursprünglich  den  Namen
Carlsstädt.  Jetzt  heißt  es  officiell  Kachstedt  oder  Cachstedt  und  ist
noch  jetzt  königl.  preußisches  Kammergut  im  Regierungsbezirke  Merseburg.  —
Auf  Berghausens  Charte  heißt  es  Kahstedt  und  auf  der  Schenkschen  ebenfalls
  wohl  irrig  Castel,  und  das  dabei  gesetzte  Zeichen  auf  letzterer  Charte
scheint  sogar  andeuten  zu  wollen,  daß  es  früher  ein  Kloster  gewesen  sei,
was  allerdings  nicht  der  Fall  war.  Doch  könnte  uns  diese  Zeichenandeutung
  noch  darauf  führen,  daß  Schenk  Kenntniß  davon  gehabt  hat,  daß  dieses
  Vorwerk  einstmals  ein  Klostergut  war  und  zur  Zeit  der  Reformation
wieder  Kammergut  wurde,  was  es  früher  doch  gewesen  sein  muß,  da  Diezmann,
  wie  Lindner  berichtet,  es  den  Dominicanern  in  Leipzig  für  die  Aufnahme
  seines  Leichnams  in  ihre  Kirche  schenken  konnte.  Jedenfalls  ist  die
Lindnersche  Notiz  nicht  ganz  wegzuwerfen,  da  mehre  Andeutungen  für  die
Wahrheit  derselben  vorhanden  sind.  —

42)  Der  Verfasser  war  zu  Mühlberg  in  Thüringen  gebürtig  und  ein
Mathematiker  von  Profession.  Seine  Chronik  reicht  bis  1501,  obschon  er
ie  erst  1547  vollendete.  —  Rothes  Thüringische  Chronik  scheint  er  benutzt
zu  häben.  Mencken  (Scr.  Rer.  Germ.)  hat,  sie  mit  Auslassung  der  Stellen  aus
Rothe  im  III.  Tom.  S.  1239—1360  abgedruckt.
        <pb n="482" />
        491

„manns  Tod  Philipp  Melanchthon  in  der  bei.  Menckenss)
ebenfalls  abgedruckten  Oratio  de  Friderico  admorso:  „Dietmannus
  fraude  Fyulneratus  est  lipsiac  in  templo  in  feriis  natalibus  et
ex  eo  vulnere  biduo  post  mortuus  est.“  —

Wenn  nun  aber  Dr.  Leyser  durchaus  daraus,  daß  die  ziemlich
  gleichzeitigen  Chronisten,  die  wir  oben  anführten,  mit  einem
bloßen  mortuns  oder  obüüt  (verstarb)  den  Tod  des  Markgrafen
berichten,  die  Gewißheit  eines  natürlichen  Todes  argumentiren
  will,  und  es  sogar  für  unerklärlich  hält,  warum,  wenn
Dietrich  wirklich  ermordet  wurde,  jene  Chronisten,  die  der  Begebenheit
  so  nahe  waren,  dieses  Ereigniß  nur  mit  einem  dunkeln
mortuus  oder  obiit  bemerkt  oder  absichtlich  darunter  versteckt  haben
  sollten,  —  so  kann  es  uns  doch  nicht  hindern,  unsere  Gegengründe
  dagegen  anzubringen,  da  doch  bei  näherer  Betrachtung
die  Rothesche  Nachricht  nicht  so  ganz  ohne  Bedeutung  für  uns
sein  darf,  indem  sie  in  einem,  einer  dem  erlauchten  Ermordeten
  stammverwandten  Fürstin  dedicirten,  noch
dazu  auf  deren  besondere  Veranlassung  angefertigten
  Chronikon  niedergeschrieben  steht,  und  zwar  mit
einer  Umständlichkeit,  die  uns  glauben  machen  muß,  daß
die  bis  dahin  nur  als  Sage  im  Volke  geltende  Nachricht,  wie
das  „Fertur“  des  Autors  der.  Celleschen  Annalen,  der  der  Zeit
auch  noch  näher  lebte  (aber  mit  der  Sprache  nicht  herausgewollt
zu  haben  scheint),  beweist,  in  der  meißnisch-thüringischen  Fürstenfamilie
  entweder  traditionell  oder  gar  urkundlich  umständlicher
aufbewahrt  blieb,  und  erst  durch  Rothe,  der  in  den  60  ger  Jahren
des  14.  Jahrhunderts  geboren  sein  muß  und  sso  der  Zeit  doch  auch
ziemlich  nahe  kommt,  und  aus  dem  Munde  der  Fürstin,  der  er  als
Capellan  doch  so  nahe  stand,  verbürgt  mitgetheilt  wurde.
In  jener  Zeit  des  Markgrafemn  Diezmann,  wo  ees,  noch  keine
Journalisten  und  Publicisten  gab,  und  auch  ebensowenig  Historiker
  von  Profession,  sondern  nur  Chronisten,  die  in  ihrer  Muße
im  Kloster  das,  was  sie  gelegentlich  von  Reisenden  (denn  die
Klöster  waren  ja  die  Wirthshäuser  und  Hötels  jener  Zeit)  oder
von  fahrenden  Schülern,  und  terminirenden  Mönchen  gelegentlich
hörten;  oder,  was  sie  aus  ältern  Seelenmeßregistern,  PNeabblogien
und  Chroniken'gelesen,  zusammenstellten  und  niederschrieben,  konnte
eine  solche  Begebenheit,  die  noch  obendrein  der  Familie  des  Markfrafen
  nict  eben  gut  in,  den  Ohren  klingen  konnte,  leicht  im  Veraufe
  eines  Menschenalters  verschwimmen,  und  beim  Volke  in  Vergessenheit
  gerathen.  Auch  trug  die,  für  den  Verkehr  der  Länder
und  Städte  in  Folge  des  nicht  eben  leichten  Fortkommens  auf
ungebahnten  Wegen  und  durch  große  Waldstrecken  mit  persönlicher
Unsicherheit  für  die  Reisenden  allzu  große  Distanz.  und  Unbequem-)

  Script,  Rer.  Germ.  II.  1063.
        <pb n="483" />
        492

lichkeit  Vieles  dazu  bei,  daß  Etwas,  was  in  Leipzig  geschehen  war,
nicht  so  leicht  wie  jetzt,  wo  hunderte  von  Tagesblättern  lauern,
in  Dresden  oder  an  andern  Orten  des  Landes  bekannt  wurde,
und  überdies,  wenn  es  nicht  bekannt  werden  sollte,  bei  der  Isolirung
  der  Stände,  die  noch  nicht,  wie  in  unsern  Tagen  in  Wirthshäusern
  14)  so  regelmäßig  zusammenkamen,  um  Tagesneuigkeiten
zu  hören  und  zu  besprechen,  leicht  unterdrückt  oder  zur  bloßen
Sage  gemacht  werden  konnte.

Wenn  nun  ferner,  wie  Rothe  berichtet,  und  wie  doch  gewiß
anzunehmen,  er  nicht  aus  der  Luft  gegriffen  haben  kann,  was  er
schon  in  seiner  Stellung  zur  landgräflichen  Familie  und  noch  dazu
in  einem  für  die  Landgräfin  Anna  ausgearbeiteten  und  ihr  ausdrücklich
  gewidmeten  Chronikon  nicht  wagen  konnte,  der  Markgraf
Diezmann  in  der  Diuster=  oder  Finstermetten  und  zwar,
wie  wir  anders  woher  eerfahren,  in  der  Kirche  zu  St.  Thomas  45),
der  er  wiederholt  sich  übrigens  gnädig  gezeigt  hatte  5),  im  Chore

44)  Vor  dem  Ende  des  14.  Jahrhunderts  waren  keine  recht  eigentlichen
Wirthshäuser  oder  Schänkstuben  in  Sachsen.  Entweder  hatten  die  Pfarreien
  und  geistlichen  Häuser  das  Recht  des  Bier=  und  Weinschanks;  später
lag  dieses  Recht  gewöhnlich  nur  auf  den  Rathäkellereien,  auch  hatten  schon
in  sehr  früher  Zeit  die  Badestuben  oder  Badereien,  sowie  auch  die  Frauenhäuser
  (in  Leipzig  das  sogenannte  5.  Collegium)  Schänkuuben,  welche  beide
oft  die  größten  Schlupfwinkel  von  Schwelgerei  und  Unzucht  waren.  Diese
Art  von  Schänkstuben  wurde  daher  schon  im  Anfange  des  14.  Jahrhunderts
  polizeilich  überwacht,  besonders  auch  deshalb,  daß  Niemand  auf  die
Ortsobrigkeit  schmähen  konnte,  worüber  sogar  besondere  Statuten  bestanden
(wie  z.  B.  die  des  Bischof  Heinrichs  I.  von  Naumburg  [t  13341  für  Zeitz),
worauf  namentlich  harte  Strafen  und  hohe  Geldbußen  oder  bei  Nichtzahlung
  sogar  Ortsverweisung  stand.  —

45)  Uebrigens  ist  zu  bemerken,  daß  Diezmann  nicht  in  der  jetzigen  St.
Thomaskirche  ermordet  wurde,  da  zum  jetzigen  Bau  erst  1482,  acht  Tage
nach  Himmelfahrt  vom  damaligen  Probst  Johann  Falkenhayn  der  Grundstein
  gelegt,  und  der  Bau  endlich  1496  vollendet  wurde.  Die  neue  Kirche  ward  am
Sonntage  nach  Quasimodogeniti  d.  J.  vom  merseburger  Bischofe  Thilo  von
Trotta  geweiht.  Der  ganz  massive  Thurm  aber  ward  von  den  Baumeistern
Nik.  Pistorius  und  Heinrich  Scherl  erst  im  Jahre  1537  vollendet.  —  Die
alte  Kirche  war  ein  unansehnliches  Gebäude,  sie  war  dem  St.  Thomas,  Augustin
  und  Ev.  Johannes  geweiht.  Eine  Erweiterung  erhielt  sie  um  1355
und  bekam  erst  1474  einen  neuen  hölzernen  Thurm,  und  dieser  1477  endlich
  eine  große  Glocke.  Der  alte  Thurm  stürzte  1412  aus  Alterschwäche  zusammen.
  Georg  Haßloch  sagt  davon:  „In  vigilia  Catharinae  cecidit  turris  St.
Thomaee  in  Lipzk  Ao.  1412.“  —  Uebrigens  mag  es  wohl  weiter  nichts  als
eine  Sage  sein,  daß  der  jetzt  in  der  Begräbnißkirche  zu  Plauen  im  Voigtlande
  befindliche  Altar,  der  allerdings  aus  der  Thomaskirche  zu  Leipyzig
dorthin  (aber  doch  wohl  erst  nach  der  Reformation)  kam,  der  Altar  sei,
vor  dem  Markgraf  Diezmann  erstochen  wurde,  da  er  übrigens  unsers
  Erinnerns,  den  Schnitzwerken  nach  zu  urtheilen,  wohl  erst  aus  dem
Anfange  des  16.  Jahrhunderts  herrühren  dürfte.  —

40)  Wie  sehr  Diezmann  das  Thomasmünster  nebst  dem  dazu  gehörigen
Augustiner-Cherherrn=  Stift  achtete  und  liebte,  geht  aus  vielen  Urkunden
hervor,  in  denen  er  zu  Gunsten  desselben  Schenkungen  entweder  selbst  machte
oder  die  Anderer  bestätigte.  —  Eine  der  ansehnlichsten  Stiftungen  ist  vom
1.  Sept.  1292,  wo  er  zum  Andenken  an  den  Sieg  über  den  Markgrafen
        <pb n="484" />
        493

von  einem  Knechte  oder  Dienstmann  meuchlings,  unbedingt
gerade  in  dem,  Augenblicke,  als  beim  Gesange  des  Benedictus
alle  Lichter  der  Kirche  bis  auf  eins,  was  der  Akolythe  einstweilen
verborgen  hielt,  verlöscht  waren,  vielleicht  von  hinten  gestochen
wurde  und  der  Mörder  nach  Hervorbringung  des  Lichts,  —  was
wahrscheinlich  auch  in  Folge  des  Hilferufs  des  getroffenen  Markgrafen
  schneller  geschehen  sein  mag,  —  sofort  entdeckt  und  an
dem  noch  bei  sich  tragenden  blutigen  Messer  erkannt  wurde,  so  hat
doch  die  Erzählung  dieses  mörderischen  Vorgangs  unstreitig  viel
Wahrscheinliches,  weil  das  Zusammentreffen  der  Umstände  durch'-aus
  Nichts  enthält,  was  nur  einigermaßen  Zweifel  erregen  könnte.

Um  aber  eine  Art  Uebereinstimmung  in  die  verschiedenen,
meist  chronikalisch-unsichern  Angaben  von  dem  Tode  und  Tod  es-Jahre
  zu  bringen  und  das  einfache  „obiit“  und  „mortuus  est“
sowie  das  „anno  illo  (1307)  necdum  elapso“  mit  dem  „errtur
innocenter  et  improvise  occisus  et  apud  praedicatores  ib  idem
(Lipsiae)  sepultus  anno  1308“  sowie  mit  dem  „obiit  IIII.  ydus
decembris“  wie  auch  endlich  mit  Rothes  Angabe,  daß  Die  zmann
in  den  Diustermetten  verwundet  worden  sei,  zu  vereirbaren,
läßt  sich  recht  wohl  annehmen,  daß  der  Markgraf  am  Chharfreitage
  Morgens  in  der  sogenannten  Finstermetten,  bei  weleher  Ge-Heinrich

  von  Brandenburg  4  Talente  Denare  in  Leipziger  Münze  jährlich
zu  Egidii  zahlbar  zu  dem  von  ihm  neu  gestifteten  Hauptaltare  in  der  Thomaskirche
  für  eine  ewige  Messe  der  heiligen  Jungfrau  stiftete.  Die  Urkunde
ist  bei  Wilke  (Tizemanns,  Cod.  Dipl.  78  und  79)  und  bei  Vogek  (Le  ipzigisches
Chronicon  Fol.  107  ff.),  sowie  auch  in  der  obersächsischen  Nachlese  abgedruckt.
—  Eine  zweite  Wohlthat,  die  der  Markgraf  D.  dem  Thomasstifte  erzeigte,
war,  daß  er  am  25.  Febr.  1301  die  von  Johann  Auriga  (Fuhrma  nn),  Bürger
  zu  Leipzig,  dem  Stifte  geschenkte  Badestube  (Stupam  balnearern,  que  dicitur
  Cigelstube,  fundum  ejusdem  Stupe,  et  omnia  superedilicata,  Ccum  allis  pertinentiis
  etc.)  von  allen  Abgaben  und  Lasten  (exempta  esse  deb  eant  libera
ei  soluta  ab  omni  exactione  seu  precaria)  befreite.  Wilke  a.  a.  O.  CXX.  —.
Ein  dritter  Beweis  seiner  Gnade  gegen  das  Stift  war  die  Bestätigung  der
Schenkung  eines  Mansus  vor  dem  Petersthore  neben  der  Sandgrube  und
eines  Hofs  in  Leipzig  von  Gertrud,  der  Wittwe  Herrmo.uns  von  Grimme,
Bürgers  zu  Leipzig,  und  ihrem  Sohne  Peter,  am  8.  Seept.  1304.  —  Ein
vierter  Beleg  seines  Wohlwollens  aber  ist  die  Bestätigurigsurkunde  über  die
Schenkung  von  40  Morgen  Landes  Wald,  neben  dem.  Nonnenholze,  durch
Friedrich  von  Hornstedt,  den  Speisemeister  zu  St.  Tkomas,  vom  25.  Dec.
1304.  (Wilke  a.  a.  O.  No.  42).  —  Ein  fünfter  Beleg  für  das  große  Wohlwollen
  des  Markgrafen  gegen  die  Thomaser  Herrn  war  aber  auch  die  Ertheilung
  der  Gerichtsbarkeit  über  die  Fischerei  und  deren  Zubehör,  welche  am
1.  Mai  1305  Heinrich  der  Speisemeister  (Celerarius)  mit  Zustimmung  seiner
Angehörigen  dem  Stifte  zueignete  (vgl.  Wilke  a.  a.  O.  No.  43).  —  Ebenso
bestätigte  er  am  11.  März  1307  dem  Stifte  den  Besitz  des  Hauses,  das  im
Volke  Suohus  genannt  (wahrscheinlich  der  sogenannte  Sack),  mit  dem  jäbrlichen
  Einkommen  von  kinem  Talent,  das  Nicolaus  Wapst  legirt  hatte  (Wilke
a.  a.  O.  158).  —  Endlich  erweiterte  er  am  6.  Sept.  1307  das  Patronatrecht
  des  Stifts  dadurch,  daß  er  diesem  auch  das  ihm  zugehörige  im  Dorfe
Schönfeld  übertrug.  (Ebdas.  159.)
        <pb n="485" />
        409#

legendeit  es  auch  dem  Besten  geschehen  konnte,  wirklich'  don  einem
gedungenen  Meuchler  von  hinten  gestochen  worden  sei,  daß  die
Wunde  zwar  lebensgefährlich  war,  daß  er  aber,  was  auch  nicht  geradezu
  ausgesprochen  ist,  nicht  schon  3  Tage  darauf  gestorben  ist.  —

Die  ganze  Verwirrung  ist  lediglich  in  der  Unbestimmtheit  und
Unkenntniß  zu  suchen,  mit  der  man  in  der  Chronologie  verfuhr
und-die  namentlich  bei  den  Chronisten  sowohl,  als  selbst  in  Urkunden;
  was  den  Jahresanfang  betrifft,  öfterSchwierigkeiten
machen."  —

Wenn  man  nun  fest  annimmt,  daß  die  Luckaer  Schlacht  am
31.  Mai  1307  #  geschlagen  wurde  und  die  Uebung  der  Rache  an
dem  pegauer  Abte,  der  der  Partei  des  Kaisers  huldigte,  durch
Zerstörung  des  St:  Jacobs-Münsters  am  Maria-Magdalenentage
  des  Jahres  1307  geschab  —  also  (wohl  nach  dem  neuern  Kalender
  Kurz  darauf,Ud.  i.  am  22.  Juli,  —  aber  keineswegs  nach  dem
alten  Kalender,  nach  dem  auch  ein  Marie  Magdalenentag)
auf  den.  1.  April  fiel,  —)  welche  Rache  durch  Diezmann  vollführt
wardz  so  ist  doch  weit  wahrscheinlicher,  daß  der  Markgraf,  wie
auch  aus  Rothes  ganzer  Erzählung  und  Andeutung  von  „Gottes
Gerichte“  hervorgehen  muß,  bereits  am  11.  Tage  nach  der
offen  geübten  Rache  einen  andern  heimlichen  Rächer  gefunden  und
zur  geeignetsten  Zeit,  in  den  finstern  Metten,  vor  dem  von  ihm
gestifteten  Altare,  am  Charfreitags-Morgen,  den  12.  April  1307,
meuchlings  gestochen  ward.  Dabei  ist  nun  wegen  der  Chronologie
wiederholt  zu  bemerken,  daß  das  Jahr  von  Ostern  zu  Ostern
hier  gerechnet  worden  sein  muß,  was  auch  keineswegs  gegen  den
damaligen  Gebrauch  wäre.

Wenn  nun  ferner  Diezmann  3  Tage  nach  der  Verwundung
wirklich  gestorben  ist,  so  paßte  allerdings  die  Nachricht  des  Sampetriner
  Chronikons,  daß  der  Bruder  Friedrich  nach  dem  Tode
Diezmanns  in  den  Fasten  (carnisprivium)  die  Stände  des  Landes
  nach  Erfurt  beschieden  hat,  nicht;  sondern  man  müßte  fast
annehmen,  daß  erst  um  die  Zeit  des  Advents,  wie  auch  dasselbe
Chronikon  sagt:  „eirca  adventum  domini  obüt  Theodericus  junior
  Landgravius  Thuringiae  et  Liptzigk  apud  Fratres  Pracdicatores
  est  sepultus  “  aber  nicht  1307,  sondern  1308  Diezmann
gestorben  sei  28).  Die  Ladung  der  Stände  würde  dann  allerdings
  nach  dem  neuern  Kalender  erst  in  das  Jahr  1309  fallen,

4)  Die  deutsche  Kirche  feierte  vor  dem  15.  Jahrhunderte  die  Bekeh—
rung  der  Marie  Magdalene  am  1.  April  besonders,  und  in  Urkunden
hieß  es  dann  meist  „Maria  Magdalene,  do  sie  bechert  ward.“

18)  Mehre  ältere  Historiker,  die  das  Verlangen  des.  Markgrafen  D.,  in
dieser  Kirche  beigesetzt  zu  werden,  erklären  wollen,  sagen  „in  einer  Anwandlung
  von  Demuth“,  was  sich  aber  gar  nicht  rechtfertigt,  da  Diezmann,  nach
allen  seinen  urkundlichen  Handlungen  zu  urtheilen,  stets  ein  sehr  christlich
demüthiger  Mann  war.
        <pb n="486" />
        aber  rechnidt:  man  den  Anfang  des  Jahres  von  Ostern  oder  venden
  29,  März  aus,  so  fällt  sie  gleichfalls  noch  in  das  Jahr#

L

Die  Angabe  des  Todestags  auf  der  Tafel,  die  in  der  Paulinerkirche

  unweit,  des  Altars  nächst  der  Holzbildsäule  aufgehangen
ist,  (auf  die  wir  weiter  unten  zurückkommen  müssen):  „Obüt  VII
Cal.  Jan.  Anno  Christi  MCCLXXX  /  kann  bei  den  Historikern  keineswegs
  eine  Berücksichtigung  finden,  weil  sie  ganz  gegen  alle
urkundliche  Geschichte  streitet,  und  von  einem  großen  Ignoranten
in  der  Geschichte  ausgegangen  sein  muß.  Nach  dieser  Angabe
wäre  Diezmann  kaum  20  Jahr  alt  geworden  und  die  Hauptperiode
  seines  Lebens,  die  noch  dazu  urkundlich  verbrieft  ist,  würde
dann  ganz  in  Wegfall  kommen.  —
.  Wir  überlassen  dem  Leser  zu  entscheiden,  in  wie  weit  die
Uebereinstimmung  der  hier  aufgeführten  Facta  als  möglichst  hergestellt
  anzusehen,  und  welcher  Nachricht  vom  Tode,  des  Diezmann
  am.  Meisten  Glauben  zu  schenken  sei.  —

Außerdem  ist  noch  einer  alten  Leipziger  Sage  zu  gedenken
die  auch  Vogel  in  seinem  Cbronikon  S.  219  und  Annalen  S.  40,
41.  aufgeführt  hat,  daß  nämlich  der  Meucheler  des  Diezmann
nicht,  wie  Rothe  erzählt,  sofort  in  der  Kirche  auf  frischer  That
ertappt,  sondern  daß  er  geflohen  und  erst  im  sogenannten  Rosenthale
  aufgefangen  worden  sei,  nachdem  dem  Flüchtigen  ein  Böttger
  sein  Bindemesser  in  den  Rücken  geworfen  hatte.

Wie  wir  bereits  erfuhren,  ward  Diezmann  in  der  Kirche  ½9)
des  Prediger=  oder  Dominicanerklosters  zu  St.  Paul  vor  dem

4o)  Diese.  Kirche,  welche  unstreitig  um  1229  „mit  dem  Klosterbaue  begonnen,
  aber  erst  später  um  1250  zur  Vollendung  gekommer  sein  mochte,
lag  nach  der  Aufhebung  des  Dominikaner-Klosters  unbenutzt.,  Nach  der  in
dem  von  den  Schweden  1643  ausgegrabenen  Chorgrunde  aufgesundenen  Denkmünze,
  die  Vogel  im  Chronikon  S.  116  abgebildet  hat,  ist.  1229  der  Grund.
gelegt  worden.  —  Luther  hielt  im  August  des  Jahres  1545  bei  seiner  Durchreise
  durch  Leipzig  eine  Predigt  darin,  über  die  sein  Zeitgenosse  Caspar
Borner,  der  Reformator  der  Universität  Leipzig,  im  Catalogus  Codicum  Ma-,
nuscriptorum  biblioth  Paul.  berichtet:  Immorlalis  memoriae  vir  Martinns  Lutherus
  hac  forte  Eislehio  et  Merseburgo  transiturus,  ab  Camerarium  hospitio
divertit,  persuasusäue  tom  ab  hoc,  tum  ab  emieis,  concionem  in  aede  Paulina,
maximo  cum,  hbominum  concursu,  venerabilis  senex  jam  effoetis  viribus,  at  apparebet,
  at  praelongam,  habebat  in  Evangelium  illud  (Lucus  19.):  Videns  Jesus..
civitatem  flevit,  hucque  re  Paulinum  verbo  domini  in  similes  usus  consecravit.“
Seit  dieser  Predigt  ward  jedoch  diese  Kirche  nur  zu  Parentationen,  lateinischen
  Reden  und  anderen  arademischen  Feierlichkeiten,  sowie  zur  den  Uebungen
  der  Prediger-Collegien  gebraucht,  bis  im.  Jahre  1710  Christian  Friedr.
Börner,  der  damalige  Rector,  dieselbe  zum  öffentlichen  Gottesdienste  einrichten.
ieß.  Er  sagt  selbst  davon:  „Anno.  1710  Academiae  primum  inivi  Rectoralam)
duem  —  cultus  divini  in  templo  Academico  constitutio  —  cum.  maxime  nobilitaviktcetc=Olearius
  hielt  am  31.  Aug.  darin  die  erste  Predigt,  nachdem,  wie  aus  den
Protocollen  des  Decemoiral-Collegiums  hervorgeht,  Börner  am  31.  Juli  dar-,
auf  angetragen  hatte.
        <pb n="487" />
        496

Altare  im  Hochchore  beigesetzt0);  doch  bei  der  um  1631  vorgenommenen
  Herstellung  der  Festungswerke  zwischen  dem  Henkersthurm
  (wo  jetzt  die  Bürgerschule  sich  befindet)  und  dem  grimmaschen
  Thore,  wobei  das  Chor  51)  der  Paulinerkirche,  das  die
Passage  des  Zwingers  verengte,  abgetragen  ward,  wurden  die
Gebeine  des  Markgrafen  aus  der  Gruft  genommen  und  vor  dem
neuen  Hochaltar  im  eingerückten  Chore  begraben,  das  Stück
Schädel  mit  dem  Haupthaare  aber,  seltsam  genug,  in  der  neuen
Sacristei  verwahrt,  wo  es  in  einem  schwarzen,  mit  einer  Glasdecke
  versehenen  Kasten  bis  zum  Jahre  1841  stand,  in  welchem
Jahre  es  am  10.  December  in  der  dazu  besonders  eingerichteten
Grabcapelle  beigesetzt  worden  ist.  —

Das  Gedächtniß  dieses  keineswegs  wegen  der  Zerstörung  des
pegauer  Jacobsklosters  nebst  Kirche  verdammenswerthen  Fürsten,
da  diese  Execution  nur  ein  Zeichen  der  Zeit  war  und  keineswegs
auf  einen  unchristlichen  Charakter  des  Fürsten  schließen  läßt,  ist
in  der  Paulinerkirche,  die  seit  1539  die  Kirche  der  Universität
Leipzig  ist,  durch  zwei  Denkmäler  bewahrt  worden,  welche  aber

50)  Wenn  sich  die  Nachricht  bestätigen  sollte,  daß  die  Gebeine  Diezmanns
beim  Abbrechen  des  alten  Chors  wieder  vor  dem  Altare  beigesetzt  wurden  und
nur  das  Haupthaar  aufbewahrt  worden  ist,  so  liegen  unter  der  vom  jetzigen
Könige  auf  Antrag  des  K.  S.  Alterthumsvereins  im  Jahre  1841  gesetzten
und  am  10.  December  d.  J.  übergebenen  Tumba  für  den  Markgrafen,  die
vom  Prof.  Rietschel  in  Dresden  ausgeführt  ward,  allerdings  falsche  Gebeine.
Uebrigens  worrd  schon  damals  Zweifel  wegen  der  Aechtheit  der  Gebeine  erhoben,
  da  sich  namentlich  bei  Besichtigung  der  vorhandenen  Knochen  durch
Prof.  Dr.  Wuer  zwei  gleiche  Schenkelknochen  vorfanden,  wobei  Schreiber
dieses  Augenzeiuuge  war.  —  Anfangs  stand  die  Tumba  in  der  Mitte  des  Altarplatzes;
  doch  wurde  sie  dann  in  die  links  vom  Altare  eingerichtete  Grabcapelle,
  wo  auch  der  metallene  Kasten  mit  den  Haupthaaren  und  den  angeblich
  Diezmann'schen  Gebeinen  und  einer  Urkunde  vermauert  ist,  gesetzt.  Die
Uebergabe  diesetf  Monuments  der  königlichen  Pietät  für  seinen  Ahnen  und
nicht  für  die  Hohenstaufen,  bewirkten  der  Verfasser  und  der  Kammerherr  von
Friesen  unter  Fekerlichkeit  in  der  academischen  Aula.  Die  Urkunde  die  von
dem  Rector.  den  anwesenden  Professoren,  dem  Kreisdirector  von  Falkenstein
und  den  beiden  genannten  Commissarien  unterzeichnet  wurde,  lautet  wie
folgt:  Memoriae  caussa,  si  posteri  olim  hoc  pavimentum  sustulerint,  haec  consignavimus.
  lu  hac  cella  templi  Paulini,  quod  est  Universitatis  Lilterarum  Lipsiensis,
  crines  Theoderici  Landgravii  Thuringiae,  Alberti  f.,  quos
maiores  nostri,  ut  in  Rerum  Panlinarum  libro  fol.  XCIV.  a.  scriptum,  est  quum
sepulcrum  ante  altare  templi  aperuissent  ossaque  reposuissent,  plus  ducentis
duodequadraginta  annis  inconsumptos  separatim  asservarunt,  nos,  qui  nomina
infra  subscripsimus  hac  cista  conditos  terrae  mandavimus  atque  operuimus,
cum  lisque  simul  deposuimus  sinciput  et  ossa  quadedam,  quae  vetus  sed  dubia
fama  Theoderici  esse  lerebat,  die  septimo  decimo  mensis  Decembris“  anni
Millesimi  octlin  gentesimi  quadragesimi  primi,  quo  die  dedicatum  est  monumentum
  Friederici  Augusti  II.,  regis  Sagonise  erga  Gentem  Hohen--staufiam
  pietas  sepulcrum  Theoderici  in  Templo  Paulino  ornayit.“  —

51)  Die  Grundmauern  blieben  stehen,  und  als  die  Schweden  im  Jahre.
1643  das  grimmaische  Thor  umbauten,  verwendeten  sie  auch  die  Steine  derselben
  zu  diesem  Baue.
        <pb n="488" />
        497

keineswegs,  wie  schon  angedeutet  worden  ist,  als  wirklich  historische
  Monumente  gelten  können,  da  sie  unbedingt  nicht  gleichzeitig
  und  sowohl  in  den  chronologischen  Angaben  als  auch  übrigens
verdächtigt  werden  müssen.  —

Es  ist  in  der  That  seltsam,  daß  von  Diezmann,  da  doch
allen  Fürsten  wettinischen  Stammes  Monumente  oder  Grabtumben
errichtet  wurden,  kein  gleichzeitiges  Grabdenkmal  vorhanden  ist  32);
denn  beide  vorhandene  Denkmäler  sind  unbedingt  aus  einer  spätern
  Zeit  53).  Die  hölzerne  Bildsäule  des  Markgrafen  in  Lebensgröße
  ist  zuverläßig  ein  Fabrikat  des  16.  Jahrhunderts  und  vielleicht
  etwas  später  von  ungeschickter  Hand  wiederholt  überstrichen.
Sie  stellt  den  doch  bereits  48  jährigen  Fürsten  als  einen  schlanken
  Jüngling  dar,  mit  entblößtem  Haupte,  das  von  nußbraunen
Haaren  reich  umlockt  ist.  Der  Schnitt  des  in  der  That  edeln
Gesichts  mit  hochgewölbter  Stirn  erinnert  uns  an  die  Bildwerke,
welche  die  Zwickauer  Bildschnitzer  oder  Altarschreiner,  zu  Anfange
des  16.  Jahrhunderts,  vielfältig  an  Altären  verfertigten,  womit
auch  die  Kleidung,  aber  nicht  der  Faltenwurf  übereinstimmen  dürfte
und  keineswegs,  wie  Wilke  sagt,  „gleichzeitig“  genannt  werden
  kaun.  Es  ist  aber  nicht  zu  verkennen,  daß  der  Verfertiger
die  steinernen  Tumben  der  Mark=  und  Landgrafen  zu  Lauterberg,
Alt-Zella  und  Reinhardtsbrunnen  gesehen  haben  mag  4).

52)  Abgebildet  find  sie  in  Reyheri  Monumenta  (an  der  Thuringia  sacra)
No.  24,  25.  und  in  Menckenüt  Scriptor.  Rer.  Germ.  Tom.  II.  S.  950.  Adelung
  ist  der  Meinung,  daß  sie  erst  bei  der  von  Caspar  Borner  (nicht  Börner)
  1542  veranstalteten  Restauration,  die  aber  erst  nachgewiesen  werden
muß,  weil  man  oft  die  durch  Christian  Friedrich  Börner  nach  1710  veranstaltete
  Restauration  der  Pauliner-Kirche  damit  verwechselt,  und  nicht,  wie  Lessing,
  zur  Geschichte  und  Literatur  Thl.  3.  S.  512,  will,  1508  verfertigt  worden
  sind.  Doch  ist  die  letztere  Jahrzahl  wohl  weit  eher  anzunehmen,  da
unbedingt  Bildsäule  und  Tafel  mit  den  lateinischen  Distichen  von  Erasmus
Stella  oder  Stäler,  der  als  Bürgermeister  zu  Zwickau  im  Jahre  1521  starb,
und  für  einen  großen  Historiker  seiner  Zeit  galt,  herrühren  dürften.  —  Uebrigens
  bemerkt  Adelung  sehr  richtig,  daß  zu  der  jugendlichen  Darstellung.  des
Diezmann  der  mittelalterliche  Verkleinerungsname  beigetragen  hat.

53)  Vielleicht  deckte  das  in  der  Mitte  des  Chors  befindliche  Grabgewölbe
des  Markgrafen  eine  damals  sehr  gewöhnliche  Grabplatte,  die  aber  im  Laufe  der
Jahrhunderte  durch  das  Darübergehen  sehr  abgelaufen  war.  Man  sah  sich
daher  um  1518,  als  die  Kirche  eine  Restauration  erhielt,  veranlaßt,  das  Gedächtniß
  durch  eine  andere  Platte  zu  erneuern,  wobei  der  von  seinen  Landsleuten
  als  Historiker  ausgeschrieene  Stella  thätig  war.  Die  Jahrszahl
MCCLXXX  kann  aber  dadurch  entstanden  sein,  daß  auf  der  alten  abgelaufenen
  Platte  das  etwaige  Geburtsjahr  MCCLX.  noch  zum  Theil  zu  sehen,
während  das  Todesjahr  aber  ganz  verschwunden  war,  woraus  Stella  das
Todesjahr  herauslesen  zu  können  glaubte.  —

54)  Ein  grünes  Unterkleid  verhüllt  die  schlanken  Formen  des  Körpers.
Darüber  wallt  ein  blaues  Oberkleid,  das  ohne-Aermel  nur  von  Bändern
über  den  Schultern  zusammengehalten  wird,  aber  den  untern  Körper  bis
auf  die  Schuhe  in  reichen  Falten  unschließt.  Darüber  ist  noch  ein  rother
Mantel,  der  weiß  ausgeschlagen  und  oberhalb  der  Brust  mit  goldenen  Haften

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  6,  32
        <pb n="489" />
        498

Das  zweite  Monument  besteht  dagegen  in  einer  Gedächtnißtafel
  35)  von  4  Fuß  Höhe  und  3  Fuß  Breite  mit  erhaben  geschnittener
  Inschrift.  Der  Grund  ist  schwarz,  der  Rand  weiß  und
die  Buchstaben  sind  gelb,  was  jedoch  ebenfalls  ein  späterer  Anstrich
  sein  dürfte.  —  Auf  dieser  Tafel  ist  nun  die  schon  sehr  oft
abgedruckte  56)  höchst  prosaische  Inschrift  in  lateinischen  Dystichen:

zusammen  gehalten,  sowie  über  den  Schultern  zurückgeschlagen  ist,  geworfen.
Seine  linke  Hand  hält  das  goldene  Gefäß  seines  langen  Schwerts  und  den
thüring'schen  Schild,  mit  dem  roth  und  weiß  guer  gestreiften  Löwen  auf
blauem  Felde.  Die  rechte  Hand  endlich  faßt  nach  dem  goldenen  Mantelschlosse.
  —  Diese  Holzstatue,  die  im  Ganzen  nicht  übel  gearbeitet  ist,  ist  zuverlässig
  aus  der  ersten  Zeit  der  Reformation,  wo  die  katholischen  Fürsten,
Bischöfe  und  Klöster  Alles  mögliche  aufboten,  um  die  Kirchen  zu  verschönern,
  und  in  der  auch  die  meisten  (1517—1339)  neuen  Altäre  in  Sachsen  geschaffen
  worden  sind.  Es  ist  fast  zu  vermuthen,  daß  auch  auf  die  Anfertigung
  dieser  Statue  E.  Stella  Einfluß  gehabt,  da  er  bei  Erneuerung  des  Rathhauses
  zu  Zwickau  (1515—1516),  wo  er  damals  Bürgermeister  war,  die  Bilder
  des  angeblichen  Erbauers  der  Stadt  Zwickau,  des  Cygneus,  sowie  der
Schwanhilde  und  der  andern  von  ihm  erfundenen  Personen  (vgl.  darüber
  Kreyssia  in  der  dipl.  Nachlese  III.  S.  513)  in  ganz  ähnlicher  Weise  angegeben
  hat.  —  ·

55)  Diese  Grabschrift  wird  nun  bekanntlich  für  ein  Machwerk  des  be—
rühmten  italienischen  Dichters  Dante  Alghieri  ausgegeben.  Schon  Adelung
(Directorium)  sagt  davon  sehr  wahr:  „das  geringste  poetische  Gefühl  hätte
einen  Jeden  überzeugen  können,  daß  sie  eines  Dante  ganz  unwürdig  ist,  zumal
  da  sich  beweisen  läßt,  daß  derselbe  nie  nach  Deutschland  gekommen,  wie
doch  dabei  vorgegeben  wird.  Unstreitig  ist  sie  ein  Gemächte  des  armseligen
Erasmus  Stella,  von  welchem  sich  mehrere  Mährchen  in  der  meißnischen
Geschichte  herschreiben;  auch  hat  er  sie  zuerst  zum  Vorschein  gebracht  2c.“
Noch  ist  zu  bemerken,  daß  der  Verfertiger  der  Inschrift  ein  so  großer  Ignorant
  in  der  Geschichte  war,  daß  er  den  Tod  des  Markgrafen  in  das  Jahr
1280,  folglich  um  27  Jahre  zu  früh  setzte.  —  «

56)  Brotuff.  Genealogia  Anhalt.  S.  43.  —  Fabricius  Origin.  Saxon.  S.
603,  sehr  verändert,  auch  giebt  er  dabei  an,  daß  Dante  sich  damals  als
Flüchtling  in  Deutschland  befunden  habe.  —  Tenzel,  Fried.  Admorsus  beim
Mencken.,  Script.  Rer.  Germ.  Tom.  II.  S.  845—950.  —  Am  richtigsten  bei
Wilcke  (Ticemannus)  S.  361.  Auch  Karl  Große  in  seiner  Geschichte  Leipzigs.
  hat  S.  169  diese  Inschrift  abgedruckt  und  S.  170  eine  metrische  Uebersetzung
  versucht  —  Ein  zuverlässiger  Beleg  dafür,  daß  es  ein  Machwerk  jenes
allbekannten  historischen  Schwärmers,  des  Zwickauer  Bürgermeisters,  Erasmus
  Stella,  sei,  ist  namentlich  die  Stelle:  „quseque  patet  vetus  in  planis
Libonotria  campis  eic.,“  da  die  Libonotrier  eine  schwache  Seite  Stella's
sind,  und  kein  anderer  Historiker  sich  in  Wahrheit  mit  denselben  befaßt  hat.
—  Daß  St.  der  Verfasser  sei,  hat,  wie  schon  mehrmals  angedeutet,  bereits
Lessing  (Werke  herausgegeben  von  Lachmann  IX.  S.  353)  und  auch  der

elehrte  Rector  der  Nicolaischule,  Prof.  Dr.  K.  Fr.  Aug.  Nobbe,  Abhandung
  über  das  Epigramm  auf  den  Markgrafen  Diezmann  (Schulprogramm)
Leipzig  1823.  8.,  genügend  dargethan.  Erasmus  Stella  war  allerdings  zu
jener  Zeit  wohl  in  Sachsen  der  Erste,  der  sich  einigermaßen  einiger  Kenntnisse
  in  der  Geschichte  seines  Vaterlandes  rühmen  konnte.  Namentlich  aber
mochte  er  es  nur  seiner  Art  und  Weise,  die  wenigen  aber  damals  doch
seltenen  Kenntnisse  geltend  zu  machen  und  damit  zu  prahlen,  was  er,  wie
Andere,  ebenfalls  wohl  nur  in  Italien  gelernt  haben  mochte,  verdanken,  daß
er  dadurch  bei  seinen  Zeitgenossen  zu  dem  Ansehen  eines  großen  Historikers
        <pb n="490" />
        499

„Titz  ego  sum  Mannus  me  olim  genuere  parentes“  etc.  zu  lesen,
die,  wie  schon  bemerkt,  nicht  den  mindesten  historischen  Werth  hat
und  kaum  der  Erwähnung  werth  wäre,  wenn  sie  nicht  deshalb
grade  erwähnt  werden  müßte,  daß  man  auf  ihre  Existenz  keineswegs
  eine  historische  Rücksicht  nehmen  darf.  —

Schlüßlich  darf  aber  nicht  unerwähnt  gelassen  werden,  daß
die  Sage  geht,  die  auch  sogar  einige  Historiker  unkritisch  genug
für  baare  Münze  genommen  haben,  Leipzigs  Nachtwächter
hätten  wegen  des  in  Leipzigs  Mauern  geschehenen.
Mords  seit  dieser  Zeit  zur  Strafe  keine  Hörner  führen
dürfen,  sondern  sich  mit  den  Schnurren  (beim  Abrufen  der
Stunden)  begnügen  müssen.  Diese  Sage,  die  Fabricius
(Origin.  Saxon.  VI.)  zuerst  erzählt  und  die  bereits  Wilke  (a.  a.  O.
S.  363)  bekämpft  hat,  widerlegt  sich  schon  dadurch,  daß,  wie
Vogel  (in  den  Leipziger  Annalen  S.  937)  erzählt,  erst  am  24.  December
  1701  nach  dem  Vorgange  Hamburgs  die  Schnurren  der
Nachtwächter  eingeführt  und  die  Hörner,  —  nur  in  der
Ringmauer  der  Stadt,  nicht  in  den  Vorstädten  —  abgeschafft
worden  sind.  57)  ·"«  «

gelangt  war.  Dr.  Leyser  sagt  daher  sehr  wahr  a.  a.  O.  „Dieß  mochte  er
wohl  selbst  fühlen,  und  um  für  die  aus  mangelhafter  Kenntniß  der  Geschichte
  herrührenden  Fehler  und  grundlosen  Erdichtungen,  die  er  sich  in  seinem
  Leben  Friedrichs  des  Gebissenen  erlaubte,  nicht  verantwortlich  zu
sein,  fingirte  er  zwei  Ausländer,  für  ersteres  (das  Epigramm)  den  Danite
Alghieri,  für  letzteres  den  Garzo  als  Verfasser.“  —  Diesen  zweiten  Betrug
entdeckte  zuerst  Kreyssig  (dipl.  Nachlese  II.  S.  329  ff.).  ·

57)  Auch  sagt  Pfeifer  in  seinen  im  16.  Jahrhunderte  geschriebenen
Origines  Lipsienses  ausdrücklich:  „tametsi  apud  Lipsienses  hodie  adhuc  per
cornicines  horae  nocturnae  vicatim  indicentur  etc.“  —  Es  ist  daher  unerklärlich,
  wie  Fabricius  darauf  verfallen  ist,  den  Leipziger  Nachtwächtern  den  Gebrauch
  der  Hörner  abzusprechen.
        <pb n="491" />
        500

Heinrich  Schütz.
Kurfürstlich  sächsischer  Kapellmeister,  1617  bis  1672.

(Zum  Theil  nach  den  uns  vom  Herrn  Kammermusikus  M.  Fürstenau  und
Herrn  Cantor  Otto  Kade  freundlichst  überlassenen  Briefen  2c.  des  Schütz.)

Heinrich  Schütz,  eines  der  3  großen  81)  des  17.  Jahrhunderts
  oder  auch  öfter  nach  dem  damaligen  Gebrauch,  die  Geschlechtsnamen
  zu  latinisiren,  „Sagittarius“  genannt,  zuverläßig
  Giov.  Gabrieli's  größter  Schüler,  der  den  concertirenden
Stil  aus  Italiens  Kunstgefilden  nach  Deutschland  verpflanzte,  und
die  feurige  italienische  Oper  dem  gemäßigten  Norden  bestens  acclimatifirte,
  und  durch  seine  „Daphne“  unbedingt  die  Vaterschaft  der
deutschen  Oper  übte,  gehört,  sowohl  hinsichtlich  seiner  Geburt,  als
auch  in  Hinsicht  seiner  künstlerischen  Blüthe,  Manneskraft  und  seines
  regsamen  noch  ungeschwächten  Greisenalters,  mit  allen  Leiden
und  Freuden  seines  überdies  vielfach  bewegten  und  getrübten,  dabei
  aber  durchgäugig  thätigen,  erfolgreichen  und  wohlthätigen  Lebens
  unserm  Vaterlande  Sachsen  an.  Wir  haben  zwar  bereits  in
der  Geschichte  der  kurfürstlichen  Kapelle  (von  S.  429  ff.)  mehrfach
Gelegenheit  gehabt,  uns  über  Schütz's  musikalisches  Leben  und
Streben  zu  verbreiten,  ohne  aber  dabei  diesem  Aufsatze  nur  im
Mindesten  vorzugreifen.  Ja,  wir  haben  sogar  durch  diesen  Aufsatz
  ein  Versprechen  zu  lösen,  was  wir  S.  429  Not.  48  gegeben
haben,  da  wir  dort  nicht  so  tief  in  die  Lebensverhältnisse  dieses
großen  Mannes  eingehen,  sondern  ihn  nur  in  seiner  äußern
Stellung  zur  kurfürstlichen  Kapelle  betrachten  konnten.  Seine  eigenen
  Briefe  2c.  können  ihn  jedoch  am  Besten  charakterisiren.

Schütz  ward  am  14.  October  2)  1585  zu  Köstritz  im  sächsischen
Voigtlande  geboren  und  zeichnete  sich  schon  früh  durch  eine  außerordentliche
  Anlage  zur  Musik,  besonders  zum  Gesange  aus,  wozu
ihm  seine  schöne  klangvolle  Stimme  trefflich  diente.  Doch  mögen
seine  Eltern  schon  ehe  er  das  13.  Jahr  erreicht  hatte,  von  dort
weg,  und  nach  Weißenfels  gezogen  sein,  von  wo  aus  er  im
Jahre  1599  seiner  Eltern  Haus  als  13  jähriger  Knabe  verließ,
um  in  Cassel  in  der  Hof-Kapelle  des  Landgrafen  Moritzs)  von

1)  Scheidt,  Schein  und  Schütz.  —  Sam.  Scheidt,  geb.  1587
zu  Halle,  gestorben  daselbst  am  14.  März  1654  als  Capellmeister  und  Organist,
  einer  der  gelehrtesten  und  berühmtesten  Contrapunktisten  seiner  Zeit.  —
Johann  Herm.  Schein,  geboren  am  20.  Jan.  1586  zu  Grünhain  bei
Zwickau,  gestorben  1630  als  Cantor  und  Mufikdirector  zu  Leipzig.

2)  Einige  geben  den  8.,  andere  den  5.  October  an.  Doch  sagt  er
selbst,  daß  er  „am  Tage  Burkhardi“,  also  den  14.  Oct.,  geboren  sei.

3)  Einer  der  gelehrtesten  Fürsten  seiner  Zeit,  der  nicht  nur  in  8  ältern
und  neuern  Sprachen  sich  vollkommen  gut  bewegte,  besonders  ein  guter
Orientalist  war,  wovon  mehre  dem  Kaiser  Rudolph  II.  dedicirte  Werkchen
        <pb n="492" />
        501

Hessen  als  Kapellknabe  zu  dienen.  Nebenbei  besuchte  Sch.  aber
auch  die  dasige  gelehrte  Schule  und  befleißigte  sich  der  Erlernung
der  lateinischen  und  anderer  Sprachen.  So  bedeutend  nun  auch  die
Anlagen  Schütz's  zur  Musik  schon  frühzeitig  sich  entwickelt  haben
mochten,  so  scheint  es  doch  ebenso  wenig  in  seinem  als  noch  weniger
in  seiner  Eltern  Willen  gelegen  zu  haben,  daß  er  sich  ganz  der  musikalischen
  Laufbahn  widmen  sollte,  oder,  wie  er  selbst  sagt,  Profession
  von  der  Musik  zu  machen.  Denn,  nachdem  er  mutirt  hatte
und  mittlerweile  zur  Universität  reif  geworden  war,  bezog  er  auf
Anrathen  seiner  Eltern  und  in  Gesellschaft  eines  seiner  Brüder,
der  endlich  Doctor  juris  geworden  und  im  Oberhofgerichte  zu
Leipzig  bis  um  1648  fungirte,  die  Universität  Marburg.  Er  studirte
  die  Rechte,  doch  war  er  auch  nach  seinem  eigenen  Geständnisse
  den  musikalischen  Studien  keineswegs  untreu  geworden,  und
er  war  im  Begriffe  zu  promoviren,  als  ihm,  wie  er  selbst  darüber
sich  ausläßt,  „sonder  Zweifel  aus  Schickung  Gottes  sein  Vorsatz
verrückt  ward“.  —  Es  besuchte  nämlich  um  1609  der  Landgraf
Moritz  von  Hessen,  sein  früherer  Brodherr,  Marburg,  welcher,  wie
Schütz  sich  selbst  ausdrückt,  „die  Zeit  über,  als  er  an  dessen  Hofe
für  einen  Kapellknaben  sich  gebrauchen  lassen,  vielleicht  vermerkt
haben  mochte,  ob  er  zu  der  Musik  von  Natur  in  Etwas  geschickt
wäre“,  und  da  er  Schütz  zu  Marburg  wußte,  so  ließ  er  ihm  den
Vorschlag  thun,  nach  Italien  zum  alten  Meister  Gabrieli  4)  in
Venedig  zu  ziehen,  um  sich  dort  als  Musiker  noch  besser  auszubilden,
  zu  welchem  Endzwecke  der  Landgraf  seinem  Günstlinge  auch
unaufgefordert  auf  zwei  Jahre  ein  jährliches  Stipendium  von
200  Thlrn.  verwilligte.  Schütz,  als  ein  junger,  zugleich  die  Welt
zu  sehen  begieriger  Mann  von  24  Jahren,  nahm  dieses  fürstliche
Anerbieten  an  und  reiste,  sogar  gegen  den  Willen  seiner  Eltern,
nach  Venedig  ab.  Es  wäre  ihm  aber  in  Venedig  noch,  als  er  bei
seinem  Musikmeister  erst  die  Schwere  des  Erreichens  seines  neuen
Ziels  bei  der  viel  zu  geringen  Vorbildung,  die  er  mitgebracht,  gewahrte,
  fast  Leid  geworden,  daß  er  seinen  bisherigen  Beruf  als  Jurist
verlassen,  wenn  er  nicht  zu  große  Lust  zur  Musik  gehabt  hätte.
Um  das  Nöthige  nachzuholen  und  Etwas  tüchtiges  zu  lernen,

zeugen,  sondern  auch  in  der  Rechtswissenschaft,  Theologie,  Philosophie  und
sogar  Medizin  gut  zu  Hause  gewesen  sein  soll.  Auch  kannte  und  schätzte  er  die  Künste,
besonders  die  Musik.  —  Er  war  der  Sohn  Wilhelms  des  Weisen,  dem  er
am  25.  Mai  1572  von  seiner  Gemahlin  Sabina,  Tochter  Herzog  Cbhristopbps
  zu  Würtemberg,  geboren  wurde.  Zugleich  war  er  als  tüchtiger  Diplomat
  bei  seinen  Zeitgenossen  bekannt,  weshalb  er  auch  bei  allen  wichtigen
Verhandlungen  jener  Zeit  thätig  war.  —

4)  Das  Leben  dieses  großen  Mannes  hat  C.  von  Winterfeld  in  dem
höchst  schätzbaren  Werke  Johannes  Gabrieli  und  sein  Zeilaller.  Zur  Geschichle
der  Blüthe  heiligen  Gesanges  im  sechzehnten,  und  der  ersten  Entwickelung  der
Hauptlormen  unserer  heutigen  Tonkunst  in  diesem  und  dem  folgenden  Jahrhunderte,
  zumal  in  der  venedischen  Tonschule.  2  Theile.  Berlin,  1834.  4.  bearbeitet.
        <pb n="493" />
        502

wendete  er  daher  den  größten  Fleiß  an,  verließ  ganz  die  Juris—
prudenz  und  ward  jetzt  mit  Leib  und  Seele  ein  Musiker,  so  daß
er  schon  ein  Jahr  vor  seinem  Weggang  aus  Venedig,  um  1611,
„ein  musikalisches  Werklein,  in  italienischer  Sprache,  mit  sonderbarem
  Lobe  der  damals  fürnembsten  musicorum  zu  Venedig  daselbst“,
  das  Buch  fünfstimmiger  Madrigale  5),  drucken  ließ,  das
er  seinem  Wohlthäter,  dem  Landgrafen  Moritz,  dedicirte.  —  Das
letzte  Jahr  war  Schütz  jedoch  auf  Unkosten  seiner  Eltern  in  Venedig
  und  sein  Aufenthalt  daselbst  würde  sich  vielleicht  noch  verlängert
  haben,  wenn  nicht  sein  Meister,  der  ehrwürdige  Johann
Gabrieli,  im  Jahre  1612  gestorben  wäre.  Wie  sehr  dieser  ihn
übrigens  schätzte,  geht  noch  daraus  hervor,  daß  er  ihm  einen
Ring  zum  Andenken  vermachte,  der  ihm  von  dessen  Beichtvater,
einem  Augustiner,  nach  dessen  Tode  überreicht  ward.  —  Schütz
kehrte  im  Jahre  1613  nach  Deutschland  zurück  und  er  war  schon
wieder  nahe  daran,  zu  seinem  früheren  Berufs-Studium,  der  Rechtswissenschaft,
  zurückzukehren  und  auf  Anrathen  seiner  Eltern  und
Verwandten  die  Musik  von  nun  an  nur  als  Nebensache  zu  betreiben,
  als  es,  wie  Schütz  selbst  in  dem  schon  öfter  gedachten
Schreiben  an  Johann  Georg  sich  ausdrückt,  Gott,  „der  ihm  sondern
  Zweifel  zu  der  Profession  der  Musik  von  Mutterleibe  an
abgesondert  gehabt“,  schickte,  daß  er  im  Jahre  1614,  wahrscheinlich
  auf  Veranlassung  des  damaligen  kursächsischen  Geheimen  Raths
Christoph  von  Loß  oder  des  Kammerraths  von  Wolfersdorf,  des
Hauptmanns  zu  Weißenfels  (dem  damaligen  Wohnorte  seiner
Eltern)  nach  Dresden  berufen  wurde,  um  bei  der  Taufe  des
Herzogs  August,  nachmaligen  Administrators  des  Erzstifts  Magdeburg,
  die  kurfürstliche  Kapelle  zu  dirigiren.

Schütz  scheint  von  dem  Schreiben  Johann  Georgs  an  seinen
Gönner  und  Brodherrn,  den  Landgrafen  Moritz,  vom  27.  Aug.
1614,  nichts  gewußt  zu  haben,  weil  er  des  von  diesem  genommenen
  Urlaubs  gar  nicht  gedenkt.  Nach  Schütz's  Memorial  von
1651  könnte  man  fast  vermeinen,  als  ob  er  damals  in  seiner
Eltern  Hause  und  nicht  in  einer  Bestallung  als  Hoforganist  war.
Moritz  antwortete  auf  gedachtes  Schreiben  Johann  Georgs  fol-Lendermaßen:


Unsern  freundlichen  Dienst  und  was  wir  mehr  Liebes  und  Gutes
vermögen  alle  Zeit  zuvorn  —  Hochgeborner  Fürst,  freundlicher  lieber

5)  Dieses  erste  der  öffentlich  gewordenen  Tonwerke  unsers  Sch.,  das
er  unter  den  ugen  seines  Meisters  vollendete  und  im  Jahre  1611  zu  Venedig
  in  Druck  gab,  ist  uns  leider  unbekannt  geblieben.  Nur  dürfen  wir  vermuthen,
  und  zwar  nicht  ohne  Grund,  daß  es  mehr  von  der  strengen  Schule
im  ältern  Sinne  des  Tonsatzes,  als  von  der  eigenthümlichen  Geistesrichtung
seines  Urhebers,  der  doch  selbst  eine  neuere  Schule  erstrebte,  Zeugniß  gab.  —
Bis  zum  Jahre  1619  scheint  er  nichts  wieder  veröffentlicht  zu  haben.
        <pb n="494" />
        503

Vetter,  Sohn  und  Gevatter.  —  Wir  haben  E.  L.  Schreiben  vom
27.  nächstverwichenen  Monats  August  empfangen  und  darob  wasmaaßen
E.  L.  bei  Dero  von  Gott  bescheerten  jungen  Söhnleins  (darzu  E.  L.
wir  nochmals  Gottes  Segen  und  alle  gedeihliche  Woblfahrt  von  Herzen
wünschen)  vff  den  18.  hujus  zu  Dreßden  angestellter  christlichen  Tauff,
Unsers  Organisten  Heinrich  Schützen  zum  Aufwarten  begehren,  ver—
standen,  demnach  nun  E.  L.  wir  nicht  alleine  in  diesem  sondern  einen
mehreren  zu  willfahren  und  zu  gralisliciren  ganz  geflissen.  Als  haben
wir  ihme  Schützen  den  nächsten  hierzu  erlaubt  und  versehen  uns  er
werde  an  bemelten  Ort  und  zu  rechter  Zeit  ankommen  und  nach  glück—
lich  vollbrachter  Kindtauff  bei  E.  L.  dimission  sich  der  Gebur  wiederumb
  bei  uns  einstellen  erlangen.  So  wir  E.  L.  in  Antwort  nicht
verhalten  wolltn  Und  bleiben  Deroselben  zu  angenehmer  und  freundvetterlicher
  Diensterweisung  ganz  willig  und  geneigt.  Datum  Nordenstad
  den  3.  Sept.  Anno  1614.

Wie  wir  aus  folgendem  Schreiben  Johann  Georgs  erseben,
war  Schütz  nach  Verlauf  der  Kindtaufe  auch  wieder  nach  Kassel
zurückgekehrt  und  hatte  seine  Stellung  beim  Landgrafen  wieder
eingenommen.

Unsern  freundlichen  Dienst  2c.  Hochgeborner  Fürst,  lieber  Vetter
Vatter  und  Gevatter.  —  Das  Uns  auf  unser  Zuschreiben  E.  L.  willfährig
  sich  erzeigt,  und  Ihren  Organisten  Heinrich  Schützen  anher  zu
kommen  erlaubet,  daran  ist  uns  zu  besondern  Dank  nehmenden  Gefallen
  geschehen.  Und  weil  nunmehr  Unsers  geliebten  Sohnes  Herzogs
August  Täufte,  dem  Allmächtigen  sei  Lob,  glücklichen  vollbracht,  unsere
allhier  gewesenen  Gevatter  und  Freunde  wiederumb  von  dannen  verreißt,
  So  haben  wir  obgemelten  Organist  länger  nicht  wollen  festhalten,
sondern  ihn  abzureisen,  erlauben.  Worin  wir  aber  in  dergleichen
oder  mehreren  E.  L.  hienwieder  freundvetterlichen  willfahren  können,
sollen  Sie  uns  bereitwillig  haben,  sind  auch  sonst  E.  L.  freundvetterlich
  zu  dienen  ganz  wohl  geneiget.  Datum  Dreßden  den  10.  October
Anno  1614.

Wie  wir  bereits  Seite  432  sahen,  fehlte  aber  zu  jener  Zeit
der  kurfürstlichen  Kapelle  ihr  wahres  Haupt,  da  der  Kapellmeister
Michel  Rogier  zu  alt  und  stumpf  geworden  und  der  Knaben-Präceptor
  Mag.  Petermann  im  Jahre  1611  gestorben  war.  Zwar
hatte  der  in  braunschweigischen  Diensten  stehende  Michael  Prätorius
(Prior  des  Benedictinerstifts  Ringelheim)  in  dieser  Zeit  die  Oberleitung
  der  Kapelle,  der  sich  auch  bei  feierlichen  Gelegenheiten
zeitweilig  in  Dresden  aufhielt,  aber  dennoch  konnte  unter  einer
solchen  veränderlichen  Oberleitung  die  Kapelle  nicht  gedeihen  und
die  beiden  Cantoren,  Bartholomäus  vom  Felde  und  Gregor  Hoyer,
waren  gleichfalls  nicht  ausreichend,  Alles  gehörig  auszuführen  und
eine  festere  Haltung  in  das  locker  gewordene  Institut  zu  bringen.
Daher  war  es  hohe  Zeit,  daß  ein  Mann  wie  Schütz  das  Ruder
        <pb n="495" />
        504
ergriff  5).  —  Aber  dahin  war  es  noch  nicht  gediehen:  denn  Schütz

6)  Zur  erläuternden  Vorgeschichte  der  ersten  provisorischen  Anwesenheit
  unsers  Schütz  am  sächsischen  Hofe  dürfte  wohl  noch  folgende  Correspondenz
  gehören,  die  uns  zugleich  noch  einiges  Licht  über  die  damaligen  Verhältnisse
  der  kurf.  Kapelle  geben  kann.  So  schreibt  von  Loß  im  Jahre  1613
an  den  Kurfürsten:  „Durchlauchtigster  hochgeborner  Churfürst  2c.  Gnädigster
Churf.  und  Herr.  Ob  ich  mich  wohl  versehen,  es  sollte  der  Gaßler  zu
Prage  sich  nunmehr  seines  Gemüths,  ob  er  sich  nämlich  nochmals  in  Ew.
Churfürstl.  Dienst  zu  begeben  und  unterthänigst  einzustellen  entschlossen  erklärt
  haben,  so  befinde  ich  doch,  daß  er  mit  solcher  seiner  Erklärung  bishero
verzogen.  Ich  bin  auch  hier  zwischen  berichtet  worden,  daß  Ew.  Churf.  G.
ander  Organist  Augustus  Nöringer  mit  Tod  abgegangen,  und  dieweil  ich
daher  leichtlich  erachten  können,  es  würde  deroselben  Musica  einen  ziemlichen
  Abgang  erleiden,  die  beiden  Organistenstellen  auch  nothwendig  und
förderlich  ersetzet  werden  müssen.  So  hab  ich  mich  umgethan  ob  bei  hiesiger
  Zusammenkunft  niemandes  zu  erlangen,  der  vor  einen  Organisten  an
des  verstorbenen  August  statt  zu  gebrauchen.  Wann  mir  denn  von  Alexandro
  Orologio  einer  vorgeschlagen  worden,  ich  auch  denselben  gehört  und  soviel
  befunden,  daß  er  zu  Ersatzung  der  vornembsten  Stelle  nicht  allein  tüchtig,
  sondern  sich  auch  im  Dienst  einlassen  und  mit  300  Thlr.  Bestallung
jährlich  betragen  möchte,  So  hab  ich  Ihm  sowohl  einem  vornehmen  Altisten
  der  sich  auch  in  Ew  Churf.  Gu.  Diensten  gegen  200  Thlr.  jährliche
Besoldung  zu  begeben  erkläret,  doch  erwähnten  Alexandro  angedeutet,  daß
E.  Ch.  G.  ich  diese  ihre  Meinung  unterthänigst  zuschreiben  wollte,  der  Zuversicht,
  sie  werden  sich  bis  zur  erlan  gten  gnädigsten  Resolution  an  keinen
andern  Ort  versprechen.  —  Und  dieweil  ich  über  diese  zween  noch  einen  guten
  Cappon,  welcher  einen  guten  falset  singen  soll,  gegen  200  Gl.  oder  Thlr.
jährlichen  Gehalts  zu  erlangen  verhoffe,  so  stelle  ich  zu  Ew.  Churf.  Gn.
Gefallen,  ob  und  wie  ich  mit  diesen  Personen  ferner  handeln  und  schließen
soll,  dem  erkenne  ich  mich  schuldig  treulich  und  gehorsamb  nachzukommen.  —
Demnach  aber  nunmehr  die  andere  Organistenstelle  sich  erledigt,  so  ruhet  bei
Ew.  Churf.  G.  gnädigster  Beliebung,  ob  sie  zu  derselben  Georg
Kretzschmarn,  der  sich  meines  Erachtens  mit  200  Gulden  jährlicher
Besoldung  betragen  könnte  und  würde,  gebrauchen  oder  wie  sie  es  sonst
gnädigst  halten  wollen.  —  E.  Ch.  G.  unterthänigste  gehorsamste  treue
Dienste  Zeit  meines  Lebens  zu  leisten,  erkenne  ich  mich  schuldig,  so  willig.
Datum  Regensspwurgk  den  20.  Septembris  Anno  1613.  —  Christoph
v.  Loß.“  —  Fostscriptum.  —  „Auch  kann  ich  unterthänigst  zu  berichten  nicht
umgehen,  daß  Alexandro  Orologio  seinen  Abschied  vom  Kaiserlichen  Hoff  genommen
  und  möchte  derselbe,  so  viel  ich  vormercke,  nicht  ungeneigt  sein,  c4
auf  eine  Zeit  in  E.  Churf.  G.  Dienste  wieder  brauchen  zu  lassen.  Nun
wäre  derselbe  dero  Musicam  wiederumb  in  eine  Ordnung  und  zu  Stande  zu
bringen,  meines  wenigen  Erachtens  gar  nutz.  Allein  das  in  dem  Deputat
zu  Unterhalte  der  Musikanten,  so  sonderlich  die  in  meinem  Schreiben  allbereit
  gemeldete  drei  Personen  (daran  man  gleichwohl  in  E.  Churf.  Gu.  Capell
  nicht  zu  entrathen)  auf  die  angedeutete  Besoldung  bestellet  werden  sollen
wenig  oder  nichts  übrig,  Derowegen  ruhet  bei  Ew.  Churf.  Gu.  Willen,  wie
sie  es  des  Alexandri  Person  halber,  halten  lassen  wollen,  Und  bitte  ich
ganz  unterthänigst,  Sie  wollen  diese  meine  wohlgemeinte  gehorsambste  Erinnerung
  in  Gnaden  vermercken,  sich  darauf  der  gnädigsten  Gelegenheit  nach,
forderlichst  gegen  mir  in  Gnaden  resolviren.  —  Christoph  von  Loß.“  —  Es
fragt  sich  hier  nun  wer  unter  dem  „„CGaßler"“  zu  verstehen  sei;  Alexander
Horologio  war  schon  nach  dem  Hofbuche  von  1590  und  1609  (Fürstenau  a.
a.  O.  S.  36  und  39)  unter  den  kurf.  Instrumentisten,  er  war  also  in
kaiserl.  Diensten  gewesen  und  sollte  jetzt  das  Ruder  der  Kapelle  übernehmen,
wozu  es  jedoch  nicht.  kam.  Johann  Georg  antwortete  dem  v.  Loß,  der  sich  auf
        <pb n="496" />
        505

–

war,  wie  wir  kurz  vorher  und  S.  433  schon  sahen,  nicht  frei,  er
stand  noch  in  Verhältnissen  und  Verbindlichkeiten  zum  Landgrafen
Moritz,  seinem  Wohlthäter  und  gleichsam  Schöpfer,  der  ihn  zum
Künstler  erst  gemacht  hatte,  der  aber  aus  freundschaftlichen  Rücksichten
  für  Johann-Georg  seinen  Liebling  so  lange  fort  und  fort
beurlaubte,  bis  er  im  Jahre  1617  eihn  nicht  länger  dem  Kurfürsten,
  als  angebornen  Unterthanen,  wie  es  in  des  Landgrafen
letztem  Handschreiben  heißt,  vorenthalten  konnte.

Nach  Schütz's  Darstellung  nämlich,  die  er  in  einem  Schreiben
vom  14.  Jannar  1651,  in  welchem  er  sein  ganzes  Leben  dem
Kurfürsten  gleichsam  vorführt,  von  der  abermaligen  Wendung
seines  Lebensplanes  giebt  und  worin  er  schließlich  sagt:  „Und
nach  meiner  erfolgten  anhero  Kunfft  vndt  abgelegter  Prob  in
Ew.  Churf.  Durchl.  Namen  das  Directorium  über  Dero  Musik,
mir  alsobald  gnädigst  angeboten  wurde,  woraus  denn  meine  Eltern
und  Verwandten  nebenst  mir,  den  unwandelbaren  Willen  Gottes
mit  meiner  Person  augenscheinlich  verspüret,  vnd  hierdurch  meinen
vmbschweifenden  Gedanken  ein  Ziel  gestellet,  und  ich  veranlasset
bin,  die  mir  angetragene  ehrliche  condition  nicht  abzuschlagen,
sondern  mit  onterthänigster  Danksagung  anzunehmen  ondt
demselbigen  nach  meinen  besten  kräften  vorzustehen,  angeboten“  2c.,
sollte  man  fast  vermeinen,  als  ob  er  sofort  im  Jahre  1614  in
kurfürstliche  Dienste  getreten  sei.  Als  erster  Hauptgrund  jedoch,
weshalb  Schütz  noch  nicht  sofort  als  kurfürstlicher  Kapellmeister
auftrat,  steht  urkundlich  fest,  daß  Schütz  bereits  im  Jahre  1614,
wovon  aber  sonderbar  genug  Schütz  selbst  nirgends  etwas  erwähnt
  und  sogar  in  dem  gedachten  Schreiben  von  1651  nicht
einmal  andeutet,  bei  seiner  ersten  Anwesenheit  am  kursächsischen
  Hofe  schon  hessischer  Diener,  und  dies  zwar

dem  Reichstage  zu  Regensburg  befand  von  Eilenburg  aus:  „Bester  Rath,
Wir  erinnern,  was  Ihr  unlängsten  eines  Organisten,  dann  eines  Altisten
und  über  das  eines  Cappons  halber  angefragt,  deren  jeder  an  seinem  Ort  in  seiner
Kunst  bestehe  und  vermuthlichen  mit  der  angedeuteten  Besoldung  in  unsere
Dienste  sich  einlassen  möchte,  So  thun  wir  euch  hierneben  zu  eröffnen,  daß
wir  bereit  dem  hochgebornen  Fürsten  unsern  lieben  Oheim  und  Sohn  Herrn
Friedrichen  Herzogen  zu  Braunschweig  und  Lüneburg  freundlich  ersucht,  das
S.  L.  dem  Capellmeister  Michael  Praetorio  bei  jetziger  Trauerzeit  sich  zu  uns
zu  begeben  erlauben  möchte,  versehen  uns  auch  es  soll  uns  damit  willfahrt
werden,  so  vermerken  wir,  das  gedachter  Praelorius  vor  sich  selbs  wol  zu
Frieden  sich  zu  uns  zu  begeben  und  eine  Zeitlang  bei  uns  zu  bleiben  oder
nach  Gelegenheit  wol  gar  bei  uns  zu  bleiben,  auch  noch  2  Musikanten,  die
im  Singen  und  auf  den  Instrumenten  wol  bestehen,  mitzubringen.  Darum
so  begehren  Wir  hiermit,  Ihr  wollet  Euch  bemühen,  angedeutete  und  von
Cuch  nominirte  Personen,  ehe  und  zuvor  etwas  mit  ihnen  geschlossen,  zu
vermögen,  daß  sie  vor  Weihnachten  sich  in  unser  Hoflager  nach  Dresden  begeben
  und  sich  allda  hören  lassen  wollten.  Könnten  dann  in  euerer  Gegenwart
  die  andern  auch  probirt  und  hernach  mit  dem  einem  oder  dem  andern.
Vergleichung  getroffen  werden  2c.  Datum  Culenburg  9.  Oct.  1613.“
        <pb n="497" />
        506

entweder  in  Folge  einer  frühern  Verbindlichkeit  als  Stipendiat
des  Landgrafen  oder  „Alumnus“,  wie  er  in  einem  Schreiben  heißt,
oder  der.  Landgraf  Moritz  nahm  ihn  auf  eine  frühere  Anzeige  von
Johann  Georgs  Anerbieten  erst  dann  fest  in  seine  Bestallung,
was  noch  wahrscheinlicher  wäre,  und  Schütz  konnte  natürlich  aus
moralischen  Gründen  und  vielleicht  auch  aus  früheren  contractlichen
Verhältnissen  nicht  anders;  das  Dankbarkeitsgefühl  zwang  ihn,
dem  Landgrafen  den  Vorzug  zu  geben.  Daß  Schütz  an  den  Landgrafen
  gebunden  war,  ist  also  unbedingt  Thatsache  und  urkundlich
verbrieft;  auch  würde  nicht  erst  eine  Art  von  Besitzstreit  zwischen
beiden  Fürsten  eingetreten  sein,  eben  so  wenig  wäre  Schütz  in
Johann  Georgs  Schreiben  an  den  Landgrafen  und  dieses  an  den
Kurfürsten  dessen  „Organist“  ausdrücklich  genannt  worden  und
die  späteren  wiederholten  Urlaubsgesuche  sprechen  ebenfalls  genugsam
  dafür.  —

Diesen  fürstlichen  Wettstreit  über  den  Besitz  dieses  Künstlers  von
erstem  Range,  der  Beiden  als  eine  Perle  galt,  und  zugleich  auf
Schütz  selbst  das  erfreulichste  Licht  wirft,  dürfen  wir  aber  schon
hier  deshalb  nicht  umgehen,  weil  er  unbedingt  zur  Biographie
Schütz's  gehört  und  weil  wir  dadurch  zugleich  über  die  Stellung
von  Männern  seiner  Art  an  den  damaligen  deutschen  Höfen  einen
klaren  Aufschluß  erhalten.  In  der  Geschichte  der  Kapelle  haben
wir  denselben  S.  433  übrigens  nur  oberflächlich  berührt,  weil  wir,
ihn  für  hier  aufsparen  zu  müssen,  gedachten.

Schütz  war  also  nicht,  wie  Einige  wollen,  im  April  1615
schon  ein  Jahr  lang  am  sächsischen  Hofe  auf  Urlaub  gewesen,  sondern
  er  war  wieder  nach  Kassel  zurückgekehrt  und  sollte  jetzt  erst
wieder  nach  Dresden  kommen,  was  wir  aus  einem  Handschreiben
Johann  Georgs  an  Moritz,  Datum  Langensalze  am  25.  April
1615.  deutlichst  ersehen.  Der  Kurfürst  schreibt  darin:

Daß  E.  L.  im  nächstablaufenen  Jahr  Dero  Organisten,  Heinrich
Schützen,  auf  eine  Zeit  lang  anhero  erlaubet,  davor  sind  wir  noch
freund  vetterlich  dankbar.  Nun  sollten  wir  zuvor  E.  L.  über  solche
Gütwilligkeit  nichts  weiter  anmuthen.  Wann  uns  aber  ermeldetes
Schützens  Qualitfäten  sehr  wohl  gefallen,  und  uns  er  mit  seiner  Kunst
ammuthig  gewesen:  so  haben  wir  nichts  umgehen  mögen,  E.  L.  seinetwegen
  noch  einstens  anzuligen,  Sie  wolle  uns  den  guten  Willen  erzeugen
  und  Schützen  gnädig  erlauben,  daß  er  sich  auf  ein  Paar  Jahre,
bis  wir  deren  Personen,  welche  wir,  vm  diese  Kunst  zu  erlernen,  in
Italien  und  an  andere  Orte  verschickt,  habhaft  werden,  anhero  begeben
möge.  Des  freundlichen  Versehens,  wie  E.  L.  jederzeit  geneigt,  uns
zu  unserm  Gefallen  zu  gratificiren,  also  werde  sie  uns  auch  in  diesem
Fall  keine  Fehlbitte  thun  lassen,  und  auch  zu  dem  mahle  Ihr  gegen
uns  tragende  guete  allection  im  Werke  darthun,  etwas  zu  Willen  sein  7).

)  Statt  dieses  Satzes  steht  im  Copial  äm  Rande  beuerkt:  „Das  feindt
        <pb n="498" />
        507

Da  E.  L.  hinwieder  sich  eines  oder  des  andern  unserer  Diener  ge—
brauchen  können,  soll  Ihr  derselben  nicht  versagt  werden.  —  Datum
Langensalza  25.  April  1615.  Johann  George.

Auf  dieses  Schreiben  des  Kurfürsten  erließ  bereits  zwei  Tage
nach  der  Ausstellung  desselben  von  Kassel  aus  der  Landgraf  die
Antwort.  Schütz,  der  sich  zu  Kassel  befand,  scheint  sich  Ende
August  auf  die  Reise  nach  Dresden  begeben  zu  haben  und  der
Landgraf  gab  ihm  noch  ein  besonderes  Antwortschreiben  an  den
Kurfuͤrsten  gleich  selbst  mit.

Landgraf  Moritz  ertheilte  Schützen  in  diesem  Handschreiben
vom  27.  April  einen  zweijährigen  Urlaub,  lebt  aber,  wie  er  sich
in  einem  Schreiben  vom  28.  August  äußert,  der  guten  Zuversicht,
daß  er  sich  nach  Ablauf  des  Urlaubs  wieder  nach  Kassel  verfügen
werde.

Unser  freundlicher  Dienst  und  was  wir  mehr  Liebes  und  Gutes
vermögen,  allezeit  zuvor.  Hochgeborner  Fürst  freundlicher  lieber  Vetter,
Sohn  und  Gevatter.  Was  E.  L.  an  uns  wegen  unsers  Organisten
und  Lieben  getreuen  Heinrich  Schützens  untern  dato  Langensaltza  den
25.  dieses  abermals  freundlich  gesunnen  und  begehret,  das  haben  wir
ab  derselben  Schreiben  mit  mehreren  wohl  verstanden.  Ob  wir  nun
wohl  gedachten  Schützens  bei  unserer  Music  solche  geraume  Zeit
über  schwerlich  missen,  seine  Stelle  auch  anderwärts  nicht  füglich  itzo
ersetzen  können,  jedoch  aber  damit  wir  E.  L.  unser  freundlich-vetterliche
  gute  aflection  in  der  That  beweisen,  Als  wollen  wir  Deroselben
zu  freundwilligen  Gefallen  mehrgedachten  unsern  Organisten  Schützen
dahin  gnädig  erlauben,  daß  er  sich  ein  baar  Jahr  an  E.  L.  Hof  wesentlich
  aufhalten  und  unterthänigst  aufwarten  möge.

Der  guten  Zuversicht,  es  werden  E.  L.  ihn  auch  nicht  länger
aufzuhalten,  sondern  nach  Ablauf  solcher  zweien  Jahre  sich  wiederum
bei  uns  einstellen,  gnädigst  zu  beurlanben,  freundlich  gemeint  sein.

Inmaßen  wir  dann  dergestalt  und  nicht  anders  darein  eingewilligt
haben  wollen.  Und  verbleiben  E.  L.  2c.  Datum  Cassel  27.  April  1615.

Ein  Dankschreiben  des  Kurfürsten  erfolgte  bereits  am  2.  Mai
von  Zörbig  aus:

Unsern  freundlichen  Dienst  2c.  —  Wie  wir  aus  E.  L.  Antwortschreiben
  ganz  genau  vernommen,  daß  dieselbe  freundvetterlich  zufrieden,
damit  sich  E.  L.  Organist  Heinrich  Schütz  zwei  Jahre  lang  wesentlich
an  unserm  Hof  aufhalten  und  bei  uns  unterthänigst  aufwarten  möge,
auch  aus  dieser  gutwilligen  Erzeigung  E.  L.  und  ohne  das  bekannt
treuherzige  vetter  und  väterliche  affection  spüren  wir  und  vermerken,
Also  thun  wir  uns  derowegen  gegen  E.  L.  freundlich  bedanken.  Mit
dem  nochmaligen  Erbieten,  da  wir  vorfallender  occasion  E.  L.  in

—

wir  um  E.  L.  in  dergleichen  und  Andere  hinwieder  freundlich  zu  beschulden.
Daran  *  sonsten  angenehme  behägliche  Dienste  zu  leisten  jederzeit  bereit
und  geflissen.“  —
        <pb n="499" />
        508

etwas  hierin  unsern  geneigten  vetterlichen  Willen  nachweisen  können,
das  wird  nicht  unterlassen,  auch  ihn  Schützn  nach  Verfließung  der  zweier
Jahre  gnädigst  dimittiren  und  E.  L.  zuschicken  wollen.  Dero  wir
ohne  dies  angenehme  Dienste  zu  erzeigen  allzeit  willig.  Datum  Zor—
bigk  am  2.  May  Anno  1615.

Zu  gleicher  Zeit  schrieb  der  Kurfürst  an  den  Geheimrath
Christoph  von  Loß  einen  auf  Schütz  bezüglichen  Brief:

Bester  Rath  und  lieber  Getreuer.  Welcher  Gestalt  sich  der  hoch—
geborne  Fürst  unser  freundlicher  lieber  Vetter  und  Gevatter,  Herr
Moritz  Landgraf  von  Hessen  gegen  uns  in  Antwort  freundlich  erklärt,
wie  S.  L.  zufrieden,  daß  sich  Dero  Organist  Heinrich  Schütz  zwei
Jahre  lang  wesentlich  an  unserm  Hofe  aufhalten  und  uns  unterthänigst
aufwarten  möge,  Habt  ihr  aus  inliegend  Abschrift  Sr.  L.  Schreibens
zu  ersehen.  Wann  wir  uns  dann  erinnern,  was  wir  vor  unserm  Abreisen
  seiner  Schützens  Person  wegen,  mit  euch  abgeredet,  Als  wir
begehren  hiermit  gnädigst,  Ihr  wollet  dasselbe  in  Acht  nehmen  und
darauf  gepührende  Anordnung  thun  8).  Daran  geschehe  unsere  gnädige
Meinung.  Und  wir  seindt  euch  in  Gnaden  geneigt  2c.  Datum  Zorbigk
  am  2.  Mai  Anno  1615.

Das  Schreiben  des  Kurfürsten  erwiederte  Moritz  am  28.  Aug.
und  der  von  Kassel  abreisende  Schütz  erhielt  es,  wie  bereits  angedeutet,
  zur  Uebergabe.

Unsern  freundlichen  Dienst  und  was  wir  mehr  Liebes  und  Gutes
vermögen  alle  Zeit  zuvor.  Hochgeborner  Fürst,  freundlicher  lieber
Vetter,  Sohn  und  Gevatter.  E.  L.  wird  unentfallen  sein,  daß  wir
uns  unlängsten  gegen  dieselbige  unsern  Hoforganisten  Heinrich  Schützen
betreffend  dahin  erklärt,  daß  E.  L.  zu  sonderbaren  freund  retterlichen
Gefallen,  wir  wohl  geschehen  lassen  könnten,  das  an  Dero  Hofe  er
Schütz  sich  ein  baar  Jahr  wesentlich  aufhalten  und  unterthänigst  aufwarten
  möchte,  Wenn  er  sich  dann  jetzo  auf  unser  gnädige  Erlaubniß
zu  deme  Ende  nacher  Dresden  zu  begeben  vorhabens,  alf  haben  wir
bei  solcher  Gelegenheit  nicht  unterlassen  wollen,  E.  L.  mit  diesem
Brieflein  freundlich  zu  begrüßen,  umb  Dero  und  ihrer  geliebten  Angehörigen
  glücklichen  Zustand  zu  erkundigen.  Wie  denn  auch  unsern
und  der  Unsrigen  Gott  Lob  gesunden  Wohlstand  Deroselben  zu  wissen
zu  thun  und  dann  endlich  E.  L.  Ihme  Schützen  zum  Besten  zu
recommandiren,  gestalt  uns  denn  zu  sonderbaren  Dank  nehmenden
Gefallen  gereichen  soll  (seindt  es  auch  gebührlich  zu  erwiedern  erbötig
und  geneigt)  alles  dasjenige  so  E.  L.  ihme  gnädigst  wiederfahren  lassen
werden,  der  gewissen  Zuversicht,  er  sich  auch  anbefohlener  Maßen  allerseits
  also  verhalten  werde,  daß  E.  L.  und  männiglich  mit  ihme  gnddigst
  und  wohl  zufrieden  sein  können.  Sonsten  wollen  wir  dabei  nicht
zweiffeln,  E.  L.  werden  nach  Verlauf  der  bewilligten  zwei  Jahren  uns
Ihn  zu  unsern  Diensten  wiederumb  anzuweisen,  auch  wo  unterdessen

8)  Wahrscheinlich  Vorkehrungen  zum  besten  Empfang  des  Künstlers.
        <pb n="500" />
        509

wegen  vorfallenden  Ehren  und  Freudenfesten  wir  seiner  Dienste  allhier
vielleicht  bedürftig  sein  werden,  uns  jebisweilen  folgen  zu  lassen  wohl
geneigt  sein.  Welches  E.  L.  neben  Empfehlung  göttlicher  Allmacht
wir  nit  unangemeldet  lassen  wollen,  Und  seindt  Deroselben  alle  angenehme
  mögliche  Dienste  zu  erweisen  jederzeit  bereitwillig.  Datum  in
unser  Stadt  und  Festung  Cassel  am  28.  Aug.  Anno  1615.  Moritz  2c.

Hierauf  meldete  der  Kurfürst  am  30.  September  die  Ankunft
Schütz's  in  seinem  Hoflager  in  einem  gleichfalls  sehr  verbindlichen
Schreiben  von  Dresden  aus,  wohin  der  Kurfürst  ebenfalls  erst
zurückgekehrt  war:

Unsern  freundlichen  Dienst  2c.  Uns  ist  von  E.  L.  Hoforganisten,
Heinrich  Schützen  zu  unser  jetzigen  Ankunft  in  unserm  gewöhnlichen
  Hoflager  Dero  Schreiben,  darinn  Sie  unsers  und  der  Unsern
Zustandes  Bericht  zu  sein  begehren  und  dabei  ihm  Schützen  recommandiren
  wohl  überliefert  worden.  Bedanken  uns  solcher  freundlichen
Nachfrag  und  wünschen  E.  L.  und  den  Ihrigen  ebenmäßig  von  dem
Allmechtigen  alle  gedeihliche  Wohlfahrt.  —  Daneben  gereicht  uns  von
E.  L.  zu  besondern  Danknehmen  und  Gefallen,  daß  Sie  uns  Ihren
Hoforganisten  ermelten  Hr.  Schützen  an  unsern  Hof  ein  paar  Jahre
zu  bleiben  verstatttet.  Da  wir  auch  umb  E.  L.  solches  hinwider  beschuldet
  werden  könnten,  wollen  wir  jeder  Zeit  erbötig  befunden  werden,
auch  uns  gegen  Heinr.  Schützen  in  Verspürung  seines  Fleißes  und
Wohlverhaltens  in  Gnaden  zu  bezeigen  wissen.  Welches  wir  E.  L.
in  Antwort  nicht  bergen  mögen  und  verbleiben  sonst  E.  L.  zu  freundlicher
  Diensterzeigung  ganz  wohl  geneigt.  Dresden  am  30.  Sept.
Anno  1615.

Doch  der  Landgraf  mochte  sich  die  Länge  des  für  Schütz  geebenen

  Urlaubs  nicht  so  recht  überlegt  haben;  denn  kaum  nach
Verlauf  der  zwei  Drittbeile  der  ertheilten  Frist,  bereits  im  December
  des  Jahres  1616  verlangte  er  ernstlich,  daß  Schütz  ihm
nun  zurückgegeben  werden  sollte,  da  er  dessen  Dienste  auch  besonders
„zur  Education  und  den  Exercitiis  der  jungen  Herrschaft
  bedürfe.“  Doch  da  der  Kurfürst  Johann  Georg  Etwas
über  den  Landgrafen  vermochte,  so  konnte  dieser  ein  neues  Urlaubsgesuch
  wiederholt  ihm  nicht  abschlagen  und  Schütz  blieb
abermals,  ohne  einmal  sich  in  Kassel  zu  zeigen,  in  Dresden.
Diese  abermalige  Prolongation  endete  sich  zwar  endlich  damit,  daß
der  Landgraf,  der  immermehr  eingesehen  hatte,  daß  der  Kurfürst
seinen  Schütz  zu  sehr  schon  an  sich  gezogen  hatte,  sich  seines  Rechts
auf  ihn  allmälig  ganz  begab;  aber  er  konnte  doch  nicht  jetzt  sogleich
  dahin  vermocht  werden.

Der  zwischen  dem  Landgrafen  und  Kurfürsten  von  dieser
Zeit  an  gepflegte  Briefwechsel  ist  aber  folgender:

Moritz  an  Johann  Georg.

Unser  freundlicher  Dienst  2c.  Wir  setzen  außer  allen  Zweiffel,

E.  L.  sich,  was  Sie  an  uns  unterm  dato  Langensalza  den  25.  April
        <pb n="501" />
        340
Anno  1615,  unsers  bestalten  Musici  und  Organisten  Heinrich  Schützen
halber  freundlich  gelangen  lassen  und  was  wir  uns  darauf  und  insonderheit
  der  begehrten  2  Jahre  wegen  den  27.  ejusdem  mit  mehreren
erkläret,  noch  guter  maaßen  zu  erinnern  wissen.  Ob  nun  wohl  solcher
Termin  noch  zur  Zeit  nicht  eben  ganz  verflossen,  sondern  sich  noch  auf
etliche  wiewohl  wenige  Monate  erstrecken  thut,  jedoch  aber  weil  uns
jetzo  solche  Sachen  vorfallen,  zu  deren  Bestallung  wir  seines,  Schützens,
ohne  sonderbare  unsere  Unstatten  nicht  entrathen  können,  Als  hat
unsere  unumgängliche  Nothdurft  erfordert,  E.  L.  hiermit  freundlich  zu
ersuchen,  das  sie  ihm  nicht  zu  wider  sein  lassen  wollten,  ihm  daheim
gnädigst  zu  beurlauben,  auf  das  er  sich  ehesten  Tages  bei  uns  wiederumb
  allhier  einstellen  und  uns  unterthänig  gewärtig  sein  möge.  Und
weil  wir  ihm  zu  unsrer  nunmehr  Gottlob  heranwachsenden  jungen
Herrschaft  und  deren  fürstlichen  education  und  exercitiis  zu  gebrauchen
entschlossen,  auch  nicht  zweiffeln  E.  L.  mit  andern  seines  Gleichen  genugsamb
  versehen  sein,  als  versehen  wir  uns  umb  soviel  desto  mehr,
E.  L.  uns  keine  Fehlbitte  thun,  sondern  ihr  dies  unser  christlich  fürstlich
  und  väterlich  imtent  zu  aller  Beförderung  freundlich  angelegen
sein  lassen  werden,  in  maßen  wir  dann  hierumb  nochmals  freundlich
bitten.  Und  bleiben  E.  L.  hinwiderumb  zu  allen  angenehmen  möglichsten
  Diensten  ganz  beflissen.  —  Datum  Cassel  den  15.  Dec.  1616.
Moritz  Landgraf  von  Hessen.

Johann  Georg  hatte  darauf  sofort  wieder  von  Neuem  dem
Landgrafen  sein  Urlaubsgesuch  wegen  Schütz  erneuert,  hatte  sogar
wiederholt  die  gänzliche  Abtretung  desselben  in  Anregung  gebracht,
und  der  Landgraf  antwortete  darauf  eben  so  schnell  unterm
24.  Dec.  1616.

Unser  freundlicher  Dienst  2c.  E.  L.  wiederantwortliches  und  unsern
  Alumnen  und  bestalten  Organisten  Heinrich  Schütz  bekreffendes
Schreiben  ist  uns  gestern  Abend  zu  rechter  Zeit  eingehändigt  worden.
Daraus  wir  gerne  vernehmen,  daß  er  Schütz  sich  also  verhalten,  daß
E.  L.  mit  ihm  und  seinen  Diensten  bishero  gnädigst  zufrieden  gewesen,
möchten  auch  nichts  liebers  wünschen,  als  daß  wir  Deroselben  mit  seiner
gäuzlichen  Ueberlassung  begehrter  Maaßen  willfahren  könnten.  Wir
mögen  aber  E.  L.  unangemeldet  nicht  lassen,  daß  es  umb  unsere  Mufik
ein  viel  andere  Gelegenheit  hat,  Als  E.  L.  vielleicht  vorbracht  sein
mag,  sindemal  nicht  allein  die  von  Ihro  angedeuteten  Subjecta  nicht
vorhanden,  sondern  es  hat  auch  umb  ihm  Schützen,  die  absonderliche
Beschaffenheit,  daß  wann  wir  schon  seiner  bei  unserer  Mufik  missen
könnten,  man  doch  seiner  in  andererwege  schwerlich  entrathen  würde,
gestalt  wir  denn  in  unserm  nähern  Schreiben  etwas  Andeutung  gethan,
welches  unser  Vorhaben  wir  nochmals  schwerlich,  ja  wohl  gar  nicht,
als  durch  ihm  Schützen  zu  Werke  richten  könnten.  Bitten  demnach
ganz  freundlich  E.  L.  es  in  Ungnaden  nicht  vermerken  wollen,  daß
wir  die  Unsrigen  hierunter  nicht  außer  Acht  lassen,  noch  uns  seiner,
Schützen,  also  gänzlichen  begeben  könnten.  Denn  Sie  uns  gewißlich
        <pb n="502" />
        2

zutrauen  mögen,  daß  wir  niemals  eine  Gelegenheit  Ihr  angenehme
und  behagliche  Dienste  zu  erweisen  mit  Willen  verabsäumet,  soll  uns
auch  jetzo  und  künfftig  nichts  mehr  angelegen  sein,  als  daß  wie  E.  L.
in  Dero  Schreiben  sich  Vetter=  und  Söhnlich  zu  versehen,  in  Werk
also  erfolgen  möge,  und  damit  E.  L.  um  soviel  destoweniger  hieran
zu  zweiffeln  habe,  so  wollen  wir  Deroselben  zu  freundvetterlichen  Gefallen,
  wie  ungelegen  es  uns  auch  vorfällt,  geschehen  lassen,  daß  oft
beruhrter  Schütz  sich  noch  eine  Zeit  lang  in  Dero  Diensten  wesentlich
aufhalten  und  Dero  Musik  zu  dem  gewünschten  Zustand  bringen  möge.
Der  freundlichen  Zuversicht,  E.  L.  ihm  als  dann  und  nach  Verrichten
solchen  Werks  nicht  länger  aufhalten,  sondern  obgedachte  unsre  und
der  unserigen  Gelegenheit  freundlich  in  Acht  nehmen,  und  ihn  zu  unseren
  Diensten  wieder  anweisen  werden.  Woferne  aber  E.  L.  mit
dieser  unserer  Erklärung  über  Verhoffen  nicht  zufrieden  sein  könnte,
damit  sie  dann  nochmals  unserer  guten  Zuneigung  desto  mehr  versichert
werde,  so  wollen  wir  Deroselben  endlich  hiermit  vorgeschlagen  haben,
ob  es  nicht  dahin  zu  richten,  daß  wir  ihm  Schützen,  zwar  gänzlich
doch  also  E.  L.  überließen,  daß  er  nichts  destoweniger  in  unsere  Hausbestallung
  und  Pflicht  bliebe,  damit  wir  uns  seiner  und  zu  vorfallender
  Gelegenheit  gleichfalls  gebrauchen  möchten,  in  Maaßen  dann  E.  L.
nicht  unbewußt,  daß  solches  unterschiedlich  also  practicirt  wird,  und
wie  wir  nicht  anders  wissen,  sie  selbst  den  Praetorium  auch  also  bestellen
  lassen.  Schließlich  nachdem  wir  durch  göttliche  Verleihung  nunmehr
  das  instehende  neue  Jahr  betreten,  als  wünschen  E.  L.  wir  von
Gott  dem  Allmechtigen,  daß  Sie  neben  Ihren  lieben  Angehörigen  solches
und  viel  nachfolgende  mehr  in  guter  Gesundheit  und  in  allen  ersprießlichen
  fürstlichen  Wohlstand  und  Aufnehmen  anfangen  und  enden  mögen,
und  bleiben  E.  L.  zu  aller  angenehmer  möglichsten  Dienstleistung  ganz
gefließen.  Datum  zu  unserer  Stadt  und  Festung  Cassel  am  24.  Dee.
1616.  —  Moritz  Landgraf  von  Hessen.

Wie  willfährig  sich  auch  Landgraf  Moritz  immer  gegen  Johann
  Georg  zeigen  mochte,  so  konnte  er,  was  Schütz  betraf,  doch
immer  noch  nicht  dem  Kurfürsten  genügen,  da  dieser,  Schütz  nun
einmal  ganz  zu  besitzen,  sich  zum  Ziele  gesteckt  hatte,  weshalb  auch
der  letzte  vermittelnde  Vorschlag  des  Landgrafen  keine  rechte  Statt.
finden  konnte,  sondern  den  Kurfürsten  nur  noch  weit  mehr  zur
endlichen  gänzlichen  Besitznahme  aueifern  mußte,  wie  wir  aus  folgendem
  obschon  ziemlich  verbindlichen  Briefe  ersehen  können:

Johann  Georg  an  Moritz.

Von  dem  Allmächtigen  wünschen  wir  E.  L.  und  allen  Dero  Angehörigen
  aus  treuem  Herzen  dieses  und  noch  viel  folgender  gluckseeliger
neuer  Jahr,  langes  Leben,  beständige  Leibesgesundheit  und  allen  gedeihlichen
  fürstlichen  Wohlstand  und  haben  derselben  Wiederantwort  von
dato  Cassel  den  24.  Dec.  abgewichenen  1616.  Jahres  zu  recht  empfangen,
  auch  wessen  sie  gegen  uns  wegen  Heinrich  Schützens  gänzlicher
  Ueberlassung  sich  freundvetterlich  und  väterlich  erkläret  daraus
        <pb n="503" />
        512

mit  mehreren  vernommen.  Wie  nun  E.  L.  zu  uns  tragenden  getreuen
auffrechten  affection  wir  niemals  im  Wenigsten  gezweiffelt,  also  seindt
wir  deren  durch  diese  derselben  gutwillige  Bezeigung  und  das  Sie
unserm  Ansuchen,  auch  mit  Ihrer  Angelegenheit  fr.  Raum  und  Statt
gegeben  haben  umb  soviel  mehr  versichert,  bedanken  uns  deswegen  billig
zum  höchsten  und  wünschen  daneben  die  Gelegenheit  dieses  Alles  umb
E.  L.  hinwieder  in  einem  mehreren  freundt  vetterlich  und  söhnlich  zu
beschulden.  Auf  welchen  Fall  wir  uns  darzu  gewiß  jederzeit  williger
denn  willig  befinden  lassen  wollen.  Allein  wollten  wir,  dafern  es  nicht
dieselbe  sein  möchte,  nochmals  besten  Fleißes  gebethen  haben,  Sie  wollten
  ferner  freundlich  bewilligen  und  geschehen  lassen,  damit  er  Schütze
in  unserer  Bestallung  einzig  verbleiben  möchte,  angesehen,  daß  doch
E.  L.  sowohl  sein  als  anderer  unserer  Diener,  wenn  Sie  Dero  begehren,
  und  wir  sie  nur  immer  zu  entrathen,  je  bisweilen  zu  vorfallender
  Gelegenheiten  mächtig  sein  können  der  freundlichen  Zuversicht,
Sie  werden  dieses  unser  anderweit  Ansuchen  im  besten  Vermerken  und
wie  Sie  uns  zu  besondern  hohen  danknehmenden  Gefallen,  des  mehreren
gewilligt,  also  in  dem  mindern  eben  mäßig  keine  Feilbitte  thun  lassen,
sich  auch  dessen  zu  uns  wieder  versehen  und  getrösten,  das  in  alledem,
darinnen  E.  L.  nach  Möglichkeit  wir  freundlich  zu  willfahren  wissen,
zu  keiner  Zeit  an  uns  der  wenigste  Mangel  gespuret  werden  solle.  So
viel  sonsten  Michaelem  Praetorium  anlangt  haben  wir  demselben
zwar  bisher  ein  gewiß  Jahrgeld  verordnet,  Es  ist  aber  solches  von
uns  allein  dahin  ungefähr  gewesen,  damit  wenn  wir  ihn  erfordert,
man  das  Reise  und  Zehrungskostens  halber,  desto  bas  mit  ihm  abkommen
können.  Inmaßen  wir  ihn  denn  eben  der  Ursachen  und  das  er  von
des  Herzogs  von  Braunschweigs  L.  vornehmlich  bestallet,  wir  auch  seiner
bei  derselben  ohne  dies  jederzeit  mächtig  sein  können  in  unsere  Pflicht
nicht  nehmen  lassen.  Wollten  wir  E.  L.  also  hinwieder  nicht  bergen
die  wir  zusammbt  den  Ihrigen  dem  Allmächtigen  zu  aller  Prosperitet
und  langwierigen  Wohlergehen  nochmals  ganz  treulich  empfehlen  thun.
Datum  Dreßden  den  1.  Jannar  Anno  1617.

Wie  sehr  jedoch  Schütz  bei  beiden  Fürsten  in  hohem  Werthe
stand,  wird  namentlich  aus  folgendem  Schreiben,  vornehmlich  einer
Zufertigung  des  Geh.  Raths  Christoph  von  Loß  an  Johann
Georg,  recht  klar,  welche  wir  deshalb  auch  unverkürzt  mittheilen:

Gnädigster  Kurfürst  und  Herr.  6

Beigefügt  thue  Ew.  Churfl.  Gu.,  ich  ein  Schreiben  von  Ihrer
fürstl.  Gnaden  Herrn  Landgraf  Moritz  von  Hessen  überschicket,  welches
im  Geheimen  Rath  einkommen  und  daselbst  erbrochen  worden,  unterthänigst
  überschicken,  daraus  dieselben  mit  mehreren  gnädigst  vernehmen
werden,  was  an  sie  hochgedachter  Herr  Landgraf  wegen  Heinrich
Schützen  freundtlich  gelangen  lassen.  Es  ist  auch  erwähnter  Schütz
durch  ebenmäßiges  Schreiben  dergestalt  nach  Cassel  erfordert,  daß  er
sich  nichts  denn  Gottes  Gewalt  verhindern  lassen  und  vffs  neue  Jahr
daselbst  gewiß  einstellen  solle.  Nun  steht  zwar  bei  E.  Churfl.  Gn.
        <pb n="504" />
        513

gnädigster  Anordnung,  wie  Sie  es  diesfalls  gehalten  haben  wollen.
Derselben  ist  aber  unverborgen,  das,  wenn  die  Mußika  in  der  Kirche
und  vor  der  Taffel  auff  die  Maße  wie  bisher  geschehen,  angestellet  und
gehalten  werden  soll,  einer  solchen  Person  gar  nicht  zu  entrathen,  die
dann  sonderlich  im  Componiren  wohl  geübet,  der  Instrumente  wohl
kundig,  auch  der  Concert  erfahren  sein  muß,  worinnen  ich  meines  wenigen
  Ermessens  erwähnten  Schützen  itzo  Niemandes  vorzuziehen  weiß,
der  denn  auch  bisher  Ew.  Churfl.  Gn.  zu  besondern  Ruhm  in  der
That  erwiesen,  was  er  diesfalls  zu  prästiren  vermag;  und  trage  ich
die  Beisorge,  wenn  man  seiner  dergestalt  wiederum  los  werden  sollte,
es  würde  ein  solch  Subjectum  an  seiner  Statt  schwerlich  zu  erlangen
sein.  Denn  obwohl  Ew.  Churfl.  Gn.  Herrn  Prätorium  auch  noch
in  der  Bestallung  haben,  so  wissen  doch  dieselben  gnädigst,  daß  er  nur
von  Hause  aus  dienet,  und  aus  der  fürstl.  Braunschweigischen  Capell
nicht  allewege  abkommen  kann.  Dahero  seines  Abwesens  (da  es  ohne
Heinrich  Schützen  wäre)  in  der  Kirchen  kein  Concert  anzustellen;  so
bleiben,  auch  alle  Exercitia  gar  liegen,  dadurch  denn  Dero  Musik  nicht
geringen  Schaden  leiden  würde.  Also  daß  ich  in  Wahrheit  sorge,
wenn  diese  Veränderung  nicht  zu  verhüten,  man  werde  solches  Schadens
  an  dem  Orte  in  kurzem  innewerden.  —  Auf  Ew.  Churfl.  Gn.
gnädigste  Beliebung  hab'  ich  zwar  beiliegend  Antwortschreiben  an  hocherwähnten
  Herrn  Landgrafen  in  Dero  Nahmen  verfertigt,  welches  Sie
also  zu  empfahen,  ruhen  aber  bei  Deroselben,  ob  sie  es  solchergestalt
vollziehen  oder  wie  Sie  es  sonsten  halten  wollen.  Ich  habe  auch  solche
Antwort  dahin  gerichtet,  daß  erwähnter  Schütz  Ew.  Churfl.  Gn.
gänzlich  überlassen  werden  möge,  damit  dieselbe  künftig  in  der  Gefahr
  dergleichen  Abforderung  wegen  nicht  mehr  stehen  dürfen.  —  Und
dieweil  Otto  von  Starscheddel?)  noch  hier  zu  Lande,  der  sich  auch,  als
ich  jüngst  auf  der  Hochzeit  in  Borna  mit  ihm  erwähnten  Schützen
halber  geredet,  gegen  mich  erboten  allen  möglichen  Fleiß  furwenden  zu
helfen,  damit  Ew.  Churfl.  Gu.  derselbe  gänzlich  in  Diensten  verbleiben
möge.  So  wäre  ich,  dafern  es  Ew.  Churfl.  Gn.  also  gnädigst  gefällig,
entschlossen  mich  zu  ihm  zu  begeben,  dieses  alles  nothdürftig  nochmals
mit  ihm  zu  bereden  und  Ihn  zu  ersuchen,  Ew.  Churfl.  Gn.  zu  schuldigen
  Ehren  und  gnädigsten  Gefallen,  die  Sachen  dahin  zu  richten,
damit  des  Herrn  Landgraffen  fürstl.  Gn.  von  ihrem  jetzigen  intent
abgewendet  werden,  und  er  Schütze  bei  uns  verbleiben  möchte.  Welches
aber  mit  mehrerem  und  bessern  Effect  geschehen  könnte,  wenn  von  Ew.
Churfl.  Gn.  mir  solches  mit  ihm  Starscheddeln  zu  bereden  anbefohlen
würde.  —  Erwarte  jedoch  in  einem  oder  dem  andern  Dero  gnädigsten
  Resolution  billich  und  bin  deroselben  unterthänigste  gehorsambste
und  getreue  Dienste  Zeit  meines  Lebens  zu  leisten  wie  schuldig  also
auch  ganz  willig.  Datum  Dresden  den  11.  December  1616.

9)  Otto  von  St.,  erstlich  Hofrath  zu  Altenburg,  Mitstifter  des  herzogl.
GEchsischen  Ordens  gegen  das  Fluchen  (1590);  später  Regierungspräsident  zu
assel.
Sachsen-Chrontk  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  6,  33
        <pb n="505" />
        5#½#

Postscripta:  Auch  gnädigster  Churfürst  und  Herre  Damit  des
Herrn  Landgrafen  Gn.  spuren,  daß  Ew.  Churfl.  Gn.  diese  Sache  angelegen,
  Also  ruhet  bei  Dero  gnädigsten  Wohlgefallen,  ob  Sie  diese
Antwort  durch  Dero  Kammerdiener  einen,  nach  Cassel  überschicken
wollen,  Es  müßte  aber  solche  zuvor  hierher  kommen,  damit  Otten  von
Starscheddels  Schreiben  dazu  gebracht  werden  könne.  Ut  in  litteris.
Chr.  von  Loß.  ·

Wir  sehen  aus  allen  den  Manövern  des  Landgrafen,  daß  er
Schütz  nicht  nur  als  Künstler,  sondern  sogar  als  Familienrath  und
fast  als  Freund  ausah;  den  er  nur  ungern  hergeben  wollte;  doch
wir  sehen  auch  aus  dem  letzten  Beginnen  des  Hausmarschalls,
daß  Johann  Georg  nicht  abließ,  in  den  Landgrafen  unausgesetzt
zu  dringen,  und  er  mochte  dabei  wohl  noch  manches  andere  Register
gezogen  haben.  Kurz,  der  Kurfürst  ruhte  nicht  eher,  bis  er  sein
Ziel,  Schütz's  vollständigen  Besitz,  erreicht  hatte;  ja,  das  letzte
Handschreiben  des  Landgrafen  wegen  Schütz's  Abgabe  an  Johann
Georg  ist  in  der  That  ein  rührender  Beweis  dafür,  wie  werth  er
diesem  wär  und  wie  sehr  er  Schütz's  Tüchtigkeit  in  vieler  Beziehung
  erprobt  haben  mochte.  War  es  doch  auch  sein  Werk,  daß
Schütz  das  geworden,  was  er  war.  Ohne  sein  Zuthun  wäre  Schütz“'s
Künstlertalent  vielleicht  unter  Acten  vergraben  worden  und  sein
musikalischer  Genius  erstickte  doch  endlich  bei  aller  Vorliebe  zur
heitern  Muse  der  Tonkunst,  von  dem  Actenstanbe  des  Berufslebens,
oder  entwich  aus  dem  abstoßenden  Schwall  des  juristischen  Formelwesens
  jener  Zeit.  Kam  Moritz  nicht  nach  Marburg,  so  wurde
Schütz  unbedingt  auf  Zureden  seiner  Eltern  und  Verwandten
wohlbestallter  Doctor  juris,  und  nicht  kurfürstlicher  Kapellmeister;
er  kam  nicht  zu  Johannes  Gabrieli  und  brachte  es  nicht  dahin,
daß  er  als  Reformator  der  deutschen  Musik  in  sein  Vaterland
zurückkehren  konnte.  Die  deutsche  Mufik  blieb  vielleicht  noch  ein
Jahrhundert  auf  der  alten  Stufe  der  Schwerfälligkeit  stehen  und
sie  würde  auch  wohl  kaum  im  Stande  gewesen  sein,  das  dreißigjährige
  Elend  und  die  Kriegsnoth,  welche  die  Ligisten  und  Schweden
  über  Sachsen  hereinbeschworen,  mühselig  zu  überleben,  wenn
sie  nicht  an  Schütz  einen  gewandten  Arzt  erhalten  gehabt,  der  ihr
bis  zur  Sonne  des  Friedens  das,  obwohl  kümmerliche,  Leben  gefristet
  hätte.  —.  So  hat  eigentlich  der  Landgraf  Moritz  mittelbar
das  größte  Verdienst-  um  die  deutsche  Musik  sich  erworben
  und  sich  durch  Schütz  eine  Ehrensäule  in  der  deutschen
Kunstgeschichte  errichtet,  die  zugleich  noch  fort  und  fort  durch  alle
Zeiten  ein  Markstein  einer  großartigen  Periode,  die,  im  Verhältnisse
  zu  den  Zeitverhältnissen,  wie  eine  Oase  in  der  Wüste  angesehen
  werden  kann,  in  der  vaterländischen  Geschichte  bleiben  muß.

„„Der  Landgraf,  Moritz,  der  nur  aus  Rücksichten  für  die  Freundschaff,
  eines  damals  so  viel  geltenden  Fürsten  nicht  süge  vermochte,
  dem  unablässigen  Drängen  des  Kurfürsten  wegen  Schütz's
        <pb n="506" />
        8315

Rrellagung  und  völliger  Uebergabe  zu  widerstehen,  schrieb  daher
unterm  16.  Januar  1617  von  Ziegenhain,  seinem  öftern  Lieblingsaufenthalte,
  aus:

Mein  freundlich  Dienst  und  was  ich  der  nahen  Verwandtschaft
mehr  Lieb  und  Gutes  vermag  zuvor.  2c.  —  E.  L.  beide  Schreiben
hat  Deroselben  Leibdiener  mir  gestrigen  15.  hujus  Monats  eingehändigt.
  Bedanke  mich  zuvörderst  für  E.  L.  Cratulation  zum  eingetretenen
  neuen  Jahr,  die  Art  des  so  freundtmilden  Anerbietens  ganz
dienstfreundliche  Dienste  Deroselben  und  allen  Ihren  lieben  Angehörigen
hinwiederumb  von  dem  Allmächtigen  lieben  Gott  alles  Glück,  Wohlfahrt
  und  beständige  behäbige  Gesundheit,  daß  es  E.  L.  sammt  den
Ihrigen  immer  sogar  nach  Wunsch  ergehen  kann.  Ich  wünsche  es
Deroselben  noch  als  diesen  wohl  besser.  Die  Hauptsach  und  den  allbereithabenden
  Diener  Schützen  betreffend,  erfreue  ich  mich  nicht  wenig,
daß  nicht  allein  meine  geringe  Willfahrung  E.  L.  so  anständig  gewesen,
  sondern  auch  daß  seine  Person  und  Dienste  Deroselben  so  annehmlich,
  daß  sie  nochmals  sich  seiner  ganz  ohne  Limitation  begehren.
Gleich  wie  ich  mich  nun  gar  bald  erinnern  können,  daß  er  E.  L.  angeborner
  Unterthan  und  Dero  schuldig  ist,  vor  allen  andern  Herrschaften
  zu  dienen,  also  habe  ich  mich  auch  (wiewohl  ich  verhofft  hatte,
E.  L.  mit  erstgegebener  freundlicher  Resolution  allen  Umständen  nach
sich  freundlich  hätten  contentiren  mögen)  nunmehr  zu  dahin  resolvirt,
E.  L.  auch  in  Dero  fernern  Ersuchen  dienstfreundlich  zu  willfahren;
und  ob  mir  wohl  etwas  schwer  eingehet,  daß  ich  ihn  ganz  guittiren
und  zu  derjenigen  Intention,  dazu  ich  seine  Person  auferziehen  und
anführen  lassen,  entrathen  soll,  so  ist  und  soll  mich  doch  viel  lieber
sein,  E.  L.  guten  beständigen  Favor  und  Affection  durch  diese  geringe
fernere  Einwilligung  mich  zu  versehen  und  meines  privati  halber,
daran  den  geringsten  Mangel  nicht  erscheinen  zu  lassen.  Wünsche  also  E.  L.
zu  dem  nun  ganz  überlassenen  Diener,  der  E.  L.  mit  der  Zeit  in
ersterem  Lande  besseren  Dienste  leisten  können  Mit  dem  Allmächtigen
Glück  und  Segen,  und  bitte  Sie  freundlichst  daneben,  Sie  wollen  gedachten
  Heinrich  Schützen  auch  um  meinetwillen  desto  mehr  gnädigst
kassen  befohlen  sein  mit  ferneren  angehängten  Erbieten  worinnen  ich
auch  sonsten  E.  L.  alle  glückliche  mögliche  und  behagliche  Diensle,  neue
Freundschaft  und  aufrichtige  Aflection  erweisen  kann  oder  vermag,
Daß  ich  dazu  jeder  Zeit  willig  und  bereit  soll  und  will  erfunden  werden,
  E.  L.  mich  und  meine  Angehörigen  zu  beständiger  guter  Affection
uns  sämintlich  abet  in  des  Allerhöchsten  lieben  Gottes  gnädige  sichere
Bewachung  ziemlich  empfehlende.  Datum  Ziegenhain  deu  16.  Jan.  1617.

Johann  Georg  erwiderte  dieses  Handschreiben  des  Landgrafen
folgendermaßen  von  Moritzburg,  seinem  Jagdschlosse,  aus,  und
gab  das  deshalb  abgefaßte  Schreiben  Schütz,  der  nochmals  nach
Kassel  wegen  Ordunng  seiner  Angelegenheiten  reiste,  zur  Abgabe
an  Moritz  mit:  33.
        <pb n="507" />
        516

Hochgeborner  Fürst  2c.  —  Uns  ist  E.  L.  jüngstes  Antwortschreiben,
in  welchem  sie  sich  freundvetterlich  erkläret,  daß  Sie  uns  Dero  gewesenen
  Diener  Heinrich  Schützen,  nunmehr  günstig  zu  überlassen  gemeint
wohl  zugebracht  worden.  —  Wie  wir  nun  solche  E.  L.  Erklärung
ganz  gern  vernommen,  auch  dieselben  uns  hiermit  eine  gar  große  und
sonder  angenehme  Freundschaft  erwiesen,  Also  thun  wir  uns  Derowegen
gegen  E.  L.  freundvetterlich  und  höchlich  bedancken,  auch  unser  voriges
Erbieten,  diese  Willfahrung  bei  begebender  occasion,  vmb  E.  L.  nach
Innigkeit  zu  verdienen  hiermit  repetiren  und  dieselbe  dessen  noch  einsten
versichern,  Wünschend,  daß  sich  förderlich  eine  Gelegenheit  wodurch  wir
dieß  unser  Erbieten  eflectuiren  könnten,  ereignen  möchte.  Und  weil
obgedachter  Heinrich  Schütz  sich  jetzo  nach  Cassel  zu  begeben,  seine
Sachen  alda  vollends  abzuholen  und  von  Ew.  Ld.  unterthänigst  Abschied
  zu  nehmen  bedacht,  haben  wir  ihm  dies  Schreiben  solches  E.  L.
zu  überantworten  zugestellet.  Freundlich  bittend  dieselbe  wollten  die
Gnade,  damit  Sie  ihm  Schützen  bisher  zugethan  gewesen  continuiren,
uns  auch  unbeschwert  bei  dieser  Gelegenheit  Ihres  und  der  Ihrigen
Zustand,  den  wir  anders  nicht  denn  glücklich  zu  sein  verhoffen  und
wünschen,  berichten.  —  Und  wir  thun  hiermit  E.  L.  und  Dero  Verwandten
  in  des  Allerhöchsten  Protection  und  Beschirmung  treulich  bevehlen.
  Datum:  Moritzburg  am  17.  Februar  anno  1617.  —  Jo-.
hann  Georg.

Der  ziemlich  schreibselige  Landgraf  konnte  nicht  umhin,  sofort
  unserem  Kurfürsten  auf  sein  verbindliches  Schreiben  zu  antworten
  und  seinen  geliebten  Schütz  demselben  von  Neuem  auf
das  Angelegentlichste  zu  empfehlen;  das  deshalb  erlassene  Handscreween
  dieses  höchstgemüthlichen  Fürsten  lautet  aber  wörtlich
wie  folgt:

Unser  freundlicher  Dienst  2c.  —  E.  L.  näheres  Schreiben  ist  uns
durch  Heinrich  Schützen  wohl  eingehändigt  worden,  daraus  wir  zuvörderst
  Dero  gute  Gesundheit  und  dann  daß  sie  die  von  uns  unlängst
bewilligte  gänzliche  Ueberlassung  seines  Schützens  so  freundlich  vermerkt,
  erfreulich  und  gerne  vernommen.  Darauf  nach  nächst  freundlicher
  Danksagung  vor  diese  angenehme  Communication  E.  L.  wir  hinwiederumb
  nicht  bergen,  daß  wir  und  unsere  lieben  Angehörige  uns
gleichfalls  Gott  sei  Lob  bei  noch  ziemlich  guten  Zustand  und  Wesen
befinden,  inmaßen  E.  L.  mehrgedachter  Schütz  unterthänigst  berichten
kann,  welchen  wir  auch  in  gnädigsten  Ernst  dahin  gewiesen,  daß  Derselben
  er  verhoffentlich  getreue  angenehme  Dienste  seinem  besten  Vermögen
  nach  leisten  soll  und  wird.  Zu  welchem  Ende  denn  E.  L.  wir
ihn  nochmals  hiermit  recommandiren,  mit  freundlicher  Bitte,  sie  sich
versichern  wolle,  so  wir  deroselben  in  einem  mehreren  und  großen  künftig
willfahren  können,  daß  es  unsern  gutem  Willen  und  wohlgemeinten
Vorsatz  nicht  ermangeln  soll.  Welches  E.  L.  bei  dieser  Gelegenheit
wir  in  Antwort  nicht  vorhalten  wollen,  Uns  sämmtlich  dem  gnaden-
        <pb n="508" />
        517

reichen  Schutz  Gottes  treulich  empfehlend.  Datum  Cassel  am  20.  März
anno  1617.  —  Moritz  Landgraf  zu  Hessen.  —

So  trat  der  doppelt  begehrte  Künstler,  im  30.  Jahre  seines
thätigen  Lebens,  und  zwar  von  der  einen  Seite  vielfach  und  aufrichtig
  begehrt  und  von  der  andern  unter  den  herzlichsten  Segenswünschen
  seines  bisherigen  Wohlthäters  und  fürstlichen  Freundes,
der  mehr  denn  väterlich  für  ihn  gehandelt  hatte,  ein  Amt  an,  das
Amt  eines  kurfürstlich  sächsischen  Kapellmeisters,  das  er  55  Jahre
mit  der  seltensten  Treue,  aber  auch  bei  allen  äußeren  Hindernissen
mit  dem  seltensten  Erfolge  geführt  hat.

Der  von  1615  an  geführte  Briefwechsel  zwischen  beiden  Fürsten
  wegen  Schütz's  und  dessen  gänzlicher  Ueberlassung  schien  sich
nun  unbedingt  mit  den  drei  zuletzt  mitgetheilten  Schreiben  Johann
  Georgs  und  Moritzens  von  Hessen  geendet  zu  haben.  Schütz
hatte  sich,  wie  wir  sahen,  auf  Moritzens  endliche  Erklärung,  ihn
an  Johann  Georg  ganz  abtreten  zu  wollen,  nach  Kassel  nochmals
begeben,  um  seine  Angelegenheiten  dort  zu  ordnen  und  gänzlich
von  seinem  bisherigen  Wohlthäter  und  Brodherrn  Abschied  zu
nehmen,  und  der  Landgraf  schien  seinem  letzten  Handschreiben  nach
wirklich  wegen  Schütz's  Beruhigung  gefaßt  zu  haben.  Dem  war
aber  nicht  so;  denn  er  fühlte  in  Folge  des  eingetretenen  Todes
seines  bisherigen  Kapellmeisters  Otto  aus  Torgau  nach  Verlauf
von  noch  nicht  ganz  zwei  Jahren  entweder  die  bitterste  Reue,  oder
er  hatte  das,  was  er  dem  Kurfürsten  wegen  Schütz's  endlich  zugestanden
  hatte,  wirklich  vergessen,  da  er  unterm  11.  Januar  1619
dem  Johann  Georg  zumuthet,  Schütz  an  die  erledigte  Stelle  verabfolgen
  zu  lassen.  Der  Brief  lautet  wörtlich  wie  folgt:

Unsern  freundlichen  Dienst  ꝛ2c.  —  E.  L.  mögen  wir  freundlich
nicht  bergen,  welchergestalt  unser  gewesener  Kapellmeister  George  Otto,
unlängst  Todes  verblichen,  also  daß  es  nunmehr  andeme  ist,  daß  wir
dessen  erledigte  Stelle  gerne  mit  einer  andern  tüchtigen  und  wohl
qualeficirter  Person  jeeher  jebesser  ersetzen  wollten.  Was  wir  aber  bei
unser  Musik  oder  sonsten  dieser  Oerter  jetzt  niemand,  dessen  wir  uns
hierzu  füglich  gebrauchen  möchten,  ausfindig  machen  können,  also  werden
  wir  gemüßigt  E.  L.  (Inmaßen  hiermit  aufs  fleißigste  und  emsigste
geschieht)  freundlich  zu  ersuchen,  Sie  uns  den  hohen  angenehmen  Gefallen
  erweisen  und  wie  wir  Deroselben  dabevor  unsern  gewesenen
Alumnen  Heinrich  Schützen  zu  damaliger  Gelegenheit  aus  freundvetterlicher
  afkection  überlassen,  Sie  uns  denselben  nunmehr  und  weil  E.  L.
mit  andern  seines  Gleichen  seitdem  Zweiffels  ohne  genugsam  versehen
sein  werden,  wiederumb  und  zu  angedentetem  Ende  zukommen  lassen
wolle.  Und  thun  wir  uns  auch  umb  so  viel  desto  mehr  einer  gewärigen
  willfährigen  Antwort  zu  E.  L.  diesfalls  versehen,  daß  obgedachter
unser  nunmehr  verstorbener  Kapellmeister  George  Otto  seliger  gleichfalls
  von  Torgau  aus  dem  Lande  zu  Meißen  gebürtig  gewesen,  also
daß  es  scheint,  ob  habe  unsere  Musica  in  so  geraumer  Zeit  nunmehr

—.
        <pb n="509" />
        518
gleichsam  hergebracht,  daß  sie  von  derer  Landsleuten  regieret  und  geführt
  werden  müssen.  Wir  versichern  E.  L.  auch  hiermit,  daß  wie  sie
uns  durch  diese  verhoffte  freundliche  Willfahrung  eine  sonderbare  sehr
hohe  Freundschaft  und  Gefallen  erweisen  werden,  daß  wir  es  also  guch
die  Tage  unsers  Lebens  mit  dankbarem  Gemüth  zu  erkennen  und  nach
äußersten  unsers  Vermögens  in  dergleichen  und  sonsten  zu  erwidern
uns  angelegen  sein  lassen  wollen.  Erwarten  also  Dero  frderliche
Resolution  hierauf  und  sämmtlich  der  gnädigen  Obacht  Gottes  getreulich
  empfehlend.  Datum  In  unserer  Stadt  und  Festung  Cassel
den  11.  Januar  anno  1619.
Moritz  Landgraf  von  Hessen
Ew.  Liebden  dienstwilliger  treuer  Vetter  und  Vatter.

Kurfürst  Johann  Georg,  der  allerdings  über  diese  Zuschrift
des  Landgrafen  nicht  wenig  verwundert  sein  konnte,  gab  darauf
in  für  die  damalige  Sprache  ziemlich  gewandten  Ausdrücken  seine
Ablehnung  und  Heot  besonders  auch  noch  das  als  Hauptbeweggrund
  für  das  fernere  Verbleiben  seines  Schütz  in  Dresden  hervor,
  daß  dieser  auf  sein  „selbst  vielfältiges  Ermahnen
sich  in  eine  Heirath  allhier  eingelassen,  da  er  sich
denn  wegen  seiner  zukünftigen  Vertrauten  Aeltern
und  Freunde  dahin  verpflichten  müssen,  von  Dresden
  und  aus  kurfürstlichen  Diensten  sich  nicht  zu
wenden.“  Das  Antwortschreiben  des  Kurfürsten  lautet  wörtlich:

Ew.  Liebden  unterm  Dato  Cassel  den  11.  Januar  dieses  1619.
Jahres  ist  uns  zu  recht  und  wohl  zukommen,  daraus  wir  denn  mit
mehrerem  vornommen  haben,  was  sie  wegen  Abfolgung  unsers  bestallten
Capellmeisters  Heinrich  Schützens,  bei  uns  freundlich  suchen.  Nun
wollen  wir  E.  L.  gewiß  dafür  achten,  und  wir  deren  in  allem  möglichen
  freundlich  zu  willfahren  ganz  geneigt.  Es  werden  aber  Dieselben
  sich  sonder  Zweiffel  erinnern  aus  was  Ursachen,  wir  bei  E.  L.
umb  seine,  Schützens  gänzliche  Ueberlassung  vor  dessen  an  und  solche
endlich  zu  sonderbarer  unserer  satislaction  bei  ihr  erhalten,  haben  ihn
auch  darauf  dermaßen  in  unsere  Bestallung  beständig  angenommen,  mit
allerhand  Bequemlichkeit  versehen  und  die  Direction  unsers  ganzen
Chori  Musici  anbevohlen  und  vertrauet,  darbei  er  sich  denn  also  bisher
  erwiesen,  das  wir  mit  ihm  in  Gnaden  wohl  zufrieden  sein  können
und  sehen  daher  wir  nicht,  weil  wir  mit  dergleichen  Subjectis  unter
unseren  in  dieser  prolession  bestalleten  nicht  versehen,  durch  die  wir
diese  seine  Stelle  zu  versehen,  wie  wir  uns  seiner  ohne  Schaden  unserer
  Musik  begeben  oder  ihn  wieder  dimittiren  können,  zumal
da  auch  unser  alter  voriger  Capellmeister  nunmehr  eines  solchen  hohen
Alters  und  ohne  Leibeskräften  dermaßen  unvermögend  und  wir  ihn
weder  in  der  Kirch  noch  vor  der  Tafel  zum  Dienste  mehr  zu  gebrauchen
wissen,  Zu  dem  hat  auch  erwähnter  Schütz  auf  unser  selbst  vielfältiges
  Ermahnen  sich  in  eine  Heireth  allhier  eingelassen,  da  er  sich  denn
        <pb n="510" />
        520

welcher  Zeit  an  auch  der  Anfang  des  eigentlichen  Flors  der
Dresdner  Kapelle  unter  Schütz's  unmittelbarer  Oberleitung  datirt
werden  muß  und  in  welcher  Zeit  sich  Schütz  auch  mehrfach  als
Componist  thätig  gezeigt  hat  11);  doch  währte  dieser,  Flor  nicht

Vor  meine  Person  bin  ich  allhier  zu  dem  Amtsschösser  gegangen  und  habe
ihn  gebethen,  weil  wir  fast  Nachrichtung  haben,  als  ob  fie  beide  ihren  Weg
nach  Meißen  zugenommen,  das  er  ihnen  einen  Kundschaffter  nachschicken
wollte,  damit  man  sie  vor  Ihr.  Churf.  Gn.  stellen  und  auch  allerseits  aus
Verdacht  setzen  möchten,  welcher  dasselbig  willig  auf  sich  genommen  und  ihner
nachjagen  lasset,  ob  sie  angetroffen  und  wieder  anhero  gebracht  werden  möckten
  giebt  die  Zeit.  Und  habe  ich  bisher  beides  an  mir  selbst  und  der  mir
ugeordneten  Knaben  in  kurzer  Zeit  allerley  Anfälle  gehabt,  versehe  wich
hinfüyro  eines  bessern  Glücks.  Caspar  ist  fast  gar  wieder  geheilet,  Gott
lob,  gehet  auch  wieder  aus,  will  ihn  auch  nächsten  Sonntag  wieder  gekrauchen.
  Johannes  ist  ein  feiner  sittsamer  Mensch,  hat  in  der  Composition
gar  einen  guten  und  fundamental  anfang  gemacht,  daß  wohl  heut  oder
morgen  von  ihn  etwas  zu  hoffen  ist.

E.  Ed.  Gestrengen  bitt  ich  dienstlich  umb  Verzeihung,  daß  von  andern
Vorrichtungen  u.  s.  w.  —  Dreßden  den  23.  Sept,  1616.  —  Heinrich
Schütz.“  —.  Addressirt:  An  Herrn  Reichs  Pfenningmeister  Christoph
von  Loß  auf  Schleinitz.  —

Der  Kurfürst  antwortete  darauf:

„Anlangend  den  jungen  Bruno  vernehmen  wir  sehr  ungern,  das  er
abermal  ausgetreten  und  sich  nicht  finden  lassen  will.  Sollte  nun  sein  Bruder
  daran  Schuld  sein,  würde  nicht  unbillig  er  deßwegen  gestrafft,  damit
der  junge  Bruno  ein  exempel  und  Beispiel  haben  mögen.  Schloß  Chemnitz
am  30.  Sept.  1616.  Johann  George  Churfürst.“

11)  Sein  nach  1611  zunächst  erschlenenes  Tonwerk  enthält  die  „Psalmen
  Davids  sammt  etlichen  Motetten  und  Concerten  mit  8
und  mehr  Stimmen“  gedruckt  um  1619  zu  Dresden.  —  In  diesem
Werke  zeigt  Sch.  einen  Versuch,  die  mit  dem  Anfange  des  17.  Jahrhunderts
aufgekommene  declamatorische  Behandlung  auch  auf  größere  Werke  anzuwenden,
  ohne  daß  dabei  deren  volltönender  Pracht  nur  im  Mindesten  ein  Eintrag
  geschah-.  Der  meist  Note  gegen  Note  in  allen  Stimmen  fortschreitende,
überall  mindestens  zweichörige  Gesang,  wird  hier  durch  Instrumente,  die  jedoch
  den  obern  Singstimmen  genau  sich  anschließen,  und  durch  vier=  bis
fünfstimmige  ausfüllende  Chöre  verstärkt,  damit  zum  Theil  in  concertirender
Haltun  ort  und  Ton  recht  nachdrücklich  erklinge.  Für  den  136.  Psalm
hat  Sch.  auch  die  Begleitung  von  Trompeten  und  Pauken,  (freilich  sehr  eintönig)
  anzuwenden  nicht  verschmähet  und  zum  „Finale"  läßt  er  „stracks
eine  Intrada  blasen.“  —  Dabei  ist  er  übrigens  besorgt,  daß  diese  neue
Weise  auch  richtig  aufgefaßt  werde,  namentlich  damit  derselben  auch  ihr  volles
Recht  geschehe  und  eine  unpassende  Ausführung  nicht  etwa  den  nöthigen
Effect  vereitle.  Eine  große  Menge  von  Worten,  sagt  er  selbst  in  dem
Vorworte  dazu,  läßt  nur  ohne  viele  Wiederholungen  ein  großer  Vortrag  zu;
deshalb  schicke  sich  für  die  Composition  der  Psalmen  keine  Behandlungsart
besser,  als  die  recitativische  „da  sie  indessen  dermalen  in  Deutsch
land  fast  unbekannt.,“  so  bitte  er  diejenigen,  die  davon  keine  Wissenschaft
  haben  möchten  „freundlichst,  sich  im  Tacte  nicht  zu  übereilen,
  sondern  dergestalt  das  Mittel  zu  halten,“  „daß  die  Worte  von
den  Sängern  verständlich  recitirt,  und  vernommen  werden
mögen.  Im  widrigen  Falle  würde  eine  sehr  unangenehme  Harmonie,  und
anders  nicht,  als  eine  battaglia  di  mosche  oder  Fliegenkrieg  daraus  entstehen,
  der  intention  des  Autoris  zuwider.“  —  Ein  drittes  Werk  unsers
Schütz  war  die  zu  Dresden  1623  gedruckte  „Geschichte  der  Auferstehung  des
        <pb n="511" />
        521

über  15  Jahre,  da  aͤußere  Umstände,  besonders  die  Kriegsverhältnisse,
  durch  welche  Sachsen  auf  18  Jahre  in  Trauerflor  gehüllt

Herrn.“  Winterfeld,  der  es  erst  nach  Beendigung  seines  Werkes  in  die
Hände  bekam,  vermuthete  sehr  richtig,  daß  es  ein  Versuch  in  der  Art  des
Oratoriums  gewesen  sei.  Als  Curiosum  ist  dabei  anzusehen,  daß  Sch.  dieses
  Musikstück,  in  dem  die  Stimme  des  Evangelisten  durchgängig  im  Tone
einer  kirchlichen  Vorlesung,  sowie  auch  alles  Andere  declamatorisch  gehalten
ist,  immer  im  Anfang  des  ersten  Kirchentons  D  hält,  den  übrigens  auch
der  Meister  in  seinem  Vorberichte  selbst  vorgeschrieben  hat  „ohne  einigen
Tact,  wie  es  ihm  bequem  deuchtet“  sich  zu  halten,  „auch  nicht  länger  auf
einer  Sylbe  zu  verweilen,  als  man  sonsten  bei  gemeinen,  langsamen  und
verständlichen  Reden  zu  thun  pflegt“  und  die  überdies  stets  durch  die  Orgel
oder  durch  eine  Laute  oder  4  Viola  da  Gamba  begleitet  wird;  es  beginnt  mit
einem  sechsstimmigen  Chore,  der  das  Ganze  durch  den  Gesang  der  Worte
einleitet:  „die  Auferstehung  unsers  Herrn  Jesu  Christi,  wie  uns  die  von
den  vier  Evangelisten  beschrieben  wird.'“  Bemerkenswerth  ist  übrigens  noch
des  Meisters  Vorschrift,  daß  „so  lange  der  Falsobordon  in  einem  Tone  währet,
  der  Organist  u.  s.  w.  mit  der  Hand  zierliche  und  appropriirte  Läufe
oder  passaggi  darunter  mache,  welche  diesem  Werke  wie  auch  allen  andern
Kalsobordonen  die  rechte  Art  geben,  sonsten  erreichen  sie  ihren  gebührlichen
Effekt  nicht.“  —  Unter  Falsobordone  (Faux  bourdon)  verstehen  übrigens  die
alten  Tonmeister  die  Verlegung  des  Cantus  sirmus  in  eine  Unterstimme  und
die  Ausfüllung  einer  großen  Note  z.  B.  der  Longa  oder  Maxima  mit  mehrern
Sylben.  —  An  Gefühle,  daß  dieses  Musikstück  nicht  ganz  der  bisherigen
kirchlichen  Weise  gemäß  gesetzt  sel,  hat  Sch.  ihm  auch  keine  kirchliche  Stelle
angewiesen  und  er  sagt  davon  selbst,  daß  es:  „vmb  die  österliche  Zeit  zu
eistlicher  und  christlicher  Recreation  in  fürstlichen  Capellen  und  Zimmern
#glichen  zu  gebrauchen.“  —.  Ein  viertes  Werk  bilden  die  im  Jahre  1625  zu
Freilerg  ischtenenen  geistlichen  Gesänge,  die  dem  Fürst  Johann  Ulrich  zu
rumau  und  Eggenberg  zugeeignet  sind.  Schütz  characterisirt  es  in  der
Widmung  selbst  durch  die  Worte:  „ein  Werklein  eigener  Art,  das  nun  auch
mit  dem  Alter  und  den  Jahren  seines  Urhebers  wechsle;  denn  zum  Theil
schmecket  es  nach  den  älteren,  zum  Theil  der  neuen  Art  des  Gesanges“,  und
von  Winterseld  hat  uns  in  seinem  gründlichen  Johannes  Gabrieli  Thl.  2
S.  170—174  eine  vom  tonkünstlerischen  Standpunkte  aus  höchst  gründliche
und  gelehrte  Characteristik  dieses  das  Fortschreiten  der  Kirchen-Musik  durch
Schütz  bezeichnenden  Werks  gegeben,  die  den  vollen  Dank  der  Sachkenner
verdient.  —  In  diese  Periode  der  Schütz'schen  compositorischen  Leistungen
gehört  aber  auch  die  Composition  der  von  Opitz  nach  dem  JItalienischen
des  Rinuccini  gedichtete  Oper  oder  des  Singspiels  Daphne,  was  eigentlich
eine  Gelegenheitsarbeit  war,  da  es  zur  Vermählung  Georgs  II.  zu  Hessen-Darmstadt
  mit  Sophie-  Eleonore,  Tochter  Johann  Georgs  I.  zuerst  aufgeführt
  ward.  „Opitzens  Daphne  als  Singkomödie  von  Heinrich  Schütz  componirt,“
  sagt  Fürstenau  in  seinen  Beiträgen  zur  Geschichte  der  musilalischen
Kapelle  S.  86,  „bleibt  in  sofern  eine  vereinzelte  Erscheinung,  als  sie  nicht
mit  dem  Prunkballet,  welches  hauptsächlich  um  diese  Zeit  florirte,  verwechselt
werden  darf.  Besagte  Daphne,  aus  dem  Italienischen  des  Rinuccini  deutsch
übersetzt  von  Martin  Opitz,  in  Musik  gesetzt  von  Heinrich  Schütz,  wurde,
wie  Opitz  selbst  in  der  Vorrede  zu  dieser  Oper  (siehe  dessen  deutsche  Gedichte,
  4  Bände,  Frankfurt  aM.  1746.  Band  I.  S.  60)  berichtet,  bei  einer
fürstl.  Vermählung  2c.  aufgeführt.  Opitz  giebt  zwar  den  Ort  der  Aufführung
  nicht  an,  da  aber  diese  Vermählungsfeierlichkeiten  nicht  in  Dresden,
sondern  zu  Torgau  1627  (siehe  Wecks  Beschreibung  von  Dresden)  vollzogen
worden,  so  ist  die  Aufführung  auch  jedenfalls  dort  erfolgt.  Die  Oper  selbst
als  Compositionswerk  unsers  berühmten  Schütz  ist  uns  bis  jetzt  leider  noch
        <pb n="512" />
        52

wand,  höchst  nachtheilig  auch  auf  das  fernere  Gedeihen  der  muikglischen
  Bestrebungen  unsers  Schütz  einwirkten!?),  wie  wir  bereits
in  der  Geschichte  der  Kapelle  deutlich  sahen.  —

so  zuzningth  als  es  die  italienische  Daphne  ist,  geblieben.  Wahrscheinlich
  ist  sie  bei  dem  großen  Brande  1760  mit  verloren  gegangen.“  —  Daß
sie  nie  gedruckt  wurde,  ersehen  wir  übrigens  aus  dem  Verzeichnisse  von
Schützen's  gedruckten  „Compositionen,  das  dem  2.  Theile  seiner  1647  erschienenen
  Synphonise  sacrac  sich  beigefügt  findet,  in  dem  sie  sonst  gewiß  mit
aufgeführt  worden  wäre.  —  Das  letzte  in  dieser  Perlode  vor  seiner  zweiten
italienischen  Reise  geschriebene  Werk,  ist  die  Composition  von  Dr.  Beckers

ereimten  Psalmen,  die  zu  Freiberg  bei  Georg  Hoffmann  1628  erschienen,
  welchen  Schütz  92  neue  und  11  alte,  von  ihm  harmonisch  entfaltete
  Weisen  (Melodien)  aneignete.  Mortimer  in  seiner  Schrift:  „Der  Choralgesang
  zur  Zeit  der  Reformation“  stellt  das  Werk  sehr  hoch,  womit  allerdings
von  Winterfeld  aus  Gründen  nicht  ganz  übersinstimmen  mag.  Schütz  hat
nämlich  zwar  schon  früher,  wie  er  Feleh  in  der  Vorrede  sagt,  für  seine
Hausmusik,  und  das  Früh=  und  Abendgebet  der  ihm  untergebenen  Capellknaben,
  einige  neue  Weisen  für  Dr.  Beckers  Pfalmen  aufgesetzt,  war  aber
durch  andere  Arbeit  an  der  Fortsetzung  der  Composition  des  ganzen  Werkes
  behindert  worden.  Er  spricht  sich  darüber  folgendermaßen  aus:  „Auch
wäre  dieses  ehl  clänger  ersitzen  geblieben,  so  hat  es  doch  Gott  dem  Allmächtigen
  nach  seinem  allein  weisen  Rath  und  gnädigen  Willen  gefallen,
durch  ein  sonderliches  „Hauskreuz  und  durch  den  unverhofften  Todesfall  meines
  weiland  lieben  Weibes,  Magdalenen  Wildeckinn,  mir  solche  fürhabende
andere  Arbeit  zu  erleiden,  und  dieses  Psalterbüchlein,  als  aus  welchem  ich
in  meinem  Betrübniß  mehr  Trost  schöpfen  könnte,  gleichsam  in  die  Hände
zu  geben.  Daher  ich  dann  ohne  fernere  Erinnerung,  für  mich  selbsten  an
diese  Arbeit,  als  eine  Trösterin  in  meiner  Traurtgkeit  allerwilligst  gangen
bin,  und  endlichen  dieses  Werklein,  wie  es  hier  für  Augen  ist  durch  Gottes
Hülffe  verfertiget,  habe.“  —  Der  musikalische  Kritiker  muß  daher  dieses  letzte
Werk  Sch's.  aus  seiner  ersten  Periode  auch  ganz  nach  dem  beurtheilen,  was
er  selbst  über  die  Motiven  zu  demselben  gesagt,  er  hat  die  Melodieen  nicht
aus  Begeisterung  geschaffen,  sondern  sie  sind  mehr  aus  einem  nach  Trost
suchenden  und  der  geistigen  Erhebung  bedürftigen  Gemüthe,  zum  Theil  aber
auch  aus  einer  stillen  Selbstbeschauung  hervorgegangen.  —

12)  Bereits  im  Ighre  1628  scheint  der  Mangel  unter  den  Mitgliedern  der
Kapelle  etwas  fühlbar  geworden  zu  sein,  da  wahrscheinlich  die  vermehrten
Kriegsausgaben  die  Quellen  der  kurfürstl.  Kammer  auch  einigermaßen  schon
angegriffen  haben  mochten;  wenigstens  scheint  dies  aus  folgendem  Schreiben
hervorzugehen:  „Dem  Durchlauchtigsten  Hochgebornen  Churfürsten  zu  Sachsen,
Burggrafen  zu  Magdeburg,  unsern  ghädigsten  Herrn,  wird  von  endes  bemelten
Dehmuthigst  zu  gemüth  geführet,  das  ihnen  bishero  auf  abschlag  ihrer  Besoldung
  wenig,  sonderlich  denen,  welche  nicht  mit  zu  Mühlhausen  und  Torgau
gewesen,  binnen  Jahresfrist  nicht  viel  über  einen  Monat  gereichet  worden,
und  also  der  Mangel  fast  groß  ist,  Bitten  unterthänigst,  das  Ihre  Churf.
Durchlaucht  gegen  herbei  nahen  des  Osterfest,  Sie  gnädigst  mit  etwas  versehen
  lassen  wollen,  seind  sie  anderweitig  erbötig  sich  nach  aller  möglichkeit
zu  gedulden  und  mit  fleißiger  Dienst  Wartung  Gehorsambst  zu  Verschulden.
Dresden,  Palmarum  Anno  1628.“  —  „Seiner  Durchlaucht  —  Unterthänigste
gehorsambste  —  Instrumentisten  und  Sänger.“  —  Wenn  nun  gleich  dises
Memorial  nicht  selbst  von  Schütz  mit  unterschrieben  ist,  so  ist  es  doch  unbedingt
  aus  seiner  Feder  geflossen,  da  es  sogar  augenscheinlich  seine  Handschrift
ist.  Uebrigens  dürfte  wohl  unter  der  Aufwartung  zu  Mühlhausen  die  Anwesenheit
  des  Kurfürsten  auf  dem  Collegialtage,  der  daselbst.  im  October  1627
abgehalten  ward,  unter  der  Aufwartung  zu  Torgau  aber  entweder.e  schon
        <pb n="513" />
        323

In  die  ganz  letzte  Zeit  der  nach  ziemlich  ungestörten  Blüthe
der  kurfürstlichen  Kapelle,  seiner  Pflegebefohlenen,  fällt  auch  der
zweite  Aufenthalt  des  Schütz  in  Italien.

am  1.  April  1627  gehaltene  berühmte  Hochzeltsfeier  der  Sophia  Eleonore,
ältesten  Tochter  Johann  Georgs  I.  mit  dem  Landgrafen  Georg  von  Hessen-Darmstadt
  zu  verstehen  sein,  zu  welcher  Schütz  die  Oper  Daphne  componirte,
oder  der  am  17.  Februar  1628  daselbst  gehaltene  Landtag.  Aufdie  Musikaufführung
zu  Mühlhausen  bezieht  sich  auch  folgende  von  Schütz's  elhneer  Hand  herrührende
  Acten-Notiz:  „Vorzeichnus  derer  Personen  aus  den  Musikanten,  welche
zu  der  Aufwartung  beides  an  den  Predigttagen  und  bei  der  Tafel  mit  nacher
Mäühlhausen  können  genommen  werden.  1)  Heinrich  Schütz  Kapellmeister  —
Instrumentisten  —  2)  Wilhelm  Günther  —  3)  Augustus  Tax  —  4)  Carlo
Fa#rino  —  5)  Johann  Kuckeritz  —  6)  Ernst  Trost.  —  7)  Friedrich  Schulz.
—  Sänger:  8)  Johann  Hasselt,  (wofern  er  anders  von  der  Reise  heimbkommbt,
  wie  man  sich  versichert).  —  9)  Bastian  Hirnschrötel.  —  10)  Filipp
Nusser.  —  41)  Johann  Kramer,  Bassist.  Organist  —  12)  Johann  Müller,
hierüber  können  eingetheilt  werden:  —  13)  Johann  Nau  Wach.  —  14)  Beltz,
mit  dem  englischen  Citherlein.  —  2  Discantisten.  —  3  Instrumentistenknaben.
—  Wären  2  Kutschen  undt  Ein  rustwagen  vor  die  Instrument  und  ander
Bagage,  auch  die  Knaben.“  —  Der  Kurfürst  scheint  mit  dieser  ersten,  Auswahl
  nicht  ganz  zufrieden  gewesen  zu  sein,  was  aus  einem  zweiten  4  Personen
  weniger  enthaltenen  Verzeichnisse  hervorgeht,  dem  noch  folgende  Bemerkung
  beigefügt  ist:  —  „Aber  so  viel  Verenderungen  kann  man  nicht
machen,  jedoch  zur  Noth  auskommen.  Und  obhgleich  Unser  gnädigster  Herr
zum  großen  Verzeichniß  wählen  möchte,  halte  ich  doch,  das  wir  über  einen
großen  Tisch  zusammen  werden  raum  haben,  wenn  nur  dem  Hausvoigt  ordinantz
  geben  wird,  desto  —  anzurichten,  und  hierüber  ein  Essen,  2,  oder  3,
für  die  Jungen.“  —  In  dieselbe  Zeit  gehört  auch  folgendes  Memorial  unsers
  Schütz,  welches  uns  gleichfalls  einen  fernern  Blick  in  das  Wesen  der
Kapelle  thun  läßt:  „Wegen  Michael  Molichs  seeligen  zweien  hinterlassenen
Kapellknaben.  —  Diese  haben  beide  mutiret,  und  sind  jetzo  bei  der  Musik
wenig  oder  nichts  zu  gebrauchen,  bis  auf  den  einen  mit  dem  kleinen  englischen
Citherlein,  so  er  in  etwas  gebrauchen  lernen,  Wenn  dann  beide  umb
Beförderung  fleißig  anhalten,  als  wird  unsers  würdigsten  Herrn  Resolution
erwartet,  ob  Ihr  kurf.  Durchl.  zu  finden.  3)  Das  Mertin.  Zehme  einer  aus
denselben,  sich  zu  der  Churfürstin  zu  Lichtenburg  (Hedwig,  Wittwe  Christian  II.)
begeben  möge,  weil  dieselbe  in  etwas  Beliebung  zu  ihm  tragen,  und  ihn  zur
aufwartung  gebrauchen  auch  auf  der  Laute  zu  lernen  gnädigsten  Vorschub
thun  wollen.  Das  der  andre  nemlich  Gabriel  Günther  des  Lakeyen  Sohn,
auf  1  Jahr  mit  einem  vom  Adel  aus  der  Lausnitz,  genandt  Christoph  von
Hoym  an  den  Kaiser  hat  verreisen,  dieselbe  Musik  mit  anhören,  Und  die
Manier  im  singen,  in  etwas  begreifen  möge,  will  selbiger  von  Adel  ihm  mitnehmen,
  Und  zwar  auf  seine  Unkosten,  Inmittelst  würde  sich  etwa  ereignen
ob  dieser  Knabe  (Welcher  jetzo  mutiret)  wiederumb  zu  einer  guten  Stimme
gelangen  möchte,  wie  ich  hoffe,  so  kann  man  allzeit  seiner  wieder  mächtig
werden,  Inmittelst  gingen  die  2  Knabenstellen  ab.“

„Wilhelm  Günthers  Knabe,  hat  unter  allen  Kapellknaben  zu  der  Musik
ein  fürtrefflich  ingenium,  Und  ist  unser  gnädigster  Herr  nach  möglichkeit  unterthänigst
  zu  disponiren,  das  Ihr.  Churf.  Durchl.  benahnten  Knaben,  durch
Friedrich  Lebzeltern,  oder  auch  jemand  anders,  Dem  Kaif.  Zinkenbläser  lohann
Sanssou  recomendiren  werde,  und  auf  ein  paar  Jahr  allda  verlegen  lassen,
werden  Ihre  Churfürstl.  Durchlaucht  einen  Musikanten  an  ihn  erziehen,
welcher  alleine  mehr  als  Unterschiedene  Andere  zu  schätzen  sein  würde.“  —
In  diese  Zeit  gehören  auch  noch  folgende  zwei  Memoriale  des  Schütz,  die  wir
als  einen  Beitrag  zur.  Geschichte  der  Kapelle  hier  gleichfalls  nicht  übergehen
        <pb n="514" />
        524

Schütz  schrieb  unterm  22.  April  1628  dieser  von  ihm  längst
beabsichtigten  Reise  wegen  an  den  Kurfürst  Johann  Georg:

—.—

können:  —  „Memorial,  was  bei  dem  Hr.  Haus-Marschall  In  Musicanten
sachen  zu  erindern.  1)  Das  beillegend  Schreiben  an  Friedrich  Lebzeltern  wegen
  Verfertigung  2  Discantgeigen  (Violinen)  und  3  Tenorgeigen  (Violoncello)
  zu  Cremona  recommandirt  werden  möge,  in  maßen  hier  bevorn  bei  des
von  Osterhausen  seeliger  Lebzeiten  ihm  allbereit  anbefohlen  worden,  das  dieselbigen
  zu  Behuf  der  Musik  er  aus  Italia  beschreiben  solle,  in  Betracht  auch
das  derogleichen  gute  Instrumenta,  wann  jetziger  alter  Meister  abgehen  sollte,
an  keinem  andern  Ort  in  solcher  bonitet  zu  bekommen  sein  werden.  2)  Weil
Caspar  Kittel,  welcher  nun  in  das  4.  Jahr  sich  in  Italla  aufhelt  künftige
Ostern  wieder  herauskommen  soll,  So  wäre  sehr  nöthig  das  etwa  ein  50  Cronen
  (würde  so  viel  spanische  Thaler  ausmachen  ohngefähr)  Ihme  hierin  übermachet
  würden  zu  ankaufung  allerhand  musikalischer  Sachen.  Davon  bisher
fast  wenig  geschafft  worden  und  bei  unserer  Capell  allerdings  sein  sollte.  —
Solche  Sachen  bleiben  doch  hernach  lange  Zeit  zu  gebrauchen  und  werden
in  den  Catalogen  der  Bücher  auf  der  Fnssrumcesturt  einverleibt  Müsse
desfalls  auch  Lebzeltern  Ordinantz  gegeben  werden.  3)  Wegen  Martin  Johns
eines  von  Michael  Mohlichen  seeligen  Jungen  auf  welchen  anderweits  ein
Zettel  hingegen  der  alte  cassirt  werden  muß.“  —  „Memorial,  dessen  was  in
Musicantensachen  nothwendig  zu  erörtern  scheint.  1)  Das  der  Churfürst.  S.
Hausmarschall  den  großen  Capellknaben  Johannes  Vierdank,  welcher  sich  bishero
  bei  Wilhelm  Günthern  aufhelt,  durch  ein  Unterthänigst  recommandation
schreiben  bei  Unserm  würdigsten  Herrn  vorbitten  wolle,  das  bei  Ihr.  Churf.
Durchlaucht  er  einen  gnädigsten  Befehl  an  Friedrich  Lebzeltern  erhalten  und
mit  bringen  möge,  damit  er  sein  Studium  bei  den  Kasserlichen  Cornetisten
Sansoni  fortsetzen  könne.  2)  Demnach  die  Churfürstin  Unsre  gnädigste  Frau
ihren  gewesenen  Discantisten  Gabriel  Günthern,  welcher  sich  hierbevorn  bey
Michelo  Mohlich  seeligen,  aufgehalten,  verlaubet  mit  Einem  von  Adel  als
nehmlich  Christoff  von  Ha#m  vff  Guteborn  2c.  eine  reise  zu  vollbringen,  als
ist  von  nöthen,  daß  diesfalls  Ordinantz  in  die  Cammer  erfolge  Undt  das
obberührter  Knabe  von  abgewichenen  Tage  Johannis  an  anno  1628  cassirt
werde,  bis  auf  fernere  anordnung  zu  seiner  Wiederkehr.  3)  Demnach  ich
Heinrich  Schütz,  laut  der  Michael  Mohlichin  bei  mir  habenden  bekenntniß  auf
ihr  inständiges  begehren,  sobald  nach  Möhlichs  Tode  den  einen  Discantisten,
und  namentlich  Martin  John  zu  mir  in  die  Kost,  Lager,  angenommen,  als
gelanget  an  Wohlg.  Hr.  Hausmarschall  mein  dienstlich  bitten,  einen  kleinen
schriftlichen  Befehl  in  die  Cammer  diesfalls  ergehen  und  vom  Tage  Lucia
anno  1627  besagten  Knaben  mir  zuschreiben  zu  lassen,  das  der  persönliche
Unterhalt  von  der  Zeit  an  bis  auf  den  14.  Juli  Anno  1628  mir  abgefolget,
und  hierauf  auch  solche  Knabenstelle  gänzlich  cassirt  werden  möge.  4)  Den
gewesenen  Trompeter  und  Instrumentisten  Jungen,  welcher  sich  bishero  bei
Christian  Schöffern  aufgehalten  hatt,  mit  namen  Michael  Fischern,  welcher
seinen  Zunamen  (2)  in  der  That,  von  derselbigen  Zeit  an  in  der  Cammer
ausstreichen  zu  lassen.  5)  Wegen  Johann  Kramers  Bassisten  erinnere  ich
fragendes  amts  halber  das  gestalter  sachen  nach  undt  das  er  der  Beste
in  seiner  Profession  allhier  ist,  es  Unrecht  sel,  das  umb  weniger  hinterstelligen
Besoldung  Willen,  man  ihn  von  abhanden  kommen  lasse,  dieser  mensch  bekommt
  wohl  wieder  einen  Herrn,  allein  ob  umb  solch  Geld  wir  wieder  derleichen
  iesn  zweifelt  mir.  Und  ist  er  daneben  ein  frommer  stiller  und
Kriedfertiger  Mensch,  undt  bitte  meines  Theils  wenn  der  Herr  Hausmarschall
mit  Zuziehung  des  Hr.  Cammermeisters  ihn  erhalten  könnten  wollten  solches
nicht  #teklossen.  —  Da  in  diesen  schlichten  Memorialen  des  Schütz  sich
nicht  nur  Blicke  in  die  damalige  Verwaltung  und  Gestaltung  der  Kapelle,
die  schon  damals  hinsichtlich  ihrer  Blüthezeit  dem  Ende  sich  zuneigte,  sondern
        <pb n="515" />
        525

Durchlauchtigster,  Hochgeborner  Churfürst,  gnädigster  Herr.  Dieser
unterthänigste  kleine  und  furchtsame  Memorial  erscheinet  vor  Ew.  Churfl.
Durchl.  in  aller  gehorsambsten  Devotion,  Deroselben  gewärigen  gnädigsten
  und  entlichen  resolulion  erwartende,  wegen  meiner  furhabenden
und  ganz  zu  geschickten  reise  in  Italien.  Denn  wann  Diejenigen,  welche
ihre  zeitlichen  Güter  gerne  erweitern  wollen  bei  Ew.  Churfl.  Durchl.
sich  manchmal  fleißig  bemühen  thuen,  warum  soll  nicht  auch,  vmb
dasjenige,  was  zu  Fortsetzung  meiner  erlernten  freien  Kunst  und  andern
  Tugenden  mir  dienlicher  ist,  Ich  mich  mehr  als  einmahl  unterthänigst
  bewerben?  —  Wie  nun  sonder  Zweifel  Ew.  Churfl.  Durchl.
die  nutzbarkeit  dieser  meiner  reise  nicht  ohnscheinbarlich  vermerken  werden,
  also  leb  ich  in  andern  theils  der  gewissen  Hoffnung,  das  etwa
umb  geringer  Motiven,  oder  etwa  umb  weniger  Gefahr  Willen  Unterwegens
  deren  Kein  Mensch  auch  in  seinem  eigenen  Hause  vorsichert  ist,
Ew.  Churfl.  Durchl.  mir  keine  abschlägliche  Antwort  widerfahren  lassen
werden.  Sintemal  ich  mich  diesfalls  wohl  in  acht  zu  nehmen  vnd  in
starker  Gesellschaft,  die  mir  zum  Theil  Wissen  ist  fortzureisen,  furhabend
bin.  —  Ew.  Churfl.  Durchlaucht  erinndere  ich  auch  dieses  dehmuthigst,
das  wenn  Ja  jemand  aus  vormeintlicher  gueter  Affection  bei  E.  Ch.
D.  mir  verhinderliche  erscheinen  wollte,  Dieselbige  mein  Gemüth  keinesweges
  befriedigen,  sondern  meine  wohl  disponirte  Gedanken  nur  perturbiren,
  und  umb  die  Zeit  darinnen  ich  wohl  mehr  als  einmal  dergleichen
  uützliche  Reise  thun  können,  mich  schändlichen  bringen  helfen.
—  Thu  mich  doch  entlichen  E.  Ch.  D.  hohen  Discretion  gänzlichen
untergeben  mit  unterthänigster  erklärung,  das  Derselben  Willen  ich  für
Gottes  Willen  hierinnen  aufnehmen  und  erkennen  wolle,  und  wie  ich
anfangs  nicht  etwas  aus  leichtsinnigkeit  oder  vmb  eintziger  Lust  oder
spatzieren  ziehen  willen  sondern  aus  Antrieb  verhoffentlich  eines  bessern
Geistes,  ich  auf  diese  starke  Gedanken  gerathen  bin,  So  will  ich
hoffen,  das  Gott  der  allmächtige  E.  Churfl.  D.  Hertz  ferner  zu  diesem
meinen  furhaben  und  nicht  allerdings  übel  disponiren  und  lenken  werde,
darumb  ich  göttliche  Allmacht  inmittelst  anrufen  und  mich  zu  bishero
gepflogenem  Ew.  Churfl.  Gn.  in  tieffer  Demuth  empfehlen  thue.“  —
E.  Ch.  D.  Unterthst.  gehorsamst.  alle  Zeit  —  Heinrich  Schütz  mpp.
—  Dresden  am  22.  April  1628.

Aus  diesem  Schreiben  scheint  nun  allerdings  hervorzugehen,
daß  der  Kurfürst  zur  Reiseerlaubniß  nicht  eben  ganz  geneigt  sein
mochte  und  daß  ihm  vielleicht  sogar  von  irgend  einer  Seite  Einflüsterungen
  zugegangen  sein  konnten;  ob  nun  aber  diese  Zuflüsterungen
  freundlich  und  sorglich,  oder  feindselig  gegen  Schütz  waren,
ersieht  man  aus  keinem  andern  Briefe.  Die  erste  Hauptveranlassung
  zu  dieser  Reise  war  aber  der  Tod  seiner  Gemahlin,  worauf
  wir  ausführlicher  zurückkommen  werden.  —

auch  charakteristische  Pointen  finden,  so  glaubten  wir,  sie  gleichfalls  diplomatisch
  getreu  mittheilen  zu  müssen.  Wo  sie  gleichf  p
        <pb n="516" />
        2—

Von  Venedig  aus  sind  vom  Jahre  1628  etschfalls  mehre
Schreiben  Schütz's  an  den  Kurfürsten  vorhanden,  aus  welchen
namentlich  hervorgeht,  daß  er  diese  Reise,  wie  er  sich  in  seiner
biedern  Sprache  ausdrückt,  mit  der  neuen  Hoffnung  antrat,  „das
mit  der  Hülffe  Gottes  diese  meine  Reise  zu  ferneren  Erfahrung
in  meiner  zwar  geringen  Profession  mir  in  vielen  stücken  merklich
dienlich  sein  soll“.  —  Auch  machte  er  dem  Kurfürsten  bemerklich,
daß  sich  hinsichtlich  der  Musik  in  Italien  vieles  geändert,  „merklich
  verbessert  und  zugenommen  hat“.  Außerdem  hatte  er  aber
auch  einen  Zuschuß  zu  des  Kurfürsten  „reputation  und  seiner
besseren  qualefücirung“  nöthig.  Das  erste  Schreiben,  das  von
Venedig  aus  datirt  und  zwar  am  3.  November  1628  geschrieben
ist,  lautet  wie  folgt:

Durchlauchtigster  Hochgeborner  Chur  fürst,  Ew.  Churfl.
Durchl.  seindt  nebenst  Wünschung  vom  Gott  aller  am  Seel  und  Leib
Höchstersprießlichen  Wohlfarth,  meine  unterthänigste  gehorsambste  Dienste,
besteß  vermögens  bevorn,

Gnädigster  Herre
Aus  schulbiget  unterthänigster  Pflicht  habe  Ew.  Churf.  Durchl.
Ich  hiermit  gehorsambst  zu  notificieren,  nicht  vnterlassen  wollen,  das
zwar  nach  Dero  mir  ertheilten  Erlaubniß  ich  mich  förderlichst  von.
Dreßden  auf  meine  gegen  Italien  fürgenommene  Reise  begeben  und
aufgemacht  habe,  Jedoch  wegen  der  zum  Theil  in  teutschlandt  vüdt
den  sonderlich  an  den  Venetianischen  Grentzen  gesperreten  päße,  nacher
Venedig  nicht  ehe,  als  für  wenig  tagen  erst,  gelangen  können,  Wie
nun  gnädigster  Herre,  ich  nochmals  der  gewissen  Hoffnung  leben  thue,
das  mit  der  Hülffe  Gottes,  diese  meine  Reise  zu  fernerer  Erfahrung
in  meiner  zwahr  geringen  Profession  mir  in  vielen  stücken  merklich
dienlichen  sein  soll,  Also  ist  nicht  weniger  mein  eiffrigster  Wunsch,
ondt  habe  auch  züm  theil  die  Vuterthänigste  grosse  Zuversicht;  Ew.
Churfürstl.  Durchl.  mein  abwesen  inmittelst  in  Vugnaden  nicht  vormerken,
  meine  stelke  auch,  welche  ich  bisher  nach  untterthänigstem  Vermögen
  bedienet,  von  Niemande  anderes  betretten  oder  berennen,  Sondern
  bis  zu  mieiner  baldigsten  wieder  Kehr,  welche  auf  Ew.  Churf.
Durchl.  gnädigsten  Befehl,  ausser  Gottes  Gewalt,  alle  Zeit  ohnseumblichen
  Vudt  gehorsambst  erfolgen  soll,  mir  eröffnet  stehen  Vudt  verbleiben
  lassen  werden.

über  dieses,  gnädigster  Churfürst  und  Herre,  so  hab  ich  auch
nicht  onbillig  ursach  mich  vntterthänigst  zu  bedanken,  das  Ew.  Churf.
Durchl.  nichts  minder  in  meinein  Abwesen,  meiner  aufgerichteten  Besoldung
  den  lauff  gnädigst  bewilligen  vndt  vergönnet  gewollet  haben,
als  durch  welch  Mittel,  Ich  meine  Reise  zwar  glücklich  anfangen  vndt
bishero  fortsetzen  können,  weil  aber  gestalten  sachen  nach;  dieses  mein,
fürhaben  auf  meine  Vnkosten  alleine  nach  Nottdurft  zu  vollubringen,
mir  sehr  schwer  und  mühsam  fallen  würde,  im  Betracht,  das  allbereit
der  herein  Weg,  welcher  in  die  zehente  Woche  geweret,  mich  ein  ziem-
        <pb n="517" />
        57

liches  geskanden  hat,  auch  solste  zu  erkélffung  vicker,  netter  schöner
Musikalischer  sachen,  ein  niehreres  von  nöthen  sein  wis,  inmussenl  ich
den  Verspüren  thue,  das  von'  der  Zeit  an,  da  ich  hiebevotn  das
ehrstemahl  dieser  örther  gewesen  bin,  Sich  dieses  gantze  Werk  sehr  geendert,
  vndt  diejenige  Musik,  welche  zu  Fürstlichen  Tafleln,  Comedien,,
  Balletten  und  dergleichen  representationes  dienlicher  ist,  sich
itzo  merklicher  verbessert  und  zugenommen  hatt,  So  hab  ich  fraglich
dringliche  Vrsache  Ew.  Churf.  Durchl.  vuterthänigst  anzulangen,  das
Sie  als  vom  Gott  ein  gesegenter  Potentat,  welchem  es  ein  geringer
Abgung  sein  würde  mir  dero  trev  unterthänigsten  Diener,  auch  für  dieses
  mahl  mit  etwas,  nach  Deroselben  gnädigster  Beliebung,  Extraordinare
  Zustatten  kommen  und  im  Wechsel  herin  verordnen  lassen
wollten,  Ew.  Churfl.  Durchl.  dessen  hingegen  mit  gebürender  Devotion,
  versichernde,  das  wie  dieses  mein  fürhaben  dieser  örter  allhier,
anders  nicht,  als  einig  zu  Dero  reputation  vndt  ümb  besserer  qualefieirung
  meiner  eigenen  person  zu  Deroselben  unterthänigsten  Diensten,
  von  mir  gemeinet  und  angestellet  ist.  Also  ins  künftige  auch
vndt  so  lange  mir  Gott  das  leben  fristen  wirdt,  Ew.  Churf.  Durchlaucht
  ich  die  schuldige  gebührende  Dankbarkeit,  mehr  in  der  that,  mit
meiner  vuterthänigsten  Aufwartung,  als  anitzo  mit  weitem  ümbschweif
der  Worte,  ob  Gott  wol  darstellen,  vnde  bestens  Vermögens  iederzeit
hinwiederümb  erweisen  werde.  Ew.  Churfürstl.  Durchl.  in  diesem
(:  insonderheit  anitzo  in  der  frembde:)  hochangelegenen  pahss,  mich  zu
gnädigster  gewäriger  resolution,  Dieselbe  nebenst  dem  gantzen  höchstlöblichsten
  Hause.  Göstkicher  protection  höchstes  Vudt  bestes  Fleisses
ganz  trevlichst  empfehlende.  Datum'  Venedig  am  3  Novembris  neves

Calenders.  1628.
En.  Churf.  Durchl.
önterthänigster  gehorsambster
—  Diener
Heinrich  Schütz  Mpp.

Schütz  war  eine  der  seltenen  Persönlichkeiten,  deren  Erscheinung,
  wie  die  eines  höhern  reinen  Geistes  aus  einer  bessern  Welt
herüber  wirkt;  denn  die  seltene  und  außerordentliche  Intensität,
die  sich  in  seinem  ganzen  Sinnen,  Dichten  und  Trachten  kundgiebt
und  die  Harmonie,  der  er  sein  ganzes  Ich  geweiht,  tönt  auch  in
den  überraschendsten  Accorden  in  seinem  ganzen  Leben  und  Weben
wider.  Ja.  wo  er  sich  zeigt  und  wo  er  sein  Streben  hinneigt,
gleichviel  ob  als  Mensch  oder  als  Künstler,  da  finden  wir  in  ihm
die  Milde  und  Kraft,  den  Einklang  von  kindlicher  Demuth  und
unerschrockenem  Muthe,  Wahrheit  und  Klärheit,  Gründlichkeit  und
Umsicht,  ja,  wo  es  gilt,  auch  prosaischen  Ernst  neben  hoher  Begeisterung,
  und  man  kann  kühn  behaupten,  daß  Schütz,  der  nicht
nür  als  musicalischer  Hetos  über  seiner  Zeit  hocherhaben  standein.
  halbes.  Jahrhundert!  die  großartigste,  innerlich  wahrste,  äußerlich
        <pb n="518" />
        528

—

geradeste  und  biederste,  und  dabei  bedeutsamste,  aber  auch  liebenswürdigste
  Erscheinung  am  sächsischen  Hofe  war.

Also  16  Jahre  nach  seines  Meisters  Gabrieli  Tode  begab
sich  Schütz  abermals  nach  Venedig,  und  zwar,  wie  wir  bereits
erfuhren,  in  der  Absicht,  um  daselbst  nach  seinen  eigenen  Worten:
„der  inzwischen  aufgebrachten  neuen,  und  heutigen  Tags
gebräuchlichen  Manier  der  Musik  sich  zu  erkundigen.“  —
Ob  er  nun  gleich  dem  Neuen  nachstrebend  seine  alte  Schule  wieder
heimsuchte,  gerieth  er  dennoch  als  er  das  alte,  majestätische  Venedig
erblickte,  mit  seinen  Gedanken  zuerst  auf  seine,  in  der  Nähe  seines
alten  Meisters  verlebten  Jugendjahre,  sowie  auf  dessen  Größe  in
der  Kunst.  Darüber  spricht  er  sich  auch  in  dem  Vorworte  zu  seiner
ein  Jahr  später  herausgegebenen  Sammlung  geistlicher  Gesänge:?)
folgendermaßen  aus:

„Als  ich  nach  Venedig  kam,  ging  ich  dort  vor  Anker,  wo  ich
als  Jüngliug  unter  dem  großen  Gabrieli  die  ersten  Lehrjahre  von
meiner  Kunst  zugebracht  hatte.  Ja,  Gabrieli!  Ihr  unsterblichen  Götter,
welch  ein  Mann  war  der!  Hätte  ihn  das  vortreffliche  Alterthum
gekannt,  den  Amphionen  würde  es  ihn  vorgezogen  haben;  oder  wünschten
die  Musen  Vermählung,  so  besäße  Melpomene  keinen  anderen  Gemahl
als  ihn,  solch  ein  Meister  des  Gesanges  war  er.  Das  verkündet  der
Ruf,  aber  der  beständigste.  Ich  selbst  war  deß  reichlich  Zeuge,  der
ich  ganzer  vier  Jahre  lang  seines  Umganges:#)  genoß,  gar  sehr  zu
meinem  Frommen.“

In  Venedig  selbst  war  er  mehrfach  thätig  für  seinen  musicalischen
  Plan,  wirklich  Etwas  neues  in  seine  Stellung  zurückzubringen
und,  um  die  aufgewendeten  Reisekosten  nicht  unnütz  angewendet  zu
haben,  war  er  auch  besorgt,  mancherlei  Neues  einzusammeln,  und
er  hatte,  wie  aus  seinem  Schreiben  vom  29.  Juni  1629  hervorgebt.
  „einen  ziemlichen  Vorath  von  allerhandt  musicalischen  Sachen

eyhanden  gebracht,  solchen  auch  nebenst  etzlichen  instrumenten
allerweil  nach  Leibzig  fortgesendet.“15)  —  Ferner  hatte  er  den

12)  Symphonisae  Sacrae  a  3.  4.  5.  6.  voci  Opus  ecclesiasticum  secundum.
Venetiis  apud  Bartholomaenm  Magnum  1629.

14)  Es  scheint  fast,  als  ob  Schütz  im  Hause  des  Gabrieli  selbst  gewohnt
habe.  Auch  Winterfeld  ist  der  Meinung,  ohne  jedoch  die  Quelle  dofer  anugeben.

zus  15)  So  quittirte  Wilhelm  Günther  am  29.  Nov.  1629:  „Das  von  dem
Churf.  Sächß.  Kapellmeister  Herrn  Heinrich  Schütz  Ich  Endesbenannter  drei
ordinarii  Cornetten  vndt  die  4.  Cornettini  so  von  Venedig  bringen  lassen  vnd
u  Churf.  Aufwartung  ganz  nöthig  gewesen  empfangen  u.  s.  w.“  Auch  der
W  Thomas  Tax  guittirt  den  Empfang  dieser  7  Inrumente
  und  zugleich  die  Einzeichnung  in  das  luventarium  der  Instrumentenstube
  am  29.  Nov.  1629.  —  Ingleichen  finden  wir  ferner  im  Jahre
1630  laut  Quittungen  die  Austheilungen  der  von  Heinrich  Schütz  aus  Italien
  mitgebrachten  Saiten;  so  unter  Andern  Thomas  Tax:  „von  dem  Churf.
S.  Kapellmeister  Heinrich  Schütze  habe  ich  empfangen  2.Gebund  Lauten-Saiten;
  item  4  Gebund  Geigen  Saiten  auf  die  Churf,  Instrumentenstuben
        <pb n="519" />
        529

nachmaligen  Instrumenten-Inspector  Kaspar  Kittel  daselbst  anetroffen,
  über  den  Discantgeiger  Grünschneider,  der  dem  Kurfürsten
  sehr  empfohlen  worden  war,  Erkundigungen  eingezogen,
und  stellte  seine  baldigste  Abreise  von  Venedig  in  Aussicht,  wozu
er  aber  für  sich  und  Kaspar  Kittel  einige  Reisegelder  vom  Kurfürsten
  in  Erwartung  stellt.  Der  Brief,  der  ebenfalls  von  vieler
Herzlichkeit  und  Offenheit  zeigk,  ist  aber  wörtlich  folgender:

Durchlauchtigster  Hochgeborner  Churfürst,  Ew.
Churfürst:  Durchl:  seinde  nebst  Wünschung  vom  Gott  aller  Wolfarth
  leibes  vndt  Seelen,  meine  vutherthänigste  gehorsambste  Dienste
bestes  Vermögens  bevorn,

Gnädigster  Herr.  Das  Ew.  Churf.  Durchl.  mein  nachmaliges
  vnde  über  die  mir  fürgesetzte  Zeit  continuirendes  Abwesen,  anders
nicht,  als  in  churfürstlichen  Gnaden  ansehen  ondt  vormerken  werden,
lebe  ich  der  vuterthänigsten  grossen  Zuversicht,  hierunter  des  H.  Haus-Marschalls
  protection  (:  Vnde  das  in  einem  Vudt  dem  andern,  wie
dieses  mein  Beginnen  anderst  nicht,  als  zu  E.  Churfl.  Durchl.  treven
  Diensten  gemeinet  sey.  Ew.  Sonterthänigst  berichten  werde:)  mich
stark  tröstende.  Demnach  aber  durch  beystandt  Gottes,  das  Jenige,
wornach  ich  ausgezogen  bin,  ich  nunmehro  nach  Wunsch  vorrichtet,
einen  ziemlichen  Vorrath  von  allerhandt  musicalischen  Sachen  beyhanden
  bracht,  solchen  auch  nebenst  etzlichen  instrumenten  allerweit  nach
Leibzig  fortgesendet  habe,  als  bleib  des  H.  Haus  Marschallen  Zuschreiben
  Vudt  etzlicher  ordinantz  wegen  Caspar  Kittels,  damit  derselbe
  sich  auch  nebenst  mir  erheben  könne  ich  vuterthänigst  gewärtig;
In  Willens  sodann  keine  Zeit  ferner  zu  verabsäumen,  sondern  allerehestens
  uns  auf  den  Rückweg  zu  begeben,  vndt  an  Ew.  Churf.  Hoffstadt
  zu  vnserer  gebührenden  aus  Wartung  gehorsambst  zu  stellen.

Demnach  ich  auch  in  Befehl  gehabt,  mich  wegen  des  Discantgeigers
  Grünschneider  zu  Florentz  undt  wie  mit  seiner  person  es
etwa  bewande  sey,  zu  erkundigen,  als  habe  ich  Ew.  Churf.  Durchl.
unterthänigst  zu  berichten  nicht  vnterlassen  wollen,  was  massen  ich  gar
gewisse  Nachrichtung  erlanget  habe,  daß  Er,  gemelder  Grünschneider  weiter
  nicht  als  in  dem  tantzgeigen  guet,  hingegen  aber  in  der  music
ganz  imperfekt  und  ohngewiß  sein  solle.  Ob  nun  zwar  Ew.  Churf.
Durchl.  ich  diesfalls  keinesweges  fürschreiben,  sondern  vielmehr,  wenn
diesfalls  mir  fernere  Ccomission  gegeben  werden  sollte,  umb  erlangung
seiner  person  mich  emsigst  bemühen  will,  So  habe  doch  hiebey  vuterthänigst
  erindern  wollen,  daß  mit  dergleichen  person,  wenn  etwa  zu

den  24.  Januar  ao.  1630.“  Ebenso  quittirte  Francesco  Castelli  und  Wilhelm
  Günther  über  mehre  Gebund  Saiten,  sowie  Kaspar  Kittel  „vor  mich
zu  meinem  Studio  u.  Aufwartung  sowohl  zur  Unterhaltung  derer  aus  Italien
  mitgebrachten  und  auf  der  Instrumentenstuben  wesenden  Tiorba  20  Gebund
  grobe  und  kleine  romanische  Saiten  empfangen  d.  25.  Januar  1630.“
—  Endlich  erhtelt  Johann  Peltz  5  Gebund  römische  Saiten  zur  Unterhaltung
  und  Uebung  seiner  Instrumente  den  2.  Jan,  dess.  J.  2c.

Sachsen-Chrontk  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  6.  34
        <pb n="520" />
        530

begebenden  Zusammentreffen,  er  mit  anderen  guten  musicanten  concurriren
  sollte,  wir  keinesweges  bestehen,  vnd  Ehre  einlegen  würden,
Inmassen  Ew.  Churf.  Durchl.  auch  zu  Dresden  ontertbänigsten  Bericht
erfahren  können,  daß  oft  gemeldter  Crunschneider,  als  für  Jahresfrist
  mit  dem  Großherzog  er  in  teutschland  gewesen  ist,  am  Kaiserlichen
  Hofe  keinesweges  bestanden,  weder  etwas  estimirt  worden  ist.
Ew.  Churf.  Durchl.  aber  ferner  zu  notificieren  kann  ich  auch  keinen
Umbgang  nehmen,  was  massen  ich  nehmlich  dieser  örter,  mit  einem
guten  ondt  allhier  in  Venedig  der  besten  Geiger  in  Kundtschaft  gerathen
  bin.  Derselbige  hat  hiebevor  13  oder  mehr  Jahre  an  dem  mantuanischen
  Hofe  (:  allda  die  music  über  alle  Höfe  in  gantz  ltalia  ohnlängst
  floriret:)  gedienet,  ist  bey  dieser  Troublen  anhero  nach  Venedig
gerathen,  alda  er  zwar  noch  keine  gewisse  Bestallung  hat,  alldieweil
bey  St.  Marco  keine  stelle  anitzo  vaeiren  thut,  und  erhält  sich  von
seinen  bey  täglichen  Festtagen  fürgehenden  Aufwartungen.  Dieses  ist
im  Fundamento  eine  gar  perfecte  vndt  gewisse,  sowohl  nicht  weniger
im  tantzgeigen  geübte,  vndt  so  weit  qualilicirte  person,  welche  eine
gantze  compagnia  Geiger  neben  sich  richten  vndt  gnet  machen
kann,  Vor  dieses  allens  auch  ein  sehr  frommer  vnd  demütiger  Man,
daß.  ich  ohngezweifelt  glauben  thue,  Ew.  Churf.  Durchl.  an  Ihme  vielleicht
  mehr,  als  hiebevor  an  Carl  Farina  oder  aber  in  Künsten  an
dem  Crunschneider  ein  genädiges  Contento  ond  genädiges  gefallen
haben  würden.  Im  Fall  nun  Ew.  Churf.  Durchl.  zu  Ihme  etwa
gnädigste  Beliebung  schöpfen  oder  gewinnen  möchten  so  habe  ich  ihn  alleweit
  dahin  disponirt,  daß  auf  1  Jahr  lang  er  Ew.  Churf.  Durchl.
zu  prob  vuterthänigst  aufwarten,  sobald  mit  mir  hinaus  verreisen,
auch  mit  demjenigen  Unterhalte,  so  hiebevor  Carl  Farina  gehabt,  zufrieden
  sein  will.  Würde  auch  in  Vollstreckung  dieses  Werkes  sonder
grosser  Unkosten  nichts  vonnöthen  sein,  als  daß  Ew.  Kurf.  Durchl.  nach
gefaßter  gnädigster  resolution  zu  Zehrung  vndt  damit  der  gute  Mann
seinem  Weibe  und  etzlichen  Kindern  etwas  Weniges  hinterlassen,  Einhundert
  thaler  oder  was  Deroselben  gnädigst  belieben  durch  den  Wechsel
  anhero  gnädigst  remittiren  oder  übermachen  lassen  wollten.  Sollte
im  übrigen  alle  Unkosten  mit  Fleiß  verhütet,  vndt  alles  so  fürgenommen
  werden,  daß  Ew.  Churf.  Durchl.  verhoffentlich  mit  uns  gnädiglichst
  zufrieden  sein  würden,  so  erwarte  ich  onterthänigst  Ew.  Churf.
Durchl.  vermeinung  zu  vernehmen.  Schließlich  Ew.  Kurf.  Durchl.
mich  zu  beharrlichen,  ondt  bisher  gegen  mich  ohnwürdigen  geflogenen
Churf.  Gnaden  sowohl  als  auch  Casparn  Kitteln  in  fernerer  Continuation
der  Churfürstl.  und  vätterlichen  benelicijen  vndt  Wohlthaten,  denen  er
zu  seiner  Hinausreise  allerdings  noch  vndt  höchlich  benöthigt  vndt
vuterthänigst  gewertig  demüthigst  vndt  gehorsambst  recommandirende,
Dieselbe  aber  benebenst  Dero  gantzen  Höchstlöblichen  Churfürstl.  Hauße,
dem  gnädigen  und  starken  Schutz  des  allerhöchsten  mit  großem  Fleiß
ganz  trevlichst  empfehlende.  Datum  Venedig  am  29.  Junii.  St.  V.
Ao.  1629.  Ew.  Kurf.  Durchl.  trev  vuterthänigster
gehorsambster  allezeit  Heinrich  Schütz  Mpp.
        <pb n="521" />
        531

Nach  einem  dritten  Briefe  Sch's.  befand  er  sich  am  24.  Aug.
1629  immer  noch  zu  Venedig  und  da  das,  was  der  Kurfürst  ihm
durch  Signor  Lebzelter  hatte  zukommen  lassen,  nicht  ausgereicht
hatte,  um  alle  dortigen  Bedürfnisse  zu  bestreiten,  so  hatte  er  sich
„nothwendiglich  auf's  Beste  ingenieren  oder  bemühen  müssen,“  wie
er  schreibt,  „bei  guten  Leuten  hiesigen  Ortes  auf  Credit  soviel
aufzubringen,“  daß  er  „mit  Gott  und  Ehren  wieder  aus  dem
Lande  kommen  möge,“  weshalb  er  auch  anderweit,  die  Hilfe  des
Kurfürsten  beanspruchen  zu  müssen,  sich  genöthiget  sah.  Zur  genaueren
  Charakteristik  unsers  Sch.  theilen  wir  auch  dieses  Schreiben,
  aus  dem  zugleich  die  Zeit  des  Beginnens  der  Geldklemme  15)
am  sächsischen  Hofe  schon  in  Etwas  zu  verspüren  sein  dürfte,
wörtlich  mit,  sügen  demselben  zugleich  aber  noch  ein  den  Jahren
nach  etwas  späteres  an,  weil  aus  demselben  hervorgehen  muß,
daß  Sch.  seine  Verbindlichkeiten  in  Venedig  wegen  wahrscheinlich
obwaltender  Geldnoth  der  Kammer  erst  Ostern  (1.  April)  1632
hatte  abwickeln  können.  —

Durchlauchtigster  Hochgeborner  Churfürst.  Ew.  Churfürstliche
  Durchl.  seindt  nebst  Wünschung  von  Gott  aller  Wohlfahrt
  leibes  vndt  der  Seele,  meine  vntherthänigste  gehorsambste  Dienste
bestes  Vermögens  bevorn  2c.  Gnädigster  Herr,  Demnach  zu  entlicher
  und  gewünschter  Vollziehung  der,  mit  Ew.  Kurfürstl.  Durchl.
genädigstem  Consens,  anhero  in  Italien  fürgenommenen  Reise,  mir
ein  Ziemliches  von  Nöthen,  ond  dasjenige,  welches  auf  Ew.  Kurfürstl.
Durchl.  gnädigsten  ordinent  von  Friedrich  Lebzeltern  mir  übermachet
worden  ist,  so  wohl  auch  was  von  meinen  selbsteignem  ich  mir
bishero  herein  remitiren  laßen,  keinesweges  reichen  wollen,  So  hab
ich  mich  nothwendiglich  aufs  beste  ingenieren  oder  bemühen  müßen
(weil  ich  über  Voriges  Ew.  Churfürstl.  Durchl.  Ich  nicht  weiter  beschwerlichen
  sein  wolte)  bey  guten  Leuten  hiesigen  Orts  auf  credit
soviel  aufzubringen,  das  mit  Gott  und  Ehren  ich  wieder  aus  dem
Lande  kommen  mögen,  wie  dann  auch  durch  fernern  Beystandt  Gottes
nunmehr  ehestens  erfolgen  soll.  Gelanget  aber  an  Ew.  Churf.  Durchl.
mit  dieser  meiner  vntterthänigsten  supplication  mein  gehorsambstes  höchstfleißiges
  Bitten,  Sie  geruhen  in  gnädigster  Betrachtunz,  daß  nicht  alleine
hie  in  der  frembde,  zu  Behauptung  meiner  guten  intention  (vwelcher

16)  Als  ein  großer  Beweis  davon  ist  auch  anzusehen,  daß  laut  Rentkammerrechnungen
  von  1630  sogar  der  Kapellmeister  Schütz  bedeutende  Rückstände
  zu  fordern  hatte.  Es  heißt  daselbst:  „Aus  der  Cpurfürstlich  Sächsischen
  Rent-Cammer  hat  Heinrich  Schütz  Capellmeister  an  Besoldung  und
Kostgeldt  noch  zu  fordern.  Als:  100  Gulden  Reminiscere  anno  1628  —  56  fl.
item.  of  3  Knaben  Kostgeldt  —  100  Gulden  Luciae  anno  1628—  56  fl.  item  vf
3  Knaben  Kostgeldt  —  100  Gulden  Reminiscere  anno  1629—  56  Gulden
item  vf  3  Knaben  Kostgeldt  —  100  Gulden  Trinitatis,  Anno  1629  —  56
Gulden  item  vf  3  Knaben  Kostgeldt  —  100  Gulden  Crucis  Anno  1629|—561
Gulden  vf  3  Knaben  Kostgeldt.  —  Summa  781  Gld.  5  *’l¾ßvV  3  Pf.“

*
        <pb n="522" />
        532

ich  für  dieses  Mahl  nicht  abbrechen  wollen)  sondern  auch  zu  Hause
die  spesen  der  zurükgebliebenen  Kapell  Knaben,  mich  etlicher  massen,
eines  aber  vndt  das  andere  mich  ziemlicher  hart  betroffen  hatt,  mir
die  churfürstliche  Gnade  zu  erweisen,  vndt  gnädigsten  Befehl  zu  ertheilen
  an  Dero  Cammermeister,  das  künftigen  Michaelmarkt,  zu  meiner
Ankunft,  beliebts  Gott,  in  Leibzig,  auff  Abschlag  meiner  Besoldung,
wie  es  die  Bescheidenheit  anderst  nicht  zu  begehren  zuleßt,  Dreihundert
  Thaler  Ich  habhafft  werden,  vndt  also  meinen  gueten  Namen
retten  vndt  die  gemachten  Schulden  abtragen  könne,  ohne  welche  Ew.
Kurf.  Durchl.  Hülffe,  da  ich  keine  andere  Zuflucht  zu  meiner  Rettung
weiß,  in  ziemlichen  Beschwerden  erliegend  bleiben  müßte,  —  Dafür,
daß  Ew.  Churfürstl.  Gnaden  mich  gnädigst  maintenieren  und  Dero
gnädigste  aflection  ferner  gegen  mich  scheinen  lassen  wolle  (Wie  deroselbe
  mit  Lob  und  Ehre  aufzuwaxten  auch  an  meinem  Ort  ich  mich
itzo  vndt  ins  Künfftige  nach  aller  Möglichkeit  gerne  bemühen  thue)
Ich  vutterthänigstes  bestes  vndt  wiederholtes  fleißes  gebeten  vndt  gewüriger
  genädigster  Resolution  gehorsambst  gewertig  sein  will.  Ew.
Churf.  Durchl.  göttlicher  protection  trevlich  empfehlende.  Datum
Venedig  den  24.  Augusti  St.  V.  Ao.  1629.
Ew.  Churf.  Durch.  vuterthenigster
gehorsambster
Heinrich  Schütz  Mpp.
Durchlauchtigster  Hochgeborner  Churfürst  Gnädigster
  Herr,  Ew.  Churf.  Durchl.  thue  ich  vuterthänigst  berichten,
daß  die  300  thlr,  worauf  ich  hiebevorn  in  ltalia  vertröstet  worden  am
abgewichnen  Markt  in  Leipzik  von  dem  H.  Cammermeister  auszahlet
ondt  erleget  worden.  Es  hatt  aber  Sigr.  Lebzelter  dieselben  zu  sich
genommen  ondt  mit  einem  ziemlichen  theile  obberürter  Summa  sich  wegen
  ausgelegtes  Fuhrlohn  für  etliche  Küsten  bezahlet  gemacht,  Aldieweil
ich  Ihm  sonst  am  Wexel  soviel  nicht  schuldig  verblieben.  Wann  dann
anderweit  unter  den  Kaufleutten  Ich  noch  etwas  stecken  thue,  als  hätte
ferner  Ew.  Churf.  Durchl.  Ich  unterthänigst  anzulangen,  das  auch
diesen  Marckt  auf  abschlag  meiner  Besoldung,  Sie  mir  noch  ein  baar
hundert  Gülden  auszahlen  lassen,  ondt  dem  Cammermeister  diesfalls
gnädigste  ordinantz  ertheilen  wollen.  Vndt  Können  Ew.  Gnaden
Durchl.  wohin  diejenigen  600  thlr.  so  Friedrich  Lebzelter  empfangen,
gewendet  worden,  zu  Dero  Belieben  gnädigst  aus  der  Rechnung,  so
dem  H.  Hausmarschall  übergeben  worden,  sich  ersehen.  Zu  Ew.
Durchl.  Gnade  mich  vuterthaenigst  empfehlende.  Dresden  den  22.
Aprilis  1632.
Ew.  Kurfürstl.  Durchl.
vntherthänigster  gehorsambster
Heinrich  Schütz,
Capellmeister  Mpp.
Die  erste  Ursache  zur  zweiten  Reise  nach  Venedig  erfahren
wir  also  eigentlich  nur  aus  der  früher  erwähnten  Vorrede  zu  Dr.
        <pb n="523" />
        533

Becker's  gereimten  Psalmen,  die  Sch.  im  Jahre  1628  vor  seinem
Weggange  noch  zu  Freiberg  herausgab.  Wir  ersehen  daraus,  daß
er  in  jener  Zeit  eigentlich  die  so  schon  früher  begonnene  Arbeit
wegen  einer  andern  Composition  bei  Seite  gelegt  12),  und  nur  der
Tod  seines  geliebten  Weibes,  einer  geborenen  Margarethe
Wildeck,  )  konnte  ihn  wieder  zu  der  Fortsetzung  der  liegengebliebenen
  Bearbeitung  des  Psalterbüchleins  vermögen.  Diese
Arbeit  ward  gewissermaßen  der  Linderungsbalsam  für  das  wunde
Herz  unsers  Schütz,  und,  wie  er  selbst  sagt,  war  sie  „die  Trösterin
  seiner  Trauerigkeit.“  —  Da  nach  Vollendung  der  Arbeit
sein  Trübsinn  noch  nicht  völlig  gewichen  war  und  sein  insichgekehrtes
  Wesen  seine  Gönner  und  Freunde  ungemein  beunruhigte,
so  rieth  man  ihm,  in  der  Hoffnung,  den  niedergebeugten  Meister
zu  zerstreuen,  zu  dieser  abermaligen  Reise  nach  Stalien,  die  er
auch,  wie  wir  sahen,  im  Spätherbste  des  Jahres  1628  antrat
und  von  der  er  erst  im  Herbste  des  Jahres  1629  zurückkehrte.  —

Als  eine  Frucht  dieser  Reise  ist  unstreitig  der  erste  Theil  seiner
  Symphoniae  Sacrae),  welcher  auch  1629  zu  Venedig  erschienen
  ist,  anzusehen.  Er  ist  dem  der  Kunst  so  holden  Kurprinzen,
Johann  Georg  ll.,  gewidmet,  und  die  Zueignung  enthält  auch  jene
Lobrede  auf  seinen  alten  Meister  Gabrieli,  der  wir  bereits  S.  528
gedachten.  Ueberdies  erhalten  wir  auch  aus  ihr  ein  Urtheil  über

1)  Vergl.  Nota  11,  Seite  522.

18)  Hier  darf  auch  das  Trostgedicht,  was  sich  in  Martin  Opitz's
Gedichten  findet  und  an  „Herrn  Heinrich  Schütz“  gerichtet  ist,  nicht  unbeachtet
  gelassen  werden:  „Auf  seiner  lieben  Frauen  Abschied.“  —  «

O,DuOrvheusunsrerZeiten,
Den  Thalia  hat  gelehrt,

Dessen  Lied  und  goldne  Saiten
Phöbus  selbst  mit  Freuden  hört,

Wozu  dienet  denn  das  Klagen?  —

Kann  die  Angst  den  Tod  verjagen?

Stimme  Deine  Laute  wieder,

Laß  die  Orgel  besser  gehn,

Laß  erschallen  Deine  Lieder,

Soll  Dein  Lied  noch  bei  Dir  stehn;
Soll  sie  auf  das  Neue  leben

Und  sich  selbst  Dir  wiedergeben.

Gieb  ihr  durch  Dein  lieblich's  Singen
Was  der  Tod  hat  hingebracht,
Laß  den  süßen  Ton  erklingen,
Den  Oeager's  Sohn  gemacht
Und  so  künstlich  hat  gesungen,
Daß  er  Nacht  und  Tag  bezwungen.

Die  berühmten  Lieder  bleiben,
Wann  wir  längst  gestorben  find,
Was  durch  sie  nicht  kann  bekleiben,
Fährt  dahin,  wie  Rauch  und  Wind,
Wer  so  stirbet,  muß  nur  sterben
Und  sein  Lob  mit  ihm  verderben.

Preise  Deiner  Liebsten  Tugend,
Sage  von  der  Freundlichkeit,
Von  der  Anmuth  ihrer  Jugend,
Von  der  angenehmen  Zeit,
Welche  Du  mit  ihr  genossen
Ehe  sie  die  Zeit  beschlossen.

Wir  auch  wollen  mit  Dir  stimmen,
Wollen  eifrig  neben  Dir

An  die  blauen  Wolken  klimmen,
Daß  fie  lebe  für  und  für

Durch  die  Kunst  gelehrter  Saiten,
O!  Du  Orpheus  unfrer  Zeiten.  —

19)  Der  erste  und  wesentliche  Unterschied  dieser  Gesänge  Schütz's  von

seinen  früheren  ist  die  durchgän  gige  Begleitung  des  Gesanges.

Eben

so  finden  wir  die  Arie  und  das  Duett,  nämlich  die  concertirenden,  hier
im  Fortschritte  ihrer  höheren  Ausbildung.  «
        <pb n="524" />
        834

„jene  neue  Manier  der  Musik“,  deren  nähere  Kenntniß,  wie  wir
sahen,  der  eigentliche  Zweck  seiner  Reise  mit  war,  und  sie  enthält
namentlich  auch  eine  Aeußerung,  die,  weil  sie  mit  der  ganzen  Tendenz
  des  Tonwerkes  20)  im  genguesten  Zusammenhange  steht,  und
auch  den  rechten  Standpunkt  für  die  Würdigung  desselben  angiebt,  große
Berücksichtigung  verdient.  Die  darauf  bezügliche  Stelle  ist  folgende:

„Als  ich  zu  Venedig  bei  meinen  alten  Freunden  mich  aufhielt,
wurde  mir  klar,  daß  die  Art  des  Satzes  sich  nicht  wenig  verändert
habe,  daß  man  von  der  alten  Darstellungsweise  zum  Theil  abgewichen
sei,  und  den  heutigen  Ohren  durch  einen  neuen  Kitzel  zu
schmeicheln  strebe.  Nun  habe  ich  Kraft  und  Geist  daran  gesetzt,
mit  meiner  armen  Erfindungsgabe  etwas  nach  Art  dieser  neuen  Weise
hervorzubringen,  um  Cuch  sie  kennen  zu  lehren  21)".  2c.  —

Fragen  wir  uns  aber,  was  Sch.  unter  dem  „neuen  Kitzel
für  die  Ohren  seiner  Zeit“  verstanden  habe,  namentlich  da
er  ihn  seinen  Zeitgenossen  zu  bieten,  oder  vielmehr  practisch  angewandt,
  zu  verschaffen  versprach,  so  wird  dieser  allerdings  nicht  sowohl
  in  den  geistigen  Beziehungen,  die  derselbe  uns  gewährt,  als
vielmehr  in  den  für  die  Darstellung  angewendeten  Kunstmitteln
zu  suchen  sein.  An  die  Stelle  des  vollen,  ernsten  Chors,  den  die
ältere  Richtung  der  dem  heiligen  Dienste  geweihten  Tonkunst,  mit
der  Kirche,  d.  i.  mit  der  Gemeinde  der  Gläubigen,  im  innigsten
Vereine,  als  Form  ihrer  Darstellungen  bedingt  hatte,  trat  jetzt
bei  dem  Hervordringen  und  der  größeren  Selbstständigkeit  des
einzelnen,  besonderen  Gefühls,  die  wesentlichere  Verknüpfung  des
Einzelnen  als  solchen,  sowie  das  Zueinanderwirken  einzelner
Stimmen,  mit  ihm  aber  auch  die  feinere,  zartere,  dem
Ohre  mehr  schmeichelnde  Ausbildung  der  Melodie.
Lebhafter  empfunden,  allgemeiner  begehrt,  und  noch  öfter  angewendet,
  wurden  jetzt  selbst  mißklingende  Tonverbindungen
benutzt;  ja,  man  fand  in  einer  eigenthümlichen  Abschattirung,  Abtönung
  und  überraschenden  Auflösung  derselben  bereits  einen  Genuß,
wo  nicht  gar  ein  Bedürfniß.  Von  jenem  milden  Reize  an,  wo  zueinander
  gesellt,  auch  selbst  im  scheinbaren  und  wirklichen  Widerstreben,
  die  Töne  dem  Ohre  noch  schmeicheln,  bis  zu  dem  das  Gehör
  fast  zerreißenden  Kampfe  und  Hader  der  verbundenen  Klänge,
ward  Alles  dazu  benutzt,  um  einen  neuen  noch  ungekannten  Effect,

20)  Eine  sehr  gründliche  und  gelehrte  musikalische  Darlegung  des  Charakters
  dieses  in  Hinsicht  der  compositorischen  Haltung  wirklich  neuen  Tonwerkes,
  hat  von  Winterfeld  in  seinem  verdienstvollen  Werke:  Johannes  Gabrieli
  Bd.  2.  S.  176  ff.,  gegeben,  welche  ebenfalls  die  Beachtung  der  Musikfreunde
  verdient.  —

21)  Im  lateinischen  Originale  lautet  es  also:  „Venelüs  apud  veteres.
amicos  commoratus,  coguoyi  modulandi  rationem  non  nihbil  immutalam,  anliquos
numeros  ex  parte  deposuisse,  hodiernis  auribus  recenti  allusuram  titillatione;
ad  cujus  ego  normam,  ut  aliqua  tibi  de  meae  industriase  penu  pro  institulo
depromerem,  huc  animum  et  vires  adjeci  etc.“  —.
        <pb n="525" />
        535

der  dem  Widerstreben  der  physischen  und  psychischen  Kräfte  gewissermaßen
  abgelauscht  war,  zu  erzielen.  War  aber  dieses  in  den
früheren  Werken  unsers  Schütz  schon  mehr  oder  minder  ausgebildet
  vorhanden,  so  müssen  wir  weiter  forschen,  welcher  besondere,
zuvor  nicht  gekannte  Reiz  die  Neuerung  auszeichne  und  charakterisire,
  auch  abgesehen  von  ihrer  inneren  Bedeutung,  sowie  namentlich
  der  durch  sie  herbeigeführten,  völligeren  Entfaltung  des  bereits
Vorhandenen.  Es  dürfte  wohl  am  Sichersten  dieser  Reiz  noch  weit
mehr  in  der  Verbindung  der  verschiedenen,  mannichfach  gefärbten
  Klänge  einzelner  Instrumente  auf  der  einen  Seite
und  der  zum  Theil  colorirten  Töne  (ohne  geradezu  melismatische
  Figuren  zu  bilden)  des  Gesanges  auf  der  anderen
Seite  liegen,  in  denen  der  bewegende  und  tongebende  Grundgedanke
  in  einer  bis  dahin  weniger  gewohnten  Modulation  dem
lauschenden  Ohre  geboten  wird,  zugleich  aber  auch  in  dem  Gegensatze,
  den  die  Töne  selbst  gleichartiger  Instrumente,  deren  jedes
als  abgesonderte  Eigenthümlichkeit  neben  das  andere  tritt,  gegen
die  ganz  übereinstimmend  behandelten  Gesangstimmen  darstellen.  —
Denn  früher  fanden  wir  in  den  geistlichen  Tonwerken  meist  nur
ein  „Gegen=  und  Zueinanderwirken  verschieden  gefärbter,
  in  sicheigenthümlich  gegliederter  Klangmassen.22)
  —  Nachst  diesen  Propyläen  zum  neuen  großartigeren  Musikbaue,
  den  der  deutsche  Palästrina  des  17.  Jahrhunderts  auf-22)

  Bei  den  aus  der  Neugestaltung  der  kirchlichen  Musik  hervorgegangenen
  Tonstücken  unseres  Schütz  sehen  wir  bald  in  einem  Chore  die  Töne
einer  Gattung  von  Instrumenten  über  der  einzelnen  Singstimme  ruhend,
bei  einem  zweiten  dagegen  dieselbe  stützend,  bald  den  reinen,  vollen  Gesang
eines  dritten  Chors  mit  ihnen  in  Abwechslung;  oder  wir  finden  auch  wieder
im  Vereine  von  mehren  Chören  die  Singstimmen  von  den  Instrumenten
gleichsam  umschlossen,  dabei  aber  anders  gefärbte  Klänge  tragend  und  auch
auf  verschiedenartigen  ruhend.  In  den  ersten  musikalischen  Dramen  gewährten
  Klänge  eigenthümlicher  Art  und  zwar  in  leidenschaftlich  bewegten  Momenten
  im  Vereine  mit  der  Singstimme,  ebenso  die  Erhöhung  des  Ausdrucks
als  einen  flüchtig  vorübergehenden  Reiz  (Kitzel)  des  Ohres.  Ja  wir  finden
sogar  einen  solchen  Reiz  öfter  über  ganze  Tonbilder  verbreitet,  welche  durch
ihn  erst  ihre  eigenthümliche  Färbung  erhalten.  So  finden  wir  von  den
feierlich  schallenden  Posaunen  in  der  eigenthümlichen  Todtenklage  Davids
um  Absalon,  den  tiefen  Schmerz  des  gebeugten  Vaters  und  die  Trauerklage
des  heiligen  Sängers  gleichsam  getragen.  Eine  gleiche  instrumentalische
Färbung  baben  die  Gesänge  aus  dem  hohen  Liede,  wo  die  sanfttönenden
Zinken  und  Fagotte  durch  gleichartige  Klänge  das  Tonbild  in  anmuthiger
Färbung  und  gleichsam  sanfter  Verhüllung  vollenden  helfen,  während  wir
bei  dem  rauschenden  Jubelliede  und  in  dem  inbrünstigen,  melodischen  Dankgebete,
  wo  der  Grundgedanke  die  Melodie,  welche  das  Ganze  zu  gestalten
und  zu  tragen  hat,  neben  der  Kraft  der  Männerstimmen,  welche  den  Chor
führen,  auch  noch  die  gedämpft  tönenden  Fagotte  in  der  Tiefe  des  Tonsatzes,
sowie  in  dessen  Höhe  die  Zinken  ebenmäßig  mit  fortschreiten  hören,  und  dagegen
  die  metallweichen,  schallenden  Töne  der  Trompete  aber  malerisch  durch
sie  hin  dringen  oder  im  gellenden  Tone  des  Erzes  mächtig  und  erschütternd
dazwischen  schmettern.
        <pb n="526" />
        536

führte,  ist  ein  kleineres  Tonwerk  unsers  Schütz  zu  erwähnen,  die
noch  im  Jahre  1631  zu  Dresden  erschienene  sechsstimmige
Motette  „Das  ist  je  gewißlich  wahr“  2c.;  wahrscheinlich  nur  ein
gelegentlich  gefertigtes  Tonstück,  worauf  Schütz  selbst  keinen  Werth
gelegt  zu  haben  scheint,  da  sie  nicht  mit  in  dem  schon  erwähnten
gedruckten  Verzeichnisse  seiner  Werke  erwähnt  ist.  —  Wichtiger  ist
dagegen  der  1636  zu  Leipzig  erschienene  erste  Theil  der  „geistlichen
  Concerte,“  zu  einer  bis  fünf  Stimmen.  Er  ist  aber,
genan  genommen,  nur  der  Vorläufer  des  3  Jahre  später,  etwa
639,  zu  Dresden  herausgekommenen  zweiten  Theils  dieser  Concerte;
  denn  die  Töne,  welche  Meister  Schütz  in  diesem  letztern  Theile
voll  und  gedankenreich  erklingen  läßt,  schlägt  er  im  ersten  Theile
nur  sehr  leise,  ja,  fast  schüchtern  an.  —  Schütz  scheint  sich  übrigens
  dieses  auch  bewußt  gewesen  zu  sein,  da  er  in  der  Zuschrift
zum  ersten  Theile,  die  er  an  einen  seiner  Gönner  und  Freunde,
den  Appellationsgerichts-Präsidenten  Heinrich  von  Friesen
auf  Rötha  gerichtet,  sich  zunächst  über  die  den  Künsten  sc
widerwärtigen  und  gefährlichen  Kriegsläufte  und  die
auch  ihm  dadurch  erwachsenen  Störungen  beklagt.2z)

Auch  dieses  Werk  unsers  Schütz,  besonders  aber  der  zweite
Theil  desselben,  beurkundet  von  Neuem  den  fortschreitenden  Künst.
ler,  der  selbst  unter  den  widerwärtigsten  Zeitverhältnissen  nicht  ermüdet
  werden  konnte,  sondern  treu,  wenn  auch  mit  weniger  kräf
tigem  Flügelschlage  seinem  vorgesteckten  Ziele  nachstrebend,  immer
etwas  wirklich  Neues  und  dabei  Gediegenes  schuf.

Besonders  nachhaltig  wirkte  Schütz  auf  die  immer  freiere  Aus
bildung  des  Gesanges:  denn  durch  die  von  Schütz  hergestellte,  richtige

23)  Die  Vorrede  oder  Dedication  lautet  wörtlich  wie  folgt:  Dem  Wohl
edeln  Hrn.  Heinrich  von  Friesen  auf  Rötha,  Präsidenten  des  Oberappel
lationsgerichts  zu  Dresden,  Hauptmann  der  Aemter  Colditz,  Nochlitz  26c
Welcher  Gestalt  unter  andern  freien  Künsten  auch  die  löbliche  Musika  vor
den  noch  anhaltenden  gefährlichen  Kriegslaufften  in  unserm  lieben  Vater
lande  teutscher  Nation,  nicht  allein  in  großes  Abnehmen  gerathen,  sondert
an  manchen  Orten  ganz  niedergelegt  worden.  stehet  neben  andern  allgemeiner
Ruinen  und  eingerissenen  Unordnungen,  so  der  unselige  Krieg  mit  sich  z
bringen  pflegt,  vor  männiglicher  Augen,  ich  erfahre  auch  solches  wegen  etliche
meiner  componirten  musikalischen  Operum  selber,  mit  welchen  ich  aus  Mange
der  Verleger  bis  anhero,  wie  auch  noch  anjetzo  zurückstehen  müssen,  bis  viel
leicht  der  Allerhöchste  bessere  Zeiten  förderlichst  gnädig  verleihen  wolle.  Un
terdessen  aber  und  damit  mein  von  Gott  verliehenes  Talentum  in  solche
edeln  Kunst  nicht  ganz  ersitzen  bleiben,  sondern  nur  etwas  weniges  schaffe:
und  darreichen  möchte,  habe  ich  etzliche  kleine  Concerte  aufsetzen  und  gleich
sam  als  Vorboten  meiner  musikalischen  Werke  zur  Ehre  Gottes  anjetzo  her
ausgeben,  zumal  aber  derselben  Ersten  Theil  dieser  Ursachen  halber  aus
gehen  lassen  wollen,  weil  sie  sich  nicht  allein  gegen  mir  als  mein  Groß
günstiger  Patron  erwiesen,  sondern  auch  vor  vielen  andern  adelichen  Perso
nen  mit  hoher  Geschicklichkeit  und  sonderbaren  Qualitäten  begabt,  wie  nicht.
weniger  in  der  Edeln  Kunst  der  Musik,  wie  ohne  Heuchelei  bezeugen  ma—
wohl  erfahren  und  derselben  ein  großer  Liebhaber  sein.  Dresden  29.  Sept.  1636
        <pb n="527" />
        537

sprach=  und  sinngemäße  Betonung  (tonische  Declamation)  jedes
einzelnen  Worts,  sowie  durch  eine  edlere,  sinnigere,  geist=  und
phantasiereichere  Verket#ung  in  dem  künstlichen  Stimmgewebe  wurde
dem  Sänger  der  richtige,  so  wie  der  nachdrückliche  und  belebte
Vortrag  ungemein  erleichtert.  Ja,  wie  sehr  dadurch  Schütz  auf
seine  Zeitgenossen  ausnehmend  eingewirkt  hatte,  erfahren  wir  durch
seinen  Neffen  Heinrich  Albert  24),  welcher,  der  Einwirkung
Italiens  auf  deutsche  Tonmeister  gedenkend,  in  der  Vorrede  zum
6.  Theile  seiner  deutschen  Arien,  auch  von  seinem  hochgefeierten
Oheime  in  folgende  ihn  rühmende  Worte  sich  ergießt:

„Was  für  herrliche  und  geistreiche  Compositiones  aus  Italia
(welches  billig  die  Mutter  der  edlen  Kunst  zu  nennen)  zu  uns  gelangen,
  sehe  ich  oftmals  mit  höchster  Verwunderung  an.  Was  ingleichen
bei  uns  Deutschen  der  hochberühmte  Capellmeister  Schütz,  der  seine
hohe  Wissenschaft  auch  daher,  besonders  von  dem  vortrefflichen  Johann
Gabrieli  geholt,  für  lebhafte  und  durchdringende  Sachen  aufgesetzet,
solche  machen  mich  unterweilen  so  bestürzt  und  zaghaft,  daß  ich  mich
fast  nicht  mehr  unterwinden  mag,  einiges  Lied  oder  Melodey  aufzusetzen.“

Das  lebhafte  und  durchdringende  Ingenium  der  Tongebilde
unsers  Schütz,  war  unbedingt  die  Frucht  der  von  demselben  mit
Erfolg  erstrebten  Einheit  und  des  glücklich  gefundenen  Amalgams
  von  Wort  und  Ton;  es  war  die  harmonische  Vereinigung
  der  Ansprüche  seiner  Zeitgenossen,  welche  das
Wort,  das  früher  zu  sehr  vom  Strome  der  Töne  überfluthet
gewesen,  in  seine  alten  Rechte  gesetzt,  und  dasselbe  in  freier
Selbstständigkeit  auf  den  Wogen  des  Tones  gehoben  wissen  wollten,
  mit  dem  allseitigeren  Gebrauche  und  der  klugen  Anwendung
des  reichen  Schatzes  von  tonischen  und  instrumentalen  Kräften,
welche  durch  die  Bemühungen  der  unmittelbar  vorangegangenen
Zeit  in  anmuthiger  Belebung  und  künstlicher  Verkettung  aller
Glieder  des  Tonreiches  gewonnen  worden  war.  —  In  dem  letzteren
  Werke  des  Schütz  treffen  wir  auch  zum  ersten  Male  die
nöthige  Stärke  und  Schwäche  des  Tons,  so  wie  dessen
Schnelligleit  und  Langsamkeit  hinsichtlich  der  Bewegung
der  Stimmorgane  ausdrücklich  vorgeschrieben,  namentlich  durch  die
Worte  „Submisse,  ortiter,  forte,  celeriter“  2c.,  also  ebenfalls  den

44)  Geboren  1604  zu  Lobenstein  im  Voigtlande  und  gestorben  im  Jahre
1668  als  Organist  zu  Königsberg.  Er  war  der  melodisee  Liebling  seiner
Zeit.  Von  seinen  Liedern  und  Gesangweisen  sind  in  10  Jahren  5  Auflagen
erschienen,  die  trotz  aller  kaiserlichen,  königlich  polnischen  und  kurfürstlich
brandenburgischen  Privilegien  doch  2  Nachdrücke  erlitten;  denen  nach  seinem
Tode  noch  mehre  Ausgaben  folgten.  Die  meisten  Texte  dichtete  Albert
selbst,  Andere  sind  von  Simon  Dach  und  Robert  Roberthin.  Sein  Hauptwerk
  ist:  „Poetisch-musikalisches  Lustwäldlein  eder  geistliche  und  weltliche
Arien  und  Lieder.“  Leipzig  1687  in  8  Theilen,  deren  jedem  eine  belehrende
Vorrede  vorgeschickt  ist.  Von  ihm  ist  auch  der  bekannte  Choral:  „Gott
des  Himmels  und  der  Erden“  gedichtet  und  componirt.  —  "
        <pb n="528" />
        538

Beweis  eines  neuen  Fortschritts  beurkundend,  während  er  des
Compositeurs  regeren  Gedankengang  verrieth,  dem  Sänger  eine
größere  Aufmunterung  zum  Gefühle  gab,  und  der  frühern  bloßen
Notendrescherei  ein  Ziel  steckte  25).

Erst  acht  Jahre  nach  dem  Erscheinen  des  kurz  vorher  gedachten
  zweiten  Theils  der  geistlichen  Concerte  Sch's.,  um  das
Jahr  1647,  erschien  der  auch  schon  früher  erwähnte  zweite  Theil
seiner  Symphoniae  Sacrae,  des  Meisters  zehntes  Werk.  —  Diese
scheinbar  lange  Pause  der  schöpferischen  Thätigkeit  unsers  Schütz
darf  uns  aber  keineswegs  Wunder  nehmen;  und  wenn  wir,  wie
wir  bereits  aus  der  Geschichke  der  kurfürstlichen  Kapelle  wissen,
erwägen,  an  wie  vielen,  der  Distanz  nach  so  verschiedenen  Orten
Schütz  seit  seiner  Rückkehr  aus  Italien,  im  Herbste  des  Jahres
1629,  sich  aufhielt,  wie  mannigfaltig  überall  seine  practische  Thätigkeit
  in  Anspruch  genommen  wurde,  und  von  welchem-  Wechsel
der  Schicksale  unser  Vaterland  während  dieser  Zeit  namentlich  und
noch  8  Jahre  früher  schon  heimgesucht  worden  war,  die  keines
Falls  dazu  geeignet  waren,  den  Aufschwung  der  Kunst,  am  allerwenigsten
  aber  jeden  freien  Verkehr  mit  den  Erzeugnissen  des  schaffenden
Geistes  zu  fördern,  so  ist  es  sehr  denkbar,  daß  auch  Schütz's
Werke  nicht  im  gleichen  Maße  so  rasch,  als  sie  vielleicht  dennoch
entstanden  waren,  durch  den  Druck  veröffentlicht  werden  konnten.

Aus  oben  angegebenen  Gründen  hatte  also  Schütz  in  den
Jahren  1628/29  Italien  zum  zweiten  Male  besucht;  eine  Frucht
seines  dortigen  Verweilens  für  die  Zwecke  der  Musik  war,  wie
wir  ebenfalls  sahen,  der  erste  Theil  der  Symphoniae  Sacrae  geworden,
  welche  wir  als  die  Propyläe  der  neuen  deutschen
Musikhalle  bezeichnen  mußten.  —  Aber  eben  erst  zurückgekehrt,
fand  er  sein  ihm  so  liebes  Sachsen  in  Folge  des  Restitutions-Edicts
  unter  den  lebhaftesten  Vorkehrungen  zu  einem  ernstlichern
Kriege,  der  schon  im  folgenden  Jahre  die  ernstesten  Demonstrationen
  brachte,  im  Jahre  1631  das  Meißnische  mit  Tilly's  fanatischen
  Kriegsschaaren  überschwemmte,  nachdem  über  Magdeburg
die  verheerende  Kriegsfackel  geleuchtet  hatte,  und  erst  durch  den

25)  Wir  wollen  aber  damit  nicht  etwa  gesagt  haben,  däaß  man  vor
Schütz  dergleichen  Abschattirung  des  musikalischen  Vortrags  gar  nicht  gekannt
habe.  Denn  in  einem  Kyrie  einer  zweichörigen  Sonate  von  Gabrieli  finden
  wir  bereits  auch  schon  dergleichen  Vortragsbezeichnungen;  doch  waren
sie  noch  nicht  förmlich  eingeführt,  weil  man  dem  Gefühle  des  Sängers  derselben
die  rechte  Wahl  überließ.  Der  schon  genannte  Prätorius  sagt  auch  davon  in
seinem  Syntagma  music.  Tom  III.  pag.  132.  „Es  fordert  solches  oftmals  die
Composition  sowohl,  als  der  Text  und  Verstand  der  Wörter  an  ihm  selbsten,
daß  man  bisweilen  (nicht  aber  gar  zu  oft  oder  gar  zu  viel)  den  Tact  bald
geschwind,  bald  wiederum  langsam  führe,  auch  den  Chor  bald  stille  und  sanft,
bald  stark  und  frisch  resoniren  lasse,  wiewohl  in  solchen  und  dergleichen
Umbwechselungen  in  Kirchen  vielmehr,  als  vor  der  Tafel,  eine  Moderation
zu  gebrauchen  von  nöthen  sein  will.“  —  «
        <pb n="529" />
        339

Sieg  bei  Breitenfeld  auf  wenige  Monate  einen  andern  Tummelplatz
erhielt,  doch  schon  1631  wieder  von  Wallenstein  vom  Norden  her
einen  feindseligen  Besuch  zur  Folge  hatte,  welcher  zwar  vor  Lützen
in  einem  mörderischen  Rendezvous,  wobei  der  mächtigste  Bundesgeuoß
  der  protestantischen  Partei  sein  Leben  opferte,  abgeschlagen
wurde.  —  Als  die  Verhältnisse  in  Sachsen  sich  für  die  Kunst
noch  weit  mehr  als  für  alle  andere  Branchen  des  staatlichen  und  bürgerlichen
  Verkehrs  immer  bedenklicher  gestalteten  und  sein  Kurfürst
immer  tiefer  in  den  Krieg  verwickelt  ward,  sah  auch  Schütz  immer
mehr  ein,  daß  sein  Bleiben  der  Kapelle  eben  so  wenig  einen  Vortheil
  bringen,  als  seinem  künstlerischen  Ingenium  heilbringend  sein
könne.  Es  reifte  in  ihm  daher  der  Entschluß,  auf  die  Zeit  der
Dauer  der  weitaussehenden  Kriegsunruhen  Sachsen  und  seinen
Posten  zu  verlassen.  Die  Gründe  aber,  welche  namentlich  diesen
Entschluß  in  ihm  zur  Reife  gefördert  hatten,  setzte  er  in  folgendem
  Memorial  vom  9.  Febr.  1633  seinem  Kurfürsten  offen  und
ehrlich  auseinander.  Dieses  Actenstück,  das  einen  treuen  Beleg
für  die  damalige  traurige  Lage  der  Dinge  in  Sachsen  und  die
noch  traurigere  Stellung  der  Kapelle  und  ihrer  Mitglieder  abgiebt,
  glaubten  wir  daher  auch  unverkürzt  mittheilen  zu  müssen.

Unterthänigstes  Memorial  an  die  Churf.  Durchl.  zu
Sachsen  u.  meinen  Gnädigsten  Herrn.  —  Ihre  Churf.  Durchl.
anfangs  Meinetwegen  in  Vntterthänigster  Devotion-  zu  bitten,  daß  gegenwärtiges
  mein  wiederholtes  und  angelegenes  Memorial,  Sie  (bei
Dero  jetziger  Zeit  andern  schweren  Verrichtungen)  nicht  übel  vermerken,
sondern  nach  der  gnädigsten  Beliebung,  in  Churf.  Gnaden  beweisen,
ondt  die  Vutterthänigst  vndt  mehrmals  von  mir  gesuchete  Reise  nach
Niedersachsen,  bey  baldt  anbrechender  Frühlingszeit,  zu  vollbringen,  mir
gnädigst  verstatten  vndt  erlauben  wollen,  zu  welchem  ende  denn  Ihrer
Churf.  Durchl.  Ich  nochmals  gehorsambst  zu  gemüth  führen  thete:

6  1

Das  bey  Itzigen  schwebenden  Kriegsleuften,  wegen  der  Aufwartung
  Ich  gar  wohl  abkommen  könnte,  weil  die  Anstellung  einer  weitleuffigen
  music,  der  Zeitbeschaffenheit  nicht  groß  erfordern  thete,  auch
ohne  dieses  die  gesellschaft  der  Instrumentisten  vndt  Sänger  anitzo
ziemlicher  schwach  undt  geringert  worden,  indehme  etliche  wegen  alter
ondt  leibesbeschwerung  nicht  mehr  fortkommen  könnten,  theils  auch  den
Kriegswesen,  vndt  sonst  ihrer  Gelegenheit  nachgezogen,  dahero  denn
ohnedas  in  grofsser  music  oder  auf  viel  Chor  zu  musiciren  nicht
möglich  were  und  hienebst  auch  (wenn  Gott  die  Zeiten  verhoffentlich
verbessern  würde,  vndt  Ihro  Churf.  Durchl.  meiner  im  sinn  habender
intention  nach  rühmlich  bedient  sein  wollten)  doch  eine  ziemliche  Comotion
  undt  verbesserung  vuseres  Collegii  nothwendiglich  fürgehen  müsse.

2

Das  diejenige  music,  wie  sie  anitzo  noch  in  meinem  anwesen
bestellet  wirdt  (vndt  jetziger  Zeit  beschaffenheit  nach,  vielleicht  noch  hin-
        <pb n="530" />
        540

gehen  vndt  guet  sein  möchte)  nichts  desto  minder  in  ihrem  Esse  verbleiben
  vndt  durch  mein  abwesen  nicht  verringert,  auch  vor  meinem
abreisen,  mit  Vorbewust  vusers  inspectoris,  guete  ordnung  gemacht
vndt  gelassen  werden  solte.

3.

Ja,  daß  dieses  mein  abwesen  auff  eine  zeitlang  zu  künftiger  nützlicher
  Reformation  vndt  Verbesserung  vnsres  Collegii  (wann  die  Zeiten
  solche  nur  dulten  wollen)  ein  beqwem  Mittel  und  gute  Vorbereitung
sein  würde.

4.  =

Das  absehn  dieser  meiner  reise  wäre  nochmals  einzig  dahingerichtet,
  denen  itzigen  Kriegs  vndt  andern  in  vnserm  Vatterlande  schwebenden
vndt  mich  auch  mit  betreffenden  Beschwerungen  und  Hindernüssen  in
meinem  Studio  eine  Zeitlang  zu  entweichen  und  dero  örter  in  Niedersachsen,
  womöglich  ohne  perturbirung  meines  Gemüths,  meine  prolession
  mit  allem  fleiße  fortzustellen  v.  könnte  auch  hiernebenst  in
trevpnterthänigster  aufrichtigkeit  Ihro  Churf.  Durchl.  nicht  uerhalten,
daß  vor  weniger  Zeit  ohne  meine  einzige  gedanken  vndt  Bemühung
der  junge  königliche  dennemarkische  Printz,  mir  durch  Friedrich  Lebzeltern
  zu  entbieten  lassen,  wenn  mit  gnädigsten  Verlaub  umb  bessern
rectilicirung  vndt  Bestellung  Ihrer  music  willen,  hierab  zu  Denenselben
  Ich  gelangen  könnte,  Sie  dieses  in  Gnaden  gegen  mich  recognosciren
  und  nach  Beliebung  zu  ieder  Zeit  mich  wiederümb  demittiren
wollte.  Wie  nun  itzo  Ihro  hochgemelten  Königl.  Printzen,  vnsers
gnädigen  Herrn,  geliebten  künftigen  Herrn  Eydam  (bevorab  wegen
derer  in  künftiger  Zeit,  bevorstehenden  Solennmitäten)  vielleicht  zu  Gefallen
  geschehen,  mir  an  meinem  Orte  auch  diese  Aufführung  in  etwas
befördersamb  ondt  ersprieslichem,  insonderheit  aber  der  churfürstlichen
Capell  allhier,  dieses  mein  abwesen,  so  wenige  Zeit,  ganz  ohnschädlicher
  sein  würde,  also  böte  ich  und  hoffe,  soviel  desto  mehr,  Ihro
Churf.  Durchl.  diesen  meinen  vuterthänigen  und  vielleicht  nicht  ohnmäßigen
  Suchen  in  Churf.  Gnaden  statt  vnd  ravm  geben  würden.

5

Das  jetzige  Zeitbeschaffenheit  nach  Ihr  Churf.  Durchl.  ich  keinesweges
  mit  geldes  anforderungen  molestirlich  sein,  sondern  eben  dieses
mittel,  mich  ferne  gehorsambst  zu  gedulden  ergreiffen,  angeregte  reise
aber  nichts  minder  auch  auff  meine  Vnkosten,  mit  der  Hülfe  Gottes
vollbringen  wollte,  Jedoch  der  untterthänigsten  Hoffnung  lebende,  wenn
etwa  mittlerweile  dem  Collegio  musico  etwas  an  Zahlung  gereichet
würde,  mein  qvota  mir  gleichfalls  mit  abgefolget  vndt  nicht  vorbehalten
  werden  solte,  worumb  zugleich  Ich  unterthänigst  bitten  thete.

6

Das  bey  Ihrer  Churf.  Durchl.  stehen  sollte  (außer  der  Gewalt
Gottes)  die  Zeit  meiner  Wiederkehr  zu  determiniren  und  Ich  meines
Theils  begehrte  vnterthänigst  ein  Jahr,  oder  das  Ihro  Churf.  Durchl.
mich  hiernächst  schriftlicher  abzufodern,  gnädigst  würdigen  lassen  wollten.
        <pb n="531" />
        541

7.

Das  zu  Versicherung  meiner,  diesem  Churf.  Hause  vndt  lieben
Vatterlande  beharrlichem  Dienste  (so  lange  Deroselben  ich  nur  in  mei—
ner  niedrigen  profession  würdig  geschätzet  werden  möchte)  mein  gantzes
Hauswesen  vndt  alle  das  wenige,  so  mir  Gott  bescheeret  hatte,  allhier
vndt  im  Lande  verbleiben  thäte  2c.  Auch  wie  bisher,  also  fortahn
Ihro  Churf.  Durchl.  keine  ohnredlichkeit  an  mir  zu  verspüren  haben  sollen.

8

Das  ich  schließlicher  nochmals  vnterthänigst  erbötig  wäre,  wo
auch  außerhalb  meiner  prokession  etwas  Dero  örter  auszurichten,  ich
gut  erfunden,  ondt  solches  mir  anbefohlen  werden  möchte,  nächst  meiner
Seelenheil  und  Seligkeit,  als  Ihrer.  Churf.  Durchl.  vndt  Dero  löbliches
  Hausses  Reputation  vndt  Wolfarth,  Ich  mir  nichts  häöheres
wollte  angelegen  sein  lassen  ꝛc.  Signatum  Dresden,  den  9.  Februarii
Anno  Christi  1633.

Unter  den  damaligen  Zeitverhältnissen  mochte  unser  Sch.  daher
  auch  nicht  ungern  dem  ihm  nach  eingeholter  Erlaubniß  des
Kurf.  gewordenen  Rufe  des  Königs  Christian's  IV.  von  Dänemark
  folgen,  der  die  Bildung  einer  Hofkapelle  beabsichtigte,  dieselbe
  unter  Sch's.  Anordnung  entstehen  lassen  und  unter  seiner
unmittelbaren  Oberleitung  eingerichtet,  sowie  auf  einige  Zeit  geleitet
wissen  wollte.  260)  —  Im  Mai  des  Jahres  16535  kehrte  er  von  seiner
  Reise  aus  Dänemark  zurück.  —  König  Christian,  dem  er,  wie
sich  erwarten  läßt,  gute  Dienste  geleistet  zu  haben  scheint,  gab  ihm
folgendes  unter'm  4.  Mai  1635  von  Kronenburg  aus  datirtes
„Grußbrieflein“  an  Johann  Georg  l.  auf  die  Heimreise  mit,
in  dem  er  dem  Kurf.  erstlich  Dank  sagt  für  Sch's.  zeitweilige
Ueberlassung,  schlüßlich  aber  um  einen  neuen  Urlaub  für  Sch.
nachsucht,  „damit  er  dasjenige,“  wie  er  schreibt,  „so  er  bei  unserer
  Musik  angefangen,  vollends  zu  Stande  bringen  möge.“  —

„Wir  von  Gottes  Gnaden  Wenden  und  Gothen  König  u.  s.  w.
entbieten  dem  Hochgebornen  Fürsten  unserm  besonders  freundlichen  lieben
  Vetter,  Schwager  und  Bruder,  Gevatter  Johann  Georg,  Hertzog
zu  Sachsen  und  Churfürst  u.  s.  w.  unfre  Freundschaft  und  was  wir
sonsten  mehr  Liebes  und  Gutes  vermögen,  zuvor.  Nachdem  neben-36)

  Während  dieser  Zeit  der  ruhigern  Muße,  fern  von  seinem  mit  Krieg
geängstigten  Vaterlande  mögen  auch  seine  zunächst  erschienenen  Werke  gereift
sein.  Besonders  gehört  hierher  der  um  1636  zu  Leipzig  erschtenene  erste  Theil
seiner  „kleine  geistliche  Concerte  mit  1,  2,  3,  4  und  5  Stimmen
sambt  beigefügtem  Basso  continuo,  vor  die  Orgel  in  die  Musik  versetzet  durch
Henricum  Sagittarium,  Churf.  Durchl.  zu  Sachsen  Capellmeister,  Liber  primus
cum  priv.  Seren.  Sax.  Elect.  Leipzig,  in  Verlegung  Gottfried  Großens,
Buchhändler,  gedruckt  bei  Gregor  Ritzscher  anno  1636.  Opus  oclavum.“  —
welches  er,  wie  schon  erwähnt,  dem  Präsidenten  des  Appellationsgerichts  zu
Dresden,  Heinrich  von  Friesen  auf  Rötha,  dedicirt  hatte.  Ein  noch  etwas
vorher  erschienenes  Werkchen  waren  die  „Musicalische  Erequien“  1636  gedruckt
zu  Dresden,  was  er  selbst  als  sein  „Opus  VII“  bezeichnet.  —
        <pb n="532" />
        542

kommender  Ew.  Lbd.  Capellmeister  und  unser  lieber  besonder,  Heinrich
  Schütz,  wieder  auf  seiner  Rückreise  nach  Ew.  Lbd.  als  haben
wir  nicht  unterlassen  wollen,  Ihn  mit  gegenwärtigen  Grußbrieflein,
an  dieselbe  zu  begleiten,  und  daß  Uns  Ew.  Lbd.  zu  bisheriger  Aufwartung
  vergönnen  wollen,  Freundt  Schwäger  und  bruderlich  zu  bedanken,
  und  ob  wir  zwar  denselben  gerne  länger  zur  Bestättigung  unserer
Music  allhier  wissen  mögen,  So  haben  wir  ihn  gleichwohl  und  zumal  auf
sein  inständiges  Anhalten,  wieder  die  Gebühr  nicht  aufhalten  wollen.

Alldieweil  wir  aber  in  den  Gedanken  stehen,  daß  Ew.  Lbd.  bei
nahe  mehreren  verwirreten  Zeiten  bemelten  Capellmeisters  etwa  entrathen
  könnten,  als  haben  wir  Ew.  Lbd.  hiermit  freund  Schwäger=  und
bruderlich  zu  ersuchen,  ihm  noch  auf  eine  Zeit  lang  anderweits  zu  beurlauben,
  damit  er  dasjenige,  so  er  bei  unserer  Music  angefangen,
vollends  zu  Stande  bringen  möge.  Wir  seindt  solches  umb  Ew.  Lbd.
in  dergleichen  und  mehreren,  mit  allen  freundvetterlichen  und  Schwegerlichen
  Gegenbezenchungen  zu  belegen  erbötig.  Und  thun  dieselbe
hiermit  den  treuen  Gnadenschutz  Gottes  zu  langer  Erhaltung  und  beständigen
  Succeßen  treulich  befehlen.  Datum  auf  unsern  Königl.  Schloße
Croneburg,  den  Aten  May  anno  1635.

Euer  getreuer  Vater,  Schwager,  Bruder  und  Gevatter
Christian.“

Auch  der  Kronprinz  Christian,  welcher  am  5.  October  1634
mit  der  jüngsten  Tochter  Johann  Georgs  I.,  Magdalene  Sibylle,  27)
sein  Beilager  zu  Kopenhagen  gehalten  hatte,  gab  Schütz  bei  seiner
  Rückkehr  folgendes  Dankschreiben  an  seinen  Schwiegerpapa
mit,  aus  dem  namentlich  auch  zu  ersehen,  daß  besonders  Jeh.
Georg  seinen  Sch.  zur  Verherrlichung  des  Beilagers  nach  Dänemark
  beurlaubt  haben  mochte.

„Unsre  Freundschaft  und  was  wir  sonst  Liebes  und  Gutes  vermögen
  zuvor.  Hochgeborner  Fürst,  Er.  lieber  Vatter,  Better,  Nachdem
  Zeiger  Ew.  Lbd.  Capellmeister  und  unser  lieber  besonder  Heinrich
  Schütz  sich  wieder  nach  Ew.  Lbd.  zu  begeben,  als  haben  wir
unser  Schuldigkeit  zu  sein  erachtet,  bei  solcher  Gelegenheit  uns  gegen
Ew.  Lbd.  das  Sie  obgemelten  Capellmeister  zu  unsern  verschienen
Beylager  und  anderer  Aufwartung,  so  lang  vergönnen  wollen  ganz
freund=  und  söhnlich  zu  bedanken,  mit  ferner  angehengter  Bitt  Ew.
Lbd.  wollten  mehrgemelten  Capellmeisters  langes  Außenbleiben  nicht
etwan  in  Unguten  abnehmen,  sondern  vielmehr  wegen  seiner  dießorts
höchstrühmlichen  geleisteten,  fleißigen  Dienste,  ihm  unserthalben  mit  allen
Gnaden  zugethan  bleiben.  Ew.  Lbd.  dabei  versichernd,  daß,  wo  wir
unsers  theils  in  dergleichen,  und  mehreren  unser  freundsöhnliche  Neugung
  zu  deroselben  angenehmen  Gefallen  und  Dienste  wieder  werden

à7)  Die  Kurfürstin  Mutter  begleitete  ihre  Tochter  nach  Kopenhagen.
An  der  Spitze  des  532  Personen  enthaltenden  Comitats  mit  479  Pferden
waren  der  Kurprinz  Joh.  Georg  ll.  und  Herzog  August,  Brüder  der  Braut.  —
        <pb n="533" />
        543

erspuren  lassen  können,  wir  uns  dazu  jederzeit  willig  erfinden  wollen,
dieselbe  hiermit  der  Gnadenhut  Gottes  treulich  empfehlende.  Datnm
auf  den  Königl.  Schloß  Nyköping,  den  25ten  May  anno  1635.
Christian  der  Fünfte.“
Joh.  Georg  mag  nun  nicht  sogleich  den  gewünschten  Urlaub
  ertheilt  haben,  da  Sch.  zu  Anfange  des  Jahres  1637  noch
in  Dresden  war.  Auch  geht  aus  Nichts  eine  Spur  hervor,  daß
Sch.  während  der  Jahre  1635  und  1636  nach  Dänemark  zurückgegangen
  wäre.  Es  scheint  daher  fast,  daß  Sch.  nach  dem  Prager
  Frieden,  der  am  12.  Juni  1635  in  der  Rathsstube  auf  dem
Schlosse  zu  Dresden  vom  Kurf.  seinen  Räthen,  „Lieben  und  Getreuen“
  2c.,  publicirt  wurde,  und  worauf  mancherlei  Festlichkeiten,
ein  großes  Te  deum  am  24.  Juni  2c.,  folgten,  in  Dresden  verblieben
  sei.  Ja,  es  scheint  noch  vielmehr,  ob  er  erst  durch  die  im
Jan.  1636  erneuten  Kriegsunruhen  für  Sachsen,  namentlich  durch
Banner  und  das  immer  mehr  wachsende  Mißgeschick  der  kurf.
Armee  im  Felde  gegen  die  Schweden,  besonders  seit  der  für  die
Sachsen  unglücklichen  Schlacht  bei  Witstok,  nach  welcher  Schlappe
unser  Vaterland  von  den  Letzteren  immer  ärger  bedroht,  und  im
December  dieses  Jahres  sogar  das  meißner  Land  von  Banner
von  Neuem  heimgesucht  ward,  endlich  zu  dem  Entschlusse  gekommen
  sei,  abermals  seine  Stellung  auf  die  Zeit  der  die  Kunst  störenden
  Ereignisse  zu  verlassen.  —  Folgendes  Memorial  vom  1.  Febr.
1637  zeugt  wenigstens  davon,  daß  Schütz  beim  Kurf.  um  den
Urlaub  zur  Reise  nach  Dänemark  nachgesucht  und  es  scheint,  daß
der  ganz  von  Allem  durch  den  Krieg  abgezogene  Joh.  Georg  ihm
den  Urlaub  auch  nicht  verweigerk  habe.
Memorial,  was  bei  Churf.  Durchl.  wegen  meiner  Person  unterthänigst
anzubringen.

Demnach  jetziger  Zeit  bei  noch  anhaltenden  Kriegswesen,  weder
Ihrer.  Churf.  Durchl.  noch  Dero  Capell  mit  meiner  Person  sonderlich
  gedienet  sein  könnte  und  ich  dahero  mit  einem  Wort  zu  sagen,
fast  weder  Gott  noch  Menschen,  am  allerwenigsten  aber  mir  selbsten
nutz  were,  in  Betracht,  das  bei  dergleichen  meiner  profession  widrigen
  Zustande  ich  in  dem  von  Gott  mir  verliehenen  Talent  nicht  alleine
abnemen,  und  verderben,  sondern  hierüber  auch  in  allerhand,  mir  in
die  Länge  ohnerträgliche  noth  wegen  meines  Auskommens  gerathen
würde,  und  ich  aber  ohne  das  meine  besten  musicalischen  Sachen  noch
in  Denemark,  sdwohl  auch  mein  Gratial  bey  dem  Printzen  23)  und  andere
  Anforderung  dero  Oerter  stehend  habe,  welche  ohne  meine  persöhnliche
  Gegenwardt,  wie  ich  vormerke,  mir  wohl  schwerlich  gefolget

—

28)  Christian  V.,  nicht  aber  der  unter  dem  Namen  Christian  V.  1670
nach  dem  Tode  seines  Vaters  Friedrich  König  wurde,  sondern  der,  welcher
sa  Jahre  1647  in  Sachsen  starb,  der  Schwiegersohn  Johann  Georgs  I.
—  —
        <pb n="534" />
        544

werden  möchten.  So  thete  bei  Ihrer  Churf.  Durchl.  mit  ohnaussetzlicher
  Treue,  unterthänigster  Devotion  Ich  hiermit  gehorsambst  vernehmen,
  ob  bei  so  beschaffenen  sachen,  Ihro  Churf.  Durchl.  nicht  geschehen
  lassen  wollten,  das  mit  dero  gnädigsten  Verlaubniß  Ich  noch  eine
Reise  dero  Oerter  thun  und  entweder  nach  abforderung  meiner  sachen,
mich  sobald  wieder  herausser  begeben,  oder  mittlerweile  bey  diesen
Kriegstroublen  noch  eine  Zeitlang  bei  Ihrer  Majestät  und  Dero  selben
Music  (jedoch  mit  Vorbehalt  meiner  hiesigen  Bestallung  und  Amtstituls,
  dessen  ich  mich  ie  und  allezeit  privatim  oder  bei  publicationen
meiner  Musicalischen  Werke,  so  lang  als  es  Gott  und  Ihrer  Churf.
Durchl.  gefällig  gebrauchen  will,)  verbleiben  möchte.  Wegen  meiner  gehorsambsten
  und  willigsten  Wiederkehr,  wenn  mir  Gott  mein  Leben
fristen  wird  und  Ihr.  Churf.  Durchl.  mit  meiner  Person  nochmals
gedient  sein  würde,  were  dieselben  genugsamb  versichert,  indem  ich
meine  leiblichen  Kinder,  Haus  und  Hof  und  allerhand  ziemliche  Anforderung
  hier  im  Lande  verlassen  thete.  29)  Deswegen  ich  denn  oftmals
  hierher  zu  reisen  vrsach  hätte,  zumal  weil  der  Weg  soweit  nicht
ist,  und  solche  Reise  mit  Gott  und  Glücke  binnen  14  Tagen  Frist,
wol  verrichtet  werden  kann.  Lebe  schließlich  der  unterthänigsten  Hoffnung
  Ihro  Churf.  Durchl.  werden  nach  gnädigster  Beherzigung  obenangeregter
  Ursachen,  wegen  dieses  meines  Anbringens,  nicht  alleine
keine  Ungnade-  gegen  mich  schöpfen,  Sondern  vielmehr  bei  dieser  betrübten
  Zeit,  dieses  mein  Fürhaben  aus  Churf.  besonderer  Gnade,  mir
gnädigst  vergönnen  fortzusetzen.  Signatum,  Dresden,  d.  Iten  Febr.  1637.
Heinrich  Schütz,  Capellmeister.

Winterfeld  in  seinem  Gabrieli  (II.  190)  sagt  nun  zwar  von
Sch's.  damaligem  Reiseziele:  ·

„Bald  nach  seiner  Rückkehr  jedoch,  nachdem  durch  den  Prager
Frieden  (1635)  Chursachsen  sich  von  der  Sache  der  Protestanten  wiederum
  losgesagt  hatte,  fiel  es  der  Rache  der  Schweden  anheim,  die
es  in  den  Jahren  1636,  1637  auf  das  Strengste  heimsuchten.  Dem
friedlichen  Künstler  war  unter  diesen  Umständen  abermals  die  Aufforderung
  eines  fremden  Fürsten  willkommen,  Herzog  Georgs  von  Braunschweig-Lüneburg,
  zu  welchem  er  sich  um  1638  begab,  und  dort  wahrscheinlich,
  bei  günstiger  Muße,  von  äußeren  Störungen  fern,  den
zweiten  Theil  seiner  geistlichen  Concerte  vollendete,  der  im  folgenden
Jahre,  und  wohl  unter  seinen  Augen,  zu  Dresden  erschien.“

In  dieser  Zeit  erschien  auch  der  andere  Theil  der  „kleinen
geistlichen  Concerte,“  sein  IX.  Opus,  bei  Gimel  Bergens  (des  Hofbuchdruckers)
  Erben  1639  zu  Dresden.  —  Sie  sind  dem  Erzbischofe
  und  Coadjutor  von  Halberstadt  (7)  Herzog  Friedrichse)

29)  Hieraus  geht  hervor,  daß  Schütz  in  Dresden  ansässig  war.  —

30)  Die  Dedication  lautet  wörtlich  wie  folgt:

„Dem  Durchlauchtigsten  u.  s.  w.  Herren  Friedrich,  Er  bishef  und
Coadjutor  zu  Halberstadt.  Unter  andern  trefflichen  Tugenden  u.  w.  ist  nicht
        <pb n="535" />
        5486

ergebenst  gewidmet,  und  obschon  er  in  der  Dedication  das  Werk
felbst  für  geringfügig  achtet,  und  beklagt,  daß  er  der  Zeitumstände
halber  nicht  Etwas  größeres  schaffen  könne,  so  verdient  es  doch  eine
volle  Beachtung.  Wenn  nun  auch  vermuthet  werden  könnte,  daß
Sch.  bei  Herausgabe  dieser  Concerte  in  Dresden  gegenwärtig  gewesen
  wäre,  so  scheint  er  doch  wohl  seit  1638  Urlaub  gehabt  zu
haben  und  sich  namentlich  seit  1639  bis  zu  Anfange  des  Jahres
1641  im  Auslande,  namentlich  aber  in  Dänemark,  aufgehalten
zu  haben,  da  seine  Anwesenheit  in  Dresden  in  keiner  Weise  bis
jetzt  actenkundig  nachzuweisen  wäre.  —

Zu  Aufange  des  März  im  Jahre  1641  treffen  wir  Schütz
wieder  in  Dresden.  Aus  folgendem  an  den  Kurfürsten  gerichteten
Schreiben  vom  7.  März  geht  hervor,  daß  er  damals  eine  schwere
Krankheit  überstanden  hatte,  und  aus  den  Worten:  „geschrieben
und  hinterlassen  zu  Dresden,“  daß  er  nach  dem  7.  März  Dresden
wieder  verlassen  kaben  mochte.  Dieses  für  die  Geschichte  der  Kapelle
  höchst  interessante  Schreiben  giebt  aber  namentlich  den  gänzlichen
  Verfall  derselben  kund.  Er  spricht  sich  über  sie  gegen  den
Kurf.  dahin  aus,  daß  er  dafür  hält,  hinsichtlich  ihres  wahren  Zustandes,
  ehrlich  sein  zu  müssen.  Er  setzt  sich  an  die  Stelle  eines
Arztes,  der  dem  „gleichsamb  in  den  letzten  Zügen  liegenden
  „Corpori  musico“  zu  Hilfe  kommen  („Ssuccurriren“)
müsse“.  Ja,  er  will  sogar  den  augenscheinlichen  Untergang  möglichst  verhüten
  und  gleichsam  einen  „  Saamen  von  der  Music“  am
kurf.  Hofe  erhalten,  zu  welchem  Entzwecke  er  dem  Kurf.  auch  die
geeigneten  Vorschläge  macht.  Um  aber  sein  Vorhaben  besser  vom
Kurf.  unterstützt  zu  sehen,  faßt  er  denselben  gleichsam  bei  der
Ambition  in  den  Worten:  „da  nun  E.  Churf.  Durchl.  diesen
meinen  unterthänigsten  Vorschlag  Ihr  gnädigstes  Belieben  vndt
denselbigen  also  zu  Werke  werden  richten  lassen,  ist  kein  Zweiffel,

die  geringste,  die  sonderbare  Liebe  und  Lust,  die  nach  dem  Exempel  der  größesten
Helden  von  der  Welt,  Sie  zu  freien  und  loblichen  Künsten,  insonderheit  auch
der  werthen  Musik  trägt,  wie  dann  dieses,  an  dem  vor  wenigen  Jahren  in
Copenhagen  gehaltenen  Fürstl.  Beilager  des  Königl.  Prinzen  von  Dänemark,
meines  auch  gnädigsten  Herren  ich  mit  Fleiß  in  acht  genommen  habe.  Denn
eben  durch  meine  damalige  zwar  wenige  Verrichtung  und  Aufwartung  bei
Königl.  Kapelle  daselbst,  Ew.  Durchlaucht  gnädigst  bewogen,  sich  gegen  mir
mit  soihanen  Gnaden  vermerken  lassen.  Derowegen  ich  mich  nicht  unglücklich
schätzen  kann  und  überfleißige  Ursache  habe,  solches  Zeit  meines  Lebens  zu
erkennen.  Zwar  muß  ich  mich  schämen,  mit  einen  so  kleinen  und  schlechten
Werklein  vor  Derselben  zu  erscheinen,  nun  aber  die  Bosheit  der  jetzigen,  den
freien  Künsten  widrigen  Zeiten  meinen  anderweit  (sonder  Ruhm)  beihanden
habenden  besseren  Werken  das  Licht  nicht  gönnen  wollen,  hat  es  bei  diesem
geringen  für  diesmal  verbleiben  müssen.  Sollten  aber  die  jetzo  unter  den  Waffen
gleich  als  erstickten  und  in  den  Koth  getretenen  Künste  durch  Gottes  Hülfe  zu
voriger  Würde  und  Werth  wieder  erhoben  werden,  mir  auch  der.  Höchste  bis  dahin
  das  Leben  fristen  werde,  will  sodann  mit  einem  reichen  Pfande  einzukommen,
ich  unvergessen  sein.  Dresden,  am  Pfingsttage  den  2.  Juni  1639.“
Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  6.  35
        <pb n="536" />
        546

Sie  bestätigen  hiermit  ein  Stück  deren  Ihr  zustehenden  ansehnli—
chen  Regalien,  in  Betrachtung  das  nicht  allen  Potentaten,  so  wol
als  der  Churf.  und  Königl.  Hoheit  anstehen  thut,  Capellen  an
ihren  Hofstetten  zu  formiren  und  zu  halten  2c.“,  er  schildert  die
Musik,  als  die  „Sonne  unter  den  sieben  Planeten,“
erinnert  auch  den  Kurf.  an  die  guten  Dienste,  die  sie  vielleicht
auch  schon  ihm  gethan  haben  dürfte  und  daß  sie  ihn  gewiß  schon
mehrmals  im  „Gemüthe  erquicket,  ondt  von  dem  lieben  Gott,
mit  gueter  beständiger  langwuriger  gesundtheit  und  andern  Churf.
Wohlergehen  desto  reichlicher  hinwiederumb  gesegnet  werden  möchte.“

Durchlauchtigster  Hochgeborner  Churfürst  Gnädigster
  Herr.  Ob  wohl  gegenwärtige  meine  vnterthänigste  erinnerung
(unsere  bishero  fast  gar  eingegangene  music  betreffend)  in  betracht  des
noch  aussehenden  trübseligen  Zustandes  in  unsern  geliebten  Vaterlande,
für  unzeitig  erachtet,  von  Ew.  Churf.  Durchl.  auch  selbsten  vieleicht
derogestalt  aufgenommen  werden  könnte,  so  hoffe  ich  doch  dahero  von
dem  Laster  der  unbescheidenheit  mich  zu  liberiren  und  gnädigstes  pardon
zu  erlangen,  weil  nichts  minder,  als  ein  Medicus  einer  gefährlichen
Krankheit,  ehe  sie  gantz  tödtlich  würde,  unsren  gleichsamb  in  letzten
Zügen  liegenden  Corpori  musico,  aus  mir  obliegenden  schuldigen
Gründen,  hiermit  zu  succurriren,  ich  nicht  unterlassen  sollen,  denn,  da
itzo  gemeldes  unser  Collegium,  derogestalt  länger  also  hülflos  gelassen,
nach  Gottes-Willen  auch,  etliche  noch  gar  wenig  übrige  Personen  hiraus
  verstorben,  oder  sonst  in  Leibes  onvermöglichkeit  (welche  mit  den
Jahren  nicht  ausbleiben)  gerathen  sollten,  würde  die  Reparation  der
eingegangenen  Hofcapell  (und  bevorab  auff  manier,  wie,  zum  lobe
Gottes,  undt  Ew.  Churf.  Durchl.  verhoffentlichen  guten  Reputation,
wir  sie  hiebevor  gehabt  haben)  entweder  ohnmöglich,  oder  gewislich
derogestalt  doch  schwer  fallen,  das  nebenst  Verlierung  der  Zeit,  auch
ohne  gedoppelte  oder  dreyfache  un  Kosten,  darzu  nicht  wieder  zu  gelangen
  sein  möchte.  —  Wie  aber  Ew.  Churf.  Durchl.  Dero  hohem  Verstande
  nach  selbsten  bei  ihr  wohl  ermessen  und  urtheilen  werden,  wann
und  wieweit  (gestalter  Zeiten  nach)  Sie  diesem  Werke  wieder  aufzuhelfen
  gnädigst  gesonnen  sindt,  also  zielet  auch  dieses  unterthänigstes
Memorial  Keinesweges  dahin,  daß  anitzo  sobald  unsre  Capell  völlig
ersetzet,  sondern,  wie  gemeldt  der  bevorstehende  augenscheinliche  Untergang
  verhüttet,  und  nur,  gleichsamb  ein  Saame  von  der  music  an
Ew.  Churf.  Hofe  erhalten  werden  möge,  Welches  meinen  wenigen  Gedanken
  und  Nachsinnen  nach,  derogestalt  am  füglichsten  geschehen  könnte,
wann  nehmlich  folgende  Knaben  förderlichst  ausgesucht,  aufgestellet,  alimentirt
  und  in  der  music  erzogen  werden  möchten,  als:  Erstlich  Vier
Capell  oder  Sänger  Knaben.  Diese  könnten  hin  und  wieder  im  Lande
(ondt  zwar  diejenigen,  so  die  besten  Stimmen  hätten)  ausgesuchet  und
nachmals  jemande  (wen  Ew.  Churf.  Durchl.  belieben  würde)  in  die
inslitution  ondt  ussicht  untergeben  werden,  wie  denn  auch  eine  dieser
Stellen  mit  lohann  Klemens,  Organisten  Sohnes,  welcher  allerzeit
        <pb n="537" />
        547

in  der  music  perfekt,  auch  noch  jung  und  bey  handen  ist,  ersetzet
werden  könnte.  Zum  Andern  Vier  Instrumentisten  Knaben,  welche
ebner  massen  wie  die  Vorigen  im  Lande  ausgesuchet  und  insonderheit
bey  den  Stadtpeiffern  (damit  sie  allbereit  einen  Anfang  hierin  genommen)
  und  ferner  Aügusto  Taxen  zu  instituirung  auf  allen  Instrumenten,
  vutergeben  werden  können.  Die  jährlichen  Auffwendungen
ondt  unkosten  auff  obgesetzte  8  Knaben  werden  billigst  zu  Ew.  Churf.
Durchl.  gnädigsten  Gefallen  vndt  weiterer  Bereiffung  anheimb,  dabey
aber  doch  dieses  daneben  vnterthänigst  erinnert  und  freygestellet,  ob  bey
dem  vorigen  Alten  vuterhalt  Sie  es  nochmals  gnädigst  bewenden  lassen,
  und  auf  jeglichen  Knaben  nochmals  jährlicher  gnädigst  bewilligen
ondt  wieder  anordnen  lassen  wollen.

1)  75  fl.  Angelde,  für  Kost,  losement,  lager,  weißgeräthe,
schuhe,  wasch  und  flick  Lohn  etc.,  wobey  denn  insonderheit  die  mit
eingeschlossene  recht  mühsame  arbeit  die  Abrichtung  eines  Knabens,  zu
betrachten  ist  rc.

2)  Ein  oder  Zwey  Kleider  nach  Ew.  Churf.  Durchl.  Beliebung,
das  jahr  über.

Dieses  ist,  gnädigster  Churfürst,  meinem  etwanigen  Guttachten
nach,  dasjenige  und  fügliche  Mittel,  wodurch  Ew.  Kurf.  Durchl.  Ihro
Hoscapell,  nicht  alleine  in  etwas  erhalten,  eine  kleine  Music  bey  dero
Churf.  Taffel  erlangen,  sondern  auch  zu  begebenden  Hoffe  Gott  baldt
bessern  Zeiten  (mit  anherberufung  ein  bahr  gueter  italienischer  oder  anderer
  Instrumenter  und  soviel  gueter  Sänger)  das  Collegium  musicum
  jederzeit  nach  Deroselben  gnädigen  Wohlgefallen,  gar  bald  completiren
  vndt  ergentzen  können,  welches  aber  ohne  diese  itzo  von  mir
vnterthänigst  abgelegte  Vorbereitung  sodann  schwerlich  zu  hoffen  ist  2c.

Da  nun  Ew.  Churf.  Durchl.  diesen  meinen  vuterthänigsten  Vorschlag
  Ihr  gnädigst  Belieben,  vndt  denselbigen  also  zu  Wercke  richten
laßen,  ist  kein  Zweiffel,  Sie  bestetigen  hiemit  ein  stück,  deren  Ihr  zustehenden
  ansenlichen  Regalien,  in  Betrachtung  das  nicht  allen  Potentaten,
  so  wol  als  der  Churf.  vndt  Königl.  Hoheit  anstehen  thut,
Capellen  an  ihren  Hofstetten  zu  Formiren  und  zu  halten,  Sie  erweisen
ferner  dem  l.  Gott  diejenige  schuldigkeit  und  Ehre,  welche  er  selbst  in
seinem  Orte,  zu  seinem  Lobe  angeordnet  und  befohlen,  auch  alle  gottselige
  Potentaten  vor  vndt  nach  der  Geburth  unsers  Herrn  und  Seligmachers
  Jesu  Christi,  in  ihrer  heiligen  Versammlung  ihm  gegeben
haben,  Sie  erhalten  auch  hiemit  an  ihrem  Churf.  Hofe  diejenige
Prolession,  welche  nichts  minder  (als  die  Sonne  unter  den  sieben
Planeten)  also  auch  unter  den  sieben  freyen  Künsten  in  der  Mitten
helle  glentzet  ondt  weit  leuchtet.  Wer  weiß  auch,  ob  bey  itziger  schweren
  Regierungslast,  Ew.  Churf.  Durchl.  hierdurch  nicht  mehrmals  in
ihrem  Gemüthe  erqviket,  undt  von  dem  lieben  Gott  mit  gueter  beständiger
  langwuriger  gesundtheit  und  andern  Churf.  Wohlergehen  desto
reichlicher  hinwiederumb  gesegnet  werden  möchten.  Wees,  das  es  ge-3

  3
        <pb n="538" />
        318

schehen  möge,  Seine  göttliche  Allmacht  ich  inbrünstig  anruffen,  Ew.
Churf.  Durchl.  zu  continwirlicher  Churfürstl.  Durchl.  Gnaden,  wie
auch  zu  gnädigster  Resolution  mich  gehorsambst  recommandiren  und
empfelen.  Endlich  auch  die  übrige  Zeit  meines  Lebens  an  meinem
ort  (welches  mir  ohnlängst  in  meiner  ausgestandenen  schweren  Krankheit,
  vieleicht  vmb  dieses  Werks  und  anderen  mir  möglichen  vuterthenigsten
  zwar  geringen  Dienste  willen,  von  dem  l.  Gott  wiedergeschenket
ondt  verlängert  worden  ist)  treuestes,  bestes  fleißes  verbleiben  thue.
Ew.  Churf.  Durchl.  in  Vnterthänigster  Devotion  alle  Zeit  gehorsambster
  Heinrich  Schütz,  Capellmeister,  geschrieben  vndt  hinterlassen  in
Dresden  den  7  tag  Martii  Ao.  1641.

Nach  einem  Actenstücke  3'),  vom  14.  Sept.  1641,  das  von

31)  In  Nomine  Domini,  anno  1641,  den  14ten  Tag  Septembris  die
Exaltaliönis  Crucis  haben  Ihr.  Durchl.  Herr  Johann  r-  und  ältester
Churprinz  zu  Sachsen  u.  s.  w.  nachfolgende  Personen  für  Dero  Musicanten
  in  Dienst  und  Bestallung  annehmen  lassen.  —  Matthes  Weckmann,
für  Dero  Hoforganisten.  —  1)  Daß  beides  in  der  Kirchen  und  für  die  Tasel
  oder  wo  sonst  Ihr.  Durchl.  ihn  hin  verordnen  werden  er  fleißig  aufwarten
  soll.  —  2)  Und  ob  wohl  ihm  Ew.  Durchl.  wegen  ihren  Discantisten
oder  Sängerknaben  Unterhaltung  und.  Institution  eine  absonderliche  Verordnung
  gemacht  haben,  so  soll  doch  Weckmann  auch  bugemerde  Knaben
mehrmals  in  ein  Instrument  Regal  oder  bosilil,  absonderlich  singen  lassen
und  dergestallt  exerciren  helfen,  daß  sie  rein  singen  sich  gewöhnen  und  in  der
Musik  desto  schleuniger  perlectioniren  mögen.  —  3)  Auch  soll  er  dem  wöchentlichen
  allgemeinen  exercitio  wie  es  angeordnet  werden  soll,  beizuwohnen
verbunden  sein.  —  Hingegen  ist  ihm  an  Besoldung  jährlich  200  Gl.  an
Gelde  und  hierüber  ein  Jahr  Kleid  von  Ihrer  fürstlichen  Durchl.  bewillitzet
  worden  und  soll  ihm  die  Besoldung  gaarteliter,  jedesmal  50  Gl.
gefolget  werden.  «

(Als  Anmerkung  war  unten  noch  hinzugefügt:)

Das  Datum  muß  den  14ten  Sept.  geschehen,  ut  supra.  Die  Requisita
die  sonst  in  eine  Bestallung  gehören,  werden  hierbei  wohl  in  Acht  genommen
  werden,  meo  jadicio  würde  genug  sein,  wenn  diese  Clausel  auch  hierher
gebracht  würde,  daß  sie  mit  einem  Handschlage  angelobet  hätten,  welches
auch  bei  Ausantwortung  der  Bestallung  geschehen  müßte.  —  —  Philipp
Stolle,  für  einen  Thiorbisten  und  Sänger.  —  1)  Daß  Ihr.  Durchl.  ihm  amordnet
  daß  nicht  alleine  mit  der  Thiorbe  und  im  Singen  oder  voceliter,  sondern  auch
auf  der  Discantgeigen  und  andern  Viola  er  fleißig  mit  aufwarten  soll,  wohin
  ihm  anbefohlen  werden  wird.  —  2)  Hierüber  soll  er  insonderheit  verbunden
  sein  ihro  hochfürstl.  Durchl.  Singeknaben  täglich  zu  gewissen  Stunden,
  Lection  zu  geben,  ihnen  furzuschreiben  und  sie  zu  überhören,  und
also  möglichen  besten  Fleißes  Diesselbigen  zu  einer  guten  italienischen  Manier
  im  Singen  gewehnen.  —  3)  Wie  denn  ingleichen  er  auch  verpflichtet
sein  soll  dem  wöchentlichen  allgemeinen  erercitio,  wie  es  verordnet  werden
wird,  beizuwohnen,  und  demselbigen  sich  nicht  zu  entziehen.  —  4)  Und  demnach
  er  auch  auf  geschehenes  gnädigestes  Begehren  hochgedachte  Ihro  Fürstl.
Dutchl.  einen  in  diesen  wohl  qnalisicirten  Knaben  anzunehmen,  und  denselben
  auf  der  Thiorba  und  im  Singen  besten  Fleißes  zu  instituiren,  unterthänigst
  versprochen  hat,  Als  geloben  Ihm  Ew.  Durchl.  wofern  hiernächst
solcher  Knabe,  so  weit  er  von  ihm  wird  gebracht  und  kommen  sein,  daß  die
Thiorbaer  ziemlicher  Mdaßen,  nebenher  und  nachmals  sich  selbst  weiter  forthelfen
  und  exerciren  können  wird,  daß  hingegen  wegen  seines  angewenddeten
        <pb n="539" />
        *sssKK.

Schätz  herzurühren  scheint,  ordnete  er  die  Angelegenheiten  der  kurprinzlichen
  Kapelle,  wie  wohl  daraus  nicht  genau  zu  ersehen,  ob
Sch.  in  Dresden  selbst  gegenwärtig  war.  —  Dagegen  ersiebt  man
aus  einem  anderen  datirten  Memorials:),  daß  Schütz  am  15.  Juli
1642  in  Dresden  wirklich  war  und  sich  für  die  kurprinzliche  Kapelle,
  die  damals  in  bei  Weitem  besserem  Zustande  gewesen  sein
mag,  als  die  kurfürstl.,  bethätiget  hat.

2..—

Fleißes  er  absonderlich  recompensiret  werden  soll.  An  Besoldung  nebst  einem
  Jahrkleide,  haben  Ew.  Durchl.  ihm  bewilliget  170  Gl.  und  hierüber
10  Gl.  zu  Saiten,  thät  in  allem  180  Gl.  —  Die  sollen  ihn  ebenermaaßen
uartaliter  jedesmal  45  Gl.  entrichtet  werden.  —  —  Friedrich  Werner,
für  einen  Instrumentisten.  —  1)  Daß  Ihm  Ew.  Durchl.  auff  allerhand  sowohl
  blasenden  als  besaitenden  Instrumenten,  die  einem  Instrumentisten  zustehen,
  er  beides  in  der  Kirchen  und  für  die  Tafel,  oder  wo  sonst  ihm  hinbefohlen
  werden  möchte,  unterthänigen  Fleißes  mit  aufwarten  thu.  —  2)  dem
Exercitio,  allermaßen  Ihre  Durchl.  es  anordnen  werden,  fleißig  beiwohnen
soll.  —  Hiergegen  haben  Ihre  fürstl.  Durchl.  nebst  einem  Jahrkleide  ihm
150  Gl.  Jahresbesoldung  bewilliget,  welche  ihm  quartaliter  und  jedesmal
37  Gl.  10  Gr.  6  Pf.  entrichtet  werden  soll.  —  3)  Und  lassen  Ihre  Fürstl.
Durchl.  ihm  hierüber  noch  die  gnädigste  Vertröstung  thun,  wofern  sie  hiernächst
  seinem  Versprechen  nach,  seinen  fernern  Fleiß  und  die  darauf  erfolgte
Besserung  in  seiner  Kunst  erspüren  werden,  daß  noch  eine  gnädigste  Zulage
sodann  ihm  wiederfahren  solle.  —  Augustus  Tax,  haben  Ihro  Fürstl.
Durchl.  das  Directorium  über  Deroselbe  Instrumental  Musik  derogestalt
aufgetragen,  das  nemlich  mit  den  Instrumentisten  er  sich  vielfältig  ja  da.es
die  Nothdurft  erfordert,  auch  täglich  mit  denselben  zu  exerciren,  sie  besser  zu
unterrichten  und  zu  habilitiren  geflissen  sein  soll,  welches  er  auch  angelobet
und  zugesaget  hat.  Hiergegen  haben  Ihro  Fürstl.  Durchl.  zu  einer  jährlichen
  recompens  ihm  Taxen  bewilliget  50  Thlr.,  welche  ihm  ebener  Maaßen
quartaliler  jedesmal  12  Thlr.  12  Gr.  entrichtet  werden  soll,  Da  aber  Ihre
Fürstl.  Durchl.  hiernächst  belieben  möchte,  ihme  Taxen,  einen  oder  mehr
Knaben  in  seine  inslitution  zu  übergeben,  soll  desfalls  eine  absonderliche  Gestalt
  und  Vergleichung  mit  ihm  gemacht  werden.  —  —

22)  Herr  Matlhes  Weckmann  und  sodann  auch  Herr  Philipp  Stolle,  Ihrer
fürstl.  Durchl.  Herrn  Johann  Georg,  Herzog  und  ältesten  Churprinzen  zu
Sachsen,  beiden  wohlbestellten  Musicis  wird  nebst  freundlicher  Begrüßung
hiermit  angedeutet,  waßmaaßen  Hochgedachte  Ihr  F.  Durchl.  heute  Dato
nach  bishero  gehaltenen  reifen  Erwägung,  dahin  gnädigst  geschlossen  haben,
das  jeglicher  einen  Knaben  Discantisten  zu  sich  nehmen  und  denselben  im
Singen  und  uff  seinem  Instrumente  abrichten  solle,  hingegen  wollen  ihm
hochf.  Durchl.  auf  ein  ganzes  Jahr  auf  einen  jeglichen  Knaben  50  Thlr.  an
Gelde  und  hierüber  noch  die  Kleidung  dero  Pagen  gleich  ihnen  reichen,  auch
dero  Secretario  Diese  Bewilligung  schriftlichen  aufsetzen  und  mit  ihrer  F.
Durchl.  Hand  vollzogen  ihnen  ausantworten  lassen,  Welches  ich  ihnen  hiermit
  nachrichtlichen  zu  vermelden  und  dieser  Sach  Erörterung  bei  den  Hr.
Secretario  zu  solliciliren,  sie  zu  vermahnen  nicht  unterlassen  wollen.  Göttlichen
  Obhalts  nebenst  Wünschung  eines  glückseeligen  Tages  uns  hiermit
allerseits  empfehlende.

Datum  Dresden,  d.  15ten  Julii  1642.

«  H.  Schütz,  Capellmeister.

Es  haben  auch  hochgedachte  Ihro  F.  Durchl.  bewilliget,  daß  mit  dem
abgewichenen  Quartale  Trinitatis  die  beiden  Zettel  auf  die  50  Thlr.  gerechnet
  werden  mögen,  welches  sie  ebener  Maaßen  (umb  Vermeidung  des
Werkes  Verzögerung)  ob  wehlgedachten  Hr.  Secreiario  vermelden  können.
        <pb n="540" />
        550

Nach  von  Winterfeld  könnte  es  allerdings  scheinen,  als  ob
Schütz  von  1642  bis  1645  nicht  wieder  Dresden  berührt  habe.
—  Davon,  daß  Schütz  in  dieser  Zeit  wieder  in  Dresden  war,
sind  uns  nicht  geradezu  die  sichersten  Nachrichten  zur  Seite;  es
find  jedoch  uns  auch  keine  Gegenbeweise  gegeben.  Wir  können
daher  muthmaßen,  daß  er  1643  um  Michaelis  in  Dresden  zeitweilig
  war,  wie  wir  wieder  später  sehen  werden.  —  Folgendes
Memorial,  das  Schütz  im  Mai  1645  von  Leipzig  aus  datirt  hat,
stellt  aber  sein  Eintreffen  in  Dresden  in  Aussicht;  er  beklagt  darin,
daß  die  Kapelle  gänzlich  zu  Grunde  gegangen  und  er  zur  Restauration
  derselben  zu  alt  geworden  sei.  Dabei  spricht  er  den  Wunsch
aus,  aus  mehrfachen  Rücksichten  von  dem  gewöhnlichen  Kapelldienste
  befreit  zu  sein.  Er  mag  sich  aber  keineswegs  der  Oberleitung
  der  Kapelle  entziehen,  sondern  er  will  vielmehr  nach  wie
vor  bei  Solennitäten  2c.  in  der  Kirche  und  bei  Tafel  das  Directorium
behalten  und  zur  Erhebung  der  Kapelle  nach  Kräften  wirken.
Auch  bittet  er  die  beim  Könige  von  Dänemark  mit  kurfürstlicher
Erlaubniß  übernommene  Bestallung  ferner  beibehalten  zu  dürfen.

Memorial,  was  bei  unsern  gnädigsten  Churfürsten  und  Herrn
meiner  Person  halber  in  meiner  geliebts  Gott  förderlichen  Hinauffkunft
nacher  Dresden  Ich  unterthänigst  zu  suchen  fürhabend  bin  Nemblichen:
1)  Demnach  die  churfürstliche  Hoffmusik  bei  diesen  wiedrigen  Zeiten
gentzlich  zu  Grunde  gegangen,  ich  dabei  auch  alt  geworden  were,  und
da  gleich  hiernächst  etwa  eine  Restauration  derselbigen  fürgenommen
werden  sollen  an  meinen  ort  mir  doch  ohnmöglich  fallen  werde,  junge
Leute  wie  von  nöthen  mit  einem  täglichen  continuirlichen  Exereitio
wiederumb  anzuführen  das  Werk  in  Schwang  zu  bringen  und  dasselbige
  ferner  gebuhrlich  zu  dirigiren  als  wäre  nunmehr  mein  eintziger
Wunsch,  hinfüro  von  aller  ordinarli  auffwartung  befreyet  leben,  auch
meine  bisher  gehabte  Bestallung  in  eine  Provision  (ohne  masgebung
gleich  auch  nur  auf  ein  baar  hundert  Rchthr.  jährlich)  verwandelt,  die
Bezahlung  aber  bei  der  Herrn  Hefprediger  Besoldung  mit  angesetzet,
und  wenn  sie  dieselbige  bekämen,  meine  Quote  mir  zugleich  auch  mit
jedesmahl  abgesolget  werden  möchte.  2)  Nichts  desto  minder  were  ich
erbötig,  So  lange  als  Gott  mir  Gesundheit  und  Kräfte  verleihen
werde,  das  Capellmeisterambt  und  Directorium  über  die  Churf.  Musik
ferner  auf  mir  zu  behalten,  auch  aller  Maaßen  das  beste,  und  was  zu
auffnehmen  Deroselbigen  dienlich  rathen  und  bestes  möglichen  Fleißes
selbst  cooperiren  zu  helffen.  Oeftermals  auch  nicht  allein  priwatim
mich  mit  ihnen  zu  üben,  sondern  bei  für  gehenden  Solennitäten  und
Festtagen  in  der  Kirche  nach  Gelegenheit  persönlich  das  Directorium
zu  führen,  wie  auch  entlich  für  die  Tafel,  oder  wo  sonst  hin  Ihre
Churf.  Durchl.  mir  absonderlich  befehlen  lassen  würden,  gehorsamblich
mit  auffzuwarten,  und  nach  meinem  Vermögen  die  Musik  darzustellen
und  hören  zu  lassen,  bevorab  bei  anwesenheit  frembder  Herrschaft
oder  Abgesanden  etc.  3)  Demnach  aber  die  Königl.  Ma-
        <pb n="541" />
        651

jestät  zu  Denemark  für  meinem  Abreisen  aus  Coppenhagen  an  mich
gnädigst  begehren  und  an  mich  tractiren  lassen,  das  zukünfftig  anderweit
begebenden  Solenniteten  dero  oerter,  und  auf  erforderung  ich  wiederkommen
  und  solche  Zeit  über  das  Directorium  über  die  Königl.  Musik
daselbst  auch  führen  solle,  zu  welchem  Ende  Sie  mir  dann  (nachdem
solche  condition  bis  auf  unsers  gnädigsten  Churf.  und  Herrn  ratilication
  ich  angenommen  und  acceplirt)  eine  Hausbestallung  von  200
Thr.  aufrichten  lassen,  nebenst  Vertröstung  wenn  ich  persönlich  des  orts
ich  mich  befinden,  und  mit  aufwarten  werde,  das  sodann  ich  absonderlich
  deswegen  recompensirt  werden  sollte.  Als  lebe  ich  der  unterthänigsten
  Hoffnung  (gestalt  ich  denn  hierumb  zugleich  gehorsambst  bitten
thäte)  Ihre  Churf.  Durchl.  diese  Ehre  und  Zugang  mir  auch  gnädigst
vergönnen  und  permittiren  würden,  In  betracht  solches  Deroselbigen
nicht  disreputirlich,  sowohl  auch  dero  Churf.  Musik  jedesmahl  ohnschädlich
  sein  sollte,  weil  in  Dennemark  ich  mich  doch  endlich  nicht
aufhalten  lassen,  sondern  allezeit  wieder  nach  Haus  eilen  werde:
Signatum  Leipzigk  den  21.  May  1645.  Heinrich  Schütz.  Mpp.

In  einem  andern  vom  Michaelistage  1645  aus  Dresden
datirten  Memorial  bittet  Schütz  um  Urlaub  zu  einer  Reise  zum
Michaelis-Markt  nach  Leipzig  und  von  da  nach  Weissenfels.  Er
hatte  nämlich  sein  Haus  zu  Dresden  an  einen  Mann  (2)  (wahrscheinlich
  schon  seit  1641)  überlassen,  oder,  wie  er  anderwärts  sagt,
„vermiethet“",  und  dem  Abmiether  auch  „sein  Kind“  anvertraut.
—  Ebenso  bittet  er  wiederholt  um  Erleichterung  in  seinem  Dienste,
weil  er  endlich  nach  „ausgestandener  ziemlicher  Arbeit,  vielen  Reisens
  und  studierens  —  nunmehr  nach  einen  geruhigen  Zustande
und  mehrerer  Freiheit  höchlich  verlangen  thäte,“  in  welcher  Ruhe
er  zugleich  mehre  angefangene  Werke  zu  vollenden  gedachte.  Er
gedenkt  übrigens,  sich  nach  Weissenfels  zu  seiner  verwittweten
Schwester  zurückziehen  zu  können  33),  ohne  daß  er  dabei  nur  im
Mindesten  seine  Function  als  Kapellmeister  hintenan  setzen
möchte;  doch  stellte  er  sich,  Falls  der  Kurfürst  darauf  eingehen
sollte,  noch  einige  Bedingungen,  als:  freien  Hafer  auf  2  Pferde,
Auslösung  für  die  Reisen  nach  Dresden  und  ein  steuerfreies  Bier,
als  Zuschlag  auf  seine  „gebetene  Provision“.  —

Memorial,  was  bei  Unsern  gnädigsten  Churfürsten  und  Herrn
meinetwegen  unterthänigst  zu  suchen  gebeten  würde:  1)  Das  in  meinen
Verrichtungen  diesen  Leipziger-Markt  ich  dahin  und  nach  Weißenfels
nothwendiglich  eine  Reise  wiederumb  thun  müsse,  wenn  dann  der  Winter
  inzwischen  einfallen  und  hierüber  mich  vermuthlich  ergreiffen  würde,
ich  aber  bei  jetziger  Beschaffenheit  der  Hofcapell  nichts  nutze,  allhier
insonderheit  mir  ohnmöglich  wäre,  dero  Zeit  eine  Haushaltung  disseits

33)  Dieses  Zurückziehen  mochte  ihm  vielleicht  auch,  wie  wir  aus  andern
Stellen  ersehen,  die  noch  immer  große  Noth  um  Geld  in  Folgze  rückständigen
  Gehalts  gebieten.  Seine  wirklich  zarten  Rücksichten  gegen  den  hartbedrängten
  Kurfürsten  leuchten  öfters  deutlichst  bervor.  —  “
        <pb n="542" />
        52

wiederumb  anzufahen,  indeme  sonst  ein  anderer  zueter  Mann,  bei  welchem
  sich  mein  Kind  auch  aufhält,  mein  Haus  noch  inne  hätte,  als
wäre  mein  unterthänigstes  Bitten,  das  mit  Ihr.  Churf.  Durchl.  gnädigster
  permission  bis  gegen  die  Ostern  geliebts  Gott,  ich  zu  Weigenfels
  verbleiben  möchte:  2)  Das  wegen  meines  nun  heraugekommenen
  Alters,  und  sonder-ruhm  von  jugend  an,  ausgestandener  ziemlicher
Arbeit,  vielen  Reisens  und  studierens  mir  nunmehr  nach  einen  geruhigen
zustande  und  mehrerer  Freiheit  (wobei  ich  doch  zugleich  meine  unterschiedlichen
  angefangenen  musicalischen  Werke  zu  complettiren  gedachte)
höchlich  verlangen  thäte,  dahero  dann  anderweit  Ihr  Churf.  Durchl.
anzulangen  ich  veranlaßt  werde  das  meine  jetzige  ordinär  Bestallung
in  eine  Provision  verendert,  und  ohne  masgebung  gleich  auff  ein  baar
hundert  Thr.  jährlich  gerichtet,  die  Bezahlung  aber  doch  bei  der  Herren
Hoffprediger  Besoldung  mit  angesetzt,  und  jedesmal  mit  ihnen  zugleich
meine  Quote  mir  auch  abgefolgt  werden  möchte.  3)  Und  demnach  ich
zu  Weißenfels  auch  nicht  allein  für  mich  noch  in  etwas  anforderungen
sondern  noch  eine  überlebende  Schwester  daselbst  hätte,  welche  eine
Wittib  und  ohne  Kind  were,  in  derer  Gesellschaft  dann  (wegens  unserer
  an  der  Hand  habenden  wenigen  Güterlein)  mit  guten  Vortheil  eine
Haushaltung  anzustellen  und  mich  hin  zu  bringen,  ich  verhoffen  thete,
das  mir  in  churf.  Gnade  vergönnt  werden  möchte,  meine  Gelegenheit
und  Beliebung  nach  dahin  ab  und  zu  zu  ziehen  und  mich  aufzuhalten.
4)  Nichts  desto  minder  aber  so  were  ich  unterthänigst  erbötig  das
Capellmeisterambt  (wenn  Ihre  Durchl.  mich  desselben  ferner  würdigen
würde)  hinfüro  auch  auf  mir  zu  behalten,  auf  gnädigste  erforderung,
so  es  Gott  gefelt  all  Zeit  gehorsamblich  zu  erscheinen,  und  insonderheit,
  da  Ihr.  Churf.  Durchl.  gefällig  sein  würde,  die  eingegangene  Hofcapell
  wiederumb  anrichten  zu  lassen,  deroselbiger  hierinnen  unterthänigstes
  treustes  Fleißes  an  die  Hand  zu  gehen,  sowohl  auch  ab  als
anwesend  zu  den  Nutz  dero  auffnehmen  zu  vigilirenund  mit  nothwendigen
musikalischen  Stücken  und  Sachen  zu  versehen,  das  auch  in  meinen
abwesen  bei  begebender  Auffwartung  kein  Mangel  erscheinen  solle,  alles
in  die  gute  Ordnung  zu  stellen.  5)  Demnach  aber  auch  die  Eingangs
von  mir  unterthänigst  gebetene  Provision  der  200  RchsThr.  zu  übertragung
  der  Reise  und  Zehrungskosten,  unterweges  und  allhier  in
Dresden  nicht  gar  weit  anreichen  können,  als  verhofte  ich,  (weßen  ich
dann  hierumb  zugleich  auch  gehorsambst  bitten  thäte)  Ihr  Churf.  Durchl.
hierüber  mir  noch  gnädigst  zulegen,  und  wiederfahren  lassen  werden.
1)  Einen  Befehl  vff  ein  steuerfrei  Bier,  item  2)  noch  einen  Befehl
an  den  Gleitsmann  zu  Weißenfels,  vff  ein  baar  Pferde,  jehrlich  den
freien  Hafer,  das  also  auf  erforderung  ich  jedesmal  mich  ohngesäumbt
könne  einstellen.  3)  Wenn  auf  Erforderung  ich  persönlich  Ihr.  Durchl.
auffwarten  thäte,  das  wöchentlich  vff  mich  und  einen  schreiber  (dessen
ich  in  unsern  Verrichtungen  keineswegs  entbehren  kann.)  mir  4  Thlr.
auslösung  bewilliget,  von  dem  Herrn  Hofmarschalk  ein  Zettel  unterschrieben
  und  ich  ebenermaßen  der  Zahlung  halber  an  den  Gleitsmann  zu
        <pb n="543" />
        553

Weißenfelß  verwiesen  werden  möchte.  Wollte  schließlichen  der  unterthänigsten
  großen  Hoffnung  leben,  Ihr.  churf.  Durchl.  nach  gnädigster
Bereiffung  dieses  mein  unterthänigstes  Suchen  nicht  ohnbillig  befinden
und  Sie  dahero  für  meiner  nunmehr  auch  herbeinahender  Endschafft
meines  Lebens  mir  hierauff  eine  gnädigste  und  von  mir  gewünschte
Resolution  wiederfahren  lassen  würden.  Wogegen  Ihr.  Churf.  Durchl.
sich  versichert  halten  können,  das  so  lange  als  Gott  mir  noch  Kräste
verleihen  werde,  in  Lieb  und  Leid  (wie  ich  bishero  auch  mich  verhoffentlich
  erwiesen  habe)  Gott  zu  Ehren  und  Ihr.  Churf.  Durchl.  zu
Diensten  und  reputation  hinfüro  auch  meine  Profession  ich  ohnnachläßlichen
  Fleißes  ferner  und  bis  in  meinen  Thodt  fortstellen,  und  was
meine  bishero  langwierigen  Dienste  nicht  möchten  gethan  haben,  annoch
zu  verdienen,  mich  bester  Maaßen  befleißigen  werde.  Signatum
Dresden  Vigilia  Michaelis  Archangeli  1645.  Heinrich  Schütz  Mpp.

Unter  den  uns  vorliegenden  Memorialen  des  Schütz  findet
sich  auch  eins  „betreffend  die  Aufwartung  mit  der  Musik  bei  bevorstehender
  (gebe  Gott  mit  gutem  Glücke)  fürstlicher  Kindtaufen“,
was  weniger  biographische  Momente  enthält,  wohl  aber  ein  treues
Bild  von  dem  damaligen  erbärmlichen  Zustande  der  kurf.  Kapelle
liefert  34).  Was  nun  aber  den  Datum  „Michaelis  1645“  betrifft,

34)  Memorial  betreffend  die  Aufwartung  mit  der  Musik  bei  vorstehender
  (gebe  Gott  mit  gutem  Glücke)  fürstlicher  Kindtaufen.  Vocalisten  oder
Sänger,  welche  allbereit  vorhanden  sind.  —  1)  Bastian  Hirnschrödel,  2)  Joseph
  Russer,  3)  Jonas  Kittel,  4)  der  neue,  welcher  jetzo  in  der  Kirchen
für  den  pult  singt,  5)  Philipp  Stolle,  6)  Johann  Klemmens  Sohn,  einzier
  Discantist.  —  Unvorgreiflicher  unterthäniger  Fürschlag,  wie  obgesetzte
ompagney  der  Sänger,  diese  Aufwartung  über  in  etwas  verstärket  werden
könnte.  —  1)  Ob  Ihro  Churf.  Durchl.  Ihr  gnädigst  Belieben  lassen  möchten,
  Kleinhempeln  in  Leibzigk  anzubefehlen,  daß  vom  Cantor  daselbst,  zwei
oder  nur  einer  seiner  besten  Discantisten  zu  erlangen,  undt  (umb  präsentirung
  der  nöthigen  Stücke  halber)  ehstens  uns  herauff  senden  wollte.  Sintemal
  des  orts  wol  die  besten  Knaben  gestalter  jetziger  Zeiten  noch  anzutreffen
  sein  werden,  ich  auch  neulicher  Zeit  ein  bahr  gehört,  die  mir  nicht  übel
gefallen  haben,  undt  wollte  ich  sodann  auch  selbst  mit  an  gedachten  Cantorem
schreiben.  2)  Vor  andern  Sängern  würden  wir  zwar  auch  wohl  noch  ein  bahr
bedürftig  und  hoffe  ich,  es  sollen  umb  selbige  Zeit  etwa  dergl.  Personen  zufällig
  mit  einkommen,  welche  gegen  eine  kleine  Verehrung  mit  aufwarten
sollten.  Und  will  ich  schon  zusehen,  wie  mit  dieser  compagney  zu  Noth  wir
durchkommen,  und  etlicher  Maaßen  bestehen  mögen,  allein  der  Discantisten
sind  wir  sehr  benöthigt,  wie  leicht  zu  ermessen.  —  An  Instrumentisten  sind
vorhanden.  1)  Augustus  Tax.  2)  Zacharias  Hertel.  3)  Ingellender.  4)  Friedrich
  Werner,  Herzogs  Joh.  Georgens  Instrumentist,  welcher  sich  zwar  jetzo
in  Wien  bei  dem  kaiserlichen  Concertisten  Samsoni  noch  auffhalten  thut,  aber
verhoffentlich  auch  anhero  gelangen  wird.  5)  Ueberdieß  sind  auch  noch  ein
bahr  Incipienten  von  Knaben,  welche  man  bisweilen  vielleicht  in  etwas  wird
mit  gebrauchen  können.  —.  Unterthänigster  Unvorgreifflicher  Fürschlag  wie
auch  diese  Gesellschaft  der  Instrumentisten  solche  Zeit  über  in  etwas  verstärket
  werden  könnte.  —  Diese  Gesellschaft  hat  diesen  Hauptmangel,  daß  die
Fundamental  Parthey  darinnen  mangelt,  als  nehmlich  die  Baßstimmen,  als
große  Baßgeige,  große  Posaun,  großer  Fagott,  und  muß  nothwendiglichen
dergleichen  Person  erlanget  werden,  in  Betracht  ohne  denselbigen  keine  ein-
        <pb n="544" />
        554

so  ist  nicht  zu  erörtern  gewesen,  welche  fürstliche  Kindtaufe  es  gewesen
  sein  #on,  da  in  der  ganzen  kurf.  Familie  und  den  mit  ihr

bige  Aufwartung  gebürlich  vorbracht  werden  kann,  hierzu  aber,  sowohl  zu
anderweit  besserer  Verstärkung  solcher  compagney  wird  fürgeschlagen:  1)  Herrmann
  von  Halle,  welcher  auch  jenesmal  am  Beilager  mit  aufgewartet  hat,  undt
Herr  Hertzog  Augustus  denselben  gegen  das  Kindtaufen  vielleicht  anhero
fordern  lassen  könnte.  Ist  des  vorigen  Erzbischoffs  Instrumentiste  gewesen.
2)  Ist  ein  junger  Kerl  Namens  Christian.  Krüger,  dieser  Tage  in  seinen
Verrichtungen  von  Hartenstein  bei  welchen  Herrn  er  in  Diensten  gestanden
ist,  (für  diesen  aber  auch  unser  Capellknabe  gewesen  und  allhier  aufgezogen
worden  ist)  anhero  kommen,  welcher  auch  auf  allerhandt  Instrumenten  wol
zu  gebrauchen  ist,  Im  Fall  nun  Ihr.  Churf.  Durchl.  ihm  wöchentlich  2  Thlr.
Kost  und  Losementgeld  bewilligen  wollten,  gedächte  ich  ihn  damit  allhier  zu
erhallten  und  könnte  er  sich  also  mit  uns  bei  Zeiten  exerciren  undt  hernach
desto  besser  mit  einstimmen.

Post-  Scriptam.  Betreffend  die  Restaurirung  oder  wiederanrichtung  der
Churf.  Hoff-Capell.  —  Wäre  doch  ohne  eintzige  Maasgebung  mein  unterthänigster
  wohlgemeinter  Rath.  Ihro  Churf.  Durchl.  nicht  das  ganze  Corpus
musicum  auf  ein  Mahl,  sondern  successive  nach  einander  und  zwar  in  Dreyen
Compagneyen’  oder  Collegiis  ordentlich  wiederumb  fundiren  und  anrichien
wollten  lassen,  nemlich:  1)  Die  Kapell  Knaben  oder  Discantisten.  2)  Die
Instrumentisten.  3)  Die  Vocalisten  oder  die  Sänger.  —  Und  zwar  zu  deren
  jwei  ersten  würde  verhoffentlich  unschwer,  sowohl  auch  mit  leidlichen
Unkosten,  oder  Mitteln  zu  gelangen  sein,  nur  das  es  in  etwas  Zeit  erfordern
  werde  und  dahero  von  Nöthen  sein  sollte,  desto  eher  dazu  zu  thun,  und
solche  2  Compagnepen  wiederumb  aufgestellet  werden  mögten.  Mit  der
dritten  Compagney  aber  nemlich  mit  den  Vocalisten  oder  Sängern,  würde  es
etwas  kostbarer  und  schwerer  hergehen,  weil  man  selbige  außer  Landes  vielleicht
  ganz  bei  den  Italienern  würde  suchen  müssen,  (im  Fall  nämlich  die
Churf.  Hoheit  würdiglich  bedienet  werden  sollte)  wozu  aber  mit  der  Zeit
auch  würde  Rath  werden  und  mit  guter  mir  bekannten  Manier  wohl  würde
zu  gelangen  sein.  Und  wenn  nun  den  ersten  gedachten  2  Compagnien  wieder
  sollte  aufgeholfen  werden,  würden  Ihro  Churf.  Durchl.  also  bald  einen
rühmlichen  Anfang  zu  einen  neuen  corpori  musico  zu  vermerken  und  zu
vermehren  haben.  Und  da  Ihro  Churf.  Durchl.  diesen  meinen  Fürschlag  sich
gnädigst  belieben  lassen  und  befehlen  lassen  würden,  daß  man  die  Hand  zu
werke  legen  sollte,  hätte  ich  zu  bitten,  daß  Ihro  Churf.  Durchl.  eine  Person
  mir  ernennen  lassen  möchten,  mit  welcher  ich  hieraus  mich  ferner  unterreden
  und  die  hiernach  alles  zu  Ihro  Durchl.  gnädigster  Bewissung  undt
ratisication  ferner  unterthänig  und  ordentlich  referiren  undt  fürgelangen  könne.
Signatum  ut  supra  Vigilia  Michaelis  Archangeli  1645.

Heinrich  Schütz.  Mpp.

Im  Fall  Ihro  Churf.  Durchl.  auch  ferner  gegen  Herbeinahung  der
Kindtauffen,  (umb  abverlangung  der  Instrumente  halben  undt  das  man  auch
etwa  einen  Chor  Posauner  in  der  Kirchen  gebrauchen  sowol  auch  die  Tauffen
  umb  desto  vollständiger  bestellet  werden  könnte)  noch  ein  bahr  Instrumentisten
  wollten  verschreiben  lassen,  so  sollen  dergleichen  von  uns  auch  unterthänigst
  fürgeschlagen  werden,  auch  von  Halle  oder  Leibzigk.  —  Betreffend
die  Organisten  sint  dero  genug  fürhanden  als  1)  Johann  Klemm.  2)  Mathes
  Weckmann.  Herzog  Georgen.  —  Demnach  Ihro  Churf.  Durchl.  auch
nicht  ohnbewußt  sein  kann,  das  wegen  reparirung  allerhandt  Instrumenten,
sowohl  auch  zu  erkauffung  von  Saiten,  viel  Geldes  benöthigt  sein  werde,
als  habe  ich  unterthänigst  zu  erwiedern,  daß  Ihro  Churf.  Durchl.  mir
50  Gl.  auszahlen  lassen  wollen,  über  welche  ich  die  Rechnung  treulich  führen,
  außer  der  Nothdurfft  nichts  ausgeben,  auch  das  Kostgeld  des  oben  ge-
        <pb n="545" />
        555

verwandten  Häusern  in  den  Jahren  1645  und  1646  unsers  Wissens
  Niemand  geboren  ist  25).  Uebrigens  geht  aus  demselben  hervor,
  daß  sich  Schütz  in  der  Noth  zu  helfen  wußte,  und  daß  seine
Vorschläge  auch  jetzt  noch  den  Mangel  in  der  Kapelle  auszugleichen
  suchten,  obschon  zur  Zeit  höchst  schwierig  war,  außer  den
Mitteln  auch  das  so  nöthige  Personal  zu  beschaffen.  —  Weit
wichtiger,  namentlich  für  die  charakteristische  und  künstlerische
Beurtheilung  unsers  Schütz  ist  dagegen  folgendes  Memorial,  das
er  durch  die  Hände  des  Procurators  der  Kapelle,  des  Hofpredigers
  Dr.  Weller,  an  den  Kurfürst  gelangen  und  das  dieser  mit
voranstehendem  Begleitschreiben  abgehen  ließ.  —  Besonders  ist
bei  diesem  Memorial  zu  beachten,  daß,  da,  wie  wir  schon  früher
sahen,  bisher  die  Anstellungen  auf  Ansuchen  derer  geschah,  die  in
die  Kapelle  aufgenommen  werden  wollten,  hierin  Schütz  dem  Procurator
  Dr.  Weller  besonders  an's  Herz  legt:  „In  Annehmung
der  Musicanten  soll  auf  eine  durchgehende  Gleichheit  und  Billigkeit
  nach  eines  jeglichen  Qualitäten  und  Verrichtungen  gehalten
werden,  damit  keine  Mißgunst,  Unwillen  und  Fahrlässigkeit  entstehe“.
  olle  daher  der  Kurfürst  Einem  oder  dem  Andern  einen
Vortheil  bewilligen,  so  solle  dies  ferner  in  Form  von  Gnadengeschenken
  geschehen,  nicht  aber  durch  Gehaltserhöhungen.
Besonders  aber  wirft  Schütz  die  Frage  auf:  wenn  man  einen
unqualificirten  übermäßig  besolden  wolle,  was  dann  wohl  „ein
recht  qualificirter  Kerl“  erhalten  müsse.—  Nach  einer,  Seite  423
bereits  mitgetheilten  Urkunde  schien  es,  als  ob  Hofkunze  bereits
  am  2.  Januar  1642  als  Vicekapellmeister  installirt  worden
wäre;  doch  geht  aus  dem,  was  unter  B)  hier  von  Schütz  erinnert
wird,  deutlich  hervor,  daß  Hofkunze  noch  1646  mit  dem  Titel
eines  Hofcantors  sich  zufrieden  stellen  könne  und  daß  das
Vicekapellmeisteramt  „anjetzo  vacirend  zu  lassen“.  —  Endlich  ist
Schütz  immer  noch  der  Ansicht,  daß  seine  meiste  und  beste  Verrichtung
  nicht  allezeit  in  der  persönlichen  Gegenwart  und  Aufwartung
  bestehe,  daß  er  aber  doch,  wenn  es  das  Wohl  der  Kapelle
erfordere,  erbötig  sei,  Weißenfels  zu  verlassen  und  seine  Haushaltung
  in  Dresden  wieder  einzurichten.  Die  Urkunde  aber  lautet
wörtlich  wie  folgt:

„Durchlauchtigster  Churfürst,  Gnädigster  Herr,  u.  s.  w.  Es

sagten  Hartensteinschen  Instrumentisten,  sowohl  als  auch  die  Leipziger  Discantisten,
  wenn  sie  ankommen  werden,  so  weit  es  ausreichen  werde,  davon
zahlen  undt  die  Rechnung  sodann  unterthänigst  einlieffern  will.  —  Weil
auch  hochnöthig  ist,  das  bei  Zeiten,  die  jetzo  übel  accordirende  Compagney
zusammen  fleißig  geübet  werde  undt  hierzu  ein  ort  auff  dem  Schloße,  als
da  wir  alle  Instrumente  bei  der  Hand  hätten,  was  sehr  bequem  wäre,  als
ist  auch  desfalls  meine  unterthänigste  unvorgreiflige  Frage  ob  uns  vielleicht
Herrn  Herzog  Moritzen  Kleinstüblein,  als  da  auch  unser  Positif  allein  immer
stehen  thut,  zu  solchen  exercitio  angewendet  werden  könnte.
35)  Es  würde  daher  weit  besser  die  Jahrzahl  1643  oder  1646  passen.
        <pb n="546" />
        6-und

  Benennung.  Es  follten  aber  die  Capellknaben  meiner  Meinung
nach  zum  Hoforganisten  Kittel  (vielleicht  auch  etliche  zu  Hans  Klemmen)
  gethan  werden,  als  bei  welchen  Sie  am  besten  und  geschwindesten
perfectionirt  und  rein  zu  singen  gelehrt  würden,  welches  keineswegs
sonst  geschehen  würde,  wenn  Sie  anders  wohin  sollten  gethan  werden.
Und  weil  Ihr.  Churf.  Durchl.  gnädigster  Wille  ist,  daß,  wie  vorhin,
sie  allemal  in  guter  Ordnung  mit  Ihrem  Präceptor  in  die  Kirche  gehen
  sollen,  se  können  Sie  allemal  sowohl  um  die  Kirchen=  als  Schulstunden,
  sich  bei  ihm  versammeln.  C.  Wegen  Christoph  Kittels  Hoforganisten
  Bestallung,  Diesem  als  einem  fleißigen  und  der  Hofcapell
nützlichen  Manne,  dachte  ich  ohne  Maasgebung  seine  allezeit  ihm  gewilligte
  jährliche  Besoldung  (nehmlich  250  Thlr.)  wohl  gelassen,  weil
aber  die  Bestallung  etwas  zweifelhaft  aufgesetzet  worden  ist;  dieselbige
folgender  gestalt  eingerichtet  werden  könnte,  daß  er  nemlich  haben
sollte:  1)  200  Thlr.  als  ein  Hoforganist  und  wegen  fleißiger  Beobachtung
  der  Orgel  100  (7)  2).50  Thlr.  wegen  seiner  allerhand  colligirten
  guten  musicalischen  Sachen,  denen  er  auch  noch  mehr  zu  colligiren
und  bei  der  Churf.  Capell  auf  erheischende  Nothdurft  ferner,  herzugeben
  und  gebrauchen  zu  lassen,  versprochen.  3)  Ingleichen  auch,  daß
er  mit  den  Capellknaben  erbötig  ist,  täglich  ein  gewisses  Exercitium
zu  halten,  und  sonderlichen  Fleiß  bei  ihnen  anzuwenden.  Hierbei  seind
Ihr.  Churf.  Durchl.  vertranlich  zu  erinnern,  daß  daher  (so  lange  als
ich  Capellmeister  Heinrich  Schütz  leben  werde)  es  verhoffentlich  nicht
bedurfen  soll,  einen  Vicekapellmeister  anzunehmen.  Wie  Ihr.  Churf.
Durchl.  etwa  mit  der  Zeit  diesem  guten  Manne,  wegen  der  von  ihm
gesuchten  Wohnung  in  Gnaden  beförderlich  sein  können,  wird  der  Hr.
Hofmarschall  in  künftiger  Begebenheit  etwa  unterthänigst  erinnert.  —
D.  Wegen  meiner  Selbst  eigner  Person  unterthänigste  Erinnerung.
Daß  meine  meiste  und  beste  Verrichtung  in  meinen  Amt,  nicht  aber
in  allerzeit  persönlicher  Gegenwart  und  Aufwartung:.,  sondern  vielmehr
in  Anssetzung  und  Zurichtung  allerhand  guter  musicalischer  Sachen,
auch  Beobachtung  des  ganzen  Werkes  und  daß  die  Collegia,  die  Voealisten,
  Instrumentisten  und  Kapellknaben  in  guter  Ordinantz  und
Uebung  gehalten  werden  möchten,  bestehen  thäte.  Dahero  denn  nochmals
  mein  unterthänigstes  Bitten  wäre,  daß  Ihr.  Kurf.  Durchl.  es
nicht  übel  vermerken,  sondern  meiner  Bequemlichkeit  nach  zu  Weißenfels
  mich  ferner  aufzuhalten  mir  gnädigst  vergönnen  möchte,  aus  dem
hierbevor  in  einem  absonderlichen  Memorial  deswegen  angeführten  genugsamen
  Ursachen,  wäre  hingegen  unterthänigst  erbötig.  1)  Mehrmals
unerfordert  ab  und  zu  zuziehen.  2)  Auf  des  Herrn  Oberhofpredigers
Zuschreiben  außer  Gottes  Gewalt  alle  Zeit  zu  erscheinen.  3)  Da  auch
Ihre  Churf.  Durchl.  in  Künften  ersehn  würden,  daß  es  nicht  angehen
und  wegen  meines  Abwesen,  die  Hofcapell  etwas  Schaden  leiden  wollte,
wäre  ich  entlich  dahin  erbötig,  meine  Sachen  dahin  anzustellen,  und
gänzlich  wiedernm  heran  mich  zu  wenden,  noch  zur  Zeit  aber  wäre  es
unmöglich,  alldieweil.  ich  mein  Haus  vermiethet  hätte,  und.  daher  sobald
        <pb n="547" />
        558

keine  Haushaltung  allhier  wieder  aufstellen  könnte.  In  Summa,  und
so  war  es  mir  Gott  helfen  sollte,  geschah  dieß  alles  darumb,  um  meine
Profession  ohne  weniger  Verhinderung,  desto  besser  fortzustellen,  wie
denn  Ihr.  Churf.  Durchl.,  wenn  mir  Gott  das  Leben  noch  in  etwas
fristen  würde,  verhoffentlich  selbst  erfahren  sollten.  Und  könnte  man
meiner  doch  allezeit  habhaft  werden,  und  wollte  ichs  schon  hier  in  solche
Ordnung  stellen,  das  in  meinem  Abwessen  auch  kein  Mangel  erscheinen,
und  auf  gnädigstes  Begehren  eine  gute  Aufwartung  erfolgen  sollte.  E.  Hofkontze
  kann  aber  bei  diesem  Werke  in  meinen  Abwesen  wenig  thun,
als  daß  er  an  meiner  Statt  etwa  den  Tact  geben,  welches  ihm  dennoch
  ein  vorzug  sein  wird.  F.  Allerhand  Beierinnerungen  1)  daß  ich
meine  Sachen  nach  meiner  in  Dännemark  abgelegten  Reise  noch  in
Niedersachsen  rückständig  habe.  2)  Vorschlag  wegen  unserer  bisher
etliche  Jahr  aufgelaufenen  Besoldungen.

Im  Jahre  1647  war  Schütz  wieder  nach  Dresden  zurückgekehrt:
  denn  ein  unterm  21.  Sept.  datirtes  Memorial  36),  das  die

36)  Unterthänigstes  Memorial  was  etwa  bei  unserm  gnädigsten  Churfürsten
  und  Herrn  wegen  des  italienischen  Musici  Augustin  Foutana  zu  erindern
die  Nothdurft  scheinen  thut.  1)  Ihr.  Churf.  Durchl.  unterthänigste  nachrichtung
  zu  geben,  das  obgedachter  Italiener  (ohngeachtet  er  jetzt  bei  dem
Könige  zu  Dänemark  500  Rthlr.  jährliche  gewisse  Besoldung  hat,  bei  den
Herzog  zu  Gottorp  ihm  auch  nebenst  dem  Capellmeisterambt  derogleichen
jäbrliche  unterhaltung,  hierüber  auch  die  erbauung  einer  neuen  Wohnung
angeboten  worden  ist),  annoch  ganz  begierig  ist,  in  dero  Dienste,  und  Bestallung
  sich  unterthänigst  einzulassen,  seinem  Zuschreiben  nach,  auch  sein
übriges  ganzes  Leben  bei  diesem  Churf.  Hause  vollends  zuzubringen.  2)  Wegen
  seiner  Besoldung  hat  er  für  seinen  Abreisen  und  nach  meiner  mit  ihm
gehaltenen  Unterredung  sich  dahin  erkläret,  mit  400  Thlr.  zufrieden  zu  sein,
welche  dann  (jedoch  sonder  eintzige  maßgebung)  von  unsern  gnädigsten  Herrn
ihme  derogestalt  gnädigst  bewilliget  und  seine  schriftliche  Bestallung  auf
solche  Weise  eingerichtet  werden  könnte,  das  300  Thlr.  als  ein  Vicekapellmeister
  (NB.  nach  welchem  Officio  Er  insonderheit  strebet)  und  hierüber  noch
100  Thlr.  wegen  Unterrichtung  und  Exercirung  nicht  allein  der  Discantisten
sondern  auch  des  andern  Collegii  aller  Sänger  oder  Vocalisten  Er  jährlichen
empfangen  und  also  Quartaliter  100  Thlr.  zu  erheben  haben  sollte.  3)  Hierüber
  so  hat  er  mich  auch  beides  in  seinem  anwesen  allhier  mündlich  und
jetzo  schrieftlich  fleißig  grbeten  bei  unserm  gnädigsten  Churfürst  und  Herrn
ihn  dahin  unterthänigst  zu  recommandiren  (weil  doch  von  solcher  seiner  Ordinar
  Bestallung  er  wenig  würde  erübrigen  oder  prosperiren  können)  das
von  Hochgedachter  Ihr.  Churf.  Durchl.  Ihm  gnädigst  provision  wegen  einer
Begnadigung  zu  Erkaufung  eines  Hauses  wiederfahren  mögte.  Wie  nun
das  nothdurftige  Accomodent  dieses  Fremdlings  solches  wohl  erfordern
würde,  also  verhoffte  ich  auch  Ihr.  Churf.  Durchl.,  an  Mitteln  es  nicht  ermangeln
  und  dahero  auch  dieses  Puncts  halber  Ihm  von  mir  gnädigste
und  guete  Vertröstung  überschrelben  lassen  werden.  4)  Er  begehrte  zwar
auch  als  er  hier  war,  das  seine  Besoldung  also  bald  angehen  möchte,  wenn
seine  Bestallung  in  Dänemark  ausgehen  würde,  das  es  aber  Ihro  Churf.
Durchl.  belieben  thäte,  wollte  ich  Ihm  derogestallt  zuschreiben,  das  zu  seiner
Anherkunft  an  Statt  der  Reise-Kosten  und  ohne  Abgang  seiner  Besoldung
er  100  Thlr.  haben  und  alsdann  seine  Bestallung  erfahren  sollte.  Alles
aber  in  Ihr.  Churf.  Durchl.  gnädigste  Berufung  und  Erklärung  anheimb
gegeben.  Dresden  am  21ten  Sept.  1647.  Heinrich  Schütz.  Adressirt  ist:
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        559

von  ihm  sehr  protegirte  Anstellung  des  italienischen  Musikers
Augustin  Fontana,  der  in  Diensten  des  Herzogs  von  Gottorp
  stand,  betrifft,  ist  in  Dresden  geschrieben.  —  Auch  finden
wir  in  diesem  Jahre  wieder  einen  Beweis  von  Schütz's  Thätigkeit
in  der  Composition.  Es  erschien  nämlich  zu  Dresden  der  zweite
Theil  der  „Symphoniae  Sacrae“,  „worinnen  zu  befinden  sind
Deutsche  Concert  mit  3,  4,  5  nemlich  einer,  zwo,  Dreien  Vocalund
  zweien  Instrumentalstimmen  alß  Violinen  oder  dergleichen,
Sambt  beigefugten  geduppelten  Basso  continuo  den  einen  für  den
Organisten  den  andern  für  den  Violon“  2c.  bei  Gimel  Bergens
Erben  „in  Verlegung  Joh.  Klemmens  Hoforganisten  daselbst  und
Alexander  Herings  Organisten  zu  Budissin“;  Sechszehntes
Hauptwerk.  Aus  der  zu  Dresden  am  1.  Mai  1647  datirten
Dedication  für  den  Dänischen  Kronprinz,  Herzog  Christian  V.,
sowie  auch  aus  der  Vorrede  an  den  Leser  37)  erfahren  wir,  daß
dieses  „Sr.  Hochfürstl.  Durchlaucht  vor  zween  Jahren  nun  mehr
und  bei  meiner  Dero  Zeit  zu  Coppenhagen  abgelegten  persönlichen
unterthänigsten  Aufwartung  gegenwärtiges  —  aufgesetztes  und
damals  mit  der  Feder  abgeschriebenes  geringes  musicalisches
Werklein“  also  schon  vor  mehren  Jahren  vollendet  war,  daß  aber
dasselbe  „demnach  aber  aus  allerhand“  und  zum  Theil  in  der
Erinnerung  an  den  Leser  angeführten  Ursachen  „nach  vorher  —
gehaltener  fleißiger  Revision  in  etwas  vermehrt  und  verbessert
durch  den  öffentlichen  Druck  jetzo  an  das  Tageslicht“  gekommen
ist  3).  —  Daß  übrigens  Schütz  bei  diesen  Compositionen  in
mehrfacher  Beziehung  Monteverde  sich.  zum  Muster  gesetzt,  wie
er  selbst  gesteht,  ist  nicht  zu  verwundern,  da  dieser  Meister  schon
bei  Schütz's  erster  Anwesenheit  in  Italien  gefeiert  und  derselbe
bei  dessen  zweiter  Reise  nach  Venedig  Sängermeister  zu  St.  Marco
war.  —  Während  nun  Schütz  den  ersten  Theil  nur  mit  lateinischem
  Texte  versehen,  und,  wie  er  in  der  Vorrede  sagt:  „auch
an  etlichen  fürnehmen  Orten,  mit  deutschen  Texten  anstatt  des
Lateinischen  ganz  hiendurch  unterleget,  fleißig  musiciret  wurde,  Als

Churf.  Durchl.  zu  Sachsen  wohl  verordentn  Geheimbden  Cammer  Seeretarius
  Hr.  Christian  Reichbrodt.  Zu  großgunstigen  Handen.

37)  Diese  ist  für  die  Geschichte  der  Musik  höchst  wichtig.  Er  sagt  unter
  andern  darin:  „Nun  haben  zwar  hernach  und  bis  dahero  nicht
alleine  die  noch  immerfort  in  unserm  lieben  Vaterlande  anhaltende  erbärmliche
  und  der  Music  nicht  weniger  als  sonst  andern  freien  Künsten  widrige
Zeiten,  sondern  auch  und  zwar  furnehmlich  die  darinnen  bei  dem  meisten
Theil  noch  verborgen  gebliebene  heutige  Italienische  Manier  beides  dero
Composition  und  rechten  Gebrauch  betreffende  (wordurch  doch  nach  des  scharfsinnigen
  Herr  Claudii  Monteverde's  Meynung  in  der  Vorrede  des  achten
Buchs  seiner  Madrigale  die  Music  nunmehr  zu  ihrer  entlichen  Vollkommenheit
  gelangt  sein  soll)  solches  in  öffentlichen  Druck  herfur  zu  geben,  mich
nicht  wenig  abgehalten.“  2c.

33)  Eine  ziemlich  ausführliche  Würdigung  dieses  Werks  hat  v.  Winterfeld
  a.  a.  O.  II.  Thl.  S.  191—195  gegeben.
        <pb n="549" />
        560

ließ  er  sich's  „eine  besondere  Anreitzung  fein,  dergleichen  Werklein
auch  in  unserer  Deutschen  Müttersprache  z  versuchen.“

Von  Winterfeld  sagt  a.  a.  O.  S.  195:

„Die  einseitige  Richtung  des  eben  betrachteten  Werks  mochte
wohl  nicht  ohne  eben  so  beschräukte  Einwirkung  auf  die  Zeitgenoffen
des  Meisters  (Schütz's)  geblieben  sein.  Zu  einer  Zeit  allgemeiner
geistiger  Erschlaffung  nach  vieljährigem  verderblichem  Kriege,  wo  alles,
der  langentbehrten  Ruhe  begehrend,  weniger  nach  Erhebung  der  Seete,
mehr  nach  trägem  Genusse  sich  sehnte,  konnte  das  Neue,  das  Gefällige,
das  Sonderbare,  leicht  als  höchster  Zweck  der  Kunst  erscheinen  und
diese  darüber  zu.  Grunde  gehen,  wenn  ernste  und  strenge  Schule  vernachlässigt
  wurde,  wenn  man  den  hohen  Werth  kunstgerechter,  und  dabei
  geistreicher  Werke,  meisterhafter  Lösung  schwieriger  Aufguben  verkannte.
  Hatte  unser  Meister  die  italienische  Tonkunst  ihrer  neuen
glänzenden,  dem  Ohre  durch  steten  Wechsel  schmeichelnden  Erfindungen
halber  seinem  Vaterlande  anzueignen,  es  dafür  empfänglich,  dazu  geschickt
  zu  machen,  gestrebt;  so  sollte  es  doch  nicht  glauben,  daß  darin
die  ganze  Tonkunst  bestehe,  noch,  daß  man  in  Italien  so  urtheile.
Einem  traurigen  Verfalle  der  Künst,  wie  solcher  Mißverstand  in  solcher
Zeit  ihn  leicht  herbeiführen  konnte,  mußte  vorgebeugt  werden.  Daß  dieses
  seine  Absicht  bei  der  Herausgabe  seines  nächsten  Werks  (1648):
Musicalia  ad  chorum  sacrum  gewesen  sei,  bezeugt  deutlich  dessen
Inhalt  und  sein  Vorwort  zu  demselben.“

Die  „Musicalia  ad  chorum  sacrum,  d.  i.  geistliche  Chormusik
  2c.  mit  5—7  Stimmen  beides  vocaliter  und  instrumentaliter
  zu  gebrauchen“,  Schütz's  XI.  Opus,  29  Gesänge,  erschienen
1648  zu  Dresden  bei  Klemm  39).  —  Schütz  steht  nun  eigentlich

39)  Von  Italien  aus,  sagt  Schütz  in  der  Vorrede,  sei  es  üblich  geworden,
  über  einen  fortgehenden  Baß  (Bassus  continuus)  mehrsitmmige  Gesänge
zu  setzen,  und  diese  Art  des  Satzes  sei  zu  großer  Beliebtheit  gelangt.  Er
wolle  sie  auch  nicht  tadeln;  doch  Niemand  werde  jemals  ein  recht  tüchtiger
Tonsetzer  werden,  der  nicht  zuvor,  ohne  jenes  Hilfsmittel  eines  fortgehenden
Basses  in  künstlichen  und  schwierigen  contrapunktlichen  Arbeiten  Fertigkeit
erlangt  habe.  Sei  ein  Tonkünstler  nicht  der  Erfordernisse  eines  kunstmäßigen
  Satzes  ganz  Meister  geworden,  so  helfe  ihm  alle  Erfahrenheit  nichts,
ja,  wenn  auch  ungelehrten  Chören  seine  Leistungen  „gleichsam  als  himmlische
Harmonie  fürkäme“,  so  würden  sie  doch  nicht  bestehen,  und  nicht  viel  höher,
„als  einer  tauben  Nuß  werth  geschätzt  werden“  können.  Nun  sei  es  Schütz's
Absicht,  angehende,  zumal  deutsche  Componisten,  durch  das  „vorliegende
Werklein  anzufrischen“,  daß,  „ehe  sie  zu  dem  concertirenden  stylo  schreiten,
  sie  vorhin  diese  harte  Nuß  (als  worin  der  rechte  Kern  und  das  wahre
Fundament  eines  guten  Contrapunktisten  zu  suchen  sei)  aufbeißen,  und  darin
ihre  erste  Probe  ablegen  möchten.“  So  sei  es  auch  früher  zu  seiner  Zeit
in  Italien  gehalten  worden.  Jeder  „Anfahende“  habe  „dergleichen  geistliches
  und  weltliches  Werklein  ohne  den  Bassum  continuum  zuerst  recht  ausge#rbeitet
  und  also  von  sich  gelassen,  wie  denn  daselbst  solche  gute  Ordnung
vermuthlichen  noch  in  Acht  genommen  werde.“  Die  Erinnerung  sei  zu
Niemunds  Verkleinerung  gemeim,  sie  solle  nur  zu  Aufnahme  der  Tonkunst
und  Vermehrung  des  Ruhms  deutscher  Nation  gereichen.  Auch  wolle  er
        <pb n="550" />
        *61

mit  diesem  Werke,  nachdem  er,  wie  von  Winterfeld  als  Sachkenner
(S.  196)  bemerkt:

„,Dem  Damals  Neusten,  nicht  ohne  eine  gewisse  beschränkte  Vorliebe,
  Bahn  zu  machen  gestrebt  hat,  wieder  auf  der  Seite  des  Alten,
an  dem  seine  Jugend  sich  genährt  und  erfreut  hatte,  vermittelnd,  auf
lebendige  und  ersprießliche  Weise,  indem  er  den  stäten,  innern  Zusammenhang
  der  Kunstentwickelung,  festzuhalten  und  dem  verderblichen
Loßreißen  von  dem  fruchtbaren  Boden,  der  allein  ihr  gedeihliche  Nahrung
  bieten  kann,  zu  wehren  bemüht  ist.“

Um  so  mehr  muß  uns  daher  dieses  Werk  als  eine  Grenz-=mark
  im  Leben  unsers  Schütz  werth  sein,  weil  wir  zugleich  daraus
  ersehen,  was  man  ursprünglich  und  lange  nach  Schütz  noch  unter
„Generalbaß“  verstanden  habe,  und  daß  Ludovico  Viadana
nur  in  diesem  Sinne  als  der  Erfinder  desselben  angesehen  werden
  kann.  —

Nach  einem  Schreiben  Schütz's  an  seinen  Schwager  10),
den  Kammersecretär  und  Rath  Burckhardt  Berlich,  von-  W.  July
1649  ⁊1)  war  er  in  Dresden  und  zwar  etwas  leidend,  auch  hatte

(Schütz)  weder  dieses,  noch  ein  anderes  seiner  musikalischen  Werke  als  Muster
  vorstellen.  Er  gestehe  ausserdem  „deren  Wenigkeit  selber  gern  zu  und
verweise  vielmehr  alle  und  jede  „an  die  von  allen  Componisten  gleichsam
canonisirte  italienische  und  andere  Alte  und  Neue  classicos  autores,  deren
fürtreffliche,  unvergleichliche  Werke  einem  Jeden,  der  sich  mit  Fleiß  in  ihnen
umsehen  möge,  als  ein  helles  Licht  fürleuchten“  und  ihn  auf  den  rechten
Weg.  führen  würden.  —

40)  Ein  zweiter  Schwager  Schützen's  war  der  bekannte  Ziegler  von
Klipphausen.

41)  Hochgeehrter  Herr  Cammer  Secretari.  Demnach  ich  gestriges  tages'bericht
  worden  bin,  daß  unser  gnädigster  Churfürst  und  Herr,  wegen  accommocdirung
  etlicher  Capell  Knaben  bey  dem  Hoforganisten  Kittel,  nunmehr  nicht  abgeneigt
  sein  soll,  so  habe  ich  nicht  unterlassen  wollen  (zalldieweil  ich  wegen  einer
kleinen  leibesbeschwerung  etliche  tage  bis  her  nicht  ausgehn,  noch  solcher  Handlung,
  wenn  Sie  indeßen  möchte  vorgehen,  persönlich  beigehen  kann:)  guter  Meinung
  unvorgreiflich  ferner  hierbey  zu  erindern,  worinnen,  diesem  Werk  zum  Besten,
  mein  großgünstiger  Herr  Schwager,  ohnbeschwerdt  zu  vigiliren  haben  würde,
nemlich,  1)  Daß  der  von  mir  vuterthänigst  vorgeschlagne  Unterhalt  auff  vier  Kapell
Knaben  gemeinet  sey,  deren  wir  an  der  Zahl  minder  nicht  haben  können,  sintemahlsesidoch
  noch  mühsam  genug  fallen  würde,  unter  solchen  4  alle  Zeit  gute
perfecte  Discantisten  zu  erhalten,  weil  mit  den  jahren  fortan  etliche  mutiren,
von  den  jungen  Knaben  sobald  nicht  zu  erziehlen,  daß  sie  mit  den  alten  musicis
  ohne  Fehler  mit  einstimmen,  So  wäre  es  auch  dergestalt  begvem  je
ein  paar  zu  erwerben,  ondt  gleicher  Unterhaltung  in  einem  Hause  beysammen.
  2)  Die  2  thklr.  wöchentlich  an  Gelde,  sind  von  mir  auf  Vier  Kapell
Knaben,  gemeinet,  das  auf  einen  ein  halber  thlr.  käme,  über.  Bier,  brodt,
vnd  was.  sonst  auf  meinem  memorial  zu  befinden,  ist.  3)  Woher  nun  Ihro
Churf.  Durchl.  diese  2  thlr.  wöchentlich  zahlen  lassen  werden,  gebühret  mir
deroselbigen  kein,  Ziel.  noch  Maß,  zu  geben,  bedünket  mich  aber  doch,  das  mir
interimsweise  durch  einen  mündlichen  Befehl,  und  nicht  durch  einen  schriftlichen,
  Ihro  Churf.  Durchl.  dem  Buchhalter  könnten  andeuten  laßen,  daß  Er
wöchentlich  solche  2  thlr.  zahlen;  undt  berechnen  sollte,  wenn  der  liebe  Gott
uns  hiernächst  etwa  im  Lande  wieder  in  Gnaden  besserung  #rlelben.  möchte,

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  6.
        <pb n="551" />
        562

er  bei  seiner  großen  Sorge  um  die  Kapelle  immer  noch  mit  Noth
wegen  Bezahlung  derselben  durch  die  Kammer  zu  kämpfen.  —
Dennoch  war  er  trotz  alles  Ungemachs  immer  noch  thätig  für  die
Composition,  wovon  ein  neuer  Beweis  der  1650  zu  Dresden
erschienene  dritte  Theil  seiner  Symphoniae  Sacrae  42)  ist.  In
diesem  XII.  Opus  ist  nach  dem  Urtheile  aller  Sachverständigen
die  Quintessenz  des  Schütz'schen  Ingeniums  gleichsam  niedergelegt,
und  von  Winterfeld  sagt  von  diesem  dritten  Theile:

„Wir  dürfen  ihn  wohl  den  bedeutendsten  nennen.  Denn  hier
erscheint  er  (Schütz)  nun  in  vollendeter  Durchbildung  seiner  Eigenthümlichkeit,
  am  klarsten  liegt  hier  zu  Tage  die  lebendige  Einwirkung
der  fremden  Einflüsse,  welche  geholfen,  sie  zu  bestimmen  und  zu  gestalten;
am  leichtesten  vermögen  wir  von  hier  aus  den  Zusammenhang  seiner
künstlerischen  Thätigkeit  mit  den  Hervorbringungen  unserer  Tage  zu
fassen  und  zu  überschauen.“  —  „Der  Fortschritt  in  Gestaltung  lebendiger
  Tonbilder,  den  sie.  uns  zeigen,  weist  hin  zu  der  spätern  Zeit,
die  Keime  des  Oratoriums  sehen  wir  in  ihnen  völliger  entfaltet,
eine  Ursprünglichkeit  und  Frische  in  Auffassung  der  Aufgaben  tritt  uns

so  muß  es  auch  wegen  der  Zahlung  des  gantzen  Collegü#musici  in  einen  anderen
  standt  versetzt  werden,  so  könnte  auch  alsdann  wieder  aenderung  mit
diesen  Capell  Knaben  getroffen  werden,  Vnterdessen  aber  würde  dieses  zur
Musik  gehörende  fürnehme  pertinentz  stück  erhalten,  vnd  discantisten,  deren
man  sich  in  bessern  Zeittn  hiernächst,  wills  Gott,  zu  erfreuen  hätte,  erzogen.
4)  Mein  großgönstiger  Herr  Schwager  wolle  ohne  Beschwerde  nur  darauf
bemühet  sein,  daß  von  vnsern  gnädigen  Herrn  die  Bewerkstelligung  erst  erfolgen
  möge,  die  schriftlichen  aufsetze  wolle  er  ohnbeschwerde  auf  weitere  mündliche
  conferentz  mit  mir,  ersparen,  als  dann  werde  ich  sorgfältig  sein,  daß
diese  bewilligung  ad  utilitatem  publicam  et  Capellae  und  nicht  ad  privatum
alicujus  usum  gerichtet  werden  möge,  bitte  dienstlich  umb  verzeihung  daß  Ihme
hiermit  molestirlich  kame,  nebst  fleissiger  salutirung  verbleibende  meines  hochgeehrten
  Herrn  allezeit  devotester  Heinrich  Schütze.  Dresden  am  3.  Juli  Ao.  1649.
—  P.  8.  Demnach  ich  auch  muthmasse,  daß  unserm  gnädigsten  Churfürsten
und  Herrn,  die  dem  Hoforganisten  Kittel  angesetzten  250  thlr.  Jahresbesoldung
  etwas  hoch  anzulauffen  bedünken  mögten,  so  könnten  Ihro  Churf.
Durchl.  auch  berichtet  werden,  das  der  vorige  Organist,  genandt  der  lange
Hahn  anfänglich  nur  200  thlr.  gehabt,  hernacher  ihm  aber  von  dem  seel.
Taube,  damaligen  Hofmarschalle,  50  thlr.  Zulage  zu  Wege  bracht  worden,
und  hierauf  solche  250  thlr.  auff  abgedachten  Kittel  durch  Herrn  Doctor
Hoym  in  meinem  abwesen  bracht  worden  sind.  Weil  er  aber  nun  bisher  gar
nichts  absonderliches  wegen  der  Knaben  erhalten,  itzo  auch  erbötig  ist  dieselben
  zu  verpflegen  und  mit  Fleis  zu  instituiren,  welches  in  Wahrheit  eine
misliche  Sache  ist,  so  vermein  ich  höchst  gedachter  vnser  gnädigster  Herr  woll
mit  ihm  zufrieden  und  in  ansehung  der  Knaben  solche  gantze  Bestallung
der  250  thlr.  Ihme  ferner  überlassen  können.  Alles  sonder  Masgebung.

12)  „Symph.  sacr.  Tertia  Pars  oder  Deutsche  Concerte  mit  5—8  Stimmen  und
zwei  Instrumentalstimmen  als  Violinen  sammt  etlichen  complementi,  welche
aus  den  Indice  des  allhier  beigefügten  geduppelten  Basso  continuo  auch  ersehen
  und  nach  Beliebung  auch  mit  gebraucht  werden  können  in  die  Mufik
gesatzt  durch  Heinr.  Schütz  2c.  gedruckt  bei  Christian  und  Melchior  Bergen
Gebrüdern  Ch.  S.  Hofbuchdruckern  zu  Dresden  1650,“  welches  Werk  dem
Kurfürsten  Johann  Georg  gewidmet  ist  (Michael  1650).  —
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        563

entgegen,  welche  unsere  Neigung  auch  da,  wo  das  Erreichte  hinter  dem
Gewollten  zurückgeblieben  sein  sollte,  gewinnt  43).“

Die  schon  früher  öfter  verlautete  Sehnsucht  unsers  Schütz  nach
größerer  Ruhe  und  Befreiung  vom  gewöhnlichen  Kapelldienste  ging
endlich  im  Jahre  1651  in  ein  offenbares  Verlangen  darnach  über.
Seine  Klagen  über  Leibesschwachheit  und  das  Unzureichende  seiner
Kräfte,  wodurch  er  verhindert,  die  täglichen  Functionen  als  Kapellmeister
  alle  persönlich  verrichten  zu  können,  sprachen  sich  endlich
dahin  aus,  daß  der  Kurf.  sich  geneigt  zeigen  möchte,  ihn  zu  penfioniren,
  oder,  wie  er  sich  aus  drückt,  ihn  „gleichsam  für  einen
Provisioner  halten  und  erklären  zu  lassen,“  ohne
daß  er  indeß  dabei  sich  der  Sorgfalt  für  die  Hebung  der  Kapelle
  ganz  entschlagen  wollte.  Er  strebte  nur  nach  so  viel  Ruhe,
um  die  „in  seiner  Jugend  angefangenen  musicalischen  Werke  zu  colligiren,
  complettiren“  und  zu  seinem  Andenken  auch  in  Druck  geben
  zu  können.  Ebenso  klagte  er  außerdem  über  das  wegen  seines
herankommenden  hohen  Alters  „abgenommene  Gesichte.“
—  Ja,  er  parallelisirt  sich  mit  einem  ihm  bekannten  alten  Cantor,
dem  seine  jungen  Rathsherrn  gesagt:  „ein  dreißigkjähriger  Schneider
  und  dreißigkjähriger  Cantor  dienten  nicht  mehr  in  die  Welt.“
—  Das  in  dieser  Beziehung  wichtigste  Actenstück  ist  daher  sein
unterm  14.  Januar  1651  an  den  Kurf.  gerichtetes,  schon  früher
öfter  erwähntes  Memorial  ),  das  nach  einer  umständlichen  Dar-43)

  Eine  gündtiche  Darlegung  und  Würdigung  des  Werks  nach  seinen
  einzelnen  heilen  giebt  uns  von  Winterfeld  a.  a.  O.  S.  197—204,

44)  Schütz  hatte  dieses  sehr  umfangreiche  Memorial  dem  geheimen
Kammersecretär  Reichbrodt  zum  Vortrage  beim  Kurfürsten  übergeben,  worauf
  sich  auch  folgendes  an  jenen  gerichtete  Schreiben  bezieht:

Memorial.  An  Herrn  Cbristian  Reichbrohdt,  Churf.  Durchl.  zu  Sachsen
wolverordnetem  Geheimbden  Herrn  Secretarium  in  Drescen.  Hochgeehrter
Herr  Reichbrohdt.  Ihme  übersende  Ich  hierbey  mein  bewustes  memorieal
wiederumb  zurücke,  vndt  dieweil  ich  die  besorge  trage,  das  dieselbigen,  zum
Vortrag,  vndt  unseren  gnädigen  Herrn  zur  Audienz  es  allzulange  und  weitleuffig
sein  möchte,  so  babe  9  ganz  dienstlich  zu  bitten,  Er  mit  dem  Vortrag,  sich
nicht  übereilen,  sondern  das  rechte  tempo  Erwarten,  sollte  es  gleichwohl  noch
1  Viertel  Jahr  anstandt  haben,  qvia  nullum  periculum  in  mora  est,  Unterdessen
  vermeine  ich  aber,  das  meine,  Ihro  Churf.  Durchl.  von  mir  vntterthänigst
  dedicirte  bücher,  deroselbigen  allzeit  übergeben,  undt  die  dedicatoria
  daraus  abgelesen  werden  könne,  stelle  es  aber  alles  zu  meines  grosg.
Herrn  befindung,  wolte  derselbige,  mehrgedachtes  Memorial,  ohnbeschwert
1  mahl  vorher,  für  sich  durchlesen;  vndt  sich  nur  soviel  bemühen  ondt  den
begriff  einer  jeglichen  Periode,  auff  den  Randt  mit  wenigen  annotiren,  so
könnte  das  eine  vndt  das  andere  Ihro  Churf.  Durchl.  zu  gelegner  Zeit
mündlich  bald  referirt  werden,  jedoch  so  will  ich  ihm  bierinnen  weder  Ziel
noch  maß  gestecket,  sondern  seiner  besseren  disposition,  alles  untergeben  haben.
Lebe  indessen  der  grossen  Hoffnung,  der  Herr,  sich  ferner  in  dieser  Sache,
wie  vorhin  zu  meinen  lavor  in  anderen  geschehen  ist,  meinen  sonderbahren
patron  vndt  förderer  erweisen  werde,  deme  ich  hinwiderumb  verbunden  bleibe
vndt  der  göttlichen  obacht  zu  allen  an  Seel  ondt  lelbe  sebs  gewünschten

—1
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        2

—

legung  seines  ganzen  Lebens  und  Strebens  während  seiner
35jährigen  Dienstzeit,  alle  seine  bisher  unerhört,  gebliebenen  Klagen
  und  Wünsche  hinsichtlich  seiner  Person  enthält,  und  in  dem
er  sich  schließlich  den  kurprinzlichen  Castraten  Andres  Buomempi.
zur  Unterstützung  ausbittet,  Falls  der  Kurfürst,  wie  er  selbst  vermuthen,
  mochte,  auf  seine  gänzliche  Pensionirung  nicht  eingehen,
sollte.  Dieses  für  die  Biographie  und  Charakterstik  unsers  Schütz,
wichtigste  Memorigl  lautet  unverkürzt  wie  folgt:
Durchlauchtigster  Hochgeborner  Churfürst,  Gnädigster
  Herr!  Mit  gegenwärtiger  vuterthänigste  überreichung,  meines  vnterthänig
  vnter  Ew.  Churf.  Durchl.  hohen  Namen,  itzo  an  den  tag.
kommenden.  Werkleins,  werde  ich  zugleich  veranlasset,  meinen  von  Jugend.
  auff  biehero  geführten,  fast  mislichen  und  mühseligen  Lebenslauff,
in  etwas  mit  zu  berühren,  in  tiefster  Devotion  bittende,  Ew.  Chuxf-Durchl,
  mir  solches  zu  Gnaden  halten,  vudt  vmb  zu  Dero  beliebiger.
Gelegenheit,  zu  vernemen,  ihr  nicht  entgegen  wolle  sein  lassen,  nemblichen:.
Wie  das  (nach  dem  Ich  Ao.  1585  am  tage  Burkhardi  auff  diese  Welch
gehoren,  worden  bin)  nicht  gar  lange  hernacher,  sondern  sobald  im
dreyzehnten.  Jahre  meines  alters,  qgus  meiner  Seligen  eltern  Hause  zu.
Weissenfels  ich:  gekommen  bin,  auch  von  selbiger  Zeit  an,  mich  allezeitin
  der  frembde  auffgehalten,  vndt,  anfänglich  zwar  in,  Herrn  Landgraff
Moritzens  Hofeapell  zu.  Cassel  etliche  Jahr  für  einen  Capell  Knaben
mit  auffgewartet  habe,  nebenst  der  music  aber  zur  Schuhlen  vndt  erlernung
  der  lateinischen  und  anderen  sprachen  zugleich  gehalten  und
erzogen  worden  bin,  Vndt  dieweil  meiner  seligen  Eltern  Wille  niehmals
  war,  das  heute  oder  morgen,  ich  gar  Profession  von  der  musig,
machen  sollte,  habe  auf  dero  zurathen  (in  gesellschaft  eines.  anderen.
Bruders,  der  hernacher  doctor  Juris  worden,  vndt  vor  wenig  Jahren
zu  Leibzigk  im  Oberhofgerichte  undt  in  Ew.  Churf.  Durchl.  Bestallung
verstorben  ist)  Ich  mich,  nachdem  ich  meine  Discantstimme  verloren,
auff  die.  Universität  marpurgk  begeben,  In  willens.  meine,  ausser  der
music,  anderweit  ziemlichermassen  angefangene  studia  daselbst  fortzustellen,
  eine  gewisse  profession  mir  da  zu  erwählen  und  dermahlen.
einst  einen  ehrlichen  gradum  darinnen  zu  erlangen.  Es  wurde  aber
solcher  mein  Vorsatz  (sonder  Zweiffel  qus  Schickung  Gottes)  mir  bald.
verrucket,  indem  nemblich,  Herr  Landgraf  Moritz  einsten  nacher  Marwohlfahrt

  bestlichst  hiemit  empfehle.  Meines  Hochgeehrten  Herrn  Dienstschuldigster
  Heinrich,  Schütz,  Capellmeister  Mpp.  Signatum  Dresden.  am  29.  kebruar
  Ac.  1651.  Der  Herr  Marschall  hat  meinem  Pupillen  (d.  i.  Mündel).
den  Perummer  zu  seiner  jüngsten  wiederkunfft  von  Regenspurgk,  etwa  auff
ein  Kleid  vertrösten,  lassen,  vndt  daß  solches  bisher  nicht  erfolget,  ist  er  itzo
gar  ungeduldig,  zielet  wieder  durch  das  Fenster  uns  zu  entwischen,  wordurch
die  Küh  auff  die  Weide  getriehen  werden,  wollte  es  die  Gelegenheit  geben,
den.  H.  Marschall  hieran  auch  zu  erinnern,  oder  aber,  quod  wallem,  bey  onserm.
  ghädigsten  Herrn  selhst  an  und  durchzubringen,  gescheh,  mir  zu  sonderbahren
  gefallen,  und,  dem,  gueten.  Kerl  zu  einer  sehr  großen  Hülffe,  er  klaget,

I7

auch  das.  100  vndt  etliche  30  fl.  besoldung,  ihm  zurücke  stehen.  —
        <pb n="554" />
        965

purgk  kam,  (welcher  die  Zeit  über,  als  an  seinem  Hofe  ich  für  einen
Kapell  Knaben  mich  gebrauchen  lassen,  vieleicht  vormerket  haben  mochte,
ob  zu  der  Musie  ich  von  Natur  in  etwas  geschikt  wäre)  vnd  nachfolgenden
  Vorschlag  mir  thun  lies:  weil  dero  Zeit  in  ltalia  zwar  ein
hochberühmbter,  aber  doch  ziemlich  alter  musicus  ondt  componist
noch  am  leben  wäre,  so  solle  ich  nicht  verabsäumen,  denselbigen  auch
zu  hören,  pondt  etwas  von  ihm  zu  ergreiffen  ondt  ließen  bochgedachte
Ihro  Gnaden,  zu  vollstreckung  solcher  Reise  mir  zugleich  ein  Stipendium
  von  200  Thalern  jährlichen  anpräsentiren,  welchen  vorschlag  dann
(als  ein  junger  vndt  die  Weld  zu  durchsehen  auch  begieriger  Mensch)
ich  zu  vnterthänigen  Dank,  ganz  willigst  annam,  ondt  darauf  Ao.  1609
gleichsamb  wieder  meiner  Eltern  Willen,  nacher  Venedig  fortzog,  Ob
nun  zwar  in  meiner  Dahinkunft  (nachdem  bei  meinem  Lehrherrn  ich
mich  in  etwas  weniges  aufgehalten)  Ich  die  Wichtigkeit  undt  Schwere
des  mir  fürgenommenen  studio  der  music  und  composilion,  ich  hierin
auch  noch  einen  wenig  gegründeten  schlechten  anfang  bald  vermerket,
ondt  daher  mich  fast  sehr  gereuet  gehabt,  das  von  denen  auf  den
teutschen  Universitäten  gebräuchlichen  vndt  von  mir  allezeit  ziemlich  weit
gebrachten  Studiis  ich  mich  abgewendet,  habe  ich  mich  doch  nichts  desto
weniger  zur  gedult  beqvemen,  vnd  demjenigen  worumb  ich  dahingekommen
  war,  obliegen  müssen,  derowegen  auch  von  solcher  Zeit  an,  meine
vorigen  Studia  ausser  Handen  geleget  und  das  Sludium  musicae  alleine
mit  allem  möglichen  größten  Fleiße  zu  tractiren,  vndt  zu  versuchen,
wie  solches  mir  zu  statten  gehen  wolle,  angefangen,  da  ichs  dann  mit
göttlicher  Hülfe,  sonder  ruhm,  so  weit  gebracht  habe,  das  nach  dreyen
Jahren  (undt  ein  Jahr  zuvor,  ehe  ich  aus  Italia  wieder  zurücke  gereiset)
  ich  mein  erstes  musicalisches  Werklein,  in  italienischer  Sprache,
mit  sonderbarem  Lobe  der  damals  fürnembsten  musicorum  zu  Venedig
  daselbst  habe  drucken  lassen,  vndt  von  daraus  Herrn  Landgraf
Moritzen  (deme  Ichs  auch  in  vnterthäniger  Danksagung  dediciret.)
zugeschiket  habe,  nach  welcher  publicirung  itzo  gedachtes  meines  Werkleins,
  ich  nicht  allein  von  meinem  Praeceptor  dem  Johann  Gabrieli
sondern  auch  von  dem  Capell  Meister  und  andern  fürnembsten  musicis
  daselbst,  vermahnet  und  angefrischet  worden  bin,  das  bey  dem
studio  musices  ich  verharre,  und  alles  glücklichen  successes  hierin
mich  zu  getrösten  haben  solle,  Undt  als  Ich  nach  diesem  mich  noch
Ein  Jahr  Cwie  wol  auf  meine  Eltern  unkosten:)  aufhielte,  noch  etwas
mehreres  in  solchem  Studio  zu  erfahren,  begab  sichs  eben,  das  oberwähnter
  mein  Praeceptor  in  Venedig,  verstarbe,  dem  ich  auch  das
Geleite  zu  seinem  Ruhebette  gegeben,  Er  mir  auch  auff  seinem  Thodbette
  aus  sonderbahrer  allection,  einen  aus  seinen  hinterbliebenen  Ringen,
zu  seinem  guten  andenken  gegeben,  welcher  mir  von  seinem  Beichtvater,
  einem  Augustiner  Mönch  (aus  dem  Kloster,  da  Dr.  Luther  sich
auch  einstens  aufgehalten:)  nach  seinem  erfolgten  Todesfall  auch  praesentirt
  und  zugestellet  worden  ist,  daß  also  vorgedacht,  Hr.  Landgraf
Moritzens  zu  Marpurgk  gehabte  Besorgniß  wat  worden,  vndt  das,  wer
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        566

von  diesem  gewislich  sehr  hochbegabten  Manne  Etwas  hatte  lernen
wollen,  gewislich  nicht  länger  als  ich  ausbleiben  dürfen.  Als  ich  nun
Ao.  1613  das  erste  mal  aus  ltalia  wieder  zurücke  nach  Teutschland
gelangete,  beschloß  ich  zwar  bey  mir,  mit  meinem  nunmehr  in  der
music  gemachten  guten  lundamento,  noch  etliche  jahr  zurücke,  und  mit
demselbigen  mich  gleichsamb  verborgen  zu  halten,  bis  ich  dieselbige  noch
etwas  weiter  excoliret  haben,  undt  hierauff  mit  auslaßung  einer  würdigen
Arbeit,  mich  würde  herfür  thun  können.  —  Vndt  bemangelte  damals
auch  nicht  an  meiner  Eltern,  vndt  Verwandten  Rath  ondt  Antrieb
noch  nicht,  welcher  Meinung  kurz  umb  war,  das  durch  anderweit  meine
zwar  geringe  Qvalitäten  ich  mich  bedient  zu  machen  und  förderung  zu
erlangen  trachten,  die  music  aber  als  eine  Nebensache  tractiren  sollte,
von  derer  wiederholten  unnachläslichen  Vermahnung  dann  folge  zu  leisten,
  ich  entlichen  überredet  wurde  vnd  meine  vorhin  außer  handen  gegebene
  Bücher  wieder  hervorzusuchen  gleich  begriffen  war.  Es  schickte
es  aber  Gott  der  allmächtige  (:der  mich  sonder  Zweiffel  zu  der  Pro-"ession
  der  music  von  mutterleibe  an  abgesondert  gehabt:)  auch  also,
das  Ao.  1614  (:weiß  nicht,  ob  vieleicht  durch  Herr  Christoff  von
Loos,  damals  geheimen  raths,  oder  des  Cammerraths  Wolffersdorfs,
auch  Hauptmann  zu  Weissenfels  angeben:)  Ich  anhero  nacher  Dresden
zu  Auffwartung,  bey  den  damals  bevorstehenden  Fürstl.  Kindttauffen
Herrn  Hertzogen  Augusti,  itzigen  Administratoris  des  Erzstifts  Magdeburg,
  beschrieben,  und  nach  meinen  erfolgten  anhero  Kunfft  vndt  abgelegten
  Prob,  In  Ew.  Churf.  Durchl.  Namen  das  Directorium  über
Dero  Music,  mir  alsbald  gnädigst  angeboten  wurde,  woraus  dann
meine  Eltern  vnd  Anverwandten  nebenst  mir,  den  unwandelbaren  Willen
  Gottes  mit  meiner  Person,  augenscheinlich  verspüret,  vnd  hierdurch
  meinen  vmbschweifenden  Gedanken  ein  Ziel  gestellet,  ondt  ich
veranlaßet  worden  bin,  die  mir  angetragene  ehrliche  condition  nicht
abzuschlagen,  sondern  mit  vuterthänigster  Danksagung  anzunehmen,  vndt
demselbigen  nach  meinen  besten  kräfften  vorzustehen,  angeboten,  Was
nun  de  Ao.  1615  an  (iin  welchem  Jahr  in  hiesiger  Bestallung  ich
persönlich  angetreten  binn,  vndt  als  lange  es  Gott  und  Ew.  Churf.
Durchl.  gefallen  wirdt,  mich  ferner  darinnen  erhalten  werde:)  Vndt
also  35  Jahr  lang,  bisher,  meine  zwar  geringschätzige,  doch  nicht  sonder
  mühe  abgelegte  verrichtung  gewesen  sindt,  werden  Ew.  Churf.  Durchl.
verhoffentlich  sich  noch  etlicher  maßen  erinnern  können,  Vndt  mag  ich
die  (:  solche  lange  Zeit  über:)  von  Gott  mir  verliehene  Wohlthat  und
Gnade,  so  weit  wol  rühmen,  das  nebenst  meinem  Studio  Privato  undt
auslassung  vnterschiedlicher  musicalischer  Werke,  Ew.  Churf.  Durchl.
bey  inzwischen  fürgegangenen  allerhandt  vielen  Solennitäten,  als  Kayserlicher,
  Königl.  Chur  —  vndt  fürstlichen  Zusammenkünfften  imb  und
außer  Landes,  insonderheit  aber  auch  deroselbigen  Churfürstlichen  geliebten
  Kindern  ausstattungen  sambt  vndt  sonders,  nichts  minder  auch
bey  Empfahung  Ihrer  christlichen  Tauffe  (:  Keines  ausgenommen,  als
die  itzige  frau  Landgräfin  von  Darmstadt,  vndt  Herrn  Hertogen  Jo-
        <pb n="556" />
        507

hann  Georgen  Churprintzen:)  Ich  allervnterthänigst  aufgewartet,  von  Anfange
  meines  Directorii,  Ew.  Churf.  Durchl.  Hofcapell,  auch  für
andern  im  Teutschlandt  berümbt  zu  machen  mich  alle  Zeit  bester  masse
beflissen,  derer  lob  vndt  ruhm  verhoffentlich  auch  bis  auf  diese  stundte
ziemlicher  massen  babe  erhalten  helffen,  Nun  möcht  ich  zwar  hertzlicher
gerne  wünschen  das  auff  bisher  von  mir  gepflogene  weise  Ew.  Churf.
Durchl.  HoffCapell  hinfüro  auch  von  mir  vorgestanden  werden  könnte,
demnach  aber  nicht  alleine  wegen  mir,  sonder  ruhm  von  jugendt  auf
obgelegen  stetigen  studierens,  Reisens,  schreibens  und  anderer  continuirlicher
  arbeitten,  (deren  mein  schwer  Ambt  ondt  Prokession  ohnumbgenglich
  benöthiget  gewesen  ist,  von  Dero  Difficultät  und  Schwere,
dann  meines  Erachtens  die  wenigsten,  ja  auch  vusere  gelehrten  zum
gutten  theil  selbst,  nicht  eigentlich  möchten  urtheilen  können,  aldieweil
auff  unsern  teutschen  Universitäten  solch  studium  nicht  getrieben  wirdt),
Sondern  auch  wegen  meines  nun  mehro  herankommenden  hohen  Alters,
abgenommenen  Gesichts,  ondt  aller  Lebenskräfte,  dieselbige  gebürlich
mehr  zu  bedienen,  auch  den  in  meinen  jungen  Jahren  etlicher  massen
erlangten  gutten  namen,  bey  jetzigen  meinem  Alter  zu  behaupten,  ich
mir  keines  weges  getrauen,  noch  mich  unterfangen  kann,  im  fall  ich
auch  meine  Gesundheit  nicht  in  Gefahr  stellen,  und  gar  zu  boden  stürzen
  will,  des  stetigen  studiums,  nachsinnens,  schreibens,  der  medicorum
Rath  nach,  mich  nunmehro,  so  viel  mir  möglich,  enthalten  ondt  entbrechen
  muß,  So  werde  dahero,  Ew.  Churf.  Durchl.  zu  Dero  gnädiger
Behertzigung  solches  hierbey  mit  gebührlicher  Bescheidenheit  zu  hinterbringen
  ondt  darneben  in  vnuterthänigster  Devotion  anzulangen  ich
ohnumbgänglich,  Sie  geruhen  gnädigst  (nicht  allein  vmb  Itzo  von  mir
angezogenen  vrsachen  willen,  sondern  auch  in  betrachtung,  das  Ew.
Kurf.  Durchl.  liebste  churfurstliche  Kinder  nun  mehr  ins  gesammt  ausgestattet
  sindt)  mich  hinführo  auch  in  einen  etwas  geruhigeren  Zustandt
zu  versetzen,  Vudt  (damit  ich  meine  anderweit  in  meiner  Jugend  angefangene
  musicalische  Werke  colligiren,  complettiren,  vndt  zu  meinem
Andenken  auch  in  den  Druck  geben  könne)  von  der  ordentlichen  Auffwartung
  mich  zu  befreyen,  vndt  auf  eine  Ew.  Churf.  Durchl.  selbst
beliebige  masse,  gleichsam  für  einen  Provisioner  halten  ondt  erklären
zu  lassen,  auf  welchen  fall  ich  es  auch  geschehen  lassen  müßte,  wenn
Ew.  Churf.  Durchl.  meine  jetzige  Besoldung,  vieleicht  in  etwas  zu
moderiren,  Ihr  gnädigst  belieben  lassen  würde,  Jedoch  bin  ich  so
erbötig,  als  schuldig,  (wofern  Ew.  Churf.  Durchl.  von  Dero  Capell
mich  nicht  gern  abkommen  lassen,  auch  noch  zur  Zeit  keinen  anderen
Capellmeister  annehmen,  sondern  mit  meiner  auffwartung  welche  Ich,
bey  meinen  täglich  mehr  abnehmenden  Kräfften  werde  darstellen  können,
weiter  zufrieden  sein  wollen)  ferner  dabey  zu  verharren,  alle  mögliche
Handreichung  zu  thun,  ondt  mich  zu  befleissigen,  den  Titel  Eines  Ew.
Churf.  Durcht.  vndt  Dero  hohen  Hauses:)  weiter  zu  verdienen  ondt  mit
mir  verhoffentlich  entlich  in  mein  Grab  mit  zu  nehmen  (demnach  zumahl
  auch  alle  musicanten  mit  welche  ich  für  35  Jahren  mein  Di-
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        168

rectorium  erstlich  angefangen  habe,  nun  mehr  alle  verstorben,  die
übrigen  sehr  wenigen  aber  leibesbeschwerung  vndt  alters  halber,  zu
weiterer  auffwartung,  nicht  sonderlich  mehr  geschickt  sindt)  wann  hinfüro
  nur  Eine  andere,  zu  erleichterung  meiner  arbeit  gqvalificirte  Person
mir  zugeordnet  werden  möchte,  welche  mit  denen  in  der  fürstl.  Capelle
itzo  auffkommenden  jungen  Leuten  ehrlich  umbginge,  das  nothwendige
fortstellete,  mehrmals  auch  die  musici  anordne,  und  vnter  ihnen  den
Takt  geben  thäte,  sintemal  bei  meinen  hiernächst  noch  weiter  abnehmenden
  Kräfften,  (wenn  mich  Gott  noch  weiter  leben  lassen  sollte)
es  vieleicht  geschehen  vndt  mir  noch  ergehen  sollte  (Ew.  Churf.  Durchl.
verzeihen  mir  gnädigst,  das  Ich  dieses  mit  anführe)  wie  einem  alten
nahmhaften  an  einem  kleinen  Orte  wohnenden  Cantor,  nicht  vbel  qualificiret,
  welcher  für  etlicher  Zeit  an  mich  geschrieben  vndt  mir  höchlich
geklagt  hat,  daß  seine  junge  Rathsherrn,  mit  seiner  alten  manier  der
music,  sehr  übell  zufrieden,  vndt  daher  seiner  gern  los  seyn  wollten,
ihme  daher  ausdrücklich  auf  dem  Rathhause  ins  angesicht  gesagt  hätten,
ein  dreysigk  Jähriger  Schneider,  und  dreißigk  Jähriger  Camor  dieneten
  nicht  mehr  in  die  Welt,  wie  es  denn  auch  nicht  ohne  ist,  daß  die
junge  Weld  der  alten  Sitten  und  manier  bald  pfleget  überdrüssig  zu
werden,  vndt  obwohl  ich  dem  keins  von  Ew.  Durchl.  Herren  Söhnen,
(als  meinen  in  allen  gnaden  mir  wohlzugethanen  gnädigen  Herren)
vermutens  bin,  so  könnte  mir  doch  dergleichen  von  andern,  auch  wol
von  etlichen  nevankommenden  jungen  musicanten  selbst  wiederfahten,
welche  mit  Hintansetzung  der  alten,  gemeinlich  Ihre  neve  manier,  wiewohl
  mit  schlechtem  Grunde,  pflegen  hervorzuziehen,  Vndt  demnach
Herrn  Hertzogen  Johann  Georgens  Churprintzens  Italiänischer  Eunuchus,
Andreas  Buontempi  Sich  vielmals  hat  verlauten  lassen,  das  insonderheit
  auch  von  jugendauff  Er  die  Composition,  noch  mehr,  als  des
Singens  befließen  gewesen  were,  Sich  auch  aus  eigener  Bewegung
gegen  mich  erbothen,  das  auff  mein  begehren  er  jedesmahl  gerne  für
mich  aufwarten  vndt  die  music  dirigiren  wolte,  Als  habe  ich  zum  Beschluß
  dieses  meines  Schreibens  Ew.  Churf.  Durchl.  dieses  auch  entdecken,
  vndt  hierüber  Ihre  gnädigste  Meinung  einholen  wollen,  ob
nemlich  mit  Dero  gnädiger  consens,  ich  gedachts  Andrea  Buontempi
anerbieten  anemen,  und  denselbigen  an  meiner  stelle  die  musiel  mehrmals
  dirigiren  lassen  könnte?  welches  dann  meinem  geringen  Verstande
nach  Ew.  Churf.  Durchl.  (doch  ohne  einige  masgebung)  desto  eher  geschehen
  lassen,  ondt  gleichsam  zur  Probe  eine  Zeitlang  mit  ansehen
und  anhören  könnten,  alldieweil  für  solche  seine  auffwartung  einige
Erhöhung  seiner  Besoldung  oder  Vorordnung  seines  Tittels  er  nicht
begehret,  sondern  mit  seines  gnädigen  Herrns,  des  Churprintzen  ihme
angeordneten  Verpflegung  content  zu  sein,  erbötig  ist,  so  ist  dieser
junge  Mensch  auch,  zu  solcher  Verrichtung  fast  wol  gvalificiret,  habe
auch  von  Venedig  (allda  er  sich  in  die  8  Jahre  lang  auffgehalten).
genugsam  nachforschung  erlanget,  daß  bey  einigen  celebrirten  Festtagen
er  mehrmals  an  Capell  Meisters  statt,  die  music  in  ihren  Kirchen
        <pb n="558" />
        969

öffentlich  dirigirt  hatt,  das  daher  an  seine  qpalitäten  desto  minder
zweiffel  zu  ziehen,  wie  er  dann  sonst  auch  in  seinen  andern  proceduren,
  ein  discreter,  höfflicher  vndt  verträglicher  feiner  junger  Mensch  bishero
  scheinet.  Was  nun  Ew.  Churf.  Durchl.  gnädiger  Wille  in  dieser
  Sache  sein  werde,  bitte  ich  umb  eine  gnädigste  Nachrichtung,  sintemalen
  ohne  Ew.  Churf.  Durchl.  vorwissen,  mir  nicht  geburen  will,
solcher  person  Dienstes,  mich  continuirlich  zu  gebrauchen,  Entpfehle
hierauff  dieselbige  dem  starken  Schutz  des  allerhöchsten,  zu  langwuriger,
vollständiger  gueter  leibesgesundheit,  langen  leben,  glükseliger  Regierung
ondt  allen  andern  an  Seel  und  Leibe  selbst  gewunschten  wohlergehen
trevlich  mich  aber  zu  beharrlicher  Churf.  Gnaden  vuterthänigst  vndt
gehorsamlich.  Datum  Dresden  am  14.  Monatstag  Januarü:  Anno
Christi  Vusers  einigen  Erlösers  vndt  Seligmachers,  1651.  Epw.
Churf.  Durchl.  voterthänigster  pflichtschuldigster  alter  Diener  Heinrich
Schütz  Capellmeister  mpp.

Schütz  dürfte  es  wohl  kaum  geahnet  haben,  daß  er  nach
diesem  so  ernstlichen  Gesuche  um  Pensionirung  seiner  Person  noch
19  Jahre  dem  Kapellmeisteramte  vorstehen  würde.  Es  folgten
auf  dieses  Gesuch  noch  mehre  andere  zum  Theil  weit  dringlichere,
die  gleichfalls,  wenn  auch  nicht  unberücksichtigt,  aber  doch  ohne
Resolution  blieben,  bis  er  endlich  im  Jahre  1655  Beruhigung
gefaßt  zu  haben  scheint.  —  So  ward  von  Schütz  am  11.  April  1651
der  Kammersecretär  Reichbrodt  abermals  wegen  Vortrags  seines
frühern  Gesuchs  angegangen.  —  Dabei  blieb  der  Zustand  der
Kapelle  immer  noch  derselbe  traurige.  —  Aus  einem  abermals  direct
an  den  Kurprinzen  gerichteten  Schreiben  Schütz's  und  des  Vicekapellmeisters
  Hofkunze  geht  sogar  hervor,  daß  er  sich  noch  trauriger
  gestaltet,  und  „das  stündliche  vielfältige  Anlauffen,  übergroß
Lamentiren,  Noth  und  wehklagen  deren  sämmtlicher  Compagney
der  armen  verlassenen  Capellverwanden,  welche  in  solchen  Elende
leben,  das  es  auch  einen  Stein  in  der  Erden  erbarmen  möchte“
hatte  die  höchste  Staffel  erreicht,  daß  die  Meisten  entschlossen  waren,
„ehe  sie  ihren  gnädigsten  Herrn  zu  Disreputation  jemanden  um
ein  Stück  Brodes  ansprechen  wollten,  das  sie  ihren  Fuß  und
Stab  aus  unumgänglicher  Noth  gezwungen,  weiter  setzen  müßten“,
—  „sie  müßten  gezwungen  davon  gehen,  ihre  Schulden  möchte
bezahlen  wer  da  wolte,  es  sei  genug  an  dem  Schimpf,  daß
ihnen  niemand  mehr  einen  Groschen  trauen  wollte"/5).  Schätz's

15)  Durchlauchtigster  Hochgeborner  Fürst.  Ew.  Churf.  Durchl.  mit  meinen
vermögenden  Diensten  zu  Tag  und  Nacht  unterthänigst  aufzuwarten,  verbleibe
  ich  Zeit  meines  Lebens  verpflichtet  Gnädigster  Herr.  Wie  ungern
Ew.  Churf.  Hurchl.  ich  mit  meinen  oftermaligen  Schreiben  und  Erinnern
beschwerlich  bin,  so  dringet  mich  doch  hierzu  das  stündliche  vielfältige  Anlauffen,
  überausgroße  Lamentiren  Noth  und  Wehklagen,  derer  sämmtlicher
Compagney  der  armen  verlassenen  Capellverwanden,  welche  in  solchem  Elende
leben,  das  es  auch  einen  Stein  in  der  Erden  erbarmen  möchte.  Nu  bezeuge
        <pb n="559" />
        570

Sehnsucht,  „für  einen  Provisioner  erklärt  zu  werden,“  konnte  sich
daher  auch  nicht  gestillt  haben,  wie  wir  aus  einem  seiner  Schreiben
vom  11.  April  ersehen  15).  —  Auch  gedenkt  Schütz  in  dieser  Zuschrift
  an  Reichbrodt  eines  „Eydams  vnd  perconsequens“;  ob
vielleicht  Bernhard  oder  wer  darunter  gemeint  sein  sollte?  —

ich  mit  Gott,  das  mir  ihre  Noth  und  erbärmliches  Klagen,  so  zu  Herzen
geht,  das  ich  nicht  weiß,  wie  ich  ihnen  genugsamen  Trost  oder  Hoffnung
einstiger  Besserung  machen  könne.

Die  meisten  aus  der  Gesellschaft,  denen  man  es  sonsten  fast  nicht  zugetrauet
  hätte,  sind  genzlich  entschlossen  und  sagen,  ehe  sie  ihren  gnädigsten
Herrn  zu  Disreputation  jemanden  um  ein  Stück  Brodes  ansprechen  wollten,
daß  sie  ihren  Fuß  und  stab  aus  unumgänglicher  Noth  gezwungen,  weiter
setzen  müßten,  es  sei  ihnen  unmöglich  zu  bleiben,  und  länger,  was  sie  nun
lange  Zeit  ausgestanden  hätten,  sie  müßten  gezwungen  davon  gehen,  ihre
Schulden  möchte  bezahlen,  wer  da  wolle,  es  sei  genug  an  dem  Schimpfe
daß  ihnen  niemand  mehr  einen  Groschen  trauen  wolle.  Habe  ich  derowegen
aus  schuldiger  Pflicht  gegen  meinen  gnädigsten  Cburfürsten  und  Herrn  der
Nothdurft  und  meiner  Schuldigkeit  erachtet,  Ew.  Churf.  Durchl.  als  unsern

nädigsten  Inspector  und  Herrn  solches  zu  notificiren,  und  zu  gnädigster
Erwägung  zu  bringen,  da  es  gleich  wohl  zu  erbarmen,  so  die  mit  großer
Mühe  und  Arbeit  zusammengebrachte  Gesellschaft  wiederumb  sollte  von  einander
  getrennt  werden,  Erlanget  dahero  an  Ew.  Churf.  Durchl.  mein  unterthänigstes
  embsigstes  Bitten,  Sie  geruhen  doch  noch  einsten  bei  Ihrer  Churf.
Durchl.  als  ihrem  Herzgeliebtesten  Herrn  Vater  unsertwegen  mitleidig
  zu  sollicitiren,  das  sie  doch  der  Gesellschaft,  damit  man  sie  nur  erhalten
könne,  nur  ein  einziges  Quartal  Besoldung  auszahlen  lassen  wollten.

Und  derowegen  mich  gnädigst  zu  verständigen  ob  ein  einziger  Trost  oder
Hoffnung  ihnen  gegeben  werden,  das  man  sie  also  nicht  Noth  leiden,  und
anderer  Orten  ihr  Brod  suchen  lassen  dürffe.

Wofern  Ew.  Churf.  Durchl.  aber  nichts  fruchtbarliches  ausrichten  sollten,
welches  ich  doch  nicht  hoffen  will,  wäre  mir  es  unmöglich,  sie  länger  zu  halten.
sch  Muf  wellen  Fall  ich  hiermit  das  meine  will  gethan  haben,  und  entuldigt

  sein.

Ew.  Churf.  Durchl.  befehl  ich  der  Göttlichen  Regierung  und  Gnade.

Dreßden  den  14ten  August  Anno  1651.

Heinrich  Schütz,

Churf.  Capellmeister.
Johann  Georg  Hofkonz.

16)  Hochgeehrter,  liebster  Herr  2c.  1)  Ich  bitte  dienstlich  vmb  Nachricht,  ob
vnser  gnädigster  Herr  befohlen,  das  diejenigen  musicanten,  welche  Herr  Hertzog  Johann
  Georg  aufgezeichnet  halt,  mit  auff  die  Reise  genommen  werden.  2)  Item
Er  meines  Eydams  vndt  perconseqvens  auch  meiner  vndt  der  meinigen  grosgönstiger
  förderer  sich  in  vnserer  sache  erweisen  wolle?  3)  Binn  hierauff
Snrerchänig  anheischig,  das  sodann  alhier  in  Dresden  zu  leben  vndt  zu  sterben
  ich  meine  Gedanken  richten  will,  ausser  das  mir  bisweilen  nacher  Weissenfels
  abzureisen,  vergönnet  werden  möge.  4)  Wegen  meines  herangekommenen
  Vuvermögens  aber,  vndt  anderer  Vrsachen  mehr  begere  ich  hiernächst
nichts  minder,  fur  einen  Provisioner  erkleret  zu  werden,  vndt  das  Ihro  Churf.
Durchl.  in  meinem  nunmehr  erlangeten  hohen  Alter,  mir  die  Gnade  auch
erweisen,  welche  Sie  den  vorigen  zweien  Capellmeister  Michael  Praetorio  vndt
Rogier  Michaeln  haben  wiederfahren  lassen,  welche  sich  beyde,  als  ich  ehrstmals
  anher  nacher  Dresden  kommen,  noch  in  Churf.  Bestallung  gefunden,  ich
aber  für  sie  beyde,  weil  ich  noch  jung  war,  alleine  für  sie  auffgewartet,  ondt
ihre  Besoldung  Ihnen  gleichsamb  vor,  verdienet  habe,  wiewol  ich  keineswegs
begere  ledig  zu  gehen  sondern  erbötig  bin,  so  lange,  als  ich  leben  werde,
        <pb n="560" />
        571

Wie  aus  mehren  Schreiben  hervorgeht,  war  der  Herzog
Christian,  der  Administrator  von  Merseburg,  Vorsteher  der
Kapelle,  „Unserm  Collegio  vorgesetzter  Inspector“.  Schütz  hoffte
gleichfalls  auf  dieses  Verwendung  bei  seinem  Vater,  dem  Kurfürsten,
  eine  Verbesserung  des  traurigen  Zustandes  „der  nothleidenden
  vndt  zum  guten  Theil  auf  die  flucht  zielenden  musicanten“.
Deshalb  schrieb  er  am  19.  August  1651  an  Reichbrodt,  daß  er
bei  dem  „kurzen  Auffenthalte  des  Herzogs  in  Dresden  2c.  möglichstes
  Fleißes  nochmahls  hierzu  cooperiren  helffen  und  hierunther
sich  gerne  gebrauchen  lassen  würde“.  Schütz  berichtet  ohne  „vmb—-schweif
  —,  das  vuter  der  musicalischen  Gesellschafft  churfl.  theils,
derogestalt  länger  vnerträglicher  noth  und  lamentirens  ist“  und
daß  er  sich  selbst  „eine  ferne  Reichs=  oder  Hause  Stadt  zu  seiner
letzten  herberg  auff  dieser  Welt  erwählen  möchte“  und  „lieber  ein
Cantor  oder  Organist  in  einer  kleinen  Stadt,  als  länger  bey  solchen
  Zustand  zu  sein“.  Er  hatte  bisher  die  Musiker  sogar  bei
seiner  „geringen  Armuth“  unterstützt,  so  daß  ihm  selbst  nichts  mehr
übrig  war,  nachdem  er  „an  hergeliehenen  Pfanden,  Conterkey  ondt
Becherlein“,  die  er  noch  übrig  hatte,  „in  die  300  Thler  unter
ihnen  allen  stecken“  hatte.  —  Alle  Gehalte  waren  so  ins  „Stocken
gerathen,  daß  sie  in  4  Jahren  nur  3  Quartale  „minus  einen  halben
  Monat“  bekommen  hatten,  „dahero  denn  leichtlich  zu  ermessen
in  was  Zustandt  mancher  gute  Kerl  gerathen“.  —  (Ugl.  hierzu
S.  440  ff.  u.  434  ff.)  —  Schütz  macht  endlich  sogar  darauf
Andeutungen,  daß,  da  das  „Collegium  bald  follends  zu  Boden
gehen  möchte“,  durch  das  doch  bis  jetzt  „die  teutsche  gravitet
noch  etlichermaßen  erhalten“  worden  wäre,  es  „eine  Schande  sei,
wenn  man's,  soweit  in  tlori,  ließ  vuntergehen  (in  Belang,  was
man  auf  andere  dergleichen  ja  wendte)“.  —  Schütz  wiederholt
auch  sein  Gesuch  um  Pensionirung  („provision  ad  vitam“),  oder
wünscht  doch  wenigstens,  daß  ihm  „noch  ein  junger  gqualificirter
Substitut  beygeordnet  würde“,  wozu  er  den  „alle  weil  vorhandenen
  jungen  Altisten,  welchen  Vuser  genädiger  Herr  hie  bevor  1
Jahr  bey  den  Italienern  erhalten  haben  wollte“,  den  Bernhardt
in  Vorschlag  bringt,  dem  er  übrigens  selbst  von  seiner  Besoldung
100  fl.  jährlich  abtreten  will,  und  wünscht  ihn  sogar  zum  Vicekapellmeister
  ernannt  zu  sehen  17).  Die  Noth  der  Kapelle  war

der  Churf.  Capelle  allezeit  nach  Vermögen  an  die  Handt  zu  gehen  vndt  dabey
  zu  bletben,  vndt  daß  ich  der  mühe,  mit  denn  itzo  aufkohmenden  leuten
alleine  umbzugehen,  item  das  stündliche  Ueberlauffens,  ondt  teglichen  unruh
ondt  verhinderung  entnommen  werden  möge,  welches  mir  onmöglich  länger
zu  dulden,  massen  auch  auf  eine  andere  Zeit  ich  solches  genugsam  erweisen
konnte  2c.  bitte  deswillen  umb  Verzeihung,  göttlicher  beschirmung  zu  gnaden
vns  sambt  ondt  sonders  trevlichst  hiermit  empfehlen.  Meines  Hochgeehrten
allezeit  trevscholdiger  Diener  Heinrich  Schütz.  Dresden  am  11.  Apr.  Ao.  1651.
41)  An  den  Geh.  Seeret.  Reichbrohdt:

Insonders  Großgünstiger  Herr,  Hochgeehrtester,  Liebster  Freundt.
        <pb n="561" />
        572

auch  noch  im  Jahre  1652  keineswegs  gemildert:  denn  Schütz

Demnach  Herrn  Hertzogen  Ehristians  Fürstliche  Gnaden  bey  ührem  itzigen
kurtzen  Auffenthalte  -alhier,  vnsere  nothleidende  vndt  zum  guten  Thei  auff
die  Flucht  zielende  musicanten,  noch  in  etwas  wenigen  zu  gedultt  dispooirt,
mit  gnädiger  Vertröstung,  das  nicht  allein  Sie,  für  ihre  person,  bey  Ihren
gnädigsten  Herrn  Vatter  dem  Churfürsten  zu  Sachsen,  solch  ihr  Drangsal
bald,  zu  vermitteln,  sich  getraveten,  Sondern  das  mein  hochgeehrter  Herr  auch
seines  theils  gewislich  möglichstes  Fleisses  nochmahls  hierzu  cooperiren  helfen
vnd  hierunther  sich  gerne  gebrauchen  lassen  würde,  mir  auch  befohlen,  daß  ich
an  selbigen,  Ihren  Hochfürstl.  Gnaden  ond  ein  Brieflein  itzo  ich  mit  zurückgeben
  sollte,welchen  befehl  denn  bittlich  nachzukommen,  Berichte  dem  Herrn
1)  Ich  sonder  allen  ombschweif  kürzlich  vndt  in  einer  Lumm,  wiewol  ungerne,
daß  unter  der  gantzen  musikalischen  Gesellschaft  churfürstl.  theils,  dergestalt
vnerträgliche  noth  und  lamentirens  ist,  das  für  meine  person  (ohngerechnet
auch  bey  meinem  nunmehr  herangekommenen  hohen  alter,  ich  mir  doch  noch
etwa  zine  forneme  Reichs=  oder  Hanse  Stadt  zu  meiner  letzten  Herberge  auff
dieser  Welt  erwählen  möchte)  ich  weis  Gott,  lieber  ein  Ca#tor  oder  Organist
in  einer  kleinen  Stadt,  als  länger  bey  solchen  Zustand  zu  sein,  da  mir  meine
I.  Prolession  leider  entzogen  wird,  ich  mir  von  Hertzen  wünschen  thue,  muß
eb  aber  doch  mit  gedult  ertragen,  umb  andere  mit  meiner  ongedult  nicht  zu
ärgern  oder  zein  bös  Exempel  zu  geben,  massen  denen  gutter  leute  ich  bis
auff  diese  stunde,  nicht  allein  mit  vertröstung  einer  bald  befürstehenden  Besserung,
  sondern  auch  mit  der  stärkung  meiner  übrigens  (wie  zu  ermessen)  geringen.
  armuth,  täglich  bishero  noch  an  die  Hand  gehe,  welches  aber  hinfüro
serner  von  mir  nicht  mehr  geschehen  kann,  in  betracht  mir  nichts  mehr  übrig
ist  vndt  ich  mit  gultem  Gewissen  bezeugen  kann,  das  an  paarem  gelde,  an
hergeliehenen  pfanden,  Conterkey  ondt  Becherlein,  so  ich  noch  etwa  übrig  habe,
in  die  300  Thlr.  ich  unter  ihnen  allen  stecken  habe,  auch  nimmermehr  gedacht
hätte,  das  dergestalt  ihre  Besoldung  in's  Stocken  hätte  gerathen  sollen,  massen
sie  mir  sperifzirt  haben,  daß  künftige  octobris  4  Jahr,  sie  nicht  mehr  als
drey  COvartal  minns  einen  halben  monat  bekommen  hätten,  dahero  denn  leichtlich
zu  ermessen,  in  was  Zustandt  mancher  gute  Kerl  gerathen.  Vudt  mag  Ew.
Hochgeehrten  Herrn  mit  specificirong  eines  jeglichen  noth  Standes  ich  nicht
voleßlren.  doch  nur  vusern  Bassisten  betreffende,  so  verneme  ich,  derselbe  stecke
wie  eine  Sav  im  Kober,  habe  kein  Bettwerk,  liege  auf  Stroh,  häkte  alweit
Mantel  und  Wambs  versetzet,  dessen  Frav  noch  gestriges  Tags  zu  mir  kommen
ist,  mich  vmb  Gotteswillen  gebeten  hat,  ich  wollte  doch  das  Vaterstück  an  ühr
erweisen  vndt  ihnen  davon  helfen,  zu  welchem  Ende  sie  mir  auch  eine  süpplication
  zugestellet  hatt,  worinnen  er  um  gnädigste  dimission  anhält,  welche
Ihro  Gnaden  Heirn  Hertzogen  Christian  ich  anderweit  vuterthänigst  binterbracht.
  Belangende  die  übrigen,  ob  dieselben  wol  kein  solch  Savleben  führen,
wie  Jedachter,  so  ist  doch  die  noth  nicht  minder,  seint  mehr  schuldig,  als  sie
auf  und  an  haben,  wie  lange  es  nun  dergestalt  bestand  haben  wird,  ist  leichtlich
  zu  ermessen  ondt  ist  diesfalls  mein  hochverehrter,  mein  tausendfältiges
Bitten,  im  Fall  das  vnser  Collegium  bald  follends  zu  Boden  gehen  möchte,
das  Er  meine  Unschuldt  an  dessen  ruin  contestiren,  vndt  bey  unsern  gnädigst.
Herrn  mich  desfalls  protegiren  helfen  wolle,  als  der  Ich's  an  mündlichen  so
wie  schriftlichen  vuterthänigsten  Erinnerungen  nicht  habe  fehlen  lassen,  von
welchem  molestum  dann  insonderheit  dem  Herrn  sein  antheil  jedesmahl  verhoffentlich
  auch  genugsamb  worden  ist,  dessen  Er  selbst  Zeuge  sein  kann.“
2  Ferner  habe  ich  noch  eines  anderen  puncten  zu  gedenken,  im  Fall  vnser
ädigster  Herr  diesem  vnsern  zu  Boden  sinkenden  Collegio  wieder  aufzuhelfen
"646  gnädigst  belieben  lassen  möchte.  Vndt  zwar  warumb  vnser  gaäussster
Churfürst  dieses  keineswegs  sollte  eingehen  lassen,  kann  mein  großgünstiger
Herr  wohl  selbst  bey  sich  ermessen,  es  ist  ja  durch  dasselbige  die  teutsche  gravitet
  bisher  noch  etlichermassen  erhalten  worden,  vndt  weil  es  der  perlection
        <pb n="562" />
        573
schreibt  unterm  4.  Fehr.  483)  an  Reichbrodt,  daß  mehre  der  „churfimmer

  näher  gekommen,  ist,  so  wäre  es  ja  schande,  wenn  mans,  so  weit  in
loori,  ließ  vntergehen,  auch  würde  es  an  Kosten  (in  Belang,  watz  man  auf
andere  dergleichen  ja  wendet)  auf  ein  leidliches  anlauffen,  wie  dem  Herrn
selbst  wissend  ist,  vndt  in  Summa,  ich  besinde  es  weder  löblich  noch  christlich,
daß  bei  so  löblichen  großen  Landen  nicht  20  musicanten  können  oder  wollen
unterhalten  werden  vndt  lebe  der  onterthänigsten  Hoffnung  noch,  Ihro
Churf.  Durchl.  sich  eines  anderen  besinnen  vndt  Dero  uns  mehrmals,  gethane
  gnädige  Vertröstung  (das  nemblich  vnsere  Besoldungen  wieder  gangbar
emacht  werden  sollen)  werckstellig  machen  werden.  —  Wie  nun  obgedacht,
t  verhoffe  auf  diesen  Fall,  ich  derogestalt  ofterwehntes  collegium  auff  einen
entlichen  gewissen  guten  fus  follents  befördern  ondt  stellen  zu  helffen,  jedoch
ohne  einige  Masgebung  mit  Vnsers  gnädigsten  Herrn  vorher  gepflogenen
Bewissung  und  gnädigsten  Einwilligung  mit  erörterung  nachfolgende  wenige
  puncie:  1).  Ob  ich  wohl  alles  Alters  ondt  Vuvermögen  halber,  auch
meine  bishero  dem  Churf.  Hause  geleisteten  langwierige  Dienste  wegen,  genugsame
  Vrsache  hätte  umb  erlassung  meines  mühseligen  ambts  vndt  daneben
  vmb  eine  kleine  provision  ad  vitam  vuterthänigst  ansuchung  zu  thun,  das
ich  doch  dergestalt  länger,  vndt  als  lange  mir  Gott  Kräfte  verleihen  würde,
dabey  zu.  verbleiben  erbötig  wäre,  wann  Ihro  Churf.  Durchl.  wird  mir  die
gnade,  erweisen,  mir  noch  einen  jungen  gvalifizirten  Substituten  beyordnen
würden,  worzu  ich  dann  vnsern  alleweil  vorhandenen  jungen  altisten,  welchen
Vnser  genädiger  Herr  hiebevor  1  Jahr  bey  den  Italiänern  erhalten  haben
wollte,  und  hiermit  auch  vorschlagen  thue,  welchen  ich  auch  von  meiner
ordinari  Besoldung  in  der  Cammer  100  fl.  jährlich  abzutreten  mit  allem
Willen  erbötig  bin,  vndt  würde  die  sache  keine  große  Verordnung  der  Bestallung
  nöthig  machen,  ondt  behielte  er  seine  altisten  Bestallung  ein  Mahl
wie  das  andere,  nur,  das  ihm  100  fl.  meiner  substituirten  daneben,  absonderlich
  zugeleget  würde.  2)  Auff  solche  maaße  könnte  Johann  Georgs  Hoff
intention  doch  auch,  geholffen,  ondt  das  Vicecepellmeister  ambt  in  Gottes  namen
  Ihme  conferirt  werden,  sintemahl  mir  nichts  daran  gelegen  vndt  gerne
zufrieden  sein  will,  wenn  Ich  nur  jemand  habe,  der  bei  meinen  zunehmenden
  Vuvermögen  mir  an  die  Hand  gehe,  es  sey  unter  was  titull  es  wolle.
3)  Einen  Tenoristen  müssen  wir  auch  noch  haben  in  unsere  Gesellschaft
derogleichen  wir,  auch  allbereit  im  Vorschlage  haben,  wenn  es  doch  nur  mit
onserer  Verpflegung  erst  zu  einer  Richtigkeit  gelangen  wollte.  Vud  verhoffe
ich  mit  göttlicher  Hülffe,  noch  für  einen  andern,  vnsern  gnädigen  Herrn  auf
solche  maße,  ein  fein,  nicht  allzuweitleuftiges  teutsches  corpusculum  musicum
darzustellen,  daß  Sie  nichts  minder,  als  Ehre  bey  Verständigen,  haben  sollen.
—  Mein  hochgeehrter  Herr,  wolle  meiner  molestirlichen  Feder,  die  über  alle
Grentzen  der  Höflichkeit  hinausgeht,  grosgönisch  verzeihen,  vndt  nach  seiner
feineren  Discretion  vndt  möglichkeit  damit  gebahren,  ondt  zweiffeln  wir  gar
nicht,  (maßen  seine  fernere  Wohlgewogenheit  gegen  mich  vndt  das  mir  Vntergebene
  colleginm  mir  genugsamb  bewust  ist)  sein  tugendhafter  Sinn,  vns
nach  vermögen  zu  befördern,  Ihr  selbst  antreiben  werde  ondt  pro  gloria  hujus
  et  futuras  vitse  beizutragzen  zu  welchem  Ich  ihm.  Gottes  Gnade  ondt
Segen  hertzlich  wünschen  ondt  seiner  göttlichen.  Kraft,  trevlichst  empfehlen,
thue,  Verbleibende  Sein.  verbundener  trever  Diener  allezeit.  Dum  datur  vivis
vitam.  Heinrich  Schütz.  —  Dresden  am  19.  Augusti  Ac.  1651.  —  Wenn,
dieser  hierbey  meinem  grosg.  Herrn  überschriebene  andere  Punkt  bey  unserem
gnädigsten  Herrn  erörtert  würde,  bedürfte  es  hernach  keiner  weiteren  erwiederung
  meines  untterthäuigsten,  memoriales.

*j  #  Hochgeehrter  Herr  Reichbroht.  Ihm  soll  ich  nicht  bergen,  Wasgestalt
  ich  in  Exfahrung  komme,  das  vier  der  churf.  musicanten,  nemlich,  Friedrich
  Selig,  mit  seinen.  2  Söhnen,  auch  Clement  Thieme,  bey  vusern  gnedigsten,
  Chuxfürsten  undt,  herrn,  umb,  gnädigste  dimission,  zu  bitten,  eifrig.  ent-
        <pb n="563" />
        574

musicanten“  den  Abschied  verlangt,  daß  man  die  Noth  in  Erwägung
  ziehen  und  ihr  baldigst  abhelfen  müsse,  da  sonst  „zur
Erhaltung  des  Kirchendienstes  kein  mittel  vnd  rath  sich  finden
will“  2c.;  auch  wiederholt  er  sein  Gesuch  wegen  Pensionirung.  —
Nach  einem  andern  Schreiben  Schütz's  vom  28.  Mai  49)  war  er

schlossen  sein  sollen,  Wenn  nun  derogleichen  fürgehen  möchte,  habe  den  Herrn
ich  gantz  dienstlich  anzulangen,  Er  vnsere  Person,  als  Verschuldung  an  die
solchen  auflauff  ondt  besorglichen  Vntergang  unserer  churfürstl.  Compagney
großgönstig  vndt  bester  maßen  onterthänigst  vertreten  wolle,  als  der  ich  zu
erhaltung  ondt  vertretung  dieser  vndt  anderer  musicanien,  über  mein  Vermögen,
  einen  hier,  den  anderen  dort  selbst  von  meiner  wenigen  armuth  gediehnet
  vndt  fürgesorgt  habe,  massen  ihr  bekenntnis  erweisen  können  2c.  —
Vndt  demnach  die  conservirung  unsers  churfürstl.  collegür  musici,  meiner  wenigen
  befindung  nach,  anders  gar  nicht,  als  durch  eine  gewisse  anweisung
vndt  Zahlung  Ihrer  besoldung  zu  hoffen  ist,  als  stelle  meinen  grosg.  Herrn
ich  hiermit  anhero,  ob  bey  Ihre  Churf.  Durchl.  selbst,  oder  Dero  H.  Cammerräthe
  dieses  punkts  Er  auch  erwehnen,  ondt  davon  deliberiren  lassen  wolle,
welchen  (der  Herr  verzeihe  mir,)  der  in  diesen  letzten  Zeiten  mehr  als  vorher
ausgelassene  böse  feindt,  glaub  ich,  ja  hoffe  ich,  also  schwer  machet,  das  aber
u  Erhaltung  des  Kirchendienstes,  kein  Mittel  ondt  rath  sich  finden  will  2c.
Berangend  meine  person,  so  hat  mein  nunmehr  erlangtes  hohes  alter  ondt
allhier  am  churf.  Hoffk  abgelegte  vndt  über  37  Jahre  geleistete  Dienste,  verhoffentlich
  wol  verdient,  das  ich  nunmehr  als  ein  Provisioner  die  hinterstellige
  wenige  Zeit  meines  Lebens,  ich  follends  zubringen  möchte,  massen  ich
bey  vnsern  gnädigen  Herrn  ich  auch  allbereit  für  anderthalb  Jahr,  bey  damals
fürgegangen  onterthänigste  offerirung  meines  in  Druck  gekommenen  musicalischen
  Werkleins,  darumb  ansuchung  gethan  habe.  —  Im  Fall  aber  Ihro
Churf.  Durchl.  nochmahls  gesonnen  sein  mögen  Ihr  absonderlich  corpus
musicum  vmb  sich  zu  behalten,  vndt  eine  gewisse  anweisung  desselbigen  Verpflegung
  gnädigst  verordnen  zu  lassen,  damit  man  etwa  noch  2  bis  3  guete
Sänger,  welche  in  unserem  collegio  noch  Vonnöten  thun,  anders  woher  berufen
  können,  were  ich  erbötig  an  meinem  Orte  solche  gnädigste  latention
nochmals  nicht  zu  hindern,  ond  (im  fall  man  mich  nicht  gern  davon  lassen
wollte)  ferner  dabey  zu  verharren  vnd  nach  meiner  übrigen  möglichkeit  dem
Werke  beizustehen,  in  Summa,  es  ist  Zeit,  daß  beweiset  werde,  ob  man  unser
Collegium  zergehen  laße,  oder  erhalten  will,  sintemal  die  gemessenste  acht
einen  jeglichen  zu  anderen  Besolutum  antreibt.  Gott  mit  uns  in  Gnaden.
Meinen  Hochgeehrten  dienstschuldiger  Heinrich  Schütz  Mpp.  Dresden  am
4.  Februarii  1652.

49)  Geheimer  Secrelair  Reichbrohdt.  Hochgeehrter  Herr.  Es  seint  nunmehr
  3  Wochen,  das  (wegen  der  flüsse,  welche  mich  an  meinen  Haupte  molestirt,
  und  entlich  mit  verlaub  zu  sagen,  in  beyde  Schenkel  geschlagen,  undt
die  Resipilla  oder  Rose  daraus  worden)  ich  nicht  ausgehn  können,  hätte  demselbigen
  schon  vorlängst  zugesprochen,  ond  kann  dem  Herrn  vor  dies  mal
nicht  bergen,  daß  der  Bassist  aus  Armuth  seine  Kleider  wieder  vor  etlicher
Zeit  verpfändet,  vndt  seithero  in  seinem  Hause,  nicht  anders  als  eine  bestie
im  Walde  verwildert,  nunmehr  sich  auch  wieder  reget  vndt  mir  durch  seine
Frav  hat  sagen  lassen,  daß  er  davon  gehn  will  vnd  muß,  ob  nun  meinem
großg.  Herrn  ich  zwar  keinesweges  seinetwegen  gros  zu  molestiren  oder  ihne
wider  seinen  Willen  zu  disponiren  vermeine,  das  bey  vnserem  gnädigen
Herrn  er  etwas  fur  ihn  thun  sollte,  welches  ich  dann  zu  seiner  beliebung
anheimb  stelle,  so  habe  ich  doch  dieses  demselbigen  dahero  zu  notificiren,
nicht  vuterlassen  wollen,  das,  wann  er  etwa  in  Salatato  Hospiti,  wie  ich  vermeine,
  gewislich  davon  streichen  wird,  mir  deswegen  nichts  beygemessen
        <pb n="564" />
        575

bereits  3  Wochen  krank  „an  Flüssen“,  die  sein  „Haupt  molestirt
ond  entlich  mit  verlaub  zu  sagen  in  beide  Schenkel  28##%###
ondt  die  Resipilla  oder  Rose  daraus  worden“,  und  war  unvermögend,
  auszugehen.  Er  nimmt  sich  darin  wiederholt  des  guten
Bassisten,  Georg  Kaisers,  an,  der,  wie  er  schon  früher  berichtet,
aus  Armuth  ein  „Sauleben“  führe,  der  auch  alle  seine  Kleider
verpfändet  und  „seithero  in  seinem  Hause  nicht  anders  als  eine
Bestie  im  Walde  verwildert“,  ja,  er  befürchtet  sogar,  daß  er,
„wenn  er  etwa  in  salutato  Hospiti  —  gewislich  davon  streichen
wird“,  was  allerdings  für  die  Kapelle  sehr  zu  beklagen  sein  würde.
Uebrigens  wünscht  er  persönlich  mit  dem  Kurfürsten  reden  zu  können,
  um  ihm  seine  wenigen  Gedanken  von  dem,  „dem  ansehn  nach,
allbereit  zu  Grabe  gelauteten  Churf.  collegio  musico  zu  eröffnen“.
—  Der  Geheimsecretär  Reichbrodt  hatte,  wie  wir  aus  einem
Schreiben  Schütz's  an  den  Hofmarschall  Taube  vom  20.  Juni
1652  50)  ersehen,  noch  auf  keine  seiner  Eingaben  eine  kurze  Rewerden,

  ondt  das  solches  bey  meinem  grosg.  Herrn  vndt  Herrn  Marschall  ich
vorher  erindert,  Zeugens  haben  möge  2c.

Ist  aber  schade  vndt  immer  sccor.  umb  solche  köstliche  Stimme,  das
sie  aus  der  Capell  verloren  gehe  sollte,  wahr  ists,  das  sonst  an  seinen  humor
nichts  sonderliches  taugliches,  vndt  seine  Zunge  täglich  in  der  Weinkanne
will  abgewaschen  sein,  allein,  eine  solche  weite  Gurgel  bedarf  auch  mehr
nässe,  als  manche  enge,  vnd  ob  der  guete  Kerl  seine  geringe  besoldung  gleich
auch  reichlich  bekäme,  würde  sie  doc  zu  großen  banketen  nicht  ausreichen,
vnd  wenn  man  dieses  Kerls  gubernement,  vnd  Haushaltung  recht  erkennen
wollte,  sollte  man  ihn,  wie  ich  vermeine,  sein  gering  bislein  mehr  zu  rechter
Zeit  geben  lassen,  als  lange  aber  solches  nicht  geschiehet,  kann  man  ihn
gleichwohl  fur  einen  grossen  Verschwender  auch  nicht  ausrufen  lassen,  lasse
es  aber  meines  theils,  dahin  bewenden.  —  Friedrich  Selge  mit  seinem
Sohne  gehet  auch  fort,  wie  ich  höre.  Wünsche  mündlich  mit  meinem  grosg.
Herrn  zu  reden  ond  meine  wenigen  Gedanken  von  unsern,  dem  ansehn  nach,
allbereit  zu  Grabe  geläuteten  Churf.  Collegio  musico,  zu  eröffnen.  Verbleibe
allezeit  meines  Hochgeehrten  Herrn  Schuldiger  Diener  Heinrich  Schütz.  —
Dresden  am  28.  May  1652.  —  P.  S.  Hochgeehrter  Herr,  wann  Er  es  auch
for  guet  ansehen  wirdt,  habe  ich  zu  bitten,  Er  dieses  mein  Schreiben  nach
Verlesung  auch  for  den  Herrn  Hofmarschall  wolle  kommen  lassen.

50)  An  den  Hofmarschall  v.  Taube.

Churf.  Durchl.  zu  Sachsen,  wohlverordneter,
Hochgeehrter  Herr  Hofmarschall,

Ew.  Hochedl.  Gestrenge  hierbey  dienstlich,  und  so  viel  möglich  kürzlich
zu  berichten,  erfordert  meine  vnumbgangliche  nothdurfft,  nemblichen:  was
gestalt  for  anderthalb  jahren  nunmehr,  Vnserm  gnädigsten  Churfürsten  vnd
Herrn,  (bei  damaliger  offerirung  eines  meines  in  Druck  gekommenen  neuen
Werkleins)  ich  zugleich  ein  uontherthänigstes  memorial  mit  eingeantwortet,  ond
nach  weitläuffiger  Anführung,  meines  von  jugend  auff,  fast  mühseligen  Lebenslaufs,
  wie  auch  meines  nun  herangekommenen  Alters  vndt  dahero  abgenommenen
  Kräfte  (zumahl  auch  die  alten  musicanten  alle  verstorben,  ich  davon
  alleine  noch  übrig  ondt  ungeschickt  werde  in  die  junge  Weld  vndt  neueste
manier  der  music  mich  einzurichten)  umb  gnädigste  Entnehmung  der  wirklichen
  und  allezeit  gegenwärtigen  auffwartung,  ondt  umb  Veränderung  meiner
  bestallung  in  eine  Provision,  jedoch  auf  gewisse  maaße,  onterthänigst  fleißige
  ansuchung  gethan  habe,  Allermassen  Ew.  Hochedl.  Gestrengl.  von  Herrn
        <pb n="565" />
        576

solution  schriftlich  ertheilt.  Schütz  bemerkt  überdies  noch,  daß  er
ihm  „doch  gleichwohl  diese  Nachrichtung  ertheilet“,  daß  sich.  der  Kurfürst
  „hierin  nicht  ohngeneigt  befunden  hätte“,  und  schließt  mit
den  laconischen  Worten:  „inzwischen  aber,  so  ist  die  erorterung
solches  meines  anliegens  bishero  also  ersitzen  blieben.“  Indem

Reichbrohdt  Geheimbden  Secretario,  nach  beliebung  auch  erfahren.  was  aus  dem
vielleicht  auch  noch  vorhandenen  memoriale  mit  mehren  werden  selbst  ersehen
können,  vndt  ob  zwar  wolgedachter  Herr  Reichbrohdt  mir  damals  keine  gewisse
  resolution  gegeben  und  zurücke  gebracht,  hatter  mir  doch  gleichwohl  diese  nachrichtung
  ertheilet,  das  Vuser  gnädigster  Churf.  vnd  Herr  er  hirin  nicht  ohngeneigt
  befunden  hätte,  inzwischen  aber,  so  ist  die  erorterung  solches  meines
anliegens  bishero  also  ersitzen  blieben,  vndt  ich  dessen  nichts  minder  zu  continuirlicher
  arbeit  zu  Hause,  als  zu  allerhand  öffentlicher  auffwartung  veranlasset,
  und  gebraucht  worden,  welches  ich  zwar  nach  beschaffenheit  meines
Vermögens  auch  ganz  willigst  gethan  habe.  Nun  aber  in  einem  Theil,  diejenigen
  Ursachen,  welche  nach  der  Ruhe  zu  trachten  mich  antreiben,  bishero
nicht  ab,  sondern  täglich  vndt  merklich  bey  mir  zunehmen,  derogestalt,  daß
auch  wegen  Vuvermögen  meines  Gesichts  vndt  des  continuirlichen  vielen
schwindels,  ich  mir  keinesweges  der  Churf.  Capell  gebürlich  fürzustehen,  ondt
mein  in  der  jugend  vorhoffentlich  in  der  Weld,  erlangtes  guetes  Zeugnis  hinfüro
  ferner  zu  manuteniren  mir  getraven  thue,  am  andern  Orte,  wegen  des
bekannten  armseligen  itzigen  Zustandes  der  Churf.  musicamen,  mir  die  Lust,
mit  ihnen  vmbzugehen  follends  gar  vnerträglich  gemacht  wird,  massen  die
Rechnung  leichtlich  zu  machen,  was  ohngelegenheit  mir  (als  ihm  ohnwürdige
Commandanten)  dahero  zuwachse,  auf  begehrende  nothdurfft  ich  auch  wohl
erweisen  will,  wie  ich  bey  solchen  Bewandnis,  genugsam  Anlaß  habe,  mich
gereuen  zu  lassen,  das  auff  das  in  teutschland  wenig  bekannte  ondt  gewürdigte
  Studium  musicum,  soviel  fleiß,  arbeit,  gefahr  vndt  unkosten  ich  jemals
gewendet  vndt  dessen  directorium  am  hiesigen  Churf.  Hofe  auff  mich  genommen.
  Dahero  denn  hiebey  an  E.  Hochedl.  Gestrengl.  mein  gantz  dienstliches
ond  hochinständigstes  Bitten  gelanget,  Sie  in  dieser  mich  hart  drückenden
Lage,  sich  nicht  alleine  meinen  hohen  Patron  selbst  erweisen,  sondern  auch  mit
wohlgedachten  Herrn  Secretario  reden,  ihn  disponiren,  vndt  Sie  also  beyderseits
  nach  gelegenheit  trachten  wollen,  wie  mit  gnädigstem  Willen,  ich  zu  der
fur  anderthalbjährigen  von  mir  angefangenen  Pensionirung  gelangen  mögte.
Vud  wie  durch  solche  Beruhigung  meines  Lebens  (wann  sie  mir  vergönnt
werden  mögte)  mein  itziger  ziemlich  gesunkener  Muth  mir  merklich  erfrischet,
  zu  fortstellung  meiner  prolession  auch  stark  ermuntern  würde,  auch  begehre
  ich  nicht,  der  Churf.  Capelle  mich  ganz  zu  entziehen,  sondern  (im  falle
ich  anders  mit  einer  vergüngten  Companey  zu  thun  haben  sollte)  denselben
mit  ferneren  anordnungen  vndt  Cowpositionen  allezeit  die  Hand  zu  bieten,
mehrmals  auch  denselbigen  persönlich  beyzuwohnen.  Vndt  ob  ich  zwar  umb
etlichen  meinen  Expeditionen  vnd  einforderung  meiner  noch  übrigen  geringen
Armutbs  willen,  an  itzo  eine  nothwendige  Reise  nacher  Halle  ondt  weissenfels
abzulegen  habe  (wozu  ich  auch  umb  Erlaubniß  vunterthänigst  gebeten  haben
will)  so  bin  ich  doch  erbötig  nach  erörterung  deroselbigen,  wann  Gott  mich
gesund  läßt,  mich  gehorsambst  wieder  allhier  einzustellen,  verhoffe,  da  vnser
gnädigster  Churfürst  undt  Herr,  dero  mehrmals  uns  gethaener  gnädigen  Vertröstung
  nach  in  Gnaden  alles  wird  vermitteln  lalhen  undt  Ew.  Hochedl.
Gestrengl.  auch  ihres  theils  zur  beförderung  dieses  worts,  ihre  vermögende
rosgönstige  Hand  gerne  mit  darbieten  vndt  anschlagen  werden,  als  welchen.
1  wohl  wissend  ist,  das  hieran  sie  die  christliche  liebe  erweisen,  das  Lob
Gottes  ond  die  reputation  des  Churf.  Hofes  befördern,  dessen  göttl.  protection
  zu  Gnaden  E.  Hochedl.  Gestr.  ich  schließlich  hiermit  empfehle  ondt
trevstes  Eimüths  nach  besten  Vermögens  iederzeit  verbleibe  Des  Hetrn  Hofmarschalln
  schuldiger  vndt  verbundener  Diener  Heinrich  Schütz  Mpp.  Dresden
  am  26.  Junül.  Ao.  1652.
        <pb n="566" />
        577

sich  Schütz  ferner  auf  sein  Memorial  von  1651  bezieht  und  sagt,
daß  er  übrigens  auch  „ongeschickt  werde  in  die  junge  Weld  ondt
neuste  manier  der  music“  sich  einzurichten,  bittet  er  namentlich
„wegen  Vuvermögen  seines  Gesichts“  besonders  des  „continuirlichen
vielen  schwindels“  und  wegen  des  erbärmlichen  Zustands  der
kurfürstlichen  Kapellisten,  wodurch  ihm  „die  Lust,  mit  ihnen  vmb—
zugehen  follends  gar  unerträglich  gemacht  wird“  und  er  „genugsam
  Anlaß  habe  sich  gereuen  zu  lassen,  das  er  auff  das  in
teutschland  wenig  bekannte  vndt  gewürdigte  studium  musicum  so
viel  fleiß,  arbeit,  gefahr  vndt  unkosten  iemals  gewendet  ondt  dessen
  directorium  an  hiesigem  churf.  Hofe  auff  sich  genommen“  2c.
Nachdem  endlich  auch  in  diesem  Schreiben  der  stehende  Refrain
  seine  längst  gewünschte  Pensionirung  ist,  so  bittet  „er  schlüßlich
  noch  um  Urlaub  zu  einer  Geschäfts-Reise  nach  Halle  und
Weißenfels.  —  Aber  auch  mancherlei  Verdrießlichkeiten,  die  nicht
sowohl  in  dem  übeln,  nicht  mehr  künstlerischen  Zustande  der  kurfürstlichen
  Kapelle  und  dem  Nothstande  seiner  halb  verhungerten
und  verkümmerten  Mitglieder,  als  vielmehr  in  dem  Gebaren  der
in  der  kurzverflossenen  Zeit  besonders  durch  den  Kurprinzen  am
sächsischen  Hofe  eingeführten  italienischen  Künstler  ihre  Quelle  hatten,
  worüber  bereits  S.  443  berichtet  ward,  mochten  dem  alten,
durch  Kränklichkeit  und  die  üblen  Erfahrungen  im  Verlaufe  des
dreißigjährigen  Kriegs  mürbe  gemachten  Meister  das  Leben  verleiden
  und  ihm  zu  dem  Bedauern  veranlassen,  daß  er  noch  am
Abende  seines  Lebens  in  solche  Händel  kommen  müsse.  —  Man
mochte  ihn,  wie  wir  aus  dem  S.  443  schon  mitgetheilten  Schreiben
  Schütz's  an  den  Kurprinzen  vom  21.  August  1645  ersahen,
(ungewiß  von  welcher  Seite)  zur  Last  gelegt  haben,  daß  ihm  das
von  Sr.  Hochfürstl.  Durchl.  „neu  angerichtete  Italienische  Directorium
  musicum  zu  wider  gewesen  sei“.  —  Er  sucht  sich  von  dem
Verdachte  möglichst  zu  befreien,  obgleich  er  nicht  in  Abrede  stellt,
daß  das  italienische  Directorium  ihm  und  „andern  Deutschen  allhier
  mehr  zur  Verkleinerung  unserer  Autoritäten  gereichet.“  (Der
Kurprinz  hatte  nämlich  Buontempi  und  Albrici  mittlerweile  zu
Kapellmeistern  ernannt.)  Um  sich  aber  von  dem  Verdachte  gänzlich
  zu  reinigen,  wandte  er  sich  in  einem  unterm  21.  August  1653
datirten  Schreiben  51)  an  den  Hofmarschall  von  Taube,  den

51)  Hochgeehrte  Patronen.  Was  bey  Herrn  Hertzogen  Johann
Georgen,  vnsern  gnädigen  Churprintzen  zu  nothwendign  Rettung  einer  mir
unverdienter  weise  beygemessenen  Beschuldigung  ich  unterthänigst  eingeben
müssen,  geruhen  dieselbigen  zu  dero  Gelegenheit,  aus  dieser  bey  Kommenden
Abschrift  ohnbeschadet  großgönstig  zu  vernehmen.  Undt  demnach  ich  die  besorge
  haben  muß,  das  derogleichen  vngegründete  Zeitung  von  mir  entlichwol
  gar  zu  unsers  gnädigsten  Herrn  ohren  gelangen  möchte,  als  ist  an  meine
hochgeehrte  Herrn,  mein  ganz  vonterdienstliches  bitten,  das  auf  begebenden
solchen  Fall,  Sie  in  dieser  gerechten  Sache  mir  so  weit  nur  beystehen  und
bei  unsern  gnädigsten  Herrn  es  dahin  vermitteln  wollen,  das  ich  zu  münd-Sachsen-Chronik

  f.  Verg.  u.  Geg.  I.  6.  37
        <pb n="567" />
        578

Hofprediger  J.  Weller  und  Geh.  Secr.  Reichbrodt  und  forderte
sie  gemeinschaftlich  zur  Vertheidigung  seiner  Person  beim  Kurprinzen
  auf.  Doch  verschweigt  Schütz  in  demselben  keineswegs.
den  wahren  Grund  seiner  Unzufriedenheit,  die  vielleicht  höhern
Orts  anders  gedeutet  worden  sein  mochte.  Er  gesteht  nämlich
unverholen,  daß  ihm  die  Anordnung  des  Kurprinzens  hinsichtlich
der  „Sonntäglichen  abwexelung  der  music  in  der  Schloßkirchen“
gar  nicht  behage  und,  wie  er  sich  auf  das  Bestimmteste  ausdrückt:
„was  massen  es  mir  —  fast  verkleinerlich  ond  schmerzlich  fürfallen
will,  an  solchen  Sonntagen  (an  welchen  hiebevor  nicht  mir,  sondern
  dem  Vicecapellmeister  das  Directorium  obgelegen  ist)  ich  mit
des  Herrn  Churprinzen  Directore,  als  einem  3  mahl  jüngern  als
ich  vnd  hierüber  castrirten  Menschen,  ordentlich  und  stetig  ümbwexeln
  soll  ondt  unter  ungleichen  ondt  zum  großen  Theil  onderständigen
  zuhörern  mit  ihm  gleichsam  de  loco  disputiren  soll.“  —
Er  erbittet  sich  daher  das  alte  Privilegium,  die  Direction  allein
bestimmen  zu  können,  zurück  und  bringt  schlüßlich  die  Uebelstände,
die  aus  der  Noth  der  Kapellisten  fortwährend  noch  hervorgingen,
von  Neuem  in  Erinnerung.  Endlich  erklärt  er,  auf  dem  höchsten
Punkte  des  Ueberdrusses  und  der  sichtbarsten  Indignation  angelangt,
  unverholen,  daß  er  unter  obwaltenden  Verhältnissen,  wo
er  Alles  „bis  auf  das  bluth  aus  den  Adern  gleichsamb  theils  zu

licher  oder  schriftlicher  meiner  Verantwortung,  ferner  auch  zugelassen  werden
möge.  —  Belangende  sonst  die  von  hochgedachten  Churprintzen  gemachte  anordnung
  umb  Sonntägliche  abwexelung  der  musie  in  der  Schloßkirche,  so
kann  meinen  hochgeehrten  Herren  deswegen  Ich  auch  nicht  bergen,  was  massen
  es  mir,  als  gleichwol  einem  alten  vndt  verhoffendlich  nicht  vnverdienten
Mann,  fast  verkleinerlich  vnd  schmerzlich  furfallen  will,  an  solchen  Sonntagen
  (an  welchen  hiebevor  nicht  mir,  sondern  dem  Vicecapellmeister,  das
Directorium  obgelegen  ist)  ich  mit  des  Herrn  Churprintzen  Direciore,  als  einem
  3  mahl  jüngern  als  ich,  vndt  hierüber  castrirten  Menschen,  ordentlich
und  stetig  ümbwexeln  soll  vndt  unter  ungleichen  ondt  zum  großen  theil  onderständigen
  zuhörer  mit  ihm  gleichsam  de  loco  disputiren  soll.  Dahero  ich
dann  verhoffentlich  auch  nicht  ohnbillig  ümb  ein  gnädigstes  Privilegium  mich
zu  bewerben  habe,  das  dem  Vicecapellmeister  auf  selbige  Zeit,  das  Directorium
  vor  mir  aufgetragen  werden  möge,  ondt  zwar  so  würde  wohl  der  Musik
halber  in  der  Churf.  Schloß  Kirchen  kein  sonderlicher  Mangel  jemals  zu
verspüren  sein,  wenn  nur  die  Musikanten  vndt  bevorab  die  Churl.  Capelle
deren  companey  ohne  des  gar  gering,  vndt  deren  etliche,  wegen  ermangelnde
Verpflegung  allhier,  sich  fast  stets  anders  wo  aufhalten,  mit  bezahlung  ihrer
Besoldungen  zur  stetigen  Aufwartung  verbunden  werden  mögen,  in  Verbleibung
  welches  dann  ich  für  meine  Person  selbst  auch  hiermit  protestirt  haben
  will,  daß,  nachdem  ich  nunmehr  alles,  bis  auf  das  bluth  aus  den  Adern

leichsamb  theils  zugesagt,  theils  unter  etliche  nothleidende  musikanten  vor-Krecket
  habe,  mir  länger  allhier  in  Dresden  zu  dauern  gantz  vnmöglich  fallen
wird,  wovon  in  specie  dieses  orts  ich  itzo  nichts  melden,  sondern  dieses
nur  bezeuget  haben  will,  das  lieber  den  todt,  als  länger  sothanen  bedrängter
  Zustandt  beyzuwohnen  ich  mir  wünschen  wolle  2c.  Meiner  hochgeehrten
Patronen  dienstschuldiger  Heinrich  Schütz  Mpp.  Signalum  Drescen  am
21,  Augusti  Ac.  1653.  —
        <pb n="568" />
        579

gesagt,  theils  unter  etliche  nothleidende  musicanten  vor  strecket“
nicht  länger  mehr  in  Dresden  „dauern“  könne,  ja  daß  er  „lieber
den  todt,  als  länger  sothanen  bedrängten  Zustandt  bey  zu  wohnen“
sich  wünschen  wolle.  —  Unter  demselben  Tage  schrieb  aber  auch
Schütz  an  den  Kurfürsten  selbst  und,  da  er  wohl  gerechte  Ursache
hatte,  zu  vermuthen,  daß  vielleicht  (wie  es  oft  an  Höfen  zu  ergehen
  pflegte,  sein  Memorial  von  1651  irgendwo  unbeachtet  liegen
geblieben  oder,  wie  sich  die  Kurfürstin  Anna  irgend  einmal  ausdrückt:
  „in  den  langen  Schubkasten  gerathen“  war,  so  berief  er
sich  ganz  besonders  darauf;  verweist  namentlich  auf  seinen  „von
Jugend  auf  geführten  mühsamen  Lebenslauff“,  erinnert  an  seine
durch  das  liebe  Alter  immer  mehr  geförderte  Gebrechlichkeit  und
bittet  endlich  unumwunden  um  Pensionirung;  er  verspricht
das  Wohl  der  Kapelle  auch  ferner  noch  zu  wahren,  aber  er
wünscht  von  dem  currenten  Dienste  befreit  zu  sein,  welches  Zugeständniß
  er,  nach  38jähriger  Dienstzeit,  als  billig  verlangen  zu
können,  sich  überzeugt  hält  52).

52)  Durchlauchtigster,  Hochgeborner  Churfürst  Gnädigster
Herr.  —  Ew.  Churf.  Durchl.  werden  sich  verhoffendlich  noch  gnädigst  entsinnen
  können,  was  gestalt  deroselbigen,  nunmehr  fast  ins  dritte  Jahr  (bey
damaliger  meiner  vuterthänigster  offerirung  eines  meines  in  Druck  gekommenen
  neven  Werkleins)  in  einem  ausführlichen  memorial  meinen  von  Jugend
  auf  geführten  mühsamen  Lebenslauff,  auch  nun  mehr  herangekommenen
hohen  Alter,  abgenommenen  gesicht,  vndt  andere  sich  bei  mir  verlohrene  lebens
  kräffte,  welche  zu  lobwürdiger  hurtiger  ausarbeitung  vnd  Darstellung
allerhand  never  musicalischer  Inventionen  vnd  Compositionen  erfordert  werden,
ich  onterthänigst  und  beweglich  zu  gemüthe  geführet,  vndt  dahero  ümb  gnädigste
  beruhigung  meines  übrigen  kurtzen  Lebens  ond  ümb  veränderung  meiner
  aufwartung  vnd  bestallung  in  eine  Provision  oder  Hausbestallung,  sehnlich
gebeten,  darneben  aber  meine  Zeit,  als  lang  Gott  mir  das  Leben  noch  fristen
mögte,  gleichwohl  nicht  in  müssiggang,  sondern  Mit  möglichster  fortstellung
meiner  Profession  vnd  compleltirung  etlicher  anderweit  von  mir  angefangener
musicalischer  Werke  zuzubringen,  Was  auch  E.  Kurf.  Durchl.  musicalischen
corpori,  nichts  minder  ferner  vorzustehen,  dasselbige  mit  meinem  ondt  anderen.
compositionen  nochmals  zu  versehen,  das  in  meinen  abwesen  einiger  Mangel
nicht  verspüret  werden  soll,  ondt  denn  entlichen  auch,  nach  erforderung  der
Zeit  vnd  sich  begebenden  solennitäten  mehrmals  persönlich  bey  denen  aufwartungen
  mich  finden  zu  lassen,  vnd  nach  möglichkeit  also  zu  erweisen,  das
E.  Kurf.  Durchl.  meine  onterthänigste  begierde  deroselbige  bis  in  dem  todt,
beharrlich  aufzuwarten  vnd  nach  vermögen  zu  contentiren,  genugsamb  daraus
abzunemen  hätten,  mich  vnterthänigst  angebeten  habe,  Wann  dann  gnädigster
Herr,  die  oberzelten  vnd  andern  ursachen,  mit  meinem  inzwischen  noch  weiter
  zugenommenen  alter,  mich  itzo  noch  stärker  drücken,  undt  nöthigen,  solch
mein  voriges  vntherthänigstes  petitum  itzo  hinwtederümb  zu  reassumiren,  als
gelanget  an  E.  Churf.  Durchl.  hierbey  nochmals  mein  vnnterthänigstes,  wiederholtes
  gantz  flehentliches  vndt  unerläsliches  bitten,  Sie  geruhen  nun  mehr
entlich  Dero  gnädigste,  mir  aber  erfreuliche  Resolution  hierauff  wiederfahren
zu  laßen,  damit  zugleich  mit  E.  Churf.  Durchl.  gnädigen  Willen,  ond  gueter
befriedigung  ich  mein  kurzes  Leben  follends  einrichten,  und  vnter  Ew.  Churf.
Durchl.  guste.  protection  und  Favor  (nach  meinen  Dero  hohen  Hause  in  die  38  Jahr
geleisteten  treven  Diensten)  rühmlich  vndt  ehrlich  zu  einem  seligen  ende  möge
bringen  konnen.  Warumb  Ew.  Churf.  Durchl.  dem  farsen,  Schut  Gottes
        <pb n="569" />
        580

Schütz  scheint  auch  das  Eisen  haben  schmieden  wollen,  die
weil  es  noch  warm  war,  weshalb  er  bereits  am  21.  September
1653,  also  kurz  darauf,  abermals  ein  Memorial§ss)  vom  Stapel
laufen  ließ,  däs  im  Grunde  dieselben  Motiven  entwickelt,  die  ihm
zu  dem  Wunsche,  sich  baldigst  pensionirt  zu  sehen,  veranlaßten;
nur  das  dritte  Motiv  ist  an  und  für  sich  ganz  neu.  Wir  erfahren
  nämlich  daraus,  daß  Schütz  damals  mit  dem  löblichen  und
zeitgemäßen  Plane  umging,  „das  Psalterbüchlein  Beati  Lutheri,
version  in  prosa,  auf  gewisse  art  in  die  music  zu  bringen,  das

des  almächtigen,  zu  gueter  beständiger  Leibesgesundheit,  langem  leben,  glückseligen
  Regierung,  vnd  allen  an  Seel  ond  leib  gewunschten  churf.  Wohlergehen,
  freondlichst  empfohlen  haben  will,  verbleibende  Ew.  Churf.  Durchl.
Küchtschuldister  onterthänigster  Diener  als  lang  ich  leben  werde  Heinrich
Schüß  mpp.,  Capellmeister.  Dresden  am  21.  Augusti  Ao.  1653.

53)  Die  fürnehmbsten  Motiven  ondt  Ursachen,  worumb  ich  nunmehr  nach
einer  beruhigung  meines  übrigen  wenigen  lebens,  bhnümbgänglich  trachten,
vndt  ümb  eine  gnste.  Provision  oder  Haußbestallung  vnterthänigst  zu  bitten
habe.  1)  Die  erste  ist  mein  herankommendes  Alter,  abgenommenes  gesicht,
ondt  andere  Leibeskräffte,  denn,  ob  ich  wol  sonder  ruhm,  meine  composition
mit  der  Hülffe  Gottes  itzo  noch  so  beständig  vndt  guet,  als  vorbin  iemals
tu  eläboriren  mir  getrave,  so  gehet  das  alles  langsamer  vnd  schwerer  zu,  wie
eichtlich  zu  ermessen.  2)  So  vermeine  ich  auch  wegen  meiner  diesem  churft.
Hoff  so  vieljährige,  geleistete  Dienste,  eine  erleichterung  ondt  beruhigung
nunmehr  entlich  verdienet  zu  haben,  in  betrachtung  der  unzehligen,  vielfältigen
  inzwischen  solcher  Zeit  fürgegangenen  hohen  solennitälen  in  anwesenheiten
  Kayserliche,  Königl.,  Chur  ondt  Fürstlichen  Potentaten  auch  allen
samt  vnd  sonders  gehaltenen  Hochfürstlichen  Beilagern,  nichts  minder  auch
Kindtauffen,  (Ausgenommen  den  Heren  Churerihen  ondt  die  Frav  Landgräfin
  zu  Darinstadt)  bey  welchen  allen  (wie  wohl  geringen  Vermögens  nach)
doch  önterthänigstes  Fleißes  ich  aufgewartet  habe.  3)  So  habe  ich  auch  noch
etliche  mir  hochangelegene,  ondt  allbereit  angefangene  Musikalische  Werke  zu
compliren,  wodurch  nach  meinem  Todt  auch  Gott,  der  Weldt  ondt  meinem
gueten  Namen  noch  zu  dienen,  ich  verhoffens  bin,  wozu  ich  aber  eines  giruhigen
  vndt  vuverhinderten  Zustandes  vnümbgänglich  bedürffig  bin,  wie
dann  onter  andern  auch  ich  zu  meiner  intention  habe  das  Psalterbüchlein
Beati  Lutberi,  version  in  Prosa,  auf  gewisse  art  in  die  music  zu  bringen,  das
das  gemeine  Volk  auch  in  den  Kirchen  solche  Melodeyen  möchte  leichtlich
lernen  ondt  mit  singen  können.  4)  So  hab  ich  auch  billig  anzuführen,  das
diejenigen  Musikanten  (mit  welchen,  alß  ich  erstlich  allhier  in  Bestallung  gekommen
  bin,  vndt  mein  Direciorkum  angefangen  habe)  nunmehro  alle  verstorben
  sindt,  vndt  ich  alleine  noch  übrig  bin,  Hierüber  auch  dje  Churfürstl.
Capelle  auch  itzo  mit  lauter  jungen  Leuten  besetzet  ist,  onter  welchen  ich  alter
Greiß  sich  nicht  wohl  rühmet  in  Betracht  es  die  Jugend  art  ist,  das  sie  gerne
nach  erneverung  trachtet,  Vndt  das  Alterthumb  entlich  mehr  zu  verkleinern,
als  zu  erheben  geneiget  ist.  5)  So  würde  es,  mir  endlich  nebenst  meiner
verlohrnen  Kräfften  auch  an  allerhandt  mitteln  mangeln  für  die  itzo  allhier
vorhändene  zwey  onterschiedene  Collegia  Masica  neure  Sachen  zu  indventireu,
zu  pappier  in  effectum  zu  bringen,  worüber  alle  andere,  mir  noch  fürgesetzte
Werhoffentlich  gute  vndt,  nützliche)  arbeit  wieder  allen  meinen  willen,  mit
größer  Uugedult,  ich  außer  Handen  würde  legen  müßen.  —  Schließlich,  ob
zwar  noch  andere  Ursachen  mehr  angeführt  werden  könnten,  so  hoffe  ich  doch,
das  mein  fürhaben  mit  denen  itzo  erzehlten  genugsam  bescheiniget  ondt  vercheidiget
  sein  solle.  Signatam  Dreßden  am  21.  Septemb#s  Anné  1653.
Heniiß  Schüß,  Churf.  Säch.  acht  und  dreyßigjähriger  Capellmeister  mpp.
        <pb n="570" />
        581

das  gemeine  Volk  auch  in  den  Kirchen  solche  Melodeyen  möchte
leichtlich  lernen  und  mit  singen  können“.  —  Schütz  scheint  jedoch
diese  Idee  mit  sich  zu  Grabe  genommen  zu  haben:  denn  nirgends
ist  die  Ausführung  dieser  populairen  Psalmodieen  bis  jetzt  bekannt
eworden.  —  Diesen  „fürnehmbsten  Motiven  ondt  Ursachen“
  2c.  folgte  alsbald  eine  nicht  datirte  „Erinderung
zu  meiner  vuterthänigsten  Supplication“  54),  in  der
Schütz  in  drei  Haupt=  und  zwei  Nebenpunkten  seine  Motiven,  zu
seiner  Schwester  nach  Weißenfels  sich  übersiedeln  zu  wollen,  um
von  dort  aus  mit  mehr  Ruhe  als  in  Dresden,  wo  er  sein  Haus
gleichfalls  behalten  wollte,  als  „Provisioner  oder  von  Hause  aus
Bestalter“  für  das  Gedeihen  der  Kapelle  und  ohne  Schaden  für
den  Kapelldienst  wirken  zu  können,  welchen  er  noch  einige  Bedingungen
  hinsichtlich  seiner  häuslichen  Einrichtung  und  spätern

5“)  Erinderung  zu  meiner  vnterthänigsten  Supplication.
1)  Demnach  Ich  ondt  eine  meiner  noch  überlebende  Schwester  (welche  eine
witibe  ist,  ond  kein  Kind  hatt!  zu  Weissenfels  noch  etwas  güterlehn  beysammen,
  ond  in  etwas  mittel  habe,  eine  kleine  Haushaltung  daselbst  anzustellen,
des  orts  auch  ich  weit  geruhiger,  als  hier  in  Dresden  nicht,  mit  ausarbeitung
meiner  musicalischen  Werke  es  gewislich  viel  weiter  bringen,  der  churf.  Capell
auch  in  so  gestalten  meinem  abwesen,  so  wohl  als  in  meinem  anwesen,  ond
(wann  ich  die  Wahrheit  bekennen  soll)  noch  viel  besser  und  weit  mehren  zu
statten  kommen  kann,  dessen  nach  Verhoffen  auch  wol  die  musicanten  allhier,
Zeugnis  werden  geben  können,  so  ist  mein  onterthänigstes  anliegen,  daß  mir
hinfüro  gnädigst  vergönnet  werden  möge,  allezeit  frei  undt  ohne  ferner  ansuchung
  vmb  verlaubens,  von  Drescken  (allwo  ich,  als  lang  ich  lebe,  mein
Haus  zu  erhalten  trachten  werde)  nacher  Weissenfels  ab  vnd  zu  zu  ziehen,
vnd  das  ich  dahero  für  einen  Provisioner  oder  von  Hause  aus  Bestalten,
  nach  meinen  so  langen  Diensten  entweder  gehalten,  oder  (nach  Vnsers
gnädigsten  Churfürstl.  Durchl.  onsern  Herrn  Befindung)  auch  dorch  befehl
erklärt  werden  möge.  2)  Wegen  der  auffwartung,  beydes  in  der  Kirche  vnd
für  die  Taffel  soll  in  meinem  abwesen  auch  kein  Mangel  erscheinen,  wofür
ich  die  verantwortung  nichts  minder  auf  mir  zu  behalten  ich  erbötig,  ond
habe  ich  deswegen  mich  allbereit  mit  den  Hofforganisten  Kitteln  (welches  ein
fleissiger  Mann  ist  vndt  ohne  dies  die  Kapellknaben  in  stetiger  Uebung  hatte)
verglichen,  welcher  für  mich  die  bey  denen  auffwartungen  nothigen  sachen
jedes  mahl  hergeben,  der  Vicecapellmeister  aber  den  Tact  dazu  führen  würde.
3)  Habe  ich  umb  beförderung  meiner  zu  Weissenfels  fürhabenden  Haushaltung
wilslen,  vntterthänigst  zu  bitten:  1)  weil  ich  einige  anforderungen  in  der
Churfl.  Land  vnd  Tranksteuer  habe,  das  an  den  Raht  zu  Nanmburgk  mir
der  gnädigste  Befehl  ertheilet  werde  vndt  vergönnet  werden  möge,  jährlich
zwey  Biere  in  abschlag  meiner  Anforderungen  abzubrauen.  2)  Wünsche  ich
auch  gar  sehr,  (wenn  es  sein  könnte)  noch  einen  anderen  gnädigsten  befehl
an  den  Kornschreiber  zu  Weissenfels,  das  jährlich  25  Dresnische  Scheffel
Korn,  vnd  30  Scheffel  Haber  nach  dem  Ambtstax  mir  überlassen,  vnd  meine
qvittung  in  Abschlag  meines  besoldungs  Rests,  an  statt  der  Zahlung  von
mir  angenommen  werden  möchte,  woran  Ihro  Churfl.  Durchl.  zwar  einen
geringen  Abgang,  ich  aber  eine  gnädige  jiemliche  Hülffe  zu  verspüren  haben
würde.  —  Ob  auch  Ihro  curt.  Durchl.  ueiner  Besoldung  halber,  einige
Verordnung  fürnemen  r  lassen  sich  resolviren  würden  bin  ich  derselbigen
nach  Dero  gnädigster  Beliebung  in  Vnterthänigsten  Gehorsamb  allezeit  an
die  Hand  zu  gehen  schuldig.  "  "
        <pb n="571" />
        582

finanziellen  Sicherstellung  beizufügen  sich  gestattet,  worauf  sich
auch  noch  ein  wahrscheinlich  an  Reichbrodt  gerichtetes  Schreiben
ohne  Datum  55),  worauf  1660  vom  Kurf.erst  resolvirt  ward,  bezieht.
Ob  der  Kurf.  Joh.  Georg  I.  auf  alle  diese  Eingaben  Sch's.  eine
genügende  Resolution  ertheilt,  ist  unsers  Wissens  nicht  actenkundig
geworden.  Doch  scheint  es  nicht  geschehen  zu  sein,  da  er  nach
Verlauf  von  fast  zwei  Jahren  wiederholt,  aber  das  letzte  Mal,
um  seine  Pensionirung  bei'm  Kurfürsten,  der  wahrscheinlich  dafür
kein  Ohr  gehabt  haben  mochte,  dringlich  einkam.  Sein  deshalb
an  den  Kurf.  gerichtetes  Schreiben  lautet  wörtlich,  wie  folgt:
Durchlauchtigster  Churfürst,  gnädigster  Herr!  Ew.
Churf.  Durchl.  auch  unterthänigst  zu  berichten,  kann  ich  keinen  ümbgang
  haben,  wasgestalt  in  meinem  mühseligen  lebenslauff  bis  in  das
70.  Jahr  (2darinnen  ich  itzo  lebe:)  ich  fortgerucket  bin,  ondt  wegen,
von  kindesbeinen  auf  vndt  meinem  zwölfften  Jahre  auff  dieser  Welt,
sonder  Ruhm  ausgestandenen  rielen  Arbeit,  studiums  vndt  allerhand
mühseligkeiten,  mich  nunmehr  dergestalt,  an  Kräfften,  gesichte,  gehör
abnehmende  vnd  geschwächt,  meine  musicaliscke  vena  oder  Ader  auch  zu
mühsamben  compositiones  ond  vielen  neven  inventionen  ziemlicher
massen  vertrocknet,  langsamb  ond  schwer,  vndt  in  Summa,  dem  itzigen
weitläufigen  Corpori  musico  allhier  ferner  gnüglich  vndt  rühmlich  vorzustehen,
  ondt  dasselbige  zu  dirigiren,  mich  keinesweges  genugsam  ge-55)

  Hochgeehrter  Herr  und  Wohlgeneigter  Fürderer.  Alldiweil  mir  die
200  Gl.  womit  ich  vorhin  in  Abschlag  meiner  Besoldung  in  die  Steuer  verwiesen
  bin,  Sauer  genug  gemacht  und  mir  viell  fürgeworfen  worden,  das
dergleichen  nicht  eigentlich  aus  der  Steuer  zu  bezahlen  sich  gebührte,  So
habe  ich  mein  peliium  wegen  des  Biers  zu  Naumburgk  auf  meine  klare
Steuer  anforderungen  einrichten  wollen,  damit  dero  gleichen  Vorwürfe  ich
hiernächst  geubrigt  sein  möge,  Und  versehe  mich  das  dero  gestalt  solche  Sache
desto  eher  zuerhalten  und  in  der  Stenuer  damit  auch  durch  zu  kommen  sein
werde,  und  habe  ich  dieses  hierbei  noch  zu  erinneren  das  nach.  erlangten  unsers
  gnädigsten  Herrn  gewünschte  Resolution  der  Befehl  nur  in  genere  auf
meine  Anforderungen  in  der  Steuer  und  nicht  etwa  in  specie  auf  das  Capitel
  eingerichtet  werden  möge.  Im  Fall  wegen  des  andern  Puncts  mein
hoch  geehrter  Herr  (lhetreffend  nemlich  das  von  mir  gesuchte  Getreidigt)  vielleicht
  einer  abschläglichen  Antwort  vermuthend  were,  So  gebe  ich  ihm  dienstlich
  zu  bewissen,  ob  er  deswegen  mich  nicht  etwa  dem  Herrn  Renmeister  zu
recommandiren  möchte,  das  auf  ein  Jahr  etwa  von  ihm  und  deren  Herrn
Cammerräthen  wie  in  hoc  passu  gewillfahrt  werden  möchte,  Wiewohl  ich
gleichwohl  auch  vermeine  unsrer  Gnädigster  solche  geringe  Sache,  auff  mein
kurzes  Leben  mir  zu  bewilligen  nicht  gros  verweigern  würde,  Ich  aber  dahin
stellen  und  Ihro  Churf.  Durchl.  Gnade  leben  muß.  Bitte  denselbigen  Schließlichen
  per  Deum  er  wolle  zu  der  von  mir  so  lange  Zeit  gesuchte  Freiheit
mögliche  groß  gönstige  Förderung  erweisen,  Deum  testor,  das  ich  in  creqdulitatem
  moderni  novi  mundi,  qui  nihil  praeter  extranea  muliebria  puerilia  eie-Sscurrillia
  admiratur,  allhier  kein  Zeichen  thun  können  oder  wollen  werde.  Bin
erbötig  solche  und  andere  vorbin  mir  erwiesener  gutthaten  und  meinetwegen
gehabte  Bemühungen  meinem  Vermögen  nach  mit  einem  würdiglichen  Dankzeichen
  in  etwas  zu  recompensiren  Demselbigen  zu  allem  gewünschten  Wohlergehen
  hiermit  empfehlende.  —  Kam  erst  1666  zur  kurf.  Resolution.
        <pb n="572" />
        583

schicket,  sondern  vielmehr  mir  gantz  ohnmöglich  mehr  befinden  thue,
dahero  dann  auch  vnd  insonderheit  umb  beruhigung  meines  vermuthlich
  noch  übrigen  kurtzen  lebens,  wie  auch  bessere  Verpflegung  meiner
Gesundheit  willen,  an  Ew.  Churf.  Durchl.  hiemit  mein  gantz  inständigstes,
  onterthänigstes  bitten  gelanget,  Sie  geruhen  gnädigst,  durch
deren  Herrn  Hofmarschalle,  nebst  Herrn  Oberhoffprediger,  vieleicht  auch
mit  Ratherholung  bey  Ew.  Kurf.  Durchl.  geliebten  Herrn  Sohne,  dem
Herrn  Churprintzen,  es  dahin  gnädigst  vermitteln  zu  lassen,  wie  sonder
abgang  der  auffwartung,  so  wohl  in  der  Kirche,  als  für  der  Taffel,
ich  hinfort  in  die  von  mir  gewunschte  freyheit  versetzet,  der  wirklichen
persönlichen,  ordentlichen  auffwartung  überhoben,  vndt  für  einen  Provisioner
  erklärt  vnd  gehalten  werden  möge.  Wonebst  ich  gleichwohl
dieses  vnterthänigen  anerbietens  bin,  das  in  fall  mir,  oder  andere  bey
Handen  habende  Compositiones  bey  der  Capell  hinfüro  auch  zu  gebrauchen
  für  würdig  gehalten  vndt  von  mir  begeret  werden  möchten,
das  dieselbigen  ich  sodann  iedesmal  gar  gerne  hergeben  vnd  abfolgen
lassen,  wie  auch  bis  an  meinen  todt  nach  meinem  übrigen  Vermögen,
auff  solche  Weise,  vndt  gleichsamb  allhier  von  meinem  Hause  aus  die
music  follends  gern  bedienen  helffen  will.  Vndt  wie  mir  nicht  zweiffelt,
Ew.  Churf.  Durchl.  die  vurmbgängliche  noht  meines  vuterthänigen  suchens
  hiemit  genugsam  ermessen  werden,  also  bin  deroselbigen  gewüriger,
  gnädigster  resolution  vnd  anordnung  hierauff,  in  vnterthänigster
  gutter  Hoffnung  mit  grossen  Verlangen  ich  auch  gewärtig.  Dieselbigen
  der  göttlichen  beschirmung  in  allen  am  Seel  vnd  leibe  gewunschten
  Churf.  wolergehen,  trevlichst  empfehlende  Ew.  Churf.  Durchl.
trev  vuterthänigster,  pflichtschuldigster  vierzigjähriger  Diener  Heiurlch
Schütz,  Capellmeister  mpp.  Signatum  Dresden  am  29.  May  Ao.  1655.

Da  diese  Eingabe  Sch'“s.  die  letzte  actenkundige  ist,  so  scheint
er  endlich  doch,  vielleicht  auch  auf  seines  vom  Alter  und  von  den
Strapazen  seines  viel  bewegten  Lebens  geschwächten  Kurf.  beruhigende
  Vorstellungen,  Beruhigung  gefaßt,  ebenso  nicht  wieder  auf
längere  Zeit  Dresden  verlassen  zu  haben.  —  Als  am  8.  October
1656  der  im  73.  Jahre  stehende  Kurf.  zu  seinen  Vätern  versammelt
  ward,  war  der  gleichalterige  Schütz  von  Neuem  als  Compositeur
  thätig.  —  Er  schrieb  das:  „Canticum  Simeonis:  Herr!
nun  lässest  Du  Deinen  Diener  in  Frieden  fahren,  als  nach  dem
hochsel'gen  Hintritte  Kurfürst  Joh.  Georg  l.  die  Orgeln  und  andere
  Instrumente  eingestellt  wurden,  mit  sechs  Stimmen  zum  Vocal-Chore
  auf  zweierlei  Art  aufgesetzt  von  H.  Schütz,“  das  im
Verlage  Seyfferts  zu  Dresden  in  Folio  1657  gedruckt  erschien.
Dieser  Gelegenheits-Composition  folgten  in  d.  J.  nach  „Zwölff
geistliche  Gesänge  mit  vier  Stimmen  für  kleine  Cantoreien  benebst
dem  Basso  continuo  nach  Belieben  hiernach  zu  gebrauchen,  welche
von  den  Sächß.  Capellmeister  Heinr.  Schütz  hiebvorn  in  seinen
Nebenstunden  aufgesetzt,  jetzo  aber  zusammengetragen  und  mit  seiner
  Vergünstigung  zum  öffentlichen  Druck  befördert  worden  durch
        <pb n="573" />
        584

Christoph  Kittelns)  der  Churf.  Sächß.  Capelle  bestallten  Organisten.
  Opus  XIII.  Dresden  1657.“  Folio.  —  «
Als  letztes  Werk  unsers  Sch.,  der  etwa  um  1665  zum  Oberkapellmeister
  51)  ernannt  worden  war,  wird  in  einem  Aufsatze  des
gelehrten  Musikers  Becker  in  Leipzig  „Biographische  Notizen
älterer  Tonmeister  nebst  Proben  aus  ihren  Werken  58)  auch  noch
(und  zwar  von  ihm  zu  erst  aufgefunden)  aufgeführt:  „Drei  Charfreitagsgesänge.“
  —  Sie  sind  einem  Werke  entlehnt,  das  bis
dahin  allen  musicalischen  Geschichtsforschern  entgangen  war:  „der
„Historia  des  Leidens  und  Sterbens  unsers  Herrn  und  Heylands
Jesu  Christi  nach  den  Evangelisten  St.  Matthäum,  St.  Markum,
St.  Lucam  und  St.  Johannem  in  die  Musik  übersetzet  von  Heinrich
  Schütze,  Churf.  Sächß.  dero  Zeit  ältesten  Capellmeistern  Anno
MDCLXVI.39)  Die  Charfreitagsgesänge  bildeten  die  jedesmaligen

56)  Christ.  Kittel  sagt  im  Vorworte,  das  er  seit  dem  Beginne  seines
Dienstes  in  der  kurf.  Kapelle  die  Tonwerke  Schütz's  gesammelt,  um  die  ihm
untergebenen  Kapellknaben  daran  zu  üben.  Es  seien  ihm  nun  auch  von  Schütz
diese  zwölf  Gesänge  „Dero  Würdigkeit“  vorgekommen,  die  er  jetzt,  mit  Bewilligung
  des  Urhebers  „zur  Ehre  Gottes  und  christlich  nützlichem  Gebrauche
in  Kirchen  und  Schulen  zum  öffentlichen  Drucke  ausgefertigt  habe“  —  Alle
diese  Gesänge  sind  sowohl  für  den  kirchlichen.  Gebrauch  als  für  den  Hausottesdienst

  bestimmt.  Sie  enthalten  eine  deutsche  Messe,  das  Kyrie,  Gloria,
Eredo,  die  Einsetzungsworte,  den  111.  Psalm,  die  Sequenz:  „Danken  wir
alle“,  den  Lobgesang  der  Maria,  die  deutsche  gemeine  Litaney,  das  Benedicite
und  Gratias  vor  und  nach  dem  Essen,  den  Jubelgesang  des  hell.  Bernhard
und  den  Hymnus:  „Shriste  sac  vt  sapiam“.  —  Die  alten  kirchlichen  Tonarten
  herrschen  in  dieser  Sammlung  wieder  vor,  besonders  die  phrygische
und  myxolydische  in  ursprünglicher,  sowie  die  dorische  und  äolische  in  dieser
wie  in  versetzter  Tonhöhe,  einmal  auch  die  versetzte  jionische.  Es  kann  zwar
bei  diesen  Gesängen  dem  aufmerksamen  Beobachter  nicht  entgehen,  daß  eine
neuere  Behandlung  in  denselben  etwas  sich  kund  giebt,  doch  aber  tönen  weniger
  eigentliche  Anklänge  der  bis  dahin  schon  mannigfaltig  ausgebildeten
weltlichen  Tonkunst  aus  ihnen  hervor,  als  aus  den  frühern  Tongebtlden  unsers
  Schütz.  Winterfeld  sagt  übrigens:  „Denn  sind  auch  diese  Gesänge  erst
später,  und  durch  einen  Andern  gesammelte,  so  zweifeln  wir  doch,  ihrer  innern
  Beschaffenheit  zu  Folge,  nicht  daran,  daß  sie  wohl  nur  wenige  Jahre
vor  ihrer  öffentlichen  Herausgabe  entstanden  sind,  zumahl  selbst  die  letzten
Lebensjahre  des  Meisters  nicht  ohne  tonkünstlerisches  Schaffen  blieben.“  —

57)  Das  bei  Fürstenau  a.  a.  O.  S.  92  abgedruckte  Kapellverzeichniß
von  1666  führt  ihn  als  Oberkapellmeister  mit  800  Tthlr.  Gehalt  auf,  während
  seine  untergeordneten  Kapellmeister  Buontempi,  Albrici,  Pallavacini
und  Peranti  mit  1200  angesetzt  sind.  Bernhard  erhielt  als  Tenorist  und
Vicekapellmeister  500  Thlr.,  während  sein  College  der  Italiener  Novelli  800,
sowie  alle  italienische  Sopranisten,  Altisten,  Tenoristen  und  Bassisten  2c.
ebenfalls  800  Thlr.  Gehalt  bezogen.  —

58)  Leipziger  Musicalische  Zeitung  Band  44,  December  Nr.  52,  1842.

5*  )  Das  im  Manuseript  vorhandene  Werk  besteht  im  größten  Landkartenformat
  aus  61  Blättern  und  ist  mit  Geschmack  und  Kunst  von  J.  Z.  Grundig
theils  mit  bunten  Farben,  theils  mit  Dinte  geschrieben.  Vielleicht  brauchte
der  Abschreiber  Jahr  und  Tag  dazu,  um  das  Werk  so  sorgsam  und  gewissenhaft
  auszuführen.  Grundig  ist  übrigens  nicht  als  ein  gewöhnlicher  Notenschreiber
  anzusehen.  Er  wurde  im  Jahre  1713  zum  Cantor  an  der
        <pb n="574" />
        585

Schlußsätze  der  ersten  drei  Passionen.  —  Außerdem  werden  noch
von  Gerber  (mmusic.  Lexikon)  eine  Motette  „Jesaia  dem  Propheten
  das  geschah“  und  von  Walther  (music.  Lexikon)  „eine
stattliche  Composition  über  etliche  Pfalmen,  namentlich  der  119.
Psalm,“  sowie  die  Passion  nach  den  drei  Evangelisten  zugeschrieben.
  Unter  letzterer,  der  auch  Martin  Geyer  in  seiner  Leichenpredigt
  gedenkt,  ist  wahrscheinlich  keine  andere  als  die  vorher  erwähnte
  „Historia  des  Leidens“  2c.  zu  verstehen.  Was  aber  die
Composition  des  119.  Pfalms  betrifft,  so  ist  bekannt,  daß  Sch.,
sowie  er  in  frühern  Jahren,  als  ihn  der  vorschnelle  Tod  seiner
Gattin  so  sehr  niederbeugte,  durch  das  Studium  und  die  Composition
  des  gereimten  Psalmbüchleins  von  Dr.  Becker  einigen  Trost
fand,  in  seinen  letzteren  Lebensjahren  das  lateinische  Psalterium
als  Erquickung  wählte,  ja,  daß  vornehmlich  der  119.  Pfalm  seine
gefühlvolle  Seele  ungemein  beschäftigte  und  sogar  noch  „zu  stattlichen
  Compositiones“,  den  letzten  Blüthen  seines  reichen  Kunstlebens,
  begeistert  habe.  Besonders  ruhten  mit  inniger,  freudiger
Ueberzeugung  seine  Augen  auf  dem  54.  Verse  dieses  Pfalms:
„Deine  Rechte  sind  mein  Lied  in  dem  Hause  meiner  Wallfahrt
(cantabiles  mihi  erant  justificationes  tuae  in  loco  peregrinationis
  meae),“  —  daher  wünschte  er  sich  auch  dieselben  zu  seinem
Leichentexte  und  zu  seinem  Grabliede  und,  da  er  zu  der  richtigen
Ausführung  dieses  Satzes  sich  nicht  mehr  kräftig  genug  fäühlte,
so  übertrug  er  sie  einem  seiner  liebsten  Schüler,  dem  Christoph
Bernhyardt,  (vgl.  425  ff.)  welcher  in  jener  Zeit  (wahrscheinlich
in  Folge  der  Eifersucht  und  des  Mißverständnisses  der  Römer  Vincenzo
  Albrici,  Marco  Gioseflo  Peranda  und  des  Perufiner  Giov.
Andrea  Buontempi),  von  1664  bis  1674,  das  Cantorat  der
St.  Jacobikirche  zu  Hamburg  begleitete  60).  An  ihm  schrieb  Schütz
wegen  Composition  seines  Grabliedes;  er  wünschte  dasselbe  fünfstimmig
  für  zwei  Soprane,  Alt,  Tenor  und  Baß,  im  Style  des
Palestrina  gesetzt,  womit  Sch.  unbedingt  nur  andeuten  wollte,  daß
der  Componist  diejenige  Faltung  der  Töne  zu  seinem  Grabliede
wählen  sollte,  die  seine  Jugend  so  unbeschreiblich  erfreut  und  sein
Jünglingsalter  erhoben  hatten.  Wie  Sch.  vertraut,  hatte  Bernhard
  seine  Idee  zum  Grabliede  auch  ganz  richtig  verstanden  und
den  Geist  erfaßt,  den  der  Meister  in  seine  Grabpsalmodie  gelegt
zu  haben  wünschte:  denn,  als  Bernhard  um  1670  das  sehnlichst
Gewünschte  an  seinen  greisen  Lehrer  übersendet  hatte,  sprach  die-Kreuzschule

  zu  Dresden  erwählt,  war  vorher  Tenorist  in  der  Königl.  Kapelle
und  hatte  von  daher  einen  guten  Geschmack  in  der  Wahl  seiner  Kirchenstücke
und  deren  Ausführung  mit  in  sein  Amt  gebracht.  Er  starb  1720.  Des
EW  W  r  Greue  Gesanglehrer  gewesen  zu  sein,  gereichte  ihm  gleichfalls
zum  Ruhme.  ·  «

60)  Vgl.  Fürstenau  a.  a.  O.  S.  95—97.
        <pb n="575" />
        586

ser  seine  große  Freude  und  seine  volle  Zufriedenheit  darüber  in
folgenden  Worten  kürzlichst  aus:

„Mein  Sohn,  Er  hat  mir  einen  großen  Gefallen  erwiesen  durch  Zusendung
  der  verlangten  Motette.  Ich  weiß  keine  Note  darin  zu  verbessern.“—

Ehe  wir  uns  zum  Ende  dieser  urkundlichen  biographischen
Skizze  unsers  Helden  wenden,  müssen  wir  noch  einige  compositorische
  Erzeugnisse  Sch's,  nachtragen.  Es  ist  die  Motette:  „Wohl
dem,  der  ein  tugendsames  Weib  hat“  für  acht  Singstimmen  und
das  Concert:  „Haus  und  Güter  erbet  man  von  Eltern“  für
eilf  Stimmen  und  dem  Basso  continuo,  welche  1618  zu  Dresden
in  Folio  erschienen  sind.  51)  —  Wie  wir  schon  wissen,  versuchte  sich
Sch.  auch  im  weltlichen  Style.  Außer  der  bekannten  „Daphne“
ist  von  ihm  auch  ein  Ballet  bekannt.  Am  20.  Nov.  1638  ward
nämlich  zur  Vermählung  des  Herzogs  Johann  Georgs  II.  ein
Ballet  aufgeführt,  von  dem  es  heißt:

-„Die  Invention  solches  Ballets  ist  von  Herrn  August  Buchern,
Professore  Poeseos  zu  Wittenberg  auf  itzige  neue  Art  in  Deutsche
Verse  gesetzt  von  den  Churfl.  Capellmeister  Herrn  Heinrich  Schütze,
aber  auf  italienische  Manier  componirt  und  von  dem  Tanzmeister  Gabriel
  Mühlichen  in  10  Baletttänze  gebracht  worden.  52)“

Bis  zu  den  letzten  Augenblicken  eines  thätigen  und  vielbewegten
  Lebens  blieb  Schütz  heitern  und  lichten  Geistes,  begeistert
für  seine  „Profession  die  Musik“  und  Mäßigkeit,  sowie  innere  und
äußere  Stille  bei  allen  Freuden  und  Widerwärtigkeiten  seiner  Berufsstellung
  bezeichneten  noch  die  letzten  Tage  seines  höchsten  Alters.
  Nachdem  er  57  Jahre  dem  „corpori  musico“,  wie  er  die
kurf.  Kapelle  meistens  zu  nennen  pflegte,  als  Kapellmeister  und
seit  seinem  Jubeljahre  1665  als  Oberkapellmeister  63)  treulich  und
gewissenhaft  in  jeder  Beziehung  vorgestanden  hatte,  traf  ihn  am
6.  Nov.  1672  in  einem  Alter  von  87  Jahren  und  23  Tagen  der
längst  erwartete  Tod  schnell,  doch  nicht  unvorbereitet;  er  starb  als
Künstler,  Christ  und  Mensch  gleich  groß  und  ehrwürdig.  6:)  —
Wie  er  selbst  gewünscht,  wurden  seine  irdischen  Ueberreste  in  der
Vorhalle  der  alten  Frauenkirche  65),  wo  auch  seine  ihm  längst  vorangegangene
  Gattin  ihre  Ruhestätte  fand,  beigesetzt.  Der  Oberhofprediger
  Martin  Geyer  hielt  die  Leichenpredigt  über  den

61)  Von  beiden  befindet  sich  nach  dem  Cataloge  des  Musikdirectors  Hauptmann
  ein  Exemplar  in  der  Kurfürstl.  Bibliothek  zu  Cassel.

52)  Seit  1607  war  das  französische  Ballet  mit  Dialog  und  Rercitattv,
aber  ohne  Geschmack  und  Kunst  sehr  gewöhnlich  am  Dresdner  Hofe  geworden.
  Der  Glanz  bei  der  Aufstellung  war  unstreitig  das  Beste.  Auch  waren
darin  meist  die  Mitglieder  der  kurf.  Familie  thätig.  Mehre  solche  Ballets
führt  Fürstenau  a.  a.  O.  S.  87  auf.  —-67)

  Häufig  wird  er  aber  nur  „der  ältere  Capellmeister“  genannt.

64)  Ein  Portrait  unsers  Schütz  hat  nach  Gerber  Jac  de  Met  1651  in
groß  Quart  gemalt  und  ist  von  Romstedt  gestochen  worden.
        <pb n="576" />
        587

von  Sch.  gewählten  Text  Psalm  119  v.  5466)  und  die  Kapellmusiker
  führten  bei'm  Einsenken  des  Sarges  in  die  Gruft  die
Motette  Christoph  Bernhards  mit  der  Innigkeit,  welche  die  frommen
  Worte  und  das  Andenken  an  denjenigen  erheischte,  der
sie  gewählt  hatte,  aus,  wozu  sie  auch  der  Redner  am  Schlusse
seiner  Leichenpredigt  noch  mit  den  Worten  ermahnte:

„Nun  ihr  edlen  Musici,  ihr  Virtuosi  und  treuen  Clienten
eures  eisgrauen  Senioris  umfanget  und  begleitet  mit  Thränen  den
Körper  des  seeligen  Herrn  Capellmeisters  zu  seiner  Grabstätte.
Machet  und  haltet  anitzo  ihm,  nach  Churfürstlicher  gnädigster  Anordnung,
  die  angestellte  Kirchenmusik  bei  seiner  Bestattung  auf  das
Beweglichste,  und  wisset,  daß  ihm  seine  letzte  Ehre  zwar  hiedurch
erwiesen,  die  Eurige  aber  hierdurch  wachsen,  und  Cuch  bei  Hohen
und  Niederigen  noch  mehr  beliebt  machen  wird.  Amen!“  —

65)  Joh.  Gottfr.  Michaelis,  der  das  Epitaphium  uns  aufbewahrt  hat,
da  es  selbst  verschwunden  ist,  sagt:  „Aus  der  Kirche  gehen  wir  zum  Eingang  bei
dem  Altare  in  die  Halle  und  finden  gleich  im  Eintritt  auf  der  Erden  eine
gevierte  Tasel  von  schwarzen  Marmor  auf  welchem  die  Worte  stehen:
—  Heinricus  Schützius  Seculi  sui  Musicus  excellentissimus  Electoralis  Capellae
Magister  MDOCLXXII.:  und  in  derselben  Halle  gegen  Mittag:  in  einem  Rauten
  kranz  ein  offen  Buch  daran  die  Inschrift:

Vitabit  libinam  D.  V.  S.  Cui  Lyll.  annos  praesuit
Henricus  Schützius  immortale  decus

Assaph  Christianus  duod  caducum  babuit
Exterorum  Delicium,  Germaniae  Sub  hoc  monumento  Electorali
Lumen,  Sereniss.  Saxoniae  Elect.  munilicentia  extructo  deposuit
Joh.  Georg  I.  et  II.  Capellae  Aetatis  suae

Anno  LXXXVII.
(NB.  Die  Inschrifttafel  war  von  Bronce.)  aerae  nostrae

MDCLXXII.
(Val.  Michaelis  Jo.  Co.  Inscriptiones  et  Epitaphia,  Dresden  1714  S.  82.  —

66)  Das  Thema  und  Theile  waren;  „Die  aller  köstlichste  Arbeit

1)  womit  sie  umgehe?  2)  worinnen  sie  bestehe?  und  3)  wie  sie  verrichtet
werde  2—  Abgedruckt  findet  sich  diese  Leichenpredigt  in  den  Miscellan-Predigten
S.  137—177.  —  Vgl.  hierüber  Gleichens  Annales  ecclesiastic.  2.  Thl.  S.  354.

Dr.  Sch.
        <pb n="577" />
        Inhalts-Verzeichniß.

Bemerkungen  über  die  Schlacht  bei  Merseburg  im  Jahre  933.  S.  1  —  19.

Welches  Dorf  ist  das  im  Jahre  1197  von  der  Markgräfin  Hedwig  an  das
Kloster  Altenzella  geschenkte  Ovciz  oder  Ovziz.  S.  19—23.

Wann  kam  Riesenburg  bei  Marienberg  an  Meißen?  Ist  das  in  einigen  Riesenburger
  Urkunden  cgenannte.  Liznig,  Lissenig,  Dof  nik  u.  s.  w.  unser
Leisnig?  S.  23—

Die  St.  Alexius-  Enene.  um  deren  silbernes  Heiligenbild  auf  der  Dresdner
Elbbrücke,  1305  —  1542.  S.  27—32.

Kirchliche  Sprachprobe  aus  dem  14.  Jabrhunderte  im  Meißnischen.  S.  33—37.

Die  auf  Wachstafeln  verzeichneten  Leipziger  Raths-Kämmerei-Register  vom
Jahre  1426,  in  der  königl.  blibh  zu  Dresden.  S.  38—46.

Beitrag  zur  Geschichte  der  Urphede.  S.  46  —48.

Beitrag  zur  Nachgeschichte  des  Eger'schen  Vergleichs  mit  Georg  Podiebrad
wegen  der  böhmischen  Lehen.  S.  48  —  49

Johann  Tetzel's  Ablaßbrief  für  Matthias  Memner  in  Kriechau  bei  Burgwerben,
  vom  10.  Mai  1515.  S.  49—50.

Der  Eid  und  die  Aufhebung  der  drei  Finger  beim  Eide,  von  1539.  S.  51—52.

Verkauf  des  Benedictiner-Klosters  zu  Pegau  an  den  dasigen  Rath  im  Jahre
1546.  S.  53—55.

Die  Kleinodien  der  Domkirche  zu  Meißen.  S.  56—60.

Appel  von  Reibisch,  scheinbar  ein  Malcontent  des  Kurfürsten  Moritz.  S.  60—61.

Fünf  Briefe  Melanchthon's  (Beiträge  zur  Geschichte  des  Unterrichts).  S.  61—64.

Das  alte  Ostra,  als  Dorf  und  Karfürstliches  Vorwerk  bei  Dresden.  Weie
terungen  zwischen  Herzog  August  und  dem  Bischofe  zu  Meißen,
Jahre  1555  2c.)  S.  65—71.

Die  auf  Befehl  des  Kurfürsten  Morttz  gewirkte  Tewpich  Tapezerei:  „der  Türkenzug“
  im  Schlosse  zu  Dresden  S.

Ueber  die  Ausgrabung  det  W“me  (Gerfet.  (Curiosum  aus  dem  16.
Jabrhunderte).  S.  74—78

Beilwäge  und  Goriofa  zur  Geschichte  des  Colloquiums  zu  Altenburg  1568—1569.

78—

Aphorismen  zue  Geschichte  der  Medicin  in  Sachsen,  besonders  im  16.  Jahrhunderte.
  S.  87—  106.

Einenoch  unbenutzte  Quelle  für  die  Geschichte  der  Stadt  Jüterbog.  S.  106  —108.

Die  Weltkunde  im  Mittelalter.  S.  108—  112.

Vielleicht  noch  unbekannte  Quellen  für  die  mittelalterliche  Carls=  und  Constantinssage.
  S.  112—  113.

Dr.  WMelchtor  von“  Ossa's  Haus  an  dem  Schlosse  Pleissenburg  in  Leipzig.

Der  Wallfischkopf  im  Skelett  unterm  süd-westlichen  Zwingerportale  zu  Dresden.
  S.  114—  115.

Wunderbare  Himmelszeichen  und  Naturerscheinungen.  S.  115—  119.

Johann  Georgs  J.  Geldverlegenheit  während  des  Schwedenkrieges.  S.  119—123.

Kurfürstliche  Anatomiekammer  in  Dresden.  S.  123—127.

Johann  Georgs  II.  projectirter  Kirchen=  und  WMonumentba  auf  der  Seegasse
in  Dresden,  im  Jahre  1658.  S.  127—12

Die  Glockentaufe.  S.  130—  131.
        <pb n="578" />
        588

Ein  sächfischer  geistlicher  Paß  für  einen  seines  Landes  verwiesenen  Würzburger
Protestanten  (1587).  S.  131  —132.

Strafe  für  Floßholz-Diebstahl  (1676).  S.  133—134.

Bedingungsweise  Ueberlassung  des  Wiesewachses  im  Schmelzgarten  zu  Dresden
  an  den  Oberküchenmeister  Sigismund  von  Egidi  —  Butterlieferung
auf  der  Kurfürstin  Tafel.  —  1692.  S.  134—135.  ·

Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  Academie  der  Künste  in  Dresden,  Raphael
Mengs  betreffend.  S.  135—  138.

Einige  Materialien  zu  einer  Geschichte  des  Kriegs=  und  Militärwesens  unter
den  Kurfürsten  August,  Christian  J.  und  II.,  Johann  Georg  I.,  II.,  III.
und  IV.  S.  138—  173.

Beitrag  zur  Geschichte  der  Stadtkirche  in  Pirna.  S.  173—175.

Ein  VBeilrag  zur  Geschichte  der  Birken  von  der  Duba  auf  Hohenstein,  1451.

Etwas  von  der  Leipziger  Messe  im  Jahre  1575.  S.  181—184.

Betrachtungen  über  einige  der  neueren  und  neuesten  literarischen  Erzeugnisse
in  der  sächsischen  Geschichts=  und  Landeskunde.  S.  184—  191.

Die  an  Hansen  von  Carlowitz  auf  Kintsch  verübte  „Name“  oder  „Nahme“
von  Vieh  gs  Jahr  1470.  (Beitrag  zur  Geschichte  des  Faustrechts.)
S.  191-  186.

Etwas  Material  zur  Geschichte  der  sächsischen  Armee  unter  den  beiden  Friedrich
  August,  1695  bis  1763.  S.  196—222.

Etwas  r  Geschichte  des  Kammergutes  Gorbitz,  alt  Korbitz,  bei  Dresden.

Notiz  über  das  Chronikon  des  Magisters  Theodorich  Engelbaus.  S.  224—226.

Karfürdt  Moritz  hält  es  für  nöthig,  sich  von  dem  Verdachte  des  Hanges  zum
Kriege  zu  reinigen.  S.  226—  228.  «

EtwasüberdenvohCarlowiy’schenLehns-BesikzinderPflegåvonDiesden
undPirnaim15.Jahrhunderte.S.228—235.

Das  Einreiten  oder  der  Einritt,  die  Leistung,  das  Leisten  oder  die  Leistmachung
in  der  Herberge  2c.,  Obstagium  oder  Hostagium.  (Beitrag  zur  Rechtsgeschichte
  des  Mittelalters.)  S.  235—249.

Des  Cistercienser-Stifts  Alt-Zelle  und  der  Herren  von  Nossen,  oder  eigentlich
von  Nozzin  oder  Nuzzin,  Weiterungen  in  Grenzangelegenheiten.  S.  249—265.

Etwas  über  die  ehemaligen  Dienstwobnungen  der  zweiten  und  dritten  Hofperediger

  zu  Dresden.  (Curiosa.)  S.  265—270.

Der  Rath  zu  Dresden  verkauft  Weickelsdorf  und  Friedersdorf  und  zwei  Männer
  zu  Medingen  an  Christoph  von  Carlowitz  auf  Herrmannsdorf.  (Beitrag
  zur  Gesch.  der  Stiftungen.)  S.  270—274.

Etwas  über  die  beim  Dithmar  erwähnten  Meißner  Vethenici,  fälschlich
„Cukesburger“  oder  „Kuckeburger“  genannt.  Vom  Jahre  1002.
S.  274—284.  «  ,»

Aphorismen  zur  Geschichte  der  Musik  in  Sachsen  vor  1548.  S.  284—320.

Georg  Christian,  Landgraf  von  Hessen-Homburg,  geht  den  Kurfürsten  Joh.
Georg  II.  an  wegen  Schenkung  eines  Hauses  auf  der  Kreuzgasse  zu
Dresden.  S.  321  —323.

Die  SEbendzeitung.  (Beitrag  zu  Sachsens  Culturgeschichte  neuester  Zeit.)

Bau  des  vom  Kurfürsten  Moritz  in  Dresden  von  1548  an  ausgeführten
Schlosses.  S.  336  —340.

Die  Stadt  Zwenka,  eine  der  ältesten  Städte  Sachsens.  S.  340  —  347.

Noch  etwas  über  die  Vethenici  oder  Kukeburger  bei  Dithmar.  S.  347—358.

Die  Uraune  en  Gesenstand  des  Aberglaubens  der  vaterländischen  Vorzeit.

Etwas  über  die  Feiertage  in  den  Gerichten  vor  der  Reformation.  S.  368—370.

Das  Sitepding  zu  Dresden  (Beitrag  zur  Rechtsgeschichte  Sachsens).
        <pb n="579" />
        590

Verzeichniß  der  Reichstage,  auf  welchen  die  Kurfürsten  von  Sachsen  mit  zu—
gegen  waren.  S.  373—378.

Etwas  zur  Geschichte  der  alten  Frauenkirche  in  Dresden.  S.  379  —399.

Kurfürstin  Margarethe  reicht  auf  dem  Schlosse  zu  Altenburg,  im  Namen  des
Kaisers  Friedrich,  dem  Bischofe  Dietrich  von  Meißen  die  Regalien  und
Serntlichkeit  1464.  (Interessanter  Beitrag  zur  Geschichte  des  Lehnrechts.)

—  404.  «
Einige  Beiträge  zur  Geschichte  der  kurfürstlichen  musikalischen  Kapelle  oder
antorei  unter  dem  Kurfürsten  August,  Christian  I.  u.  II.  und  Johann
Georg  I.  S.  404—451.

Hans  von  Carlowitz.  Der  Besitzer  von  Hosterwitz,  der  herzogliche  Voigt  und
Amtmann  zu  Dresden,  der  Bürger,  Schöpve,.  Rathmann  und  Bürgermeister,
  und  der  Baccalaureus  und  Vicarius  daselbst.  (Beitrag  zur  Adels-,
Shne-  und  Civil-Rechtsgeschichte  Sachsens  im  15.  Jahrhunderte.)

.  —4.
Heingch  4K63oloksz  Malefizsache  gegen  Herzog  Georg  von  Sachsen,  1500.  —
4  U.
Miscellen  zur  sächsischen  Militärgeschichte.  S.  470  —474.
1)  „Blinde“  bei  der  sächsischen  Armee.  —
2)  Heer=  und  Sterbepferd.
Beiträge  zur  Topographie  Dresdens.  S.  474—479.
1)  Translocation  der  kurf.  Bibliothek  in  den  Klepperstall,  1688.
2)  Bau  des  ersten  Theaters  am  Schießhause,  1696/97.
3)  Vorrichtung  der  Ochsen=  und  Handmühlen,  1637.

Etwas  über  den  Todestag  des  Markgrafen  Diezmann,  oder  des  Landgrafen
Dietrichs  oder  Theodorichs  des  Jüngern.  S.  479—499.

Heinrich  Schütz,  Kurf.  sächsischer  Kapellmeister,  1617—  1672.  S.  500  —587.

NB.  Ein  Namen=  und  Sachregister  folgt  am  Schlusse  der  zweiten  Serie.

Die  Erläuterungen  zu  den  Siegel-Abbildungen  folgen  gleichfalls  in
der  zweiten  Serie.
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        Die  Freilassung  eines  Hörigen  oder  Unfreien
mittels  des  Schlagens  eines  Denars  aus  der
Hand  des  Freizusprechenden?.

(Durch  eine  kaiserliche  Urkunde  vom  Jahre  97  4  1)  erläutert.)

Die  mittelalterlichen  Benennungen  Dienstmannen?,),  Unfreie,
Hörige,  Lassen,  Leibeigne?),  Sklaven,  lateinisch  Ministeriales,
  dediti,  subdiditi  oder  servi,  sind  so  unsicher  und  meist  so  unklar

)  Bevor  wir  uns  auf  die  Erläuterung  dieses  interessanten  Acts  einlassen
können,  wird  es  nöthig  sein,  uns  erst  in  Etwas  über  das  Verhältniß  der  mittelalterlichen
  Hörigkeit  und  Unfreiheit  zu  verbreiten,  in  wie  weit  sie  in  den
Hhichen  Ländern  gebrauchsam  war  und  von  wo  aus  sie  ihre  eigentliche  Ausbildung
erhielt.  —

1)  Vergl.  Höfer,  Zeitschrift  für  Archivkunde  Bd.  J.  S.  151  (jedoch  mit  einigen
Nachlässigkeiten).

22)  Das  deutsche  Wort  Dienstmannen  stimmt  ganz  mit  dem  lateinischen  Ausdrucke
  des  Mittelalters  Ministeriales  überein,  welches  den  Inbegriff  des  ganzen
Lehensverhältnisses  giebt.  Die  alten  deutschen  Worte  Mann  und  Mannen
schließen  streng  den  Begriff  von  Abhängigkeit  in  sich,  so  wie  wir  ihn  noch  jetzt  im
englischen  Worte  Man,  Diener,  sehen.  Herr  und  Mann  stehen  daher  stets  in
Urkunden  in  solchen  Verhältnissen  neben  einander  aufgeführt,  daß  Letzterer  zu
Ersterm  im  Abhängigkeitsverhältnisse  steht.  —  Im  mittelalterlichen  Latein  stimmt
übrigens  Mann  genan  mit  dem  longobardischen  Vassus,  Vessus,  Vasallus  zusammen,
  und  die  lehensrechtlichen  Ausdrücke  Mann-Cammer  d.  i.  Lehengericht,
Mannhäuser,  Mannbücher,  so  wie  auch  die  kurpfälzer  Benennung  einer
Fröhner-Nahrung  „Mansmat  “  deuten  auf  diese  ursprüngliche  lehensrechtliche  Bedeutung
  von  Mann.

3)  Einen  schon  sehr  degradirten  Begriff  hatten  die  Ausdrücke,  Lassen,
Hörige,  Eigene,  Leibeigene,  sowie  das  mittelalterliche  lateinische  Homo  und
Homines.  Man  unterschied  homines  ecclesiae,  Unterthanen  der  Kirche,  wie  auch
homines  liberi,  solche,  die  dem  Kaiser  und  Reiche  unmittelbar  unterworfen  waren.
Dahin  gehörte  namentlich  das  Verhältniß  der  Bewohner  der  sogenannten  Reichsdörfer,
  die  aber,  unsers  Wissens,  in  Sachsen  kaum  wohl  vorgekommen  sind,  wenigstens
  müssen  sie  schon  unter  den  Ottonen  verschwunden  sein,  wenn  auch  Spuren
von  ihrem  Vorhandensein  bei  uns  in  jenen  Zeiten  noch  da  waren.  Die  am  meisten
der  Hörigkeit  Verfallenen  waren  aber  vornehmlich  die  homines  propril,  Leibeigne,
und  die  homines  glebae  adscripti,  Leute,  die  „an  die  Scholle“  gebunden  waren,
das  heißt  Leibeigne,  die  zwar  eigne  Güter  hatten,  die  aber  ohne  ihres  Herrn  Erlaubniß
  sich  nicht  von  ihrem  Geburtsorte  entfernen  oder,  wie  man  von  ihnen  auch
zu  sagen  pflegte,  „ihren  Leib  nicht  unter  andere  Herrschaft  verrucken“
durften.  Doch  dürfen  wir  die  deutsche  Leibeigenschaft  keinesweg  mit  der
der  slavischen  Länder  verwechseln;  die  deutsche  Hörigkeit  betraf  blos  den  Sitz  des
Lassen,  den  er  nicht  verlassen  konnte,  ohne  nicht  einen  Laßbrief  erlangt  und
beigebracht  zu  haben.  —

1

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  1.
        <pb n="581" />
        2

sowie  die  verschiedenen  Klassen  der  Dienstleute  oder  Hörigen,
der  Mancipien,  Familiens),  Censnalen  5),  Tagschalkes)

4)  Der  ursprünglich  alte  römische  Begriff  von  Familie,  vom  altlateinischen
famulia  oder  lamilia  aus  famuli  et  famulae  d.  i.  Diener,  Gesinde  entstanden,
hatte  sich  auch  auf  das  Mittelalter  vererbt;  man  verstand  noch  vom  8.  bis  15.  Jahrhunderte
  die  nähere  Dienerschaft  eines  Hauses  darunter.  So  kommt  noch  in  den
meißner  Stifts-Zinsregistern  des  15.  Jahrhunderts  öfter  der  Hebe-Ansatz  „Plebanus
pro  ecclessia  et  familia  sua,“  oder  „lamilia  sua  domestica“;  daß  bei  einem  Pleban
nicht  von  Frau  und  Kindern  die  Rede  sein  konnte,  versteht  sich  von  selbst.  —  Ueberhaupt
  wird  eben  so  wenig  das  Wort  lamilia  im  Mittelalter  in  dem  jetzigen  Sinne
gebraucht,  als  es  im  Alterthume  der  Fall  war,  dafür  war  das  Wort  gens  oder  auch
stirps  gewöhnlich.

5)  Darunter  verstand  man  im  spätern  Mittelalter  zinsbare  Leute,  welche  Lehengüter
  von  Dynasten  oder  Ministerialen  inne  hatten  und  eigentlich  die  Basis  zur
spätern  Gutshertschaft  abgaben.  Das  Wort  Zins  ist  von  Census  entstanden,  daher
  censuales  durch  Zinspflichtige  oder  Lassen  übersetzt  werden  muß.  Der
Begriff  von  Deditus  ist  ganz  gleich.

6)  Dieses  Wort  kommt  cigentlich  ganz  mit  unserm  „Tagelöhner“,  Tagearbeiter
  (Diätist)  überein  und  schließt  die  Hörigkeit,  genau  genommen,  aus.  Der
Schalk  konnte  frei  sein  und  doch  einem  Andern  sich  gegen  Tagelohn  zum  Dienste

ellen.  Damit  sind  auch  die  ältesten  Hofämter  in  Verbindung  zu  bringen;  der
Marschalk  ist  ursprünglich  der  obere  Stallbediente,  der  Tho  -  chalk  oder  Thorknecht,
  der  Oberhofmeister  und  Cämmerer,  Oberkammerherr,  der  Senneschalk,
der  Wirthschaftsvorstand,  der  die  Heerden  der  Fürsten  und  deren  Oekonomie  beaussichtigte,
  vom  mittelalterlichen  Worte  Senne,  die  Viehheerde,  senne  der  Viehhirt,
  was  aus  dem  alemannischen  Sen,  Familie,  Zusammentunft  (synodus)  entstanden
  ist.  —  Ein  alter  Dienerrang  war  der  Thür=  oder  Thorwart,  schon  beim
Ulfilas  Daurawards,  und  selbst  im  Sanskrit  finden  sich  die  Dura-warti;  auch  der
Begriff  Thürsteher  ist  alt,  im  Sanskrit  Tvar-sthito,  sowie  im  verwandten  Parsischen
  der  Thürhüter,  Derban,  woraus  das  spätere  deutsche  Trabant  entständen
  ist.  —  Das  norddeutsche  Wort  Bund,  Grund  und  Boden,  und  Bunder,
ein  Landstrich,  sowie  Bund,  Grundeigenthümer,  erinnert  uns  an  das  schwedische
Bonde,  ber  leibeigene  Bauer,  sowie  an  das  Zusammenhängen  mit  dem  parsischen
Bandeh  oder  Bendeh  und  dem  hindostanischen  Bundé,  so  viel  als  Knecht,  und  auch
endlich  an  den  Provinzialismus  „Gebundener“,  statt  Leibeigener.  Unser.  altdeutsches
  Wort  Enke,  oder  richtiger  Aenke,  was  wir  jetzt  mit  „Knecht“  fälschlich
verkauscht  haben,  hat  seinen  Stamm  im  alten  garmanischen  Worte  Ank,  der  Ackerdiener
  oder  Leibeigene  in  der  Oekonomie,  daher  auch  mit  dem  lateinischen  ancillo,
die  Viehmagdt  oder  Haus=  und  Stallmaydt.  —  Das  Wortmagt  selbst  alt  mesid
oder  mayt  bedeutet  eigentlich  nur  ein  junges  weibliches  Wesen,  und  das  urkundliche
ancilla  darf  daher,  genau  genommen,  nicht  durch  „Magd“  sondern  muß  durch  „Leibeigene“
  übersetzt  werden.  —  Ueberhaupt  hat  das  Wort  „Frauenzimmer“  ursprünglich
  den  Begriff  eines  dienenden  weiblichen  Wesens),  da  es  im  Mittelhochdeutschen
  stets  heißt  „Eine  aus  dem  Frawenzimmer“,  d.  h.  aus  dem  Zimmer
der  Dienerinnen,  weshalb  man  auch  noch  im  16.  Jahrhunderte  an  den  deutschen
Höfen  die  Hofdamen  sogar  kurzweg  als  „Personen  aus  dem  adelichen
Frawenzimme#“  bezeichnete.  —  Selbst  das  Wort  Diener  und  dienen  ist
ein  Stammwort  mehr,  es  heißt  alt=  und  mitteldeutsch  digen,  die  Dienerschaft
gedigen,  ist  aber  von  dem  alten  Degen,  Krieger,  Mannhaster,  und  Degenheit,
Kriegsschaar,  wohl  zu  unterscheiden;  dürfte  jedoch  wohl  einen  Stammmit  dem  ovos,
  Diener,  Bote,  von  Jinoionisch)  und  #c0  %  laufen,  haben.—  Altgothisch  heißt
der  Diener  Theonost,  und  unser  jetziger  Begriff  von  Knecht  lag  in  dem  Worte  Skalks
(mittelhochdeutsch  Schalk)  von  skullan,  sollen.  —  Das  Wort  Sklave  ist  unbedingt
aus  der  Verächtlichkeit  entstanden,  welche  die  deutschen  Einwanderer  (Colonen)  gegen
die  slavischen  Einwohner  nährten,  die  schon  an  und  für  sich  in  einer  ungemein
großen  Unterwürfigkeit  gegen  ihre  Pans  und  Knjesen  vor  Anlegung  der  Marken
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        3

(Dagescalci),  wie  anch  der  Martinsmänner,  Peterlinge?)  2c.
so  weitschichtig,  daß  es  wirklich  schwer  ist,  ein  ganz  klares  Licht  in
diese  Verhältnisse  zu  bringen.  Der  größte  Theil  der  Landleute  serbischer
  Abkunft  bestand,  seit  dem  Beginn  der  Marken,  von  welcher
Zeit  an  auch  schon  deutsche  Einwanderer  oder  Colonisten  sich  ansiedelten
  —  so  viel  ist  gewiß—  aus  Hörigen  des  Kaisers,  der  Kronbeamteten,
  Markgrafen,  Burggrafen  und  Grafen,  und  durch  die  Ausbildung
  des  Lehenssystems,  der  Entstehung  der  Milites  agrarii,  die
der  Städteerbauer  Heinrich  in's  Leben  rief,  auch  aus  Hörigen  des
höhern  und  niedern  Adels,  so  wie  endlich  seit  der  Begründung
der  Bisthümer  aus  Hörigen  der  Geistlichkeit.  Ihre  Hörigkeit
hatte  aber  sehr  verschiedene  Stufen,  die  von  der  niedrigsten  Knechtschaft
  im  Hauswesen  (ganz  nach  Analogie  der  altrömischen  Rechtsverhältnisse
  in  Rücksicht  auf  die  Sklaven)  bis  zu  einer  sehr  gelinden,
durch  eigene  Verdienste  oder  die  Gütigkeit  der  Herren  bedingten
Abhängigkeit,  nur  in  Hinsicht  gewisser  Dienste  und  Zinsen  stieg.  —
In  unsern,  ursprünglich  von  Slaven  oder  Serben  bewohnten,
Gegenden  Obersachsens  kam  vom  Süden  wie  vom  Nordwesten  her,
durch  die  Germanisirung  s)  dieser  Länderstriche,  zugleich  mit  den

lebten  und  durch  die  vielen  Empörungen  gegen  die  deutschen  Eroberer  seit  Karle
des  Großen  Zeit  bis  auf  Heinrich  II.  herab  in  noch  größere  Dienstbarkeit  und  Leibeigenschaft
  der  Grafen  und  Vögte  gekommen  waren.  —

7)  Sind  eigentlich  Hörige  der  Kirche.  Man  nannte  sie  gewöhnlich  so,  entweder
  nach  dem  Namen  des  Schutzheiligen  des  Stifts  oder  der  Sammnung,  der  sie
als  Untergebene  oder  Zinspflichtige  verbindlich  waren,  oder  auch  nach  dem  Tage
ihrer  Zinsleistung;  hatten  sie  daher  die  Zinsen  zu  Martini  zu  leisten,  so  hießen
sie  Martinsmänner  oder  Märtensmänner  und  ihr  Zinsnaturale  bestand  entweder
  in  einer  Zahl  von  Martinsgänsen  oder  Martinshühnern  2c.,  hatten
sie  dage  en  zu  Peterpaul  (Ende  Juli)  zu  zinsen,  so  hießen  sie  Peterlinge.  —

)  Dadurch  wurde  die  Bevölkerung  ein  Gemisch  von  Slaven,  Schwäben,
Franken  und  Flamländern.  Die  Unterscheidung  der  Abstammung  erhielt  sich
bis  zum  15.  Jahrhundert  in  manchen  Gegenden  sehr  sichtbar,  indem  die  Nationalitäten
  sogar  nach  ihren  eigenen  Rechten  und  Gewohnheiten  unter  eigenen  Behörden
neben  einander  lebten,  ja  zum  Theil  ganze  Pflegen  oder  doch  wenigstens  Ortschaften
innebehielten  und  unter  einander  heiratheten.  Auch  die  unterjochten  Slaven
standen  keineswegs  in  so  gedrückten  Verhältnissen,  als  viele  Historiker  glaubend
gemacht;  der  Beisatz  Zlavus  oder  slavus  und  sorabus  oder  villa  slavica  kommt
namentlich  im  13.  Jahrhunderte  noch  sehr  häufig  vor.  So  findet  sich  auch  oft  der
Beisatz  Suevus,  und  von  den  schwäbischen  und  fränkischen  Ansiedlern  zeigen  ja
selbst  viele  Ortsnamen  mit  den  Zusätzen  von  „Schwaben“  und  „Franken“.
Endlich  finden  sich  auch  mannigsache  Spuren  von  flanderschen,  flämischen  oder
flamländischen  Ansiedelungen  nicht  nur  im  bekannten  Fläming  bei  Juterbogk,
sondern  auch  nach  Urkunden:  1)  in  der  güldenen  Aue  (Heringen,  Görsbach  und
Berge),  2)  bei  Pforta  an  der  Saale  schon  im  12.  Jahrhundert,  3)  im  Elsterthale,
4)  in  der  Niederlausitz  und  sogar  5)  im  Meißnischen  (der  Ort  Kühren)  und
5)  im  Kurkreise  bei  Dommitsch.  —  Die  Flamländer  waren  meist  gefürchtete  Leute,
wegen  Geschicklichkeit  und  Reichthum,  Korperstärke,  Grobheit  und  Arroganz,  daher
auch  der  noch  jetzt  gewöhnliche  Ausdruck  ein  „flämischer  Kerl“,  „flämisches
Gesicht“  2c.  Auch  standen  sie  sehr  in  Ansehen  und  heißen  daher  oft  urkundlich
strenui  viri.  Man  vergleiche  über  diese  Volkstämme  Tittmann,  Heinrich  der  Erlauchte
  I.  S.  388  ff.  Wersebe,  über  die  niederländischen  Colonien  2,  54  ff.,  923,

1
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        4

römischen  und  fränkischen  Rechten,  in  dieser  Beziehung  zu  den  vorgefundenen
  Abhängigkeits-Berhältnissen  des  Serbenthums,  in  Hinsicht
auf  dessen  ursprüngliche  Herren  und  Unterthanen,  ein  nenes  eigenthümliches
  Rechtsgemisch,  welches  sowohl  die  alten  Verhältnisse  der
Hospodare,  Knjesen,  wie  der  Pans  und  Sudpans  zum  Volfke,
als  auch  die  neuen  lehensrechtlichen  Dienst=  und  Gerichtsgehörigkeit
umfaßte.  —  Genau  genommen  war  im  Mittelalter  Niemand  außer
dem  Kaiser  oder  Könige  und  den  Herzögen  ganz  frei;  denn  die  Abhängigkeit
  ging  von  diesen  stufabwärts  von  der  Dienstbarkeit  bis  zur
Leibeigenschaft.  —  Je  weiter  wir  übrigens  im  Mittelalter  fortschreiten,
  finden  wir  auch  eine  desto  größere  Verschiedenheit  in  den
Verhältnissen  der  Hörigkeit,  die  sogar  in  der  Nationalität  der  Dienstmannen,
  Ministerialen  und  Hörigen  beruhte,  so  daß  der  Verfasser
des  Sachsenspiegels?),  schon  zu  der  Erklärung  sich  gedrungen  fühlte,
davon  nur  wenig  sagen  zu  wollen,  weil  sie  so  mannichfaltig  seien,
daß  Niemand  damit  zu  Ende  kommen  könne.  Ganz  besonders  ist
aber  in  der  Erklärung  Repkows  zu  bemerken,  daß  er  unumwunden
gestand,  daß  für  die  „Eigenschaft“  oder  Hörigkeit  durchaus  kein
rechtlicher  Grund  („des  nen  Orkunde“)  vorhanden  sei  10).  Von

973,  982.  Hüllemann,  Geschichte  der  deutschen  Fürstenwürde  S.  250.  Schöttgen,
Conrad  S.  323  ff.  2c.

5)  Eicke  von  Repkow  sagt  nämlich  im  3.  Buch  42.  Artikel:  „Got  hevet  den
Man  na  eme  sulven  gebeldet,  onde  hevet  eme  met  siner  Martere  geledeget,  den
einen  alse  den  anderen,  eme  is  de  Arme  alse  beswas  alse  de  Ryke.  Nu  latet  yw
nicht  wunderen  dat  dit  Buck  so  kuttik  seget  van  dienstlüde  Rechte,  wen  yt  is  so
mennichfelt  dat  yt  nemann  to  Ende  komen  kan.  Vnder  hewelkeme  Bischoppe,
vun  Abbate,  vnn  Ebbetissen  hebbet  de  dinstlüde  sunderlick,  darumner  ne  kann  ick  is
nicht  bescheiden.  Do  men  ock  yt  Recht  erst  satte.  Do  ne  was  nen  Denstman,  vnn
weren  alle  Lüde  vry.  Do  unse  vorderen  hir  to  Lande  qvemen.  An  mynen  Synnen
  ne  kan  ick  ock  nicht  pp  genommen  na  der  Warheit  dat  heman  des  anderen  scholde
sin.  Ok  en  hebbe  wy  des  nen  Orkunde.“  —  Die  Naivität,  mit  der  der  Verfasser'des
Sachsensp.  sich  darüber  ausläßt,  daß  er  nicht  zu  Ende  kommen  würde,  über  die  verschiedenen
  Arten  der  Dienstbarkeit  zu  sprechen,  da  namentlich  unter  jedem  Bischofe,
Abte  2c.  die  Dienstleute  schon  zu  seiner  Zeit  andere  Rechte  hatten,  daß  ferner,  als
das  Recht  geschaffen  ward,  es  noch  keine  Dienstmannen  gab,  daß  ebenso  alle  Leute
frei  waren,  als  unsere  Vorfahren  hier  in's  Land  kamen  und,  daß  endlich  keine
eigentliche  Urkunde  darüber  vorhanden  sei,  in  wiefern  Jemand  des  Andern  Eigenthum
  sein  muß,  ist  in  der  That  beachtungswerth,  indem  in  ihm  schon  eine  Art  von
Democratie  wrt,  die  doch  sonst  den  Deutschen  fremd  war,  von  der  erst  das  Jahr
1830  ff.  die  Früchte  sah,  die  aber  seit  dem  Jahre  1849  mit  Recht  wieder  mißliebig
zu  werden  anfangen,  weil  man  den  Begriff  von  Freiheit  auf  keiner  Seite  recht  zu
verstehen  scheint,  und  zu  würdigen  gar  nicht  versteht.  Es  sagt  das  alte  Sprichwort:
„Zu  viel  Freiheit  schadet  wie  zu  viel  Wein“  —  „freie  Leut  stecken  in  keiner
Bubenhäut'““.  —  „Freiheit  giebt  Urlaub  zur  Frechheit“  —  „Je  mehr  Freiheit  je
mehr  Muthwille“  —  und  „zzu  frei  bringt  Reu“.  .

10)  Das  Verhältniß  des  Dieners  zum  Herrn  war  bei  den  ältern  deutschen
Nationen  ein  durchaus  freieres  und  edleres,  als  bei  den  Römern  und  Griechen,  sowie
den  Sarmaten  und  den  später  aus  ihnen  hervorgegangenen  slavischen  Stämmen.
Eigentliche  Sklaven  nach  unserm  Begriffe  gab  es  gar  nicht,  sondern  nur  Leibeigene  in
der  allermildesten  Bedeutung  und  das  Wort  „Eigenschaft“  hatte  oft  keinen  ausgedehnteren
  Begriff  als  das  Wort  „Unterthänigkeit“,  als  Dienstbarkeit  in  der
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        der  Hörigkeit  des  niedern  Bauernstandes  bis  zu  den  Hofämtern
durchwoh  alle  Verhältnisse,  aus  welchen  das  eigentliche  Gewebe  der
Lehensverhältnisse,  die  conditio  servilis,  entstand,  über  der  eigentlich
keiner  als  der  König  oder  Kaiser  erhaben  stand.  Ja,  von  dieser
conditio  servilis,  von  der  der  Markgraf  eben  so  wenig,  als  der  Lasse
frei  war,  hing  ursprünglich  auch  jeder  Besitz  (Lehen  genannt)  ab.  —
Sehr  verschieden  davon  waren  dagegen  die  Verhältnisse  der  Städte,
da  diese  in  der  That  zur  Befestigung  der  kaiserlichen  Macht
dienten  und  gleich  Anfangs  deutsche  Ansiedler  als  Bürger  enthielten.
Diese  waren  genan  genommen  die  ersten  in  Etwas  freiern  und  selbst
von  der  administrativen  und  militärischen  Gewaltausübung  der
Markgrafen  eximirten  Korporationen;  daher  auch  ihr  fortwährender
Kampf  mit  diesen  und  den  umwohnenden  Ministerialen.  —  Es  ist
jedoch  hier  nicht  der  Ort,  eine  ausführliche  Abhandlung  über  diese
zum  Theil  nur  durch  Urkunden  genau  zu  erlänternden  Verhältnisse
zu  liefern,  da  dies  uns  nur  zu  tief  in  die  gesammte  Rechtsgeschichte
des  Mittelalters  führen  müßte,  und  am  Ende  doch  uns  zu  keinem
wirklichen  klaren  Resultate  führen  dürfte,  da  wir,  was  unser  Vaterland
  Sachsen  betrifft,  verhältnißmäßig  noch  viel  zu  wenig  Urkunden
zu  derartigen  Recherchen  besitzen  11).  —  Wir  begnügen  uns  daher,
nur  noch  zu  bemerken,  daß  durch  die  vielen  von  den  Kaisern,  besonders
  bei  ihrer  Anwesenheit  in  den  Pfalzen  und  freien  Städten,
geschehbenen  Freisprechungen  und  Vergünstigungen  gegen  die  ungemein
  favorisirten  Colonisten  während  des  11.,  12.  und  13.  Jahrhunderts
  viele  wirklich  frei,  namentlich  zinsfrei  geworden  waren,
daß  sich  aber  auch  dieses  mitten  im  Lehensverbande,  durch  kaiserliche
Exemtion  namentlich,  gebildete  Verhältniß  wieder  durch  die  sinkende

derzeitigen  Auffassung.  Die  altdeutschen  Leibeigenen  hatten  ihre  besondern  Wohnungen
  und  ihr  Ackerland,  und  entrichteten  dem  Herrn,  so  wie  bei  den  Römern
der  Colonus,  bestimmte  Abgaben,  besonders  an  Naturalien,  an  Getreide,  Vieh  und
Kleidungsmaterial,  Geweben,  Leder  2c.,  und  auch  nur  in  so  weit  standen  sie  gegen
ihren  Herrn  in  einer  Art  von  Abhängigkeit.  Tacitus  sagt  nämlich  von  den  deutschen
  Eigenen  im  25.  Capitel  de  Moribus  Germaniae:  Suam  quisque  sedem
suos  penates  regit.  Frumenti  modum  dominus,  aut  pecoris,  aut  vestis,  ut
colono,  iniungit:  et  servus  hactenus  paret.  Cetera  domus  ollicia  uxor  et
liberi  exsequuntur.“  Das  Recht  der  damaligen  Sklaverei  lag  auch  blos  im  Rechte
des  Siegers  über  den  Besiegten.  Auch  erzählt  Tacitus  im  26.  Capitel,  daß  der
Eigenthümer  jährlich  seine  Felder  wechselsweise  unter  sie  vertheilte  und  im  20.  Capitel,
  daß  in  ganz  gemischten  Haufen  die  Kinder  der  Herren  und  der  Eigenen  unter
einander  aufwuchsen,  bis  endlich  das  männliche  Alter  sie  unterschied  und  Tapferkeit
sie  auszeichnete  (C(ominum  ac  servum  nullis  educationis  deliciis  dignoscas.
Inter  eadem  pecora,  in  eadem  humo  degunt,  donec  aetas  separet  ingenuos,
virtus  agnoscat).  —  Uebrigens  deuten  unter  den  deutschen  Worten,  welche  einen
Dienenden  oder  Untergebenen  bezeichnen,  nur  sehr  wenige  auf  ihre  Entstehung  im
klassischen  Alterthume,  Morgenlande,  und  einige  nur  auf  das  Slaventhum.  —

11)  Der  gelehrte  und  klardarstellende  Geheimarchivar  Tittmann  hat  in  seinem
vortrefflichen  Buche,  Heinrich  der  Erlauchte,  im  ersten  Bande  von  Seite  365.
bis  388  eine  gründliche  Darlegung  der  Verhältnisse  der  Hörigkeit  versucht;  nur
ist  dabei,  wie  überhaupt  im  ganzen  Werke  sehr  zu  beklagen,  daß  er  uns  die  noch
nicht  gedruckten  Urkunden  vorenthalten  hat.  —
        <pb n="585" />
        6

—

Macht  der  Kaiser,  und  die  sich  immer  fester  begründete  Landeshoheit
der  Markgrafen  und  Landgrafen  während  des  Interregnums,  so  wie
namentlich  durch  die  größere  Entwicklung  der  niedern  Lehensherrlichkeit
  und  der  sogenannten  Gutsherrschaft  in  eine  Art
Lehensabhängigkeit  und  Zinspflicht  umgewandelt  hatte.  —
Der  Begriff  eines  Unterthanen  im  13.  Jahrhundert  liegt  allerdings
  schon  in  dem  unsers  Wissens  in  dieser  Zeit  nur  einmal  in  einer
Urkunde  von  1276  vorkommenden  Ausdrucke  Deditus  12).  Das  Wort
Rusticus,  Bauerts),  kommt  nicht  häufig  urkundlich  vor,  und  größtentheils
  scheinen  die  Rustici  sogar  Freie  gewesen  zu  sein,  da  schon  zu
Anfange  des  14.  Jahrhunderts  Rustici  et  Homines,  Bauern  und  Leibeigene,
  neben  einander  im  Gegensatze  vorkommen;  doch  ist  hier  keine
feste  Norm,  da  auch  die  Bauern  als  zu  Grundstücken  gehörig  (rustici
ad  mansos  pertinentes)  14)  erwähnt  werden.  Wenn  übrigens  von
Bauern  (rustici)  einer  Kirche  oder  eines  Klosters  die  Rede  ist,  so  wie
in  zwei  Original-Urkunden  des  Haupt-Staats-Archivs  zu  Dresden,
von  1243  und  1268,  der  Fall  ist,  so  müssen  darunter  unbedingt  zinsmflichtige
  Martinsmänner  oder  Peterlinge  zu  verstehen  sein.  —
Uebrigens  geht  aus  der  in  der  weitläufigern  Fortsetzung  des  Pegauer
Chronikons  15)  erzählten  Empörung  der  Ministerialen  gegen  den

—  —  —  —  —

12)  Jan  von  Sonnewalde  behauptete,  daß  die  Bauern  von  Alt=  und  Neu-Boren,
  als  seine  dediti,  nur  mit  seiner  Einwilligung  Käufe  machen  dürften.  Er
prätendirte  schon  das  Recht  der  Gutsherrschaft,  wiewohl  die  Verpflichtung  der  dediti
nur  in  Honigzinsen  bestand,  weshalb  er  auch  abgewiesen  ward  (Urkunde  bei  Horn,
Henricus  illustris,  S.  341  Nr.  51).  Die  Entstehung  einer  Art  von  Gutsherrschaft
kann  in  unserm  Lande  übrigens  noch  früher  gefunden  werden,  da  in  einer  später
mitgetheilten  Urkunde  des  Markgrafen  Otto  vom  Jahre  1186  von  fränkischen  Colonen
  gesagt  wird,  daß  in  diesem  Bezirke  Niemand  eine  Herrschaft  haben  solle
(Nemo  de  eo  districtu  dominium  habeat).  —  „

153)  Das  Wort  Bauer,  das  im  Mittelhochdeutschen  Pawe  und  Bawe  und
niederdeutsch  Bur,  Buur,  Buhr,  Bouer,  schwedisch  Byr,  Gothisch  baurja,
isländisch  Buri  lautet,  kommt  keineswegs  von  dem  Stamme  bauen,  sondern  hat
wohl  vielmehr  seinen  alten  Stamm  in  dem  garmanischen  wie  im  semitischen  Worte
Bar,  Bor,  Bur,  was  so  viel  als  Ackerland  bedeutet.  Bei  den  fränkischen  und
alemannischen  Schriftstellern  kommt  übrigens  das  einfache  puarre  und  buara  mehr
von  einem  blosen  Einwohner  gebraucht  vor  (vom  altindischen  Pur,  Stadt),  während
das  zusammengesetzte  gibura  und  giburo  von  einem  Ackersmann  gesagt  wird.  —
Es  ist  wohl  anzunehmen,  daß  das  hebräische  Bar,  syrische  Baro,  und  chaldäische
Bara,  Acker,  Feld,  das  arabisch  berron  lautet,  und  den  Begriff  von  Ackerbau  in  sich
schließt,  der  Stamm  zu  Bauer  zu  finden  ist.  Auch  hat  in  den  semitischen  Sprachen
so  gut  wie  in  den  garmanischen  der  Ausdruck  Barja  und  Barojo  den  Begriff  „ausländisch,“
  so  wie  Bur  und  Buro  einen  „rohen  Menschen“  andeutet.  In  dem  griechischen
  pa%  ich  pflüge,  ####tk,  Furche,  und  in  7k#,  die  den  Wagen  des
Triptolemus  ziehende  Ackerschlange,  welche  mit  ihrem  Schweife  Furchen  zieht,  sowie
r’'ds  Sohn  der  Ceres,  verräth  sich  ebenfalls  der  alte  garmanische  Stamm  Par,

er.  —

14)  Waren  also  homines  glebac  adscripti  d.  i.  Leute,  die,  so  zu  sagen,  an
der  Scholle  klebten.  —

15)  Unter  dem  Titel  Continuatio  Chronici  Pegaviensis,  seu  libelli  de  Wiperto
  comite  hat  man  eigentlich  zwei  Chronikons:  a)  das  Libellus  de  fundatione
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        Markgrafen  Dietrich  (den  Bedrängten),  dessen  Beamtete,  nach  der
Empörer  Vorgeben,  zu  sehr  ihre  Banern  bedrückt  haben  sollten,  hervor,
  daß  sich  die  Gutherrlichkeit  unbedingt  bereits  mit  der  Landesherrlichkeit,
  die  allerdings  unter  der  gebrochenen  Macht  der  Kaiser,
seit  Adolph  von  Nassan  und  Albert,  hervorkeimte,  bedeutend  ausgebildet
  und  daß  außerdem  schon  die  zwischen  1156  bis  1189  unter
Markgraf  Otto  angeblich  aufgekommene  landesherrliche  Bethe  oder
Beete  oder  Exactio  neben  dem  grundherrlichen  Zinse  lebhaft  im
Schwange  war,  ja,  vielleicht  auch  zu  Mißbränchen  gegen  die  Zugeständnisse
  der  Landschaft  Veranlassung  gegeben  haben  mochte  15).

Leute,  homines,  und  Unfreie  vom  Adel,  ministeriales,  die  wieder
  ihre  Hörigen  hatten,  sind  die  zwei  Hauptgrade  der  persönlichen
Unfreiheit;  die  Mancipien  scheinen  noch  einen  dritten,  wohl  niedern
Grad,  als  diehomines,  eingenommen  zu  haben,  waren  jedoch  zuweilen
mit  den  homines  gleichgeachtet.  —  Letztere,  die  Mancipien,  oder  auch
die  Leute,  waren  dagegen,  wie  aus  vielen  Urkunden  erhellt,  nicht
unzertrennlich  von  den  Grundstücken,  also  nicht  eigentlich  glebae
adscripti,  da  Leute  ohne  die  Grundstücke  und  diese  ohne  jene  öfter
veräußert  wurden  17).  —

monasterii  Bigauiensis,  welches  zuerst  einen  Auszug  aus  dem  Chronicon  Pegaviense
  und  dann  eine  Fortsetzung  bis  1212  liefert.  Sie  ist  gedrängter  als  die
zweite,  enthält  einige  andere  Facta  und  ist  überhaupt  sehr  verschieden  von  der  andern.
  Mencken  hat  sie  nicht  mit  abgedruckt  und  fällt  ein  hartes  Urtheil  über  sie;
dagegen  findet  sie  sich  bei  Mader  (Chronicon  Montis  sereni  S.  241)  und  bei
Chrph.  Gottfr.  Hofmann  (Script.  Rerum.  Lusaticarum,  Tom.  IV.  S.  48);  b)  die
zweite  weitläuftigere  Fortsetzung  ist  bis  zum  Jahre  1198  wohl  fast  wörtlich  aus  den
Annales  Posovienses  gezogen,  wozu  noch  einige  das  pegauer  Kloster  betreffende
Notizen  gekommen  sind.  Sie  ist  unbedingt  neuern  Ursprungs,  reicht  auch  bis  1215,
woran  sich  noch  eine  kleine  Fortsetzung,  die  aber  blos  bis  zum  Jahre  1236  reicht,
anschließt,  die  jedoch  den  Annales  Velero-Cellenses  entnommen  sein  mag.  Uebrigens
  umfassen  alle  drei  Fortsetzungen  die  gesammte  deutsche  Reichsgeschichte  in  dem
damals  gewöhnlichen  Chronikalstyle.  Mencken  hat  letztere  (Scriplores  Rerum.
Germ.,  Tom.  III.  S.  130—156)  nach  dem  Manuscripte,  das  früher  im  Geheimarchive
  war,  jetzt  auf  der  königlichen  Bibliothek  zu  Dresden  aufbewahrt  wird,  abedruckt.
  —  r
8  16)  Nachdem  die  Formel:  ul  nullus  judex  publicus,  vel  comes  aut  aliquis
ex  indiciaria  poleslate  libros  homines  infra  ejusdem  cinuilatis  (seu  villae)  terminos
  et  appertinentias  positos,  ad  bahnum  persolvendum,  aut  administratioaem
  expedilionis  tribuendem,  nec  ad  qduicquam,  qduod  ad  fiscum  pertinet
dominicalem  cogere  vel  ullatenus  distringere  audeat  vel  praesumat“  aus  den
Kaiserurkunden  für  die  Länder  der  meißner  Landgrafen  und  thüringischen  Landgrafen
  verschwunden  war,  also  der  Kaiser  sich  seines  alten  Rechts,  Befreiungen
von  aller  kaiserlichen  und  markgräflichen,  wie  von  burggräflicher  Gewalt,  sowie
besonders  von  den  Reichsabgaben,  gewissermassen  begeben  und  die  burggräflichen
Jurisdictionsverhältnisse  und  Administrative  der  kaiserlichen  Voigte  aufgehört
hatten,  begann  die  Landesherrlichkeit  und  mit  ihr  fast  gleichzeitig  die  Gutsherrschaft
u  tagen.  —  «-17)
  Nach  einer  bei  Mencken  (Scr.  Rer.  Germ.  I.  688  Nr.  22)  abgedruckten  Urkunde
  wurde  5  /  Hufe  mit  den  dazu  gehörigen  Leuten  für  48  Mark  verkauft,  wonach
  der  im  11.  bis  13.  Jahrhunderte  gewöhnliche  Preis  für  eine  Hufe  mit  Leuten
sich  auf  etwa  10  Mark  herausstellte.  Da  man  übrigens  aus  vielen  Urkunden  er-
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        8

Eine  eigenthümliche  Classe  von  Unfreien  waren  die  Smurden
oder  Schmurden  (SSmurckae)  18),  welche  genan  genommen  wohl
weder  glebae  adscripti,  noch  eigentlich  mancipia  gewesen  zu  sein  scheinen,
  da  meist  nur  von  einer  Art  Leibzins,  den  sie  jährlich  zu  entrichten
hatten,  bei  ihnen  die  Rede  ist,  wiewohl  sie  auch  als  Ackerbauern  vorkommen
  19).  Das  Verhältniß  dieser  Gattung  dienstbarer,  persönlich
verpflichteter  Bauern  oder  vielmehr  Handarbeiter,  die  scheinbar
nicht  geradezu  glebae  adscripti  waren,  wird  aus  einer  Nachricht  des
Chronicon  Montis  sereni  zum  Jahre  1223  20)  in  Etwas  erklärlich.
Es  wird  daselbst  erzählt,  daß  ein  Laienbruder,  der  aus  der  Elasse
der  Smurden  entsprungen  war  und  zu  den  Leuten  (lamilia)  des
Klosters  Lauterberg  gehörte,  sich  jedoch  über  seinen  Stamm  in  soweit
erhoben  hatte,  daß  er  es  zu  einem  Kirchenaufseher  gebracht  hatte.
Dabei  soll  er  aber  wie  überhaupt  soviel  Uebermuth  an  den  Tag
gelegt  haben,  daß  man  sich,  wie  der  Chronist  sich  ausdrückt,  darüber
wundern  mußte,  an  cinem  in  Armuth  und  Dürftigkeit  erzogenen
Menschen  soviel  Aufgeblasenheit  und  Anmassung  zu  finden,  während
doch  seine  leiblichen  Brüder  und  Verwandten  täglich  im  Dienste  bei
der  Brauerei  beschäftigt  und  dadurch  im  Gesicht  und  an  der  Kleidung
schmutzig  waren,  was  ihn  an  die  Niedrigkeit  seiner  Abkunft  hätte
erinnern  sollen.  —  Eine  bei  Lepsius  21)  zuerst  gedruckte  Urkunde  vom
31.  März  1065  22)  scheint  zwar  dafür  zu  sprechen,  daß  die  Schmurden
  glebae  adscripti  waren;  doch,  da  sie  neben  den  Mancipien  und
den  Aldionen  oder  Alden,  d.  i.  Dreschern  oder  Ackerleuten,  einer  andern
  Art  Dienstleute  des  Mittelalters,  erwähnt  sind,  so  ist  es  nicht
gerade  nothwendig,  daß  sie  als  Grundklebende  angesehen  werden,  indem
  weit  eher  die  Maneipien,  als  besonders  Aufgeführte,  dafür  gelten
können.  Diese  Urkunde,  vom  Kaiser  Heinrich  IV.  ausgestellt,  enthält
  die  Schenkung  der  Burgwarte  Strehla  und  Borutz  cum  omnibus

sieht,  daß  die  Einrechnung  der  Leute  keinen  großen  Unterschied  machte,  so  kann  man
fast  annehmen,  daß  ihre  Dienstbarkeit  keine  allzu  gebundene  sein  konnte.  Es
finden  sich  überdies  bei  Weitem  mehr  Urkunden,  in  denen  die  Leute  nicht  mit  besonders
aufgeführt  sind,  zumal  seit  der  Zeit,  als  der  Stand  der  Colonen  (Ansiedler)  und
Gasti  (Fremde  oder  Gäste)  in  unseren  Gegenden  ein  gewissermassen  vorherrschender
wurde.  Bemerkenswerth  ist  übrigens  die  bei  Fabricius  (Annales  urbis  Misnae
S.  347)  beigebrachte  Urkunde,  nach  der  sich  1286  zwei  Brüder  und  ihres  dritten
Bruders  drei  Söhne  von  der  Hörigkeit  als  Gasti  für  10  Mark  loskauften,  wozu
noch  außerdem  die  Verwendung  des  Burggrafen  von  Meissen  beim  Stifte  daselbst
nothwendig  war.

18)  Der  Name  Smurde  findet  im  Deutschen  keinen  Stamm  und  läßt  sich  fast
allein  aus  dem  Slavischen  erklären,  wodas  Wort  Smur,  Trübes,  Hefe,  und  Smrad,
etwas  Widerliches  oder  Gestank  bedeutet.  ·

WJJUeiUFkUtkuudevonll22sindeuwir4Schmurden,dieantibsitzbei
Plauen  gemeinschaftlich  eine  Hufe  bearbeiteten.  Tittmann  a.  a.  O.  S.  387.

20)  Mencken,  Script.  Rer.  Germ.,  Tom.  II.  S.  287.

31)  Geschichte  der  Bischöfe  von  Naumburg.  Bd.  I.  S,  219.

:2)  Von  dieser  Urkunde  befindet  sich  ein  Original  im  Capitel-Archive  zu
Naumburg  und  ein  zweites  im  Haupt-Staats-Archive  zu  Dresden.
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        —  ———

appendiciis  suis,  mancipiis,  smurdis  et  aldionibus  etc.  23)  an  das
Stift  Naumburg  und  deutet  eigentlich  schon  in  Etwas  mehr  das
Verhältniß  der  Schmurden  an,  weil  sie  zwischen  die  Mancipien  und
Alden  gestellt  sind,  während  jedoch  eine  gräflich  kirchberger  Urkunde
vom  Jahre  1279  25)  anzudenten  scheint,  daß  die  Schmurden  unbedingt
  Hörige  waren,  da  nach  ihr  zwei  Brüder  aus  ihrer  Dienstbarkeit
  als  Schmurden  entlassen  wurden,  also  doch  persönlich  unfrei
sein  mußten,  dennoch  an  das  Kloster  Kapellendorf  überwiesen  worden,
und  zwar  mit  der  persönlichen  Verpflichtung,  jährlich  einen  Schilling
Denare  an  dasselbe  zu  zahlen.  —  Adelung  (J.  C.)  bemerkt  im
Glossarium:  Aldius  statu  liber;  libertus,  eum  impostione  operarum
factus,  wonach  es  unserm  deutschen  „Fröhner“"  entspräche.  —  Uebrigens
  finden  sich  auch  noch  Spuren  von  dem  Zusammenleben  der
Smurden,  die  auch  öfter  Smorten  oder  Schmorten  genannt
wurden,  und  zwar  ganz  nach  Art  der  Aldionen  in  Sachsen  253).  Sowie
  Letztere  besonders  in  der  Nähe  von  Burgwarten  und  Städten
ihre  Ansiedelungen  gewöhnlich  machten  oder  angewiesen  erhielten

23)  In  einer  andern  bei  Lepsius,  a.  a.  O.  S.  203.  Nr.  14,  abgedruckten  kaiserlichen
  Urkunde  (vergl.  auch  Mader,  Antiqd.  Brunsw.  p.  219)  vom  Jahre  1040  sind
die  Dienstleute  auf  folgende  Art  specificirt:  etiam  cum  vtriusque  sexus  samiliis,
aldionibus  vel  smurdis  ea  videlicet  ratione  etc.  In  einer  andern  kaiserlichen
Schenkungsurkunde  von  1065  (Lepsius  a.  a.  O.,  S.  220  ff.  Nr.  23).  nach  welcher
die  Städte  Oschatz  und  Grimma  an  das  Stift  Naumburg  kamen,  sind  die  Schmurden
  gleichfalls  zwischen  die  Mancipien  und  Aldionen  gesetzt.  —  Da  in  der  Urkunde
von  1040  aldiones  vel  smurdi  steht,  so  könnte  man  fast  vermuthen,  daß  die
Schmurden  gleichfalls  Freigelassene,  aber  doch  noch  dienstpflichtige  Hörige  waren,
8  sch  von  den  Aldionen  nur  in  Hinsicht  der  dienstlichen  Beschäftigungen  unterschieden.


24)  In  Paulini  Historia  Isnacensis  S.  54,  bei  Mencken  Script.  Rer.  Germ.,
Tom.  I.  S.  695  und  bei  Avemann,  Grafen  von  Kirchberg,  Anhang  S.  33  Nr.  35.

25)  Wie  z.  B.  Altdorf  (Aldendorf)  bei  Chemnitz  und  Geithain,  Althen
bei  Leipzig,  Altenau  (Aldenau)  bei  Dresden  (Altona  fälschlich),  Mühlberg,
Torgau  und  Calau,  Altenbeichlingen  bei  Eckartsberg,  Altenbeuthen  bei
Ziegenrück,  Altenburg  bei  Freiburg  und  Schulpforte,  sowie  die  Vorstadt  gleiches
Namens  bei  Merseburg,  Altendembach  bei  Schleusingen,  die  verschiedenen
Altendorf  bei  Hohnstein,  Kelbra  2c.,  Altengönna  bei  Eckardsberge  (zur  Commende
  Zwätzen  gehörig),  Altengrötzsch  bei  Pegau,  die  verschiedenen  Altenbain
  und  Altenhof,  Altenmörbitz  bei  Gnandstein,  Alten  salze  bei  Plauen,
Alterode  bei  Arnstein,  Althirschstein  bei  Hirschstein,  Altleisnig  bei
Leisnig,  Altlommatzsch,  Altendresden  jetzt  Neustadt-Dresden,  Altmittweide,
  Altmügeln,  Altoschatz,  Altpenig,  Altranstädt,  Altstadt  bei
Borna  mit  Wenigenborna,  Altstadt  bei  Kl.  Marienthal,  Altstadt  bei  Stolpen  2c.
Alle  diese  Orte  waren  ursprünglich  Ansiedelungen  der  Aldionen;  sie  werden  daher
jetzt  fälschlich  mit  t  geschrieben,  da  sie  in  Urkunden  fast  durchgängig  sich  nach  ihrer
wahren  Entstehung  mitd  geschrieben  finden.  Altenfranken  bei  Dresden  ist
ebenfalls  Aldenfranken  zu  schreiben  und  hat  seinen  Namen,  der  oft  Aldinfranken
lautet,  von  den  fränkischen  Aldionen,  da  diese  öfter  mit  Colonen  vermengt  werden,
erhalten.  Es  war  schon  1311  eine  meißner  Stiftspräbende,  welche  zum  Altare
St.  Annae  gehörte.  In  dem  Registrum  omnium  Vicariorum  in  Eccl.  Misn.
heißt  es:  Annae  consfert  Obedientiarius  Alden  Franken  Census  5  Schk.  9  hl.
9  modii  siliginis  et  tantum  avenae,  10  pullos  1  Schk.  15  ova  eic.
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        (ohne  wahrscheinlich  Ackerland  dazu  zu  erhalten,  sondern  ursprünglich
blos  soviel  Boden  als  eine  Gärtnernahrung  bedurfte),  scheinen  auch
sie  besondere,  zu  größern  Gütern  oder  Burgwarten  gehörige  Anbaue
gehabt  zu  haben,  denn  die  Orte  Schmorda  bei  Arnshang,  im  Neustädter
  Kreise,  das  noch  jetzt  zum  Theil  nach  Burgrahnis,  Oppurg,
Rockendorf,  Arnshaug,  Brandenstein  2c.  gehört,  Schmoren  bei
Mügeln  (ins  Stift  Wurzen  früher  gehörig),  Schmorsdorf  oder
Schmordisdorf  bei  Maxen  (Amt  Pirna),  Schmorso  in  der
Niederlausitz,  zu  Forsta  gehörig,  Schmortitz  bei  Böhlen  an  der
Mulde,  im  Amte  Grimma  2c.,  deuten  unbedingt  auf  ihre  Entstehung
durch  Ansiedelung  der  Schmurden.  Im  Ganzen  ist  überdies  auzunehmen,
  daß  die  Smurden,  welche  tbeilweise  Slaven  26)  gewesen
zu  sein  scheinen,  weniger  frei  als  die  Aldionen  27)  waren,  mehr
Handdienste  im  Hauswesen  als  beim  Ackerbaue  verrichtet  haben,  ja
vielleicht  zu  den  niedrigsten  Arbeiten  gebraucht  worden  sind,  woher
sie  auch  ihren  Namen  erhalten  haben  dürften.  —  Außerdem  kommen
noch  in  Urkunden  des  Mittelalters  unfrer  Gegenden  eine  andere  Art
von  Hörigen  vor,  die  man  Litones  nannte.  Ueber  das  wahre  Verhältniß
  der  Litonen  läßt  sich  wenig  sagen,  da  in  keiner  Urkunde,  wo
sie  erwähnt  sind,  genau  der  Begriff  sich  erläutert  findet.  Eine  bei
Erath  abgedruckte  Urkunde  von  1262  28)  enthält,  daß  eine  Litone
freigelassen  wird  und  daß  für  sie  ihre  freie  Mutter  eintritt,  wobei
allerdings  bemerkt  werden  muß,  daß  es  eigenthümlich  ist,  wie  Mutter
und  Tochter  nicht  einem  und  demselben  Stande  der  Unfreiheit  angehörten,
  ja,  daß  Erstere  sogar  eine  Freie  war.  Daraus  dürfte  also
hervorgehen,  daß  die  Litonen  nicht  als  solche  geboren,  sondern  es

26)  Noch  heutzutage  nennen  die  Holländer,  die  übrigens  in  ihrer  Sprache
noch  die  meisten  altdeutschen  Wortlaute  und  Wortstämme  übrig  haben,  den  Sklaven
„der  slaavin,“  wie  sich  auch  die  Slaven  im  Mittelalter  selbst  nannten,  und
Slafsche  heißt  bei  ihnen  „selavisch.“  Dasselbe  gilt  auch  von  den  Engländern,
bei  denen  Slave,  der  Sklave,  Slavery,  die  Sklaverei,  Slaving,  Sklavenarbeit,
Slavish,  sklavisch  2c.  heißt.  Die  Wortform  Sklave  ist  in  die  neuhochdeutsche
Sprache  erst  durch  die  Franzosen  im  16.  Jahrhunderte  gekommen,  welche  aus  dem
ursprünglichen  Worte  Slave  ihr  esclave  bildeten.  6

27)  Das  mittelalterliche  Wort  Aldius  bedeutet  einen  Unfreien,  der  von  seinem
Herrn  unter  der  Bedingung,  noch  in  einigen  Verhältnissen  ihm  dienstbar  zu  bleiben,
freigegeben  worden  war.  Nach  dem  longobardischen  Rechte  geschah  diese  Freilassung
aber  nicht  in  der  Kirche,  sondern  durch  einen  Freibrief  (Leg.  Longobard.  II.  345).
Salmasius  (ad  Lamprid.  in  Alexander.  Sev.  41.)  hält  sie  für  Vassi  oder  Ministerialen,
  oder  auch  für  Castrenses,  was  allerdings  Etwas  für  sich  hat.  Der  Sohn
eines  Aldius  hieß  Aldio,  und  Aldiona  die  Tochter  einer  Aldia  oder  Aldiana.  Die
Aldonarii  in  der  Dienerordnung  Karls  des  Großen  sind  verwandt  (Chronicon
Farsense  S.  653),  ihre  Wohnungen  hießen  Aldionaricise  (du  Fresne  Gloss.).
Die  Entstehung  des  Worts  Aldius  ist  unbedingt  in  dem  mittelalterlichen  Worte
Aldea,  das  Dorf,  zu  suchen,  das  sich  noch  im  Spanischen  erhalten  hat,  wo  es  auch
ein  Vorwerk,  eine  Meyerei  (der  Ort  wo  der  Haushofmeister,  Major  domus,  die
Aldiones  beaussichtigte)  heißt,  was  uns  schon  wieder  näher  zur  Etymologie  der
Alden  führt;  aldeano  bedeutet  übrigens  einen  Bauer,  aldeaniêégo,  bäurisch,
niedrig,  verächtlich  2c.  «

28)  Erath.,  Codex  diplomaticus  Quedlinburgensis  S.  216.
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        11
erst  durch  Verhältnisse  geworden  waren.  In  einer  andern  eben—
daselbst  abgedruckten  Urkunde  vom  Jahre  1236  29),  scheint  der  Lito
dem  Colonen  oder  überhaupt  jedem  Untersassen  gleich  gestanden  zu
haben,  der  eben  nur  von  seinem  Gutsherrn  Grundstücke  besaß  30).

20)  Ebendaselbst  S.  162.

30)  Bemerkenswerth  ist  übrigens  die  bei  Erath  im  Codex  diplomaticus  Quedlinburgensis
  S.  469  abgedruckte  Urkunde  vom  Jahre  1346,  wo  von  einem  „ius
litonicum,  quod  Budelinge  dicitur“  die  Rede  ist.  Aus  der  Urkunde  selbst  geht
nun  zwar  nicht  klar  hervor,  was  unter  dem  „Rechte  der  Litonen,  das  Büdelinge
  genannt“  zu  verstehen  sei.  Der  Ausdruck  „Budelinge“"  jedoch  kann
allein  schon  uns  zu  einigem  Verständnisse  führen,  wiewohl  selbst  dieses  Wort,  so
oft  es  auch  in  mittelalterlichen  Urkunden  wie  auch  Urbarien  und  Wilküren  vorkommt,
trotzdem  immer  noch  einige  Unklarheit  behält,  obschon  Viele,  namentlich  Haltaus,
J.  Grimm  2c.,  sich  bemüht  haben,  den  Begriff  durch  deutsche  Etymologisirung  zu
erläutern.  In  einer  Urkunde  vom  Jahre  1281  (Original  im  Provinzialarchive  zu
Magdeburg,  abgedruckt  bei  Höfer,  Zeitschrift  für  Archivkunde,  Bd.  II.  S.  172  ff.)
worin  der  Abt  Heinrich  und  das  Capitel  zu  Ilsenburg  die  Einkünfte  der  Küsterei
desselben  festsetzen,  werden  Gerechtsame  erwähnt,  die  in  der  Volkssprache  Budelige
  oder  Bulewinge  heißen,  welche  in  Bezug  auf  den,  der  durch  sie  verpflichtet
war,  Leistungen  waren.  Ee  heißt  nämlich  in  der  Urkunde  wörtlich:  sub  tali
forma,  ut  omnia  iura,  quse  vulgariter  hudelige  aut  Bulevinge  appellantur,  ad
Abbalem  respecklum  habeant  ut  prius.  —  Auch  liest  man  in  der  Bestätigung  der
Privilegien  der  Stadt  Quedlinburg  durch  Rudolph,  Bischof  von  Halberstadt,  vom
Jahre  1401:  „und  ok  umme  de  Budelinge:  wo  Jar  und  Dach  is  wonhafftig
gewesen  an  ansprake  in  der  Stad  to  Quedlinburg  de  schall  de  Budelinge  leddig  und
quit  wesen“  (Erath.  a.  a.  O.  S.  635).  Daß  nun  diese  Stelle  sich  unbedingt  auf
die  Freilassung  der  Hörigen,  die  Jahr  und  Tag  in  einer  Stadt  gelebt,  ohne  daß  die
Herren  ihre  Person  zurückgefordert  hatten,  bezieht,  ist  leicht  zu  ersehen,  und  man
kann  daraus  mit  einiger  Sicherheit  schließen,  daß  also  Budelinge  hier  soviel  als
die  zimnsliche  Last  und  persönliche  Leistung  der  Hörigkeit  bezeichnet,
von  welcher  der  Aufenthalt  in  Quedlinburg  ebenso,  wie  der  in  mehren  andern,
zu  dem  Reiche  früher  unmittelbar  angehörig  gewesenen  Städten,  wie  wir  später
noch  sehen  werden,  befreite.  In  der  Bestallung  eines  Amtmannes  über  die  Güter
des  St.  Servatiistiftes  zu  Quedlinburg  vom  Jahre  1407  heißt  es  ferner:  „ok  was
uns  (nämlich  der  Aebtissin  des  Stifts)  anuallende  is  vran  Bundelinge  onde  an
beteringhe  (etwa  soviel  als  Donativ)  vnsser  gute,  dat  schall  he  (der  Amtmann)
vns  antwerden  (ausantworten)“  (Erath.  a.  a.  O.  S.  647).  Hier  ist  Buudelige
und  beteringhe  einander  entgegen  gestellt;  Ersteres  ist  also  unbedingt  die  Leistung
  der  Hörigen,  die  entweder  in  Zinsen  oder  Naturalabgaben  bestand.  —  Wenn  nun
durch  Budelinge  oder  Buleuinge  der  Ausdruck  jus  litonicum  erläutert  ist,  so  könnten
wir  davon  auch  schon  mit  Etwas  mehr  Sicherheit  auf  das  wahre  Verhältniß  der
Litonen  selbst  schließen  und  uns  etwa  dahin  entscheiden,  daß  wir  sie  hinsichtlich  des
Hörigkeitgrades  vielleicht  zwischen  die  Alden  und  Smurden  stellen.  Sie  waren
wahrscheinlich  gleichfalls  bedingte  Freigelassene  und,  da  unsers  Wissens  nur  kirchliche
  Urkunden  ihrer  gedenken,  so  dürften  sie  fast  als  die  Alden  der  Kirchengüter
angesehen  werden,  wodurch  auch  der  oben  angeführte  Fall  des  Eintretens  der  freien
Mutter  für  ihre  litonisch  verpflichtete  Tochter  bei  Weitem  mehr  Licht  erhalten  dürfte.
Haltaus  im  Glossarium  sowie  Grimm  in  den  deutschen  Rechtsalterthümern  geben
leider  auch  keine  genügende  Auskunft  und  sind  sogar  über  die  Abstammung  und
Bedentung  der  Ausdrücke  budelinge  oder  bulevinge  noch  sehr  im  Schweben,  zumal
  sie  mehre  wohl  klang=  aber  nicht  stammverwandte  Worte  für  stammgleich  erklärt
haben.  Bu  heißt  nach  Grimm  a.  a.  O.  S.  367  soviel  als  praedium,  doch  vielleicht
auch  wie  im  Altnordischem  armenta.  Demnach  wollen  Andere  nach  dieser  Etymologie
  (auch  mit  Recht)  bü-tel,  bü-delinge  und  bü-lévinge  abtheilen,  um  dadurch
eine-richtige  Stammverbindung  herzustellen.  Bütel  soll  sonach,  was  auch  nicht  zu
        <pb n="591" />
        12

sprünglich  „bedingungsweise  Hörige“  von  Kloster=  oder  Kirchengütern
gewesen  sind.

Eigentliche  Frobndienste  kommen  im  Ganzen  in  unsern
Gegenden  vor  dem  14.  Jahrhundert  nur  sehr  selten  vor  und  da,  wo  sie
eher  erwähnt  werden,  ist  die  damit  verbundene  Last  eine  sehr  geringe.
Sie  scheinen  wohl  erst  Ende  des  14.  Jahrhunderts  gewöhnlicher  geworden
  zu  sein  und  von  da  an  auch,  hinsichtlich  ihrer  Last,  zugenommen
zu  haben.  In  einer  Urkunde  vom  8-  Nov.  1276,  welche  sich  in
Albinus  Registratur  der  meißnischen  Stiftsurkunden  findet,  wurde
vom  Kloster  zu  Bosan  mit  dem  Dorfe  Kywitsch  auch  die  Pflichtigkeit
von  10  Ackerfröhnern,  welche  jährlich  drei  Male  Frohnezuleisten  hatten,
und  von  27  Entefröhnern,  welche  jährlich  nur  zwei  Male  dienten,  an
das  Stift  Meißen  verkauft.  Auch  schon  ein  Verhältniß  der  Frohn--bezweifeln,

  die  dem  Herrn  gebührende  Quote  von  der  Nachlassenschaft  seines  Hörien,
  budelinge  dagegen,  die  entweder  nur  gedachte  oder  wirklich  vollzogene  Absonderung
  dieser  Quote  und  bulevinge,  welches  Grimm  von  hu  und  dem  althochdeutschen
  Zeitworte  lifen  d.  i.  relinquere  (Graff's  altdeutscher  Sprachschatz
Thl.  II.  S.  47  unter  liban  und  leiba)  —  doch  wohl  etwas  gewagt  —  ableitet,
übereinstimmend  mit  butel,  den  an  der  hinterlassenen  Habe  seines  Hörigen  dem
Grundherrn  zustehende  Antheil  bedeuten.  Ebenso  bringen  auch  Einige  die  in  einer
Urkunde  von  1268  bei  Harenberg  (Anliquilates  Gantershemienses  S.  387)  erwähnten
  buleven  (reliquias  mortuorum  —  que  vulgariter  buleven  dicuntur)
hiermit  in  etymologische  Verbindung.  —  Daß  aber  mit  dem  Ausdrucke  budelinge
keineswegs  das  butteil  oder  bultel  in  Verbindung  gebracht  werden  könne,  wird
uns  dann  unbedingt  klar  werden,  wann  wir  beide  Worte  stammgemäß  etymologisiren.
Buttel  ist  aus  dem  alten  Worte  but,  Gefäß,  Hausrath,  und  tel  oder  teil  d.  i.  Theil
zusammengesetzt,  zeigt  allerdings  die  Churmete  oder  Kormete  an,  die,  nachdem
ie  schon  Kaiser  Heinrich  V.  lex  nequissima  et  nelanda  genannt  hatte,  durch  das
Beesthaupt  oder  Besthäupt,  wornach  der  Herr  das  Recht  hatte,  sich  das  beste
Pferd  oder  den  besten  Ochsen,  Kleid  oder  sonst  Etwas  von  der  fahrenden  Habe  des
verstorbenen  Lassen  oder  Hörigen  zu  wählen  und  zu  nehmen,  ersetzt  ward.  Dagegen
  ist  budeling  entweder  aus  dem  altdeutschen  Bud  oder  Bude  d.  i.  Baude,  Haus,
und  dem  Worte  Ling,  was  im  althochdeutschen  ein  Individunm  beiderlei  Geschlechts,
also  das  Gegentheil  von  „Ding“,  d.  i.  Sache,  bedeutet,  zusammen  gesetzt,  oder  (7)
aus  dem  slavischen  Buduleni  oder  Bydleni,  Wohnung  oder  das  Wohnen,  entstanden,
während  bulevinge,  das  auch  im  15.  Jahrhunderte,  wo  doch  von  keinem  Butteil
bei  uns  mehr  die  Rede  sein  konnte,  oft  als  Baulebung  vorkommt,  aus  Bu,  der
Bau,  die  Bebauung  der  Brandstätte,  und  levinge  oder  levung  (vom  Zeitwort  leven
oderlieben  d.  h.  lichern,  geben,  zinsen),  zusammengesetztist,  und  soviel  als  Häuslerzins
  oder  Lassenquote  bedeutet.  Uebrigens  ist  zu  bemerken,  daß  im  Osnabrückschen
  noch  jetzt  der  Ausdruck  Bodeling  den  Kotsassen  oder  Kassäten  anzeigt.  Es
ist  daher  kaum  zu  denken,  daß  man  so  der  Etymologie  zuwider  in  budelinge  und
Lnsanse  den  Begriff  des  butteil  legen  konnte.  Der  Leser  mag  jedoch  selbst  enteiden.


31)  Um  sich  hier  eine  Hypothese  zu  gestatten,  könnte  man  auch  fast  annehmen,
daß  das  Wort  Lito  und  Litonen  eine  aus  Lituo  und  Lituonen  corrumpirte
Benennung  sei.  Wornach  also  Lituonen  von  Lituus,  der  Bischofsstab,  solche
Dienende  anzeigen  würde,  die  unter  dem  Bischofs=  oder  Krummstabe  ihre  Verpflichtungen
  hatten.
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        —  —

dienste  nach  Maßgabe  der  Hufen  findet  sich  in  einer  Urkunde  von
1274  (Avemann  a.  a.  O.  Anhang  Nr.  33):  es  wurden  nämlich  von
einer  Hufe  jahrlich  5  Tage  gefröhnt.  Als  Beleg  dafür  übrigens,
daß  im  14.  Jahrhundert  die  Frohndienste  mehr  zur  Tagesordnung
geworden  und  daß  namentlich  die  Herren  damit  schalten  und  wallten
konnten,  wie  ihnen  eben  beliebte,  dürfte  eine  Stelle  in  dem  von
Schultes,  in  der  coburger  Landesgeschichte  S.  164  und  Urkundenbuch
  S.  45,  mitgetheilten  Urbarinm,  vom  Jahre  1340  gelten.  —  Die
Frohndienste  konnten  auch  genau  genommen  nicht  eher  eine  wirkliche
Geltung  erhalten,  als  bis  sich  die  Gutsherrlichkeit  immer  sicherer  basirt
hatte,  da  Frohndienste  nur  eine  Folge  der  Gutsherrschaft  waren,  weil
das  Wort  „Frohn“  den  Begriff  „Gutsherr,“  dem  die  Dienste
geleistet  werden  mußten,  in  sich  schließt.  —  Nicht  unwichtig  ist  die
Urkunde  vom  15.  Jannar  1123  (Schöttgen  und  Kreysig,  Diploma--tarium,
  Tom.  II.  S.  694,  Nr.  3)  in  der  Bischof  Reinhard  von  Halberstadt
  die  nähern  Bestimmungen  der  Verhältnisse  mittheilt,  unter
welchen  Graf  Wichmann  die  von  ihm  und  seinem  Vorfahren  im  Besitze
  gehabten  Güter  und  deren  Unterthanen  oder  Hörige  genießbraucht
  und  dann  dem  Kloster  Kaldenborn  übergeben  habe.  In
dieser  Urkunde  werden  vor  Allem  die  Unterthanen  in  fünf  Classen,
in  a)  Edelsten,  b)  Knechte,  c)  Zmurden,  d)  Lazzen  und
e)  Heyen  abgetheilt.  Als  Ausnahme  werden  noch  die  erwähnt,
welchen  der  Graf  aus  Milde  oder  Achtung  gegen  das  Kloster  und
zu  dessen  Vortheile  ein  noch  besseres  Verhältniß  habe  angedeihen
lassen  32).  —  Unter  Edelsten  sind  doch  wohl  die  Ministerialen  oder

32)  Außerdem  enthält  die  Urkunde  noch  sehr  specielle  Bestimmungen  in  Hinsichtder
gegenseitigen  Verpflichtungen,  die  über  die  Unterthanenverhältnisse  jener  Zeit  ein
ziemliches  Licht  verbreiten  können,  weshalb  wir  sie  hier  nicht  übergehen  dürfen.
Es  sollte  a)  dem  Probste  überlassen  bleiben  von  den  Unterthanen  einzelner  Besitzungen
  auf  den  Fall,  daß  er  nach  Rom  reisen  wollte,  sich  einen  halben  Soliden  verabreichen
  zu  lassen;  ferner  hätten  b)  die  Unterthanen  die  Verbindlichkeit,  dem
Klostervoigte  zu  jedem  der  zwei  Gerichtssitzungen  1  Talent  (20  Schillinge  oder  Soliden
  machen  ein  Talent  und  Talenter  soviel  als  Taler  —  nicht  Thaler  —  ist  ziemlich
  gleich)  zu  zahlen,  wozu  auch  nöthigen  Falls  Zwangsmittel  angewendet  werden
konnten,  dagegen  waren  sie  von  allen  weitern  Anforderungen  des  Voigts  befreit;
die  Geldstrafen  kamen  aber  dem  Propste  zu  Gute  und  dafür  hatte  er  den  Voigt  nach
beendigtem  Gerichtstage  mit  den  nöthigen  Lebensbedürfnissen  (Stipendium)  zu  versorgen
  oder  dafür  10  Soliden  zu  zahlen,  und,  sollte  dies  nicht  ausreichend  sein,  so
konnte  er  sich  von  den  Parteien  entschädigen  lassen,  jedoch  durfte  er  nichts  weiter
fordern;  c)  wäre  der  Voigt  auch  verbunden,  am  nächsten  Tage  des  Festes  Johannis
ante  portas  (Hänsel  vor  dem  Thore)  —  6.  Mai  —  Gericht  zu  halten,  da  an  diesem
Tage  die  Unterthanen  einmal  versammelt  waren,  um  ibre  Abgaben  zu  entrichten,
was  Einzelnen,  auch  jährlich  zu  leisten,  nachgelassen  sei,  welche  Nachsicht  jedoch  der
Voigt  Andein  zu  gestatten  nicht  befugt  sein  sollte;  d)  müsse  den  sämmtlichen  Unterthauen
  nach  beendigtem  Gerichtstage  eine  Mahlzeit  gereicht  werden,  der  Probst
habe  übrigens  e)  die  Pflicht,  kein  Gut  einem  dem  Bischof  zu  Halberstadt  unterthänigen
  Leheumanne  in  Lehen  zu  geben;  1)  wer  diese  Anordnungen  stören  würde,
müsse  sich  der  Feuerprobe  unterwerfen  und  was  endlich  g)  das  geistige  Wohl  der
Unterthanen  betraf,  so  sollte  nach  jedes  Tode  für  denselben  im  Kloster  gebetet  wer-
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        14
Vasalleu,  wie  im  Euglischen  Edhiling  oder  Atheling,  gemeint,  und
unter  Knechten,  die  Innker  nach  Analogie  des  englischen  knigth.
Die  Zmurden  scheinen  hier  Bauern  zu  sein,  weshalb  auch  nach
Haltaus  die  Schmordthufen  Güter  waren,  auf  denen  Bauern
wohnten.  Lazzen  sind  dagegen  die  Lassen,  welche  nach  dem  Sachsenspiegel
  einen  Mittelstand  zwischen  Freien  und  Leibeignen  bildeten

den.  —  Es  ist  seltsam,  daß  trotz  der  Erwähnung  der  Schmurden  und  Lassen  in
dieser  genauen  urkundlichen  Darlegung  der  Rechte  und  Pflichten  des  Herrn  gar
nicht,  der  hereditas  lassatica  oder  des  jus  mortuarium,  gedacht  ist;  es  scheint  fast,
als  ob  die  Klöster  dieses  Recht  selten  geübt  hätten.  —  Ueberhaupt  ist  als  historische
Erfahrung  zu  bemerken,  daß  die  Ausübung  des  Budtheils  wohl  mehr  im  Süden
und  Südwesten  von  Deutschland  exercirt  worden  ist,  als  im  Norden  und  Nordosten.
In  Sachsen,  Meissen,  Thüringen,  im  Pleissener=  wie  im  Osterlande  war  das  jus
mortuarium  zum  Theil  schon  zu  Ende  des  15.  Jahrhunderts  ganz  außer  Anwendung
  gekommen  und  da,  wo  es  sich  noch  erhalten  hatte,  war  es  mehr  Köhr=  oder
Besthaupts-Recht,  wofür  man  noch  im  18.  Jahrhunderte  in  Franken  und  Schwaben,
in  der  Pfalz  wie  auch  in  Westphalen,  Geld  erhob.  Nach  einer  Constitution  Herzogs
Heinrichs  von  Braunschweig  wurde  bereits  1433  in  seinen  Landen  das  jus  mortuarium
  oder  luctuossum  abgeschafft  und  dafür  sogar  den  Leibeigenen  Gelegenheit
egeben,  sich  von  der  Hörigkeit  gesetzlich  loszuwirken.  Bei  der  Verschiedenheit  der
Hendhatung  dieses  seltsamen  Rechts,  war  auch  die  Benennung  desselben  eine  nach
der  Provinzialsprache  ganz  verschiedene,  von  denen  wir  hier  nur  noch  schlüßlich  die
hauptsächlichsten  anführen:  Hauptrecht,  Hauptfall,  Gewandfall,  Best-,
Haupt=  und  Köhrrecht,  Gläß,  Erbfall.  Trauermahl,  Weidmahl,  Budoder
  Beudtheil,  Todte  Hand,  Todtenzoll,  Todval,  Churmede,  Churweide,
  Baulehnungs=  oder  auch,  obschon  etymologisch  unrichtig,  Baudelingsrecht.
  —  Als  bemerkenswerth  für  die  Geschichte  der  mittelalterlichen  Unterthänigkeitsverhältnisse
  sind  aber  noch  folgende  urkundlich  verbriefte  Thatsachen  anzuführen.
Am  27.  Februar  864  befreite  nämlich  König  Ludwig  die  Bauern,  welche  zu  seines
Beichtigers,  des  Klosterscholastiens  zu  Fulda,  Rudolphs,  Besoldung  oder  Pfründe
gehörten,  von  den  Zinsen,  Steuern  und  Abgaben,  die  sie  bisher  an  die  königliche
Kammerentrichtet  hatten,  und  untersagte  ausdrücklich  den.  Grafen  Ludolf  (sächs.  Hessen)
Christian  (im  Grabfeld)  und  Hesso  (im  Saalgaue)  diesen  Bauern  auch  nur  eine  dergleichen
  Abgaben  abzufordern  oder  sie  wohl  gar  zum  Erscheinen  bei  den  ungebotenen
gräflichen  Gerichtstagen  zu  nöthigen.  Hier  ist  der  Uebergang  von  dem  Domanialen
zu  den  Dotalen.  —  (Vgl.  Schöttgen  und  Kreysig,  Diplomatar.  Tom.  I.  S.  15).
Fast  noch  interessanter  aber  ist  das  in  den  Annales  Fuldenses  erwähnte  Document
des  Königs  Ludwig,  vom  18.  Mai  876,  was  in  der  Pfalz  Ingelheim  gegeben  sein
soll,  nach  welchem  verordnet  ist,  daß  die  männlichen  Bewohner  des  fuldaischen
Klosterbezirks  bis  zu  ihrem  erfüllten  30.  Jahre,  oder  ehe  sie  sich  verheiratheten,
einen  Zins  von  ihrem  täglichen  Verdienste  (also  schon  eine  Art  Gewerbsteuer)  der
königlichen  Kammer  zahlen,  dann  aber  an  das  Kloster  als  dienstbar  übergehen  sollten,
  und  daß  endlich  diese  Verordnung  in  Thüringen,  Sachsen,  Bayern,  Schwaben,
Hessen,  Franken,  sowie  in  dem  Wormser-,  Rhein=  und  Wettergaue  gelten  solle,  und
die  Einnahme  dieser  Zinsen  und  Abgaben  den  Klöstervoigten  zur  Pflicht  gemacht
wurde.  (Vgl.  Schöttgen  und  Kreystg  a.  a.  O.  Tom.  I.  S.  14.)  Es  ist  dieses
Annalen-Excerpt  allerdings  einigermaßen  verdächtig,  da  König  Ludwig  in  diesem
Jahre  zu  Ingelheim  keine  Reichsversammlung  gehalten  hat  (vergl.  Joachims  Gesch.
der  Reichstage  S.  110),  doch  ließe  sich  beshalt  die  Ausschreibung  des  Gesetzes,  als
Thatsache,  nicht  wegläugnen.  —  Einen  gan  klaren  Beleg  für  das  Bestehen  der
Gutsherrlichkeit  im  13.  Jahrhunderte  liefert  aber  vornehmlich  der  Verkauf  der  Veste
Kalvenberg  bei  Coburg  durch  den  nach  Palestina  ziehenden  Ulrich  von  Kalvenberg
um  1231,  worin  es  heißt:  castellum  cum  hominibus  tam  militaris  quam  rusticae
conditionis,  also  mit  Ministexialen  und  Hörigen  oder  vielmehr  Lassen,  welche  zusammen
  um  388  Mark  Silber  an  das  Bisthum  Würzburg  verkauft  wurden.
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        15

und  Zinsgüter,  doch  blos  nach  Willkühr  der  Herren,  besassen.  Auch
sagt  der  Sachsenspiegel  deshalb  von  ihnen:  „vnn  bestadeden  en
den  Acker  tho  alsodane  Rechte  alse  ene  noch  de  Latten  hebben.  daraf
quemen  de  Laten,  von  den  Latten  de  sick  vorwrachten  (verwirkten)
an  erne  Recht  sin  gekommen  de  Tagewrechten“  (Tagewerken,  Fröhner);
demnach  waren  die  Tagewerken  zurückgesetzte,  oder  ihres  Rechts  entsetzte
  Lassen.  Das  Sprichwort:  „der  Lasse  ist  ledig  so  lange  er  lebt"“,
bezieht  sich  übrigens  auf  das  Budtheil,  weil  der  Lasse  nach  sächsischem
Landrechte  nach  seinem  Tode  wieder  eigen  war,  worüber  auch  das
Weichbild  im  50.  Artikel  sich  genauer  ausspricht.  Was  endlich  die
Heyen  betrifft,  so  besaßen  sie  nach  Haltaus  kleinere  Güter;  übrigens
scheint  ihr  Name  von  dem  alten  hei  (hai),  Hüter,  oder  heien  (haien),
hüten,  was  aber  im  würtembergischen  Idiom  pflanzen  bedeutet,  vielleicht
  herzuleiten  zu  sein.  Sie  waren  demnach  entweder  Hirten
oder  Gärtner.

Im  Ganzen  kommen  sogenannte  Loskaufungen  und  Freisprechungen
  aus  der  persönlichen  Hörigkeit  in  unsern  Gegenden
seltener  vor,  besonders  seitdem  die  speciellere  Macht  der  Kaiser  in
ibnen  gebrochen  ward,  die  kaiserlichen  Pfalzen  burg-,  mark=  und  landgräfliche
  Domainen  geworden  waren  und  die  gutsherrliche  Gewalt
die  Oberhand  gewonnen  hatte.  Weit  hänfiger  scheint  es  jedoch  vorgekommen
  zu  sein,  daß  sich  Hörige,  die  von  den  ihnen  überlassenen
Grundstücken  keinen  großen  Vortheil  hatten  oder  zu  sehr  von  ihren
Herren  gedrückt  wurden,  sich  auf  irgend  eine  passende  Weise  frei  zu
machen  suchten,  besonders  seit  der  Zeit,  wo  dem  Pact=  oder  Pfahlbürgerthumcss)
  mehr  Vorschub  geleistet  ward,  d.  h.  seitdem  Hörige
sich  durch  den  längern  Aufenthalt  in  den  Städten  gleichsam  stillschweigend
  rancionirten,  was  in  unseren  Gegenden  gleichsam  begünstigt
  wurde,  obschon  es  dem  gemeinen  Rechte  zuwiderlief.  Das
Verbot  Kaiser  Friedrichs  II.,  vom  Jahre  1232,  entwichene  Unfreie  in
den  Stadtverband  aufzunehmen,  das  auch  Kaiser  Rudolph  I.  erneuerte,
spricht  für  die  in  Deutschland  schon  sehr  eingerissene  Gewohnheit,  sich
ohne  Zustimmung  der  Herren  frei  zu  machen.  So  erhielten  sogar
Städte  in  ihren  Gerechtsamen  das  Zugeständniß,  daß,  wenn  sich  in
ihnen  ein  Unfreier  Jahr  und  Tag  aufgehalten  haben
würde,  ohne  daß  man  einen  Anspruch  auf  ihn  erhoben,
er  ferner  nicht  zurückgefordert  werden  könne.  Namentlich
erhielt  nach  einer  Urkunde  des  Markgrafen  Heinrichs  des  Erlauchten
vom  3.  Dec.  1256  35),  in  der  er  der  Stadt  Altenburg  die  Rechte  bestätigt,
  dieselbe  diese  Prärogative,  ja,  dasselbe  Vorrecht  bekam  durch
Landgraf  Albrecht  nach  Paulinus  35)  ebenfalls  die  Stadt  Eisnach.
Es  wurde  in  der  Urkunde  ausdrücklich  bestimmt,  daß  Jeder,  wes

*#)  Darüber  haben  wir  bereits  Serie  l.  S.  353  f.  genügend  gesprochen.
3“)  Liebe,  Nachlese  zur  Lebensbeschreibung  Heinrichs  des  Erlauchten,  S.  35.
25)  Panlini,  Historia  Ilsnacensis,  S.  57.
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        16

Standes  er  auch  gewesen  sei,  sobald  er  sich  Jahr  und  Tag  in  dieser
Stadt  anfgehalten  hatte  und  er  nicht  zurückgefordert  worden  wäre,
ein  freier  Bürger  sein  sollte,  hätte  aber  Jemand  ein  Recht  gegenihn
  vor  dem  fürstlichen  Richter  und  den  Schöppen  ansgeführt,  so
sollte  er  doch  nicht  dem  Kläger  ausgeliefert,  sondern  es  sollten  nur
alle  Stadthore  geöffnet  werden,  und  er  könnte  dann,  wie  es  in  der
urkundlichen  Fassung  ausdrücklich  heißt,  in  Frieden  hingehen,  wohin
er  wollte  36).

Ehe  wir  zum  eigentlichen  Thema  dieses  Aufsatzes  übergehen,
halten  wir  es  für  geeignet,  noch  einige  der  ältesten  Urkunden  beizubringen,
  welche  Schenkungen  von  Hörigen  und  ihrer  Nachkommen
betreffen,  aus  denen  namentlich  hervorgehen  dürfte,  daß  diese  Hörigen
in  jener  Zeit  wohl  meist  serbischen  Stammes  waren  und  daß  deren
Hörigkeitsverhältniß  wohl  strenger  genommen  werden  muß,  als  es
mit  der  spätern  Hörigkeit,  besonders  seit  dem  12.  und  13.  Jahrhundert,
  der  Fall  gewesen  sein  kann.

Die  älteste  dieser  Urkunden  ist  vom  Jahre  992,  den  24.  Juni,
nach  welcher  König  Otto  III.  dem  St.  Mauritiuskloster  zu  Magdeburg
  eine  Hörige,  Namens  Emma,  schenkt.

IN  NOMINE  SANCTAE  ET  INDTDIDUAE  TRINITATIS
OTTO  DIUINA  FAUENTE  CLEEMENTIA  REN))  Omnium

fidelium  nostrorum,  tam  praesentium,  duam  et  futurorum  nouerit
industria,  qualiter  nos,  ob  dilectionem  et  interuentum  fidelis  nostri
Gisalharii  uidelicet  Magadaburgensis  ecclesiae  uenerandi  archipraesulis,
  quandam  nostri  iuris  litam  33)  ZEZmman  nomine  cum  omni.

1

*  36)  Auch  den  Fürsten  lag“  seit  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  viel  daran  die
Städte  immermehr  zu  heben  und  sie  zu  bevölkern,  weil  man  einsah,  daß  die  Städte
der  Kern  des  Staats  sind,  der  zumal  in  Zeiten  des  Kriegs  und  der  Noth  einen

roßen  Werth  hat.  Dieses  Streben  erregte  den  Unmuth  der  Landschaft,  die  Ministeralen
  murrten,  trieben  Plackereien  gegen  die  Städte  und  trotz  des  viele  Male  erneuerten
  Landfriedens  hatten  die  Städte  von  der  Stegreifreiterei  viel  Unheil  zu
dulden  und  sogar  sich  in  Fehden  mit  den  umwohnenden  Herrn  und  deren  Lehensklepperschaft
  und  Knechten  einzulassen,  weil  das  Recht  der  Faust  den  Frieden
der  aufblühenden  Macht  der  Städte  behindernd  entgegentrat.  Was  früher  die  Faust
gegen  die  Städte  nicht  vermochte,  hat  man  seit  1831  auf  gesetzlichem  Wege  durch-Luseten
  gesucht.  Die  Städte  haben  mit  ihren  Mauern  auch  ihre  alten  Rechte
schleifen  sehen  und  die  Städte  genießen  jetzt  nur  in  soweit  Freiheiten,  trotz  der
rößern  Lasten  von  Einheiten  und  communlichen  Abgaben,  die  sie  blos  vor  der
banssc-  aft  voraushaben,  daß  sie  durch  Wegnahme  der  Mauern  von  allen  Seiten
her  fiische  Luft  und  nach  allen  Seiten  hin  freie  Aussicht  genießen.  —  Sie  sind  besonders
  seit.  dem  freieren  Betrieb  der  Brauerei,  des  Handels  und  der  Handwerke
auf  dem  Lande  zum  Theil  nur  noch  große  Dörfer,  die,  während  übertriebener  Wohlstand
  auf  dem  Lande  wächst,  der  Verarmung  in  die  schon  geöffneten  Arme  eilen.
37)  Mit  der  hochgezogenen  Carolina  geschrieben.  6
36)  Das  Wort  Lltus  und  Lita  bezeichnet  nach  du  Fresne  Glossar.  im  Latein
des  Mittelalters  Leibeigne,  die  an  das  Gut,  daß  sie  bewohnten,  gebunden  waren;
deshalb  hat  man  auch  Liti  oder  Litae  fiscales,  die,  welche  auf  Domänen  saßen
und  Liti  sanctuarii  oder  Litae  sanctuariae  die,  welche  ein  Kirchengut  besaßen,
unterschieden.  Der  spätere  Ausdruck  Litones,„der  wahrscheinlich  nach  Analogie
        <pb n="596" />
        17

prosapia,  ab  ea  orta  et  ab  eius  progenie  deiuceps  oriunda?)  ad
ecclesiam  sancti  Mauricii,  infra  praelibatam  ciuitatem  Magadaburg
constructam,  in  proprium  dedimus,  ea  uidelicet  ratione,  ut  dehinc
ipsa  Emma  omnisque  proles  40)  suae  praefatae  ecclessiae  Magadaburgensi
  et  adhuc  in  carne  uiuenti  eins  ecclesiae  archiepiscopo
futurisque  successoribus  eins  eandem  iusticiam  41)  seruitutis  faciant
quam  regio  iuri  exhibere  et  soluere  debuerant  42).  Et  ut  haec  nostra
donatio  ultra  inuiolabilis  perseueret,  hoc  praeceptum  inde  conscriptum
sigilli  nostri  inpressionc  43)  signare  inssimus,  manuque  propria;,  ut
infra  uidetur,  corroborauimus.

Signum  domini  Ottonis  (Stelle  des  kaiserl.  Monogramm)  gloriosissimi
  regis  (Stelle  des  Siegels)  —  Hildibaldus  episcopus  etcancellarius
nice  Unilligisi  archiepiscopi  recognoui.  Data  VIII.  Kal.  Julii  Anno
dominicae  incarnationis  DCCCCXCII.  indictione  V.  anno  autem  tertii
Ottonis  regnantis  nono.  Actum  Mersaburg  feliciter  Amen.

Die  zweite  Urkunde  ist  vom  Jahre  1010,  28.  Juli,  wornach
König  Heinrich  II.  der  Kirche  St.  Laurentius  zu  Merseburg  auf
Verwendung  und  Bitten  des  Bischofs  Thietmar  erstlich  zwei  Familien
und  dann  noch  eine  Hörige,  mit  Namen  Ezeka,  mit  ihren  Söhnen
und  Töchtern  schenkt,  während  er  diese  Hörigen  ausdrücklich  Mancipien
  nennt.

CNNNOMINE  SANCTAE  ET  INDLOIDUAE  TRINITATIS.
HEINRICUS  DIUINA  ORDITNANTE  PROUIDENTIA  REN.

Si  ecclessiarum  dei  loca  alicuius  doni  incremento  meliorare  vel
ditare  studuerimus.  nobis.  nostrique  regni  statui  id  proficere  minime
diffdimus.  Duae  propter  omnium  christi  fldelium  presentium  scilicet
ac  futurorum  nouerit  industria.  qualiter  nos  diuini  amoris  instinctu.

von  Aldius  und  Aldiones,  die  Abkömmlinge  eines  Litus  oder  einer  Lita  bedeutet,
scheint  aber  nicht  immer  für  die  mancipia  glebae  adscripta  gebraucht  worden  zu
sein.  Dae  altlateinische  Litus,  a,  um,  bedeutet  bei  Plinius  bestrichen  und  bei
Virgil  (von  linere)  befleckt.  Man  könnte  daher  fast  annehmen  als  ob  der  Litus
von  einem  Zeichen,  das  er  an  seinem  Körper  oder  an  den  Kleidern  vielleicht  trug,
diese  Benennung  erhalten  habe.

30)  Also  mit  ihrem  ganzen  Geschlechte,  Kindern  und  Kindeskindern  2c.

40)  Ihre  ganze  Nachkommenschaft  von  Kindern,  Enkeln,  Urur-Urenkeln  2c.

1)  Statt  des  einfachen  jus.

42)  Drückt  die  persönliche  Dienstbarkeit  und  die  Zinspflichtigkeit  aus.

45)  In  jener  Zeit  wurden  noch  die  Siegel  auf  die  Urkunden  selbst  in  weißem
Wachs  gedrückt.  Erst  unter  den  schwäbischen  Kaisern  (namentlich  durch  Friedrich  I.)
kam  der  Gebrauch,  die  Siegel  mittels  seidener  Schnüre  an  die  Urkunde  zu  henken
auf,  und  es  heißt  dann  in  der  Urkunde  selbst:  sigilli  nostri  impensione.

"“)  Das  den  Urkunden,  besonders  den  kaiserlichen,  des  9.,  10.  und  11.  Jahrhunderts
  oft  mit  Zieren  und  Schnörkeln  vorgezeichnete  C  bedeutet  Christus  oder
Cum  Chrislo  und  man  nennt  es  als  Monogramm  in  der  diplomatischen  Sprache
das  Chrismon.  Die  Byzantiner  Kaiser  und  auch  die  Carolinger  führten  dagegen
das  monogrammatische  oder  X  P,  aus  dem  griechischen  N/XT0.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  1.  2
        <pb n="597" />
        18
pro  remedio  animae  nostre  seu  parentum  nostrorum  45).  ob  interuentum
  etiam  et  petitionem.  Thietmari.  merseburgensis  episcopi.
sibi  suoque  monasterio  in  honore  sancti  laurentii  martpyris  constructo.
duas  familias  cum  omnibus  suis  acquisitionibus  *6)  de  una  quaque
nostra  regia  curte  quas  in  saxonia  et  turingia  habere  uidebamur  47).
insuper  etiam  quandam  nostri  iuris  ancillam.  Ezetao  5)  nocatam  cum
Suis  Hliis  et  flliabus  eidem  Thietmaro  episcopo  suaeqve  prefatae
ecclesiae  per  hanc  nostram  regalem  potentiam  concessimus  atque
tradidimus.  et  de  nostro  iure  ac  dominio.  in  eins  ius  et  dominium
Oomnino  transmisimus.  eo  nidelicet  rationis  tenore,  vt  predictus
Thietmarus  episcopus  suique  successores  de  prenominatis  mancipiis
heorumque  posteritatibus  dehinc  liberam  habeant  potestatem  quicquid
eis  placherit  faciendi  ad  eorum  tamen  ecclessiae  utilitatem,  omnium
uidilicet  hominum  contradictione  remota.  Et  ut  haec  nostrae  traditionis
  auctoritatis  stabilis  et  inconuulsa  omni  permaneat.  tempore.
hoc  preceptum  inde  conscriptum  manu  propria  *9)  corroborantes
atäque  confirmantes.  sigillo  nostro  insignire  iussimus.

Signum  domini  Heinrici  (Stelle  des  Monogramm)  regis  inuictissimi
  (Stelle  des  Siegels)  Guntherius  cancellarius  nice  uuilligisi  archicappellani
  notauit.

Data  V.  Kalend.  Augusti  Indictione  VIII.  Anno  dominice  incarnationis
  millesimo  X.  anno  uero  domini  secundi  Henrici  regnantis
  VIIII.  Actum  Merseburg  feliciter  Amen  50).

Die  dritte  Urkunde  ist  vom  16.  August  desselben  Jahrs,  nach  der
derselbe  Kaiser  51)  dem  Abte  Siegfried  und  dem  Convente  der  Kirche

45)  Eine  dem  unaufhörlichen  Streben  des  Mittelalters,  aus  frommem  Eigennutze
  Kirchen  zu  bauen  und  Klöster  zu  stiften  und  sie  zu  bereichern,  höchst  angepaßte
Redensart.

46  Statt  possessionibus  prèsentibus  et  futuris.

47)  Soll  vielleicht  die  Bescheidenheit  des  Kaisers  ausdrücken.

45)  Dieser  Frauenname  ist  ein  slavisch-deutscher  und  heißt  soviel  als  Ezechiele.
Der  männliche  lautete  Ezo,  Ezek,  und  Ezel.  Graf  Ezo  war  Pfalzgraf  Herrmanns
  Sohn  und  Schwiegersohn  Otto's  III.  Auch  die  Namen  Esik  und  Esico
scheinen  damit  verwandt  zu  sein.  Ezel  und  Ezo  ist  nicht  mit  dem  Namen  Etzel
(Attila  2)  im  Niebelungen-Lied  zu  verwechseln.

4)  Bestand  in.  dem  Monogramm-Vollzuge.

50)  Das  Original  ist  in  dem  Capitel-Archive  zu  Merseburg.

51)  Aber  nicht  allein  von  den  deutschen  Königen  und  den  Kaisern  haben  wir
davon  Beispiele,  daß  sie  Hörige  sammt  ihren  Famitien  ohne  dazu  gehörigen  Grund
und  Boden  verschenkten,  sondern  auch  von  Vasallen,  kirchlichen  und  weltlichen.
So  ist  ein  sehr  sprechender  Beweis  durch  die  Urkunde  der  Aebtissin  Ruothild,  des
Klosters  Palenz  vom  Jahre  989,  nach  der  sie  ihrer  Kirche  mehre  aus  der  Erbschaft
ihres  Bruders  überkommene  Hörige  nebst  Familie  übergiebt.  Die  Urkunde  lautet
wörtlich  wie  folgt:  Cum  praesens  haec  vita  transeat,  nibilque  in  sese  certitudinis
  habeat,  hecesse  est  unusquisque  pro  posse  bonis  studeat,  quibus  ad
certitudinem  perueniat.  OQOua-propter  ego  Raaotlifdis,  duamvis  indigna,  huius
tamen  Palacicolensis  coenobii  humilis  abbelissa,  prout  meac  erat  possibilitatis,
manum  etiam  induxi  ad  remunerationem  aeternae  beatudinis.  Namque  mancipia
  hereditario  iure  mihi  nenta  et  per  fratrem  meum  Cozberfum  absquec  ullius
        <pb n="598" />
        19

St.  Johannis  in  Magdeburg  zur  Förderung  seines  Seelenheils  eine
Hörige,  Namens  Mazzeka,  mit  ihren  Söhnen  und  Töchtern  im
Dorfe  Voverela  schenkungsweise  übergiebt.

C  IN  NoOMNE  SANCTAE  ET  INDUDUAE  TRINITATIS,
HEINRLCUS  DUINA  ORDINANTE  PRoOVIDENTIA  BREx.

Notum  sit  omnibus  nostris  fidelibus.  praesentibus  scilicet  ac  futuris,
qualiter  nos  diuini  amoris  instinctu  pro  remedio  animae  nostrae
atque  interventu  ac  petitione  Sigifridi  abbatis  2),  sibi  ac  suo  monasterio,
  in  honore  Sanff  Johannis  Bapfistae  consecrato,  quandam  ancillam
  57),  nomine  Mazeka  54),  cum  suis  filiis  et  flliabus,  in  uilla
Vverela  dicta,  in  Ccomitatu  Vniconis  comitis,  quam  antecessor  noster
diuae  memoriae,  Otto  uidelicet,  Imperator  Augustus,  antea  ad  idem
monasterium  tradidit,  nunc  uero  nos  per  hanc  nostram  regalem  ac
praeceptalem  paginam  firmiter  donando  corroboramus  et  Confirmamus,
et  de  nostro  iure  ac  dominio  in  eius  ius  et  dominium  omnino  transfundimus;
  ca  uidelicet  ratione,  ut  praefatus  abbas,  suique  succesores
praescripto  monasterio  praesidentes,  de  praedicta  ancilla  suaque
posteritate  dehinc  liberam  habeant  potestatem  quicquid  eis  placuerit
faciendi  ad  eorum  utilitatem  Aecclesiae,  omnium  videlicet  inquietudine
  remota.  Et  ut  haec  nostrae  donationis  seu  confirmationis

contradictione  tradita,  ad  allare  sanctae  Dei  genitricis  in  supradicto  loco,  ubi
deseruio  ipsa  pro  remuneratione  aeterna,  disposui  esse  tradenda.  Tradidi
itaque  ea  absque  ullius  controuersia  per  manum  Sigibodonis,  aduocati  (Voigt)
mei,  quae  etiam  sunt  recepta  per  manum  aduocati  ipsuis  loci  Rorici,  adstanlibus
  et  supradicto  fratre  meo,  necnon  et  Eberfo  antislile  nenerabili  cummilitone
  suo,  ea  scilicet  ralione  ut  eis  pro  libitu  utar  usque  ad  lerminum  uitac
meane,  et  post  haec  infra  scripta  dispositione  ad  iam  dictum  redeant  altare
videlicet  duatinus  ipsa  mancipia  posteritasqdue  ipsorum  in  perpetuo  usque
in  finem  uitae  sint  in  loco,  ubi  sunt  tradila,  si  nuelint,  persistere,  si  nec.  ne
sint  absque  ullius  contradictione  ita  remissa  manu,  ul  sint  et  seruiant,  ubicumque
  et  cuicumque  illorum  erit  posse  et  uelle,  tantum  in  purificatione
sanctae  Marie  singulis  annis  deneradam  cerae  persoluant  ad  supramemora--tum
  altare.  Sunt  autem  ipsorum  mancipiorum,  jam  nunc  traditorum,  utriusdue
  sexus  diuersaeque  aetatis  numero  XXXV.  videlicet:  Wahicho  et  uxbör
eius  .  .  .  cum  quatuor  infantibus;  Cislebrecht  et  uxor  eins  cum  quatuor,  Wen:
dichin  nomine,  Foda  cum  quatuor,  Gerzo  et  uxor  eins  Frouteza  cum  ducbus,
Euezo  el.  Adalburuhe  cum  duobus,  Mlinburuhc  cum  duchbus,  Minia  cum
duobus,  Lanza  cum  uno,  Friedeburuhbe  et  Regila,  quae  adhuc  sunt  absque  liberis.
Et  ut  haec  mea  traditio  firma  et  stabilis  permaneat  tempore  in  omni  hanc
kartulam  stipulatione  subnixa  facere  disposui.  Et  si  quis  meorum  successorum,
  uel  coheredum,  uel  aliorum  aliquorum,  quod  minime  fieri  credo,  hanc
traditionem  aliquc  modo  infringere  temptauerit,  inprimis  iram  Dei  et  sanctae#
eius  genitricis  incurrat  perpetuoque  anathemate  uinciatur.  (Folgen  die  Zeugen.)
Actum  in  aecclesia  supradicta  sanctae  Dei  genitricis  Anno  dominicae  incarnationis
  DCCCCLXXXVIIII  regnate  Oitone  tertio  anno  VIII.  indictione  XIIII.

52)  Abt  des  Klosters  und  der  Kirche  St.  Johannis  des  Täufers  zu  Magdeburg.

b  s2)  Das  Wort  ancilla  ist  durch  Hörige,  Unfreie,  nicht  aber  durch  Magd  zu

übersetzen.  .

54)  Dieser  Name  zeigt  unbedingt  die  serbische  Abkunft  und  läßt  sich  durch
„Kuchen“,  „Eiergebäck“  übersetzen.

.  2,«
        <pb n="599" />
        20

auctoritas  stabilis  et  inconuulsa  omni  permancat  tempore,  hoc  praeceptum
  inde  conscriptum  manu  propria  corroborantes  atque  confirmantes
  lussimus.

Signum  Domni  Heinrici  (L.  Mon.  Reg.)  55)  regis  inuictissimi.
Guntherius  cancellarius  vice  (L.  S.  Reg.)

Unilligissi  archicappellani  notanit.

Datum  XVII.  Kalend.  Septembr.,  indictione  VIII.,  anno  dominicac
  incarnationis  millesimo  Xmo.  anno  uero  Domini  secundi  Heinrici
  regnantis  XIIII.  Actum  Frosa  55)  feliciter.  Amen!

Ueberdies  finden  sich  noch  weit  ältere  Urkundenbelege  für  die
Hörigkeitsverhältnisse  in  unsern  Gegenden.  Der  jetzt  bekannte  älteste
Beleg  findet  sich  in  einer  Urkunde  vom  27.  Februar  789,  worin  ein
gewisser  Fricheo  und  seine  Gattin  Itmuot,  dem  Kloster  Fulda  ihr
Eigenthum  in  den  Dörfern  Sundheim,  Northeim  (im  römhildischen
Amte  Lichtenberg),  Fladungen  und  in  dem  Baringgaue,  desgleichen
was  sie  an  dem  Flusse  Hung  besaßen,  nebst  14  Hörigen,  zueignete  "7).

Daß  übrigens  die  Hörigkeit  selbst  nicht  ohne  Besitz  war,
über  welche  sie  disponiren  konnten,  geht  ganz  besonders  aus  einer
Urkunde  vom  15.  Sept.  802  hervor,  durch  welche  Kaiser  Karl,  auf
Bitten  des  Erzbischofs  Richolf  zu  Maynz,  die  von  einem  seiner  Hörigen
  an  das  Kloster  zu  Heresfeld  gemachte  Schenkung,  über  einige
Besitzungen  in  Thüringen,  besonders  in  dem  Helmgaue,  und  zwar  in
dem  Dorfe  Salzahan  (Salza  bei  Nordhansen),  sowie  in  dem  Altgaue,
im  Dorfe  Cornere  (Markt  Körner  im  Amte  Volkerode),  bestätigt  und
die  servile  Eigenschaft  derselben  aufhebt  558).  —  Besonders  reich  an
Belegen  für  die  zur  Scholle  gebundene  Hörigkeit  in  Thüringen
sind  namentlich  die  Schenkungen  an  die  alte  Reichsabtei  Fulda.  In
einer  Fuldaer  Urkunde,  vom  18.  April  811,  eignet  ein  gewisser  Gundo
dem  genannten  Kloster  seine  Besitzungen  an  Geräthschaften,  Viehstücken
  und  Hörigen  in  dem  Dorfe  Orthereshusa  59)  zu,  und  —  Engilrich
  demselben  Kloster,  am  12.  August  812,  unter  dem  Abte  Ratgar,
  sein  Eigenthum  im  Baringgaue  und  im  Gaue  Tulifeld  nebst
Zubehör  und  Hörigen  50),—  ferner,  am  5.  Nov.  814,  ein  gewisser  Arndegon
  in  denselben  Gauen  sein  Besitzthum  in  zwei  Dörfern  nebst
Hörigen  61),  —  wie  auch  eine  gewisse  Gerthrud,  am  18.  Febr.  819,
unter  dem  Abte  Eigil,  ihr  Eigenthum  in  dem  Dorfe  Rosdorf,  im

.35)  Hier  ist  das  Monogramm  des  Kaisers,  das  er  eigenhändig  vollzog,  d.  i.
durch  Einzeichnung  einiger  Striche  vollendete,  angebracht.

26)  Die  Pfalz  bei  Magdeburg.

*7)  Bei  Schannat,  Tradition.  Fuldens.  S.  44,  Nr.  88.

369)  In  Wenks  hessischer  Landesgeschichte  S.  19,  Nr.  14.  Tom.  III.  S.  18.

5*.)  Ottenhausen  eine  Wüstung  bei  Bettenhausen  im  Amte  Maßfeld.  Vergl.
Schannat  a.  a.  O.  S.  103,  Nr.  227.

0)  Schannat  a.  a.  O.  S.  106,  Nr.  236.

#1)  Ebendaselbst  S.  116,  Nr.  268.
        <pb n="600" />
        21

Gaue  Grabfeld,  nebst  Hörigen  62),  —  Ingulhilt,  am  8.  Jan.  823,
unter  dem  Abte  Hrabanas  zwei  Hoben  (Hufen)  in  dem  Gane  Grabfeld
  und  zwar  in  der  Flur  Ostheim  nebst  3  Hörigen  68),  —  Theotger,
am  13.  Febr.  824,  100  Morgen  und  30  Hörige  im  Dorfe  Vueithaha
(Oberweid  im  eisnachischen  Amte  Kaltennordheim),  im  Gaue  Tullifelt
  6s),  —  Germunt,  am  17.  Febr.  825,  seinen  Besitz  im  Dorfe  und
in  der  Flur  Maresfeld  (im  Amte  Themar),  nebst  den  Hörigen  65),
wie  auch  derselbe,  17.  Febr.  826,  ebendaselbst  3  weibliche  Hörige  mit
der  Bedingung,  daß  sie  einen  jährlichen  Zins  an  das  Kloster  entrichten,
  dagegen  aber  von  jeder  andern  Dienstbarkeit  frei  sein  sollten,—
am  4.  Juni  829,  Bern,  mehrere  Hörige  im  Dorfe  Rosdorf,  —  am
23.  Juli  830,  eine  Nonne  Trudhild,  einige  Hörige  im  Dorfe  Sulzifeld
  (Sülzfeld),  —  7.Oct.  837,  Siegbald,  zum  Seelenheile  des  verstorbenen
  Grafen  Asis,  in  mehren  im  Coburgischen  und  Hildburghäusischen
  gelegenen  Ortschaften,  Vualaburi  (Walbur),  Helidberga
(Heldburg),  Hilidunga  (Oberhellingen)  2c.,  Besitzthum  und  Hörige,—
am  30.  Juli  838,  ein  gewisser  Vuiderolt  zum  Seelenheile  seines
Sohnes,  die  Hinterlassenschaft  desselben,  im  Gaue  Grabfeld  und  einige
Aecker  zu  Juhhisson  (Jüchsen  im  meiningschen  Amte  Masfeld),  nebst
Hörigen,  —  sowie  endlich  im  Jahre  891,  ein  gewisser  Hilting
90  Morgen  Land  nebst  einigen  Hörigen  in  der  Luchesiner  Mark.

So  schenkte  auch  Kaiser  Otto,  am  20.  Dec.  937,  auf  Bitten
seiner  Mutter  Mathilde  dem  Kloster  Qnedlinburg,  nächst  dem
Zehenden,  der  Lodo  67)  genannt,  welcher  von  den  Ortschaften

52)  Ebendaselbst  S.  127,  Nr.  302  sowie  bei  Pistorius,  Scr.  Rer.  Germ-Tom.
  III.  S.  585,  Nr.  105.

65)  Schannat  a.  a.  O.  S.  137,  Nr.  329  und  bei  Pistorius  l.  c.  S.  591.

64)  Schannat  a.  a.  O.  S.  144,  Nr.  352  und  Pistorius  1.  c.  S.  595.

65)  Schannat  a.  a.  O.  S.  152,  Nr.  378  und  bei  Pistorius  l.  C.  S.  545.

66)  Schannat  a.  a.  O.  S.  157,  Nr.  391.  S.  160,  Nr.  400.  S.  170,  Nr.  472.
S.  173,  Nr.  436.  S.  218,  Nr.  537,  sowie  auch  bei  Pistorius  1.  C.  S.  599,
S.  608,  S.  614,  S.  616,  S.  547.

s7)  In  der  Urkunde  heißt  es  wörtlich:  decimum  vestimentum,  quod  Lodo
dicitur.  Es  ist  darunter  der  sogenannte  „Gewandzehend  zu  verstehen,  der
entweder  in  Leinwand  oder  Tuch  oder  auch  Garn  (was  sonst  eigentlich  der  Herr
dazu  gab)  und  Wollenzeug  bestand.  Lod,  Lode  oder  Loden  heißt  im  schwä—
bichen  Dialekte  Lappen,  Fezzen  und  im  Schweizer-Deutsch:  Tuch.  Der  Lodo
war  besonders  in  Thüringen  gewöhnlich,  während  in  Meissen  und  im  Osterlande
Fruchtzehend,  im  Pleisner  Lande  Honigzehend  und  Rodezehend,  dicima
novalium  (vom  ausgerodeten  Holze),  Schoberzehend,  dicima  scobrorum.
Garbenzehend,  decima  scoccorum  oder  sexagenarum  üblich  war.  —  Hierher
gehört  auch  die  Erwähnung  der  noch  nicht  genügend  erläuterten  Stelle  der  verdächtigten
  Stiftungsurkunde  des  Bisthums  Meissen  vom  Jahre  965:  Homines
vero,  qui  infra  prediclum  habitant  in  omni  sertilitate  terre,  frugum  et  pecudum
  in  argento  et  vestimento,  nec  non  duod  Teutonici  dicunt  ourcapunga  et
kolunga  (nicht  quarcapunga  und  calunga,  wie  man  auch  gelesen  hat)  familiarum,
insuper  tota  utilitate  et  in  omnibus  rebus,  quibus  mortales  uluntur  diuersis
modis,  decimaliones  quas  deo  cuncta  gubernanti  debent  ad  misnensem  eccle-Siam
  primo  deo  deinde  sancto  Johanni  evangeliste  universa  dubietate  procul
remota  pleniter  persolvant,  relerant  et  reddant  etc.  Ueber  diese  Urkunde  wer-
        <pb n="601" />
        22

Chiriberg  (Kirchberg,  Schloß  bei  Irna,  vergl.  Aveman,  Histor,  der
Burgg.  von  Kirchberg,  Cod.  Dipl.  S.  9,  Nr.  II.)  und  Dornburg  an
der  Saale  mit  den  dahin  gehörigen  Ortschaften  entrichtet  werden
mußte,  12  Sklaven-Familien  aus  dem  Orte  Smeon  (Schmoen
bei  Querfurt,  Freib.  Amt).  Hier  scheint  übrigens  eine  wirklich  urkundliche
  Andeutung  auf  die  schon  oben  angedentete  Entstehung  des  deutschen
  Ausdrucks  für  die  Hörigen  —  Sklaven  —  nämlich  von  Slaven,
zu  sein  6s).  —  Ebenso  giebt  König  Otto,  am  9.  Juli  941,  auf  Bitten
des  ihm  sehr  werthen  Grafen  Gero,  dessen  Sohne  Siegfried,  den  der
König  aus  der  Taufe  gehoben  hatte,  mehre  Besitzungen  im  Schwabengaue
  nebst  12  Mancipien  59).  —  Ferner  eignete  im  Jahre  1083  der
Klostervoigt  Hegilhardt  zu  Heiligenstadt  seine  Besitzung  zu  Hassehuson,
  nebst  seiner  Leibeignen  Wiburg  und  deren  Nachkommenschaft,
der  Kirche  St.  Martin  zu  Heiligenstadt  zu  70).  —  Auch  in  Kaiser
Heinrichs  Urkunde,  vom  9.  August  1089,  welche  das  kaiserliche  Bekenntniß
  oder  Transsumt  über  die  Stiftung  des  Klosters  Reinhardtsbrunnen
  enthält,  werden  150  Hufen  mit  den  dazu  gebörigen  Familien
Leibeigener,  als  Dotirung  des  Grafen  Ludwigs  II.  an  das  neue
Kloster,  erwähnt  71).  —  Bemerkenswerth  ist  bei  allen  diesen  Beispielen,
  daß  die  wenigsten  dieser  urkundlich  übergebenen  Hörigen  als
Bodenklebende  bezeichnet  sind,  sondern  meistens  alle  bereits
Lassen  gewesen  zu  sein  scheinen.

Es  findet  sich  auch  in  einer  Urkunde  vom  Jahre  1100  das
Mortuarium  72),  oder  das  schon  gedachte  Recht  des  Leibherrn,  auf  dem
Todesfall  seiner  Hörigen  aus  dem  Nachlasse  desselben  dasjenige
fordern  zu  können,  was  ihm  nach  Verträgen  oder  Herkommen  gebürt,
ausdrücklich  erwähnt.  Ein  gewisser  Siboto  mit  seiner  Gemahlin
Hildegiret  schenkten  nämlich  dem  St.  Peterskloster  zu  Saalfeld  mehre
Besitzungen  und  Güter  und  nebst  diesen  auch  mehre  Hörige,  denen
sie  zur  Pflicht  machten,  dem  Abte,  als  ihren  nun  alleinigen  Schutzherrn,
  jährlich  zu.  Jacobi  3  Denarien73)  zu  entrichten  und,  wenn

den  wir  später  Mehres  zu  sagen  Gelegenheit  nehmen,  wo  wir  dann  auch  über  die
darin  als  deutsche  Worte  bezeichneten  ourcapunga  und  talunga  uns  verbreiten
werden.

55)  Es  ist  sehr  gewöhnlich  im  spätern  Mittelalter  Sclavi  statt  Slavi,  und
Sklaven  statt  Slaven  zu  schreiben.  —  Sobefahl,  laut  Bulle  vom  Oct.  968,  Papst
Johann  XII.  dem  Erzbischofe  Adalbert  zu  Magdeburg,  das  Volk  der  Sclaven
jenseits  der  Elbe  und  Saale  nach  dem  Willen  des  Kaisers  in  Bisthümer  zu  theilen,
und  in  einer  Urkunde  von  968  nennt  Kaiser  Otto  das  Gut  Ottliva  (Othleben  bei
Halberstadt)  ein  sclavisches.

5°%)  Mit  Namen  Paulus,  Vuenido,  Baue,  Azkier,  Kristan,  Werinburg,
Hunric,  Rodgir,  Hencino,  Hiele,  Acneri.  Thiadbat,  zum  Theile  slavischen  Stammes.
  Urkunde  bei  Beckmann  Hist.  Anhaltina  Tom.  III.  S.  167.

7o)  Wolf,  Geschichte  des  Eichsfeldes  Tom.  I.  S.  6,  Nr.  4.
I!1)  Paulini  Annales  Isnacens.  S.  264;  Thuringia  sacra  S.  55,  und  noch
ööfter  ist  die  Urkunde  abgedruckt.

v72)  Vergl.  Note  32  S.  14  und  Runde,  Grundsätze  des  deutschen  Privatrechts,
S.  530,  §.  551.  "  «

’?)»Scho·nbeidcnRöIncnuvardie.Abgabe-einesDeitar.(l)enakis;nns)ein
        <pb n="602" />
        23

aus  ihren  Familien  ein  Mann  stürbe,  so  sollte  das  beste  Stück
Vieh,  wenn  aber  eine  Frau  mit  Tode  abginge,  das  beste  Kleid,
welches  sie  besessen  oder  gewebt  und  gewirkt  habe,  dem  Kloster  als
Erbe  zufallen,  wogegen  sie  aber  von  jeder  andern  Dienstbarkeit  frei
sein  sollten.  Daß  diese  Hörigen  keine  mancipia  glebae  adscripta
waren,  ist  schon  aus  der  zuletzt  ausgesprochenen  Befreiung  von  jeder
Dienstbarkeit  zu  ersehen;  sie  waren  vielmehr  blos  zinspflichtige  Lassen
und  beim  Tode  eines  Mannes  hatten  sie  als  solche  (der  Lasse  ist  ja
nur  ledig  so  lange  er  lebt),  das  sogenannte  Besthaupt,  sowie
beim  Tode  eines  Weibes  den  segenannten  Gewandfall  zu  leisten,
und  das  Kloster  hatte  dann  allein  das  Körrecht  über  sie  zu  üben79.
Es  ist  diese  Urkundennotiz  aber  deßhalb  noch  wichtig,  weil  sie  den
Uebergang  des  speciellsten  Jus  mortuarium  von  einem  weltlichen
Leibherru  auf  eine  geistliche  Stiftung  darlegt.  —  In  gleichem  Verhältnisse
  standen  die  seehausischen  75)  Familien,  welche  Cunigunde  75)
von  Beichlingen;  im  Jahre  1101,  dem  Kloster  zu  Oldisleben  zueignete,
  und  die  am  St.  Vitustage  alljährl.  3  Deuare  zu  zinsen  hatten.

Mit  Beginn  des  12.  Jahrhunderts  werden  die  Schenkungen
von  Lassen  oder  Hörigen,  noch  mehr  aber  von  wirklichen  Mancipien
immer  seltener,  besonders  aber  ist  dies  in  den  Urkunden  des  Pleißnerund
  Osterlandes,  sowie  Meissens  und  der  Ostmark  der  Fall,  während
in  Thüringen  sich  die  Hörigkeit,  trotz  der  weit  frühern  Germanisirung
dieser  Gauen  jenseits  der  Saale,  länger  gehalten  hat.  Uebrigens
scheint  es  doch,  als  ob  die  kaiserlichen  Hörigen  in  den  Curten  77)
oder  Höfen,  oder  in  den  Pfalzen  und  Meyereien,  in  einem  ganz  andern,
wenn  auch  nicht  freiern  Verhältnisse  gelebt  hätten,  als  die  spätern
Klosterhörigen,  und  aus  ihnen  gingen  sogar  nach  dem  11.  Jahrhunderte,
  theilweise  die  Odelinger  78)  und  Feodelinger  oder

Ackerzins,  oder  Tribut  der  unterjochten  Völker.  Es  wurden  auch  für  jedes  Volk
besondere  Denare  geprägt.

74)  Urkunde  in  Hönn's  Coburger  Historie  Tom.  II.  S.  8;  Gruner,  historische
Beschreibung  der  Fürstenthümer  Coburg,  Tom.  I.  S.  420,  Nr.  38.

75)  Seehausen  bei  Frankenhausen  im  Schwarzburgischen.  —  Urkunde  bei
Mencken,  Scr.  Rer.  Germ.  Tom.  I.  S.  613.

706)  Dabei  ist  noch  bemerkenswerth,  daß  die  Stifterin,  welche  Tochter  des
Markgrafen  Otto  aus  dem  orlamündischen  Grafengeschlechte  (Annal.  Sax.  ad  a.  1062)
war,  über  den  etwaigen  Störer  ihrer  Stiftung  gleichsam  das  Anathema,  was  im
12.  Jahrhundert  in  Stiftungsurkunden  etwas  sehr  Gewöhnliches  ward,  ausspricht.—
Sie  war  anfänglich  an  den  moscovitischen  Fürsten  Izaslow,  dann  nach  dessen  Tode
(1078)  am  den  Grafen  Cono,  d.  i.  Conrad,  Sohn  des  Herzogs  Otto  von  Nordheim,
und  endlich  nach  dessen  Tode  (1103)  seit  1110  an  Wiprecht  von  Greitzsch  verheirathet.

77)  Unter  Curtis  verstand  man  den  Domanial-Hof  des  Kaisers.  Er  war
eigentlich  die  Wirthschaftspfalz.  Es  heißt  daher  oft  in  Urkunden,  in  denen  von
Mancipien  die  Rede  ist  „de  una  quaque  noslra  regia  curte.“

75)  Daß.  unter  den  Hörigen  sogar  Odelinger  waren,  beweist  die  Urkunde  von
1267,  nach  der  sich  Martin  von  Canyn  mit  seinem  Bruder  Herrmann  um  10  Mark
Silbers,  und  dieses  zwar  nur  auf  besonderes  Verwenden  des  meißnischen  Burg-Krafen
  Meinherr  und  dessen  Freunden,  aus  der  Hörigkeit  von  dem  Bisthume  Meissen
  loskaufte.  Urkunde  bei  Calles.
        <pb n="603" />
        24

freiern  Ministerialen  zum  Theil  hervor.  Das  Wort  mancipium  darf
man  daher  nicht  so  streng  und  entwürdigend  nehmen,  wie  es  in  Urkunden
  des  8.,  9.  und  10.  Jahrhunderts  vorkommt,  wo  namentlich
ganze  Gaue  cum  Teutonicis  et  slavicis  mancipiis7?)  erwähnt  werden.
Das  schon  oben  erwähnte  Entziehen  der  Hörigen  oder  Eigenen,  muß
schon  zu  Aufange  des  12.  Jahrhunderts  sehr  gewöhnlich  gewesen  sein,
da  Kaiser  Heinrich  V.  in  einer  Urkunde,  die  Stiftung  des  Benedictiner-Klosters
  Marienzelle  in  Thüringen  betreffend,  ein  Talent  Goldes
für  den  als  Strafe  festsetzt,  der  sich  erlauben  würde,  dem  Kloster
Hörige  zu  entziehen  30).  —  Man  scheint  jedoch  schon  im  12.  Jahrhunderte
  einer  mildern  Behandlung  der  Hörigen  Raum  gegeben  zu
haben,  da  in  einer  Bestätigungs-Urkunde  des  Erzbischofs  Adalbert
von  Maynz,  vom  Jahre  1125  (21.  Febr.),  eine  Schenkung  Albert
von  Könitz  an  das  Kloster  zu  Saalfeld  betreffend,  ausdrücklich  mitbedungen
  wird,  daß  die  Hörigen  nicht  mehr  mit  Leibes--,  sondern
  Geldstrafen  belegt  werden  sollten  s1).  So  schloß  ferner
  im  Jahr  1186  Adalbert  von  Duvenheim  (Taubenheim)  mit
seinen  Unterthanen  zu  Sora  (Kreisamt  Meissen)  einen  förmlichen
Vertrag  über  die  ihm  zu  leistenden  Dienste  und  Zinsen  ab.  Damit
hängt  aber  namentlich  das  Bestreben  des  Markgrafen  Otto  zu
Meissen  zusammen,  der  sich  laut  Urkunde  von  1186  verpflichtet  hielt,
während  seiner  Regierung  jeden  Unterthanen  seines  Staats  gegen
Bedrückungen  und  unrechtliche  Anforderungen  in  Schutz  zu  nehmen,
weöhalb  er  einen,  zwischen  seinem  Vasallen  Adalbert  von  Duvenheim
und  dessen  fränkischen  Unterthanen  entstandenen  Streit,  und  zwar  auf
Anrathen  seiner  andern  Vasallen  und  nach  der  Parteien  Verhör,  dahin
  entschied,  daß  diese  ihrem  Herrn  von  der  Hälfte  einer  neuen
Anlage,  welche  ein  halbes  Lehen  genannt  wird  (dimidium  novale
und  dimidium  Lehen  sind  demnach  gleichbedentend),  jährlich  einen
Vierding  meißnischen  Silbers  entrichten,  dagegen  aber  von  der
allgemeinen  Landesversammlung,  dem  Jardink,  der  Silica  (Siliqua,
  der  24.  Theil  eines  Solidus  als  Zoll),  der  herkömmlichen
Vara,  dem  Beten  und  Diensten,  befreit  sein  sollten  82).

Außerdem  ist  noch  der  bei  Kirchen=  und  Klostergütern  mehr  noch
vorkommende  Ausdruck  Ministeriales  nicht  ganz  klar,  und  es  scheint
fast,  da  doch  unbedingt  an  die  alten  Ministerialen  hier  keinesfalls
gedacht  werden  darf,  als  ob  sie  gleichfalls  nur  als  Hörige,  obschon

76)  Diese  Bezeichnung  kommt  namentlich  in  der  Urkunde  Kaiser  Otto's  J.
vom  Jahre  961  (23.  Juli)  vor,  nach  der  er  dem  Kloster  zu  Magdeburg  den  Gau
Neletici  de.  mit  deutschen  und  flavischen  Hörigen  schenkte,  so  wie  in  einer  andern
Otto's  III.,  vom  Jahre  999  (26.  April),  durch  die  er  seiner  Schwester  Adelheid,  der
Aebtissin  zu  Quedlinburg,  die  Provinz  Gera  mit  allem  Zubehör  schenkte  (Erath,  a.
a.  O.  S.  28.  Nr.  XXXVIII.  und  Kettner  a.  a.  O.  S.  37.)

s0)  Scöttgen  et  Kreysig.  Diplomatar.  Tom.  I.  S.  148  —  und  öfter.

1)  Schultes,  Coburg.  Saalfelder  Landesgeschichte,  Thl.  II.  S.  7  und  öfter.

s2)  Sammlung  vermischter  Nachrichten.  Bd.  4.  S.  262.
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        25

von  etwas  edlerer  Art  (soviel  als  Vasallen),  augesehen  werden
müssen.  Hierher  gehört  besonders  die  Urkunde  Bischofs  Udo  von
Naumburg,  vom  Jahre  1133  (13.  Febr.),  in  der  ein  Ministeriale
Albert  zu  Koina  (Kaina  im  Amte  Weissenfels)  mit  9  Huben  Lehen
und  noch  mehre  andere,  als  dem  Kloster  Bürgeln  angehörige  Mini—
sterialen,  die  dochwahrscheinlich  nur  Ackersassen  oder  Hübener  waren,
erwähnt  werden,  und  eine  andere  Urkunde  desselben  Bischofs,  worin
dagegen  mehre  Ministerialen  namentlich  als  Zengen,  die  doch  natür—
lich  keine  niedern  Hörigen  sein  konnten,  aufgeführt  sind,  ss).

Ebenso  bezeichnet  unbedingt  der  öfter  vorkommende  Ausdruck:
„Lehenmann“  oder  „Feodale“  (sfeudalis),  einen  Hörigkeitsgrad
edlerer  Art.  Hieher  dürfte  die  Urkunde  vom  23.  Juni  1137  gehören,
in  der  die  Aebtissin  Gerburg  zu  Quedlinburg  die  Kirche  St.  Johannis
  daselbst  begütert,  worin  sie  schlüßlich  mittheilt,  daß  einige  ihrer
Lehenmänner,  die  sie  auch  besonders  namhaft  macht,  vom  Gefühle
der  Mitleidenheit  ergriffen,  ihrem  Lehensrechte  an  einigen  Grundstücken
  zum  Vortheile  der  gedachten  Kirche  entsagt  hätten  39).

Endlich  darf  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß  die  Hörigkeit,  besonders
  die  ministeriale  und  dotale,  öfters  daraus  hervorging,  daß
sich  sogar  geborene  freie  Leute  in  den  Schutz  eines  mächtigern  Grundbesitzers
  oder  Burgherrn,  oder  auch  eines  Klosters  2c.,  begaben,  und
zwar  unter  der  Bedingung,  ihm  mit  Weib  und  Kind  „warten,  dienen
und  gehorsam  sein  wollten,  männiglich  als  eigene  Leute  ihrer  rechten
Herrschaft,“  daß  sie  der  Herr  oder  Voigt  (advocatus  ecclesiae)  „vorsprechen
  und  beschirmen  wollte  als  andere  seiner  eigen  Leute  mit
allen  Trenen.“

Die  zuletzt  erwähnten  Hörigkeitsgrade  sind  jedoch  schon  zu  sehr
dem  alten  Reichsministerialen-Verhältnisse  verwandt,  als  daß  wir
hier  weiter  darauf  eingehen  könnten,  zumal  da  in  unsern  Landen
schon  vor  und  namentlich  seit  der  Zeit  der  Kriege  gegen  Adolph  von
Nassau  und  Albrecht  I.  die  eigentlichen,  ursprünglichen  Ministerialen
  in  das  Verhältniß  der  Dynasten  und  die  aufänglichen
Kronbeamteten  (doch  ebenfalls  Ministerialen  höhern  Grads)  auf
die  Staffel  der  nachmaligen  Landesherren  sich  erhoben,  und  zugleich
den  Erdrückungskampf  gegen  die  von  der  Hörigkeit  zu  Kaiser  und
Reich  gelösten  Dynasten  (der  leider  bis  ins  16.  Jahrhundert  herabreichte)
  begonnen  hatten.  —  Es  kann  daher  seit  dem  14.  Jahrhundert
nur  dann  bei  uns  von  Ministerialen  höherer  Art  die  Rede  sein,
wenn  damit  die  sogenannten  Hof-Erbämter  gemeint  sind,  welche
genau  genommen  sich  sehr  bald  aus  ihrer  ursprünglichen  Hörigkeit
zu  lösen  suchten  und  nur  zu  bald  in  die  vorderste  Reihe  der  Dynasten
eintraten,  ja,  mit  der  Zeit  sich  sogar  Grafentitel,  oder  die  Rechte
derselben,  anmaßten;  davon  jedoch  an  einem  andern  Orte.

98)  Mencken,  Scr.  Rer.  Germ.  Tom.  III.  S.  1116  und  öfter.
K  8  Kettner,  Kirchenhistorie  von  Quedlinburg.  S.  i75,  Erath,  a.  a.  O.  S.  83,
Nr.  IV.
        <pb n="605" />
        26

Ueber  die  aus  der  Hörigkeit  und  ihren  so  überaus  verschiedenen
Abstufungen,  sowie  zinslichen  Verhältnissen  entsprungenen  Abgaben,
die  sogenannten  Ouarcapunga  und  Talunga,  Steora  und  Ostarstoupha
(Steuer  und  Osterbecher),  Siligua,  Vara,  sowie  über  den  Markgrafenscheffel
  (mecimnus  Marchionalis)  und  Pfaffenscheffel,
die  Paltenen,  Zehen  den  aller  Art  2c.  werden  wir  an  einem  besondern
  Orte  urkundlich  erläuternd  uns  verbreiten.

„Zur  Geschichte  der  Hörigkeit  in  unsern  Landen,  besonders  in
Thüringen,  gehören  gewissermassen  auch  die  Forderungen  der  rebellischen
  Bauern  im  Jahre  1525,  die  unter  dem  Namen  der  12  Artikel
der  Bauernschaft  bekannt  sind,  und  die  auch  in  Luther's  Schriften
(Hall.  Ausgabe  Tom.  XVI.  pag.  25)  Platz  gefunden  haben.  Da
sie  unbedingt  in  Etwas  auf  die  damaligen  Hörigkeitsverhältnisse
(namentlich  in  Rücksicht  auf  Thüringen)  einiges  Licht  werfen,  so
wollen  wir  ihnen  auch  hier  einen  Platz  vergönnen:

„1)  Das  Recht  ihre  Prediger  selbst  zu  wählen;  2)  eine  andere  Einrichtung
  wegen  Verwendung  des  großen  Zehendens  und  Befreiung  vom
kleinen  Zehend;  3)  Aufhebung  der  Leibeigenschaft;  4)  Jagd=  und  Fischereigerechtigkeit;
  5)  Erlaubniß,  unentgeldlich  Holz  zu  fällen;  6)  Verminderung
der  Frohndienste;  7)  Verminderung  der  Strafen;  8)  Aufhebung  der  Zünfte
und  Gilden;  9),  10),  11)  Zurückgabe  der  den  Gemeinden  entrissenen
Güter;  12)  gänzliche  Abschaffung  des  sogenannten  Todfalles.“

Iu  wie  weit  übrigens  in  unsern  sächsischen  Gesammtlanden  die
auf  die  Hörigkeit  sich  beziehenden  Rechtssprüchwörter  eine  urkundliche
  Erklärung  finden,  können  wir  gleichfalls  nur  an  einem  besondern
Orte  abhandeln,  da  dies  uns  zu  weit  hier  abführen  würde;  wir  begnügen
  uns  daher,  sie  hier  nur  wörtlich  aufzuführen.  Sie  sind
folgende:

5½  1)  Frey  Mann,  frey  Gut;  2)  die  Luft  macht  leibeigen;  3)  Trittst
du  mein  Huhn,  wirst  du  mein  Hahn;  4)  die  unfreye  Hand  zieht  die  freye
nach  sich;  5)  wenn  der  Bauer  nicht  muß,  rührt  er  weder  Hand  noch  Fuß;
6)  der  Bauer  muß  dienen,  wie  er  bespannt  ist;  7)  der  Bauer  dient  wie  er
bespannt  sein  muß;  8)  keine  Henne  fliegt  über  die  Mauern;  9)  wer  kein
Edelmann  ist,  gilt  für  einen  Bauer;  10)  Bürger  und  Bauer  scheidet  nichts
denn  die  Mauer;  11)  die  Henne  trägt  den  Handlohn  auf  dem  Schwanze
mit  sich  2c.“  —

Die  Manumissio  oder  Freigebung  von  der  Leibeigenschaft
geschab  nach  altrömischem  Rechte  entweder  inter  amicos,  wenn  der
Herr  bei  einem  Gastmahle  den  Sklaven  frei  gab,  oder  per  censum,
wenn,  der  Sklave  mit  Wissen  des  Herrn  beim  Censor,  am  Tage  der
Lustration,  in  die  Liste  der  freien  Bürger  eingetragen  ward,  oder  per
vindictam  (die  feierlichste  Art),  wenn  der  Herr  den  Sklaven  beim
Prätor  oder  Consul  für  frei  erklärte,  oder  per  testamentum,  wenn
der  Herr  im  Testamente  die  Freiheit  des  Sklaven  aussprach,  oder
        <pb n="606" />
        27

per  epistolam,  weun  der  Herr  dem  Sklaven  die  Freiheit  schriftlich
ertheilte,  oder  per  mensam,  wenn  der  Herr  den  Sklaven  mit  sich  zu
Tische  setzen  ließ  und  dadurch  ihn  als  einen  Freien  kund  gab.  Die
vollkommene  Freiheit  ward  aber  nur  per  vindictam  ausgesprochen,
  während  bei  den  andern  Arten  der  Freilassung  einem
Herrn  noch  immer  freistand,  binnen  fünf  Jahren  (also  bis  zum  nächsten
  Lustrum)  seinen  Ausspruch,  wenn  es  ihm  wegen  des  Sklaven
Betragen  vielleicht  gereuete,  zurückzunehmen.  —  Nach  dem  longobardischen
  Rechte  gab  es  noch  eine  Manumissio  per  duartum  manum,
wo  ein  Herr  den  Leibeigenen  in  die  Hände  eines  Zweiten  gab,  dieser
denselben  einem  Dritten,  und  dieser  wieder  einem  Vierten  übergab,
der  ihn  freiließ  (du  Fressne  Glossar.  II.  S.  456  ff.).

Eine  bei  den  Franken  besonders  sehr  gewöhnliche  Art  der  Freilassung
  war  die  Manumissio  per  denarium.  —  Diese  geschah,  wenn
der  Herr  entweder  selbst  vor  der  Obrigkeit  seinem  Hörigen  einen
Denar  oder  ein  anderes  Stück  Geld  aus  der  Handschlug,
welches  gleichsam  als  das  dargebotene  Lösegeld  angesehen  ward,
was  natürlich  der  großmüthige  Herr  verachtend  zurückwies.  Diese
Freigelassenen  hießen  daher  gewöhnlich  in  Urkunden:  homines
denariales.  Daß  man  übrigens  meistens  den  Denar  zu  dieser
symbolischen  Freilassung  wählte,  hatte  wohl  nur  darin  seinen  Grund,
weil  der  Denar  schon  im  altrömischen  Staatsleben  eigentlich  die
Münze  war,  mit  der  die  Ackersteuer  sowie  auch  namentlich  der
Tribut  der  unterjochten  Völker  ausgezahlt  ward,  weshalb  die
Römer  für  jede  dieser  Völker  auch  besondere  Denare  auszuprägen
pflegten.  Von  den  Römern  war  auch  der  Gebrauch  des  Denars  als
Ackerzins,  den  man  gewöhnlich  auch  Denarismus  nannte,  zu  den
Franken  übergegangen.  Grimm  hat  in  seinen  Rechtsalterthümern
(S.  178)  nur  vermuthend  diese  spmbolische  Manumissio  aufgeführt,
  obschon  er  Beispiele  dazu  hätte  beibringen  können,  was  wir
auch  hier  in  Beziehung  auf  unsere  Lande  durch  die  beigedruckte  Urkunde
  Kaiser  Otto's  II.,  vom  13.  August  974,  thun  wollen.  Die
Urkunde  lantet  wörtlich,  wie  folgt:

C  IN  NOMINE  SANCTAE  ET  NDMIDUAE  TRINI
TATIS,  OTTO  DEI  GRACIA  INPERATOR  AUGUSTUS

Noverint  omnes  fideles  presentes  scilicet  et  futuri,  qualiter  nobilis
qduidam  er  W.  tradidit  nobis  quendam  sui  iuris  seruum  85)  burgulach
  85)  nuncupatum,  ut  eum  liberum  manu  mitteremus.  Nos  duodue
  in  presentia  fidelium  nostrorum  mann  nostra  denarium  a  manu
eins  excussimus  et  eum  a  iugo  debite  seruitutis  abscoluimus.  Unde

A—#

92)  Das  suj  juris  servus  bezeichet  einen  Hörigen.

65)  Vielleicht  Stammvater  der  Borlach,  aus  welcher  der  durch  die  Erfindung
des  Salzwerks  bei  Dürrenberg  bekannte  B.  stammte.  Der  Name  zeigt  sorbische
Abkunft,  von  Borku  Kiefernwald  2c.
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        28

imperiali  iubemus  potentia  ut  idem  iam  dictus  burgulaes  tali  lege  et
libertate  perfruatur,  qualem  cetere  manu  misse  87)  huc  usque  tenuerunt.
  Et  ut  haec  nostre  concessionis  ingenuitas  firma  stabilisque
permaneat.  hanc  cartam  iussimus  conscribi  et  anuli  88)  nostri  impressione
  sigillari.  (L.  S.)

Vuilligisus  9)  cancellarius  uice  Rotberti  archicappellani  notaui.
data  Jdus  Augusti  anno  dominicc  incarnationis  deccc  IKxIIII  90)  indictione
  II.  anno  uero  domini  Ottonis  XIII  (D.  imperii  VII.  actum
imeleba  91).

Schlüßlich  glauben  wir  noch  bemerken  zu  müssen,  daß  wir  durch
diese  aphoristische  Darstellung  der  Hörigkeits-Verhältnisse  blos  die
weitere  Forschung  anregen,  und  daher  keinesfalls  dieselbe  als  abgeschlossen
  ansehen  wollten.

Liebethal  und  seine  Steinbrüche.

(Nach  Urkunden  des  13.,  14.,  15.  und  16.  Jahrhunderts.)

Das  Handwerk  der  Steinbrecherei  mag  in  der  Gegend
zwischen  Lohmen  und  Liebethal  schon  sehr  alt  sein,  eines  Theils,
da  diese  Steinbrüche  daselbst  bereits  im  15.  Jahrhunderte  als  schon
sehr  bekannt  vorkommen  und  sogar  der  ältere  und  mittlere  Bau  des
Doms  zu  Meissen  in  den  Jahren  1266  bis  1290,  1315  ff.  und  1399

82)  Soll  unbedingt  heißen  „ceteri  manu  missi“  d.  i.  „die  übrigen  Freigelassenen
  (2).

s8)  Ringsiegel  von  etwa  1  1/8  Zoll  Umfang.

s5)  Willigis,  nachmaliger  Erzbischof  zu  Mainz.  Er  war  anfänglich  Otto's  II.
Caplan,  dann  Rath  und  Kanzler,  auch  Erzieher  Otto's  III.  Die  Angabe  seines
Geburtsorts  Stronungen  ist  unbedingt  falsch.  Er  war  niederer  Herkunft  (ob
Vilitatem  sui  generis),  nach  Einigen  eines  Rademachers,  nach  Andern  eines
Fuhrmann's  Sohn,  weil  er  als  Insignien  in  seinem  Zimmer  ein  Rad  mit  dem
Motto:  „Willigis.  Willigis,  Deiner  Abkunft  nicht  vergiß“  aufgehangen  hatte.
Dieses  Rad  könnte  übrigens  zum  nachmaligen  Wappenbilde  des  Erzbisthums
Maynz  die  Veranlassung  gegeben  haben?

50)  Am  13.  Angust,  im  Jahre  nach  der  Menschwerdung  des  Herrn  974.

°1)  Ist  keineswegs  das  Dorf  Emleben  oder  Emmeleben  bei  Ordruff,  das  auch
als  Emmeleuben  urkundlich  vorkommt.  bereits  im  11.  Jahrhundert  den  Grafen  von
Gleichen  gehörte,  Lehn  des  Abts  zu  Hersfeld  und  ursprünglich  ein  Reichsdorf  war,
auch  unter  dem  Namen  Imelebe  1005—1012  mit  den  Orten  genannt  wird,  über
die  Günther,  Bruder  des  Sitzo,  wahrscheinlich  Ahnherr  derer  von  Käfernburg,  nachmals
  Schwarzburg,  nachdem  er  sie  dem  Kloster  Hersfeld  zugeeignet,  sich  das  Voigtrecht
  vorbehielt,  sondern  es  ist  vielmehr  das  Dorf  und  die  Abtei  Memmleben  an
der  Unstrut,  welche  um  diese  Zeit  Kaiser  Otto  angelegt  hat  und  wo  auch  sein  Vater
am  7.  Juli  936  gestorben  war.  Es  kommt  oft  in  Urkunden  unter  dem  Namen
Immeleba  vor.  Diethmar  von  Merseburg  nennt  es  im  I.  Buche  Miminleve  und
im  Anfange  des  III.  Mimilebe,  da  wo  er  von  der  Errichtung  der  dasigen  Abtei

spricht.
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        29

bis  1411,  aus  den  Sandsteinen  des  Wesenitzgrundes  gebaut  ist,
andern  Theils  aber  auch,  weil  schon  der  Name  Lohmen  darauf  hin—
dentet.  Lohmen  nämlich,  das  urkundlich  auch  oft  Chlum  1),  Chlomen,
  Chlumen  und  noch  früher  Lom  heißt,  bedeutet  im  Slavischen
eine  Gegend,  wo  Steinbrecherei  getrieben  wird  2);  Lom
heißt  im  Czechischen  noch  heut  zu  Tage  der  Steinbruch,  sowie  Lomee
oder  Lomar  der  Steinbrecher.

Der  Ort  Liebethal  der  urkundlich  Libendal  (auch  Liebentail)
lautet,  könnte  übrigens  von  dem  flavischen  Luba,  die  Mühle,  und  dale,
entfernter,  tiefer,  oder  dole,  unten,  seinen  Namen  haben  2),  da  das
nachbarliche  Mühlsdorfl(urkundlich  Molsdorf  oder  Molstorf),  was  als
ein  ursprüngliches  Zubehör  zu  Liebethal  angesehen  wird,  gleichfalls
von  den  an  der  Wesenitz  gelegenen  Mühlen  den  Namen  haben  mag.
Ueberdies  kann  uns  auch  der  Name  des  den  Liebethaler  Grund  durchschneidenden,
  übrigens  eine  Strecke  von  6  Meilen  durchfließenden
Baches  Wesenitz"),  wenn  wir  ihn,  was  allerdings  nicht  zu  fern
liegt,  vom  slavischen  Wesnice,  was  so  viel  als  eine  „Dorfschaft“
oder  „Gemeinde“  bedentet,  ableiten  wollten,  auf  die  Vermuthung
führen,  daß  der  Bezirk  des  Thales  bis  zur  Winkelmühle  nebst
Borschendorf  2c.,,  ursprünglich  eine  Gemeinde  ausgemacht  habe,  was
auch  schon  dadurch  sich  bestätigt  findet,  daß  man  in  sehr  alten  Zeiten
Liebethal  nebst  Mühlsdorf,  Elbersdorf  2c.  als  eine  besondere  Pflege
der  bischöflichen  Herrschaft  Stolpen  betrachtete  5).

Wie  es  vielen  Orten  unsers  Sachsens  ergangen,  die  in  der
ersten  Zeit  der  sächsischen  Culturanfänge  bedeutend  waren  und  jetzt
unbedentend  geworden  sind,  während  ihre  unbedeutenden  nachbarlichen
  Ortschaften  sich  zu  Städten  erhoben  haben,  wie  es  namentlich
mit  Dresden  und  Briesnitz  (dem  alten  Nisan)  der  Fall  gewesen,
so  erging  es  auch  Liebethal,  das  bereits  1254  bis  1264  ein  Schloß
batte  auf  dem  sich  Markgraf  Heinrich  der  Erlauchte  wiederholt  aufhielt
  5)

Möglich  ist  es,  daß  Liebethal  schon  sehr  frühe  das  Stadtrecht
erhielt;  doch  ist  in  ältern  Urkunden  meist  nur  das  Schloß  (castrum)
erwähnt,  und  erst  in  der  Erbvereinigung  zwischen  Wladislav,  Könige

)Chlum  heißt  im  Czechischen  der  Hügel.
Schiffner  übersetzt  es  sehr  treffend:  „Steinbruchsheim“.
)Freilich  könnte  man  ihn  auch  vom  slavischen  Wesna,  der  Lenz,  oder
Frühling  ableiten.
)  Die  Ableitung  des  Namen  vom  slavischen  liweti,  sich  kümmerlich
nähren,  ist  wohl  gewagt?  «
5)JndemRegistt-.Feudal.ecclesiaeMisnensisS.43steht:Elbetssdoks
villacastkiLibentaletc.

)  Sowar  er  vom  7.  zum  13.  Nov.  1254  daselbst  und  stellte  2  Urkunden  (im
Haupt-Staat-Archive  zu  Dresden)  dort  aus,  sowie  auch  am  18.  August  1264,  zu
welcher  Zeit  auch  sein  Stiefbruder  Graf  Herrmann  von  Henneberg  bei  ihm  war,  und
gleichfalls  eine  Urkunde  datirt  hat,  die  bei  Schöllgen  et  Kreysig,  Diplom.  II.  189
abgedruckt  ist.
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        30

von  Böhmen  und  Kurfürst  Ernst  und  Herzog  Albrecht,  vom  2.  Mai
14727),  wird  Liebethal.  „Schloß“  und  „Stadt“  genannt.  —  Die
Nachricht  des  pirnaischen  Mönchs  s),  daß  in  Liebethal  ein  Kloster
gewesen  sei,  bestätigt  sich  allerdings  durch  keine  Urkunde;  es  muß
uns  aber  um  so  mehr  Wunder  nehmen,  wie  er  eine  solche  Notiz
geben  konnte,  da  er  als  Berichterstatter  dem  Orte  doch  so  nahe  war,
und  übrigens  als  Dominicaner  doch  gewiß  auch  in  der  Gegend
herumgekommen  sein  konnte.  —  Da  er  aber  noch  außerdem  erzählt,
daß  das  Nonnenkloster  zu  Liebenthal  im  Jahre  1498  der  Bischof
Johann  VI.  (von  Saalhausen)  zum  Theil  habe  brechen  lassen,
so  scheint  er  unbedingt  es  mit  dem  hiesigen  bischöflichen  Schlosse  verwechselt
  zu  haben,  in  welchem  möglichen  Falls  die  meißner  Oberhirten
  eine  Art  barmherziger  Schwestern,  eine  Zeit  lang  unterhalten
haben  könnten,  weil  sie  vielleicht  bei  ihrem  hiesigen  Aufenthalte  der
Barmherzigkeit  solcher  Schwestern  bedurften.  —  Zur  erstern  Vermuthung
  stimmt  nun  aallerdings  sogar  die  aktenkundige  Nachricht,  daß
gedachter  Bischof,  wie  aus  seinem  Epitome  Administrationis  vom
Jahr  1512  ?)  hervorgeht,  wirklich  etwa  ums  Jahr  1498  dieses
Schloß  aus  ihm  hinreichenden  Gründen,  hat  „brechen“  und  „zu—
gehen“  lassen.  Es  heißt  nämlich  in  diesem  Epitome  unter  anderm:

a)  „Item  das  sloß  zu  Liebenthal  gab  einn  Bischove  das  Jar  keinen
heller,  vnd  koste  mehr  dan  es  gab,  besonders  wan  man  bawete  oder  vnfriet
was,  darczu  hatte  man  keine  Pferde  Dinste,  das  ließen  wir  brechen,  vnd
schlugen  allen  Genieß  zu  dem  sloß  Stolpen."

b)  „Item  das  sloß  Libethal  gab  zunorn  vnsern  Stiffte  nichts,  Aber
nuhe  wir  das  sloß  zu  gehen,  gibt  es  jährlich  vff  onser  sloß  Stolpenn  bey
70  silberne  Schck.“

Nun  erzählt  zwar  Schiffner  10),  daß  der  öconomische  Bischof
Johann  (Hofmann)  IV.  gar  wohl  die  Nutzlosigkeit  der  Burg  Liebenthal
  erkannte  und  sie  rasirt  habe  und  Limmer,  in  seiner  Bibliothek
der  Geschichte  11),  daß  zur  Ersparniß  der  Reparaturkosten  derselbe
Bischof  1449  das  Schloß  Liebenthal  abtragen  ließ,  doch  ohne  Angabe
  der  Quelle  ihrer  Behanptung.  —  Wiewohl  nun  auch  Johann  VI.
in  seinem  Epitome  Administrationis  sagt:  „das  ließen  wir  brechen“,
so  wollten  wir  immer  noch  glauben,  daß  er  nur  im  Allgemeinen  gesprochen
  und  vielleicht  einen  seiner  Vorfahren  darunter  verstanden
hätte,  wenn  nicht  Bischof  Caspar  von  Schönberg  in  seinem  um  1463

7)  Lünig,  Reichsarchiv.  Pars.  spec.,  Sachsen,  S.  17.

5)  Mencken,  Script.  Rer.  Germ.,  Tom.  II.  S.  1577.  *-*)

  Schöttgen,  Wurzner  Histor.  Anhang  p.  m.  118  fl.,  und  Gercken,  Historie
von  Stolpen,  Cod.  probat.  XXXVII.  S.  662  und  664.

10)  In  dem  höchst  schätzbaren,  aber  leider  nicht  vollständig  im  Drucke  erschienenen
  Haudbuche  der  Geographie,  Statistik  und  Topographie.  2.  Lieferung  S.  461.

11)  Markgrafthum  Meissen  S.  321.
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        31

gemachten  Testamente  das  castrum  Libental  noch  mehrmals  erwähnte.
Es  heißt  nämlich  darin  12):

a)  „Et  qduanta  feci  redimento  census  clarius  patet  omnibus,
pro  hiis  ad  minus  exposui  Mille  centum  et  LIV.  sexagenas  duas
exposui  in  prompto.  Primo  pro  redemptione  castri  Libental  etc.“

b)  „Volo  etiam,  ut  omnia  utensilia,  provisiones,  defendibilia,
clenodia  et  libri  per  me  comparata,  ad  castra  Stolpin,  Mogelin,
Libendal  et  Wurczen  permaneant.“

c)  „Alia  omnia  per  me  comparata,  tempore  quo  fui  Decanus,
et  deducta  in  Mogelin,  Wurczen,  Libental  et  Stolpen,  dualiacunque
eint,  testamentarii  memorati  disponant  ea  pro  salute  animae  meae,
Prout  eis  visum  fuerit.“

Hieraus  geht  doch  nur  zu  dentlich  hervor,  daß  das  Schloß
Liebethal  nicht  vom  Bischofe  Johannes  Hofmann  bereits  abgetragen
worden  ist,  da  Bischof  Caspar  von  Schonberg  es  unter  den  Hauptsitzen
  des  bischöflichen  Hofhalts  noch  testamentarisch  erwähnt  und
sowohl  die  dort  aufbewahrten  Sachen,  Bücher  2c.  daselbst  vererbt,
wie  auch  das  Schloß  selbst  im  baulichen  und  Vertheidigungszustande
erhalten  wissen  will,  da  er  ausspricht,  daß  omnia  utensilia,  provisiones,
  defendibilia  daselbst  gleichfalls  bleiben  sollten.  Auch  kann  noch
außerdem  aus  der  Stelle:  primo  pro  redemptione  castri  Libental
hervorgehen,  daß  Bischof  Caspar  es  erst  wieder  eingelöst  haben  muß,
nachdem  es  1412  der  nur  ein  Jähr  den  meissner  Bischofssitz  innehabende
  Rudolf  von  Plawnitz  an  Folzscho  (Folkbold)  von  Torgau
(1458  auf  Dittersbach)  verpfändet  hatte.

Ebenso  wenig  hat  einen  sichern  urkundlichen  Grund,  daß,  wie
gleichfalls  der  pirnaische  Mönch  18)  berichtet,  Liebethal  bereits  vom
Bischofe  Gerung  an  das  Bisthum  Meissen  gekauft  worden  sein  soll.
Die  hiesigen  Steinbrüche  14)  waren  dem  Bischofe  Gerung,  der  um
1170  starb,  zuverlässig  bekannt,  weil  bereits,  wie  schon  vorher
erwähnt,  auch  selbst  die  ältesten  Baue  des  Doms  zu  Meissen,  also
die  von  dem  Jahre  1208  aufgeführten  unteren  Baue  nach  Morgen
zu  aus  dem  sogenannten  Liebethaler  Gesteine  ausgeführt  wurden.

Nach  einer  von  Fabricins  (Annales  S.  m.  348)  erwähnten,
noch  ungedruckten  Urkunde,  kaufte  vielmehr  Bischof  Wittego  II.
von  den  Gebrüdern  Johann  und  Gebhard  von  Eylkendorff  15)
im  Jahre  1336  Liebethal  an  das  Stift,  und  König  Johann  von
Böhmen  gab  als  Lehensherr  dazu  seine  Zustimmung.  —  In  der  be-12)

  Gercken,  Historie  von  Stolpen,  S.  596  ff.
13)  Mencken,  a.  a.  O.  S.  1583.  .

14)  Besonders  sehr  alt  müssen  die  Steinbrüche  auf  der  Daube'schen  Seite  sein.
Heinrich  von  Torgowe  versetzte  den  großen  Steinbruch  unter  Daube  an  Schasslaw
von  Schonvelt:  Vergl.  Götzinger  a.  a#:  O.  S.  60.

15)  Unsers  Wissens  eine  sonst  nirgends  erwähnte  Familie  Sollten  sie  nicht
auf  Elbersdorf  (Elwirsdorf)  vielleicht  gesessen  haben?
        <pb n="611" />
        32
kannten  Urkunde  des  Markgrafen  Friedrich  von  Dresden,  der  Klemme
genannt,  vom  Jahre  1289,  welche  allerdings  aus  mehrfachen  Gründen
für  verdächtig  angesehen  wird,  ist  nun  allerdings  auch  das  Castrum
Lybental  mit  aufgeführt,  was  nus  gar  nicht  befremden  kann,  da  es
sein  Vater,  Markgraf  Heinrich  der  Erlanchte,  wie  wir  schon  sahen,
ebenfalls  besessen  zu  haben  scheint,  indem  er  sich  1254  und  1264  daselbst
  zeitweilig  aufhielt,  wofür  wir  jedoch  keine  sichere  Bürgschaft
haben,  weil  dieser  Markgrafsehr  oft  auch  an  Orten  Urkunden  ansgestellt
hat,  die  bischöfliche  Besitzthümer  oder  Klostergüter  waren  16).—  Da
nun  ferner  das  Schloß  Stolpen,  nebst  dem  Städtchen  Jockrim  und  der
ganzen  Pflege,  bereits  zwischen  1218—1228  17)  an  die  Bischöfe  von
Meissen  gekommen  sein  dürfte,  so  wäre  es  nicht  unmöglich,  daß  auch
Liebethal  schon  früher  unter  bischöflich  meißnische  Hoheit  gekommen
wäre,  was  freilich  bei  der  Unklarheit  der  damaligen  Lehens=  und
Besitzverhältnisse  schwer  zu  entscheiden  ist.  —  Nicht  weniger  klar  ist
daher  auch  das  Besitzverhältniß  Ulemanns  von  Molbach  zu
Liebethal,  der  nach  einer  Urkunde  von  1402,  mit  Markgraf  Wilhelm
wegen  der  Uebergabe  des  Schlosses  Pirna  unterhaudelte,  und  ihm
dafür  1000  Schock  Groschen  „vf  dem  Schloß  Libental  gütlich  geben
ond  bezahlen“  wollte  18),  sowie  Folkbolds  von  Torgowe,  der
es  besessen  zu  haben  scheint.  Nach  einer  ungedruckten  Urkunde  von
1373hatte  Bischof  Conrad  zu  Meissen  bereits  Weinberge  bei  Liebethal
angelegt,  die  gewisse  Weinzinsen  nach  Meissen  zu  entrichten  hatten  9).

16)  Wie  z.  B.  zu  Seuslitz  und  im  Franziscanerkloster  zu  Dresden.

17)  Wenigstens  lieh  Bischof  Bruno  II.  vom  Capitel  Meissen  zu  den  Kaufgeldern
  für  Stolpen  168  Mark  Silber  am  18.  October  1227  (in  emplionem  castelli
nostri  Stolpen).  Stolpen  war  daher  ursprünglich  blos  bischöfliches,  und  nicht
Capitel-Besitzthum.  Die  Urkunde  findet  sich  vom  Original  des  Haupt-Staats-Archives
  in  Dresden  abgediuckt  bei  Dr.  Th.  Neumann,  Meißner=  und  Oberlausitzer-Urkunden,
  Görlitz  1854.  S.  60  ff.

18)  Horn,  Obersächsische  Handbibliothek,  Th.  2.  S.  208.

19)  Als  für  Liebethal  und  Pflege  bemerkenswerthe  urkundliche  Notizen  können
etwa  noch  folgende  gelten:  Aus  einer  Urkunde  des  Raths  und  der  Bürger  zu  Jockrim,
  dem  Städtchen,  das  unterm  Schlosse  Stolpen  liegt  (Sonntag  nach  der  heiligen
drei  Könige  Tage)  1473,  ersehen  wir,  daß  Bischof  Dietrich  von  Meissen  dreissig
Schock  Schwertgroschen,  aus  dem  Testamente  der  „tugentlichen  frawen  Mararethen,

  kochyn  von  Libental“  dem  Städtchen  „off  widdirkouff“  gereicht

at,  „yn  ein  schock  vor  fünffzcehen  Schock,  vnd  von  solchen  zeinsen,  yn  deß  Jars  zen
viermalen,  addir  vier  tagk  ym  Jar  ein  Zelbad  (Seelbad),  allen  armen  Luthen,  die
omb  gottswillen  baden  wollenn,  schaffen  vunde  bestellen  sullen,  vf  daz  beqwembste,
wie  wir  daz  irdenken  mögen;  ewigklich  zeu  halden.  In  der  badestoben  zu  Jockrim,
szo  daz  die  arme  lüthe,  In  dem  bade  mit  schorn,  köppen  vund  ander  notdorff  wol
versorget  werden  sullen“.  („Schorn“,  ist  das  Scheeren  der  Haare  was  im  Zwagstuhle
  geschah,  und  „Köppen“,  das  Schröpfen,  was  in  jener  Zeit  zur  körperlichen.
Nothdurft,  als  Präservativ  gegen  alle  Hautkrankheiten  2c.  gehörte).  Außer  dieser
Badestiftung  der  liebethaler  Bischofsköchin  Margarethe,  war  auch  zu  einem
Anniversarium  in  der  Stadtkirche  dotirt  worden,  was  der  Pfarrer  Andreas  Cletitz
in  einer  besondern  Urkunde  bemerkt.  Die  beiden  für  die  Städtegeschichte  sehr  interressanten
  Urkunden  hat  Gercken  in  der  Historie  von  Stolpen  S.  623  ff.  und
625  ff.  abdrucken  lassen.  Also  ein  Beweis  wenigstens  für  das  Vorhandengewesen-
        <pb n="612" />
        33

Urkundlich  erscheinen  die  hiesigen,  zu  Liebethal  gehörigen
Steinbrüche  erst  zu  Ende  des  15.  Jahrhunderts,  während  die  Steinbrüche
  der  Daube'schen  Seite,  die,  wie  wir  später  sehen  werden,  zu
Anfange  des  16.  Jahrhunderts  Ernst  von  Schönburg  besaß,  schon
bereits  1457  bei  der  Belehnung  Hans  von  Clomen  mit  Wehlen,
bei  der  Heinrich  von  Torgow  eidlich  bestärkt  hatte,  daß  mehre
Pertinenzstücke  der  Herrschaft  Wehlen  durch  Tausch  an  seinen  Vater
gekommen  wären,  erwähnt  sind,  indem  er  auch  aussagt,  daß  er  außer
mehren  Besitzungen  auch  einen  Steinbruch  „zu  der  Daube  gein
Libentayl  vbir  gelegen“,  an  Schasslaw  von  Schönfelt
versetzt  hatte  20).  Die  erste  Erwähnung  der  Steinbrüche  auf  Liebethaler
  Seite  geschieht  zwar  erst  1489,  doch  gebt  aus  der  Urkunde,
die  sie  sogar  neunt,  hervor,  daß  sie  schon  weit  früher  in  Bearbeitung
waren  21).  Es  bestätigte  nämlich  Bischof  Johannes  VI.  im  Jahre  1489,
am  7.  Juli,  von  den  liebethaler  Steinbrüchen  7½  Pfund  Wachs
„zw  Geleichte“  zur  dasigen  Kirche,  die  schon  früher  von  diesen  Brüchen
  gezinst  worden  waren.  Die  Urkunde,  welche  zugleich  die  Namen
der  vier,  von  Neuem  für  zinspflichtig  erklärten  und  beim  Schlosse
Liebenthal  gelegenen  Berge  (Klemenitz,  Pfanne,  Rottenberg  und
Steckel)  namhaft  macht,  auch  eines  vom  Bischofe  bestellten  Amtmanns
zu  Liebethal  gedenkt,  und  kund  giebt,  daß  bereits  Bischof  Johann  V.
(von  Weissenbach)  diese  4Berge  „zw  sich  genommen“  und  aufjeden
Stein,  der  daselbst  gebrochen,  einen  Zins  gesetzt  hatte,  ist  folgende:

Wir  von  Gotts  Gnaden  Johannes  Bischoff  von  Meyssen  bekennen
vund  thun  mit  diessen  unnsern  offen  Briefe  für  aller  menniglichen  die  In
sehen  oder  hörn  lesszen.  Nachdem  vunsern  fürfarn  Bißhoff  Johannes
Zeliger  vund  löblicher  Gedächtnüß  diesse  nachgeschrieben  vier  Berge  bey
Vusern  Sclos  Liebenthal  gelegen  mit  Namen  Klemenitz,  Pfanne,  Rottenberg
  vund  Steckel  zw  sich  genommen  ond  uf  ieglichen  Steyn  den  man  allda
bricht  eyn  Zinß  gesetzt  hat  welliche  Berge  dem  Gottshauß  zw  Liebentall
alle  Jar  Jerlichen  achthalb  Pfund  Wachs  zw  Geleichte  vorzinsset,  Als  haben
wir  sollichen  Wachs  Zinß  uf  das  genanntem  Gottshause  nicht  Abbruch  geschee
  auch  bewilliget,  bewilligen  vnnd  vorhengen  denselbigen  gegenwärtigl.

sein  von  barmherzigen  Schwestern  zu  Liebethal,  wenn  auch  nur  in  einer  Person
„der  Tugendsamen  srawen  Margarethen  seligen,  etwan  seiner  gnaden  kochyn  zeu
Liebethal.“  —  1488  „Mittwoch  in  den  Pfingstheiligen  Tagen“  belehnte  nach  dem
Registr.  feudal.  ecches.  Misn.  S.  45  Bischof  Johann  IV.:  Libental  judicium
Siue  tabernam  ibidem  cum  parte  agri—  Peter  Zingk  et  fratres  sui  iure  feudi  et
dant  pro  annuo  censu  XL  gl.  —  1505.  Freitag  nach  Donati  verkaufte  derselbe
Bischof  ein  Stück  Feld,  unter  der  alten  Schäerei  zu  Liebenthal  gelegen,  an
Martin  Jentzschen  und  1506,  Sonntag  Crispini  und  Crispiniani,  vererbte  er  den
dasigen  „Bomgartten“"“.  1510  Sonntag  nach  Jubilate  erhielt  Merten  Maukisch
  Bergzinsbelehnung.  Noch  andere  urkundliche  Notizen  sind  bei  Gercken  a.  a.  O.
S.  529  ff.  zu  finden.

30)  Urkunde  in  Kreysig's  Beiträgen  zur  sächsischen  Geschichte,  Thl.  5.  S.  418.

*1)  Im  Jahre  1478  berechnete  der  Schösser  zu  Wittenberg,  wo  eine  Niederlage
von  Liebethaler  Mühlsteinen  war,  die  unter  der  Aufsicht  des  Mühlenmeisters  stand,
eine  Einnahme  über  deren  Verkauf.  Von  Langenn,  Herzog  Albrecht,  S.  372.

3

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  1.
        <pb n="613" />
        34

In  vnd  mit  crafft  dies  Brives  also,  das  die  Altarleutte  derselbigen  Kirchen
alle  Jar  Jerlichen  uf  Sanct  Michelstag  von  ermeldten  Amtmann  der  izund
Liebentall  In  hat  oder  zor  Ziett  Inhaben  wurde  sollichen  Wachszinß  als
achtehalb  Pfunde  fordern  ond  heischen  solle  vnd  moyen,  des  zw  vrkund
haben  wir  Unnser  Ingesiegel  an  diessen  unsern  Brieff  den  wir  darvpber
geben  wisszentlichen  lassen  hengen  vund  geben  zwm  Stolpen  Dinstages
nach  Visitationis  Marie  Virginis  gloriosissime  nach  Gotts  Geburde
thusent  vierhundert  vnnd  Im  newn  vund  achtzwigistenn  Jaren.

Der  Bischof  Johann  VII.,  von  Schleinitz,  bestätigte  bei  seinem
Antritte  abermals,  im  Jahre  1518,  diesen  Wachszins  der  Kirche,
nachdem  das  Amt  Liebethal  bereits  zum  bischöflichen  Amte  Stolpen
geschlagen  worden  war,  und  ordnete,  laut  Urkunde  vom  20.  Dec.  d.  J.,
an,  daß  die  Altarleute  oder  Kirchenväter  alle  Jahre  am  Michgelstage
  biesen  Wachszins  aus  der  bischöflichen  Kammer  zu  Stolpen
„fordern  und  heischen“  sollten.  Die  deshalb  vollzogene  Urkunde
lautet  wörtlich  wie  folgt:

Wir  Johannes  von  Gotts  Gnaden  Bischoff  zw  Meyssen  bekennen
unde  thun  kundt  mit  diesen  vnserm  offen  Brive  für  allermeniglichen,  dye
ohn  sehen  adder  horen  lesen.  Nachdem  der  Ernwirdig  in  gotuater  Bischoff
Johannes  von  Weissenbach  vnser  Vorfarn  loblicher  Gedechtniß  diese  nachgeschriebene
  Vyr  Berge  bey  vuserm  Scloß  liebenthal  gelegen  mit  Namen
Klemnitz,  pfanne,  Rottenbergk  onde  Steckel  zw  sich  genommen,  ond  vff
ieglichen  Steyn  denn  man  alldo  bricht  eyn  Zinß  gesetzt  hat,  welche  Berge
dem  Gottis-Hause  zw  liebental  alle  Jar  ierlichen  achtehalb  pfunt  Wachs
Im  geleichte  vorzinset  unde  der  Ernwürdige  Ingatuator  Bischoff  Johannes
von  Salhausen  loblicher  Gedechtnüß  solchen  Wachszins  uff  das  genantem
Gotteshauß  nicht  Abbruch  geschege  auch  gewilliget  und  aus  dem  Amt
liebental  Jerlichen  uff  Sanct  Michaelis  tagk  zu  geben  vorschrieben,  wie
denn  seyner  liebe  Vorschreibung  bemeltem  Gotteshauß  derhalben  gegeben
Vud  vns  von  Vnsern  lieben  getrewen  den  Kirchenvetern  doselbst  vorgetragen
  ist  clerlichen  Inneheldet,  Als  haben  wir  vff  vleißige  Bitt  gedachter
Kirch  Veter  vff  das  dem  Gotteshause  zw  libental  nicht  Abbruch  geschee
Solchen  Zins  auch  gewilliget  onde  bewilligen  den  Kegenwärtiglich  In  ond
mit  crafft  dis  Brives  Also  weil  das  Ampt  libental  alher  gey  Stolpen  geschlagen
  das  dye  Alterleuthe  derselben  Kirchen  alle  Jar  Jerlichen  vff  Sanct
Michaelis  tagk  aus  vnser  Chammer  zum  Stolpen  solche  achtehalben  pfund
Wachszinß  fordern  ond  heischen  sollen  vnd  mogen  den  wir  auch  ohn  aus
vnser  Chammer  hier  mit  zu  reichen  ond  geben  befolhen  zuv  vrkundt  haben
wir  vnser  Insigel  wissentlich  an  diessen  Brve  den  wir  darober  geben  lassen
hengen  vndt  geben  zum  Stolpen  Montags  am  Abende  22)  Thoms  des

32)  Abend  bedeutet  stets  den  Tag  vorher;  der  Thomas-Aposteltag  ist  der
21.  Dec.,  welcher  auf  einen  Dienstag  fiel,  sonach  ist  „Montags  am  Abende  Thoms
des  heiligen  Apostels“  der  20.  Dec.
        <pb n="614" />
        35

des  heiligen  Apostels  nach  Christi  vnsers  lieben  Herren  Geburt  Im  fünff—
zwuhundirsten  vnd  achtzwhenden  Jaren.

Daß  übrigens  die  Steinbrüche  des  sogenannten  liebethaler
Grundes  nicht  allein  unter  bischoflicher  Hoheit  standen,  erfahren  wir
aus  den  unsers  Wissens  noch  unbekannten  Weiterungen,  in  welche
der  Bischof  Johann  von  Schleinitz  mit  dem  Ernst  II.  von
Schönburg,  auf  Glanchau  u.  Waldenburg,  gerathen  war.  Dieser
durch  die  Frrungen  mit  seinen  Nachbarn,  denen  von  Schleinitz  23)
auf  Hohnstein,  Tollenstein  und  Schuckenan,  schon  urkundlich  bei
Götzinger  24)  bekannte  Dynast,  der  bereits  1524  die  Herrschaft
Wehlen  und  das  Niederamt  Lohmen  hatte,  und  sogar  kurz  darauf  in
den  Besitz  von  Hohnstein  und  dessen  Pflege  selbst  kam  23),  besaß  auch
das  Dorf  Daube  auf  der,  Liebethal  gegenüber  gelegenen,  Hochebene
des  liebethaler  Grundes.  Der  Bischof  hatte  nämlich  das  Brechen
der  Steine  im  liebethaler  Grunde,  daubescher  Seite,  verwehrt,  weil
er  behauptete,  daß  er  allein  in  diesem  Grunde  das  Recht  auf  Lehen,
Zinsen  und  Gericht  stets  gehabt,  was  Ernst  von  Schönburg  aus
Rücksicht  auf  „Schmehlerung“  seines  Guts  Daube  nicht  gutgeheißen,
„darum  Sie  auch  omb  solche  Irrung  Sich  mit  einander  zum  Rechten
eingelassen“.  Der  Streit  kam  vor  Herzog  Georg;  der  Hofmeister
Rudolph  von  Bünau  und  Georg  von  Karlewitz,  Amtmann
zu  Radeberg  waren  zu  Schiedsrichten  bestellt,  welche  am  Freitage
Elisabeth,  den  19.  Nov.  1529  dahin  die  Sache  entschieden,  daß  der
Steinbruch  auf  der  daubeschen  Seite  „desto  stattlicher  zu  gemeinen
nutze  hinfurder  seinen  vorgangk  behalden  möge“,  daß  beide  Parteien
jede  einen  Bergschreiber  bestellen,  der  Zins  aber  von  den  Steinbrüchen
  der  Daube'schen  Seite  sollte  getheilt  werden,  auch  derjenige
  Berg,  der  „jar  und  tagk  sonder  bauhaftigk  handt  bleibeth  liegen“
  sollte  beiden  Herrn  anheim  fallen  und  zubeider  Nutzen
weiter  verliehen  werden;  ferner  ward  bestimmt,  daß  die  auf  der
daubeschen  Seite  zu  büßenden  Strafen  auch  zu  Danbe  vertrunken
  werden  sollten,  und  daß  beide  Herrn  auch  die  Lasten  zu
gleichen  Theilen  tragen  müßten  2c.  Ebenso  geschah  durch  diese
Verträge  und  Ordnung  auch  eine  Einigung  wegen  Benutzung  der
Wesenitz  2c.  Da  diese  deshalb  vollzogene  Urkunde,  zugleich  einen
Blick  in  die  damalige  Betreibung  und  Gewohnheiten  der  Steinbrecherei
  gestattet,  so  theilen  wir  sie  unverkürzt  mit.

23)  Heinrich  von  Schleinitz,  Obermarschall  des  Herzogs  Georg,  soll  Hohnstein
1490  erhalten  haben  (vergl.  Serie  I.  179),  sein  Bruder  war  Johann  VII.,  Bischof
zu  Meissen,  ihr  Vater  war  Georg  v.  S.  aus  dem  Hause  Serhausen.

24)  Gochchte  des  kursächsischen  Amts  Hohnstein  mit  Lohmen  2c.  S.  42  ff.  und
Beilagen  18  ff.

5  Nach  einer  Urkunde  bei  Grundig  und  Klotzsch,  Sammlung  vermischter  Nachrichten
  zur  sächsischen  Geschichte,  Bd.  VII.  S.  20,  war  er  1525  bereits  im  Besitze  von
Hohnstein.  3
        <pb n="615" />
        36

—[

Bergordeuung  im  Liebentalischen  grunde  25).

Nachdem  Frrige  gebrechenn  zwischen  dem  Hochwürdigen  Inn  gott
vatter,  Fürsten  und  Herren,  Herr  Johansen  Bischoffen  zu  Meißen,  einem,
vnd  dem  wolgebornem  vnd  edelen  Hern  Ernsten,  Hern  von  Schonburgk,
Hern  zu  Glauchau  vnd  Waldenburgk  anders  theils,  deß  Steinbruchs  halben,
  off  der  Daubischen  seitten,  im  Liebentaler  grunde,  seindt  vorgefallen,
Also,  das  obgenandter  Herr  Ernst,  von  Schonburgk,  als  Herrn,  des  guts
Dauben,  beschwehrunge  getragen,  das  mahn  die  berge  vff  derselbigen
Daubischen  seitten  weitter  vnd  ferner  soldte  bereuhmen,  Stein  doraus  brechen,
dann  davonn  deselbigen  seinem  guthe  schmehlerung,  ond  den  leuthen  schaden,
mith  der  Zceith  erwachsen  woldte,  vnd  darkegen  von  Hochgedachtem  vnserem
gnedigen  Herrn  von  Meißen  vorgewandt,  das  sein  gnade  sampt  der  vorfahrenn,
  ond  das  Stifft  zu  Meißen,  im  gantzen  Liebentaler  grunde,  vff
beidenn  wendenn,  vnd  also  auch,  sonderlich  vff  der  Daubischen  seitten,  vber
vorwerthe  Zceith,  hettenn  die  Lehen,  Zeinse,  ond  gerichte  gehabt,  die  auch
noch  also,  inn  geruglicher  posseßion  ond  gewehr,  gebraucht,  Darumb  Sie
auch,  vmb  solche  Irrung  Sich  mittejnander  zum  Rechten  eingelaßenn,  So
habenn  wir  aus  beuelch  des  Durchlauchtigen,  Hochgebornen  Fursten  ond
Hern,  Hern  Jorgen,  Herzcogen  zu  Sachsen  Landtgraffen  in  Duringen,
ond  Marckgrafen  zu  Meyßen,  vnsers  gnedigen  Hern,  Ich  Rudeloff  von
Buhna,  Ritter,  Hoffmeister,  ond  Jorge  von  karlewitz,  amptmahn  zu  Radebergk,
  noch  mechtigem  hinstellen,  Domith  Herr  Ernsten  ond  seinenn
Leuthenn  hirrumb  auch  vorgleichung  geschehen,  ond  der  Steinbruch  vff  der
Daubischen  seitten,  desto  stattlicher,  zu  gemeinem  nutze,  hinfurder  vunerhindert
  seinen  vorgangk,  behalden  moge,  Ihre  gnadenn  wie  volgeth  gescheiden
  vnnd  vortragenn.

Erstlich  soll  dem  Ihenigem,  welches  eigenthumbes  beruhrenn  wirdt,
von  den,  die  bereuhmen,  ond  also  ferne  hinein,  nach  der  Daubener  seitten
brechenn  wollenn,  vor  zcehen  elenn  raums  eine  halbe  thonnen  biehr,
odderx  silbernn  gl.  gegeben  werden,  vnd  hinfurder  in  aller  Zceith,  wann
weither  gereuhmet  wirdt,  Zuerstattung  solchs  raums  alsoviel,  wie  genandt,
zugeben  vorpflicht  sein.

Zum  andern,  sollen  beider  ihre  genadenn,  Izelicher  Herre,  einen
Bergkschreiber  vorordenen,  die  die  Lehenn,  derselbigenn  Steinbruche,  von
ihr  ghaden  wegenn  thettenn,  dem  Ihenigen,  so  die  Lehenn  zu  empfangen
von  Nothen,  ond  nicht  weitter  die  reuhme  zuuorleihenn,  dann  wie  oben
ausgedruckt,  mith  dem  geldt  adder  biehr  zu  bezcahlen  sollen  genandte
beuelchhaber  keinem  der  die  Lehenn  empfahen  will,  ond  sich  mith  dem
besitzer  vortragen  hatt,  die  lehenn  wegern,  vnd  sollenn  auf  der  Daubeuer
  seitten  zuuorleihen  habenn,  ond  nicht  mehr,  dann  einen  silbernen
  gl.  von  itzlichen  Berge  von  der  Leihung  nehmen,  welche  auch  vleißig
sollenn  aufsehenn,  und  alle  mohlsteine,  Schleifsteine,  werkstucke,  und  andere
steine,  so  aus  den  Bergenn  der  Daubischen  seitten  gebrochen  werden,  eigent-26)

  Aus  dem  Lohmener  Amtsbuch  vom  Jahre  1547.
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        37
lich  beschreiben  vnd  den  Zeins  sampt  den  gerichtsfellenn,  so  deß  was  vorbrochen,
  vnd  dauon  gefelleth,  vleißigk  einbringen,  vnd  daßelbe  einem  ieden
Hern  alle  wochenn,  dem  so  darzen  vorordeneth,  berechenenn  vnd  der  herschaft
  vberantworten,  Solchen  Zins,  sampt  den  gerichtsfellenn,  zugleich  geteildt
  iederm  zu  helft,  vnd  ob  es  auch  der  Bischoff,  odder  Herr  Ernst  ahn
der  Daubischen  seitte,  steinbrechen  ließe,  So  sollenn  gleichwol  solche  zeins
gegeben,  vnd  zugleich  getheilet  werdenn.

Es  soll  auch  Herr  Ernst  von  Schonburgk,  odder  seine  vnterthanenn,
welche  eigenthumb  es  beruhren  wirdt,  der  Raßenstein  ohne  einige  beschwerung,
  wie  der  vor  alderes  vom  ahnfange  vom  gereumnis  des  Steinbruchs
vholgenn,  ond  hinfurder  solche  bruche  mith  weitter  reuhmung,  zu  notturftiger
  brechung  der  steine,  deß  orts,  durch  beider  seitten  herrschafft,  nicht  gehindert,
  noch  geirreth  werdenn,  Sundern  zu  ewigen  Zceittenn  die  bereuhmung
  kegen  dem  nutze  deß  Raßensteins,  den  steinbrechern,  zugebrauchen
bleiben,  Damit  aber  die  Berge  nicht  liegende  bleibenn,  So  sollen  die  bergk
vorleiher  vleißig  achtung  haben,  das  es  zur  Zceith  der  vorleihung  den  gewerkenn
  vormeldeth,  wann  ein  bergk,  jahr  ond  tagk  sonder  bauhaftigk  handt
bleibeth  liegen,  der  soll  deß  vorlustigk  sein  vnd  der  bergk  auch  zugleich  beiden
  Hern  anheim  fallen,  vnd  zu  ihrem  nutz  andern  vorliehen  werden.

Zcum  Dritten,  was  willkurliche  bußenn  ond  andere  gerechtigkeiten,
so  nach  gewonheit  der  Steinbruche,  den  arbeithernn  odder  gewerckenn  zustehenn,
  vorfallenn,  welches  Sie  zuuortrincken  pflegenn,  sollen  sie  zur  Daube
vortrincken,  Nachdem  die  bruche  ahn  der  seitten  gelegen,  Es  sollen  auch
beide  Herren  die  burdenn  derselbigen  steinbergkwerk  zugleiche  tragenn.
Sunderlich,  den  wegk  im  thal  zugleich  mitteinander,  wann  es  noth  ist,
beßern,  bereuhmen  ond  erhalden.

Nachdem  auch  vnser  gnediger  von  Meyßen,  sampt  Herr  Ernsten  von
Schonburgk,  daß  waßer  die  Wesenitz  genandt,  soweit  ihr  eigenthumliche,
ond  ihrer  vuterthanen  gutter  darahn  stoßenn  zur  helffte,  ieder  Herr  zu
vischen  vnd  zuuormitten  gehabt,  vnd  do  durch  solch  waßer  der  Herschafft
nicht  zu  sunderlichen  nutz  gebraucht,  haben  wir  obgenannte  Hendelere  solch
waßer,  nach  ordentlicher  austeilung  ond  ausmeßunge,  getheilt,  ahnzufahen
ahm  karis  Winkel,  souiel  onserm  gnedigen  Hern  von  Meyßen,  odder  seinenn
onterthanenn,  ahm  solchem  waßer  vnd  vffer  zu  vischen  zustendigk  gewest,
bies  niederwendig  des  Daubensstege,  ahn  den  reinstein,  so  mith  beider
herschafft  wapen,  ahn  den  randt  deß  waßers  gesatzt,  Vuder  dem  felßen  da
die  zwo  Thannen  vffstehenn,  von  solchen  reinstein  ahn,  das  waßerab,  als
weth  als  Herr  Ernsts  von  Schonburgk  eigenthumlich,  odder  auch  seiner
leuthe  gutter  darahnstoßen,  sollen  onserm  gnedigem  Hern  von  Meißen,
ond  seinenn  nachkomen  beider  vffer  zu  vischen  bleibenn.

Es  sollenn  auch  beiderseits  herschafft,  so  weith  die  theilung  vnd  bereuhmung
  deß  wassers  betrift,  die  gericht  obberst  vnd  niedderst,  in  dem
geteilten  waßer  zustehenn,

Doch  vubeschatt  der  bereuhmung,  ahn  welchenn  stellenn  vnd  orttern
der  randt  ahm  waßer  zunor  den  reyn  gehalden  hatt,  Soll  beider  herschafft
hinfurder  auch  solche  reyn,  wie  vor  alders  vnnoranderth  bleiben-
        <pb n="617" />
        38

Wurde  auch  vorfallen,  das  die  Herschafft  umb,  ieder  vor  sich,  seinen
sunderlichen  nutz,  mith  werheschlagen,  mohlbauen,  odder  reuhmungen  der
vischern  die  vffer,  so  die  bereinung  betreffen,  gebrauchen  woldte,  soll  ohne
schaden  der  armenn  leuthe  beschehen,  vnd  ihnen  zcimliche  vorgenuge  darumb
gethan  werden,  ond  die  Heren  einander  keine  vorhinderungen  vorwenden
sollen;

Es  soll  auch  ein  ieczlicher  Herre  solche  vischerey  sampt,  dem  gerichte
im  waßer,  geruglich  zu  gebrauchen  haben,  deß  andern,  odder  ihrer  onterthanen.


Solches  habenn  die  obgenandtenn  Herren  von  beiden  theilenn,  stede
ond  pheste  zu  halden,  gewilliget,  ond  ahngenommen,  vor  Sie,  ihre  nachkommen
  ond  erbenn,  ihre  sigell  wissentlich  darahn  gehangen.  Deßgleichen
das  Capittel,  als  vor  sich  mith  bewilligeth,  Gescheen  ahm  Freitage  Elisabeth,
  nach  Christi  vnsers  lieben  Hern  geburth,  Tausent,  Funfhundert  vnd
im  Neun  vnd  zwanzigstem  Jarr.

Eigentliche  Artikel  und  Verträge  wegen  der  Bergordnung  wurden
  aber  erst  beinahe  14  Jahre  später,  nachdem  bereits,  Mittwoch
nach  dem  Palmensonntage  des  Jahres  1543,  die  Herrschaft  Hohnstein
  2c.  an  Kurfürst  Moritz  durch  den  bekannten  Tausch  übergegangen
  war,  gemeinschaftlich  vollzogen.  Am  Freitage  nach  Nicolai,
am  7.  Dec.  1543,  begaben  sich  der  früher  schönburgische,  zur  Zeit
aber  kurfürstliche  Schösser  zum  Hohnstein  und  Lohmen,  Johann
Schuldtheis  27),  und  der  bischöfliche  Amtmann  zum  Stolpen,
Hieronymus  Ziegler,  nach  Liebethal,  und  versammelten  die
Gewerken  der  Mühlsteinbrüche,  beider  Seiten,  und  die  gesammte
  Knappschaft.  Nachdem  sie  die  angebrachten  Beschwerden
und  Gebrechen,  sowie  Uebertretungen  der  Verträge,  von  1529,  vorgetragen
  hatten,  wurden  sofort  wegen  Abstellung  derselben  Verordnungen
  gethan.  Auch  sollten  von  der  Knappschaft  4  Viermeister,
2  für  die  Danbesche  und  2  für  die  Liebethaler  Seite  gewählt  worden,
die  sie  für  die  Zukunft  vertreten,  und  den  sie  Folge  zu  leisten
hatten  2c.  Um  aber  dem  Leser  ein  recht  klares  Bild  von  dem  Leben
und  Treiben  der  damaligen  Steinbrecher,  besonders  was  ihr  übermäßiges
  Trinken  bei  Straffällen  betrifft,  zu  geben,  was  genan  genommen
  sich  bis  auf  die  neueste  Zeit  gleich  geblieben  ist,  so  theilen
wir  auch  diese  Bergordnung,  als  einen  Beitrag  zur  Cultur=  und
Sittengeschichte  Sachsens,  hier  unverkürzt  mit.

anno  1543
Freittags  nach  Nicolai,
Artickel  vnd  vortrege  der  Bergordnung  wie  volgett,

Heut  Freittags  nach  Nicolai  deß  drey  ond  vierzigsten  Jares,  haben
Johann  Schuldtheis,  als  Schoßer  zum  Hohenstein  ond  Lohmen,  vund
Hieronimus  Zeigler,  Amptmahn  zum  Stolpen,  sich  beide,  wegen  ihrer  ampt,

27)  Vergl.  M.  Götzinger  a.  a.  O.,  S.  74.
        <pb n="618" />
        39

——

kegen  Liebenthal  betagt,  vnd  den  gewerkenn  der  mohlsteinberge,  sampt
der  ganzen  knappschafft  zugleich  ahngesageth,  Weil  vielfeldigk  vor  sie  kom—
men,  als  soldt  vnordnung  im  berge  gehalden  werden,  So  soldt  iczliches
theil,  wenn  es  vonnott,  seine  gebrechen  ahnzeigen,  So  wollen  sie,  wie  ihr
ampt  erforderth  dieß  einsehen  thun,  domith  der  gewercken  gedey,  vnd  der
beider  gnediger  Herren  nutz  gesucht  wurde,  Auch  das  sich  die  gancze  knapnschaft,
  gancz  keiner  beschwerung  zu  beclagen  hette,  Doch  das  vor  allenn
Dingenn,  die  vortrege,  so  zuuorn  Anno  xx  im  xxrixn  Freittags  am  tage
Elisabeth,  zwischen  beiden  Herschaften  aufgericht  nichts  zuentkegen  gehandelt
  wurde.

Erstlich  habenn  beide  Amptleuthe  volgende  gebrechenn  den  gewerckenn,
ond  knappschaften  vorlesenn,  ond  beuohlen,  sich  des  ond  nicht  anders  zunorhalden.


Nach  deme  die  vortrege  clahr  mithbrengenn,  So  ein  bergk  in  Jar
ond  tagk  nicht  gebaueth,  So  soll  ehr  ins  freye  gefallen,  vnd  vonn  der
Herschafft,  onder  der  ehr  gelegen,  ferner  vorliehen  werden,  Nuhn  befindenn.
Sie  das,  das  deme  zu  kegen  gehandelt,  das  manncher  mehr  dann  einen
berck  hatt  ond  keinen  bauhaftigt  heldt,  Derhalben  hat  iczlicher  seinem  bergkschreiber
  beuohlen,  solche  ledige  berge,  nach  ausgange  vier  wochenn  von
dem  heutigen  tage  die  gebauthen  berge,  wehr  sie  begehrtt,  zu  leihen,  ond
furder,  so  oft  ein  bergk  Jar  ond  tagt  bauhafftigk  nicht  gehalden,  soll  ehr
ins  freye  komen  sein,  ond  die  bergkschreiber  sollenn  ihn  zunorleichen  schuldigk
  sein,  Es  sei  dann,  das  der,  so  den  bergk  zunorn  im  lehenn,  bei  seinen
lehenhern,  aus  erheblichen  vrsachenn,  bei  der  Herschafft  von  Jar  zu  Jarenn
frist  erlange.

Zum  andern  befindenn  die  Amptleuthe,  das  die  knapschafftenn  selbs
ihres  gefallens  viermeistern  ordenenn,  doraus  Sie  auch  viel  ongeschicklickeith
vormerken,  Derwegen,  wollen  Sie  das  furthhin,  ond  als  balde,  soll  wie
oholget,  gehalden  werden.  Es  sollenn  die  knapschaften  zwehne  viermeister
vff  der  Deubischen  seitten,  und  zwehen  viermeister  vff  der  Liebentalischen
seitten,  allenthalben  wehlenn,  ond  dieselbigenn  iczlicher  Herschaft  vorstellen,
ond  so  sie  die  Herschafft  genugksam  darzu  befinde,  vnd  die  mith  gelobuns
ahnniembt,  Das  sie  vber  der  Ordnung  haldten,  vnd  das  sie  iedermahn
gleichens  pflegen,  ond  bestettigeth  werdenn,  so  sollten  sie  vor  viermeister
gehalden,  vnd  die  knapschafft  sollen  denselbigenn  inn  allen  billichenn  sachenn
volgen,  welcher  aber  ongehorsam  vormarkt  der  soll  allenthalben  der  Herschaft
  ein  halb  schock,  und  der  Knapschaft  auch  ein  halb  schock  buße  geben.
Wo  sie  aber  die  Herschafft  vor  parteisch  befindeth,  so  sollenn  Sie  andere
zuordenen  macht  habenn.

Zum  Dritten,  es  sollen  die  knapschaftenn,  ohne  der  Herren,  noch
gewerckenn  willenn,  keinen  neuen  aufsatz  in  irgendt  einer  erbeith  machen.
Vnd  nachdem  die  knapschafft  gebetten,  das  mahn  keine  steine  dicker,  noch
weitter,  dann  wie  die  aldtenn  mas  ausweisenn  in  grunde  zu  machen  gestatten
  solde,  So  vormerckenn  die  amptleuthe,  das  mahn  in  den  neuenn
vmbliegenden  bergenn,  dieß  mas  nie  heldett,  Derwegen  könnenn  die  gewerkenn
  hierinne  auch  nicht  vorbunden  sein,  Ihre  stein  ond  gutt  zu  machen
        <pb n="619" />
        40

————

lassen,  darnach  Sie  es  wissenn  zuuortreiben,  Es  wehre  dann,  das  in  den
neuenn  bergenn,  auch  das  aldte  mas  gehalten  wurde,  So  aber  auch  die
gewerkenn  vnd  Steinherren,  die  stein  dicker  aber  weitter,  dann  das  alde
mas  ausweist,  wollenn  machen  laßenn,  Sollenn  sie  sich  mith  den  erbeitheren
  vmb  die  vbermas  der  grosen  darumb  vortragenn.

Zum  vierten,  Es  sollenn  auch  die  gewerkenn  keiner  denn  andern
seine  arbeitter  abspannen,  bei  peen  x  gl.  der  Herschafft,  vnd  x  gl.  der
knapschafft  vnd  welcher  bergkschreiber  solches  ahnzuzceigen  verschweigeth,
der  soll  die  straff  selber  geben,  ond  so  auch  ein  arbeither  von  einenn  gewerken,
  auf  arbeith  geldt  empfangen,  soll  ihme  kein  ander  gewerk  arbeith
geben,  es  sei  dann,  das  ehr  kundschafft  brenge,  das  er  das  entleihete  geldt
bezcaldt  habe,  mith  arbeith,  dorauf  ehr  das  geldt  empfangen.

Wurde  aber  gewerk  odder  arbeither  solches  vorbrechen,  soll  itzlicher  so
vorbricht,  der  Herrschafft  xx  gl.  ond  der  knapschafft  auch  xx  gl.  geben.

Zum  Fünfften,  sollenn  die  knapschafft  von  beiderlei  Herschafftenn,
die  wege  im  grunde  inhalts  der  vorigenn  vortrege  zu  gleich  helffen  machen,
Soll  ihn  auch  beiderseits  Herschafft  die  gebühr,  wie  vor  alders  hiernon
pflegen,  nach  ausweisung  deß  aufgerichten  receß.

Zum  Sechsten,  beclagen  sich  die  bergkschreiber  beiderseits  das  mahn
die  steine  aus  den  bergen  wiedder  aufgerichte  receß,  ohne  erlegung  der
Zeins,  fuhrett,  ond  konnen  hernach  die  Zeins  nicht  bekommen,  Derhalbenn
wollen  die  amptleuthe,  ond  gebittenn,  das  ein  itzlicher,  welcher  stein  herausgefuhrett,
  vnd  die  Zeins  noch  schuldigk,  daß  ehr  die  Zeins  bei  peen  iij.
silbern  Ho.  vor  nechstkommendenn  weinachten  erlege,  Vud  wehr  ond  welcher
furder  Ihn  einen  stein  aus  dem  berge  fuhrett,  ehr  habe  denn  den  Zeins
erlegeth,  der  soll  allenthalben  vor  itzlichen  gl.  Zeins,  ein  silbern  schock  zu
geben  schuldigk  sein.

Wurdenn  auch  die  bergkschreiber  irgent  einen  heraus  fuhrenn  laßen,
ehe  der  Zeins  erlegeth,  vnd  den  der  Herschafft  nicht  ahnzeigeth,  So  sollen
Sie  allenthalben  der  Herschafft  vor  ein  gl.  ij.  ßo.  zu  geben  schuldig  sein.

Es  ist  auch  vorbotten,  das  keiner,  ehr  sei  wehr  er  wolle,  dem  andern
seine  hebebeuhme,  ladebeuhme,  Radebernn,,  odder  andere  notturft,  er  sei
was  er  wolle,  ohne  erlaubnus  der  berckherren,  von  seinem  berge  nehme,
Welcher  es  aber  thutt,  als  offt  es  geschicht,  soll  der  knapschafft  x  gl.,  ond
auch  der  herschafftex  gl.  strafe  geben.

Vber  diesenn  allenn,  sollenn  die  berkschreiber  vnd  viermeister  ohest
vnd  vleißig  halden,  ond  sollen  auch  den  knapschaften,  vber  ihren  aldenn
willkurlichen  bußenn,  welche  diesen  artickeln  nicht  entkegen,  auch  handthaben,
  wie  sie  volgendt  vorzceichentt.

Erstlich,  ein  iczlicher  der  gancz  Innunge  haben  will,  das  ehr  mag
mith  dem  großenn  eyßen,  adder  Feustel  hewenn,  der  mus  den  gesellenn,
die  Innunge  habenn,  eine  thonn  birr  schenken,  Der  aber  nicht  mehr,  dann
ein  stifter  adder  ein  reuhmer  sein  will,  giebt  den  gesellen  eine  halbe  thonn.

Zum  andern,  Wenn  mahn  Innunge  trinkt,  So  irgendt  einer  freywilligk
  das  bühr  vorgeust,  und  aus  muthwillen  vorschutt,  der  mus  den
gesellen  eine  halbe  thonn  biehr  keuffen,  Dergleichen  auch  so  einer  den  an-
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        41

dern  mahnet  omb  schuldt,  odder  gott  lestert,  odder  einen  andern  schildt,
mus  auch  solch  bus  geben,  aber  der  Innunge  beraubeth  seyn.

Zum  Dritten  So  ein  frembder  in  bergk  kompt,  ond  mith  einem
perckeysen  ins  werk  heweth,  es  sei  ihm  die  peen  wißlich  odder  nicht,  ehr
Sei  auch  arm  odder  reich,  So  mus  ehr  den  geselenn  eine  halbe  thonn  bier
keuffenn,  ond  ein  solcher,  der  solch  straff  giebt,  der  hatt  auch  halb  Innung
mith,  Ehr  mag  auch  darnach,  wenn  mahn  Innung  trinkt,  solch  straff  helfen
vorzehren.

Zum  vierdten,  ist  gewohnheit  gewest,  wann  mahn  geschrien  hatt,
Laufft  zow,  vnd  welcher  gesell  dies  gehort  hatt,  ond  nicht  zugelauffen,  der
mus  den  gesellen  auch  eine  halbe  thonn  biehr  geben,  wann  es  kompt  zu
zceithenn,  das  gesellenn  vorfallenn,  Darum  ist  vonnöthen  zuzuleuffen,  das
einer  den  andern  rettige.  So  aber  einer,  als  iczo  offt  geschenn,  aus  leichtferthigkeith
  vorgebens,  aus  keiner  noth  noch  orsachen  schrie,  vnd  die  gesellenn
  vorgebens  zusammen  muhett,  daß  sie  ihre  arbeit  verseuhmen,  der  soll
so  offt  es  geschicht,  den  gesellen  eine  thonne  biehr  geben  ond  der  herschafft
xxx  gl.  Es  mag  auch  ein  gesell  dem  andern  gerethe  leihen,  dann  Sie
konnen  sich  einer  ohn  den  andern  nicht  behelfen.

Zum  Fünfften,  Esist  auch  die  gewonheit  vor  vns  gewest,  So  ein  Herr,
seinem  knechte  im  berge  sein  liedlohn  schuldig  ist  blieben,  so  habenn  ihm
die  viermeister  schleunige  hulff  zu  sulcher  schulde  geholffenn,  dardurch  die
gericht  nicht  habenn  durffenn  gemuhett  werden,  dieser  artickel  soll  gehalden
werden,  anders  nicht,  dann  wie  sich  die  amptleuthe  Jungst  durch  einander
vorglichen  vnd  Im  vierden  artickel.

Zum  Sechsten;  Es  soll  auch  kein  Steinherr  noch  gesell,  dem  andern
  sein  stein  adder  wahr,  in  grunden,  odder  merckten,  nicht  vorsprechen,
noch  taddelen,  Ein  iczlicher  soll  das  sein  vor  keuffen,  wie  es  im  gefelleth,
So  aber  ein  solcher  taddeler  gehorett,  aber  vberkomen  wird  So  ist  ehr  den
den  gesellenn  eine  halbe  thonne  biehr  vorpflichtet  ond  schuldigk.

Zum  Siebenden  Es  ist  auch  eine  gewonheitt,  wann  ein  gesell,
ehr  habe  gancz  odder  halbe  Innunge  so  er  hatt  ein  ehrliche  sache,  ond  dem
rechten  zu  steuer,  mußenn  ihm  alle  gesellen  die  in  dieser  Innunge  seindt,  ein
iczlicher  ein  tagk  vnd  ein  nacht,  vff  sein  selbs  Zcehrung  zu  gefallen  ond
willen  zciehenn,  bei  vorlust  einr  solcher  straff,  eine  halbe  thonnen  biehrs.

Die  begengknis,  so  sie  vor  alders  mith  den  priesternn  gehalden,  ist
inn  eine  guthige  milde  almosen,  armenn  gesellenn  zum  besten,  auch  andern
armen  leuthenn  vorwandeleth  wordenn.

Eine  Revision  und  abermalige  Einschärfung  der  frühern  vollzogenen
  Ordnungen  von  1529  und  1543  schien  endlich  durch  mancherlei
  in  Erfahrung  gebrachten  Unterschleif  2c.  im  Betriebe  der
Steinbrüche  nothwendig  geworden  zu  sein.  Daher  erschienen  am
Dienstage  nach  Katharine,  den  29.  Nov.  d.  J.  1547,  der  kurfürstliche
Hauptmann  zum  Hohnstein,  Caspar  von  Ponikau,  und  der
schon  früher  erwähnte  bischöfliche  Amtmann  zum  Stolpen,  Christoph
Ziegler,  nebst  dem  bekannten  hohnsteiner  Schößer,  Joh.  Schuldtheis,
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        42
in  Liebethal  und  fanden  für  gut,  namentlich  den  in  der  folgenden
wörtlich  mitgetheilten  Urkunde  enthaltenen  Beschlüssen  Gesetzeskraft
zu  geben,  und  der  Bergordnung  von  1543,  als  „Neuen  Receß“
beizufügen.

Neuer  Receß.

Heute  Dienstags  nach  katharina  Im  rlvizjn.  Jahre,  habenn  sich  Caspar
von  Punika,  heuptmahn  zum  Stolpen,  gegen  Liebethal  neben  dem  Schofßer,
Johann  Schuldtheis,  vortageth,  ond  die  gebrechenn,  so  in  steinberge  vff
beiden  seittenn  von  der  knapschafft  odder  gewerckenn  fuhrkehme,  als  viel
moglich,  abzuhelffen,  Auch  die  vorigenn  ordnungenn  vorlesenn,  dießelbige
zu  handthaben,  Vnd  nach  dem  befunden  wurden,  das  viel  steine  vnbewust
der  bergkschreiber  und  vnuorrecht  aus  den  bergen  gefuhrett,  So  habenn
beide  amptleuthe  solches  nicht  anders  wust  zuuorhutten,  dann  das  iezlicher
seinem  bergkschreiber  ein  ahnzcahl  Zceichenn  gegebenn,  welcher  nuhn  steine
aus  den  bergen  fuhren  wil,  der  soll  allemahl,  souiel  zeeichenn  so  mahn
steine  odder  boden  heraus  furth,  von  einem  iczlichem  ein  Zceichen  fordern,
Und  die  Amptleuthe  haben  Burckhardt  Hornigk,  welcher  ahn  dem  grunde
wohnett,  darzcue  voreydeth,  das  er  keinen  stein  noch  boden  aus  dem  Grunde
soll  fuhren  laßen,  der  fuhrmahn  anttwortte  ihm  dann  von  einem  iczlichem
mohlsteine  vnnd  boden  von  iczlicher  seitten,  deß  bergkschreibers  ein  Zceigen,
ond  genandter  Hornigk  soll  allemahl,  mith  ausgange  vier  wochenn
derselbten  seitten  Amptmahn  seine  zceichen,  wieuiel  ehr  der  bekomen,  vberanttwortten,
  Derselbte  soll  ihm  allemahl  von  iczlichem  Zceichen  ein  heller
neu  zu  geben  schuldigk  sein,  vor  sein  lohn,  es  soll  aber  der  auch  den  stegk
stets  geschloßen  halden,  ond  treulich  damith  handelen,  auf  das  ehr  sich  harter
straffe  nicht  zu  befahren.

Ehr  soll  auch  durch  sich  odder  sein  weib  allemahl  darauff  wartten,  ob
sie  aber  aus  Chehafft  beide  wegk  gehen  mustenn,  soll  ehrs  durch  ein  richtigen
  bestellen.

Liebethal  ist  noch  heutzutage  ein  Berg=  und  Marktflecken
mit  städtischen  Rechten  28),  gehörte  von  1558/59,  wo  es  an  den  Kurfürsten
  August  mit  Stolpen  kam,  bis  1836  unter  das  Amt  Stolpen,
jetzt  aber  zu  Hohnstein-Lohmen;  die  Kirche  ist  Filial  von  Porschendorf.
  Dieser  Ort  ist  gleichsam  der  Schlüssel  zur  sächsichen
Schweiz.  —  Die  Brüche  sind  übrigens  seit  1559,  in  die  kurfürstliche
Rentkammer  zinsend.  .

Der  Burgstall,  oder  die  Stelle  der  ehemaligen  Burg,  welche
die  Kemnitz  (soviel  als  „Felsenschloß“,  kamenice,  vom  slavischen
kamen,  Stein,  Felsen)  hieß,  und  nach  der  sich  sogar  zwei,  wahrscheinlich
aber  blos  als  Castellane,  in  Urkunden  des  14.  Jahrhunderts  nannten
  29),  ist  leider  jetzt  ganz  verschwunden,  und  hat  vielleicht  der

238)  Unter  denhiesigen  Handwerkern  zeichneten  sich  sonst  namentlich  die  Messerschmiede
  aus.

29)  Ulrich  von  Liebental  1305  und  Smdold  von  Liebental  1349.
Schiffner  a.  a.  O.  S.  461.
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        43
größern  Erweiterung  des  Grundes,  durch  die  Abarbeitung  der  bis
zu  60  Ellen  hohen  Wände,  den  Platz  räumen  müssen.

Ueber  die  bereits  in  der  Bergordnung,  von  1543,  kundgegebenen
Gewohnheiten  der  Steinbrecher,  die  noch  jetzt  zum  Theil  aufrecht  er—
halten  werden,  so  wie  über  das  Gefahrvolle  der  Steinbrecherei,  in
Rücksicht  auf  Leben  und  Gesundheit  der  Arbeiter,  die  gewöhnlich
schon  in  den  30ger  und  40ger  Jahren  an  einer  Schwind=  oder
Lungensucht  sterben  und  oft  jahrelang  siegen,  ohne  sich  zu  schonen
und,  bei  der  Armseligkeit  des  Erwerbs,  schonen  können,  wie  auch
endlich  über  das  Romantische  des  Grundes  und  das  Groteske  seiner
Felswände,  haben  Götzinger  30),  Engelhardt  31)  und  Schiffner
  32)  sich  weitläuftig  verbreitet.

Das  Wort  „ewig“  im  Urkundenstyle.

Das  Wort  ewig  (lateinisch  aeternum,  sempiternum)  spielt  in
Urkunden  des  frühern,  besonders  aber  des  spätern  Mittelalters  eine
bedentende  Rolle  und  man  scheint  in  der  That  in  jener  Zeit  gemeint
gewesen  zu  sein,  daß  alle  Stiftungen  für  Stifter,  Klöster  und
Kirchen,  sowie  städtischer  Institute,  für  ewige  Zeiten  (pro  geternis
temporibus)  gemacht  werden  könnten,  ohne  dabei  bedacht  zu  haben,
daß  ein  kommendes  Geschlecht  andere  Ansichten,  andere  Bestrebungen,
  sowie  andere  Bedürfnisse  in  religiöser  und  weltlicher  Beziehung
haben  würde.  Wir  haben  aber  auch  gerade  in  dieser  Beziehung  die
trefflichsten  Belege  dafür,  daß  doch  selbst  dieses  von  Ignoranten
als  ziemlich  stereotyp  ausgeschrieene  Mittelalter,  ebensogut  seine
Generations-Eigenheiten  gehabt,  in  mehrfacher  Beziehung  mit  der
Mode  gar  sehr  gewechselt,  und  sogar  im  kirchlichen  Sinne  sich  gerade
so,  wie  in  moralischer  Beziehung,  dem  Zeitenwechsel  angeschmiegt  hat.

Wenn  jedoch  die  Stifter  von  ewigen  Messen,  ewigen
Tenebren,  ewigen  Lichtern  und  Gelenchten,  ewigen
Seelbädern  2c.,  geglaubt  hätten,  daß  die  Ewigkeit  ihrer  Stiftung
  der  Zeitmode  einstmals  unterworfen  sein  würde,  so  hätten  sie
zuverlässig  nicht  diese  Stiftungen  gemacht,  oder  sie  doch  wenigstens

20o)  Schandau  und  seine  Umgebungen,  oder  Beschreibung  der  sogenannten
sächsischen  Schweiz,  1804.  S.  8—24.  Dieses  Buch  ist  eigentlich  die  erste  Veranlassung
  mit  geworden,  daß  man  die  sachsische  Schwehz  zu  besuchen  anfing.

)  Merkels  Erdbeschreibung  von  Kursachsen,  3.  Auflage,  bearbeitet  von  Karl
August  Engelhardt  (Richard  Roos).  Band  4.  S.  91—94.  Schumann  im  Lexicon
hat  offenbar  Engelhardt  und  Götzinger  abgeschrieben.

32)  A.  a.  O.  Dresdner  Kreisdirektion  .  460  ff.  Auch  gute  Notizen  zum  Schumannschen
  Lexicon,  17.  Bd.  4.  Supplem.  S.  808  ff.
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        44

nicht  für  ewig  ausgesprochen  und  es  wäre  daher  wohl  manche  löbliche,
  den  kirchlichen  Sinn  fördernde,  den  Wohlthätigkeitssinn  hebende,
die  Noth  der  Armen  und  Hilfsbedürftigen  lindernde,  die  Gesundheitspflege
  unterstützende,  und  der  Volksausbildung  im  Allgemeinen  nützliche
  Stiftung  unterblieben.  —  Nur  allein  der  harmlose  Gedanke,
daß  alle  diese  Fundationen  und  Schenkungen  für  die  Ewigkeit
geschaffen  wären,  wirkte  schon  beseeligend  auf  die  Stifter,  und  der
feste  religiöse  Glanbe,  daß  alle  dergleichen  Stiftungen  das  ewige
Seelenheil  fördern  würden  und  müßten,  haben  manches  großartige
Institut  in's  Leben  gerufen,  dessen  Wirksamkeit  direct  und  indirect,
sogar  bei  aller  Gebrechlichkeit  und  Selbstsucht  der  menschlichen  Verwaltung,
  Jahrhunderte  zur  Förderung  der  geistigen  und  leiblichen
Woblfahrt  des  Volks  erprobt  sich  hielt.  Freilich  schlich  sich  bei  der
Stiftung  oft  auch  mancher  selbstsüchtige  Grund,  als  da  sind:  Gewissensbisse,
  Furcht  vor  der  zeitlichen  und  ewigen  Strafe,  Hoffnung
auf  Befreiung  vom  Fegefener,  glückliche  Errettung  aus  Gefahren
des  Kriegs  und  der  damals  eben  so  gefahrvollen  Reisen,  der  Glaube
an  die  Möglichkeit,  die  Mutter  Maria  und  die  heiligen  Zwölfboten,
sowie  alle  Heiligen  des  Himmels  bestechen  zu  können,  mit  ein,  was
aber  keineswegs  verdammlich  sein  kann,  da  am  Ende  kein  Mensch
so  ganz  von  einiger  Selbstsucht  frei  zu  sein  pflegt,  und  sogar  die
Tugend  oft  nur  auf  selbstsüchtigen  Triebfedern  gehoben  wird.  —

Ein  Theil  dieser  ewigen  Stiftungen  bestehen  auch  theilweise
noch  in  ihrer  ursprünglichen  Tendenz,  oder  sie  sind  zum  Theil  durch
die  Zeitverhältnisse  umgestaltet  worden;  ein  weit  größerer  Theil  derselben
  dürfte  aber  wohl  schwerlich  noch  in  der  Spur  vorhanden  sein.
Es  wäre  in  der  That  wahrhaft  interessant,  auf  Grundlage  aller  vorhandenen
  Stiftungsurkunden,  deren  Zahl  Legion  ist,  Recherchen  anzustellen,
  in  wie  weit  die  darin  ausgesprochenen  Donationen,  welche
man  „ewiglichen  reichin  und  gebin  sollin“,  noch  wirklich  im
Gebrauche  sind,  oder  auf  etwas  Anderes  eine  Anwendung  gefunden
haben,  und  wie  viele  dagegen  nach  der  Reformation,  und  noch  weit
später,  geradezu  spurlos  verschwunden  sind;  da  würde  nun  freilich
der  Forscher  sehr  oft  ausrufen  müssen:

Verschwunden  sind  die  Fonds,  weg  sind  Seelbad  und  Altarlehne;
Doch  heißt  das  Sprichwort  ja:  de  mortuis  nil  nisi  bene!

Ausser  den  sehr  gewöhnlichen  „ewigen  Messen“,  deren  Stiftung
  fast  jeder  Ort  Sachsens  aufzählen  kann,  kommen  besonders  auch
Stiftungen  zu„ewigem  Geleuchte“  oder  „ewigem  Lichte“  häufig
vor.  Die  uns  bekannten  ältesten  Urkunden  über  ewiges  Licht,  sind
von  der  Aebtissin  zu  Quedlinburg,  vom  Jahre  12691)  und  vom  Jahre
12702).  Doch  von  dieser  Zeit  an  lassen  sich  Hunderte  von  Urkunden

1)  Kettner,  Diplom.  Quedlinb.,  S.  267.
2)  Ebendaselbst  S.  303,  und  Lünig,  Reichsarchiv.  Spicilegium  Eccl.  III.  von
Aebten,  S.  221.
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beibringen,  die  Stiftungen  ewiger  Lichter  und  Geleuchte  aussprechen,
deren  Frucht-,  Geld-,  Wachs-  und  Oellieferungen  jedoch  schon  seit
300  Jahren  entweder  aufgehört  haben,  oder  anders  wohin  fliessen.  —
Hierbei  ist  noch  zu  bemerken,  daß  unter  dem  Ausdrucke  „ewiges
Licht“,  die  ewige  Lampe  und  dagegen  „ewiges  Gelenchte“  die
Altarlichter  zu  verstehen  sind  3).

Eine  andere  Art  von  sogenannten  „ewigen“  Stiftungen,  waren  die
„ewigen  Predigereien“.  —  Das  Predigen  war  im  frühen  Mittelalter
  in  Deutschland  sowie  in  andern  christlichen  Staaten  sehr  ausser
Gebrauch  gekommen,  da  der  Cultus  mehr  im  Rituale  der  Messe  oder
den  verschiedenen  Offizien  der  Heortologie  oder  Lehre  von  den  Festen,
bestand.  Seit  dem  13.  Jahrhunderte,  wo  das  Predigen  mehr  den
Dominicanern  anheim  fiel,  die  als  Ablaß-,  Fasten-,  Passions-=und
  Bußprediger  herumzogen,  war  es  sehr  selten,  daß  die  Bischöfe,
Domherren,  Vicarien,  Weltgeistlichen,  welche  letztere  meist  als  Plebane,
  Capellane,  Altaristen  2e.,  auch  nur  den  dem  Volke  unverständlichen,
  blos  auf  das  Gemüth  wirkenden  Altardienst  und  die  professionsmäßige
  Seelsorge  übten,  sich  der  Predigt  befleissigten,  während  im
9.,  10.  und  11.  Jahrhunderte  sich  viele  Beispiele  vorfinden,  daß
sogar  Bischöfe  Predigten  hielten.  Einen  schönen  Beleg  dafür  giebt
uns  Diethmar  im  6.  Buche,  wo  der  Bischof  Goddeschalk“)  von
Freisingen  vor  König  Heinrich  II.  zu  Prag  (1004)  predigte,  und
in  dieser  Predigt  namentlich  dem  Könige  seine  Pflichten  als  Reichsoberhaupt
  an's  Herz  legte.  Auch  erzählte  Diethmar  im  2.  Buche  vom
Bischofe  Boso  zu  Merseburg,  daß  er  eine  unglaubliche  Menge  Menschen,
  in  den  östlichen  Gegenden  5),  durch  Predigen  und  Tanfen
zur  christlichen  Religion  gebracht,  ja,  daß  ihm  namentlich  der  Unterricht
  der  Slaven  am  Herzen  gelegen,  und  er,  um  seinen  Zweck  desto
leichter  erreichen  zu  können,  sogar  in  flavischer  Sprache  gelehrt  habe.

Das  Predigen  war  aber  während  des  11.  Jahrhunderts  schon
so  sehr  in  der  christlichen  Kirche  vernachlässigt  worden,  daß  sich  der,
in  der  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  lebende  William  von  Malmsbury“)
  zur  Erzählung  der  Sage  veranlaßt  fühlt,  daß  der  Satan  und
alle  seine  höllischen  Geister  einen  Brief  aus  der  Hölle,  an  die  ganze
Clerisei  geschrieben  haben  sollen,  worin  sie  sich  deshalb  bedankt,  daß
der  Elerus  nicht  nur  selbst  seinen  schnöden  Wollüsten  so  fleißig  nachhing,
  sondern  auch  durch  Versäumung  des  Predigens  eine  solche
Menge  Seelen  zur  Hölle  schicke,  desgleichen  man,  in  den  vorhergehenden
  Jahrhunderten  zu  sehen,  nicht  gewohnt  gewesen  wäre.  —  In  den

3)  Vergl.  I.  Serie  S.  487.

4)  Soviel  als  der  Knecht  (d.  h.  Edelknecht)  Gottes.

5)  Die  slavischen  Gegenden  zwischen  der  Saale  und  Mulde,  in  den  Gauen
Zcudici,  Cidici,  Niciti,  Liubanici,  Queszizi,  Neletici,  Belegori,  die  wir  auch
später  unter  dem  Namen  Osterlande,  was  aber  von  Marchio  orientalis  verschieden
ist,  kennen  lernen.

i)  Historiae  novellae,  Buch  III.  Capitel  9.
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        46

folgenden  Jahrhunderten  setzte  man  in  Predigten  entweder  die  heilige
Schrift  als  Grundlage  ganz  bei  Seite,  oder,  was  noch  schlimmer,
man  drehte  und  wendete  ihren  Sinn  nach  Belieben,  ja,  man  brachte
eigene  Tränmereien  und  Anderer  Schwärmereien  auf  die  Kanzel,
man  trieb  sogar  offenbare  Possen  oder  erzählte  zotenhafte  Legenden,
die  dem  demoralisirenden  Zeitgeiste  und  plumpen  Zeitgeschmacke
eben  recht  angepaßt  waren.  In  dieser  Zeit  bildete  sich  namentlich
das  sogenannte  Ostergelächter  oder  die  Ostermärchen,  Osterpossen,
  Weihnachtspossen,  Narren=  und  Eselsfest  2c.  aus,
wobei  die  ausgefeimtesten  Prediger  die  Hauptrolle  stets  spielten  und
durch  die  burleske  Haltung  ihrer  Vorträge  den  Applaus  des  Volks
wahrhaft  erhaschten.  —  Auch  war  während  des  14.  und  15.  Jahrhunderts
  die  Stelle  der  Predigt,  die  nach  der  Grundidee  der  christlichen
  Kirche  doch  die  Hauptsache,  als  lebendiges  Wort,  sein  sollte,
noch  durch  die  vielen,  das  schaulustige  Volk  verplüffenden  Processioneu
  7),  geistlichen  Schauspiele  8)  und  die  über  die  Schrift  selbst  gestellten
  Legenden  der  Heiligen  getreten.  Wenn  nun  auch  letztere  in
der  Hand  eines  geschickten  Predigers  ebenfalls  ihr  Gutes  hätten
wirken  können,  so  ward  es  dadurch  vereitelt,  daß  sie  meist  ins  Burleske
  gespielt  wurden,  und  auf  diese  Weise  nur  ergötzten,  ohne  dabei
einen  moralischen  Erfolg  zu  haben.  —  Es  finden  sich  in  den  alten
sächsischen  Städtechroniken,  ja,  selbst  in  Urkunden  eine  Menge  von
Belegen  zu  dem  eben  Ausgesprochenen,  die  jedoch  an  einem  besondern
  Orte  Platz  finden  müssen.  —

Da  nun  aber,  namentlich  im  15.  Jahrhunderte,  auch  in  unsern
Landen  die  Predigt  zu  sehr  vernachlässigt  war,  und  dies  Gebildetere
recht  wohl  fühlten,  so  fanden  sich  wohlhabende  Männer,  die  durch
Stiftungen  diesem  bemerkbaren  Mangel  abhelfen  wollten.  Einen
solchen  Beleg  liefert  besonders  folgende  Stiftung  der  Gebrüder

7)  Der  sinnliche  Mensch  bedurfte  eigentlich  zu  jeder  Zeit,  am  allermeisten  aber
wohl  im  Mittelalter,  wo  das  geistige  Element  der  Kirche,  durch  geistliche  Handwerksmäßigkeit
  geschwunden  war,  sinnlicher,  anschaulicher  Mittel  zur  religiösen
Erhebung,  und,  um  für  sie  immer  von  Neuem  den  großen  Haufen  zu  beleben,  wurden
  besondere  kirchliche  und  außerkirchliche  Feste  angeordnet,  welche  überhaupt  durch
geschichtliche  Beziehung  und  äußern  Glanz  Augen  und  Einbildung  raft

ugleich  beschäftigten  und  fesselten.  Besonders  gehörten  zu  diesen  sichthann
  Mitteln  der  geistlichen  geistigen  Armuth  die  zum  Theil  maskirten  öffentlichen
Aufzüge  und  Prozessionen  am  Kreuzerhöhungs-,  Kreuzerfindungs-,  St.  Johannis
Baptistä-Feste  2c.  Preusker  in  seinem  shäzbaren  Buche:  „Blicke  in  die
vaterländische  Vorzeit  hat  Bd.  I.  S.  96  ein  Beispiel  mitgetheilt.

8)  Ein  Beispiel  dieer  Art  findet  sich  im  Chronicon  Sampetrinum  Erfurtense,
(Mencken.  Scr.  Rer.  Germ.  III.  S.  326).  Es  wurde  im  Jahre  1322  ein  solches
geistliches  Schauspiel,  „die  klugen  und  thörigten  Jungfrauen“,  zu  Eisnach  aufgeführt,
  bei  dem  Markgraf  Friedrich  der  Freudige  (der  Gebissene)  zugegen  war,  und
der  darüber,  daß  dic  thörigten  Jungfrauen  nicht  selig  gesprochen  wurden,  tiefsinnig
geworden  und  endlich  daran  gestorben  sein  soll.  Ob  daran  oder  am  Gift,  das
wollen  wir  die  Wahl  lassen.  Nach  Andern  rührte  ihn  der  Schlag,  und  er  starb  erst
1324,  nachdem  er  so  lange  bettlägerig  geblieben  war.
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        47

Kaspar  und  Heinrich  von  Schönberg  auf  Sachsenburg,  und
Nicolaus  von  Schönberg,  auf  Reinsberg,  von  1466,  welche  zu
einer  ewigen  Predigerei  im  Domezu  Würzen  L22rheinische  Gulden,
im  Golde,  jährliche  insen  legirten.  Die  Urkunde  ist  folgende:

Kouff  Brieff  der  gestrengen  Caspar,  Heinrich  gebrudir  von  Schonberg  zu  Sachsenburg
  obir  die  gnantin  xxij  Rinische  gulden  Jerliches  czinse  zu  Heinichin,  czu  eyner
ewigen  predigerey  in  Thum  czu  Wurczen.

Wir  nachgeschrebin,  Er  Caspar  Ritter,  Heinrich  gebrudir  von  Schonbergk,
  zen  Sachssenburg  gesessin,  unde  Er  Nickel  von  Schonbergk,  zeu
Reynspurg  gesessin.  Bekennen  vor  vns  vunde  alle  vnsir  erben,  vundeerbnemen
vor  allir  menniglich,  das  wir  vns  vor  vns  vund  alle  vusir  erben  von  wegin
der  gesampten  Lehin,  do  wir  mit  bgnodet  vunde  belihit  sint,  vnnde  sunderlich,
  mit  der  Stadt  Heynchen,  In  grosser  eyntrachlikeyt,  mit  wissen,  rat
onnde  willen,  onsir  Frunde  eynmutig  voreynet  habin,  daß  wir  Er  Caspar
vunde  Heynrich  gebrudir  von  Schonberg  zu  Sachsenburg  gefessin,  yn  vunde
uff  aller  czugehorunge,  der  gnandin  Stadt  Heynchin,  den  wirdigin  Hren
Tbumprobist,  Techant,  dem  gantzin  Capittel  der  Thumkirchen  zen  Wurtzcen,
vunde  allen  iren  nach  komeligen,  czu  eyne  ewigin  predigeryen  vorkoufft
  habin,  zwe  vnde  zwenzig  Rinische  gulden,  gut  am  golde,  vunde  swere
gung  am  gewichte,  dy  sye  vns  gantz  gutlichin,  nutzlichin  wolczudancke,  vnnde
zu  guter  gunge,  obirantwort,  vunde  beczalt  habin.  Dorvmb  wir  sye  der
gantz  queit,  ledig  ondc  loß,  yn  ond  mit  crafft  dißes  briues  sagen,  das  ich
obingnanter  Er  Nickel  von  Schonbergk,  Ritter  zu  Reynspurg  gesessin,  vor
mich,  meyn  Erbin  vnnde  Erbnemen,  also  ongeuerlichin  bekenne,  vorwillige
vnnde  vorgunst  habe,  auch  durch  sundirliche  gunst  vunde  vorwilligung
vnsir  gnedigin  Heren  von  Sachssin,  lantgrauen  yn  Doringen  vunde  margrauen
  zcu  Myssin,  solliche  sume  virhundirt  vnde  vierzige  Rynische  gulden,
wir  vorth  an  vußin  vunde  vußir  Erben  kantlichin  vnnde  nutzlichin  Fromen
gewandt  habin.  Dorvmb  habin  wir  den  Burgermeister,  mit  allen  seynen
Ratskompen,  vunde  gautzer  gemeyn,  arm  vunde  reych  an  dy  genantin
Hren  Thumprobist  vnnde  Capittel,  mit  sulchen  czinsen,  nemlich:  Czwei  ond
zwentzig  gute  Reynische  gülden  swere  gnung  an  gewichte,  dye  alle  wir  ierlichin
uff  czwu  tageczyt,  also  uff  Walpurg  Eylffe,  vnnd  uff  Michahelis  ouch
Eylffe,  so  lange  der  kouff  steth,  dye  geyn  Wurczin  zuantworttin,  uff  den
thume,  yn  des  Techandes  hausse,  an  den  wir  von  dem  genanten  Capittel
werdin  geweysßt,  addir  wer  den  briff  ynne  wirt  habin,  vunde  vns  dormit
irsucht  geweysset,  dye  an  ouch  gelobet  haben,  mit  hande  vnnde  munde,  solche
czinße,  wye  obin  vormeldet  ist  zu  obinberurter  tageczeyt,  geyn  würtzen  czu
antwortin,  vnnde  dye  gutlichin  vnnde  wolczudanke  zeubeczalen;  Vunde  ab
dy  an  solcher  beczahlunge  sumig  wurdin  seyn,  gebin  wir  den  vilgenanten
Hren  dye  macht,  das  sye  dye  mit  geystlichin,  adder  weltlichen  gerichten  zen
der  beczalunge  mogen  brengen.  Dareyn  sullen  vnnde  wollin  wir  on  nicht
reden,  nach  eynerley  onwillen  doromb  habin.  Wir  gelobin  ouch,  das  wir
sulche  czinse,  nach  dye  genante  Stadt  Heynichin,  nicht  vorkouffen,  noch  vorsetzen,
  wollen,  wir  habin  denn  dye  gnanten  czinse,  von  dem  offt  genanten
        <pb n="627" />
        48

Hren,  wedder  abegekoufft,  vnnde  den  dye  houptsumme  mit  dem  vorsessen
ezinsen,  wolezudanke  vnnde  czu  guter  gnuge  beczalt;,  Wir  wollin  vunde
sollin  ouch  dye  czwey  vundeé  czwentzig  gulden,  so  ufft  das  not  wirt  seyn,
selbir  vordynen  yuherfortiren,  vunde  in  allin  andern  sachin  Wir  gereden
ouch  den  obingenantin  Hren  Thumprobist,  Techandt,  Capittel  vunde  alle
ire  nachkomeling,  das  wir  dye,  als  ufft  das  not  wirt  seyn,  genuglichin
wollen  versorgin,  mit  gunst  briffen,  vnnde  sagen  on  czu,  yn  crafft  diß  briffes,
daß  solliche  czinse  nicht  ufflypgedinge  vorlegin  sint,  noch  vormals  vorkouffen,  sye
seyn  ouch  mit  nichten  beswert  werden,  als  lange  der  kouff  steet,  dardurch  dye
genanten  Hren,  an  den  ufft  genanten  czinsen  mochten  gehyndert  werden,
Dye  obingemeltin  Hren  Thumprobist,  Techant  vnnde  Capittel,  uß  eygen
beweguug  habin  vns  dye  gunst  gethan,  das  wir  vusir  Erbin  solche  czinse
zwey  und  czwentzig  Reynische  gulden,  swer  gnung  am  gewichte,  von  on
widder  kouffen  mogen,  wenn  wir  adir  vußer  Erbin  das  wollin  thun,  doch
so,  daß  wir  yn  den  widder  kouff  zeuuor  eyn  halfp  iar  schriftlich  vorkundiget
habin,  wenn  wir  denn  dye  houptsumme  mit  den  vorsessin  vunde  vortagten
czinßin  vff  den  Thum  zen  Wurtzin  yu  des  Techands  hauß  czu  voller  gnuge
beczalet  habin,  vunde  nicht  eher,  als  den  sullin  sye  dye  obingemelte  czinsleute
  widder  an  uns  addir  vnßir  Erbin  weysin  vund  dissen  briff  obirantwottin.
  Das  wir  alle  punkte,  stücke  vunde  artickel,  wy  obin  vormeldet
ist,  mit  onsern  vettern  vunde  allen  vnßern  Erben  onnorbrochlichin  gantz
haldin  wollin,  an  allen  Behelff,  alle  argelist  ußgeslossin,  gelobin  wir  by
gutin  truwin  yn  crafft  disses  briues.  Des  zcuorkunde  vnnde  waren  bekenthniß
  habin  wir  obingenande,  Er  Nickel,  Er  Caspar,  Ritter,  vnnd  Heynrich
  von  Schonbergk,  vor  vns  vunde  alle  vuß  Erbin  vnnd  Erbnemmen,
vnßir  Ingesigil  mit  wohlbedachtem  müte  an  dissen  briff  lassin  hengin,  der
gegebin  ist  nach  Christo  onsers  Hren  gebort,  Tusent  virhundirt  ym  Sechs
vnnde  Sechczigisten  Jaren  am  tage  Tibury  vunde  Valeriani  )  der  heyligin
merterer.

In  vielen  Kirchen  gab  es  übrigens  vor  der  Reformation  keine
wirklichen  Predigtstühle  oder  eigentliche  Kanzeln,  und  wo  es  in  den
größern  Kirchen  solche  gab,  so  standen  sie  gewöhnlich  in  einem  Seitenschiffe
  10),  so  daß  selten  die  ganze  Gemeinde  die  Predigt  hören  konnte.
Auch  waren  die  Pfarrherrun  nur  höchst  selten  selbst  Prediger,  sondern
hatten  in  mehrern  Städten  entweder  ihre  besondern  Prädicanten,  oft
hielten  sie  auch  nur  herumziehende  Mönche,  während  die  sogenannten
Passions-,  Buß=  und  Fastenprediger  meistens  Dominicaner,
zuweilen  aber  auch  Franzis  kaner,  waren.  In  den  Rechnungen  der
Städte,  wo  meist  auch  die  Gehalte  aller  geistlichen  Personen  aufgeführt
sind,  finden  sich  daher  auch  nur  dann  und  wann  Ansätze  für  Prediger.

6)  Eigentlich  Tiburti#-  und  Valeriani-Tag  ist  der  14.  April.  Der  römische
Calender  hat  noch  einen  3.  Martyrer  an  diesem  Tage,  den  Maximus.  Wenn  St.
Tiburtzentag  allein  steht,  so  ist  es  der  11.  August.

10)  In  Taisen  war  im  Dome  früher  keine  feste  Kanzel,  auch  finden  wir  unter
dem  Capitel-Personal  unsers  Wissens  keinen  Prädicanten  aufgeführt.
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        49

So  findet  sich  z.  B.  in  der  Rechnung  des  geistlichen  Brückenamts  zu
Dresden,  vom  Jahre  1509,  der  Ansatz  unter:  „Gemeine  außgobe“:
v  gl.  dem  windischen  prediger  traugelt“  und  „vgl.  einem
bothen  der  nach  dem  windischen  prediger  gegangen  ist,“
welcher  letzte  Ansatz  auch  schon  ähnlich  in  einer  Rechnung  vom  Jahre
1495  vorkommt,  und  zwar  mit  dem  Zusatze  „zeu  bestellen  off
johanis“,  an  welchem  Processionstage  wahrscheinlich  auch  viel  Zudrang
  von  wendischem  Banernvolke  zur  Stadt  sein  mochte.  Dies
ist  zugleich  ein  Beweis,  daß  an  der  so  bedentenden  Kreuzkirche  zu
Dresden,  wo  um  1509  noch  Viele,  besonders  in  den  angrenzenden
Dörfern,  Wendisch  sprachen,  kein  wendischer  Prediger  mehr  fest  angestellt
  war,  wohl  aber  ein  deutscher,  da  es  in  derselben  Rechnung
auch  heißt:  „xx  gl.  dem  predicatori  vor  die  selenn  im  jor  zen
bitten“.  —  Am  Genauesten  ersieht  man  aber  in  der  Brückenamtsrechunng
  vom  Jahre  1495,  daß  ein  deutscher  Prediger  an  der  Kreuzkirche
  besonders  angestellt  war,  aus  folgenden  Ansätzen:  „ij  Schock
dem  pfarrer  sein  gebur  vom  gelte,  daß  im  stogk  gefellet  vorm  heiligen
Creutz  (zu  dem  eine  stete  Wallfahrt  war),  —  xxgl.  den  prediger
sein  gebur  11)  —  gx  gl.  den  cappellan  —  gx  gl.  den  schulmeister
(Cantor)“  hier  sehen  wir  auch  zugleich  welche  Stufe  der  Prediger  12)
einzunehmen  pflegte.

Daß  übrigens  in  der  1493  ff.  ganz  aus  Sandsteinquadern  neu  erbauten
  Kirche  zum  heiligen  Kreutz  in  Dresden  es  auch  einen  wirklichen
  Predigtstuhl  gab,  gehtiaus  folgender  gleichfalls  „ewigklich“
vom  Pfarrer  Dr.  Eisenberg  gemachten  Stiftung  von  8  Schock  2  gl.,
die  Hans  Münzmeister  ihm  zugestanden  2c.,  hervor,  welche  Herzog
Georg  1523  bestätigte,  und  die  sich  namentlich  dahin  ausspricht,  daß
von  nun  an  stets  ein  tanglicher  Prediger  #s),  der  noch  dazu  (eine
für  die  damalige  Zeit  wichtige  Bedingung)  „auffs  wenigste  Magister
  sey“,  gehalten  werden  sollte.  Die  darauf  bezügliche  Urkunde  17),
welche  zugleich  für  die  Topographie  Dresdens  nicht  unwichtig,  ist
wörtlich  folgende:

11)  Diese  Ausgabe  kehrt  auch  in  andern  Rechnungen  wieder.

12)  Auch  findet  er  sich  in  derselben  Rechnung  nochmals  unter  der  Ausgabe
„vff  Sontagk  nach  resurrectionis  Xti“  erwähnt,  wo  es  heißt:  „igl.  den  prediger
  zu  uorkundigen  den  Baw  der  kirchen  vnd  dessen  begegniß.“  Dies
bezieht  sich  auf  den  1493  begonnenen  Neubau  der  Kreuzkirche.  Daß  aber  der  Prediger
  nichts  mit  der  eigentlichen  Seelensorge  zu  thun  hatte,  geht  aus  folgendem
Ansatze  hervor:  „xxix  gl.  vortzert  der  pfarrer  sampt  allen  cappellan  vf  eyne  moltzeyt
ond  trinckens  dorumb  daß  sie  fleiß  anwendteten  bey  den  kranken  personen  daß  sie  jr
testament  macheten  bey  der  kirchenn".  —  Man  brauchte  nämlich  Geld  zum  Baue,
daher  diese  kirchliche  Erbs  Hleccherel  angewendet  werden  sollte.

13)  Die  bisherigen  Prediger  mochten  wahrscheinlich  keine  großen  Lichter  gewesen
  sein;  erhielten  auch  viel  zu  wenig  Gehalt.

14)  Mitgetheilt  vom  Herrn  Kammerherrn  von  Carlowitz-Maxen  aus  dem
Haupt-Staats-Archive  zu  Dresden.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  1.  4
        <pb n="629" />
        50

Wir  Georg  von  gots  gnaden  Hertzog  zu  Sachsen  Lanndtgraff  Inn
Doringen  vnd  Marggraff  zu  Meissen,  Ann  diesem  vnnserm  Offnem  brieue
vor  allen  desselbigen  ansichtigen  Bekennen  offenntlich  vnd  Thun  khundt,
Nachdem  der  Wirdige  vnd  Hochgelerte  vnnser  Lieber  Anndechtiger,  Herr
petrus  Cysenbergk  15),  der  heilligen  schriefft  doctor  vnnd  pfarherr  zu
Dreßden  acht  schogk  zwene  groschen  Iherlicher  Zcinße  die  Etwann  Hanns
Muntzmeister  16)  angetzeigte  Zeins  Bothen  von  karlewitz  auff  einen  widerkauff
verkaufft,  der  sye  furder  dem  altar  Triumregum  Inn  der  Sacristei  des  haylligen
  Creutz  kirchen  17)  alhie  zu  Dreßdenn  Inn  massen,  wie  er  die  gehapt,
gegeben  ond  zugestellett,  von  herrn  Annthonio  Muntzmeister  seliger  Als
bemelts  Hannsen  Muntzmeysters  erben,  vnd  deme  an  bestimpten  Zcynßen
der  widerkauff  zugestannden,  erblich  erkawfft  vnnd  nach  vermoge  eins
Reuersals  ader  verschreybunge  daruber  volzogen,  an  sich  bracht,  Nemblich
funfftzig  groschen  auff  der  Pirnischen  Gassenn  18),  ein  schogk  zwaintzig  groschen
  vordes  hailligen  Creutzes  pförttichen  19),  vier  schogk  zwolff  groschen  auff

15)  Dieser  Dr.  theol.  Peter  Cyssenberg  war  der  letzte  katholische  Pleban,  oder
wie  er  sich  selbst  schreibt,  Pfarrer  (Urkunde  222  bei  Hasche,  diplom.  Gesch.)  an
der  Kreutzkirche.  Er  resignirte  bekanntlich  am  3.  July  1539,  mit  der  Bemerkung

egen  den  Herzog  Heinrich,  daß  er  das  Abendmahl  sub  vtraque  (unter  beiderlei
Gestal.)  zu  reichen  nicht  verstehe,  und  an  seine  Stelle  kam  M.  Celerarius  (Keller)
von  Frankfurt  a,  M.  —Was  er  für  ein  Held  in  der  Theologie  war,  ersieht  man  aus
Luthers  Verantwortung  des  angeschuldigten  Aufruhrs.  ie  abergläubisch  er  gewesen
  sein  muß,  geht  übrigens  daraus  hervor,  daß  1520,  Montag  nach  Neujahr,
auf  seine  Veranlaffung  die  arme,  alte  Anna  Schneiderin  verbraunt  ward,  weil  sie
es  eine  Zeitlang  mit  einem  Incubus  (Hausteufelchen)  gehalten  haben  sollte.  In
Dresdner  Urkunden  kommt  er  häufig  vor.

16)  Dieser  Name,  wie  viele  andere  (Voigt,  Böttger,  Büttner,  Sattler,  Pfeilschmidt,
  Pfeilsticker,  Plattner,  Wagner,  Krüger,  Schlosser,  Kleinschmidt,  Schneider.
Schäfer,  Töpfer  2c.)  war  aus  einem  ursprünglichen  Amtstitel  oder  Geschäftsnamen
entstanden.  Der  erste  dieser  Familie  kommt  in  einer  Urkunde  bei  Hasche  (diplom.
Geschichte  Nr.  47)  vom  Jahre  1311  vor:  „Nicolaus  quondam  magister  monete“
und  in  einer  andern  (Ebend.  Nr.  65)  Petrus  ex  moneta.  Später  kommt  der  Name
„Münzmeister“  oder  „Münzer“  wirklich  vor.  So  verkaufte  Nicolaus  Münzmeister
  1343  der  Stadt  Dresden  den  Zoll  (Ebend.  Nr.  74),  den  er  in  Folge  der
Amteführung  seiner  Vorfahren  als  Münzmeister  vermuthlich  noch  besaß.  1370
kommt  auch  der  Bürger  Hans  Münzmeister  urkundlich  vor  (Ebend.  Nr.  89).

17)  Vergl.  hierzu  Serie  I.  S.  456,  wodurch  gewissermassen  diese  Stelle  erläutert
  ist.

"EA¾44  jetzige  äussere  pirnaische  Gasse,  die  nach  1550,  nachdem  die  Frauenvorstadt
  in  die  Festungswerke  mit  einbezirkt  worden  und  die  innere  pirnaische  Gasse,
welche  nun  die  „pirnaische  Gassen  in  der  Nepstadt“  hieß,  neben  der
Moritzstrasse  entstanden  war,  die  „pirnaische  Gassen  ausserhalb  des
Wahls“  genannt  ward.

19)  Dieser  Theil  hieß  nach  1550  und  auch  schon  früher  „auf  der  Katzbach
wahl“  und  begriff  den  jetzigen  östlichen  Theil  der  Bürgerwiese.  Die  Kreuzpforte
mündete  aus  der  Kreuzgasse  nach  der  Borngasse  zu,  aus.  Sie  hatte  ihren  Namen
von  der  feierlichen  Procession  mit  dem  auf  der  Elbe  angeschwommenen  Kreuze.
Im  Jahre  1551  ward  sie  erweitert  und  mit  einem  Thurme  versehen.  Sie  hieß  aber
nun,  nach  dem  über  das  Thor  in  einem  Bogengiebel  gesetzten  Hautrelief,  Salomo's
  Urtheil  darstellend,  die  Salomonspforte.  Ein  Theil  dieser  Festungsunterbaue
  nebst  Thorbastion  stehen  noch  und  umfriedigen,  nächst  den  fremden
Fleischerbänken,  die  Gartenanlagen  des  Preuß'schen  Hauses  am  kusgunge  der  Kreuzgasse.
  —  Hier  war  bis  1822  der  Verwahrungsort  der  sogenannten  Baugefangenen.
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        der  Borngassen,  Item  vier  und  viertzig  groschen  auff  der  halben  gassen,  Item
sechs  vnd  dreissig  groschen  hinder  der  Stegemülen  20),  zewaintzig  groschen  auff
einem  Acker  vnnd  einem  weinberge  zu  Aldendreßden  21),  ond  gedachter  Her
petrus  Eysenbergk  Doctor  dieselbigen  acht  schogk  zwene  groschen  Iherlichen
Zceyuße  dem  predigtstull  Inn  angezaigter  des  heilligen  Creutz  kirchen  vnnd
dem  Manuall  22)  Sanncti  Anthoni  demselbigen  predigstull  zustenndig  23),

20)  War  entweder  die  Mühle  bei  der  Annenkirche  oder  die  Dammmühle  (Thammühle).
  —  Diese  Mühle  Mehörte  nach  einer  Urkunde,  die  sich  im  Seuselitzer  Gerichtsbuche
  von  1505—1544  (Manuscript  der  Dresdner  K.  Bibliothek  Cod.  L.  108  Bl.  143)
findet,  dem  Kloster  der  Brüder.  Die  Urkunde  ist  folgende:  „Von  mir  Bruder  Bartholomeo
  Schoeber  Gwardian  zu  sewßelitz  gehandelt—  Vff  hewte  sonnabent  nach  michael
annodmi.  pr.  im  xve  octauo  jst  vorkawfft  worden  die  stegemohll,  ßo  vor  dreßden  gelegen
dem  Closter  zustendig,  durch  die  erßame  heinriche  Rost  von  wegen  Anderßen  Stegemoller
  sampt  alle  seinen  Swigern,  deßgleichenn  Hans  Spitzmacher  von  wegen  seines
  elichem  Weibeß,  Benedix  Stegemollerß  nachgelassen  Witwe,  dem  ersamen
Hanßen  Krappe,  Bürger  zu  Dreßden  vund  haben  sie  jm  gegeben  vmb  bereit  gelt  vor
lij  Schock  xxx  groschen,  die  her  vor  mir,  Bruder  Bartholomeo  Schoeber,  Gawrdian
zu  Szewßelitz  bezcalt  und  vbergeantwortt  zu  gutem  Danke  und  haben  derwegen  alle
vorzeich  wie  iß  jm  lande  recht  sei  geton  nichts  mehr,  je  sulche  moll  zu  manen  vnd
haben  auch  alle  benannte  Vorkewffer  gewilliget,  ab  die  Herren  des  rates  welten  v  gl.
Zinßehaben,  daß  sie  wollen  das  zurkeis  helffen  neben  genanntem  Hanßen  Krappe  vorantwurten,
  daß  jre  vorfarn  deßgleichen  sie  nie  gegeben  habenn.  Surlchs  stete  zu
halden  vund  zur  Sicherheit  habe  ich  genannter  gawrdian  mein  pitzschir  auffgedruckt.
Geben  alß  obin“.

21)  Wahrscheinlich  auf  der  Seite  der  jetzigen  Neustadt,  wo  jetzt  der  Leipzig-Dresdner
  Bahnhof  ist.  "

22)  Das  Wort  manuale  bedeutet  eigentlich  ein  Handbuch,  doch  hier  könnte  es,
in  der  Verbindung  mit  sancli  Anthonii,  wohl  einen  sogenannten  Hand-Altar  d.  i.
ein  Altar,  der  tragbar  war,  bedeuten.  In  dem  Zins-Verzeichnisse  der  Altäre  des
Bisthums  Meissen  heißt  es  dagegen  unter  Dresden:  „iiij  marcae  Altare  Sti.  Anthonij,
  propemannale  predicatoris  confirmati  Anno  MD  xXxV(?)  die  vil  januar.“
Daraus  scheint  nun  allerdings  fast  hervorzugehen,  als  ob  mannale,  mit  dem  Beisatze
  predicatoris,  eine  tragbare  Kanzel  gewesen  sei,  die  ausser  der  Hauptkanzel  noch
beim  Altare  des  heiligen  Antonius  vorhanden,  und  vielleicht  nicht  mehr  als  ein
bloßes  erhöhtes  Lesepult  war.  —  Doch  möchte  man  aus  den  spätern  Worten  der
Urkunde:  „der  vber  vorige  Pflicht  (zu  predigen)  auf  angezeigtem  Manual  vor  alle
siehter  ein  Seelampt  halden  soll“,  wieder  vermuthen,  daß  der  Altar  ein  Manuale
gewesen  sei.

23)  So  findet  man  auch  im  Registrum  Census  annui  der  Altäre  des  Bisthums
  Meissen,  verschiedene  hierher  gehörige  Notizen,  so  z.  B.  unter  Torgau,
Marienkirche:  „j  marca  allare  Praedicatorum  (Predigeraltar)per  Joh.  de  Zcygelhain
  fund:  et  confirm.:  1509“  und  Nicolai-Kirche:  „iij  marcas  altare  sutorum
(Schusteralter)  Crispini  et  Crispiniani,  alias  manuale  predicatoris.“  Ebenso
unter  Öschatz##  „iij  marcas  allare  Rosarium  (Rosenkränzer)  Mariae,  alias  manuale
Predicatoris“.  —  Ferner  unter  Pirna:  ij  marcas  altare  Jeronlmi,  manuale  predicatoris.
  —  Daß  aber  Mannale  einen  Altar  bedeutet,  geht  aus  folgender  Stelle
des  meißner  Altarzinsregister  unter  Chemnitz  hervor,  wo  es  heißt:  „Vji  marcas
altaria  manualia  duorum  Capellanorum,  horas  Beate  Virginis  Cantancium.“
So  hatte  sogar  der  Organist,  so  gut  wie  der  deutsche  Prediger,  ein  Manuale  zu
Camenz,  denn  man  liest  a.  a.  O.:  „ij  marcas  altare  Thome  et  est  manuale  Organiste“
  und  „ij  marcas  altare  Bartholomei  et  Nicolai  et  est  manuale  predicatoris
  Theuthonicorum.  Ferner  kommt  unter  Lauban  sogar  ein  Manuale  des
Kalender-Priestervorstands  vor:  „ü#j  marcas  altare  Barbare  manuale  pro  prouisore
  fraternitatis  sacerdotum  kalendarili.“  —  Unter  Sorau  findet  sich  dagegen:

4  *
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        52

Erblich  vnd  Ewiglich  gott  dem  allmechtigen  seiner  gebenedeyten  mutter
Marie  auch  dem  ganntzen  Himlischen  hore  zu  ehr  Vnnd  lob  sein  vnd  seiner
eldern  Sellen  zu  Trost  vbergeben  und  zugeaygent,  Also  das  nuhe  hinfuro
allerwegen  ein  Tugelicher  prediger  der  auffs  wenigste  Magister  sei,  solle
gehalden  werden,  der  vber  vorige  pflicht  auff  angetzeigtem  Manual  vor  alle
stieffter  ein  Seellampt  halden  sollen,  Vnd  vnns  mit  vnderthäniger  Bitt
angeruffen,  das  wir  zu  solchem  kauff  auch  angezaygter  vbergabe  vnnser
gunst  vnd  willen  geben  woltenn,  Dieweil  wir  denn  die  ehr  des  All  gottes
auch  seiner  werden  Mutter  Marie  vnnd  aller  lieben  hailligen  zu  fördern  geneigt,
  auch  verhoffen,  das  aus  diesem  Thun  vill  Christen  Menschen  besserunge
  Ires  lebens  erwachssen  solle,  Das  wir  zu  solchem  kauffe  vbergabe  ond
Zuaygnunge  vilbestimpter  Zeynße  vor  vnns  vnser  Erben  ond  nachkomen
Vunser  gunst  ond  guthen  willen  gegeben  haben,  verwilligen  auch  ond  geben
hirzu  vunser  gunst  und  willen,  wie  obberurt  gegenwertigklich  hirmit  vnd
In  Crafft  ditzs  brieues,  Doch  also  vnd  bescheidenlich,  Das  die  viel  oben
angezaigte  acht  schogk  zwene  groschen  zinße  nuhe  hinfurth  Erblich  vnd
Ewiglich  bey  dem  predigstul  Ins  haillige  Creutzskirchen  zu  Nawen  Dreßden
  24)  bleiben  sollen  dobei  wir  unser  Erben  ond  Nachkomen  bestimpte  kyrchen
  ond  predigstull  25)  behalden  Schützen  ond  handthaben,  auch  darob
sein  sollen  und  wollen,  das  dem  wie  obbestimmpt  volge  geschee.  Alls  getrewlich
  ond  ongeuerlich.  Zu  orkhunde  vunde  steter  vehster  haltunge  haben
wir  diesen  Brieff  mit  vnnßern  anhangenden  Insigil  wissentlich  Besiegeln  lassen,
der  geben  ist  zu  Dresden  Monntag  nach  Francisci  Anno  Domini  xocxxilio.

Was  aus  dieser  Stiftung  nach  der  Reformation  von  1539  geworden
  ist,  und  wem  sie  jetzt  zu  Gute  komme,  können  wir  leider  nicht
angeben;  wer  es  kann,  mag  es  nicht  unterlassen.

„ij  marc.  alt.  Nicolai  et  quatuor  Doctorum  inter  Altare  Sagittarium  et  predicatoris.
  Auch  in  dem  an  Altären  überreichen  Cotbus  hieß  in  der  Katharinen-Kirche
  der  Altar  St.  Petri  Aposloli:  manuale  Predicatoris.  —  Ingleichen  findet
sich  noch  unter  Spremberg:  „ij  marc.  altare  Sigismundi  alias  Praedicatoris
manuale“  und  bei  dem  Altar  „misse  passionis  domini“  ist  der  predicalor  Slavorum
  oder  wendische  Prediger  gewissermassen  als  Altarista  aufgeführt.  Sämmtliche
Notizen  geben  uns  wohl  hinlänglich  Aufschluß,  was  das  manuale  praedicatoris
bedeute.

à4)  Daß  man  in  dieser  Zeit  schon  die  Entstehung  des  Namens  Aldendresden
nicht  mehr  kannte,  beweist  der  damals  schon  gewöhnlich  gewordene  Name  „Nawen
Dreßden“  oder  der  jetzigen  Altstadt.

25)  In  einer  später  mitgetheilten  Urkunde  des  Abts  Johannes  zu  Grünhain,
vom  Jahre  1469  (Frohnleichnam),  in  der  er  sich  und  seinen  Convent  zu  einem  Anniversarium
  für  Bischof  Dittrich  von  Meissen  verbindlich  macht,  findet  sich  auch  die
höchst  bemerkenswerthe  Stelle:  „so  wollen  wir  zu  selickeit  seiner  und  seyner  Eldern
Zelen  vnud  seynes  geslechts,  vff  den  Obent  eine  lange  vigilien,  onde  dornach  vff
den  tag  eyne  Zelmesse  mit  vußer  ganzecen  Sampnunge  herrlichen  singen  nach  gewohnheit
  vußers  orden,  ond  an  den  Tagen,  als  wir  besunge,  vund  zulaufft  des
Volks  In  vnnßerm  Closter  haben,  nemlicken  Pfingsten,  Johannes  Baptistä  vunde
Nicolai  czu  offinbarin  vom  predigtstule  In  Sancte  Nikolauskirchen  vor  ihn  seyne
Eldern  vunde  Frunde  Zelen  bitten.“  —  Hieraus  geht  hervor,  daß  die  Haltung  von
Seelenmessen  auch  noch  mit  einer  Abkanzlung  oder  sogenannten  Abkündigung  verbunden
  zu  sein  pflegte.
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        53

Unter  die  Belege  für  die  urkundliche  Anwendung  des  mittelalterlichen
  Begriffs  von  „ewig,“  „zuewigen  Zeiten,“  oder  „Nu
vnd  zen  Ewigen  geczeitten“,  gehört  auch  folgende,  in  mehrfacher
Beziehung  interessante  Urkunde  der  Herzogin  Margaretha  von
Sachsen,  als  Aebtissin  zu  Seuslitz  und  der  „ganzen  Sampnunge“  über
Zinsen  zu  einem  Responsorium  tenebrae,  das  Botho  von  Carlowitz
  gestiftet  batte,  vom  1.  Mai  des  Jahres  1473;  sie  lautet  wörtlich
  wie  folgt  25):

Wir  Margaretha  27)  von  Gots  gnaden  Geborne  Herczogyune  von
Sachßen  2c.  Eptisschynne  zen  Suzelicz  28)  ordens  sente  Clare,  Pruula  von
Schonaw  vicaria,  Margaretha  beyerß,  Elisabet  von  Schonberg,  Dorothea
zeygelerynne,  Barbara  Karlwicz  29),  Elisabet  monster  Eldisten  onnde  dy
gancze  Sampnunge  30)  des  obgenanten  Closters,  Bekennen  vor  vns  vund
vnßir  nachkommen  Allen  dy  dißen  onßern  offin  brieff  sehin  horen  adir
leßen,  daß  wir  mit  wolbedachtem  mute  vund  gütem  Rathe  der  vnßren  Recht
ond  redelich  Nu  vnd  zeu  Ewygen  geczeitten  31)  vorkoufft  haben  vund  vorkouffin
  mit  und  in  krafft  dißes  briffes  den  Gestrengen  Frederiche  vnnd
Muliche  gebrudern  von  karlwicz  vnnd  Hannß  karlwicz  32)  yrem  vettir,  eyn
halb  neweschogk  grosschen  Jerlichß  zchnßis  der  Besten  landiswere  von
vnnßern  Jarezynßen  vnnd  Rennthen  vnßirs  Clostirs,  das  vnßer  Gardian
vund  vorsteher,  der  nu  ist  adir  in  zcukünfftigen  czeitten  seyn  wirdet,  dem
Closter  vnd  brudern  des  ordens  sancti  Francisei  zcu  Dreßden  jerlich  vnnd
zcu  ewigen  geczeitten,  anzcuheben  nach  datum  dißis  briffis  uff  sente  Michelßtag,
  stete  unvorhaldin  sal  reichen  vnnd  gebin  zcu  eyner  reynigunge.  Dovor
sullen  dy  bruder  des  gemelten  Clostirs  Gote  zcu  lobe  zeu  ewigen  geczeitten
alle  freyttage  syngen  vnnd  haldin  das  Responsorium  Tenebre  33),  das

26)  Mitgetheilt  vom  Herrn  Kammerherrn  von  Carlowitz-Maxen.

27)  Jüngste  Tochter  Friedrichs  des  Sanftmüthigen,  Schwester  Ernsts  und
Albrechts  und  der  Hedwig,  die  Aebtissin  zu  Quedlinburg  war.

26)  Das  berühmte  Kloster  der  Clarissinnen  in  Seuslitz  an  der  Elbe,  das  urkundlich
  bereits  1205  vorkommt  und  von  Heinrich  dem  Erlauchten  so  ungemein
favorisirt  wurde,  auch  mit  dem  Franziscanerkloster  in  Dresden  eine  große  Gemeinschaft
  hielt,  wovon  mehre  Urkunden  zeugen.

29)  Tochter  des  Stifters  des  Responsorium,  des  Botho  von  Carlowitz,  auf  die
wir  später  nochmals  zurückkommen  werden.

Ms  6  Der  alte  Ausdruck  für  Convent,  oder  Gesammtheit  der  Nonnen  oder
önche.

31)  Ein  sehr  häufig  vorkommender  Ausdruck.  Auch  heißt  „geczeiten“  oft
soviel  als  „dermals,  jetzt.“

32)  Vergl.  über  diese  von  Carlowitz  Serie  I.  S.  174.  228  ff.  und  451  ff.

33)  Das  Responsorium  war  und  ist  noch  im  Meßritual  ein  Kirchengesang,
den  der  Chor  mit  dem  Meßpriester,  der  allein,  oder  auch  mit  einigen  Diaconen  oder
Altaristen,  vor  dem  Altare  fungirt,  abwechselnd  ausführt.  In  der  griechischen
Kirche  heißt  es  Antiphonia,  und  sie  war  durch  den  heiligen  Ignatius  eingeführt.
In  der  römischen  Kirche  brachte  das  Responsorum  dagegen  Bischof  Ambrosius  auf,
und  es  wurde  öfter  auch  von  zwei  mit  einander  abwechselnden  Chören  executirt.
Schon  Plinius  spricht  von  der  Gewohnheit  der  Christen,  Christo  einen  Lobgesang
wechselsweise  auszuführen.  Das  Responsorium  oder  die  Antiphon  ist  noch  heut
        <pb n="633" />
        54

V

Bothe  karlwicz,  dem  got  gnade  bey  seyme  lebin  zeu  Styfftin  34)  angehabin
hat,  Das  dy  genanten  von  karlwicz  vom  sulchem  gelde,  das  Bothe  35)

zu  Tage,  in  der  katholischen  Kirche  ein  Haupttheil  des  Ritus  der  Messe,  während
in  der  evangelischen  Kirche  sich  dieser  Gebrauch,  wechselweise  zu  singen,  nur  noch
in  den  Intonationen  und  Collecten  erhalten  hat.  War  doch  schon  im  alten  jüdischen
  Tempeldienste  der  Gebrauch,  daß  mehre  Psalmen  mit  Refrains  abgesungen
wurden  (vergl.  Köster,  die  Psalmen  S.  XVIII.,  XXI.  XXII.  168),  und  das  Pismon
selbst  ist  eine  Gattung  von  Wechselgesängen  oder  Responsorien  mit  wiederkehrendem
Refrain,  die  zu  der  grossen  Masse  der  Synagogalpoesie  gehörte,  welche  man  Selihot
nennt  (vergl.  Delitzsch,  zur  Geschichte  der  jüdischen  Poesie  vom  Abschluß  der  heiligen
  Schriften  des  alten  Bundes,  bis  auf  die  neueste  Zeit,  Leipzig  1836,  8.  S.  159).
Nach  Philo  Judaeus  war  es  auch  bei  den  Therapeuten  in  Egypten  gewöhnlich,
daß  die  ganze  Gemeinde  im  Coro  den  Schlußvers,  der  von  dem  Vorsitzenden  oder
andern  solo  abgesungenen  Hymnen  wiederholte,  und  Eusebius  Pampbilus  bemerkt
  dazu,  daß  zu  seiner  Zeit  die  Sitte  bei  allen  Christen  war.  Nach  dem
Sprachgebrauche  des  Chrysostomus  und  seiner  Zeitgenossen,  war  auch  das  Wort
5nadoU#  durch  das  lateinische  succinere  respönsum  ausgedrückt.  Aus  dieser
  Sitte  wird  es  auch  erklärlich,  weshalb  Augustin  seinem  sogenannten  alphabetischen
  Volksliede  (die  erste.  Lais)  auch  eine  Art  Responsorium  (rrowe#a)
beifügte.  Nach  Einführung  eines  geregeltern.  von  Instrumenten  begleiteten  Kirchengesangs,
  und  einer  eigentlichen  Liturgie,  wurde  das  Volk  in  der  abendländischen
Kirche  bereits  im  4.  Jahrhunderte,  nur  auf  die,  auch  in  der  Urkirche  schon  üblich

ewesene,  refrainartige  Wiederholung  gewisser,  die  Gebete  oder  Gesänge  der  Prieseer
  (praelectores  et  praecentores)  beantwortenden  Zu=  und  Ausrufe,  der  sogenannten
  liturgischen  Formeln  (formulae  solennes),  besonders  des  Kyrie  eleison
und  Halleluja,  welches  letztere  in  den  Chorbüchern  meist  blos  mit  dem  Worte
„Aeuia“  (nämlich  mit  Weglassung  der  Consonanten)sich  verzeichnet  findet,  beschränkt.
Was  nun  das  Responsorium  tenebre  betrifft,  so  war  dieses  der  Hauptrefrain  des
oflicium  tenebrae,  was  in  der  Charwoche  eigentlich  nur  in  den  3  Hauptmetten
(Nocturnae)  gewöhnlich  war.  Das  Chor  wechselte  mit  dem  Priester  im  Gesange;
nach  jeder  Prälection  fiel  das  Chor  ein.  Der  Name  Tenebre,  oder  oflicium  tenebrarum
  rührt  eigentlich  von  der  Chorstrophe  (Trope  oder  Prose):  „Tenebrae  sactae
sunt  dum  crucifixzissent  Jesum  Judaei:  et  circa  horam  nonam  exclamavit  voce
magna:  Deus  meus,  et  quid  me  dereliquisti?  Et  inclinato  capite  animum  emisit,“
  her,  welche  das  eigentliche  Responsorium  ist.  —  Das  beim  Gesange  des
Benedictus  gewöhnliche  Verlöschen  der  vorletzten  Kerze,  während  die  letzte  brennend
  verborgen  wird,  ist  die  sympolische  Darstellung  der  Prosenworte  „Tenebrae
factae  sunt“,  und  das  dabei  sonsi  mehr  als  jetzt,  gewöhnliche  Geräuschmachen  oder
Poltern  (daher  Rumpel=  oder  Pumpermette  genannt)  ist  im  Breviarium  Romanum,
  durch  die  rothgedruckten  Worte  vorgeschrieben:  „finila  oratione,  fit  fragor
et  strepitus  aliquantullum“,  was  freilich  im  Mittelalter  sehr  übertrieben  wurde.
Das  Ende  des  Officiums  ist  dagegen  so  vorgeschrieben:  „mox  profertur  candela
accensa  de  sub  Altari  et  omnes  surgunt  et  cum  silentio  discedunt.“  —  Da
das  officium  tenebrae  eigentlich  als  das  heiligste  und  weihevollste  angesehen  ward,
so  geschah  es  auch,  daß  Stifter  von  Messen  sich  öfter  in  der  Wahl  gerade  für  diese
znschieden  und  daher  auch  deren  Responsorium  allwöchentlich  einmal  im  Jahre,
gewöhnlich  an  einem  Freitage  (weil  sie  eigentlich  die  Nocturn  für  den  Charfreitag
war)  zu  singen  vorschrieben.

34)  Diese  Teneberstiftung  wird  in  der  schon  gedachten  Brückenrechnung  von
1509,  unter  den  Erbzinsen  „xxx  gl.  vom  tenebre“,  mit  angeführt.  —  Eine  andere
Tenebrä-Stiftung  confirmirte  für  Greimma,  am  15.  Juny  1461,  der  Bischof
Johann  von  Merseburg  (am  Tage  St.  Veit).  Die  Urkunde  findet  sich  in  den  unschuldigen
  Nachrichten,  1720,  S.  880.

«  25)  Botho  von  Carlowitz  muß  ein  sehr  wohlthätiger  Mann  gewesen  sein,  da
er  drei  Stiftungen  hinterließ:  1)  Die  Stiftung  des  gedachten  Responsorium  te-
        <pb n="634" />
        55

.—

seyliger  gotis  darzen  benumpt  onde  geschickt  hat,  follent  volbracht  haben,
onde  haben  an  sulch  halb  neweschogk  grosschen  jerlichst  zeynßes  gegebin
vor  Czwenzigk  newe  schogk  der  besten  Muncze  dy  sie  vus  wul  zcu  danke
beczalt  haben,  Dy  wir  alß  dann  fordir  an  vnnßirs  clostirs  merglichen
nutcz  vnde  frommen  geleget  haben.  Des  zcu  waren  bekentniß  vund
ganczer  sicherheit  alle  obgeschrebene  artickel  stete  zen  halden,  haben  wir  das
Ingesigil  vnßir  Eptyn  vund  das  Ingesigil  vußer  Sampnunge  mit  wißen
Ern  Pouelß  26)  korpner  vnßers  Gardian  uff  dy  czeit,  gehangen  an  dißen
vnßern  offin  brieff  der  gegebin  ist  zen  Suzelicz  nach  pxi  geburt  virczen
hundirt  jahr  vnd  darnach  eyn  dem  drey  onde  sebenczigisten  jare  am  tage
Sanctorum  Philippi  vnd  Jacobi  37)  denn  heiligen  Aposteln  38).

Ein  sehr  schöner  Beleg  für  die  Stiftung  eines  ewigen  Responsorium
  Tenebrace  und  einiger  andere  Offizien  ist  auch  folgende  Wurzener
  Stiftsurkunde  über  einige  Meßstiftungen  des  Bischofs  Dietrich
von  Meissen,  die  wir  ihrer  Specialitäten  halber  ebenfalls  wörtlich
mittheilen:

In  nomine  Dni.  Amen.  Noe  temporis  longinquitate  contractus,
qui  inter  mortales  aguntur,  oblinione  periantur,  et  ne  in  posterum
aliqua  calumpnia  interueniente  dissoluantur  expedit  et  consuetudo
laudabilis  introduxit,  ut  scripturarum  subsidio  fuleciantur  ad  certitudinem
  presencium  et  memoriam  futurorum.  Hinc  est,  qduod  nos
sequentes,  Johannes  Schonenstedt,  Decanus,  Melchior  Helndorff,
Senior  totumque  Capitulum  Ecclesie  collegiate  intemerate  Virginis
Marie  in  Wurczenn,  vniuersis  et  singulis  volumus  esse  notum,  et
tenore  presentium  recognoscimus  publice  profitentes.  Quod  Reuerendus
  in  KXristo  pater  ac  Dus,  Dus.  Theodericuns  de  Schonnberg,
Episcopus  Misnensis  ex  diuina  providencia,  et  ad  augmentum  diuini
cultus,  ad  honorem  gloriosissime  virginis  marie,  ac  in  predecessorum
suorum  progenitorumque  at  subsequencium  animarum  salutem,  fundauit
  et  instituit  per  anni  circulum,  singulis  sextis  feriis  39)  sub  elenebrae;

  2)  zwei  Tonnen  Heringe  und  2  Weinberge  zu  Wachwitz  an  das  Dominicaner=Kloster
  zu  Pirna,  und  3)  das  sogenannte  Carlowitz'sche  Testament  in  Dresden,  nach
dem  jährlich  armen  Leutin  zwei  graue  Gewänder,  eine  Tonne  Heringe  und  24  Schock
Semmeln  vom  dasigen  Rathe  gespendet  werden  soll.  Darüber  an  einem  besondern
Orte.

36)  Paul  Kürschner.

37)  Der  erste  Mai,  der  in  sächsischen  Urkunden  seltener  nur  Walpurgis  heißt.
Unter  Walpurgis  versteht  man  gewöhnlich  dann  den  25.  Februar,  nicht  den  Tag
ihrer  Versetzung  nach  Eichstädt,  sonden  ihres  Todes.

38)  Haupt-Staats-Archiv  zu  Dresden,  Urkunde  Nr.  8178,  mit  dem  alten
rhomboiden  Siegel  der  Sammnung  zu  Seuslitz  und  dem  der  Aebtissin.

3P)  Die  Woche  begann  mit  dem  dies  dominica  oder  Sonntage,  hierauf  folgten
  feria  secunda,  tertia,  quarta,  quinta,  sexta  und  schloß  mit  dem  Sabbathum
oder  Sonnabend.  In  folgender  ungedruckten  Urkunde  des  Thomasstifts  zu  Leipzig
findet  sich  genau  dieser  Wochenciclus:  „In  nomine  sanctae  et  indiuiduae  trinitatis
  Amen.  Nos  Albertus  dei  gratia  praepositus  et  Johannes  prior  totusque
Conuenlus  canonicorum  regularium  S.  Thomae  apostoli  in  Lipczk  recognoscimus
  etc.  —  videlicet  in  die  dominica,  de  sancta  trinitate,  in  secunda  feria,
        <pb n="635" />
        56

—-nacione

  summe  misse  landabile  et  salubre  canticum  scilicet,  hoc
Responsorium:  Tenebre  facte  sunt  40),  cum  versu  et  repeticione,  Collectaque
  et  versiculo,  scilicet,  propicio  filio  et  Kespice,  submissa  voce  41)
per  chorum  in  eeclesia  nostra,  ad  honorem  et  memoriam  salutifere
passionis  domini  nostri  et  saluatoris  Jhesu  Xristi,  perpetue  decantandum,
  cum  pulsu  maioris  campane  per  campanatorem  pulsandum
  42).  Instituit  et  fundauit  item  Reuerendus  pater  Jocundum
canticum  de  beata  Virgine,  Antiphonam:  Alma  redempforis  cum  versiculo;
  dignare.  Et  Collectam:  Omaiwotens  sempiterne  Deus  qui  gloriose
virginis  etc.  singulis  diebus  per  totum  annum  in  paruo  choro  per
chorales  et  celebrantes  statim  post  missam  decantandum.  Postremum
Reuerendissima  paternitas  sua  ordinauit  et  fundauit  Anniversarium,
Pro  salute  anime  quoudam  Reverendissimi  in  Xristo  patris  ac  Dni.  Dni.
Casparis  de  Schonberg,  Episcopi  Misnensis,  fratris  et  predecessoris
sui  diue  memorie,  perpetuis  temporibus  in  choro  maiori  obseruandum.
Ut  autem  huiusmoc  instituciones  inviolabiliter  et  perpetue  perseuerent.
  Nos  memorati  Decanus,  Senior,  totumque  Capitulum  promitde

  sancto  spiritu,  in  tertia  feria,  pro  delunctis,  in  quarta  feria,  de  domina
nostra,  in  quinta  leria,  de  omnibus  sanctis,  in  sexta  feria,  de  sancta  cruce,  in
sabbatho,  de  domina  nostra  etc.  —  Datum  et  actum  anno  domini  1300.  24.  März.
4°%)  Es  finden  sich  mehre  solche  Tenebrestiftungen  in  Urkunden,  von  denen  wir
hier  nur  noch  eine  mittheilen,  die  sich  sehr  speciell  über  die  Haltung  der  Tenebre
ausspricht:  „Ich  Cuncz  von  Lamperßwalde  zeu  Schweyniz  gesesszenn  bekenne  fur
mich  mein  erbenn  vnd  erbnemen,  das  ich  gegeben  habe-  gebe  vnd  vorygene  mein
gartenn  zewischen  des  schosszers  gartenn  fur  deme  Dorffegen  zur  Sweynitz  mit  gunst
meines  gstun  Hernn,  Hertzog  Friderichs  Hertzog  zu  Sachsszen  2c.  vonn  jdermann  vn—
ehinderth,  der  pfarre  zu  Sweynitz  dobay  zu  bleibenn  vund  nymmer  mehr  darnon
hommen  lasszenn  dauor  szall  dieszer  vnnd  ein  Jeztlicher  nachkommender  pfarrer  zu
gedechtnns  des  bittern  leydenuß  xpi  (Christi)  alle  Freytage  das  tenebre  mit  dem
chulmeisterr  vnnd  seinenn  schulernn  mit  beschlus  der  Collectenn:  Respice  etc.
bestellen  zu  szingenn  vund  vnderm  szingen  mit  der  grosszen  glockenn  lewthenn,  vor
solche  muhe  szall  der  pfarrerr  denn  Schullmeister  alle  freytage  die  mallzeit  gebenn,
ond  alle  Jare  v  gl.  dem  Locatenn.  Item  wer  ein  pater  nosterr  vnderm  lewttenn
(Läuten  der  Glocke),  mit  andacht  bethett,  hat  vordienett  vonn  deme  erwirdigen  Hern
Hernn  Ludowico  weylant  ein  weybischoff  zu  meyssenn  xl  tage  applas  das  her  dan
Inn  gegenwertigkeit  des  pfarrers  die  Zceit  er  hermann  Bem,  Hanns  Blumberg
Ambtmann,  vund  anderr  vill  glawwirdigerr  frummen  lewtenn  gegeben  hat.  Des  zu
vrkunde  habe  Ich  gemelt  Cunrath  vonn  Lapersswallde  fur  mich  mein  erbenn  vund
nachkommenn  mein  Sigill  hirunter  gehanngenn,  Am  tage  Thome,  Anno  domini
xve  vund  eylfften  Jare.“  —  Was  den  Datum  betrifft,  so  ist  es  unbedingt  der
21.  Dec.  1511,  der  sonst  gewöhnlich  der  „S.  Thomastag  vor  Weynachten“,
„Thomastag  desheiligen  Aposteln,  der  dagefallet  vor  Weihnachten“,
  auch  „DThamanstag“  lautet.  Der  andere  Thomastag  ist  der  29.  Dec,
der  in  Urkunden  fast  stets  der  „St.  Thomastag  nach“,  oder  „in  den  Weihnachten“
  oder  „in  den  Feyertagen“,  auch  „Thomastag  von  Kandelberg
(d.  h.  von  Canterbury)  heißt.
¾&amp;amp;*lr  Mit  gedämpfter  Stimme  des  Chors  sollte  das  Responsorium  gesungen
werden.
42)  Unter  dem  Anschlagen  (nicht  Lauten)  der  großen  Glocke,  was  durch  den
Anschlag  (Stingeln)  des  Lauters,  und  nicht  durch  den  Klöppel  der  Glocke  zu  bewerkstelligen
  war.
        <pb n="636" />
        z

timus  bona  fide,  omnia  premissa  per  nos  et  successores  nostros  inconcosse
  obseruare.  Ne  igitur  presens  ordinacio  et  promissio  temporis
processu  impedimenti  obstaculum  paciatur,  siue  pocius  fixa  et  stabilis
Perpetuis  temporibus,  ut  promissum  est,  perseueret,  hanc  desuper
paginam  confici  et  conscribi  fecimus  nostroque  Sigillo  Capituli  autentici
  procurauimus  appendicijs  roborari.  Anno  Di  Me’CCCCe.  Septuagesimo,
  nona  die  mensis  Marci,  qui  fuit  sexta  feria  proxima  post
Cineres  etc.  43).

Schlüßlich  hätten  wir  noch  als  einen  Beleg  für  den  urkundlichen
Gebrauch  des  Ausdrucks  „ewig“  eine  Actennotiz  beizubringen,  die
in  der  That  ein  wahres  Curiosum  genannt  werden  kann,  weil  sie
von  der  Stiftung  einer  „ewigen  Tonne  Heringe"“  berichtet.  Es
ist  nämlich  in  der  schon  erwähnten  Brückenamts-Rechnung  von  1509,
unter  der  Rubrik  „Gemeine  Innome“  (Einnahme)  mit  aufgeführt:

liij  ßo.  entpfangen  von  Hern  rudolff  von  bunaw  von  wegen  seiner
muter  vor  eine  ewige  thonne  heringes  des  besten  die  die  kirche  Jerlichen
geben  soll  den  brudern  alhie  ins  klosster  zeu  Irem  enthalt  Im  aduent  44)
welchen  Vortragk  heinrich  kangisser  vnd  Hr.  laurencius  stumpf  pfarrer  mit
Ir  beschlossenn  habenn  zen  machin  eher  ich  an  das  Ampt  widerum  komen
bin  des  mir  *5)  entkegen  gewest  ist.

Die  Heringe  zu  dieser  „ewigen  Tonne“  finden  sich  auch  in  der
gemeinen  Ausgabe  also  verrechnet:

ij  ß.  xxvij  gl.  von  einer  thonne  schonisch  heeringk  46)  den  baruothen  47)
alhie  Ins  closter  von  der  alden  von  bunaw  wegen.

Eine  dem  sehr  ähnliche  Stiftung  machte  auch  im  Jahre  1515
der  uns  schon  bekannte  wohlthätige  Botho  von  Carlowitz  auf  Hosterwitz,
  und  Abraham  von  Baudissin,  an  das  Predigerkloster  zu  Pirna,
nach  welcher  alljährlich  der  Rath  daselbst,  2  Tonnen  guter  schonischer
Heringe  von  den  Zinsen  des  von  beiden  Stiftern  dotirten  Kapitals  2c.,
den  Dominicanern  zu  verabreichen  hatten.  Die  Urkunde,  die  zugleich
einiges  topographische  Interesse  hat,  lautet  wörtlich  wie  folgt:

4#)  1470  9.  März,  Freitag  nach  der  Aschermitwoche.

“4)  Die  Fasten  im  Advente.  Das  Concilium  Matisconense  (Macon  oder
Mascon  an  der  Saone  in  Burgund),  685,  verordnete  in  den  20  Canones  de  disciplina
  ecclesiastica,  daß  in  der  heiligen  Adventzeit,  Montags,  Mittwochs  und
Freitags  gefastet  werden  sollte.  Aus  Privatandacht  beobachteten  viele  Christen
diese  Fasten  während  der  Zeit  alltäglich,  doch  im  Jahre  1270  wurden  sie,  welche
man,  wegen  der  Zeit  des  Martinsfestes,  in  diesem  Falle  auch  Martinsfasten  genannt,
  durch  eine  Bulle  Papst  Urbans  VI.  beim  Clerus  allgemein  eingefährt.

35)  Der  Brückenmeister  Donatus  Conrad.
üust:.  Schonische  Heringe  gehörten  früher  zu  den  besten  von  der  schwedischen
üste.

"7)  Barfüsser-Mönche,  die  oben  blos  „Brüder“  genannt  sind.
        <pb n="637" />
        58

Von  gots  gnaden  Wir  Georg  Herzog  zu  sachssen  Lantgraff  in  Doringen
  ond  Marggraue  czu  Meissen,  Bekennen  vor  vus  vnser  erben  ond
tun  kunt  an  diesem  vuserm  brife  vor  menniglichen  Nachdem  etwan  Bote
von  karlewitz  zu  Hostewitz  ond  Abraham  von  Bapddissen  *8)  gotseligl.
vor  den  Ersamen  vusern  lieben  getrawen  dem  Rate  zu  pirne,  Mit  Wissen
vnd  Willen  der  gantzen  gemeyne  doselbst.  Zwu  tonnen  guter  Schonischen
Hering  von  irem  Rathapse  in  das  Closter  prediger  ordens  daselbst  zu  trost
vnd  Hülff  Irer  selenselickkeit  Jerlich  zu  Reichen  erblich  erkaufft,  lauts  der
vorschreibung  So  der  Rate  von  sich  doruber  gegeben,  Weil  aber  der  Rate
ond  gemeyne  vnser  stat  pirne  bisher  von  vusern  vorfaren  nach  vns  nicht
gunst  doruber  gehabt,  Haben  vnns  bemelte  Brudere  vnd  der  gantze  Connent
  angezeigts  Closters  Mit  demutiger  bete  angesucht,  das  wir  vnnsern
gunst  und  guten  willen  dorzu  geben  wolten.  Dergleichen  zu  zweien  Weynbergen,
  der  eyner  der  Mittelberg  gnant  Bey  Wachwitz  gelegen.  Vnd  der
ander  den  die  Brudere  zu  Altendressen  49)  Inngehabt,  Welche  Hanns  kundige
  50)  seliger  gedachtem  Closter  voreygent,  ond  gegebenn  hat,  Dieselbigen
mitsambt  den  Zinsen  vnd  der  nutz  der  preshawser  51)  Auch  nach  Inhalts
derselbigen  vorschreibung  daruber  volzogen  Erblich  zu  gebrauchen,  Welche
vns  die  gnanten  prior  vnnde  Conuent  des  bemelten  Closters  haben  vorgetragen,
  Also  haben  wir  gedachts  Priors  vunde  gantzen  Conuents  berurts
Closters  zu  pirne  demütige  ond  vleissige  bitt,  Auch  In  sunderheit  den
gnanten  guten  Willen  den  die  obgedachten  karlowitz,  Abraham  ond  kundigen
  zu  berurtem  gotshauße  getragen,  angesehen  vnd  vnsere  gunst  vnd
guten  Willen  oß  gnaden  darzu  gegeben,  Vnd  geben  den  dorzu  gegenwertiglich
  ond  gnodiglich  In  vnd  mit  Crafft  ditzs  brifes,  Also  das  bemelte  bruder
ond  ir  Connent  die  bestimpten  zwo  Tonnen  Herings  Auch  angezeigte  zwene
Weynberge  vor  ir  Closter  Erblich  haben,  guyssen  vnnd  gebrauchen  sollen
von  vns  ond  menniglich  vnnorhindert,  alles  trewlich  ond  ongeferlich  Zuurkund
  Mit  vunsern  Anhangenden  Insigel  besiegelt.  Gebenn  zu  Dreßden
Am  Donnerstag  nach  vunser  lieben  Frawentag  visitationis  52),  Nach  Cristi
geburt  Funffzehenhundert  vnnd  Im  Funffzehen  Jaren.

19)  Interessant  für  die  Genealogie,  da  alle  Genealogen  die  von  Baudissin
nicht  im  15.  Jahrhundert  in  Sachsen  kennen,  sondern  sagen,  daß  sie  erst  im  16.  Jahrhundert
  in  der  Lausitz  vorkommen.  Das  Alterthums-Museum  im  K.  Palais  des
großen  Gartens  bei  Dresden  besitzt  ein  in  der  Lausitz  gefundenes  kleines  Signet
oder  Petschaft,  mit  der  Umschrift:  Nicol  von  Budissin,  nebst  Wappenschild  mit
3  Amonshörnern  oder  Schnecken,  welches  aus  dem  13.  oder  14.  Jahrhundert  zu
sein  scheint.

49)  Augustinerkloster  zu  Aldendresden;  der  erstere  ist  der  jetzige  „Königs=Weinberg“.


50)  Eine  Dresdner  Patrizierfamilie,  nach  der  schon  im  Jahre  1388  eine  Gasse
(die  jetzige  Breitegasse)  „Kundigergasse“  in  Dresden  genannt  wurde  (Hasche,
Dipl.  Gesch.  Dresdens  Bd.  I.  S.  352).  Ueber  die  Schenkung  des  Saeinherhe
vergl.  Zaaken  Vorbericht  zu  einer  pirnaischen  Stadtchronik  S.  20.  Sie  besaßen
Niederwarthe  und  Wildberg.

51)  Die  zum  Weinberge  gehörigen  Preßhäuser.
52)  Der  5.  July,  der  Donnerstag  nach  Marie  Heimsuchung.
        <pb n="638" />
        59
Wir  könnten  die  Belege  für  das  Vorkommen  des  Ausdrucks
„ewig“  in  alten  Urkunden  und  Acten  noch  bedeutend  vermehren,
wenn  wir  nicht  hofften,  daß  es  mit  den  gegebenen  dem  Leser  schon
ein  Genüge  sein  dürfte.

Verstand  Kurfürst  Ernst  die  lateinische
Sprache?

(Nach  einem  Handschreiben.  1)

Wenn  Geheimrath,  Dr.  von  Langenn  S.  11  u.  12seines  schätzbaren
Buchs:  Herzog  Albrecht  der  Beherzte  schreibt:  „Sowie  sein
Bruder  Ernst  erhielt  Albrecht  eine  für  die  damalige  Zeit  sorgfältige
Erziehung;  denn  wenn  auch  eine  Aeußerung  Albrechts,  wie  die  des
Kurfürsten  seines  Bruders,  über  den  Werth  wissenschaftlicher  Bildung,
nicht  gemeldet  wird,  welcher  einst  sagte:  „„Lateinisch  verstehen  und
sprechen  sei  ja  wohl  der  Harnische  einer,  der  nicht  sehr  drücke  und
der  viel  gutes  Berichts,  Erinnerung  und  Erfahrung  gebe,  der  auch
sonderlich  große  Herrn  und  Fürsten  ziere,““  so  scheint  es  doch  als
ob  Ernst  diesen  Harnisch  nicht  selbst  angezogen,  sondern  nach  dem
damaligen  Zeitgebrauche  sich  weit  mehr  der  ritterlichen  Künste  2)  von
Iugend  auf  befleißigt,  als  daß  er  sich  in  der  lateinischen  Schule  sehr
vervollkommnet  habe.  Denn  wir  erfahren  ans  einem  schriftlichen  Geständnisse
  des  Kurfürsten,  das  er  in  einem  Handschreiben  an  den
Bischof  Dittrich  von  Meissen  vom  Jahre  1470  niedergelegt  hat,  daß
er  „nicht  lateinisch  vornehmen“  konnte.  —  Kurfürst  Ernst  hatte
nämlich  einst  vom  Bischofe  Laurentius  von  Ferrara,  dem  päpstlichen

1)  Aus  dem  meißner  Stiftsarchiv  von  Grundmann  in  dem  Manusecripte  125
d.  a.  J.  der  K.  Bibliothek  zu  Dresden  copirt.

2)  Die  Aeusserung  des  Aeneas  Silvius,  daß  in  jener  Zeit  die  deutschen  Knaben
  früher  reiten  als  reden  lernten,  bestätigt  sich  auch  durch  Spalatins  Mittheilung
im  Leben  Friedrichs  des  Weisen,  wo  er  Seite  23  (Ausgabe  von  Neudecker  und
Preller,  Jena  1851)  sagt:  „Von  seiner  Jugend  Uebung.  —  Seine  Churfürstliche
Gnaden  sind  auch  in  Ihrer  Jugend  bald  zur  Uebung  im  Stechen  und  Rennen  kommen,
  und  das  erst  Stechen  zu  Dresden  gethan,  und  wie  ich  von  seiner  churfürstlichen
Gnaden  gehört,  als  er  angezogen  aust  die  Bahn  geritten,  hätt  ein  altes  Weib  gesagt:
  „„Was  zeigt  man  das  Kind!““  das  hat  seine  churfürstliche  Gnaden  sehr  verdrossen.
  —  Friedrich  der  Weise  verstand  jedoch  Lateinisch  und  führte  namentlich
lateinische  Sprüchwörter  gern  im  Munde,  wie  wir  aus  Spalatin  erfahren  (a.  a.  O.
S.  33).  —  Ueberhaupt  war  Friedrich  ein  ausgezeichneter  Fürst,  weshalb  auch  Graf
Balthasar  von  Schwarzburg  von  ihm  zu  sagen  pflegte:  Wann  Hertzog  Friedrich
nicht  ein  Fürst  were  geboren  worden,  so  hätte  Er  doch  zum  Wenigsten  ein  Schultheiß
  in  einem  Dorffe  müssen  seyn.“"
        <pb n="639" />
        60

—’

Legaten,  unter  andern  lateinischen  Briefen,  die  an  Herzog  Albrecht
eingegangen  waren,  auch  einen  Brief  erhalten,  den  er,  weil  er  nicht
lateinisch  verstand,  aufgebrochen,  und  da  er,  wie  er  schreibt,  „nicht
andirs  irst  angesichts  vermeynt  warn,  den  das  sulch  brieff  vns  zustunde,
  nach  dem  die  andern,  do  bie  wir  den  Funden  vnsirm  liben
bruder  in  sunderheit  zugeschrebinn  worenn“.  Doch  nachdem  er  sich
den,  Brief  von  seinem  Schreiber  hatte  verdeutschen  lassen,  fand  er,
daß  der  Brief  an  den  Bischof  gerichtet  war,  worauf  er  sofort  den
Brief  wieder  versiegelt  und  mit  der  schriftlichen  Bitte  an  den  Bischof
absendete,  daß  dieser  „keinen  argen  Won  doruß  entpfahin“  möchte.
Den  Entschuldigungsbrief,  der  unsers  Wissens  noch  nicht  bekannt  ist,
theilen  wir  daher  hiermit  wörtlich  mit:

Ernst  von  Gots  Gnaden  Hertzoge  zu  Sachsen  vnd  Kurfurste,  lantgraffe  In
Doringen,  Marggraff  zu  Missen.

Vunser  fruntlich  dinst  zuuor,  Erwirdiger  In  got  nater,  besundirs  lieber
Hre  frundt  vnde  Geuatter.  Wir  schicken  uwer  libe,  dissen  zugeschlossenen
brieff  vns  von  dem  Erwirdigsten  Ingotuator  Hern,  Laurentio  Bischoff  zen
Ferrer  ond  bebistlichen  legaten  vnter  andern  latinisschen  brieffen,  dem  hochgebornen
  Fursten  Hern  Albrechte  vußiren  liben  bruder  zustehend  zcubracht
vnd  uff  hute  datum  behendet,  den  wir  vorgebens,  zo  wir  nicht  latinisch  vornehmen,
  uffgebruchen,  onde  nichts  andirs  irst  angesichts  gemeynt  warn,  den
das  sulch  brieff  ons  zustunde  noch  dem  die  andrn,  do  bie  wir  den  Funden,
vnsirm  liben  bruder,  insunderheit  zugeschrebin  werenn;  Do  wir  sulchen
brieff  vnserm  schreiber  zuuordeutschen,  obirantworten,  qwomen  wir  irst  yn
kunde,  das  sulch  brieff  uwre  libe  vnde  nicht  vns  zu  hilde,  Als  bitten  wir
uwir  libe  in  fruntlichin  Vlisse,  ons  dorynne  nicht  zuuormerken  vnd  keynen
argen  won  doruß  zu  entpfahin.  So  wir  sulchs  vnwissentlich  onde  an  alle
geuehrde,  gethan  haben,  wollen  wir  vmb  uwir  libe  gerne  vordinen.  Geben
zu  Lochow  Am  Sontage  nach  conuersione  Sancti  Paulis).  Anno  Domi.
M.  cecc.  IKOe

Dem  Erwirdigen  In  gotuater  Hern  Ditriche  Bischoffe
zu  Miessen  vnsirm  besundirn  liebn  Heren  frunde
vunde  Geuatter.

War  es  doch  noch  zu  Luthers  Zeit,  wie  wir  aus  jener  bekannten
  Aeusserung  des  Knappen  erfahren,  der  Luthern,  als  „Junker
Görge“,  auf  seinen  Ausflügen  von  der  Wartburg  aus,  zu  begleiten
  pflegte,  nicht  eben  Sitte,  daß  sich  ritterliche  Leute  mit
Wissenschaft  und  Büchern  abgaben.  Wie  sollte  man  nun  beinahe
  ein  halbes  Jahrhundert  früher  die  jungen  Fürsten  mit  dem

*3)  Der  25.  Januar.  Der  Bekehrung  des  Apostels  Paulus  wird  in  den  Martyrologien,
  wie  in  den  Kirchen-Kalendern,  vor  dem  9.  Jahrhundert  nicht  gedacht.
In  Urkunden  heißt  der  Tag  bald  einfach  St.  Paulstag,  bald  Paulstag  dez
Bechernuß,  oder  Becherung,  oder  auch  als  er  bekehrt  oder  becherdt
ward.
        <pb n="640" />
        61

Lateinischlernen  so  sehr  geplagt  haben,  da  doch  namentlich  seit  dem
14.  Jahrhunderte  der  Gebrauch  der  lateinischen  Sprache  in  Urkunden
nur  noch  bei  Klöstern  und  Stiftern  gewöhnlich  war,  und  die  deutsche
Sprache,  bei  aller  ihrer  Unvollkommenheit  als  Schriftsprache,  von
den  Fürsten  und  Herren  längst  den  Vorzug  erhalten  hatte.

Das  Schloß  Pillnitz  und  der  daselbst  im  Jahre
1791  abgehaltene  Fürstencongreß.

(Historisch  und  topographisch  dargestellt.)

Das  Schloß  Pillnitz,  jedoch  nur  zum  kleinsten  Theile  in  seiner
jetzigen  Gestalt,  war  schon  seit  dem  Jahre  1763  der  Sommeraufenthalt½)
  oder  das  sogenannte  Hoflager  des  sächsischen
Fürstenhauses  Albertinischer  Linie  2),  während  es  eigentlich  schon  seit
1693  im  Besitze  der  kurfürstlichen  Familie  war,  wenn  es  auch  abwechselnd
  überlassungsweise  andere  Inhaber,  als  die  Gräfin  von
Rochlitz,  Gräfin  Coßel,  Feldmarschall  Rutowski  2c.  hatte,  bis
es  Kurf.  Friedrich  August  II.  abwechselud  zu  bewohnen  beschloß.
Ursprünglich  wurde  blos  das  nach  1569  erbaute  alte  Schloß  bewohnt,
denn  die  beiden  Palais  wurden  erst  —  nebst  der  Anlage  der  ganzen
Partie  des  ältern  Gartens  und  dem  jetzigen  Hauptschloßbhofe  —  um
1734  vollendet,  und  zwar  nach  dem  Plane  von  Longnelune.  —
Bereits  bei  dem  Regierungsantritte  des  Kurfürsten  Friedrich
Augusts  III.,  mit  dem  Beinamen  des  Gerechten,  wurden  die  alten
niedrigen,  sogenannten  grünen  Häuser,  oder  Colonnaden  zu  beiden
Seiten  der  Palais,  welche  eigentlich  zur  Anfstellung  von  ansländischen
Spielen  aller  Art  dienten,  theis  abgetragen,  theils  verändert,  erweitert
  und  einigermassen  wohnlich  eingerichtet.  Während  der  Jahre
1788  bis  1792  erhielt  jedoch  dieser  Bautencomplex,  sowie  sämmtliche
zum  Schlosse  gehörige  Gebäude  eine  neuere,  schönere  und  zugleich,
hinsichtlich  der  Räumlichkeit,  eine  etwas  bequemere  Gestaltung  von
Innen  und  Aussen,  und  namentlich  ein  splenditeres  und  geschmackvolleres
  Ameublement.

Die  vier  oblongen  Pavillons,  von  denen  zwei  am  Ufer  der
Elbe,  und  zwei  mit  diesen  parallel  nach  den  Weinbergen  zu  erbaut
sind,  bilden  gleichsam  die  Flügel  des  großen  Quadrats,  welches  der
mit  Rasenplätzen  und  abwechselnden  Blumen-Bosquets  gezierte

1)  Vom  1.  Mai  bis  zum  30.  September.
2)  Nur  im  Jahre  1766  blieb  der  Hof  wegen  des  Landtags  in  Dresden.
        <pb n="641" />
        62

—

Schloßhof  ausmacht,  und  an  das  auch,  eines  Theils  nach  Abend  zu,
der  ältere  Schloßgarten  mit  französischen  Hecken  und  Alleen,  sowie
nach  Morgen  zu,  die  übrigen  neuern  Schloßgebände  grenzen.  Zwischen
  den  beiden  südlichen,  längs  des  Elbufers  aufgeführten  Pavillons
erhebt  sich  das,  durch  ein  höheres  Dach  und  eine  größere  Etagenhöhe
sich  auszeichnende,  sogenannte  Wasserpalais,  während  sich  zwischen
den  beiden  nördlichen  Pavillons  das  sogenannte  Bergpalais  von
gleicher  Bauart  erhebt.  Beide,  um  1734  erbaute  Palais,  welche  mit
den  von  1788  bis  1800  ausgeführten  Pavillons  durch  überbaute
Gänge  und  Gallerieen  verbunden  wurden,  sind  durchgängig  in  chinesischem
  Geschmacke  3)  erbaut  und  ebenfalls  von  außen,  durch  gemalte
Tafelungen  und  durch  groteske,  zum  Theil  japanesische  mit  der  seltsamen
  Architektur  übereinstimmende  Malereien  dekorirt,  währenddem
  die  4  Seiten-Pavillons  in  der  Architektur  des  Mauerwerks  ganz
einfach,  doch  mit  vorgesetzten  Säulengängen  in  toskanischer  Ordnung,
und,  freilich  komisch  genng,  doch  nur,  um  sie  mit  den  Palais  in
eine  Art  von  Uebereinstimmung  zu  bringen,  mit  chinesischen,  bethürmten
  Dächern  versehen,  überdies  auch  in  der  ersten  Etage  fast  um  eine
halbe  Fensterhöhe  niedriger,  als  die  Palais  aufgeführt  sind  3).  Drei
der  an  die  beiden  1734  erbaunten  Hauptpalais  aufgeführten  Pavillons
waren  bereits  zur  Zeit  des  sogenannten  Pillnitzer  Convents,  worauf  wir
weiter  unten  zurückkommen  werden,  im  Jahre  1791  vollendet.  Doch
der  vierte  südöstliche  ward  erst  im  Jahre  1800  völlig  ausgebant.
Das  Bergpalais  nebst  nordöstlichem  Pavillon  5),  war  stets
die  Wohnung  des  regierenden  Familienhauptes  nebst  seiner  Gemahlin
  mit  Ausnahme  der  Jahre  1827—1837,  während  im  Wasserpalais
  und  in  den  beiden  Pavillons  die  Prinzen  und  Prinzessinnen
des  Hauses  wohnten.  König  Anton  blieb  auch  als  König  im  Wasserpalais,
  wo  er  als  Prinz  so  viele  Jahre  gewohnthatte,  indem  er  das  Bergpalais
  dem  kürzlich  verblichenen  Könige  Friedrich  Augustll.  sammt
dem  dahinter  gelegenen,  vom  verstorbenen  Könige  Friedrich  August  J.
trefflich  eingerichteten  botanischen  Garten  zur  Disposition  bei  dessen
großer  Vorliebe  zu  dem  Stundium  der  Botanik,  in  der  er  wahrhaft
ein  Meister  war,  überließ.  Der  Pawvillon  rechts  vom  Bergpalais
führt  den  Namen  „Kaiserflügel“,  weil  im  Jahre  1791  der  Kaiser
Leopold  II.,  bei  seiner  Anwesenheit  in  Pillnitz  ihn  bewohnte,  und
noch  heutzutage  sind  wie  früher  die  Parterre-Zimmer  desselben  zur
Aufnahme  für  hohe  Gäste  im  Hoflager  eingerichtet.  Bis  zum  Jahre
1827  waren  die  meisten  Zimmer  des  ganzen  Schlosses,  namentlich
aber  die  der  Pavillons  nebst  Wasser=  und  Bergpalais  in  altfranzösischem
  Geschmack  ausgemalt  und  decorirt,  sowie  mit  Meubles  im
sogenannten  Barokgeschmack  geziert,  während  die  Plafonds  wie  auch

3)  Eigentlich  ein  Gemisch  von  chinesisch-japanesischem  Style.
1)  Die  Deckung  war  von  Kupfer.
5)  Der  nordwestliche  Pavillon  war  für  die  Gäste.
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        63
übrigen  Wand-,  Fries=  und  Hohlkehl-Malereien  meist  vom  Hofmaler
  Klinger  waren.

Das  alte,  im  Jahre  1818  abgebrannte,  durch  von  Loß  erbante,
östliche  Schloß,  mit  einem  von  2  Seitenflügeln  gedeckten  Hofraume,
enthielt  besonders  seit  1788  die  Wohnungen  der  Dienst  habenden
Cavaliers,  der  Geistlichkeit  des  Hoflagers,  gewöhnlich  aus
6  Patres  bestehend,  und  einiger  andern  Beamten  und  Personen  6)  vom
Hofstaat,  die  Silber=  und  Lichtkammer,  die  Kellerei,  die  Reiseapotheke
  u.  s.w.  In  den  Seitenflügeln  befanden  sich  die  Hofküche,
das  Theater,  der  Venustempel  und  die  Kapelle.  Die  Gemälde
der  Kapelle,  an  den  Wänden  und  der  Decke  waren  vom  Hofmaler
Müller.  Sie  hatte  6  Altäre,  die  einst  im  Freiberger  Dome  standen,
und  es  ist  zu  beklagen,  daß  diese  schönen  Kunstwerke  der  mittelalterlichen
Schnitzkunst  und  Malerei  mit  im  Brande  verloren  gingen.  In  ihr
wurde  täglich  Messe  gelesen  und  an  Wochenfeiertagen  vom  ersten
Hofkapellan,  der  deshalb  jedesmal  aus  Dresden  kam,  gepredigt.
Zum  gewöhnlichen  Sonntagsgottesdienst  und  zu  den  Hauptfesten
fuhr  der  Hof  in  der  Regel  Sonnabends  nach  Dresden,  um  am  Frühgottesdienste
  in  der  katholischen  Hofkirche  Theil  zu  nehmen.  —  Der
ehemalige  Venustempel,  mit  einem  schönen  Deckenstücke,  war  der
tägliche  Speisesaal  für  die  Familie.  Uebrigens  war  er  nach  dem
Geiste  der  Zeit  und  den  französischen  Sitten,  die  zu  Anfange  des
18.  Jahrhunderts  fast  alle  deutsche  Höfe  mit  einer  von  Etiquette
und  Bonhommie  verwebten  Lasecivität  heimsuchte,  mit  so  manchen
freien,  zum  Theile  equivoquen  Gemälden  verziert,  die  aber  seit  dem
Jahre  1791  theils  in  die  Gallerie  des  Brühlschen  Gartens,  theils  in
eine  Vorrathskammer  gebracht  worden  sind,  und  von  denen  noch  ein  sehr
kleiner  Theil  meistens  Medaillons  in  dem  Palais  des  großen  Gartens
übrig  ist.  Nur  in  einigen  Räumen  eines  Seitenflügels  blieben  noch  eine
Anzahl  weiblicher  Porträts,  unter  welchen  die  der  Gräfin  Koßel  und
Königsmark,  der  unglücklichen  Maria  von  Schottland  7)  und  noch
die  5  englischer  Damen  waren,  welche  aber  mehr  in  historischer,  als
artistischer  Beziehung  einen  Werth  hatten.  Uebrigens  wird  erzählt,
daß  diesen  Venustempel  Kurf.  Friedrich  August  I.  im  Jahre  1720,
und  zwar,  wie  ein  Zeitgenosse  sich  darüber  äußert,  sonderbar  genug,
auf  der  Stelle  der  ehemaligen  protestantischen  Kirche  8),  bei  Gelegenheit
  der  Vermählung  eines  seiner  Günstlinge,  des  Grafen  von

)  Der  größte  Theil  der  Hofdienerschaft  wohnte  in  dem  sogenannten  französischen
  Dörschen  hinter  dem  Schlosse,  das  aus  einigen  dreißig,  im  Jahre  1725
erbauten  Häusern  bestand.

zn  Dieses  Bild  soll  nach  Daßdorfs  Angabe  aus  der  van  Dyck'schen  Schule  gewesen
  sein.

s)  Solche  Umgestaltungen  heiliger  Orte  für  profane  Zwecke  finden  wir  häufig
in  Sachsen.  Man  machte  aus  Kirchen  Magazine  und  Brauhäuser,  Wollböden  und
Fabriken  und  im  Schloße  Chemnitz  ist  das  Hochchor  der  alten  schönen  Abteikirche
in  eine  Restauration  nebst  Tanzsaal  umgeschaffen  worden.  In  Pillnitz  baute  man
ja  nur  auf  die  Stelle  eines  alten  Tempels  des  Herrn  einen  Tempel  der  Liebesgöttin.
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        64

Friesen  auf  Pratzschwitz  erbante,  und  daß  unter  den  beiden
Königen  von  Polen  die  prunkvollsten  Feste  in  ihm  gegeben  wurden.

Das  Innere  des  ehemaligen  Theaters,  was  ebenfalls  einen
1734  erbauten  Tbeil  des  alten,  1818  abgebrannten  Schlosses  begriff,
war  in  Form  eines  Halbkreises,  fast  halbmondförmig  gebaut;  die
Bühnenrampe  bildete  ebenfalls  eine  Vorlage  in  Curvenform  nach
dem  Bedürfnisse  der  damaligen  Oper  und  des  Singspiels,  faßte  etwas
über  500  Personen,  und  war  überdies  auch  ursprünglich  nur  zur
Aufführung  von  italienischen  Opern  bestimmt,  deren  monatlich
  gewöhnlich  zwei  darin  aufgeführt  wurden.  Zu  diesen  Opern
war  freier  Zutritt,  wobei  übrigens  die  Landlente  der  Umgegend  vorzüglich
  begünstigt  wurden?).  Ausserdem  wurde  dieses  Opernhaus
noch  bisweilen  zu  Schanstellungen  fremder  Künstler  gebraucht,
deren  sich  jährlich  viele  bei  Hofe  anmeldeten,  wobei  man  dann  für
die  hohen  Herrschaften  gewöhnlich  nur  Stühle  unmittelbar  der  Bühne
gegenüber  setzte.  Nach  dem  Tode  Königs  Augusts  III.,  kam  der
bisher  gewöhnliche,  fast  regelmäßige  Gebrauch  dieses  Theaters  zu
Opern  10)  fast  ganz  ab,  indem  man  vorzog,  zur  großen  Oper  nach
Dresden  zu  fahren.  —  Da  übrigens  das  deutsche  Schauspiel  zu  jener
Zeit  noch  nicht  so  an  der  Tagesordnung  war,  wie  wir  später  in  einer
Geschichte  des  deutschen  Schauspiels  in  Sachsen,  historisch  nachweisen
werden;  so  wurde  lange  nur  selten  Gebrauch  von  dem  Opernhause
gemacht.  —  Das  Amphietheater  für  die  Zuschauer,  die  früher  blos
auf  gradatim  erhöhten  Stühlen  im  Halbkreise  des  Saals,  der  zwei
etwas  erhöhte  Podien  mit  einiger  Abdachung  hatte,  saßen,  hatte  erst
der  Kurfürst  Friedrich  August  im  Jahre  1770  bauen  lassen,  seit
welcher  Zeit  zuweilen  auch  Opern  in  Pillnitz  wieder  gegeben  wurden.

Hinter  dem  alten  Schlosse  ward  seit  1769  auch  ein  Platz  zum
Ballonspiel  eingerichtet,  der  aber  sehr  bald  mit  dem  Spiele  selbst
wieder  in  Vergessenheit  gekommen  war.  Weit  mehr  Anklang  fand
bei  den  hohen  Herrschaften  besonders  das  Paßspiel  im  Hoflager,
welches  der  Hofgärtner  Seidel  aus  Nymphenburg,  im  Jabre
1765  anlegte.  Man  war  so  außerordentlich  enthusiasmirt  für  dieses
Spiel,  daß  sämmtliche  Cavaliers  und  Hofdamen,  welche  entweder

"“)  Daßdorf  sagt  in  seiner  Beschreibung  Dresdens  und  der  umliegenden  Geenden
  von  1782,  S.  739:  „deren  Vorstellung  ein  großes  Fest  für  das  benachbarte
andvolk  ist,  das,  wegen  des  freyen  ungehinderten  Einlasses,  hier  häufig  zusammenströmt

  und  die  Schönheiten  der  mannigfaltigen  Decorationen  und  der  Musik,  voll
Rer  Bewunderung  anstaunt.  Vorzüglich  aber  erblickt  man  in  allen  ihren  Geichtszügen
  den  lebhaftesten  Ausdruck  der  ungeheucheltsten  Freude,  ihre  Durchlauchsute
  und  von  ihnen  fast  angebetete  Landesherrschaft  so  nahe  und  ungestört  zu

sehen,  und  an  ihren  Vergnügen  zugleich  Antheil  nehmen  zu  dürfen  2c.“"

10)  Die  größere  Ausbildung  der  Oper  fand  iu  dem  geringen  Umfange  der
pillnitzer  Schloßbühne  immer  mehr  Hindernisse.  Besonders  war  es  aber  die  umfangreichere
  Scenerie,  die  größern  Ansprüche  an  die  Maschienerieen,  sowie

nameutlich  die  Vermehrung  des  Orchesters,  welche  dieses  kleine  Opernhaus  als
unbrauchbar  erscheinen  liessen.
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        65

zum  Hofstaate  gehörten  oder  als  Gäste  in  Pillnitz  sich  aufhielten,
zum  Scherze  mit  beim  Baue  der  Spielanlagen  schaufeln  und  karren
mußten,  damit  sie  nur  sobald  als  möglich  hergestellt  wurden.  Später
spielten  es  nur  dann  und  wann  noch  die  Prinzen  Friedrich  und
Clemens.  Auch  die  ungeheure  mit  Linden  besetzte,  2000  Schritte
lange  Maillebahn  11)  gegen  Abend,  wurde  später  ebenfalls  nur
selten  benutzt.

Der  abgeschlossene  Garten  des  Kurfürsten,  nördlich  hinter  dem
Bergpalais  und  dem  Kaiserflügel,  welcher  im  Jahre  1769  angelegt,
1776  mit  einer  hohen  Mauer  umzogen,  und  im  Jahre  1804  sehr  bedeutend
  erweitert  ward,  war  ursprünglich  ohne  allen  Prunk  in  einem
einfachern  und  anspruchslosern  Geschmacke  als  alle  gleichzeitige  Gärten
dieser  Art  angelegt,  er  scheint  daher  fast  mehr  ein  Werk  der  nur  hie
und  da  durch  des  Gärtners  Hand  nachgeholfenen  und  ausgeputzten
Natur,  als  der  Kunst  gewesen  zu  sein,  weshalb  man  auch  scheinbare
Grabmäler,  künstliche  Grotten,  Gebäude  im  Style  der  Vorzeit  oder
des  Auslandes,  nachgeahmte  Ruinen,  affektirte  Inseriptionen  2c.
ganz  vergeblich  darin  suchen  mußte;  nur  eine  sogenannte  Pappelinsel,
  eine  Vestalin  aus  carrarischem  Marmor  von  dem  verstorbenen
  berühmten  Bildhauer  Trippel  in  Rom,  eine  Art  kleiner  Menagerie,
  eine  Volisre  und  2  Papillons,  von  denen  der  letzte
erst  im  Jahre  1805  erbaut  ward,  dies  waren  die  wenigen  Zierden
und  Partieen,  um  welche  alles  übrige  natürliche  Schöne  des  Gartens
nur  gelegentlich  und  zum  Theil  auch  ohne  große  Gartenkunst  entstanden
  war.

Der  vorzüglich  durch  Kurfürst  Friedrich  August,  in  Folge
seiner  ungemeinen  Vorliebe  zur  Pflanzenkunde  entstandene  und  mit
Umsicht  verpflegte,  aber  deshalb  auch  wirklich  beachtenswerthe  botanische
  Theil  dieses  1769  angelegten  und  1804  erweiterten  abgetrennten
  Schloßgartens  ist  namentlich  wegen  der  vielen  Species  von  ausländischen
  Gewächsen  für  Kenner  interessant.  Deswegen  hat  auch
der  jüngst  verblichene  König,  der  unstreitig  ein  noch  größerer  Botaniker
als  sein  Onkel  war,  schon  seit  dem  Jahre  1827  diesen  Theil  des  Gartens
seiner  besonderen  Fürsorge  werth  erachtet  und  fleißig  unterhalten,  ja
sogar  in  neuester  Zeit  bedeutend  bereichert  und  mehrfach  erweitert.  —
Der  darin  befindliche  Pavillon  war  schon  seit  den  80ger  Jahren  des
18.  Jahrhunderts  mit  einem  äußerst  reichen  Saamenkabinet,  sowie
  mit  einer  kostbaren  Sammlung  gemalter  Pflanzen  und
Schmetterlingeausgestattet,  die  sämmtlich  vom  höchstseligen  Könige
Friedrich  August  L  angelegt  und  durch  den  letztdahingeschiedenen
König  bedeutend  vermehrt  wurden.  In  dem  Garten  selbst  befinden

11)  Auch  im  Grossen  Garten  bei  Dresden  ist  eine  Maillebahn;  es  ist  die  von
Südost  nach  Nordwest  den  Garten  durchschneidende  Haupt-Allee,  welche  parallel
mit  der  pirnaischen  Chaussee  läuft.  Maille  ist  ein  französisches  Spiel,  in  welchem
man  eine  hölzerne  Kugel  mittels  eines  Klobens  durch  einen  Bogen  schlägt.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  1.  5
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        66

—5  J

sich  überdies  4  ziemlich  geräumige  Gewächshäuser,  sowie  auch
noch  ein  früher  sehr  reiches  Orangeriehans.

Ehe  wir  jedoch  weiter  in  der  topograpischen  Geschichte  des
Schlosses  Pillnitz  fortfahren,  wollen  wir  vorerst  noch  ein  Factum
ausführlicher  berühren,  was  zwar  nicht  unbedingt  zur  ältern  Geschichte
desselben  gehört,  sondern  gewissermassen  in  seinen  Folgen  die  Geschichte
  der  neuesten  Zeit  beginnt,  und  mittelbar  auf  den  bis  dahin
ungestörten  Anfenthalt  der  kurfürstlichen,  nachmals  königl.  Familie,
störend  eingewirkt  hat.  Es  ist  der  am  25.  bis  27.  August  1791  hier
abgehaltene  Fürstenconvent  mit  seinen  Festlichkeiten  aller  Art.
Wir  theilen  einen  uns  vom  Herrn  Pastor  Eckardt  zu  Schlagwitz
aus  einem  Familienarchive  mitgetheilten  gleichzeitigen  Bericht  unverkürzt
  und  buchstäblich  mit,  und  fügen  demselben,  nach  andern  ebenfalls
  gleichzeitigen  gedruckten  und  actlichen  Mittheilungen,  erlänternde
  und  speciellere  Notizen  und  Anecdota  in  Noten  bei.

Kaiser  Leopold  II.  war  seinem  Bruder  Joseph  II.  im  Jahre  1790,
freilich  unter  den  mißlichsten  Verhältnissen,  die  von  zwei  Seiten  her,
von  der  Türkei  und  von  Frankreich  aus,  das  deutsche  Reich  bedrohten,
auf  dem  deutschen  Kaiserthrone  gefolgt.  Ebenso  sah  er  sich  veranlaßt,
  am  27.  Juli  1790  mit  Preussen,  welches  damals  Oesterreichs
Vergrösserung  im  Kriege  gegen  die  Türken  fürchtete,  die  Reichenbacher
  Convention  zu  schliessen  und,  in  Folge  derselben,  mit  den
Türken  den  Frieden  von  Szistova,  durch  welchen  alles  von  Oesterreich
  in  dem  Kriege  gewonnene  Land,  an  die  Pforte  zurückfiel.  Eben
so  sehr  hatte  er  den  unruhigen  Adel  und  die  Geistlichkeit  in  den  österreichischen
  Niederlanden  zu  fürchten,  wie  auch  in  Ungarn  ihm  die
unzufriedenen  Magnaten  und  Geistlichkeit  keineswegs  ein  Zutranen
einflössen  konnten;  doch  war  er  so  glücklich  in  beiden  Ländern  die
ausgebrochenen  Unruhen  noch  zeitig  genug  zu  stillen.  Die  meiste
Sorge  machte  ihm  jedoch  der  rasche  Fortgang  der  französischen  Revolution,
  da  solches  Beginnen  und  Gebaren  der  Volkssouverainität  im
ungemüthlichsten,  gewaltigsten  Fortschritte  auch  am  Ende  für  Dentschland
  und  die  an  Oesterreich  geketteten  Länder  die  ererbte  Hoheit
und  die  alten  Legitimitätsrechte  gefährden  konnte.  Schon  von  Padua
aus  forderte  daher  der  Kaiser,  am  6.  Juli  1791,  alle  enropäischen
Mächte  auf,  die  Sache  des  Königs  von  Frankreich  zu  ihrer  eigenen
zu  machen,  welcher  Aufsehen  erregenden  Aufforderung  in  den  Tagen
des  25.,  26.  und  27.  August  desselben  Jahres  die  Conferenzen
zu  Pillnitz  mit  ihren  wahrhaft  prunkvollen  und  seltenen  Festlichkeiten,
  auf  deren  Darstellung  wir  uns  jetzt  näher  einlassen  wollen,
folgten  12).

12)  Auch  wir  stehen  jetzt  am  Vorabende  einer  ähnlichen  Zeitepoche,  und  die
tetschner,  ohne  grosse  Festlichkeiten  abgehaltene  Conferenz  kann  auch  noch  zu  einer
Initiative  späterer  Ereignisse  sich  ausbilden.
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        67

Der  Monarchen-Congreß  zu  Pillnitz,  vom  25.  bis  29.  August
1791.

Dresden,  31.  August  17911).

Wenn  ich  Ihnen  nur  sonst  von  minder  wichtigen,  und  mir  selbst  nur
von  Hören  Sagen  zur  Wissenschaft  gelangten  Neuigkeiten,  welche  wohl  noch
dazu  nicht  die  erfreulichsten  allemal  seyn  konnten,  Nachricht  zu  geben,  im
Stande  war,  und  von  Ihnen  doch  mit  Zufriedenheit  genugsam  zeugenden
Aeußerungen  mich  belohnt  sah,  so  schmeichle  ich  mich  dessen  für  diesmal  in
weit  höherm  Grade,  da  ich  von  den  wichtigsten  Ereignissen  mit  Ihnen  reden
werde,  welche  nicht  blos  auf  unser  gegenwärtiges  Publikum,  sondern  auf
die  spätern  Zeitalter  den  wichtigsten  und  beglückendsten  Einfluß  haben  können,
  und  wohl  auch  haben  werden.

Von  Leopold,  Friedrich  Wilhelm  und  Friedrich  August  will  ich  singen,
und  die  friedliche  Muse  die  Göttin  der  Eintracht  soll  mich  begleiten.

Nachdem  durch  Solenne  Audienzen  des  hiesigen  Kayserlichen  und
Königlich  Preusischen  Gesandten,  Grafen  v.  Hartig  und  v.  Gesler  die  Ankunft
  Ihro  Majestäten  zu  Ende  des  August  Monats  annoncirt  worden  waren,
  so  mußte  der  Ausbau  der  neuen  Pavillons  in  Pillnitz  und  deren
Meublement  in  möglichster  Eill  veranstaltet,  wie  auch  wegen  der  während
ihrer  Anwesenheit  zu  gebenden  Feten,  die  sorgfältigsten  Anstalten  getroffen
werden.  Man  traf  die  Einrichtung,  daß  der  Kayser  in  dem  Pavillon  dem
Berg  Palais  Rechts,  und  der  König  links  logirt  wurde.  Des  Kaysers
Zimmer  waren  Kayserlich  des  Königs  Zimmer  waren  Geschmackvoller  und
zwar  mit  den  rarsten  Stücken  der  Churfürstlichen  großen  Bilder  Gallerie,
deren  Werth  man  auf  180000  Thlr.  maeublirt.

Am  25.  huj.  des  Donnerstags  kam  um  halb  10  Uhr  des  deutschen
Kaysers  Majestät  mit  dem  Erzherzog  Franz  von  Prinz  Anton  und  deßen
Gemahlin  14)  von  Zehist  aus  (bis  wohin  der  Kayser  mit  einem  einzigen
Cammerdiener,  und  1  Bedienten  in  einer  mit  2  Pferden  bespannten  Post

13)  Diese  gleichzeitige  Correspondenz  scheint  aus  der  Hand  einer  zu  dem  Hofe
in  einiger  Beziehung  gestanden  habenden  Person  geflossen  zu  sein,  da  der  Schreiber
am  Schlusse,  in  einem  Postscriptum,  um  Verschweigung  seines  Namens  bittet.

14)  Schon  in  der  Frühe  des  25.  August  waren  beide  bis  Zehista,  der  damaligen
ersten  sächsischen  Poststation  (von  Böhmen  aus)  dem  Kaiser  entgegengefahren,  und
ihnen  war  bereits  der  kurfürstliche  Deputirte,  der  Generaladjutant,  Obrist  von
Niesemeuschel,  vorangeeilt.  Leopolds  erste  Zusammenkunft  mit  seiner  geliebten
  Tochter,  Prinzessin  Theresia,  und  dem  so  höchst  gemüthlichen  Schwiegeskohne)
Prinzen  Anton,  war  so  rührend,  als  lebhaft  und  zärtlich.  —  Prinz  Anton  war  nämlich
  zwei  Male  verheirathet.  Seine  erste  Gemahlin,  mit  der  er  am  24.  Okt.  1781
vermählt  ward,  war  Marie  Caroline  Antonie  (geb.  17.  Januar  1764  zu
Turin),  vierte  Tochter  Victor  Amadeus  III.,  Königs  von  Sardinien  und  Herzogs
  von  Savoyen.  (Vergl.  Dr.  Wilhelm  Schäfers,  Anton  der  Gütige  und  seine
Zeit,  Dresden,  1836.  S.  9  ff.,  wo  auch  die  Hochzeitsfeierlichkeiten  sich  finden.)
Doch  das  Glück  dieser  Ehe  währte  nicht  lange:  denn  schon  am  18.  Dec.  1782  starb
die  Prinzessin  an  den  bösartigen  Blattern  (a.  a.  O.  S.  11).  Erst  nach  5  Jahren
verlobte  sich  Prinz  Anton  wieder  mit  Maria  Theresia,  Tochter  Kaisers  Leopold
  II.,  Erzherzogin  von  Toscana;  am  2.  Sept.  1787  war  die  Vermählung  und
am  18.  der  feierliche  Einzug  in  Dresden  (a.  a.  O.  S.  12  ff.).

5
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        ———.————

Chaise  gefahren  war)  eingeholt,  in  Pillnitz  über  die  daselbst  geschlagene
Schiffbrücke  an.  Kurz  vor  Zehist  zerbrach  der  Wagen,  und  die  Ankunft
zu  Zehist  war  eigentlich  zu  Fuß.  In  Churfürstlich  Sächsischer  Equipage  15)
ging  der  Weg  nach  Pillnitz,  und  den  zerbrochenen  Kayserlichen  Wagen
brachte  der  Pirnsche  bekannte  Gastwirth  Schmoll  des  Nachmittags  wohl
ausgeflickt  nach.  —  den  Ueberrock  lies  der  Kayser  dem  Peterswalder  Postmeister,
  der  bis  Zehist  vorgeritten  war,  bis  zu  seiner  Zurückkunft,  und
meynte,  er  würde  ihn  schon  selbst  wieder  bey  ihm  abholen.  Die  Bewillkommnung
  ward  durch  Leopolds  einnehmendes  und  auszeichnend  freundschaftliches
  Benehmen  unserm  guten  Churfürsten  zwar  erleichtert,  schien
jedoch  mit  einiger  Bestürzung  verbunden,  welche  bey  Ankunft  seiner  Preußischen
  Majestät  weg  fiel,  da  deßen  Bekanntschaft  schon  vor  2  Jahren  auf
der  Jagd  in  Annaburg  gemacht  worden  war.

Der  Kayser  war  bald  nach  seiner  Ankunft  in  jene  für  ihn  zubereiteten
Zimmer  geführt  15),  in  denen  man  das  im  Schlafzimmer  befindliche  Bette,
wegen  seiner  gold  brocatnen  Behänge  auf  10000  Thlr.  an  Werth  schätzte.
Unter  des  Kaysers  Suite  waren  General  Lascy,  der  Graf  Palfy,  und  der
berühmte  Negotiateur  der  Freiherr  v.  Spielmann.  Nächst  Fürst  Kaunitzen
des  Kaysers  rechte  Hand.

Mittags  um  halb  1  Uhr  kam  der  König  17)  und  der  Kronprinz,
mit  Graf  Brühl,  dem  Gouverneur  von  Bresslau,  Prinzen  von  Hohenlohe,

15)  Da  des  Kaisers  Wagen  auf  dem  steinigen  Felsenwege  (damals  fehlte  es
leider  noch  an  Chausseen)  sehnschabaft  geworden  war,  so  stieg  er  mit  seinem  Sohne,
dem  Erzherzoge  Franz  (als  nachmaliger  Kaiser  Franz  II.),  in  den  Wagen  des
prinzlichen  Paars.  Der  Kaiser  saß  mit  seiner  durchlauchtigen  Tochter  Theresia  auf
dem  Hintersitze,  und  deren  Gemahl  mit  seinem  eben  so  gemüthlichen  Schwager,
rückwärts.  So  kamen  der  Kaiser  nebst  Sohne,  wie  ein  Privatmann  zu  seiner  Familie
  und  seinen  Verwandten,  ganz  ohne  alles  Gepränge  ¾/  12  Uhr  in  Pillnitz  an.
Der  Hofstaat  war  in  größter  Galla  versammelt  und  alle  Zugänge  des  Schlosses  und
Gartens  strotzten  von  geputzten  Herren  und  Damen  aus  der  Residenz.  Ein  Beweis,
daß  es  damals  auch  keineswegs  an  Schaulustigen  und  Neugierigen  fehlte.

16)  Prinz  Anton  hatte  anfänglich  als  Schwiegersohn  die  Pflicht  übernommen,
Se.  Maj.  in  die  vorbereiteten  Appartements  einzuführen.  Doch  ließ  sichs  der
Kurfürst  selbst  nicht  nehmen,  dies  unter  dem  Vortritte  der  Holmarschälle  in  Begleitung
  der  Prinzen  des  Hauses  zu  thun.  Dieser  rechte  Flügel  des  Bergpalais,  der
auch  von  der  Zeit  an  der  „Kaiserflügel“  hieß,  war  sowie  der  linke  Flügel,
der  für  den  König  und  den  Kronprinzen  vorgerichtet  war,  von  Neuem  auf  das
Prächtigste.  und  Geschmackvollste  eingerichtet.

17)  Der  König  von  Preussen,  Friedrich  Wilhelm  II.,  kam  vom  grossen
Manövre  aus  Schlesien  durch  die  Oberlausitz.  Der  Kurfürst  hatte  seinen  Generaladjutanten,
  den  Obrist  von  Polenz,  bis  an  die  Gränze,  dem  Könige  zum  Empfange,
entgegengesendet.  Der  König  hatte  fast  ein  gleiches  Schicksal  mit  dem  Kaiser  gehabt;
  auch  ihm  war  der  Wagen  auf  dem  schlechten  Wege,  von  Görlitz  aus,  zerbrochen.
  Trotz  dieses  Mißgeschicks  und  der  damaligen,  6  halsbrechenden  Wege,
hatte  man  diese  13  Meilen  Wegs  dennoch  von  früh  5  Uhr  bis  ½  1  Uhr  zurückgelegt.
In  Budissin  war  für  den  König  von  Seiten  des  Stadtraths  ein  besonderes  Abtrete-#immer
  eingerichtet  und  Dejeuné  bereit;  doch  beides  nahm  er  nicht  an,  sondern

lieb  während  der  kurzen  Zeit  des  Umspannens  im  Posthause,  um  einige  Erfrischunen
  einzunehmen,  während  welcher  Zeit  er  auch  den  Adel,  Magistrat  und  viele
Honoralioren  der  Stadt  sehr  huldreich  aufnahm.  —  Der  König,  der  Kronprinz  und
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        69

Obristen  (()  von  Bischoffswerder,  und  General  v.  Manstein  von  Görlitz,  wo
der  König  die  Nacht  geschlafen  hatte,  an,  und  ward  im  Berg  Palais  gegen
Morgen  einlogirt.  Beide  der  Kayser  und  König  waren  die  Maille  Bahn
herauf  durch  den  Garten  bis  vor  die  Schloßtreppen  gefahren,  an  deßen
untersten  Stufen  der  König  vom  Kayser  und  Churfürsten  empfangen
wurde  18).

Unter  die  hohen  in  Dresden  anwesenden  und  selbigen  Tages  nach
Pillnitz  invitirten  Fremden  gehörten  vorzüglich  General  Bouillé  19),  und
der  Prinz  v.  Nassau  20).  Beide  wurden  mit  zur  Tafel  gezogen,  an  welcher
die  Plätze  nach  folgender  Ordnung  eingenommen  waren:

der  Erbprinz  von  Hohenlohe  fuhren  in  8spännigen  Wagen  mit  eigenen  Vorreitern
und  Leibkutschern,  unterstützt  von  je  2  sächsischen  Postillons.  Das  gesammte  Gefolge
bestand  in  10  meistens  8,  6  und  4  spännigen  Wagen,  die  mit  einigen  60  Pferden
auf  jedem  Relais  bespannt  wurden.  Neben  dem  Könige  saß  der  Generalmajor  von
Bischofswerder,  neben  dem  Kronprinzen  dessen  Obersthofmeister,  Generallieutenant
Gr.  v.  Brühl,  und  der  Major  von  Schack.  Ausserdem  waren  im  Gefolge  der  Obristlieutenant
  von  Manstein,  Geh.-Secretär  Nachtigall,  Geh.  Kämmerierer  Rietz,  die
Geh.-Secret.  Rietz  und  Lombard,  Kammerdiener  Dimt  und  Herr  von  Meyer.  —
Vor  und  neben  dem  Wagen  des  Königs  und  Kronprinzen  ritten  ein  Bereiter  und
4  Feldjäger,  vor  demselben  eine  Anzahl  kurfürstlicher  Forstbediente,  und  zunächst
dem  königlichen  Wagen  der  kurfürstliche  Oberforstmeister  von  Plötz.  Gegen
½38  1  Uhr  kam  der  Wagenzug  vom  weissen  Hirsche,  durch  die  Berggasse,  nach  oschwitz
  herab,  wo  eine  grosse  Anzahl  Landleute  mit  freudigen  Mienen  den  König  begrüßten.
  Beide,  König  und  Kronprinz,  waren  bei  dem  Aublicke  des  schönen  Elbthales
  wahrhaft  überrascht,  so  daß  letzterer  sich  zu  dem  Ausrufe  gedrungen  fühlte:
„Wahrlich  hier  ist  gut  sein!  Undmein  Großonkel  hatte  wohlrecht,
als  er  von  Sachsen  sagte:  die  Natur  scheint  hier  selbst  Hütten  zu
bauen,  wohin  man  tritt,  läuft  Einem  das  Fettin  die  Schuhe,  und
wohin  man  blickt,  wird  man  vop  Wein  und  Schönheit  trunken“".  —
Freilich  hatte  er  im  Gegensatze  zu  den  Sandflächen  der  Mark  Brandenburg  sehr
recht;  daher  hat  auch  seit  1815  sich  Preussen  den  schönsten  Theil  Sachsens,  das
Saalthal  und  einen  großen  Theil  Thüringens,  zu  Gemüthe  gezogen.

18)  Ein  gleichzeitiger  gedruckter  Bericht  sagt!  „Gerade  um  1  Uhr  traf  auch  der
König  in  Pillnitz  ein.  —  Des  Kaisers  Blick,  gewöhnlich  denkender  Ernst,  erheiterten
  1%  sichtbarlich,  als  er  den  Friedensbringer  Friedrich  Wilhelm  sah,
Ihr  wechselseitiger  Gruß  war  ein  Ausdruck  des  holden  Zutrauens,  der  Freundschaft
und  der  persönlichen  Liebe  gegen  einander  2c.“;  der  König  ward  vom  Kurfürsten
und  vom  Herzoge  Carl  Christian  von  Kurland  (dem  Onkel  des  Kurfürsten,
der  seit  1763,  wo  er  sein  Herzogthum  verlor,  in  Dresden  —  da  wo  jetzt  die  chirurgisch--medizinische
  Academie  ist  —  residirte)  unter  dem  Vortritte  der  Hofmarschälle
in  seine,  im  linken  Flügel.  des  Bergpalais  befindlichen  Zimmer  eingeführt.

19)  Der  bekannte  französische  General  Fran  gois  Claude-Amour,  Marquis
  de  Bonillé,  der  Ludwig  XVI.  gewiß  1791  errettet  und  aus  den  Klauen
seiner  Mörder  geführt  haben  würde,  da  er  ihn  schon  bis  Varennes  entführt  hatte,
wenn  der  unentschlossene  König  sich  nicht  selbst  durch  sein  Zögern  von  Neuem  in
ihre  Hände  gegeben  hätte.  B.  starb  14.  Nov.  1804  zu  London;  seine  Bemühuno

  für  den  unglücklichen  König  im  Auslande  Hilfe  zu  suchen,  blieben  leider  erolglos.


20)  Der  ebenfalls  so  bekannte  abentheuerliche  Kriegsheld  zu  Wasser  und  zu
Lande,  Karl  Heinrich  Nikolaus  Otto,  Fürst  von  Nassau-Siegen  (nicht
Usingen).  Stand  1760  in  französischen  Diensten  als  Freiwilliger,  wo  er  es  1766
bis  zum  Dragonereapitän  gebracht  hatte.  Hierauf  machte  er  mit  Bougainville  seine
abentheuerliche  Reise  um  die  Welt,  und  trat  endlich  wieder  als  Infanterieobrist  in
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  Venustempel  war  zu  diesem  Behufe  ganz  neu  ausgemalt,  die
altfränkischen  Bilder  herausgenommen,  und  dem  Tempel  ein  gar  sehr  modernes
  Ansehen  verschafft  worden.  Sieben  der  schönsten  Lustreis  verschönerten
  das  Ganze  ungemein  21).

französische  Dienste;  dann  diente  er  den  Spaniern,  und  ward  sogar  Grand  und
Generalmajor.  Endlich  trat  er  in  die  Dienste  der  Kaiserin  Katharina  II.,  besiegte
die  türkische  Flotte  im  schwarzen  Meere,  schlug  1790  an  der  finnischen  Küste  die
schwedische  Flotte;  doch  in  dem  Augenblicke,  wo  er  sich  als  Sieger  und  den  König,
Gustav  III.,  als  Gefangenen  zu  haben  glaubte,  wandte  sich  das  Kriegsglück-  und
durch  das  Durchbrechen  seiner  Linien  wurden  ihm  noch  44  Galeeren  abgenommen.
Von  dieser  Zeit  seines  Unsternes  an  lehnte  er  jeden  Kriegsdienst  ab,  und  lebte  meist
in  Frankreich.

21)  Die  Tafel  war  überaus  prächtig  und  glänzend  servirt,  und  die  hohen
Herrschaften  erschienen  alle  sehr  gesprächig  und  vergnügt  zusammen;  besonders  war
das  vertrauteste  Gespräch  zwischen  Kaiser,  König  und  Kurfürst  sowie  dem  Erzherzoge
  und  Kronprinzen,  im  lebhaftesten  Fortgange.  Auf  eine  unverbrüchliche
Freundschaft  tranken  diese  Fürsten  mit  einander;  doch  der  Mensch  denkt,  und  Gott
lenkt!  Der  Kaiser  ward  1792,  und  der  König  1797,  noch  vor  dem  völligen
Ausbruche  der  großen  über  Deutschland,  besonders  über  unser  Sachsen  hereinbrechenden
  Katastrophe,  zu  seinen  Bätern  versammelt.  Franz  II.  gelangte  1792
zum  deutschen  Kaiserthrone,  welcher  jedoch  im  Todesjahre  des  alten  römischdeutschen
  Kaiserreichs,  wie  ein  Phönix  aus  der  Asche,  als  ein  österreichischer  Kaiserthron
  erstand.  Friedrich  Wilhelm  III.  bestieg  1797  den  auf  der  Mark  Brandenburg
  erbauten  preußischen  Thron  mit  den  größten  Hoffnungen  der  Nation.  —  Der
Tag  brach  heran,  an  welchem  der  Westen  gegen  den  Osten  marschierte  und  unser
Sachsen  ward  das  Bett  seines  gewaltigen  Stroms.  —  Sein  neutraler  Kurfürst  legte
nach  dem  Falle  des  Reichs  seine  mit  den  antiquirten  Reichsinstitutionen  überflüssig
  gewordene  Würde  als  Wablfürst  nieder,  und  nahm  den  Königstitel  an.
Die  vielköpfige  Hydra  der  Republik  Frankreich  hatte  der  Corse  theils  eingeschläfert,
theils  überwunden,  und  setzte  sich  selbst  eine  Kaiserkrone  auf  das  kühne  Haupt;
Curopa  erhielt  Napoleoniten  auf  mehre  Throne,  während  Oesterreich  hart  bedrängt,
und  Preussen  auf  die  Mark  Brandenburg  reduzirt  ward.  Baiern,  und  die  Rheinfürsten
  hielten  es  mit  dem  Corsen,  und  Sachsens  König  sah  sich  ebenfalls  in  die
harte  Nothwendigkeit  versetzt,  auf  die  Seite  zu  treten,  wo  die  Meisten  standen.
Die  Zeit  von  1806  bis  1815  wurde  für  Sachsens  König  und  Länder  eine  gewaltige
Prüfung,  aus  der  letztere  leider  halbirt  hervorgingen.  Franz  I.  und  Friedrich
Wilhelm  III.  waren  jetzt  nicht  mehr  dieselben  als  im  Jahre  1791  zu  Pillnitz;  —
Zeiten  und  Verhältnisse  hatten  sich  und  sie  geändert;  —  die  frühere  Bewunderung
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        71

Nach  der  Tafel  war,  der  Absicht  der  ganzen  Zusammenkunft  gemäß,
geheime  Conferenz,  wozu  sächsischer  Seits  die  Minister  v.  Gutschmidt  und
Graf  Loß,  Kayserlicher  und  Königlicher  Seits  Baron  Spielmann  und
Obrister  v.  Bischofswerder  gezogen  wurden.  Die  Gegenstände  solcher
Conferenz  sind  fraglich  tiefe  Geheimniße,  indessen  scheint  es  doch,  als  ob
eine  Triepel-Allianz  geschloßen  und  solche  zugleich  von  den  mit  anwesenden
Thron-Erben  garantirt  worden  seyn  mag  22).  Ferner  ist  wohl  nicht  mehr
zu  zweifeln,  daß  die  französischen  und  pohlnischen  Angelegenheiten  ein  an—
derer  Haupt  Gegenstand  gewesen  seyn  müssen.  Nach  der  Conferenz  war
Oper,  L'Astuzie  di  Bettina  23)  ward  gegeben,  dann  wieder  Tafel,  wobei
überhaupt  zu  bemerken,  daß  jedesmal  100  Schüßeln  aufgetragen  wurden,
zweitens  aber,  daß  die  Music,  wegen  des  Königs  v.  Preußen  seinem  Geschmack
  an  blasenden  Instrumenten,  nicht  von  der  Chapelle,  sondern  von
der  Leib  Garde  Hautboisten  bestellt  gewesen.  Nach  der  Tafel  traten
die  sämmtlichen  hohen  Herrschaften  aus  dem  Venustempel  in  den  mit

von  Sachsens  schönen  Gauen,  hatten  sich  bei  Friedrich  Wilhelm  zu  einem  mächtigen
Verlangen  nach  Besitz  ausgebildet,  das  ihm  auch  auf  dem  Wiener  Congresse  gestillt
ward.  Die  Alliirten  sagten  in  ihren  Proklamationen  von  1813:  Sachsen,  wir  kommen
als  Eure  Befreier!  —  Der  des  langen  Kriegs  satte  Sachse,  und  sein  zu  harmloser
König  ohne  Rath  und  Hilfe  trauten  diesen  Worten.  Doch  das  Buch  des  Schicksals
erlaubten  sich  die  Sieger  zu  glossiren.  Man  erklärte  den  von  der  unabweisbaren
Nothwendigkeit  in  ein  Verhältniß  zum  Corsen  gezogenen  Sachsen-König  für  einen
Landfriedensbrecher,  weiler  dem  Besiegten  die  Treue  gehalten.  Während  dem  mußte
der  König  Friedrich  August  unfreiwillig  sein  Dresden  und  Pillnitz  mit  Friedrichsfelde
  solange  vertauschen,  bis  man  ihn  wegen  der  Unterhandlungen  mit  dem  Wiener
  Congresse  nach  Presburg  beorderte  und  endlich  ihn  der  sogenannte  Friede  sein
halbes  Land  zurückzugeben  so  freundlich  war.  Alle  diese  Momente  der  europäischen
Völkergeschichte,  die  leider  zumeist  in  Sachsen  ihre  Endpunkte  fanden,  waren  die
mittelbaren  und  unmittelbaren  Folgen  des  Pillnitzer  Fürstenconvents.  In  dieser
Periode  waren  die  sich  gleichsam  berührenden  Extreme  der  25.,  26.  und  27.  August
1791  und  der  17.,  18.  und  19.  Oktober  1813.  «

22)  Die  Pillnitzer  Convention  hatte  zunächst  ein  Defensivbündniß  der  deutschen
Fürsten  zur  Folge  und  dann  die  an  den  französischen  Prinzen  (Grafen  von  Artois)
in  den  kräftigsten  Ausdrücken  abgefaßte  Erklärung,  daß  die  Fürsten  bereit  seien,  die
Souverainitatsrechte  und  die  persönliche  Freiheit  des  Königs  von  Frankreich  mit
Kraft  und  Nachdruck,  und,  wenn  es  sein  müßte,  mit  den  Waffen  in  der  Hand  zu
schützen,  und  wie  ihre  eigenen  aufrecht  zu  erhalten.  Diese  gewaltige  Erklärung  fand
freilich,  sobald  sie  in  Frankreich  bekannt  wurde,  den  furchtbarsten  Widerhall.  Es
war  ja  eine  Kriegserklärung  an  ein  von  Freiheit  trunkenes  Volk,  dessen  so  schon
überschäumende  Leidenschaften  nur  noch  mehr  durch  diese  Einmischung  fremder
Herrscher  gereitzt  wurden.  Die  Grenzen  wurden  daher  sofort  in  Vertheidigungszustand
  gesetzt,  und  dem  entscheidenden  Kampfe  sah  Frankreich  gewissermassen  mit
der  freudigsten  Zuversicht  entgegen.  Die  erste  Folge  war,  daß  Graf  Adam  Philipp
von  Custine,  der  1792  den  Oberbefehl  am  Unterrheine  erhielt,  am  29.  September
Speyer,  am  21.  Oct.  Worms  eroberte  und  bis  Frankfurt  a.  M.  vordrang,  aber
1793  sich  von  Mainz  nach  dem  Elsaß  zurückziehen  mußte.

23)  Um  6  Uhr  Abends  begann  die  Oper,  welche  das  erste  Mal,  mit  umgearbeitetem
  Texte  und  der  Musik  von  Stabingher  gegeben  ward.  —  Matthias  Stabingher
starb  1815,  er  war  ein  geborner  Oesterreicher,  hatte  sich  seit  1770  in  Frankreich  aufgehalten,
  doch  später  sich  ganz  in  Italien  niedergelassen.  Er  war  zu  gleicher  Zeit
Flötenvirtuos,  seine  Oper  L'Astuzie  di  Bettine  schrieb  er  1784.
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        72

45000  24)  Lampen  erleuchteten  Garten,  und  nicht  lange  darauf  begaben
sie  sich  zur  Ruhe.  Bey  der  Tafel  25)  muß  man  rühmen,  daß  es  allen
herzlich  gut  geschmeckt,  vorzüglich  dem  König,  der  jedoch  nicht  viel  sprach,
sondern  sich  mehr  umsah,  und  sich  an  den  Zuschauern  divertirte.  Der
Kayser  sprach  unaufhörlich  mit  dem  Kurfürsten,  so  daß  beyde  wenig  Zeit
zum  Essen  behielten.  Freitags  war  die  Tafel,  weil  Fasttag  war,  für  die
Herren  Reformirten  mit  Fleischspeisen,  für  die  Herren  Catholiken  mit
Fastenspeisen  servirt.  Der  Fall  aber  war  umgekehrt.  Der  Kayser  dispensirte
  sich,  und  aß  Fleischspeisen,  und  dem  König  schmeckten  die  Fastenspeisen
  besser.  Selbigen  Tages  waren  zwar  viele  Zuschauer  aus  der  Stadt
und  Gegend  da,  allein  sie  konnten  doch  recht  gut  alles  zu  sehen  bekommen,
  statt  daß  den  Tag  darauf  mancher  gar  nichts  gesehen  und  im  Gedränge
  sich  und  seine  Neugierde  verwünscht,  und  sich  lieber  gleich  zurückgezogen
  hat  25).

Wie  ich  des  Donnerstags  Abends  um  11  Uhr  den  illuminirten  Garten
  zum  letztenmale  und  beynahe  alleine  durchstrich,  Kayser  und  König  zu
Bette  waren,  begegneten  mir  in  Ueberröcken  und  runden  Hüten  Prinz  Anton
  und  Maximilian,  in  Gesellschaft  des  Preußischen  Gesandten  Arm  in
Arm,  und  man  kann  mit  Recht  sagen,  daß  Friede  und  Freundschaft  in  diesen
  Tagen  alles  Ceremonielle  vergessend  machten.

Der  früheste  Morgen  des  Freytags  ward  vom  Kayser  mit  Cabinets
Arbeiten  von  früh  5  Uhr  an  in  Gesellschaft  des  Erz-Herzogs  zugebracht,
der  überhaupt  großen  Einfluß  bey  seinem  Vater  zu  haben  scheint.  Der
König  besprach  sich  mit  Künstlern,  vorzüglich  mit  dem  Capellmeister  Schuster.
  Der  Kron-Prinz  machte  Morgen  Visiten  bey  den  Damen,  und  überraschte
  die  Prinzeßin  Marianne  und  Prinzeßin  Theresia  bei  der  Morgen
Toilette.  Gutschmidt  und  Spielmann  hatten  auch  schon  ihr  Fest  in  der

2)  Ein  anderer  gleichzeitiger  Bericht  redet  von  einigen  60,000  ungefärbten
Lampen,  wobei  das  alte  gothische  (2)  Palais  und  der  Venustempel  sich  vorzüglich  gut
ausnahmen.  Diesen  gegenüber  waren  am  Ausgange  der  Alleen  in  den  Schloßplatz
  zwei  beleuchtete  Portale  mit  Tribunen  aufgeführt,  auf  deren  Ballustraden  zwei
Musikchöre  abwechselnd  „deutsch  und  türkisch“  spielten.  In  der  Mitte  des
Hofs  präsentirten  sich  zwischen  den  anleuchteten  Schrankengängen  acht  große  Pyramiden
  in  2  Gruppen  und  10  dergleichen  schlossen  in  einem  halben  Cirkel  unterhalb
die  ebenfalls  erleuchtete  Allee  ein.  Die  Beleuchtung  war  so  großartig,  daß  man
von  Dresden  aus  glauben  konnte,  Pillnitz  schwimme  in  einem  Feuermeere.

25)  Alle  einigermassen  wohlgekleidete  Zuschauer  hatten  Zutritt.  Vor  und  nach
ver  Tafel  promenirten  die  hohen  Herrschaften  ganz  ungenirt  durch  den  illuminirten

arten.

26)  Während  das  Schloß  in  einem  wahren  Feensitz  umgestaltet  zu  sein  schien.
war  das  nahe  Dorf  Pillnitz  bis  auf  jeden  Bauer=  und  Häuslerhofswinkel  von  vornehmen
  Herrschaften  als  Absteigequartiere  mit  Beschlag  belegt,  und  die  Miethen
wurden  zu  enormen  Preisen  gezahlt,  während  die  Bestter  und  Einwohner  selbst
neben  ihrem  Viehe  in  den  Ställen  logirten.  In  der  gewöhnlichsten  Hütte  machte
sich  Pracht  und  Ueberfluß  breit  und  heimisch  und  auf  jedem  ländlichen  Pfade  an
den  Hecken  und  Zäunen  der  Gärten  und  Weinbergsmauern  lustwandelnden  oder
lagerten  prächtig  gekleidete  Herren  und  Damen,  die  kein  häusliches  Unterkommen
gesunden  hatten,  und  ungebundener  Jubel  bei  Wein,  Delicatessen  und  Zuckerbrod
erfüllte  die  Luft.
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        73

Frühe  mit  einander.  —  So  der  frühe  Morgen  27).  —  Um  9  Uhr  ging  der
Kayser  und  der  Catholische  Theil  in  die  Messe,  diesen  Tag  alle  in  Uniform
gekleidet,  der  Kayser  weiß  und  roth,  der  König  blau  nud  roth,  ohne  Gold
und  Stickerey,  und  so  fort  23).  Von  10  bis  12  Uhr  war  geheime  Conferenz.
  Nach  12  Uhr  hörte  man  Postillions  blasen,  und  siehe  da  es  kam  —
es  kam  ganz  und  höchst  unvermuthet  der  Graf  Artois  29)  mit  mehr  denn
10  französischen  Cavalieren  vor  die  Treppen  des  Schloßes  im  Garten  gefahren.
  Er  ward  sogleich  im  dritten  Pavillon  links  neben  dem  Waßerpalais
  logirt.  Ein  schöner  Herr  voll  französischem  Witz  und  Leichtigkeit,
prächtig  gekleidet  —  und  doch  soll  er  dem  Kayser,  den  er  kurz  vorher  in
Wien  gesehen,  ein  unangenehmer  Gast  bei  seinem  Aufenthalte  in  Dresden
gewesen  sehn.  Um  1  Uhr  gings  zur  Tafel  30),  nach  der  Tafel  ward
die  hierzu  besonders  invitirte  erste  und  zweite  Claße  des  Sächsischen  Adels,
vorzüglich  alle  Ministri,  Präsidenten  und  Generale,  die  Hof-Aemter,  sämmtliche
  Gesandten,  hohe  anwesende  Fremde  —  und  zwar  alle  respect.  mit
ihren  Damen  —  Ihro  Majestäten  vorgestellt,  wobey  der  König  seine  vorzügliche
  Zufriedenheit  bezeigte.  Unter  den  Fremden  waren  die  vorzüglichsten
  Marquis  von  Polignac  31),  der  Herzog  von  Manchester,  der  Lord

27)  Ganz  Dresden  war  schon  in  der  ersten  Frühe  auf  den  Beinen.  Alles
strömte  längs  der  Elbe  Pillnitz  zu.  Tausende  von  Fremden  mengten  sich  in  den
unabsehbaren  Zug.  Die  Fahrstraße  war  mit  einer  unaufhörlichen  Reihe  von  Wagen,
  stolzen  Carossen  und  Reitern  aller  Art,  worunter  es  auch  viele  Sonntagsreiter
gab,  wie  überdeckt.  —  Aus  allen  Winkeln  der  Stadt  und  Vorstädte  wurden  alle
Arten  von  Wagen,  Karren,  Leiterwagen,  Düngerwagen,  ja  sogar  die  Leichenwagen
  regquirirt.

28)  Der  Kaiser  führte  die  Kurfürstin,  die  in  weissem  Goldstoff  gekleidet  und
mit  einem  kostbaren  Diadem  geschmackvollsr  coiffirt  war.  Tags  vorher  erschien
Alles  in  farbigen  Kleidern.  —  Der  Hof  war  eigentlich  Willens  gewesen,  am  frühen
Morgen  einen  Abstecher  nach  dem  prinzlich  Antonschen  Garten  vor  dem  pirnaischen
Thore  (beim  Grossen  Garten)  zu  machen,  um  daselbst  die  neuen  englischen  Anlagen
zu  sehen  und  das  Frühstück  daselbst  einzunehmen.  Es  waren  deshalb  die  Wagen
bestellt,  und  die  Wachen  beordert,  allein  die  ungünstige  Witterung  der  ersten
Morgenstunden,  die  sich  jedoch  später  aushellte,  machte  es  rückgängig.

*)  Jüngster  Bruder  Ludwigs  XVI.  Er  war  bereits  den  Abend  vorher  um
8  Uhr  mit  einigem  Gefolge  über  Wien,  ebenso  schnell  als  unverhofft,  in  Dresden
eingetroffen,  im  Hotel  de  Pologne  abgestiegen  und  ließ  sich  am  frühen  Morgen  bei
de  ansagen.  —  Um  10  Uhr  früh  ward  er  durch  einen  kurfürstlichen  Postzug  nach
Pillnitz  abgeholt.

20)  Heute  ward  auf  Gold  gespeist.  Die  Tafel  war  überaus  kostbar  geziert.
Der  Tafel-Aufsatz  enthielt  die  schönsten  Vasen  und  Gruppen,  die  jemals  aus  der
Porcellainfabrik  zu  Meissen  hervorgegangen  waren.  Die  Tafelmusik  hatte  die  kurfürstliche
  Kapelle  unter  Kapellmeister  Schusters  Direction,  wozu  er  mehre  neue
Piecen  componirte.  Zutritt  hatte  jeder  Zuschauer,  und  man  sah  sogar  reisende
Jahrmarktsleute  mit  ihren  Quersäcken  auf  dem  Rücken,  und  Landleute  mit  übergehenktem
  Wams  unter  dem  gewaltigen  Zudrange,  der  jedoch  in  ganz  guter  Ordnung
  die  Tafeln  umkreiste.  Die  mancherlei  durch  das  Staunen  der  Schaulust  herbeigeführten
  Situationen,  und  die  sich  kundgebenden  Aeusserungen  der  gaffenden
Menge,  sowie  die  gutmüthige  Laune  mancher  sich  darunter  gemischten  Gebildeten,
machte  ganz  besonders  auch  den  hohen  Herrschaften  viel  Vergnügen.  —  Der  Graf
von  Artois  mit  seinem  Gefolge  war  gleichfalls  zur  Tafel  geladen.  —

*1)  Der  Name  Polignae  ist  in  der  französischen  Geschichte  mehrfach  genannt.
Melchior  P.,  1661  zu  Languedoe  geboren,  erhielt  durch  Jacob  III.  von  England  den
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        74

—  2  ———————

Elgin  32),  der  außerordentliche  zeither  am  Petersburger  Hofe  accreditirt  gewesene
  Gesandte  Fawkner  und  unzählige  andere,  aus  Graf  Artois  Suile,
1)  Graf  v.  D'escarty,  2)  Graf  v.  Esterhiczi,  3)  Minr.  de  la  Maison,
4)  Cheval.  Charles  d  Auteil,  auch  muß  eine  zahlreichere  und  glänzendere
Cour  in  Dresden  seit  Jahrhunderten  nicht  gesehen  worden  seyn.  Um  6  Uhr
gings  in  die  Oper,  La  Dama  Soldato  von  Naumann  38),  welche  außerordentlich
  gefallen  hat,  nach  der  Oper  zum  Soupée  34)  an  3  Tafeln,  jede  zu
72  Couverts,  splendit  und  prächtig.  Die  Garde  trug  die  Schüßeln  auf.  Es
ward  jedermann  der  freye  Zutritt  nach  Möglichkeit  verstattet,  und  es  war  dem
Militair  aufs  allerschärfste  jede  Härte  und  Grobheiten  verboten,  welches  so  weit
ging,  daß  der  Unbändigkeit  der  hindrängenden  Menge  halber  öfters  die
Behandlung  des  Soldaten  Mitleiden  verdiente.  Aber  eher  genirte  sich  die
höchste  Herrschaft,  ehe  dem  Zuschauer  etwas  von  seiner  Lust  benommen
wurde.  Die  Wache  versah  insgesammt  die  ausgesehenste  Mannschaft  der
Garde  in  neuen  Monturen  und  weißen  Camaschen,  und  ein  Commando
von  100  Dragonern,  die  jedoch  außer  dem  Garten,  bey  der  Schiffbrücke
und  so  fort  postiret  waren.  Nach  aufgehobener  Tafel  ward  das  in  sehr
kurzer  Zeit  präparirte,  und  in  dieser  Rücksicht  große  und  schöne  Feuerwerk
  35)  verbrannt.  Wobei  die  Haupt-Decoration  den  Tempel  der  Freund-Kardinalshut.

  Er  war  einer  der  bedeutendern  Diplomaten  und  eine  Zeitlang  Gesandter
  am  Hofe  Sobieski's  von  Polen,  wo  er  nach  dessen  Tode  für  die  Wahl  des
Prinzen  von  Condi  wirkte.  Jules  P.,  der  1780  aus  dem  Grafenstande  zum  Herzoge
erhoben  worden  und  erster  Stallmeister  Ludwigs  XVI.  war,  erst  in  Wien  und  dann
in  Petersburg  als  Günstling  der  Katharina  lebte.  Seine  Gemahlin  Molande
Martine  Gabriele  war  die  innigste  Vertraute  der  unglücklichen  Königin  Marie
Antoinette  und  starb  im  Kummer  über  den  Sturz  derselben  zu  Wien  1793.  Deren
3  Söhne  sind  gleichfalls,  besonders  der  älteste  und  jüngste,  in  der  Politik  bekannt.
Der  älteste  hieß  Armand  Jules  Frangois  Heraclius;  der  jüngste  August  Jules
Armand  Maria.  Ersterer  verließ  mit  seinen  Eltern,  16  Jahre  alt,  Frankreich,  und
dieser  eben  ist  es,  der  mit  dem  Prinzen,  Grafen  von  Artois,  1791  in  P.  war.  Seine
spätern  Schicksale,  besonders  seine  Verwicklung  in  der  Verschwörung  Georges
Cadaudals  und  Pichegru's,  sein  Todesurtheil  am  10.  Januar  1804,  und  seine  Errettung
  durch  die  Kaiserin  Josephine  sind  nur  zu  bekannt  2c.

32)  Dieser  brittische  Gesandte,  bei  der  Pforte  seit  1799,  benutzte  seinen  und
Englands  Einfluß,  um  sich  die  Erlaubniß,  alle  Alterthümer  in  Griechenland  zeichnen
  und  formen  lassen  zu  können,  in  Constantiopel  auszuwirken.  Fünf  römische
Künstler  arbeiteten  unter  Lusieri's  Leitung  17  Jahre.  Freilich  wird  der  Lord  auch
oft  als  Spoliator  Griechenlands  angesehen,  daher  auch  das  Sprüchwort  seiner
Feinde:  Quod  non  fecerunt  Gothi,  fecerunt  Scoti.

34)  Einer  unserer  bedeutendsten  vaterländischen  Componisten,  geboren  1741
im  Dorfe  Blasewitz  bei  Dresden,  Sohn  eines  Landmannes,  seit  1765  als  Kirchencomponist
  an  der  Kapelle,  nach  seiner  großen  Oper,  Clemenza  di  Tito  1774,
Kapellmeister,  starb  1801  am  Schlagflusse  im  Grossen  Garten,  nachdem  er  seit
1786  als  Obercapellmeister  gewirkt  hatte.  Z„

35)  Da  zum  Schlusse  der  Oper  etwas  ungünstige,  regnerige  Witterung  eintrat,
so  gingen  die  Herrschaften  über  die  Gänge  nach  dem  Venustempel.

35)  Während  der  Tafel  hatten  sich  schon  die  Ufer  der  Elbe  weithin  mit  Zuschauern
  überfüllt,  welche  gern  den  Anblick  der  prächtigen  Tafel  und  Beleuchtung
entbehrten,  um  nur  ein  gutes  Plätzchen  für  die  Ansicht  des  Feuerwerks  zu  erhalten.
Zwölf  Kanonenschüsse  gaben  bei  Aufhebung  der  Tafel  die  Losung  zum  Beginn  des
seltenen  Schauspiels,  an  dessen  Materiale  wenigstens  3  Jahre  gearbeitet  worden
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        75
schaft  vorstellte,  auf  dessen  Altare  Oesterreichs,  Preußens  und  Sachsens
Schutzgeister  opferten.  Zur  rechten  Hand  die  Göttin  des  Ueberflußes  zur
Linken,  die  Göttin  der  Macht  mit  der  Ueberschrift:
Felicitas  Temporum,  Concordia  Augustorum,  Pacatus  Orbis.

war.  Auf  die  gegebenen  12  Signalschüsse  begaben  sich  die  hohen  Her#schaften
paarweise  nach  dem  Mittelvorraume  des  Wasserpalais.  Sobald  Alle  auf  der  Gallerie
vor  der  zur  Elbe  herab  führenden  Freitreppe  eingetroffen  waren,  entflammte,  auf
ein  letztes  gegebenes  Zeichen,  dem  Wasserpalais  gegenüber,  ein  prächtiges  allegorisches
  Feuerbild,  welches  den  Tempel  der  Freundschaft  darstellte.  Dieser  war  aus
einer  großartigen  Rotunde  mit  freistehenden  Säulen,  zu  der  von  beiden  Seiten  erhöhte
  Gänge,  die  in  einem  Halbkreise  von  Arcaden  aufwärte  liefen,  gebildet.  Im
Innern  der  Rotunde  stand  der  Altar  der  Freundschaft,  neben  dem  die  Schutzgeister
Oesterreichs  und  Preussens  standen  und  sich  über  demselben  die  Hände  reichten.
Im  obern  Friese  der  Rotunde  brannte  die  Inschrift  Concordia  Augustorum
(Augusti  in  der  Bedeutung  von  Herscher).  Vor  dem  Entree  der  Rotunde  stand
rechts  der  Genius  des  Friedens,  und  in  dem  untern  Friese  darüber  las  man  im
Brillantfeuer  die  Inschrift:  Pacatus  Orbis,  während  links  der  Genius  des  Ueberflusses
  und  Natursegens  mit  der  Ueberschrift:  Felicitas  Temporum  erschien.  Der
anze  Tempelbau  ruhte  auf  einem  Felsen,  an  welchem  feurige  Wogen  vergeblich
Kracheten.  Mit  dem  letzten  Kanonenschusse,  dem  eigentlichen  Signale  zum  Zünden,
erglänzte  über  der  Kuppel  des  Tempels  eine  grosse  Sonne  im  weissesten  Brillantfeuer,
  welche,  nach  dem  Programme,  andeuten  sollte,  daß  durch  diese  Versammlung
der  Fürsten  für  Europa  eine  neue  Sonne  uszehen  würde;  leider  aber  entzündete
sich  dafür  eine  20  Jahre  brennende  Kriegsfackel.  —  Zu  gleicher  Zeit  entbrannten
auch  über  den  Corridors,  oberhalb  des  Friedens=  und  Ueberflußgenius,  zwei  etwas
kleinere  Brillantfeuersonnen.  Während  dem,  daß  dieses  Feuerwerk  im  größten
Glanze  stand,  begann  von  allen  Seiten  des  Ufers  das  Land=  und  Wasserfeuerwerk
zu  spielen.  Als  das  grosse  Tempelbild  zu  dunkeln  begann,  entzündete  sich  mit  einem
Male  ein  großes  Chevalet,  welches  die  ganze  Fronte  der  Decoration  einnahm.
Inmitten  des  unaufhörlichen  Aufsteigens  der  Raketten  ward  die  große  Brillantdecoration
  in  veränderter  Farbe  in  Feuer  gesetzt,  und  als  auch  diese  zu  verlöschen
begann,  war  mittlerweile  die  große  Sonne  durch  Lampenbeleuchtung  ersetzt  worden,
indem  auch  von  beiden  Flügeln  der  Decoration  zu  gleicher  Zeit  Leuchtkugeln
emporstiegen.  Nachdem  diese  eine  Zeit  gespielt  hatten,  trat  von  allen  Seiten  das
guiferiife  Rakettenwerfen  ein.  Die  Raketten  stiegen  mit  einer  ausserordentlichen

chönheit  und  zu  einer  ungemeinen  Höhe.  Hierauf  folgten  die  sogenannten
Feuertöpfe  und  Landpatronen,  welche  zu  beiden  Seiten  der  Decoration  auf  Ein
Mal  gezundet  wurden,  wobei  aus  12  Kanonen  fortwährend  geschossen  wurde.
Jetzt  begannen  auch  die  Bombenröhren  in  drei  verschiedenen  Abtheilungen  zu  spielen
  und  hieran  knüpfte  sich  das  eigentliche  Wasserfeuerwerk  von  den  Kähnen  aus,
während  die  Wasserpatronen  am  Ufer  sich  fast  gleichzeitig  zündeten.  Namentlich
bewährten  auch  hierin  die  sächsischen  Feuerwerker  ihren  alten  Ruhm.  —  Nachdem
die  Feuertöpfe  und  Landpatronen  sich  sämmtlich  entladen  hatten,  fingen  die  Wasserkegel
  mit  untermischten  Bienenschwärmen  an  zu  sprühen  und  wechselten  mit
Bombenröhren,  Landkegeln,  Wasserlichtern  und  Irrwischen  ab.  Als  diese  unter
dem  von  Gondeln  mehrsach  bewegten  Wasserspiegel  der  Elbe  verschwanden,  behannen
  von  beiden  Seiten  der  Decoration  aus,  in  schneller  Aufeinanderfolge,  die
ogenannten  Tourbillons  zu  steigen.  Ihnen  folgten  12  Gueridons  und  eine  Masse
großartiger  Raketten,  deren  Funken=  und  Leuchtkugelspiel  bis  zu  den  düstern  Wolken
  emporstieg  und  mit  Geprassel  verschwand.  Abermals  erhellte  eine  Masse  von
drei  Seiten  in  sanftem  Lichte  emporsteigenden  Leuchtkugeln  die  ganzen  mit  Köpfen
gleichsam  übersäeten  Ufer  und  den  von  Gondeln  und  Schiffen  aller  Art  bewegten
Elbstrom  und  wechselten  mit  dazwischen  zischenden  Raketten  im  Feuerregen.  Den
Beschluß  des  ganzen  Schauspiels  machte  ein  sogenanntes  Bouquet  von  1500  Raketten,
  worauf  12  Kanonenschüsse  das  Signal  der  Beendigung  dieses  wahrhaft  groß-
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        76

Zugleich  war  wiederum  das  alte  Schloß,  der  Venus  Tempel  und
ganze  Garten  erleuchtet,  so  wie  diese  Illumination  auf  den  Sonnabend
noch  continuirte.  Unaussprechlich  war  die  Menge  der  Menschen,  der  Wa—
gen,  Pferde,  Schiffe  und  das  Schauspiel  war  außerordentlich.  Leipzig,
Deßau,  Prag,  Berlin,  Wien  und  alle  um  Dresden  in  der  Runde  von
10  Meilen  befindlichen  sächsischen  Städte  lieferten  ihre  Contingente,  ja
ich  sage  nicht  zu  viel,  ganz  Europa:  denn  die  Thorzeddel  seit  8  Tagen
weißen  es  aus,  daß  aus  Süden  und  Norden  die  Menge  strömte.  Die
Gasthoͤfe  waren  gar  nicht  mehr  im  Stande,  alles  aufzunehmen,  und  so  fand
der  Herzog  v.  Manchester  nur  sein  Unterkommen  in  einem  Privathause.
Von  Dresden  bis  Pillnitz  ging  Wagen  an  Wagen,  die  mit  15  und  20  Thlr.,
so  wie  Gondeln  und  Lustschiffe,  die  mit  30  und  40  Thlr.  bezahlet  worden.

Es  war  gesorgt,  daß  zwischen  der  Elbe  und  Maille  Bahn  gewiß
12  Marquedenter,  worunter  Perrini  der  vorzüglichste  war,  sich  plaeirt  hatten.
  Natürlich  daß  der  Werthheimer  und  Landwein  sich  selbigen  Tages
in  Rhein=  und  Steinwein  verwandelten.

Beim  Feuerwerk  ertönte  Music  von  allen  Seiten,  so  wie  auch  bey  der
dreitägigen  Illumination  2  Balcons  für  doppelte  und  stets  fortfahrende
Janitscharen  Music  erbaut  waren.  Die  fliegende  Fähre,  sowohl  als  die
Schiffbrücke  und  der  ganze  Weg  nach  Dresden,  waren  gut  erleuchtet,  und
überhaupt  so  gute  Anstalten  getroffen,  daß  von  Unglücksfällen  nichts  zu
erfahren  gewesen  ist.  Dagegen  hatten  die  Schiffe  wegen  des  Abendwindes
beym  Heimfahren  viel  Beschwerden.

Manche  Schiffe  sind  erst  früh  6  Uhr  an  der  Dresdner  Brücke  angekommen
  und  manche  haben  sogar  mit  ihrem  Untergange  gerungen,  denn
es  erhob  sich  einige  Mal  ein  unvermutheter  Sturm.  Der  Strom  war  mit
Fahrzeugen  wie  bedeckt.  Endlich  Sonnabends  am  Z3ten  Tage  der  Anwesenheit
  unserer  lieben  Gäste,  ward,  nachdem  der  Vormittag  wieder  in
Pillnitz  36)  mit  Conferenzen  zugebracht  worden  war,  des  Nachmittags  die

artigen  Feuerwerks  gab.  Das  ganze  Schauspiel  hat  über  3/8  Stunden  gewährt.
und  es  war  bereits  11  Uhr  vorüber.  So  sehr  es  auch  vom  Abend  herein  mit  Regenschauern
  gedroht  hatte,  so  rücksichtsvoll  hatte  sich  der  Himmel  benommen,  weil  sich
sonst  unbedingt  die  ganze  Feuerwerksfreude  in  Regenwasser  aufgelöst  haben  würde.

36)  Der  Kronprinz  von  Preussen  hatte  schon  vor  Mittag  in  Degleitung  des
Grafen  von  Brühl  die  Wachtparaden  in  Dresden,  besonders  die  am  Schloßplatze,
besucht,  wobei  er  sich  besonders  über  die  schönen,  schlanken  und  doch  kräftigen
Grenadiere  der  Leibgarde  erfreute.  Um  elf  Uhr  ritten  sie  wieder  nach  Pillnitz  zurück.
  —  Um  ½  2  Uhr  begann  die  Tafel,  wobei  heute  wegen  der  gestern  mehrfach  vorgekommenen
  Uebergriffe  des  Publikums  und  sogar  wegen  einzelnen  Unfugs  von
Seiten  fremder,  etwas  ungehobelter  Zuschauer,  woran  bei  solchen  Gelegenheiten
niemals  ein  Mangel  sein  wird,  man  den  Zutritt  mehr  beschränkte.  Bei  der  Tafel
selbst  schien  mit  jedem  Tage  immer  mehr  der  sonst  so  gewöhnliche  Etiquettenzwang
verschwunden  zu  sein.  Nach  3  Uhr  ward  die  Tafel  bereits  aufgehoben.  Am  liebenswürdigsten
  benahm  sich  der  Kronprinz  von  Preussen,  der  zuweilen  von  der  Tafel
aufstand  und  sogar  durch  die  Reihen  der  Zuschauer  mit  großer  Ungezwungenheit
auf  und  nieder  ging,  was  ungemein  beim  Volke  ansprach,  da  man  damals  am  sächsischen
  Hofe  die  strengste  Etiquette  handhabte.  Deshalb  soll  der  Kronprinz  auch
geäußert  haben,  daß  ihm  diese  steife  Hofthuerei  nicht  gefiele,  er  halte
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        77
Stadt  Dresden  beglückt,  indem  sämmtliche  hohe  Herrschaften  herein  gefahren
  kamen  37),  an  der  großen  Treppe  der  Bilder-Gallerie  abstiegen,  eine
halbe  Stunde  darauf  aber  sich  wieder  weiter  in  die  Neustadt  begaben,  wo
sie  die  Bibliothek  38)  besuchten  und  vom  Herrn  Bibliothecar  Daßdorf  mit

dafür,  je  populärer  die  Fürsten  sind,  desto  fürstlicher  denken  die
Unterthanen.  Doch  wie  die  Leute  und  auch  öfter  die  Fürsten  mit  den  Jahren  die
Ansichten  ändern,  sahen  wir  auch  an  Friedrich  Wilhelm  III.,  der  doch  am  Ende
leider  alle  wahre  Popularität  verloren  hatte.

37)  Einc  halbe  Stunde  nach  aufgehobener  Tafel  versammelten  sich  alle  im
Antichambre  des  Kurfürsten,  der  heute,  ganz  gegen  seine  sonstige  Gewohnheit  heiter
und  sogar  lannig  erschien,  nachdem  er  während  der  3  Tage  aus  seinem  gewöhnlichen
Alltagsschritte  des  seit  1763  eingeführten  Pillnitz'schen  Hofceremoniells  herausebracht,

  und  bei  der  weniger  pünktlichen  Abwechslung,  den  sonst  so  gefürchteten
Vofkalender  nicht  mehr  zu  beachten  schien,  sondern  einzig  nur  seinen  hohen  Gästen
angehörte.  —  In  6  sechsspännigen  Wagen  flogen  6  gleichsam  nach  Dresden,
unter  dem  Vortritte  von  2  Offizieren  der  Garde  du  Corps,  4  Kammerpagen,  und
2  Jagdpagen  in  Gallakleidern,  wobei  auch  die  zwei  Laufer  vor  dem  Wagen,  in
welchem  der  Kaiser  und  der  Kurfürst  saßen,  nicht  fehlen  durften.  Im  ersten  Wagen
saßen  nämlich  der  Kaiser,  die  Kurfürstin,  der  Kurfürst  und  der  Kronprinz  von
Preussen,  im  zweiten  der  König  von  Preussen,  Prinzessin  Anton,  Erzherzog  Franz
und  Graf  von  Artois,  im  dritten  und  den  folgenden  Wagen  befanden  sich  die  Prinzessin
  Mariane,  Prinz  Anton,  Herzog  Karl  von  Curland  und  die  übrigen  anwesenden
  hohen  Personen.  Sie  fuhren  auf  dem  damals  gewöhnlichen  Wege  nach  dem
rampischen  Schlage  und  durch  das  innere  pirnaische  Thor.  Die  Fahrt  ging,  als  sie
die  Stadt  erreicht  hatten,  wegen  des  großen  Zudrangs  des  Publikums  in  den  Strassen,
  ganz  langsam,  und  der  Jubel  der  Menge  war  ausserordentlich.  Man  stieg
nicht  im  Schlosse,  sondern  auf  dem  Jüdenhofe,  der  ehemaligen  Galleriewache  gegenüber
  an  der  grossen  Freitreppe  der  Bildergallerie  ab,  und  nahm  die  hiesigen  Kunstschätze
  in  Augenschein.  Doch  nur  dreiviertel  Stunden  währte  diese  Revue,  worauf
man  sich  wieder  in  die  Wagen  setzte,  nach  der  Neustadt  fuhr  und  vor  dem  japanischen
Palais  ausstieg,  um  die  kurfürstliche  Bibliothek  zu  besuchen.

35)  Die  Bibliothek  und  ihre  Einrichtung  gefiel  dem  Kaiser  vornehmlich,  und  er
äusserte  sich  darüber  auf  folgende  bündige  Wäisel  „Ich  habe  ein  grosses  Gebäude,
aber  eine  geringe  Eintheilung.  Diese  Art  von  Aufstellung  und  Eintheilung  der
Fächer  gefällt  mir;  sie  gewährt  leichte  Uebersicht  und  guten  Zusammenhang,  underleichtert
  den  Gebrauch.“  —  Besonders  erfreute  er  sich  sehr  über  die  reiche  Sammlung
  der  österreichischen  und  böhmischen,  sowie  Reichsgeschichte,  die  seine  Bibliothek
nicht  in  gleichem  Umfange  enthalte.  Als  er  ferner  über  einer  Reihe  von  Reposituren
  der  cassiichen  Literatur  wiederholt  den  Namen  „Cicero“  las,  rief  er  frendig  aus:
„Cicero!  Cicero!  Cicero!  Cicerol!  Ey  da  commandiren  Sie  ja  ein  ganzes
Bataillon  Ciceros!  Herr  Bibliothekar!“  —  Als  er  sich  ferner  einige  Handschriffen
über  Tactik  und  Strategetik  vorlegen  ließ,  nahm  er  auch  die  Reveries  militaires
des  Marschall  von  Sachsen  in  die  Hand.  Der  Bibliothekar  machte  den  Kaiser  auf
die  vielen  eigenhändigen  Anmerkungen  des  Marschalls  aufmerksam  und  bemerkte
dabei,  daß  dieser  Feldherr  die  Schlacht  bei  Fontenoi,  eben  so  wie  dieses  Werk  im
hitzigen  Fieber  vollbracht  habe.  Da  rief  Leopold  lachend  aus:  „Das  ist  wahrlich
eine  hübsche  Anecdote!  Das  hitzige  Fieber  mag  also  in  der  Welt  immer  wozu  gut
sein,  wenn  es  zum  Gefolge  der  Pallas  und  der  Musen  gehört.“—  Auch  dem  Könige
gesiel  es  ausserordentlich  in  den  Räumen  der  Bibliothek,  er  war  der  aufmerksamste
usber  bei  allen  Erläuterungen  Daßdorfs  und  als  man  die  Säle  verließ,  reichte  er
diesem  die  Hand  mit  der  Bemerkung:  „Es  ist  Schade,  daß  ich  mich  nicht  länger  hier
in  diesen  Sälen  aufhalten  kann;  ich  würde  unter  einer  so  guten  Anleitung  noch
Vieles  lernen.“  —  W  der  sonst  so  wenig  gesprächige  Kuffüüsst  ward  lebhaft,
unterhielt  sich  abwechselnd  französisch  und  italienisch  mit  seinen  Gästen  und  sprach  auch
sehr  viel  auf  Daßdorf,  und,  nachdem  er  sich  das  Fach  der  neuesten  Staatsverwaltung
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        78

gedruckten  Oden  39)  regalirt  wurden,  Herr  Inspector  Wacker  aber,  war
aufs  Feldschlößchen  mit  sammt  den  Schlüßeln  zu  Biere  gegangen,  daher
konnten  die  hohen  Herrschaften  unsere  prächtigen  Antiquen  nicht  sehen  40.
Man  sagt,  daß  deshalb  an  einer  Nase  für  ihn  von  sehr  großem  Umfange
gearbeitet  werde  41).

Die  Herrschaften  32)  haben  sodann  noch  die  Naturalien-Cabinetter,
Kunstkammer  und  zuletzt  das  grüne  Gewölbe  besucht,  und  darauf  aus  selbigem
  sich  im  Zwinger  zu  Fuß,  zu  dem  unmittelbar  mit  dem  Zwinger  verbundenen
  großen  Redouten-Saal  45)  (ehemals  Opernsaal)  begeben,  welcher
vor  8  oder  9  Jahren,  als  man  den  Großfürsten  allhier  erwartete,  gebaut
wurde,  und  der  seitdem  immer  mehr  vervollkommnet,  diesmahl  aber  zuerst
gebraucht  worden  ist.  Hier  sind  die  Herrschaften  34)  beym  Anblick  dieses,

Frankreichs  unter  Calonne  und  Necker  hatte  zeigen  lassen,  sagte  er  vertraulich
zum  Bibliothekar:  „Nun  unterhalten  Sie  Ihre  Majestäten  und  thun  Sie,  als  wenn
ich  gar  nicht  da  wäre!“

?59)  Besonders  hatte  Daßdorf  sich  in  den  Kronprinzen  von  Preussen  wahrhaft
verliebt,  weshalb  er  auch  in  zwei  Strophen  seiner  Ode  auf  die  Ankunft  des  Königs
von  Preussen  von  ihm  sagt:

Denn  hohen  Blick,  voll  Weisheit  und  voll  Tugend
Demnls  schne  Angesicht=  ten  Jugend
O  wer  erkennt  den  Edeln  Scher  *½#ß

Schon  itzt  für  Preussens  bünftigs  Glück  zu  leben,
Und  seiner  Ahnherr'n  werth  zu  seyn,

Ist  Deines  Krönen-Erben  grosses  Streben,
Und,  gleich  Dir,  alles  zu  erfreuen.

40)  Als  die  hohen  Herrschaften  die  Bibliothektreppe  herabstiegen,  erinnerte  sich
der  Kaiser  zuerst  an  die  in  demselben  Palais  aufgestellten  Antiguen.  Man  fand
jedoch  die  Thüre  verschlossen.  Als  aber  der  Kaiser  die  Verlegenheit  und  den  Unwillen
  einiger  Personen  über  die  Abwesenheit  des  Inspektors  bemerkte,  sagte  er  in
seinem  gewöhnlichen  gutmüthigen  Tone:  „Lassen  wir  das  gut  sein,  der  gute  Mann
ist  halter  nach  Pillnitz  gegangen,  um  den  Kaiser  und  König  zu  sehen;  hätte  er  gewußt,
  daß  sie  zu  ihm  kommen  würden,  wär  er  sicher  daheim  geblieben.“  —  Mit
allgemeiner  Heiterkeit  verließ  man  die  Thüre.

41)  Ehe  man  das  Palais  verließ,  besah  man  sich  noch  die  im  Souterrain  aufgestellte
  treffliche  Porcelain-Sammlung.  "

42)  Nach  einem  fast  stündlichen  Aufenthalte  kehrten  sie  über  die  Brücke  wieder
nach  Altstadt  zurück.

45)  Das  ehemals  so  berühmte  grosse  Opernhaus  war  schon  seit  1788  bei  der
erwarteten  Ankunft  des  Großfürsten  von  Rußland  zu  einem  Redoutensaale,  der
seinen  Eingang  im  südöstlichen  Theile  des  Zwingers  hatte,  umgeschaffen  worden;
aber  die  ungeheuren  Kosten  der  Beleuchtung  hatten  den  Gebrauch  desselben  bisher
noch  verhindert.

44)  Nachdem  die  hohen  Herrschaften  noch  das  grüne  Gewölbe  im  Fluge  besucht,
begaben  sie  sich  nach  7  Uhr  durch  die  nach  der  Hauptwache  am  Taschenberge  führende
Thüre  aus  demselben  in  den  Zwinger.  Hier  promenirten  sie  unvermuthet  durch
die  hier  reichlich  versammelte  Menge,  welche  bei  dem  Haupteingange  in  den  Redoutensaal
  sich  drängte.  Der  Eingang  zum  Saale  ward  bereits  um  4  Uhr  geöffnet.
Die  Herrschaften  umgingen  das  Gedränge  und  nahmen  ihren  Weg  über  die  grosse
Treppe,  welche  zu  dem  Pavillon  führt,  wo  früher  ein  Theil  der  Bibliothek  aufgestellt
war  (der  im  Jahre  1849  abgebrannte  mittlere  Pavillon)  und  gingen  über  die  freie
Gallerie  längs  des  grossen  Opernhauses  nach  dem  andern  daran  stossenden  südlichen
Pawillon,  in  dem  gleichfalls  früher  ein  Theil  der  Bibliothek  war  (1849  ebenfalls
abgebrannt).  Hier  legten  sie  im  Saale,  der  ein  Entree  oder  vielmehr  Foyer  zu  dem
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        mit  3000  zum  Theil  sehr  schönen  Masquen  schon  angefüllten  prächtigen
Saales  mit  sichtlicher  Freude  und  Verwunderung  erfüllt  worden,  und
man  kann  wohl  behaupten,  daß  dieser  Ball  en  Masque,  die  schönsten  der
gegebenen  Feten  war.  Der  Saal  ist  etliche  90  Ellen  lang,  und  blos  durch
eine  Säulen-Ordnung,  worauf  die  Music-Chöre  für  80  Instrumente  ange—
bracht  sind,  zu  nicht  geringer  Verzierung  unterbrochen,  hat  übrigens  4  Gallerie-Logen
  rund  herum  für  mehr  denn  2000  Zuschauer.  Statt  der  Paucken  hatte  die
Music  zu  beiden  Seiten  Janitscharen  Music  mit  doppelten  großen  Trommeln.
Der  Lieut.  v.  Bose  von  der  Garde  dirigirte  die  Music,  und  es  war,  als  wenn
die  Auferstehung  wäre,  wie  der  Kayser  in  den  Saal  trat  und  von  mehr  als
80  blasenden  Janitscharen-Instrumenten  der  Anfang  ertönte.  Die  Be—
leuchtung  war  so  prächtig,  daß  man  in  der  Entfernung  alles  distinct  und
klar  erkennen  konnte,  und  ohne  alle  Uebertreibung  brannten  1500  Lichter,
jedoch  von  solcher  Stärke,  daß  immer  3,  höchstens  4  aufs  Pfund  zu  rechnen
  waren.  Cronleuchter  waren  46,  Spiegel  mit  Wandleuchtern  an  denen
Logen  im  ersten  Stockwerk  250  und  Flambeaux  mit  Wachsfackeln  12.
Wenn  die  Beleuchtung  halb  verbrannt  war,  ward  neue  hergegeben  75).

Aufwärter,  die  in  Türken,  Mohren  und  Bergleute  verkleidet  waren,
besorgten  alles,  und  bedienten  das  Publikum  auf  Churfürstliche  Kosten  mit
allen  möglichen  Arten  von  Erfrischungen.

So  ein  vermischt  glänzend  Publikum  hat  Dresden  gewiß  lange  Jahre
nicht  gesehen,  da  fehlte  kein  Gesandter,  kein  Hof-Chavalier,  kein  Minister,
keine  schöne  Frau,  kein  schönes  Mädchen  u.  s.  w.  niemand  war  unkenntlich,
sondern  nur  halb  masquirt,  und  unter  den  seidenweiß  oder  schwarzen  Dominos
  sahe  man  die  schönsten  und  prächtigsten  Kleidungen,  vorzüglich
prangte  das  schöne  Geschlecht  in  auserlesener  Tracht,  und  der  schönste
Theil  desselben  rauschte  entweder  in  weiß  seidenen  oder  in  schwarz  seidenen
attituden  den  kerzenhellen  Saal  dahin  —  als  ob  Engel  und  Genien  unter
den  Sternen  schwebten.

Opernhause  bildete,  die  Masken  an  und  traten  durch  die  zum  Redoutensaale  führenden
  Thüren  (die  später  mit  Schränken  des  Naturalienkabinets  versetzt  waren)  in
denselben  nach  7  Uhr  ein.  Im  ersten  Saale,  wo  die  Nobili  und  höhern  Staatsund
  Hofbeamteten  versammelt  waren,  hielt  die  Schweizergarde  Wacht,  während  im
zweiten,  wo  die  bürgerlichen  Gäste  sich  aufhielten,  die  Leibgrenadiergarde  die  Wache
versah.  —  Am  Morgen  waren  zu  dieser  Redoute,  wie  es  in  den  gleichzeitigen  Berichten
  heißt  „2000  ordinäre  und  1000  extraordinäre  Freybillets“  ausgegeben  worden,
  wobei  jedes  Civil=  und  Militair-Departement  für  sein  Personal  die  erforderliche
  Anzahl  erhielt.

*5)  Ein  anderer  Bericht  meldet,  daß  die  vom  Professor  Theile  malerisch
decorirten  Säle  mit  50  Kronleuchtern  von  böhmischer  Glasarbeit,  die  durchaus  mit
geschmackvollen  Festons  und  Guirlanden  von  italienischen  künstlichen  Blumen  geziert
  und  behangen  waren,  erleuchtet  wurden.—  Zwischen  den  Säulen  der  Gallerieen
und  Bögen,  und  in  der  Mitte  der  Colonnade,  welche  beide  Säle  trennt,  waren  ebenfalls
  Blumengewinde  und  Spiegelleuchter  angebracht.  Alle  Logen  waren  noch
ausserdem  mit  Brillantglasleuchtern  erhellk  und  in  den  Sälen  ringsum  brannten
Gueridons  mit  Wachsfackeln.  —  Für  Erfrischungen  und  Confituren  allein  waren

2000  Thlr.  verausgabt.  —  Acht  Zentner  Wachslichter  waren  dabei  verbrannt
orden.
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        80

Drey  Mal  durchzogen  die  höchsten  Herrschaften  den  Saal  alle  in
schwarzseidenen  Dominos,  unbedeckten  Häuptern  und  die  Masquen  in  den
Händen.  General  Lascii  sträubte  sich  lange  in  seinem  hohen  Alter  Masque
und  Mantel  zu  nehmen  —  welches  viel  Spaß  machte,  er  mußte  aber  mit
der  Menge  fort.

Dann  eröffnete  der  Kayser  46)  den  Ball  mit  der  Churfürstin;  und
tanzte  die  Leib  Polonaise  derselben,  und  nach  Endigung  derselben  war
der  Saal  den  Masquen.  Die  Herrschaften  verfügten  sich  in  die  für  sie  zubereiteten
  Logen  und  nahmen  Erfrischungen  zu  sich.  Allein  unser  Prinz
Maximilian  und  Anton  tanzten  frisch  weg  unter  der  Menge  fort,  und  vorzüglich
  verlor  sich  der  Cronprinz  von  Preußen  gleich  vom  ersten  Eintritte
in  den  Saal,  spaßte  und  freute  sich  und  zog  jedes  hübsche  Mädchen  auf  und
tanzte,  ohne  zu  wissen  mit  wem.  Nach  einer  Stunde  und  ungefähr  halb
9  Uhr,  entfernte  sich  der  Hof.  Ungern  ließ  sich  der  Cron-Prinz  vom  Prinz
Anton  zum  Weggange  zupfen  und  dafür  nahm  er  ihn  auch  herzhaft  beym
Leibe  und  drückte  ihn  so  herzlich  an  sich,  daß  der  Prinz  für  Angst  laut  schrie.
Die  Abfahrt  nach  Pillnitz  zum  Soupée  war  wegen  der  unendlichen  Menge
von  Reitern  und  Fackeln  prächtig.  In  Pillnitz  fanden  sie,  wie  schon  erwähnt
  wiederum  große  Illumination.  Nach  der  Tafel  hatte  der  Kayser,
der  König  und  der  Graf  Artois  eine  geheime  Conferenz  bis  1  Uhr  die
Nacht.  Der  Churfürst  mit  sammt  den  andern  promenirten  unterdeß  im
Garten.  Ein  Viertel  auf  2  Uhr  nahm  der  Kayser  den  zärtlichsten  Abschied
von  allen,  und  ganz  innigst  von  unserm  Churfürsten,  und  fuhr  in  Continenti
  ab  zur  bevorstehenden  Prager  Königs-Krönung  in  Gesellschaft  des
Prinzen  Anton  und  seiner  Gemahlin,  die  mit  nach  Prag  gingen.

Sonnabends  früh  47)  ging  der  Hoff  durch  die  Stadt  auf  die  Parforce=Jagd
  nach  Moritzburg  und  nach  eingenommenem  Mittagsmahl  trennte  sich
der  König,  embrassirte  zwei  Mal  herzlich  den  Churfürsten,  war  gegen  Alle
freundlich  und  herablassend,  kalt  aber  gegen  den  Grafen  Artois,  der  ihm,
noch  im  Wagen  sitzend,  sich  und  seine  Sache  empfahl.

Der  König  ging  nach  Elsterwerda  45)  zum  Herzog  Carl,  wo  er  soupirt

45)  Anderswo  heißt  es:  „Der  Churfürst  eröffnete  den  Ball,  des  Königs
Majestät  2c.  folgte,  der  Kaiser  aber,  der  schon  diese  Nacht  abreisen  wollte,  tanzte
nicht,  sondern  begab  sich  schon  um  8  Uhr  mit  dem  ganzen  Hofe  wieder  nach  Pillnitz
zurück.“  —  Um  10  Uhr  ward  der  Eingang  Jedermann  ohne  Unterschied  gestattet
und  gegen  5000  Menschen  aus  allen  Ständen  vergnügten  sich  mit  Anstand  bis
12  Uhr,  wo  Ruhe  geboten  ward,  da  allmählig  die  Wachskerzen  zu  verlöschen  begonnen
  hatten.  Der  Zwinger  und  die  nächsten  Umgebungen  waren  für  den  gefahrlosern
  Ausgang  mit  Kienkörben  und  Pechpfannen  erleuchtet.  1  #

47)  Um  8  Uhr.  —  Sämmtliche  Wagen  der  Herrschaften  waren  mit  Schimmeln
bespannt.  Nach  dem  Wunsche  des  Königs  ging  die  Fahrt  durch  den  grossen  Garten
  und  mitten  durch  die  Stadt.  Nach  /  10  Uhr  langte  man  schon  in  Moritzburg
an.  Besonders  sollte  auch  eine  Wasserfahrt  auf  den  Teichen  mit  dem  kleinen  von
50  Mann  kurfürstlichen  Schiffern  geführten  Kriegsschiffe  hier  die  hohen  Herrschaften
  belustigen,  woran  jedoch  die  üble  Witterung  hinderte.

4#)  Schon  vor  aufgegebener  Tafel  waren  bereits  die  Reisewagen  der  noch  anwesenden
  Gäste  angelangt  und  der  König  und  Kronprinz  von  Preussen,  Erbprinz
von  Hohenlohe,  Graf  von  Artois  2c.  reisten  gegen  3  Uhr  mit  dem  Herzog  von  Cur-
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        81
schläft,  und  früh  nach  Berlin  abgeht.  Der  Herzog  folgte  sodann  dem
Kayser  nach  Prag  zur  Crönung.

Weg  waren  nun  die  gekrönten  Häupter,  aber  bleibend,  gewiß  bleibend
die  Erinnerung  bei  den  Einwohnern  Sachsens,  deren  Vaterland  in  diesen
Tagen  eine  Ehre  genoß,  die  noch  keine  Provinz  Deutschlands  genoßen.
Nur  Sachsens  weisem  Beherrscher,  unsern  nicht  genug  zu  verehrenden  guten
Churfürsten  Friedrich  August,  war  es  vorbehalten,  sich  durch  die  erprobte
Güte,  Traute  (2),  Standhaftigkeit  seines  Charakters  in  seinen  hohen,  ungleich
mächtigeren  Nachbarn  Freunde  zu  bilden,  die  bei  Abwägung  der  Schicksals-Wage
  von  Deutschland  ihn  für  werth,  groß  und  weise  genug  hielten  —
ernsthaften  Antheil  daran  zu  nehmen.

Der  Graf  Artois  kam  mit  unserm  Hofe  *9)  halb  4  Uhr  des  Nachmittags
  zurück,  wo  der  Zug  sogleich  in  die  Kirche,  dann  zum  Spiel,  dann  zur
Tafel  ging.  Jedoch  logirte  der  Graf  in  Dresden  nicht  im  Schloße,  sondern
  im  Höôtel  de  Pologne  50),  wiewohl  auf  Churfürstliche  Kosten.  Montags
  gab  der  Graf  seiner  Suite  und  allen  in  Dresden  anjetzt  befindlich
gewesenen  und  aristocratisch  gesinnten  Officiers  und  Cavaliers  ein  großes
Soupée,  worauf  er  in  der  Nacht  abreiste.  Und  so  reist  denn  Eines  nach
dem  Andern  ab,  so  daß  Dresden  bald  so  leer  sein  wird,  als  es  Anfangs
voll  war.  Der  Windstoß  treibt  Alles  nach  Prag.  Aus  Leipzig  sollen
300  Studenten  da  gewesen  seyn,  so,  daß  Dr.  Plattner  und  Andere  ihre
Collegia  geschloßen  haben.  Auch  waren  die  Sächs.  in  Wien  und  Berlin
angestellten  Gesandten  Graf  v.  Schönfeld,  und  Graf  v.  Zinzendorf  zugegen.

Der  Kayser  erhielt  in  diesen  drei  Mal  24  Stunden  2  Couriers  von
Wien  und  Prag,  der  König  3  aus  Berlin,  und  Spielmann  und  der  Graf
v.  Gesler  waren  von  beyden  Seiten  nebst  ihren  mitgebrachten  Canzeleyen
Tag  und  Nacht  mit  Arbeiten  beschäfftiget.

Die  Länge  meines  Briefes  beschließt  eine  Specification  der  Juwelen,
Uhren  und  Dosen,  die  ausgetheilt  worden  sind,  die  aber  noch  nicht  zu  hinlänglicher
  Notiz  des  Publici  gelangt  sind,  aber  es  gewiß  noch  kommen  werden
  und  vielleicht  bin  ich  im  Stande,  die  Vollständigkeit  das  nächste  Mal
zu  suppliren.

Es  haben  erhalten  von  Seiten  unseres  Hofes  aus  der  Hand  des
Churfürsten  51):

land  nach  dessen  Sommersitz  Elsterwerde  und  nachdem  sie  daselbst  suppirt  und  der
König,  der  das  Violoncello  spielte,  mit  dem  Herzoge,  der  die  Flöte  blies,  musicirt
hatte,  reisten  König  und  Kronprinz  nach  Potsdam  ab.  Der  Graf  von  Artois  und
die  Uebrigen  kehrten  nach  Dresden  zurück.

29)  Sie  übernachteten  im  Schlosse  zu  Dresden  und  kehrten  erst  am  nächsten
Morgen  nach  Pillnitz  zurück.

*0)  Einige  andere  hohe  Anwesende  wohnten  im  Hötel  de  Bavieère,  an  der  Ecke
der  Rosmaringasse.

1)  Er  theilte  die  Geschenke  mit  den  Worten  aus:  „Ich  rechne  diese  Tage  für
die  glücklichsten  meines  Lebens,  nehmen  Sie  dieses  als  ein  kleines  Andenken  an
dieselben  an.“  —  Uebrigens  darf  nicht  unbeachtet  bleiben,  daß  die  Geschenke  des
Kurfürsten  die  seiner  hohen  Gäste  weit  überstrahlten.  Er  gab  nicht  kurfürstlich,
sondern  wahrhaft  königlich.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  1.  6
        <pb n="661" />
        82

Der  General  Lascij  1  goldene  Dose  mit  dem  Portrait  des  Chur—
fürsten  in  Brillanten  gefaßt,  einen  Dido  Degen  und  die  Dose  mit  unge—
faßten  Brillanten  zu  einem  brillantenen  Epaulet.

Der  Obrist  52)  v.  Bischofswerder  eine  goldene  Dose  mit  Brillanten
gefaßt,  inliegend  eine  goldene  Uhr  mit  Brillanten  und  brillantener  Kette,
übrigens  die  Dose  mit  rohen  Brillanten  gefüllt  16000  Thlr.  am  Werthe  53).

Das  ganze  Gefolge  des  Kaysers  goldene  Tabatièren.  Das  ganze
Gefolge  des  Königs  goldene  Uhren  bis  auf  die  gemeinsten  Bedienten  57).

Die  Dienerschaft  3  Thlr.  Auslösung  des  Tages,  freye  Zehrung  und
ganze  Hände  voll  Ducaten.

Der  Kayser  hat  gegeben:

2000  Dukaten  unter  die  sämmtlichen  Hof-Officianten.  Unter  die

Pagen  goldene  Uhren  mit  goldenen  Ketten.

Denen  Officiers  von  der  Wache  goldene  Uhren  mit  goldenen  Ketten.

100  Ducaten  den  Garde  Grenadiers.

100  Ducaten  den  Dragonern.

1000  Ducaten  dem  Ober-Consistorio  ad  pios  usus  55).

24  Ducaten  Jedem  der  ihm  bedient  gewesenen  Leib  Laqueyn  extra,

die  Ducaten  alle  von  1791.
Der  König  hat  gegeben:

1000  Friedrichsd'or  alle  von  1791  in  die  Churfürstlichen  Officien.

100  Friedrichsd'or  denen  Leib  Laqueyen  55).

Die  übrigen  Präsente  für  die  Marschälle,  Grafen  Marcolini,  die  General
  Adjutanten  2c.  sollen  durch  Couriere  nachgesendt  werden.  Bis  zur
Anlangung  deßen  empfehle  auch  ich  mich  in  meinem  Sing  und  Sang  zu
geneigtem  Andenken  57).

52)  War  damals  schon  General-Major.

53)  Eine  andere  Notiz  schätzte  30,000  Thlr.  Vom  Kaiser  erhielt  er  eine  kostbare
  Dose  mit  1500  Ducaten.

54)  Die  preußischen  Feldjäger  erhielten  jeder  eine  goldene  Dose.

55)  Zu  der  weiter  unten  (S.  84)  erwähnten  Stiftung.

56)  Die  Geschenke  der  hohen  Gäste,  welche  in  dem  Marschallamte  zur  Vertheilung
  unter  die  kurfürstliche  Dienerschaft  niedergelegt  wurden,  beliefen  sich  zusammen
  auf  15,000  Thlr.  —  Die  Artillerie  erhielt  von  jeder  Majestät  450  Thlr.  in
Golde,  wobei  die  Offiziers  ihrem  Antheile  großmüthigst  entsagten.  Die  Geschenke
und  Trinkgelder,  welche  Bettmeister,  Bettweiber  2c.  erhielten,  hat  man  gar  nicht  erfahren.
  So  erhielten  ausserdem  die  Hofpfeiffer  24  Ducaten,  eben  so  viel  die  Hautboisten
  der  Garde,  60  Thlr.  der  Obertrompeter,  30  Thlr.  jeder  Trompeter  und
Pauker,  jeder  blosse  Hoflackei  27  Thlr.  —  Man  veranschlagte  die  Summe  der  Geschenke,
  die  in  Dresden  blieben,  auf  47,000  Thlr.

57)  Der  Oberkammerherr  Graf  Marcolini  erhielt  vom  Kaiser  eine  kostbare  goldene
  Dose,  die  10  bis  12,000  Thlr.  an  Werth  hatte.  Sechs  andere  goldene  Tabatièeren
  mit  Portraits  und  Brillanten  karmoisirt  erhielten  die  Kabinetsminister  vom
Loß  und  v.  Gutschmid  und  die  vier  Hofmarschälle,  von  Breitenbauch,  von  Miltitz,
Graf  Bose  und  Baron  von  Racknitz,  der  Oberstallmeister  von  Swinarsky,  der  Obersthofmeister
  von  Dziembowsky.  Drei  mit  Brillant-Chiffre  erhielten  der  General-=lieutenant
  von  Fröden,  der  Generaladjutant  von  Nisemeuschel  und  der  Direcieur
de  Plaisir  von  König,  während  der  Landjägermeister  von  Oppel  einen  Ring  mit
Brillant-Chiffre,  der  Oberforstmeister  von  Trützschler  eine  goldene  Repetiruhr  mit
        <pb n="662" />
        83

Der  Graf  Artois  hat  200  Ducaten  für  die  Officien  gegeben.

Noch  ein  Paar  Anecdoten.  In  Elsterwerda  hat  der  König  einen
sehr  vergnügten  Abend  zugebracht  und  im  Concert  das  Violon-Cello  selbst
mitgespielt  55).  —  In  Pillnitz  am  Abende  des  Feuerwerks  nahmen  nach
Endigung  desselben  alle  von  einander  gute  Nacht,  und  ein  jedes  wurde  in
sein  angewiesenes  Quartier  begleitet.  —  Nicht  lange  knarrten  die  Thüren,
da  guckte  Eins,  dort  guckte  Eins,  da  kam  ein  Ueberrock,  dort  ein  langer
Mantel,  und  bald  waren  König,  Kronprinz,  Erz-Herzog,  Prinz  Anton  und
Max  wieder  unter  der  Menge,  und  lachten  herzlich,  als  sie  sich  fanden.

Die  preußische  Suite  ist  besonders  begeistert  von  der  guten  Aufnahme,
die  so  weit  ging,  daß  Rheinwein  und  Champagner  für  Kutscher  und  Stallknechte
  servirt  wurden.  Bei  Erhaltung  der  goldenen  Uhren  und  Ducaten
haben  sie  gemeynt,  es  müßte  doch  in  Sachsen  Gold  regnen  59).

Die  Artillerie  hat  vom  Könige  fürs  Feuerwerk  100  Louisd  'or  und
vom  Kayser  150  Duocaten  erhalten.

Sonnabends  kam  der  Kronprinz  früh,  vom  Graf  Brühl  und  einem
einzigen  Reitknecht  begleitet,  in  die  Stadt  geritten,  besah  die  Straßen  und
die  Neustadt,  nachdem  er  die  Wachtparade  gesehen  hatte.  Auf  der  Redoute
fragte  er  einen  Leib  Grenadier,  ob  er  auch  preussisch  exerciren  verstehe?  und
ließ  sich  deßen  Bekanntschaft  damit  sogleich  beweisen;  mit  verschiedenen
andern  Grenadiers  maß  er  sich,  und  meynte  zum  Prinz  Anton,  sie  wären
wirklich  alle  länger  als  er.

dergleichen  Kette;  die  drei  dienstthuenden  Kammerherren,  Graf  von  Solms,  Kreishauptmann
  von  Carlowitz,  und  Graf  von  Beust,  Ringe  und  Tabatieren  mit  Brillanten
  karmoisirt,  die  beiden  Kammerjunker  von  Könnwitz  und  von  Gersdorf,  Brillantringe,
  der  wachhabende  Capitain  der  Garde,  von  Brunow,  eine  goldene  Dose,  die
drei  Lieutenauts  vom  Dienst  goldene  Repetiruhren  mit  dergleichen  Ketten,  der  Ceremonienmeister
  von  Just  und  die  beiden  Herren  Bibliothekare  goldene  Dosen,  sowie
die  Inspectoren  der  Bildergallerie,  des  grünen  Gewölbes,  des  Porzellankabinets,
und  die  diensthabenden  Pagen  Ringe  als  Geschenke  erhielten.  —  Der  König  von
Preussen  beschenkte  den  Oberststallmeister  Swinarsky  mit  einem  kostbaren  Ring,  die
vier  genannten  Marschälle  und  den  Obersthofmeister  von  Dziembowsky  mit  Tabatièren,
  mit  Portrait  und  Brillanten  karmoisirt.  Der  Directeur  de  Plaisir  v.  König
empfing  eine  goldene  Repetiruhr  mit  Brillanten  besetzt,  der  Generallieutenant  von
Fröden,  der  Obrist  von  Polenz  kostbare  Dosen  mit  Brillanten,  die  drei  dienstthuenden
  Kammerherren,  Graf  vom  Loß,  von  Gablenz  und  Baron  von  Friesen  bekamen
Brillantringe,  die  drei  Kammerjunker,  Baron  von  Seckendorf,  von  Unruh  und  von
Geußau,  goldene  Uhren,  der  Gardekapitain,  von  Brunow,  eine  goldene  Dose  mit
Brillanten,  die  drei  Gardelieutenants,  von  Wedel,  v.  Tuchen  und  v.  Löben,  goldne
Repetiruhren  mit  Brillanten.  Aehnliche  Geschenke  erhielten  auch  die  Inspectoren
der  Gallerieen  und  die  Bibliothekare.  Der  Oberkammerherr  von  Marcolini  erhielt
nachträglich  noch  von  Berlin  aus  ein  goldenes  Souvenir  mit  dem  Portrait  des
Königs  in  grosse  Brillanten  und  andere  kostbare  Steine  gefaßt,  zugesendet.

55)  Vergl.  hierzu  Note  48.

50)  Sachsens  Fürsten  und  Hof  war  schon  seit  früherer  Zeit  stets  als  sehr  fürstlich-nobel
  bekannt  und  selbst  die  Chefs  der  Hofwirthschaft  waren  meist  sehr  gentile
und  dabei  die  Ehre  des  Hofs  aufrecht  erhaltende  Männer,  die  sich  nicht  soweit  herabzelassen
  hätten,  mit  Kleinlichkeiten  Ersparnisse  oder  Geizereien  versuchen  zu
wollen.

6  *
        <pb n="663" />
        84

Wenn  von  dieser  meiner  authentischen  Erzählung  der  jetzigen  Be—
gebenheiten  auch  Dieselben  für  diesen  und  jenen  guten  Freund  Gebrauch
machen  wollten,  so  bitte  ich  doch  um  möglichste  Vorsicht  dabey,  und  um
Verschweigung  meines  Namens.

Gleichzeitig  erschien  ausser  in  fast  allen  damals  bestehenden  Zei—
tungen  eine  besondere  Schrift  im  Verlage  von  Gerlachs  Wittwe  in
Friedrichstadt  bei  Dresden  unter  dem  Titel:  „Das  Fürstenfest,  oder
umständliche  Beschreibung  der  Feierlichkeiten,  welche  die  Allerhöchste
Gegenwart  Sr.  Maj.  des  Kaisers  Leopold  II.,  Sr.  Maj.  des  Königs
von  Preußen  Friedrich  Wilhelms  II.  und  anderer  großen  Prinzen
vom  24.  50)  bis  27.  August  1791  in  Pillnitz  und  Dreßden  veranlaßt
hat“.  kl.  8.  38  Seiten.  Eine  andere,  die  erstere  gewissermassen
rectificirende  und  ergänzende  Schrift,  die  kurz  darauf  in  demselben
Verlage  (40  Seiten)  erschienen  ist,  führt  den  Titel:  „Anekdoten,
Karakterzüge  und  Gedichte.  Ein  Anhang  zu  dem  Fürstenfeste  in
Pillnitz  und  Dresden  am  25.  bis  27.  August“.  —  Ansserdem  hat
Hasche  in  seinem  Magazin  der  Sächsischen  Geschichte,  auf  das  Jahr
179/1  (oder  8.  Band),  S.  491  bis  498  und  551  bis  559  mehre  beachtungswerthe
  Notizen  davon  gebracht.  Ueber  die  vom  Kaiser
Leopold  II.  bei  dem  Oberconsistorium  zu  Dresden  damals  niedergelegten
  1000  Ducaten  zu  einer  Stiftung  für  arme  Prediger-Söhue
  seiner  Staaten,  die  auf  sächsischen  Universitäten
studiren  wollen,  findet  man  ebenfalls  bei  Hasche  a.  a.  O.  S.  558
Nachricht.  —  Der  Medailleur  Höckner  hatte  eine  schöne  Denkmünze
auf  diesen  Fürstencongreß  gravirt  und  prägen  lassen,  welche  auf  dem
Avers  die  vereinigten  Brustbilder  Leopolds  II.,  Friedrich  Wilhelms  II.
und  Friedrich  Angusts  zeigt  und  auf  dem  Revers  eine  Ansicht  von
Pillnitz  bei  aufgehender  Sonne,  giebt.

Die  Ursache  des  großen  Brandes  des  alten,  zum  Theil  nach
1570  bis  1616  erbauten  und  seit  1720  bis  1788  mehrfach  innerlich
veränderten,  besonders  aber  im  Jahre  1734  durch  die  beiden  nordund
  südöstlichen  Seitenflügel  vergrößerten  vom  Loß'schen  Schlosses,
der  am  1.  Mai  1818  61)  ausbrach,  soll,  nach  einigen  Muthmaßungen,
Verwahrlosung  in  dem  nahestehenden  und  zugleich  mit  abgebrannten
Hof-Brauhause,  nach  andern  jedoch,  mit  fast  größerer  Wahrscheinlichkeit,
  das  Tags  vorher  zu  heftig  angestellte  Probeheizen  neuerfundener
  Kochöfen  in  der  Hofküche  gewesen  sein.  Glücklicher  Weise  verschonte
  dieser  furchtbare  Brand  die  nahen  Ställe  und  Wagenremisen.
Ueberdies  wurden  die  meisten  Menblen,  Wäsche,  Geräthschaften  und
selbst  die  Gemälde  gerettet.  —  Den  Antheil,  welchen  die  damals
gerade  in  Dresden  versammelten  Landstände,  an  dem  Schrecken  und

60)  Muß  den  25.  heissen.  Hat  übrigens  mehr  Fehler  besonders  Druckfehler.
61)  Die  Jahre  181169  waren  Jubeljahre  für  das  königliche  Haus.  Das
50.  Regierungsjahr  und  die  goldene  Hochzeit.
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        85

beklagenswerthen  Unfalle,  der  das  geliebte,  seit  dem  Jahre  1813  so
vielfach  betrübte,  und  so  oft  von  Dresden  und  ihrem  Lieblingssitze
Pillnitz  wahrhaft  verscheuchte  und  fern  gehaltene  Königshaus  betroffen
  hatte,  nahmen,  that  sich  besonders  dadurch  kund,  daß  sie  am
Tage  nach  der  furchtbaren  Feuersbrunst  des  Schlosses  dem  Könige
als  Beitrag  zum  Wiederaufbaun  ein  Kapital  von  50,000  Thalern  darbrachten.

Das  Schreiben  der  Stände  lautet  wörtlich,  wie  folgt:

Allerdurchlauchtigster,  Großmächtigster  König,
Allergnädigster  Herr!

Der  Unfall,  welcher  am  gestrigen  Tage  das  Schloß  zu  Pillnitz  betroffen
  hat,  woselbst  Ew.  u.  s.  w.  mit  Ihrem  allerhöchsten  Hause  gern  zu
verweilen  pflegen,  und  von  den  Sorgen  für  das  Wohl  Ihres  Volkes  Erhohlung
  suchen,  erscheint  uns,  den  getreuen  Ständen  an  Prälaten,  Grafen
und  Herren,  auch  Ritterschaft  und  Städten,  als  dem  Lande  selbst  widerfahren.


Wir  kennen  keine  angelegentlichere  Pflicht,  als  zur  schnellen  Herstellung
  dieses  Sitzes  stiller  ländlicher  Freuden  beizutragen,  deren  Genuß
Ew.  u.  s.  w.  Leben,  unser  vor  Allem  theueres  Gut,  erheitert.

Ew.  u.  s.  w.  wollen  uns  deshalb  gnädigst  erlauben,  Allerhöchst-Ihnen
zu  diesem  Zwecke  eine  Summe  von

50,000  Thalern
erfurchtsvoll  darzubringen,  wozu  in  den  dermaligen  Beständen  des  Stener-Aerarü
  die  Mittel  bereit  liegen,  und  welche,  ohne  die  steuerbaren  Unterthanen
  zu  belasten,  oder  den,  zu  der  vorliegenden  Bewilligung  bestimmten
Fonds  irgend  Eintrag  zu  thun,  ersetzt  werden  soll.

Geruhen  daher  Ew.  u.  s.  w.  der  Obersteuer-Einnahme  wegen  Verabfolgung
  dieser  Summe  in  obgedachter  Maaße  allerhöchsten  Befehl  zu
ertheilen,  im  übrigen  aber  dieses  Anerbieten  nicht  nach  seiner  Größe,  sondern
  nach  unsern  Gesinnungen  zu  würdigen;  geruhen  Sie  dasselbe  mit
so  gnädigem  Wohlgefallen  aufzunehmen,  als  es  aus  den  reinsten  Gefühlen
der  tiefsten  Dankbarkeit,  der  innigsten  Liebe  und  der  unerschütterlichen
Treue  fließt,  mit  welcher  wir  lebenslang  verharren

Dresden  am  2.  Mai  1818.

Ew.  u.  s.  w.
allerunterthänigst  treue:
Sämmtliche  anwesende  Stände.

Den  9.  Mai  erschien  von  Seiten  des  Königs  folgendes  Decret
an  die  anwesenden  Stände:

Se.  Königl.  Majestät  haben  aus  der  unterm  2.  d.  M.  Höchstdenenselben
  überreichten  ständischen  Schrift,  mit  besonderer  Rührung  ersehen,  zu
welchem  Anerbieten  der  Höchst  Ihro  Schloßgebäude  zu  Pillnitz  betroffene
Brandschaden,  die  sämmtlichen  anwesenden  Stände  veranlaßt  hat.
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        86

Je  theurer  Ihrem  Herzen  die  Gesinnungen  der  Liebe  u  d  Anhänglichkeit
  sind,  welche  Ee.  getreue  Landschaft  durch  dieses  freiwillige  Erbieten
abermals  gegen  Höchstdieselben  zu  Tage  gelegt  hat,  um  destoweniger  mögen
Sie  Anstand  finden,  in  dankbarer  und  wohlgefälliger  Anerkennung  der  dabei
  ausgedrückten  Absicht  zu  dem  angezeigten  Zwecke  davon  wenigstens  zum
Theile  Gebrauch  zu  machen.

Se.  Maj.  behalten  Sich  jedoch,  da  zur  Zeit,  welchen  baaren  Geldaufwand
  die  mit  thunlichster  Beschränkung  zu  bewirkende  Herstellung  des
abgebrannten  Schlosses  erfordern  dürfte,  sich  noch  nicht  übersehen  läßt,
Ihre  weitere  Entschließung  desfalls  annoch  bevor,  und  verbleiben  Ihren
getreuen  Ständen  mit  Huld  in  Gnaden  jederzeit  wohl  beigethan

Friedrich  August.
Graf  v.  Hohenthal.

Noch  im  November  desselben  Jahres  wurde  unter  der  Oberaufsicht
  und  nach  dem  Plane  des  Oberlandsbaumeisters  Schuricht
der  Bau  des  neuen  Schlosses  begonnen,  das  jedoch  etwa  20  bis
30  Ellen  weiter  östlich  als  das  alte  gegründet  und  aufgeführt  ward.

Das  Vorzüglichste  in  diesem  neuen  Schlosse  ist  der  durch  das
ganze  Gebände  des  gegen  Westen  gekehrten  Frontgebäudes  mit  mehren
  vorgelegten  Freistufen,  sowie  mit  Thürmchen,  woran  eine  Sonnenund.
  Schlaguhr  angebracht  ist,  gehende  Speisesaal,  der  eine
Kuppel  trägt,  welche  auf  24  freistehenden  Säulen  ruht,  und  theils
durch  ein  grosses  Oberlicht  der  Kuppel,  theils  durch  die  hohen  und
breiten  Seitenfenster  belenchtet  wird.  Die  Kuppel  und  die  Wandräume
  des  Saals  sind  geschmackvoll  ohne  alle  Ueberladung  mit  Malereien
  geziert.  Zwischen  der  Kuppel  und  dem  Gebälke  befinden  sich
vier  Dreiecke  (Pendentifs)  und  vier  halbrunde  Felder  (Tympans),
welche  der  Hofmaler,  Professor  Vogel  von  Vogelstein,  mit  Frescobildern
  schmückte.  Die  Sujets  der  halbrunden  Felderungen  mit
Goldgrund  sind  die  Embleme  der  Malerei,  Bildhauerei,  Baukunst
  und  Musik  mit  Anbringung  zweier  Hauptmeister  als  Brustbilder
  in  Medaillons  (bei  der  Musik  Palestrina  und  Mozart  2c.),  während
  in  den  vier  Dreiecken  die  Dichtkunst,  Liebe,  Philosophie,
Schönheit  oder  die  Grazie  in  allegorischen  Figuren  dargestellt
sind.  Die  auf  himmelblauem  Grunde  in  heiteren  lebenskräftigen
Farben  sich  wahrhaft  großartig  bebenden  Figuren  und  Embleme  sind
mit  vieler  Vollendung  gezeichnet  und  mit  wirklicher  Farbenfrische
gemalt,  währenddem  die  auf  den  in  hellblauem  Grunde  mit  in  lichtem
Grau  in  Grau  ausgeführten  Arabasken  verzierten  Wandungen  des
Saals  zwischen  den  hölzernen,  aber  schön  staffirten  Säulen  angebrachten
  Gemälde  sich  den  Kuppelbildern,  wie  überhaupt  dem  Ganzen,
  trefflich  anschliessen.  Uebrigens  hat  dieser  schöne,  über  drei
Etagen  hohe  Saal  zwei  Tribünen  für  Zuschauer  und  ist  durch  die
Corridors  mit  den  Flügeln  des  neuen  Schlosses,  und  durch  Gänge
mit  den  Pavillons  in  Verbindung  gesetzt.  —  Zwei  östlich  angebaute
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        87

Flügel  bilden  einen  nach  Osten  zu  offenen  Hofranm.  Der  Flügel
nach  der  Elbe  zu  ist  für  die  Wirthschaftslokale  bestimmt,  während
den  größten  Theil  des  mit  ihm  parallel  lanfenden  Flügels  dieses
neuen  Schlosses  die  von  Professor  Vogel  ebenfalls  mit  trefflichen
Gemälden  (3  Plafonds  und  8  Wandbildern),  welche  einen  Cyclus
aus  dem  Leben  der  Maria  darstellen  und  worauf  namentlich  der
Künstler  die  Portraits  der  während  des  Baus  lebenden  Familien—
glieder  des  königlichen  Hauses  anzubringen  suchte,  gezierte  Kapelle
einnimmt.  —  Die  Flügel  dieses  neuen  Schlosses  hält  man,  was  besonders
  den  ostsüdlichen  betrifft,  für  etwas  verbaut,  ins  Besondere
gelten  die  Dienst=  und  Offizianten-Wohnungen  für  etwas  sehr
unbequem.  Doch  kann  man,  was  namentlich  das  etwas  gedrückte
Aeussere  der  Hauptfronte  des  Schlosses  anlangt,  wenigstens  so  viel
zur  Rechtfertigung  des  Baumeisters  sagen,  daß  es  in  der  That
schwierig  war,  seinen  im  Verhältnisse  zum  ganzen  Bautencomplexe
der  pillnitzer  Schloßgebände  etwas  großartiger  angelegten  Plan  nur
einigermassen  in  homogene  Verhältnisse  zu  den  beiden  Palais  und
den  4  Pavillons  zu  bringen,  die  doch  keineswegs  als  eine  architektonische
  Schönheit  angesehen  werden  können.

Die  älteste  Geschichte  liegt  noch  im  Dunkel.  Es  ist  unbedingt  aber
viel  gewagt,  anzunehmen,  daß  der  in  der  Urkunde  von  1206,  wegen
der  Streitigkeit  der  Burggrafen  von  Donin,  über  die  Burg  Thorun
bei  Quohren  aufgeführte  Schiedsmann,  Heinrich  von  Beulnewitz,  ein
Besitzer  des  jetzigen  Pillnitz,  das  allerdings  in  der  Orthographie  des
Mittelalters  höchst  verschieden,  als  Belaniz,  Bilenitz,  Billeniz  2c.  52)
sich  vorfindet,  gewesen  sei.

Die  alte  Burg  nebst  2  Höfen,  den  obern  und  niedern  Hof,  zu
Pillnitz  besaß  zu  Anfange  des  15.  Jahrhunderts,  bis  wohin  die  zuverläßlichere
  urkundliche  Geschichte  63)  derselben  blos  reicht,  die  Familie
Karaß.  Im  Jahre  1403  saß  auf  beiden  Höfen  Heinrich  von
Karaß.  Der  niedere  Hof  hieß  auch  der  „vordere“,  und  der
obere  der  „hintere  Hof“;  blos  nach  der  Lage  so  genannt.  Ueber
die  Lage  des  obern  Hofes  ist  man  übrigens  noch  zweifelhaft.  Graun
erzählt,  daß  zu  seiner  Zeit  man  noch  einige  Ueberbleibsel  auf  dem
Kohlberge  hinter  der  Schäferei  sah,  und  er  versteht  wahrscheinlich
  darunter  die  Stelle  im  obern  Dorfe,  wo  Friedrich  August  III.  die
künstlichen  Ruinen  erbauen  ließ.  —  Dieser  Meinung  neigt  sich  auch
Zacharias  in  seinem  Manuseripte  64)  hin.  Der  vordere  oder  niedere

52)  Der  Name  Pillnitz  oder  alt  Bilenitz.,  könnte  nach  slavischer  Etymologie
  soviel  als  „Bleiche"  —  „Bleichdor““,  was  auch  die  Lage  zuläßt,  bedeuten.
53)  Nach  Mittheilungen  der  Herren  Kammerherrn  v.  Carlowitz  und  v.  Minckwitz.
34)  Sammlung  von  Nachrichten  über  das  königliche  Schloß  in  Pillnitz  1826.
Die  Zacharias'Tchen  Nachrichten  sind  für  die  ältere  Zeit  sehr  unrichtig.  Der  Samm-
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        88

Hof  lag  unweit  der  Elbe  und  wahrscheinlich  auf  der  Stelle  des  jetzi—
gen  Schlosses,  da  wo  1616  das  1818  abgebrannte  vom  Loß'sche
Schloß  erbaut  ward;  denn  man  soll  bei  Erbaunng  des  jetzigen,  nach
1818  neuerbauten  Schlosses  noch  Ueberreste  eines  ganz  verschlämmten
Burggrabens  und  Spuren  von  einer  ehemaligen  Brücke  gefunden
  haben.  Jedenfalls  besassen  die  Karasse  655),  welche  im  14.  und
15.  Jahrhunderte  die  begütertsten  aller  Geschlechter  des  meißner
Landes  waren,  noch  ums  Jahr  1420  Pillnitz.  Um  dieses  Jahr  nun
kam  Pillnitz  jedoch  an  die  Carlowitze,  die,  wie  wir  Serie  I.  S.  228ff.
sahen,  seit  dem  Beginne  des  15.  Jahrhunderts  einen  grossen  Theil
dieser  Pflege  des  Elbthals  inne  hatten.  Es  kam  an  Friedrich  I.
von  Carlowitz  durch  Kauf,  und,  obschon  man  bisher  noch  nicht  den
Belehnungsact  fand,  so  bleibt  es  doch  urkundlich  gewiß,  daß  er  schon
im  genannten  Jahre  Pillnitz  besaß.  Friedrich  von  Carlowitz
war  überdies  der  Sohn  des  1400  verstorbenen  Haus  von  Carlowitz
  auf  Borthen.  Unter  diesem  Besitzer  gehörten  zu  Pillnitz  ausser
den  1403  als  Pertinenzstücke  schon  genannten:  Frundirsdorf  (jetzt
nicht  mehr  vorhanden)  Kribischendorf  (jetzt  Krieschendorf)  und  Borsberg,
  das  Dorf  Bonnewitz,  ferner  Zinsen  zu  Graupe,  Poyritz,  Söbrigen,
  Birkwitz,  Zschachwitz,  Dobritz  und  auf  dem  wüsten  Kloden.
Nach  Friedrichs  I.  von  Carlowitz  Tode  wurden  seine  sieben  Söhne,
Jahn,  Bodo,  Lawatsch,  Friedrich  II.,  Otto,  Georg  und  Mulich
  zur  Gesammthand  mit  den  väterlichen  Gütern  im  Jahre  1438
belehnt  66).  Auch  sie  besaßen  beide  Höfe  bis  zum  Jahre  1443,
wo  Friedrich  II.  und  Otto  von  Carlowitz  den  untern  oder
vordern  Hof  an  die  von  Ziegler,  und  1477  Friedrich  III.  von
Carlowitz  auch  den  obern  oder  hintern  Hof  an  Caspar
Kundiger  auf  Wachwitz  verkauften.  Die  Familie  von  Carlowitz,
von  welcher  Pilluitz  an  die  von  Ziegler  kam,  haben  es  sonach  nur
etwa  50  Jahre  besessen.  Während  nämlich  Jahn,  der  älteste  Sohn
Friedrichs  I.,  anfänglich  Antheil  an  Zinsen  zu  Birkwitz,  Söbrigen,
Poyritz  2c.,  sodann  aber  Zschachwitz  hatte,  welches  er  1451  an  die
Körbitze  gegen  Danbe  vertauschte,  kaufte  Bodo,  der  zweite  Sohn
Friedrichs  II.,  1440  Wünschendorf  vom  Wenzel  von  Polenz  und  Heinrich
  von  Zeschau,  1460  Eschdorf  und  Rossendorf  von  Heinrich  und
Hans  Jode  und  besaß  ausserdem  Borsberg,  Poyritz,  Hosterwitz,
Niedersedlitz  2c.  Hosterwitz  verkaufte  er  jedoch  im  Jahre  1472  an
Hans  von  Carlowitz.  —  H.  Lawatsch,  der  dritte  Sohn,  nahm  den
obern  Hof  in  Pillnitz  und  hinterließ  denselben  seinem  Sohne,
Friedrich  III.,  im  Jahre  1465,  als  er  das  Zeitliche  segnete.  —  Während
  ferner  die  Brüder  Friedrich  II.  und  Otto  den  niedern  oder

ler  II.  S.  343.  meint  der  Name  Hausberg  gäbe  Zeugniß,  daß  der  obere  Hof  oder
das  „Haus“  auf  diesem  Berge  gestanden  habe  (von  Schiffner).

s5)  Die  Karasse,  Lange,  Sachsen,  Kundiger,  Jode,  Ziegler,  Pflug,  bedienten
sich-  des  Adelsprädikats  „von“  nicht.

55)  Vergl.  Serie  I.  S.  228.
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        89
vordern  Hof  von  Pillnitz  nebst  Bonnewitz  übernommen  hatten,
besaß  Georg  Thürmsdorf,  Mulich  Ober=  und  Niederkreischa  und
Naundorf  mit  Sadisdorf.  —  Nachdem  nun  Friedrich  II.  und
Otto  von  Carlowitz  den  vordern  oder  niedern  Hof  von  Pillnitz
  im  Jahre  1443  an  die  Gebrüder  Wigand  und  Nickel  Ziegler
verkanft  oder  vielmehr  Lockwitz  und  Zschutzschkewitz  (Zitzschewig)
  dafür  angenommen  hatten,  wurde  Ursula  Ziegler  im  Jahre
1444  mit  diesem  Hofe  als  Leibgedinge  beliehen.  Friedrich  III.,
Lawasch's  von  Carlowitz  Sohn,  war  noch  länger  im  Besitze  seines
Halbtheils  von  Pillnitz;  denn  er  verkaufte  ihn  erst  1477  an  seinen
Schwager  Caspar  Kundiger  auf  Wachwitz  und  kaufte  sich  dagegen
  böhm.  Lobendau.  Wann  jedoch  der  Halbtheil  Pillnitz  aus  dem
Besitze  derer  Kundiger  in  dem  derer  Ziegler  ebenfalls  übergangen,  ist
nicht  lehensurkundlich  bekannt.  Nach  Andern  verkauften  schon  1435
die  Gebrüder  Friedrich  II.  und  Otto  von  Carlowitz,  doch
ohne  urkundlichen  Beweis,  die  Hälfte  von  Pillnitz  mit  Bonnewitz
an  die  Gebrüder  Ziegler,  die  sich  nun  Ziegler  von  Billeniz
schrieben,  während  der  von  uns  Serie  I.  S.  228  beigebrachte
Lehensextract  doch  beweist,  daß  1438  Pillnitz  noch  zum  Gesammtlehen
  derer  von  Carlowitz  gehörte.  —  Urkundlich  ist  es  jedoch,
daß  1443  und  1444  Einige  aus  der  Familie  Derer  von  Ziegler
  mit  dem  halben  Hofe  (oder  Vordersitze)  zu  Billeniz  und  mit
dem  „Fach  (Fähre)  uff  der  Elben“  belehnt  worden  sind,  und  daß
nach  einer  andern  Urkunde  Ursula  Ziegler  den  genannten  vordern
  Hof  zum  Leibgedinge  erhielt.  Etwa  um  1527  gelangten  die
Ziegler  auch  in  den  Besitz  des  andern,  den  Kundigern  gehörenden
Hofs,  und  von  dieser  Zeit  an  blieben  beide  ungetrennt.  Daher  besaß
  Caspar  von  Ziegler  1537  Pillnitz  ganz,  und  ebenso  auch
noch,  laut  Urkunde,  im  Jahre  1547.  —  Auch  schrieb  er  sich  deshalb
fortwährend  Ziegler  von  Billeniz.  In  einer  Urkunde  vom  Jahre
1534  finden  wir  als  Zubehör  von  Pillnitz,  Poresbergk  (Borsberg),
Kribischendorf  (Krischendorf),  Papperzen  (Papperitz),  Wachwitz,  der
Hinterberg  und  die  „Vachstadt“  oder  Fähre  erwähnt.  Im  Jahre
1569  war  Christoph  Ziegler,  und  zwar  wohl  Schulden  halber,
genöthigt  Pillnitz  an  den  Reichspfennigmeister,  nachmaligen  Reichstagsgesandten,
  Christoph  vom  Loß  zu  verkaufen.  Der  Hofmarschall
  Christoph  vom  Loß7),  der  1609  starb,  pfarrte  den  Ort  im
Jahre  1596  von  Hosterwitz,  wohin  er  bis  dahin  gehört  hatte,
aus,  und  erbaute  die  ehemalige  Schloßkirche  55)  zu  Pillnitz,  die  unten

57)  Hier  ist  wohl  unbedingt  eine  genealogische  Notiz  zu  beachten;  Christoph
Joachim  vom  Loß  war  1564  Hauptmann  zu  Senftenberg,  Christoph  vom  Leß,  der
1609  starb  und  dessen  Sohn  Christoph,  der  1620  starb,  waren  Reichspfennigmeister
und  Kursächsische  Geheimräthe,  und  Christoph  Joachim  vom  Loß  auf  Pillnitz,  der
1640  starb,  war  sächsischer  Hofmarschall.

58)  Die  sogenannte  Schloßpredigerstelle  ist  seit  1638  mit  dem  Pfarramte  zu
Hosterwitz  wieder  verbunden  worden.  —  Als  erster  Schloßprediger  zu  Pillnitz  ward
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        90

an  der  Elbe,  hinter  dem  Schlosse  östlich  stand  s8),  die  aber  Friedrich
August  I.  wegen  Erweiterung  des  Schlosses  im  Jahre  1723/  70)
abbrechen,  und  dafür  in  den  sogenannten  Hofbergen  eine  neue  erbauen
ließ,  die  im  Jahre  1725  eingeweiht  ward  71).  Nach  dem  Register  der
erbaren  Mannschaft  von  1612  stellte  Christophs  Sohn,  Joachim
vom  Loß  auf  Pillnitz  4  Ritterpferde.  Im  Jahre  1616  soll  der  gedachte
  Reichspfennigmeister  Christoph  II.  vom  Loß  72),  der  auch  Besitzer
  von  Schönfeld,  Graupen,  Jessen  2c.  war,  das  am  1.  Mai  1818
abgebrannte  alte  Schloß  gegründet  haben,  von  welchem,  genau  genommen,
  nur  ein  Theil,  wie  wir  schon  früher  sahen,  auf  die  neuesten
Zeiten  kam;  nach  andern  Notizen  soll  es  jedoch  schon  früher  und  zwar
wohl  nicht  auf  einmal  gebaut  worden  sein.  In  der  Mitte  des
17.  Jahrhunderts  kam  durch  die  Enkelin  Christophs  und  Tochter
des  Christoph  Joachim  vom  Loß,  der  um  1640  starb,  Pillnitz
an  Günther  von  Bünan,  der  diese  Freiin  vom  Loß  heirathete;
doch  blieb  es  nicht  lange  bei  der  Bünauschen  Familie.  —  Schon  zu
jener  Zeit  bediente  sich  der  Hof,  wenn  er  in  diesen  obern  Gegenden
jagte,  des  pillnitzer  Schlosses,  um  daselbst  kalte  Küche  einzunehmen,
und  man  hatte  schon  längst  gewünscht,  diesen  so  schön  gelegenen  Ort
an  die  Kammer  kaufen  zu  können.  Doch  erst  im  Jahre  1693  gelang
es  dem  Kurfürsten,  Johann  Georg  IV.,  Pillnitz  von  dem  Sohne
Günthers,  dem  Heinrich  von  Bünau,  gegen  das  dem  Kurfürsten  an—
heimgefallene  Lehen  Lichtewalde  73)  eintanschen  zu  können.  Die
Favorite  Johann  Georgs  IV.,  die  bekannte  Gräfin  von  Rochlitz
(vorm.  Fräulein  Sybille  von  Neidschütz),  erhielt  es  vom  genannten
  Kurfürsten  auf  Lebenszeit  zur  Nutzuießung,  und  nach  ihrem  plötzlichen
  (in  Folge  der  schwarzen  Blattern)  Tode,  der  leider  auch  den
Tod  des  Kurfürsten  nach  sich  zog,  sowie  jenen  bekannten  Proceß  zur
Folge  hatte,  fiel  es  an  die  kurfürstliche  Kammer,  von  welcher  es  kurz

Mag.  Jakob  Daniel  Stark  im  Jahre  1597  angestellt,  unter  Mag.  Gottfried  Rüdinger,
  fand  die  gedachte  Vereinigung  statt.

69)  Sie  wurde  1597  von  dem  Hofprediger  Dr.  Policarp  Leyser  am  Sonntage
Jubilate  mit  einer  über  Joh.  10.  22—29  geßaltenen  Einweihungspredigt  eröffnet.
Die  Predigt  erschien  1597  gedruckt  in  Dresden  beim  Hofbuchdrucker  Gimel  Bergen
8#½  Bogen.  4.  (Gleichen,  Annales  ecclesiast.  I.  S.  599.)

.709)  Bei  Abtragung  fand  man  noch  viele  ziemlich  erhaltene  Särge,  Bücher  und
Pretiosen.  Viele  Bücher  waren  verwest,  eines  derselben  jedoch,  in  schwarzem
Sammet  mit  ächten  Perlen  besetzt,  noch  gut  erhalten.  Die  Särge  und  alles  Andere
wurden  im  Grunde  der  neuen  Kirche  eingemauert.

71)  Die  alte  Kirche  war  dem  Johannes  dem  Täufer  geweiht.  Daher  rührt
auch  noch  das  bis  in  die  neueste  Zeit  sich  erhaltene  Johannesfest,  woran  sogar
der  Hof  sehr  thätigen  Antheil  zu  nehmen  pflegte.

72)  Ueber  die  Baue  und  Anlagen  von  Pillnitz  finden  sich  einige  Notizen  in
der  Leichenpredigt  auf  Christoph  vom  Loß.

72)  Nach  dem  Tode  des  Eustachius  von  Harras.  Darüber  ist  im  Finanz=Archive
  ein  interessantes  Actenstück.
        <pb n="670" />
        91

darauf,  wie  Einige  wollen,  der  Geheimrath  von  Einsiedel  für
60,000  M.  Fl.  erkaufte,  der  es  jedoch  der  Kammer  baldigst  wieder
abtrat.  Vielmehr  überließ  es  im  Jahre  1698  der  Kurfürst  Friedrich
  August  I.  seiner  Frau  Mutter,  der  verwittweten  Kurfürstin
Anna  Sophia,  die  eigentlich  ihren  Witwensitz  zu  Lichtenburg
hatte.  Daraus  nun,  daß  deren  Oberhofmeister  Haubold  von
Einsiedel  in  ihrem  Namen  von  Pillnitz  Besitz  ergriff,  mag  wohl
der  Irrthum  entstanden  sein,  als  hätten  die  Herren  von  Einsiedel  eine
Zeit  lang  Pillnitz  besessen.  —  Hierauf  überließ  es  Friedrich
August  I.  der  Gräfin  Coßel  (im  Jahre  1705).  Doch  durch  den
Fall  dieser  zu  arroganten  Favoritin  fiel  es  wiederum  an  die  Kammer
zurück.  Da  es  vom  Kurfürsten  selbst  zu  wenig  benutzt  wurde,  indem
es  ihm,  als  ehemaliger  Aufenthaltsort  der  Coßel  gewissermassen  verhaßt
  geworden  war,  und  er  überdies  Moritzburg  sich  als  Jagdschloß
und  das  Palais  im  großen  Garten  als  Fasanerieschloß,  auch  wegen
der  hierbei  gelegenen  großen  Maillebahn  vorzog,  so  räumte  man  das
Schloß  Pillnitz  seinem  natürlichen  Sohne  und  Lieblinge,  dem  Feldmarschall
  von  Rutowsky,  zum  Sommeraufenthalt  ein.  Später
bezog  es  Friedrich  August  I.  jedoch  selbst,  nachdem  er  die  schöne
Lage  von  Pillnitz  zu  würdigen  gelernt  hatte,  in  der  schönen  Jahreszeit
  wieder,  und  bauete  sogar  neben  dem  alten  vom  Loß'schen  Schlosse,
wie  wir  schon  oben  erfuhren,  ums  Jahr  1734  zwei  bedentende  Schloßflügel,
  welche  ganz  in  seinem  bekannten,  überaus  großen  Prunkgeschmacke
  ausgebaut,  auf  das  Prächtigste  eingerichtet,  mit  den  zierlichsten
  Barokmeubles  versehen,  und  seitdem  sehr  oft  von  der  kurfürstlichen
  Familie,  wenn  auch  nur  auf  Tage  und  Wochen,  bewohnt
wurde,  während  Moritzburg  immer  noch  den  Vorzug  behielt.  —  Es
wurde  jedoch  Pillnitz  schon  seit  den  20ger  Jahren  öfter  zu  kleinen
Hoflustbarkeiten  benutzt.  So  ward  am  9.  Juni  1725  eine  Jagd
daselbst  veranstaltet,  bei  welcher  Jäger,  Wild  und  Hunde,  so  zu  sagen,
en  miniature  waren.  Das  Wild  bestand  nämlich  in  lauter  jungen
Hasen,  Caninchen,  Wieseln  und  Meerschweinen,  während  die  Jäger  von
24  Knaben,  deren  jeder  ein  oder  mehre  kleine  Hündchen  führte,  vorgestellt
  wurden,  und  als  Anführer  des  ganzen  Jagdpersonals  zwei
Zwerge  des  Hofs  auftraten.

Auch  darf  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß  am  29.  Juni  1747  ein
grosses  kostbares  Feuerwerk  hier  abgebrannt  wurde.  Dieses  Feuerwerk
  machte  gleichsam  den  Beschluß  der  langen  Reihe  von  Festlichkeiten,
  welche  bei  der  am  13.  Juni  d.  J.  vollzogenen  hohen  Vermählungen
  des  Kurfürsten  Maximilian  Joseph  von  Baiern  mit  der
königlich-polnischen  und  kurfürstlich-sächsischen  Prinzessin,  Marie
Anna,  sowie  des  Kurprinzen  Friedrich  Christian  (Großvaters  des
jetzigen  Königs)  mit  der  kurbaierschen  Prinzessin,  Marie  Antoine,
Statt  gefunden  hatten.  Nachdem  am  29.  Juni  grosse  Mittagstafel
gewesen  war  und  Abends  die  Operette  „Hercules  und  Hebe“,
als  Festspiel,  im  Opernsaale  aufgeführt  worden  war,  begann  gegen
        <pb n="671" />
        92

·—  ä——

zu  einem  großen  Schloßbaue  hatte,  und  denselben  von  Weinlig
anfertigen  ließ  7).

74)  Zu  Anfang  und  Ende  des  Feuerwerks  wurden  von  beiden  Seiten  der
Fronte  24  Kanonen  abgefeuert,  und  während  des  ganzen  Verlaufs  des  Feuerwerks
hat  man  ununterbrochen  aus  6  Pfündnern  in  Geschwindschüssen  kanonirt,  und  so
aus  jeder  Kanone  100  Schüsse  gethan.  Aus  68  Mortiers  wurden  je  1  Lustkugel  geworfen
  und  aus  31  Mortiers  verschiedener  Art  wurden  aus  jedem  2  Lustkugeln  geschossen.
  Ausserdem  stiegen  23,000  Raketten  und  Girandolen,  worunter  2500  bis
5000  Stücke  versetzte  Girandolen  waren.  Von  130  Lustkugeln  waren  die  größten
189  und  128  pfündige  Patronen.  Ebenso  waren  13,000  Stück  Lustkugeln  mit
Stern-,  Regen=  und  Schwarmfeuer,  30  Stück  von  dreifachen  Patronen.  Ferner
brannten  12  Brillant-Pyramiden,  16,000  Stück  Namenbrändel  und  3000  Balkenschläge.
  —  Das  Wasserfeuerwerk  estand  aus  1800  Stück  Wasserkegeln,  600  Bomben-=röhren,
  12  Wassergirandolen  von  Brillant,  12  versetzten  Horizontal-Feuerrädern,
144  Bienenschwärmen,  1202  Wasserfässern  mit  Irrwischen  und  Brillantbändern  und
endlich  200  eisernen  Prellern  mit  Regen-,  Wasser=  und  Schwarmfeuer  versetzt.

75)  Der  Pfarrer  M.  Carl  Gottfr.  Küttner  hielt  zwei  Predigten  in  dem  Lager,
die  auch  zu  Dresden  1782,  3  Bogen  8.  im  Druck  erschienen.

70)  Nachzutragen  ist  etwa  noch,  daß  sich  unter  den  Gebäuden  des  abgeschlossenen
  königlichen  Gartens  hinter  dem  Bergpalais,  besonders  noch  der  in  des  Gartens
Nordecke  von  dem  Hofconducteur  Schade  erbaute  englische  Pavillon  durch
die  enkaustischen  Malereien  und  mehre  Reliefs  ausgezeichnet,  deren  Cartons
J.  G.  Matthäi  nach  herculanischen  Antiquen  entwarf,  deren  künstlerischer  Werth
hochgestellt  wird.  —  Die  kostbare  Sammlung  gemalter  Pflanzen  und  Schmetterlinge
  ist  vom  Hofmaler  Friedrich  zum  größten  Theil  bereichert  worden.  —  Ebenso
ist  auch  noch  zu  bemerken,  daß  das  Schloß  und  der  Garten  zu  Pillnitz  beim  Empfange
  der  Prinzessin  Maria  Theresia.  Gemahlin  Antons,  im  Jahre  1787  höchst
geschmackvoll  illuminirt  war.  Eine  dritte  großartige  Illumination  von  12,000  Lampen
  fand  in  ganz  neuester  Zeit,  im  Jahre  1838,  beim  Empfange  des  Kaisers  Nicolaus
  in  Pillnitz,  Statt.  —Drei  schöne  Blätter  von  Pillnitz  vor  1818  sind  nach  Thormeiers
  Zeichnung  in  Aquatinta  v.  Auburtin,  Leipzig  bei  Voß  (12½  Thlr.)  erschienen.
Auch  ist  der  Grund=  und  Aufriß  des  Schlosses  Pillnitz  gezeichnet  von  B.  E.  Ackermann
u.  gestochen  v.  M.  Engelbrecht,  Augsburg,  2  ganze  und  10  halbe  Bogen,  zu  erwähnen.

77)  Man  sagt,  daß  der  Ausbau  des  Ballhauses  am  Taschenberge  zum  Hauptstaatsarchive,
  der  etwas  kostspielig  gewesen  sein  soll,  dem  Könige  alle  Lust  zum
Bauen  verleitet  habe.  —  Relata  refero.  —
        <pb n="672" />
        93

Auch  ist  Pilluitz  noch  dadurch  in  der  neuesten  Geschichte  Sachsens
  bekannt  geworden,  daß  König  Anton,  nachdem  er  am  2.  Mai
1836  das  Hoflager  daselbst  eröffnet  hatte,  am  4.  Juni  früh  7  Uhr
hier  erkrankte  und  am  6.  früh  ½  7  Uhr  nach  kurzem  Krankenlager
das  Zeitliche  segnete.  Am  8.  Juni  wurde  des  Königs  Leiche  mit
der  Fähre  von  Pillnitz  auf  der  Elbe  nach  Dresden  gebracht,  und  am
9.  Juni  in  der  Gruft  der  Väter  beigesetzt.

Die  Umgebungen  von  Pillnitz  sind  eines  Theils  an  und  für  sich
schon  reizend  genug  durch  die  hier  sich  ausbreitende  Thalfläche  des
schönen  Elbstroms,  der,  oberhalb  Pillnitz  durch  eine  ziemlich  grosse
Insel  in  zwei  Arme  getrennt,  sich  vor  dem  Schlosse  Pillnitz  wieder
in  einem  erweiterten  Bette  ausbreitet,  andern  Theils  durch  die  nach
Sddost  sich  längs  der  Höhen  bis  zum  Borsberge  hinziehenden,  durch
ihren  vorzüglichen  Wein  bekannten  Weinberge,  an  deren  Fuß  freundliche
  Lust=  und  Winzerhäuser  sich  anschmiegen.  Doch  diese  schon  von
der  Natur  allein  so  wahrhaft  schön  ausgestattete  Gegend,  mit  der
anmuthigen  Sitnuation  ihrer  Berge,  Thäler  und  Anuen  ist  durch  den
Verschönerungssinn  der  Regenten  Sachsens,  die  hier  seit  120  Jahren
ihren  Sommergenuß  suchten,  für  die  genügsamen  und  reinen  Freuden
  der  Natur  noch  unendlich  mehr  verschönt  und  genießbarer  gemacht
  worden,  wiewohl  die  Elemente  oft  wieder  störend  auf  die  Verschönerungen
  und  Bequemlichkeits-Vorkehrungen  eingewirkt  haben,
und  daher  von  Zeit  zu  Zeit  wieder  bedeutend  nachgeholfen  werden
mußte.  —  Dicht  hinter  dem  eigentlichen  Dorfe  Pillnitz  öffnet  sich  der
fogenannte  pillnitzer  Grund,  in  welchem  der  Friedrichsweg
(daher  auch  oft  der  Friedrichsgrund)  nach  dem  allbekannten  und
weit  und  breit  beliebten  Borsberg  leitet,  der  gegen  500  Ellen  über
der  Elbe  sich  erhebt,  und  eigentlich  als  Anfangspunkt  der  sächsischen
Schweiz  betrachtet  wird.  —  Am  Eingange  zu  diesem  romantischen
Grunde  ist  die  Eisgrube  in  gothischem  Geschmacke,  auch  ein,  seit  1796,
freilich  mit  grossen  Kosten,  verschönerter  Weinberg  angelegt,  der  so
beträchtlich  ist,  daß  ihn  gewöhnlich  16  Winzer  bearbeiteten  78).  Vor
der  Eisgrube  vorüber  führt  ein  sich  schlängelnder  Bergpfad  auf  den
steilen  sogenannten  Haus=  7°)  oder  Schloßberg,  auch  oft  das
pillnitzer  Vorgebirge  genannt,  auf  dem  die  im  Munde  des  Volks
gewöhnlich  das  „Raubschloß"“  genannte  Burgruine  sich  erhebt,
welche  jedoch  ketneswegs  als  ein  Ueberbleibsel  der  alten  Burg
Pillnitz  anzusehen  ist,  sondern  erst  im  Jahre  1788  vom  Hofcon-78)

  Von  Pillnitz  bis  nach  Oberpoyritz  hin  verbreiten  sich  die  Domanial=Weinberge,
  die  unter  dem  hiesigen  Bergverwalter  und  einem  Bergvoigte  stehen,
auch  einen  sehr  guten  Wein  erzeugen,  indem  ihn  selbst  Kenner  schon  öfter  für  einen
französischen  Wein  tranken.  Diese  Weinberge  sind  1791  mit  Burgunder,  zum
Theil  aber  auch  mit  ungarischen  Reben  bepflanzt  worden,  und  ihre  Ausdehnung  war
Ihone  den  30.  Jahren  dieses  Jahrhunderts  bis  zu  28  Acker  bei  500  Pfahlhaufen
gediehen.

i9  Hausberg  wahrscheinlich  deshalb  genannt,  weil  er  jedenfalls  die  alte
Burg  Pillnitz  trug,  die  auch  keinen  passendern  Platz  gehabt  haben  kann.
        <pb n="673" />
        94

ducteur  Schade  als  eine  sehr  glückliche  Nachahmung  angelegt
wurde  80).  —  Diese  künstlichen  Ruinen,  welche  in  der  That  keinen
schönern  Standpunkt  erhalten  konnten  und  deren  Platz  eigentlich  zu
einem  großartigen  Schloßbaue  sich  eignen  würde,  enthalten,  außer
einem  grossen  Speisesaale,  einige  geschmackvolle  Zimmer,  in  welchen
der  Hof  bisher  während  des  Sommers  wiederholt  zu  speisen  und
sich  zu  vergnügen  pflegte.  Von  dem  Platze  der  künstlichen  Burg—
rudera  aus  hat  man,  wie  schon  bemerkt,  einen  Genuß,  der  jeden
Besucher  zu  fesseln  vermag:  die  schönste  Aussicht  auf  die  am  Fuße
des  Berges  liegenden  Schloßbauten  mit  ihren  vielen  Thürmchen,  so
wie  auf  den  dieselben  vereinenden  Schloßgarten  mit  seinen  Bosquets,
Gängen  und  französischen  Hecken,  namentlich  aber  auf  den  sich  wie
ein  Silberband  dahinschlängelnden  Elbstrom  und  dessen  mit  vielen
Dörfern,  Landsitzen  und  Weinbergsvillen  übersäetes,  und  von  hohen
und  niedern  Hügeln  nahe  und  fern  begrenztes  breites  Thal.  Im
Jahre  1791  waren  diese  Ruinen  ebenfalls  illuminirt,  was  einen
höchst  imposanten  Anblick  aus  der  Ferne  gewährte  und  einer  über
einem  Feuermeere  schwebenden  Krone  ähnlich  war.  —  Von  diesen
Ruinen  aus  gelangt  man  zu  einer  zwischen  Laub-  und  Nadelholz
wahrhaft  verborgenen  Brücke  und  dann  längs  eines  Abgrunds  zu
einem  eigentlich  natürlichen  Waldsturzbache  oder  Wasserfalle,  der
aber  im  Jahre  1778  künstlich  vermehrt  wurde,  und  eine  130  Fuß
bohe  Cascade  bildet.  Diese  Cascade  erhält  ihre  Speisung  zum
Theil  aus  einem  Teiche  der  Meixmühle,  sowie  auch  aus  mehren  Bergund
  Schluchtenquellen,  die  man  in  drei  großen  Behältern  sammelt.
Der  Wassersturz  selbst  erfolgt  gewöhnlich  nur  durch  das  Aufziehen
der  Schütze  in  den  Bassins;  doch  sind  Thangewässer  und  Regenwetter
dazu  weit  zweckdienlicher,  als  die  Kunst,  und  der  Wasserfall  ist  daun
höchst  großartig.

Von  hierans  nimmt  man  den  Weg  bergaufwärts  auf  den  Bergrücken,
  der  den  Friedrichs=  und  Meixgrund  gewissermassen  birgt,
beim  Dorfe  und  Domanial-Vorwerke  Borsberg  vorüber  nach  dem
Gipfel  des  Borsbergs,  der  alt  Poresbergk  oder  wohl  richtiger
Porescbor  heißt,  was  soviel  als  ein  zu  einem  Flußgebiete
gehöriges  Waldgebirge  bedeutet.  Eine  künstlich  aus  den  Felsen
  des  daselbst  befindlichen  Gerölles  der  obern  Koppe  zusammengefügte,
  innerhalb  zu  einer  netten  Klause  gewölbten  Grotte  81),

80)  berte  zweite  künstliche  Ruine  ist  unterhalb  am  Eingange  des  Dorfs  vom
Westen  her.

S1)  Daßdorf  in  seiner  Beschreibung  Dresdens  bringt  einige  auf  diese  Grotte
gedichtete  franz.  Verse,  die  von  einem,  zu  Ende  vorigen  Jahrhunderts  lebenden,
aufgeklärten  Staatsmanne  herrühren  sollen:.

Sur  cette  cime  au  repos  consacrée
Auguste  voit  sous  Lui  la  fertile  contrée
De  son  peuple  chere,  delicieux  s  Gour,
Et  slapproche  de  I'Empire

Ou  Ses  vertus  Le  placeront  un  jour.
        <pb n="674" />
        95

mit  wohl  eingerichtetem  Zimmerchen,  und  von  einigen  bretternen
Zeltbanen  umgeben,  die  „Eremitage“  82)  genanut,  ist  das  Ziel
dieser  anmuthigen,  gleichfalls  durch  den  Friedrichsgrund  gewöhnlichen
Bergpartie.  Eine  dabei  seit  Anfange  dieses  Jahrhunderts  schon
angelegte  Restauration,  deren  waltender  Berggeist  auch  aus  der  Tiefe
des  Thals  von  den  Gästen  auf  den  Ruf  „August“  citirt  werden
kann,  ist  ein  höchst  willkommenes  Ruheplätzchen  32)  für  den  vom
Steigen  ermatteten,  sowie  nebenbei  auch  hungrigen  und  durstigen
Wandrer.  Dieses  hochgelegene  Ziel  vieler  Tausende  von  Lustwandlern,
  welche  jährlich  von  Nah  und  Fern,  namentlich  aber  aus  der
Umgegend  von  Dresden,  Pillnitz  zu  besuchen  pflegen  89),  ist  zugleich
der  erste  Ruhepunkt  der  meisten  Reisenden,  welche  die  sächsische
Schweiz  besuchen  wollen.  Wie  schon  erwähnt,  gelangt  man  auch
durch  den  Friedrichsgrund  auf  höchst  romantischem  und  dabei
weniger  beschwerlichem  Wege  in  kaum  einer  Stunde  auf  diese,  hinsichtlich
  ihrer  wahrhaft  trefflichen  Anssicht  wirklich  belohnende  Höhe
über  der  genannten  künstlichen  Grotte,  über  deren  Felsen  ein  Seller
sich  erhebt  85),  von  dem  aus  man  das  Elbthal  mit  seinem  deutschen
Florenz  sowie  mit  seinem  schönen  Wasserspiegel  und  mit  dem  von
Dörfern  und  Städtchen  belebten  Hügellande  von  Meissen  bis  in  die
Gegend  des  Lilien=  36)  und  Königssteins,  und  darüber  weit  hinaus,
auf  der  westlichen  Seite  von  dem  Berggelende  des  meißner  Hochund
  Weinlandes,  auf  der  östlichen  von  dem  Grenzgebirge  und  den
fernen  Höhenpunkten  Böhmens,  und  südlich  von  den  Höhen  des  Erzgebirges
  begrenzt,  übersehen  kann.  Die  Höbe  des  Borsbergs  besuchte
der  höchstselige  König  Friedrich  August  I.  57)  sehr  fleißig,  ja,  in
seinen  jüngern  Jahren  fast  täglich,  so  lange  das  pillnitzer  Hoflager
währte,  das  gewöhnlich  laut  stereotypen  Hofcalenders,  am  1.  Mai

52)  Die  Volkssage  geht  auch  vom  Aufenthalte  eines  Eremiten  auf  diesem
Höhenpunkte.

s3)  Die  Anlagen  auf  dem  Borsberge  sind  meist  vom  Grafen  Marcolini  ausgeführt
  worden.  ·

82)  Sonst  dachte  Niemand  an  eine  Gefahr  für  die  hohen  Herrschaften,  wenn
jährlich  Tausende  von  Besuchern  auch  während  des  Aufenthalts  des  Hofs  in  Pill—
nitz  das  Schloß  und  den  Schloßgarten  besuchten.  Nur  die  neueste  Direction  des
Hofhaushalts  scheint  andere  Gesionungen  in  dieser  Beziehung  gehegt  zu  haben,  da
in  den  letzten  Jahren  der  Zutritt  in  den  Garten  so  lange  nicht
der  Konig  dier  sein  Hoslager  hielt.

5)  Danach  der  Volkssage  hier  ein  Einsiedler  gehaust  haben  soll,  so  hat  man
diese  Sage  durch  ein  Einsiedlerfigürchen  über  der  Windfahne  der  Signalstange  auf
dem  Seller  angedeutet.  Die  Seehöhe  dieses  Punktes  wird  von  Wiemann  1128
bis  1130  angegeben.  Die  zum  bessern  Auffinden  der  Orte  der  Umsicht  verfertigte
Horizontalscheibe  ist  vom  Hauptmann  Haarenberg  verzeichnet.  —  Sübdlich  führt
eine  lange  Felsentreppe  nach  dem  Dorfe  Borsberg  und  zu  dem  Wege  ins  Thal  nach
dem  Pillnitzer  Tännicht  zu,  welchen  gewöhnlich  diejenigen  einschlagen,  die  die  sächsische
  Schweiz  üher  Graupe  nach  Liebethal  rc.  besuchen  wollen.  ·
ißt  Eigentlich  richtig  „Dllgenstein“,  was  soviel  als  „Aegidiusstein“

ei

or)  Schon  als  Kurprinz  residirte  er  hier  am  Liebsten.

gestattet  war,  als
        <pb n="675" />
        96

begann  und  am  1.  October  endete,  früh  vor  6Uhr  und  genoß  hier  sein
Frühstück,  worauf  er  dann  öfter  in  dem  Grottenzimmer  arbeitete
oder  las,  oder  auch  sich  nur  an  der  schönen  Umsicht  mit  einem  guten
Fernrohre  ergötzte.

Wir  kehren  jetzt  wieder  von  des  Berges  weitumschanender  Höhe
nach  dem  im  Thale  gelegenen  Pillnitz  zurück.  Während  des  Sommers
  stand  bis  zum  Jahre  1848  zu  Pillnitz  eine  Abtheilung  der
Leibgarde,  doch  seit  dem  Jahre  1849,  nachdem  am  30.  Dec.  1848
die  Gardedivision  vermuthlich  wegen  der  keineswegs  royalen  Gesinnungen
  der  vom  Zeitgeiste  verlockten  Gardisten  38)  aufgelöst  worden
  war,  eine  Abtheilung  Infanterie,  welche  monatlich  sich  ablöst,
und  die  eine  eigene  Kaserne  jenseits  der  Elbe  hat.  Bis  zum  Jahre
1815  waren  in  den  Dörfern  der  Umgegend  noch  ausserdem  80  Mann
Dragoner,  von  den  täglich  6  zum  Depeschenreiten  ins  Schloß  commandirt
  waren,  einqnartirt.  In  neuester  Zeit  sind  während  der
Daner  des  Hoflagers  täglich  nur  2  Mann,  die  von  den  3  Cavallerie-Regimentern
  detachirt  werden  müssen,  als  Ordonanzen  beim  Schlosse
gegenwärtig.  Ueberdieß  ist  hier  eine  kleine  Abtheilung  von  Pontoniers,
  zur  Besorgung  der  an  Seilen  gehenden  Fähre  s9)  oder  sogen.
fliegenden  Brücke  vo)  über  die  Elbe.  Längs  der  Wasserseite  des
Schlosses,  welche  eine  vortreffliche  Aussicht  auf  die  Elbe  genießt,  läuft
ein  Kai  hin,  welchen  am  Wasserpalais  eine  breite  halbrunde  Freitreppe
  unterbricht.  Diese  führt  bis  zum  Strome  hinab,  wo  auch
ein  Elbmesser  angebracht  ist,  an  dem  die  Marken  vieler  Fluthen
sich  finden.  Vor  der  Freitreppe  liegen  mehre  schöne  Gondeln,  unter
welchen  namentlich  die  für  die  königliche  Familie  bestimmten
durch  elegante  Bildhauerarbeit  und  Staffirung  von  Aussen  und
durch  zierliche  früher  sogar  enkaustische  Malerei  im  Innern,
sich  auszeichnen.  Die  Ideen  zu  den  geschmackvollen  Verzierungen
derselben  gab  der  Freiherr  von  Racknitz,  die  Zeichnung  lieferte  der
Hofconducteur  Schuricht  und  die  enkaustischen  Arbeiten  der  Hof-95)

  Aus  damals  leider  gebotenen  Rücksichten  wurde  allerdings  die  Ersparniß
von  23,000  Thlrn.  für  die  Leibgarde  als  Bewegrund  angegeben.  Aber  es  bleibt  doch
zu  beklagen,  daß  dieses  schöne  Corps,  das  in  frühern  Zeiten  freilich  auch  als
königliche  Leibgarde  ihre  Pflicht  stets  anerkannte  und  manche  treffliche  Momente
ihrer  unverbrüchlichen  Treue  gehabt,  nicht  mehr  besteht.  Die  Schloßwachen  haben
dadurch  ihren  königlichen  Schmuck  verloren.

89)  Die  Fähre  vermag  7  Wagen  auf  einmal  zu  befördern.  Eine  gemeine
ähre  war  schon  vor  400  Jahren,  wie  wir  bereits  sahen,  hier  gangbar.  Die
trasse  von  Dresden  nach  Pillnitz  ist  eigentlich  auf  dem  rechten  Elbufer,  weshalb

  streng  genommen  das  Dresdner  Fuhrwerk  von  der  Fähre  früher  gänzlich.
ausgeschlossen  war.  Da  aber  stets  Wagen,  die  von  andern  Orten  des  linken
Elbufers  kamen,  die  Fähre  beförderte,  so  wurden  auch  baldigst  ohne  grosse  Strenge
Dresdner  Kutscher,  die  einen  andern  Ort  ihrer  Anherkunft  nannten,  nicht  zurückgewiesen.
  Indessen  bleibt  es  stets  im  Ermessen  des  Königs,  die  Erlaubniß  zurück
u  nehmen,  was  auch  im  Jahre  1838  einmal  geschah.

0)  Wurde  am  8.  Juni  1836  Abends  zur  Führung  des  Leichenconducts  nebst
der  Leiche  des  höchstseligen  Königs  Anton  von  Pillnitz  nach  Dresden  gebraucht.
        <pb n="676" />
        97

maler  Klinger  ?1).  —  Jenseits  der  Elbe  steht  ein  Forsthaus,  und
mitten  auf  derselben  ist  ein  Heger  oder  eine  1243  Ellen  lange
und  bis  zu  266  Ellen  breite  Insel  (slavisch  Ostrow),  auf  deren  Westseite
  sich  die  königlichen  Bäder  93)  befinden,  und  auf  der  schon  öfters
große  Feuerwerke  abgebrannt  wurden.  Bei  dem  berühmten  Feuerwerke
  im  Jahre  1791  stand  hier  der  obenbeschriebene  Tempel  der
Freundschaft  mit  der  Inschrift  im  Brillantfeuer:  Concordia  Augustorum.


Das  Dorf  Pillnitz  ist  aus  den  ursprünglich  zu  den  v.  Karaß',
v.  Carowitz'“-,  v.  Ziegler-,  vom  Loß'-=  und  v.  Bünan-Tetschen'-schen
  beiden  Rittergutshöfen  gehörigen  Drescherhänsern  und  Fröhnerwohnungen
  entstanden.  Es  zieht  sich  etwas  höher  vom  Elbufer,  an
dem  blos  das  Schloß  nebst  Garten  gelegen  ist,  an  den  Bergen  und  zum
Theil  auch  ineinem  Nebengrunde  hin,  und  hat  einen  sehr  schönen  Gasthof?),
  mehre  Schänkhäuser,  ein  Forsthaus,  zwei  Mühlen  95),  sowie
mehre  hübsche  Landhäuser  einiger  zum  Hofstaate  gehöriger  Personen.

In  der  Nähe  des  französischen  Dörfchens  befindet  sich  auch  ein
zum  königl.  Schlosse  selbst  gehörender  Bärengarten,  in  dem  anfänglich
  2  Bären,  welche  der  kürzlich  verstorbene  König  vom  jetzigen
Kaiser  von  Rußland,  Nicolaus,  durch  den  vormaligen  sächsischen  Gesandten
  am  russischen  Hofe,  den  frühern  beliebten  Generaladjutanten
Sr.  höchstseligen  Majestät,  jetzigen  pens.  Generalmajor  Freih.  v.  Lützzerode,
  zum  Geschenk  erhielt,  welche  von  einem  besondern  Wärter  verpflegt
  werden,  und  viel  Zuspruch  von  Fremden  während  des  Sommers
haben.  —  Pillnitz  zerfällt  nun  eigentlich  in  drei  Haupttheile,  in  das
Dorf  mit  einer  Hufe  Rusticalflur,  in  das  Staatsgnt  oder  ehemalige
  Kammergut,  und  in  das  Zubehör  des  Kronguts,  nämlich
  die  Schloß-,  Garten-,  Wacht-,  Stall-,  Wagen-,  Reitbahn=  und
andere  Officialgebäude,  wozu  auch  die  1828  neuerbaute  und  mit  einem

!1)  In  der  einen  sah  man  zwischen  den  Fenstern  die  schönsten  Elbgegenden
bei  Königstein,  Meissen,  Hirschstein  2c.  von  Veith,  Günther,  Wizani  enkaustisch
  gemalt,  und  als  Nebenverzierungen  alle  kleineren  Arten  von  Elbfischen,  auch
Biber,  Fischottern  2c.  gleichfalls  enkaustisch  angebracht.  Die  Decke  enthielt  eine  Karte
des  Elbstroms  von  der  böhmischen  Grenze  bis  nach  Dessau,  die  größten  Elbfische,
als  Lachs,  Stöhr,  Wels  2c.  4  Allegorien  auf  die  4  Hauptflüsse  Sachsens,  Elbe,
Mulde,  Saale  und  Unstrut.  In  der  zweiten  Gondel  waren  Schiffe,  Fahrzeuge  und
Fischergeräthe  verschiedener  Nationen,  auch  Corallen,  Seegewächse  aller  Art,  Con-#lien
  2c.,  und  an  der  Decke  war  ebenfalls  enkaustisch  eine  höchst  künstlich  construirte

indrose  angebracht.  —  Die  dabei  im  Souterrain  stationirten,  gelb  und  blau  uniformirten
  Gondoliers  haben  diese  Gondeln  zu  führen.  Während  des  Winters  werden
sie  in  Dresden  aufbewahrt.

*2)  Im  Jahre  1834  stieg  hier  der  Luftschiffer  Professor  Reichhardt  nebst  seiner
Tochter  aus  einer  Höhe  von  31700  nieder.

*2)  König  Anton  badete  noch  als  Greis  von  80  Jahren  hier  alljährlich  so
lange  bis  das  Wasser  nur  noch  +  10°  Reaumur  Wärme  hatte.

*#)  Vor  1837  einer  der  schlechtesten  im  Lande;  ist  im  genannten  Jahre  vom
Grunde  aus  schön  und  geräumig  erbaut,  und  enthält  auf  40  wohnliche  Piecen.

25)  Teichmühlen  am  Grunde.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  2.  7
        <pb n="677" />
        98
schönen  Speisesaale  versehene  Schloßrestauration  und  das
mehrfach  erwähnte  französische  Dörfchen  gehört.  Vom  Orte
selbst  macht  der  umfangreiche  hochummauerte  Schloßgarten  den
mittleren  Theil  aus,  während  die  Schloßbauten  selbst  den  südwestlichen,
  und  das  französische  Dörschen  mitdem  neuen  Gasthofeden
südöstlichen  Theil  bilden.  Noch  südlicher  befinden  sich  3  grosse  Ziegelund
  Kalköfen,  eine  bedeutende  Brauerei,  während  östlich  und
zwar  abgesondert,  jenseits  des  großen  Preßhauses,  mitten  in  den
königlichen  Weinbergen,  die  Dorfkirche,  erbaut  ist,  und  nordöstlich
über  der  Elbe,  sehr  erhöht,  die  starke  und  hochfeine  Schäferei  des
Staatsguts  sich  befindet.  —  Pillnitz  enthält  auch  permanente  Hofwohnungen
  für  den  Hofgärtner,  Hofbettmeister  (oder  Schloßinspector)
nebst  dessen  Gehilfen,  für  den  Hofbauschreiber,  Röhrmeister  und  den
Vogelsteller  (2).  —  Nach  allen  Seiten  hin  verbreiten  sich  von  Pillnitz
aus  die  schönsten  Spazierwege,  zum  Theil  auch,  wie  besonders  östlich
und  westlich,  schöne  Alleen,  wodurch,  wie  schon  bemerkt,  besonders
durch  die  Fürsorge  der  hier  seit  120  Jahren  residirenden  Fürsten
Sachsens,  albertinischen  Stamms,  die  Pillnitzer  Umgegend  unstreitig
zu  einer  der  reizendsten  und  genußreichsten  Deutschlands  geworden  ist.

J

Zur  Geschichte  der  Criminalrechtspflege  in
Sachsen.

(Nach  Urkunden  und  Acten.)

Die  Geschichte  der  speciellen  Rechtspflege,  wie  der  Gesetzgebung
  überhaupt,  ist  eine  höchst  wichtige  Quelle  der  Culturgeschichte
eines  Landes.  Wie  wir  aus  der  Gesetzgebung  einer  Zeitepoche  schon
genau  den  wahren  Geist  der  Zeit  und  namentlich  die  Denk=  und
Handlungsweise,  sowie  Sitten  und  Gebräuche  der  Zeitgenossen
sammt  allen  ihren  Bestrebungen  und  Behinderungen,  Vorzügen  und
Mängeln  erkennen,  so  erkennen  wir  noch  weit  mehr  aus  der  Geschichte
der  Rechtspflege  deren  geistigen  und  sittlichen  Standpunkt,  den  intellectuellen
  Zustand  der  Generation,  deren  Begriffe  von  Recht  und
Unrecht,  sowie  überhaupt  das  Schroffe  oder  Gemübthliche  der  Zeit
aus  deren  wahren  Ansicht  von  der  Größe  der  Vergehen  und  Verbrechen.
  —  Leider  haben  die  Historiker  bis  jetzt  viel  zu  wenig  diese
reiche  Quelle  für  die  Cultur=  und  Sittengeschichte  rationell  gewürdigt
und  daher  auch  selten  benntzt  oder,  so  zu  sagen,  in  das  Bereich  ihrer
eigentlichen  Forschung  gezogen.  Daher  ist  es  uun  leider  gekommen,
daß  man  Ereignisse,  Thaten  und  Vorgänge  im  staatlichen  und  bürger-
        <pb n="678" />
        99

lichen  Leben,  mehr  vom  Standpunkte  der  Zeit  des  Historikers  aus  betrachtet
  und  beurtheilt  sieht  und  nicht  nach  den  gleichzeitigen  Begriffen
von  Recht  und  Unrecht,  nicht  nach  den  jedesmaligen  Sitten,  Gebräuchen
und  Lebensansichten,  und  noch  weniger  nach  dem  religiösen  und  sittlichen
Standpunkte  der  Zeitgenossen  und  dem  doch  genau  genommen  gewaltigen
  Einflusse  der  Gesetzgebung  auf  diesen  Standpunkt  des  nationellen
  Lebens.  Freilich  liegt  der  Grund  zu  diesem  Mangel  der
Specialgeschichte  und  der  daraus  hervorgegangenen  Lückenhaftigkeit
der  Universalgeschichte  darin,  daß  die  Rechtshistoriker  sich  nicht  die
Zeit  genommen,  oder  es  der  Mühe  nicht  werth  erachtet  haben,  aus
ihren  Erfahrungen  Reflexionen  für  die  Cultur=  und  Sittengeschichte
zu  schaffen  und  daher  sich  mehr  mit  dem  blosen  todten  Buchstaben  des
Rechts  und  den  nakten  Thatsachen  der  Rechtspflege  beschäftigt,  während
  die  Historiker  entweder  gar  nicht  die  Rechtsgeschichte  als  Quelle
für  die  Sittengeschichte  gekannt,  sie  als  blose  Resumtion  von  Beispielen
  zu  einer  positiven  Wissenschaft  angesehen,  und  sie  gerade  so  betrachtet
  haben,  als  die  Mehrzahl  der  Kirchenhistoriker  die  Dogmen—
geschichte,  die  ebenfalls  meist  blos  vom  individuellen  Standpunkte
des  Bearbeiters  behandelt  ist,  ohne  daß  man  nämlich  dabei  die  Sittenund
  Culturgeschichte  der  Zeitepochen  in  gehörige  Würdigung  gezogen
  hat.  Wie  beachtenswerth  aber  die  sächsische  Rechtsgeschichte
für  die  sächsische  Volks=  und  Fürstengeschichte  überhaupt  ist,  können
wir  leider  aus  wenigen  bis  jetzt  erschienenen  Monographieen  ersehen
und  genau  genommen  nur  aus  Geheimarchivar  Dr.  Tittmanns
Geschichte  Heinrichs  des  Erlauchten  und  Geheimrath  Dr.  von  Langenus
  Lebensgeschichte  des  Herzogs  Albrechts  und  Kurfürsten
Moritz.  —  Freilich  sind  diese  Männer  auch  Historiker,  die  bei  einer
gründlichen  Kenntniß  der  vaterländischen  Gesetzgebung  und  Rechtsgeschichte,
  sich  auch  einer  hohen  philosophischen  Bildung  erfreuen  und
die  die  schöne  Aufgabe  des  Historikers,  der  als  Biograph  eines  Fürsten
  hervortritt,  richtig  erkannt  haben.  —  Der  Fürst  ist  ja  nur  im
Rahmen  seiner  Zeit  richtig  zu  würdigen.  Ohne  daß  der  Biograph
genau  auf  alle  gleichzeitige  Verhältnisse  eingeht  und  seinen  Helden  in
sein  gehöriges  Verhältniß  zur  Zeit  und  zu  seinen  Zeitgenossen  setzt,  deren
  Haupt  er  war,  deren  physisches  Wohl  und  Wehe  er  zu  überwachen,
deren  geistige  und  religiöse  Bildung  und  Hebung  er  zu  leiten  und  zu
fördern,  deren  Bestrebungen  er  zu  lenken,  und  deren  Anforderungen
er  zu  prüfen  hatte,  wird  er  blos  eine  höchst  langweilige,  mit  vielen
aphoristischen,  oft  unerklärlichen  Thatsachen  und  unzusammenhängenden
  Begebnissen  erfüllte  Lebensscizze  liefern,  die  weder  für  die  Geschichte
  einen  wirklichen  Werth  haben  kann,  noch  auch  den  Leser  in  den
Stand  setzen  wird,  sich  ein  in  der  That  richtiges  und  klares  Bild  von
dem  Fürsten  zu  machen.  So  gut  nun  die  Fürstengeschichte  nicht
ohne  eine  gründliche  Volksgeschichte  verstanden  werden  kann,  so  kann
auch  die  Fürsten=  und  Volksgeschichte  keineswegs  ohne  die
Kultur=  und  Sittengeschichte  gedacht  werden.  Diese  drei  zu-7°“
        <pb n="679" />
        100

sammen  bilden  genau  genommen  erst  einen  Geschichtskörper:
denn  während  die  Fürstengeschichte  das  Haupt  bildet,  ist  die  blose
Volksgeschichte  der  Rumpf  und  die  Kultur-  und  Sittengeschichten
bilden  die  handelnden  und  tragenden  Extremitäten,  d.  h.  die
Hände  und  Füsse,  ohne  welche  die  Generalgeschichte  ein  unansehnlicher
  Torso  bleiben  würde.

Um  nun,  wie  wir  oben  angedentet,  und  schon  früher  wiederholt
versucht,  auch  die  Rechtsgeschichte  als  Quelle  zur  allgemeinen  Geschichte
  immer  mehr  auszubeuten,  theilen  wir  auch  folgende  Beiträge
zur  Geschichte  der  Rechtspflege  Sachsens  unverkürzt  mit  und  hoffen,
daß  der  Leser  nach  dem  Vorhergesagten  mit  der  Nothwendigkeit  solcher
  Mittheilungen  zum  Weiterforschen  einverstanden  sein  wird.

Geheimrath  Dr.  von  Langenn  hat  in  seinem  Herzog  Albrecht
S.  328ff.,  sowie  in  seinem  Moritz  S.40—48  ziemlich  ausführlich  über
den  Standpunkt  der  zeitigen  Rechtspflege,  besonders  des  peinlichen
Processes  gesprochen,  wir  begnügen  uns  daher  hier  vor  Allem  folgende
die  Zeit  charakterisirende  Urkunden  und  Acta  wörtlich  mitzutheilen.
Die  erste  mitgetheilte  Urkunde  ist  namentlich  deshalb  so  merkwürdig,
als  sie  erstlich  gewissermassen  als  die  Grenzmark  der  alten  bisher
  üblichen  peinlichen  Rechtspflege  anzusehen  ist,  und  daß
darin  als  erster  Reformator  derselben  auch  Dietrich  von  Schönberg.
  38.  Bischof  zu  Meissen,  auftritt,  der  schon  durch  seine  Reformation
  der  sächsischen  Klöster,  die  er  mit  den  gleichzeitigen  Fürsten
Sachsens,  Ernst  und  Albrecht,  im  größten  Einverständnisse  unternahm,
  bekannt  ist  1).

(1465.  16.  Jan.)
Eyne  Beredunge  onde  abewerffen  der  alten  Gewohnheit,  die  die  manne  der  wurtzenischen
  pflege  In  todslegen  vnde  andirn  In  gerichte  ombillichin  gehabt  haben,  In
geinwertikeit  alle  manne  der  obgnanten  pflege.

Noch  Cristi  geburt  Tusint  virhundert  dornach  Im  funff  onde  sechtzigsten
  Jare  am  Sontage  marcelli,  sint  dy  Erbarn  2)  manne  In  der  pflege
zeu  Wortzin  gesessen,  vor  den  Erwirdigen  in  gotuater  ond  hern  Dietriche
Bischoffe  zeu  Missen,  vnde  ön  der  gewonheit  halben,  der  sie  totslegen  mit
obirreichung  dem  Voite  zcu  wortzen  sechs  schillinge  groschin  ond  eyns
scherffs  3),  domitte  sie  den  schuldigen  von  des  Hern  gerichte  irloseten  lang-1)

  Darüber  werden  wir  in  einem  besondern  Aufsatze  mit  Urkunden  belegen.

2)  Ritterliche  Leute.  Unter  „ehrbarer  Mannschaft“  verstand  man  die  zum
Ritterdienste  verpflichteten  Grundbesitzer.

3)  Scherf  oder  Schärff,  eine  alte  Scheidemünze,  die  sowohl  in  Ober=  als
Niedersachsen  geführt  wurde,  und  etwa  einen  Heller  Werth  hatte.  Vier  und  zwanzig
  machten  einen  Schilling.  Er  heißt  auch  scharfe  Pennigk  und  zwar  von

er  Form,  da  er  beinahe  so  groß  als  der  Pfennig  war,  aber  weit  dünner  und
durch  das  Abführen  endlich  wirklich  scharff  wurde.  In  Niedersachsen  hießen  sie
gewöhnlich  Helblinge  und  nach  dem  Gepräge  Hahneköpschen  oder  nach
ihrem  gewöhnlichsten  Münzorte  „Gosler“.  —  Seltsam  ist  der  Preis  von  6  Schillingen
  gl.  und  ½  pf.
        <pb n="680" />
        101

zeit  gebraucht  haben,  mit  vlis  4)  gebeten,  sie  dobey  noch  dem  ör  voter  5)
gehabt  hetten  laße  bleibe.  Dakegen  dann  der  Herre  etzliche  orsache  irzalt
  5),  ho  sulche  gewonheit  widder  geistlich  wertlich  7)  recht,  vnd  widder
den  gemeynen  notz  s)  sey,  so  mogen  sie  keynen  bistand  9)  habin,  sie  sey  mit
sunden  10)  onde  sulde  billig  abgetan  11)  werden.  Noch  manchirhande  12)
rede  onde  erbitunge  beider  teile  hot  der  Erwirdige  her  Diterich  in  geinwertickeit
  ör  aller  bedinget  vnde  protestirt,  er  welde  seiner  obirgerichte,  wann
onde  wo  sich  irgeben  wirt,  gebrauchen,  onde  sich  dorczu  noch  Inhalt  der
priuilegien  halden.  Wurde  abir  ymants  uw  13),  addir  in  fürdern  Zceiten
beduncken,  das  er  doryn  hette  zcusprechen,  adir  vormeynt  widdir  solches
eincherley  gerechtigkeit  zeu  habin,  hot  er  sich  irbotten,  das  mit  an  zcum
irsten  den  hochgeburn  Fursten,  Hertzogen  zeu  sachsen  14)  onde  vor  oren
Rethen.  Item  vor  den  Erwirdigen  Hrn  onde  vetern  15)  die  Bischoffe  zcu
Merseburg  ond  Numburg.  Item  vor  dem  wirdigen  Capitteln  zeu  Missen,
Merseburg  vnde  Numburg  gerne  zeu  rechtlichen  vßtrage  kommen,  onde
sulde  glicher  erbitunge  tun,  der  wolde  er  ouch  volgen.  Dobie  sint  gewest
die  werdigen  Her  Heinrich  Loubing,  Doctor,  Techant  zeu  Missen  ond  Er
Gorge  Wackelin,  Techant  zen  Wortzen,  die  gestrengen  Bosse  von  der  Oelßnitz
  Hauptmann  zcum  Stolpen,  Hans  von  Bolberitz  vnd  Er  Andreas
brawer,  Hofemeister  zeu  mogelin  15).

Es  wird  dem  Leser  nicht  uninteressant  sein,  hier  einen  kurzen
Ueberblick  von  dem  bei  uns  im  Mittelalter  geltenden  Gesetzen  nicht
sowohl  gegen,  als  vielmehr  wegen  des  Todtschlags  und  der  Verbrechen
  der  Leibesverletzung,  sowie  die  durch  sie  entweder  festgesetzten
  oder  sonst  gebräuchlichen  Entschädigungen  und  Bußen
oder  scheinbaren  Strafen  für  die  Uebertreter  dieser  Gesetze  zu  erhalten.
  Gerade  aus  ihnen  ersieht  man  entweder  den  tiefern  oder
höhern  moralischen  Standpunkt  der  Zeit,  sowie  sie  auch  entweder  die
Rohheit  oder  die  schon  etwas  verfeinerten  Gefühle  der  verschiedenen
Generationen  kund  geben.  Der  Begriff  des  Verbrechens  der  Gewaltthat
  am  Leben  oder  an  der  Gesundheit  Anderer  durch  rohe  Verletzung
  ihres  Körpers  oder  durch  Gefährdung  ihres  Lebens,  hingleider

3)  Statt  Fleiß.

5)  Statt  ferner.

5)  Statt  „etliche  Gründe  erzählt  oder  aufgeführt“.

7)  Der  alte  gewöhnliche  Ausdruck  für  „weltlich“.

s)  Statt  Nutzen,  Vortheil.

)  Fortbestand.

10)  Der  sehr  gewöhnliche  Ausdruck  für  „es  sei  ungerecht"  —  sündlich.  —

11)  Statt  abgeschafft.

12)  Mancherlei.

13)  Nun,  jetzt.

14)  Herzog  Albrecht  und  Kurfürst  Ernst.

15)  Nach  damaligem  Sprachzebrauche  nennt  Bischof  Diettrich  seine  Confratres,
die  Bischöfe  zu  Naumburg  und  Merseburg,  „Vettern“.

int  *  Stadt  Mügeln  bei  Oschatz,  ein  Sitz  der  Bischöfe,  im  dasigen  Schlosse  Ruginthal.
        <pb n="681" />
        102

nur  zu  eng  mit  dem  damaligen  Begriffe  von  Ehre,  Recht  und
Eigenthum  zusammen.  Erst  aus  dem  allmälig  sich  länternden
Begriffe  von  Gewaltthat  am  Leibe  und  Leben  Anderer,  welche  im
höhern  Mittelalter  doch  ganz  mit  der  erlaubten  Fehde  und  Sü  hne
zusammenhing,  bildete  sich  freilich  erst  zu  Ende  des  Mittelalters  der
Begriff  Verbrechen  aus.  In  Folge  der  vielen  in  unsern  Landen
im  Melalter  geltenden  Rechtsgepräge  ward  besonders  die  endliche
Ausbildungdes  Rechts  behindert.  Unserjetziger  Begriffvon  Verbrechen
in  Hinsichtauf  Tödtung  und  körperliche  Verletzungist  daher  keineswegs
mittelalterlich,  da  doch  die  eigentlichen  strengern  Gesetze  gegen  den
Todschlag  2c.,  ihrer  Ansbildung  nach,  ebenfalls  nicht  ganz  mittelalterlich
  sind  und  das  Verbrechen,  als  Brechen  der  Gesetze  für  die  persönliche
  Sicherheit,  konnte  in  einer  Zeit  voller  Widersprüche  und  eines,
genau  genommen,  noch  rechtlosen  Zustands,  in  einer  Zeit,  wo  noch
die  Sühne,  Besserung  (Bezzerung)  die  Buße  unddas  Wergeld
(Vergeld)  oder  Wirigeld,  neben  den  gesetzlichen  Bestimmungen  des
Burg=  und  Landfriedens  rechtliche  Gültigkeit  hatten,  sich  gar  nicht
mit  der  damaligen  rechtlichen  Denkweise  vereinbaren.  Vor  Allem  ist
in  den  verschiedenen  mittelalterlichen  Gesetzen  nuserer  Lande,  vor  dem
15.  Jahrhunderte,  die  keineswegs  Landes-,  ja,  nicht  einmal  Provinzialgesetze
  waren,  sondern  meist  nicht  mehr  und  nicht  weniger  als
Localstatute,  zu  bemerken,  daß  der  Hauptunterschied  oder  die  Modification
  ihrer  Gültigkeit  sich  lediglich  nach  dem  freien  oder  unfreien
  Verhältnisse  des  Thäters  oder  desjenigen  richtete,  der  entweder
  als  corpus  delicti  dabei  selbst  ins  Spiel  gekommen,  oder  dem
der  Verletzte  oder  Getödtete  angehörte,  wobei  es  ausserdem  noch
gleich  galt,  ob  das  corpus  delicti  oder  der  Thäter  (delinquens)  ein
einzelnes  Individnum  oder  ein  ganzes  Geschlecht  war  2c.  Es  unterschieden
  namentlich  die  deutschen  Criminalgesetze  vor  dem  13.  Jahrhunderte
  sorgsam  ob  die  That  einem  Freien  oder  Hörigen  )  zur
Lastfiel:  denn  während  derden  Todschlag  verübende  Freie  geradezu  keine
Strafe  zu  erwarten,  sondern  nur  Vergelt  und  Buße  zuleisten  hatte,  wann
er  sich  vor  Gericht  stellte  und  die  That  nebst  Umständen  bekannte,  traf
den  eines  Todschlags  oder  einer  Verletzung  schuldigen  Hörigen
Strafe,  entweder  Lebensstrafe  oder  Handabhauen,  Prügel  (kustis,
flagella).  So  wurden  auch  Beschädigungen  an  Leib  und  Leben  überhaupt
  nach  dem  Stande  und  Geschlechte  der  Beschädigten  höher  oder
geringer,  mittels  fredus  (Strafgeld),  das  zum  Theil  dem  Herrn,  zum
Theil  der  Familie  des  Beschädigten  zu  Gute  ging,  gebüßt.  Vorzüglich
  trat  bei  den  Wergeldern  die  Verschiedenheit  am  Meisten  hervor.
Der  Todschlag,  der  an  einem  servus,  litus,  ingennus,  nobilis,  ebenso
der  an  einem  Manne  oder  Weibe,  einer  aneilia  (ancilla  regia  stand

17)  Schon  die  zwölf  Tafeln,  welche  talio  für  leibliche  Verstümmelung,  aber
Buße  Den  Geld  für  Zahnausbruch  bestimmen,  unterscheiden  bereits  zwischen  (servi
und  liberi)  Sklaven  und  Freien.
        <pb n="682" />
        103

höher  im  fredus),  einem  Pfaffen  oder  Laien  13)  verübt  worden,  hatte
eine  genaue  Wergeldstaxe.  —  Unter  allen  Bußleistungen  ist  nämlich
das  Wer=  oder  Wiri=  d.  i.  Viri-Geld  das  Wichtigste,  und  ist
einerlei  mit  capitis  aestimatio.  Nach  ihr  wurden  auch  viele  andere
Bußen  festgestellt,  für  die  man  entweder  den  einfachen  Satz,  oder  Erhöhung
  und  Verminderung  des  Wergelds  annahm.  Die  eigentliche
  Norm  des  Wergelds  ist  in  der  leiblichen  Abschätzung  des
freien  Mannes  begründet.  Hierbei  darf  nicht  unerwähnt  bleiben,
daß  die  Erlegung  und  Anstheilung  des  wahren  Wergelds
eigentlich  mit  dem  Grade  verwandtschaftlicher  Rechte  zusammenhing.
Das  Band  der  Verwandtschaft  mit  dem  Beschädigten  oder  Erschlagenen
  gab  die  Norm  des  Anspruchsrechts  bei  Vertheilung  des  Wergelds.
  —  Auch  selbst  bei  der  Erlegung  des  Wergelds  fand  ein
gleiches  Verhältniß  statt;  denn  nicht  nur  die  Schwert=  19)  und
Spillmagen  20),  welche  an  einer  Fehde  theilnahmen,  waren  zur  Tragung
  des  Wergelds  mit  verbunden,  sondern  die  Verbindlichkeit
der  Leistung  desselben  ging  auch  auf  die  nächsten  Verwandten  desjenigen
  über,  der  als  Thäter  erkannt  worden,  sobald  dieser  insolvent
war.  Ganze  Familien  konnten  daher  dadurch  mit  einem  Male  entweder
  verarmen  oder  auch  wohlhabend  werden.  War  die  gesammte
Verwandtschaft  gleichfalls  unvermögend  das  schuldige  Wergeld
und  Gewette  zu  leisten,  so  mußte  der  Thäter  mit  Leib  und  Leben
haften.

Die  ältesten,  einigermassen  geltenden  Gesetze  für  unsere  Lande
gegen  Lähmung,  Todschlag  oder  Mord,  die  aber  auch  mehr  von
den  anerkannten  Spruchgerichten  als  von  den  Stadt=  und  Landgerichten
bis  zu  Ende  des  Mittelalters  gehandhabt  wurden,  und  daher  auch
am  Meisten  in  Weißthümern,  weniger  in  andern  Gerichtsurkunden  sich
finden,  sind  im  sogenannten  Sachsenspiegel  enthalten,  der  seit  der
Mitte  des  13.  Jahrhunderts  immer  mehr  Gültigkeit  erhielt,  obschon
er  genau  genommen  ebenfalls  kein  allgemein  gültiges  oder  sanctionirtes
  Gesetzbuch  war,  sondern  mehr  als  eine  übliche  Rechtsquelle
betrachtet  werden  muß.  —  Nach  dem  „landläuftigen“  sächsischen
Rechte  das  im  Sachsenspiegel  enthalten  ist,  unterschied  man  Fleischwunden,
  offene  Wunden  und  Kampfer=  oder  Kämpferwunden.
  Als  Fleischwunden  wurden  alle  die  angesehen,  die,  gleichviel  ob
sie  gehauen  oder  gestochen,  doch  nicht  unmittelbar  tödtlich  waren,  so

16)  Dieses  zeigt  folgender  alter  Strickersatz:

Swer  einem  pfaffen  nimmt  den  lip
ez  tuo  man  oder  wip

der  sol  die  buoze  dar  tragen

sam,  er  sieben  leien  habe  erschlagen.

19)  Schwertmage,  ist  der  Verwandte  von  männlicher  Seite.

20)  Spillmage,  ist  der  Verwandte  von  weiblicher  Seite  (von  Spille  die
Spindel  zum  Spinnen,  des  Weibes  Hauptattribut).
        <pb n="683" />
        104

daß  also  nur  das  Fleisch  verwundet  war,  während  als  offene  Wunden
die  galten,  die  an  nicht  gefährlichen,  „nicht  mördlichen“  Stellen
des  Körpers  waren,  die  auch  keine  Lähmung  unmittelbar  zur  Folge
haben  („so  nicht  Lembden  bringen")  konnten,  die  dabei  mehr  Weite
als  Tiefe  hatten.  Kampferwunde  hieß  dagegen  die,  welche  eines
Nagels  oder  des  mittelsten  Fingers  längsten  Glieds  Tiefe  hatte,  so
lange  sie  noch  frisch  und  „ungeschwollen"  war.  Als  Kampferwunden
  wurden  daher  die  Wunden  am  Halse,  an  den  Armen,  Beinen
und  audern  Theilen  des  Körpers,  welche  zwar  wegen  des  Knochens
keine  Tiefe  haben,  aber  doch  Lähmung  nach  sich  ziehen  konnten,  angesehen.
  Wunden  am  Kopfe,  besonders  in  die  Schädelknochen,  Verwundungoder
  Ausschlagen  eines,  oder  beider  Augen,  sowie  Wunden  des
Gesichts,  wo  kein  Haar  wächst,  was  ein  Schandmal  zur  Folge  hatte,
Ausschlagen  von  Zähnen  mit  den  Wurzeln,  Verletzung  des  männlichen
  Gemächts,  Abhauen  oder  Zerschlagen  von  Fingern,  Händen,
Armen,  Füssen,  Beinen,  Zerschmetterung  oder  Verletzung  des  Ellbogens
  oder  der  Kniescheibe,  welche  Verwundungen  Verstümmelung
zur  Folge  haben  oder  Lähmungen  unmittelbar  nach  sich  ziehen
mußten,  wurden  ebenfalls  für  Kampferwunden  erklärt  21.)

Den  Todschlag  unterschied  man  schon  nach  den  allerältesten  deutschen
  Gesetzen  ebenso,  wie  die  Alten  das  Homicidium;  man  unterschied
  einen  offenen  von  dem  heimlichen.  Unter  heimlichem
Todschlag  verstanden  aber  die  alten  Gesetze  keineswegs  einen  Meuchelmord,
  sondern  man  verstand  darunter  die  Verheimlichung  des
Mordes  durch  Beseitigung  des  Leichnams  des  Erschlagenen,  indem
derselbe  entweder  in's  Wasser,  besonders  in  einen  Brunnen  (in
puteum  aut  sub  aquam  mittere)  geworfen,  oder  mit  dürrem  Reisyolz
  überdeckt,  und  dasselbe  noch  dazu  angezündet  worden  war,  damit
  der  Leichnam  darunter  verbrenne,  was  man  im  mittelalterlichen
Latein  mordrum  oder  morckridus  zu  nennen  pflegte.  —  Auch  war  es
gewöhnlich,  daß  der  Leichnam  so  lange  unbeerdigt  aufbewahrt
wurde,  bis  Rache  oder  Sühne  genommen  worden  war.  Später  genügte
  die  Aufbewahrung  einer  Hand,  die  das  Leibzeichen  oder  die
todte  Hand  hieß,  und  endlich  bewahrte  man  nur  das  blutige
Kleid  des  Erschlagenen  auf,  welche  beide  man  nach  geschehener
Sühne  zum  Leichnam  begrub.  —  Wegen  der  richterlichen  Competenz
in  dieser  Beziehung,  spricht  sich  der  Sachsenspiegel  vor  Allem  dahin
aus,  daß  über  Fürsten  und  ihre  Leute,  Niemand  denn  der  König,
Richter  sein,  sowie  über  schöppenbare  Leute,  die  ihren  Leib  verwirkt,
  nur  der  ächte  Frohn  bote  oder  Voigt  richten  könne.  Im
55.  Artikel  des  III.  Buchs  (nach  der  alten  Augsburger  Ausgabe)
heißt  es  nämlich  wie  folgt:

21)  Besonders  genau  specificirt  der  72.  und  81.  Art.  des  Weichbilds  diese
Kämpferwunden.
        <pb n="684" />
        105

„Over  der  Vorsten  22)  Lyff  oder  ore  Gesunt  23)  moth  neman  Richtere
  sin,  wenne  de  Koning  24).  Ouer  Schepenbare  Lude  25)  wenne  sy

eren  Lyff  vorwerket  vnd  vordeilet  syn  256)  mot  neman  richten,  wenne  de  echte
Vronebode“  27).

Wenn  ferner  Jemand  wegen  einer  Unthat  schon  ohne  richterliches
  Zuthun  an  Leib  und  Gesundheit  bereits  seinen  Lohn  dafür  erhalten
  hatte,  so  hatte  er  wegen  des  Vergehens  weder  Wette  noch
Buße,  noch  ansserdem  zu  zahlen.  Diese  Stelle  beweißt,  daß  man
Gottes  Gericht  schon  für  genügend  ansah  und  etwaiger  richterlicher
Selbstsucht  Schranken  setzen  zu  müssen  glaubte.  Es  heißt  nämlich
im  III.  Buche  50.  Art.  in  Rücksicht  der  dentschen  Bevölkerung  (die
Slaven  hatten  eigne  Gerichte):

„War  de  düdesche  283)  Man  synen  Lyf  edder  syne  Hant  vorweret  met
Vngerichte  29)  he  lose  sy  edder  ne  du,  dar  ne  darff  he  gheven  noch  Gewedde
  30)  noch  ock  Bute  tho“;

und  die  hochdeutsche  Ausgabe  setzt  dazu:  „Dann  er  wettet  damit
den  Leib“.

Ein  wirklich  moralisches  Zeichen  der  Zeit  giebt  uns  aber  ganz
besonders  der  50.  Art.  des  I.  Buches  im  Sachsenspiegel,  in  welchem
ausgesprochen  ist,  daß  der,  welcher  einen  Andern  deshalb  mordet  oder
verwundet,  um  ihn  dann  vor  Gericht  bringen  und  als  einen  Friedensbrecher
  darstellen  zu  können,  durchaus  nicht  gehört,  sondern  als
Missethäter  betrachtet  werden  soll,  und  wäre  der  Erschlagene  oder
Verwundete  selbst  ein  Spielmann  oder  unehelich  geboren,  wenn  er
nicht  nachweißlich  ein  Diebs=  oder  Räubersgenosse  ist,  auf  den  man
einen  Kampfangriff  zu  machen  nöthig  habe.  Da  nun  eigentlich  wohl
kein  Gesetz  gut  denkbar  ist,  wo  nicht  vorher  erst  die  Unthat  vorgekommen
  wäre,  so  verschafft  uns  dieser  Artikel  einen  Einblick  in  die  Zeit,

22)  Fürsten.

23)  Nicht  Gesinde  —  Diener,  sondern  Haut,  Haar  und  Gliedmassen.

24)  Ueber  diese  durfte  nur  der  König  Richter  sein.

25)  Nach  dem  10.  Art.  des  Weichbilds  sind  schöppenbare  Leute  ganz  freie
Leute;  nach  Sachsenspiegel  Buch  2,  Art.  12:  Jeglicher  unbescholtene  Mann  einer
Stadt,  nach  B.  1,  Art.  2  und  6,  die  ihre  Freiheit  haben,  und  daher  Schöppen  oder
Gerichtsleute  sein  konnten,  daher  auch  der  Ausdruck  „Schöppenfrei  geboren  sein.“

25)  Wann  sie  Leib  und  Leben  verwirkt  haben.

27)  Der  Schte  Frohnbode,  als  Gerichtsdiener  des  Herrn  oder  Königs  (Frohn's)
ist  der  belehnte  Voigt  (advocatus  regius);  über  seine  Wahl  durch  die  Schöppen,
seine  Pflicht  und  sein  Recht,  Buch  III.  56.

25)  Der  Deutsche.

29)  Soviel  als  Missethat,  weshalb  man  zu  Leib  und  Leben  klagen  kann,
oder  auch  zu  seinen  Gliedern  „Haut  und  Haar“  (B.  I.  Art.  61)  d.  i.  „gesunt".

50)  Strafe  des  weltlichen  Richters,  die  entweder  in  Geld=  oder  Leibesstrafe  bestand
  (Bd.  III.  Art.  64,  vergl.  Lehenrecht  Cap.  51).  Das  Weichbild  (Art.  53)
sagt:  Das  Gewette  und  die  weltliche  Strafe  ist  darum  gesetzt,  daß  man  dadurch
die  Leute  „zum  Guten  zwinge  und  von  dem  Bösen  reitze.“
        <pb n="685" />
        106
in  der  dieses  Gesetz  nothwendig  geworden  war;  es  war  die  Zeit  des
Faustrechts.  —  Der  Artikel  lautet:

Efft  men  einen  gewunden  oder  doden  Man  im  Gerichte  beredet  vor
einen  Vredebreker,  was  dar  recht  vmme  sy.

We  ok  den  anderen  wundet  oder  dodet  vnn  ene  to  eneme  Vredebreker  81)
bereden  32)  wil,  vulkummet  33)  he  des  nicht,  he  is  suluen  vorwunnen  des
Vngerichtes  des  he  an  eme  gedan  het.  Al  sy  ock  en  Man,  Speleman  oder
vnechte  geboren,  he  en  is  doch  Rouers  nach  Dyues  Genot  nicht,  also  men
kempen  vp  ene  legen  34)  moge.  "

Die  Nichtzurechnungsfähigkeit  des  Kindes  in  Criminalfällen,
so  wie  die  schon  erwogene  Nothwendigkeit  des  in  jenen  Zeiten  der
Rohbeit  festzusetzenden  (freilich  auch  nach  der  Ansicht  der  Zeit)  Schutzes
der  Kinder  gegen  die  Bosheit  der  Erwachsenen  ist  aber  im  65.  Art.
des  2.  Buches  also  ausgesprochen:

Nen  Kyndt  mach  25)  binnen  synen  Yaren  dün  35)  dar  yd  37)  synen
Lyff  mede  vorwercke  38).

Sleit  yt  enen  Man,  oder  belemet  yd  ene,  syn  Vormunder  schal  yt
beteren  399)  mit  yennes  Wergelde.  Oft  yd  vp  en  vulbracht  wert.  Welken
  schaden  yt  ock  düt  den  schal  he  gelden  20)  na  syme  Werde  meth  des
Kindes  Gude.  Sleit  ock  ein  Man  ein  Kind  doet,  he  schall  syn  vulle  Wergeld
  31)  geuen.  Schelt  32)  aber  ein  Man  ein  Kindt,  oder  rofft  he  *8),
oder  schleit  her  met  Beßmen  34)  dorch  25)  syne  Myssedaet,  he  blifft  is  ane
Wandel  45),  daer  he  yd  gheweren  vppen  Hilgen  27)  dat  he  dorch  anders
nicht  geschlagen  en  hebbe,  wan  dorch  syne  Myssedaet.

Weitere  Bestimmungen  enthält  der  14.  Art.  des  2.  Buches,  die
uns  noch  tiefere  Blicke  in  die  faustrechtliche  Zeit  und  die  Handhabung
  des  Rechts  thun  lassen.  Es  ist  vorerst  der  Fall  berücksichtigt,
wenn  Jemand  in  der  Nothwehr  einen  andern  erschlägt,  und  könnte
den  Leichnam,  was  gesetzlich  erforderlich  war,  aus  Furcht,  d.  h.  wegen

31)  Friedensbrecher,  d.  i.  Jeder,  der  die  Gesetze  des  Landfriedens  übertritt.
32)  Beweisen,  Beweis  führen  vor  Gericht.  »
Is)Eigentlichüberwunden;hietsovielalsüberfühtt,schuldig.
M)SovielalsJagdmachcnaufEinen.

35)  So  viel  als  mag.

36)  Statt  thun,  vollbringen.

37)  So  daß  es.

35)  Seinen  Leib  damit  verwirken.

39)  So  viel  als  bessern  d.  h.  mit  Wergelde  lösen.

40)  Das  alte  geltan  oder  gelten  heißt  soviel  als  vergüten,  einlösen.
die  Das  Kind  hatte  demnach  dieselbe  Geltung  als  der  Erwachsene  und  zwar

der  Freie.

42)  Schelten  =  Strafen.

45)  Rauft  das  Kind  bei  den  Haaren.

4)  Mit  Ruthen  (Besen).

15)  So  viel  als  wegen,  in  Folge.

46)  Bleibt  es  ohne  Wandel,  d.  i.  Genugthunung.

47)  Gewehren  auf  die  Heiligen  =  schwören,  Eyd  leisten.
        <pb n="686" />
        107

der  ihn  drohenden  Lebensgefahr  des  Anhangs  des  Erschlagenen
nicht  vor  Gericht  bringen,  um  Klage  zu  führen  und  seine  Unschuld
darzuthun.  In  dem  Falle  nun,  daß  Einer  den  Todten  nicht  vor  Gericht
  bringen  könnte,  doch  aber  die  That  bekannt  hatte,  und  sich  dem
Gerichte  unterwarf,  ehe  man  gegen  ihn  klagbar  ward,  so  durfte  man
ihm  die  Todesstrafe  nicht  zuerkennen,  sondern  nur  das  böchste  Gewette
  48),  d.  i.  das  halbe  Wergeld,  sowie  für  die  Freunde  des  Erschlagenen
  das  Wergeld.  Man  sollte  sodann  die  Angehörigen  oder
das  Gesipp  vor  Gericht  zu  3  Mal  laden,  um  das  Wergeld  in  Empfang
  zu  nehmen.  Erschienen  sie  nicht  auf  dreimalige  Vorladung,
so  sollte  man  das  Wergeld  so  lange  inne  behalten,  bis  sie  klagbar
würden,  welche  Klage  jedoch  nicht  angenommen  werden  durfte.  Den
Thäter  aber  konnte  man  nicht  verurtheilen,  da  er  sich  aus  freien
Stücken  dem  Richter  gestellt  hatte.  Brächte  man  aber  den  Leichnam
  noch  vor  Gericht  und  klagte,  so  hatte  sich  der  Thäter  zu  reinigen
und  nachzuweisen,  daß  es  Nothwehr  gewesen  war,  was  entweder  durch
Zeugen  oder  in  Ermangelung  derselben  durch  die  Wunden  zum  Theil
möglichst  (doch  oft  seltsam  geung)  nachgewiesen  wurde.  —  Der  angezogene
  Artikel  lautet  wörtlich:

Schleit  ein  Mann  den  anderen  dot  dorch  not,  onde  dar  be  by  eme  nicht
bliven,  dat  he  ene  vor  Gerichte  bringhe,  onde  over  ene  richte  vor  synes
Lyves  Angste  59)  kummet  he  sunder  den  Doden  50)  vor  Gerichte,  onde  bekanth
  he  des  er  men  over  ene  klage.  Vnde  buth  51)  he  sick  darumme  to
Rechte,  men  schal  52)  ene  darumme  den  Hals  nicht  vordeylen.  Deme  Richter
  schal  man  irdeilen  vp  ene  dat  hogeste  Gewedde  der  Penninghe  de  men
eme  pleget  tho  weddende  53),  vnde  den  magen  ore  weregelt,  de  schall  men
voreladen  ere  Weregelt  tho  nemenne  tho  deme  negesten  dinghe  5“)  onde  tho
deme  anderen,  onde  tho  dem  drüdden.  Ne  komet  se  den  nicht  vor,  he  schal
darmede  besitten  55)  wente  se  met  Klage  ene  dat  affgewinnen  56)  vnde  me
schal  ene  Vrede  werken.  Vmme  den  Mann  ne  mach  neman  eme  an  spynen
Hals  spreken.  Da  he  sick  tho  Rechte  vmme  geboden  hevet,  er  men  vp  ene
klagede.  Bringet  man  aver  den  doden  vor  Gerichte  vubegraven  57),  onde

4%)  Nach  einer  Glosse  ist  das  höchste  Gewette  des  Burggrafen  60  Schillinge.
Drei  höchste  Gewette  waren  3  Pfund,  d.  i.  ein  halbes  Gewehr-Geld-Geld.  Das
höchste  Gewette  des  Schultheissen  war  jedoch  8  Schillinge  und  das  des  Markgrafen
  30  Schillinge.

40)  In  seiner  Leibesangst.

50)  Ohne  den  Todten.

51)  Der  alte  Ausdruck  „sich  zu  Rechte  beuen  so  viel  als  sich  vor  Gericht  stellen.

52)  Statt  soll.

53)  Das  höchste  Gewette,  was  man  dem  Richter  zu  wetten  pflegte.

54)  Nächsten  Gerichtstag.

55)  Besitzen,  behalten.

*56)  Kommt  häufig  in  alten  Gesetzen  2c.  in  der  Bedentung  von  Proceß  geus
  dafur,  daß  H  Lsüsss  geiche  bis
eleg  dafür,  daß  man  auch  nach  altsächsischen  Landrechten  die  Leiche  bi
nach  Austrag  der  Sache  aufbewahrte.  9  #
        <pb n="687" />
        108

klaghet  men  vp  ene,  he  mot  antwerden  vmme  synen  Hals,  oder  he  mot  den
Doden  bereden  88).

Der  84.  Art.  III.  Buchs  enthält  namentlich  nähere  Bestimmungen
  hinsichtlich  des  Mordes,  und  hebt  eigentlich  den  Unterschied
zwischen  Freien  und  Hörigen  auf,  welcher  vom  Sachsenspiegel  übrigens,
  der  sich  freilich,  als  eine  blose  Sammlung  von  Gesetzen  ohne
wirklichen  inneren  Zusammenhang,  nur  zu  oft  selbst  widerspricht,
hier  ausgesprochene  Rechtsgrundsatz  nicht  zu  zeitig  in  unsern  Gegenden
  allgemein  angenommen  worden  zu  sein  scheint.  Ebenso  hatte
auch  die  That  eine  Wirkung  auf  das  Lehen,  gleichviel  ob  der  Thäter
Belehenter  des  Kaisers  oder  des  Mark=  und  Landgrafen,  oder  Lasse
war.  Dasselbe  fand  Statt  beim  Vater-,  Mutter-,  Bruder-,  Verwandtenmorde
  2c.,  der  Thäter  ward  ehrlos,  seines  Lehens  verlustig,  wenn
die  That  nicht  als  Nothwehr  erkannt  worden  war.  Der  hierher  gehörige
  Theil  des  Artikel  lantet  wie  folgt:

Dotet  ein  Man  synen  Herrn  he  hefft  vorwracht  59)  syn  Lyff,  onde
syne  Ere,  onde  syn  Gut,  dat  he  van  eme  hadde.  Dyth  sulve  50)  vorwracht
  de  Here  an  deme  Manne  eft  61)  he  ene  dodet  vnde  de  over  Here  ne
mach  de  Kindere  met  deme  Gude  an  den  Heren  nicht  wedder  wisen  62)  Dodet
  ock  de  Man  synen  Vader,  oder  syne  Moder,  oder  synen  Broder,  oder
synen  Magh  65)  odder  hemande  des  eygenes  54)  oder  Lenes  he  wardende
is,  alle  syne  Anwardinghe  55)  heft  he  vorloren.  He  ne  dut  an  Notweringhe
synes  Lyves,  vnn  de  Not  vppen  doden  beredet  werde,  edder  he  dut  unwetenne
  dat  yt  gesehee  an  syne  Dank  55).

Nach  dem  7.  Art.  des  3.  Buches  ward  auch  kein  Unterschied
zwischen  Christen  und  Inden  gemacht,  und  im  Falle  des  verübten
Mords  an  einem  Juden  ward  auf  dieselbe  Strafe  aberkannt,  weil
der  Thäter  des  Königs  Frieden  an  ihm  gebrochen  hatte.  Es  heißt
demnach  im  angeführten  Artikel:

Schleit  de  Yode  einen  kersten7)  Man,  oder  dut  he  an  eme  Vngerichte
dar  he  mede  begrepen  58)  wert.  Men  richt  over  ene  alse  over  enen  kersten
Man.  Schleit  ock  de  kerstene  einen  Yoden,  men  richtet  over  en  dorch  des

ss)  Beweis  führen.

*)  Verwirkte;  auch  oft  „vorwarcht“.

60)  Dasselbe.

61)  Statt  ob,  auch  soviel  als  so  bald,  wenn.

62)  Nicht  wieder  damit  belehnen.

6s)  Magh  oder  Mage,  jeder  Anverwandte.

64)  Der  Hörigkeit.

65)  Anwartschaft  auf  Lehen.

6563)  Ohne  daß  er  darauf  umgegangen  —  dank  statt  denken.

"7)  Kersten,  Kirstan  oder  Kürsten  heißt  Christ.  Auch  Christian  wird
in  Urkunden  oft  so  geschrieben.

s8)  Statt  begriffen.
        <pb n="688" />
        109

Koninghes  Vrede  59)  den  her  an  eme  gebroken  hevet  oder  dut  he  anders
Vngerichte  an  eme.

Der  16.  Art.  des  2.  Buches  spricht  sich  ferner  dahin  aus,  daß
demjenigen,  welcher  einen  Andern  verwundete  oder  lähmte,  die  Hand
abgeschlagen  ward,  sobald  er  der  That  überführt  war,  und  daß  ein
Jeder  nach  seiner  Abkunft  das  Wergeld  zu  leisten  hatte.  Auch
hatte  der  Frohnbote  dem  Richter  wegen  Versäumniß  seiner  Pflicht  zu
wetten,  welches  darin  bestand,  daß  der  Sänmige  dem  König  sein
Malter  wettete,  d.  h.  daß  er  32  Schläge  mit  einer  grünen  1½  Ellen
langen  Eichengerte  ausgezahlt  erhielt.  Endlich  spricht  sich  der  Artikel
noch  über  die  verschiedenen,  schon  gedachten  Verwundungen  und  Lähmungen
  deutlicher  aus  und  bestimmt  deshalb  das  Wergeld.  Uebrigens
zeigt  sich  hierin  wirklich  die  mittelalterliche  Ansicht  von  dem  Werthe
einer  Person.  Auch  findet  man  die  Zufügung  einer  Fleischwunde
dem  Schimpfworte  „Lügner“  gleichgestellt.  Die  betreffende  Stelle
heißt  im  alten  Texte  wörtlich  wie  folgt:

Gewehre  schal  yowelk  70)  Man  don  ymme  Dotschlach  vnn  vmme  Lemenisse
  71),  unde  vmme  Wunden  vor  synen  Heren,  den  he  bystaet,  vnd  vor
synen  Schwertmagen  72).  We  den  anderen  lemet,  oder  wundet,  wert  he
des  beredet  73)  men  schleyt  eme  de  Hant  aff.  Welk  Vngerichte  men  aver
up  enen  Man  beredet  met  Kampe  77)  dat  geyt  eme  an  dat  Lyff.  Jewelck
man  hevet  bute  na  syner  Bort  75),  he  hebbe  se  vorwracht,  wenne  de  Vronebode
  den  Richter  weddet  dorch  dat  he  eme  an  syme  Rechte  vorsumet  75)
hebbe.  So  medvet  he  des  Koninges  Malder  77),  dat  sin  xxxij  Schlege  met
einer  grunen  eykenen  Garde  dij  twigher  dumele  78)  langk  sy.  Welck  Man  an
Munde,  an  Nasen  vnde  an  Ogen,  an  Tunghen  7°?),  an  Oren  vnde  an

69)  Friede,  d.  i.  der  Landfriede,  über  dessen  Bruch  der  König  oberster
Richter  war.  Die  Juden  standen  übrigens  als  Reichskammerknechte  unter  dem
speciellen  Schutze  des  Reichsoberhaupts.

70)  Jeglicher,  eigentlich  Jedwelcher  oder  Ein  jeglich  Man.

71)  Lähmung  eines  Gliedes,  besonders  der  Extremitäten.

72)  Anverwandter  von  Mannes  Seite.

78)  Wird  er  dessen  überführt.

4)  beruent  sich  noch  auf  die  alte  Gewohnheit  der  Sachsen  mit  Kampf  vor  Gericht
  zua  entscheiden  oder  den  Gottesgerichtskampf  zu  bestehen;  doch  da  diese  Gewohnheit
  schon  zur  Zeit  der  Sammlung  des  Sachsenspiegel  nicht  mehr  bei  uns  in
gesetzlicher  Anwendung  war,  so  wird  in  den  Stellen  des  Sachsenspiegels,  wo  einer
Kampf-Beredung  gedacht  ist,  das  Zeugniß  von  7  Mannen  darunter  verstanden.  So
heißt  es  im  1.  Buche  39.  Art.:  „mit  Kämpfen  sich  erwehren“  und  im  48.  Art.  „es
sei  dann  „daß  die  Klage  zu  Kampf  gehe“.

75)  Jedermann  hat  Buße  nach  seiner  Geburt.

70)  An  seinem  Rechte  versäumen.

77)  Malter  ist  die  Zahl  32;  daher  Malter  des  Königs  oder  32  Stockschläge,
die  man  dem  König  wetten  mußte,  wegen  einer  geseczidrigen  That.

7.)  Daumele  ist  das  Maaß  von  dem  Ellenbogen  bis  an  den  Ballen  des
Daumens;  twigher  von  twies  =  zwei,  soviel  als  zweier.

18)  Zungen.
        <pb n="689" />
        110

des  Mannes  Gemechte,  vnde  an  Henden  vnn  an  Vüten  80),  desser  yewelck
belemet  wert,  schalmet  eme  beteren  81),  men  mot  82)  yd  em  gelden  met  enen
halben  Wergelde.  Jewelck  Vingher  vude  theen  88)  hevet  syne  sunderke
Bute  87)  na  deme  dat  eme  an  deme  Wergelde  boret  syn  tegede  Deel  85).
De  wyle  de  man  nicht  en  stervet  86),  wo  dicke  87)  men  ene  lemet  in  enen
Lede  88)  das  beteret  men  eme  met  eneme  halven  Wergelde.  Wo  dicke  men
aver  enen  lamen  Man  anderwerffs)  lemet  in  enen  anderen  Lede,  also  dicke
schalmet  eme  beteren  met  enen  halven  Wergelde.  Wenne  men  ane  Blesch—
Wunden  schleit,  oder  schelt  logennere  90),  dem  schal  men  Bute  geben  na
syner  Bort.  Wundet  men  enen  Man  an  en  Leedt  91),  dat  eme  vorgulden
  ?2)  is  vor  Gerichte  howet  met  ne  san  suver  aff,  he  ne  mach  nen  hoger
Gelt  daran  irforderen  wan  syne  Bute  98).

Nachdem  13.  Art.  des  2.  Buchs  wurden  Mörder,  sowie  die,
welche  den  Pflug,  Mühlen,  Kirchen,  Kirchhöfe  beraubten,  dann  Verräther,
  Mordbrenner  2c.  mit  dem  Rade  bestraft  92).  Nach  dem  2.Art.
des  3.  Buches  durften  die  Inden  und  Pfaffen  keine  Waffen  tragen,
weil  sie  unter  des  Königs  Frieden  oder  Schutze  standen.  Trugen
sie  aber  Waffen  und  waren  Letztere  nicht  geschoren  nach  ihren  Rechten,
so  wurde  ihnen  kein  anderes  Recht,  als  das  des  waffenberechtigten
Laien,  in  Hinsicht  der  Buße  zu  Theil,  sobald  ihnen  etwa  Gewalt  von
Jemand  angethan  wurde  5).  —  Diese  Artikel  sind  von  dem  culturhistorischen
  Standpunkte  aus  betrachtet,  nicht  minder  bedentungsvoll,
da  man  aus  ihnen  sich  mehrfache  Reflexionen  für  die  Zeit,  in  der  sie
muthmaßlich  entstanden  (also  etwa  im  13.  Jahrhunderte),  machen

80)  Füssen.

s1)  Soll  er  ihn  bessern  (in  der  früher  schon  erwähnten  Bedeutung.)

82)  Muß.

83)  Zehen.

6%)  Seine  besondere  Buße.

|  Nachdem  was  ihm  an  Wergelde  als  sein  richterlich  bestimmter  Theil  gebührt.


86)  Stirbt.

87)  So  oft  auch.

ss)  An  einem  Gliede.

s8)  Anderweit.

90)  Lügner.

21)  Glied.

22)  Wofür  er  schon  Wergeld  erhalten  hat.

*5)  Haut  man  ihn  (das  Glied)  vollends  ab,  so  mag  er  kein  höher  Wergeld
daran  fordern,  denn  seine  Buße.

*)  „Alle  Mordere  vnde  de  dem  Pluch  rovet,  oder  Mollen  oder  Kerken  oder
Kerkhove,  vnde  vorredere,  onn  Mordbernnere  oder  dy  ore  Bodeschap  wervet  tho
oren  vromen,  de  schal  men  alle  radebracken.“

*5)  „Papen  vnn  Yoden  de  Wapen  vuret,  vnn  nicht  gescharen  sin  na  ereme
Rechte,  düt  men  en  Gewalt  men  schal  en  beteren  alse  eneme  Leyen,  wente  se  ne
schalen  nene  Wapene  vuren  de  met  des  Koninges  degelikes  vrede  begrepen  sin.“
Die  lateinische  Version  hat  degelik  durch  quotiana  fälschlich  übersetzt,  da  doch
deg  oder  teg  der  Richter  oder  Würde,  und  degelik,  soviel  als  richterlich  oder
würdig  bedeutet.
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        —

kann.  Einer  der  in  dieser  Beziehung  wichtigsten  Artikel  ist  der  68.  des
1.  Buches,  indem  er  uns  eine  ziemliche  Uebersicht  von  dem  Gerichtsverfahren
  gegen  Mörder  und  Leibesbeschädiger,  die  oft  in  spätern
Gesetzen  „Land=  und  Leuteschädiger“  genannt  werden,  giebt.
Er  lautet  im  ältesten  Texte:

Wer  auer  den  anderen  meth  Knuppelen  75)  schleit,  so  dateme  de  Schleghe
schwellet  97)  oder  we  den  anderen  blotrynnich  ꝰ8)  maket  ane  Vleschwunden.
Klaget  he  dat  deme  Richtern,  oder  deme  Vronenboden  oder  deme  Burmestere
  99),  unde  den  Buren,  onde  bewyset  he  dat  in  der  verschen  Dat  100),
vnn  kummet  yenne  nicht  von  binnen  synen  rechten  Degedingen  sick  tho  vn—
tredende  oder  tho  beterende  na  Rechte  101),  men  schal  en  voruesten  102)
meth  den  bludegen  Wunden  ane  Vleschwunden  oder  san  met  den  Naren  103)
der  Wunden.  Met  kempliken  Worden  mach  en  man  den  andern  do  Kampe
van  104).  Ane  Dleschwunden  mach  me  ock  enen  Man  doden  oder  lemen
met  Schlegen  oder  met  stotene  105),  oder  mit  werpene  106)  vnde  anders  tho
manniger  Wys,  dar  he  syne  Handt  oder  syn  Lyff  an  vorboret  107),  onde
der  Vestinge  vorschult  108),  omme  welcker  hande  Schult  de  Man  voruestet  109)
wert,  wert  he  binnen  der  Vestinge  110)  gevangen  vnde  vor  Gerichte  gebracht,
yd  gaeth  eme  an  den  Lyff  111),  offt  he  der  Daet  onde  der  vestinge  vortuget
  112)  wert.  Thuet  he  sik  auer  vth  der  vestinge  vn  de  kummet  he  ongevangen
  113)  vor  Gerichte,  he  kummet  to  syme  Rechte  alse  offt  he  my  vorvestet
  ne  worde.

26)  Knüppel.
97)  So  daß  die  Schläge  am  Körper  durch  Geschwulst  sichtbar  werden.
f  Blutrünstig,  ohne  daß  sich  eine  der  oben  beschriebenen  Fleischwunden
vorfindet.
99)  Der  Bauermeister  oder  Vorsteher  einer  Gemeinde,  die  keinen  wirklichen
Richter  hat.

100)  Auf  frischer  That.

101)  Und  kömmt  jener  nicht  vor  Gericht,  binnen  rechter  gerichtlicher  Frist  um
sich  zu  verantworten  und  zu  bessern  (in  oben  angegebener  Bedeutung)  nach  Recht.

102)  So  soll  man  ihn  gefangen  nehmen.

105)  Narben  der  Wunden.

104)  Das  heißt  soviel,  als  mit  Gerufte  in  handhaftiger  That  fangen  und  vor
Gericht  bringen  und  „selbst  siebend“  das  heißt  mit  7  Zeugen  die  Richter  überzeugen,
oder  sich  darum,  daß  die  That  wahr  sei,  zum  Kampfe  (Gottesgerichte)  erbieten.

105)  Mit  Stößen.

105)  Mit  Würfen.,

107)  Das  Wort  vorboren  ist  soviel  als  verbrechen,  daher  auch  der  Verbrecher
  in  mittelalterlichen  Urkunden  und  Gesetzen  meist  der  vorboricht  oder  Verworicht
  hieß.  Gleich  bedeutend  ist  vorborgt  statt  verschuldet.

108)  Der  Oberacht,  oder  Gefangenschaft  schuldig.

109  Nicht  Gefänglich  einziehen,  verhaften,  sondern  ächten.

110)  Vesting  ist  hier  in  der  Bedeutung  der  Oberacht  oder  der  von  kaiserlicher
Gewalt  ausgesprochene  Verlust  von  Leib  und  Gut,  worüber  im  1.  Buch  Art.  38  der
Sachsenspiegel  handelt.

111)  Es  geht  ihm  an  den  Leib,  d.  h.  er  ist  dem  Todesurtheile  verfallen.

112)  Ueberführt,  überzeugt.

4113)  Von  freien  Stücken,  ungezwungen.
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        112

Ferner  heißt  es  von  der  Nothwehr  im  78.  Art.  des  3.  Buches,
ebenfalls  die  Zeit  sehr  charakterisirend.

Wundet  ock  ein  Man  synen  Heren,  edder  schleit  he  ene  dot  in  Not—
were:  oder  de  Here  den  Man,  he  ne  dut  wedder  synen  Truwen  nicht  114)
effte  de  Not  meth  Rechte  up  en  volbracht  wert.  Syneme  Wechvertigen
Gesellen  115),  vnde  syme  Werde  115)  dar  he  geherberget  is,  vnde  synem
Gaste  vnde  we  tho  synen  Gnaden  vlut  117),  dem  schal  de  Man  helpen  wed—
der  alle  malkeme  113)  dat  he  sick  erwere  unrechter  Gewalt,  vnde  ne  duth
wedder  synen  Truwen  nicht.

Ein  wirkliches  Interesse  für  die  Geschichte  des  sächsischen  Criminalverfahrens
  im  Mittelalter  haben  aber  endlich  auch  folgende  zwei
Artikel,  der  66.  und  67.  des  ersten  Buchs:

Wenn  men  met  hantaften  daet  veyt  119)  also  alse  he  geuangen  wart,
so  schal  men  ene  vor  Gerichte  bringen,  vnn  sulff  seuende  120)  schal  en  de
Kleger  vortügen  121).  Also  düt  man  den  voruesten  Mann  offt  men  de
Daet  getüget  darvmme  he  voruestet  wart.  Doch  ne  schal  men  nenen  Man
ne  122)  vordeilen  syn  Lyf  met  der  vestinge  noch  met  der  Achte  dar  he  nicht
met  Namen  in  gekommen  is.  We  syn  Lyff  oder  syn  Handt  lediget  dat  eme
met  Rechte  vordeilet  is  de  is  rechtloß.

Wenne  men  vor  Gerichte  beclaget,  en  is  he  dar  nicht  men  schal  eme
degedingen  to  deme  negesten  Dinge  123).  Wen  men  auer  beklaget  vmme
Vngerichte  124),  deme  schal  men  degedingen  dries  vmmer  125)  ouer  virtein
nacht  126).  Klaget  men  Vngerichte  ouer  einen  vryen  Schepenbaren  Man
deme  scal  men  degedingen  vmmer  dries  ouer  ses  Weken  127)  vnd  Koninges
Banne,  vun  to  echter  Dingstat  we  nicht  vor  ne  kumpt  tho  demme  dridden
degedinge  den  voruest  men.  Vmme  anders  nene  Klage  schal  men  den  Man
voruesten  ane  vmme  de,  de  an  dat  Lyff  oder  an  de  Handt  gaet.

Nur  Weniges  findet  sich  allerdings  in  den  übrigen  Quellen  der
älteren  Geschichtskunde  über  die  Rechtspflege  in  dieser  Beziehung.
Einige  wenige  Züge  bieten  aber  wohl  die  rechtlichen  Bestimmungen

114)  Truwe  oder  Treu  soviel  als  Pflicht.

115)  Reisegefährde.

115)  Wirth  der  Herberge.  „

117)  Wer  zu  seiner  Gnade  flieht  =  wer  sich  unter  seinen  Schutz  begiebt.

118)  Wider  Alle  männiglich.

119)  Wen  man  auf  frischer  That  abfaßt  (fahet  —  fängt).

120)  Selbsiebend.

121)  Der  Kläger  soll  ihn  überführen.

122)  Keinen  Mann.

123)  Man  soll  die  Klage  bis  zum  nächsten  Gerichtstagevertagen  —  aufschieben.

124)  Im  hochdeutschen  Texte  ist  hier  eingeschaltet:  „das  nicht  an  den  Hals.
gehet,  über  den  der  nicht  gegenwärtig  ist".

125)  Drei  Male.

126)  Ueber  vierzehn  Nächte.

127)  Sechs  Wochen.
        <pb n="692" />
        113

dar,  die  in  einer  Urkunde  des  Landgrafen  Albrecht  vom  Jahre  1233,
für  die  Stadt  Eisnach  enthalten  sind  1283).  So  ist  namentlich  darin
  ausgesprochen,  daß  die  Güter  Jemands,  der  eines  Verbrechens
wegen  flüchtig  geworden  war,  Jahr  und  Tag  von  der  Frau  und  den
Kindern  besessen  werden  sollten,  bis  der  Verbrecher  des  Landgrafen
Begnadigung  erhalten  hätte.  Ferner  sollten  die  Häuser  derer,  die
sich  des  Verbrechens  des  Todschlags  oder  der  Unzucht  schuldig  gemacht
  hatten,  nicht  mehr  wie  in  der  Vorzeit,  niedergerissen  werden.
Wenn  ferner  ein  Bürger  nicht  auf  der  That  ertappt  worden  war,  so
sollte  er  sein  Gut  so  lange  als  Pfand  einsetzen,  bis  er  nach  Recht  vor
den  Schöppen  ein  Genüge  geleistet  haben  würde.  Mord,  Raucb,
Diebstahl,  Gewalt  (violentia)  und  Aufruhr  sollten,  wenn  nämlich
  Jemand  auf  frischer  That  betroffen  worden,  mit  dem  Tode  bestraft
  werden,  jedoch  fiel  das  Besitzthum  an  dessen  Frau  und  Kinder,
die,  als  des  Verbrechens  nicht  schuldige,  auch  der  Strafe  nicht  theilhaftig
  sein  sollten.  Was  endlich  Kinder  unter  neun  Jahren  verbrochen
  hatten,  sollte  weder  von  den  Eltern  mit  Gelde,  noch  körperlich
gebüßt  werden.  —  Im  Grunde  waren  diese  alle,  mit  einiger  Modifirung,
  Bestimmungen  nach  dem  vorhergedachten  Sachsen-Rechte.

Eine  Urkunde  Bischofs  Friedrich  von  Halberstadt  für  das
Kloster  Caldenborn  vom  Jahre  1219129)  rechnet  übrigens  Raub,
Diebstahl  und  Mord  schon  zu  den  Fällen  für  die  höhere  Gerichtsbarkeit.
  Im  Ganzen  scheint  die  Modification  der  alten,  im  Sachsenspiegel
  endlich  vereinigten  Gesetze  sehr  von  einer  nicht  nur  provinziellen
  (im  Meißnischen,  Oster=  und  Pleißnerlande,  sowie  Thüringen),
sondern  sogar  städtischen  Willkür  abhängig  gewesen  zu  sein,  was
wir  aus  den  verschiedenen  noch  vorhandenen  älteren  Stadtrechten  der
meißner  und  thüringer  Lande  ersehen  können.

Aus  einer  Freiberger  Urkunde  vom  Jahre  1305,  die  an  Gesetzes
  Statt  erschien,  ersehen  wir  vor  Allem  den  sittlichen  Zustand
jener  Zeit.  Vorerst  klagt  der  Verfasser  der  Urkunde  über  „groze
ungehorte  untruwe  und  ungnade  unde  mort,  und  mortlich  virretnisse
  130),  die  sich  erhabin  habin  onde  geschen  sin  czu  vriberg  an  getruven
  erhaftin  lutin“  2c.  wodurch  die  Geschworenen  sich  genöthigt
sahen,  deshalb  Gesetze  zu  geben,  die  jetzt  und  in  Zukunft  giltig  sein
und,  welche  aufrecht  zu  erhalten,  die  Geschworenen  dem  Herrn  und  der
Stadt  schwören  sollten.  Im  Ganzen  sind  die  schon  vorher  aufgeführten
  Grundsätze  des  Sachsenspiegels  hierinnen  ebenfalls  ausgesprochen.
Es  ist  zuvörderst  der  „kamperin  wunde“  d.i.  Kämpferwunde,
als  der  stärksten  Verwundung,  nächst  dem  wirklichen  Todschlage  gedacht.
Es  ist  ferner  darin  bestimmt,  daß  man  den,  welcher  sich  freiwillig  vor

25  Steht  in  Paulini,  bistoria  Ilsnacensis  S.  57  ff.  abgedruckt.
125)  Lenz,  Diplomatische  Stiftshistorie  von  Halberstadt  S.  317.
130)  Ungebührnisse,  Verirrung,  gesetzliche  Ueberschreitung.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  2.
        <pb n="693" />
        114

Gericht  stellte  „auch  kampflich  nicht  gewinnen“  d.  h.  gefangen  und
peinlich  mit  Zettergeschrei  und  Gerufte  131)  anklagen  durfte  132).

Unter  „wunde“  ist  der  Verletzte  oder  Verwundete  und  unter
„vorderer“  der  Kläger  zu  verstehen.  Bemerkenswerth  ist  der  hier
vorgeschriebene  Eid  des  Klägers,  der  viele  Aehnlichkeit  mit  den  im
Sachsenspiegel  öfter  vorgeschriebenen  Eiden  hat.  —  Wenn  ferner  der
Geforderte  oder  des  Todschlags  Angeklagte  sich  nicht  vors  Gericht
stellte,  so  sollte  man  ihn  „verzellen“  auf  seinen  Hals  nach  dem
Stadtrecht,  d.  h.  er  soll  „verzalt  sin  hundirt  Jar  unde  einen
tac.“  —  So  wie  der,  welcher  nach  Land=  und  Lehenrecht  Jahr  und
Tag3s)  in  des  Reichs  Acht  war  134)  seines  Lehens  und  Eigens
verinstig  war,  so  sollte  ebenfalls  der  Verzellte  (welcher  Ausdruck  mit
„Geächteter“  gleich  ist)  auch  Alles,  was  er  in  der  Stadt  an  Eigenthume,
  Erbe,  fahrender  (varndir)  Habe,  oder  auf  dem  Berge  (als
Eigenlöhner)  oder  in  Hütten  und  sonst  wo  besitze,  wenn  die  Orte
unter  die  Stadtgerichte  Freibergs  gehörten  an  die  Stadt  verlieren,
und  was  er  an  Lehen  besaß,  das  sollte  seinem  Herrn  „ledig“,  d.  h.
ein  offenes  Lehen  werden.  Das  Eigene,  Gut  und  Erbe  sollten  die
Geschworenen  den  Kindern  und  dem  Weibe  des  todten  oder  verwundeten
  Mannes  reichen  nach  ihrem  Ermessen.  —  Auch  die  Nothwehr,
die  ein  geschworener  Bürger  oder  seine  Helfer  gegen  einen  „Anfertiger“
d.  i.  Angreifer  135)  soweit  ausübte,  so  daß  sie  zum  Todschlage  des  Anfertigers
  oder  Meuchlers  führte,  hat  kein  Gericht  zu  scheuen:  denn  das
Gesetz  sagt  von  den  angefertigten  Geschworenen  „sie  sullen  umme  den
totschlac,  noch  umme  die  wundin  nimande  kein  antworte  gebin“.  Es
stand  überdies  dem  angreifenden  Theile  keineswegs  rechtlich  zu,  die
bei  diesem  Angriffe  etwa  erhaltenen  Wunden  in  Rechtfertigung  zu
ziehen,  er  mußte  vielmehr  bei  Todesstrafe  die  Stadt  und  das  Land
solange  räumen,  bis  die  geschworenen  Bürger  mit  ansdrücklicher  Einwilligung
  dessen,  der  gemeuchelt  oder  angefallen  worden  war,  ihn
wiederum  zurückriefen.  Wer  übrigens  den  Geschworenen  Einen  dieser
  vervesteten  (d.  i.  geächteten)  Männer  todt  oder  lebendig  brächte
oder  Einen  derselben  verwunden  oder  tödten  würde,  der  sollte  von
der  Stadt  dreißig  Mark  als  Belohnung  erhalten.

131)  Das  Gerüffte  ist  gleichbedentend  mit  Zettergeschrei.  Es  ist  die
peinliche  Klage  über  Ungericht  oder  Mißhandlung.  Ueber  das  Wort  Zeter,  Zether
odek  Zettergeschrei  sind  die  Etymologen  nicht  einig.  Grimm'n,  der  selbst  keine
Etymologie  versuchte,  gefällt  nur  (S.  877  Rechtsalterth.)  mit  Recht  die  Ableitung
von  Zitter  (tremor)  nicht.  Es  könnte  weit  eher  jedoch  mit  dem  niederdeutschen
Zeer,  wehe!  verwundet,  und  Zeertje,  Schaden,  Verletzung  und  Verwundung  oder
auch  mit  dem  wetten  2etter  =  Gesetzgeber  und  dem  2etten,  was  soviel  als  „ein
Gericht  niedersetzen“  bedeutet,  im  Zusammenhange  stehen.

172)  Vergl.  Sachsenspiegel  Buch  I.  Art.  83.

133)  Ein  Jahr  sechs  Wochen  drei  Tage,  nach  Sachsenspiegel  Buch  I.
Art.  30,  Weichbild  Art.  4.

133)  Sachsenspiegel  I.  Buch,  38.  Artikel.

135)  Unter  Anfertiger  wird  stets  ein  hinterlistiger  Attentator  verstanden.
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        115

Die  Urkunde,  deren  Veraulassung  wir  weiter  unten  besprechen
  wollen,  und  deren  interessanteste  Stelle  das  Verzellen  130)

136)  Das  Wort  Verzellen,  worüber  Johann  Friedrich  Klotzsch  ein  1763
erschienenes  Buch  von  200  Seiten  mit  12  Urkundenbeilagen  schrieb,  bedeutet  nach
Grimm  (Rechtsalterth.  S.  881)  das  Verurtheilen  oder  das  Zuerkennen  einer
schweren  Strafe,  das  „ihn  verzählen“  hieß,  althochdeutsch  firzellan  und  altsächsisch
  sartellan  (Haltaus  1916),  was  keinesfalls  als  eine  genügende  Erklärung  angesehen
  werden  dürfte.  —  Nach  den  von  Tobias  Schmiedt  in  der  Zwickauer  Chronik
  (II.  S.  216)  angeführten  Beispielen  vom  ewigen  Verzellen  wegen  gebrochenen
  Chegelübdes,  sowie  das  von  Moller  (Thealrum  Friberg.  Chron.  P.  I.  S.  437)
angeführte  Recht  der  Freiberger,  diejenigen,  welche  widerspänstig  gegen  ihre  Urtel
in  Bergsachen  2c.  waren  „au  den  Briefsetzen  oder  verzellen“  zu  können,  als
auch  der  von  demselben  (P.  II.  S.  318)  gegebene  Fall  von  den  Tumultuanten
Christoph  Weighardt  auf  Hartmannsdorf,  Veit  von  Taubenheim  und  Hans  Helwigsdorf
  (1480),  wie  ferner  der  Fall  mit  Herrmann  von  Weißenbach  (1489,
Ebendas.  P.  I.  S.  129)  und  der  mit  dem  von  Carlowitz  (1493,  Ebendas.  S.
134)  scheinen  allerdings  glauben  zu  machen,  als  ob  verzellen  soviel  als  verweisen,
  exiliren  bedeutete.  —  Der  von  dem  um  die  vaterländische  Geschichte  so
sehr  verdienten  Oberstadtschreiber  J.  F.  Klotzsch  zuerst  mitgetheilte  Codex  des
freibergischen  Stadtrechts  giebt  uns  eigentlich  am  Besten  darüber  Aufschluß,  was
unter  verzellen  zu  verstehen  sei.  Verzellen  war  keine  der  geringsten,  ja,  sogar
  wohl  eine  der  größten  Strafen  oder  vielmehr  eine  Ahndung  für  Verbrechen,
und  nicht  nur  bei  uns  zu  Lande,  sondern  auch  weiter  im  ganzen  deutschen  Reiche

ebräuchlich.  So  ist  vorerst  im  Freiberger  Stadtrechte  aunr  Jungfrauenraub,
sobald  der  gewaltsame  Entführer  sich  durch  die  Flucht  rettete  und  die  unfreiwilli
Entführte  durch  zwei  unverwerfliche  Zeugen  hatte  darthun  können,  daß  ihr  wirklich
Gewalt  geschehen,  das  Verzellen  gesetzt,  während  sowohl  nach  dem  sächsischen  Landecchte.
  als  dem  Freiberger  Stadtrechte  der  sistirte  Jungfrauenräuber  mit  dem
Schwerte  hingerichtet  ward.  Ferner  wurde  der  Bürge,  der  für  einen  Märder  eingestanden
  war,  und  diesen  nicht  zu  Gericht  stellen  konnte,  an  seinen  Hals  verzellet,
  woher  auch  das  Sprichwort:  „Bürgen  sollman  würgen“.  Ergriffen
nämlich  beide  die  Flucht,  so  wurden  beide  verzellt.  War  die  Bürgschaft  auf  das
Vermögen  und  nicht  auf  die  Person  geleistet,  ao  traf  dem  Bürgen  nur  der  Schade
am  Vermögen,  und  seine  Person  blieb  sonder  Anspruch,  der  Flchtige  ward  jedoch
„an  seinen  Hals  verzellt“.  —  Stellte  der  Angeklagte  sich  in  der  gesetzlichen  Zeit  vor
Gelicht,  so  blieb  er  unverzellet.  Er  behielt  auch  sicheres  Geleite  bis  auf  den
Tag,  wo  die  Vorladungszeit  zu  Ende  ging,  wenn  er  nämlich  inzwischen  Bürgen
setzte.  That  er  jedoch  auch  im  letzten  Angenblicke  des  Vorladetermins  nichts  zu
seiner  Rechtfertigung,  und  es  ward  über  ihn  mit  Fingern  und  Zungen  gerichtet,
so  verlor  er  alle  Rechtsmittel,  er  ward  verzellet,  auch  als  ein  Verzellter  an  der
Bürger  Briefgesetzt,  und  konnte  seine  Sache  nichteinmaldurcheinen  Vormund
(Bevollmächtigten)  weiter  führen.  —  Verzellen  mußte  ferner  der  Richter  denjenigen,
der  sich  dem  Gerichte  entzog,  nachdem  er  einen  armen  Mann  todt  oder  wund  geschlagen
  hatte,  der  keinen  Verwandten  hatte,  der  sich  seinervor  Gerichtannahm.—  Das
Verzellen  wurde  nun  allerdings  in  sehr  verschiedenen  Fällen  ausgesprochen.  Es
geschah  entweder  wegen  Mord  und  Verrätherei,  oder  bei  polizeilichen  Vergehen,
  bei  Ziehung  weltlicher  Sachen  vor  geistliche  Gerichte,  beim
Verzapfen  fremder  Biere,  in  Schuldsachen,  bei  Unfug,  Stadtscandal,
Friedensbruch,  bei  streitigen  Chesachen  2c.  —  In  einigen  Fällen  scheint
allerdings  das  Verzellen  mit  Landesverweisung  eins  zu  sein,  und  doch  widerspricht
dem,  daß  diejenigen  nur,  welche  sich  nicht  vor  Gericht  selleen:  verzellt  wurden.  Das
damit  oft  in  Verbindung  vder  auch  wirklich  nach  altem  Herkommen,  wie  es  oft  in
den  Registernheißt,  mitdem  Berzellen  in  gesetzlicher  Beziehnng  stehende  an  den  Brief
der  Bürger  kommen  zeigt  vielmehr,  paß  sich  die  Widetspänstigen  dem  Gerichte
entzogen  hatten  und  daß  sic  erst  in  Folge  dessen  verzellt,  d.  h.  also  unbedingt  geäch-8#
        <pb n="695" />
        116

auf  den  Hals  nach  Stadtrecht,  ist  auch  deshalb  zu  beachten,
weil  sie  zugleich  eine  gute  Sprachprobe  abgiebt,  und  eine  maßgebende

tet  wurden.  —  Gehen  wir  auf  die  ursprüngliche  Schreibart  und  Etymologie  des
Worts  selbst  ein,  so  finden  wir  zuvörderst,  daß  es  in  mittelalterlichen  Gesetzen  und
Urkunden  entweder  verzalt,  verczalt,  vorzalt,  oder  vercelen,  vortzelen,
vorczelen,  vorzcelen,  oder  verzehlen,  verzelen,  vorczelin,  verzahlen,
virzalen  oder  auch  endlich,  doch  nur  abusive,  verzellen,  ja  sogar  werdelen
(nach  platter  Mundart)  geschrieben  steht.  In  der  Bedentung  von  Erzählen,  Anzeige
machen  und  Darstellen  kommt  das  Wort  vorczalt  jedoch  wirklich  in  Rathsbüchern
sehr  oft  vor.  So  heißt  es  Anno  1448  an  Midewochen  nach  Pauli  conversionis
Sind  vor  uns  in  unßern  siczenden  Rat  gekommen  die  Ersamen  N.  Friedrich  der
alte  und  N.  Friedrich  der  junge  sin  Soen  wonhaftig  czu  Gire  2c.  vnd  haben  uns
vorczalt  unwillen  und  zwytracht,  der  sich  czwischin  in  gemacht  und  uf  irstandin  ist,
als  von  den  90  schock  grl  wegen“  2c.;  wovon  viele  Beispiele  bei  Klotzsch  a.  a.  O.
S.  132  ff.  zu  finden  4  —  Das  Wort  Verzelen  ist  unbedingt  aus  dem  untrennbaren
  Vorwort  ver,  das  entweder  eine  gänzliche  Entfernung  von  der  That,
oder  ein  Theilen,  Aufhören,  Vollenden,  Ausbreiten  und  Erweitern  oder  Zerstören
andeutet,  und  dem  Zeitworte  zcelen  oder  zcelen,  d.  i.  zählen  zusammengesetzt.
Schreibt  man  es,  doch  wohl  falsch,  verzellen,  so  hat  es  Aehnlichkeit  mit  dem
holländischen  verzellen,  das  soviel  als  vergesellschaften  oder  begleiten
heißt,  wornach  verzellen  vielleicht  auf  den  Schub  bringen  bedeuten  könnte,
was  es  doch  in  der  rechtlichen  Anwendung  wohl  nie  bedeutet  hat.  Das  holländische
Wort  verzeilen,  das  soviel  als  versegeln,  stranden  bedeutet,  kann  hier  nicht
in  Erwähnung  kommen.  Wir  müssen  also  auf  die  ältere  Schreibart  die  wahre
Etymologie  bauen,  und  vor  Allem  erwägen,  daß  das  platte  taelen  oder  das  hochdeutsche
  celen,  soviel  als  erklären  (declarare,  pronunciare)  bedeute.  Berücksichtigen
  wir  ferner  den  beim  Vehmprocesse  gewöhnlichen  Ausdruck,  daß  der,  welcher
  —8  dem  Gerichte  entzog,  aus  derrechten  und  obern  Zahl  gen  ommen
und  in  die  unrechte  und  mindere  Zahl,  d.  h.  aus  seinen  Rechten  gewiesen
  und  gesetzt,  also  geächtet  ward,  so  haben  wir  schon  eine  ziemliche
Erklarung.  Doch  eine  andere  Etymologie  dürfen  wir  ebenfalls  nicht  ganz  von  der
Hand  weisen,  da  sie  viel  historische  Giltigkeit  oder  wenigstens  Vermuthung  hat.
Es  ist  die  Ableitung  vom  slavischen  Zalowati,  incusare,  accusare,  d.  i.  in
Klage  stellen,  Zaloway,  reus,  der  Beklagte,  und  Zaloba,  accusatio,  Klage.  —
Es  hat  nun  diese  Ableitung  in  soferne  viel  für  sich,  da  die  Slaven  doch  weit  herab
im  Mittelalter  ihre  Sprache  bei  uns  zu  Lande  (d.  h.  von  der  Oder  bis  zur  Unstrut)
bewahrten,  und  daß  man  ihre  Ausdrücke  sogar  mit  Absicht  hie  und  da  im  bürgerlichen
  Leben  beibehielt.  Auch  ist  zu  erwägen,  daß  Freiberg  zum  Theil  von  böhmischen
  Bergbauern  mit  angelegt  worden  ist,  und  daß  sogar  noch  viele  böhmische
Bergwerksausdrücke  zu  uns  mit  herüber  gekommen  sind,  und  mit  der  Zeit  ganz
deutschthümlich  geworden,  wie  wir  in  Daniel  Adami  a  Weleslawina  Nomenclatore
duadrilingui  Bohemico,  Latino,  Graeco  et  Germanico,  Class.  IV.  cap.  LIX.
und  LXX.  S.  539  ff.  finden  können.  —  Was  übrigens  die  Vorsylbe  ver  betrifft,
so  kommt  diese  dabei  gar  nicht  in  Berücksichtigung,  da  dergleichen  Germanisirungen
slavischer  Worte  nicht  selten  bei  uns  sind,  ebenso  wenig  als  bei  den  heutigen  Wenden
  deutsche  Stammworte  mit  wendischen  Vorsylben  oder  Endungen.  —  Wollte
man  endlich  die  Entstehung  der  oberitalischen  Stadt  Vercellae  (jetzt  Vercelli),  die
nach  Plinius  vom  celtischen  oder  ligustischen  Volke  der  Salier  (wohl  zu  bemerken!)
ihren  Ursprung  haben  soll,  mit  dem  Verczelen  in  etymologischen  Zusammenhang
bringen,  so  wäre  es  in  der  That  nicht  gewagter,  als  die  Behauptung,  daß  der
Name  Vercellae  aus  veneris  cellae  (Tempel  der  Venus?)  entstanden  sei.  —  Unter
  Verzellen  könnten  wir  die  durch  den  richterlichen  Ausspruch  zur  Bestrafung
  giltig  gemachte  Folge  der  Beschuldigung  verstehen,  welche
überdies  nach  Beschaffenheit  des  Verbrecheus  und  Verbrechers  verschiedentlich,
doch  keineswegs  als  eine  endliche  Bestrafung  anzusehen  war.  Damit  stimmt  auch
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        117

Bestätigung  für  die  Zeit  der  Entstehung  des  für  die  sächsische  Rechts-Geschichte
  so  wichtigen  Freiberger  Stadtrechts,  das  eigentlich

die  mittelalterlich  lateinische  Uebersetzung  des  Worts  virczalt  durch  reprobus

verworfen,  überein.  In  vielen  Fällen  ist  nun  das  Verzellen,  oder  richtiger
Verzelen  eine  Unteracht,  während  sie  in  anderen  die  Oberacht  zu  sein  scheint,
namentlich  in  der  Verzellung  von  100  Jahren  2c.  Auch  spricht  dafür,  daß  in  dem
1423  begonnenen  Freiberger  Catologus  Truflatorum  oder  dem  sogenannten
schwarzen  Register  es  unter  Anderm  heißt:  „Item  die  burger  lassen  verczeln
vlrich  suyder  dorumb,  daz  er  syn  eldisten  Sohn,  der  der  stat  vorzcalter  was,  her
hyn  geheissen,  gehuzet  vnd  geherberget  hat  ane  wissen  und  weder  willen  der  burger,
aster  dis  tagis  uf  syn  halß“".  In  diesem  Falle  war  doch  der  Verzellte  so  gut  wie
vogelfrei  erklärt,  den  Niemand  hausen  durfte.  Eben  so  sprechen  für  die  Bedeutung
  von  Oberacht  mehre  andere  deutsche  Urkunden,  worin  von  verzalten
Todes  verschuldeten  Leuten,  die  Ehrund  Recht  verwirkt  hatten  (so
Heinrichs  VIII.  Reichsachterklärung  gegen  Johann  von  Schwaben  und  seine  Genossen)
  oder  von  verurtheilten  rechtlosen  und  verzahlten  Leuten  die
Rede  ist.  In  andern  wen  ist  jedoch  verzelen  wohl  weiter  nichts,  als  eine
Art  von  Verweisung,  so  z.  B.  in  dem  Falle,  wo  Paul  Rappold  und  sein  Bürge
sich  zu  Bezahlung  einer  Schuld  unter  der  Bedingung  verpflichteten,  daß  sie  beim
Nichtzahlen  aus  der  Stadt  Freiberg  verczelet  sein  wollten,  und  wo  ein  Krämer
Naumann  Bezahlung  mit  dem  Nachdrucke  versprach,  daß  man  ihn  widrigen  Falls
von  der  Stadt  verczelen  sollte.  Hier  ist  das  Verczelen  wie  eine  obligatio  ad
obstagium,  und  so  wie  dieses  auch  nurals  nominelalt  hergebracht  gebraucht.  In  polizeilichen
  Fällen  mochte  die  blose  Androhung  des  Verczelens  mehr  ein  Schreckungsmittel
  sein  und  dasselbe  konnte  doch,  bei  oft  so  geringfügigen  Sachen,  nur  auf
Zeit  gelten.  Es  scheint  fast  sogar,  daß  in  diesen  Fällen  das  Verczelen  mehr
eine  Recht=  und  Ehrloserklärung  war,  während  die  damit  Belegten  keineswegs
  die  Stadt  oder  das  Land  verließen,  so  z.  B.  Bäcker,  Brauer,  Wollenweber,
oder  Leute,  die  unbefugt  ein  bürgerlich  Gewerbe  getrieben,  und  Andere,  die  gegen
die  Marktpolizei  gesündigt  hatten.  Recht  dentlich  ersehen  wir  diese  Bedentung  des
Verczelens  in  der  Angelegenheit  des  Herrmann  von  Weissenbach,  der  im  tollen
Uebermuthe  am  Thomasabende  (21.  Dec.)  1488  mit  einem  brennenden  Fasse  auf
dem  Kopfe  durch  die  engen  Gassen  Freibergs  gelaufen  war,  und  vom  Rathe  deshalb
  verczelt  worden  war.  Weissenbach,  welcher  glaubte,  daß  er  aus  Freiberg
deshalb  verwiesen  sei,  beschwerte  sich  darüber  beim  Herzog  Georg.  Dieser  beschied
den  Rath  nach  Dresden  vor,  wobei  der  Rath  erklärte,  daß  er  Weissenbachen
nur  verczelt,  aber  nicht  ausgewiesen  habe,  worauf  Georg  dahin  entschied,  daß
Weisseubach  von  der  Verczellung  losgesprochen  und  ferner  seinen  Handel  und
Wandel  gleich  einem  andern  frommen  Edelmanne  in  gebürlicher  Weise  zu  Freiberg
haben  und  treiben  sollte.  —  Ein  anderer  Fall  im  schwarzen  Register  beweist  jedoch.
daß  verzelen  mehr  als  verweisen  war:  „Item  der  Hothmann  (Tagewächter)
unde  die  Herren  laßn  vorezelin  Anne  Knewzelynne  dorumb,  das  sie  von  der  stad
geweist  ist,  vnde  ane  lobe  (ohne  Erlaunbniß)  des  Hothmannß  vnde  der  Herren  weder
  yn  dy  stad  gegangen  ist,  affter  heuthe  dissis  tagis  uff  yeren  Hals  2c.  —  Uebrigens
  mögen  die  Begriffe  Vorczelen  und  Acht,  aber  namentlich  Oberacht,  doch
in  etwas  geschieden  gewesen  sein,  da  es  auch  in  dem  angeführten  Register  unter
anderm  beißt:  „Anno  Domini  1462  an  Dinßtage  nach  Severy  hat  Benischs  geriffe
  Steffan  heidenreich  eyn  die  achte  bracht,  darumb  das  her  den  morth  an  Seynen
  weibe  gethan  hathe  noch  der  Scheppen  ortel  unde  teilunge,  noch  statrechte“  2c.
sowie  „Nikel  kerber  hat  yn  die  achte  bracht  vnde  an  den  Brief  setzen  lassn,  Michel
rockensteig  umb  drye  offene  wunden  und  Frevel  klage"  2c.—  Eigenthümlich  ist  aber
folgender  Fall  in  dem  Register:  „Item  unser  Herren  laßn  vorczelin  Hanns  berckener,
  mit  wissen  des  obirsten  voits,  von  der  stat  uff  vir  mylen  darumb  (also  eine
Verweisung)  das  er  in  der  kirche  zu  unsern  lieben  frauwin  mit  gewalt  und  frevelichin,
  als  man  In  in  den  ban  getan  hat,  das  er  den  prediger  widder  in  den  Ban
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        118

weit  mehr  ein  Provinzialrecht  genaunt  werden  könnte,  sein  kann,
lautet  wörtlich  wie  folgt:

hat  gethan,  affter  hute  uf  sinen  Hals“  2c.  Hier  scheint  man  offenbar  einer  verhängten
  geistlichen  Strafe  „durch  das  Verczelen  zu  Hilfe  gekommen  zu  sein“.  —
Folgender  seltsame  Fall  ist  ebenfalls  für  die  Bedentung  des  Verczelens  nicht  zu
übergehen,  da  daraus  hervorgeht,  daß  das  Verczelen  im  15.  Jahrhundert  wohl
mehr  als  eine  bürgerliche  Ehrenstrafe  angesehen  ward,  die  auf  altem  Herkommen
beruhte,  aber  weder  eine  Verweisung  noch  eine  wirkliche  Aechtung  sein  konnte:
„Anno  Domini  1465  am  Sonntage  nach  Corporis  Christi,  ist  Steffan  Glaßberg
die  czeith  monczmeister  vor  uns  In  unsern  Siczindin  Rath  kommen,  Do  en  denn
der  Rath  beschuldiget  hat  von  seiner  monczer  wegen,  nemblicher  von  nigkel  hirthe
unde  enderlein  messerschmid  wegen,  die  denne  der  rath  von  eczlicher  unfuge  wegen
die  sie  gethan,  In  Stroffungen  genommen,  onde  sie  loßen  verzcelen,  onde  an  den
Rath  ist  gelanget,  wie  dos  der  monczmeister  die  egenannten  monczer  uff  das  Sloß
Sulle  haben  heissen  ghen,  unde  Sullen  unseren  gnedigen  Herren  arbete  (also  für
den  Kurfürst  münzen),  das  sin  denne  also  gethan  haben,  darumb  denne  der  monczneister
  den  Rath  nye  begrüßt  noch  ersucht  hath.  Wenne  doch  dem  Rathe  Solliche
Sache  vormalen  nye  noch  geschen  Seinth.  Darumb  denne  der  Rath  grossen  onwillen
  zen  deme  monczmeister  gehabt  hath,  das  er  der  Stat  Solliche  yere  Frciheit
von  alt  herkommen,  entezihn  vnde  brechin  sulle.  Dorczu  hat  der  monczmeister  geantwortet,
  und  sich  entschuldiget  unde  hat  gesprochen,  als  ein  got  helffe  und  alle
heiligen  das  her  das  In  vordochten  mute  unde  yn  keinen  argen  noch  von  Seincs
amechts  nicht  getan  hath,  Sundern  er  wulle  der  Stat  vere  Freiheit  alle  czeith  helffen
mern  und  nicht  mynnern".  —  Das  Verczelen  mit  Fingern  und  Zungen  hat
überdies  viel  Aenhlichkeit  mit  dem  im  Sachsenspiegel  gebrauchten  Ausdrucke,  der
bei  der  Befreiung  von  der  Acht  gebraucht  ist:  „So  schal  ene  der  Richter  unde  dot
Landt  vth  loten  met  Vingern  unde  met  Tüngen“.  —  Dies  erklärt  sich  aus  den
Illustrationen  zum  Sachsenspiegel,  worin  man  sieht,  daß  das  Volk  und  die  Richter
beim  Abstimmen  die  Hand  mit  dem  ausgestreckten  Zeigefinger  erhoben  halten.
Auch  war  es  Form  beim  Verczelen,  daß  sobald  die  Gerichtsbeisitzer  ihre  Finger
aufgehoben  hatten,  der  Richter  den  Ausspruch  that,  daß  von  diesem  Tage  an  den
Verzelten  Niemand  dulden,  vielmehr  ihn  jeder  anhalten  und  vor  Gericht  bringen
sollte.  Was  ferner  das  Registrum  Truffatorum  (i.  q.  Calalogus  maleficorum)
oder  Schwarzebuch,  das  auch  im  Volke  das  Verzelbuch  hieß,  betrifft,  so  hat
diese  Benennung  viel  Aehnlichkeit  mit  dem  Naumburger  rothen  oder  Tadelbuche,
  welches  in  einem  Vertrage  des  Bischof  Dietrichs  zwischen  dem  Rathe  und
Bürgern,  vom  Jahre  1483,  erwahnt  wird.  Auch  erinnert  es  uns  an  das  Acht-,
oder  rothe  oder  Blutbuch  des  Gerichts  auf  rother  Erde  (Vehme).  Doch  erfahren
  wir  aus  des  Bischofs  von  Naumburg  Composilio  et  ordinatio,  daß  nicht
Jeder,  der  im  rothen  Buche  stand,  als  schon  verurtheilt  anzusehen,  und  der  Bischof
verbictet  ausserdem,  das  Einschreiben  zu  übertreiben,  damit  es  nicht  zum  Schaden
der  Bürger  gereiche,  da  die  „Beschwerung“  sei,  „daß  monch  frome  mann  omb  geringe
  sachen  dorein  geschrieben  und  Achtigern  (Geächteten)  und  Mißhandlern,  die
vielleicht  auch  dorinnc  stehen  gleich  geachtet,  vud  dodurch  zue  Ehrenn  standenn
nicht  gefordert  wirdt,  wo  das  were  alßo  wollte  uns  nicht  sugen  zu  verstatten"  2c.  —
Erwägt  man  nun,  daß  im  Freiberger  Verzelbuche  auch  leichte  Vergehen  eingetragen
  und  deren  Thäter  oft  nur  von  einem  andern  Privaten  als  verczelt  eingeschrieben
  steht,  so  könnte  man  fast  auf  den  Gedanken  kommen,  als  ob  das  Verzelen
  nur  im  Sinne  einer  polizeilichen  Notiz  zu  nehmen,  oder  wohl  gar  mit
dem  römischen  Nota  censoria,  Animadversio  censoria,  adscribere,  oder  als
Strafe  mit  dem  notare  aliquem,  notam  alfigere  alicui  etc.  zu  vergleichen  sei.  —
Es  ist  aus  den,  als  wirklich  notirt  und  urkundlich  bekannt,  vorhandenen  Ver  zelungen
  übrigens  fast  zu  ersehen,  daß  sich  mit  der  Zeit  der  Begriff  mit  der  Handhabung
  zugleich  bedeutend  verändert  haben  mochte.  Sowie  überall  im  bürgerlichen
Leben  war  auch  beim  Verzelen  endlich  Mißbrauch  eingerissen.  Schon  im  Jahre
        <pb n="698" />
        119

Durch  groze  ungehorte  untruwe  unde  ungnade  unde  mort,  unde
mortlich  virretnisse,  die  sich  erhabin  habin  unde  geschen  sin  czu  vriberg  an  getruwen
  erhaftin  lutin,  die  beide  ihren  herrin  unde  der  stat  getruwe  sint  gewest,
unde  durch  ire  truwe  unde  ire  gerechtekeit  jemirlich  gemordit  sin,  So
twingit  uns  geswornin  burgere  noet  daczu,  dacz  wir  durch  libis  noet  diese
geseze  unde  dise  willekur  die  hi  nach  geschribin  sten  137);  Also,  dazwir  geswornin
  burgere  die  nu  sin,  unde  nach  uns  geswornin  werden,  dise  geseze  unde
willekur  stede  haltin  sullin  bi  deme  eide  den  die  geswornin  swerin  irme  herrin
unde  der  stat.  Wirdit  der  geswornin  burgere  einer  czu  tode  geslagin  adir
gewundit  einir  kamperin  wundin  des  got  nicht  wolle.  Der  czu  deme  der
wunde  adir  sin  vorderer  vordirt  den  totslac  adir  die  Wunde,  komit  he  czu
gerichte,  der  mac  wedir  vormundin  noch  burgen  nicht  gehabin  man  darf  in
ouch  kempflich  nicht  gewinnin.  He  ensal  ouch  noch  enmac  wider  rede  nicht
gehabin,  derselbe  wunde  adir  sin  vorderer  darf  nicht  andirre  teidinge;
Wanne  dacz  he  deme  selbin  deme  he  schult  138)  gibit  umme  den  totflac  adir
umme  die  wunde  sinen  hals  an  gewinnen  sal  mit  einem  eide.  Der  eit  ist
also  139).  Daz  die  rechte  vorderunge  habeczu  deme  selbin,  wie  he  genant  ist,

1414  wurden  die  geschworenen  Bürger  zu  Freiberg  wegen  des  Verzelens  verklagt
und  Letztere  haben  daher,  um  sich  bei  der  Nachwelt  zu  rechtfertigen  eine  Anmerkung,
„daß  ihnen  bei  dieser  Beschwerde  zu  viel  geschehen  sei“,  gemacht.  —  Als  im  Jahre
1475  ein  Bürger  deswegen  verzelt  ward,  weil  er  sich  geweigert  hatte,  eine  seinem
abwesenden  Sohne  zugefallene  Erbschaft  obrigkeitlicher  Administration  auszuantworten,
  wendete  sich  der  Verzelte  nach  Schellenberg,  beschwerte  sich  beim  Kurfürsten
Ernst  und  Herzog  Albrecht,  und  es  erfolgte  von  diesen  die  Weisung  an  den  Rath:
„Ir  wollit  die  Verczelunge  gein  paul  welben  vorgenomen  ene  Zeit  uffheben  unde
uwir  anforderung  gein  hansen  gerhart  gutlich  ruhen  lassen,  biß  unßer  Rete  als  In
kurz  gescheen  weddir  gein  Freiberg  kommen,  den  wollen  wir  befehlen  die  gebrechen
zu  horen  unde  dorin  noch  glichin  Dingen  zen  reden“  2c.  (Urkunde  im  Rathsarchive
u  Freiberg).  —  Wirkliche  Verzelung  beispile  besonders  über  kleine  polizeiliche

ergehen  findet  man  nur  bis  zum  Jahre  1507,  mit  welchem  Jahre  das  schwarze
Buch  schließt  ohne  materiell  beendigt  zu  sein.  Als  endlich  Herzog  Heinrich  im
Jahre  1525  dem  Rathe  zu  Freiberg  über  verschiedene  Anfragen  Resolution  ertheilte,
rückte  er  ihm  darin  unter  Anderm  auch  als  „verweißlich““  vor,  wie  ihm,  dem  Herzoge,
  wohl  wissend  sei,  daß  er,  der  Rath,  Niemanden  ferner  verzellen  noch  verweisen
möchte.  Demnach  ist  fast  zu  muthmassen,  daß  schon  ein  herzogliches  Verbot  vorausgegangen
  sein  mochte,  dem  aber  nicht  durchgängig  Folge  geleistet  worden  war.
(Der  höchst  interessante  Originalbrief  ist  im  Freiberger  Rathsarchive.)

137)  Die  Ausstellung  der  Urkunde  fällt  in  die  Zeit,  in  der  der  rechtmäßige
Herr  des  Markgrafthums  Meissen,  der  Markgraf  Friedrich,  durch  Kaiser  Adolph
von  Nassau  und  dessen  Nachfolger,  Kaiser  Albrecht,  von  Land  und  Leuten  gleichsam
vertrieben  worden  war.  Namentlich  kam  die  Stadt  Freiberg  dabei  sehr  ins  Gedränge,
  ward  vom  Kaiser  lange  belagert,  ja  sogar  1297  durch  Verrätherei  überrumpelt;
  auch  blieb  sie  im  kaiserlichen  Besitze  bis  zum  Jahre  1307,  dem  Ausgange
dieses  Alles,  Land  und  Volk,  verderbenden  Kriegs.  Ueber  die  von  Freiberg  wegen
der  bewiesenen  Treue  erlittenen  Drangsale  und  die  durch  die  Kaiserlichen  und  sogar
durch  treulose  Einheimische  verübten  Unbilden  und  Greuel  kann  man  Moller
(Theatrum  Friberg.  P.  II.  S.  43,  53,  54  fl.)  nachlesen,  wobei  jedoch  die  Namen
Nicol  Weighardts,  Bürgermeisters  und  Haberbergers  als  glänzende  Sterne  in  dieser
Gewitternacht  erschienen.

138)  Schuld  geben.

139)  Einfach,  blos.
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        120

—

umme  den  totslac  adir  umme  die  wunde,  daz  mir  got  so  helfe  und  alle  heiligen.
  czu  deme  ende  bedarf  man  keiner  botin,  unde  he  mak  ouch  nicht
ervallin.  Derselbe  zu  deme  man  vordirt  den  totslac  adir  die  wunde  kumt
he  nicht  czu  gerichte  unde  czu  antworte  alse  recht  ist,  den  sal  man  vorczelin
uffe  sienen  hals,  nach  der  stat  rechte,  unde  he  sal  vorczalt  sin  hundirt  jar
unde  einen  tac  120).  Unde  ensal  binnen  der  czit  nimmer  genade  vindin  noch
uze  der  veste  gelazin  werdin,  wedir  von  unf  noch  von  allin  den  die  nach
uns  gesworne  werdin,  binne  hundert  jarin.  Daz  sulle  wir  unde  sie  stete
haldin  uffe  eit,  den  geswornin  swerin  czu  der  stat.  Waz  ouch  derselbe  vorveste
  hindir  ime  lazit  in  der  stat,  an  eigin,  an  erbe,  an  varndir  habe,  adir
uffe  gebirge,  adir  in  huttin,  adir  wa  he  iz  hat,  da  daz  gerichte  in  die  stat
gehorit,  daz  sal  der  stat  zu  vriberc  sin.  Un  waz  he  lehen  gutis  hat,  daz
sal  sinen  herrin  ledic  sin,  von  deme  he  iz  hat,  des  selbin  gutis  mugin  die
geswornin  burgere  des  totin  adir  des  wundin  mannis  kindin  adir  sinen
wibe  gebin,  wie  vil  sie  wollin,  daz  stet  an  in.  Wer  ouch  einen  geswornin
burger  anvertiget  Also,  daz  he  in  sines  libes  enigin  wil  unde  slet  der  gesworne
  burger  adir  sine  helfer  den  anvertiger  adir  des  anvertigeris  helffer
czu  tode,  unde  nimit  dacz  derselbe  gesworne  uffe  sinen  eit  daz  in  derselbe
anvertiger  wi  he  in  nennit,  adir  des  anvertigers  helffer  die  he  benennit,
sines  libes  erlosin  wolden.  Derselbe  gesworne  und  sine  helfere  di  he
sprichit  dar  sine  helfere  sin  sullen  umme  den  totslac,  noch  umme  die  wundin
nimande  kein  antworte  gebin.  Ist  ouch,  daz  sich  ein  geschworn  burger
werit,  unde  sine  helfere  kegin  den  die  in  anvertigen,  unde  werdin  die  wunt,
die  in  anvertigin,  die  derselbe  gesworne  benennit.  Daz  sall  si  nicht  helfin
sie  sullen  da  czu  bime  halse  die  stat  und  ir  lant  rumen  also  lange  bis  si  die
geswornin  burgere  mit  des  willen,  den  sie  geanvertiget  hattin  widir  in  die
stat  ladin.  Wer  ouch  wizzentliche  eine  geswornin  burgere  brengit  der  vorvestin
  einen  lebinde  adir  todt  in  totit,  adir  gewundit  hat,  deme  sal  man
von  der  stat  drizic  marc  gebin.

Dirre  brif  ist  gegebin  nach  gotis  geburt  Tusint  druhundirt  iar,  da
nach  in  deme  vunftin  iare.  An  sente  Johannis  tage  baptisten.

Die  Geschichte  dieser  in  vieler  Beziehung  merkwürdigen  Urkunde
  ist  einfach  folgende.  Als  nämlich  im  Jahre  1294  141),  auf
Befehl  des  Markgrafen  Friedrichs,  die  Geschworenen  der  Bergstadt
Freiberg  die  gesammten,  bis  dahin  ungesammelten  Freibergischen
Gesetze  und  Rechte  zu  einem  Corpus  vereinten,  und  im  XIV.  und
XV.  Art.  die  Gesetze  gegen  den  Mord  und  die  Gewaltthat  mit  blutiger
  Spur  abgehandelt,  hatten  sie  sich  eben  so  wenig  als  einst  Solon,
dem  der  Elternmord  unmöglich  erschien  142),  nicht  denken  können,
daß  sie,  als  die  Väter  der  Stadt,  vor  solcher  Missethat  des  Volks  Etwas

140)  Acht,  wie  im  Sachsenspiegel  „Vesting“

4141)  Diese  im  Jahre  1294  esehene  Anordnung  Markgrasen  Friedrichs  beweißt
  übrigens,  daß  der  etwa  40  Jahre  schon  gesammelte  Sachsenspiegel  in  unsern
Landen  nicht  als  Rechtsquelle  bekannt  sein  mochte,  da  doch  sonst  der  Markgraf  nicht
diese  Sammlung  eines  neuen  Rechtsbuch  anbefohlen  haben  würde.

142)  Nach  Cicero  (oro  Rossio  A.  merino).
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        121
zu  fürchten  hätten,  daher  sie,  auch  sich  ganz  besonders  aufzuführen,
vergessen  hatten.  Doch  etwa  10  Jahre  nach  Compilation  des  Freiberger
  Gesetz-Codex  sahen  sie  bereits  ein,  wie  nothwendig  es  sei,
auch  für  die  Sicherheit  ihrer  eigenen  Person  gegen  Anfälle,  Verwundung
  und  Mord  von  Seiten  des  entsittlichten  Volks,  durch  Veröffentlichung
  eines  Nachtrags  zum  Codex  Sorge  zu  tragen,  und  es
entstand  dadurch  diese,  am  Johannistage  des  Jahres  1315,  vorgedruckte
  Urkunde.

Der  für  die  vaterländische  Rechtsgeschichte  so  wichtige  Codex
des  Freiberger  Stadtrechts,  welcher  auf  dem  Rathhause  zu  Freiberg
im  Originale,  nebst  einer  spätern  Copie  143),  aufbewahrt  ist,  und
von  Klotzsch  im  3.  Theile  der  von  Dr.  August  Friedr.  Schott  1775
erschienenen  Sammlung  der  deutschen  Land=  und  Stadtrechte  herausgegeben
  worden  ist,  enthält  im  XIV.,  XV.,  XXIII.  u.  XXX.  Cap.
die  Bestimmungen  wegen  Mord  und  Verwundungen  mit  Gewalt,
die  zur  Charakteristik  der  Zeit,  in  der  sie  entstanden,  und  sogar  mehrer
  Jahrhunderte,  während  welcher  sie  in  Giltigkeit  geblieben  sind,
dienen.  Der  Freund  der  Geschichte,  der  es  nicht  scheut,  sich  mit
ihnen,  ans  culturhistorischem  Interesse,  vertraut  zu  machen,  wird
dann  weit  eher  sich  manches  Factum  und  dessen  Gang  in  der  sächsischen
  Sittengeschichte  erklären  können,  was  ihm  bisher,  als  zum  Gepräge
  unserer  Zeit  nicht  passend,  völlig  fremd  bleiben  mußte,  weshalb
  wir  die  hierher  gehörigen  Capitel  auch  diesem  Aufsatze  über  das
criminalrechtliche  Verfahren  im  Mittelalter  in  Hinsicht  auf  Mord
und  Wundung  nicht  uneingereiht  lassen  konnten.

Zuvörderst  sind  die  beiden  „Berwindungen“  oder  gerichtlichen
  Verhandlungen  oder  Uebereinkommen  wegen  der  Besserung
und  Buße  für  Verwundungen  und  Todschläge,  im  XIV.  und  XV.
Capitel  des  Codex  hier  anzuziehen.  Vor  Allem  aber  ist  das  kindliche
Gepräge  und  die  obschon  scheinbar  umständliche  Einfachheit  der
Fassung  und  Sprache  dieser  Gesetze  und  der  darin  vorgeschriebenen
Gerichtsverhandlungen  zu  beachten,  die  aber  doch,  mögliche  Hinterthüren
  zu  verschliessen,  bedacht  ist.

Erst  sehen  wir,  daß  über  Wunden  und  Todschläge  bei  doppelt
besetzter  Gerichtsbank  verhandelt  ward,  „mit  ehrhaften  luten
geebnet  daz  biderbe  lute  dazwischen  gehn  und  theitingen.“
  Diese  Stelle  ist  für  Einrichtung  der  Gerichte  jener  Zeit
nicht  unwichtig.  Beachtenswerth  sind  aber  dabei  namentlich  die
Worte:  „oder  waz  si  setcen  uon  gelübde  non  gebirge  oder
teilen“,  was  zugleich  für  die  Bergwerksgeschichte  interessant  ist:
denn  die  Besserung  ward  demnach  mit  der  Ausbeute  gedeckt.  Von
zwei  oder  drei  Mark  Antheil  hatte  nämlich  der  Verurtheilte  eine  zu
geben;  von  4  oder  6  Mark  zwei,  war  die  Leistung  in  Silber;  in

18)  Nach  den  Veränderungen  des  Worts  „Marcgreuen“  in  „konigeszu
  urtheilen,  ist  sie  zwischen  1297  und  1307  gemacht.
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        122

Pfeunigen  aber  von  2  Pfund  an  beim  Todtschlage.  Auch  entschieden
oder  teidingten  die  „Rathleute“  über  die  Zahl  der  zu  haltenden
Seelmessen  oder  wegen  Anderer  Gelübde,  Setzung  von  Kreuzen  2c.
Die  Besserung  und  die  Busse  wurde  entweder  sogleich  vor  Gericht
  „in  di  Hant“,  oder  in  bestimmter  Frist,  oder  in  Fristen  „zu
tagen“  geleistet,  und  die  höchste  Besserung  von  10  Mark,  von  der
gemunzten  Ausbeute  (teilen),  oder  vom  gewonnenen  Erze  (erce),
mußte  in  Raten  von  2  und  3  Mark  bezahlt  werden.  Ausserdem
hatte  der  Thäter  im  Verzögerungsfalle,  wenn  darüber  weitere  Klage
geführt  ward,  dem  Richter  4  Schillinge  zu  verbüssen,  die  er  in
14  Tagen  zu  zahlen.  Der  Originaltext  des  XIV.  Cap.  lautet
wörtlich  wie  folgt  144);:

XIV.  Die  ist  die  verwindunge  mit  den  ratluten  vmme  bezzerunge.

Swo“5)  wunden  oder  totslege  gebezzert  werden  mit  rate  146).  Dazheizet
  147)  mit  erhaften  luten  geebent  138)  daz  biderbe  179)  lute  da  zwischen  gehn
ond  theidingen  150)  also  langebiz  daz  man  izin  di  hantgibet  beider  sit.  Digehn
denne  zusamene  ond  raten  wi  si  daz  ebenen  wollen  alse  denne  der  rat  ubergeht
  wazsie  denne  da  setcen  vnde  benennen  daz  muzuorsich  gehn  iz  sie  silber  oder
pfenninge  wie  si  daz  setcen  in  die  hant  oder  zu  tagen  151).  oder  waz  si  setcen
non  gelubde  non  gebirge  oder  non  teilen.  ane  die  teil  die  ein  man  denne
hat  zu  der  cit  man  neme  si  danne  mit  namen  drin.  wo  einen  man  got  berate
  daz  im  werden  dri  marc  oder  zwu  daz  he  denne  eine  gebe.  von  vir
marken  oder  non  sechsen  zwu.  vnd  daz  also  lange  tribe  biz  daz  im  ein  genannt
  gelt  werde.  und  waz  die  ratlute  da  benennen  oder  theidingen  an
selmessen  oder  woran  iz  ist  biz  an  ein  cil  daz  sal  also  besten.  und  wer  daz
gelobet  alda  vnd  iz  nicht  leisten  wolde  deme  dem  iz  gelobt  wurde,  oder
woldis  im  loiken  152).  Derselbe  verwindet  in  wol  der  sache  vnd  des  gelubdes
mit  den  ratluten.  di  daruber  gewest  sin.  vnd  get  die  klage  also.  Her
richter  he  klagit  zu  hern.  he  vmme  sine  rechte  bezzerunge  zwei  pfunt  oder
wiuil  es  ist  di  he  im  gelobte  an  einer  bezzerunge  vmme  einen  totflac  oder
vmme  wunden.  wil  he  lm  des  bekennen  daz  ist  im  lip.  wil  he  is  loiken  he
wil  is  in  ubirwinden  163)  mit  sime  rate  ond  bitet  eines  urteiles  wandeheis  in
uberwinden  wil  mit  sime  rate  ab  he  iz  icht  baz  156)  getu  muge  wen  he  kein
teidinc  da  in  kegen  brengen  muge.  Daz  sal  man  teilen,  he  muze  is  im

144)  Sollten  wir  den  schwierigen  Text  nicht  richtig  verstanden  haben,  so  bitten
wir  um  Belehrung:

145)  Sobald  als,  im  Falle,  daß.

146)  Vor  Gericht.

137)  Heißt.

148)  Ausgeglichen.

140)  Biedere.

150)  Zusammentreten  und  gerichtlich  verhandeln.  ·

161)  Sofort  oder  in  Terminen  zu  zahlen.  Tage,  stets  soviel  als  Frist.

152)  Ableugnen.

158)  Ueberführen.  4t½—m  ·

154)  Statt  nicht  lieber.  Baz  oder  Bas  ist  eigentlich  besser.
        <pb n="702" />
        123

gestaten  der  verwindunge.  wen  iz  ein  bezzerunge  ist  vmme  wunden.  vnd
daz  muz  he  zume  nehisten  dinge  tun  155).  Jenre  mac  eines  urteiles  biten  ab
he  sinen  rat  155)  icht  nennen  sulle.  he  sal  zu  der  cit  nicht  anderes  nennen
wenn  157)/  sinen  rat.  ond  der  voit  sal  im  sinen  rat  twingen  1°8)  ab  heis  in  manit
  159)  als  recht  ist.  oder  sal  im  anderen  tac  bescheiden.  kumit  he  zume  nehisten
dinge  vnde  kumet  sin  rat  nicht  so  mac  ienre  eines  urteiles  biten  ab  der  voigticht
bekennen  sulle  ab  he  gemanet  si  vmme  den  rat.  Daz  sal  man  teilen  he  sulle  is
billiche  bekennen  als  he  is  denne  bekennet  daz  he  gemanet  si.  So  mac  ienre
eines  urteiles  biten  ab  he  den  rat  icht  benennen  sulle  mit  namen.  Wen  heden
voit  drumme  gemanethabe  und  im  enant  habe.  Sosalhein  zurechtebenennen
mit  namen.  So  mac  he  aber  eines  urteiles  biten  ab  hecheine  160)  andere  lute
gestellen  muge  an  siner  verwindunge  wen  diselben  zwene  die  da  benant  sin.
daz  sal  man  ouch  teilen  zu  rechte.  Diselben  zwene  di  da  benant  sin  der
muz  iqueder  sit  151)  einer  gewest  sin  an  deme  rate.  sie  sint  besezzen  oder  nicht.
so  volkumit  he  mite  zu  rechte.  Sint  aber  sie  ein  sit  gewest  beide  so  mac
he  nicht  volkumen  162).  Nuhe  kume  zu  dinge  mit  sime  rate  he  darf  nicht  me
tun  wen  daz  he  laze  bi  sich  treten  di  selben  uor  gerichte  vnd  spreche  also,
Her  richter,  hi  bin  ich  mit  mime  rate  vnd  wil  volkumen  als  ich  mich  vermezzen
  163)  habe  vmme  zwei  pfunt  als  he  mir  gelobte  an  der  bezzerunge  uf
den  tac  da  dise  herren  ratlute  druber  waren  vnd  vreget  si  waz  in  dar  omme
wizzelich  si.  Der  voit  sal  si  vregen  darumme  einvaldikliche  164)  ond  sal  si
heizen  sagen  165)  waz  in  darumme  wizzelich  166)  si.  wil  der  widersache  boten
biten  167)  zu  dem  bekenntnisse  daz  mac  he  tun.  wes  denne  die  bekennen
daz  he  im  gelobet  habe.  vnd  wes  sich  dirre  168)  vermezzen  hat  zu  verwindene
  169)  daz  muz  im  ienre  leisten  ane  widerrede.  vnde  he  verbuzet  uir

schillinge  deme  richtere  dazu  wende  he  da  verwunden  ist  die  muz  he  leisten
in  viercehn  tagen.

Eine  eben  sogroße  Kindlichkeit  im  Ausdruck  spricht  sich  in  dem
folgenden  Capitel  aus,  worin  eigentlich  die  Läuterung  zum  vorigen
  enthalten  ist.  Wichtig  sind  darin  besonders  die  Worte:  „ab

155)  Nächster  Gerichtstag.
155)  Rathgeber,  unser  jetziger  Begriff  von  Consulent,  Anwalt.
157)  Statt  denn.
158)  Rathen,  eingeben.  ç
sch  *  Zwingen,  doch  in  der  Bedentung  von  Veranlassen,  daß  er  vor  Gerich
erscheint.
160)  Keine;  heißt  auch  öfter  daheine.
161)  Jedweder  Seite.
162)  Hilfe  vollstrecken.  :
163)  Unser  vermessen;  im  gerichtlichen  Sinne  jener  Zeit.
163)  Veranlassen,  zu  sagen  —  heißen.
165)  Was  sie  darum  wüßten,  was  ihnen  wissentlich  sei.
1656)  Ohne  Umstände.
1367)  Will  der  Gegner  dazu  Gerichtspersonen  laden;  unter  Boten  sind  stets
die  Schöppen  zu  verstehen.
18)  Alte  Form  für  dieser,  dergleichen  rc.
10)  Oft  soviel  als  entschädigen;  doch  öfter  auch  statt  verantworten,  gerichtlich
  zugestehen.
        <pb n="703" />
        124

her  daz  icht  baz  getun  möge  wan  he  im  cheine  unschult
dauor  gebieten  muge“.  Man  sollte  dieselben  Richter  wieder  nehmen
und  auch  Zeugen  deshalb  zum  Schwurelassen.  —  Aus  dem  ganzen  Verfahren
  sehen  wir  aber,  daß  die  damalige  Criminaljustiz  noch  ganz  in
der  Wiege  war.  Man  legte  noch  gewaltig  viel  Gewicht  auf  die  Form,  die
allerdings  ohne  große  juristische  Floskeln  war.  Auch  bemerkt  man
noch  keinen  fremden  rechtskundigen  Einfluß;  sie  ist  noch  ganz  deutschthümlich
  und  fast  noch  einfacher,  als  die  im  Sachsenspiegel  vorgeschriebene.
  —  Nach  Beendigung  dieses  letzten  Rechtsakts,  im  Falle
der  abermaligen  Weigerung  der  Leistung  von  Besserung  aus  den
Mitteln  des  Bergsegens  oder  Erfüllung  gethaner  Gelübde,  für
Todschlag  und  Wunden,  bei  der  aber  auch  der  Voigt  nicht  zugegen
gewesen  zu  sein  scheint,  mußte  der  Verurtheilte  ohne  Widerrede  seine
Leistung  erfüllen,  und  ausserdem  noch  vier  Schillinge,  und  zwar  dem
Voigte,  büssen,  die  er  binnen  14  Tagen  spätestens  abzutragen  hatte.
Uebrigens  ist  schlüßlich  noch  hinzugefügt,  daß  keinerlei  Entschädigung
(Bezzerung),  sei  es  in  Hinsicht  auf  Geld  oder  Gelübde,  ausser  die
um  Wunden  und  Todschläge  mit  Zuziehung  eines  Rathgebers  und
der  Rathleute  verhandelt,  sondern  daß  alle  Anderen  lediglich  vor
dem  Richter  alleine  geteidingt  oder  ausgemacht  wurden.  —  Die
Textes-Worte  sind  folgende:

XV.  Diz  ist  die  verwindunge  vmme  gelubde  ann  bezzerunge.

Swo  ein  man  deme  anderen  schuldic  ist  gelubde  non  bergen  an  einer
bezzerunge  vmme  totslege  oder  omme  wunden  onde  wil  im  daz  nicht  leisten
ab  in  got  beretit  170)  von  teilen  der  mac  im  schult  geben  mit  sinem  norsprechen
  171)  also.  Her  richter  he  klagit  uch  zu  dem  manne  dazhe  im  gelobde  ein
gelubde  172)  an  einer  bezzerungewo  in  got  berite  von  teilen  oder  von  erce  zweier
oder  drier  marke  daz  he  im  eine  solde  geben  also  lange  biz  daz  he  im  cehn
marc  geleiste.  Daz  im  daz  worden  ist  an  der  stat  an  dem  berge  vnde  im
nu  nicht  leisten  wil  daz  klaget  he  uch  ond  bitet  uch  darpmme  gerichtis.
Jenre  spreche  he  si  im  nicht  schuldic.  Dirre  spreche.  her  richter  he  wil  is
in  ubirwinden  mit  sime  rate  ond  bitet  eines  urteiles  wen  iz  ein  gelubde  ist
an  einer  bezzerunge  omme  wunden  vnd  he  in  des  ubirwinden  wil  mit  sime
rate.  ab  he  daz  icht  baz  getun  muge  wen  he  im  cheine  unschult  dauor  gebiten
  muge.  Daz  sal  man  teilen  also,  waz  mit  rate  hingeleit  werde  an
totslegen  und  an  wunden  daz  man  daz  mit  denselben  ratluten  baz  verwinden
  muge  vnd  billich  wen  zu  rechte  imant  dauor  gesweren  173)  muge,  ond  daz
muz  he  tun  zume  nehisten  dinge.  ond  der  richter  muz  im  sinen  rat  twin-170)

  Ganz  bergmännisch.  —  Gott  giebt  das  Erz.

171!)  Zeugen.  —  Ein  im  Sachsenspiegel  ganz  gewöhnlicher  Ausdruck,  der
Buch  I.  Art.  60  erläutert  wird.

172)  Ueber  die  verschiedenen  Gelübde  an  Seelmessen,  Geleuchte,  Tenebren,
Wallfahrten,  weiter  unten  beispielsweise.

178)  schwören  —  beeiden.
        <pb n="704" />
        125

gen  174)  theidinget  he  iz  mit  vrteilen  vnd  manet  he  is  in  als  recht  ist.  ond  di
wile  iz  an  dem  richter  wirret  175)  so  muz  iv  einen  andern  tac  bescheiden.  vnd
wenne  he  kumit  zu  dinge  mit  sime  rate.  der  muz  iqueder  sit  einer  si  gewest
  der  ratlute.  der  sullen,  zwene  sin.  di  sal  he  bi  sich  heizen  treten  vnd
di  sal  man  einvaldickliche  manen.  der  widersache  kan  da  wider  nicht  geteidingen
  he  wolle  denne  boten  biten  zu  der  verwindunge.  vnd  mac  eines
urteiles  biten  ab  ienre  icht  benennen  sulle  waz  he  verwinden  wolle.  Daz
muz  he  benennen  zu  rechte.  Were  daz  he  iz  wol  verswigen  wolde.  Di
ratlute  mochten  selbe  darnach  jagen  onde  mochten  sprechen  also.  Her  richter
ir  habet  vns  her  betwungen  175)  wir  vernemen  gerne  wes  man  sich  hivermezzen
hette  mit  uns  zu  verwindene.  Darvmme  so  muz  ienre  zu  rechte  benennen
unde  sprechen  also.  Her  richter  iz  quam  also  uerre  177)  daz  wunden  geslagen
wurden  im  selbin  oder  sinem  vrunde  178)  di  wurden  gebezzert  mit  rate.  In  derselben
  bezzerunge  gelobete  he  im  daz  gelubde  wo  in  got  berite  179)  an  teilen
oder  an  erce  zweier  marke  oder  drier  so  solde  he  im  eine  geben  also  lange
biz  he  im  cehn  mare  geleiste.  Nu  sal  man  den  rat  manen  einvaldikliche.
ond  der  richter  sal  sprechen  also.  Ir  herren  waz  uch  wiezzelich  si  umme  di
sache  des  bekennet.  So  mugen  si  sich  besprechen  ab  si  wollen.  wes  si  denne
bekennen  daz  hat  craft.  Bekennen  si  also  alse  he  sich  vermezzen  150)  hat  so
muz  ienre  leisten  di  cehn  marc  an  widerrede.  ond  verbuzet  dem  voite  uir
schillinge  dazu.  Bekennen  sie  aber  nicht  also.  so  wirdet  ienre  ledic  der
sache.  vnd  dirre  verbuzet  vir  schillinge  dem  voite  181).  Di  muz  he  leisten
in  vircehn  tagen.  Keiner  leie  andere  bezzerunge  noch  ebenunge  ane  vmme
wunden  vnd  vmme  totslege  mac  man  mit  cheime  rate  182)  verwinden  noch
mit  ratluten:  iz  si  omme  gelt  oder  vmme  gelubde  so  mac  man  nimande
verwinden  man  tu  iz  188)  denne  mit  deme  richtere.

Zur  Beleuchtung  der  Gerichtsbarkeit,  welche  nach  dem  alten
Freiberger  Codex  Recht  sprach  ist  hier  einzuschalten,  daß  der  Bergmeister
  zu  Freiberg,  der  unbedingt  ein  markgräflicher  Beamteter  war,
doch  in  soweit  zur  städtischen  Verfassung  gehörte,  als  er  zu  Freiberg
gesessen  war,  und  das  Freiberger  Stadtrecht  sogar  über  seine  Verhältnisse
  Bestimmungen  im  XXXVII.  Cap.  enthält.  Er  hatte  Gerichtsbarkeit
  über  Leib  und  Gut  auf  allem  Gebirge  in  des
Markgrafen  Lande,  wozu  er  keiner  festen  Gerichtsstätte
bedurfte.  Er  konnte  sie  nehmen,  wo  er  wollte,  doch  innerhalb

173)  Vorladen,  zu  kommen  veranlassen.  —  Man  wersteht  eigentlich  darunter
  Realeitation.

175)  Ist  der  Richter  nicht  im  Klaren.

176)  Soviel  als  beschieden,  bestellt.

177)  Es  geschah  also  —  es  kam  also  vor.

1768)  Freunde,  Anverwandte.

179)  So  Gott  ihm  gäbe.

150)  Sich  verbindlich  gemacht  hat.

181)  Der  markgräfliche  Richter.

182)  Doch  hier  soviel  als  Advokat.

183)  Man  thue  es  nur  mit  dem  Richter.
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        126

des  Weichbilds.  —  Allein  diese  Gerichtsbarkeit  war  blos  auf  das
beschränkt,  was  in  der  Grube  geschah  und  was  Leib  und  Gut
der  Bergleute  betraf,  ausserdem  konnte  Niemand  vor  sein  Gericht
gezogen  werden,  obgleich  auch  freiwillig  sich  Jeder  in  andern  Sachen
vor  ihm  stellen  konnte.  Bürgschaft  jedoch  konnte  er  nur  nehmen
mittels  des  Stadtrichters,  wenigstens  von  Solchen,  die  in  der  Stadt
selbst  angesessen  waren.  Dem  Stadtgerichte  zu  Freiberg,  sowie
dem  Voigte  und  den  eigentlichen  Vierundzwanzig  Geschworenen
  stand  das  Recht  zu,  in  Rechtssachen  der  Stadt  und  der  Bergwerke
  Gericht  zu  pflegen:  doch  ist  in  dieser  Hinsicht  das  Competenz-Verhältniß
  des  Bergmeisters  zu  Voigt  und  Geschwornen  nicht  angegeben
  134).  Bestimmt  war  aber,  daß  die  Bergwerkssachen  vor

181)  „Der  beremeister  hat  ouch  gerichte  vnd  gewalt  uber  lip  vnd  uber  gut  uf
allem  gebirge  in  des  margreuen  lande  daz  in  die  munce  zu  vriberc  gehort,  vnd  weme
he  sie  lazen  wil.  vnd  swert  und  mezzer  (Schwert  und  Messer)  mac  he  tragen.  vund
sal  zu  rechte  wonen  mit  huse  zu  vriberc  in  der  muren  (Mauern).  onde  sal  schozzen
(schossen)  und  wachen  (Wachtdienste  verrichten)  mit  den  burgern,  und  sin  gerichte
mac  he  sitzen  in  dem  wicbide  (Weichbilde)  wo  he  wil.  Ist  daz  ein  bercwerec  wirdit
in  dem  wiebilde  daz  man  schechte  sinket  oder  kowen  setzit  (Köpel  setzet)  oder  vert
gedinge  (Gedinge  auffährt)  oder  howet  mit  howeren  (Verhauen  mit  Häuern)  vnd
daz  sich  lute  werren  (uneinig  werden)  in  den  kowen  (Köpel)  oder  in  den  Schechten
(Schächten)  daz  sal  der  bercmeister  richten  zurechte.  vzenwendic  (ausserhalb)  den
kowen  nicht.  Ist  daz  da  keine  kowen  sin.  waz  da  geschit  in  den  gruben  vnd  an
den  leitteren  vund  an  der  hengebane  (Platz  über  dem  Schacht)  daz  sal  der  beremeister
  richten  waz  aber  da  uzenwendig  geschit  daz  sal  richten  der  statrichter.  Der  beremeister
  mac  nimande  verburgen  in  dem  wiebilde  he  sie  besezzen  (ansässig)  oder  nicht
oder  si  bercman  oder  nicht.  he  tu  iz  denne  mit  (Zuziehung)  der  stat  gerichte.  Ist
daz  der  bercmeister  sin  gerichte  sitzet  in  dem  wiebilde  kumit  ein  besezzen  man  oder
ein  man  der  zu  der  stat  gehort  in  sin  gerichte  der  muz  antwerten  bmme  teil  (Kux)
vnd  vmme  berewere.  Aber  vmme  schult  und  vmme  andere  sache  tut  he  wol  weder
he  wil.  he  hat  di  zucht  wol  biz  nor  sinen  richter.  der  in  der  stat  richtet.  nor  den
muz  man  im  nor  gebieten.  ond  muz  im  da  schult  geben  als  recht  ist.  Ein  iklich
besezzen  (Jeder  Angesessene)  man  in  der  stat  zu  vriberc  der  gestet  wol  an  eine  gezuge
vor  dem  bercmeistere  vnd  uf  allem  gebirge  iz  sie  vmme  teil  vmme  schult  vmme  allerlei
sache  zu  rechte.  Ein  iklich  besezzen  man  uffim  gebirge  der  gestet  auch  wol  an  eime
gezuche  her  in  die  stat  iz  sie  umme  teil  oder  vmme  schult  oder  waz  uf  dem  gebirge
geteidingit  wirdet  uor  gerichte  daz  bezuchit  ein  man  wol  her  in  mit  dem  richtere  vnd
mit  den  geswornen  luten.  ond  der  statrichter  sal  sie  her  in  twingen  (vorladen)  zu
rechte.  Der  beremeister  mac  ouch  niemande  gepfenden  hie  in  der  stat  der  da  inne
besezzen  ist,  he  muz  im  schult  darumme  geben  als  recht  ist.  oder  ist  he  onbesezzen
he  muz  in  verburgen  mit  der  statgerichte.  Alle  richtere  auf  dem  gebirge  vnd  alle
geswornen  non  dem  gebirge  di  sullen  weder  swert  noch  mezzer  tragen  in  der  stat  zu
vriberc  in  dem  wicbilde  man  irloube  iz  in  denne.  Ist  aber  daz  derstadrichter  vnde  die  geswornen
  non  der  statpnde  ouch  ander  burger  di  besezzen  sint  in  der  stat  kummen  vf  daz  gebirge
  allen  enden  wo  dazist  in  dem  lande  onde  haben  da  zuschaffene  die  sullen  swert  und
mezzere  tragen  ane  uare  zu  rechte  (ohne  befürchten  zu  müssen,  deshalb  belangt  zu  werden)
  dazist  der  stat  gesetze.  Alle  bercrichter  vnd  alle  bercgeswornen  ondalle  berclute  die
haben  zu  rechte  kein  gesetze  zu  setzene  an  nichte  uf  die  burger  vnde  uf  die  stat  zu  vriberc
onde  uf  alle  die  darinne  wonen.  Der  bercmeister  hat  ouch  zu  rechte  di  gewalt  daz  he
vrie  genge  sal  lien  (frei  Schicht,  frei  Lehn)  in  dem  lande  uf  vnd  nider  wo  si  gen
oder  wo  man  sie  vindet  vmme  mines  herren  des  marcgreuen  recht“.  Bemerkbar  ist,
daß  der  Bergmeister  wohl  Schwert  und  Messer  (Dolch)  tragen  durfte,  was  den  Geschwornen
  nicht  ohne  Erlaubniß  gestattet  war,  so  lange  sie  sich  in  der  Stadt  Frei-
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        127

dem  Markgrafen  nicht  gebracht,  oder  vor  ein  anderes  markgräfliches
Gericht  gezogen  werden  sollten,  wie  es  in  einer  markgräflichen  Urkunde
  von  1254  mit  folgenden  Worten  ausgesprochen  ist:

„Si  quid  in  Vribere  vel  in  montibus  judicandum  sit  vel  tractandum,
  quod  hoc  fiat  Ccoram  advoecato  et  illis  XXIV.  burgensibus  189)
nostris  de  Vriberc,  ct  propter  huiusmodi  causas  neminem  ipsorum
trahere  volumus“.

Sowie  in  einer  Urkunde  von  1294:

„Vnsire  gesworene  (in  Vriberg)  sollen  gewaltic  sin  vnsir  Rechte  czu
rugen,  alles  das  Vus  ond  vnserem  Bercwerke  nucz  ist,  und  was  wir  mit
obernommen,  daz  soll  niemandt  wedderreden“.

Einige  haben  aus  diesen  Urkundenworten  schon  die  damalige
Fundation  des  Bergschöppenstuhls  argumentiren  wollen.  Es  war
aber,  wie  wir  aus  dem  Codex  des  Freiberger  Stadtrechts  ersahen,
blos  das  alte  Freiberger  Stadtgericht  darunter  gemeint,  vor  welchem
Streitigkeiten  Freiberger  Bürger  und  Berggenossen  auch  dann  entschieden
  werden  sollten,  wenn  sie  Bergsachen  betrafen.  Denn  die  Urkunden
  betreffen  eigentlich  nur  Freiberger  Bürger  und  Einwohner,
oder  auch  Bergwerksangelegenheiten.  In  der  Urkunde  von  1255
werden  überhaupt  nur  den  Bürgern  und  Bergbauenden  (Montani)
von  Freiberg  vom  Markgrafen  Rechte  bestätigt;  übrigens  ist  dabei
zu  bemerken,  daß  die  Berge  oder  das  Gebirge,  wo  Erz  gewonnen
ward,  als  zum  Bezirke  der  Stadt  Freiberg  gehörig  damals  betrachtet
wurde,  und  daß  diejenigen,  die  in  Freiberg  angesessen  waren,  in
Rücksicht  auf  die  davon  abhängigen  Rechte  gleichfalls  auf  dem  Gebirge
  für  angesessen  galten,  jeder  Bergbauende  (Montanus)  in
der  Stadt  zu  Gerichte  ging,  obgleich  er  auf  dem  Gebirge  ansässig
war  180).

Höchst  charakteristisch  für  die  Zeit,  in  der  das  Freiberger  Recht  sich
ausgebildet  hatte,  ist  aber  ganz  besonders  auch  das  X  XIII.  Capitel,

berg  befanden.  Sonst  konnte  Jeder,  der  sich  auf  Wege  und  Reisen  begab,  zu  seiner
Sicherheit  Waffen  tragen.  —  Sehr  wichtig  ist  übrigens  das  vorstetzende  Capitel
für  die  Urgeschichte  des  Bergrechts.  .

185)  Geschworne.  In  einigen  Urkunden  des  alten  sehr  ähnlichen  Brückenamts
  zu  Dresden,  das  ebenfalls  mit  dem  markgräflichen  Voigte  concurrirte,  heißen
sie  meistens  cives  jurari.  —  So  heißt  es  in  der  in  I.  Serie  Seite  28  abgedruckten
Urkunde  des  Plebans  Albert:  jurali  et  universi  cives  in  Dresden,  dui  dicti  pontis
Sunt  provisores  et  rectores  discretionis  et  conversationis.

180)  Die  Befugniß  des  Freiberger  Raths  in  Bergwerkssachen  Recht  zu  sprechen,
  das  sich  auch  über  andere  Zweige  der  Bergwerksverwaltung  erstreckte,  ist  noch
im  15.  Jahrhunderte  sehr  oft  in  der  vielfachen  Theilnahme  desselben  bei  landesherrlichen
  Verfügungen  bemerkbar.  Davon  hat  sich  auch  unbedingt  noch  das  Recht
des  Raths  bei  Besetzung  des  Bergschöppenstuhls  in  neuern  Zeiten  erhalten.
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        128
in  dem  über  diejenigen  Beschädiger  und  Todschläger  gehan—
delt  wird,  die  noch  unter  Vormundschaft  standen.  Zuvörderst
  tritt  uns  die  damalige  rechtübliche  Gründlichkeit  und  der  beliebte
Umschweif  in  Form  und  Ausdruck  ebenfalls  wieder,  und  fast
noch  mehr  als  vorher,  entgegen,  und  ist  auch  deshalb  um  so
mehr  geeignet,  uns  namentlich  ein  treues  Bild  von  den  Gerichtsverhandlungen
  zu  liefern,  die  fast  200  Jahre  hindurch  auf  dem
meißner  Gebirgsgebiete  im  Gebrauche  waren.  Bemerken  wir  vor
Allem  die  gewissenhafte  Umständlichkeit  wegen  der  Abnahme  des
Eids  der  Frau  als  Vormund  (da,  wie  das  Capitel  selbst  ausspricht,
Mann  und  Weib  gleiche  Gültigkeit  als  solcher  vor  Gericht  hatten),
während  man  leichter  über  das  eigentliche  gerichtliche  Besagen  der
Wunden  2c.,  oder  die  Untersuchung  derselben,  die  damals  allerdings
  nicht  durch  den  Amts=  oder  Stadtchirurgen  und  Phisicus  gemacht
werden  konute,  hinwegging.  —  Man  findet  noch  nicht  der  strengern
Haft  in  Eisen  als  hier  anwendbar  gedacht,  doch  die  dem  Sachsenspiegel
  eigene  Formel:  „Die  Wunde  zu  Kampfe  besagen“  in
rechtlicher  Amnwendung.  Im  Ganzen  bleibt  uns  doch  Einiges  bei
der  Verhandlung  nach  Form  und  Ansdruck  unklar,  obschon  wir  möglichst
  die  alten  jetzt  ungewöhnlichen  Worte  zu  deuten  versucht  haben,
wobei  wir  aber  ausdrücklich  bemerken,  daß  wir  keine  Minute  anstehen
werden,  einer  bessern  Erklärung  eines  in  den  sächsischen  Rechtsalterthümern
  durchaus  Bewanderten,  Raum  zu  geben.  Der  Gesetzgeber
hat  übrigens  in  diesem  Capitel,  um  Nichts  zu  übergehen,  den  Fall
aufgestellt,  daß  eine  Frau  der  Vormund  des  Thäters  Heinrich  ist,
der  sich  an  seinem  Freunde  Friedrich  gröblich  vergangen  hat.  Er
läßt  den  weiblichen  Vormund  vor  Gericht  erscheinen  und  ihm  von
den  Boren  oder  Schöppen  den  Eid  abnehmen,  daß  ihr  Mündel
Heinrich  wirklich  so  lange  in  ihrem  Brode  gewesen,  daß  sie  unbedingt
mit  Recht  für  ihn  Zeugniß  stellen  und  zu  Rechte  für  ihn  antworten
könne.  Die  mit  einer  wahrhaft  kindlichen  Breite  geführten,  und  die
Worte  durchaus  nicht  sparenden  Verhandlungen,  die  von  des  Förderers
  oder  Klägers  Entgegnungen  und  Widerlegung  zu  öftern
unterbrochen  und  vom  Richter  aus  rechtlichen  Gründen  vertagt  werden,
sind  im  Ganzen  freilich  etwas  seltsam,  und  in  Hinsicht  der  Schwierigkeit
mancher  Wendungen  und  Worte  nach  Form  und  Bedeutung,  sehr
von  der  uns  schon  bekauntern  Urkundensprache  des  auf  die  Abfassungszeit
  des  Codex  folgenden  14.  Jahrhunderts,  wo  allerdings  die
deutsche  Sprache  immer  mehr  Schriftsprache  wurde,  verschieden,  doch
die  Zeit  auch  weit  mehr  charakterisirend,  als  die  zumeist  über  den
Leisten  gespannte  Urkundenfassung.  —  Die  Vormundschaftsverhältnisse
  jener  Zeit  sind  sehr  umständlich  in  dem  XXIV.  Capitel  „von
den  Vormunden  vmme  den  vride  vnde  omme  schult“,  und  im
XXV.  Capitel  „von  der  Vormundeschaft  wer  des  andern  Vormunde
wirdet“,  im  Codex  abgehandelt.
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        129

——————

Das  Capitel  lautet  wörtlich  wie  folgt:
XXIII.  Diz  ist  non  den  uormunden  vmme  totslege  oder  wunden.

Geschit  ein  orhap  187)  daz  wunden  geslagen  werden  oder  totslege
non  den  di  ir  normunden  noch  haben  188)  vnd  nicht  geantwertet  haben.
ober  die  klaget  man  wol  dem  richter  zu  huse  vnd  zu  houe  189).  Man
lezet  sie  ouch  wol  in  eischen  190)  zume  neisten  Dinge  daz  schadet  in  dennoch
nicht  an  irme  191)  uormunde  ond  an  irme  rechte.  Zume  anderen  Dinge
lezet  man  sie  aber  in  eischen  als  recht  ist  werden  denne  di  wunden  zu
kampe  192)  besaget  alse  recht  ist.  So  richtet  man  uber  si  mit  uingern  vnd  mit
Zungen  daz  schadit  in  dennoch  nicht  an  iren  normunden  kumen  sie  binnen
dinges  und  antwerten  alse  recht  ist.  Ist  abir  daz  si  daz  dinc  versumen  onde
kumen  doch  binnen  deme  tage  ond  setcen  burgen  daz  sie  antwerten  wullen
so  haben  si  den  uormunden  verlorn  dauon  daz  mit  vingeren  ond  mit  zungen
  uber  si  gerichtet  ist  daz  si  daz  dinc  versumet  haben  in  deme  iz  geschen  ist.
kumen  abir  si  zu  dinge  zu  dem  ersten  vnd  zu  dem  anderen  ee  dan  der  richter
  ufgestet  ond  sprechen  also  oder  ir  norspreche.  Her  richter  in  ist  zu  wizzene
  worden  man  habe  sie  lazen  in  eischen  hi  sint  si  und  wollen  tun  daz
recht  ist.  Der  richter  sal  in  bescheiden  di  wile  daz  dinc  wert.  Der  uorderer
  193)  kume  vnd  nolge  na  siner  klage  onde  laze  die  wunden  besagen  199)
alse  recht  ist.  Jene  muzen  burgen  setcen  dem  norderer  lute  di  besezzen  sint
mit  eigen  onde  mit  erbe  195).  so  muz  in  der  norderer  kempliche  zu  teidingen
als  recht  ist,  he  muz  si  beschrien  he  muz  sie  begruzen  kempliche  als  recht  ist.
So  bitten  sich  iene  an  ire  normunden  wende  si  nicht  me  geantwertit  haben.
kan  in  denne  der  norderer  ir  normunden  nicht  gebrechen  su  muz  he  biten
eines  urtheiles  wenne  si  ir  uormunden  brengen  sullen  zu  rechte.  so  sal  man
teilen  zume  neisten  dinge  sullen  si  si  gestellen  also  sal  man  in  bescheiden.
Nu  sie  kumen  zume  neisten  dinge  vnde  brengen  ire  uormunden  vnde  gestellen
di  iz  si  wip  oder  man  welchir  iz  ist  damite  volvaren  196)  si  wol.  Der
norderer  mac  sprechen.  Her  richter  vregit  di  urowe  197)  ab  iz  ein  urowe
ist  ab  si  uor  in  antwerten  wolle.  Ist  iz  ein  man  so  urege  he  daz  selbe.
Sprichet  die  urowe  denne.  Ja.  si  wolle  nor  in  antwerten.  so  mac  der
norderer  teidingen  also.  Her  richter  he  wil  der  urowen  des  nicht  gelouben
  daz  si  in  in  irem  brote  her  bracht  habe  also  uerre  198)  ond  also  lange

187)  Anfang,  dann  aber  auch  Vorfall,  That;  gewöhnlich  Virhab  geschrieben.

68)  Noch  nicht  Mündige.  1!  sat;  gewöhulich  Rirhab  gesch

185)  Zu  Hause  und  zu  Hofe.

190)  Man  läßt  sie  vorladen  zum  nächsten  Gerichtstage.  Daraus  geht  hervor,
  daß  man  entweder  sofort  in  des  Richters  Hause  darüber  zu  Gericht  saß  oder
es  bis  zum  nächsten  gewöhnlichen  Gerichte  aufsparte.

191)  Anihrem.

192)  Peinlich  Gericht.

193)  Ist  der  Ankläger.

194)  Die  Wunden  gerichtlich  untersuchen.

195)  Jene  müssen  Bürgen  stellen,  die  ansässig  2c.  sind.

19)  Vollführen,  erfüllen  —  auch  oft  vollenfueren,  lat.  obsecundare.

197)  Fragt  die  Frau,  die  sich  als  Vormund  gestellt  hat,  da  es  gleich  war,  ob
„wip  oder  man“  als  Vormund  vor  Gericht  erschien.
19)  In  wie  weit,  wie  sehr.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  2.  9
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        130

daz  si  zu  rechte  uor  in  antwerten  sulle  vnde  bitet  eines  urteiles  wi  si  daz
zu  rechte  bewisen  sulle  vnd  in  ir  brot  zihn  sulle.  so  sal  man  teilen  zu  rechte
si  sulle  in  in  ir  brot  zihn  mit  zwen  vingern  uf  den  heiligen  199)  vnd  get
der  eit  also.  Daz  si  denselben  heinrich  also  lange  vnd  also  verre  200)  in
irem  brode  herbracht  habe  daz  si  billiche  onde  zu  rechte  nor  in  antwerte
daz  ir  got  so  helfe  ond  alle  heiligen.  zu  deme  ende  sal  man  boten  biten.
So  sal  der  richter  di  boten  uregen  ab  di  urowe  gestanden  si  an  dem  eide.
Ist  si  nicht  gestanden  so  sal  man  ir  aber  anderweide  den  eit  staben  201)
ond  sal  daz  triben  also  lange  biz  daz  si  rechte  geswert.  wende  si  noch  keine
vrowe  mac  nicht  irvallen  202)  an  keime  eide.  alse  denne  daz  geschit  so  mac
der  norderer  aber  teidingen  also.  Her  richter  he  wil  ouch  der  urowen  des
nicht  glonben  daz  sie  also  nerre  zu  im  gebunden  si  an  sippe  teil  oder  an
mageschaft  203)  daz  si  zu  rechte  nor  in  antwerten  sulle  vmme  di  wunden
oder  vmme  den  totslac.  ond  bitet  eines  rechten  orteiles  wi  si  daz  zu  rechte
bewisen  sulle  daz  si  so  nahe  zu  im  gebunden  si  daz  si  iz  billiche  tu.  so  sal
man  teilen  si  sulle  iz  bewisen  mit  zwen  erhaften  mannen  di  da  besezzen
sint  mit  eigenem  rouche  204)  di  muzen  da  keinwertik  205)  sin.  Die  sal  der
voit  einualdikliche  uragen  ab  iz  in  wizzentlich  si  daz  si  also  zu  im  gebunden
si  daz  si  billiche  uor  in  ontwertet  vmme  di  wunden.  sprechen  si  denne.  Ja.
so  muz  sich  di  urowe  nennen  ob  si  sich  nicht  norgenant  hat  so  muz  der  norderer
  schult  geben  206)  der  urowen  also.  Her  richter  he  klaget  uch  zu  der
urowen  ond  zu  irer  gewalt  cunrate  207)  daz  di  quam  vnde  ir  gewalt  208)
an  di  stat  da  heinrich  vnd  sin  vrunt  fridrich  vride  vnde  gnade  solde
haben  onde  brach  den  vriede  an  im  vnd  an  sinem  vrunde  vnd  wunte  im
den  vnd  watscharte  209)  im  den  vnd  hat  im  eine  offene  wunde  gestochen
oder  geslagen  vnd  bitet  uch  daromme  gerichtes.  Nu  mac  sich  di
urowe  biten  zu  ir  varne  210)  an  irer  gewalt  vmme  di  sache  als  he
ir  schult  hat  gegeben  mit  rechte  ab  sie  wil.  Des  muz  man  ir  vrist  lazen
biz  zume  neisten  dinge.  wil  sie  abir  da  zu  hant  211)  antwerten  daz
tut  sie  wol.  Nu  man  bescheide  in  beider  sit  aber  zume  neisten  dinge.  burgen
  muz  si  setcen  di  mit  eigen  vnd  mit  erbe  besezzen  sin.  Nu  di  urowe

199)  Gewöhnliche  Eidesleistung.

200)  Hier  doch  soviel  als  ferner.  .  ·

201)  Den  Eid  vorsagen  —  daher  oft  der  Ausdruck:  mit  „gestabten  Eide“.
Den  Eid  nahmen  die  Schöppen  ab.

202)  Sovpiel  als  erfüllen.

208)  Allzunahe  anverwandt  und  befreundet  (in  Blutfreundschaft).

204)  Rauche  =  Hausbesitz.

20  5)  Begenwärtig.  .

05)  Anklagen,  Klage  gegen  sie  führen.  !ê4½

207)  Dieses  Wort  dürfte  mit  dem  Worte  kün,  das  in  der  Eidesformel  der
Vehmschöppen  vorkommt,  und  soviel  als  kunne,  d.  i.  Kenntniß  des  Rechts  bedeutet,
  im  Zusammenhange  stehen.  Kann  auch  der  Name  Cunrat  sein  (7).

208)  Läßt  uns  an  das  Wort  Anwalt  denken;  hier  ist  es  doch  wohl  der  Curator
  —  kriegerischer  Vormund  (2).  Später  jedoch  soviel  als  Mündel.  "

209)  Die  spätere  Copie  des  Codex  hat  wuntscharten,  ist  soviel  als  beinschrötige
  Wunden  schlagen.

210)  Die  spätere  Copie  erläutert  dieses  Wort  durch  Erfahren.

211)  Soviel  als  unmittelbar,  sofort.
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        -  —  ——

kume  zume  neisten  dinge  mit  irer  gewalt  vnd  wolle  antwerten  als  recht  si.
were  iz  aber  also  das  daz  ein  andere  urowe  queme  vnd  wolde  antwerten
derselben  klage  ab  iz  diese  lichte  beruwen  212)  hette.  oder  ab  si  nicht  sweren
  wolde  so  hette  der  nuorderer  sine  klage  irnolget  uf  den  burgen  were  iz
ein  todslae  so  were  he  bestanden  zu  rechte  mit  dem  halse.  were  iz  aber  eine
wunde  so  were  he  bestanden  mit  der  Hand  218).  iz  were  denne  also  uil  daz
he  si  geborget  219)  hette  di  urowe  mit  eime  huse  oder  mit  eime  benanten
erbe  daz  were  zu  rechte  Uerlorn  215).  Ist  aber  daz  die  urowe  uorkumet  di
recht  schuldige  mit  irer  gewalt  so  sal  der  norderer  den  voit  biten,  daz  he  si
urege  219)  wie  si  sich  irvarn  217)  habe.  so  mac  si  sprechen  oder  ir  norspreche
Her  richter  woldirz?18)  vernemen  wes  ir  her  heinrich  vnde  sin  vrund  friderich
  schult  hat  gegeben  ond  irer  gewalt  des  ist  si  onschuldic  ond  ir  gewalt
vnd  wil  es  vuschuldic  219)  werden  als  recht  ist.  So  mae  der  uorderer  biten
  eines  urteiles  wie  si  is  ond  ir  gewalt  vnschuldic  werden  sulle.  so  sal
man  teilen  zu  rechte  uffen  heiligen  ab  si  sweren  tar  220).  Da  sal  der  norderer
  boten  zu  biten  die  da  zu  horen  221)  biz  daz  sie  geswert  als  recht  ist.
So  mae  die  urowe  ein  eines  urteiles  biten  wi  dicke  222)  si  sich  irholen  sulle
wenn  sie  ein  urowe  si.  so  sal  man  teilen  also  lange  biz  daz  si  geswert.  So
mac  si  eines  urteiles  biten  ab  si  di  gewalt  in  di  hand  icht  223)  nemen
sulle.  so  sal  man  teilen  wende  229)  iz  vmme  wunden  si  daz  si  si  billiche  in
di  haut  nemen  sulle.  So  mae  si  eines  urteiles  biten  in  welche  hant  si
di  gewalt  nemen  sulle.  so  sal  man  teilen  sie  sulle  si  in  ir  linke  hant  nemen
vnd  sulle  mit  der  rechten  di  wile  225)  sweren.  ond  get  der  eit  also.  Des
uch  her  heinrich  vnd  sin  vrunt  friderich  schult  gibet  und  uwere  226)  gewalt
vmme  di  wunde  des  sit  ir  unschuldic  vnd.  uwer  gewalt  daz  uch  got  so
helfe  vnd  alle  heiligen.  wenne  si  also  gestet  daz  des  di  boten  bekennen  so
ist  sie  gestanden  so  mac  si  eines  (orteils)  uregen  ab  si  di  gewalt  uzderhand  icht
lazen  227)  sulle  so  sal  man  teilen  wen  si  gesworen  habe  als  recht  ist  daz  si
sie  wol  vz  der  hant  lazen  muge.  So  mac  si  uregen  eines  urteiles  ab  si
vnd  ir  gewalt  icht  beide  ledie  223)  sin  so  sal  man  teilen  daz  si  umme  di

212)  Die  Copie  liest:  dese  lichte  berawen  (2).

21:)  Das  Abhauen  der  Hand.  Eine  Strafe,  die  schon  den  Friedensbrecher,
nach  den  meisten  mittelalterlichen  Statuten,  traf.

214)  Bürsschaft  geleistet.

à15)  Haus  und  Erbe  von  Rechts  wegen  verloren.

216)  Statt:  daß  er  sie  frage.

t7)  In  der  Bedeutung  von  sich  berathen  haben.

218)  Statt:  „wolltihres“.

:19)  Von  Schuld  und  Verdachte  losgesprochen  werden.

220)  Tar  oder  dar  statt  darum,  darauf.

221)  Statt:  Sorge  tragen,  zusehen,  daß  Etwas  geschieht.

222)  Wie  sehr.

223)  Statt  nicht.

224)  Statt  wenn,  sobald  als.

325)  Der  Volksausdruck  „derweile“,  statt  während  dem,  mittlerweile.

226)  Gewöhnlich  statt  Euere.  #

227)  Nicht  lassen.

226)  Freigesprochen  von  Schuld.

0  *
        <pb n="711" />
        132

sache  ledic  sint.  vnde  mac  uregen  ouch  abir  burge  229)  icht  ledie  si  daz  sal
man  teilen  ouch  zu  rechte  230).

Ein  für  die  Culturgeschichte  keineswegs  unwichtiger  Beitrag  ist
aber  auch  namentlich  das  XXX.  Capitel  des  Freiberger  Codex,  welches
  die  rechtlichen  Vorschriften  für  die  Fälle  enthält,  daß  arme  oder
elende,  d.  h.  gebrechliche  oder  „freund=  und  magenlose“  Leute  verwundet
  oder  getödtet  würden.  Sobald  dies  geschah,  so  war  der
Voigt,  nachdem  der  Bürgermeister  den  Verwundeten  oder  Erschlagenen
  hatte  aufheben  lassen,  verbunden,  eine  Untersuchung  einzuleiten,
und  zuvörderst  hatte  er  sich  um  etwa  vorhandene  Zeugen  zu  kümmern.
Das  „Fordern  also  Recht  ist“,  und  „Gewinnen  mit  dem
Eide“  sind  die  ersten  Bedingungen,  die  der  Voigt  als  Richter  zu
beobachten  hat.  Uns  begegnet  natürlich  auch  hier  wieder  die  damals
gebräuchliche  und  namentlich  die  Zeit  charakterisirende  Breite  und
Umständlichkeit  in  Form  und  Ausdruck.  So  muß  das  Weib  eines
erschlagenen,  gebrechlichen  Mannes  zuvörderst  den  Richter  „mit  dem
Eide  gewinnen“,  wenn  er  Klage  erheben  soll.  Auch  der  Fall  ist  berücksichtigt,
  daß  sobald  ein  Mann  verwundet  wird,  der  keinen  Kläger
für  sich,  aber  doch  wissentlich  Freunde  hat,  die  aber  nicht  für  ihn
Klage  erheben  wollen,  oder  mögen,  auch  für  diesen  der  Richter,  nachdem
  er  vom  Verwundeten  eidlich  überzeugt,  worden  als  Vorspreche
oder  vielmehr  als  Kläger  einstehen  und  auftreten  muß.  Dabei  ist
aber,  ganz  nach  mittelalterlichen  Grundsätzen,  in  Hinsicht  der  Abschätzung
  des  Mannes,  die  Bedingung  noch  ausgesprochen,  daß  die
Wunden  wirklich  Kämpferwunden  sind.  Drei  Schöppen  begeben
sich  mit  einem  Büttel  zum  Verwundeten.  Letzterer  hat  demselben
den  Eid  zu  staben  231),  d.  h.  wörtlich  den  Eid  vorzusagen,  und  die
Schöppen  hatten  darauf  zu  achten,  daß  der  Eid  richtig,  d.  h.  nach
Vorschrift  geleistet  ward.  Hierauf  wurden  die  Wunden  besichtigt
und  der  Verwundete  hatte  die  Umstände  und  den  Urheber  der  Verwundung
  näher  anzugeben.  Darauf  verfügten  sich  die  Schöppen
wieder  zum  Richter  und  statteten  darüber  Bericht  ab.  Dann  sollte
der  Richter  aufstehen  und  einen  andern  Richter  an  seiner  Statt  einsetzen
  lassen,  damit  er  als  klagender  Anwalt  (Vorspreche)  für  den
Verwundeten  auftrete.  Zweifelhaft  ist  allerdings  in  des  Richters
Klageformel  der  Ausdruck  „in  eischen“,  welchen  die  Copie  des  Codex
  durch  „heischen“  ersetzt  hat.  Ersteres  würde  nun  allerdings
soviel  als  gerichtlich  einziehen  und  Letzteres,  welches  oft  in  Ur-229)

  Bürge.

270)  Mangzes  in  diesem  Capitel  noch  Unklare  wird  sich  durch  die  Erläuterung
des  Folgenden  noch  klarer  herausstellen.  »

231!)  Das  Wort  Stab  bedeutet  eigentlich  in  süddeutscher  Mundart  soviel  als
Strafgerechtigkeit,  dann  das  Gericht,  welcher  Ausdruck  eigentlich  nur  bei  dem
Militär  noch  gebräuchlich.  Gestabter  Eid  ist  vorgesprochener  Eid.  Auch  kommt
der  Ausdruckstablich  für  gerichtlich  öfters  vor.  Im  Sachsenspiegel  heißt  diese
Form  der  Eidleistung  „vorstaben“.
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        133

kunden  heyschin  lautet,  blos  fordern,  vorladen  bedeuten.  —
Bemerkenswerth  ist  nun  aber  die  vom  Richter  dem  Büttel  geheißene
„Eineischungs"“-Formel,  die  jedoch  in  der  Copie  anders  gewendet
  und  zwar  nicht  mit  den  Anführungsworten,  sondern  einfach  also
ausgedrückt  ist:  „So  sal  der  buttil  heischen  denselben  hermann  vmb
die  wunden,  der  den  frede  gebrochen  had“.  —  Etwas  unklar  erscheint
auch  der  Ausdruck  „volleist“,  was  eigentlich  so  viel  als  Hilfsleistung
  bedentet;  wahrscheinlich  sind  darnnter  die  sogenannten  „Genoten“,
  d.  i.  Genossen  oder  Helfershelfer  beim  „mördlichen
Angriff“  zu  verstehen,  weil  das  Capitel  sagt:  „ouch  pmme  die
volleist  mag  he  (yn)  lazen  die  lute  beklagen  ond  lazen  ineischen  also“,
und  ferner:  „also  mag  he  si  lazen  ineischen  (ir  lassen  heischen)  onch
vmme  di  volleist  wie  vil  der  (ir)  ist“,  was  doch  soviel  heißen  soll  als,
anch  wegen  geleisteter  Beihilfe  sollen  die  Helfer,  wie  viele  ihrer  auch
sind,  vor  Gericht  geladen  werden.  —  Auch  ist  das  Vercelen  auf
den  Hals,  wovon  wir  S.  115—119,  Note  136  ausführlichst  gehandelt,
  hier  wegen  der  Küämpferwunden  ausgesprochen,  während
die  Helfershelfer  nur  Busse  zu  leisten  hatten.  Was  das  kämpflich
fordern  mit  Rechte  und  ohne  Widerrede“  betrifft,  so  ist  darunter
  das  eigentlich  eigenthümliche  Vorladen  des  peinlichen  Gerichts,
was  im  Sachsenspiegel  das  Gerüfft  heißt,  unter  dem  Zetergeschrei
  zu  verstehen.  —  Das  Wort  kämpflich  spielt  in  der  Gerichtssprache
  des  Mittelalters  eigentlich  eine  grosse  Rolle;  so  heißt
kämplich  grüssen  (kamplich  gruzzen)  so  viel  als  einen  auf  Leib
und  Leben  ansprechen  und  beklagen,  so  daß  man  mit  ihm  um  sein
gebührlich  Recht  kämpfen,  d.  h.  den  Gottesgerichtskampf  mit  ihm  bestehen
  muß,  später  aber  nur  soviel  als  peinlich  klagen,  während  der
Ausdruck  kämpflich  ansprechen,  das  schändliche,  lästerliche  Ansprechen,
  z.  B.  nach  dem  Sachsenspiegel  (Buch  1,  Art.  62),  wenn
Einer  den  Andern  einen  Dieb  schalt,  bedeutet.  —  Die  vorkommenden
  Namen  Hermann  und  Rüdiger  sind  blose  Beispielsnamen,
die  der  Gesetzgeber  beliebig  gewählt  hat,  so  auch  der  mit  dem  Richter,
welcher  hier  als  Kläger  des  Schwächern,  oder  aller  Magenschaft  entbehrenden
  oder  von  „wizzentlichen“  Freunden  verlassenen  Verwundeten,
  auftreten  muß,  in  Verbindung  stehende  Ausdruck  „sin  gewalt
cunrat“,  worunter  der  in  die  richterliche  Gewalt  gegebene  Schützling
  mit  dem  Beispielsnamen  Conrad  verstanden  werden  muß.
Die  interessanteste  Stelle  des  Capitels  ist  aber  die  Vorschrift
über  die  eigentliche  Hegung  des  peinlichen  Gerichts  mit  seinen  ächt
mittelalterlichen  Formeln  und  Ceremoniell.  —  Der  Richter  erscheint
als  Kläger  und  muß  der  Vorsprecher  selbst  sein:  „so  muz  der  richter
teidingen  (d.  h.  vor  Gericht  klagbar  werden)  also  vnd  sin  vorspreche“:
  Der  Richter  erscheint,  nachdem  er  Bürgen  geheischt,  vor
dem  Voigte,  und  fragt  an,  ob  er  die  peinliche  Anklage  erheben  solle:
„ab  he  icht  schrieen  sulle  zu  rechte“.  Auch  fragt  er  an,  wie  „dicke“,
d.  h.  wie  oft  er  schreien  solle,  was  den  Grad  der  peinlichen  Anklage
        <pb n="713" />
        134

bezeichnet.  Auch  das  Ceremoniell  der  „Holung“  oder  „irholen
an  dem  Geschrei“,  was  das  ausgesetzte  Geschrei  andeutet,  ist
hier  als  wesentliche  Form  zu  bemerken,  worauf  die  Entscheidung  ist:
„he  sulle  nicheine  (d.  i.  keine)  holung  haben  an  dem  geschrei“.  Auch
der  Unterschied  des  Geschrei's,  ob  „Cetar“  oder  „Waffen“  ist
dabei  zu  beachten,  was  mit  dem  71.  Art.  im  2.  Buche  des  Sachsen—
spiegels  viel  Aehnlichkeit  hat,  wo  ein  förmliches  Aufgebot  gegen  den
Friedebrecher  vorgeschrieben  ist.  Ferner  ist  aber  die  Stelle:  „ob  man
das  Geschreie  nicht  reiten  solle“,  in  so  weit  nicht  ganz  klar,  als  ent—
weder  darunter  verstanden  werden  kann,  „ob  man  zu  Pferde  das
Geschrei  „Cetar“  oder  „Waffen“  ausführen,  oder  ob  dasselbe  nur
mit  größerem  Ceremoniell  vollbracht  werden  solle.  Im  letztern  Falle
ist  das  reiten  nur  die  mittelalterliche  Form  für  bereiten.  Doch
scheint  wohl  das  wirkliche  Ansführen  des  Geschreis  zu  Pferde  hier
anzunehmen  zu  sein,  da  es  im  angeführten  7  1.  Artikel  des  2.  Buches
im  Sachsenspiegel  heißt:  „dieweyl  jenner  mitgehet  oder  reitet,  der
das  Gerüffte  geschrieen  hat“.  —  Uebrigens  ward  das  Gerüfte  oder
Geschrei  mit  einer  seltenen  Umständlichkeit  vollführt.  Man  lud
dazu  selbst  Schöppen;  doch  das  Geschrei  diente  in  diesem  Falle
eigentlich  dazu,  daß  man  Jemanden  im  Volke  dazu  auffordern  wollte,
als  Zeuge  oder  Vormund  für  den  Gewundeten  oder  Erschlagenen
vor  Gerichte  aufzutreten.  Fand  sich  nun  auf  dieses  Geschrei  Niemand,
  der  sich  „an  den  Briefziehen“,  d.  h.  sich  als  Kläger  oder
Vormund  gegen  den  Thäter  zum  Verzelen  öffentlich  bekennen  wollte,
so  mußte  der  Richter  von  Neuem  die  Schöppen  auffordern  und  über
die  That,  war  sie  eine  blosse  Verwundung,  drei  Stunden
lang  ohne  Unterlaß  „Cetar“  schreien;  war  sie  aber  ein  Todschlag,
  so  mußte  der  Richter  zum  dritten  Male  schreien.  Hierauf
hatte  der  markgräfliche  Voigt,  der  hierbei  als  Richter  agirte,  zu
fragen,  warum  der  Richter  geschrieen.  Es  klagte  nun  der  Richter  mit
der  Formel:  „vor  Gott  und  dem  Markgrafen  und  Alle  die  Friede
und  Gnade  haben  wollten,“  den  an,  der  den  Frieden  an  dem  Richter
brach  und  an  dem,  der  dem  Schutze  des  Richters  anempfohlen  war.
Vertheidigte  sich  der  Angeklagte  mittels  seines  Vormunds  und  fragte
an,  ob  er  nicht  Schöppen  geladen  hat  zur  Klage  (gruze),  so  mußte  der
Voigt  brechen  mit  den  Gezuge  232),  d.  h.  die  Appellation  gegen
die  peinliche  Klage  annehmen.  Trat  ferner  der  Fall  ein,  daß  der
Gewundete  oder  Erschlagene  an  dem  Briefe  stand,  d.  h.  daß  dieser
ein  Geächteter  war,  so  war  der  Thäter  freigesprochen.  —  Ist  dies  aber
nicht  der  Fall,  so  ist  die  Were  oder  Gewehrleistung  mittels  Kampfs
zu  Rechte  zu  antworten  nothwendig.  Der  Richter  hatte  nur  dafür

252)  Das  Urtheil  geziehen  heißt  in  der  mittelalterlichen  Gerichtssprache
soviel  als  von  dem  Acchtersprucch  appelliren.  Gezeuge  und  gezeugen  aber  im
Sachsenspiegel  sind  die  Beweise  und  beweisen,  Gezeng  verlegen  soviel
als  Beweis  oder  Gezeugniß  verwerfen.
        <pb n="714" />
        135

Sorge  zu  tragen,  daß  nach  Verlauf  von  21  Nächten  der  Beklagte  sich
stellte,  und  daß  das  Kampfgezähe,  oder  die  nöthigen  Kampfgeräthe
und  die  Schreileute  in  Bereitschaft  waren.  Der  Richter  kam  sodaun
  am  bestimmten  Tage  mit  seinen  Schreileuten,  die  ausser  ihm
7  sein  mußten,  vor  Gericht  und  stellte  sie  neben  einander  auf.  Die
Schreileute  traten  als  Schöppen  der  Partei  des  klagenden  Richters
auf.  Es  ward  nun  ausgesprochen  (geteilt),  daß  das  Geschrei  sofort
sollte  geritten  werden,  welcher  Punkt  jedoch  in  der  Copie,  die  unbedingt
  für  die  Zeit  (von  1297  bis  1307)  gemacht  worden  ist,  in  welcher
  Freiberg  und  das  Gebirge  nicht  dem  meissener  Markgrafen  gehörte,
  sondern  erst  unter  König  Adolphs  und  dann  unter  Albrechts
unmittelbarer  Hoheit  stand,  fehlt.  Zum  Ceremoniell  gehörte  noch,
daß,  um  ein  zu  Rechte  vollkommenes  Geschrei  zu  haben,  von  den
7  Schöppen  3  heraus-,  und  davon  Einer  in  die  Mitte,  der  Andere
vorn  und  der  Dritte  hinten  eintraten,  wobei  noch  ausdrücklich  bemerkt
  ist,  daß  wenn  die  3  nicht  also  einstanden,  die  Klage  verloren
war.  Wohl  zu  bemerken  ist  übrigens  hierbei,  daß  das  Geschrei  oder
Gerüfte  nicht  mehr  „Cetar!“  sondern  ein  „Waffenruf“  war.

sol  Das  so  merkwürdige  XXX.  Capitel  lautet  aber  wörtlich  wie
olgt:

XXX.  Diz  ist  von  den  wunden  luten  di  der  richter  uorderen  muz.

Wirdet  ein  man  irslagen  der  ellende  ist  vnd  nimandes  hat.  wo  daz
geschit  in  dem  wikbilde  uor  der  stat  oder  in  der  stat  in  den  gazzen  oder  wo
iz  ist  den  sal  der  burgermeister  lazen  uffheben  vnd  der  voit  der  sal  in  uor—
deren  233)  alse  recht  ist  ab  da  wol  nimant  ist  der  in  gewinne  234)  mit  dem
eide.  Wirdet  ein  man  irslagen  der  ouch  ellende  ist  vnd  hat  ein  wip  daz
wip  sal  den  richter  gewinnen  mit  dem  eide  vnd  der  richter  sal  in  ouch  uorderen
alse  recht  ist.  Wirdet  ein  man  wunt  der  nicht  Unorderere  235)  hat  vnd  doch
zu  der  stat  gehort  oder  ioch  geborn  ist  zu  der  stat  oder  vrund  236)  hat
wizzeliche  237)  di  in  nicht  norderen  wollen  noch  en  mugen  der  richter  muz
in  uorderen  gewinnet  in  derselbe  man  der  da  wunt  ist  mit  dem  eide  alse
recht  ist.  Sind  aber  die  wunden  nicht  kamper  238)  der  richter  darf  in  nicht
norderen  zu  rechte.  ond  sind  di  wunden  wol  kamper  vnd  wollen  si  einualdikliche
  klagen  eine  slechte  *)  klage  der  richter  tut  aber  wol  weder  he  wil.
he  ist  der  uorderunge  wol  ledic  mit  rechte.  Ist  aber  daz  der  richter  uor—
deren  muz  so  sal  man  in  gewinnen  alrest  *)  mit  dem  eide  alse  recht  ist.

238)  Hier  in  der  Bedeutung,  daß  der  Richter  für  ihn  Klage  führen  sollte.
234)  Vertreten,  dafür  einstehen.

225)  Kläger,  die  sich  seiner  annehmen.

236)  Freunde.

237)  Wissentlich,  ihm  bekannte.

2935)  Vergl.  Seite  104  —  Kampferwunden.

239)  Schlicht,  gewöhnlich.

240)  Vor  Allem  zuerst.
        <pb n="715" />
        136

Ist  daz  ienre  gesprechen  mac  241)  der  da  wunt  ist  der  muz  iv  selbe  sweren
ond  den  richter  gewinnen.  Mac  aber  he  nicht  gesprechen  so  muz  sin  wip
sweren  vnd  den  richter  gewinnen  212).  hat  he  nicht  wibes  so  swere  sin  neiste
getelinc  243)  vnd  gewinnet  den  richter  also.  Daz  he  binnen  24)  wendic
landes  nimandes  habe  der  sin  ungemach  geuorderen  kunne  245)  oder  muge  oder
wolle  an  den  Richter  alleine  daz  im  got  so  helfe  ond  alle  heiligen.  Vud
man  muz  der  teidinge  beginnen  246)  wenne  die  wunden  geslagen  werden
zu  deme  neisten  dinge  247)  darnach  vnd  muz  teidingen  also.  Her  richter
vngemach  ist  dirre  urowen  248)  geschen  daz  ir  man  verhowen  279)  ist  onde
gewunt  vnd  gewatschart  ist  der  hat  binnen  landes  nimandes  der  sin  ongemach
  genorderen  kunne  oder  muge  oder  wolle  vnd  wil  daz  geweren  uf  den
heiligen  250)  als  recht  ist  vnd  bitet  eines  rechten  urteiles  wen  he  oder  sie
daz  geweren  wil  uf  den  heiligen  wer  in  zu  rechte  Uuorderen  sulle.  so  sal
man  teilen  der  richter  sulle  in  norderen  werde  he  gewunnen  als  recht  ist.
So  sal  man  teidingen  also.  Her  richter  sendet  dazu  wen  ir  wollet  he  wil
uch  gerne  gewinnen  251)  alse  he  zu  rechte  sal.  vnd  bitet  eines  urteiles  ab
ir  zu  rechte  icht  dazu  senden  sullet.  so  sal  man  teilen  he  sulle  zu  rechte
boten  252)  dazu  senden  die  daz  horen  daz  he  in  gewinne  als  recht  ist.  So
sal  der  richter  boten  senden  darzu  dri  man  ond  einen  butel  253)  der  den
eit  stabe  254).  Die  boten  sollen  dazu  horen  daz  der  eit  gesworen  werde
also.  daz  he  binnen  wendic  landes  nimandes  habe  der  sin  vngemach  genorderen
  kunne  oder  muge  oder  wolle  ane  den  richter  255)  alleine  daz  im
got  so  helfe  vnd  alle  heiligen.  onde  der  richter  sal  den  boten  bevelen  daz
sie  den  wunten  gichtigen  2556)  vnd  manen  dazu  daz  he  die  wunden  rechte
lege  an  die  stat  dannen  iz  im  geschen  ist  vnd  anders  nirgen  257).  Di  boten
  sullen  widerkummen  vnd  sullen  sagen  dem  richtere  daz  he  gewunnen  si
als  recht  ist  und  uf  wen  he  di  wunden  gelegt  habe  258).  daz  sullen  si  im
ouch  sagen.  So  sal  der  richter  ufsten  onde  sal  einen  andern  richtere  setcen
  259)  ond  sal  klagen  also  sin  norspreche  260).  woldir  des  richteres  wort

241)  Daß  jener  aussagen  kann.

242)  Ueberzeugen  Jemand,  Zeuguiß  bei  Jemand  stehen.
245)  Nächster,  Angehöriger,  auch  Hausgenosse.

244)  Innerhalb  des  Landes.

245)  Der,  wegen  des  ihm  geschehenen  Leids,  für  ihn  klagbar  Gewordene.
246)  Man  muß  die  Sache  anhängig  machen.

247)  Zum  nächsten  Gerichtstage.

248)  Dieser  Frauen.

249)  Daß  ihr  Man  gehauen.

250)  Und  will  das  beschwören  bei  den  Heiligen.

251)  Er  will  Euch  gern  einstehen.

252)  Soviel  als  Schöppen.

253)  Gerichtsdiener,  Büttel,  aus  Pedell  entstanden.
254)  Eid  abnehmen.

255)  Ausser  dem  Richter.

256)  Bekenntniß  über  etwas  ablegen.

257)  Statt  nirgends  anders.

258)  Bekannt,  ausgesagt  habe.

259)  Weil  er  als  Kläger  auftreten  muß.

260)  Wie  sein  Anwalt  und  Zeuge.
        <pb n="716" />
        137
vermemen.  he  klaget  uch  uber  einen  herman  daz  der  quam  261)  an  die  stat
da  der  richter  ond  sine  gewalt  cunrat  der  in  uf  den  heiligen  gewunnen  hat
vride  vnde  genade  solde  haben  ond  brach  den  vride  an  im  vnd  an  siner
gewalt  und  hat  im  den  gewunt  vnd  gewatschart  262)  vnde  bitet  eines  urteiles
  ab  man  in  vmme  di  wunde  icht  ineischen  253)  sulle.  so  sal  man  im
teilen  daz  man  im  billiche  ineischen  sulle  wie  wol  he  ioch  besezzen  264)  si.
So  sal  der  richter  den  butel  heizen  daz  he  in  ineische  also.  Ich  eische  265)
denselben  herman  zu  einem  mal  zu  den  anderen  mal  zu  dem  dritten  mal
ich  bite  in  zu  borge  ist  imant  hi  der  in  borgen  265)  wolle  man  giebet  in  im
zu  borge  uf  sin  recht.  also  mac  he  irlazen  ineischen  umme  die  wunden  also
vil  alse  der  ist  und  ouch  vmme  die  volleist  267)  mac  he  lazen  di  lute  beklagen
  ond  lazen  ineischen  also.  die  nicht  besezzen  sint.  he  klaget  uch  uber
einen  rudiger  268)  daz  der  quam  an  die  stat  da  der  richter  vnd  sine  gewalt
cunrat  der  in  uf  den  heiligen  gewunnen  hat  vride  onde  genade  solde  haben
vnd  was  an  volke  269)  vnd  an  geverte  da  sine  gewalt  gewunt  onde  gewatschart
  wart  vnd  brach  den  vride  an  im  ond  an  siner  gewalt  vnd  bitet  eines
urteiles  ab  man  in  daromme  icht  ineischen  sulle.  so  sal  man  teilen  ist  he
nicht  besezzen  man  sulle  in  billiche  ineischen  also  mac  he  si  lazen  ineischen
ouch  vmme  di  volleist  wi  vil  der  ist.  So  sal  he  denne  eines  urteiles  biten
wende  he  si  ingeeischit  habe  zu  dem  ersten  mal  wes  he  nu  zu  rechte  darvm—
me  warten  sulle.  so  sal  man  teilen  man  sulle  im  vnde  ienen  bescheiden  in
daz  neiste  dine.  So  sal  im  der  richter  bescheiden  vnd  ienen  allen  in  daz
neiste  dine.  So  sal  der  richter  boten  biten  zu  den  wunden  dri  man  die
die  wunden  besehen  vnd  denne  befagen  da  oder  zume  nehisten  dinge  als  recht
ist.  Nu  die  boten  kumen  zu  dinge  vnd  besagen  di  wunden  die  da  kamper  sint
waz  der  ist  vnd  wi  vil  der  ist  di  sal  der  richter  kempfliche  uorderen  270)  mit
rechte  ane  widerrede.  Der  richter  sal  aber  ufsten  zu  dem  anderen  Dinge
vnd  sal  einen  anderen  richter  setcen  vnd  klage  aber  als  he  zu  dem  ersten
dinge  klagete  Unor  sich  und  uor  sine  gewalt  di  in  uf  den  heiligen  gewunnen
hat  ond  laze  si  denne  ineischen.  kumen  sie  nicht  uor  in  dem  dinge  so  mac
he  si  verceln  271)  iene  umme  di  kampere  wunden  uf  ir  helse  272)  als  recht.
ist  und  iene  vmme  di  volleist  273)  uf  ir  buze  274)  ouch  als  recht  ist.  Ist

261)  Statt  kam.  Altes  Idiom  des  Erzgebirgs.

262)  Kommt  auch  der  Ausdruck  Geschart  von  Schar  =  Messer,  vor.

263)  Einziehen  —  heischen,  herbeiholen;  aber  auch  soviel  als  in  Fesseln  legen.

20)  Ansässig.

265)  Statt  heischen  —  citiren.

205)  Für  ihn  bürgen.

267)  Hilfsleistung,  bei  der  That.

269)  Der  Name  Rüdiger.

269)  Die  Copie  hat  „an  Volge“,  d.  h.  ohne  Gefolge  und  ohne  Gefährden.

270)  Ist  dasselbe  was  im  Sachsenspiegel:  kämpflich  fürladen  (Buch  2.
Artikel  8)  genannt  wird.

271)  Ist  hier  unbedingt  soviel  als  ächten,  wegen  des  Ausbleibens  vor  Gericht.

273)  Ist  der  Ausdruck  auf  ihre  Hälse  verzelen.

275)  Hilfsleistung  —  Hilfsvollstreckung  (2).

274)  Die  Busse,  die  er  dem  Richter  zu  leisten  oder  zu  zahlen  hatte.
        <pb n="717" />
        138

aber  daz  ir  etelicher  uorkumet  iener  der  da  beklaget  ist  vmme  di  volleist  so
muz  der  richter  sinen  uorsprechen  275)  lassen  klagen  also.  Her  voit  der
richter  klaget  uch  uber  denselben  rudiger  der  da  steht  daz  der  quam  an  die
stat  da  der  richter  und  sine  gewalt  cunrat  di  in  uf  den  heiligen  gewunnen
hat  vride  onde  genade  solde  haben  da  brach  he  den  vride  an  ihm  vnd  an
siner  gewalt  vnd  was  an  volke  ond  an  geverte  275)  da  sine  gewalt  gewunt  vnd
gewatschart  wart  vnd  bitet  uch  darvmme  gerichtes.  der  muz  im  antwerten
als  recht  ist.  Ist  aber  daz  iener  keiner  norkumet  die  da  beklaget  sint  vmme
wunden  oder  vmme  totslege  vnde  wil  antwerten  so  muz  der  richter  ufsten
vnd  sal  einen  andern  richter  setzen  und  neme  einen  norsprechen  der  sal  teidingen
  also.  Her  voit  dem  richter  ist  ein  ongerete  geschen  daz  im  ein  sine
gewalt  cunrat  di.  in  uf  den  heiligen  gewunnen  hat  verhowen  ist  vnde  ist  im
gewunt  vnde  gewatschart  daz  wil  he  uorderen  kempfliche  mit  alle  dem  rechte
als  recht  ist  zu  dem  jungen  manne  der  da  keinwertik  277)  stet  und  weiz  sines
namen  nicht  rechte  278).  ond  bitet  eines  orteiles  ab  he  sich  zu  rechte  icht
nennen  sulle.  so  sal  man  teilen  he  sulle  sich  billiche  nennen.  He  heize
herman.  So  sal  he  uregen  eines  urteiles  ab  he  im  keinen  andern  namen
geschepfen  279)  muge  he  muze  mit  dem  namen  antwerten  wes  man
ihm  schult  gebe.  daz  sal  man  teilen  zu  rechte  daz  he  nicheinen  anderen
namen  gehaben  muge.  So  mae  der  richter  burgen  eischen  von  im  280).
den  muz  he  im  setceen  zu  rechte  einen  besezzenen  man  der  mit  eigen  ond  mit
erbe  besezzen  si  und  vnd  daz  muz  he  bewisen.  So  mus  der  richter  teidingen
  also  vnd  sin  norspreche.  Her  voit  des  richters  gewalt  cunrat  di  in
uf  den  heiligen  gewunnen  hat  di  ist  im  verhowen  ond  ist  gewunt  ond  gewatschart
  daz  wil  he  uorderen  kempfliche  als  recht  ist  zu  demselben  herman
ond  bitit  eines  urteiles  ab  he  icht  schrien  sulle  zu  rechte.  so  sal  man  teilen
wolle  he  kempfliche  nordern  daz  he  billiche  schrien  231)  sulle.  So  sal  he
uregen  eines  vrteiles  wi  dicke  282)  he  schrien  sulle,  daz  sal  he  zwir  nach  dem
ersten  233).  So  sal  he  uregen  ab  he  sich  icht  irholn  sulle  an  dem  geschreie.
so  sal  man  teilen  he  sulle  nicheine  holunge  284)  haben  an  dem  geschreie.
So  sal  he  vregen  ab  he  schrie  cetar  oder  wafen  welchiz  he  begrift  ab  im
einz  icht  glicher  wis  hulfelich  235)  si  alse  daz  andere  so  sal  man  teilen  wen
iz  mit  urteile  bewart  wirdet  welch  iz  he  denne  schriet  daz  im  daz  hulfelich
si.  So  sal  he  vregen  ab  man  daz  geschreie  icht  reiten  sulle.  so  sal  man
teilen  man  sulle  iz  billige  reiten.  Jenre  sal  boten  biten  zu  rechte  die  da

275)  Anwalt  vor  Gericht.

275)  Die  Copie  hat:  eyn  volge  vnd  eyn  geverte.

277)  Gegenwärtig.

378)  Also  wahrscheinlich  ein  blödsinniger  Mensch.  6  .

276?)  Namen  annehmen.  Der  Ausdruck  schöpfen  für  nehmen  ist  auch
noch  in  den  Ausdrücken  „Verdacht  und  Hoffnung  schöpfen“.

280)  Bürge  für  ihn,  verlangen,  einfordern.

281)  Beginn  des  peinlichen  Gerichts.

282)  Wie  oft.

295)  Also  drei  Male  soll  er  schreien.

284)  Keine  Erholung  =  unaufhörlich.

265)  Dienlich.
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        139
zuhoren  daz  he  beschriet  vnd  begruzet  werde  als  recht  ist.  also  bescheidenliche
  ab  he  nicheinen  uormunden  gehaben  mac  ond  ouch  sich  an  den  brif
nicht  cihen  286)  wil  so  mac  he  boten  biten.  So  sal  der  richter  schrien
also.  Cetar  uber  einen  herman  der  mine  gewalt  cunrate  gewunt  ond  gewatschart
  hat.  also  muz  he  schrien  dri  stunt  nach  einander  ane  onderlaz  287).
Ist  iz  aber  ein  totslac  so  muz  he  zume  dritten  male  schrieen  also.  cetar
uber  einen  herman  der  mine  gewalt  cunrate  gewunt  vnde  gewatschart  hat
ond  mit  derselben  wunden  von  deme  lebene  zume  tode  hat  bracht  sprichet  he
also  so  is  he  vollkumen  an  deme  geschreie.  So  sal  der  voit  vregen  waromme
  he  geschriet  habe.  woldir  daz  258)  vernemen.  He  klaget  vnseme
herrengote  vnd  unsem  herren  dem  Marcgreuen  wo  der  ist  vnd  uch  herre  her
richter  vnd  alle  den  di  da  vride  vnd  genade  wollen  haben  uber  denselben
herman  der  da  kegenwertik  stet  daz  der  quam  an  di  stat  da  der  richter  und  sine
gewalt  cunrat  di  in  uf  den  heiligen  gewunnen  hat  vride  vnd  genade  solde
haben  da  brach  he  den  vride  an  dem  richter  vnd  an  finer  gewalt  cunrate
die  in  uf  den  heiligen  gewunnen  hat  vnd  wunte  im  den  vnd  watscharte  im
den  ond  stach  im  eine  offene  wunde  alse  he  wol  bewisen  mac  mit  sinen  boten
  vnd  hat  in  mit  derselben  wunden  von  dem  lebene  zum  tode  bracht  da
sach  he  in  da  beschrei  he  in  hi  hat  he  in  gesehn  hi  hat  he  in  beschriet.  wil
he  is  im  bekennen  he  bitet  uch  gerichtes  wil  he  is  im  loicken  289)  he  wil  is
in  bereden  mit  sime  libe  an  den  sinen  oder  mit  sinem  norworchten  290)  an
den  sinen  onde  wil  in  des  nolbrengen  mit  sinen  schreiluten  mit  sinen  boten
ond  mit  allem  dem  rechte  als  he  zu  rechte  sal  nach  der  stat  rechte.  Ist  daz
sich  ienre  bittit  an  sinen  Uormunden  ab  he  nicheine  boten  gebeten  hat  zu
dem  gruze  den  uormunden  muz  im  der  voit  brechen  mit  gezuge  291)  als
recht  ist.  Ist  aber  daz  des  richters  gewalt  der  da  wunt  ist  an  dem  brive
stet  292).  so  mac  he  in  ubirwinden  293)  mit  dem  briue  vnd  wirdit  denne
also  ledic  uon  dem  richtere  vnd  non  siner  gewalt  des  kampfes  oder  der
wunden  oder  des  totslages.  Ist  aber  des  nicht  so  mac  he  denne  in
cheine  294)  widerrede  me  gehaben  den  he  mac  bitten  der  were  vmme  die
klage  mit  vrteile.  So  sal  der  richter  biten  der  boten  ond  sal  uregen  eines
urteiles,  ab  man  die  boten  icht  manen  sulle,  ab  man  in  begruzt  295)  habe
als  recht  si,  ab  he  im  dene  icht  billicher  kampfes  antwerten  290)  sulle  den  he  im
cheine  297)  were  tu.  daz  sal  man  teilen.  bekennen  si  daz  he  in  begruzet

385)  Auf  den  Bürgerbrief.

257)  Drei  Stunden  nach  einander.

268)  Wollet  ihr  das.

289)  Leugnen  —  nicht  zugestehen.

290)  Verbrechen.

291)  Soviel  als  appelliren.

292)  Daß  er  vercelt  bereits  ist.

293)  Soviel  als  darauf  provociren.

204)  Statt  keine.

295)  Begrüssen,  soviel  als  kämpflich  begrüssen,  d.  i.  pein  lich  anklagen.

296)  In  der  gerichtlichen  Bedeutung  von  einreden,  einwenden,  exceptionis
causa.

297)  Statt  keince.
        <pb n="719" />
        140

habe  rechtliche  daz  he  im  nich  eine  were  tun  sulle  vnd  ienre  muz  im  zu
rechte  kampfes  antwerten.  So  mae  sich  der  richter  vermezzen  zu  uolkumene
zu  sime  rechten  endehaften  Tage  298)  uber  ein  onde  zwencic  nacht  oder  da
binnen  299)  wenne  he  will,  also  sal  in  beiden  der  richter  bescheiden.  Der
richter  muz  schaffen  umme  einen  nuorwurchten  vnd  vmme  kampf  gezowe  300)
vnd  auch  vmme  schreilute  ab  ir  ienre  nicht  gehaben  mac.  Nu  der  richter
muz  zu  dinge  301)  kumen  als  im  bescheiden  ist  mit  sinen  schreiluten  der
muzen  sibene  sin  ane  in  erhafter  lute.  di  ir  echt  onde  ir  recht  behalten
haben  sie  sin  besezzen  oder  nicht  so  gestehn  si  wol.  vnd  muz  die  stadiln  302)
bi  einander.  So  sal  ienre  boten  biten  zu  dem  geschreie.  Daz  geschreie
sal  man  reiten  303)  vnd  gesten  dri  uz  den  sibenen  iz  si  norne  oder  mittene
oder  hindene  so  ist  he  uolkumen  zu  rechte  an  dem  geschreie.  vnd  der  eit
ond  daz  geschreie  get  also.  Ich  begriffiz  302)  mit  dem  eide  den  ich  zu  dem
oride  gesworn  habe  305)  daz  ich  zu  dem  wafen  rufte  quam  do  der  richter
hermanne  beschriete  mit  dem  wafenrufte  in  des  marcgreuen  206)  stat  do
herman  den  vride  an  dem  richtere  und  an  siner  gewalt  cunrate  brach  ond
dem  eine  offene  Wund  stach  an  sines  selbes  libe  dar  vmme  nn  zu  rechte
herman  dem  richtere  gevangens  gestaten  sal.  Gesten  ir  also  dri  so  ist  he
nolkumen  an  dem  geschreie.  Gesten  ir  aber  nicht  dri  uz  den  siebenen  so
ist  di  klage  verlorn  zu  rechte.  Ist  aber  daz  he  uolvert  an  dem  geschreie  so
muz  der  richter  ienen  angrifen  alse  dauor  in  dem  andern  kampfe  geschrieben
  stet.  Da  sal  ienre  boten  zu  biten  di  daz  sehen  daz  he  in  angrife  vnd
halde  als  recht  ist.  ond  wenne  is  di  boten  bekennen  so  ist  der  kampf  gewunnen.
  onde  griffe  he  in  nicht  an  alse  recht  were  daz  im  des  di  boten
intpfilen  307)  so  wurde  ienre  ledic  aber  mit  rechte.  Ist  aber  daz  he  uolkumet
  als  recht  ist  an  allen  sachen  so  sal  man  in  bescheiden  beider  sit  in
den  ereiz  305)  zu  kumene.  So  sal  icklicher  boten  biten  zu  des  audern  gerwunge
  zwene  man  die  sullen  dabi  sin  daz  man  si  antu  ond  gerwe  309)  als

5*99)  Gerichtsmäßige  Tage.  —  Ende  heißt  soviel  als  Gerichtsort.  »

299)Sovielalsnocheher,d.i.vorAblaufderUTagezdteCopIehat
„dorunter“.

300)  Die  Copie  hat  gezawe,  was  soviel  als  Geräthschaften,  Werkzeuge
d.  h.  Gezähe  bedeutet.  Hier  ist  unter  Kampfgezähe,  die  zum  Kampfe  vor
Gericht  nöthigen  Waffen  und  Kleidung  zu  verstehen.

801)  Im  Gerichte  erscheinen.

302)  Soviel  als  ordnen,  reihen.

303)  Diese  Stelle  fehlt  in  der  Copie;  reiten  ist  nicht  so  zu  verstehen,  daß  man
das  Ceremoniell  vorbereitete:  reiten  heißt  zwar  oft  zurichten.

304)  Ich  habe  die  Willensmeinung.  ·

M)EsfehltindetCopiedesCodexvomdentch—hab«e.«·z

306)  In  der  Copie  steht:  „koninges“;  ein  Beweis,  daß  die  Copie  zwischen
1297  bis  1307,  wo  die  Kaiserlichen  Freiberg  im  Besitz  hatten,  gemacht  worden  ist.
Diese  Abänderung  findet  sich  in  der  Copie  mehrmals,  so  z.  B.  im  XXVII.  Capitel.

307)  Die  Copie  hat  „npfielen“.  Bezieht  sich  wahrscheinlich  auf  das  Einfallen
  mit  dem  Baum  oder  der  Scheidstange.

3058)  Soviel  als  Kreis.

209)  Unter  antun  und  gerwen  oder  gerben  ist  der  Anzug  zu  verstehen,  der
zum  Kampfe  nothwendig  war.  Anthuen  ist  das  Anlegen  der  Waffen  und  ger-
        <pb n="720" />
        141

—  —

recht  ist  vnd  sullen  gen  mit  in  den  creiz  vnd  sullen  denne  da  bekennen  ab
si  gegerwet  sint  alse  recht  ist.  Nu  sullen  si  kumen  beider  sit  zu  creize  der
norderer  nor  onde  ienre  darnach  vnde  sullen  gebaren  vnd  tun  an  allen  sachen
alse  dauor  geschriben  stet  in  dem  uordersten  Kampfe  vnde  anders  nicht.

Der  Gerichtskampf  selbst,  der  noch  in  einem  besondern  Capitel
des  Codex  abgehandelt  wird,  worauf  auch  zum  Schlusse  dieses  Capitels
ausdrücklich  verwiesen  worden  ist,  hat  übrigens  große  Aehnlichkeit
mit  dem  im  Sachsenspiegel,  Buch  1,  Artikel  63,  vorgeschriebenen
„Kämplichen  Begrüssen“.  Selbst  die  Inchoative  des  Kampfes,
nach  dem  Sachsenspiegel:  „so  vint  man  eme  to  rechte  by  syme  houetgate“
  (so  findet  man  zu  Rechte  gezogen  bei  dem  Hauptgeräthe),  was
das  Anfassen  am  obersten  Loche  des  Kleides,  oder  an  dem  den  Hals
umschliessenden  Koller  andeutet,  ist  im  XXVII.  Capitel  des  Codex
„diz  ist  uon  dem  kampfe“  durch  die  Worte  ausgesprochen:  „So
soll  he  uregen  eines  urteils  wie  he  in  an  sulle  grifen  so  soll  man  teilen
  mit  zwen  vingern  in  (an)  sin  obiste  kleit“;  ein  abermaliger  Beweis
  für  die  Verwandtschaft  der  Formen  beider  Rechtsquellen.  —
Nach  dem  Sachsenspiegel  hatte  der  Richter  ein  Schwert  und  einen
Schild  für  den  zu  besorgen,  der  beschuldigt  war,  sobald  der  Forderer
oder  Ankläger  sich  zum  Kampfe  anschickte.  Auch  hatte  er  Schöppen
zu  bestellen,  die  die  Bekleidung  oder  das  sogenannte  Gerben  oder
die  Gerbung  der  Kämpfenden  zu  beausfsichtigen  verpflichtet  waren,
und  daß  sie  ihr  Geräthe  oder  Kampfgezähe  nach  rechter  Gewohnheit
  anlegten.  Leder  und  leinene  Sachen  mochten  die
Kämpfer  anlegen  so  viel  sie  wollten;  doch  Haupt  und  Füsse  mußten
vorn  entblößt  sein  und  an  den  Händen  durften  sie  nichts  als  nur
dünne  Handschuh,  und  über  dem  Harnisch  einen  Rock  ohne
Aermel  tragen.  Uebrigens  war  als  Kampfgezähe  ein  Schwert
in  der  Hand  und  eins  oder  zweie  umgegürtet  erlaubt,  und  stand
in  beider  Willkür.  Ausserdem  konnten  sie  einen  Schild  in  der  linken
  Hand  führen,  der  aber  nur  ein  mit  Leder  überzogener  Holzschild
  sein  durfte,  wogegen  die  Buckeln  (bückelein)  des  Schilds
von  Eisen  sein  mochten.  Dem  den  Kreis  umstehenden  Volke  wurde
bei  „dem  Halse"“  geboten,  daß  es  Keinen  in  dem  Kampfe  störe.
Jedem  der  Kämpfer  ward  ein  Mann,  der  im  Freiberger  Codex  der
Grizwart  oder  Baumtrager  heißt,  beigegeben,  der  den  Baum
oder  die  Scheidstange  trug.  Wenn  Einer  der  Kämpfenden  fiel,
so  warf  dieser  den  Baum  dazwischen,  sobald  aber  einer  verwundet
ward,  oder  um  das  Einwerfen  des  Baums  bat,  so  durfte  er  es  nur
mit  Erlaubniß  des  Richters  thun.  Nachdem  dem  Kreise  Ruhe  geboten

ben,  die  Anlegung  der  Kampfkleider.  Das  mittelalterliche  Wort  gerben  heißt
stets  soviel  als  Jemanden  ankleiden;  daher  auch  die  Sakristeien  im  Mittelalter
Gerbekammern  hießen,  weil  die  Priester  darin  mit  dem  Ornate  bekleidet  wurden.
  Gerwung  e  ist  daher  der  Anzug,  und  gegerwet  heißt  augezogen.
        <pb n="721" />
        142

(deme  warue  810)  vrede  geboten)  ward,  so  konnten  die  Kämpfer
„des  Ringes  oder  Warves  zu  Rechte  begehren,  den  sollte  ihnen
der  Richter  erlauben“,  was  nicht  etwa  soviel  heißt,  als  daß  den
ganzen  Platz  innerhalb  des  Kreises  die  Kämpfer  zu  ihrem  Tummelplatze
  gebrauchen  konnten,  sondern  vielmehr,  daß  sie  die  Entscheidung
der  Umstehenden  für  ihr  Recht  und  das  Gebet  derselben  beanspruchten.
Auch  durften  sie  nur  dann  das  eiserne  Ortband  (Ort  yseren)  oder
die  Zwingen  von  den  Schwertscheiden  brechen,  wenn  es  der  Richter
gestattete,  was  darauf  hindeutet,  daß  sie  eigentlich  nur  mit  dem
Schwerte  in  der  Scheide  kämpfen  durften;  doch  um  die  Spitze  des
Schwertes  gebrauchen  zu  können,  die  eisernen  Zwingen  mit  Erlaubniß
  des  Richters  von  den  Scheiden  wegbrachen.  —  Ferner  mußten
sie  nochmals  vor  dem  Richter  „gegerbet“  oder  „angethau“  erscheinen
  und  schwören;  der  Eine,  daß  die  Schuld,  um  die  er  klagte,
wahrsei,  der  Andere,  daß  er  unschuldig  sei,  „dat  em  Got  also
helpe  to  ereme  Kampe“.  —  Bemerkenswerth  ist  dabei  die  Formel:
Die  Sone  soll  man  ihnen  gleich  theilen,  als  sie  erst,  d.  h.
ehe  sie  zusammen  gehen  311),  was  sich  darauf  bezieht,  daß,  wenn  der
Gerichtskampf  nicht  wie  gewöhnlich  am  höchsten  Mittage  geschah,  damit
  die  Sonne  Keinem  der  Kämpfer  ins  Gesicht  scheinen  und  sonach
ihn  nicht  blendend  stören  konnte,  und  die  Sonne  entweder  tief  im
Morgen  oder  Abende  stand,  die  Kämpfer  so  gestellt  wurden,  daß  sie
von  der  Seite  beschienen  waren,  was  auch  bei  den  Turnieren  gewöhnlich
  war,  wo  die  Sonne,  wie  man  zu  sagen  pflegte,  ebenfalls
gleich  ausgetheilt  ward.  —  Wurde  nun  der  überwunden,  „auf
den  man  spricht“,  d.  h.  der  Beklagte,  so  richtete  man  ihn.  Focht  er
sich  aber  zum  Siege,  so  ließ  man  ihn  mit  Gewette  und  Busse,  d.  h.  er
war  frei  von  der  Geldstrafe,  die  er  dem  Richter  zu  zahlen  hatte.  Der
Kläger  trat  zuerst  in  den  Ring  oder  Kreis.  Erschien  der  Beklagte
nicht  sofort,  so  ließ  ihn  der  Richter  durch  den  Fronboten  und  zwei.
Schöppen  in  dem  Hause,  „daer  sich  anlegt  fürheischen“,  d.  h.
herbeicitiren,  was  zwei  bis  drei  Male  wiederholt  ward.  Kam  er
bei  der  dritten  Ladung  nicht,  so  mußte  der  Kläger  auftreten  und  sich
zum  Kampfe  erbieten,  und  zwei  Schläge  schlagen  und  stechen
einen  Stich  gegen  die  Sonne  oder  den  Wind,  womiter  jenen
gleichsam  überwunden  hatte  und  der  Richter  mußte  den  Angeklagten
als  überwunden  richten.

Vergleichen  wir  nun  diesen  im  Sachsenspiegel  vorgeschriebenen
Gerichtskampf  12)  mit  dem  im  Freiberger  Codex  vorgeschriebe-210)

  Warv  oder  Warff,  eine  Gesellschaft,  dann  auch  den  Kreis  des  das
Gericht  umstehenden  Volks.

311)  De  sunnen  schal  man  ene  gelike  deilen,  so  se  erst  tho  samene  gaet.

512)  Der  Gerichtskampf  gehörte  zu  den  im  Mittelalter  sehr  gewöhnlichen  Ordalien,
  die  entweder  in  der  Feuerprobe,  Wasserprobe,  oder  in  den  geweihten  Bissen,
  der  Abendmahlsprobe,  oder  in  dem  Kreuzgerichte  und  Bahrrechte  gehandhabt
wurden.  Vergl.  Fr.  Majers  Geschichte  der  Ordalien  ins  Besondere  der  gerichtlichen
        <pb n="722" />
        143

nen,  so  finden  wir  fast  dasselbe  mittelalterliche  Ceremoniell,  nur  mit
etwas  mehr,  aber  ganz  charakteristischer  Umständlichkeit.

War  das  Geschrei  nach  dem  XXVII.  Capitel  des  Codex  voll—
kommen,  so  entschied  man  darüber,  ob  man  die  Schreileute  „ane
vare  vnde  scheiden“  auseinander  gehen  lassen  sollte  „daz  iz  im  vn—
schedelich  si“.  Der  Kläger  fragte  nun  an,  „ob  he  in  zu  rechte  nu
icht  sulle  angrifen“,  und  man  entschied:  „mit  zwen  vingern  in
sin  obirste  kleit“;  Alles  übereinstimmend  mit  dem  Sachsenspiegel.
Sehr  bemerkenswerth  ist  aber  das  weitere  Ceremonielle  und  For—
melle  der  Inchoative  und  der  eigentliche  Kampfverlauf,  den  wir  aus
dem  Codex  hier  wörtlich  mittheilen  wollen,  weil  das  Wörtliche  weit
mehr  das  Gepräge  der  Zeit  giebt:

So  sal  he  uregen  eines  urteiles  wen  im  geteilet  si  mit  zwen  vingern
ab  der  andere  vingere  keiner  darzu  kumit  oder  dran  ruret  von  ungeschichte  813)
oder  wi  iz  ist  ab  iz  im  an  keime  sime  rechte  gewerren  314)  kunne.  so  sal
man  teilen.  wen  iz  mit  urteile  bewart  si  daz  iz  im  nicht  schade.  So  mac
he  eines  urteiles  uregen  ab  he  non  ungeschichte  oder  ane  sinen  Dank  315)
der  anderen  kleidere  keinez  irwischet  oder  ruret  316)  ab  im  daz  icht  geschaden
  muge  an  sime  rechte.  so  sal  man  teilen  daz  is  im  nicht  schade  zu
rechte.  so  sal  he  uregen  eines  urteiles  ab  he  in  angrifet  vnd  uon  im  gedrungen
  oder  gestozen  wirdet  non  geschichte  317)  oder  non  ungeschichte
daz  he  in  lazen  3183)  muß  ab  im  daz  icht  geschaden  muge  zu  sime  rechte  he
sulle  in  wider  angrifen.  so  sal  man  teilen  geschee  iz  also  daz  he  in  billiche
wider  angrifen  sulle.  so  sal  he  uregen  eines  urteiles.  ab  he  in  angrifet
onde  he  im  snowe  oder  snappe  319)  (snabete)  nach  der  hant  also  daz  he  in
laze  ab  he  in  zu  rechte  icht  wider  an  sulle  grifen.  So  sal  man  teilen  geschee
iz  also  daz  her  in  billiche  wider  an  sulle  grifen.  Nu  sal  der  widersache  320)
boten  biten  die  da  zu  sehen  daz  he  angegriffen  werde  und  gehalden  unde
gelazen  werde  als  recht  ist.  he  sal  in  angrifen  mit  zwen  vingern  in  sin
obirste  kleit,  und  sal  denne  uregen  eines  urteiles  ab  he  im  nu  zu  rechte  icht
den  kampf  geloben  321)  sulle.  so  sal  man  teilen  he  sulle  in  im  billiche  geloben.
  so  sal  he  uregen  eines  urteiles  wi  he  in  im  geloben  sulle.  so  sal
man  teilen  he  sulle  einen  vinger  ufrecken.  So  sal  he  ufrecken  einen  vinger.

Zweikämpfe  in  Deutschland.  Jena  1795.  —  Das  Wort  Ordalien  hat  seine  Etymologie
  im  altdeutschen  ordalen  d.  i.  urtheilen.

315)  Der  Ausdruck  „Geschichte“  oder  „Ungeschichte“  drückt  soviel  als  bedacht
oder  unbedacht,  mit  Willen  oder  wider  Wilen  aus.

214)  Soviel  als  störend,  nachtheilig  seinem  Rechte.

315)  Dank  statt  denken,  d.  h.  ohne  daß  er  darauf  denkt.

316)  Soviel  als  erfassen  (erwischen  im  Volksausdrucke)  oder  berühren.

217)  Von  ihm  mit  Bedacht  gedrängt  oder  gestossen  werden.

3158)  Daß  er  ihn  loslassen  muß.

319)  Das  Schnoben  oder  Schnauben  heißt  hier  soviel  als  begehren,  was
wir  noch  im  Ausdrucke:  Rache  schnauben  haben.  Snappen  ist  unser  jetziges
Schnappen,  das  eigentlich  nur  noch  von  Thieren  gesagt  wird  und  soviel  als  erfassen
  wollen  bedeutet.

320)  Der  Angeklagte.

321)  Mit  dem  Ankläger  sich  zum  Kampfe  verstehen.
        <pb n="723" />
        144

so  sal  he  bitten  eines  urteiles  ab  he  den  Kampf  zurechte  icht  intpfahen  222)
sulle.  so  sal  man  teilen  he  sulle  in  billiche  entpfahen.  so  sal  der  norderer
mit  der  anderen  hant  ufrecken  einen  vinger  damite  sal  he  den  kampf  intphahen.
  so  sal  man  die  boten  manen  328).  bekennen  di  boten  daz  da  (her)
rechte  gebart  si.  so  sal  he  uregen  eines  urteilis  ab  si  zu  rechte  nu  icht  nider
  sullen  nemen  di  vingere  324).  so  sal  man  teilen  wen  di  boten  gestanden
sint  daz  da  rechte  gebart  si  daz  si  billiche  di  uingere  nieder  nemen.  So
sal  he  denne  eines  urteiles  uregen  ab  he  in  ouch  zu  rechte  nu  icht  lazen
sulle  daz  sal  man  im  teilen  daz  her  in  wol  lazen  muge  ane  vare.  So  sal
der  norderer  sprechen.  Her  richter  wes  bescheidet  ihr  uns,  nu  der  richter  sal
sprechen.  Ich  bescheide  uch  beider  sit  in  den  creiz.  so  sal  der  uorderer  biten
zwene  man  di  da  bi  sin,  daz  sin  widersache  gegerbet  werde,  alse  recht  ist,  so
sal  der  widersache  ouch  boten  biten  zwene  man  di  da  bi  sin  daz  der  norderer  gegerwet
  325)  werde  ouch  als  recht  si.  den  boten  sal  der  voit  gebiten  daz  sie  beider
sit  dabi  sin  uon  gerichtes  wegen  vnd  daz  si  sehen  dazu  daz  sie  rechte  gegerwet
werden  vnde  sal  in  denne  ouch  bescheiden  in  den  creiz  daz  sie  rechte  bekennen
  ab  si  recht  beide  gegerwet  sin.  Nu  die  butele  sullen  den  creiz  ceten  325).
Die  voyte  sullen  alrest  kumen  in  den  ereiz  327)  und  die  burger  darnach.
Di  mugen  antun  wazsi  wollen  unde  ir  gesinde  vnd  weme  si  iz  irlouben  durch
den  vride.  Der  norderer  sal  zume  ersten  kumen  an  den  creiz.  so  sal  sin
norspreche  gehn  zu  dem  voite  onde  sal  sprechen  also.  Her  richter  der
norderer  ist  kumen  ond  gert  328)  des  greizes  vnd  bitet  des  mit  urteile
ond  bite  im  eins  rechten  urteiles  ab  he  is  also  gebeten  habe  daz  he  in  zu
rechte  haben  sulle.  so  sal  man  teilen  daz  he  in  billiche  haben  sulle.  Her
richter  he  bitet  uch  ouch  durch  got  daz  im  irloubit  daz  sin  vrundichin  329)
mit  im  muzen  heringehen  sin  creizbrenger  330)  sin  stultreger  vnd  andere
sine  vrunt  vnd  muzen  also  lange  mit  im  hinne  sin  biz  he  uf  sinem  stul
kume.  daz  sal  im  der  richter  irlonben  zu  rechte.  So  sal  he  geen  in  den
creiz  mit  sinen  vrunden  nor  den  richter  hin  vnd  sin  norspreche  sal  sprechen
also.  Her  richter  hi  ist  friederich  als  ir  im  her  bescheiden  habt  in  disen
creiz  vnd  will  uolkumen  let  is  in  got  geramen  93)  vnd  bitet  eines  urteiles
ab  im  nimant  nach  uolget  ab  he  zu  rechte  sine  klage  icht  iruolget  habe

*22)  Den  Kampfwirklich  beginnen.

323)  Das  Mahnen  der  Schöppen  ist  das  Auffordern  derselben,  eine
Entscheidung  abzugeben.

324)  Die  Finger  wieder  sinken  lassen.

325)  Gerben  und  antun  ist  gleich  bedentend.

320)  Das  Wort  Ceten  ist  das  jetzige  niederdeutsche  Zeten,  d.  i.  setzen,  die
Schranken  festsetzen.  Hier  ist  den  creiz  ceten,  den  Kreis  der  Zuschauer  bestimmen,
  abschließen.  Oft  sassen  auch  die  Zuschauer  im  Kreise  umher.

327)  Die  Voyte  sind  hier  von  dem  markgräflichen  Voigte  zu  unterscheiden,
es  sind  hier  die  advocali.

325)  Statt  begehrt,  verlangt.

329)  Seine  Anverwandten.

380)  Ist  entweder  der,  welcher  in  den  Kreis  einführt,  öder  der  das  Crucifix  vortrug.

331)  Das  mittelalterliche  Wort  geramen,  das  sich  noch  im  Holländischen  erhalten
  hat,  bedeutet  soviel,  als  eine  Sache  erzielen.  Es  heißt  hier  demnach:
Läßt  Gott  ihm  daserreichen.
        <pb n="724" />
        145

uffen  burgen  232)  daz  sal  man  im  teilen  zu  rechte  volgit  im  nimant  na  daz
he  sine  klage  iruolgit  habe.  So  mae  he  eines  urteiles  uregen  ab  sin
burge  im  zu  rechte  icht  ledic  si  wen  he  in  den  ereiz  si  kumen  so  sal  man
teilen  wolle  he  in  halten  biz  he  uf  sinem  boum  kume  333)  daz  muge  he
tun.  des  sal  in  der  richter  uregen  ab  he  in  halden  wolle  biz  he  uf  sinen
boum  kume  sprichet  he  denne.  Ja.  So  mae  der  kempfe  vmme  gen  in
dem  creize  vnd  mac  di  lute  biten  vnde  manen  daz  si  onsen  Herrengot  nor  biten
daz  he  im  helfe  nach  genaden  ond  nach  rechte  332).  vnde  mae  sich  denne  setcen
  in  deme  creize  onde  na  der  sunnen  wohe  wil  oder  wie  he  wil.  Nu  ienre
muz  ouch  kumen  zu  creize  der  da  angesprochen  ist.  deme  muz  man  ouch  den
creiz  gewinnen  alse  diseme  onde  tritet  ouch  hin  uor  gerichte  ond  sin  norspreche
bitet  im  eins  urteiles  wen  he  zu  creize  kumen  si  vnd  wolle  volvarn  ab  sin
burge  ichtledic  si.  So  sal  in  der  richter  ouch  vregen  ab  he  in  halden  wolle  biz
uf  den  boum.  der  mac  ouch  vmme  gen  in  dem  creize  ab  he  wil  vnde  biten
di  lute  daz  si  nor  in  biten  daz  im  got  helfe.  der  setcet  sich  ouch  in  dem
creize  wo  he  wil.  So  muzen  sie  denne  uf  nor  gerichte  gen  beide  mit  einander.
  So  muz  man  di  boten  manen  ab  si  rechte  gegerwet  sint  beider  sit.
wenne  des  die  boten  bekennen,  so  muz  der  uorderer  sweren  kegen  den  heiligen
  daz  he  rechte  schult  habe  zu  dem  widersachen  umme  di  wunde  333).
alse  daz  geschit.  so  muz  ir  iklicher  einen  grizwarten  336)  haben.  der  sinen
boum.  trage  den  muz  he  gewinnen  mit  bete  vnd  ouch  mit  orteil  also.  Her
richter.  he  gert  eines  grizwarten  der  uorderer  vnd  bitet  her  ludewiges  daz
he  sinen  boum  trage  ond  bitet  sin  durch  got  vnde  ouch  mit  vrteile.  deme
sal  der  richter  gebiten  daz  he  sinen  boum  trage  also.  Her  ludewic  ich
gebite  uch  daz  ir  sinen  boum  traget  non  gerichtes  wegen.  Her  richter  sal
ich  denne  sinen  boum  tragen.  so  bite  ich  eines  urteiles.  wi  manigen  tot-332)

  Mittels  Bürgen  die  Klage  führen.

333)  Die  Formel  „auf  den  Baum  kommen"  zeigt  an,  daß  der  Gerichtskampf
  zu  Stande  kommt.

334)  Der  Kämpfer  ging  im  Kreise  herum  und  bat  die  Anwesenden,  daß  sie  für
ihn  Gott  bitten  möchten,  daß  er  ihm  zu  seinem  Rechte  verhälfe.  Davon  später
noch  mehr.

335)  Dieses  gesammte  Ceremoniell  hat  große  Aehnlichkeit  mit  dem  im  Sachsenspiegel
  vorgeschriebenen.

99°)  Der  Kreis=  oder  vielmehr  Gries  wart,  wie  bei  den  Turnieren.  —
Das  mittelalterliche  Wort  „griez“  heißt  soviel  als  Entscheidung;  daher  noch
jetzt  im  Holländischen  der  Grietmann,  der  Richter  oder  Oberamtmann  ist.  Die
Grieswarten  hatten  auf  die  Entscheidung  des  Kampfes  zu  wachen  und  dafür
Sorge  zu  tragen,  daß  keine  Hinterlist  geübt  oder  der  Kampf  zu  wuthentbrannt  geführt
  ward.  Sahen  sie  solche  Ungehörmgleiten,  so  mußten  sie  mit  dem  Baume  oder
der  Scheidstange  dazwischen  gehen.  —  Auch  hießen  sie  namentlich  bei  den  Turnieren
  Gries  wärtel  oder  falschlich  Kreiswärtel.  Sie  waren  eigentlich  die
Commandeure  der  Stäbler  bei  den  Turnieren.  Die  Stäbler  standen  nämlich
zwischen  den  Säulen  und  Schranken,  und  hatten  auf  das  Commando  der  Grieswärtel
  allzuhitzige  Kämpfer  oder  Kämpen,  wie  sie  gewöhnlich  hießen,  mit  ihren
Griesstangen  oder  Griesstäben,  daher  Stäbler  genannt,  auseinander  zu
treiben.  Der  Grieswärtel  mußte  von  altem  Adel  und  des  Turnieres  ganz  kundig
  sein.  Einige  leiten  Grieswart  auchvon  griez,  Sand,  Kampfplatz  (arena)#ab.

0

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  2.  1
        <pb n="725" />
        146
stich  oder  totslac  ich  in  beschutcen  sulle  ane  nare  337).  So  sal  man  teilen
dri  zu  rechte.  waz  sin  me  ist  daz  stet  im  zu  uare  vnd  daz  muz  he  verbuzen.
daz  selbe  recht  hat  ienre  ander  grizwarte  ouch.  Di  boumtregere  sullen  sie
nichtes  irren  zu  rechte  wen  welchir  den  boum  eischet  338)  vnd  sin  gert  339)
deme  sullen  si  in  geben  wenne  iz  di  sigewarten  340)  heizen  so  tun  sie  iz
ane  nare  341).  Ist  daz  einer  vellet  342)  so  mac  he  di  wile  he  lit  keinen
boum  gehaben  zu  rechte.  Nu  sie  muzen  ouch  haben  vire  sigewarten  zu
rechte.  di  muz  daz  gerichte  kisen  343)  daz  si  dazu  sehen  vnd  dabi  sin  als
recht  ist.  der  sullen  vire  sin.  vnnde  wenne  si  di  kempfen  di  da  uechten  sullen
  heizen  ufsten  so  sullen  si  ufsten  ond  sullen  uf  di  boume  kumen.  vnd
wenne  diselben  sigewarten  di  boume  heizen  uzzihen  so  sullen  sie  di  grizwarten
  uzzihen.  So  sal  der  uorderer  ienen  suchen  mit  drin  howen  344)  alse
recht  ist.  zwene  howe  sal  he  howen  uber  sime  schilde  umme  sin  houbt  345)
in  der  luft.  mit  deme  dritten  flage  sal  he  zu  ieme  kumen  also  nahe  daz  he
treffe  sinen  schilt  oder  sin  swert  oder  den  man  selbe.  wenne  daz  also  geschit
so  hat  he  in  rechte  gesuchet.  Suchet  he  in  also  nicht  so  verbuzit  3465)  he
sechzic  schillinge.  und  muz  in  anderweite  suchen.  also  lange  biz  daz  di  sigewarten
  bekennen  daz  he  in  rechte  gesuchet  habe.  ond  so  vechten  sie  denne
nor  sich  hin  347).  Si  stechen  oder  slahen  sich  si  bizen  oder  crimmen  sich

*"7)  Das  Wort  Vare  ist  soviel  als  Schaden,  Gefahr;  ist  aber  sehr  wohl
von  dem  alten  Rechte  der  Vara  oder  Vare,  d.  i.  stricto  jure  judicare,  und  nicht
nach  Billigkeit,  zu  unterscheiden.  Mit  dem  Rechte  der  Vare  ließen  sich  gewöhnlich
  die  Gerichte  besonders  privilegiren.  So  z.  B.  das  Kloster  Dobrilugk  im
Jahre  1174.  Die  Provinz  Jüterbock  ward  1174  von  dem  Vara  (sedebat  ad  placitum,
  loquens  cum  hominibus  et  agens  stricto  jure,  quod  vulgo  dicitur
Vare  etc.)  durch  Erzbischof  Wichmann  befreit.  Vergl.  Hecht,  Memorab.  Iutro.
bocens.  p.  12  und  Schöttgen  et  Kreysig  Diplomat.  Tom.  III.  S.  392.  —
Vergl.  auch  Sammlung  vermischter  Nachrichten  Band  IV.  S.  277.  —  Dresdner
Gel.  Anzeig.  1791,  51.  Stück.

338)  Den  Baum  verlangen,  oder  um  denselben  bitten,  ihn  begeren,  so
bald  der  Gegner  zu  sehr  drängte,  oder  sich  widerrechtlicher  Mittel  bediente,
um  den  Sieg  zu  erlangen.

339)  Sobald  einer  den  Baum  gerte  d.  i.  begehrte,  so  hatten  die  Siegwarten
  zu  entscheiden,  ob  es  mit  Recht  geschehen  könne;  die  Grieswarten  gehorchten
  den  Sieg  warten.

340)  Die  Siegwarten  waren  die  eigentlichen  Oberkampfrichter.

341)  Daß  es  für  den  andern  Kämpfer  zukein  em  Nachtheile  an  seinem
Rechte  geschieht.

342)  Sobald  Einer  fällt.

343)  Erwählen.

344)  Dareinhauen.

345)  Haupt.  Das  Schwert  um  den  Kopf  schwingen.

346)  Verbüßen.

347)  Nach  den  ersten  zwei  Ceremoniell-Schlägen  auf  den  eigenen  Schild  und
um  das  Haupt  in  der  aaste  hatte  der  Kläger  oder  Forderer  den  dritten  Schlag  so
nahe  dem  Widersacher  zu  führen,  daß  er  entweder  dessen  Schild  oder  Schwerdt  oder
ibn  selbst  traf.  Begann  er  den  Kampf  mit  diesem  Ceremoniell,  so  hatte  er  ihn  zu
Rechte  gesucht  oder  angegriffen.  Unterließ  er  dieses  Ceremoniell,  so  hatte  er
60  Schillinge  zu  verbüssen.  und  mußte  nun  erst  zu  Rechte  mit  dem  vorgeschriebenen
Ceremoniell  den  Wiedersacher  anderweit  angreifen.  Worauf  die  Siegwarten  ihre
Entscheidung  darüber  abgaben,  ob  alles  in  gehöriger  Ordnung  vor  sich  gegangen
        <pb n="726" />
        147

2  —  —  —

oder  waz  si  tun  da  sal  nimant  zu  kumen  348).  Ist  aber  daz  ir  einer  des
boumes  gert  alse  recht  ist.  den  sal  man  dar  stozen  389).  di  sigewarten  sullen
  aber  heizen.  vnd  wenne  sie  heizen  die  boume  uzzihen  so  sullen  die
boumtreger  uzzihen.  Ist  aber  daz  ir  einer  uellet  di  da  vechten  der  mac
keines  boumes  nicht  gegern  750)  zu  rechte  di  wile  he  lit.  man  sal  is  im
ouch  nicht  geben  diz  muzen  si  triben  also  lange  biz  ir  einer  sigelos  wirdet.
ader  getotet  wirdet  zu  dem  creize  351).  ond  des  muzen  di  sigewarten  di
dazu  gesatzit  sint  uil  rechte  warten  welchir  sichert  352)  ader  des  siges  bekennet
  353)  ader  sigelos  wirdet.  daz  si  daz  sehn  vnd  horen.  onde  diselben
vire  man  sullen  zu  rechte  der  geswornen  sin  zu  der  stat  334).  Ist  daz  der
norderer  sigelos  wirdet.  daz  des  di  sigewarten  bekennen.  so  wirdet  ienre
ledic  sin  widersache  der  wunden  oder  des  totflages  darvmme  he  angesprochen
  ist  355).  vnd  der  norderer  verbuzt  vumtfehalb  pfunt  356)  dazu  deme
richter  sechzik  schillinge  und  ieme  sime  widersachen  drizik  schillinge  darumme
daz  he  im  angesiget  hat.  Wirdet  aber  ienre  der  widersache  der  da  angesprochen
  ist  sigelos.  ist  iz  vmme  eine  kampere  wunde  so  slet  man  im  di
hant  abe.  ond  der  darf  keine  buze  me  tun.  Ist  iz  aber  vmme  eines  totslac
so  slet  man  im  abe  den  hals.  onde  welchir  sigelos  wirdet  in  dem  creize  di
gare  vnd  daz  kampf  geschirre  daz  blibet  dem  richter  zu  rechte.  ab  he  in  begrifet
  in  dem  creize.  ist  aber  daz  he  vz  dem  ereize  kumet  damite  so  hat  der
richter  dran  nicht.  Queme  der  kemphen  keiner  uz  dem  creize  von  geschichte
oder  von  ongeschichte  der  hette  den  sik  verlorn  ab  is  di  sigewarten  bekennen.


war,  sodann  erst  konnte  der  eigentliche  Kampf  vor  sich  gehen.  So  wie  überall  in
den  staatlichen  Verhältnissen  des  Mittelalters,  war  auch  bei  allen  Arten  der  Ordalien
  das  Ceremoniell  die  Hauptsache,  da  es  namentlich  darauf  ankam,  das  Volk
dabei  möglichst  zu  beschäftigen,  und  über  dem  Schauspiele  ihm  vergessen  zu  machen,
wie  viel  Unsinn  und  Ungerechtigkeit  durch  die  Hegung  der  Ordalgerichte  die  Richter
eigentlich  begingen.

346)  Sie  schlagen,  beissen  oder  kratzen  sich,  oder  was  sie  einander  anthun,
  da  soll  keiner  sich  einmischen,  wenn  nicht  Einer  oder  der  Andere  selbst  um
Beistand  die  Grieswarten  bittet.  ..

349)  Wenn  Einer  den  Baum  oder  die  Griesstange  begehrt,  so  sollen  die  Grieswarten
  dieselbe  dazwischen  stossen;  doch  nur  auf  Geheiß  der  Siegwarten,  und  sobald
  diese  den  Baum  wieder  herauszuziehen  heißen,  so  sollen  ihn  die  Baumträger
oder  Grieswarten  heransziehen.  6

350)  Er  darf  nicht  verlangen  den  Baum  zu  Rechte,  da  er  schon  als  Halbbesiegter
  angesehen  wird.  (Die  Copie  hat  begeren.)

*#)  Man  darf  es  ihm  auch  nicht  gewähren;  denn  man  ließ  sie  nun  ungestört
so  lange  einander  sich  abwürgen,  bis  Einer  wirklich  sieglos,  d.  h.  besiegt  unterlag,
  oder  im  Kreise  getödtet  ward.

3232)  Sichern  oder  Siechern  soviel  als  sterben,  abstehen.

552)  Sich  für  überwunden  erklären.

St  bihtde  Siegwarten  oder  Kampfrichter  waren  wirkliche  Geschworene  nach
adtrecht.

252)  Dadurch  also,  daß  der  Widersacher  den  Ankläger  im  rechtlichen  Kampfe

überwand,  ward  er  freivon  der  Anschuldigung  der  Verwundung  oderdes  Todschlags.

#P56)  Steht  Pfund  ohne  Beisatz,  so  waren  es  12  Unzen  Silber,  d.  i.  20  Schillinge

  oder  240  Pfennige.  Das  Goldpfund  galt  dagegen  für  12  Pfund  Silber  und

enthielt  80  Goldschillinge.

10“
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        148

Diese  Gerichtskämpfe,  welche  eigentlich  zum  Theil  dem  Mittel—
alter  den  Beinamen  „der  Zeit  des  Faustrechts“  gegeben  haben,
weil  sie  einen  ganz  besondern  Theil  der  damaligen  „landläuftigen“
Gesetzgebung  oder  des  eigenthümlichen  mittelalterlichen  Rechts  aus—
machten,  das  sogenannte  Kampf=  oder  Kolben-Recht  oder  Jus  manurium
  397),  sind  am  Meisten  geeignet,  die  Zeit  zu  charakterisiren.  Die
gesammten  Ordalien  sind  eine  Ausgeburt  des  im  Mittelalter  allgemein
  verbreiteten  Wahnglaubens,  daß  da,  wo  dem  menschlichen
Richter  alle  Beweise  für  Recht  oder  Unrecht,  Schuld  oder  Unschuld
fehlten,  der  allerwahrste  und  allgerechteste  Gott  selbst  das  Wahre
durch  Wunder  kundzugeben  pflegt  356).  Deshalb  sagt  auch  der
Schwabenspiegel:

„Davon  muß  man  das  Gericht  an  Gott  lassen.  Davon  ist  Kampff
gesetzt:  denn,  was  die  Leute  nicht  sehen,  das  weiß  doch  der  allmächtige
Gott  wohl;  davon  sollen  wir  Gott  wohl  vertrauen,  daß  er  den  Kampff  nun
nach  Recht  scheide."

Besonders  war  bei  den  Franken,  und  auch  zum  Theil  noch  bei
den  Schwaben  dieser  Glaube  zum  geltenden  Rechtsgrundsatze  geworden.
  Daher  kam  es  auch,  daß  der  von  dem  Frankenstamme,  sowie
  von  Schwaben  aus  germanisirte  Theil  unserer,  ursprünglich  von
Slaven  angebauten  Gegenden,  sich  am  längsten  die  Gerichtskämpfe
erhielten  959).  Ward  doch  nach  Goldast  noch  im  Jahre  1450  vom

357)  Am  Bekanntesten  ist  die  Kampfgerichtsordnung  des  Burggrafthums
Nürnberg  geworden.  —  Prozesse,  die  zu  Kampf  entschieden  wurden,  hießen
„Kampfsachen“.

358)  Nach  dem  39.  Artikel  des  1.  Buchs  im  Sachsenspiegel  waren  auch  bei
7  und  Raub  die  Ordalien  des  glühenden  Eisens  und  des  siedenden  Kessels
gesetzlich.

*59)  Die  Art  und  Weise  der  Kampfgerichte  war  fast  durch  ganz  Deutschland

leich.  Eine  der  ältesten  Spuren  ist  in  den  Longobardischen  Ghegen,  aus  denen
dervorgeßt,  daß  man  dabei  sogar  den  Aberglauben  hatte,  daß  durch  Zaubermittel
  ein  Kämpfer  den  Andern  schaden  könne.  Es  beißt  daselbst:  „Nullus  campio
praesumat,  dquando  ad  pugnandum  contra  alium  vadit,  herbas,  quae  ad  maleficia
  pertinent.  super  se  habere“.  Daß  anderwärts  dieser  Aberglaube  auch  gänge
war,  sehen  wir  aus  der  genauen  Untersuchung  der  Kämpfer.  Im  Süden  waren
mehr  der  Streitkolbenmit  Schild,  im  nördlichen  Deutschland  mehr  das  Sch  wert
und  Schild  als  Kampfwaffen  im  Gebrauche;  doch  war  auch  eine  Wahl  der  Waffen
  nicht  ungewöhnlich.  Auch  war  es  hie  und  da  gewöhnlich,  daß  Geistliche  bei
dem  Kampfe  zugegen  waren,  welche  für  die  Kämpfer  Gebete  verrichteten.  Ebenso
ward  die  Todtenbahre  auf  dem  Kampfplatze  aufgestellt.  Was  im  letzten  angeführten
  Capitel  des  Freiberger  Codex  unter  dem  „Reizr  enger“  zu  verstehen  sei,
läßt  sich  nur  muthmassen.  Entweder  war  er  der  beim  Kampfe  erscheinende  Priester,
der  das  Kreuz  zur  Ermuthigung  des  Kämpfers  trug,  oder  der,  welcher  das  sogenannte
  Sühnekreuz,  auf  das  wir  nochmals  kommen  werden,  trug.  Uebrigens
ließ  sich  auch  annehmen,  daß  unter  creiz  der  Kreis  des  Kampfs  zu  verstehen
sei,  und  daß  der  „creizbrenger“  blol  der  war,  der  den  Kämpfer  in  den  Kreis
ceremoniell  einführte.  Wer  kann  dies  entscheiden?  —  Uebrigens  ist  zu  bemerken,
daß  bei  den  Gerichtskämpfen  nicht  allein  der  Actor  und  Reus  (Beleidigte  und  Beleidiger)
  mit  einander  kämpften,  sondern  es  war  auch  nicht  ungewöhnlich,  daß,
        <pb n="728" />
        149

Hofgerichte  zu  Rotweil  auf  Kampfrecht  gerichtlich  aberkannt.  Wie
lange  sich  aber  fast  in  ganz  Deutschland  dieser  Gebrauch  erhalten
haben  muß,  geht  namentlich  daraus  hervor,  daß  Kaiser  Maximi—
lian  I.,  im  Jahre  1495,  auf  dem  Reichstage  zu  Worms  im  allgemeinen
  Landfrieden  erst  nochmals  die  Aufhebung  der  Kampfgerichte
aussprechen  mußte.  In  unseren  Gegenden  scheinen  sie  bereits  im
14.  Jahrhunderte  ausser  Gebrauch  gekommen  zu  sein,  wenigstens  sind
unsers  Wissens  keine  urkundlichen  Beweise  vorhauden,  daß  sie  noch
zu  Ende  des  14.  Jahrhunderts  gesetzlich  in  Anwendung  gekommen
wären.

Daß  noch  im  15.  Jahrhunderte  bei  uns  in  Sachsen  der  Gebrauch
  war,  Todschläge  mit  Wergeld,  Wette  und  Buße  gleichsam
  ablösen  zu  lassen,  und  keine  wirkliche  Strafe  deshalb  zu  verfügen,
  ersehen  wir  aus  folgendem  Schiede  oder  der  sogenannten
Richtung,  die  der  Klostervoigt  zu  Altenzella  mit  Zuziehung  des
Stadtgerichts  zu  Roßwein  am  13.  September  1442  gefaßt  hat,  nach
der  Hans  Lebin  oder  Lebe,  der  den  Paul  Torpis  erschlagen  hatte,
8  Schock  Groschen  zur  Besserung  d.  h.  als  Wergeld  zahlen,  und
er  ausserdem  ein  Jahr  lang  das  Seelengeräthe  bestellen  oder
100  Seelenmessen  lesen  und  ein  steinern  Kreuz  von  3  Ellen  Höhe
setzen  lassen  sollte.  Auch  der  im  8.  Artikel  des  1.  Buchs  im  Sachsenspiegel
  vorgeschriebene  Urfride  ist  noch  hier  im  Gebrauche.  Eben
so  sehen  wir,  daß  die  Zahlung  des  Wergelds  von  8  Schock.  Groschen
in  ziemlich  grossen  Terminen,  in  den  Quatembern,  oder  den  Weichfasten,
  zu  zahlen  war,  so  daß  der  Thäter  ziemlich  2  Jahre  dazu
Frist  hatte.  Uebrigens  hatte  er  wegen  des  Wergelds  Bürgen  zu
stellen,  die  bei  der  Gerichtshandlung  mit  zugegen  waren.  —  Der
Curiosität  wegen  fügen  wir  die  Registratur  selbst  wörtlich  bei:

Des  Kloster-Vogts  in  der  Zelle,  mit  Zuziehung  E.  E.  Raths  und  Stadt-Gerichts
zu  Roßwein,  Richtung  über  Hans  Lebins  an  Paul  Torpessen  zu  Mohndorff  260)
begangenen  Todtschlage:  gerichtet  vnd  verglichen  zu  Roßwein  A.  1442.

Nach  Christi  geborte  xiiij  hundirt,  dornach  in  dem  zwei  vnd  virzigisten
  Jare  am  Dornstage  in  vigilia  exaltationis  sanctae  crucis  361),  dy
zeit  Hanß  Lehner  362)  Voyt  zur  Zellen,  Hanß  von  Feritzsch,  Richter  zu
Roßwin,  Hanß  Seidel,  Burgemeister,  Nikol  Camentz,  Nikol  Otte  rc.  geschworne
  Burgern.  Auf  des  Richters  Lewe  363)  ward  geteidinget,  von

wenn  einer  oder  der  andere  Theil,  wegen  körperlichen  Unvermögens  oder  wegen  zu
hohen  oder  zu  geringen  Alters,  in  Person  nicht  kämpfen  konnte,  einen  Miethkämpfer
oder  Campio  für  sich  zu  schicken.  Diese  Miethkämpfer  wurden  für  infam  erklärt,  sobald
  sie  ein  Mal  besiegt  worden  waren,  und  durften  nicht  wieder  zum  Kampfe  gelassen
  werden.  Daß  sich  aus  dieser  Gewohnheit  eine  Art  Kaste  herausbildete,  ließ
sich  erwarten,  und  was  hatte  dann  nun  eigentlich  das  Kampfgericht  für  einen  Zweck?

260)  Mobendorf  bei  Pappendorf,  Amt  Nossen.

*0!)  Am  13.  September,  Abend  oder  Tag  vor  Kreuzerhöhung.

262)  In  andern  Urkunden  Lehnaw.

*5,)  Mit  Verlaub,  Zugeständniß  des  Richters.
        <pb n="729" />
        150

Paul  Torpis  wegen,  dem  Got  gnade,  der  do  erschlagen  ward  zu  Moberndorf,
  und  mit  Hanß  Lebin,  der  En  geschlagen  hatte  in  Wunden,  als  hirnach
  geschreben  stett,  nemlichen:  Es  ist  gerichtet  und  ausgesagt,  daß  Hanß
Lebe  364)  sal  geben  zur  Besserunge  acht  Schoch  guter  newer  schildiger  groschen
  Freibergischer  Muntze  365),  und  sal  bestellen  in  Jare  und  tage  das
Seelengerethe,  mit  namen  eyn  steynern  Creutze  setzen  dreyer  ellen  lang:
hundirt  Seelemessen  laßen  lesin:  einen  Orfreden  tun  mit  seynes  selbist
leybe,  vnd  eyne  ergetzunge  mit  seynen  frinden  3660).  Dy  Bezalunge  der
obgenannten  acht  Schock,  zen  halben  schocken,  sal  sich  zum  ersten  anhebin
auf  dy  Woche  nach  Pfingsten  nechstkommend,  ond  forder  auf  alle  Weichfasten
  zu  geben  j  Schock  bis  so  lange  daß  her  die  obgenannten  acht  Schock
gantz  und  gar  bezahlet  habe.  Vor  solche  Summe  Geldes,  und  alle  obige
geschrebene  artickel  und  beteidunge  habin  gelobet  und  seynt  Bürgen  mit
gesambter  Handt  ungesundert,  desse  3567)  nochgeschrebene  menner:  Fredrich
Marschalch  zu  alten  Herichswalde  368),  dy  zeit  eyn  Förster,  Hanß  Maligke
zu  Oßigk  369),  Hanß  Schuster,  Mathes  Lop,  beyde  dy  Zeit  wohnende  zu
Greiffendorff  370)  Vud  ab  der  Bürgen  eyner  abeginge,  von  todis  wegen,
so  sal  Hanß  Lebe  eynen  andern  Bürgen  setzen  ynwendig  vyr  Wochen,  ane
argelist  vund  ane  alles  gevehrde.

Wir  sahen  ferner  schon  S.  100  ff.,  daß  der  meißnische  Bischof
Dietrich  um  das  Jahr  1465  eine  Reformation  des  Criminalverfahrens
gegen  Mord  und  Lähmung  vorzunehmen  gedachte,  und  doch  finden
wir  noch  im  Jahre  1491,  und  zwar  im  Bezirke  des  Bisthums  Meissen,
eine  Gerichtsverhandlung,  welche  am  27.  December  d.  J.  über  den
an  Peter  Hebenstreit  von  Waldheim  begangenen  Todschlag  zu
Roßwein  Statt  fand,  in  der  noch  ganz  die  alten  übeln  Gewohnheiten
gefunden  werden,  die  das  Mittelalter  charakterisiren.  Der  Todschläger
  Blasins  Weinmeyster  hatte  50  Vigilien  und  ebenso  viel
Seelenmessen  im  Kloster  zu  Waldheim  zu  bestellen,  mit  den  Gerichten
  sich  zu  vertragen,  d.  h.  Wette  oder  Busse  zu  zahlen,  eine  Fahrt  nach
Aachen  zum  Liebfrauen-Münster  zu  machen,  ein  Kreuz  zu  setzen,  und
zwar  wie  gewöhnlich  an  der  Stelle,  wo  er  den  Todschlag  begangen
hatte;  ferner  ein  Licht,  das  ein  ganzes  Jahr  vor  dem  Allerheiligsten

262)  Der  Todschläger.  »

365)  Schildiger  Groschen  oder  Schildgroschen,  auch  Landsberger,  weil  sie  das
meißner  Schild,  den  Löwen,  und  Landsberger  Schild,  zwei  aufrechtstehende  Balken,
hatten.  —  Wurden  namentlich  unter  Friedrich  J.  und  II.  seit  1410  geprägt.  Die
von  Friedrich  II.  seit  1436  geprägten  haben  im  Avers  den  meißner  Löwen  und  den
Landsberger  Schild  zwischen  bessen  Hinter=  und  Vordertatzen,  mit  der  Umschrift:
Grossus  Missnen,  etc.  —  Beide  Sorten  sind  von  8löthigem  Silber,  und  von  Ersteren
  gingen  80,  von  Letztern  92  auf  die  seine  Mark.

5%6)  Den  Freunden  des  Erschlagenen.  Noch  eine  Spur  von  dem  Wergelde
für  die  Magenschaft.

367)  Statt  diese.

366)  Herzogswalde.

369)  Osig  bei  Nossen.

370)  Ebenfalls  bei  Nossen.
        <pb n="730" />
        151

A#

brennen  sollte,  zu  besorgen  und  endlich  die  Unkosten  der  Zehrung  bei
der  Verhandlung  des  Gerichts,  wozu  mehre  der  Schöppen  oder
vielmehr  Teidigungsleute  weit  hergekommen  waren,  zu  tragen.
Hierbei  ist  noch  besonders  bemerkenswerth,  daß,  sobald  der  Thäter
diese  letzte  Bedingung  nicht  halten  würde,  es  über  ihn  ergehen,  oder
er  daun  erst  zur  Strafe  gezogen  werden  sollte.  —  Wir  fügen  gleichfalls
  die  Registratur  dieser  Gerichtsverhandlung  als  ein  Zeichen  der
Zeit  hier  wörtlich  bei:

Berichtunge  von  dem  Todtschlage  Peter  Hebenstreits  seligen.  Also  lautet  rubrica
Registrature  judicialis,  Anno  1491.

Nach  Gotis  gebort  virtzenhundert  Jar,  vnd  darnach  im  ein  vnd  neunzigsten
  Jare,  am  andern  tage  sente  Johannistags  zu  Weynachten  371),
sind  kommen  vor  dem  Richter  die  zeit  Nicolesch  ein  gebetener  Richter,  an
stat  Barthel  Kobers  die  zeit  Richters,  die  Ersamen  Vrbau  Thormer,  Paul
Silberman,  Matthis  Qvetsch  vnde  Hantsch  von  Waldheimb,  vf  einem:  der
Forster  von  Hogkendorf  372).  der  Forster  von  Nossaw  373),  Benedictus
Hebenstreit  und  Hanß  Hebenstreit  vf  dem  andern  part,  vnde  habin  aldo
ausgesagit  ond  betheidingit  den  Mortschlag  Blasii  Weynmeisters  (Rossvinensis
  374)  an  Peter  Hebenstreit  seel.  (Waldheimnensi)  begangen,  in
form  vnd  maße  als  hernach  geschriben  steht.  Zum  ersten  sol  Blasius
Weynmeister  (der  Todtschläger)  bestellen  funfzig  Vigilien  375)  vnd  so  vil

371)  In  den  Urkunden  des  Mittelalters  begegnen  uns  mehre  Johannistage
  im  Jahre.  Der  gewöhnlichste  ist  der  Johannis-Baptist=  oder  der  Täuferstag,
  der  24.  Juni,  der  auch  öfters  Johannes  albus  oder  „Johannestag  zu
Sunegichten“,  oder  „Johann  Baptist  Middensommer“,  auch  „Haustag
  zu  Sunwend“  heißt.  Ein  anderer  ist  der  Johannestag  vor  dem
Wälschen  Thore“,  am  6.  Mai,  der  gewöhnlich  Johannes  ante  portam  latinam,
oder  „Hänsel  vor  dem  Thore“  oder  „Johannes  vor  dem  gülden  Thor“
heißt.  In  andern  Urkunden  heißt  dieser  Tag  auch  „Johannis  Evangelisten
alshe  wartin  Oleygebraten“,  oder  „Sunte  Johannes  Daghalsohe
in  dem  Oley  ghisoden  wart“,  oder  „St.  Johannes  Evangelisten
tagk,  der  nach  Ostern  kompt,  als  he  zu  Rom  in  das  siedende  Oley
gesatt  ward“,  oder  einfach  „Johannestagdes  Apostels  nach  Östern“,
oder  auch  oft  „Johannes  in  captivitate“,  oder  „Johannes  klein“  heißt.  Ein
dritter  Johannestag  war  der  zu  oder  in  Weihnachten,  oder  am  27.  Dec.,
oder  der  „Johannestag  zu  Wüngichten“,  oder  „zu  Wihnachten“,  der
auch  „Johannis  Weyhe“,  weil  au  ihm  der  Wein  für  das  ganze  Jahr  geweiht
ward,  oder  auch  öfter„IJIohannes  Liebe“,  und  „Johannestag  des  Evanelisten

  als  er  seinen  Namen  verschenkte“,  hieß.  —  Ausserdem  findet
8  noch  ein  „Johannestag  Conceptionis“,  der  24.  September  „Johannis
Sanctificatio“  oder  „Visitatio  Mariae“,  2.  Juli,  ein  Johannistag  mit  dem
goldenen“  oder  „guldin  Mund“,  oder  „Johannes  der  Guldeinmund““
oder  der  Chrysostomustag,  am  27.  Januar  und  einen  „Iohannistag  als  er
enthauptet  ward“,  am  29.  August.

272)  Höckendorfbei  Döbeln  im  Kreisamte  Meissen.

378)  Nossen,  das  bald  Nozzin,  Nuzzin,  bald  auch  Nossowe  genannt.

378)  Aus  Roßwein.

375)  Gewöhnlich  versteht  man  unter  Vigilie  die  Todtenmesse;  doch  da  die
Seelenmessen  besonders  bedingt  sind,  so  scheint  es  hier  so  viel  als  eine  Vesper
oder  Mette  zu  bedeuten.
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        152

y

Seel-Messen  im  Closter  zu  Waldheimb,  der  armen  Seelen  zu  trost.  Item
er  sol  sich  mit  dem  Gerichten  vortragen,  sie  sint  geistlich  adder  weltlich.
Item  eine  Aachfahrt  (zu  vnser  Frawen-Münster)  sol  er  thun,  vnd  sol  ein
kreutz  setzin  das  eines  kreutzis  werth  ist.  Item  ein  Licht  soll  er  bestellin,
das  sol  brennen  ein  gantz  Jar  vor  dem  heiligen  Leichname  zu  allen  Hor
Messen,  vnd  zu  allen  hohen  Festen  in  der  Vesper.  Item  die  Zehrunge,  in
der  Handlung  gescheen,  sol  er  auch  gebin,  vj  Schock,  namhafftig  1.  Schock.
uf  Michaelis  des  obgenannten  Jares,  adder  xiiij  tage  darnach  vngefehrlich,
ond  darnach  vf  yaliche  nachfolgende  wigefasten  (Weich-Fasten)  ein  halbschock,
so  lange  bis  solliche  vi  Schock  gefallin.  Wo  ers  aber  nit  also  haltin
wolde,  was  Zerunge  daruf  gescheen  wirde,  sol  obir  yn  gehen.  Darobir
hat  er  zu  borgin  (bürgen)  gesatzt  Matthis  Qvetschen  und  Thomas  Reinharden,
  auch  hat  er  gelobit,  wo  der  borgin  einer  todis  halben  abegienge,
odder  sich  von  hinnen  wendte,  sal  er  in  vir  wochen  eynen  andern  setzin.
Auch  sind  bey  disser  beschreibung  gewest  Nickel  Pappindorf  Borgermeister,
Hanß  Rosener,  Valtin  Mahn  u.  s.  w.  geschworne  Burgere  zu  Roßwen  u.  s.  w.

Ehe  wir  die  Mittheilungen  zur  Geschichte  des  Criminalverfahrens
  im  15.  Jahrhunderte  beschliessen,  die  wir  um  ein  Bedeutendes
vermehren  könnten,  da  namentlich  gerade  für  diese  Zeit  der  Vorrath
von  Urkunden  und  Registraturen,  sowie  Weisthümern,  wegen  Mordanfällen
  und  Gewaltthätigkeiten  an  Personen,  wegen  offenbaren
Todschlags,  sowie  wegen  Blutrunsts,  wegen  der  Lembe  oder
Lehmde  und  kampfbarer  Wunden  cc.  in  den  Städte-Archiven  wahrhaft
  groß  zu  nennen  ist,  müssen  wir  noch  folgende  für  die  Criminalrechtsgeschichte
  höchst  interessante  Urkunde  aus  Weimar  mittheilen:

Ich  Wilhelm  von  Blannckenberg  876),  Balthazar  von  Watzstorff  377)  vnd
Heinrich  von  Sindersted  378)  Bekennen  eintrechtielich  mit  gesampter  handt  als

370)  Wabrscheinlich  aus  der  Familie  derer  Edeln  von  Blankenburg  oder
Blankenberg,  wo  schon  in  einer  Urkunde  Bischof  Rudolphs  von  Halberstadt  vom
28.  März  1247  ein  Popo  von  Blankenburg,  Jordan  von  Blankenberg
in  einer  Urkunde  Kaiser  Friedrichs  vom  6.  Juni  1173,  Diettrich  von  Blankenberc
  in  einer  Urkunde  Erzbischof  Conrads  vom  11.  November  1192,  und  vom
Jahre  1193,  sowie  in  demselben  Jahre  Dietrich,  Günther  und  Siegbald
von  Blancgenberc,  auch  ferner  im  Jahre  1200  in  einer  Urkunde  Herzog  Heinrichs
  von  Sachsen  Anno  von  Blankenburg,  und  neben  Graf  Siegfried  von
Blankenbur  g  derselbe  in  einer  Urkunde  der  Aebtissin  Agnes  von  Quedlinburg
von  1202  als  Zeugen  vorkommen.  Auch  wird  in  einer  Urkunde  von  1227  des
Grafen  Hermann  von  Orlamunde  ein  Capelan  Heinrich  von  Blankinburc
als  Zeuge  erwähnt.  Einige  verwechseln  sie  oft  mit  den  Grafen  von  Blankenburg;
doch  aus  der  Urkunde  von  1202  geht  hervor,  daß  es  auch  Herrn  von  Blankenburg
ausser  den  Grafen  gab.  —  So  gab  es  noch  1374  zu  Bamberg  einen  Geistlichen  und
Notar  Albert  von  Blanken  burg.  »

M)EineschralteFantilieThxiringesis,welcheentwedetausdempause
Watzendorf  bei  Coburg  oder  Watzdorf  bei  Blankenburg  stammen.  Im  Jahre
1126  erscheint  urkundlich  als  Zeuge  Cunrath  von  Wacendorf  und  1135
        <pb n="732" />
        153

In  sehin  horen  oder  lesen,  Nach  dem  der  Irlucht  Hochgeborne  Furst  vnd  Herre
Her  Wilhelm  Hertzog  zu  Sachsen  lantgraue  In  doringen  vnd  Margraue
zu  miessen  vnnser  gnediger  lieber  Herre  Ebirhardten  von  Blanckenberg
seligen  mynen  Wilhelms  liplichen  bruder  von  Slaenswegin  das  er  an
hannsen  Bischoff  siner  gnaden  gericht  knecht  zu  Saluelt  379),  mit  torstickeit
  330)  ond  Freuel  gethan  Im  sins  lebens  geramet  381)  ond  vorlemet,
darumb  in  siner  gnaden  zcucht  382)  gefenglich  genomen  ond  darnach  vmb
furbete  willen  hannsen  vonn  Musebache  383)  amptmans  zu  Roßla  ond
ander  siner  Frunde  denselbin  mynen  bruder  oß  solcher  siner  gnaden  gefengniss
  gnediclichin  gelaßen  hat,  fur  vierde  halb  hundert  alde  schog
siner  gnaden  vnd  sins  Bruders  354)  muntz,  Vnd  darczu  drießig  alde
schog  derselbin  muntz  hansen  Bischoue  dem  gerichts  knecht  vor  sinen
Smertzen  die  halb  vff  mitte  fasten  385)  schiersten  vnd  die  andern  helffte
vff  die  pfingst  heiligen  tage  nechst  darnach  386)  an  lenger  norczihen  cubetzalen,
  die  mit  vns  obgenanten  drien  als  rechten  selbgelden  287)  cuuorschrieben
  und  czuuorgewießen,  daß  wir  dann  also  sinem  gnaden  als  rechte
selbgelden  cugesagt  habin,  Und  als  im  der  genand  Ebirhard  seliger  vß  der
gefengniß  gelaßen  ist  vnuorlemet  288)  und  vnuorletzet  sins  gesundes  589),  Auch

nennt  Voigt  Heinrich  von  Plauen  den  Otto  von  Watzdorf  auf  Watzdorf  (in
villa  sede)  seinen  Vasallen.  —  Auch  kommt  noch  ein  Heinrich  mit  Otto  und
Conrad  von  Watzdorf  1135  vor.  Letzterer  war  1137  Castellan  des  schwarzburgischen
  Schlosses  Blankenburg.  Die  eine  Linie  ist  Freiherrlich  und  der  sächsische
Premier-Minister  Christoph  Heinrich  von  Watzdorf  auf  Crostau  ward  1719
in  den  Grafenstand  erhoben.

278)  Eine  alte  thüringsche  Familie,  die  wahrscheinlich  im  Weimarschen  früher
angesessen  war  und  nach  den  Genealogen  etwa  um  1564  ausgestorben  sein  soll.
So  bezeugt  in  einer  Urkunde  des  Jahres  1156  der  nördliche  Markgraf  Albert  (der
Bär)  dem  Kloster  Heusdorf  (Husdorff),  daß  sein  Ministerial  Nererovon  Sinderstede
  zu  Bestreitung  der  Bedürfnisse  für  seine  darin  befindlichen  Töchter  ein
Gut  in  Apfelstedte  dem  Kloster  geschenkt  habe,  und  bestätigt  die  Schenkung(Thuringia
sacra  S.  330).  Ferner  erscheinen  in  einer  Urkunde  des  Grafen  Hermann  von  Orlamünde
  für  das  Kloster  Georgenthal  ein  Alexander  und  Friedrich  von  Sindirstete
  als  Zeugen  (Gotha  diplom.  Tom.  II.  S.  248.).  Daß  die  von  Sinderstedt
  aber  1564  noch  nicht  ausgestorben  waren,  bezeugt,  daß  am  20.  Nov.  1605
noch  ein  Welff  von  Synderstedt  bei  Herzog  Johanns  Leichenbegängniß  zu
Weimar  gegenwärtig  war.

219  Saalfeld.

280)  Soviel  als  in  der  Wuth,  mit  frevelndem  Muthe.
rn  351)  Das  alte  Verbum  ramen  bedeutet  soviel  als  zielen,  nach  Jemand
schlagen.

*  Soviel  als  Gewahrsam,  daher  auch  das  Wort  Zuchthaus.

30  )  Die  alte  thüringische  und  auch  später  schlesische  Familie  von  Meußbach.
  1458  war  ein  Hanns  von  Meußbach  Voigt  zu  Roßla.

284)  Des  Kurfürsten  Friedrich.

395)  Der  Donnerstag  vor  dem  Sonntage  Lätare,  der  1461  auf  den  15  März
fiel;  demnach  der  12.  März.

350)  Der  22.  Mai  1461.

587)  Soviel  als  Bürgen.

305)  Ohne  körperlichen  Schaden.
½239)  Gesund  in  der  Bedeutung  von  Gliedmassen,  Körper.  Gesundheit
ist  daher  soviel  als  heile  Glieder.
        <pb n="733" />
        154

darnach  biß  an  den  dritten  vnd  vierden  tag,  zu  kirchen  vnd  strassen  gangen
hat,  Ist  derselb  Ebirhard  vnuorsehins  dinges  uyder  zu  der  erden  gesuncken
und  vorscheiden,  nach  kuntlicher  bewiesung  und  Innhaltt  eyns  glaublichen
Instrumendts  das  von  wortten  zu  wortte  hirinne  geschrieben  sted  und  lautet
  also,  In  nomine  Domini  amen;  In  dem  iare  von  der  geburt  cristi
Tausend  vierhundert  In  dem  Sechtzigsten  iare  in  der  achten  Indiction  an
dem  Tagedes  maenden  Nouembris  390)  In  der  mittags  stunde  oder  nebst  dabie
Bebstlichs  sitzens  Ingotuater  vunsers  Herren  Hern  Pyus  gotlicher  schickunge
des  andern  Babsts  In  sym  dritten  Jare  In  dem  Sloss  cu  Roßla  mentzer
bischthums  391),  die  Erbarn  ond  gestrengen  Heinrich  von  Stockhusen  392),
Hannsvon  Musebach,  Conrad  Noteling  ond  Claus  musebach  amptlute  daselbst
von  wegen  des  Irluchten  hochgebornen  Fursten  vnd  Herren  Hern  Wilhelms
Hertzogen  cu  Sachsenn  lanndgrauen  In  Doringen  ond  marcgrauen  zu
missen  vor  mir  onden  geschrieben  vffinbar  schrieber  mit  getzugen  393)  die  darczu
sunderlich  geheischt  394)  vnd  gebeten  sind,  Vber  sollich  sache  also  dann  der  Erbar
  Ebirhard  Blanckinberg  seliger  gots  in  czucht  vnd  gefengniss  gewest  ist,
des  obgedachten  Irluchten  Fursten  in  dem  Slosse  cu  Roßla  nach  vßgange
sins  gefengniß  an  dem  dritten  ond  vierden  tage,  lediglichin  gsundt  395),  fryhe
gegangen  ond  gestanden  had,  Alsdann  an  dem  vierden  tage  Blanckinberg
von  dem  ampt  der  heiligen  messe  vnd  ander  gotlichen  ampt  wider  vff  das
Sloss  cu  Roßla  qwam  390)  eyner  stundlichen  Czid  mocht  ergangen  sey  397)  von
verhengniss  gots  vnd  gebrechlicher  Nature  vnuorsehinlichin  vischlichin  nyder
gesunken  zu  der  erden  an  alle  weclage  Vud  also  in  den  Snellen  tod  gefallen
  vnd  verscheiden  ist,  Also  cunornemen,  das  der  obgedachte  Ebirhardt
sinen  tod  erlyden  vnd  empfangen  nicht  durch  Twyngung,  nach  gedrengnuss,
vorsümeniss,  nach  vorletzunge  des  libeß  398)  oder  geledde,  Nuzu  eyner  entschultigunge
  des  obgeschrieben  Irluchten  Fursten  vnd  siner  gnaden  amptlute
obgnand,  Sind  geinwertichlich  komen  Frome  lute  Ingeczugniss  die  mit
dem  verstorbin  Ebirhardt  Blanckinberge  bie  sinen  lebtagen  oßgegangen  des
gefengnissis  gemeynschaft  rede  vnd  Kuntschafft  gehabin  mit  eßen  vnd  mit
trincken  geistlich  und  wertlich  personen,  Mit  namen.  Er  Heinrich  Reynstein,
  pfarrer  daselbst,  Er  Bartholomes,  Fruemesser  und  Capplan,  Vud  die

390)  Maend,  statt  Monat  (Mond),  der  Tag  des  Monat  November  ist  der
1.  November.

391)  In  der  Diöces  Maynz  gelegen.  **r

392)  Die  von  Stockhusen  oder  Stockhausen  sind  ein  sehr  altes  Geschlecht,
  das  früher  in  Hessen,  Thüringen  und  später  in  Hannover  und  Braunschweig
  vorkommt.  Ein  Heinrich  von  Stockhausen  kommt  als  Donator  in
einer  Urkunde  des  Erzbischofs  Conrad  zu  Mainz  vom  Jahre  1186,  für  das  Kloster
zu  Jechaburg,  vor.  Ebenso  erscheint  ein  Heinrich  von  Stockhusen  in  einer
Urkunde  des  Burggrafen  Gerhard  von  Leisnig,  für  das  Kloster  Buch  vom  7.  Febr.
1213.  —  Die  Familie  deren  von  Stockhausen  blüht  noch.

393)  Soviel  als  Zeugen.

394)  Heischen  in  der  Gerichtssprache  soviel  als  laden.

395)  Mit  ungefesselten  Gliedern.

296)  Stattkam.

397)  Eine  Stunde  Zeit  mochte  vergangen  sein.

399)  Glieder.
        <pb n="734" />
        155

Erbarn  Nickel  maüwer,  Cristoffel  witterde,  Kerstann  399)  Bernhard,  Burger  eu
Erffurdt,  Conrad  lynse  von  Northusen,  Conrad  Rex  von  Nuremberg,  Jurge
Honstein  von  Dantzk  300),  Hanns  schulze,  Hans  Claynsmyd  von  Ihene,  peter
Czymerman  von  wymar,  Dietterich  Snyder  *201),  Thomas  von  Toteleuben  202),
Herman  rottel,  peter  Cavnßhong,  Hans  greser,  Heinrich  kotzschaw,  Heintz
koch,  Bastian  Subach,  Syfart  Riche,  Claus  frur,  Hans  giesse,  Jacobf  Hußman,
  Herman  Scherrmeister,  Claus  Kruse,  Nickel  Sander,  Claus  Bettach,
Nickel  steynmetze,  Bastian  wiessenburg,  kerstann  Fischer,  Mathiess  Slotwyn,
Titzel  Ruwestein,  Gunther  Ruwesteyn,  Hans  wachsmüdt  408),  Hans  knoblouch,
kerstann  Rost,  Hans  Sydenswantz  *04),  peter  Festher,  von  Meldingen,  Valtin
lindeman,  Vlrich  letzer,  von  Marstet,  Hans  Schencke,  Mertin  scheffer,  Nickel
kirchner,  ond  vil  ander  glaubhafftiger  lute  mer,  Die  obgeschrieben  geczugen
alle  fur  mir  offinbar  schrieber  vor  hord  vnd  vormarckt  sind  die  eydhafftiger
rede  gesworn,  gesprochin  vnd  geczugt  habin,  Iglicher  in  siner  persone,  das
der  vorstorbener  Ebirhard  Blanckinberg  an  dem  dritten  tage  nach  oßgehin
sins  gefengnist.  In  dem  Sloss  cu  Roßla  wol  gesundt  vnuerletzt,  Frye
vnd  ledig  gegangen  gstanden  geßen  ond  getruncken  cu  den  ammechten  10  5)  der
heiligen  messe,  und  douon  wider  gegangen  biß  an  den  vierden  tag  ond  also
snellichen  verstorbin  als  obin  berurd  ist,  Dorumb  der  gemeyn  Spruch  der
obgeschrieben  geczugen  vnd  glaubhafftige  lute  reden  vnd  sprechen,  das  der
Irlucht  Furst  obgenand  vnd  siner  gnaden  amptlute  von  des  todes  wegin
billichin  an  nod  rede  vnd  onschult  sin  ond  blieben  ond  nymande  darczu  zu
antwertten,  Vber  diese  geschicht  alle  bin  ich  offinbar  schrieber  geheystat  *06)

399)  Christian.  Vergl.  S.  108,  Note  67.

400)  Danzig.

401)  Schneider.

402)  Von  Tottleuben,  ein  thüringsches  Geschlecht,  das  in  den  ältern  Urkunden
  bald  Tuteleiben,  Tuteleben,  oder  Toteleibe  bald  auch  Duteleve
oder  Duteleiben  sich  findet.  —  So  erscheint  1140  Witelo  von  Toteleibe
in  einer  Urkunde  des  Abts  Heinrich  von  Hersfeld  als  Zeuge;  Berthold  von  Tuteleben
  in  einer  Urkunde  Bischofs  Otto  von  Naumburg  in  demselben  Jahre  als
Zeuge,  und  abermals  Witelo  von  Tuteleiben  in  einer  Urkunde  des  Abts  Ernst
von  Reinhardtsbrunnen  im  Jahre  1143,  sowie  der  Ministerial  Berthold  von
Tuteleyben  in  einer  Urkunde  des  Erzbischofs  Heinrich  von  Maynz  für  das
Peterskloster  zu  Erfurt,  und  der  Witelo  von  Tuteleiben  in  einer  Urkunde
des  Grafen  Ludwigs  von  Lare  1152  ebenfalls  als  Zeugen.  —  Ferner  übereignet
Landgraf  Ludwig  III.  von  Thüringen  dem  Moritzkloster  zu  Naumburg  zwei  Güter
zu  Daasdorf  bei  Buttelstädt  auf  Bitten  Gottfrieds  von  Dudeleve  2c.  im
Jahre  1185,  der  auch  1190  in  einer  Urkunde  Landgraf  Hermanns  von  Thüringen
für  das  Kloster  Pforte,  und  1197  in  einer  Urkunde  desselben  Landgrafen  für  das
Kloster  Heusdorf  Godofried  von  Dudeleiben  als  Zeuge  vorkommt.  —
Der  schwarzburgische  UAmtmann  Hanns  Reinhard  von  Tottleben  verrichtete
-  Weimar  am  16.  Juni  1596  für  Graf  Albrecht  die  Lehenspflicht  und  Erbhuligung.



103)  Der  Name  Wachsmuth.

40)  Seidenschwanz.

208)  Das  alte  Wort:  Ammecht,  was  noch  im  Holländischen  heutzutage  die
Ambacht  lautet  und  den  Dienst,  das  Amt,  besonders  des  Abendmahls  oder  der
heiligen  Messe  andeutet.

4%)  Verpflichtet,  beauftragt,  als  Notar.
        <pb n="735" />
        156

an  dem  teile  des  Irluchten  Fursten  obgenand  vnd  siner  gnaden  amptlutt  vor—
berurd,  notdorffticlichs  bekentniss  ond  gezcügniss  daruber  ein  instrüment
ond  mer  Instrümenta  alsuil  der  nod  ist  zugebin,  dieß  gescheen  in  dem  Jare
maenden  tage  407)  vnd  stunde  bebstlicher  zcal  In  dem  Slosse  als  obin  berurt
ist,  des  sind  geczugen  die  dießs  gehord  habin,  Er  walther  albrandt,  probst
cuhustorff"#08),  Theoderiens  Sachsa,  probst  cu  Roda,  Vud  die  gestrengen  Jürge,
Diettrich,  und  Burckard  Vitzthumb  gebruder  cu  Appolde  409),  Heinrich  ond

407)  Statt  Monatstage.

406)  Kloster  Heusdorf.

209)  Dieses  mit  Anton  Friedrich  Vitzthum  von  Apolda  1631  zu
Dresden  ausgestorbene  alte  Geschlecht  der  Bitzdume  oder  Vicedome  von
Apolda  in  Thüringen,  findet  sich  seit  dem  12.  Jahrhunderte  häufig  in  Urkunden.
So  erscheint  Diettrich  von  Appolde  als  Ministerial  und  Zeuge  in  einer  Urkunde
  Erzbischofs  Adalbert  von  Maynz,  vom  9.  März  1123,  und  in  einer  andern
Urkunde  desselben,  von  demselben  Jahre,  dieser  und  Albecho  von  Apolde  ebenfalls
  als  Zeugen,  sowie  Ersterer  in  einer  Urkunde  Bischofs  Udo  von  Naumburg  im
Jahre  1140  und  1145  in  einer  Urkunde  Erzbischofs  Heinrichs  I.  von  Maynz.  (In
derselben  Urkunde  ist  auch  als  Vicedom  Heinrich  von  Erfurth  genannt.)  Auch
in  einer  Urkunde  desselben  Erzbischofs,  vom  15.  Februar  1148,  erscheint  Thiderich
von  Appolda.  Ferner  ist  ein  Ditericus  albus  de  Appolda  als  Zeuge  Sifrieds
von  Orlamünde  aufgeführt  und  in  einer  andern  Urkunde  desselben,  vom  15.  Aug.
1192,  für  das  Kloster  Heusdorf  Theodoricus  von  Appolde.  In  einer  Urkunde
Kaiser  Heinrichs  VI.,  vom  7.  Dezember  1195,  wird  unter  den  Zeugen  ein  Schenk
Theoderich  von  Appolda  genannt,  der  in  demselben  Jahre  von  der  Pröpstin  zu
Quedlinburg  mit  Grundstücken  beliehen  ward.  Am  24.  October  1203  erscheinen.
die  Gebrüder  Rudolph  und  Dietrich,  Schenken  von  Appolda  in  einer
Urkunde  Landgrafen  Hermanns  von  Thüringen,  und  in  einer  andern  Urkunde  desselben
  vom  Jahre  1206  der  lange  Theoderich  von  Appolda  als  Zeugen.  Als
Bicedom  wird  The  oderich  von  Appolda  nebst  seinem  Bruder,  dem  Cämmerer
  in  dem  Vereine,  der  zwischen  Graf  Lambert  von  Gleichen  und  der  Bürgerschaft
zu  Erfurt  im  Jahre  1212  zu  Stande  kam,  genannt,  und  er  erscheint  auch  noch  in
Urkunden  Landgraf  Ludwigs  von  Thüringen  zwischen  1216  bis  1227,  sowie  am
29.  August  1217  in  einer  Urkunde  des  Abts  Eberhard  von  Georgenthal,  und  ohne
Zusatz  „von  Apolda“  in  einer  Urkunde  des  Erzbischofs  Siegfrieds  von  Maynz
am  24.  October  1217.  In  dem  Zehendstreite  mit  dem  Peterskloster  zu  Erfurt-vom
Jahre  1223  wird  ebenfalls  Titherich,  Vicedom  von  Appolde  genannt.
Ausserdem  wird  Heinrich  und  Theodorich  der  Schwarze  von  Appolde  in
einer  Urkunde  Landgraf  Ludwigs  vom  15.  Januar  1217  als  Zeuge  und  ein  Theoderich
  von  Appolda  als  Domherr  zu  St.  Sever  in  einer  Urkunde  Siegfrieds
Erzbischofs  von  Maynz  und  endlich  in  dem  Schiede  desselben  zwischen  den  Pröpsten
zu  Erfurt  und  Ettirsburg  wegen  der  Kirche  zu  Apolda  unter  den  Zeugen  ein  Dietrich
  puer  von  Apolda  genannt.  —  Es  steht  übrigens  noch  sehr  zu  bezweifeln,
ob,  wie  die  Genealogen  wollen,  die  von  Appolda  und  die  von  Eckstärt  ursprünglich
  eine  Familie  sind,  da  sie  zumal  ein  ganz  verschiedenes  Wappen  führen
und  die  von  Eckstädt  sehr  frühe  schon,  wie  die  von  Apolda,  ohne  den  Beinamen
„Vicedom“  in  Urkunden  vorkommen,  z.  B.  ein  Conrad  von  Ekkstede  1129  und
ein  Heinrich  1229  2c.  —  Der  Name  Vitzthum  oder  Vicedom  ist  ja,  wie  wir  sahen,
kein  Familienname,  sondern  der  Titel  eines  Erbamts  wie  die  Schenken,  Truchsesse,
  Cämmerer,  Marschälle.  —  Vicedom  oder  Vitzdom  von  Vicedominus
war  im  Mittelalter  der  weltliche  Stellvertreter  eines  Bischofs  oder  Abts,  oder  dessen
Verweser  oder  erster  Voigt.  Die  von  Apolda  waren  nun  seit  dem  zweiten  Jahrzehent
  des  13.  Jahrhunderts  des  Erzbischofs  zu  Maynz  Vicedome  für  das  erfurter
Gebiet  und  als  solcher  fungirte  Theoderich  von  Apolda  mit  dem  kaiserlichen
Voigte  zu  Erfurt,  dem  Grafen  Lambert  von  Gleichen,  bei  dem  gedachten  Vergleiche
        <pb n="736" />
        157

gabriel  Ihone,  Johan  Frankenhusen  vnd  vil  ander  glaubhafftiger  mer,  die
hirbie  geheischt  vnd  gebeten  sind,  Vnd  ich  Hermannus  Crokendorff  priester
mentzer  bischthumbs  vffinbar  schrieber  von  gewalt  des  Romischen  Richs  310)
vß  allen  den  geschichten  die  dann  hir  Inne  also  ergangen  vnd  gescheen  sein,
mit  den  Namhafftigen  geczugen  bin  ich  mit  yn  geinwertig  gewest,  Solliche
geschicht  von  wortte  cu  wortte  gesehin  vnd  gehord  habe,  Dorumb  ich  diess
geinwertige  Instrumendt  getruwelich  mit  myner  Hand  geschrieben  geticht
vnd  gevffinbaretvnd  In  vffinbaren  Forme  gesatzt  411),  czeichin  ond  namen  nach
gewonheit  in  eym  glauben  ond  geczugnisl  aller  obgeschrieben  geschicht  gebeten
  ond  geheischt  2c.  Vud  diewiele  nu  der  gnand  Ebirhardt  also  nach
seinem  gefenglichem  oßkommen  vnuorlemet  cu  kirchen  vnd  Strassen  gangen
ist,  So  erkennen  wir  vns  nach  gethaner  vunser  Cusage  als  fur  die  obgenant
  summe  vierdehalb  hundert  und  dreißig  schoch  obingerurtter  wehrunge
  412)  verhafftet,  Vud  recht  selbgelden  zu  sin,  Gereden  ond  globen
  auch  alle  semptlich  In  ond  mit  krafft  diess  briues  Fur  vns  vnd  alle
vnnsir  erbin,  als  recht  selbst  schuldigen  an  alle  ondirscheid  dafur  gud  cu
sein,  Vnd  wollen  den  obingenanten  vunserm  gnedigen  Herren  die  obingenante
  Summ  Vierdehalphundert  ond  drießig  alde  schog  wehrung  siner
gnaden  vnd  sins  bruders  muntz  vff  die  tagczeit  vormeldet,  Semptlich  vn—
norzoglich  vßrichten  ond  beczalen  an  alles  vortzihen  313),  Wo  abir  des  nicht

im  Jahre  1212.  —  Sie  hatten  auch  als  Statthalter  in  Erfurt  große  Gerichtigkeiten
und  Besitz,  und  residirten  auf  dem  sogenannten  „Maynzerhofe“.  —  So  trat
Berthold,  Vicedom  von  Apolda,  den  Predigermönchen  das  Recht  an  eine  Gasse
zu  Erfurt  im  Jahre  1270  ab  (Mencken  S.  R.  G.  I.  S.  538.).  —  In  einer  Urkunde
vom  29.  Dezember  1303  erscheint  dagegen  Dietrich  von  Eckstädt  als  Vicedom
und  gleichzeitig  mit  den  von  Apolda  waren  auch  die  von  Rusteberg,  von  denen
Albert  bereits  1143  als  Stadtpräfekt  zu  Maynz,  vorkommt  und  Idenreich  1162
schon  als  Vicedom,  1193  Helwig  als  Marschall,  und  1209  bis  1227  ein  Theoderich
als  Vicedom,  Ministerialen  des  Erzbischofs  von  Maynz  bis  endlich  Heinrich  Vitzthum
  von  Rusteberg  sein  Vicedomiat,  doch  nicht  das  zu  Erfurt,  an  den  Erzbischof
verkaufte.  Aber  auch  die  von  Eckstädt  verkauften  im  Jahre  1352  (24.  Februar)
ihren  Vicedomiat  von  Erfurt  an  den  Erzbischof  (Falkenstein,  Erf.  Chronik  S.  434).
Ueberhaupt  scheint  der  Vicedomiat  zu  Erfurt  seit  Abgang  der  Vicedome  von
Apoldanichtmehr  erblich,  sondern  käuflich  gewesen  zu  sein;  denn  im  Jahre  1413
(20.  Aug.)  verkaufte  der  Erzbischof  von  Maynz  Johann  dasselbe  an  Johann  von
Allenblumen  (Falkenstein,  a.  a.  O.  S.  292)  und  im  Jahre  1459  (8.  April)
Erzbischof  Dietrich  an  Günther  Bocken.  —  Lächerlich  ist  es  daher,  daß  Rüxner  im
Turnierbuche  einer  Apel  von  Vitzthum  auf  einem  Turniere  zu  Zürch  1165  aufführt
  und  ihn  zu  dieser  Familie  rechnet,  und  eben  so  seltsam  die  Behauptung,  daß
die  Vitzthume  sich  im  13.  Jahrhundert  in  die  Linien  Apolda  und  Eckstädt
  getheilt  hätte.  Endlich  ist  noch  zu  erwähnen,  daß  nach  Knauth  (im
Prodromus  S.  587)  erst  im  Jahre  1639  mit  Rudolph  Vitzthum  von  Apolda,
kursächsischen  Obercämmerer,  einem  Manne  von  großem  Besitze  und  Reichtbume,
der  auch  große  Stiftungen  zu  Freiberg  und  Dresden  gemacht,  die  Familie  ausgestorben
  sein  soll.  Dieser  Rudolph  wird  auch,  doch  ohne  Zusatz  „von  Apolde“,
in  einem  Fourierzettel  von  1614  (bei  der  sächsisch-hessischen  Erbverbrüderung)  als
Obercämmerer  mit  aufgeführt.

*/10)  Eine  mittelhochdeutsche  Uebersetzung  des  Notarius  publicus  sacri  romani
  imperii.

11)  Die  sehr  gewöhnliche  Formel  der  Notare  des  Mittelalters.

412)  Statt  verbindlich,  verpflichtet.

"  15)  Ohne  allen  Verzug  und  Weiterung.
        <pb n="737" />
        158
geschee  vnd  doran  sumig*14)  wurden,  So  sall  vnd  mag  der  obingenand  vnnser
gnediger  Herre  sich  halden  cu  allen  vnnsern  gutern  vnd  habe  wie  die  gnand
sind,  nichts  oßgesundert,  die  cuuorsetzen  cuuorkeuffen  oder  selbs  cugebrauchen
  an  alle  vordacht  *15)  bis  so  lang  das  sin  gnad  sollicher  Summ  gnuglich
an  sinem  schaden  becalt  vnd  oßgericht  wirt  vnd  ist.  Daruff  vorczihen  wir
vns  auch  hirinneallirley  behelff  keiserlicher,  koniglicher,  Furstlicher,  grauen  216),
herren  Ritter  ond  knecht  Fryheid  ond  vorbete  vor  vns  alle  vunser  erbin
ond  meniclichs  von  vunsern  wegin,  cu  thunde  oder  cu  gescheen  kein  krafft
oder  macht  cu  habin,  Auch  geistlichs  oder  wertlichs  gerichts  oder  macht,  wie
man  das  erdencken  oder  finden  mag,  erdacht  oder  funden  werden  mocht  vns
keyns  damit  cu  behelffen,  Sundern  das  alles  getruwelich  vnd  auch  vnnortzoglich
  cu  halden,  wie  obingemeltt  und  was  von  vns  In  diesein  Briue  geschrieben
  ist  angeuerde  417)  Des  zcu  merer  vestickeit  habin  wir  obingenant  Wilhelm
  von  Blanckinberg,  Balthazar  von  Watzstorff  vnd  Heinrich  von  Sindersted
  fur  vns  vnd  vunser  Iglichs  erbin  als  recht  selbgelden  Iglicher  sin
eygen  Insigel  an  diesen  brief  gehangen,  Gebin  zeu  Wymar  vff  Sontag
nach  lucie  uirginis  418),  Anno  domini  Millesimo  Quadringentesimo
Sexagesimo.

Auch  mag  schlüßlich  hier  noch  folgende  Actennotiz  als  Beleg
für  die  alte  Criminaljustiz  gelten,  die  dem  Meißner  Stiftsarchive
entnommen  ist:

dddd

Ausspruch  wegen  Caspar  Sliens,

Vnser  Hre  der  Bisschoff  had  ledig  gelossin  Caspar  Slien  durch  bette
wille  des  Edln  ern  Hinkin  Birkin  vnd  hanse  von  Polenczk,  Voyte  zu  Budissin,
  Gorlicz  und  zu  lusiz,  als  Caspar  Slien  hatte  mins  Hren  arme
man  geslagn  tod,  das  stehet  vff  der  selbin  voyten  dirkenntnisse  319),  wurde
is  abir  von  en  nicht  dir  kant  320),  wenn  er  dir  manit  421)  wird,  von  myns
Hren  wegin,  so  sal  er  reiten  in  syn  hoff  422),  was  denn  do  irkannt  wirt
von  synen  mannen  ond  rettin  423),  dornach  sal  er  enworttin,  das  had  gewurbin
  424)  Grebil  vnd  nikel  Grisslaw,  hans  von  maxin,  in  geinwertigeit

414)  Säumig  an  einer  Sache  werden  —  versäumen.

415)  Ohne  daß  sie  sich  darüber  beschweren,  oder  daß  sie  ihm  feindselig
werden  wollten.

415)  Grafen  ist  die  entstellte  Form;  der  ursprüngliche  Ausdruck  die  Grauen
oder  Graven  hatte  einen  würdigern  Klang,  besonders  so  lange  diese  Würde  noch
nicht  erblich  war.

417)  Von  dem  alten  Stammworte  gevaren  statt  verfahren.

418)  „Lucia“,  fiel  den  13.  Dezember  und  war  ein  Sonnabend,  ist  also  der
14.  Dezember  oder  der  dritte  Advent  des  Jahres  1460.

419)  Statt  Erkenntniß.

420)  Statt  erkannt,  anerkannt.

421)  Statt  ermahnet,  gefordert.

422)  Wahrscheinlich  auf  dem  Stolpen.

428)  Statt  von  den  Räthen.  ,

»  zen)  Der  Ausdruck  werben  in  der  Gerichtssprache  soviel  als  erlassen,  vollziehen.
        <pb n="738" />
        159

myns  Hren  des  Bischoff,  heinrichs  von  Bresenig,  Houptmans,  Cunrad  von
Kakericz,  Vincencio  von  Plawnicz,  heinriche  von  Ponkaw.  Am  dinstage
nach  concepcionis  anno  dni  Mo.  CCCCXIIIIe.  425).

Man  sollte  glauben,  daß  die  Begründung  der  Universität  Leipzig
  sofort  einen  wohlthätigen  Einfluß  auf  die  sächsischen  Rechtsverhältnisse
  gehabt  hätte.  Dem  war  aber  nicht  so,  weil  die  ersten
Lebensäußerungen,  welche  die  dasige  juristische  Facultät,  wenn  wir
sie  vor  dem  16.  Jahrhundert  so  nennen  wollen,  von  sich  gab,  keineswegs
  gleich  nach  der  Begründung  der  Universität,  im  Jahre  1409,
sich  zeigten,  und  eigentlich  immer  noch  einige  30  Jahre  später  weit
geringer  waren,  als  es  ihnen  die  Bestättigungsurkunde  Papst  Alexanders
  V.  gestattete.  Denn,  wenn  gleich  bei  der  Stiftung  der
Papst  anf  das  canonische  und  römische  Recht  Rücksicht  nahm,  so  werden
  doch  in  dem  ältesten  Verzeichnisse  der  academischen  Lehrer  nur
zwei  Lehrer  des  canonischen  Rechts  426),  Doctores  Decretorum,  aufgeführt,
  was  um  so  weniger  befremden  kann,  sobald  man  sowohl  den
damals  begründeten  Vorrang  des  canonischen  Rechts  im  Allgemeinen,
  als  ins  Besondere  die  Unbekanntschaft  mit  dem  römischen  Recht
erwägt,  welches  im  Norden  von  Deutschland,  wegen  der  noch  vorherrschenden
  Provinzialrechte  und  der  ungemeinen  Anhänglichkeit
an  diese,  erst  Ende  des  15.-Jahrhunderts  eine  Geltung  als  Rechtsquelle
  erlangen  konnte.  Anfangs  scheint  übrigens  wohl  nur  Ein
wirklicher  Rechtslehrer  da  gewesen  zu  sein,  und,  ob  er  gleich  nicht  mit
einem  fixen  Gehalte  bedacht  war,  so  mochte  er  doch  ein  gutes  Einkommen
  gehabt  haben,  indem  die  Collegia  sehr  theuer  bezahlt  wurden  427).
Ausserdem  mochten  ihm  aber  noch  mehre  Nebeneinkünfte  zufliessen,
wozu  namentlich  gehörte,  daß  man  von  Seiten  des  Stadtraths  sowohl
  als  anch  der  landesherrlichen  Richterstühle,  wo  noch  Laien
meistens  zu  Gerichte  saßen,  bei  ihm  in  verwickelten  Rechtsfällen  sich
Raths  erhollte,  oder  von  ihm  rechtliche  Aussprüche  verlangte;  der
leipziger  Stadtrath  wenigstens  verehrte  ihm  dafür  50  Gulden  428).
Dadurch  wurde  eigentlich  der  Grund  zur  nachmaligen  Juristenfacultät,
als  Spruchcollegium,  gelegt,  und  der  erste  Lehrer  der  Jurisprudenz  zu
Leipzig  erhielt  auch  schon  den  Titel  eines  gewissermassen  ständigen
Urtheilssprechers,  Iudex  ordinarius,  der  ihm  als  Ehrentitel  bis  auf
den  heutigen  Tag  geblieben  ist  3229).  Seit  1413  müssen  aber  schon

125)  Am  17.  Dec.  1414.

226)  Horn,  Friedrich  der  Streitbare  S.  752.

427)  Kostete  doch  zu  Bologna  das  Honorar  für  die  juristischen  Collegia  eben
so  viel  als  der  ganze  Lebensunterhalt.  „

*28)  Auch  hatte  er  Dienstwohnung  im  jetzigen  Marstalle.

429)  Vergl.  Christ.  Ern.  Weisse:  De  amplissimo  Ordinarii  facultatis  jur.
Lips.  munere,  Lipsiae  1827.  4.,  worin  auch  die  gewöhnliche  Meinung,  nach  der
der  Ordinarius  von  der  lectio  ordinaria  des  kanonischen  Rechts  seinen  Titel
habe,  widerlegt  ist.  Vergl.  auch  Hommels  Rede:  de  Ordinariis  Lips.  1763.  8.
        <pb n="739" />
        160

drei  Lehrstühle  des  Rechts  bestanden  haben,  da  in  diesem  Jahre  drei
Canonicate  an  drei  juristische  Rechtslehrer  zu  Leipzig  überlassen  worden
sind.  Nachdem  auch  im  Jahre  1504  unter  Herzog  Georg,  mit  den
durch  Einziehung  von  zwei  Collegiaturen  disponibel  gewordenen
70  Gülden  noch  zwei  Rechtslehrer  bestellt  wurden  und  nun  also
ausser  dem  Ordinarius  wirklich  vier  juristische  Lehrstühle  bestanden,
von  denen  die  beiden  letztern  für  das  weltliche  Recht  waren,  und
deren  Inhaber  an  den  Urtheilssprüchen  des  Ordinarius  Theil  nahmen,
  so  bildete  sich  das  Spruchcollegium  der  Leipziger  Juristen-Facultät
  immer  mehr  aus.  Leider  war  aber  ihr  Einfluß  auf  das
weltliche  Recht  und  uamentlich  auf  die  Handhabung  des  Crimiualrechts
  immer  noch  keineswegs  bedeutend,  da  die  neue  sächsische  Gesetzgebung
  sich  noch  lange  nicht  über  alle  Zweige  des  Rechts  zu  verbreiten
  vermochte,  sondern  mehr  die  blosse  Verwaltung  und  das  Polizeiwesen
  betraf,  worauf  wir  anderweit  zurückkommen  werden.  Das
Criminalrecht  war  unbedingt  das  Letzte,  das  erst  durch  den  Kurfürsten
August  einige  Beachtung  erhielt,  obschon  auf  den  Reichstagen  von
1521,  1529  und  1530  Karl  V.,  seine  Halsgerichts-Ordnung,  im
ganzen  deutschen  Reiche  einzuführen,  strebte.  Daher  enthalten
rust  und  Alberts  Ordnungen  (Montag  nach  Quafimodogeniti
1402)  noch  keine  näheren  Bestimmungen  wegen  Bestrafung  des  Verbrechens
  an  Leib  und  Leben,  sondern  es  heißt  in  ihnen  blos:

„Es  sol  niemand  keinen  Mörder  anders  dann  zu  Recht  geleiten,  ihnen
auch  nicht  hausen  noch  enthalten,  und  sonst  keine  Förderung  noch  vorschübe
thun,  sondern  wo  er  vernommen,  daß  ein  ieder  den  annehme  und  es  getrewlich
  dahin  fördern  helffe,  daß  er  gerechtfertigt  und  gestraft  werde,  wie
sich  das  gehört  —  dann  unser  gemüt  ist  nicht  —  das  solche  thäter  sollen
begleitet  werden.

Vnd  als  bißher  ein  Gewonheit  gewest,  daß  ein  jetzlicher  der  einen
Todschlag  zu  fordern  gehabt,  oder  dergleichen  peinlichen  sachen,  Daß  er  sich
dann  offt  mit  viel  Leuten,  zu  solcher  Gerichts  Forderung  beladen,  ond
große  vnnutze  Kost  gethan,  das  dann  gantz  zu  nichts  dienet,  ond  viel  schädlich
  ist  330o).  Darpmb  wollen  wir  solches  hinfüro  nicht  gehabt  haben,
Ordenen  vnd  seczen,  daß  nun  hinführo  zu  solcher  Forderung,  niemands
über  vier  Persohnen  führen,  noch  bei  ihme  haben  sol,  zu  denen  ond  vber
die,  deren  er  zum  pein.  Rechten  nothdürfftig  ist,  vnd  mit  denselbigen  kein
andere  zerunge,  dann  so  viel  sie  nothdurfft  halben  nicht  übrig  geseyn  können,
  Würde  sich  aber  Jemandes  onterstehen,  ond  zu  seiner  Forderung  mehr
Leute  führen  mit  denen  oder  sonst  vnnütze  Kost  und  zerunge  thun,  so  sol
ihme  von  den  thätern  oder  Antwortern,  so  die  sache  geeicht,  nicht  gelegt,
sondern  sol  die  selbst  bezahlen."

*  Ursprünglich  waren,  wie  wir  sahen,  nach  Sachsenrecht  7  Personen
nöthig.  «
        <pb n="740" />
        161

Bis  in  die  30ger  Jahre  des  15.  Jahrhunderts  galten  namentlich
  als  die  ersten  Rechtsentscheidungen  in  ganz  Sachsen  431)  die
Urtheile  des  Schöppenstuhls  zu  Magdeburg,  und  wir  finden  in  den
ältesten  Städte-Archiven  des  Landes  daher  auch  eine  Unzahl  von
Weisthümern  dieses  angesehenen  Spruchgerichts.  Doch  um  den
Einfluß  der  auswärtigen  Gerichte  und  Rechte  immer  mehr  zu  hin—
dern  und  zu  beseitigen,  gab  Kurfürst  Friedrich  (der  Sanftmüthige)
im  Verein  mit  seinem  Bruder,  dem  Herzog  Sigismund,  Donnerstags
  nach  Martini  des  Jahres  1432  ein  Mandat,  daß  alle  ihre
Unterthanen  vonnunan,  so  oftsie  Rechtsbelehrungen,  Urtheile  und  Sentenzen
  bedürftig  wären,  diese  ein  für  alle  Male  von  den  „Doktoren“
(dem  Ordinarius  und  den  Rechtslehrern)  sowie  „verständigen
und  erbarn  Bürgern  zu  Leipzig“  (dem  dasigen  Schöppenstuhle)
oder  andern  Verständigen  in  ihren  Landen  und  nicht  mehr  zu  Magdeburg
  holen  sollten.  —  Auch  im  Jahre  1446  wurde  dieser  Befehl
nochmals  erneuert,  und  zwar  bei  Androhung  der  Acht  sogar  geschärft.

Doch  blieb  die  Criminalrechtspflege  immer  noch  eine  höchst
schwankende  bis  auf  die  Zeiten  des  Kurfürsten  August,  der  im
vierten  Theile  seiner  Landesconstitutionen  wirkliche  Strafen
sur  die  verschiedenen  Arten  des  Mords,  der  Leibesbeschädigung  2c.
estsetzte.

Geheimrath  Dr.  von  Langenn  sagt  in  seinem  Moritz  S.  46
und  47  von  der  Criminalrechtspflege  der  Zeit  jenes  Fürsten,  welcher
allerdings  viel  zu  wenig  sich  um  die  innern  Angelegenheiten  des
Staatslebens  bekümmern  konnte,  da  er  mehr  als  Kriegsheld  die  Auf—
gabe  zu  lösen  hatte:

„Das  Criminalrecht  hatte  zwar  durch  die  Halsgerichtsordnung
Carls  V.  232)  eine  für  die  Zeit  merkwürdige  durch  manche  Ansicht  über

451)  Der  Schöppenstuhl  zu  Magdeburg  galt  eigentlich  als  das  Oberspruchgericht
  für  alle  Länder  Ober=  und  Niedersachsens,  und  wir  finden  sein  Ansehen  sogar
in  den  Ländern,  die  im  höhern  Mittelalter  eigentlich  zu  Polen  gerechnet  wurden,
in  Schlesiem  und  in  den  Lausitzen.  Die  von  Dr.  Theodor  Naumann  herausgegebenen
  Magdeburger  Weisthümer  aus  den  Originalen  des  Görlitzer
  Rathsarchivs  (Görlitz,  1852)  bezeugen  namentlich  die  eben  angedeutete
Geltung  dieses  Schöppenstuhls.  Auch  sind  hierzu  zu  vergleichen:  Gaupp,  das
Magdeburger  Recht,  Breslau  1826;  Eichhorn,  deutsche  Staats=  und  Rechtsgeschichte
  (4.  Aufl.)  2.  Theil  S.  335;  Tzschoppe  und  Stenze!  Urkundensammlung
zur  Geschichte  des  Ursprungs  der  Städte  in  Schlesien  und  der  Oberlausitz,  Hamburg
  1832;  besonders  das  2.  und  5.  Hauptstück  2c.  —  Was  namentlich  das
Criminalverfahren  hetrit  so  ist  besonders  die  von  Professor  Dr.  Ernst  Theodor
Gaupp  (in  Breslau)  geschriebene,  den  Neumannschen  Weisthümern  vorgedruckte:
Uebersicht  der  Geschichte  der  Görlitzer  Gerichtsverfassung  S.  XXXXXX  II.  nachzulesen,
  die  uns  noch  über  Vieles  Aufklärung  giebt.  ,

452)  Diese  unter  dem  Namen  Carolina  bekannte  peinliche  Gerichtsordnung,
die  aus  222  Artikeln  besteht,  zuerst  von  dem  peinlichen  Proceß,  dann  von  den  einzelnen
  Verbrechen  und  deren  Strafen  handelt,  und  zuletzt  Formulare  für  Bescheide,
Urtheile  und  gerichtliche  Verfahren  enthält,  war  ursprünglich  eine  blosse  Privatarbeit
  des  Freiherrn  Johanmvon  Schwarzenberg  und  Hohenlandsberg,

11

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  2.
        <pb n="741" />
        162

das  Gewöhnliche,  sogar  sich  erhebende  Feststellung  erhalten,  doch  scheint
das  Verhältniß  dieser  Gefetzgebung  zu  den  einzelnen  Territorien  nicht.  ohne
Schwankung  gewesen  zu  sein.  Moritz  setzte  noch  selbst  auf  allerdings  sehr
grobe  Verbrechen  verstümmelnde  Strafen,  und  im  Jahre  1551  ordnete  er
an  den  Schösser  zu  Dresden,  gegen  einen  geständigen  Mörder  mit  peinlichen
  Rechten  fortzufahren  und  ihn  Anderen  zum  Abscheu  mit  einem  Schenkel
  aufzuhenken  und  von  dem  Leben  zum  Tode  richten  zu  lassen  (Moritz,
an  den  Schösser  zu  Dresden  10.  July  1551).  Eine  im  Jahre  1543  zusammengestellte
  Strafgelder-Ordnung  trägt  noch  ganz  das  mittelalterliche
Gepräge;  wie  viel  für  Ausschlagen  der  Augen,  Verstümmelung  der.  Nasen,
Finger,  Füsse  2c.  gebüßt  werden  sollte,  war  genau  angegeben,  ebenso  ist  die
Rede  von  Büßung  brauner  und  blauer  Beulen,  fließender  Wunden,  vom
Messerzug.  Viele  der  kleineren  Vergehen  wurden  nach  „„der  Gemeinde
Willkühren““  gestraft,  man  strafte  stracks,  jedoch  ohne  des  gnädigen  Herrn
(Herzogs)  Nachtheil."  #  «

Ehe  wir  diese  Aphorismen  zur  Geschichte  der  Criminalrechtspflege
  des  Mittelalters  in  Sachsen,  in  soweit  dieselben  Beiträge  zur
Cultur=  und  Sittengeschichte  lieferten,  beschliessen,  müssen  wir  noch
ein  Actenstück  hier  beibringen,  das  aus  der  letzten  Zeit  des  Kurfürsten
  Moritz  stammt,  und  uns  einen  ungefähren  Blick  auf  den  peinlichen
  Prozeß  jener  Zeit  gestattet,  sowie  in  seiner  ganzen  Wortfassung
zugleich  die  Zeit  selbst  charakteristrt.  Es  ist  aus  einem  Mittweidaschen
  Stadtbuche,  das  mit  dem  Jahre  1412  beginnt,  genommen,  und
findet  sich  in  demselben  Fol.  elxxjjjj  unter  Nr.  XXXVI.  im  Copiale.
Es  betrifft  den  an  Felix  oder  Alex  von  Schönfeld,  am  16.  Sept.
1549  von  Unbekannten  verübten  Mord.  Am  Montage,  den  16.  Sept.,
war  Alex  oder  Felix  von  Schönfeld,  der  entweder  ausdem  Dorfe
Schönfeld  im  Amte  Rochlitz  war,  oder,  was  weit  glaubwürdigerist,  aus
der  Familie  derer  von  Schönfeld  stammte  433),  spät  Abends  von  Mittdie

  anfänglich  der  Bischof  Georg  von  Bamberg  im  Jahre  1507  als  bambergische
Halsgerichtsordnung  zum  Gesetzbuche  erhob.  Auf  dem  Reichstage  zu  Regensburg
im  Jahre  1532  ward  sie  endlich  von  Kaiser  Karl  V.,  nachdem  sie  schon  auf  den
Reichstagen  zu  Worms,  Augsburg  2c.  1521,  1529  und  1530  zur  Vorlage  gebracht
worden  war,  als  Reichsgesetz  publicirt.  —  Die  beste  Ausgabe  ist  von  Koch  1821.
(7.  Aufl.)  Vergl.  auch  Böhmers  Meditationes  etc.  Halle  1774.  .  "

*72)  Die  von  Schönfeld  besaßen  seit  dem  16.  Jahrhunderte  Döben  bei
Grimma,  Löbnitz  im  Amte  Delitzsch  (Ernst  und  Seifert  von  Schönfeld  als  Schriftsassen
  1549),  Wachau  bei  Dresden,  Birkau  bei  Stolpen;  vor  dem  16.  Jahrhunderte
  Belgershain,  Grünlichtenberg,  Steinbornte.  Sieg  fried  von
Schönefeld  ist  unter  denen,  die  1438,  Dienstags  vor  Mauricii  nach  der  siegreichen
Schlacht  bei  Selnitz  zwischen  Bräx  u.  Bilin  von  Wilhelm  Herzog  zu  Braunschweig
  zu  Rittern  geschlagen  wurden.  Unter  den  Amtssassen  werden  1583  erwähnt
Ricel  von  Schönfeld  auf  Bibrach  im  Amte  Hayn.  Christoph  von
Schönfeld  zu  Zehist,  Sigfrieds  von  Schönfelds  Erben  zu  Dresden  und
Ottilie  Sigfrieds  von  Schönfeld  Wittwe,  Hans  Moritz  und  Jan  von
Schönfeld  zu  Wachau.  Endlich  ward  Siverd  von  Schönfeld  mit  einem
Burglehen  zu  Kohren  1398  belehnt.  —  Da  dieser  Felix  von  Schönfeld  im  Actenstücke
  selbst  der  Schwager  von  Hieronymus  von  Milkau,  welcher  damals  entweder
  auf  Altschönfels  oder  Groß=  und  Kleinmilkau  gesessen  war,  genannt  wird,  so
        <pb n="742" />
        163

weida  aus,  wo  Jahrmarktgewesen,  mit  dem  in  Begleitung  eines  Knechts
reitenden  Hans  von  Görlitz34)  gegangen;  doch  endlich,  da  dieser
ihm  vermuthlich  zu  schnell  ritt,  zurückgeblieben,  und  sollte  dem  Gerücht
nach  mit  heimziehenden  Bauern  in  thätlichen  Conflikt  gerathen  sein,
wobei  er  dermassen  Hirn=  und  beinschrötige  Wunden  erhalten
hatte,  daß  er  schon  bewußtlos  gefunden  ward  und  zum  Bader  in  die
Stadt  zurückgetragen  werden  mußte.  Nachdem  er  am  Mittwoch
(dem  17.  September  Nachts)  an  den  erhaltenen  Wunden,  ohne  wieder
zum  Bewußtsein  gekommen  zu  sein,  gestorben  war,  erließ  der  Rath
zu  Mittweida  zuvörderst  Missiven  an  die  benachbarten  Gerichtsherren,
Georg  von  Carlowitz  auf  Griebenstein,  Wolf  von  Schönberg
zur  Neuen-Sorge  und  an  den  Schösser  zu  Wechselburg,  Wolf  Heltener,
  mit  der  Bitte,  den  Vorfall  in  Erwägung  zu  ziehen  und  zur
Entdeckung  des  Thäters  mit  beitragen  zu  helfen,  indem  noch  als
Indicien,  die  zur  Entdeckung  der  Thäter  führen  könnten,  besonders
erwähnt  wurden,  daß  dabei  Bauern  verwundet  worden  wären,  weshalb
  auf  beschädigte  Leute  besonders  zu  achten  sei.

peinlicher  proces  vund  gerichte  des  entleibeten  HFelixen  vonn  Schonfelts
halben  zcur  Mittewegde  ergangen  vund  gehaldenn  wurdenn  Anno  etr.  rlixe.

Missiuenn  Szo  des  entleibeten  Schonfelts  halben  ausgangenn.  Ann  Georgenn
vonn  Karlewitz  vffun  Krybensteynn,  Wolffenn  vonn  Schonbergk  zcur  Nawen  Sorge,
Wolff  Heltenern,  Schosser,  zeur  Wechselburgk.

Vunßre  willigenn  Dynnste  zcuuor,  Erenphester  vund  gestrenger  Besunder
  Gunstiger  Herre  vnnd  Furderer,  Aus  vorfallender  noth  ond  beschwerlicher
  weyse,  Geben  Eur  Ernvhest  Gt:  wir  hirmit  zeu  erkenen,  das
sich  Ein  boser  Fall  alhier  begebenn,  der  heldet  sich  also,  Nachdem  Hanns
vonn  Gorlitz  am  nechsten  Montag  vund  auffin  abent  spet  mit  einen  Knecht
von  hinnen  geritten,  dartzu  Inen  Felix  vonn  Schonfelt  zcu  Fues  geleitet,
Vund  als  Berurter  Gorlitz  etwas  zcuvor  geritten,  ond  Schonfelt  hinnach
gegangen,  Sal  Er  mit  etzlichen  Bauern  (wy  man  sagt)  zcu  vnfride  wurden
sein,  onnd  hat  also  einen  merglichenn  Schaden  entpfangen,  das  man  Im
zeum  Bader  hat  tragen  mussen,  vnnd  ist  dorauff  gestrige  nacht  vorstorben,
Goth  der  Almechtige  wolle  ym  In  der  Zcale  Seiner  gloubigen  gnediglich,
ruhen  lassen,  Weil  Es  aber  eben  am  Iharmarkt  do  vil  lente  aus  vnnd  eingangen,
  vund  eben  auffm  abend  spete  In  demmerunge  gescheen,  Er  auch
sprachlos  wurdenn,  Szo  kan  nymants  wissenn  wer  ym  solchen  schaden  zenist

  er  unbedingt  Einer  von  Schönfeld  oder  wohl  gar  von  Schönfels  (7),  die
in  der  hiesigen  Gegend  eigentlich  angesessen  waren.  Auch  ist  nicht  zu  übersehen,
daß  er  in  dem  Schreiben  an  den  Schwager  Hieronymus  von  Milkau  nicht  Felix
sondern  Alex  genannt  wird.

434)  Die  von  Görlitz  waren  unsers  Wissens  nie  in  Sachsen,  sondern  bloß  in
Schlesien  angesessen,  daher  möchte  es  fast  scheinen,  als  ob  er  ein  Bürgerlicher  gewesen
  sei,  der  sich,  wie  damals  gewöhnlich,  nach  seiner  Vaterstadt  Görlitz  schrieb.
Doch  da  er  mit  einem  Knechte  ritt  und  Felix  von  Schönfeld  ihn  begleitete,  so  scheint
es  fast,  als  ob  er  auch  Einer  von  Adel  war.  «

11“
        <pb n="743" />
        164

gefuget,  Darneben  kumpt  auch  sunst  vor  vnns  Als  solten  etzlich  pauren
hinwider  beschediget  wurden  seyn,  dorauff  Bitten  wir  mit  Fleyß  Eur  V.  g:
wolle  In  geheim  nachforschunge  haben  lassen,  ob  etzliche  eurer  leute  zeu
Franckenw  vund  sunst  am  vorgangenen  Montage  alhir  gewest  Vund  ob
yrgent  eyner  beschediget  wurdenn,  Auch  wy  Er  zeum  schaden  kummen,  vund
vnns  solchs  ser  wider  zeuerkennen  geben,  Seint  der  Zcunorsicht  E.  Ernvhesten
  gt.  werde  Sich  hirinnen  zeu  steuer  dem  rechtenn  gutwillig  vnnd
furderlich  erzceigenn  darmit  wir  vnns  mit  der  peinlichen  furderunge  darnach
haben  zcurichtenn,  Das  wollen  wir  In  gleichem  Falle  hinwider  thun,  vnnd
vmb  Eur  Gt:  Gt:  mit  fleyß  vordinen.  Datl.  Mitteweyde  Donnerßtages
nach  Exaltationis  Crucis  Anno  2c.  xlig'  Der  Rath  zcur  Mitteweyde,

Dergleichenn  Schrifften  Seint  Ann  Wolffenn  vonn  Schonbergk  zcur  Nawen
Sorge  vund  den  Schosser  zcur  Wechselburgk  auch  ausgegangen.

Ausserdem  sendete  der  Rath  noch  Communicate  an  die  Städte  und
Stadträthe  zu  Rochlitz,  Penig,  Geringswalde,  Waldheim,  Frankenberg
  und  Heinichen,  da  er  vermuthete,  daß  etwa  ein  verwundeter
Bauer  aus  den  Dörfern  Frankenau,  Topfseiffersdorf,  Königshain,
Erlau,  Krossen  oder  Klaußnitz  in  eine  dieser  Städte  gekommen  sei,
um  sich  bei  dem  dasigen  Bader  verbinden  und  heilen  zu  lassen.

Nachfolgende  meynunge  *25)  Ist  an  die  Stete  vund  Rethe  geyn  Rochlitz,  Penick,
Geringßwalde,  Waltheym,  Franckenberg,  vund  Heynichen,  auch  geschrieben
wurdenn.

Denn  Erßamenn  Wolweysenn  Burgermeister  vund  Rath  der  Stadt
Rochlitz,  Penick,  N.  N.  N.  vund  N.  2c.  vnsern  Besundern  Guthenn  Freundenn
  vund  lieben  Nachparnn,  Vnnser  willigk  Dynnst  zeuuor  Ersamen
Wolweyse  Besundere  Guthen  Freunde  vund  Lieben  Nachparnn,  Aus  vorfallender
  noth  vund  beschwerlicher  weyse  geben  wir  euch  hiemitte  zeu  erkennen,
  das  Sich  Ein  boser  Fall  alhier  zeugetragen,  ond  heldet  436)  sich  Also,
Nachdem  Hans  von  Gorlitz,  Am  nechsten  Montage  vund  vffin  Abent  spat
mit  eynen  Knechte  von  hinnen  geritten,  dartzcu  hnen  Felix  vonn  Schonffelt
zcu  fuß  geleitet,  Vund  als  berurter  Gorliz  etwas  zcunor  geritten,  Vnd
Schonfelt  hinnach  gangen,  Sal  er  mit  etzlichen  pauern  (wie  man  saget)
zcu  vnfriede  wurden  seynn,  ond  hat  also  eyn  merglichen  schaden  entpfangen,
das  man  Jen  zcum  Bader  hat  tragen  mussen,  vund  ist  dorauff  gestrige
nacht  verstorben,  Goth  der  Almechtige  wolt  yen  In  der  Zeall  seiner  glaubigen
  gnediglich  ruhen  lassen,  Weill  es  Aber  am  Iharmarckte  do  vil  leute
hinaus  gangen  vund  gleich  vffm  Abent  spete  In  der  Demmerunge  geschen,
Er  auch  sprachlos  wurden,  Szo  konnen  wir  nicht  wissen,  wer  ym  solchen
schaden  zeugefugt,  Darneben  kumpt  auch  sunst  vor  vnns  Als  solten  etztliche
pauern  hinwider  beschediget  wurden  seynn,

Doruff  Bitten  wir  mit  fleysse,  Ir  wollet  In  geheim  nachforschunge
haben,  ob  sich  Am  vergangen  Montage  aber  Dinstage  Eyn  gewundter

255)  Statt:  Bericht  oder  Communikat,  Mittheilung  eines  Vorfalls.
436)  Statt:  es  verhält  sich  so.
        <pb n="744" />
        165

pawer  von  Franckenaw  457),  Topseyfferßdorff  288),  Konigßhayn  *89),
Erlaw  440),  Crossen  341),  aber  442)  Klaußnitz  443),  zeu  eurem  Bader
zen  heylen  ondergeben,  mit  fleißiger  erkundunge,  wy  Er  zcum  schaden
kummen,  ond  vuns  solchs  herwider  berichten,  darmit  wir  vuns  mit  der
peinlichen  furderunge  444)  vnd  sunst  nach  Herrurunge  345)  des  Handels
darnach  haben  zcurichten,  Seint  der  zcunorsicht  Ir  werdet  euch  hirinnen,
  zcu.  Steuer  dem  rechten  gutwilligk  vund  furderlich  ertzeigenn,  Das
wollen  wir  In  gleichem  fall  hinwider  thun  vund  omb  Eur  W.  als  liebe
nacbar  freuntlich  vordinen.  Datl.  Mitteweide  nach  Exaltationis  Crucis,
Anno  2c.  xlix’  Der  Rath  zeur  Mitteweyde.

Eine  Antwort  darauf  ging  sofort  vom  Andreas  Behem,
Schösser  des  Wolf  von  Schönberg  auf  Neuensorge  ein,  weil
sein  Gerichtsherr  abwesend  war,  in  derer  sein  Mögliches  zur  Entdeckung
des  Thäters  beitragen  zu  wollen  verspricht.  Die  Antwort  lautet
wörtlich  wie  folgt:

Der  Schosser  zeur  Naw  Sorge  hat  In  abwesen  seins  Hern  Wolffenn  vonn
Schonbergs  dem  Ratze  nachfolgende  Antwort  zcugeschribenn,

Denn  Erbarnn  Weyssenn  vund  vorsichtigenn  Hern  Burgermeister
vunde  Rathe  zcur  Mitteweyde  Meinen  Insunders  gutten  Freunden  und
gunstigen  Herren,  Meine  gantz  willige  ond  geflissene  Dynnste  zcuuoren,
Erbare  Weyssenn  vnd  vorsichtige  Hernn  Burgermeister  vnd  Rath,  Besundere
  Guthen  freunde  vund  Gunstige  Herrenn,  Abwesen  des  Gestrengen
  Erenvesten  Wolffen  vonn  Schonbergs  meines  Herrn,  habe  eur
Erbar  weysheit  schreiben,  belangende  den  mordtschlag  vnnd  bosen  fall  am
nechsten  Montage  In  Eur  E.  W.  ond  der  Stadtgerichten  geschenn  Ich  entpfangen
  vnd  seines  Inhalts  vornommen,  Vund  will  solch  Eur  E.  W.
schreiben  meynen  Herren  seiner  anheymkunfft  zeu  Handen  stellen,  wirdt  sich
sey:  gt:  meins  erachtens  In  dem  zen  furderunge  der  gerechtickeit  gebürlichen
  vund  nachparlichenn  ertzeigenn  2c.  Als  wil  Ich  auch  meins  tragenden
befelichs  halben  an  notwendiger  Kuntschafft  Inn  meines  Hern  gerichten
kein  mangel  sein  lassenn,  Vund  wirdt  ymant  meins  Hern  vorwanten  aus
eynicherley  vmbstenden,  warzceichen  und  vormutungen,  an  bemelten  Falle
schuldig  erfunden,  Sal  Es  Eur  E.  W.  vunerhalten  bleibenn,  Den  Mein
Herrn  sich  kegen  Eur  E.  W.  nachparlichen  zeuerzceigen  wissen  wirdet,  Szo

###  7)  Frankenau  im  Amte  Augustusburg,  eine,  Stunde  westlich  von  Mittweida

  entfernt,  gehört  schriftsässig  zum  Rittergute  Neuensorge.

136)  Topfseifersdorf,  1½  Stunde  von  Wechselburg  und  13¾  Stunde  von
Mittweida.  «

439)AufdemWegevonLunzenaunachMittweida.

240)  Erlau,  eine  Stunde  nordwestlich  von  Mittweida,  gehört  zum  Theile  dem
dasigen  Rathe,  zum  Theile  nach  Neuensorge.

1)  Kro  sen,  zwei  Stunden  östlich  von  Rochlitz.

442)  Provinzieller  Ausdruck  statt  oder,  der  jetzt  noch  sehr  gewöhnlich.

4432)  Zwischen  Penig  und  Mittweida.

444)  Statt  Klage,  sowie  der  Forderer,  der  Kläger  war;  ganz  nach  Analogie
der  alten  Kampfgerichte.

445)  Veranlassung  des  Geschehenen.
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        166

bin  Ich  Eur  E.  W.  vormegende  wilfarunge  zeugeleisten  willig  vnd  geflissenn
  Datl.  Nawsorge,  Freytags  nach  Exaltationis  Crucis  45),  Anno  2c.  xlix
E.  E.  W.  Williger
Andreas  Behem  zen  Nawsorge  Schoz.

Ausserdem  war  der  Rath  darauf  bedacht,  einen  tüchtigen,  sogenannten
  „Vorreder“  oder  Redner  vor  dem  peinlichen  Gerichte
zu  bestellen,  und  da  er  in  Mittweida  selbst  keinen  dazu  geeigneten
Mann  haben  mochte,  so  glaubte  er  sich  deshalb  an  den  Nochlitzer
Bürger  Symon  Zipser  wenden  zu  müssen,  weshalb  folgendes
officielle  Schreiben  an  diesen  am  20.  October  1549  erlassen  wurde,
nachdem  bereits  (!)  am  16.  September  der  Mord  verübt  und  Felix
Schönfeld  schon  am  18.  September  zur  Nacht  gestorben  war.

Dem  Vor  reder,  Symonn  Zeipser  zeu  Rochlitz  geschrieben  wy  folgett,

Vunser  willigk  Dynnst  zenuor  Ersamer  Besunder  Guther  Freundt,
Nach  dem  Sich  vor  weniger  zceit  Ein  fall  zeugetragen,  Also  das  Felix  von
Schonfelt  auffm  Abent  In  vnser  ond  gemeiner  Stadt  gerichtenn  nahe  den
teichen  entleibt  wordenn,  Derwegen  wir  auch  vorursacht  das  wir  nach  zeur
Zceit  keinen  theter  wissen  ond  hiertzcu  eines  redeners,  vor  peinlichem  gerichte
  bedurffenn,  dartzeu  wir  euch  als  togelich  geacht,  Darumb  Bitten  wir
freuntlich,  wu  Ir  durch  andere  gescheffte  nicht  verhindert,  Ir  wollet  euch  vff
nechstkummenden  Freytag  anher  begebenn,  vnnd  euch  zen  anstellunge  solcher
peinlichen  clage  zcu  fruer  tagezceit  gebrauchen  lassenn,  Darumb  wollen  wir
euch  willen  machen,  vnd  solchs  vmb  euch  freundtlich  vordienen,  Wurdet  Ir
aber  durch  andere  gescheffte  vorhindert,  Szo  wollet  unns  Eyn  Andern  tag
ernennen,  damit  wir  denselbigenn  Hieronimo  von  Milcken,  des  entleibten
Schweger  auch  zcuuor  melden  habenn,  Vund  Seint  der  zcuvorsicht,  Ir
werdet  euch  zeu  sterckunge  des  rechten  hirinnen  gutwillig  erzceigenn,  Das
wollen  wir  neben  der  gebur  vmb  euch  freunttlich  vordienen,  Bitten  des  eur
Andwort.  Datl.  Montages  nach  Gally  Anno  2c.  plix  Der  Rath  zeur
Mitteweyde.

Der  von  dem  Rathe  zu  Mitweida  bestellte  Advocatus  Fisci  oder
Fiscal  Simon  Zipser  sagte  in  einem  Antwortschreiben  zu,  doch  bemerkte
  er,  daß  er  wegen  der  für  jene  Zeit  immer  großen  Entfernung
von  Rochlitz  aus  erst  Donnerstag  Abends  zu  Mitweida  im  Gasthofe
eintreffen  könne.

Den  Erbarnn  vorsichtigenn  her  Greger  Sadir,  ytzunt  Regirender  Burger  Meister
zcur  Mitteweyde,  Sampt  Einem  ganten  Rathe,  Als  meinen  Liebenn  herren  zcu
andenn.

Meine  gantzwillige  Dienste  mit  Wunschunge  Gottes  genaden,  Erbarn
vnnd  vorsichtigenn  Wolweyße  Burgermeister  vnnd  liebe  Herrenn  Eur
Schreyben  an  mich  belangende  habe  Ich  lesende  vernommen,  In  welchem

146)  Am  20.  September  1549.
        <pb n="746" />
        167

Schreyben  meldet  das  Eyn  Erbar  Rath  nestkummende  Freytag,  Als  Frey—
tag  nach  Seuerinj,  Ein  peinlich  Halßgerichte  zeuhalden  willens,  Nachdem
mich  E.  E.  W.  zcu  stercke  der  gerechtigkeit  darzen  zeugebrauchen  begert,  Wil
Ich  mich  wilferig  befinden  lassen,  Einem  Erbarn  Rathe  zeu  stercke  der  gerechtigkeit
  williglichenn  dienen,  hiermit  die  gotlosen  welche  aus  boßhafftigenn
  Hertzen  zen  morden  geneigt,  mogen  von  sunden  abgeschreckt  werden,
widerpmb  die  frommen  vund  frideßamen,  geschutzt  ond  geschirmet  werdenn,
Dieweil  Aber  Her  Burgermeister  vnnd  liebe  Herrenn,  die  gerichte  frwe  gehalden
  werden,  Szo  vormagk  Ichs  vff  den  morgen  nicht  zeuereilen,  Sundern
  wil  mich  vff  nestkummenden  Dornstag  auff  den  abent  bey  Eur  Stadt
Mitteweyde  Im  gasthoffe  befinden  lassenn,  Solchs  habe  Ich  E.  E.  W.  zeurichten,
  habe,  ehnem  Erbaren  Rath  bin  Ich  zen  dinen  willig,  Hirmit  Sey
E.  E.  W.  In  die  heilwertickkeit  Gottes  befolen,  Datl.  Rochlitz,  Am  tage
Seuerj  des  xlixtl.  Ihares,

Symon  Zcipser  zen  Rochlitz  Burger  Eins  Erbarn  Rats  zcur  Mitteweyde
  williger.

Im  folgenden  Schreiben  melden  sie  dem  Schwager  des  Erschlagenen
  Hieron  ymus  von  Milkan,  daß  sie  auf  nächsten  Freitag
peinlich  Halsgericht  halten  wollen,  und  fragen  an,  ob  er  vielleicht
Etwas  in  Erfahrung  gebracht  habe,  was  zur  Entdeckung  des  Thäters
beitragen  könnte  rc.

Nachfolgende  Schrifft  hat  der  Rath  an  Hieronimum  von  Milcke  des  entleibten
Schweger  getann.

Vuser  willig  Dynnst  zeuuor  Edeler  Vhester  Besunder  Gunstiger  Furderer
  447),  Nachdem  Ir  wisset  was  vor  Ein  Vnfall  sich  mit  Alexen  448)  von
Schonfelt  euerem  Schweger  zeligen  Jun  vnsern  gerichten  449)  vor  weniger  Zceit
alhier  zeugetragen  ond  euch  des  berichtet  habenn,  Vund  wiewol  wir  nach  zcur
Zceit  obir  unseren  angewandten  fleiß  begangenens  todeschlages  halben  keinen
theter  haben  erforschen  konnen,  Vund  aber  gleichwol  gerichte  vnd  recht  gefurdert
  werde,  Dorpmb  seint  wir  bedocht  auffin  Freytag  schirsten,  Ein  peinlich
  halßgericht  vbir  teter  unnd  folger  450)  zeuhalden,  der  meynunge  die  selben
In  die  acht  zen  brengen,  Wo  Ir  euch  nun  dieser  sach  halben  erkundet,  Aber
sunst  zeum  handel  zen  thun  bedocht,  Szo  wollet  vnns  des  bei  diesem  onsern
boten  dene  wir  derhalb  abgefertiget  hiewider  berichten,  dan  wir  hiertzcu
einen  redener  451)  bestelt,  der  solche  peinliche  Furderunge  antragen  sall,  Damit
Also  gericht  vnnd  recht  gemeret  ond  nicht  geschwecht  werde,  Vund  zweyffeln
nicht,  Ir  werdet  dies  vnser  furhaben  seinem  angebornen  Freunden  zcunor
melden  wissenn,  Damit  Ir  spuren  solt,  das  wir  das  Jenige,  souil  vnns

447)  Statt  der  später  gebräuchlichen  captatio  benevolentiae:  Gönner.

248)  Wahrscheinlich  nur  ein  Schreibfehler.

*4)  Statt:  In  unserm  Gerichtsbezirke.

450)  Das  Wort  Folger  ist  in  der  alten  Gerichtssprache  stets  der  Anhänger
Betheiligte.

451)  Den  Fiscal.
        <pb n="747" />
        168

—

mogelich  beym  handel  gethan,  wie  vnns  des  Falles  gezcimpt  hat,  Solchs
wolten  wir  euch  In  dieser  vuser  schrifft  nicht  vorhalten,  Vund  seint  euch
nach  vnserm  vormogen  zeu  dienen  willig,  Bitten  des  eure  Antwort.  Datl.
Montags  nach  Gallj,  Anno  2c.  xlix.  Der  Rath  zeur  Mitteweyde.

Am  25.  Oktober  wurde  das  nothpeinliche  Halsgericht  wegen
des  Mords  an  Felix  oder  Alexius  von  Schönfeld  gehegt.
Ausser  dem  Richter  erschienen  dabei  4  namentlich  gemachte  Schöppen
und  der  Fronbote.  Die  peinliche  Klage  (Furderung)  hatte  Hanns
Groß  mit  Geruffte  und  Cetarschreien  zu  führen,  wie  wir  aus  der  folgenden
  darüber  niedergeschriebenen  Registratur  ersehen.

Nothpeinlich  Halßgerichte  geheget  vund  gehaldenn  zcur  Mittweyde  Freytags  nach
Ursule  2c.  xlix

Wolff  Heintze,  Richter,  Fabian  Schutzemeister,  George  Forbiger,  Matthes  Reylingk.
vund  Hieronimus  Bockewitz,  Scheppen,  Andreas  Breunig,  Frone  152),
Vrtell.

Die  Scheppen  haben  auff  gethane  vrtells  Frage  erkannt,  das  Hanns
Groß,  weill  es  ym  vom  Rath  vnnd  Gerichten  befolenn  die  peinliche  furderunge
  des  entleibetenn  Felix  vonn  Schonfelt  In  mangel  der  Clagere  von
wegen  der  Gerichte  vorfuren  magk.

Weil  Hanßen  Grossenn  aus  gehegeten  gerichte  zcuerkant,  das  er  die
peinliche  Furderunge  mit  geruffte  vund  Zeeter  geschrey  vorfuren  sall,  demselbigen
  zen  folge  hat  Er  solch  Zceter  geschrey  auff  voranderten  stellen  *58)
nach  weysung  Zweyer  Scheppenn  ßo  yme  aus  der  Bangkdartzeu  gelihenn  *54),
mit  furt  weltzunge  des  leibzceichens  455)  wider  die  vubenanten  theter  vnnd
folgere  zewir  vund  eyns  456)  volfuret,

Gesichtigunge,

Die  Scheppen  haben  vff  des  Anwalden  457)  begeren  Aus  gehegetem  gerichte
  bezceuget,  daß  sy  an  Alexien  von  Schonfelt  eine  Beinschrotige  wunde
In  kopff  vund  also  hyrnwundt  besichtiget  von  welcher  Er  vom  Leben  zcum
todt  kummen.

Relatio  des  Votenn,
Elage,
Hanns  Grosse  In  Anwaldeschaffft  Eins  Erbaren  Rathes  vnd  von
wegen  der  gerichte  Claget  vff  heute  Sein  erst  gericht  zeu  den  vorbenanten

Theter  vnd  Folger,  ond  Sagt  kurtzlich  das  derselbe,  wer  er  auch  sein  mochte
Felixen  vonn  Schonfelt  wider  Goth  vund  recht  am  Montage  nach  Exalta-152)

  Der  Frohnbote.

455)  An  verschiedenen  Orten  in  dem  Weichbilde  der  Stadt.  "

456)  Ganz  nach  dem  alten  im  Sachsenspiegel  vorgeschriebenen  Ceremoniell.

455)  Das  Leibzeichen,  worüber  wir  S.  104  gesprochen,  scheint  auf  einem
Wagen  mitgeführt  worden  zu  sein.  (2)

456)  Soviel  als  drei  Mal.

457)  Nicht  Simon  Zipser,  sondern  Hans  Groß.
        <pb n="748" />
        169

tionis  Crucis  nechst  vorschienen  auffin  abent  vmb  Siebenn  Horen,  nahe
beyn  Teichen  vnnd  also  In  eins  Erbarenn  Rathsgerichten  vnnd  obirkeiten
alhir  obin  berurte  hirn  vnd  beinschrotige  wunde,  wy  Richter  vnnd  Schep—
pen  an  ym  besichtiget,  vnnd  aus  gehegetem  Dinge  bezceuget,  zeugefuget,
Also  das  man  yen  hat  eintragen  mussen,  dardurch  Er  vom  leben  zeum  tode
kummen,  will  diese  seine  clage,  In  der  allerbesten  Form  vund  weyse,  wy
Er  am  schickrelichsten,  nach  achte  458)  recht  thun  sall  aber  kan,  wider  destheters
ound  Folgers  personen  peinlich  vorbracht  haben,  des  vertrawens  Wo  gedachter
  morder  vund  folger  etwo  erfaren  vund  darobir  zeu  rechte,  befestet,
Ein  yder  solle  billich  nach  herrurunge  seiner  vorbrechunge  vmb  solche  onwißeliche
  that  peinlich  gestrafft  werdenn.  Furdert  volstendige  antwort
vund  beclagte  thether  vnnd  folger  zcur  antwort  zcu  heischen  mit  vorbehalt
rechtlicher  notturfft,  daruon  Er  protestirt  2c.

Die  Heyschunge  ist  durchn  Fronen  zcwir  vund  eyns  gescheen,  Nachdem
  Sich  aber  wider  theter  nach  folger  zeur  Antwort  funden,  Alßo  Ist  das
Gerichte  nach  Dryfeldigen  geruffte,  wy  gewonlich  mit  vmbstossunge  der
bencke  459)  widerumb  Auffgebenn,  Obir  das  ist  das  Leipzceichenn  bys  zcu
weyter  rechtfertigunge  In  der  Harnisch  Kammer  450)  beygelegt  wurdenn.

Eine  mit  der  Criminalgerichtspflege  im  Mittelalter  und  selbst
noch  weit  über  dasselbe  hinaus  engverbundene  Ordalie  war  namentlich
  das  Baar=  oder  Bahrrecht,  Jus  cruentationis  oder  Sandapilae
  461)  und  Feretri  462),  von  deren  Anwendung  wir  auch  in  unsern
Gegenden  Spuren  finden.  Das  Ceremoniell  bestand  gewöhnlich  in
Folgendem.  Der  Leichnam  des  Erschlagenen  lag  vor  Gerichte  auf
einer  Bahre.  Die  Stellen  des  Körpers,  wo  Wunden  waren,  wurden
  entblößt;  auch  Bauch  und  Brust  waren  es  gewöhnlich.  Man
führte  die  verdächtigen  Personen  vor  die  Bahre,  und  im  Beisein
von  Geistlichen  wurden  sie  von  dem  Richter  ermahnt,  gutwillig  einzugestehen,
  daß  sie  die  That,  der  sie  verdächtig  wären,  begangen.
Gestanden  sie  Nichts  ein,  so  mußten  sie  dreimal  schwören,  daß  sie  unschuldig
  seien.  Sodann  mußten  sie  den  Zeige=  und  Mittelfinger  der
rechten  Hand  zuerst  auf  des  Leichnams  Mund,  dann  auf  die  offenen
  Wunden  und  endlich  auf  den  Nabel  legen,  wobei  sie  einen
ihnen  vom  Richter  oder  Geistlichen  vorgesprochenen  (gestabten)
Eid,  der  etwa  den  Sinn  hatte,  daß  der  Entseelte  ein  Zeichen  geben

258)  auf  die  Acht.

59)  Dieses  Ceremoniell  war  eigentlich  alte  vorgeschriebene  Form;  doch  ward
sie  nicht  überall  in  Sachsen  beobachtet.

"6%)  Es  scheint  fast,  als  ob  man  den  Kopf  des  Erschlagenen  als  Leibzeichen
aufbewahrt  habe.  .

"*01)  Hieß  eigentlich  jeder  schlichte,  gemeine  Sarg,  in  den  man  nur  ganz  arme
Leute  zu  beerdigen  pflegte.  Sueton  nennt  ihn  sandapila  populoris.

452)  Die  Todtenbahre.
        <pb n="749" />
        170

sollte,  ob  sie  schuldig  seien,  nachsprechen  mußten.  —  Als  ungünstige
Zeichen  für  die  vorgeführten  Verdächtigen  wurden  nun  namentlich
angesehen,  sobald  Schaum  oder  blutiger  Schleim  aus  dem
Munde  aufstieg  oder  im  Körper  aufsteigender  Dunst  oder  Luft  den
Mund  bewegte,  oder  sobald  die  Brust  oder  der  Nabel  in  Folge
einer  rein  physischen  Ursache  sich  hoben,  oder  sobald  endlich  Blut
aus  den  offenen  Wunden  hervorquoll.  Man  bezeichnete  diese  meistens
  rein  physischen  oder  durch  die  vorhergegangene  starke  Bewegung
des  Leichnams  hervorgerufenen  Erscheinungen  als  Wunder  der  Gottheit,
  die  sich  als  Zeichen  des  Richterausspruchs  Gottes  kund
gäben.  In  frühester  Zeit  waren  diese  Zeichen  schon  hinreichend,  den
Verdächtigen  zu  überführen  und  ihn  sogar  zu  verdammen.  Seit  der
Einführung  der  scharfen  Frage  aber,  wurden  sie  blos  als  Anzeichen
  dafür  angesehen,  daß  man  gegen  den  Inguisiten  nun  mit  der
scharfen  Frage  #3)  zur  Erlangung  eines  Geständnisses
verfahren  konnte.  In  der  peinlichen  Halsgerichtsordnung  ist  des
Bahrrechts  nicht  gedacht;  wie  konnte  aber  auch  ein  für  seine  Zeit  so
vorgeschrittenes  Gesetz  noch  solchen  Unsinn  billigen,  noch  weit  weniger
  ihm  sogar  als  Rechtsmittel  Geltung  lassen!  Ein  Beweis  aber,
daß  selbst  zu  Anfange  des  17.  Jahrhunderts  in  Sachsen  das  Bahrrecht
  noch  im  Rechtsgebrauche  war,  zeigt  folgender  Spruch  der  Leipr#
  Schöppen  464)  für  den  Rath  zu  Zwickau,  von  Mitte  Januar

„  Obmu  wohl  des  Entleibten  Cörper,  so  albereit  garkalt  und  starrend
  gewesen,  wie  derselbe  für  Gericht  getragen,  und  die  drei  Gefangene
für  ihn  gestanden,  aber  ihm  nicht  angreifen  wollen,  an  den  empfangenen
Schaden  von  neuen  gar  frisch  Blut  zu  bluten  angefangen,  vnd  so  lange
als  die  Gefangene  darbey  gestanden  geblutet,  ungeachtet  daß  das  Blut,  so
aus  der  Wunden  gelaufen,  abgewischt  worden,  welches  aber  hernach,  sobald
  die  Gefangenen  vor  Gerichte  abgetreten  sich  gestopff.  So  mag  doch
derowegen  in  Mangel  anderer  kräfftigen  Indicien,  wider  die  drei  Gefangene
  noch  zur  Zeit  nichts  peinlich  vorgenommen  werden.  V.  R.  W.“

Wir  beschliessen  hiermit  diese  aphoristischen  Mittheilungen  zur
Criminalgeschichte  Sachsens  und  wünschen,  daß  sie  zur  Förderung
der  allseitigern  Benutzung  der  Gesetzgebung  und  der  Rechtsverfahren
für  die  Cultur=  und  Sittengeschichte  die  rechtskundigen  Historiker
aneifern  mögen;  auch  sähen  wir  es  sehr  gern,  wenn  competente
Männer  uns  etwa  über  mißverstandene  Stellen  besser  aufklärten.

463)  Tortur,  die  in  der  Gerichtssprache  gewöhnlich  durch  die  Formel  angedeutet
  ward:  „Daß  er  inn  ernste  und  pein  gefraget  würde"  oder  „vund  so  wir  noch
in  gutte  noch  jn  pein  vnd  ernste  ichtis  vonn  em  brenngen  mochten.“

264)  Carpzov,  Pract.,  Crimin.  pars  III,  quest.  122.  Nr.  35.
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        171

——

Der  Judenkopf  als  Helmkleinod  oder  Zimier  des
meißnischen  Wappens  auf  Monumenten,  Siegeln
und  Münzen  der  sächsischen  Fürsten.

Daher  „Judenkopf“  mehre  Rünzsorten,  Weißpfeuninge  und  auch
Groschen.

Unter  besonderer  Bezugnahme  auf  die  ältere  Geschichte  der  Juden  in  Sachsen.

Ueber  die  Entstehung  des  sogenanuten  Judenkopfs  als
Helmkleinod  1)  oder  Zimier,  ist  unsers  Wissens  nirgends  Etwas  gesagt,
  was  als  wahrhafte  Erklärung  des  Ausdrucks  gelten  könnte.
Die  Heraldiker,  die  aber  leider  viel  zu  wenig  Sphragistiker  in  der
Praxis  und  noch  weit  weniger  Archäologen  waren,  haben  wohl  oft  darüber
  geschrieben,  auf  die  Deutung  sich  aber  durchaus  nicht  eingelassen.
Die  Unkenntniß  vieler  Heraldiker  in  der  Entstehungsgeschichte  geht
sogar  so  weit,  daß  sie,  wie  ihnen  Hönn  2)  ebenfalls  nachgeredet,
sogar  behauptet  haben,  daß  s  3)  ursprünglich  das  alte  Wettiner
  Zimier  gewesen  sei.  Da  jedoch  aus  einer  ziemlich  vollständigen
  Reihenfolge  von  alten,  jetzt  aus  allen  Theilen  des  deutschen
Reichs  gesammelten  Sigeln,  die  uns  selbst  in  großer  Anzahl  in
Originalen  und  Abgüssen  vorliegen,  nachzuweisen  ist,  daß  vor
dem  zweiten  Jahrzehend  des  13.  Jahrhunderts  kein
Zimier  auf  Helmen  vorkommt,  und  wahrscheinlich  auch  nicht
vor  dem  poetischen  Zeitalter  des  Minnesanges  in  Deutschland  getragen
  ward,  weil  man  sonst  bei  Reitersigeln,  auf  welchen  doch  noch
zu  Anfange  des  13.  Jahrhunderts  (und  im  Norden  sogar  noch  weit
später)  oben  grad  abgedeckte  Faßhelme  durchgängig  vorkommen,  unstreitig
  diesen  Helmschmuck  angebracht  haben  würde.

Gehen  wir  vor  Allem  auf  die  Entstehung  der  Wappen  überhaupt
  ein,  so  ist  zuerst  sattsam  bekannt,  daß  das  Wort  „Wappen“

1)  Als  Helmkleinod  kommt  der  Judenkopf  auch  noch  bei  andern  Wappen
vor:  1)  im  baden'schen  Markgrafen-Wappen  als  Kleinod  des  Usenberger  Schilds;
2)  auf  dem  Waldeckschen  Wappen,  wegen  Rappolstein;  3)  auf  demrheinpfalz-birkenfeld'schen
  Wappen,  ebenfalls  wegen  Rappolstein;  4)  auf  dem
würtemberg-stuttgard'schen  Wappen,  wegen  Heidenheim;  und  endlich  als
Schildbild  im  Wappen  derer  Juden  von  Bruckberg?  einem  baierschen  Geschlechte,
  die  vielleicht  mit  den  Joden  oder  Juden  auf  Eschdorf  (Eschmannsdorf,
vergl.  Serie  I.  S.  230),  die  nach  1460  aus  dem  Meißnischen  verschwinden,  im
Zusiunmenhan=  e  stehen.  Wir  könnten  diese  Beispiele  noch  um  30  andere  vermehren.

2)  Deschur=  und  fürstlichen  Hauses  Sachsen  Wappens=  und  Geschlechts-Untersuchung
  2c.  von  Georg  Paul  Hönn  D.,  Leipzig;  bei  Paul  Günther  Pfotenhauer
  in  Coburg  1704.  S.  19  ff.

)  Nänlich  der  Judenkopf,  welchen  ganz  alten  Ausdruck  Hönn  und  die  andern
  Heraldiker  gar  nicht  zu  kennen  scheinen  und  der  bisher  eigentlich  nur  den  Numismatikern
  bekannt  war,  wie  wir  später  sehen  werden.
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        172

eigentlich  der  alte  Ausdruck  für  „Waffen“  4)  ist,  und  daß  die  spätere
  sich  erst  zu  Anfange  des  14.  Jahrhunderts  ausbildende  Wappengestalt
  lediglich  dadurch  entstand,  daß  das  Schild  des  Sigelführenden
  mit  darauf  gestürztem  Helme  5)  und  daran  befindlicher  Helm-4)

  Wapen  ist  die  niederdeutsche  Form  für  Wafen,  Werkzeug;  Goth.  vepns.

5)  Die  Helme,  wie  sie  auf  den  ältesten  Siegeln  der  deutschen  Fürsten  vorkommen,
  hatten  ziemlich  die  Form  der  antiken  römischen  Cassis  oder  Cassida,
welche  Ovidius  Cassis  cristala  pennis  sogar  nennt,  und  in  Deutschland  hier  und
da  ausgegraben  wurden,  von  denen  besonders  ein  schönes  Exemplar  in  Hofrath
Dr.  Klemms  Sammlung  ist.  Ursprünglich  war  das  Ketten=  oder  Drahtgliederhemd
  die  eigentliche  Bekleidung  des  wehrhaften  deutschen  Mannes  seit  dem  9.
und  10.  Jahrhunderte.  Ueber  dieses  trug  er  einen  leichten  Mantel  oder  Waffenrock.
An  dem  Panzerhemde  oder  Wafenroc  oder  richtiger  Vaipenroc,  vom  altgothischen
Vaip,  der  Ring,  war  eine  Kapuze  von  gleichem  Drahtringgewebe,  die  im  Kampfeüber
den  Kopf  gezogen  ward  (die  Kranz  von  Geispoltsheim  haben  eine  solche  Hals=  und
Kopfbedeckung  im  Schilde).  Diese  war  eigentlich  die  erste  Kopfbedeckung,  und
ausser  dem  Kampfe  erschienen  die  terlichen  Streiter  gewöhnlich  im  blossen  Kopfe
mit  zurückgeschlagener  Kapuze.  Später  setzte  man  darauf  noch  einen  sogenannten
Spitzhelm,  bascinetum,  Sturmhaube,  die  im  12.  Jahrhunderte  fast  einer  phrygischen
  Mütze  glich,  welche  Art  von  Helm  eigentlich  blos  den  Ober=  und  Hinterkopf,
auch  wohl  den  Hals  oder  vielmehr  nur  den  Nacken  deckte.  Diese  zuckerhutförmigen
  Sturmhauben  wurden,  da  sie  dem  Gesicht  keinen  Schutz  boten,  gegen  das
Ende  des  12.  Jahrhunderts  mit  einer  über  der  Stirn  angenieteten  Spange,  den
Helmbant,  das  schon  im  Niebelungenliede  vorkommt,  versehen.  Bei  Kutrum
heißt  sie  Helmbouc  (Bouges),  und  anderwärts  wird  sie  Helmgespann  oder
Nasenspange,  Nasale,  oder  Nasebant,  bei  Konrad  von  Würzburg  (trojanischen
Krieg),  genannt.  Noch  zu  Ende  dieses  Jahrhunderts  kamen  die  cylinderförmigen
Bacinete  auf,  die  auch  mit  dem  Naseband  vorkommen.  Anfänglich  waren  sie  oben
etwas  gewölbt,  wurden  aber  im  Anfange  des  13.  Jahrhunderts  ganz  wie  unsere
Hüte  oberhalb  platt,  und  der  untere  Rand  und  die  Stirn  hatte  einen  erhabenen
Rand  von  anderm  Metall  als  der  Helm  war.  Bei  Herrad  von  Landsberg  erscheint  statt
des  Nasale  eine  larvenartige  Bedeckung  des  Gesichts  und  die  immer  größere  Ausbildung
  der  Gesichtsplatten,  die  auch  noch  Ohrenplatten  und  wie  bei  Herrad  von
Landsberg  am  Hinterkopfe  eine  verlängerte  Schiene  erhielten,  bildete  sich  der  wirkliche
Faßhelm  oder  das  Helmvaz,  das  schon  bei  den  Nibelungen  erwähnt  wird,  aus.
Dieses  Helmvaz  oder  der  Vaßhelm  umschloß  jetzt  das  ganze  Haupt.  Auf  Siegeln  der
schlesischen  Fürsten  hielt  sich  das  Bacinet  bis  zur  zweiten  Hälfte  des  13.,  auf  den
der  brandenburger  Markgrafen  bis  zum  14.  Inbrhunderte,  während  in  der  Hedwigslegende
  (von  1353)  die  Haube  oder  der  Eisenhut  als  Kopfbedeckung  der  Tartaren
  und  der  gemeinen  Krieger  nur  noch  erscheint.  Seltsam  ist  die  auf  dem
Siegel  Wilhelms  von  Luxemburg  vom  Jahre  1122  fast  wie  ein  dreieckiger  Hut  mit
hinten  und  vorn  angebrachter  Verlängerung  gestaltet.  Mit  Beginn  des  13.  Jahrhunderts
  ist  fast  durchgängig  das  geschlossene  Helmvaz.  Es  ist  aber  oben
grade,  oder  platt,  vorn  mit  einer  scharfen  Kante,  vom  Haupte  mitten  über  das  Gesicht
herab  gehend,  versehen  und  statt  des  spätern  beweglichen  Visirs  oder  des  Gitterwerks,
  hat  er  zu  beiden  Seiten  der  Kante  einen  horizontalen  Ausschnitt  (Sehschnitt,
Sehritze)  in  der  Augengegend.  Anfänglich  finden  wir  auch  den  Faßhelm  unter
dem  Kinne  etwas  eingeschweift  und  nach  dem  Hinterhaupte  zu  mehr  verjüngt,  sowie
  an  den  Schultern  ausgeschnitten.  Doch  gegen  die  zweite  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts
  zu  wird  der  Faßhelm  immer  grader  und  ganz  faßähnlich,  weshalb  er  auch
oft  der  Kübelhelm  oder  auch  Kezzelhelm  oder  Kezzelh  out  (Kesselhut)  oder
Kettelhout  (daher  auch  der  Name  des  Adels  von  Kettelhod,  ursprünglich
Kezzelhut,  Kesselhuth,  vergl.  Serie  I.  S.  250)  genannt  wird.  —  Den  spitzen
Helm  mit  Nasele  hat  unter  den  Markgrafen  von  Meissen  Otto  der  Reiche  und  dar-
        <pb n="752" />
        173

decke  6)  als  signirendes  Ornament  aufgestellt  oder  aufgehangen  gedacht
  wurde.  —  Die  ältesten  Wappen  bestanden  daher  nur  in  dem
einfachen  dreieckigen  Schilde  oder  Wappenbilde  des  Sigel=  oder
Wappenführenden,  das  anfänglich  bei  den  deutschen  Fürsten  auch  nur
in  dem  einfachen  Reichsadler  bestand,  und  erst  im  13.  Jahrhunderte
durch  Lehens=  oder  Geschlechtsbilder  ersetzt  wurde.  Das  Signet  oder
Petschaft  hatte  sogar  die  dreieckige  Schildform,  selbst  bei  Fürsten
noch  im  11.  und  12.  Jahrhunderte,  aus  dem  erstlich  im  Anfange  des
14.  Jahrhunderts  das  aus  Schild,  Helm  und  Decken  zusammengesetzte
  wirkliche  Wappen  entstand.

Wie  konnten  daher  die  Heraldiker  von  einem  Kleinode
des  alten  wettiner  Wappens  reden,  da  es  vor  dem  Ende  des
13.  Jahrhunderts  kein  wirkliches  Wappen  gab,  und  die  ältesten
Markgrafen  von  Meissen  die  Landsberger  Balken,  sowie  die  alten

unter  ein  Hersenier  mit  fliegenden  Bändern,  Theoderich,  sein  Sohn,  hat  einen
unten  eingebogenen  und  oben  platten  Kesselhut  mit  Gesichtplatte,  und  erst  Heinrich
  der  Erlauchte  hat  einen  vollkommenen  Faßhelm  mit  Gitterwerk,  und  auf  demselben
  das  Arnshauger  (2)  Kleinod  oder  Zimier.  Ausser  den  Sehschnitten  kamen
nämlich  in  der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  noch  die  Helmfenster  oder  unterhalb
der  Sehschnitte  angebrachte  Reihen  von  Löchern,  die  endlich  gitterartig  wurden,
und  zur  Verringerung  der  warmen  Luft  in  dem  Helm  dienten,  auf.  Im  Süden
kommen  die  Zimier  eher  vor,  und  Ulrich  von  Lichtenstein  sagt  von  Otto  von  Meissau
(wie  auch  von  dem  Grafen  Görz):  „uf  sinem  Helme  der  biderbe  truoc  ein  kranz  von
ganz  vedern  wiz.“  Dieses  Zimier  tug  man  nicht  nur  im  Tiost  oder  Turniere.  sondern
  auch  in  der  Schlacht.  So  sagt  Ennenkel  von  Ulrich  dem  Jüngern  von  Kärnthen,
  den  Friedrich  der  Streitbare  von  Oesterreich  in  der  Schlacht  bei  Laa  gefangen
nahm:
v  Daz  daz  ziemier  solde  sin

Daz  wären  zwei  horn  hermin

von  pfävedern  so  dicke

Daz  da  der  funnen  Blicke

uf  dem  helm  nicht  haeten  schin

so  dicke  warn  der  veder  sin.

Ausser  dem  Zimier  kommt  im  13.  Jahrhunderte  auch  oft  ein  Sturmhut,  der
auf  dem  Faßhelme  stand,  und  über  dem  sich  das  Zimier  erhob,  vor.  So  hat
Rudolphl.,  Herzog  von  Sachsen-Askanien  1309,  und  Meinhardt,  Herzog  von  Kärnthen
  1291,  diese  Helmdeckung  getragen.

6)  Um  die  Helme  gegen  Nässe  und  den  daraus  entstehenden  Rost  zu  schützen,
wurden  sie  anfänglich  vergoldet  oder  versilbert,  was  aber  wieder  die  Erhitzung  des
Helms  durg  die  Sonnenstrahlen  vermehrte.  Um  diesen  beiden  Uebelständen  nun  zugleich
  abzuhelfen,  überzog  man  sie  mit  hell=  oder  buntfarbigen  Tüchern,  der  sogenannten
  Deckensale,  auch  wohl  so  wie  die  Schilde  mit  Sammet  oder  Seidenstoffen.
Daher  sagt  Ulrich  von  Lichtenstein:

Min  schilt,  min  helm  was  gruene  gar
Min  helm  was  wiz  mit  schild  alsam.

Um  die  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  schon  kommt  eine  hutähnliche  Helmbedeckun
ohne  Krämpe  zuweilen  vor;  doch  schon  Heinrich  des  Erlauchten  Sohn,  Friedrich
der  Klemme,  hatte  eine  förmliche  um  den  Helm  wallende  Helmdecke.  Mit  dem  Beginne
  des  14.  Jahrhunderts  wurden  die  flatternden  Helmdecken  fast  allgemein,  und
endlich  sogar  verziert  und  ausgezackt,  bis  endlich  im  15.  Jahrhunderte  ein  arabeskenartiges
  Gehänge  um  den  Helm  daraus  wurde.
        <pb n="753" />
        174

sächsischen  Herzöge,  aus  Askanischem  Stamme,  den  Ballenstädter
Balkenschild,  über  dem  im  14.  Jahrhunderte  die  Herzogenkrone,  die
fälschlich  sogenannte  Rautenkrone,  gelegt  ward,  im  Schilde
führten.  —  Heinrich  der  Erlauchte  hat  sogar  noch  im  Reitersigel
den  Arnshauger  (2)  Löwen  und  auf  dem  Kübelhelme  das  Arnshauger
  (2)  Zimier  (ein  Federbusch  mitrechts  und  links  angestossenen
Blanken).,  sein  Sohn  Albrecht  führt  den  thüringschen  Löwen
auf  dem  Schilde  und  auch  das  thüringsche  Zimier  auf  dem
Helme,  was  auch  Friedrich  und  Theoderich  der  Jüngere  (Diezmann)
  führte,  während  Friedrich  der  Klemme  das  Arnshauger
Schildbild  und  Zimier  trug.  Erst  Friedrich  der  Ernste,  Friedrich
  der  Strenge,  Balthafsar,  Wilhelm  der  Einäugige,  Friedrich
  der  Streitbare,  Wilhelm  der  Reiche  und  Friedrich  der
Friedfertige  erscheinen  auf  ihren  Reitersiegeln  mit  dem  Meißner
Schi-ldbilde,  dem  Löwen,  und  dem  Judenkopfe  auf  dem  Helme,
und  Wilhelm  der  Reiche  führt  auch  denselben  allein  als  Wappenbild
  im  kleinen  Siegel,  wie  wir  Serie  I.  auf  Tabula  III.  und  IV.
ersehen  können7).

Was  die  Farben  des  Kleides  und  Hutes  des  sogenannten
Indenkopfs  betrifft,  so  sagt  Spener  (nach  Brianvillo),  daß  sie
gelb  und  roth  seien,  während  sie  doch,  allgemein  angenommen,
weiß  und  roth  sind.  Der  Judenhut  ist  in  einigen  Sigeln  ganz
steil  und  spitz  in  eine  Kugel  auslaufend,  mit  darauf  gestecktem
  Pfauenwedel,  und  hat  unten  eine  umgestülpte
Krämpe.  Auf  andern  dagegen  erscheint  der  Hut,  wenn  der  Judenkopf
  nicht  en  face  steht,  gebogen,  nach  hinten  zugeneigt.  Bei
Einigen  ist  es  bloß  ein  auf  dem  Helme  aufgesetzter  bärtiger,
gewöhnlich  langbehaarter  Kopf  mit  dem  Judenhute,  bei
Andern  (spätern)  dagegen  ein  mit  Rumpf  ohne  Arme  versehener
  bärtiger  Kopf,  von  dem  die  Helmdecken  flatternd  ausgehen,
mit  gleichem  Hut,  der  aber  an  der  Spitze  statt  der  Kugel  gekrönt  ist.
Auf  Monumenten  und  Malzeichen,  Weichbildern  oder  Wicstalsteinen
  8)  oder  sogenannten  Wichfrieden  (Stadtfrieden)  2c.
kommt  der  Judenkopf  vor  dem  Ende  des  14.  Jahrhunderts  nicht
vor.  Besonders  ist  das  vollständige  Wappen  mit  dem  Judenkopfe
auf  des  Markgrafen  Georgs  Tumba  im  Kloster  Pforte,  neben  der
liegenden  Figur  des  Markgrafen  angebracht.  Eben  so  befindet  es

7)  Unbegründet  ist  wenn  Albinus  in  der  meißner  Chronik  403.  Bl.  behauptet,

daß  den  Judenkopf  bereits  Bruno,  des  Grafen  Friedrichs  von  Wettin  Sohn

eführt,  und  lächerlich,  wenn  Spangenberg  im  Adelsspiegel  (Part.  I.  Fol.  310)
sogar  Ridag  als  den  gefen  angiebt.  "

s)  Mal=  oder  Mahalzeichen  oder  Malmaze  sind  Zeichen  der  Gerichtsbarkeit
  (signa  jurisdictionis)  oder  der  Zollstätte  (signa  census  oder  vectigalis).
Weichbild,  alt  Viebild  von  Wie  der  umwallte  Platz,  und  Bild,  das  Wappenschikld,
Markzeichen.  Wicstal,  der  Raum  innerhalb  des  Vorwalls  der  Festungswerke,
propagnaculum.
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        175

sich  auch  auf  dem  Epitaphium  des  Herzog  Albrecht  2c.  —  Eins  der
ältesten  Monnmente  in  Stein  mitdem  Indenkopfe,  ein  Wettstein,  ist  der
im  Munde  des  Volks  genannte  „Werkmatz“  zu  Rochlitz.  Die  in
Miissen  befindlichen  Wappen  mit  dem  Judenkopfe  sind  erst  aus  der
ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  und  dürften  wohl  zu  dem  Sprichworte:
  „der  dumme  Junge  von  Meissen“,  worauf  wir  schlüßlichst
  zurückkommen  müssen,  Veranlassung  gegeben  haben.

Die  ältesten  und  daher  auch  die  rohesten  Spuren  von  dem  Iudenkopfe
  finden  sich  auf  Münzen,  namentlich  Pfenningen  von  15löthigem
Silber,  die  in  Eisnach  geprägt  worden  sind.  Seltsam  genug,  da
man  doch  dort  weit  eher  das  thüringsche  Helmkleinod  hätte  wählen
sollen.

Von  den  Bracteaten  welche  den  Judenkopf  haben,  sind  folgende
bekannt  geworden:

1)  Hohlpfenning  von  1¾  Centimeter  im  Durchmesser,  mit  etwas
ausgeschweiftem  Rande  hat  im  Mittel  einen  Kopf  mit  starkem
Backenbarte  und  dicker  Habichtsnase,  auf  dem  Haupte  steht  der  aufgestölpte
  Judenhut  mit  grad  aufsteigender  Spitze,  die  mit  viertheiligem
  Wedel  oder  der  sogenannten  Flamme  versehen  ist;  auf  dem  Rand
in  großen  Distanzen  ist  die  Inschrift  in  gothischer.  Majuskel:
18  E  F  Csnacum)  9).

2)  Ein  Hohlpfenning  von  derselben  Größe,  der  ebenfalls  einen
ganz  rechtssehenden  Kopf  mit  Judenbarte  zeigt;  der  Hut.  hat  eine
ausgeschweiftere  und  auch  nach  hinten  breiter  ausladende  Krämpe,
die  Flamme  des  Huts.  (was  aber  auch  ein  1  gewesen  sein  kann)  ist
verdrückt.  Umschrift  in  gothischer  Majuskel  in  großen  Distanzen:
N  S  E  N'u0.

3)  Ein  anderer  Hohlpfenning  von  derselben  Größe  und  fast  derselben
  Zeichnung  nur  in  geringer  Stempelverschiedenheit  und  mit
der  Umschrift  7  (8  A  sind  undeutlich)  N  11)  in  gothischer  Majuskel.

4)  Ein  fast  ganz  Ahllicher  Hohlpfenning  mit  der  Umschrift  in
gothischer  Majuskel.  .  (A.  N  undiutlich)  12).

5)  Ein  ziemlich  ih  liha  Hobupfemn  auf  dem  jedoch  ein  rechts
sehender  Kopf  ohne  Kinnbart,  doch  mit  starkem  Haupthaar,  sowie
einer  großen  gewöhnlichen.  Nase.  und  der  gleich  rundum  gekrämpte

¾pr  Abgebildet  in  von  Posern-  Kletts,  Münzstätten  und  Münzen  der
Städte  und  geistlichen  Stifter  Sachsens  im  Mittelalter,  Leipzig  1846,  gr.  4,  Tafel
XXII.  Nr.  46  auch  bei  Chr.  Schlegel:  Exercitatio  histor.  de  numis  antiquis
Isnac.  Mühlhus.  Nordhus.  et  Weissenseens.  Jen.  1705  Tab.  I,  Nr.  16.

10)  Von  Posern-Klett  a.  a.  O.  Tafel  XIX.  Nr.  9.

11)  Bei  Schlegel.  Diss.  de  numis  Gothanis,  Cygneis.,  Coburgens.,  Vinar,
et  Merseburg.,  in  qua  simul  cum  obiter  de  numis  quibusdam  prisci  aevi  Alten-Yungens.
  August.,  Halens.,  Francof.,  Noriberg.  et  Ulmens.  agitur  Arnst.  1701

4.  Tab.  iV,  N.  10.
12)  Schlegel  de  num.  Isnac.  etc.  Tab.  IV.  Nr.  9.
        <pb n="755" />
        176

Hut  mit  grad  aufsteigender  Spitze  erscheint;  Umschrift  in  gothischer
Majuskel  1  1  S  AN..  (AC  E  N  „/  aber  undeutlich)  13).

6)  Ein  unbedeutend  größerer  Hohlpfenning  mit  einem  offenbaren
aber  links  sehenden  Judenkopfe  mit  Kinnbarte  und  zottigem  Haupthaare,
  großem  Munde,  Habichtsnase  und  einem  vorn  mehr  aufgestölptem
  Hute,  dessen  Spitze  grad  aufsteigend  in  eine  dreitheilige
Flamme  (Wedel)  und  zwar  im  Schriftkreise  ausgeht.  —  Von  der
Umschrift,  in  gothischer  Majuskel,  ist  nur  das  7#  deutlich  von  8  N  A2c.
nur  sehr  schwache  Schattirung  14).

7)  Ein  fast  gleich  grosser  Hohlpfenning,  in  dessen  Mitte  ein
Kopf  en  face  ist;  Haupthaar  und  Bart  sind  durch  Punkte  gebildet,
und  der  grad  aufsteigende  Spitzhut  hat  gleichumlaufende  Krämpe  und
ist  aufwärts  gestreift,  während  die  auf  der  Spitze  gipfelnde  Flamme
in  den  Unschriftkreis  reicht.  Umschrift  in  gothischer  Majuskel:
7.„  S.  E.  N.  13).

8)  Ein  gleich  großer  Hohlpfenning  mit  einem  struppigen  Kinnbarte
  und  mit  in  zwei  dicken  Locken  zu  den  Seiten  herabhängendem
Haupthaar,  sowie  mit  aufrecht  spitzem  Hut,  der  eine  hohe  Stolpe
hat  und  auf  dessen  Spitze  eine  Kugel  und  darauf  eine  viertheilige
Flamme,  die  in  den  Unschriftskreis  reicht,  trägt.  Umschrift  in
gothischer  Majuskel  7  S  EN  ’15).

9)  Ein  in  Hinsicht  des  Bildes  gleicher  und  auch  gleich  grosser
Hohlpfenning  ½7),  Umschrift  7  S  NA  Cin  Majuskel.

10)  Ein  gleicher  in  Bild  und  Größe  mit  der  Umschrift  in  Mazuskel:
  7  SE  H  CN  13).

Dem  Bilde  dieser  Weißpfenninge  nach  zu  urtheilen,  sind  sie  in  der
zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  geprägt,  wo  auch  auf  den
Sigeln  der  meißnisch-thüringischen  Fürsten  das  sogenannte  meißner
Helmkleinod  in  Aufnahme  war  und  von  ihnen  sogar  als  vorherrschendes
  auf  den  Reitersigeln  erscheint.  Auch  spricht  dafür,  daß
diese  Hohlpfenninge  in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  geprägt
  wurden,  also  in  der  letztern  Zeit  des  Prägens  dieser  Bracteaten
oder  Hohlpfenninge,  daß  die  auf  ihnen  angebrachten  Buchstaben  (die
zuletzt  verschwanden,  während  sich  auf  den  ältern  vollständige  Inschriften
  in  Antigua  und  Majuskel  befinden)  schon  mehr  plump  und
breit  gezogen  sind.

ie  Bracteaten,  Blechmünzen  oder  Hohlpfenninge  oder  Pfänninge
  als  unpraktisch  erkannte  Münzsorte,  die  blos  gewogen  und
nicht  gezählt  werden  konnte,  machten  endlich  den  Grossen,  Grozzen

13)  Von  Posern-Klett  a.  a.  O.  Tab.  XIX.  Nr.  10.

14)  Ebendaselbst  Nr.  11.

15)  Ebendaselbst  Nr.  12.

16)  Ebendaselbst  Nr.  13.

17)  Ebendaselbst  S.  47;  war  in  der  ehemaligen  Sammlung  desselben.
13)  Schlegel,  de  num.  Isnac.  etc.  Tafel  IV.  12  und  14.
        <pb n="756" />
        177

—

(von  grossus,  dick)  Platz,  und  der  deutsche  Name  Groschen  bildete
sich  allmählich  daraus  19).

Es  ist  nun  allerdings  noch  unentschieden,  ob  das  sogenannte
meißner  Helmkleinod,  der  Judenkopf,  auf  den  neuen  Groschen  der

19)  Das  deutsche  Wort  Pfänning,  Penninec  oder  Pfennig  ist  eigentlich
aus  dem  mittellateinischen  Worte  pandingus  entstanden,  und  nach  Goldast  hieß
auch  ursprünglich  der  Weißpfennig  in  Süddeutschland  der  „anting"“.  Das
Wort  pandingus  bedeutete  Anfangs  im  höhern  Mittelalter  soviel  als  ein  gemünztes
Stück  Metall,  sowie  die  Münze,  nach  der  man  im  Verkehr  zu  rechnen  gewöhnt  war,
oder  die  gewöhnlich  in  Zahlungen  galt.  Silberpfennige,  oder  Denarii,  waren
Münzen,  von  denen  man  12  Stuck  unter  dem  Namen  eines  kurzen  und  30  Stück
unter  dem  Namen  eines  langen  Schillings  (Solidi,  (C.),  240  Stücke  unter  dem
Namen  eines  Pfundes  (K  libra)  zusammenfaßte.  Der  Grozpfennig  war
soviel  als  Grosse,  der  Guldingpfennig  soviel  als  Gulden,  und  im  Schwabenspiegel
  heißt  es  (c.  299):  „ein  gulden  pfenninc  vür  X.  groz  silbern  pfennine“.
Im  Sachsenspiegel  Buch  3.  Capitel  45  heißt  es  ferner:  „vnd  giebt  jnen  12  gülden
pfenninge,  der  sol  ein  jglicher  drey  pfenning  gewicht  silbers  wegen“,  Krner:
.30  schilling  pfündiger  pfenninge  der  sollen  20  schillinge  ein  Mark  wegen“.  Unter
Pfennig  oder  Pfenning  verstand  man  aber  auch  den  zehnten  Theil  eines  silbernen
Pfennings,  ferner  /  Quintgewicht;  „bereiter  Pfenninechieß  so  viel  als  baares
Geld;  Pfenninggeld  soviel  als  Kapital.  Der  Ausdruck  Pfennewerth  oder
Pfenningwerth  galt  für  jede  käufliche  Waare,  oder  der  rechte  mäßige  Preis
für  eine  Waare,  in  welcher  Bedeutung  noch  jetzt  im  Holländischen  „de  Penningswaarde“
  gebräuchlich  ist.  Ebenso  nannte  man  auch  die  Schaumünzen  oft
Pfenninge,  besonders  die  von  den  Münzmeistern  geschlagenen,  die  man  gewöhnlich
  „Rechenpfennige“"  hieß.  —  Einige  wollen  das  Wort  Pfennig,  von
Pfanne  oder  Pfännichen  ableiten  und  sagen,  daß,  da  sie  aus  den  Bracteaten
entstanden  sind,  welche  die  Form  von  Pfännichen  oder  Schüsseln  (daher  auch
„Schüsselmünzen“  genannt)  haben,  die  Schreibart  „Pfänning“  auch  nur  die
richtige  sei,  was  auch  schon  dann  wahr  ist,  wenn  man  das  Wort  vom  mittellateinischen
  pandingus  ableitet.  —  Von  den  ältesten  Pfänningen  gingen  240  Stück  auf
12  Unzen  Silber,  wonach  also  das  Stück  2  gl.  Werth  hatte.  Nach  und  nach  wurden
  sie  sehr  im  Werthe  verringert,  so  daß  schon  im  Jahre  1255  660  Stück,  1344
schon  960  Stück,  und  endlich  ums  Jahr  1400  sogar  12—1400  Stück  Pfennige  auf
die  Mark  Silber  gingen.  Man  setzte,  um  die  Größe  nicht  zu  verringern,  nach  und
nach  immer  mehr  Kupfer  zu,  woraus  endlich  der  Unterschied  zwischen  den  weißen
Pfennigen  (Alben)  und  schwarzen  Pfennigen  (welche  von  Kupfer  waren)
entstand.  Ueber  die  Pfennige  ist  ein  guter  Aufsatz  in  den  Dresdner  gelehrten  Anzeigen,
  1749  S.  89  ff.  —  Unter  Pfennigbann  verstand  man  im  Mittelalter
1)  das  Münzrecht,  2)  das  Recht,  Abgaben,  Bete  und  Zölle  zu  erheben;  unter
Pfenniggeld  jede  Abgabe,  Zoll.  Pfennig  steuer,  die  Schocksteuer  von  Grundstücken;
  der  zehnte  Pfennig,  der  zehnte  Theil  von  jedem  Vermögen  oder  dem
Werthe  eines  Grundstücks;  leicht  eple  nnige  waren  Havom  Silbergroschen,  denn
Novus  grossus  misnensis.  Der  Pfennigmeister  war  der  Schatzmeister,  daher
auch  die  Würde  der  Reichspfen  nigmeister  in  Deutschland,  die  endlich  nur  ein
blosser  Ehrentitel  war.  In  Sachsen  hatten  dieses  Prädikat  oft  vornehme  Adelige
z.  B.  die  vom  Loß  im  Anfange  des  17.  Jahrhunderts.  Ursprünglich  war  der
Reichspfennigmeister  beim  Reichskammergericht  der  Einnehmer  der  Kammerzieler
von  den  Reichsständen,  dann  der  Oberinspektor  über  das  deutsche  Münzwesen.  —
Der  Begriff  von  Groschen,  Grossus,  war  ursprünglich  ein  ausgedehnterer,  indem
  man  alle  dicke  Pfennige,  im  Gegensatze  zu  den  Blechmünzen,  Grossen
(Grossi)  nannte.  Einige  wollen  das  Wort  von  Cros  (Croix)  ableiten,  weil  die
ersten  Groschen  ein  ##hatten.  Die  ersten  Crossi  wurden  im  13.  Jahrhundert  in
Böhmen  nach  dem  Cros  Tournois  (Turnose)  geprägt.  Sie  waren  1  Qnentchen  fein
Silber  schwer  und  gingen  60  Stück  auf  die  Mark,  also  4½  Gr.  Werth  das  Stück,
später  320  Stück  auf  die  Mark,  oder  24  auf  den  Thaler.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  2.  12
        <pb n="757" />
        178

sächsischen  Münzstätte  den  Anfang  gemacht,  und  ob  die  sogenanuten
Indenköpfe  als  die  älteren  meißnischen  Groschen  angesehen  werden
  können.  Man  möchte  es  fast  annehmen,  da  sie  bereits  in  der
zweiten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts,  wie  wir  baldigst  sehen  werden,
wieder  ausser  Cours  gesetzt  wurden.

Woher  nun  aber  dieses  auf  Bracteaten  oder  Hohlpfennigen,
und  als  diese  ausser  Gebrauch  kamen,  auf  wirklichen  Groschen  sich
vorfindende  Bild  den  Namen  „Indenkopf“  hat,  und  wie  es  zum
Helmschmucke  des  meißner  Markgrafen-Wappens  muthmaßlich  gewählt,
  werden  wir  geschichtlich  und  sphragistisch  zuerläutern  versuchen,
wenn  wir  erst  die  Geschichte  der  sogenannten  Judenköpfe  oder
bärtigen  Groschen  etwas  näher  ius  Auge  gefaßt  haben,  indem
dieselbe  zur  Abrundung  der  Geschichtsfolge  unbedingt  gehört,  obschon
sie  sehr  wenig  zur  Erläuterung  des  Namens  selbst  eigentlich  beiträgt.

Unter  den  mancherlei  Arten  der  meißner  oder  sächsischen  Groschen
nehmensich  die  sogenannten  bärtigen  Groschen  oder  Judenköpfe,
auch  wohl  „Judenhüte“  oder  Yodenkoppe,  und  endlich  sogar
Zwenterlinge  (weil  20  St.  auf  die  feine  Mark  gingen)  genannt,  höchst
eigenthümlich  aus,  und  das  Bild  hat  große  Aehnlichkeit  mit  der  aufeinem
Handsigel  des  Markgrafen  Wilhelms  des  Reichen  vorkommenden
Darstellung  des  Indenkopfes  (ein  ähnliches  hat  auch  Friedrich  der
Streitbare).  Auf  dem  Avers  ist  wie  auf  den  übrigen  Groschen  ein
großes  Kreuz,  dessen  Enden  lilienförmig  ausgehen,  auf  demselben  ein
Schildmit  dem  Löwen  (Thüringen  2),  sowie  in  den  Winkeln  der  gewöhnlichen
  Einfassung,  ein  durch  Nesteln  im  Dreipaß  unterbrochener  Kreis,
diedrei  einzeln  gestellten  Buchstaben  des  Wortes  Crux,  C.  R..  U.  —;
statt  des  X  ist  jedoch  das  landsberger  Wappenschild,  welches  durch
die  Umschrift  ragt,  und  zu  beiden  Seiten  desselben  ist  ein  sechseckiger
Stern  angebracht.  Die  Unschrift  ist:  F  DEI  CRACIA
TVRINGE“  LANG.  Das  Nevers  dagegen  enthält  den  mehrfach  erwähnten
  meißnischen  Helm  mit  dem  bekannten  Kleinod  oder  Zimier,
dem  sogenannten  Judenkopfe,  d.  i.  einen  bärtigen,  mit  großer  Hübelnase
  versehenen  Mannskopf,  mit  einem  spitzen,  vorwärts  etwas  aufgekrämpten
  Hute  und  dem  Pfauenwedel  auf  der  Spitze,  dem  eigenthümlichen
  Kopfputze  der  Juden  im  Mittelalter,  als  des  heiligen
römischen  Reichs  Kammerknechte.  Auf  der  Hauptseite  waren  diese
Art  Groschen  von  den  frühern  gewöhnlichen  eigentlich  gar  nicht  verschieden;
  doch  die  Kehrseite  enthielt  dieses  Meißuer  Kleinod,  woher
auch  ihr  Name  Judenköpfe.  Man  meinte  anfänglich,  daß  diese
Groschen  zuerst  im  Jahre  1390  geschlagen  worden  seien.  Tielmann
Friese  sagt:

„In  dem  Jahre  1390  hat  der  Markgraf  Wilhelm  von  Meissen,
Cocles  genannt,  beneben  Landgrafen  Balthafarn  in  Thüringen,  Groschen
geschlagen,  die  Judenköpfe  genannt,  90  auf  die  Mark  und  9  Loth  in's
Feine,  deren  zwanzig  einen  Rheinischen  Gülden  gegolten  die  feine  Mark
auf  8  Gold-Gülden  ausgebracht".
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        —.)

Schlegel  (de  numinis  gothanis  S.  157)  hat  jedoch  dem  widersprochen.
  Noch  Fabricius  (Origg.  Saxon.  VII.  754)  und  Moller
(Freib.  Chron.  S.  86)  setzten  dafür  das  Jahr  1409  und  1440  fest,
während  Agricola  (de  pond.  et  tempor.  monet.  S.  300)  vollends  erst
das  Jahr  1444  annimmt.  Er  erzählt  namlich,  S—  im  Jahre  1444
Kurfürst  Friedrich  II.  mit  seinem  Bruder  Wil  helm  eine  Münzordnung
  eingeführt,  welche  Müller  im  Reichstagstheater  (S.  144)
unter  Kaiser  Friedrich  III.  setzt,  während  Hirsch  im  Münzarchiv
  des  deutschen  Reichs  (I.  S.  90  der  neuen  Groschen  vorzüglich
  gedenkt.  —  Was  Agricola  darüber  sagt,  hat  Schlegel  a.  a.  O.
S.  81  beigebracht;  bemerkenswerther  ist  dagegen  das,  was  Kammermeister
  20)  in  den  bei  Mencken  21)  abgedruckten.  Jahrbüchern  darüber
  mittheilt.  Es  lautet  wörtlich:

In  dem  XLII.  Jare  verschlugen  die  Fürstenn  vonn  Sachssen  alle
vßwirdige  ond  frembde  Montze  in  alle  ohren  Landen,  an  alleine  Behemische
  gl.  bleben  volgende,  ond  die  Fursten  rugkten  vff  eynn  yttel  newe
Montze,  de  geschickt  was,  also  hirnoch  beczeichnet  stet,  zu  dem  ersten  liessin
sie  flin  grosse  Groschen,  die  waren  beczeichnet  mit  einer  Joden  koppe,  vnde
nannten  sie  gemeinlich  Joden  koppe."

Damit  übereinstimmend  ist  auch  die  Notiz,  welche  die  altenzeller
Chronik  bei  Mencken  227)  a.  a.  O.  giebt.  Was  aber  den  Gehalt  dieser
Münzen  betrifft,  so  ist  dies  in  der  schon  gedachten  Münzverordnung
selbst  ausgesprochen:

„Zum  ersten,  so  wollen  wir  schlagen  zwanzig  Groschen  vor  eine  rechte
starke  Oberweher,  in  allen  unsern  Fürstenthümern,  die  sollen  2  Loth  feines
Silbers  in  sich  haben  und  einen  Reinischen  Gülden  gelten,  der  sein  recht
Gewichte  habe.  Und  wir  Herzog  Friedrich  wollen  solche  Groschen  schlagen,
  daß  sie  mit  feinem  Silber  zur  Helfte  bestehen  sollen,  und  80  vf  die
gemischte  Mark  ausgehen.  So  wollen  wir  Hertzogk  Wilhelm  solche  Groschen
  schlagen,  daß  die  gemischte  Mark  bestehe  mit  12  Lothen  feinen  Silbers,
  und  sollen  120  Groschen  vf  die  gemischte  Mark  ausgehen  ꝛc.“

Die  altzeller  Chronik  a.  a.  O.  spricht  sich  übrigens  darũber.  noch
etwas  deutlicher  aus;  ies  heißt  daselbst  wörtlich:

„Do  lyssenn  dy  beyde  fürstenn  herzoge  Friedrich  vnnd,  Wilheln
ehnn  nawe  münz  schlagenn  je  xx  gl.  vor  eynenn  Huldenn.  Dy  hiß  man
die  Joden  Koppe.  vund  drey  klynn  »lanzberger  grosch  vor  eynn  Joden
Kopp  vund  drey  pfennig  eynn  klynen  groschen.“

Ueber  den  Gehalt  dieser  Münzen  spricht  sich  ausserdem  auch
Kammermeistersa.  S.  O.,  obwohl  etwas  ir  rigo  aus:

2-1

20)  Er  war  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  Räthsmeister  zu  Erfurt,  und
hieß  mit  dem  Taufnamen  Hartung.

21)  Scriplores  Rer.  Germ.Tom.  III.  S.  1185.  .

22)  Tom.  II.  S.  422.  1211

12“

—
        <pb n="759" />
        180

Der  golt  einer  9  Pf.  und  X0C  einen  Reinischen  Gulden,  vnnde  gingen
  LXXlI.  vf  eine  gewogin  Marg,  vnde  behilden  VIII.  Loth."

Ein  anderer  von  Schlegel  (a.  a.  O.  S.  81)  angeführter  gleichzeitiger
  Schriftsteller  sagt  ferner  über  diese  Groschen:

„Die  ward  wohl  trefflich  angehaben,  bestund  aber  mit  dem  ausgegangenen
  Korne  nicht  lange,  sondern  nahm  von  Jahren  zu  Jahren  abe:
die  Mark  Silbers  galt  nicht  mehr,  denn  sieben  Schock,  oder  sieben  Gülden,
  hernach  im  Fall  der  Münze  galt  eine  Mark  Silbers  von  Aufsteigunge
des  Güldens  in  die  vierzehn  Schock."

Als  Münzstätte  dieser  Judenköpfe  haben  Einige  Freiberg,
Andere  Zwickau  28)  angegeben;  möglich  ist  es,  daß  sie  an  beiden
Orten  geprägt  wurden.  Es  berichtet  nämlich  Kammermeister  (a.  a.  O.
S.  1236)  von  der  Prägung  der  Judenköpfe  im  Jahre  1465:

„In  dem  LXV.  Jare  in  die  Egidii,  do  lissen  die  Hochgebornen
Fursten,  Herre  Ernst,  Herre  Albrecht,  Gebrudere  ond  Her  Wilhelm  Ir
Vetter,  alle  Herczogen  zu  Sachssen,  Landgrafen  in  Doringen  ond  Marggrafen
  zu  Meissen  abir  vsgehin  eine  nube  Muncze,  ond  liessen  die  hertiglich
ond  ernstlich  gebieten  in  allen  Jeren  Landen  zu  nehmen,  ond  also  zu  halden,
  als  hernach  berurt  vnd  vorelerit  wird,  vnnd  erstmol  sie  zu  merken,  das
diese  nochbenanthen  Moncze  mit  Nahmen  Jodenkopphe,  die  danne  in
sich  behielden  an  der  gewogen  Margk  viij  Loth,  vnd  gingen  kxxx  stück  vf
die  Margk,  ond  dobie  auch  das  geschlagen  wurden  mit  Landisburgir  zeichen
  24),  der  denne  xxrrvij  gingen  vf  ein  Loth,  ond  derselbinden  gingen  ix
vor  ein  Jodenkoph  ond  xx  Jodenkopphe  vor  einen  Rinischen  gulden,  ond
der  phenge  iij  schock  vor  einen  gulden,  vnd  was  eine  bestendlige  gute  Moncze,
aber  sie  gingen  in  kurczen  Joren  wider  ondir,  ond  is  ward  von  denen  Fursten
  eine  geringere  Muncze  vorgenohmen,  die  groschen  vf  Landisberger
zeichen  wurden  geschlagen  vnd  kleine  phenge  dobie,  der  achte  halbin  derselben
  groschen  sulde,  derselbin  Moncze  vsgang  hette  sich  vor  eine  wehre
must  23)  vorgehin,  wen  is  dobie  belebin  25)  were,  so  hutten  derselben  groschen
  xx  einen  Rinischen  Gulden  beczalt.  Is  begab  sich  aber  hirnoch,  das
dieselbe  Moncze  von  Ihare  zu  Ihare  schwechir  wardt,  vund  so  sehre  abenam,
  das  sie  in  diesem  lxv  Ihare  der  obgerurten  gl.  man  l.  pmbe  einen
Rinischen  gulden  muste  gebe,  von  deswegin  die  Lande  grossen  vnverwind—-lichen
  schaden  entpfingen.  Sulchen  grossen  Schaden  der  Lande  mancherleie
  clage  vff  vber  die  Muncze  ging,  wie  sere  schedlich  vnd  vorterblich  dem
gemeinen  Nucze  das  were,  so  das  doch  die  Fursten  In  das  zu  herzin  lissen

23)  Die  Zwickauer  Münze  ward  freilich  erst  mit  dem  Jahre  1473  mehr  in
Thätigkeit  gesetzt,  während  die  Freiberger  schon  200  Jahre  früher  sehr  thätig  für
die  Markgrasen  münzte.

34)  Mit  dem  Wappen  von  Landsberg,  zwei  aufrechtstehende  Balken
im  Schilde.

25)  Statt  mußte.

26)  Statt  verblieben.
        <pb n="760" />
        181

gehin,  vnd  nahmen  aber  ein  Aenderung  der  Moncze  vor,  vnde  liessin  grosse
nube  27)  gl  slaen  zu  Friberg  in  Meissen  erstmals,  die  waren  also  geschickt,
das  dieselben  hatten  einen  schielt  vf  der  einen  sieten,  darinne  stund  Sachsenland
  28),  ond  vf  der  andern  sieten  stundt  ein  schilt  mit  Doringerlande
  29),  ond  suldenn  je  zwenczig  einen  Rinischen  gulden  gelden,  ond
das  man  vmb  nube  gelt  vorder  solte  mute  ond  vorkouffe,  ond  schlugen  keine
Phenge  dabie,  der  Ir  ix  Groschen  einen  sulde  gelde,  und  wo  man  des  ersten
nubes  geldes  nicht  gnug  konde  gehabe,  so  sulde  man  das  mit  den  aldin
vorglichenn,  so  das  man  dermit  der  aldin  zwene  einen  nuen  solde  beczaln,
ond  die  alde  phenge  sulden  vorder  scherffe  30)  sin,  so  das  man  Je  einen
nuen  Phenig  mit  zween  alden  sulde  beczaln  alle  die  weile  die  werten,  bis  das
die  Lande  der  nuben  Moncze  erfüllet  wurde."

Ein  Beleg  für  das  von  Kammermeister  umständlichst  berichtete
Aussercourssetzen  der  Judenköpfe  und  einiger  anderer  Münzsorten
ist  aber  besonders  auch  folgendes  an  den  Bischof  zu  Meissen,  Dietrich,
  am  Freitag  nach  Martini  31)  im  Jahre  1470  erlassene  Communicat,
  aus  dem  wir  nicht  gur  die  damals  in  Sachsen  ausser  Cours
gesetzten  Münzen  kennen  lernen,  sondern  zugleich  auch  erfahren,  wie
streng  es  damals  geahndet  ward,  wenn  Einer  in  Käufen  und  Verkäufen
  sich  nicht  des  coursüblichen  Geldes  bediente.  Die  Worte  der
Urkunde  lauten  wörtlich  wie  folgt:

Von  gots  gnadin  Ernst  kurfurste  onde  Albrecht  gebruder  Herczogen  zcu
Sachßen,  Lantgrafen  In  Doringen  vnde  Marggrafen  zeu  missen.

Vnser  fruntliche  Dinste  zcuuor,  Erwirdiger  Ingotuatir  besundir  libir
Herre,  frundt  vnde  geuattir.  Wir  habin  Im  besten  32),  fordern  33)  schaden
zcuuormeiden,  eyn  gemein  gebot  getan,  das  sich  Idermann  In  vnsern  furstentumb
  vnde  landen,  Er  sey  Inwoner  adir  außlendisch,  der  reformation
der  newin  müntze  halben  onde  nymands,  welchs  weßins  ader  stands  der
sey,  hyn  fur  kein  andir  muncze,  wenn  34)  vnser  nawen  groschin,  nwin  75)
pfennige  vunde  Heller  ouch  swert  groschin  35),  ane  ondirscheidung  der

27)  Neue  Groschen.  Daher  Novus  grossus  misnensis.

36)  Das  Rautenwappen  des  Herzogthums  Sachsen.

39)  Der  thüringer  Löwe.

30)  Also  so  viel  als  Hälblinge  oder  Heller.

31)  Am  16.  November.

32)  Statt  „in  dem  besten  Willen.“

35)  Statt  „in-Zukunft"“.

34)  Statt  „denn  nur“.

25)  Ein  Beweis,  wie  wenig  genau  man  es  mit  der  Orthographie  genommen:
1)  newin,  2)  nawen,  3)  nwin  statt  „neuen“.

36)  Schwerdtgroschen,  die  bereits  Kurfürst  Friedrich  seit  1457  prägen  ließ.
welche  im  Avers,  wie  die  Breitengroschen,  das  Kreuz,  in  den  Winkeln  des  Dreipaß
die  Buchstaben  C.  R.  V.,  statt  des  X  aber  das  Schild  mit  den  Kurschwerdern  und
die  Umschrift:  F  D.  CR.  THURING  LANCG.,  und  im  Revers  den  meißner
Löwen,  der  das  landsberger  Balkenschild  hält,  mit  der  Umschrift:  CKROSSI.  MARCE.
MISN.  haben.  Diejenigen,  welche  vor  dem  F.  in  der  Umschrift  des  Avers  noch  ein
        <pb n="761" />
        182

stempnung,  eynen  als  den  andern  In  beczalunge,  Inname  vnde  außgabe,
gobin  vnde  nemen  sal.  Domit  die  Joden  koppe,  Creuz-groschen  37),  meytens
  groschen  33),  landisperger  39)  vnde  andir  vorslagene  pfennige  40),
Ouch  gemeynlich  alle  fremde  vnde  außlendische  müncze,  hinfurt  nicht  genomen
  sullin  werdin.  Bitten  wir  uwir  liebe  41)  fruntlich,  Ir  wollet  uwirn
amptlüthen  onde  allen  andirn  den  uwern  42)  vorkundigen  onde  gebitten
lassen,  sich  des  also  zeuhalden,  wenn  wir  unsern  amptluthen  deßhalbin  geschrebin
  habin,  ein  flissigs  offsehin  zu  habin,  wo  sulchs  gehaldin,  adir  nicht
gehaldin  werde,  die  obirtretir  43)  zen  Iren  handen,  wo  sie  die  In  onsern

M.  haben  sind  von  der  Kurfürstin  Margarethe.  Die  Schwerdtgroschen  sind  übrigens
  etwas  kleiner  als  die  ältern  Indenköpfe,  aber  von  demselben  Gehalte  und  waren
  zu  12  Pf.  ausgeprägt,  später  aber  als  die  Münzen  der  Nächbarländer  geringhaltiger
  wurden  15  und  18  Pf.  Uebrigens  hatte  man  auch  halbe  Schwerdtgroschen,
sogenannte  Senarii,  von  demselben  Gepräge  à  6  Pf.  später  9  Pf,  von  denen  305
auf  die  sechslöthige  Mark  gingen.  Kurfürst  Friedrich  der  Sanftmüthige  nahm  in
das  Gepräge  dieser  Groschen  deshalb  das  Kurschwerdterschild  auf,  um  sic  von  den
geringhaltigern  seines  Bruders  Wilhelm  kenntlich  zu  machen.  Vergl.  Böhme,
Groschencabinet  Nr.  78,  79  und  97.  6  «  ··«
«37)·KreuzgrofchenwurdenmitchnrsiirstFriedrichdemSanftmüthigenum
1445  geschlagen,  hatten  auf  dem  Avers  ein  großes  Kreuz  mit  der  Umschrift  VRID.
D  6.  TUBINC  LANG.  (Friedericus.dei  gracia  Thuringise.  Landgravius.)
und  auf  dem  Revers  das  Schild  mit  dem  Meißner  Löwen,  darum  oben  und  zu
beiden  Seiten  ein  kleines  Kreuz  und  die  Umschrift:  GROSS.  MAERCH.  MIS#.
(Grossus  Marchionis  Misnensis).  Sie  unterschieden  sich  eigentlich  von  den  frühern
  Schildgroschen  oder  schildigen  Groschen  durch  die  drei  Kreuze  auf  dem  Revers,
nher  auch  ihr  Name.  Sie  galten  erst  nur  9  Pf.;  seit  1488  10  Pf.  Böhme,  a.  a.
O.  S.  260.

38)  Vielleicht  Matthier  oder  Mattier  oder  Vierer,  die  seit  1400  in  Goslar
  geprägt  wurden  und  eigentlich  nur  in  Niedersachsen  galten.  Sie  hatten  ihren
Namen  vom  Bilde  des  heiligen  Matthias  mit  dem  Beile  und  der  Umschrift:  SAN-CTUS
  MATTHIA8  auf  dem  Avers.  —  Es  könnten  aber  auch  Muthgroschen
sein;  doch  ist  uns  nicht  bekannt,  ob  es  damals  schon  welche  gegeben  hat.  Mariengroschen,
  die  erst  seit  1505  in  Goslar  geprägt  wurden,  können  es  noch  weniger  sein.

30)  Landsberger=  oder  Schildgroschen  hatte  schon  Friedrich  l.  seit  1420  und
auch  Friedrich  l.  schlagen  lassen.  Es  waren  die  ersten  Groschen,  die  ein  Schild  führten,
  was  nur  bei  frühern  Hohlmünzen  der  Fall  war.  Uebrigens  haben  sie  die  Größe
der  breiten  Groschen;  im  Avers  ein  großes  +  wie  diese,  nur  daneben  den  landsberger
  Balkenschild  mit  der  Umschrift:  FRID.  D.  G.  TURING.  LANGC.,  und  auf  dem
Revers  den  meißnischen  Löwenschild,  um  welchen  oben  und  seitwärts  drei  Rosetten
stehen,  mit  der  Umschrift:  CROSS.  MARCII.  MISN.  (Vergl.  Böhmc  a.  a.  O.  Nr.  61).
Die  von  Friedrich  II.  seit  1436  geprägten  haben  im  Avers  den  meißnischen  Löwen
und  zwischen  dessen  Vorder=  und  Hintertatzen  den  landsberger  Schild  und  die  Umschrift
  CkOSS.  MARCH.MISN.,  im  Revers  dagegen  ein  verziertes  Kreuz  im  Dreipaß
  mit  den  Buchstaben  C.  R.  V.  X.  in  den  Winkeln  und  die  Umschrift  FRID.  DEl.
CRACIA.  THURING.  LANG.  mit  dem  Schwerdter=  und  Rautenschilde  des  Herzogthum
  Sachsens.  Beide  Münzsorten  sind  von  achtlöthigem  Silber,  und  von  erstern
gin  37  20.  von  letztern  92  auf  die  Mark.  Vergl.  Köhlers  Münzbelustigungen
II.  Thl.  S.  238.  =
Mi  40)  Unter  „verschlagenen  Pfenningen“  verstand  man  die  ausser  Cours  gesetzten

ünzent  .  .
äl)  Statt  „Ew.  Liebden“;  letzteres  war  mehr  bei  Fürsten  in  der  Anrede  gebräuchlich.
  '

42)  Den  Euern.  "

45  Die  Uebertreter  der  neuen  Münzordnung.
        <pb n="762" />
        183

landen  ankommen  werden,  mit  leib  vnde  gut,  byß  an  vns  zeu  nemen.  Die
wir  alßdann  ane  vngnedige  straffunge  von  uns  nicht  wollen  kommen  lassen.
Vwir  liebe  wolle  sich  In  dem  gein  den  uwirn  so  befleissigen,  das  die  vnßirn
In  iren  kouffen  vnde  vorkouffen,  von  on  In  vrsachen  des  obirtretens  nicht
nemen  dorffen,  vnde  sulch  straffunge  geyn  bey  den  vvrmeden  werde.  Die
wir  hyn  furdir  also,  als  eyne  czyt  gescheen  ist,  nach  zeulassen,  vorhalden,
das  wollen  wir  vmb  uwir  fruntlich  gerne  vordynen.  Gebin  zen  Dresdin
Am  Fritag  nach  martini.  Anno  Domi.  Mo%  cccco  Ixxe
Dem  Erwirdigen  In  gotuatir,  Hern  Diteriche

Bisschoffe  zeu  Miessen  vusirm  besundiren

liben  Herrn,  Frunde  vunde  Geuattern.

,

Wie  wir  schon  vorausschickten,  ist  man  über  die  unbedingt  nichtzufällige
  Entstehung  des  Judenkopfs  (da  doch  alle  heraldische
Zeichen  ihre  Eutstehungsursache  haben)  ebenso  wenig,  ja,  noch  weit
weniger  im  Klaren,  als  über  das  Wappenschild  des  Herzogthums
Sachsen,  den  sogenannten  Rautenkranz,  dessen  muthmaßliche  Eutstehung
  sogar  in  neuen  und  neuesten  Zeiten  zu  mancherlei  malerischen,
aber  nichthistorischen  Spielereien  am  königlich  sächsischen  Wappen
(um  welches  man  noch  einen  besondern  Kranz  von  Raute  legte)  Veranlassung
  gegeben  hat.

Wenn  wir,  wie  unbedingt  nothwendig,  davon  ausgehen,  wann
zuerst  der  sogenannte  Judenkopf,  als  Helmzimier  im  Wappen
der  Mark  Meissen  oder  namentlich  auf  Sigeln  der  Markgrafen  von
Meissen  erscheint,  so  werden  wir  auf  eine  wirklich  geschichtshaltige
Conjectur  geführt,  die  um  so  mehr  Annahme  finden  muß,  je  weniger
die  Nichthaltigkeit  derselben  urkundlich  nachgewiesen  werden  kann.

Die  Benennung  des  Zimier  der  Judenkopf  kann  nicht  nur
davon  entstanden  sein,  daß  die  auf  dem  Helme  des  Meißner  Markgrafen-Wappeus
  gestellte  Figur,  ein  wachsendes  armloses  Mannsbild
  mit  markirtem  großbenasetem  Gesicht,  starkem  Kinnbarte  und
meist  zottigem  Haupthaare  nebst  einem  hohen  Spitzhute,  der  mit  der
sogenannten  Flamme,  ein  Pfauenfederbusch  oder  Wedel,  geziert  ist,
der  Judengestalt  des  Mittelalters  ähnlich  war,  sondern  es  muß  ein
noch  anderer  Grund  vorhanden  sein,  der  zu  dieser  heraldischen
Bildung  und  Benamung  wirklich  die  Veranlassung  gegeben  hat.

Um  jedoch  unsere  Conjectur  desto  besser  geltend  zu  machen,
müssen  wir  freilich  etwas  weiter,  so  zu  sagen,  ausholen,  und  zuvörderst
  einige  geschichtlich  einleitende  Notizen  und  urkundlich  versicherte
Bemerkungen  vorausschicken.  Vor  Allem  ist  zu  beachten,  daß  die
Inden  im  höhern  Mittelalter  keineswegs  eine  so  gedrückte  Stellung
in  Deutschland  hatten,  als  es  seit  dem  Ende  des  14.  und  vollends
vom  15.  Jahrhundert  an  der  Fall  war.  Ueber  ihr  Verhältniß  im
9.,  10.  und  11.  Jahrhunderte,  der  eigentlichen  Anfangsperiode  der
sächsischen  Cultur,  haben  wir  keine  ganz  gewisse  Kunde  von  dem  Ver-
        <pb n="763" />
        184

hältnisse  der  Juden  in  unsern  Gegenden.  Doch  scheinen  sie  am  Ende
des  11.  Jahrhunderts  etwas  bedrückt  oder  vielmehr  verfolgt  ge—
wesen  sein,  da  Kaiser  Heinrich  IV.  durch  eine  Urkunde  vom  Jahre
1090  (zu  Speier)  den  Judenschutz  ausschreibt.  Diese  Urkunde,
deren  Original  sich  in  der  Sammlung  des  Geheimraths,  Prof.  Dr.
Mittermeier  in  Heidelberg  befand,  und  von  der,  nach  einer  Abschrift
des  Pfarrers  Jäger,  zu  Brug  bei  Heilbronn,  in  dem  Berichte  der
deutschen  Gesellschaft  zu  Leipzig  vom  Jahre  1842,  S.  49,  ein  leider
sehr  fehlerhafter  Abdruck  erschien,  ist  unsers  Wissens  bis  jetzt  als  die
älteste  Judenordnung  des  Reichs  anzusehen,  nach  der  alle  spätere
  35)  der  deutschen  Reichsoberhäupter  entworfen  zu  sein  scheinen,  und
spricht  sich  ungemein  günstig  für  die  Juden  aus.  Sie  giebt  namentlich
  dafür  den  Beleg,  daß  die  Juden  in  jener  Zeit  in  Deutschland
schon  Grundbesitz  44)  hatten  153),  und  daß  Jeder,  der  sie  in  ihrem
Besitze  stören  oder  sich  sonst  auf  eine  Weise  gegen  sie  vergehen  würde,
ein  Pfund  Gold  (libram  unam  auri)  an  des  Königs  oder  des
Bischofs  Kammer  zu  büssen  hatte,  daß  sie  ferner  überall  im  Reiche
frei  handeln  und  wandeln,  kaufen  und  verkanfen,  sowie  Geldgeschäfte

45)  Die  bauptsächlichsten  sind  von  Friedrich  II.,  vergl.  Hormayer  Taschenbuch
1812  S.  70;  von  Conrad  IV.  worin  sie  ausdrücklich  des  „Königs  Kammerknechte“
  genannt  werden,  vom  Jahre  1234,  in  Lünigs  Reichsarchive  Pars.  general.
  S.  573;  von  Rudolph  von  Habsburg.  in  Kärz,  Oesterreich  unter  Ottocar,  Nr.  9;
von  König  Heinrich  Raspo,  vom  Jahre  1246,  Lünig  a.  a.  O.  Pars.  gener.  Contin.  II.
S.  167.  Neuere  sind  von  Ferdinand  I.,  vom  8.  März  1566,  ebendaselbst  Pars.
gen.  S.  574,  und  von  Rudolph  II.,  vom  15.  Juni  1577,  ebend.  S.  581.

44)  Sowie  in  ganz  Deutschland  im  Mittelalter  die  Juden  oft  in  den  Reichsstädten
  oder  größern  Vasallenstädten  ganze  und  meist  abgesonderte  Stadttheile  inne
hatten,  so  bewohnten  sie  auch  ausserdem  ganze  Ortschaften  oder  Dörfer,  und  trieben
nicht  nur  Handel,  sondern  auch  Ackerbau  und  Viehzucht,  und  besonders  Weinbau;
doch  mehr  durch  ihre  Hörigen  oder  durch  christliche  Smurden.  Daß  sie  auch  in
unsern  Gegenden  Grundbesitz  hatten,  beweisen  noch  Namen  von  Stadttheilen  und
ausserdem  noch  mehre  Ortsnamen,  als:  Judenbach  im  meiningschen  Amte
Sonnenberg,  wo  sie  jedoch  schon  1198  vertrieben  worden  sein  sollen;  Indenberg
im  Amte  Gräfenhainchen;  Judenberg,  der  große  und  kleine,  bei  Coburg
zwischen  dem  Juden=  und  Ketschenthore,  wahrscheinlich  auch  früher  ein  Stadttheil
Coburgs  für  die  Juden;  der  Judenberg  bei  Meissen,  wo  überhaupt  die  Juden
im  Mittelalter  sehr  mächtig  waren,  wie  wir  später  sehen  werden;  Jüdendorf  bei
Freiburg,  das  noch  bis  jetzt  seinen  eigenen  Gerichtsstuhl  gehabt;  Jüdendorf  oder
Jüttendorf  zur  Stadt  Senftenberg  gehört  mit  der  Trotzigmühle;  Judenschänke
  bei  Muskau  (ein  Krug  oder  Schank  mit  einigen  Häuslernahrungen);
JIüdenhain,  oder  auch  Judenstein  genannt  bei  Marienberg;  Jüdenhain,
bei  Zwickau.  Jüdenwein  bei  Saalfeld  aber  gehört  nicht  bierzu,  sondern  dieses
hieß  urkundlich  Godawini,  was  1076  Richza  dem  Erzbischofe  Arno  von  Cöln
schenkte,  der  es  dem  saalfelder  Kloster  überließ.  Ebenso  scheint  auch  Jüdlitz  bei
Budissin,  was  die  Wenden  Jjelza  nennen,  eine  andere  Etymologie  zu  haben.

45)  Denn  es  heißt  in  der  Urkunde:  „neque  de  rebus  eorum,  quas  jure,  hereditario
  possident  in  areis,  in  Casis  iu  (h)ortis,  in  vineis,  in  agris,  in  mancipiis
  seu  in  certis  rebus  mobilihus  et  immobilibus  eis  aulerre  quisquam
audeat."“
        <pb n="764" />
        185
machen  konnten  40),  daß  ausserdem  von  ihnen  Niemand  Zoll  erheben
oder  sonst  eine  Abgabe  fordern  durfte  17),  daß  ferner  ihre  Häuser
sogar  von  aller  Einquartierung  und  Spanndienstens8)  frei
waren  49),  und  Keiner  es  wagen  sollte,  sie  und  ihre  Hörigen  und  Dienstleute
  mit  Gewalt  zu  bekehren,  in  welcher  Beziehung  ganz  besonders
sich  die  Urkunde  nachdrücklich  ausspricht.  Bemerkenswerth  ist  aber
auch  die  Bestimmung  der  Urkunde,  daß  wenn  Jemand  Einen  ihrer
Hörigen,  welche  mancipia  pagana  genannt  sind  (also  wahrscheinlich
noch  unbekehrte  Slaven)  etwa  bekehren,  und  ihnen  einen  solchen  im
Dienste  abspenstig  machen  würde,  dann  der  bekehrte  Hörige  dem
Juden  zurückgegeben  werden  sollte,  während  der  Hörige  aber  dennoch  ein
Christblieb;  denn  auch  Christen  konnten  ihnen  dienen,  aber  die
christlichen  Sonn=  und  Festtage  mußten  dabei  beobachtet  werden;
jedoch  christliche  Mancipien  oder  leibeigne  Dienstleute  durften  sie
nicht  kaufen  50).  Ferner  stand  der  Jude  nur  nach  seinen  Gesetzen
vor  Gericht  und  Niemand  durfte  einen  Juden  zu  den  Ordalien
(Fener-  und  Wasserprobe)  zwingen,  noch  mit  Prügel  oder  Gefängniß
gegen  ihn  verfahren;  auch  hatte  der  Inde  nach  seinem  Gesetze  den
Eid  nach  Verlauf  von  40  Tagen  zu  leisten  51).  —  Ingleichen  war

46)  Es  heißt  ferner  daselbst:  „Habeant  eciam  liberam  facultatem,  res  suas
cum  quibuslibet  hominibus  justo  comcambio  mulare  et  intra  ambitum  regni
nostri  libere  et  pacifice  discurrere  negocium  et  mercimonium  suum  erxercere,
emere  et  vendere  etc.“

47)  Was  in  den  Worten  et  nullus  ab  eis  exigat  theoloneum,  vel  aliqdusm
exactionem  publicam  vel  privatam  repetat.  ausgesprochen  ist.

46)  Am  Ende  der  Urkunden  werden  diese  Dienste  noch  besonders  durch  exigere
alefredos  vel  angariam  speziell  genannt.  Unter  Schutzgeld  aber  verstand  man
ancosi.

40)  Was  dadurch  ausgesprochen  ist:  In  domibus  eorum  hospites  sine  eorum
consensu  non  mittantur,  nullus  ab  eis  equum  ad  profeclionem  Regis  vel
Episcopi  aut  angariam  Regiae  expeditionis  requirat.

50)  Daß  dies  geschehen  war,  beweißt  die  ausdrückliche  Erwähnung,  da  kein
Gesetz  gegeben  ward,  wann  nicht  erst  das  Vergehen  vorhanden  war.  Ein  Beispiel
von  Fhren  Verkaufe  haben  wir  ja  selbst  in  der  sächsischen  Geschichte.  Warf  doch
Kaiser  Heinrich  U.  dem  Markgrafen  Gunzelin  auf  der  Fürstenversammlung  zu
Merseburg  vor,  daß  er  Familien  von  Hörigen  an  die  Inden  verkauft,  und  sie  nicht
wieder  auf  Befehl  des  Kaisers  eingelöst  habe.

51)  Es  heißt:  „Nullus  filios,  aut  filias  eorum  invitus  baptizare  praesumat,
et  si  Coactos,  aut  furtim  raptos,  aut  vi  raptos  baptizaverit,  duodecim  libras  ad
erarium  regis  aut  Episcopi  persolvat,  si  aliqui  eorum  sponte  baptizari  veliot,
triduo  reserventur.  ut  integrecognoscatur.  Si  vero  christianae  religionis  causa
aut  aliqua  illata  injuria  legem  Ssuam  abnegent,  et  sicut  patrum  legem  relinduerunt,
  ita  etiam  et  possessionem  eorum,  mancipia  quoque  eorum  pagana
nullus  sub  obtentu  Christianae  religionis  baptizans  ab  eorum  Servitio  avertat.
Quodsi  fecerit  bannum,  hoc  est  libras  tres  argenti  coactus  judiciaria  potestate
persolwat.  et  insuper  domino  suo  absque  dilatione  servum  reddat,  Salva  nillominus

  Christianse  fidei,  cujus  sacramentis  imbutus  est,  observatione,
liceat  etiam  Christianos  homines  ad  opera  suas  facienda  conducere  exemptis
diebus,  festis  et  dominicis,  nec  liceat  eis  Christianum  emere  servum.  Quod
si  Christianus  contra  Judeum  vel  Judeus  contra  Christianum  litem  aliqus  pro
re  vel  condictionem  habuerit,  uterque,  prout  res  est,  secundum  legem  suam
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        186

auch  der  Jude  so  gut  wie  jeder  Christ  52),  in  ss  weit  es  die  damaligen
  Zeitverhältnisse  gestatteten  gegen  Verwundung  und  Mord  geschützt.
  —  Endlich  geht  aber  auch  noch  aus  dieser  Urkunde  hervor,
daß  schon  dieses  Kaisers  Vater,  Heinrich  III.,  die  Juden  wesentlich
geschützt;  denn  es  besagt  dieselbe  ausdrücklich,  daß  der,  welcher  aus
Unvermögen  oder  Armuth  die  Busse  dafür,  daß  er  sich  an  einen
Juden  verginge,  nicht  leisten  könnte,  ebenso  bestraft  werden,  wie  es
unter  des  Kaisers  Vater,  Heinrich  III.  gewöhnlich  gewesen  wäre,
daß  dem,  welcher  einen  Juden  „nomine  vivum"  tödtet,  die  Augen
ausgerissen  und  auch  die  Hand  abgehauen  werden  sollte.  —  Uebrigens
  sollten  die  Juden  schon  wegen  gegenseitiger  Streitigkeiten  ihre
eigenen  Richter  vor  dem  bischöflichen  Gerichtshöfen  haben.  Endlich
hatten  sie  aber  auch  die  Erlaubniß,  ihren  Wein  (denn  sie  hatten  ja
eigene  Weinberge,  wie  die  Urkunde  selbst  andeutet)  und  ihre  Arzneien
  53)  an  die  Christen  zu  verkaufen.  —  Ueberhaupt  war  im
ganzen  Mittelalter  so  zu  sagen  das  Haupttriebrad  nicht  nur  des
deutschen,  sondern  des  europäischen  Handels’  die  Judenschaft.  —
Kaiser  Heinrich  IV.,  der  zu  dem  Schutze  des  Verkehrs  den  Gottesfrieden
  oder  die  sogenannte  Gottestreuge,  Treuga  Dei,  schuf,
war  auch  eigentlich  nur  deshalb  besorgt  für  den  Schutz  der  Juden.
Schon  sehr  frühe  kommen  sie  unter  dem  Namen  der  kaiserlichen
Kammerknechte  oder  später  Fiscalini  vor,  eine  Benennung,  die
keineswegs  geringschätzig  war:  denn  der  Titel  Knecht  54)  (englisch
knigth)  war  gar  ein  hoher  Titel;  wir  hatten  z.  B.  Thorknechte  rc.
und  das  gothische  Wort  Schalk  war  fast  gleichbedeutend  mit  Knecht,
in  Marschalk,  Thorschalk.  Senneschalk  2c.  55).,  Das  Wort'  Kammerknechtewürde
  daher  etwa  der  spätern  Benennung  von  „Kammercommissar“
  oder  „Hoffactor“  gleich  zu  stellen  sein  56),,  und  der

judiciam  faciat,  et  causam  suam  probet,  et  nemo  judeum  ad  ignitum  lerrum,
aut  ad  aquam  calidam  et  frigidam  cogat,  nec  flagellis  cedat  nec  in  carcerem
mittat,  sed  juret  tantum  secundum  legem  suam  post  qduadraginte  dies  etc.

52)  Nach  dem  Sachsenspiegel  stehen  sie  in  dieser  Beziehung  mit  den  Pfaffen
gleich  geschützt,  worauf  wir  nochmals  zurückkommen  werden.

53)  Ueberhaupt  trieben  sie  bedentend  die  Arzneikunde,  und  waren  im  Mittelalter
  die  eigentlichen  Aerzte,  ja,  sogar  die  Leibärzte  der  Reichsfürsten.  Im  Jus
Canonicum  war  es  eigentlich  streng  geboten,  daß  weder  ein  Geistlicher  noch  ein
Laie  sich  eines  IJuden  als  Arztes  bedienen  durfte,  sogar  bei  Strafe  der  Amtsentsetzung
  und  Excommunication.  Dieses  wurde  aber  von  den  Rechtsgelehrten  dahin
gemildert,  daß  in  der  Noth  davon  eine  Ausnahme  gemacht  werden  könnte.  Die
Universität  zu  Padug  creirte  auch  trotz  des  Verbots  des  Jus  canonicum  Inden  zu
Doctoren  der  Medicin.

51)  Knecht  oder  knöt,  verwandt  mit  dem  slavischen  kujes  (junger  Herr),  bedeutet
ursprünglich  das  Kind,  der  Sohn,  dann  aber  jeden  unverheiratheten  jungen
Mann,  den  Edelknaben,  Edelknappen,  jeden  der  noch  nicht  den  Ritterschlag  erhalten
  hatte.  Erst  im  15.  Jahrhunderte  bedeutete  Knecht  soviel  als  Soldat,  Diener.

55)  Vergl.  Serie  II.  S.  2.  Note  6.  »

56)  Im  13.  Jahrhundert  scheint  sich  aber  das  Loos  der  Juden  weniger  günstig
  gestaltet,  besonders  aber  auch  die  Benennung  „Kammerknechte“  mehr  eine
Hörigkeitsbedentung  erhalten  zu  haben.  Man  nannte  sie  von  dieser  Zeit  an  meist
        <pb n="766" />
        187
bis  in  die  neueste  Zeit  herüberspieleude  Titel  „Hofjude“  war
eigentlich  nur  die  specielle  Form  davon.  Man  darf  aber  keineswegs
glauben,  wie  wohl  der  Glossator  des  Sachsenspiegels  zu  Buch  2.
Art.  66  sagt:

„Wisse  weil  Gott  unserer  Bekehrung  aus  eitler  Gütigkeit  gewartet
hat,  so  sollen  billig  auch  wir  ihrer  Bekehrung  mit  Sanftmuth  verharren“,

daß  die  Juden  aus  reiner  Menschenfreundlichkeit  von  den  deutschen
Kaisern  geschützt  worden  sind.  Es  geschah  vielmehr  aus  wirklichem
finanziellen  Bedürfnisse  und  offenbarstem  Eigennutze:  denn  die
Juden  waren  es  allein,  welche  in  Zeiten  der  Noth,  entweder  Geld
oder  edles  Metall  zum  Münzen  schafften,  und  ausserdem  dem  kaiserlichen
  Aerar  oder  dem  Fiscus  bedeutende  Summen  an  Kopf=  oder
Schutzgeld  57)  jährlich  einbrachten—  Schonzu  Anfange  des  10.  Jahrhunderts
  waren  in,  Nordthüringen  viele  Juden.  Diethmar  spricht

Fiskaläre  oder  Fiscalini,  die  mit  Leib  und  aller  ihrer  Habe  der  königlichen  Kammer
unterworfen  waren.  So  heißt  es  auch  von  ihnen  in  Kaiser  Friedrichs  II.  Urkunde
vom  Jahre  1251  (Lambec.  Bibl.  Vindob.  Lib.  II.  Cap.  V.  Si  80):  cum  imperialis
  auctoritas  a  priscis  temporibus,  ad  perpeluam  Judaici  sceleris  ultionem,
Judaeis  induxerit  perpetuam  servitutem.  Auch  sagt  die  Aebtissin  von  Quedlinburg
  im  Jahre  1272:  quamvis  eos  propria  ipsorum  culpa  Christianorum  subjecerit
  servituti.  Vergl.  Moser  Bibl.  S.  187,  Kettner  S.  109.  Auch  Kaiser
Wenzel  hatte  die  Juden  gehörig  in  die  Zerre  genommen:  denn  obgleich  er  (vergl.
Windecks  Gesch.  Sigismunds)  darüber  klagte,  daß  sein  Bruder  Sigismund  ihm
seine  Juden  oder  Kammerknechte  durch  wahrhafte  Brandschatzungen  wirklich  ruinirt
habe,  so  gab  er  doch  selbst  im  Jahre  1391  ein  Edikt,  nach  dem  alle  Juden  die
Wechsel  oder  Handschriften  herausgeben  mußten,  während  der  Adel  keine  und'der
Bürger  nur  die  Hälfte  der  Interessen  zu  zahlen  hatte..  Ebenso  verfuhr  er  selbst
höchst  königlich  mit  den  Juden  dadurch,  daß  er,  statt  sie  zu  bezahlen,  alle  selbst  ausgestellte
  Wechsel  allerhöchst,eigenhändig  zerriß.  Auch  beginnt  schon  im  13.  Jahrsunderte
  der  Gebrauch,  sie  gleichsam  als  Hörige  an  Bischöfe,  Klöster,  Kirchen  und
Reichsstände  zu  verschenken,  wovon  viele  Beispiele  in  Urkunden  vorhanden  sind.

57)  Ungewiß  ist  das  Alter  des  sogenannten  Wür  felzolls,  ebenso  dessen
Ursprung.  Die  Juden  waren  des  Bürgerrechts  und  Besitzes  unbeweglicher  weltlicher
  Güter,  ausgenommen  der  Lehengüter  fähig.  So  erklärten  die  Markgrafen
Otto  und  Conrad  von  Brandeuburg  im  Jahre  1277  die  Juden  zu  Stendal  für
wirkliche  Bürger  (Vergl.  Lenz,  Markgräflich  Brandenb.  Urkundenzahl,  Nr.  LXVI.).
Sie  waren  also  nach  der  Sprache  der  Rechtslehrer,  sowohl  in  civitate  als  de  civitate,
  und  nur  an  einigen  Orten  der  Grundherrschaft  mit  einer  Artvon  Leibeigenschaft
verknüpft,  so  z.  B.  in  Frankfurt  a/M.  und  Worms  (Vergl.  Senkenberg  Sel.  iuris
et  histor.  Tom.  VI.  und  Moritz  vom  Ursprunge  der  Reichsstädte  besonders  Wörms).
Sie  waren  überall  im  Reiche  des  Kaisers  Kammerknechte  und  von  ihm  hing  auch
nur  ihre  Ausweisung  aus  den  Reichsstädtenfab.  Ausser  den  gewöhnlichen  goldnen
Opferpfenningen  und  der  Kronensteuer  mußten  die  in  den  Reichsstädten  wohnenden
in  die  kaiserlichen  Pfalzen  Holz  (um  die  Reichswälder  zu  schonen)  und  auch  Betten
  liefern  (Vergl.  Würfels  hist.  Nachricht  von  der  Judengemeinde  in  Nürnberg.).
  Von  aller  Abgabe  an  die  Kaiser  waren  schon  sehr  frühe  befreit  die  im  Maynzischen
  Erzstifte  wohnenden  Juden,  da:  der  Erzbischof  als  Erzkanzler  des  Reichs  diese
Gerechtsame  vom  Kaiser  als  Belehnung  erhielt  (Cudenus,  Cod.  Dipl.  IV.  S.  211
und  212),  daher  auch  Kaiser  Sigesmund  die  vom  Kurfürsten  erhaltenen  und  von
der  Judenschaft  erhobenen  500  Goldgülden  nur  als  eine  Don  graduit  ansah.  Auch
die  geistlichen  Kurfürsten  zu  Trier  und  Cöln  hatten  ähnliche  Rechte  auf  die  Juden.
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        188
von  Steuern  welche  die  Juden  und  Kaufleute  im  Jahre  979  dem  Stifte
Merseburg  entrichteten,  nachdem  schon  Otto  I.  (ebenfalls  nach  Diethmar)
  im  Jahre  965  die  Magdeburger  Juden  und  Kaufleute  dem
Erzbischofe  überließ,  welche  Ueberlassung  als  eines  der  ersten  Beispiele
  von  kaiserlicher  Abtretung  der  Kammerknechtschaft  oder  wirklicher
  Belehenung  mit  dem  sogenannten  Judenschatzeös)  an  einen
Reichsstand  anzusehen  sein  dürfte.  Auch  im  Jahre  1007  verlieh  der
Kaiser  Heinrich  dem  Bisthume  Merseburg  den  Judenschatz.  Ferner
  waren  um  1013  zu  Halle  unter  Erzbischof  Waltard  schon
viele  Juden,  und  zwar  wohnten  sie  ausserhalb  der  Stadt,  abgesondert
neben  dem  schwarzen  Schlosse,  an  dessen  Stelle  später  die  Moritzburg
  erbaut  ward,  in  dem  nach  ihnen  benannten  Judendorfe,  hatten
  daselbst  ihre  Synagoge,  sowie  ihren  Gottesacker,  und  standen
unter  dem  unmittelbaren  Schutze  des  Erzbischofs  von  Magdeburg
und  dessen  Schultheißen  zu  Halle,  der  auch  darauf  vereidet  war,  daß

Kaiser  Ludwig  IV.  bestätigte  1332  dem  Erzstifte  Trier:  Item  confirmamus  jura
redditus  et  proventus  archicancellarie  predicte,  nec  non  decimam  de  Sturis
(Steuern),  exactionibus  et  obventionibus  Judacorum“  (Hontheim  Hist.  Treu.
Diplomatic.  II.  118).  —  Aber  auch  die  Strafgelder  von  den  Juden  waren  eine
Revenue  der  Kaiser  (Wegelins  Bericht  von  den  Landvogteyen  der  Schwaben
Beil.  94  und  96,  vom  Jahre  1430,  wo  die  Reichsstände  nachgegeben  haben).  Daß
man  sie  nicht  für  sigelfähig  hielt,  wird  allgemein  behauptet.  besonders  in  Gemeindesachen;
  Judensigel  sind  auch  als  eine  große  Seltenheit  anzusehen;  doch  ist  ein  Sigel
von  der  Judenschaft  zu  Augsburg  vom  Jahre  1298  bei  Paul  von  Stetten  (1.70)  zufinden.
  Ebenso  wenig  wollte  man  ihnen  überall  Richter  aus  ihrer  Mitte  gestatten;
meistens  standen  sie  unter  geistlichen  Gerichten.  So  befreite  Erbischof  Johann.
von  Maynz  die  Juden  zu  Friedberg  im  Jahre  1412  vom  dasigen  geistlichen  Gerichte
und  setzte  ihnen  6  Jahre  lang  den  Burgpfarrer  daselbst  als  Richter  (Cudenus,  Cod.
dipl.  S.  89).  Gewöhnlich  standen  sie  unter  einem  sogenannten  Judenvoigte,
welches  höchst  einträgliche  Amt  gewöhnlich  in  bischöflichen  Städten  ein  Domherr
hatte.  Eigene  Synagogen  und  Schulen  sowie  Kirchhöfe  waren  ihnen  durchgängig
erlaubt.  Ob  in  Deutschland  auf  ihr  lautes  Singen  ebenfalls  Strafe  gelegt  war,
wie  in  Frankreich  (Brussel,  ’examen  de  Pusage  general  des  Juils,  Liv.  II.
S.  603).  Hinsichtlich  der  Wahl  ihrer  Meister  (auch  Banmeister  öfter  genannt)
hatten  sie  nicht  überall  freie  Hand.  sondern  mußten  meist  deren  Bestätigung  erst  von
den  Ortsobrigkeiten  einholen.  Nach  Würfel  (a.  a.  O.  Nr.  16)  hatten  sie  in  Acten
und  Urkunden  das  Epitheton  „bescheiden“.  Ferner  mußten  sie  an  einigen  Orten
doppelte  Gerichtsgebühren  erlegen,  so  findet  sich  von  Bamberg  ein  Beispiel  in
Ludwig.  Scr.  Rer.  Germ.  I.  1183,  Lit.  C.  Vor  die  Vehme  in  Westphalen,  so  wie
vor  alle  übrige  Freistühle  konnten  sie  als  „im  Glauben  Irrende“  nicht  geladen
werden;  doch  findet  sich,  daß  die  Freigrafen  zwischen  den  geheimen  undöffentlichen
  Gerichten  einen  Unterschied  gemacht,  und  nach  dem  Staatsarchiv  des  Kammergerichts
  (III.  115)  sindsie  vor  die  öffe  n  tliche  n  doch  geladen  worden.  Bemerkenswerth
ist  auch  das  von  Friedrich  III.  den  Grafen  zu  Würtemberg  ertheilte  Judenrichteramt,
und  daß  dieselben  wegen  der  1448  erkauften  Herrschaft  Heidenheim,  sowohl  im
Schilde  als  auf  dem  Helme  eine  Art  Judenbild  führen.  Auch  geht  aus  der  goldenen
  Bulle  Carls  IV.,  von  1356,  daß  der  Kaiser  allen  Kurfürsten  den  Judenschutz
leichsam  als  Regale  verlieh,  aus  den  Worten:  nec  non  Judeos,  hervor.  Ebenso
atten  diese  Belehnung  die  Herzöge  von  Oesterreich  und  seit  1360  die  Stadt  Nürnberg.
  —  Im  Style  des  kaiserlichen  Kammergerichts  werden  die  Juden  sogar  cives

Romani  genannt.  »
56)  Die  Belehenung  mit  demselben  galt  nur  auf  die  Person,  wie  jedes  Lehen.  —
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        189

er  das  Recht  der  Juden  handhaben  wolle.  Zu  gleicher  Zeit  finden
wir  aber  auch  viele  Inden  in  dem  Pleißnerlande  an  vielen  Or—
ten,  sogar,  wie  wir  schon  sahen,  auf  Dörfern;  doch  wurden  sie  hier
meistens  während  der  großen  Verfolgung  im  Jahre  1198  ausgerottet.
  —  Das  Treiben  des  Geldwuchers  ward  den  Juden  überdies,
genau  genommen,  durch  das  canonische  Recht  von  selbst  in  die  Hände
gelegt,  da  dieses  doch  bekanntlich  nicht  gestattete,  daß  christ—
liche  Glaubensgenossen  Zinsen  forderten.  Noch  mehr  aber
ward  der  Wucher  den  Juden  durch  die  erbärmliche  Münzverfassung
und  den  wirklichen  innern  Mangel  an  stets  ausreichendem  Münzmaterial
  möglich  gemacht.  Daß  aber  die  Juden,  aufrichtig  gesprochen,
  den  deutschen  Culturfortschritten  und  dem  dieselben  beschleunigenden
  Handel  keineswegs  förderlich  waren,  ist  schon  historischgenetisch
  dadurch  erwiesen,  daß  die  Reichsstädte  erst  nach  der  im
13.  Jahrhunderte  möglich  gewordenen  allgemeinern  Brechung  ihrer
Gewalt  und  Austreibung  der  jüdischen  Vampyre  aus  ihren  Mauern,
binsichtlich  der  Künste  und  Gewerbe  mehr  aufzublühen  begannen.—
Uebrigens  müssen  bei  uns  zu  Lande  bereits  im  10.,  11.,  12.  und
13.  Jahrhunderte  die  Juden  nächst  ihrer  einflußreichen  Stellung  zu
Kaiser  und  Reich  auch  sehr  zahlreich  gewesen  sein.

Der  im  13.  Jahrhunderte  entstandene  Sachsenspiegel  enthält
vornehmlich  mancherlei  Andeutungen  von  dem  Verhältnisse  der  Juden
und  aus  ihm  geht  namentlich  hervor,  daß  sie  nach  dem  sächsischen
Rechte  weit  gebundener  waren,  als  in  andern  Ländern.  So  heißt
es  im  2.  Buche,  66.  Artikel  über  den  Frieden  59),  den  die  Juden
gleich  den  Pfaffen,  Mädchen  und  Frauen,  von  Seiten  des  Königs,  zu
genießen  hatten:

„Alle  Daghe  ond  alle  tydt  scholen  Vrede  hebben  Papen  vnde  geistlike
  Lüde,  Megede  vnde  Wyff,  vnd  Doden  an  ereme  Gude,  vnde  an  ereme
Lyue  2c.“  50).

Ferner  sagt  der  2.  Art.  des  3.  Buchs,  daß  die  Juden  nur  dann,
wenn  sie  keine  Wassen  führten,  unter  des  Königs  Friede  stehen  sollten:

„Papen  vnd  Yoden  de  Wapen  vuret  vun  nicht  gescharen  sin  na  ereme
Rechte,  düt  men  en  Gewalt  men  schal  en  beteren  alse  enem  Leyen,  wente  se

ne  scholen  nene  Wapene  vuren  de  met  des  Koninges  degelikes  Vrede  begrepen
  sin“  61).

3o9)  Den  Frieden,  den  die  Juden  genossen,  rührt  nach  dem  Sachsenspiegel
3.  B.  7.  Art.  von  Kaiser  Vespasian  her,  der  dem  Juden  Flavius  Josephus,
der  sich  um  ihn  und  seine  Familie  verdient  gemacht  hatte,  zu  Liebe,  diesen  Judenfried
  en  oder  Schutz  ausgeschrieben  haben  soll.  Vergl.  S.  190.

50)  Alle  Tage  und  alle  Zeit  sollen  Friede  haben  Pfaffen  und  geistliche  Leute,
Mädchen  und  Frauen  und  Juden  hinsichtlich  ihres  Guts  und  ihres  Leibes.

61)  Pfaffen  und  Juden,  die  Waffen  tragen  und  nicht  geschoren  sind  nach  ihrem
Gesetze,  thut  man  ihnen  Gewalt  an,  so  sollen  sie  entschädigt  werden  wie  Laien  2c.
        <pb n="769" />
        190

Ferner  heißt  es  im  7.  Artikel  des  3.  Buchs:

„De  Yode  mut  Cristenes  Mannes  Gewere  nicht  sin,  he  ne  wille  antwerden
  in  kerstenes  Mannes  stat.  Sleit  de  Yode  enen  kersten  Man  oder
dut  he  an  eme  Vngerichte  dar  he  mede  begrepen  wert.  Men  richtet  over
enen  kersten  Man.  Schleit  ock  de  kerstene  einen  Yoden,  men  richtet  over
en  dorch  des  Koninghes  Vrede  den  he  an  eme  gebroken  hevet,  oder  tut  he
anders  Vugerichte  an  emes:).  Dessen  Vrede  irwarff  en  Josephus  wedder
den  Koningk  Vespasianum,  do  he  synen  Sone  Tytum  gesunt  makede  van
der  Gicht.  Kofft  de  Yode  oder  uymmet  he  do  Wedde  53),  Kelke,  oder  Buke,
oder  Gerwe,  dar  he  neuen  Geweren  an  hevet,  vint  men  yd  binnen  sinen
Geweren,  men  richtet  over  en  alse  over  enen  Dyf.  Wat  so  de  Yode  koft
anderes  Dinges  vuvorholen  vun  unvorstelen  by  Dages  Lichte  vnn  nicht  in
beschlotenen  Huse  54),  mach  he  dat  getügen  sulff  drüdde,  he  behalt  syne
Penninge  daran  de  he  daromme  gaf  oder  darrp  dede  met  sime  Ede  65)  oft
yt  wol  vorstolen  is.  Bricket  man  eme  an  deme  Getüge  he  verlyset  syne
Penninge  55).

52)  In  allen  diesen  Bestimmungen  ist  namentlich  ausgesprochen,  daß  die  Juden
nach  sächsischen  Rechten  nicht  als  Kammerknechte  des  Königs,  sondern  als  Fremd-Lungd,
  die  ebenfalls  den  Landesgesetzen  unbedingt  unterworfen  waren,  gerichtet
wurden:  .  «  »««

fsJEAlsUpterpfandKelche,BücheroderMeßgewänsdetGerwevon

erben,  ankleiden.  Hatte  der  Jude  keinen  Zeugen,  daß  diese  kirchlichen  Gegenstände
  noch  nicht  geweiht  waren,  und  fand  man  sie  bei  seinen  Pfändern  (Geweren)
oder  Gegenständen,  die.er  auf  Wiederkauf  hatte,  so  wurde  er  als  Dieb  bestraft.

64)  Es  war  im  Mittelaltet  eine  Hauptbedingung,  daß  die  Juden  nur  bei  Tage
und  auf  öffentlicher  Strasse  kaufen  durften.  «  «

65)DerGlossator1agt:»Etlichesprechenauchausssonderlicher
Weise,  wie  die  Jüden  stehen  sollen  auff  einer  Schweinshaut,  wenn
siessschwören,  Vnd  diesist  vurecht.“  Nach  alten  sächsischen  Rechten  mußte
nämlich  der  Jude  beim  Schwur  barfuß  auf  der  Haut  einer  Sau,  „die  binnen
14  Nächten  Junge  gehabt  hatte“,  stehen;  die  Haut  war  auf  dem  Rücken  aufgeschnitten,
  so  daß  die  Zitzen  in  der  Mitte  waren.  Auch  durfte  der  Jude  nur  im
Hemd  oder  in  Unterziehhosen  und  ein  härenes  Tuch  um  sich  genommen  erscheinen.
Die  Glossa  zum  Weichbild,  Art.  137,  sagt:  „daß  die  Juden  baarfuß  steben  auff
einer  Schweins-Haut,  daß  ist  eine  phantasey,  dann  es  ist  genug.  datz  sie  den  Eyd
thun  in  vorgeschriebener  Weise“.  —  Buxtorf  (Synag.  Judaic.  cap.  48,  S.  687)
erzählt,  daß  Joh.  Pfefferkorn  (Libell.  contra  Judaeos  ad  Maximilian.  Imp.
Colon.  1590)  Maximilian  II.  den  Rath  gegeben,  daß  wenn  ein  Jude  schwört,  so
sollte  man  ihm  erstlich  die  5  Bücher  Mosis  und  das  Widderhonrn,  auf  dem  in
der  Synagoge  geblasen  zu  werden  pflegt,  dann  ein  gesottenes  Stück  von  einem
Ochsen,  #oe  von  einem  Fische  sammt  4  gläsern  Krüglein,  davon  das  eine  mit
Wein,  das  andere  mit  Honig,  das  dritte  mit  Meth,  und  das  vierte  mit  Milch
angefüllt,  vorsetzen  und  den  Juden  also  stellen,  daß  der  Geruch  ihm  in  die  Nase
steige,  darauf  soll  er  die  rechte  Hand  auf  die  Thora.,  und  zwar  auf  die  Stelle,  wo
die  10  Gebote  stehen,  legen  und  so  auf  den  Namen  Gottes  Schemhamphorasch
schwören.  In  einem  Codex.  der  pauliner  Bibliothek  (2)  zu  Leipzig  soll  sich  folgende
Stelle  befinden:  Bei  dem  Schwören  soll  der.  Jude  anhaben  ein  grauen  Rock  ohne
Aermel  und  Hosen  „ane  Fürfür“,  in  der  rechten  Hand  eine  in  Lammesblut  getauchte
  Schweinshaut  halten  und  einen  spitzen  Hut,  auf  dem  Kopfe“.

656)  Hatte  der  Jude  drei  Zeugen  (getügen  sulff  drüdde)  und  konnte  er  es
beeiden,  so  erhielt  er,  obgleich  es  gesohreles  Gut,  seinen  Kaufpreis  zurückgezahlt;
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        191

Wie  wir  schon  sahen,  waren  vor  dem13.  Jahrhunderte  viele
Juden  in  Sachsen,  seit  Ende  des  12.  Jahrhundert  aber  nicht  mehr
auf  den  Dörfern,  sondern  blos  in  den  Städten.  Wie  wichtig  auch  den
Fürsten  Sachsens  die  Juden  waren,  davon  gibt  namentlich  die  von
Markgraf  Heinrich  im  Jahre  1265  erlassene  Judenordnung,
die  für  die  Zeit,  wo  die  Gesetzgebung  im  Allgemeinen  noch  wenig
landesherrlich  beachtet  war,  sich  wirklich  hinsichtlich  ihrer  Fassung
auszeichnet.  Im  Ganzen  sind  fast  dieselben  Bestimmungen,  nur  mit
speciellerer  Ausführung  darin  enthalten,  wie  in  der  vorher  erwähnten
Urkunde  Heinrichs  IV.  Aus  Heinrichs  des  Erlauchten  Judengesetz
  ersehen  wir,  daß  sie  ihren  eigenen  Richter  hatten.  Wegen
der  Kirchensachen  als  Pfand  ist  sie  übereinstimmend  mit  Art.  7.
des  3.  Buchs  im  Sachsenspiegel.  Bei  Auffindung  von  gestohlenem
  Gut  bei  den  Juden  ist  aber  bestimmt,  daß  der  Jude  den  Gegenstand,
  ohne  Entschädigung  zu  erhalten,  herausgeben  muß,  daß  ihm
aber  kein  Weiterer  Nachtheil  daraus  erwachsen  sollte.  Auch  hatten
die  Juden  das  durch  Brand,  Diebstahl,  und  Raub  (wenn  es  eidlich
von  ihm  erhärtet  worden  war)  verlorne,  ihm  übergebene  Pfand
nicht  zu  ersetzen.  Daß  übrigens  der  Pfandversatz  bei  den  Juden
in  Sachsen  im  13.  Jahrhunderte  schon  sehr  stark  betrieben  ward,
geht  aus  den  speciellen  Bestimmungen,  die  das  Gesetz  in  dieser  Beziehung
  enthält,  hervor.  —  Daß  ferner  der  Markgraf  noch  nicht  den
vollen  Judenschutz  hatte,  geht  besonders  aus  der  Bestimmung
hervor,  daß,  wenn  ein  Christ  über  einen  Juden  beim  Kaiser  Klage
führte,  der  Jude  mit  einer  Mark  Goldes  Bürgschaft  leisten
mußte;  vor  dem  Kammergerichte  des  Markgrafen  aber  hatte  der
Jude  mit  einer  Mark  Silber,  und  vor  einemniedern  Gerichte
nur  mit  einem  Pfund  Pfeffer  zu  bürgen.  Ueber  Fälle,  die  in
dem  Gesetze  keine  nähere  Bestimmung  erhalten  hatten,  behielt  sich
endlich  der  Markgraf  selbst  die  Entscheidung  vor  67).  —  Zugleich
gibt  uns  die  Bestimmung  der  Erlegung  einer  für  jene  Zeit  so  hohen
Bürgschaftssumme  einigermassen  auch  einen  Begriff  von  dem  damaligen
  Reichthume  der  Juden.  Sie  waren,  wie  immer  nach  ihrem
Glauben,  noch  das  auserwählte  Volk.  Sie  hatten  Reichthum
und  Kenntnisse,  und  mit  beiden  die  Macht  über  die  Nichtjuden,
die  sich  Christen  zu  nennen  beliebten;  war  es  dann  noch  ein  Wunder,
  wenn  sie  der  Neid  der  Dummen  und  dieplumpe  Eifersucht
der  Unklugen,  freilich  oft  bevortheilt  sich  sehenden,  erregten  und
sich  wegen  ihrer  Betriebsamkeit,  die  der  mittelalterlichen  deutschen
Lebenstendenz  allerdings  ganz  abging,  verfolgt  und  gebrandschatzt
sahen.  —  In  den  Zuständen  der  Juden  zeigte  sich',  wie  wir  noch  im

ht  ber  kein  Zeugniß  für  die  Rechtlichkeit  seines  Kaufs,  so  verlor  er  sein
aufgeld.

37)  Abgedruckt  findet  sich  diese  Urkunde  bei  Horn,  Henricus  Illustris  S.  319,
Nr.  32;  Wilisch,  Kirchenhistorie  von  Freiberg,  Cod.  Dipl.  S.  7  2c.
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        192
Verfolge  sehen  werden,  wieder  recht  eigentlich  die  Regellosigkeit  und
Verworrenheit,  Rohheit  und  Verworfenheit  des  Mittelalters,  welches
doch,  —  aber  leider  nur  in  ihrer  Unkenntniß  mit  der  wahren  Geschichte,
die  unbärtigen  deutschen  Jünglinge  des  19.  Jahrhunderts,  deren
Köpfe  von  ungründlichen  aber  genial  scheinenden  Docenten  (die  freilich
  nicht  aus  Urkunden  selbst  schöpften,  weil  sie  dazu  unfähig),  so
zu  sagen,  verkeilt  worden  waren,  —herauf  beschwören  wollten,  dafür
aber  baldigst  ein  ähnliches  Ungeheuer,  die  rothe  Republik,  heraufbeschworen
  hätten.  Die  Juden  hatten,  das  ist  urkundlich  verbrieft,
im  Mittelalter  unbedingt  mehr  bürgerliche  Rechte  als  in  den  Zeiten
seit  der  Reformation,  aber  ihnen  wurde  auch  in  jener  Zeit  bei  Weitem
  mehr  Nichtachtung  des  Menschenrechts  zu  Theil,  die
sogar  jetzt  dem  Rohesten  als  Barbarei  erscheinen  würde.  —  Doch
gab  es  auch  in  jener  Zeit  Beispiele  von  wirklicher  Humanität.  Eins
derselben  lieferte  Berha  II.,  Aebtissin  zu  Quedlinburg,  in  einer  Verordnung
  vom  Jahre  1272,  worin  sie  unter  andern  erwähnt,  daß,
da  ihr,  sowie  von  andern  ihrer  Kirche  zuständigen  Hörigen,  auch  der
Schutz  und  die  Sicherheit  für  die  in  ihrer  Stadt  sich  aufhaltenden
Juden  obläge,  um  jetzt  den  Einkerkerungen  und  Brandschatzungen
derselben,  die  von  ihren  Herren  sie  oftmals  hatten  erdulden  müssen,
nach  Kräften  vorzubengen,  sie  von  nun  an  anbefehle  und  ihren  Unterthauen
  als  Pflicht  auferlege,  daß  sie  die  Juden  gegen  Beleidigungen
und  Gewalthätigkeiten,  in  Hinsicht  der  Person  und  des  Vermögens,
überalll,  wo  es  nothwendig  sein  sollte,  vertheidigten,  so  wie  sie  wünschen
  würden,  sich  und  die  Ihrigen  in  gleichen  Fällen  geschützt  zu
sehen.  Auch  fügt  sie  hinzu,  daß  es  doch  ein  nur  sehr  geringer  Gewinn
  fürsie  und  die  Ihrigen  sein  würde,  daß  die  Juden  mitdem  Namen
der  „Uns  Hörigen“  belegt  würden,  und  wenn  man  sie  zugleich  auch
der  Beschimpfung  und  Unterdrückung  Preis  geben  würde.  Gleichviel,
  ob  durch  der  Juden  eigene  Schuld  sie  den  Christen  zu  Sclaven
unterworfen  wären,  so  verböte  doch  auch  die  christliche  Religion  alle
Verfolgung  und  Bedrückung  derselben  68).  —  In  Folge  solcher  edlen
Gesinnung  geschah  es  daher  auch,  daß  sie,  als  sie  selbst  gezwungen
wurde,  wegen  ihrer  eigenen  Schulden,  mit  denen  sie  der  dasigen
Judenschaft  verwandt  war,  im  Jahre  1300  an  Graf  Ulrich  von
Reinstein  um  2000  Mark  Silber  die  Neustadt  von  Quedlinburg  zu
verpfänden,  es  nur  mit  Vorbehalt  der  Regalien  über  solche,  und  des
ausdrücklichen  Schutzes  der  Juden  in  derselben  that  59).  —  Von
Lieferung  eines  Naturalzinses,  den  die  Juden  an  den  Grundherrn
zu  leisten  hatten,  findet  sich  ein  Beispiel  in  den  von  Heinrich  XII.
und  Günther  XV.  von  Schwarzburg  der  Stadt  Saalfeld  und
Pösneck,  1323,  gegebenen  Statuten,  nach  welchen  (Art.  74)  den  Stadträthen
  die  jährliche  Abgabe  von  4  gemästeten  Gänsen  von

68)  Kettneri  Chron.  Quedl.  S.  309.
%)  Kettner  a.  a.  O.  S.  380.
        <pb n="772" />
        193

Seiten  der  Juden  ebenfalls  überlassen  ward,  woraus  zugleich  hervorgehen
  muß,  daß  die  Juden  damals  noch  Landwirthschaft
trieben.  —  Ja,  daß  die  Juden  noch  zu  Anfange  des  15.  Jahrhunderts
  Lehenbesitz  haben  durften  und  hatten,  geht  namentlich
aus  folgender  Thatsache  genügend  hervor,  wo  die  Gebrüder  Markgrasen
  Friedrich  IV.  (der  Streitbare)  und  Wilhelm  II.  (der
Reiche)  im  Jahre  140270)  den  Juden  Azirian  nebst  dessen  Brüdern,
  Loszer  und  Nahmann,  mit  einem  Sedelhofe  zu  Weißensels,
  welchen  ihr  Vater  bereits  besessen,  dermaßen  erblich  belehenten,
  daß  sie,  außer  10  100  Lehengeld  bei  jedem  Lehensfalle  zu
entrichten,  übrigens  aber  von  allen  Abgaben  und  öffentlichen  Diensten
  befreit  sein  sollten,  und  überdies  von  aller  städtischen  Jurisdiction,
  auch  Geschoß,  Wache  und  Diensten  erimirt  waren.  Außerdem
  ward  noch  lehensbrieflich  verboten,  in  der  Nähe  dieses  Sedelhofes
  einen  Bau  aufzuführen,  wodurch  etwa  der  damit  verbundenen
  Synagoge,  die  schon  der  Vater  daselbst  erbaut,  das  Licht
benommen  würde?1).  —  Ein  merkwürdiger  Beleg  für  die  strenge
Rechtlichkeit,  womit  eigentlich  die  fürstlichen  Gerichte  bei  gerechten
  Ansprüchen  der  Juden  an  hochgestellte  Gläubiger  entschieden,
ist  aber  namentlich  folgende  in  einer  bei  Schultes  72)  abgedruckten
  Urkunde  enthaltene  Thatsache.  ·

Die  Grafen  von  Orlamünde,  Wilhelm  IV.  und  Sigismund,
  vermochten  sich  um's  Jahr  1425  nicht  mehr  gegen  ihre
Gläubiger  73)  zu  halten.  Unter  andern  wirkten  in  diesem  Jahre
die  Saalfelder  Juden,  Zachartas  und  Lucas,  von  dem  kurf.
sächsischen  Hofgerichte  zu  Weißenfels  wegen  ausgeklagter  Schulden
  von  4302  Gülden  7/)  ein  förmliches  Hilfsvecret  an  alle  Gerichte
  aus,  kraft  dessen  den  Grafen  auch  ihre  meißnische  Lehensherrschaft
  Gräfenthal  gerichtlich  weggenommen,  und  ihnen  (den
Juden)  für  ihre  Forderung  eingeräumt  wurde,  worauf  diese  Herrschaft
  Kurfürst  Friedrich  I.  um  die  genannte  Summe  im  Jahre
1426  von  dem  Juden  Isaak  zu  Jena  an  sich  brachte.  Gegen
Graf  Sigismund  bewirkten  fast  zu  gleicher  Zeit  von  dem  weibenfelser
  Hofgerichte  dieselben  Saalfelder  Juden  eine  Hilfsvollstreckung
  wegen  einer  Forderung  von  10,000  Schock  Groschen  aus,
worauf  dieser  jedoch,  um  der  Hilfsvollstreckung  zuvorzukommen,
seine  Lehensyerrschaft  Lichtenberg  an  Schwarzburg  verpfändete.  —

7o)  Dienstags  vor  St.  Georg.

71)  Urkunde  bei  Horn,,Friedrich  der  Streitbare.  Codex  dipl.  No.  XCVII.

72)  Hoburg.  Landeshistorie,  Thl.  2,  No.  LXIII.

73)  Gläubiger  (obschon:  „im  Glauben  fremde“)  werden  im  Mittelalter
  in  Urkunden  durchgängig  „Juden“,  die  es  auch  nur  waren,  da  sie
immer  baar  Geld  hatten,  genannt.

74)  Für  jene  Zeit  unbedingt  eine  sehr  bedeutende  Summe.  —  Die  Bedeutung
  dieser  Summe  ist  namentlich  daraus  ersichtlich,  daß  dafür  die  Herrschaft
  Gräfenthal  gepfändet  wurde.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  3.  13
        <pb n="773" />
        194

Ein  noch  älterer  Beweis  für  die  Gerechtigkeit,  welche  die  Gerichte
  auch  den  Juden  zu  Theil  werden  ließen,  ist  der  bündige  Schied
des  Friedensgerichtes  in  Thüringen,  der  unter  Landgraf  Albert
  ll.  im  Jahre  1317  gegen  Heyne?s)  von  Schlottheim,  welcher
einen  Juden  eingezogen  hielt?75),  gesprochen  ward:

„Wir,  Dietherich  von  Altinberge  Landrichter  unde  die  Zwelfe,
die  obir  daz  Land  gesazeit  sint,  bekennen  an  diesem  vffen  Brife  ume
den  Juden,  den  er  Heyne  von  Slotheym  hatt  vfgehaldin  onde  gevangen,
  das  haben  die  Zwelfe  gesprochen  offe  iren  Eyt  onde  Begriffen,
  daz  Er,  Heyne  von  Slotheym  sulle  denselben  Juden  ledic  sage
ond  lose  ane  allerleye  hindernisse.  Tethe  he  des  nicht,  so  hette  he
den  Landfrieden  gebrochen.  Des  habn  wir  czu  einem  Urkunde  des
Lantes  Ynsigel??)  an  diesem  Brif  gehangen.  Dit  ist  geschehen  zu
Gotha  2c.  2c.  —

Ein  Beleg  dafür,  daß  die  Juden  sich  auch  an  einem  andern
Orte  des  Landes  mit  Erlaubniß  des  bezüglichen  Landesherrn  übersiedeln
  konnten,  ist,  daß  Dienstags  nach  Joh.  Baptista  1390,  die
Mark=  und  Landgrafen  Friedrich,  Wilhelm  und  Georg  den
Juden  Matthias  von  Nordhausen  mit  seiner  Familie  gegen  3
Schock  Groschen  auf  ein  Jahr  in  Saalfeld  einnahmen,  ihm  Schutz
und  Schirm  gleich  den  Einwohnern  verhießen  und  zugleich  in  Aussicht
  stellten,  daß,  wenn  er  sich  mit  ihnen  nach  Verlauf  des  Jahres
  anderweit  vertrüge,  sie  ihm  auch  gestatten  würden,  noch  länger
  zu  Saalfeld  zu  sitzen.  —

Besonders  gab  es  im  13.  Jahrh.  viele  Juden  zu  Zwickau,
ja,  ihre  Anzahl  muß  sehr  beträchtlich  gewesen  sein,  da  Markgraf
Friedrich  in  einer  Urkunde  vom  Jahre  1308,  (II.  Idus  Junü)
als  der  Stadt  Einwohner,  „Christen  und  Juden“  nennt,  welche
Letztere  überdies  gleiche  Rechte  mit  Ersteren  gehabt  zu  haben  scheinen
  7s)  —  Auch  in  Guben  waren  um  diese  Zeit  Juden,  wenigstens
  geht  dies  aus  einer  vom  Herzoge  Rudolph  von  Sachsen  für
diese  Stadt  ausgestellten  Urkunde  vom  Jahre  1319  hervor?°).  —

768)  Heinrich,  —  der  bald  Heyne,  Henne,  Henning,  Henke  heift.

ö76)  Vergl.  Grasshoffii,  Tract.  de  jure  nominis,  S.  219.

77)  Das  6½  Cent.  große  Sigel  hatte  in  der  Mitte  den  blosen  Kübelhelm
  mit  dem  thüringischen  Zimier,  zwei  Büffelhörnern  mit  Schillerzweigen
und  die  Umschrift:  Sigillum  judicis  et  conservatorum  pacis  generalis  per
thvringiam.  —

78)  Es  heißt  in  der  Urk.  bei  Wilke  (Ticemannus  S.  204.  C.  D.  No.  CLXIIII.):
permittentes  nihilominus  omnes  predicte  civitatis  incolas,  Christianos
et  Judeos,  in  omnibus  juribus,  honoribus,  Consuetudinibus  et  dignitatibus
  a  retroactis  temporibus  habitis  non  minuendis  sed  potius  augmentandis,
  inviolabiliter  Cconseruare  etc.  —

79)  In  dieser  bei  Wilke  (a.  a.  O.  S.  224.  No.  CLXXXXVII.)  abgedruckten
  Urkunde  heißt  es:  „Wir  gebin  ouch  ond  lassin  der  Stat  zu  Gubbin
zu  eyme  Rechte  das  alle  dy  Juden  dy  nu  in  derselbin  Stat  wonhaftig  ßein
        <pb n="774" />
        195

Daß  aber  namentlich  zu  Saalfeldso),  Jena,  Weißensee,  Weißenfels,
  Merseburg  u.  s.  w.  Juden  waren,  haben  wir  bereits
gesehen,  ebenso  zu  Halle,  Magdeburg,  Erfurt,  Nordhau—
sens1),  Meißens:?),  Dresdenss),  und  auch  zu  Plauens“),

vnd  noch  hornach  ymmer  mehir  wonhaftig  werden  Follin,  sitzen  zu  der  Stat
Recht  als  andere  Burger.“  —  Abermals  ein  Beleg,  daß  die  Juden  gleiche
Rechte  mit  den  Christen  hatten.  —

so)  Walch,  Beiträge  zu  den  deutschen  Rechten,  I.  S.  32.

1)  Im  Jahre  1323  behält  sich  Kaiser  Ludwig  in  seiner  Erklärung  wegen
  der  Anforderung  an  die  Bürger  Nordhausens  die  dasigen  Juden  als  seine
Kammerknechte  vor:  Judeos  duodue  cinitatis  eiusdem  Servos  Camere
nostre  nobis  specialiter  resernamus.  Förstemann,  2.  S.  14.  —  Auch  werden
  sie  in  einer  Urkunde  dieses  Kaisers  vom  Jahre  1337,  24.  Oct.,  erwähnt:
Förstemann  S.  17.

82)  Wo  der  Jude  Isaak  nach  einer  Urkunde  von  1287,  vergl.  Ursinus
Diplomat.  Misnens.,  Manuscript  der  Königl.  Bibliothek  zu  Dresden,  J.  129a
einen  Hof  besaß.  Und  nach  mündlichen  Ueberlieferungen  der  Juden  war  daselbst
  das  größte  deutsche  Sanhedrin  der  Juden,  wo  einst  die  jüdischen
Gelehrten  gebildet  wurden;  daher  noch  bei  ihnen  das  Sprichwort:  „der
Weise  von  Meissen“,  während  wir  Christen  doch  nur  von  einem  „dummen
  Jungen  von  Meissen“  reden,  ohne  aber  recht  zu  wissen,  woher  das
Sprichwort  eigentlich  rührt.  1275  hatte  bei  großer  Theurung  die  Stadt  1570
Fl.  von  den  Juden  geliehen,  die  Bischof  Witticho  aus  den  Capitels-Einkünften
  freiwillig  bezahlte.  —

s3)  Dresden,  das  zuerst  1206  urkundlich  vorkommt,  hatte  bereits  1265
viele  Juden,  die  zum  großen  Theile  angesessen  waren.  Außer  dem  Jüdenhofe,
  wo  auch  ihre  Synagoge  war,  gab  es  eine  große  und  kleine  Judengasse.
  Die  größere  Frauengasse  hieß  noch  1340  die  große  Judengasse.
  1349  wurden  sie  furchtbar  in  Dresden  verfolgt  (ihre  Synagoge  ward
jedoch  erst  1430  zerstört  und  in  ein  Brauhaus  verwandelt).  Das  kleine
Dresdner  Chronikon  sagt  davon:  „in  dem  XIIX  jare  worden  dye  Juden  gebrannt
  czu  Vasnacht.“  —  Doch  waren  zu  Ende  der  60ger  Jahre  des  14.
Jahrh.  wieder  Juden  in  Dresden,  wie  überhaupt  im  Meißnischen;  denn  Markraf
  Friedrich  erneuerte  die  Judenordnung  Heinrichs,  doch  mit  dem  Zusaße:
  „sye  sollen  nicht  mehr  Wuchirs  nehmen  den  auf  eyn  Schog  die  Wochin
eynen  halbyn  groschin.“  —  Auch  gab  es  1370  schon  wieder  angesessene  Juden
  daselbst  (vgl.  Serie  I.  384.);  denn  es  heißt  in  einer  Urkunde:  „von
einem  Judenhause  In  der  Stadt  Dreßten  gelegen,  do  itzund  sloman  vnd  Sadoch
  mit  andern  Inden  inne  wohnen  vnd  besitzen.“  —  Im  Ganzen  waren  in
den  Jahren  1265,  1321,  1348  und  1400,  in  welchem  legztern  Jahre  die  Juden
  als  Spione  der  Hussiten  angesehen  wurden,  sie  am  Meisten  hier  verfolgt,
theilweise  sogar  aus  der  Stadt  vertrieben  worden,  und  nur  das  Bedürfniß
im  Handel  führte  sie  meist  zurück.  —  Die  glücklichste  Zeit  erlebten  die  Juden
  unter  Friedrich  August  l.  in  Dresden,  der  ihnen  sogar  im  Jahre  1716
das  alte  Posthaus  zur  Synagoge  überließ,  das  sie  auch  20  Jahre  lang  besaßen,
  einen  Garten  bei  demselben  anlegten  und  1721  ein  Bad  darin  erbauten
  (jetzt  der  Harmoniegarten).  Doch  nur  bis  1746  genossen  sie  diese  Vorrechte,
  da  man  sie  beschuldigte,  sich  gehässig  über  die  christliche  Religion  bei
ihrem  Gottesdienste  ausgesprochen  zu  haben.  Sie  durften  von  da  an  nur
Familiengottesdienst  halten.  —

*8)  Dies  beweisen  die  Judengassen  in  Plauen,  Gera,  Weida  und  der
Judenkirchhof  zu  Plauen.  Auch  ist  in  einer  Urk.  von  1243  (Longolius,
Vorrath,  Thl.  II.  S.  106)  der  Juden  in  Plauen  besonders  gedacht.  —

13“
        <pb n="775" />
        196

Gera,  Weida  im  Voigtlande,  sowie  zu  Altenburgs5),  namentlich
  aber  auch  in  Leipzig  55),  wo  sie  schon  in  früherer  Zeit  die
Hebel  des  Handels  waren.  Ingleichen  gab  es  im  Schwarzburgischens')
  und  zu  Coburgss),  so  wie  überhaupt  in  ganz
Thüringqenss),  wie  auch  in  der  östlichen  Mark  der  Lausitz,  in  Lukkauvo),
  Görlitzꝰ1)  u.  s.  w.  angesehene  und  angesessene  Juden.
—  Vor  Allem  ist  aber  zu  bemerken,  daß  besonders  Eisenach)
durch  die  von  den  Juden  erbauten  Grundstücke  erst  eine  bedeutende
  Stadt  geworden  sein  soll.  —

Ein  großer  Theil  der  Beweise  für  die  Wohlhabenheit  der
Juden  im  Mittelalter  sind  aber  auch  zugleich  Zeugnisse  von  den
fürchterlichsten  Gewaltthätigkeiten,  die  sie  ganz  besonders  vom
12.  bis  zum  15.  Jahrhunderte  zu  erdulden  hatten.  —  Durch  ihren
im  Handel  mit  ausländischen  Produkten  und  in  Geldspeculationen
gewonnenen  Reichthum  verlockten  sie  aber  leider  das  gemeine  Volk,
das  durch  die  verschuldeten,  namentlich  ihnen  verbindlichen
Großen  noch  mehr  dazu  aufgereizt  ward,  zu  den  furchtbarsten  Ercessen,
  die  namentlich  seit  dem  Ende  des  12.  Jahrhunderts  auch
in  unsern  Landen  über  sie  ergingen.  Im  Ganzen  waren  die  Juden
  wenig  belastet;  denn  sie  hatten  eigentlich  blos  an  den  Kaiser

85)  Im  Jahre  1347  hatten  die  Juden  daselbst  ihre  Synagoge  in  der  Johannisgasse;
  1349  wurden  sie  daraus  vertrieben;  1403  waren  hier  wieder  Juden
  und  sie  hatten  das  Schicksal,  daß  sie,  wie  alle  in  Meißen,  Thüringen
und  im  Osterlande,  namentlich  hier  auf  Befehl  des  Markgrafen  gefänglich
eingezogen  wurden  und  nur  mit  großen  Summen  sich  lösen  konnten.  —  1620
wurden  gegen  Erlegung  von  108  Mfl.  Kupfermünzen  die  Juden  Levi,  Hase,
Meiße  und  Meher  hier  aufgenommen,  erhielten  auch  das  Privilegium  Kupfermünzen
  zu  schlagen.  Eine  Erstürmung  ihrer  Häuser  berichten  Försters  Annalen.
  —

5%  Vgl.  Horn.  Henricus  Ilustris,  Cod.  dipl.  No.  XXXIV.  S.  319.
Born,  dissertatio  de  jure  stap.  I.  §.  17.  —  Man  lese  auch  darüber  noch
Franz  pragmatische  Handlungsgeschichte  d.  St.  Leipzig  (1772)  S.  34,  241ff,
238,  334f.  409,  435f,  438.  —

s7)  Vgl.  In  jure  et  kacto  gegr.  Gegen-Deduction,  Beilage  Nr.  123.  1,
2,  3  und  6,  wo  Graf  Heinrich  von  Schwarzburg  in  den  Jahren  1418  bis
1441  mehre  Juden  in  seinen  Schutz  aufnahm.

ss)  Am  31.  Juni  1413  erlaubte  Landgraf  Wilhelm  den  Juden  einen  Kirchhof
  zu  Coburg  anzulegen.  Ludwig.  Reliquiae  Msc.  X.  S.  252.

89)  Landgraf  Wilhelm  befahl  am  27.  März  1416,  daß  alle  seine  Juden
in  Thüringen  unter  dem  Meister  Heller  zu  Erfurt  stehen  sollten;  Ludwig.  Reliquiae.
  X.  S.  254.  Kurf.  Friedrich  nahm  alle  Juden  in  Meißen  und  Thühingen
  unter  seinen  Schutz  am  23.  Mai  1425,  Horn,  Friedrich  d.  Streitbare.

.  899.  —

0)  Hans  von  Polencz,  Landvoigt  der  Laufitz,  ertheilt  den  Juden  zu  Lukkau
  fünfjährige  Freiheit  am  25.  Aug.  1423.  Destinata  litteraria  et  fragm.
Lus.  IX.  S.  926.

1)  Markgraf  Johann  übergab  der  Stadt  Görlitz  am  11.  Septbr.  1395
die  Juden.  Grosser,  Lauf.  Gesch.  1.  S.  100.

22)  Chronicon  Thuringiae  in  Schöttgen.  et  Kreysig.  Scriptor.  Toml.
S.  89.  und  Urkunde  von  1283,  in  Paulinl,  hist.  Isn.  S.  61.
        <pb n="776" />
        197

am  Ende  eines  jeden  12.  Jahres  einen  Goldgülden  (so  viel
etwa  als  einen  Ducaten)  für  den  Kopf  zu  zahlen.  Da  aber,  wo
der  Judenschatz  an  die  Reichsfürsten  verliehen  war,  hatten  sie
die  eine  Hälfte  an  den  Grundherrn  und  die  andere  Hälfte  in  die
kaiserliche  Kammer  zu  zahlen.  Wenn  das  niedere  Volk,  das  die
Juden  gewöhnlich  für  Giftmischer  ansah,  weil  sie  zumeist  auch
Arzneikunde  und  Pharmazie  trieben,  und  namentlich  auch  mit
Giften  handelten,  gegen  sie  aufstand  und  sie  als  Brunnenvergifter
  und  Erzeuger  von  Pest  und  Epithemieen  anfeindete
  und  thätlich  verfolgte,  so  benutzten  die  Grundherren  diese  noch
mehr  durch  den  Aberglauben  hervorgerufene  und  durch  den  von
der  Geistlichkeit  geförderten  Haß  gegen  die  „Christusmörder“
beschleunigte  Gelegenheit,  sich  ihrer  Reichthümer  selbstsüchtig  anzunehmen
  und  ihre  Güter  unter  einem  Scheine  des  Rechten  an
sich  zu  ziehen.  Man  sah  eigentlich  die  Juden  nur  für  Schwämme
an,  die,  wenn  sie  vollgesogen  waren,  zur  günstigen  Zeit  einmal
  wieder  ausgedrückt  werden-  mußten.  —  Gewöhnlich  zogen
davon  aber  auch  die  Bischöfe  und  der  Kaiser  einen  noch  andern
  Vortheil.  —  Sie  stellten  sich  wegen  der  Verfolgung  der  Juden
  und  deren  Vertilgung  oder  Vertreibung  natürlich  sehr  ungehalten
  und  erbittert,  ja,  sie  straften  die  Städte  oder  Grundherren
wegen  dieser  Unbilden,  und  besonders  wegen  des  ihnen  zugefügten
  Verlust's  der  jährlich  zu  Weihnachten  von  den  Juden  einkommenden
  Opferpfennige  mit  nicht  unbedeutenden  Entschädigungsabgaben,
  die  sie  ihnen  auferlegten,  worauf  wir  noch  zurückkommen
werden.  —  Eine  ungefähre  Uebersicht  der  hauptsächlichsten  Judenverfolgungen
  in  unsern  Gegenden  wird  wohl  dem  Leser  nicht
unerwünscht  sein.  —  Wir  wissen,  daß  schon  1013  zu  Halle  Juden
  ansessig  waren.  Im  Jahre  1305  erfuhren  diese  aber  eine
Plünderung  und  ein  allgemeines  Schlachten  daselbst,  ja,  der  Magistrat
  vermochte  sie  sogar  im  Jahre  1261  nicht  gegen  die  Raublust
  des  Erzbischofs  Ruprecht  zu  schützen;  denn  dieser  fromme
Kirchenfürst  brandschatzte  sie  aus  reiner  Liebe  zu  Christus  um
100,000  Mark  Silber,  ohne  das,  was  sie  dabei  im  erregten  Aufstande
  gegen  sie,  vom  Volke  gelitten  und  an  Gelde  und  Kostbarkeiten
  verloren  hatten.  Im  Jahre  1401  verkaufte  ihnen  das  Kloster
  Neuwerk  wieder  aus  christlicher  Liebe  ein  Stück  Land  zur  Vergrößerung
  ihres  Gottesackers,  welches  ein  Theil  derselben  Grundstücke
  war,  die  ihnen  früher  abgenommen  worden  waren  und  die
im  Jahre  1314  Erzbischof  Burchard  zum  Heile  seiner  Seele  diesem
  Kloster  geschenkt  hatte.  —

Die  fürchterlichste  Verfolgung  hatten  sie  aber  in  den  Jahren
1221  bis  1236  zu  Erfurt  zu  erdulden,  wo  man  ihnen  die  Brunnenvergiftung
  Schuld  gab.  —  Aehnliche  Gräuele  hatten  sie  ferner
  im  Jahre  1303  zu  Weißensee  zu  erleben.  Man  hatte  in
einer  Weinbergehütte  einen  Knaben,  mit  Namen  Conrad  Bo-
        <pb n="777" />
        198

cherer,  aufgehangen  gefunden.  Man  bürdete  den  Mord  den  dasigen
  Juden  auf,  und  wollte  durch  Wunderzeichen,  die  man  an
der  Leiche  beobachtet  zu  haben  vorgab,  ihnen  auch  die  Schuld  sogar
  beweisen.  Um  die  Sache  näher  zu  untersuchen  schickte  Landgraf
  Albert  in  der  besten  Absicht  seinen  Sohn,  den  Markgrafen
Friedrich,  dahin  ab,  der  nach  seinen  der  Zeit  verwandten  Ansichten
  einen  Bericht  an  den  Vater  darüber  erstattete,  der  bei  Menkken?s)
  in  Tenzels  Geschichte  dieses  Markgrafen  sich  abgedruckt
findet  und  etwa  folgende  Notizen  enthält.  Der  Markgraf  fand
den  Knaben  Conrad  in  der  Wachhütte  liegen,  ein  schaudernder,
aber  doch  zugleich  lieblicher  und  angenehmer  Anblick,  wie  er  sich
ausdrückt.  Auf  seinem  Gesichte  und  seiner  zarten  Brust  sah  man
einige  weiße  und  röthliche  Flecken.  Alle  Glieder  des  Körpers,  die
größeren  und  die  kleinern,  waren  noch  so  gelenksam  als  ob  er  lebe.
Unter  den  Nägeln  der  Finger  und  der  Zehen  gewahrte  man  Nurben
  von  Wunden,  welche  aber  mit  Mehlteich  so  bedeckt  und  verborgen
  waren,  so  daß  sie  den  Augen  entgingen.  Als  man  den
Körper  aufhob  und  ehrenvoll  nach  der  St.  Petrikirche  zu  Weibensee
  trug,  sahe  man  unter  geistiger  Dazwischenkunft  des  seligen
Jünglings,  wie  ein  dem  Zuge  folgender  Lahmer  auf  der  Stelle
gesund  einherging.  Auch  waren  vorher,  wie  man  aus  dem  Munde
des  Volks,  namentlich  vieler  klugen  und  bedächtigen  Männer  jedes
  Standes  erfuhr,  mehre  Zeichen  und  Wunder  aus  göttlicher
Gnade  durch  die  Gebeine  des  göttlichen  Knaben  gewirkt  worden.
Der  Markgraf  hat  dieses,  wie  er  selbst  sagt,  zur  Steuer  der  Wahrheit
  bekräftigt.  —  Als  ein  wirklich  charakteristisches  Zeichen  der
Zeit  94)  ist  unbedingt  dieses  Histörchen  anzusehen,  weshalb  es  unbedingt
  hier  Platz  finden  mußte.  —  Die  größte  Schmach  entwikkelte
  sich  arer  leider  nach  diesem  Vorfalle;  denn  der  dumme,  wuthentbrannte
  Pöbel  fiel  jetzt  über  die  Juden  der  Stadt  gleich  Hyänen
  her,  und  sie  wurden  alle  erbarmungslos  gemartert  und  erschlagen.
  —  Eine  fürchterliche  Judenverfolgung  war  auch  im  Jahre
1347,  wo  man  entweder  die  Juden  vor  Gericht  schleppte  und  sie
wegen  der  schändlichsten  Thaten  und  Zauberei  anklagte,  oder  an
ihnen  Volksjustiz  übte.  Wie  das  Vieh  trieb  man  sie  zu  Haufen
  in's  Wasser  oder  in's  Feuer,  oder  erschlug  sie  namentlich  in  den
Städten  Arnstadt,  Frankenhausen,  Sondershaufen,  Ilm
u.  s.  w.  auf  offener  Straße,  oder  verbrannte  sie  in  ihren  eigenen
Häusern.  —  Vie  größten  Gräuele  fielen  aber  im  Jahre  1379  fast
durch  ganz  Thüringen,  das  Osterland  und  Meißen  vor.  In  Nordhausen
  bot  selbst  der  Rath  dazu  die  Hand,  und  trotz  der  Bevs)

  Scriptores  Rer.  Germ.  II.  S.  945.  Das  Reseript  des  Marlgrafen
Friedrich  ist  vom  21.  Septbr.  1303.  —

°“)  Man  ogl.  noch  die  Legende  von  dem  „heiligen  Conrad  zu  Weißensee“
u.  s.  w.  in  Schöttgens  Nachlese  Thl.  I.  S.  600.
        <pb n="778" />
        oo

mühungen  des  Magistrats  zu  Erfurt?),  die  Unglücklichen  zu
retten,  wurden  dennoch  9000  Juden  vom  Pöbel  hingcopfert.  Der
Erzbischof  Gerlach  von  Manynz,  als  Herr  von  Erfurt,  nahm  diese
Unbilden  jevoch  sehr  übel  auf,  indem  er  durch  den  Mord  der  Juden
  sein  Einkommen  bedeutend  geschmälert  sah,  weshalb  er  auch
die  Stadt  dazu  verurthellte,  daß  sie  ihm  jährlich  1000  Mark  Silber
  so  lange  jahlen  mußte,  bis  endlich  im  Jahre  1359  durch  einen
  Vertrag)  diese  Strafauflage  bis  auf  100  Mark  jährlich
gemindert  ward.  Doch  diese  Zahlung  sollte  so  lange  fortgehen,  bis
sich  wieder  so  piele  Juden  in  Erfurt  angestedelt  haben  würden,  daß
es.  selbst  an  den  Erzbischof  jährlich  100  Mark  Silber  zahlen
önnten.  —

Richt  minder  wüthete  der  durch  seine  im  Jahre  1354  zu  Elsterberg
  im  Voigtlande  verübten  Gräuelthaten  bekannte  Heinrich
  V.,  Graf  von  Hohenstein,  gegen  die  Juden  während  der
Jahre  1347  und  1349.  Mit  welchem  Rechte  jedoch  die  Chrontsten
die  Judenverfolgung  während  der  Jahre  1349  und  1350  durch
ganz  Meißen  und  Thüringen  den  Markgrafen  Friedrich,  Wilhelm
  und  Balthasar  Schuld  geben,  ist  noch  nicht  erwlesen.  Diese
Fürsten  scheinen  unbedingt  blos  dem  Geiste  der  unlautern  Zeit,
wenn  auch  nicht  gradezu  gehuldigt,  aber  doch  bedeutend  nachgesehen
  zu  haben,  da  sie  nicht  gegen  diese  Gräuele  einschritten,  und
dem  offenbaren  Volkswahne,  daß  die  Juden  „Pestmacher“  seien,
und  geweibte  Hostien  zu  ihren  Jaubereien  gebrauchten,
Christenkinder  gekreuzigt  u.  s.  w.,  nicht  entgegenardelteten;
freilich  hätten  sie  dann  die  Aristocratie  von  der  einen  Seite  und
von  der  andern  die  Geistlichkelt,  welche  belde  doch  eigentlich  dabei
ihr  Schäfschen  schoren  —,  was  wohl  zu  bedenken  war,  —  sofort
zu  Feinden  gehabt.  —  Leider  kehrten  diese  Gräuelscenen  im  Jahre
1382  wieder,  wobel  von  Seiten  der  Fürsten  freilich  eben  so  wenig
als  früher  Einhalt  gethan  werden  konnte  und  ward.  —  In  Halle
besonders  kam  es  zu  den  furchtbarsten  Ercessen.  Der  Pöbel  zerstörte
  und  plünderte  die  Häuser  der  Juden,  ja,  mißhandelte  und
mordete  sie  schonungslos.  Der  Magistrat  mußte  deshalb  dem  Erzbischofe
  Albert  IV.  eine  Pön  von  300  Schock  Groschen  zahlen,
aber  auch  die  armen  gemarterten  Juden  mußten  für  die  Erlaubniß,
  ihre  zerstörten  Häuser  wieder  aufbauen  zu  können,  an  den

*)  Dle  Juden  hatten  daselbst  ihre  Synagoge  an  der  Gera.  Ihre  Wohnungen
  erstreckten  sich  vor  dem  Moritzthore  gegen  das  Siechenhaus,  in  der  damals
  noch  offenen  Vorstadt.  Ihr  Begräbnißplatz  war  der  setzige  Judenhof.
Für  einen  jeden  Todten  mußten  sie  30  F  an  den  Maynzer  Hof  zahlen.  Auch
wohnten  fle  vom  Haidethore,  über  den  Toöpfermarkt,  durch  die  Milchgasse,  vor
der  Krämerbrücke,  in  der  Krautgasse  bis  an  den  Steg,  bei  der  Wage,  Michaelisklrche
  bis  zur  Lehenamtbrücke;  bei  dem  Möhlhofe  hatten  fle  ein  Spital  und
das  große  und  kleine  Paradies.  —

)  Vgl.  Falkenstein,  Erfurter  Chronik.  S.  231.  —
        <pb n="779" />
        200

Erzbischof  1000  Mark  Silber  und  an  den  Rath  1500  erlegen  7).—
Auch  im  Jahre  1411  erneueten  sich  dieselben  am  Meisten  zu  Halle,
und  1458  hatte  der  Magistrat  zu  Erfurt  ohne  weitere  Grundangabe
  das  Vermögen  und  die  Güter  der  Juden  confiscirt,  für
welche  eigenmächtige  Handlungsweise  sich  jedoch  der  Erzbischof
von  Maynz?s),  aus  früher  schon  angegebenen  Ursachen  und  Rechtsansprüchen
  (nicht  aus  Rücksicht  für  die  Juden)  von  der  Stadt  430
Mark  Silber  und  4000  Goldgülden,  sowie  der  Kaiser  Friedrich'’s),
der  sich  ebenfalls  in  seinem  Rechte,  wegen  des  Verlusts  so  vieler
Kammerknechtsgelder,  gekränkt  fühlte,  1145  Schock  Groschen  Entschädigungssumme
  mit  Ernste  ausbaten.  —  Jetzt  hatten  die  wieder
einmal  ausgedrückten  Schwämme  eine  Zeit  lang  scheinbare  Ruhe;
man  ließ  sie  sich  wieder  vollsaugen,  um  dann  eine  desto  bessere

")  Bemerkenswerth  ist  für  das  Verhältniß  der  Juden  in  jener  wahnwitzigen
  Zeit,  wo  auch  die  Geißler  oder  Flagellanten  in  Sachsen  ihr  Wesen
trieben,  daß  in  dem  schiedsrichterlichen  Vergleiche  zwischen  Erzbischof  Albert  III.
und  Klaus  von  Bismark,  vom  Jahre  1370,  unter  den  Schiedsrichtern,  an  deren
  Spitze  sämmtliche  Domdignitäten  stehen,  auch  „Smol  der  JIunde“  mit
aufgeführt  ist.  Vgl.  Urk.  bei  Dreihaupt,  Saalkreis,  Thl.  1.  S.  83.  —  Beachtenswerth
  ist,  was  Ach.  Pirm.  Gassarus  über  die  Judenrichter  sagt:  (1435)
Circa  duse  tempora  vel  paulo  post,  utriusque  etiam  Senatus  Consultum,
imperatoris  ratificatione  factum  est,  ne  de  caetero  Judaeis  juxta  Christianos
  in  foro  judiciario  sedere,  sententiamqdue  uti  hactenus  consvetudo
obtinuerat,  dicere  liceat.  Item  ne  amplius  in  ipsorum  synagoga,  a  civibus
  nostris  hic,  recepto  more  conveniri  debeant,  sed  ut  aeque  ac  alli
municipes  et  inquilini,  in  publica  curia  coram  christiano  praetore  christianisque
  assessoribus,  juri  sistantur.  Hactenus  enim  si  duid  litium  aut
actionis  forensis,  civi  cum  indigena  haebraeo  intercessisset,  id  totum
magister  collegü  Israelitici,  archisynagogusve,  una  cum  civitatis  subpraefecto,
  pari  judicantium  utriusque  religionis  numero,  in  schola  ipsorum,
duae  in  medio  ejus  vici  versus  Adquilonem  erat,  qui  hodieque  a  Judaeis
  appellationem  retinet,  dicidere  solitus  fuit.  Secus  tamen  res  actae
sunt,  dum  Haebrei  Christi  fideles  in  jus  rapiebant.

"s)  Im  Jahre  1287  ertheilte  nämlich  Kaiser  Rudolph  dem  Erzbischofe
die  Oberaufsicht  und  den  Schutz  über  die  Juden  in  ganz  Thüringen  und  Meißen.
  In  der  Urkunde  heißt  es  ausdrücklich:  sie  sollen  ihm  dienen  und  in
Allem  gehorsam  sein,  und  die  Leistungen  wegen  der  königl.  Rechte  an  ihn  abzuführen
  verpflichtet  sein,  defendendos  et  tuo  regimine  gubernandos  (tibi)
Commissimus  —  ut  tibi  famulentur  et  in  omnibus  obediant  et  de  regalibus
  iuribus  respondeant.  Vergl.  Gudenus,  Codex  diplom.  Mogunt.
Tom  II.  S.  254.  —

5?9)  Dieses  Reichsoberhaupt  hatte  eigentlich  bei  den  Chronisten  nach  der
damaligen  öffentlichen  Meinung  den  Namen  „Judenkönig“".  Matthias  Döring
  sagt  in  der  Fortsetzung  zu  Theod.  Engelhus  Chronik:  „Item  anno  1441.
Per  Regem  electum  multe  dicte  pro  sedacione  scismatis  sunt  indicte,
sed  Rege  ignavo,  avaro,  divicüs  immerso,  negligente,  nulla  ad  effectum
perducta  est,  dui  vulgo  dicebatur  rex  Judaeorum  pocius  quam  Romanorum,
  propter  familiaritatem,  qguam  ad  Judaeos  habere  videbatur.  Nec
Principes  Electores  sedacionem  scismatis  multum  optabant,  specialiter
SPirituales,  duia  stante  neutralitate,  pocius  Pape  duam  episcopi  videbantur,
  sub  typo  neutralitatis  omnia  sibi  licere  putantes“.  —  (Mencken.
S.  R.  G.  III.  S.  10.
        <pb n="780" />
        201

Erndte  wieder  zu  haben.  —  In  Halle  hatten  seit  1411  keine  offenbaren
  Juden-Verfolgungen  stattgefunden;  doch  der  Anfang  des  neuen
Jahrhunderts  ward  für  sie  um  so  gewitterschwerer.  Die  Jahre  1502
und  1504  entluden  eine  furchtbare  Wetterwolke  über  ihren  zitternden
Häuptern.  —  Durch  ganz  Meißen  und  Thüringen,  wie  im  Osterlande
  und  Saalkreise  ward  ohne  Einschreiten  der  Fürsten  furchtbar
gegen  die  Juden  gewüthet.  Die  schrecklichsten  Verbrechen  gab  man
ihnen  Schuld  und  von  der  Tortur  ward  so  mancher  Jude,  nur
um  der  Marter  überhoben  zu  sein,  im  erzwungenen  Geständnisse
von  Unthaten  und  teuflischen  Zaubereien  zum  Scheiterhaufen  geschleppt.
  Namentlich  war  die  Verfolgung  in  Zwickau  und  vielen
  andern  sächsischen  Landstädten  Grausen  erregend.  Die  Juden,
welche  das  Jahr  1504  verschont  hatte,  wurden  unter  Confiscation
  ihrer  Güter  und  ihres  Vermögens,  welches  zur  Hälfte  den
Anklägern  und  zur  Hälfte  den  Gerichten  zufiel,  während  der  Jahre
1536  und  1543  des  Landes  verwiesen.  Eben  so  hatte  die  Stadt
Halle  von  Neuem  in  dem  Jahre  1482,  besonders  aber  1503  Juden
  vertilgungen  zu  erleben;  bei  der  Letztern  wurde  das  Judendorf
  ganz  dem  Erdboden  gleich  gemacht,  der  Platz  zum  Bau
der  Moritzburg  verwendet  und  die  Juden  aus  dem  ganzen  Erzbisthume
  vertrieben.  —  Im  Anhaltinischen  (Ascanien),  dem  altesten
  Theile  des  Herzogthums  Sachsen,  kommen  die  Juden  vor
dem  Anfange  des  15.  Jahrh.  nicht  erkundlich  vor,  und  1454  hatten
  sie  erst  zu  Bernburg  eine  Synagoge,  während  im  Jahre
1440  in  dem  Streite  der  Stadt  Zerbst  wegen  Lindau  nebst  der
Münze  auch  die  dasigen  Juden  erwähnt  sind.  —  Ueberhaupt  erscheint
Münzrecht,  Schlagschatz  und  Judenschatz  in  öfterer  Verbind—
ung  mit  einander  in  Bestätigungs=  u.  Lehensurkunden.  Ja,  wenn  in
Privilegien  der  Städte  das  Münzrecht  und  der  Marktzoll  erwähnt
  sind,  so  sind  gewöhnlich  auch  die  Juden,  als  besonderer
Gegenstand  der  kaiserlichen  Reservatrechte,  mit  beigefügt,  was  am
Gewöhnlichsten  im  12.,  13.  und  14.  Jahrhunderte  vorkommt.  —  In
Dessau  erhielten  erst  im  Jahre  1686  durch  Fürst  Johann  Georg
  II.  von  Anhalt  die  Juden  eine  Synagoge  und  einen  Gottesacker,
  und  1740  von  Leopold  Friedrich  Franz  endlich  eine  Verfassung.
  Doch  seit  dieser  Zeit  ist  Dessau  auch  ein  Hauptort  der
Judenschaft  geworden.  —

Dies  waren  die  ohngefähr  wichtigsten  Notizen  zu  einer  ältern
  Geschichte  der  Juden  in  Sachsen,  die  allerdings  noch
bei  Weitem  durch  speciellere  Data  aus  den  Chroniken  der  Städte
und  den  Sammlungen  von  Urkunden,  ja  selbst  aus  dem  Gesetzcoder
  vermehrt  werden  kann  100),  wenn  es  darauf  ankäme,  eine
gründliche  Geschichtsübersicht  geben  zu  müssen.  —

100)  Die  Chronisten  berichten  Vieles  von  den  vorzüglichsten  Judenverfolgungen.
  Aus  diesen  Berichten  könnte  aber  namentlich  hervorgehen,  daß
        <pb n="781" />
        202

Wir  stehen  jetzt  am  Ziele  unsers  Vorhabens,  an  der  Dar—
legung  einer  historischen  Conjectur  auf  die  Anfangs  gestellte  Frage:

man,  um  Ursachen  zur  Verfolgung  zu  finden,  sehr  erfinderisch  gewesen  sein
mag.  Die  Geschichte  des  Knaben  zu  Weissensee  und  des  guten  Wern—
her,  die  Martern  der  Hostien,  die  Sammlung  des  Bluts  der  von  den  Ju—
den  angeblich  ermordeten  5  Knaben  zu  Fulda  in  Säcken  2c.  riechen,  wie  der
Hilferuf  der  gemarterten  Hoiie  zu  Breslau,  sehr  nach  Erfindung
der  Klerisei,  die,  wie  wir  aus  einer  Urkunde  des  Klosters  Homburg  von  1319
ersehen,  auch  bei  den  Juden  borgte.  —  Einer  der  ältesten  Judenverfolgungen
  in  Folge  der  Krenzzüge  unter  Volkmar  und  Emerich  gedenkt  das
Chron.  Sampetrinum  Erfurt.  beim  Jahre  1096:  Anno  MXCVI  populus  innumerabilis
  virorum  et  mulierum  ex  diversarum  gentium  partibus  armatus
  Jerosolimam  tendens  Judaeos  baptizari  compulit,  renuentes  ubidue
  locorum  immensa  caede  profligavit.  Apud  Mogontiam  vero  utriusdue
  sexus  Judaei  numero  mille  et  XIIII.  interfecti  sunt.  Et  maxima
Pars  civitatis  exusta  est.  Judaei,  qui  per  diversas  provincias,  metu  compellente,
  Christiani  facti  sunt,  iterum  a  Christianitate  paulatim  recesserunt.
  —  Von  einer  Verfolgung  im  Jahre  1212  sagt  der  pirn.  Mönch  unter
„Juden“:  Vnd  (MCCXII)  namen  die  pawern  czu  Gotha  den  Juden  aus
eygner  torst  ire  habe,  der  vil  seint  ergryffen  vnd  enthonpt.“  Doch  sagt  er
unter  „Gotha“:  Vud  MCCCCNI  namen  die  pawern  daromb  den  Juden  habe
in  iren  hewsern,  worden  einteils  ergryffen  ond  enthoupt“.  —  Allerdings  ein
seltener  Fall  im  Mittelalter,  daß  die  :  erfolger  der  Juden  bestraft  wurden;
mag  wohl  seine  Ursache  gehabt  haben.  —  Eine  andere  erwähnt  der  Erphurdiamus
  antiquitatum  varilo  quus  beim  Jahre  1221,  in  welchem  Jahre  ein
Aufruhr  in  Erfurt  ausbrach,  mit  den  Worten:  ltem  Judaei  duasi  LXXXVI
a  Peregrinis  occiduntur;  worüber  der  pirn.  Mönch  sagt:  „MCCXXI  worden
sie  zu  Erfort  von  den  frysen  geschlagen.“  —  Von  einer  Verfolgung  im  Jahre
1236  berichtet  das  Chron.  Sampetr.  Erf.,  wobei  die  Ursache  allerdings  sehr
grauenhaft  klingt:  Hoc  anno  V.  Cal.  Jan.  in  Fulda  Judaei  vtriusque  sexus
  XXXII  a  cruce  signatis  Christianis  sunt  perempti,  quoniam  duo  ex  eisdem
  Judaeis  in  sancto  die  Christi  cuiusdam  molendinarii  extra  muros
habitantis  et  interim  in  Ecclesia  cum  uxore  sua  manentis  V  pueros  miserabiliter
  interemerant,  ac  ipsorum  sanguinem  in  saccis,  cera  linitis  sus-Ceperant,
  igneque  domui  supposito  recedentes.  —  Cuius  rei  veritate  Com-Derta
  et  ab  ipsis  Judaeis  reis  Confessa,  vt  Supra  dictum  est,  Duniti  sunt.
Der  Pirn.  Mönch  erzählt  ferner  unter  „Juden“:  Anno  Christi  MCCLX  hat
Bischof  Rupertus  czu  Magdeburg,  als  die  lobrostunge  (d.  i  Laubhüttenfest)
hielten,  CM  Mark  an  golde  ond  silber  entwant.“  (Allerdings  eine  löbliche  That
eines  Kirchenfürsten!)  Ebenso  erwähnt  das  vorige  Chronicon  unterm  Jahre  1287
einer  von  den  Juden  verübten  schauderhaften  That,  welche  eine  Verfolgung
nach  sich  zog,  die  aber  sehr  nach  Legende  schmeckt:  Eodem  etiam  anno  Judaei
  duendam  servum  nomine  Wernherum  dictum  bonum,  qui  eis  pro
mercede  servierat,  in  die  Parasceve  martyrio  decoraverunt,  omnia  genera
  contumeliarum  explentes  in  eo,  quae  domlnus  noster  Jesus  Christus
  passus  fuit,  excepta  crucifixione  etc.  Quod  postquam  Christiange  plebi
innotuit,  omnes  Judaeos,  qduos  invenire  poterant,  in  civitatibus  et  villis
circa  mille  viros  interfecerunt,  exceptis  parvulis  et  mulieribus,  et  omnia
  eorum  bona  diripuerunt.  Tres  vero  ecclesias  eidem  bono  Wernhero
Christiani  construxerunt,  in  qduibus  Domimus  multa  miracula  propter  eundem
  operari  dignatus  est  circa  Renum  in  civitate,  qui  dicitur  Bacherach,
ibi  requiescit  in  Christo.  —  So  gedenkt  auch  dasselbe  beim  Jahre  1298  eines
legendenartigen  Vorganges:  Eodem  anno  circa  festum  Penthecosten  quaedam
  pestis  vehemens  et  valida  nutu  Dei  in  Franconia  Judaeos  invasit,
quae  in  tantum  invaluerat,  qduod  omnes  Judaei  Almaniae  extingxisset,  s
        <pb n="782" />
        203

Wie  und  Wann  kam  eigentlich  wohl  der  Judenkopf  als  Zi—
mier  auf  das  Meißner  Markgrafenwappen?  —  Wir  ha—

non  ipsorum  infinita  pecunia  circa  aliquos  Principes  et  Civitatenses  intercessisset.
  —  Referunt  namque,  corpus  Christi  eos  in  synagogis  ac
in  secretioribus  suis  fürtim  reconditum  habuisse,  illudque  cultellis  et
subulis  suis  Confo  disse  novoque  inaudito  martyrio  Christum  crucifixisse,
ut  paternis  execrationibus  viderentur  esse  participes  etc.  etc.  Menckenü
  S.  R.  G.  III.  310.)  Die  Hauptsächlichste  Judenverfolgung,  die  nicht  nur
Sachsen,  sondern  sogar  fast  ganz  Deutschland  mit  Gräuelen  erfüllte  und  mit
Blute  befleckte,  fanden  in  den  Jahren  1348  bis  1350  statt.  Unsere  Chronisten
erzählen  von  ihnen  Vieles  und  geben  namentlich  als  Ursache  an,  daß  man  die
Juden  als  Vergifter  der  Brunnen  in  Verdacht  hatte.  Der  Erphurdianus
  antiquitatum  variloquus  sagt  unter  1348.  „Eodem  anno  intra  festum
Purificationis  et  Carnis  privium  Judaei  occisi  sunt  in  omnibus  oppidis
et  villis  Thuringiae,  videlicet  in  Gota,  Ilsenaco,  Arnstet,  VUmeno  et  Nebra,  Wie,
Tenstet,  Herbisleuben,  Thummesbrucken,  Frankenhusen,  Wissensee:  ex
duo  infecerunt  fontes  et  puteos  veneno  et  tozxico,  prout  tunc  manifeste
dicebatur,  quod  multi  sacci  veneno  pleni  in  fontibus  et  puteis  reperirentur.“
  Ferner  heißt  es  daselbst  von  Erfurt:  „Eodem  anno  in  die  S.  Benedicti,
  qui  tunc  fuit  sabbato  ante  dominicam  Laetare,  Judaei  interfecti
sum.  Erfordiae  per  communitatem  civium  invitis  Consulibus  centum  et
ultra.  Alii  vero  plus  duam  tria  millia,  cum  viderent  se  manus  Christianorum
  non  posse  evadere,  pro  quadam  sanctitate  se  ipsos  in  propriis
domibus  cremaverunt,  Post  triduum  in  curribus  oneratis  ducti  sunt  in
coemiterium  eorum  ante  valvam  S.  Mauricü  et  ibidem  sepulti.  —  Der
pirnaische  Mönch  berichtet  aber  unter  „Juden“:  „MCCCXLVIII  worden  sie
in  Düringen  an  sewlen  gepeyczst  ond  vortriben.“  und  „MCCCXLIX  worden  sie
in  allen  beten  nach  onser  liben  frawen  lichtmessen  in  Düringen  ertöt,  gebrannt
vnd  geslagen  als  czu  Eysenach,  Gotha,  Creuczberg,  Ernstat,  Ilmen,  Denstet,
Frankenhausen  rc.  solten  Wasser  vnd  bron  vergift  haben.“  Auch  der  Erphurdianus
  antiquit.  Varilo  quus  erzählt  dasselbe  gleichfalls  von  Erfurt  und  giebt
überdies  Andeutung  der  Ursachen:  „MCCCXLIX.  Etiam  dicitur  ipsos  fontes  et
Geram  Erfurth  intoxicasse  nec  non  Altera,  ita  ut  nemo  ipsam  in  Ouadragesima
  Comedere  vellet,  nec  aliquis  civium  de  ditioribus  tum  aqduam  coduere
  permitteret.  Si  verum  dicunt,  nescitur.  Sed  magis  credendum
foret,  exkordium  Calamitatum  eorum  fuisse  magnam  et  infinitam  pecuniam
  eorum,  qduam  Barones  cum  militibus,  cives  cum  rusticis  ipsis  solvere
tenebantur.  Deo  autem  gratias  Semper,  qui  civitatem  Erfurt  populumque
Christianum  ibidem  inter  tot  incendia  tantaque  homicidia  sua  pia  misericordia
  custodivit.  Similiter  et  in  Molhusen  eodem  die  Judaei  necati
sunt.  —  Fast  dasselbe  erzählt  auch  das  Chron.  Sampetrinum  beim  Jahre  1349.
Das  Chron.  Vetero-Celense  minus  sagt  dagegen  ganz  kurz:  MCCCXLIX,
In  crastino  Valentini  interfecti  sunt  omnes  Judei  in  terra  Misnensi  et  in
Thoringia,  während  das  Chron.  terrae  Misn.  unterm  Jahre  1350  noch  kürzlicher
  berichtet:  Eod.  Anno  per  totam  Thuringiam  omnes  Judaei  cremati
sunt  et  in  multis  aliis  civitatibus.  Es  erließ  sogar  Landgraf  Friedrich  von
Thüringen  unterm  6.  Mai  1349  eine  Urkunde  an  die  Stadt  Nordhausen,  daß
sie  die  Juden  todt  schlagen  sollten  (Vgl.  Hist.  Nachricht.  von  Nordh.  S.  612.).
Im  Jahre  1391  kamen  die  Juden  mit  dem  Schrecken  und  Verluste  der  Pfandbriefe
davon:  Der  Pirn.  Mönch  sagt:  „MCCCXCI  mußten  die  Juden  im  rbmisschen
reich  in  allen  reichssteten  alle  pfande,  brife  ond  hauptgut  one  entgeltnis,  czu
stewer  der  erbar  leuten  wider  geben,  onder  Konige  Wenczeslao.“  Im  15.
Jahrhunderte  werden  als  die  vorzüglichsten  Verfolgungen  zu  vörderst  die  von
1432  obenan  genannt,  welche  nach  den  Chronisten  die  Kurfürstin  Margarethe
  bei  ihrem  schwachen  Gemahle  veranlaßt  haben  soll,  und  in  den  Anna-
        <pb n="783" />
        204

ben  historisch  erläutert  und  zum  Theil  auch  urkundlich  nachgewiesen,
  daß  die  Juden  des  deutschen  Königs  oder  römisch  -deutschen

les  Torgavienses  (Mencken.  S.  R.  G.  II.  S.  581.)  also  erwähnt  wird:  Anno
MCCCCXNXII.  Margaretha  Austriaca  Friderico  Saxoniae  Duci  data  est  in
matrimonium,  quae  paulo  post  effecit,  ut  maritus  Judaeos  ex  omni  re-HSione
  sua  expelleret,  dui  ante  etiam  Torgaviae  habitaverant,  et  pecujarem
  scholam  non  procul  s  porta  Nenodochiali  habuerant.  —  (Vgl.  auch
von  Langenn,  Herzog  Albrecht,  S.  3.)  Ebenso  sollen  nach  dem  pirn.  Mönch
1431  auch  die  Juden  verfolgt  worden  sein,  denn  er  sagt:  MCCCCNAXXI  worden
die  Juden  in  Düringen  und  Meissen,  one  czu  Erfort,  Mühlhausen  vnd  Nordhausen
  r2c.  erslagen.“  —  Eine  andere  mag  im  Jahre  1454  blos  in  Schlesien
gewüthet  haben.  Wenigstens  scheint  nach  Adam  Ursinus  (Chron.  Thur.  Men-Cken.
  S.  R.  G.  III.  1332.)  am  meisten  Breslau  davon  berührt  worden  zu  sein.
Am  glimpflichsten  benahm  sich  1474  der  Erzbischof  Ernst  von  Magdeburg,
wie  Georg  Spalatin  berichtet.  Es  heißt:  (Georgü  Spalatini  vitae.  Mencken.
II.  S.  1100.)  Ernestus  (Archiepiscop.  Magdeburgensis),  qua  erat  singulari
  pietate  et  in  cives  amore,  Judaeos,  dqui  diu  suburbium  Magdeburgi
Coluerant,  antiquis  sedibus  emigrare  jussit.  Justum  tamen  pretium  pro
domiciliss  et  immobilibus,  si  duae  tenerent,  allis  singulari  clementia  illis
  restituit,  bonaque  et  opes  libere  auferre  passus  est.  Synagogam  vero
in  Beatae  Virginis  sacellum  convertit.  Judaeos  eo  tempore  utriusque  sexus
supramille  et  quadringentos  emigrasse  constat.  —  (Vergl.  auch  Georgii
Torquali  Series  Pontific.  Eccl.  Magdeb.  Mencken.  III.  406.)

Uebrigens  find  noch  einige  Urkunden  nachzutragen,  welche  die  Juden  in
Sachsen  betreffen:  1272,  (s.  d.)  gab  Aebtissin  Bertradis  den  Juden  einen  Schutzbrief.
  —  1291,  18.  März,  überließ  Erzbischof  Gerhard  von  Maynz  der  Stadt
Erfurt  die  Münze,  das  Marktmeister=  und  Schultheißenamt,  sowie  auch  die
Judennutzung.  —  1368,  1.  December,  ertheilten  Landgraf  Friedrich,  Balthasar
  und  Wilhelm  den  Juden  in  Thüringen  Rechte.  —  1390,  21.  Juni,  nahmen
  die  Landgrafen  Friedrich,  Wilhelm  und  Georg  den  Juden  Matthias  zu
Nordhausen  in  ihren  Schutz.  —  Markgraf  Johann  übergab  am  21.  Septbr.
1395  der  Stadt  Görlitz  die  Juden.  —  1391,  21.  Septbr.,  nahm  Kaiser  Wenzel
  die  unter  den  Landgrafen  von  Thüringen  stehenden  Juden  von  einer  Pönal-Verordnung
  aus.  —  1413,  31.  Juni,  erlaubte  Landgraf  Wilhelm  den  Juden
  zu  Coburg  einen  Gottesacker  anzulegen.  —  1416,  27.  März,  ertheilte  Landgraf
  Wilhelm  Befehl,  daß  alle  Juden  in  seinen  Landen  unter  Meister  Hellern
stehen  sollten  (Ludwig.  Reliquiae  X  254.).  —  1418,  13.  März,  nahm  Graf
Heinrich  von  Schwarzburg  einen  Juden  in  seinen  Schutz.  —  1423,  25.  Aug.,
ertheilte  Hans  von  Polenz,  Landvoigt  der  Lausitz,  den  Juden  zu  Luckau  auf
5  Jahre  Freiheit.  —  Kurfürst  Friedrich  nahm  1425,  23.  Mai,  die  Juden  in
Meißen  und  Thüringen  in  seinen  Schutz.  —  1425,  2.  Aug.,  nahm  ebenfalls
Graf  Heinrich  von  Schwarzburg  einen  Juden  in  seinen  Schutz,  was  abermals
1431  am  15.  Dechr.,  am  9.  Decbr.  1435,  am  11.  Mai  1438  und  zu  Michaelis
  1441  geschah.  —  1447,  10.  Aug.  ertheilte  Herzog  Wilhelm  Obligationen
an  einige  Juden  (Hönn,  Cob.  Histor.  I.  S.  162.).  —  Merkwürdig  ist  aber  auch
die  Urkunde  des  Kurf.  Johann  Friedrichs,  vom  1.  Nov.  1536,  welche  den  Befehl
  enthält,  die  Juden  nicht  zu  dulden  (Rudolphi  Goth.  Dipl.  V.  S.  254.),
sowie  das  Ausschreiben  desselben  Kurfürsten,  vom  6.  Mai  1543,  wegen  „der
einschleichenden  Juden.“  —  Ebenso  ist  bemerkenswerth  Kaiser  Karls  V.
Privilegium  für  die  Stadt  Nordhausen,  daß  daselbst  kein  Jude  mehr  wohnen
  durfte,  welches  Privilegium  am  14.  Aug.  1559  durch  Kaiser  Ferdinand
bestätigt  wurde.  —  Aus  Paul  Langes  Naumburger  Chronik  (Mencken  S.  B.
G.  II.  S.  81.)  erfahren  wir  endlich  auch,  daß  die  Juden  die  Erfinder  eines
furchtbaren  Gifts  waren,  wovon  ein  einziger  Tropfen,  welcher  nur  an  einen
Menschen  oder  an  ein  Thier  kam,  hinreichend  war,  sie  zu  tödten.  Er  berichtet
        <pb n="784" />
        205

Kaisers  Servi  camerae,  d.  h.  Kammerknechte,  oder  Fiscalini,  d.  f.
Kammerunterthanen;  waren,  die  unter  dem  unmittelbaren
Schutze  des  Reichsoberhauptes  standen,  daß  sie  sonach  als  ein  erimirter
  Stand  im  Reiche  angesehen  wurden,  die  an  Niemand
anders  Abgaben  zu  zahlen  hatten,  als  nur  in  des  Königs  Kammer
  die  sogenannten  Opferpfennige.  Wir  sahen  aber  auch,  daß
besonders  das  Reichsoberhaupt  die  Juden  unter  die  specielle  Aufsicht
  und  bedingte  Gerichtsbarkeit  der  höhern  Kirchenfürsten  öfters
gestellt  hatte,  daß  namentlich  der  früher  erste  Reichs-Prälat,  der
Erzdischof  von  Maynz,  in  einem  großen  Theile  des  Reichs,  wo
die  meisten  Juden  damals  wohnten  und  auch  bis  zum  13.  Jahrhunderte
  die  meisten  kaiserlichen  Domänen  sich  befanden,  Franken,
Thüringen  und  Meißen,  den  Judenschutz  ausübte,  daß  auch
der  Erzbischof  von  Magdeburg  die  Juden  des  obern  Saalkreises
sowie  in  Niedersachsen  überwachte,  und  daß  ferner  seit  Kaiser
Karl  .  ebenfalls  die  Erzbischöfe  zu  Trier  und  Cöln  die  Juden
  der  Rheinprovinzen  und  in  Schwaben  zu  schützen  hatten,  während
  dem  sogar  endlich  andere  Reichsstände  und  selbst  Vasallen
vom  Kaiser  als  Begünstigungen  (wie  z.  B.  die  Grafen  von
Würtemberg  und  von  Wertheim)  mit  dem  Judenschutze
betraut  wurden.  —

Wir  sahen  aber  auch  aus  der  ersten  angeführten  Urkunde
Heinrichs  IV.,  vom  Jahre  1090,  daß  der  sogenannte  Judenschutz
und  die  damit  verknüpften  Revenüen,  der  sogenannte  Judenschatz,
ein  königliches  Reservatrecht  war,  und  daß  es  daher  keineswegs
  in  der  Willkühr  101)  der  Grundherren  und  Reichsstände  lag,
die  Juden  zu  besteuern.  Wir  erfuhren  aber  auch,  daß  die  Kaiser
  als  Gnadenbezeugungen  gegen  Fürsten  und  andere  geistliche
und  weltliche  Reichsstände  den  Judenschutz  sowohl,  als  den  damit
  verbundenen  Judenschatz  an  diese,  zu  meist  aber  nur  auf
ihre  Lebenszeit,  verliehen.  Wir  haben  jedoch  keinen  urkundlichen

unterm  Jahre  1531  davon  wie  folgt:  „Pragae  Judaei  ut  et  Francofurti  ad
Moenum  novum  veneni  genus  mvenerun  adeo  nocivum,  ut  duicquid
unica  tantum  ejus  guttula  aspergeretur,  sive  homo  sive  bestia,  statim
Concideret  et  extingueretur.  Ejus  rei  Judaeus  quidam  in  cane  periculum
fecerat,  et  propterea  in  vincula  conjectus  dirassceleratorum  artes  prodidit.“

101)  Willkühr  war  zwar  trotz  dem  nicht  fern.  So  erzählt  Peter  Sar
(Pontifices  Arelatenses):  „Raimundus  cauit,  ne  Curatores  pontis  Craui
Judaeos  die  parasceues  cogerent,  lapides,  calcem,  caeteraque,  quibus
opus  erat,  ponti  fabricando  restaurandoque  comportare,  mutato  in  pecuniam
  onerario  illo  jure.“  —  (Mencken.  S.  R.  G.  I.  S.  262.).  Ferner
berichtet  Enoch  Widemann  (Chron.  Curiae,  Mencken.  I1.  c.  III.  S.  733)
„daß  am  8.  April  1515  die  Juden  zu  Hof  deshalb  verfolgt  und  beraubt  wurden,
  weil  sie  die  von  ihnen  alljährlich  am  Charfreitage  zu  leistenden  Geschenke
  an  die  Bürgersöhne,  Handwerksgesellen  und  Pummler  (nebulones)
zu  verabreichen  sich  geweigert  hatten.  Diese  Geschenke  dienten  dazu,  daß  die
Empfänger  in  den  Feiertagen  davon  lustig  lebten.  —
        <pb n="785" />
        206

Nachweis,  ob  sich  die  damit  begnadigten  Reichsstände  auch  stets
deshalb  eines  diplomatischen,  heraldischen  oder  sphragistischen  Zei—
chens  bedienten,  wie  wohl  Würtemberg  und  Meißen  davon  Andeutungen
  giebt.  —  Auch  haben  wir  bereits  angedeutet,  daß
die  Juden,  namentlich  nach  verschiedenen  alten  reichsstädtischen
Statuten  und  Ordnungen  eben  als  des  heiligen  römischen
Reichs-Kammerknechte  vornehmlich  eine  besondere  Kopfbedeckung,
  und  zwar  zumeist  eine  Art  von  Spitzhüten  102)  oder
Cornua  1108)  mit  der  so  genannten  Flamme  tragen  mußten  und,
daß  das  Tragen  des  Barets  oder  auch  der  später  gewöhnlichen
breiten  Hüte  ihnen,  so  wie  das  Tragen  der  Waffen  (sie  standen
  ja  unter  des  Königs  Frieden,  wie  die  Pfaffen,  nach  dem

102)  Ueber  die  Entstehung  dieser  Spitzhüte  oder  gehörnten  Hüte,  wie  sie
auch  hießen,  sagt  —  Guido  in  der  II.  Constitutio:  „Cum  in  tantum  insolentiae
  Judaeorum  excreverint,  ut  per  eos  in  duam  plurimis  Christianis
  jam  dicatus  infici  puritas  Catholicae  sanctitatis,  non  tam  nova  contentis,
  quam  summorum  Pontificum  statuta  vetera  renovantes,  distincte
praecipimus,  ut  Judaei,  qui  discerni  debent  in  habitu  a  Christianis,
Cornutum  pileum,  duem  duidem  in  istis  partibus  consueverunt  deferre
  et  sua  temeritate  deponere  praesumserunt,  resumant,  ut  a  Christianis
  discerni  valeant  evidenter,  sicut  olim  in  Generali  Concilio  extitit
  diffinitum.  Ouicunqdue  autem  Judaeus  sine  tali  signo  deprehensus
fuerit  incendere,  a  domino  terrae  poena  pecuniaria  puniatur.“  —  Im
Codex  Speculi  Saxonici  der  pauliner  Bibliothek  aus  dem  XlII.  Sec.,  wo
auf  dem  Anfange  der  schon  S.  190  erwähnte  Judeneid  steht,  sind  darunter  noch
die  Worte:  „Dißen  eyd  sol  der  Jude  tun  uf  Moysi  oder  yn  saphats  buche.
Der  Jude  sal  ouch  nommer  uz  syner  schule  oder  uz  syner  synagoge  ane  juden
  hut  komen.“  (Mencken.  III.  S.  2056.)  —  Außerdem  mußten  auch  an
verschiedenen  Orten  die  Inden  andere  Zeichen  an  sich  tragen,  um  sofort  von
den  Christen  unterschieden  zu  werden.  So  z.  B.  gelbe  Ringe,  die  auf  die
Kleider,  besonders  auf  die  Brust  genähet  waren,  und  selbst  die  Inden-Frauen
mußten  sich  durch  spitzere  Mäntel  von  den  andern  auszeichnen.  So  erzählt
Achill.  Pirmin.  Gassarus  in  den  Augsburger  Annalen  beim  Jahre  1434
(Mencken.  S.  R.  G.  I.  S.  1586):  Ouando  autem  Judaei  diuturnitate  temporis
  insolescere  apud  nos  occiperent,  adeoqdue  praescriptione  quadam,
  ex  praefectorum  indulgentia  nata,  non  modo  promiscue,  verum
etiam  immoderate  inter  fideles  cives  versari  nequaquam  erubescerent,
constitutum  a  Senatu  Augstburgense  primum  est,  ut  illi  flavos  circulos
Vestibus  a  pectore  insutos,  mulierculae  vero  ipsorum,  acuminatiora
pepla,  publice  semper  gestarent.“  —  Besonders  war  das  Tragen  gelber
Ringe  an  den  Kleidern  in  Erfurt  seit  1452  vom  Bischofe  zu  Maynz  förmlich
den  Juden  anbefohlen,  wie  Hartung  Kammermeister  berichtet:  „Die  Joden
  zw  Erffurthe  mussen  alle  gelbe  ringe  zeum  Zeychen  tragen  1452.  In  demselben
  Jare  gebot  Bischoff  Ditterich  von  Mencz,  von  bestellung  wegen  des
erstenn  Cardinals  allin  Joden  in  der  Statt  Erffurthe,  daß  sy  gele  ringe  an
Iren  Kleidern  vor  Iren  brusten  suldin  tragen,  so  daß  man  einen  Joden  vor
eime  Christen  eigenlichen  muchte  erkennen.“

103)  Aehnliche  Hüte  mit  Schällen  mußten  auch  die  ausgelernten  Lehrlinge
  der  Buchdrucker  so  lange  tragen,  bis  sie  wirklich  von  der  Innung  zu
gesellen  gesprochen  worden  waren,  weshalb  sie  auch  Cornuti  oder  Gehörnte

eßen.
        <pb n="786" />
        207

—

Sachsenspiegel),  gänzlich  verboten  war.  So  heißt  es  z.  B.  noch
in  der  Frankfurter  Polizei-Ordnung  vom  Jahre  1599:

„Vlterius  ist  dem  Baumeister  gesagt,  gemeiner  Judenschaft  anzuzeigen,
  daß  sie  hinfuhro  schwarze  oder  graue  Hüte  tragen  und  ausserhalb
  ihrer  Gassen  in  keinen  Bareten  gehen.“  —

In  so  weit  wären  wir  nun  wohl  darüber  einig,  daß  die
Benennung  „Judenkopf“,  beim  Kleinode  oder  Zimier  des  meißner
Wappen-Helms,  eine  von  der  darauf  wachsend  erscheinenden  Figur,
  welche  den  obern  Theil  eines  Juden  in  mittelalterlicher  Tracht
und  besonders  mit  dem  ihnen  damals  vorgeschriebenen  Kopsputze
darstellt,  entstandene  ist,  und  ihre  höchst  wahrscheinlich  historische
Entstehung  unbedingt  in  der  ersten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts
zu  suchen  sein  dürfte,  da  selbst  die  ältesten  sächsischen  Münzen,  die
dieses  Zimier  oder  Helm-Kleinod  als  eigenthümliches  Münzbild
tragen,  unter  dem  Namen  der  „Judenköpfe“  urkundlich  bekannt
sind.  Nun  fragt  sichs  aber,  weil  wir,  aus  Mangel  einer,  die
Entstehung  des  Namens  dieses  Kleinods  oder  Zimiers  unbedingt
aussprechenden  Urkunde,  doch  nur  eine  historische  Hypothese  hier
aufstellen  können,  welcher  Fürst  unter  den  meißner  Mark--  und
thüringschen  Landgrafen  hat  dieses  Zimier  zu  erst  geführt?  —
Wie  wir  bereits  S.  174  angeführt,  erscheint  auf  den  Sigeln  des
ersten  meißnisch-thüringschen  Fürsten,  Heinrichs  des  Erlauchten,
als  Marchio  misnensis,  noch  das  sogenannte  Arnshauger  Zimier,
  das  aber  unbedingt  das  alte  meißner  sein  dürfte,  da  Landgraf
  Albrecht  und  dessen  Sohn  Diethrich  (Diezmann),  als  Landgravius
  junior  Thuringiae,  das  thüringsche  Zimier,  Hiefhörner  mit
den  Schillerbaumzweigen  führten,  und  Friedrich,  als  Marchio  misnensis,
  das  angebliche  Arnshauger,  während  dagegen  der  Nachgeborne
  Markgraf  Heinrichs,  Friedrich  der  Klemme,  gleichfalls,
als  Marchio  misnensis,  das  sogenannte  Arnshauger  durchgängig
(wo  er  als  Reiter  mit  Helm  und  Zimier  erscheint)  führt.  Der
Sohn  Friedrichs  des  Freudigen,  Friedrich  der  Enrnste  (den
auch  einige  Historiker  den  Ranen  106)  oder  Dürren  wegen  seiner
  Körperconstitution  nennen),  führt  noch  1338  auf  seinem  großen
  Reitersigel  oberhalb  des  Helmvazes  einen  hohen  Bund  mit
starkem,  darauf  gesetzten  Pfauenwedel,  während  dasselbe  Zimier  auf
einem  Insigel  seines  Vaters  einmal  mehr  als  eine  Säule,  an
der  zu  beiden  Seiten  Blankenflügel  und  auf  welcher  der  Pfauenwedel
  wipfelt,  das  andere  Mal  aber  mehr  als  ein  aus  Schiffsblanken
  zusammengefügter  Untersatz  des  hohen  Pfauenwedels  erscheint.
  Nun  soll  zwar  von  Friedrich  dem  Ernsthaften  bereits
der  Judenkopf  als  Zimier  geführt  worden  sein,  doch  ist  uns

1%%)  Vom  mittelhochdeutschen  ran,  schlank,  mager;  auch  ranig.  —
        <pb n="787" />
        208

weder  ein  Secret-Sigel  mit  diesem  Bilde,  noch  ein  Reiterinsigel
dieses  Fürsten  mit  diesem  Helmkleinode  an  einer  Urkunde  noch
unversehrt  hängend  bis  jetzt  zu  Händen  gekommen.  Dagegen
können  wir  mit  Zuverlässigkeit  behaupten,  daß  der  Sohn  dieses
Fürsten,  Friedrich  der  Strenge,  den  Judenkopf  unter  der  Bezeichnung
  des  meißner  Zimiers  wirklich  als  Helmschmuck  vorherrschend
  geführt  und  ebenso  die  Brüder  Balthasar  und  Wilhelm,
  nicht  weniger  Friedrich,  Wilhelm  und  Georg  sich  desselben
  bedient  haben,  während  Ersterer  erst.  nach  dem  Jahre  1423
das  Zimier  des  Herzogthums  Sachsen  zu  führen  pflegte.  —

Die  erste  Spur,  daß  ein  meißnisch-thüringscher  Fürst  mit
dem  eigentlichen  Judenschutze  und  sogenanntem  Judenschatze
vom  Reichsoberhaupte  gewissermaßen  belehnt  ward,  ist  die  vom
Kaiser  Ludwig  lV.  (dem  Baier)  den  Städten  Erfurt,  Mühlhausen
  und  Nordhausen  am  13.  April  des  Jahres  1330  ausgestellte
  Urkunde,  welche  sich  dahin  ausspricht,  daß  sein  Schwiegersohn,
  der  Land=  und  Markgraf  Friedrich,  alle  Juden  in  der
Landgrafschaft  Thüringen  und  in  den  meißner  und  ostländischen
Marnkgrafthümern,  so  wie  in  den  genannten  Städten,  unter  seine
Jurisdiction  und  Hoheit  (Dominium)  mit  allen  Rechten,  die  der
Kaiser  über  sie  auszunben  hatte,  erhalten  und  auch  die  dem  Reiche
rückständigen  und  zukünftigen  Steuern  (Steurae)  2c.  auf  seine  Lebenszeit
  zu  erheben  berechtigt  sein  sollte.  Diese  Urkunde  lantet
wörtlich  wie  folgzt:

Ludovicus,  Dei  Gratia,  RKomanorum  Imperator,  semper  Augustus,
prudentibus  viris,  Magistris  civium,  et  Scultetis,  Ministris  et  Consulibus.
universis,  in  Erfurt,  Mühlhausen  et  Nordhausen,  oppidorum  suis  et  imperü
  fidelibus  dilectis  gratiam  et  omne  bonum.  Cum  illustrem  Friedericum
  Landgravium  Thuringiae,  Misnensis  et  Orientalis  terrarum  Marchionem,
  Dominumque  Flisnensem  generum  nostrum  Carissimum,  qvem  noster
  affectus  speciali  affectione  Complectitur  propter  suae  fidelitatis  et
excellentiae  bene  merita,  ac  praerogatura  gratia,  ex  solitae  benignitatis
clementia  favorabiliter  duxzimus  decorandum,  ut  omnes  Judaeos  et  singulos
  in  Landgraviatu  Thuring.  Misnens.  et  Orientalis  terrarum  Marchionatibus
  praedictis  ac  vestris  locis,  et  oppidis  praescriptis  ubilibet  constitutos
  viae,  et  nostre  nomine  et  imperü  detinere,  ac  possidere,  ab
ipsis  gvoqve  steuras  seu  collectas,  nobis  ac  imperio  jam  multis  annis
neglectas  solvere,  et  adhuc  persolvendas  usque  ad  suae  vitae  exitum
recipere  debeat,  ac  possit,  ac  omnem  jurisdictionem  et  dominium,
dvod  Romanus  Rex  seu  Imperator  in  ipsis  obtinet,  ac  et  super  ipsos
cum  subjectione  debita  et  condigna  veluti  ipsorum  dominus  retinere
debeat,  et  etiam  exercere  dilectioni  vestrae  distincte,  imo  distinctissime,
  Sub  poena  indignationis  nostrae  praecipiendo  mandanqve  dvatenus
  nostro  ac  juris  intuitu  dicta  concessione  Marchionem  przefatam
super  Judaeos  in  locis  et  oppidis  vestris  supra  scriptis,  libere,  et  sine
        <pb n="788" />
        209

contradictione  qvalibet,  ubi  ac  etiam  potiri  paliamur  ipsum  cum  setvitia
  et  obseqvia,  nobis  ac  imperio  debita,  eisdem  imponere  volutt,
ac  ab  eis  exigere,  prout  potest  ex  concessione  nostra  praedicta  directe
vel  indirecte  sub  poena  praetacta  impedientes  ullo  modo,  imo  potius
ad  praescripta  plene  conseqvendum  eidem  praestabis  auxilium  et  favorem.
  Datum  dvinta  post  diem  Paschae  Regni  nostri,  Anno  16.  Imperii
vero  tertio.  105)

Daß  aber  dieses  Recht  der  Ausübung  des  Judenschutzes  nicht
nur  auf  Lebenszeit  Friedrichs  des  Ernsthaften  in  Geltung
blieb,  sondern,  daß  auch  dessen  Nachkommen  dasselbe  möglichst
aufrecht  zu  erhalten  suchten,  geht  aus  folgender,  zu  Gunsten  der
verwittweten  Land=  und  Markgräfin  Katharine  und  ihrer  Söhne,
der  Mark=  und  Landgrafen  Friedrich,  Wilhelm  und  Georg,
ausgestellten  Urkunde  des  Kaisers  Wenzel,  vom  21.  September
des  Jahres  1391,  hervor.  Wenzel  hatte  nämlich  zum  Nachtheile
der  Juden,  seiner  „Kammerknechte,“  im  Reiche  alle  Schuldner
derselben  und  ihre  Bürgen  von  allen  ihren  Verbindlichkeiten  losgesagt,
  also  gleichsam  im  Namen  der  Juden  des  Dichters  Worte:
—  „Unser  Schuldbuch  sei  vernichtet!“  —  mit  den  Worten  der  Urkunde
  ausgesprochen:  „aller  ond  yglicher  geltschulde  es  sey  hauptguthe
  (d.  h.  Capital)  odir  pfande  oder  sust  welcherley  daz  were,
die  sy  den  Juden  —  wy  dy  genant  oder  wo  dy  gesessin  sind  oder
wie  ond  in  welcher  mazze  die  schulde  dargangen  ond  gemacht
were  genczlichin  ond  allir  sachen  ledig  ond  entsprochen  sin  solten.“
  —  Dagegen  waren  jedoch,  hinsichtlich  der  in  Thüringen,
Meissen  rc.  gesessenen  Juden,  die  Landgräfin  Katharine  und
ihre  Söhne  beim  Kaiser  selbst  eingekommen,  hatten  dabei  namentlich
  ihre  von  den  Kaisern  erworbenen  Rechte  auf  die  Juden  ihrer
Lande  geltend  gemacht  und  erhielten,  merkwürdiger  Weise,  auch
von  ihm  urkundlich  die  Bestätigung  dieser  alten  Rechte  dadurch,
daß  er  anbefiehlt,  daß  diese  Fürsten  es  nach  „gewissin  vnd  guten
  willin“  mit  den  Juden  in  ihren  Landen  halten  könnten,  wie
sie  wollten.  Die  Urkunde  lautet  wörtlich  wie  folgt;

Wir  Wenzlaw  von  Gotes  Gnaden  Romischer  Kunig  czu  allin
cziten  Merer  des  Reichs  vnd  Kunig  czu  Beheim  bekennen  ond  tun
kund  offinlichin  mit  diesen  brive  allen  den  die  In  sehen  oder  horen
lesen  Wie  wol  daz  sey  daz  wir  vormals  beyde  Fürsten  geistlichen
vnd  weltlichen  Grafen  Freyn  Dinstluten  Rittern  Knechten  Steten  ond
allirmenielichen  unsern  ond  des  Riches  getruwen  gefreyet  vnd  In  die
besundern  Gnade  getan  habin  daz  sie  ond  ire  burgen  aller  ond  yglicher
  geltschulde  es  sey  hauptqute  gesuchit  odir  pfande  oder  sust  welcherlei
  daz  were,  die  sy  den  Juden  onsern  Camerknechten  wy  dy
genant  oder  wo  dy  gesessin  sind  oder  wie  und  in  welcher  mazze  die

%  )  Rudolphi  Gotha  diplomatica  V.  p.  209.  —
Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  3.  14
        <pb n="789" />
        210

schulde  dargangen  vnd  gemacht  were  genczlichin  ond  allir  sachen  ledig
  ond  entsprochen  sin  solten  ydoch  so  sind  vor  vns  komen  dy'hochgeborn
  Katherine  Maregrafynne  ezu  Missen  onsere  Mum  Friedrich
Wilhelm  vnd  Jurge  Gebrudere  ire  Sone  Marcgrafen  czu  Missen
onser  liebin  Ohemen  vnd  Fürsten  ond  habin  vns  vndirwiset,  wy  daz
sie  von  vnsern  Vorfaren  an  dem  riche  Romischen  Keysern  vnd  Kunigen
  vbir  die  Juden  die  onder  In  gesessin  sind  onsere  Camerknechte
etliche  Gnade  vnd  fryheyde  erworbin  habin  ond  baten  vns  mit  fleizze
daz  wir  sie  solicher  friheyde  genysen  vnd  doby  noch  lute  derselbin
irer  brive  gnediglichen  behalten  wolten  des  habin  wir  angesehen  ire
redeliche  ond  fleizzige  Bete  ond  ouch  nucze  ond  getruwe  Dinste,  die
ire  Vorfaren  vnd  ouch  sie  vns  vnd  dem  Riche  oft  ond  dike  nuczlichen
  vnd  williglichen  getan  habin  tegelichin  ond  forbas  tun  sullin
vnd  mogen  in  kunftigin  czeiten  ond  habin  doromb  mit  wolbedachtem
mute  guten  rate  ond  rechter  wissen  die  egnant  vnsere  Mumen  vnd
Ohemen  ond  die  Juden  die  vnder  In  gesessin  sint  vnsere  Camerknechte
  oss  der  vorgnant  vnser  gnaden  geczogen  vnd  gnomen  czihen
ond  nemen  sie  doruss  von  Romischer  Kuniglicher  Mechte  in  kraft
dicz  brifs  also  vornemlichin,  daz  allermeniclichin  beyde  von  wucher
gesuche  schaden  vnd  waz  vber  daz  hauptgute  komen  ond  gewachsen
ist  von  den  egenanten  Juden  fry  ledig  ond  loze  sein  sollin  ond  vmb
daz  hauptgute  meinen  vnd  wollin  wir  daz  daz  czu  der  egenanten
vnser  mumen  ond  ohemen  gewißin  ond  guten  willin  stehen  ond  beliebin
  sullin  also  waz  sy  damite  tun,  daz  daz  volkomene  kraft  ond
macht  sal  habin  ond  doby  vnvorkerlichen  beleibin  solle:  ond  gebiten
dorvmb  allen  Fursten  geistlichen  ond  weltlichin  Grafen  Freyen  Herren
  Dinstluten  Rittern  knechten  lantrichtern  vnd  mit  namen  den  obmannen
  ond  hauptluten  des  lantfriedes  wo  die  geseßin  sind  gemeynscheften
  der  stete  merkte  ond  dorffere  vnd  sust  allen  andern  onsern
und  des  Riches  getruwen  ond  ondertanen  ernstlichin  ond  vestiglichen
mit  diesem  brive  daz  sie  die  vorgenanten  vnsir  mumen  ond  ohemen
wider  solche  vnser  gnaden  nicht  hindern  oder  erren  in  dheyne  wis
Sundern  sie  daby  getruwlichin  behalden  ond  beliben  laßin  Als  liebe
In  sy  onsere  swere  vngnade  czuvormeyden  mit  orkund  diez  brifes  vorsigelt
  mit  onser  kuniclichen  Majestat  Insigel  Gegeben  czum  Bettelern
noch  Christes  geburd  dryczenhindert  Jar  vnd  dornach  in  dem  Eyn
vnd  nunczigesten  Jaren  an  sende  Matheus  Tage  onser  Riche  des  Behemischen
  in  dem  nun  ond  czwencigisten  ond  des  Romischen  in  dem
sechczehenden  Jare.  "

Ebenso  beweißt  aber  auch  eine  andere  Urkunde  105)  des  Kai-106)

  Wir  Sigemund  von  Gotes  Gnaden  Nomischer  Konig  czu  allen  czyten
  Merer  des  Richs  vnd  zen  Hungern  Dalmacien  Croacien  2c.  Kunig  bekennen
  ond  thun  kundt  offinbar  mit  diesim  brive  allen  den  die  yn  sehin  adir  horen
  lesen  Alß  wir  von  allir  Judischeit  In  dem  Romischen  Riche  wonhaftig
vnd  gesessen  den  dritten  pfennyg  aller  irer  habe  vnd  guter  nemen  lassen  he-
        <pb n="790" />
        211

sers  Sigismund,  der  von  den  Juden  „von  allir  Judischeit“
des  ganzen  deutschen  Reichs  eine  Contribution  des  3.  Pfennigs  von
aller  ihrer  Habe  im  Jahre  1418  zu  erheben  gedachte,  wozu  auch  berests
  die  Kurfürsten  und  andern  Reichsfürsten  ihre  Zustimmung
gegeben  hatten,  daß  er  auch  die  ganz  besondere  Bewilligung  des
Mark=  und  Landgrafen  Friedrichs  erst  dazu  für  Thüringen,
Meißen  2c.  bedurfte,  und  daß  der  Kaiser  das  vom  Friedrich  erhaltene
  Zugeständniß  für  diesen  außerordentlichen  Fall  wirklich  sehr
hoch  anschlug.  —

Es  ist  nun  in  der  That  häöchst  seltsam,  daß  das  Helmbtld,
der  „Judenkopf,“  früher  bei  den  Fürsten  Thüringens  und  Meissens
  nicht  vorkommt,  als  sie  nachweisbar  im  wirklichen  Bessitze
des  eigentlich  nur  dem  Kaiser  als  Reservatrecht  zukommenden  Judenschutzes
  und  Judenschatzes  waren,  während  schon  Heinrich
  der  Erlauchte  theilweise  Verweser  dieses  Rechts  gewesen  zu
sein  scheint.  Ja,  es  muß  dieses  Zusammentreffen  uns  in  der  That
auf  die  historische  Hypothese  führen,  daß  diese  Fürsten,  welche,
wie  wir  sahen,  grade  auf  dieses  Recht  ein  besonderes  Gewicht  gelegt
  zu  haben  schienen,  auch  durch  Vertauschung  ihres  bisherigen
Helmkleinods  der  Mark  Meissen,  einer  mit  Blanken  beflügelten
  Säule,  auf  der  ein  Pfauenwedel  gipfelt,  mit  dem  sogenannten
  Judenkopfe,  an  den  Tag  gelegt  haben  könnten,  wie  sehr
sie  eigentlich  dieses  von  den  Kaisern  erhaltene  Prärogativ  zu  schätzen
wußten  107).  —

ben  vnd  noch,  nemen  lassen  vnd  alß  vnser  vnd  des  Richs  Kurfursten  andir
Fursten  und  getruwen  iren  willen  darczu  gegebin  haben  vnd  der  hochgeborn
Friedrich  der  Elder  Landgrave  czu  Doringen  vnd  Marcgrave  zcu  Mißin  unser
  liber  Oheme  vnd  Furste  synen  willen  ouch  darczu  gegebin  jat  ond  gibet
daz  wir  von  aller  ond  jglicher  Judischeit  in  synen  Landen  Herschefften  vnd  gebieten
  wonhafftig  vnd  gesessen  den  dritten  pfennyg  aller  irer  ond  ir  jgliches
habe  vnd  gutes  woran  daz  ist  ouch,  nemen  vnd  vffheben  lassen  mogen  Alß  haben
  wir  augesehin  sollich  desselbin  Friedrichs  guten  willen  vnd  ouch  die  funderliche
  libe  und  truwe  die  er  zen  vns  vnd  dem  Riche  in  den  vorgerurten  vnd
andern  Dingen  hat  vnd  meynen  darumb  seczen  vnd  sprechen  von  Romischer
Koniglicher  Macht  in  craft  dieses  brives  daz  ym  sinen  erben  ond  nachkomen
der  vorgnanten  syn  guter  willen  den  er  zen  nemng  ond  rffhebung  des  vorgnanten
  dritten  pfennygs  gegeben  hat  alß  vor  begriffen  ist  an  allen  vnd  jglichen
  synen  Furstenthumen  landen  luten  herschafften  friheiten  herlikeiten  rechten
briven  ond  privilegien  furbaz  ewiglich  keynen  schaden  sugen  adir  bringen  solle
adir  muge  in  keyne  wiz  Mit  orkunde  dieses  brives  vorsigelt  mit  vnser  Koniglicher
  Majestat  Insigel  Geben  zen  Costencz  noch  Christ  gebort  vierczenhunrt
vare  vnd  darnach  in  dem  achtzcehenden  Jare  an  vnser  frauwen  abinde  purificacionis
  vnser  Riche  des  ongerischen  in  den  ein  vnd  drisigisten  yar  ond  des
Romischen  in  dem  achten  yare.  1

107)  Auf  dem  kurfürstlichen,  vollständigen  Wappenschilde,  das  erstlich  unter
  Moritz  und  August  3  Helme  führte,  war  der  Helm  mit  dem  Judenkopfe
links  zur  Seite  des  Mittelhelms,  der  die  Zimiere  des  Herzogthums  und  der
Kur  Sachsen  zugleich  führte,  aufgepflanzt,  was  auch  noch  bei  der  Vermehrung
der  Helme  auf  fünf  blieb.  Als  die  Zahl  der  Helme  seit  Johann  Georg  l.

14“
        <pb n="791" />
        212

Hieran  knünpft  sich  jedoch  noch  eine  zweite  historische  Hypothese,
  welche  sich  auf  die  Entstehung  der  Sage  und  des  Sprichwortes
  vom  „dummen  Jungen  von  Meissen“  bezieht.  —  Unsers
  Wissens  ist  nirgends  Etwas  über  die  Entstehung  dieses  fast
durch  ganz  Deutschland  verbreiteten  Sprichwortes  verlautet,  und
das  in  Meissen  noch  vorhandene  Bild  des  angeblichen  „dummen
Jungen“,  was  man  den  Fremden  mindestens  seit  einem  Jahrhunderte
  zeigt,  ist  viel  zu  neu,  während  sich  daran  auch  unsers
Wissens  keine  eigentliche  Sage  knüpft.  Nun  hat  man  zwar  in
der  im  zweiten  Umgange  der  Wendeltreppe  (Wendelsteins)  der
Albrechtsburg  angebrachten  Stein-Relief-Darstellung  des  seltsamen
Streichs  eines  markgräflichen  Narrens,  der  eine  Viole  oder  Erdbeere
  (7)  mit  einem  andern  zu  natürlichen  Surrogate  vertauschte
  105),  die  Entstehung  der  Sage  vom  „dummen  Jungen  von
Meissen"“  finden  wollen.  Es  scheint  jedoch  darin  eben  so  wenig
  ein  wirklicher  Halt  dafür  zu  sein,  da  der  „dumme  Junge
von  Meissen“  doch  weit  mehr  im  bloßen  Sprichworte,  als
in  einer  Sage  zu  suchen  sein  dürfte.  Mit  größerer  Wahrscheinlichkeit
  ist  deshalb  wohl  anzunehmen,  daß  das  fragliche  Sprichwort
  daher  entstanden  sein  dürste,  daß  endlich  das  Volk,  nicht
mehr  die  Bedeutung  des  Judenkopfs  auf  dem  meißner  Wappen
  kennend,  das  doch  an  vielen  Stellen  der  Gebäude  und  alten
Thore  der  Stadt  Meißen  sowohl  selbst,  als  auch  anderer  meißnischer
  Städte  angebracht  war  und  noch  ist,  sich  aus  eigner
Weisheit  eine  Deutung  bildete,  und,  da  überdies  die  Fiqur  des
meißner  Helmkleinods,  ihrer  Anschauung  nach,  einem  Narren
nicht  unähnlich  erschien,  und  der  Volksmund,  nach  dem  endlichen
Verschwinden  der  eigentlichen  Hofnarren  mit  Schellenkappe  und

auf  10  gestiegen  war,  zierte  der  Judenkopf  den  Mittel-Helm  links.  —  In
welchem  hohen  Ansehen  dieser  Helmschmuck  noch  zu  Kurfürst  August's  Zeiten
war,  beweist,  daß,  wie  Moller  in  den  Freiberger  Annalen  S.  269  erzählt,  zu
Ehren  der  kurf.  Familie  sogar  Frauen  Judenhüte  bei  feierlichen  Gelegenheiten
  trugen.  Als  nämlich  Kurf.  August  mit  der  Kurfürstin  Anna  1557  Freiberg
  besuchte,  heißt  es  bei  Moller  a.  a.  O.:  „wurden  sie  köstlich  vom  Rathe
bewirthet  und  damit  es  desto  fröhlicher  zuginge,  haben  sich  der  fürnehmsten
Bathaherren  Töchter  auf'e  zierlichst  vermaskeratet  und  sind  die  Weiber  in  hohen
Judenhüten  mit  Flammen,  wie  auf  dem  chursächsischen  Wappen  zu  schauen,
in  die  Tafelstube  hineingetreten  und  haben  der  Herrschaft  einen  Mummenschanz
  gebracht.  Die  Mammenschanz  hat  Wolff  Hoßfahrtin  getragen.“  —

108)  In  der  bei  Kreysig  (Beiträge  zur  Historie  der  chursächs.  Lande,
Band  II.  S.  499  ff.)  mitgetheilten  „Kurze  Erzehlung  was  auf  dem  weitberühmten
  Schlosse  zu  Meissen  Merkwürdiges  ehermahls  zu  sehen  gewesen  und
eines  Theils  noch  ist“  wird  S.  504  darüber  Pesagt:  13)  Stehet  eine  Manes-Person
  (soll  der  Narr  seyn,  so  die  rechte  Viole  abgepflückt,  und  hergegen
nuseangtete.)  hinter  einem  Zaune,  neßelt  gleichsam  die  Hosen  zu,  mit
der  Beischrift:

Wiltu  Neidhardt  wißen,
Ich  hab  dir  unter  den  Hut  gesch  ..  ..  .
        <pb n="792" />
        213
Spitzhute,  den  Begriff  eines  Narren  leicht  mit  dem  eines  dummen
  Jungen  109)  gleichbedeutend  fand,  ohne  weiteres  denselben
in  sein  Sprichwörterbereich  aufnahm.

Wer  uns  eines  Bessern  belehren  kann,  thue  es,  da  die
Deutung  historischer  Sprichwörter  für  die  Geschichte  meistens
vom  größten  Nutzen  zu  sein  pflegt.  —

Es  ist  in  der  That  seltsam,  daß  bei  keinem  Historiker  (unsers
  Wissens)  nur  irgend  eine  Andeutung  sich  vom  alten  Sprichworte:
  „der  dumme  Junge  von  Meissen“  findet,  während
andere  Sprichwörter  von  Meissen  hinlänglich  erklärt  sind.

Diplomatische  Nachlese

zu  der  Geschichte  des  Nechtsstreites  zwischen
Kurfürst  Friedrich  II.  und  Konrad  (Kunz)
von  Kauffungen.

Schon  als  der  Verfasser  seine  Monographie  „Irrungen  und
Rechtsstreit  zwischen  Kurfürst  Friedrich  II.  und  Konrad  von  Kauffungen
  und  der  dadurch  am  7./8.  Juli  1455  herbeige  führte
Prinzenraub  rc.“  der  Presse  übergeben,  und  der  Stoff  zu  den
derselben  beigefügten,  doch  eher  als  der  Text  gedruckten  urkundlichen
  und  andern,  namentlich  chronikalischen  Beilagen  sich  dermaßen
  angehäuft  hatte,  daß  jenes  Buch  noch  weit  bedeutender
an  Umfang  hätte  werden  müssen,  als  es  wirklich  schon  geworden
ist,  beschloß  er,  die  eigentlichen  Rechtsstreits-Acten  und  einige
gewissermaßen  dazu  gehörige  Beilagen,  die  ein  specielleres  Interesse
  für  die  Geschichtsfreunde  und  namentlich  für  die  Geschichtsforschung
  haben,  in  die  Sachsen-Chronik  unverkürzt  aufzunehmen.
  —  Noch  mehr  aber  sieht  sich  der  Verf.  durch  die  wegen
der  angeblichen  Tendenz  gedachten  Buches  mehrfach  erfahrenen
Angriffe  gewissermaßen  sogar  dazu  aufgefordert,  diese  bis  jetzt
noch  nicht  abgedruckten  Actenstücke  hier  buchstäblich  zu  geben,
da  er  gewissermaßen  in  der  Beziehung  namentlich  verdächtigt

109)  Diejenigen,  welche,  wie  Lyser,  die  Sage  vom  dummen  Jungen
zu  Meissen,  mit  der  Holsteiner  Sage  vom  Dumm-Dusel  und  Klugspttz,
vermengen  möchten,  irren  unbedingt  gar  sehr.  —
        <pb n="793" />
        214

worden  ist,  als  ob  er  entweder  absichtlich  diese  Actenstuͤcke  falsch  copirt
  und  erlaͤutert,  oder  aus  Ignoranz  mißverstanden  habe.  1)

Der  mehr  durch  den  Zeitgeist,  als  durch  die  unmittelbare  Absicht
  der  beiden  entzweiten  fürstlichen  Brüder  geförderte  Bruderkrieg
  war  in  der  That  die  erste  entfernteste  Ursache  zu  den  entstandenen
  Irrungen  zwischen  Kurfürst  Friedrich  II.  und  dem
Konrad  von  Kauffungen.  —  Letzterer,  der  im  gemeinen  Leben
Kunz  genannt  wurde,  war  in  dem  zweiten  Jahrzehent  des  15.
Jahrhunderts  geboren  (sein  Geburtstag  ist  unbekannt),  und  seine
Jünglingsjahre  fielen  unbedingt  in  die  Periode  des  an  Gräueln
überreichen  Hussitenkriegs,  welcher  mehr  denn  zu  sehr  geeignet  war,
den  so  schon  eisernen  Charakter  der  gewaltrechtlichen  Zeit  noch  gewaltiger
  auszuprägen.  —  Zeit  und  Umstände  machen  stets
den  Menschen;  wäre  Kunz  in  einer  mildern  Zeit  aufgewachsen,
und  im  Schooße  des  Friedens  erzogen,  und  hätte  er  unter  weniger
  ungünstigen  Umständen  zum  Kurfürsten  Friedrich  lI.  und
unbedingt  noch  mehr  zu  dessen  rathender  Umgebuna  gestanden,
so  hätte  er  sich  nie  zu  einer  Selbsthilfe  gegen  einen  Fürsten  veranlaßt
  gefühlt,  die  ihm  das  Leben  auf  eine  seinem  Stande  so
unwürdige  Weise  kostete,  und  ihn  bei  der  die  Zeitumstände  nicht
genau  in's  Auge  fassenden  Nachwelt  zu  einen  sogenannten  Prinzenräuber
  stempelte.

Nach  Allem,  was  wir  von  Kunz  von  Kauffungen  wissen
und  Schriftliches  von  seiner  Hand  kennen,  war  er  keineswegs
ein  roher,  gefühlloser  Mann  und,  im  Betracht  der  damaligen
  Stufe  der  allgemeinen  Bildung  des  Adels  und  der  Geistlichkeit,
  durchaus  nicht  ungebildet:  denn  er  schrieb,  nach  der  Mehrzahl
  der  von  ihm  selbst  geschriebenen  Briefe  2c.  zu  urtheilen,  eine
für  die  damalige  Zeit  wirklich  sehr  leserliche,  ja,  genau  genommen,
  sogar  ausgeschriebene  Hand  2),  und  selbst  sein  Styl  ist  weit
weniger  schwierig  zu  nennen,  als  die  Schreibweise  vieler  seiner
Zeitgenossen,  deren  Beruf  es  eigentlich  erheischte,  sich  gut  und  ver-1)

  Was  das  Copiren  dieser  urkundlichen  Stücke  betrifft,  so  wird  der  Verf.
keineswegs  eine  vollkommene  Infalibität  beanspruchen,  da  Irren  menschlich
ist.  Unter  den  tausenden  der  bisher  zum  Drucke  gelangten  Urkunden  ist  doch
wohl  so  leicht  keine,  die  nicht  von  dem  menschlichen  Irrthume  zeigte;  namentlich
  aber  ist  oft  bei  der  gründlichsten  Collationirung  und  Controle  ein  kleiner
oder  größerer  Irrthum  eingeschlichen  oder  Schreibfehler  uutergelaufen,  und  was
der  Copist  nicht  versehen  hatte,  versah  endlich  noch  der  Corrector  oder  der
Seher.  6„o  vielen  Umständen  hängt  also  die  Richtigkeit  einer  gedruckten  Urnde

  ab.

2)  Der  Verfasser  begreift  übrigens  nicht,  wie  einer  seiner  Widersacher
radezu  die  unmotivirte  Behauptung  aufstellen  konnte,  daß  „grade  der  Umsand,
  daß  er  schreiben  konnte,  erst  recht  gegen  ihn  spricht,  daß  er  eine  gewisse
  Bildung  besaß.“  —  Vergl.  Dresdner  Journal  1855  No.  163.  S.  740.
Feuilleton  2.  Spalte.  —
        <pb n="794" />
        215

ständlich  in  Schrift  auszudrücken.  Nicht  minder  ist  ein  Beweis,
wenigstens  für  selne  Bildungsfähigkeit,  der  angebliche  Umgang
Kunz'é  mit  dem  grünhainer  Mönche  Rosenkranz,  dem  er  bekanntlich
  sein  Vorhaben  gegen  Kurfürst  Friedrich  mitgetheilt,
welches  dieser  aber  als  kluger  Mann  gemißbilligt,  und  ihn  sogar
vor  der  damit  verknüpften  Gefahr  für  Leib  und  Leben  gewarnt
haben  soll.)

Erst  nach  dem  Jahre  1443  mag  Kunz  in  den  Dienst  des
Kurfürsten  Friedrichs  gekommen  sein,  da  er  noch  in  diesem  Jahre
mit  Hans  und  Heinze  (Heinrich  seinem  Bruder)  von  Kauffsungen
  unter  den  Zeugen  als  schlichter  Junker  in  einer  Urkunde
erwähnt  ist.  Im  sogenannten  Manifeste")  des  Kurfürst  Friedrichs
  wird  Kunz  als  kurfürstlicher  „Voit  und  Amptmann““
auf  dem  Schlosse  zu  Altenburg  genannt,  was  er  jedoch  nur
bis  zum  Beginn  des  eigentlichen  Bruderkrieges  gewesen  sein  dürfte,
da  er  im  Kriege  selbst  als  „Abenteuerer“  der  kurfürstlichen  Partei,
d.  h.  als  freier  Bundesgenosse  des  Kurfürsten  erscheint,  der  diesem
  nicht  als  „Erbarmann“'s),  sondern  vielmehr  auf  „selbs
koste  vnd  abentheuer“  diente.  —  Daher  kam  es  auch,  daß
Kunz  im  März  des  Jahres  1449  der  Reichsstadt  Nürnberg
gegen  den  Markgraf  Albrecht  mit  dem  Reuß  von  Plauen
(wiewohl  nicht  mit  Zustimmung  des  Kurfürsten)  als  Abenteuerer
diente,  und  doch  später  wieder  bei  dem  Hilfscorps,  das  Kurfürst
Friedrich  zum  Entsatz  der  von  den  böhmischen  Hilfsvölkern  des
Herzogs  Wilhelm  geängstigten  Stadt  Gera,  im  October  1450,
sendete,  als  Führer  der  Reiterei  sich  befand,  bei  welchem  Zuge
er  an  der  Brücke  bei  Pöppeln  gefangen  und  nach  Böhmen  abgeführt
  worden  sein  soll.  Ebenso  wollen  die  Historiker,  daß  Kunz
aus  dieser  Gefangenschaft  sich  selbst  mit  4000  Gulden  ranzionirt
habe,  während  sein  Mitgefangener,  Nicolaus  Pflug,  auf  Kuauthain
  (nicht  Frauenhain),  als  Erbarmann  des  Kurfürsten,  von
diesem  das  Lösegeld  erhielt,  was  Kunz  als  Söldner  (2)  nicht
hätte  beanspruchen  können.  —

Diese  Nichtzahlung  des  Lösegeldes  sollte  nun,  nach  der  Ansicht
  der  meisten  Historiker,  die  erste  Veranlassung  zu  dem  Bruche
zwischen  Kunz  und  dem  Kurfürsten  Friedrich  gewesen  sein,  obschon
  dies  weder  aus  dem  seit  fast  200  Jahren  durch  Anton  Weck
bekannt  gemachten  Ausschreiben  oder  Manifeste  Friedrichs,  noch
weniger  aus  der  beigelegten,  jedoch  nicht  mehr  im  Ortginale  vor-2)

  Vergl.  Richters  Chronik  von  Annaberg  I.  S.  6.

*)  Abgedruckt  zuerst  beim  Anton  Weck,  Dresdner  Chronik,  S.  166—169.

*)  In  der  Rolle  der  Erbarmannschaft  vom  Jahre  1445  wird  wohl  Hans
von  Kauffungen  zu  Wolkenberg  mit  einer  Glefe  erwähnt,  aber  nicht  Kunz.
von  Kauffungen,  der  damals  noch  Antheil  an  dem  gegenüber  gelegenem
Gute  Kauffurgen  hatte.
        <pb n="795" />
        216

handenen,  unbedingt  nach  Fassung  und  Wortlaut  verdächtigen,
Quittung  ")  hervorgehen  konnte.

Erst  aus  der  Klage  des  Kunz  geht  ganz  genau  hervor,
was  die  erste  mittelbare  und  unmittelbare  Ursache  zur  Unzufriedenheit
  des  Kunz  mit  dem  Kurfürsten  war.  Ehe  wir  daher  die
versprochenen  Actenstücke  selbst  mittheilen,  werden  wir  zum  Verständnisse
  derselben  noch  Einiges  vorausschicken  müssen,  welches,
im  Vereine  mit  den  den  Actenstücken  selbst  beigegebenen  Noten,
hinreichend  sein  dürfte,  dem  gebildeten  und  dabei  vorurtheilsfreien
Leser  ein  klares  Bild  von  den  mehrjährigen  Irrungen  zu  verschaffen.
  —

Kunzens  Gattin.  Elisabeth  von  Einsiedel,  Schwester
des  kurfürstlichen  Hofmarschalls,  Hildebrands  von  Einsiedel,
welcher  laut  Lehensregistratur  im  Jahre  1443  auch  das  Gut
Kauffungen  bei  Penig  zur  Hälfte  als  Leibgedinge  verschrieben
ward,  besaß,  wahrscheinlich  schon  vor  dieser  Zeit,  das  Gut  Milowitz'),
  über  dessen  Lage  man  allerdings  noch  keine  wahre  Entscheidung
  fassen  kann,  so  lange  der  Lehensbrief  oder  doch  wenigstens
die  Lehensregistratur  nicht  aufgefunden  ist.  Dieses  Milowitz
ward  nun  der  eigentliche  Zankapfel,  der  leider  nach  einem  Verlauf
  von  etwa  9  Jahren  dazu  Veranlassung  ward,  daß  die  einfachste
  Irrung  zwischen  Kunz  von  Kauffungen  und  dem
Kurfürsten  Friedrich  bis  zur  seltsamsten  Verirrung  ausartete.
Wahrscheinlich  ist  es,  daß  Milowitz  in  den  herzoglichen  Landen
lag,  da  es  unbedingt  mit  dem  Beginne  des  Bruderkrieges,  oder
vielleicht  schon  unmittelbar  bei  der  nach  der  Verheerung  der  Vitzthumschen
  Güter  im  Jahre  1446  oder  1447  vom  Apel  Vitzthum
  auf  Tannrode  verheeret  wurde.  Dieser  muß  daher  in
jener  Zeit  auch  noch  auf  der  Seite  der  Gebrüder  Busso,  Apel
und  Bernhardt  Vitzthum  von  Apolda  auf  Roßla  gestanden
  und  vielleicht  auch  der  Partei  des  Herzogs  Wilhelm  ange-6)

  Diese  Quittung  hat  ganz  die  Fassung  und  den  Wortlaut  eines  Formulars
  der  churfürstlichen  Canzlei.  Sie  scheint  von  dieser  wohl  ausgefertigt,
aber  es  fragt  sich  noch,  ob  sie  auch  von  Kunz  wirklich  eigenhändig  vollzogen
und  besigelt  worden  ist.  —  So  lange  das  Original,  welches  entweder  von
Kunzens  Hand  geschrieben  oder  von  ihm  mirtels  Sigel  vollzogen  ist,  nicht
vorliegt,  muß  es  uns  daher  unbenommen  bleiben,  über  dessen  Echheit  ein  Bedenken
  nicht  zu  entfernen.  #

7)  Es  ist  noch  nicht  entschieden,  ob  unter  diesem  Milobitz  das  Mölbitz
bei  Gera  oder  das  bei  Kranichfeld  verstanden  werden  müsse.  Ebenso  wenig
  ist  nachzuweisen,  daß  dieses  Milowitz  das  Mölwitz  bei  Paulinzelle
sei.  Mit  vieler  Wahrscheinlichkeit  ist  dagegen  anzunehmen,  daß  das  kauffungsche
  Milowitz  das  jetzige  Mölbitz  oder  Molwitz  im  neustädter  Kreise  an
der  Orla  bei  Neustadt  ist,  welches  früher  schon  unter  Herzoglicher  Hoheit
stand.  Uebrigens  hat  das  hiesige  altschriftsässige  Rittergut  nur  einen  Theil
des  Dorfs,  woraus  man  vermuthen  könnte,  daß  früher  noch  ein  zweites  Rittergut
  in  Molwitz  war,  das  nach  1455  eingezogen  und  dem  geistlichen  Kasten
zu  Neustadt  übergeben  worden  ist.  —
        <pb n="796" />
        217

hört  haben,  da  doch  der  Kurfürst  Friedrich  auch  dessen  im  Melßnischen
  liegende  Güter  Schweikartshain  2c.  occupirt  hatte.  —
Diese  feindliche  Verheerung  des  Gutes  Milowitz,  von  welchem
Kunz  in  der  Einleitung  seiner  Klage  sagt:  „dz  die  Zeit  mines
weibes  libgedinge  gewest  ist  ond  ich  daz  mitsamt  ir  in  vormundeschaft
  mines  weibes  inn  gehobet  habe,“  hatte  zuerst  zur  Folge,
daß  Kunz  vor  allen  Dingen  den  Kurfürsten,  den  er  (damals  Mitbesitzer
  von  Kauffungen)  für  jene  Zeit  noch  seinen  „natürlichen
Erbherren“  nennt,  um  Hilfe  anrief  und  ihn  demüthig  bat,  ihm
nach  Billigkeit  wegen  solcher  Unthat  beim  Apel  Vistzthum  zu
Recht  zu  verhelfen,  was  der  Kurfürst  jedoch  nicht  that  („das
dan  sein  gnade  entat“").  Da  nun  aber  Kunz  vom  Kurfürsten
(„Also  ich  mein  vnbillich“)  keine  Hilfe  gegen  Apel  erlangte,  so
unternahm  er  es,  wie  er  sagt,  so  wie  er  konnte,  sich  selbst  zu
Rechte  zu  verhelfen.  Die  nächste  Folge  davon  war,  daß  Kunz
von  Kauffungen  den  Apel  Vitztbum  auf  Tannrode,  welcher
  übrigens,  nach  der  Aussage  des  Kunz,  im  Dorfe  Milowitz
„eine  treflich  groß  name  on  recht  öch  on  alle  redliche  schuld  vn—
bewart  genommen“  hatte,  so  wie  Die,  welche  sich  Vitzthums
annahmen,  befehdete  und  daß  er  auch  eine  Zeit  lang  diese  Fehde
auf  eigene  Gefahr  und  Unkosten  fortführte.  —  Kunz  ward  jedoch
  endlich  vom  Kurfürsten  veranlaßt,  seine  Fehde  mit  Apel
auf  Tannrode  aufzugeben,  weil  sie  als  Separatfehde  entweder
  dem  Interesse  des  Kurfürsten,  in  Rücksicht  auf  Herzog  Wilhelm
  störend  war,  indem  er  zugleich  Kunzens  Hilfe  für  den
Bruderkrieg  besser  nützen  konnte,  oder,  man  kann  annehmen,  daß
Apel  Vitzthum  auf  Tannrode,  dessen  sich  Herzog  Wilhelm
in  der  ersten  Fehde  Kauffungens  wegen  Milowitz  angenommen
  hatte,  bereits  von  Wilhelms  Partei  abgefallen  und  auf
Seiten  des  Bischofs  Peter  von  Naumburg  getreten  war,  der
aufänglich  im  eigenen  Interesse  und  endlich  zu  Gunsten  des  Kurfürsten
  Friedrichs  den  Herzog  Wilhelm  befehdete.  —

Der  Kurfürst  mußte  in  der  That  in  einiger  Verlegenheit  sein,
wie  er  Kunz  beruhigen  könnte,  der  sich  durch  des  Kurfürsten
Fehde  mit  den  Vitzthumen  in  seinem  Besitzthume  von  Milowitz
gestört  sah,  und  der  sich  doch  auch  gegen  den  Störer,  den  Apel
zu  Tannrode,  nicht  in  eigener  Fehde  sein  Recht  verschaffen
durfte,  da  die  Separatfehde  sich  mit  der  Politik  des  Kurfürsten
nicht  vertrug.  —  Außerdem  mochte  dem  Kurfürsten  die  Freundschaft
des  Kunz  von  Kauffungen  doch  auch  nicht  so  ganz  unwichtig
  sein,  so  lange  namentlich  der  nach  dem  Waffenstillstande  vom
13.  Februar  und  dem  Schiede  vom  25.  September  1447  wieder
losgebrochene  Krieg  solche  unerschrockene  Leute,  wie  dieser  unbedingt
  war,  nothwendig  machte.  Aus  den  Verhandlungen  zu
Naumburg  und  Freiburg,  am  3.  Februar  1447,  wo  auch  die
        <pb n="797" />
        218

Vitzthume  mit  ihren  Gegnern  vereinigt  werden  sollten,  welche
die  Entschuldigungsschrift  der  ehemaligen  Räthe  des  Kurfürsten
Friedrichs  gegen  die  seines  Bruders  Wilhelm,  namentlich  gegen
  Busso  und  Apel  Vitzthum  am  13.  Februar  1447,  und
auch  den  Einschluß  dieser  in  den  Waffenstillstande  vom  14.  Febr.
d.  J.,  sowie  endlich  die  Bestimmung,  daß  die  Ansprüche  des
Kurfürsten  Friedrichs  an  diese  durch  Schiedsrichter  am  12.
Mai  d.  J.  entschieden  werden  sollten,  zur  Folge  hatte,  war  eigentlich
  kein  richtiges  Endresultat  hervorgegangen,  weil  nach  einer
Urkunde  vom  12.  August  1447  die  Vitzthume  von  den  Tagen,
auf  welchen  eine  Beilegung  der  Streitigkeiten  zwischen  Friedrich
und  Wilhelm  versucht  werden  sollte,  fern  gehalten  werden  sollten,
da  die  Sage  gehe,  sie  seien  die  Ursache  der  Feindschaft  zwischen
beiden  Brüdern.  —  Eben  so  wenig  vermochte  die  am  Montage
nach  Martini  1448  niedergesetzte  neue  brüderliche  Verschreibung
76  Einung  lange  gegen  den  völligen  Ausbruch  des  Kriegs  zu
chützen.  —

Kunz  von  Kauffungen,  welcher  während  der  Zeit  der
bald  angeknüpften,  bald  abgebrochenen  Unterhandlungen  dem  Kurfürsten
  wegen  seines  Guts  Milowitz  sehr  in  den  Ohren  gelegen
  zu  haben  scheint,  hatte  sich  vielleicht  auch  nebenbei  bei  der
kurfürstlichen  Umgebung  nicht  eben  beliebt  gemacht.  Ueberhaupt
konnte  das  fortwährende  Schweben  der  Verhältnisse  zwischen  Krieg
und  Frieden  einem  so  entschiedenen  Kriegsmanne  von  Natur,
wie  Kunz  war,  keineswegs  gefallen,  da  er  einsah,  daß  er  dabei
eher  zu  kurz  kommen  müßte,  als  daß  er  unter  solchen  Verhältnissen
  seinen  Verlust  je  wieder  ersetzt  sehen  würde.  —  Trotzdem,
daß  der  Kurfürst  dem  Kunz  aufgegeben  hatte,  seine  Fehde  gegen
  Apel  zu  Tannrode  und  gegen  die,  welche  für  diesen  Partei
  genommen  hatten  (wozu,  wie  wir  wissen,  auch  der  Herzog
Wilhelm  anfänglich  gehörte,  der  dem  Kunz  schon  ohnedies,  als
Anhänger  des  Kurfürsten,  Feind  war),  beizulegen,  konnte  Kunz
doch  nicht  umhin,  da  der  Kurfürst  namentlich  keine  Anstalt  machte,
ihn  zu  seinem  Rechte  gegen  Apel  zu  Tannrode  zu  verhelfen,
die  Fehde  mit  diesem  immer  von  Neuem  aufzunehmen.  In  einem
  solchen  Fehdezuge  mag  er  auch  um  Jubilate  des  Jahres  1448
begriffen  gewesen  sein,  als  er  Donnerstags  nach  Jubilate,  als
sehderechtliche  Prise  gegen  Herzog  Wilhelm,  Kaufleute  aus  Gotha
  und  Eisnach  bei  Lindenau  ohnweit  Leipzig  aufhob  und
sie  auf  sein  Schloß  Stein  brachte.  Dem  Kurfürsten  war  dieses
  Unternehmen  des  Kunz,  der  ihm  schon  ohnedies  etwas  beschwerlich
  geworden  sein  mochte,  als  Wegelagerei  dargestellt
worden,  weshalb  Ersterer  auch  Befehl  gab,  des  Letztern  Schloß
sofort  zu  nehmen  und  die  eingeführten  Gefangenen  nebst  Kaufmannsgute
  mit  Gewalt  zu  befreien.  Daß  dazu  keine  Gewalt
nöthig  gewesen  war,  darüber  spricht  sich  Kunz,  welcher,  wie  er
        <pb n="798" />
        19

sagt,  nicht  gern  dem  Kurfürsten  zu  wider  sein  wollte,  in  seinem
Einlasse  auf  die  4.  Klage  des  Kurfürsten  aus.  Kunz  überließ
das  Schloß  Stein  willig  den  kurfürstlichen  Leuten  und  war,  um
nicht  mit  diesen  in  Conflict  zu  gerathen,  vor  Ankunft  derselben
weggeritten.  Auch  wurde  Kunz  bald  vor  die  kurfürstlichen  Räthe
deshalb  vorbeschieden,  die  mit  ihm  in  der  Angelegenheit  sich  unbedingt
  auch  geeinigt  haben  müssen,  weil  sonst  Kunz  nicht  wieder
  für  den  Kurfürsten  thätig  erschienen  wäre,  und  er  unbedingt
nicht  ein  Jahr  etwa  später  als  Entschädigung  für  sein  verlorenes
  Milowitz,  das  Gut  Schweikartshain  erhalten  haben
würde.  —  Die  brüderliche  Einung  am  Montage  nach  Martini
1448  hatte  einige  Waffenruhe  zur  Folge,  diese  benutzte  Kunzz,
wie  bekannt,  dazu,  um  bei  der  Stadt  Nürnberg  in  Gemeinschaft
mit  dem  Heinrich  Reuß  gegen  den  Markgraf  Albrecht  Dienste
zu  nehmen.  Der  damaligen  öffentlichen  Meinung,  als  ob  Beide
eigentlich  unter  Zustimmung  des  Kurfürsten  an  diesem  Städtekriege
  Theil  genommen  haben  sollten,  ist  überdies  durch  eine  Notiz
  in  einem  gleichzeitigen  Actenstücke  bereits  widersprochen,  worauf,
  wenn  es  wirklich  der  Fall  gewesen  wäre,  hierbei  allerdings
auch  gar  nichts  ankommen  würde.  —

Kunz  hatte  zuverlässig  die  Dienste  der  Nürnberger  nur  als
Zerstreuung  gesucht  oder  hatte  vielleicht  auch  (was  ihm  keineswegs
  eine  Schande  wäre)  aus  Geldnoth  dieselben  angenommen,  da
der  Kurfürst,  dem  er  bisher  gedient,  allem  Auscheine  nach,  wie
alle  damalige  Fürsten  überhaupt,  nicht  eben  der  beste  Bezahler
gewesen  sein  kann,  während  bei  den  Reichsstädten  eher  noch  ein

uter  Sold  wirklich  zu  erlangen  war.  Der  Hauptschlag  vor
Kurnderg  bei  Schwabach  geschah  bekanntlich  am  Gregoriusabende,
11.  März  1449,  und  Kunz  soll  dabei  durch  einen  Pfeilschuß
verwundet  worden  sein.  Die  Gefangennehmungzgeschichte  des
Maikgrafen  Albrecht  durch  Kunz  und  des  Erstern  angebliche
sofortige  Loskaufung  ist  eigentlich  durch  Nichts  zu  beweisen  3);
zumal  das  gleichzeitige  Schönbartslied:  „Von  der  Stette
Krieg'“s),  gewiß  diesen  Triumphuo)  für  die  Nürnberger  eben
so  wenig  als  Kunzens  Treulosigkeit  gegen  die  Nürnberger  Uu)

—

*#)  Die  Chroniken-Stelle,  der  in  Schöttgens  Opusc.  minora  S.  336  fl.
abgedruckt  ist,  enthält  eigentlich  nur  die  Worte:  „in  welche  flucht  M.  Albrecht
von  Cuntz  von  Kauff,  einem  Nürnbergischen  Haubtmann,  in  waldt  haimlichen
gefangen  vnd  wider  los  worden.“  —  der  weitere  Zusatz  wegen  des  Prinzenraubs
  ist  wohl  noch  späterer  Erfindung.  —

")  Zuerst  von  Hornmayer,  Taschenbuch  für  die  vaterländische  Geschichte
Jahrgang  1833  S.  130.  ff.  mitgetheilt.  ,

10)  Es  heißt  nur  darin:  Marggrav  Albrecht  hat  sich  nit  wohl  besunnen,
aner  Herrn  von  Nürnberg  ist  er  kaum  entrunnen,  —  zu  fliehen  war  er  beissen

  2c.  —
bies  11)  Kunz  stand  übrigens  auch  noch  später  in  sehr  gutem  Vernehmen  mit
iesen.  —
        <pb n="799" />
        220

verschwiegen  haben  würde,  da  es  doch  die  Flucht  des  Markgrafen
  mit  ziemlich  burleeken  und  derden  Worten  vorführt.  Kunz
mag  übrigens  bald  nach  diesem  Hauptschlage  bei  Schwabach  von
Nürnberg  nach  Sachsen  zurückgekehrt  und  auch  zum  Kurfürsten
Friedrich  gekommen  seinc  da  dieser  schon  in  der  Osterwoche  des
Jahres  1449  endlich  sich  willig  gefunden  hatte,  den  wegen  Milowitz
  immer  noch  unzufriedenen  Kunz  durch  die  Uebergabe  der
Güter  und  Dörfer  Schweikartshain  2c.,  wenn  auch  nur  gegen
  Revers,  zu  beschwichtigen.  Dieser  von  Kunz  auzgestellte
Revers,  der  sich  bei  Anton  Weck  12),  freilich  in  der  Orthographie
sehr  abweichend,  schon  abgedruckt  findet,  lautet  in  der  wahrscheinlichen
  Originalcopie  wie  folgt:

Ich  Konrat  von  Kouffungen  zu  Koffungen  gesessen,  Bekenne  offentlichen
  mit  diesem  mynem  briue  geyn  Allir  menniglich,  die  An
sehen  adder  horen  lesen,  Als  der  durchluchtigiste  Furste  ond  Herre
Herre  Friedrich,  Herezog  zen  sachsen,  des  heiligen  Romischen  Richs
Ercz-Marschalg,  Langraue  in  Doringen  onnd  Marggraff  zu  Miessen
meyn  gnediger  liber  Herre  durch  sinen  Voit  zu  Lissenigk,  die  Guter
ond  Dorffer  ern  Apeln  Vitzthumbs  zu  Thanrode  genn  Kribensteyne
gehorende,  Als  Swickershäyhn  mit  den  andern,  vnd  der  Frawen  ern
Apels  obgnant  mutter  zeu  Libgedinge  nicht  verschrieben  sind,  an  mich
had  lassen  wiesen  ond  In  gewere  13)  setzen,  der  nach  mynem  nucze
und  notdurfft  zen  gebruchen,  biß  so  lange  das  mir  seine  furstliche
Gnade  eynes  rechtlichen  adder  gutlichen  austrags  myner  sachen  gein
Ern  Apeln  Had  gehulffen,  darumb  habe  ich  synen  furstlichen  gnaden
mit  Handgebenden  truwen  14)  an  eynes  rechten  eides  stad  globt
vnd  vorsprochen,  so  mir  die  sachen  gein  Hern  Apeln,  In  obgeschribener
  maße  durch  sine  gnade  adder  die  sinen  eyns  rechtlichen  adder
gutlichen  austrags  wirdet  gehulffen,  und  die  zen  ende  bracht,  Alsdanne
  sal  ond  wil  ich  derselben  guter  und  dorffer  Swyckerßhayn  mit
den  andern  zeum  Krybensteine  gehorende,  vnd  der  Frawen  zen  libgedinge
  nicht  vorschriben  sind  sinen  gnaden  williclich  ond  lediclich
widder  abetreten,  die  ane  alle  widderrede  entrümen  15),  ond  mich
der  gentzlichen  widder  vorczihen  ond  eussern  alle  argelist  hirynne  gantz
uß  gescheiden  des  zeu  warer  Orkunde  habe  ich  obgnanter  Konrad
von  Kouffungen  myn  Insigel  für  mich  und  myne  Erben,  für  die  ich
mich  hirynne  mitte  vorschribe,  mit  rechterer  wißen  an  dissen  brieff
lassen  drucken,  der  geben  ist  zu  Miessen  nach  Crists  geburte  xiiijc.
ond  darnach  in  den  rlirten  Jaren,  am  Sonnabende  In  der  heiligen
Osterwochen.

13)  Dresdner  Chronik.  S.  170.
18)  Beig  eines  Gutes.  Eigentlich  ist  das  „in  gewer  setzen“  soviel  als
die  Art  der  Belehenung.
*  Handschlag  auf  Treue.
Beim  Weck  enträumen.  Entrumen  in  der  Bedentung  von  einem
Orte  sich  entfernen,  davon  ziehen.
        <pb n="800" />
        221

Man  sollte  nun  glauben,  ja,  sogar  überzeugt  sein,  daß,  sobald
  Kunz  das  Gut  Schweikartshain  nebst  Zubehör  unter
der  ausdrücklichen  Bedingung  vom  Kurfürst  überwiesen  erhalten
hatte,  auch  Kunz  diesen  Besitz  so  lange  zu  seinem  Nutzen  und  zu
seiner  Nothdurft  gebrauchen  konnte,  bis  daß  ihm  der  Kurfürst  zu
einem  rechtlichen  oder  gütlichen  Austrage  seiner  Sachen  gegen
Apel  Vitzthum  zu  Tannrode  verholfen  haben  würde,  ja,  daß  Kunz
keineswegs  zu  befürchten  gehabt,  daß  er,  bevor  ihm  der  Kurfürst
die  bei  der  Ueberweisung  ausdrücklich  ausgesprochene  Bedingung
vollständig  erfüllt,  aus  dem  Besitze  verdrängt  und  er  sonach  gezwungen
  werden  würde,  seine  im  Revers  bestimmte  und  bedingte
Rückgabe  wohl  zu  halten,  ohne  daß  vorher  der  Kurfürst  seinem
im  Reverse  ebenfalls  ausgesprochenen  Versprechen  nachgekommen
wäre.  —

Dem  war  aber,  wie  wir  später  sehen  werden,  leider  nicht
so.  —  Wahrscheinlich  ist  es,  daß  Kunz  eigentlich  erst  durch  die
Ueberweisung  von  Schweikartshain  wieder  der  Partei  16)  des
Kurfürsten  zugeführt  worden  war,  für  die  er  auch  von  nun  an
ziemlich  thätig  gewesen  sein  mag.  Uleberdies  war  er  auch,  wie  er
slbst  wiederholt  gesteht,  in  eigener  Fehde,  namentlich  gegen  Herzog
  Wilhelm,  mehrfach  bethätigt,  wobei  er  namentlich  den  Wilhelm
  von  Wildenstein,  auf  Naila  in  Franken,  zum  Gefangenen
  machte.  Daß  er  diesen  Erbarmann  des  Herzogs  Wilhelm
wirklich  in  der  eigenen  Fehde  gegen  diesen  gefangen  hatte,  geht
aber  namentlich  daraus  hervor,  daß  dieser  Fürst  auch  das  erst
an  des  Kunz  Sohn,  den  Hildebrand  von  Kauffungen,  gezahlte
  Lösegeld,  an  Wilhelm  von  Wildenstein  zurückzuzahlen,
sich  verbindlich  erklärt  hatte,  welche  Verbindlichkeit  freilich  erst  des
Herzogs  Erben  auf  vielfache  Verwendung  17)  im  Jahre  1486  erfüllten,
  wie  aus  folgender  Quittung  hervorgehen  muß:

Ich  Wilhelm  von  wildenstein  dy  Zeit  zw  nayla  gesessen,  Bekenne
  fur  mich  mein  erben,  erbnemen,  ond  thu  kunth  mit  disem  mey-16)

  Man  könnte  fast  muthmaßen,  daß  Kunz  in  der  That  aus  wirklichem
Mißmuthe  über  des  Kurfürsten  unentschiedenes  Benehmen  an  der  nürnberger
Fehde  gegen  Albrecht  Theil  genommen,  da  die  Zeit  der  Ausstellung  des  Reverses
  mit  Kunzens  Aufenthalt  in  Nürnberg  so  nahe  zusammenfällt.  —

17)  Nach  zehen  noch  vorhandenen  Schreiben  Verschiedener  vom  Adel,  die
sich  für  Wilhelm  von  Wildenstein  verwendeten,  hatte  Herzeg  Wilhelm
etwa  um  1470  diesen  anbefohlen,  dem  Sohne  des  Kunz,  Hildebrand,  der  damals
  in  des  Herzog  Heinrichs  von  Münsterberg  Dienste  war,  601  Gulden  Schatzgeld
  noch  nachzuzahlen,  weil  Wildenstein  in  des  Herzogs  Fehde  von  Kunz
von  Kauffungen  gefangen  worden  war,  und  daß  der  Herzog  ausserdem  zum
Ersatze  dieser  Summe  sich  zu  Weimar  durch  seinen  Hofmarschall  bereit  erklärt
hatte.  —  Daraus  geht  doch  unbedingt  hervor,  daß  Kunz  von  Kauffungen

erechte  Schatzgeldforderung  an  den  Wilhelm  von  Wildensteil  gehabt
8  sonst  würde  sich  Herzog  Wilhelm  gewiß  nicht  dazu  veranlaßt  gefühlt
aben.
        <pb n="801" />
        222

nem  offenbrieff  gen  aller  menglichen,  dy  in  sehen  oder  horen  leßen
das  mir  dy  durchleuchtenn  hochgebornen  fursten  vnd  herren,  Herre
Ernst  kurfurst  ꝛe.  vnd  herre  Albrecht  geprüder  Herczogen  zen  sachßen
  2c.  meynen  gnedigisten  vnd  gnedigen  lieben  Herren  sechshundert
vnd  ain  gulden,  ßo  mir  ir  genad  vonn  wegen  Herczogen  Wilhelms
ir  gnaden  vettern  loblichen  gedechtnuß  von  wegen  des  gefencknuß
als  ich  hilbrandt  von  kauffung  hab  mussen  geben  an  der  genannten  Sum
Sechshundert  vnd  ain  gulden  haben  mir  ir  furstlich  gnaden  vor
fünfdthalbhunderdt  reynisch  gulden  zu  Leipczigk  durch  die  Ersamen  vnd
wayßen  Benedick  mulner  vnd  Jacoffen  Plaßpalck  Bürger  zu  Leipczigk
  beczalt  darumb  ich  denn  ir  furstlich  genad  vor  zweyer  beczalung
der  funfdthalbhunderdt  reynisch  gulden  gequittirt  hab  die  zvenn  genande
  pürger  dy  selbige  quittanzen  von  mir  genommen  abermalß
dy  leczten  frist  anderthalbhunderdt  vnd  ein  gulden  weczalt  domit  dy
Suma  sechshundert  vnd  ein  gulden  mir  von  Irer  furstlichen  gnaden
wegen  gancz  weczalt  vnd  außgericht  worden  ist  sag  ir  furstlichen  gnade
vnd  allen  erben  fur  mich  ond  alle  meyn  erben  solicher  Sum  sechshunderdt
  ond  ain  gulden  gancz  quitt  ledigk  vnd  loß  in  ond  mit  kraft
dicz  meyns  offen  briffes  ontter  meynem  aufgedrucktenn  insigel  geschehen
  ond  geben  an  dem  nesten  Montag  vor  galli  Tausent  vierhunderdt
  ond  im  sechsß  ond  achtcezigisten  Jare.

Das  Gut  Schweikartshain  hatte  Kunz  von  Kauffungen
  laut  des  Reverses  vor  dem  12.  April  1449  durch  den
Voigt  zu  Leisnig,  Hans  von  Huwitz,  überwiesen  erhalten,  und  amgenannten
  Tage  erschien  er  zu  Meissen,  um  dem  daselbst  zeitweilig
residirenden  Kurfürsten  diesen  Revers  darüber  auszuhändigen.
Kunz  war  jetzt  zuverlässig  dadurch  zufrieden  gestellt,  und  hatte
durch  diesen  Schritt  des  Kurf.,  zugleich  das  gute  Zutrauen  gewonnen,
daß  Dieser  sobald  sich  die  kriegerischen  Verhältnisse  auf  irgend  eine
Weise  gelöst  haben  würden,  ihm  sicherlich  zu  seinem  guten  Rechte
egen  Apel  Vitzthum  auf  Tannrode  verhelfen  würde.  Ja,  er
ebte  unbedingt  in  dem  schönen  Glauben  an  die  Gerechtigkeitsliebe
  Friedrichs,  daß  sobald  die  zu  solchen  Ansgleichungen  schickliche
  Zeit  gekommen  wäre,  der  Kurfürst  ihn  nicht  unberücksichtigt
lassen,  sondern  ihm  ein  billiges  Genüge  leisten  würde.  In  dieser  gewissen
  Hoffnung  gehörte  daher  auch  Kunz  der  Partei  des  Kurfürsten
  wieder  ganz  an,  und  der  abermals  mit  dem  Frühjahre
1450  ausgebrochene  Krieg  gegen  Herzog  Wilhelm  setzte  ihn
gleichfalls  im  Interesse  des  Kurfürsten  in  Thätigkeit.  Seine  erste
eigentliche  Waffenthat,  bei  dem  vom  Kurfürsten  nur  halb,  d.  h.
mit  zu  geringen  Truppenmassen,  versuchten  Entsatze  des  geängstigten
  Geras,  fiel  leider,  nach  den  Historikern,  übel  für  ihn  aus;
denn  er  gerieth,  wie  wir  bereits  wissen,  beim  ersten  Zusammenstoße
  mit  den  böhmischen  Hilfsvölkern  an  der  Brücke  vor  Pöppeln,
  als  Anführer  der  vom  Kurfürsten  zur  Hilfe  für  Heinrich  von
        <pb n="802" />
        223

„Gera  entsendete  Reiterei,  in  Gefangenschaft.  Diese  Gefangenschaft,
  die  allerdings  durch  keine  aktliche  und  urkundliche  Notiz
verbirgt  ist,  soll,  nach  der  Ansicht  der  meisten  ältern  Historiker,
auch  die  erste  Veranlassung  zur  eigentlichen  Unzufriedenheit  mit  dem
Kurfürsten  gewesen  sein.  Wie  längst  bekannt,  soll  nämlich  der
Kurfürst  für  Kunzens  Mitgefangenen,  den  Nicolaus  Pflug
auf  Knauthain,  das  Lösegeld  gezahlt  haben,  während  sich  Kunz
selbst  aus  eignen  Mitteln  ranzioniren  mußte.  —  Wäre  es  nun
wirklich  wahr,  daß  Kunz  darüber  gegen  den  Kurfürsten  zuerst
ungehalten  gewesen  sei,  so  wäre  es  in  der  That  seltsam,  daß
Kunz  weder  in  seiner  Klage,  und  noch  weniger  im  Einlasse  auf
die  kurfürstliche  Klage,  nicht  wenigstens  eine  Andeutung  darauf
gemacht  haben  sollte,  da  er  eines  Theils  bei  Gelegenheit  des  für
den  Kurfürsten  beleidigungsvollen  Briefs  dazu  Veranlassung  gehabt
  hätte,  und  da  er  andern  Theils  so  Manches  in  demselben  bekührt
  hat,  mit  dem  er  grade  Dieses  in  Verbindung  hätte  bringen
önnen.  —

Der  zu  Naumburg  geschlossene  Friede  vom  27.  Januar
1451,  war  unbedingt  die  erste  mittelbare  Peranlassung  zur  lautwerdenden
  Unzufriedenheit,  sowohl  des  Kurfürsten  gegen  Kunz,  als
namentlich  dieses  gegen  den  Kurfürsten,  wie  aus  der  Klage  des
Kurfürsten  Friedrichs  eines  Theils,  als  auch  aus  der  Klage
des  Kunz  andern  Theils  klar  genug  hervorgeht.  —  Kunz  war
vornehmlich  deshalb  mit  dem  Kurfürsten  nicht  zufrieden,  und  konnte
es  auch  billiger  Weise  nicht  sein,  weil  dieser  ihn  gezwungen  hatte,
das,  laut  Revers  vom  12.  April  1449,  unter  den  uns  schon  bekannten
  Bedingungen  übergebene  Gut  Schweikartshain  nebst
Zubehör  zu  räumen,  ohne  daß  der  Kurfürst  dabei  die  bei  Annahme
  des  Reverses  in  demselben  ausdrücklich  ausgesprochenen
und  von  ihm  angenommenen  Bedingungen  dem  Kunzz,  wie  dieser
es  mit  Fug  und  Recht  fordern  konnte,  gehalten  hätte.  —  Kunz
hatte  nämlich,  wie  auch  aus  seiner  Klage  zu  offenbar  hervorgeht,
das  Gut  Schweikartshain  nutzbar  gemacht,  während  sein  durch
Apel  Vitzthum  auf  Tannrode  verheertes  Gut  zu  Milowitz
nicht  eben  im  besten  Zustande  sein  konnte.  Außerdem  war  Kunz
in  dem  Frieden  von  1451  nicht  eben  so  wie  Apel  Vitzthum
zu  Tannrode  und  mehre  Andere  mit  Herzog  Wilhelm  ausgesöhnt
  worden,  weshalb  er  dieses  Fürsten  Feind  blieb,  und  es  ihm
daher  auch  unmöglich  war,  sein  früheres  Besitzthum,  das  unter
dessen  Lehenshoheit  höchst  wahrscheinlich  lag,  wieder  anzutreten.
—  Daß  Kunz  durch  eine  derartige  Wendung  der  Dinge,  der
gzleichfalls  noch  viele  Andere,  wie  mehrfache  urkundliche  Beweise
vorliegen,  nicht  eben  huldigten,  sondern  sofort  sogar  schroff  entgegen
  traten,  in  einige  Verlegenheit  kommen  und  wie  er  selbst
sagt,  sogar  in  Armuth  gerathen  mußte,  war  sehr  natürlich.  —
        <pb n="803" />
        224

—  —  —

Es  kaun  ihm  übrigens  nur  zum  Lobe  gereichen,  daß  er  nicht,
wie  namentlich  Helfreich  von  Meckau,  seine  Unzufriedenheit
mit  dem  Kurfürsten  auf  eine  Weise  laut  werden  ließ,  die  nur
zum  Unglücke  Anderer,  d.  h.  dabei  nicht  betheiligter  Unterthanen,
ausschlug.  Kunz  blieb  ein  ruhiger,  besonnener  Mann,  der  wirklich
  einsah,  daß  er  es  eigentlich  nur  mit  dem  Kurfürsten,  der  ihm
„gelöbtelos  und  siegellos“  werden  mußte,  zu  thun  hatte.  Ja,  er
benutzte  sogar  nicht  sogleich  das  ihm  als  Edelmann  unbedingt  zustehende
  Recht  der  eigenen  Fehde,  das  doch  genau  genommen  erst
um  1467  sehr  eingeschränkt  ward  und  keineswegs,  wie  Einige  wollen,
  durch  die  frankfurter  Reichsordnung  oder  die  sogenannte  Reformation
  Friedrichs  III.,  vom  Jahre  1442,  bereits  aufgehoben
worden  war,  wiewohl  er  grade  in  der  ersten  Zeit  des  Friedens
(1451—52)  noch  viele  mit  der  Lage  der  Dinge  und  namentlich
mit  einem  Frieden  ohne  Entschädigung  der  dabei  am  härtesten
mitgenommenen  Mannschaft,  Landschaft  und  selbst  Städte,  unzufriedene
  Helfer  und  Helfershelfer  zuverlässig  gefunden  haben  würde.

Kunz  hatte  unstreitig  viele  Geduld  bewiesen,  und  in  einem
Verlaufe  von  dreien  Jahren  keineswegs  die  Ausdauer  zu  immer
erneuter  Bitte  verloren,  obgleich  man  sich  nicht  eben  berücksichtigend
  gegen  ihn  zeigte.  —  Weniger  die  immer  lauter  werdende
öffentliche  Meinung,  als  vielmehr  die  Bitten  und  lautwerdende
Unzufriedenheit  der  Freunde  und  Verwandten  des  Kunz  konnte
erst  den  Kurfürsten  bewegen,  die  zwischen  ihm  und  Kunzen  obschwebenden
  Irrungen  durch  Schiedsrichter  zum  Austrage  kommen
zu  lassen.  Wenn  wir  nun  auch  annehmen  können,  daß  der  Kurfürst
  dabei  den  besten  Willen  wirklich  gehabt  hat,  die  Sache  bald
und  möglichst  geschlichtet  zu  sehen,  so  scheint  er  doch  nicht  sofort
die  geeignetsten  Schritte  gethan  zu  haben.  —  Ganz  nach  seiner
gewohnten  Weise  überließ  er  die  Sache  ebenfalls  zu  sehr  einem
Theile  seiner  Umgebung.  Nach  Art  derjenigen  Fürsten,  welche
möglichst  alle  unangenehmen  Dinge  von  sich  gern  fern  halten,
und  die  Angelegenheiten,  die  sie  aus  ihrer  gewohnten  Ruhe  stören,
  oder  wohl  gar  ihnen  einigen  Aerger  bereiten  könnten,  Andern
aufbürden  oder  den  Lieblings-Berathern  anheim  geben,  übergab
er  ebenfalls  die  Kauffung'sche  Streitfrage  anfänglich  seinen  Räthen,
  Hans  von  Maltitz  und  Hans  von  Köckeritz.  Kunz
hatte,  sich  schon  vorher  vertrauend  an  diese  übrigens  keineswegs
unredlichen  und  sogar  zu  ihm  in  einem  freundschaftlichen  Verhältnisse
  stehenden  Räthe  gewendet.  Doch,  offen  gestanden,  hatte
Kunz  von  ihnen,  als  kurfürstlichen  Räthen,  wohl  eigentlich  zu
piel  erwartet  oder  gefordert.  Wie  konnte  man  auch  von  Räthen
des  Kurfürsten  Friedrich  eine  ganz  parteilose  Entscheidung  verlangen,
  da  der  Kurfürst  selbst  aus  eigenem  Antriebe  nicht  eben
Lust  gezeigt  haben  konnte,  Kunzens  Verlangen,  ihm  gegen  Apel
        <pb n="804" />
        223

Vitzthum  auf  Tannrode  ein  Recht  zu  verschaffen,  wirklich  nachzukommen.
  —  Denn  hätte  der  Kurfürst  beabsichtigt,  der  Claus?l  des
von  ihm  unbedingt  18)  angenommenen  Reverses  ein  Genüge  zu  thun,
daß  er  nämlich  das  Gut  Schweikartshain  nebst  Zuvehör  so  lange  zu
seinem  Nutzen  und  seiner  Nothdurft  zu  gebrauchen  habe,  bis  daß
ihm  der  Kurfürst  zu  einem  rechtlichen  oder  gütlichen  Austrage
seiner  Sachen  gegen  Apel  Vitzthum  verholfen  haben  würde,  so
würde  er  ihn  nicht,  bevor  dies  geschehen,  aus  dem  Besitze  von
Schweikartshain  gewiesen  haben.  —

Kunzens  Sache  gegen  den  Kurfürsten  blieb  aber  aus  sehr
erklärlichen  Ursachen  in  den  Händen  des  Hans  von  Maltltzu)
und  Hans  von  Köckeritz  unentschieden.  Beide  Räthe  waren
in  der  That  übel  daran;  sie  konnten  es  nicht  gut  rut  dem  Kurfürsten
  und  vielleicht  noch  weniger  mit  der  Kurfürstin,  deren  Untermarschall
  Hans  von  Köckeritz  damals  war,  verderben,  was
doch  unbedingt  geschehen  sein  würde,  sobald  sie  auf  Erfüllung  der
Clausel  des  Reverses  (Hauptursache  des  Streits)  entschieden  haben
  würden;  sie  wollten  und  konnten  als  gefühlvolle  Männer
aber  auch  dem  Kunz  nicht  dadurch  wehe  thun,  daß  sie  seine  auf
Grund  der  Clausel  des  Reverses  erhobene  Rechtêklage  abfältg
entschieden.  —  Als  Kunz  einsah,  das  er  auch  bei  diesen  Besden
zu  keinem  Ziele  kam,  so  wendete  er  sich  an  das  egentliess,  gesammte
  kurfürstliche  Rathscollegium;  doch  auch  von  diesem  konnte
er  durchaus  keine  Entscheidung  erlangen,  weshalb  er  sogar  zu
der  Ritterschaft,  Mannschaft,  Landschaft  und  den  Städten  d.  h.
den  sogenannten  Landständen,  die  in  jener  Zeit  doch  keineswegs
ohne  einigen  Einfluß  waren,  seine  Zuflucht  nahm.  —  Dieses  Beginnen
  des  Kunz  hatte  wenigstens  das  zur  Volge,  daß  men  von
Seiten  des  Kurfürsten  einen  Vorbeschted  in  Torgau  onsetzte.
Als  Richter  in  der  Sache  waren  nußer  den  kurfürstlichen  Räthen
noch  einige  Doctoren,  sowie  andere  Bürger  von  Leipzig  herbeigezogen
  worben,  aber  auch  hier  kam  es  zu  keinem  Resultate.  Die
daselbst  berathenden  Richter  scheinen,  nach  der  Aeuser###n  des
Kunz,  mehr  darauf  eingegangen  zu  sein,  inwiefern  Kunz  dem
Kurfürsten  verbindlich  wäre,  als  darauf,  was  Dieser  Jenem  zu
erfüllen  hatte  20).  —

18)  Er  führte  ja  diesen  Revers  als  Beilage  zu  seinem  Manifeste  an  die
Fürsten  Deutschlands  in  die  Oeffentlichkeit;  sonach  muß  er  ihn  doch  als  beweisführende
  Urkunde  anerkannt  haben.  —

19)  Stand  bereits  1443  in  grogem  Zutrauen  bei  Friedrich.

20)  In  den  drei  Briefen  des  Kunz  nach  Publicirung  des  Urtheils  heißt
es  ausdrücklich:  „was  ich  zeu  seine  gnaden  hette  addir  auch  widir  vmmb  seyne
gnaden  zcu  mir  hatte  han  ich  gebotem  uff  seine  gnaden  selbis  vnn  sehne  rethe
er  ern  Hansen  von  maltitez  adder  hanßen  von  kockricz  Ich  habe  das  auch
geboten  uff  seynen  gnaden  volle  rat,  Ich  habe  das  geboten  uff  seynen  gnaden
ritterschafft,  manschafft  lantschafft  vnnd  stete“  2c.  —

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  3.  15
        <pb n="805" />
        —226—

„PDaarüber  nun,  daß  auch  dieser  Rechtstermin,  auf  den  eigentlich
  Kunz  große  Hoffnung  setzen  zu  können  glaubte,  so  ganz  seinen
  Zweck  verfehlt  haite,  und  daß  die  Richter  namentlich  mehr
für  den  Kurfürst  Partei,  als  an  der  Streitfrage  ein  wahres  Interesse
  genommen  zu  haben  schienen,  war  er  so  sehr  niedergeschlagen,
  ja,  sogar  so  verzweifelt,  daß  er  sich  aus  Sachsen  ganz  hinweg
  begab,  was  ihn,  wie  er  selbst  sagt,  in  großen  Schaden  und
Armuth  brachte  21).  —  '

-Obschon-»KunznachdemnichterwartetenAusgangeund
Erfolge  des  Termins  zu  Torgau  eigentlich  deshalb  alle  Hoff—
nung  hätte  aufgeben  sollen,  daß  er  je  dem  Kurfürsten  gegenüber
sein  namentlich  ihm  im  Reverse  wegen  Schweikartshain  zugestandenes
  Recht  erhalten  würde  und,  obgleich  der  Kurfürst,
mit  dem  er  in  der  That  durchaus  nicht  brechen  zu  wollen  schien,
fortan  alle  seine  Zuschriften  unbeachtet  ließ,  so  unterließ  er  es
dennoch  nicht,  seine  Bitten  um  Berücksichtigung  zu  erneuern.  Erst
nachdem  er  längere  Zeit  gar  keine  Antwort  auf  seine  Bittstellungen
  erhalten,  und  der  Kurfürst  ihm  sogar  angesonnen  hatte,
sich  seines  Rechts  auf  das  Schatzgeld  des  von  ihm  im  Kriege
gefangenen  von  Plaußig  zu  begeben,  riß  sein  so  schon  überspannter
  Geduldsfaden.  —  Vor  Allem  ließ  er  seinen  lang  verhaltenen
  Unmuth  in  einem  etwas  leidenschaftlich  gehaltenem  Briefe
die  Zügel  schießen.  Zu  dem  Empfange  dieses  Briefs  bekannte
sich  auch  der  Kurfürst,  während  er  die  übrigen  Bittschreiben  des
Kunz  gar  nicht  empfangen  haben  wollte;  auch  vielleicht,  wie  es  zu
gehen  pflegt,  gar  nicht  empfing.  In  der  Klage  bezeichnet  der
Kurfürst  den  Brief  als  einen  „lesterlichen,  schentlichen,  ond
smelichen“  —  gesant  mit  vuredelikeit,“  in  welchem  Kunz
„furstliche  ere  vnn  gelympff,  ongeborlichen  ruret.“  Der
Brief  beginnt  schon  mit  der  eigenthümlichen  Begrüßungsformel:
„meyne  willigen  ontertenigen  Dinste  awer  gnaden  so
mich  awer  gnade  bie  gliche  lise  alleczeit  bereit  2c.“  Vornehmlich
  läßt  sich  Kunz  in  demselben  darüber  vorlauten,  daß  der
Kurfürst  sich  unterstanden  habe,  ihn  wegen  des  Schatzgeldes  für
Den  von  Plaußig  und  wegen  Dessen  Bürgen  zwingen  zu  wollen,
  daß  er  seine  Ansprüche  darauf  cediren  und  namentlich  die
Bürgen  ferner  „ledig“  und  „ongemahn“  lassen  solle,  daß  er
aber  der  Verzögerung  nicht  länger  zusehen  und  sie,  wie  er  sie  zu
mahnen  sich  „getraw“,  daran  erinnern  werde.  Auch  verschweigt
Kunz  nicht,  daß  der  Kurfürst  ihm  wegen  Apel  Vitzthums  Gütern
  Gewalt  und  Unrecht  angethan  habe.  Schlüßlich  mahnt

—.

21)  Wie  es  in  den  Briefen  heißt:  „aus  dem  Lande  must  wenden,  das  zen
grossen  Schaden  vnd  ermenis  komen  bin.“  -
        <pb n="806" />
        227

er  den  Kürfürsten  noch  wegen  einer  Geldschuld,  und  bemerkt  namentlich
  noch,  daß  er  ja  des  Kurfürsten  „Brief  und  Sigel“
darüber  habe.  Doch  er  beklagt  dabei  auch  die  ihm  endlich  gewordene
  Nothwendigkeit,  den  Kurfürsten,  leider  zu  dessen  Mißfallen,
  daran  erinnern  zu  müssen,  damit  dieser  ihm  endlich  „gelobedeloß
  ond  sigeloß“  werden  möchte;  giebt  aber  das  Vertrauen
  auf  die  kurfürstliche  Gnade  nicht  auf.  —  Eine  genaue
Chronologie  in  der  Aufeinanderfolge  der  Thatsachen  vom  Beginn
  der  eigentlichen  Irrungen,  die  doch  unbedingt  erst  mit  dem
Frieden  von  1451  und  der  in  Folge  dleses  Friedens  geschehenen
Vertreibung  des  Kunz  aus  dem  einstweiligen  Besitze  von  Schweikartshain
  ihren  Anfang  nehmen  konnten,  ist  allerdings  schwer.  herzustellen,
  da  namentlich  die  meisten  Briefe  des  Kunz  aus  dieser
Zeit  fehlen  (weil  sie  vielleicht  gar  nicht  in  die  Hände  des  Kurfürsten
  gelangten),  und  die  vorhandenen  gewöhnlich  ohne  Datum
sind;  doch  giebt  uns  das  in  drei  Abschriften  an  die  Stadträthe
zu  Chemnitz,  Zwickau,  Brür  #te.  gerichtete,  bereits  erwähnte
Schreiben  des  Kunz  einen  ungefähren  Anhalt.  —  Aus  ihnen
geht  also  namentlich  hervor,  daß  Kunz  sich  schon  nach  dem  mißglückten
  Termine  zu  Torgau  aus  Sachsen  weggewendet  hatte,  und
nicht  erst,  wie  die  Mehrzahl  der  Historiker  will,  unmittelbar  vor  dem
sogenannten  Prinzenraube,  und  zwar  nur  deshalb,  um  die  Prinzen
außer  Land  bringen  zu  können.  —  Es  mag  dies  um  die  Mitte
des  Jahres  1454  geschehen  sein:  denn  zu  dieser  Zeit  verkaufte
auch  Heinze  von  Kauffungen,  der  Bruder  des  Kunz,  sein
„vetterlich  erbe“  (d.  h.  väterlich)  Kauffungen  an  den  Ritter
Hans  von  Maltitz,  der  es  auch  am  6.  Juni  d.  J.  vom  Kurfürsten
  zu  Lehen  gereicht  erhielt.  —  Eine  entferntere  Andeütung,
daß  Kunz  sich  damals  schon  aus  Sachsen  gewendet  habe,  könnte
sogar  darin  liegen,  daß  sich  Heinze  von  Kauffungen  dem  Kurfürsten
  nach  dem  geschehenen  Kaufe  in  einem  offenen  Briefe  verbindlich
  machte,  daß  er  das  Geld,  was  ihm  von  der  Summe,
die  ihm  Hans  von  Maltitz  für  sein  Gut  Kauffungen  gezahlt,
  „überley  blyben  wirdet  wider  onder  siner  gnaden  landen  ond
gebitte  anlegen  erbe  ond  guter  darvmb  kouffen“  und  sich  „damit
daruß  nicht  keren  nach  wenden  sundern  in  seiner  gnade  ond  siner
erben  lande  wonende  blyben  wil“,  sich  auch  „nach  ye  In  allen
dingen  als  nach  synen  gnedigen  liben  Hern  Richten  vnd  halden;“
ferner  würde  er  „auch  Imand  ißs  were  der  were  In  siner  gnaden
  lande  ond  gebitte  Inschulden  ond  zcusoruchen  habin  ader  gewinnen,
  So  sal  vnd  wil“  er  sich  „vor  sinen  gnaden  synen  Reten
  Amptluten  ond  Mannen  ond  gerichten  an  gliche  ond  rechte
laßen  genugen  ond  daruber  nymandis  oßwendigk  sinen  landen
ond  gebitten,  darvmb  mit  ander  furnemunge  anlangen  nach  mannen.“
  —  Aus  mehrgedachten  Briefen  geht  aber  auch  hervor,  daß
ganz  besonders  (wahrscheinlich  in  Folge  der  immer  lauter  gewor-15“
        <pb n="807" />
        228

denen  öffentlichen  Meinung)  der  Erzbischof  Friedrich  III.2)
von  Magdeburg,  Heinrich,  Herzog  von  Braunschweig
und  Ludwig,  Landgraf  von  Hessen?)  sich  der  Streitfrage
zwischen  Kurfürst  Friedrich  ll.  und  Kunz  von  Kauffungen
wesentlich  angenommen  hatten,  daß  namentlich  diese  Herren  die
Sache  zu  einem  guten  Ende  führen  wollten,  und  daß  sie  deshalb
gemeinschaftlich  den  Domdechanten  und  küurfürstlichen  Canzler
Georg  von  Haugwitz  und  die  Ritter  Georg  von  Bebenburg
  (bis  1453  Obermarschall),  Hans  von  Maltitz  und

Johann  von  Schleinitz  als  Schiedsrichter  erwählten.  —
Kunz  von  Kauffungen  ward  demnach  zum  17.  October
1454  nach  Altenburg  vor  diese  Schiedsrichter  geladen,  und  der
Kurfürst  Friedrich  war  bei  diesem  Schiedsgerichte,  wie  aus  Einigem
  hervorgehen  kann,  ebenfalls  zugegen.  —  Da  aber  das
mündliche  Verhandeln  in  der  namentlich  durch  den  Kurfürsten
(wie  wir  aus  seiner  Klage  ersehen  werden)  etwas  verwickelt  gewordenen
  Sache  nicht  mehr  ausreichend  erschien,  und  ein  schriftliches
  Verfahren  sich  als  geeigneter  herausstellte,  so  machten  sie
beiden  Theilen  bekannt,  daß  sie  nur  auf  die  schriftliche  Eingabe
der  von  beiden  Parteien  aufgesetzten  „schulden,  zuspruchen
vnd  antworten“,  d.  i.  der  Klage  und  des  Einlasses,  eine  richterliche
  Entscheidung  abgeben  könnten.  —  Als  Eingabetermin  ward
der  Donnerstag  nach  Martini,  der  14.  November  1454,  also  4
Wochen  nach  diesem  zugleich  durch  eine  Art  von  Protokoll  oder
Registratur  urkundlich  anerkannten  Anlaß  und  Compromiß,  festesetzt
  und  als  Abgabestelle  der  Münzmeister  Nicolaus  Monaupt
  zu  Freiberg  bestimmt.  Es  sollte  am  festgesetzten  Tage  bei
diesem  kurfürstlichen  Beamteten,  und  zwar  im  Beisein  von  Zeugen,
  sowohl  des  Kurfürsten  Friedrichs  Klage  an  den  Boten  des
Kunz  von  Kauffungen,  als  auch  Kunzens  Klageschrift  an  den
kurfürstlichen  Boten  zur  Beförderung  an  ihre  Herren  ausgeantwortet
  werden.  —  Zur  Beantwortung  der  gegenseitigen  Klagen
oder  zur  Ausfertigung  eines  schriftlichen  Emlasses  waren  aber-23)

  Erzbischof  Friedrich  war  ein  Graf  von  Beichlingen  und  eigentlich  Laie,
auch  hatte  er  keine  Hochschule  besucht,  hatte  aber  den  Ruf  eines  gottesfürchtien
  und  rechtliebenden  Mannes,  weshalb  man  ihn  wählte.  Ein  Beleg  dafür
ß  namentlich  seine  Antwort  auf  des  Kurfürsten  Friedrichs  II.  Kriegserkläruge
  „Ich  bin  kein  Kriegsmann,  will  deshalb  meines  Amts  warten  und  das
Ue  rige  Gott  befehlen,  der  wird  wohl  für  mich  kriegen,“  worüber  auch  der
Kurfürst  so  erstaunt  war,  daß  er  die  Irrungen  in  der  Güte  beilegte.  Er  halt
übrigens  zu  seiner  Zeit,  als  ein  ziemlich  aufgeklärter  Mann,  der  dem.  Ablaßkrame
  sehr  abhold  war  und  auf  Vortrag  seines  Raths,  M.  Heinrich  Tack,  die
Verehrung  des  angeblichen  Blutes  -  Christi  zu  Wilsenack  untersagte.  —  Zu
Wilsenack  oder  Welsenach  in  der  Priegnitz  an  der  Elbe  war  nämlich  seit  dem
3.  August  1383  eine  große  Wallfahrt  nach  dem  heiligen  Blute  Christi,  nachdem
  man  auf  dem  Altare  der  dasigen  abgebrannten  Kirche  3  blutige  Hostien
vorgefunden  zu  haben  vorgab.  —

*5))  War  der  vorzüglichste  Versöhner  im  Bruderkrieg  gewesen.
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        mals  4  Wochen  Frist  vergoͤnnt,  und  als  Termin  der  Wiederababe

  der  ausgewechselten  Klageschriften  nebst  dem  beiderseitigen

inlasse  bei  demselben  Münzmeister  ward  der  Donnerstag  nach
Mariä  Empfängniß,  oder  der  12.  December  1454,  festgesetzt.  —
Dem  Münzmeister  war  sodann  aufgegeben,  die  von  beiden  Seiten
  eingegangenen  Klage=  und  Einlaßschriften  an  den  kurfürstlichen
  Canzler,  Georg  von  Haugwitz,  in  die  kurfürstliche  Canzlei
zu  Altenburg  abzusenden,  damit  dieser  die  in  Folge  des  schriftlichen
  Verfahrens  eingegangenen  Schriften  den  Mitschiedsrichtern
communiciren  und  mit  ihnen  sodann  darüber  Berathung  halten
konnte.  Ebenso  hatten  die  Schiedsrichter  wieder  4  Wochen  Zeit,
bis  zum  Donnerstage  nach  dem  Dreikönigstage  des  Jahres  1455,
zur  Abfassung  ihres  endlichen  Schiedsspruches.  Sie  sollten  jedoch
  bereits  vor  Ablauf  dieses  Termins  den  beiden  Parteien  einen
  Tag  zum  Publicationstermine  anberamen.  Und  endlich  sollte
das,  was  dieser  Schiedsspruch  für  Recht  sprechen  würde  von  beiden
  Theilen  ohne  Weigerung  angenommen  werden.  —

Kunz  von  Kauffungen  erklärte  sich  damit  einverstanden,
weil  er  immer  noch  die  frohe  Hoffnung  hegte,  daß  endlich  durch
dieses  Verfahren,  die  seit  drei  Jahren  schwebenden  Irrungen  zum
Austrage  kommen  würden.  Er  sprach  sich  zwar  in  den  mehigedachten
  Briefen  mit  einer  Art  Bedenken,  hinsichtlich  dieses  neu
eingeleiteten  Verfahrens,  dahin  aus,  daß  es  ihm  schwer  fallen
würde,  „mit  eynem  Fursten  in  sulch  vor  buntlich  rechtzu
gehen“.  —  Er  vertraute  jedoch  (ein  Beweis  von  der  Friedlichkeit
  seiner  Gesinnung)  der  Gerechtigkeit  seiner  Richter,  dem
Rechtsgefühle  des  Kurfürsten,  zu  dem  er  immer  noch  das  beste
Vertrauen  hegte,  und  baute  zugleich  auf  die  Billigkeit  seiner
Anforderungen,  worüber  er  sich  auch  folgendermaßen  in  den  drei
Briefen  ausläßt:  Moch  dor  vmb  das  meniglich  meynen  glymph
worsthen  salde  um  das  y  nicht  meher  denn  recht  begerte  vun  mich
des  gerne  genugen  liße,  so  lis  ich  noch  begir  do  eyn  vorthedingen“
  2c.  2c.

Der  anberamte  Termin,  der  Donnerstag  nach  Martint,  war
abgelaufen,  des  Kurfürsten  schriftliche  Klage  bei  Monhaupt  zu
Freiberg  pünktlich  eingegangen,  doch  Kunzens  Klage  freilich  erst
einen  Tag  später  eingetroffen.  Obgleich  nun  in  dem  Compromisse
  ausgesprochen  war:  sobald  „eyn  teile  ader  beyde  ußlendisch?)
sten,  oder  sunst  durch  eehaftige  noth  25)  daran  verhindert  würden,
das  solte  jeglichen  theile  an  sinen  Rechten  unschedlich  sien,“  obgleich
  ferner  der  Kurfürst  dem  Münzmeister  anbefohlen  hatte,  die
Gegenklage  Kunzens  dennoch  anzunehmen,  wenn  sie  auch  erst  in
den  nächsten  Tagen  eingehen  würde,  und  daß  er  des  Kurfürsten

2  Verreist,  außer  Land.  —  6.223
25)  Dringende  Abhaltung,  nachweisbare  Behinderung.  —
        <pb n="809" />
        230

Klae  gleichfalls  dem  Boten  des  Kunz  ausbändiaen  sollte26),  so
wollte  doch,  wie  wir  später  aus  dem  Einlasse  des  Kurfürsten  auf
Kuniens  Klage  ersehen  werden,  dieser  die  Verspätinung  der  Eingabe
  des  Kunz  als  eine  Versäumniß  angesehen  wissen;  doch  die
magdeburger  Schöppen  gestehen  dem  Kurfürsten  nicht  das  Recht
zu,  daß  er  deshalb  dem  Kunz  keine  Antwort  schuldig  sei  27).  —

Bereits  Montars  nach  Mariä  Empfängniß  sendete  der  Kurfürst
  srinen  Einlaß  auf  Kunzens  Klage  nebst  derselben  von  Torgau
  an  den  Münzmeister  Monhaupt  mit  folgendem,  die  weiteren
Verhaltungsbefehle  enthaltenden  Besleitschreiben  ab,  welches  Mittwochs
  darnach  in  Freiberg  anlangte.

Friedrich  von  gots  gnaden  Herzog  czu  Sachssen  rc.  lantgraf  In
doringen  ond  Marcegraff  zu  Missen  Lieber  getruwer  wir  schicken  dir
hiemit  vnser  Antwort  off  Cuntzen  von  kouffungen  schulde  ond  dobie
desseiben  Cuntzen  von  kauffungen  schulde  vorsigelt  als  wir  die  of
Dornstag  nehst  kauffung  dir  uberantworten  lassen  sollen  mit  flisse
begernde,  das  du  die  von  dem  geinwertigen  onserm  boten  ofnemest,
so  sal  vff  denselben  Dornstag  Cuntz  von  kauffungen,  sine  antwort
und  onser  schulde  auch  versigelt  bie  dich  gein  friberg  schicken  die  du
auch  vrfnemen  salt.  ond  nicht  anders  halden  komet  vns  von  dir  wol
zu  danke  Geben  zen  Turgaw  am  Montage  nach  Conceptionis  Marie
  Anno  2c.  liiijo.

2e)  Der  Münzmeister  hatte  nämlich  den  kurfürstlichen  Boten  den  Tag
über  aufgehalten  und,  dem  ihm  durch  den  Boten  mündlich  zugegangenem  Besehle
  gemäß,  unbedingt  durch  den  Boten  dem  Kurfürsten  ein  Antwort  zugehen
zu  kastn  2c.  noch  in  der  Nacht  den  Boten  mit  folgender  Antwort  abgesendet:
Meine  onderthenige  willige  Dienste  allecziet  bereit,  durchlouchtigister  Hochgeborner
  furste  unde  gnediger  Herre,  als  euwer  gnade  mir  geschrieben,  zen
spruche  ond  schulde  zeu  Cunzen  von  kouffungen  weigen  gesandt  ond  dobie  besolen
  hat,  die  vff  hewte  dorustag  nach  Martini  Cunczen  vorgenant  boten  ober
czu  entwertene  yn  biewezen  guter  leuthe,  ouch  von  demselben  boten  Cunczen
czu  spruche  zen  euwern  gnaden  weder  offczunemen,  vnde  diesim  enere  gnaden
boten  czu  antwortene  2c.  Als  geruweche  euere  gnade  zcu  wissen,  daz  nach  diß
hewte  ezu  ende  deß  tages  von  Cunczen  von  kouffungen  weigen,  nymandes
kommen  ist  ouch  nicht  ongeleget  hat,  Vdach  hat  Merten  keigenwertiger  euwer
  gnaden  boten  mutlichen  do  bie  beworben  Ab  sie  nach  her  noch,  noch  diesem
  tage  ungeleget  worden,  daz  ich  die  glich  wol  her  noch  vffnemen  ond  euwern
  gnaden  czusproche  hen  weder  ober  entwerten  sulde,  dornoch  ich  mich
zerne  richten  ond  enwern  gnaden  alleczit,  onderthenichen  wil  dynen  Geschit
vnder  myne  Sigel  von  Dornstage  zcu  nacht  nach  martini  Anno  2c.  liiijto
5  Nickel  Monhoubt
Munczemeister  czu  Frieberg

7)  Die  Schöppen  sagen:  „So  had  her  dem  beisprochen  anlaße  damete
nicht  genug  gethan  her  en  ist  aber  In  siner  sage  nicht  fellig  geworden  App
daz  sonder  chen  nicht  vorpenet  ist“  2c.  —
        <pb n="810" />
        231

Es  ist  auch  veranlaßt,  das  du  solliche  vnser  beider  teile  schulde
ond  antwort,  so  dir  die  also  zu  gesand  worden  von  stund  In  vnsern
hoff  schicken  vnd  vnserm  Canczler  antwerte  lassen  salt,  dich  darnach
wissen  zu  richten,  daran  2c.

Bereits  am  Dienstage  Morgens  war  statt  der  Rücksendung
der  kurfürstlichen  Klate  mit  dem  dazu  gemachten  Einlasse  Kunzens
  folgendes  unversigeltes  Brieschen  desselben  an  den  Münzmeister
  eingegangen,  in  welchem  er  diesem  meldet,  wie  er  behindert
  wäre,  dem  anberamten  Termine  der  Ablieferung  seines  Einlasses
  auf  des  Kurfürsten  Klage  nachzukommen;  doch  hoffe  er  binnen
  3  bis  4  Tagen  denselben  nebst  Klage  einsenden  zu  können:

Min  frondlichen  Dinst  ezuuor  liber  er  monczemeister  noch  dem
och  wol  wissende  ist  daz,  der  erluchte  hochgeborn  furste  ond  herre
Herre  Frederich  Herczoge  czu  sachsen  2c.  ond  ich  vnser  antwerte  vnser
  iezlicher  of  des  andern  scholde  mit  sammet  denselben  obergeantworten
  scholden  also  of  desen  nesten  Dornstag  bei  och  senden  vund
oberantwerten  sallen  hat  mich  treflich  sach  do  dorch  ich  des  mins  teils
vf  deselben  Dornstag  nicht  getun  kan  Doran  vorhindert  sondern  gar
in  korez  alz  beim  drein  ader  fir  tagen  ongeferlich  dornach  Dorom  so
moget  ir  den  boten  so  vnser  beiter  part  gewilten  scheidensrichter  dor
noch  senden  werden  des  beharren  lasen  ader  on  di  bei  einer  ander
bitschaft  schaffen  wi  vch  daz  am  fugsamst  bedvnket  waz  ich  vch  ezu
wiln  sein  sal  den  ich  willig  vnder  minem  segl.

Addresse:  kvnrat  von

Dem  erbarn  festin  nickel  monhavt  monczemeister  kouffongen.
ezu  freiberg  minem  goten  frond  2c.

Der  Münzmeister  sendete  als  gewissenhafter  kurfürstlicher  Beamteter
  sofort  dieses  Briefchen  des  Kunz  an  den  Kurfürsten  nebst
einem  Begleitschreiben?25)  ein,  und  Kunz  lieferte  laut  Präsentat

25)  Das  Begleitschreiben  ist  solgendes:
Meine  vnderthenige  willige  Dienste  allecziet  bereit,  durchleuchtigister  Hochgeborner
  furste  vnd  gnediger  herre.  Als  euwer  gnade  mir  iczundt,  antword  vff
Cunczen  von  kauffungen  schulde  mit  demselben  schulden  vorfigelt  gesandt,  vnde
do  bie  geschreben  hat,  die  offzunemen  vnde  so  sulle  Cuncze  von  kouffungen,
vff  morne  Dornstag,  ouch  syne  antwerde  vff  euwen  gnaden  schulde  bie  mich
schicken,  unde  so  mir  die  also  gesandt  werden  die  von  stund  yn  euwere  gnaden
hoff  dem  Canczler  sal  antwerten  lassen  2c.  Gerwche  euwer  gnaden  wissen  daz
ich  mich  noch  euwern  schriften  gerne  wil  richten,  Besundern  diesen  ongeflossen
brieff,  hat  mir  Cuncze  von  kauffungen  gestern  Dinstag  gesandt,  den  euwern  gnade
wol  wirt  vornemen  daz  syne  antwerdt  nicht  vff  morne  Dornstages  sundern  dornoch
  ungelegit  wirt,  wenne  mir  die  kommit,  so  wil  ich  beude  schulden  onde
antworte  von  stundt  demm  Canczlere  senden,  es  were  denne  daz  euwer  zucde
        <pb n="811" />
        seines  eingegangenen  Einlasses  denselben  nebst  der  kurfuͤrstlichen
Klage  in  der  versprochenen  Frist  richtig  an  den  Münzmeister  ab,
worauf  von  diesem  beiderseitige  Klage=  und  Einlaßschriften  an
den  Kanzler  Haugwitz  nach  Altenburg  abgingen.

Ehe  wir  uns  jedoch  zum  Originalterte  der  kurfürstlichen
Klage,  als  erste  der  Streitschristen  wenden,  haben  wir  noch  einige
Vorbemerkungen  beizubringen,  die  gewissermaßen  zum  Verständnisse
  derselben  nicht  ganz  unnütz  sein  dürfsten.  —  Zu  vörderst  ist
nicht  zu  übersehen,  daß  Kunz  nicht  ganz  unrecht  geahnet,  als  er
ußerte,  daß  es  für  ihn  schwer  sein  würde,  mit  einem  Fürsten
„in  sulch  vorbundlich  recht  czu  gehen“.  Der  Kurfürst
hatte  namentlich  vor  Abfassung  seiner  Klageschrift,  Alles  aufgeboten,
  damit  er  durch  eingezogene  Erkundigung  die  Reihenfolge
der  Anklagepunkte  gegen  Kunz  möglichst  vermehrte.  So  hatte  er
sich  wegen  der  Nahme  bei  Lindenau  an  den  Leipziger  Rath#)
gewendet,  und  erfuhr  vorerst  unterm  4.  November  1454,  daß  diese

mir  yndes  anders  schrebe  czu  thune,  daz  sich  euwer  gnade  s  dornoch  wisse  czurichten
  Geschr.  under  myne  Sigel  an  der  mittenwoche  noch  Conceptionis  Marie
  Anno  2c.  liiij  to.
Nickel  Monhoubt
Munckzter  czu  frieberg

*0)  Der  Rath  zu  Leipzig  gab  darüber  in  folgenden  zwei  Schreiben
Auskunft:  "

Irluchter  Hochgeborner  furste  Vnser  willige  gehorsam  schuldige  vnd
pflichtige  dinste  fint  uwirn  gnadin  allezcyt  bereit  Gnediger  liber  Herre,  uwer
gnade  einste  schrybin  wie  ir  an  vns  nich  hattet  magin  Irlangen  vnderrichtunge
  zeugeben  eczlicher  zeugriffe  von  cuncze  von  kauffungen  geschehn  2c.
habin  wir  wol  vorstandin,  ond  bitten  uw.  gnade  geruche  zcu  wissin,  das  wir
uwirn  gnadin  sollicher  zeugriffe,  die  ir  an  vus  begertet,  also  balde  vnd  so
erst  wir  daruff  irfarunge  mochten  gehabin  schriftliche  onderrichtunge  gethan.
vnd  die  dem  gleiczmann  obbir  geantwort  habenn,  der  auch  gesaget  hath.  er  habe
vor  dem  sontage  botschaft  In  den  hoff,  hette  er  vus  domete  nicht  vertrost
vna  wolden  eigener  botschaft,  nicht  gespart  habenn,  So  dennen  solliche  vnderrichtunge
  an  uwer  gnade  nicht  gelanget  hath,  so  sendin  von  uwirn  eine  gcedele
  von  der  name  eczlichs  geldes,  das  lange  petere  vnd  auch  iczlichen  andern
genommen  wart,  also  vus  der  kaufman  die  anderweit  geantwort  hate,  vnd
der  kaufman  spricht,  das  die  name  geschehn  sey  nach  lute  disser  zcedeln  ond
an  der  ersten  zcedeln  habe  syn  dyner  an  der  zeyt  geroret,  ap  die  uw.  gnade
nuch  geantwort  wurde,  Auch  gnediger  Herre.  So  hath  Cuncze  von  kauffungen
  eczliche  kauflute  von  yhnach  ond  von  Gota  angegryffen,  eczliche  vnder
en  irflagin  ond  eczliche  sere  gewunt,  vnd  hath  on  ir  gut  vnd  habe  genommen
  vor  lipczk.  bey  lindenaw,  ond  das  ist  geschehn.  vor  sechs  Jarn  Am
Dornstage  In  vnserm  Jarmarkte  noch  ostern,  das  was  Anno  dom.  2c.
zu#u  Am  Dornstage  nach  Jubilate,  Vud  was  von  uwern  gnadin  zeu  willigin
        <pb n="812" />
        233

bereits  Donnerstags  nach  Jubilate  1448  vor  sich  gegangen,
  so  wie  an  den  Rath  zu  Chemnitz  20)  wegen  eines  durch
Thomas  Schwarz,  angeblichen  Knecht  des  Kunz,  verübten
Raubs  auf  der  Haide  zwischen  Borna  und  Leipzig,  der  ihn  dji#edoch
  unterm  8.  November  1454  keine  ganz  genaue  Auskunft  über

Dinsten  gesyn  mogin  das  spn  wir  allezeyt  willich  Geschrl.  Am  montage  marten
  onder  vnserm  Secrt.  Anno  dom.  2c.  liiij  o.
Der  Rat  zeu  Lipezk.

Irluchter  Hochgeborner  furste  vnser  willige,  gehorsam  schuldige  vnd
pflichtige  Dinste  synt  uwern  gnadin  allezcit  bereit,  Gnediger  liber  Herre  uwer
gnade  schrybin  vns  itezunt  von  Cuncz  von  kauffungen.  vnd  eczlichir  bruche
wegin,  die  er  vor  lipczik  an  kaufluten  von  Gota  ond  yßnach,  vnd  ouch  an
Nurenbergern  solle  gethan  habin  ic.  habin  wir  wol  vorstandin,  ond  bitten
uwer  gnade  geruche  zeu  wissin  das  lange  petere  von  nurelberg,  etzgelt  genomen
  was  nach  Innhalde  disser  zcedeln,  die  vns  syne  diner  geantwort  habin,
So  hath  denne  Cuncze  von  kauffungen,  itzunt  vor  sechs  Jar  In  onsirit  Jarmarckte.
  Am  Dornstage  das  was  Anno  domini  2c.  xlviii  Am  dornstage  noch
Jubilate.  eczliche  kauftute  von  gota  vnd  yßnach  irflagen  ond  eczliche  gewundet,
  ire  wayne  vfgehauwin  vnd  ir  gut  genommen,  vor  lipczk  bey  lindenaw.
Sunder  der  kaustute  namen  wissin  wir  nicht  zeuschrybin,  Vnd  was  wir  awern
gnadin  zeu  willigin  dinsten  gesyn  mogin,  thun  wir  allezeyt  gerne  Geschrl.
Am  fritage  noch  leonhardi  vnder  vuserm  Secrt.  Anno  domini  2c.  liiij  o.

Der  Rat  zeu  Lipczl.

30)  Dessen  Brief  ist  folgender:

Irluchter  Hochgebornner  furste,  uwern  furstlichen  gnaden  sey  vnßer.  vnderteniger
  williger  dinst  alczyt  zeu  voran  bereit  gnedeger  liber  herre  uwer
gnaden  schrift  von  wegen  Cuncz  von  kauffungen  iczunt  an  vns  gelangit,  dar
Inne  vnder  meher  worten  berurnde,  uwer  gnaden  zeu  vormelden  was  habe
vnd  guts  er,  yn  uwer  gnaden  lande  nicht  ferne  von  kempnicz  den  nurenbergern
  genomen  habe  2c.  cond  ander  Inhaltung  uwer  gnaden  schrift.  hhabin  wir
vorstanden  uwer  gnaden  thun  wir  wissin,  das  by  der  name  di  paul  iocuff
tat  des  langin  peters  diner  von  nurenberg  uff  der  bornischen  heyde  was  eyner
  gnant  swarcze  thomas  ab  der  selbe  uf  das  mal  alz  is  geschah  alz  nemlich
  ym  eynondsunfczigisten  Jare  der  mynern  zcal  yn  der  ersten  fastwochen
Cuncz  von  kauffungen  diner  was  ader  nicht  mogen  wir  nicht  wissin  Is  ist
auch  irn  drien  von  ernfridestorff  czwischen  penck  ond  kempnicz  pferde  ond
harnaschz  genomen  Auch  ist  eyner  ermordet  worden  wir  aber,  wer  das  getan
habe  nye  gruntlich  mogten  erfaren  deshalben  wir  uwern  gnaden  bestandigen
grundis  nicht  wissin  zen  schiyhen  Vud  was  wir  uwern  gnaden  zcu  willigin
dinste  sein  sollen,  sein  wir  alczyt  bereit  Gegeben  vuder  uwer  gnaden  Stat
Secret  Am  fritag  noch  Leonhardi  Anno  pp.  Liiij  to.

uwer  gnaden  gehorsam

Rat  zen  kempnicz.
        <pb n="813" />
        234

—  —

den  wahren  Sachbestand  ertheilen  konnte.  Ebenso  hatte  sich  der
Kurfürst  namentlich  an  den  Ritter,  Hans  Schenk,  Voigt  zu
Weida  91),  gewendet,  der  aber  so  viel  als  nichts  wußte,  und  den

21)  Dessen  Zuschrift  lantet  wörtlich  wie  folgt:

Hochgeborner  erluchtiger  furst  mein  gar  willige  ontthertheinige  dinst  sein
ewern  furstlichen  genaden  czu  vor  an  algzeitt  mitt  fleis  bereitt  gnediger  Herre
als  mir  ewer  gnad  geschriben  hatt  vnd  ein  czettel  ewer  genaden  schrifft  mit
gesant  hab  ich  alles  Inhals  wol  verstanden  ond  in  ewern  genadenn  briff  mit
czugeschriben  In  der  ersten  verzuchniß  ewer  genad  wissen  czu  lassen  wye
plawßk  czu  seinen  rechten  nomen  heiß  vnd  ab  yn  Concz  von  kauffung  auß
ewer  gnaden  land  vnd  ond  wider  dar  ein  gefangen  hab  genediger  herre  pitt  ich
ewer  genad  wissen  das  ich  nicht  anders  weis  wen  das  Concz  von  kauffung
hab  yn  meinß  jünger  herren  land  gefangen  ond  da  das  selbe  gefengnis  geschehen
  ist  da  ist  Concz  von  kowffung  in  ewer  genaden  land  donoch  gesessen
vnd  gewontt  vnd  hatt  denn  dar  ein  gefangen  yn  der  ander  ist  vorczeichnis  beriit
  ewer  genad  eüch  czu  wissen  czu  thun  wy  der  mitt  seinem  rechten  nomen
heis  der  yn  Conzen  von  kauffung  hant  harrt  gefang  ist  also  pitt  ich  ewer  genad
  wissen,  das  der  mit  seinem  rechten  nomen  heist  wilhelm  wildstein  ond  kein
Reiczensteiner  ist  als  mir  ewer  genad  vorczeichentt  hatt  geben  ond  auch  schreibt
wer  der  sey  der  yn  in  sein  hant  gefangen  hatt  ader  wie  er  heis  las  ich  ewer
genad  wissen  das  mir  nicht  dar  vmb  bewost,  ab  Concz  von  kauffung  yn  selber
gefangen  hat  ader  sein  knecht  In  der  dritten  verczeichnis  als  ewer  genad  berütt
  yn  welchem  Jar  vnd  monde  Concz  von  kauffung  vor  Leypczk  dy  wain
vnd  kaufflewtt  von  goten  vnd  eissenach  dar  bey  lewtt  derflagen  ond  ir  hab
vnd  gütt  genomen  hat  pitt  ich  ewer  genade  wissen  das  mir  nicht  dar  vmb
bewost  ist,  wenn  ewer  genad  das  czu  leipczk  awer  past  derfaren  hatt  wer  ob
geschen  ist,  auch  als  ewer  genad  berütt  in  der  firden  verzceichniß  In  welchem.
Jar  vnd  mond  vnd  wye  dy  von  nürenberg  hissen  vnd  was  hab  ond  gütz
Contz  von  kouffung  yn  genommen  hatt  yu  ewerm  land  nicht  veren  von  kemnitz
  denn  kaufflewten  nürenburg  vnd  vber  welche  ewers  bruders  man  küncz
von  kauffung  am  nechsten  czu  brur  scheltbriff  angeslahen  hatte  da  ewer  bruder
  von  prag  gein  brür  reitt  am  nechsten  genediger  herre  omb  dy  kaufflewtt
vnd  vmb  dy  habe  hett  ewer  genad  nirgens  pas  erfahren  denn  am  sewolt
starken  der  ist  von  nürenberg  ond  siczt  czu  kemnitz  der  hott  ewer  genade  wol
bericht  wy  dy  kaufflewtt  hissen  ond  in  welchem  mon  es  gescheen  wer  vnd  was
in  vor  habe  genomenn  were  als  omb  die  scheltbriff  dy  an  geslahen  sein  worden
  czu  prür  von  Conczen  von  kauffung  also  ein  ich  czu  prür  nicht  gewest
vnd  mir  ist  nicht  dar  vmb  bewost  sunder  ich  bin  yn  meinung  es  sein  dy  börgen
  gewest  dy  für  plaußke  bürg  sein,  der  kan  ich  ewern  genaden  nicht  genenen
  denn  ich  weiß  nicht  wer  dy  borgen  sein,  yn  der  fonfften  verczuchniß  ewer
genad  berütt  von  des  anslags  wegen  den  Cuncz  von  kauffung  vber  ewer  genad
  gemacht  solt  hab  mytt  den  behemen  czu  schelenberg  vnd  ich  solt  ewer
genad  wissen  lassen  wy  der  künttschaffter  heyst  der  vber  ewer  genad  gestärtt
solt  haben  czweiffelt  mir  nicht  ewer  genad  sey  wol  wewost  das  ich  nichs  dar
        <pb n="814" />
        235

Fragesteller  mit  seinen  Verzeichnissen  erst  noch  an  Andere  verwieß.
  Endlich  waren  aber  auch  noch  Nachrichten  über  den  Befund
  auf  dem,  von  den  kurfürstlichen  Amtleuten  in  Beschlag  genommenen,
  Schlosse  Stein  eingezogen  worden,  die  eben  auch  zu
keinem  wahren  Ziele  geführt  hatten,  wie  wir  vorzüglich  aus  dem
Schreiben  des  Amtmanns  Gottfried  von  Gößnitz,  und  des
Raths  zu  Zwickau  ersehen  22).  —

omb  weiß  denn  als  vil  als  wir  ewer  genade  czu  aldenbürg  dafan  gesagt  hatt
denn  wolt  ewer  genad  derfaren  wy  der  künttschaffter  hiß  so  der  füre  es  ewer
genad  nirgens  pas  denn  an  dem  fromen  der  ewern  gnaden  dy  warnüg  gethan
hatt  auch  gnediger  herre  berütt  ewer  genad  yn  ewer  schrifft  das  alles  ewer
genad  czu  wissen  lassen  auff  denn  nechsten  füntag  gein  aldenburg  yu  ewer
genaden  kenczley  gnedige  herre  hatt  mich  ewer  genaden  potten  czu  werdau
nicht  fünden  sünder  der  schofser  hatt  mir  dy  briff  nach  gesantt  hin  heim
kein  sümen  dy  sein  mir  worden  auff  denn  freytag  czu  abent  auffgebung  diez
briffcz  wer  ich  aber  czu  weydaw  gewest  so  wolt  ych  ewere  genaden  das  alles
eygenlich  erfaren  habe  ond  das  also  wissen  lassen  was  ich  des  erfaren  hott
denn  was  ich  ewern  genaden  yn  denn  ader  andern  sachen  czu  willen  ond  mitt
meinem  armen  dinst  gesein  kontt  wer  ach  gancz  willig  czu  thün  geben  am
nechsten  freytag  vor  santt  mertens  tag  im  liiij  Jar
Hans  schenk  Ritter  voitt  czu  wedaw.

Draesentatum
3°  post  Martini  1454.

*2)  Dieses  Schreiben  nebst  angefügten  Zeddel  lautet  wie  folgt:

Vnsre  ondirthenige  gehorsam  mit  willigl.  Dinsten  uwir  furstlichen  gnaden
alczit  bereit  Irluchter  hochgeborner  furste  gnediger  herre  uwir  gnade  hat  vns
iczunt  geschribin  und  begert  von  ons  uwir  gnaden  eygintlichen  czu  schriben
wer  sulche  habe  nach  oßweißung  der  zcedil  in  uwir  gnaden  brieffe  vor  flossen
czum  Steyne  so  daz  ubirantwortet  ist  genomen  hat  wu  daz  hinkomen  ist  vnb
ab  kauffung  so  vil  addir  weniger  vorloren  habe  2c.  haben  wir  dor  noch  irfarung
  gehabt  von  den  dy  mit  gewest  sint  dy  sagen  daz  sy  sulchir  pherde  gefangen
  ond  andir  stugke  nach  uß  weißung  der  czedel  do  nicht  funden  haben
Sundern  eyn  phert  von  czweyen  addir  dryen  schogken  haben  dy  drabanten  bey
vns  bracht  ond  gebuttit  Ach  ist  sulche  habe  was  vff  den  slosse  gewest  ist  eygintlich
  durch  hanßen  von  Tuchirn  der  dy  czeit  eyn  haubtman  waz  von  uwir
gnaden  wenn  vorczeichnit  worden  an  dem  sich  uwir  gnade  wol  mag  vordir
irfarn  waz  wir  uwir  gnaden  czu  willigl.  Dinsten  vnd  wol  gefallen  sein  sullen
  sint  wir  gehorsam  vnd  gancz  willig  geben  ondir  onsern  Secret  am  Montag
  nach  Andree  apostoli  Anno  2c.  liiij  des  ich  gocze  von  gußnicz  mit  hiran

gebruche
Gotze  von  gußnicz  vnd  der  Rath

czu  Gzwigkaw  uwir  gnaden.
gehorsamen.

Auch  sind  wir  bericht  daß  kauffung  syne  reyßigen  vnd  wayn  pherde  ond
        <pb n="815" />
        236

Der  Kurfuͤrst  hatte  sich  aber  auch  dadurch  gegen  den  Kunz,
der  zwar  einen  gesunden  Menschenverstand  besaß,  dem  aber  alle
tiefere  Kenntniß  der  deutschen  und  noch  weit  mehr  der  damals  sich
schon  geltend  machenden  römischen  Rechtsgrundsätze  abging,  gleichsam
  gerüstet,  daß  er  zuvörderst  schon  seine  Klage  von  einem  der
größten  Rechtsgelehrten  Sachsens  in  jener  Zeit,  dem  Leipziger
Ordinarius,  Dittrich  von  Buckinsdorf  (früher  kurfürstlicher
Hofcapellan  und  später  Bischof  zu  Naumburg)  nicht  nur  durchsehen,
  sondern  sogar  theilweise  überarbeiten  ließ,  wie  wir  aus  einem
  noch  vorhandenen  Concepte,  namentlich  aber  aus  dem  Rücksendungsschreiben
  des  Buckinsdorf  ersehen  können.

Was  endlich  die  folgende  Klage  des  Kurfürsten  selbst  betrifft,
so  besteht  diese  genau  genommen  aus  3  Hauptabschnitten:  aus
einer  wirklichen  Vorrede,  wie  sie  auch  genannt  ist,  sodann  aus
dem  Haupt-Abschnitte,  den  S  Anklagepunkten  oder  sogenannten
Schuldartikeln  und  endlich  aus  einem  Nachworte,  das  unbedingt
  nur  mehr  zur  Unterstützung  der  Vorrede  dient,  aber  eigentlich
  mit  dieser  ganz  zusammenfallen  könnte.  Die  Vollziehung
der  Klage  ist  übrigens  am  Dienstage  nach  Martini  im  Jahre
1454  zu  Altenburg  geschehen.  —

Die  Klage  selbst  lautet  wörtlich  nach  dem  Originale  im
Hauptstaatsarchive  zu  Dresden,  wie  folgt:

Klage  des  Kurfürsten  Friedrichs  II.
gegen  Kunz  von  Kaufungen,  revidirt  von  dem  Ordinarius  Dittrich
von  Buchinsdorf')  1454.

Nach  dem  im  nest  zen  aldenborg,  am  Dornstage  noch  Galli,  von
uch  wirdigen  vnd  Gestrengen,  ern  Jurgen  von  Hugwicz  techant  zcu
Mißen  ond  Canczelere  2c.,  ern  Jurgen  von  bebenberg,  ern  Hanse  von
malticz  vnd  ern  Ihan  von  slinicz,  rittere  zwusschen  vns  frederiche  von
gots  gnaden  Herczogen  zeu  sachsen.  lantgrauen  in  Doringen  ond  marggrauen
  zen  mißen,  an  eine,  ond  Cunczen  von  kauffungen  an  dem  andern
  teile,  gethedinget  ond  in  schriften  beslossen  ist,  das  wir,  bynnen
vir  wochen,  onser  schulde  vnn  zeu  sprache,  wider  en  thun  ond  och
schriftlichen  seczen  sulden,  Sulchen  thedingen  eine  rechte  volge  zeu  thunet),
wie  geborlichen  ist,  Seczen  wir  obgenannter  Herczoge  frederich,  disse
vnser  noch  geschrebene  schulde  ond  zeu  sprache,  die  wir  wider  den  selbigen
Cunczen  haben,  Mit  sulcher  bedingunge,  ap  wir  vns  geczugen?)  ader

auch  dy  gefangen  als  man  fruwe  uor  daz  sloß  czogk  nor  bey  nachte  weg  geschigket
  hat  ond  sint  vff  dem  sloße  nicht  funden  worden.  —

*)  In  dem  noch  vorhandenem  Original  ersieht  man  dies  aus  den  von
Buckinsdorf  eigenhändig  gemachten  Correcturen  und  Randbemerkungen,  worauf
  wir  an  den  betreffenden  Stellen  in  den  Noten  noch  besonders  aufmerksam
machen  werden.

10  Dem  Compromiß  nachzukommen.  —  5  Berufung,  Appellation.  —
        <pb n="816" />
        z27

anderleie  kuntschaft?),  vor  zeu  brengene  in  vnsern  schulden  irbieten  7),
berumen  5),  ader  vormessen  )  wurden,  oder  ap  vns  vil  lichte  Im
rechten,  geczuge  der  anderleye  kuntschaft,  vor  zen  brengene,  zcu  geteilt?)
  wurde,  wie  das  zen  queme  8),  das  wir  mit  sulcher  irbietunge?),
nicht  hocher  gebunden  10)  sin  wollen,  dann  vus  geborit  von  rechte,
wir  bedingen  vns  och  redeliche  11)  und  bequeme  frist,  dor  bynnen  12)
wir  onser  geczuge  bequemlichen  mit  rechte  dorczu  brengen  vnd  gehaben!3)
  mogen,  ond  hoffen  sulche  bedingunge  sollen  vns  bestendig  sin
Im  rechten.

Vnd  off  das  ir  obgenannten  unser  rethe  ond  scheidesrichtere  vns
ond  onsern  zen  sprochen  19)  biestant  thun,  vns  die  och  distebaß  15)
gebillichen  mogit,  so  seczen  wir  der  sachen  geschichte,  wie  sich  die  ir
haben  16)  ond  irgangen  17)  haben,  in  irczelunge  disser  noch  geschrebener
  korczen  vorrede,  ehr  al  vonser  schulden  15),  ond  sprechen  also,
wir  haben  Andreße  ond  Cunczen  von  kouffungen  gevettern,  Hoff  vnd
Dorff  leutmerstorff  19)  genannt,  in  der  pflege  zu  reßenburg  20)  gelegen,
  mit  allen  rechten  vnd  gerichten  in  masen  das  21)  ulrich  von  polenczk
  yune  hotte  zcu  gesampten  lehn  gelegen,  in  kegenwertikeit  23)
vnser  mannen  ond  meynen  so  das  in  kegenwertikeit  des  lehennherrn
vnd  seiner  Mannen  geschen  ist,  so  moge  das  Cunzen  vns  nicht  vor  sachen
  23),  her  moge  sich  och  des  mit  sine  neyne  nicht  geschuczen  4),
So  ye  die  recht  sprechen,  wu  fursten  ader  Hern  bie  iren  manne  sin,  do
haben  die  sachen  recht  ap  do  eyn  ge  hegit  ding  25)  were  lehnrecht  e.
lrv.26)  das  selbige  steit  27)  och  geschrieben  lehnrecht  c.  xir  23)  do  spricht
die  geschrieben  das  man  nicht  geloucken  29)  mag,  was  do  vor  eime
lehnhern  ond  vor  sinen  manne  geschüt  30)  ond  och  was  vor  gehegete
dinge  geschüt,  des  en  mag  einer  nicht  entgehn  mit  sime  neyne  91),
sunder  man  obirczugit  32)  en  des  mit  ezwen  mannen  73),  Nu  wir  dannen
  wol  geczugen  konnen  mit  onseren  mannen,  das  Cunze  von  kouffunge
  sulche  gesampte  lehen  von  vns  entpfangen  hot,  ond  dor  vmb
were  em  das  hes#)  geborlichen  gewest,  das  her  sich  mannschaft  halben  55),
kegen  vns  36)  gehalden  hette,  also  sich  eyn  man  kegen  sime  Hern
halden  sal  von  rechte  #7)

2)  Zeugniß.  —  4)  Beibringen  wollen.  —  5)  Anführen.  —  5)  Versichern.
7)  Von  Seiten  der  Richter  „aufgeben.“  —  2)  Statt  käme;  wie  sich  das
fügen  würde.  —  N  Beibringung.  —  10)  Mehr  verpflichtet.  —  11)  Geschickt,
  passend.  —  12)  Binnen  welcher  Frist.  —  13)  Bewahren.  —  15/)  Zusprüche,
  d.  i.  Anforderungen,  gerichtliche  Ansprüche.  —  15)  Desto  besser,  desto
  eher.  —  1f6)  Angefangen.  —  17)  Fortgang  haben.  —  18)  Zuvörderst
alle  unsere  Anklagen.  —  19)  Leutmannsdorf.  —  20)  Riesenburg,  damals
unter  kursächsischer  Hoheit.  —  21)  Sowie  es.  —  22)  Gegenwart,  Anwesenheit.
  —  25)  Absprechen,  leugnen.  —  2")  Mit  seinem  Nein  nicht  dagegen
verwahren.  —  25)  Ein  gehaltener  Gerichtstag.  —  #56)  Als  Citat:  Lehnrecht,
Capitel  45.  —  )  Steht.  —  28)  Lehnrecht  Capitel  19.  —  29  Leugnen.
"o)  Geschieht.  —  #1)  Mag  statt  vermag.  Dem  kann  Einer  nicht  ausweichen
mit  seinem  Nein.  —  322)  Ueberführt.  —  32)  Mit  zweier  Männer  Zeugniß.
29  Je  d.  i.  zu  jeder  Zeit.  —  75)  Als  Lehensmann.  —  25)  Zu  uns  gehalten,
  gegen  uns  sich  benommen.  —  7)  Nach  Lehensrecht.  —
        <pb n="817" />
        238

Wir  meynen  das  her  der  selbigen  manschaft  halben,  kegen  vns
vorstricket  35)  ond  vorbunden  sie  das  her  mit  rate,  vorhengniß9),  willen,
ader  volbort  "0),  ons  keynerleie  schaden  zeu  czin  41)  solle,  sunder
wir  sollen  vor  em,  sicher  sin  libis  ond  guter  422)  Her  solle  vns  och
eren,  mit  worten  33)  ond  wercken,  vor  vns  ond  hinder  vns,  vnd  solle  vns
nicht  hindern  14)  an  onserm  rechten  ond  an  al  unsern  dingen,  allis
bie  großer  pene  15)  Im  rechten  wol  geschreben

Her  ist  vns  och  dinst  pflichtig  ond  sal  sich  in  allen  krigen  noch
vns  richten  mit  dem  vreden  vnd  vnvreden  "6),  mit  den  gefangen  ond
aller  tat,  biß  so  lange  das  her"7)  vns  die  manschaft  uff  sagit“s)
in  kegenwertikeit  unser  manne,  wie  sich  das  geborit  Im  rechten,  Sunder
Cuncze  hat  sich  kegen  vns  an  vil  stucken  49)  des  rechten,  gar  grabelichen
  vorgessen  50),  so  wir  das  hir  noch  in  vnsern  schulden  vorbrengen
  wolln  vnd  dor  omb  so  neneöl)  wir  en  in  vnser  schulde,  die  do  luten
also  hir  noch  steit  geschreben

Czum  Irsten  schuldige  wir  en  mit  geczugen  ond  wissentschaft  52)
vnd  geben  em  schult,  das  Her  vnsern  liben  bruder  Herzog  Wilhelm
ond  ons,  onser  lande  ond  lute,  hot  zeu  krige  wider  gebracht  dormete
das  her  oß  vnserm  lande,  in  dem  vreden  55)  zwusschen  vns  gemacht,
ane  54)  vnser  willen  ond  wissen  ist  mit  siner  macht  so  vil  her  der
hotle,  geweldiclichen  in  unsern  lieben  bruder  lant  geritten  55)  ond  dor
uß  genommen  ond  gefurt  55),  so  vil  her  kunde  ond  muchte  57),  Her
also  zwusschen  vns,  onserm  liben  bruder  ond  vnserm  landen  zwitracht
slachtunge  vnd  parthien  55)  gemacht,  wider  got  ond  recht,  das  wir
wider  zen  onwillen  ond  krige  quamen  59)  allis  kuntlichen  60)  ond  offenbar,
  vnd  meyne  61)  wol  her  wirt  vns  das  nicht  vorsachen  62)  ond
op  her  das  thun  turfte  s2),  so  irbitin  wir  vns,  das,  en  zeu  obbirczugene
  64),  wie  recht  ist,  Hot  vns  sulche  zwitracht  gemacht  zen  trefflichem
  65)  schaden,  den  wir  achten  obbir  die  Hauptsume  uff  xx  tusent

o8)  Verpflichtet.—  29)  Zulassung,  Uebereinstimmung.  —  40)  Ader,  alte  Form  für
oder;  das  Zeitwort  volborten  bedeutet  bestimmen,  bestätigen,  Bolborte  so  viel
als  Einwilligung.  —  11)  Zuziehen  für  zufügen.  —  22)  Sicher  sein  an  Leib
und  Gütern;  harmonirt  nicht  mit  dem  Manifeste  des  Kurfürsten,  in  dem  er
noch  wegen  des  25.  Juni  1455  von  Kunz  sagt:  „des  wir  am  ym  keyn  besorgen
hatten,  nachdem  er  Unser,  Unser  Söne,  Unser  Lande  und  Lüte  ny  kein  Stunde
noch  tag  unsicher  s2c.  gewest  /dc.  —  45)  Bezieht  sich  auf  den  sogenannten  Schmähbrief,
  der  in  dem  6.  Klagepunkte  erwähnt  ist.  —  ")  In  der  Bedeutung
von  zuwider  sein.  —  45)  Pene  oder  Pine  von  poena,  Strafe,  Ahndung.
46)  Friede  und  Unfriede  oder  Fehde.  —  7)  Daß  er.  —  48)  Lehnspflicht
aufgesagt.  —  142)  In  vielen  Dingen.  —  30)  Gröblich  vergangen.  —  11)
Nennen,  anführen.  —  22)  Mit  Zengenbeibringung  und  genauer  Kenntniß
des  Sachbestands;  Wissenschaft  und  des  Wissens  halben,  „stets  so  viel  als  rei
notia.“  —  33)  Während  des  Friedens.  —  54)  Ohne.  —  355)  In  ein  Land
reiten,  so  viel  als  einen  Fehdezug  unternehmen.  —  656)  Beute  gemacht.  —
57)  Statt  vermochte.  —  38)  Krieg  und  Separatfehde,  auf  eigne  „köste"“  und
„abentener.“  —  5°)  Zu  Uneinigkeit  und  offenem  Kriege  kamen.  —  0)  Bekannt.
  —.  51)  Ueberzeugt  sein.  —  32)  Widersprechen,  ableugnen.  —  62)
Statt  sollte,  würde.  —  9/4)  Mit  Zeugniß  überführen.  —  )  Außerordent-
        <pb n="818" />
        239

gulden  66),  Heisschen  von  em  67)  zen  dieser  schult  65),  volle  entwert
vnn  usrichtunge  69),  Sulche  tat  vorwandilt  70)  noch  saczczunge  des
rechten,  den  obin  grachten  schaden  gelegitt?1)  onn  dorzeu  allis  ras
do  recht  ist  ond  getruwen  dem  rechten  72)  wol,  so  wir  en  mit  geczugen
  geschuldiget  ?3)  habn,  Her  moge  sich  sulcher  schult  mit  sines
selbishant  alleine  74),  nicht  entschuldigen,  vnd  begeren  hie  obbir  zeu
sprechene  was  hir  omb  recht  ist.

Czu  dem  andern  male  schuldige  wir  en  abir75)  mit  geczugen
vnn  wissenschaft,  und  wollen  en  des  obirczugen  mit  vnsern  manen  das
Her  mit  Andreße  sinem  vetter,  von  ons  sulche  oben  geschrebene  gesampte
  lehen,  entpfangen  hot,  ond  hot  gliche  wol  in  der  czit  do  wir
mit  vnserm  liben  bruder  Herczog  wilhelm  in  vrede  sasen  75),  einen
erbarn  man?77)  Nickel  plustk?  5)  genannt  gefangen,  dor  noch  do  wir
vns  mit  onsern  liben  bruver  gancz  gutlichen  entrichten'")  wart  zwusschen
  ons  bethedinget  30)  das  alle  gefangen,  loß  sin  sulden  81,  dor
uff  wir  von  Cunzen  vil  ond  offe  83)  gemut  58)  haben,  das  her  den
selbigen  plusk,  sulchs  gefengniß  34)  loß  sagen  sulde,  Sunder  her  hot
sich  des  geweigert  biß  al  her  35)  mit  vurechte,  so  her  sich  der  manschaft
  halben,  mit  dem  vreden  vnd  vuvreden,  mit  den  gefangen  ond
aller  tat,  noch  ons  ond  onser  entrichtung  356)  pflichtig  was  87)  ond
ist  zeu  richtene,  weigert  vns  denselbigen  plusk  loß  zeu  lasene  zeu  treflichem
  schaden,  den  wir  achten  obir  die  houpt  summe  uff  sechs  hundert
gulden,  Muten  von  em  98)  zeu  disser  schult  volle  antwert  ond  noch
der  antwert  den  selbigen  gefangen  loß  zen  lasene,  Den  oben  geachten
schaden  zen  legerne  99)  onn  getruwen  dem  rechten  wol  so  sulche  semptliche
  belenungen  20)  vor  vnsern  mannen  in  kegenwertikeit  des  lehenherren
  geschen  ist,  dos  wir  en  wol  obir  czugen  wollen  mit  onsern
mannen,  so  moge  her  ons  die  manschaft  nicht  vor  neynen?1)  sunder
  wir  sint  en  des  nehrer  zcu  obir  czugene  noch  lute  onser  vorrede,
Vnd  ap  her  och  vnser  man  nicht  en  were  ?2),  Dennoch  wer  her  pflichlichen.

  —  6)  Den  wir  veranschlagen  (wirdern)  ungefähr  (praeter  propter)
auf  20,000  Gulden.  —  67)  Erferdern  von  ihm.  us  f  68)  Erklage  prop  69)
Erklärung  vor  Gericht  oder  durch  Einlaß.  —  70)  Nach  Analogie  der  altdeutschen
  Rechtsformel  Wandel  und  Kehr;  verwandeln  heißt  daher:  Schadenersatz,
  Genugthuung  leisten.  —  71)  Gelegitt  in  der  Bedeutung  von  in
Ordnung  bringen.  —  7#)  Vertrauen  auf  das  Recht.  —  7°)  Mit  Beibringung
  von  Zeugen  Klage  führen.  —  74)  Sa  viel  als  durch  Reinigungseid.
  —  752)  Aber  in  der  Bedeutung  von  abermals.  —  76)  Im  Mof'etillstande
  begriffen  sein.  —  77)  Lehensmann,  der  als  Erbarmann  sogenannten
Ritterdienst  zu  leisten  hatte;  hierbei  hat  Buckinsdorf  die  Bemerkung  geschrieben:
  „  Ponatur  nomen  proprium,“  worauf  erst  der  Name  auf  den  Rand  gesetzt
  worden  ist.  —  75)  Nicolaus  von  Plausig.  —  79)  Wirklich  Frieden
schließen.  —  20)  Durch  Unterhandlungen  entscheiden.  —  51)  Frei  sein  sollten.
  —  53)  Statt  oft.  —  38)  Begehrt.  —  24)  Gefangenschaft.  —  5)
Bis  jetzt.  —  i  lt  Friedensschluß.  —  7)  War.  —  8)  Begehren  von  ihm.
52)  Ersetzen,  leisten.  —  9°0)  Gesammtlehen.  —  ?11)  Verneinen.  —  )  Und
ob  er  auch  unser  Mann  gar  nicht  wäre;  „nicht  en“  ist  die  verstärkte  Nega-
        <pb n="819" />
        340

tig  den  obgenannten  gefangen  vus  loß  zu  lasene,  so  also  her  en  in
unserm  krige  den  wir  mit  vnsern  liben  bruder  hotten  oß  onserm  lande
vnd  wider  dor  yn?)  gefangen  hot,  So  och  sunderlichen  zwusschen
vnserm  liben  bruder  vnd  vns,  in  der  entrichtung  gethedinget  ist,  das
alle  gefangen  loß  sin  sollen  Vud  begeren  hir  obbir  och  zeu  sprechene
also  vil  also  recht  ist  94)

Forder  5))  gebe  wir  em  schult  das  her  vns  och  weigert  loß  zen
lasene  wilhelm  von  wildensteine96)  den  Cuncze  zen  seiner  Hand  gefangen,
  So  dann  zwusschen  onsern  liben  bruder  Herzoge  Wilhelme
vnd  vns  bethedinget  so  das  alle  gefangen  loß  sin  sollen,  Doruff  wir
den  selbigen  Cunczen  offte  irsucht  haben,  das  her  den  selbigen  gefangen
  och  loß  lise,  das  hot  Cuncze  nicht  wolt  thun,  ond  weigirt
sich  noch  hute  disß  tages  en  loß  zen  lasene  97)  wider  got  ond  recht,
tut  vns  sulche  ongeborliche  weigerunge  zcu  trefflichem  schaden,  den
wir  achten  obir  die  houptsumme  uff  sechshundert  gulden  78),  Muten
von  em  zeu  disser  schult  och  volle  antwert  ond  noch  der  antwert  redeliche
  usrichtunge,  ein  29)  geborlicher  czit,  den  selbigen  gefangen  loß
zen  laßene,  den  oben  geachten  schaden  zeu  legerne,  ond  zwiuelen  100)
am  rechten  nicht,  ap  Cuncze  och  vnser  man  nicht  en  101)  were,  So
her  doch  in  der  warheit  vnser  man  ist,  dennoch  were  her  pflichtig
vns  den  obengenanten  gefangenen  loß  zcu  lasene,  so  er  (der  obgenante
  vnser  man102)j  in  vnserm  kriege  gefangen  svn  forder  105))  an
en  brocht  hot,  So  och  sunderliger  in  der  entrichtunge  vnsern  landen

tion.  —  22)  Der  Krieg,  der  in  des  Herzogs  Land  und  wieder  in  des  Kurfürsten
  Land  sich  spielte.  —  "")  Auf  dem  Rande  dieses  Satzes  stehen  von
Buckinsdorfs  Hand  die  Worte  geschrieben:  „Nota  an  hoc  sit  verum.“  —
»)  Dritter  Klagepunkt;  sorder  oder  fürder  statt  ferner.  —  96)  War  auf
Naila  in  Franken  gesessen  und  Erbarmann  des  Herzogs  Wilhelm.  Der  Kurfürst
  hielt  ihn  erst  für  einen  Reizensteiner,  wie  aus  dem  Briefe  des  Voigts
zu  Weida  hervorgeht,  weshalb  auch  im  Conterte  dieser  Stelle  die  Worte
„den  reiczensteiner“  ausgestrichen  sind.  Am  Rande  der  Stelle  steht  noch  die
von  Buckinsdorf  geschriebene  Bemerkung:  „ponatur  nomen  proprium  captivantis,“
  worauf  erst  der  Name  „Wilhelm  von  Wildenstein“  eingesetzt
worden  ist.  Daß  Kunz  wirklich  fehderechtliche  Ansprüche  auf  diesen  Wilhelm
von  Wildenstein  zu  Naila  hunssichtlich  eines  Schstgeldes  hatte,  geht  namentlich
  daraus  hervor,  daß  dieser  auf  Herzogs  Wilhelm,  seines  Lehnsherrn,  Veranlassung,
  nach  dem  Tode  Kunzs  von  Kauffungen,  um  1470,  an  dessen  Sohn,
Hildebrand  von  Kauffungen,  welcher  in  Herzog  Heinrichs  von  Münsterberg
Diensten  stand,  601  Fl.  gezahlt  hat.  Nach  10  Bittschreiben  Verschiedener  vom
Adel,  Freunden  des  Woheins  von  Wildenstein,  an  die  Herzöge  Ernst  und
Albrecht,  als  Erben  des  Herzogs  Wilhelm,  erhielt  Wildenstein  freilich  erst  im
Jahre  1486,  laut  noch  vorhänkener  Quittung,  diese  Summe  in  mehren  Terminen
  durch  die  Leipziger  Bürger  Benedict  Müllner  und  Jacob  Blasebalg
zurück  erstattet,  für  deren  Erstattung  sich  doch  bereits  Herzog  Wilhelm  um
1470  bereit  erklärt  hatte.  —  '7)  Nemlich  von  seiner  Verbindlichkeit,  das
Schatzgeld  von  600  Fl.  zu  zahlen,  wofür  Wildenstein  jedoch  Bürgen  gestellt
haben  mochte.  —  295)  Wi  eigentlich  der  Kurfürst  einen  Schadenersatz  für
einen  Mann  des  Bruders  Wilhelm  beanspruchen  konnte,  ist  historisch  und
staatsrechtlich  nicht  zu  erklären.  —  9)  Statt  in.  —  100)  Zweifeln.  —
101)  Gar  nicht.  —  108)  und.  102)  Von  Buckinsdorfs  Hand  gestrichene  Worte.
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        —u

vnd  luten  zeu  gute,  zwusschen  unserm  liben  bruder  vnd  vns  geschen,
bethedingit  ist,  das  alle  gefangene  loß  sin  sollen,  das  seczen  wir  an
das  recht  was  hir  vmb  recht  ist

Czu  dem  virden  male  geben  wir  em  schuld,  das  her  mit  seinen
helffern  wider  got  vnd  recht,  hot  bynnen  dem  vreden  der  do  zwusschen
  vnserm  liben  bruder  Herczog  wilhelme  vnd  vns  gemacht,  bethedingit,
  vnd  uff  genommen  was,  uff  gehawen  vor  lipezk  bie  lindnaw
wayne  104),  ond  kaufflute  vor  gathow  vnd  vsenagk  105)  dor  bie  irslagen
  (Im  rloitite  Jahre  des  monats  Aprils  am  Dornstage  nach  dem
Sonfage  Jubilate  106)  ond  das  ire  genommen,  onn  meynen  wol  her
wirt  das  nicht  vor  sachen,  so  also  were  167)  do  omb##em  haben  must
czin  vor  sin  floß  108),  der  steyn  genant  Vud  haben  em  das  must  abe
gewynnen  109)  Doruff  wir  dannen  die  koufflute  ond  etliche  ire  habe
funden,  die  her  en  wider  hot  must  geben,  ond  ap  her  sprechen  wolde
die  sache  omb  die  selbige  tat,  were  entricht  110),  Dor  kegen  seczen  wer
vnd  sprechen  das  die  sache  ist  entricht  mit  den  kouffluten  ommb  den
namen  111),  vmb  das  obrige  das  her  den  kouffluten  nicht  wider  karte,
vnd  och  ummb  den  mort  112),  Abir  ommb  das  wandel  213)  vus  ommb
sulche  schedeliche  tat  in  dem  vreden  geschen  zeu  pflegene,  ist  die  sache
biß  al  her  nicht  entricht,  des  wandels  ist  och  biß  alher  gewehurt  1½),
dor  vmmb  haben  wir  en  och  vormals  vor  onsern  rethen  muntlich  läsen
  schuldigen  115),  dor  vus  doch,  die  sache  zu  keyne  ende  kommen
muchte,  Her  hot  vns  mit  sulcher  geweldiger  tat,  in  boser  vnn  vn—
rechter  turstikeit  115),  smelichen  gerueret  vnd  vorsinet  117),  wider  got
vnn  recht,  das  vus  billichen  vordriflichen  113)  sin  sal,  heisschen  von
em  zeu  der  schult  volle  antwort,  Die  tat  vor  pint  119)  vnn  vorwandelt
  130)  wie  recht  ist,  ond  dorczu  allis  das  do  recht  ist.

Czu  dem  funften  mole  geben  wir  em  schult,  das  sin  knecht  swarze
thomas  genannt  Vud  pauel  Jarob  121)  haben  uff  unser  strasenne  tiff

10  )  Wagen  aufgehoben,  d  i.  weggenommen.  —  108)  Hierbei  hat  Buckinsdorf
  die  Randbemerfung  gemacht:  „Donalur  annus  incarnationis  et  mensis."
  —  105)  Diese  Parenthese  ist  erst  später  auf  Buckinsdorfs  Veranlassung
eingeschaltet  worden;  aber  doch  wohl  keineswegs  zum  Vortheile  der  Klage.  —
107)  Statt  Wir.  —  106)  Darnm  laaeben  wir  ihm  müssen  ziehen  vor  sein
Schloß  —  109)  Von  abgewinnen,  o.  h.  erobern,  war  keine  Rede,  da  Kunz,
wie  wir  aus  dem  Einlasse  desselben  ersehen  werden,  das  Schloß  den  Abend
vorher  verlassen  und  seinen  Leuten  anbefohlen  hatte,  dasselbe  ohne  Gegenwehr
  den  furfürstlichen  Amtleuten  zu  öffnen,  indem  er  sich  nicht  gegen  den  Kurfürsten
  auflehnen  wollte.  —  110)  Verhandlung  deshalb  geschehen  und  beigelegt,
oder  ausgeglichen.  —  111)  Nahme,  in  der  Bedentung  von  sehderechtlicher
Prise  oder  Stegreifreiterei.  —  112)  Das  dabei  porgekommene  Erschlagen  von
den  Leuten,  die  sich  zur  Wehre  gesetzt  hatten,  ohne  das  es.leider  gewöhnlich
bei  solchen  damals  zeitüblichen  Begegnungen  nicht  abzugehen  pflegte.  —  119)
Schadenersatz,  Genugthnung.  —  114)  Gewähret,  ist  noch  unentschieden.  —
712)  Mündlich  Klage  führen.  —  116)  Verwegenheit.  —  )  Schmählich  berührt
  und  beleidigt.  —  118)  Verdrüßlich.  —  119)  Bestraft.  —  120)  Genügend
  entschädigt.  —  121)  Darüber  geben  einige  Briefe  und  Zettel;  die  wir
weiter  unten  mittheilen  werden,  nähere  Erklärung.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  3.  16
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        242

—

in  onserm  lande  of  der  heide  zewusschen  born  vnd  lipczk  122)  langen
peters  diner  Burgers  zen  Nuremberg  im  lij123)  Jar  in  dem  monat
  mareij  ve  alde  5  124)  ader  nahe  dabie  125)  gewonnen,  mit  Cunczen
  wissen  volbort  126)  vnd  geheise  wan  om  sin  butenteil  127)  dor
von  worden  ist  Wir  schuldigen  en  mehr,  das  her  hot  vnser  vinde
bie  namen  die  von  treben  gehusit  vnd  gehegit  128)  uff  onsern  schaden
vnd  hot  sie  gefordert  hen  ond  her  129)  wider  allis  vubillichen,  Och
gebe  wir  em  schult,  das  her  hot  gehuset  ond  gehegit  wilhelm  von
mosen  130),  der  do  vnsern  rad  und  heymlichen  131),  bie  namen  den
alden  Herrn  von  gerg  geiagit  132)  hot,  zen  der  czit,  do  wir  vusere
Herrn,  mannen  ond  steten,  kegen  grymme  uff  einen  namhaftigen
tag  133)  bescheiden  hotten,  Och  geben  wir  em  schult  das  her  im  nest  139)
zen  der  czit  do  vuser  liber  bruder  Herczog  wilhelm  in  vuser  werbunge
  vmmb  vreden  vnd  eynikeit  vnser  lande  135)  von  prage  wider
kegen  Brux  136)  kommen  was,  hot  zeu  brux  scheltbriffe,  obbir  die  von
Bunow  177)  vusers  liben  bruders  mann  an  geslagen  ombillichen,  So
vnser  liber  bruder  und  die  sinen,  in  behemen  obbir  al,  geleite  hotten,
  vil  billicher  sulde  her  geleite  zen  brür  haben,  Dor  von  were  gar
einen  grosen  vordriß  128)  haben,  hot  das  allis  gethan,  vns  zen  trefflichen
  schaden  Hon  vnd  smaheit  139),  den  wir  achten  obir  die  strafunge
der  tat,  uff  sechs  hundert  gulden  140),  Heisschen  von  em  zeu  iczlichenn
stucke  sunderlichen,  volle  antwert  vnd  noch  der  antwert  iczliche  tat
sunderlichen  vorwandelt  wie  recht  ist,  den  oben  geachten  schaden  ge-122)

  Dabei  Buckinsdorfs  Bemerkung  am  Nande:  „ponatur  annus  et  mensis,
nomen  noremburgensium  e#lc.“  —  13)  Zwei  und  fünfzig  d.  h.  1452.  —  12)  500
alte  Schock.  —  125)  Statt  ziemlich.  —  125)  Einwilligung.  —  127)  Beutetheil.
  —  126)  Unsere  Feinde,  mit  Namen  die  von  Treben  oder  Trebin,  gehauset
  und  geheget,  d.  h.  beherbergt  und  ihnen  beigelegt.  —  12)  Hat  für
ihr  Fortkommen,  als  man  sie  kurfürstlicher  Seits  oorsobhe,  gesorgt.  —  120)
Derselbe,  der  später  am  Raube  mit  Dem  von  Schönfels  betheiligt  war,  und,
wie  wir  aus  deren  Fehdebriefe  ersehen,  ebenfalls  mit  dem  Kurfürsten  aus  Separatinteresse
  unzufrieden  war.  Es  heißt  in  diesem  mit  Dem  von  Schönfels
zugleich  ausgestellten  Fehdebriefe,  sie  wollten  deshalb  des  Kurfürsten  Feinde
sein:  „umme  dez  wile  daz  ir  vns  vuser  sproche  (d.  i.  Ansprüche)  an  dem
edeln  Hern  Heinriche  von  geraw  nicht  wolt  vergennen  ezu  ermanen  awer  vnd
der  awern  vuvorhindert,  vnde  vupillich  vus  daz  wegirt,  seint  ir  vußer  allwege
cin  gliche  mechtig  gewest  seit.“  —  1531)  So  viel  als  Geheimerrath.  —
132)  Angefallen  hatte  und  ihn  aufheben  wollen.  —  195)  Landtag,  am  4.  Febr.

1451  zu  Grimma.  —  184)  Kurz  darauf.  —  135)  Bei  den  Verhandlungen
mit  König  Ladislaus;  das  Wort  Werbung  meist  in  der  Bedeutung  von  Unterhandlung
  mittels  Abgesandter.  —  136)  Brür  in  Böhmen,  damals  ein

kurfürstlich  sächsisches  Amt  und  Herrschaft.  —  1½57)  Die  von  Bünau  schuldeten
  dem  Kunz,  und  er  hatte,  wie  wir  in  dessen  Einlasse  sehen  werden,  darüber
  Schuldverschreibung  mit  der  bekannten  Clausel:  „Ab  sy  vus  vmme  vnßer
nichthaltunge  wurden  manen  mit  worten  ader  schryfften,  sy  weren  boß  ader
guthe.“  —  136)  Verdruß.  —  139)  Die  Formel  „Hon  und  schmaheit"
drückt  stets,  wenn  sie  als  Zusatz  zu  Schaden  steht,  so  viel  aus,  als  daß
der,  welcher  den  Schaden  hatte,  noch  überdies  eine  absichtliche  Kränkung
und  verächtliche  Behandlung  vbendrein  mit  in  den  Kauf  nehmen  mußte.
—  140)  Woher  hier  der  Schade  für  den  Kurfürsten  gefommen  sein  mag,  können
  wir  dem  Leser  nicht  verrathen.
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        243

legert,  hon  vnd  smaheit  vorbust  141)  ond  sust  142)  allis  do  recht  ist,
vnd  lasen  vns  am  rechten  genugen  «

CzudemSechstcumale,gcsbe«tvireittfchttltdashervnshot
einen  lesterlichen  schentlichen  vnd  smelichen  briff  gesant  mit  vuredelikeit,
  den  her  mit  siner  eigenen  hant  geschreben  hot  dor  vmmb  mag
her  der  schult  nicht  geloucken  173)  dor  ynne  her  vns  vnser  furstliche
ere  vnn  gelympff  144),  ungeborlichen  ruret  145),  der  selbige  briff  lutit
  von  worte  zen  worte  also  hir  noch  steit  geschreben

Dem  Frluchten  hochgeborn  fursten  vnd  Herru  Hrn  frederich  Herczogen
zen  sachsen  2c.  Lantgrauen  in  Doringen  Margrauen  zeu  mißen  mynen  gnedigen
  liben  Herrn  2c.

Irluchter  Hochgeborner  furste  gnediger  Herre  myne  willigen  ondertenigen

141)  Das  Verbüßen  von  Hohn  und  Schmaheit  war  unbedingt  die  öffentliche
  Abbitte  und  Ehrenerklärung,  die  gewöhnlich  vor  einer  zahlreichen
angesehenen  Versammlung  nach  gestabter  Formel  geleistet  werden  mußte.
Ein  Beispiel  davon  ist,  daß  Hildebrand  von  Kauffungen,  der  Sohn  des
Kunz,  den  Herzögen  Ernst  und  Albrecht  und  dem  verstorbenen  Kurfürsten
Friedrich  II.  i.  J.  1483  eine  solche  Abbitte  und  Ehrenerklärung  nicht  nur
mündlich  in  der  Hofstube  des  Schlosses  zu  Dresden,  wie  die  Registratur
besagt,  sondern  auch  urkundlich,  wie  das  Original  eines  Briefs  ausweist,
ablegte.  Die  gestabte  Abbitte  ist  folgende:  «

„Durchlauchtenn  Hochgebornnen  fursten  Gnedigen  lieben  Herren  Als  ich
ewer  beider  gnaden  geschrieben  vnd  eweren  gnaden  gnedigster  Herre  Hertzog
Ernnst  in  sunderheit  was  ich  In  solchen  meynen  schreyben  oder  durch  einicherlei
  wort  op  ich  die  getane  ewer  beider  gnaden  ond  ewern  gnaden  gnedigster
  Herre  Hertzog  Ernnst  in  sunderheit  Auch  ewer  gnaden  vater  seliger  vnd
löblicher  gedechtnns  an  ewere  vnd  seinen  gnaden  furstlichen  eren  und  wirden
zu  nahe  gewest  das  hab  ich  auß  meyner  vubedacht  onnerstendigkeit  vnd  ewern
furstlichen  gnaden  dormite  gancz  vurecht  getane  vnd  weißs  von  ewer  beider
gnaden  Auch  von  ewern  gnaden  vater  seliger  ond  löblicher  gedechtnus  nichtz
anders  denne  alßo  von  loblichen  frommen  kurfursten  vnd  fuhten  des  Heiligen
Romischen  Reichs  vnd  bitte  ewer  gnaden  wolen  mir  das  gnediglichen  vorgeben
  Das  will  ich  ewer  beider  gnaden  williglichen  abedyenen“

und  die  darunter  gefügte  Regsstratur  wegen  der  Leistung  lautet  wörtlich

wie  folgt:
„Nach  christi  vnsers  Hern  geburt  rüij  c.  ond  dornach  Im  lrrrüj  Jaren
Am  Dinstage  nach  dem  Sontage  Jubilate  Ist  Hilbrant  von  kauffungen  Tunczult
  Lenam  vor  beyden  obgemelten  Meynen  g.  Hern  in  der  hoffe  tuben  uff
dem  Schlosse  zen  Dreßden  erschinen  vnnd  hat  die  obgemelte  Rede  vnd  entschuldigung
  wie  die  von  worte  zen  worte  obin  angezeichnet  ist  mit  seynen
Munde  frey  ongenotiget  auß  gesaget  vnd  uffinbarlich  lassenn  horenn  In  keinwertigkeit
  des  hochgebornen  fursten  vnd  herre  hern  ffriderichs  Herczogen  In
flesigen  vnd  zeue  ligenicz  r2c.  ond  herre  Ginderßi.  Herczogen  zen  Monsterberg
  2rc.  und  der  Edeln  wolgeborenen  koniglichen  Rete  vnd  Sendboten  Hern
Ihans  von  Schellinberg  des  konigreichs  zeu  Beheme  Cancler  hern  Benisch
von  der  Weitmull  Burggraffen  zen  karlestein  Munczemeister  vff  den  kutten  rc.
Vnd  des  Erwirdigen  In  gotuaters  ond  Hern  Hern  Johannes  Bischoffs  zen
Missen  vud  vil  meyner  g.'  Hern  und  andern  fursten  Rete  Wann  Hoffegesinde
vnd  diner,  der  gung  in  der  stuben  als  zeuhorer  waren,

Petrus  Arnolt  seriba
et  Serretarius  seripstt.“
142)  Statt  sonst.  —  188)  Leugnen.  —  114)  Anständigkeit,  Würde.  —  145)  Verletzt.
16“
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        244

binste  awer  gnaden  So  mich  awer  gnade  bie  gliche  lise  alleczit  bereit,  gnediger
  Herre  noch  dem  sich  awer  gnade  vuderstanden  hat  vmmb  plusk1)  vud  siner
  borgen  schaczegelt?)  kein  mir  mase?)  zeu  finden  die  ledig  vnd  ungemant
zeu  lase  und  mich  domet  langeczeit  biß  her  vorczogen  mir  czu  grosem  schaden  gnediger
  Herre  also  wel  ich  das  forder  ungemant  nicht  besten  lasen  sunder  deuselben
  plusg  vnd  sine  borgen")  manen  mit  schelden)  vnd  ander  vor  manunge
wie  ich  sie  zen  irmanen  getraw  so  forderst  ich  mag  5),  Gnediger  Herre  ich  habe
och  awer  gnade  oft  gebeten  vnd  ersucht  mir  vmmb  sulch  gewalt  ond  vurecht,
so  mir  awer  gnade  der  gnuter  halben,  ern  apel  sitztum  anlangende  grofslich  gar7)
obir  grose  recht  bot  getan?)  hat,  mir  zen  tun  So  fel  dor  omb  billich  wer,
das  mir  noch  biß  her  nicht  hat  mucht  geschen  das  ich  so  nicht  forder  besten
wil  lasen,  mich  das  von  awern  gnaden  großlich  vorclagen  vnd  mich  dorummb
vndersten  do  durch  ich  sollich,  eins  sulchen  an  awern  gnaden  bekumme,  guediger
  Herre  mir  ist  och  awer  gnade  noch  etlich  gelt  schuldig,  des  ich  awer  gnade
briff  vnd  segel?)  habe  vud  mir  langeczit  biß  her  vorczogen  mir  gar  zen  grosen
  schaden.  bete  ich  awer  gnade  mir  das  von  siunt  an  fordir  vorczin  10)  beczalen
  lasen,  geschit  des  nicht,  so  mus  ich  das  von  awern  gnaden  klagen  awern
znaden  noch  schriben,  das  mir  awer  gnade  globedeloß  vnd  sigeloß  71)  worde,
das  ich  doch  awern  gnaden  zen  missefalln  gar  ungern  tun  wolde  awer  gnade
bewise  sich  noch  gnediglich  in  dem  allen  das  ich  mich  nicht  forder  nu  do  durch
ich  villichte  awer  gnade  vor  wirken  12)  mocht  ondersten  dorfe  vordin  ich  gerne
vnder  mynem  Ingesegel  konrat  von  kouffungen

Sulche  sine  Hantschrift  bieten  wir  vor  zen  legene,  ap,  vn  wannen
  sich  das  geborit  In  rechten,  dor  ynne  dann  eigentlichen  steit  geschreben,
  das  ons  Cuncze  zen  sagit  gewalt  vnd  vurecht  vnfugelichen  146),
das  wir  billich  von  em  obbir  haben  17)  sulden  sin,  So  wir  em
gar  ongerne  gewalt  thun  adder  encherleie  158)  vurecht  irezegen  149)  welden,
  her  hot  em  an  sulcher  ongeborlichen  tat  nicht  lasen  genugen,  sunder
hot  von  stunt  dor  noch  in  demselbigen  oben  geschrebenen  briffe  berurt,
wurde  were  em  sulch  gelt,  dor  vmb  her  vns  manet  von  stunt  ane
forder  vorczin  nicht  beczalen,  so  muste  her  vns  das  noch  schriben,
das  wir  em  globedeloß  ond  segelloß  150)  wurden,  wer  hot  he  gehort,
fursten  sulche  smeliche  wort,  zeu  zen  schribene,  segelloß  globdeloß  151)
dor  mete  her  vns  vnde  onserm  furstlichen  stad,  grabelichen  1532)  grose

1)  Nikel  von  Plausig,  der  während  des  Friedens  von  Kunz  gefangen  genommen
  ward.  —  ?)  lösegeld.  —  9)  Mase  in  der  Bedeutung  von  Flecken,
Makel,  Tadel  finden.  —  4)  Bürgen,  die  wegen  des  Lösegeldes  eingetreten  waren.
  —  5)  Ernstliche,  nachdrückliche  Worte.  —  4)  Statt  vermag.  —  7)  Unfreundlich,
  grob.  —  )  Bot  thun,  soviel  als  untersagen.  —  )  Soviel  als
Schuldverschreibung.  —  10)  Ohne  fernern  Verzug.  —  ½1)  Der  Schuld
enthoben.  —  12)  Mit  Jemanden  in  nnangenehme  Berührung  kommen.  —

*“)  Unpassend  ihm  Gewalt  und  Unrecht  nachsagt.  —  1½/7)  Ueberhoben.
  —  1½8)  Irgend  ein.  —  19)  Zufügen.  —  1#0)  Gelübde=  und
siegellos;  woraus  allerdings  hervorgehen  könnte,  daß  Kunz  in  der  That  Brief
und  Siegel  vom  Kurfürsten  in  den  Händen  gehabt.  —  ½)  War  also  schon.  damals
  ein  Majestätsverbrechen,  wenn  Fürsten  an  ihre  Verpflichtungen,  die  sie  schriftlich
  und  versiegelt  gegeben  hatten,  erinnert  wurden.  Selbst  die  unparteiischen
Magdeb.  Schöppen  urteln  wegen  dieses  Mahnbriefs  gegen  Kunz.  —  132)  Gröblich.
        <pb n="824" />
        245

vngeborliche,  missebitunge  153)  getan  hot  mit  vurechte,  zeu  vor  serunge
vnser  herlikeit144),  das  wir  vns  dannen  zcu  Herczen  genommen
haben  zen  hone  vnd  smaheit  vnd  czwiueln  dor  an  nicht,  dann  her
habe  sich  dormete  kegen  vus  großlichen  vor  rucket  155),  ond  muse  vns
das  vor  wandeln  so  em  sulche  schentliche  briffe  obbir  vns  zeu  schribene
  nicht  geborit  von  rechte,  Heischen  von  em  zen  disser  schult  volle
entwert  vnd  noch  der  antwert,  die  vnbilliche  tat  des  schentlichen  brifsis
  gestrafit  und  vorwandelt  wie  sich  das  geborit  Im  rechten,  ond  seczen
  das  uff  das  recht  was  hir  vmmb  recht  ist

Forder  schuldige  wir  en  und  geben  em  schult,  das  her  in  dissem
iare  im  nest  156)  do  wir  vnser  lager  157)  zen  schellenberg  hotten  hot
vns  gestanden  noch  libe  vnd  noch  gute  155),  wolde  ons  aldar  slan
vnd  vahn  159),  ond  hotte  den  anslag  mit  den  behmen  bereit  gemacht
vnd  sin  boser  wille  gebrach  an  em  nicht  160),  sunder  an  dem  kuntschaffer
  161),  der  tat  einen  sulchen  fal  162),  das  her  die  lute  nicht  gefuren
  muchte,  Allis  onbillichen  wider  got  ond  recht,  so  wir  sine  entczait
  163)  briffe  biß  alher  nicht  gesehn  noch  entpfangen  haben  164),
dann  alleine  den  schentlichen  briff  des  copie  wir  obene  vorbrocht  haben
  heisschen  und  muten  von  em  zeun  disser  vuser  schult  volle  antwert
vnd  noch  der  antwert  die  tat  vor  pint  vnd  vor  wandilt  noch  grose
der  tat  wie  sich  das  geborit  Im  rechten,  vnd  dorczu  allis  das  do
recht  ist.

Forder  schuldige  wir  en,  das  her  in  dissem  iare  ist  vngeborli—
chen  uß  vnserm  lande  zen  den  behmen  geritten  zeu  der  czit,  do  wir

153)  Nichtachtung.  —  194)  Versehrung,  Verletzung  der  fürstlicher
Hoheit.  —  122)  Gräßlich  vergangen.  —  156)  Kürzlich.  —  197)  Hoflager.
  Die  alten  Fursten  Sachsens  hatten  keine  eigentlichen  Residenzen
  und  ausschließlichen  Sitze,  sondern  sie  hielten  bald  in  Altenburg,  Leipzig,
  Grimme,  Nossen,  Colditz,  Rochlitz,  Torgau,  Wittenberg,  Lochau,
Meissen,  Dresden,  Freiberg,  Weissenfels,  Weimar  r2c.  ihr  Hoflager  auf
Zeit.  Mehre  der  Fürsten  zhatten  zwar  ihr  sogenanntes  fürnehmlichte
Hoflager,“  so  z.  B.  zu  Wittenberg:  Friedrich  der  Weise,  Johann  der  Beständige;
  zu  Dresden:  von  Kurfürst  Moritz  und  August  an;  zu  Meissen:  Herzog
  Albrecht;  zu  Altenburg  und  Torgan:  Kurfürst  Friedrich  II.  2c.;  wo  sie
auch  ihre  sogenannten  „Hofstuben  mit  fürstlicher  Canzlei“  hielten.  —  16)
Gestanden  nach  Leibe  und  Gute;  gleich  als  ob  Kunz  ein  Bandit  gewesen,  was
jedoch  ganz  und  gar  nicht  mit  dem  schon  angeführten  Jengnisse  des  Kurfürsten
  im  Manifeste,  daß  der  Kurfürst  an  Kunz  kein  Bedenken  hatte,  da  er  an
ihn,  seinen  Söhnen,  Land  und  Leuten  „ny  kein  stunde  noch  tag  unsicher  ic.

gewest.  übereinstimmt.  —  129)  Schlagen  und  fangen.  —  #0)  Ihm  gerach
  der  böse  Wille  nicht.  —  161)  Hierzu  hat  Buckinsdorf  bemerkt:  „nominetur“;
  und  doch  fehlt  der  Name.  —  1062)  Unerklärt  ist  übrigens,  was

unter  dem  Worte  „fal“  zu  verstehen  sei.  Es  muß  dem  sogenannten  ungenannten
  Rundschafter  wirklich  ein  Unglück  widerfahren  sein,  weil  er  die  Leute,
wie  es  weiter  heißt,  nicht  führen  konnte  (muchte  statt  vermochte).  —  182)
Zu  jener  Zeit.  —  164)  Ein  Beweis,  daß  alle  früheren  Briefe,  welche  bittweise
  gehalten,  dem  Kurfürsten  nicht  ausgehändigt,  sondern  vielmehr  unterschlagen
  wurden.  Seltsam  bleibt  es  aber  boch,  daß  man  dann  den  sogenannten
  „groben  und  schändlichen“  Brief  dem  Kurfürsten  überreichte.
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        246

in  sorge  waren  das  konig  laslow  sampt  mit  den  behmen  mit  vns  vnd
vnsern  landen  krigen  wolde  Vud  hot  aldar  mit  den  viczthum,  gersig
  165)  vnd  andern  behmen  handelunge  gehabt,  ond  anflege  gemacht,
wie  sie  vns  ond  vonser  lande  obirczin  ond  beschedigen  sulden  vnd  welden,
  hot  en  och  zen  gesagit  das  her  obir  vus  sampt  mit  en  czin  vnd
krigen  welde,  hot  dor  vmmb  zeu  prage  gelegen  vnd  hot  em  dor  omb
eine  summe  geldis  lasen  glaben166),  das  dannen  allen  kuntlich  ist  ond
offinbar  vnd  hot  zen  den  vusern  gesprochen  die  do  gerne  erfarn  hetten
  das  her  eyn  sulchs  an  vns  nicht  gethan  hette,  Her  hette  sich  dort
also  vorbunden,  das  her  mit  en  wider  vns  krigen  wolle,  allen  vn—
billichn  wider  got  vnd  recht,  vns  zen  treffliche  schaden  den  wir  obbir
die  Hauptsumme  achten  uff  sechhundert  rinische  gulden  167)  heisschen
von  em  zeu  der  schult  volle  antwert  Sulche  unczemeliche  tat  vorwandilt,
den  geachten  schaden  gelegert,  vnd  sust  allen  das  do  recht  ist,  vnd
getruwen  dem  rechten  wol,  her  solle  vns  dor  vmb  wandel  ond  kare  168)
pflichtig  sin,  vnd  serzen  das  gancz  an  das  recht  was  hir  vmb  recht  ist

Wurde  Cuncze  in  sinen  were  worten  169),  sprechen,  das  her  an
leutmannstorff  eyn  angefel  ond  anwartunge  170)  hette  noch  andreß
sines  Vettern  tode,  ond  were  dor  von  vnser  man  nicht  rc.  wie  her
das  vorbrengen  wurde,  Dorkegen  seczen  wir  oben  genannter  Herczog
zen  sachsen  ond  sprechen,  das  her  vnser  man  ist,  wann  wir  sulch  gut
en  beiden  zen  gesampten  lehne  gelegen  171)  haben,  wir  sint  wol  vnderricht
  wan  wir  em  dor  an,  eyn  slecht  angeuelle  172),  oder  anwartunge,
  ader  gedinge  173)  Gelegen  hetten,  ane!7“)  manschaft,  das  her
dannen  onser  man  nicht  en  were,  Sunder  wer  haben  en  beiden  sulch
gut  zen  gesampten  lehne  gelegen,  vnd  her  hot  das  in  sinen  geweren,
Nu  dannen  groß  vnderscheit  ist  Im  rechten,  zwusschen  dem  angeuelle
vnd  gedinge,  vnd  och  zwusschen  semptlichen  lehne,  wan  wer  do  semptlichen
  belehnt  ist,  dor  ist  des  Herrn  man  ond  der  andere  der  do  mit
em  semmtlichen  belehnt  ist,  mag  das  gut  ane  sinen  willen  nicht  vorkouffen
  noch  uff  gelasen  275),  her  mag  em  das  och  mit  rechte  wol
weren,  wan  her  och  rechte  dorczu  hot,  von  der  semptlicher  belehnunge

165)  Georg  Podiebrad.  —  166)  Angeloben,  versprechen.  —  167)  Keine  Zeile  der
Acten  und  Papiere  weist  nach,  woher  eigentlich  auch  diese  600  rhein.  Gulden
Schaden  für  den  Kurfürsten  erwachsen  sind.  —  16°6)  Kehr  mit  Wandel:  Verütung
  eines  eingeklagten  Schadens.  —  189)  So  viel  als  Einlaß.  —  170)
nfall  und  Warte  (nach  Lehenrecht).  —  171)  Zu  Gesammtlehen  gereicht.  —
172)  Schlichter  Anfall  (nach  Lehenrecht).  —  172)  Gedinge  ist  laut  Lehenrecht
(cap.  5.  glossa)  „das  einem  &amp;amp;  seineni  Nutz  und  Bestand  zusesogt  gedinget
(vor  Gericht,  d.  i.  vor  dem  Dinge)  und  versehen  ist,  benannt  Geding  aber
ist  ein  Anfall  eines  Lehens,  das  dem  Herrn  ledig  fallen  soll;  und  das  er
leihet  forder  einem  andern,  so  er  des  Todt  erlebet,  der  es  jetzt  besitzet.  Das
heißt  auch  ein  Geding,  wenn  der  Lehen-Herr  einem  Manne  zusagt  eines  audern
  Gut  zu  leihen,  wenn  dieser  ohne  Leibes-Lehens-Erben  stirbt.“  Vergl.
auch  Landrecht  Buch  3,  Art.  76.  —  178)  Ohnk.  —  1½5)  Auflassen,  d.  h.
unverlehend  lassen.
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        247

wegen  dor  von  hor  des  herrn  man  ist,  Sunder  der,  dor  do  eyn  ge—
dinge  hot  ader  eyn  angeuelle,  ader  eine  an  wartunge,  der  mag  das
eine  mit  rechte  nicht  geweren,  wan  der  is  in  sinen  geweren  hot,  mag
is  lasen,  ane  gens  176)  willen,  vnd  bricht,  em  dor  mete  sin  gedinge
ond  sine  anwartunge  von  rechte,  Nu  wer  dannen  In  vnnser  schult
berurt  haben  das  wir  leutmannsdorff  sine  vettern  vnd  em  zeu  gesampten
  lehnen  gelegen  haben,  ond  konnen  en  das,  obirczugen  wie
recht  ist,  und  dor  vmb  ist  em  sulche  ent  schuldigung  onhulfflichen  177)
vnd  her  ist  ons  manschaft  halbern  pflichtig  zen  thune,  also  vil  also  178)
andere  unser  mannen,  ap  her  vns  och  dorczu  nicht  gesworen  179)  hette
vnd  serzen  das  och  an  das  recht  was  hir  vmb  recht  ist

Och  begerin  wir  Im  rechten  zen  Irkennen  zeu  welcher  onser  obgenannten
  schulden,  stucke  vnd  artikel,  ons  der  obgenannte  Cuncze
von  kouffungen  nicht  volkomene  antwert  tete,  vnd  ob  her  vns  vor
etliche  schulde  eide  globen  wurde  vnd  vns  dor  in  rechter  czit,  nicht
vol  furte  ap  wir  dannen  nicht  billich  ond  von  rechtiswegen  die  obengenannte
  unuorantwortte  schulde  80),  vnd  vuvolfurte  eide  181)  iczlich
stucke  besunder  noch  lute  vnser  schulde,  om  an  gewunen  182)  ond  uff
en  irstanden  183)  ond  volfordert  184)  haben,  In  aller  mase  wie  vuser
schulde  luten  mit  strafunge  vnd  vorwandelunge  iezlichis  artikels  funderligen,
  das  seczen  wir  allis  an  das  recht  **-l  "

Und  bliben  sulcher  vnser  schulde  ond  gerechtikeit,  bie  uch  oben
genannte  onsere  rethe  ond  scheidisrichtern  In  aller  mase  alzo  das  der
anlaß  uswiset,  Czu  merer  bekenntnisse  haben  wir  disse  vuser  schulde
mit  onserm  uff  gedruckten  Ingl.  vorsegilt,  Geben  zen  aldenborg  noch
rpi  onsers  Hern  gebort  virczenhundert  iar,  dornoch  in  dem  liiij  155)
iare  Am  dinstage  nach  Martini  136)

Friedrich
Eine  kürzliche  Recapitulation  der  kurfürstlichen  Klage  folge.
Wie  wir  sahen,  basirte  der  Kurfürst  seine  gesammten  Klagepunkte
  mit  gewissermaßen  maßgebenden  Schlußfolgen  auf  die  in

der  Vorrede  erstlich  obenangestellte,  und  sodann  möglichst  versuchte
Beweisführung,  daß  Kunz  sein  Lehens=  und  Erbar-38)  Mann

1760)  Ohne  jenes.  —  17)  Nützet  ihm  nichts  zu  seinem  Rechte.  —
178)  Ebenso  als.  —  17)  Den  Lehenseid  geleistet.  —  1560):  Klagepunkte,
worauf  im  Einlasse  nicht  geautwortet  worden  ist.  —  151)  Aufgegebene
Eide,  die  nicht  geleistet.  —  182)  Angewinnen  in  der  Bedeutung  von:
gegen  Jemand,  oder  gegen  dessen  Vortheil  Etwas  vorbringen.  —  188)  Erstehen
  auf  Jemand,  d.  i.  gegen  Jemand  Etwas  unternehmen.  —  18)  Vollfordern,
  d.  i.  vollführen,  ausrichten.  —  155)  Vier  und  funfzig.  —  1669)  Martini,

  der  11.  Nov.,  fiel  1454  Montags;  Dienstag  darnach  war  also  der  12.
November.  —

23)  Eigentlich  der  Erbaere,  Erber  oder  Erbmen,  d.  i.  der  Besitzer  eines
Erblehens;  von  Erbe  der  Herr  (goth.  arbja).  —  «
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        248

sei.  —  Namentlich  sucht  der  Kurfürst  die  wirkliche  Gesammtbelehenung
  des  Andreas  und  Kunz  von  Kauffungen  mit  Leutmannsdorf
  durch  Berufung  auf  Lehenrecht  Capitel  19  und  45
zu  stärken.  Der  Kurfürst  glaubte  übrigens  im  Ganzen  zur  Genüge
  dargethan  zu  haben,  wie  sich's  unbedingt  gebühre,  daß  sich
Kunz  seiner,  dem  Kurfürsten  schuldigen  Mannschaft  pflichtig  gezeigt,
  und  er  namentlich  der  eingegangenen  Lehenspflicht  wegen,
die  er  in  Folge  des  Gesammtlehens  auf  Leutmannsdorf  habe,  sich
weder  mit  Worten,  noch  in  der  That  hätte  gegen  ihn  vergehen,
  sondern  vielmehr  ihn,  als  Lehensheern,  hätte  ehren  sollen.
  —  Ganz  besonders  hätte  sich  aber  Kunz  damit  seiner  Mannschaft
  gemäß  zeigen  sollen,  daß  der  Kurfürst  unbedingt  sicher  Leibes
  und  Güter  vor  ihm  sein?9)  konnte.  Außerdem  behauptet  der
Kurfürst,  daß  Kunz,  als  Lehensdienstpflichtiger,  sich  im  Kriege
und  Frieden  nach  ihm  richten  müßte,  so  lange  er  ihm  nicht  die
Mannschaft  aufgekündigt  habe,  und  bezüchtigt  im  Besondern  den
Kunz,  daß  dieser  sich  „an  vil  stucken  desrechten  gar  grabelichen
  vorgessen“  habe.  —  Hierauf  geht  der  Kurfürst  in
Specie,  als  Belege  für  die  Nichtachtung  der  pflichtigen  Mannschaft,
  auf  acht  Klagepunkte  ein,  deren  einige  sogar  nach  untergeordnete
  Sätze  enthalten.  —  Unter  1:  giebt  der  Kurfürst  dem
Kunz  Schuld,  daß  er  die  Veranlassung  zum  erneueten  Bruderkriege
  dadurch  geworden  sei,  daß  er  Selbstfehde  gegen  Herzog
Wilhelms  Land  und  Leute  geübt,  oder,  wie  er  sich  ausdrückt:
„zwitracht,  slachtung  ond  parthien  gemacht  wider  got
ond  rechtz“  übrigens  veranschlagt  er  den  ihm  daraus  erwachsenen
  Schaden  auf  20,000  fl.,  die  Kunz  als  Wandel  und  Kehr
zahlen  solle.  —  Unter  2:  klagt  der  Kurfürst  den  Kunz  deshalb
an,  daß  dieser  den  Nikolaus  von  Plausig  (LPlust)  gesangen  35),
und  diesen  auch  nicht  freigegeben  habe,  obschon  er  zu  Folge  der
Mannschaft  durch  den  geschlossenen  Frieden  dazu  verpflichtet  gewesen
  wäre,  und  verlangt  doch,  ebenfalls  ohne  alle  Motivirung,
600  Gulden  Schadenersatz.  —  Unter  3:  klagt  der  Kurfürst,  daß
es  Kunz  unterlassen,  den  im  Kriege  gegen  Herzog  Wilhelm  gefangenen
  Wilhelm  von  Wildenstein  nach  dem  Frieden  von
1451  freizugeben,  und  beansprucht  ebenfalls  (doch  gleichfalls  ohne
Motivirung  seines  Rechts  zu  dieser  Forderung)  600  Gulden  Schadenersatz.
  —  Unter  4:  klagt  der  Kurfürst  wegen  der  Nahme  bei
Lindenau  vor  Leipzig,  wobei  er  namentlich  hervorhebt,  daß  er
sich  sogar  genöthigt  gesehen,  Kunzens  Schloß,  Stein,  zu  nehmen,
  um  ihm  die  daselbst  inhaftirten  Kaufleute  und  die  ihnen

22)  Wovon  allerdings  im  Manifeste  keine  Spur.  ·

25)  Den  hierbei  dem  Kurfuͤrsten  untergelaufenen  Widerspruch,  ruͤcksichtum
  Gefangennehmung  Des  von  Plausig,  rügt  Kunz  sehr  naiv  in  seinem
Einlasse.  —
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        249

abgenommenen  Güter  „abzugewinnen“.  Ueberdies  begegnete  er
auch  Kunzens  Einwande  wegen  der  bereits  geschehenen  Beteidingung
  in  dieser  Angelegenheit,  und  nimmt  durchaus  darauf  keine
Rücksicht,  daß  die  fragliche  Nahme  schon  im  April  1448  geschah,
während  die  2.  brüderliche  Einung  (vom  kürzesten  Bestande)  erst
am  18.  November  1448  vollzogen  worden  war  36).  —  Unter.  5:
vedächtigt  er  ferner  in  directer  Anklage  den  Kunz  wegen  der
Theilnahme  an  der  Freibeuterei  des  Schwarze  Thomas  und
Paul  Jacob  auf  der  Heide  zwischen  Borna  und  Leipzig,  sowie
wegen  der  Betheiligung  desselben  an  der  Sache  Derer  von  Treben
  und  den  Irrungen  des  Wilhelms  von  Mosen  gegen  den
Kurfürsten  und  dessen  Rath,  den  alten  Herrn  von  Gera,  ferner
bezichtigt  er  ihn  sogar  endlich  wegen  des  wechselrechtlichen  Anschlagens
  der  Schmähschriften  gegen  Die  von  Bünau  der  offenbaren
  böslichen  Absicht  gegen  ihn,  und  nennt  es  hinsichtlich  seines
Bruders  einen  Geleitsbruch;  vergißt  auch  nicht  deshalb  (ohne
Motivirung)  einen  Schadenersatz  von  600  Gulden  zu  würdern.
—  Unter  6:  klagt  der  Kurfürst  wegen  jenes  „lesterlichen,  schentlichen
  ond  smelichen“  Briefs,  welchen  Kunz  in  einer  Aufregung
  seines  Unmuthes  an  ihn  geschrieben  hatte,  und  fügt  eine  Abschrift
  desselben  dem  Klagepunkte  ein.  Namentlich  hebt  er  als
eine  persönliche  Beleidigung  und  ein  Vergehen  gegen  seine  fürstliche
  Würde  daraus  hervor,  daß  Kunz  ihm  darin  gesagt,  daß
er  ihm  endlich  „gelobedeloß  ond  sigeloß“  werden  möchte.  —
Unter  7;  beschuldigt  er  den  Kunz  einer  offenbaren  Nachstellung,
welche  er  bei  Gelegenheit  des  kurfürstlichen  Hoflagers  zu  Schellenberg
  im  Jahre  1454  durch  Helfershelfer  versucht  haben  sollte;
vermag  jedoch  keinen  rechtsgültigen  Beweis  zu  führen,  sondern
begnügte  sich  nur  damit,  zu  behaupten,  daß  die  Vollführung  des
gelegten  Hinterhalts  wohl  in  dem  Willen  des  Kunz  gelegen,  daß
aber  der  „Rundschafter"  d.  i.  Führer,  Ausführer  des  Unternehmens,
  „einen  sulchen  fal  that,  das  er  die  lute  nicht  gefuren
muchte  97).“  Was  das  für  ein  Fall  war,  welchen  der  Führer
  that,  ist  uns  bis  jetzt  durch  keine  andere  Actennotiz  bekannt,

und  das  erwähnte,  offenbar  hinterlistige  Unternehmen  könnten  wir
eher  dem  Apel  Vitzthum  zu  Roßla,  der  bereits  vor  dem  Juli

1448  gegen  den  Kurfürsten  ein  Attentat  von  Prag  aus  veranlaßt
  hatte  8),  als  dem  Kunz  von  Kauffungen,  der  doch  im-38)

  Man  darf  überdies  hierbei,  wie  auch  schon  vorher  angedeutet,  nicht
übersehen,  daß  diese  fehderechtliche  Prise  dem  Kurfürsten  früher  nicht  so  gröblich
  erschienen  sein  mochte,  da  er  sich  sonst  ein  Jahr  darauf  nicht  dazu  veranlaßt
  gefühlt  haben  würde,  den  Kunz  durch  die  Uebergabe  von  Schweikartshain
  für  Milowitz  zu  entschädigen.  —  «

I7),Mögenstattvermögen.—

38)  Wir  theilen  das  darauf  bezügliche  Actenstück,  eine  Bekenntniß-Urkunde
einiger  Bürger  zu  Wittenberg  vom  15.  Juli  1448  (aus  dem  Hauptstaatsarchive
  zu  Dresden),  das  noch  nicht  gedruckt  ist,  hier  unverkürzt  mit:

.  —
        <pb n="829" />
        250

mer  sehr  offen  gegen  den  Kurfürst  sich  gebarte,  zutrauen.  —  Unter
  8:  endlich  legt  der  Kurfürst  dem  Kunz  zur  Last,  daß  er  im

Wir  nachgeschriben  mit  name  hans  Prambalg  dietziet  Burgermeister  Caspar
  krappe  Caspar  Czwisikow  Andres  Frenckel  Jacob  Bule  Mattes  kalow  vnd
haus  koch  Ratmanne  Thomas  Andres  vnd  Schramme  diner  der  Stat  zen  Wittenberg
  bekennen  offentliche  mit  dissen  briue  gein  allir  menielich  die  yn  sehen
adir  horen  lesen  Bie  sollichen  eyden  als  wir  Gote  dem  Heren  zeu  halden  schuldig,
  sin  und  deme  houchgeborn  sursten  ond  hern  hernn  ffrideriche  Herczoge  zen
sachssen  lantgranen  In  döringen  und  maregrauen  zeu  Miessen  oußm  Fnedigen  liben
Hern  gethan  haben  vnd  ab  des  nicht  gung  an  disser  schriffe  were  wollen  wir
forder  liplichen  mit  uffgerackten  fingern  an  solliche  steten  do  des  not  sin.  wirdet
  dorzeuthun  vnd  zcu  den  heiligen  erhalden  das  Nicolaschs  von  Tichenicz
siner  gnaden  gefangener  offinbarlich  vor  andern  siner  gnaden  voiten  Schriebern
  dienern  vnd  vns  ungenötiget  onbetwungen  vnd  allir  dinge  von  eigen  vnd

uten  willen  gesagt  vnd  bekant  hat  als  hirnach  von  worte  zen  worte  geschrieben
  stett  das  wir  also  gehort  haben.  Czu  ersten  hat  er  gesagt  das  yen  Er
Apel  Viezthum  uff  der  nehstuorgangen  samenunge  Sente  Johann  tages  zen
Prage  von  Herezog  Wilhelms  sins  hern  wegen  gelobit  hat  Tusint  Rinische  gulden
  zeu  geben  das  er  vußnu  heren  Herczogen  ffrideriche  mit  gifft  1§7  vorgeben
  Item  für  die  Tusint  Rinische  gülden  der  er  ym  nicht  hat  wollen  gleuben.
hat  er  ym  zen  burgen:gesaczt  Hern  ffeideriche  von  donyn  der  hat  ym  douor
gelobit  Item  das  ist  geschehen  in  des  Hirßiken  huse  ern  Apels  wirts  zen  prage.
Do  bie  ist  gewest  Er  Apel  viczthum.  Der.  Junge  von  Sternberg  der  von  donyn
  vnd  Nicolaschke  mit  deme  wirte  Item  er  Apel  viczthum  sölde  ym  die  gifft
üß  gerichtet  vud  die  geinn  Behmen  bie  Zsdenken  sinen  frund  der  ufff  sinen  hofe
siezet  geschickt  do  er  die  solde  geholt  haben  Item  wennen  er  die  gifft  geholt  selde
ym  als  balde  eczlich  golt  doruff  sin  gegebin  worden  Item  wonnen  er  die  boßheit  geendet
  hette  so  solde  ym  das  andere  in  der  herberge  des  hirßiken  zen  prage  durch  den
von  donyn  vnd  den  wert  beczalt  sin  worden  Item  wolde  er  vußm  Hern  von  sachssen
die  gyfft  ym  saleze  in  der  küchen  uß  der  salezmisten  haben  zen  bracht  das  es  kein  koch
hette  sollen  gewar  werdin  Item  ab  ym  des  nicht  zen  gegangen  were  wolde  er  das
sinen  gnaden  Im  getrencke  und  wo  er  gemocht  hette  zen  bracht.  haben  nach
anewiesunge  eren  Apels  wenn  er  ein  vnüorsichtig  fürste  were  vnd  siner  sache
nicht  macht  hotte  Item  das  er  söllichs  umb  der  Tusint  gulden  wille  vnd  vff
grossen  trost  er  Apels  habe  gethan  ond  luter  gesprochen  off  alle  die  frage  gelt
vnd!  ut  mache  boßewichte  vnd  schelke  Er  welde  ouch  mit  den  Tusint  gülden
zen  Behmen  siner  narunge  ein  gut  anheben  machen  das  alles  hat  er  gesaget
vngedrungen  onde  ungenötiget  von  eigen  ond  guten  willen  doruff  zen  den  hiligen
  gesworen  bie  sinem  eide  ond  der  stat  die  fine  sele  farn  sölle  gelobt  das
sollichs  war  sie  vnd  er  wolle  des  inkeine  wieß  widderuffen  noch  widersprechen
sundern  doruff  sterben  vnd  vff.  sine  sele  nehmen  Item  von  deme  anflage  des
czoges  saget  er  nichts  denen  er  were  des  ganez  vuschuldig  er  sehe  wol  das  er
sterben  miste  wer  nichts  daran  er  wolde  das  uff  siner  sele  nicht  lassen.  Item
der  von  hleburg  hatte  yn  gefraget  wie  er  ryte  ab  er  den  krig  mit  ern  Mattes
  Schlick  salde  anfahen  ab  ym  vuser  Hre  von  sachsen  wolde  hulffe  thun
sagete  er  hulffe  ym  vnser  Herr  von  sachssen  der  ist  so  mechtig  das  ym  nicht
guts  douon  kummet  vnd  möget  das  wol  lassen  Item  vmb  die  kuntschafft  zen

ehem  zen  bestellen  durch  eynen  Monch  saget  er  er  habe  vor  nuwe  mehir  henyn
  geschriben  das  eyn  Monch  in  kemenicz  ein  kint  sulle  gehat  haben  vnd,  ein
wilt  swin  ·  vnd  ehn  Beher  söllen  mittenander  haben  gestritten  und  beide  sin  blebin
  tod  das  habe  er  von  Otto  Spigel  gehort  Item  er  claget  sere  obir  den
Marcgrauen  von  Brandenb.  das  er  von  sinen  wegen  zen  sollichen  ungemache  kome
das  er  yn  gein  Behmen  habe  geschickt  ym  füge  nicht  zen  offinbarn  worumbe
er  yn  heuyn  geschickt  habe  denen  alleine  zen  lernen  ab  ymant  vnßn  Hern  von
sachssen  wolde  leidigen  das,  welde  er  mit  libe  vnd  gute  helffen  weren  zen  letze
        <pb n="830" />
        251

verflossenen  Jahre  (1454)  nach  Böhmen  geritten  sei,  um  mit  dem
berüchtigten  Apel  Vitzthum,  dem  Statthalter  der  Krone  Böh—
men,  Georg  Podiebrad,  und  andern  angesehenen  Böhmen  we—
gen  zu  machender  Anschläge  gegen  den  Kurfürst  in  Verhandlungen
  zu  treten,  während  ohnedies  schon  derselbe  zu  besorgen  gehabt,
  wegen  der  bekannten  Lehensstreitigkeiten,  die  erst  1459  zu
Eger  beigelegt  worden  sind,  mit  dem  Könige  Ladislaus  in  Krieg
verwickelt  zu  werden.  —  Er  stellt  dieses  Beginnen  des  Kunz
nicht  nur  als  landeskundig  dar,  sondern  behauptet  sogar,  daß
derselbe  sich  darüber  ganz  unverholen  selbst  gegen  die  kurfürstlichen
Leute  zu  Prag  ausgesprochen  habe.  Wie  aber  schlüßlich  der  Kurfürst
für  diesen  verdächtigten  Ritt  des  Kunz  nach  Böhmen  und  dessen  daselbst
  angeblich  gehabte  geheime  und  doch  landeskundige  Unterhandlungen
  einen  Schadenersatz  von  600  Gulden  (eine  durchaus
beliebte  runde  Summe)  mit  Recht  würdern  konnte,  hat  er  durch
Nichts  motivirt;  wäre  der  Kurfürst  übrigens  dadurch  wirklich  in
Krieg  oder  Fehde  verwickelt  worden,  so  dürfte  die  gedachte  Würderungs-Summe
  wohl  unbedingt  zu  billig  sein.  —  Außerdem  ist
nicht  zu  übersehen,  daß  der  Kurfürst  in  seiner  Nachrede,  Kunzens
wahrscheinlich  schon  im  Volke  unverholen  ausgesprochene  Verwahrung
  gegen  des  Kurfürsten  bereits  früher  geschehene  Berufung
  auf  die  Lehenspflicht  desselben  noch  durch  mehre  lehensrechtliche
  Sentenzen  zu  entkräften  versucht,  und  namentlich  großes
Vertrauen  auf  die  rechtliche  Geltung  seiner  Schuldgebungen  hegt.

Doch  wir  wollen  jetzt  zuvörderst  sehen,  wie  sich  Kunz  in
seinem  Einlasse  gegen  des  Kurfürsten  Anklagepunkte,  sowie  dessen
  Vor=  und  Nachrede  vernehmen  läßt.  —  Sein  Einlaß  ist,  wie
der  Leser  sich  sofort  selbst  überzengen  kann,  nach  Maßgabe  der
Fähigkeiten  dieses  graden  Ritterbürtigen,  mit  vieler  Gewandtheit
ausgeführt,  und  die  Antworten  auf  die  einzelnen  Anklagepunkte
verrathen,  wenn  auch  keine  hohe  Weisheit,  aber  doch  wohl  einen
gesunden  Menschenverstand,  hinter  dem  freilich  zuweilen  das  beleidigte
  Ehrgefühl  des  mittelalterlich  ritterbürtigen  Mannes  stechend
hervorblickt.  Doch  jetzt  zum  wörtlichen  Conterte  des  Einlasses  selbst;

do  der  tot  fur  ougen  was  sprach  er  ym  geschege  gewalt  vnd  vurecht  vorsehelich
sich  domite  uffzcuhalden  vnd  sin  lebin  zeu  fristen  als  das  die  dobie  waren  uff
daß  mal  konden  gemerken  An  sine  henfart  ist  er  an  sinen  glouben  ond  beider
  gestalt  blebin  vnd  hat  gesprochen  er  wolle  nicht  eyn  sunder  tusintmal  doruff
  sterbin  das  alle  disse  obingeschrebine  sache  worte  puncte  vnd  luten  bekenntnisses
  an  yn  selbir  war  also  geschehen  sin  wir  das  gehort  haben  ond  dorczu
thun  wollen  als  berurt  ist  haben  wir  obgenannten  Burgermeister  vnd  Natmanen
  der  Stat  Wittenberg  Insigil  zeu  mehrer  sicherheit-wissentlichen  onden  an
diesen  offin  brieff  zeu  ende  der  schrifft  lassen  drücken  der  gegebin  ist  zen  wittenberg
  Nach  Cristi  gebort  vierczehnhundert,  vnd  darnach  ym  acht  vnde  vierczigisten
  Jahre  Am  Mantage  allir  czwelffboten  tage.
        <pb n="831" />
        232

Cuncze  von  bauffungen  had  dese  seine  antwort  vff  meyns  Herrn
schulde  gesaczt  am  dornstag  für  Thome  apostol.  by  den  munezter  zen
friberg  In  gelogit.  Er  had  die  xiiij  tage  obir  das  gesaczte  zeil
Im  Anlaß  uerlutet  Inngehabt.  Er  solde  die  uff  dornstag  nach
Conceptionis  Marie  In  gelegt  haben  rc.  ut  docet  litera
monetari  hic  Inclusa  etc.

Antwort  Cunczen  von  kauffungen  vff  schulde  meyns  Hern
von  Sachßen  2c.

Vff  solich  an  sprach  vnd  furderunge  Als  der  Frluchte  Hochgeborne
  furste  vnd  herre  Herre  Herczog  zen  Sachßen  lantgraff  yn
Doryngen  vnd  Margraff  zen  Mysßen  2c.  vor  auch  wirdigen  ond
Gestrengen  Er  Jorgen  von  Hugewicz  Techant  zen  Meisßen  Canczler
Her  Jorgen  von  Bebeburgk  1)  Her  Hanßen  von  Malticz  ond  Her
Johan  von  Slydenitz  2)  Ryhttern  als  Schydeßrichtern  kein  mir  kunraten
  von  kauffungen  dar  gesaczt  vnd  furgebracht  had  Thue  ich  oben
genanter  kunrad  von  kauffungen  disse  mein  keygenwertige  Antwart
ond  einred  mit  sollichin  Bedinge  Ab  ich  yn  derselbin  meiner  antwart
  mer  ader  tyeffer  ond  ferrer  gryffe  ader  auch  geczeugniße  orkunde
  ader  kuntschafst  melden  wurde  mere  ader  höher  dem  zeu  meiner
  gerechtikeit  ond  Gubrechünge  ader  ledigunge  der  genanten  schuldigung
  vorderünge  ansprach  deß  gnanten  fursten  kein  mir  dar  gesaczet
  ond  fur  gebracht  Im  rechten  ader  durch  recht  nottdorfft  seyn
wurde  daz  ich  alsdannen  doch  nicht  verrere  3)  verbunden  noch,  vorpflichtiget
  sey,  dem  verrer  noch  zeukomen  Ader  Bey  zen  Brengen  den
souil  alß  zen  meinem  Rechten  ond  zeu  meiner  ledigunge  durch  Recht
nottdorfften  ond  geborlich  ist  gleycherweyß  alß  ich  nicht  mere  gemeldet
  noch  furgebracht  hette  den  allem  so  vil  alß  zen  meiner  nottdorfft
geborlich  were  ond  nicht  mere,

Vff  die  erste  schudigunge  deß  gnanten  fursten  Alß  sein  gnade
mich  schuldiget  das  ich  yn  mit  seinem  Bruder  wider  zeu  kryge  gebracht
  haben  solle  daran  geschicht  mir  von  seinen  gnaden  ganz  vn—
gutlich  )  wam  ich  Bey  seinen  gnaden  In  sollicher  macht  nicht  gewest
  bin  daz  ich  yn  zeu  kryge  hette  geleyten  mügen  Sunder  sein
gnade  krygen  wolde  han5)  Ich  ym  getrewlich  geholffen  Furder  als
sein  gnade  setezet  wye  ich  on  sein  wißßen  ond  willen  geweldielichen
In  seines  Bruders  landt  gerytten  ond  name  darußß  gefuret  habe  2c.
daran  geschiet  mir  gancz  ongutliche  wenn  ich  offenbarlichen  ond  wisßentlich
  in  seiner  gnade  stad  aldenburg  gelegen  vnd  darynne  In  keynwertikeit
  6)  seiner  voyt  geletzlute?)  Burgermester  Rathman  Amachtlute
  8)  diner  und  hoffgesinde  offenbarlich  Mein  gelt  geezeret  vnd  man-—



1)  Bebenburg.  —  2)  Schleinitz.  —  )  Gleich  ferrer,  statt  ferner.  —
4)  So  viel  als  unrecht,  ein  alter  Provincialismus.  —  5)  Statt:  habe.  —
5)  Gegenwart.  —  7)  Vögte  und  Geleitsleute.  —  5)  Amtleute  —  nach  dem
        <pb n="832" />
        2.2

cherley  Name  ond  Beschedigen  meinen  veynden  dar  oß  vnd  eyn  offenbarlich
  Bey  lichten  tage  gethan  habe  Auch  der  gnante  furste  zeu  zeytten
  seynne  Rethe  vnd  diner  an  mich  gesand  An  mich?)  Begerende
ond  Bytende  off  etlich  zeyt  fryden  mit  meinen  veynden  zeu  leyden  10)
seine  gnade  hat  mir  auch  gelt  darvmbe  gegeben  als  Im  das  mit  seinen
  eygen  Rethen  wol  erindern  ond  erczeugen  magk1)  ond  dar  vsß
clerlich  zeuuorstehin  ist  das  ist  sulchs  an  12)  seine  gnade  wysßen  ond
willen  nicht  gethan  habe  wem  hethe  seine  gnade  mir  daz  nicht  vorgunst
  2c.  were  mir  nicht  gestat  worden  ich  hette  auch  an  seiner  gnaden
  gunst  13)  nicht  also  offenbarlich  thun  mugen  1)  also  daz  landt
kundigk  Ist  ond  seine  gnade  magk  mich  gar  nicht  vberczeugen  15)  daz
eß  an  seinen  willen  vnd  wyssen  zen  komen!5)  sei  synd  (vaher)  das  eß  gar
offenbarlichen  am  tage  leychte  dar  vmb  seine  gnade  der  sachen  ond
schulde  halben  kein  wandel  noch  kerunge  17)  pflichtigk  bin  Denn  wer
es  seinen  gnaden  wyder  18)  gewest  Ich  enhette  19)  eß  sullicher  weiß
auß  seines  selbs  steten  20)  nicht  thun  mugen  21)  Dar  vmb  sage  ich
neyn  zen  sulchen  seynen  spruchen  ??)  Als  sein  gnade  keyn  mir  dar
geleget  hadt  vnd  magk  dem  neyn  auch  wol  nachkomen  23)  wye
Recht  ist.

Vff  die  andern  schuldigungen  darynne  sein  gnad  In  der  vorrede
  meldet  als  er  dem  solchs  auch  In  anbeginne  ond  der  gemeynen
vorrede  seiner  schuldigung  Auch  gemeldet  hat  mit  namen  wie  Ich  mit
sampte  Andreßen  23)  von  kauffungen  meinen  vettere  dorff  vnd  hoff
leutmannsdorff  In  der  pflege  Rysemburg  gelegen  mit  allen  gerechten
ond  richten  Inmasßen  das  Vlrich  von  Polentezk  Innen  gehabet  hat
zeu  gesampten  lehen  entpfangen  habe  ond  geleych  wol  In  der  ezeit
als  sein  gnade  mit  seinem  Bruder  In  fryde  sesße  25)  Nicklen  Plusken
  25)  gevangen  vnd  wy  wol  sein  gnade  mit  seinem  Bruder  darnach
  gerycht?7)  vnd  in  solcher  rychtungen  Beteydiget  wurde,  das  alle
gefangen  loß  sein  solden  ydoch  habe  Ich  dem  genanten  nickel  Plusken
loß  zeu  sagn  gewegert  als  sein  gnade  vormeynt  vmbyllichen  das  dar
omme  das  Ich  mich  von  manschafft  ?3)  wegen  mit  fryden  ond  onfryden
  mit  gefangen  ond  aller  tate  nach  seiner  entrichtungen  29)  pflichtig
  were  zen  richten  wy  wol  Ich  auff  solchen  thunkeln  spruch  90)
nicht  pflichtig  Bin  zeu  antwarten  nach  dem  er  mein  ere  Berurt  31)

alten  Worte  Amacht  oder  Ambacht.  —  9)  Von  mir.  —  19  Halten,  eingehen.
  —  11)  Was  er  dem  Kurfürsten  durch  seine  eigenen  Räthe  zu  beweisen
  vermochte.  —  12)  Ohne.  —  13)  Ohne  seiner  Gnaden  Zugeständniß.  —
14)  Zu  handeln  vermocht.  —  15)  Der  Kurfürst  vermag  ihm  nicht  das  Gegentheil
  zu  beweisen.  —  16)  Zugegangen.  —  17)  Genngthuung  und  Ersatz.
  —  16)  Nicht  einverstanden.  —  19)  Nicht  hätte.  —  20)  Aus  seinen
eignen  Städten.  —  21)  Mögen;  auch  hier  statt  können,  vermögen.  —
?2)  Klagesätzen.  —  22)  Vermag  es  zu  beweisen.  —  24)  Andreas.  —  7#)
Waffenstillstand  gehabt.  —  265)  Nicolaus  von  Plaußig.  —  27)  Friede  gemacht.
  —  2)  Als  Lehensmann,  Erbarmann.  —  289)  Friedensschlüsse.  —
30)  Hier  so  viel  zweidentige  Anklage.  —  251)  Als  böhmischer  Vasall.  —
        <pb n="833" />
        284

ond  doch  nicht  gelewttert  )  Ist  wan  vnd  zeu  welcher  czeyt  dye  gefencknisse
  33)  ond  auch  Belehnunge  geschen  sey  oder  welche  vor  oder
nachgegangen  sey  also  doch  ein  yhtlich  eleger  31)  der  eynen  seines  gelympfeß
  beschuldigen  35)  wil  durch  recht  pflichtig  ist  zu  leutern  ydoch
antwart  Ich  kuncze  von  kauffungen  zeum  ersten,  das  Ich  an  solchen
hoff  vnd  dorff  nicht  mere  denn  alleyn  ein  wart  han  einß  kunftigen
erbfalles  darvmme  Ich  dem  genanten  fürsten  nicht  eydhafft  noch  vorbunden
  bin  dar  vmme  mich  auch  nymandes  vberczeugen  noch  Besagen
mage  85)  verrer  dem  der  Bekentnisse  Bryff  der  genanten  fursten  darober
  gegeben  dem  Ich  Bey  legen  ond  furbryngen  wil  Inne  heldet
vnd  von  worte  zu  worte  her  nach  geschreybinen  stetes7)  vnd  czweyffel
  nicht  Ir  erbirdenen  35).  vnd  gestrengen  scheydesrichter  vornemet
wol  das  dem  obgenanten  fursten  nicht  geburt  durch  recht  des  stuckeshalben
  mich  zu  vber  zeügen  ober  Besagen  vober  seiner  gnaden  selbs
Bryff  vnd  segel  Sunder  wye  vnd  welcher  massen  die  Innehaber  do
Bey  lasset  Ir  es  mit  grosseren  rechten  Beleyben  on  verrer  vberezeugung
  als  sich  das  durch  ere  vnd  recht  wolgebort  und  dise  mein  antwart
  wil  Ich  so  offte  vnd  dicke  wider  erezelet  haben  als  offt  der  genant
  furst  kein  mir  meldet  ader  furheltet  eynicherley  manschaft  ader
lehenspflicht  zeu  Jeglicher  meldung  Besunder  so  ist  dißes  obenberurt
abschryfft  des  Bekennten  Bryffes  an  dem  hoff  ond  vorff  lutmansdorff
ond  darneben  vorczeychnt  klerunge  9)  seiner  artikel  als  Ich  mein  dye
ym  rechten  eygentlichen  zen  vorstehn  vnd  auß  zu  legen  synd  vnd  nicht
anderß  gewenßen  noch  Behewten  mogen  vmb  deß  willen  vor  wen
diße  sachen  komen  daz  dy  dorstet")  eygentlich  grünt  der  sach  vorstehen
  mögen,  ond  mit  dy  noch  notdorfft  gebillichen  vnd  lawten  also

(Lehensurkunde  wegen  Leutmannsdorf.)

Von  gotis  gnaden  wir  fryderich
herczog  zeu  sachsen  deß  heiligen.  Romischen
  reychs  erezmarschalk  lantgraffe
In  doringen  vnd  margraff  zu  Meyssen
  Bekennen  vor  vns  vnßer  erben
ond  thun  kunt  offentlich  mit  dißem
bryff  allen  dye  yn  sehen  ader  horin
leßen  daz  wir  endreßen  und  kunczen
von  kauffungen  geuettern  vnßern  liben
  getrawen  ond  ihren  rechten  libes
lehens  erben  den  hoff  leutmansdorff
vnd  dy  dy  dorffer  doselbest  In  der

)  Mit  rechtlichen  Beweisgründen  versehen.  —  33)  Gefangennehmung  Planssigs.
  —  384)  Jeder  Kläger.  —  35)  Ehrenrührige  Klage  führen.  —  36)
Ueberführen  und  anklagen  vermag.  —  7)  Steht.  —  39)  Chrwürdigen.  —
29  Die  von  Kunz  zu  dem  Lehensbrief  des  Kurfürsten  beigesügten,  von  dem
Standpunkte  seiner  deutschen  Lehensrechtskenntniß  gemachten  Bemerkungen
oder  Marginalien.  —  10)  Desto  eher.  —
        <pb n="834" />
        255

pflege  zu  Resemburg  31)  gelegen  von))  Die  Wort  geben  zen  vorstehin

vns  zen  lehen  ruren  mit  allen  rech-  da;  d  iennnße  eschen  In

ten  gerychten  Iren  nützen  wirden  ak=  lentzt  dye  gute  ynne  gehabt  had
kern  vnd  wießen  zen  gehorunge  In  Nü  Ist  vorboten  an  leirn  rechten
masßen  WVlrich  von  polenczk  die  kunffigen  r  fal  ½)  4  4  Vekpohm
.,a,  *  Me  ane  vorwillingunge  de  esyezer
iczünt  ynne  had  )  vnd  Besyczet  Is  mag  auch  sollich  yn  seczünge
zeu  rechtem  gestimpten  lehen  gerey=  ader  Belehenunge  nicht  mete  rechthe
  3)  ond  gelihen  haben  reychen  ond  tens  brengen  den  ehnwent  vud  hofflihen
  yn  vnd  Iren  Rechten  libenß  nunge  ehnes  kunftigen  falles

lehens  erben  dye  also  mit  vnd  in  #7)  An  had  der  lehen  herre  von

..,·-  ..  rechten  wegen  nichtis  dar  an  zcu
krafft  dißes  Bryffs  nicht  vorder  den  nerleyhen  gehabet  dem  allein  eyn

so  vil  wie  yn  von  Rechte  daran  anwort  also  nemliche  mit  vor  willig
zen  vorlihen  haben'“)  vnd  was  ünge  deß  Besyczerß  re.

derselbe  Endres  von  kaufun=  )  Hyr  wirt  endres  von  kauffgen
  )  dar  zen  recht  hat““)  dye  ungen  allein  benente  also  daz  En-K#a

  .  „dres  seyn  recht  daran  geleygen  ist
so  furbas““)  mere  von  vnß  vnd  vn  vnd  also  Ist  kunraten  nicht  mere

ßere  erben  zen  Rechten  gesampten  denn  ehn  wortss)  daran  vorlegen
lihen  zu  haben  zen  Besyezen  der  zen  ond  also  hernach  elerlich  folget  rc.
gebruchen  vnd  zen  genisßen".“)  )Diße  wort  mag  man  nicht
dye  auch  zen  vordinen'“.)  vnd  hershen,  isaekeh  swertiggger  Kog
,  Zenissen  den  der  VBesyezer  zen  den
den.  lehen  also  offte  *  zeu  falle  geczeyten  gewest  Vlrich  von  polenczk
komen  rechte  folge  zen  thun  In  mas-  der  hat  gebruchte  ond  genossen  darßen
  gesampter  lehen  guter  rechte  ond  umb  muße  man  die  wort  gnissen
gewonhayt  Ist  mit  sollichem  Be-  kubt  gebruchen  T  Lchbenen  e
scheydeo)  würde  Endres  von  kauf=  se  3u1/6  d  oteleken.  nae
fungen  mit  tode  abegeen  ond  rech  les  vnd  nicht  keynwertilich  yezygl  r.

*  »i.  -  «»«)Deßgleychen.mitßeman
libens  lehens  erben  hinder  ym  nicht  auch  dye  wort  vorslehen  auff  kuuf--laßen

  daz  den  sollich  gnant  hoff  vnd  tigen  diust  also  off  zceyt  so  eß  zen
dorff  lutmannsdorf  alles  wes  er  falle  komet  wen  solde  eyn  Itliche
rechts  doran  hatoo)  mit  Iren  zeu  worten  erbe  adder  der  antwort  hette

Sher  an  Iczünt  keynwerticlich  dinsbar  ader
gehorunge  an  kunczen  von  fauffun=  dinst  pftichtig  seyn  So  mußen  alle
gen  obengenanten  ond  sein  rechten  dye  pflichtig  seyn  zeu  dinen  dye  auch

libens  lehens  erben  komen  vnd  ge=  nichte  nuczünge  ader  gebruchünge
fallen  sollen  an  geferde  hy  Bey  synd  uesten  daz  s  wiber  dye  mature  vnib
uar  «  '  .  iucdzUlUcUcUcchkccUIJUczs
gewest  vnd  geczugen  vnße  rethe  ond  hebet  der  sol  den  dinst  und  pslich!
liben  getrewen  dye  gestrengen  er  Hyl=  willich  tragen  v')  214.
bram  von-  sde  er  nickel  von  Schon-  9)  Derzu  satezeluletens  dye  pflicht
burg  er  Menel  von  ertmansdorff  rit=  unchnnge  ond  gebruchunge  also  wenn
ter  vnd  ander  unser  man  ond  diner  eß  zen  falle  kumet  dye  nuczunge  vnd

11)  War  kurfürstl.  sächs.  Amt  bis  1459  (jetzt  Schloß  von  Ossegk  in  Böhmen)
—  12)  Anfall  des  Lehens.  —.  ½5)  Lehen-Geräthe.  —  1½#)  Andreas  war  Vetter
des  Kunz.  Er  scheint  nicht  verehelicht  gewesen  zu  sein.  Der  Grad  der  Verwandtschaft
  ist  bis  jetzt  noch  nicht  zu  ermitteln  gewesen.  —  15)  Anwartschaft  oder
Warte  des  Lehens.  —  ½5)  Ferner.  —  17)  Kunz  kramt  hier  mit  vieler  Ruhe,
seine  lehensrechtliche  Weisheit  aus,  und  gestattet  sich  sogar  darüber  zu
philosophiren.  —  "6)  Zusatz.  —
        <pb n="835" />
        gebruchunge  gewynnet  dem  de  pflicht  genüg  glawbinger  o)  deß  zeu  orvnd

  dinstbarkeyt  auch  Ire  czeit  und  F  „
7  dinst  ii  auch  Ire  cz  konde  haben  wir  vnßer  Insegel  wys—

.-  .."ntlichandißenBryfflaßenhcnen
VOJDaztstauchzuuorstehenv  M  .  .  gen
kunfftige  zeeyt  so  eß  durch  deß  sel-  der  gegeben  Ist  zeu  Rochliez  noch  cristi
ben  endres  tot  zu  falle  komen  was  vnßers  Herren  geburt  vierezen  hun—
er  dem  recht  Ist  dar  an  gehabet  dert  vnd  darnach  ym  eyn  vnd  funff—

hette  daz  queme  vff  kunraten  also  „o#i  ·  »  ,
daz  auß  aller  aller  diespot  schrifft"“)  czigisten  Jare  am  dornstag  saneti  fran-Beweyst

  wirt  das  kunrad  Iczunt  ciscentagé1!)  deß  heyligen  Beoychtikeynwertilich
  keynerley  pflichtig  ist  2c.  gerß  2c.

Auß  dißem  vorgeschreben  Bryffe  Ist  wol  zeu  verstehen  daz  ich
an  dem  hoffe  vnd  dorff  lutmansdorff  yn  keynen  lehen  sytze  noch  nye
gesessen  Bin  dem  zu  derezeyt  der  vor  billingungen  52)  obgeschreben
Ist  Vlrich  von  polenczk  darynne  gesessen  nü  geburt  keyme  lehen  herren
  33)  zeu  vorleyhen  keyn?)  das  eyn  ander  lehen  man  55)  Besitezet
  wol  magk  55)  er  eyn  warte  vnd  kunfftiger  anfalle  dar  an  Bekennen
  mit  willen  des  Besitezers  also  Ist  auch  hye  gescheen  ond  wy
wol  der  Bryff  In  anbeginne  holdet  semetlich  Belehenunge  57)  Endres
  vnd  kunczen  So  folget  voch  dor  nach  mit  solche  Bescheydt  ab  5s)
Endres  an  libens  lehen  so  erben  abgynge  nüf?)  Ist  zen  wißßen  daz
dy  treweso)  vnd  pflichte  dye  der  lehen  man  pflichtig  ist  vnd  der  genißße
  vnd  der  gebruchünge  des  lehens  61)  seyn  also  anenander  geheffte
  2)  daz  eyn  yder  der  ye  zeu  den  zeyten  des  lehens  genüst  der
Ist  dye  trawe  vnd  den  dinst  pflichtig  also  daz  die  guldenen  Bolnés)
keyßer  Carrolenß  daz  vierden  elerlich  6,)  saget  yn  dem  capitel  von
außsatzennges")  der  lehen  darauß  wol  zeu  uerstehin  Ist  daz  dem  obgnanten
  fursten  nichtis  Ppflichtig  Bin  dye  wile  meyn  vetter  leyb
vnd  lebet  55)  te.

furder  also  der  genant  furste  In  derselben  seyner  anderer  schuldengänge
  keyn  mir  dar  setczet  vnd  vorleget  ab  Ich  seynen  gnaden
man  nicht  enwere  "5)  dennoch  wer  Ich  pflichtig  In  den  ab  genanten
  67)  gefangen  loß  zu  laßen  so  als  Ich  In  seynem  kryge  den  seyn
gnade  mit  seynem  Bruder  hette  auß  seynen  landen  vnd  wyder  darynne
  gefangen  haben  solle  vnd  nü  yn  der  entrichtenge  alle  gefangen
loß  geteydingit  seyn  rc.  liben  herren  mich  Befremdet  vaste  wye  solliche
  wyder  wertikeyt  657)  dye  mein  herre  pon  sachsen  in  perselben
seyn  schuldigunge  vorgibet  darynne  seinn  gnade  wider  sich  selbs  wi-½)

  Streitschrift.  —  30)  Glaubhafte  Leute  genug.  —  51)  4.  Ortober
1451.  Kunzens  Klage  wegen  des  von  Polenz  an  den  Kurfürsten  ist  in  einem
Briefe  jenes  an  diesen,  vor  Bartholome  1451,  nebst  Antwort  des  Kurfürsten,

  von  Bartholome  1451,  enthalten.  —  52)  Belehenung.  —  5)  Keinem
  Lehenherrn.  —  54)  Fehlt  das  Wort  Lehen.  —  ?)  Lehensmann.  —.
*#)  Kann.  —  7)  Gesammtbelehenung.  —  5)  Sobald  als.  —  )  Nun.  —
50)  Treue  in  Folge  Lehenseids.  —  51)  Gebrauch  des  Lehens.  —  292)  Mit
einander  verbunden.  —  5°3)  Goldene  Bulle.  —  "")  Deutlich.  —  4")  Aussetzung
  der  Lehen.  —  5/5)  Die  bekanute  Redensart  „leiben  und  leben.“  —

55)  Gar  nicht  wäre.  —  67)  Obgenannte.  —  7)  Widerspruch.  —
        <pb n="836" />
        257

derwertikg  63)  Ist  wam  69)  anbegynne  der  elagen  setezet  seyn  gnade
wye  Ich  nickeln  plusken  gefangen  habe  In  der  czeit  do  seyn  gnade
mit  seynem  Bruder  In  fryde  gesessen  sey  vnd  zeu  letczte  In  dem
Beslysse  setezet  seyn  gnade  wye  Ich  den  selben  plusken  yn  dem  kryge
so  er  mit  seynem  Bruder  gehabt  hatte  gefangen  habe  das  elerlich
wider  eynander  Ist?70)  darumb  solliche  seyner  gnaden  furgeben  nicht
Bestehen  magk71)  wam  eß  sich  selbs  traffte7)  als  das  Ich  antwart
dar  vber  nicht  pflichtig  Byn  zen  gegen  73)  von  seyner  eygener  wyder
  wertikeyt  wegen  wann  daz  recht  clerlich  sprycht  were  wyderwertige
  Dinge74)  vorbrenget  dem  solle  man  durcht  Recht  nicht  horen

Sunder  also  der  genant  nickel  plustke  mein  geschatczter  gefangener75)
  Ist  dar  vmb  Ich  auch  schatcze  gelt  von  ym  ond  den  Jennen?“)
  dye  mir  do  fur  vorhafft?7)  sein  ein  brengen  wil  off  das
mich  nü  nymand  arkwenigen  moge?s)  daz  Ich  vnerlich  ader  ombillich
  do  mit  vmbegehe  wy  wol  nicht  not  ist  eyn  wyderwertige  schuldigunge
  zen  vor  antwarten  wann  sie  sich  selbs  durch  eygen  wyderwertikeyt
  Bekrencket??)  ond  vor  nichtiget  39)  Idoch  vmbe  meyner  ere
ond  glympfes  willen  31)  so  melde  Ich  das  Ich  meymß  Jungen  herren
  von  Sachßen  seiner  lande  ond  lewte  ond  aller  der  seynen  offenbar
  entsaget  veynt  32)  Byn  gewest  daz  Ich  In  meynem  offenne  veyndeß
  Bryff  83)  obergesand  habe  Auch  mich  der  vede  offenbarlichen  gebraucht
han  daz  landt  kundig  Ist  solche  meyne  vehde  In  meynnes  alden  herren
  entrichterunge  34)  als  er  mit  seinem  Bruder  entracht  ist  nyes5)  abgeteydinget
  noch  durch  mich  nye  vorwilliget  wurden.  Ist  Sunder  Ich
habe  mich  meyner  vehde  keyn  dem  Jungen  herren  In  sunderheyt  alle
wege  gehalden  ond  meyne  gefangene  die  mir  In.  meyner  vehde  abe
gefangen  seyn  selbs  mit  anderen  gefangenen  abgeloßet  gancz  vnuermenget
  mit  meines  alten  herren  vehde  vnd  gefangenen  vnd  vnuormi—
schet  dar  ombe  auch  dye  entrichtunge  Beyder  herren  ondereynander
vorwilliget  mich  ond  meyne  gefangene  meyner  eygenen  vehde  halbe
nicht  bindet  noch  berurte  vnd  laße  gern  ym  Rechten  Irkennen  synd  86)
ich  den  Benanten  gefangenen  In  meiner  eygen  fede  vff  meyn  eygene
köste  ond  schaden  auß  ond  In  meyne  Behausßunge  gefangen  habe
ond  dor  vber  keyn  richtunge  dye  von  mir  vorwilliget  wer  geschehen
ist  ab  Ich  icht  37)  Billiger  den  haben  solle  den  durch  dye  rychtunge
zewischen  seynem  Bruder  vnd  em  geschen  von  mir  vnuorvilliget  loß
geben  solle  rc.  ·

Furden  als  dergnant  furste  czum  drytten  male  mich  schuldigit

55)  Sich  widerspricht.  —  69)  Von.  —  ?90)  Dies  widerspricht  einander.  —
v"*7!)  Kann.  —  72)  Traft,  so  viel  als  „es  mangelte“.  —  7))  Entgegnen.  —
7!)  Widersprüche.  —  75)  Ein  Kriegsgefangener,  der  Schatzgeld  zu  zahlen  verpftichtet
  ist.  —  75)  Derjenigen.  —  72)  Die  sich  dafür  verbürgt  haben.  —  8)  Kann
mir  Niemand  verdenken.  —  70)  Schwächen.  —  80)  Widerlegt.  —  1)  Ehre
und  guten  Rufs  willen.  —  »2)  Abgesagter  Feind,  dem  man  die  Fehde  angekündigt
  hat.  —  9“)  Fehdesbrief.  —  5/)  Friedensschluß.  —  5§5)  Keineswegs.
  —  25)  Später,  seit.  —  7)  Nicht.  —

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  3.  17
        <pb n="837" />
        268

von  wegen  wylhelmß  vom  wildensteyn  Begernde  Im  den  ledig  zeu
lasßen  mit  sampte  dem  gewerderter  88)  schaden  2c.  von  sulcher  orsach
wegen  als  ab  ich  denselben  wilhelm  vom  wildensteyn  In  seiner  gnaden
  kryge  gefangen  haben  solle  1c.  dar  vff  antwart  ich  kunrad  von
kauffungen  ond  sage  das  ich  lange  zeyt  vor  der  vehde  dye  seyne  gnade
dye  zeyt  mit  seynem  Bruder  hatte  deß  selben  seines  Bruders  seyner
lande  ond  lute  ond  der  Iren  offenbar  entsaget  veynt  gewest  Byn
Sulcher  vehde  ich  mich  lange  zcyt  vor  Beyder  fursten  vehde  offenbarlich
  gebraucht  habe  solliche  meyne  eygene  vede  noch  Byß  her  geweret
  39)  hat  vnd  Byß  heute  zen  tage  ombracht  stehyt  90)  do  zewischen
  sein  Beyde  fursten  obgenant  mit  landen  vnd  lwien  keyn  ?1)  einander
  zeu  vehden  vnd  zeu  krygem  komen  vorstehet  nü  menickliche  s2)
wol  daz  do  durch  meyn  Besunder  vehde  nicht  abe  noch  tot  waz  ꝰ2)
In  sollicher  vehde  vnd  kryge  Ich  kunrad  obegenant  zeu  zeytten  mit
anderen  diner  helffer  ond  ondertanen  meynes  alten  Herren  geryten
Byn  als  ich  das  wol  gethun  mochte?")  noch  dem  Bede  fursten  mit
landen  ond  lwten  zeu  kryge  komen  waren  zen  zeytten  suchte  ich  meynen
Jungen  herren  auß  meiner  selbs  koste  auß  meynen  selbs  Slossen  Behausßungen
  ader  Befestungen  vff  mein  selbes  schaden  ond  abenthuer
Als  ich  daz  auch  yn  krafft  meyner  selbes  vehde  wol  gethün  mochte
wenn  nü  meines  alten  herren  geczug  In  velde  ?5)  waß  ader  off  schaden
  der  veynde  sollicher  nücze  ond  schaden  han  ich  vff  sein  gnaden
gehen  laßen  ond  mich  dorynne  gehalten  wye  ander  seiner  gnaden
vnderthanen  wam  Ich  aber  meyn  veynde  auß  meinem  selbs  Behausßunge
  Befestunge  Auß  meiner  selbis  köste  gesuchte  han  so  ist  sulcher
nücz  ond  schade  vff  mich  gegangen  als  sich  daz  auch  In  andern  geschichten
  dye  zeyt  ergangen  clerlichen  erfyndet  wenn  ich  elarlich  erfindet
  daz  ich  auff  eyn  zeyt  vß  dem  hoffe  Slinicz?6)  bey  Myssen  gelegen
  Auch  auff  meine  eygene  köste  ond  abenthuer  oß  gerytten  ond
etliche  gefangen  gebracht  habe  dye  mein  alter  Herre  zeu  seiner  notdorfft??)
  von  mir  Brengen  wolte  noch  dem  sye  kuntschafft  5)  woren
  ond  das  doch  mit  anderem  fuge  durch  recht  nicht  gethun  mocht
deme?°9)  daz  seyn  gnade  mir  dor  vmb  willen  machte  100)  Also  thun
Ich  meine  antwart  von  deß  vor  genanten  Wilhelmß  von  wildensteyn
wegen  daz  ich  yn  gefangen  han  auff  gnanstein  herren  hylbrands  vom
eysidel  stoft  ond  wider  heym  In  mein  hoffe  kauffungen  vff  meyn  selbs
köste  ond  abenthuer  Also  das  auch,  do  Bey  wol  zeu  mercken  ist,
wenn  deß  andern  tags  darnach  mein  veynde  mir  angewonen  101)  haben
  hoffe  ond  kirchen  zen  kauffunge  102)  ond  mein  gesellen  dar  vff

—..

ss)  Gewürderten.  —  29)  Gewährt.  —  0)  Nicht  vollbracht  besteht.  —  1)  Gegen.
  —  »2)  Von  Menige,  d.  i.  Menge,  also  so  viel  als  in  Menge,  Viele,  Jeder  rc.
—  93)  Abgethan  und  geschlichtet  war.  —  5°")  Konnte.  —  95)  Heereszug  zu  Felde.
—  95)  Schleinitz.  —  57)  Um  Schatzgeld  dafür  zu  erhalten.  —  5)  Nachdem

darüber  Rechtsverhandlung  geschehen  war.  —  99)  Nachdem  oder  indem.  —
100)  Willen  zeigte.  —  101)  Eingenommen.  —  10%0)  Kauffungen  bei  Penig,

was  6.  Juni  1454  Heinze  von  Kauffungen  an  Hans  von  Maltitz  verkaufte,
        <pb n="838" />
        259

gefangen  dye  ich  mit  anderen  meinen  selbs  gefangen  dye  ich  dor  vor  In
meyner  eygene  vehde  gefangen  hatte  abwechslen  vnd  ab  loßen  müste
zu  Hulff  meines  alten  Herren  weil  ich  nü  mein  eygen  gefangen  dye
mir  dye  veinde  abgefangen  hatten  han  selbs  ledigen  müßen  Ist  ye
gleych  vnd  Byllich  das  Ich  auch  mein  gefangen  dye  ich  meinen  veinnden
abgefangen  han  selbs  geschatezen  mogen  ond  lasße  gern  ym  rechten
Irkennen  sind  ich  deß  Benanten  gefangen  In  meiner  eygen  vehde  vff
meiner  köste  vnd  scheden  vnd  In  mein  Behausunge  gefangen  habe
vnd  dor  ober  uye  keyne  richtunge  dye  von  mir  vor  williget  wer  gescheen
  ist  ab  icht  icht  Billicher  den  haben  solle  den  durch  dye  richtünge
  zewischen  seynen  gnaden  ond  seyner  gnade  Bruder  gescheen  von
mir  vnuor  williget  loße  geben  solle  Sunder  als  mein  alter  herre
meldet  von  manschafft  wegen  als  von  lutmansdorf  rc.  lasß  ich  eß
Bleyben  Bey  der  antwart  Ich  vor  103)  dar  omme  gethan  habe  des
gleychen  auch  In  allen  andern  spruchen  Als  auff  seine  gnade  eyn
sulchh  keyn  mir  meldet  ader  vor  Brenget

Uff  den  virden  spruch  ond  schuldigunge  deß  gnanten  fursten  als
von  der  name  wegen  vor  lipczk  bei  lindenawe  etlichen  kauffluten  von
Gotha  ond  Isennakg  geschehen  2c.  vor  meynende  das  ich  dor  fur  nicht
leucken  104)  werde  dar  vmb  das  seyne  gnade  dye  kaufflute  vff  dem
Slosse  der  Stein  genant  funden  habe  2c.  Ist  mein  antwart  das  ich
dofur  nicht  leucken  wolte  wenn  ich  es  mit  eren  ond  kein  meynes
Jungen  herren  von  sachßen  des  veynt  ich  waß  705)  vnd  noch  byn
Burgern  ond  onterthanen  gethan  habe  ond  darff  der  gnantes  mein
alter  Herre  mir  nicht  vorhalten  das  seyne  gnade  mir  mein  Stlosse
angewünnen  106)  ond  dye  kaufflüte  vff  meinen  Slosse  zeüm  Steyn
gefunden  habe  wenn  seine  gnade  deßhalben  nicht  recht  bericht  ist  Sunder
  ich  hette  dye  kaufflute  diß  mals  denn  lassen  furen  also  das  ir
keyner  zeum  steyn  gefunden  wurde  Aber  dar  vmb  das  sollich  name
In  seynem  lande  geschehen  waß  ond  ich  des  mals  deß  fursten  gnade
gerne  Behulte  107)  dar  vmme  liesße  Ich  mich  mit  seynen  gnaden  gutlich
  vorteydingen  108)  ond  lyesße  dye  gefangen  ledig  seynen  gnaden
zeu  eren  vnd  zu  willen  109)  do  mit  dye  selb  sach  zewischen  dem  selben
fursten  vnd  mir  gancz  entracht  ond  vorsümet  110)  wurde  Als  aber
seyn  gnade  furder  furgibit  111)  das  soliche  sache  alleyn  mit  dem  kauffgehörte

  im  Bruderkriege  zum  Theile  noch  dem  Kunz  von  Kauffungen,  und  war
zum  Leibgedinge  der  GCe#kahlin  desselben,  der  Elisabeth  von  Kauffungen,  verschrieben.
  Diese  war  die  Mutter  des  Hildebrand  von  Kauffungen,  überlebte
das  Mißgeschick  ihres  Gemahls  und  erhielt  auf  einer  dazu  erst  erkauften  Besitzung
  ihres  Bruders,  des  Obermarschalls  Hildebrand  von  Einsiedel,  auf  dem
sogenannten  großen  Vorwerke,  was  jetzt  zum  Rittergute  Sahlis  gehörte,  ihren
Wittwensitz;  worüber  noch  eine  Urkunde  vorhanden  ist.  Sie  soll  daselbst  gestorben
  und  in  der  Kirche  zu  Kohren  beigesetzt  worden  sein  (nach  einer  freundlichen
  Mittheilung  des  Herrn  Conrad  von  Einsiedel  in  Weimar).  —  107)  Vorher.
  —  104)  Lengnen.  —  105)  War.  —  105)  Einnehmen,  besetzen.  —
107)  Behielt.  —  158)  Vor  einem  gekorten  Gerichte  vereinigen.  —  10%)  Aus
Rücksicht  für  den  Kurfürsten.  —  „10)  Versöhnt.  —  111)  Ferner  vorgiebt.  —

17“
        <pb n="839" />
        260

luten  vmb  dye  name  vnd  obrygen  schaden  Sunder  nicht  vmb  sein
wandel  112)  vnd  schedeliche  tat  In  seynem  vnd  seynes  Bruders  fryden  112)
Beschehen  entricht  sey  2c.  Deß  gestehe  ich  ym  nicht  wenn  ich  mit  den
kaufluten  noch  nye  gericht  1143)  Byn  Sunder  noch  hewtigs  tages  meines
  herren  herczog  Wilhelms  seiner  lande  vnd  lwte  vmberichter
feynde  113)  Byn  vnd  han  wider  mit  ym  noch  mit  seinen  Burgern
ader  kauffluten  von  Gotha  eysenackg  der  andern  endeg  kein  richtunge
eyngegangen  als  wol  zen  uorstehen  ist  dye  weyl  ich  keyn  Irenn  herren
  In  vehde  Byn  Sunder  alle  Beteydigunge  dye  der  selben  name
halben  Bey  lindenaw  geschehen  Beret  ond  Beteydinget  ist  dye  ist
zewischen  meinem  alten  herren  116)  ond  mir  ader  nicht  zewischen
mir  ond  den  kauffluten  geschehen  dar  vff  auch  seynne  gnade  mir
vnd  den  kauffluten  das  flos  zeum  steyn  wyder  gegeben  ond  dargegen
  ich  dy  gefangen  ledig  gesaget  han  dar  auß  clerlich  zen  norstehen
  ist  das  dye  sache  nicht  zewischen-  mir  ond  den  kauffluten  dy
mein  Slos  nicht.  Innehabet  haben  Sunder  zewischen  den  fursten  vnd
mir  vorteydingit  ist  dar  omb  seynen  gnaden  eren  ond  rechtens  halben
  Baß  zezymet  ond  gebort  sollich  richtünge  zen  halden  den  peyne
ader  wandel!17)  von  mir  zen  nordern  der  Ich  ym  keynes  pflichtig
byn  wenn  ich  mit  seinen  gnaden  ond  gar  nicht  mit  den  kauffluten
gericht  Byn  Sunder  an  demselben  ende  113)  noch  yn  offener  vehde
stehe  Also  das  seiner  gnaden  rethe  dem  erwirdigen  in  got  forchtigen  719)
vnd  herren  herren  Caspar  Byschoff  zen  Meyssen  120)  ond  Er  dytteriche
  von  mylticz  rytter  dye  das  zewischen  seynen  gnaden  ond  mir
Beteydinget  haben  Bewust  ist  rc.

Vff.  den  funften  spruch  ond  schuldigunge  deß  benanten  fursten
als  von  der  name  wegen  durch  Swartz  thomas  von  pauls  Jacoffts
langpeters  von  nürnburge  knecht  Beschehen  ist  Mein  antwart  deß
ersten  ist  panls  Jacoff  meyn  knecht  nye  gewest  Sunder  eyn  burger
zen  kempniez  In  meins  alten  herren  121)  stat  was  aber  swarz  thomas
  darynne  gethan  hat  Ist  an  meinen  wisßen  122)  ond  willen  zen
gegangen  vnd  Ist  mein  Herren  an  dem  ende  vurecht  bericht  worden
wenne  Ich  ongerne  Bute  ader  teyl?!23)  an  sollicher  name  haben  wolt
also  seyne  gnade  mir  zen  misset  ond  befremdet  mich  solchs  von  seynem
  gnaden  noch  dem  seine  gnade  mich  sollich  geschicht  vor  langiß  124)
Beteydingit  vnd  ich  seyne  gnade  bericht  han  do  dennoch  Swarz  thomas
  In  leben  waß  125)  daran  seine  gnade  von  mir  eyn  gute  gnuge
gehabet  hat  dem  so  sal  als  seyne  gnade  mich  nü  schuldigit  daz  ich
an  sollichir  thate  schulde  haben  mit  rathe  that  Ader  volle  wort  126)

112)  Genugthuung  —  112)  Waffenstillstand.  —  111)  Geeiniget.  —
115)  Nicht  versöhnter  Feind.  —  1  16)  Dem  Kurfürsten.  —  117)  Strafe  und
Genugthuung  für  den  Kurfürsten.  —  118)  In  dieser  Beziehung.  —  115)  Gottesfürchtigen.
  —  120)  War  der  Oheim  des  Kunz  von  Kauffungen,  d.  h.  Bruder
  seiner  Mutter,  einer  Gebornen  von  Schönberg.  —  221)  Des  Kurfürsten.
—  122)  Ohne  mein  Vorwissen.  —  123)  Beutetheil.  —  1:)  Vorlängst.  —
borl)äoh  am  Leben  war.  —  1½)  Auf  meinen  Rath  und  Zustimmung  (Volort).

  —
        <pb n="840" />
        261

ader  Beuteteyl  deß  Byn  ich  ganez  vnschuldigk  deß  gleychen  antwart
Ich  auff  die  schuldigunge  von  wegen  der  von  Treben  127)  daz  ich  sie  so
lange  ond  alle  weyl  sie  seiner  gnaden  veynde  gewest  seyn  nye  gehausset
  128)  Ader  geheget  habe  off  seynen  schaden  sunder  von  wilhelm
von  mosßen  129)  wegen  des  der  den  alten  von  gera  solle  gegaget  haben
  130)  als  er  vff  eynen  tag  keyn  grymme  131)  reyten  schulde  132)
Ist  mein  antmart  daz  ich  den  selben  wilhelm  von  Mosßen  offte  yn
meynen  hawß  gehabt  habe  daran  Ich  auch  nymandes  wosßet  zen
schuhen  133)  mir  ist  aber  nicht  wysßen  daz  er  den  gnanten  von  Gera
vf  meinn  hauß  131)  ankumen  135)  vnd  gegaget  habe  Sunder  ich  habe
wol  vor  numen  136)  als  er  von  mir  auß  reyte  daz  er  dor  nach  deß
andern  tags  solle  den  von  gera  geyaget  haben  Er  Ist  aher  dißmals  nicht
wider  zen  mir  kumen  also  daz  ich  an  dem  gaigen  7)  nicht  schulde  habe

DEn  vmb  dy  schelt-Bryff  !53)  dye  ich  zeu  Brur  vber  dye  Bunaw
  angeschlagen  han  dar  oß  vm  der  gnant  furst  auch  eynen  zen
spruch  scheppffet  139°)  dar  vmb  daz  dye  selben  von  Bunaw  dye  czit
mit  meinen  herren  herczog  wilhelm  off  dem  wege  wern  von  prage
heym  warts  zeu  zeyhen  r2c.  Ist  seyne  gnade  nicht  wol  der  sachen  Bericht
  wam  eß  nicht  also  zen  gegangen  Ist  dar  vmb  ich  ym  dam  mit
meynem  neyn  worte  wol  mochte  warhafftieliche  enbrechen  140)  doch
omb  elarlicher  onderrichtunge  wyllen  141)  so  melde  ich  selbs  das  ich
schelt  Bryff  vber  dye  gnanten  von  Bunaw  angeslagen  han  zen
freyburg  ond  Brur  142)  In  meines  alten  herren  Slosßen  vff
dem  wege  hereyn  zcu  reythen  ond  nicht  am  wyder  reyten!43)
wam  do  ich  hyn  zeu  prage  vorteydingit  worde  das  ich  hyn
ausß  Reyten  sollde  vff  hoffnunge  meiner  sach  eyn  gutliche  endschafft
zeu  erholen  wolt  ich  mich  selbs  vngern  mit  scheltworten  vorhindert

—

127)  Mißvergnügte  des  Kurfürsten,  gewöhnlich  „von  Trebin“  genannt.
Der  Vater  Bernhardt  und  die  Söhne  Benedir  und  Barthel  von  Treben  stiegen
  mit  Kunz  ins  Altenburger  Schloß.  Ebenso  hielten  sie  auch  nach  Kunzens

efangennehmung  und  Tode  das  kauffungsche  Schloß  Eisenberg  besetzt  und
befehdeten  die  kurfürstlichen  Lande  von  dort,  worüber  sich  Kurfürst  Friedrich
bei  dem  böhmischen  Gubernator,  Georg  Podiebrat,  ic.  beschwerte.  Von  welcher
  Seite  jedoch  keine  große  Notiz  genommen  worden  zu  sein  scheint.  —
1285)  Niemals  aufgehalten  und  in  seinem  Hause  Herberge  gegeben,  besonders
nicht  unter  Vorbewußt,  daß  sie  dem  Knrfürsten  zu  schaden  beabsichtigten.  —
139)  Ebenfalls  ein  mit  dem  Kurfürsten  Unzufriedener,  weil  er  ihm  nicht  gestattet
  hatte,  daß  er  an  dem  alten  Herrn  Reuß  von  Gera  sich  mit  Fehde  sein
Recht  erholen  durfte,  wie  auch  unverholen  in  dem  Fehdebriefe  Mosen's  und
Schönfels's  ausgesprochen  ist.  —  130)  Fehderechtlich  begrüssen,  Jagd  auf  ihn

und  sein  Gefolge  machen.  —  151)  Auf  den  Landtag  in  Grimma,  am  4.  Februar
  1451.  —  122)  Sollte.  —  132)  Wegzhalb  ich  auch  Keines  Kenntniß
davon  zu  scheuen.  —  152)  Als  er  auf  meinem  Schlosse  (Haus  ist  stets  Burg)

sich  aufhielt.  —  135)  Fehdezug  gegen  ihn  gethan.  —  135)  Vernommen.  —
157)  Jagen.  —  138)  Wechselrechtlicher  Schmähbrief  gegen  Die  von  Bünau,

seine  Schuldner.  —  139)  Einen  Klagepunkt  geschöpft,  entnommen.  —
140)  Entbrechen,  Een  getrauen.  —  141)  Jedoch  zum  klaren  Verständnisse
des  Sachverhalts  willen.  —  142)  Freiberg  und  Brir.  —  Auf  dem  Wege

heraus.  —  142)  Auf  dem  Wege  heraus.  —
        <pb n="841" />
        262

haben  134)  denn  was  ich  darynne  gethan  han  hat  mir  wol  gecymet
  145)  In  crafft  meiner  schult  Bryffe  dye  ich  von  den  von  Bunaw
  han  dye  das  clerlichen  yune  halten  146)  als  lautende  an  dem
selben  artikel  2c.

„Ab  sy  ons  vme  vnßer  nicht  haldunge  wurden  manen  mit  worten
  ader  schryfften  sy  weren  boß  ader  guthe“  147)

Als  aber  sein  gnade  meldet  von  geleyte  1453)  da  mein  Junger
herre  gehabt  hade  yn  der  kron  zen  Behemen  ond  Ich  sollich  Bryffe
zeu  Freyburg  ond  Bru#r  119)  angeslagen  habe  welich  Beide  slosß  seine
gnade  als  das  seyne  Inneheldet  ond  czuget  er  das  geleyte  vmbillichen
In  seyne  eygene  Slosß  50)  darczu  Beduchte  seyne  gnade  das  das
geleyte  durch  dye  krone  zen  Behemen  gegeben  sollit  ader  seinem  Bruder
  ader  dye  von  Bunaw  schutczen  In  iren  slosß  wider  Ire  eygene
schulte  Bryff  vnd  vorschreyhbunge  des  mochten  sye  den  Jennen  wol
erynnern  der  yn  das  geleyte  gegeben  hette  dam  so  vil  als  der  spruche
Inne  heldet  vormeinte  Ir  wol  vß  den  vorgeschreben  worten  das.  deß
nicht  en  151)  ist  In  masßen  solliche  clage  ond  schuldigunge  gelautet
hate  "

Vff  dye  sechste  schuldigunge  Als  der  gnant  furste  mich  schuldiget
eynes  schentlichen  Bryffes  der  sich  also  anhebet  daß  ersten  als  ich  geschreben
  han  wye  seyne  gnade  mir  gewalt  ond  vurecht  gethan  hate
das  seyne  gnade  mir  ongern  er  zeygen  wolde  2c.  Also  wolte  ich  gerne
das  seyne  gnade  mir  langeste  152)  rechtens  gepflegen  hette  153)  so

1“)  Kunz  will  damit  andeuten,  wie  ihm  zu  Prag  der  Bescheid  geworden,
daß  er  nach  Sachsen  reiten  sollte,  und  zwar  in  der  offnung,  daß  seine  Irrungen
  mit  dem  Kurfürsten  gütlich  beigelegt  werden  sollten,  und  er  bemerkt  dabei,
  daß  er  es  gewiß  dann  nicht  darauf  abgesehen  haben  könne,  durch  Scheltworte,
  die  den  Kurfürst  und  den  Herzog  beleidigen  könnten,  die  Einigung  zu
verhindern.  —  145)  Kam  ihm  zu,  und  zwar  von  Rechts  wegen.  —  140)  Die
dies  deutlich  aussprachen,  besagen.  —  147)  Dieses  Recht  der  Gläubiger  gegen
ihre  Schuldner,  war  gewöhnlich  in  den  Schuldverschreibungen  durch  eine  Clausel
  ausgesprochen,  durch  die  sie  sich  gleichsam  in  die  Gewalt  der  Ersteren  gaben.
  Meist  lautete  die  Clausel,  daß  sie  „ihnen  wissentlich,  willkührlich  und
krästiglich  volle  Macht  und  Gewalt  4  estanden,  sie  sammt  und  sonders,  oder
ihre  rben  zu  schmähen,  gegen  sie  28  oder  Gemälde  an  Prauger  und

irchthüren  (die  Pranger  waren  ehedem  zu  meist  an  den  Kirchen,  daher  man
daselbst  oft  noch  Halseisen  angehängt  findet)  oder,  wo  es  ihnen  sonst  beliebte
anzuschlagen  oder  bei  allen  Ehrliebenden  zu  höhnen,  zu  schmähen  und  zu
verunglympfen,  wie  solche,  die  ihr  Sigel  und  Zusage  nicht  in  Acht  haben.“
148)  Das  sichere  Geleite,  das  Fürsten  und  Herren  in  fremden  Landen  von
der  Krone  selbst  entweder,  oder  von  Weichbild  zu  Weichbild  erhielten,  und
wofür  die  Städte  von  den  Reisenden  gewöhnlich  eine  Abgabe  erhielten,  wofür
  sie  besondere  Geleitsknechte  zu  unterhalten  pflegten.  as  Geleite  fiel  in
spätern  Zeiten,  wo  durch  die  Landespolizei  die  Straßen  mehr  Sicherheit  erhielten,
  weg,  aber  die  Städte  erlaubten  sich  die  Abgabe  für  das  Geleite  fortzunehmen.
  —  1")  Freiberg  und  Brir.  —  150)  Kunz  hatte  die  Schmähbriefe
egen  Die  von  Bünau  in  den  kurf.  Schlössern  zu  Brir  und  Freiberg  ange-1646
  also  konnte  von  einem  Geleitsbruche  nicht  die  Rede  sein,  indem  dahm

ch  das  Geleite  der  Krone  Böhmen  nicht  erstrecken  konnte.  —  1½51)  Gar
nicht.  —  152)  Längstens.  —  155)  Recht  gewährt.  —
        <pb n="842" />
        263

were  mir  solichs  schreybens  ersuchens  vnd  ermanens  nicht  not  wurde
den  aber  dye  weylle  seyne  gnade  mir  meyne  Besesß  154)  wyder  name
an  erkentnisße  alles  rechten  155)  vud  ich  dar  vmb  so  manch  demutig
ersuchunge  thete  und  doch  meynen  besesßunge  wyder  erwerben  noch
keyn  recht  erlangen  mochte  155)  gebort  mir  sollichs  mit  ernstlichern
worten  zen  nordern  157)  so  lang  Biß  ich  meinen  Besesß  hyn  wyder
ader  eyn  rechte  erlangen  mochte  deß  gleychen  auch  alß  seyne  gnade
denselben  meynnen  Bryffe  ergert  vnd  vmbillicher  von  deß  wegen  als
dar  nach  volget  wye  ich  seyne  gnade  Byte  mich  von  von  stunden  an
furder  vorczygen  zcu  Beczallen  133)  ond  wo  deß  nicht  geschee  alsdann
muste  ich  von  seynen  gnaden  schreyben  das  mir  seyne  gnade  globloß
  vnd  segeloß  wurde  2c.  vorstehet  mennielich  157)  wol  daz  ich  seynen
  gnaden  do  vil  vor  vil  vnd  mancherley  vornuge  160)  ond  forderunge
  gethan  hab.  Als  mir  nicht  zeweifelt  seyn  gnade  auch  selbs
noch  wol  Indenken  161)  ond  Bekentlich  seyn  solle  vnd  wam  nü  solich
  gutlich  und  demütiglich  vorderunge  ond  ersuchunge  mich  nicht  haben
  furgetragen  mügen  daz  ich  dodurch  meiner  schulde  von  seinen
gnaden  hette  Bekumen  mügen  vorstehet  menigliche  wol  so  ich  deß
meinen  nicht  langer  enperen  162)  mochte  daz  ich  och  mit  großerem
ernst  erwydern  müste  daz  solte  billich  seynnen  gnaden  wol  Behegelich
  163)  seyn,  daz  ich  foran  seinen  gnaden  selbis  sulch  ernstliche  ermanen
  tete  Er  dem  1/4)  ich  andern  luten  von  ym  elage  Also  seyne
gnade  wol  weyß  wye  ond  mit  welcherleyhe  Bryffen  vnd  worten  andres
  glaubiger  165)  Ir  schult  erforderen  vnd  ermanen  deß  ich  liber
vortragen  Byn½65)  ond  auch  liber  seyn  selbs  gnade  dar  vme  han
mit  solichem  ennste  ersuchen  wollent  noch  meiner  notdorfft  167)  In
getrwe  168)  seyne  gnade  lasße  es  dar  zen  nicht  kümmen  daz  ich  verrer
  169)  von  Im  schreyben  müste  vnd  noch  dem  mein  notdorfft  vor
zeu  gedrungen  hate  zweyfel  mir  nicht  seynen  gnaden  fur  nichtis
schuldig  zen  seyn  Sunder  seyn  gnade  solle  mir  ausßrichtunge  thün
als  ich  yn  meynen  spruchen  ond  schulden  170)  dar  geleget  han
Furder  als  sein  gnade  mich  schuldiget  wye  ich  ym  noch  leyb
ond  noch  gute  solle  gestellet  haben  vnd  Brenget  doch  nicht  fur  keynerley
  orsach  der  vordechtlichkeit  ader  argwenigkeit  171)  ist  mein  gegenrede
  172)  deß  seynen  gnaden  noch  nymandes  wye  hoch  der  ist
nicht  gebort!73)  mich  oderymandeß  wye  uyder  der  were')  seiner  ern
Beschuldigen  Er  wolle  dem  dar  an  setczen  so  vil  ab  er  eß  nicht  recht-154)

  Besitzungen.  —  185)  Zurücknahme  ohne  vorhergegangenes  rechtliches
Erkenntniß.  —  156)  Vermochte.  —  157)  Fordern.  —  198)  Verziehen,  Zahlung
  zu  leisten.  —  159)  Ein  Jeder,  jedweder.  —  150)  Ehrerbietige  Erinnerungen.
  —  161)  Erinnerlich.  —  162)  Entbehren.  —  163)  Nicht  unangenehm.  —
16“)  Bevor.  —  165)  Andere  Gläubiger.  —  16°%)  Dessen  ich  lieber  überhoben
bin.  —  167)  So  wie  er  es  nöthig  hatte.  —  1½)  In  Wahrheit.  —  1°0)
Ferner.  —  17o)  Einlaß  und  Klage.  —  1751)  Keine  Beweißgründe  für  seine
Verdächtigung  oder  Argwöhnung.  —  175)  Darauf  ist  meine  Antwort.  —
172)  Daß  Niemandem,  wie  hoch  er  auch  stehen  mag,  gebühre,  Einem  seine
Ehre  anzugreifen.  —  )  Wie  niedrig  der  auch  stünde.  —
        <pb n="843" />
        lich  zeu  Im  brechte  174)  Wam  solte  eyn  furste  ader  ander  were  der
were  eynen  mynnern  175)  noch  seynen  willen  an  seyne  eren  Beruchtigen
  175)  ader  furleymigen  177)  der  vorhere  onberuchtiget  175)  were
ond  er  auch  keyn  vrsach  ader  anczeygen  keyn  ym  nicht  hette  179?)  So
were  nymant  seyner  ern  sicher  vor  seynen  vngnedigen
herren  180)  dar  vmbe  hoffe  ich  das  Ich  seinen  gnaden  off  sollichen
blossen  spruch51)  nicht  pflichtigk  seyn  zeu  antwarten  Sunder  das
mich  ymant  dorynne  vor  argwenige  182)  so  sage  ich  neyn  dar  zen
vnd  hoffe  Ee  ich  ym  mere  antwurte  er  solle  mir  den  an  sagen  Benennen
  ader  seyne  anczeygünge  Bedeuten  183)

Were  melde  ich  184)  omb  meiner  ere  ond  gelympfs  willen  also
seyne  gnade  setczet  185)  eß  sey  In  dißem  Jare  so  sein  gnade  das
lager  zeu  schellenburg  gehat  hate  gescheen  ist  gar  lantkundig  und  offenbar
  daz  ich  mere  den  fünff  wöchen  er  185)  seyn  gnade  keyn  schellenburgk
  zeuch  1837)  zen  prage  gar  hertlich  wüntd  138)  ward  ond  do
lage  so  lange  Byß  seyner  gnade  Bruder  ond  auch  seyner  gnade
Rethe  ond  diner  dar  quamen  159)  ond  do  worn  alle  dy  weyl  seyn
gnade  zeu  schelburg  was  vor  den  ich  da  zeu  prage  alletage  offenbarlich
  das  on  190)  allen  wol  Bewoste  ist  so  das  nyr91)  tage  ader
stünde  ye  myste  ist  192)  gebart  195)  habe  dar  vß  clerlich  zeuuor  merkken
  das  mir  seyn  gnade  gern  mit  sein  erdachten  schulden  meines  gelymphes
  Beruchtigen  197)  wolde

Furder  als  sein  gnade  fur  eyn  schuldigung  ond  anspruch  keyn
mir  furnymet  wye  ich  keyn  Behemen  geryten  Byn  sey  zen  den  zeyten
  als  seyn  gnade  krygs  wartende  195)  was  von  dem  allerdurchleuchtigisten
  konig  lasla  196)  ond  der  kronen  zen  Behemen  2te.  mit
vil  mere  andern  worten  ond  zgceuget  dar  vff  schaden  den  Ir  ymheyschet
  197)  abgelegen  2c.  ond  wam  ich  nü  dem  ob  gnant  fursten  dy

178)  Er  müsse  ihn  denn  mit  Recht  überführen.  —  175)  Geringern.  —
176)  Bei  der  Ehre,  oder  ehrenrührig  angreifen,  durch  Verdächtigung.  —  17)
Verleumden.  Ist  die  alte  originelle,  damals  schon  corrumpirte  Form.  Ursprünglich
  lautete  es:  „fur  der  leute  mund  bringen“,  daher  auch  noch
das  alte  Wort  Leumund,  Leute  Mund,  bös  und  gut.  —  178)  Nicht  berüchtigt.  —
179)  Grund  und  Beweis  gegen  ihn  nicht  hätte.  —  180)  Ein  sehr  naiver  aber
ritterlicher  Ausspruch.  Ein  Jahrhundert  später  lehrte  es  anders  die  Erfahrung.
  —  1881)  Anklage  ohne  Beweisführung.  —  182)  In  Argwohn  stellt.  —
168)  Vor  Gericht  klagen  und  zwar  mit  Nennung  der  Namen,  oder  das,  was
er  davon  weiß,  beweisführend  darlegen.  —  189  Gewähr  leiste,  oder  Antwort
  gebe  ich.  —  185)  Giebt  vor,  behauptet,  stellt  auf.  —  156)  Bevor.  —
187)  Gegen  Schellenberg  (Augustusburg  später)  zog.  —  188)  Sehr  gefährlich
  krank  oder  äußerlich  beschädigt;  sieg  und  preßhaft  gebraucht  man  mehr
von  innern  Krankheiten.  —  199)  Dorthin  kamen.  —  100)  Ihnen.  —  191)
Nur.  —.  1½2)  Vermischt,  vermengt,  als  „gemist.“  —  199)  Gezeigt,  dargethan.
  —  1504)  Ehre  anrüchig  machen,  guten  Namen  berüchtigen.  —  17)
Des  Kriegs  von  Böhmen  aus  gewärtig  sein.  —  196)  Ladislaus  Posthumus,
jener  unglückselige  Schattenkönig  Böhmens,  der  erst  in  den  *  des  Grafen
  Cilly  und  dann  in  den  Händen  des  Gubernators  Georg  Podiebrat  sich
befand,  an  dem  vom  Kaiser  Friedrich  ein  Prinzenraub  erercirt  wurde.  —  197)
Schadenersatz  verlangen.  —
        <pb n="844" />
        ezeyt  nicht  vormanet  108)  noch  suste  vorflichtiget  geweßen  noch  ezu
czeyten  190)  auch  nicht  vorpflichtiget  byn  Sunder  auch  eyn  freye  Edelknechte
  200)  und  keyn  Burger  noch  gebuer  201)  bin  Befremdet  mich
von  dem  obgnanten  fursten  daz  er  sich  vnderstehet  mich  ader  ander
frey  edelknechte  von  freyem  ritterlichem  stat  202)  yn  eyn  Bequanyknisße
  203)  zen  brengen  das  wir  ons  mit  vußern  dinste  nicht  scholten
  20)  wenden  ond  keren  noch  vußerem  füge  205)  zeu  konigen  ond
fursten  als  doch  billich  ond  recht  vnd  von  alter  here  komen  ist  ond
rytterlicher  freyheit  wol  gebürt  vnd  wil  auch  hye  sollich  Inen  antwart
  206)  dye  ich  oben  gethan  habe  ober  den  artikel  darynne  seynne
gnade  mir  manschafft  vnd  lehens  pflicht  zen  zceuget  207)  aber  hyr  gegeschreben
  were  vnd  sage  dar  zen  so  vil  mere  205)  daz  ich  wyder  mit
dem  gnanten  meinen  herren  künigk  lasla  noch  suste  nymande  nichtis
  209)  gehandelt  210)  han  dem  daz  mir  durch  ere  vnd  glympfe  wol
geczymet  hat  vnd  wil  auch  meyn  ere  dar  vmme  vortreten  wye  erlich
vnd  recht  ist  Sunder  were  eß  zeu  schulden  kumenn  211)  ader  ab  eß
noch  zeu  schulden  queme  212)  daz  got  vorhute  wolle  So  wil  ich  ab
got  wil  meiner  ern  nicht  vorgessen  Sunder  dye  mit  aller  notdorfft
bewarn  213)  eß  mit  absagen  214)  offsagunge  meiner  lehen  215)  ader
weß  mir  notderfftig  seyn  wirdet  noch  gelegenheyt  der  partheyen  ond
sachen  vnd  noch  meiner  herren  216)  ond  fründe  rathe“)

Als  aber  nor  gnant  furste  darnach  Aber  217)  berurt  wye  er  mir
leutmanßdorff  mit  sampte  endreßen  meinem  vettern  gelihen  habe  antwarte
  Ich  als  vor  218)  das  sein  gnade  mir  nicht  mere  dem  ein  Bekenntnisse
  gethan  hathe  da  darvff  ich  nicht  mere  den  ein  wort  eynes
kunfftigen  anffalles?19)  ond  susste  keyn  andre  gerechtikeyt  220)  han  wye
ich  daz  vor  auch  221)  erezelet  222)  han  dar  vmb  ich  auch  seinen  gnaden
  keyn  eyd  noch  pflicht  gethan  habe  223)  noch  schuldig  bin  dem
wy  wol  der  lehen  Bryffe  Inne  heldet  das  mein  herre  von  sachßen
mein  vetter  vnd  mir  hoff  ond  dorff  leutmanßdorff  semmentliche  gele-*)

  Diese  Stelle  ist  nicht  unwichtig,  weil  Kunz  darin  andeutet,  daß  er  es
nicht  mit  dem  Kurfürsten  verderben  wollte.  Das  Ende  des  Processes  ist  daher
  nicht  ganz  auf  die  Rechnung  des  Kunz  zu  schreiben.  Er  wollte  das  Ertreme
  vermeiden.  Wer  dazu  geschürt  und  wer  dessen  Geduld  mißgebraucht,  trägt
die  Schuld.  —  "

19)  Durch  Mannschaft  verbindlich.  —  199)  Der  Zeit.  —  200)  Ein  freier
Landeigner,  der  nicht  Ritter  war.  —  201)  Bauer.  —  202)  Stand  und  Geburt.
  —  208)  Vom  alten  mittelhochdeutschen  quanen,  klagen,  bequanikniß,
der  Zustand  des  Angeklagtseins.  —  204)  Sollten.  —  2°05)  Nach  unserer  Bequemlichkeit.
  —  205)  Antwort,  Rechenschaft,  kürzlicher  Bescheid.  —  v)  Ueberführen
  wollen.  —  208)  Noch  überdies.  —  208)  Statt  mit  Jemand,  irgend
wie.  —  210)  Unterhandlung  gehabt.  —  211)  Zur  rechtlichen  Klage  kommen.

—  272)  Käme.  —  213)  Wie  es  nöthig,  darthun.  —  214)  Fehde  ankündigen.
—  2315)  Aufsagung  des  Lehens.  —  216)  Darunter  ist  Ladislaus  und  Georg
Podiebrat  zu  verstehen.  —  217)  Ueberdies.  —  21°5)  Wie  vorher.  —  2)

Warte  eines  künftigen  Lehensanfalls.  —  220)  Recht,  Berechtigung.  —  )
Früher.  —.  22:)  In  dem  Einlasse  auf  die  Vorrede  der  Klage  des  Kurfürsten.
—  328)  Hat  den  Lehenseid  nicht  geleistet.  —
        <pb n="845" />
        268

gen  224)  habe  So  enwindet  sich  doch  nicht?25)  daz  ich  yn  dem  lehen
sytze  ader  deß  gnisße  725)  oder  auch  nichtis  227)  anders  daran  habe
dam  eyn  antwartunge  25)  eines  kunfftigen  anefalles  ond  den  auch
nicht  verrer  229)  dem  also  verrere  230)  mein  vetter  endres  an  libeß  erben
  verschyde  7931)  als  ich  nü  wartende  der  erbe  bin  Also  ist  auch
der  lehen  berre  deßselben  lehens  halben  der  manschafft  wartende  232)
dem  ?293)  dye  lehenspflicht  mit  sampte  deß  Besesse  gebrauchünge  vnd  gnisße
  736)  des  lehens  also  vorhafft  235)  ist  daz  dye  trewe  vnd  pflicht  zeu
dem  lehen  gehorende  volleget?  36)  dem  gut  vnuerscheydenlich  237)  als  daz#38)
eyn  Besunder  capitel  der  gulden  Bullen  keyser  karls  deß  virden  von
awfsagünge  der  lehen  elerlichen  Inheldet  hyrynne  wye  wol  sich  der
furste  In  anfange  des  lehen  Bryffes  gebrauchet  sollicher  wort  zeu
rechten  gesampten  lehen  9)  2c.  So  Besleußet  er  doch  mit  sollichen
Bescheyde  210)  2c.  do  mit  en  wider  abfellet  von  gesampten  off  ein
slecht  bekentniß  41)  alß  ich  vor  auch  gemeldet  han  442)  Auch  seinen
gnaden  deßhalben  myr  keyn  lehenpflicht  noch  Bekenntnisse,  gethan
dar  vmme  ich  auch  noch  Byß  her  seyner  gnaden  deß  halben  nichtis
pflichtig  bin  Sunder  wen  eß  zen  sollichem  falle  queme  das  endres
mein  vetter  an  libeslehenß  erben  vorschyde  alsdann  erste  entstunde
vnd  entschyne  33)  mir  ein  recht  dar  an  daz  muste  ich  alsdann  entpfahen
  4)  erkennen  ond  tragen  ond  mich  dar  ombe  mit  eydepflichte
vorbünden  245))  vor  der  zeyt  bin  ich  nichtis  pflichtig  wen  wo  ich  dofur
  pflichtig  were  so  endorffte  ich  hynach  nichtis  enpfahen  246)  noch
kein  nwe  Ay)  erkentnisse  thun  Also  ist  wol  zeuuorstehen  daz  ich  iezund
  deßhalben  an  alle  pflichte  pyn  213)  sünder  38)  gancz  ledig  bin
dem  220)  als  seynne  gnade  In  sollicher  redde  souil  mere  dar  setezet
  51)  das  ich  sollich  gut  In  meiner  gewere  2)  habe  Ist  mein  antwort
  daz  ich  keine  eygene  gewere  daran  habe  Als  von  eygens  rechtens
  wegen  wam  ich  mich  keines  rechtens  dar  zcu  vor  mesße  23)  zen
disßen  zeyten  Sunder  Ich  hatte  eß  in  bewarunge  251)  von  meines
vettern  Endres  wegen  ond  nicht  von  mein  selbis  wegen  dar  vmbe
ich  dem  lehenherren  nichtis  pflichtig  bin  alß  seyne  gnade  wohl  vor-*31)

  Zu  Gesammtlehen  gereicht.  —  225)  Findet  sich  gar  nicht.  —  228)
Im  Lehen  sitzen  und  dasselbe  genießen.  —  227)  Etwas  —  225)  Auwargschaft.
—  235)  Nicht  ferner.  —  330)  Dereinst.  —  221)  Ohne  Leibeserben  stürbe.
—  233)  Wenn  Kunz  also  eine  Warte  auf  das  Erbe  des  Lehens  hatte,  so  hatte
der  Kurfürst  auch  nur  eine  Warte  auf  die  Mannschaft  des  Kunz.  —  )
Denn.  —  224)  Besitz,  Gebrauch  und  Genuß  des  Lehens.  —  225)  Verbunden
  ist  die  Treue  und  Pflicht  mit  dem  Lehen.  —  226)  Vollegen  —  folgen,
ad  modum  feudi  principalis.  —  237)  Ungetheilt.  —  256)  Sowie  dieses.  —
359)  Citat  der  Stelle  des  Lehensbriefs.  —  360)  Motivirung  der  Stelle.  —
341)  Von  einem  Gesammtlehen  auf  ein  einfaches  Lehen  zurückkommt.  —  2#)
Habe.  —  242)  Würde.  —  244)  Von  Neuem  damit  belehenet  werden.  —
225)  Lehenseid  leisten.  —  246)  Dürfte  ich  hernach  gar  nicht  das  Lehen  empfangen.
  —  2"47)  Neues.  —  248)  Ohne  alle  Pflicht  bin.  —  3“/)  Sondern.
—  250)  Denn.  —  251)  Außerdem  noch  behauptet.  —  232)  Gut  in  Lehen
erhalten  habe.  —  5"8)  Kein  Recht  daran  anmaßen.  —  ?5")  Verwaltung.  —
        <pb n="846" />
        267

stehen  mage  daz  seiner  gnaden  Amptmanne  dye  seyn  Sloß  ynnen
haben  vnd  bewaren  darvmb  doch  den  lehen  herren  von  den  sye  vil—
lichte  zeu  lehen  ruren  255)  nichtis  vorpflichtet  sein  als  dem  etliche  seiner
  gnaden  Sloß  von  geystlichen  fursten  herren  dar  vmme  sich  doch
seiner  gnade  amptlwte  nicht  an  meinen  noch  vff  sye  gewarte  wye
wol  dye  Slosß  von  ym  zeu  lehen  rurem  2)

Sollich  abegeschryben  einred  27)  antwart  gegenrede  vnd  erbytunge
  55)  wie  dy  obengeschreben  ist  antwarte  39)  vnd  vbergebe  Ich
kunrad  von  kauffungen  obengenannt  mit  der  aller  besten  form  ond
maße  So  sye  ond  Ir  Icliche  mir  zen  meiner  were  ond  gerechtig  200)
aller  fuglist  statlist  ond  nuczlist  ?251)  gesein  magk  mit  sollicher  Bedingunge
  ab  ich  In  ir  eynicher  verrer  tyffer  ader  weiter  gegangen
were  ader  mich  erbotn  hette  mere  den  ich  durch  recht  pflichtig  were
zeu  thün  daz  ich  doch  dodurch  nicht  hoher  verpflichtet  sein  solde  dam
sich  durch  Rechte  heyschet  52)  ond  geburtd  so  vil  ich  Beybrynge  ader
sich  In  warheit  ervindet  263)  daz  mir  das  zcu  meinen  Rechten  nüczen
  solle  als  ab  ich  nicht  mere  erczelet  ader  mich  nicht  verrer  erboten
  hette  und  ab  oben  gewilten  scheydeß  rechter  264)  ober  diße  sachen
furder  erfarunge  265)  dy  noch  rechte  zen  entscheyden  haben  wolden
daz  daz  nicht  geschee  an  den  dy  meynen  werder  partre  266)  sein  gnaden
  In  Besunderheyt  gewand  27)  synd  Sunder  vuß  Beydenpard  Iczlichen
  nach  seynem  state  zen  gleych  gewand  265)  alß  daz  wol  geborlich

  ist.
(L.  S.)

NB.  Ist  Abschrift,  wie  auch  bemerkt,  aber  von  Kunzens  Hand  an  manchen  Stel.
len  eorrigirt.  Trotzdem  sind  aber  noch  einige  Fehler  des  Abschreibers  ersichtlich.

Auch  hiervon  gestatten  wir  uns  eine  Recapitulation.

Kunzens  Antwort  auf  des  Kurfürsten  1.  Anschuldigung,
daß  er  Ursache  am  erneuten  Bruderkriege  gewesen  sein  soll,  ist
ziemlich  naioz;  es  nimmt  ihn  namentlich  diese  Anklage  deshalb
Wunder,  da  er,  wie  er  sich  ausdrückt:  „Bey  seinen  gnaden
In  sollicher  macht  nicht  gewest“,  daß  er  „yn  zu  kryge
hettegeleiten  mügen“  —  Er  gesteht  nur  zu,  daß  er  auf  des  Kurfürsten
  Seite  gestanden  und  „ym  getrewlich  geholffen“;  doch
wenn  der  Kurfürst  ihm  Schuld  gebe,  daß  er  mehr  als  dies  gethan,
  so  geschehe  ihm  „ungutlich“,  und  eben  so  wenig  könne

255)  Zu  Lehen  gehen.  —  255)  Der  Vergleich  ist  seltsam,  enthält  aber  viel
Wahres,  obschon  er  nicht  ganz  auf  die  Eigentliche  Natur  des  Gesammtlehens
anwendbar  ist.  —  2W7)  Einlaß.  —  )  Erbieten,  das  was  Jemand  vor
Gericht  vorbringt,  oder  einer  Klage  entgegensetzet,  durch  Zeugniß  zu  bekräftien.

  —  259)  Ausantworten,  nämlich  schrfflich-  —  2560)  Beweis  und  Recht;
soll  Gerechtigkeit  heißen.  —  261)  Füglichst,  stattlichst  und  nützlichst  sein  mag.
—  262)  Als  es  das  Recht  erfordert.  —  23)  Als  es  sich  wirklich  verhält  (erfindet).
  —  254)  Gewillte  (erkorene)  Schiedsrichter.  —  265)  Nach  weiter
eingeholter  Erkundigung.  —  266)  Die  mir  zuwider  sind.  —  267)  Dem  Kurfürsten
  ganz  besonders  geneigt.  —  268)  Unpartelüsch.
        <pb n="847" />
        288

er  zugestehen,  daß  er  ohne  des  Kurfürsten  Wissen  in  des  Herzogs
  Lande  geritten  sei.  Er  bemerkt  aber  außerdem  dabei,  daß
es  ja  dem  Kurfürsten  „offenbarlich  ond  wissentlich“  sei,
wie  er  in  Altenburg  gelegen  und  dort  von  seinem  Gelde  gezehrt,
trotzdem  aber  sich  vom  Kurfürsten  abhängig  gemacht  habe  und
ihm  gehorcht,  als  er  seine  Räthe  zu  ihm  gesendet  „Begerende
ond  Bytende  vff  etlich  zeyt  fryden“  mit  „den  veynten
zeu  leyden“,  was  zugleich  uns  darthun  kann,  daß  Kunz  nicht
Vasall,  sondern,  nach  dem  damaligen  Sprachgebrauche  zu  reden,
eigentlich  Helfer  des  Kurfürsten  war.  —  Wegen  des  2.  Anklagepunktes
  bemerkt  Kunz,  daß  er  eigentlich  „auff  solchen  thunkeln
  spruch  nicht  pflichtig“  sei  zu  antworten;  doch,  da  es
seine  Ehre  berühre,  „ond  doch  nicht  gelewtert“  wäre,  nämlich
  in  Hinsicht  auf  die  Zeit  sowohl  der  geschehenen  Gefangennehmung,
  als  auch  der  Belehenung,  so  glaubt  er  doch  darauf
antworten  zu  müssen.  —  In  Hinsicht  der  ihm  angemutheten  Lehenspflicht
  jedoch,  gesteht  er  dem  Kurfürsten  durchaus  nichts  zu,
behauptet  vielmehr  nur  ein  „War!“  eines  künftigen  „Erbanfalls“
  auf  das  Lehen  Leutmannsdorf  zu  haben,  und  daher  dem
Kurfürsten  „nicht  eidhafft  noch  verbunden“  zu  sein.  —

Kunzens  erläuternde  Bemerkungen  zu  der  als  Beleg  beigegebenen
  Lehensurkunde  ?“)  des  Kurfürsten  wegen  Leutmannsdorf
  sind  in  einer  Fassung  geschrieben,  welche  zeigt,
daß  Kunz  sich  doch  etwas  im  Lehensrechte  umgesehen  haben  mochte,
und  daß  er  außerdem  dasselbe  nach  seiner  schlichten  Auffassung,
fern  von  aller  Spitzfindigkeit,  zu  deuten  bemüht  gewesen  war.  —
Außerdem  scheint  auch  Kunzes  Berufung  auf  das  Capitel  der

29  Der  Lehensbrief  ist  erst  vom  4.  October  1451,  der  Friedensschluß
dagegen  schon  vom  27.  Januar  d.  J.,  während  andern  Theils  die  Fehden
und  Gefangennehmungen  des  Kunz,  welche  er  sowohl  auf  Seiten  des  Kurfürsten,
  als  auch  auf  eigene  „Kost“  und  Abenteuer“  unternahm,  bereits
vor  dem  Jahre  1451  stattfanden.  Eben  so  wenig  ist  unerwähnk  zu  lassen,  daß
Ulrich  von  Polenz,  der  frühere  Bestzzer  von  Leutmannsdorf,  das  Gut  eigentlich
  noch  besaß,  als  die  Belehenung  kurfürstlicher  Seits  zeschah=  was  wir
aus  einer  am  24.  August  1451  geschriebenen  Antwort  des  Kurfürsten  auf  einen
  Brief  des  Kunz  wegen  der  Bireitigreiten  seines  Vetters,  Andr  eas  von
Kauffungen,  in  Rücksicht  der  Uebergabe  von  Leutmannsdorf,  ersehen.  Denn
erst  damals  sollte  vor  dem  kurfürstlichen  Voigte  Joh.  Karas  zu  Riesenburg
der  Streit  zum  vermittelten  Austrage  kommen,  nachdem  vorher  sich  Polenz
geweigert  hatte,  vor  dem  kurfürstlichen  Amte  zu  Riesenburg  sich  zu  stellen.  Daher
  bemerkt  auch  Kunz  aucgdrücklich,  daß  in  dem  Leh#nörechte  verboten  sei
„kunfftigen  anfal  zu  vorlehhen  one  vorwilligung  des  Besyczerß“
—  Endlich  ist  noch  zu  erwähnen,  daß  Kunz  zur  Zeit  des  Bruderkriegs  und
aller  drei  brüderlichen  Einungen  nicht  kurfürstlicher  Lehensmann  (laut  Verzeichnissen
  der  Erbarmannschaft)  war,  wegen  Milowitz  jedoch  unter  der  Lehenshoheit
  Herzog  Wilhelms  stand,  oder  Querfurter,  oder  Schwarzburger,
und.  ubrigens  früher  unbed  ngt  Schönburg'scher-Basall  war.  Wielleicht  giebt
uns  ein  behensropial  noch  darüber  nähern  Aufschluß.  —
        <pb n="848" />
        goldenen  Bulle  Carls  IV.  „von  auß  saczung  der  Lehenn“o)
nicht  so  ganz  am  unrechten  Orte  zu  sein,  weil  das  Citat  gewis—
sermaßen  eine  genügende  Erläuterung  zu  dem  ursprünglichen  Begriffe
  vom  Lehens-Gewähr  giebt.  —

Ein  Beweis  davon,  daß  Kunz  mit  großer  Ruhe  und  einem
natürlichen  Verstande  selbst  dem  Wortlaute  der  Klage  des  Kurfürsten
  genau  gefolgt,  und  Wort  für  Wort,  so  zu  sagen,  erwogen,  ja,
sogar  den  inneren  Zusammenhang  aufgefaßt  hatte,  ist,  daß  er  in
diesem  2.  Klagepunkte  einen  Widerspruch  rügt,  indem  der  Kurfürst
  erstlich  behauptet,  daß,  obschon  Kunz  „sein  Mann  nicht
wäre“,  er  dennoch  sich  nach  dem  Frieden  richten  müsse,  so  dann
aber  auch  im  Beginne  der  Klage  ausgesprochen  hatte,  daß
Kunz  den  Nicolaus  von  Plausig  während  des  Wassenstillstands
  mit  dem  Herzoge  Wilhelm,  und  zu  Ende  der  Klage
dagegen  geäußert,  daß  Kunz  denselben  in  dem  Kriege  mit
dem  Herzoge  gefangen  habe.  —  Daher  konnte  Kunz  auch  nicht
umhin,  deshalb  unbedingt  ein  Bedenken  gegen  die  Schiedsrichter
lautwerden  zu  lassen,  und  sich  namentlich  verwundernd  über  die
„wyderwertikeyt'/“1)  d.  i.  den  Widerspruch,  den  sich  der  Kurfürst
  erlaubt  hatte,  zu  äussern,  während  er,  mit  der  alten  Rechtssentenz:
  „were  wyderwertig  Dinge  vorbrenget,  dem  solle  man
durcht  Recht  nicht  horen“  zu  schließen,  sich  gedrungen  fühlt.  Ebenso
unterläßt  er  nicht,  auf  den  dem  Herzoge  Wilhelm  schon  früher
übersendeten  Fehdebrief  hinzuweisen  und  dabei  ausdrücklich  zu  bemerken,
  daß  ja  doch  seine  Fehde  mit  dem  Herzoge  in  des  Kurfürsten
  „Eintracht"“2)  d.  i.  in  dem  Friedensschlusse,  mit  Ersteren
  nicht  „abgeteydinget“  und  in  deren  Sühnung  von  ihm
nicht  eingewilligt  worden  sei.  —  Uebrigens  habe  er  ja  für  alle  seine
Gefangenen  gleichfalls  selbst  stets  das  Schatzgeld  3)  gezahlt,
was  übrigens  völlig  „vnuermengt“  und  „vnuormischt“  mit
der  Fehde  des  Kurfürsten  (seines  alten  Herrn,  wie  er  ihn  zumeist
  nennt),  geschehen  sei  (worauf  er  später  nochmals  zurückkommt),
  weshalb  das  zwischen  beiden  fürstlichen  Brüdern  geschlossene
  Friedenswerk  auf  keine  Weise  ihn  (als  Helfer)  verbindlich
machen  und  zur  Losgebung  seiner  Gefangenen  (namentlich  Des
von  Plausig)  ohne  Schatzgeld  bestimmen  könne.  —  Die  dritte,
sehr  tendenzähnliche  Schuldgebung,  die  Freigebung  des  Gefangenen
  Wilhelms  von  Wildstein,  und  die  nicht  motivirte  Wür-40)

  Die  Treue  und  Pflicht  des  Lehensmanns  haftet  am  Genusse  und  Gebrauche
  des  Lehens,  so  daß  Jeder,  der  ein  Lehen  genießt,  auch  tren  und  dienstpflichtig
  dafür  ist  —

41)  „Widerwart“  im  Mittelhochdeutschen  stets  Widerspruch,  und  Widerwertigkeit
  dann  soviel,  als  die  Absicht,  mit  Schlauheit  die  Widerspruche
anzuwenden.“

12)  In  der  Verbindung  mit  „Richtung“  sehr  häufig.

42)  Loskaufung  der  Gefangenen  mittels  oft  sehr  hoher  Summen.  Nach
dem  Stande  der  Gefangenen  war  sogar  eine  Taxe  des  Schatzgeldes  vorhanden.
        <pb n="849" />
        270

derung  eines  dem  Kurfuͤrsten  zu  zahlenden  Schadenersatzes  fuͤr
dessen  Gefangenhaltung  betreffend,  welche  namentlich  an  der  Spitze
die  Behauptung  führt,  daß  dieser  (dem  Kurfürsten  unsers  Wissens
  nicht  lehenspflichtige)  Erbarmann  im  Kriege  des  Kurfürsten
gefangen  worden  sei,  glaubte  Kunz  kürzlich  dahin  beantworten
zu  können,  daß  er  ja  während  des  vollen  Verlaufs  des  ganzen
Kriegs  sich  sowohl  als  Helfer  des  Kurfürsten,  als  namentlich
auch  sich  als  Feind  des  Herzogs  Wilhelm  unbeirrt  kundgegeben,
  sich  deshalb  guin  Theil  als  Einer  der  Unterthanen  des  Kurfürsten
  gezeigt,  andern  Theils  aber  unbedingt  auf  „selbs  koste“
und  aus  seinen  „selbs  slossen  Behausßungen  ond  Befestungen“
  d.  h.  auf  seinen  „selbs  schaden  ond  abentheuer“,
oder  wie  er  „auch  yn  krafft  seiner  selbs  vehde  wohl  gethün
mochtes"),“  die  Fehde  gegen  seine  erklärten  Feinde  geführt  habe.
Kunz  unterläßt  aber  auch  nicht,  bei  dieser  Gelegenheit  dem  Kurfürsten
  oder  seinem  „alten  Herrn“,  wie  er.  ihn  nennt,  ins  Gedächtniß
  zurückzuführen,  daß  er  (der  Kurf.),  als  er  (Kunz)  einstmals
  auf  dem  Hofe  zu  Schleinitz  bei  Meissen  gelegen  habe,
und  von  dort  aus  auf  eigene  Hand,  „köste  vnd  abentheuer  oßgerytten“
  und  Gefangene  gemacht,  diese  „zeu  seiner  nothdorff““)
von  ihm  brengen  wolte.“  Uebrigens  hatte  Kunz  den  Wilhelm
von  Wildstein  auf  dem  Gnandstetne“)  gefangen,  wohin  er
einen  Zug  von  seinem  Hofe  Kauffungen"?)  aus,  gegen  die
herzoglichen  Truppen,  die  um  1450  die  ganze  Gegend  des  Pleißner
  Landes  und  der  Muldenthäler  überschwemmt  hatten,  und
zwar  abermals  „auf  sein  selbs  köste  und  abentheuer“  unternommen.
  —  Auch  mußte  er  sich's  gefallen  lassen,  daß  Tags  darauf
die  Feinde  Hof  und  Kirche  zu  Kauffungen  eingenommen  und
ebenso,  wie  er  sagt,  daß  „seine  Gesellen  dar  uff“  gefangen
wurden,  welche  er,  ohne  thätige  Hilfe  des  Kurfürsten  (der  damals
mehr  denn  zu  sehr  selbst  der  Hilse  bedurste),  mit  andern  auf  seinem
  Fehdezuge  gefangenen  Leuten,  nach  dem  gewöhnlichen  Kriegsgebrauche,
  „abwechseln  ond  ablosen“  mußte.  Diesem  fügt  aber
Kunz  absichtlich  noch  die  Erinnerung  bei,  daß  er  eigentlich  dies

44)  Nicht  das  Mögen,  sondern  das  Vermögen  ausdrückend.
45)  Hier  nur  in  der  Bedentung  von  Nutzen  oder  Vortheil.  —

46)  Gehörte  nicht,  wie  Einige  wollen,  dem  Helfrich  von  Meckau,  der
einen  Theil  von  Altenburg  aus  Rache  gegen  den  Kurfürst,  dessen  Soldaten
im  Bruderkriege  sein  durch  die  Frau  erhaltenes  Burglehn  unter'dem  Schlosse
Gnandstein  zerstört  hatten,  niederbrannte,  sondern  dessen  Schwager,  dem  Hildebrand
  von  Einsiedel.  —  Margaretha  von  Einsiedel  war  Gemahlin
  Meckaus,  sowie  Elisabeth  von  Einsiedel  Schwester  derselben  und
Gattin  des  Kunz  von  Kauffungen.  Die  Gemahlin  des  Hildebrand  von
Einsiedel  war  Elisabeth  von  Vargila  und  nicht  Eine  von  Meckan.  —

*7))  War  zur  Hälfte  Leibgedinge  der  Frau  des  Kunz.  —
        <pb n="850" />
        271

Alles  „zu  Hulff  seines  alten  Herren"s)  vollbracht,  auch
enthält  es  die  Andeutung,  daß  er,  genau  genommen,  völlig  uneigennützig
  dabei  verfahren  sei.  Daher  kann  Kunz  aber  auch
nicht  umhin,  noch  als  Schlußfolge  bemerklich  zu  machen,  daß,  sofern
  er  seine  Leute,  die  die  Feinde  ihm  gefangen  weggeführt,  aus
eigenen  Mitteln  habe  „ledigen“  müssen,  es  ebenfalls  „gleych
ond  Byllich“  gewesen  sei,  wenn  er  die  seinen  Feinden  abgewonnenen
  Gefangenen  selbst  ohne  Einrede  des  Kurfürsten  und  ohne  Rücksicht
  auf  die  Friedenseinigung  der  endlich  gefühnten  Brüder  geschatzt
hatte.  Die  vierte  Schuldgebung  betrifft  die  wiederholt  beregte
Nahme  bei  Lindenau  vor  Leipzig,  und  Kunz  ist  eigentlich
  nur  darüber  verwundert,  daß  der  Kurfürst  diese  Sache  als
nicht  längst  abgemacht  angesehen  wissen  will,  bemerkt  daher  namentlich
  dabei,  daß  er  bei  der  kurfürstlicher  Seits  geschehenen
Beschlagnahme  seines  Schlosses  Stein  und  bei  der  Hinwegführung
  dessen,  was  darauf  an  Gut  und  Gefangenen  vorhanden  gewesen,
  sich  unbedingt  nur  deshalb  beruhigt  gefühlt,  weil  er  es
mit  dem  Kurfürsten  nicht  habe  verderben  wollen,  oder,  wie  er
sich  noch  besonders  ausdrückt,  damit  er  wieder  mit  dem  Fürsten
ganz  „entracht  ond  versünet  würde.“  Daß  er  übrigens  mit  Kaufleuten
  aus  Feindes  Lande  nicht  erst  zu  verhandeln  nöthig  gehabt,
weil  doch  diese  nach  Fehderecht  eigentlich  vom  Landesherrn,  seinem
  Feinde,  ausgelöst  werden  mußten,  hält  daher  natürlich  Kunz
für  ganz  unnutz.  Es  könne  übrigens  erstlich  unter  so  bewandten
  Umständen  in  dieser  Angelegenheit  unmöglich  von  einer  schändlichen
  That  die  Rede  sein,  am  Allerwenigsten  von  einer  dem
Kurfürsten  zu  leistenden  „peyne“  d.  h.  einer  Strafe,  oder  wohl
gar  von  einem  „Wandel“  d.  i.  einer  Genugthuung  und  einem
Schadenersatze,  da  er  (Kunz)y  sich  auf  fehderechtlichem  Boden
noch  jetzt  gegen  den  Herzog  Wilhelm  und  dessen  Land  und
Leute  befinde,  und  er  damals,  wie  schon  bemerkt,  alles  Nachgesehene
  und  Zugestande  rein  dem  Kurfürsten  aus  persönlichen  Rücksichten
  zu  Gefallen  gethan  habe.  —  Eine  Berufung  auf  das
Zeugniß  seines  Oheims,  des  meißner  Bischofs,  Caspars  von
Schönberg,  und  des  Ritters  Dietrichs  von  Miltitz,  welche
im  Jahre  1448  die  Angelegenheit  nach  Willen  und  Befehl  des
Kurfürsten  „beteydinget“  hatten,  ist  eigentlich  blos  Kunzens
schlüßliche  Bemerkung.  —

Was  den  fünften  Anklagepunkt  betrifft,  nach  dem  vor  Allem
  Kunz  eines  Einverständnisses  und  einer  Mitwissenschaft  an
der  bekannten  vom  Knechte  Schwartz  Thomas  und  dem  chemnitzer
Bürger  Paul  Jacob  auf  der  Heide  zwischen  Leipzig  und
Borna  an  dem  Krechte  Langpeters  von  Nürnberg  verübten  fre-"“8)

  Ist  nur  eine  ehrende  Bezeichnung.  Den  Herzog  Wilhelm  nennt  Kunz
dagegen  stets  den  „zungen  Herrn“.  —  ·
        <pb n="851" />
        chen  That  nicht  nur  verdächtigt,  sondern  sogar  angeklagt  ist,  so

nimmt  es  den  Kunz  namentlich  Wunder,  daß  der  Kurfürst  so
übel  berichtet  war,  und  sich  einfallen  lassen  konnte,  ihm  sogar
beimessen  zu  wollen,  daß  er  selbst:  „Bute  ader  teyl  an  sollicher
  name“  d.  h.  Beute  und  Antheil  an  der  Nahme  oder  vielmehr
  dem  Raube  gehabt  haben  solle.  —  Uebrigens  kann  Kunz
noch  besonders  deshalb  sein  aufrichtiges  Befremden  nicht  unterdrücken,
  daß  der  Kurfürst  eine  so  alte,  längst  „beteydingte“  Sache
wieder  aufzurühren  befliessen  war,  während  er  doch  bei  Lebzeiten
des  Schwartz  Thomas,  der  bald  darauf  bei  Kadan  in  Böhmen
erschlagen  wurde,  darüber  hinlänglich  berichtet  worden  war  und
deshalb,  wie  Kunz  sich,  ausdrücklich  darüber  ausläßt,  von  ihm
„eyn  gute  guuge  gehabt“  hatte.  —  Nicht  weniger  muß
Kunz  die  Freundschaft  mit  Denen  von  Treben,  so  lange  als  sie
Feinde  des  Kursfürsten  gewesen,  völlig  in  Abrede  stellen,  während
er  unbedingt  zugesteht,  daß  er  den  Wilhelm  von  Mosen  zu  öftern
„behaust“  habe;  Kunz  weiß  aber  nichts  davon,  daß  er,  so  lange
dieser  in  seinem  Hause  wesentlich  verkehrt,  den  angedeuteten
Streich  gegen  den  „alten  Herrn  von  Gera“  in  Ausführung
gebracht,  und  leugnet  aber  eben  so  wenig,  daß  er  allerdings  in
Erfahrung  gebracht  habe,  daß  von  Mosen,  nach  seinem  Scheiden
von  ihm  und  aus  seinem  Hause,  Tags  darauf  den  Streich  sofort
  ausgeführt,  versichert  jedoch,  daß  dieser  seit  der  Zeit  nicht
wieder  zu  ihm  gekommen  sei.  Was  endlich  das  Anschlagen  der
Schmähbriefe  gegen  Die  von  Bünau  betrifft,  so  konnte  Kunz
gleichfalls  nicht  umhin,  den  Kurfürsten  für  völlig  falsch  berichtet
zu  erklären,  da  er  ja  diese  Briefe  erstlich  in  den  kurfürstlichen
Schlössern  zu  Brir  und  zu  Freiberg  und  zweitens  nicht  auf  dem
Rückwege,  sondern  vielmehr  auf  dem  Hineinwege  angeheftet,  und
zwar  rein  in  Folge  des  in  den  Schuldbriefen  Derer  von  Bünau
ihm  zugestandenen  Rechts  dazu.  Denn  es  stehe  ja  in  jenen
Schuldbriefen,  die  er  von  Denen  von  Bünau  besaß,  ausdrücklich
die  Clausel:  „Ab  sy  vns  vmme  vnßer  nichthaltunge  wurden  manen
  mit  worten  ader  schryfften  sy  weren  boß  ader  gute  2c.“  —
Im  Uebrigen  bemerkt  Kunz  noch  nachträglich,  daß  das  Anschlagen
  dieser  Briefe  doch  unbedingt  in  keiner  Weise  mit  dem  Geleite,
  welches  der  Herzog  Wilhelm  von  der  Krone  Böhmen  gehabt,
  in  irgend  eine  Beziehung  gebracht  werden  könne,  da  ja
diese  wechselgerechte  Anheftung  in  kurfürstlichen  Schlössern,  aber
keineswegs  auf  böhmischen  Krongebtete  geschehen  sei.  —

Der  sechste  Anklagepunkt  ist  eigentlich  von  hoher  Bedeutung
Er  betrifft  den  vom  Krrfürsten  selbst  in  der.  Klage  beigebrachten
und  daher  S.  243  f.  abgedruckten  Brief  Kunzens  an  den  Kurfürsten,
  zu  dessen  Empfange  sich  dieser  allein  bekennt,  während  er
die  übrigen  Briefe  Kunzens  nicht  erhielt.  Der  Kurfürst  glaubte
aber  auch  diesen  Brief  als  einen  schändlichen  und  schmählichen,
        <pb n="852" />
        228

seine  fürstliche  Hoheit  beleidigenden  bezeichnen  zu  müssen.  Kunz
scheint  dagegen  in  dem  Briefe  Nichts  beleldigendes  zu  finden  und
hält  es  daher  nur  für  bedauerlich,  daß  der  Kurfürst  durch  sein
langes  Anstehen,  ihm  sein  Recht  zu  gewähren,  und  durch  sein
Nichtantworten  diesen  Brief  veranlaßt  habe:  denn  er  würde  es
zuverlässig  längstens  weit  lieber  gesehen  haben,  daß  ihm  der  Kurfürst
  sein  Recht  hätte  angedeihen  lassen,  weil  ihm  dann  „solichs
schreibens  ersuchens  vnd  ermanens  nicht  not  gewesen  seyn  würde“.
Weil  nun  aber  der  Kurfürst  in  Rücksicht  der  in  Frage  stehenden
Besitzwiedernahme  ihm  ganz  ohne  alle  Beachtung  gelassen  und
die  Rechtserkenntniß  bis  jetzt  vorenthalten,  ja,  sogar  seine  unterthänigsten
  Gesuche  unbeantwortet  geblieben  wären,  so  stehe  ihm
allerdings  das  Recht  zu,  mit  ernstlichern  Worten  das  ihm  bis  jetzt
Vorenthaltene  zu  erfordern.  Da  nun  übrigens  der  Kurfürst  sich
so  ganz  rücksichtslos  hinsichtlich  der  Zahlung  gegen  Kunz  gezeigt,
und  alle  seine  deshalb  gethanen  Bitten  völlig  unerfüllt  geblieben
waren,  so  meinte  er,  daß  es  der  Kurfürst,  genau  genommen,  auch
gar  nicht  übel  nehmen  dürfte,  daß  er,  nach  vollständiger  Nichtbeachtung
  seiner  „gutlich  ond  demütiglich  vorderunge  ond  ersuchunge“,
  endlich  ihn  mit  etwas  ernstlichern  Worten  angegangen  habe;
daß  er  überdies  in  sehr  verzeihlichem  Mißmuthe  auch  davon  geschrieben
  habe,  daß  „seine  gnade  globdeloß  vnd  segeloß  wurde“,
sei  am  Ende  weniger  zu  verwundern.  —  Kurzum,  Kunz  erscheint
  wegen  dieses  Briefs  keineswegs  betroffen,  er  vermeint,  in
seinem  vollen  Rechte  zu  sein,  und  ist  selbst  vollkommen  davon
überzeugt,  daß  es  dem  Kurfürsten  wol  behegelich,  d.  h.  sehr
angenehm  und  erwünscht,  sein  dürfte,  wie  er  doch  eigentlich  ihm
„voran  selbis  sulch  ernstliche  ermanen  tete“,  ehe  er  selbst  erst
„andern  luten  von  ym  clage.“  Endlich  bemerkt  schlüßlich  Kunz
sehr  laconisch,  daß  der  Kurfürst  doch  zuverlässig  wisse  „wye  ond
mit  welcher  leyhe  Bryffen  ond  worten  andere  glaubiger  Ir  schult
erfordern  ond  ermanen.“  —  Wir  dürfen  freilich  nicht  diese  Ansicht
  des  Kunz  in  seinem  Verhältnisse  zum  Kurfürsten  von  unserm
  jetzigen  Standpunkte  der  Gradation  vom  Fürsten  bis  zum
Edelmanne  19)  aus  betrachten  und  darnach  Kunzens  etwas  zu
wenig  ehrerbietiges  Benehmen  beurtheilen.  Nach  den  damaligen
Verhältnissen  beurtheilt,  war  der  Kurfürst  unbedingt  weit  eher
weiter  gegangen,  als  Kunz;  der  Kurfürst  hatte  in  Kunz  viel
zu  wenig  anfänglich  den  freien  Mann,  und  zuletzt  den  ritter-40)

  Die  Zeit  des  sogenannten  Prinzenraubes  sah  unbedingt  den  letzten
Kampf  der  Landeshoheit  mit  dem  Herrenstande  und  den  freien  Lehensmannen.
Die  Herzöge  Ernst  und  Albrecht  hatten  zwar  noch  viel  zu  kämpfen,  aber  sie
wurden  damit  bereits  vor  1490  fertig.  Freilich  vergab  9  unter  ihren  Nachfolgern
  die  Landeshoheit  wieder  sehr  viel,  sonst  hätte  die  Gutsherrlichkeit  und
die  Patrimonlalgerichtsbarkeit  nie  auf  eine  solche  Stufe  der  Herrlichkelt  kommen
  können.  —.

Sachsen-Chronik  f.  Verg.  u.  Geg.  II.  3.  18
        <pb n="853" />
        274

bürtigen  Lehensmann  der  Krone  Böhmen  geachtet  und
geehrt,  während  in  Kunz  sich  nur  das  adelige  Selbstgefühl
ganz  unverholen  geäußert  hatte.  —

Die  siebende  Anschuldigung  ist  für  Kunz  entschieden  belei—
gend,  indem  sie  ihn  gradezu  als  Meuchler  verdächtigt.  Kunz,
der,  in  seiner  wahrhaften  Ueberraschung  wegen  dieser  Anklage,
doch  wenigstens  Gründe  für  den  Verdacht  und  Argwohn  des
Kurfürsten  erwartet  hatte,  glaubt,  eigentlich  gar  nicht  darauf
eine  Antwort  schuldig  zu  sein.  Er  kann  jedoch  nicht  umhin,  zu—
vörderst  wenigstens  durch  die  Aeußerung  seiner  gerechten  Indi—
gnation  Luft  zu  machen,  daß,  obschon  es  Niemandem  gezieme,  er
stehe  nun  hoch  oder  niedrig,  noch  viel  weniger  erlaubt  sein  dürfte,
Anderer  Ehrbarkeit  in  einer  Weise  zu  verdächtigen,  wenn  er  nicht
vollkommen  Fug  und  Recht  dazu  hätte;  ja,  dürfte  übrigens  ein
Fürst  oder  sonst  Einer  einen  Geringern,  der  bis  dahin  unbeschol—
ten  war,  ohne  allen  Grund  und  ohne  ihn  berechtigende  Anzeigen,
rein  nach  Willkühr  „an  seine  eren  beruchtigen  ader  fur  leymigen“.  —
„So  were  nymand  seyner  ere  sicher  vor  seynen  vngnedigen  Her—
ren“.  —  Obgleich  er  nun  eigentlich  sich  nicht  verpflichtet  hielt,
auf  eine  durch  Nichts  motivirte  Verdächtigung  oder  Anklage,  wie
diese  war,  zu  antworten,  so  hält  es  Kunz  dennoch  seiner  Ehre
und  seines  „Glimpfs“  halber  für  passend,  doch  wenigstens  soviel
darauf  zu  erwidern,  daß  er,  wie  es  sogar  landkundig  sei,  in  eben
dem  Jahre,  in  welchem  der  Kurfürst  zu  Schellenberg  sein  Hof—
Lager  gehalten,  bereits  fünf  Wochen  vorher  zu  Prag  „gar  hert—
lich  wünt  ward“,  und  daselbst  auch  so  lange  auf  dem  Kran—
kenlager  zugebracht  habe,  bis  Herzog  Wilhelm  und  die  kurfürst—
lichen  Räthe  sammt  deren  Dienerschaft  gleichfalls  dorthin  gekom—
men  wären;  was  überdies  auch  allen  diesen  Leuten  erinnerlich
sein  müßte.  —

Auch  der  achte  Schuldartikel  hatte  nicht  eben  angenehm
den  auf  seine  edle  Geburt  und  ritterliche  Freiheit  wirklich  stolzen
und  nicht  blos  eingebildeten  Mann  berührt.  Kunz  fühlte  sich  deshalb
  namentlich  verletzt,  daß  der  Kurfürst  darüber,  daß  er  grade
zu  einer  Zeit  nach  Böhmen  geritten  sei,  wo  derselbe  mit  dem
Könige  Ladislaus  politisch  gespannt  war  und  von  diesem  sogar
eine  Kriegserklärung  zu  erwarten  hatte,  klagt.  Er  findet  nirgends  einen
  Grund,  der  den  Kurfürst  berechtigen  konnte,  ihm  das  zu
verwehren,  indem  er  doch  in  keiner  Weise  dem  Kurfürsten  verpflichtet
  war,  „sunder  auch  eyn  freye  Edelknechte  ond  kein  Bürger
  noch  gebuer“  sei.  —  Ja,  es  befremdet  ihn  sogar  noch  mehr,
wie  sich's  der  Kurfürst  eigentlich  habe  unterstehen  können,  ihn
und  andere  freie  Edelknechte  „von  freyen  ritterlichen  stat  in  ein
Bequanykniße  zcu  brengen,  das  wir  unß  mit  vußern  dinste  nicht
scholten  wenden  vnd  keren  noch  vußerem  fuge  zcu  konigen  ond
        <pb n="854" />
        275

—

fursten  als  doch  billig  vnd  recht  vnd  von  alter  here  komen  ist
vnd  rytterlicher  freyheit  wol  gebürt  2c.//50)  —  Ein  Beweis,  daß
es  übrigens  Kunz,  so  zu  sagen,  nicht  gern  mit  dem  Kurfürsten
verderben  wollte1),  war,  daß  er  für  sich,  trotzdem  er  sich  unsanft
als  Edelmann  berührt  fühlte,  dennoch  die  Erklärung  abgab,  er
wolle  es  mit  seiner  Ehre  vertreten,  wie  ehrlich  und  recht  sei,
daß  er  keineswegs  mit  dem  Könige  Ladislaus  (dem  „kunigk
lassla“),  seinem  Herrn,  noch  mit  sonst  Jemandem  Etwas  verhane
  habe,  als  was  ihm  „durch  ere  ond  glympfe  wohl  gezymet
  hat.  —

Auf  die  Schlußbekräftigung  der  Klage  des  Kurfürsten,  die
auf  das  von  diesem  fest  behauptete  Gesammtlehen  von  Leutmannsdorf
  begründete  Lehenspflicht  Kunzens  betreffend,  replicirt
  dieser  mit  der  nochmaligen  kürzlichen  Versicherung,  daß  er,
obschon  der  Lehenbtief  das  Gesammtlehen  ausspräche,  dennoch
„keyn  eyd  noch  pflicht  gethan“  oder  ein  „Bekenntniß“  darüber
abgelegt  habe,  d.  h.  nicht  eidlich  zur  Lehensfolge  vom  Kurfürsten
verpflichtet  worden  sei.  Ausserdem  bringt  er  noch  in  Erinnerung,
daß  er  überdies  dem  Kurfürsten  auch  nie  die  Lehenspflicht  geleistet,
  und  er  könne  daher  nur  erst  nach  seines  Vetters  Andreas
Tode  diese  Lehenspflicht  wirklich  antreten,  die  er  auch  alsdann  rite
„entpfahen,  erkennen  vnd  tragen“,  und  sich  „darombe  mit  eydepflichte
vorbünden“  müßte.  Er  stellt  außerdem  gänzlich  in  Abrede,  je
am  Allode  Leutmannsdorf  „eygene  gewere“  gehabt  zu  haben,  da
er  es  nur  „von  seines  vetter  Endres  wegen  ond  nicht  seyn  selbis
  wegen“  in  Obhut  gehabt,  und  bedient  sich  dabei  des  allerdings
  sehr  überraschenden  Vergleichs,  daß  ja  die  kurfürstlichen
Amtleute  ebenfalls  die  Schlösser  des  Kurfürsten  in  Bewahrung
und  Aufsicht  hätten,  daß  diese  trotzdem  aber  dem  Lehensherrn  des
Kurfürsten  keineswegs,  sondern  nur  ihm  verpflichtet  wären.  —

Nach  dieser  kürzlichen  Recapitulation  von  Kunzens  Einlasse
auf  des  Kurfürsten  ziemlich  umfangreiche  Klage  können  wir  ohne
Weiteres  zum  Originalterte  der  Klage  des.  Kunz  gegen  den
Kurfürst  verschreiten,  die  wir  gleichfalls,  so  wie  dessen  eben

50)  Hier  denkt  unbedingt  Kunz  an  die  frühere  Theilnahme  am  Städtekriege,
  und  namentlich  an  seinen  Waffengefährten,  Den  von  Reuß.  Die
Reusse  von  Plauen  standen  übrigens  so  nicht  eben  gut  bei  den  sächsischen
Fürsten,  und  selbst  schon  bei  Ernst  und  Albrecht;  sie  wurden  als  Freunde  des
Kunz  angesehen,  und  mußten  daher  noch  12  Jahre  nach  dem  sogenannten
Prinzenraube  den  Vorwurf  hören,  daß  sie  beim  Raube  Betheiligte  gehaust
gehegt  und  geherberget  hätten.  —

51)  Dasselbe  spricht  sich  noch  unzweideutiger  in  dem  Schlußsatze  dieses
Einlasses  aus,  besonders  in  den  Worten:  „sundern  were  es  zu  schulden  kummen
  —  nach  meiner  herren  vnd  fründe  rathe“  2c.  —  Daß  es  anders  kam,
lag  in  den  durch  den  Kurfürst  selbst  herbeigeführten  Umständen,  nicht  aber
an  Kunz.  —

18*
        <pb n="855" />
        276

—  —

besprochenen  Einlaß  sowohl  in  Rücksicht  auf  intellectuelle  Fassung
als  charakteristischen  Wortlaut  nur  in  einem  reciproken  Verhältnisse
  der  Gleichzeit  richtig  würdigen  können.

Diese,  ebenfalls  nach  dem  im  Hauptstaatsarchive  zu  Dresden

  aufbewahrten  Originale  möglichst  wortgetreu  wiedergegebene
Klage  ist  folgende:

Konrad's  von  Kauffungen  Klagepunkte  nebst  Vorrede
gegen  Kurfürst  Friedrich,  von  1454.

Dis  sind  zuspruche  schulde  ond  gerechtikeit  die  ich  kunrat  von
kouffungen  setze  gebe  ond  tu  weder  vnd  gegen  den  erleuchten  hochgebornen
  fursten  ond  herrn.  Her  Fridrichen  hertzogen  ezu  sachsen
lantgräfe  in  Doringen  vnd  Marggrafe  ezu  meissen  lutende  als  hernach
  geschriben  ist  —  ·-Je

  doch  Er  meinen  schulden  setze  ich  dise  nochgeschribne  vorrede
wor  aus  dise  meine  schulde  entsprissen  vnd  sich  gemacht  haben  vff
das  ein  iecklicher  vor  den  die  komment  dester  1)  eigenklicher  grunt
und  gerechtikeit  meiner  sach  vorsten  mugend?2)  mir  die  nach  billichkeit
  gebillichen  3)  und  sag  das  Herr  Appel  sitztum  zu  tanrode  mir
in  einem  dorffe  genannt  Milowitz  dz#)  die  zeit  mines  weibes  libgedinge
  gewest  ist  ond  ich  das  mit  sampt  ir  in  vormundeschaft  mines
weibes  inn  gehabet  habe  eine  treflich  groß  name  on  recht  öch  on
alle  redliche  schuld  5)  onbewart  6)  genommen  hat  Dar  omb  ich  den
obgenampten  fürsten  als  minen  rechten  naturlichen  erbherren?)  anruff
  sein  gnade  demutenklich  gebetten  mir  vmb  sölche  vntät  gegen
ierem  8)  appel  sitztum  nach  billikeit  zu  rechte  zu  helfen  Das  dan  sein
gnade  entat?)  Also  ich  mein  10)  vubillich  daromb  ich  mich  onderstund
mir  selber  so  forderst  ich  mocht  11)  czu  rechte  zehelfen  12)  ond  namm  15)

———

1)  Desto  eher.  —  2)  Verstehen  vermag.  —  3)  Recht  zugestehen.  —
4)  Statt  das.  —  5)  Veranlassung  durch  feindliche  Begegnung.  —  5)  Weil
Kunz  sich  auf  der  Partei  des  Kurfürsten  befand  und  daher  nicht  auf  seinem
Gute  Milowitz  lebte.  Letzteres  konnte  deshalb  gegen  den  Einfall  des  Vitzthum
auf  Tannrode  nicht  vertheidigt  sein.  Kunz  befand  sich  daher  ganz  in  demselben
  Falle  als  Harras,  der  sich  aber,  wie  wir  wissen,  dafür  mit  des  Kurfürsten
  Wissen  und  Kräften,  tüchtig  rächen  konnte,  während  Kunz,  wie  wir  sehen
werden,  seine  Fehde  geduldig  einstellen  mußte.  —  7)  Scheint  allerdings  anzudeuten,
  daß  Kunz  mit  Beginn  des  Bruderkriegs  noch  Lehensmann  des  Kurfürsten
  war,  obschon  uns  noch  kein  Verzeichniß  der  Erbarmannschast  nachweißt,
  daß  Kunz  wirklich  ein  Belehenter  des  Kurfürsten  um  1447  war;  denn
Kauffungen  gehörte  bereits  1443  zur  Hälfte  als  Leibgeding  dem  Weibe  des
Kunz,  der  Ilse  oder  Elisabeth  von  Einsiedel,  während  sein  Bruder  Heinze
von  K.  die  andere  Hälfte  zu  Lehen  hatte  und  erst  1454  an  Hans  von  Maltitz
  verkaufte.  —  5)  Jener.  —  N  Nicht  that.  Die  Partikel  en  ist  stets
die  Negation,  die  auch  oft  durch  Zusatz  des  nicht  noch  verstärkt  vorkommt.
—  10)  Glaube.  —  1½)  So  eher  und  so  sehr  ich  vermochte.  —  12)  Die  Vorsetzpartikel
  ze  statt  zu  ist  nicht  ungewöhnlich,  besonders  in  süddeutschen  Urkunden.
  —  15)  Nahm.  —
        <pb n="856" />
        277

mir  vor  den  benampten  14)  sitztum  ond  alle  die  sich  darumb  an  noment
  15)  czu  feden  ond  vorhandelte  solch  min  fede  in  ettlich  weil
nach  miner  vermuge  16)  bis  dz  der  obgenampte  fürst  om  vornamm)
ond  vormeinte  seine  gnaden  fugete  15)  nicht  forder  mir  solich  fede
zu  vergungen  12)  noch  gestatten  ond  begerte  ich  solte  sölich  fede  abe
tun  20)  Ich  erindrette  21)  sein  gnade  der  ontäte  die  der  benampte
fitztum  an  mir  vnd  den  minen  geton  hette  vnd  batt  ond  ermant
seine  gnade  der  pflicht  22)  so  mir  sein  genade  lehenschaft  habe  was
mir  gegen  den  benampten  sitztum  czu  rechte  zu  helfen  oder  mir  das
selber  zu  tune  versuchen  vorgonste  23)  das  dan  seinen  gnaden  mir
beides  zu  versagen  also  das  menigklich  verster  24)  vnfugklich  was?5)
vnn  mich  doch  der  kein  gezweite  furdern  sein  gnaden  vergnugt  mich
mit  ander  sach  26)  also  hernach  folget  das  ich  des  so  ein  schweigen
dulte  nemlichen  domitt  sein  gnade  hatte  vormäls  vor  etlicher  weil
in  kriges  lauffen  oder  wie  dz  geschechen  27)  was  demm  benampten
fitztum  ettlich  dorffer  vorberg  23)  vnd  güter  genant  schwigkershain  mit
ander  zugehörunge  genommen  vnd  hatt  die  so  in  seiner  gnade  gewalt
ond  gewer  29)  bis  vff  die  zeit  do  gab  mir  sein  genade  die  obgenampten
  guter  in  mein  gewer  die  zehaben  behalden  ond  gebruchen  also
lang  bis  mir  sein  gnade  aines  gütlichen  oder  rechtlichen  austrages
von  demm  benampten  sitztum  gehulfe  Ich  müste  mich  ouch  darvmb
gegen  seine  gnade  vorschreibin  sin  gnaden  des  ein  versigleten  offen
brif  geben0)  so  mir  sein  gnade  eins  gütlichen  ader  rechtlichen  austrages
  gen  eren  91)  appel  sitztum  gehulfe  dz  Ich  die  benampte  guter
wider  abtretten  ond  seinen  genaden  in  antwurten  32)  solde  Nu  solchs
austrages  so  mir  sein  gnad  von  dem  benampten  sitztum  helfen  wolde
bin  ich  allwege  wartunde  353)  ond  gefolglich  gewest  wie  geborlich  ist
Is  enhat  mir  ader  34)  von  sein  gnaden  nicht  mocht  geschehen  Sundern
  sein  gnade  hat  mir  ober  das  die  obgenampten  güter  geweldeklich
  on  recht  35)  genommen  Mir  meine  gewer  darin  mich  seine  gnad
durch  die  sein  selber  gesaczt  hat  an  recht  gebruchen  25)  darvpmb  ich

14)  Genannten.  —  15)  Die  sich  der  Sache  annahmen.  —  15)  Nach
meinen  Kräften.  —  17)  Om  ist  statt  ihm;  seiner  annahm.  —  198)  Es  eignet
  sich,  paßt.  —  19  Ruhig  zusehen,  zugestehen.  —  20)  Beilegen.  —  21)  Erinnern,
  dagegen  einwenden.  —  22)  Daß  Kunz  den  Kurfürsten  damals  bitten
und  ermahnen  konnte,  ihm  rechtliche  Hilfe  gegen  Vitzthum  zu  verschaffen,
weil  der  Kurfürst,  wie  K.  sich  ansdrückt,  dazu  wegen  seiner  Lehenschaft  die
Pflicht  habe,  beweißt  abermals,  daß  Kunz  damals  noch  kurfürstlicher  Lehensmann
  wirklich  war;  daher  möchte  man  fast  annehmen,  daß  Kunz  wegen  des
uns  bis  jetzt  noch  unbekannt  gebliebenen  Breitenbach  Lehensmann  des  Kurfürsten
  war.  —  23)  Vergönnen,  zu  versuchen,  es  selbst  zu  thun.  —  24)  Was
Jeder  einsehen  wird.  —  3)  Unangenehm,  in  Verlegenbeit  bringend  war.  —
26)  In  anderer  Weise.  —  27)  Wie  der  Kurfürst  zu  dem  Rechte  gelangt,
über  Vitzthums  Güter  disponiren  zu  dürfen,  scheint  sonach  dem  Kunz  selbst
unklar  gewesen  zu  sein.  —  28)  Vorwerge  oder  Forwerke.  —  29)  Besitz  eines
  Grundstücks.  —  300)  Vergl.  die  Seite  220  abgedruckte  Urkunde.  —  21)
Herrn.  —  32)  Statt  ausantworten.  —  33)  Nachkommend,  gehorsam.  —
*)  Jedoch.  —  25)  Mit  Gewalt  ohne  Recht.  —  96)  Ohne  Recht  gebrochen,
        <pb n="857" />
        218
sein  gnade  Als  hernach  geschriben  ist  in  schuld  nemen  97)  ond  dese
meine  vorredinge  7s)  vnd  zich  di  in  vnd  wol  di  in  mine  schold  gedinget
  39)  vnn  gezogen  haben  ezu  besserunge  ond  besserunge  40)  mines
  rechten  vnd  anders  nicht  wy  wo  vnd  in  welchen  stucken  ich  der
bedorfen  ben  ##),

Daromb  so  schuldige  ich  obgenanter  kunrat  von  kouffungen  den
irluchten  hochgebornen  fürsten  und  hern  fridrichen  herczogen  ezu  sachsen
  2e.  lantgräfe  in  Doringen  ond  markgraf  ezu  missen  ond  gebe
sein  gnaden  schult  dz  mir  sein  gnade  die  obgenampten  guter  schwikkershain
  mit  seiner  zugehorungen  aus  miner  gewere  darin  mich  sein
gnade  durch  di  sein  selber  gesatzt  hät  geweldeklich  on  recht  genommen
  hat  mir  ezu  grossen  schaden  hon  vnd  schmächheit  22)  Dieselben
gut  ich  achte  vnd  wirder  an  rii  hundert  gulden  ond  hab  der  selbe
gut  vnd  nuczunge  nun  iij  iar  gedarbet  43)  darvpmb  ich  den  schaden
achte  ond  wirder  an  vj  hundert  gulden  hon  ond  schmacheit  on  rechter
  buß  vnd  beger  ond  heische  daromb  rechte  und  folle  antwurt“")
noch  der  antwort  rechte  volge"5)  in  geborlicher  zeit  onn  alles  wi
ond  was  recht  ist  vnd  bette  daromb  aufprechungen  des  rechten  ob
mir  sein  gnade  die  obgenempten  guter  icht  76)  billichin  wider  in  mine
gewer  geben  vnd  schaffen  solle  Ader  mir  dz  oben  gewirderte  geld  dafür
geben  vnd  bezalen  mir  ouch  den  obengewirderten  schaden  erlegen  hon
ond  schmacheit  vorbüssen  mit  grosserm  rechte  wenn  sein  gnad  sich  des
durch  eincherley)  sach  erweren  43)  muge  ader  was  daromb  recht  sei.

Wurde  nun  der  obgenampte  fürste  sein  gnade  gegen  mir  in
seiner  antwurt  ader  anderweise  vorluten  ond  uffbringen  dz  mir  dy
benampten  gut  in  solcher  form  9  nicht  in  gegeben  hette.  sunder  darvmb
  wir  weren  mein  gut  milewitz  dor  in  mir  die  namen  also  obgemelt
  geschechen  wer  ouch  in  kriges  louffen  gewonnen  ond  dar  vmb
hott  mir  sein  genade  die  vorbenempten  gut  ingegeben  bis  so  lange
bis  mir  dz  mein  gut  milewitz  wider  wirde  50)  so  solde  ich  der  obge-27)

  In  Anklage  setzen.  —  36)  Vorrede.  —  39)  Und  will  diese  in  meine
Klage  zu  Recht  gesetzt  2c.  —  40)  Wahrscheinlich  ein  Schreibversehen.  —  41)
Bedürftig  bin.  —  42)  Hohn  und  Schmachheit  deutet.  in  der  Zusammenstellung
  mit  Schaden  die  rücksichtslose,  injurirende  Behandlung  an,  die  der  Beschädigte
  zugleich  erfährt.  —  212)  In  der  alten  ursprünglichen  Bedeutung:
nicht  haben,  nicht  gebrauchen,  die  zweite  ist  erst  die  jetzige:  Noth  leiden.  —
4)  Fordere  deshalb  eine  rechtlich  genügende  Antwort.  —  285)  Ist  hier  der
richterliche  Ausspruch  und  die  vorher  gegangene  rechtliche  Erwägung  und  Abstimmung.
  —  3½5)  Nicht.  —  17)  Irgend  eine.  —  3)  Rechtlich  vertheidigen.
—  19)  Nach  den  Worten  des  Reverses.  —  50)  In  der  S.  220  abgedruckten
Urkunde  heißt  es  allerdings;  „bis  so  lange  das  mir  seine  fürstliche  Gnade  eines
  rechtlichen  adder  gutlichen  austrags  myner  sachen  gein  Ern  Apeln  Had
gehulffen“  und  :,  daromb  hab  ich  synen  furstlichen  gnaden  mit  Handgebender
truwen  an  eynes  rechten  eydes  stad  globt  und  vorsprochen,  so  mir  die  sachen
gein  Ern  Apeln,  In  obgeschribener  maße  durch  sine  gnade  adder  di  sinen  eyns
rechtlichen  adder  gutlichen  austrags  wirdet  gehulffen,  und  die  zeu  ende  bracht,
Alsdanne  sal  vnd  wil  ich  derselben  guter  und  dorffer  2c.  —  die  ane  alle  widder-
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        279

nampten  gut  so  mir  sein  gnade  in  gegeben  hatte  ouch  weder  abtreiten
  Nun  war  mir  mein  gut  milewitz  weder  worden  dar  vmb  so
solde  ich  dy  obgenampten  guter  och  billichen  lässen  vnd  darben  nach
demm  ich  das  vormals  of  gütlichen  tagen  51)  so  von  seinen  gnaden
hab  hören  vorluten  Ader  wie  ader  in  welchem  lut  sein  gnade  das
vorbrengen  wurde  da  mitt  sein  gnad  ezu  bringen  vormeinte  dz  mir
dy  benampte  gut  nicht  in  solicher  mässe  also  vorgemelt  sunder  anderweise
  32)  inn  worden  were

Darwider  vnd  kegen  ich  setze  vnd  sage  wy#.  ond  in  welcher  mässe
mir  sein  gnad  die  gut  schweigkershain  mit  samet  seiner  zugehorde  in
gegebit  hat  des  habe  ich  mich  gegen  sein  gnaden  in  meinen  vorsigletten
  offen  brife  must  verschriben  wy  wen  ond  in  welcher  mässe  ich
sein  gnaven  dy  benamten  gut  weder  abtretten  sölle  als  in  meiner
vorrede  gemelt  der  voch  klerlichen  in  heldet  so  mir  sein  gnade  eins
gütlichen  oder  rechtlichen  austrages  gegen  iren  appel  gehulffe  so  solte
ich  dy  oft  genamten  gut  sein  gnaden  weder  abtreten  ond  in  antwürten
  vnd  czy  mich  des  an  die  selbe  meine  verschreibunge  die  sein  gnad
von  mir  dar  ober  hat  Vud  Bette  ond  mute  von  seiner  gnaden  die
vor  ezu  legen  53)  vnd  bette  daromb  zu  erkennen  ond  aussprechungen
des  rechtes  Ab  sein  gnad  dy  icht  billichen  vorlegen  solle  mit  großre
rechten  wen  sein  gnäd  sich  des  mit  eincherley  insage  orweren  moge
vnd  ob  dz  nicht  sein  solle  des  ich  doch  kein  zwifel  habe  so  tzy  ich
mich  des  an  seine  gnade  vnd  minne  der  sachen  gewilten  scheidesrichter
  mit  namen  ern  iorgen  von  babenberg  ern  von  maltitz  ern  Jan
von  sliniez  alle  ritter  sein  eigen  rete  die  solch  sach  zwuschen  sein  gnaden
  ond  mir  habent  helfen  betedingen  dar  bey  gewest  sein  geshehen
vnd  gehort  habun  ond  hoffe  ezu  dem  rechten  sint  ich  mich  ezy  54)
an  der  sachen  gewilten  55)  scheidesrichter  ond  seiner  gnaden  eigun
rete  so  söllen  dieselben  der  sache  richter  Doromb  dz  sy  der  sach  richter
  sein  czu  bekennen  pflichtig  sein  was  on  56)  dar  omb  bewwst  ?7)
sei  mit  grofrem  rechten  wennen  ich  sey  darzu  brengen  sölle  oder  sy
sich  des  geschuzen  mügen  vnd  ob  das  nicht  sein  solle  so  solle  aber
sein  genade  deshalben  des  ich  mich  an  seiner  gnaden  eigene  rete  ezy
sy  das  zeheyssen  55)  vud  sey  vormugen  zebekennen  5°?°)  was  560)
darom  bewust  ist  durch  recht  pflichtig  sein  und  auch  was  von  on  bereden

  entrumen  2c."  —  51)  Eigentlich:  Vergleichstermine.  —  52)  Das  Gut
Milowitz  mag  sonach  überdies  nicht  in  dem  brauchharsten  Zustande  gewesen
sein.  Es  war  wahrscheinlich,  wie  es  der  Krieg  verlassen  hatte,  während
Kunz  das  Gut  Schweickartshain  (mit  200  Gulden  jährlichen  Schaden  gewirdert)
  zuverlässig  in  den  besten  Stand  gebracht  hatte.  —  52)  Wir  wir  später
  sehen  werden,  ward  grade  diese  Aeußerung  des  Kunz  aufgestöchen  und
dessen  argloses  Gemüth  deshalb  mit  Rechtsstoskeln  verhöhnt.  —  #4)  Inrein
juristischem  Sinne:  seine  Angelegenheit  zu  richterlicher  Kenntniß  und  zu  rechtlicher
  Entscheidung  bringen.  —  35)  Richt.  wie  Einige  wollen,  freiwillige,
sondern  gewählte.  —  35)  Statt  ihnen.  —  5r)  B.  vae,  —  de)  Auszusagen.
  —  )  Und  so  es  möglich  zu  bekennen.  —  0)  Ihnen.
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        28#
kannt  1)  wirt  erdolden  mit  großrem  rechte  wen  sein  gnaden  sich  des
in  rechte  geschutzen  muge  62)  Ab  ader  das  alles  keinens  nicht  sein
solle  dz  ich  doch  amm  rechten  keinen  zwifel  553)  habe  so  ist  doch  groslich
  in  dem  allnn  ezu  vormerken,  das  ich  gern  vmbegen")
welde  sein  gnade  eide  ezu  ramen  55)  ab  mich  ader  das  ie  nicht
gehelfen  mag  so  seeze  ich  dz  also  in  meiner  vorede  gemelt  betedinget
ist  an  seiner  gnad  eign  gewissen  ond  bette  daromb  zee  erkenen  ond
ansprechunge  des  rechte  ab  sein  gnade  dz  icht  billich  an  auszog  so
vorgemelt  bekennen  oder  vorsachen  65)  sulle  mit  grosfrem  rechte  sint  57)
ich  das  vf  selner  gnade  eigen  gewisse  serze  5)  wenn  sich  sein  gnade
durch  eincherley  insage  69)  geschutzen  muge'o)  ader  was  darpmb  rechte  sey

Wurde  Aber  sein  gnade  kein  meiner  schult71)  vorbrengen  also
hette  mir  sein  gnade  kegen  irendo)  apel  sitztun  nicht  zu  rechte  gehulfen
  So  wolde  sein  gnade  das  noch  tun  oder  wy  er  das  mit  merren
  oder  minren77)  worten  vorbringe  wurde  vnd  vermeinte  sich  damit
  meiner  schult  zeu  entledigen

Da  wiider  vun  kegen  seeze  ond  sage  sint?4)  mir  sein  gnade  dy
offt  genanten  gut  in  gegeben  hat  so  klerlich  72)  dy  inne  zu  haben
vnd  behalten  bis  mir  sein  gnade  ains  gütlichen  ader  rechtlichen  austrages
  zuvor  von  eren  appel  gehulfen  also  dz  in  meiner  vorred  ond
schult  eigentklich  gemeldet  ist  so  solle  mir  sein  gnade  die  obgenante
üter  wider  in  geben  vnd  antwurten  76)  ader  dz  gelt  doruf  gewirdirt
m  darvor  geben  vnd  bezalen  auch  den  gewirderten  schaden  erlegen
hon  ond  schmaheit  verbussen  mit  grössern  rechten  wonnen  sein  gnade
sich  des  mitt  eincher  insage  durch  recht  geschutzen  muge  oder  was  daromb
  recht  sey  pnd  setze  dz  an  das  recht

Deser  miner  andern  scholt  setze  Ich  kunrat  von  kouffungen  dese
mine  vorrede  woraus  dy  erstanden  ist  vff  daz  dy  deser  eigentlicher
ezu  versten  ist  Vun  Sage  also  Nach  demm  in  der  vorrede  miner
ersten  scholt  gemeldet  ist  das  ich  ond  auch  woromb  mit  erem  appel
fsitztum  ond  aller  dy  sich  darmb  annemment?7)  in  fede  komen  bin
deshalben  ich  mit  demm  erluchten  Hochgebornen  fursten  ond  herren
her  Wilhelm  herezogen  czu  sachsen  lantgräfe  in  Doringen  margkgrafe
czu  missen  Noch  dem  sich  fin  gnade  darom  an  nam  mit  sein  gnaden
ond  alle  den  seinen  in  feede  kam  ond  ergab  sich  darin  das  ich  czu
einer  Zeit  das  ich  dy  seinen  mine  feinde  betratt  vor  der  statt  lipczig

—

6#1)  Von  ihnen  richterlich  zu  erkannt.  —  62)  Rechtlichen  Beweis  führen.  —
62)  Auf  sein  gutes  Recht  vertrauen.  —  4"")  Zurücktreten.  —  55)  Ramen,  eigentlich:
  zielen,  festsetzen;  —  Eid  fordern,  jemand  auf  den  Eid  treiben.  —  55)  Abschlagen,

  ableugnen.  —  67)  Später,  hernachmals.  —  1##)  Dem  Gewissen  anheimgeben.
  —  *)  Einrede.  —  70)  Vermöchte.  —  71)  Gegen  meine  Beschuldigung.
  —  72)  Jenen.  —  75)  Mit  mehren  oder  wenigern.  —  74)  Bedeutet

entweder,  weil  denn,  oder  hernachmals;  hier:  nachdem,  sobald  als.  —  75)  Se
solgt  daraus.  —  70)  Ausantworten.  —  77)  Die  sich  der  Sache  annahmen.  —
        <pb n="860" />
        281

fing  dy  vnd  hib  ön.  ettlich  wagen  vf  vnd  erzeigete  mich  kegnn  den
also  kegen  minen  feinden  Darvon  sich  nun  der  erluchter  hochgeborner
  furste  ond  here  herr  fridrich  herczogen  czu  sachsen  r2e.  lantgraf
in  Doringen  Margkgrafe  czu  missen  annam  ond  vormeinte  Ich  hette
siner  gnade  strasse  ezu  nan  gegreffen?3)  vnd  leis  mir  darvmb  zichen
vor  min  schlos  den  stein7?)  Ich  tat  als  einer  der  sich  nicht  gern  weder
  sein  gnade  satzte  ond  reit  von  demm  ond  entpful  50)  den  minen
si  soldent  das  schlos  so  seiner  gnad  amtlüte  quemint  51)  denselben
solden  sy  das  schlos  czu  seiner  gnaden  Hannden  antworten  das  sy
dann  also  tatent  Antwortent  das  schloß  czu  siner  gnade  Handen  mit
miner  habe  ond  war  Also  Ich  danne  dy  zit  dar  off  hatte  ond  ouch
ettlich  gefangen  daruff  sitzende.  Kurz  darnach  vber  ettlich  tag  ward
ich  daromb  in  seiner  gnad  hofe  geheischen  327)  Do  ward  von  seiner
gnad  fräte  zwuschent  seinen  gnadnn  vnd  mir  vortediget  85)  das  ich
seinen  gnaden  dy  selben  gefangen  so  ich  an  der  selbe  name  vor  lipzig
  gefangen  hatte  die  ich  dan  nicht  vff  demm  schlosse  lies  sunder
hinweg  brachte  solde  los  geben  Ouch  was  ich  der  selbe  name  an
welcherlei  das  wer  noch  vnuerton  337)  in  dem  schlosse  bleben,  wer
mich  der  solde  vorczyn  85)  vmb  darvmb  36)  so  solde  mir  sin  gnade
das  schlos  ond  was  mir  daruff  sunder  37)  was  dy  vorgemelte  nam
vor  lipzig  geschehen  antrete  33)  genommen  wer  gentzlichen  vnd  gar
wider  geben  daruff  ward  mir  dz  schlos  wider  geantwurt  Ader  was
mir  daruf  genommen  ward  das  einst  mir  etlich  stucke  also  hernach
in  miner  scholt  gemeldet  nicht  wider  worden  Sunder  mir  das  vorgehalten
  bis  off  dise  zeit  Dar  vmb  ich  sein  gnade  in  schuld  nemme
Also  hernach  geschrieben  folget  vnd  dise  mine  vorrede  dinge  ond  ezy
in  mine  schult  ond  wil  dy  in  gedinget  39)  ond  gezogen  haben  ezu
sterkung  90)  ond  bessrung  mines  rechten  ond  anderst  nicht  an  welchem
stucke  ond  orte  ader  wy  vnd  wo  ich  der  bedorfen?1)  bin

Darvmb  so  schuldige  ich  obgenampter  kunrat  von  kouffungen
diser  miner  andern  schulde  den  erluchten  hochgebornen  fürsten  ond
herrn  Her  fridrichn  herczogen  ezu  sachsen  rc.  lantgräf  in  doringen
Markgraf  zu  missen  ond  gebe  sein  gnaden  schuld  das  er  mir  bedingete
  sach  also  von  siner  gnad  räte  zwuschen  sin  gnaden  ond  mir
bedinget  ist  also  in  miner  vorrede  gemeldet  nicht  volhalden  32)  besunder
  973)  mir  dise  nachgeschribne  stucke  so  mir  sin  gnade  nach  lute  der
beteding  billich  wiver  geantwort  solte  habnn  mit  nammen  vier  rei-76)

  Das  sichere  Geleite  gestört  und  den  Landfrieden  gebrochen.  —  79)  Es
wäre  nicht  unmöglich,  daß  darunter  das  Schloß  Stein  an  der  Mulde,  das
schönburgisches  Lehen  war,  zu  verstehen  sei.  —  80)  Anempfehlen.  —  81)  Kämen.
  —  82)  Vor  das  kurfürstliche  Hofgericht  gefordert,  beschieden.  —  **)
Verhandelt.  —  3#)  Unverthan,  unangegriffen.  —  25)  Wer  sollte  mir  das
vorenthalten  —  s66)  Daher.  —  57)  Besonders.  —  8)  Antrete  heißt  soviel
  als  Ordnung,  also  hier,  der  Ordnung  gemäß  genommen.  —  )  Einbedungen.
  —  90)  Festhaltung.  —  o1)  Nöthig,  bedürftig.  —  92)  Volhalten
stets  in  der  Bedeutung  von  erfüllen.  —  2?3)  Besonders,  namentlich.  —
        <pb n="861" />
        w2

sige  pfert  dy  ich  achte  vnd  wirder  an  l  schock  pun  iiij  wagen  pferd
die  ich  achte  an  zweinczig  schock  Sechs  gefangen  dy  sich  geschaez#2)
hattent  für  vj  hundert  gulden  Drei  arbrost  25)  dy  ich  acht  ond  wirder
  an  acht  schock  Zwei  pantzer  vnd  goller  96)  die  ich  acht  vnd  wirder
  an  acht  schock  Mir  dy  alle  bis  an  dese  Zeit  geweldeklich  wider
min  willun  mit  vurechte  vorgehalden  hat  mir  ezu  grossem  schaden
hon  ond  schmacheit  Den  schaden  ich  achte  vnd  wirder  an  hundert
schock  hon  ond  schmacheit  on  rechte  busse  vnn  mute  ezu  dieser  miner
schult  rechte  volle  antwurt  ond  vff  iecklichs  stucke  besunder  nach  der
antwurt  rechte  volge  in  geborlicher  zeeit  vnd  alles  wy  vnd  wz  recht
ist  und  bette  darvmb  ausrichtunge  des  rechten  ab  mir  sein  gnade  dy
obgegnampte  stucke  welch  er  mir  nicht  iezlichs  besundern  vorsacht  ?)
wie  recht  ist  Icht  billichen  wider  geben  sölle  Ader  das  gelt  vnd  gelt
daruff  gewirdert  Davor  geben  Vud  bezalnn  avch  den  gewirdeten  schaden
  erlegnn  hon  ond  schmacheit  verbussen  mitt  grosserem  rechte  wenn
sein  gnade  des  erweren  muge  oder  wz  daromb  recht  sey

Wurde  nun  der  obgenampte  furste  sein  gnade  ken  mirer  schult
in  seiner  gnaden  antwurt  oder  anderweise  vffbringen  vnd  vermelden
es  wär  so  nicht  bedinget  dz  mir  sein  gnade  icht  wider  geben  sokt
wenn  das  schloß  oder  wy  oder  in  welcher  weise  sin  gnade  das  vorbringen
  wurde  damit  sein  gnade  sich  sölcher  meiner  schuld  meinte  zeerledigen


Da  wider  vnd  kegen  Ich  kunrat  von  kouffungen  setze  und  sage
das  dz  so  betedinget  ist  Dz  mir  sein  gnade  das  schlos  und  was  mir
darusf  genommen  war  sunder  was  dy  name  also  in  meiner  vorrede
gemelt  vor  liptzig  genomen  dar  uffe  funden  war  gentzlich  vnd  gar
wider  gebn  sölle  des  czy  ich  mich  98)  an  siner  gnaden  eigene  räte
Mit  namen  an  den  erwirdigen  Hern  here  kasper  bischoff  ze  missen
vnd  ern  Dietrich  von  miltitz  ritter  Dy  die  sach  zwuschent  sein  gnadn
ausprechunge  des  rechten  Sint  ich  mich  des  an  seiner  gnaden  eigen
räte  Ab  sein  gnad  die  icht  villichten  sey  vnd  den  was  von  on?s)
bekannt  wirt  erdolden  mit  grosrem  rechte  Wan  wen  100)  sein  gnade
sich  des  geschutzen  muge  Oder  ob  das  io  101)  nicht  sein  solle  des
ich  doch  zum  rechten  kein  zwifel  habe  So  ist  voch  darin  zevermerken
  102)  dz  ich  sein  gnaden  seiner  gnaden  eide  ungern  rame  ond  setze
das  an  seiner  gnaden  eigen  gewissen  ond  bette  daromb  ze  erkennen
ond  anspruchunge  105)  des  richters  ab  sein  gnad  ichts  billicher  an
auszog.103)  das  also  vorgemelt  bekennen  ader  vorsachen  105)  sölle  mit
grosrem  rechten  Sind  106)  ich  das  an  seiner  gnade  eigen  gewissen  seeze

##%  *—

2•4)  Auslösen  wollten.  —  5)  Armbrüste.  —  6)  Panzer  oder  Küras
mit  Schienenrüstung,  und  Koller  oder  Kettelhemde.  —  o97)  Vorenthalten.  —
»s)  Beruf  ich  mich  auf.  —  29  Ihnen.  —  100)  Sobald  als.  —  101)  Ja,
in  der  Bedeutung  von  doch  wohl.  —  102)  Zu  erinnern.  —  105)  Anklage.
—  10  Ohne  Ausnahme  und  Weigerung.  —  1035)  Zugestehen  oder  ableugnen.
  —  106)  Hier  soviel  als:  denn.  —  «  «
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        288

wen  sein  genade  sich  das  durch  encherlei  insage  geschutzen  muge  107)
oder  wz  dar  vmb  recht  sey

Wurde  aber  seine  gnade  ken  mir  105)  vorbrengen  ond  vormelmelden,
  wie  das  soliche  stucke  also  in  miner  schult  gemelt  mir  nicht
genommen  weren  ond  sein  gnaden  mer  darvmb  vubewust  war  ich
do  genommen  das  wer  von  den  sein  geschehen  109)  die  solden  mir
darvmb  antworten  110)  Oder  wie  das  sein  gnade  mit  solichem  ader
andrem  lute  111)  vorbringe  wurde  vnd  vormeinte  seine  gnade  vorr
mir  12)  darober  nicht  forder  antwurt  pflichtig  ond  vermeinte  sich  miner
  schult  so  zu  entlegen  113)

Da  wider  ond  kegen  Ich  kunrat  von  kouffungen  Setze  vnd  sage
Sint  113)  daß  mir  solch  name  von  wegen  seiner  gnade  durch  die  sein
geschehen  ist  vnd  ouch  betetigot  115)  ist  also  vorgemelt  das  mir  das
von  seiner  gnade  weder  geantwort  sol  werden  So  solle  mir  sein
gnade  billichen  selbes  volle  antwort.  tun  vnd  welches  stucke  onder  den
obgenampten  mir  sein  gnadun  icht  iecklichs  besunder  personlich  vorantwurt
  das  solle  mir  sein  gnade  geben  Ader  das  geld  ond  gelt
darauf  gewirdert  dar  vor  bezale  Och  den  gewirderten  schaden  erlegen
hon  ond  schmacheit  vorbüssen  mit  grössrem  rechten  wenn  sein  gnad
sich  des  mit  eincherlei  Insage  geschutzen  muge  ond  setze  das  an  das
recht

(L.  S.)  116)

An  den  wirdigen  ond  gestrengen  festen  mit  namen  Her  Jörgen
von  Hugwicz  kanczler  eren  Jörgen  von  bebenberg  Ern  Hännsen  von
Maltitz  ond  her  Jan  von  slinitz  alle  rittere  setz  ich  dis  min  obgeschribnen
  schuld  Als  an  min  gewilten  117)  scheidesrichter  Mich  mit
demm  erlüchten  Hochgebornen  fürsten  ond  Herrn  hern  ffridrich  Herczog
  czu  sachsen  lantgraf  In  Dorrign  vnd  markgraf  in  Missen  nach
rechten  daraus  ze  entscheiden  doch  also  ab  si  fürder  spruchholung  söllen
  habn  an  den  die  seine  gnade  gewant  sind  115)  Sunder  an  den

107)  Durch  irgend  eine  Einrede  und  Widerlegung  zu  vertheidigen  vermöchte.
  —  108)  Gegen  mich.  —  109)  Seiner  Gnaden  wäre  es  unbewußt,
daß  mir  etwas  genommen,  da  es  von  den  Seinen  geschehen  sei.  —  10)  Diese
(die  Seinen)  sollten  mir  deshalb  Rede  stehen.  —  111)  In  solcher  oder  anderer
  Redeweise.  —  112)  Gegen  mich.  —  113)  Eutledigen.  —  116)  Hier:
hernach.  —  115)  Beteidingt.  —  116)  Das  gebräuchliche  Insigel  des  Kunz
oder  Conrad  von  Kauffungen  ist  im  Schilde  ein  einstusiges  Schildhaupt,  auf
dem  Helme  ein  Doppelflug,  der  etwas  seitwärts  gerichtet  und  mit  der  Stufe
des  Schildhaupts  versehen  ist.  Das  Wappen  in  einen  Vierpaß,  der  etwas
hoch  gezogen  ist,  gestellt,  und  darnm  legt  sich  die  Umschrift:  Kvnrad  von
Koyfungen.  —  117)  Nicht  freiwillige,  also  active  „gewillte“,  wie  einige
Historiker  übersetzen  wollten,  sondern  passive,  d.  h.  mit  Willen  der  streitenden
Parteien  von  Unpartelschen  gewählte  Schiedsrichter.  —  1169)  Die  Bedingung
wegen  Einholung  der  Rechtsbelehrung  von  Andern,  d.  i.  „spruch  holung“,  bemerkt
  Kunz  ansdrücklich,  daß  diese  nur  bei  Solchen  geschehen  möchte,  die  beiden
  Parteien,  ihm  und  dem  Kurfürsten,  „zu  gleich  gewant“  waren,  d.  h.  gut
gefinnt  ohne  Parteinahme.  —
        <pb n="863" />
        284

——

die  vns  beiden  part  iecklichem  nach  seinen  stat  119)  zu  gleiche  gewant
sind  versiglet  mit  meinem  insigel  ·

NR.IsteinevonKunzvonK.selbstbeforgteCopieodereinMundumder
Klage.  Das  Sigel  ist  in  grünem  Wachse  mit  Papiertectur,  die  aber  abgefallen  ist.

Die  Klage  des  Kunz  ist  im  Ganzen  sehr  einfach  und  hält
sich,  streng  genommen,  ganz  in  den  zur  Zeit  üblichen  Schranken
des  Edelmanns  gegen  den  Fürsten,  wenn  sich  zuweilen  auch  ein
für  die  damalige  Epoche  keineswegs  ungewöhnliches,  etwas  zu
wenig  verhülltes  Selbstgefühl  in  einigen  Stellen  derselben  kund
giebt,  was  uns  übrigens  durchaus  nicht  Wunder  nehmen  darf.
Die  nach  dem  damaligen  Schreibgebrauche  ziemlich  wortreiche,
aber  durchgängig  einen  gesunden  Menschenverstand  verrathende
Vorrede  und  die  die  Vorrede  in  Einigem  erläuternde,  sehr  nachdrucksvolle
  Nachrede  machen  eigentlich  den  Haupttheil  der  ganzen
Klage  aus,  während  die  zwei  höchst  einfachen,  doch  in  der  That
gehörig  motivirten  Klagepunkte  nur  einen  verhältnißmäßig  sehr
kurzen  Umfang  haben.  —  Der  bereits  zum  gerechtfertigten  Unwillen
  ausgebildete  Unmuth  über  des  Kurfürsten  Gleichgiltigkeit
bei  den  ihm  geschehenen  Unbilden  von  Seiten  des  Apels  Vitzthum
zu  Tannerode  ist  eigentlich  die  Hauptpointe  der  Klage,  an  die
sich  noch  ein  zweiter  Unmuth  darüber  reiht,  daß  ihn  der  Kurfürst
aus  dem  einstweiligen  Besitze  von  Schweikartshain  nebst  Zubehör
eher  wieder  verdrängte,  ehe  er  ihm  das  zugesagte  Recht  gegen
den  tanneroder  Apel  Pitzthum  verschafft  hatte.  Beim  gründlichern
  Eingehen  in  diese  Klage  begegnet  uns  vor  Allem  das  noch
nicht  ganz  erörterte  Verhältniß,  in  welchem  Apel  Vitzthum  auf
Tannerode,  der  nicht  mit  dem  historisch  berüchtigten  Apel  Vitzthum
  auf  Roßla,  wie  bisher  stets  geschehen  ist,  verwechselt
werden  darf,  zum  Kurfürsten  Friedrich,  sowie  zu  dessen  Bruder,
  dem  Herzoge  Wilhelm,  stand.  Als  nämlich  die  vom  Kunz
besonders  hervorgehobene  „trefflich  groß  name  onrecht  öch
on  alle  redliche  Schuld“  von  Seiten  des  Apel  auf  Tannerode
  an  dem  kauffung'schen  Gute  Milowitz,  welches  „vn—
bewart“,  d.  h.  nicht  mit  Mannen  bewehrt,  gewesen,  vollführt
ward,  muß  dieser  unbedingt  noch  auf  Seiten  des  Herzogs  Wilhelm
  gestanden  haben,  indem  dieser  sich  bei  der  Fehde  des  Kunz
gegen  Apel  zu  Tannerode  des  Letzteren  annahm,  und  Kunz  deshalb
  speciell  des  Herzogs  Feind  wurde,  während  wir  dagegen

119),  Die  Ausdruckswendung  „iecklichem  nach  seinen  stat“  ist  von  Kunz
sehr  gut  gewählt,  und  sagt  genau  genommen  sehr  viel;  unbedingt  deutet  sie
aber  darauf  hin,  daß  Kunz  doch  kein  rechtes  Vertrauen  zu  der  Einholung  einer
  Rechtsbelehrung  hatte,  da  er  dem  „Gleichgewandtsein“  kein  offenbares  Zutrauen
  schenken  mochte.  —
        <pb n="864" />
        285

aus  der  Vereinigung  beider  Brüder,  Friedrichs  und  Wilhelms,
vom  27.  Jannar  1451  doch  unzweideutig  erfahren,  daß  Apel  zu
Tannrode  erst  wieder  mit  dem  Herzoge  Wilhelm  geeinigt  werden
  mußte  2).—  Apel  zu  Tannerodescheint  jedenfalls  1445/46
noch  zu  den  roßlaer  Vitzthumen  gehalten  zu  haben,  und  daher
auch  beim  uneigentlichen  Anfange  des  Bruderkriegs,  der  eigentlichen
  Vitzthumer  Fehde,  so  zu  sagen,  auf  herzoglicher
Seite  gestanden  zu  haben.  Aus  der  eben  angeführten  „Sühne
und  Richtung“  geht  aber  hervor,  daß  Apel  zu  Tannerode
um  1447  der  Partei  des  Bischofs  Peter,  zu  Naumburg,  über
dessen  Treulosigkeit  sich  Herzog  Wilhelm  bitter  beklagte,  und
von  dem  er  besonders  hervorhebt,  daß  dieser  den  Fehdebrief
später  geschickt  habe,  sowie  des  ursprünglichen  herzoglichen  Vasallen,
  des  Grafen  Ernsts  VIII.  von  Gleichen  zu  Remda,
angehörte,  welche  Beide  erst  um  diese  Zeit  der  Kurfürst  auf  seine
Seite  gelenkt  haben  mochte,  und  sie  übrigens  auch  (ohne  dem
Kurfürsten  nur  im  Mindesten  zu  Nahe  zu  treten)  veranlaßt  haben
  konnte,  so  ganz  unverhofft  dem  Herzoge  dadurch  offenbar  beschwerlich
  zu  werden,  daß  sie  ihm  ohne  Weiteres  in's  Land  fielen,
und  besonders  die  gesegneten  Pflegen  von  Weissenfels  und
Weida  fürchterlich  heimsuchten,  oder  sie,  wie  er  selbst  sagt  „oßgepocht
  ond  vorterbt“  hatten  ?75).  —  Da  nun  der  Kurfürst

52)  In  der  „endlichen  Sühne  und  RNichtung“  heißt  es:  „Auch  als  der  Erwirdiger
  In  gott  vatter  her  Peter  Bischoff  zeu  Nuwenburgk,  her  Ernst  Graue
von  Gleichen  ond  here  zen  Blankenhain  vnd  her  Apel  Vitzthüm  zu  Thanrode,
in  dessen  krigen  und  vuwillen  widder  den  obgenannten  vußm  lieben  Swagerer
Herczogen  Wilhelm  zeu  sachssen  gewest  sin,  soliche  alle  sal  auch  genczlich  verrichted
  abgethan  vnd  verfunet  sin  vnd  der  egenante  vnßer  lieber  Swager  Herctzog
  Wilhelm  vnd  die  Iren  sollen  auch  solichs  gein  den  egenanten  Heren  peter
  Bischoff  2c.  Grane  Ernste  vnd  Heren  Apeln  vitzthüm,  nicht  anden,  efern
ader  rechen  mit  keynerley  sachen,  vnd  sie  auch  über  recht  nicht  vorgeweldigen
in  keynewise  desglichen  auch  die  egenanten  herre  Petere  Bischoff  2c.  Graue
Ernst  vnd  her  Apel  victzthum  widderumb  auch  thun  ond  sich  gein  onßerm
Swager  Herczogen  Wilhelm  vnd  den  sinen,  redlich  recht  ond  geborlich  halden
sollen,  deßglich  auch  die  fhede  vnd  vnwillen  Zuschen  vußem  Swager  herctzogen
  friederichen  von  sachssen,  Granen  Adolffen  Grauen  Sigmunde  von  Gleichen,
  hern  Bussen,  hern  Apeln  vnd  hern  Bernde  vitzthüm,  auch  genczlich  verrichted,
  abegethan  versunet  sin  und  vußer  Swager  Friedrich  solichs  auch  gein
den  genannte  Grane  Adolff  Graue  Sigmunden  Hern  Bussen,  Hern  Apeln
vnd  hern  Bernhardt  viczthüm  nicht  anden  rechen  ader  efern  sal  re.  2c.  2c.  —

*5)  Als  ist  vns  nu  zeugeschobin  daß  der  bischoff  von  Nuenburg  ond  mit
samt  Ihm  alle  vusers  bruders  granen,  herren,  amtlute  vnd  manne,  das  der,
als  wir  gleuben,  wenig  dohinden  bleibin,  vuser  viende  am  nechstvorgangen
montage  worden  sind,  als  Ir  in  der  hier  eingeschlossen  Copien  des  bischoffs
vehdesbriue  quamen,  habin  der  bischoff  ond  sin  helffer  vns  vil  unser  dorffer
in  der  pflege  zen  wissensels  oßgepocht,  vud  vns  vnsern  armen  luten  großer
schaden  gefugt,  vud  dasglichen  vff  dinstag  dornach  abir  getan,  So  habin  sie
vns  vff  gestern  vil  vnser  dorffer  in  der  flege  zeu  Weyda  oßgepocht  ond  vorterbt
  Sollicher  vehde  vnd  beschedigunge  wir  ons  in  keiner  wisse  In  sullichem
friede  und  gutlichem  stande  vorsehin  habin  2c.  2c.  2c.  Gegeben  zu  Jena  Sonnabend
  nach  Epiphanias  1447.
        <pb n="865" />
        286

zuverlässig  nach  1447  mit  dem  naumburger  Bischofe  Peter  auch
den  Apel  zu  Tannrode  für  sich  gewonnen  hatte,  so  moöchte,
ja,  müßte  man  fast  annehmen,  als  ob  Friedrich  gradezu  mit
Dieses  Zustimmung  bis  auf  Weiteres  den  wegen  Milowitz  mißvergnügten
  Kunz  dadurch  so  zu  sagen  zum  Schweigen  gebracht
habe,  daß  er  Diesem  Schweickartshain  einräumte,  dadurch
aber  auch,  nachdem,  in  Folge  des  eingetretenen  Friedens  von  1451,
ebenfalls  Apel  zu  Tannerode  wieder  mit  dem  Herzoge  Wilhelm
  ausgesöhnt  worden  war,  und  der  Herzog  auch  darauf  drang,
daß  alle  Friedenspunkte  in  Wirksamkeit  treten  sollten,  der  Kurfürst
  ganz  natürlich  in  einige  Verlegenheit  wegen  Kunz  gebracht
wurde.  —  Die  sogenannte  Nahme  im  kauffung'schen  Gute,  Milowitz,
  mußte  demnach  unbedingt  vor  dem  Epiphaniassonntage
des  Jahres  1447  von  Seiten  Apels  zu  Tannerode  geschehen
sein,  da  sich  der  Herzog  Wilhelm  der  Sache  Apels  annahm,
als  Dieser  von  Kunz  befehdet  ward.  Die  Intervention  des  Kurfürsten
  bei  der  Befehdung  des  Apels  durch  Kunz  kann  nun  eben
so  wenig  früher  als  nach  dem  Epiphaniassonntage  1447  gedacht
werden,  weil  früher  der  Kurfürst  kein  Interesse  daran  haben
konnte,  ob  Kunz  den  Apel  zu  Tannerode  befehdete  oder  nicht.
Uebrigens  dürfen  wir  die  Darstellung  des  Verfolgs,  welche  Kunz
davon  kürzlichst  entwirft,  nicht  so  leicht  nehmen,  da  sie  uns
namentlich  Andeutungen  dazu  giebt,  in  welchem  Verhältnisse  Kunz
zum  Kurfürsten  stand,  und  vermuthen  läßt,  daß  der  Kurfürst  auch
in  ein  Verhältniß  zu  Apel  Vitzthum  von  Apoldaauf  Tannerode
  gekommen  war.  Denn  erstlich  legt  Kunz  dar,  daß  er
anfänglich  den  Kurfürst  „demutenklich“  und  wiederholt  darum  gebeten
  habe,  ihm,  wie  er  sich  ausdrückt,  „omb  sölch  ontät  gegen
  ierren  appel  fitzthum  nach  billigkeit  zu  rechte  zu
helfen.“  Daraus  nun,  daß  es  der  Kurfürst  nicht  that,  sondern
Kunzens  gerechte  Bitten  unberücksichtigt  lietz,  läßt  sich  in  der
That  schlietzen,  daß  er  entweder  zu  nachlässig,  oder  wenigstens  doch
rücksichtslos  für  anderer  Wohl  und  Wehe,  oder  zu  selbstsüchtig,
in  Betracht  eines  noch  unerklärten  Verhältnisses  zu  Apel  auf
Tannerode,  war.  Kunz  erkannte  nicht  nur,  daß  er  unbillig
von  Seiten  des  Kurfürsten  behandelt  worden  war,  sondern  glaubte
sich  auch,  vermöge  seines  altadelichen  Selbstbewußtseins  und  auf
Grund  des  noch  bestehenden  Fehderechts,  und  bei  seiner  raschen,
stets  entschlossenen  Individualität,  sich  selbst,  wie  er  sich  darüber  ausspricht,
  „so  forderst“  er  sich  „mocht,  zeu  rechte  zehelfen,“
den  Vitzthum  und  Alle,  die  sich  seiner  annahmen,  zu  befehden
und  „verhandelte,“  wie  es  wörtlich  heitzt,  „sölch  fede  in  ettlich
  weil  nach  seiner  vermuge.“  Daß  Kunz  übrigens  dem
Vitzthum  und  seinen  Anhängern  tüchtig  zugesetzt,  und  keineswegs
dessen  Anhang,  wozu  auch  der  Herzog  W  en  elm  gehörte,  geschont
haben  mag,  läßt  sich  schon  daraus  schließen,  da  die-  Fehde  des
        <pb n="866" />
        287

Kurfürsten  Aufmerksamkeit  rege  machte.  Der  Kurfürst  nahm  sich
sogar  des  Streits,  doch  auch  nur  in  soweit  an,  daß  er  (abermals
wieder  nur  selbstsüchtig)  erklärte,  daß  es  ihm  nicht  ferner  „ugete“
ihm  „solch  fede  zu  vergnugen  noch  gestatten“,  und  verlangte
von  ihm  sogar  unbedingt,  er  (Kunz)  solle  „söllich  fede  abe
tun,“  was  doch  allerdings  Kunzens  Ehr=  und  Rechtsgefühl  verletzen
  mußte,  der  aber,  aus  Rücksichten  zum  Kurfürsten,  sich  nicht
darüber  offenbar  verletzt  gezeigt  zu  haben  scheint.  Doch  Eins
glaubte  sich  Kunz  gegen  den  sich  einmischenden  Kurfürsten  erlauben
zu  dürfen:  er  hielt  diesem,  wie  er  sagt,  die  „Unthat,“  die  Vitzthum
  an  ihm  und  den  Seinen  verübt,  entweder  persönlich  oder
schriftlich  vor,  muß  aber  doch  dabei  in  den  Schranken  der  Ruhe
und  des  Anstands  geblieben  sein,  weil  er  den  Kurfürst  nicht  beleidigt
  gestimmt  hatte.  Er  ermahnte,  wie  er  sagt,  bittend  den
Kurfürst,  seiner  Pflichten  eingedenk  zu  sein,  und  ihm  entweder
gegen  Apel  „czu  rechte  zu  helfen,“  oder  ihm,  wenn  er  dies
verschmähte,  es  ihm  selbst  zu  überlassen,  oder  daß  er,  wie  er  sich
ausdrückt:  „ihm  das  selber  zu  tune  versuchen  vergonste.“
Da  nun  endlich  der  Kurfürst  durch  Kunzens  dringendste  Bitte,
ihm  nicht  Beides  „zu  versagen,“  sich  wirklich  veranlaßt  sah,  in
der.  Sache  endlich  doch  Etwas  zu  thun,  so  ward  Kunz,  wie  er
sich  selbst  darüber  vernehmen  läßt,  vom  Kurfürsten  „mit  ander
sach  vergnugt.“  Die  dem  Kurfürsten  dazu  gewordene  Gelegenheit,
  dies  zu  können,  giebt  auch  Kunz  selbst  an.  Er  führt  nämlich
  in  der  Klage  besonders,  doch  freilich  in  unbestimmter  Weise,
an,  daß  der  Kurfürst  „vorettlicher  weil  in  kriges  lauffen
oder  wie  dz  geschehen  was,“  Vitzthum  „etlich  dorffer  vorberg
  ond  güter  gen  ant  schwigkershain  mit  ander  zu  gehörunge
  genommen  ond  hatt  sie  so  in  seiner  gnade  gewalt
  ond  gewer.“  Diese  Güter  und  Forwerge  gab  ihn  jetzt
wirklich  der  Kurfürst,  wie  Kunz  sagt,  in  sein  „gewer  die  zehaben
  behalden  ond  gebruchen  also  lang,“  bis  er  ihm
„aines  gutlichen  austrages  von  dem  benampten  sitztum
gehulfe.“  —  Wie  schon  früher  angedeutet,  hatte  auch  Kunz
über  diese  reversalische  Uebernahme  der  genannten  Güter  dem
Kurfürsten  einen  „versigelten  offen  briff,“  d.  h.  eine  mit
untergedrucktem  Sigel  versehene  Reversurkunde,  am  Sonnabende
in  der  Osterwoche  des  Jahres  1449  zu  Meissen  ausgefertigt.

Kunz  hatte  sich  in  dieser  Revers-Urkunde  von  1449  verbindlich
  gemacht,  die  Güter  eigentlich  nur  dann,  und  zwar  ohne
Weiteres,  zurückzugeben,  sobald  ihm  der  Kurfürst  oder  dessen
Erben  gegen  Apel  Vitzthum  zu  seinem  Rechte  verholfen  haben
würden.  Kunz  war  ferner  auch,  wie  er  sagt  „aufsolchs  auftrages,“
  —  zu  dem  sich  der  Kurfürst,  ihm  gegen  Apel  zu  verhelfen,
  unbedingt  verbindlich  gemacht  haben  mußte,  weil  sonst  Kunz
        <pb n="867" />
        288

in  seinem  Reverse  diese  Bedingung  keineswegs  hätte  aufnehmen
können,  —  „allwege  wartunde  vnd  gefolglich  gewest  wie
geborlich  ist.“  —  Allein  der  Kurfürst  hatte  in  der  Sache  Kunzens
  gegen  Apel,  genau  genommen,  seit  der  Uebergabe  von  Schweikkartshain
  rc.  weiter  nichts  unternommen.  —  Die  Hauptbedingung
des  Reverses  war,  so  zu  sagen,  gradezu  in  völlige  Vergessenheit
gekommen.  —  Da  kam  endlich  der  schon  mehrfach  erwähnte
Friede  von  1451,  in  dem  nicht  nur  beide  fürstliche  Brüder  endlich
  wirklich  mit  einander  ausgesöhnt  wurden,  sondern  auch,  wie
schon  angedeutet,  andere  bisher  zu  einer  der  beiden  Parteien  haltende
  Personen,  theils  mit  dem  Kurfürsten,  theils  mit  dem  Herzoge,
  gütlich  mit  einander  vertragen  werden  mußten.  Kunzens
jedoch,  der,  wie  bekannt,  mit  dem  Herzoge  in  offener  Fehde  lag,
obschon  er  mit  Vitzthum  Waffenstillstand  aus  Rücksichten  zum
Kurfürsten  hatte,  geschah  im  gedachten  Friedensinstrumente  keiner
Erwähnung,  obgleich  Apel  Vitzthum,  der,  wie  wir  aus  dem  gedachten
  Friedenswerke  ersehen,  mittlerweile  auch  des  Herzogs,
Wilhelms,  Feind  geworden  war,  darin  ausdrücklich,  als  mit
Wilhelm  ausgesöhnt,  erwähnt  wird.  Obgleich  aber  Kunz  von
dem  Frieden,  der  doch  so  speciell  genommen  worden  war,  daß
man  auch  die  Sonderfehder  mit  eingeschlossen  hatte,  ausgeschlossen
  geblieben,  so  glaubte  der  Kurfürst  dennoch  dem  Friedenspacten
  nur  dadurch  eine  Genüge  leisten  zu  können  und  sogar  zu
müssen,  daß  er  Kunzz,  wie  dieser  sich  selbst  darüber  ausläßt,  die
Güter  „geweldeklich  on  recht“  nahm  54).  —  Daß  sich  jedoch
Kunz  deshalb  gegen  den  Kurfürst  selbst  höchlich  beklagte,  mußte
freilich  die  erste  Folge  sein.  Es  war  auch  kein  Wunder,  da  der
Kurfürst  dem  reichen  Apel  von  Tannerode  gegenüber  die  Friedensbedingungen
  so  streng  hielt,  während  er  doch  gegen  den  armen
Kunz  von  Kauffungen  jede  Billtgkeit  aus  den  Augen  setzen
zu  können  glaubte  55).—  Ferner  ist  hier  in  Erwägung  zu  ziehen,
daß  bei  Eingabe  der  Klage  bereits  drei  Jahre  verflossen  waren,

*4)  Sobald  der  Kurfürst  das  Friedenswerk  im  strengsten  Sinne  nach  dem
wirklichen  Wortlaute  nehmen  wollte,  so  war  es  nöthig,  daß  er  auch  dabei  in
anderer  Weise  streng  nach  dem  Buchstaben  des  Instruments  ging.  Es  heißt
nämlich  auch  wörtlich  in  der  Urkunde:  „daruff  sellen  auch  ydermann  sine
slosse,  stete,  hofe,  guter  oud  erbe,  sie  seind  eigen  oder  lehin,  die  in  diessen  krige
entwert  sin  wider  werden  als  sie  iczundt  sin,  doch  daz  man  sich  dauon  halte
als  billig  ist  2c.“  —  Sonach  war  durch  die  Strenge  der  Friedenspacten  keineswegs
  die  Billigkeit  ausgeschlossen.  Wollte  also  der  Kurfürst  dem  Frieden  hierin
vollhaltig  genügen,  so  durfte  er  eben  so  wenig  die  im  Friedensinstrumente  ausgesprochene
  Billigkeit  dabei  unberücksichtigt  lassen.  —

55)  Der  Buchstabe  des  Gesetzes  tödtet,  aber  der  Geist  macht  lebendig;  und
so  sollte  es  auch  mit  dem  Frieden  gehalten  werden,  das  war  die  Ansicht  der
Einiger:  denn  der  Buchstabe  des  Friedens  befahl  die  Zurückgabe  der  Güter
und  alles  genommenen  Besitzthums,  allein  der  Geist  des  Freidens  empfahl
dabei  auch  an,  die  Billigkeit  in  gewissen  Fällen  walten  zu  lassen.  —
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