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        <title>Europäischer Geschichtskalender. Siebenter Jahrgang. 1866.</title>
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        Europäischer  Geschichtskalender.

Siebenter  Jahrgang.  1866.

Herausgegeben

von

H.  Schulthess.

Motto:  facta  loquuntur

  Nördlingen.
Druck  und  Verlag  der  C.  H.  Beck'schen  Buchhandlung.
1  8  6  7.
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        Vorbemerkung.

 

Die  etwas  complicirte  Eintheilung  des  Abschnittes  Deutschland
war  für  das  Uebergangsjahr  1866  nicht  wohl  zu  vermeiden.  Die
Ereignisse  haben  sie  für  die  Zukunft  vereinfacht,  so  daß  der  Abschnitt
nur  noch  in  Preußen  mit  dem  norddeutschen  Bunde  und  der  süddeutschen
  Staatengruppe  —  auch  für  den  Fall,  daß  der  vollständige
Eintritt  derselben  in  den  norddeutschen  Bund  sich  noch  nicht  sobald
verwirklichen  sollte,  wie  es  den  Anschein  hat  —  und  Oesterreich  zerfallen
  wird.  Diejenigen  Actenstücke  aus  dem  Jahre  1866,  die  schon
in  das  bis  hart  an  den  Ausbruch  des  Krieges  reichende  Ergänzungsheft
  zum  letzten  Jahrgang  aufgenommen  wurden,  sind  in  diesem
Jahrgang  nicht  wiederholt,  sondern  es  ist  dafür  jedesmal  auf  jenes
Ergänzungsheft  verwiesen  worden.  Dagegen  wurde  auf  den  Wunsch
mehrerer  Freunde  die  Verfassung  des  norddeutschen  Bundes,  wie  sie
aus  den  Berathungen,  des  norddeutschen  Reichstags  hervorgegangen
ist  und  deren  definitive  Annahme  bereits  außer  Zweifel  sein  dürfte,
anticipirt  und  dem  Anhange  von  Actenstücken  beigefügt.

Anfangs  Mai  1867.
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        Inhalt.

I.  Chronik  der  wichtigsten  Ereignisse  im  europ.  Staatensysteme
  im  Jahre  1866
II.  Deutschland  und  die  beiden  deutschen  Großmächte.
1.  Gemeinsame  Angelegenheiten  —  Mittel=  und  Kleinstaaten
bis  zum  Ausbruche  des  Kriegs  
2.  Vom  Ausbruche  des  Kriegs  bis  zur  Auslösung  des  Bundestags
  (15.  Juni  bis  24.  August)    
3.  Preußen  und  (vom  24.  August  an)  die  norddeutschen

Bundesstaaten
4.  Die  süddeutsche  Staatengruppe  seit  bem  24.  Aug.
5.  Oesterreich  

6.  Anhang  von  Actenstücken:
1.  Friede  von  Prag  zwischen  Oesterreich  und  Preußen
2.  Friede  zwischen  Preußen  und  Württemberg
3.  Friede  zwischen  Preußen  und  Baden  
4.  Friede  zwischen  Preußen  und  Bayern
5.  Friede  zwischen  Preußen  und  Hessen  
6.  Friede  zwischen  Preußen  und  Sachsen
7.  Protest  des  Königs  Georg  von  Hannover
8.  Friede  von  Wien  zwischen  Oesterreich  und  Italien
9.  Actenstücke  bez.  Interventionsbegehren  der  süddeutschen
  Staaten  von  Frankreich
10.  Schutz=  und  Trutzbündnisse  Preußens  mit  Württemberg,
  Baden  und  Bayern    
11Actenstücke bez. Luxemburg.    
12.  Verfassung  des  norddeutschen  Bundes  
1*

Seite                                                                                                                                   3 

35
94

157
216
233

278
281
282
283
286
289
293
297

302
449

450
451
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        4  Inhalt.

III.  Außerdeutsche  Staaten:

1.  Portugal  
2.   Spanien
3.   England  
4.   Frankreich
5.   Italien    
Rom  
6.  Schweiz  
7.  Belgien  
8.  Holland  
9.  Dänemark



10.  Schweden  und  Norwegen

11.  Rußland    

12.  Türkei

13.  Griechenland  .

IV.  Außereuropäische  Staaten:

1.  Verein.  Staaten  von  Nordamerika

2.  Mexico  

Register

Uebersicht  der  Ereignisse    des  Jahres  1866

 

Seite

305
306
312
325
354
379
384
390
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394
396
397
403
420

427
443
463
567
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        1.
Chronik
der

wichtigsten  Ereignisse

im

europäischen  Staatensysteme                                                                                         im

Jahre  1866.
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        1. Jan.  (Oesterreich)  gestattet  den  venetianischen  Flüchtlingen  seit  1859  die
straffreie  Rückkehr  und  die  Hinausgabe  ihres  bisher  mit  Segquester  belegten
Vermögens.

2.   „  (Italien).  Das  Gesetz  bez.  Einführung  der  Civilehe  tritt  mit  diesem
Tage  in  Kraft.  

„  (Italien).  Die  Aushebungen  von  1866  für  die  Armee  werden  aus
Ersparungsrücksichten  eingestellt.  Die  öffentliche  Meinung  erklärt  sich  vielfach
  dagegen.

„  (Spanien).  Militärrevolte  des  Gen.  Prim.

4.   „  (Ver.  Staaten)  Gen.  Weitzel  besetzt  eigenmächtig  die  mexicanische  Stadt
Bagdad  am  Rio  grande.  Er  wird  desavonirt.

7.  „  (Oesterreich).  Die  Regierung  weist  die  Revision  der  Union  zwischen
Siebenbürgen  und  Ungarn  nach  Pesth  und  vertagt  inzwischen  den  siebenbürgischen
  Landtag.

8.  „  (Oesterreich)  versucht  eine  weitere  halbe  Maßregel  zur  Befriedigung  Venetiens,
  die  jedoch  zurückgewiesen  wird.

„  (Portugal).  Die  Regierung  und  die  Dep.-Kammer  sprechen  sich  sehr
entschieden  gegen  die  Idee  einer  iberischen  Union  aus.

9.  (Frankreich)  verlangt  von  den  Ver.  Staaten  die  Zusicherung  stricter
Neutralität  gegenüber  Mexico,  um  darauf  hin  mit  dem  Kaiser  Maximilian
über  die  Rückkehr  der  franz.  Truppen  unterhandeln  zu  können.

10.  „  (Oesterreich).  Der  österr.  Gesandte  Graf  Karolyi  kehrt  nach  längerer
Abwesenheit  mit  sehr  bestimmten  Instructionen  gegen  die  Wünsche  Preußens
bez.  Schleswig-Holstein  nach  Berlin  zurück.

11.  „  (Deutschland.  —  Holstein).  Ein  Rescript  des  österr.  Statthalters
Gablenz  an  die  Landesregierung  eröffnet  derselben,  daß  er  Petitionen  für
Einberufung  der  Stände  z.  Z.  anzunehmen  nicht  im  Falle  sei.

14.  „  (Schweiz).  Die  von  der  Bundesversammlung  beschlossenen  Revisionspunkte
  der  Bundesverfassung  werden  sowohl  von  der  Mehrheit  der  Cantonsstimmen
  als  von  der  Mehrheit  der  abstimmenden  Bürger  sämmtlich  bis  auf
einen  (den  sog.  Judenartikel)  verworfen.

15.  „  (Preußen).  Eröffnung  des  Landtags.  Graf  Bismarck  verliest  die  Thronrede.
  Dieselbe  hält  fest  an  der  Armeereorganisation  und  stellt  keinerlei  Concession
  in  Aussicht.

„  „  (Frankreich)  schickt  den  Baron  Seillard  in  außerordentlicher  Mission  nach
Mexico,  um  mit  dem  Kaiser  Maximilian  über  die  Rückkehr  der  franz.
Truppen  zu  unterhandeln.

.  „  (England).  Verschwörung  der  Fenier.  Dublin  wird  in  Belagerungszustand
  erklärt.

16.  „  (Deutschland.  —  Zollverein).  Der  König  von  Hannover  unterzeichnet
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        8  Allgemelne  Chronik.

widerstrebend  den  Handelsvertrag  mit  Italien  und  verpflichtet  sich  dadurch,
das  Königr.  Italien  anzuerkennen.

17.  Jan.  (Preußen).  Der  neugewählte  Präsident  des  Abg.-Hauses  Grabow  tritt
seine  Function  mit  einer  schneidenden  Rede  über  die  Lage  der  öffentlichen  Angelegenheiten
  seit  dem  Schluß  des  letzten  Landtags  an.

20.  „  (Spanien).  Gen.  Prim  tritt  mit  seinen  Truppen  auf  portugiesisches  Gebiet
  über  und  wird  entwaffnet.

21.  „  (Deutschland.  —  Holstein).  Die  Landesregierung  mahnt  dringend
von  der  auf  den  23.  d.  M.  beabsichtigten  Massenversammlung    für  Einberufung
  der  Stände  ab.

22.  „  (Deutschland.  —  Holstein.)  Die  Polizei  in  Altona  verbietet  die  auf
den  folgenden  Tag  angesagte  Massenversammlung.

„  „  (Frankreich).  Eröffnung  der  Kammern.  Der  Kaiser  spricht  sich  in  der
Thronrede  sehr  scharf  gegen  eine  Erweiterung  der  politischen  Freiheiten,  die
sog.  Krönung  des  Gebäudes,  aus.

23.  „  (Deutschland.  —  Holstein).  Die  Massenversammlung  in  Altona  findet
nun  doch  statt,  nachdem  die  Polizei  sie  gestattet  hat  unter  der  Bedingung,
daß  keine  förmlichen  Resolutionen  gefaßt  werden  sollten.  Dieselbe  spricht
sich  ohne  solche  einstimmig  für  Einberufung  der  Stände  aus.  Mehrere  süddeutsche
  Parteiführer,  wie  Metz  aus  Darmstadt  u.  A.,  nehmen  daran  Theil.

24.  „  (Deutschland.  —  Kurhessen).  Die  Regierung  hat  der  wieder
zusammentretenden  Ständeversammlung  wieder  keine  Vorlage  zu  machen  —
vollständiger  Stillstand  des  Staatslebens.

25.  „  (Holland).  Rücktritt  des  liberalen  Ministers  Thorbecke.

26.  „  (Preußen).  Graf  Bismarck  richtet  eine  Depesche  an  Oesterreich,  in  der  er
die  Politik  des  österr.  Cabinets  in  Holstein  einer  schneidenden  Kritik  unterwirft
  und  einen  Bruch  der  bisherigen  Allianz  in  Aussicht  stellt.

27.  „  (Deutschland.  —  Schleswig).  Eine  Anzahl  Ständemitglieder  regen
beim  preuß.  Gouverneur  Manteuffel  die  Einberufung  der  Stände  an,  werden
aber  von  diesem  entschieden  ablehnend  beschieden.

29.  „  (Preußen).  Ein  Beschluß  des  Obertribunals  sucht  den  Art.  84  der  Verfassung
  bez.  Redefreiheit  der  Abgeordneten  in  Frage  zu  stellen.  Gewaltige
Aufregung  der  öffentlichen  Meinung.

„  „.  (Preußen).  Das  Berliner  Kammergericht  beschließt  in  dem  Staatsprocesse
  gegen  den  schleswig-holsteinischen  Redacteur  May  denselben  für  einen
weiter  anzusetzenden  Termin  verhaften  und  nach  Berlin  transportiren  zu  lassen.

„  „.  (Oesterreich).  Das  Kaiserpaar  besucht  Pesth  und  wird  aufs  Glänzendste
empfangen.

30.  „  (Deutschland.  —  Bayern).  Der  König  nimmt  die  aus  Franken  und
Schwaben  an  ihn  gesandte  Landesdeputation  nicht  an  und  weist  sie  an  das

Ministerium  und  den  Landtag.

31.  „  (Deutschland.  —  Holstein).  Eine  Eingabe  von  31  Ständemitgliedern
an  die  Landesregierung  um  Einberufung  der  Stände  wird  von  dieser  gar
nicht  angenommen.

„  „  (Frankreich)  gestattet  der  päpstlichen  Regierung  mit  Rücksicht  auf  die  bevorstehende
  Ausführung  der  Septemberconvention  die  Bildung  einer  französischen
  Legion  aus  gedienten  franz.  Soldaten  in  Antibes.

2.  Febr.  (Deutschland.  —  Holstein).  Der  österr.  Statthalter  Gablenz  lehnt
die  Auslieferung  des  Redacteurs  May  an  Preußen  seinerseits  ab  und  weist
Preußen  an  die  zuständigen  Gerichte.

3.  „  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  erklärt  die  Vereinigung  Lauenburgs  mit  der
Krone  Preußen  ohne  Zustimmung  des  Landtags  für  rechtsungültig.

5.  „  (Deutschland.  —  Kurhessen).  Die  Ständeversammlung  muß  wegen
Mangel  an  Vorlagen  Seitens  der  Regierung  wieder  vertagt  werden.
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        Allgemeine  Chronik.  9

5.  Febr.  (Türkei.  —  Aegypten).  Der  Vicekönig  schließt  mit  der  Suezcanal-Compagnie
  einen  neuen  beide  Theile  befriedigenden  Vertrag  ab.  

6.  „  (England).  Eröffnung  des  Parlaments.  Die  Thronrede  der  Königin  verkündet
  einen  Antrag  auf  Parlamentsreform.

7.  „  (Oesterreich)  antwortet  auf  die  preuß.  Depesche  vom  26.  Jan.  entschieden
ablehnend  mit  der  Andeutung,  daß  es  selbst  auf  die  Gefahr  eines  Bruches
mit  Preußen  bei  seiner  Politik  bez.  der  schleswig-holsteinischen  Frage  zu  beharren
  entschlossen  sei.

9.  „  (Rußland.  —  Rom).  Der  russische  Gesandte  erklärt  der  päpstl.  Curie,
daß  seine  Mission  beendigt  sei.

„  „  (Ver.  Staaten).  Die  beiden  Häuser  des  Congresses  haben  eine  Prolongation
  des  sog.  Freedmensbureau  zum  Schutz  der  ehemaligen  Sclaven  in
den  Südstaaten  beschlossen.  Der  Präsident  Johnson  hindert  die  Ausführung
durch  sein  Veto.

10.  „  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  erklärt  nach  zweitägiger  Debatte  den  Beschluß
des  Obertribunals  vom  29.  Jan.  für  ein  Attentat  gegen  die  Verfassung  und
erhebt  dagegen  feierlichen  Protest.

„  „  (Oesterreich).  Der  Landtag  von  Croatien  nimmt  mit  einer  Mehrheit

von  wenigen  Stimmen  eine  der  Union  mit  Ungarn  günstige  Adresse  an.
Der  Kaiser  verlangt,  daß  ihm  auch  die  Adresse  der  Minderheit  unterbreitet
werde.

13.  „  (Türkei).  Eröffnung  der  von  Frankreich  angeregten  internationalen  Choleraconferenz
  in  Konstantinopel.

14.  „  (Deutschland.  —  Holstein).  Das  Altonaer  Magistratsgericht  lehnt
die  Auslieferung  des  Redacteurs  May  an  Preußen  ab.  

15.  „  (Oesterreich)  erklärt  sich  geneigt,  den  Handelsvertrag  mit  Sardinien
thatsächlich  auf  ganz  Italien  auszudehnen,  ohne  jedoch  darum  das  Königr.
Italien  anzuerkennen.  Italien  geht  nicht  darauf  ein.

16.  „  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  erklärt  die  Maßregeln  der  Regierung  gegen
das  vorjährige  Kölner  Abgeordnetenfest  für  verfassungswidrig.

17.  „  (Rußland).  Der  bisher  in  Polen  bestandene  Kriegszustand  wird  durch
kais.  Ukas  wieder  aufgehoben.

18.  „  (Preußen).  Die  Regierung  erklärt  die  Beschlüsse  des  Abg.-Hauses  v.  3.,
10.  und  16.  Febr.  für  Ueberschreitungen  seiner  Competenz  und  weigert  sich,
dieselben  anzunehmen.

„  „  (Preußen).  Der  preuß.  Gesandte  in  Paris  wird  nach  Berlin  berufen.

19.  „  (Deutschland.  —  Zollverein).  Sämmtliche  Zollvereinsregierungen
haben  den  Handelsvertrag  mit  Italien  ratifizirt,  auch  Württemberg,  Hessen-Darmstadt,
  Kurhessen  und  Nassau,  die  letzteren  jedoch  sehr  widerstrebend.

22.  „  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  geht  über  das  Schreiben  der  Regierung  vom
18.  Febr.  zur  einfachen  Tagesordnung  über,  lehnt  den  Antrag  auf  den  Erlaß
einer  Adresse  an  die  Krone  ab  und  ist  nach  dem  Ergebniß  der  Ausschußberathungen
  augenscheinlich  entschlossen,  den  Militär=  und  den  Marineetat
wiederum  abzulehnen.  Die  Regierung  spricht  daher  die  sofortige  Vertagung
des  Landtags  und  den  Schluß  der  Session  auf  den  folgenden  Tag  aus.

23.  „  (Preußen).  Schluß  der  Session  des  Landtags.  Graf  Bismarck  verliest
die  Thronrede.  ·

„  „  (Türkei.  —  Rumänien).  Ausbruch  einer  Verschwörung  gegen  Fürst
Couza.  Couza  dankt  ab  und  wird  nach  Siebenbürgen  entlassen.  Die  Nat.=Versammlung
  wählt  den  Grafen  von  Flandern  zum  Fürsten,  der  jedoch  alsbald
  ablehnt.  Errichtung  einer  provisorischen  Statthalterschaft.

24.  „  (Oesterreich).  Der  Landtag  von  Ungarn  richtet  eine  neue  Adresse  an
den  Kaiser  um  thatsächliche  Anerkennung  der  Rechtscontinuität.

„  „  (Schweiz).  Eine  großartige  Demonstration  in  Solothurn  zwingt  den  dortigen
  Bischof  zur  Zurücknahme  eines  intoleranten  Circulars  gegen  die  Protestanten.
        <pb n="12" />
        10  Allgemeine  Chronik.

26.  Febr.  (Deutschland.  —  Holstein).  Der  österr.  Statthalter  Gablenz  beruft
  behufs  Feststellung  des  Budgets  in  Ermangelung  der  Ständeversammlung
wenigstens  eine  Notabelnversammlung  dazu  ein.

„  „  —  20.  März.  (Frankreich).  Adreßbebatte  des  gesetzgeb.  Körpers.  Rede
des  Hrn.  Thiers  für  constitutionelle  Rechte.  Stelle  bez.  Deutschland.  Bildung
  einer  Mittelpartei  aus  den  Reihen  der  bisherigen  Majorität.

„  „  (Türkei).  Die  Pforte  protestirt  gegen  die  Vorgänge  in  Rumänien  und
verlangt  den  Zusammentritt  einer  europ.  Conferenz.

28.  „  (Preußen).  Ministerconseil  unter  dem  Vorsitz  des  Königs  und  unter
Beiziehung  des  Gesandten  in  Paris  und  mehrerer  Generale:  Erwägung  der
Kriegsfrage.

„  „  (Rußland)  läßt  den  zweiten  von  Rom  bestätigten  Stellvertreter  des  im
Innern  Rußlands  gefangengehaltenen  Erzbischofs  von  Warschau  eben  dahin  abführen,
  so  daß  von  den  drei  Candidaten  des  Domcapitels  nur  noch  der  letzte
ihm  genehme  übrig  bleibt.

1.  März.  (Italien).  Die  Armee  und  die  Militäradministration  sind  mit  diesem
Tage  ganz  auf  den  Friedensfuß  gesetzt.

3.  „  (Oesterreich).  Der  österr.  Gesandte  in  Berlin,  Graf  Karolyi,  erklärt  dem
Grafen  Bismarck  sehr  bestimmt,  daß  Oesterreich  sich  in  Schleswig-Holstein
keine  Aenderung  des  Provisoriums  zu  seinen  Ungunsten  gefallen,  kein  Definitivum,
  welches  seiner  Ehre,  seinen  Interessen  und  seiner  Stellung  in  Deutschland
  zuwiderlaufe,  abtrotzen  lassen  werde.  ·

„  (Oesterreich).  Der  Kaiser  beharrt  in  einem  Rescript  auf  die  Adresse  des
ungarischen  Landtags  auf  den  bisherigen  Forderungen  im  Interesse  der  Gesammtmonarchie.


6.  „  (Oesterreich)  lehnt  die  diplomatische  Behandlung  der  Frage  der  Auslieferung

  des  schleswig-holst.  Redacteurs  May  ab.

„  „  (Deutschland.  —.  Kurhessen).  Wiederzusammentritt  der  Stände;

wieder  keine  Vorlagen  der  Regierung.

7—13.  „  (Oesterreich).  Sitzungen  des  Marschallraths  unter  dem  Vorsitze  des
Kaisers:  Erwägung  der  Kriegsfrage.

8.   „  (Deutschland.  —  Bayern)  richtet  eine  identische  Dep.  an  Sachsen,
Württemberg.  Baden,  Hessen-Darmstadt  und  Nassau,  dahin  gehend,  daß,  wenn
Oesterreich  und  Preußen  ihre  Streitigkeiten  mit  Umgehung  des  Bundes  ausmachen
  wollten,  die  übrigen  deutschen  Staaten  sich  jeder  Theilnahme  enthalten
  und  Separatbündnisse  ablehnen  sollten,  aber  kein  Bundesglied  zurückbleiben
  dürfe,  wenn  der  Bund  von  einem  der  streitenden  Theile  angerufen
würde.

„  (Oesterreich).  Der  croatische  Landtag  beschließt,  zu  den  Unterhandlungen
mit  Ungarn  eine  Zwölferdeputation  nach  Pesth  zu  schicken,  aber  mit  gemessenen
  Instructionen.  Der  ungarische  Landtag  gibt  seiner  Deputation  keine
Instructionen  mit  

„  (Italien).  Die  II.  Kammer  wünscht,  daß  das  Land  für  alle  kriegerischen
Eventualiläten  sich  bereit  mache.  Der  Ministerpräs.  Lamarmora  erklärt,  daß

  es  bereits  geschehen  sei.  

10.  ,,  (Preußen.  —  Italien).  Gen.  Govone  trifft  in  geheimen  Mission  der
ital.  Regierung  in  Berlin  ein.  

„  (England).  Schluß  der  Untersuchung  über  die  Negermetzeleien  auf  Jamaica.
  Bericht  der  außerordentlichen  Regierungscommission.

11.  „  (Preußen).  Der  König  von  Preußen  erläßt  ohne  vorherige  Verständigung
mit  Oesterreich  eine  Verordnung  für  Schleswig-Holstein,  durch  welche  die
Anerkennung  einer  andern  landesherrlichen  Gewalt  in  den  Herzogthümern  als
der  des  Königs  von  Preußen  und  des  Kaisers  von  Oesterreich  (d.  h.  der  des
Augustenburgers)  mit  schwerer  Zuchthausstrafe  bedroht  wird.
        <pb n="13" />
        Allgemeine  Chronik.  11

11.  März.  (Oesterreich)  gestattet  dem  Kaiser  Max  von  Mexico  neue  Werbungen




























für  das  österr.  Freiwilligencorps.

 12.   ,,  (Deutschland.  —  Zollverein)  Die  Ratificationen  des  Handelsvertrags
  mit  Italien  werden  in  Berlin  ausgetauscht.  Der  ital.  Gesandte  constalirt,
  daß  dieselben  ohne  alle  Vorbehalte  erfolgt  seien  und  erklärt  die  Absicht
seines  Königs,  demnächst  Gesandte  bei  den  verschiedenen  deutschen  Regierungen
zu  beglaubigen.

(England).  Die  Regierung  bringt  die  angekündigte  Bill  für  Parlamentsreform
  im  Unterhause  ein.

13.   ,,   (Rußland.  —  Rom).  Die  ganze  russische  Gesandtschaft  verläßt  Rom,
ohne  vom  Papst  sich  zu  verabschieden.

14.   ,,   (Preußen).  Die  offiz.  Presse  beginnt  die  Frage  einer  Bundesreform  behufs
  endlicher  Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Frage  anzuregen.

(Deutschland.  —  Kurhessen).  Die  Ständeversammlung  muß  wegen
Mangel  an  Vorlagen  Seitens  der  Regierung  wieder  vertagt  werden;  dieselbe
  verwahrt  sich  gegen  die  „unausbleiblichen  Folgen  einer  solchen  Mißregierung“.


15.   ,,   (Oesterreich)  zieht  Truppen  aus  Ungarn  und  aus  andern  Provinzen  nach
Böhmen.  Bereits  heißt  es,  daß  Benedek  bestimmt  sei,  den  Oberbefehl  über
eine  in  Böhmen  aufzustellende  Armee  zu  übernehmen.

(Deutschland.  —  Baden).  Die  ganze  II.  Kammer  erklärt  sich  neuerdings
  für  das  Selbstbestimmungsrecht  des  schleswig-holsteinischen  Volkes.

(Italien).    Der  König  läßt  sich  durch  den  Kriegsminister  einen  (vorerst
nicht  veröffentlichten)  Bericht  über  die  Schlagfertigkeit  der  Armee  erstatten.

16.   ,,   (Preußen)  trifft  Vorbereitungen  behufs  kriegsmäßiger  Armirung  der
schlesischen  Festungen.

(Oesterreich)  stellt  in  einer  vertraulichen  Circulardep.  an  die  deutschen  Regierungen
  die  Anrufung  des  Bundes  gegen  Preußen  in  Aussicht  und  regt  die
Kriegsbereitschaft  der  Bundescontingente  an.

(Ver.  Staaten).  Beide  Häuser  des  Congresses  haben  eine  sog.  Civilrechtsbill
  zum  Schutz  der  ehemaligen  Sclaven  in  den  Südstaaten  beschlossen.
Präsident  Johnson  legt  auch  dagegen  sein  Veto  ein.  Dasselbe  wird  jedoch
(am  9.  April)  von  beiden  Häusern  mit  Zweidrittelmajoritäten  umgestoßen
und  die  Bill  Gesetz.

17.   ,,   (Oesterreich)  fragt  durch  den  österr.  Gesandten  in  Berlin  an,  ob  Preußen
die  Gasteiner  Convention  gewaltsam  zu  zerreißen  gedenke.  Autwort  Bismarcks.
  Oesterreich  findet  sie  „einigermaßen  befriedigend“  und  sistirt  vorerst
weitere  Schritte  am  Bunde.

19.   ,,   (Preußen).  Die  „Kreuzztg.“  denunzirt  die  Rüstungen  nicht  bloß  Oesterreichs,
  sondern  auch  Sachsens.

(Ver.  Staaten)  protestiren  in  Wien  gegen  weitere  Anwerbungen  für  die
österr.  Freiwilligenlegion  in  Mexico.

20.   ,,   (Preußen).  Gegen  100  gezogene  Geschütze  gehen  vom  Rhein  in  die  schlesischen
  und  sächsischen  Festungen  ab.

(England).  Die  bisherige  Majorität  des  Unterhauses  spaltet  sich  bez.  der
Parlamentsreform.  Abfall  der  sog.  Adullamiten  vom  Ministerium  Russel-Gladstone.


21.   ,,   (Italien).  Die  Regierung  verlangt  vom  Parlament  einen  Credit  von
2  Mill.  zu  Befestigung  Cremonas's.

22.   ,,     (Oesterreich).  Ein  67er  Ausschuß  des  ungarischen  Landtags  beginnt  die





Frage  der  gemeinsamen  Angelegenheiten  in  Erwägung  zu  ziehen  und  wählt
zunächst  eine  15er  Subcommission.
23.   ,,   (Deutschland.  —  Hessen-Darmstadt).  Die  II.  Kammer  erklärt
sich  fast  einstimmig  für  die  Einberufung  der  Stände  in  den  Herzogthümern.
24.   ,,   (Preußen)  verzichtet  in  einer  Circulardep.  an  die  deutschen  Regierungen
auf  die  Hülfe  des  Bundes  als  solchen,  verlangt  aber  zu  wissen,  ob  es  für
        <pb n="14" />
        12  Allgemeine  Chronik.

den  Fall  eines  Angriffs  von  Seite  Oesterreichs  auf  sie  als  einzelne  zählen

dürfe.

24.  März.  (Deutschland.  —  Hessen-Homburg).  Der  letzte  Landgraf  stirbt
und  ““  Ländchen  geht  an  Hessen-Darmstadt  über,  das  sofort  davon  Besitz
ergreift.

25.  „  (Preußen).  Zahlreiche  Versammlungen  von  Wahlmännern  und  Urwählern
  beginnen  zuerst  am  Rheine,  dann  auch  in  andern  Provinzen  sich  gegen
einen  Krieg  mit  Oesterreich  behufs  einer  gewaltsamen  Annexion  Schleswig-Holsteins
  auszusprechen.

27.  „  (Deutschland).  Keine  deutsche  Regierung  entspricht  der  Aufforderung  Preußens
  vom  24.  d.  M.,  einige  suchen  auszuweichen,  die  meisten  weisen  Preußen
an  den  Bund.

28.  „  (Preußen).  Eine  kgl.  Ordre  verfügt,  die  Armee  in  Kriegsbereitschaft  zu

setzen.

31.  „  (Oesterreich)  protestirt  gegen  jede  Absicht  eines  offensiven  Auftretens  gegen
Preußen  und  erklärt  seinen  festen  Entschluß,  sich  seinerseits  nicht  in  Widerspruch
  mit  Art.  11  der  Bundesacte  zu  setzen.

„  „.  (Deutschland.  —  Bayern)  sucht  durch  eine  identische  Dep.  an  Oesterreich
  und  Preußen  zu  beschwichtigen  und  zu  vermitteln.
„  „  (Spanien).  Die  span.  Flotte  beschießt  Valparaiso.

Anf.  April.  (Türkel.  —  Candia).  Beginn  der  Unruhen  auf  der  Insel.  Eine
Bittschrift  an  den  Sultan  verlangt  Abhülfe  der  Beschwerden.

2.  ,,  (Deutschland.  —  Bayern)  beginnt  ebenfalls  zu  rüsten.

3.  „  (Italien)  ertheilt  dem  Gen.  Govone  in  Berlin  die  Vollmacht,  eine  Allianz
mit  Preußen  gegen  Oesterreich  abzuschließen.

5.  „  (Deutschland.  —  Württemberg)  trifft  militärische  Vorbereitungen.

"„  „  (Frankreich).  Der  „Moniteur“  verkündet  nach  der  Rückkehr  des  Baron
Seillard,  daß  die  franz.  Armee  in  3  Abtheilungen  Mexico  räumen  werde,
im  Nov.  1866  und  im  März  und  Nov.  1867.

6.  „  (Preußen)  erklärt  in  Antwort  auf  die  österr.  Dep.  v.  31.  März  auch  seinerseits,
  daß  den  Absichten  Sr.  Maj.  nichts  ferner  liege,  als  ein  Angriffskrieg
gegen  Oesterreich.

7.  „  (Oesterreich)  verlangt  nunmehr  von  Preußen,  daß  es  die  Mobilisirungs-=ordre
  v.  28.  März  zurücknehme.

8.  ,  (Preußen.  —  Italien).  Abschluß  einer  eventuellen  Allianz  zwischen
Preußen  und  Italien  zu  Berlin.

9.  „  (Preußen)  trägt  am  Bunde  auf  Einberufung  eines  Parlaments  aus  directen
  Wahlen  und  allg.  Stimmrecht  behufs  Revision  der  Bundesverfassung  an
und  zwar  auf  einen  festen  Termin,  bis  zu  welchem  die  Regierungen  behufs
ihrer  Vorlagen  sich  zu  verständigen  hätten.

10.  „  (Frankreich).  Der  Senat  verweigert  dem  gesetzgeb.  Körper  die  Befugniß,
Petitionen  bez.  Verfassungsänderungen  entgegen  zu  nehmen.  ·

11.  „  (Deutschland.  —  Baden).  Die  II.  Kammer  erklärt  sich  für  Eingehen
auf  den  preuß.  Parlamentsvorschlag.

13.  „  (Preußen).  Die  gesammte  preuß.  Flotte  ist  in  Kiel  vereinigt.  Vier
Kanonenboote  nehmen  Stellung  an  der  Eidermündung.

15.  "  (Preußen)  verlangt,  daß  Oesterreich,  das  zuerst  gerüstet  habe,  auch  zuerst
abrüste.

16.  „  (Rom).  Finanznoth.  Die  Regierung  sieht  sich  zu  einem  neuen  Anlehen

unter  sehr  ungünstigen  Bedingungen  genöthigt.

(Rußland).  Mißlungenes  Attentat  auf  den  Kaiser.

18.   ,,   (Oesterreich)  will  zuerst  abrüsten,  wenn  Preußen  an  demselben  oder  doch

am  nächstfolgenden  Tage  dasselbe  thue.  «  «
20.   ,,   (Türkei.—Rumänien).Durch ein sogenanntes Plebiscit wird Prinz
        <pb n="15" />
        Allgemeine  Chronik.  13

Karl  von  Hohenzollern  auf  den  Vorschlag  der  Statthalterschaft  zum  Fürsten
Rumäniens  gewählt  und  proclamirt.

21.  Apr.  (Preußen)  geht  auf  den  Vorschlag  Oesterreichs  v.  18.  d.  M.  nicht  unbedingt
  ein.

„  „  (Deutschland.  —  Bundestag)  weist  den  preuß.  Parlamentsantrag  an
einen  besondern  Ausschuß.

„  „  (Deutschlaud.  —  Bayern)  sistirt  seine  Rüstungen  wieder.

21/22.  „  (Oesterreich)  beschließt,  seine  ital.  Armee  zu  verstärken  und  auf  den
Kriegsfuß  zu  setzen  unter  dem  Befehl  des  Erzh.  Albrecht,  während  Benedek
den  Oberbefehl  über  die  Nordarmee  übernehmen  soll.

22.  ,  (Deutschland).  Conferenz  der  Mittelstaaten  in  Augsburg:  Bayern,  Württemberg,
  Sachsen,  Baden,  Nassau,  Darmstadt,  Weimar,  Coburg-Gotha  und
Meiningen  nehmen  daran  Theil,  Hannover  und  Kurhessen  nicht.

26.  „  (Preußen)  erklärt,  daß  es  nur  abrüsten  könne,  wenn  Oesterreich  in  Böhmen
und  Venetien  abrüste.

„  „  (Preußen).  Die  altliberale  Partei  tritt  auf  Seite  der  Regierung  gegen
Oesterreich.

„  „  (Oesterreich)  will  nunmehr  in  Böhmen  abrüsten,  wenn  Preußen  gegen
seine  Rüstungen  in  Venetien  keine  Einwendungen  mache  und  schlägt  Preußen
neuerdings  eine  Lösung  der  schleswig-holst.  Frage  auf  der  Grundlage  des
bestehenden  Bundesrechtes  vor.  .

,,   ,,  (Italien).  Die Regierung beschließt, den Maßnahmen Oestrreichs vom
22.  April  gegenüber  nunmehr  offen  zum  Kriege  zu  rüsten.  Eine  Circulardepesche
  Lamarmora's  zeigt  den  Entschluß  offiziell  an.

27.  „  (Preußen)  richtet  an  Sachsen  eine  förmliche  Sommation  bez.  seiner

Rüstungen.

29.  „  (Deutschland.  —  Sachsen)  weist  die  preußische  Sommation  v.  27.  d.  M.
zurück.

„  „  (Italien).  Königliche  Decrete  rufen  sämmtliche  Streitkräfte  des  Landes
unter  die  Waffen  und  zwar  in  kürzester  Frist.

30.  „  (Preußen)  lehnt  die  Zumuthung  Oesterreichs  vom  26.  d.  M.  ab  und  beharrt
  auf  seinem  Entschlusse,  nur  dann  abzurüsten,  wenn  Oesterreich  sich  dazu
  Preußen  und  Italien  gegenüber  verpflichte.

,,   „  (Oesterreich)  ruft  die  Grenzer  bis  zum  zehnten  Dienstjahre  unter  die
Fahne.

„  „  (Frankreich)  regt  in  London  die  Frage  einer  europ.  Conferenz  an  behufs
friedlicher  Lösung  der  österr.-preuß.  -ital.  Differenzen.

„  „  (Italien).  In  der  II.  Kammer  werden  alle  Differenzen  zwischen  Majorität
  und  Opposition  bei  Seite  gelegt  und  ist  alles  einig  zum  Kriege  gegen
Oesterreich.  Einstimmig  werden  der  Regierung  die  umfassendsten  Vollmachten

dazu  votirt.

Anf.  Mai.  (Türkei.  —  Candia).  Die  Pforte  antwortet  auf  die  Begehren  der
Candioten  verneinend.  Ausbruch  des  Aufstandes.

„  „  (Griechenland).  Mißlungener  Versuch  einer  Landung  bei  Thessalonich
durch  Leonidas  Bulgaris  mit  wenigen  Genossen.

2.  „  (Ver.  Staaten).  Gräßliche  Negermetzelei  in  Memphis.

„  „  (Italien).  Die  Regierung  entnimmt  durch  kgl.  Decret  der  Nationalbank
250  Mill.  und  verleiht  dafür  ihren  Noten  Zwangscurs.

3.  ,,  (Frankreich).  Debatte  des  gesetzgeb.  Körpers  über  die  deutsche  Frage.
Rede  des  Hrn.  Thiers  gegen  Preußen  und  die  Politik  des  Kaisers.  Die
ganze  Kammer  zollt  ihm  Beifall.

,,  „  (Ver.  Staaten).  Der  Congreß  beschließt  die  Aufnahme  des  Territoriums
Colorado  als  Staat  in  die  Union,  ohne  daran  die  Bedingung  des  Neger-
        <pb n="16" />
        14

Allgemeine  Chronik.

stimmrechts  zu  knüpfen.  Der  Präsident  verhindert  jedoch  die  Maßregel  durch
ein  Veto.

4.  Mai  (Preußen)  erläßt  nunmehr  die  förmliche  Mobilisirungsordre  für  den











größeren  Theil  seiner  Armee.

5. ,,  (Oesterreich)  lehnt  eine  Abrüstung  gegen  Italien  entschieden  ab.


 

   ,,   (Oesterreich)  beginnt  wieder  Staatsnoten  mit  Zwangscurs  zu  creiren.
   ,,   (Deutschland.  —  Bundestag).  Sachsen  legt  selnen  Depeschenwechsel
mit  Preußen  dem  Bunde  vor  und  dringt  auf  eine  beruhigende  Erklärung
Preußens.

     ,,   (Deutschland.  —  Sachsen).  In  Sachsen  beginnen  Demonstrationen
für  und  gegen  die  Rüstungen  der  Regierung.

6.  ,,  (Preußen).  Mißlungenes  Attentat  Blind  gegen  Bismarck.
,,   ,,   (Oesterreich).  Die  ganze  Armee  wird  auf  den  Kriegsfuß  gesetzt;  die
Nordarmee  soll  sich  an  der  böhmischen  und  schlesischen  Grenze  concentriren.
,,   ,,   (Deutschland.  —  Bayern)  nimmt  die  am  21.  April  sistirten  Rüstungen
wieder  auf.

„   ,,   (Frankreich).  Rede  des  Kaisers  in  Auxerre  gegen  die  Verträge  von  1815





(gegen  Thiers  und  die  Stimmung  des  gesetzgeb.  Körpers).

,,   ,,   (Italien).  Die  Regierung  errichtet  Freiwilligen-Bataillone  und  überträgt
den  Oberbefehl  über  dieselben  an  Garibaldi.

7.   ,,  (Preußen)  weist  in  Antwort  auf  die  österr.  Depesche  vom  26.  April  jede
Intervention  des  Bundes  behufs  Lösung  der  schleswig-holst.  Frage  entschieden
zurück.

,,   ,,   (Preußen).  Der  alte  Rundschauer  der  „Kreuzztg."  spricht  sich  eindringlich
  gegen  die  auswärtige  Politik  Bismarcks  und  die  dadurch  herbeigeführte
innere  Auflösung  der  conservativen  (feudalen)  Partei  aus.

,,   ,,   (Deutschland.  —  Hannover)  trifft  einige  militärische  Vorbereitungen.

,,   ,,   (Italien).  In  Neapel  werden  energische  Maßregeln  getroffen,  um  der
bereits  vorbereiteten  Erhebung  der  bourbonischen  und  clericalen  Elemente  für
den  Ausbruch  des  Kriegs  in  Oberitalien  zu  begegnen.

8.   ,,  (Preußen)  mobilisirt  auch  den  Rest  seiner  Armee.  ·

9.   ,,   (Deutschland.  —  Bunbestag)  nimmt  den  Antrag  Sachsens  vom  5.
d.  M.  mit  10  gegen  5  Stimmen  an.

,,   ,,   (Preußen).  Eine  kgl.  Verordnung  spricht  die  Auflösung  des  Abg.-Hauses
aus  und  ordnet  Neuwahlen  auf  den  3.  Juli  an.  

10.   ,,   (Preußen)  mobilisirt  auch  einen  Theil  seiner  Landwehr.

,,   ,,   (Deutschland.  —  Bayern).  Mobilisirung  der  ganzen  Armee;  Einberusung
  des  Landtags  auf  den  23.  Mai.

11.   ,,  (Preußen)  legt  dem  Ausschuß  des  Bundestags  seine  Bundesreformvorschläge
  vor.

,,   ,,     (Deutschland).    Conferenz  der  Kriegsminister  und  Generalstabschefs  der
Mittelstaaten  in  Stuttgart.

(Deutschland.  —  Württember).    Einberufung  des  Landtags  auf
den  23.  Mai.

12.   ,,   (Preußen)  remonstrirt  in  Hannover  und  Kurhessen  gegen  die  dortigen  Rüstungen
  und  verlangt  unbewaffnete  Neutralität.  Beide  erklären  sich  dazu
nicht  ungeneigt,  doch  unter  Vorbehalt  von  Bundesbeschlüssen.

,,   ,,   (Oesterreich).  Benedek  übernimmt  den  Oberbefehl  über  die  Nordarmee
gegen  Preußen.

,,   ,,   (Oesterreich)  verweigert  in  Folge  der  von  den  Ver.  Staaten  von  Nordamerika
  angenommenen  Haltung  den  mit  seiner  Erlaubniß  angeworbenen
Freiwilligen  die  Erlaubniß  zur  Einschissung  nach  Mexico.

,,   ,,   (Deutschland.  —  Sachsen).  Einberufung  des  Landtags  auf  den
23.  Mai.

,,   „    (Deutschland.  —  Nassau)  setzt  seine  Truppen  in  Kriegsbereitschaft.
„   ,,    (Deutschland.  —  Kurbessen)  trifft  einige  militärische  Vorsichtsmaßregeln.
        <pb n="17" />
        Allgemeine  Chronik.  15

14  Mai.  (Deutschland).  Neue  Conferenz  der  Mittelstaaten  in  Bamberg.

„  „  (Preußen).  Anordnung  von  Truppenconcentrationen  in  Sachsen  und
Schlesien,  die  bis  zum  15.  Juni  vollendet  sein  sollen.

„  „  (Deutschland.  —  Baden).  In  der  I.  Kammer  wird  auf  Neutralität  der
Mittelstaaten  in  dem  herannahenden  Kriege  zwischen  Oesterreich  und  Preußen
angetragen.

15.  ,  (Preußen).  Die  preußischen  Truppen  in  Schleswig erhalten  starke  Zuzüge,

ohne  daß  Oesterreich  sich  demselben  widersetzt.

,,   ,,   (Preußen).  Die  Einberufung  der  Landwehr  führt  in  mehreren  Provinzen

zu  argen  Widersetzlichkeiten.

16.   ,,   (Deutschland.  —  Hessen-Darmstadt)  mobilisirt  seine  ganze  Division.

,,   ,,   (Deutschland.  —  Nassau).  Der  Ausschuß  der  Ständeversammlung  beanstandet

  die  von  der  Regierung  angeordnete  Mobilmachung  der  Truppen;

der  Landtag  wird  daher  sofort  bis  zum  4.  Juni  vertagt.

17.  „  (Frankreich).  Programm  der  französischen  Regierung  für  die  beabsichtigte
Friedensconferenz  der  Großmächte.

„  „  (Türkei.  —  Rumänien).  Die  Pariser  Conferenz  weigert  sich,  den  Prinzen
  Karl  als  Fürsten  anzuerkennen.  Die  Pforte  will  selbständig  interveniren

  und  sammelt  Truppen  an  der  Grenze.

18.  ,,  (Oesterreich).  Gegen  mögliche  Wechselfälle  des  Kriegs  wird  zum  Schutze
Wiens  in  aller  Eile  bei  Floridsdorf  ein  befestigter  Brückenkopf  errichtet.

19.  ,,  (Deutschland.  —  Bundestag).  Die  Staaten  der  Bamberger  Conferenz
stellen  den  Antrag  auf  gleichzeitige  Abrüstung  sämmtlicher  Bundesglieder.
20.  „  (Deutschland).  Versammlung  des  Abgeordnetentages  in  Frankfurt.  Die
Majorität  erklärt  sich  für  Neutralität  der  Mittelstaaten,  zumal  der  südwestdeutschen
  Gruppe.  Die  Minorität  will  dagegen  die  gesammte  Nation  zu

den  äußersten  Mitteln  gerechter  Nothwehr  gegen  Preußen  auffordern.

„  „  (Türkei.  —  Rumänien).  Prinz  Karl  von  Hohenzollern  erscheint  unerwartet
  im  Lande  und  nimmt  sofort  Besitz  von  dem  ihm  angebotenen  Fürstenstuhle.



22  „  (Deutschland.  —  Hannover  u.  Kurhessen).  Oesterreichische  Generäle
treffen  in  außerordentlicher  Mission  in  Hannover  und  Cassel  ein.

23.  „  (Deutschland.  —  Württemberg).  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede
des  Königs.  Die  Regierung  verlangt  einen  außerordeutlichen  Militärcredit
und  daß  die  gesammte  Landwehr  dem  Kriegsminister  zur  Verfügung  gestellt  werde.

24.  „  (Preußen).  Eine  Reihe  von  Stadtverordnetenversammlungen  im  Westen
und  im  Osten  der  Monarchie  richten  Friedensadressen  an  den  König.  Siebzehn
  Handelskammern  in  Rheinland  und  Westphalen  vereinigen  sich  zu  einem
gemeinsamen  Schritte  in  demselben  Sinne.

„  „  (Deutschland.  —  Bundestag)  nimmt  den  Antrag  vom  19.  d.  M.  auf
gleichzeitige  Abrüstung  aller  Bundesglieder  einstimmig  an.

26.  „  (Oesterreich).  Benedek  verlegt  das  Hauptquartier  der  Nordarmee  von

.  Wien  nach  Olmütz.

27.  „  (Preußen).  Eine  Circulardep.  Bismarcks  an  die  deutschen  Regierungen
sucht  nochmals  die  Nothwendigkeit  einer  Bundesreform  und  die  Bescheidenheit
der  preuß.  Forderungen  nachzuweisen.

„  „  (Oeutschland.  —  Sachsen,  Bayern).  Eröffnungen  der  Landtage.  Thronreden
  der  beiden  Könige.

28.  „  (Deutschland.  —  Baden).  Die  II.  Kammer  genehmigt  einstimmig
einen  ersten  außerordentlichen  Militärcredit.

„  „.  (Frankreich).  Die  3  neutralen  Großmächte  haben  sich  in  Abänderung  des
ursprünglichen  Programmes  Frankreichs  über  eine  möglichst  annehmbare  Fassung
  vereinigt  und  erlassen  nunmehr  die  formellen  Einladungen  zu  Friedensconferenzen
  an.  Oesterreich,  Preußen,  Italien.  und  den  dentschen  Bund.

,,     „  (Holland).  Bildung  eines  conservativen.  Ministeriums  van  Zuylen-Myer.
        <pb n="18" />
        16  Allgemeine  Chronik.

29.  Mai.  (Deutschland.  —  Hannover).  Bennigsen  trägt  in  der  II.  Kammer
auf  einen  gründlichen  Wechsel  des  Ministeriums  an.
30.  „  (Oesterreich)  muß  auf  eine  Verstärkung  seines  Truppencorps  in  Holstein
verzichten.
„  „  (Deutschland.  —  Bayern,  Sachsen).  Die  Regierungen  verlangen  von
den  Landtagen  außerordentliche  Militärcredite,  Bayern  31 1/2  Mill.  fl.
„  (Türkei.  —  Aegypten).  Der  Sultan  gesteht  dem  Vicekönig  die  Erblichkeit
  in  abendländischer  Weise  zu.

1.  Juni.  (Preußen,  Italien  u.  der  deutsche  Bund)  nehmen  die  Einladung
der  neutralen  Großmächte  zu  einem  Friedenscongresse  an.

(Oesterreich)  dagegen  lehnt  sie  ab  und  legt  die  schleswig-holst.  Frage  in
die  Hände  des  Bundestages.

„  (England).  Ein  gewaltsamer  Einfall  der  Fenier  in  Canada  von  den  Ver.
Staaten  aus  mißlingt  gänzlich.

2.  „  (Oesterreich).  Der  österr.  Statthalter  in  Holstein  beruft  die  Ständeversammlung

  des  Herzogthums  auf  den  11.  Juni  nach  Itzeboe  ein.

„  „   (Deutschland.  —  Bayern)  ordnet  eine  außerordentliche  Heeresergänzung
von  18,000  Mann  bis  zum  2.  Juli  an.

„  (Deutschland.  —  Baden).  Der  Großherzog  geht  nach  Pillnitz,  um  einen
letzten  Versuch  zu  machen,  den  Frieden  zu  erhalten.

„  „  (Deutschland.  —  Hessen-Darmstadt).  Der  Finanzausschuß  der  II.  Kammer
  will  den  von  der  Regierung  geforderten  außerordentlichen  Militärcredit
nur  gegen  liberale  Concessionen  bewilligen.  Minister  Dalwigk  lehnt  die  Forderung

  ab.

„  (Türkei.  —  Rumänien).  Die  Pforte  will  entschieden  interveniren  und
ernennt  Omer  Pascha  zum  Befehlshaber  der  Truppen  an  der  Grenze.  Die
Rumänen  bereiten  sich  zum  Widerstande.  Die  Pforte  weicht  jedoch  schließlich
dem  Rathe  der  Großmächte.

„  (Preußen)  protestirt  gegenüber  Oesterreich  gegen  die  Einberufung  der  holsteinischen
  Stände  und  erklärt  die  Gasteiner  Convention  für  gebrochen,  so  daß
die  gemeinsame  Verwaltung  beider  Herzogthümer  durch  Oesterreich  und  Preußen
  wieder  einzutreten  habe.

4.  „  (Frankreich,  England  u.  Rußland)  erklären  den  Plan  einer  Friedensconferenz

  in  Folge  der  österr.  Vorbehalte  für  gescheitert.

,,   ,,   (Preußen).  Eine  Circulardep.  des  Grafen  Bismarck  erklärt  den  Krieg  für





  unausweichlich  und  sucht  die  Schuld  davon  auf  Oesterreich  zu  wälzen.
„  „  Preu  ßen).  Beginn  des  Ausmarsches  der  Garden  aus  Berlin.
„  „  (Deutschland.  —  Hannover).  Die  I.  Kammer  erklärt  sich  mit  der

Politik  der  Regierung  einverstanden.

„—8.  „  (Deutschland.  —  Württemberg).  Debatte  der  II.  Kammer  über  den
außerordentlichen  Militärcredit.  Die  Commission  trägt  nur  unter  Bedingungen
  auf  Bewilligung  an.  Die  Regierung  erklärt  die  Bedingungen  für  zugestanden.
  Mit  82  gegen  8  Stimmen  wird  nunmehr  der  Credit  bedingungslos
  zugestanden.  Die  I.  Kammer  tritt  dem  Beschlusse  bei,  erklärt  sich  aber
gegen  die  Forderungen  einer  Revision  der  Verfassung  und  der  Einführung
allg.  Wehrpflicht.

„  (Italien).  Der  ital.  Unterhändler  Gen.  Govone,  kehrt  von  Berlin  wieder
  nach  Florenz  zurück.

5.  „  (Deutschland.  —  Nassau).  Wiederzusammentritt  der  Stände.  Die

Regierung  verlangt  von  denselben  einen  außerordentlichen  Militärcredit.

6.  „  (Preußen).  Der  preuß.  Gouverneur  von  Schleswig,  Manteuffel,  zeigt  dem
österr.  Statthalter  von  Holstein,  Gablenz  an,  daß  er  am  folgenden  Tag  mit
seinen  Truppen  in  Holstein  einrücken  werde.

„  „  (Deutschland.  —  Hannover).  Die  II.  Kammer  genehmigt  den  Antrag
        <pb n="19" />
        Allgemeine  Chronik.  17

Bennigsen  auf  ein  Mißtrauensvotum  gegen  das  Ministerium  mit  50  gegen
20  Stimmen.

6.  Juni.  (Türkei).  Fuad  Pascha  wird  gestürzt  und  ein  alttürkisches  Cabinet
tritt  an  seine  Stelle.

7.  „  (Oesterreich).  Der  östertr.  Statthalter  in  Holstein,  Gablenz,  protestirt  gegen
das  Einrücken  der  Preußen,  verlegt  seinen  Sitz  nach  Altona  und  concentrirt
ebendahin  die  ganze  österr.  Brigade.

8.—9.  Juni.  (Deutschland.  —  Bayern).  Adreßdebatte  der  II.  Kammer.  Der
Commissionsentwurf  wird  mit  97  gegen  45  Stimmen  (der  vereinigten  Linken)
angenommen.  Derselbe  spricht  sich  entschieden  für  den  Krieg  aus.

9.  Juni.  (Oesterreich)  erklärt  Preußen,  daß  es  durch  seinen  Einmarsch  in  Holstein
  den  Art.  11  der  Bundesacte  verletzt  und  den  Fall  des  Art.  19  der
Wiener  Schlußacte  herbeigeführt  habe.

„  „  (Deutschland  —  Bundestag)  beschließt  einstimmig  Oesterreich  und  Preußen
  zu  ersuchen,  ihre  Truppen  aus  den  Bundesfestungen  Mainz  und  Rastatt
sowie  aus  Frankfurt  zurückziehen.  ·

,,   ,,   (Italien).    Die II. Kammer beschließt fast einstimmig die Aufhebung aller 
Klöster  und  die  Einziehung  der  geistlichen  Güter.

10.  „  (Preußen)  macht  den  deutschen  Regierungen  durch  eine  Circulardep.  einen
neuen  Bundesreformvorschlag,  der  auf  dem  Ausschlusse  Oesterreichs  aus  dem
neuen  Bunde  beruht  und  dem  König  von  Bayern  den  Oberbefehl  über  die
Contingente  der  süddeutschen  Staaten  anbietet.  ·

,,   ,,   (Preußen).    Gen. Manteuffel ergreift die oberste Gewalt auch im   Herzogthum
  Holstein,  unterdrückt  die  preußenfeindliche  Presse  und  die  politischen
Vereine,  verhindert  gewaltsam  den  Zusammentritt  der  Stände  in  Itzehoe  und
ernennen  den  Baron  v.  Scheel-Plessen  zum  Oberpräsidenten  für  beide  Herzogthümer.


„  „  (Deutschland).  Die  Preußen  und  Oesterreicher  räumen  Mainz,  Rastatt
und  Frankfurt.  In  Frankfurt  beweist  sich  die  Bevölkerung  den  abziehenden
Preußen,  in  Mainz  den  zurüchbleibenden  preuß.  Beamteten  sehr  abgeneigt.

„  „  (Deutschland.  —  Bayern).  Gen.  v.  d.  Tann  geht  in  besonderer  Mission
nach  Oesterreich.

11.  „  (Oesterreich)  klagt  am  Bunde  gegen  Preußen  wegen  Vergewaltigung  in
Hofstein  und  trägt  auf  Mobilmachung  der  gesammten  Bundesarmee  gegen
Preußen  an.

„  „  (Deutschland.  —  Sachsen).  Beide  Kammern  genehmigen  den  geforderten
außerordentlichen  Militärcredit  und  verlangen  die  Einberufung  eines  deutschen
Parlaments,  keiner  Delegirtenversammlung,  auf  Grund  directer  Wahlen
schleunigst,  längstens  aber  im  künftigen  Monat.

11.—13.  Juni.  (Deutschland.  —  Hessen-Darmstadt).  Die  II.  Kammer  lehnt
den  geforderten  Militärcredit  mit  27  gegen  21  Stimmen  ab.

„  „  (Frankreich).  Brief  des  Kaisers  an  Hrn.  Drouyn  de  l'Huys:  Programm
des  Kaisers  vor  dem  Kriege.  Dem  gesetzgeb.  Körper  wird  keine  weitere  Debatte
  der  deutschen  Frage  gestattet,  wiederholte  Versuche  werden  von  Rouher,
Walewski  und  der  Majorität  abgeschnitten.

„  „  (Spanien).  Das  Cabinet  O'Donnel  wird  durch  ein  Cabinet  Narvaez
ersetzt.

12.  „  (Oesterreich)  ruft  seinen  Gesandten  in  Berlin  ab  und  stellt  dem  preußischen
Gesandten  in  Wien  seine  Pässe  zu.

„  (Oesterreich).  Die  österr.  Brigade  räumt  Holstein  ohne  Schwertstreich  und
zieht  sich  über  Hannover  und  Cassel  nach  Süden  zurück.  Der  Augustenburger
verläßt  gleichfalls  das  Land.

„  „  (Belgien).  Wahlen  zur  II.  Kammer:  Das  Uebergewicht  der  liberalen  Partei

über  die  katholische  steigt  durch  dieselben  von  12  auf  20  Stimmen.

13.  „  (Schweiz).  Der  Bundesrath  bietet  Truppen  auf,  um  die  Neutralität  gegen
Oesterreich  und  Italien  zu  wahren.
        <pb n="20" />
        18  Allgemeine  ·  Chronik.

14.  Juni.  (Deutschland  —  Bundestag)  erhebt  den  österreich.  Antrag,  die  ganze
Bundesarmee  (gegen  Preußen)  zu  mobilisiren,  mit  9  gegen  6  Stimmen  zum
Beschluß.  Hannover  und  Kurhessen  stimmen  mit  der  Mehrheit  gegen  Preußen.
  Der  preuß.  Gesandte  erklärt  den  Bund  dadurch  für  aufgelöst,  legt  den
preuß.  Bundesentwurf  vom  10.  Juni  auf  den  Tisch  des  Hauses  nieder  und
verläßt  den  Saal.

„  (Deutschland  —  Hannover).  Gestützt  auf  den  heutigen  Bundesbeschluß
befiehlt  der  König  die  Mobilisirung  seiner  ganzen  Armee.  ·

„  (Deutschland.  —  Kurhessen).  Gestützt  auf  den  heutigen  Bundesbeschluß
befiehlt  der  Kurfürst  die  Mobilisirung  seiner  ganzen  Armee.

„  (Deutschland.  —Bayern)  schließt  durch  v.  d.  Tann  in  Olmütz  eine  besondere

  Convention  mit  Oesterreich  ab,  um  sein  Gebiet  zu  wahren,  eventuell

vielleicht  zu  erweitern.  Oesterreich  verpflichtet  sich,  keinen  einseitigen  Frieden
mit  Preußen  einzugehen.  "

(Deutschland.  —  Baden).  Die  II.  Kammer  bewilligt  einstimmig  den  geforderten
  außerord.  Militärcredit.

15.  „  (Deutscher  Krieg).  Preußen  richtet  Sommationen  an  Sachsen,  Hannover
und  Kurhessen,  ihre  Truppen  sofort  auf  den  Friedensstand  zurückzuführen
und  sich  dem  preuß.  Bundesreformantrag  anzuschließen,  widrigenfalls  Preußen
dieselben  als  im  Kriegszustand  gegen  dasselbe  befindlich  betrachten  und  demgemäß
  handeln  werde.  Alle  drei  lehnen  die  Forderung  ab:  Sachsen  läßt
seine  Armee  an  die  böhmische  Grenze  behufs  einer  Vereinigung  mit  der
österreichischen,  Hannover  seine  in  der  Eile  zusammengerafften  Truppen  nach
Göttingen,  Kurhessen  die  seinigen  nach  Hanau  marschiren.  Die  Könige  von
Hannover  und  Sachsen  folgen  ihren  Truppen,  der  Kurfürst  von  Hessen

bleibt  in  Wilhelmshöhe.

„  „  (Deutschland  —  Hannover).  Bennigsen  trägt  in  der  II.  Kammer  auf
eine  Adresse  an  den  König  an,  den  gestrigen  Bundesbeschluß  nicht  auszuführen
  und  völlige  Neutralität  gegen  Oesterreich  und  Preußen  zu  bewahren.

16.  „  (Deutscher  Krieg).  Preußen  läßt  seine  Truppen  unter  Gen.  Herwarth v.  Bittenfeld
  in  Sachsen,  unter  Gen.  Bayer  in  Kurhessen,  unter  den  Gen.  Vogel  von
Falkenstein  und  Manteuffel  in  Hannover  einrücken.

„  „  (Preußen)  fordert  die  norddeutschen  Staaten  auf,  mit  ihm  ein  neues  Bündniß
  auf  Grundlage  seines  Vorschlags  vom  10.  Juni  abzuschließen  und  ihre
Truppen  dem  Oberbefehl  des  Königs  von  Preußen  zu  unterstellen,  wogegen
Preußen  ihnen  ihre  Unabhängigkeit  und  ihr  Territorium  garantire.

„  „  (Oesterreich)  erklärt  am  Bunde,  daß  es  allen  bundesgetreuen  Staaten

ausdrücklich  ihren  Besitzstand  garantire.

„  (Deutschland.  —  Bundestag).  Sachsen  verlangt  vom  Bunde  Hülfe
wider  Preußen.  Die  Bundesversammlung  beschließt  mit  10  Stimmen  (zu
den  9  Stimmen  vom  14.  d.  M.  tritt  jetzt  auch  Baden)  Oesterreich  und  Bayern
mit  dem  Schutze  Sachsens  zu  beauftragen.

,,  ,,  (Rußland)  nimmt  die  bocharische  Festung  Chodsent.  

(Ver.  Staaten).  Beide  Häuser  des  Congresses  haben  sich  über  ein
Amendement  zur  Bundesverfassung  geeinigt,  das  die  bürgerlichen  Rechte  der
ehemaligen  Sclaven  sichern  soll  und  von  dessen  Annahme  die  Wiederaufnahme
der  ehemaligen  Sclavenstaaten  in  die  Union  abhängig  gemacht  wird.

17.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  ersten  Württemberger  rücken  zum  Schutz  der
Bundesversammlung  in  Frankfurt  ein.  
Fast  die  ganze  hessische  Armeedivision  wird  bei  Frankfurt  concentrirt.
Die  Preußen  rücken  unter  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  in  die  Stadt  Hannover
  ein.
Der  Herzog  von  Coburg-Gotha  tritt  der  erste  unter  den  norddeutschen
Fürsten  auf  die  Seite  Preußens.
„  „  (Oesterreich).  Der  Kaiser  erläßt  ein  Kriegsmanifest  wider  Preußen.
        <pb n="21" />
        Allgemeine  Chronik.  19

18.  Juni.  (Preußen).  Der  König  von  Preußen  erläßt  ein  Kriegsmanifest  wider

Oesterreich.

„  „  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  unter  Gen.  Herwarth  besetzen  Dresden.

Die  hannoversche  Festung  Stade  ergibt  sich  durch  Capitulation  den  Preußen
unter  Gen.  Manteuffel.

Die  Preußen  unter  Gen.  Bayer  rücken  in  Cassel  ein.

Der  Frankfurter  Bundestag  beschließt  mit  11  Stimmen  (zu  den  10  Stimmen
  tritt  jetzt  auch  noch  die  großh.  und  herzogl.  sächs.  Stimme)  alle  Regierungen
  ohne  Ausnahme  wider  Preußen  aufzurufen.

In  Bayern  bewilligt  die  Kammer  einstimmig  den  außerordeutlichen  Militärcredit
  von  31  Mill.  Die  vereinigte  Linke  legt  ihre  Vorbehalte  in  einer
Erklärung  nieder.  

Prinz  Alex.  von  Hessen  übernimmt  den  Oberbefehl  über  das  8.  Bundesarmeecorps.


„  (Oesterreich).  Die  Deputationen  des  ungarischen  und  des  croatischen
Landtages  gehen  auseinander,  ohne  daß  sie  sich  über  das  Verhältniß  Croatiens
  zu  Ungarn  hätten  verständigen  können.

„  „  (England).  Die  Regierung  unterliegt  bei  der  Committeeberathung  des

Unterhauses  über  die  Parlamentsreformbill  in  einem  wesentlichen  Punkte  mit
304  gegen  315  Stimmen  und  gibt  ihre  Entlassung  ein.

19.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  besetzen  Leipzig.  Die  ganze  sächsische
Armee  ist  auf  österr.  Boden  übergetreten.

In  Hannover  übernimmt  der  preuß.  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  die  Verwaltung
  des  Königreichs.

20.  „  (Deutscher  Krieg).  In  Kurhessen  übernimmt  der  preuß.  Gen.  v.  Bayer
die  oberste  Verwaltung  des  Kurfürstenthums.

In  Hessen-Darmstadt  bewilligt  die  II.  Kammer  nunmehr  einstimmig  den
ermäßigten  außerordentlichen  Militärcredit.

„  „  (Italien)  erläßt  die  förmliche  Kriegserklärung  an  Oesterreich;  Kriegsmanifest

  des  Königs.  ·

21.   ,,   (Deutscher Krieg).   In Hannover bricht König Georg mit seiner Armee

  von  Göttingen  auf,  um  über  Langensalza  und  Gotha  die  Vereinigung  mit

den  Bayern  zu  suchen.  ·

Am  Frankfurter  Bundestag  fangen  die  norddeutschen  Staaten  an,  ihren
Austritt  aus  dem  Bunde  zu  erklären;  Oldenburg  und  Lippe-Detmold  gehen
voran.

Prinz  Karl,  der  Oberbefehlshaber  der  bayerischen  Armee  und  des  8.  Bundesarmeecorps,
  läßt  von  Bamberg  aus  seine  Truppen  gegen  Fulda  vorrücken,
um  den  Hannoveranern,  die  er  irrig  in  jener  Richtung  erwartet,  die  Hand
zu  reichen.

„  (Italien).  Vertagung  der  Kammern.

„  (England).  Die  Regierung  verfügt  in  Folge  des  Berichts  der  jamaicanischen

  Untersuchungscommission  die  Abberufung  des  Gouverneurs  Eyre.

22.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  beiden  preuß.  Armeen  unter  dem  Prinzen  Friedrich
  Karl  und  unter  dem  Kronprinzen  setzen  sich  in  Bewegung  und  überschreiten
  die  böhmische  Grenze.

In  Hannover  rücken  die  Preußen  dem  König  Georg  und  seiner  Armee
nach.  Unterhandlungen  zwischen  Preußen  und  dem  König.  Abschluß  eines
Waffenstillstandes.  

,,   ,,   (Spanien).   Neue Militärrevolte in Madrid.
„  „  (Schweden).  Schluß  der  letzten  Session  des  Reichstags  nach  der  alten

Verfassung  der  vier  Stände.    

23.   ,,   (Deutscher Krieg).   In Kurhessen führen die Preußen den Kurfürsten
als  Gefangenen  nach  Stettin  ab.

Der  Frankfurter  Bundestag  läßt  die  deutsche  Fahne  auf  dem  Bundespalais
aufziehen  und  das  8.  Bundesarmeecorps  die  deutsche  Armbinde  anlegen.

2*
        <pb n="22" />
        20  Allgemeine  Chronik.

24.  Juni.  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  besetzen
  Reichenheim  in  Böhmen  ohne  Widerstand.

Die  bayer.  Armee  verändert  ihre  Richtung,  um  den  Hannoveranern  über
Gotha  statt  über  Fulda  die  Hand  zu  bieten.

„  „  (Oesterr.-ital.  Krieg).  Schlacht  von  Custoza.  Sieg  der  Oesterreicher
unter  dem  Erzherzog  Albrecht  über  die  Italiener  unter  dem  König  Victor
Emanuel.

25.  „  (Oesterreich).  Das  15er  Subcomité  des  ungarischen  Landtags  vollendet
sein  Operat  über  die  gemeinsamen  Angelegenheiten.

26.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  preuß.  Armee  unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl
rückt  in  Böhmen  bis  Liebenau,  Turnau  und  Podol  vor.  Die  Oesterreicher
unter  Clam-Gallas  werden  zurückgeworfen.  Die  preuß.  Armee  unter  dem
Kronprinzen  nimmt  Nachod.

Die  Bundestruppen  (Württemberger)  besetzen  die  hohenzollernschen  Fürstenthümer.


Bayern  hebt  30,000  Reservepflichtige  aus.

Die  badischen  Truppen  langen  endlich  in  Darmstadt  an.

Die  Ständeversammlung  von  Nassau  lehnt  den  geferderten  außerordentlichen
  Militärcredit  mit  24  gegen  14  Stimmen  auch  jetzt  noch  ab.

„  „  (Oesterreich).  Der  ungarische  Landtag  wird  mit  Rücksicht  auf  den  aus-

  gebrochenen  Krieg  auf  unbestimmte  Zeit  vertagt.

27.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  preuß.  Elbarmee  unter  Gen.  Herwarth  dringt  in
Böhmen  bis  zur  Linie  der  Iser  vor,  geht  über  diesen  Fluß  und  vereinigt  sich
mit  der  Armee  des  Prinzen  Friedrich  Karl.  Die  Armee  des  Kronprinzen
von  Preußen  tritt  nach  heftigem  Kampfe  aus  dem  Defilé  zwischen  Nachod
und  Skalitz  heraus.

Die  Preußen  erleiden  unter  Gen.  Flies  bei  Langensalza  eine  Schlappe
gegen  die  Hannoveraner.

Der  Frankfurter  Bundestag  überträgt  den  Oberbefehl  über  die  Bundestruppen
  dem  Prinzen  Karl  von  Bayern  und  die  oberste  Leitung  dem  österr.
Generalissimus  Benedek.  .

28.   ,,   (Deutscher Krieg).   Die Preußen nehmen dem Prinzen Friedrich
Karl  Münchengrätz,  unter  dem  Kronprinzen  Trautenau  und  Burgersdorf
und  Skalitz.

Der  König  von  Hannover,  von  allen  Seiten  durch  überlegene  preußische
Streitkräfte  eingeschlossen,  capitulirt  in  Langensalza.  In  Norddeutschland
steht  den  Preußen  kein  Feind  mehr  gegenüber.  Die  Preußen  vereinigen  sich
unter  dem  Oberbefehl  des  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  als  preuß.  Mainarmee
gegen  Süddeutschland.

28.  „  (Dänemark).  Beide  Thinge  des  Reichstags  verständigen  sich  endlich  über
die  Annahme  der  neuen  Verfassung  und  die  Beseitigung  des  doppelten  constitutionellen
  Räderwerks.

29.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  nehmen  Gitschin  und  Königinhof;  alle
ihre  drei  Armeen  in  Böhmen  bewerkstelligen  ihre  Vereinigung.  Die  Oesterreicher
  sind  in  vollem  Rückzuge  gegen  Königgrätz.

30.  „  (Deutscher  Krieg).  Der  König  von  Preußen  geht  zur  Armee  ab.

Mecklenburg  weicht  dem  preuß.  Drucke,  nimmt  den  Bündnißantrag  desselben
  an  und  stellt  dem  König  von  Preußen  seine  Truppen  zur  Verfügung.

Bremen  tritt  dem  norddeutschen  Bunde  bei.

„  „  (Frankreich).  Schluß  der  Kammersession.

2.  Juli.  (Spanien).  Die  Cortes  bewilligen  dem  Regiment  Narvaez  die  Suspendirung
  der  constitutionellen  Garantien.  Die  Regierung  schlägt  einen  entschieden
  reactionären  Weg  ein.  Das  Unterrichtswesen  wird  dem  clericalen
Belieben  überantwortet,  die  Provinzial=  und  Gemeinderäthe  werden  einer
Neuwahl  unterworfen  und  ihre  Befugnisse  durch  kgl.  Decrete  beschränkt.
        <pb n="23" />
        Allgemeine  Chronik.  21

3.  Juli.  (Deutscher  Krieg).  Schlacht  von  Königgrätz  (Sadowa).  Sieg  der
Preußen,  vollständige  Niederlage  der  Oesterreicher.  Benedek  sammelt  die
Ueberreste  seiner  Armee,  um  sie  in  Olmütz  zu  reorganisiren.

Gefecht  zwischen  Preußen  und  Bayern.  Die  Bayern  gehen  zurück.

4.  (Deutscher  Krieg).  Oesterreich  tritt  Venetien  an  den  Kaiser  der  Franzosen
  ab.

„  „  (Deutscher  Krieg).  Gefechte  zwischen  den  Preußen  und  Bayern,  die
Bayern  gehen  zurück.

Der  Frankfurter  Bundestag  beschließt  die  Befestigung  der  Stadt.

5.  „  (Deutscher  Krieg).  In  Wien  fürchtet  man  bereits  den  Einmarsch  der
siegreichen  Preußen:  der  Baarschatz  der  Bank  wird  nach  Komorn  zu  transportiren
  angefangen.

,,   ,,  (Frankreich).  Der  Moniteur  verkündet  die  Cession  Venetiens  durch  Oesterreich
  an  den  Kaiser  der  Franzosen  und  daß  dieser  die  Vermittlung  sowohl
zwischen  Oesterreich  und  Italien  als  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  übernommen
  habe.  Die  Pariser  flaggen  und  illuminiren  zu  Ehren  des  Kaisers
als  des  anerkannten  Schiedsrichters  Europas.  Preußen  nimmt  die  Vermittlung
  Frankreichs  nur  unter  Bedingungen  an,  Italien  schützt  die  Allianz
mit  Preußen  vor.

6.  „  (Deutschland.  —  Nassau).  Die  Ständeversammlung  von  Nassau  lehnt

die  Bewilligung  des  von  der  Reglerung  geforderten  Militärcredits  zum  zweiten

Mal  ab  und  wird  dafür  sofort  ausgelöst.

(England).  Bildung  eines  reinen  Torycabinets  Derby-Disraeli.

(Schweiz).  Beide  Räthe  der  Bundesversammlung  sprechen  sich  für  schleunige

  Bewaffnung  der  ganzen  Armee  mit  Hinterladungsgewehren  aus  und

beschließen  die  Umwandlung  aller  Artilleriegeschütze  in  gezogene.

7.   ,,   (Deutscher  Krieg).  Der  Kaiser  von  Oesterreich  richtet  ein  Manifest  an

die  Ungarn,  freiwillig  unter  die  Fahnen  zu  eilen  zur  Vertheidigung  des

überfallenen  Reichs.  Das  Manifest  bleibt  jedoch  in  Ungarn  vollständig  wirkungslos.


8.   ,,   (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  besetzen  Prag.

(Oesterr.-ital.  Krieg).  Die  italienische  Armee  ergreift  trotz  der  Abtretung

Venetiens  von  Seite  Oesterreichs  an  den  Kaiser  der  Franzosen  wieder  die

Offensive  und  geht  unter  Cialdini  über  den  untern  Po.

10.  „  (Deutscher  Krieg).  Erzh.  Albrecht  wird  zum  Commandanten  der  gesammten
  operirenden  Armeen  Oesterreichs  ernannt.

Die  Oesterreicher  beginnen  Venetien  mit  Ausnahme  der  Stadt  Venedig
und  des  Festungsvierecks  zu  räumen  und  den  größeren  Theil  ihrer  italienischen
  Armee  an  die  Donau  gegen  die  Preußen  heranzuziehen.

Der  Frankfurter  Bundestag  ist  auf  seine  eigene  Sicherheit  bedacht  und
bringt  vorerst  die  Bundescasse  aus  der  Stadt  fort.

Gefechte  der  Bayern  mit  der  preuß.  Mainarmee  bei  Kissingen  und  Hammelburg.
  Die  Bayern  gehen  hinter  den  Main  zurück  und  stellen  sich  bei
Schweinfurt  in  Schlachtordnung  auf.  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  läßt  sie  dort
stehen  und  wendet  sich  mit  der  preußischen  Mainarmee  zunächst  gegen  das
8.  Bundesarmeecorps.

Bayern  ruft  die  gesammte  Landwehr  unter  die  Waffen.

„·  „  (Oeutscher  Krieg).  Der  Kaiser  von  Oesterreich  richtet  ein  Manifest  an
seine  gesammten  Völker,  in  dem  er  erklärt,  daß  er  nie  in  einen  Frieden
willigen  werde,  welcher  die  Grundbedingungen  der  Machtstellung  des  Reichs
erschüttern  würde,  und  sie  zum  Vertrauen  und  zur  Ausdauer  ermahnt.

„  „  (Preußen).  Prinz  Reuß  langt  mit  einem  eigenhändigen  Schreiben  des  Königs
von  Preußen  an  Napoleon  in  Paris  an:  der  König  bestätigt  darin  die  schon  von  Bismarck
  an  den  preuß.  Gesandten  Grafen  Goltz  am  5.  d.  M.  erlassenen  Weisungen
  bez.  der  Bedingungen  Preußens  für  einen  Waffenstillstand  mit  Oesterreich.
        <pb n="24" />
        22  Allgemeine  Chronik.

10.  Juli.  (Oesterr.  ital.  Krieg).  Die  Oesterreicher  ziehen  ihre  Truppen  aus  Ve-

  netien  an  die  Donau  gegen  Preußen  und  behalten  nur  das  Festungsviereck
und  die  Stadt  Venedig  besetzt.  Die  ital.  Armee  rückt  daher  ziemlich  ungehindert
  gegen  Venedig,  gegen  den  Tagliamento  und  gegen  Trient  zu  vor.

11.  „  (Deutscher  Krieg).  Der  Frankfurter  Bundestag  beschließt,  seinen  Sitz
nach  Augsburg  zu  verlegen.

„  (Frankreich).  Entscheidender  Ministerrath.  Zwiespalt  der  Ansichten.  Der
Kaiser  entscheidet  gegen  eine  active  Unterstützung  Oesterreichs  und  damit  gegen
einen  Eintritt  Frankreichs  in  den  Krieg.  Formulirung  eines  französischen
Vermittlungsantrags,  der  von  Preußen  angenommen  wird.

12.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  rücken  in  Brünn  ein.
Die  letzten  österr.  Feldtruppen  verlassen  Venetien.

„  „.  (Türkei.  —  Rumänien).  Fürst  Karl  beschwört  die  ihm  vorgelegte
neue  Verfassung.

13.  „  (Deutscher  Krieg).  Eine  von  Frankreich  vermittelte  dreitägige  Waffenruhe
  zwischen  Ostereich  und  Preußen  kommt  nicht  zu  Stande.

„  „  (Deutscher  Krieg).  Erzherzog  Albrecht  übernimmt  den  Oberbefehl  über
die  österr.  Armee  an  der  Donau.  Die  Oesterreicher  gehen  über  die  Thaya
zurück  und  sprengen  die  Brücken  in  die  Luft.

Gefecht  der  Hessen  (8.  Bundesarmeecorps)  und  der  preuß.  Mainarmee.
Prinz  Alexander  erklärt  dem  Bundestage  in  Frankfurt,  daß  er  ihn  nicht  länger
  schützen  könne,  sondern  hinter  den  Main  zurückgehen  werde,  um  sich  mit
den  Bayern  zu  vereinigen.
14.  „,  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  rücken  ins  Erzherzogthum  Oesterreich


ein.
„  „  (Deutscher  Krieg).  Der  Rumpfbundestag  siedelt  nach  Augsburg  über.
Gefecht  der  Hessen  und  Oesterreicher  bei  Aschaffenburg  mit  der  preußischen
Mainarmee.  Das  8.  Bundesarmeecorps  geht  hinter  den  Main  zurück.  Die
Preußen  marschiren  auf  Frankfurt.

„  „.  (Frankreich).  Der  Senat  genehmigt  einstimmig  ein  Consult,  das  jede
Discussion  über  Verfassungsveränderungen  in  der  Presse  untersagt  und  dieselben
  dem  Senat  allein  reservirt.

45.  „  (Deutscher  Krieg).  Benedek  verläßt  mit  dem  Reste  seiner  Armee  Olmütz,
um  sie  der  österr.  Armee  an  der  Donau  zuzuführen.

Der  Großherzog  von  Hessen  und  der  Herzog  von  Nassau  verlassen  ihre
Lande  vor  den  anrückenden  Preußen.

16.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  Mainarmee  unter  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein
rückt  in  Frankfurt  ein.

17.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  besetzen  Lundenburg;  eine  Abtheilung

  derselben  geht  bei  Horitz  über  die  March  auf  ungarischen  Boden.

Oesterreich  bietet  den  Landsturm  auf  in  Ober=  und  Niederösterreich,  in
Kärnthen,  Krain  und  Steyermark,  Wien  beschließt  die  Errichtung  einer
Bürgerwehr.

„  „  (Frankreich).  Nachdem  die  Erzielung  eines  Waffenstillstandes  zwischen
Oesterreich  und  Preußen  gesichert  erscheint,  geht  der  Prinz  Napoleon  nach
Italien  ab,  um  einen  solchen  auch  zwischen  Italien  und  Oesterreich  zu  betreiben.


18.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  besetzen  Darmstadt,  Wiesbaden  und
Bieberich  Der  Stadt  Frankfurt  wird  eine  Kriegscontribution  von  6  Mill.  fl.
auferlegt.

19.  (Deutscher  Krieg).  Die  leitenden  Minister  von  Bayern,  Württemberg,
Hessen  und  Baden  treten  in  München  zu  Conferenzen  zusammen.

20.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  wollen  der  Stadt  Frankfurt  eine
neue,  Contribution  von  25  Mill.  Gulden  auflegen;  die  Stadt  weigert  sich
entschieden.  «
        <pb n="25" />
        20.
21.

23.

24.

25.
26.

27.

28.

Allgemeine  Chronik.  23

Juli.  (Italien)  verfügt  für  Venetien  bereits  die  Beseitigung  des  österr.  Concordats
  mit  Rom  und  die  Aufhebung  der  Klöster.

„  (Deutscher  Krieg).  Der  bayerische  Minister  v.  d.  Pfordten  geht  nach
Nickolsburg,  um  einen  Waffenstillstand  mit  Preußen  zu  erzielen.

„  (Oesterreichisch  italienlscher  Krieg).  Glänzender  Seesieg  der  Oesterreicher
Admiral  Tegethoff  bei  Lissa  über  die  italienische  Flotte  unter  Admiral

Persano.

„  (Ver.  Staaten).  Der  Congreß  beschließt  die  Wiederaufnahme  des  ehemaligen
  Sclavenstaates  Tennessee  in  die  Union,  nachdem  derselbe  das  Amendement
  zur  Bundesverfassung  v.  16.  Juni  angenommen  hat.

  (Deutscher  Krieg).  Letztes  Gefecht  zwischen  Oesterreichern  und  Preußen  bei

Preßburg.  Großer  Minister=  und  Kriegsrath  in  Wien.  Abschluß  einer
fünftägigen  Waffenruhe  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  in  Nickolsburg,  dem
Hauptquartier  des  Königs  von  Preußen.  ·

In  Bayern  richten  die  Gemeindebehörden  von  Nürnberg  und  Augsburg

Friedensadressen  an  den  König.  

„  (England).  Die  arbeitenden  Klassen  beginnen,  sich  sehr  allgemein  und

sehr  energisch  für  eine  eingreifende  Parlamentsreform  auszusprechen.  Einem

Massenmeeting  in  London  folgen  ähnliche  in  allen  großen  Städten  Englands

und  Schottlands.  Die  aufrichtig  liberale  Partei  in  Irland  beginnt  sich  der

Bewegung  anzuschließen.  .

(Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  verlangen  von  Frankfurt  drohender  die
Bezahlung  der  Kriegscontribution  von  25  Mill.  Der  Bürgermeister  Fellner
erhängt  sich  aus  Verzweiflung.      .

Die  Preußen  nehmen  Tauberbischofsheim  gegen  die  Württemberger.
In  Baden  tritt  das  Ministerium  Edelsheim  zurück.    .

«(Deutscher Krieg).  Auch in Württemberg circuliren Friedensadressen
an  den  König.

„  (Deutscher  Krieg).  Abschluß  des  Waffenstillstandes  und  der  Friedenspräliminarien

  zu  Nickolsburg  zwischen  Oesterreich  und  Preußen.

(Oesterreich).  Um  die  Discussion  der  innern  Fragen  abzuschneiden,  wird

der  Belagerungszustand  über  Wien  verhängt.  .

„  (Oesterr.-italienischer  Krieg.).  Abschluß  einer  Waffenruhe  zwischen  beiden
  Armeen.

„  (England).  Ein  neuer  Versuch  einer  transatlantischen  Kabelleitung  führt
glücklich  zum  Ziele.  

„  (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  beschießen  die  bayerische  Veste  Marienberg.
  Abschluß  einer  Waffenruhe.  Die  preußische  Reservearmee  unter  dem
Großh.  von  Mecklenburg  rückt  in  Bayern  ein  und  besetzt  Bayreuth.

Auch  die  leitenden  Minister  von  Württemberg  und  Hessen  gehen  nach
Nickolsburg,  um  Waffenstillstand  zu  suchen.  

„  (Deutscher  Krieg).  Bayern  schließt  in  Nickolsburg  einen  Waffenstillstand
mit  Preußen,  der  aber  erst  am  2.  Aug.  anfangen  soll  und  den  Preußen  bis
dahin  freie  Hand  läßt.

In  Baden  tritt  ein  preußenfreundliches  Ministerlum  Matthy-Jolly  an  die
Stelle  des  bisherigen.

(Frankreich).  Differenz  mit  Italien  wegen  Venetiens  und  des  Trentino.

Der  Kaiser  droht,  Italien  verzichtet.

„  (Ver.  Staaten).  Der  Congreß  vertagt  sich  bis  zum  3.  Dec.

„  (Deutscher  Krieg).  Preußen  läßt  die  Kriegscontribution  von  25  Mill.
gegen  Frankfurt  vorerst  fallen.  

„  (Frankreich).  Der  Kaiser  gibt  nach  dem  „Moniteur  die  förmliche  Erklärung
  ab,  daß  er  in  die  Vereinigung  Venetiens  mit  IItalien  einwillige.

„  (Frankreich.  —  Mexico).  Abschluß  einer  Convention,  durch  die  ein
Theil  der  mexicanischen  Zolleinkünfte  (in.  Veracruz  und  Tampico)  Frankreich
überwiesen  wird.  ·
        <pb n="26" />
        24  Allgemeine  Chronik.

30.  Juli.  (Ver.  Staaten).  Grausame  Negermetzelei  in  Neworleans.
31.  „  (Deutscher  Krieg).  Die  preuß.  Reservearmee  rückt  ohne  Widerstand  in
Nürnberg  ein.    
„  „  (Deutscher  Krieg).  Der  König  von  Preußen  verläßt  Nickolsburg,  um
nach  Berlin  zurückzukehren.  ·
,,(Mexico).  Die Franzosen fangen an, Die Nordprovinzen zu räumen,
Monterey  und  Matamoros  fallen  wieder  in  die  Hände  der  Juaristen.

1.  Aug.  (Deutscher  Krieg).  Hessen-Darmstadt  schließt  einen  Waffenstillstand  mit
Preußen  v.  2.  Aug.  an.

„  „  (Mexico).  Tampico  fällt  in  dle  Hände  der  Juaristen.

2.  (Deutscher  Krieg).  Württemberg  schließt  einen  Waffenstillstand  mit  Preußen.
Bismarck  ladet  die  süddeutschen  Staaten  zu  Friedensunterhandlungen  in

Berlin  ein.

„  „  (Italien).  Durch  kgl.  Decret  wird  dem  Lande  ein  Zwangsanlehen  von
350  Mill.  auferlegt.

3.  „  (Deutscher  Krieg).  Baden  schließt  einen  Waffenstillstand  in  Berlin  ab.

4.  „  (Deutscher  Krieg).  Alle  norddeutschen  Staaten,  mit  einziger  Ausnahme
von  Sachsen-Meiningen  und  Reuß  ä.  L.,  haben  sich  zu  einen  neuen  Bunde
mit  Preußen  bereit  erklärt  und  dieses  richtet  nun  an  dieselben  durch  Circulardepesche
  den  Entwurf  eines  förmlichen  Bündnißvertrags.  

5.   ,,   (Preußen).  Eröffnung des Landtags. Thronrede des Königs. Dieselbe
kündigt  das  Begehren  um  Indemnität  für  das  seitherige  budgetlose  Regiment
  an,  um  den  bisherigen  Conflikt  für  alle  Zeit  zum  Abschlusse  zu
bringen.

„  „  (Oesterr.  tal.  Krieg).  Beginn  der  Unterhandlungen  über  einen  Waffenstillstand
  in  der  istrischen  Stadt  Cormons.  Italien  verlangt  die  Anerkennung
des  augenblicklichen  uti  possidetis  der  Truppen,  Oesterreich  die  Zurückziehung
  der  Truppen  hinter  die  Grenzen  Venetiens  namentlich  in  Wälschtyrol.


7.  „  (Preußen)  sendet  den  General  v.  Manteuffel  in  besonderer  Mission  nach
St.  Petersburg.

„  „  (Frankreich)  stellt  Compensationsforderungen  an  Preußen.  Preußen  lehnt
sie  ab.  Frankreich  läßt  sie  fallen.

„  „  (Frankreich).  Der  Kaiser  kehrt  ernstlich  krank  aus  Vichy  nach  Paris  zurück,
erholt  sich  jedoch  später  wieder.

8.  „  (Deutscher  Krieg).  Auflösung  des  8.  Bundesarmeecorps.

„  „  (Rußlan  d).  In  Petersburg  findet  die  erste  Sitzung  eines  Schwurgerichtes
  statt.

„  „  (Mexico).  Die  Kaiserin  Charlotte  versucht  umsonst  persönlich  in  Paris
den  Kaiser  Napoleon  zu  weiterer  Unterstützung  des  Unternehmens  in  Mexico
zu  bewegen  und  geht  von  dort  über  Miramare  nach  Rom  ab.

10.  „  (Deutscher  Krieg).  Beginn  der  Friedensunterhandlungen  zwischen
Oesterreich  und  Preußen  in  Prag.

„  „  (Preußen).  Grabow  verzichtet  im  Interesse  eines  Ausgleichs  des  inneren
Conflicts  auf  die  Candidatur  zur  Präsidentschaft  des  Abg  -Hauses  und  wird
durch  Forkenbeck  ersetzt.

11.  „  (Deutscher  Krieg).  Da  Reuß  d.  L.  auf  seinem  Widerstande  gegen  Preußen
  beharrt,  so  läßt  dieses  das  Ländchen  durch  2  Compagnien  besetzen.

„  „  (Oesterr.-ital.  Krieg).  Italien,  von  Preußen  nicht  unterstützt  und  von
Frankreich  im  Stich  gelassen,  verzichtet  auf  das  uti  possidetis  und  schließt
mit  Oesterreich  einen  Waffenstillstand  ab,  der  einen  Verzicht  auf  Wälschtyrol
in  sich  schließt

12.  „  (Rußland.  —  Ver.  Staaten).  Das  Erscheinen  eines  Unionsgeschwa-
        <pb n="27" />
        13.



14.

15.
17.

18.
20.
21.
22.
23.

24.
26.
29.

30.

Allgemeine  Chronik.  25

dere  vor  Kronstadt  gibt  officiell  zu  gegenseitigen  Freundschaftsbezeugungen

Anlaß.

Aug.  (Deutscher  Krieg).  Württemberg  schließt  in  Berlin  seinen  Frieden  und
ein  (vorerst  geheimes)  Schutz=  und  Trutzbündniß  mit  Preußen.

„  (Preußen).  Die  Regierung  legt  dem  Landtag  ein  Wahlgesetz  für  den
Reichstag  des  norddeutschen  Bundes  vor.  

»  (Preußen).  Die  Regierung  kommt  nach  der  Zusicherung  der  Thronrede
beim  Abg.-Haus  um  förmliche  Indemnität  für  das  bisherige  budgetlose  Regiment
  ein.

„  (Ver.  Staaten).  Eine  demokratische  Convention  (Parteiversammlung)
in  Philadelphia  stellt  ein  Programm  auf,  um  den  Herbstwahlen  im  Congreß
einen  mächtigen  Rückhalt  im  Sinne  der  Politik  des  Präsidenten  Johnson  zu
gewähren.

4  (Italien).  Garibaldi  kehrt  wieder  nach  Caprera  zurück.

(Deutscher  Krieg).  Baden  schließt  in  Berlin  seinen  Frieden  und  ein  (vorerst
  geheimes)  Schutz=  und  ein  Trutzbündniß  mit  Preußen.

„  (Preußen).  Eine  Botschaft  des  Königs  verlangt  vom  Landtage  die  Annexion

von  Hannover,  Kurhessen,  Nassau  und  Frankfurt.

(Deutscher  Krieg).  Definitiver  Abschluß  des  Bündnißvertrags  Preußens
mit  den  norddeutschen  Staaten,  Mecklenburg  vorerst  noch  ausgenommen.
(Mexico).  Der  Kaiser  bildet  ein  neues  Cabinet  von  wesentlich  clericaler

Färbung.

2  (Deutscher  Krieg).  Auch  Mecklenburg  tritt  dem  norddeutschen  Bündnißvertrage
  bei.

„  (Deutscher  Krieg).  Bayern  schließt  in  Berlin  seinen  Frieden  und  ein
(vorerst  geheimes)  Schutz=  und  Trutzbündniß  mit  Preußen.

,,  (Deutscher  Krieg).  Abschluß  des  Friedens  zwischen  Oesterreich  und  Preuen

  in  Prag.

„  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  richtet  eine  Adresse  an  dle  Krone,  in  der  die
bisherigen  Forderungen  stillschweigend  fallen  gelassen  werden.

„  (Deutscher  Krieg).  Ende  des  Rumpfbundestages  in  Augsburg.

„  (Frankreich)  schließt  einen  Vertrag  mit  Oesterreich,  der  die  Cession  Venetiens

an  Frankreich  bestätigt  und  ihm  die  Retrocession  an  Italien  sichert.

(Preußen).  Antwort  des  Königs  auf  die  Adresse  des  Abg.-Hauses.

(Preußen)  besetzt  die  bisherige  Bundesfestung  Mainz.

„  (Ver.  Staaten).  Präsident  Johnson  tritt  eine  Rundreise  in  den  Staaten
des  Nordens  an,  die  sich  dald  zur  Wahlreise  für  die  Herbstwahlen  in  den
Congreß  gestaltet  und  auf  der  er  durch  tactloses  Benehmen  den  letzten  Rest
seines  Ansehens  einbüßt.

„  (Preußen).  Prinz  Nikolaus  schließt  mit  Preußen  eine  Uebereinkunft  über
die  Rückkehr  der  nassauischen  Truppen  in  ihre  Heimath  ab.  Der  Herzog
fügt  so  in  sein  Schicksal,  vorbehaltlich  einer  Verständigung  über  sein  Privatvermögen.


„  (Deutschland.  —  Bayern).  Die  II.  Kammer  genehmigt  mit  allen  gegen
1  Stimme  den  Friedensvertrag  mit  Preußen  und  erklärt  sich  gegen  11  Stimmen
  für  einen  engen  Anschluß  an  Preußen,  um  etwaige  Angriffe  des  Auslands
  erfolgreich  abzuwehren.  Die  I.  Kammer  lehnt  den  engen  Anschluß  an
Preußen  ihrerseits  mit  30  gegen  4  Stimmen  ab.

„  (Rom).  Finanznoth.  Die  Noten  der  Bank  sinken  unter  Pari.  Scandalöse
  Maßnahmen,  um  ihrer  Einlösung  zu  entgehen.

„  (Griechenland).  Die  öffentliche  Meinung  nimmt  Partei  für  Candia.
Freiwillige  fangen  an,  dahin  abzugehen.





  

2.  Sept.  (Frankreich).  Rücktritt  des  Hrn.  Drouyn  de  I´Huys.  Derselbe  wird

durch  Hrn.  v.  Moustier  und  provisorisch  durch  Hrn.  v.  Lavalette  ersetzt.
        <pb n="28" />
        26

Allgemeine  Chronik.

2.  Sept.  (Türkel.  —  Candia).  Die  Generalversammlung  der  Candioten  beschließt

3.

10.

11.



16.

17.

18.

19.



















die  Vereinigung  der  Insel  mit  Griechenland.

 ,,   (Deutscher  Krieg),  Hessen-Darmstadt  schließt  in  Berlin  seinen  Frieden
mit  Preußen,  tritt  Hessen-Homburg  ab  und  mit  seinem  ganzen  Gebiet  jenseits
  des  Main  in  den  norddeutschen  Bund  ein.

(Preußen).  Das  Abg.-Haus  ertheilt  der  Regierung  mit  230  gegen  75
Stimmen  die  nachgesuchte  Indemnität  für  das  bisherige  budgetlose  Regiment,

(Schweiz).  In  Genf  tritt  ein  internationaler  Arbeitercongreß  zusammen.

(Laplatastaaten).  Krieg  der  Alliirten  (Brasilien,  Buenos  Ayres  und
Montevideo)  gegen  Paraguay:  die  Alliirten  erstürmen  das  paraguayitische
Fort  Curusu.

5.   ,,   (Preußen).  Die  preußische  Armee  beginnt  ihren  Rückzug  aus  Oesterreich.

(Ver.  Staaten).  Die  Septemberwahlen  in  den  Congreß  fallen  gegen  den
Präsidenten  und  die  demokratische  Partei  aus.  Die  republikanische  Partei
behauptet  ihre  bisherige  Stellung  und  zwar  mit  verstärkter  Stimmenzahl.

7.   ,,   (Preußen).  Das  Abg.-Haus  genehmigt  die  Annexion  von  Hannover,  Kurhessen,
  Nassau  und  Frankfurt  mit  273  gegen  14,  das  Herrenhaus  mit  allen
gegen  1  Stimme.  Der  König  behält  vorerst  eine  Art  Dictatur  über  dieselben.
  Mit  dem  1.  October  1867  werden  sie  dagegen  der  preuß.  Verfassung
theilhaft.

8.   ,,   (England).  Auch  das  voriges  Jahr  gerissene  transatlantische  Kabel  langt
glücklich  aufgefischt  in  Neufoundland  an.

10.   ,,   (Oesterreich).  Eine  Versammlung  deutsch-österr.  Landtagsabgeordneter
zu  Aussee  in  Steyermark  erklärt  sich  für  einen  gemäßigten  Dualismus  mit

Ungarn.  .

(Frankreich.  —  Rom).  Die  neue  römische  Legion  wird  in  Antibes
einem  päpstlichen  Commissär  übergeben.

11.   ,,   (Preußen).  Das  Abg.-Haus  genehmigt  das  Reichswahlgesetz,  wahrt  aber
dem  preuß.  Landtag  die  Ablehnung  oder  Zustimmung  zu  den  Beschlüssen
des  Reichstages  und  dem  Reichstage  selbst  die  vollständige  Sicherung  der
Redefreiheit.

(Türkei.  —  Candia).  Mustapha  Pascha  landet  auf  der  Insel,  um  sie
an  der  Spitze  überlegener  türkischer  und  ägyptischer  Streitkräfte  wieder  zu
unterwerfen.  Die  Candioten  erhalten  dagegen  immer  zahlreichere  Zuzüge  aus
Griechenland.

16.   ,,   (Frankreich).  Circulardepesche  des  interimistischen  Ministers  des  Ausw.
de  Lavalette:  Programm  des  Kaisers  nach  dem  Kriege.

(Italien).  Bourbonische,  clericale  und  revolutionäre  Elemente  vereinigen
sich  zu  einem  Aufstand  in  Palermo,  machen  sich  zu  Herren  der  Stadt  und
setzen  eine  provisorische  Regierung  ein.  .

17.   ,,   (Frankreich).  General Castelnau geht in außerordentlicher Mission nach 
Mexico  ab;  die  franz.  Armee  soll  nicht  in  3  Abtheilungen,  sondern  auf  einmal
  und  zwar  Anfang  1867  nach  Frankreich  zurückkehren.

18.   ,,   (Preußen).  Der  Kurfürst  von  Hessen  ergibt  sich  in  sein  Schicksal,  sichert
sich  durch  eine  Convention  mit  Preußen  sein  Hausvermögen  und  entbindet
dagegen  seine  Unterthanen  ihres  Eides,  worauf  er  Stettin  verlassen  darf.

19.   ,,   (Deutscher  Krieg).  Die  Preußen  rücken  in  Sachsen-Meiningen  ein,  um
den  Widerstand  des  alten  Herzogs  endlich  zu  brechen.

20.  „  (Preußen).  Großartige  Feier  des  Einzugs  der  siegreichen  Armee  in



Berlin.

(Deutscher  Krieg).  Der  alte  Herzog  von  Meiningen  weicht  dem  Drucke
Preußens  und  dankt  im  Einverständniß  mit  diesem  zu  Gunsten  des  Erbprinzen
  ab.

„  „  (Mexico)  kann  die  am  1.  Oct.  fälligen  Zinsen  der  franz.  Anlehen  bereits

nicht  mehr  zahlen.
        <pb n="29" />
        Allgemeine  Chronik.  27

21.  Sept.  (Italien).  Die  Truppen,  durch  neue  Sendungen  verstärkt,  erdrücken  den
Aufstand  in  Palermo.  .

22.   ,,   (Laplatastaaten).Krieg der Alliirten gegen Paraguay: die Alliirten
versuchen  einen  Sturm  auf  die  Festung  Curupaity,  werden  jedoch  von  den
Paragugqyiten  zurückgeschlagen.  Flores  geht  nach  Montevideo  zurück  und  auch
Mitre  geht  rückwärts,  die  Brasilianer  bleiben  allein  zurück.  Marschall  Caxias
wird  zum  brasilianischen  Oberfeldherrn  ernannt.

23.  „  (Preußen).  Der  König  von  Hannover  will  sich  in  sein  Schicksal  nicht
fügen  und  erläßt  von  Wien  aus  eine  fulminante  Protestation  gegen  die  Beraubung
  seines  Landes  durch  Preußen.

25.  „  (Preußen).  Das  Abg-Haus  bewilligt  der  Regierung  mit  230  gegen  83
Stimmen  ein  Anlehen  von  60  Mill.  Thlru.  hauptsächlich  und  ausdrücklich
zu  Wiederfüllung  des  Staatsschatzes.

26.  „  (Deutscher  Krieg).  Friedensschluß  zwischen  Preußen  und  dem  Fürstenthum
  Reuß  ä.  L.

27.  „  (Holland).  Die  II.  Kammer  ertheilt  dem  gewesenen  Minister  Myer  ein
Tadelsvotum.  Sie  wird  dafür  aufgelöst  und  es  werden  Neuwahlen  angeordnet.


29.  „  (Rußland).  .  Taschkend  (in  Turkestan)  wird  auf  sein  eigenes  Ansuchen  in
den  russischen  Staatsverband  aufgenommen.

30.  „  (Rußland).  Die  Russen  erstürmen  die  bocharische  Festung  Dschufak.

—  „  (Ver.  Staaten).  Die  Partei  des  Präsidenten  Johnson  fällt  gänzlich  auseinander,
  mehrere  seiner  einflußreichsten  Anhänger  im  Congreß  und  in  der
Presse  kehren  zur  republikanischen  Partei  zurück.

2.  Oct.  (Deutschland.  —  Mecklenburg).  Der  Landtag  genehmigt  widerstrebend
  das  Bündniß  mit  Preußen  und  damit  den  Eintritt  in  den  norddeutschen
  Bund.

„  (Oesterr.  ital.  Krieg).  Abschluß  des  Friedensvertrags  zwischen  Oesterreich
und  Italien  in  Wien.

„  „  (Türkei.  —  Serbien)  verlangt  von  der  Pforte  die  Räumung  Belgrads

und  der  übrigen  Festungen.

4.  „  (Rom).  Die  päpstliche  Regierung  garantirt  die  Noten  der  römischen  Bank.
Die  Maßregel  bleibt  wirkungslos.  die  Noten  unter  Pari).

„  (Mexico).  Die  Kaiserin  Charlotte  fällt  in  Rom  in  Irrsinn.

  „  (Preußen).  Der  Ex-König  von  Hannover  protestirt  gegen  die  definitive
Besitzergreifung  seines  Landes  durch  Preußen,  entbindet  indeß  doch  die  Civilstaatsdiener
  ihres  Eides  unter  Verbehalt  seiner  Rechte.

6.  „  (Deutschland.  —  Hessen).  Die  Regierung  setzt  die  bisher  gegen  alle  Angriffe
  der  II.  Kammer  aufrecht  gehaltene  provisorische  Uebereinkunft  mit  dem
Bischof  von  Mainz  (Concordat)  außer  Wirksamkeit,  löst  die  Kammern  auf
und  ordnet  Neuwahlen  an.

8.  „  (Deutscher  Krieg).  Der  neue  Herzog  von  Sachsen-Meiningen  schließt
Frieden  mit  Preußen  und  tritt  in  den  norddeutschen  Bund  ein.

9.  „  (Oesterreich)  beginnt  das  ital.  Festungsviereck  zu  räumen.  Die  ital.
Truppen  treten  an  ihre  Stelle.

„  „  (Ver.  Staaten).  Die  Octoberwahlen  zum  Congreß  fallen  wiederum  überwiegend

  zu  Gunsten  der  republikanischen  Partei  aus.

11.   „  (Preußen).  Der  König  bildet  3  neue  Armeecorps  für  die  neu  annexirten
Landestheile  und  fügt  bereits  die  Contingente  der  künftigen  norddeutschen
Bundesstaaten  in  den  Rahmen  der  preuß.  Armeecorps  ein.  Die  preußische
Wehrverfassung  wird  in  allen  Theilen  auf  die  neu  annexirten  Landestheile
ansgedehnt.

13.   „  (Deutschland.  —  Württemberg).  Die  II.  Kammer  genehmigt  den  Friedensvertrag
  mit  Preußen  mit  allen  gegen  1  Stimme  und  richtet  an  den

3.

5.

1
1
.
        <pb n="30" />
        28

Allgemeine  Chronik.

König  eine  Adresse,  in  der  sie  sich  mit  61  gegen  25  Stimmen  gegen  einen
Eintritt  in  den  norddeutschen  Bund  und  für  eine  engere  Verbindung  der
süddeutschen  Staaten  mit  gemeinsamer  parlamentarischer  Vertretung  ausspricht.


13.  Oct.  (Türkei.  —  Montenegro).  Die  Pforte  macht  den  Montenegrinern

sehr  wesentliche  Zugeständnisse.

16.  „  (Oesterreich).  Eine  Versammlung  deutsch-österreichischer  Landtagsabgeord-22.



24.



neter  in  Wien  spricht  sich  gegen  den  Dualismus  aus  und  will  an  der  Februarverfassung
  festhalten.
„  (Frankreich).  Expedition  nach  Korea.

18.  ,,  (Italien).  Die  Räumung  Venetiens  durch  die  Oesterreicher  ist  vollendet.

Gen.  Leboeuf  übergibt  dasselbe  im  Namen  des  Kaisers  der  Franzosen  an
eine  Commission  des  Gemeinderaths  von  Venedig,  damit  das  Volk  in  freier
Abstimmung  nach  allgemeinem  Stimmrecht  selbst  über  seinen  Anschluß  an
Italien  entscheide.

21.   „  (Deutscher  Krieg).  Sachsen  schließt  endlich  auch  seinen  Frieden  mit  Preußen
  in  Berlin.  Die  Feste  Königstein  wird  den  Preußen  übergeben.  Der
König  kehrt  aus  Wien  wieder  in  sein  Land  zurück.

„  (Mexico).  Kaiser  Max  verläßt  Mexico  in  Folge  der  Nachrichten  vom
Unglück  der  Kaiserin  und  von  der  Ankunft  des  Generals  Castelnau  und
zieht  sich  nach  Orizaba  zurück.  

„  (Italien).  Das  Plebiscit  in  Venetien  ergibt  den  fast  einstimmigen  Entschluß,
  sich  an  Italien  anzuschließen.  —  Die  Regierung  gestattet  einem  Theil
der  vertriebenen  Bischöfe  die  Rückkehr  in  ihre  Diöcesen.

„  (Deutschland.  —  Baden).  Die  II.  Kammer  genehmigt  einstimmig  den
Friedensvertrag  mit  Preußen  und  spricht  sich  mit  allen  gegen  11  Stimmen

für  den  (unbedingten)  Eintritt  der  süddeutschen  Staaten  in  die  Verbindung
der  norddeutschen  Staaten  aus.  Die  I.  Kammer  spricht  sich  mit  allen  gegen
3  Stimmen  in  demselben  Sinne  aus.

„  (Türkei.  —  Candia).  Mustapha  Pascha  ist  so  ziemlich  wieder  Herr  der
Insel  mit  Ausnahme  des  Sphakiagebirges,  wo  der  Aufstand  fortdauert  und
von  Griechenland  fortwährend  starke  Zuzüge  erhält.

„  (Türkei.  —  Rumänien).  Der  Sultan  anerkennt  den  Fürsten  Karl  und
händigt  ihm  in  Konstantinopel  persönlich  dem  Investiturferman  ein.

26.   „  (Frankreich).  Der  Kaiser  setzt  eine  große  Commission  ein  für  Berathungen
  über  eine  eingreifende  Reform  des  Heeres  in  Folge  der  Ereignisse  in
Deutschland.

28.   „  (Schweiz).  Allg.  Nationalrathswahlen.  In  Genf  unterliegen  Fazy  und
die  radikale  Partei  vollständig.

29.  ,,  (Rom).  Der  Papst  droht  in  einer  Allocution  mit  der  Möglichkeit,  daß  er

nach  dem  Abzug  der  franz.  Truppen  Rom  gleichfalls  verlasse.
30.   „  (Oesterreich),  Frhr.  v.  Beust  wird  zum  Minister  des  Ausw.,  General
von  John  zum  Kriegsminister  ernannt.

31.  „  (Mexico).  Oajaca  fällt  wieder  in  die  Hände  der  Juaristen.

Anf. Nov.  (Türkei.  —  Aegypten).  Der  Vicekönig  verleiht  dem  Lande  eine

Art  Statut.

6.   „  (Deutschland.  —  Süddeutsche  Staatengruppe).  Eine  großdeutsche
  Versammlung  in  Stuttgart  spricht  sich  gegen  Preußen  und  für  eine
mehr  bundesstaatliche  Einigung  Gesammtdeutschlands,  zunächst  aber  für  eine
nähere  Verbindung  der  süddeutschen  Staaten  aus.

„  (Ver.  Staaten).  Die  Novemberwahlen  zum  Congreß  fallen  gleichfalls
gegen  Johnson  und  die  demokratische  Partei  aus.  Als  Gesammtresultat  der
Wahlen  steht  nunmehr  fest,  daß  die  dem  Präsidenten  feindselige  bisherige
        <pb n="31" />
        Allgemeine  Chronik.  29

Majorität  der  republikanischen  Partei  in  beiden  Häusern  im  März  dahin
zurückkehren  wird  und  zwar  in  verstärkter  Zahl.

6.  Nov.  (Brasilien).  Ein  kais.  Decret  erkennt  allen  Sclaven,  die  in  die  Armee
gegen  Paraguay  treten,  die  Freiheit  zu.

7.  „  (Italien).  Glanzvoller  Einzug  des  Königs  Victor  Emanuel  in  Venedig.

„  „  (Schweiz).  Der  Bundesrath  zwingt  den  Canton  Wallis  einige  aus  dem
bisher  österr.  Italien  herübergekommene  Jesuiten  von  den  ihnen  anvertrauten
Lehrstellen  wieder  zu  entfernen.  ·

9.  „  (Italien).  Die  vertriebenen  ehemal.  Fürsten  lassen  ihre  bisher  immer
noch  unterhaltenen  Gesandtschaften  in  Wien  u.  s.  w.  nunmehr  eingehn.

„  ,,  (Rußland).  Vermählung  des  Großfürsten-Thronfolgers  mit  der  dänischen
Prinzeß  Dagmar.

10.  „  (Holland).  Neuwahlen  zur  II.  Kammer.  Dieselben  sind  der  liberalen
Partei  nicht  günstig.

„  „.  (Mexico).  Jalapa  fällt  in  die  Hände  der  Juaristen.

11.  „  (Rußland).  Ein  kaiserl.  Ukas  hebt  die  feudalen  Verpflichtungen  sämmtlicher
  Städte  und  Flecken  in  Polen  theils  mit  theils  ohne  Entschädigung
auf.

13.  „,  (Mexico).  Mazatlan  und  alle  andern  von  den  Franzosen  besetzten  Punkte
am  stillen  Ocean  werden  von  ihnen  geräumt.  Die  ganze  französische  Armee
beginnt  sich  in  Mexico  und  auf  der  Straße  nach  Veracruz  zu  concentriren.

15.  „  (Italien).  Die  Regierung  gestattet  auch  dem  Rest  der  vertriebenen  Bischöfe
  die  Rückkehr  in  ihre  Diöcesen.

16.  „  (Preußen).  Die  Regierung  verlangt  vom  Landtag  11  Mill.  Thlr.  zu

Dotationen,  ohne  Namen  zu  nennen.

(Merxico).  Durango  und  Zacatecas  werden  von  den  Juaristen  besetzt.

(Preußen)  schlägt  in  Hannover  die  zum  Vortheil  der  Krone  f.  Z.  ausgeschiedenen

  Domänen  wieder  zum  Staatsgut.

19.  „  (Oesterreich).  Zusammentritt  sämmtlicher  Landtage  des  Reichs  mit  Ausnahme
  des  siebenbürgischen.  Ein  Rescript  des  Kaisers  an  den  ungarischen
Landtag  präcisirt  die  Forderungen  an  Ungarn  bez.  der  gemeinsamen  Angelegenheiten.


„  ,,  (Rom).  Die  Regierung  ertheilt  den  Noten  der  römischen  Bank  wenigstens
einen  theilweisen  Zwangscurs.  

20.  „  (Frankreich).  General  Fleury  geht  in  außerordentlicher  Mission  nach
Italien,  um  die  Ausführung  der  Septemberconvention  bez.  Rom  zu  sichern.

21.  „  (Rußland).  Das  Recht  der  Provinziallandtage  bez.  Besteuerung  der  eingesessenen
  Industriellen  wird  beschränkt.

24.  „  (Mexico).  Ein  vom  Kaiser  nach  Orizaba  einberufener,  durch  Notable
verstärkter  Ministerrath  spricht  sich  mit  20  Stimmen  für  Aufrechthaltung
des  Kaiserthums  aus,  nur  2  rathen  dem  Kaiser  abzudanken.  Der  Kaiser
beschließt,  die  Entscheidung  einer  Nationalversammlung,  an  der  auch  die  liberale
  Partei  theilnehmen  sollte,  zu  überlassen.

„  „.  (Ver.  Staaten).  Gen.  Sedgewick  besetzt  die  mexicanische  Stadt  Matamoros;
  er  wird  jedoch  von  Washington  aus  desavouirt  und  die  Stadt  von

den  Unionstruppen  wieder  geräumt.

28.  „  (Oesterreich).  Der  Landtag  von  Niederösterreich  verlangt  nach  einer  scharfen
  Debatte  in  einer  Adresse  an  den  Kaiser  die  Einberufung  des  Reichsraths
auf  Grund  der  Verfassung.

29.  „  (Ver.  Staaten).  Der  Gesandte  der  Union  bei  Juarez  und  Gen.  Sherman
  gehen  in  außerordentlicher  Mission  nach  Mexico  ab,  um  sich  mit  den
Franzosen  und  mit  Juarez  über  Maßregeln  nach  dem  Abzug  der  erstern  zu
verständigen.  Die  Mission  scheitert  jedoch  an  dem  veränderten  Entschluß
Napoleons,  seine  Truppen  nicht  zum  Theil  jetzt  schon,  sondern  erst  später
(im  Frühjahr)  und  dann  auf  einmal  zurückzuziehen.

1
8
        <pb n="32" />
        30  Allgemeine  Chronik.

—  Nov.  (Ver.  Staaten).  Das  Amendement  zur  Verfassung  vom  16.  Juni  ist

von  sämmtlichen  13  ehemal.  Sclavenstaaten  abgelehnt  worden.

2.  Dec.  (Frankreich.  —  Rom).  Beginn  der  Räumung  Roms  nach  den  Bestimmungen
  der  Septemberconvention.

„  ,,  (Holland).  Die  Regierung  legt  der  II.  Kammer  einen  Antrag  auf  Reform
  der  Armee  in  Folge  der  Ereignisse  in  Deutschland  vor.

3.  „  (Preußen)  erläßt  eine  strenge  Verordnung  gegen  widerwillige  Beamtete
u.  s.  w.  in  Hannover.

„  „.  (Dänemark).  Das  Militärcomilé  überreicht  dem  Reichsrathe  den  Plan
einer  auf  die  allg.  Wehrpflicht  gegründeten  Heeresreform.

„  „  (Ver.  Staaten).  Wiederzusammentritt  des  Congresses.  Präsident  Johnson
  erklärt  in  seiner  Botschaft,  daß  er  bei  seiner  Politik  verharre.  Dieselbe
wird  von  der  öffentlichen  Meinung  des  Landes  bereits  achtungsvoll  bei  Seite
gelegt.  .

4.  „  (Oesterreich).  Der  Landtag  von  Oberösterreich  verlangt  in  einer  Adresse
an  den  Kaiser  die  Einberufung  des  verfassungsmäßig  bestehenden  Reichsrathes.


„  „.  (Rußland).  Ein  kais.  Ukas  hebt  das  Concordat  mit  Rom  auf.

5.  „  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  bewilligt  die  verlangte  Dotationssumme,
aber  unter  Nennung  von  Namen  (Bismarck,  Roon,  Moltke,  Falkenstein,  Herwarth
  und  Steinmetz).  Die  Vertheilung  bleibt  dagegen  dem  Ermessen  der
Krone  überlassen.

6.  „  (Oesterreich).  Der  Landtag  von  Mähren  beschließt  eine  bloße  Loyalitätsadresse
  an  den  Kaiser,  da  die  deutsche  und  die  czechische  Partei  sich  in
demselben  so  ziemlich  die  Wage  halten.  —  Der  Landtag  von  Galizien  erläßt
dagegen  mit  84  (polnischen)  gegen  40  (ruthenische)  Stimmen  eine  föderalistische
  Adresse.

7.   „  (Oesterreich).  Der  Landtag  von  Böhmen  beschließt  mit  126  Stimmen
der  czechischen  gegen  91  Stimmen  der  deutschen  Partei  eine  Adresse  föderalistischer
  Tendenz  an  den  Kaiser.  —  Der  Landtag  von  Salzburg  begehrt  dagegen
  in  der  seinigen  einstimmig  die  Einberufung  des  Reichsraths.

„  (Frankreich.  —  Italien).  Abschluß  einer  Convention  in  Paris  behufs
Regelung  der  päpstlichen  Schuld.

„  „.  (Brasilien).  Ein  kaiserl.  Decret  öffnet  die  großen  Ströme  Brasiliens,

namentlich  den  Amazonenstrom,  dem  freien  Handel  aller  Nationen.  .

,,

9.   ,,   (Mexico).   Die Franzosen legen Beschlag auf die Zolleinkünfte in Mexico.

10.  „  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  bewilligt  den  Militäretat,  nunmehr  nach  der

1

Budgetvorlage  der  Regierung  und  begnügt  sich  mit  165  gegen  151  Stimmen
mit  einer  Resolution  als  Verwahrung.

„  „  (Oesterreich).  Der  Landtag  von  Steiermark  fordert  in  einer  Adresse  an
den  Kaiser  die  Einberufung  des  verfassungsmäßigen  Reichsraths.

„  „  (Rußland)  anerkennt  den  neuen  Fürsten  Karl  von  Rumänien.

1.  „  (Oesterreich).  Der  Landtag  der  Bukowina  fordert  in  einer  Adresse  an
den  Kaiser  die  Wiederherstellung  verfassungsmäßiger  Zustände  und  zunächst
die  Einberufung  des  Reichsraths.

12.  ,,  (Frankreich.  —  Rom).  Die  Räumung  Roms  ist  vollendet.  Rom  ist

sich  selbst  überlassen.

14.  „  (Oesterreich).  Der  Landtag  von  Kärnthen  verlangt  in  einer  Adresse  an

15.

den  Kaiser  die  alsogleiche  Einberufung  des  Reichsraths.

„  (Norddeutscher  Bund).  Zusammentritt  der  Bevollmächtigten  in  Berlin
behufs  Feststellung  der  Verfassungsvorlage  an  den  Reichstag.  Eröffnungsrede
  Bismarcks.  ·

„  „  (Oesterreich).  Der  ungarische  Landtag  erklärt  sich  in  seiner  Antwort  auf

das  k.  Rescript  vom  19.  Nov.  bereit,  die  Forderungen  desselben  in  gebührende
        <pb n="33" />
        Allgemelne  Chronik.  31

Eimensung  zu  ziehen,  verlangt  jedoch  neuerdings  die  Herstellung  der  Verfassung.



15.  Dec.  (Deutschland.  —  Hessen).  Die  bisherige  (nationalvereinliche)  Mehrheit
  der  II.  Kammer  erleidet  in  den  Neuwahlen  eine  entschiedene  Niederlage
und  wird  zur  Minderheit  der  neuen  II.  Kammer.

„  (Italien):  Eröffnung  des  Parlaments.  Thronrede  des  Königs,

16.  „  (Rom).  Die  römische  Regierung  concentrirt  8000  Mann  ihrer  Truppen
in  Rom,  4000  liegen  in  den  Provinzen.  Die  Huth  der  Engelsburg  wird
den  Zuaven  ranzgzen  und  Belgiern)  anvertraut.

18.  „  (Norddeutscher  Bund.  —  Sachsen).  Die  II.  Kammer  genehmigt  ein
neues  Militärgesetz  nach  dem  Princip  der  allgemeinen  Wehrpflicht  wie  in
Preußen  mit  dreijähriger  Dienstzeit.

19.  „  (Oesterreich).  Der  Landtag  von  Croatien  spricht  sich  in  einer  Adresse
an  den  Kaiser  gegen  die  Forderungen  Ungarns  bez.  des  Verhältnisses  zwischen
Ungarn  und  Croatien  aus.  —  Der  Landtag  von  Tyrol  will  eine  neue  Adresse
für  die  Glaubenseinheit  an  den  Kaiser  erlassen.  Die  Liberalen  verlassen  jedoch
  den  Saal,  so  daß  die  Versammlung  nicht  mehr  beschlußfähig  ist.

„  „.  (Hollaud.  —  Belgien).  Differenz  über  die  Scheldefrage.

20.  „  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  genehmigt  fast  einstimmig  die  Einverlelbung
von  Schleswig-Holstein.  Rede  Bismarcks  über  das  Verhältniß  zu  Frankreich.

-  (Ocgterreich.  Der  Minister  v.  Beust  geht  nach  Pesth  und  leitet  eine  Verständigung

  mit  den  Führern  des  ungarischen  Landtags  ein.

„  „  (Belgien).  Der  König  setzt  eine  Commission  ein,  um  eine  Resorm  der
Hetreorganisation  in  Folge  der  Ereignisse  in  Deutschland  in  Erwägung  zu
ziehen.  .

„  „  (Merico).  Die  Concentration  der  Franzosen  auf  der  Linie  Mexico-Veracruz
  geht  ihrer  Vollendung  entgegen.

21.  „  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  genehmigt  die  Vorlage  der  Regierung  bez.
Vermehrung  der  Mitglieder  des  Hauses  um  80  für  die  neu  annexirten
Landestheile.

22.  „  (Schweiz).  Beide  Räthe  der  Bundesversammlung  beschließen  die  Umwandlung
  der  bisherigen  Gewehre  der  Armee  in  Hinterlader  und  außerdem
die  Einführung  des  Winchester-Repetirgewehrs  und  genehmigen  zu  diesem
Zwecke  ein  Anlehen  von  12  Mill.  Fr.

26.  „  (Preußen).  Der  Exkönig  von  Hannover  weigert  sich  die  Offiziere  seiner
Armee  ihres  Eides  zu  entbinden,  ertheilt  dagegen  jedem,  der  sich  meldet,  die
Entlassung  aus  seinem  Dienste  behufs  Uebertritts  in  die  preuß.  Armee.

„  „  (Türkei).  Die  Pforte  richtet  an  die  Schutzmächte  eine  Note  mit  schweren

Anklagen  gegen  Griechenland  und  verlangt  Abhülfe,  widrigenfalls  sie  sich
selbst  helfen  würde.

29.  „  (Spanien).  Staatsstreich  des  Gen.  Narvacz.  Auflösung  der  Cortes.
Der  Präsident  Rios  Rosas  und  mehrere  der  einflußreichsten  Mitglieder  der
Dep.-Kammer,  der  Präsident  des  Senats,  Marschall  Serrano,  werden  verhaftet

  und  deportirt.  Verfolgung  der  liberalen  Union.  Gewaltherrschaft  in
Madrid.

31.  „  (Deutschland.  —  Bayern).  Entlassung  des  bisherigen  Ministerpräsidenten
v.  d.  Pfordten  und  Ernennung  des  Fürsten  Hohenlohe.

„  „  (Oesterreich).  Der  Kaiser  octroyirt  auf  Grund  des  Septemberpatents
dem  Reich  ein  Finanzgesetz  für  1867.

„  „  (Oesterreich).  Der  Kaiser  genehmigt  den  Entwurf  für  Einführung  der
allgemeinen  Wehrpflicht,  unter  Vorbehalt  verfassungsmäßiger  Behandlung
desseiden.  Provisorisch  sollen  jedoch  die  wichtigsten  Bestimmungen  desselben
sofort  in  Kraft  treten.

„  (Nußland).  Kais.  Ukase  bez.  Finanzverwaltung,  Posten  und  Gouvernements=
  wie  Kreiseintheilung  Polens  nähern  die  dortigen  Einrichtungen  immer
        <pb n="34" />
        32  Allgemeine  Chronik.

mehr  denjenigen  des  eigentlichen  Rußlands  und  werden  als  vorbereitende
Schritte  zur  endlichen  völligen  Einverleibung  angesehen.
31.  Dec.  (Griechenland).  Sturz  des  Mlnisteriums  Bulgaris.  Bildung  eines
neuen  Ministeriums  Komunduros.
„  (Mexico).  Die  Absicht  des  Kaisers,  auch  die  Liberalen  zu  einer  Nationalversammlung
  herbeizuziehen,  muß  als  gescheitert  betrachtet  werden.
        <pb n="35" />
        II.

Deutschland

und

die  beiden  deutschen  Großmächte.
        <pb n="36" />
        <pb n="37" />
        1.
Deutschland.

Gemeinsame  Angelegenheiten.  —  Mittel-  und  Kleinstaaten  bis  zum

Ausbruche  des  Krieges.

2.  Jan.  (Württemberg).  Eine  aus  mehr  als  100  evangel.  Geist-5.



6.

lichen  und  Laien  aus  allen  Theilen  des  Landes  bestehende  Versammlung
  in  Stuttgart  erklärt:    

„daß  1)  eine  im  Wesentlichen  auf  Wahlen  der  Kirchengemeinden  beruhende
  Vertretung  der  evangelischen  Landeskirche  Bedürfniß  sei;  2)  daß  einer
solchen  Landessynode  vor  Allem  zukomme,  selbständig  und  geleitet  durch  ihren
erwählten  Vorsitzenden  zu  berathen  und  zu  beschließen,  insbesondere  die  Wünsche
der  Kirche  dem  Kirchenregimente  vorzutragen  und  jeder  neuen  Einrichtung
oder  allgemeinen  Anordnung  der  Kirche  die  nothwendige  Zustimmung  zu  geben;
  das  Bekenntniß  ist  von  den  Beschlüssen  der  Vorsynode  und  der  künftigen
Landessynode  ausgenommen;  3)  daß  die  Zusammensetzung  einer  solchen  dauernden
  Kirchenrepräsentation  und  die  Bestimmung  ihrer  Befugnisse  nicht  ausschließlich
  den  Oberkirchenbehörden  überlassen  werden  könne,  sondern  daß  eine
aus  Wahlen  hervorgehende  Versammlung,  in  gleicher  Anzahl  aus  Geistlichen
und  Nichtgeistlichen  bestehend,  dabei  die  Zustimmung  zu  geben  habe;  der
Vorsynode  soll  von  der  Regierung  ein  Verfassungsentwurf  vorgelegt,  dieser
aber  zur  allgemeinen  Diskussion  vorher  der  Oeffentlichkeit  übergeben  werden.
4)  Die  Wahlen  zu  dieser  Vorsynode  wären  von  den  bestehenden  Diöcesan-Synoden,
  jedoch  ohne  Beschränkung  der  Wählbarkeit  auf  ihre  Mitglieder  oder
bisher  gewählte  Kirchen-Aelteste,  vorzunehmen.  5)  Die  Vorsynode  ist  mit
einer  Revision  der  Institute  der  Pfarrgemeinderäthe  und  der  Diözesansynoden
zu  beauftragen.“  

,,(Zollverein).Preußen ladet die übrigen Zollvereinsregierungen

ein,  den  am  31.  Dez.  v.  J.  mit  Italien  abgeschlossenen  Handelsvertrag
  zu  ratificiren.

„  (Württemberg).  Versammlung  von  130  angesehenen  Männern
der  sog.  Volkspartei  aus  allen  Theilen  des  Landes.  Dieselben  beschließen
  bezüglich  der  deutschen  Frage:
„Es  ist  geboten,  daß  sich  diejenigen  in  einer  großen  Partel  vereinigen,
welche  gegen  die  Einheit  auf  dem  Wege  der  Unterordnung  des  übrigen  Deutsch-3*
        <pb n="38" />
        36  Detschland.

lands  unter  die  preußische  oder  österreichische  Großmacht,  gleichviel  in  welcher
Heerm  sie  stattfinde,  und  für  einen  Gesammtdeutschland  umfassenden  Bundesaat
  auf  föderativer  und  demokratischer  Grundlage  mit  einer  über  den  Einzelnregierungen

  stehenden  deutschen  Centralgewalt  sind  und  dieses  Ziel  auf
dem  Wege  des  demokratischen  Fortschritts  in  den  Einzelnstaaten  verfolgen.“

10.  Jan.  (Oesterreich).  Der  österr.  Gesandte  in  Berlin,  Graf  Karolhi,
kehrt  nach  längerer  Abwesenheit  mit  sehr  bestimmten  Instructionen
gegen  die  Wünsche  Preußens  bezüglich  Schleswig-Holsteins  nach
Berlin  zurück.

„  „  (Preußen).  Die  offiz.  Priv.-Corr.  erklärt,  daß  das  preußische
Marine-Etablissement  definitiv  nach  Kiel  verlegt  werde.

41.  „  (Holstein).  Ein  Rescript  des  österr.  Statthalters  v.  Gablenz

an  die  Landesregierung  eröffnet  derselben,

„daß  er  Petitionen,  wie  sie  öffentlichen  Mittheilungen  zufolge  wegen  beschleunigter
  Einberusung  der  Landesvertretung  an  verschiedenen  Orten  im
Herzogthume  vorbereitet  würden,  als  gegenwärtig  voraussichtlich  erfolglos
entgegen  zu  nehmen  behindert  sein  würde  und  solchen  Bestrebungen  im  Lande
seine  wirksame  Unterstützung  zu  gewähren  überhaupt  außer  Stand  sei“.

13.  „  (Holstein).  In  Kiel  findet  gelegentlich  des  Umschlags  eine
Versammlung  der  einflußreichsten  Männer  des  Landes  statt,  um  zu
berathen,  was  bezüglich  einer  Einberufung  der  Ständeversammlung
zu  thun  sei.  Es  wird  kein  Beschluß  gefaßt;  die  anwesenden  Ständemitglieder
  übernehmen  die  Förderung  der  Sache.

„  „  (Schleswig).  In  einem  Circular  der  Postdirection  in  Schleswig
  befindet  sich  zum  ersten  Mal  der  Ausdruck  „allerhöchste  Verordnung“;
  dieselbe  ist  unterzeichnet  vom  König  und  gegengezeichnet
von  Bismarck.

—  „  (Holstein).  Im  ganzen  Lande  wird  eine  Massenversammlung
auf  den  23.  d.  M.  nach  Altona  vorbereitet,  behufs  einer  Adresse  an
die  Regierung,  welche

„nachdem  alle  Bitten  Einzelner  bisher  vergebens,  durch  einmüthigen
Willensausdruck  der  möglichst  ganzen  Bevölkerung  unsers  Herzogthums  auf
dem  Boden  des  Rechts  verlangen  sollte,  daß  uns  wie  jedem  andern  Staate
eine  rechtmäßige  Vertretung  werde  in  den  Ständen  unseres  Landes,  um  den
Wünschen  und  dem  Willen  der  Bevölkerung  einen  gesetzlichen  Ausdruck  zu
jeder  Zeit  geben  zu  können"“.

15.  „  (Preußen),  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede  des  Königs
(Stelle  über  Schleswig-Holstein)  (s.  unter  Preußen).

16.  „  (Zollverein).  Hannover  unterzeichnet  widerstrebend  den  Handelsvertrag
  mit  Italien  und  verpflichtet  sich  damit  zur  Anerkennung
des  Königs  von  Italien.

21.  „  (Holstein).  Ein  Erlaß  der  Landesregierung  spricht,  „indem
er  sich  an  den  patriotischen  Sinn  der  Bevölkerung  wendet,  die  bestimmte
  Erwartung  aus,  daß  die  in  der  Presse,  in  Vereinen  und
Volksversammlungen  auftretende  Agitation  für  eine  Maßregel  (die
Einberufung  der  Stände)  aufgegeben  werde,  welche  im  gegenwärtigen
        <pb n="39" />
        Deutschland.  37

Augenblicke,  von  ihrer  Erfolglosigkeit  abgesehen,  nur  neue  Gefahren
heraufzubeschwören  geeignet  ist“.

22.  Jan.  (Holstein).  Die  Polizei  von  Altona  verbietet  die  auf  den
folgenden  Tag  dahin  angesagte  Massenversammlung.

23.  „  (Holstein).  Die  Polizei  von  Altona  nimmt  gegen  die  Zusage,
daß  die  Massenversammlung  keine  förmlichen  Resolutionen  fassen
werde,  ihr  Verbot  zurück.  Die  Versammlung  findet  demnach  statt
und  es  nehmen  an  derselben  3—  4000  Männer  aus  sämmtlichen
Bezirken  beider  Herzogthümer  Theil.  Resolutionen  werden  keine
gefaßt,  aber  von  allen  Rednern  wird  die  Einberufung  einer  schleswig-holsteinischen
  Ständeversammlung  energisch  gefordert  und  von  der
ganzen  Versammlung  wird  die  Forderung  laut  unterstützt.  Dem
,,rechtmäßigen,  geliebten  Fürsten  Herzog  Friedrich“  wird  ein  dreimaliges
  Hoch  ausgebracht.  Auch  mehrere  süddeutsche  politische  Notabilitäten
  nehmen  an  der  Versammlung  Theil,  namentlich  Metz,  Mitglied
  des  36er  Ausschusses  und  des  Nationalvereins-Ausschusses,  der
der  Versammlung  den  Gruß  Süddeutschlands  überbringt.  Der  Verlauf
  der  ganzen  Versammlung  ist  übrigens  ein  durchaus  ruhiger.

24.  „  (Preußen).  Graf  Bismarck  spricht  zum  ersten  Mal  auf  eine
Bemerkung  des  franz.  Gesandten,  was  er  im  Falle  einer  österr.
Berufung  der  holsteinischen  Stände  thun  würde,  aus:  „Ich  würde
ein  deutsches  Parlament  berufen“.

„  „  (Kurhessen).  Wiederzusammentritt  der  Ständeversammlung.  Der
bleibende  landständische  Ausschuß  constatirt  neuerdings  den  andauernden
  Stillstand  des  Staatslebens  durch  Schuld  der  kurfürstl.  Regierung.
  Dieselbe  hat  dem  Landtage  auch  jetzt  wieder  keine  Vorlage
  zu  machen.

26.  „  (Preußen).  Graf  Bismarck  richtet  eine  Depesche  an  das  österr.
Cabinet,  in  der  er  das  ganze  politische  Regierungssystem  Oesterreichs
in  Holstein  einer  einschneidenden  Kritik  von  seinem  Standpunkte  unterzieht,
  dasselbe  für  eine  Schädigung  der  „conservativen“  Interessen
und  für  eine  Verletzung  der  bisherigen  gemeinsamen  „anti-revolutionären“
  Politik  beider  Regierungen  erklärt  und,  wofern  Oesterreich
darauf  beharre,  einen  Bruch  der  bisherigen  Allianz  in  Aussicht  stellt:

Siehe  die  vollständige  Depesche  Ergänzungsheft  S.  5  u.  fgg.

27.  „  (Oesterreich  u.  Preußen)  verständigen  sich  mit  Dänemark
über  eine  Aversalsumme  behufs  Entschädigung  der  aus  den  Herzogthümern
  vertriebenen  dänischen  Beamteten.

„  „  (Schleswig).  Die  Herren  Römer,  Hancken  Elzen,  Thomsen
und  Graf  Roderich  Baudissin  (Mitglieder  der  früheren  schleswig'schen
Ständeversammlung)  richten  an  den  Gouverneur  Gen.  Manteuffel
eine  gleichlautende  Petition  um  Einberufung  der  schleswig'’schen

Stände.  Ablehnende  Antwort  Manteuffels.
Die  Petition  nebst  der  Antwort  Manteuffels  s.  im  Ergänzungsh.  S.  7  u.  fgg.
        <pb n="40" />
        38  Deutschland.

27.  Jan.  (Bayern).  Der  Magistrat  von  Augsburg  beschließt  einstimmig,
  eine  dringende  Vorstellung  an  den  König  bezüglich  endlicher
Bestätigung  des  neugewählten  (liberalen)  Bürgermeisters  Fischer.

29.  „  (Preußen).  Der  preuß.  Gesandte  in  Florenz  überreicht  dem
Könige  Victor  Emanuel  den  schwarzen  Adlerorden.

„  „  (Preußen).  Die  erste  Abtheilung  des  Criminalsenates  des
Berliner  Kammergerichts  beschließt,  den  auf  diesen  Tag  angesetzten
Termin  in  dem  Staatsprocesse  gegen  den  Redacteur  May  in  Altona
aufzuheben  und  den  Angeklagten  zu  dem  neu  anzuberaumenden  Termine
  verhaften  und  nach  Berlin  transportiren  zu  lassen.

30.  „  (Holstein).  XIX  Mitglieder  der  Ritterschaft,  an  ihrer  Spitze
Hr.  v.  Scheel-Plessen,  richten  eine  Adresse  an  den  Grafen  Bismarck
für  Personalunion  der  Herzogthümer  mit  Preußen  und  gegen  die
österr.  Verwaltung  Holsteins.

Siehe  Ergänzungsheft  S.  3  u.  fg.

„  „  (Bayern).  Die  Deputation  von  Vertrauensmännern  aus  Schwaben
  und  Franken  (vergl.  Jahrgang  1865  XII  17,  20  u.  27)
wird  vom  Könige  nicht  zur  Audienz  zugelassen:

„Ich  beauftrage  Sie,  der  Deputation  bei  ihrem  Erscheinen  kund  zu  geben,
daß  ich  die  verfassungsmäßige  Volksvertretung  als  das  Organ  betrachte,  durch

welches  das  Land  zu  mir  spricht,  und  daß  ich  deßhalb  ihr  Vorbringen  anzuhören
  nicht  in  der  Lage  sei.“

Bürgermeister  Fischer  von  Augsburg  wird  dagegen  gleichzeitig
endlich  bestätigt.

31.  „  (Holstein).  31  Mitglieder  der  holstein'schen  Ständeversammlung
  richten  eine  Petition  um  Einberufung  der  Stände  an  den
österr.  Statthalter  v.  Gablenz.  Dieselbe  wird  mit  Rücksicht  auf  das
Rescript  des  Statthalters  v.  11.  d.  M.  nicht  ihm,  sondern  der  Landesregierung
  übergeben,  von  dieser  jedoch  nicht  angenommen.

Das  Aktenstück  findet  sich  im  Ergänzungsheft  S.  9  u.  fg.

—  „  (Baden).  Die  Regierung  verständigt  sich  mit  einem  Vertreter
der  erzbischöflichen  Curie  über  den  neuen  Schulgesetzentwurf.  Die
Curie  desavouirt  jedoch  schließlich  ihren  Vertreter.

—  Febr.  (Holstein).  Der  österr.  Statthalter  v.  Gablenz  lehnt  das
Begehren  des  Berliner  Kammergerichts  um  Auslieferung  des  Redacteurs
  May  ab  und  weist  dasselbe  an  das  Altonaer  Magistratsgericht.

5.  „  (Kurhessen).  Die  Ständeversammlung  wird  bis  zum  1.  März
vertagt.  Der  Präs.  Nebelthau  schließt  die  Sitzung  mit  der  Erklärung:
„Von  allen  den  Hoffnungen,  womit  wir  ein  volles  Jahr  hingehalten  worden
  sind,  wage  ich  nur  eine  auszusprechen,  daß  die  Herren  Minister  nicht
etwa  mit  dem  Landtage  spielen.  Am  1.  März  muß  es  sich  nun  zeigen,  ob
wir  seit  dem  1.  Juli  v.  Js.  auch  nur  um  einen  Schritt  weiter  gekommen
sind,  trotz  einer  dreimaligen  Vertagung.  Am  1.  März  muß  es  sich  zeigen,
ob  noch  Wahrheit  zwischen  uns  besteht.  Die  Wünsche  aller  treuen  Vaterlandsfreunde
  gehen  freilich  weiter,  und  an  uns  soll  es  am  Wenigsten  fehlen,
an  unserer  treuen  Pflichterfüllung,  an  unserer  Ausdauer  gewiß  nicht,  um
endlich  das  zu  erreichen,  was  dem  Vaterlande  noth  thut.“
        <pb n="41" />
        Deutschland.  39

7.  Febr.  (Oesterreich)  weist  in  einer  Dep.  des  Grafen  Mensdorff  an
Preußen  die  in  der  preuß.  Depesche  v.  26.  Jan.  formulirte  förmliche
  Anklage  der  österr.  Politik  in  Holstein  entschieden  zurück  unter
der  Andeutung,  daß  es,  selbst  auf  die  Gefahr  eines  Bruches  der
Allianz  mit  Preußen,  bei  derselben  zu  verharren  entschlossen  sei.

Siehe  den  vollständigen  Wortlaut  der  Depesche  im  Ergänzungsheft
S.  11  u.  fgg.

14.  „  (Holstein).  Das  Altonaer  Magistratsgericht  lehnt  das  Begehren
  des  Berliner  Kammergerichts  um  Auslieferung  des  Redacteurs
May  ab.

15.  „  (Baden).  Wiederzusammentritt  der  Kammern.  Die  Regierung
macht  denselben  Vorlagen  behufs  Regelung  des  Preß:  und  Vereinswesens
  und  eines  Ministerverantwortlichkeitsgesetzes.  Der  Abg.  Eckardt
stellt  einen  Antrag  auf  Einführung  der  obligatorischen  Civilehe,  der
Abg.  Pagenstecher  einen  solchen  auf  Sicherung  der  Redefreiheit  der
Abgeordneten.  

—  „  (Preußen).  Eine  kgl.  Cabinetsordre  beruft  40,000  Landwehrmänner
  auf  den  15.  Mai,  früher  als  gewöhnlich,  zu  den  Uebungen
unter  die  Waffen.  

18.  „  (Preußen).  Der  preußische  Botschafter  in  Paris,  Graf  v.  der
Goltz,  der  seiner  Zeit  unmittelbar  vor  dem  Abschlusse  der  Gasteiner
Convention  auch  zu  dem  Ministerconseil  in  Regensburg  berufen
worden  war,  trifft  aus  Paris  in  Berlin  ein.

19.  „  (Zollverein).  Sämmtliche  Zollvereinsregierungen,  auch  Kurhessen,
  Nassau,  Württemberg  und  Hessen-Darmstadt  haben  trotz  alles
Widerstrebens  nach  und  nach  den  Handelsvertrag  mit  Italien  ratificirt
und  sich  damit  zur  Anerkennung  des  Königr.  Italien  verpflichtet.

20.  „  (Holstein).  Die  Landesregierung  schlägt  dem  österr.  Statthalter
  vor,  das  von  ihr  entworfene  Budget  für  den  Zeitraum  vom
1.  April  1866  bis  dahin  1867  in  Ermangelung  einer  Landesvertretung
  einer  Commission  von  15  Notabeln  zur  Begutachtung  vorzulegen,

  indem  sie  bemerkt:

„So  wenig  diese  Maßregel  auch  der  Mitwirkung  der  gesetzlichen  Landesvertretung
  gleichkommt,  so  hat  dieselbe  doch  immer  den  Vorzug  vor  einer
lediglich  durch  die  Behörden  erfolgenden  Normirung  des  Budgets“.

22.  „  Die  Karlsruher  Postconferenz  lehnt  mit  den  Stimmen  Preußens
und  Badens  die  von  Oesterreich  beantragte  sofortige  Aufnahme  Holsteins
  in  den  deutschen  Postverein  ab.

23.  „  (Preußen).  Der  preuß.  Landtag  wird  von  der  Regierung  plötzlich
  geschlossen,  die  dadurch  freiere  Hand  gegenüber  Oesterreich  erhält.

„  „  (Holstein).  Die  holst.  Landesregierung  remonstrirt  in  einer
Zuschrift  an  den  österr.  Statthalter  gegen  die  Petition  der  XIX
Feudalen  vom  30.  v.  Mts.  und  ihren  Inhalt,  indem  sie  sich  vorbehält,
  gegen  die  Unterzeichner  der  Adresse  wegen  öffentlich  zu  ahndender
  Beleidigung  ein  gerichtliches  Verfahren  zu  veranlassen.
        <pb n="42" />
        40  Deutschland.

26.  Febr.  (Holstein).  Der  österr.  Statthalter  genehmigt  die  Einberufung
einer  außerordentlichen  Budgetcommission  von  Notabeln  und  anerkennt
zugleich  die  holst.  Verfassung  von  1854  als  zu  Recht  bestehend.

28.  „  (Preußen).  Abhaltung  eines  Ministerconseils  unter  dem  Vorsitze
des  Königs,  zu  dem  auch  der  preuß.  Botschafter  in  Paris,  Graf  v.  d.  Goltz,
der  Gouverneur  von  Schleswig,  Gen.  v.  Manteuffel,  der  Chef  des
Generalstabs,  v.  Moltke,  der  Chef  des  Militärcabinets,  Oberst  Treskow,
und  der  Generaladjutant  v.  Alvensleben  zugezogen  werden.

—  „  (Schleswig).  XXI  Mitglieder  der  schleswig'schen  Ständeversammlung
  treten  den  Eingaben  von  49  Abgeordneten  und  Stellvertretern
  des  Herzogthums  Holsteins  vom  29.  Dec.  1863  und  31
holst.  Landesvertretern  vom  16.  September  1865  an  den  deutschen
Bund  durch  öffentliche  Erklärung  bei  und  fügen  derselben  folgende
weitere  Erkärungen  bei:

,,1)  Die  Herzogthümer  Schleswig-Holstein  sind  in  ihrer  untrennbaren
Vereinigung  ein  selbstständiger  Staat.  2)  Nach  der  Erklärung  Preußens,
Oesterreichs  und  des  deutschen  Bundes  (London,  den  28.  Mai  1864),  dem
Wahrspruch  der  juristischen  Facultäten  Deutschlands  und  dem  alten  Landesrechte
  ist  Herzog  Friedrich  zur  Thronfolge  in  Schleswig-Holstein  berufen.
3)  Oesterreich  und  Preußen  haben  den  Krieg  gegen  Dänemark  begonnen  im
Interesse  Deutschlands  und  zum  Schutze  der  Rechte  Schleswig-Holsteins.  Sie
sind  nicht  befugt,  Schleswig-Holstein  als  ein  erobertes  und  seiner  verfassungsmäßigen
  Rechte  beraubtes  Land  zu  behandeln.  4)  Ein  Anschluß  Schleswig-Holsteins
  an  Preußen  im  Sinne  einer  Einigung  Deutschlands  und  in  rechtsbeständiger
  Weise,  d.  h.  durch  Vereinbarung  der  beiderseitigen  Landesherren

und  mit  Zustimmung  der  beiderseitigen  Landesvertretungen  liegt  im  eigenen
Interesse  des  Landes“.

2.  März.  (Preußen).  Antwort  Bismarcks  auf  die  Annexionsadresse

der  XIX  holsteinischen  Feudalen  v.  30.  Januar.
Siehe  Ergänzungsheft  S.  17.

3.  „  (Oesterreich).  Der  österr.  Gesandte  in  Berlin,  Graf  Karolyi,
erklärt  dem  Grafen  Bismarck  sehr  bestimmt,  daß  Oesterreich  sich  in
Schleswig-Holstein  keine  Aenderung  des  Provisoriums  zu  seinen  Ungunsten
  gefallen,  kein  Definitivum,  welches  seiner  Ehre,  seinen  Interessen
  und  seiner  Stellung  in  Deutschland  zuwiderlaufe,  abtrotzen
lassen  werde.

5.  „  (Oesterreich).  Der  österr.  Gesandte  in  London  liest  dem
Grafen  Clarendon,  der  österr.  Gesandte  in  Paris  dem  Hrn.  Drouyn
de  l´Huys  eine  Depesche  im  Sinne  der  am  3.  d.  M.  in  Berlin
abgegebenen  Erklärung  vor,  doch  mit  der  Versicherung,  daß  Oesterreich
  jede  Provocation  sorgfältig  vermeiden  werde.

6.  „  (Preußen).  Eine  angebliche  Depesche  Preußens  verlangt  von
Oesterreich  die  Auslieferung  des  holsteinischen  Redacteurs  May  in
Altona.  Oesterreich  lehnt  die  Zumuthung,  die  Angelegenheit  auf
diplomatischem  Wege  zum  Austrag  zu  bringen,  ab  und  beharrt  dabei,
  daß  die  Discussion  als  eine  rein  juridische  zwischen  den  Gerichten
  von  Berlin  und  Altona  abzumachen  sei.
        <pb n="43" />
        Deutschland.  41

6—26.  März.  (Holstein).  Berathung  des  Budgets  für  1866/67
durch  die  Commission  von  Notabeln.

„  „  (Kurhessen).  Wiederzusammentritt  der  Ständeversammlung.
Die  Regierung  hat  derselben  wiederum  keine  Vorlagen  zu  machen,
da  der  Kurfürst  beharrlich  seine  Genehmigung  zu  solchen  verweigert.

7—  13.  März.  (Oesterreich).  Sitzungen  des  Marschallraths  unter
dem  Vorsitze  des  Kaisers.  Einberufen  sind  zu  demselben:  die  Commandanten
  aller  4  Armeen  und  sämmtlicher  12  Armeecorps,  mit
wenigen  durch  persönliche  Verhältnisse  begründeten  Ausnahmen,  die
Adjutanten  und  Generalstabschefs  dieser  Armeen  und  Armeecorps,
endlich  einige  in  Wien  befindliche  militärische  Notabilitäten,  wie  der
alte  Feldmarschall  Heß  und  mehrere  Officiere  des  großen  Generalstabs.


8.  „  (Preußen).  Die  Berliner  Blätter  melden  von  einer  neuen
Conferenz  des  Königs  mit  Bismarck,  Roon,  dem  Generalstabschef
Moltke,  dem  Generaladjutanten  Alvensleben  und  dem  Chef  des
Militärcabinets  Treskow.

„  „  (Holstein).  Das  österr.  Cabinet  anerkennt  in  Antwort  auf
die  Mittheilung  der  Adresse  der  XIX  Feudalen  an  Bismarck  und
der  hierauf  bezüglichen  Eingaben  des  Statthalters  und  der  Landesregierung,
  das  pflichtmäßige,  nur  der  Aufrechthaltung  des  Gesetzes
und  dem  Landeswohl  gewidmete  Wirken  der  Landesregierung  und
erklärt  die  Gefühle,  mit  welchen  diese  die  in  der  fraglichen  Adresse
ausgesprochenen  Beschwerden  über  die  Verwaltung  des  Landes  zurückgewiesen,
  für  gerechtfertigt;  dagegen  hält  es  eine  gerichtliche  Verfolgung
  der  Unterzeichner  der  Adresse  für  nicht  entsprechend  dem
Geiste  und  Character  der  Administration.

„  „  (Bayern)  richtet  eine  identische  Depesche  an  Sachsen,  Württemberg,
  Baden,  Hessen-Darmstadt  und  Nassau,  in  welcher  es  unter
Darlegung  des  Bundesstandpunkts  ausspricht,  daß,  wenn  Oesterreich
und  Preußen  ihre  Streitigkeiten  mit  Umgehung  des  Bundes  ausmachen
  wollten,  die  übrigen  Staaten  sich  jeder  Theilnahme  enthalten
müßten,  aber  kein  Bundesglied  zurückbleiben  dürfe,  wenn  der  Bund
von  einem  der  streitenden  Theile  angerufen  würde.  Der  bayerische
Minister  empfiehlt  zugleich  jedes  Separatbündniß  abzulehnen,  eine
Unterstützung  nur  auf  Grund  eines  Bundesbeschlusses  eintreten  zu
lassen,  und  diese  Auffassung  zur  Kunde  des  Wiener  und  Berliner
Cabinets  zu  bringen,  in  Wien  zugleich  mit  dem  Zusatz,  daß  die
Berufung  an  den  Bund  nur  dann  Erfolg  haben  werde,  wenn
Oesterreich  zum  Rechtsstandpunkt  in  der  holsteinischen  Sache  zurückkehre.


10.  „  (Preußen).  Ankunft  des  italienischen  Generals  Govone  
in  Berlin:  Unterhandlungen  über  eine  Allianz  zwischen  Preußen  und
Italien  gegen  Oesterreich.
        <pb n="44" />
        42  Deutschland.

10.  März.  (Preußen).  Der  in  erster  Instanz  vom  Kreisgericht  Perleberg
  freigesprochene  holst.  Redacteur  May  in  Altona  wird  vom
Berliner  Kammergericht  zu  einjährigem  Gefängniß  in  contumaciam
verurtheilt.

11.  „  (Schleswig).  Der  König  von  Preußen  erläßt  ohne  vorhergegangene
  Verständigung  mit  Oesterreich  eine,  von  keinem  Minister
gegengezeichnete  „provisorische  Verordnung  betreffend  die  Bestrafung
feindlicher  Handlungen  gegen  die  souveräne  Gewalt  in  Schleswig-Holstein“.


Siehe  den  Wortlaut  im  Ergänzungsheft  S.  18  u.  fg.

12.  „  (Zollverein).  Die  Ratificationen  des  Handelsvertrags  mit
Italien  werden  in  Berlin  ausgetauscht.  Der  Vertreter  Italiens  constatirt
  zu  Protokoll,  daß  die  Ratificationen  von  keinerlei  Reserven  begleitet
  seien,  daß  Italien  die  Ratificationen  demgemäß  nur  im  Sinne
des  Schlußprotokolls  v.  31.  Dez.  1865  annehme  und  daß  der  König
von  Italien,  um  über  die  mit  dem  neuen  Vertrage  zusammenhängenden
  Interessen  zu  wachen,  in  nächster  Zeit  Vertreter  bei  den
verschiedenen  Regierungen  des  Zollvereins  beglaubigen  werde.

„  (Anhalt).  Der  Landtag  beräth  über  den  Antrag  der  liberalen
Opposition,

„die  Staatsregierung  um  Vorlage  eines  Gesetzentwurfs  wegen  Abänderung
und  Ergänzung  der  Landschaftsordnung  in  folgenden  Beziehungen  zu  bitten:
1)  Abänderung  aller  derjenigen  Bestimmungen,  welche  durch  die  Vereinigung
der  beiden  Herzogthümer  überflüssig  und  ungültig  geworden  sind;  2)  Ergänzung
  und  Abänderung  der  §§  3.  4,  7  dahin,  daß  über  die  Wählbarkeit
und  den  Modus  der  Wahl  von  den  Thei  besitzern  zu  Rittergütern  Bestimmung
getroffen,  und  die  active  und  passive  Wahlfähigkeit  der  Ehemänner  für  die
im  Besitz  ihrer  Chefrauen,  wie  der  Vorstände  juristischer  Personen  für  die  im
Besitz  der  letztern  befindlichen  Ritter=  und  Bauerngüter  anerkannt  wird;
3)  Abänderung  des  §  7  Alinea  3  dahin,  daß  die  active  Wahlfähigkeit  der
Rittergutsbesitzer  mit  dem  25.  statt  mit  dem  21.  Lebensjahr  beginnt;  4)  Abänderung
  der  §§8  8,  9,  11,  12,  13  in  der  Weise,  daß  die  Wahl  der  städtischen
und  ländlichen  Abgeordneten  nicht  durch  die  Gemeinderäthe  und  Schulzen,
sondern  mittelst  indirecter  Wahlen  durch  die  Bürger  in  den  Städten  und  die
Gemeindeberechtigten  in  den  Dörfern  bewirkt  wird  2c.“

Der  Antrag  wird  von  der  zweiten  und  dritten  Abtheilung  verworfen,
  nachdem  der  landesherrliche  Commissär  Namens  der  Regierung
  erklärt  hatte,  daß  diese  auf  eine  so  erhebliche  Umgestaltung
der  Landschaftsordnung  nicht  eingehen  könne.

13.  „  (Schleswig).  Beisetzung  der  Leiche  des  Prinzen  von  Noer  in
Krusendorf.  Militärische  Maßregeln  der  Preußen,  um  den  Herzog
Friedrich  zu  verhaften,  wenn  er  dazu  sich  einfinden  sollte,  was  jedoch
  nicht  der  Fall  ist.

14.  „  (Oesterreich  u.  Preußen)  verständigen  sich  über  eine  Etappenconvention
  in  weiterer  Ausführung  der  Gasteiner  Convention.  Preußen
erhält  dadurch  für  Schleswig  zwei  Militärstraßen  Hamburg-Rendsburg
  und  Lübeck-Kiel.
        <pb n="45" />
        Deutschland.  43

14.  März.  (Preußen).  Die  officiöse  Presse  beginnt  von  einer  Anregung
der  Bundesreform  zu  sprechen,  indem  „die  Verhältnisse  des  deutschen
Bundes  und  deren  nothwendige  Entwickelung  voraussichtlich  von
neuem  in  Frage  kommen  müßten,  falls  es  nicht  gelingen  sollte,  die
Entscheidung  der  schleswig-holsteinischen  Angelegenheiten  auf  dem
Wege  des  seitherigen  bundesfreundlichen  Einverständnisses  zwischen
Preußen  und  Oesterreich  herbeizuführen“.

,,  „  (Oesterreich).  Auch  nach  dem  Schlusse  der  Sitzungen  des
Marschallraths  dauern  die  militärischen  Conferenzen  zu  Wien  noch
fort,  weshalb  auch  der  Chef  der  ital.  Armee,  FZ  M.  Benedek,  seine
Wiederabreise  von  Wien  verschiebt.

„  „  (Kurhessen).  Die  Ständeversammlung  wird,  da  die  Regierung
derselben  keine  Vorlagen  machen  kann,  vertagt  und  die  Vertagung
durch  angebliche  Krankheit  des  Kurfürsten  motivirt.  Von  der  Maßregel
  zum  Voraus  unterrichtet,  faßt  die  Ständeversammlung  mit  42

gegen  5  und  mit  44  gegen  1  Stimme  noch  vorher  folgende  Beschlüsse:
,,1)  Die  Ständeversammlung  erklärt  angesichts  der  Landeslage:  die  Staatsregierung
  verweigert  im  Widerspruch  mit  der  Landesverfassung,  dem  Bundesversammlungsbeschluß
  vom  24.  Mai  1862  und  dem  gegebenen  Fürstenwort
dem  Lande  die  volle  Wiederherstellung  seines  Rechts.  Die  Staatsregierung
vernachlässigt  trotz  der  unausgesetzten  Mahnungen  der  Landesvertretung  fortwährend
  die  Interessen  der  geistigen  und  materiellen  Landeswohlfahrt.  2)  Die
Ständeversammlung  verwahrt  sich  gegen  die  unausbleiblichen  Folgen
solcher  Mißregierung.“
und  ferner  mit  33  gegen  14  Stimmen:

„1)  Gegen  den  vorhinigen  Vorstand  des  Justizministeriums,  Hrn.  Staatsrath
  Pfeiffer,  und  den  damaligen  Hrn.  Justizminister  Abée  bei  dem  kurfürstl.
Oberappellationsgericht  dahier  als  Staatsgerichtshof  —  gestützt  darauf,  daß
das  provisorische  Gesetz  vom  29.  Juni  1851,  die  Mitglieder  des  Oberappellationsgerichts
  betreffend,  obgleich  dasselbe  der  Verfassung  widerstreitet,  auch
die  Ständeversammlung  ihre  Zustimmung  zu  demselben  versagt,  und  dessen
Beseitigung  wiederholt  verlangt  hat,  bis  jetzt  nicht  nur  nicht  beseitigt,  vielmehr
  dessen  Zurückziehung  ausdrücklich  verweigert,  und  dasselbe  selbst  nach
dem  31.  Oct.  1863  noch  beibehalten  worden  ist  —  unter  Verwahrung  der
Rechte  des  Landes  auf  eine  verfassungs=  und  gesetzmäßige  Besetzung  des
obersten  Gerichts  Anklage  wegen  Verfassungsverletzung  zu  erheben;
  2)  die  im  Entwurf  anliegende  Anklageschrift  zu  genehmigen,  und  3)  mit
der.  Einbringung,  Ergänzung,  Erläuterung  und  Fortführung  dieser  Anklagesache,
  sowie  zur  Stellung  und  Begründung  von  Ablehnungsanträgen,  für  den
Fall,  daß  die  Ständeversammlung  hieran  gehindert  sein  sollte,  den  bleibenden
landständischen  Ausschuß  zu  beauftragen.“  

Der  sehr  umfangreiche  Bericht  des  Verfassungsausschusses,
welcher  dem  Beschluß  zur  Grundlage  dient,  lautet  im  Wesentlichen  wie  folgt:
„Ein  Umstand  ist  es,  der  die  Aufmerksamkeit  der  Ständeversammlung  vorzugsweise
  wird  in  Anspruch  nehmen  müssen:  der  auf  dem  ganzen  Gebiet  des
Staatslebens  herrschende  beinahe  völlige  Stillstand.  Schon  am  30.  Sept.
1864  hob  der  bleibende  landständische  Ausschuß  in  seinem  Bericht  hervor,
daß  sich  auf  dem  weiten  Gebiet  unseres  Staatslebens  beinahe  völliger  Stillstand
  bemerklich  gemacht  habe..  Die  von  sämmtlichen  damaligen  Ministern
und  Ministerialvorständen  contrasignirte  Entgegnung  vom  30.  Nov.  1864  ist
bekannt.  Es  wird  darin  behauptet,  daß  der  noch  nicht  erfolgte  Abschluß  der
Verfassungsangelegenheit  nicht  sowohl  der  Regierung  als  vielmehr  der  Stände-
        <pb n="46" />
        Deutschland.

versammlung  beigemessen  werden  müsse,  welche  erkenne,  daß  der  Bundesbeschluß,
  zu  dessen  Vollziehung  die  landesherrliche  Verkündigung  v.  21.  Juni
1862  erlassen  sei,  die  anerkannt  bundeswidrigen  Bestimmungen  der  Verfassung
  von  1831  von  der  Wiederherstellung  ausnehme,  und  in  Hinsicht  der
rechtlichen  Wirksamkeit  der  inmittelst  ergangenen  gesetzgeberischen  Erlasse  von
einer  entgegengesetzten  Auffassung  ausgehe  wie  die  Ständeversammlung.  Es
wird  ferner  bemerkt,  daß  das  Zustandekommen  einer  der  Bundesverfassung  und
einem  geordneten  Staatswesen  entsprechende  Wahlordnung  vom  Standpunkt  der
Regierung  aus  als  die  unerläßliche  und  fundamentale  Voraussetzung  eines  wirklichen
  und  befriedigenden  Abschlusses  der  Verfassungsfrage  betrachtet  und  zugleich
als  der  wesentlichste  Schritt  zu  einer  gedeihlichen,  segensreichen  Entwicklung  der
Verhältnisse  des  Landes  auch  in  Hinsicht  seiner  materiellen  Interessen  angesehen
werden  müsse.  Daneben  wird  zwar  anerkannt,  daß  für  die  Regierung  die
Ausgabe  bestehe,  die  durch  die  wahren  Bedürfnisse  des  Landes  gebotenen  Maßregeln
  zu  treffen,  auch  die  Zusicherung  gegeben,  daß  die  Regierung  nicht  ablassen
  werde  „sich  mit  aller  Sorgfalt  der  rechtzeitigen  und  erfolgreichen  Lösung
dieser  Aufgabe  anzunehmen,“  das  Begehren  der  Ständeversammlung  aber,
der  Regierung  eine  regere  Thätigkeit  und  ein  rascheres  Handeln  zur  Pflicht
zu  machen,  unter  dem  Ausdruck  des  Vertrauens  zu  einer  allseitigen  getreuen
Pflichterfüllung  der  Regierung  abgelehnt.  Die  Ständeversammlung  beschloß
am  13.  Dec.  1864,  da  es  auf  eine  durchgreifende  Besserung  der  Zustände  ankomme,
  und  eine  solche  weder  plötzlich  noch  anders  als  durch  Handlungen
sich  vollziehen  könne,  zur  Zeit  von  einer  weiteren  Entschließung  abzustehen.
Sie  ging  dabei  von  der  Erwartung  aus,  daß  die  Staatsregierung  trotz  der
abwehrenden  und  unbefriedigenden  Erklärung,  im  eigensten  Interesse  der  landesherrlichen
  Autorität  das  Land  vor  fortgesetzter  Vernachlässigung  seiner
Wohlfahrt  schützen,  und  die  Erfüllung  der  ihr  obliegenden,  von  ihr  selbst
anerkannten  Pflichten  gegen  das  Land  sich  werde  angelegen  sein  lassen.  Diese
Erwartung  ist  nicht  in  Erfüllung  gegangen.  Am  30.  Sept.  1865  —  mehr
als  neun  Monate  nach  jenen  Vorgängen  —  war  der  bleibende  landständische
Ausschuß  aufs  neue  in  der  Lage,  der  Ständeversammlung  berichten  zu  müssen,
daß  „auf  dem  ganzen  Gebiet  unseres  Staatslebens  beinahe  völliger  Stillstand
  sich  ergeben  habe."

Die  Denkschrift  erwähnt  die  hierauf  folgenden  Verhandlungen  der  Kammer,
  in  welchen  dem  Ministerium  die  schwerste  Verletzung  der  Landesinteressen
  zum  Vorwurf  gemacht  wurde,  ohne  daß  auch  nur  eine  einzige
Stimme,  nicht  einmal  die  des  Regierungsvertreters,  zur  Vertheidigung  der
Regierung  sich  erhob.  Es  heißt  dann  weiter:  „Wenige  Tage  nach  dieser
Verhandlung  erfolgte  wegen  des  gänzlichen  Mangels  an  Vorlagen  die  Vertagung;
  die  Ständeversammlung  trennte  sich  mit  der  ausgesprochenen  Hoffnung,
  daß  die  Zeit  der  Vertagung  das  Land  „einer  Periode  größerer  Fruchtbarkeit
  in  den  öffentlichen  Angelegenheiten  und  der  Erfüllung  langgehegter
Wünsche  näher  bringen  werde.“  Auch  diese  Hoffnung  ist  unerfüllt  geblieben.
Die  Landesvertretung  wurde  nach  ihrem  Wiederzusammentritt  am  24.  Januar
d.  J.  abermals  mit  der  Mittheilung  des  bleibenden  Ausschusses  empfangen:
daß  „noch  keine  Anzeichen  dafür  wahrzunehmen  gewesen,  daß  der  beinahe
völlige  Stillstand  auf  dem  ganzen  Gebiete  des  Staatslebens  einer  frischen
Bewegung  weichen  werde.“  Es  mußte  wiederum  wegen  Mangels  an  Vorlagen
  am  5.  Febr.  d.  J.  die  Vertagung  der  Ständeversammlung  bis  zum
1.  März  d.  J.  erfolgen.  Mit  derselben  Besorgniß  und  demselben  Mißtrauen,
womit  die  Landesvertretung  sich  trennte,  ist  sie  am  1.  März  d.  J.  wieder
zusammengetreten.  Und  leider  ist  dieses  peinliche  Gefühl  nur  zu  sehr  gerechtfertigt.
  Die  im  §  2  der  Verkündigung  vom  21.  Juni  1862  erwähnten,  angeblich
  bundeswidrigen  und  darum  suspendirt  gelassenen  Bestimmungen  des
Verfassungsrechts  von  1831  sind  bisher  weder  wieder  in  Wirksamkeit  gesetzt,
noch  ist  der  verfassungsmäßige  Weg  zu  deren  Abänderung  betreten.  Man
        <pb n="47" />
        Deutschland.  45

kann  die  Frage  unerörtert  lassen:  ob  es  richtig  ist,  wenn  in  dem  Eingang  der
Verkündigung  vom  21.  Juni  1862  und  der  oben  erwähnten  Eroffnung  vom
30.  Nov.  1864  angeführt  wird:  der  Bundesbeschluß  v.  24.  Mai  1862  habe  die
anerkannt  bundeswidrigen  Bestimmungen  der  Verfassungsurkunde  von  1831
von  der  Wiederherstellung  ausgenommen;  denn  so  viel  steht  unzweifelhaft  fest,
daß  weder  die  Beantwortung  der  Frage,  ob  und  welche  Bestimmungen  den
Bundesgesetzen  nicht  entsprechen,  noch  die  Bestimmung  der  Zeit,  wann  die  etwa
bundeswidrigen  Bestimmungen  auf  verfassungsmäßigem  Weg  abgeändert  werden
  sollen,  einseitig  der  Regierung  überlassen  worden  ist.  Die  Staatsregierung
hat  durch  ihr  bisheriges  Verhalten  ihre  Pflicht  gegen  die  Bundesversammlung
und  gegen  das  Land  um  so  mehr  schwer  verletzt,  als  sie  von  der  Ständeversammlung
  am  31.  Oct.  1863  und  7.  Juni  1864  zur  Erfüllung  derselben
aufgefordert  worden  ist,  und  auch  die  „Standschaftsrechte  der  Mediatisirten  und  der
Reichsritterschaft“  seit  nahezu  drei  Jahren  wieder  in  Wirksamkeit  getreten  sind.

„Eine  weitere  schwere  Verletzung  der  Landesrechte  findet  der  Verfassungs=Ausschuß
  darin,  daß  die  Staatsregierung  das  provisorische  Gesetz  v.  29.  Juni
1851,  die  Mitglieder  des  Oberappellationsgerichts  betreffend,  ungeachtet  der
seitens  der  Ständeversammlung  ausdrücklich  versagten  Genehmigung  und  der
begehrten  Beseitigung  desselben,  nicht  zurückgezogen,  vielmehr  die  Beseitigung
ausdrücklich  verweigert  und  in  Anwendung  des  Erlasses  den  obersten  Gerichtshof
  in  gesetzwidriger  Weise  besetzt  hat.  Da  dieser  Gegenstand  zu  einem  besonderen
  Antrag  Veranlassung  darbietet,  so  wird  derselbe  speciellere  Erörterung
finden.  Nicht  minder  hat  die  Staatsregierug  ihre  Pflichten  gegen  das  Land
wie  auch  ihre  eigene  Verkündigung  v.  21.  Juni  1862  dadurch  verletzt,  daß
sie  das  provisorische  Gesetz  v.  7.  Juli  1851,  die  Vollziehungsgewalt  der  Verwaltungsbehörden
  sowie  die  Bezirksräthe  betreffend,  nicht  zurückgezogen,  vielmehr
  dasselbe  auch  ohne  die  von  der  Landesvertretung  begehrte  Vorlage
behufs  Genehmigung  der  einstweillgen  Fortdauer  in  Anwendung  gelassen  hat.
In  gleicher  Weise  verhält  es  sich  mit  einer  Reihe  von  Verordnungen,  durch
welche  gesetzliche  mit  landständischer  Zustimmung  ergangene  Bestimmungen  und
Anordnungen  beseitigt  worden  sind,  z.  B.  der  Verordnung  v.  13.  April  1853
wegen  Abänderung  des  Gesetzes  v.  29.  Oct.  1848,  die  Religionsfreiheit  und
die  Einführung  der  bürgerlichen  Ehe  betreffend,  ferner  den  Verordnungen
v.  25.  Juli  und  19.  Dec.  1854,  die  Presse  betreffend,  den  Verordnungen
v.  19.  Dec.  1854  und  26.  Jan.  1860,  das  Vereinswesen  betreffend  u.  s.  w.
Der  Verfassungsausschuß  könnte  diese  Zahl  von  Verletzungen  des  Rechts  noch
erheblich  vermehren,  er  will  sich  jedoch  darauf  beschränken,  nur  noch  auf  die
hohe  Bedeutung  der  dem  Lande  vorenthaltenen  Rechte  aufmerksam  zu  machen.
Abgesehen  von  dem  Inhalt  der  suspendirten  Verfassungsbestimmungen,  fehlen
dem  Land  eine  in  ihrer  Unabhängigkeit  gesicherte  Rechtspflege  in  höchster
Instanz,  eine  der  freiheitlichen  Entwickelung  förderliche,  auf  die  Theilnahme
der  Staatsbürger  gebaute  Landesverwaltung,  die  freie  Presse  und  das  Vereinsrecht,
  und  damit  zum  größten  Theil  die  höchsten  und  unentbehrlichsten
Güter  eines  Volks,  die  wesentlichsten  Garantien  für  eine  verfassungs=  und
gesetzmäßige  Ausübung  der  Staatsgewalt.  Das  Land  befand  sich  im  Besitz
aller  dieser  Rechte,  sie  sind  ihm  mit  Verletzung  der  beschworenen  Staatsverfassung
  entrissen,  und  werden  ihm  in  Mißachtung  des  Bundesbeschlusses  vom
24.  Mai  1862  und  des  Edicts  v.  21.  Juni  1862  durch  die  Staatsregierung
vorenthalten.  Während  somit  die  landesherrliche  Verkündigung  in  den  wesentlichsten
  Beziehungen  unerfüllt  geblieben  ist,  muß  leider  von  der  Zusicherung
vom  30.  Nov.  1864  dasselbe  gesagt  werden.  Wie  vorher,  so  werden  auch
jetzt  noch  die  sonstigen  geistigen  und  materiellen  Interessen  des  Landes  in
hohem  Grade  vernachlässigt  und  die  Ouellen  der  Volkswohlfahrt  verschlossen
gehalten.  Auf  allen  Gebieten  des  staatlichen  Lebens  ist,  zum  Theil  seit  Jahrzehnten,
  das  dringendste  Bedürfniß  nach  Reformen  im  Wege  der  Gesetzgebung
hervorgetreten,  die  Wissenschaft  und  die  Erfahrung  anderer  Länder  haben
        <pb n="48" />
        46

Deutschland.

dieselben  als  nothwendig  und  segensreich  anerkannt,  die  Landesvertretung  hat
sie  unablässig  befürwortet,  aber  die  Staatsregierung  hat  nichts  gethan,  sie  ins
Leben  zu  rufen.  Die  Belege  für  diese  Behauptung  liegen  in  dem  Zustande
des  Unterrichtswesens,  in  der  Lage  der  Landwirthschaft,  dem  Stande  des  industriellen
  und  gewerblichen  Lebens,  in  der  Beschaffenheit  der  Verkehrsmittel,
in  der  Steuergesetzgebung,  in  der  Gesetzgebung  über  die  Heimathsverhältnisse
und  das  Niederlassungsrecht,  in  dem  Währschafts=  und  Hypothekenwesen,  der
Concursgesetzgebung,  dem  Zustande  der  Straf=  und  Verbesserungsanstalten,
und  vor  allem  in  den  unerhörten  Verschleppungen  in  der  Staatsverwaltung.
Der  Verfassungsausschuß  vermeidet  es  in  Einzelheiten  einzugehen,  da  deren
nur  zu  viel  bekannt  sind;  nur  zwei  Momente,  welche  besonders  geeignet  erscheinen,
  das  richtige  Licht  auf  die  bestehenden  Zustände  zu  werfen,  mögen
noch  Erwähnung  finden:  einmal  daß  selbst  ständische  Beschlüsse  und  Anfragen
einzelner  Abgeordneten  oftmals  gar  nicht,  oft  aber  erst  nach  sehr  langer  Zeit
und  wiederholter  Erinnerung,  beantwortet  werden,  und  sodann,  daß  die  Minister
  und  Ministerialvorstände  seit  Jahren  fast  niemals,  selbst  nicht  bei  den
wichtigsten  Berathungsgegenständen,  in  den  Sitzungen  der  Ständeversammlung
  erschienen  sind.  ·

„Aus  der  ganzen  laufenden  Landtagsperiode  weiß  der  Ausschuß  —  abgesehen
  von  der  unvermeidlichen  Verlängerung  der  Zollvereinsverträge  —  nur
drei  weitere  Acte  der  Gesetzgebung  zu  verzeichnen,  in  welchen  den  Interessen
des  Landes  in  einzelnen  Punkten  entsprochen  ist:  die  Aufhebung  der  Wege-,
Pflaster=  und  Brückengelder,  das  Gesetz  vom  3.  Mai  1865,  die  Einführung
des  allgemeinen  deutschen  Handelsgesetzbuches  betreffend,  und  das  Gesetz  vom
23.  Oct.,  die  Gewährleistung  für  Mängel  an  Hausthieren  betreffend.  Eine
größere  Anzahl  der  wichtigsten  Gesetzvorlagen  hat  zwar  die  Zustimmung  der
Ständeversammlung,  aber  nicht  die  Sanction  der  Regierung  erhalten...
Der  Verfassungsausschuß  hat  sich  diesem  Zustande  der  Dinge  gegenüber  der
Pflicht  nicht  entziehen  können,  sich  die  Frage  vorzulegen:  was  die  Ständeversammlung
  unter  den  bestehenden  Verhältnissen  zunächst  zu  thun  habe?
Er  hält  es  für  unabweislich,  daß  die  Ansicht  des  Landes  über  den  bestehenden
Zustand  der  Staatsregierung  unumwunden  ausgesprochen  und  zur  Kenntniß
dieser  gebracht  werde.  Des  ganzen  Landes  und  aller  Classen  seiner  Bevölkerung
  hat  sich  das  lebhafteste  Mißtrauen  gegen  die  Staatsregierung  und  die
Personen  bemächtigt,  welche  für  dieselbe  verantwortlich  sind;  das  Land  hat
den  Glauben  verloren,  daß  dieselben  den  Willen,  die  Befähigung  und  die
Energie  besitzen,  ihm  seine  wohlbegründeten  Rechte  zurückzugewähren,  und

diejenigen  Anordnungen  ins  Leben  zu  rufen  und  durchzuführen,  welche  die

Wohlfahrt  des  Landes  erfordert.  Ob  ein  solcher  Ausspruch  der  Landesvertretung
  Erfolg  haben,  ob  die  Staatsregierung  umkehren  wird  auf  dem  unheilvollen
  Weg,  auf  den  sie  gerathen  ist,  läßt  sich  zwar  im  voraus  nicht
ermessen,  aber  Sache  der  Ständeversammlung  ist  es  gleichwohl,  wenn  sie
nicht  den  Vorwurf  der  Mitschuld  auf  sich  laden  will,  die  Stimme  des  Landes
laut  zu  erheben  und  vor  aller  Welt  gegen  die  Folgen  einer  fortgesetzten
Mißregierung  Verwahrung  einzulegen.“

15.  März.  (Oesterreich).  Das  ungarische  Landescommando  erhält

,,

Befehl,  sofort  einen  beträchtlichen  Theil  der  Pesth-Ofener  Garnison
nach  Böhmen  abzusenden.  Auch  aus  anderen  Provinzen  werden
Truppen  nach  Böhmen  beordert.  Bereits  heißt  es,  daß  FZM.
Benedek  bestimmt  sei,  den  Oberbefehl  über  eine  in  Böhmen  aufzustellende
  Armee  zu  übernehmen.

„  (Baden).  II.  Kammer:  Die  gesammte  Kammer  erklärt  ihre

Zustimmung  zu  der  Anregung  des  Abg.  Knies,
„daß,  wie  verschieden  auch  noch  die  Ansichten  über  die  endliche  Lösung
        <pb n="49" />
        Deutschland.  47

der  deutschen  Frage  inmitten  des  deutschen  Volkes  und  der  deutschen  Kammern
seien,  in  einem  in  Deutschland  alle  Gutgesinnten  einig  seien,  nämlich  darin,
daß  ohne  Einwilligung  des  schleswig=  holsteinischen  Volks  über  seine  Geschicke
nicht  entschieden  werden  dürfe."

16.  März.  (Preußen).  Wie  der  österr.  Botschafter  am  31.  Dec.  v.  J.
die  Insignien  des  Ordens  vom  h.  Stephan,  so  überreicht  nunmehr
der  preuß.  Botschafter  die  Insignien  des  schwarzen  Adlerordens  in
feierlicher  Auffahrt  dem  Kaiser  Napoleon  für  den  kaiserl.  Prinzen.

„  „  (Preußen).  Im  Kriegsministerium  werden  Vorbereitungen  zu
kriegsmäßiger  Armirung  der  schlesischen  Festungen  getroffen.

„  „  (Oesterreich).  Eine  Circulardepesche  an  die  österr.  Gesandten
bei  mehreren  deutschen  Höfen  nimmt  für  den  Fall,  daß  eine  an  das
k.  preuß.  Cabinet  zu  richtende  Anfrage  über  dessen  kriegerische  Absicht
  nicht  befriedigend  ausfallen  sollte,  eine  Anrufung  des  Bundes
mit  Rücksicht  auf  den  Art.  11  der  Bundesacte  in  Aussicht  und  stellt
denselben  zur  Erwägung  anheim,  inwiefern  für  den  Fall,  daß  mit
einer  Bedrohung  des  Bundesfriedens  durch  Preußen  die  Voraussetzung
  des  Art.  19  der  Wiener  Schlußakte")  eintreten  sollte,  die
Kriegsbereitschaft  der  Bundescontingente  in  Aussicht  zu  nehmen  sei:

„..  Die  kaiserliche  Regierung  hegt  die  Absicht,  falls  Preußen  einen  offenen
Bruch  herbeiführte,  das  Einschreiten  des  Bundes  auf  Grund  des  Artikels  11
der  Bundesacte  und  des  Artikels  19  der  Wiener  Schlußacte  in  Anspruch
zu  nehmen,  und  zugleich  dem  Bund  alle  weiteren  Entschließungen  zur  Regelung
  der  schleswig-holstein  'schen  Angelegenheit  anheimzustellen.  Die  Regierung
Sr.  Majestät  des  Kaisers  glaubt  unter  den  von  Preußen  getroffenen  Vorbereitungen
  zum  Kriege  ihre  Verantwortlichkeit  nicht  mehr  anders  als  durch
eine  directe  Anfrage  in  Berlin  decken  zu  können,  und  sie  beauftragt  daher  den
Grafen  Karolyi,  den  preußischen  Ministerpräsidenten  um  positiven  Aufschluß
darüber  anzugeben:  ob  der  Berliner  Hof  sich  wirklich  mit  dem  Gedanken
trage,  die  Gasteiner  Cenvention  mit  gewaltsamer  Hand  zu  zerreißen  und  den
grundgesetzlich  verbürgten  Frieden  zwischen  deutschen  Bundesstaaten  zu  unterbrechen.
  Graf  Karolyi  wird  hinzufügen,  daß  die  kaiserliche  Regierung  durch
diese  Anfrage  nicht  etwa  provocirend  aufszutreten  beabsichtige,  sondern  nur  die
hoffentlich  irrig  gedeuteten  Intentionen  der  königl.  preußischen  Regierung
ins  klare  zu  ziehen  wünsche.  Erfolgte  auf  diese  unaufschieblich  gewordene
Interpellation  eine  unbefriedigende  oder  ausweichende  Antwort,  dann  wäre
für  den  kaiserlichen  Hof  der  Augenblick  erschienen,  wo  er  seine  Bemühungen

 

*)  Artikel  XI.  der  Bundesacte  lautet  in  seinem  einschlägigen  Theil:  „Die
Bundesglieder  machen  sich  verbindlich,  einander  unter  keinerlei  Vorwand  zu
bekriegen,  noch  ihre  Streitigkeiten  mit  Gewalt  zu  verfolgen,  sondern  sie  bei
der  Bundesversammlung  anzubringen.  Dieser  liegt  alsdann  ob,  die  Vermittelung
  durch  einen  Ausschuß  zu  versuchen;  falls  dieser  Versuch  fehlschlagen
sollte,  und  demnach  eine  richterliche  Entscheidung  nothwendig  würde,  solche
durch  eine  wohlgeordnete  Austrägalinstanz  zu  bewirken,  deren  Ausspruch  die
streitenden  Theile  sich  sofort  zu  unterwerfen  haben."  Der  hieher  gehörige
Art.  XIX  der  Wiener  Schlußacte  bestimmt:  „Wenn  zwischen  Bundesgliedern
Thätlichkeiten  zu  besorgen  oder  wirklich  ausgeübt  worden  sind,  so  ist  die
Bundesversammlung  berufen,  vorläufige  Maßregeln  zu  ergreifen,  wodurch
jeder  Selbsthilfe  vorgebeugt  und  der  bereits  unternommenen  Einhalt  gethan
werde.  Zu  dem  Ende  hat  sie  vor  Allem  für  Aufrechterhaltung  des  Besitzstandes
  Sorge  zu  tragen.“
        <pb n="50" />
        48

Deutschland.

um  ein  Einverständniß  mit  Preußen  definitiv  als  gescheitert  ansehen,  und  am
deutschen  Bunde  die  Initiative  behufs  der  zur  Wahrung  des  gefährdeten
Bundesfriedens  und  Verhütung  oder  Zurückweisung  jeder  Gewaltanwendung
erforderlichen  Maßregeln  ergreifen  müßte.  Oesterreich  müßte  dann  in  Frankfurt
  ohne  allen  Verzug  eine  Erklärung  folgenden  Inhalts  abgeben  lassen:
„Den  hohen  Bundesgenossen  Sr.  Maj.  des  Kaisers  sei  bekannt,  welchen  entschiedenen
  Werth  der  kaiserliche  Hof  darauf  gelegt  habe  in  den  Verhandlungen  über
die  politische  Zukunft  der  Elbherzogthümer  das  Einverständniß  mit  Sr.  Maj.
dem  König  von  Preußen  festzuhalten.  Mit  Beharrlichkeit  und  im  versöhnlichsten
  Geiste  habe  der  Kaiser  sich  bestrebt  gemeinschaftlich  mit  Preußen  die
Mittel  zur  endlichen  Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Verwicklung  zu  finden.
Stets  werde  Se.  Maj.  als  Souverän  Oesterreichs  wie  als  deutscher  Bundesfürst
  die  höchste  Beruhigung  aus  dem  Bewußtsein  schöpfen,  kein  billiges
Zugeständniß  versagt  und  jede  mögliche  Probe  versöhnlicher  Gesinnung  abgelegt
  zu  haben,  um  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  jene  Eintracht  zu
erhalten,  welche  die  wesentlichste  Bürgschaft  für  den  inneren  Frieden  wie  für
die  äußere  Sicherheit  und  Geltung  des  deutschen  Vaterlands  bilde.  Zum
tiefsten  Bedauern  des  kaiserlichen  Hofs  seien  jedoch  die  bisherigen  Verhandlungen
  mit  Preußen  ohne  den  gewünschten  Erfolg  geblieben.  Die  k.  preuß.
Regierung  habe  geglaubt,  Forderungen  aufstellen  zu  müssen,  deren  Gewährung
mit  den  Interessen  und  der  Machtstellung  der  österreichischen  Monarchie  eben
so  wenig  wie  mit  dem  deutschen  Nationalinteresse  und  der  Verfassung  des
deutschen  Bundes  vereinbar  sei.  Der  Präsidialgesandte  sei  daher  beauftragt,
der  Bundesversammlung  die  Anzeige  zu  erstatten,  daß  die  kaiserl.  Regierung
ihre  Bemühungen,  eine  definitive  Lösung  der  Herzogthümerfrage  im  Einvernehmen
  mit  Preußen  vorzubereiten,  als  vereitelt  betrachten  und  sonach  alles
weitere  den  verfassungsmäßigen  Beschlüssen  des  Bundes,  welchem  ihre  Anerkennung
  stets  gesichert  sei,  anheimstellen  müsse.  Auf  diese  Erklärung  dürfe
sich  jedoch  die  kaiserliche  Regierung  nicht  beschränken.  Sowohl  durch  die
Sprache  des  preußischen  Cabinets  als  durch  Nachrichten  über  miilitärische
Vorbereitungen  in  Preußen  sei  in  weiten  Kreisen  die  Besorgniß  einer  Gefährdung
  des  Friedens  in  Deutschland  wachgerufen  worden.  Die  kaiserliche
Regierung  hege  zwar  die  Hoffnung,  daß  die  Kenntniß  der  wahren  Intentionen
  Preußens  hinreichen  werde,  um  diese  Besorgniß  vollständig  zu  zerstreuen.
  Allein  da  es  ihr  nicht  gelungen  sei,  vom  Berliner  Cabinet  befriedigende
  Aufklärungen  zu  erhalten,  so  befinde  sie  sich  in  dem  Fall,  in  dem  Kreise
ihrer  Bundesgenossen  sich  auf  die  durch  Art.  11  der  Bundesarte  und  Art.  19
der  Wiener  Schlußacte  feierlich  von  allen  Mitgliedern  des  Bundes  eingegangenen
  Verpflichtungen  zu  berufen.  Der  Gesammtheit  des  Bundes  liege
es  ob,  Sorge  dafür  zu  tragen,  daß  Streitigkeiten  zwischen  Bundesgliedern
nicht  mit  Gewalt  verfolgt  werden,  und  die  kaiserl.  Regierung  erfülle  daher
nur  eine  Pflicht,  wenn  sie  der  Bundesversammlung  rechtzeitig  anheimstelle,
auf  Wahrung  des  Bundesfriedens  ihr  Augenmerk  zu  richten.  Zunächst  werde
die  Bundesversammlung  sich  darüber,  daß  Gefahr  der  Selbsthülfe  nicht
vorhanden  sei,  jene  vollständige  Beruhigung  zu  verschaffen  haben,  welche  eine
an  Recht  und  Vertrag  festhaltende  Regierung  wie  diejenige  Sr.  Maj.  des
Königs  von  Preußen  ihren  Bundesgenossen  sicher  nicht  werde  vorenthalten
wollen.“  Vorstehendes  würde  der  Inhalt  der  ersten  kaiserl.  Erklärung  am
Bunde  sein,  und  die  kaiserl.  Regierung  erwartet,  daß  die  ....  Regzierung
ihren  Bundestagsgesandten  in  Frankfurt  im  voraus  mit  der  Instruction  versehen
  werde,  unmittelbar  nach  der  österreichischen  Erklärung  für  eine  Aufforderung
  oder  ein  Ersuchen  an  Preußen,  sich  über  seine  Absichten  auszusprechen,
zu  stimmen.  Sollte  der  Widerspruch  einzelner  Gesandten  eine  Berathung
und  Schlußziehung  in  derselben  Sitzung,  wie  die  Geschäftsordnung  dieß
ermöglicht,  verhindern,  so  wäre  wenigstens  in  einer  unmittelbar  nachfolgenden
Sitzung  die  sachgemäße  Eröffnung  an  Preußen  zu  beschließen.  Gleichzeitig
oder  erst  nach  Eingang  der  preußischen  Erklärung  dürfte  dem  holstein-lauen-
        <pb n="51" />
        Deutschland.  49

burgischen  Ausschusse  der  Gegenstand  zuzuweisen,  und  auch  die  dem  Art.  11
der  Bundesacte  entsprechende  Vermittlungsaufgabe  demselben  Ausschusse  zu
übertragen  sein.  Würde  übrigens  die  Gefahr  eines  Friedensbruches  noch
dringender,  ergäben  sich  positive  Anzeichen  für  beabsichtigte  Gewaltstreiche,  oder
würde  in  Preußen  die  Mobilisirungsordre  wirklich  erlassen,  dann  könnte  selbstredend
  dem  Drang  der  Situation  nicht  durch  die  bloßen  Vermittlungsbemühungen
  eines  Ausschusses  abgeholfen  werden,  sondern  die  Nothwendigkeit
würde  vorhanden  sein,  rasch  und  entschieden  die  Maßregeln  zu  ergreifen,
durch  welche,  um  mit  dem  Art.  19  der  Schlußacte  zu  reden,  jeder  Selbsthülfe
  vorzubeugen  und  der  bereits  unternommenen  Einhalt  zu  thun  wäre.
Einem  drohenden  Angriff  Preußens  gegenüber  könnten  diese  Maßregeln  nur
in  der  Kriegsbereitschaft  des  7.,  8.,  9.  und  10.  Bundescorps  und  in  der
Aufstellung  derselben  im  Verbande  mit  der  österreichischen  Armee  bestehen
und  die  kaiserl.  Regierung  muß  daher  hoffen,  daß  sie  im  gegebenen  Augenblick
  die  ......  Regierung  bereit  finden  würde,  für  einen  solchen  Beschluß
in  Frankfurt  zu  stimmen.“)

17.  März.  (Oesterreich).  Der  österr.  Gesandte  in  Berlin,  Graf
Karolyi,  richtet  die  in  der  österr.  Dep.  vom  16.  d.  M.  angekündigte
Frage  an  den  Grafen  Bismarck,  ob  sich  der  Berliner  Hof  wirklich
mit  dem  Gedanken  trage,  die  Gasteiner  Convention  gewaltsam  zu
zerreißen  und  den  grundgesetzlich  verbürgten  Frieden  zwischen  deutschen
  Bundesstaaten  zu  unterbrechen.  Graf  Bismarck  antwortet  auf
die  Frage  mit  einem,  jedoch  nicht  unumwundenen  und  entschiedenen
Nein.  Die  österr.  Regierung  läßt  indeß  sofort  telegraphische  Depeschen
  an  die  deutschen  Höfe  richten,  daß  sie  auf  ihre  Anfrage  von
der  preußischen  eine  „einigermaßen  befriedigende"  Antwort  erhalten
und  deßhalb  die  beabsichtigten  Schritte  am  Bunde  einstweilen
sistirt  habe.

19.  „  (Preußen).  Ein  Artikel  der  Kreuzztg.  denunzirt  die  Rüstungen
Oesterreichs  und  Sachsens.

S.  Ergänzungsheft  S.  21.

20.  „  (Preußen).  Gegen  100  gezogene  Geschütze  gehen  vom  Rhein
in  die  schlesischen  und  sächsischen  Festungen  ab.

21.  „  (Preußen).  Ein  Artikel  der  offiz.  Prov.-Corr.  stellt  gegenüber
den  Maßnahmen  Oesterreichs  und  Sachsens  auch  preußische  Rüstungen
und  Allianzen  nach  anderer  Seite  in  Aussicht.

S.  Ergänzungsheft  S.  22  u.  fg.

22.  „  (Preußen).  Der  preußische  Generalconsul  Schramm  wohnt
in  Mailand  officiell  dem  Trauergottesdienst  für  die  Gefallenen  der
5  Tage  bei.  

23.  „  (Preußen).  Die  Stadtverordneten  von  St.  Johann  und  von
Saarbrücken  beschließen  einstimmig,  eine  Deputation  nach  Berlin  zu
schicken,  um  gegen  den  angeblichen  Verkauf  der  Kohlendistricte  an
eine  franz.  Gesellschaft  oder  an  die  französische  Regierung  selber
zu  wirken.  Eine  Anzahl  Bürger  beider  Städte  erlassen  einen  sehr

*)  Die  offic.  „Wiener  Abendp.“  hat  die  Dep.  für  einen  der  Hauptsache
nach  richtigen  Auszug,  aber  nicht  für  eine  wirkliche  Wledergabe  des  Actenstückes
  erklärt.

4
        <pb n="52" />
        50

Deutschland.

dringlichen  Aufruf  an  die  öffentliche  Meinung  der  Nation  gegen
eine  Trennung  von  Deutschland.

23.  März.  (Hessen-Darmstadt).  Die  II.  Kammer  beschließt  mit  allen

24.

"

"

25.

27.

28.

gegen  die  7  Stimmen  des  grundherrlichen  Adels:

„Mit  Rücksicht  auf  die  Vergewaltigungen  in  Schleswig,  welche  der  dortigen
  Bevölkerung  die  Wahrung  ihrer  Rechte  im  höchsten  Grade  erschwert,
wenn  nicht  zeitweise  unmöglich  macht;  in  Erwägung,  daß  auch  in  Holstein
die  verlangte  Einberufung  der  Stände  noch  immer  unterbleibt,  daß  eine  gedeihliche
  Ordnung  der  Zustände  in  den  Herzogthümern  Schleswig-Holstein
aber  nur  möglich  erscheint,  wenn  der  dortigen  Bevölkerung  Gelegenheit  wird
gegeben  sein,  ihre  Rechte  hierbei  durch  die  sie  vertretenden  Stände  zu  wahren;
in  weiterer  Erwägung,  daß  die  Zustände  in  den  Herzogthümern  eine  immer
bedrohlichere  Gestalt  auch  für  die  übrigen  deutschen  Staaten  annehmen,  beschließt
  die  Kammer  an  die  großherzogl.  Regierung  das  dringende  Ersuchen
zu  richten,  auf  baldigste  Einberufung  der  Stände  in  den  Herzogthümern
Schleswig-Holstein,  so  weit  dieß  nur  immer  in  ihren  Kräften  steht,  hinzuwirken.“


„  (Preußen)  richtet  eine  Circulardepesche  an  die  deutschen  Regierungen,

  in  welcher  es,  unter  Darlegung  der  Sachlage  und  Verzicht
auf  eine  Hülfe  des  Bundes  als  solchen,  die  Frage  an  sie  stellt,  ob
und  in  welchem  Maaße  es  auf  ihren  guten  Willen  als  Einzelstaaten
  zählen  dürfe,  indem  es  in  Ermanglung  solchen  Beistandes
die  Nothwendigkeit  einer  den  realen  Verhältnissen  Rechnung  tragenden
  Reform  des  Bundes  betont  und  für  den  Fall  einer  kriegerischen
  Niederlage  Preußens  Deutschland  das  Schicksal  Polens  in
Aussicht  stellt.

S.  den  Wortlaut  vollständig  Ergänzungsheft  S.  24  u.  fgg.

„  (Oesterreich).  Ein  für  dieses  Jahr  beabsichtigtes  Uebungslager
  an  der  ungarischen  Grenze  wird  vom  Kriegsminister  abbestellt.
„  (Hessen-Homburg).  Der  Landgraf  †.  Das  Land  fällt  an
Hessen-Darmstadt.    

„  (Hessen-Darmstadt).  Der  Großherzog  ergreift  durch  Patent
die  Regierung  der  ihm  angefallenen  Landgrafschaft  Hessen-Homburg.

„  (Preußen).  Eine  Versammlung  von  Wahlmännern  und  Urwählern

  in  Solingen  protestirt  gegen  den  Krieg  mit  Oesterreich  um
der  gewaltsamen  Annexion  Schleswig-Holsteins  willen.  Eine  lange
Reihe  ähnlicher  Versammlungen  folgt  dem  Beispiel  in  den  Rheinprovinzen
  und  bald  auch  in  den  übrigen  Theilen  der  Monarchie.

„  (Preußen).  In  Wien  will  man  wissen,  daß  an  diesem  Tage
das  Bündniß  zwischen  Preußen  und  Italien  zu  Berlin  paraphirt
worden  sei.

Die  preußische  Circulardepesche  v.  24.  d.  M.  wird  den  deutschen

Regierungen  von  den  Vertretern  Preußens  an  den  verschiedenen
Höfen  vorgelesen.  Keine  einzige  derselben  entspricht  dem  Ansinnen
der  preuß.  Regierung.  Die  meisten  verweisen  Preußen  an  den
Bund.  Hannover  und  Kurhessen  suchen  auszuweichen.

„  (Preußen).  Eine  kgl.  Ordre  verfügt,  die  Armee  in  Kriegsbereitschaft
  zu  setzen.
        <pb n="53" />
        Deutschland.  51

28.  März.  (Preußen).  Die  Köln.  Zeitung  spricht  sich  nunmehr  entschieden
  gegen  den  Krieg  aus,  fordert  den  wohlhabenden  Bürgerstand,
  im  Gegensatz  gegen  die  Kreuzztg.,  die  alle  Friedensdemonstrationen
  für  Landesverrath  erklärt,  eifrig  zu  Petitionen  gegen  den
Krieg  auf  und  verlangt  mit  Nachdruck  den  Rücktritt  des  Ministeriums
  Bismarck.

31.  „  (Oesterreich)  protestirt,  gegenüber  der  preuß.  Circulardepesche
v.  24.  d.  M.,  in  ciner  Depesche  an  Preußen  gegen  jede  Absicht  eines
offensiven  Auftretens  gegen  Preußen  und  erklärt  seinen  festen  Entschluß,
  sich  seinerseits  nicht  in  Widerspruch  mit  Art.  11  der  Bundesacte
  zu  setzen.  ·

S.  Ergänzungsheft  S.  28  u.  fg.

„  „  (Bayern).  Eine  identische  Depesche  des  Ministers  v.  d.
Pfordten  an  Oesterreich  und  Preußen  sucht  zwischen  beiden  zu  vermitteln,
  indem  sie  beide  an  den  Art.  11  der  Bundesacte  erinnert
und  die  Ursache  der  Kriegsgefahr  weder  in  einigen  Differenzen  über
die  Ausführung  der  Gasteiner  Convention  noch  in  einer  definitiven
Entscheidung  über  das  Schicksal  der  Elbherzogthümer,  über  die  ja
noch  gar  nicht  verhandelt  worden  sei,  finden  kann.

S.  Ergänzungsheft  S.  29.

2.  April.  (Bayern)  beginnt  auch  seinerseits  zu  rüsten,  indem  bedeutende
  Pferdeankäufe  für  die  Artillerie  und  Cavallerie  angeordnet
werden.

3.  „  (Württemberg).  Das  Comité  der  Volkspartei  erläßt  einen
Aufruf  „an  die  Gleichgesinnten  in  Deutschland“,  in  dem  es  sich
für  Neutralität  in  dem  sich  vorbereitenden  Kampfe  zwischen  Oesterreich
  und  Preußen  ausspricht:

„Noch  dürfen  wir  hoffen,  das  deutsche  Volk  in  Preußen  und  Oesterreich  werde in
der  letzten  Stunde  dem  brudermörderischen  Kampfe  um  die  Großmachtsstellung
Einhalt  thun;  geschieht  es  nicht,  so  werden,  wir  im  übrigen  Deutschland  zwar
den  Krieg  nicht  hindern  können,  aber  ihn  mitzukämpfen  soll  uns
Niemand  zwingen.  Die  scheinbare  Rückkehr  Oesterreichs  zu  dem  auch
von  ihm  nicht  minder  als  von  Preußen  mißachteten  und  mißhandelten
Bundesrecht  darf  uns  nach  allen  Erfahrungen  nicht  bestimmen,  in  dem  an  sich
“  Kampf  gegen  den  preußischen  Störefried  blindlings  Partei  zu
nehmen..

S.  Ergänzungsheft  S.  30.  
5.  „  (Württemberg)  trifft  militärische  Vorbereitungen,  indem  der
auf  den  17.  angesetzte  Garnisonswechsel  auf  den  10.  d.  M.  und
die  Einberufung  der  Recruten  vom  27.  auf  den  13.  d.  M.  vorgerückt
  wird.

6.  „  (Preußen).  Antwort  auf  die  österr.  Depesche  v.  31.  März.
Preußen  erklärt  in  derselben  „in  aller  Form,  daß  den  Absichten  S
M.  des  Königs  nichts  ferner  liegt,  als  ein  Angriffskrieg  gegen  Oesterreich.“

S.  die  Dep.  vollständig  im  Ergänzungsheft  S.  31.
7.  „  (Oesterreich).  Antwort  auf  die  preußische  Note  v.  6.  d.  M.
Dieselbe  erklärt,  daß  „ein  Grund  zu  weiteren  Rüstungen  sonach

4*
        <pb n="54" />
        52  Deutschland.

nicht  mehr  vorliege“,  daß  es  aber  nunmehr  auch  „der  —  in  der
Note  des  k.  preuß.  Gesandten  mit  Bedauern  von  ihm  vermißten  —
Nachricht  entgegensehe,  daß  die  in  Preußen  am  28.  v.  M.  erlassene
Mobilisirungsordre  zurückgenommen  werde“.

S.  die  Dep.  vollständig  Ergänzungsheft  S.  32.

9.  April.  (Bundestag).  Preußen  trägt  nun  wirklich  am  Bunde  auf
Einberufung  eines  Parlaments  aus  directen  Wahlen  und  allgemeinem
  Stimmrecht  behufs  Reform  der  Bundesverfassung  an  und
zwar  in  dem  Sinne,  daß  die  Bestimmung  eines  festen  Termins
für  die  Berufung  des  Parlaments  schon  jetzt  getroffen,  die  Vorlagen
für  dasselbe  aber  bis  dahin  durch  Verständigung  der  Regierungen
unter  einander  festgestellt  werden.

S.  den  vollständigen  Antrag  im  Ergänzungsheft  S.  33  u.  fgg.

10.  „  (Preußen).  Das  Aeltesten  =Colleg  der  Kaufmannschaft  von
Berlin  richtet  eine  sehr  dringende  Adresse  für  Bewahrung  des  Friedens
  an  den  König.

11.  „  (Holstein).  Die  Delegirten-Versammlung  der  schleswig-holsteinischen

  Vereine  beschließt  in  Neumünster  —  die  Verhandlungen
finden  unter  Ausschluß  der  Oeffentlichkeit  statt  —  folgende  Resolutionen:


1)  Die  bisherige  Behandlung  der  schleswig-holsteinischen  Sache  bedroht
Deutschland  mit  dem  unermeßlichen  Unglück  eines  Bürgerkriegs.  2)  Eine
Lösung  derselben  auf  Grundlage  des  öffentlichen  Rechtes  Deutschlands  wie
unseres  Landesrechtes  und  unter  Mitbestimmung  der  Landes-Vertretung  ist
der  gegebene  Weg,  das  drohende  Unheil  abzuwenden.  3)  Wenn  ein  Widerstand
  Preußens  gegen  solche  Lösung  zum  Bürgerkriege  führen  sollte,  so  fällt
die  Verantwortung  hiefür  zweifellos  auf  die  preußische  Regierung.  4)  Wie
schwer  auch  ein  Bürgerkrieg  die  ganze  deutsche  Nation  treffen  würde,  so  steht
doch  fest,  daß  ein  Gewährenlassen  der  verabscheuenswerthen  Politik  des  gegenwärtigen
  preußischen  Cabinets  Deutschland  unrettbar  dem  tiefsten  Verfall  preisgeben
  müßte."  

„  „  (Baden).  Die  Mitglieder  der  II.  Kammer  erklären  sich  in
einer  Vorberathung  fast  einstimmig  für  Eingehen  auf  den  preußischen
  Parlamentsantrag.

12.  „  (Nassau).  Die  II.  Kammer  beschließt  mit  allen  gegen  3  Stimmen
die  Inbetrachtnahme  des  Antrags  auf  Wiederherstellung  der  Verfassung
  von  1849  und  des  Wahlgesetzes  von  1848.

13.  „  (Preußen).  So  ziemlich  die  ganze  preußische  Flotte  ist  nunmehr
  in  Kiel  vereinigt.  Vier  Kanonenboote  gehen  durch  den  schleswig-holsteinischen
  Canal  in  die  Eider  und  nehmen  vorerst  Station
an  der  Eidermündung,  von  der  aus  zugleich  auch  die  Elbmündung  zu
beherrschen  ist,  eventuell  der  österr.  Brigade  Kalik  in  Holstein  der
Rückzug  über  die  Elbe  abgeschnitten  werden  kann.

14.  „  (Baden).  II.  Kammer:  Auf  eine  Interpellation  des  Abg.
Knies  bez.  der  Stellung  der  Regierung  zu  dem  preuß.  Parlamentsantrage
  antwortet  der  Staatsminister  v.  Edelsheim:  seit  langer  Zeit
gehörten  bekanntlich  die  Sympathien  und  Wünsche  der  Regierung
einer  nationalen  Entwickelung  auf  parlamentarischer  Grundlage  an;
        <pb n="55" />
        Deutschland.  53

das  Betreten  dieses  Weges  werde  daher  ihrerseits  niemals  Schwierigkeiten
  begegnen,  sondern  stets  auf  ihre  Unterstützung  rechnen
können;  den  jetzigen  Antrag  anlangend,  werde  die  Regierung  für
dessen  Inbetrachtnahme  und  somit  für  die  Verweisung  an  einen
besonderen  Ausschuß  stimmen.

15.  April.  (Preußen).  Depesche  an  Oesterreich  in  Antwort  auf  die  österr.
Depesche  vom  7.  d.  Mts.:  Preußen  verlangt,  daß  Oesterreich,  welches
zuerst  gerüstet,  auch  zuerst  abrüste.

S.  Ergänzungsheft  S.  38  u.  fg.

18.  „  (Preußen).  Die  officielle  Prov.-Corr.  erklärt,  daß  die  Absicht
Preußens  bei  der  von  ihm  vorgeschlagenen  Bundesreform  dahin  gehe,
„die  militärischen  Kräfte  Norddeutschlands  und  Mitteldeutschlands  zu
wirksamer  That  um  sich  vereinigen  zu  können“,  so  daß  ihm  die
Möglichkeit  gegeben  sei,  „die  Kräfte  derjenigen  Staaten,  welche  im
Bereiche  seines  Schutzes  und  seiner  Machtentfaltung  liegen  namentlich
  auch  derjenigen,  welche  in  bunter  Mannigfaltigkeit  zwischen  seine
beiden  Hälften  hineingeschoben  worden  seien,  durch  einen  raschen  und
leichten  Auschluß  an  die  preuß.  Armee  zur  gemeinsamen  Vertheidigung
  deutschen  Interesses  zu  verwenden“.  Ebenso  bestimmt  erklärt
sie,  daß  die  Bundesreform  auch  dazu  dienen  solle,  einen  Theil  der
Lasten  der  Armeereorganisation,  die  dem  ganzen  innern  Conflict  in
Preußen  zu  Grunde  liege,  auf  Deutschland  überzuwälzen  und  so
diesen  Conflict  zum  Austrag  zu  bringen.

„  „  (Oesterreich).  Depesche  an  Preußen  in  Antwort  auf  die
preußische  Depesche  vom  15.  d.  M.:  Oesterreich  erklärt  sich,  um
einen  unzweideutigen  Beweis  seiner  Friedensliebe  zu  geben,  bereit,
zuerst  abzurüsten,  wofern  es  die  bestimmte  Zusage  erhalte,  daß
Preußen  an  demselben  Tage  oder  doch  am  nachfolgenden  dasselbe
thun  werde.

S.  die  Dep.  im  Ergänzungsheft  S.  40.

"  „  (Hannover).  Eröffnung  des  Landtags.  Vorlagen  der  Regierung.
  Das  f.  Z.  von  der  Regierung  selbst  vorgeschlagene  und  von
beiden  Kammern  angenommene  Wahlgesetz  ist  vom  Könige  schließlich
nun  doch  nicht  sanctionirt  worden.

21.  „  (Bundestag).  Der  preuß.  Bundesreform-Antrag  wird  nach
dem  Verlangen  Preußens  mit  Mehrheit  an  einen  besonderen  Ausschuß
  von  9  Mitgliedern  gewiesen.  Luxemburg  enthält  sich  der  Abstimmung.
  Hannover  und  Kurhessen  suchen  auszuweichen,  indem  sie
den  Wunsch  nach  Entwaffnung  betonen.  Erklärung  Oesterreichs.

S.  die  letztere  im  Ergänzungsheft  S.  41.

„  „  (Preußen).  Antwort  Preußens  auf  das  Anerbieten  Oesterreichs
v.  18.  d.  M.:  Preußen  geht  auf  dasselbe  nicht  unbedingt,  sondern
nur  unter  Vorbehalten  möglichst  freier  Hand  ein.

S.  Ergänzungsheft  S.  41  u.  fg.

21/22.  ,,  (Oesterreich).  Militärische  Berathungen  in  Wien.  Es  wird

beschlossen,  die  italienische  Armee  zu  verstärken  und  auf  den  Kriegsfuß
        <pb n="56" />
        54

Deutschland.

zu  setzen.  Erzherzog  Albrecht  soll  dahin  abgehen,  um  den  Oberbefehl
  über  dieselbe  zu  übernehmen,  FZ  M.  Benedek  dagegen  nach
Wien  kommen,  um  an  die  Spitze  der  Nordarmee  zu  treten.  An
der  Wiener  Börse  erzeugen  diese  Beschlüsse  alsbald  eine  förmliche
Panique,  die  sich  nach  und  nach  auch  sämmtlichen  übrigen  Börsen
Europas  mittheilt.

21/22.  April.  (Hannover).  Die  II.  Kammer  beschließt  auf  den  Antrag

21.

#  

22.

23.

24.

25.

Bennigsens  mit  allen  gegen  5  oder  6  Stimmen,  bezüglich  der  nunmehrigen
  Ablehnung  des  vereinbarten  Wahlgesetzes  von  Seite  des
Königs  einen  Verfassungsausschuß  von  je  5  Mitgliedern  jeder  Kammer
  niederzusetzen.  Die  I.  Kammer,  die  das  Wahlgesetz  s.  Z.  mit
allen  gegen  8  Stimmen  angenommen  hatte,  läßt  es  jetzt  mit  allen
gegen  3  Stimmen  wieder  fallen  und  lehnt  ihren  Beitritt  zum  Beschluß
  der  II.  Kammer  ab.

„  (Bayern)  sistirt  vorerst  weitere  Pferdeankäufe.

„  (Baden).  Die  I.  Kammer  verwirft  eine  Motion  des  Frhrn.
v.  Andlaw,  den  Minister  Lamey  wegen  Amtsmißbrauch  und  Verfassungsbruch
  (gegen  die  kath.  Partei)  in  Anklagezustand  zu  versetzen
  mit  11  gegen  8  Stimmen.

„  Conferenz  der  Mittelstaaten  in  Augsburg.  Es  sind  auf  derselben

vertreten:  Bayern,  Württemberg,  Sachsen,  Baden,  Nassau,  Darmstadt,
  Weimar,  Coburg-Gotha  und  Meiningen.

„  (Württemberg).  Eine  Landesversammlung  der  Volkspartei  in
Stuttgart  beschließt  eine  Reihe  von  Resolutionen,  in  denen  sie  sich
für  eine  engere  bundesstaatliche  Verbindung  des  übrigen  Deutschlands
  außer  Oesterreich  und  Preußen  mit  gemeinschaftlicher  Volksvertretung
  und  allgemeiner  Volkswehr  ausspricht  und  zugleich  eine
Reform  ihrer  Einzelverfassungen,  für  Württemberg  speziell  mit  allgemeinem
  Stimmrecht  und  Einkammersysteme  fordert.“"

„  (Oesterreich).  Graf  Karolyi  zeigt  dem  preußischen  Cabinet
die  gegen  Italien  ergriffenen  ernsten  Vorsichtsmaßregeln  an;  seine
Regierung  habe  diese  Notification  für  nöthig  erachtet,  um  jedes
Mißverständniß  zu  vermeiden.

„  (Oesterreich)  contrahirt,  in  Folge  eines  auf  das  Septemberpatent
  gestützten  Gesetzes,  ein  neues  Anlehen  im  Nominalbetrage
von  60  Mill.  Silber  gegen  Verpfändung  von  Staatsdomänen.

„  (Baden).  Die  II.  Kammer  beschließt  gegenüber  dem  Antrage
des  Frhrn.  v.  Andlaw  v.  21.  d.  M.  in  der  I.  Kammer  folgende
Erklärung  zu  Protokoll:  

„Wir  erkennen  in  den  zum  Vollzug  des  Volksschul-Aufsichts-Gesetzes  durch
den  Präsidenten  des  Ministeriums  des  Innern,  Herrn  Staatsrath  Dr.  Lamey,
ergriffenen  Maßregeln,  welche  die  Motion  des  Frhrn.  v.  Andlaw  in  dem

andern  hohen  Hause  als  Verletzung  der  Verfassung  und  als  Amtsmißbrauch
bezeichnete,  nur  eine  pflichtgemäße  Erfüllung  seiner  amtlichen  Aufgabe.“
        <pb n="57" />
        Deutschland.  55

26.  April.  (Preußen).  Die  officiöse  Nord.  Allg.  Ztg.  erklärt,  daß  kein
Symptom  eines  plötzlichen  Angriffskrieges  Italiens  gegen  Oesterreich
vorliege  und  daß  Preußen  eine  Unschädlichmachung  der  italien.  Armee,
auf  welche  dasselbe,  wenn  es  von  Oesterreich  angegriffen  würde,
wahrscheinlich  zählen  könne,  nicht  zugeben  dürfe,  und  zieht  daraus
die  Folgerung,  Oesterreich  müsse  entweder  Preußen  und  Italien
gegenüber  zum  vollen  friedlichen  Status  quo  ante  zurückkehren  oder
eine  entsprechende  Verstärkung  der  preußischen  Rüstungen  erwarten.

„  „  (Preußen).  Die  altliberale  Partei  tritt  zuerst  in  einer  Versammlung
  ihrer  Notabilitäten  zu  Halle  auf  Seite  der  Regierung
für  den  Krieg  und  gegen  die  anderseitigen  Friedensdemonstrationen.

S.  Ergänzungsheft  S.  44.

„  „  (Oesterreich)  setzt  durch  eine  Circulardep.  die  fremden  Regierungen
  von  den  im  Venetianischen  angeordneten  militärischen  Vorkehrungen
  in  Kenntniß  mit  der  ausdrücklichen  Betonung  ihres  streng

defensiven  Charakters:

„Wir  haben  zu  viel  Pfänder  unserer  friedliebenden  Absichten  ertheilt,  es
ist  zu  offenkundig,  daß  weder  die  Politik  der  kaiserl.  Regierung,  noch  Oesterreichs
  Interessen  bei  Angriffsplanen  ihren  Vortheil  finden,  als  daß  in  Europa
Zweifel  an  der  Aufrichtigkeit  unserer  Worte  obwalten  könnten.  Angesichts
der  in  Italien  auf  breiter  Basis  vor  sich  gehenden  Vorbereitungen,  und  weil
die  Eroberung  einer  unserer  Provinzen  seit  geraumer  Zeit  ein  offenkundiges
Ziel  der  Regierung  des  Königs  Viktor  Emanuel  ist,  würde  es  unseres  Theiles
  eine  unverzeihliche  Verblendung  sein,  wenn  wir  nicht  die  unerläßlich  zu
unserer  Vertheidigung  nöthigen  Vorsichtsmaßregeln  träfen.  Außer  unseren
Landgrenzen  haben  wir  auf  der  italienischen  Seite  eine  sehr  lange  Küstenlinie
  zu  vertheidigen.  Unsere  Truppen,  vertheilt  im  Innern  des  Reiches  und
aufs  Minimum  reducirt,  wie  sie  waren,  reichten  zur  Deckung  aller  exponirten
Punkte,  die  oft  durch  beträchtliche  Entfernungen  von  einander  getrennt  sind,
nicht  aus.  Wenn  wir  uns  einer  falschen  Sicherheit  überließen,  so  würden
wir  nur  zum  Angriff  auf  unsere  Grenzen  einladen.  Deßhalb  haben  wir
verschiedentliche  Truppen-Bewegungen  angeordnet  und  unsere  Armee  in  Italien
auf  completeren  Fuß  gestellt.  Diese  Maßregeln,  ich  wiederhole  es,  haben
nur  den  Charakter  strengster  Defensive,  und  es  kommt  der  kaiserlichen  Regierung
  nicht  in  den  Sinn,  mit  irgend  wem  einen  Krieg  hervorzurufen.  Sie
haben  in  formellster  Weise  diese  Versicherung  zu  erneuern,  aber  wir  halten
es  zugleich  für  eine  gebieterische  Pflicht,  nichts  zu  verabsäumen,  um  uns  in
den  Stand  zu  setzen,  eine  bewaffnete  Invasion  zurückzutreiben.  Kein  Cabinet
könnte,  davon  bin  ich  überzeugt,  die  Verantwortlichkeit  auf  sich  nehmen,
uns  den  Rath  zu  geben,  daß  wir  anders  handeln  sollten,  denn  keines  würde
bei  dermaliger  Lage  uns  die  Unverletzbarkeit  unseres  Gebietes  garantiren  wollen.“

(Oesterreich)  richtet  gleichzeitig  zwei  gesonderte  Depeschen  an
Preußen.  In  der  ersten  erklärt  es,  daß  „der  Kaiser  jetzt  vollkommen
bereit  sei,  den  Befehl  zu  ertheilen,  daß  die  nach  Böhmen  beorderten
Truppen  abberufen  werden,  um  in  das  Innere  des  Kaiserreichs
zurückzukehren  und  somit  selbst  dem  Anscheine  einer  Truppen-Concentration
  gegen  Preußen  ein  Ende  zu  machen,  und  daß  es  unverzüglich
  damit  beginnen  werde,  sobald  es  die  Versicherung  erhalten
  haben  werde,  daß  Preußen  seinen  Maßregeln  gegen  Italien
keinen  Einfluß  auf  die  Wiederherstellung  des  vorigen  Standes  der

,,  ,,
        <pb n="58" />
        56  Deutschland.

Beziehungen  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  ausüben  lassen  werde.“
In  der  zweiten  Depesche  schlägt  Oesterreich  dem  preuß.  Cabinet  eine
definitive  Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Frage  unter  möglichster
Berücksichtigung  der  preußischen  Ansprüche,  jedoch  innerhalb  des  bestehenden
  Bundesrechts  vor.  Für  den  Fall  der  Ablehnung  auch
dieses  Vorschlags  von  Seite  Preußens,  behält  sich  Oesterreich  vor,
dem  deutschen  Bunde  den  ganzen  Stand  der  Angelegenheiten  offen
darzulegen  und  ihm  anheimzugeben,  welche  Wege  einzuschlagen  seien,
um  zu  einer  bundesmäßigen  Regelung  der  holsteinischen  Angelegenheit
  zu  gelangen.
S.  den  Wortlaut  beider  Depeschen  im  Ergänzungsheft  S.  44  u.  45.

26.  April.  (Bundestag).  Wahl  des  Bundesreform-Ausschusses.  Es
werden  gewählt  die  Gesandten  von  Oesterreich,  Preußen,  Bayern,
Sachsen,  Hannover,  Württemberg,  Baden,  Hessen-Darmstadt  und  der
sächsischen  Häuser,  als  Stellvertreter  diejenigen  von  Mecklenburg  und
Kurhessen.

„  „  (Baden).  II.  Kammer:  Die  Regierung  legt  dem  Landtage  nunmehr
  ein  vollständiges  neues  Schulgesetz  vor.

27.  „  (Preußen)  richtet  an  die  deutschen  Regierungen  eine  Circulardepesche
  zu  Unterstützung  der  von  ihm  vorgeschlagenen  Bundesreform
und  des  dabei  nach  seiner  Ansicht  einzuschlagenden  Weges.

S.  Ergänzungsheft  S.  49.  ·

(Preußen)  richtet  an  Sachsen  eine  förmliche  Sommation  wegen
der  von  demselben  getroffenen  Rüstungen.

S.  dieselbe  Ergänzungsheft  S.  48.

„  „  (Preußen).  Die plötzliche  Abreise  des  preußischen  Gesandten  v.  Savigny
  nach  Berlin  verhindert  die  sofortige  formelle  Constituirung  des
Neuner-Ausschusses  für  Behandlung  des  preußischen  Bundesreform-Antrages.


28.  „  (Preußen).  Ministerrath  über  die  österr.  Depesche  v.  26.  d.  M.
Der  König  weigert  sich  vorerst  noch,  darin  einen  Kriegsfall  zu
erblicken.

„  „  (Nassau).  Die  Ständeversammlung  spricht  sich  fast  einstimmig
für  Reduction  des  stehenden  Heeres  von  Beamteten  aus.

29.  „  (Sachsen).  Antwort  des  Hrn.  v.  Beust  auf  die  preuß.  Sommation
  v.  27.  d.  M.

S.  dieselbe  im  Ergänzungsheft  S.  51  u.  fgg.

30.  „  (Preußen).  Depesche  an  Oesterreich  in  Antwort  auf  die  Depesche
  Oesterreichs  vom  26.  d.  M.  bezüglich  der  österreichischen
Rüstungen  gegen  Italien:  Preußen  lehnt  schließlich  jede  Abrüstung
ab,  wofern  Oesterreich  nicht  auch  gegen  Italien  abrüste.

S.  den  Wortlaut  im  Ergänzungsheft  S.  51  u.  fg.

„  „  (Oesterreich).  Eine  Circulardep.  an  die  deutschen  Regierungen

sucht  dieselben  in  der  Neigung  zu  bestärken,  auf  den  preuß.  Parla-,,

  ,,
        <pb n="59" />
        Deutschland.  57

mentsantrag  nur  unter  der  Bedingung  einzugehn,  daß  Preußen  sich
zuvor  über  seine  Projecte  des  nähern  ausspreche.

30.  April.  (Oesterreich).  Durch  kais.  Ordre  werden  in  den  Gränzdistricten

  die  Beurlaubten  bis  zum  zehnten  Dienstjahr  einberufen.

„  (Baden).  Der  Ausschuß  der  II.  Kammer  erklärt  sich  gegen
Antrag  auf  Einführung  der  obligatorischen  Civilehe,  aber  lediglich
aus  Opportunitätsrücksichten.

2.  Mai.  (Preußen).  Der  ganzen  italienischen  Gesandtschaft  in  Berlin

3.

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,,

,,

,,

,,

werden  preuß.  Orden  verliehen,  was  gewöhnlich  nur  nach  Abschluß
von  Verträgen  zu  geschehen  pflegt.

„  (Preußen)  beantwortet  vorerst  die  österr.  Depesche  v.  26.  v.  M.
bez.  Schleswig-Holsteins  gar  nicht.  Dagegen  bringt  der  offic.  Staatsanzeiger
  eine  enschieden  ablehnende  Erklärung  bez.  irgend  einer  Entscheidung
  des  Bundes  in  dieser  Frage.

S.  dieselbe  Ergänzungsheft  S.  58.

„  (Oesterreich).  Brand  auf  der  Fregatte  Novara  in  Pola.  Es
ergibt  sich,  daß  das  Feuer  durch  Italiener  angelegt  worden  ist.

„  (Preußen)  erläßt  endlich  die  förmliche  Mobilisirungsordre  für
das  3.,  4.,  5.,  6.  und  8.  und  das  Garde-Armeecorps.  Die  übrigen
3  Armeecorps  werden  in  Kriegsbereitschaft  gesetzt.

„  (Oesterreich).  Depesche  an  Preußen  in  Antwort  auf  die
preuß.  Dep.  v.  30.  April:  Oesterreich  lehnt  die  Abrüstung  gegenüber
Italien  entschieden  ab.

S.  die  Depesche  im  Ergänzungsheft  S.  58.

„  (Bundestag).  Sachsen  legt  seinen  Depeschenwechsel  mit  Preußen
vor  und  trägt  darauf  an,  dasselbe  darum  anzugehn,  daß  durch
geeignete  Erklärung  dem  Bunde  mit  Rücksicht  auf  Art.  11  der
Bundesacte  volle  Beruhigung  gewährt  werde.  Erklärungen  Preußens
und  Oesterreichs.

S.  den  Antrag  Sachsens  und  die  Erklärungen  der  beiden  Großmächte  in
ihrem  Wortlaut  Ergänzungsheft  S.  60  u.  sg.

„  (Oesterreich).  Erzh.  Albrecht  geht  nach  Verona  ab,  um  den
Oberbefehl  über  die  ital.  Armee  an  der  Stelle  Benedek's  zu  übernehmen.


„  (Preußen).  Alle  vier  Wahlbezirke  von  Berlin  haben  sich  nunmehr
  in  Urwählerversammlungen  gegen  den  Krieg  ausgesprochen.

S.  Ergänzungsheft  S.  59.

„  (Sachsen).  Der  Magistrat  von  Leipzig  beschließt  einstimmig,
eine  Vorstellung  an  das  Gesammtministerium  zu  richten,  in  welcher,
im  Hinblick  auf  die  unselige  Wahrscheinlichkeit,  daß  der  zwischen
Oesterreich  und  Preußen  ausgebrochene  Conflict  auf  Sachsens  Fluren
im  verabscheuungswürdigsten  Bruderkrieg  werde  ausgekämpft  werden,
die  Regierung  gebeten  wird,  jede  Maßregel,  die  als  Kriegsrüstung
gedeutet  werden  könne,  sofort,  soweit  bereits  in  Vollzug  gesetzt,  rückgängig
  zu  machen,  übrigens  aber  alle  unbegründeten  Gerüchte  über
        <pb n="60" />
        58  Deutschland.

angebliche  Rüstungen  öffentlich  als,  solche  zu  bezeichnen.  Die  Stadtverordneten
  beschließen  am  folgenden  Tage  einstimmig,  sich  dieser
Vorstellung  des  Magistrats  anzuschließen.

6.  Mai.  (Oesterreich).  Es  ergeht  der  Befehl,  die  ganze  österreichische
Armee.  auf  den  Kriegsfuß  zu  setzen  und  die  Nordarmee  an  der  böhmischen
  und  schlesischen  Gränze  zu  concentriren.

„  „  (Bayern)  nimmt  seine  Rüstungen  wieder  auf:  die  am  21.  v.  M.
sistirten  Pferdeankäufe  sollen  ungesäumt  wieder  stattfinden.

„  „  (Bayern).  Die  Rheinpfalz  feiert  das  Jubiläum  ihrer  50jährigen
  Vereinigung  mit  Bayern.  Hauptfest  in  Kaiserslautern  unter
Leitung  der  Abgeordneten  der  Pfalz  und  zahlreicher  Deputationen
aus  den  verschiedenen  Gegenden  des  Kreises.  Festrede  des  Abg.
Golsen  gegen  jeden  Gedanken  einer  Trennung  von  Deutschland.  Am
Nachmittag  große  Volksversammlung.  Resolutionen  derselben.

„  „  (Weimar).  Die  Landtagsabgeordneten  vereinigen  sich  über  eine
Resolution  zu  Gunsten  des  preußischen  Bundesreformantrages,  „jedoch
unter  Vorbehalt  näherer  Bestimmungen  über  das  Wahlgesetz.  Nur
bei  Aufrechthaltung  unbeschränkter  Wählbarkeit  kann  eine  wahre  Vertretung
  der  deutschen  Nation  aus  den  Wahlen  hervorgehen.“

7.  „  (Preußen).  Eine  Dep.  Bismarcks  in  Antwort  auf  die  österr.
Depesche  v.  26.  April  weist  jede  Intervention  des  Bundes  behufs
Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Frage  entschieden  zurück:

„Da  es  uns  in  dem  gegenwärtigen  ernsten  Augenblicke  nicht  um  einen
Austausch  von  Schriftstücken  zu  thun  ist,  welche  bestimmt  sind,  vor  der  öffentlichen
  Meinung  die  gegenseitigen  Standpunkte  zu  fixiren  oder  zu  rechtfertigen,
sondern  um  die  Anbahnung  einer  wirklich  ernst  gemeinten
Verständigung,  welche  nur  auf  dem  Wege  vertraulicher  Verhandlungen
zu  erreichen  möglich  ist,  so  sehe  ich  von  einer  formalen  Erwiderung  auf  die
Depesche  vom  26,  April  ab  und  wähle  die  Form  eines  vertraulichen,  nicht
zur  Mittheilung  an  den  kaiserl.  Minister  bestimmten  Erlasses  an  Ew.  Exz.
Ich  habe  schon  in  meiner  Mittheilung  vom  1.  d.  M.  angedeutet,  daß  nach
unserer  Auffassung  die  Depesche  des  Herrn  Grafen  v.  Mensdorff  sich  auf
einem  Boden  bewegt,  aus  welchen  wir  nicht  folgen  können.  Es  ist  nicht  der
Boden  der  Verträge  von  Wien  und  Gastein,  welche  die  Berechtigung  des
Königs  Christian  IX.  zur  vollen  Cession  der  Herzogthümer  und  folglich  die
unbedingte  Erwerbung  derselben  durch  die  beiden  deutschen  Mächte  voraussetzen.
Wie  hieneben  noch  eine  Entscheidung  des  Bundes  über  den  rechtmäßigen  Besitz
des  Herzogthums  Holstein  Platz  finden  solle,  vermögen  wir  nicht  einzusehen.
Wir  halten  unsererseits  an  diesen  Verträgen  fest;  und  wir  würden  es  als
eine  Verletzung  derselben  betrachten,  wenn  die  kaiserl.  Regierung  einen  in
Betreff  unserer  gemeinsamen  Rechte  an  den  Herzogthümern  gegen  unseren
Willen  gefaßten  Beschluß  als  maßgebend  behandeln  wollte.  Wir  können  keine
Competenz  des  Bundes  zur  Entscheidung  in  dieser  Frage  anerkennen,  nachdem
wir  unsere  eigene  rechtliche  Ueberzeugung  festgestellt  und  durch  völkerrechtliche
Verträge  eine  sichere  Basis  gewonnen  haben;  und  wenn  wir  die  eigenen
Aeußerungen  des  Wiener  Cabinets,  namentlich  den  Erlaß  an  den  kais.  Gesandten
  zu  München  d.  d.  Wien,  10.  Januar  1864,  in  Betracht  ziehen,  so
können  wir  nicht  glauben,  daß  die  kaiserliche  Regierung  sich  selbst  jetzt  in
einen  so  entschiedenen  Widerspruch  mit  ihren  frühern  Auffassungen  über  die
Competenz  des  Bundes  setzen  wolle.  Eben  so  wenig,  wie  wir  die  Entschei-
        <pb n="61" />
        Deutschland.  59

dung  über  die  Frage  dem  Bunde  und  der  jeweiligen  Majorität  von  deutschen
Regierungen  üderlassen  können,  hegen  wir  die  Absicht,  unsern  Antheil  an  den
von  uns  durch  Krieg  und  Vertrag  erworbenen  Rechten  einem  Dritten  zu
übertragen,  welcher  uns  keine  Bürgschaft  eines  Aequivalents  für  die  Opfer
bietet,  mit  welchen  wir  den  Erwerb  jener  Rechte  haben  erkaufen  müssen.
Wenn  die  kais.  Regierung  dagegen  über  ihre  Rechte  an  der  gemeinsamen
Errungenschaft  eine  anderweite  Verfügung  treffen  will,  so  wird  sie  uns  sofort
zur  Verhandlung  darüber  bereit  finden.  Eine  solche  Verhandlung  mit  Wien
würde  sich  auf  der  Basis  des  bestehenden  Rechtes  bewegen,  da  die  Verträge
die  Disposition  über  die  Herzogthümer  beiden  Mächten  gemeinsam  geben  und
daher  eine  solche  Disposition  nur  unter  gegenseitiger  Zustimmung  stattfinden
kann,  welche  auch  in  dem  Gasteiner  Vertrage  noch  vorbehalten  ist.  Wir  verlangen
  unsererseits  nichts  über  unser  klares  und  bestimmtes  Recht  hinaus,
welches  uns  den  gleichen  Antheil  mit  Oesterreich  an  der  Cession  König
Christians  gewährt;  wir  gründen  keine  Ansprüche  auf  die  von  uns  gebrachten
nach  der  Natur  der  Dinge  größeren  Opfer:  aber  unser  vertragsmäßiges  Recht
an  unserm  Antheile  können  wir  uns  auch  durch  Bundesbeschlüsse  nicht  verkümmern
  lassen.  Ueber  die  Lösung  oder  Fortbildung  unseres  Mitbesitzverhältnisses
  kann  nur  mit  Oesterreich  von  uns  verhandelt  werden.  Erleichtert,
resp.  modificirt  können  diese  Verhandlungen  werden,  wenn  es  gelänge,  gleichzeitig
  über  die  von  uns  angebahnte  Reform  der  Bundesverfassung  eine  Verständigung
  mit  dem  kais.  Cabinet  zu  erzielen.  Sobald  Ew.  Exz.  daher  dus
Ihren  Besprechungen  mit  dem  Herrn  Grafen  v.  Menzsdorff  die  Ueberzeugung
gewinnen,  daß  das  kais.  Cabinet  bereit  wäre,  zu  einer  solchen  Verständigung
die  Hand  zu  bieten,  wollen  Ew.  Exz.  die  entsprechende  Bereitwilligkeit  unsererseits
  in  Aussicht  siellen.  Ich  wiederhole  meine  im  Eingange  gemachte  Bemerkung,
  daß  die  Depesche,  welche  Ew.  Exz.  die  Gesichtspunkte,  von  denen
aus  wir  eine  Verständigung  für  möglich  halten,  darbieten  soll,  nicht  zur
Mittheilung  bestimmt  ist.  Zu  einer  vertraulichen  Vorlesung  und  Erläuterung
derselben  wollen  Ew.  Exz.  sich  ermächtigt  halten.“

7.  Mai.  (Preußen).  Mißlungenes  Attentat  gegen  Bismarck.

L

1

1—

„  (Hannover).  Einberufung  der  Beurlaubten  unter  dem  Vorwande,
  die  sonst  üblichen  Herbstexercitien  mit  Rücksicht  auf  die  Erntearbeiten
  zu  vermeiden.

„  (Sachsen).  Demokratische  Volksversammlung  in  Dresden  gegen
die  von  den  Stadtbehörden  von  Leipzig  an  die  Regierung  gerichtete
Eingabe,  welche  eine  „feige  und  landesverderbliche  Neutralität“  anzurathen
  wage.  Eine  von  der  Versammlung  beschlossene  Deputation
an  den  König  wird  von  demselben  nicht  angenommen.

„  (Baden).  II.  Kammer:  Das  von  der  Regierung  vorgelegte  Preßgesetz
  wird  zu  Ende  berathen  und  angenommen.

„  (Preußen).  Auch  das  1.  und  2.,  sowie  das  7.  Armeecorps
werden  mobilisirt,  also  die  ganze  preußische  Armee  auf  Kriegsfuß  gesetzt.
„  (Sachsen).  Große  Volksversammlung  in  Leipzig  gegen  die
Demonstration  des  Stadtraths  und  der  Stadtverordneten.

„  (Sachsen).  Die  Handels=  und  Gewerbekammer  von  Chemnitz
beschließt  einstimmig,  „die  Staatsregierung  zu  ersuchen,  daß  sie  alles
aufbieten  möge,  die  drohende  Kriegsgefahr  zu  beseitigen  und  jeden
Conflict  mit  unseren  Nachbarstaaten  zu  vermeiben“.

„  (Bundestag).  Der  Antrag  Sachsens  v.  5.  d.  M.  wird  mit
10  gegen  5  Stimmen  —  (Preußen,  Kurhessen,  Mecklenburg,  15.
        <pb n="62" />
        60                                       Deutschland.

(Oldenburg)  und  17.  Curie  (Hansestädte)  —  angenommen.  Erklärung
  Preußens.  Votum  Kurhessens.
S.  die  letzteren  in  ihrem  Wortlaut  Ergänzungsheft  S.  65  u.  fg.

9.  Mai.  (Preußen).  Eine  kgl.  Verordnung  spricht  die  Auflösung  des
Abgeordnetenhauses  aus  (s.  unter  Preußen).

„  „  (Holstein).  Eine  Reihe  von  Schleswig-Holstein-Vereinen  verlangt
  in  Resolutionen  die  sofortige  Bildung  des  holsteinischen  Bundescontingentes.


„  „  (Baden).  Die  ll.  Kammer  nimmt  den  Gesetzesentwurf  bez.  Vereins=
  und  Versammlungsrecht  einstimmig  an.

10.  „  (Preußen).  Auch  die  Einberufung  der  Landwehr  sämmtlicher
9  Armerecorps  (12  Garde=  und  104  Prorinzialbataillons  zu  500
Mann)  wird  angeordnet.

„  „  (Bayern).  Ein  königl.  Erlaß  befiehlt  die  Mobilmachung  der
ganzen  Armee  und  die  Einberufung  des  Landtags  auf  den  23.  d.  M.

11.  „  (Bundestag).  Die  Bundesreform-Commission  constituirt  sich
endlich  nach  Rückkehr  des  preuß.  Gesandten  aus  Berlin  und  bezeichnet
  den  Gesandten  Bayerns  als  ihren  Referenten.  Preußen
skizzirt  seine  Anträge  bez.  einer  Bundesreform,  jedoch  nur  mündlich,

nach  dem  „officiellen  Staatsanzeiger“  folgendermaßen:

a)  Einführung  einer  periodisch  einzuberufenden  Nationalvertretung  in  den
Bundesorganismus.  Durch  Beschlußfassung  der  Nationalvertretung  wird  auf
speciell  bezeichneten  Gebieten  der  künftigen  Bundesgesetzgebung  die  erforderliche
Stimmeneinheit  der  Bundesglieder  ersetzt.

b)  Zu  den  Gebieten  der  Bundesgesetzgebung,  auf  die  sich  die  Competenz
des  neugestalteten  Bundesorgans  zu  erstrecken  hat,  gehören  im  Allgemeinen
die  in  Art.  64  der  Wiener  Schlußacte  unter  dem  Namen  „gemeinnützige  Anordnungen“
  zusammengefaßten  Materien.

c)  Als  neu  tritt  die  im  Artikel  19  der  Bundesacte  ins  Auge  gefaßte.
Regulirung  des  Verkehrswesens  hinzu.

4)  Entwicklung  des  Art.  18  der  Bundesacte,  namentlich  Freizügigkeit,
allgemeines  deutsches  Heimatsrecht.

e)  Allgemeine  Zoll-  und  Handelsgesetzgebung,  unter  dem  Gesichtspunkte
einer  regelmäßigen  gemeinsamen  Fortentwicklung.

f)  Die  Organisation  eines  gemeinsamen  Schutzes  des  deutschen  Handels
im  Auslande,  Regulirung  der  Consularvertretung  Gesammt-Deutschlands,  gemeinschaftlicher
  Schutz  der  deutschen  Schifffahrt  und  Seeflagge.

g.)  Gründung  einer  deutschen  Kriegsmarine  und  der  erforderlichen  Kriegshäfen
  zur  Küstenvertheidigung.

h)  Revision  der  Bundeskriegsverfassung  zum  Zwecke  der  Consolidirung
der  vorhandenen  militärischen  Kräfte  in  der  Richtung  und  aus  dem  Gesichtspunkte,
  daß  durch  bessere  Zusammenfassung  der  deutschen  Wehrkräfte  die
Gesammtleistung  erhöht,  die  Wirkung  gesteigert,  die  Leistung  des  Einzelnen
möglichst  erleichtert  werde.

Bezüglich  der  Berufung  des  Parlamentes  ad  hoc  soll  für  das  aktive
Wahlrecht  das  Princip  directer  Wahlen  und  des  allgemeinen  Stimmrechts
maßgebend  sein;  ein  Wahlbezirk  von  80=  bis  100,000  Seelen  hätte  einen
Deputirten  zu  wählen.  Bezüglich  des  passiven  Wahlrechts  erwartet  Preußen
die  Vorschläge  des  Ausschusses,  bezeichnet  aber  schon  jetzt  die  bezüglichen  Bestimmungenbdes
  Reichswahlgesetzes  vom  Jahre  1849  für  sich  als  annehmbar.
In  diesem  Sinne  wäre  sofort  ein  Wahlgesetz  ad  hoc  zu  vereinbaren.
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                                      Deutschland.                                             64

11.  Mai.  Conferenz  der  Kriegsminister  und  Generalstabschefs  mehrerer
Mittelstaaten  in  Stuttgart  bezüglich  Ergreifung  gemeinsamer  Maßregeln.


„  „  (Württemberg).  Einberufung  des  Landtags  auf  den  23.  Mai.

„  „  (Sachsen).  Eine  zweite  demokratische  Volksversammlung  in
Dresden  beschließt,  daß  sie  auf  ihren  in  der  letzten  Versammlung
v.  7.  d.  M.  gefaßten  Beschlüssen  bestehen  bleibe  und  daß  sie  den
Resolutionen  der  in  Leipzig  abgehaltenen  großen  Volksversammlung
v.  8.  d.  M.  beistimme.

12.  „  (Preußen)  remonstrirt  in  Hannover  gegen  die  daselbst  eingeleiteten
  Rüstungen.

„  „  (Preußen).  Eine  kgl.  Verordnung  hebt  mit  Rücksicht  auf  den
durch  die  Mobilmachung  der  ganzen  Armee  eingetretenen  allgemeinen
Nothstand  die  bisherigen  Wuchergesetze  auf.

„  „  (Oesterreich).  FZM.  Benedek  trifft  von  Verona  in  Wien  ein,

übernimmt  den  Oberbefehl  über  die  Nordarmee  und  erläßt  seinen

ersten  Tagesbefehl,  der  indeß  erst  am  18.  d.  M.  zur  Veröffentlichung

  gelangt  (s.  d.)

„  (Sachsen).  Einberufung  des  Landtags  auf  den  23.  Mai.

„  „  (Nassau).  Anordnung  der  Kriegsbereitschaft,  Einberufung  der

Beurlaubten.

„  Der  Vorstand  des  Abgeordnetentages  von  1862  ruft  denselben

auf  den  20.  d.  M.  nach  Frankfurt  zusammen.

13.  „  (Preußen).  Eine  Volksversammlung  in  Köln  spricht  sich  nochmals
  energisch  gegen  den  Krieg  und  für  einen  entschiedenen  Wechsel
des  Regierungssystems  aus.

„  „  (Bayern).  Eine  Volksversammlung  in  Frankenthal  für  die
Rheinpfalz  und  Rheinhessen  spricht  sich  in  energischen  Resolutionen
gegen  Abtretung  deutschen  Landes  an  Frankreich  aus  und  erläßt
einen  warmen  Aufruf  dagegen  an  das  gesammte  deutsche  Volk.

  „  (Kurhessen).  Auch  die  kurhessische  Regierung  trifft  einige
Vorsichtsmaßregeln.  Doch  beruhigt  die  officielle  Kasseler  Ztg.  alsbald,
  die  Nachricht  von  Einberufung  der  beurlaubten  Soldaten  sei
unrichtig;  es  seien  noch  gar  keine  Einberufungen  zur  Active  erfolgt,
sondern  nur  die  ins  Ausland  beurlaubten  Leute  zur  Rückkehr  in  die
Heimath  behufs  Dienstbereitschaft  aufgefordert  worden.

14.  „  (Preußen).  Eine  königliche  Cabinetsordre  ordnet  ausgedehnte
Truppenconcentrationen  namentlich  in  Sachsen  und  Schlesien  an,
die  bis  zum  15.  Juni  vollendet  sein  sollen.

„  „  (Preußen).  Die  officiöse  Nordd.  Allg.  Zeitung  droht  mit  revolutionären
  Maßregeln,  wofern  die  mittelstaatlichen  Regierungen
den  Planen  Preußens  bez.  seines  Parlamentsantrages  nicht  entgegen
kommen  würden.

S.  Ergänzungsheft  S.  71.
„  „  (Preußen).  Die  Stadtverordneten  von  Köln  beschließen  in
        <pb n="64" />
        62                                              Deutschland.

außerordentlicher  Sitzung  eine  Adresse  an  den  König  für  den  Frieden.
Eine  Reihe  von  anderen  Städten  der  Rheinprovinz  und  Westphalens
folgt  dem  Beispiele  Kölns.

14.  Mai.  Conferenz  der  Mittelstaaten  in  Bamberg.  Es  sind  dieselben  9
Staaten  dabei  vertreten  wie  bei  der  vorhergehenden  Conferenz  in

Augsburg.

(Hannover  und  Kurhessen)  erklären  sich  gegenüber  dem  Andringen

  Preußens  zu  einer  neutralen  Haltung  bezüglich  des  obschwebenden
  Conflictes  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  bereit,  jedoch
ohne  eine  formelle  Verpflichtung  dazu  eingehen  zu  wollen  und  nur
unter  Vorbehalt  von  Bundesbeschlüssen.
„  (Baden).  I.  Kammer:  Geh.  Rath  Bluntschli  begründet  die
von  ihm  vorher  angekündigte  Interpellation,  deren  Antrag  dahin
geht,  sich  möglichst  lange  neutral  zu  verhalten  und  zu  versuchen,  sich
für  diese  Neutralität  mit  den  übrigen  süddeutschen  Staaten  zu  verständigen.
  Die  Kammer  debattirt  über  den  Antrag  und  beschließt
hierauf,  die  weitere  Diskussion  zu  vertagen-S.

  den  Wortlaut  der  Anträge  Ergänzungsheft  S.  73.

Versammlung  des  Ausschusses  des  Nationalvereins  in  Berlin.
Derselbe  beschließt  eine  Ansprache  an  seine  Mitglieder.

S.  dieselbe  Ergänzungsheft  S.  72.

415.  „  (Preußen).  Die  Einberufung  der  gesammten  Landwehr  erregt
großen  Widerwillen,  der  in  vielen  Theilen  der  Monarchie,  namentlich
  aber  in  den  Rheinlanden  und  in  Ostpreußen,  an  manchen  Orten
zu  den  gewaltthätigsten  Excessen  von  Seite  der  Einberufenen  führt.

„  „.  (Preußen).  Im  Gegensatze  gegen  die  Adresse  der  rheinischen
und  westphälischen  Städte  beschließen  der  Magistrat  und  die  Stadtverordneten

  von  Breslau  eine  Adresse  an  den  König,
welche  die  S.  M.  zum  Krieg  veranlassenden  Gründe  anerkennt  und

Opferwilligkeit  wie  im  J.  1813  zusichert,  da  die  Weisheit  S.  M.  Mittel
linden  werde,  durch  Beseitigung  des  inneren  Conflicts  die  Kampfbegeisterung
zu  wecken.
„  „  (Sachsen).  Eine  Volksversammlung  in  Chemnitz  erklärt  sich
für  Neutralität,  für  ein  deutsches  Parlament  und  für  Herstellung
des  sächsischen  Wahlgesetzes  von  1848.
—  „  (Schleswig).  Die  preuß.  Besatzung  erhält  fortwährend  starke
Zuzüge  aus  Preußen.
16.  „  (Preußen).  In  Trier  läßt  der  Oberbürgermeister  einen  Antrag
  in  der  Stadtverordnetenversammlung  auf  Erlaß  einer  Friedenspetition
  „in  Folge  ihm  zugegangener  Instruction“  nicht  zu.
(Kurhessen).  Der  Kriegsminister  v.  Ende  wird  ohne  sein
Ansuchen  plötzlich  entlassen,  angeblich  weil  allzupreußisch  gesinnt.
(Hessen-Darmstadt).  Die  Regierung  ordnet  die  vollständige
Mobilmachung  der  Armeedivision  an.
„  „  (Baden).  II.  Kammer:  Allgemeine  Debatte  über  das  Ministerverantwortlichkeitsgesetz.
        <pb n="65" />
                                     Deutschland.                                         63

16.  Mai.  (Nassau).  Ausschußsitzung  der  Ständeversammlung:  Anfragen
an  die  Regierung  bezüglich  der  angeordneten  Mobilmachung  der
Truppen  und  der  Mittel  dazu.

17.  „  (Oesterreich).  Der  Stadtrath  von  Prag  beschließt  einstimmig
(Deutsche  und  Czechen)  in  einer  dem  Kaiser  durch  eine  Deputation
zu  überreichenden  Adresse  neben  sehnsüchtigen  Wünschen  für  den
Frieden  auch  die  muthvollste  Opferwilligkeit  für  den  Fall  des  zur
Erhaltung  des  Rechts  und  der  Ehre  Oesterreichs  unvermeidlichen
Kriegs  auszusprechen.

„  „  (Nassau.)  Der  Landtag  wird  plötzlich  bis  zum  4.  Juni  vertagt,
  wodurch  jede  Opposition  gegen  die  angeordnete  Kriegsbereitschaft
vorerst  unmöglich  gemacht  wird.

18  „  (Oesterreich).  Veröffentlichung  des  vom  12.  d.  M.  datirten

ersten  Tagsbefehls  Benedeks  als  Oberbefehlshaber  der  Nordarmee.
S.  denselben  im  Ergänzungsheft  S.  76.

„  „  (Oesterreich).  Zur  Sicherung  Wiens  gegen  mögliche  Wechselfälle
  des  Kriegs  sind  bei  Floresdorf  20,000  Arbeiter  mit  der  Errichtung
  von  Erdforts  und  eines  befestigten  Brückenkopfes  beschäftigt.

19.  „  (Bundestag).  Die  auf  der  Bamberger  Conferenz  vertretenen
9  Staaten  —  Sachsen  ausgenommen  —  stellen  am  Bunde  den
gemeinsamen  Antrag  auf  gleichzeitige  Abrüstung  sämmtlicher  Bundesglieder
  und  zwar  an  einem  von  der  Bundesversammlung  zu  vereinbarenden
  Tage.  Mißtrauenserklärung  Oesterreichs  gegen  Hannover.

S.  den  Wortlaut  Ergänzungsheft  S.  77.

„  „  (Preußen).  Antwort  des  Königs  auf  die  kriegerische  Breslauer

Adresse.  Die  Friedensadressen  dagegen  werden  nicht  beantwortet.
S.  Ergänzungsheft  S.  76.

„  „  (Preußen).  Der  Stadtrath  von  Köln  beschließt  eine  Friedensadresse

  an  den  König  zu  richten.

20.  „  Versammlung  des  Abgeordnetentages  in  Frankfurt.  Es  nehmen
daran  Theil  aus:  Frankfurt  36,  Baden  35,  Nassau  34,  Kurhessen
34,  Schleswig-Holstein  29,  Darmstadt  26,  Preußen  18,  Bayern  13,
Thüringen    4,  Mecklenburg  4,  Hannover  3,  Bremen  z,  Oldenburg
2,  Württemberg  2,  Sachsen  2,  Lippe-Detmold  1,  Homburg  1.  Die
Gesammtzahl  beträgt  sonach  235.

Der  Antrag  des  Ausschusses  „verdammt  den  drohenden  Krieg  als  einen
nur  dynastischen  Zwecken  dienenden  Cabinetskrieg"“"  und  fordert  „die  Staaten
der  südwestdeutschen  Gruppe  auf,  ihre  Kraft  ungeschwächt  zu  erkhalten,  um
gegebenen  Falls  für  die  Integrität  des  deutschen  Gebiets  einzustehen“".  Ein
Gegenantrag  von  Passavant-Müller  aus  Frankfurt  ferdert  „die  gesammte
deutsche  Nation  zu  aktivem  Widerstande  mit  den  äußersten  Mitteln  gerechter
Nothwehr  und  zu  Unterstützung  der  Regierungen  auf,  wofern  die  jetzige
preuhische  Regierung  der  selbständigen  Constituirung  der  Herzogthümer  sich
widersetze  und  statt  des  Rechts  ihren  Eigenwillen  mit  Gewalt  durchsenen  wolle“.

Erregte  Debatte:  Referat  des  Abg.  Völk  aus  Bayern,  Rede  des

Abg.  Schulze-Delitzsch  und  des  Abg.  Frese  aus  Preußen  (gegen  die
Haltung  der  Majorität  des  preuß.  Abg.-Hauses  in  der  schleswig-
        <pb n="66" />
        64                                           Deutschland.



holsteinischen  Frage).  Bei  der  Abstimmung  wird  der  Antrag  Passavant-Müller

  abgelehnt  und  der  Antrag  des  Ausschusses  mit  überwiegender
  Mehrheit  angenommen.  Die  Schleswig-Holsteiner  (29
an  der  Zahl)  erklären,  sämmtlich  gegen  den  Ausschußantrag  gestimmt
zu  haben.

Eine  nach  dem  Schluß  des  Abgeordnetentages  zusammengetretene
demokratische  Volksversammlung  erklärt  die  von  der  Majorität  des
Abgeordnetentages  befürwortete  Neutralität  geradezu  für  Feigheit  oder
Verrath,  findet  den  bewaffneten  Widerstand  Deutschlands  gegen  die
die  friedensbrecherische  Politik  der  preuß.  Regierung  für  geboren  und
verwirst  den  Parlamentsantrag  desselben  unbedingt.

S.  den  Wortlaut  der  Anträge  an  den  Abgeordnetentag  im  Ergänzungsheft
  S.  78.

21.  Mai.  (Bayern).  Eine  Besprechung  der  bayerischen  Fortschritts-















partei  in  Gunzenhausen  geht  gegen  eine  unbedingte  Neutralität,  für
Volksbewaffnung  und  Einberufung  eines  Parlaments  nach  dem
Reichswahlgesetze  von  1849.

" "(Sachsen).  Die  Einberufung  des  Landtags  auf  den  23.  d.  M.
wird  mit  Rücksicht  auf  die  Congreßaussichten  verschoben,  alsbald  aber
wieder  auf  den  26.  d.  M.  angesetzt.

22. (Preußen).  Eine  Depesche  an  Württemberg  wirft  demselben
vor,  neben  Oesterreich  und  Sachsen  zuerst  gegen  Preußen  gerüstet
und  damit  die  ganze  jetzige  Verwickelung  wesentlich  mit  verschuldet
zu  haben.

S.  den  Wortlaut  Ergänzungsheft  S.  81.

"„  (  Hannover).  Der  österreichische  General  Prinz  Solms  trifst

in  besonderer  Mission  in  Hannover  ein.

„  (Kurhessen).  Der  österr.  Oberst  Baron  Wimpffen  trifft  in

außerordentlicher  Mission  in  Kassel  ein.

23. (Bayern).  Prinz  Karl  wird  zum  Höchstcommandirenden  der
bayerischen  Armee,  General  v.  d.  Tann  zu  seinem  Generalstabschef
ernannt.

„  (Württemberg).  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede  des

Königs.  Die  Regierung  legt  dem  Landtage  zwei  Gesetzesentwürfe
vor,  deren  einer  dem  Kriegsminister  die  gesammte  Landwehr  zur
Verfügung  stellt,  der  andere  einen  außerordentlichen  Militärcredit  von
7,700,000  fl.  verlangt.
S.  Ergänzungsheft  S.  82.

24. „  (Preußen).  Die  Stadtverordneten-Versammlungen  in  Königsberg,
  Stettin,  Köslin,  Kolberg,  Magdeburg  ect.  richten  Friedensadressen
an  den  König.  —  Dem  Kreistage  von  Thorn  wird  von  14  Mitgliedern
  ein  Protest  überreicht  gegen  jede  Bewilligung  von  Steuern
und  Lasten,  denen  die  Zustimmung  des  Abg.-Hauses  fehle,  zumal
weder  in  der  Gesetzsammlung  noch  im  Staatsanzeiger  ein  Befehl
des  Königs  zur  Mobilmachung  veröffentlicht  sei.  Die  Berathung
des  Protestes  wird  vom  Landrath  verweigert.  —  Die  Stadtderord-
        <pb n="67" />
                                            Deutschland.                                            65

neten  von  Thorn  beschließen  einstimmig  eine  Friedensadresse  an  den
König  und  fordern  den  Magistrat  zum  Beitritt  auf;  der  Oberbürgermeister
  verweigert  die  Berathung  im  Magistrat.  —  Siebzehn
Handelskammern  von  Rheinland  und  Westphalen  richten  eine  Collectivpetition
  gegen  den  Krieg  an  den  König.

S.  Ergänzungsheft  S.  83  u.  fgg.

24.  Mai.  (Bundestag).  Der  mittelstaatliche  Antrag  vom  19.  d.  M.









auf  allseitige  Abrüstung  wird  von  der  Bundesversammlung  einstimmig
angenommen.  Oesterreich  und  Preußen  erklären,  in  der  nächsten
Sitzung  die  Voraussetzungen  mitzutheilen,  unter  denen  sie  abrüsten
wollen.  Hannover  erklärt  bezüglich  seiner  Verhandlungen  mit  Preußen,
es  werde  die  Bundespflichten  streng  einhalten.  Oldenburg  stellt  den
Antrag  (gegen  Oesterreich),  die  schleswig-holsteinische  Frage  an  ein
Austrägalgericht  zu  weisen.

(Württemberg).  II.  Kammer:  Fetzer  trägt  auf  allgemeine
Volksbewasfnung  und  Herstellung  der  deutschen  Grundrechte  an;
Hölder  interpellirt  bez.  der  Verfassungsreform,  Zeller  bez.  des  Waffentragens
  des  Militärs  außer  Dienst,  Hopf  bez.  Vereidigung  des
Militärs  auf  die  Verfassung.

25. „  (Hannover).  44  Mitglieder  der  II.  Kammer  treten  den  Beschlüssen

  der  Mehrheit  des  Abgeordnetentages  v.  20.  d.  M.  durch
öffentliche  Erklärung  bei.

 " "(Hessen-Darmstadt).  II.  Kammer:  Die  Regierung  fordert
einen  außerordentlichen  Militärcredit  von  4.150.500  fl.  Rede  Dalwigks
  zu  Begründung  desselben:

„Es  bedarf  keiner Versicherung,  daß  die  großherzogliche  Regierung  einer
jeden  Parteinahme  für  einen  oder  den  anderen  der  beiden  zunächst  streitenden
  Theile  fern  steht,  daß  sie  nur  geleitet  wird  von  dem  Gefühle  ihrer
Pflichten  gegen  den  Bund  und  die  Bundesgenossen,  von  ihrer  Treue  gegen
das  gemeinsame  Vaterland.  Aber  eben  deßwegen  muß  andererseits  dic  großherzogliche
  Regierung  jeden  Gedanken  an  eine  neutrale  Stellung  in  dem
großen  Kampfe,  der  sich  vorbereitet  und  der  wesentlich  auch  die  von  ihr  seit

zwanzig  Jahren  vertretene  Sache  der  Elbherzogthümer  berührt,  als  mit  jenen
Pflichten  unvereinbar  zurückweisen.“

26.  „  (Oesterreich).  Das  ganze  Hauptquartier  der  Nordarmee

unter  Benedek  wird  von  Wien  zunächst  nach  Olmütz  verlegt.

(Württemberg).  Die  württ.  Regierung  erklärt  in  ihrer  Antwortsdepesche
  auf  die  preuß.  Dep.  v.  22.  d.  M.,  daß  die  Beschuldigungen
  derselben  in  ihr  die  peinlichste  Ueberraschung  erregt  hätten:

„.  Es  wäre  der  k.  württ.  Regierung  ein  Leichtes  mit  Zahlen  und  Daten
nachzuweisen,  daß  sie  nicht  einmal  Eine  vorbereitende  militärische  Maßregel
ergrissen  hatte,  als  bereits  die  in  der  k.  preußischen  Depesche  vom  24.  März
angekündigten  Rüstungen  im  vollen  Gang  waren;  sie  zieht  jedoch  vor,  sich
einfach  auf  das  Zeugniß  von  Deutschland  und  Europa  zu  berufen,  ect.  “

(Württemberg).  Königin  Olga  kehrt  von  St.  Petersburg
statt  über  Berlin  über  Wien  nach  Stuttgart  zurück.

27.  „  (Preußen).  Eine  Circulardepesche  Bismarcks  sucht  nochmals

                                                                                                            5 
        <pb n="68" />
        66                                          Deutschland.



die  Nothwendigkeik  einer  Bundesreform  und  die  Bescheidenheit  der
preuß.  Forderungen  dießfalls  nachzuweisen:

„Ueber  Preußens  Stellung  zur  Bundesreform  und  die  Absichten,  von
denen  Se.  Maj.  der  König  bei  der  jüngsten  Wiederaufnahme  derselben  erfüllt
sind,  finden  Ew.  ect.  in  solgendem  einige  Betrachtungen  allgemeiner  Natur,
deren  geeignete  Verwerthung  bei  sich  darbietendem  Anlaß  sich  empfehlen
dürste.  Wenn  wir  in  der  jetzigen  Gestaltung  des  Bundes  einer  großen  Krisis
entgegengehen  sollten,  so  ist  eine  vollständige  revolutionäre  Zerrüttung  in
Deutschland  bei  der  Haltlosigkeit  der  gegenwärtigen  Zustände  die  wahrscheinlichste
  Folge.  Einer  solchen  Katastrophe  kann  man  lediglich  durch  eine  rechtzeitige
  Reform  von  oben  her  vorbeugen.  Es  ist  nicht  die  Masse  der  unberechtigten
  Forderungen,  welche  den  revolutionären  Bewegungen  Kraft  verleiht,
sondern  gewöhnlich  ist  es  der  geringe  Antheil  der  berechtigten  Forderungen,
welcher  die  wirksamsten  Vorwände  zur  Nevolution  bietet  und  den  Bewegungen
nachhaltige  und  gefährliche  Kraft  gewährt.  Unbestreitbar  ist  eine  Anzahl  berechtigter
  Bedürfnisse  des  deutschen  Volks  nicht  in  dem  Maße  sicher  gestellt,
wie  es  jede  große  Nation  beansprucht.  Die  Befriedigung  derselben  im  geordneten
  Wege  der  Verständigung  herbeizuführen,  ist  die  Aufgabe  der  Bundesreform.
  Die  letztere  ist  recht  eigentlich  im  Interesse  des  monarchischen  Princips
  in  Deutschland  nothwendig.  Sie  soll  durch  die  Initiative  der  Regierungen
  den  Uebelständen  abhelfen,  welche  in  bewegten  Zeiten  die  Quelle  und
der  Vorwand  für  gewaltsame  Selbsthülfe  werden  können.  In  dieser  Richtung
  bewegen  sich  die  Reformvorschläge  der  preußischen  Regierung.  Sie
werden  sich  auf  das  allernothwendigste  beschränken  und  den  Bundesgenossen
auf  das  bereitwilligste  mit  den  ihnen  erwünschten  Modificationen  entgegenkommen.
  Das  Ziel-  verlangt  allerdings  Opfer,  aber  nicht  von  einzelnen,
sondern  von  allen  gleichmäßig.  Was  Se.  Maj.  den  König  persönlich  anbetrifft,
  so  liegt  Allerhöchstdemselben  nichts  serner  als  Seine  Bundesgenossen,
die  deutschen  Fürsten,  beeinträchtigen  oder  unterdrücken  zu  wollen.  Allerhöchstderselbe
  will  mit  ihnen  als  einer  ihresgleichen  gemeinsam  für  die  gemeinsame
  Sicherheit  nach  innen  und  außen  sorgen,  aber  besser  als  bisher.
Wer  diesen  ernsten  Willen  und  das  längst  auf  jenes  Ziel  gerichtete  Bestreben
Sr.  Majestät  als  Ergebniß  persönlichen  Ehrgeizes  schilderk,  der  entstellt  die
Thatsachen,  welche  von  Allerhöchstdessen  Handlungs=  und  Sinnesweise  offenes
Zeugniß  ablegen.  Se.  Maj.  der  König  sind  stets  weit  davon  entsernt  gewesen,
  einen  Ehrgeiz  zu  hegen,  der  auf  Kosten  der  Nachbarn  und  Bundesgenossen
  Befriedigung  gesucht  hätte,  wenn  Allerhöchstdieselben  auch  nach  mannigfachen
  Erfahrungen  darauf  verzichten  müssen,  die  Verleumdungen  zum  Schweigen
  zu  bringen.  Se.  Majestät  beabsichtigen  auch  jetzt,  mit  der  Bundesreform
nicht  den  deutschen  Fürsten  Opfer  anzusinnen,  welche  Preußen  nicht  ebenso
im  Interesse  der  Gesammtheit  zu  bringen  bereit  wäre.  Die  Verweigerung
der  in  den  Reformvorschlägen  der  königlichen  Regierung  aufgestellten  verhältnißmäßig
  geringen  und  von  allen  Theilnehmern  —  Preußen  nicht  ausgeschlossen
  —  gleichmäßig  zu  machenden  Zugeständnisse  würde,  unserer  Ansicht
nach,  eine  schwere  Verantwortung  für  die  Zukunft  involviren.  Wir  haben
zunächst  mit  einzelnen  Regierungen  über  unsere  Vorschläge  eine  Vorverständigung
  versucht,  sodann  im  Neuner-Ausschuß  in  Frankfurt  a.  M.  diese  Vorschläge
  näher,  wie  folgt,  bezeichnet.  1)  Die  Organisation  des  Bundes  wird
durch  Combinirung  mit  einer  periodisch  einzuberufenden  Nationalvertretung
in  der  Weise  gestaltet,  daß  die  Beschlußsassung  der  letzteren  auf  den  dafür
bezeichneten  Gebieten  der  Bundesgesetzgebung  die  Stimmeneinheit  ersetzt.  2)
Die  Competenz  der  also  neugestalteten  Bundesgewalt  wird  zunächst  auf  solche
Materien  ausgedehnt,  welche  bisher  im  Wege  der  gelegentlich  zusammentretenden
  Conferenzen  behandelt  zu  werden  pflegen  oder  Commissionen
überwiesen  werden,  wie  z.  B.  das  Münz-,  Maß=  und  Gewichtswesen,  die
Patentgesetzgebung,  die  gemeinsame  Civilproceßordnung,  das  Heimathswesen
        <pb n="69" />
                                        Deutschland.                                   67

und  die  Freizügigkeit.  3)  Es  tritt  dazu  die  allgemeine  Zoll=  und  Handelsgesetzgebung
  in  principieller  Behandlung  unter  dem  Gesichtspunkt  regelmäßiger
gemeinsamer  Fortentwicklung.  4)  Organisation  eines  gemeinsamen  Schutzes
des  deutschen  Handels  im  Auslande,  Consularwesen,  Schutz  der  Flagge  zur
See.  5)  Das  Verkehrswesen  zwischen  den  Bundesstaaten,  Land-,  Wasser=  und
Eisenbahnstraßen,  Telegraphie,  Postwesen,  die  Fluß=  und  sonstigen  Wasserzölle.
6)  Gründung  einer  den  gemeinsamen  Zwecken  dienenden  Kriegsmarine  mit
den  erforderlichen  Kriegshäfen  und  den  entsprechenden  Küstenvertheidigungsanstalten.
  7)  Consolidirung  der  militärischen  Kräfte  Deutschlands  für  Feldarmeen=
  und  Festungswesen,  also  Revision  der  Bundeskriegsverfassung  aus
diesem  Gesichtspunkt  einer  besseren  Zusammenfassung  der  Gesammtleistung,
so  daß  deren  Wirkung  gehoben  und  die  Leistung  des  Einzelnen  möglichst  erleichtert
  wird.  Auf  diese  bescheidenen  Forderungen  haben  wir  uns  beschränken
zu  können  geglaubt  und  zugleich  die  Versicherung  gegeben,  daß  wir,  um  im
friedlichen  Wege  zu  einer  Verständigung  darüber  zu  gelangen,  gern  unseren
Bundesgenossen  in  Modalitäten  entgegenkommen  würden.  Erst  wenn  Preußen
auf  dem  Wege  der  Verständigung  am  Bund  und  mit  den  Regierungen  alle
Mittel  vergebens  erschöpft  haben  wird,  um  auch  nur  die  nothdürftigsten  Zugeständnisse
  zu  erlangen,  werden  wir  unser  enges  Programm  erweitern.  Ew.  ect.  wollen
bei  gelegentlichen  Erörterungen  vorstehende  Andeutungen  nicht  unbenutzt  lassen."

27.  Mai.  (Bayern).  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede  des  Königs.









S.  Ergänzungsheft  S.  85.
„  (Sachsen).  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede  des  Königs.
S.  Ergänzungsheft  S.  86.

„  (Sachsen).  Eine  große  Versammlung  der  Arbeiter  in  Glauchau
erklärt  sich  gegen  die  Rüstungen  und  das  Zusammengehen  mit  Preußen
für  eine  Lebensfrage  der  sächsischen  Industrie.

28. „  Die  förmlichen  Einladungen  zu  den  Friedensconferenzen  in
Paris  von  Seite  der  neutralen  Großmächte  werden  in  Wien,  Berlin,
Florenz  und  Frankfurt  übergeben,  nachdem  sich  die  Mächte  vorher
der  principiellen  Annahme  von  Seite  Oesterreichs,  Preußens  und
Italiens  vergewissert  haben.

S.  den  Wortlaut  Ergänzungsheft  S.  88.

„  (Sachsen).  Eine  Bürgerversammlung  in  Leipzig  beschließt
eine  Petition  an  die  II.  Kammer  gegen  die  Rüstungen.  Eine  Petition
im  entgegengesetzten  Sinne  findet  alsbald  ebenso  zahlreiche  Unterschriften.

Eine  Volksversammlung  bei  Chemnitz  erklärt  sich  gegen  die  Resolutionen
  der  Volksversammlung  in  Glauchau.

„  (Baden).  II.  Kammer:  Bericht  der  Commission  über  den  von

der  Regierung  geforderten  außerordentlichen  Militärcredit  im  Betrage
von  1,070,800  fl.  für  Beschaffung  von  1400  Militärpferden.

Die  Commission  wünscht,  daß  die  Mittelstaaten,  zumal  die  durch  gemeinsame
  Interessen  eng  verbundene  süddeutsche  Gruppe,  sich  vorerst  und  so
lange  als  thunlich  an  dem  Kampfe  nicht  betheiligen,  aber  ihre  Heeresmacht
allmählich,  zur  Zeit  in  vorbereitender  Weise,  schlagsertig  zu  machen  suchen,
um  sowohl  während  der  Periode  der  Friedensvermittlung,  als  auch  dann,
wenn  man  in  die  kriegerische  Action  gegen  das  Ausland  einzutreten  genöthigt
würde,  die  möglichste  Stärke  zu  besitzen;  sie  wünscht  ferner,  daß  die  Regierung
den  ganzen  außerordentlichen  Aufwand  nicht  früher  beginnen  und  nicht  länger
fortdauern  lassen  werde,  als  durchaus  nothwendig,  und  daß  sie,  sobald  es  die
politische  Lage  des  Vaterlandes  erlaube,  zum  Wiederverkauf  dieser  1400  Pferde
schreiten  werde.                                                                   5*
        <pb n="70" />
        68                                       Deutschland.



Der  Minister  des  Auswärtigen,  Frhr.  von  Edelsheim,  bezeichnet
als  leitende  Gesichtspunkte  der  gegenwärtigen  Politik  der  Regierung:

1)  so  viel  als  möglich  für  die  Erhaltung  des  Friedens  zu  wirken;  2)
vorerst  nach  keiner  Seite  bin  sich  zu  engagiren,  dagegen  3)  eng  mit  den
übrigen  süddeutschen  Mittelstaaten  sich  zusammenzuschließen  zu  einer  gemeinsamen
  deutschen  Politik,  deren  Ziel  ist,  den  Bundesnexus  zu  erhalten  und  die
nationalen  Interessen  kräfligst  zu  fördern,  daher  4)  die  Idee  der  Bundesreform
  nach  Kräften  in  practische  Ausführung  zu  bringen.

Alle  Redner  erklären  sich  mehr  oder  weniger  entschieden  mit  dieser
  deutschen  Pelitik  der  Regierung  einverstanden  und  die  Kammer
nimmt  schließlich  die  Vorlage  der  Regierung  einstimmig  an,  indem
sie  auf  den  Antrag  des  Abg.  Eckardt  (Namens  der  Fortschrittspartei)
weiterhin  beschließt:

„1)  Die  Regierung  möge  im  Verein  mit  ihren  Bundesgenossen  die  schleunige
  Einberufung  eines  deutschen  Parlaments  erwirken;  2)  zur  Durchführung
der  Bundesreform  und  Lösung  der  schleswigholsteinischen  Frage  eine  Volkswehr
  zur  Verstärkung  der  Mililärkraft  des  Landes  ins  Leben  rufen.“

29.  Mai.  (Preußen)  nimmt  die  Einladung  zu  den  Conferenzen  in  Paris  an.













" " (Oesterreich).  Der  Bürgerausschuß  von  Pesth  erläßt  eine
Loyalitätsadresse  an  den  Kaiser.
(Hannover).  II.  Kammer:  R.  v.  Bennigsen  stellt  folgenden  Urantrag:
„Stände  wollen  eine  Adresse  an  Se.  Maj.  den  König  beschließen,  in
welcher  Stände  Sr.  Maj.  dem  Könige  Folgendes  in  näherer  Ausführung  vortragen:
  1)  Es  ist  der  dringende  Wunsch  des  Landes,  daß  Deutschland  vor
den  Gefahren  und  unheilvollen  Folgen  eines  innern  Krieges  bewahrt  werde.
2)  Die  hannoverische  Regierung  hat  die  Pflicht,  für  die  Aufrechthaltung  des
Friedens  thätig  zu  sein  und  zu  dem  Behuf,  wie  zur  Herstellung  einer,  die
Wiederkehr  ähnlicher  Zustäude  verhindernden  bundesstaatlichen  Gesammtverfassung
  Deutschlands,  auf  schleunige  Einberufung  eines  freigewählten  Parlamentes
  hinzuwirken;  ferner  in  dem  Conflict  zwischen  Oesterreich  und  Preußen
nicht  durch  vorzeitige  Parteinahme  oder  Rüstungen  die  Gefahr  des  Ansbruches
eines  Kriegs  zu  vergrößern;  endlich  auf  eine  ähnliche  Haltung  der  übrigen
deutschen  Regierungen  ihre  Bemühungen  zu  richten.  3)  Nicht  das  jetzige
Ministerium,  sondern  nur  ein  mit  dem  vollen  Ansehen  nach  oben  und  unten
ausgerüstetes  Gesammtministerium  ist  in  der  Lage,  auf  Grund  der  Wiederherstellung
  des  in  der  gegenwärtigen  Zeit  doppelt  erforderlichen,  seit  langen
Jahren  gestörten  politischen  Friedens  im  Königreiche  mit  Krast  und  Erfolg
für  die  wahren  Interessen  des  Landes  und  der  oben  bezeichneten  nationalen
Aufgaben  einzutreten."“

„  (Hessen-Darmstadt).  Die  I.  Kammer  lehnt  den  Beitritt  zum





Beschluß  der  II.  Kammer  vom  23.  März  bez.  Einberufung  der
schleswig-holsteinischen  Stände  ab.

-- " (Preußen).  Eine  Antwort  des  Königs  ist  bis  jetzt  nur  auf
die  Breslauer  Kriegsadresse  ergangen,  nicht  aber  auf  die  sämmtlichen
Friedensadressen  aus  allen  Theilen  der  Monarchie;  der  Elberfelder
Friedensdeputation  wird  vom  König  „wegen  überhäufter  Geschäfte“
keine  Audienz  ertheilt.

30.  " (Oesterreich).  Da  Preußen  den  Durchmarsch  von  Ergänzungsmannschaften
  für  die  Brigade  Kalik  in  Holstein  verweigert  und  auch
die  Unterhandlungen  mit  Kurhessen  und  Hannover  zu  diesem  Zwecke
zu  keinem  Ziele  geführt  haben,  verfügt  ein  Beschluß  des  Kriegs-
        <pb n="71" />
                                               Deutschland.                            69

ministers,  daß  keine  Ergänzungstruppen  nach  Holstein  zu  gehen  hätten,
  aber  auch  weiter  keine  Beurlaubungen  in  der  Brigade  Kalik
gestattet  würden.

30.  Mai.  (Bayern).  II.  Kammer:  Die  Regierung  verlangt  einen  außerordentlichen
  Militärcredit  im  Betrage  von  31,512,000  fl.  Rede
v.  d.  Pfordtens.  Derselbe  bezeichnet  darin  als  Programm  der  Regierung:

1)  Für  die  Erhaltung  des  Friedens  zu  wirken  und  mit  allen  Kräften  unermüdet
  auszuharren,  so  lange  noch  ein  Schimmer  von  Hoffnung  für  das
Gelingen  des  Friedenswerkes  vorhanden  sei;  2)  Bayern  in  die  Lage  zu  setzen,
wenn  der  Friedensbruch  nicht  abzuwenden  sein  sollte,  demselben  mit  allen
Kräften  entgegentreten  zu  können  und  einzustehen  für  die  Rechte  des  Bundes,
die  Erhaltung  des  Bundesfriedens,  die  geheiligten  Rechte  der  Nation  und  die
Selbständigkeit  Bayerns.

„  „  (Sachsen).  II.  Kammer:  Die  Regierung  verlangt  einen  außerordentlichen
  Militärcredit  im  Betrage  von  4,650,000  Thlrn.

Die  die  Vorlage  begleitende  Motivirung  führt  nochmals  aus,  daß  die
sächsische  Regierung  selbst  nach  der  preußischen  Depesche  vom  24.  März,  in
welcher  mit  der  Behauptung,  daß  Preußen  von  Oesterreich  bedroht  werde,  die
Frage  gestellt  wurde:  cb  und  in  welchem  Umfang  Preußen  in  diesem  Fall
auf  Unterstützung  rechnen  könne,  wenn  es  von  Oesterreich  angegriffen  würde?
—  eine  Anfrage,  welcher  am  28.  März  die  Anordnung  umfassender  militärischer
  Vorkehrungen,  die  Mobilisirung  größerer  Truppentheile  der  preußischen
Armee  nachfolgte  —  dennoch  Anstand  genommen  habe,  irgendwelche  militärische
  Sicherheitsmaßregeln  zu  tressen,  da  die  deutschen  Großmächte  kurz  nachher
  erklärten,  keinen  Angriff  auf  einander  zu  beabsichtigen,  und  der  preußische
Parlamentsantrag  anfänglich  auf  friedlichen  Verlauf  hinzudeuten  schien.  Indeß
  häiten  die  Vehältnisse  einen  höchst  bedrohlichen  Charakter  angenommen,
und  die  sächsische  Regierung  habe  nicht  zweifeln  können,  daß  ein  Angriff  auf
Sachsen  eine  der  ersten  Maßregeln  der  kriegerischen  Sitation  sein  würde.
Sie  habe  einige  der  allernöthigsten  Sicherheitsmaßregeln  durch  Ankauf  einer
Anzahl  Pferde  getroffen,  um  im  Fall  eines  Angriffs  wenigstens  die  Armee
retten  und  die  militärischen  Vorräthe  aller  Art  in  Sicherheit  bringen  zu  können.
Es  sei  zu  constatiren  gegenüber  den  entgegengesetzten  Behauptungen,  daß  am
18.  April  die  erste  überetatmäßige  Zahlung  für  Militärzwecke  angeordnet
worden  sei.

„  „  (Holstein).  Nach  und  nach  haben  sich  sämmtliche  Schleswig-Holstein-Vereine
  des  Landes  für  sofortige  Organisirung  des  holsteinischen
  Bundescontingentes  ausgesprochen  und  daß  sie  diesen  Schritt
von  der  „Gerechtigkeitsliebe  Oesterreichs“  erwarteten.

1.  Juni.  (Oesterreich)  nimmt  die  Einladung  zur  Pariser  Friedensconferenz
  an,  jedoch  nur  unter  dem  ausdrücklichen  Vorbehalt,  daß
„keine  Combination  auf  derselben  zur  Verhandlung  komme,  welche
einem  der  eingeladenen  Staaten  Gebietserweiterung  oder  einen  Machtzuwachs
  zuzuwenden  berechnet  sei“.

S.  den  Wortlaut  der  österr.  Antwort  im  Ergänzungsheft  S.  92.

Gleichzeitig  mit  dieser  Antwort  richtet  Oesterreich  eine  zweite
Depesche  an  seine  Vertreter  in  Paris,  London  und  St.  Petersburg,
in  denen  es  seine  Beweggründe  dazu  darlegt:

„Wir  verhehlen  uns  nicht,  daß  wir  unsere  Zustimmung  zur  Abhaltung
der  Conferenz  von  einer  Bedingung  abhängig  machen,  welche  das  ganze  Pro-
        <pb n="72" />
        70                                Deutschland.



jekt  möglicherweise  in  Frage  stellen  kann.  Je  aufmerksamer  wir  die  Sachlage
  ins  Auge  fassen,  desio  mehr  drängt  sich  uns  die  Ueberzeugung  auf,  daß
wir  kaum  ein  günstiges  Resultat  von  den  Verhandlungen  zu  erwarten  haben,
welche  die  drei  neutralen  Mächte  vorgeschlagen.  Mit  welch’  großen  Rücksichten
auch  das  Conserenzprogramm  abgefaßt  ist,  die  in  demselben  audsdrücklich  betonte
  italienische  Frage  kann  in  der  That  keine  andere  Bedeutung  haben,  als
von  uns  die  Abtretung  Venetiens  zu  verlangen.  Dieses  ist  aber  eine  Forderung,
welche  wir  in  dem  gegenwärtigen  Augenblick  mit  Entschiedenheit  von  uns
weisen.  Die  Abtretung  einer  Provinz  in  Folge  eines  moralischen  Drucks,  und
insbesondere  einer  Provinz,  welche  vom  dreisachen  Standpunkte  ihrer  militärischen,
  geographischen  und  politischen  Bedeutung  von  so  großer  Wichtigkeit  ist,
käme  einem  politischen  Selbstmord  gleich,  durch  welchen  Oesterreich  sich  seiner
Stellung  als  Großmacht  auf  immer  verlustig  machte.  Die  Annahme
  einer  Geldentschädigung  ist  gleichfalls  unmöglich.  Die  venelianische
Frage  ist  eine  Ehrenfrage  und  steht  mit  der  Würde  der  kaiserlichen  Regierung
in  zu  genauem  Zusammenhang,  als  daß  dieselbe  von  der  kaiserlichen  Regierung
zum  Gegenstand  von  Verhandlungen  gemacht  werden  könnte.  Was  den  Austausch
  Venetiens  gegen  eine  Territorial-Compensation  anbelangt,  so  ist  dies
eine  jener  Combinationen,  welche  die  Folge  eines  Krieges  und  etwaiger  aus
demselben  sich  ergebender  Territorialveränderungen  sein  können,  die  aber  nie
das  Resultat  einer  am  Congreßtische  stattfindenden  Verhandlung  vor  dem  Krieg
zu  sein  vermögen.  Wo  wären  übrigens  in  diesem  Augenblick  die  Compensationen
  zu  suchen,  womit  man  uns  bedenken  möchte?  Soviel  uns  bekannt,
ist  die  Zerstückelung  der  Türkei  noch  keine  die  heutige  europäische  Politik  beschäftigende
  Frage.  Allein  wäre  dies  selbst  der  Fall,  so  müßten  wir  a  priori
erklären:  daß  weder  die  Donaufürstenthümer  noch  Bosnien  und  die  Herzegowina
  in  ihrem  gegenwärtigen  Zustand  in  unsern  Augen  ein  Aequivalent
für  Venetien  sein  können.  Weit  entfernt,  daß  der  Erwerb  dieser  in  der
Civilisation  so  wenig  vorgeschrittenen  und  so  ertragsarmen  Gebiete  ein  Zuwachs
  an  Macht  und  Kraft  wäre,  würde  derselbe  eher  eine  Quelle  von
Schwäche  sein,  und  die  schon  vorhandenen  Hilfsquellen  Oesterreichs  eher  in
Anspruch  nehmen  als  dieselben  vermehren.  Man  hat  uns  andeutungsweise
zu  verstehen  gegeben  daß  Schlesien  eine  hinreichende  Entschädigung  für  die
Abtretung  Venetiens  sein  dürfte.  Wir  sind  weit  entfernt  diese  Eventualilät
zu  wünschen,  und  sehen  es  viel  lieber,  daß  vor  Allem  jede  Macht  dasjenige
behalte,  was  ihr  bis  zum  gegenwärtigen  Augenblick  von  Rechtswegen  gehört.
Wenn  der  Krieg  wirklich  ausbricht,  und  wenn  glänzende  militärische  Erfolge
unsere  Macht  erhöhen,  unser  moralisches  Gewicht  in  Europa  verstärken  und
uns  in  den  gesicherten  Besitz  von  eroberten  Gebieten  bringen,  dann  wäre  die
Annahme  nicht  auszuschließen,  daß  wir,  mit  weiser  Mäßigung  unseren  Vortheil
  benützend,  auf  den  Besitz  einer  Provinz  Verzicht  leisteten,  um  uns  dafür
  den  Besitz  einer  anderen  zu  sichern.  Eine  siegreiche  Macht  kann  sich  bewogen
  finden,  im  Interesse  der  Herstellung  des  allgemeinen  Friedens  Cencessionen
  zu  machen,  zu  welchen  sie  sich  aber  gegenüber  von  Drohungen  nicht
verstehen  kann,  ohne  eine  Schwäche  an  den  Tag  zu  legen,  welche  ihre  Gegner
nur  aufmuntern  könnte  mit  ihren  Ansprüchen  noch  maß=  und  rücksichtsloser
aufzutreten.  Die  öfsentliche  Melinung  der  gesammten  Bevölkerung  dieses
Reichs,  das  militärische  Ehrgefühl  des  zahlreichen  und  tapferen  unter  unseren
Fahnen  versammelten  Heeres  würden  auf  das  tiefste  verletzt  werden,  wenn
die  kaiserliche  Regierung  jetzt  auf  den  ihr  gemachten  Vorschlag  einginge,  über
die  Abtretung  Venetiens  zu  unterhandeln.  Somit  müssen  wir  eine  derartige
Lösung  dieser  Frage  für  den  jetzigen  Augenblick  für  ganz  unmöglich  betrachten,
und  könnten  wir  auch  auf  einem  Congreß  nicht  anders  als  diese  Unmöglichkeit
formell  auszusprechen,  wodurch  alsdann  die  Verantwortlichkeit  für  das  Scheitern
dieses  Congresses  nur  noch  directer  uns  zugeschoben  würde.  Wir  können  auf
einem  Congreß,  der  jetzt  zusammenträte,  die  italienische  und  die  mit  ihr  zu-
        <pb n="73" />
                                                   Deutschland.                        71

sammenhängende  venetianische  Frage  nur  von  dem  strengen  Standpunkt  des
Rechts,  wie  es  aus  den  bestehenden  Verträgen  entspringt,  auffassen.  Indem
wir  uns  auf  den  Standpukt  der  Verträge  stellen,  können  wir  dem  Nationalitäteprincip
  in  dieser  nur  mit  dem  Recht  der  Verträge  im  Zusammenhang
stehenden  Frage  nicht  huldigen.  Ohne  unsere  Beweisgründe  und  die  unanfechtbare
  Rechtlichkeit  unserer  Sache  zu  beeinträchtigen,  können  wir  von  dem
von  uns  gewählten  Standpunkte  nicht  abgehen.  Wir  sind  principiell  gar
nicht  gegen  eine  Discussion  über  die  italienische  Angelegenheit,  aber  wir  müssen
darauf  bestehen,  daß  zu  deren  Ausgangspunkt  der  Züricher  Vertrag  genommen
werde,  dessen  Nichteinhaltung  die  Ursache  von  dem  gegenwärtig  ganz  Europa
beschäftigenden  Verhältniß  ist.  Dies  ist  die  einzige  Sprache,  welche  wir
führen  könnten,  und  diese  würde  bei  jedem  weiteren  Schritt  uns  Schwierigkeiten
  erregen,  welche  nichts  weniger  als  geeignet  sein  dürften,  zu  einer  friedlichen
  Lösung  der  obschwebenden  Fragen  beizutragen.  Diese  Bemerkungen
scheinen  uns  von  unbestreitbarer  Klarheit,  und  unsere  Haltung  auf  dem  Congresse
  würde  allem  nach  nicht  verfehlen,  unseren  Gegnern  Waffen  in  die
Hände  zu  geben,  um  uns  einzig  und  allein  die  Schuld  an  dem  Nichterfolg
der  Unterhandlungen  aufzuladen.  Je  mehr  sich  durch  und  bei  Eröffnung  des
Congresses  die  Friedenshoffnungen  gerührt  und  gekräftigt  haben  würden,  desto
bitterer  und  schneidender  mit  scheinbarem  Grund  würden  die  uns  gemachten
Vorwürfe  sein,  daß  diese  Friedenshoffnungen  durch  uns  zerstört  worden  seien.
Wenn  auf  diese  Weise  die  Leiter  der  bedeutendsten  europäischen  Cabinete  sich
veranlaßt  fänden  sich  unverrichteter  Dinge  wieder  zu  trennen,  nachdem  sie
Europa  und  der  Welt  das  imposante  Schauspiel  ihres  Zusammentritts  gegeben,
  hätten  wir  da  nicht  vielleicht  Grund  manchen  daraus  erwachsenden
Groll  zu  fürchten?  Solcher  Natur  sind  die  Betrachtungen,  welche  unfere  Antwort
  auf  die  von  den  drei  Höfen  an  uns  ergangene  Einladung  bestimmt
haben.  Indem  wir  unsere  Zustimmung  an  eine  Bedingung  knüpfen,  welche
jede  Erwähnung  der  specifisch  österreichischen  Interessen  vermeidet,  welche  sich
mit  dem  Verlangen  einer  allgemeinen  Garantie  begnügt,  einem  Verlangen,
dessen  Billigkeit  gewiß  Niemand  bezweiseln  wird,  stellen  wir  uns  augenscheinlich
  auf  ein  viel  sichereres  Feld,  als  indem  wir  uns  in  eine  Discussion
einlassen,  welche  wir  doch  nur  durch  eine  formelle  Weigerung  abbrechen  müßten.
Wir  erklären  es,  und  zwar  mit  Nachdruck,  daß  wir  geneigt  sind  den  Congreß
zu  beschicken,  daß  wir  sogar  dessen  Zustandekommen  aufs  sehnlichste  wünschen,
sobald  wir  die  Bürgschaft  haben,  daß  keine  der  Mächte  die  Absicht  hat,  sich
desselben  als  eines  Mittels  zur  leichteren  Erreichung  eines  Zieles  zu  bedienen,
welches  mit  den  Waffen  zu  erlangen  sie  bis  jetzt  noch  Anstand  nimmt.  Die
wahrhaft  neutralen  und  uneigennützigen  Mächte,  denen  eine  friedliche  Beilegung
  des  obschwebenden  Conflicts  am  Herzen  liegt,  werden,  so  hoffen  wir,
begreifen,  daß  eine  solche  Beilegung  unmöglich  von  dem  Congreß  zu  erwarten
ist,  wenn  nicht  Bestrehungen,  die  ihrer  Natur  nach  mit  der  Erhaltung  des
Friedens  unvereinbar  sind,  formell  zurückgewiesen  werden.  Wollen  oder  können
die  neutralen  Mächte  sich  nicht  entschließen  das  Gewicht  ihres  Einflusses  geltend
zu  machen.,  um  ungerechtfertigten  Ansprüchen  und  aggressiven  Absichten  eine
Schranke  zu  setzen,  so  mögen  sie  wenigstens  der  Vertheidigung  ebensoviel
Spiekraum  und  Freiheit  als  dem  Angriff  gönnen.  Stark  in  dem  Bewußtsein
unseres  Rechts,  rufen  wir  niemandens  Hilfe  an,  beanspruchen  aber  das  Recht,
das  zu  behalten,  was  uns  gehört,  so  lange  als  wir  im  Stande  sind  es  zu
behaupten.“

1.  Juni.  (Bundestag).  Oesterreich  überantwortet  die  Entscheidung  der
schleswig-holsteinischen  Frage  den  „Entschließungen  des  Bundes,  denen
von  seiner  Seite  die  bereitwilligste  Anerkennung  gesichert  sei“  und
erklärt  zugleich,  daß  der  Statthalter  von  Holstein  die  erforderliche
Specialvollmacht  erhalten  habe,  die  holsteinischen  Stände  einzuberufen,
        <pb n="74" />
        72                                            Deutschland.



da  „die  Wünsche  und  Rechtsanschauungen  des  Landes  einen  berechtigten
  Factor  der  Entscheidung  bilden.“

Württemberg  weist  die  Anklagen  Preußens  wegen  seiner  angebl.
Rüstungen  energisch  zurück.

Bayern  stellt  bezüglich  der  Bundesfestungen  den  Antrag:

„es  wolle  die  Bundesversammlung  a)  die  Regierungen  von  Oesterreich
und  Preußen  ersuchen,  ihre  Truppen  aus  den  Bundesfestungen  Mainz  und
Rastatt,  sowie  aus  Frankfurt  a.  M.  zurückzuziehen;  b)  aussprechen,  daß  für

alle  Eventualitäten  die  Bundesfestungen  Mainz  und  Rastatt  von  allen  Bundesregierungen
  als  neutrale  Plätze  zu  betrachten  seien.“

Die  Einladung  zur  Friedensconferenz  in  Paris  wird  von  der
Bundesversammlung  angenommen  und  zu  ihrem  Vertreter  einstimmig
—  mit  Ausnahme  Oldenburgs,  dessen  Gesandter  „ohne  Instruction“
ist  —  der  bayerische  Staatsminister  v.  d.  Pfordten  gewählt.

S.  den  vollständigen  Wortlaut  der  Erklärung  Oesterreichs  im  Ergänzungsheft
  S.  90.

1.  Juni.  Die  auf  der  Conferenz  der  Mittelstaaten  zu  Bamberg  am  









Mai  gefaßten  Beschlüsse  sind  nunmehr  von  allen,  zuletzt  auch  von
Baden,  ratifizirt  worden.  An  den  militärischen  Verabredungen  haben
  sich  indeß  die  thüringischen  Staaten  mit  Rücksicht  auf  ihre  geographische
  Lage  und  den  Mangel  selbständiger  militärischer  Kräfte
von  Anfang  an  nicht  betheiligt.

„  Neue  Berathungen  höherer  Offiziere  der  mittel-  und  süddeutschen
Staaten  bez.  gemeinsamer  militärischer  Maßnahmen

„  (Weimar).  22  Landtagsabgeordnete  veröffentlichen  eine  Erklärung,
  worin  „gegenüber  der  schweigenden  Unthäligkeit  der  Bevölkerung“
  für  den  deutschen  Einigungsberuf  Preußens  Zeugniß  abgelegt,
  eine  etwaige  Niederwerfung  dieses  Staats  durch  Oesterreich
„und  die  mit  ihm  vereinten  übrigen  deutschen  Staaten"“  für  ein
„unerträgliches  Nationalunglück“  erklärt  und  die  unverzügliche  Berufung
  des  deutschen  Parlaments  gefordert  wird.

2. „  Reise  des  Großherzogs  von  Baden  nach  Pillnitz  zu  einer  Conferenz
  mit  dem  König  von  Sachsen:  mißlungener  Versuch  einer  Verständigung
  mit  Preußen.

„  (Bayern)  ordnet  eine  außerordentliche  Heeresergänzung  von  18,610
Conseribirten  aus  den  Altersklassen  von  1843  und  1844  an.  Die
Aushebung  soll  am  18.  Juni  beginnen  und  am  2.  Juli  beendigt  sein.
„  (Hessen-Darmstadt).  Die  Mehrheit  des  Finanzausschusses
der  II  Kammer  beschließt,  den  von  der  Regierung  verlangten  Militäreredit
  „vorerst“  abzulehnen,  nachdem  sie  an  die  Bewilligung  desselben
  das  Zugeständniß  liberaler  Concessionen  von  Seite  der  Regierung
  zu  knüpfen  versucht,  Dalwigk  aber  solche  seinerseits  abgelehnt
hatte.  Nur  eine  Minderheit  will  2,500,000  fl.  bewilligen.

„  (Holstein).  Der  österr.  Statthalter  v.  Gablenz  beruft  die
Ständeversammlung  des  Herzogthums  auf  den  11.  Juni  nach  Itzehoe
        <pb n="75" />
                                             Deutschland.                                 73

3.  Juni.  (Preußen)  protestirt  in  einer  Dep.  an  Oesterreich  gegen  die
erfolgte  Einberufung  der  holsteinischen  Stände  und  erklärt  dieselbe  als
einen  Bruch  der  Gasteiner  Convention,  wodurch  beide  Regierungen
wieder  auf  der  Basis  des  Wiener  Friedens  v.  30.  Oct.  1864  sich
befänden.  Demnach  seien  die  Regierungsrechte  beider  Cabinette
wieder  gemeinschaftlich  auszuüben,  so  daß  Preußen  das  Recht  in
Anspruch  nimmt,  Truppen  nach  Holstein  zu  verlegen,  welches  Recht
hinwieder  auch  Oesterreich  zustehe  bezüglich  Schleswigs.

„  „  (Hessen-Darmstadt).  Volksversammlung  in  Oberingelheim.
Dümont  (demokratisch-großdeutsch)  stellt  die  Resolutionsanträge.  Metz
(Nationalverein)  stellt  einen  Gegenantrag  zu  Resolution  2  und  setzt
die  Annahme  desselben  durch.  Es  wird  beschlossen,  eine  Ansprache
an  die  französ.  Nation  zu  erlassen.  «

4.  „  Eine  telegr.  Depesche  der  franz.  Regierung  benachrichtigt  den  franz.
Gesandten  in  Berlin,  daß  Frankreich,  England  und  Rußland  auf
die  beabsichtigte  Friedensconferenz  in  Folge  der  Depesche  Oesterreichs
v.  1.  d.  M.  und  seines  neuesten  Schrittes  am  Bunde  von  demselben
  Tage  als  aussichtislos  verzichteten.

„  „  (Preußen).  Eine  Circulardep.  des  Grafen  Bismarck  sucht  zu
constatiren,  daß  der  Krieg  in  Wien  eine  beschlossene  Thatsache  sei
und  daß  es  sich  dort  nur  noch  darum  handle,  die  Gelegenheit  zu
demselben  zu  finden:

„Ich  habe  Ew.  Excellenz  schon  bei  früherer  Gelegenheit  die  Depesche  mitgetheilt,
  welche  ich  am  7.  des  letzten  Monats  dem  kgl.  Gesandten  in  Wien
in  Betreff  der  Note  des  Grafen  Mensdorff  v.  28.  April  bezüglich  der  Frage
der  Elb-Herzogthümer  übermittelt  habe.  Absichtlich  wählte  ich  für  diese  Mittheilung
  die  Form  einer  coufidemtiellen  Darlegung,  die  nicht  in  Abschrift  übereben

  werden  sollte,  weil  die  Erfahrung  mich  gelehrt  hatte,  daß  ein  wirkliches
  Verständniß  nicht  durch  den  Wechsel  von  Documenten  befördert  wird,
welche  gewöhnlich  unmittelbar  Veröffentlichung  zu  erhalten  pflegen,  und  weil
es  der  vornehmlichste  Wunsch  der  königl.  Regierung  war,  dem  Wiener  Cabinete
  die  Möglichkeit  einer  Annäherung  darzubieten  oder  offen  zu  lassen.
Wir  hatten  also  zuerst  Ursache,  anzunehmen,  daß  dieser  unser  Schritt  in
Wien  seine  Würdigung  finden  würde,  und  Graf  Mensdorff  schien,  nach  seinen
Bemerkungen  an  Baron  v.  Werther  zu  urtheilen,  in  demselben  eine  solche
Möglichkeit  wahrgenommen  zu  haben.  In  Wahrheit,  die  Haltung  unserer
Mittheilung,  wo  sie  immer  bekannt  wurde,  ist  als  ein  Symptom  cordialen
Gefühles  und  wachsender  Hoffnungen  auf  die  Erhaltung  des  Friedens  angesehen
  worden.

„Vergebens  haben  wir  auf  eine  Entgegnung  oder  selbst  nur  auf  eine  bloße
Auslassung  des  kaiserlichen  Gesandten  über  diesen  Gegenstand  gewartet.

„Im  Gegentheil  sind  wir  gezwungen,  die  Erklärung  der  österreichischen
Regierung  beim  Bundestage  zu  Frankfurt  a.  M.  am  1.  Juni  als  die  Antwort
  auf  unsere  versöhnlichen  Eröffnungen  zu  betrachten.  In  dieser  Erklärung
  übergibt  Oesterreich,  nach  einer  rückblickenden  Darlegung,  die  mit
den  Thatsachen  nicht  übereinstimmt  und  gegen  Preußen  beleidigend  ist,  dem
Bundestage  die  Entscheidung  über  die  schleswig-holsteinische  Frage,  und  gibt
zugleich  Kenntniß  von  einem  Acte  der  Souveränetät  in  Holstein  —  nämlich
die  Einberufung  der  Stände,  welche  sie  für  sich  allein  zu  unternehmen  von
dem  Augenblicke  an  nicht  berechtigt  ist,  wo  sie  sich  selbst  durch  die  Verweisung
        <pb n="76" />
        74                                            Deutschland.



auf  den  Bundestag  vom  Gasteiner  Vertrage  entbindet  und  dadurch  an  Stelle
der  jüngsten  geographischen  Theilung  das  alte  Verhältniß  des  Mitbesitzes  setzt.

„Wir  haben  schon  in  Wien  gegen  diesen  nicht  zu  rechtfertigenden  und  einseitigen
  Akt,  so  wie  auch  gegen  die  ebenso  nicht  zu  rechtfertigende  Verfügung
über  unsere  Rechte  durch  die  Uebertragung  derselben  an  den  Bundestag  protestirt
  und  behalten  uns  vor,  weitere  Schritte  zu  thun.

„Doch  vorab  kann  ich  mich  nicht  enthalten,  zu  erklären,  daß  wir  nicht
im  Stande  sind,  in  diesem  Verfahren  der  österreichischen  Regierung  etwas
Anderes  wahrzunehmen,  als  die  Absicht  einer  directen  Provocation  und  den
Wunsch,  mit  Gewalt  einen  Bruch  und  Krieg  herbeizuführen.

„Alle  unsere  Erkundigungen  gestehen  zu,  daß  der  Entschluß,  gegen  Preußen
  Krieg  zu  führen,  in  Wien  fest  gefaßt  ist.

„Ich  kann  Ew.  Excellenz  auf  den  Wunsch  Sr.  Majestät  vertraulich  mittheilen,

  daß  zu  derselben  Zeit,  als  wir  die  oben  erwähnte  versöhnliche  Mittheilung

  dem  Hofe  zu  Wien  machten,  der  König,  angetrieben  von  der  Pflicht,
den  Frieden  so  lange  wie  möglich  zu  erhalten,  bereitwillig  einen  Vorschlag
zur  direkten  Verständigung,  von  einer  unpartheiischen  Seite  in  Wien  entgegennahm
  und  Sr.  Majestät  dem  Kaiser  von  Oesterreich,  ohne  Betheiligung
des  Ministeriums,  mittheilte,  um  sich  zu  vergewissern,  ob  Se.  Majestät  noch
von  dem  Wunsche,  den  Frieden  zu  erhalten,  angetrieben  werde.  Der  Verschlag
  war,  die  Fragen  über  Schleswig-Holstein  und  die  Bundesreform  gemeinschafstlich
  zu  verhandeln  und  durch  diese  Verbindung  die  Lösung  beider
zu  erleichtern.

„Die  Verhandlungen,  auf  Seiten  der  Vermittler  auf  die  friedlichsten
Wünsche  gestützt,  haben,  wie  Se.  Majestät  mir  mittheilt,  nur  erwiesen,  daß
ein  entsprechendes  Gefühl  in  Wien  nicht  mehr  vorhanden  ist.  Sie  haben,
ungeachtet  der  theoretischen  Friedensliebe  des  Kaisers,  das  Verlangen  nach
Krieg  dargelegt,  welches  jede  andere  Erwägung  in  seinem  ganzen  Rathe  beherrscht,
  selbst  unter  Jenen,  welche  nach  unserem  Wissen  Anfangs  gegen  den
Krieg  und  selbst  gegen  die  Vorbereitungen  und  Rüstungen  stimmten,  und
daß  dieses  Verlangen  jetzt  auch  entscheidenden  Einfluß  über  den  Kaiser  selbst

gewonnen  hat.  Nicht  allein  wurde  dort  der  gänzliche  Mangel  aller  und  jeder

Bereitwilligkeit  bekundet,  in  selbst  vertrauliche  Verhandlungen  einzutreten  und
die  Möglichkeit  einer  Verständigung  zu  discutiren,  sondern  Auslassungen  einflußreicher
  österreichischer  Staatsmänner  und  Rathgeber  des  Kaisers  sind  dem
Könige  von  einer  authentischen  Quelle  mitgetheilt  worden,  welche  keinen
Zweifel  läßt,  daß  die  kaiserlichen  Minister  Krieg  um  jeden  Preis  wünschen,
theils  in  der  Hoffnung  auf  Erfolg  im  Felde,  theils  um  über  innere  Schwierigkeiten
  hinweg  zu  kommen  —  ja,  selbst  mit  der  ausgesprochenen  Absicht,
den  österreichischen  Finanzen  durch  preußische  Contributionen  oder  durch  einen
„ehrenvollen“  Bankerott  Hülfe  zu  verschaffen.

„Die  Handlungen  der  österreichischen  Regierung  stimmen  mit  dieser  Absicht
  nur  zu  genau  überein.

„Ich  habe  oben  erwähnt,  daß  wir  gezwungen  sind,  in  der  dem  Bundestage
  abgegebenen  Erklärung  eine  directe  Provocation  zu  erkennen.

„Sie  hat  nur  eine  Meinung,  wenn  das  Wiener  Cabinet  ihr  unmittelbar
mit  dem  ausgesprochenen  Bruche  nachzukommen  beabsichtigt,  denn  sie  kann  nicht

erwartet  haben,  daß  wir  uns  gutmüthig  diesem  Angriffe  auf  unsere  Rechte

unterwerfen  sollten.  In  einer  anderen  Angelegenheit,  die  Zwangs=  Anleihe,
die  in  Italien  angeordnet  worden,  welche  den  Umständen  einen  Stachel  erhöhter
  Bitterkeit  ausdrückt,  zeigt  sich,  daß  Oesterreich  auch  gegen  Italien  nur
von  den  extremsten  Mitteln  Gebrauch  machen  will.  Mit  diesem  übereinstimmend
  sind  die  Vorbehalte,  mit  welchen,  nach  hier  erhaltenen  Benachrichtigungen,
es  seine  Antwort  auf  die  Einleitung  der  Conserenz  begleitete,  und  welche,
wie  wir  hören,  von  allen  drei  Mächten  einer  Weigerung  gleich  verstanden
werden.  «
        <pb n="77" />
                                              Deutschland.                                         75

„Nachdem  die  Form  der  Einladung  durch  Verhandlungen  zwischen  den
einladenden.  Mächten  eigens  so  abgefaßt  worden  war,  daß  Oesterreich  anzunehmen
  im  Stande  sein  sollte,  ohne  sich  selbst  irgend  etwas  im  Voraus  zu
vergeben  und  ohne  gezwungen  zu  sein,  Vorbehalte  zu  machen,  so  ist  es  bestimmt
  das  Wiener  Cabinet,  welches  alle  diese  Mühen  fruchtlos  macht.

„Dahinter  können  wir  nur  die  entschiedene  Absicht  Seitens  Oesterreichs
sehen,  Krieg  mit  Preußen  zu  erzwingen  und  bei  dem  Eingehen  in  Verhandlungen
  über  den  Congreß  höchstens  durch  Aufschub  Zeit  für  seine  eigenen,
noch  nicht  gänzlich  vollendeten  Anordnungen,  besonders  aber  für  die  seiner
Verbündeten,  zu  gewinnen.  Der  Krieg  ist  ein  abgemachter  Beschluß  in  Wien;
der  einzig  nächste  Punkt  ist  der,  den  günstigen  Augenblick  zu  wählen,  ihn  zu
beginnen.

„  Diese  Ueberzeugung  ist  uns  mit  gebieterischer  Nothwendigkeit  durch  die  meisten
  jüngsten  Thatsache  aufgezwungen  worden,  und  wir  sind  der  Meinung,
daß  nur  eine  absichtliche,  vorurtheilsvolle  Ansicht  zu  einem  entgegengesetzten
Schlusse  kommen  kann.  Thatsachen  sprechen  zu  laut,  als  daß  leeres  Gerede,
welches  einzig  auf  Conjecturen,  Combinationen,  falsch  ausgelegten  Darstellungen
  und  leeren  Gerüchten,  wie  von  den  kriegerischen  Begierden  Preußens,
fußt,  bei  einem  Vergleiche  nicht  in  Nichts  schwinden  sollte.  Vielleicht  wird
man  uns  zuletzt  glauben,  wenn  wir  feierlich  gegen  jeden  Gedanken  an  den
Wunsch,  unsere  Ansprüche  an  die  Herzogthümer  durch  Gewalt  und  mit  Mißachtung
  gegen  die  Rechte  des  Mitbesitzers  geltend  zu  machen,  protestiren.
Jetzt  wird  es  auch  wahrscheinlich  nicht  schwer  sein,  die  wirklichen  Beweggründe
zu  den  Rüstungen  zu  begreifen,  durch  welche  Oesterreich  die  gegenwärtige
Krisis  herbeigeführt  und  deren  Beseitigung  auf  dem  Wege  des  Congresses  es
sich  durch  seine  angenommene  Haltung  ferner  bemüht  hat,  unmöglich  zu
machen

Wir  vermögen  mit  ruhigem  Gewissen  an  das  Urtheil  aller  unparteischen
Staatsmänner  zu  appelliren,  welcher  Theil  bis  zu  dem  letzten  Augenblicke
Versöhnung  und  Friedensliebe  entsaltet  hat."“

4.  Juni.  (Preußen).  Der  ital.  Unterhändler  General  Govone  verläßt
  Berlin,  um  über  Paris  wieder  nach  Florenz  zurück  zu  kehren.

„  „  (Preußen).  Beginn  des  Aufmarsches  der  Garden  aus  Berlin.

„  „  (Hannover).  Die  I.  Kammer  beschließt  auf  den  Antrag  Rössings
  mit  25  gegen  17  Stimmen  eine  Adresse  an  den  König,  in
welcher  die  Kammer  ihre  Zustimmung  zu  der  Politik  der  Regierung
ausspricht  und  auf  das  Delegirtenproject  zurückzukommen  empfiehlt.

„—  8.  Juni.  (Württemberg).  II.  Kammer:  Debatten  über  die  Militärvorlage

  der  Regierung.

Antrag  der  Commission:  „Hohe  Kammer  vwolle  die  Zustimmung
zu  dem  Gesetz,  wie  sich  dasselbe  nach  eingehender  Berathung  gestalten  wird,
an  die  Bedingung  knüpfen,  daß  von  Seiten  der  kgl.  Staatsregierung  sofort
  und  unausgesetzt  alles  ausgeboten  werde,  um  von  den  sämmtlichen
Staaten,  mit  welchen  Württemberg  Hand  in  Hand  zu  gehen  im  Begriff  steht,
eine  feste  Gewähr  dafür  zu  erlangen,  daß  das  Ziel  des  drohenden  Kampfes  nur
in  dem  Recht  Deutschlands  bestehen  dürfe,  und  zwar  a)  in  der  Herstellung
des  Selbstbestimmungsrechts  der  Herzogthümer  Schleswig-Holstein  und  b)  in
der  Einigung  des  ganzen  deutschen  Volks  in  einem  freigewählten  Parlament,
das  mit  der  Fülle  constitutioneller  Befugnisse  ausgerüstet,  die  über  die  Einzelregierungen
  zu  stellende  Centralgewalt  zu  stützen,  und  mit  dieser  den  Gesammtwillen
  Deutschlands  zur  Geltung  zu  bringen  im  Stande  ist.“  Ferner
„an  die  kgl.  Staatsregierung  das  dringende  Ansinnen  zu  stellen,  die  längst
geforderte  Reform  der  Verfassung  ohne  Verzug  in  Ausführung  zu  bringen.“
        <pb n="78" />
        76                                            Deutschland.



Minister  v.  Varnbüler  gibt  Namens  der  Regierung  die  Erklärung
ab:  „daß  die  von  der  Commission  gewünschten  Bedingungen  durchaus
der  Auffassung  der  Thronrede  entsprechen,  und  er  sei  im  allerhöchsten
Auftrage  ermächtigt,  diese  bindenden  Zusicherungen,  wie  die  Kammer
dieselben  verlange,  zu  geben,  wie  hiermit  geschehe.“  Auf  diese  Erklärung
  hin  beantragt  die  Commission,  „unbedingt“  auf  die  Berathung
der  Vorlagen  einzutreten.  Rede  Varnbülers  (gegen  die  Idee  eines
Triasparlaments).  Bei  der  Abstimmung  wird  der  Commissionsantrag
mit  82  gegen  8  Stimmen  angenommen  und  werden  der  Regierung
das  erste  und  zweite  Aufgebot  der  Landwehr  (die  Regierung  hatte
auch  das  dritte  verlangt)  zur  Verfügung  gestellt.  Ebenso  wird  der
Antrag  auf  Reform  des  Wehrsystems  im  Sinne  allgemeiner  Volksbewaffnung
  angenommen,  dagegen  die  Anträge  auf  ein  Triasparlament
  mit  59  gegen  35  und  auf  Beeidigung  des  Militärs  auf  die
Verfassung  mit  53  gegen  31  Stimmen  abgelehnt.

Die  I.  Kammer  tritt  den  Beschlüssen  der  II.  Kammer  nur  bezüglich
  des  Selbstbestimmungsrechts  der  Schleswig-Holsteiner  und  bezüglich
  des  Parlamentes,  nicht  aber  bezüglich  der  Reform  der  Verfassung
  und  Einführung  der  allgemeinen  Wehrpflicht  bei.

5.  Juni.  (Preußen).  Der  osfsic.  Staatsanzeiger  constatirt,  daß  Oester-





reich  durch  seinen  Schritt  am  Bunde  v.  1.  d.  M.  nicht  nur  die
Gasteiner  Convention,  sondern  auch  die  (geheime)  am.  16.  Januar
1864  zu  Berlin  getroffene  Vereinbarung  gebrochen  habe,  deren

Art.  5  also  laute:
„„Für  den  Fall,  daß  es  zu  Feindseligkeiten  in  Schleswig  käme  und  also
die  zwischen  den  deutschen  Mächten  und  Dänemark  bestehenden  Vertragsverhältnisse
  hinfällig  würden,  behalten  die  Höfe  von  Preußen  und  Oesterreich
sich  vor,  die  künftigen  Verhältnisse  der  Herzogthümer  nur  im  gegenseitigen
Einverständniß  festzustellen.  Zur  Erzielung  dieses  Einverständnisses  würden
sie  eintretenden  Falls  die  sachgemäßen  weiteren  Abreden  trefsen.  Sie  werden
jedenfalls  die  Froge  über  die  Erbsolge  in  den  Herzogthümern  nicht  anders,
als  im  gemeinsamen  Einverständnisse  entscheiden.“

(Sachsen).  Die  II.  Kammer  genehmigt  einstimmig  den  von  der  Regierung
  verlangten  Militärcredit  und  beschließt  ferner:

„Die  Regierung  möge  mit  aller  Energie  dahin  wirken,  daß  die  Anordnung
  der  Wahlen  zum  deutschen  Parlamente  auf  Grund  allgemeiner  und
direkter  Wahl,  womöglich  nach  dem  Reichswahlgesetze  vom  27.  März  1849,
in  ganz  Deutschland  noch  im  Laufe  dieses  Monats  erfolge  und  die  Einberufung
  des  Parlaments  in  möglichst  kurzer  Zeit  geschehe,“
nachdem  der  Reg.-Commissär  erklärt  hat,  daß  es  nicht  in  der  Absicht
der  Regierung  liege,  auf  das  Delegirtenproject  zurückzukommen.

Die  I.  Kammer  verwirft  den  Beschluß  der  II.  Kammer  bezüglich

  Parlament.

„  (Nassau).  Wiederzusammentritt  der  Ständeversammlung:  die

Regierung  verlangt  einen  außerordentl.  Militärcredit  ven  500,814  fl.
für  bereits  gemachte  Auslagen.
(Holstein)  Eine  zahlreiche  Volksversammlung  in  Altona  spricht
        <pb n="79" />
                                             Deutschland.                                     77

ihre  dankende  Anerkennung  für  den  Schritt  Oesterreichs  am  Bunde

v.  1.  d.  M.  aus  und  erklärt  in  fernerem:

„Das  schleswig-  holsteinische  Volk  hat  in  dem  Satze:  „daß  es  von  seinem
Rechte  auf  Herstellung  eines  unabhängigen  Staats  unter  der  Herrschaft  seines
rechtmäßigen  Fürsten,  des  Herzogs  Friedrich  VIII.  von  Schleswig-  Holstein,
nimmermehr  lassen  werde'  seiner  Ueberzeugung  und  seinem  Willen  bereits
zur  Zeit  der  Londoner  Conferenz  mit  seltener  Einmüthigkeit  den  unzweideutigsten
  Ausdruck  gegeben  und  hält  mit  unwandelbarer  Treue  an  demselben
  fest,  wenn  auch  die  Bevölkerung  Schleswigs  gegenwärtig  durch  die
bekannten  Gewaltmaßregeln  des  preußischen“  Gouvernements  verhindert  ist,
seine  wahre  Willensmeinung  kund  zu  geben.“

6.  Juni.  (Preußen).  Gen.  Manteussel,  der  preußische  Gouverneur  von
Schleswig,  zeigt  dem  österr.  Statthalter  von  Holstein,  Gen.  Gablenz,
an,  daß  er  am  folgenden  Tage  mit  Truppen  in  Holstein  einrücken
werde  und  zwar  in  der  Richtung  auf  Bramstedt  und  Itzehoe,  dic
österreichischer  Seits  besetzten  Ortschaften  vermeidend,  damit  der
durchaus  friedliche  Charakter  der  Occupation  nicht  gestört  werde,  indem
  der  König  befohlen  habe,  möglichst  Conflicten  vorzubeugen.  Er
hoffe,  es  werde  sich  Gablenz  mit  ihm  über  die  neuen  Verhältnisse
leicht  einigen;  er  werde  die  Civilregierung  nicht  antasten,  halte
überhaupt  an  der  Hoffnung  fest,  die  Souveraine  würden  durch  friedliche
  Verständigung  dem  Kriege  zuvorkommen.

„  (Hannover).  Die  ll.  Kammer  genehmigt  Bennigsens  Urantrag  v.
29.  v.  M.  mit  50  gegen  20  Stimmen  und  lehnt  den  Beschluß  der
I.  Kammer  v.  4.  d.  M.  unter  dem  Widerspruch  der  Minister  ab.

7.  „  (Holstein).  Gablenz  protestirt  gegen  die  Besetzung  Holsteins
durch  Preußen  und  verlegt  den  Sitz  der  Statthalterschaft  und  der
Regierung  von  Kiel  nach  Altona.  Die  Preußen  beginnen  einzurücken.
  Die  österr.  Brigade  Kalik  concentrirt  sich  um  Altona.

„  „  (Württembergy).  Die  Königin  Olga  wird  im  Theater  in
Stuttgart  mit  demonstrativen  Acclamationen  empfangen.

„  „  (Baden).  Die  I.  Kammer  bewilligt  auch  ihrerseits  den  vorläufigen
Militärcredit.  Commissionsbericht  Bluntschlis  und  Erklärungen  der
Minister.

8.—9.  Juni.  (Bayern).  II.  Kammer:  Adreßdebatte.

Entwurf  der  Adreßcommission:  „.  Verhängnißvolle  Ereignisse,  Gefahren,
  deren  Annäherung  schon  namenloses  Unglück  über  Europa  verbreitet,
haben  der  Krone  und  der  Volksvertretung  Bayerns  zur  Zeit  eine  andere  und
schwerere  Ausgabe  gestellt.  Daß  die  Regierungen  der  beiden  mächtigsten
Bundesstaaten  entzweit  sind,  daß  jene  trefflichen  Heere,  deren  Tapferkeit  die
Schutzwehr  Deutschlands  sein  sollte,  sich  feindlich  gegenüberstehen,  ist  die  letzte
Folge  in  der  Entwicklungsreihe  jener  unheilvollen  Thatsachen,  welche  die  erste
Abweichung  von  dem  Rechtsboden  in  der  Sache  Schleswig-Holsteins  erzeugt
hat.  Fortgesetzte  Bemühungen,  Deutschland  die  Schmach  und  den  Schaden
eines  Bürgerkrieges  zu  ersparen,  sichern  Ew.  königl.  Majestät  den  Dank  des
deutschen  Volkes,  die  Achtung  der  civilisirten  Welt  und  die  Zustimmung  aller
Freunde  der  Menschheit.  Noch  ist  nicht  alle  Hoffnung  entschwunden,  daß  die
Stimme  des  Rechtes  und  der  Mäßigung,  unterstützt  durch  die  Mitwirkung
gleichgesinnter  Regierungen,  wie  durch  die  Willensäußerung  und  die  Thatkraft
        <pb n="80" />
        78                                                           Deutschland.



des  deutschen  Volkes  in  letzter  Stunde  vernommen  werde.  Mit  dem  ganzen
deutschen  Volke  will  das  bayerische  den  Frieden,  es  verabscheut  den  Bürgerkrieg
  unter  jeder  Voraussetzung  und  verdammt  es  als  den  schwersten  Frevel,
wenn  er  durch  verbrecherisches  Complott  mit  dem  Auslande  heraufbeschworen
wird.  In  dieser  Gesinnung  und  in  der  Gewißheit,  daß  dem  Urheber
  des  Friedensbruches  der  Widerstand  einer  entschlossenen
  und  wohlgerüsteten  Nöthwehr  von  allen  Seiten  entgegen
  treten  werde,  liegt  die  wirksamste  Beihilfe  zu  den  Friedensbestrebungen
  Ew.  königl.  Maj.  So  groß  und  allgemein  verbreitet  das  Bedürfniß
nach  Frieden  ist,  nicht  unter  jeder  Bedingung  ist  dessen  Erhaltung  zu  erstreben.
  Ein  Friede  um  den  Preis  deutscher  Ehre,  deutschen  Rechtes,  deutschen
Landes,  ein  Friede,  diktirt  durch  den  Machtspruch  eines  europäischen  Schiedsgerichts,
  müßte  mit  Entrüstung  zurückgewiesen  werden;  das  bayerische  Volk
protestirt  gegen  jeden  Versuch,  innere  Angelegenheiten  Deutschlands  durch
Beschlüsse  auswärtiger  Mächte  zur  Entscheidung  zu  bringen.  Deutschlands
Zukunft  kann  nur  durch  aufrichtige  Verständigung  der  Bundesglieder  und
durch  eine  Bundesverfassung  gesichert  nerden,  welche  der  Nation  die  volle
Antheilnahme  an  der  Regelung  ihrer  Geschicke  und  ihrer  gemeinsamen  Angelegenheiten
  in  seinem  Parlamente  einräumt  und  der  Bundesgewalt  die  Macht
verleiht,  widerstrebende  Elemente  niederzuhalten,  ohne  berechtigte  Interessen
der  einzelnen  Stämme  zu  vernichten.  Für  diesen  Zweck  hat  jeder  Theil  die
nöthigen  Opfer  zu  bringen.  Die  möglichst  beschleunigte  Einberufung  einer
aus  freien  Volkswahlen  hervorgegangenen  Versammlung  der  Vertreter  des
deutschen  Volkes  mit  der  Aufgabe,  bei  Neugestaltung  der  Bundesgrundgesetze
mitzuwirken  und  die  allseitige  Verständigung  zu  erleichtern,  verdient  der  förderlichsten
  Unterstützung  Ew.  königl.  Majestät  dringend  empfohlen  zu  werden.
Führt  die  Stunde  der  Gefahr  eine  größere  Zahl  deutscher  Mittel-  und  Kleinstaaten
  zur  Einigung  ihrer  Kräfte  und  gelingt  es  Cw.  königl.  Maj.  in
Gemeinschaft  mit  befreundeten  Regierungen  einen  engeren  Verband  jener
Staaten  unter  Antheilnahme  der  betreffenden  Volksstämme  in  parlamentarischer
Form  zu  begründen,  so  kann  eine  solche  Einrichtung  als  Ausgangspunkt  eines
allgemeinen  deutschen  Parlamentes  in  der  gegenwärtigen  Entscheidungsstunde
wie  in  der  Zukunft  der  sreien  und  friedlichen  Entwickelung  deutscher  und
europäischer  Verhältnisse  wesentliche  Dienste  leisten.  Die  durch  Ew.  k.  Maj.
angeordnete  Mobilisirung  des  bayerischen  Heeres  war  durch  die  Ereignisse
eboten.  Abwehr  fremder  Gewaltthat  ist  ter  durch  den  loyalen  Charakter  der
bayerischen  Politik  verbürgte  Zweck  dieser  Rüstung.  Aber  ein  anderer  Beruf

kann  ihr  werden,  wenn  der  Krieg  nicht  vermieden  und  Bayern  genöthigt

wird,  zum  Schwerte  zu  greifen.  An  den  Bund  ist  eine  für  seine  schwache
Organisation  fast  zu  schmere  Aufgabe  herangetreten.  Er  muß  den  Bundesfrieden
  wahren,  Selbsthülfe  unter  Bundesgliedern  verhindern  und  im  Falle
des  Friedensbruches  den  Angreifer,  er  sei  wer  er  wolle,  in  die  Schranken

des  Rechtes  zurückweisen.  Er  darf  aber  auch  das  Landes=  und  Bundesrecht

in  Schlesuig-Holstein  nicht  preisgeben.  Schleswig-Holsteins  Sache
ist  Deutschlands  Sache.  Die  Ehre  der  Nation  und  manchen  deutschen
Mannes  Wort  ist  verpfändet,  für  die  Durchführung  des  Rechts  in  dieser  Sache
einzustehen,  bei  deren  Entscheidung  auch  für  die  deutsche  Frage  mitentschieden
wird,  ob  fortan  Gewalt  oder  Recht  die  höchste  Norm  in  Bundesangelegenheiten
bilden  soll.  Die  Verwicklung  der  deutschen  mit  fremdartigen  Fragen  hat
die  Schwierigkeiten  verdoppelt  und  Wachsamkeit  gegen  das  Ausland  zum
Schutze  deutschen  Gebietes  zur  Pflicht  gemacht.  Mag  der  Krieg  zwischen  Bundesgliedern
  ausbrechen  oder  ein  auswärtiger  Feind  deutsches  Bundesgebiet  angreifen,
kein  deutscher  Staat  darf  sich  vom  Kampfe  fern  halten.  Wer
für  das  Recht  nicht  mitkämpfen  will,  begünstigt  das  Unrecht  und  verletzt  die
heiligsten  Pflichten  gegen  den  Bund  und  das  Vaterland.  Unter  dem  unzuverlässigen
  Deckmantel  der  Neutralität  können  solche  Staaten  Schutz  suchen,
        <pb n="81" />
                                              Deutschlaud.                                  79

die,  an  ihrer  Lebensfähigkeit  verzweifelnd,  sich  darein  ergeben,  das  Recht  zum
Mitsprechen  beim  Friedensschlusse  zu  verscherzen.  Bayern  im  Bewußtsein
  des  Werthes  seiner  Selbsterhaltung,  ist  entschlossen  zur
That.  Unter  der  Führung  Ew.  königl.  Maj.  wird  es  getreu  dem  Gebote
der  Pflicht  und  der  Ehre  auf  der  Seite  des  Rechtes  stehen,  bereit,  legale
Bundesbeschlüsse  mitzuvollziehen  und  unter  allen  Umständen  den  heiligen
Boden  des  Vaterlandes,  die  Rechte  der  deutschen  Nation,  die  eigene  Selbstständigkeit
  und  jene  pflichttreuer  Bundesgenossen  mannhaft  zu  schirmen.  Die
Stellung,  welche  Bayern  im  Interesse  Deutschlands  einzunehmen  hat,  fordert
die  höchste  Entwickelung  seiner  Wehrkraft.  Diese  ist  neben  thunlichster  Schonung
  der  Steuerkraft  und  der  volkswirthschaftlichen  Interessen  nur  in  einem
Wehrsysteme  möglich,  welches  das  ganze  waffenfähige  Volk  kriegstüchtig  macht.
Wir  vertrauen  zu  der  allerhöchsicn  Fürsorge,  daß,  sobald  es  die  Zeitverhältnisse
erlauben,  der  Uebergang  zu  einem  solchen  System  im  gesetzlichen  Wege  eingeleitet
  werde.  Die  zugesicherten  Gesetzesvorlagen  werden  wir  gewissenhaft
prüsen  und  die  zum  Schutze  des  Vaterlandes  erforderlichen  Mittel  zur  Verfügung
  stellen.  Stark  im  Bemußtsein  des  redlichen  Willens  und  der  guten
Sache  erhoffen  wir  deren  endlichen  Triumph  von  dem  höchsten  Lenker  der
Weltgeschicke,  der  ein  Gott  der  Gerechtigkeit  ist.  Da  Fürst  und  Volk  in
gegenseitigem  Vertrauen  und  im  Entischlusse  gewissenhafter  Pflichterfüllung
zusammenstehen,  wird  sich  Vaterlandsliebe  und  Hingebung  für  den  Monarchen
aufs  Neue  als  Erbgut  des  bayerischen  Volkes  bewähren.  Die  Opferwilligkeit
  des  Volkes,  die  Treue  und  Tapferkeit  des  bayerischen  Heeres  werden  auch
in  dieser  Gefahr  die  Probe  bestehen.“

Entwurf  der  vereinigten  Linken:  „..  Daß  sich  die  Regierungen
der  mächtigsten  Bundesstaaten,  daß  sich  jene  trefflichen  Heere,  deren  Tapferkeit
  die  Schutzwehr  Deutschlands  sein  sollte,  kampfgerüstet  gegenüberstehen,
ist  doppelt  zu  beklagen,  wenn  man  auf  den  Anlaß  des  Zerwürfnisses  blickt.
Denn  die  unverantwortlichste  Nichtachtung  des  Rechtes  der  Schleswig-Holsteiner
  und  das  hartnäckige  Bestreben  der  preußischen  Regierung,  wider
den  Willen  der  Bevölkerung  die  Herrschaft  in  den  Herzogthümern  an  sich  zu
reißen,  hat  aufs  Neue  den  Beweis  geliefert,  daß  in  Deutschland  die  Fundamentalsätze
  der  Volksfreiheit  und  des  öffentlichen  Rechtes  noch  immer  nicht
festgewurzelt  und  vor  gewaltsamer  Anfechtung  sicher  gestellt  sind.  Die  eifrigen
  Bemühungen  Ew.  königl.  Maj.  für  Erhaltung  des  Friedens  wird  das
Land  mit  Dank  anerkennen.  Nicht  immer  ist  der  Friede  das  höchste  Gut;
allein  aus  dem  Kampfe,  den  jetzt  die  frivole  Politik  der  preußischen
Regierung  auf  deutschem  Boden  zu  entzünden  droht,  würde  nur  unberechenbares
  Unheil  entspringen.  Nicht  auf  neuen  Grundlagen  geeinigt,  sondern
  im  Innersten  zerklüftet,  zerspalten  und  geschwächt,  würde  Deutschland
aus  demselben  hervorgehen.  In  diesem  Augenblicke  wird  der  Versuch  unternommen,
  durch  eine  freie  Vereinbarung  der  europäischen  Mächte  den  Frieden
zu  sichern.  Wir  dürsen  die  zuversichtliche  Erwartung  aussprechen,  daß  der
Vertreter  des  Bundes,  der  an  diesen  Berathungen  Theil  nimmt,  jedem  Vorschlage
  seine  Zustimmung  verweigert,  durch  welchen  den  Herzogthümern  Gewalt
  angethan  oder  die  Frage  der  Bundesverfassung,  die  ganz  allein  zwischen
der  deutschen  Nation  und  ihren  Regierungen  geordnet  werden  muß,  vor  das
Forum  des  Auslandes  gezogen  würde.  Mit  E.  k.  M.  erblicken  wir  in  der
Reform  des  Bundes  die  einzige  dauernde  Friedensbürgschaft.
Die  Haltlosigkeit  der  bestehenden  Bundesverfassung  ist  in  feierlichen  Erklärungen
  von  den  deutschen  Fürsten  anerkannt,  die  Ereignisse  der  jüngsten
Jahre  haben  ihren  inneren  Zerfall  vor  aller  Welt  blosgelegt.  Es  ist  hoch
an  der  Zeit,  jene  Verheißungen  endlich  zur  Wahrheit  zu  machen,  welche  dem
deutschen  Volke  so  oft  gegeben  und  noch  immer  nicht  erfüllt  sind.  Es  darf
nicht  länger  gezögert  werden,  der  bestehenden  Bundesgewalt  eine  Nationalvertretung
  an  die  Seite  zu  stellen,  leren  erste  Aufgabe  die  Neugestaltung  der
        <pb n="82" />
        80                                                Deutschland.



Bundesverfassung  auf  Grundlage  des  Repräsentativsystems  sein  wird.  Warm
und  dringend,  wie  es  unsere  Pflicht  in  einem  so  entscheidenden  Augenblicke
gebietet,  bitten  wir  deshalb  E.  k.  M.  wolle  mit  aller  Kraft  auf  die  ungesäumte,
  vorbehaltlose  Berufung  eines  auf  Grund  des  Reichsgesetzes  vom  12.
April  1849  gewählten  Parlaments  hinwirken.  Bayern  soll  gerüstet  und
bereit  sein  sich  mit  dem  Aufsgebote  seiner  ganzen  Kraft  zu  erheben,  wenn
irgendwo  der  Versuch  gemacht  wird,  deutsches  Gebiet  verrätherisch  in  fremde
Hände  zu  spielen,  oder  gewaltsam  loszureißen.  Es  soll  gerüstet  sein,  um
die  eigene  Selbständigkeit  und  die  mit  ihm  verbündeten,  am  Kriege  nicht  betheiligten
  Staaten  gegen  jeden  Angriff  zu  vertheidigen.  Es  soll  gerüstet  sein,
um  die  Selbständigkeit  der  deutschen  Staaten,  insbesondere  der  Herzogthümer
im  Anschlusse  an  Oesterreich  gegen  einen  gewaltsamen  Angriff,  wie  immer
dieser  ersolge,  zu  vertheidigen,  wenn  für  die  Absichten  der  österreichischen

Politik,  welche  so  wenig  wie  die  preußische  Vertrauen  einflößt,  sichere  Bürgschaften
  gegeben  sind.  —  Dies  sind  die  drohenden  Eventualitäten,  welchen
das  bayerische  Volk  ebensowohl  in  treuer  Erfüllung  seiner  Bundespflichten,
als  zur  Wahrung  seiner  höchsten  Interessen  die  ihm  angesonnenen  großen
Opfer  bereitwillig  bringen  wird.  Gestatten  jedoch  E.  k.  M.  der  Landesvertretung,
  pflichtgetreu  und  freimüthig  auch  darauf  hinzuweisen,  daß  manche
Erwartungen  unerfüllt  geblieben  sind,  mit  welchen  wir  der  Eröffnung  dieses
Landtages  entgegensehen  dursten.  Wir  halten  auf  die  Zusage  gehofft,  daß
diejenigen  Reformen  der  Heeresverfassung,  für  deren  Nothwendigkeit  der
Beschluß  der  Abgeordnetenkammer  vom  14.  September  1863  sich  ausspricht,
nunmehr  ohne  Verzug  ins  Leben  treten  sollen.  Das  Land  ist  mit  einem
Militärbudget  belastet,  das  nahezu  ein  Drittheil  der  Staats-Einnahmen  verschlingt,
  und  demungeachtet,  sobald  der  Fall  eintritt,  wo  die  Leistungen  des
Heeres  wirklich  in  Anspruch  genommen  werden,  so  enorme  Zuschüsse  erheischt,
wie  sie  in  dem  uns  vorliegenden  Entwurfe  gefordert  sind.  Nur  durch
Einführung  der  allgemeinen  Dienstpflicht,  Abkürzung  der  Dienstzeit  und  militärische
  Vorbildung  der  Jugend  wird  es  gelingen,  die  Wehrhaftigkeit  des
Volkes  ohne  Zerrüttung  seiner  ökonomischen  Kräfte  vollständig  zu  entwickeln.
Ein  Augenblick,  in  welchem  die  Schäden  des  bestehenden  Systems  so  klar
ins  Licht  treten,  sollte  nicht  vorübergehen  ohne  wenigstens  zur  Grundlegung
neuer  und  besserer  Einrichtungen  den  entscheidenden  Anstoß  zu  geben.  Wir
hatten  endlich  der  Hossnung  nicht  entsagt,  daß  die  erste  Thronrede  E.  k.  M.
dem  bayerischen  Volke  einen  weiteren  Fortschritt  in  der  Entwicklung  seiner
politischen  Einrichtungen  gewähren  werde.  —  Die  Ankündigung  freisinniger
Reformen  würde  vom  ganzen  Lande  freudig  begrüßt  werden  und  in  so  schwerer
Zeit  von  zweisach  wohlthuender  Wirkung  sein.  E.  k.  M.  vertrauen  aber  mit
Recht  in  dieser  Zeit  auf  unsere  und  des  ganzen  bayerischen  Volkes  Vaterlandsliebe
  und  Hingebung,  auf  die  Treue  und  Tapferkeit  der  Armee.  Unter
der  Führung  E.  k.  M.  wird  Bayern  dem  Gebote  der  Ehre  und  der  Pflicht
solgend,  immer  bereit  sein,  den  heiligen  Boden  des  Vaterlandes  und  die
Rechte  des  Volkes  mannhaft  zu  schirmen.“

Rede  v.  d.  Pfordtens  (für  den  Gedanken  der  Trias  und  gegen
Neutralität:  „Proclamiren  Sie  heute  die  Neutralität  Bayerns  und
morgen  bricht  der  Krieg  los!“]  Bei  der  Abstimmung  wird  der  Entwurf
  der  Mehrheit  mit  96  gegen  45  Stimmen  angenommen,  derjenige
  der  Linken  mit  97  gegen  44  Stimmen  (der  Abg.  Crämer

stimmt  gegen  beide  Entwürfe)  abgelehnt.

8.  Juni.  (Baden).  Die  Regierung  verlangt  von  den  Kammern  einen

neuen  Militärcredit  von  3,813,000  fl.  Motivirung  der  Vorlage.

9.  „  (Bundestag).  Erklärung  Preußens  gegen  den  Schritt  Oesterreichs

  v.  1.  d.  M.  Antwort  und  Protest  Oesterreichs:
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                                               Deutschland.                                          81

Erklärung  Preußens:  „...  Die  k.  Regierung  kann  nicht  annehmen,
  daß  das  Motiv  hierzu  (dem  Bruche  der  Berliner  Convention  v.  16.
Januar  1864  und  der  Gasteiner  Convention)  in  der  Ueberzeugung  der  kaiserl.
österr.  Regierung  von  einem  ursprünglichen  Recht,  des  deutschen  Bundes  zur
alleinigen  Entscheidung  dieser  Angelegenheit  liege.  Abgesehen  davon,  daß  jedes
  Recht  des  Bundes  sich  doch  immer  nur  auf  das  Bundesland  Holstein
beziehen  und  das  Herzogthum  Schleswig  nicht  berühren  würde,  so  wird  die
kaiserl.  Regierung  selbst  nicht  in  Abrede  stellen,  daß  die  Begründung,  resp.
Begrenzung  der  Competenz  des  Bundes  noch  nicht  festgesiellt  worden  ist.  Das
kaiserl.  Cabinet  hat  diese  Begründung  in  Gemeinschaft  mit  Preußen  in  dem
am  11.:  Febr.  1864  abgegebenen  Separatvotum  gefordert,  und  seinen  eigenen
Zweifeln  und  Bedenken  gegen  die  Ausdehnung  der  Competenz  des  Bundes
in  einer  der  Oeffentlichkeit  übergebenen  Depesche  v.  10.  Januar  desselben  Jahres
an  den  kaiserl.  Gesandten  in  München  einen  so  bestimmten  Ausdruck  gegeben,
daß  der  Gesandte  sich  jeder  weikeren  Ausführung  überhoben  erachten  darf,  da
die  Sachlage  seitdem  keine  wesentliche  Veränderung  erfahren  hat.  —  Die  kgl.
Staatsregierung  nimmt  keinen  Anstand  zu  erklären,  daß  sie  weit  davon  entfernt
  ist,  die  Angelegenheit  der  Herzogthümer,  welche  auch  sie  vermöge  Verbindung
  Holsteins  mit  Schleswig  als  eine  nationale  betrachtet,  anders  als
im  Sinne  dieser  ihrer  Auffassung  lösen  zu  wollen.  Sie  hat  es  schon  in  einer
nach  Wien  gerichteten  Depesche  vom  7.  vorigen  Monats,  welche  der  Gesandte
der  hohen  Bundesversammlung  vorzulegen  die  Ehre  hat,  ausgesprochen,  daß
sie  die  schleswig-holsteinische  Angelegenheit  in  Verbindung  mit  der  Bundesreform
  zu  behandeln  bereit  ist,  und  gerade  in  dieser  Verbindung  eine  Erleichterung
  der  friedlichen  Lösung  sieht.  Sie  erwartet  auch  jetzt  nur  den
Augenblick,  wo  sie  diese  Frage  mit  einer  Bundesgewalt  verhandeln  und  erledigen
  kann,  in  welcher  die  Mitwirkung  der  nationalen  Vertretung  dem  Einflusse
  particularer  Interessen  das  Gegengewicht  hält,  und  die  Bürgschaft  gewährt,
  daß  die  von  Preußen  gebrachten  Opfer  schließlich  dem  gesammten
Vaterlande  und  nicht  der  dynastischen  Begehrlichkeit  zu  Gute  kommen.  Unter
den  gegenwärtigen  Umständen  aber  und  bei  der  positiven  Begränzung,  welcher
die  Competenz  der  Bundesversammlung  durch  die  bestehende  Verfassung  unterliegt,
  muß  sie  Einspruch  dagegen  erheben,  daß  über  eigene,  durch  blutige
Kämpfe  und  durch  internationale  Verträge  erworbene  Rechte,  ohne  ihre  Zustimmung
  Verfügung  getroffen  werde.  —  In  Betreff  der  von  der  kaiserl.
Regierung  mit  ihrer  Erklärung  verbundenen  Anzeige,  daß  dem  Frhrn.
v.  Gablenz  Specialvollmacht  zu  Einberufung  des  holsteinischen  Landtags  ertheilt
  worden  sei,  hat  der  Gesandte  zu  bemerken,  daß  seine  Regierung  die
Einberufung  der  Stände  als  ein  Souveränetätsrecht  ansieht,  welches  unter
den  bestehenden  Vertragsverhältnissen  und  namentlich  nachdem  die  Bestimmungen
  der  Gasteiner  Uebereinkunft.  hinfällig  geworden,  von  den  beiden
Souveräuen  gemeinschaftlich  hätte  ausgeübt  werden  müssen.“

Erklärung  und  Protest  Oesterreichs:.  Hinsichtlich  der  die
Competenz  der  Bundesversammlung  betreffenden  Ausführungen  muß  der'
Gesandte  mit  allem  Nachdruck  darauf  hinweisen,  daß  von  der  kaiserl.  Regierung,
  ohne  Widerspruch  von  preußischer  Seite,  wiederholt  im  Schooße  der
hohen  Bundesversammlung  erklärt  worden  ist,  es  werde  bei  den  Verhandlungen
  zwischen  beiden  Regierungen  eine  den  Rechten  und  Interessen
des  Bundes  entsprechende  Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Frage  angestrebt.
  Daß  diese  Verhandlungen  nicht  zum  Ziele  geführt  haben,  bedauert
Niemand  lebhafter,  als  die  kaiserl.  Regierung.  Was  die  Berufung  der  holsteinischen
  Stände  anlangt,  so  muß  der  Gesandte  darauf  hinweisen,  daß  die
Befugniß  Sr.  Maj.  dem  Kaiser  nach  dem  ausdrücklichen  Wortlaute  des  Artikels
  1  der  Gasteiner  Uebereinkunft  zusteht,  und  daß  dieser  Standpunkt  in
den  Verhandlungen  zwischen  Wien  und  Berlin  stets  festgehalten  worden  ist.
Bei  dem  Ernste  der  Lage  muß  der  Gesandte  seiner  allerhöchsten  Regierung

                                              6
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         82                                                       Deutschland.



alles  Weitere  vorbehalten,  jedoch  schon  jetzt  den  Seitens  der  kgl.  preuß.  Regierung
  durch  den  Einmarsch  ihrer  Truppen  in  Holstein  ersolgten  Bruch
der  Gasteiner  Uebereinkunft  constatiren  und  gegen  diesen  Akt  der  Selbsthilfe
den  entschiedensten  Protest  einlegen.“

Der  Antrag  Bayerns  bez.  der  Bundesfestungen  wird  von  der

Bundesversammlung  einstimmig  zum  Beschluß  erhoben.

9.  Juni.  (Oesterreich).  Dep.  an  Preußen  in  Antwort  auf  die

preuß.  Dep.  v.  3.  d.  M.  Oesterreich  protestirt  gegen  die  Behauptung
Preußens,  daß  es  die  Gasteiner  Convention  gebrochen  habe,  und
gegen  die  daraus  gezogenen  Consequenzen  und  erklärt,  daß  Preußen
durch  seinen  Einmarsch  in  Holstein  den  Art.  14  der  deutschen  Bundesacte
  verletzt  und  den  Fall  des  Art.  19  der  Wiener  Schlußacte

herbeigeführt  habe:  «
,...Wir erheben hier mit feierliche Einsprache gegen diese Behauptungen
und  wir  lehnen  alle  und  jede  Verantwortlichkeit  für  die  ernsten  Folgen  des
Entschlusses  des  Berliner  Hofes,  den  Streit  uunmehr  auf  das  Feld  der  Thatsachen
  zu  Übertragen,  von  der  Regierung  Oesterreichs  ab.  Wir  bemerken
zur  Begründung  unseres  Protestes  erstens,  daß  die  Vereinbarungen  zwischen
Oesterreich  und  Preußen  die  Rechte  des  deutschen  Bundes  nicht  alteriren
konnten,  noch  sollten,  und  daß  ein  Bundesglied,  welches  erklärt,  die  verfassungsmäßigen
  Beschlüsse  des  Bundes  anerkennen  zu  wollen,  hiedurch  nicht
die  Rechte  eines  anderen  Mitverbündeten  beeinträchtigen  könne.  Wir  müssen
zweitens  hervorheben,  daß  die  königl.  preußische  Regierung  ihrerseits  längst
die  bindende  Kraft  jener  Vereinbarungen  sowohl  durch  Handlungen  wie  durch
ausdrückliche  Erklärungen  verläugnet,  daher  das  Recht  verloren  hat,  sich
gegenüber  Oesterreich  auf  Verbindlichkeiten,  welche  sie  selbst  nicht  geachtet
zu  berusen.  Sie  hat  sich  über  das  Princip,  daß  die  schleswig-holsteinische
Erbfolgefrage  nur  im  Einverständnisse  mit  Oesterreich  gelöst  werden  solle,
schon  damals  hinweggesetzt,  als  sie,  nicht  auf  Grund  einer  Vereinbarung  mit
uns,  sondern  auf  Grund  des  Gutachtens  der  preußischen  Kronjuristen  die
Souveränetätsfrage  in  Schleswig-Holstein  für  gelöst  erklärte  und  Strafverordnungen
  gegen  die  Anhänger  jeder  anderen  Meinung  erließ.  Ohne  daß  sie
den  Vorbehalt  der  Zustimmung  Oesterreichs  für  nöthig  gehalten  hätte,  war
sie  später  bereit,  die  streitige  Frage  bald  einem  deutschen  Parlamente,  bald
einem  europäischen  Congresse  zu  überweisen.  Wie  kann  sie  darüber  klagen,
wenn  Oesterreich  in  Ermangelung  eines  Einverständnisses,  welches  die  Forderungen
  Preußens  unmöglich  gemacht  haben,  sich  entschließt,  dem  gesetzlichen
Organe  des  deutschen  Bundes  alles.  weitere  anheimstellen?  Sie  hat  endlich  in
ihrer  Depesche  v.  26.  Januar  d.  J.  für  den  Fall  einer  ablehnenden  Antwort
die  ausdrückliche  Klausel  aufgestellt,  daß  sie  „für  ihre  ganze  Politik  volle

Freiheit  gewinnen  müsse  und  von  derselben  den  Gebrauch  machen  werde,

welchen  sie  den  Interessen  Preußens  entsprechend  halten  werde“  —  und  Graf
Bismarck  hat  nach  Empfang  unserer  Erwiederung  dem  kaiserlichen  Gesandten
erklärt,  daß  nunmehr  für  Preußen  die  Wirkung  dieser  Klausel  eintrete.
Somit  war  es  Preußen,  welches  durch  Wort  und  That,  freilich  ohne  rechtmäßigen
  Grund,  seine  Freiheit  von  den  gegenüber  Oesterreich  eingegangenen
Verbindlichkeiten  zurückforderte  und  sich  eine  Stellung  gab,  die  dem  durch
die  Gasteiner  Convention  geschaffenen.  Zustande  nur,  noch  den  Werth  eines
völlig  precären  thatsächlichen  Besitzstandes  ließ.  Oesterreich  hat  nichtsdestoweniger
  diesen  Besitzstand  geachtet,  es  hat  die  Gasteiner  Convention  nicht  gekündigt,
  und  die  kaiserliche  Regierung  würde  das  durch  die  Artikel  dieser
Convention  begründete  Provisorium  ungestört  bis  zur  künftigen  Entscheidung
des  Bundes  haben  fortdauern  lassen.  Indem  Preußen  nunmehr  eigenmächtig
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                                                  Deutschland.                                        83

an  die  Stelle  dieses  Provisoriums  wieder  den  früheren  Zustand  setzen  will
und  zu  diesem  Zwecke  seine  Truppen  in  Holstein  einrücken  läßt,  vollzieht  es
seinerseits  auch  thatsächlich  den  Bruch  der  Gasteiner  Convention  und  unser
Protest  gründet  sich  daher  drittens  darauf,  daß  Preußen  zur  Selbsthilfe  geschritten
  ist  unb  durch  die  Besetzung  Holsteins  nicht  nur  sein  Vertragsverhältniß
  gegenüber  Oesterreich,  sondern  auch  den  Art.  11  der  deutschen  Bundesacte
  verletzt  und  den  Fall  des  Art.  19  der  Wiener  Schlußacte  herbeigeführt
  hat.“

9.  Juni.  (Hannover).  Die  I.  Kammer  verwirft  den  Beschluß  der
II.  Kammer  v.  6.  d.  M.  und  beharrt  auf  ihrem  eigenen  v.  4.  d.  M.
„  „„  (Baden).  Die  II.  Kammer  nimmt  nach  achttägigen  Debatten
das  Ministerverantwortlichkeitsgesetz  mit  allen  gegen  4  Stimmen  an.

10.  „  (Preußen).  Circulardepesche  an  die  deutschen  Regierungen  und

Grundzüge  einer  neuen  Bundesverfassung  als  Vorschlag  Preußens:

„Unser  Antrag  am  Bunde  v.  9.  April  d.  J.  auf  Berufung  eines  Parlaments
zum  Zweck  der  Bundesreform  hat  trotz  der  Mahnung,  welche  im  Ernst  der
Verhältnisse  lag,  den  von  uns  im  Interesse  des  Friedens  dringend  gewünschten
Erfolg  nicht  gehabt.  Der  bisherige  Gang  der  Verhandlungen  läßt  vielmehr
kaum  hoffen,  daß  im  Neunerausschusse,  in  welchem  wir  den  Inhakt  unserer
Resformvorschläge  angedeutet  haben,  der  Antrag  noch  eine  rechtzeitige  Erledigung
  finden  werde.  Wir  wenden  uns  daher  nunmehr  unmittelbar  an  unsere
  Bundesgenossen  und  legen  ihnen  die  Grundzüge  zu  einer  neuen  Bundesverfassung
  mit  der  Bitte  vor,  sie  einer  sorgfältigen  Erwägung  unterziehen
und  sich  zugleich  über  die  Frage  schlüssig  machen  zu  wollen,  ob  sie  eventuell,
wenn  in  der  Zwischenzeit  bei  der  drohenden  Kriegsgefahr  die  bisherigen  Bundesverhältnisse
  sich  lösen  sollten,  einem  auf  der  Basis  dieser  Modiftcationen
des  alten  Bundesvertrages  neu  zu  errichtenden  Bunde  beizutreten  bereit  sein
würden.“

Preußischer  Bundesentwurf:  Artikel  I.  Das  Bundesgebiet  besteht
aus  denjenigen  Staaten,  welche  bisher  dem  Bunde  angehört  haben,  mit  Ausnahme
  der  kaiserlich  österreichischen  und  königlich  niederländischen  Landestheile.

Artikel  II.  Die  gesetzgebende  Gewalt  des  Bundes  wird  auf  denjenigen
Gebieten,  welche  derselben  zugewiesen  sind,  von  dem  Bundestage  in  Gemeinschaft
  mit  einer  periodisch  zu  berufenden  National-Vertretung  ausgeübt.  Zur
Gültigkeit  der  Beschlüsse  ist  die  Uebereinstimmung  der  Mehrheit  des  Bundestages
  mit  der  Mehrheit  der  Volksvertretung  erforderlich  und  ausreichend.

Artikel  III.  Die  Umgestaltung  des  Bundestages  ist  unter  den  Bundesregierungen
  und  mit  dem  nach  dem  preußischen  Antrage  vom  9.  April  zu
berufenden  Parlamente  zu  vereinbaren.  So  lange  bis  dies  geschehen  sein
wird,  bleibt  das  Stimmrerhältniß,  welches  für  die  Mitglieder  des  Bundes
auf  dem  bisherigen  Bundestage  gültig  war,  in  Kraft.

Artikel  IV.  Die  National-Vertretung  geht  aus  directen  Wahlen  hervor,
welche  nach  den  Bestimmungen  des  Reichswahlgesetzes  vom  12.  April  1849
vorzunehmen  sind.  «

Artikel  V.  Die  Bundesstaaten  bilden  ein  gemeinsames  und  einheitliches
Zoll-  und  Händelsgebiet,  in  welchem  die  Errichtung  von  Freihäfen  vorbehalten
  bleibt.    «

Artikel  V.  enthält  die  bekannten  11  Punkte  der  Bundescompetenz,  wie
sie  schon  früher  veröffentlicht  sind.  «

Artikel  VII.  Die  Bundesgewalt  hat  das  Recht  Krieg  zu  erklären  und
Frieden,  so  wie  Bündnisse  und  Verträge  zu  schließen,  in  völkerrechtlicher
Bertretung  des  Bundes  Gesandte  zu  ernennen  und  zu  empfangen.  Die
Kriegserklärung  hat  bei  feindlicher  Invasion  des  Bundesgebietes  oder  bei  kriegerischem
  Angriff  auf  dessen  Küsten  unter  allen  Umständen  zu  erfolgen,  in

                                         6*
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        84                                                    Deutschland.



den  übrigen  Fällen  ist  zur  Kriegserklärung  die  Zustimmung  der  Souveräne
von  mindestens  zwei  Drittheilen  der  Bevölkerung  des  Bundesgebiets  erforderlich.
Artikel  VIII.  Die  Kriegsmarine  des  Bundes  mit  den  erforderlichen
Häfen-  und  Schifffahrts-Anlagen  wird  nach  folgenden  Grundsätzen  errichter:
Die  Kriegs-Marine  der  Nord-  und  Ostsee  ist  eine  einheitliche  unter  preußischem
  Oberbefehl.  Bei  Ernennung  der  Offiziere  und  Beamten  concurriren
die  Küstenstaaten  auf  Grund.  besonderer  Vereinbarungen.  Der  Kieler  und
der  Jahde-Hafen  werden  Bundeskriegshäfen.  Als  Maßstab  der  Beiträge
zur  Gründung  und  Erhaltung  der  Kriegsmarine  und  der  damit  zusammenhängenden
  Anstalten  dient  im  Allgemeinen  die  Bevölkerung  unter  Feststellung
eines  Präcipuums  zu  Lasten  der  Uferstaaten  und  Hansestädte  nach  Maßgabe
des  Lastengehalts  der  Handelsmarinen  der  einzelnen  Staaten.  Ein  Bundes-Marine-Budget
  wird  nach  diesen  Grundsätzen  vereinbart.  Das  Anwerben  der
Matrosen  und  Mannschaften  für  die  Bundes-Kriegs-Marine  wird  durch  ein
Gesetz  geregelt,  welches  zugleich  die  Verpflichtung  für  jeden  einzelnen  Uferstaat
  jeststellt,  für  Deckung  des  Bedarfs  pro  rats  des  Lastengehalts  der
Handelsmarine  aufzukommen.  Durch  dasselbe  Gesetz  wird  der  Maßstab  festbestellt,
  nach  welchem  die  Mannschaftsgestellungen  für  die  Marine  auf  diejenigen
  des  Landheeres  des  Bundes  in  Abzug  gebracht  werden.
Artikel  IX.  Die  Landmacht  des  Bundes  wird  in  2  Bundesheere  eingetheilt,
die  Nordarmee  und  die  Südarmee.  In  Krieg  und  Frieden  ist  Se.  Majestät
er  König  von  Preußen  Bundes-Oberkeldherr  der  Nordarmee,  Se.  Majestät
der  König  von  Bayern  Bundes-Oberfeldherr  der  Südarmee.  Jeder  der  beiden

  Bundes-Oberfeldherrn  hat  das  Recht  und  die  Pflicht,  dafür  Sorge

lzu  tragen,  daß  innerhalb  der  von  ihm  befehligten  Armee  die  bundesbeschlußmäßigen
  Contingente  vollzählig  und  kriegstüchtig  vorhanden  sind,  und  daß
die  nothwendige  Einheit  in  der  Organisation,  Formation,  in  Bewaffnung
und  Commando,  in  der  Ausbildung  der  Mannschaften,  sowie  in  der  Oualification
  der  Offiziere  hergestellt  wird.  Das  Recht  unter  Voraussetzung  übereinstimmender
  Vorbildung  bis  zur  Grenze  des  eigenen  Contingentes  die  Offiziere
  zu  ernennen,  sleht  jeder  Regierung  zu,  diejenigen  Commandos,  unter
welchen  mehr  als  ein  Contingent  steht,  besetzt  der  Oberfeldherr.  Dieselben
müssen  auch  im  Frieden  jederzeit  besetzt  und  in  Function  sein,  nach  Maßgabe
  der  Heereseintheilung,  wie  sie  bisher  in  der  preußischen  resp.  bayerischen
Armee  stattfindet,  so  daß  mindestens  für  je  3  Bataillone  1  Regiments-Commandeur,
  für  höchstens  3  Regimenter  1  Brigade-Commandeur,  für  je  zwei
Brigaden  1  Divisionär  und  für  jedes  Corps  der  Bundesarmee  der  commandirende
  General  jederzeit  in  Function  ist.  Der  Oberfeldherr  hat  das  Recht,
in  den  nach  seiner  Ueberzeugung  dringenden  Fällen,  die  kriegsbereite  Aufstellung
  jedes  Theiles  der  von  ihm  befehligten  Bundesarmee  innerhalb  des
Gebietes  der  letzteren,  vorbehaltlich  späterer  Genehmigung  durch  Bundesbeschluß,
  anzuordnen  und  verpflichten  sich  die  Bundesregierungen  eine  solche
Anordnung  in  Betreff  ihrer  Contingente  unverzüglich  auszuführen.  Für  jedes
  der  Bundesheere  wird  ein  gemeinschaftliches,  mit  der  Nationalvertretung
zu  vereinbarendes  Militärbudget  für  Feldarmee  und  Festungswesen  aus  Matricularbeiträgen
  der  zu  dem  betreffenden  Heere  ihre  Truppen  stellenden  Regierungen
  gebildet.  Die  Höhe  der  Matricularbeiträge  richtet  sich  nach  der
Bevölkerung  der  betressenden  Staaten.  Die  Verwaltung  jedes  der  beiden
Bundesmilitärbudgets  wird  unter  Leitung  des  Oberfeldherrn  von  einem  aus
Vertretern  der  beitragenden  Regierungen  gebildeten  Bundeskriegsrath  geführt
und  hat  der  Nationalvertretung  jährlich  Rechnung  abzulegen.  Jede  Regierung
  leistet  selbst  die  Auslagen  für  die  von  ihr  gestellten  Truppen,  vorbehaltlich
  gemeinsamer  Abrechnung  nach  Maßgabe  der  Beitragspflicht.  Ersparnisse
  an  dem  Militärbudget,  mögen  sie  an  den  Gesammtausgaben  oder  an
denen  für  die  einzelnen  Contingente  gemacht  werden,  fallen  unter  keinen
Umständen  der  einzelnen  Regierung,  welche  sie  macht,  sondern  dem  für  jede
        <pb n="87" />
                                              Deutschland.                                     85

der  beiden  Bundesarmeen  gemeinsamen  Bundeskriegsschatze  zu.  Die  Controle
des  letzteren  steht  der  Rationalvertretung  zu.

Artikel  X.  Die  Beziehungen  des  Bundes  zu  den  deutschen  Landestheilen
des  österreichischen  Kaiserstaats  werden  nach  erfolgter  Vereinbarung  über  dieselben
  mit  dem  zunächst  einzuberufenden  Parlamente  durch  besondere  Verträge
gergelt  werden.

10.  Juni.  (Preußen).  Gen.  Manteuffel  erläßt  von  Rendsburg  aus
folgende  Proclemation  an  die  Einwohner  des  Herzogthums  Holstein!

„„Die  k.  k.  österr.  Regierung  hat  sich  durch  die  in  der  deutschen  Bundesversammlung
  am  1.  d.  M.  abgegebene  Erklärung  thatsächlich  von  dem  Gasteiner
  Vertrage  losgesagt.  Die  Sr.  Maj.  dem  König.  von  Preußen  nach
dem  Wiener  Frieden  zustehenden  Sonveränetätsrechte  am  Herzogthum  Holstein
sind  durch  die  einseitig  erfolgte  Einberufung  der  Stände  verletzt.  Mit  Wahrung
  dieser  Rechte  hat  Se.  Maj.  der  König  mich  zu  beauftragen  geruht.
Ich  habe  das  Herzogthum  Holstein  daher  wieder,  wie  vor  dem  Gasteiner
Vertrage,  mit  preußischen  Truppen  besetzt.  Die  Hoffnung,  daß  die  k.  k.  österr.
Regierung  auf  eingelegten  Protest  gegen  die  Einberufung  der  Stände  diese
Maßregel  rückgängig  machen  werde,  ist  nicht  erfüllt  worden.  Ich  bin  dadurch
  genöthigt,  zur Wahrung  der  bedrohten  Rechte  Sr.  Maj.  des  Königs  die  oberste
Regierungsgewalt  auch  im  Herzogthum  Holstein in die  Hand  zu
nehmen,  und  thue  dieses  hierdurch  mit  der  Aufforderung  an  Alle,  insonderheit
  Behörden  und  Beamte,  mei  en  Anordnungen  überall  unweigerlich  Folge
zu  leisten.  Ich  erkenne  das  ruhige  und  besonnene  Verhalten,  welches  die
Einwohner  Holstein's  ausnahmslos  beim  Einmarsche  der  preußischen  Truppen
diesen  gegenüber  beobachtet  haben,  gern  an.  Dasselbe  ist  mir  ein  neuer  Beweis,
  daß  die  preußenfeindliche  Haltung  eines  Theiles  der  Presse  und  der
politischen  Vereine  der  wahren  Stimmung  der  Bevötkerung  keineswegs  entspricht,
  und  ich  erwarte,  daß  auch  das  fernere  Verhalten  mich  nirgends  zu
Ausnahmemaßregeln  nöthigen  wird.  Sämmtliche  politische  Vereine
werden  geschlossen.  Politische  Blätter,  die  seither  ohne  Concession
herausgegeben  worden  sind,  hören  mit  dem  heutigen  Tage  so  lange  zu  erscheinen
  auf,  bis  zu  ihrer  Herausgabe  die  gesetzlich  vorgeschriebene  Concession
eingeholt  und  ertheilt  sein  wird.  Blätter,  die  nur  auf  Anzeigen  concessionirt
sind,  haben  sich  auf  diese  zu  beschränken.  Die  durch  Bekanntmachung  des
k.  k.  Herrn  Statthalters  vom  15.  September  1865  eingesetzte  holsteinische
Landesregierung  in  siel  ist  aufgelöst.  Die  Mitglieder  derselben  sind  ihrer
Functionen  enthoben.  Eine  Bekanntmachung  über  die  anderweite  Organisation
  der  Centralbehörde  bleibt  vorbehalten.  Herr  Baron  Karl  v.  Scheel-Plessen
  übernimmt  auf  allerhöchsten  Befehl,  zugleich  als  Oberpräsident
für  beide  Herzogthümer,  die  Leitung  sämmtlicher  Geschäfte  der  Civilverwaltung
  unter  der  Autorität  der  höchsten  Militärgewalt  und  wird  seinen
Wohnsitz  in  Kiel  haben.  Einwohner  des  Herzogthums  olstein!  S#.  Maj.
der  König  beabsichtigt,  dem  Princip  der  Zusammengehörigkeit  entsprechend,
eine  Gesammtvertretung  der  Herzogthümer  Schleswig-Holstein  in's  Leben  zu
rufen.  Um  solche  auf  legalem  Wege  anzubahnen,  soen  die  Stände  jedes
der  beiden  Herzogthümer  einberufen  werden,  und  die  dazu  nöthigen  Einleileitungen
  sind  bereits  getroffen.“

„  „  (Holstein).  Das  preuß.  Hauptquartier  befindet  sich  noch  in
Rendsburg;  Itzehoe  ist  mit  einer  Postenkette  umstellt.  In  Kiel  und
andern  Orten  des  Landes  finden  Volksversammlungen  statt,  die  sich
gegen  die  preußische  Vergewaltigung  aussprechen.  —  Dreißig  holsteinische
  Ständemitglieder  beschließen  in  Itzehoe  trotz  der  Besetzung
der  Stadt  durch  die  Preußen  Sitzung  zu  halten.  Die  Preußen
verhaften  den  österreichischen  Regierungscommissär  Lesser.  Der
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        86                                                 Deutschland.



österr.  ad  latus  v.  Hoffmann  eilt  nach  Altona,  um  dem  Gen.  Gablenz
  von  dem  Geschehenen  Nachricht  zu  geben.  Kirche  und  Ständesaal
  werden  in  Itzehoe  von  den  Preußen  militärisch  besetzt.  20  Ständemitglieder
  protestiren  gegen  die  Gewalt.  Das  Bureau  der  augustenburgischen
  „Itzehoer  Nachrichten“  wird  geschlossen  und  das  Haus  von
preußischem  Militär  besetzt.

10.  Juni.  (Preußen).  Die  Preußen  räumen  Rastatt  und  Mainz.







(Bayern).  General  v.  d.  Tann  geht  in  besonderer  Mission
nach  Wien  ab.

11. „  (Holstein).  Gen.  Gablenz  erläßt  in  Altona  eine  Proclamation

an  die  Einwohner  des  Herzogthums  Holstein,  in  der  er  ihnen  ankündigt,
  daß  er  der  Gewalt  weiche  und  mit  seinen  Truppen  das
Land  räume:

„Der  vertragswidrigen  Besetzung  des  Herzogthums  Holstein  durch  königl.
preußische  Truppen,  die  mich  veranlaßte,  den  Sitz  der  Statthalterschaft  und
der  Landesregierung  nach  Altona  zu  verlegen,  sind  Gewaltmaßregeln  gefolgt;
das  Zusammentreten  der  in  Folge  allerhöchsten  Auftrages  von  mir  berufenen
holsteinischen  Ständeversammlung  ist  durch  Waffengewalt  verhindert,  der  Landtagscommissär
  verhaftet  worden.  Durch  eine  Proclamation  vom  10.  d.  M.
hat  der  kgl.  preußische  Gouverneur  für  das  Herzogthum  Schleswig  ferner
kundgegeben,  daß  er  die  obersie  Regierungsgewalt  auch  in  dem  Herzogthum
Holstein  in  die  Hand  nehmen  werde;  er  hat  in  Ausführung  dessen  der  von
mir  im  Auftrage  meines  allergnädigsten  Kaisers  bestellten  Landesregierung
ihre  Entlassung  angekündigt  und  eine  andere  Civilverwaltung  bereits  eingesetzt.
Preußische  Truppen  sind  im  Anmarsch  auf  Altona.  Die  mir  zu  Gebote  stehenden
  Streitkräfte  waren  nicht  darauf  berechnet,  einem  feindlichen  Angriffe  der
bisher  verbündeten  deutschen  Macht  Widerstand  zu  leisten;  ich  bin  außer
Stande,  mit  meiner  kleinen  Schaar  der  verübten  Gewalt  wirksam  entgegenzutreten
  und  das  Recht  zu  schützen.  Um  die  Truppen  nicht  nutzlos  zu  opfern,
weiche  ich,  einem  allerhöchsten  Befehl  Sr.  Maj.  des  Kaisers  folgend,  der
Uebermacht  und  verlasse  mit  ihnen  das  Land.  Als  ich  auf  Befehl  meines
allergnädigsten  Herrn  die  Regierung  eures  Landes  übernahm,  seid  ihr  mir
mit  Vertrauen  entgegengekommen  und  ihr  habt  dasselbe  mir  im  wachsenden
Maße  bis  heute  bewahrt.  Nehmet  meinen  herzlichsten  Dank  dafür.  Schwere
Tage  werden  über  euch  kommen.  Einstweilen  wird  die  Gewalt  herrschen,
fügt  euch  derselben  mit  eurer  bewährten  Besonnenheit.  Bleibt  aber  auch  in
dieser  neuen  Prüfung  treu  eurer  guten  Sache.  Euer  Geschick  steht  in  Gottes
Hand;  harret  aus  im  Vertrauen  auf  eine  glückliche  Lösung."“

„  (Bundestag).  Oesterreich  klagt  am  Bunde  gegen  Preußen

wegen  gewaltthätiger  Selbsthilfe  in  Holstein  und  trägt  auf  Mobilmachung
  der  gesammten  Bundesarmee,  die  preuß.  Bundesarmeecorps
allein  ausgenommen,  an.  Preußen  erklärt  den  Antrag  für  bundeswidrig
  und  protestirt  gegen  jede  geschäftliche  Behandlung  desselben.
Die  Abstimmung  wird  trotzdem  mit  Mehrheit  auf  den  14.  d.  M.  angesetzt.

Erklärung  und  Antrag  Oesterreichs:  „Der  kgl.  preußische  Gouverneur
  im  Herzogthum  Schleswig,  Generallieutenant  Frhr.  v.  Manteuffel,
hat  dem  kais.  Statthalter  für  das  Herzogthum  Holstein,  Feldmarschallieutenant
Frhr.  v.  Gablenz  amtlich  angezeigt,  daß  er  von  seiner  Regierung  befehligt
sei,  zur  Wahrung  der  Condominatsrechte  Preußens  die  nicht  von  österreichischen
  Truppen  besetzten  Theile  Holsteins  zu  besetzen.  Der  kais.  Statthalter
hat  gegen  dieses  Vorhaben  Protest  erhoben  und  die  ihm  unterstehenden  kais.
Truppen  bei  Altena  concentrirt.  Ungeachtet  dieser  feierlichen  Einsprache  und
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                                          Deutschland.                                                  87

ungeachtet  die  Gasteiner  Convention  die  Ausübung  aller  Souveränetäterechte,
die  Verwaltung  und  militärische  Besetzung  Holsteins,  mit  Ausnahme  einiger
namhaft  gemachter  Punkte,  in  die  Hände  Sr.  Maj.  des  Kaisers  von  Oesterreich
  gelegt  hat,  haben  die  preußischen  Truppen  die  Grenze  Holsteins  überschritten
  und  sich  über  das  ganze  Land  verbreitet.  Der  Präsidialgesandte  ist
beauftragt  worden,  der  hohen  Bundesversammlung  von  diesem  Vorgehen  Anzeige
  zu  erstatten.  Die  kais.  Regierung  muß  dasselbe  als  einen  Bruch  der
Gasteiner  Uebereinkunst  bezeichnen,  welche  einen  provisorischen  Zustand  vertragsmäßig
  festgesetzt  hatte,  den  bis  zur  definitiven  Entscheidung  des  Bundes
über  Holstein  fortdauern  zu  lassen  Oesterreich  bereit  war.  Frhr.   v.  Manteuffel
hat  seitdem  erklärt:  er  sei  genöthigt,  die  Regierungsgewalt  auch  in  Holstein
an  sich  zu  nehmen;  hierin  liegt  eine  Verletzung  des  Wiener  Friedensvertrags.
Se.  Maj.  der  Kaiser  hat  durch  allerhöchstseinen  Gesandten  in  Berlin  am
31.  März  erklären  lassen,  daß  er  sich  nicht  in  Widerspruch  mit  den  Bestimmungen
  der  Bundesacte  setzen  werde.  Der  Präsidialgesandte  hat  im  allerhöchsten
  Auftrage  dieselbe  Erklärung  im  Kreise  dieser  hohen  Versammlung
abgegeben.  Dieser  Zusicherung  ist  Se.  Maj.  der  Kaiser  treugeblieben.  Preußen
  aber  hat  zum  Schutze  vermeintlich  verletzter  Rechte  den  Weg  der  Selbsthilfe
  betreten.  Es  liegt  demnach  der  im  Art.  XIX  der  Wiener  Schlußacte
vorgesehene  Fall  vor,  und  die  Bundesversammlung  ist  berufen,  der  unternommenen
  Selbsthilfe  Einhalt  zu  thun.  Nach  diesem  gewaltthätigen  Vorgehen,
  bei  welchem  Preußens  umfangreiche  Rüstungen  zur  Seite  stehen,  kann
nur  in  Aufbietung  aller  übrigen  verfügbaren  militärischen  Kräfte  des  Bundes
eine  Gewähr  des  Schutzes  für  die  innere  Sicherheit  Deutschlands  und  die
bedrohten  Rechte  seiner  Bundesglieder  gefunden  werden.  Die  kais.  Regierung
erachtet  die  schleunige  Mobilmachung  sämmtlicher  nicht  zur  preußischen  Armee
gehöriger  Armeecorps  des  Bundesheeres  für  nothwendig.  Bedürfte  diese  Maßregel
  noch  weiterer  Begründung,  so  findet  sie  dieselbe  in  der  Haltung  der  k.
preuß.  Regierung  gegenüber  den  Beschlüssen,  welche  in  letzter  Zeit  und  bei
stets  steigender  Gefahr  von  der  Bundesversammlung  zur  Wahrung  des  Bundeefriedens
  gefaßt  worden  sind.  Dem  aus  Anlaß  der  Bedrohung  Sachsens
gesaßten  Beschlusse  vom  9.  Mai:  „die  k.  preuß.  Reglerung  anzugehen,  daß
durch  geeignete  Erklärung  dem  Bunde  mit  Rücksicht  auf  Art.  XI  der  Bundesacte
  volle  Beruhigung  gewährt  werde“,  hat  die  k.  preuß.  Regierung  nicht
entsprochen.  Die  Antwort  Preußens  auf  den  Beschluß  vom  24.  Mai  kann
nicht  für  befriedigend  erkannt  werden,  da  es  die  in  jenem  Beschlusse  in  Aussicht
  genommene  gleichzeitige  Abrüstung  abgelehnt  hat.  Bei  beiden  Anlässen
hat  die  k.  preuß.  Regierung,  sich  zum  Richter  über  den  deutschen  Bund  aufwerfend,
  ihr  Verhältniß  zu  diesem  Staatenbunde  und  ihre  weiteren  Entschließungen
  davon  abhängig  erklärt,  daß  derselbe  Preußens  Forderungen  erfüllen
wolle  und  könne.  Aus  allen  diesen  Gründen  erscheint  der  kais.  Regierung
für  die  hohe  Bundesversammlung  die  unvermeidliche  Nothwendigkeit  herangetreten,
  diejenigen  dringlichen  Maßregeln  zu  ergreifen,  welche  sie  in  die  Lage
setzen,  die  ihr  obliegenden  Verpflichtungen  zu  erfüllen,  und  beantragt  daher:
Hohe  Bundesversammlung  wolle  vorbehaltlich  weiterer  Entschließungen  den
Beschluß  fassen:  1)  Die  Mobilmachung  des  I.,  II.,  III.,  VII.,  VIII.,  IX.  u.
X.  Bundesarmeecorps  anzuordnen  und  an  die  betreffenden  höchsten  und  hohen
  Regierungen  das  Ersuchen  zu  stellen,  ihre  Bundescontingente  nach  der
angenommenen  Kriegsformation  in  der  Stärke  des  Hauxt=  und  Reservecontingentes
  ungesäumt  auf  den  Kriegsstand  zu  setzen  und  selbes  in  den  innehabenden
  oder  einzunehmenden  Standquartieren  binnen  14  Tagen  derart
marsch=  und  schlagfertig  aufzustellen,  daß  es  auf  ergehende  Aufforderung
innerhalb  24  Stunden  mit  allem  Kriegsbedarf  abmarschiren  könne.  2)  Dieselben
  höchsten  und  hohen  Regicrungen  serner  zu  ersuchen,  auf  die  Bildung
der  Ersatzcontigente  Bedacht  zu  nehmen.  3)  Dieselben  höchsten  und
ohen  Regierungen  zu  ersuchen,  in  möglichst  kurzer  Frist,  jedenfalls
innerhalb  der  nächsten  14  Tage,  bei  der  Bundesversammlung  den  Vollzug
        <pb n="90" />
        88                                               Deutschland.



dieser  Anordnung  anzuzeigen.  4)  Dieselben  höchsten  und  hohen  Regierungen
zu  ersuchen,  die  nöthigen  Einleitungen  zu  treffen,  damit  die  Bundesversammlung
  im  Sinne  des  46  der  Bundeskriegsverfassung  baldigst  wegen  des
Oberbefehles  Beschluß  fassen  könne,  und  weiter  die  im  VII.,  VIII,  IX  und
X.  Abschnitte  der  Bundeskriegsverfassung  vorgesehenen  Ernennungen  und  Aufstellungen
  zu  bewirken  resp.  zu  vereinbaren.  5)  Den  Ausschuß  für  Militärangelegenheiten
  anzuweisen,  sich  mit  der  Militärcommission  wegen  Durchführung
  dieses  Beschlusses  ins  Einvernehmen  zu  setzen“.

11.  Juni.  Die  Oesterreicher  und  Preußen  räumen  Frankfurt.  Die  Bevöl-



kerung  läßt  die  Preußen  still  abziehen,  dagegen  gestaltet  sich  der
Abzug  der  Oesterreicher  zu  einem  wahren  Triumphzug.
(Sachsen).  Beide  Kammern  verständigen  sich  über  einen  gemeinsamen
  Beschluß  bez.  Parlament:

„Die  Regierung  möge  energischst  dafür  wirken,  daß  die  Einberufung  bes
deutschen  Parlaments,  keiner  Delegirtenversammlung,  vielmehr  einer  Versammlung
  auf  Grund  directer  Wahlen,  in  ganz  Deutschland  schleunigst  und
längstens  im  künftigen  Monat  erfolge."

„—  13.  Juni.  (Hessen-Darmstadt).  II.  Kammer:  Debatte  über

den  Militärcredit.  Commissionsbericht  des  Abg.  Metz.  Schriftliche
Erklärung  des  Ministers  Dalwigk  v.  10.  d.  M.:

„Der  unterzeichnete  Minister  hat  bereits  in  den  Sitzungen  des  Finanzausschusses
  der  zweiten  Kammer  vom  28.  Mai  und  4.  Juni  l.  J.  zu  erklären
  die  Ehre  gehabt,  daß  die  großh.  Regierung  durchaus  nicht  abgeneigt,
vielmehr  vollkommen  bereit  sei,  im  Verein  mit  den  ihr  näher  befreundeten
Regierungen  auf  die  Einberufung  eines  deutschen  Parlaments  und  auf  Errichtung
  einer  mit  allen  constitutionellen  Befugnissen,  namentlich  mit  dem
Recht  der  Geldbewilligung  und  der  Zustimmung  zu  gemeinsamen  Gesetzen
ausgerüsteten  Gesammtvertretung  der  deutschen  Nation  hin  zuwirken.  Nachdem
inzwischen  in  Folge  der  Erklärungen,  welche  seitens  anderer  deutschen  Regierungen,
  namentlich  seitens  der  k.  württembergischen  Regierung,  den  dortigen
Ständen  gegenüber  abgegeben  worden  sind,  die  Aussicht  auf  eine  Verständigung
  über  die  Berufung  eines  deutschen  Parlaments  bedeutend  gewachsen  ist,
hat  der  Unterzeichnete  sich  veranlaßt  gesehen,  die  Ermächtigung  Sr.  k.  Hoh.
des  Großherzogs  zu  einer  Erklärung  einzuholen,  welche  hoffentlich  die  Majorität
  der  verehrlichen  zweiten  Kammer  über  die  Absichten  der  großh.  Regierung
  in  Bezug  auf  diesen  Punkt  sowohl,  als  auch  in  allgemeiner  Hinsicht
vollständig  berubigen  wird.  Die  großh.  Regierung  erklärt  hiermit,  daß  sie
alles,  was  in  ihren  Kräften  steht,  thun  wird,  um  gemeinsam  mit  den  ihr  näher
befreundeten  deutschen  Regierungen  dahin  zu  wirken,  daß  nicht  die  unveränderte
  Aufrechterhaltung  der  Bundesverfassung,  wie  solche  dermalen  besteht,
sondern  die  Einigung  des  ganzen  deutschen  Volks  in  einem  frei  gewählten
Parlament  als  Ziel  des  drohenden  Kampfes  erstrebt  und  errungen  werde  —
in  einem  Parlament,  das,  mit  der  Fülle  constitutioneller  Befugnisse  ausgestattet,
  die  über  die  Einzelnregierungen  zu  stellende  Centralgewalt  zu  unterstützen
  und  mit  dieser  den  Gesammtwillen  Deutschlands  zur  Geltung  zu  bringen
  im  Stande  ist.  Was  sodann  noch  die  schleswig-holsteinische  Frage  betrifft,
so  bedurfte  und  bedarf  es  einer  ausdrücklichen  Zusicherung  nicht,  daß  die
großh.  Regierung  an  dem  von  ihr  bisher,  im  Einklang  mit  der  Landesvertretung,
  behaupteten  Standpunkt  treu  festhalten  werde.  Der  Unterzeichnete
ist  übrigens  auch  hier  durch  des  Großh.  k.  Hoh.  noch  besonders  zu  der  Erklärung
  ermächtigt,  daß  die  großh.  Regierung  nur  für  eine  solche  Erledigung
der  Herzogthümerfrage  eintreten  wird,  welche  mit  den  Wünschen  und  der
Rechtsüberzeugung  der  Bevölkerung  übereinstimmt.  Eine  Verfügung  über
die  Herzogthümer  gegen  den  Willen  und  die  Rechksüberzeugung  des  Volks
wird  die  großh.  Regierung  nicht  als  giltig  anerkennen."
        <pb n="91" />
                                                Deutschland.                                          89

Der  Minister  bestätigt  diese  Erklärung  mündlich  nochmals  und
fügt  bei,  daß  er  in  den  inneren  Fragen  zu  jeder  mit  seinen  Ueberzeugungen
  vereinbaren  Concession  bereit  sei,  namentlich  auch  mitzuwirken
  zu  einer  Aufhebung  der  nach  seiner  Meinung  gerade  das
Interesse  der  Regierung  vorwiegend  wahrenden  Convention  mit
Mainz,  sobald  die  Kammer  dieß  wünsche  und  das  bereits  früher
vorgelegte  Kirchengesetz  zu  Stande  kommen  lasse.  Die  Regierungsvorlage
  wird  trotz  alledem  abgelehnt  und  mit  27  gegen  21  Stimmen
  auch  der  Antrag  auf  Bewilligung  von  21  Mill.  fl.  Dagegen
wird  mit  27  gegen  19  Stimmen  beschlossen,  eine  Adresse  an  den
Großherzog  zu  erlassen,  in  der  auf  Einberufung  eines  Parlaments
nach  dem  Reichswahlgesetz  von  1849  hinzuwirken  und  um  Beseitigung
  der  gerechten  Beschwerden  des  Landes  gebeten  wird.

11. Juni.  (Weimar).  Eine  Volksversammlung  in  Apolda  spricht  sich

gegen  die  preußenfreundliche  Erklärung  der  22  Landtagsabgeordneten
  aus.

12. „  (Oesterreich).  Die  österr.  Truppen  räumen  Altona  und  treten
  über  Hamburg  ihren  Rückmarsch  durch  Hannover  und  Kurhessen
an.  Abschiedsproclamation  des  Generals  Gablenz.  Auch  Herzog
Friedrich  von  Augustenburg  verläßt  Kiel  und  räumt  das  Land.  Die
Preußen  ziehen  noch  an  demselben  Tage  in  Altona  ein  und  übernimmt
  Hr.  v.  Scheel-Plessen  in  Kiel  die  Functionen  eines  preuß.
Oberpräsidenten.

„  (Oesterreich)  ruft  seinen  Gesandten  in  Berlin  ab  und  stellt
dem  preußischen  Gesandten  in  Wien  seine  Pässe  zu.

13. „  (Hannover).  Die  aus  Holstein  durchziehende  österr.  Brigade
Kalik  wird  in  Hannover  gefeiert.

„  (Kurhessen).  Die  aus  Holstein  durchziehenden  Oesterreicher

werden  in  Kassel  officiell  gefeiert.

„  (Nassau).  II.  Kammer:  Die  Sitzung  wird  durch  das  Nichterscheinen
  des  Regierungscommissärs  (um  einen  von  der  Fortschrittspartei
  beabsichtigten  Antrag  zu  vereiteln)  gehindert.

14. „  (Bundestag).  Die  Bundesversammlung  erhebt  den  Antrag
Oesterreichs  v.  11.  d.  M.,  jedoch  ohne  dessen  Motive  und  mit  Ausnahme
  der  Ziffer  4  desselben  (Wahl  eines  Bundesfeldherrn),  mit
9  gegen  6  Stimmen  zum  Beschluß:

Für  den  Antrag  stimmen:  Oesterreich,  Bayern,  Württemberg,
Sachsen,  Hannover,  Kurhessen,  Großh.  Hessen,  Nassau  und
die  16.  Kurie;

gegen  denselben:  Preußen,  Holland  für  Luxemburg-Limburg,  die
12.  Kurie  (großh.  und  herzogl.  sächs.  Häuser),  die  14.  Kurie  (Mecklenburg),
  die  15.  Kurie  (Oldenburg)  und  die  17.  Kurie  (freie  Städte).

Der  preuß.  Gesandte  erklärt  den  Beschluß  sofort  für  bundeswidrig,
  den  Bund  damit  für  gebrochen,  legt  den  preuß.  Bundesreformantrag
  auf  den  Tisch  nieder  und  verläßt  den  Saal:
        <pb n="92" />
        90                                            Deutschland.





Nachdem  die  hohe  Bundesversammlung  ohnerachtet  des  von  dem.  Gesandten
  im  Namen  seiner  allerhöchsten  Regierung  gegen  jede  geschäftliche  Bedandlung
  des  österreichischen  Antrages  eingelegten  Protestes  zu  einer  dem
  entgegstehenden  Beschlußfassung  geschritten  ist,  so  hat  der  Gesandte  nunmehr
die  ernste  Pflicht  zu  erfüllen,  hoher  Versammlung  diejenigen  Entschließungen
kundzugeben,  zu  welchen,  gegenüber  der  soeben  erfolgten  Beschlußfassung,  des
Gesandten  allerh.  Regierung  in  Wahrung  der  Rechte  und  Interessen  der  preußischen
  Monarchie  und  ihrer  Stellung  in  Deutschland  zu  schreiten  für  geboten
erachtet.  Der  Akt  der  Einbringung  des  von  der  kais.  österreichischen  Regierung
  gestellten  Antrages  an  sich  selbst  steht  nach  der  festen  Ueberzeugung  des
königl.  Gouvernements  zweifellos  mit  der  Bundesverfassung  in  offenbarem
Widerspruch  und  muß  daher  von  Preußen  als  ein  Bruch  des  Bundes  angesehen
  werden.  Das  Bundesrecht  kennt  Bundesgliedern  gegenüber  nur  ein
Erecutionsverfahren,  für  welches  bestimmte  Formen  und  Voraussetzungen
vorgeschrieben  sind;  die  Aufstellung  eines  Bundesheeres  gegen  ein  Bundesglied
  auf  Grund  der  Bundeskriegsverfassung  ist  dieser  ebenso  fremd,  wie  jedes
Einschreiten  der  Bundesversammlung  gegen  eine  Bundesregierung  außerhalb
der  Normen  des  Executionsverfahrens.  Insbesondere  aber  steht  die  Stellung
Oesterreichs  in  Holstein  nicht  unter  dem  Schutze  der  Bundesverträge,  und
Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  kann  nicht  als  Mitglied  des  Bundes
für  das  Herzogthum  Holstein  betrachtet  werden.  Aus  diesen  Gründen  hat
die  k.  Regierung  davon  Abstand  genommen,  irgendwie  auf  die  materielle
Motivirung  des  Antrages  einzugehen,  für  welchen  Fall  es  ihr  eine  leichte
Aufgabe  gewesen  sein  würde,  den  gegen  Preußen  gerichteten  Vorwurf  des
Friedenbruches  zurückzuweisen  und  denselben  gegen  Oesterreich  zu  richten.
Dem  k.  Cabinet  erschien  vielmehr  als  das  allein  rechtlich  gebotene  und  zulässige
  Verfahren,  daß  der  Antrag  wegen  seines  widerrechtlichen  Characters  von
vornherein  Seitens  der  Bundesversammlung  abgewiesen  werden  mußte.  Daß
diesem  ihrem  bestimmten  Verlangen  von  ihren  Bundesgenossen  nicht  entsprochen
  worden  ist,  kann  die  k.  Regierung  im  Hinblick  auf  das  bisherige  Bundesverhältniß
  nur  aufs  Tiefste  beklagen.  Nachdem  das  Vertrauen  Preußens
auf  den  Schutz,  welchen  der  Bund  jedem  seiner  Mitglieder  verbürgt  hat,  durch
den  Umstand  tief  erschüttert  worden  war,  daß  das  mächtigste  Glied  des  Bundes
  seit  3  Monaten  im  Widerspruch  mit  den  Bundesgrundgesetzen  zum  Behufe
  der  Selbsthilfe  gegen  Preußen  gerüstet  hat,  die  Berufungen  der  k.  Regierung
  aber  an  die  Wirksamkeit  des  Bundes  und  seiner  Mitglieder  zum
Schutze  Preußens  gegen  willkürlichen  Angriff  Oesterreichs  nur  Rüstungen
anderer  Bundesglieder  ohne  Ausklärung  über  den  Zweck  derselben  zur  Folge
gehabt  haben,  mußte  die  k.  Regierung  die  äußere  und  innere  Sicherheit,
welche  nach  Art.  II  der  Bundesacte  der  Hauptzweck  des  Bundes  ist,  bereits
als  in  hohem  Grade  gefährdet  erkennen.  Diese  ihre  Auffassung  hat  der  vertragswidrige
  Antrag  Oesterreichs  und  die  eingehende,  ohne  Zweisel  auf  Verabredung
  beruhende  Aufnahme  desselben  durch  einen  Theil  ihrer  bisherigen
Bundesgenossen  nur  noch  bestätigen  und  erhöhen  können.  Durch  die  nach
dem  Bundesrechte  unmögliche  Kriegserklärung  gegen  ein  Bundesglied,  welche
durch  den  Antrag  Oesterreichs  und  das  Votum  derjenigen  Regierungen,
welche  ihm  beigetreten  sind,  erfolgt  ist,  sieht  das  kgl.  Cabinet  den  Bundesbruch
als  vollzogen  an.  Im  Namen  und  auf  allerh.  Befehl  Sr.  Maj.  des  Königs,
seines  allergnädigsten  Herrn,  erklärt  der  Gesandte  daher  hiermit,  daß  Preußen
  den  bisherigen  Bundesvertrag  für  gebrochen  und  deßhalb  nicht  mehr  verbindlich
  ansieht,  denselben  vielmehr  als  erloschen  betrachten  und  behandeln
wird.  Indeß  will  Se.  Maj.  der  König  mit  dem  Erlöschen  des  bisherigen
Bundes  nicht  zugleich  die  nationalen  Grundlagen,  auf  denen  der  Bund  auferbaut
  gewesen,  als  zerstört  betrachten.  Preußen  hält  vielmehr  an  diesen
Grundlagen  und  an  der  über  die  vorübergehenden  Formen  erhabenen  Einheit
der  deutschen  Natson  fest  und  fieht  es  als  eine  unabweisliche  Pflicht  der  deut-
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                                            Deutschland.                                                         91

schen  Staaten  an,  für  die  letztere  den  angemessenen  Ausdruck  zu  finden.  Die  k.
Regierung  legt  ihrerseits  die  Grundzüge  zu  einer  neuen,  den  Zeitverhältnissen
entsprechenden  Einigung  hiemit  noch  vor  und  erklärt  sich  bereit,  auf  den
alten,  durch  eine  solche  Reform  modificirten  Grundlagen  einen  neuen  Bund
mit  denjenigen  deutschen  Regierungen  zu  schließen,  welche  ihr  dazu  die  Hand
reichen  wollen.  Der  Gesandte  vollzieht  die  Befehle  seiner  allerh.  Regierung,  indem
er  seine  bisherige  Thätigkeit  hiemit  nunmehr  für  beendet  erklärt.  Schließlich
hat  der  Gesandte  seiner  allerh.  Regierung,  in  deren  Namen  und  Auftrag,  alle
derselben  aus  dem  bisherigen  Bundesverhältniß  zustehenden  und  sonst  daraus
entspringenden  Ansprüche  jeder  Art  auf  das  Eigenthum  und  alle  Zuständigkeiten
  des  Bundes  vorzubehalten  und  zu  wahren,  insbesondere  ist  er  noch
angewiesen,  gegen  jede  Verwendung  bewilligter  Bundesgelder,  resp.  gegen
jede  Disposition  darüber,  welche  ohne  ihre  besondere  Zustimmung  etwa  erfolgen
  solle,  ausdrücklich  Protest  einzulegen.“

Oesterreich  verwahrt  sich  gegen  die  preußische  Austrittserklärung:

„Der  deutsche  Bund  ist  nach  Art.  1  der  Bundesacte  ein  unauflöslicher
Verein,  auf  dessen  ungeschmälerten  Fortbestand  das  gesammte  Deutschland,
sowie  jede  einzelne  Bundesregierung  ein  Recht  hat,  und  nach  Art.  V  der
Wiener  Schlußacte  kann  der  Austritt  aus  diesem  Verein  keinem  Mitgliede
desselben  freistehen.  Indem  Präsidium  sich  gegenüber  der  von  dem  k.  preuß.
Gesandten  eben  erfolgten  beklagenswerthen  Erklärung  auf  den  gefaßten  competenzmäßigen
  Beschluß  bezieht,  Namens  der  hohen  Versammlung  auf  obige
Grundgesetze  hinweist  und  die  Motive  der  preußischen  Erklärung  als  rechtlich
  und  factisch  unbegründet  erklärt,  muß  dasselbe  in  förmlichster  und  nachdrücklichster
  Weise  alle  Rechte  und  Zuständigkeiten  des  Bundes  wahren,  welcher
  in  vollkommen  bindender  Kraft  fortbesteht.  Präsidium  behält  der  hohen
Bundesversammlung  alle  weiteren  Entschließungen  vor  und  ladet  hochdieselbe
ein,  sich  diesem  feierlichen  Proteste  anzuschließen.  Die  Verantwortlichkeit  für
die  schwere  Verwicklung,  welche  in  Folge  des  Schrittes  der  preußischen  Regierung
  für  Deutschland  eintritt.  trifft  diese  allein.  Die  bundestreuen  Regierungen
  werden  ihre  Pflichten  gegen  einander  und  gegen  die  deutsche  Nation
zu  erfüllen  wissen,  indem  sie  auf  dem  Boden  des  Bundesrechts  fest  zusammenstehen."“



14.  Juni.  (Bayern)  schließt  mit  Oesterreich  in  Olmütz  eine  besondere
Militärconvention  ab,  die  jedoch  erst  am  30.  Juni  vom  König  ratifizirt
  wird.

„Nachdem  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  wiederholt  und  feierlich
hat  erklären  lassen,  daß  den  Gedanken  Allerhöchstdesselben  nichts  ferner  liege,
als  ein  Angriff  auf  Preußen,  und  daß  die  k.  k.  Regierung  die  Vorschriften
des  Artikels  XI  der  Bundesacte  strenge  zu  beobachten  entschlossen  sei,  mithin
die  gemeinschaftliche  Anwendung  militärischer  Kräfte  gegen  Preußen  nur  auf
Grund  eines  legalen  Bundesbeschlusses  oder  im  Falle  eines  gewaltsamen  Angrisfses
  Preußens  auf  einen  Bundesgenossen  Platz  greifen  kann,  sind  die  Unterzeichneten,
  erhaltenem  Auftrage  ihrer  höchsten  Regierungen  gemäß,  für  den
bezeichneten  Fall  über  nachstehende  Punctationen  üubereingekommen.  1)  Die
k.  bayer.  Armee  in  der  Stärke  von  40,000  bis  50,000  Mann  bleibt  fortwährend
  selbständig  unter  ihrem  eigenen  Oberbefehlshaber,  dem  Feldmarschall
Prinzen  Karl  von  Bayern,  kgl.  Hoheit.  2)  Unter  dem  baver.  Oberbefehlshaber
  stehen  auch  die  Contingente  des  Königreichs  Würtemberg,  der  Großherzogthümer
  Baden  und  Hessen  und  des  Herzogthums  Nassau  in  Gemäßbeit
der  von  den  Regierungen  dieser  Staaten  mit  der  bayer.  Regierung  getroffenen
Vereinbarungen.  3)  Der  bayerische  Oberbefehlshaber  wird  die  Operationen
der  unter  ihm  stehenden  vereinigten  Armeen  nach  einem  gemeinschaftlichen
und  einheitlichen  Operationsplan,  sowie  nach  den  hierauf  gegründeten  Direc-
        <pb n="94" />
        92                                                    Deutschland.

tiven  anordnen  und  leiten,  welche  ihm  hiefür  von  dem  k.  k.  österr.
Obercommando  mitgetheilt  werden.  Bei  der  Feststellung  dieses
Oprerationsplanes  wird  in  gleicher  Weise  darauf  Rücksicht  zu  nehmen  sein,
daß  die  Operationen  stets  im  Einklange  mit  den  Landesinteressen  der  Staaten
  der  vereinigten  Armeen  bleiben  und  daß  ebenso  auf  Deckung  der
eigenen  Gebiete  ihrer  Kriegsherren  Rücksicht  genommen  werde,  als  auf
Erreichung  der  Hauptzwecke  des  Krieges  durch  möglichste  Vereinigung  der
Streitkräfte.  4)  Um  die  gegenseitigen  Beziehungen  noch  zu  vermehren  und
den  Vollzug  der  Operationen  zu  erleichtern,  wird  ein  österr.  General  oder
Oberst  das  bayerische  Hauptquartier  stets  begleiten,  sowie  zu  demselben  Zwecke
ein  bayer.  General  oder  Oberst  dem  österreichischen  Hauptquartier  beigegeben.
5)  Die  k.  bayerische  Armee  wird  bis  zum  15.  Juni  l.  Js.  in  Franken  und
in  der  Nähe  von  Eisenbahnen  eine  Aufstellung  genommen  haben,  von  welcher
aus  es  ihr  möglich  wird,  je  nach  den  Verhältnissen  ihre  Bewegungen  dem  verabredeten
  Kriegsplane  entsprechend  einzurichten.  6)  Da  die  militärischen
Operationen  auf  Grund  des  Bundeorechts  stattfinden,  wird  auch  der  Friedensschluß
  in  bundesgemäßer  Weise  erfolgen,  und  die  k.  k.  österreichische
Regierung  vervflichtet  sich  insbesondere,  keine  einseitigen
Friedensverhandlungen  mit  Preußen  zu  führen,  vielmehr  solche
Verhandlungen  nur  unter  Theilnahme  eines  Bevollmächtigten  der  kgl.  bayer.
Regierung  einzuleiten  und  im  Einverständnisse  mit  dieser  abzuschließen.
7)  Für  den  Fall,  daß  die  nicht  vorherzusehenden  Wechselfälle  des  Krieges  es
unvermeidlich  machen  sollten,  daß  bei  dem  Friedensschlusse  Territ  orialveränderungen
  in  Frage  kämen,  verpflichtet  sich  die  k.  k.  österreichische    Regierung,
  aus  allen  Kräften  dahin  zu  wirken,  daß  Bayern  von  Verlusten  bewahrt
  werde,  jedenfalls  aber  mit  solchen  nur  im  gleichen  Verhältnisse  zu
allen  verbundeten  Staaten  belastet  und  für  etwaige  Abtretungen  demgemäß
entschädigt  werde.  8)  Die  Ratification  gegenwärtiger  Punctationen  durch
die  Allerhöchsten  Souveräne  bleibt  vorbehalten.  Dieselbe  soll  binnen  acht
Tagen  erfolgen,  und  es  sollen  dadurch  gegenwärtige  Punctationen  die  Natur
und  Kraft  eines  förmlichen  Staatsvertrages  erhalten.“

14.  Juni.  (Hannover).  In  Folge  des  Bundesbeschlusses  vom  heutigen

Tage  ergeht  der  Befehl,  die  ganze  Armee  mobil  zu  machen.

„  (Kurhessen).  Der  Kurfürst  befiehlt  die  Mobilisirung  sämmtlicher
  Truppen.  —  Eröffnung  der  Ständeversammlung.

„  (Hessen-Darmstadt).  Die  I.  Kammer  bewilligt  einstimmig
den  ermäßigten  Militärcredit  von  24  Mill.  fl.  und  lehnt  alle  Beschlüsse
  der  II.  Kammer  ab.

„  (Baden).  Die  II.  Kammer  bewilligt  einstimmig  den  neuen
Militärcredit.

15. „  (Preußen)  constatirt  in  einer  Circulardepesche  an  seine  Vertreter
  im  Auslande  übereinstimmend  mit  der  Erklärung  seines  Gesandten
  am  Bunde  die  nach  seiner  Ansicht  durch  den  Beschluß  vom
14.  d.  M.  erfolgten  Bruch  des  bisherigen  Bundesvertrages  und  damit
  die  Auflösung  des  bisherigen  deutschen  Bundes.

„  (Hannever).  I.  Kammer:  Bennigsen  stellt  den  neuen

Urantrag:

„den  schleunigsten  Erlaß  einer  Adresse  an  Se.  Maj.  den  König  zu  beschließen,
  in  welcher  in  Betracht  daß  auf  den  Antrag  der  österreichschen  Regierung
  ein  durch  die  Bundespflichten  nicht  gebotener  Bundesbeschluß  auf
Mobilisirung  der  ganzen  Bundesarmee  mit  alleinigem  Ausschluß  der  preußischen
  Bundescorps  gefaßt  ist  und  daß  die  königl.  hannoversche  Regierung  im
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                                            Deutschland.                                       93

Wesentlichen  für  diesen  Antrag  gestimmt  hat,  dies  Alles  aber  geeignet  ist,
ganz  Deutschland  in  den  Bürgerkrieg  zu  stürzen  und  namentlich  auch  auf  unsec
Land  die  Last  eines  furchtbaren  Krieges  zu  wälzen,  ja  seine  Sicherheit  und
Unabhängigkeit  auf  das  Aeußerste  zu  gefährden,  das  dringende  Ersuchen  gestellt
werde:  1)  diejenigen  Rathgeber  der  Krone,  welche  obigen  verderblichen  Schritt
befürwortet  haben,  unverzüglich  zu  entlassen,  2)  den  oben  erwähnten  Bundesbeschluß
  nicht  zur  Ausführung  zu  bringen,  3)  jedes  Heraustreten  aus  einer
völligen  Neutralität  durch  Parteinahme,  sei  es  für  Oesterreich  oder  Preußen,
ohne  die  dringendste  Nothwendigkeit  zu  vermeiden,  4)  auf  die  schleunige  Einberufung
  eines  deutschen  Parlaments  hinzuwirken.“

15.  Juni.  (Kurhessen).  Die  Ständeversammlung  protestirt  gegen  den

Bundesbeschluß  vom  vorigen  Tage  und  beschließt  auf  den  Antrag
des  Vicepräsidenten  v.  Bischoffshausen  mit  35  gegen  14  Stimmen:

„die  hohe  Staatsregierung  aufzufordern,  unverzüglich  zu  der  vom  ganzen
Lande  gutgeheißenen  bisherigen  neutralen  Haltung  zurückzukehren,  und  die
Mobilisirung  der  Truppen  demgemäß  nichf  auszuführen,  hiemit  aber  die  feste
Erklärung  zu  verbinden,  erstens:  daß  ständischerseits  eine  für  Mobilmachung
etwa  gesordert  werdende  Geldbewilligung  so  lange  werde  abgelehnt  werden,
als  nicht  der  Zweck  einer  solchen,  als  dem  Lebensinteresse  des  Landes  völlig
entsprechend  werde  nachgewiesen  werden,  und  weiter,  daß  die  Ständeversammlung
  die  Regierung  des  Landes  im  Falle  der  Nichtbeachtung  des  gegenwärtigen
  Verlangens  für  alle  die  schweren  Folgen  verantwortlich  mache,  die  sich
aus  der  jetzt  von  der  Staatsregierung  eingenommenen  veränderten  Haltung
ergeben  werden.“  «  "

„  (Hessen-Darmstadt).  Die  Regierung  theilt  der  II.  Kammer
den  Bundesbeschluß  vom  14.  d.  mit  und  fordert  sie  auf,  nunmehr
den  Seitens  der  Regierung  selbst  nachträglich  ermäßigten  Militärcredit
  von  2¼  Mill.  fl.  zu  bewilligen.

Die  II.  Kammer  beschließt  mit  36  gegen  6  Stimmen,  die  Regierung,
  von  der  Rechtsfrage  absehend,  zu  ersuchen,  noch  auf  diesem
Landtage  den  Kammern  eine  Vorlage  bez.  Revision  der  Gesetze  vom
6.  Sept.  1856  und  14.  Juli  1862  (der  octroyirten  Wahlordnung
statt  des  Wahlgesetzes  von  1849)  zu  machen.

„  (Coburg-Gotha).  Der  Herzog  und  sein  Hof  gehen  mit

Rücksicht  auf  die  bevorstehenden  Ereignisse  von  Coburg  nach  Geotha.
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                                                      II.
                                      Deutschland.

Vom  Ausbruche  des  Krieges  bis  zur  Auflösung  des  Bundestags.

(15.  Juni  —  24.  August.)

45.  Juni.  (Preußen)  richtet  Sommationen  an  Sachsen,  Hannover  und





Kurhessen,  in  denen  es  gleichlautend  verlangt,  daß

„1.  die  k.  sächsischen  (hannoverschen,  kurhessischen)  Truppen  sofort  auf  den
Friedensstand  v.  1.  März  c.  zurückgeführt  werden;

2.  Sachsen  (Hannover,  Kurhessen)  der  Berufung  des  deutschen  Parlaments
zustimmen,  sobald  es  von  Preußen  geschieht,  wogegen  ·

3.  Preußen  dem  Könige  (Kurfürsten)  sein  Gebiet  und  seine  Souveränetätsrechte
  nach  Maßgabe  der  Reformvorschläge  v.  14.  d.  Mts.  Gewähr  leistet.

Eine  Antwort  auf  die  Sommation  wird  noch  im  Laufe  desselben  Tages
erbeten,  mit  dem  Beifügen,  daß  „eine  Verzögerung  derselben  über  diesen
Termin  hinaus  ebensowohl  wie  eine  ausweichende  Antwort  als  eine  Ablehnung
angesehen  werden  würde“.

(Sachsen).  Die  preuß.  Sommation  ist  folgendermaßen  motivirt:

„  .  Die  königlich  sächsische  Regierung  hat  am  14.  dafür  gestimmt,  daß
die  hohe  Bundesversammlung  die  Mobilmachung  sämmtlicher  Bundesarmeecorps
  mit  Ausschluß  der  preußischen  anordne.  Die  königlich  preußische  Regierung
  kann  darin  neben  der  Verletzung  des  Bundesverhältnisses  nur  einen
directen  Act  der  Feindseligkeit  gegen  sich  selbst  erkennen,  und  schon  die  geographische
  Lage  des  Königreichs  Sachsen  in  Beziehung  auf  die  ihm  benachbarten
  preußischen  Landestheile  macht  es  ihr  unmöglich,  über  die  feindfelige
Stellung  hinwegzusehen,  welche  die  königlich  sächsische  Regierung  hierdurch  ihr
gegenüber  eingenommen  hat.“  Dem  Verlangen  wird  beigefügt:  „Sollte  die
k.  sächsische  Regierung  sich  nicht  entschließen  können,  ein  solches  Bündniß  zu
schließen,  so  würde  Se.  Majestät  der  König  zu  seinem  lebhaften  Bedauern
sich  in  die  Nothwendigkeit  versetzt  finden,  das  Königreich  Sachsen  als  im

Kriegszustand  gegen  Preußen  befindlich  zu  betrachten  und  diesem  Verhältniß

entsprechend  zu  handeln.“

Ablehnende  Antwort  Sachsens:  „.  Die  Grundgesetze  des  Bundes
schließen  bekanntlich  die  Auflösbarkeit  desselben  aus.  Der  Bund  dagegen
handelt  unbestritten  innerhalb  seiner  Competenz,  wenn  er  die  vollständige
oder  theilweise  Mobilmachung  des  Bundesheeres  beschließt,  und  da  hierauf
bezügliche  Beschlüsse  grundgesetzlich  nicht  an  Einstimmigkeit  gebunden  sind,
so  ist  ein  dießfallsiger  Majoritätsbeschluß  ein  verfassungsmäßig  giltiger.  Die
k.  sächsische  Regierung  würde  demnach  dem  unter  1  an  sie  gestellten  Antrage
nicht  Folge  geben  können,  ohne  ihrer  Bundespflicht  vollkommen  untren  zu
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                                          Deutschland.                                                95

werden.  Was  den  Antrag  unter  2  betrifft,  so  ist  die  sächsische  Regierung
emeint,  auf  die  baldige  Einberufung  des  deutschen  Parlaments  mit  allem

achdruck  hinzuwirken;  sie  wird  aber  solches,  den  Anträgen  ihrer  Kammern
gemäß,  in  der  Weise  thun,  daß  ein  Parlament  für  ganz  Deutschland  gewählt
werde,  und  sie  geht  davon  aus,  daß  die  Ausschreibung  der  Wahlen  nicht  von
einer  einzelnen  Regierung  zu  erfolgen  habe.  Sollte  unter  diesen  Umständen
die  Regierung  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen  in  der  Ablehnung  des
vorgeschlagenen  Bündnisses  wirklich  einen  Grund  erkennen,  das  Königreich
Sachsen  im  Kriegszustand  gegen  Preußen  befindlich  zu  betrachten  und  diesem
Verhältnisse  entsprechend  zu  handeln,  so  bliebe  der  königlichen  Regierung  nichts
übrig,  als  gegen  ein  solches  Vorgehen  mit  Bezugnahme  auf  die  Grundgesetze
des  Bundes  laut  und  entschieden  zu  protestiren,  und  die  Abwehr  des  Bundes
anzurufen.  .  ..“

Die  gesammte  Eisenbahn-,  Post-  und  Telegraphenverbindung  wird
auf  Befehl  der  Regierung  sistirt.  Die  Eisenbahnbrücke  bei  Riesa
wird  verbrannt,  die  Brücke  bei  Löbau  zerstört.  Die  ganze  sächsische
Armee  beginnt  ihren  Abmarsch  an  die  böhmische  Grenze.

15.  Juni.  (Hannover).  Die  preußische  Sommation  ist  folgendermaßen
  motivirt:  ·

„.  ..  Die  geographische  Lage  des  Königreichs  Hannover  macht  dasselbe  zu
einem  wichtigen  Moment  in  dem  System  dieser  Vertheidigung.  Die  kgl.  hannoversche
  Regierung  wird  es  daher  gerechtfertigt  finden,  wenn  in  der  Spannung  der
gegenwärtigen  Situation  Deutschlands,  welche  durch  den  bundeswidrigen  Antrag
Oesterreichs  vom  11.  c.  gekennzeichnet  wird,  Preußen  von  ihr  bestimmte
Erklärungen  und  Bürgschaften  über  die  zukünftige  gegenseitige  Stellung  zu
erbitten  sich  genöthigt  sieht."  Dem  Verlangen  wird  beigefügt:  „Sollte  wider
Erwarten  eine  ablehnende  oder  ausweichende  Antwort  erfolgen,  so  würde
Se.  Majestät  der  König  Sich  zu  Seinem  lebhaften  Bedauern  in  die  Nothwendigkeit
  versetzt  finden,  das  Königreich  als  im  Kriegszustand  gegen  Preußen
befindlich  zu  betrachten  und  demgemäß  in  Seinen  Beziehungen  zu  demselben
nur  noch  die  Rücksichten  auf  den  Schutz  des  eigenen  Landes  und  das  militärische
  Erforderniß  maßgebend  sein  zu  lassen."

Ablehnende  Antwort  Hannovers:  „..  Der  in  der  Sitzung  des
Bundestages  vom  11.  d.  Mts.  gestellte  Antrag  ist  —  wie  der  Unterzeichnete
zunächst  zu  bemerken  sich  beehrt  —  in  der  Sitzung  vom  14.  d.  Mts.  mit
solchen  Modificationen  angenommen,  daß  in  dem  gefaßten  Beschluß  eine  Feindseligkeit
  gegen  Preußen  nicht  gesunden  werden  kann.  Die  kgl.  hannoversche
Regierung  insbesondere  hat  in  ihrer  Abstimmung  und  in  deren  Begründung,
welche  der  k.  preußischen  Regierung  vollkommen  bekannt  sind,  auf  das  sorgsältigste
  den  bundesmäßigen  Standpunkt  strengster  Parteilosigkeit  sestgehalen.
Sie  hat  gegen  die  Mobilisirung  der  drei  kaiserlich  österreichischen  Armeecorps
gestimmt,  um  dem  Bund  seine  vollkommen  objektive  Stelkung  zwischen  den
beiden  streitenden  Mächten  zu  wahren;  sie  hat  ferner  demjenigen  Theil  des
Antrages  nicht  zugestimmt,  welcher  auf  die,  den  Bestimmungen  über  den
Bundeskrieg  entnommenen  Maßregeln  abzielte,  und  hat  endlich  die  Vermittlung
  als  den  Endzweck  aller  Beschlüsse  der  Bund  esversammlung  auedrücklich
festgestellt.  Sie  hat  aber  freilich  auf  der  anderen  Seite  die  vor  den  Augen
der  Welt  offen  daliegende  Thatsache  nicht  verkennen  können,  daß  die  innere
Ruhe  und  Sicherheit  des  Bundes  bedroht  sei  und  hat  sich  ebensowenig  den
bundesmäßigen  Pflichten  entziehen  können,  den  zum  Schutze  dieser  Ruhe  und
Sicherheit  erforderlichen  Beschlüssen  zuzustimmen.  Wenn  die  k.  hannoversche
Regierung  hiernach  sich  bewußt  ist,  nach  genauester  Erwägung  und  gewissenhaftester
  Prüfung  der  thatsächlichen  und  rechtlichen  Verhältnisse  ihren  Pflichten
als  Mitglied  des  deutschen  Bundes  gemäß  gehandelt  zu  haben,  wenn  sie  zugleich
  die  Anerkennung  glanbt  beanspruchen  zu  können,  die  Wahrung  des
        <pb n="98" />
        96                                       Deutschland.



Bundesrechts  mit  der  bundesfreundlichsten  Rücksicht  gegen  die  kgl.  preußische
Regierung  vereinigt  zu  haben,  so  hat  der  Unterzeichnete  um  so  mehr  überrascht
sein  müssen  durch  die  Bedingungen  des  Vertrags,  welche  Seine  Durchlaucht
der  Prinz  Osenburg  ihm  mitgetheilt  hat  und  über  welche  derselbe  die  Erklärung
  der  königlichen  Regierung  verlangt.

„Die  erste  dieser  Bedingungen  geht  dahin,  daß  die  kgl.  ihannoverschen
Truppen  sofort  auf  den  Friedensstand  vom  1.  März  d.  J.  zurückgeführt
werden.  Der  Unterzeichnete  kann  in  Betreff  dieses  Punktes  nur  erklären,  daß
daß  die  königliche  Armee  sich  durchaus  nicht  im  Kriegszustande  befindet.  Sie
hat  nur  die  jedes  Jahr  üblichen  Exercitien  in  diesem  Jahre  früher  als  sonst

vorgenommen  und  der  Unterzeichnete  kann  nicht  glauben,  daß  in  dieser  einsachen
  Maßregel,  bei  welcher  weder  Pferdeankäufe,  noch  sonst  irgend  welche

Acte  der  Mobilisirung  vorgenommen  sind,  eine  Feindseligkeit  gegen  Preußen
erblickt  werden  könne.  Die  k.  preußische  Regierung  ihrerseits  aber  wird
gewiß  nicht  verkennen,  daß  die  Zurücknahme  einer  an  sich  so  bedeutungslosen
Maßregel  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen  ein  schwerer  Schlag  für  die
Ehre  der  hannoverschen  Armee  sein  würde,  und  daß  Se.  Majestät,  des  Unterzeichneten
  allergnädigster  Herr,  einer  solchen  Zumuthung  sich  niemals  unterwersen
  kann.  Die  zweite  Bedingung  verlangt,  daß  Hannorer  der  Berufung
des  deutschen  Parlaments  zustimme  und  die  Wahlen  dazu  ausscheide,  sobald
es  von  Preußen  geschieht.  Der  Unterzeichnete  beehrt  sich,  in  Betreff  dieses

Punktes  darauf  hinzuweisen,  daß  die  Vorschläge  zur  Berufung  eines  deutschen

Parlaments  der  Bundesversammlung  zur  Beschlußfassung  vorliegen  und  daß
die  k.  hannoversche  Regierung  eingedenk  ihrer  Bundespflicht  eine  vom  Bunde
abgesonderte  Behandlung  dieser  für  die  ganze  deutsche  Nation  so  hochwichtigen
  und  folgenschweren  Angelegenheit  nicht  für  zulässig  erachten  kann.

Wenn  drittens  Preußen  dagegen  Sr.  Majestät  dem  Könige  ven  Hannover

sein  Gebiet  und  seine  Souveränetätsrechte  nach  Maßgabe  der  Reformvorschläge
vom  14.  d.  M.  gewährleisten  will,  so  kann  der  Unterzeichnete  in  der  That  in
den  erwähnten  Reformvorschlägen  eine  Garantie  für  die  Souveränetätsrechte
des  Königs,  seines  allergnädigsten  Herrn,  nicht  erblicken.  Die  Reformvorschläge
  vom  14.  d.  M.  greifen  so  lief  und  so  wesentlich  in  die  Souveränetätsrechte
ein,  daß  sieeiner  Mediatisirung  gleichen  Erfolgbesorgen  lassen.
„Wenn  hiernach  der  Unterzelchnete  sich  in  der  Lage  erklären  muß,  die  von
Sr.  Durchlaucht  dem  Prinzen  zu  Ofenburg  Namens  der  k.  preußischen  Regierung
  ihm  mitgetheilten  Vertragsbedingungen  abzulehnen,  so  kann  er  dabei  nur
auf  das  entschiedenste  wiederholen,  daß  die  k.  hannoversche  Regierung  sich
bewußt  ist,  auf  dem  Boden  des  unanfechtbaren,  völkerrechtlich  garantirten
Bundesrechts  zu  stehen,  und  daß  das  Festhalten  an  diesem  Rechte  nach  ihrer
Ansicht  der  k.  preußischen  Regierung  keine  Veranlassung  bieten  könne,  das
Königreich  Hannover  als  im  Kriegszustand  mit  Preußen  befindlich  zu  betrachten.
  Die  königlich  hannoversche  Regierung  hält  unabänderlich  daran  fest,
daß  das  Bundesrecht  den  Krieg  zwischen  Bundesgliedern  verbiete,  und  sie
wird  daher  keine  kriegerische  Maßregeln  gegen  die  verbündete  kgl.  preußische
Regierung  vornehmen,  so  lange  ihre  Grenzen  nicht  angegrissen  werden.  Zu
einem  solchen  Angriff  aber  kann  die  k.  hannoversche  Regierung  auch  bei  der
egenwärtigen  Spannung  weder  einen  Rechtsgrund  noch  selbst  eine  politische
Veranlassung  finden  und  mag  auch  jetzt  der  Hoffnung  nicht  entsagen,  ihre
bundesfreundliche  Gesinnung  und  deren  stets  erfolgte  Bethätigung  von  der
k.  preußischen  Regierung  anerkannt  und  das  bisherige  für  beide  Regierungen
werthvolle  nachbarliche  Verhältniß  erhalten  zu  sehen.

Die  städtischen  Collegien  der  Residenz  versammeln  sich  spät  Abends
und  beschließen,  einen  Versuch  beim  Könige  zu  machen,  damit  der
Stadt  und  dem  Lande  das  Schicksal  feindlicher  Occupation  erspart
bleibe.  Der  König  empfängt  sie  in  der  Nacht  im  Beisein  der
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                                        Deutschland.                                      97

Königin  und  des  Kronprinzen.  Der  Stadtdirektor  trägt  die  Bitte
vor;  der  König  antwortet  ausführlich,  gibt  die  Gründe  für  sein  Votum
in  Frankfurt  an  und  fügt  hinzu,  Preußen  habe  Forderuugen  gestellt,
deren  Erfüllung  das  Königreich  mediatisiren,  die  Selbständigkeit  der
Krone,  des  Landes  und  jedes  Einzelnen  aufheben  und  mit  der  Pflicht
und  Ehre  Sr.  Majestät  unvereinbar  sein  würden.  Bei  der  überlegenen
  Feindesmacht  sehe  der  König  sich  außer  Stande,  die  Hauptstadt
  gegen  die  Occupation  zu  schützen;  er  concentrire  seine  Truppen
in  den  südlichen  Provinzen  und  hoffe,  sich  dort  halten  zu  können.
So  schmerzlich  die  ihm  gebotene  Nothwendigkeit  sei,  doch  könne  er
als  Christ,  als  Monarch  und  als  Welf  nicht  anders.  Alle  Truppen
der  hauptstädtischen  Besatzung  rücken  nach  Süden  aus.  Der  König
mit  dem  Kronprinzen  folgt  ihnen.  Proclamation  des  Königs  „an
Magistrat,  Bürgervorsteher  und  Bürger  der  Residenz“:  „Im  Begriff,
mit  dem  theuren  Kronprinzen  mich  zu  meiner  Armee  in  dem  südlichen

Theile  meines  Königreichs  zu  begeben,  lasse  ich  meine  theure  Königin

und  geliebten  Töchter  zu  Herrenhausen  Eurer  bewährten  Treue,  Liebe
und  Anhänglichkeit  zurück.“

15.  Juni.  (Kurhessen).  Angebliche  Unterredung  zwischen  dem  preußischen



Gesandten  Gen.  v.  Röder  und  dem  Kurfürsten.  Ablehnung  der
preuß.  Sommation.  Abreise  des  preuß.  Gesandten.  Abmarsch  der
Truppen;  alles  Kriegsmaterial  wird  nach  Süden  geschafft.  Die
Abführung  des  Staatsschatzes  wird  vom  geheimen  landständischen
Ausschuß  verweigert.  Ankunft  des  Thronfolgers  aus  Berlin,  wo
sich  Preußen  umsonst  mit  ihm  bezüglich  seines  bevorstehenden  Vorgehens
  gegen  den  Kurfürsten  zu  verständigen  gesucht  hat.  Der
Kurfürst  ernennt  zuerst  den  Thronfolger,  alsbald  aber  wieder  den
Gen.  v.  Schenk  zum  Oberbefehlshaber  der  Truppen;  er  selbst  bleibt
in  Wilhelmshöhe.

16. „  (Preußen).  Circulardep.  Bismarcks  an  die  Vertreter  Preußens

im  Ausland:

...  Wir  hatten  es  vorausgesehen,  daß  die  unvermutheten  und  nicht  zu
rechtfertigenden  Rüstungen  Oesterreichs  eine  verhängnißvolle  Krisis  herbeiführen
würden.  Diese  Krisis  ist  jetzt  ausgebrochen.  Die  drei  neutralen  Mächte
haben  die  Gefahren  der  Situation  zu  beschwören  gesucht,  indem  sie  die  Fragen,
welche  den  Frieden  Europas  bedrohten,  gemeinschaftlichen  Berathungen  empfahlen;
  aber  ihre  Bemühungen  sind  an  dem  Widerstreben  Oesterreichs  gescheitert.
  Die  Lösung  der  Elbherzogthümerfrage  war  durch  die  Verträge  einer
gemeinsamen  Verständigung  zwischen  den  beiden  souveränen  Mächten  vorbehalten
  worden.  Da  Oesterreich  sich  von  seinen  Verpflichtungen  lossagte,  um
jene  Lösung  außerhalb  der  von  ihm  unterzeichneten  Verträge  zu  suchen,  hat
der  König,  unser  erhabener  Herr,  sich  genöthigt  gesehen,  seine  Truppen  in
Holstein  einrücken  zu  lassen,  ohne  indessen  damit  Oesterreich  das  Recht  streitig
zu  machen,  seine  Truppen  nach  Schleswig  rücken  zu  lassen.  Der  Bruch
des  Gasteiner  Vertrags  berechtigte  Se.  Majestät  zu  dieser  Maßregel,  die  Pflicht,
seine  Rechte  zu  vertheidigen,  gebot  sic  ihm.  Oecsterreich  hat  es  vorgezogen,

seine  Truppen  aus  dem  Herzogt  zu  lassen,  und  indem  es  beim
deutschen  Bunde  eine  willkürliche  Klage    auf  Friedensbruch  erhob,  machte  es
                               7
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        98                                                         Deutschland.

dem  Bundestage  in  Frankfurt  eine  Vorlage,  deren  bloße  Zulassung  zur  Lerathung
  schon  einen  offenkundigen  Bruch  des  Bundesvertrages  bildete.  Der
von  Oesterreich  in  der  Sitzung  des  11.  Mai  gestellte  Antrag  bezweckte  nichts
weniger,  als  die  Decretirung  des  Bundeskrieges  gegen  eines  der  Bundesglieder,
  eine  mit  dem  Buchstaben  und  Geiste  der  Verträge  und  dem  Grund-"zweck
  derselben  durchaus  unvereinbare  Maßnahme.  Dieser  Antrag  wurde,
statt  ohne  Weiteres  beseitigt  zu  werden,  in  der  Sitzung  vom  14.  d.  Mts.
mit  Stimmenmehrheit  angenommen.  Diese  Verletzung  des  undetertrages
schließt  notbwendig  die  Zerreißung  des  Bandes,  welches  die  Mitglieder  des
deutschen  Bundes  vereinte,  in  sich.  Der  Gesandte  des  Königs  war  beauftrazi,
dies  am  Bundeskage  in  eben  derselben  Sitzung  zu  erklären.  Diese  Vergänze
haben  die  Regierung  Sr.  Majestät  von  allen  Verpflichtungen  befreit,  welcke
das  Bundesverhältniß  ihr  bisher  auferlegte,  und  zwar  so,  daß  die  bisherigen
Bundesmitglieder  keinen  Anspruch  mehr  haben,  Gerechtsame  auszuüten,  die
ihnen  nur  in  Gemeinschaft  mit  Preußen  zustanden,  oder  sich  ohne  Preußen
noch  als  Vertreter  des  Bundes  zu  benehmen.  So  sehen  wir  Bande  zerrissen,
welche  Preußen  während  der  Dauer  zweier  Generationen  um  den  Preis
mancher  Opfer  aufrecht  zu  erhalten  bestrebt  war,  wenngleich  es  anerkennen
mußte,  daß  dieselben  nur  sehr  unvollkommen  den  Anforderungen  der  Zeit
entsprachen.  Aber  im  Angesichte  der  offenen  Feindseligkeit,  welche  der  Bundesbeschluß,
  die  Bundesmacht  gegen  Preußen  zu  meobilisiren,  offen  bekundete,
sah  sich  Se.  Majestät  in  die  Nothwendigkeit  versetzt,  auch  seinerseits  jene
Maßregeln  zu  treffen,  welche  die  Sorge  für  die  eigene  Vertheidigung  und
die  Pflichten  gegen  sein  Volk  gebieterisch  von  ihm  forderten.  Die  Regierung
des  Königs  hat  zu  dem  Ende  den  norddeutschen  Staaten,  die  an  Preußen
angrenzen,  ein  neues  Bündniß  angetragen,  dessen  Annahme  die  Gefahren  beseitigen
  würde,  die  wir  von  der  geographischen  Lage  dieser  Staaten  mitten
zwischen  Theilen  des  preußischen  Gebiets  zu  fürchten  hatten.  Sie  hat  sich
bereit  erklärt,  mit  diesen  Regierungen  und  mit  einem  deutschen  Parlamente
in  Verhandlungen  zu  treten,  um  die  Hauptpunkte  dieses  Bündnisses  festzustellen.
  Aber  in  Erwägung  des  Standes  der  Krise,  in  welcher  wir  uns
befinden,  hat  fie  dieselben  ersuchen  müssen,  vor  Allem  ihre  Truppen  auf  den
Friedensfuß  zurückzuversetzen  oder  auch  sie  mit  den  unserigen  zur  Bekämpfung
der  gemeinsamen  Gefahr  zu  vereinigen  und  ihre  Zustimmung  zur  Berufung
eines  deutschen  Parlaments  zu  erklären.  Die  Regierung  des  Königs  ist  sich
bewußt,  bei  Formulirung  dieser  Forderungen  sich  in  so  enge  Grenzen  geschlossen
zu  haben,  als  die  Sorge  für  ihre  eigene  Vertheidigung  es  ihr  gestattete.
Wenn  so  mäßige  Vorstellungen  nicht  angenommen  werden,  so  wird  sie  sich
genöthigt  sehen,  sich  auf  ihre  eigene  Macht  zu  stützen  und  gegen  die  Regierungen,
  die  sich  als  ihre  entschiedenen  Gegner  kenntlich  machen,  alle  Mittel,
über  die  sie  zu  verfügen  hat,  zur  Anwendung  zu  bringen.  Die  Verantwortlichkeit
  für  die  daraus  entstehenden  Folgen  wird  ganz  und  gar  auf  die
zurückfallen,  die  durch  ihre  seindlichen  Umtriebe  diese  Sitnation  geschaffen
und  im  letzten  Augenblicke  die  Hand,  die  Preußen  ihnen  geboten,  zurückgestoßen
  haben  werden.“  ·

16.  Juni.  (Bundestag).  Der  österreichische  Präsidialgesandte  erklärt,
daß  die  kaiserl.  Regierung  allen  bundesgetreuen  Regierungen  ausdrücklich
  ihren  Besitzstand  garantire.  Sachsen  stellt  den  Antrag  auf
Bundeshülfe  gegen  die  Vergewaltigung  Preußens,  dahin  lautend,

„Unverweilt  die  geeigneten  Maßregeln  auf  Grund  der  Artikel  XVIII  und
XIX  der  Wiener  Schlußakte  zu  treffen,  damit  der  rorhandenen  Störung
Einhalt  gethan  werde,  insbesondere  aber  die  höchsten  Regierungen  von  Oesterreich
  und  Bayern  zu  ersuchen,  die  von  der  k.  preuß.  Regierung  ergriffenen
Maßregeln  dafern  nöthig  mit  Gewalt  zurückzuweisen  und  zu  einem  solchen
Vorgehen  ohne  Aufschub  das  Nöthige  vorzukehren.“
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                                         Deutschland.                                      99

Der  Antrag  wird  mit  10  Stimmen  —  Oesterreich,  Bayern,
Sachsen,  Württemberg,  Hannover,  Baden,  Großherzogthum  Hessen,
Kurfürstenthum  Hessen,  Nassau  und  XVI.  Kurie  (Liechtenstein,  Reuß,
Schaumburg-Lippe,  Lippe  u.  Waldeck)  —  zum  Beschluß  erhoben.  Die
anderen  5  enthalten  sich  der  Stimmabgabe.  Erklärung  Oesterreichs:

„Se.  Maj.  der  Kaiser  wird  mit  seiner  vollen  Macht  der  gegen  seine
Bundesgenossen  geübten  Gewalt  entgegentreten  und  demgemäß  mit  Aufbietung
aller  militärischen  Kräfte  unverzüglich  handeln.  Allerhöchstderselbe  erwartet
ein  gleiches  Einstehen  für  die  gemeinsame  Sache,  für  Deutschlands  Recht  und
Freiheit  von  allen  bundestreuen  Regierungen.  Es  ist  von  der  größten  Wichtigkeit,
  daß  die  höchsten  und  hohen  Regierungen  sich  unverweilt  über  den
einheitlichen  Oberbefehl  verständigen,  und  der  Gesandte  hat  Namens  der  kais.
Regierung  den  höchst  dringenden  Wunsch  auszusprechen,  daß  diese  Verständigung
  ohne  Verzug  erfolgen  möge."

Wie  Oesterreich,  erklärt  auch  Bayern  sich  bereit,  die  beschlossene
Bundeshilfe  zu  leisten.  Der  niederländische  Gesandte  für  Luxemburg
  und  Limburg  äußert  Namens  seiner  Regierung  die  Absicht,
neutral  bleiben  zu  wollen,  wogegen  der  Präsidialgesandte  Verwahrung
einlegt.  Im  Auftrag  der  Regierungen  wiederholt  schließlich  die
Bundesversammlung  den  am  14.  d.  M.  bereits  durch  die  Gesandten
erhobenen  Protest  gegen  den  von  Preußen  erklärten  Austritt  aus
dem  Bunde  und  spricht  ihren  Entschluß  aus,  an  dem  Bunde  als
einem  unauflöslichen  Verein  festhalten  zu  wollen.

16.  Juni.  (Bayern).  Bagerische  Truppen  besetzen  die  preuß.  Telegraphenstation
  in  Frankfurt.  Der  preuß.  Gesandte  in  München  fordert
und  erhält  darauf  hin  seine  Pässe.

„  „"  (Bayern).  Gen.  v.  d.  Tann  kehrt  von  seiner  Mission  nach
Oesterreich  zurück.
„  „  (Sachsen).  Proclamation  des  Königs:

„An  Meine  treuen  Sachsen!  Ein  ungerechtfertigter  Angriff  nöthigt  Mich,
die  Waffen  zu  ergreifen!  Sachsen!  Weil  wir  treu  zur  Sache  des  Rechtes
eines  Bruderstammes  standen,  weil  wir  festhielten  an  dem  Band,  welches  das
große  deutsche  Vaterland  umschlingt,  weil  wir  bundeswidrigen  Forderungen
uns  nicht  fügten,  werden  wir  feindlich  behandelt.  Wie  schmerzlich  auch  die
Opfer  sein  mögen,  die  das  Schicksal  uns  auflegen  wird,  laßt  uns  muthig
mm  Kampfe  gehen  für  die  heilige  Sache!  Zwar  sind  wir  gering  an  Zahl,
aber  Gott  ist  in  den  Schwachen  mächtig,  die  auf  ihn  trauen,  und  der  Beistand
  des  ganzen  bundestreuen  Deutschlands  wird  uns  nicht  ausbleiben.  Bin
Ich  auch  für  den  Augenblick  genöthigt,  der  Uebermacht  zu  weichen  und  Mich
von  Euch  zu  trennen,  so  bleibe  Ich  doch  in  der  Mitte  Meines  tapfern  Heeres,
  wo  Ich  Mich  immer  noch  in  Sachsen  fühlen  werde,  und  hoffe,  wenn
der  Himmel  unsere  Wassen  segnet,  bald  zu  Euch  zurückzukehren.  Fest  vertraue
  Ich  auf  Eure  Treue  und  Liebe.  Wie  wir  in  guten  Stunden  zusammengehalten
  haben,  so  werden  wir  auch  in  den  Stunden  der  Prüfung  zusammenstehen;
  vertrauet  auch  Ihr  auf  Mich,  deren  Wohl  das  Ziel  Meines
Strebens  war  und  bleibt.  Mit  Gott  für  das  Recht!  Das  sei  unser
Wahlspruch.“

Der  König  zieht  mit  der  Armee  ab,  indem  er  eine  aus  den
Ministern  v.  Friesen,  v.  Falkenstein,  Schneider  und  dem  General
v.  Engel  bestehende  Landescommission  zurückläßt.

                                                                                        7*
        <pb n="102" />
        100                                             Deutschland.

46.  Juni.  (Sachsen).  Die  preußische  Elbarmee  unter  General  Herwarth
v.  Bittenfeld  rückt  auf  3  Punkten,  über  Strehla,  Dahlen  und  Wurzen,
  in  Sachsen  ein

Proclamation  des  Gen.  Herwarth:  „Sachsen!  Ich  rücke  in
Euer  Land  ein;  nicht  aber  als  Euer  Feind,  denn  ich  weiß,  daß  Eure  Sympathien
  nicht  zusammenfallen  mit  den  Vestrebungen  Eurer  Regierung.  Sie
ist  es  gewesen,  die  nicht  eher  geruht  hat,  als  bis  aus  dem  Bündniß  von
Oesterreich  und  Preußen  die  Feindschaft  beider  entstanden;  sie  allein  ist  die
Veranlassung,  daß  Euer  schönes  Land  zunächst  der  Schauplatz  des  Krieges
werden  wird.  Aber  meine  Truppen  werden  Euch  in  demselben  Maße  als
Freunde  gleichwie  Einwohner  unseres  eigenen  Landes  behandeln,  als  Ihr  uns
entgegenkommen  und  bereit  sein  werdet,  die  nicht  zu  vermeidenden  Lasten
des  Krieges  willig  zu  tragen.  In  Eurer  Hand  also  wird  es  liegen,  die  Leiden
  des.  Krieges  zu  mildern  und  die  Bestrebungen  zu  vereiteln,  die  so  gern
ein Gefühl  von  Feindseligkeit  den  verwandten  Volksstämmen  einimpfen
möchten.“

Gleichzeitig  läßt  Prinz  Friedrich  Karl  seine  Vorhut  in  die  säch.
sische  Lausitz  einrücken  und  setzt  sich  über  Bautzen  mit  der  Elbarmee

unter  Herwarth  in  Verbindung.

Proclamation  des  Prinzen  Friedrich  Karl:  „Se.  Maj.  der
König  von  Preußen,  mein  allergnädigster  Herr,  hat  sich  gezwungen  gesehen,
dem  König  von  Sachsen  den  Krieg  zu  erklären,  und  ich  habe  auf  Grund
dessen  schon  heute  einen  Theil,  der  von  mir  commandirten  Truppen  die  Grenze
der  Lausitz  überschreiten  lassen.  Wir  führen  nicht  den  Krieg  gegen  das  Land
und  die  Bewohner  von  Sachsen,  sondern  gegen  die  Regierung,  welche  uns
denselben  ohne  allen  Grund  durch  ihre  Feindseligkeit  ausgedrungen  hat.  Meine
Truppen  werden  überall  das  Privateigenthum  gewissenhaft  schonen  und  jeden
ruhigen  Landesbewohner  schützen.  Bewohner  der  Lausitzl  Kommt  uns  daher
mit  Vertrauen  entgegen  und  seid  überzeugt,  daß  meine  Soldaten  durch
Wohlwollen  und  strenge  Mannszucht  dem  Lande  die  Lasten  des  Krieges
möglichst  erleichtern  werden  —  Lasten,  die  nicht  ganz  zu  vermeiden  sind,  da
es  erforderlich  sein  wird,  Requisitionen  eintreten  zu  lassen,  die  indeß  ordnungsmäßig
  ausgeschrieben  und  nur  gegen  Empfangsbescheinigung  erhoben
werden  sollen.“

(Hannover).  General  Vogel  v.  Falkenstein  rückt  von  Minden
aus,  General  Manteuffel  lam  18.  Juni)  von  Holstein  aus  in
Hannover  ein.

Corpsbefehl  des  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein:  „Hannover,  Sachsen,
Kurhessen,  mit  denen  wir  bis  jetzt  in  Fried  und  Freundschaft  lebten,  haben
auf  Ansuchen  Oesterreichs  beschlossen,  eine  Executionsarmee  gegen  Preußen
ins  Feld  zu  stellen.  Es  ist  nicht  unsere  Sache,  die  Gründe  dafür  zu  erforschen,
  aber  selbstverständlich  ist  dieserhalb  Sr.  Maj.  unserm  allergnädigsten
König  nichts  übrig  geblieben,  als  den  übermüthigen  Regierungen  jener  Kleinstaaten
  den  Krieg  zu  erklären,  was  geschehen.  Heute  rücken  wir  nun  in  Kurhessen
  und  Hannover  als  Feinde  ein.  Nichtsdestoweniger  wollen  wir  es  uns
angelegen  sein  lassen,  den  ruhigen  Landeseinwohnern  gegenüber,  denen  diese
Vorgänge  gar  nicht  lieb  sind,  auch  unserersei's  zu  zeigen,  wie  wir  es  beklagen,
  zu  einem  brudermörderischen  Krieg  herausgefordert  zu  sein.  Soldaten
des  westphälischen  Corps!  In  diesem  Sinn  laßt  uns  den  bevorstehenden
Krieg  durchkämpfen;  wir  wollen  unsern  gegenwärtigen  Feinden  zeigen,  daß
eine  mehr  denn  fünfzigjährige  Freundschaft  in  uns  eine  zu  schöne  Erinnerunge
  zurückgelassen  hat,  um  uns  sofort  zu  rücksichtslosen  Feinden  umstimmen
zu  können.“

                                                       7*
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                                           Deutschland.                                  101

Proclamation  des  Gen.  Manteuffel:  „Hannoveraner!  Seit  Wochen
  hat  Se.  Maj.,  mein  König  und  Herr,  sich  bemüht,  die  schwebenden  Fragen
mit  dem  kgl.  Cabinet  in  Hannover  vertragsmäßig  zu  ordnen.  Es  ist  verweigert
  worden.  Die  Sicherheit  Preußens  erfordert,  daß  im  Rücken  seiner
Armee  keine  Feinde  bleiben.  Mein  König  und  Herr  hat  daher  die  Entlassung
der  Soldaten  verlangt,  welche  über  die  Friedensstärke  der  k.  hannover'schen
Armee  eingezogen  worden  sind.  Nur  durch  die  Gewährung  dieser  Forderung
würden  Hannover  die  Leiden  des  Krieges  erspart  sein.  Bis  dahin  muß  ich
Hannover  als  im  Kriegszustande  gegen  Preußen  betrachten  und  hiernach  handeln.
  Ich  rücke  nicht  als  Feind  der  braven  Einwohner  des  Königreichs  ein.
Ihr  Privateigenthum  wird  streng  geschont  werden.  Die  k.  Truppen  werden
die  preußische  Disciplin  auch  hier  bewähren.  Hannoveraner!  Kommt  auch
Ihr  ihnen  freundlich  entgegen.“  ·

16.  Juni.  (Hannover).  II.  Kammer:  Bennigsen  zieht  seinen  Urantrag
v.  14.  d.  M.  zurück.  Auf  seine  und  Münchhausens  Anfrage  erwidert
  Minister  Bacmeister,  der  König  bleibe  in  Göttingen,  die
Kassen  seien  thunlichst  gesichert;  über  die  Vollmachten  der  Minister
könne  aber  Näheres  nicht  mitgetheilt  werden,  da  bei  der  Kürze  der
Zeit  die  Verhandlung  nicht  zum  Abschluß  gebracht  sei.  Darauf
erfolgt  die  Vertagung.

„,  „  (Kurhesssen).  General  v.  Bayer  rückt  mit  dem  preußischen
Observationscorps  von  Wetzlar  in  Kurhessen  ein  und  über.  Gießen
bis  Marburg  vor.  Proclamation  des  preuß.  Generals:

„Hessische  Brüder!  Auf  Befehl  meines  Königs  und  Herrn  bin  ich  mit
einem  preußischen  Corps  heute  in  Eure  Lande  eingerückt,  nachdem  Eure  Regierung
  in  beklagenswerther  Verblendung  es  verschmäht  hat,  in  friedlichem
Bunde  mit  Preußen  für  unser  gemeinsames  deutsches  Vaterland  eine  Orgasation
  zu  schaffen,  welche  den  gerechten  Forderungen  des  deutschen  Volkes
entspricht.  Kaum  hat  ein  anderer  Volksstamm  so  schwer  unter  der  Zerfahrenheit
  unserer  deutschen  Zustände  zu  leiden  gehabt,  wie  Ihr!  Wir  wissen,
daß  Ihr  Euch  deßhalb  nach  glücklicheren  Tagen  sehnt,  und  kommen  zu  Euch,
nicht  als  Feinde  und  Eroberer,  sondern  um  Euch  die  deutsche  Bruderhand  zu
reichen!  Nehmt  sie  an  und  folgt  nicht  länger  der  Stimme  derer,  die  uch
mit  uns  verfeinden  möchten,  weil  sie  kein  Herz  für  Euer  Wohl  und  Deutschlands
Ehre  haben!  Nur  den,  der  zwischen  Euch  und  uns  sich  stellt,  betrachten  wir
als  unsern  Feind.  Ich  werde  jeden  Versuch  des  Widerstandes  mit  dem
Schwerte  in  der  Hand  brechen,  aber  auch  jeden  Tropfen  so  vergossenen  Blutes
  schwer  beklagen.  Ich  fordere  alle  Behörden  auf,  auf  ihrem  Posten  zu
verbleiben  und  ihre  Geschäfte  wie  bisher  fortzuführen.  Den  friedlichen  Bürgern
  verspreche  ich  Schutz  in  ihrem  Eigenthum.  Der  Verkehr  wird  im  Lande
frei  bleiben,  soweit  dieß  ohne  Beeinträchtigung  der  militärischen  Interessen
möglich  ist.  Dagegen  erwarte  ich,  überall  bereitwilliges  Entgegenkommen  zu
finden,  wo  ich  im  Interesse  meiner  Truppen  und  zur  Erfüllung  der  mir  gestellten
  Aufgabe  die  Hilfe  des  Landes  in  Anspruch  nehmen  muß.  Hessische  Brüder!
  Preußens  Volk,  geschaart  um  Preußens  König,  setzt  seine  höchsten  Güter
ein  für  deutsches  Recht  und  Deutschlands  Macht!  Auf!  zeigt  auch  ihr,  daß
echtes  deutsches  Blut  in  Euern  Adern  rollt!“  

„  (Preußen)  richtet  identische  Noten  an  die  norddeutschen  Staaten:
  Mecklenburg-Schwerin,  Sachsen-Weimar-Eisenach,  Mecklenburg-Strelitz,
  Oldenburg,  Braunschweig,  Sachsen  -Meiningen,  Sachsen-Altenburg,
  Sachsen-Coburg-Gotha,  Anhalt,  Schwarzburg-Sondershausen,
  Schwarzburg-Rudolstadt,  Waldeck,  Reuß  ältere  und  Reuß
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        102                                                Deutschland.



jüngere  Linie,  Schaumburg-Lippe,  Lippe,  Lübeck,  Bremen  und  Hamburg,
  um  sie  einzuladen,  mit  ihr  ein  Bündniß  auf  den  Grundlagen
einzugehen,  welche  mit  einem  baldigst  zu  berufenden  Parlament  zu

vereinbaren  sein  würden,  ferner  ihre  Truppen  ungesäumt  auf  den

Kriegsfuß  zu  setzen  und  Sr.  Maj.  dem  König  zur  Vertheidigung
ihrer  Unabhängigkeit  und  ihrer  Rechte  zur  Verfügung  zu  halten,
und  drittens  an  der  Einberufung  des  Parlaments  theilzunehmen,
sobald  diese  von  Preußen  erfolgt.  Dagegen  soll  preußischerseits  die
Zusage  ertheilt  werden,  daß,  im  Fall  dieser  Einladung  entsprochen
werde,  den  genannten  Staaten  die  Unabhängigkeit  und  Integrität
des  Gebiets  nach  Maßgabe  der  Grundzüge  zu  einer  neuen  Bundesverfassung
  vom  10.  Juni  1866  von  Sr.  Maj.  dem  Könige  werde
gewährleistet  werden.

17.  Juni.  (Oesterreich).  Kriegsmanifest  des  Kaisers:

„An  Meine  Völker!  Mitten  in  dem  Werke  des  Friedens,  das  Ich  unternommen,
  um  die  Grundlagen  zu  einer  Verfassungsform  zu  legen,  welche
die  Einheit  und  Machtstellung  des  Gesammtreichs  festigen,  den  ein  zelnen
Ländern  und  Völkern  aber  ihre  freie  innere  Entwicklung  sichern  soll,  hat  Meine
Regentenpflicht  Mir  geboten,  Mein  ganzes  Heer  unter  die  Wassen  zu  rufen.
An  den  Gränzen  des  Reichs,  im  Süden  und  Norden,  stehen  die  Armeen
zweier  verbündeter  Feinde,  in  der  Absicht,  Oesterreich  in  seinem  européischen
Machlbestande  zu  erschüttern.  Keinem  derselben  ist  von  Meiner  Seite  ein
Anlaß  zum  Kriege  gegeben  worden.  Die  Segnungen  des  Friedens  Meinen
Völkern  zu  erhalten,  habe  Ich,  dessen  ist  Gott  der  Allwissende  Mein  Zeuge,

immer  für  eine  Meiner  ersten  und  heiligsten  Regentenpflichten  angesehen,  und

getreu  sie  zu  erfüllen  getrachtet.  Allein  die  eine  der  beiden  feindlichen  Mächte
bedarf  keines  Vorwands;  lüstern  auf  den  Raub  von  Theilen  Meines  Reiches,
ist  der  günstige  Zeitpunkt  für  sie  der  Anlaß  zum  Krieg.  Verbündet  mit  den
preußischen  Truppen,  die  uns  als  Feinde  nunmehr  gegenüberstehen,  zog  vor
zwei  Jahren  ein  Theil  Meines  treuen  und  tapfern  Heeres  an  die  Gestade
der  Nordsee.  Ich  bin  diese  Wassengenossenschaft  mit  Preußen  eingegangen,
um  vertragsmäßige  Rechte  zu  wahren,  einen  bedrohten  deutschen  Volksstamm
zu  schützen,  das  Unheil  eines  unvermeidlichen  Krieges  auf  seine  engsten  Gränzen
  einzuschränken,  und  in  der  innigen  Verbindung  der  zwei  mitteleuropischen
  Großmächte  —  denen  vorzugsweise  die  Aufgabe  der  Erhaltung  des
europäischen  Friedens  zu  Theil  geworden  —  zum  Wohle  Meines  Reichs,
Deutschlands  und  Europa's  eine  solche  dauernde  Friedensgarantie  zu  gewinnen.
  Eroberungen  habe  Ich  nicht  gesucht;  uneigennützig  beim  Abschlusse  des
Bündnisses  mit  Preußen,  habe  Ich  auch  im  Wiener  Friedensvertrag  keine
Vortheile  für  Mich  angestrebt.  Oesterreich  trägt  keine  Schuld  an  der  trüben
Reihe  unseliger  Verwicklungen,  welche  bei  gleicher  uneigennütziger  Absicht
Preußens  nie  hätten  entstehen  können,  bel  gleicher  bundestreuer  Gesinnung
augenblicklich  zu  begleichen  waren.  Sie  wurden  zur  Verwirklichung  selbstsüchtiger
  Zwecke  hervorgerufen,  und  waren  deßhalb  für  Meine  Regierung  auf
friedlichem  Wege  unlösbar.  So  steigerte  sich  immer  mehr  der  Ernst  der
Lage.  Selbst  dann  aber  noch,  als  offenkundig  in  den  beiden  feindlichen
Staaten  kriegerische  Vorbereitungen  getroffen  wurden,  und  ein  Einverständniß
unter  ihnen,  dem  nur  die  Absicht  eines  gemeinsamen  feindlichen  Angriffs  auf
Mein  Reich  zu  Grunde  liegen  konnte,  immer  klarer  zu  Tage  trat,  verharrte
Ich  im  Bewußtsein  Meiner  Regentenpflicht,  bereit  zu  jedem  mit  der  Ehre
und  Wohlfahrt  Meiner  Völker  vereinbaren  Zugeständniß,  im  tiessten  Frieden.
Als  Ich  jedoch  wahrnahm,  daß  ein  weiteres  Zögern  die  wirksame  Abwehr
feindlicher  Angrisse  und  hiedurch  die  Sicherheit  der  Monarchie  gefährde,  mußte
        <pb n="105" />
                                        Deutschland.                                  103

Ich  Mich  zu  den  schweren  Opfern  entschließen,  die  mit  Kriegsrüstungen  unzertrennlich
  verbunden  sind.  Die  durch  Meine  Regierung  gegebenen  Versicherungen
  Meiner  Friedensliebe,  die  wiederholt  abgegebenen  Erklärungen  Meiner
Bereitwilligkeit  zu  gleichzeitiger  gegenseitiger  Abrüstung  erwiderte  Preußen
mit  Gegenansinnen,  deren  Annahme  eine  Preisgebung  der  Ehre  und  Sicherheit
  Meines  Reichs  gewesen  wäre.  Preußen  verlangte  die  volle  vorausgehende
Abrüstung  nicht  nur  gegen  sich,  sondern  auch  gegen  die  an  der  Grenze  Meines
  Reichs  in  Italien  stehende  feindliche  Macht,  für  deren  Friedensliebe  keine
Bürgschaft  geboten  wurde  und  keine  geboten  werden  konnte.  Alle  Verhandlungen
  mit  Preußen  in  der  Herzogthümerfrage  haben  immer  mehr  Belege
zur  Thatsache  geliefert,  daß  eine  Lösung  bieftr  Frage,  wie  sie  der  Würde
Oesterreichs,  dem  Recht  und  den  Interessen  Deutschlands  und  der  Herzogthümer
  entspricht,  durch  ein  Einverständniß  mit  Preußen  bei  seiner  offen  zu
Tag  liegenden  Gewalts=  und  Eroberungspolitik  nicht  zu  erzielen  ist.  Die
Verhandlungen  wurden  abgebrochen,  die  ganze  Angelegenheit  den  Entschliehungen
  des  Bundes  anheimgestellt,  und  zugleich  die  legalen  Vertreter  Holsteins
einberufen.  Die  drohenden  Kriegsaussichten  veranlaßten  die  drei  Mächte
Frankreich,  England  und  Rußland  auch  an  Meine  Regierung  die  Einladung
zur  Theilnahme  an  gemeinsamen  Berathungen  ergehen  zu  lassen,  deren  Zweck
die  Erhaltung  des  Friedens  sein  sollte.  Meine  Regierung,  entsprechend  Meiner
  Absicht,  wenn  immer  möglich,  den  Frieden  für  Meine  Völker  zu  erhalten,
hat  die  Theilnahme  nicht  abgelehnt,  wohl  aber  ihre  Zusage  an  die  bestimmte
Voraussetzung  geknüpft,  daß  das  öffentliche  europäische  Recht  und  die  bestehenden
  Verträge  den  Ausgangspunkt  dieser  Vermittlungsversuche  zu  bilden
haben,  und  die  theilnehmenden  Mächte  kein  Sonderinteresse  zum  Nachtheil
des  europäischen  Gleichgewichts  und  der  Rechte  Oesterreichs  verfolgen.  Wenn
schon  der  Versuch  von  Friedensberathungen  an  diesen  natürlichen  Voraussetzungen
  scheiterte,  so  liegt  darin  der  Beweis,  daß  die  Berathungen  selbst
nie  zur  Erhaltung  und  Festigung  des  Friedens  hätten  führen  können.  Die
neuesten  Ereignisse  beweisen  es  unwiderleglich,  daß  Preußen  nun  offen
Gewalt  an  die  Stelle  des  Rechts  setzt.  In  dem  Recht  und  der
Ehre  Oesterreichs,  in  dem  Recht  und  der  Ehre  der  gesammten  deutschen  Nation
erblickte  Preußen  nicht  länger  eine  Schranke  für  seinen  verhängnißvoll  gesteigerten
  Ehrgeiz.  Preußische  Truppen  rückten  in  Holstein  ein,  die  von  dem
kaiserl.  Statthalter  einberufene  Ständeversammlung  wurde  gewaltsam  gesprengt,
die  Regierungsgewalt  in  Holstein,  welche  der  Wiener  Friedensvertrag  gemeinschaftlich
  auf  Oesterreich  und  Preußen  übertragen  hatte,  ausschließlich  für
Preußen  in  Anspruch  genommen  und  die  österreichische  Besatzung  genöthigt,
zehnfacher  Uebermacht  zu  weichen.  Als  der  deuische  Bund,  vertragswidrige
Eigenmacht  hierin  erkennend,  auf  Antrag  Oesterreichs  die  Mobilmachung  der
Bundestruppen  beschloß,  da  vollendete  Preußen,  das  sich  so  gern  als  Träger
deutscher  Interessen  rühmen  läßt,  den  eingeschlagenen  verderblichen  Weg.  Das
Nationalband  der  Deutschen  zerreißend,  erklärte  es  seinen  Austritt  aus  dem
Bunde,  verlangte  von  den  deutschen  Regierungen  die  Annahme  eines  sogenannten
  Reformplans,  welcher  die  Theilung  Deutschlands  verwirklicht,  und
schritt  mit  militärischer  Gewalt  gegen  die  bundesgetreuen  Souveräne  vor.
So  ist  der  unheilvollste,  ein  Krieg  Deutscher  gegen  Deutsche
unvermeidlich  geworden!  Zur  Verantwortung  all  des  Unglücks,
  das  er  über  Einzelne,  Familien,  Gegenden  und  Länder
  bringen  wird,  rufe  Ich  diejenigen,  welche  ihn  herbeigeführt,
  vor  den  Richterstuhl  der  Geschichte  und  des  ewigen
allmächtigen    Gottes.  Ich  schreite  zum  Kampf  mit  dem  Vertrauen,  das
die  gerechte  Sache  gibt,  im  Gefühle  der  Macht,  die  in  einem  großen  Reich
liegt,  wo  Fürst  und  Volk  nur  von  einem  Gedanken  —  dem  guten  Recht
Oesterreichs  —  durchdrungen  sind,  mit  frischem  vollem  Muth  beim  Anblick
Meines  tapfern,  kampfgerüsteten  Heeres,  das  den  Wall  bildet,  an  welchem  die
Kraft  der  Feinde  Oesterreichs  sich  brechen  wird,  im  Hinblick  auf  Meine  treuen
        <pb n="106" />
        104                                       Deutschland.



Völker,  die  einig,  entschlossen,  opferwillig  zu  Mir  emporschauen.  Die  reine
Flamme  patriotischer  Begeisterung  lodert  gleichmäßig  in  den  Gebieten  Meines
Reichs  empor;  freudig  eilten  die  einberufenen  Krieger  in  die  Reihen  des
Heeres;  Freiwillige  drängen  sich  zum  Kriegsdienst;  die  ganze  wassenfähige
Bevölkerung  einiger  zumeist  bedrohter  Länder  rüstet  sich  zum  Kampf,  und  die
edelste  Opferwilligkeit  eilt  zur  Linderung  des  Unglücks  und  zur  Unterstützung
der  Bedürfnisse  des  Heeres  herbei.  Nur  ein  Gefühl  durchdringt  die  Bewohner
  Meiner  Königreiche  und  Länder:  das  Gefühl  der  Zusammengehöärigkeit,
das  Gefühl  der  Macht  in  ihrer  Einigkeit,  das  Gefühl  des  Unmuths  über  eine
so  unerhörte  Rechtsverletzung.  Doppelt  schmerzt  es  Mich,  daß  das  Werk  der
Verständigung  über  die  innern  Verfassungsfragen  noch  nicht  so  weit  gediehen
ist,  um  in  diesem  ernsten,  zugleich  aber  erhebenden  Augenblick  die  Vertreter
aller  Meiner  Völker  um  Meinen  Thron  versammeln  zu  können.  Dieser
Stütze  für  jetzt  enlbehrend,  ist  Mir  jedoch  Meine  Regentenpflicht  um  so  klarer,
  Mein  Entschluß  um  so  fester,  dieselbe  Meinem  Reich  für  alle  Zukunft
zu  sichern.  Wir  werden  in  diesem  Kampfe  nicht  allein  stehen.  Deutschlands
Fürsten  und  Völker  kennen  die  Gefahr,  welche  ihrer  Freiheit  und  Unabhängigkeit
  von  einer  Macht  droht,  deren  Handlungsweise  durch  selbstsüchtige  Plone
einer  rücksichtslosen  Vergrößerungssucht  allein  geleitet  wird;  sie  wissen,  welchen
  Hort  für  diese  ihre  höchsten  Güter,  welche  Stütze  für  die  Macht  und
Integrität  des  gesammten  deutschen  Vaterlands  sie  an  Oesterreich  finden.
Wie  wir  für  die  heiligsten  Güter,  welche  Völker  zu  vertheidigen  haben,  in
Waffen  stehen,  so  auch  unsere  deutschen  Bundesbrüder.  Man  hat  die  Waffen
uns  in  die  Hand  gezwungen.  Wohlan!  jetzt,  wo  wir  sie  ergriffen,  dürfen
und  wollen  wir  sie  nicht  früher  niederlegen,  als  bis  Meinem  Reich,  sowie
den  verbündeten  deutschen  Staaten  die  freie  innere  Entwicklung  gesichert  und
deren  Machtstellung  in  Europa  neuerdings  befestiget  ist.  Auf  unserer  Einigkeit,
  unserer  Kraft  ruhe  aber  nicht  allein  unser  Vertrauen,  unsere  Hoffnung;
Ich  setze  sie  zugleich  noch  auf  einen  Höheren,  den  allmächtigen  gerechten  Gott,
dem  Mein  Haus  von  seinem  Ursprung  an  gedient,  der  die  nicht  verläßt,
welche  in  Gerechtigkeit  auf  ihn  vertrauen.  Zu  ihm  will  ich  um  Beistand  und
Sieg  flehen,  und  fordere  Meine  Völker  auf,  es  mit  Mir  zu  thun."
Circulardepesche  Mensdorffs:  „Die  letzten  Gewaltacte,  welche
Preußen  in  Deutschland  begangen  hat,  der  bewaffnete  Einfall  in  die  friedlichen
  Staaten,  die  nichts  Anderes  verschuldet  haben,  als  daß  sie  den  Bestimmungen
  des  Bundesvertroges  treu  geblieben  sind,  gestatteten  dem  Kaiser,
unserm  erhabenen  Herrn  nicht  weiter,  in  seiner  Langmuth  zu  verharren  und
unthätiger  Zuschauer  einer  so  flagranten  Verletzung  der  Rechte  der  Verbündeten

  zu  bleiben.  Das  soeben  erschienene  kais.  Manifest  kündigt  allen  Völkern

des  österr.  Kaiserstaates  an,  daß  der  Krieg  jetzt  unausbleiblich  ist  und  daß
man  Gewalt  der  Gewalt  entgegensetzen  muß,  um  den  Triumph  des  Rechtes
und  die  Aufrechterhaltung  der  Unabhängigkeit  der  deutschen  Staaten  zu  sichern.
Die  Worte  des  Kaisers  werden  ohne  Zweifel  selbst  in  der  Fremde  ein  sompathisches
  Echo  finden.  Sie  appelliren  an  Gefühle,  welche  überall  die  Herzen
schlagen  machen,  wo  die  Ideen  der  Chre  und  der  Billigkeit  noch  lebendig  sind
Ich  würde  fürchten,  die  Wirkung  dieser  Sprache  abzuschwächen,  wenn  ich
einen  Commentar  dazu  geben  wollte.  Wollen  Sie,  ich  ersuche  darum,  Sorge
tragen,  daß  das  kaiserliche  Manifest  genau  bekannt  werde  und  die  möglichst
  ausgedehnte  Publicität  erhalte.  Die  Wiener  Zeitung  bringt  Ihnen  den
deutschen  Text  dieses  Actenstückes.  Beigeschlossen  finden  Sie  eine  französische
Uebersetzung,  welche  so  weit  wie  nur  immer  möglich,  zu  verbreiten  ich  Sle
einlade.  Die  Sache,  für  welche  Oesterreich  die  Waffen  ergreift,  ist  eine  zu
gute,  als  daß  sie  nicht  gewinnen  sollke,  wenn  sie  so  laut  wie  möglich  vor
dem  Richterstuhl  der  öffentlichen  Meinung  verhandelt  wird.  Kein  Gedanke
an  Eroberung  leitet  die  kaiserl.  Politik.  Die  Völker  Oesterreichs  wissen,  daß
sie  nicht,  um  einem  schuldbeladenen  Ehrgeize  zu  fröhnen,  zu  so  peinlichen
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                                 Deutschland.                           105

Opfern  aufgerufen  werden;  diese  Ueberzeugung  gibt  ihnen  einen  patriotischen
Schwung,  der,  wie  ich  hoffe,  die  sichere  Bürgschaft  des  Sieges  ist.  Wir  legen
aber  auch  darauf  Gewicht,  daß  man  außerhalb  der  Grenzen  des  Kaiserstaates
unseren  Absichten  Gerechtigkeit  widerfahren  lasse.  Was  auch  der  Ausgang  des
Kampfes  sein  möge,  wir  wollen,  daß  man  überall  sage,  die  Sache  Oesterreichs
und  die  Sache  des  Rechtes  sei  nur  eine  und  dieselbe.“

Armeebefehl  Benedeks:  „Se.  Majestät  der  Kaiser  verkündet  mit
dem  Manifest  vom  heutigen  Tage  Seinen  treuen  Völkern,  daß  alle  Anstrengungen
  den  Frieden  zu  erhalten  vergeblich  waren,  daß  Er  gezwungen  ist,  für
die  Ehre,  für  die  Unabhängigkeit  und  Machtstellung  Oesterreichs  und  seiner
edlen  Bundesgenossen  zum  Schwerte  zu  greifen.  Die  Ungewißheit,  die  auf
uns  gelastet,  ist  somit  behoben,  unsere  Soldatenherzen  dürfen  höher  schlagen,
zu  den  Waffen  ruft  unser  Allergnädigster  Kriegsherr  und  mit  Gottesvertrauen
gehen  wir  nunmehr  einem  gerechten  und  heiligen  Kriege  entgegen.  Wohlan
denn,  Soldaten!  unsere  erhabenste  Aufgabe  beginnt.  Mit  freudiger  Hingebung.
und  Schnelligkeit  habt  Ihr  Euch  —  von  nah  und  fern  —  der  Deutsche  wie
der  Ungar,  der  Slave  wie  der  Italiener  —  unter  des  Kaisers  Fahnen  geschaart;
  sie  sind  nun  aufs  neue  entfaltet  zum  Kampfe  für  Sein  gutes  Recht,
für  Oesterreichs  heiligste  Interessen,  für  unseres  Vaterlandes  höchste  Güter:  —
und  Ihr  werdet  diese  Fahnen  unter  allen  Umständen  hoch  und  ruhmvoll
halten,  Ihr  werdet  mit  Gottes  Hülfe  sie  zum  Siege  tragen!  Zu  den  Wassen
also!  —  Wie  Ihr  mit  mir  daran  seid,  Soldaten!  was  ich  für  Euch  fühle,
was  ich  von  Euch  fordere  und  erwarte,  das  wißt  Ihr;  setze  jeder  nun  seine
besten  Kräfte  ein,  damit  wir  das  höchste  Vertrauen  unseres  schwergeprüsten
vielgeliebten  Kaisers  und  Herrn  mit  jubelndem  Todesmuthe  rechtfertigen,  damit
ich  Euch  bald  freudig  zurufen  könne:  „„Ihr  habt  Euch  wacker  gehalten,  wie
es  Oesterreichs  Söhnen  ziemt,  —  das  Vaterland  ist  stolz  auf  Euch  —  der
Kaiser  ist  mil  Euch  zufrieden!“

17.  Juni.  (Schleswig-Holstein).  Herzog  Friedrich  richtet  aus  Liebenstein
  noch  eine  letzte  Proclamation  an  seine  Schleswig-Holsteiner:

„Als  die  Befreiung  unseres  Laudes  von  dänischer  Herrschaft  begann,
durften  wir  hoffen,  daß  der  Beseitigung  fremder  Usurpation  bald  die  thatsächliche
  Anerkennung  unseres  Rechts  auf  staatliche  Selbstständigkeit  folgen
werde.  Die  verbündeten  Truppen  kamen  mit  der  Erklärung,  die  Rechte
unseres  Landes  und  die  Rechte  des  Bundes  in  Bezug  auf  Schleswig  schützen
zu  wollen.  Welche  diese  Rechte  seien,  haben  Oesterreich,  Preußen  und  der
Bund  gemeinsam  vor  Europa  erklärt,  als  sie  in  London  mein  Recht  anerkannten
  und  die  Vereinigung  der  Herzogthümer  Schleswig-Holstein  unter
meiner  Regierung  forderten.  Statt  der  gehofften  baldigen  Einigung  droht
ein  blutiger  Kampf  ganz  Deutschland  zu  entzweien,  weil  Preußen  von  der
bereits  allseilig  angenommenen  Anerkennung  unseres  Rechts  zurückgetreten
ist,  weil  gegen  ein  deutsches  Land,  dessen  Schutz  und  Befreiung  verheißen
war,  das  Recht  des  Eroberers  geltend  gemacht  werden  soll.  Wir  beklagen
es  tief,  daß  unsere  schleswig-holsteinische  Sache,  welche  Deutschland  einigen
und  kräftigen  konnte,  als  Anlaß  eines  Kampfes  dienen  soll,  der  zur  Zerreißung
im  Innern,  zur  Erniedrigung  vor  Europa  führen  kann.  Die  Verantwortung
tragen  Dieienigen,  welche  das  einzige  Mittel  zur  Erhaltung  des  Friedens,
durch  die  Anerkennung  und  Verwirklichung  meines  und  Eures  Rechts  die
widerstreitenden  Interessen  auszugleichen,  von  sich  gestoßen  haben.  Wir  können
dem  beroestehenden  Kampfe  mit  ruhigem  Bewußtsein  entgegengehen.  Obwohl
jeder  Vertretung  beraubt,  welche  die  Stimme  des  Landes  hälte  zur  Geltung
bringen  können,  habt  Ihr  doch  Niemand  im  Zweifel  darüber  gelassen,  daß
Ihr  bereit  warct,  soviel  an  Euch  lag,  dem  Frieden  jedes  mögliche  Zugeständniß
  zu  machen.  Ich  selbst  habe  mich  zu  jedem  mit  den  Gesammtinkeressen
  Deutschlands  irgend  verträglichen  Opfer  bereit  erklärt,  um  das  Recht
unseres  Landes  mit  den  Wünschen  Preußens  in  Einklang  zu  bringen.  Mein
        <pb n="108" />
        106                            Deutschland.

ernstliches  Bemühen  ist  daran  gescheitert,  daß  die  preußische  Regierung
keine  Verständigung  wollte.  So  stehen  wir  vor  einem  deutschen
Bruderkriege,  welchen  abzuwenden  wir  nicht  vermögen.  Die  Zukunft  der
Herzogthümer  ist  zwar  der  Anlaß,  aber  nicht  der  Gegenstand  des  Kampfes.
Es  handelt  sich  jetzt  um  die  Frage,  ob  Recht  und  Gesetz  ferner  in  Deutschland
gelten  sollen.  Schleswig-Holsteiner!  Euch  stehen  zunächst  schwere  Tage  der
Prüfung  bevor.  Aber  Ihr  werdet  muthig  und  treu  am  Rechte  sesthalten.
Ihr  wißt  aus  einer  früheren  trüben  Zeit,  daß  die  Gewissen  nicht  durch
Bajonnete  bezwungen  werden  können  und  daß  nur  der  verloren  ist,  der  sich
selbst  verloren  gibt.  So  werdet  auch  Ihr  jetzt  den  Druck  der  Gewalt  ungebeugt
  ertragen,  bis  die  Stunde  der  Befreiung  schlägt.  Eure  Beamten
werden,  um  im  Interesse  des  Landes  ihr  Amt  tich  zu  können,  der
saktischen  Gewalt  sich  fügen  müssen.  Aber  sie  werden  Nichts  thun,  welches
der  ohne  meine  Zustimmung  nicht  möglichen  Feststellung  des  Landesrechts
Nachtheil  bringen  würde.  Ich  habe  für  jetzt  mich  von  Euch  entfernen  müssen.
Nicht,  um  unser  Recht  aufzugeben,  bin  ich  gegangen,  sondern  um  den  Kampf
für  dasselbe  fortzusetzen.  Ihr  werdet  mich  immer  da  finden,  wo  die  Selbstständigkeit
  der  Herzogthümer,  wo  ihre  Untheilbarkeit  und  ihre  Zugehörigkeit
zu  Deutschland  vertheidigt  wird.  Ich  danke  Euch  für  die  Liebe  und  Treue,
welche  Ihr  von  Anfang  an  mir  entgegengebracht  und  durch  alle  Wechsel  des
Schicksals  mir  bewahrt  habt.  Die  Bande,  welche  diese  Jahre  zwischen  Fürst
und  Volk  geknüpst  haben,  sind  unlösbar.  Niemand  außer  mir  hat  das
Recht,  Euch  zu  den  Waffen  zu  rusen.  Wenn  aber  der  Tag  kommt,  wo  ich
zur  Vertheidigung  des  Landes  Euch  um  mich  sammeln  kann,  werdet  Ihr
zu  mir  slehen,  wie  ich  zu  Euch.  Haltet  fest  im  Vertrauen  auf  Gott.  Er
wird  Deuschland  und  Schleswig-Holstein  nicht  verlassen."“

17.  Juni.  (Württemberg).  Die  ersten  Württemberger  rücken  zum
Schutz  der  Bundesversammlung  in  Frankfurt  ein.

„  „  (Hessen-Darmstadt).  Fast  die  ganze  hessische  Armeedivision
wird  bei  Frankfurt  concentrirt.

Volksversammlung  in  Mainz.  Der  Abg.  Metz  kann  gegenüber
der  wachsenden  antipreußischen  Stimmung  bereits  kaum  mehr  zum
Wort  kommen.

„  „  (Hannover).  Die  Preußen  unter  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein
rücken  in  die  Stadt  Hannover  ein.

„  „  (Coburg-Gotha).  Das  coburgische  Bataillon  wird  mit  einem
Sonderzug  von  Coburg  nach  Gotha  gebracht.

18.  „  (Preußen).  Kriegsmanifest  des  Königs:

„An  mein  Volk !  In  dem  Augenblicke,  wo  das  preußische  Heer  zum
entscheidenden  Kampfe  auszieht,  drängt  es  Mich,  zu  Meinem  Volke,  den
Söhnen  und  Enkeln  der  tapferen  VBäter,  zu  reden,  zu  denen  vor  einem
halben  Jahrhunderte  Mein  in  Gott  ruhender  Vater  die  unvergessenen  Worte
sprach:  „Das  Vaterland  ist  in  Gefahr!'"  Oesterreich  und  ein  großer  Theil
Deutschlands  steht  gegen  dasselbe  in  Waffen.  Nur  wenige  Jahre  sind  es  her,
seit  Ich  aus  freiem  Entschlusse  und  ohne  früherer  Unbill  zu  gedenken,  dem
Kaiser  Oesterreichs  die  Bundeshand  reichte,  um  deutsches  Land  von  der  Fremdherrschaft
  zu  befreien.  Aus  gemeinschaftlich  vergossenem  Blute  hoffte  Ich
auf  das  Erblühen  der  Waffenbrüderschaft,  die  zu  einer  festen  auf  gegenseitiger
Anerkennung  beruhenden  Bundesgenossenschaft  und  damit  zu  alle  dem  gemeinsamen
  Wirken  führen  würde,  woraus  Deutschlands  innere  Wohlfahrt  und
äußere  Bedeutung  als  Frucht  hervorgehen  sollte.  Doch  diese  Hoffnung  wurde
getäuscht.  Oesterreich  will  nicht  vergessen,  daß  seine  Fürsten  einst  Deutschland
beherrschten,  will  im  jüngeren  Preußen  keinen  natürlichen  Bundesgenossen,
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                                        Deutschland.                 107

sondern  nur  einen  feindlichen  Nebenbuhler  erkennen.  Preußen,  meint  es,
ist  in  allen  Bestrebungen  zu  bekämpfen,  weil,  was  Preußen  frommt,  Oesterreich
schade.  Alte,  unselige  Eifersucht  ist  in  hellen  Flammen  wieder  aufgelodert.
Preußen  soll  geschwächt,  vernichtet,  entehrt  werden.  Ihm
gegenüber  gelten  keine  Verträge  mehr.  Gegen  Preußen  werden  deutsche
Bundesfürsten  nicht  blos  aufgerufen,  sondern  selbst  zum  Bundesbruch  verleitet.
  Wohin  wir  in  Deutschland  schauen,  sind  wir  von  Feinden
  umgeben,  und  deren  Kampfgeschrei  ist:  Erniedrigung
Preußens!  Aber  in  Meinem  Volke  lebt  der  Geist  von  1813.  Wer  wird
einen  Fuß  breit  Preußenbodens  rauben,  wenn  wir  ernstlich  entschlossen  sind,
die  Errungenschaften  unserer  Väter  zu  wahren,  wenn  König  und  Volk  durch
die  Gefahren  des  Vaterlandes  fester  als  je  geeint  sind  und  an  dessen  Ehre
Gut  und  Blut  zu  setzen  als  die  hchste  und  heiligste  Aufgabe  halten!  Bei
sorglicher  Voraussicht  dessen,  was  nun  eingetreten  ist,  habe
Ich  es  seit  Jahren  als  die  erste  Pflicht  Meines  königlichen  Amtes  erkennen
müssen,  ein  streitbares  Preußenvolk  für  starke  Machtentwicklung
  vorzubereiten.  Befriedigt  und  zuversichtlich  blickt  mit  Mir  jeder
Preuße  auf  die  Waffenmacht,  die  unsere  Grenzen  deckt.  Mit  seinem  Könige
an  der  Spitze  wird  das  Preußenvolk  sich  als  ein  wahres  Volk  in  den  Waffen
fühlen.  Unsere  Gegner  täuschen  sich,  wenn  sie  Preußen  durch  innere  Streitigkeiten
  gelähmt  wähnen.  Dem  Feinde  gegenüber  ist  es  einig  und  stark,  da
dem  Feinde  gegenüber  sich  ausgleicht,  was  sich  entgegenstand,  um  demnächst
im  Glücke  und  Unglücke  vereint  zu  bleiben.  Ich  habe  Alles  gethan,  Preußen
die  Lasten  und  Opfer  des  Krieges  zu  ersparen;  das  weiß  Mein  Volk,  weiß
unser  Gott,  der  die  Herzen  prüft.  Bis  zum  letzten  Augenblicke  habe  Ich  gemeinschaftlich
  mit  Frankreich,  England  und  Rußland  die  Wege  gütlicher  Ausgleichung
  gesucht  und  offen  gehalten.  Oesterreich  wollte  nicht,  und  andere
deutsche  Staaten  stellten  sich  offen  auf  seine  Seite.  So  ist  es  denn  nicht
Meine  Schuld,  wenn  Mein  Volk  einen  schweren  Kampf  zu  kämpfen  und
harte  Bedrängniß  zu  erdulden  hat.  Aber  es  ist  keine  Wahl  mehr  geblieben.
Wir  müssen  fechten  um  unsere  Existenz,  müssen  in  den  Kampf  auf  Leben
und  Tod  gehen  gegen  Diejenigen,  die  das  Preußen  des  großen  Kurfürsten,
des  großen  Friedrich,  das  Preußen,  wie  es  aus  den  Freiheitskriegen  hervorgegangen,
  von  der  Stufe  herabstoßen  wollen,  worauf  seiner  Fürsten  Geist
und  Kraft  und  seines  Volkes  Tapferkeit,  Hingebung  und  Gesittung  es  emporgehoben
  haben.  Flehen  wir  zum  Allmächtigen,  daß  er  unsere  Waffen  segne.
Verleiht  Gott  uns  Sieg,  dann  werden  wir  auch  stark  genug  sein,  das  lose
Band,  welches  die  deutschen  Lande  mehr  dem  Namen  als  der  That  nach
zusammenhielt,  und  welches  jetzt  durch  diejenigen  zerrissen  ist,  welche  die
Rechtsmacht  des  nallonalen  Geistes  fürchten,  in  anderer  Gestalt  fester  und
heilvoller  zu  erneuern.  Gott  mit  uns !“

Eine  Cabinetsordre  vom  gleichen  Tage  ordnet  zugleich  auf  den
27.  d.  Mts.  einen  allgemeinen  Bettag  an.

18.  Juni.  (Sachsen).  Die  Preußen  unter  Gen.  Herwarth  besetzen  Dresden.

„"  „  (Hannover).  Stade  ergibt  sich  durch  Capitulation  den  Truppen
des  Gen.  Manteuffel.  Derselbe  rückt  über  Lüneburg  gegen  Hannover
  vor,  um  sich  mit  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  zu  vereinigen.

„  „  (Kurhessen).  Die  Preußen  unter  Gen.  v.  Bayer  rücken  in
Kassel  ein.  Gen.  Bayer  ist  vom  Geh.  Rath  Max  Duncker  und  vom
Landrath  v.  Diest  aus  Wetzlar  begleitet.

„  „  (Mecklenburg).  Eine  Dep.  des  Ministers  r.  Oertzen  an
Preußen  stellt  zwei  Bedingungen  für  die  Theilnahme  Mecklenburgs
an  der  von  Preußen  beantragten  Berufung  des  deutschen  Parla-
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        108                                Deutschland.

ments:  das  Einverständniß  Oesterreichs  mit  seiner  Ausschließung  von
diesem  Parlamente,  sodann  die  Bedingung,  daß  die  Einberufung  des
Parlaments  erst  nach  erfolgter  Vereinbarung  mit  Mecklenburg  stattfinden
  solle.  Graf  Bismarck  antwortet  unter  dem  21.  d.  M.  vorerst
  ausweichend,  daß  er  „gern  zu  einem  nähern  Gedankenaustausch
mit  der  großh.  Regierung  darüber  bereit  sei.“  Der  mecklenburgische

Gesandte  am  Bundestage  erhält  inzwischen  folgende  Instruction:

„Ew.  Depesche  vom  15.  d.  M.,  welche  Instruction  über  den  sächsischen
Antrag  begehrte,  erhielt  ich  um  12  Uhr  Mittags,  so  daß  also  die  Ertheilung
der  Instruction  eine  absolute  Unmöglichkeit  war.  Den  Beschluß,  welcher  den
sächsischen  Antrag  angenommen  hat,  kann  die  hiesige  Regierung  als  einen
gültigen  nicht  anerkennen,  muß  darin  vielmehr  einen  unberechtigten  Gebrauch
der  Formen  des  Bundesrechts  von  Seiten  derjenigen  Staaten  erblicken,  welche
in  den  Krieg  zwischen  Oesterreich  und  Preußen,  an  dem  der  deutsche  Bund
nicht  betheiligt  ist,  auf  die  Seite  Oesterreichs  sich  gestellt  haben.  Um  nun
ähnliche  Beeinträchligungen.  ihrer  bundesgrundgesetzlichen  Berechtigungen  abzuwenden,
  und  da  die  Majoritätsbeschlüsse  vom  14.  und  15.  d.  Mts.  mit
Nothwendigkeit  noch  mehrere  Beschlüsse  in  gleicher  Richtung  und  auf  gleicher
Grundlage  nach  sich  ziehen  werden,  verwahrt  sich  die  großherzogliche  Res  gierung
gegen  die  Verpflichtung,  solchen  Beschlüssen  Folge  zu  leisten,  ist  jedoch  im
übrigen  nicht  der  Ansicht,  daß  der  Bund  durch  das  Fassen  unverbindlicher
Beschlüsse  in  einzelnen  Fragen  oder  auf  einzelnen  Gebieten  sich  sofort  auflöse,
womit  im  übrigen  kein  Urtheil  über  die  Frage  ausgesprochen  sein  soll:  unter
welchen  Voraussetzungen  einer  Regierung  das  Recht  erwächst,  den  Bund  als
aufgelöst  anzusehen.  Das  Vorstehende  werden  Ew.  Hochweohlg.  beauftragt,
als  Verwahrung  zum  Bundesprotokoll  zu  erklären.  Der  Theilnahme  an
künftigen  Bundestagsbeschlüssen,  welche  auf  den  oben  als  unverbindlich  bezeichneten
  Grundlagen  beruhen,  haben  Sie  sich  demgemäß  zu  enthalten,  und
bleibt  es  Ihrem  Ermessen  überlassen,  an  anderen  Gegenständen  der  Bundestagsoerhandlungen
  nach  Maßgabe  der  schon  bestehenden  oder  noch  zu  ertheilenden
  Instructionen  theilzunehmen.“  «

18.  Juni.  (Braunschweig).  Eine  Zuschrift  der  Regierung  an  den  ständischen
  Ausschuß  theilt  demselben  mit,  daß  sie  sich  „dafür  entschieden
habe,  in  dem  zwischen  den  beiden  deutschen  Großmächten  ausgebrochenen
Streite  eine  parteilose  Stellung  zu  beobachten“.

„  „  (Bundestag).  Auch  Hannover  und  Kurhessen  verlangen  Bundeshülfe
  gegen  Preußen.  Die  Bundesversammlung  beschließt,  daß  sie
ihnen  thunlichst  gewährt  werden  solle  und  daß  zu  diesem  Ende  hin
nicht  bloß  Oesterreich  und  Bayern,  sondern  alle  in  der  Versammlung
  vertretenen  Regierungen  verpflichtet  seien,  dem  gewaltthätigen
Vorgehen  Preußens  entgegen  zu  treten.  Der  Beschluß  wird  mit
11  Stimmen  gefaßt,  indem  auch  die  großherzogl.  und  herzogl.  sächs.
Häuser  für  denselben  stimmen.

„  „  (Bayern).  II.  Kammer:  Debatte  über  den  von  der  Regierung
verlangten  Credit  von  31  Mill.  für  die  außerordentlichen  Bedürfnisse
  der  Armee.  Erklärung  der  vereinigten  Linken.  Einstimmige

Genehmigung  des  Credites.

Erklärung  der  vereinigten  Linken:  „Wir  sind  nicht  einverstanden
gewesen  mit  der  Politik,  welche  die  Mehrheit  in  der  Adresse  an  Se.  Maj.
den  Köntg  der  Staatsregierung  als  diejenige  bezeichnet  hat,  für  die  sie  in  der
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                                         Deutschland.                                   109

gegenwärtigen  Krisis  der  Gutheißung  der  Volksvertretung  sich  versichert  halten
könne.  Wir  haben  auch  von  der  Staatsregierung,  weder  von  ihrer  Wirksamkeit
  für  die  Berufung  eines  deutschen  Parlaments  noch  was  die  Umgestaltung
des  bayerischen  Wehrsystems,  noch  endlich  was  den  sonstigen  Fortschritt
der  Entwicklung  unserer  politischen  Einrichkungen  im  engeren  Vaterland  betrifft,
  solche  Erklärungen  und  Zusicherungen  erhalten,  welche  uns  irgendwie
hätten  beruhigen  und  befriedigen  können.  Gleichwohl  werden  wir  heute  dem
Gesetz  zustimmen,  durch  welches  die  Mittel  zu  den  theils  schon  vorgenommenen,
theils  noch  vorzunehmenden  Rüstungen  bewilligt  werden  sollen.  Wir  werden
es  thun,  weil  wir  diese  Rüstungen  zur  Aufrechterhallung  der  Sicherheit  und
des  Ansehens  des  bayerischen  Staats,  dann  zur  Wahrung  der  Integrität  des
deutschen  Gebiets  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen  für  unvermeidlich
erklären.  Wir  wollen  aber  damit,  daß  wir  jenem  Gesetz  zustimmen,  weder
unsere  Stellung  zu  der  beschlossenen  Adresse  verändern,  oder  eine  Mitverantwortlichkeit
  für  die  Consequenzen  derselben  übernehmen,  noch  irgendeine  von
den  Forderungen  aufgeben,  welche  wir  in  Beziehung  auf  die  einheitliche  und
freiheitliche  Gestaltung  Gesammtdeutschlands  und  auf  die  constitutionelle  Fortentwicklung
  des  bayerischen  Staats  von  jeher  gestellt  haben,  und  diewir  mit  um  so
größerem  Eifer  zu  verfolgen  fortfahren  müssen,  je  weniger  Aussicht  wir  haben,
daß  man  uns  in  deren  Erfüllung  von  freien  Stücken  entgegenkommen  werde.
Wir  werden  insbesondere  niemals  einer  Politik  unsere  Zustimmung  geben,
deren  Absicht  oder  Erfolg  dahin  gehen  könnte,  nach  Herstellung  des  Friedens
die  alte,  der  Nation  verhaßte,  keiner  von  ihren  gerechten  Forderungen  entsprechende
  Verfassung  des  Bundes  wieder  aufzurichten.“

18.  Juni.  (Baden).  II.  Kammer:  Die  Regierung  verlangt  die  Bewilligung
  eines  Zwangsanlehens  behufs  Aufbringung  der  Mittel  für
den  außerordentlichen  Militäraufwand.

„  „  (8.  Bundes-Armeecorps).  Der  Prinz  Alexander  r.  Hessen
übernimmt  durch  Tagsbefehl  den  Oberbefehl  über  dasselbe.

19.  „  (Hessen-Darmstadt).  II.  Kammer:  Der  Finanzausschuß  beantragt
  nunmehr  Angesichts  der  veränderten  Verhältnisse,  den  von
der  Regierung  geforderten,  auf  2¼  Mill.  ermäßigten  Militärcredit
zu  bewilligen.

„  (Baden).  II.  Kammer:  Das  von  der  Regierung  geforderte

Zwangsanlehen  wird  einstimmig  bewilligt.

Einzug  der  Preußen  unter  Gen.  Bayer  in  Kassel.  Der  Kurfürst

wird  auf  Schloß  Wilhelmshöhe  als  preußischer  Staatsgefangener

behandelt.

„  „  (Sachsen).  Die  Preußen  besetzen  Leipzig.

Die  ganze  sächsische  Armee  ist  über  Bodenbach  auf  österr.  Gebiet
übergetreten.  Benedek  begrüßt  sie  durch  einen  Armeebefehl  aus  dem
Hauptquartier  Olmütz:

„Das  Armeecorps  Sr.  Maj.  des  Königs  Johann  von  Sachsen  steht  auf  österrreichischem
  Boden,  und  ich  begrüße  hiemit  in  Ehrfurcht  Sachsens  erlauchten
Kronprinzen  Albert,  den  ritterlichen  Führer  dieses  Corps,  und  rufe  ihm,
sowie  den  Braven  allen,  die  unter  seinem  Befehl  stehen,  das  herzlichste  Willkommen
  zu.  In  Treue  und  Hingebung  für  König  und  Vaterland  hat  das
Armeecorps  seine  Heimath  freiwillig  und  ohne  Schwertstreich  verlassen,  um
vereint  mit  uns  einzustehen  für  das  Recht  und  die  Unabhängigkeit  Sachsens
und  Deutschlands  —  es  hat  seinem  heiligen  Pflichtgefühl  ein  schweres  schmerzliches
  Opfer  gebracht;  aber  mit  hohem  Stolz  kann  es  auf  seine  Fahnen
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        110                                 Deutschland.

blicken;  doppelter  Glanz  umstrahlt  sie,  der  Treue  und  der  Ehre;  freudig
begrüßt  sie  Oesterreichs  Kaiser,  Volk  und  Heer!  Willkommen,  also,
tapfere  Waffenbrüder,  im  kaiserlichen  Feldlager!  Schon  nahen  auch  die
andern  treuen  Bundes=  und  Waffengefährten,  und  so  wollen  wir
denn  alle  wie  Brüder  zusammengehen  auch  in  Kampf  und  Tod,  wetteifernd
in  Gottvertrauen,  Ausdauer  und  Hingebung,  in  Muth  und  Tapferkeit,  durchdrungen
  von  der  stolzen  Ueberzeugung,  daß  wir  mit  vereinten  Kräften  den
Sieg  für  unsere  gerechte  heilige  Sache  erringen  müssen  und  erringen  werden,
so  wahr  uns  Gott  helfel!“

20.  Juni.  (Hann  over).  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  übernimmt  durch

Proclamation  die  Verwaltung  des  Königreichs:

„Die  Verwaltung  des  Königreichs  Hannover  geht  von  heute  an  auf  mich
über.  Die  verschiedenen  Behörden  haben  von  nun  an  nur  Befehle  von  mir
und  dem  als  k.  preußischen  Commissarius  für  die  Civilverwaltung  bestimmten
Landrath  Frhrn.  v.  Hardenberg  anzunehmen  und  auszuführen.  Hierauf  besehle
  ich:  1)  Die  bisherigen  k.  hannoverischen  Minister  sind  ihrer  Function
enthoben,  mit  alleiniger  Ausnahme  des  Ministers  des  k.  Hauses.  2)  Das
Ministerium  des  Kriegs  ruht.  3)  Die  Geschäftsführung:  a)  des  Ministeriums
der  auswärtigen  Angelegenheiten  wird  dem  Hrn.  Secretär  Geh.  Regierungsrath
  Adolph  Hartmann,  b)  des  Ministeriums  des  Innern  dem  Hrun.  Secretär
Geh.  Regierungsrath  Henrichs,  c)  des  Cultusministeriums  dem  Hrn.  Secretär
Geh.  Regierungsrath  Brüel,  d)  des  Ministeriums  der  Finanzen,  des  Handels,
sowie  der  Justiz  dem  Herrn  Secretär  des  Gesammtministeriums,  Geh.  Finanzrath
  v.  Seebach,  hiedurch  übertragen.  4)  Die  Verwaltung  in  allen  Branchen
wird  unverändert  nach  den  k.  hannoverischen  Gesetzen  und  Bestimmungen
fortgeführt,  und  verbleiben  hierzu  die  Beamten  überall  in  ihren  Stellen.  5)
Gehalte,  Pensionen  und  etwaige  Unterstützungsgelder  werden  fortgezahlt.  6)
Alle  Vergehen  gegen  die  Landesgesetze  sind  von  den  betreffenden  Behörden
selbständig  zu  erledigen,  soweit  deren  Machtvollkommenheit  dazu  ausreicht.
7)  Anderweitig  tritt  mit  dem  heutigen  Tag  gegen  sämmtliche  Einwohner  des
Königreichs  Hannover,  sowie  gegen  alle  sich  in  demselben  aufhaltenden
Fremden,  welche  den  preußischen  Truppen  durch  eine  verrätherische  Handlung
Gefahr  oder  Nachtheil  bereiten,  der  in  den  preußischen  Gesetzen  vorgesehene
Fall  außerordentlichen  Militärgerichtsstands  in  Kriegszeiten  in  Kraft.“

„  „  (Hannover).  Der  König  hat  sich  mit  seiner  Armee  nach  Göttingen

  zurückgezogen.  Graf  Platen  erläßt  von  dort  aus  eine  Circulardep.

  und  Protest  an  die  Repräsentanten  Hannovers  bei  den  verschiedenen
  Höfen:

„.  .  Se.  Maj.  der  König,  des  Unterzeichneten  allergnädigster  Herr,  hat
sich,  begleitet  von  Sr.  Königl.  Hoheit  dem  Kronprinzen,  sofort  zu  Allerhöchstseiner
  Armee  begeben  und  zunächst  sein  Hauptquartier  in  Göttingen  genommen,
wohin  sämmtliche  im  Königreich  vertheilten  Truppenkörper  zu  Sr.  Maj.  zu
stoßen  Ordre  erhalten  haben.  Die  königl.  Residenzstadt  Hannover,  welche

als  militärische  Position  unhaltbar  ist,  wurde  von  den  Truppen  verlassen,
aber  in  edler  Treue  blieb  Ihre  Maj.  die  Königin  mit  den  kgl.  Prinzessinnen
dort  zurück,  um  das  Schicksal  ihrer  Bürger  zu  theilen.  Dies  die  gegenwärtige
  thatsächliche  Lage  der  Dinge,  durch  welche  der  erste  Schritt  zu  einem
gewaltigen  Kampfe  von  Deutschen  gegen  Deutsche  gethan  ist.  Der  Unterzeichnete
  beehrt  sich,  hierbei  zu  erklären,  daß  die  Regierung  seines  allergnädigsten
  Herrn  in  feierlichster  Weise  vor  den  Augen  von  ganz  Europa  der
Königl.  preußischen  Regierung  die  Schuld  und  Verantwortlichkeit  dieses  entsetzlichen
  und  unheilvollen  Kampfes  zur  Last  legt.  Die  königl.  hannoversche
Regierung  hat  während  der  ganzen  Dauer  der  zwischen  den  Regierungen  von
Oesterreich  und  Preußen  ausgebrochenen  Differenzen  ihre  ganze  Thätigkeit
darauf  gerichtet,  den  beklagenswerthen  Streit  zu  versöhnen  und  zu  vermitteln,
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                                        Deutschland.                                111

sie  hat  für  sich  selbst  kein  anderes  Recht  Annispruch    genommen  und  keine
andere  Sicherheit  gesucht,  als  diejenige,  welche  in  dem  von  ganz  Europa
völkerrechtlich  garantirten  deutschen  Bundesvertrage  beruht.  Auch  bei  ihrer
letzten  Abstimmung  über  den  von  der  kaiserl.  österr.  Regierung  am  Bundestag
gestellten  Antrag  auf  Mobilisirung  der  Bundesarmee  hat  die  königl.  Regierung
sich  auf  das  allerstrengste  an  die  nicht  mißzudentenden  Vorschriften  des  Bundesrechts
  gehalten  und  sie  hat  zugleich  im  gewissenhaftesten  Streben  nach  Frieden
und  Versöhnung  die  Ausübung  ihrer  Pflicht  mit  der  bundesfreundlichsten
Rücksicht  vereint,  einer  Rücksicht,  welche  ihr  sogar  mehrfach  in  der  Oeffentlichkeit
  den  Vorwurf  einer  Parteinahme  für  Preußen  zugezogen  hat.  Wie
sehr  die  königl.  hannoversche  Regierung  in  bundesfreundlichster  Weise  bestrebt
war,  einen  völlig  unparteiischen  Standpunkt  festzuhalten,  beweist  ganz  besonders
  noch  in  den  letzten  Tagen  die  Thatsache,  daß,  nachdem  die  kaiserl.
österreichische  Brigade  Kalik  durch  Hannover  passirt  war,  der  königl.  preuß.
Regierung  auf  ihr  desfallsiges  Ansuchen  bereitwilligst  der  Durchzug  von  Harburg
  nach  Minden  für  15,000  Mann  des  unter  dem  Generallieutenant
v.  Manteuffel  in  Holstein  stehenden  Corps  gewährt  wurde.  Es  sind  dies
diejenigen  königl.  preußischen  Truppen,  welche,  nachdem  sie  auf  Grund  dieser
Erlaubniß  zum  Durchzug  bis  Harburg  gekommen  waren,  nunmehr  zur  feindlichen
  Occupation  von  Hannover  verwendet  worden.  —  Die  königl.  hannoversche
  Regierung  kann  daher  weder  in  Berücksichtigung  des  Bundesrechts,
noch  in  Berücksichtigung  ihrer  besondern  Stellung  zur  königl.  preußischen
Regierung  den  von  der  letztern  unternommenen  Gewaltmaßregeln  auch  nur
einen  Schein  von  Berechtigung  zuerkennen.  Wenn  die  preußische  Regierung
wegen  eines  in  legaler  Form  gestellten  Antrags  und  einer  in  ebenso  legaler
Form  darüber  erfolgten  Abstimmung  ihren  Austritt  aus  dem  Bund  erklärte,
so  hat  sie  dadurch  auf  das  positivste  gegen  die  Grundsätze  des  deutschen
Bundes  gehandelt;  wenn  sie  aber  an  ihren  eigenen  widerrechtlichen  Austritt
aus  dem  Bund  noch  weiter  die  Folgen  zu  knüpfen  versucht,  daß  der  ganze
Bundesvertrag  dadurch  zu  existiren  aufgehört  habe,  so  ist  das  ein  Verfahren,
durch  welches  der  Bestand  aller  Verträge  und  die  Giltigkeit  des  Völkerrechts
überhaupt  in  die  Willkür  jedes  Staats  gegeben  würde,  der  die  Macht  hat,
den  Frieden  zu  brechen  und  dem  Recht  mit  gewaffneter  Hand  entzegenzutreten.
Die  königl.  hannoversche  Regierung  kann  daher  Preußen  das  Recht  nicht  zuerkennen,
  aus  den  von  ihm  angegebenen  Gründen  den  Bund  für  zerbrochen
zu  erklären,  noch  auch  endlich  einer  mit  ihm  verbündeten  und  in  freundlichen
Beziehungen  stehenden  Regierung  eine  Sommation  mit  unannehmbaren  Bedingungen
  zu  stellen  und  bei  der  Ablehnung  dieser  Bedingungen  willkürlich
den  Krieg  zu  beginnen.  Daß  die  von  Preußen  der  königlichen  Regierung
gestellten  Bedingungen  aber  unannehmbar  seien,  darüber  wird  der  Unterzeichnete
  sich  lediglich  auf  die  Ausführungen  in  der  anliegenden,  an  die  kgl.
preußische  Regierung  gerichteten  Antwortsnote  zu  beziehen  haben.  —  Daß
die  Forderung  der  Reducirung  der  hannoverschen  Armee  auf  den  Friedensfuß
nur  ein  Vorwand  ist,  weiß  Jeder,  der  die  Verhältnisse  kennt;  daß  über  den
von  Preußen  selbst  an  den  Bund  gebrachten,  das  Leben  der  ganzen  deutschen,
Nation  in  seinen  Grundwurzeln  berührenden  Parlamentsantrag  nicht  abgesondert
  vom  Bund  in  wenigen  Stunden  ein  Entschluß  gefaßt  werden  darf
und  kann,  liegt  auf  der  Hand.  Ebenso  widerstreitet  die  Forderung,  daß
Hannover  wesentliche,  ja  die  wesentlichsten  Souveränetätsbedingungen,  d.  h.
die  Verfügung  über  die  Waffenkraft  des  eigenen  Landes  zu  Gunsten  Preußens
abtreten  soll,  nicht  nur  dem  Bundesrecht,  sondern  auch  dem  europäischen
Völkerrecht.  Denn  die  volle  und  freie  Souveränetät  des  Königreichs
  Hannover  war  von  dem  gesammten  Europa  vor  der  Gründung
des  deutschen  Bundes  zweifellos  anerkannt,  und  die  hannoversche  Regierung
gibt  sich  der  Hoffnung  hin,  daß  Rechte,  die  von  ganz  Europa  anerkannt  sind
nicht  dem  einseitigen  Belieben  der  preußischen  Regierung  geopfert  werden
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        112                                                    Deutschland.



dürfen.  Der  Unterzeichnete  muß  daher  den  von  Preußen  geschaffenen  Kriegsfall
  als  einen  Act  rechtloser  Willkür  bezeichnen:  er  ist  von  seiner  aller  höchsten
Regierung  angewiesen,  gegen  denselben  seierlich  Protest  zu  erheben  und  zu
erklären,  daß  die  königl.  hannover'sche  Regierung  und  ihre  Armee  sich  nur
im  Stande  der  Nothwehr  gegen  einen  rechtswidrigen  und  unerhörten  Angriff
auf  ihre  Selbständigkeit  und  ihre  Ehre  befinden.  Indem  der  Unterzeichnete
sich  der  Hoffnung  hingibt.  daß  ganz  Europa  von  dieser  feierlichen  Verwahrung
des  schwächern  Rechtes  gegen  das  augenblicklich  stärkere  Unrecht  Akt  nehmen
werde,  benützt  er  diese  Gelegenheit,  Ew.  ect“

20.  Juni.  (Hannover).  König  Georg  beschließt  in  Göttingen,  mit

"

seiner  Armee  den  Weg  über  Langensalza  nach  Gotha  einzuschlagen,
und  sendet  seine  Vorhut  nach  Heiligenstadt.

„  (Kurhessen).  Der  preuß.  Gen.  v.  Bayer  versammelt  den  bleibenden
  landständischen  Ausschuß.  Ansprache  an  denselben:

„Sie  kennen  die  Ereignisse,  welche  meinen  allergnädigsten  König  und
Herrn  genöthigt  haben,  den  Besehl  zur  Occupation  des  Kurfürstenthums  zu
geben.  In  meiner  Bekanntmachung  bei  Ueberschreitung  der  Grenze  habe  ich
ausgesprochen,  daß  wir  nicht  als  Feinde,  sondern  als  Freunde  kommen,  die
hoffentlich  bald  durch  ein  festeres  Band,  als  das  des  nunmehr  aufgelösten
Bundes  war,  mit  Ihnen  verbunden  sein  werden,  durch  ein  Band,  welches
Nothwendigkeiten,  wie  die,  die  mich  hierher  geführt  hat,  für  alle  Zukunft
unmöglich  machen  wird.  Ich  freue  mich,  jene  Versicherung  Ihnen,  den  Vertretern
  der  eben  vertagten  Stände,  von  Angesicht  zu  Angesicht  wiederholen  zu
können,  und  reiche  Ihnen,  Herr  Vorsitzender,  als  Zeichen  der  herzlich  en
und  brüderlichen  Gesinnung,  die  mich  und  meine  Truppen  für  das
brave  Volk  der  Kurhessen  erfüllt,  meine  Hand,  ich  reiche  sie  damit  dem  kurhessischen
  Bolke.  Ich  empfange  Ihren  Handschlag  als  Unterpfand  des
Vertrauens,  welches  mir  Ihre  loyalen  Landsleute  entgegenbringen.  Lassen
Sie  uns  in  wechselseitigem  Vertrauen  zusammenwirken.  Die  Räthe  des  Kurfürsten,
  welche  die  feindselige  Haltung  angerathen  haben,  die  Se.  k.  Hoheit
zu  unserm  Bedauern  und  zum  Schaden  des  Landes  gegen  Preußen  angenommen
  hat,  können  ihre  Functionen  nicht  weiter  fortsetzen.  Von  dem  Wunsche
beseelt,  die  unvermeidlichen  Lasten  und  Störungen  der  Occupation  dem  Kurfürstenthume
  so  weit  irgend  möglich  zu  erleichtern,  den  Gang  der  Verwaltung
in  allen  Zweigen  ungehemmt  und  ununterbrochen  forktdauern  zu  lassen,
wünsche  ich  die  obere  Leitung  derselben,  welche  unter  meiner  Autorität
  siehen  wird,  Männern  anzuvertrauen,  die  das  Vertrauen  des  Landes
  besitzen.  In  Vertretung  der  eben  vertagten  Ständeversammlung  werden
  Sie,  hochgeehrte  Herren,  am  Besten  im  Stande  sein,  mir  diejenigen
Männer  zu  bezeichnen,  denen  die  Zuneigung  des  Landes  die  Geschäftsführung
erleichtern  würde,  deren  Character  gleichzeitig  Bürgschaft  gäbe,  daß  sie,  der
Lage  der  Dinge  mit  richtigem  Urtbeil  sich  fügend,  mich  aufrichtig  zu  un-“
  bereit  sind.  Lebhaft  würde  ich  beklagen,  wenn  Sie,  meine  hochgeehrten
  Herren,  mir  ihre  Mitwirkung  zu  diesem  wichtigen  Schritte  versagten.
Ich  würde  dann  nach  eigenem  Ermessen  handeln  müssen,  aber  nicht
sicher  sein,  ob  meine  persönliche  Kenntniß  ausreicht,  die  Männer  zu  finden,
welche  der  Augenblick  sordert  und  welche  den  schwierigen  Aufgaben  desselben
nach  allen  Seiten  gewachsen  sein  würden.  Dem  Ergebniß  Ihrer  Berathung
sehe  ich  unverweilt  entgegen.  Lassen  Sie  uns  in  herzlicher  Einigkeit
  treu  zusammenhalten !“

Der  landständische  Ausschuß  lehnt  die  Aufforderung  des  preuß.
Generals  als  über  seine  Zuständigkeit  gehend  ab.  Proclamation  des

Generals  an  das  kurhessische  Volk:
„Einstweilen  wird  die  Regierung  des  Landes  von  mir  im  Namen  Sr.
        <pb n="115" />
                                             Deutschland.                               113

Maj.  des  Königs  von  Preußen  geführt  werden.  Das  Staatsvermögen,  wie
das  der  Privaten  wird  gewissenhaft  geachtet  werden.  Ich  ertheile  die  bestimmte
  Zusicherung,  daß  die  Verfassung  und  dierechtmäßigen
  Landesgesetze  des  Kurstaats  beobachtet  und  aufrecht  erhalten
  werden  sollen,  soweit  ber  Kriegszustand  es  irgend  zuläßt  und  die
auch  von  der  Landesvertretung  Kurhessens  beständig  erstrebte  bundesstaatliche
  Einigung  Deutschlands  nicht  Aenderungen  erfordern
sollte.  Ich  übernehme  die  in  der  Verfassungsurkunde  den  einzelnen  Ministerien
  zugewiesenen  Befugnisse,  indem  ich  mir  vorbehalte,  kurhessische  Staatsbeamte
  mit  der  verfassungsmäßigen  Fortführung  der  laufenden  Geschäfte  in
der  Verwaltung  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen  zu  beauftragen.
..  Kurhessen!  Bereits  habe  ich  Euch  für  die  herzliche  Aufnahme,  für  die
gute  Verpflegung,  welche  meine  Truppen  überall  bei  Euch  gefunden,  für  dle
Bereitwilligkeit,  mit  der  Ihr  den  unvermeidlichen  Requisitionen  entgegengekommen
  seid,  meinen  Dank  zu  sagen.  Ich  erfülle  gern  diese  Pflicht.  Eure
Biederkeit  und  Loyalität  sind  in  den  schwersten  Prüfungen  bewährt  gefunden
worden.  Ihr  werdet  auch  der  unter  meiner  Autorität  eingesetzten  einstweiligen
  Landesverwaltung  durch  Eure  loyale  Haltung  die  schwierigen  Aufgaben
erleichtern.  Erfüllt  sich  diese  Hoffnung,  so  wird  es  leicht  sein,  die  Lasten  des
Kriegszustandes,  welche  zunächst  Einzelnen  auferlegt  werden  mußten,  unter
Heranziehung  der  Revenüen  des  Kurfürsten  auszugleichen.  Ich
werde  die  zu  baldiger  Beseitigung  der  noch  bestehenden  provisorischen
  Gesetze  und  versasfngswidvigen  Verordnungen,
sowie  alle  zu  voller  Herstellung  des  verfassungsmäßigen
Rechtszustandes  erforderlichen  Einleitungen  treffen.  Ich  werde  es  mir
angelegen  sein  lassen,  für  die  Ausfüllung  empfindlicher  Lücken  in  der  Gesetzgebung,
  welche  den  wiltthschastlichen  Fortschritt  des  Landes  nur  zu  lange
zurückgehalten  haben,  Sorge  zu  tragen,  und  die  der  Pflege  der  Volksbildung
und  der  Wissenschaft  bestimmten  Anstalten  nach  Kräften  zu  fördern  bemüht
sein.  Bei  gegenseitigem  Vertrauen  wird  es  unserm  vereinten  Streben,  ich
zweifle  nicht  daran,  gelingen,  bessere  Zustände  und  hellere  Tage
für  das  kurhessische  Land  herbeizuführen.  Ich  zähle  auf  Euch,  wie
Ihr  mir  vertrauen  dürft!“
Der  General  fordert  die  Referenten  der  drei  Ministerien  des  Innern,
  der  Justiz  und  der  Finanzen  auf,  unter  ihm  als  Gouverneur

die  laufenden  Geschäfte  der  Verwaltung  fortzuführen.  Dieselben
weigern  sich  erst,  fügen  sich  aber  endlich.

20.  Juni.  (Coburg-Gotha).  Zusammentritt  des  gemeinsamen  Landtags.
Die  Regierung  macht  demselben  eine  Vorlage,  dahin  gehend,

„daß  nach  dem  Beschlusse  wegen  Mobilisirung  der  Bundesarmeecorps  das
preußische  Ministerium  auch  hierher  das  Verlangen  ausgedrückt  habe,  das
Herzogthum  Coburg-Gotha  möge  der  Union  mit  Preußen  beitreten  und  sein
Contingent  auf  den  Kriegsfuß  setzen.  Die  Staatsregierung  sei  hierzu  geneigt
und  beantrage  die  Zustimmung  des  Landtags.“

An  demselben  Tage  geht  das  gothaische  Militär  nach  Eisenach
ab,  um  die  Vereinigung  der  Hannoveraner  mit  den  Bayern  verhindern
  zu  helfen.  Der  Herzog  begleitet  es  in  preuß.  Uniform
bis  auf  den  Bahnhof.

„  (Reuß  j.  L.).  Der  Landtag  bewilligt  den  von  der  Regierung
verlangten  Zuschuß  zum  Militäretat  (für  die  nach  Rastatt  abgesandten
4  Compagnien),  verwirft  dagegen  den  Antrag  des  Abg.  Weber,  die
fürstliche  Regierung  zu  ersuchen,

                                                                                              8
        <pb n="116" />
        114                                   Deutschland.

„den  Beschluß  des  deutschen  Bundestages  vom  14.  Juni  d.  J.  über  die
Mobilmachung  deutscher  Bundescontingente,  welcher  für  die  dießseitige  Regierung
  als  unverbindlich  erachtet  werden  muß,  ihrerseits  nicht  zur  Ausführung
zu  bringen,  dagegen  im  Verein  mit  Preußen  auf  die  Berufung  eines  deutschen
  Parlaments  hinzuwirken."

20.  Juni.  (Hessen-Darmstadt).  II.  Kammer:  Das  Finanzgesetz  wird
auf  3  Monate  prorogirt  und  der  Militärcredit  ohne  eingehende
Discussion  nach  dem  Antrage  der  Commission  einstimmig  bewilligt.
Vertagung  des  Landtags.

21.  „  (Hannover).  Der  König  bricht  mit  seiner  Armee  von  Göttingen
  auf,  um  über  Langensalza  den  Weg  nach  Gotha  einzuschlagen
  und  sich  wo  möglich  mit  den  Bayern  zu  vereinigen.  Proclamation
  des  Königs:

„An  Meine  Hannoveraner!  An  der  Spitze  Meines  Heeres,  welches  sich
auf  Meinen  Ruf  und  freiwillig  in  kürzester  Frist  um  seine  Fahnen  gesammelt
bat,  welches  schlagsertig  und  von  opferfreudigem  Muthe  beseelt  ist,  verlasse
ich  den  heimischen  Boden.  Ich  thue  das,  um  die  Sache  des  angegriffenen
Rechts  zu  vertheidigen,  um  im  Verein  mit  treuen  Bundesgenossen,  unter  dem
Beistande  des  Allmächtigen  für  die  heiligsten  Güter  des  Vaterlandes  mit  um
so  größerem  Nachdrucke  zu  kämpfen.  Die  Sache  der  Gerechtigkeit  ist  Gottes
Sache;  sein  Segen  wird  ihr  nicht  fehlen.  Wie  vor  länger  als  einem  halben
Jahrhunderte  die  unvergeßlichen  Männer  der  englisch-deutschen  Legion  auszogen,
  um  für  die  Sache  des  von  Feinden  besetzten  Vaterlandes  in  sernen
Ländern  zu  kämpfen  und  dann  glorreich  wieder  einzogen  und  mit  ewig  ruhmwürdigen
  Thaten  ihre  Heimath  wieder  gewannen,  so  werden  auch  wir  —
das  ist  Meine  feste  freudige  Zuversicht  —  als  würdige  Söhne  jener  Väter,
den  vaterländischen  Boden  siegreich  wieder  betreten.  Mit  dieser  Hoffnung
ziehe  Ich  getrosten  Muthes  mit  Meinem  theuern  Sohne,  dem  Kronprinzen,
und  mit  Meiner  braven  Armee  aus.  Eure  Gebete  und  Segenswünsche,
Hannoveraner,  werden  Mich  begleiten,  so  Gott  der  Allmächtige  will,  auf  baldiges
  freheres  Wiedersehn.“  

„  „  (Kurhessen).  Rundschreiben  des  Gen.  v.  Bayer  an  alle  Behörden

  des  Landes:  

„Im  Verfolg  der  von  mir  heute  erlassenen  Proclamation  setze  ich  die
sämmtlichen  Behörden  Kurhessens  hierdurch  in  Kenntniß,  daß  ich  mit  der
verfassungsmäßigen  Fortführung  der  laufenden  Geschäfte  in  der  Verwaltung
der  Justiz;  den  Hrn.  Obergerichtsrakh  Etienne,  des  Innern:  den  Hrn.  geheimen
  Regierungsrath  Rittler,  der  Finanzen:  den  Hrn.  Obersinanzrath  Ledderhose
  beauftrage  habe.  Ich  ertheile  hierdurch  sämmtlichen  Beamten  und  Dienern
  einschließlich  der  Gemeindebehörden  den  gemessenen  Befehl,  meinen
Verfügungen,  den  Verfügungen  eines  von  mir  etwa  zu  ernennenden  Stellvertreters,
  sowie  den  Anordnungen  der  vorbezeichneten  Staatsbeamten  so  gewiß
  unweigerliche  Folge  zu  leisten,  als  ich  einer  jeden  Renitenz  mit  militärischen
  Zwangsmaßregeln  auf  das  Entschiedenste  entgegentreten  werde.  Die
sämmtlichen  Unterbehörden  werden  angewiesen,  die  Anzeige  von  dem  Empfange
dieses  ihnen  hiermit  unmittelbar  zugehenden  Erlasses  sofort  an  die  betressenden
  Oberbehörden  zu  erstatten.  Die  Letzteren  haben  diese  und  die  eigenen
Empfangsanzeigen  ungesäumt  an  die  ihnen  vorstehenden  Departements  einzureichen,
  auch  einen  jeden  etwaigen  Weigerungsfall  alsbald  einzuberichten.“

„  „  (Sachsen-Meiningen).  Meiningen  wird  von  Preußen  besetzt.
Der  alte  Herzog,  der  entschieden  zu  Oesterreich  hält,  derläßt  das  Land.
„  „  (Mecklenburg)  mobilisirt  seine  Truppen.
        <pb n="117" />
                                           Deutschland.                                   115

71.  Juni.  Conferenz  von  Vertretern  der  drei  freien  Städte  und  Oldenburgs





in  Hamburg  bezüglich  der  Forderung  Preußens  bezüglich  eines
Bündnisses.

„  (Bundestag).  Oldenburg  und  Lippe-Detmold  erklären  ihren
Austritt  aus  dem  Bunde.

„  (Bayern).  II.  Kammer:  Der  Abg.  Völk  will  die  politische
Lage  nochmals  zur  Sprache  bringen.  Die  Majorität  und  die  Regierung
  gehen  nicht  darauf  ein.  Vertagung  des  Landtags.

„  (Baden).  Vertagung  des  Landtags.  Staatsminister  Lamey
spricht  sich  dabei  in  der  II.  Kammer  sehr  entschieden  gegen  Preußen
als  den  Urheber  des  unseligen  Bürgerkrieges  aus.

„  (Bayerische  Armee).  Hauptquarkier  in  Bamberg.  Prinz
Karl.  wendet  seine  Truppen  in  der  Richtung  nach  Fulda,  um  dort
dem  rechten  Flügel  des  8.  Bundesarmeecorps  und  den  von  Norden

her  erwarteten  Hannoveranern  die  Hand  zu  reichen.
„  (Preußen).  Graf  Bismarck  erklärt  in  einer  Circulardepesche
an  die  Vertreter  Preußens  im  Ausland  das  Resultat  der  Abstimmung
der  Bundesversammlung  vom  14.  d.  M.  geradezu  für  gefälscht:
„Im  Augenblick,  wo  die  Consequenzen  des  unglückseligen  Voktums  vom
14.  Juni  eintreten,  glaube  ich  auf  diese  Sitzung  zurückkommen  und  Ihre
Aufmerksamkeit  auf  eine  Thatsache  hinlenken  zu  müssen,  die  besser  als  alles
beweist,  wie  sehr  die  Bundesinstitutionen  ausgeartet  waren.  Unter  den
Stimmen,  welche  sich  zu  Gunsten  der  von  Oesterreich  vorgeschlagenen  Mobilisation
  ausgesprochen  haben,  befand  sich  auch  die  der  16.  Kurie,  welche  aus
sechs  kleinen  Staaten  besteht.  Unter  denselben  hatten  drei,  nämlich  Lippe,
Waldeck  und  Reuß-Schleiz,  dem  Repräsentanten  der  Kurie  vorgeschrieben,
gegen  den  Antrag  zu  votiren.  Der  vierte,  Schaumburg-Lippe,  hat  sich  nach
einer  officiellen  Mittheilung  des  Fürsten  der  Abstimmung  enthalten.  Es  war
also  nur  das  6000  Einwohner  zählende  Liechtenstein,  welches  seine  Instructionen
  zu  Gunsten  Oesterreichs  abgegeben,  und  Reuß-Greiz,  dessen  Abstimmung
  noch  nicht  verisicirt  worden  ist;  in  jedem  Fall  aber  war  die  Majorität
der  Kurie  für  die  Verwerfung  des  österr.  Antrags.  Ungeachtet  dieser  Evidenz
wurde  das  Votum  der  Kurie  zu  Gunsten  dieses  Antrags  durch  das  Organ
des  Hrn.  v.  Strauß,  Abgesandten  des  Fürsten  von  Lippe  und  in  dem  Augenblick
  Vertreter  der  Kurie,  abgegeben.  Dieses  Votum  ist  also  ein  offenkun  diges
Falsum,  und  dieses  Falsum  war  für  den  Bundesbeschluß  vom  14.  Juni  entscheidend.
  Wenn  dieß  nicht  stattgefsunden,  so  wäre  der  Bundestag  in  zwei
gleiche  Lager  getheilt  gewesen,  acht  Stimmen  gegen  acht,  da  von  denen,  welche
für  Oesterreich  stimmten,  noch  das  Votum  hätte  abgezogen  werden  müssen,
welches  Braunschweig  und  Nassau  gemeinschaftlich  abgegeben  haben,  indem  die
eine  gegen  die  andere,  Braunschweig  dagegen  und  Nassau  dafür  stimmten.
Die  Thatsache,  welche  ich  Ihnen  bezeichne,  gestattet  Ihnen  die  Regierung
über  die  Mittel  aufzuklären,  welche  angewandt  wurden,  um  den  Geschluß  des
Bundestags  über  einen  an  und  für  sich  ungesetzlichen  Antrag  zu  fälschen.  Die
Thatsachen  werden  dazu  beitragen,  den  Verfall  zu  erklären,  in  welchen  seit
langer  Zeit  die  Bundesinstitutionen  durch  Parteigeist,  Intriguen  und  Bestechlichkeit
  gerathen  sind;  sie  werden  nur  zu  sehr  die  Mißachtung  rechtfertigen,
inwelche  das  höchste  Organ  der  deutschen  Gemeinschaft  gerathen  ist.“
„  (Hannover).  Die  Preußen  unter  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein

rücken  in  Göttingen  ein  und  den  Hannoveranern  nach.  Die  Han-                                                                                                   8*
        <pb n="118" />
        116                                   Deutschland.

noveraner  sind  über  Mühlhausen  bis  Groß-Geltern  vorgerückt.  Unterhandlungen
  mit  Preußen:  Abschluß  eines  Waffenstillstandes  bis
zum  25.  Juni  Morgens.  ·

22.  Juni.  (Kurhessen).  Der  preuß.  Gesandte  Gen.  v.  Röder  macht
dem  Kurfürsten  von  Hessen  neue  Anträge  behufs  einer  Verständigung;
  der  Kurfürst  lehnt  dieselben  auch  jetzt  noch  entschieden  ab.

„  „  (Preußen).  Die  beiden  preußischen  Armeen  unter  dem  Prinzen

  Friedrich  Karl  und  unter  dem  Kronprinzen  beginnen  ihren
Marsch  gegen  Oesterreich  und  überschreiten  die  böhmische  Gränze.
„  (Bundestag)  beschließt,  die  kurhessischen  Truppen  dem  Oberbefehlshaber
  des  8.  Bundesarmeecorps  zu  unterstellen,  „um  im
Verein  mit  diesem  zur  Befreiung  ihres  Kriegsherrn  und  Landes
mitzuwirken.“

v  „  (8.  Bundes-Armee-Corps).  Die  Württemberger  rücken  in
Gießen  ein.

23.  (Preußen).  Die  offiziöse  Nordd.  Allg.  Ztg.  erklärt  sich  entschieden
  für  die  Mainlinie:

„Es  drängt  sich  die  Ueberzeugung  auf,  daß  bei  der  eingewurzelten  Antipathie
  der  Süddeutschen  gegen  uns  Norddeutsche  die  Einheit  des  gesammten
  Deutschlands  ein  Phantom  ist  und  bleiben  wird,  vielmehr
die  Trennung  in  Nord  und  Süd  durch  die  Mainlinie  die  für
desezukunk  einzig  mögliche  und  erfolgreiche  politische  Combination  sein

dürfte.“

„  „  (Kurhessen).  Der  Kurfürst  wird  von  den  Preußen  nach
Stettin  abgeführt.  Proclamation  desselben:

„An  Mein  getreues  Volk !  Im  Begriff,  in  die  über  Mich  verhängte
Kriegsgefangenschaft  ins  Ausland  abgeführt  zu  werden,  ist  es  Meinem  landesväterlichen
  Herzen  Bedürfniß,  Meinen  treuen  Unterthanen  noch  diesen  Scheidegruß
  zuzurufen.  Möge  der  allmächtige  Gott  Mein  Volk  in  Seinen  väterlichen
  Schutz  nehmen  und  die  gegenwärtige,  über  dasselbe,  sowie  über  Mich
selbst  und  Mein  Haus  verhängte  Trübsal  Mir  und  Meinem  Volk  zur  Läuterung
  und  zum  Frieden  diencn  lassen.  Zugleich  richte  Ich,  indem  Ich  jetzt
das  Land  Meiner  Väter  zu  verlassen  genöthigt  werde,  an  alle,  in  den  dermalen
  occupirten  Landestheilen  bestellten  Beamten  und  Diener  die  Aufforderung,
  die  ihren  bisherigen  Amtsverhältnissen  entsprechenden  Functionen,  auf
Grund  ihres  bestehenden  Diensteides  und  vorbehaltlich  der  Mir  zu  bewahrenden
  Unterthanentreue  fortzuführen,  als  wodurch  unter  allen  Umständen  dem
wahren  Landesrecht  am  besten  entsprochen  und  gleichzeitig  allen  etwaigen  Gewissensbedrängnissen
  vorgebeugt  wird.  Gott  schenke  Uns  bald  wieder  bessere

Tage.“"

„  (Sachsen-Altenburg).  Der  Herzog  rechtfertigt  durch  eine
Proclamation  seinen  Beitritt  zu  den  preußischen  Bundesvorschlägen
damit,  daß  er,  da  „die  alte  Bundesverfassung  zerbrochen  darniederliegt“,
  getreu  seinem  „Wahlspruch:  kein  mächtiges  blühendes  Deutschland
  ohne  ein  mächtiges,  hervorragendes  Preußen  als  den  entschlossenen
  tapfern  Vorkämpfer  für  die  deutschen  Interessen  im  Norden“,
„keinen  Augenblick  habe  zweifeln  können“,  sich  „frei  unter  diejenige
Fahne  zu  stellen,  von  der  er  die  naturgemäße  Verjüngung  der  Verfassung
  des  deutschen  Vaterlandes  erhoffe.“
        <pb n="119" />
                                         Deutschland.                               117

23.  Juni.  (Bundestag).  Die  deutsche  Fahne  wird  auf  dem  Bundespalais
aufgezogen;  die  Truppen  des  8.  Bundesarmeecorps  legen  die  deutsche
Armbinde  an.

24.  „  Schlucht  von  Custozza.  Sieg  der  Oesterreicher  unter  dem  Erzh.
Albrecht  über  die  Italiener.

„  „  Die  Preußen  unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  besetzen  Reichenberg
  ohne  Widerstand.

„  „  (Bayerische  Armee).  Hauptquartier  in  Bamberg:  auf  die
Nachricht,  daß  die  Hannoveraner  nicht  gegen  Fulda,  sondern  gegen
Langensalza  zu  marschiren,  wird  der  Marsch  der  bayer.  Truppen
gegen  Fulda  zu  wieder  eingestellt.

24/275.  Juni.  (Hannover).  Die  hannover'sche  Armee  versucht  umsonst
die  Linie  zwischen  Eisenach  und  Gotha  zu  durchbrechen.  Resultatlose
  Sendung  des  Archivraths  Onno  Klopp  ins  bayerische  Hauptquartier.


25.  „  (Preußen).  Der  Magistrat  von  Berlin  beschließt  eine  Adresse
an  den  König  und  fordert  die  Stadtverordnetenversammlung  auf,
derselben  beizutreten:

„Die  Welt  wird  erfahren,  daß  Preußens  Schwert,  einmal  entblößt,  nicht
in  die  Scheide  zurückkehrt,  bis  wir  die  letzten  Ziele  erreicht  haben  dieses
Kampfes  auf  Leben  und  Tod,  zu  welchem  uns  Oesterreich  fordert;  bis  diejenigen
  zu  Boden  geworfen  sind,  die  das  Recht  und  die  Macht  des  nationalen
  Gedankens  anzuerkennen  beharrlich  sich  weigern.  Bis  dahin  dem  königl.
Führer  in  altbewährter  Opferfreudigkeit  zu  folgen,  werden  Ew.  Maj.  Ihr
Volk  entschlossen  finden.“

Die  Stadtverordnetenversammlung  will  der  Adresse  nur  unter
der  Bedingung  beitreten,  wenn  auch  der  Ueberzeugung  Ausdruck  gegeben
  werde,

„daß  der  fortdauernde  innere  Conflict  durch  Wiederherstellung  und  Wahrung
  der  Rechte  des  Volkes  und  dessen  Vertretung  baldigst  ausgeglichen  werden
  müsse,  und  der  nationale  Gedanke  durch  den  gegenwärtigen  Krieg  nur
dann  vollständig  verwirklicht  werden  könne,  wenn  der  öfsentliche  Rechtszustand
in  Preußen  auf  verfassungsmäßiger  Grundlage  unangefochten  dastehe.“

„  „  (Sachsen).  Gen.  v.  d.  Mülbe  wird  zum  preußischen  Militärgouverneur,
  Landrath  v.  Wurmb  zu  seinem  Civilcommissär  ernannt.
Der  erstere  verhängt  den  Kriegszustand  über  das  ganze  Königreich.

„  (Bundestag).  Anhalt,  Schwarzburg-Sondershausen  und
Waldeck  erklären  ihren  Austritt  aus  dem  Bunde.

„  „  (Bayerische  Armee).  Prinz  Karl  verlegt  sein  Hauptquartier

nach  Schweinfurt  und  stellt  seine  Truppen  bis  zum  28.  Juni  am

obern  Lauf  der  fränkischen  Saale  auf.

„  Die  Preußen  unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  rücken  bis  Liebenau

  vor.  Artilleriekampf.  Die  Oesterreicher  unter  Clam-Gallas

gehen  theils  auf  Turnau,  theils  über  Podol  auf  Münchengrätz  zurück.

Die  Preußen  besetzen  auch  Turnau  und  nach  einigem  Widerstand

auch  Podol  mit  der  Eisenbahnbrücke  über  die  Iser  (Linie  von  Turnau
        <pb n="120" />
        118                                          Deutschland.



nach  Prag).  Die  Oesterreicher  nehmen  Stellung  zwischen  Münchengrätz
  und  Oberbautzen.

26.  Juni.  Die  Preußen  von  der  Armee  des  Kronprinzen  besetzen  unter









dem  Gen.  von  Steinmetz  Rachod  nach  kurzem  Gefechte.

„  Armee  des  Kronprinzen  von  Preußen:  das  Gardecorps  rückt  über

Braunau  in  Böhmen  ein.

„  (Coburg-Gotha).  Der  gemeinsame  Landtag  genehmigt  das

Bündniß  mit  Preußen  mit  allen  gegen  1  Stimme.

„  (Hamburg).  Antwort  des  Senats  auf  die  preuß.  Note  vom

16.  d.  M.  bez.  eines  Bündnisses:

„  ..  Der  Senat  hat  den  Inhalt  jener  Mittheilungen  derjenigen  reiflichen
Erwägung  unterzogen,  welche  die  hohe  und  entscheidende  Wichtigkeit  derselben
in  Anspruch  nimmt.  Er  hat  gerechtes  Bedenken  tragen  müssen,  mit
den  Vorschriften  der  Bundesverträge  in  Widerspruch  zu  treten,  welche  der
freien  Stadt  Hamburg  einee  selbständige    Stellung  ein  dem  von  allen
Mächten  Europas  anerkannten  deutschen  Bunde  zusichern.  Aber  die  inzwischen
in  allen  Staaten  Norddeutschlands  eingetretenen  Verhältnisse  und  die  Gewalt
der  Umstände,  deren  Einfluß  er  sich  nicht  zu  entziehen  vermag,  haben  ihn  in
die  Nothwendigkeit  versetzt,  im  Interesse  des  von  ihm  vertretenen  Freistaales
von  jenen  Bedenken  abzusehen.  Der  Senat  erklärt  sich  demnach  bereit,
mit  den  übrigen  betheiligten  Regierungen  und  mit  dem  des  Endes  von  der
hohen  k.  preußischen  Regierung  einzuberufenden  Parlament  über  eine  veränderte
  Regelung  der  Bundesverhälinisse  auf  den  in  der  geehrten  Note  vom
16.  Juni  angedeuteten  Grundlagen  und  Bedingungen  in  Verhandlung  zu
treten.  Der  Senat  muß  jedoch  hierbei  herrorheben,  daß  er  damit  noch  nicht
sein  Einverständniß  mit  allen  Einzelbestimmungen  des  in  der  Bundestagssitzung
  vom  14.  d.  M.  mitgetheilten  Entwurfes  auszusprechen  gemeint  sein
kann,  sowie  daß  der  abzuschließende  Vertrag  nach  der  hiesigen  Verfassung  der
Mitgenehmigung  der  Bürgerschaft  bedürfen  wird.  Der  Senat  hat  ferner  in
Uebereinstimmung  mit  den  Senaten  der  beiden  anderen  Hansestädte  den  gemeinschaftlichen
  Bundestagsgesandten  angewiesen,  an  der  Thätigkeit  der  Versammlung
  bis  auf  Weiteres  überall  nicht  Theil  zu  nehmen,  auch  derselben
darüber  die  entsprechende  Erklärung  abzugeben.  Wenn  aber  in  den  geehrten
Noten  vom  16.  und  25.  d.  M.  außerdem  die  Aufforderung  enthalten  ist,  die
hamburgischen  Truppen  ungesäumt  auf  den  Kriegsfuß  zu  setzen  und  zur  Verfügung
  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen  zu  halten,  so  darf  der  Senat
die  zuversichtliche  Erwartung  aussprechen,  daß  das  diesseits  seither  schon  beobachtete
  passive  militärische  Verhalten  auch  ferner  als  ausreichend  erachtet
werden  wird,  indem  derselbe  zu  den  hochherzigen  Gesinnungen  Sr.  M.  des
Königs  vou  Preußen  das  Vertrauen  hegt,  daß  Allerhöchstderselbe  auf  die
Theilnahme  Hamburgs  an  einem  Kriege  gegen  seine  bisherigen  Bundesgenossen
  nicht  bestehen  werde.“

„  (Bayern).  Aushebung  ven  30,000  Reservepflichtigen  zur  Formation

  von  Reserveabtheilungen.

„  (Baden).  Die  badischen  Truppen  langen  endlich  in  Darmstadt

an.  —  Ministerialrath  Jolly  wird  seines  Amtes  enthoben  und  zum
Mitglied  des  Verwaltungsgerichtshofes  ernannt.

„  (Nassau).  Die  Ständeversammlung  lehnt  den  von  der  Regierung

  geforderten  Militärcredit  mit  24  gegen  14  Stimmen  ab.

„  (Preußen).  Die  hohenzollern'schen  Fürstenthümer  werden  von
        <pb n="121" />
                                         Deutschland.                              119

Bundestruppen  (Württembergern)  besetzt.  Proclamation  des  Bundescommissärs.


26.  Juni.  (8.  Bundesarmeecorps).  Prinz  Alexander  von  Hessen













verlegt  sein  Hauptquartier  nach  Friedberg  (Eisenbahnlinie  Frankfurt-Gießen).


27. „  Die  Preußen  unter  General  Herwarth  von  Bittenfeld  dringen

bis  zur  Iser  vor,  gehen  oberhalb  Münchengrätz  über  diesen  Fluß
und  vereinigen  sich  mit  der  Armee  des  Prinzen  Friedrich  Karl.

„  Armee  des  Kronprinzen  von  Preußen:  Gen.  Steinmetz  zieht  sein

Armeecorps  nach  blutigem  Kampfe  gegen  die  Oesterreicher  unter

Ramming  glücklich  aus  dem  Desilé  zwischen  Rachod  und  Skalitz

heraus.

Armee  des  Kronprinzen  von  Preußen:  General  Bonin  besetzt
Trautenau  gegen  Gablenz,  kann  es  aber  nicht  halten  und  räumt
es  wieder.

Fast  die  gesammte  europäische  Presse  wird  durch  die  österreichischen
  Telegramme  über  die  ersten  Ereignisse  auf  dem  böhmischen
Kriegstheater  getäuscht.  So  bringt  die  gesammte  Presse  Süd=  und
Westdeutschlands  ein  Telegramm  von  diesem  Tage  aus  Prag  Abends
9  Uhr,  also  lautend:  „Sieg  der  Bundes-Sache  durch  Oesterreichs  und
Sachsens  Waffen  auf  der  ganzen  Linie.  Die  Hauptentscheidung  erfolgte
bei  Rachod.  Einem  um  4  Uhr  erschienenen  preußischen  Parlamentär
wurde  der  angesuchte  Waffenstillstand  abgeschlagen  u.  s.  w.“  Erst
mehrere  Tage  später,  fast  plötzlich  ergibt  sich  die  Thatsache,  daß  die
Oesterreicher  in  Böhmen  seit  dem  26.  Juni  fortwährend  und  auf
der  ganzen  Linie  geschlagen  und  zurückgeworfen  worden.

(Gannover).  Der  preuß.  General  Flies  greift  die  Nachhut  des
hannover'schen  Heeres  bei  Langensalza  an,  wird  aber  mit  empfindlichen

  Verluste  zurückgeschlagen.

(Olden  burg).  Außerordentliche  Sitzung  des  Landtags.  Die
Regierung  legt  demselben  ein  am  19.  d.  M.  mit  Preußen  abgeschlossenes
  Bündniß  vor.  Dasselbe  wird  durch  eine  v.  25.  datirte  Denkschrift

  also  motivirt:

..  Als  die  k.  preußische  Regierung  in  Folge  des  Beschlusses  vom
14.  d.  aus  dem  Bunde  ausgetreten  war  und  damit  der  ferneren  Thätigkeit
der  Bundesversammlung  die  Mitwirkung  des  weitaus  mächtigsten  rein  deutschen
  Staats,  an  dessen  Initiative  nach  den  Erfahrungen  der  Geschichte  alle
großen  Reformen  zur  Förderung  deutscher  Interessen  anknüpfen,  entzogen
blieb,  konnte  der  bisherige  Bund  als  thatsächlich  existirend  nicht  mehr  betrachtet
  werden,  und  wurde  demnach  der  großherzogliche  Bundestagsgesandte  angewiesen,
  seine  Functionen  für  erloschen  zu  erklären.  Mit  dieser  Erklärung
durfte  nicht  länger  zurückgehalten  werden,  da  die  Anerkennung  des  Fortbestandes
  des  Bundes  die  Nothwendigkeit  der  Ausführung  des  Bundesbeschlusses
vom  14.  d.  zur  unausbleiblichen  Folge  gehabt  haben  würde.  Nach  der  somit
eingetretenen  das  Großherzogthum  politisch  isolirenden  Lösung  des  Bundesverhältnisses
  mußte  die  großherzegliche  Regierung  in  der  Herbeiführung  einer
aufrichtigen  Verständigung  mit  Preußen  eine  Lebensfrage  erblicken.  Es  be-
        <pb n="122" />
        120                                                    Deutschland.



darf  das  der  deutlich  genug  redenden  Lage  gegenüber  keiner  weiteren  Ausführung.
  Die  k.  preuß.  Regierung  ist  dem  Bedürfniß  der  großh.  Regierung
bereitwillig  entgegengekommen,  indem  sie  durch  den  k.  Gesandten  am  großh.
Hof,  Prinzen  von  Ofenburg-Büdingen  Durchlaucht,  am  18.  d.  ein  förmliches
Bündniß  gegen  die  kommenden  Verwicklungen  anbieten  ließ.  Sie  machte  dabei
  die  sofortige  Mobilisirung  des  großh.  Truppencorps  und  die  Stellung
desselben  unter  den  Befehl  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen,  sowie  die
Annahme  der  preußischen  Bundesreformvorschläge,  welche  bereits  früher  dem
Staatsministerium  mitgetheilt  waren,  und  Mitwirkung  bei  der  Berufung  eines
Parlaments  zur  Bedingung,  und  erklärte  für  den  Fall  der  Zusage  im  Namen
Sr.  Maj.  des  Königs  die  Gewährleistung  der  Souveränetät  und  Integrität
des  Großherzogthums  nach  Maßgabe  der  in  Frankfurt  übergebenen  Grundzüge
  einer  neuen  Bundesverfassung  übernehmen  zu  wollen.  Die  großherzog.
Regierung  hat  die  gewichtigen  Vorschläge  Preußens,  deren  entscheidende  Bedeutung
  für  die  Gestaltung  der  politischen  Zukunft  des  Großherzogthums  auf
den  ersten  Blick  ins  Auge  springt,  der  eingehenden  und  ernsten  Prüfung  unterzogen,
  welche  ihnen  zukommt,  und  hat  nach  gewissenhaftester  Erwägung
die  unerschütterliche  Ueberzeugung  gewinnen  müssen,  daß  ihre  unbedingte
Annahme  durch  däs  allgemein  deutsche  Interefse  wie  durch  das
Lebensinteresse  des  eigenen  Landes  geboten  werde.  Sie  hat  demnach
  am  19.  d.  die  abschriftlich  anliegende  Note  an  den  kgl.  preußischen  Gesandten
  erlassen,  und  ist  damit  in  das  Bündniß  mit  Preußen  unter  den  ihr
estellten  Bedingungen  eingetreten,  die  Zustimmung  des  Landtags,  soweit  die-1
  verfassungsmäßig  erforderlich  ist,  vorbehaltend.  Die  Mobilmachung  des
Truppencorps  ist  bereits  vorbereitet  und  die  Wahlen  zum  Parlament  werden
ausgeschrieben  werden,  sobald  die  k.  preuß.  Regierung  ihrerseits  hiezu  die
weitere  Anregung  geben  wird.

„Für  die  allseitige  Würdigung  dieser  Entschließung  möchten  zunächst  folgende
  Erwägungen  ins  Auge  zu  fassen  sein.  Nachdem  der  großb.  Regierung
durch  die  rasche  Entwicklung  der  politischen  Lage  die  sernere  Beobachtung
einer  abwartenden  Haltung  ohne  active  Parteinahme  zur  Unmöglichkeit  geworden
  war,  fand  sie  den  Enschluß,  den  sie  gefaßt  hat,  schon  durch  die  geographische
  Lage  des  Landes  fast  unumgänglich  vorgezeichnet.  Sie  hat  nicht
unterlassen,  dabei  die  Frage  sich  vorzulegen,  und  nach  allen  Seiten  zu  prüfen,
ob  sich  nicht  auch  jetzt  noch  ein  Ausweg  darbiete,  dem  Lande  die  Opfer  einer
thätigen  Betheiligung  am  Kriege  zu  ersparen,  aber  auf  dieselbe  keine  andere
als  eine  verneinende  Antwort  zu  finden  vermocht.  Vielleicht  hätte  die  Aufrechterhaltung
  eines  Neutralitätssystems  der  nordwestdeuntschen

Staatengruppe  sich  wenigstens  für  die  ersten  Stadien  des  Kriegs  mit

Erfolg  durchführen  lassen,  wenn  im  Rathe  der  Regierung  von  Hannover
andere  Entschließungen  die  Oberhand  gewonnen  hätten;  aber  die  Voraussetzungen
  jener  Möglichkeit  sind  mit  dem  Entschluß  des  Nachbarstaats  sich
Oesterreich  zuzuwenden  weggefallen,  und  jetzt  ist  dieselbe  durch  die  kategorische
Erklärung  Preußens  selbst  abgeschnitten.  Ueber  die  Folgen,  welche  aus  einer
etwaigen  Ablehnung  des  Anschlusses  an  Preußen,  oder  gar  aus  einer  Anlehnung
  an  die  mit  Oesterreich  verbündeten  Staaten  für  das  Großherzogthum
unfehlbar  und  sofort  hätten  erwachsen  müssen,  dürfte  nach  keiner  Seite  hin
der  mindeste  Zweifel  bleiben.  Hätte  die  großh.  Regierung  den  preußischen
Vorschlägen  gegenüber  gleich  andern  Regierungen  eine  feindselige  oder  zweideutige
  Haltung  einnehmen  wollen,  so  hätte  dem  Lande  schwerlich  das  Schicksal
  erspart  werden  können,  unter  dessen  Druck  jetzt  die  Bevölkerungen  der
kriegerisch  occupirten  Nachbarländer  seufzen.  Die  Fürstenthümer  Lübeck  und
Birkenfeld  liegen  unmittelbar  innerhalb  des  Bereichs  preußischer  Armeccorps,
und  würden  die  Consequenzen  eines  solchen  Schritts  der  Regierung  auf  der
Stelle  zu  empfinden  gehabt  haben,  das  Herzogthum  selbst  hätte  nach  der  Occupation
  Hannovers  einer  militkrischen  Besetzung  durch  Preußen  nicht  minder
        <pb n="123" />
                                        Deutschland.                               124

offen  gelegen.  Die  Opfer,  welche  durch  eine  solche  Richtung  der  Regierungspolitik
  dem  Land  auferlegt  worden  wären,  würden  ungleich  schwerer  aus  dasselbe
  gedrückt  haben,  und  bei  den  damit  nothwendig  verbundenen  Störungen
des  öffentlichen  Rechtszustands  ungleich  bitterer  empfunden  worden  sein,  als
die  Opfer,  welche  auch  jetzt  unvermeidlich  sind,  aber  nach  freier  Entschließung
einer  guten  Sache  gebracht  werden.  Denn  so  schwer  jene  Erwägungen  ins
Gewicht  sallen,  so  1  sind sie  doch  für  die  Entscheidung  der  großh.  Regierung
nicht  die  bestimmenden  gewesen.  Die  großh.  Regierung  hält  es  vielmehr
  nach  ihrer  Ansicht  von  der  allgemeinen  Lage  Deutschlands  für  eine
patriotische  Pflicht  sich  in  dem  jetzt  gegen  die  norddeutsche  Großmacht
ausgebrochenen  Vernichtungskampf  unbedingt  und  ohne  Rückhalt  auf
die  Seite  Preußens  zu  stellen.  Nur  von  einem  Siege  Preußens  in
diesem  Kampf  vermag  man  nach  dem  Zeugniß  der  Geschichte  eine  große  und
glückliche  Zukunft  Deutschlands  zu  hoffen.  Sie  hat  demnach  in  vollem  Bewußtsein
  ihrer  Verantwortung,  aber  mit  eben  so  voller  Ueberzeugung,  daß  sie  dabei
  im  Interesse  Deutschlands,  wie  in  demjenigen  des  eigenen  Landes  handle,
den  Bündnißvertrag  mit  Preußen  abgeschlossen  und  den  daran  geknüpften  Bedingungen
  für  die  künsftige  Gestaltung  der  deutschen  Verfassung  bereitwilligst
zugestimmt.  Wenn  die  Vorsehung  den  Fahnen  Preußens  und  seiner  Verbündeten
  den  Sieg  schenkt,  so  darf  mit  Zuversicht  erwartet  werden,  daß  die  deutsche
Frage  ihre  Lösung  auf  Grundlagen  finde,  welche,  indem  sie  durch  einheitliche
Zusammenfassung  der  politischen  Kräfte  der  Nation  die  Machtstellung  Deutschlands
  nach  außen  befestigen  und  dem  öffentlichen  Leben  des  ganzen  Volks  in
der  Schöpfung  einer  parlamentarischen  Vertretung  eine  dauernde  Garantie
für  lebenskräftige  innere  Entfaltung  darbieten,  zugleich  die  mit  der  Geschichte
Deutschlands  eng  verwachsenen  Besonderheiten  territorialer  Entwicklung  schonen
  und  so  den  Interessen  und  Wünschen  der  gesammten  Nation  wie  der
einzelnen  Staaten  übereinstimmend  gerecht  werden.  Für  ein  solches  Ziel,
wenn  es  mit  Gottes  Hülfe  erreicht  werden  sollte,  würden  die  Opfer,  welche
die  Gegenwart  dem  Land  auferlegt,  nicht  vergeblich  gebracht  sein..“

27.  Juni.  (Bundestag).  Die  Bundesversammlung  beschließt,  die  Verwaltung
  Kurhessens  Namens  des  Kurfürsten  durch  einen  Bundescommissär
  führen  zu  lassen  und  ferner,  den  Oberbefehl  über  sämmtliche
  zum  7.  bis  10.  Bundesarmeecorps  gehörige  Truppen,  mit
Ausnahme  der  k.  sächsischen,  dem  Prinzen  Karl  von  Bayern  in  der
Weise  zu  übertragen,  daß  die  oberste  Leitung  der  Operationen  der
vereinigten  Armeen  Oesterreichs  und  des  deutschen  Bundes  auf
Grund  des  zwischen  dem  kaiserlichen  Oberbefehlshaber  und  dem
Feldmarschall  Prinzen  Karl,  k.  Hoh.,  zu  verabredenden  gemeinschaftlichen
  Plans  von  dem  k.  k.  österreichischen  Obercommandanten  Feldzeugmeister
  v.  Benedek  auszugehen  habe.  Prinz  Karl.  von  Bayern
übernimmt  durch  Armeebefehl  das  Obercommando  auch  über  das
8.  Bundesarmeecorps  mit  dem  Beifügen:

„Mit  dlesen  Truppen  und  diesem  Führer  wird  es  mir  nicht  schwer  fallen,
jede  mir  gestellte  Aufgabe  zu  lösen,  und  dieß  wird  um  so  leichter  sein,  da
unser  Ziel  kein  anderes  ist,  als  der  guten  Sache  zum  Siege  zu  verhelfen.“

28.  „  Die  Preußen  unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  besetzen  unter
heftigen  aber  vereinzelten  Kämpfen  Münchengrätz.  Die  Oesterreicher
unter  Clam  Gallas  gehen  nach  Gitschin  zurück.

„  „  Anrmee  des  Kronprinzen  von  Preußen:  die  Garden  nehmen  Trautenau
  und  Burgersdorf  gegen  Gablenz.
        <pb n="124" />
        122                                        Deutschland.

28.  Juni.  Armee  des  Kronprinzen  von  Preußen:  Steinmetz  nimmt  Skalitz
gegen  den  Erzh.  Leopold,  der  das  erschöpfte  Corps  Rammings  ersetzt
  hat.

„  „  (Hannover).  Der  König  capitulirt  mit  seiner  von  allen
Seiten  vurch  überlegene  preuß.  Streitkräfte  eingeschlossenen  Armee.
Proclamation  des  Königs:

Capitulationsbedingungen:  a)  Se.  Maj.  der  König  von  Hannover
  und  Se.  k.  Hoheit  der  Kronprinz  und  beliebig  auszuwählendes  Gesolge
  nehmen  ihren  Aufenthalt  nach  freier  Wahl  außerhalb  des  Königreichs
Hannover.  Sr.  Majestät  Privatvermögen  bleibt  zu  dessen  Verfügung.
b)  Offiziere  und  Beamte  der  hannover'schen  Armee  versprechen  auf  Ehrenwort,
  gegen  Preußen  nicht  zu  dienen,  behalten  Waffen,  Gepäck  und  Pferde,
sowie  demnächst  Gehalt  und  Competenzen,  und  treten  der  preußischen  Administration
  des  Königreichs  Hannover  gegenüber  in  dieselben  Rechte  und  Ansprüche,
  welche  ihnen  bisher  der  keäl.  hannover'schen  Regierung  gegenüber  zustanden.
  c)  Unteroffiziere  und  Gemeine  in  der  kgl.  hannover'schen  Armee
liefern  Waffen,  Pferde  und  Munition  an  die  von  Sr.  Maj.  dem  Könige  von
Hannover  zu  bestimmenden  Offiziere  und  Beamten  und  begeben  sich  in  den
von  Preußen  zu  bestimmenden  Echelons  mittels  Eisenbahn  in  ihre  Heimath
mit  dem  Versprechen,  gegen  Preußen  nicht  zu  dienen.  d)  Waffen,  Pferde
und  sonstiges  Kriegsmaterial  der  hannover'schen  Armee  werden  von  besagten
Offizieren  und  Beamten  an  preußische  Commissäre  übergeben.“

Proclamation  des  Königs:  „Nachdem  am  gestrigen  Tage,  den
27.  Juni,  meine  ruhmreiche  Armee  ein  neues  unverwelkliches  Reis  in  den
Lorbeerkranz  geflochten,  welcher  ihre  Fahne  schmückt,  hat  mir  der  commandirende
  Gencral,  Generallieutenant  v.  Arentsschildt,  und  mit  ihm  die  sämmtlichen
  Brigadiers  auf  ihre  militärische  Ehre  und  ihr  Gewissen  erklärt,  daß
meine  sämmtlichen  Truppen  wegen  der  gehabten  Anstrengungen  und  wegen
der  verschossenen  Munition  nicht  mehr  kampffähig,  ja  daß  dieselben  wegen
der  Erschöpfung  ihrer  Kräfte  nicht  mehr  im  Stande  seien,  zu  marschiren.
Zu  gleicher  Zeit  haben  der  Generallientenant  v.  Arentsschildt  und  sämmtliche
Brigadiers  mir  erklärt,  daß  es  unmöglich  sei,  Lebensmittel  für  die  Truppen
auf  länger  als  einen  Tag  herbeizuschaffen.  Da  nun  heute  der  commandirende
Gen.-Lieut.  v.  Arentsschildt  ferner  die  Anzeige  gemacht  hat,  er  habe  sich  überzeugt,
  daß  von  allen  Seiten  sehr  bedeutende  und  meiner  Armee  bei  Weitem
überlegene  Truppenmassen  heranrückten,  so  habe  ich  in  landesväterlicher  Sorge
für  meine  in  der  Armce  die  Waffen  tragenden  Landeskinder  es  nicht  verantworten
  zu  können  geglaubt,  das  Blut  meiner  treuen  und  tapferen  Soldaten
in  einem  Kampse  vergießen  zu  lassen,  der  nach  der  auf  Ehre  und  Gewissen
erklärten  Ueberzeugung  meiner  Generale  im  gegenwärtigen  Augenblicke  ein
völlig  erfolgloser  sein  müßte.  Ich  habe  deßhalb  den  General-Lieutenant
v.  Arentsschildt  beanftragt,  eine  militärische  Capitulation  abzuschließen,  indem
  eine  überwältigende  Uebermacht  sich  gegenüber  befindet.  Schwere  Tage
hat  die  unersorschliche  Zulassung  Gottes  wie  über  mich,  mein  Haus  und
mein  Königreich,  so  auch  über  meine  Armee  verhängt.  Die  Gerechtigkeit  des
Allmächtigen  bleibt  unsere  Hoffnung,  und.  mit  Stolz  kann  jeder  meiner
Krieger  auf  die  Tage  des  Unglücks  zurückblicken;  denn  um  so  heller  strahlt
in  ihnen  die  Ehre  und  der  Ruhm  der  hannover'schen  Waffen.  Ich  babe
mit  meinem  theueren  Sohne,  dem  Kronprinzen,  bis  zum  letzten  Augenblick
das  Loos  meiner  Armee  getheilt  und  werde  stets  bezeugen  und  nie  vergessen,
daß  sie  des  Ruhmes  der  Vergangenheit  sich  auch  in  der  Gegenwart  werth
gezeigt  hat.  Die  Zukunft  besihie  ich  voll  gläubiger  Zuversicht    in  die  Hand
des  Allmächtigen.“
        <pb n="125" />
                                             Deutschland.                                     128

28.  Juni.  (Kurhessen).  General  v.  Werder  wird  vom  König  von













Preußen  zum  Militärgouverneur  von  Kurhessen,  der  Regierungspräsident
  v.  Möller  zu  seinem  Civilcommissär  ernannt.  Proclamation
derselben:

„.  .  .  Indem  wir  unsere  Functionen  antreten,  ertheilen  wir  dem  kurhessischen
  Volke  die  Zusicherung,  daß  die  Landesverfassung  beobachtet
  und  aufrecht  erhalten,  und  daß  nach  den  rechtmäßigen  Landesgesetzen
  verwaltet  werden  soll,  soweit  nicht  der  Kriegszustand  Ausnahmen
  nothwendig  macht.  Wir  werden  die  Interessen  des  Landes  gewissenhaft
  wahrnehmen,  die  Lasten,  welche  der  Kriegszustand  demselben  auferlegt,
  soweit  wir  vermögen,  zu  mildern  und  die  Wohlfahrt  des  Landes,
soweit  unsere  Kraft  reicht,  zu  fördern  suchen.  Wir  rechnen  in  diesen  Bestrebungen
  auf  bereitwilliges  Entgegenkommen  der  Bevölkerung  des  Kurstaates.
Wir  bestätigen  den  Auftrag,  welchen  der  Generalmajor  p.  Bayer  dem  gcheimen
  Regierungsrath  Mittler,  dem  Oberfinanzrath  Ledderhose  und  dem  Obergerichtsrath
  Erienne  ertheilt  hat:  die  laufenden  Geschäfte  in  den  Ministerien
des  Innern,  der  Finanzen  und  der  Justiz  nach  der  Landesverfassung  und.
den  Landesgesetzen  einstweilen  fortzuführen.  Wir  weisen  die  Landescollegien
und  deren  Mitglieder,  sowie  die  übrigen  Behörden,  Beamten  und  Diener  an,
den  Verfügungen  des  unterzeichneten  Administrators  des  Kurfürstenthums
und  den  Anordnungen  der  vorgedachten  Ministerialreferenten  Folge  zu  leisten,
die  ihnen  obliegenden  Pflichten  zu  ersüllen  und  die  Geschäfte  nach  den  Bestimmungen
  der  Gesetze  fortzuführen.“

„  (Bundestag).  Die  Vundesversammlung  beschließt,  nun  doch
wieder  nicht  bloß  Kurhessen,  sondern  auch  Oesterreicher  als  Besatzung
nach  Mainz  zu  legen.  Noch  am  gleichen  Tage  rücken  denn  auch
2  Bataillone  Oesterreicher  in  Mainz  ein.

„  (Bayerische  Armee).  Auf  die  Nachricht  von  dem  siegreichen
Treffen  der  Hannoveraner  bei  Langensalza  läßt  Prinz  Karl  seine
Truppen  nach  Norden  vorgehen.

29. „  Die  Preußen  unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  rücken  gegen
Gitschin  vor,  um  über  dieses  auf  Arnau  der  Armee  des  Kronprinzen
die  Hand  zu  reichen.  Heftige  Gefechte  gegen  Clam  Gallas.  Gitschin
  wird  von  den  Preußen  erstürmt.  Die  Oesterreicher  sind  auf
der  ganzen  Linie  im  rollen  Rückzug  gegen  Königgrätz.

„  Armer  des  Kronprinzen  von  Preußen:  die  Garden  nehmen
Königinhof.  Alle  drei  Armeen  der  Preußen  haben  ihre  Vereinigung
bewerkstelligt.

„  (Preußen).  Die  ersten  genaueren  Nachrichten  von  den  Siegen
in  Böhmen  treffen  in  Berlin  ein.  Umschlag  der  Stimmung.  Allgemeiner
  Jubel.  Der  König  und  Graf  Bismarck  werden  gefeiert.

„  (Preußen).  Der  Fürst  von  Hohenzollern-Sigmaringen,  Militär-Gouverneur
  der  Rheinprovinz  und  der  Provinz  Westphalen,  erläßt
von  Düsseldorf  aus  folgende  Proclamation  an  die  Nassauer:

„Se.  Majestät  der  König  von  Preußen  hat  das  Schwert  gezogen,  um

Deutschland  vor  dem  Unglücke  zu  bewahren,  aus  der  Bahn  einer  glänzenden
geistigen  und  materiellen  Entwicklung  zurückzufallen  unter  die  entnervende  Herrschaft

  dynastischer  Interessen  und  einseitiger  Sonderbestrebungen.  Aber  meines
Königs  hochherziger  Sinn  wollte  die  zerstörende  Last  des  Krieges  nur  dorthin
        <pb n="126" />
        124                                   Deutschland.

lenken,  wo  die  Nothwendigkeit  der  Entscheibung  es  forderte.  Die  reichen
Länder,  welche  die  preußische  Rheinprovinz  umgeben,  sehen  ihre  Grenzen
unberührt,  ihren  Handel  ungestört,  die  Blüthe  ihrer  Felder  unangetastet.  In
frevelhastem  Uebermuthe  verkennt  aber  das  süddeutsche  Armeecorps  am  Main,
zu  welchem  die  nassauische  Regierung  ihr  Contingent  gesiellt  hat,  den  menschenfreundlichen,
  deutschen  Sinn  meines  Königs  und  Herrn.  Truppen  dieses
Corps  haben  es  gewagt,  in  den  preußischen  Kreis  Wetzlar  einzurücken  und
durch  diesen  Schritt  für  mich  die  Nothwendigkeit  herbeigeführt,  Nassau  als
ein  feindliches  Land  anzusehen.  Die  Colonnen  meines  königlichen  Kriegsherrn
  marschiren  gegen  den  Main.  Ich  hoffe  um  des  nassauischen  Landes
willen,  daß  die  Haltung  seiner  Bewohner  keinen  Zweifel  darüber  lassen  wird,
daß  sie  nicht  Theil  haben  an  dem  verblendeten  Beginnen  ihrer  Regierung."“

29.  Juni.  (Bundestag).  Schwarzburg-Rudolstadt  und  Schaumburg-Lippe
erklären  ihren  Austritt  aus  dem  Bunde,  die  freien  Städte  Hamburg,
Bremen  und  Lübeck,  daß  sie  bis  auf  Weiteres  sich  nicht  an  der
Thätigkeit  der  Bundesversammlung  betheiligen  würden.

30.  „  Ankunftdes  Königs  Wilhelm  auf  dem  Kriegsschauplatz  in  Reichenberg.

„  „  Benedek  telegraphirt  aus  Dubenec  Abends  6  Uhr:  „Das  Zurückdrängen
  des  ersten  (Clam  Gallas)  und  des  sächsischen  Armeecorps
nöthigt  mich,  den  Rückzug  in  der  Richtung  von  Königgrätz  anzutreten.“
  Die  Depesche,  die  mit  den  bisherigen  Siegesnachrichten  in
grellem  Widerspruche  steht,  erregt  in  Wien  große  Consternation.

—  „  (Mecklenburg).  Der  Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin
weicht  der  Pression  des  preuß.  Gesandten,  Grafen  Finck  v.  Finckenstein,
  und  eines  eigenhändigen  Schreibens  des  Königs  von  Preußen,
unterzeichnet  den  Bündnißvertrag  mit  Preußen  und  stellt  demselben
sein  Contingent  zur  Verfügung.

30.  „  (Bremen).  Die  Bürgerschaft  ertheilt  dem  vom  Senate  mit
Preußen  abgeschlossenen  Bündniß  (gegen  etwa  20  Stimmen)  ihre
Genehmigung:

„Die  Bürgerschaft  hat  die  inhaltsschwere  Mittheilung  des  Senats  vom
29.  Juni  in  vertraulicher  Sitzung  berathen.  Tief  durchdrungen  von  dem
Werth  und  der  Bedeutung,  welche  die  bisherige  völkerrechtliche  Stellung
unseres  Gemeinwesens  unter  Gottes  Beistand  für  Uns  und  (wir  dürfen  es  ohne
Ueberhebung  sagen)  auch  für  das  gesammte  Vaterland  hatte,  so  hat  die
Bürgerschaft  es  doch  nie  verkannt,  daß  eine  größere  nationale  Einigung
unseres  Volkes  auch  von  uns  Opfer  erfordert  und  sie  ist  auch  jetzt  vollkommen
bereit,  solche  zu  bringen,  wenn  das  Ziel  dadurch  erreicht  wird.  Bei  dem
nunmehr  ausgebrochenen  Krieg,  den  sie  auf  das  Tiefste  beklagk,  kann  sie  nur
in  der  Hoffnung  einigen  Trost  finden,  daß  der  demnächstige  Friede  zu  einer
dauernden  Einigung  der  deutschen  Lande,  unter  Wahrung  der  Selbständigkeit
auch  unseres  Staates,  nach  Maßgabe  der  preußischen  Reformvorschläge  führen
werde.  Die  Bürgerschaft  ist  gewiß,  die  Ansicht  der  weitaus  überwiegenden
Mehrzahl  ihrer  Mitbürger  wiederzugeben,  wenn  sie  es  als  ihre  Ueberzeugung
ausspricht,  daß  das  gewünschte  Ziel  nur  durch  Preußen  erreicht  werden  kann.
Der  Anschluß  an  Preußen  erscheint  ihr  sonach  nicht  nur  durch  eine  richtige
Politik  geboten,  sondern  zugleich  als  eine  patriotische  Pflicht  und  ertheilt  sie
ihrerseits  daher  den  Anträgen  des  Senats  ihre  verfassungsmäßige  Zustimmung
zu  dem  in  der  Mittheilung  bezeichneten  Bündnisse  mit  Preußen,  indem  sie
in  Betreff  des  Artikels  8  der  Grundzüge  der  Ansicht  des  Senats,  daß  dieser
Artikel  unausführbar  sei,  sich  anschließt  und  davon  ausgeht,  daß  auch  über
        <pb n="127" />
                                           Deutschland.                                  125

andere,  specielle  hanseatische  Interessen  betreffende  Punkte  Abänderungsvorschläge
  vorbehalten  bleiben.“

30.  Juni.  (Bayerische  Armee).  Prinz  Karl  verlegt  sein  Hauptquartier





nach  Meiningen.  Nachricht  von  der  Capitulation  der  Hannoveraner
bei  Langensalza.  Die  Bayern  concentriren  sich  gegen  Kaltennordheim
  zu;  die  Cavalleriedivision  wird  gegen  Fulda  zu  dirigirt.

„  (Bayern).  Der  König  ratificirt  die  schon  am  14.  d.  M.  mit
Oesterreich  in  Olmütz  abgeschlossene  Militärconvention.

„  (Nassau).  Die  Regierung  fordert  den  abgelehnten  Militärcredit
zum  zweiten  Mal  von  der  Ständeversammlung.

1.  Juli.  Die  Preußen  unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  dringen  bis















Horziz  vor.

„  (Bayern).  Die  Regierung  verweigert  die  Erlaubniß  zu  Bildung
von  Wehrvereinen,  angeblich  wegen  bevorstehender  Mobilisirung  der
gesammten  Landwehr.

  2. „  König  Wilhelm  verlegt  sein  Hauptquartier  nach  Gitschin.

„  Nachts:  König  Wilhelm  ertheilt  den  Befehl  zur  entscheidenden
Schlacht  und  verlegt  sein  Hauptquartier  nach  Horziz.

„  (Sachsen).  Der  preuß.  Gouverneur  befiehlt  die  Ablieferung
aller  im  Besitze  von  Privatpersonen  befindlichen  Wassen.  Um  die
Befestigung  Dresdens  zu  beschleunigen,  werden  800  Arbeiter  von
Berlin  beigezogen.

„  (Hamburgy).  Der  Senat  beschließt  mit  3  Stimmen  Mehrheit,
bez.  des  preuß.  Bündnisses  nur  der  Gewalt  zu  weichen.

„  (Preußen).  Der  Handelsminister  lehnt  ein  Gesuch  um  Verbot
der  Kohlenausfuhr  nach  Süddeutschland  ab.

„  (Oesterreich).  Beginn  der  Armirung  der  auf  dem  rechten
Donauufer  bei  Florisdorf  zum  Schutze  Wiens  aufgeworfenen  Schanzen.

„  (Bundestag).  Coburg-Gotha,  Reuß  j.  L.  und  Mecklenburg
erklären  ihren  Austritt  aus  dem  Bunde.

„  (Bayern).  Proclamation  bes  Königs:

„An  Mein  Volk!  Der  verhängnißvolle  Krieg  in  Deutschland  ist  unaufhaltsam
  ausgebrochen.  Es  gilt  den  Kampf  aufzunehmen  für  deutsches  Recht
und  deutsche  Ehre,  für  die  eigene  Würde  und  Unabhängigkeit,  für  die  Zukunft
unserer  großen  Nation.  Für  diese  heiligsten  Güter  einzustehen,  haben  die  gesetzlichen
  Vertreter  des  Landes  einmüthig  erklärt.  Das  bayer.  Volk  ist  einig
mit  Mir  in  edler  Opferwilligkeit,  in  bewährter  Treue  und  Hingebung.  Die
Jugend  des  Landes  eilt  mit  Begeisterung  zu  den  Fahnen.  Unsere  brave
Armee  steht  im  Felde  unter  der  erfahrenen  Führung  ihres  ritterlichen  Feldmarschalls,
  Meines  theueren  Großoheims.  Sie  wird  —  dessen  habe  Ich  mich
freudigen  Stolzes  bei  ihrem  Anblicke  überzeugt  —  mit  frischem  Muthe  in
angestammter  Tapferkeit  kämpfen.  Bayern!  Wir  stehen  nicht  allein  in  diesem
schweren  Streite.  Alle  bundestreuen  Staaten  —  das  mächtige  Oesterreich
  voraus  —  sind  unsere  Kampfgenossen.  Unser  Zliel  aber,  es  ist  der
höchsten  Opfer  werth:  die  Erhaltung  Gesammt-Deutschlands  als  eines  freien
und  mächtigen  Ganzen,  gekräftigt  durch  den  Bund  seiner  Fürsten  und  die
nationale  Vertretung  seiner  Stämme,  die  Erhaltung  Bayerns  als  eines  selb-
        <pb n="128" />
        126                                                  Deutschland.



ständigen  würdigen  Gliedes  des  großen  deutschen  Vaterlandes.  So  laßt  uns
denn  muthig  und  entschlossen  in  den  Kampf  gehen,  in  Liebe  und  Vertrauen
geeinigt,  stark  durch  unsere  Verfassung,  die  alle  Stürme  überdauern  wird.
Laßt  uns  ausharren  in  dieser  sesten  Zurersicht,  daß  der  allmächtige  Gott  der
gerechten  Sache  den  Sieg  verleiht."

2.  Juli.  (Nassau).  Der  Herzog  erläßt  eine  landesherrliche  Bestimmung



L













für  den  Fall  einer  feindlichen  Occupation.
„  Schlacht  von  Königgrätz.  Niederlage  der  Oesterreicher.  Der  anfängliche
  Rückzug  derselben  artet  in  eine  förmliche  Flucht  gegen  und

über  die  Elbe  aus.  1

Telegramm  Benedeks  an  den  Kaiser:  „Hohenmauth  (südöstlich
von  Pardubitz),  4  Juli,  3  Uhr  Morgens.  Nach  mehr  als  fünfstündigem
brillanten  Kampfe  der  ganzen  Armee  und  der  Sachsen  in  theilweise  verschanzter
  Stellung  vor  Königgrätz,  mit  dem  Centrum  in  Leipa,  gelang  es
dem  Feinde,  sich  unbemerkt  in  Chlom  festzusetzen.  Das  Regenwetter  hielt
den  Pulverdampf  am  Boden,  eine  bestimmte  Aussicht  unmöglich  machend.
Hiedurch  gelang  es  dem  Gegner,  bei  Chlom  in  unsere  Stellung  vorzudringen;
plötzlich  und  unvermuthet  in  der  Flanke  und  im  Rücken  heftig  beschossen,
wankten  die  nächsten  Truppen  und  ungeachtet  aller  Anstrengungen  konnte
es  nicht  gelingen,  dem  Nüchzuge  Einhalt  zu  thun.  Derselbe  ging  Anfangs
langsam,  nahm  jedoch  an  Eile  zu,  je  mehr  der  Feind  drängte,  bis  Alles  sich
über  die  Kriegsbrücken  der  Elte,  sowie  nach  Pardubitz  zurückzog.  Der  Verlust
ist  noch  nicht  übersehbar,  aber  gewiß  sehr  bedeutend."

Benedek  sucht  durch  Gablenz  einen  Waffenstillstand  nach,  der
von  den  Preußen  nicht  zugestanden  wird.  Graf  Mensdorff,  der
österr.  Minister  des  Ausw.,  eilt  selbst  ins  Hauptquartier  Benedeks,
um  sich  vom  Zustande  der  Armre  zu  unterrichten.  Das  Gros  des
Ueberrestes  der  Nordarmee  zieht  sich  gegen  Olmütz  zurück.

„  (Preußen).  Wahlen  zum  Landtag.  Sieg  der  Regierung:
fast  die  Hälfte  der  Wahlen  fällt  zu  ihren  Gunsten  aus  auf  Kosten
des  linken  Centrums  und  namentlich  der  Fortschrittspartei.

„  (Hamburg).  Auf  Veranlassung  der  von  der  Bürgerschaft  gewählten
  Vertrauensmänner,  welche  mit  Senatscommissarien  über  die
Frage  des  preuß.  Bündnisses  verhandeln,  findet  eine  Privatversammlung
  von  ca.  150  Bürgerschaftsmitgliedern  statt,  wobei  sich  84  Stimmen
gegen  61  für  Annahme  der  preußischen  Propositionen  entscheiden.

„  (Schwarzburg-Sondershausen).  Der  Landtag  genehmigt
das  Bündniß  mit  Preußen  mit  allen  gegen  1  Stimme.

„  (Oesterreich).  Der  Kaiser  verleiht  dem  König  von  Hannover
das  Commandeur-,  dem  Kronprinzen  das  Ritterkreuz  des  militärischen
Maria-Theresienordens.

„  (Bayerische  Armee).  Treffen  bei  Dermbach  (Avantgarde  der
Division  Zoller).  Die  Bayern  gehen  zurück.  ·

„  (Hessen-Darmstadt).  Ein  großh.  Edict  ruft  das  zweite
Aufgebet,  weitere  2000  Mann,  zu  den  Waffen.

4. „  (Oesterreich).  Das  verbreitetste  Organ  des  Wiener  Journalismus,
  die  „Presse“,  erklärt  sich  für  ein  Arrangement  bezüglich
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                                        Deutschland.                               127

Venetiens,  um  gegen  die  Preußen  frische  Kräfte  ins  Feld  führen
zu  können.

4.  Juli.  (Bayerische  Armee).  Treffen  bei  Diedorf  (Division  Zoller)
und  bei  Zella  (Division  Hartmann).  Prinz  Karl  befiehlt  den  Rückzug.
  —  Ein  Kuirassierregiment  (von  der  Cavalleriedivision  des  Fürsten
von  Thurn  und  Taxis)  stäubt  bei  Gersfeld  im  Fuldathal  in  panischem
  Schrecken  auseinander.  Die  Bayern  nehmen  nuruerdings
Stellung  an  der  fränkischen  Saale.

„  „  (8.  Bundes-Armee-Corps).  Markgraf  Wilhelm,  der  Befehlshaber
  der  badischen  Truppen,  befolgt  den  Befehl  zum  Anschluß  an
die  bayr.  Armee  nicht  und  tritt  vielmehr  den  Rückmarsch  nach  Frankfurt
  an.  Die  demokratischen  Zeitungen  erklären  es  für  offenbaren
Verrath.  Die  offiz.  Karlsruher  Ztg.  erklärt  darauf  wiederholt  (am
7.  und  8.  Juli):  daß  die  badische  Regierung  den  seither  eingenommenen
  politischen  Standpunkt  in  keiner  Weise  aufgegeben  habe.  „Nur
böswillige  Verleumdung  kann  zu  verstehen  geben,  als  ob  die  Regierung
daran  gedacht  habe,  ihre  Verbündeten  zu  verlassen  und  ihre  Truppen
dem  Verband  mit  den  Truppen  des  8.  Armeecorps  zu  entziehen.
Wir  behaupten,  daß  nur  militärische  Rücksichten  und  die  daraus
hervorgehenden  Erwägungen  und  Befehle  der  Commandirenden  die
Bewegungen  der  Truppen  leiten.  Politische  Rücksichten  aus  militärischen
  Bewegungen  abzuleiten,  ist  absolut  unstatthaft."

„  „  (Bundestag).  Die  Bundesversammlung  beschließt  die  Befestigung
  der  Stadt  Frankfurt.  —  Das  Präsidium  bringt  eine
britische  Note  über  die  von  der  großbritannischen  Regierung  einzuhaltende
Neutralität  in  dem  ausgebrochenen  Kriege  zur  Kenntniß  der  Versammlung.

„  „  (Oldenburg).  Drr  Landtag  genehmigt  mit  44  Stimmen
(4  enthalten  sich)  das  mit  Preußen  abgeschlossene  Bündniß  und
beschließt  weiter  mit  33  gegen  14  Stimmen,  die  Staatsregierung
zu  ersuchen,  daß  die  Berufung  des  Parlaments  schon  erfolge,  wenn
auch  noch  nicht  alle  dazu  eingeladenen  Staaten  sich  dafür  erklärt
hätten.  ·

Bericht  des  Landtagsausschusses:  Derselbe,  aus  11  Mitgliedern
bestehend,  empfiehlt  einstimmig,  dem  Bündniß  die  von  der  Staatsregierung
beantragte  Zustimmung  zu  ertheilen,  ist  aber  in  der  Motivirung  von  verschiedenen
  Ansichten  geleitet,  und  hat  dabei  sich  in  drei  Gruppen  gespalten.
Die  aus  fünf  Milgliedern  bestehende  erste  Gruppe  erklärt  sich  unbedingt  mit  der
bisherigen  Politik  und  mit  dem  bisherigen  Verfahren  der  Staatsregierung
einverstanden.  Nur  mit  und  durch  Preußen  könnten  die  deutschen  Resormbestrebungen
  zu  cinem  gedeihlichen  Ziele  gelangen,  und  nur  eine  entschiedene
und  zu  Opfern  bereitwillige  Freundschaft  mit  Preußen  könne  zum  Heil
führen.  Die  zweite,  ebenfalls  aus  fünf  Mitgliedern  bestehende  Gruxpe  will,
nach  der  gegenwörtigen  Sachlage,  nicht  minder  mit  dem  abgeschlossenen  Bündnisse
  sich  einverstanden  erklären,  glaubt  aber  das  Verfahren  der  Staatsregierung
  in  so  fern  nicht  billigen  zu  dürfen,  als  diese  zu  rasch  vorgegangen
sei,  und  ehne  weitere  Verhandlung,  ohne  Modisication  und  ohne  jede  Bedingung
  das  angetragene  Bündnißmit  Dank  sosort  acceptirt  habe,  während  doch
der  Versuch  hätte  gemacht  werden  mögen,  ob  nicht  für  Oldenburg  eben  so
        <pb n="130" />
        128                                              Deutschland.



gut  Neutralität  zu  erreichen  gewesen  wäre,  wie  solche  Sachsen,  Hannover  und
Kurhessen  angeboten  worden  sei.  Die  dritte  Gruppe,  oder  vielmehr  ein  Mitglied
  des  Ausschusses,  bedauert  vom  großdeutschen  Standpunkt  den  Ausschluß
der  deutsch-österreichischen  Provinzen  von  der  Neugestaltung  Deutschlands,  und
will  nur  unter  dem  Druck  der  gegenwärtigen  Verhältnisse,  damit  das  Land  nicht  einer
preußischen  Occupation  preisgegeben  werde,  dem  Antrag  der  Staatsregierung
sich  anschließen.

4.  Juli.  (Hamburg).  Der  Senat  erklärt  den  Vertrauensmännern









der  Bürgerschaft,  daß  er  seinen  Widerstand  gegen  das  preußische
Bündniß  aufgebe.  Die  Bürgerschaft  genehmigt  hierauf  dieses  Bündniß

  mit  113  gegen  56  Stimmen.

Bericht  und  Antrag  des  Senats:  „..  Nach  dem  Wortlaut  dieser
drei  preußischen  Noten  und  den  sonst  eingegangenen  zuverlässigen  Nachrichten,
wonach  kaum  mehr  zweifelhaft  pn  daß  Hamburg  das  angebotene  Bündniß
unter  Erfüllung  sämmtlicher  voñ  Preußen  gestellten  Bedingungen  anzunehmen

gezwungen  ist,  wenn  es  sich  nicht  der  Gefahr  feindseliger  Behandlungen  aussetzen
  will,  sieht  der  Senat  sich  genöthigt,  zu  der  Mobilmachung  der  hiesigen
Truppen.  welche  in  Verbindung  mit  der  oldenburgisch-hanseatischen  Brigade  zur
Verfügung  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen  zu  halten  sein  würden,  die
erforderlichen  Einleitungen  zu  treffen."
Der  franz.  Moniteur  verkündet:

„Eine  wichtige  Thatsache  hat  sich  soeben  zugetragen.  Nach  Wahrung  der
Ehre  seiner  Waffen  in  Italien  hat  der  Kaiser  von  Oesterreich,  eingehend  auf
den  Gedanken,  welchen  der  Kaiser  Napoleon  in  seinem  Schreiben  vom  11.
v.  M.  an  Hrn.  Drouyn  ausgedrückt,  Venetien  an  den  Kaiser  der  Franzosen
abgetreten,  und  dessen  Vermittlung  zwischen  den  kriegführenden  Möchten  zur
Herbeiführung  des  Friedens  angenommen.  Kaiser  Napoleon  beeilte  sich  diesem
Ansinnen  zu  entsprechen,  und  wandte  sich  sofort  an  die  Könige  von  Preußen
und  Italien,  um  einen  Waffenstillstand  herbeizuführen.“

Die  offiz.  „Wiener  Abendp.“  fügt  dieser  Nachricht  bei.  „Seitens  der  ösierreichischen
  Regierung  wurde  bereits  vor  der  Schlacht  vom  3.  d.  M.  an  den
Kaiser  der  Franzosen  das  Ersuchen  gestellt,  einen  Waffenstillstand  zwischen
Oesterreich  und  Italien  zu  vermitteln,  damit  die  Vereinigung  der  in  Italien
stehenden  österreichischen  Truppen  mit  der  Nordarmee  ermöglicht  werde.  Kaiser
Napoleon,  in  seiner  Bereitwilligkeit,  den  Wünschen  Oesterreichs  zu  entsprechen
und  im  Streben,  den  europäischen  Frieden  wiederhergestellt  zu  sehen,  ist  noch
weiter  gegangen  und  hat,  ohne  darum  österreichischerseits  direct  oder  indircct
ersucht  zu  sein,  seine  guten  Dienste  angetragen,  um  auch  zwischen  Oesterreich
und  Preußen  zu  vermitteln,  und  hat  sofort  auf  Wassenstillstand  angetragen.
Das  loyale  Anerbieten  des  franz.  Kaisers  ist  österreichischerseits  angenommen.“

Die  gesammte  Pariser  Presse  feiert  die  Moniteurnote  als  einen
großen  Sieg  Frankreichs  und  sieht  in  dem  Kaiser  den  anerkannten
Schiedsrichter  Europas.  Am  5.  Abends  wird  dafür  in  Paris
geflaggt,  am  6.  illuminirt.

Der  französische  Vermittlungsantrag  wird  von  Preußen  sowohl
als  von  Italien  nur  bedingungsweise  angenommen,  d.  h.  von  beiden
eventuell  abgelehnt.  Preußen  präcisirt  in  einer  Dep.  des  Grafen
Bismarck  an  den  preußischen  Gesandten  in  Paris  Grafen  Golz  die
Bedingungen,  unter  denen  es  allein  auf  einen  Waffenstillstand  mit
Oesterreich  eingehen  könnte.  Italien  beruft  sich  auf  seinen  Alliangvertrag
  mit  Preußen,  nach  welchem  es  keinen  einseitigen  Waffenstillstand
  ohne  Preußen  einzugehen  befugt  sei.
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                                               Deutschland.                                     129

5.  Juli.  (Oesterreich).  Der  Wiener  Gemeinderath  verhandelt  in
vertraulicher  Sitzung  über  die  Möglichkeit  einer  Invasion  der
Preußen.  Der  Silberschatz  der  Bank  wird  nach  Komorn  zu  schaffen
angefangen.

„  „  (Bundestag).  Sachsen-Weimar  erklärt  seinen  Austritt  aus
dem  Bunde.  —  Die  Bundesversammlung  beschließt,  den  Bundesregierungen
  auf  das  Eindringlichste  zu  empfehlen,  durch  Organisation
von  Milizen,  Landwehren  und  selbst  auch  Freicorps  alle  Wehrkräfte
der  in  ihrer  Selbständigkeit  bedrohten  deutschen  Bundesstaaten  in
Fluß  zu  bringen  und  durch  Anwendung  aller  zu  Gebote  stehenden
Mittel,  Nachschaffung  von  Waffen  und  Kriegsbedürfnissen  aller  Art,
durch  Auftreibung  von  Geld  die  Sicherung  eines  ehrenvollen  Ausganges
  zu  fördern.  —  Die  in  Mainz  liegenden  Weimarschen  und
und  Anhaltschen  Truppen  werden  aus  Mißtrauen  nach  Rastatt  und
Ulm  verlegt.

„  „  Die  Minister  Edelsheim  (Baden),  Barnbüler  (Württemberg)  und
Dalwigk  (Hessen-Darmstadt)  gehen  nach  Frankfurt.

„  „  (Baden).  Der  Handelsminister  Matthy  wird  unter  den  obwaltenden
  Umständen  seiner  politischen  Gesinnung  wegen  entlassen.

6.  „  Der  König  von  Preußen  verlegt  sein  Hauptquartier  nach  Pardubitz.

„  „  In  Wien  hofft  man,  neben  der  Vermittlung  Frankreichs,  auch
von  der  Sendung  Gablenz  ins  preuß.  Hauptquartier  Erfolg:  „Es
sind  gegründete  Aussichten  auf  Abschluß  eines  Waffenstillstands  vorhanden;
  officielle  Nachrichten  besagen,  die  preußische  Armee  erlitt  in
der  Schlacht  bei  Königgrätz  derartige  Verluste,  daß  sie  eigentlich
kampfunfähig  ist.“

„  „  (Hannover).  Graf  Platen  erläßt  eine  Circulardepesche,  in  der
die  Vorgänge  vor  der  Capitulation  von  Langensalza  zum  Nachtheil
Preußens  dargelegt  werden.

„  „  (Nassau).  Die  Ständeversammlung  lehnt  die  Bewilligung  des
von  der  Regierung  geforderten  Militäreredits  zum  zweiten  Mal  ab

und  gesteht  der  Regierung  statt  3  nur  2  Steuersimpla  zu.  Sie
wird  dafür  sofort  aufgelöst.

„  „  (Frankfurt).  Der  Senat  beschließt  die  Mobilisirung  des
Contingents  und  die  Wiederherstellung  der  1848  aufgelösten
Bürgerwehr.

„  „  (Braunschweig).  Der  Herzog  weicht  der  wiederholten  Sommation
  des  preußischen  Gesandten  bezüglich  der  Frage  des  Bündnisses
  mit  Preußen,  unter  Vorbehalt  der  Zustimmung  des  Landtags.
Das  Contingent  ist  schon  seit  mehreren  Tagen  marschbereit.

7.  „  (Oesterreich).  Der  Keiser  richtet  ein  Manifest  an  die  Ungarn:

„An  die  getreuen  Völker  Meines  Königreiches  Ungarn.  Die  Hand  der
Vorsehung  lastet  schwer  auf  uns;  im  Kampfe,  in  welchen  Ich  nicht  freiwillig,

                                        9
        <pb n="132" />
        130                                           Deutschland.



sondern  durch  die  Macht  der  Verhältnisse  gerieth,  ist  jebe  menschliche  Berechnung
  gescheitert,  nur  das  Vertrauen  nicht,  welches  Ich  in  die  heldenmüthige
Tapferkeit  Meiner  wackeren  Armee  setzte.  Um  so  schmerzlicher  ist  der  schwere
Verlust,  von  welchem  die  Reihen  jener  Tapferen  betroffen  wurden,  und  Mein
väterliches  Herz  empfindet,  mit  allen  betheiligten  Familien  zugleich,  die  Vitterkeit
  dieses  Schmerzes.  Um  dem  ungleichen  Kampfe  ein  Ende  zu  machen,
um  Zeit  und  Gelegenheit  zu  gewinnen,  die  durch  den  Feldzug  entstandenen
Lücken  auszufüllen  und  die  Kriegsmacht  gegen  die  im  nördlichen  Theile  Meines
  Reiches  hausenden  feindlichen  Truppeni  zu  concentriren,  habe  Ich  mit
großen  Opfern  in  die  Verhandlungen  wegen  Abschließung  eines  Waffenstillstandes
  gewilligt.  Und  nun  wende  Ich  Mich  vertrauensvoll  an  die  getreuen
Völker  Meines  Königreiches  Ungarn,  an  ihre  in  schweren  Zeiten  wiederholt
bewährte  Opferwilligkeit.  Es  muß  sich  die  Kraftanstrengung  Meines  gesammten
  Reiches  begegnen,  damit  die  Abschließung  des  ersehnten  Friedens  unter
billigen  Bedingungen  sichergestellt  werden  könne.  Ich  bin  des  starken  Glaubens,
  daß  die  kampftüchtigen  Söhne  Ungarns,  vom  Gefühle  angestammter
Treue  geleitel,  freiwillig  unter  Meine  Fahnen  eilen  werden,  zu  Hilfe
ihren  Angehörigen  und  zum  Schutze  des  durch  die  Kriegsereignisse  auch  unmittelbar
  bedrohten  Vaterlandes.  Schaart  euch  sohin  je  zahlreicher  zur  Vertheidigung
  des  überfallenen  Reiches,  seid  würdige  Söhne  eupxer  tapseren  Ahnen,
die  durch  ihre  Heldenthaten  zur  Verherrlichung  des  ungarischen  Namens
nimmer  welkende  Lorbeerkränze  flochten.“  «

7.  Juli.  (Oesterreich).  Der  Kaiser  ermächtigt  den  Finanzminister,





200  Millionen  fl.  durch  freiwilliges  Anlehen  oder  Staatsnotenvermehrung
  zu  beschaffen.  Bis  die  Beschaffung  möglich,  hat  die  Nationalbank
  die  nöthigen  Geldmittel,  vorläufig  bis  60  Mill.  Banknoten
  vorzuschießen.

„  (Oesterreich).  Der  Gemeinderath  von  Salzburg  verlangt  vom
Kaiser  die  sofortige  Einberufung  des  Reichsraths.

„  (Zollverein).  Ein  Circularerlaß  des  preuß.  Handelsministeriums
  an  die  Handelskammern  bestätigt,  daß  trotz  des  ausgrbrochenen
Krieges  bei  Abfertigung  der  Waaren  zur  Einfuhr  Süddeutschland
von  Preußen  als  Inland  behandelt  wird.

„  (Frankfurt).  Die  gesetzgeb.  Versammlung  lehnt  die  von  der
Bundesversammlung  beschlossene  Befestigung  der  Stadt  aus  Staatsmitteln
  ab.  Die  Arbeiten  werden  nunmehr  aus  Bundesmitteln  fortgesetzt.


8. „  Die  Preußen  besetzen  Prag.

9. „  Benedek  langt  mit  seinem  Hauptquartier  in  Olmütz  an.

„  Illusionen  in  Wien  und  in  den  preußenfeindlichen  Kreisen  in
Paris:

„La  Presse":  „Der  König  Victor  Emanuel  hat  den  Waffenstillstandsvorschlag
  nicht  sofort  angenommen,  sondern  erklärt,  daß  er  sich  zuvor  hierüber
mit  Preußen  ins  Benehmen  setzen  müsse.  In  Folge  dieser  Weigerung  ist
die  italienische  Regierung  von  dem  diesseitigen  Cabinet  angewiesen  worden
(avisé),  jeden  feindseligen  Schritt  gegen  Venetien  zu  unterlassen,  da  dasselbe
französisches  Gebiet  geworden  sei.  Ein  französischer  Commissär  wird  sich  unverzüglich
  nach  Venetien  begeben,  um  die  Verwaltung  im  Namen  Frankreichs
übernehmen.  Das  Mittelmeergeschwader  wird  sofort  nach  Venedig  abgehen.“
        <pb n="133" />
                                              Deutschland.                  131

Offiz.  Wiener  Abendp.“:  „Seitens  des  Kaisers  der  Franzosen  sind
neuerdings  die  energischsten  Schritte  zur  Herbeiführung  des  Waffenstillstandes
eingeleitet  worden.  Die  französische  Flotte  ist  nach  Venedig  unterwegs.  Der
französische  Commissär,  General  Leboeuf,  ist  angewiesen,  sich  in  das  venetianische
  Gebiet  zu  begeben.  Gleichzeitig  ist  General  Frossard  in  das  preußische
Hauptquartier  mit  dem  Auftrag  entsendet,  die  bewaffnete  Mediation  Frankreichs
  anzukündigen.  Es  ist  der  ausgesprochene  Wille  des  Kaisers  der  Franzosen,
  Oesterreichs  Machtstellung  ungeschwächt  erhalten  zu  sehen.  Die  Südarmee
  ist  im  Begriff,  Venetien  zu  räumen,  und  hat  bereits  ihren  Marsch
nordwärts  angetreten.“

9.  Juli.  (Oesterreich).  Der  Kaiser  genehmigt  die  Deckung  des  ungarischen

  Recrutencontingents  durch  Freiwillige.  Es  stellen  sich  jedoch
nur  Wenige  solche  ein.

„  „  3000  Teichgräber  werden  in  Preßburg  geholt,  um  an  den  Verschanzungen
  auf  dem  Marchfeld  zum  Schutze  Wiens  zu  arbeiten.

10  „  Prinz  Reuß  langt  mit  einem  eigenhändigen  Schreiben  des  Königs
von  Preußen  in  Paris  an.  Der  König  hält  darin  alle  Bedingungen
aufrecht,  die  Bismarck  in  seiner  Weisung  an  Graf  Goltz  als  die
preuß.  Grundlagen  für  einen  Waffenstillstand  nebst  Friedenspräliminarien
  mit  Oesterreich  festgestellt  hatte.  Die  bereits  fixirte  Abreise
des  Prinzen  Napoleon  nach  Italien  wird  in  Folge  davon  verschoben.


„La  Presse“  veröffentlicht  (am  11.)  eine  Mittheilung  von  Cuchepal
Klarigny,  nach  welcher  der  Minister  des  Auswärtigen,  Hr.  Drouyn
de  l'Huys,  als  Unterhandlungsgrundlagen,  wie  sie  von  Frankreich
aufzustellen  seien,  folgende  bezeichne:

„Der  deutsche  Bund  wird  aufgelöst.  Es  wird  ein  anderer  Bund  gebildet,
von  welchem  weder  Preußen,  noch  Oesterreich  einen  Theil  bilden.  Von
Oesterreich  soll  keinerlei  Territorial-Zugeständniß  verlangt  werden.  Das  Aufeben
  der  Rechte  Oesterreichs  auf  die  Herzogthümer  soll  die  ursprünglich  von
Preußen  verlangte  Kriegsentschädigung  ersetzen.  Preußen  würde  sich  Schleswig-Holstein,
  Mecklenburg,  Hessen  und  Braunschweig  einverleiben,  und  es
würde  auf  diese  Weise  seine  Bevölkerung  auf  25  Millionen  gebracht.  Der
Rhein  würde  die  westliche  Grenze  Preußens  werden.  Die  Provinzen  zwischen
dem  Rhein  und  der  Maas  würden  zur  Entschädigung  der  besitzlos  gewordenen
  Souveräne  dienen.  Zwischen  Bayern  und  Baden  würde  ein  Gebietsaustausch
  stattfinden,  welchem  zufolge  beinahe  die  ganze  Rheinpfalz  an  Baden
gegeben  würde.  Die  Königreiche  Sachsen  und  Hannover  und  die  sächsischen
Herzogthümer  würden  mit  Preußen  Militärronventionen  abschließen.  Die
Bewohner  von  Landau  würden  zwischen  Frankreich  und  Baden  zu  wählen
haben,  ebenso  die  Bevölkerung  des  Saarthales  zwischen  Frankreich  und  den
neuen  rheinischen  Souveränen.“      

Die  Regierungsblätter  dementiren  die  Nachricht  mit  großem
Nachdruck.

„  „  Hauptaquartier  des  Königs  von  Preußen  in  Hohenmauth.
„  (Oesterreich).  Manifest  des  Kaisers:
„An  Meine  Völker!  Das  schwere  Unglück,  das  Meine  Nordarmee  trotz  des

heldenmüthigsten  Widerstandes  getroffen,  die  Gefahren,  die  dadurch  für  das
Vaterland  erwachsen,  die  Kriegsbedrängnisse,  die  sich  verhrerend  über  Mein

                                                  9*
        <pb n="134" />
        132                                     Deutschland.

geliebtes  Böhmen  ausbreiten  und  anderen  Reichestheilen  drohen,  die  schmerzlichen
  und  unersetzlichen  Verluste  für  viele  Tausende  von  Familien  haben
Mein  Herz,  das  so  väterlich  warm  für  das  Wohl  Meiner  Völker  schlägt,  aufs
Tiefste  erschüttert.  Allein  das  Vertrauen,  das  Ich  in  Meinem  Manisesie  vem
47.  Juni  ausgesprochen,  das  Vertrauen  auf  eunere  unerschütterliche  Treue,
Hingebung  und  Opferwilligkeit  und  auf  den  selbst  im  Unglücke  nicht  zu  brechenden
  Muth  Meiner  Armee,  das  Vertrauen  auf  Gott  und  Mein  gutes  heiliges
  Recht  ist  in  Mir  keinen  Augenblick  wankend  geworden.  Ich  habe  Mich
an  den  Kaiser  der  Franzosen  um  Vermittlung  eines  Waffenstillstandes  mit
Ilalien  gewendet.  Ich  fand  nicht  nur  das  bereitwilligste  Entgegenkommen,
sondern  Kaiser  Napoleon  hat  sich  auch  aus  eigenem  Antriebe  und  in  der
edeln  Absicht  der  Verhinderung  weitern  Blulvergießens  zum  Vermittler  eines
Waffenstillstandes  mit  Preußen  und  zur  Einleitung  von  Friedensverhandlungen
  angeboten.  Ich  habe  dieses  Anerbieten  angenommen.  Ich  bin  zum
Frieden  unter  ehrenvollen  Bedingungen  bereit,  um  dem  Blutvergießen  und
den  Verheerungen  des  Krieges  ein  Ziel  zu  setzen.  Allein  nie  werde  Ich  in
den  Abschluß  eines  Friedens  willigen,  durch  welchen  die  Grundbedingungen
der  Machtstellung  des  Reiches  erschüttert  würden.  In  diesem  Fall  bin  Ich
zum  Kampfe  auss  Aeußerste  entschlossen  und  hierin  der  Zustimmung  meiner
Völker  gewiß.  Alle  verfügbaren  Truppen  werden  zusammengezogen  und  durch
die  angeordnete  Recrutirung  und  die  zahlreichen  Freiwilligen,  welche  der  neu
auflebende  patriotische  Geist  überall  zu  den  Waffen  ruft,  ergänzen  sich  die
Heereslücken.  Oesterreich  ward  vom  Unglücke  schwer  getroffen,  es  ist  aber
nicht  entmuthigt,  nicht  gebeugt.  Meine  Völker!  Vertrauet  auf  Euren  Kaiser!
Oesterreichs  Völker  haben  sich  nie  größer,  als  im  Unglücke  gezeigt!  Auch  Ich
will  dem  Beispiele  Meiner  Ahnen  folgen  und  in  unerschütterlichem  Gottvertrauen
  in  Entschlossenheit  und  Beharrlichkeit  euch  voranleuchten.“

10.  Juli.  Erzh.  Albrecht  wird  zum  Commandanten,  Gen.  v.  John  zum

·  Chef  des  Generalstabs  der  gesammten  operirenden  Armeen  Oesterreichs
  ernannt.

„  „  (Oesterreich).  Der  Bürgermeister  von  Wien  bittet  den  Kaiser
in  besonderer  Audienz,  Se.  Maj.  möge  Wien  nicht  den  Gefahren
eines  Kampfes  oder  Beschädigung  aussetzen  und  möge  ferner  nach
beseitigter  Kriegsgefahr  „bezüglich  der  staatsrechtlichen  und  politischen
Verhältnisse  jene  Aenderungen  eintreten  lassen,  welche  geeignet  seien,
die  Gemüther  auch  für  die  Zukunft  zufrieden  zu  stellen.“"  Der
Kaiser  erwidert:  „Die  Stadt  Wien  wird  nicht  Gegenstand  der  Vertheidigung
  sein.  Es  ist  mein  Wille,  daß  sie  als  offene  Stadt  behandelt
  werde.  Wenngleich  der  Brückenkopf  an  der  Donau  befestigt  ist,
so  dient  er  nicht  dazu,  um  Wien  zu  vertheidigen,  sondern  er  ist
eine  Vorsichtsmaßregel,  um  den  Uebergang  über  die  Donau,  welchen
die  Preußen  nicht  nur  in  Wien,  sondern  auch  an  anderen  Orten
anstreben  werden,  auf  der  ganzen  Linie  zu  hindern.  Oesterreich
darf  nicht  den  Vorwurf  auf  sich  laden,  daß  es,  wenn  auch  seine
Waffen  unglücklich  waren,  in  Feigheit  verfalle  und  muthlos  plötzlich
alle  Hoffnungen  aufgebe  und  den  Feind,  ohne  ihn  auch  nur  zu  verhindern,
  über  die  Donau  gehen  lasse“.  Der  Kaiser  erklärt  ferner,
daß  „die  Behörden,  die  Polizei-Organe,  die  Statthalterei  und  er
selbst  in  Wien  bleiben  werden  und  daß  er  selbst  der  Letzte  sein
werde,  welcher,  wenn  die  Armee  Wien  verlasse,  ihr  nachfolge.“
        <pb n="135" />
                                   Deutschland.                                133

Der  Gemeinderath  von  Wien  beschließt  einstimmig,  eine  Adresse
an  den  Kaiser  zu  richten,  um  die  Wünsche  und  Forderungen  der
Bevölkerung  in  der  loyalsten  Form  zum  Auzsdruck  zu  bringen.

10.  Juli.  (Oesterreich).  Der  Gemeinderath  von  Graz  beschließt,  den





Kaiser  in  einer  Loyalitätsadresse  nicht  nur  um  Wiedereinführung  der
sistirten  Verfassung,  sondern  um  Veränderung  des  ganzen  Regierungssystems
  zu  bitten.

„  Die  Oesterreicher  beginnen  Venetien  außer  dem  Festungsviereck
zu  räumen.  Die  Festungswerke  von  Rovigo  werden  von  ihnen  in
die  Lust  gesprengt.

„  (Bundestag).  Die  Bundeskasse  wird  aus  Frankfurt  fortgebracht,
  Rothschild  hat  die  Depositen  herausgegeben.  Die  Schanzarbeiten
  in  und  um  Frankfurt  werden  von  kurhessischen  Pionieren
fortgesetzt  und  dafür  200,000  fl.  angewiesen.

„  (Bayerische  Armee).  Gesechte  bei  Kissingen  und  Hammelburg.

  Tod  des  Gen.  Zoller.  Die  Bayern  gehen  hinter  den  Main
zurück  und  stellen  sich  nach  dem  Wortlaut  der  officiellen  Telegramme
bei  Schweinfurt  in  Schlachtordnung  auf.

„  (Bayern).  Durch  allerhöchste  Verordnung  wird  die  gesammte

Landwehr  aufgerufen.

11. „  Ministerrath  in  Paris  unter  dem  Vorsitz  des  Kaisers.  Entschiedene

  Parteiung  für  und  wider  Oesterreich  (Drouyn  de  l'Huys  —
Rouher).  Der  Keiser  entscheidet  schließlich  gegen  eine  active  Unterstützung
  Oesterreichs;  Frankreich  wird  sich  auf  bons  offices  gegenüber
  den  kriegführenden  Mächten  beschränken.  Verständigung  zwischen
  Preußen  und  Frankreich:  Frankreich  gesteht  die  Ausschließung
Oesterreichs  aus  Deutschland  zu,  wogegen  Preußen  auf  die  Beiziehung
  der  südlich  des  Mains  gelegenen  deutschen  Staaten  in  den
neuen  Bund  unter  seiner  Führung  verzichtet.  Frankreich  übernimmt
es,  den  Vorschlag  empfehlend  nach  Wien  zu  befördern.

Wortlaut  des  französischen  Vorschlags:  „L'Autriche  reconnattra
  la  dissolution  de  I’ancienne  Conféderation  germanique  et  ne
sopposera  pas  à  une  nonvelle  organisation  de  I’Allemagne  dont  elle
ne  fera  pas  partie.  La  Prusse  constituera  une  Union  de  I'Allemagne
du  Nord  comprenant  tous  les  Etats  situés  au  Nord  de  la  ligne  du
Mein.  Elle  sera  investie  du  commandement  des  forces  wilitaires
de  ces  Etats.  Les  Etats  Allemands  situéks  au  Sud  du  Mein  seront
libres  de  former  entre  eux  une  Union  de  1°Allemagne  du  Sud  qui
jouira  d’une  existence  internationale  indépendante.  Les  liens  nationaux
  à  conserver  entre  IUnion  du  Nord  et  celle  du  Sud  seront  librement
  réglés  par  une  entente  commune.“

Antwort  Preußens:  „Preußen  erkennt  in  den  Gegenanträgen  (contre-Propositions)
  Frankreichs  hinreichende  Bürgschaft,  um  auf  den  ven  ihm
verlangten  Waffenstillstand  einzugehen,  vorausgesetzt,  daß  Oesterreich  die  französischen
  Gegenanträge  als  Friedensgrundlage  anzunehmen  bereit  ist.  Das
Berliner  Cabinet  erklärt  sich  ferner  bereit,  unter  der  Voraussetzung  österreichischer
  Gegenseitigkeit,  sich  während  fünf  Tagen  jeder  Feindseligkeit  gegen
Oesterreich  zu  enthalten.  Dieses  wird  innerhalb  dieser  Frist  erklären,  ob  es
        <pb n="136" />
        134                                                  Deutschland.



die  Friedensgrundlagen  genehmige,  oder  nicht.  Wenn  diese  in  binnen  fünf
Tagen  zu  gebende  Antwort  bejahend  ausfällt,  wird  Preußen  diese  Annahme
zur  Kenntniß  der  italienischen  Regierung  bringen,  und  sie  einladen,  in  Gemeinschaft
  mit  dem  Berliner  Cabinet  den  Abschluß  des  Waffenstillstandes  mit
Oesterreich  zu  gewähren.“

11.  Juli.  Das  Hauptquartier  des  Königs  von  Preußen  ist  in  Zwittau,



die  Armee  marschirt  gegen  Brünn.
„  Armeebefehl  des  Erzherzogs  Albrecht  an  die  Südarmee:

„Soldaten  der  Südarmee!  Unsere  Waffen  im  Norden  waren  bei  den  ersten
  Kämpfen  vom  Glück  nicht  begünstigt,  doch  vermochte  der  Unfall,  der  sie
betroffen,  das  Vertrauen  unseres  erhabenen  Monarchen  auf  unser  gutes  heiliges
  Recht  und  unsere  Kraft  nicht  zu  erschüttern,  und  unerschütterlich,  wie
er,  ist  die  ganze  Armee,  ist  ganz  Oesterreich  zum  Kampf  auf  das  äußerste
entschlossen,  solange  kein  ehrenvoller,  Oesterreichs  Machtstellung  sichernder
Friede  erreicht  wird.  Durch  den  im  kaiserlichen  Manifest  vom  10.  Juli  verkündeten
  allerhöchsten  Entschluß  wird  uns  eine  veränderte  Aufgabe  zu  Theil.
Während  die  nothwendigen  Kräfte  zurückbleiben,  um  die  hierländigen  Festungen
  zu  behaupten,  und  im  Verein  mit  der  treuen  und  muthigen  Bevölkerung
die  Gränzen  Tyrols  und  Innerösterreichs  und  der  Küste  zu  schützen,  ziehe
ich  mit  dem  Rest  der  Armee  zur  Verstärkung  unserer  Streitmacht  nach  Norden,
  wo  die  Entscheidung  liegt.  Waffengefährten!  Ich  weiß,  ihr  könnt  den
Schauplatz  eures  jüngsten  Triumphs  nur  mit  schwerem  Herzen  verlassen,
doch  möge  hiefür  die  Hoffnung  auf  neue  Siege  euren  freudigen  Muth,  eure
Kraft  auch  neu  beleben.  Ihr  seid  berufen,  im  Norden  zu  vollenden,  was  ihr
im  Süden  so  glänzend  begonnen.  Soldaten  der  Besatzungen  der  venetianischen
  Festungen,  in  Tyrol  und  im  Küstenlande!  Euch  mache  ich  zu  Erben
unseres  Sieges  von  Custezza,  euch  lasse  ich  als  die  treuen  und  tapfern  Hüter
des  begennenen  Werkes  zurück;  haltet  das  ruhmvolle  Vermächtniß  mit  unerschütterlicher
  Zähigkeit  fest,  was  auch  kommen  möge;  haltet  mit  der  Ausdauer
eurer  Vorfahren  die  Fahnen  unsers  theuren  Oesterreichs  hoch;  eure  Aufgabe
ist  so  nothwendig  im  Süden,  als  die  unfrige  im  Norden.  Allen  wird  gleiche
Ehre,  gleiche  Anerkennung  zu  Theil  werden.  Voll  ruhigen  Vertrauens  rufe
ich  euch  in  meinem  und  im  Namen  aller  Scheidenden  ein  herzliches  Lebewohl
zu,  doch  gleichzeitig  auch  auf  Wiedersehen.  Und  ihr,  die  ihr  mit  mir  gegen
Norden  zieht,  laßt  uns  im  Verein  mit  unsern  dortigen  tapferen  Waffenbrüdern
  der  Welt  zeigen,  daß  Oesterreichs  Kraft  noch  ungebrochen,  laßt  uns  zum
Entscheidungskampf  gehen  mit  dem  Vertrauen  auf  Gott  und  unsere  Kraft,
welche  uns  bereits  die  größten  Schwierigkeiten  siegreich  überwinden  gelehrt!=„
  Die  ersten  Truppen  der  österreichischen  Armee  in  Italien  treffen
in  Wien  ein.  .

„  (Preußische  Mainarmee).  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  läßt
die  Bayern  bei  Schweinfurt  in  Schlachtordnung  stehen  und  wendet
sich  Hanau  zu  gegen  das.  S.  Bundesarmeecorps.

„  (Preußen).  Der  Großherzog  von  Mecklenburg  erläßt  einen
Tagsbefehl  an  sein  ins  Feld  rückendes  Reservecorps  der  Mainarmce.
„  (Bundestag).  Die  Bundesversammlung  beschließt,  ihren  Sitz
„provisorisch"  nach  Augsburg  zu  verlegen  und  theilt  den  Beschluß
dem  Senat  von  Frankfurt  durch  eine  Note  mit::

.Die  Bewegungen  der  feindlichen  Truppen  legen  der  Bundesversammlung
die  Pflicht  auf,  für  die  Freiheit  ihrer  Berathungen  und  den  ungestörten
Verkehr  der  Bundestagsgesandten  mit  ihren  Regierungen  Sorge  zu  tragen.
Aus  dem  Ernst  der  Zeiten  erwachsen  der  Bundesversammlung  neue  schwer
        <pb n="137" />
                                    Deutschland.                              485

Obliegenheiten,  die  sie  zu  erfüllen  fest  entschlossen  ist,  und  dieselbe  glaubt  es
den  im  gemeinsamen  Kampf  für  Deutschlands  Recht  und  Freiheit  zusammenstehenden
  Regierungen  und  Völkern  gleichmäßig  schuldig  zu  sein,  die  oberste
Bundesbehörde  in  freier  Thätigkeit  zu  erhalten,  da  sie  die  Unauflöslichkeit  des
Nationalbandes  und  die  Zusammengehörigkeit  aller  deutschen  Länder  in  gesetzlicher
  Form  vertritt.  Sie  hat  daher  beschlossen,  ihren  Sitz  provisorisch  nach
Augsburg  zu  verlegen,  und  das  beim  deutschen  Bund  beglaubigte  diplomatische
  Corps  einzuladen,  ihr  zu  folgen.  Indem  sie  Frankfurt  zeitweilig  verläßt,
  spricht  sie  ihre  lebhafte  Anerkennung  der  vaterlandstreuen  Gesinnungen
aus,  welche  diese  freie  Stadt  durch  manchen  Wechsel  der  deutschen  Geschicke
underändert  bethätigt  hat.  Diese  Gesinnungen  wird  Frankfurt  bei  seinem
regen  Gefühl  für  Deutschlands  Größe  und  Freiheit  auch  ferner  bewahren.
Die  in  dieser  Versammlung  vertretenen  bundestreuen  Regierungen  werden
fest  und  ungebeugt  zur  Sache  des  Vaterlands  und  des  Rechts  gegen  Sonderbund
  und  Vergewaltigung  stehen,  und  die  Bundesversammlung  darf  daher  im
Vertrauen  auf  den  endlichen  Sieg  der  guten  Sache  die  Hoffnung  aussprechen,
daß  in  den  Mauern  dieser  an  Erinnerungen  deutscher  Größe  reichen  Stadt
sich  die  Vertreter  der  Fürsten  und  Völker  zusammenfinden  werden,  um  Deutschlands
  Macht  und  Freiheit  dauernd  zu  begründen.“

Auf  den  Antrag  des  Gesandten  von  Frankfurt  wird  zugleich  beschlossen,
  die  angefangenen  Befestigungsarbeiten  vor  der  Stadt  einzustellen.


11.  Juli.  (Hessen-Darmstadt).  Der  Großherzog  erläßt  eine  Verfügung
für  den  Fall  einer  feindlichen  Occupation  seines  Landes.

12/13.  Juli.  Eine  von  Frankreich  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  vermittelte
  dreitägige  Waffenruhe  kommt  nicht  zu  Stande.  Bedingungen

  Preußens.  Gegenvorschlag  Oesterreichs.  Ablehnung  Preußens.

Die  in  der  preußischen  Antwort  angeführten  Hauptgründe  für  die  Ablehnung
  dieser  Gegenvorschläge  sind:  daß  der  österreichischen  Südarmee  die  Befugniß
  verblieben  sein  würde,  ihre  Bewegungen  fortzusetzen,  und  daß  die
Einwilligung  in  die  Besetzung  der  Thayalinie  bis  Lundenburg  durch  die
preußischen  Truppen  verweigert  wurde.

12.  „  Die  Preußen  rücken  in  Brünn  ein.

„  „  Die  letzten  österr.  Feldtruppen  treten  den  Rückmarsch  nach  Norden

auf  der  Triesterbahn  über  Nabresina  an.

Eine  Anzahl  einflußreicher  Männer  Norddeutschlands,  aus  Hannover,
  Braunschweig,  Oldenburg,  Mecklenburg  und  Kurhessen  treten  in
Hannover  zusammen  und  beschließen,  eine  Erklärung  und  Ansprache
an  die  Deutschen  im  Süden  im  Sinne  der  Bestrebungen  des  Nationalvereins,
  die  137  Unterschriften  erhält.

„  „  (Württemberg).  Die  preußenfreundliche  Partei  unterliegt
in  einer  von  ihr  einberufenen  Versammlung  in  Stuttgart,  zu  der
sich  gegen  2000  Männer  aller  Parteien  einfinden,  indem  von  den
von  ihr  vorgeschlagenen  Resolutionen  nur  diejenigen  gegen  die  von
Oesterreich  angerufene  Einmischung  Frankreichs  und  gegen  die  Bildung
  eines  neuen  Rheinbundes  einstimmig  angenommen  werden,  eine
dritte  dagegen,

„diesen  vorhandenen  Gefahren  gegenüber  ist  eine  Verständigung  mit  Preußen
über  sofortige  Einstellung  der  Felebseligkereen,  sowie  die  Berufung  des  Parlaments
  zu  Feststellung  der  deutschen  Verfassung  dringend  geboten,“
fallen  gelassen  werden  muß.
        <pb n="138" />
        136                                      Deutschland.

43.  Juli.  Ein  französ.  Cabinetscourier  überbringt  die  zwischen  Frankreich,
Preußen  und  Italien  vereinbarten  Friedensbedingungen  nach  Wien.
„  „  Die  Preußen  rücken  in  Znaim  ein;  die  Oesterreicher  gehen  über
die  Thaya  zurück  und  sprengen  die  Brücken  in  die  Luft.
„  „  Erzh.  Albrecht  langt  in  Wien  an.  Erster  Armeebefehl  desselben.
„Soldaten  vom  Norden  und  vom  Süden!  Treue,  wackere  Verbündete
aus  Sachsen!  Vereint,  wie  unsere  Gefühle  stets  gewesen,  wird  nun  auch
unser  Wirken  sein!  Mächtiger  als  je  zuvor  sammelt  sich  eine  Armee  aus
kampfgeübten,  an  Tapferkeit  und  Ausdauer  gleich  bewährten  Kriegern,  die  mit
dem  Bewußtsein  einerseits  schon  errungenen  Sieges  und  andererseits  mit  dem
heißen  Verlangen,  ein  unverdientes  Mißgeschick  zu  rächen,  sich  nach  der  Gelegenheit
  sehnen,  dem  Uebermuthe  des  Feindes  ein  Ende  zu  machen!  Laßt
uns  „mit  vereinten  Kräften“  das  große  Werk  vollbringen  und  uns  hiebei
stets  in  Erinnerung  halten,  daß  der  Erfolg  Demjenigen  zu  Theil  wird,  der
Kopf  und  Herz  zugleich  am  rechten  Flecke  hat,  der  gleichzeitig  ruhig  zu  denken
und  energisch  zu  handeln  weiß,  und  daß  —  möge  das  Glück  begünstigen,
wen  es  wolle  —  nur  Derjenige  verloren  ist,  der  sich  einschüchtern  läßt  und
sich  selbst  aufgibt!“  .
„  „  Der  preußische  Landrath  v.  Selchow  wird  zum  preußischen  Civilcommissär
  für  österreichisch  Schlesien  ernannt  mit  dem  Sitz  in  Troppau.

„  „  (8.  Bundes-Armeecorps).  Gefecht  der  Hessen  bei  Laufach;
dieselben  ziehen  sich  gegen  Aschaffenburg  zurück.  —  Prinz  Alexander
kündigt  der  Stadt  Frankfurt  und  dem  Bundestage  an,  daß  er  sie  nicht
länger  schützen  könne,  sondern  ans  linke  Ufer  des  Main  zurückgehen
werde,  um  dort  seine  Vereinigung  mit  den  Bayern  zu  bewerkstelligen.

14.  „Der  „Moniteur“  zügelt  die  Ungeduld  des  Publicums  bezüglich  des
Gangs  der  Friedensunterhandlungen:

„Die  Verhandlungen  können  nicht  bloß  durch  den  Telegraphen  geführt
werden,  und  ein  Kurier  zwischen  Paris  und  dem  preußischen  Hauptauartier
braucht  drei  Tage  und  drei  Nächte.  Alles,  was  wir  sagen  können,  ist:  Die
Verhandlungen  sind  auf  dem  Wege  des  Fortschritts,  und  die  besten  Beziehungen
  zwischen  Napoleon  und  dem  König  von  Preußen  haben  nicht  aufgehört
  zu  bestehen."

„  „  Oesterreich  nimmt  die  preußischen  Bedingungen  für  die  Friedenspräliminarien
  nach  dem  Vermittlungsvorschlage  Frankreichs  im  Principe
  an.

„  „  Die  Preußen  rücken  bei  Jetzelsdorf  ins  Erzherzogthum  Oesterreich
  ein.

„  „  (Preußen).  Der  offic.  „Staatsanzeiger“  ist  in  der  Lage  mitzutheilen:


„Dem  Bündniß  mit  Preußen,  welches  die  gemeinsame  Garantie  des  Besitzstandes
  und  die  Verpflichtung  zur  Berufung  des  Parlaments  behufs  Vereinbarung
  der  bundesstaatlichen  Verfassung  auf  der  Basis  der  preuß.  Grundlage
  enthält,  sind  nunmehr  mit  Ausnahme  von  Luxemburg,  Meiningen  und
Reuß-Greiz,  sämmtliche  von  Preußen  nicht  occupirte  Staaten  Norddeutschlands
beigetreten.  Es  sind  dies,  mit  Einschluß  Preußens  und  Schleswig-Holsteins,
18  Staaten  des  früheren  deutschen  Bundes:  Anhalt,  Sachsen-Altenburg,
Sachsen  -Coburg-Gotha,  Sachsen-Weimar,  Schwarzburg-Sondershausen,
Schwarzburg-Rudolstadt,  Waldeck,  Lippe-Detmold,  Schaumburg-Lippe,  Reuß-Gera,
  Oldenburg,  Mecklenburg-Schwerin,  Mecklenburg-Strelitz,  Lübeck,  Bre-
        <pb n="139" />
                                      Deutschland.                           137

men  und  Hamburg.  Diese  Staaten  repräsentiren  mit  der  Bevölkerung  der
von  Preußen  besetzten  Länder  eine  Vereinigung  von  etwa  30  Mill.  Deutschen
in  einem  vollkommen  geschlossenen  Territorialverband,  welche  in  ibren  gewichtigsten
  politischen  und  materiellen  Interessen  auf  einander  angewiesen,  und
in  ihrer  Culturentwicklung,  wie  in  ihrem  religiösen  Bekenntniß  überwiegend
homogen  sind.  In  vielen  dieser  Staaten  sind  die  Einleitungen  zur  Berufung
des  gemeinschaftlichen  Parlaments,  welches  die  Zusammengehörigkeit  derselben
am  besten  darlegen  wird,  auf  Grund  des  Reichswahlgesetzes  vom  12.  April
1849  bereits  getroffen.“

14.  Juli.  (Bundestag).  Die  Bundesgesandten  verlassen  Frankfurt  und











siedeln  nach  Augsburg  über.  —  Die  um  Frankfurt  begonnenen  Verschanzungen
  werden  wieder  abgetragen.

„  (8.  Bundes-Armeecorps).  Gefecht  bei  Aschaffenburg  (Hessen

und  Oesterreicher).  Die  Preußen  nehmen  Aschaffenburg,  die  Reichstruppen
  gehen  über  den  Main  zurück.

15. „  Nach  dem  Scheitern  der  Unterhandlungen  über  einen  dreitägigen
Waffenstillstand  rücken  die  Preußen  mit  verstärktem  Nachdruck  gegen
Wien  vor.

„  Benedek  verläßt  mit  dem  Reste  seiner  Armee  Olmütz,  um  an  die
Donau  zu  gelangen.  Gefecht  bei  Tobitschau:  preußische  Cavallerie
nimmt  den  Oesterreichern  16  Kanonen  ab.  Z

„  (Mainarmee).  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  läßt  seine  Truppen
in  Eilmärschen  gegen  Frankfurt  rücken.

„  (Frankfurt).  Proclamation  des  Senats  an  die  Bürzgerschaft
von  Stadt  und  Land:

„Der  zwischen  deutschen  Bruderstämmen  ausgebrochene  Krieg  droht  auch
das  Gebiet  der  freien  Stadt  Frankfurt  zu  überziehen.  Die  hohe  deutsche
Bundesversammlung,  welche  in  hiesiger  freien  Stadt  ihren  Sitz  hat,  ist  bereits
zu  dem  Entschlusse  gelangt,  diese  Siadt  zeitweise  zu  verlassen.  Unsere  Stadt
ist  eine  offene  Stadt  und  steht  als  solche  unter  dem  Schutze  des  durch  die
Anerkennung  aller  Nationen  geheiligten  Völkerrechts.  Leben  und  Eigenthum
der  Bürger  und  Einwohner  erscheinen  daher  in  keiner  Weise  bedroht.  Dagegen
  fühlt  der  Senat  in  dieser  verhängnißvollen  Zeit  sich  gedrungen,  der
Bürgerschaft  offen  und  freimüthig  das  Nachfolgende  zu  verkünden:  Der
Senat  wird  treu  zu  dem  Bunde  stehen,  der  als  unauflöslicher  Verein
gegründet  ist  und  die  Erhaltung  der  Unabhängigkeit  und  Unverletzbarkeit  der
einzelnen  deutschen  Staaten  zum  Zwecke  hat.  Derselbe  hält  aber  eine  Umgestaltung
  der  Bundesverfassung,  die  Schaffung  einer  starken
Centralgewalt  und  die  Einsetzung  einer  wirksamen  Vertretung  des  gesammten
deutschen  Volkes  für  dringend  geboten  und  wird  sich  freudig  allen  hierauf
gerichteten  Bestrebungen  anschließen.  Es  ist  der  feste  Entschluß  des  Senats,
bis  zu  glücklich  erreichter  Umgestaltung  der  Bundesverfassung  die  durch  völkerrechtliche
  und  Bundesverträge  begründete  und  gewährleistete  Unabhängigkeit
und  Unverletzbarkeit  hiesiger  freien  Stadt  zu  wahren.  Mag  dieser  Entschluß
auch  unserer  freien  Stadt,  diesem  friedlichen  Gemeinwesen,  dieser  Stätte  des
Handels  und  der  Gewerbe,  dieser  Quelle  des  Wohlstandes  und  der  Wohlthätigkeit,
  schwere  Prüfungen  auferlegen,  so  hegt  doch  der  Senat  die  seste  Zuversicht,
  daß  die  gesammte  Bürgerschaft  in  ihrem  Rechtsgefühl  und  ihrer
Treue  für  das  deutsche  Vaterland  ihm  zur  Seite  stehe  und  im  Bewußtsein,
das  Rechte  gewollt  und  Treue  bewahrt  zu  haben,  die  Prüfungen,  die  über
uns  kommen  können,  standhaft  ertragen  werde.  Gott  beschütze  das  deutsche
Vaterland  und  die  freie  Stadt  Frankfurt."
        <pb n="140" />
        138                                   Deutschland.

15.  Juli.  (Hessen-Darmstadt).  Der  Großherzog  verläßt  sein  Land  und
langt  mit  seinem  ganzen  Hofstaat  in  München  an.

„  „  (Nassau).  Der  Herzog  erläßt  eine  Proclamation  an  sein  Volk
und  verläßt  das  Land:

„Der  Feind  der  deutschen  Bundessache  nimmt  seit  gestern  elne  Stellung
ein,  die  mich  nöthigt,  um  nicht,  nach  einem  in  der  Geschichte  der  Civilisation
einzig  dastehenden  Beispiel  der  letzten  Wochen,  in  Kriegsgefangenschaft  zu  gerathen,
  euch  auf  —  so  Gott  will  —  kurze  Zeit  zu  verlassen.  Ich  eile  zur
Armee,  weil  ich  dort  bei  euren  Söhnen  und  Brüdern  unter  Nassau's  Fahnen
wenigstens  für  einen  Theil  meiner  Landeskinder  sorgen  zu  können  hoffe.  Die
Herzogin,  meine  Gemahlin,  und  miene  Kinder  lasse  ich  als  theure  Pfänder
in  eurer  Mitte  zurück.  Nächst  der  göttlichen  Vorsehung  befehle  ich  sie  eurer
Obhut;  möge  der  Allmächtige  sie  und  euch  alle  in  seinen  heiligen  Schutz
nehmen,  und  der  guten  Sache  endlich  zu  ihrem  Recht  verhelfen.  Bewahrt
mir  die  alte  nassauische  Treue  und  Anhänglichkeit,  die  ihr  mir  so  oft  bewiesen,
  und  bei  dem  seltenen  Feste,  welches  wir  vor  noch  nicht  zwei  Jahren  zusammen
  gefeiert  haben,  auf  rührende  Weise  von  neuem  gelobt  habt.  Welches
Geschick  auch  über  uns  verhängt  sein  möge,  ich  werde  die  Ehre  Nassau's  hoch
halten,  und  meine  Pflichttreue  und  Liebe  zu  euch  bis  zum  letzten  Herzschlag
bethätigen  Bauet  auf  mich,  wie  ich  auf  euch  baué,  so  wird  Gott  uns  nicht
verlassen.“

„  „(Sachsen-Weimar).  Zusammentritt  des  außerordentlich  einberufenen
  Landtags.  Die  Regierung  legt  demselben  in  ihrer  Propositionsschrift
  das  mit  Preußen  abgeschlossene  Bündniß  zur  Genehmigung
  vor:

„  .  .  In  Folge  des  unheilvollen  Mobilmachungsbeschlusses  der  Bundesmajorltät
  vom  14.  Juni  hat  Preußen  seinen  Ausritt  aus  dem  Bund  unter
dem  Erbieten  zum  Aufbau  eines  neuen,  in  allgemeinen  Zügen  charakterisirten
Bundes  erklärt,  und  zugleich  ist  zwischen  den  an  jenem  Bundesbeschluß  vom
14.  Juni  betheiligten  Regierungen  einerseits  und  Preußen  andererseits  der
Kriegszustand  an  die  Stelle  des  Friedens  getreten  Trotz  alledem  hatten  wir
den  Versuch  noch  nicht  aufgeben  mögen,  den  Standpunkt  der  Neutralität,  den
Wi.  in  der  Abstimmung  der  Bundesversammlung  vom  144.  Juni  durch  Ablehnung
  des  österr.  Antrags  Unsererseits  zu  wahren  beflissen  waren,  auch
weiterhin  möglichst  aufrecht  zu  erhalten,  und  Wir  fanden  Uns  in  dieser
Hoffnung  durch  den  Umstand  bestärkt,  daß  Unser  Bundescontingent  noch  vor
dem  14.  Juni  in  Folge  ausdrücklichen,  unter  allseitiger  Zustimmung  gefaßten
Bundesbeschlusses  vom  9.  v.  M.  in  die  nach  dem  Ausmarsch  der  österreichischen
  und  preußischen  Besatzung  allseitig  als  neutral  anerkannte  Bundesfestung
  Mainz  abgesandt  war,  und  hierdurch  den  Charakter  der  Neutralität
nicht  nur  selbst  erlangt,  sondern  in  natürlicher  Folge  zugleich  auf  Unsere
Staatsregierung  übertragen  zu  haben  schien.  Allein  der  wirkliche  Ausbruch
des  Kriegs  hat  dieses  Verhältniß  wesentlich  gestört.  Keiner  von  beiden  kriegführenden
  Theilen  mag  die  ursprünglich  vereinbarte  Neutralität  der  Bundessestung
  Mainz  auch  jetzt  noch  vollständig  anerkennen,  und  namentlich  ist  die
k.  preußische  Staatsregierung.  nicht  geneigt,  Unserer  Staatsregierung  eine
neutrale  Stellung  zuzugestehen,  dieselbe  hat  dagegen  der  letzteren,  wie  denen
anderer  Nachbarstaaten,  den  Abschluß  eines  Bündnisses  angeboten,  welches
nach  den  der  Bundesversammlung  bereits  übergeben  gewesenen,  nebst  einem
Memeoire  hier  angefügten,  Grundzügen  einer  neuen  Bundesverfassung  mit  einem
baldigst  von  Preußen  zu  berufenden,  auch  aus  dem  Großh.  nach  den  Bestimmungen
  des  Reichswahlges.  v.1849  zu  beschickenden  Parlament  näher  zu  berathen
und  zu  vereinbaren  sein  werde,  und  damit  zugleich  das  Ersuchen  verbunden,
        <pb n="141" />
                                         Deutschland.                           139

Unsere  Truppen  ungesäumt  auf  den  Kriegsfuß  zu  setzen  und  Sr.  Maj.  dem
Könlg  von  Preußen  zur  Verfügung  zu  stellen.  Hieran  reihte  sich  die  Aufforderung,
  daß  die  großh.  Staatsregierung  sich  nicht  ferner  an  der  Thätigkeit
des  noch  in  Frankfurt  a.  M.  tagenden  Restes  der  Bundesversammlung,  welcher
  jetzt  lediglich  noch  das  Organ  einer  gegen  Preußen  berelts  im  Krieg  befindlichen
  Coalitlon  sei,  bethelligen  möge.  Dagegen  erbot  sich  die  k.  preuß.
Staatsregierung  ihrerselts,  die  Unabhängigkeit  und  Integrität  Unsres  Staatsgebiets
  nach  Maßgabe  jener  am  14.  Juni  der  Bundesversammlung  von  Preußen
  übergebenen  Bündnißgrundzüge  zu  gewährleisten.  Somit  in  die  Nothwendigkeit
  versetzt,  in  dem  Krieg,  der  zwischen  den  genannten  Bundesgliedern
ausgebrochen,  Partei  zu  ergreifen,  und  nach  der  in  Folge  des  Austritts  Preußens
  und  einer  Reihe  anderer  nord=  und  mitteldeutscher,  namentlich  auch
thüringischer  Staaten  unzwelfelhaft  erfolgten  sactischen  Auflösung  des  zeitherigen
  Bundes  nicht  mehr  an  letzteren  gebunden,  konnten  Wir  über  die  zu
treffende  Wahl  nicht  zweifelhaft  sein;  nicht  allein  verwandtschaftliche  Bande,
vor  allem  die  geographische  Lage  des  Großherzogthums  und  die  innigsten  und
vielfachsten  Beziehungen  und  Verbindungen  auf  den  verschiedensten  Gebieten
des  materiellen  und  geistigen  Lebens,  die  seit  langen  Jahren  bestanden,  in
allen  Zeiten  ein  treues  Zusammengehen,  gegründet  auf  innere  Zusammengehörigkeit,
  erzeugt,  und  seit  der  Bildung  des  Zollvereins  den  Kreis  der  gemeinsamen
  Interessen  immer  weiter  ausgedehnt,  das  Band  immer  fester  geknüpft
  haben,  mußten  auf  das  Bündniß  mit  Preußen  hinweisen.  Wir  baben
Uns  daher,  mit  Vorbehalt  der  Zustimmung  des  getreuen  Landtags,  bereit
erklärt,  dieses  Bündniß  einzugehen,  Unsern  Bundestagsgesandten  aus  Frankfurt
  a.  M.  abberufen,  zuvor  aber  noch  durch  denselben  den  Versuch  machen
lassen,  Unsere  Truppen,  nachdem  die  Voraussetzungen  ihrer  Absendung  nach
Mainz  inmittelst  wesentlich  alterirt  worden,  aus  dieser  Bundesfestung  zu  eigner
  Verfügung  wieder  zurückzuerhalten.  Dieser  Versuch  ist  erfolglos  geblieben,
  vielmehr  hat  der  Militärausschuß,  mit  nachträglicher  Genehmigung  der
in  Frankfurt  a.  M.  noch  vertretenen  Regierungen,  ohne  unser  Wissen  und
Wollen,  die  Uebersiedlung  Unserer  Truppen  in  die  Bundesfestungen  Ulm  und
Rastatt  verfügt:  Daselbst  werden  dieselben  aller  Wahrscheinlichkelt  nach  fürerst
  wenigstens  nicht  in  die  Lage  kommen,  zu  einer  dem  Bündniß  mit  Preuhien
  widerstreitenden  Action  verwendet  zu  werden.  Immerhin  aber  sind  Wir
augenblicklich  außer  Stand,  Sr.  Maj.  dem  König  von  Preußen  Unser  Militär
  in  seiner  ganzen  Stärke  zu  gemeinsamer  Kriegsführung  zur  Verfügung
zu  stellen.  Wir  werden  indessen  pflichtmäßig  unausgesetzt  bemüht  sein,  die
freie  Versügung  über  dasselbe  wieder  zu  erlangen,  um  auch  in  diesen  Punkten
  den  Bedingungen  des  Bündnisses  vollständig  gerecht  werden  zu  können.
Nach  alledem  macht  sich  die  definitive  Entscheidung  über  hochwichtige  Entschließungen
  und  gesetzgeberische  Acte  dringend  nöthig,  welche  in  die  zukünftigen
Schicksale  Unseres  Staats  tief  eingreifen  und  der  Zustimmung  der  Vertreter
Unseres  Landes  bedürfen  .

Der  Staatsminister  v.  Watzdorf  spricht  die  Hoffnung  aus,  daß,
wie  vor  18  Jahren  Regierung  und  Landtag  bemüht  gewesen,  nach
ihrem  Vermögen  die  deutsche  Frage  einer  glücklichen  Lösung  entgegenzuführen,
  und  wie  seitdem  stets  die  Regierung,  fern  von  allen
particularistischen  Interessen,  das  Wohl  des  engern  und  des  großen
Vaterlandes  im  Auge  gehabt  habe,  so  auch  dießmal  die  gleiche  Einmüthigkeit
  zwischen  Regierung  und  Landtag  bestehen,  und  es  gelingen
möge,  aus  den  gegenwärtigen  Kämpfen  Deutschland  einer  festen  und
friedlichen  Zukunft  entgegenzuführen.

Der  Landtag  wählt  einstimmig  den  Abg.  Fries  (hervorragendes
        <pb n="142" />
        140                                       Deutschland.

Mitglied  des  Nationalvereins)  zu  seinem  Präsidenten  und  überweist
die  Vorlagen  der  Regierung  einem  besonderen  Ausschuß.

16.  Juli.  (Frankfurt).  Eine  Proclamation  des  Senats  stellt  den  Einzug
der  Preußen  in  Aussicht  und  ermahnt  die  Bevölkerung,  dieselben
freundlich  zu  empfangen.  Noch  am  gleichen  Tage  rücken  die  Preußen
  unter  General  Vogel  v.  Falkenstein  in  der  Stärke  von  circa
25,000  Mann  in  die  Stadt  ein  unter  lautloser  Stille  der  Bevölkerung.


„  „  (Braunschweig).  Zusammentritt  des  Landtags.  Die  Regierung
überreicht  demselben  Vorlagen  betreffend  das  mit  Preußen  abzuschließende

  Bündniß  und  die  Mobilisirung  des  Contingents.
Denkschrift  der  Regierung.  Dieselbe  crinnert  zunächst  an  die
Stellung,  welche  Brannschweig  gegenüber  dem  Bundesbeschluß  vom  14.  v.  M.
eingenommen.  Am  16.  Juni  habe  Preußen  der  braunschweigischen  Regierung
ein  Bündniß  mit  dem  Ersuchen  angetragen,  die  herzoglichen  Truppen  ungesäumt
  auf  den  Kriegsfuß  zu  setzen  und  dem  König  von  Preußen  zur  Verfügung
  zu  halten,  daneben  sich  auch  bereit  zu  erklären,  an  der  Einberufung
des  Parlaments  theilzunehmen,  sobald  diese  von  Preußen  ersolge.  Zugleich
war  im  Fall  der  Annahme  die  Gewährleistung  der  Unabhängigkeit  und  Intchritt
  des  Herzogthums  nach  Maßgabe  der  in  der  Bundestagssitzung  vom
14.  Juni  mitgetheilten  Grundzüge  des  Bündnisses  zugesagt.  „Bei  der  Prüsung
  dieser  wichtigen  Anträge  trat  der  Wunsch  hervor,  einem  Kampf  gegen
die  deutschen  Vaterlandsgenossen  sern  zu  bleiben;  es  trat  lebhaft  vor  Augen,
welch'  schwere  und  schmerzliche,  weithin  ausgebreitete  und  zum  Theil  auf
Generationen  nachwirkende  Opfer  tragen  zu  müssen  das  Land  in  die  Lage
kommen  würde,  und  daß  weiten  Kreisen  diese  Trauer  nicht  erspart  bleiben
könnte.  Dazu  kam,  daß  sich  auch  der  Ausschuß  der  Landesversammlung,  sowie
  die  hiesigen  städtischen  Behörden  nebst  der  hiesigen  Bürgerschaft  für  Bewahrung
  der  bis  dahin  von  der  herzoglichen  Regierung  eingenommenen  parteilosen
  Stellung  in  dem  Streite  der  beiden  deutschen  Großmächte  übereinstimmend
  aussprachen,  und  führten  diese  Erwägungen  dahin,  der  preußischen
Regierung  die  Zusage  zu  ertheilen:  den  Bundesbeschluß  vom  14.  Juni  nicht
zur  Ausführung  zu  bringen,  sich  nicht  auf  die  Seite  der  Gegner  Preußens
stellen  und  die  herzoglichen  Truppen  auf  dem  Friedensfuß  belassen  zu  wollen.
Zugleich  wurde  damit  die  ausdrückliche  Erklärung  verbunden,  daß  die  herzogl.
Regierung  die  mitgetheilten  Grundzüge  zur  neuen  Bundesverfassung  nicht
nur  als  geeignete  Grundlage  anerkenne,  sondern  auch  bereit  sei,  zur  Herbeiführung
  einer  deutschen  Verfassung  auf  dieser  Grundlage  gern  mitzuwirken.
Diese  Anerbietungen  und  Erklärungen  fanden  bei  der  preußischen  Regierung
sofort  die  günsilgste  Aufnahme.  Bei  fortschreitender  Entwicklung  der  Ereignisse
  wurden  später  die  preußischen  Propositionen  fernerer  Erwägung  unterzogen,
  welche  zu  einer  die  diesseitige  Erklärung  vom  18.  Juni  modificirenden
Uebereinkunft  mit  der  preußischen  Regierung  führten,  wonach  von  hier  aus
die  Zusage  ertheilt  wurde,  beim  Eintritt  eines  gegebenen  Falls  einen  außerordentlichen
  Landtag  berufen,  demselben  den  Bündnißvertrag  zur  Zustimmung
vorlegen  und,  nachdem  solche  ertheilt  worden,  das  Bündniß  in  der  preußischerseits
  proponirten  Weise  abschließen  zu  wollen,  mit  Vorbehalt  eines  Uebereinkommens
  über  die  Art  der  Verwendung  der  herzoglichen  Truppen.  Dieser
Fall  ist  gegenwärtig  eingetreten.  Bei  den  schwer  wiegenden  Folgen,  welche
die  deßfallsige  Entschließung  für  die  Zukunst  des  Landes  haben  kann,  haben
wir  uns  zur  Aufgabe  gemacht,  die  vorgenommenen  Verhandlungen  der  Landesversammlung
  ausführlich  mitzutheilen...  Einer  besondern  Empfehlung
derselben  wird  es  weiter  nicht  bedürfen,  sondern  genügen,  darauf  hinzuweisen,
        <pb n="143" />
                                           Deutschland.                            141

daß  über  die  zu  verfolgenden  nationalen  Zwecke,  über  die  Nothwendigkeit  der
Umgestaltung  der  Bundesverhältnisse  mit  deutschem  Parlament,  in  allen  Stadien,
  welche  diese  Angelegenheit  bisher  durchlaufen  hat,  Einmüthigkeit  zwischen
Regierung  und  Landesvertretung  stets  geherrscht  hat,  und  daß  die  staatlichen
Verhältnisse  Deutschlands  sich  gegenwärtig  dergestalt  entwickelt  haben,  daß
jenes  Ziel  nicht  anders,  als  durch  engen  Anschluß  an  Preußen  erreichbar
erscheint,  welches,  an  der  Spitze  der  intellectuellen  und  materiellen  Entwicklung
  Deutschlands,  zugleich  auf  allen  Punkten  durch  seine  energische  und  erfolgreiche
  Action  die  Festigkeit  seines  Baues  unbestreitbar  bewiesen,  und  durch
sein  entschlossenes  Auftreten  in  der  deutschen  Verfassungssache  seinen  ernstlichen
Willen  zur  Lösung  derselben  dargethan  hat.

17.  Juli.  Prinz  Napoleon  geht  nunmehr  von  Paris  in  das  Hauptquartier
des  Königs  von  Italien  ab.

„  „  Die  Preußen  besetzen  Lundenburg,  den  Knotenpunkt  der  Wien-Brünner
  und  Wien-Olmützerbahn.  Auch  der  König  von  Preußen
mit  dem  Hauptquartier  trifft  daselbst  ein.  Eine  Abtheilung  der
Preußen  geht  bei  Horitz  über  die  March  auf  ungarischen  Boden.

Keine  größern  österr.  Truppenmassen  stehen  mehr  auf  dem  linken
Donauufer  gegen  die  Preußen.  Dagegen  langt  ein  Regiment  der
ital.  Armee  nach  dem  andern  zum  Schutz  der  Donaulinie  an,  ebenso
auch  die  sächsische  Armee  von  Linz  her.  Aufgebot  des  Landsturms
in  Niederösterreich,  Oberösterreich,  Kärnthen,  Krain  und  Steiermark.
Die  Bevölkerung  remonstrirt  dagegen.  Der  Gemeinderath  von  Wien
beschließt,  eine  Bürgerwehr  von  20,000  Mann  (Steuerzahlende  und
Beamtete)  zu  errichten;  die  Regierung  genehmigt  den  Beschluß  sosort.
  Adresse  des  Gemeinderaths  an  den  Kaiser:

„In  so  bedrängnißvoller  Zeit  will  die  Vertretung  Wiens  nicht  alle  Ursachen
  erörtern,  welche  die  gegemwärtige  tiefernste  Lage  des  Reiches  verschuldet
haben;  das  eine  aber  darf  sie  aussprechen:  daß  diese  Lage  weniger  durch  die
letzten  Mißerfolge  im  Feld,  als  durch  die  unglückliche  Politik  herbeigeführt
wurde,  welche  die  Rathgeber  der  Krone  zum  Theil  schon  seit  einer  langen
Reihe  von  Jahren  sowohl  im  Innern,  als  nach  außen  verfolgten.  Doch  jetzt
gilt  es,  vorwärts  zu  schauen  und  sich  des  erhabenen  Worts  Ew.  Maj.  würdig
  zu  bewähren,  daß  Oesterreichs  Völker  sich  nie  größer  zeigten,  als  im  Unglück.
  Ja,  die  Vertreter  der  getreuen  Stadt  halten  an  der  Ueberzeugung  sest:
die  Völker  Oesterreichs  werden  dies  —  sie  werden  sich  als  dieselben  bewähren,
welche  wiederholt  zahlreichen  und  glücklichen  Feinden  gegenüber  den  Muth
nicht  sinken  ließen,  sondern  sich  treu  und  fest  um  ihren  Monarchen  schaarten.
Sie  halten  sich  jedoch  zu  der  Erwartung  berechtigt,  daß  ihr  Kaiser,  in  Verwirklichung
  jener  Grundsätze,  die  er  wiederholt  als  die  leitenden  Gedanken
seiner  Regierung  ausgesprochen  hat,  unter  Mitwirkung  von  Räthen,  welche
in  der  Volksvertretung  die  festeste  Stütze  des  Throns  und  des  Reichs  sehen
und  im  Einklang  mit  dieser  eine  krastvolle  und  wahrhaft  freisinnige  Politik
ins  Leben  rufen  werde.  Ew.  Maj.  haben  in  Ihrer  hohen  Einsicht  sich  veranlaßt
  gesehen,  die  Führung  Ihrer  tapfern  Armee  andern,  hoffentlich  glücklicheren,
  Händen  anzuvertrauen.  Möge  Ew.  Maj.  zu  dem  segensreichen  Entschlusse
  kommen,  auch  zur  Leitung  der  Staatsgeschäfte  solche  Männer  zu
berufen,  deren  entschiedene  Thatkraft  und  politische  Gesinnung  den  Völkern
Oesterreichs  die  Gewähr  einer  bessern  Zukunft  zu  geben  geeignet  ist.“

„  „  Ein  Manifest  des  Kaisers  ruft  alle  waffenfähigen  Männer  Tyrols
zur  Vertheidigung  des  Vaterlandes  gegen  Italien  auf,
        <pb n="144" />
        142                                Deutschland.

17.  Juli.  (Frankfurt).  Die  Preußen  besetzen  die  Hauptwache,  und  consigniren
  die  Frankfurter  Garnison  in  ihre  Caserne,  wo  sie  aufgelöst
wird.  Dem  zu  einer  Sitzung  versammelten  Senat  wird  seine  Auflösung
  angekündigt  und  die  Senatoren  v.  Bernus  und  Speltz  verhaftet.
  Eine  Proclamation  des  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  verkündet,
  daß  er  die  Regierungsgewalt  über  die  Stadt  Frankfurt,  das
Herzogthum  Nassau  und  die  occupirten  Theile  von  Hessen-Darmstadt
und  Bayern  übernommen  habe.  Das  „Frankf.  Journal“  wird  zum
offic.  Organ  der  preuß.  Militärbehörde  erklärt,  die  (demokratische)
„Neue  Frankf.  Zeitung“  und  die  (conservativc)  „Frankf.  Postzeitung"
werden  unterdrückt.  1

18.  „  Die  offic.  preuß.  Prov.-Corr.“  sagt  über  den  bisherigen  Gang  der
Friedensunterhandlungen:

„Die  Verhandlungen  zwischen  Frankreich  und  Preußen  haben  einen  Verlauf
  genommen,  welcher  durchaus  nicht  den  Erwartungen  Oesterreichs,  wohl
aber  dem  zuvetsichtlichen  Vertrauen  entspricht,  welches  die  preußische  Regierung
  in.  den  redlichen,  ehrenhaften  Willein  des  Kaisers  Napoleoß  gesetzt  hat.
Die  französische  Regierung  hatte  der  von  Preußen  kundgegebenen  Absicht,  auf
einen  Waffenstullstand  nicht  eher  einzugehen,  als  bis  gemeinsame  Grundlagen
für  ernste  Friedensverhandlungen  gewonnen  séien,  alsbald  zugestimmt.  Vergeblich
  bemühte  sich  Oesterreich,  durch  Frankreichs  Einmischung  einen  sosortigen
  Waffenstillstand  zu  ertrotzen;  die  von  Wien  aus  verbreitete  Nachricht,  daß
Frankreich  mit  einer  „bewassneten  Einmischung“  gegen  Preußen  wie  gegen
Italien  drohe,  erwies  sich  sehr  bald  als  ein  vergeblicher  Wunsch  Oesterreichs.
Kaiser  Napoleon  setzte  sich  durch  ein  eigenhändiges  Schreiben  mit  unserem
Könige  in  Verbindung,  welcher  unmittelbar  darauf  den  Gesandten,  Prinzen
Reuß,  nach  Paris  entsandte,  um  eine  kgl.  Erwiderung  auf  das  Schreiben
des  Kaisers  und  zugleich  die  Vorschläge  Preußens  in  Betreff  der  Grundlagen
von  Friedensunterhandlungen  zu  überbringen.  Preußens  Forderungen  waren,
soviel  darüber  belannt  ist,  von  dem  Bewußtsein  des  großen  Erfolges,  den
unfri  Waffen  errungen  haben,  dabei  aber  von  dem  Geiste  großer  Mäßigung
eingegeben.  Nächst  der  vollständigen  Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Frage
im  Sinne  der  unmittelbaren  Vereinigung  der  Herzogthümer  mit  Preußen,
scheint  unsere  Regierung,  wie  sie  von  Ansang  an  verkündet  hat,  als  Zmweck
und  Ziel  des  Krieges  und  als  Preis  des  Sieges  vor  Allem  die  seste  Einigung
der  deutschen  Staaten,  zumal  ganz  Norddeutschlands  unter  Preußens  Führung
  und  das  Ausscheiden  jedes  österr.  Machteinflusses  entschieden  festgehalten
zu  haben.  Was  weiteren  unmittelbaren  Ländererwerb  betrifft,  so.  scheint
Preußen  gerade  in  dieser  Beziehung,  im  Vergleiche  mit  dem  ausgedehnten
Gebiete,  welches  unsre  Truppen  bereits  erobert  haben,  eine  hohe  Mäßigung
geübt,  allerdings  aber  die  durch  die  neuesten  Ereignisse  handgreiflich  hervorgetretene
  Nothwendigkeit  im  Auge  behalten  zu  haben,  eine  unmittelbare  und
este  Verbindung  zwischen  den  östlichen  und  westlichen  Provinzen  der  Monarchie
  herzustellen.  Der  Kaiser  beschloß,  die  preußischen  Forderungen  als
Grundlagen  für  die.  Friedensverhandlungen  Oesterreich  gegenüber  anzunehmen,
im  Falle  des  Scheiterns  dieser  Verhandlungen  aber  an  der  bisher  befolgten
neutralen  Politik  Frankreichs  festzuhalten.  Nachdem  die  vorläufigen  Friedensverhandlungen
  auf  Grund  dieses  Einverständnisses  festgestellt  waren,  wurden
dieselben  von  der  französischen  Regierung  in  Wien  mitgetheilt  und  empfohlen,
und  der  König  verhandelte  bereits  in  Brünn  unter  Mitwirkung  des  französischen
  Botschafters  über  eine  dreitägige  Waffenruhe.  In  Wien  indeß  riefen
Preußens  Forderungen  leidenschaftliche  Erregung  hervor.  Die  Forderungen
und  Bedingungen,  welche  Preußens  Mäßigung  aufgestellt  hatte,  sind  von
        <pb n="145" />
                                       Deutschland.                        143

Oesterreich  zurückgewiesen  und  vereitelt:  unsere  Feinde  werden  es  sich  selbst
zuzuschreiben  haben,  wenn  mit  den  Anstrengungen  und  Opfern  auch  der
Preis  des  Kampfes  sich  steigern  muß.“
18.  Juli.  Die  preuß.  Regierung  trifft  Maßregeln  zur  Mobilisirung  auch
des  zweiten  Aufgebotes  der  Landwehr.
„  (Mainarmee).  Die  Preußen  besetzen  Darmstadt,  Wiesbaden,
Bieberich  und  Höchst.

„  „  (Frankfurt).  Der  Stadt  Frankfurt  wird  von  den  Preußen
eine  Contribution  von  6  Mill.  fl.  auferlegt,  die  von  der  Bank  in
baarem  Silbergeld  bezahlt  wird.

19.  „  Benedek,  der  sich  mit  dem  Rest  seiner  Armee  von  Olmütz  nach
Ungarn  durchgeschlagen,  steht  bei  Freystadt  nächst  Tyrnau.

„  „  Die  Preußen  besetzen  Gänserndorf  bei  Wien.

„  „  General  Vogel  v.  Falkenstein  wird  zum  Militärgouverneur  von
Böhmen  ernannt.  Gen.  v.  Manteuffel  tritt  an  seine  Stelle  als
Commandant  der  Mainarmee.

„—21.  Juli.  Conferenz  der  Minister  v.  d.  Pfordten  (Bayern),  Varnbüler
  (Württemberg),  Dalwigk  (Hessen)  und  Edelsheim  (Baden)  in
München.  6  1

20.  „  (Frankfurt).  General  Manteuffel  verlangt  von  Frankfurt
eine  neue  Contribution  von  25  Mill.  Die  gesetzgebende  Versammlüng
  lehnt  die  Zumuthung  wiederholt  entschieden  ab.

„  „  Die  preußische  Reservearmee  bricht  unter  dem  Großherzog  von
Mecklenburg  von  Leipzig  nach  dem  Main  auf.

„  „  (Sachsen-Weimar).  Der  Landtag  bevollmächtigt  die  Regierung
  miüt  28  gegen  1  Stimme  zum  Abschluß  des  Bündnisses  mit
Preußen  und  genehmigt  mit  27  gegen  2  Stimmen  den  fernern
Antrag  seiner  Commission:

„Der  Landtag  wolle  diese  Ermächtigung  im  Hinblick  auf  die  Mangelhaftigkeit
  der  vorliegenden  Grundzüge  mit  folgender,  einer  besondern  Motivirung
nicht  bedürfender  Erklärung  begleiten:  dabei  spricht  der  Landtag  die  zuversichtliche
  Erwartung  aus,  daß  bei  den  bevorstehenden  Parlamentsverhandlungen
  nicht  bei  den  in  der  Beilage  der  höchsten  Proposilionsschrift  mitgetheilten
Grundzügen  des  Bündnisses  werde  stehengeblieben  werden,  sondern  daß  es
Preußen  und  seinen  Bundesgenossen  gelingen  werde,  durch  Vereinbarung  mit
dem  zu  berufenden  Parlament  ein  viel  umfassenderes,  den  gerechten  Forderungen
  des  deutschen  Volks  entsprechendes  Verfassungswerk  zu  Stande  zu
bringen.  Insbesondere  erwartet  der  Ländtag  —  ohne  jedoch  die  ertheilte
Ermächtigung  hiedurch  zu  bedingen  —  1)  daß  Preußen  mit  seinem  gesammten
  bisherigen  Staatsgebiete  in  den  neuen  Bundesstaat  eintrete,  und  daß  auch
Schleswig  demselben  einverleibt  werde;  2)  daß  unter  den  im  Art.  1  der  Beil.
erwähnten  kgl.  niederländischen  Landestheilen  das  Großherzogthum  Luremburg
nicht  mit  verstanden,  letzteres  also  Deutschland  erhalten  werde;  3)  daß  nach
dem  Vorgang  der  deutschen  Reichsverfassung  von  1849  eine  einheitliche  Executivgewalt
  des  Bundesstaats  geschaffen  und  in  die  Hände  des  mächtigsten
Bundesgenossen,  d.  h.  Preußens,  gelegt  werde;  und  endlich  4)  daß  dieser
Executivgewalt  der  ausschließliche  Oberbefehl  über  die  Land=  und  Seemacht
des  Bundesstaats  übertragen,  werde.“

„  „  (Braunschweig).  Der  Landtag  genehmigt  die  Vorlagen  der
Regierung  bez.  des  Bündnisses  mit  Preußen.
        <pb n="146" />
        144                                              Deutschland.

21.  Juli.  Angeblicher  Abschluß  eines  förmlichen  Protokolls  zwischen  Preußen
und  Frankreich  bezüglich  Nordschleswigs.

„  „  Seeschlacht  bei  Lissa.  Glänzender  Sieg  der  österreichischen  Flette
unter  Tegethoff  über  die  italienische  unter  Persano.

„  „  (Frankfurt).  General  Röder  wird  zum  preußischen  Stadtcommandanten,
  Landrath  v.  Diest  zum  Civilcommissär  für  Frankfurt
ernannt.

„  „  (7.  u.  8.  Bundesarmeecorps).  Hauptquartier  der  Bayern
in  Würzburg  und  des  8.  Bundesarmeecorps  in  Tauberbischofsheim.

„  „  (Bayern).  Der  Minister  v.  d.  Pfordten  geht  nach  Wien  und
Nickolsburg  ab,  um  einen  Waffenstillstand  mit  Preußen  zu  erzielen.

22.  „  Gefecht  zwischen  Preußen  und  Oesterreichern  bei  Blumenau  unweit
Preßburg,  die  preuß.  Armee  hat  sich  auf  dem  Marchfeld  gegen  Wien
concentrirt,  das  Hauptquartier  des  Königs  ist  in  Nickolsburg.

„  „  Außerordentliche  Conferenz  in  Wien  unter  dem  Vorsitze  des  Kaisers.
  Es  nehmen  daran  Theil:  die  Könige  von  Sachsen  und  Haunover,
  der  Großh.  von  Hessen,  die  Kronprinzen  von  Sachsen  und
Hannover,  die  österr.  Minister  Frank,  Mensdorff  und  Esterhazy,  die
mittelstaatlichen  Minister  Beust,  Platen  und  v.  d.  Pfordten.

„  „  Abschluß  einer  fünftägigen  Waffenruhe  zwischen  Oeslerreich  und
Preußen,  dagegen  hat  Oesterreich  die  von  Italien  an  den  Waffenstillstand
  seinerseits  geknüpften,  auf  Tyrol  bezüglichen  Bedingungen
abgelehnt.  Die  offic.  „Wiener  Abendp.“  rechtfertigt  die  Annahme  der
Waffenruhe  mit  Preußen  damit,  daß  in  erster  Linie  die  territoriale
Integrität  des  Reiches  gewahrt  werden  müsse.  Oesterreich  läßt  dabei,
  von  Preußen  dazu  gezwungen,  seine  deutschen  Verbündeten  gänzlich
  im  Stiche.

„  „  (Bayern).  Die  Gemeindecollegien  von  Nürnberg  und  Augsburg
geben  eine  gemeinsame  Friedensadresse  an  den  König  ein,  nachdem  für
eine  in  Aussicht  genommene  Deputation  keine  Audienz  erlangt  werden

  konnte:

„Namenloses  Unglück  hat  der  unheilvolle  Krieg  Deutscher  gegen  Deutsche
über  unser  Vaterland  schon  gebracht.  Blut  in  Strömen  ist  vergossen,  Städie
und  Fluren  sind  verwüstet  worden.  Die  Bürger  von  Nürnberg  und  Augsburg
  scheuen  nicht  zurück  vor  den  Opfern,  die  dem  Wohl  des  Staats  gebracht
werden  müssen,  aber  sie  sorschen  heute  vergeblich  nach  den  politischen  Erfolgen,
die  einen  Ersatz  für  die  schweren  Opfer  bieten  sollen.  Die  gegenwärtige  Lage
der  Dinge  läßt  nicht  absehen,  welchen  Vortheil  Bayern  durch  eine  Fortführung
des  traurigen  Kriegs  noch  erringen  könnte;  dagegen  ist  zu  besürchten,  daß
durch  eine  Fortdauer  des  Kriegs  Bayerns  Selbständigkeit  mehr  und  mehr
gefährdet  wird,  und  es  ist  gewiß,  daß  eine  längere  Theilnahme  am  Kriege
dem  materiellen  Wohlstand  des  Landes  eine  kaum  in  Decennien  heilbare
Wunde  schlagen  muß.  Das  erfolgte  Aufgebot  der  Landwehr  ist  nicht  geeignet,
eine  günstige  Aenderung  der  militärisch-politischen  Lage  herbeizuführen,  sondern
  kann  nur  beitragen,  das  ohnehin  große  Unglück  zu  vermehren  und  den
materiellen  Ruin  des  Landes  zu  beschleunigen.  Seit  fünfzig  Jahren  wurde
das  bayerische  Landwehrinstitut  so  vernachlässigt,  daß  es  ihm  gegenwärtig  an
allen  Voraussetzungen  der  Felddiensttauglichkeit  mangelt.  Ohne  brauchbare
        <pb n="147" />
                                            Deutschland.                         145

Waffen,  ohne  die  unentbehrliche  sonstige  Ausrüstung  kann  die  Landwehr  dem
Feinde  nicht  entgegengestellt  werden,  und  es  ist  eine  Unmöglichkeit,  in  wenigen
Wochen  jetzt  nachzuholen,  was  in  einem  halben  Jahrhundert  versäumt  worden  ist.
Einstimmig  haben  die  gesetzlichen  Vertreter  der  Städte  Nürnberg  und  Augsburg
  beschlossen,  gegenwärtige  Vorstellung  an  den  Stufen  des  Throns  niederzulegen,
  und  um  rasche  Herbeiführung  des  Friedens  allerehrfurchtsvollst  zu
bitten.  Die  Bevölkerung  von  Nürnberg  und  Augsburg  steht  fest  in  treuer

Anhänglichkeit  an  Ew.  k.  Majestät,  und  das  unwandelbare  Vertrauen  auf  die
stets  und  überall  offenkundige  Liebe  zum  Volk,  wovon  Ew.  k.  Maj.  edles
Herz  erfüllt  ist,  bestärkt  die  Hoffnung,  daß  die  Bitte  um  Frieden  zum
Heil  des  Thrones  und  des  Landes  baldige  Erhörung  finden  werde.“

23.  Juli.  Degenfeld,  Karolyi  und  Brenner  treffen  österreichischerseits  in
Nickolsburg  ein,  um  über  die  Friedenspräliminarien  als  Bedingung
für  einen  Waffenstillstand  zu  unterhandeln.

„  „  (Oesterreich).  Der  Kaiser  nimmt  die  Adresse  des  Wiener
Gemeinderaths  entgegen  und  antwortet  dem  Bürgermeister  ziemlich
ungnädig,

„er  anerkenne  den  Ausdruck  der  Loyalität,  nur  mögen  den  Worten  auch
die  Thaten  entsprechen;  Se.  Maj.  wolle  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
  absehen,  daß  die  Ueberreichung  dieser  Adresse  nicht  in  den  Wirkungskreis
  des  Gemeinderaths  gehöre  und  dieselbe  nur  als  die  Aeußerung  der  einzelnen
  Mitglieder  des  Gemeinderaths  ansehen.  Se.  Majestät  hege  selbst  den
wärmsten  Wunsch,  daß  die  constitutionelle  Thätigkeit  baldigst  wieder  ins
Leben  trete;  hiebei  können  aber  nicht  die  Wünsche  der  Stadt  Wien  allein,
sondern  nur  die  Bedürfnisse  des  ganzen  Reichs  in  Betracht  gezogen  werden.“

24.  „  (Oesterreich).  Der  Bürgermeister  von  Wien  berichtet  dem
Gemeinderath  über  eine  neue  Audienz  beim  Kaiser,  in  der  er  die
Bestürzung  der  Bevölkerung  über  die  Antwort  des  Kaisers  vom  Tage
vorher  hervorgehoben  und  die  Verdienste  der  Gemeinde  aufgezählt
habe.  Der  Kaiser  habe  geantwortet,  er  habe  niemals  die  Loyalität
des  Volkes  bezweifelt.  In  Folge  dieser  Mittheilung  verlassen  die
Gemeinderäthe  lautlos  den  Sitzungssaal.  —  Die  neue  Bürgerwehr
von  Wien  constituirt  sich.

„  „  (Frankfurt).  General  Röder,  der  preuß.  Stadtcommandant,
beschließt  energische  Maßregeln  bezüglich  der  Contribution  von
25  Mill.  und  verlangt  zunächst  von  Bürgermeister  Fellner  eine
Liste  der  wohlhabendsten  Einwohner.  Fellner  erhängt  sich  in  Folge
dieser  Zumuthung.

„  „  (8.  Bundesarmeecorps).  Gefecht  der  Württemberger  bei
Tauberbischofsheim,  das  von  den  Preußen  genommen  wird.

„  „  (Baden).  Entlassung  des  Ministeriums  Edelsheim.

25.  „  Abschluß  einer  Waffenruhe  zwischen  Oesterreich  und  Italien.
„  (7.  u.  8.  Bundesarmeecorps).  Die  Mainarmee  wendet
sich  gegen  Würzburg.  Gefecht  der  bayerischen  Avantgarde  bei
Helmstedt.
„  (Württemberg).  Die  Württemberger  räumen  die  von  ihnen
im  Namen  des  Bundes  occupirten  hohenzoller'schen  Fürstenthümer
wieder.

                                                             10
        <pb n="148" />
        146                                  Deutschland.

25.  Juli.  (Württemberg).  Friedensadresse  an  den  König.

„  „  (Bayern).  Meodification  des  Ministeriums:  Eintritt  der  Herren
v.  Pechmann,  v.  Gresser  und  Schlör  in  dasselbe  —  bloße  Personal-,
keine  principielle  Modification.

26.  „  Abschluß  des  Waffenstillstands  und  des  Präliminarvertrags  für
einen  definitiven  Friedensschluß  zwischen  Oesterreich  und  Preußen
nach  den  zwischen  Preußen  und  Frankreich  vereinbarten  Grundzügen.
Oesterreich  läßt  dabei  Bayern  und  seine  übrigen  süddeutschen  Verbündeten
  gänzlich  im  Stich.

„Präliminarfriedensvertrag  zwischen  Oesterreich  und
Preußen:  Art.  I.  Der  Territorialbestand  der  österr.  Monarchie,  mit  Ausnahme
  des  lombardisch-venetianischen  Königreiches,  bleibt  unverändert.  Se.
Maj.  der  König  von  Preußen  verpflichtet  sich,  seine  Truppen  aus  den  bisher
von  denselben  occupirten  österr.  Territorien  zurückzuziehen,  sobald  der  Friede
abgeschlossen  sein  wird,  vorbehaltlich  der  im  definitiven  Friedensschlusse  zu
treffenden  Maßregeln  wegen  einer  Garantie  der  Zahlung  der  Kriegsentschädigung.
  Art.  II.  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  erkennt  die  Auflösung
des  bisherigen  deutschen  Bundes  an  und  gibt  seine  Zustimmung  zu  einer
neuen  Gestaltung  Deutschlands  ohne  Betheiligung  des  österr.  Kaiserstaates.
Ebense  verspricht  Se.  Maj.  das  engere  Bundesverhältniß  anzuerkennen,  welches
  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  nördlich  von  der  Linie  des  Mains
begründen  wird,  und  erklärt  sich  damit  einverstanden,  daß  die  füdlich  von  dieser
  Linie  gelegenen  deutschen  Staaten  in  einen  Verein  zusammentreten,  dessen
nationale  Verbindung  mit  dem  norddeutschen  Bunde  der  näheren  Verständigung
  zwischen  beiden  vorbehalten  bleibt.  Art.  III.  Se.  Maj.  der  Kaiser  vo#n-Oesterreich
  überträgt  auf  Se,  Maj.  den  König  von  Preußen  alle  seine  im
Wiener  Frieden  vom  30.  October  1864  erworbenen  Rechte  auf  die  Herzogthümer
  Holstein  und  Schleswig,  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Bevölkerungen
der  nördlichen  Distrikte  von  Schleswig,  wenn  sie  durch  freie  Abstimmung
den  Wunsch  zu  erkennen  geben,  mit  Dänemark  vereinigt  zu  werden,  an
Dänemark  abgetreten  werden  sollen.  Artikel  IV.  Se.  Majestät  der  Kaiser
von  Oesterreich  verpflichtet  sich,  behufs  Deckung  eines  Theiles  der  für  Preußen
aus  dem  Kriege  erwachsenen  Kosten,  an  Se.  Maj.  den  König  von  Preußen
die  Summe  von  40  Millionen  Thalern  zu  zahlen.  Von  dieser  Summe  soll
jedoch  der  Betrag  der  Kriegskosten,  welche  Se.  Mai.  der  Kaiser  von  Oesterreich
  laut  Art.  12  des  gedachten  Wiener  Friedens  vom  30.  Oct.  1864  noch
an  die  Herzogthümer  Schleswig  und  Holstein  zu  fordern  hat,  mit  15  Mill.
Thalern,  und  als  Aequivalent  der  freien  Verpflegung,  welche  die  preußische
Armee  bis  zum  Friedensschlusse  in  den  von  ihr  occupirten  österr.  Landestheilen
  haben  wird,  mit  5  Millionen  in  Abzug  gebracht  werden,  so  daß  nur
20  Mill.  baar  zu  zahlen  bleiben.  Art.  V.  Auf  den  Wunsch  Sr.  Maj.  des
Kaisers  von  Oesterreich  erklärt  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  sich  bereit,
bei  den  bevorstehenden  Veränderungen  in  Deutschland  den  gegenwärtigen  Territorialbestand
  des  Königreichs  Sachsen  in  seinem  bisherigen  Umfange  bestehen
  zu  lassen,  indem  er  sich  dagegen  vorbehält,  den  Beitrag  Sachsens  zu  den
Kriegskosten  und  die  künftige  Stellung  des  Königreichs  Sachsen  innerhalb
des  norddeutschen  Bundes  durch  einen  mit  Sr.  Maj.  dem  König  von  Sachsen
abzuschließenden  besondern  Friedensvertrag  näher  zu  regeln:  Dagegen  rerspricht
  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich,  die  von  Sr.  Mas.  dem  König
von  Preußen  in  Norddeutschland  herzustellenden  neuen  Einrichtungen,  einalieglich
  der  Territlorialveränderungen,  anzuerkennen.  Art.  VI.  Se.  Maj.

König  von  Preußen  macht  sich  anheischig,  die  Zustimmung  seines  Ver-
        <pb n="149" />
                                    Deutschland.                                         147

bündeten,  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Italien,  zu  den  Friedenspräliminarien
und  zu  dem  auf  dieselben  zu  begründenden  Waffenstillstande  zu  beschaffen,
sobald  das  venetianische  Königreich  durch  Erklärung  Sr.  Maj.  des  Kaisers
der  Franzosen  zur  Disposition  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Italien  gestellt  sein
wird.  Art.  VII.  Die  Ratificationen  der  gegenwärtigen  Uebereinkunft  werden
binnen  längstens  2  Tagen  in  Nickolsburg  ausgestauscht  werden.  Art.  VIII.
Gleich  nach  erfolgter  und  ausgetauschter  Ratification  der  gegenwärtigen  Uebereinkunft
  werden  Ihre  beiden  Majestäten  Bevollmächtigte  ernennen,  um  an
einem  noch  näher  zu  bestimmenden  Orte  zusammenzukommen  und  auf  der
Basis  des  gegenwärtigen  Präliminarvertrages  den  Frieden  abzuschließen  und
über  die  Detailbedingungen  desselben  zu  verhandeln.  Art.  IX.  Zu  dlesem
Zwecke  werden  die  contrahirenden  Staaten,  nach  Feststellung  dieser  Präliminarien,
  einen  Waffenstillstand  für  die  kaiserl.  österr.  und  k.  sächsischen  Streitkräfte
  einerseits  und  die  k.  preußischen  anderseits  abschließen,  dessen  nähere
Bedingungen  in  militärischer  Hinsicht  sofort  geregelt  werden  sollen.  Dieser
Waffenstillstand  wird  am  2.  August  beginnen  und  die  im  Augenblicke  bestehende
  Wassenruhe  bis  dahin  verlängert.  Der  Wassenstillstand  wird  gleichzeitig
  mit  Bayern  hier  abgeschlossen  und  der  General  Frhr.  v.  Manteuffel  beaustragt
  werden,  mit  Württemberg,  Baden  und  Hessen-Darmstadt  einen  am
2.  August  beginnenden  Waffenstillstand  auf  der  Grundlage  des  militärischen
Besitzstandes  abzuschließen,  sobald  die  genannten  Staaten  es  beantragen.
Karolyi  m.  p.  v.  Bismarck  m.  p.  Brenner  m.  p.“

Waffenstillstandscon  vention  von  demselben  Tage,  zwischen  dem
F.SM.  Grasen  Degenfeld  für  Oesterreich  und  dem  Generalstabschef  Frhrn.
v.  Moltke  für  Preußen  abgeschlossen:  Die  ersten  5  Artikel  derselben  betreffen
die  Demarcationslinie,  die  Etappenstraßen  und  die  Benützung  der  Eisenbahnen,
der  Land=  und  Wasserwege.  Bezüglich  der  Demarcationslinie  ist  Folgendes
bestimmt:  „Die  preußischen  Truppen  behalten  einen  Rayon,  der  westlich  von
einer  Linie  Eger,  Pilsen,  Tabor,  Neuhaus,  Zlabings,  Znaim  begrenzt  wird,
die  vorbenannten  Ortschaften  mit  inbegriffen.  Südlich  macht  die  Thaya  bis
zu  ihrem  Einflusse  in  die  March,  östlich  der  letztgenannte  Fluß  aufwärts  bis
Napagedi  und  von  hier  eine  gerade  Linie  aufwärts  nach  Oderberg  die  Grenze“.
Art.  6  trifft  Vorsorge  für  die  preußischen  Verwundeten,  die  in  den  in  Folge
der  Abgrenzung  von  den  preußischen  Truppen  zu  verlassenden  Landestheilen
zurückbleiben.  Dem  Ari.  7  zufolge  „geschieht  die  Verpflegung  der  preußischen
Truppen  Seitens  der  von  ihnen  besetzten  Landestheile.  Geldcontributionen
werden  preußischerseits  nicht  erhoben.“  Art.  8  bestimmt,  daß  kaiserliches
Staatseigenthum,  insoweit  solches  nicht  schon  vor  Eintritt  des  Waffenstillstandes
  in  Besitz  genommen  war,  preußischerseits  nicht  mit  Beschlag  belegt  werden“
  soll.  Im  Art.  9,  dem  letzten  der  Convention,  verheißt  die  kaiserliche
Regierung,  ihre  Civilbeamten  baldigst  auf  deren  Posten  zurückzusenden,  um
bei  der  Verpflegung  der  preußischen  Armee  mitzuwirken.

26.  Juli.  (Oesterreich).  Der  Belagerungszustand  wird  über  Wien
verhängt,  um  die  Discussion  der  innern  Fragen  abzuschneiden,  im
Uebrigen  indeß  sehr  milde  gehandhabt.

„  (Liechtenstein.)  Das  Bundescontingent  des  Ländchens  zieht

80  Mann  stark  unter  seinem  Oberlieutenant  nach  Tyrol  aus.

„  „  (Bundestag.)  Sachsen-Meiningen  zeigt  dem  Rumpf-Bundestage
  in  Augsburg  seinen  Austritt  aus  dem  Bunde  an.

27.  „  (7.  u.  8.  Bundesarmeecorps).  Die  Preußen  beschießen  die
bayerische  Feste  Marienberg.  Abschluß  einer  24stündigen  Wassenruhe.


„  "„  (Württemberg  und  Hessen-Darmstadt).  Die  Minister

                                                             10*
        <pb n="150" />
        148                                       Deutschland.

Varnbüler  und  Dalwigk  gehen  nach  Nickolsburg,  um  einen  Waffenstillstand
  mit  Preußen  zu  erzielen.

27.  Juli.  Das  preuß.  Reservearmeecorps  unter  dem  Großh.  v.  Mecklenburg
besetzt  Bayreuth.

„  „  Die  von  der  preuß.  Regierung  gebildete  ungarische  Legion  unter
General  Klapka  erhält  bei  Neisse  ihre  Fahnen.

„  „  (Württemberg).  Versammlung  von  73  Miitgliedern  der
II.  Kammer  auf  ergangene  Einladung,  sich  über  die  gegenwärtige
Lage  des  Vaterlandes  zu  besprechen.  Mittheilungen  des  Ministers
Barnbüler  als  ritterschaftlichen  Abgeordneten.  Während  der  Debatte
darüber  entfernt  sich  ein  ansehnlicher  Theil  der  Versammlung.  Von
53  Mitgliedern  wird  schließlich  beschlossen:

„Die  Versammlung,  nachdem  sie  die  Mittheilungen  des  Frhrn.  v.  Varnbüler
  entgegengenommen  hat,  beschließt  bis  zu  erlangter  näherer  Kenntniß
von  dem  eben  jetzt  bevorstehenden  Ausgang  der  Unterhandlungen,  welche  über
den  Abschluß  eines  Waffenstillstands  und  über  Friedenspräliminarien  eingeleitet
  sind,  und  an  denen  auch  unsere  Regierung  im  Verein  mit  unseren
Bundesgenossen  sich  betheiligt,  von  einer  weitern  öffentlichen  Kundgebung  zur
Zeit  abzustehen.“

Für  die  beantragte  Erklärung:

„1)  Es  ist  Ausgabe  der  Regierung,  in  Gemeinschaft  mit  den  Regierungen
der  beiden  Nachbarstaaten  Verhandlungen  zur  Einstellung  der  Feindseligkeiten
und  Herbeisührung  des  Friedens,  nöthigenfalls  auch  ohne  Oesterreich,  schleunigst
  einzuleiten.  2)  Die  polit.  Scheidung  der  südwestdeutschen  Staaten  vom
deutschen  Norden  wäre  ein  politisches  und  volkswirthschaftliches  Unglück.  Es
ist  Aufgabe  der  Regierung,  zu  dessen  Abwendung  alles  aufzubieten,  und  auf
Grundlage  des  von  Preußen  vorgeschlagenen  Parlaments  für  Herstellung
einer  nationalen,  die  Freiheitsrechte  des  Volks  sichernden  Bundesversassung
mit  äußerstem  Nachdruck  einzutreten."

stimmen:  zu  1)  bloß  15  Abgeordnete,  zu  2)  bloß  11  Abg.
28.  „  (Bayern )schließt  in  Nickolsburg  einen  Waffenstillstand  mit  Preu-
  ßen  ab,  der  aber  erst  vom  2.  August  an  beginnen  soll.  Doch  verheißt
  Preußen  mündlich,  seine  Truppencommandanten  am  Main  telegraphisch
  anzuweisen,  „fernerhin  keine  Entscheidung  durch  die  Waffen
mehr  zu  suchen.“

„  „  (Württemberg).  Neue  Berathung  von  Abgeordneten  in  Stuttgart
  über  die  Lage  des  Landes.  Es  finden  sich  nur  55  Abgeordnete
  ein,  von  denen  15  sich  wieder  zurückziehen.  Duvernoy  bringt
mit  Berufung  auf  das  einseitige  Abkommen  Oesterreichs  mit  Preußen
  und  den  voraussichtlichen  Austritt  Oesterreichs  aus  dem  Bunde
den  Antrag  einer  Erklärung  gegen  die  politische  Trennung  des  deutschen
  Südens  vom  Norden  ein  (ähnlich  wie  ihn  am  Tage  vorher
Hölder,  Römer,  Wächter  und  Genossen  gestellt  haben).  Ueber  einen
Beschluß  kann  man  sich  nicht  einigen.

„  „  (Baden).  Neubildung  des  Ministeriums:  Matthy,  Jolly,
Freydorff.

29.  „  Ein  bayerisches  Bataillon  wird  bei  St.  Johann  nutzlos  zusammengehalten.
        <pb n="151" />
                                           Deutschland.                             149

29.  Juli.  (Frankfurt).  Ein  Telegramm  des  Königs  von  Preußen  be-













rust  den  Senator  Müller  nach  Nickolsburg  und  sistirt  inzwischen
alle  Zwangsmaßregeln  behufs  Eintreibung  der  Contribution  von
25  Mill.

„  (Württemberg).  Dritte  Versammlung  von  Abgeordneten  in
Stuttgart.  Es  nehmen  70  Abgeordnete  daran  Theil.  Duvernoy
wiederholt  seinen  Antrag  vom  28.  d.  Mts.  Derselbe  wird  mit  50
gegen  20  Stimmen  abgelehnt  und  dagegen  beschlossen:

„In  Erwägung,  daß  die  württembergische  Regierung  in  Verhandlungen
über  den  Frieden  begriffen  ist,  hält  die  heutige  Versammlung  der  Abgeordneten
  eine  öffentliche  Kundgebung  in  diesem  Augenblick  den  Interessen  des
Landes  für  nicht  entsprechend.“

30. „  Die  österr.  Regierung  ladet  eine  Anzahl  Wiener  Bankiers  zu
einer  Conferenz  und  zur  Mithülfe  ein  behufs  schleunigster  Deckung
der  an  Preußen  zu  zahlenden  Kriegscontribution.

„  (Bayern).  Volksversammlungen  in  Lindau,  Kempten  und  Memmingen
  erklären  sich  lebhaft  dafür,  die  Losreißung  Süddeutschlands
von  Norddeutschland,  als  den  nationalen  und  volkswirthschaftlichen
Interessen  zuwiderlaufend,  durch  Eintritt  Bayerns  und  seiner  Verbündeten
  in  den  zu  schaffenden  Gesammtbund  zu  verhüten.

31. „  Der  König  von  Preußen  verläßt  Nickolsburg,  um  nach  Berlin
zurückzukehren.

„  (Reuß  j.  L.).  Der  Landtag  in  Gera  genehmigt  das  Bündniß
mit  Preußen.
„  (Baden)  beschließt  seinen  Austritt  aus  dem  Bunde.

Vortrag  des  Ministeriums  der  ausw.  Angelegenheiten
an  den  Großherzog:  „Der  Bund  hat  sich  thatsächlich  und  stückweise  aufgelöst.
  In  der  Bundestagssitzung  vom  14.  Juni  d.  Js.  hat  die  Mehrzahl
der  Bundesversammlung  einen  von  Preußen  zum  Voraus  als  Kriegserklärung
bezeichneten  Beschluß  gesatt  und  in  Folge  dessen  die  k.  preußische  Regierung
ihren  Austritt  erklärt;  zahlreiche  Staaten  des  nördlichen  und  mittlern  Deutschlands
  sind  ihr  darin  rasch  hintereinander  gefolgt.  Und  wenn  dann  auch
Oesterreich,  die  süddeutschen  Staaten  und  einige  durch  die  Kriegsereignisse
thatsächlich  einer  Regierungsgewalt  entkleidete  Souveräne  bis  in  die  jüngste
Zeit  an  der  grundsätzlichen  Unauflöslichkeit  festgehalten  haben,  so  ist  doch  der
Bestand  des  Bundes  mehr  und  mehr  nur  zur  rechtlichen  Fiction  geworden.
Aber  auch  diese  Fiction  ist  erloschen.  Nach  durchaus  glaubhaftem  Vernehmen
hat  sich  die  Präsidialmacht  Oesterreich  in  Folge  ungünstiger  kriegerischer  Ereignisse
  veranlaßt  gesehen,  ihr  völliges  Ausscheiden  aus  dem  Bund  als  Hauptpunkt
  von  Friedenspräliminarien  zuzugestehen;  andere  Regierungen  sind,  jede
für  sich,  in  gleichen  Verhandlungen  begriffen;  so  bilden  also  fast  nur  noch  die
Vertreter  der  Minderzahl  der  deutschen  Bundesstaaten,  zugleich  der  minder
bedeutenden  derselben,  und  darunter  thatsächlich  ihrer  Regierungsgewalt  entkleideter
  Regierungen,  außerhalb  des  bundesgesetzlichen  Sitzes,  das  Organ  des
vormaligen  deutschen  Bundes.  Die  Regierung  Eurer  k.  Hoh.  hat  sich  bis
zum  letztem  Augenblick  dem  bisherigen  einheitlichen  Bande  der  deutschen
Stämme  nicht  entzogen,  obgleich  sie  dessen  Mangelhaftigkeit  lebhafter  als
vielleicht  manch  andere  Regierung  längst  anerkannt  hatte.  Sie  hoffte  bis  in
die  letzte  Zeit,  in  dem  Bund  wenigstens  einen  Ausgangspunkt  zu  einer  genügenden
  nationalen  Gestaltung  zu  finden.  Bei  gegenwärtiger  Sachlage  kann
sie  aber  diese  Aussicht  nicht  mehr  festhalten.  Man  vermag  schon  auf  den
        <pb n="152" />
        150                                     Deutschland.



Grund  der  jetzt  vorliegenden,  wenn  auch  unvollständigen,  doch  authentischen
Nachrichten,  und  noch  mehr  nach  vollständigerem  Einblick  in  die  in  der  letzten
Zeit  gepflogenen  und  gegenwärtig  schwebenden  Verhandlungen  nachzuweisen,
daß  ein  Theil  der  bisher  verbündeten  Regierungen  durch  Separatverhandlungen
  und  Separatverträge,  von  denen  selbst  nach  erfolgtem  Abschluß  Eurer
k.  Hoh.  Regierung  noch  keine  Kenntniß  gegeben  ward,  den  badischen  Staat
in  die  dringendste  Gefahr  gebracht  haben.  Eurer  k.  Hoh.  Regierung  war
veranlaßt,  Angesichts  dieser  Gefahr  das  Heer  aus  den  Reihen  des  8.  Bundesarmeecorps
  zurückzuziehen,  damit  es  nicht  in  die  Lage  komme,  mit  den  Truppen
  weniger  Verbündeten  schließlich  allein  einem  übermächtigen  Gegner  preisgegeben
  zu  sein.  Gegenüber  diesen  Thatsachen  handelt  es  sich  für  die  großh.
Regierung  nicht  sowohl  um  einen  Austritt  aus  dem  Bund,  als  vielmehr  um
den  sormellen  Ausspruch,  daß  der  deutsche  Bund  nicht  mehr  bestehe.  Dieser
formelle  Ausspruch  scheint  Eurer  k.  Hoh.  Regierung  im  Interesse  des  Landes
und  Volkes  dringend  geboten.“

1.  Aug.  (Hessen-Darmstadt)  schließt  in  Nickolsburg  einen  Waffen-















stillstand  mit  Preußen,  v.  2.  Aug.  an,  ab.
„  Die  Preußen  rücken  in  Mannheim  und  Heidelberg  ein.

„  (Hannover).  Eine  Erklärung  gegen  die  drohende  Annexion
findet,  obwohl  ihr  die  preuß.  Behörden  hindernd  in  den  Weg  treten,
  fast  30,000  Unterschriften.

„  (Braunschweig).  Auf  das  Gerücht,  daß  der  Herzog  die  Regierung
  zu  Gunsten  des  Kronprinzen  von  Hannover  niederlegen
wolle,  beschließt  eine  Bürgersammlung,  das  Herzogthum  wolle,  so
lange  der  Herzog  lebe,  unter  dessen  Regierung  in  der  mit  dem
Bundesstaat  verträglichen  Selbständigkeit  bleiben,  dann  aber  seine
kleinstaatliche  Existenz  nicht  fortsetzen,  sondern  in  Preußen  aufgehen.
„  Die  Waffenruhe  zwischen  Oesterreich  und  Italien  wird  bis  zum
10.  Aug.  verlängert,  um  einen  Waffenstillstand  zu  ermöglichen.
2. „  Preußen  ladet  die  süddeutschen  Staaten  zu  Eröffnung  von  Friedensverhandlungen
  nach  Berlin  ein.

„  (Württemberg  ).  Abschluß  des  Waffenstillstandes  zwischen  Preußen
und  Württemberg  in  Nickolsburg.

„  (Bundestag).  Baden  zeigt  seinen  Austritt  aus  dem  Bunde  an.
„  (Baden).  Ein  großherzogliches  Decret  unterstellt  das  Gouvernement
  der  bisherigen  Bundesfestung  Rastatt  dem  badischen  Kriegs-=ministerium.


„  (Hannover).  Beide  städtischen  Collegien  der  Residenz  beschließen
  eine  Adresse  an  König  Georg  um  Abdankung  zu  Gunsten  des
Kronprinzen.

3. „  (Baden)  schließt  in  Nickolsburg  einen  Waffenstillstand  mit  Preußen.
„  (Preußen).  Der  „Staatsanzeiger“  bringt  eine  officielle  Darlegung
  gegen  die  Circulardepesche  des  hannover'schen  Ministers
Platen  vom  6.  Juli  und  die  Anschuldigungen  desselben  gegen
Preußen.
        <pb n="153" />
                                         Deutschland.                             151

3.  Aug.  Nassau).  Die  bisherigen  Chefs  der  Regierungsdepartements
werden  von  den  preußischen  Gewalthabern  beseitigt  und  durch  andere
  mehr  im  Sinne  der  öffentlichen  Meinung  und  des  öffentlichen
Nutzens  ersetzt.

4.  „  Ankunft  des  Königs  von  Preußen  in  Berlin.

„  „  Preußen  richtet  eine  Circulardep.  nebst  dem  Entwurf  eines  Bündnisses
  an  die  unter  dem  16.  Juni  (s.  d.)  eingeladenen  norddeutschen

Staaten:

„Circulardepesche:  „.  Nur  zwei  dieser  Staaten  haben  die  Cinladung
  der  kgl.  Regierung  abgelehnt:  Sachsen-Meiningen  und  Reuß  ältere
Linie.  Nachdem  mit  den  übrigen  Staaten  der  über  die  einzelnen  Punkte  geführte
  Schriftwechsel  in  der  zweiten  Hälfte  des  vorigen  Monats  seinen  Abschluß
  gefunden,  befindet  sich  die  kgl.  Regierung  nunmehr  in  der  Lage,  ihrer
Zusage  durch  die  Vorlegung  des  angeschlossenen  Bündnißvertrags  zu  entsprechen.
  Derselbe  beschränkt  sich  darauf,  die  Voraussetzungen  und  Zusicherungen
der  identischen  Note  vom  16.  Juni  d.  J.  in  die  vertragsmäßige  Form  zu
erheben,  und  die  kgl.  Regierung  gibt  sich  deßhalb  der  Erwartung  hin,  daß
der  im  Interesse  der  Verbündeten  liegende  Abschluß  recht  bald  statlfinden
werde.  Die  besondern  Verabredungen,  welche  der  Bündnißvertrag  offen  hält
und  welche  mit  einzelnen  Regierungen  bereits  vorbereitet  sind,  würden  nach
diesseitigem  Vorschlage  in  einem  Zusatzartikel  zum  Vertrage  mit  den  betrefsenden
  Regierungen  zu  erwähnen  sein  und  den  Abschluß  des  Bündnisvertrags
nicht  zu  verzögern  brauchen.  Ew..  wollen  von  der  gegenwärtigen  Depesche
die  Regierung  .  in  Kenntniß  setzen  und  die  baldige  Ermächtigung  des
dortseitigen  Gesandten  in  Berlin  oder  eines  besondern  Bevollmächtigten  zum
Abschluß  des  Bündnißvertrags  angelegentlich  befürworten.“

Entwurf  eines  Bündnißvertrages:  „Um  der  auf  Grundlage
der  preußischen  identischen  Noten  vom  16.  Juni  1866  ins  Leben  getretenen
Bundesgenossenschaft  zwischen  Preußen,  Mecklenburg-Schwerin,  Sachsen-Weimar,
  Mecklenburg-Strelitz,  Oldenburg  ect.  einen  vertragsmäßigen  Ausdruck
zu  geben,  haben  die  verbündeten  Staaten  den  Abschluß  eines  Bündnißvertrages
  beschlossen  und  zu  diesem  Zweck  mit  Vollmacht  versehen:  Se.  Maj.
der  König  von  Preußen  ...  Se.  kgl.  Hoh.,  welche,  nachdem  sie  .,
über  nachstehende  Artikel  übereingekommen  sind:  Art.  1.  Die  Regierungen
von  ..  schließen  ein  Offensiv=  und  Defensivbündniß  zur  Erhaltung  der  Unabhängigkeit
  und  Integrität,  sowie  ber  innern  und  äußern  Sicherheit  ihrer
Staaten  und  treten  sofort  zur  gemeinschaftlichen  Vertheidigung  ihres  Besitzstandes
  ein,  welchen  sie  sich  gegenseitig  durch  dieses  Bündniß  garantiren.
Art.  2.  Die  Zwecke  des  Bündnisses  sollen  definitio  durch  eine  Bundesverfassung
  auf  der  Basis  der  preußischen  Grundzüge  vom  10.  Juni  1866  sichergestellt
  werden,  unter  Mitwirkung  eines  gemeinschaftlich  zu  berufenden  Parlaments.
  Art.  3.  Alle  zwischen  den  Verbündeten  bestehenden  Verträge  und
Uebereinkünfte  bleiben  in  Kraft,  soweit  sie  nicht  durch  gegenwärtiges  Bündniß
ausdrücklich  modisicirt  werden.  Art.  4.  Die  Truppen  der  Verbündeten  stehen
unter  dem  Oberbefehl  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen.  Die  Leistungen
während  des  Kriegs  werden  durch  besondere  Verabredungen  geregelt.  Art.  5.
Die  verbündeten  Regierungen  werden  gleichzeitig  mit  Preußen  die  auf  Grund
des  Reichswahlgesetzes  vom  12.  April  1849  vorzunehmenden  Wahlen  der  Abgeordneten
  zum  Parlament  anordnen  und  letzteres  gemeinschaftlich  mit  Preußen
  einberufen.  Zugleich  werden  sie  Bevollmächtigte  nach  Berlin  senden,  um
nach  Maßgabe  der  Grundzüge  vom  10.  Juni  d.  J.  den  Bundesversassungsentwurf
  festzustellen,  welcher  dem  Parlament  zur  Berathung  und  Vereinbarung
  vorgelegt  werden  soll.  Art.  6.  Die  Dauer  des  Bündnisses  ist  bis
        <pb n="154" />
        152                                              Deutschland.



zum  Abschluß  des  neuen  Bundesverhältnisses,  eventuell  auf  ein  Jahr,  festgesetzt,
  wenn  der  neue  Bund  nicht  vor  Ablauf  eines  Jahres  geschlossen  scin
sollte.  Art.  7.  Der  vorstehende  Bündnißvertrag  soll  ratificirt  und  die  Ratificationsurkunden
  sobald  als  möglich,  spätestens  aber  innerhalb  drei  Wochen,
vom  Datum  des  Abschlusses  an,  in  Berlin  ausgewechselt  werden.“

4.  Aug.  Versammlung  des  Ausschusses  des  deutschen  Handelstags,  der

ständigen  Deputation  des  volkswirthschaftlichen  Congresses,  die  sich
durch  Einladungen  an  eine  Anzahl  von  Mitlgliedern  auf  50  —  60
verstärkt  hat,  des  Ausschusses  des  Nationalvereins,  endlich  einer
Anzahl  politischer  Männer  aus  verschiedenen  norddeutschen  Staaten,
besonders  Oldenburg,  Hannover,  Sachsen,  Thüringen  und  Braunschweig
  in  Braunschweig.

Die  einzelnen  Kreise  tagen  zuerst  gesondert,  dann  gemeinsam.  In  der
Versammlung  der  Mitglieder  des  volkswirthschaftlichen  Congresses  beantragt
Braun  aus  Nassau,  daß  zwar  die  wirthschaftliche  Einigung  auch  mit  den
außerhalb  des  Bundes  stehenden  Staaten  aufrecht  erhalten,  jedoch  die  Verwaltung
  der  Zollvereins-Angelegenheiten  unbedingt  der  Centralgewalt  im
Bundesstaate,  die  Gesetzgebung  eben  dieser  Angelegenheiten  dem  Bundesstaatsparlament
  anheimgegeben  werden  sollte,  in  welchem  letztern  dann  zu  diesem
  bestimmten  Zweck  auch  Abgeordnete  der  Südstaaten  nach  Verhältniß  der
Bevölkerungszahl  mitzustimmen  hätten.  Ein  Unterantrag  dazu  —  von  Albrecht
  aus  Hannover  —  will  dieses  letzte  Recht  den  Südstaaten  nicht  einräumen,
  dieselben  also  nur  an  den  wirthschaftlichen  Wohlthaten  des  Zollvereins,
  aber  nicht  an  der  Verwaltung  und  Gesetzgebung  desselben  theilnehmen
lassen.  Ein  weiterer  Antrag,  von  Biedermann  aus  Leipzig,  dem  sich  Faucher
aus  Berlin  und  auch  Braun  selbst  anschließen,  geht  dahin,  daß  das  von
Braun  vorgeschlagene  Abkommen  nur  bis  höchstens  1870  gelten,  dann  aber
den  Süddeutschen  nur  die  Wahl  bleiben  solle,  entweder  ohne  Weiteres  dem
Bundesstaat  beizutreten,  oder  aber  aus  dem  Zollverein  auszuscheiden.  Nach
langer  und  lebhafter  Debatte  werden  alle  diese  Anträge  mit  großer  Mehrheit
zum  Beschluß  erhoben.  In  der  gemeinsamen  Versammlung  erklärt  der  Ausschuß
  des  Handelstages  seine  Zustimmung  zu  diesen  Beschlüssen.

„  (Sachsen-Altenburg).  Die  Landschaft  (Landtag)  beschließt
bezüglich  des  Bündnisses  mit  Preußen  einstimmig:

„1)  Zu  dem  von  der  Staatsregierung  unterm  21.  Juni  d.  J.  mit  der
Krone  Preußen  abgeschlossenen  Bündniß  nachträglich  die  verfassungsmäßige
Zustimmung  zu  ertheilen;  2)  ihr  Einverständniß  dazu  zu  erklären,  daß
die  Wahlen  zu  dem  seinerzeit  zu  berufenden  Parlament  nach  Maßgabe  der
Bestimmungen  des  Reichswahlgesetzes  vom  12.  April  1849  ausgeschrieben
werden;  3)  die  Staatsregierung  im  Voraus  zu  ermächtigen,  den  mit  dem  zu
berufenden  Parlament  noch  näher  zu  vereinbarenden  neuen  Bundesvertrag
unter  vorausertheilter  landständischer  Zustimmung  abzuschließen;  4)  bei  der
Mangelhaftigkeit  der  in  dem  Bündnißvertrag  vorgelegten  Verfassungsgrundzüge
  an  die  Staatsregierung  —  ohne  jedech  die  sub  3  ertheilte  Ermächtigung
hie  durch  zu  bedingen  —  das  Ersuchen  zu  richten,  ihrerseits  dahin  zu  wirken,
daß  bei  den  bevorstehenden  Parlamentsverhandlungen  nicht  bei  den  mitgetheilten
  Grundzügen  des  Bündnisses  werde  stehen  geblieben  werden,  sondern  durch
Vereinbarung  mit  dem  Parlament  ein  viel  umfassenderes,  den  gerechten  Ferderungen
  des  deutschen  Volks  entsprechendes  Verfassungswerk,  insbesondere
dahin  zu  Siande  gebracht  werde,  daß  a)  Preußen  mit  seinem  gesammten
bisherigen  Staatsgebiet  in  den  neuen  Bundesvertrag  eintrete,  und  daß  auch
Schleswig  demselben  einverleibt  werde,  b)  unter  den  im  Art.  I  des  Bündnißvertraz#
  erwähnten  k.  niederländischen  Landestheilen  das  Großherzegthum
Luxemburg  nicht  mitverstanden,  letzteres  also  Deutschland  erhalten  werde,
        <pb n="155" />
                                       Deutschland.                                153

ac)  nach  dem  Vorgang  der  deutschen  Reichsverfassung  von  1849  eine  einheitliche
  Executivgewalt  des  Bundesstaats  geschaffen  und  in  die  Hände  des  mächtigsten
  Bundesgenossen.  Preußens,  gelegt  werde,  endlich  d)  dieser  Executiogewalt
  der  ausschließliche  Oberbefehl  über  die  gesammte  Land=  und  Seemacht
des  Bundesstaats  übertragen  werde,  wobei  jedoch  ausdrücklich  zu  bemerken,
daß  der  oben  rücksichtlich  Luxemburgs  ausgesprochene  Wunsch  nur  unter  der
Voraussetzung  gelten  soll,  daß  die  Erhaltung  dieses  Gebietstheils  bei  Deutschland
  ohne  Lockerung  des  Bundesstaats  in  seinen  übrigen  Bestandtheilen  thunlich

  ist.“

4.  Aug.  (Bundestag).  Prinz  Karl  von  Bayern  legt  sein  Commando
über  das  7.  u.  8.  Bundesarmeecorps  nieder.  Braunschweig  zeigt
seinen  Austritt  aus  dem  Bunde  an.  Es  wird  beschlossen,  den
Abzug  der  norddeutschen  Truppen  aus  den  Bundesfestungen  nicht
weiter  zu  hindern.

„  „  (Bundestag).  Die  Bundescommission  in  den  hohenzollerschen
Fürstenthümern  stellt  ihre  Thätigkeit  ein  und  der  frühere  preußische
Oberamtmann  übernimmt  wieder  die  Verwaltung.

5.  „  (Preußen).  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede  des  Königs
(s.  Preußen).

„—8.  Aug.  (Hannover).  Der  Erblandmarschall  Graf  Münster  versucht
  umsonst  in  Berlin  die  Annexion  abzuwenden.

„  „  Beginn  der  österreichisch-italienischen  Unterhandlungen  über  einen
Waffenstillstand  in  der  istrischen  Stadt  Cormons  am  Isonzo.

6.  „  Glückwunschadresse  der  städtischen  Behörden  von  Berlin  an  den
König  und  Antwort  desselben.

„  „  Die  mit  dem  8.  Bundesarmeecorps  verbundene  österreichische  Brigade
  kehrt  wieder  nach  Oesterreich  zurück.  Ansprache  ihres  Befehlshabers,
  Gen.  Neippergs,  bei  Ansbach  an  dieselbe.

7.  „  Der  französische  Botschafter  in  Berlin,  Benedetti,  theilt  dem  Grafen

Bismarck  eine  Verbalnote  des  Hrn.  Drouyn  de  l'Huys  mit,  durch

welche  gegenüber  den  beabsichtigten  umfassenden  Annexionen  Preußens

diesem  zugemuthet  wird,  durch  eine  Compensation  zu  Gunsten  Frankreichs
  der  aufgeregten  öffentlichen  Meinung  Frankreichs  zu  genügen.

Preußen  lehnt  die  Zumuthung  ab.  Benedetti  geht  in  Folge  davon

(am  9.  Aug.)  persönlich  nach  Paris.

„  (Preußen).  Gen.  Manteuffel  geht  in  besonderer  Mission  nach

St.  Petersburg  ab.

„  Die  Württemberger  und  Hessen  räumen  Mainz.

„  (8.  Bundesarmeecorps).  Ein  Tagsbefehl  des  Prinzen

Alexander  von  Hessen  verkündet  in  Nördlingen  die  Auflösung  des

Corps.  Nur  die  Nassauer  bleiben  zwischen  Ulm  und  Günzburg

einstweilen  noch  cantonnirt.

„  (Hannover).  Graf  Platen  erläßt  aus  Wien  eine  Circulardepesche,

  der  eine  ausführliche  Denkschrift  über  die  Politik  Hannovers

vor  dem  Kriege  zur  Widerlegung  der  Behauptungen  des  preußischen
„Staatsanz.“  v.  3.  Aug.  beigegeben  ist.
        <pb n="156" />
        154                                             Deutschland.



8.  Aug.  (Hessen-Darmstadt).  26  Mitglieder  der  II.  Kammer  sprachen











sich  in  einer  offenen  Erklärung  sehr  entschieden  gegen  eine  Trennung
Deutschlands  nach  der  Mainlinie  aus.

„  Die  Waffenruhe  zwischen  Oesterreich  u.  Italien  wird  nochmals,  aber
nur  um  einen  Tag,  bis  zum  11.  d.  M.,  verlängert.

9. „  Die  Friedenspartei  gewinnt  im  italienischen  Cabinet  die  Oberhand:
Italien  verzichtet  für  den  Abschluß  eines  Waffenstillstands  auf  das
Princip  uti  possidetis  und  damit  auf  das  Trentino,  so  daß  der
Waffenstillstand  abgeschlossen  werden  kann.

10. „  Beginn  der  Friedensunterhandlungen  zwischen  Oesterreich  und
Preußen  in  Prag.
 11. " Abschluß  des  Waffenstillstandes  zwischen  Oesterreich  und  Italien.
Die  italienische  Armee  geht  hinter  die  Grenzen  Venetiens  zurück.

"  (Neuß  ä.  L.).  Da  die  Regierung  auf  ihrem  Widerstande  gegen
Preußen  beharrt,  so  wird  das  Ländchen  von  zwei  preuß.  Compagnien
besetzt.

13. „  (Preußen).  Die  Regierung  legt  dem  Landtag  den  Entwurf
eines  Wahlgesetzes  für  den  Reichstag  des  norddeutschen  Bundes  vor.
„  (Württemberg) schließt  in  Berlin  Frieden  mit  Preußen  (s.  Anh.).
„  (Bayern).  Eine  Volksversammlung  in  München  spricht  sich
gegen  die  Trennung  Deutschlands  durch  die  Mainlinie  und  für
den  Eintritt  der  süddeutschen  Staaten  in  den  norddeutschen  Bund
aus.

14. „  (Preußen).  Die  Regierung  legt  dem  Landtage  einen  Gesetzesentwurf
  bez.  Indemnitätsertheilung  für  das  budgetlose  Regiment  ver
und  verlangt  von  demselben  einen  außerordentlichen  Credit  ren
60  Mill.  Thlrn.

„  Frankreich  läßt  die  Compensationsidee  gegenüber  Preußen  fallen
und  verständigt  darüber  das  Berliner  Cabinet.  Benedetti  kehrt  (am
18.)  wieder  nach  Berlin  zurück.

„  (Hannover).  König  Georg  lehnt  die  ihm  zugemuthete  Abdankung
  zu  Gunsien  des  Kronprinzen  ab.

„  (Hannover).  Die  Ritterschaften  beschließen  eine  Adresse  an
den  König  von  Preußen  für  „Erhaltung  der  angestammten  Dynastie
und  des  gegenwärtigen  Territorialbestandes  des  Königreichs.“

„  (Nassau).  Im  Gegensatz  gegen  eine  Adresse  von  Industriellen
um  Einverleibung  in  Preußen  richten  die  Adeligen  des  Ländchens
eine  Adresse  um  Erhaltung  der  Dynastie  an  den  König  von

Preußen.  .
„  (Bayern).  Die  geschäftsführende  Commission  der  Fortschrittspartei
  in  Bayern  erläßt  eine  Ansprache  an  die  Mitglieder:

...  In  Folge  dieser  Ereignisse  wird  unser  Programm  nunmehr  lauten
müssen:  Einigung  des  gesammten  außerösterreichischen  Deutschlands  im  Bundesstaat
  und  im  Parlament,  Leitung  der  militärischen  Angelegenheiten  und
des  Verkehrs  mit  dem  Auslande  durch  die  an  Preußen  zu  übertragende
        <pb n="157" />
                                             Deutschland.                                   155

Centralgewalt.  Der  Kampf  für  die  Interessen  der  Freiheit,  welcher  den  liberalen
  Parteien  in  dem  so  gebildeten  Bundesstaat  und  seinem  Parlamente
devorsteht,  wird  kein  leichter  sein,  diese  Betrachtung  aber  darf  uns  um  so
weniger  abschrecken,  da  wir  durch  große  und  tasche  Fortschritte  der  politischen
Entwicklung  im  eigenen  Lande  wahrlich  nicht  verwöhnt  sind.“

17.  Aug.  (Preußen).  Botschaft  des  Königs  an  den  Landtag  bez.  Einverleibung
  von  Hannover,  Kurhessen,  Nassau  und  Frankfurt  (siehe
Preußen).

„  „  (Hannover).  Der  König  von  Preußen  empfängt  die  hannoversche
Deputation  (gegen  die  Annexion).  Anrede  des  Sprechers,  Minister
a.  D.  v.  Münchhausen,  an  den  König,  Antwort  des  Königs,  Erwiederung
  des  Sprechers.

„  „  (Baden).  Abschluß  des  Friedens  mit  Preußen  zu  Berlin.  (s.  Anhanz.)

18.  „  Definitiver  Abschluß  des  Bündnisses  der  norddeutschen  Staaten,
Mecklenburg  ausgenommen,  mit  Preußen  nach  dem  Entwurfe  vom
4.  August.

„  „  (Bayern).  Erklärung  einer  Anzahl  von  Münchener  Bürgern
gegen  die  Beschlüsse  der  Münchener  Volksversammlung  vom  13.  Aug.

19.  „  (Preußen).  Herr  r.  Patow,  der  ehemal.  Finanzminister  im

Ministerium  Auerswald,  übernimmt  die  Stelle  eines  Civilcommissärs
für  Nassau  und  Frankfurt,  sowie  für  die  occupirten  Theile  von
Hessen  und  Bayern.

„  „  (Hessen-Darmstadt).  Eine  größere  Anzahl  von  Mitgliedern
der  Ortsvorstände  der  bedeutendern  Städte  und  Ortschaften  des
Landes,  namentlich  Darmstadt,  Mainz,  Bingen,  Worms,  Alzey,
Offenbach,  Mittelstadt  u.  s.  w.,  beschließt  einstimmig,  daß  sie  sich
bei  der  gegenwärtigen  politischen  Lage  für  verpflichtet  erachteten,

„mit  aller  Entschiedenheit,  unter  Anschluß  an  die  Erklärung  der  30  hessischen
  Abgeordneten  vom  8.  August  auszusprechen,  daß  sie  nur  in  der  Aufnahme
  in  den  zu  bildenden  norddeutschen  Bund  die  Interessen  des  Landes
sowohl  in  polilischer  als  volkswirthschaftlicher  Beziehung  gewahrt  sehen  und
jede  andere  politische  Gestaltung  für  verwerflich  halten  und  daß  zur  Durchführung
  dieser  Politik  ein  Wechsel  des  jetzigen  hessischen  Ministeriums  unabweisbar
  nöthig  erscheint."

„  „  (Württemberg).  Preußenfreundliche  Versammlung  in  Plochingen,

  preußenfeindliche  am  18.  in  Heilbronn  und  am  19.  in

Mühlacker.

21. „  (Mecklenburg).  Der  preußisch-norddeutsche  Bündnißvertrag

vom  4.  Aug.  wird  auch  von  Mecklenburg  unterzeichnet,  doch  nur

unter  Vorbehalt.

22.  „  (Bayern).  Abschluß  des  Friedens  mit  Preußen  zu  Berlin.  (s.  Anh.).

23.  „,  (Abschluß  des  Friedens  von  Prag  zwischen  Oesterreich  und  Preußen
(s.  Anhang).

24.  „  Frankreich  schließt  mit  Oesterreich  eine  Uebereinkunft  bezüglich
Venetiens.  Die  Fiction  einer  Cession  von  Seite  Oesterreichs  an
Frankreich  wird  dadurch  aufrecht  erhalten:  die  Uebergabe  der  Festungen
  und  des  Gebietes  des  lombardisch-venetianischen  Königreichs  soll
        <pb n="158" />
        156                                Deutschland.

durch  den  österreichischen  Commissär  zunächst  an  den  französischen
Commissär  erfolgen,  der  sich  dann  seinerseits  mit  den  Behörden
Venetiens  wegen  Uebertragung  des  Besitzrechts  verständigen  wird.
Die  Bevölkerung  soll  zur  Entscheidung  über  ihr  Schicksal  berufen
werden.

24.  Aug.  (Bundestag).  Letzte  Sitzung  des  Rumpfbundestages  in
Augsburg.
        <pb n="159" />
                                                     III.

                                        Preußen
                                           und
                                 (vom  24.  August  an)

                             die  norddeutschen  Bundesstaaten.

9.  Jan.  Der  rheinische  Civilsenat  des  Obertribunals  entscheidet  in  der
Stellvertretungsfrage,  jedoch  nur  mit  einer  Stimme  Mehrheit  und
in  Abwesenheit  eines  Mitgliedes,  zu  Gunsten  des  Fiscus.

15.  „  Eröffnung  des  Landtags  im  weißen  Saale  des  kgl.  Schlosses.
Es  finden  sich  nur  wenige  Abgeordnete  außer  den  Mitgliedern  der
feudalen  Partei  dazu  ein.  Der  König  eröffnet  den  Landtag  nicht
in  Person.  Graf  Bismarck  verliest  die  Thronrede:

„In  der  letzten  Sitzungsperiode  ist,  wie  in  den  Vorjahren,  in  Ermangelung
  der  nothwendigen  Uebereinstimmung  der  Häuser  des  Landtags  unter
einander  und  mit  der  Krone  das  im  Art.  99  der  Verfassungsurkunde  vorgesehene
  Etatsgesetz  nicht  zu  Stande  gekommen.  Es  hat  daher  auch  im
abgelaufenen  Jahr  die  Staatsverwaltung  ohne  ein  solches  Gesetz  geführt  werden
  müssen.  Die  Nachweisung  der  Einnahmen  und  Ausgaben,  welche  der
Finanzverwaltung  des  verflossenen  Jahrs  als  Richtschnur  gedient  hat,  ist  amtlich
  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  worden.  Der  Staatshaushalts-Etat
für  das  laufende  Jahr  wird  dem  Landtag  unverweilt  vorgelegt  werden.  Aus
demselben  werden  Sie  die  Ueberzeugung  gewinnen,  daß  unsere  Finanzen  sich  fortdauernd
  in  günstiger  Lage  befinden.  Bei  den  meisten  Verwaltungszweigen  ist
nach  den  bisherigen  Erfahrungen  eine  Erhöhung  der  Einnahme-Ansätze  zulässig
  gewesen,  welche  die  Mittel  geboten  hat,  im  Etat  die  Befriedigung  zahlreicher
  Mehrbedürfnisse  vorzusehen  und  zur  weiteren  Verbesserung  des  Diensteinkommens
  der  geringer  besoldeten  Beamtenklassen  eine  angemessene  Summe
zu  bestimmen,  ohne  das  Gleichgewicht  zwischen  Einnahme  und  Auggabe  zu
stören...  Durch  die  Verordnung  vom  10.  Nov.  v.  J.  ist  die  k.  Anordnung,
  durch  welche  die  Bildung  der  ersten  Kammer  zu  erfolgen  hatte,
zum  Abschluß  gebracht,  und  sind  dem  Herrenhause  die  seiner  Stellung  im
Staatsorganismus  entsprechenden  festen  und  nicht  anders  als  durch  Gesetz
        <pb n="160" />
        158                                              Preußen.



abzuändernden  Grundlagen  gegeben  worden.  Nach  mehrjährigen  fruchilos
gebliebenen  Verhandlungen  über  Gesetzesvorschläge,  welche  eine  Erleichterung
und  Abkürzung  der  Dienstzeit  in  der  Landwehr,  sowie  eine  gerechtere  Vertheilung
  der  Kriegsdienstpflicht  überhaupt  bezweckten,  kann  die  Regierung
Sr.  Maj.  des  Königs  von  der  Wiederholung  solcher  Vorschläge  für  jetzt  ein
ersprießliches  Resultat  nicht  erwarten.  Sie  wird  es  daher  bei  den  geltenden
gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Verpflichtung  zum  Kriegsdienst  einstweilen
belassen  müssen.  Indem  die  Regierung  diese  ihr  abgedrungene  Entschließung
bedauert,  bleibt  sie  von  der  Nothwendigkeit  durchdrungen,  die  jetzige,  unter
Mitwirkung  der  früheren  Landesvertretung  ins  Leben  gerufene,  seitdem  praktisch
  bewährte  und  nach  den  bestehenden  Gesetzen  zulässige  Einrichtung
des  Heerwesens  aufrecht  zu  erhalten  und  die  dazu  nöthigen  Geidmittel
auch  ferner  zu  fordern.  Wie  im  Vorjahre,  so  hält  auch  jetzt  die  Regierung
Sr.  Maj.  des  Königs  an  dem  Bestreben  fest,  die  schnelle  und  kräftige  Entr
wicklung  der  preußischen  Seemacht  zu  fördern.  Für  die  Gründung
angemessener  Hafenetablissements,  für  die  Beschaffung  von  Schiffen  und  deren
Bewaffnung  bleibt  die  Verwendung  außerordentlicher  Mittel  unerläßlich.  Ein
deßfallsiger  Gesetzentwurf  wird  daher  dem  Landtag  von  neuem  vorgelegt  werden,
  zumal  durch  die  inzwischen  erfolgte  Regelung  der  Besitzverhältnisse  von
Kiel  die  wesentlichsten  der  im  vorigen  Jahr  der  Vorlage  entgegengestellten
Bedenken  ihre  Erledigung  gefunden  haben.  Die  Beziehungen  Preußens  zu
allen  auswärtigen  Staaten  sind  befriedigender  und  freundschaftlicher  Natur.
Nachdem  durch  den  in  Gastein  und  Salzburg  abgeschlossenen  Vertrag.  Se.
Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  seinen  Theil  an  den  Souveränetätsrechten
über  das  Herzogtbum  Lauenburg  an  Se.  Maj.  den  König  abgetreten  hat,
ist  dasselbe  mit  der  Krone  Preußen  vereinigt  worden,  und  es  ist  der  Wille
Sr.  Maj.,  dieses  Herzogthum  alle  Vortheile  des  Schutzes  und  der  Pflege,
welche  diese  Verelnigung  ihm  bietet,  unter  Schonung  seiner  Eigenthümlichkeit
genießen  zu  lassen.  Die  schließliche  Entscheidung  über  die  Zukunft  der  andern
  beiden  Elbherzogthümer  isi  in  demselben  Vertrag  einer  weiteren  Verständigung
  vorbehalten;  Preußen  aber  hat  in  dem  Besitz  Schleswig  und  der
in  Holstein  gewonnenen  Stellung  ein  ausreichendes  Pfand  dafür  erhalten,
  daß  diese  Entscheidung  nur  in  einer  den  deutschen  Nationalinteressen  und
den  berechtigten  Ansprüchen  Preußens  entsprechenden  Weise  erfolgen  werde.
Gestützt  auf  die  eigene,  durch  das  Gutachten  der  Kronsyndici  bestärkte  rechtliche
  Ueberzeugung  ist  Se.  Maj.  der  König  entschlossen,  dieses  Pfand  bis  zur
Erreichung  des  angedeuteten  Ziels  unter  allen  Umständen  festzuhalten,  und
weiß  sich  in  diesem  Entschluß  von  der  Zustimmung  seines  Volks  getragen.
Um  die  Ausführung  des  Canals  vorzubereiten,  welcher  die  Ostsee  mit  der
Nordsee  verbinden  soll,  beabsichtigt  die  Staatsregierung  durch  eine  besondere
Vorlage  die  Mitwirkung  der  Landesvertretung  in  Anspruch  zu  nehmen.  Die
Bedeutung,  welche  dieses  Werk  und  mit  ihm  die  Entwicklung  der  vaterländischen
  Seemacht  für  die  Stellung  Preußens  und  für  deren  Verwerthung  im
Gesammtinteresse  Deutschlands  hat,  verleiht  der  Regierung  Sr.  Maj.  des
Königs  von  Neuem  die  Zuversicht,  daß  bei  Erwägung  der  betrefsenden  Vorlagen
  die  Meinungsverschiedenheiten  über  innere  Fragen  und  die  Parteistellungen
  sich  der  Pflicht  gegen  das  gemeinsame  Vaterland  unterordnen,  und
daß  beide  Häuser  des  Landtags  der  Krone  einmüthig  und  rechtzeitig  die
Hand  bieten  werden,  um  die  Lösung  der  nationalen  Aufgaben  fördern  zu
belsen,  welche  dem  preußischen  Staat  vermöge  seiner  Beziehungen  zu  den  Elbherzogthümern
  in  verstärktem  Maß  obliegen.  Durch  die  den  Hafen  von  Kiel
betressenden  Bestimmungen  des  Gasteiner  Vertrags  ist  der  künitigen
deutschen  Flotte  der  bisher  mangelnde  Hafen  gesichert,  und  es  wird  die
Aufgabe  der  preußischen  Landesvertretung  sein,  die  Staatsregierung  in  die
Lage  zu  versetzen,  Verhandlungen  mit  ihren  Bundesgenossen  auf  einer  Preußens
  würdigen  Unterlage  eröffnen  zu  können.  Im  Laufe  des  verflossenen
        <pb n="161" />
                                                         Preußen.                                159

Jahrs  hat  Se.  Maj.  der  König  in  vier  Provinzen  die  erneute  Huldigung
der  Bewohner  solcher  Landestheile  entgegengenommen,  welche  vor  einem  halben
  Jahrhundert  mit  der  preußischen  Monarchie  neuvereinigt,  oder  ihr  wiedergewonnen
  wurden.  Der  Geist,  in  welchem  überall  diese  Jubelfeier  begangen
  worden  ist,  hat  Zeugniß  gegeben  von  dem  erhebenden  Bewußtsein
unseres  Volkes,  wie  großes  Gott  an  dem  preußischen  Staat  gethan,  wie  viel
Segen  und  Gedeihen  auf  allen  Gebieten  der  öffentlichen  Wohlsahrt  unserm
Vaterland  in  jenem  Zeitraum  beschieden  war.  Mit  Begeisterung  hat  die  Bevölkerung
  jener  Provinzen  ihre  Dankbarkeit  für  das  treue  landesväterliche
Walten  unserer  Fürsten  bekundet,  und  von  neuem  gelobt,  auch  ihrerseits  die
Treue  zu  halten.  In  Dank  gegen  Gott  und  mit  dem  Gelöbniß,  die  glücklichen
  Zustände  aller  Landestheile  auch  fernerhin  fördern  zu  wollen,  hat  Se.
Majestät  die  erneute  volle  Zuversicht  ausgesprochen,  daß  ein  Band  des  Vertrauens
  Fürst  und  Volk  für  jetzt  und  für  alle  Zukunft  umschließen,  und  daß
über  Preußen  Gottes  segnende  Hand  auch  ferner  walten  werde.  Die  Regierung
  Sr.  Maj.  trägt  das  Bewußtsein  in  sich,  daß  ihr  der  Wille  nicht  fehlt,
ihrem  königlichen  Herrn  nach  diesem  seinem  Sinn  zu  dienen.  Sie  lebt  der
Ueberzeugung,  daß  bei  einer  unbefan  genen,  leidenschaftslosen  und
rein  sachlichen  Prüfung  dessen,  was  ihr  zu  erreichen  ver:
gönnt  gewesen,  wie  dessen,  was  sie  mit  Hülfe  der  Landesvertretung
  noch  erstrebt,  genug  der  Zwecke  und  Ziele  gefunden
  werden  müßten,  in  denen  alle  Parteien  sich  eins  wissen.
Werden  Sie,  meine  Herren,  von  dem  Wunsch  getragen,    diese  Einigungspunkte
zu  suchen.  und  festzuhalten,  so  wird  Ihren  Berathungen  Segen  und  Erfolg
nicht  fehlen.“

16.  Jan.  Abg.-Haus:  Gemeinsame  Vorberathung  des  linken  Centrums
und  der  Fortschrittspartei  über  die  Frage  der  diesjährigen  Behandlung
  des  Busgets.  Es  findet  keine  Abstimmung  statt,  das  Ergebniß
  geht  indeß  dahin,  daß  die  weit  überwiegende  Mehrheit  für  eine
Detailberathung  des  Budget  wie  bisher  und  ohne  Rücksicht  auf  das
practische  Resultat  geneigt  ist.

17.  „  Abg.-Haus.:  Grabow  wird  mit  192  Stimmen  (24  Stimmen
der  feudalen  Fraction  fallen  auf  v.  d.  Heydt)  zum  Präsidenten,
v.  Unruh  und  v.  Bockum-Dolffs  werden  zu  Vicepräsidenten  gewählt.

Rede  Grabow's  bei  Antritt  seines  Amtes:

„Das  in  der  letzten  Session  ausgerollte  Bild  über  die  innere  Lage  des
Staates  hat  sich  seitdem  noch  mehr  verfinstert.  Beim  Landtagsschluß  wurde
dieses  Haus  beschuldigt,  die  höchste  Richtschnur  aller  Parteien,  das  Wohl  des
Vaterlandes,  dem  politischen  Meinungskampfe  gegenüber  preisgegeben  zu  haben.
  Die  reactionäre  Presse  und  selbst  Geistliche  durften  sich  die  gehässigsten
Angriffe  und  Schritte  maßlosester  Ueberhebung  gegen  den  zweiten,  gleichberechtigten
  Factor  der  Gesetzgebung  erlauben,  während  ein  Fest  am  Rhein,  durch
welches  das  freisinnige  Bürgerthum  Rheinlands  und  Westphalens  die  vielverhöhnten
  und  gemaßregelten  Volksvertreter  zum  Dank  für  vierjährigen  ausdauernden
  Kampf  für  die  beschworene  Verfassung  ehren  wollte,  durch  bewaffnete
  Macht  verhindert  wurbe.  Der  aus  der  gesetzlich  nicht  geordneten  Armeereorganisation
  entsprungene  Verfassungsconflilt  ist  chronisch  geworden  ohne
Verschulden  dieses  Hauses,  welches  nur  sein  verfassungsmäßiges  Budgetrecht
vertheidigt,  niemals  aber  seine  Hand  nach  ihm  nicht  zustehenden  Rechten  ausgestreckt
  hat.  Der  politische  Theil  der  Gesetzgebung  ist  gänzlich  zum  Stillstand
  gebracht,  und  vergebens  hofft  das  Land  noch  immer  auf  Gesetze  über
Ministerverantwortlichkeit  und  über  die  Einrichtung  und  die  Befugnisse  der
Oberrechnungskammer,  ohne  welche  die  Verfassung  keine  Wahrheit  ist,  ver-
        <pb n="162" />
        160                                            Preußen.

gebens  auf  eine  von  freisinnigen  Grundsätzen  getragene  Unterrichts-,  Gewerbe-,
  Kreis=  und  Provinzial-Ordnung.  Die  Verwaltung  des  Staates  ist
von  freisinnigen  Grundsätzen  gänzlich  entkleidet;  die  freisinnigen  Blätter,
Vereine  und  Versammlungen,  die  liberalen  Gemeindebeamten  und  Staatsbürger
  werden  gemaßregelt.  Nimmermehr  aber  werden  Preußens  Volk  und
dessen  Vertreter  auf  die  Forderung  der  rückhaltslosen  Anerkennung  und  gewissenhasten
  Ausübung  seines  beschwornen  Rechts  verzichten.  Nur  eine  darauf  gegründete
  Freiheit  wird  unter  Achtung  des  Selbstbestimmungsrechtes  der  deutschen
Bruderstämme  zu  moralischen  Eroberungen  und  zu  einer  befriedigenden  Lösung
der  durch  die  Gasteiner  Uebereinkunft  noch  mehr  verwickelten  schleswig-holsteinischen
  Frage  und  zur  bundesstaatlichen  Einigung  Deutschlands  führen.
Möge  Preußen  in  Erfüllung  seines  deutschen  Berufes  einen  solchen  sreisinnigen
  Entwickelungsgang  einschlagen,  ehe  es  durch  einen  möglicher  Weise  der
Freiheit  günstigen  Verlauf  der  Verfassungskrisis  in  Oesterreich  überholt,  und
ehe  es  überhaupt  zu  spät  wird!  Dann  wird  Deutschlands  einstige  Vertretung
  die  Zukunst  des  deutschen  Vaterlandes  mit  Freuden  in  den  mächtigen
Händen  unserer  Könige  gesichert  sehen.“

19.  Jan.  Abg.-Haus:  Der  Finanzminister  bringt  das  Budget  für  1866
ein.  Ein  Antrag  Twestens,  dasselbe  dießmal  ohne  Ueberweisung
an  eine  Budgetcommisson  sofort  im  Hause  zu  berathen,  wird  mit
Mehrheit  abgelehnt  und  das  Budget  wie  bisher  einer  Budgetcommission
  überwiesen.  Die  Regierung  hat  sich  darin,  fünf  Punkte
(worunter  namentlich  den  Militäretat  und  den  Preßfonds)  ausgenommen,
  genau  an  alle  vom  Abg.-Haus  in  der  vorhergehenden  Session
  gefaßten  Beschlüsse  gehalten.

21.  „  Abg.-Haus:  Der  Vertreter  der  Regierung  verweigert  in  der  Budgetcommission
  jede  weitere  Erklärung  über  den  im  „Staatsanzeiger"
veröffentlichten  „Nachweis  über  die  Einnahmen  und  Ausgaben  für
das  Jahr  1865“  (das  von  der  Krone  einseitig  erlassene  Budget)
und  über  den  Verbleib  des  Geldes  aus  dem  Geschäft  der  Regierung
mit  der  Köln-Mindener  Eisenbahngesellschaft.  Die  Commission  beschließt,
  dem  Hause  zunächst  wieder  wie  im  Vorjahre  einen  Vorbericht
  über  das  Budget  zu  erstatten  und  bezeichnet  den  Abgeordneten
  Virchow  zum  Referenten.

26.  „  Dep.  Bismarcks  an  den  Gesandten  in  Wien  bez,  der  schleswigholsteinischen

  Frage  (s.  Deutschland).
29.  „  Ein  Beschluß  des  Obertribunals  stellt  den  Art.  84  der  Verfassung

bez.  Redefreiheit  der  Abgeordneten  in  Frage.

Der  Abg.  Frentzel  hatte  in  einer  Rede  im  Abg.-Hause  Aeußerungen  über
den  Regierungspräsidenten  in  Gumbinnen  gethan,  worin  dieser  dem  Haß  und
der  Verachtung  preisgegeben  sein  sollte,  so  daß  die  Staatsanwaktschaft  den
Redner  deßhalb  gerichtlich  belangte.  Sowohl  das  Kreisgericht  von  Gumbinnen
als  das  App.-Gericht  von  Insterburg  hatten  jedoch  die  Klage  mit  Rücksicht
auf  jenen  Artikel  der  Verfassung  abgewiesen,  letzteres  noch  unter  ausdrücklicher
  Beziehung  auf  einen  Plenarbeschluß  des  Obertribunals  vom  12.  Dec.
1853  und  einen  Beschluß  des  Criminalsenats  vom  11.  Jan.  1865.  Dagegen
geht  nun  der  Beschluß  des  Obertribunals:

„Schon  der  Plenarbeschluß  des  k.  Obertribunals  vom  12.  Dec.  1853  besagt
  in  seinen  Motiven:  daß  nicht  alle  Aeußerungen  eines  Abgeordneten  in
der  Kammer  der  strafgerichtlichen  Verfolgung  durch  Art.  84  der  Verfassungs-
        <pb n="163" />
                                               Preußen.                                            161

urkunde  entzogen  worden  sind,  und  einer  dieser  Fälle  muß  auch  dann  als
vorliegend  erachtet  werden,  wenn  es  sich  um  solche  Behauptungen,  resp.  Verbreitung
  von  Thatsachen  handelt,  die  nach  den  Vorschriften  des  §  156  und
des  Absatzes  2  des  §  102  des  Strafgesetzbuchs  als  eine  Verleumdung,  bez.
eine  Beleidigung  mit  dem  Charakter  einer  Verleumdung  erscheinen.  Der
Art.  84  der  Verf.-Urk.  v.  31.  Jan.  1850  ist  eine  Ausnahme  von  der  allgemeinen
Regel,  nach  welcher  alle  Angehörigen  des  Staats  den  bestehenden  Strafgesetzen
unterworfen  sind.  Der  Grund  hierzu  liegt  in  der  Stellung,  welche  die  Mitglieder
der  Kammern  nach  den  Bestimmungen  der  Verf.  Urk.  einnehmen.  Diese  ihnen  zugebilligte
  Ausnahme  aber  muß  im  entstehenden  Zweisel  nach  den  Interpretationsregeln
  der  §§  46,  54—57  der  Einleitung  zum  allgemeinen  Landrecht
so  ausgelegt  werden,  wie  sie  am  wenigsten  zum  Nachtheil  Dritter  gereicht,
„am  nächsien  mit  den  Vorschriften  des  gemeinen  Rechts  und  dem  Hauptendzweck
  des  Staats  übereinstimmt“,  und  wie  ihr  Wortlaut  nach  dem  einfachen
und  gewöhnlichen  Sprachgebrauch  auszufassen  ist.  In  letzterer  Beziehung  ist
Folgendes  in  Betracht  zu  ziehen.  Der  erste  Absatz  des  Art.  84  a.  a.  O.
schreibt  wörtlich  vor:  Sie  (nämlich  die  Mitglieder  beider  Kammern)  können
für  ihre  Abstimmungen  in  der  Kammer  niemals,  für  ihre  darin  ausgesprochenen
  Meinungen  nur  innerhalb  der  Kammer,  auf  Grund  der  Geschäftsordnung,
  zur  Rechenschaft  gezogen  werden.  Es  fragt  sich  daher:  in  welcher
Weise  der  Ausdruck  „Meinungen“  aufzufassen  ist?  Nach  dem  gewöhnlichen
Sprachgebrauch  versteht  man  hierunter  lediglich  die  Resultate  des  Denkvermögens,
  im  Gegensatz  zur  Behauptung  und  Verbreitung  von  Thatsachen.
Selbstredend  können  Meinungen  auch  auf  thatsächlichen  Voraussetzungen  beruhen,
  sowie  sie  in  der  Regel  zugleich  eine  nähere  Begründung  des  dießfällig
gewonnenen  Endergebnisses  umfassen  werden;  allein  selbst  dann  tragen  sie
ihrem  inneren  Wesen  nach  die  Eigenschaft  von  Thatsachen  nicht  an  sich.
Daß  nun  der  Art.  84  a.  a.  O.  unter  Meinung  nur  den  so  eben  hervorgehobenen
  Begriff  und  nicht  auch  die  Behauptung  oder  Verbreitung  von  eigentlichen
  Thatsachen  verstanden  hat,  erglbt  seine  Entstehungsgeschichte.  Die  Regierungsvorlage
  vom  20.  Mai  1848  an  die  damalige  Nationalversammlung
lautete  im  §  57:  Die  Mitglieder  der  Kammer  können  weder  für  ihre  Abstimmung
  in  der  Kammer,  noch  für  ihre  darin  ausgesprochenen  Meinungen
zur  Rechenschaft  gezogen  werden.  Das  Gesetz  vom  23.  Juni  1848  dagegen
besagte  im  §  1:  Kein  Mitglied  der  Versammlung  kann  für  seine  Abstimmungen,
  oder  für  die  von  ihm  in  seiner  Eigenschaft  als  Abgeordneter  ausgesprochenen
  Worte  und  Meinungen  in  irgendeiner  Weise  zur  Rechenschaft  gezogen
werden.  Oie  Bestimmung  dieses  Gesetzes  hatte  somit  einen  größern  Umfang
als  die  erwähnte  Regierungsvorlage  und  der  Art.  84  der  Verf.-Urk.  vom
31.  Jan.  1850.  Der  §  79  des  Commissions-Entwurfs  einer  Verf.-Urk.  der
damaligen  Nationalversammlung  ging  noch  weiter,  indem  es  dort  heißt:  Sie
können  für  ihre  Abstimmungen,  oder  für  die  in  ihrer  Eigenschaft  als  Abgeordnete
  abgegebenen  schriftlichen  oder  mündlichen  Aeußerungen  nicht  zur  Rechenschaft
  gezogen  werden.  Die  octroyirte  Verf.-Urk.  v.  5.  Dec.  1848  adoptirte
  diese  Fassung  in  ihrem  Art.  83  nicht,  sondern  bestimmte,  gleichwie  die
frühere  Regierungsvorlage  v.  20.  Mai  1848:  Sie  können  weder  für  ihre
Abstimmungen  in  der  Kammer,  noch  für  ihre  darin  ausgesprochenen
Meinungen  zur  Rechenschaft  gezogen  werden.  Bei  der  Revision  dieser
Verfassungs-Urkunde  empfahl  nun  die  Commission  der  zweiten  Kammer
folgende  Bestimmung:  Sie  können  für  ihre  Abstimmungen  in  den  Kammern
niemals,  für  ihre  darin  ausgesprochenen  Meinungen  nur  innerhalb  der  Kammer,
  auf  Grund  der  Geschäftsordnung,  zur  Rechenschaft  gezogen  werden,  indem
  hervorgehoben  wurde:  daß  nicht  angenommen  werden  könne,  als  sei  jede
Disciplin  in  der  Kammer  unstatthaft.  Weitergehende  Anträge:  dem  Ausdruck
„Meinungen“  den  der  „Aeußerungen"“  zu  substituiren,  wurden  abgelehnt,  und
so  hat  der  Art.  84  der  Verf.-Urk.  v.  31.  Jan.  1850  seine  jetzige  Gestalt  er-                                                    11
        <pb n="164" />
        162                                        Preußen.

    



halten.  Nach  diesen  Vorgängen  ist  nicht  in  Zweifel  zu  ziehen,  daß  unter
„Meinungen“  nicht  überall  dasjenige  zu  verstehen,  was  der  allgemeinere  Ausdruck
  „Aeußerungen"  in  sich  schließt,  indem  man  absichtlich  diese  Fassung  des
Art.  84  a.  a.  O.  vermieden  hat.  Dem  steht  auch  der  innere  Grund,  den
die  Gesetzgebung  hierbei  vor'  Augen  gehabt,  zur  Seite,  indem  es  zum  Schutz
der  den  Abgeordneten  zuzubilligenden  Redefreiheit  nicht  als  nothwendig  erschien,
  denselben  auf  mögliche  Ausschreitungen  in  unbestimmter  und  schrankenloser
  Weise  auszudehnen.“  Der  Beschluß  verbreitet  sich  hierauf  über  die  Beziehung
  dieser  gegenwärtigen  Auslegung  zu  §  38  des  Preßgesetzes,  welcher
die  Berichte  von  den  Kammersitzungen  betrifft,  und  kommt  dann  auf  die  Bestimmungen
  des  Strafgesetzbuchs.  „Nach  der  vorstehenden  Ausführung  hat

soweit  es  sich  um  Verleumdungen  im  Sinne  des  §  156  des  Strafgesetzbuchs,
  oder  um  Beleidigungen  mit  dem  Charakter  der  Verleumdung
handelt,  wie  sie  der  Abs.  2  des  §  102  des  Strafgesetzbuchs  voraussieht,
nicht  angenommen  werden  können,  daß  sie  durch  den  Art.  84  der  Verf.-Urk.
geschützt  sind.  Denn  das  Wesen  dieser  Vergehen  beruht  gerade  in  der  Behauptung
  oder  Verbreitung  unwahrer,  dem  Haß  oder  der  Verachtung  aussetzender
  Thatsachen,  auf  die  sich,  wie  gezeigt,  der  Art.  84  a.  a.  O.  nicht  bezieht,
  und  deren  Vorhandensein  die  Anklage  behauptet.  Bei  bloßen  Beleidigungen,
  oder  in  den  Fällen  des  §  158  des  Strafgesetzbuchs  dagegen,  in  denen
bei  dem  erbrachten  Beweis  der  Wahrheit  der  behaupteten  oder  verbreiteten
Thatsachen  doch  noch  das  Vorhandensein  einer  bloßen  Beleidigung  übrig
bleiben  kann,  muß  der  Art.  84  a.  a.  O.  mit  voller  Wirkung  als  eintretend
erachtet,  und  die  gerichtliche  Verfolgung  als  unzulässig  angesehen  werden,

weil  eine  bloße  Beleidigung  ohne  verleumderischen  Charakter  ihrem  Thatbestand

  nach  allerdings  in  die  Kategorie  von  Meinungen  fällt.  Solchergestalt
hat  von  dem  frühern  Plenarbeschluß  des  kgl.  Obertribunals  vom  12.  Dec.
1853  wider  Aldenhofen  und  dem  sich  lediglich  anf  diesen  stützenden  Beschluß
der  ersten  Abtheilung  des  Criminalsenats  des  k.  Obertribunals  v.  11.  Jan.
1865  wider  Lyskowski  abgegangen  werden  müssen,  und  hieraus  folgt  die  Aufhebung
  des  durch  die  gegenwärtige  Beschwerde  angegriffenen,  auf  jene  Vorentscheidung
  sich  gründenden  Beschlusses  des  Criminalsenats  des  k.  Appellationsgerichts
  zu  Insterburg  vom  3.  Oct.  1865.  In  der  Sache  selbst  konnte
aber  noch  nicht  sofort  befunden  werden,  weil  das  gedachte  Appellationsgericht
in  seinem  dießfälligen  Beschluß  ausdrücklich  erklärt  hat:  von  einer  thatsächlichen
  Prüfung  der  Anklage  gänzlich  absehen  zu  müssen,  indem  es  dazu
nach  Art.  84  a.  a.  O.  nicht  berechtigt  sei.  Da  nun  dieser  Grund  rechtlich
nicht  zutrifft,  mußte  die  Sache  zur  anderweiten  Erwägung  und  Beschlußfassung
  an  das  erwähnte  Appellationsgericht  zurückgewiesen.  werden.“

Die  öffentliche  Meinung  will  alsbald  wissen,  daß  der  Beschluß  nur  mit
einer  Stimme  Mehrheit  und  lediglich  durch  Mitwirkung  zweier  Hülfsrichter
  gesaßt  worden  sei,  indem  die  Mehrheit  aus  6  Mitgliedern  des  altländischen
  Senats,  1  Mitglied  des  rheinischen  Senats  (Prof.  v.  Dantels)  und
den  2  Hülfsrichtern,  die  Minderheit  dagegen  aus  sämmtlichen  7  andern  Mitliedern
  des  rheinischen  Senats  und  1  Mitgliede  des  altländischen  Senats
Goldtammer)  bestanden  habe.

3.  Febr.  Abg.-Haus:  v.  Hoverbeck  und  162  Genossen  bringen  einen

Antrag  gegen  den  Beschluß  des  Obertribunals  vom  29.  v.  M.  ein
und  verlangen  sofortige  Schlußberathung  über  ihren  Antrag.  Das
Haus  geht  darauf  ein,  ernennt  v.  Hoverbeck  zumm  Referenten  in  der
Frage  und  beschließt  eine  Aufforderung  an  den  Justizminister  zur
Theilnahme  an  der  Verhandlung.

Kriegsminister  v.  Roon  bringt  eine  Vorlage  „betreffend  einen
        <pb n="165" />
                                                    Preußen.                               163

außerordentlichen  Bedarf  für  die  Marineverwaltung“  ein  und  bezieht
sich  dabei  auf  die  vorjährige  Motivirung  der  damals  abgelehnten
Vorlage.
Das  Haus  erklärt  auf  den  Antrag  Virchows  und  auf  den  von
Wwesten  erstatteten  Commissionsbericht  mit  251  gegen  44  Stimmen
„die  rsl  des  Herzogthums  Lauenburg  mit  der  Krone  Preußen

für  rechtsungültig,  solange  nicht  die  verfassungsmäßige  Zustimmung  beider
Häuser  erfolgt  sei."

6.  Febr.  Der  rheinische  Civilsenat  des  Obertribunals  entscheidet  noch-



mals  und  zwar  wiederum  mit  der  Mehrheit  von  nur  einer  Stimme,
aber  dießmal  unter  Mitwirkung  eines  Hülfsrichters  in  der  Stellvertretungsfrage
  zu  Gunsten  des  Fiscus.  Die  Frage  ist  damit  definitiv
gegen  die  liberalen  Beamteten  im  Abg.-Haus  für  die  ganze  Monarchie
entschieden.  «

8. „  Herrenhaus:  die  Regierung  legt  dem  Hause  einen  Gesetzesentwurf
bez.  Erwerbs=  und  Wirthschaftsgenossenschaften  vor,  der  diese  Genossenschaften
  von  ihrer  Erlaubniß  abhängig  machen  will.

9—  10.  Febr.  Abg.-Haus:  Debatte  über  den  Antrag  Hoverbeck  u.  Gen.



gegen  den  Beschluß  des  Obertribunals  vom  29.  Jan.  Erklärung
des  Justizministers,  Reden  Bismarcks,  Gneists,  Twestens,  Simsons
und  Waldecks.  In  namentlicher  Abstimmung  wird  der  Antrag  mit
263  gegen  35  Stimmen  zum  Beschluß  erhoben:

„In  Erwägung,  daß  die  gerichtliche  Verfolgung  der  Abgeordneten  Twesten
und  Frentzel  wegen  Reden,  die  sie  im  Abg.-Hause  gehalten  haben,  von  der
Staatsanwaltschaft  beantragt,  von  den  Gerichten  erster  und  zweiter  Instanz
zwar  abgelehnt,  von  dem  Strafsenate  des  Obertribunals  aber  zugelassen  ist,
im  Widerspruche  mit  entgegenstehenden  Entscheidungen  dieser  Behörde  aus
den  Jahren  1853  und  1865;  in  Erwägung,  daß  der  Art.  84  der  Verfassung
anordnet:  „„Sie  (die  Mitglieder  beider  Kammern)  können  für  ihre  Abstimmungen
  niemals,  für  ihre  darin  ausgesprochenen  Meinungen  nur  innerhalb
der  Kammer  auf  Grund  der  Geschäftsordnung  (Art.  78)  zur  Rechenschaft
gezogen  werden“";  in  Erwägung,  daß  hierdurch  zum  Schutze  der  für  die
Wirksamkeit  des  Landtags  unentbehrlichen  Redefreiheit  jeder  Behörde  außerhalb
  des  Landtages  irgend  eine  Befugniß,  wegen  Reden  der  Landtagsmitglieder
  gegen  dieselben  einzuschreiten,  unzweideutig  abgeschnitten  ist;  daß  folglich
der  Staatsanwaltschaft  und  den  Gerichten  keine  Ausdeutung,  keine  Censur
des  Inhalts  der  Reden  der  Volksvertreter  zustebt;  in  Erwägung,  daß  jeder
Angriff  dieser  Art  das  Verfassungsleben  in  seinen  Wurzeln  untergräbt  —:
erklärt  das  Haus  der  Abgeordneten:  1)  der  Antrag  der  Staatsanwaltschaft
auf  gerichtliche  Verfolgung  der  Abg.  Twesten  undo  Frentzel  wegen  ihrer  Reden
im  Abgeordnetenhause,  sowie  die  Zulassung  dieses  Antrags  von  Seiten  des
Strafsenats  des  höchsten  Gerichtshofes  enthalten  eine  Ueberschreitung  der  amtlichen
  Befugnisse  der  Staatsanwaltschaft  und  einen  den  Art.  84  der  Verfassung
  verletzenden  Eingriff  in  die  Rechte  des  Abgeordnetenhauses;  2)  das  Haus
der  Abg.  erhebt  zur  Wahrung  seiner  Rechte  und  der  Rechte  des  nach  Art.  83
der  Verfassung  von  ihm  vertretenen  ganzen  Volkes  Protest  gegen  diesen  Eingriff
  und  gegen  die  Rechtsgiltigkeit  eines  jeden  Verfahrens  und  jeder  Verurtheilung,
  welche  in  Folge  dieses  Antrags  und  ähnlicher  Anträge  der  Staatsanwaltschaft
  gegen  selne  Mitglieder  ergehen  möchte.“

12. „  Versammlung  des  Nord-Ostsee-Canalcomité  unter  dem  Vorsitze
des  gew.  Ministers  v.  d.  Heydt.  Der  Handelsminister  erklärt  sich  geneigt,

                                                 11*
        <pb n="166" />
        164                                                     Preußen.



von  den  auf  28,100,000  Thlr.  veranschlagten  Kosten  12  Millionen
Actiencapital  für  den  Staat  zu  übernehmen  und  hiefür  an  dem  Ertrage
  des  Unternehmens  nicht  eher  betheiligt  zu  sein,  als  bis  dem
Actiencapital  eine  Verzinsung  von  4  Proc.  gesichert  sein  würde.
Das  Comits  erklärt  diese  Propositionen  der  Regierung  für  durchaus
ungenügend,  um  das  Unternehmen  zu  Stande  zu  bringen.

13.  Febr.  Abg.-Haus:  Die  Regierung  bringt  eine  Vorlage  ein  behufs

Aufhebung  des  Arbeitercoalitionsverbots  und  der  Einzugsgelder.

14.  „  Das  Kriegsministerium  ordnet  in  weiterer  Ausführung  der








Armeeorganisation  die  Errichtung  von  zwei  neuen  Cavallerieregimentern
  an.

„  Volksversammlungen  in  Königsberg,  Magdeburg,  Breslau,  Köln,
Berlin  u.  s.  w.  gegen  den  Obertribunalsbeschluß  v.  29.  Jan.  Diejenigen
  in  Königsberg  und  Berlin  werden  polizeilich  aufgelöst.

15. „  Mehrere  Zeitungen  in  Königsberg  werden  wegen  eines  bloßen
Telegramms,  das  sie  s.  Z.  über  die  Depesche  Russels  bez.  des  Gasteiner
  Vertrags  gebracht  hatten,  „wegen  Verletzung  der  Ehrfurcht
gegen  den  König“  gerichtlich  verurtheilt.

16. „  Abg.-Haus:  Debatte  über  das  von  der  Regierung  verhinderte
Klner  Abgeordnetenfest.  Das  Haus  beschließt  auf  den  Antrag  der
Justizcommission  über  die  Beschwerde  des  Hrn.  Classen-Kappelmann
und  Genossen  mit  allen  gegen  die  Stimmen  der  Feudalen  und
Katholiken:

.1)  Die  amtlichen  Maßregeln,  welche  auf  das  Verbot  und  die  Verhinderung
  des  im  Juli  1865  von  einer  Anzahl  von  Einwohnern  der  Rheinlande
und  Westphalens  unternommenen  Festes  zu  Ehren  von  Abgeordneten  gerichtet
waren,  stehen  im  Widerspruch  mit  dem  Art.  29  der  Verf.-Urk.  und  dem  dazu
  erlassenen  Gesetze  v.  11.  März  1850,  betr.  die  Ausübung  des  Versammlungs=
  und  Vereinigungsrechtes.  2)  Der  Minister  des  Innern  hat  seine
Pflicht  dadurch  verletzt,  daß  er  auf  die  Beschwerde  v.  11.  Juli  1865  keinen
Bescheid  ertheilt  hat.  3)  Es  war  die  Pflicht  des  Ministers  des  Innern,  die
gesetzwidrigen  Maßregeln  der  ihm  untergeordneten  Beamten  zu  verhindern.
4)  Der  Oberprocurator  ist  verpflichiet,  auf  Grund  des  §  315  des  Strafgesetzbuchs
  gegen  den  Regierungspräsidenten  v.  Möller  und  den  Polizeipräsidenten
  Geiger  zu  Köln,  sowie  gegen  die  Bürgermeister  Eich  zu  Longerich  und
Schaurte  zu  Deutz  wegen  Mißbrauchs  der  Amtsgewalt  die  strafrechtliche  Verfolgung
  herbeizuführen.“

17. „  Abg.-Haus:  Die  Budgetcommission  lehnt  den  Antrag  Twestens

auf  einfache  Ablehnung  des  Budgets  mit  19  gegen  16  Stimmen  ab.
18. „  Die  Staatsregierung  lehnt  die  Annahme  von  drei  Beschlüssen  des
Abg.-Hauses  ab  und  schickt  dieselbe  einfach  dem  Präsidenten  des
Abg.-Hauses  zurück.

Schreiben  des  Ministerpräsidenten  Grafen  Bismarck:
„Nachdem  das  k.  Staatsministerium  von  Ew.  Hochwohlgeboren  gefälligen
Schreiben  vom  3.,  dem  10.  u.  16.  d.  M.  durch  mich  Kenntniß  erhalten,  hat
dasselbe  beschlossen,  die  AUnnahme  dieser  Schriftstücke  abzulehnen,  weil  die
darin  mitgetheilten  Beschlüsse  in  der  dem  Hause  der  Abgeordneten  durch  die
Verfassung  beigelegten  Competenz  nicht  nur  keine  Begründung  finden,  sondern
verschiedene  Artikel  der  Verfassung  ausdrücklich  verletzen.  Das  Haus  der  Ab-
        <pb n="167" />
                                               Preußen.                                        165

geordneten  ist  weder  berechtigt,  einen  von  Sr.  Maj.  dem  Könige  geschlossenen
Staatsvertrag  für  rechtsungiltig  zu  erklären,  noch  richterliche  Urtheilssprüche
anzufechten,  noch  den  Beamten  der  Exccutivgewalt  Vorschriften  zu  ertheilen.
Der  Beschluß  des  Hauses  vom  3.  d.  M.  verletzt  den  Art.  48,  der  vom  10.
d.  M.  den  Art.  86,  der  vom  16.  d.  M.  den  Art.  45  der  Verfassung.  Die
k.  Regierung  vermag  über  rechtswidrig  gefaßte  Beschlüsse  keine  amtliche  Mittheilung
  von  dem  Präsidium  des  Hauses  entgegen  zu  nehmen,  und  beehre  ich
mich  daher,  Ew.  H.  die  überreichten  Ausfertigungen  der  Beschlüsse,  betr.
das  Herzogthum  Lauenburg,  den  Antrag  des  Frhrn.  v.  Hoverbeck  und
livr  Pelition  des  Herrn  Classen-Kappelmann  in  den  Anlagen  wieder  zuzustellen.“


20.  Febr.  Abg.-Haus:  Die  Marinecommisson  beschließt,  die  Vorlage  der







Regierung  neuerdings  abzulehnen.

21. „  Abg.-Haus:  Die  Budgetcommission  genehmigt  den  an  das  Haus

zu  erstattenden  Vorbericht  Virchow's  über  das  Budget  für  1866
und  mit  allen  gegen  4  Stimmen  eine  Reihe  daran  geknüpfter  Resolutionen.


Die  auf  einen  Antrag  des  Abg.  Lasker  niedergesetzte  Commission
bez.  des  Geschäftes  der  Regierung  mit  der  Köln-Mindener  Eisenbahngesellschaft
  beschließt,  darauf  anzutragen,  den  dießfalls  abgeschlossenen
  Vertrag  für  verfassungswidrig  und  daher  für  rechtsungiltig
  zu  erklären.

22. „  Abg.-Haus:  Debatte  über  das  Ministerialschreiben  v.  18.  d.  M.

Das  Haus  beschließt  darüber  mit  allen  gegen  die  Stimmen  der
Feudalen  und  eines  Theiles  der  Katholiken  die  einfache  Tagesordnung,
  nachdem  die  beiden  großen  Fractionen  der  Opposition  sich  in
Vorversammlungen  darüber  geeinigt  hatten.

Das  Haus  lehnt  den  Antrag  Reichenspergers  auf  Erlaß  einer
Adresse  an  die  Krone  mit  allen  gegen  die  Stimmen  der  katholischen
Fraction  ab.  .

Eine  k.  Botschaft  verkündet  den  Schluß  der  Session  ganz  unerwartet
  auf  den  folgenden  Tag  und  eine  zweite  vertagt  den  Landtag
augenblicklich  bis  dahin,  um  alle  weiteren  Beschlüsse  unmöglich  zu
machen,  obgleich  das  Budget  für  1866  noch  gar  nicht  in  Angriff
genommen  und  überhaupt  bis  jetzt  noch  gar  keine  legislative  Maßregel
  zu  Stande  gekommen  ist.  Schlußrede  Grabows:

...  Wir  können  die  heutige  Sitzung  nur  mit  dem  lebhaften  Wunsche
schließen,  daß,  da  nach  meiner  Ueberzeugung  in  jeder  Hinsicht  ein  weiteres
Verfahren  eintreten  wird,  das  preußische  Volk  hinter  seinen  Abgeordneten
stehen  und  die  Verf.-Urk.  wie  bisher  heilig  halten  werde.  Die  Maßnahmen,
die  vielleicht  in  Folge  unserer  Vertagung  und  unserer  Schließung  eintreten
werden,  sie  haben  sich  im  Laufe  unserer  Sitzungsperiode  schon  angekündigt;
ich  glaube  aber,  daß  wir,  die  wir  für  Recht,  Gesetz  und  Verfassung  biede
mit  allen  unsern  Kräften  eingetreten  sind,  dieß  auch  ferner  unser  Streben

  sein  lassen  wollen  .
Auf  das  schließlich  vom  Präsidenten  auf  den  König  ausgebrachte

Hoch  stimmen  nur  die  Feudalen  und  Katholiken  ein.

23. „  Schluß  der  Session  des  Landtags  im  weißen  Saale  des  kgl.
        <pb n="168" />
        166                                         Preußen.

Schlosses.  Zu  der  Feierlichkeit  findet  sich  keiner  der  Präsidenten  des
Abg.-Hauses  und  von  den  Mitgliedern  nur  die  Feudalen  und  einige
Katholiken  ein.  Bismarck  verliest  die  Thronrede:

„Die  königl.  Regierung  hatte  die  Landtagssession  nicht  in  der  Erwartung
einer  unmitstelbaren  Lösung  des  schwebenden  Verfassungsstreites,  aber  doch  in
der  Hoffnung  eröffnet,  daß  das  im  preußischen  Volke  lebende  Verlangen  nach
Ausgleichung  auch  in  der  Landesvertretung  hinreichenden  Widerhall  finde,  um
ein  Zusammenwirken  der  Staatsgewalten  zur  Herstellung  nützlicher  Gesetze
zu  ermöglichen.  und  durch  gemeinsame  Thätigkeit  im  Dienste  des  Vaterlandes
die  Schroffheit  des  Gegensatzes  zu  mildern,  worin  das  Haus  der  Abgeordneten
  zur  Krone  und  zum  Herrenhause  gerathen  ist.  In  dieser  Hoffnung
eröfsnete  die  Staatsregierung  gemäß  dem  königlichen  Willen  den  Landtag,
ohne  dem  Zerwürfnisse  ihrerseits  neue  Nahrung  zu  geben,  oder  die  Grundlagen
  künftiger  Verständigung  zu  beeinträchtigen.  Die  erste  Kundgebung,  die
im  Abgeordnetenhause  erfolgte,  war  die  Rede  des  Präsidenten,  worin  derselbe
der  feindseligen  Stimmung  der  Mehrhen  des  Hauses  durch  grundlose  und
herausfordernde  Vorwürfe  gegen  die  königliche  Regierung  Ausdruck  gab.
Diesem  Vorgange  entsprach  die  fernere  Thätigkeit  des  Hauses;  dieselbe  war
nicht  dem  Frieden,  sondern  dem  Streite  zugewandt,  nicht  den  Gesetzesvorlagen,
  sondern  dem  Bestreben  gewidmet,  zu  Angriffen  auf  die  Regierung  auf
Gebieten  Anlaß  zu  suchen,  welche  dem  Wirkungskreise  der  Landesvertretung
durch  die  Landesverfassung  nicht  überwiesen  sind  und  wo  die  Thätigkelt  des
Hauses  deßhalb  unfruchtbar  bleiben  mußte.  In  diesem  Sinne  wurde  die
von  dem  ganzen  Lande  freudig  begrüßte  Vereinigung  mit  Lauenburg  und
dadurch  das  verfassungsmäßige  Recht  des  Königs  angefochten,  Staatsverträge
abzuschließen,  die  dem  Lande  keine  Lasten  auflegen.  In  diesem  Sinne  erfolgte
  durch  Beschluß  vom  10.  Februar  der  verfassungswidrige  Angriff  auf
die  durch  §  86  der  Verfassungsurkunde  verbürgte  Unabhängigkeit  der  Gerichte,
verbunden  mit  dem  Versuche,  das  wohlbegründete  Ansehen  der  preußischen
Rechtspflege  im  Volke  zu  erschüttern  und  die  Ehre  eines  Richterstandes  öffentlich
  anzutasten,  dessen  Unparteilichkeit  noch  heute  wie  seit  Jahrhunderten  dem
Vaterlande  zum  Ruhme  gereicht.  Durch  einen  weiteren  Beschluß  verletzte  das
Abgeordnetenhaus  den  §  45  b  der  Verfassungsurkunde,  sich  die  dem  Könige
allein  zustehende  Befugniß  der  vollziehenden  Gewalt  beilegend,  indem  es
unternabm,  Beamten  Vorschriften  betreiss  ihrer  Diensipflichten  zu  ertheilen.
Angesichts  dieser  Uebergriffe  mußte  die  Staatsregierung  sich  die  Frage  vorlegen,
  ob  von  der  Fortsetzung  der  Verhandlungen  ein  gedeihliches  Ergebniß
für  die  Wohlfahrt  und  den  Frieden  des  Landes  überhaupt  zu  erwarten  sei.
Se.  Maj.  der  König  wollie  die  Beantwortung  dieser  Frage  ausgesetzt  wissen,
bis  die  Berathung  des  Hauses  über  einen  Antrag  erfolgt  sein  würde,  in  welchem
  die  vermittelnden  Bestrebungen  einer  Minderheit  ihren  Ausdruck  gefunden
  hatten.  Der  Verlauf  dieser  Berathungen  vermochte  bei  der  Staatsregierung
  die  Besorgnisse  nicht  zu  heben,  daß  auf  dem  vom  Hause  eingeschlagenen
Wege  das  Land  ernsteren  Zerwürfnissen  entgegengeführt  und  eine  Ausgleichung
  der  bestehenden  auch  für  die  Zukunst  erschwert  werden  würde.  Dies
zu  verhüten,  hat  Se.  Maj.  der  König  befohlen,  die  Sitpungen  des  Landtags
zu  schließen.  Im  allerhöchsten  Austrag  erkläre  ich  den  Landtag  der  preußischen
  Monarchie  für  geschlossen.“"

Die  Regierung  läßt  sich  nach  dem  Schluß  des  Landtags  mit  gesuchter
  Rücksichtslosigkeit  sofort  die  Räume  des  Abg-Hauses  und  alle
Landtagsmaterialien  übergeben.

24.  Febr.  52  Mitglieder  des  Herrenhauses  (32  Vertreter  des  sog.  alten
gefestigten  Grundbesitzes,  12  lebenslängliche  und  nur  8  erbliche  Mit-
        <pb n="169" />
                                          Preußen.                           167

glieder)  richten  an  den  König  durch  Vermittlung  des  Vicepräsidenten

des  Hauses  eine  Dankadresse:

„..  In  den  letzten  Tagen  haben  Richter,  die  von  Ew.  kgl.  Majestät  ernannt
worden  und  in  Cw.  kgl.  Majestät  Namen  Recht  sprechen,  den  höchsten  Gerichtshof
  schwer  angegriffen,  unter  dessen  Disciplin  sie  stehen,  und  sein  Ansehen
  durch  die  Nichtigkeitserklärung  eines  Ausspruchs  angetastet,  dessen
Wortlaut  noch  nicht  einmal  vorlag,  in  einem  Ton  und  Geist,  der  die  treuen
Unterthanen  Ew.  Majestät  mit  Entrüstung  erfüllt  bat,  Die  Veranlassun
war,  daß  das  höchsie  Gericht  für  Recht  erachtet  hatte,  daß  Ew.  kgl.  Majestä
gegen  Majestätsverbrechen  und  Hochverrath  und  Ew.  kgl.  Maj.  Diener  und
Unterthanen  gegen  Verleumdungen  auch  dann  durch  die  Gesetze  geschützt  seien,
wenn  selche  Frevel  von  Landtagsmitgliedern  in  ihrer  Versammlung  begangen
werden.  Ew.  kgl.  Majestät  haben  aber  das  Schwert  von  Gott  empfangen
zur  Strafe  über  die  Uebelthäter,  und  nicht  ohne  Verwirrung  des  Rechtsbewußtseins
  des  ganzen  Landes,  nicht  ohne  den  Berlust  seiner  Freiheit,  nicht
ohne  die  Gewißheit  seines  Untergangs  würden  Allerhöchstdieselben  der  Uebung
dieser  Pflicht  durch  Allerhöchstderen  Gerichte  und  deren  unparteiische  Rechtspflege
  sich  entzichen  können.“  ·

Unter  den  Unterzeichnern  der  Adresse  findet  sich  auch  der  Präsident  des
Obertribunals  Herr  Uhden  und  der  Vicepräsident  desselben  Herr  Götze.

27.  Febr.  Die  „Rheinische  Ztg.“  wird  confiscirt,  weil  sie  den  fertigen  aber
noch  nicht  ausgegebenen  Vorbericht  der  Budgetcommission  veröffentlicht
  hat.

—  März.  In  Berlin  werden  die  sämmltlichen  nicht  bestätigten  Stadträthe
von  der  Stadtverordnetenbdersammlung  wieder  gewählt,  von  der  Regierung
  jedoch  abermals  nicht  bestätigt.  Das  Vorsteheramt  der
Königsberger  Kaufmannschaft  erklärt  auf  eine  Wahl  im  Commerzund
  Admiralitätscolleg  gänzlich  zu  verzichten,  sofern  die  Regierung
auf  ihrem  Befehl  beharre,  den  nicht  bestätigten  Kaufmann  Berent
keinenfalls  wieder  in  Vorschlag  zu  bringen  und  überhaupt  keine
oungeeigneten  Personen“  zu  wählen,  da  sonst  eine  Aufhebung  oder
Umwandlung  des  Collegs  in  Betracht  gezogen  werden  würde.

2.  „  Das  Ocbertribunal  stellt  in  einem  Urtheil  bez.  die-  Disciplinarstrafbarkeit
  der  Beamteten  den  Satz  auf:  „Ein  Beamteter  verstößt
gegen  die  Disciplin,  wenn  er  bei  der  öffentlichen  Kundgebung  seiner
politischen  Ansichten  Maßregeln  der  Staatsregierung  hindernd  entgegentritt.“


16.  „  Eine  Schrift  des  Prof.  Zachariä  in  Göttingen  gegen  das  Urtheil
des  Obertribunals  vom  29.  Januar  wird  in  Berlin  mit  Beschlag
belegt.

—  „  Angebliche  Unterhandlungen  der  Regierung  wegen  Verkauf  der
Saarbrücker  Kohlenbergwerke.

22.  „  Geburtstag  des  Königs.  Das  Vorsteheramt  der  Kaufmannschaft
von  Königsberg  beschließt  die  übliche  Ausflaggung  und  Illumination
des  Börsengebäudes  dießmal  zu  unterlassen.  Es  wird  deßhalb  eine
Untersuchung  eingeleitet.  Bei  der  Neuwahl  eines  Drittels  des  Amtes
        <pb n="170" />
        168                                     Preußen.

werden  alle  bisherigen  Mitglieder  wieder  gewählt  bis  auf  zwei,  die
durch  entschiedenere  Charaktere  ersetzt  werden.

24.  März.  Depesche  Bismarcks  an  die  deutschen  Mittelstaaten.  (s.  Deutschland.)

25.  „  Beginn  der  Friedenspetitionen,  Friedensadressen  und  Resolutionen
gegen  einen  Krieg  mit  Oesterreichs  um  einer  gewaltsamen  Annexion
Schleswig-Holsteins  willen.  (s.  Deutschland.)

27.  „  In  Wien  glaubt  man  (irrthümlich),  daß  an  diesem  Tage  die
Allianz  mit  Italien  in  Berlin  abgeschlossen  worden  sei.

Anm.  Die  Allianzist  bisher  nicht  veröffentlicht  worden,  auch  nicht  vom  italienischen
  Grünbuche.  Doch  ergibt  sich  aus  den  von  diesem  mitgetheilten  Aktenstücken,
  daß  sie  jedenfalls  erst  nach  dem  3.  April  (vielleicht,  wie  behauptet
wird,  am  8.  April)  abgeschlossen  wurde.

28.  „  Eine  kgl.  Ordre  befiehlt,  die  Armee  in  Kriegsbereitschaft  zu
setzen.

29.  „  Justizrath  Wagener,  der  Führer  der  feudalen  Fraction  des  Abg.
Hauses,  wird  zum  geheimen  Regierungsrathe  und  vortragenden  Rathe
im  Staatsministerium  ernannt.

6.  April.  Dep.  an  Oesterreich.  (s.  Deutschland.)

9.  „  Preußen  trägt  in  Frankfurt  auf  Reform  der  Bundesverfassung
an  und  auf  Einberufung  eines  Parlaments  aus  direkten  Wahlen
und  allgemeinem  Stimmrecht.  (s.  Deutschland.)

15.  „  Dep.  an  Oesterreich.  (s.  Deutschland.)

21.  „  Dep.  an  Oesterreich.  (s.  Deutschland.)

26.  „  Die  Partei  der  Altliberalen  tritt  auf  einer  Versammlung  in  Halle
in  dem  Conflict  mit  Oesterreich  zuerst  entschieden  auf  Seite  der
Regierung.  (s.  Deutschland.)

27.  „  Sommation  an  Sachsen.  (s.  Deutschland.)

„  „  Circulardep.  an  die  deutschen  Regierungen  bez.  Bundesreform.
(s.  Deutschland.)

30.  „  Dep.  an  Oesterreich.  (s.  Deutschland.)

4.  Mai.  Der  König  erläßt  endlich  die  förmliche  Mobilisirungsordre  des
3.,  4.,  5.,  6.,  8.  und  des  Garde--Armeecorps.

6.  „  Mißlungenes  Attentat  Blinds  gegen  Bismarck.  Die  öffentliche
Meinung  verwirft  selbstverständlich  das  Attentat,  aber  eine  dem
Premier  dafür  gebrachte  Ovation  fällt  doch  sehr  schwach  aus.

7.  „  Der  Rundschauer  der  Kreuzztg.,  Hr.  v.  Gerlach,  erklärt  sich  in
derselben  sehr  eindringlich  gegen  die  Politik  Bismarcks  und  die  durch
sie  bewirkte  innere  Auflösung  der  conservativen  Partei  in  Preußen.

8.  „  Auch  das  1.  und  2.  Armeecorps,  sowie  das  7.  werden  mobilisirt,
also  die  gesammte  Armee  Preußens  auf  Kriegsfuß  gesetzt.

9.  „  Eine  kgl.  Verordnung  spricht  auf  Grund  eines  Expose  des  Gesammtministeriums

  die  Auflösung  des  Abgeordnetenhauses  aus.
S.  das  Exposé  des  Ministeriums  Ergänzungsheft  S.  66.
        <pb n="171" />
                                                  Preußen.                     169

10.  Mai.  Auch  die  Landwehr  sämmtlicher  9  Armeecorps  wird  auf  kgl.
Befehl  mobil  gemacht.

12.  „  Preußen  remonstrirt  in  Hannover  und  Kassel  gegen  die  von  beiden
Regierungen  getroffenen  militärischen  Vorsichtsmaßregeln  und  dringt
auf  absolute  Neutralität  auf  dem  Friedensfuße  des  Militärs.

Eine  kgl.  Verordnung  hebt  mit  Rücksicht  auf  den  durch  die  Mobilmachung
  der  ganzen  Armee  eingetretenen  allgemeinen  Nothstand
die  bisherigen  Wuchergesetze  provisorisch  auf.

Der  Abgeordnete  Frentzel  wird  vom  Kreisgerichte  Gumbinnen
trotz  des  Beschlusses  des  Obertribungls  v.  29.  Jan.  neuerdings  auf
Grund  des  Art.  84  der  Verfassung  freigesprochen.

14.  „  Eine  kgl.  Cabinetsordre  ordnet  ausgedehnte  Truppenconcentrationen
namentlich  in  Sachsen  und  Schlesien  an,  welche  bis  zum  15.  Juni
vollendet  sein  sollen.  1

15.  „  Hannover  und  Kurhessen  erklären  sich  zu  einer  neutralen  Haltung
in  dem  ausgebrochenen  Conflicte  zwischen  Oesterreich  und  Preußen
bereit,  doch  nur  unter  Vorbehalt  allfälliger  Bundesbeschlüsse.

—  „  Die  Bewegung  für  Friedensadressen  hat  so  ziemlich  in  allen  Provinzen
  ihren  Fortgang,  während  die  Einberufung  der  Landwehr  durch
die  Regierung  auf  großen  Widerwillen  stößt  und  an  vielen  Orten
im  Osten  wie  im  Westen  der  Monarchie  zu  argen  Excessen  von
Seite  der  Einberufenen  führt.  Nur  der  Magistrat  und  die  Stadtverordneten
  von  Breslau  erlassen  eine  kriegerische  Adresse  an  den  König.

18.  „  Die  Regierung  erläßt  eine  auf  Grund  des  Art.  63  der  Verfassung
  octroyirte  Verordnung  über  die  Gründung  öffentlicher  Darlehenscassen
  „zu  Abhülfe  des  Creditbedürfnisses“"  und  die  Ausgabe
von  Darlehenscassenscheinen  im  Betrage  von  25  Mill.  Thlrn.

19.  „  Der  König  beantwortet  die  Breslauer  Adresse  sehr  freundlich,  die
Friedensadressen  bleiben  dagegen  vorerst  ganz  unbeantwortet.

22.  „  Eine  Dep.  Bismarcks  an  Württemberg  wirft  demselben  vor,  neben
Oesterreich  und  Sachsen  zuerst  gegen  Preußen  gerüstet  und  damit
die  ganze  jetzige  Verwickelung  mit  verschuldet  zu  haben.  (s.  Deutschland.)

24.  „  Eine  Reihe  von  Stadtverordnetenversammlungen  richtet  Friedensadressen
  an  den  König;  17  Handelskammern  von  Rheinland  und
Westphalen  verständigen  sich  über  einen  gemeinsamen  Schritt  in
demselben  Sinne.

30.  „  Preußen  nimmt  die  Einladung  der  neutralen  Mächte  zu  Beschickung
  eines  Friedenscongresses  in  Paris  seinerseits  an.

1.  Juni.  Oesterreich  bringt  den  schon  für  gesichert  betrachteten  Friedenscongreß
  durch  seinen  Antrag  am  Bunde  bez.  Schleswig-Holstein  und
durch  die  Bedingungen,  die  es  seinerseits  an  die  Beschickung  des
Congresses  knüpft,  zum  Scheitern.  (s.  Deutschland.)

2.  „  Der  Finanzminister  v.  Bodelschwingh  tritt  zurück  und  wird  durch
v.  d.  Heydt  ersetzt.
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        170                                            Preußen.

3.  Juni.  Preußen  protestirt  in  einer  Dep.  an  Oesterreich  gegen  den  Antrag
desselben  am  Bunde  vom  1.  Juni  und  erklärt  denselben  für  einen
Bruch  der  Gasteiner  Convention.  (s.  Deutschland.)

4.  „  Eine  Circulardep.  Bismarcks  sieht  den  Krieg  als  eine  in  Wien
beschlossene  Sache  an  und  spricht  sich  über  Oesterreich  ehne  allen
Rückhalt  aus.  (s.  Deutschland.)

5.  „  Der  Staatsanzeiger  veröffentlicht  als  Beweis,  daß  Oesterreich  dure
seinen  Antrag  am  Bunde  vom  1.  Juni  den  (geheimen  und  bis  jett
nicht  bekannten)  Vertrag  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  ren
16.  Januar  1864  und  damit  auch  die  Gasteiner  Convention  gebrochen
  habe,  den  Art.  6  jenes  Vertrages.

„Falls  es  zu  Feindseligkeciten  in  Schleswig  kommt,  behalten  sich  Preußen
und  Oesterreich  vor,  die  künftigen  Verhältnisse  der  Herzogthümer  nur  im
gegenseitigen  Einverständnisse  festzustellen.  Sie  werden  gleichfalls  die  Erbfolgefrage
  in  den  Herzegthümern  nicht  anders  als  im  gemeinsamen  Einverständnisse
  entscheiden.“

Die  Wahlen  zum  Landtag  werden  durch  kgl.  Verordnung  auf  den
25.  Juni  und  3.  Juli  angesetzt.

6.  „  Der  preußische  Gouverneur  von  Schleswig,  Gen.  v.  Manteuffel,
notificirt  dem  österr.  Statthalter  von  Holstein,  FML.  v.  Gablenz,
daß  seine  Regierung  die  Gasteiner  Convention  durch  die  Erklärung
Oesterreichs  am  Bunde  v.  1.  d.  M.  für  dahin  gefallen  betrachte
und  daß  er  demgemäß  den  Austrag  habe,  seine  Truppen  auf  Grundlage
  des  früheren  Cendeminats  schon  am  folgenden  Tage  in  Holstein

einrücken  zu  lassen.

7.  „  Die  Preußen  rücken  in  Holstein  ein  und  besetzen  Rendsburg,
Kiel  und  Itzehoe.  Der  österreichische  Statthalter  v.  Gablenz  pretestirt
  und  zieht  sich  mit  seinen  Truppen  (circa  3000  Mann  gegen
ca.  20,000  Preußen),  der  Landesregierung  und  dem  Herzog  Friedrich
  nach  Altona  zurück.

Die  Stadtverordneten  von  Berlin  beschließen  wiederhelt,  daß  die
Darlehenscassenscheine  von  den.  Stadtcassen  nicht  angenommen  werden
dürften  und  erklären  den  Magistrat  für  verantwortlich  für  allfälligen
Schaden  bei  Annahme  derselben.

8.  „  Mit  Ausnahme  Altonas  wird  ganz  Holstein  von  den  Preußen
besetzt.

9.  „  Nach  einer  Bekanntmachung  des  Ministers  des  Innern  hat  der
König  befohlen,  die  sämmtlichen  Friedensadressen  wie  folgt  zu  keantworten:


„Der  König  hat  in  diesen  Vorstellungen  ungern  den  Ausdruck  der  Hingebung
  und  Opferwilligkeit  vermißt,  welche  andere  Kundgebungen  der  letzen
Zeit.  namentlich  die  Adresse  der  Vertreter  der  Stadt  Breslau  enthalten.  Se.
Maj.  hat  in  dem  bekannten  Erlaß  auf  diese  letztere  klar  und  eindringlich
ausgesprochen,  daß  Niemand  schmerzlicher,  als  Allerhöchsidieselben,  die  Schwere
der  Opfer,  welche  der  Krieg  dem  Vaterlande  auferlegen  würde,  empfinden,
Nlemand  das  Bedürfniß  lebhafter  fühlen  könne,  daß  dieselben  von  Herrscher
und  Volk  in  ungetrübter  Eintracht  getragen  werden.  Se.  Moj.  hat  feierlich
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                                               Preußen.                                    171

erklärt,  sein  Volk  nur  zu  den  Waffen  gerufen  zu  haben,  um  Preußen  und
seine  bedrohten  heiligsten  Güter  zu  vertheidigen.  Mit  Bezug  auf  den  Wunsch
aber,  daß  die  Wiederherstellung  des  vollen  Einklangs  zwischen  Regierung
und  Volk  der  nationalen  Begeisterung  die  rechte  Grundlage  und  Weihe  geben,
hat  Se.  Maj.  von  Neuem  verkündet,  daß  die  Verständigung  mit  dem  Landtage
  das  Ziel  seiner  Wünsche  und  seines  eifrigen  Strebens  sei.  In  diesen
allerhöchsten  Versicherungen  haben  daher  auch  die  Urheber  und  Unterzeichner
jener  anderweitigen  Adressen  die  der  Würde  der  Krone,  wie  den  Interessen
des  Vaterlandes  einzig  angemessene  Erwiderung  und  Bescheidung  zu  finden.
Angesichts  der  drohenden  und  täglich  wachsenden  Gefahren  erwartet  der  König,
daß  das  gesammte  preußische  Volk,  eingebent  der  Traditionen  einer  großen
Vergangenheit,  eine  einmüthige  patriotische  Hingebung  für  die  höchsten  und
heiligsten  Interessen  des  Vaterlandes  von  Neuem  rückhaltlos  bewähren  werde.“

9.  Juni.  Der  Abg.  Twesten  wird  vom  Berliner  Stadtgericht  trotz  des  Beschlusses
  des  Obertribunals  vom  29.  Januar  auf  Grund  des  Art.  84
der  Verfassung  neuerdings  freigesprochen.

10.  „  Preußen  erläßt  eine  Circulardep.  an  die  deutschen  Regierungen
mit  einem  neuen  Bundesreformentwurf,  der  auf  gänzlicher  Ausscheidung
  Oesterreichs  basirt,  dagegen  Bayern  in  Süddeutschland
eine  überwiegende  Stellung  in  Aussicht  setzt.

„  „  Die  Preußen  räumen  die  Bundesfestungen  Rastatt  und  Mainz.

„  —  11.  Juni.  Der  Zusammentritt  der  von  Oesterreich  einberufenen
holsteinischen  Ständeversammlung  wird  von  den  Preußen  gewaltsam
verhindert.  Gen.  Manteuffel  übernimmt  durch  Proclamation  auch
die  alleinige  Regierung  in  Holstein  für  Preußen.

11.  „  Oesterreich  klagt  gegen  Preußen  am  Bunde  wegen  seines  gewaltsamen
  Vorgehens  in  Holstein  und  trägt  auf  Mobilmachung  sämmtlicher
  Bundesarmeecorps  mit  Ausnahme  der  preußischen  und  auf
Ernennung  eines  Bundesfeldherrn  an.  Die  Abstimmung  und  Beschlußfassung
  darüber  wird  von  der  Bundesversammlung  auf  den
14.  d.  M.  anberaumt.  (s.  Deutschland.)

12.  „  Oesterreich  weicht  in  Holstein  ohne  Schwertschlag.  Die  sämmtlichen
  österreichischen  Truppen  und  mit  ihnen  der  Augustenburger
gehen  über  die  Elbe  und  ziehen  sich  über  Hannover  und  Kassel  zurück.

14.  „  Die  Bundesversammlung  in  Frankfurt  nimmt  den  Antrag  Oesterreichs
  vom  11.  d.  M.  mit  9  gegen  6  Stimmen  an.  Der  preuß.
Gesandte  erklärt  den  Beschluß  für  einen  Bruch  der  Bundesverfassung
und  den  Bund  dadurch  für  aufgelöst  und  verläßt  den  Saal.  Ausbruch
  des  Krieges.  (s.  Deutschland.)

15.  „  Preußen  richtet  Sommationen  an  Sachsen,  Hannover  und  Kurhessen,
  mit  ihm  auf  Grund  der  Bundesreformvorschläge  v.  10.  Juni
ein  neues  Bündniß  zu  schließen.  Alle  drei  lehnen  die  Zumuthung
ab.  Der  König  von  Sachsen  läßt  seine  Armee  an  die  böhmische
Grenze  rücken  und  geht  mit  ihr  auf  österreichisches  Gebiet  über,
der  König  von  Hannover  zieht  mit  seinen  Truppen  nach  Göttingen,
um  von  dort  aus  eine  Verbindung  mit  den  Bayern  zu  suchen,  der
        <pb n="174" />
        172                                                Preußen.

Kurfürst  von  Hessen  sendet  die  seinigen  nach  Süden  zum  Anschluß
an  die  Bundestruppen.

16.  Juni.  Die  Preußen  rücken  unter  Gen.  v.  Bayer  in  Kurhessen,  unter
den  Generalen  Vogel  v.  Falkenstein  und  Manteuffel  in  Hannover
unter  General  Herwarth  v.  Bittenfeld  in  Sachsen  ein.

„  „  Preußen  ladct  die  norddeutschen  Staaten  zum  Abschluß  eines
neuen  Bundes  unter  seiner  Führung  auf  Grund  der  Vorschläge
vom  10.  d.  M.  ein  und  inzwischen  ihre  Truppen  zur  Verfügung
des  Königs  von  Preußen  zu  stellen.  Der  Herzog  von  Coburg-Gotha
ist  der  erste,  der  dieser  Aufforderung  entspricht.  Nach  und  nach
folgen  auch  die  übrigen.  Am  meisten  sperren  sich  Mecklenburg  und
Hamburg,  geben  aber  endlich  ebenfalls  nach.  (s.  Deutschland.)

17.  „  Die  Preußen  rücken  in  die  Stadt  Hannover  ein.

18.  „  Die  Preußen  besetzen  Dresden.

19.  „  Die  Preußen  besetzen  Kassel.

22./23.  Juni.  Die  Preußen  beginnen  unter  dem  Kronprinzen  von  Schlesien,
unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  und  dem  Gen.  Herwarth  v.  Bittenfeld
  von  Sachsen  aus  sich  gegen  Böhmen  in  Bewegung  zu  setzen
und  rücken  zunächst  ohne  ernsten  Widerstand  in  dasselbe  ein.

26.—29.  Juni.  Kämpfe  mit  den  Oesterreichern  unter  Clam  Gallas,
Gablenz  und  Ramming  und  mier  der  sächsischen  Armee.  Die  Preußen
debuchiren  glücklich  aus  den  Defilées,  die  Oesterreicher  werden  überall
geschlagen  und  Benedek  sieht  sich  gezwungen,  die  Linie  der  Iser  aufzugeben
  und  sich  auf  der  ganzen  Linie  gegen  Königgrätz  zurückzuziehen.
  Die  drei  Armeen  der  Preußen  bewerkstelligen  ihre  Vereinigung.


28.  Juni.  Die  hannoversche  Armee,  bei  Langensalza  von  den  Preußen  eingeschlossen,
  capitulirt.

29.  „  Erste  Siegesnachrichten  in  Berlin.  Der  König  und  Bismarck
werden  gefeiert.

30.  „  Der  König  geht  zur  Armee  ab.

1.  Juli.  Eine  Dep.  Bismarcks  an  den  preuß.  Gesandten  im  Haag  führt
aus,  daß  die  preußische  Besatzung  in  Luxemburg  nicht  nur  als  Bundesbesatzung
  dort  sei,  sondern  auf  Grund  der  internationalen  Verträge
zwischen  Preußen  und  den  Niederlanden  von  1816  und  1856.

2.  Die  holländische  Regierung  erklärt  Preußen,  daß  sie  ihre  Ausführungen
  in  der  Depesche  vom  1.  d.  M.  nicht  acceptiren  könne,
daß  die  endgültige  Lösung  der  luxemburgischen  Frage  noch  verschoben
werden  könne,  daß  sie  aber  schon  jetzt  ihre  dießfälligen  Reformatienen
und  Proteste  kundgebe.

3.  „  Schlacht  von  Königgrätz.  Sieg  der  Preußen.  Benedek  sammelt
die  Reste  seiner  Armee  in  Olmütz.

Landtagswahlen.  Die  bisherige  Opposttion  erleidet  schwere  Nieder-
        <pb n="175" />
                                                  Preußen.                                     173

lagen.  Die  Regierung  setzt  fast  für  die  Hälfte  des  Abg.-Hauses
regierungsfreundliche  Candidaten  durch.

4.  Juli.  Oesterreich  tritt  Venetien  an  Frankreich  ab.  Napolcon  übernimmt



  













die  Vermittlung  zwischen  den  kriegführenden  Mächten.  Preußen
nimmt  dieselbe  an  und  stellt  seine  Bedingungen.  (s.  Deutschland.)

8. „Die  Absicht  der  österreichischen  Cession  Venetiens  an  Frankreich  ist  mißlungen.
  Italien  hält  fest  an  dem  preußischen  Bündniß,  die  italienische
Armee  ergreift  trotz  jener  Cession  wieder  die  Offensive  und  geht
unter  Cialdini  über  den  Po.

10. Gen.  v.  Falkenstein  hat  die  Bayern  unter  dem  Prinzen  Karl  in
wiederholten  Gefechten  zurückgedrängt.  Gefecht  bei  Kissingen.  Die
Bayern  gehen  nach  Schweinfurt  zurück.  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein
läßt  sie  dort  stehen  und  wendet  sich  gegen  die  Reichsarmee  unter
dem  Prinzen  Alex.  v.  Hessen.

11. „  Preußen  beharrt  auf  seinen  Bedingungen  für  den  Abschluß  eines

Waffenstillstandes:  Annahme  von  Friedenspräliminarien  von  Seite
Oesterreichs,  Ausschluß  Oesterreichs  aus  Deutschland,  bessere  Verbindung
  zwischen  seinen  Ost=  und  Westprovinzen.  Ministerrath  in
Paris.  Napoleon  entscheidet  gegen  eine  active  Unterstützung  Oesterreichs
  und  geht  unter  der  Bedingung  einer  Ausscheidung  Süddeutschlands
  aus  dem  neuen  Bunde  der  deutschen  Staaten  unter  Preußen
auf  die  preußischen  Forderungen  ein.  Preußen  nimmt  den  Vermittlungsvorschlag
  Frankreichs  an  und  dieses  übermittelt  denselben
nach  Wien.

13. „  Die  Oesterreicher  ziehen  alle  ihre  Truppen,  mit  Ausnahme  der

Besatzungen  des  Festungsvierecks  und  Venedigs  aus  Venetien  heraus,
um  Wien  gegen  die  Preußen  zu  schützen.  Erzh.  Albrecht  übernimmt
den  Oberbefehl  über  die  gesammte  österreichische  Armee.

14. „  Oesterreich  nimmt  im  Princip  die  Friedenspräliminarien  nach  dem

Vermittlungsvorschlage  Frankreichs  an.

General  Vogel  v.  Falkenstein  hat  die  Reichsarmee  bis  Aschaffenburg
zurückgedrängt.  Gefecht  bei  Aschaffenburg.  Die  Reichsarmee  geht
über  den  Main  zurück  und  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  wendet  sich
in  Eilmärschen  gegen  Frankfurt.

Die  Reste  des  Bundestags  siedeln  von  Frankfurt  nach  Augsburg
  über.

16. „  Die  Preußen  ziehen  in  Frankfurt  ein,  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein
erklärt  den  Senat  und  den  gesetzgebenden  Körper  für  aufgelöst  und
legt  der  Stadt  eine  Contribution  von  6  Mill.  Gulden  auf.

17. „  Die  Preußen  besetzen  Lundenburg  und  die  Linie  der  Thaya,  die

Oesterreicher  haben  sich  gänzlich  auf  die  linke  Seite  der  Donau  zurückgezogen.


18. „  Die  Preußen  besetzen  Darmstadt  und  Wiesbaden.  Der  Groß-
        <pb n="176" />
        174                                            Preußen.

herzog  von  Hessen-Darmstadt  verläßt  sein  Land  und  ebenso  der
Herzog  von  Nassau.

Eine  kgl.  Ordre  aus  Brünn  beruft  den  Landtag  der  Monarchie
auf  den  30.  d.  M.  zusammen.

19.  Juli.  Gen.  Vogel  v.  Falkenstein  wird  von  der  Mainarmee  abberufen.
Gen.  v.  Manteuffel  tritt  an  seine  Stelle.

20.—24.  Juli.  Harte  Behandlung  Frankfurts  durch  die  Preußen.  Sie
verlangen  eine  neue  Contribution  von  25  Mill.  Der  gesetzgebende
Körper  verweigert  sie  wiederholt.  Bürgermeister  Fellner  erhängt  sich.

22.  Juli.  Abschluß  einer  fünftägigen  Waffenruhe  mit  Oesterreich,  binnen
welcher  sich  dieses  über  Annahme  oder  Ablehnung  der  Friedenspräliminarien
  entscheiden  soll.

23.—27.  Juli.  Gefechte  zwischen  der  Mainarmee  unter  Gen.  Manteuffel
und  dem  7.  und  8.  Bundesarmeecorps.  Die  Preußen  drängen  beide
zurück  und  beschießen  die  bayer.  Feste  Marienberg.

26.  „  Abschluß  der  Friedenspräliminarien  und  eines  Waffenstillstands
mit  Oesterreich  in  Nickolsburg.  Oesterreich  wird  dabei  genöthigt,
seine  deutschen  Verbündeten  gänzlich  im  Stich  zu  lassen.

27.  „  Preußen  gewährt  dem  bayerischen  Unterhändler  v.  d.  Pfordten
einen  Waffenstillstand,  der  aber  erst  am  2.  Aug.  anfangen  soll  und
benützt  die  Zwischenzeit,  um  durch  das  Reservecorps  unter  dem  Großherzog
  von  Mecklenburg  ein  gutes  Stück  bayrischen  Gebiets  bis
Nürnberg  zu  besetzen.

Ein  Rescript  des  Königs  aus  Nickolsburg  verschiebt  die  Eröffnung
  des  Landtags  bis  zum  5.  August.

29.  „  Ein  Telegramm  des  Königs  beruft  den  Senator  Müller  nach
Nickolsburg  und  sistirt  inzwischen  alle  Zwangsmaßregeln  behufs  Eintreibung
  der  Contribution  von  25  Mill.

31.  „  Der  König  verläßt  Nickolsburg,  um  wieder  nach  Berlin  zurückzukehren.

1.  Aug.  Die  Preußen  besetzen  Mannheim  und  Heidelberg.

Abschluß  eines  Waffenstillstands  mit  Hessen-Darmstadt.

2.  „  Abschluß  eines  Waffenstillstands  mit  Württemberg.
3.  „  Abschluß  eines  Waffenstillstands  mit  Baden.

Graf  Bismarck  ladet  die  süddeutschen  Staaten  zu  Friedensunterhandlungen
  in  Berlin  ein.

4.  „  Der  König  trifft  wieder  in  Berlin  ein.

Eine  Circulardepesche  des  Grafen  Bismarck  ladet  die  deutschen
Staaten  nördlich  des  Mains  zu  einem  Bündniß  behufs  Gründung
eines  norddeutschen  Bundes  ein  und  übermittelt  ihnen  den  Entwurf
eines  solchen.  (s.  Deutschland.)

5.  „  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede  des  Königs:

„Indem  ich  die  Vertretung  des  Landes  um  mich  versammelt  sehe,  drängt
mich  mein  Gefühl,  ver  Allem  auch  von  dieser  Stelle  meinen  und  meines
Volkes  Dank  für  Gottes  Gnade  auszusprechen,  welche  Preußen  geholfen  hat,
mit  schweren,  aber  erfolgreichen  Opfern  nicht  nur  die  Gefahren  feindlicher
Angriffe  von  unseren  Grenzen  abzuwenden,  sondern  in  raschem  Siegeslauf
des  vaterländischen  Heeres  dem  ererbten  Ruhme  neue  Lorbeern  hinzuzufügen
        <pb n="177" />
                                                  Preußen.                                        175

und  der  nationalen  Entwicklung  Deutschlands  die  Bahn  zu  ebnen.  Unter
dem  sichtbaren  Segen  Gottes  folgte  die  waffenfähige  Nation  mit  Begeisterung
dem  Rufe  in  den  heiligen  Kampf  für  die  Unabhängigkeit  des  Vaterlandes  und
schritt  unser  heldenmüthiges  Heer,  unterstützt  von  wenigen,  aber  treuen  Bundesgenossen,
  von  Erfolg  zu  Erfolg,  von  Sieg  zu  Sieg,  im  Osten  wie  im  Westen.
Viel  theures  Blut  ist  geflossen,  viele  Tapfere  betrauert  das  Vaterland,  die
siegesfroh  den  Heldentod  starben,  bis  unsere  Fahnen  sich  in  Einer  Linie  von
den  Karpathen  bis  zum  Rhein  entfalteten.  In  einträchtigem  Zusammenwirken
  werden  Regierung  und  Volksvertretung  die
Früchte  zur  Reife  zu  bringen  haben,  die  aus  der  blutigen
Saat,  soll  sie.-  nicht  umsonst  gesät  sein,  erwachsen
müssen.  Liebe  Herren  von  beiden  Häusern  des  Landtags!  Auf
die  Finanzlage  des  Staates  kann  meine  Regierung  den  Blick  mit  Befriedigung
  wenden.  Durch  sorgliche  Vorsicht  und  gewissenhafte  Sparsamkeit  ist  sie
in  den  Stand  gesetzt,  die  großen  finanziellen  Schwierigkeiten  zu  überwinden,
welche  die  gegenwärtigen  Zeitverhältnisse  in  naturgemäßem  Gefolge  haben.
Obwohl  schon  in  den  letzten  Jahren  durch  den  Krieg  in  Dänemark  der  Staatskasse
  beträchtliche  Opfer  auferlegt  worden  sind,  ist  es  doch  gelungen,  die  bisher
  erwachsenen  Kosten  des  gegenwärtigen  Krieges  aus  den  Staatseinnahmen
und  vorhandenen  Beständen  ohne  andere  Belastung  des  Landes,  als  die  durch
die  gesetzlichen  Natural-Leistungen  zum  Kriegszwecke  erwachsenden,  bereit  zu
stellen.  Um  so  zuversichtlicher  hoffe  ich,  daß  die  Mittel,  welche  zur  erfolgreichen
  Beendigung  des  Krieges  und  zur  Bezahlung  der  Natural-Lieferungen,
bei  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  und  Sicherheit  in  den  Finanzen,  nöthig
sind,  von  Ihnen  bereitwillig  werden  gewährt  werden.  Ueber  die  Feststellung
des  Staatshaushalts-Etats  hat  eine  Vereinbarung  mit  der  Landesvertretung
in  den  letzten  Jahren  nichtherbeigeführt  werden  können.  Die  Staatsausgaben,  welche
in  dieser  Zeit  geleistet  worden  sind,  entbehren  daher  der  gesetzlichen
Grundlage,  welche  der  Staatshaushalt,  wie  ich  wiederholt  anerkenne,  nur
durch  das  nach  Art.  99  der  Verfassungsurkunde  alljährlich  zwischen  meiner
Regierung  und  den  beiden  Häusern  des  Landtags  zu  vereinbarende  Gesetz
erhält.  Wenn  meine  Regierung  gleichwohl  den  Staatshaushalt  ohne  diese  gesetzliche
Grundlage  mehrere  Jahre  geführt  hat,  so  ist  dieß  nach  gewissenhafter  Prüfung  in
der  pflichtmäßigen  Ueberzeugung  geschehen,  daß  die  Fortführung  einer  geregelten
Verwaltung  den  gesetzlichen  Verpflichtungen  gegen  die  Gläubiger  und  die
Beamten  des  Staates,  die  Erhaltung  des  Heeres  und  der  Staatsinstitute
Existenzfragen  des  Staates  waren  und  daß  daher  jenes  Verfahren  eine  der
unabweisbaren  Nothwendigkeiten  wurde,  denen  sich  eine  Regierung  im
Interesse  des  Landes  nicht  entziehen  kann  und  darf.  Ich  hege  das  Vertrauen,
  daß  die  jüngsten  Ereignisse  dazu  beitragen  werden,  die  unerläßliche
Verständigung  in  so  weit  zu  erzielen,  daß  meiner  Regierung  in  Bezug  auf
die  ohne  Staatshaushaltsgesetz  geführte  Verwaltung  die  Indemnität,  um
welche  die  Landesvertretung  angegangen  werden  soll,  bereitwillig
  ertheilt  und  damit  der  bisherige  Conflict  für  alle  Zeit  umso
sicherer  zum  Abschluß  gebracht  werden  wird,  als  erwartet
werden  darf,  daß  die  politische  Lage  des  Vaterlandes  eine
Erweiterung  der  Grenzen  des  Staates  und  die  Einrichtung
eines  einheitlichen  Bundesheeres  unter  Preußens  Führung
gestatten  werde,  dessen  Lasten  von  allen  Genossen  des  Bundes
gleichmäßig  werden  getragen  werden.  Die  Vorlagen,  welche  in
dieser  Beziehung  behuss  Einberufung  einer  Volksvertretung  der  Bundesstaaten
erforderlich  sind,  werden  dem  Landtage  unverzüglich  zugehen.  Meine  Herren!
Mit  mir  fühlen  Sie,  fühlt  das  ganze  Vaterland  die  ganze  Wichtigkeit  des
Augenblickes,  der  mich  in  die  Heimath  zurückführt.  Möge  die  Vorsehung
ebenso  gnadenreich  Preußens  Zukunft  segnen,  wie  sie  sichtlich  die  jüngste
Vergangenheit  segnete!  Das  walte  Gott!"

6.  Aug.  Magistrat  und  Stadtverordnete  von  Berlin  begeben  sich  vom
        <pb n="178" />
        176                                                    Preußen.



Rathhaus  aus  in  corpore  nach  dem  Palast,  um  dem  König  eine,
mit  thatsächlich  angenommener  Beiseitsetzung  ihres  früheren  Beschlusses,
einstimmig  angenommene  gemeinschaftliche  Adresse  zu  überreichen:

„...  So  sieht  sich  Ew.  Maj.  stärkster  Feind  gezwungen,  die  Grundlagen
eines  Friedens  anzunehmen,  welcher  die  politische  Gestaltung  Deutschlands  von
dem  hemmenden  Druck  der  Interessen  des  österr.  Kaiserhauses  befreit  und
unter  Eurer  Maj.  Herrschaft  und  Führung  ein  neues  Staatswesen  erstehen
läßt,  dessen  geschlossene  Kraft  auch  die  Gefahren,  welche  die  Zukunft  bringen
könnte,  erfolgreich  bestehen  und  die  Erkenntniß  immer  weiter  verbreiten  wird,
daß  nur  Preußen  die  politischen  Schäden  heilen  kann,  an  denen  Deutschland
seit  Jahrhunderten  krankt.  So  krönen  die  Erfolge  dieses  Krieges  die  Thaten
des  großen  Kurfürsten,  des  einzigen  Friedrich!  Die  Geschichte  wird  es  würdigen,
  daß  die,  unserm  Staate  für  die  politische  Kräftigung  Deutschlands,
für  die  Erhaltung  seiner  Culturgüter  gestellte  Aufgabe  von  Eurer  Königlichen
Majestät,  wie  von  Ihren  glorreichen  Ahnen,  mit  hohem  Sinn  erfaßt,  mit
entschlossenem  Muthe  erfüllt  worden  ist.

Antwort  des  Königs:  „  .  Selten  ist  Gottes  Segen  und  Gnade
so  sichtlich  mit  einem  gewagten  Unternehmen  gewesen,  als  in  den  letzten
Wochen.  Preußen  mußte  das  Schwert  ziehen,  als  es  sich  zeigte,  daß  es  die
Erhaltung  seiner  Selbständigkeit  galt;  aber  auch  zur  Neugestaltung  Deutschlands
  hat  es  sein  Schwert  gezogen;  Ersteres  ist  erreicht,  Letzteres  möge  mir
unter  Gottes  fernerem  Segen  gelingen.“

7.  Aug.  Frankreich  erhebt  in  einer  Depesche  des  Hrn.  Drouyn  de  l'Huys,
















die  der  Botschafter  Benedetti  dem  Grafen  Bismarck  vorliest,  gegenüber
  der  beabsichtigten  Vergrößerung  Preußens  Compensationsforderungen.
  Preußen  lehnt  dieselben  entschieden  ab.  Frankreich  beruhigt
sich  dabei.
„  Gen.  v.  Manteuffel  geht  in  besonderer  Mission  nach  St.  Petersburg
  ab.

8. Preußen  übernimmt  wieder  die  Regierung  der  hohenzollern'schen
Fürstenthümer.

9. „  Grabow  erklärt,  im  Interesse  einer  Versöhnung  zwischen  dem
Landtag  und  der  Regierung  auf  eine  Wiederwahl  zum  Präsidenten
des  Abg.-Hauses  zu  verzichten.

10. Abg.-Haus:  Nach  Verzichtleistung  Grabow's  wird  v.  Forkenbeck
mit  170  Stimmen  (v.  Arnim-Heinrichsdorf,  der  Candidat  der  Conservativen
  erhält  136,  Graf  Schwerin,  derjenige  der  Alt-Liberalen
22  Stimmen)  zum  Präsidenten,  v.  Stavenhagen  und  v.  Bonin
werden  zu  Vicepräsidenten  gewählt.  Zahlreiche  Entwürfe  zu  Antwortsadressen
  werden  eingegeben:  der  Altliberalen,  der  Conservativen,
Waldeck',  Gneist-Grabow's,  Virchow's,  Reichensperger's,  Graf  Bethuspy-Huc's,
  Groote's  u.  s.  w.

11. „  Die  „Köln.  Ztg."  erklärt  den  Streit  um  die  Armeereorganisation
nunmehr  für  ein  bloßes  Mißverständniß.

„  (Hannover).  Der  preußische  Civilcommissär  trifft  Anordnungen,
damit  die  einige  Tage  vor  dem  Einzug  der  Preußen  nach  England
in  Sicherheit  gebrachten  circa  21  Millionen  Thaler  als  „dem  Lande
gehörige  bez.  als  Domanialvermögen  mit  dem  Lande  unzertrennlich
        <pb n="179" />
                                                  Preußen.                                      177

verbundenen  Bestände“  demselben  nicht  entfremdet  werden:  so  weit
der  Betrag  in  verschiedenen  Staatsobligationen  au  porteur  bestehe,
sollen  weder  Zinszahlungen  noch  Rückzahlungen  an  Capital  erfolgen
und  demnächst  das  gerichtliche  Verfahren  eingeleitet  werden.

11.  Aug.  (Reuß  ä.  L.).  Das  Ländchen  wird  von  2  Compagnien  Preu-









ßen  besetzt.

13. „  Abg.-Haus:  Die  Regierung  legt  demselben  ein  Wahlgesetz  für

den  Reichstag  des  norddeutschen  Bundes  vor.

„  Friedensschluß  mit  Württemberg  (s.  Anhang).
14. „  Abg.-Haus:  Die  Regierung  legt  demselbn  ein  förmliches  Indemnitätsgesetz

  für  die  Zeit  des  budgetlosen  Regimentes  vor  und  verlangt
  einen  außerordentlichen  Credit  von  60  Mill.  Thalern.

Der  Finanzminister  bemerkt  zu  dem  erstern:  „Wenn  die  Staatsregierung
auf  der  einen  Seite  sich  dessen  bewußt  sei,  daß  sie  bei  der  Fortsetzung  des
Staatshaushalts  einer  in  ihrer  Stellung  liegenden  dringenden  Pflicht  genügt
und  bei  Verwendung  der  Staatsgelder  sich  auf  das,  was  im  Interesse  des
Staates  als  unerläßlich  geboten  war,  beschränkt  habe,  so  hege  sie  auf  der
andern  Seite  den  dringenden  Wunsch,  den  Conflikt  baldigst  zu
lösen  und  ihn  auf  alle  Zeiten  zu  beseitigen.  Sie  bethätige
ihrerseits  ein  Entgegenkommen,  indem  sie  den  Gesetzentwurf  dem  Haus  überreiche,
  und  vertraue  zuversichtlich  auf  dessen  Annahme.“  Aus  der  Darlegung
des  Ministers  bez.  der  zwelten  Vorlage  ergibt  sich,  daß  von  den  60  Mill.
22  dazu  verwendek  werden  sollen,  den  Staatsschatz  wieder  zu  füllen:  „denn
das  habe  die  Erfahrung  gelehrt,  daß  zu  einer  kriegsbereiten  Armee  auch  ein
kriegsbereiter  Schatz  gehöre.“  «
17. ,,Botschaft des  Königs  an  beide  Häuser  des  Landtags  bezüglich
Einverleibung  von  Hannover,  Kurhessen,  Nassau  und  Frankfurt.

„Botschaft  des  Königs:  „Wir  Wilhelm  von  Gottes  Gnaden  ect.  ect.
thun  kund  und  fügen  hiermit  zu  wissen:  Die  Regierungen  des  Königreichs

Hannover,  des  Kurfürstenthums  Hessen,  des  Herzogthums  Nassau,  sowie  der
freien  Stadt  Frankfurt  haben  sich  durch  ihre  Theilnahme  an  dem  feindlichen
Verhalten  des  ehemaligen  Bundestags  in  offenen  Kriegszustand  mit  Preußen
gesetzt.  Sie  haben  sowohl  die  Neutralität,  als  das  von  Preußen  unter  dem
Versprechen  der  Garantie  ihres  Territorialbestandes  ihnen  wiederholt  und  noch
in  letzter  Stunde  angebotene  Bündniß  abgelehnt,  haben  an  dem  Kriege
Oesterreichs  mit  Preußen  thätigen  Antheil  genommen  und  die  Entscheidung
des  Krieges  über  sich  und  ihre  Länder  angerufen.  Dlese  Entscheidung  ist  nach
Gottes  Rathschluß  gegen  sie  ausgefallen.  Die  politische  Rothwendigkeit  zwingt
uns,  ihnen  die  Regierungsgewalt,  deren  sie  durch  das  siegreiche  Vordringen
unserer  Heere  entkleidet  sind,  nicht  wieder  zu  übertragen.  Die  genannten
Länder  würden,  falls  fie  ihre  Selbständigkeit  behielten,  vermöge  ihrer  geographischen
  Lage  bei  einer  Feindseligkeit,  oder  auch  nur  zweiselhaften  Stellung
ihrer  Regierungen  der  Freuzischen  Politik  und  militrischen  Aetion  Schwierigkeiten
  und  Hemmnisse  bereiten  können,  welche  weit  über  das  Maß  ihrer  thatsächlichen
  Macht  und  Bedeutung  hinausgehen.  Nicht  im  Verlangen  nach
Ländererwerb,  sondern  in  der  Pflicht,  unsere  ererbten  Staaten  ver  wiederkehrenden
  Gefahren  zu  schützen  und  der  nationalen  Neugestaltung  Deutschlands
eine  breitere  und  festere  Grundlage  zu  geben,  liegt  für  uns  die  Nothwendigkeit,
  das  Königreich  Hannover,  das  Kurfürstenthum  Hessen,  das  Herzogthum
Nassau,  sowie  die  freie  Stadt  Frankfurt  für  immer  mit  unserer  Monarchie
zu  vereinigen.  Wohl  wissen  wir,  daß  nur  ein  Theil  der  Bevölkerung  dieser
Staaten  mit  uns  die  Ueberzeugung  von  jener  Nothwendigkeit  theilt.  Wir  ach-                                                                                               12
        <pb n="180" />
        178                                                        Preußen.



ten  und  ehren  die  Gefühle  der  Treue  und  Anhänglichkeit,  welche  die  Bewohner
  derselben  an  ihre  bisherigen  Fürstenhäuser  und  ihre  selbständigen  politischen
Einrichtungen  knüpfen;  allein  wir  vertrauen,  daß  die  lebendige  Betheiligung
an  der  forrschreitenden  Entwicklung  des  nationalen  Gemeinlebens  in  Verbindung
  mit  einer  schonenden  Behandlung  berechtigter  Eigenthümlichkeiten  den
unvermeidlichen  Uebergang  in  die  neue  größere  Gemeinschaft  erleichtern
werde.  Die  beiden  Häuser  des  Landtages  fordern  wir  auf,  die  verfassungsmäßig
  erforderliche  Genehmigung  und  Einwilligung  zu  ertheilen,  und  lassen
ihnen  zu  diesem  Behufe  den  beiliegenden  Gesetzentwurf  zugehen.“

Gesetzesentwurf:  „Art.  1.  Wir  übernehmen  für  Uns  und  Unsere
Nachfolger  auf  Grund  des  Art.  55  der  Verfassungs-Urkunde  für  den  preußischen
  Staat  die  Regierung  über  das  Königreich  Hannover,  Kurfürstenthum
Hessen,  Herzogthum  Nassau  und  die  freie  Stadt  Frankfurt.  Art.  2.  Die
definitive  Regulirung  der  Beziehungen  dieser  Länder  zu  dem  preußischen  Staatsgebiete
  auf  Grund  des  Art.  2  der  Verf.-Urk.  erfolgt  mittelst  besondern  Gesetzes.
  Art.  3.  Das  Staatsministerium  wird  mit  der  Ausführung  des  gegenwärtigen
  Gesetzes  beauftragt.“

Motivirung:  „Die  Regierungen  des  Königreichs  Hannover,  des  Kurfürstenthums
  Hessen  und  des  Herzogthums  Nassau,  sowie  die  freie  Stadt
Frankfurt  haben  durch  ihre  beharrliche  Ablehnung  der  von  Preußen  vorgeschlagenen
  Reform  des  Bundes  und  durch  den  offenen,  mit  dem  Zweck  der
Vereitelung  derselben  unternommenen  Krieg  bewiesen,  daß  auf  ihre  Mitwirkung
  zur  Befriedigung  der  nationalen  Bedürfnisse  und  berechtigten  Wünsche
des  deutschen  Volkes  nicht  zu  rechnen  ist.  Sie  haben  damtt  ihren  Fortbestand
unmöglich  gemacht,  indem  sie  gezeigt  haben,  datz  derselbe  mit  der  Erreichung
befriedigender  Zustände  der  deutschen  Nation  unvereinbar  ist.  Neben  dieser
Unverträglichkeit  mit  einer  Reconstruction  Deutschlands  auf  nationalen  Grundlagen
  würde  der  Fortbestand  dieser  Staaten  eine  fortdauernde  Gefahr  für
Preußen  in  sich  schließen.  Die  letzten  Ereignisse  haben  gezeigt,  wie  groß  diese
Gefahr  ist,  indem  Preußen  sich  genöthigt  gesehen  hat,  im  Augenblick  eines
die  ganze  Kraft  der  Nation  in  Anspruch  nehmenden  Krieges  gegen  eine  ebenbürtige
  Großmacht,  einen  bedeutenden  Theil  seiner  Kräfte  zur  Occupation
jener,  es  im  Rücken  und  von  der  Seite  bedrohenden  Länder  zu  verwenden.
Dieser  Zustand  darf  nicht  wiederkehren.  Er  muß  für  immer  beseitigt  werden.
  Se.  Maj.  der  König  hat  sich  daher  entschlossen,  zur  Sicherstellung  der
eigenen  und  der  übrigen  deutschen  Lande  von  dem  durch  die  Vorsehung  ihm
verliehenen  Rechte  Gebrauch  zu  machen  und  die  Regierung  über  die  gegenwärtig
  von  preußischen  Truppen  occupirten  und  in  preußischer  Verwaltung
befindlichen  Territorien  des  Königreichs  Hannover,  des  Kurfürstenthums  Hessen,
  des  Herzogthums  Nassau  und  der  Stadt  Franksurt  a.  M.  mit  ihrem
Gebiet  auf  Grund  des  Art.  55  der  Verfassung  zu  übernehmen.  Die  Herzogthümer
  Holstein  und  Schleswig  hat  Se.  Maj.  der  König  bisher  in  gemeinsamem
  Recht  mit  Sr.  Maj.  dem  Kaiser  von  Oesterreich  auf  Grund  des
Wiener  Vertrages  v.  30.  Oct.  1864  besessen.  Nachdem  Se.  Maj.  der  Kaiser
sich  bereit  erklärt  hat,  alle  ihm  aus  diesem  Vertrage  zustehenden  Rechte  auf
Se.  Maj.  den  König  zu  übertragen,  wird  Se.  Maj.  der  König,  sobald  der
Friede  mit  Oesterreich  ratifizirt  sein  wird,  die  Regierung  auch  dieser  beiden  Herzogthümer
  definitiv  übernehmen.  Wenn  die  nördlichsten  Distrikte  des  Herzogthums
  Schleswig  in  freier  Abstimmung  den  Wunsch  aussprechen  sollten,  mit  dem
Königreich  Dänemark  vereinigt  zu  werden,  so  wird  Se.  Maj.  der  König  diesem
  Wunsche  stattgeben.  Die  individuellen  Verhältnisse  und  Besonderheiten
der  neu  erworbenen  Länder  und  Landestheile  werden  eine  vielfache  Berücksichtigung
  erfordern,  deren  Tragweite  sich  noch  nicht  übersehen  läßt.  Es  ist  der
Wille  Sr.  Maj.  des  Königs,  den  wirklichen  Bedürfnissen  gerecht  zu  werden
und  die  billigen  Rücksichten  auf  berechtigte  Eigenthümlichkeiten  mit  den  Forderungen
  des  allgemeinen  Staatswohls  und  der  Gerechtigkeit  gegen  alle  seine
        <pb n="181" />
                                                 Preußen.                                      179

Unterthanen  auszugleichen.  Deßhalb  konnte  die  sofortige  Aufnahme  dieser
Länder  in  das  preußische  Staatsgebiet  nicht  erfolgen,  vielmehr  muß  es  einer
hoffentlich  nahen  Zukunft  vorbehalten  bleiben,  die  sämmtlichen  unter  der  Herrschaft
  des  Königs  befindlichen  Lande  in  ein  Ganzes  zu  vereinigen,  sobald  die
neu  erworbenen  Länder  durch  das  jetzt  einzurichtende  Uebergangsstadium  dazu
vorbereitet  sein  werden.  Die  dahin  zielenden  Vorlagen  werden,  nach  Maßgabe

  des  Art.  2  der  Verfassungsurkunde,  dem  Landtage  seiner  Zeit  gemacht
werden.

Anm.  Durch  die  Einverleibungen  soll  Preußen  (ohne  Schleswig-Holstein)
folgenden  Zuwachs  an  Land  und  Leuten  erhalten:  ·
Hannover  698  Qu.-Meilen.  1,923,492  Einwohner.
(Dez.  1864.)

 

Kurhessen  174  .  845,063  
Nassau  85  «  468,311
Frankfurt  2  „  91,180  „
959  Qu.-Meilen.  3,228,046  Einwohner.
Hiezu  Preußern  5,058  19,552,139  „

 

Nunmehriger  Staat  6,017  Qu.-Meilen.  22,480,185  Einwohner.

Bemerkung  des  Ministerpräs.  zu  der  Vorlage:  „Nachdem  der
König  selbst  zu  Ihnen  über  die  Sache  gesprochen,  wird  es  mir  nicht  geziemen,
in  diesem  Augenblicke  meine  eigene  Auffassung  näher  zu  entwickeln  und  den
königlichen  Worten  eigene  hinzuzusügen.  Ich  erlaube  mir  nur  Ihre  Aufmerksamkeit
  darauf  zu  lenken,  daß  der  Inhalt  des  Gesetzentwurfs  den  jetzt  zu
schaffenden  Zustand  auf  der  Basis  des  Art.  55  als  einen  Uebergangszustand
charakterisirt,  der  nicht  als  der  definitive  gedacht  wird.  Die  königl.  Staatsregierung
  hält  einen  solchen  Uebergangspunkt  für  zweckmäßig,  um  die  völlige
Einverleibung  dieser  Länder  in  die  preußische  Monarchie  in  derjenigen  schonenden
  Weise  vorzubereiten,  welche  die  königliche  Botschaft  in  Aussicht  stellt.
Wir  glauben,  daß  die  Bewohner  jener  Länder  selbst  sich  in  Kurzem,  wenn
die  Entscheidung  der  königlichen  Staatsregierung  in  der  Art  festgestellt  sein
wird,  wie  es  durch  ein  solches  Gesetz  geschieht,  mit  dem  Gedanken  noch  vollständiger
  befreunden  werden,  als  dieß  bisher  geschehen  ist,  und  daß  der  Landtag
  mit  Vertrauen  in  die  Hand  Sr.  Maj.  die  Machtvollkommenheit  werde
legen  wollen,  in  jenen  Ländern  diejenigen  Modificationen  ihrer  bisherigen
Einrichtung  und  Verfassung  einzubringen  oder  zu  gesetzmäßiger  Entscheidung
vorzubereiten,  welche  ihre  Verschmelzung  mit  dem  preußischen  Staate  werden
erleichtern  können.  Ueber  die  Herzogthümer  Schleswig  und  Holstein  ist  in
diesem  Gesetzentwurf  nichts  gesagt,  weil  ihre  Einverleibung  bedingt  ist  durch
die  Ratification  des  mit  Oesterreich  in  gegenwärtigem  Augenblick  verhandelten
Friedens,  und  wir  werden  eine  Vorlage  darüber  erst  machen  können,  wenn
der  Friede  ratificirt  ist,  ebenso  wie  über  andere  Gegenstände,  deren  Geschick
im  Augenblick  noch  von  den  Friedensverhandlungen  mit  den  übrigen  süddeutschen
  Staaten  abhängt.

17.  Aug.  (Hannover).  Der  König  empfängt  eine  hannoversche  Deputation,
bestehend  aus  dem  Staatsminister  a.  D.  v.  Münchhausen,  dem  Vicepräsidenten
  des  Oberappellations-Gerichts  v.  Schleppegrell  und  dem
Schatzrath  v.  Rössing.

Eingabe  der  Deputation:  „.  In  diesem  Umstand  nun  glauben
wir  eine  genügende  Rechtfertigung  zu  finden,  wenn  wir  noch  einmal  in  aller
Ehrfurcht  den  Versuch  wagen,  für  den  Ausdruck  der  in  der  unendlichen
Mehrheit  unserer  Mitbürger  herrschenden  Stimmung  ein  gnädiges
ehür  uns  zu  erbitten.  Ew.  Moaj.  dürfen  überzeugt  sein,  daß  unter  diesen  —
welches  auch  früher  ihre  Stellung  zur  sogenannten  deutschen  Frage  gewesen

                                                                 12 *
        <pb n="182" />
        180                                                  Preußen.



sein  mag  —  nach  den  siegreichen  Erfolgen  der  preußischen  Waffen  kein  Zweifel
mehr  darüber  herrscht,  daß  Preußen  und  nur  Preußen  zur  Vormacht

in  dem  neu  zu  errichtenden  Bunde  berufen,  und  daß  ihm  als  solcher  bereitwilligst

  und  rückhaltslos  in  reichem  Maß  die  Befugnisse  einzuräumen
iseen,  die  es  zu  wirksamer  Durchführung  dieses  seines  welthistorischen  Berufes
für  erforderlich  erachten  mag.  Daß  es  aber  dazu  auch  des  Opfers  der  Existenz
unseres,  selbst  in  solcher  Beschränkung  seiner  Souveränetät  noch  lebenskräftigen
Staates  bedürste,  will  der  Bevölkerung  des  letzteren  nicht  einleuchten,  und
auch  den  oft  gehörten  Einwand  fürchtet  sie  nicht,  daß  eine  also  beschränkte
Krone  Hannever  für  die  Krone  Preußen  ein  unzuverlässiger  Nachbar  sei.
Würden  doch  die  jedenfalls  auf  diese  Übergehenden  militärhoheitlichen  Befugnisse.

  genügen,  jede  etwa  drohende  Gefahr  zu  beseitigen  wenn  nicht,  nachdem

die  deutsche  Frage  gelöst,  schon  durch  die  geographische  Lage  beider  Länder,
durch  die  Aehnlichkeit  ihres  Volkscharakters,  durch  die  Gleichartigkeit  ihrer
wirthschaftlichen  Interessen  eine  völlig  ausreichende  Garantie  für  die  Bundestreue
  des  schwächeren  Nachbars  gegeben  wäre.  Sollte  übrigens  gleichwohl
in  der  Person  des  gegenwärtigen  Trägers  der  hannoverischen  Krone  keine
genügende  Gewähr  für  eine  zuverlässige  Bundesgenossenschaft  gefunden  werden,
so  hat  sich  derselbe,  wie  das  Ew.  Maj.  Regierung  nicht  unbekannt  geblieben
ist,  schon  bereit  erklärt,  zu  Gunsten  seines  Thronfolgers  der  Krone  zu

entsagen."

Antwort  des  Königs:  „Ich  sehe  Sie  gern  hier,  meine  Herren,  denn
Ich  kann  es  nur  achten  und  anerkennen,  wenn  deutsche  Männer  mit  Treue
festhalten  an  der  Dynastie,  deren  Verbindung  mit  ihnen  Jahrhunderte  lang
bestanden  und  die  Früchte  der  gegenseitigen  Anhänglichkeit  und  Hingebung  
gereift  hat.  Ich  würde  die  Hannoveraner  minder  schätzen,  wenn  sie  keinen
Schritt  bei  Mir  gethan  hätten,  welcher  das  innige  Festhalten  an  ihrem  angestammten
  mir  nahe  verwandten  Regentenhaus  bethätigte.  Dadürch  sehe  Ich
mich  veranlaßt,  Ihnen  ausführlich  die  Gründe  darzulegen,  welche  wahrlich
gegen  Meine  ursprüngliche  Absicht  und  nach  wiederhelten  schweren  Kämpfen
mit  Meinem  Wunsch:  die  Selbständigkeit  Meiner  früheren  Genossen  im  deutschen
  Bund  fortbestehen  zu  lassen,  zu  dem  jetzt  bereits  in  der  Ausführung  begrifsenen
  und  somit  unwiderruflichen  Beschluß  genbthigt  haben,  Annexionen
vorzunehmen.  Bereits  bei  dem  Eintreten  in  meine  jetzige  Stellung  habe  ich
es  ausgesprochen,  daß  Meine  zum  Heile  Preußens  und  Deutschlands  gehegten
Absichten  dahin  gerichtet  seien,  keine  anderen  als  moralische  Eroberungen
  zur  Ausführung  zu  bringen;  es  ist  dieses  Wort  vielfach  belächelt,
  bespöttet,  ja  gehöhnt  worden,  und  doch  ertheile  Ich  Ihnen  noch  heute
die  feste  Versicherung,  daß  Meine  Plane  darüber  nie  hinausgegangen  sind,  und
daß  —  wenn  Ich  als  70jähriger  Mann  zu  gewaltthätigen  Eroberungen  übergehe
  —  Ich  dieß  nur  thue  gezwungen  durch  die  Macht  der  Verhältnisse,
durch  die  unablässigen  Anfeindungen  Meiner  angeblichen  Bundesgenossen  und

durch  die  Pflichten  gegen  das  meiner  Führung  anvertraute  Preußen.  Schon

bei  Bildung  des  deutschen  Bundes  wurde  von  densenigen  Staaten,  welche
durch  Preußens  schon  damals  erkennbaren  geistigen  Ausschwung  Gefahren  für
die  Erhaltung  ihres  Einflusses  befürchteten,  dasfär  Sorge  getragen,  daß  das
Bundesgebiet  Preußens  durch  selbständige  Staaten  getrennt  bleibe.  Diese
Lage  wurde  seit  dem  Bestehen  des  Bundes  durch  fortwährend  erneuerte  Anfeindungen,
  vorzugsweise  genährt  durch  österreichischen  Einfluß,  durch  Erkaufen
der  deutschen,  der  französischen,  der  englischen  Presse  benutzt,  um  bei  diesen
Staaten  stete  Besorgnisse  vor  Preußens  Uebergrissen  und  Eroberungsgelüsten
anzuregen  und  wach  zu  erhalten  und  den,  drei  preußische  Regierungen  hindurch
  mit  Eifer,  aber  unter  Achtung  aller  Rechte  fortgesetzten  Bemühungen,
dem  deutschen  Bund  Einigkeit  und  Aufschwung  in  materiellen  und  geistigen
Interessen  einzuflößen,  beharrlichen  Widerstand  entgegenzusetzen.  Diese  Bestrebungen
  sind  nicht  ohne  Erfolg  geblieben,  sie  haben  zu  einer,  fast  nur  wäh-
        <pb n="183" />
                                                      Preußen.                                         181

rend  der  Regierung  des  Königs  Ernst  August  innigeren  Beziehung  Platz
machenden  unfreundlichen  Stellung  Hannovers  zu  Preußen  geführt,  welche
während  der  politischen  Complicationen  der  letzten  Jahre  häufig  in  eine  feindselige
  übergegangen  ist,  ohne  daß  dazu  von  preußischer  Seite  Veranlassung
gegeben  worden  wäre.  So  standen  die  Sachen,  als  Meine  Stellung  in  Holstein
  durch  Oesterreich  immer  und  immer  wieder  angegriffen  und  gestört
wurde  bis  zu  einem  Grad,  welchen  Preußen  zu  ertragen  nicht  länger  im
Stande  war.  Bevor  Ich  Mich  jedoch  zum  äußersten  zu  entschließen  gezwungen
wurde,  gelang  es,  die  Gefahr  noch  einmal  durch  Abschließung  des  Gasteiner
Vertrags  nicht  zu  beseitigen,  sondern  nur  hinauszuschieben,  denn  während  der
Wirksamkeit  dieses  Vertrags  fiel  eine  Hülle  nach  der  andern,  welche  die  Absicht
Oesterreichs  bis  dahin  verschleiert  hatte,  den  längst  als  drohend  und  stets
mehr  und  mehr  für  unvermeidlich  erachteten  Kampf  mit  Preußen  nunmehr
thatsächlich  zu  beginnen  —  den  Kampf  um  den  überwiegenden  Einfluß
  in  Deutschland.  Dieser  Einfluß  ist  Preußens  Lebenselement,
  den  Kampf  um  denselben  nicht  annehmen  hieß  Preußens
  Existenz  opfern  —  die  holsteinische  Frage  war  damit  in  den  Hintergrund
  gedrängt=  Zur  Durchführung  dieses  großen  Kampfes  bedurfte  es
zweier  Grundlagen:  1)  der  Ueberzeugung  von  der  Gerechtigkeit  der  preußischen
Ansprüche,  welche  allein  den  Schutz  des  Höchsten  durch  Verleihung  des  in
seiner  Hand  liegenden  Kriegsglücks  hoffen  lassen  konnte;.  2)  des  Instruments,
womit  derselbe  geführt  werden  mußte,  der  preußischen  Armee.  Daß  das  Instrument
  tüchtig  sei,  darüber  war  Ich  nicht  im  Zweifel,  denn  Mein  ganzes
Leben  war  der  Entwicklung  der  preußischen  Armee  gewidmet  gewesen  und
Ich  durfste  Mir  ein  Urtheil  über  deren  Leistungsfähigkeit  zutrauen.  Daß
Preußens  Forderungen  gerecht  seien,  schien  Mir  dadurch  erwiesen,  daß  Preußen
ohne  deren  Erfüllung  nicht  fortbesiehen  und  sich  gedeihlich  entwickeln  könne,
und  so  entschloß  Ich  Mich  schweren  und  schwersten  Herzens  zum  entscheidenden
Kampf,  dessen  Ausgang  Gott  anheimstellend.  Und  die  von  Mir  in  solcher
Ausdehnung  nicht  vorgeahnten,  selten  oder  nie  in  der  Geschichte  dagewesenen
Ergebnisse  eines  Existenzkampfs  zweier  mächtigen  Staaten  in  so  kurzer  Zeit
sind  eine  sichtbare  Fügung  der  Vorsehung,  ohne  die  auch  die  geschulteste
Armee  solche  Resultate  nicht  erkämpfen  kann.  Die  Stellung  der  Regierung
Ihres  Landes  vor  und  während  der  Entwicklung  dieser  Ereignisse  ist  Ihnen
bekannt,  das  Votum  vom  14.  Juni,  welches  jeder  Begründung  durch  das
Bundesrecht  entbehrte,  das  nur  eine  Execution  kennt  —  eine  Execution,  welcher
Ich  —  falls  sie  beschlossen  wäre  —  Mich  zwar  nicht  hätte  fügen  können,
welche  aber  doch  den  Bundesbruch  im  preußenfeindlichen  Sinne  für  Hannover
minder  offenbar  gemacht  haben  würde.  Sie  kennen  die  Existenz  gepflogener
Neutralitätsverhandlungen,  Meine  wiederholte  vergebliche  Aufforderung  zum
Nordbündniß  in  der  Nacht  vom  14.  Juni,  den  Zug  der  hannoverischen  Armee
mit  ihrem  König,  die  Katastrophe  von  Langensalza,  bei  welcher  Ich  Mich
zwar  nicht  als  Sieger  hinstelle,  welche  aber  in  ihren  Folgen  zur  Vernichtung
der  hannoverischen  Armee  geführt  hat.  Auch  nach  den  überraschend  großen
Erfolgen,  welche  Mir  freie  Haud  in  den  von  Mir  zu  treffenden  Bestimmungen
  verschafft  haben,  würde  es  weder  einer  Adresse  noch  einer  Deputation
bedurfst  haben,  um  Mir  den  Ernst  des  Schrittes  klar  zu  machen,  welchen
Sie  vermieden  zu  sehen  wünschen.  Dennoch  wiederhole  Ich  Ihnen  Meinen
Dank,  daß  man  sich  freimüthig  ausgesprochen  hat;  ja,  es  ist  Mir  dieß  lieber
als  das  Gegentheil,  weil  es  für  die  Zukunft  reellere  Verhältnisse  prognosticirt.
Und  dennoch  hat  die  reiflichste,  wegen  Meiner  verwandtschaftlichen  Verhältnisse
zum  Haus  Hannover  schmerzlichste  Prüfung  Mich  zu  dem  Beschluß  der  Annexion
  kommen  lassen,  als  einer  Pflicht:  Mein  Preußen  für  die  von  ihm
gebrachten  schweren  Opfer  zu  entschädigen,  und  die  wahrscheinliche  Wiederkehr
der  durch  die  unfreundliche  Stellung  Hannovers  auch  in  Zukunft  zu  besor-
        <pb n="184" />
        182                                                Preußen.

genden  Gefahren  zu  beseitigen.  Ich  hoffe,  daß  gegenseitiges  Vertrauen  dereinst
zur  Zufriedenheit  führen  wird.“

Erwiederung  des  Führers  der  Deputation,  Minister  v.  Münchhausen:
„  .  Von  heute  an  bleibt  dem  loyalsten  und  besonnensten  Hannoveraner,  falls
Ew.  Maj.  Entschließung  umriderruflich  sein  sollte,  keine  andere  Aufgabe  als
der  Versuch,  die  durch  die  Annexionsabsichten  erzeugte  theilweise  erbitterte
Aufregung  in  die  Empfindung  hoffnungsloser  Ergebung  in  die  unvermeidlichen
  Fügungen  der  Vorsehung  hinüberzuleiten.“

18./21.  Aug.  Abschluß  des  Bündnißvertrages  mit  den  norddeutschen  Kleinstaaten
  nach  dem  Entwurf  vom  4.  Aug.  (s.  Deutschland.)

19.  „  Hr.  v.  Patow,  Finanzminister  im  Ministerium  Auerswald,  übernimmt
  das  Civilcommissariat  über  Nassau,  Frankfurt,  Oberhessen
und  die  von  Preußen  besetzten  Theile  des  bayerischen  Frankens  unter
der  Autorität  des  Oberbefehlshabers  der  Mainarmee.

22.  „  Friedensschluß  mit  Bayern.  (s.  Anhang).
23.  „  Abschluß  des  Prager  Friedens  zwischen  Preußen  und  Oesterreich.

(I.  Anhang.)
„  „  Abg.-Haus:  Adreßdebatte:  ·

17.  Aug.  Sitzung  der  Adreßcommission.  Die  Commission  vereinigt  sich
mit  zwei  Drittheilen  der  Stimmen  im  Wesentlichen  auf  den  Entwurf  von
Waldeck  und  Virchow.  Votum  des  Ministerpräsidenten  Graf  Bismarck:
„Ueber  die  in  der  deutschen  Politik  zu  erstrebenden  Ziele  ist  wenig
Meinungsverschiedenheit,  weder  zwischen  den  einzelnen  Antragstellern  der
Adressen,  noch  zwischen  der  Regierung  und  der  Landesvertretung.  Es  fragt
sich  nur,  auf  welchem  Wege  und  mit  welchen  Mitteln  diese  Ziele  sich  erreichen
lassen.  Die  k.  Regierung  hat  sich  die  Grenze  des  Möglichen  stellen  müssen,
d.  h.  dessen,  was  sich  erringen  läßt  ohne  zu  große,  unverhältnißmäßige
Opfer  und  ohne  die  Zukunft  zu  compromittiren.  Das  hätten  wir  aber  gethan,
  wenn  wir  über  die  unserer  Politik  jetzt  gestellte  Linie  hinausgegangen
wären.  Die  Zusage  aber,  welche  wir  in  dieser  Beziehung  gegeben,  müssen
wir  halten  und  so  vor  Allem  den  Glauben  an  unser  Wort  befestigen.  Wir
glauben  aber  auch  nicht,  daß  es  nützlich  gewesen  wäre,  jetzt  weiter  zu  gehen.
Wir  haben  auch  in  der  preußischen  Regierung  so  viel  Ehrgeiz,  daß  er  eher
der  Mäßigung  als  der  Stimulirung  bedarf.  Nach  den  Friedenspräliminarien
ist  die  Regelung  der  nationalen  Beziehungen  des  süddeutschen  Bundes  zu  dem
norddeutschen  vorbehalten.  Sie  ist  also  nicht  ausgeschlossen  und  die  Art  derselben
  wird  wesentlich  davon  abhängen,  ob  das  Bedürfniß  dazu  von
Süddeutschland  sowohl  in  seinen  Regierungen,  wie  in  seinen
Völkerschaften  lebhafter  empfunden  wird,  als  wie  dieß  gegenwärtig
  der  Fall  ist,  wo  wir  sehen,  daß  preußische  Militärs,  die  sich  jenseits
  der  Demarcationslinie  zeigen,  den  Ausbrüchen  der  Volkswuth  ausgesetzt
sind.  Zunächst  kam  es  uns  darauf  an,  dem  neuen  Bunde  feste  Grundlagen
  zu  geben.  Ich  glaube,  daß  sie  um  so  weniger  fest  ausfallen  würden,
je  ausgedehnter  derselbe  wäre;  wir  könnten  unmöglich  einem  Staate,  wie
Bayern,  solche  Zumuthungen  stellen,  wie  wir  sie  im  Norden  jetzt  erheben
müssen.  Die  erste  dieser  festen  Grundlagen  suchen  wir  in  einem  starken
Preußen,  so  zu  sagen  in  einer  starken  Hausmacht  des  leitenden  Staates,
  den  wir  deßhalb  in  seinem  direkten  Besitz  erheblich  verstärkt  haben.
Das  Band  des  engern  Bundes,  durch  das  wir  außerdem  Norddeutschland
verknüpfen  wollen,  wird  dagegen  so  fest  wie  die  Einverleibung  nicht  ausfallen.
Indeß  gab  es,  um  der  Wiederkehr  solcher  Dinge  vorzubeugen,  daß  befreundete
  und  verwandte  Volksstämme,  durch  ihre  Regierungen  genöthigt,  uns  im
Rücken  unserer  Heere  entgegentreten  konnten,  nur  zwei  oder  eigentlich  drei
        <pb n="185" />
                                                     Preußen.                                   183

Methoden.  Die  eine  ist  eben  die  Einverleibung  und  die  vollkommene
Verschmelzung  mit  Preußen  selbst  bei  widerstrebender  Bevölkerung,  namentlich
widerstrebendem  Beamten=  und  Offizierstande,  die  sich  durch  ihre  Treue  an
die  früheren  Regierungen  gebunden  fühlen.  Die  Regierung  denkt  die
Schwierigkeiten  derselben  auf  deutsche  Art  zu  überwinden,  durch  Schonung
der  Eigenthümlichkeiten  und  allmähliche  Eingewöhnung,  nicht,  wie  es  bei
romanischen  Völkern  üblich  ist,  mit  einem  Schlage.  Die  zweite  Methode  ist
die  Theilung  der  Hoheitsrechte,  so  daß  es  gewissermaßen  einen  Militärherrscher
  und  einen  Civilherrscher  gibt;  durch  die  Umstände  genöthigt,
werden  wir  diese  Methode  in  Sachsen  versuchen  müssen.  Früher  hatte  ich
eine  lebhafte  Neigung  für  dieß  System.  Nach  den  Eindrücken  aber,  die  mir
bei  Gelegenheit  der  Aufstellung  der  Februarbedingungen  gegenüber  von
Schleswig-Holstein  geworden,  befürchte  ich,  daß  ein  soscees  System  eine
dauernde  Quelle  von  Verstimmungen  bilden  wird,  eine  Quelle,  die  länger
fließen  dürfte,  als  die  Abneigung  gegen  den  neuen  Herrscher  bei  wirklich
annectirten  Ländern.  Bei  jener  Gelegenheit  hielt  man  mir  das  einschneidende
  Wort  entgegen:  „wir  wollen  nicht  Preußen  zweiter  Klasse  sein!“"  Aber
ganz  abgesehen  von  solchen  Empfindungen,  hat  dieß  System  den  Nachtheil,
daß  der  eine  der  beiden  Herrscher,  der  Militärherrscher  „oder  fremde,  immer
nur  mit  Anforderungen  kommt,  während  alle  wohlthätigen  Einflüsse  der
Civilverwaltung  in  den  Händen  des  alten  Landesherrn  bleiben.  Ich  bedaure,
daß  wir,  wie  gesagt,  gensthigt  sein  werden,  dieß  Experiment  in  Sachsen  zu
machen.  Die  dritte  Methode  endlich  wäre  die  Zerreißung  des  bisher
bestandenen  Gemeinwesens;  das  haben  wir  verschmäht,  ein  sehr  verkleinertes
  Hannover,  Sachsen,  Kurhessen  u.  s.  w.  Mit  diesem  System  haben
wir  1815  in  Sachsen  trübe  Erfahrungen  gemacht.  Zwar  sind  die  an  Preußen
gekommenen  Theile  völlig  mit  diesem  Staate  verwachsen,  aber  in  dem  selbständig
  gebliebenen  Theile  hat  sich  von  da  ab  eine  entschiedene  Abneigung
gegen  Preußen  erhalten;  deßhalb  haben  wir  dieß  System,  das  uns  suppeditirt
wurde,  diesmal  völlig  beseitigt,  wir  haben  das  Interesse  der  Regierten  über
das  der  Dynastlen  gestellt.  Es  ist  wahr,  es  macht  dieß  vielleicht  den  Eindruck
  der  Ungerechtigkeit,  aber  die  Politik  hat  nicht  die  Aufgabe  der
Nemesis,  die  Rache  ist  nicht  unser,  sondern  wir  haben  zu  thun,  was  für  den
preußischen  Staat  eine  Nothwendigkeit  ist,  und  deshalb  haben  wir  uns  durch
kein  dynastisches  Mitgefühl  leiten  lassen.  Und  deshalb  haben  wir  aus  diesen
Ländern  selbst  schon  Anerkennung  gefunden.  Hannoveraner  haben  sich  mir
gegenüber  so  ausgesprochen:  „erhalten  Sie,  uns  unsere  Dynastie;  wenn  das
aber  nicht  möglich  ist,  dann  zerreißen  sie  wenigstens  nicht  unser  Land,  sondern
nehmen  uns  ganz.“  Was  unsere  Bundesgenossen  betrifft,  so  haben  wir  nur
deren  wenige  und  schwache  gehabt,  aber  es  ist  nicht  bloß  eine  Pflicht,  sondern
ebenso  gebietet  es  die  Klugheit,  auch  dem  kleinsten  unser  Wort  zu  halten.
Je  rückhaltloser  Preußen  zeigt,  daß  es  seine  Feinde  von  der  Landkarte  wegfegen
  kann,  um  so  pünktlicher  muß  es  seinen  Freunden  Wort  halten.  Gerade
in  Süddeutschland  wird  dieser  Glaube  an  unsere  politische  Redlichkeit  von  großem
Gewicht  sein.  Was  die  Reichsverjassung  angeht,  so  ist  auch  sie  nur  eine  der
Formen,  in  der  das  von  mir  angedeutete  Problem  gelöst  wird.  Ich  gebe
zu,  daß  sie  das,  theoretisch  genommen,  schärfer  und  richtiger  thut,  als  unser
Bundesproject,  indem  sie  die  Fürstlen  gewissermaßen  zu  Unterthanen,  zu  Vasallen
  des  Kaisers  macht;  diese  werden  aber  vielmehr  geneigt  sein,  einem
Mitverbündeten,  einem  Beamten  des  Bundes  Rechte  einzuräumen,  uls  einem
eigentlichen  Kaiser  und  Lehensherrn.“

19.  Aug.  Die  Verhandlungen  der  Budgetcommission  betreffen  hauptsichlich
die  Frage,  ob  in  der  Adresse  eine  Hinweisung  auf  die  Reichsverfassung  aufgenommen
  werde,  ferner  ob  und  wie  das  Budgetrecht  des  Hauses  gewahrt
werden  soll.  Mit  Mehrbeit  wird  das  erstere  und  bezüglich  des  letztern
        <pb n="186" />
        184                  Preußen und die norddeutschen Bundesstaaten

        

beschlossen,  den  betreffenden  Passus  aus  dem  Entwurfe  Reichensperger  (Kath.)
aufzunehmen:

Absatz  IV:  „Gegenüber  der  Thatsache,  daß  seit  einer  Reihe  von  Jahren
die  Staatsausgaben  ohne  einen  zur  gesetzlichen  Feststellung  gelangten  Staatshaushaltsetat
  und  theilweise  im  Widerspruch  mit  den  Beschlüssen  des  Abgeordnekenhauses
  geleistet  worden  sind,  gereicht  es  dem  letzteren  zur  großen  Genugthuung,
  daß  Ew.  Maj.  feierlich  auszusprechen  geruht  haben,  daß  die  in
jener  Zeit  geleisteten  Geldausgaben  der  gesetzlichen  Grundlage  entbehren,  weil
dieselbe  nur  durch  das  nach  Art.  99  der  Verf.-Urk.  alljährlich  zu  Stande  zu
bringende  Etatsgesetz  erlangt  werden  kann.  Im  Hinblick  auf  dies  k.  Wort,
welches  die  Nothwendigkeit  eines  nur  unter  Zustimmung  des  Abg.-Hauses
ins  Leben  tretenden  jährlichen  Staatshaushalts-Gesetzes,  sowie  demgemäß  die
Nothwendigkeit  einer  für  die  Vergangenheit  zu  erwirkenden  Indemnitäts-Erklärung
  der  beiden  Häuser  des  Landtags  anerkennt,  ist  das  Vertrauen  der
Landesvertretung  gerechtfertigt,  daß  künftighin  durch  die  rechtzeitige  Feststellung
  des  Staatshaushalts-Gesetzes  vor  Beginn  des  Etatsjahres  jeder  Conflikt
verhütet  werde.  Dann  werden  Ausgaben,  welche  das  Abg.-Haus  im  Staatshaushalts.
  Etats  abgesetzt  hat,  nicht  dennoch  aus  Rücksichten  auf  das  Staatswohl
  eintreten  können.“  

Absatz  VII:  „Das  zu  vollbringende  Werk  der  bundesstaatlichen  Einigung
Deutschlands  wird  sich  am  Sichersten  der  Unterstützung  der  Nation  erfreuen,
wenn  die  schwierige  Arbeit  auf  der  Grundlage  der  Reichsverfassung  v.  1849
begonnen  und  diese  der  neuen.  Lage  der  Dinge  entsprechend  gestaltet  wird.
Preußen  wird  dann  kräftig  genug  sein,  um  als  starke  Schirmmacht  die  deutschen
  Grenzen  unversehrt  zu  erhalten  und  jede  Einmischung  des  Auslandes
bei  der  Ordnung  unseres  neuen  Staatswesens  abzuwehren.“

Schließlich  wird  der  ganze  Adreßentwurf  festgestellt  und  für  denselben  im
Plenum  des  Hauses  eine  Majorität  von  10  Stimmen  gehofft,  vorausgesetzt,
daß  die  polnische  Fraction  sich  der  Abstimmung  enthält  und  die  kath.  Fraction
für  den  Entwurf  der  Commission  stimmt.

Die  Adreßcommission  legt  ihren  Entwurf  vor.  General  Stavenhagen
  bringt  einen  andern,  ziemlich  farblosen  ein,  der  mehr  Aussicht
  auf  Annahme  hat  und  dem  auch  die  Adreßcommission  beitritt.
Jacoby  und  Reichensperger  beharren  auf  ihren  Entwürfen.  Schließlich
  wird  der  Entwurf  Stavenhagen  fast  einstimmig  angenommen.
Nur  Jacoby,  einige  Katholiken  und  die  Polen  stimmen  dagegen.

24.  Aug.  Ende  des  Bundestages.



25. „  Der  König  empfängt  die  Deputation  des  Abgeordnetenhauses

und  nimmt  die  Adresse  desselben  entgegen.  Antwort  des  Königs:
„Er  spreche  zunächst  seinen  Dank  aus  und  beauftrage  jetzt  den  Präsidenten
v.  Forkenbeck,  dem  Hause  Allerhöchstseinen  Dank  für  die  Adresse  auszusprechen.
  Er  nehme  dieselbe  entgegen  als  einen  Ausdruck  nicht  nur  der  Majorität
  des  Hauses,  sondern  auch  des  gesammten  Landes.  Mit  Recht  hebe  die
Adresse  zunächst  die  großen  Erfolge  der  preußischen  Waffen  hervor.  Nächst
dem  allmächtigen  Gott  gebühre  der  Armee  dafür  der  Dank  des  Vaterlandes.
Wohl  noch  nie  sei  ein  Ereigniß,  wie  das  vorliegende,  in  der  Weltgeschichte
vorgekommen,  noch  nie  könne  die  Geschichte  davon  erzählen,  daß  ein  Land
von  der  göttlichen  Vorsehung  so  hoch  begnadigt,  wie  Preußen;  noch  nie  sel
in  so  kurzer  Zeit  und  auf  solche  Weise  ein  Krieg  beendet  worden.  Es  sei
erfreulich  und  erhebend,  daß  gerade  Preußen  und  er,  der  König  selbst  von
der  göttlichen  Gnade  dazu  ausersehen  sei,  ein  solches  Werk  zu  vollbringen,
ein  Werk,  welches  so  Biele,  auch  sein  in  Gott  ruhender  kgl.  Bruder,  erstrebt,
denen  aber  nicht  vergönnt  worden  sei,  die  Verwirklichung  ihres  Strebens  zu
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        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.                 185

erleben;  darum  sehe  er,  der  König,  die  Ereignisse  der  Neuzeit  als  eine  besondere
  göttliche  Gnade  an.  Tgiei  aber  freue  sich  der  König,  daß  dieser
Krieg  den  Beweis  für  die  Tüchtigkeit  der  Heeresorganisation,  welche  er  selbst
ins  Leben  gerufen,  gegeben  habe.  Ohne  diese  Organisation  wäre  das  Kriegsheer,
  deß  sei  der  König  fest  überzeugt,  nicht  im  Stande  gewesen,  solche  Strapazen
  und  Leiden  zu  ertragen,  wie  es  dieselben  ertragen  habe.  Hinsichtlich  der
Erfolge  des  Krieges  sei  mit  Recht  in  der  Adresse  hervorgehoben  worden,  daß
noch  größere  Schwierigkeiten  zu  überwinden  seien.  Er,  der  König,  hoffe  jedoch,
auch  diese  mit  Gottes  Hilse  zu  überwinden.  Wenn  die  Adresse  ferner  der  Indemnität
  erwähne,  welche  die  Staatsregierung  von  der  Landesvertretung  gefordert,
  so  sei  in  dieser  Forderung  etwas  ausgesprochen  worden,  was  Er  und
seine  Regierung  stets  im  Auge  gehabt  habe.  Das  Recht  der  Geldbewilligung
sei  niemals  in  Abrede  gestellt  worden.  Es  sei  seine,  des  Königs,  Pflicht  gewesen,
  zu  einer  Zeit,  wo  kein  Etatsgesetz  zu  Stande  gekommen,  so  einzutreten,
  wie  er  es  gethan.  So  habe  er  handeln  müssen  und  werde
immer  so  handeln,  wenn  sich  ähnliche  Zustände  wieder  holen
sollten.  „Aber,  meine  Herren,  es  wird  nicht  wieder  vorkommen.“

25.  Aug.  Das  Abg.-Haus  ertheilt  der  von  der  Regierung  beantragten  Er-












höhung  des  Bankcapitals  um  5  Mill.  Thlr.  seine  (im  vorigen  Jahr
verweigerte)  Zustimmung.

26. „  Die  Preußen  besetzen  die  bisherige  Bundesfestung  Mainz,  nachdem
die  Bayern,  Hessen  u.  s.  w.  dieselbe  größtentheils  geräumt  haben.

„  (Meiningen).  Versammlung  von  Vertrauensmännern  in  Einfeld.
  Dieselben  verlangen  mit  Nachdruck  den  Eintritt  des  Ländchens
in  den  norddeutschen  Bund.

28. „  Abg.-Haus:  Der  Präsident  v.  Forkenbeck  erstattet  dem  Haus
keinen  (authentischen)  Bericht  über  die  Antwort  des  Königs  auf  die
Adresse  des  Hauses.  ·

„  (Kurhessen).  Die  kurhessischen  Truppen  kehren  aus  Mainz
wieder  in  ihre  Heimath  zurück.,

29. „  Gen.  v.  Manteuffel  trifft  von  seiner  Mission  nach  St.  Petersburg
wieder  in  Berlin  ein.

30. „  Aaustausch  der  Ratificationen  des  Prager  Friedens  zwischen  Preußen
  und  Oesterreich.

„  (Nassau).  Prinz  Nikolaus  von  Nassau  schließt  mit  Preußen
eine  Uebereinkunft  über  die  Rückkehr  der  nassauischen  Truppen  in
ihre  Heimath  ab.

31. „  (Sachsen).  Die  Stadtvrerordneten  von  Dresden  erklären  sich
für  das  Wahlgesetz  von  1848.

1—3.  Sept.  Abg.-Haus:  Debatte  über  das  Indemnitätsgesetz.

Antrag  der  Commissionemehrheit:  „Art.  1.  Die  dem  gegenwärtigen
  Gesetz  als  Anlagen  beigefügten  Uebersichten  der  Staatseinnahmen
und  Ausgaben  sollen  für  die  Jahre  1862,  1863,  1864  statt  der  verfassungsmäßigen
  und  alljährlich  vor  Beginn  des  Etatsjahrs  zu  vereinbarenden  Staatshaushaltetats
  als  Grundlagen  für  die  Rechuungslegung  und  die  Entlastung
der  Staatsregierung  dienen.  Art.  2.  Die  Staatsregierung  wird  in  Bezug
auf  die  seit  dem  Beginn  des  Jahrs  1862  ohne  gesetzlich  festgestellten  Staatshaushaltsetat
  geführte  Verwaltung,  vorbehaltlich  der  Beschlußfassung  des
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        186                      Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

Landtags  über  die  Entlastung  der  Staatsregierung  nach  Vorlegung  der  Jahresrechnungen,
  Indemnität  ertheilt,  dergestalt,  daß  es  rücksichtlich  der  Verantwortlichkeit
  der  Staatsregierung  so  gehalten  worden  soll,  wie  wenn  die  Verwaltung
  in  der  erwähnten  Zeit  auf  Grund  gesetzlich  festgestellter  und  rechtzeitig
  publicirter  Staatshaushaltsetats  geführt  worden  wäre.  Art.  3.  Die
Staatsregierung  wird  für  das  Jahr  1866  zu  den  Ausgaben  der  laufenden
Verwaltung  bis  zur  Höhe  von  154  Mill.  Thlrn.  ermächtigt.  Art.  4.  Die
Staatsregierung  ist  verpflichtet,  eine  Nachweisung  über  die  Staatseinnahmen
und  Ausgaben  des  Jahrs  1866  im  Laufe  des  Jahrs  1867  vorzulegen.“
Minderheitsantrag:    „Unter  zeitweiliger  Verweigerung  der  Indemnität
nachfolgende  Resolution  zu  fassen:  Es  bleibt  der  Staatsregierung  überlassen,
die  geforderte  Indemnität  nachzusuchen,  sobald  der  verfassungsmäßige  Zustand
durch  die  Feststellung  und  Publikation  des  Staatshaushaltsetats  für  1867
eingetreten  ist.“

Commissionsbericht  Twestens:  „  Für  die  Annahme  des
Gesetzes  wurde  geltend  gemacht:  die  mit  der  Nachsuchung  der  Indemnität
erfolgte  Rückkehr  der  Regierung  in  verfassungsmäßige  Bahnen;  die  Zusicherung
  der  rechtzeitigen  Vorlage  des  Staatshaushaltsetats;  die  Beseitigung  des
materiellen  Streitpunktes,  der  Militärorganisation,  durch  den  Kriegszustand;
die  Vergrößerung  des  Staats  und  die  bevorsteheude  Ueberweisung  der  Militärangelegenheiten
  an  das  deutsche  Parlament,  sowie  der  Wunsch  des  Landes,
  welches  wenig.  Sinn  für  den  Budgetstreit  habe,  nach  Beendigung  des
Conflikts  und  Versöhnung  mit  der  Krone.  Ein  Theil  der  Commissionsmitglieder
  erklärte  sich  zwar  zur  Bewilligung  des  nachgesuchten  Credits  bereit,
um  ein  thatsächliches  Entgegenkommen  zu  beweisen  und  einen  verfassungsmäßigen
  Zustand  wieder  anbahnen  zu  helfen,  glaubte  aber  die  Indemnität
zur  Zeit  nicht  ertheilen  zu  können,  indem  die  Thaten  der  Armer  nichts  mit
dem  Budgetrecht  zu  thun  hätten,  und  das  innere  Landesrecht,  trotz  aller  auswärtigen
  Erfolge,  festgehalten  werden  müsse,  wodurch  man  allein  das  übrige

Deutschland  gewinnen  könne.  Wenn  man  auch  einen  Strich  durch  die  Rechnung

  der  Vergangenheit  machen  wolle,  dürfe  man  doch  nicht  billigen,  was
geschehen,  nicht  ungesetzliche  Schritte,  wie  die  Reorganisation  der  Armee,
für  die  Zukunft  genehmigen,  nicht  die  Grundsätze  verleugnen,  nicht  die  Rechte
der  Volksvertretung  preisgeben.  Ein  scheinbarer  Friede  nütze  nichts,  sondern
nur  die  wirkliche  Herstellung  des  Rechts.  Das  Wort  Indemnität  habe  an
sich  keinen  großen  Werth;  erst  die  wirkliche  Feststellung  eines  Staatshaushaltsgesetzes
  stelle  den  verfassungsmäßigen  Zustand  her,  dann  könne  man  pactiren.
  Das  Zustandekommen  des  Budgets  für  1867  müsse  daher  jedenfalls
abgewartet  werden,  um  so  mehr,  als  dasselbe  wiederum  durch  das  Herrenhaus
vereitelt  werden  könnte,  und  es  sich  dann  fragen  würde,  ob  die  Regierung
dessen  Widerstand  brechen  oder  zurücktreten  würde,  um  das  Budget  verfassungsmäßig
  zu  Stande  zu  bringen.  Dem  dieser  Auffassung  entsprechenden
Antrage  gegenüber  erklärte  der  Finanzminister:  daß  die  Regierung  Indemnität
  und  Credit  nicht  trennen  könne,  vielmehr  das  ganze  Gesetz  als  verworfen
  betrachten  werde,  falls  die  Indemnität  versagt  würde.  Die  Regierung
fühle  sich  keineswegs  bedrängt,  sei  vielmehr  auch  finanziell  in  sehr  freier
Lage,  und  durchaus  nicht  zur  Nachgiebigkeit  gezwungen;  sie  wünsche  aber
dringend  den  Conflikt  zu  beseitigen  und  die  budgetmäßige  Verwaltung  wiederherzustellen;
  der  auswärtigen  Politik  wegen  und  den  zweifelhaften  europäischen

  Verhältnissen  gegenüber  sei  Einigung  und  Verständigung  nöthig;  nachdem

  so  großes  erreicht  worden,  möge  man  nicht  um  der  Vergangenheit  willen
die  dargebotene  Hand  zurückweisen,  nicht  durch  Verweisung  auf  künftige  Zeit
den  Frieden  vereiteln.  In  Folge  dessen  entschied  sich  die  Commission,  unter
Ablehnung  der  von  der  Minderheit  beantragten  Resolution,  mit  25  gegen  8
Stimmen  für  sofortige  Ertheilung  der  Indemnität.  Die  Mehrheit  ging
dabei  von  der  Ansicht  aus,  daß,  wenn  man  den  jetzigen  Ministern,  welche  so
        <pb n="189" />
            Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.                 187

lange  verfassungswidrig  gehandelt,  überhaupt  die  Indemnität  nicht  versagen
wolle,  nicht  abzusehen  sei,  warum  dieselbe  jetzt  ein  Aufgeben  des  Rechts,
ein  Preisgeben  der  Grundsätze  enthalten,  dagegen  nach  der  ersten  Feststellung
des  Staatshaushaltsetats  zulässig  sein  solle.  Diese  einmalige  Feststellung  gebe
keine  weitere  Garantie  für  die  Zukunst.  Maßgebend  müsse  das  Wiederbetreten
  des  versassungsmäßigen  Weges  sein.  Im  Februar  habe  die  Budgetcommission
  ausgesprochen,  daß  nur  während  der  Dauer  des  verfassungswidrigen
  Zustandes  die  Indemnität  nicht  ertheilt  werden  könne.  Inconsequent
sei  es,  Credit  zu  gewähren  und  Indemnität  zu  verweigern.  Nach  den  auswärtigen
  Erfolgen  sei  es  politisch  nicht  nur  rathsam,  den  Conflikt  zu  beendigen,
  sondern  Pflicht  der  Landesvertretung,  sich  positiv  an  den  bevorstehenden
Arbeiten  des  Staats  zu  betheiligen.  Das  werde  durch  die  Annahme  des
Gesetzes  ermöglicht,  wenn  damit  auch  nicht  das  System  der  inneren  Politik
beseitigt  und  der  Weg  erwünschter  Reformen  gesichert  werde.  Eine  Billigung
des  verfassungswidrig  Geschehenen  enthalte  die  Indemnität  nicht,  auch  keinen
Verzicht  auf  die  gesetzliche  Regelung  der  Militärfrage;  aber  nach  den  Ereignissen
  dieses  Jahrs  werde  schwerlich  Jemand  im  Ernst  glauben,  ceinen  Minister
wegen  der  Reorganisation  und  ihrer  Kosten  zur  Verantwortung  ziehen  zu
können.  Werde  jetzt  der  Conflikt  beendet,  so  sei  eine  Wlederkehr  in  ähnlicher
Weise  nicht  so  bald  zu  fürchten,  da  der  verfassungswidrige  Zustand  auch  für
die  Regierung  unbequem  sei.“

Vor  der  Debatte  erklärt  der  Finanzminister  v.  d.  Heydt,  daß

die  Regierung  dem  Amendement  der  Commission  beistimme.

„Graf  Bismarck:  „Je  aufrichtiger  die  Regierung  den  Frieden  wünsche,
um  so  viel  mehr  hielten  sich  ihre  Mitglieder  für  verpflichtet,  sich  des  Eingehens
auf  eine  retrospective  Kritik  zu  enthalten,  sei  es  abwehrend,  sei  es  angreifend.
Keiner  habe  den  andern  zu  überzeugen  vermocht,  jeder  habe  geglaubt,  mit
dem,  was  er  gethan,  im  Recht  zu  sein.  Auch  im  auswärtigen  Verhällniß
werde  ein  Friedensschluß  schwerlich  erfolgen,  wenn  der  eine  Theil  von  dem
andern  das  Anerkenntniß  verlange,  daß  er  im  Unrecht  gewesen  sei.  Die
Regierung  wünsche  Frieden,  nicht  weil  sie  kampfunfähig  geworden  sei,  sondern
im  Gegentheil,  weil  sie  fühle,  daß  die  Fluth  immer  mehr  zu  ihren  Gunsten
fließe.  Auch  fürchte  die  Regierung  nicht  die  Folgen  eines  Ministerverantwortlichkeitsgesetzee.
  Er  glaube  nicht  an  einen  Anklagebeschluß,  noch
weniger  an  eine  Verurtheilung.  Man  habe  dem  Ministerium  viele
Vorwürfe  gemacht,  aber  nicht  den  der  Furchisamkeit.  Das  Ministerium
wünsche  Frieden,  weil  das  Vaterland  desselben  in  höherem  Grad  bedürse  als
früher.  Es  wünsche  und  suche  ihn  deshalb,  weil  es  glaube,  ihn  zu  finden;
es  würde  ihn  früher  gesucht  haben,  wenn  es  hätte  hoffen  können,  ihn  zu
finden.  Man  glaube  ihn  jetzt  zu  finden,  weil  die  Regierung  den  Aufgaben
nicht  so  fern  stehe,  wie  man  vor  Jahren  gedacht  habe.  Auch  suche  die  Regierung
  den  Frieden  ehrlich.  Sie  habe  die  Hand  geboten  und  er  hoffe,  daß
das  Haus  wie  seine  Commission  schließlich  die  Hand  einschlagen  werde,  um
dann  gemeinschaftlich  die  Aufgaben  zu  lösen,  welche  noch  zu  lösen  sind,  wobei
die  Verbesserung  der  innern  Verwaltung,  Herstellung  des  Verfassungsausbaues,
in  keiner  Weise  ausgeschlossen  bleibe.  Denn  es  sei  der  aufrichtige  Wunsch
der  Regierung,  gemeinsam  dem  Vaterland  zu  dienen.  Die  Armee  habe
allerdings  glänzende  Erfolge  errungen,  „aber  noch  haben  wir  kein  gewonnen
Spiel,  und  je  fester  wir  zusammenhalten,  desto  sicherer  sind  wir,  zu  gewinmen.
Lesen  Sie  die  Wiener  Zeitungen.  Sehen  Sie  auf  das  Verhalten  der  süddeutschen
  Staaten.  In  ganz  Europa  werden  Sie  keine  Macht  finden,  welche
die  Constituirung  des  norddeutschen  Bundes  in  wohlwollender  Weise  zu
fördern  bereit  wäre,  oder  auch  nur  Sachsen  verschmerzen  könnte.  Deßhalb
ist  unsere  Aufgabe  nicht  gelöst:   sie  erfordert  die  Einigkeit  des  gesammten
Landes,  unsere  volle  Thatkraft,  damit  wir  Eindruck  auf  das  Ausland  machen,
        <pb n="190" />
        188            Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

und  sich  das  Sprüchwort  nicht  erwahre:  daß  das,  was  das  Schwert  gewonnen,
die  Feder  wieder  verderbe.“  Minister  des  Innern  Graf  zu  Eulen  burg:
die  Regierung  wünsche  von  der  auf  ihr  lastenden  Verantwortlichkeit  befreit
werden  und  habe  ein  Friedensbedürfniß.  Wenn  die  Regierung  nicht  schon

üher  die  Indemnität  nachgesucht,  so  erkläre  sich  dieß  daher,  daß  sie  den
Moment  dazu  noch  nicht  für  gekommen  erachtete.  Nur  das  Bewußtsein,
für  eine  gute  Sache  zu  kämpfen,  habe  der  Regierung  den  Muth  gegeben,
vier  lange  Jahre  im  heftigsten  Kampf  mit  diesem  Haus  auszuharren.  Der
Ministerpräsident  sei  der  Ansicht  gewesen,  daß  das  Machtgebiet  rrusene
einer  Rectification  bedürfe.  Allerdings  habe  Graf  Bismarck  vor  vier  Jahren
alles  das,  was  eingetreten,  nicht  vorausgesehen,  aber  das  Ziel  sei  in  dem
Willen  der  Regierung  gelegen.  Sie  war  fest  davon  überzeugt,  daß  die
Stellung,  welche  Preußen  einnahm,  unhaltbar  geworden  war.  Wir  waren
von  einem  gewissen  Großmachtskitzel  ergriffen.  Die  Gelegenheit,  welche  sich
darbot,  wurde  benützt.  Was  der  Abgeordnete  Lasker  in  Bezug  auf  die  Sicherheit
  als  nothwendiges  Requisit  der  Freiheit  gesagt  hat,  das  kann  ich  nur
anerkennen.  Wenn  Graf  Bismarck  vor  einem  Jahr  die  Forderungen  der
Opposition  erfüllt  hätte,  wäre  er  besiegt  gewesen.  Heut  ist  die  Regierung
nicht  besiegt,  sondern  steht  da  stärker  als  zuvor,  und  bietet  dennoch  die  Hand
zum  Frieden.  Wer  von  dem  Bewußlsein  geleitet  wird,  daß  die  Regierung
nur  so  gehandelt  hat,  um  die  Verfassung  zu  verletzen,  mag  die  Indemnität
verweigern.  Ich  hoffe  aber,  Sie  werden  die  Ueberzeugung  gewonnen  haben,
daß  die  Sache  nicht  so  steht.  Die  Regierung  hat  einen  verbotenen  Weg  betreten,
  um  auf  kürzerem  Weg  den  rechten  zu  gewinnen;  sie  hat  einen  Formfehler
  begangen.  Die  Zustände  im  Lande  sind  nicht  so  schwarz  wie  sie  geschildert
  werden.  Man  spxricht  von  kleinlichen  Plackereien  und  ich  spreche  von
berechtigter  Abwehr.  Man  verlangt  thatsächliche  Garantien.  Aber  dann
bieten  Sie  doch  die  Hand  zu  einer  gemeinschaftlichen  Arbeit  auf  gesetzlichem
Boden.  Bewilligen  Sie  uns  Credit  und  Indemnität  und  Sie  binden  die
Regierung  moralisch  mehr,  als  es  auf  anderm  Weg  möglich  ist.  Die  Regierung
  will  nicht  bloß  für  den  Augenblick  Waffenstillstand,  sondern  die
Indemnität,  welche  sie  fordert,  sowie  die  Zusicherungen,  welche  sie  ertheilt
hat,  en  Präliminarien  eines  wahren  und  dauerhaft  fruchtbaren  Friedens
  sein.“

Rede  Jacobys  gegen  die  Indemnität,  Resume  Twestens  für
dieselbe.  Bei  der  Abstimmung  ergeben  sich  230  Stimmen  für,
75  (die  Polen,  die  Katholiken  und  etwa  30  Mitglieder  der  Fortschrittspartei)
  gegen  die  Indemnitätsertheilung.

Anm.  Nach  den  Provinzen  gehören  von  den  75  Stimmen  Rheinland
und  Westphalen  47,  der  Provinz  Preußen  14,  Schlesien  4,  Sachsen  3.  Posen 2,
Pommern  1,  Berlin  1  an.

1. Sept.  Abbruch  der  Unterhandlungen  mit  Sachsen-Meiningen.

3. „  Friedensschluß  mit  Hessen-Darmstadt.  (s.  Anhang.)
5. Das  Gros  der  preußischen  Armee  beginnt  seinen  Rückzug  aus

Oesterreich  auf  fünf  Etappenstraßen.

„  Herrenhaus:  Die  Regierungsvorlage  bez.  Aushebung  der  Wuchergesetze
  wird  mit  40  gegen  36  Stimmen  abgelehnt.

7. „  Abg.-Haus:  Debatte  über  die  Annexion  von  Hannover,  Kurhessen,

Nassau  und  Frankfurt.

Antrag  der  Commission:  „§.  1.  Das  Königreich  Hannover,  das
Kurfürstenthum  Hessen,  das  Herzogthum  Nassau  und  die  freie  Statt
Frankfurt  werden  in  Gemäßheit  des  Art.  2  der  Verfassungs-Urkunde  für
den  preußischen  Staat  mit  der  preußischen  Monarchie  für  immer  vereinigt.
        <pb n="191" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.         189

2.  Die  preußische  Verfassung  tritt  in  diesen  Landestheilen  am  1.  Okt.  1867

n  Kraft.  Die  zu  diesem  Behufe  nothwendigen  Abänderungs-,  Zusatz=  und
Ausführungsbestimmungen  werden  durch  besondere  Gesetze  festgestellt.“

Bericht  der  Commission:  „...  Die  Commission  erkannte  in  der
k.  Botschaft  den  Beginn  eines  neuen  Abschnitte  nationaler  Entwickelung  und
nahm  die  k.  Boitschaft  und  die  Gesetzesvorlage  mit  hoher  Befriedigung  auf.

„Die  General-Discussion  verbreitete  sich  über  folgende  Punkte:  1)  Ueber
das  Recht  des  preußischen  Staates  auf  die  Vereinigung  von  Hannover  ect.
mit  der  preußischen  Monarchie.  2)  Ueber  die  politische  Nothwendickeit  oder
Nützlichkeit  dieser  Vereinigung:  3)  Ueber  die  Schonung  der  rechtlichen  Eigenthümlichkeiten
  der  mit  Preußen  zu  vereinigenden  Länder.  4)  Ueber  die
Nothwendigkeit  eines  Uebergangszustandes  bis  zur  vollständigen  Einverleibung,
insbesondere  a)  über  die  Nachtheile  einer  Personal  -Union,  b)  über  die  Bedenken
  gegen  die  sofortige  Geltung  der  preußischen  Verfassung.  5)  Ueber
etwaige  Garantien  des  Rechtszustandes  in  den  zu  annektirenden  Ländern  bis
zu  deren  Einverleibung.

„I.  Schon  die  bereits  erwähnten,  dem  Abgeordnetenhause  eingereichten
Petitionen  machten  die  Prüfung  der  Frage  nach  dem  Recht  des  preußischen
Staates  auf  Einverleibung  jener  Länder  für  die  Commission  unvermeidlich.
Der  Herr  Ministerpräsident  nahm  das  seiner  Ansicht  nach  völkerrechtlich  anerkannte
  Recht  der  Eroberung  mit  vollster  Wirkung  für  Prcußen  in
Anspruch.  Aus  dem  Schooße  der  Commission  wurde  entgegnet,  daß  der
preußische  Staat  sich  nach  einem  andern  Rechtetitel  als  dem  der  Eroberung
umsehen  müsse.  Das  sei  die  nackte  Gewalt,  welche  in  der  Gegenwart
zur  Rechts=  und  Staatsbildung  nicht  mehr  ausreiche.  Kein  neuerer  Völkerrechtslehrer
  vertrete  diesen  antiquirten  Standpunkt.  Die  Friedenspräliminarien
von  Nickolsburg  gewährten  doch  der  im  dänischen  Kriege  unterworfenen  Bevölkerung
  der  nördlichen  Districte  von  Schleswig  das  Recht  freier  Abstimmung.
Die  Sanction  des  deutschen  Volkes,  zur  Zeit  allerdings  nur  repräsentirt  in
dem  künstigen  Reichstag  des  narddeutschen  Bundes,  sei  jenen  Rechtstitel  der
Eroberung  zu  legitimiren  im  Stande.  Der  Herr  Ministerpräsident  verwahrte
sich  gegen  den  Vorwurf  der  nackten  Gewalt  und  rechtfertigte  die  Eroberung
mit  dem  Recht  der  deutschen  Nation,  zu  existiren,  zu  athmen
und  sich  zu  einigen,  zugleich  aber  mit  dem  Recht  und  der  Pflicht
Preußens,  dieser  deutschen  Nation  die  für  ihre  Existenz  nöthige  Basis  zu
liefern.  Sodann  hob  er  hervor,  daß  diese  Angelegenheit  nicht  noch  Wochen
und  Monate  in  der  Schwebe  bleiben  dürfe  und  daß  im  Fall  kriegerischer  Verwickelungen
  der  Parlamentsbeschluß  von  keinem  Nutzen  sein  würde.  Die
Commislsion  in  ihrer  Mehrheit  verkannte  nicht,  daß  so  lange  der  Krieg  auch
das  Recht  der  Eroberung  bestehe.  So  lange  deutsche  Staaten  gegen  einander
mobil  machten  und  die  Entscheidung  des  Kriegs  anriefen,  hätten  sie  die
Folgen  desselben  zu  tragen.  Das  Band  des  Friedens,  mit  welchem  die
Bundesakte  bis  zum  14.  Juni  d.  J.  die  deutschen  Stämme  verbunden,  hätten
die  preußenfeindlichen  Regierungen  zerrissen;  Preußen  habe  durch  sein  Eintreten
  für  die  nationale  Reform  dem  Kriege  eine  höhere  Weihe  gegeben.  Der
Gedanke,  diesen  Rechtstitel  durch  eine  allgemeine  Abstimmung  zu  verstärken,
  sand  in  der  Commission  keinen  Anklang,  weil  man  sich  sagte,  daß
dieselbe  mehr  Schein  als  Wesen  sei.  Aber  auch  die  Zustimmung  des
Reichstages  bes  norddeutschen  Bundes  hielt  man  weder  für  ersorderlich,
noch  für  angemessen,  da  derselbe  zur  Zeit  noch  nicht  existire,  dazu  nicht  competent,
  auch  überdies  wegen  seiner  überwiegend  preußischen  Zusammensetzung
zu  einem  derartigen  Verdikt  nicht  geeignet  sei.  Was  die  völkerrechtliche  Wirkung
  der  Eroberungen  für  die  inneren  Rechtszustände  der  eroberten  Länder
anbetrifft,  so  erklärte  die  königl.  Staatsregierung  sich  dahin,  daß  sie  die  bisherigen
  Verfassungen  und  die  durch  sie  begründeten  staatlichen  Einrichtungen
  in  den  eroberten  Ländern  als  erloschen  betrachte;  Verfassung  und
        <pb n="192" />
        190            Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

Dynastie  seien  von  einander  untrennbar,  in  Hannpoer  die  Dynastie  viel  älter
als  die  Verfassung;  mit  jener  sei  auch  diese  beseitigt.  Auch  die  neue  Doctrin
des  Völkerrechts  hält  nur  das  Privatrecht  des  Volkes  und  die  damit
zusammenhängenden  Einrichtungen  unbedingt  aufrecht.  Die  Commission
schloß  sich  in  ihrer  Mehrheit  der  Ansicht  der  Staatsregierung  an.  Von  den
in  der  Minderheit  der  Commission  befindlichen  Mitgliedern  bedauptete  Eins,
daß  bis  zur  Einverleibung  die  alten  Verfassungsgesetze  wenigstens  provisorische
Geltung  hätten.  Zwei  andere  Mitglieder  machten  gegen  jene  Wirkung  des
Eroberungsrechtes  geltend,  daß  die  preußische  Regierung  wiederholt  erklärt
habe,  daß  sie  nur  gegen  die  Regierungen  und  nicht  gegen  die  Bevölkerungen
Krieg  führe.  Namentlich  wurde  auf  die  Proclamation  des  Commandeurs
der  preußischen  Truppen,  Generalmajors  v.  Bayer,  an  das  kurhessische  Volk
vom  21.  Juni  d.  J.  und  die  Bekanntmachung  des  preußischen  Militärgouverneurs
  v.  Werder  und  des  Administrators  des  Kurfürstenthums
v.  Möller,  betreffend  die  einstweilige  Uebernahme  der  Regierung  v.  28.  Juni
desselben  Jahres,  Bezug  genommen.  Die  Staatsregierung  erklärte  hier  auf,
daß  die  Proclamationen  eines  Generals  in  feindlichem  Lande  kein  bindender
Staatsact  sei,  und  daß  dieselbe  ebenso  wie  die  Bekanntmachung  des  Militärgouverneurs
  und  des  Cirvilcommissärs  sich  auf  die  Dauer  des  Kriegszustands
beschränke,  welchem  durch  die  gegenwärtig  angestrebte  gesetzliche  Regelung  ein
Ende  gemacht  werden  solle.  Die  Commission  erblickte  in  den  erwähnten  Erklärungen
  der  k.  Staatsregierung  und  ihrer  Organe  mindestens  eine  ernste
ethische  Verpflichtung,  jenen  Bevölkerungen  einen  verfassungsmäßig
gesicherten,  sie  befriedigenden  Rechtszustand  wiederzugeben.  Ein  Recht  (jus
quaesitum)  der  bisherigen  Landesvertretungen  auf  Mitwirkung  bei  der
Entscheidung  über  die  Einverleibung  hielt  die  Commission
mit  dem  Untergange  der  staatsrechtlichen  Selbständigkeit
dieser  Länder  nicht  vereinbar.

„II.  Die  Vereinigung  Hannovers  cte.  mit  Preußen  erschien  der  Commission
politisch  nothwendig  und  vortheilhaft.  Man  erkannte  an,  daß  die  Einverleibung
  ebenso  sehr  im  preußischen,  als  im  Interesse  der  mit  diesem  zu  vereinigenden
  Länder  und  im  Interesse  des  deutschen  Vaterlandes  sei.

„III.  Auch  in  der  von  der  k.  Staatsregierung  zugesicherten  Schonung  der
berechtigten  Eigenthümlichkeiten  der  einzuverleibenden  Länder  erkannte  und
würdigte  die  Commission  eine  in  der  Geschichte  Preußens  bewährte  Regierungsmaxime.
  Sie  verhehlte  sich  nicht,  daß  die  einzuverleibenden  Länder
zum  Theil  vortreffliche  Einrichtungen  besäßen,  welche  nur  befruchtend  auf  die
preußischen  Zustände  zurückwirken  könnten;  beispielsweise  Hannover  seine
Justiz,  Kurhessen  sein  freies  Gemeindewesen.  In  welchem  Umfange
diese  Einrichtungen  jenen  Ländern  zu  erhalten  seien,  lasse
sich  zur  Zeit  nicht  bestimmen.

„IV.  .  .  Man  verkannte  nicht,  daß  die  Personalunion  zwischen  benachbarten
  Staaten  derselben  Nation  im  Laufe  der  Zeit  zu  inniger  Verbindung  im
Wege  der  Realunion  gedrängt  werde  und  war  auch  der  Geschichte  unseres
Königshauses  wohl  eingedenk,  welches  den  Gedanken  der  Staatseinheit  in  den
Mittelpunkt  seiner  Politik  gestellt  hatte.  Dessenungeachtet  faßte  man  die  Gefahren
  einer  —  auch  nur  zeitweise  in  Aussicht  genommenen  —  Personalunion
  für  die  inneren  und  für  die  auswärtigen  Angelegenheiten,  namentlich
im  gegenwärtigen  Augenblick  scharf  ins  Auge.  Als  solche  wurden  hervorgehoben:
  1)  durch  Schaffung  einer  bloßen  Hausmacht  werde  die  Krone  unabhängiger
  von  dem  Geldbewilligungsrecht  des  Hauses;  dieses  verliere  an
Werth  und  Gewicht;  2)  die  Krone  könne  durch  die  preußische  Landesvertretung
  nicht  gehindert  werden,  die  eiworbenen  Landeshoheitsrechte  weiter  zu
cediren.  Selbst  die  Zurückführung  der  entthronten  Dynastien  sei  staaterechtlich
  möglich,  da  die  Bestimmung  des  Artikel  53  der  preußischen  Verfassung
über  die  Thronfolgeordnung  fehle;  3)  ohne  eine  entgegenstehende  klare
Bestimmung  erwachse  der  Zweifel,  ob  bei  bloßer  Personalunion  nicht
        <pb n="193" />
            Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.            191

die  alten  Landesverfassungen  in  den  mit  der  preußischen  Krone  zu
vereinigenden  Ländern  von  rechtlichem  Bestand  geblieben  seien,  wodurch
particularistischen  Bestrebungen  in  die  Hand  gearbeitet  werde;  4)  werde
die  Handhabung  eines  für  die  Wohlfahrt  dieser  Länder  erfolgreichen  Regimentes
  der  k.  Staatsregierung  erheblich  erschwert  und  allerhand  Mißgunst  zwischen
  den  einzelnen  Ländern  hervorgerufen  werden;  5)  sei  überhaupt  ein  derartiges
  völkerrechtliches  Provisorium  dem  Auslande,  den  entthronten  Dynastien,
  den  neuen  Landestheilen  und  den  feindseligen  inneren  Strömungen
gegenüber  in  der  gegenwärtigen  politischen  Lage  doppelt  bedenklich.

„An  diese  Auseinandersetzung  reihte  sich  der  Vorschlag,  der  Ueberschrift
des  Gesetzes  sich  anschließend:  in  dem  dispositiven,  allein  mit  Gesetzeskraft
versehenen  Theil  der  Regierungsvorlage  (§  1)  den  Grundsatz  der  Vereinigung
der  neuen  Länder  mit  der  preußischen  Monarchie  auszusprechen.  Der  Herr
Ministerpräsident  hob  hervor,  daß  es  sich  hier  um  eine  über  jeder  Parteifrage
stehende,  die  Größe  Preußens  betreffende  Gesetzesvorlage  handle.  Die  Personalunion
  sei  für  die  preußische  Regierung  auf  die  Dauer  nicht  wünschenswerth
  und  zur  Entwicklung  wahrer  nationaler  Krast  nicht  geeignet.  Wenn
bei  Lauenburg  die  Form  der  Personalunion  gewählt  worden,  so  sei  dies  ein
Act  der  Courtoisie  gegen  diesen  Erstling  preußischer  Erwerbungen  gewesen,
aus  welchem  keinerlei  Unbequemlichkeiten  für  den  preußischen  Staat  hätten
erwachsen  können.  Völlig  unausführbar  aber  sei  es,  einschließlich  Schleswig-Holsteins
  mit  sechs  verschiedenen  Ländern  von  bedeutender  Ausdehnung  und
sehr  verschiedenen  Eigenthümlichkeiten  eine  Personalunion  auf  längere  Zeit
fortzuführen;  das  sei  eine  unregelmäßige  Schöpfung,  welche  zur  Stärkung  Preußens
  nicht  geeignet  sei.  Was  den  gemachten  Abänderungsvorschlag  anbetreffe,
so  habe  der  demselben  zu  Grunde  liegende  Gesichtspunkt  bereits  im  Staatsministerium
  Vertretung  gefunden.  Die  dagegen  mit  Erfolg  geltend  gemachten
  Bedenken  hätten  darin  bestanden,  daß  eine  sofortige  Einführung  der  Verfassung
  die  Rechtseigenthümlichkeiten  der  mit  Preußen  zu  vereinigenden  Länder
  zerstören  und  die  Regierung  in  dem  folgenden  Uebergangsstadium  allzusehr
beengen  würde.  Während  dessen  müsse  dieselbe  eine  Art  Dictat-  ur  beanspruchen
  den  einfachsten  Ausdruck  für  die  hierzu  erforderliche  k.  Machtvollkommenheit
  habe  man  in  dem  Art.  55  der  preußischen  Verfassung  zu  finden
geglaubt.  Im  weitern  Verlauf  der  Discussion  erkannte  der  Ministerpräsident
Namens  der  Staatsregierung  den  Abänderungsvorschlag  als  eine  Verbesserung
der  Regierungsvorlage  an.  Der  §  1  derselben  könne  allerdings  der  Auslegung
  Raum  bieten,  als  solle  die  Uebernahme  der  Regierung  in  den  neuen
Landestheilen  mit  dem  Rechte  des  Vorbesitzers  erfolgen,  was,  wie  gesagt,  nicht
in  der  Absicht  liege.  Der  Ausdruck  „Vereinigung“  schließe  diese  Voraussetzung
aus

„Es  wurde  bemerkt,  daß  es  vor  allen  Dingen  darauf  ankomme,  so  schleunig
wie  möglich  in  den  mit  Preußen  zu  vereinigenden  Ländern,  wo  nach  der
Theorie  des  Eroberungsrechtes  alle  öffentlichen  Rechtsverhältnisse  erloschen  sein
sollten,  einen  öffentlichen  Rechtszustand  wieder  herzustellen  und  die  Bevölkerungen
  durch  Gewährung  der  Grundrechte  einem  unbegrenzten  Absolutismus
zu  entziehen.  Zur  Unterstützung  dieses  Standpunktes  berief  sich  ein  Mitglied
darauf,  daß  zu  einer  förmlichen  Dictatur  ein  Bedürfniß  nicht  vorhanden  sei.
Die  Bestimmungen  der  Verfassung  Art.  63  über  das  vorläufige  Gesetzgebungsrecht
  und  des  Art.  111  in  Verbindung  mit  dem  Gesetz  v.  4.  Juni  1851
über  den  Belagerungszustand  böten  für  exceptionelle  Fälle  wührend  des
Uebergangsstadiums  der  Regierung  die  erforderliche  Macht  in  hinreichender
Fülle.  So  lange  in  der  innern  Politik  bei  uns  eine  Wendung  nicht  eingetreten
  —  bemerkte  ein  anderes  Mitglied  —  sei  die  Anerkennung  einer  Dictatur
  für  die  Volksvertretung  eine  Unmöglichkeit.  Der  Ministerpräsident  erklärte,
  daß  die  so  sortige  Einführung  der  Verfassung  in  den  neuen  Landestheilen
  unausführbar  sei.  Die  t.  Staatsregierung  wünsche  für  die  Zwischenzeit
  nicht  blos  das  Recht  königl.  Verordnungen,  wie  sie  auf  Grund  der
        <pb n="194" />
        192             Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

Verf.-Urk.  innerhalb  Preußens  slatthaft  seien,  zu  erlassen,  sondern  eine  ehrliche
Dictatur,  das  heißt  das  Recht,  anzuordnen,  was  im  Ueberleitungsstadium
zum  Besten  jener  Länder  nothwendig  sei,  und  zu  beseitigen,  was  diesem  Besten
widerspreche.  Vor  allen  Dingen  müsse  die  preuß.  Militärverfassung
zur  Ausführung  gebracht  werden,  um  die  Wehrkraft  der  eroberten  Länder  für
Preußen  verwerthen  zu  können.  Daß  die  Verfassung  ihr  gestatte,  einzelne
Artikel  außer  Kraft  zu  setzen,  biete  der  Regierung  keinen  wünscheuswerthen
Ausweg.  Es  würde  ein  Geständniß  der  Unsicherheit  darin  liegen,  wenn  nach
oder  gleichzeitig  mit  der  Einführung  der  Verfassung  sofort  Ausnahmemaßregeln
  oder  die  theilweise  Suspension  der  Verfassung  in  jenen  Ländern  verfügt
  werde.  Endlich  wurde  noch  geltend  gemacht,  daß  die  Einführung  der
Verfassung  die  Bevölkerung  für  Preußen  gewinnen  und  vor  Particularismus
bewahren  würde.  Dagegen  wurde  von  verschiedenen  Mitgliedern,  welche

hervorragenden  Männern  der  preußenfreundlich  nationalen  Partei  jener  Länder

  nahe  stehen,  übereinstimmend  bezeugt,  daß  ein  großer  Theil  der  Bevölkerung
  daselbst  die  sofortige  Einführung  der  preuß.  Verfassung  geradezu  beklagen
  würde,  weil  sie  davon  eine  Schädigung  ihrer  realen  Interessen  und
rechtlichen  Eigenthümlichkeiten  besorge.  ·

„V.  Die  Commission,  welche  in  ihrer  Mehrheit  sich  zwar  gegen  die  sofortige
  Einführung  der  Verfassung  in  den  zu  annectirenden  Ländern  aussprechen
  und  der  Regierung  vorläufig  freie  Hand  lassen  zu  müssen  glaubte,
hielt    andererseits  für  verpflichtet:  a)  den  Zeitraum  bis  zur  Geltung  der
Verfassung  durch  Beistimmung  eines  festen  Endtermins  zu  begrenzen,  b)  über
die  Grundsätze,  von  welchen  die  Regierung  in  den  neuen  Landestheilen  während
  dieser  Zeit  sich  leiten  lassen  werde,  weitere  beruhigende  Erklärungen  zu
erlangen.  Zu  a:  Ein  fester  Termin  macht  die  Geltung  der  Verfassung  —
namentlich  des  Tit.  2  von  den  Rechten  der  Preußen  —  von  dem  Zustandekommen
  des,  mannichfachen  Wechselfällen  unterworsenen,  in  §  2  verheißenen
Gesetzes  unabhängig,  setzt  allen  Hoffnungen  und  Besorgnissen  ein  Ziel  und
würde  —  so  hofft  die  Commission  —  auch  auf  unsere  neuen  Mitbürger  in
den  annectirten  Staaten  ihre  beruhigende  Wirkung  nicht  versehlen.  Zu  b:
In  Bezug  auf  die  formalen  politischen  Rechte  der  neuen  Staatsangehörigen
versicherte  der  Hr.  Ministerpräsident,  daß  dieselben  jedenfalls  zu  dem  Reichstag
  des  norddeutschen  Bundes  wählen  würden.  Was  dagegen  die  besonderen
Volksvertretungen  dieser  Länder  betreffe,  so  könne  er,  ohne  dies  gerade  definitiv
  abzulehnen,  doch  eine  Verpflichtung  zu  deren  Berufung  auch  nur  mit  berathender
  Stimme  nicht  eingehen.  Der  Ministerpräsident  deutete  ferner  an,
daß  es  sich  vielleicht  empfehlen  könnte,  mit  einem  vereinigten  Ausschuß  aus
den  zu  annectirenden  Ländern  über  die  neuen  Organisationen  sich  in  Verbindung
  zu  setzen.  Endlich  stellt  er  bestimmt  in  Aussicht,  daß  die  Regierung
in  den  annectirten  Ländern  eine  Commission  von  höheren  Beamten  unter
Vorsitz  eines  preußischen  Beamten  zur  Berathung  darüber  zusammentreten
lassen  werde,  wie  die  verschiedenen  Rechtszustände  auszugleichen  und  die  Verschmelzung
  anzubahnen  sei.  Ingleichen  würden  zur  Unterstützung  des  Ministeriums
  Sachverständige  Männer  aus  den  neuen  Landestheilen  nach  Berlin
berufen  werden  .  .

Reden  von  Kirchmann  [Wir  haben  den  kleinen  Staaten,  die  mit

uns  an  dem  Kriege  Theil  nehmen  wollten,  viel  zu  voreilig  ihren

Territorialbestand  zugesichert,  deren  Hilfe  sehr  unbedeutend  war  und

meist  erst  nach  gefallener  Entscheidung  eintraf.  Im  Interesse  der
Einheit  Deutschlands  ist  das  sehr  zu  beklagen,  und  für  Preußens
Macht  wäre  es  gewiß  besser,  wenn  ganz  Norddeutschland  einschließlich
  Sachsens  zu  Einem  preußischen  Staate  erhoben  werden  könnte.]
Gneist  (Die  kleine  Souveränetät  der  Einzelstaaten  ist  in  Deutsch-
        <pb n="195" />
         Preußen  und die  norddeutschen  Bundesstaaten  193

land  das  Unhistorische,  das  durch  den  Rheinbund  und  Napoleon  Gemachte
  und  Aufgedrungene.  Das  Rückgängigmachen  dieser  willkürlichen
  Schöpfungen  ist  keine  Annexion,  sondern  Neunion]  und
Löwe-Kalbe.  Der  Commissionsantrag  wird  mit  273  gegen  14
Stimmen  (meist  von  der  äußersten  Linken)  angenommen;  die  Polen
enthalten  sich  der  Abstimmung.

Graf  Bismarck  legt  dem  Hause  einen  Gesetzesentwurf  bez.  Annexion
  von  Schleswig-Holstein  vor  und  wünscht  „rasche  Erledigung
desselben,  etwa  durch  summarische  Behandlung  in  der  Schlußberathung."“


Entwurf  des  Gesetzes:  „  1.  Die  Herzogthümer  Holstein  und
Schleswig,  mit  Ausnahme  eines  durch  Vertrag  mit  dem  Großherzog  von
Oldenburg  näher  zu  bestimmenden  Gebietstheils,  werden  mit  der  preußischen
Monarchie  auf  Grund  der  am  30.  October  1864  zu  Wien  zwischen  Preußen
und  Oesterreich  einerselts  und  Dänemark  andererseits  und  am  23.  August
1866  in  Prag  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  abgeschlossenen  Friedensverträge
  vereinigt.  §  2.  Die  preuß.  Verfassung  tritt  in  diesen  Landestheilen
am  1.  Oct.  1867  in  Kraft.  Die  zu  diesem  Behufe  nothwendigen  Abänderungs=
  und  Zusatzbestimmungen  werden  durch  besondere  Gesetze  festgestellt.“

8.  Sept.  Das  Herrenhaus  nimmt  einstimmig  den  Gesetzesentwurf  über
die  Invemnität  an,  nachdem  Herr  v.  Kleist-Retzow  den  eingeschlagenen
  Weg  zur  Ausgleichung  des  Conflicts  bedauert  hatte.

„  „  (Nassau).  Der  Herzog  erläßt  in  Günzburg  einen  letzten  Tagsbefehl
  zum  Abschied  an  seine  Truppen.  Dieselben  kehren  in  ihre
Heimath  zurück.

10.  „  Abg.-Haus:  Die  Anleihe-Commission  des  Hauses  beschließt  mit
11  gegen  8  Stimmen,  auf  Verwerfung  der  Creditforderung  der
Regierung  von  60  Mill.  Thlrn.  anzutragen  und  der  Regierung
lediglich  die  Ausgabe  von  25  Mill.  Thlrn.  Schatzscheinen  zu  bewilligen.
  Der  Finanzminister  erklärt  den  Antrag  für  durchaus  unannehmbar,
  beharrt  auf  der  Füllung  des  Staatsschatzes  und  gppellirt
von  der  Commission  mit  Zuversicht  an  das  Plenum  des  Hauses.

„  „  Das  Herrenhaus  genehmigt  das  Annexionsgesetz  mit  allen  gegen
1  Stimme.

11.  „  Abg.-Haus:  Debatte  über  das  Reichswahlgesetz.  Die  Commission
beantragt,  in  §  1  statt  „zur  Vereinbarung“  zu  setzen  „zur  Berathung“",
  um  dem  preußischen  Landtag  die  Zustimmung  oder  Ablehnung
  der  Beschlüsse  des  Reichstags  zu  wahren.  Kosch  trägt  auf
einen  Zusatz  bez.  Wahrung  der  Redefreiheit,  Schultze-Delitzsch  auf
einen  solchen  bezüglich  Diäten  an.

Bericht  der  Commission:  „  Es  wurde  nicht  verkannt,  daß  ein
wirklich  bundes  staatliches  Verhältniß  nur  im  närdlichen  Deutschland
  bei  der  Präponderanz  Preußens,  namentlich  wenn  die  neugewonnenen
Länder  in  die  preußische  Verfassung  eintreten  und  der  preußische  Landtag
dann  um  so  mehr  die  allgemeinen  Interessen  für  das  ganze  nördliche  Deutschland
  vertritt,  kaum  durchführbar  erscheint  und  daß  sich  schwer  in  Bild

von  einer  eigentlichen  norddeutschen  Verfassung  neben  der  preußischen  gewinnen
  läßt;  es  wurde  auch  die  Befürchtung  ausgesprochen,  daß  aus  der  Ver-                                                                 13
        <pb n="196" />
        194                   Preußen  und  dle  norddeutschen  Bundesstaaten.

vielfältigung  der  parlamentarischen  Körperschaften  und  aus  dem  Ausscheiden
einzelner  Angelegenheiten,  namentlich  des  Militärbudgets,  aus  dem  Wirkungskreise
  des  preußischen  Landtages  eine  Schwächung  der  Verfassung  und  eine
Stärkung  des  Absolutismus  hervorgehen  möchte;  indessen  wurde  andererseits
eltend  gemacht,  daß  die  Geschichte  eine  correcte  bundesstaatliche  Verfassung
  unter  Monarchien  überhaupt  nicht  kenne,  und  daß  ein  Bundesstaat
  unter  monarchischen  Staaten  fast  nur  möglich  erscheine,  wenn  der
eine  Staat  so  mächtig,  daß  die  übrigen  Staaten  fast  mediatisirt
  seien.  Ferner  ward  darauf  hingewiesen,  daß  ein  Resultat  der  Parlamentsvethandlungen
  fast  hoffnungslos  erscheinen  müsse,  wenn  die  Verlagen
der  Regierungen  nicht  einfach  angenommen  würden,  und  dann  über  die
Beschlüsse  mit  sämmtlichen  Regierungen  einzeln  verhandelt  werden  sollte.  Es
ward  der  Wunsch  ausgesprochen,  daß  die  preußische  Regierung  dem  Parlament
gegenüber  vertragsmäßig  als  Mandatar  sämmtlicher  Regierungen  auftreten
möge;  jedenfalls  müsse  den  im  feindlichen  Lager  gewesenen  Regierungen  im
Friedensvertrage  die  Unterwerfung  unter  die  zwischen  der  preußischen  Regierung
  und  dem  Parlament  zu  treffenden  Vereinbarungen  auferlegt  werden,
wenn  den  verbündeten  Regierungen  gegenüber  von  vertragsmäßigem  Abkommen
  nicht  abgesehen  werden  könne.  Ebenso  schwierig  erscheint  die  Lösung  der

Aufgabe  den  Volksvertretungen  der  einzelnen  Staaten  gegenüber.  Darüber

war  in  der  Commission  keine  Meinungsverschiedenheit,  daß  die  preußische
Verfassung  und  Gesetzgebung  in  keinem  Falle  anders,  als  auf  dem  Wege  der
preußischen  Verfassungsurkunde,  also  unter  Zustimmung  beider  Häuser
des  Landtags  abgeändert  werden  kann.  Wenn  es  hiernach  nothwendig
ist,  daß  die  Bundesverfassung,  insofern  sie  Aenderungen  der  preußischen  Verfassung
  und  Gesetzgebung  involvirt,  erst  dem  preußischen  Landtage  zur  Annahme
  und  Genehmigung  vorgelegt  werden  muß,  so  erhält  der  Reichstag
allerdings  zunächst  nur  eine  berathende  Stellung.  Indessen  kann  eine  Unterbrechung
  der  Rechtscontinuität,  eine  Veränderung  der  Verfassung  anßerhalb
der  Bestimmungen  derselben  unter  keinen  Umständen  zugelassen  werden.  In
Betreff  des  Wahlgesetzes  selbst  erklärten  die  Vertreter  der  k.  Staatsregierung,
das  Neichswahlgeset  vom  12.  April  1849  sei  der  Conformität  wegen  zum
Grunde  gelegt  worden;  an  den  wesentlichen  Grundsätzen  des  Gesetzes  lasse
sich  wegen  der  Vereinbarung  mit  den  Verbündeten  nicht  wohl  etwas  ändern,
wenn  auch  der  Berathung  keine  Grenzen  zu  ziehen,  sei  es  doch  wünschenswerth,
  Aenderungen  und  Zusätze  möglichst  zu  vermeiden;  es  handle  sich  nur
um  das  Wahlgesetz  für  eine  ad  oc  berufene  Versammlung,  und  Princixien
des  Wahlrechts  sollten  hier  keineswegs  ein=  für  allemal  erledigt  werden.  In
der  Commission  waren  die  Ansichten  über  die  Princlpien  des  Wahlgesetzes,
das  allgemeine,  gleiche,  directe  Wahlrecht  mit  geheimer  Abstimmung,  getheilt.“
Es  folgt  hierauf  eine  Zusammenstellung  der  verschiedenen  über  directe  und
indirecte  Wahlen  in  der  Commission  zur  Geltung  gekommenen  Ansichten.
Der  Bericht  schließt:  „Dessenungeachtet  erhob  sich  keine  Stimme  für  die  Ablehnung
  des  ganzen  Gesetzes;  vielmehr  einigte  sich  die  Commissien  in  Betracht,
  daß  das  Wahlgesetz  nur  für  eine  einmalige,  constituirende  Versammlung
  zu  erlassen,  ohne  eine  eingehendere  Disenssion  der  Principien  eines
dauernden  Wahlrechts  dahin,  daß  man  sich  um  der  Gemeinsamkeit  mit  den
übrigen  Staaten  willen  und  um  nicht  die  ganze  Sache  zu  vereiteln,  an  die
wesentlichen  Bestimmungen  der  Verlage  halten  und  sich  auf  unumgänglich
nothwendig  erscheinende  Amendements  beschränken  müsse.“

Bismarck  erklärt,  die  Regierung  wolle  der  Weglassung  der  Worte
„und  Vereinbarung"“  nicht  entgegentreten,  um  nicht  Mißtrauen  zu
erregen,  sie  lehne  aber  die  Verantwortung  für  die  Weiterungen,  die
aus  dem  Aufgeben  des  Vereinbarungsprincips  hervorgehen  könnten,
        <pb n="197" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  195

von  sich  ab:;  wie  die  preußische,  so  könnten  auch  die  andern  Landesvertretungen
  ihre  Zustimmung  vorbehalten  und  dieß  würde  dem
Einigungswerk  große  Schwierigkeiten  bereiten.  Bei  der  Abstimmung
  wird  §  1  mit  großer  Mehrheit,  die  Bestimmungen  über  das
allgemeine  directe  Wahlrecht  gegen  13,  der  Antrag  Kosch  für  vollständige
  Sicherung  der  Redefreiheit  in  namentlicher  Abstimmung
mit  141  gegen  134  Stimmen  angenommen,  dagegen  der  Antrag
auf  Diäten  mit  152  gegen  124  Stimmen  verworfen.  19  polnische
  Abgeordnete  erklären,

„daß  die  durch  das  angeführte  Wahlgesetz  in  Aussicht  genommene  Incorporation
  des  Großherzogthums  Posen  und  Westpreußens  in  den  zu  constituirenden
  norddeutschen  Bund  gegen  ihren  Wunsch  und  Willen  geschehen
würde,  und  legen  hiermit  felerlichst  Protest  ein  gegen  die  Competenz  des
Hauses  der  Abgeordneten,  internationale  Verträge  durch  Beschluß  einseitig
umzustoßen,  wie  auch  gegen  jeden  politischen  Act,  welcher  die  Polen  der  ehemals
  polnischen  Landestheile  im  prenßischen  Staate  zu  Deutschen  stempeln
und  die  verbürgte  nationale  Existenz  staatsrechllich  vernichten  soll.“

12.  Sept.  (Frank  furt).  Der  preußische  Civilcommissär  verzichtet  Angesichts
des  zu  erwartenden  Widerstandes  auf  die  bereits  angesagte  Beeidigung
  der  Mitglieder  des  51er    Collegs  und  der  gesetzgebenden  Versammlung.


17.  „  Herrenhaus:  Debatte  über  das  Reichswahlgesetz.  Die  Commission
  trägt  auf  Annahme  des  Gesetzes  in  der  Fassung  des  Abg.=Hauses
  doch  mit  Beifügung  einer  Resolution  an.  Der  Regierungscommissär
  (Wagener)  erklärt,  die  angeregten  Modificationen  wären
zwar  eine  Verbesserung,  aber  das  Scheitern  des  Gesetzes  würde  die
Regierungspolitik  durchkreuzen.  Bei  der  Abstimmung  wird  die  Vorlage

  angenommen  mit  der  Resolution:

„Die  k.  Staatsregierung  aufzufordern,  bei  Vereinbarung  der  Verfassung
für  den  norddeutschen  Bund  Fürsorge  zu  treffen,  die  Bedenken,  welche  die
Anwendung  des  allgemeinen  gleichen  Stimmrechts  zur  Bildung  der  künftigen
Bundesvertretung  hervorrufen  würde,  durch  eine  anderweite  Zusammensetzung
derselben  zu  beseitigen,  und  in  der  Beziehung  in  Betracht  zu  ziehen,  inwiefern
bieß  durch  die  Wahl  von  der  Hälfte  der  Abgeordneten  durch  die  Hochstbesteuerten
  der  Wahlkreise,  sowie  dadurch  zu  erreichen  sein  möchte,  daß  dem
Abg.-Haus  ein  Staatenhaus,  nach  Analogie  des  durch  den  Verfassungsentwurf
v.  26.  Mai  1849  §  86  vorgesehenen,  zur  Seite  gesetzt  wird.“

Die  Polen  stimmen  gegen  das  Gesetz  unter  derselben  Motivirung
wie  im  Abg.-Hause.

„  „  Wiederanknüpfung  der  diplomatischen  Beziehungen  mit  Oesterreich
von  Seite  Preußens.  Der  Kaiser  von  Oesterreich  nimmt  die  neuen

Creditive  des  preußischen  Gesandten  v.  Werther  entgegen.

18.  „  (Kurhessen).  Der  Kurfürst  von  Hessen  verständigt  sich  zu  Sicherung
seines  Hausvermögens  mit  Preußen,  entbindet  seine  Unterthanen  des
Eides  und  verläßt  Stettin.

„  „  Feierlicher  Einzug  der  Truppen  in  Breslau.

„  „.  Das  Abgeordnetenhaus  lehnt  den  Beschluß  des  Herrenhauses  in
                                                                 137
        <pb n="198" />
        196          Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

Betreff  der  Wuchergesetze  einstimmig  ab  und  genehmigt  die  königl.
Verordnung  v.  12.  Mai  mit  großer  Majorität.

19.  Sept.  (Sachsen-Meiningen).  Die  Preußen  rücken  in  Sachsen-Meiningen
  ein,  um  den  Widerstand  des  alten  Herzogs  zu  brechen  und
die  Differenz  endlich  zum  Austrag  zu  bringen.

  „  Das  Abg.-Haus  lehnt  die  Vorlage  der  Regierung  bez.  Genehmigung
  der  kgl.  Verordnung  zu  Gründung  von  Darlehenskassen  und
Auszahlung  von  Darlehenskassenscheinen  im  Betrag  von  25  Milll.
Thlr.  mit  146  gegen  142  Stimmen  ab.

„  „  (Lübeck).  Die  Bürgerschaft  genehmigt  das  neue  Gewerbegesetz
mit  Gewerbefreiheit.

20.—21.  Sept.  Großartige  Feier  des  Einzugs  der  Truppen  in  Berlin.
Ansprache  des  Bürgermeisters  an  den  König.  Toast  des  Königs.
Große  Feldmesse  aller  Culte.  Amnestieerlaß.

„  „  Der  König  genehmigt  das  Annexionsgesetz  nach  den  Beschlüssen
beider  Häuser  des  Landtags.

„  „  (Sachsen-Meiningen).  Abdankung  des  alten  Herzogs.  Der
Erbprinz  folgt  ihm  in  der  Regierung.

22.  „  (Hannover).  Feier  des  Geburtstags  des  Kronprinzen  in  Wien.
Eine  Deputation  aus  Hannover  überreicht  dem  König  Georg  eine
Loyalitätsadresse  mit  zahlreichen  Unterschriften.  Festmahl  und  Toast
des  Königs.

23.  „  (Hannover).  König  Georg  richtet  don  Wien  aus  eine  Protestation
  gegen  die  erfolgte  Einverleibung  Hannovers  in  Preußen  an
alle  Cabinette  Europa's  (s.  Anhang).

24—25.  Sept.  Das  Abg.-Haus  lehnt  den  von  der  Regierung  gestellten,
von  der  Commission  unterstützten  Antrag  auf  Genehmigung  des
Verkaufs  der  westphälischen  Staatseisenbahn  an  die  bergisch-märkische
Eisenbahngesellschaft  mit  bedeutender  Mehrheit  ab,  nachdem  der  gewesene
  Minister  v.  Bodelschwingh,  der  den  Verkauf  abgeschlossen  hat,
jetzt  selbst  die  Opportunität  desselben  bezweifelt.

Debatte  über  den  60  Mill.-Credit:

Antrag  der  Commission:  unter  Verwerfung  der  Regierungsvorlage
die  Genehmigung  zur  Ausgabe  von  25  Mill.  Thirn.  in  Schatzanweisungen
zu  ertheilen.

Amendementsantrag  Michaelis  (unterstützt  von  Mitgliedern  der
Fortschrittspartei,  des  linken  Centrums  und  der  Fraction  der  Altliberalen):
die  Regierungsvorlage  mit  den  Abänderungen  anzunehmen,  daß  die  nöthigen
Geldmittel  bis  zur  Höhe  von  60  Mill.  im  Wege  des  Credits  zu  beschaffen
sind,  daß  der  Staatsschatz  aus  den  Kriegsentschädigungsgeldern  zunächst  mit
27  Mill.  wieder  zu  dotiren  ist,  daß  dem  Staateschatz,  sobald  er  über
30  Mill.  verfügt,  weitere  Ueberschüsse  aus  den  Staatseinnahmen  nur  mit
besonderer  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  überwiesen,  und  daß
bis  zur  Höhe  des  ganzen  Credits  verzinsliche  Schatzanweisungen,  auf  ein
Jahr  lautend,  ausgegeben  werden  können,  wobei  es  der  Regierung  jedoch
freigestellt  wird,  die  Hälfte  durch  eine  Staatsanleihe  zu  beschaffen.  Unteramendent
  Lasker  dazu:  „soweit  über  dieselben  mic  als  Deckungemittel
im  Staatshaushaltsetat  des  betreffenden  Jahrs  oder  anderweitig  unter  Zu-
        <pb n="199" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.              197

stimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  verfügt  wird,  sind  sie  zur  Tilgung
von   Staatsschulden  zu  verwenden  und  an  die  Staatsschuldentilgungskasse  abzuführen.


Rede  des  Finanzministers  (Die  Hauptsache  sei  jetzt  die  ftnanzielle
Lösung.  Preußen  müsse  jeden  Augenblick  bereit  sein,  das  volle  Gewicht
seiner  militärischen  Macht  in  die  Wagschaale  zu  fweren,  ohne  Zögern,  ohne
Zaudern,  ohne  Rücksicht  auf  die  Finanzen.  Diese  Gewißheit  finde  sich  nur
in  einem  gefüllten  Schatz.  Verpasse  man  den  rechten  Augenblick,  so  könne
die  Aufgabe  Preußens  leicht  um  viele  Jahre  hinausgeschoben  werden,  während
der  Krystallisationsproceß  sich  möglicherweise  bei  geordneten  Verhältnissen
leicht  in  einigen  Wochen,  Monaten  vollziehen  könne.  Um  die  Lage  beherrschen
  zu  können,  müsse  Preußen  stets  die  Hand  am  Schwert  halten.
Die  Regierung,  welche  Werth  darauf  lege,  in  voller  Uebereinstimmung  mit
dem  Hause  zu  handeln,  werde  das  Amendement  Michaelis,  falls  dieses  die
Majorität  erhalten  sollte,  nicht  zurückweisen,  weil  es  ihre  Absicht  sei,  die
norddeutschen  Staaten  zu  einem  verhältnißmäßigen  Beitrag  heranzuziehen.  Auch
mit  dem  Amendement  Lasker  sei  die  Regierung  einverstanden!.  Rede  des
Ministerpräsidenten  lser  könne  dem  Drange  nicht  widerstehen,  dem
Haus  die  Bitte  vorzulegen:  die  Vorlage  weniger  vom  Standpunkt  eines
Rechenexempels  als  vom  politischen  Standpunkt  aus  zu  beurtheilen;  dem
Hause  die  Frage  vorzulegen,  ob  es  Vertrauen  zur  Führung  der  auswärtigen
Politik,  ob  es  Zeugniß  davon  ablegen  wolle,  daß  es  bereit  sei,  das  Gewonnene
  festzuhalten  und,  wenn  es  noth  thue,  zu  vertheidigen).

Bei  der  Abstimmung  wird  der  Commissionsantrag  mit  großer
Mehrheit  verworfen,  dagegen  das  Amendement  Michaelis  unter
namentlicher  Abstimmung  mit  230  gegen  83  Stimmen  (die  Polen,
die  Katholiken  und  ein  Theil  der  Fortschrittspartei)  nebst  dem
Unteramendement  Lasker  angenommen.

26  Sept.  Abg.-Haus:  Die  Commission  trägt  auf  Genehmigung  der
Regierungsvorlage  bez.  Annexion  von  Schleswig-Holstein  an,  mit
der  Resolution,  die  Regierung  aufzufordern,  „dem  Landtag  bei
seinem  nächsten  Zusammentreten  einen  Gesetzentwurf  betr.  die  Vereinigung
  Lauenburgs  mit  dem  preußischen  Staatsgebiet,  in  Gemäßheit
des  Art.  2  der  Verfassung  vorzulegen."“

„  „"  (Mecklenburg).  Eröffnung  eines  außerordentlichen  Landtags  in
Schwerin.  Thronrede  des  Großherzogs.  Die  Regierung  legt  dem
Landtage  den  Art.  6  des  Bündnißvertrags  mit  Preußen  v.  21.  Aug.
und  den  Entwurf  eines  Wahlgesetzes  für  den  norddeutschen  Reichstag
  vor.

„  „  Friede  mit  Reuß  ä.  L.:

Art.  1.  J.  D.  die  Fürstin-Regentin,  indem  sie  die  Bestimmungen  des
zwischen  Preußen  und  Oesterreich  zu  Nickolsburg  am  26.  Juli  1866  abgeschlossenen
  Präliminarvertrags,  soweit  sie  sich  auf  die  Zukunft  Deutschlands
beziehen,  anerkennt  und  acceptirt,  tritt  ihrerseits  für  das  Fürstenthum
Reuß  ä.  L.  den  Art.  1  bis  6  des  am  18.  Aug.  d.  J.  zu  Berlin  zwischen
Sr.  Maj.  dem  König  von  Preußen  einerseits  und  Sr.  k.  H.  dem  Großherzog
von  Sachsen-Weimar  und  andern  norddeutschen  Regierungen  andererseits
geschlossenen  Bündnisses  bei,  und  erklärt  dieselben  für  sich  und  das  Fürstenthum
  Reuß  ä.  L.  verbindlich,  sowie  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  die
darin  gegebenen  Zusagen  auf  das  Fürstenthum  Reuß  ä.  L.  ausdehnt.
Art.  2.  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  verspricht  alle  militärischen
        <pb n="200" />
        198              Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

Maßregeln  gegen  das  Fürstenthum  Reuß  ä.  L.  sofort  aufzuheben  und  genehmigt
  die  ungehinderte  Rückkehr  des  in  Rastatt  befindlichen  fürstlich
preußischen  Contingents  mit  Waffen  in  die  Heimath.  Art-  3.  J.  D.  die
Fürstin-Regentin  verpflichtet  sich  binnen  sechs  Monaten  nach  erfolgter  Auswechslung
  der  Ratifikationen  dieses  Vertrags  zu  dem  auf  Befehl  Sr.  Maj.
des  Königs  von  Preußen  gebildeten  Fonds  zur  Unterstützung  der  invaliden
Offlziere  und  Soldaten  der  preußischen  Armee,  sowie  der  Hinterbliebenen
Wittwen  und  Waisen  die  Summe  von  100,000  Thlrn.  zu  zahlen."

27.  Sept.  Vertagung  des  Landtags  bis  zum  12.  Nev.





29. Die  Regierung  hebt  die  vom  Abg.-Hause  nicht  genehmigten  Darlehenskassen
  wieder  auf.

Die  preußischen  Befestigungen  Düppel-Alsen  sind  nach  amtlicher
Anzeige  nunmehr  vollendet.

1.  Oct.  (Hannover).  Etwa  70  Mitglieder  der  städtischen  Collegien

—-aus

  allen  Landestheilen  außer  Ostfriesland  und  39  Abgeordnete  der
letzten  Ständeversammlung  treten  in  Hannover  zusammen  und  beschließen
  einstimmig  eine  Eingabe  an  das  kgl.  Staatsministerium
in  Berlin  mit  der  Bitte,

„daß  bei  Ueberleitung  unserer  Zustände  in  die  neuen  Verhältnisse  außer
den  Beamten,  preußischen  wie  vormals  hannoverschen,  auch  in  nicht  zu
geringer  Anzahl  andere  Personen  zu  Rath  gezogen  werden  möchten,  unabhängige
  Männer,  welche  zufolge  ihrer  bisherigen  Stellung  im  öffentlichen
Leben  als  Vertrauensmänner  des  Landes  erscheinen  würden.“

Die  39  Abgeordneten  beschließen  zugleich  eine  öffentliche  Erklärung,
  in  der  sie  die  beschlossene  Einverleibung  in  Preußen  als  unwiderruflich
  annehmen,  die  nutzlose  Agitation  dagegen  beklagen  und
einläßlich  darlegen,  was  sie  im  Interesse  des  Landes  von  der  preuß.
Regierung  in  einer  Reihe  bestimmt  formulirter  Beziehungen  erwarten:


„..  Vergeblich  waren  in  der  letzten  hannoverschen  Ständeversammlung  unsere
auf  eine  andere  Entwicklung  der  deutschen  Einheit  gerichteten  Bemühungen.
Unsere  Appellation  an  die  Pflichten  gegen  Deutschland,  unsere  Mahnungen
an  das  Interesse  des  Landes,  unsere  Warnungen  wurden  nicht  gehört.  Jeder
Bereitwilligkeit,  von  nutzlosen  Souverainetätsrechten  zu  Gunsten  des  großen
Vaterlandes  auch  nur  das  Geringste  zu  opfern,  jede  Erkenntniß  der  Nothwendigkeit,
  sich  zu  den  neuen  Aufgaben  in  das  rechte  Verhältniß  zu  setzen,
fehlte.  So  wurde  der  von  uns  angestrebte  Bundesstaat  für  unser  Land  unmöglich
  und  nach  dem  Siege  der  preußischen  Waffen  über  die  österreichischen
Heere  die  Einverleibung  des  Landes  in  Preußen  eine  unabwendbare  Thatsache..



„  (Sachsen).  Die  Adressen  der  Communalbehörden  an  den  König

um  endliche  Verständigung  mit  Preußen  werden  immer  dringender.
Der  preußische  Generalgouverneur  überträgt  die  Einquartierungslast
ausschließlich  auf  die  Hausbesitzer.  Der  Bau  der  Befestigung  Dresdens
  kann  als  beendigt  angesehen  werden.

1.—2.  Oct.  (Mecklenburg).  Landtag:  Debatte  über  die  Vorlage  der

Regierung  bez.  der  norddeutschen  Bundesfrage.
        <pb n="201" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  199

Antrag  der  Mehrheit  der  Commission:  „Den  beiden  Regierungen
die  Ermächtigung  zu  ertheilen,  sich  an  der  Feststellung  eines  Bundesverfassungsentwurfs
  zu  betheiligen  und  denselben  dem  zu  berufenden  Parlament  zur  Berathung
vorzulegen,  jedoch  mit  dem  Vorbehalt  und  der  Bedingung,  daß  die  aus  solcher
Verathung  hervorgehenden  Ergebnisse  demnächst  den  Ständen  zur  Abgabe
ihrer  verfassungsmäßigen  Erklärung  darüber  vorgelegt  werden.“  Diesem  Antrage
  sind  elf  Wünsche  zu  Handen  der  Regierung  angefügt:  „daß  die  officiell
nicht  vorliegenden  Gründe  der  hier  festgestellten  Trennung  Deutschlands  nicht
dauernd  der  Einigung  Deutschlands  entgegenwirken  werden;  daß  jedenfalls
wenigstens  sämmtliche  norddeutsche  Staaten  an  der  zu  gründenden  Bundesverfassung
  unter  Mitwirkung  eines  zu  berufenden  Parlaments  theilnehmen,
ehe  der  Beitritt  Mecklenburgs  für  bindend  erkannt  wird;  daß  bei  der  geringen
Ausdehnung  des  Bundesgebiets  und  dem  Vorwiegen  des  preußischen  Staats
die  in  den  Grundzügen  der  Competenz  der  Bundesgewalt,  beziehungsweise
des  Parlaments,  überwiesenen  Gegenstände  das  Maximum  dieser  Competenz
bilden  werden;  daß  überhaupt  grundsatzgemäß  dem  Parlament  keine  Einwirkung
  auf  die  Verfassungsverhältnisse  der  Einzelstaaten  zuzuerkennen
sei;  daß  mithin  die  Frage  wegen  des  Anschlusses  Mecklenburgs  an  den  Zollverein
  lediglich  von  der  freien  ständischen  Vereinbarung  und  Zustimmung
abhängig  bleiben  müsse;  daß  einzelne  der  Grundzüge  durch  die  veränderten
Verhältnisse  an.  Bedeutung  verloren  haben,  andere  an  Unklarheit  leiden;  daß
das  allgemeine  und  direkte  Wahlrecht  namentlich  in  Bezug  auf  die
definitive  Volksvertretung  unzeitgemäß  sei;  daß  die  Frage  wegen  der  Zollund
  Handelsgesetzgebung  (Frei  zügigkeits-,  Heimaths=  und  Ansiedlungsverhältnisse)
  zu  großen  Bedenken  Anlaß  gebe  und  daß  hier
das  verfassungsmäßige  Recht  zu  wahren  sei;  daß  die  abgeschlossenen  Verträge
wegen  der  Elbschifffahrt  in  Kraft  bleiben  müßten;  daß  die  gemeinsame  Civilproceßordnung
  die  einheimische  Gerichtsorganisation  nicht  berübre  und  daß
bei  den  Leistungen  der  Uferstaaten  für  die  Kriegsmarine  der  Lastengehalt
der  Handelsmarine  des  betreffenden  Staats  zum  Maßstab  genommen  werde."

Die  Motivirung  des  Antrags  geht  von  der  Erwägung  aus,  daß
„es  sich  gegenwärtig  nicht  mehr  um  die  Grundzüge  der  neuen  politischen  Gestaltung
  Deutschlands,  sondern  nur  noch  um  die  nothwendigen  Folgen  bereits
feststehender  Thatsachen  handelt,  auf  welche  den  minder  mächtigen  Staaten
jede  Einwirkung  benommen  war,  ferner  auf  Grund  der  der  Commission  zur
Kenntnißnahme  zugegangenen  vertraulichen  Mittheilungen,  aus  welchen  die
Mitglieder  nur  die  Bestätigung  der  zwingenden  Nothwendigkeit
  des  Beitritts  zu  den  von  Preußen  gestellten  Bedingungen  entnommen
haben,  insofern  hierdurch  die  Großherzoge  die  Unabhängigkeit  und  Integrität
des  Landes  bewahren“  und  schließt  mit  der  Bemerkung:  „Der  Zweck  des  von
den  allerhöchsten  Landesherrn  eingegangenen  Bündnißvertrages,  welcher  ausdrücklich
  auf  die  Erhaltung  der  äußeren  nicht  nur,  sondern  auch  der  inneren
Sicherheit  des  Landes  mit  gerichtet  ist,  läßt  erwarten,  daß  auch  die  Landesverfassung,
  auf  deren  Fortbestehen  die  innere  Sicherheit  des  Landes  wesentlich
beruht,  erhalten  bleibe.  Um  dies  desto  sicherer  zu  erreichen,  dürfte  an  die
allerhöchsten  Landesherren  die  Bitte  zu  richten  sein,  daß  Allerhöchstdieselben
bei  der  definitiven  Feststellung  der  Bundesgewalt  die  Garantie  der  bestehenden
  Landesverfassung  durch  die  Bundesverfassung  in  geeigneter
Weise  herbeizuführen  geruhen  wollen.“

Antrag  der  Commissionsminderheit:  „Der  Landtag  wolle  den
Regierungen  ein  weiteres  Vorgehen  auf  Grund  der  Artikel  2  und  5  des
Vertrages  vom  21.  August  1866  widerrathen.“

Die  Vorfrage,  ob  die  Ritterschaft  als  besonderer  Stand  oder
gemeinsam  mit  der  Landschaft  verhandeln  solle,  wird  von  der  Ritterschaft
  mit  1687  gegen  44  Stimmen  zu  Gunsten  der  letzteren  Be-
        <pb n="202" />
        200  Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

handlung  entschieden  und  der  Antrag  der  Commissionsmehrheit  nach
regelloser  und  oft  sehr  heftiger  Debatte  durch  Zuruf  angenommen.

3.  Okt.  Der  König  von  Preußen  erläßt  ein  Patent  behufs  Besitznahme
des  vormaligen  Königreichs  Hannover,  Kurfürstenthums  Hessen,  Herzogthums
  Nassau  und  der  freien  Stadt  Frankfurt  und  erläßt  Proclamationen
  an  die  Einwohner  derselben:

Proclamation  an  die  Hannoveraner:  „.  Wenn  Ihr  Euch  nicht
ohne  Schmerz  von  den  früheren  Euch  liebgewordenen  Verhältnissen  lossagt,
so  ehre  ich  diesen  Schmerz  und  würdige  denselben  als  eine  Bürgschaft,  daß
Ihr  und  Eure  Kinder  auch  Mir  und  Meinem  Hause  mit  Treue  angehören
werdet.  Ihr  werdet  die  Nothwendigkeit  des  Geschehenen  erkennen.  Denn
sollen  die  Früchte  des  schweren  Kampfes  und  der  blutigen  Siege  für  Deutschland
  nicht  verloren  sein,  so  gebietet  es  eben  so  die  Pflicht  der  Selbsterhaltung
als  die  Sorge  für  die  Förderung  der  nationalen  Interessen,  Hannover  mit
Preußen  fest  und  dauernd  zu  vereinigen.  Und  —  wie  schon  mein  in
Gott  ruhender  Herr  Vater  es  ausgesprochen  hat  —  nur  Deutschland  hat
gewonnen,  was  Preußen  erworben.  Dieses  werdet  Ihr  mit  Genst
erwägen,  und  so  vertraue  Ich  Eurem  deutschen  und  redlichen  Sinne,  daß
Ihr  mir  Eure  Treue  eben  so  aufrichtig  geloben  werdet,  wie  Ich  zu  Meinem
Volke  Euch  aufnehme.“

4.  „  (Mecklenburg).  Schluß  des  Landtags.  Der  Landtagsabschied
gibt  sich  mit  dem  ständischen  Beschlusse  bez.  des  norddeutschen  Bundes
zufrieden,  belobt  die  Stände  für  ihre  „vertrauensvolle,  einsichtige  und
patriotische  Haltung“  und  verspricht,  daß  auch  die  ausgesprochenen
„Wünsche“  nach  erlangter  „Ueberzeugung  von  ihrem  Grunde  und
ihrer  Ausführbarkeit"  von  der  Regierung  thunlichst  werden  berücksichtigt
  werden.

5.  „  (Hannover).  König  Georg  protestirt  in  einer  Proclamation  an
seine  Unterthanen  von  Hietzing  bei  Wien  aus  gegen  die  Besitzergreifung
seines  Landes  durch  Preußen:

„.  Wir  erklären  hiermit  vor  allen  Unseren  Unterthanen  laut  und  feierlich
diese  Einverleibung  des  Unserm  königlichen  Hause  angestammten  Königreichs
Hannover  in  die  preußische  Monarchie  für  null  und  nichtig  und  demgemäß
alle  Akte  der  Souveränetät,  welche  der  König  von  Preußen  in  Unserm  Lande
vornehmen  möchte,  mit  allen  daraus  hervorgehenden  Folgen  für  Uns  und
Unsere  Nachfolger  in  der  Regierung  für  rechtsunverbindlich.  Wie  der  Allmächtige
  vor  nun  sechzig  Jahren  es  gefügt,  daß  dasselbe  Unrecht,  von  derselben
  Seite  her,  keinen  Bestand  haben  durfte  ..  so  hegen  Wir  nun  auch  das
unerschütterliche  Vertrauen,  daß  er  jetzt  ebenfalls  das  Recht  wieder  zum  endlichen
Siege  bringen  und  die  Vereinigung  Unseres  königlichen  Hauses  mit  Unserem
treuen,  heißgeliebten  Volke  wieder  herbeiführen  wird.  Der  Kampfesmuth  der
Braven  von  Langensalza  hat  dem  Beispiele  der  Vorfahren  würdig  entsprochen;
auch  die  übrigen  Tugenden  ihrer  Väter,  die  unerschütterliche  Treue,  die  ruhige
Besonnenheit,  die  zähe  Ausdauer  leben  fort  in  Unserem  Volke  und  verbürgen,
daß  es  nicht  lassen  werde  von  Unserem  königlichen  Hause,  welches  durch  die
Geschichte  fast  eines  Jahrtausends  in  Freude  und  Leid  unzertrennlich  mit  ihm
verwachsen  ist.  Auszuharren  im  Unglück  für  eine  bessere  Zukunft;  zu  vertrauen
  auf  den  allgerechten  Gott  und  Uns  zu  bewahren  die  alte  Liebe,  das
hoffen  und  erwarten  Wir  von  Unseren  theuren  Unterthanen  für  die  Zeit  Unserer
  Trennung.
        <pb n="203" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  201

6.  Okt.  (Hannover).  König  Georg  entbindet  die  Civilstaatsdiener  ihres

Eides  unter  Vorbehalt  seiner  Rechte.

Bekanntmachung  der  General-Secretäre  der  kgl.  Ministerien:
  „.  In  landesväterlicher  Erwägung  der  peinlichen,  die  Gewissen  beängstigenden
  Lage,  in  welche  hiedurch  viele  der  getreuesten  Unterthanen  gerathen,
haben  Se.  Mas.  König  Georg  V.  im  Voraus  geruht,  unter  Verwahrung
Allerhöchstihrer  Rechte,  alle  Unterthanen  im  Königreiche  und  insbesondere  alle
im  königl.  Civildienste,  im  geistlichen  und  Lehramte  Angestellten  von  den  im
Unterthanenverbande  oder  im  Dienst  und  Amt  begründeten,  durch  Huldigungs-=oder
  Diensteid  bekräftigten  Verpflichtungen  gegen  Allerhöchstsie  und  Ihre  successionsberechtigten
  Nachfolger  für  den  nunmehr  eingetretenen  Fall  eines  Widerstreites
  dieser  Verpflichtungen  mit  den  Anforderungen,  welche  von  Seiten
Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen  gestellt  werden,  in  soweit  Allergnädigst
zu  entbinden,  als  die  Erfüllung  solcher  Anforderungen  mit  der  Einhaltung
dieser  Verpflichtungen  unvereinbar  ist,  unter  Vorbehalt  jedoch  eines  Wiederauflebens
  der  letzteren  auf  die  Zeit,  wo  Se.  Maj.  der  König  Georg  V.
oder  einer  Ihrer  successionsberechtigten  Nachfolger  zur  Ausübung  der  Regzierung
  im  Königreiche  wieder  gelangen  würde.“

„  Die  während  des  Krieges  gebildete  ungarische  Legion  wird  wieder
aufgelöst  und  die  Legionäre  werden  nach  Oesterreich  instradirt.

8.  „  Friedensvertrag  mit  Sachsen-Meiningen:



„Art.  1.  Se.  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Meiningen-Hildburghausen,

indem  er  die  Bestimmungen  des  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  zu  Nickolsburg
am  26.  Juli  1866  geschlossenen  Präliminarvertrages,  soweit  sie  sich  auf  die
Zukunft  Deutschlands  beziehen,  anerkennt  und  acceptirt,  tritt  Seinerseits  und
für  das  Herzogthum  den  Artikeln  1  bis  6  des  am  18.  Aug.  d.  J.  zu  Berlin
zwischen  Sr.  Maj.  dem  Könige  von  Preußen  einerseits  und  Sr.  Kgl.  Hoh.
dem  Großherzoge  von  Sachsen-Weimar  und  anderen  norddeutschen  Regierungen
andererseits  abgeschlossenen  Bündnisses  bei  und  erklärt  dieselben  für  Sich  und
das  Herzogthum  Sachsen-Meiningen-Hildburghausen  in  allen  ihren  Bestimmungen
  verbindlich,  so  wie  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  die  in  diesen
Artikeln  enthaltenen  Zusagen  ebenfalls  auf  Seine  Hoheit  den  Herzog  von
Sachsen-Meiningen-Hildburghausen  ausdehnt.  Art.  2.  Die  zwischen  den
hohen  contrahirenden  Theilen  vor  dem  Ausbruche  der  Feindseligkeiten  bestandenen
  Verträge  und  Uebereinkünfte,  namentlich  die  Zollvereinigungsverträge
vom  27.  Juni  1864  und  vom  16.  Mai  1865  und  die  damit  in  Verbindung
stehenden  Vereinbarungen  treten  vom  Tage  des  Austausches  der  Ratificationen
des  gegenwärtigen  Vertrages  wieder  in  Kraft,  so  weit  und  so  lange  sie  nicht
durch  die  im  Art.  1  erwähnten  Bestimmungen,  durch  den  Zutritt  Sr.  Hoheit
des  Herzogs  zum  norddeutschen  Bunde  und  durch  die  in  letzterem  einzuführenden
  Einrichtungen  berührt  oder  abgeändert  werden.  Art.  3.  Se.  Hoheit
der  Herzog  erklärt  Sich  im  Voraus  mit  den  Abreden  einverstanden,  welche
Preußen  mit  dem  fürstlichen  Hause  Taxis  wegen  Beseitigung  des  Thurn  und
Taxisschen  Peostwesens  trifft.  In  Folge  dessen  wird  das  gesammte  Postwesen
im  Herzogthum  Meiningen  an  Preußen  übergehen.  Art.  4.  Se.  Hoheit
der  Herzog  räumt  der  königlich  preußischen  Regierung  in  allen  Gebietstheilen
des  Herzogthums  das  ausschließliche  Recht  zur  unbeschränkten  Anlegung  und
Benutzung  von  Telegraphen-Linien  und  Telegraphen-Stationen  ein.“
11. „  Eine  königl.  Cabinetsordre  befiehlt  die  Bildung  von  drei  neuen
Armeecorps  für  die  neu  erworbenen  Landestheile  und  regelt  zugleich
damit  bereits  auch  die  Einfügung  der  zukünftigen  Bundescontingente
theils  in  diese  neuen,  theils  in  die  schon  bestehenden  preußischen
Armeecorps.
        <pb n="204" />
        202               Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

Dem  4.  preußischen  Armeecorps  (Brandenburg)  und  dem  7.  (Westphalen)
ist  je  ein  Regiment  Bundescontingent  zugetheilt.  Zu  dem  9.  (Schleswig-Holstein)
  treien  6  Regimenter  Bundescomingent,  also  über  eine  Didvision
Infanterie;  zu  dem  10.  (Hannover)  4  Bataillone  und  1  Regiment;  zu  dem
11.  (Hessen,  Nassau  und  Frankfurt)  4  Regimenker  Bundescontingent.

13. Oct.  Eine  kgl.  Verordnung  führt  für  diejenigen  Landestheile,  welche

durch  das  Gesetz  vom  20.  Sept.  der  preuß.  Monarchie  einverleibt
worden  sind,  sowie  für  die  Herzogthümer  Schleswig  und  Holstein
die  allgemeine  Wehrpflicht  nach  Maßgabe  der  für  die  übrigen  Provinzen
  des  preuß.  Staats  giltigen  Bestimmungen  ein.

14. „  (Kurhessen).  Das  bisher  kurhessische  Militär  leistet  dem  König
von  Preußen  den  Fahneneid.  «

15. „  Der  bisherige  Generalgouverneur  von  Kurhessen  u.  s.  w.,  v.  Werder,
  wird  abberufen  und  geht  die  Verwaltung  in  die  Hände  der
Civilbehörden  über.  An  die  Spitze  der  Verwaltung  von  Kurhessen
tritt  als  Civiladministrator  der  Regierungspräsident  v.  Möller,  an
die  Spitze  der  Verwaltung  von  Nassau  zusammen  mit  der  Stadt
Frankfurt  in  gleicher  Eigenschaft  der  Staatsminister  a.  D.  v.
Patow.  Die  Ceidviladministratoren  haben  im  Wesentlichen  die
Functionen  eines  Oberpräsidenten  in  den  alten  Provinzen  auszuüben.
Für  Hannover  tritt  dagegen  dieselbe  Veränderung  noch  nicht  ein.

„  Der  König  schenkt  dem  Herzog  Ernst  von  Coburg-Gotha,  weil
er  zuerst  auf  Seite  Preußens  getreten  ist,  den  Schmalkaldener  Wald
von  38,000  Aeckern,  im  Werth  von  etwa  2  Mill.  Thlrn.  als
Privateigenthum  unter  einigen  Bedingungen.

17. „  (Sachsen-Meiningen).  Der  Landtag  genehmigt  einstimmig
den  Eintritt  des  Herzogthums  in  den  norddeutschen  Bünd.

21. „  Endlicher  Abschluß  des  Friedensvertrages  zwischen  Preußen  und
Sachsen  zu  Berlin  (s.  Anhang).

23. „  (Nassau).  Der  Rest  des  nassauischen  Militärs  leistet  dem  König
von  Preußen  den  Fahneneid.

24. „  Vierundzwanzig  Abgeordnete  aus  den  Fractionen  der  Fortschrittspartei
  und  des  linken  Centrums  (worunter  v.  Bockum-Dolffs,  Twesten,
  v.  Unruh  u.  s.  w.)  erlassen  eine  Erklärung  über  die  von  ihnen
zur  Regierung  eingenommene  Stellung,  der  sie  „in  ihrer  auswärtigen
  Politik  den  vollen  Beistand  der  Landesvertretung  zu  verschaffen“
suchen  wollen,  während  sie  zugleich  bezüglich  der  innern  Verwaltung
des  Landes  noch  immer  „die  Pflichten  einer  wachsamen  und  loyalen
Opposition  auf  sich  ruhen  fühlen“.

„  (Sachsen).  Uebergabe  der  Festung  Königstein  an  eine  preußische
Besatzung.

26. „  (Sachsen).  Der  König  kehrt  aus  Oesterreich  wieder  nach
Sachsen,  zunächst  nach  Pillnitz  zurück.  Proclamation  an  seine  Sachsen.
  Auflösung  der  sog.  Landescommission.

27. „  Abschluß  eines  Vertrags  mit  dem  Großherzog  von  Oldenburg,
unter  Vorbehalt  der  Ratification  des  Landtags:
        <pb n="205" />
                    Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  203

„Art.  I.  Se.  k.  Hoheit  der  Großherzog  von  Oldenburg,  indem  Sie  in
Folge  der  Verträge  zu  Wien  den  30.  Oct.  1864  und  zu  Prag  den  23.  Aug.
1866.  Se.  Maj.  den  König  v.  Preußen  als  alleinigen  rechtmäßigen  Souverän
und  Landesherrn  der  Herzogthümer  Schleswig  u.  Holstein  anerkennen,  verzichten
für  sich  und  als  Repräsentant  der  im  Großherzogthum  Oldenburg  regierenden

  jüngern  Linie  des  schleswig-holstein-gottotcp'schen  Hauses  auf  alle  Rechte
und  Ansprüche  in  Betreff  der  Erbfolge  und  Souveränetät  in  den  Herzogthümern
  Schleswig  und  Holstein,  welche  von  Ihnen  und  Ihrem  Hause,  7
es  aus  eigenem  Recht,  sei  es  in  Folge  der  durch  Seine  Majestät  den  Kaiser
Alexander  II.  v.  Rußland  geschehenen  Uebertragung  der  Rechte  und  Ansprüche
der  ältern  gottorp'schen  Linie  bisher  erhoben  und  bei  dem  frühern  deutschen
Bunde  geltend  gemacht  und  vertreten  worden  sind,  zu  Gunsten  Sr.  Maj.  des
Königs  von  Preußen  und  Allerhöchstdessen  Nachfolger  für  jetzt  und  für  alle
Zeiten.  Art.  II.  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  verpflichten  Sich  dagegen
für  Sich  und  Allerhöchst  Ihre  Nachsolger  zu  folgenden  Gegenleistungen:
1)  zum  Zwecke  einer  angemessenen  Arrondirung  des  Fürstenthums  Lübeck
cedirt  Se.  Maj.  der  König  Sr.  k.  Hoheit  dem  Großherzog  das  holsteinische
Amt  Ahrensböck,  sowie  die  lübischen  Districte  und  die  Staatshoheit  über  den
Dicksee  mit  Einschluß  der  auf  demselben  haftenden  Domanialgerechtsame.
2).  Se.  Maj.  der  König  sagt  Sr.  k.  Hoh.  dem  Großherzog  die  Aufrechthaltung
  der  den  herzogl.  schleswig-holstein-gottorp'schen  Fideicommißgütern  —
sowohl  den  ältern,  wie  den  jüngern  —  zustehenden  Privilegien  in  ihrem
gegenwärtigen  Umfange  in  der  Weise  zu,  daß  dieselben  nur  gegen  eine  angemessene
  Entschädigung  aufgehoben  werden  sollen.  -Die  beiden  hohen  contrahirenden
  Theile  sind  dabei  einverstanden,  daß  die,  diesen  Fideicommißgütern
nach  den  Verträgen  v.  22.  April  1767  und  1.  Juni  1773,  sowie  nach  der
Vereinbarung  v.  1.  Dec.  1843  zustehende  Steuerfreiheit  sich  auch  auf  die
sogenannte  Halbprocentstener,  und  zwar  sowohl  für  die  hohe  Fideicomiißherrschaft
  selbst,  als  für  die  Gutsuntergehörigen,  erstreckt.  3)  Se.  Maj.  der
König  zahlt  außerdem  Sr.  k.  Hoh.  dem  Großherzog  von  Oldenburg  eine
Summe  von  1  Mill.  preuß.  Thlrn.,  welche,  vom  Tage  der  Ratification  dieses
  Vertrags  an  gerechnet,  innerhalb  6  Monaten  zu  erlegen  sind.  Der  Zahlungsmodus
  und  die  Effecten,  in  welchen  diese  Summe  überwiesen  werden
soll,  wird  noch  näher  festgestellt  werden.  Art.  III.  Vorstehender  Vertrag  soll
ratificirt  und  die  Ratificationen  sollen  binnen  3  Wochen  nach  der  Unterzeichnung
  in  Berlin  ausgewechselt  werden.“

28.  Oct.  (Sachsen).  Die  sächsische  Armee  beginnt  aus  Oesterreich  wieder
im  Lande  einzutreffen.

29.,  (Sachsen).  Der  König  erläßt  eine  allerh.  Verordnung  behufs
Ausführung  des  Amnestieparagraphen  des  Friedensvertrags  mit
Preußen.

General  v.  Bonin  übernimmt  den  Oberbefehl  über  die  preuß.

Truppen  in  Sachsen.

  

3.  Nov.  (Sachsen).  Feierlicher  Einzug  der  königlichen  Familie  in
Dresden.

5.  „  Das  Kammergericht  bestätigt  in  zweiter  Instanz  trotz  des  Beschlusses
  des  Obertribunals  vom  29.  Januar  d.  J.  die  Freisprechung
Twestens  wegen  seiner  Aeußerungen  als  Abgeordneter.  «

6.  „  Das  App.-Gericht  von  Insterburg  bestätigt  trotz  des  Beschlusses
des  Obertribunals  v.  29.  Jan.  d.  Js.  die  Freisprechung  Frentzels
wegen  seiner  Aeußerungen  als  Abgeordneter.
        <pb n="206" />
        204  Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

6.  Nov.  (Lauenburg).  Der  Landtag  genehmigt  die  Vorlagen  der  Regierung
  bez.  des  Parlamentswahlgzesetzes  und  bezüglich  Einführung
der  allgemeinen  Wehrpflicht.  "

„  „  Der  neue  österr.  Gesandte  Graf  Wimpfen  überreicht  dem  König
seine  Beglaubigungsschreiben.

7.  „  (Hannover).  Versammlung  von  Mitgliedern  fast  sämmtlicher
8  Ritterschaften  des  Landes.  Lebhafte  Discussion.  Es  werden
schließlich  folgende  Resolutionen  beschlossen  und  unter  circa  130  Anwesenden

  von  110  unterzeichnet:

„Die  Unterzeichneten,  Mitglieder  verschiedener  Ritterschaften,  haben  sich
zu  folgender  Erklärung  geeinigt  und  solche  zu  veröffentlichen  beschlossen:
1)  Nachdem  unter  Nichtbeachtung  der  Rechte  des  angestammten  Königshauses
und  des  Landes  und  gegen  dessen  dringendste  Wünsche  zu  ihrem  tiefsten
Schmerze  die  Einverleibung  des  Königreichs  Hannover  in  Preußen  ausgesprochen
  ist  und  jetzt  die  Ausführung  derselben  bevorsteht,  welcher  das  Land,  durch
die  Macht  genöthigt,  sich  bei  genügender  Wahrung  seiner  Rechte  und  Interessen
  wird  beugen  müssen:  —  so  glauben  die  Unterzeichneten,  ausgehend  von
dem  unbezweifelbaren  Rechtssatze,  daß  mit  der  Eroberung  des  Landes  keineswegs
  das  gesammte  öffentliche  Recht  desselben  hinfällig  geworden,  und  sich
stützend  auf  das  k.  Wort  der  thunlichsten  Schonung  des  Bestehenden  und  der
verheißenen  Berathung  als  unabweisbare  Rechtsforderung  aussprechen  zu
müssen:  1)  daß  in  dem  öffentlichen  Rechtszustande  des  Landes  nichts  weiter
geändert  werde,  als  was  sich  als  eine  unvermeidliche  Folge  der  Annexion
darstellt,  und  daß  auch  die  hier  noch  nöthigen  Veränderungen  nicht  anders
  als  unter  Mitwirkung  einer  wahren  Vertretung  des  Landes  geschehen.
2)  Als  zu  einer  solchen  Vertretung  berechtigtes  Organ  vermögen  sie  keinenfalls
  eine  Versammlung  einseitig  nach  Auswahl  der  königlichen  preußischen
Regierung  zu  berufender  Personen  zu  erkennen,  vielmehr  betrachten  sie  als
solche  Organe  die  allgemeine  Ständeversammlung  des  Königreichs  Hannover
und  die  bestehenden  Provinzial-Landschaften.  3)  Sie  sind  zugleich  der  Ansicht,
daß,  nachdem  die  k.  preuß.  Regierung  bereits  mit  einzelnen  wesentlichen
organisatorischen  Einrichtungen  (Verweisung  der  Justizsachen,  der  Eisenbahn-,
Post=  und  Zollverwaltung  an  die  Ministerien  in  Berlin)  und  zwar  einseitig
vorgeschritten  ist,  die  möglichste  Beschleunigung  der  Berufung  einer  Landesvertretung
  zum  Zweck  der  Mitwirkung,  auch  in  besonderer  Rücksicht  auf  Erhaltung
  der  Ruhe  des  Landes  und  die  Gewinnung  einiger  Zufriedenheit  mit
der  Art  der  Ueberleitung,  ein  dringendes  Bedürfniß  ist.“

9.  „  (Anhalt).  Das  Wahlgesetz  für  den  norddeutschen  Bund  wird
von  der  Regierung  publicirt,  ohne  die  Genehmigung  des  Landtags
einzuholen.

„  „  (Hamburg).  Die  Bürgerschaft  genehmigt  das  ihr  vom  Senate
vorgelegte  Parlamentswahlgesetz,  doch  mit  dem  Zusatze  einer  Bestimmung
  bez.  Diäten.  Der  Senat  erklärt,  darauf  nicht  eingehen
zu  können.

12.  „  Wiederzusammentritt  des  Landtags.  Die  Regierung  legt  demselben
sofort  das  Budget  für  1867  vor.

13. „  Das  Abg.-Haus  beschließt  mit  105  gegen  90  Stimmen,  die  Vorberathung
  des  Budgets  für  1867,  ohne  dasselbe  einer  Commission
zu  überweisen,  sofort  im  Hause  selbst  vorzunehmen.

15.  „  In  Berlin  bildet  sich  ein  liberales  Central-Wahlcomité  für  die
        <pb n="207" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  205

Wahlen  zum  norddeutschen  Reichstag  unter  dem  Vorsitze  des  Abg.
Löwe-Calbe  und  erläßt  einen  Aufruf.

15.  Nov.  (Sachsen).  Eröffnung  des  Landtags.  Thronrede  des  Königs:
„  Unerschütterlich  treu  und  von  weiser  Besonnenheit  hat  sich  die  sächsische
  Bevölkerung  aller  Klassen  bewiesen  und  so  der  Welt  gezeigt,  daß  die
Anhänglichkeit  an  ein  angestammtes  Fürstenhaus  noch  immer  mehr  als  ein
leeres  Wort  ist.  Durch  die  Begebnisse  der  letzten  Zeit  ist  das  Band  gelöst
worden,  welches  bisher  die  deutschen  Stämme  umschloß  und  an  dem  ich  bis
zu  Ende  treu  gehalten  habe.  Sachsen  tritt  nunmehr  in  ein  neues  Bundesverhältniß
  ein,  dessen  Gestaltung  in  Kurzem  unter  Theilnahme  eines  Parlaments
  aus  den  betheiligten  Staaten  festgestellt  werden  wird.  So  wie  es
mein  fester  Entschluß  ist,  dem  norddeutschen  Bunde,  der  unter  Preußens
Leitung  sich  bildet,  und  allen  eingegangenen  Verpflichtungen  dieselbe  Treue  zu
bewahren,  die  ich  dem  alten  Bunde  gehalten  habe,  so  wird  es  auch  nunmehr
unsere  gemeinsame  Aufgabe  sein,  diesem  neun  sich  bildenden
Verhältnisse  mit  frischem  Muth,  mit  Offenheit  und  aller
Redlichkeit  entgegenzukommen  und  für  seine  günstige  Gestaltung
auch  anderweite  Opfer  nicht  zu  scheuen  ...  Die  in  Folge  der  veränderten
Bundeseinrichtungen  nöthig  werdenden  Umänderungen  der  Verf.-Urkunde  und
des  Wahlgesetzes  unsers  engern  Vaterlandes,  sowie  die  definitive
Feststellung  unsers  Staatshaushalts  hängen  so  eng  mit  der  Organisation  des
norddeutschen  Bundes  zusammen,  daß  sie  nicht  eher  bei  der  Ständeversammlung
  zur  Berathung  kommen  können,  als  bis  man  über  jene  Organisation
im  Klaren  ist.  .

—  „  (Schleswig-Holstein).  Die  frühern  Beamteten  unter  dem
dänischen  Regimente,  Etatsrath  Schultze,  Kammerherr  v.  Rosen  und
Justizrath  Griebel  werden  wieder  als  Regierungsräthe  angestellt.

16.  „  Abg.-Haus:  Die  Regierung  legt  den  Entwurf  eines  Gesetzes,
betreffend  die  Verleihung  von  Dotationen  in  Anerkennung  hervorragender,

  im  letzten  Kriege  erworbener  Verdienste,  vor:

.„Wir  Wilhelm  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc.  verordnen  mit
Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie  wie  folgt:  Zur  Verleihung
von  Dotationen  an  preußische  Heerführer,  welche  zu  dem  glücklichen  Ausgang
des  letzten  Kriegs  in  hervorragender  Weise  beigetragen  haben,  wird  die  Summe
von  Einer  und  einer  halben  Mill.  Thlrn.  aus  den  eingehenden  Kriegsentschädigungen
  bereit  gestellt.  Die  Verwendung  dieser  Summe  bleibt  kgl.  Bestimmung
  vorbehalten.“  Motive:  „In  Phasen,  welche  nach  entscheidenden
Kämpfen  eine  neue  Wendung  im  Leben  der  Völker  einleiteten,  ist  jederzeit
der  Drang  empfunden  worden,  denjenigen  Männern  den  bleibenden  Dank  des
Vaterlandes  darzubringen,  welche  durch  ruhmvolle  Thaten  die  Bahn  einer
höheren  Entwicklung  eröffnet  haben.  In  diesem  Gefühl  haben  des  hochseligen
Königs  Friedrich  Wilhelm  III.  Maj.  nach  siegreicher  Beendigung  des  Befreiungskampfes
  von  1813  und  1814  denjenigen  preuß.  Heerführern,  welche
sich  auf  das  Hervorragendste  ausgezeichnet  hatten,  in  Anerkennung  ihrer  Verdienste
  Dotationen  zu  verleihen  geruht.  Der  letzte  Krieg  hat  den  preußischen
Namen  mit  neuen  unvergänglichen  Ehren  verherrlicht  und  der  Monarchie
eine  Erweiterung  ihrer  Machtstellung  eingetragen,  welche  von  keinen  frühern
Erfolgen  preußischer  Großthaten  übertroffen  wird.  Auch  in  diesem  Kriege
haben  preß.  Heerführer  in  Hingebung  und  Ausdauer  vorangeleuchtet  und
durch  heldenmüthiges  Ringen  und  Vollbringen  sich  ein  Andenken  gestiftet,
welches  die  Nachwelt  in  treuer  Verehrung  dis  in  die  fernsten  Zeiten  bewahren
wird.  Diesen  Männern  den  Dank  ihres  kgl.  Herrn  und  des  Vaterlandes  zu
bethätigen,  wird  in  vollem  Vertrauen  des  bereitesten  Entgegenkommens  der
Landtag  um  seine  verfassungsmäßige  Mitwirkung  angegangen.  An  ihn  er-
        <pb n="208" />
        206  Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

geht  durch  die  gegenwärtige  Vorlage  die  Aufforderung  zur  Bewilligung
der  Mittel,  welche  die  Krone  in  den  Stand  setzen  werden,  durch  Verleihung
von  Dotationen  nach  dem  Vorgange  einer  früheren  großen  Zeit  Verdienste,
welche  der  Geschichte  angehören,  auf  eine  der  Gegenwart  würdige  Weise  zu
ehren.“  1

16.  Nov.  (Sachsen).  lI.  Kammer:  Ein  Antrag  des  Abg.  Eisenstuck  und
15  Gen.:

„Die  Kammer  beschließt,  die  hohe  Staatsregierung  zu  ersuchen,  die  gegenwärtige
  Ständeversammlung  sofort  aufzulösen,  und  auf  Grund  des  Wahlgesetzes
  vom  15.  Nov.  1848  eine  verfassungsmäßige  Volksvertretung  schleunigst
einzuberufen“
wird  mit  48  gegen  17  Stimmen  abgelehnt.

18.  „  (Hannover).  Die  zum  Vortheil  der  Krone  ausgeschiedenen  Domä--nen,
  eine  Hauptbeschwerde  des  Landes,  werden  von  dem  preußischen
Civilcommissär  dem  Staatsgute  wieder  eingefügt.

19.  „  Die  Oberstaatsanwaltschaft  erhebt  die  Nichtigkeitsbeschwerde  gegen
die  Freisprechung  Twestens  vom  5.  d.  M.

20.  „  Ein  Ministerialerlaß  hebt  die  Beschränkungen  der  Niederlassung
und  des  Gewerbebetriebs  in  den  neuen  Provinzen  auf:

Der  Erlaß  geht  von  dem  Grundsatz  aus,  daß  die  Vereinigung  der  neuen
mit  den  alten  Landeslheilen  „die  gesonderte  staatliche  Existenz“  der  neuen
Lande  aufgehoben  und  damit  zugleich  „den  auf  dieser  gesonderten  Existenz
begründeten  Staatsangehörigkeiten  oder  Unterthanenverpältuissen  ein  Ende
gemacht“  hat.  Dieser  Wirkung,  wird  dann  welter  ausgeführt,  thut  die  Hinausrückung
  des  Termins  für  die  Einführung  der  Verfassung  keinen  Eintraz,
denn  sie  enthölt  nur  die  Suepension  der  preußischen,  nicht  die  Fortdauer  der
hannover  'schen,  kurhessischen,  nassauischen  und  Frankfurter  Verfassung.  Die
rechtliche  Existenz  der  letzteren  ist  als  erloschen  zu  betrachten,  und  es  kann
mithin  die  Fortdauer  einer  abgesonderten  hannover'schen  u.  s.  w.  Staatsangehörigkeit
  nicht  angenommen  werden.  Es  sind  daher  alle  Bestimmungen,
welche  die  Gesetze  der  verschiedenen  Gebiete  der  alten  wie  der  neuen  Provinzen
  auch  über  die  Befugniß  der  eigenen  Angehörigen  zur  Niederlassung
und  zum  Gewerbebetriebe  enthalten,  „ohne  Weiteres  und  von  Rechtswegen“  
auf  die  Angehörigen  jedes  andern  Gebiets  anzuwenden.

„  „  (Hannover).  Eine  kgl.  Cabinetsordre  fordert  die  Officiere  und

Militärbeamteten  der  vormaligen  hannover'schen  Armee  auf,  sich  bis
zum  1.  Januar  1867  entweder  zum  Eintritt  in  die  preußische  Armee
zu  melden  oder  ihre  Pensionirung  nachzusuchen.  (König  Geerz  hat
das  Militär  zur  Zeit  noch  nicht  des  ihm  geleisteten  Eides  entbunden.
Streitfrage  über  die  Tragweite  und  Gültigkeit  der  Capitulation  von
Langensalza  vom  28.  Juni  d.  J.)

21.  „  Preußen  ladet  die  Staaten  des  norddeutschen  Bundes  ein,  auf
den  15.  December  Bevollmächtigte  nach  Berlin  zu  senden  behufs
Vereinbarung  der  Vorlagen  an  den  Reichstag  des  Bundes.

„  „  Abg.-Haus:  Beginn  der  Debatte  über  das  Budget  für  1867.
Lasker  trägt  darauf  an,  die  Regierung  aufzufordern,  den  Vertrag
mit  der  Köln-Mindener  Eisenbahngesellschaft  dem  Landtag  zur  verfassungsmäßigen
  Genehmigung  vorzulegen,  Der  Antrag  wird  mit
129  gegen  122  Stimmen  zum  Beschluß  erhoben.
        <pb n="209" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  207


25.Nov.  Abg.-Haus:  Budgetdebatte.  Die  Position:  Dispositionsfonds  für

allgemeine  politische  Zwecke  31,000  Thlr.  wird  mit  146  Stimmen
(die  beiden  conservativen  Fractionen,  die  Altliberalen  und  zwei  Mitglieder
  des  linken  Centrums)  gegen  126  bewilligt.  Aeußerungen  des
Ministers  des  Innern  Graf  Eulenburg.  »

„  (Hannover).  Die  preuß.  Regierung  ergreift  Besitz  von  allen
Schlössern  und  sonstigen  der  Krone  gehörigen  Gebäuden  u.  s.  w.
24. „  (Hannover).  Preußen  legt  auch  auf  das  Privatvermögen  des

Königs  Georg  Beschlag.

25. „  (Hannover).  König  Georg  zieht  seine  Gesandtschaften  an  den
auswärtigen  Höfen  ein.  Der  bisherige  Gesandte  Hannovers  am
Hofe  von  Wien  übergibt  sein  Abberufungsschreiben.

26. „  Abg.-Haus:  Um  eine  Verständigung  mit  der  Regierung  zu  ermöglichen,
  wird  beschlossen,  daß  die  ferneren  Sitzungen  der  Dotationscommission
  nicht  mehr  öffentlich  sein  sollen.

„  (Hannover).  Die  Unterofficiere  und  Soldaten  der  vormaligen
hannover'schen  Armee  werden  auf  den  10.  Dec.  einberufen.

27. „  Abg.-Haus:  Budgetdebatte,  Etat  des  Finanzministeriums.  Das
Postulat  von  300,000  Thlrn.  zu  unvorhergesehenen  Ausgaben  wird
mit  142  gegen  141  Stimmen  (die  Rechte,  die  Altliberalen  und
der  Abgeordnete  Michaelis  von  der  nationalen  Fraction)  auf  den
Antrag  von  Bockum-Dolffs  nur  unter  der  Bedingung  bewilligt,  daß
die  nachträgliche  Genehmigung  des  Hauses  vorbehalten  bleibe.

„  Eine  kgl.  Cabinetsordre  verfügt  die  Einführung  der  preußischen
Militärstraf=  und  Disciplinargesetze  in  den  neuen  Landestheilen.

28. „  Abg.-Haus:  Budgetdebatte.  Auf  den  Antrag  Dunckers  wird  in
namentlicher  Abstimmung  mit  156  gegen  137  Stimmen  beschlossen,
daß  nicht  bloß  die  zu  Aufbesserung  der  Gehalte  der  unteren  Beamteten
  von  der  Regierung  geforderten  980,000  Thlr.,  sondern
auch  die  zu  demselben  Behufe  für  die  höheren  Beamteten  geforderten
50,000  Thlr.  den  niederen  Beamteten  zugewendet  werden  sollen.

„  (Hannover).  Die  Lüneburgische  Provinziallandschaft  lehnt  den
Antrag  des  Kammerraths  v.  d.  Decken,  auszusprechen,  daß  „die  Provinz
  Lüneburg  und  das  ganze  Königreich  nur  mit  tiefstem  Schmerz
die  Entthronung  ihrer  Dynastie  als  Thatsache  hinzunehmen  sich  gemüssigt
  sehen“  mit  allen  gegen  7  Stimmen  ab  und  beschließt  nach
dem  Antrage  des  Ausschusses:

„dem  Generalgouvernement  vorzutragen,  daß  man  den  Fortbestand
der  Landschaft  als  selbsiverständlich  ansehe,  eine  Provinzialvertretung  für
Hannrver  zur  Fortbildung  der  erhaltenswerthen  Einrichtungen  und  zur  Verwaltung
  eines  aus  dem  bisherigen  Staatsvermögen  auszuscheidenden  Theils
für  provinzielle  Zwecke  für  wünschenswerth  und  die  Anhörung  von  Landesvertretern
  über  die  künftige  Gestaltung  für  nützlich  und  nothwendig  halte.“

„  (Sachsen).  Die  II.  Kammer  genehmigt  nach  lebhafter  Debatte
einstimmig  den  Friedensvertrag  mit  Preußen.
        <pb n="210" />
        208  Preußen  und  dle  norddeutschen  Bundesstaaten.

29.  Nov.  (Hannover).  Die  Regierung  läßt  keine  Versammlungen  von
Unteroffizieren  über  die  Frage  des  Eintritts  in  die  preußische  Armee
zu.  Zwei  Unteroffiziere  gehen  nach  Wien  ab,  um  sich  mit  König
Georg  zu  benehmen.

„  „  (Sachsen).  Die  II.  Kammer  genehmigt  einstimmig  das  Wahlgesetz
  für  das  norddeutsche  Parlament.

30.  „  Abg.-Haus:  Budgetdebatte,  Budget  des  Justizministeriums.  Abg.
Lasker  greift  in  einer  umfassenden  Rede  die  gesammte  Thätigkeit  des
Justizministers  Graf  zur  Lippe  an.

„  „  (Sachsen).  II.  Kammer:  Die  Regierung  legt  derselben  ein
neues  Militärgesetz,  auf  Grund  allgemeiner  Wehrpflicht  und  mit
dreijähriger  Dienstzeit  in  der  Linie  wie  in  Preußen,  vor.

„  „  (Coburg-Gotha).  Der  Gesammtlandtag  nimmt  das  ihm  von
der  Regierung  vorgelegte  Reichswahlgesetz  an,  doch  mit  13  gegen
7  Stimmen  mit  einem  Zusatze  bez.  Diäten.  Die  Regierung  erklärt,
sie  könne  das  Wahlgesetz  mit  dem  Zusatz  nicht  veröffentlichen,  da
sie  vertragsmäßig  gebunden  sei.  Ueber  die  Diätenfrage  werde  am
15.  December  in  Berlin  verhandelt  werden.  Das  Reichswahlgesetz
werde  daher  hier  dem  genehmigten  Bundesreformvertrag  gemäß  auf
dem  Verordnungsweg  veräffentlicht  werden.

—  Dec.  (Hannover).  König  Georg  betrachtet  sich  noch  immer  als
Kriegsherr  der  hannoverschen  Armee,  trisst  Ernennungen  und  vertheilt
  Orden,  Ehrenzeichen  u.  dgl.  —  Rechtsgutachten  des  Prof.
Zachariä  in  Göttingen  bez.  der  Ansprüche  der  hannoverschen  Offiziere
nach  der  Capitulation  von  Langensalza.

1.  „  Abg.-Haus:  Budgetdebatte.  Debatte  über  die  revolutionäre  Politik
  nach  außen,  die  conservative  nach  innen.

2.  „  Abg.-Haus:  Die  Dotationscommission  trägt  darauf  an,  der  Dotationsvorlage
  der  Regierung  nur  unter  Nennung  bestimmter  Namen  zuzustimmen,
  dagegen  die  Vertheilung  der  Gesammtsumme  dem  Ermessen
  des  Königs  zu  überlassen.

3.  „  (Hannover).  Kgl.  Erlaß  bez.  „Vorschriften  im  Interesse  des
öffentlichen  Dienstes  und  der  öffentlichen  Ordnung“  an  den  Generalgouverneur,
  Gen.  v.  Voigts-Rhetz:

„Ich  ermächtige  Sie  hierdurch,  jeden  Beamten  der  Ihrer  Verwaltung  anvertrauten
  Provinz,  sobald  Sie  es  im  Interesse  Meines  Dienstes  für  erforderlich
  halten,  ohne  weitere  Rückfrage  vom  Amte  zu  suspendiren.  Ven
dieser  Ermächtigung  haben  sie  unverzüglich  Gebrauch  zu  machen  in  Betreff
aller  derjenigen  Beamten,  auf  deren  rückhaltlose  Mitwirkung  Behufs
Ausführung  Meiner  Ihnen  bekannten  Instructionen  Sie  nicht  glauben
rechnen  zu  können;  für  die  provisorische  Vertretung  der  suspendirten  Beamten
ist  Sorge  zu  tragen  und  Behufs  Meiner  definitiven  Entscheidung  über  die
Frage  der  Dienstesentlassung  an  das  Staateministerium  zu  berichten.  Diejenigen
  der  ehemaligen  hannover'schen  Armee  angehsrigen  Militärpersonen,
  welche  sich  an  Agitationen  und  Demonstrationen  gegen  Meine
Regierung  mittelbar  oder  unmittelbar  betheiligen,  haben  Sie  unverzüglich
        <pb n="211" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  209

nach  der  Festung  Minden  abführen  zu  lassen,  damit  gegen  dieselben  die
weitere  kriegsrechtliche  Untersuchung  eingeleitet  werden  kann.  Solche  Individuen,
  welche  sich  Beleidigungen  gegen  uniformirte  Militärpersonen,  letztere
mögen  sich  im  Dieuste  befinden  oder  nicht,  zu  Schulden  kommen  lassen,  haben
Sie  sofort  aufzugreifen  und  nach  Minden  abführen  zu  lassen,  woselbst  sie
bis  zu  Meiner  weiteren  Verfügung,  eventuell  bis  zu  definitiver  Ordnung  der
Verhällnisse  zu  detiniren  sein  werden.  Für  die  sofortige  und  pünktliche  Ausführung
  arle  Meines  Befehls  mache  Ich  Sie  persönlich  verantwortlich.“


3.  Dec.  (Sachsen).  Die  I.  Kammer  nimmt  den  Friedensvertrag  mit





Preußen  auch  ihrerseits  einstimmig  an.

„  (Mecklenburg).  Die  Parlamentswahlkreise  werden  von  der

Regierung  trotz  des  allgemeinen  Stimmrechis  rein  ständisch  construirt.

„  (Coburg-Gotha).  Der  Gesammtlandtag  zieht  die  Diätenfrage

für  den  norddeutschen  Reichstag  nochmals  in  Erwägung,  entfernt
den  Zusatz  wieder  aus  dem  Reichswahlgesetz  und  vereinbart  mit  der
Regierung,  daß  den  Abgeordneten  zum  Reichstag  Reisekosten  und
Diäten  aus  Staatsmitteln  bezahlt  werden  sollen.  —  Die  von  der
Regierung  dem  Lande  proponirte  Zuwendung  der  Hälfte  des  Reinertrags
  der  von  Preußen  dem  Herzog  geschenkten  Schmalkaldener
Forste  wird  mit  ehrerbietigem  Dank  anzunehmen  beschlossen.

4. „  Abg.-Haus:  Budgetdebatte,  Budget  des  Ministeriums  des  Innern.

Die  Position  von  35,000  Thlrn.  geheimer  Ausgaben  wird  (in  Folge
der  Aeußerungen  des  Ministers  am  23.  v.  Mts.)  mit  153  gegen
150  Stimmen  gestrichen.

„  (Sachsen).  Die  I.  Kammer  nimmt  das  Reichswahlgesetz  unverändert

  nach  dem  Beschlusse  der  II.  Kammer  an.

5. „  Abg.-Haus:  Debatte  über  die  Dotationsfrage.

Nach  dem  Bericht  der  Commission  haben  gleich  in  der  ersten  geheimen
  Commissionssitzung  die  Minister  sich  für  ermächtigt  erklärt,  die  Generale
v.  Roon,  Frhrn.  v.  Moltke,  Herwarth  v.  Bittenfeld,  v.  Steinmetz  und  Vogel
v.  Falkenstein  als  diejenigen  zu  nennen,  denen  die  Dotationen  verliehen  werden
sollten.  Die  Staatsregierung  müsse  sich  aber  dagegen  aussprechen,  daß  diese
Namen  im  Gesetz  genannt  würden,  sie  habe  den  dringenden  Wunsch,  daß
das  Gesetz  in  seiner  ursprünglichen  Fassung  angenommen  werde.  Als  die
Mehrzahl  der  Mitglieder  der  Commission  sich  wiederholt  dafür  erklärte,  daß
die  Nennung  der  Namen  im  Gesetze  unerläßlich  erscheine,  äußerten  die  Minister
  sich  dahin:  „Die  Staatsregierung  müsse  es  ablehnen,  für  die  Nennung
der  Namen  in  dem  Gesetze  die  Initiative  zu  ergreifen  und  abwarten,  ob  dle
Commission  die  von  der  Regierung  genannten  Namen  in  das  Gesetz  einfügen
werde.“  Die  Mehrheit  der  Commission  acceptirte  hierauf  zunäcst  die  von
der  Staatsregierung  genannten  fünf  Namen;  es  wurde  dabei  aber  von  mehreren
  Mitgliedern  geltend  gemacht,  daß  es  geboten  erscheine,  an  erster  Stelle
unter  den  zu  dotirenden  Personen  den  Ministerpräsidenten  Grasen  v.  Bismarck

zu  nennen,  und  ein  darauf  bezüglicher  Antrag  wurde  von  der  Mehrheit  angenommen.


Ein  Antrag  von  Hoverbeck,  nur  die  Generale  Moltke,  Herwarth,
Sieinmetz  und  Falkenstein  zu  dotiren,  wird  abgelehnt  und  der  Antrag
  der  Commission  mit  218  gegen  80  Stimmen  angenommen.

„  (Mecklenburg).  Landtag.  Ein  Anirag  von  Manecke-Duggen-                                                                            14
        <pb n="212" />
        240  Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

koppel  auf  Aufhebung  des  Handelsvertrags  mit  Frankreich  (die  hauptsächlichste
  Schwierigkeit  für  den  Eintritt  Mecklenburgs  in  den  Zollverein)
  wird  verworfen.

6.  Dec.  (Schleswig-Holstein.)  Der  Oberpräsident  v.  Scheel-Plessen
erläßt  eine  Bekanntmachung  betr.  die  einstweilige  Organisation  der
holsteinischen  Centralverwaltung:

„Von  den  seither  von  dem  Oberpräsidium  wahrgenommenen  Geschäften
bleiben  diejenigen,  welche  sich  auf  Zoll-,  Post=  und  Telegraphenwesen  beziehen,
der  unmittelbaren  Leitung  des  Oberpräsidenten  vorbehalten;  außerdem  gehören
die  die  Beamten  und  Angestellten  bei  der  holsteinischen  Centralverwaltung
betreffenden  Angelegenheiten  zu  seiner  ausschließlichen  Competenz.  Die  übrigen
Geschäfte  werden  unter  die  drei  neuernannten  (ehemaligen  dänischen)  Sectionschefs
  v.  Rosen,  Griebel  und  Schultze  vertheilt.“

„  „  (Sachsen).  II.  Kammer:  Debatte  über  den  Antrag  Koch  und
Gen.  bez.  Reform  des  Wahlgesetzes.

Antrag  der  Deputation:  „im  Hinblick  auf  die  in  der  Thronrede
noch  für  gegenwärtigen  Landtag  angekündigten  Vorlagen  über  die  Umänderungen
  der  Verfassungsurkunde  und  des  Wahlgesetzes  auch  ihrerseits  der
Ueberzeugung  von  der  Nothwendigkeit  Ausdruck  zu  geben,  daß  diese  Gesetzentwürfe
  den  Grundsätzen  der  künftigen  Verfassung  des  norddeutschen  Bundes,
sowie  den  berechtigten  Wünschen  nach  zeitgemäßer  Zusammensetzung  der  Volksvertretung
  entsprechen.“

Antrag  Eisenstuck:  „In  Erwägung  14)  daß  nur  eine  verfassungsmäßig
auf  Grund  des  Wahlgesetzes  von  1848  einberufene  Volksvertretung  geeignet
und  berechtigt  ist,  den  innern  Conflict  zu  lösen  und  die  Wünsche  der  Antragsteller
zur  Geltung  zu  bringen;  in  Erwägung  2)  daß,  abgesehen  hiervon,  ein  den
Rechten  des  Volkes  wahrhafst  entsprechendes  Wahlgesetz  nach  den  gemachten
Erfahrungen  von  den  jetzigen  octroyirten  Ständekammern  ganz  unbezweifelt
sofort  zurückgewiesen  wird;  in  Erwägung  3)  daß  bei  Annahme  des  Antrags
von  Koch  und  Genossen  die  von  dem  Volke  nicht  anerkannte  Rechtsbeständigkeit
  der  jetzigen  Ständeversammlung  vorausgesetzt  ist,  beschließt  die  Kammer
den  Antrag  der  Abg.  Koch  und  Genossen  auf  sich  beruhen  zu  lassen  und  zu
erklären,  daß  nur  die  Rückkehr  zum  verfassungsmäßigen  Wahlgesetz  von  1848
dem  Lande  Frieden  und  Beruhigung,  dem  sächsischen  Volk  seine  verlorenen
Rechte  zurückgeben  kann.“  .

Der  Antrag  von  Eisenstuck  wird  mit  37  gegen  18  Stimmen
abgelehnt  und  der  Antrag  der  Deputation  mit  derselben  Mehrheit
angenommen.

7.  „  (Mecklenburg).  Der  Landtag  bewilligt  die  Mobilisirungskosten,
doch  nicht  ohne  Vorbehalt.

8.  „  (Hannover).  Oberst  Graf  Kielmannsegge  und  einige  andere
Personen  werden  wegen  Umtrieben  gegen  die  neue  Ordnung  der
Dinge  auf  Grund  des  kgl.  Erlasses  vom  3.  d.  Mts.  nach  Minden
abgeführt.

„  „  (Sachsen).  I.  Kammer:  Das  neue  Militärgesetz  wird  einstimmig
en  bloc  angenommen.

10.  „  Abg.-Haus:  Budgetdebatte,  Militäretat.
Resolutionsantrag  des  linken  Centrums  und  der  Fortschrittspartei:
Bevor  das  Haus  der  Abgeordneten  in  die  Berathung  des  Militäretats  für
das  Jahr  1867  eintritt,  erklärt  dasselbe:  1)  daß  dieser  Etat  einen  wesentlich
provisorischen  Charakter  an  sich  trägt,  indem  er  die  dem  preußischen  Staat
        <pb n="213" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  211


neu  einverleibten  Landesgebiete  und  die  Staaten  des  norddeutschen  Bundes
nicht  mit  umfaßt,  deren  Hinzutritt  nothwendig  einen  maßgebenden  Einfluß
auf  die  künftige  Feststellung  des  Militäretats  ausüben  muß;  2)  daß  die  Bewilligung
  der  in  diesem  Etat  geforderten  Summen  nicht  eine  Genehmigung
aller  demselben  zu  Grunde  liegenden  thatsächlichen  Einrichtungen  in  sich
schließt,  vielmehr  daran  festgehalten  werden  muß,  daß  in  Gemähheit  der
Art.  34  u.  35  der  Verfassungsurkunde  das  Gesetz  vom  3.  Sept.  1814  bis
zum  verfassungsmäßigen  Zustandekommen  eines  neuen  Organisationsgesetzes
die  gesetzliche  Norm  für  die  Dauer  der  Dienstzeit  im  stehenden  Heer  und  für
das  Verhältniß  der  Landwehr  zu  demselben  bildet;  3)  daß  die  nach  §  3  des
Gesetzes  vom  3.  Sept.  1814  nach  den  jedesmaligen  Staatsverhältnissen  zu
bestimmende  Stärke  des  stehenden  Heeres  nur  unter  Zustimmung  der  Landesvertretung
  festgesetzt  werden  kann.

Antrag  Virchow-Bärst:  Bewilligung  eines  Pauschquantums  von
44,071,479  Thlrn.

Antrag  Reichenheim  (nationale  Fraction):  „den  Etat  der  Militärverwaltung
  zu  bewilligen,  wie  folgt:  IX.  Kriegsministerium  Cap.  54  für
Zwecke  der  Militärverwaltung  für  1867  fortdauernde  Ausgaben  41,574,348
Thlr.,  darunter  künftig  wegfallend  118,221  Thlr."“

Rede  Laskers  (sentwickelt  die  Ansicht  seiner  Parteigenossen  dahin,  daß
an  der  bestehenden  Heereseinrichtung  im  Hinblick  auf  die  politische  Lage  Europa's
  nicht  gerüttelt  werden  dürfe.  Auf  der  andern  Seite  wolle  man  aber
weder  seinen  heutigen,  noch  seinen  künftigen  Rechten  etwas  vergeben.  In
dieser  Lage  müsse  man  den  Ausweg  ergreifen,  daß  man  die  Forderungen
unter  dem  Vorbehalt  der  Rechtsfrage  bewillige,  also  die  Bewilligung  nur  für
ein  Provisorium  gewähre,  und  die  Regelung  der  gesetzlichen  und  definitiven
Verhältnisse  dem  Parlament  überlasse.]  Rede  des  Kriegsministers
swünscht  keinen  Streit  über  Principien  aufzurütteln.  Die  Besorgniß,  daß
eine  ordentliche  Bewilligung  des  dießjährigen  Etats  zugleich  eine  Anerkennung
aller  bisher  streitig  gewesenen  Rechtsfragen  in  sich  schließe,  sei  eitel.  Einige
Einrichtungen  würden  dadurch  allerdings  als  gesetzlich  anerkannt,  aber  nicht
alle.  Auf  Specialitäten  wolle  er  nicht  eingehen.  Der  Antrag  Virchow  auf
Bewilligung  eines  Pauschquantums  sei  unannehmbar.]  Abstimmung:  Zunächst
wird  der  Resolutionsantrag  mit  165  gegen  151  angenommen,  dann  in
namentlicher  Abstimmung  der  Antrag  Virchow-Värst  mit  163  Stimmen  (der
Conservativen,  der  Altliberalen  und  10  Mitgliedern  des  linken  Centrums
und  der  nationalen  Fraction)  gegen  153  Stimmen  verworsen  und  der  Antrag

  Reichenheim  angenommen.  Ebenso  wird  das  Extraordinarium  mit
2,497,131  Thlrn.  bewilligt.

10. Dec.  (Hannover).  Eine  kgl.  Verordnung  erklärt  die  von  der  früheren

  Regierung  nach  England  geflüchteten  Staatspapiere  für  vernichtet
  und  genehmigt  die  Anfertigung  neuer  Documente.

11. „  Abg.-Haus:  Budgetdebatte.  Der  Marineetat  wird  im  Extraordinarium
  mit  6,623,000  Thlr.,  im  Ordinarium  mit  1,836,657  Thlr.
bewilligt.

12. „  Abg.-Haus:  Budgetdebatte.  Conversation  über  die  Angelegenheit
der  Saarbrücker  Kohlenwerke.  Ausweichendes  Verhalten  des  Handelsministers
  Grafen  Itzenplitz.

13. „  Abg.-Haus:  Die  Regierung  bringt  eine  Vorlage  ein  bez.  Aufhebung
  des  Salzmonopols  und  Ersetzung  desselben  durch  eine  Salzsteuer,
  eventuell  auch  ohne  Zustimmung  der  süddeutschen  Regierungen.
Budgetdebatte:  das  Haus  spricht  sich  für  Aufhebung  des  Zeitungsstempels
  aus,  die  Regierung  erklärt  sich  dagegen.

                                                                                                                            14*
        <pb n="214" />
        212  Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

13.  Dec.  Wahlaufruf  der  altliberalen  Partei.

„  „  (Zollverein).  Die  preußische  Regierung  geht  auf  die  Anregung
  Oesterreichs  bezüglich  Unterhandlungen  über.  Erneuerung  resp.
Erweiterung  des  Handelsvertrages  zwischen  dem  Zollverein  und
Oesterreich  ein  und  ladet  die  übrigen  Zollvereinsregierungen  zu  dießbezüglichen
  Vorschlägen  ein.

„  (Hamburg).  Die  Bürgerschaft  beharrt  in  der  Frage  des  Parlamentswahlgesetzes
  auf  ihrem  Beschlusse  bez.  Diäten.

14.  „  (Braunschweig).  Der  Landtag  spricht  sich  in  einer  einstimmig
  angenommenen  Adresse  an  den  Herzog  folgendermaßen

aus:

„Wie  wir,  demüthig  vor  Gott,  in  den  gewaltigen  Ereignissen  des  abscheidenden
  Jahrs  eine  höhere  Ordnung  verehren,  welche  durch  die  bewundernswürdigen
  Erfelge  der  preußischen  Waffen  der  einheitlichen  Machtentwicklung
Deutschlands  die  große  Bahn  geöffnet  hat,  so  mögen  wir  uns  auch  der  ernsten
  Erkenntniß  nicht  verschließen,  daß  für  die  Neugestaltung  der  staatsrechtlichen
  Verhältnisse  Deutschlands  Opfer  der  eigenen  Autonomie  gebracht
werden  müssen.  Aber,  einig,  wie  wir  bisher  in  der  Auffassung  der  politischen
Lage  und  Bedürsfnisse  mit  Ew.  Hoheit  Landesregierung  gewesen  sind,  werden
wir  die  unvermeidlichen  Beschränkungen  einer  unverbürgten  staatlichen  Selbstständigkeit
  gern  verschmerzen,  und  den  Fürsten,  wie  die  Stätte  unserer  glücklichen
  Heimath  nur  noch  inniger  lieben,  wenn  dafür  dem  Namen  „Braunschweig"“
  ein  Antheil  gewonnen  wird  an  den  Ehren  und  Siegen  der  gebietenden
  Macht  des  geeinigten  Deutschlands.  Ist  dieselbe  zur  Zeit  noch  verkümmert
  von  dem  eifersüchtigen  Neid  des  Auslands,  und  das  Werk  kaum  äußerlich
halb  vollendet,  so  kann  nur  im  engsten  Anschluß  an  die  Thatkkraft  Preußens
das  hehre  Ziel  vollständig  erreicht  werden.“

15.  „  (Norddeutscher  Bund).  Eröffnung  der  Sitzungen  der  Bevollmächtigten
  der  Regierungen  des  norddeutschen  Bundes  in  Berlin.

Rede  Bismarcks:

„Im  Austrag  des  Königs,  meines  allergnädigsten  Herrn,  habe  ich  die
Ehre,  die  Conferenzen  zur  Berathung  der  Verfassung  des.  norddeutschen
Bundes  zu  eröffnen,  und  den  Herren  Bevollmächtigten  den  Entwurf  einer
Verfassung  des  Bundes  mitzutheilen,  welchen  die  k.  Regierung  den  verbündeten
Staaten  zur  Annahme  empfiehlt.  Der  frühere  deutsche  Bund  erfüllte  in  zwei
Richtungen  die  Zwecke  nicht,  für  welche  er  geschlossen  war;  er  gewährte  seinen
Mitgliedern  die  versprochene  Sicherheit  nicht,  und  er  befrreite  die  Entwicklung
der  nationalen  Wohlfahrt  des  deutschen  Volkes  nicht  von  den  Fesseln,  welche
die  historische  Gestaltung  der  innern  Grenzen  Deutschlands  ihr  anlegten.  Soll
die  neue  Verfassung  diese  Mängel  und  die  Gefahren,  welche  sie  mit  sich
bringen,  vermeiden,  so  ist  es  nöthig,  die  verbündeten  Staaten  durch  Herstellung
  einer  einheitlichen  Leitung  ihres  Kriegswesens  und  ihrer  auswärtigen
Politik  fester  zusammenzuschließen  und  gemeinsame  Organe  der  Gesetzgebung
auf  dem  Gebiete  der  gemeinsamen  Interessen  der  Nation  zu  schaffen.  Diesem
allseitig  empfundenen  und  durch  die  Verträge  vom  18.  und  21.  Ang.  bekundeten
  Bedürfniß  hat  die  kgl.  Regierung  in  dem  rorliegenden  Entwurf  abzuhelfen
  versucht.  Daß  derselbe  den  einzelnen  Regierungen  wesentliche  Beschränkungen
  ihrer  particularen  Unabhängigkeit  zum  Nutzen  der  Gesammtheit
zumuthet,  ist  selbstverständlich  und  berelts  in  den  allgemeinen  Grundzügen
dieses  Jahrs  vorgesehen.  Die  unbeschränkte  Selbständigkeit,  zu  welcher  im
Lause  der  Geschichte  Deutschlands  die  einzelnen  Stämme  und  dynastischen
Gebiete  ihre  Sonderstellung  entwickelt  haben,  bildet  den  wesentlichen  Grund
der  politischen  Unmacht,  zu  welcher  eine  große  Nation  verurtheilt  war,  weil
        <pb n="215" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  213

ihr  wirksame  Organe  zur  Herstellung  einheitlicher  Entschließungen  fehlten,
und  die  gegenseitige  Abgeschlossenheit,  in  welcher  jeder  der  Bruchtheile  des
gemeinsamen  Vaterlands  ausschließlich  seine  localen  Bedürfnisse  ohne  Rücksicht
  für  die  des  Nachbars  im  Auge  behält,  bildete  ein  wirksames  Hinderniß
der  Pflege  derjenigen  Interessen,  welche  nur  in  größern  nationalen  Kreisen
ihre  legislative  Förderung  finden  können.  Selbst  die  segensreiche  Institution
des  Zollvereins  hat  diesem  Uebelstand  nicht  abzuhelsen  vermocht,  weil  einmal
ihre  Wirksamkeit  auf  die  Zollgesetzgebung  beschränkt  war,  und  auch  die  Fortentwicklung
  dieser  kaum  anders  als  in  den  Krisen  der  Existenz,  welche  sich

von  12  zu  12  Jahren  vollzogen,  bewirkt  werden  konnte.  Die  königliche

Regierung  hat  sich  bei  dem  vorliegenden  Eutwurf  der  Bundesverfassung
auf  die  Berücksichtigung  der  allseitig  erkannten  Bedürfnisse  beschränkt,  ohne
über  dieselben  hinaus  die  Bundesgewalt  in  die  Autonomie  der  einzelnen
Regierungen  eingreifen  zu  lassen.  Nichtsdestoweniger  verkennt  die  königliche
  Regierung  nicht,  daß  die  Durchführung  der  wesentlichen  Aenderungen
gewohnter  Zustände,  welche  von  den  beabsichtigten  Resormen  unzertrennlich
sind,  für  die  einzelnen  Regierungen  eine  schwierige  Aufgabe  bilden,  und  daß
die  Opfer,  welche  mit  der  Herstellung  gleicher  Pflichten  und  Rechte  aller
Theile  der  Bevölkerung  des  gemeinsamen  Vaterlands  verbunten  sind,  überall
da  schwer  werden  empfunden  werden,  wo  die  bisherige  Ungleichheit  der  Leistungen
  locale  Privilegien  zum  Nachtheil  der  Gesammtheit  mit  sich  brachte.
Die  k.  Regierung  zweifelt  aber  nicht,  daß  der  einmüthige  Wille  der  verbündeten
  Fürsten  und  freien  Städte,  getragen  von  dem  Verlangen  des  deutschen
Volks  seine  Sicherheit,  seine  Wohlfahrt,  seine  Machtstellung  unter  den  europäischen
  Nationen  durch  gemeinsame  Institutionen  dauernd  verbürgt  zu  sehen,
alle  entgegensiehenden  Hindernisse  überwinden  werde."

16—  19.  Dec.  Besuch  des  Königs  von  Sachsen  und  des  Kronprinzen  in

Berlin.

„  Dec.  (Hannover),  Eine  kgl.  Cabineksordre  löst  das  bisherige  han-





nover'sche  Minsterium  des  k.  Hauses  auf.

17. „  Abg.-Haus:  Die  sogenannte  Annexionscommission  beräth  über  den
Vertrag  mit  dem  Großherzog  von  Oldenburg  vom  27.  October.
Bismarck  erklärt  ihr,  daß  die  Regierung  auf  unveränderte  Annahme
um  so  mehr  bestehen  müsse,  als  der  Vertrag  über  die  Abtretung
des  Amts  Ahrensböck  bereits  vollzogen  und  die  dortige  Bevölkerung
schon  oldenburgisch  geworden  sei.  Die  Commission  versteht  sich  dazu
  mit  13  gegen  7  Stimmen.

18. „  Das  Abg.-Haus  nimmt  das  Budget  für  1867  in  definitiver  Abstimmung
  fast  einstimmig  an.  Graf  Bismarck  erklärt,  obwohl  das
beschlossene  Budget  wesentliche  Regierungsforderungen  zurückweise,  so
werde  die  Regierung  es  versuchen,  damit  durchzukommen,  um  ihre
Achtung  vor  dem  Budgetrecht  des  Hauses  zu  bethätigen.

„  (Sachsen).  II.  Kammer:  Debatte  über  das  neue  Militärgesetz.
Der  Bericht  der  Deputation  spricht  den  bestimmten  Wunsch  auf
Einführung  der  zweijährigen  Dienstzeit  aus.  Auf  den  Antrag  des
Abg.  Riedel  wird  einstimmig  beschlossen,  die  Regierung  aufzufordern,
mit  allen  Mitteln  dahin  zu  wirken,  daß  in  der  Kriegsverfassung
des  norddeutschen  Bundes  nicht  die  drei-,  sondern  nur  die  zweijährige
Dienstzeit  als  Regel  angenommen  werde.  Die  Vertreter  der  Regierung
  erklären,  daß  es  ihr  „nach  Lage  der  Verhältnisse“  unmöglich
sei,  darauf  einzugehen.
        <pb n="216" />
        214  Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.

18.  Dec.  (Mecklenburg).  Landtag:  Alle  irgendwie  im  Sinne  einigen
Fortschritts  gemachten  Vorlagen  der  Regierung  stoßen  auf  unübersteiglichen
  Widerstand.  Ein  Ausgleich  in  der  Erbpächterfrage  wird
mit  40  gegen  30  Stimmen  verworfen.

19.  „  Das  Herrenhaus  weicht  dem  Druck  der  Regierung  und  nimmt
die  (früher  abgelehnte)  Aufhebung  der  Wuchergesetze  mit  59  gegen
48  Stimmen  nunmehr  an.

20.  „  Abg.-Haus:  Debatte  über  die  Einverleibung  von  Schleswig-Holstein.
  Rede  Bismarcks  über  das  Verhältniß  zu  Frankreich.  Bei
der  Abstimmung  erklärt  sich  nur  eine  geringe  Opposition  (alle
Polen,  ein  Theil  der  Katholiken  und  einige  Mitglieder  der  Linken)
dagegen.

„  „  (Hannover).  Eine  Bekanntmachung  des  Generalgouverneurs
verlängert  die  Frist  für  die  Entscheidung  der  Offiziere  der  ehemaligen
  hannover'schen  Armee  vom  1.  bis  zum  15.  Jan.  1867.

„  „  (Sachsen).  Die  I.  Kammer  tritt  dem  Beschlusse  der  II.  Kammer
  bez.  Verfassungsrevision  und  Wahlgesetz  mit  28  gegen  10  Stimmen
  bei.

24.  „  Das  Abg.-Haus  genehmigt  die  Vorlage  der  Regierung  bez.  Abänderung
  des  Art.  96  der  Verfassung  und  Vermehrung  der  Zahl
der  Abgeordneten  um  80  für  die  erst  annectirten  Landestheile.

„  „  (Mecklenburg).  Landtag:  Der  Antrag  der  Commission,  die
von  der  Regierung  geforderte  Landeshülfe  für  den  Bau  der  Neustadt-Greifswalder
  Eisenbahn  abzulehnen,  wird  mit  73  Stimmen  gegen
22  verworfen  und  die  Landeshülfe  bewilligt.

22.  „  Das  Herrenhaus  genehmigt  das  Budget  für  1867,  wie  es  aus
den  Beschlüssen  des  Abg.-Hauses  hervorgegangen  ist.  Eine  von
den  Ultras  (v.  Kleist-Retzow  u.  s.  w.)  versuchte  Resolution  dagegen
scheitert  an  den  sehr  bestimmten  Aeußerungen  der  Minister  v.  d.  Heydt
und  Bismarck.

„  „  (Hamburg).  Der  Senat  läßt  seinen  bisherigen  Widerstand
bez.  der  Diätenfrage  im  Parlamentswahlgesetz  auf  einen  Wink  von
Berlin  hin  fallen.

23.  „  Die  Bevollmächtigten  der  Regierungen  des  norddeutschen  Bundes
vertagen  ihre  Sitzungen  bis  nach  Neujahr,  ohne  daß  bis  jetzt  irgend
welche  Beschlüsse  gefaßt  worden  wären.

24.  „  Der  König  unterzeichnet  die  Dotationen  an  die  vom  Abg.-Hause
bezeichneten  Staatsmänner  und  Generale  und  das  Gesetz  bez.  Einverleibung
  von  Schleswig-Holstein.

„  „  Die  Deutschen  der  Provinz  Posen  vereinigen  sich  gegenüber  den
Anstrengungen  der  Polen  zu  einem  gemeinsamen  Wahlaufruf  ohne
Unterschied  der  Parteien.

26.  „  (Hannover).  Eine  nach  Wien  zu  König  Georg  gegangene  Offiziersdeputation
  kehrt  nach  Hannover  zurück:  König  Georg  hat  nachgegeben
  und  bevollmächtigt  den  General  v.  Arentsschild,  allen  Offi-
        <pb n="217" />
        Preußen  und  die  norddeutschen  Bundesstaaten.  215

zieren,  Unteroffizieren  und  Soldaten,  welche  ihre  Entlassung  wünschen,
  dieselbe  in  seinem  Namen  zu  ertheilen.  Diejenigen,  welche
bereits  in  die  preußische  Armee  eingetreten  sind,  werden  ihren  Abschied
  ohne  Weiteres  zugeschickt  erhalten.

28.  Dec.  (Lübeck).  Die  Kaufmannschaft  beschließt  mit  125  gegen  109
Stimmen  die  Zulässigkeit  eines  Antrags  für  Eintritt  in  den  Zollverein.


30.  „  (Frankfurt).  Durch  eine  kgl.  Verordnung  werden  dem  sogen.
51er  Colleg  alle  Befugnisse  der  gesetzgebenden  Versammlung  beigelegt,
  um  bis  zum  Erlaß  einer  definitiven  Gemeindeordnung  die
communalen  Angelegenheiten  mit  dem  Senat  allein  zu  ordnen.
        <pb n="218" />
                                                         IV.

                         Die  süddeutsche  Staatengruppe

                      (seit  dem  Ende  des  Bundestags)
                                             24.  August.

27.  Aug.  (Bayern).  Zusammentritt  des  Landtags.  Die  Regierung





legt  demselben  den  Friedensvertrag  mit  Preußen  und  eine  Creditforderung
  von  30  Mill.  Gulden  vor.  Rede  v.  d.  Pfordtens  zu
Begründung  der  Vorlagen  in  der  II.  Kammer.

28. „  (Bayern).  II.  Kammer:  Die  vereinigte  Linke  (42  Mitglieder)

beschließt,  ihr  bisheriges  Programm  in  Beziehung  auf  die  deutsche
Frage  folgendermoßen  zu  ergänzen:

„1)  Wir  verwerfen  die  Zerreißung  Deutschlands  nach  Nord  und  Süd
und  die  Bildung  des  südwestdeutschen  Bundes.  Wir  erstreben  ein  unter  Parlament
  und  einbeitlicher  Centralgewalt  geeinigtes  Vaterland  mit  Autonomie  seiner
Glieder  in  ihren  besonderen  Angelegenheiten  und  mit  gesicherten  Freiheiten
des  Volkes.  2)  Um  einen  Anhaltspunkt  zur  Erreichung  dieses  Zieles  zu
gewinnen,  werden  wir  uns,  wenn  auch  die  Gesetze  und  Einrichtungen  des  im
Norden  Deutschlands  in  der  Gründung  begriffenen  Bundes  sich  anfänglich
noch  als  mangelhaft  darstellen  und  ihre  Verbesserung  erst  erkämpft  werden
muß,  dadurch  nicht  abhalten  lassen,  sobald  der  Eintritt  der  Südstaaten  in  diesen
Bund  überhaupt  möglich  sein  wird,  auf  den  Eintritt  Bayerns  zu  dringen.
3)  So  lange  eine  organische  politische  Verbindung  des  Südens  mit  dem
Norden  nicht  erreicht  ist,  erachten  wir  die  Herstellung  eines  engen  Bündnisses
mit  Preußen  für  die  dringendste  Aufgabe  der  bayerischen  Politik  und  verlangen
  die  Erhaltung  des  Zollvereins  unter  Umgestaltung  seiner  Verfassung
mit  Gewährschaften  für  die  Stätigkeit  und  Entwickelung  seiner  Einrichtungen.
4)  Ungeschmälerte  Erhaltung  des  deutschen  Gebietes  und  Abwehr  aller  Einmischung
  des  Auslandes  ist  Pflicht  des  bayerischen  wie  jedes  deutschen  Staates.
Sollte  eine  auswärtige  Macht  deutsches  Gebiet  bedrohen,  so  verlangen  wir
sofortigen  Anschluß  an  die  norddeutsche  Kriegsmacht  behufs  gemeinschaftlicher
Vertheidigung  unter  preußischer  Führung.“  
29. „  (Bayern).  Die  I.  Kammer  nimmt  den  Friedensvertrag  mit
Preußen  einstimmig  an.  Referat  des  Reichsraths  v.  Harleß.
        <pb n="219" />
                               Süddeutsche  Staatengruppe.                          217

30.  Aug.  (Bayern).  Die  II.  Kammer  genehmigt  den  Friedensvertrag



mit  Preußen  mit  allen  gegen  1  Stimme  (des  ultramontanen  Abg.
Ruland).  Zum  Gesetzentwurf  die  Deckung  der  an  die  Krone  Preußen
zu  leistenden  Kriegskosten-Entschädigung  betr.  stellen  besondere  Anträge:


Hohenadel  und  Cons.  (Centrum):  „Wenn  auch  die  Unklarheit  über
die  Gestaltung  des  beabsichtigten  norddeutschen  Bundes  einen  Eintritt  Bayerns
in  denselben  ohne  Gefahr  für  dessen  verfassungsmäßige  Freiheit  nicht  wünschenswerth
  erscheinen  läßt,  gleichwohl  dahin  wirken  zu  wollen,  daß  durch
einen  engen  Anschluß  an  Preußen  der  Weg  betreten  werde,  welcher  zur  Zeit
allein  dem  angestrebten  Endziele  entgegenführen  kann:  Deutschland  unter
Mitwirkung  eines  freigewählten  Parlaments  zu  einigen,  die  nationalen  Interessen
  wirksam  zu  wahren  und  etwaige  Angriffe  des  Auslandes  erfolgreich
abzuwehren.“

Völk  und  Cons.  (Linke):  „Se.  Majestät  wolle  auf  jeden  Versuch  der
Bildung  eines  südwestdeutschen  Bundes  verzichten,  dagegen  eine  organische
politische  Verbindung  des  Südens  und  des  Nordens  mit  einheitlicher  Centralgewalt
  und  gemeinsamem  Parlamente  zum  Zielpunkt  der  bayerischen  Politik
  machen,  bis  zur  Erreichung  dieses  Zieles  aber  ein  enges  Bündniß  mit
Preußen  abschließen  und  für  Erhaltung  des  Zollvereins  mit  der  erforderlichen
Reform  seiner  Verfassung  wirken  lassen.“  ·

Um eine Verständigung zwischen den Antragstellern beider Anträge herbeizuführen,
  da  dieselben  in  der  Hauptsache  doch  übereinstimmen,  beantragt
Abg.  M.  Barth  (Linke):  es  wolle  von  dem  Antrage  Hohenadel's  der  erste
Absatz  wegbleiben  und  der  Antrag  dann  lauten:  „Se.  Maj.  der  König  wolle
geruhen,  dahin  wirken  zu  lassen,  daß  durch  einen  engen  Anschluß  an  Preußen
der  Weg  betreten  werde,  welcher  zur  Zeit  allein  dem  angestrebten  Endziele
entgegenführen  kann:  Deutschland  unter  Mitwirkung  eines  freigewählten  Parlaments
  zu  einigen,  die  nationalen  Interessen  wirksam  zu  wahren  und  etwaige
Angriffe  des  Auslandes  ersolgreich  abzuwehren.“

Rede  v.  d.  Pfordtens  gegen  die  Bildung  eines  süddeutschen
Bundes.  Die  Kammer  genehmigt  die  Vorlage  wiederum  mit  allen
gegen  die  1  Stimme  des  Abg.  Ruland  und  erhebt  den  Antrag
Barth  mit  dem  Amendement  des  Abg.  Weis,  nach  dem  Worte
„freigewählten“  einzuschalten  „und  mit  den  erforderlichen  Befugnissen
ausgestatteten“,  gegen  11  Stimmen  zum  Beschluß.  Ferner  wird
mit  allen  gegen  5  Stimmen  auf  den  Antrag  von  Völk  und  Cons.
bez.  der  inneren  Fragen  beschlossen.

„Se.  Maj.  der  König  wolle  dem  bayerischen  Volke  den  gebotenen  Fortschritt
  in  der  Entwicklung  der  inneren  staatlichen  Einrichtungen,  namentlich
die  Reform  der  Heeresverfassung,  eine  gesetzliche  Regelung  des  Schulwesens
auf  freisinniger  Grundlage,  sowie  Sicherung  voller  Gewissensfreiheit  gewähren
und  die  ungesäumte  Vorlage  der  Entwürfe  zu  den  socialen  Gesetzen  anordnen.“
31. „  (Bayern).  I.  Kammer:  Debatte  über  die  Deckung  der  Kriegskostenentschädigung
  an  Preußen.  Der  Ausschuß  der  Kammer  beantragt,
  die  bez.  der  deutschen  Frage  daran  geknüpften  Resolutionen
der  II.  Kammer  abzulehnen  und  dagegen  zu  beschließen:

„Wir  wünschen,  daß  Se.  Maj.  der  König  im  Fall  eines  Angriffs  des
Auslands  auf  deutsches  Gebiet  mit  allen  Kräften  des  Volks  und  des  Heers
diesem  Angriff  entgegentreten  werde.“

Rede  des  Fürsten  Hohenlohe  für  die  Resolutionen  der  II.  Kammer.
        <pb n="220" />
        218                      Süddeutsche  Staatengruppe.

Bei  der  Abstimmung  werden  dieselben  mit  30  gegen  4  Stimmen
(Fürst  Hohenlohe,  Graf  Fugger-Babenhausen,  Graf  Pappenheim  und
Fürst  v.  Oettingen-Wallerstein)  abgelehnt  und  mit  21  gegen  13
Stimmen  dem  Antrage  des  Ausschusses  zugestimmt.  Dagegen  wird
der  Resolution  der  II.  Kammer  bez.  der  inneren  Reformen  mit
Mehrheit  zugestimmt  (dagegen  stimmen  sämmtliche  in  der  Kammer
sitzende  kath.  Prälaten).

II.  Kammer:  Der  Beitritt  zu  dem  Beschlusse  der  I.  Kammer
(bez.  des  Verhältnisses  zu  Preußen  oder  vielmehr  bez.  eines  Angriffes
des  Auslandes  auf  deutsches  Gebiet)  wird  einstimmig  abgelehnt.

Vertagung  der  Kammern.  ·

2.  Sept.  (Bayern).  Auflösung  der  mobilen  Armee;  Abschieds-








proclamation  des  Prinzen  Karl.

3. „  (Hessen).  Friedensvertrag  mit  Preußen.  (s.  Anhang.)

6. (Bayern).  Die  Organisation  der  Landwehr  in  den  Landgemeinden
  wird  sistirt.

17. „  (Hessen).  Rückkehr  des  Großherzogs.  Proclamation  desselben

„an  sein  treues  Volk“:

..  Wir  haben  nicht  bloß  die  Wunden  zu  heilen,  welche  der  Krieg  unserem
Hessen  geschlagen  hat,  wir  haben  auch  mit  der  Neugestaltung  unseres
gemeinsamen  deutschen  Vaterlandes  in  einer  die  gerechten
nationalen  Ansprüche  befriedigenden  Weise  zu  beginnen.  Der  alte

Rechtsboden,  auf  dem  wir  hätten  fortbauen  können,  ist  zusammengebrochen.

Wir  müssen  nun  die  Vervollkommnung  des  durch  die  Macht  der  Thatsachen
geschaffenen  neuen  Rechtszustandes  zum  Gegenstande  unserer  Sorge  machen.
Mein  eifriger  Wunsch  war,  den  Bund,  welcher  dermalen  den
Norden  Deutschlands  umfaßt,  auf  das  ganze  große  Vaterland
  ausgedehnt  zu  sehen.  Rücksichten,  deren  Beseitigung  nicht  in
meiner  Macht  liegt,  standen  bis  jetzt  der  Erfüllung  meines  Wunsches  entgegen.
  Aber  wie  ich  stets  seit  meinem  Regierungsantritte  neben  dem  Wohle
meines  hessischen  Landes  das  Glück  und  die  Größe  des  gemeinsamen  deutschen
Vaterlandes  und  die  Kräftigung  des  dasselbe  umschlingenden  Bandes  angestrebt
  habe,  so  werde  ich  auch  für  die  Zukunft  dieses  Ziel  nicht  aus  dem
Auge  verlieren.  Ich  rechne  dabei  auf  das  Vertrauen  und  die  Unterstützung
meines  guten  und  bewährten  Volkes.“

19. „  (Hessen).  Der  Großherzog  ertheilt  eine  Amnestie  für  die  im
Jahr  1849  verübten  politischen  Vergehen  und  Verbrechen.

25.  „  (Württemberg).  Zusammentritt  des  Landtags:  Eröffnungsrede

des  Ministers  des  Innern  v.  Geßler:

„Vor  wenigen  Monaten  wurden  Sie  berufen,  um  die  Mittel  zu  einem
Kriege  zu  bewilligen,  den  die  Regierung  wie  Sie  für  Deutschlands  Sache
führen  zu  sollen  glaubte.  Die  Sache,  für  welche  wir  eingetreten,  ist  unterlegen.
  In  drangvoller  Lage  hat  die  Regierung  Waffenstillstand  und  Frieden
geschlossen  und  zum  Theil  vollzogen;  sie  ist  sich  ihrer  verfassungsmäßigen
Verantwortlichkeit  Ihnen  gegenüber  bewußt  und  wird  Ihnen  dem  ent'
sprechende  Vorlage  machen.  Nach  der  Erledigung  dieser  Fragen  werden  Sie
demnächst  sich  mit  der  Organisation  zu  beschäftigen  haben.  In  der  Rechtspflege
  wie  in  der  Verwaltung  gilt  es,  den  Grundsatz  der  Oeffentlichkeit  und
        <pb n="221" />
                                      Süddeutsche  Staatengruppe.  219

Mündlichkeit  wie  der  Theilnahme  des  Volks  zur  Durchführung  zu  bringen.
Der  Natur  der  Sache  entsprechend  ist  zuerst  die  Organisation  der  Rechtspflege
und  die  Regelung  ihres  Verfahrens  in  Angriff  zu  nehmen.  Einzelne  ihrer
Bestimmungen  sind  bedingend  für  den  Gebietsumfang  wie  für  das  Verfahren
im  übrigen  Staatsleben.  An  sie  hat  sich  daher  die  Organisation  der
Verwaltung,  vor  Allem  die  des  Departements  des  Innern  anzuschließen.
Die  Grundzüge  der  letztern  werden  den  Ausgangspunkt  für  die  Resorm
der  Verfassung  wie  der  materiellen  Gesetzgebung  zu  bilden  haben,  für
welche  beide  eine  durchgreifende  Reform  als  ein  Bedürfniß  zu  erkennen  ist.
Das  nähere  Eintreten  auf  die  für  die  Durchführung  dieser  Reform  im  Einzelnen
erforderlich  werdenden  Gesetze  wird  daher  durch  den  Gang  und  die  Entwickelung
dieser  Vorarbeit,  neben  welcher,  den  Bestimmungen  der  Verfassung  entsprechend,
der  Finanzhaushalt  zu  regeln  ist,  bedingt  sein.  Die  Regierung  erkennt  es
aber  als  ihre  Pflicht,  die  hiefür  erforderlichen  Arbeiten  an  ihrem  Theil  so
sehr  zu  fördern,  als  dieß  der  Umfang  der  Aufgabe,  der  Gang  Ihrer  Arbeiten
und  die  äußeren  Verhältnisse  gestatten;  sie  wird  bestrebt  sein,  die  dringendsten
dieser  Gesetze,  insbesondere  hinsichtlich  der  Revision  der  Verfassung,  noch  auf
diesem  Landtag  zur  Verabschiedung  zu  bringen.“

26.  Sept.  (Württemberg).  II.  Kammer:  Präsident  Weber  ermahnt  in
seiner  Antrittsrede,  bei  der  Neugestaltung  der  deutschen  Verhältnisse
die  Gefühlspolitik  wegzulassen  und  vielmehr  den  Thatsachen  Rechnung
zu  tragen.  Mehrere  Abgg.  protestiren  sofort  dagegen,  daß  die  Ansicht
des  Präsidenten  auch  diejenige  der  Mehrheit  der  Kammer  sei.  Die
Regierung  legt  den  Friedensvertrag  mit  Preußen  vor  und  verlangt

die  Verwilligung  der  an  Preußen  zu  leistenden  Kriegscontribution.

In  dem  erläuternden  Vortrage  dazu  gibt  die  Regierung  folgende
Darlegung  der  Waffenstillstandsunterhandlungen  mit  Preußen:  „Dem  vom
2.  August  einschließlich  laufenden  Waffenstillstande,  welcher  zwischen  Oesterreich
und  Preußen  auf  den  Grund  von  Friedenspräliminarien  abgeschlossen  wurde,
ging  eine  zehntägige,  von  Frankreich  vermittelte  Waffenruhe  voran,  eine
Waffenruhe  zunächst  auf  fünf  Tage  abgeschlossen  und  dann  um  fünf  Tage
verlängert.  Der  Schwerpunkt  der  bezüglichen  Verhandlungen  lag  in  dem
preußischen,  gegen  alle  Nichtberufene  strenge  abgeschlossenen  Hauptquartier,  ein
Umstand,  welcher  den  geheimen  Gang  der  Verhandlungen  und  die  Tbatsache
erklärt,  daß  keiner  der  vom  18.  bis  22.  Juli  in  München  versammelten  Minister
  der  süddeutschen  Staaten  von  dem  Stande  der  Dinge  unterrichtet  war.
Am  22.  Juli,  unmittelbar  nach  Abschluß  der  Waffenruhe,  erhielt  der  württembergische
  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten  aus  Wien  die  telegraphische
Nachricht,  daß  diese  Waffenruhe  auf  die  süddeutsche  Bundesarmee  sich  nicht
beziehe.  Da  an  die  fünftägige  Waffenruhe  sich  der  Waffenstillstand  anknüpfen
sollte  und  man  nach  dem  Wesen  des  Bundesverhältnisses  zu  Oesterreich,  sowie
nach  vielfach  gemachten  Zusagen  berechtigt  war,  anzunehmen,  daß  der  Waffenstillstand
  auch  für  die  Bundesgenossen  Oesterreichs  gelten  würde,  so  hatte
jene  Ausschließung  von  der  fünftägigen  Waffenruhe,  so  überraschend  sie  sein
mußte,  keine  großen  Bedenken  für  Württemberg,  insofern  nach  der  militärischen
  Lage  eine  feindliche  Occupation  württembergischer  Landestheile  innerhalb
  fünf  Tagen  nicht  denkbar  war.  Als  aber  am  Tage  des  Ablaufs  der
ersten  fünftägigen  Waffenruhe  an  den  königl.  Minister  des  Aeußern  die  telegraphische
  Nachricht  gelangte,  daß  die  Waffenruhe  um  fünf  Tage  verlängert
und  wieder  nicht  auf  das  achte  Armeecorps  ausgedehnt  worden  sei,  reiste  derselbe
sofort  nach  Wien  ab,  um  an  Ort  und  Stelle  die  gefährdeten  Interessen
Württembergs  selbst  zu  vertreten.  Vergeblich  hatte  derselbe  eine  förmliche
Einladung  zu  den  Verhandlungen  früher  zu  erlangen  gesucht.  In  Wien
angelangt,  überzeugte  sich  der  Minister,  daß  in  Nickolsburg  allein  die  Ent-
        <pb n="222" />
        220                             Sũddeutsche  Staatengruppe.

scheidungen  fielen,  und  reiste  deßhalb  mit  Sr.  königl.  Hoheit  dem  Prinzen
Friedrich  sofort  dahin,  dessen  hohe  Person  die  Reise  durch  die  militärischen
Linien  leichter  ermöglichte.  Indessen  hütte  der  k.  bayer.  Minister  des  Auswärtigen,
  Frhr.  v.  d.  Pfordten,  daselbst  zwar  einen  Waffenstillstand  für
Bayern  auf  der  Basis  des  uti  possidetis  abgeschlossen  und  mit  anerkennenswerther
  Bundestreue  den  Regierungen  des  8.  Armeecorps  einen  solchen  auf
gleicher  Basis  gesichert;  allein  die  Ausdehnung  der  Waffenruhe  hatte  er  so
wenig  für  Bayern,  als  die  Länder  des  8.  Armeecorps  erreichen  können.  Unler
solchen  Umständen  war  es  dringend  geboten,  daß  der  Waffenstillstand  vom
2.  August  an  für  Württemberg  abgeschlossen  werde,  und  da  dessen  Abschluß
dem  preuß.  Obercommandanten  der  Mainarmee  zugewiesen  war,  so  reiste
der  k.  Minister  nach  einer  längern  Besprechung  mit  dem  Grafen  v.  Bismarck
nach  Würzburg  zu  dem  Zwecke,  um  den  Waffenstillstand  mit  dem  General
v.  Manteussel  abzuschließen.  Vergegenwärtigt  man  sich,  daß  die  preußische
Mainarmee  in  jener  Zeit  nicht  mehr  sehr  entsernt  von  der  Grenze  Württembergs
  stand,  und  daß  sie  während  der  Waffenstillstandsverhandlungen  unsere
Grenze  bereits  überschritten  hatte,  so  wird  es  wohl  von  selbst  klar,  daß  der
württemb.  Regierung  durch  die  Interessen  des  Landes  geboten  war,  den
Waffenstillstand  auf  ihre  Verantwortung  ohne  ständische  Zustimmung  definitiv
abzuschließen.  Von  preuß.  Seite  wurde  nur  eine  dreiwöchige  Dauer  des
Waffenstillstandes,  v.  2.  Aug.  an  gerechnet,  eingeräumt,  während  der  Waffenstillstand
  mit  Oesterreich  4  Wochen  dauern  sollte.  Diese  Bestimmung  hatte
die  Bedeutung,  daß  die  süddeutschen  Staaten,  falls  der  Frieden  mit  Oesterreich
  nicht  zu  Stande  käme,  der  preuß.  Heeresmacht  allein  gegenüberstünden,
und  daraus  erklärt  sich  das  Gewicht,  welches  die  preuß.  Unterhändler  auf  eine
möglichst  südlich  gerückte  Demarcationslinie  legten.“

28.  Sept.  (Württemberg).  II.  Kammer:  Wahl  der  XVer  Adreß-





commission.  Niederlage  der  preußenfreundlichen  Partei.
29. „  (Bayern)y).  Eine  kgl.  Verordnung  setzt  die  Landwehr  in  den

Landgemeinden  definitiv  wieder  in  die  „ruhende  Activität"“.

30. „  (Bayern).  Die  Regierung  erläßt  eine  neue  Verordnung  über

die  Bildung  der  Schullehrer,  durch  welche  dieselbe  gehoben  und  die
Mängel  der  bisherigen  Einrichtungen  beseitigt  werden  sollen,  ohne
jedoch  das  bisherige  Verhältniß  der  Schule  und  der  Schullehrer  zur
Kirche  anzutasten.

6.  Oct.  (Hessen).  Eine  allerhöchste  Entschließung  des  Großherzogs



setzt  die  „vorläufige  Uebereinkunft  zwischen  der  großherzogl.  Regierung
und  dem  Bischof  von  Mainz  in  Betreff  der  Regelung  der  Verhält—
nisse  des  Staats  zur  katholischen  Kirche  von  1854“  mit  Zustimmung
des  Bischofs  von  Mainz  außer  Wirksamkeit.  Bis  zum  JZustandekommen
  eines  Gesetzes  über  diesen  Gegenstand  soll  nach  den  Grundsätzen
  verfahren  werden,  auf  welchen  der  den  Ständen  im  Jahre
1862  vorgelegte  Gesetzentwurf  „die  rechtliche  Stellung  der  Kirchen
  und  kirchlichen  Vereine  im  Staate  betr."  beruht,  insoweit
diese  Grundsätze  durch  übereinstimmende  Beschlüsse  der  beiden  Ständekammern
  Anerkennung  gefunden  haben.

7. „  (Hessen).  Ein  großherzogl.  Edict  verfügt  die  Auflösung  der

bisherigen  Ständeversammlung,  in  welcher  der  Regierung  in  der
        <pb n="223" />
                                       Süddeutsche  Staatengruppe.  221

II.  Kammer  eine  compacte  Oppositionsmehrheit  entgegenstand  und
ordnet  Neuwahlen  an.

9.  Oct.  (Baden).  Wiederzusammentritt  des  Landtags.  II.  Kammer:
Minister  v.  Freydorf  legt  den  Friedensvertrag  mit  Preußen  vor.
[Bitterer  Ausfall  gegen  Oesterreich  und  Bayern  wegen  einseitigen
Waffenruhen  und  Waffenstillständen  und  gegen  Bayern  insbesondere
wegen  der  verheimlichten  und  wahrscheinlich  in  Artikel  7  gegen
Baden  gerichteten  Convention  mit  Oesterrrich  vom  14.  Juni:  „der
Himmel,  der  schon  viele  kluge  Berechnungen  zu  nichte  gemacht,  hat
gewollt,  daß  nicht  unsere  Verbündeten,  sondern  unsere  Gegner  siegten,
  und  weder  Oesterreich  noch  Bayern  die  Macht  behielt,  den
Art.  7  zur  Geltung  zu  bringen“].  Minister  Jolly  legt  einen  Gesetzesentwurf
  über  die  Ausgleichung  der  Kriegslasten  vor  und  verlangt
  einen  Steuerzuschlag  für  1867  und  einen  Credit  von
1,066,000  fl.  für  Hinterladungsgewehrt  [Erklärung  über  die  Stellung
  der  jetzigen  Verwaltung  zur  frühern;  der  Personenwechsel  bedente
  nicht  einen  Wechsel  der  innern  Politik.  Die  jetzige  Regierung
sei  mit  den  von  der  frühern  an  die  Stände  gemachten  Vorlagen
im  wesentlichen  einverstanden;  sie  glaube  aber,  daß  jetzt  nicht  der
rechte  Zeitpunkt  sei  zur  Berathung  so  tief  ins  staatliche  Leben  eingreifender
  Gesetze;  sie  wünsche  darum  deren  Vertagung  bis  zum
nächsten  Landtag.]

10—  13.  Oct.  (Württem  berg).  II.  Kammer:  Die  Adreßcommission
trägt  auf  Genehmigung  des  Friedensverrrages  mit  Preußen  an  und
legt  den  Entwurf  einer  Adresse  an  den  König  vor.

Rede  des  Ministers  des  Auswärtigen  v.  Varnbüler:    „..  Ich  mußte
mir  nach  der  Schlacht  von  Königgrätz  sagen,  daß  die  Sache  eine  schlechte
Wendung  nehmen,  und  daß  es  sehr  bald  zu  einem  Friedensschluß  kommen
könne,  und  ich  habe  deßhalb  schon  am  5.  Juli  und  wiederum  am  10.  Juli
nach  Paris,  und  habe  vom  9.  Juli  an  fortlaufend  nach  Wien  geschrieben,
daß  unsere  Regierung  erwarte,  daß  sie  zu  etwaigen  Friedens=  und  Waffenstillstandsverhandlungen
  zugezogen  werde.  Der  fatale  Umstand,  daß  wir
von  diesen  Verhandlungen  ausgeschlossen  worden  sind,  kann  also  nicht  mir
zugeschrieben  werden.  Wir  haben  uns  nun  gefragt,  ob  wir  nicht  darauf
hin  von  dem  Bündniß  mit  Oesterreich  zurücktreten  sollten,  wir  haben  dieß
aber  für  ein  Unrecht  gehalten,  aber  auch  für  eine  Unklugheit,  insofern  als
damals  der  Kampf  vor  Wien  noch  bevorstand,  welcher  möglicherweise  günstig
höne  ausfallen  können:  in  diesem  Fall  aber  hälten  wir  die  Nachtheile  von
beiden  Seiten  gehabt  .

Der  Friedensvertrag  wird  von  der  Kammer  mit  86  gegen
1  Stimme  (Hopf)  genehmigt.  Adreßdebatte:

Adreßentwurf  der  XVer  Comission:  „Ew.  k.  Maj.  haben  die
Stände  des  Landes  zu  berufen  geruht,  nachdem  seit  ihrer  letzten  Versammlung
  die  schwersten  Ereignisse  über  Deutschland  hereingebrochen  sind.  Ein
kurzer  aber  blutiger  Krieg  hat  zur  Auflösung  des  deutschen  Bundes,  zum  Ausschlusse
  Oesterreichs  aus  der  Verbindung  mit  dem  übrigen  Deutschland,  zur
Vergrößerung  Preußens  geführt,  und  mit  der  Gründung  eines  norddeutschen
Bundes  sollen  die  südwestlichen  Staaten  Deutschlands  sich  selbst  überlassen
werden.  Wenn  auch  die  Rede,  mit  welcher  im  Namen  Ew.  k.  Maj.  die
        <pb n="224" />
        222                            Süddeutsche  tStaaengruppe.

Sitzungen  der  Stände  eröffnet  wurden,  keine  Ansicht  über  die  allgemeine
Lage  kundgibt,  in  welche  wir  durch  die  Vorgänge  der  letzten  Monate  versetzt
sind,  so  hält  sich  doch  die  Kammer  der  Abg.  für  verpflichtet,  hierüber  sich
auszusprechen.  Eurer  k.  Maj.  Regierung  selbst  wird  der  Ansicht  der  Landesvertretung
  nicht  entbehren  wollen,  das  Velk  aber  kann  von  der  Kammer  erwarten,

  daß  diese  die  Grundsätze  offen  darlege,  welche  sie  in  solchen  Zeiten

der  Umwälzung  des  Bestehenden  leiten  werden.  So  möge  denn  vor  Allem
rückhaltlos  von  uns  ausgesprochen  sein,  daß  der  Wechsel  der  Ereignisse  die
Ueberzeugung  von  Recht  und  Unrecht,  wie  wir  sie  vor  Beginn  des  Krieges
gehegt,  nicht  ändern  kann.  Und  wenn  die  kriegerischen  Erfolge  die  Erreichung
des  von  uns  bisher  erstrebten  Zieles  selbst  als  unmöglich  darstellen  sollten,
so  muß  uns  doch  unverwehrt  sein,  daran  zu  erinnern,  daß  die  Einigung  des
ganzen  Deutschlands  seit  einem  halben  Jahrhundert  der  Wahlspruch  deutscher
Patrioten  war  und  daß  die  höchsten  Ideen  einer  Nation  darum  noch  nicht  untergehen,
  weil  ihnen  in  einem  bestimmten  Momente  die  Verwirklichung  versagt  zu
sein  scheint.  Aber  wir  stehen  als  die  Besiegten  unter  der  Macht  der  Thatsachen,
und  die  Pflicht  sordert  von  uns,  auf  dem  gegebenen  Boden  für  das  Beste
des  Volkes  zu  sorgen.  Wir  müssen  es  hinnehmen,  daß  mit  der  gegenwärtigen
  Gestaltung  Deutschlands  der  Schutz  des  einzelnen  Staates  gegen  außen
eine  unverkennbare  Einbuße  erlitten  hat;  hoffen  wir,  daß  dennoch  jeder  Angriff
  auf  deutsches  Gebiet  die  Nation  zur  einmüthigen  Abwehr  bereit  finden
werde.  Dem  norddeutschen  Bunde  uns  anzuschließen,  wären  wir  nicht  im
Stande,  selbst  wenn  wir  es  wollten,  weil  Preußen  sich  nicht  in  der  Lage  befindet,
  es  zu  gestatten.  Für  uns  fällt  mit  demselben  Gewichte,  wie  die  Verbindung
  Deutschlands  zur  mächtigen  Einheit  gegen  außen,  die  Freiheit  des
Volkes  in  die  Wagschale;  wir  sind  ihm  schuldig,  nach  Kräften  die  Rechte  zu
sichern,  die  schon  bisher  des  Schutzes  der  Verfassung  genossen  und  ungehemmt
ihrer  weitern  Ausbildung  entgegengeführt  werden  können.  Darum  kann  nur
auf  einer  Grundlage,  welche  die  derechtigte  Selbstbestimmung  des-Einzelnstaates
  mit  der  nothwendigen  Einheit  des  Gesammtstaates  versöhnt  und  die
freie  Entwicklung  des  constitutionellen  Lebens  gewährleistet,  eine  Verbindung
von  Nord=  und  Süddeutschland  in  befriedigender  Weise  hergestellt  werden?).
Wir  suchen  vergeblich  auf  der  Seite  jenes  Bundes  nach  den  Garantien,  welche
unser  Recht  zu  schützen  und  den  Fortschritt  auf  der  Bahn  der  Freiheit  zu
sichern  geeignet  wären.  Wir  können  es  daher  auch  für  jetzt  nicht  als  unsere
Aufgabe  betrachten,  den  Anschluß  an  den  norddeutschen  Bund  zu  erstreben.
Fern  von  jeder  Feindseligkeit  von  Preußen  und  obwohl  wir  die  Trennung
des  deutschen  Südens  und  Nordens  für  die  Dauer  durchaus  verwerfen,  könnten
  wir  es  bei  den  nach  jeder  Richtung  unfertigen  Verhältnissen  nur  als
einen  Fehler  der  süddentschen  Staaten  erkennen,  wenn  sie  in  hastiger  Flucht
vor  der  drohenden  Isolirung  eine  Stellung  zu  dem  Norden  schon  jetzt  nehmen
  wollten,  deren  Bedeutung  sich  unter  den  gegebenen  Umständen  gar  nicht
bestimmen  läßt.  Die  augenblickliche  Lage  der  südlichen  Staaten,  welche  wir
allerdings  als  eine  haltbare  nicht  anzusehen  vermögen,  ließe  sich  durch  ihre
engere  Verbindung  unter  einander  mit  gemeinsamer  parlamentarischer  Vertretung
  gestalten.  Sollte  dieser  Bund  zur  Zeit  auf  unüberwindliche  Hindernisse
  stoßen,  so  ist  doch  die  Einigung  jener  Staaten  über  die  wichtigste  Angelegenheit
  des  Schutzes  nach  außen  und  daher  insbesondere  über  die  Kriegsverfassung

 

*)  Deffner  und  Mohl  möchten  diesen  letztern  Satz  nicht  allgemein  aussprechen,

weil  durch  die  von  Preußen  ausgegangene  Zerreißung  Deutschlands  der
Südwesten  seinen  nothwendigen  Rückhalt  an  Oesterreich  verloren  und  daher
eintretenden  Falls  zu  erwägen  habe,  ob  er  in  der  Lage  sei,  die  Integrität
anderer  deutscher  Staaten  mit  Erfolg  und  ohne  seinen  eigenen  Ruin  vertheidigen
  zu  können.
        <pb n="225" />
                              Süddeutsche  Staatengruppe.  223

so  sehr  durch  die  Natur  der  Sache  geboten,  daß  kaum  einer  derselben  sich
dagegen  zu  sträuben  gemeint  sein  dürfte.  —  Sodann  ist  es  der  rasche  Ausbau
der  innern  Einrichtungen,  welchen  die  gegenwärtige  Lage  gebieterisch  fordert.
Wir  glauben  uns  in  voller  Uebereinstimmung  mit  Ew.  k.  Maj.  zu  befinden,
wenn  wir  davon  ausgehen,  daß  nur  ein  in  seinen  berechtigten  Wünschen  befriedigtes
  Volk,  dessen  Kräfte  durch  eine  zweckmäßige  Organisation  gesammelt
und  nutzbar  gemacht  werden,  den  kommenden  Ereignissen  mit  der  Beruhigung,
welche  bei  den  zerrütteten  Verhältnissen  Deutschlands  überhaupt  möglich  ist,
entgegengeführt  werden  könne.  Wir  erlauben  uns  daher  wiederholt,  um  die
möglichste  Beförderung  der  Vorlagen  über  die  Aenderungen  in  der  Organisation
  der  Verwaltung  und  über  die  Reform  der  Verfassung  in  Unterthänigkeit
  zu  bitten.  Die  Aenderung  der  Verfassung  insbesondere  erscheint  in  manchen
  Theilen  als  eine  der  dringendsten  Ausfgaben,  in  andern  als  die  zuverlässigste
  Maßnahme,  um  das  Vertrauen  zwischen  Volk  und  Regierung  zu
befestigen.  Eine  nicht  minder  dringende  Forderung  des  Volks  geht  auf  die
Aenderung  unserer  Kriegsverfassung.  Es  bedarf  heute  keiner  Rechtfertigung
mehr,  daß  unter  Beseitigung  des  Looses  und  der  Stellvertretung")  die  ganze
Wehrkraft  des  Volkes  zur  Entwicklung  zu  bringen  ist.  Aber  es  gilt  nicht
bloß  eine  Nachahmung  anderwärts  bestehender  Einrichtungen,  welche  das
Volk  mit  unerträglichen  Lasten  bedrohen  würden,  vielmehr  ist  die  allgemeine
Wehrpflicht  mit  den  Anforderungen  des  bürgerlichen  Lebens  und  der  Steuerkraft
  des  Landes  in  das  richtige  Verhältniß  zu  setzen.  Diese  Aufgabe,  so
schwer  sie  erscheint,  ist  nicht  unlösbar,  und  sie  muß  in  der  nächsten  Zeit  ihre
Lösung  finden,  wenn  den  kleineren  Staaten  überhaupt  noch  eine  Bedeutung
zukommen  soll.  Wir  glauben  auch  in  dieser  Hinsicht  einer  baldigen  Vorlage
uns  erfreuen  zu.  dürfen.  Möge  die  Vorsehung  die  Entschließungen  Ew.  kgl.
Majestät  segnen,  daß  sie  zum  Wohle  des  engern,  wie  des  weitern  Vaterlands
gedeihen.“

Nach  dem  Bericht  der  Adreßcommission  hat  in  einer  Commissionssitzung
  der  Minister  des  Aeußern  über  die  gegenwärtige  Stellung  der  vier
südwestdeutschen  Staaten  zu  einander  die  Erklärung  gegeben,  daß  einleitende
  Schritte  geschehen  seien,  um  die  Frage  der  Bildung  eines  süddeutschen
  Bundes  zur  Verhandlung  zu  bringen,  daß  aber  eingehende  Berathungen
  darüber  schon  der  Kürze  der  Zeit  wegen  noch  nicht  hätten  stattfinden
können.

Gegenentwurf  der  preußenfreundlichen  Fraction  Hölder
und  Gen.:  „Der  deutsche  Bund  ist  ausgelöst,  Oesterreich  hat  auf  die  Betheiligung
  an  der  Neugestaltung  Deutschlands  verzichtet,  Preußen  hat  sich  vergrößert
  und  Deutschland  nördlich  vom  Main  unter  seiner  Führung  vereinigt.
Damit  ist  das  Uebergewicht  Preußens  in  Deutschland  entschieden,  und  zwar
nicht  etwa  bloß  vorübergehend,  sondern  nach  unserer  Ueberzeugung  bleibend.

 

*)  Deffner  und  Mohl  glauben  dem,  was  die  Adresse  in  diesen  Absatz  sagt,  zu
Vermeidung  jedes  Mißverständnisses  über  ihre  Ansicht  beifügen  zu  dürfen,
daß  sie  einen  Bund  der  süddeutschen  Staaten  mit  dem  Norden  nur  dann  als
der  nothwendigsten  Garantien  theilhaftig  zu  erkennen  vermöchten,  wenn  ein
entsprechendes  Gleichgewicht  der  Macht=  und  Stimmenverhältnisse  zwischen
dem  Süden  und  dem  Norden  stattfände.  Da  aber  Preußen  hierin  weit
überwiege,  so  lange  Oesterreich  aus  Deutschland  ausgeschlossen  bleibe,  so
könnte  ein  Bundesverhältniß  mit  Preußen  insolange  keinen  andern  Charakter
als  den  eines  über  Vasallen  herrschenden  Staates  tragen,  —  ein  Verhältniß,
  welches  weit  schlimmer  als  der  jetzige  Zustand  der  Sonderstellung

des  südwestlichen  Deutschlands  und  für  die  Dauer  wahrhaft  unerträglich
wäre.
        <pb n="226" />
        224                         Süddeutsche  Staatengruppe.

Dieß  sind  die  thatsächlichen  Verhältnisse.  Sie  bilden  den  gegebenen  Boden,
auf  welchem  wir  für  das  Beste  des  Volks  zu  sorgen  haben.  Diese  Sachlage
weist  mit  Nothwendigkeit  auf  das  politische  Ziel  hin,  dessen  Erstrebung  uns
von  der  nationalen  Idee,  wie  von  den  matericllen  Interessen  geboten  wird.
Es  ist  die  Einigung  des  ganzen  außerösterreichischen  Deutschlands  in  einen
Bundesstaat,  in  welchem  die  Centralgewalt  in  die  Hand  des  Oberhauptes  des
preußischen  Staates  gelegt  ist,  die  Freiheitsrechte  der  Nation  durch  ein  mit
den  erforderlichen  Befugnissen  ausgestattctes  Parlament  gesichert  sind  und  die
berechtigte  Selbslbestimmung  des  Einzelnstaats  gewahrt  ist.  Der  sofortigen
Erreichung  dieses  Ziels  treten  zwar  noch  Hindernisse  entgegen.  Die  preußische
Regierung  hat  den  Eintritt  süddeutscher  Staaten  in  den  norddeutschen  Bund
zur  Zeit  abgelehnt.  Auch  ist  der  norddeutsche  Bund  erst  in  seiner  Entwicklung
  begriffen  und  läßt  bei  seinen  unfertigen  Verhältnissen  noch  nicht  erkennen,
ob  die  unveränderte  Uebertragung  seiner  Verfassung  auf  den  deutschen  Bundesstaat
  die  ersorderlichen  Garantien  für  die  Freiheitsrechte  des  Volkes  bieten
würde.  Wenn  aber  auch  die  bundesstaatliche  Einigung  des  ganzen  außerösterreichischen
  Deutschlands  erst  in  späterer,  hoffentlich  nicht  ferner  Zeit  zu
erreichen  ist,  so  steht  doch  nichts  im  Weg,  dieselbe  sosort  durch  die  in  den
Friedensverträgen  gewährleistete  nationale  Verbindung  des  deutschen  Südens
mit  Norddeutschland  anzubahnen  und  so  weit  möglich  zu  ersetzen.  Zu  dieser
nationalen  Verbindung,  deren  Pflege  im  gemeinsamen  Interesse  beider  Theile
liegt,  gehört  auch  die  Sorge  für  Erhaltung  des  Zollvereins  und  für  die  Entwicklung
  seiner  Verfassung.  Welches  aber  auch  der  Erfolg  dieser  Bestrebungen
sein  mag,  eines  steht  in  unserer  Ueberzeugung  fest:  die  Verpflichtung  aller
deutschen  Staaten,  gegen  einen  Angriff  auf  deutsches  Gebiet  zu  einmüthiger
Abwehr  zusammenzustehen.  Gegen  die  Gründung  eines  Bundes  der  süddeutschen
  Staaten  müssen  wir  uns  in  gleicher  Weise,  wie  so  viele  Stimmen  in
den  Nachbarstaaten  entschieden  aussprechen.  Er  könnte,  wenn  er  überhaupt
ausführbar  wäre,  leicht  zu  einer  bleibenden  Scheidewand  gegen  den  deutschen
Norden  und  zu  einem,  Stützpunkt  für  das  Ausland  werden.  Was  endlich
unser  Verhältniß  zu  Oesterreich  betrifft,  so  erachten  wir  die  Pflege  enger
internationaler  Beziehungen  mit  dem  Kaiserstaate,  mit  welchem  wir  durch  so
viele  Bande  rerknüpst  sind,  für  dringend  geboten.  Sollte  im  Laufe  der  Zeit
in  Folge  weiterer  politischer  Ereignisse  der  Eintritt  von  Deutsch-Oesterreich
in  den  deutschen  Bundesstaat  möglich  werden,  so  wäre  dieß  nur  als  ein
Gewinn  für  die  Nation  anzusehen.“

Rede  des  Ministers  Varnbüler  [ erklärt,  daß  er  in  die  Berathung
der  Adresse  so  wenig  als  möglich  eingreifen  werde,  glaubt,  daß  die
Politik  Württembergs  zunächst  eine  zuwartende  sein  müsse  und  hofft,
daß  der  abgeschlossene  Friedensvertrag  nicht  blos  ein  formeller  sei,
sondern  auch  Versöhnung  bringe,  denn  ohne  Versöhnung  würde  der
nationale  Gedanke  nicht  zur  Verwirklichung  kommen.)  Schließlich
werden  alle  Amendementsanträge  der  preußenfreundlichen  Partei  mit
64  gegen  21  und  mit  61  gegen  24  Stimmen  verworfen  und  der

Commissionsentwurf  mit  61  gegen  25  Stimmen  genehmigt.

11.  Oct.  (Bayern).  Modification  des  königl.  Cabinets.  Staatsrath



Pfistermeister  tritt  als  Chef  desselben  auf  den  1.  Dec.  aus  und
wird  durch  den  gew.  Minister  v.  Neumayr  ersetzt.  Auch  die  kgl.
Cabinetssecretäre  Lutz  und  Leinfelder  werden  entlassen.  Das  Ministerium
  entscheidet  sich  gegen  die  Ernennung  des  Chefs  des  königl.
Cabinets  zum  Minister  ohne  Portefeuille.

12. „  (Bayern).  Officielle  Erwiderung  der  „Bayer.  Ztg.“  auf  den
        <pb n="227" />
                                Süddeutsche  Staatengruppe.  225

Ausfall  des  badischen  Ministers  Freydorf  gegen  Bayern  wegen
seiner  Convention  mit  Oesterreich  v.  14./30.  Juni  d.  J.

14.  Oct.  Eine  Anzahl  der  Fortschrittspartei  angehörige  Landtagsabgeord-










nete  aus  Bayern,  Württemberg,  Hessen  und  Baden  treten  in  Stuttgart
  zusammen,  constatiren  die  Uebereinstimmung  der  von  der  Fortschrittspartei
  in  ihren  resp.  Kammern  vertretenen  Programme  und
erzielen  eine  durchgreifende  Verständigung  über  ihre  weitere  Thätigkeit
  auf  Grund  jener  Programme,  namentlich  auch  in  der  deutschen
Frage.

16. „  (Württemberg).  Der  König  nimmt  die  Adresse  der  II.  Kammer
entgegen.  Antwort  des  Königs:

„Ich  danke  Ihnen  für  den  offenen  Ausdruck  Ihrer  Gesinnungen;  es  ist  auch
Ihnen  nicht  entgangen,  daß  unmittelbar  nach  dem  Umsturz  geschichtlicher
Verhältnisse  Württemberg  mit  der  Stellung,  welche  es  in  Deutschland
nehmen  will,  der  Entwicklung  der  neuen  Gestaltungen  zu  folgen
hat.  Wenn  nach  dem  blutigen  Kampf  in  Deutschland  der  Geist  aufrichtiger
Versöhnung  zur  Herrschaft  gelangt,  dann  dürfen  wir  hoffen,  daß  zum  Wohl
Europa's  und  seiner  Gesittung  sich  unsere  nationale  Idee  verwirklichen  werde.
Ihre  Wünsche  für  die  inneren  Einrichtungen  unseres  Vaterlandes  werden
Gegenstand  Meiner  sorgfältigsten  Prüfung  sein.  Wie  Sie  aus  den  Erklärungen
  Meines  Ministeriums  entnommen  haben,  sind  die  erforderlichen  Einleitungen

  hierzu,  namentlich  zur  Revision  der  Verfassung,  bereits  getroffen."

17. „  (Württemberg).  II.  Kammer:  Debatte  über  die  Kriegführung.
Die  Commission  trägt  darauf  an,  die  eingelaufenen  Petitionen  der
Regierung  einfach  „zur  Kenntnißnahme“  zuzuweisen,  Hölder  „die
Regierung  um  vollständige  und  genaue  Erforschung  der  Mißstände
und  Fehler,  welche  den  unglücklichen  Verlauf  und  Ausgang  verursacht
  haben,  zu  bitten".  In  namentlicher  Abstimmung  wird  der
Antrag  Hölders  mit  63  gegen  24  Stimmen  verworfen  und  der
Commissionsantrag  angenommen.

18. „  (Württemberg).  Der  Landtag  wird  auf  unbestimmte  Zeit
vertagt.

19. (Bayern).  Der  Redacteur  des  Volksboten,  Zander,  wird  wegen
seiner  Angriffe  auf  General  v.  d.  Tann  als  Generalstabschef  im
letzten  Kriege  vom  Schwurgerichte  freigesprochen.

20. „  (Baden).  Die  II.  Kammer  beschließt  nach  dem  Antrage  ihrer
Commission  einstimmig,  den  Großherzog  durch  eine  Adresse  um  gesetzliche
  Sicherheit  der  Redefreiheit  für  die  Volksvertreter  und  um
mehrfache  Aenderungen  der  Verfassung  bez.  Erweiterung  der  Wahlberechtigung
  und  der  Wählbarkeit  zur  II.  Kammer  zu  bitten.  Die
Regierung  erklärt  sich  damit  einverstanden.

22.   (Bayern).  Prinz  Karl  legt  alle  seine  militärischen  Würden
in  Bayern  und  selbst  seine  Inhaberstellen  von  Regimentern  auswärtiger
  Staaten  nieder.

23.—24.  Oct.  (Baden).  .  Kammer:  Debatte  über  den  Friedensvertrag

  mit  Preußen  un  e  die  deutsche  Frage.
Antrag  der  Commissionsmehrheit:  für  den  „Eintritt  der  süddeutschen
                                                   15
        <pb n="228" />
        226                   Süddeutsche  Staatengruppe.

Staaten  in  die  Verbindung  der  norddeutschen  Staaten  zur  möglichen  Herstellung
  eines  Gesammt-Deutschlands,“  unter  ausdrücklicher  Wahrung  der
hiemit  verträglichen  Selbständigkeit  der  Einzelstaaten  in  ihren  inneren  verfassungsmäßigen
  Zuständen.  ·

Antrag  der  Commissionsminderheit:  für  einen  bedingten  Eintritt
in  den  norddeutschen  Bund  d.  i.  auf  Grund  der  Reichsverfassung  von  1849
sammt  Grundrechten.

Rede  des  Ministers  des  Auswärtigen  Freydorf  gegen  die  Bildung
eines  südwestdeutschen  Staatenbundes:

  .  ..  Es  ist  schon  vorgekommen,  daß  man  Staaten,  welche  einen  Staatenbund
  oder  mit  Aufgeben  eines  Theils  ihrer  Souveränetätsrechte  einen  Bundesstaat
  eingegangen  waren,  wider  ihren  Willen  in  solchem  Bunde  sfestgehalten
hat.  Aber  der  Versuch  wäre  neu  und  ohne  Beispiel  in  der  Geschichte,  einen
souveränen  Staat  zur  Eingehung  eines  Bundes  nöthigen  zu  wollen,  der
zuvor  nicht  bestanden  hat  und  jetzt  nicht  besteht.  Es  sind  nun  etwa  drei
Monate  her,  daß  die  Idee  dieses  Südbundes  das  Licht  der  Welt  erblickt  hat;
es  sind  wohl  seither  gelegentliche  Anfrägen  über  den  Stand  der  Sache  und
über  unsere  Absichten  gestellt  worden,  aber  es  ist  niemand  eingefallen,  uns  an
eine  etwaige  Verpflichtung  zur  Eingehung  eines  Südbunds  zu  mahnen..
Sie  kennen,  meine  Herren,  die  Hindernisse,  welche  zur  Zeit  des  Abschlusses
des  Friedensvertrags  dem  sofortigen  Anschlusse  an  den  norddeutschen  Bund
entgegenstanden.  Diese  Hindernisse  bestehen  noch  heute  und  wir  müssen  auch
uns  Zurückhaltung  auferlegen,  wollen  wir  nicht  unnöthig  und  vorzeitig  Gefahren
  heraufbeschwören.  Ich  sage  unnöthiger  Weise,  denn  es  wird  eine  Zeit
kommen,  in  der,  was  jetzt  mit  Gefahr,  nicht  nur  für  uns,  sondern  für  das
Ganze  verbunden  ist,  sich  durch  den  naturnothwendigen  Gang  der  Dinge  und
Ereignisse  von  selbst  gibt.  Wir  müssen  diese  Zeit  abwarten  und  ein  Mittel,
diese  Zeit  näher  heranzurücken,  liegt  in  der  Hand  der  süddeutschen  Bevölkerungen..
Die  Zeit  für  diese  Einigung  des  ganzen  Deutschlands  wird,  wenn  nicht  unerwartete
  Ereignisse  uns  zu  einem  frühern  raschen  Handeln  drängen,  dann  gekommen
sein,  wenn  die  süddeutschen  Bevölkerungen  dunkle,  unbegründete  Antipathien
abgelegt  und  zur  klaren  Erkenntniß  ihres  eigenen  wahren  Vortheils  und  der
Grundbedingung  der  künftigen  Größe  und  Macht  Deutschlands  gekommen
sein  werden,  wenn  sie  diese  Erkenntniß  aussprechen  und  darnach  handeln..
Für  uns  ist  der  Anschluß  an  Norddeutschland  eine  Existenzfrage,  er  ist  zudem
der  einzig  mögliche  Weg  zur  Rettung  der  Einheit  Deutschlands.  Preußen
und  der  norddeutsche  Bund  können  ohne  uns  existiren,  sind  vielleicht  sogar  in
der  Vertheidigungsstellung  ohne  uns  stärker  als  mit  uns.  Wenn  wir  unannehmbare
  Bedingungen  stellen,  wird  man  uns  einfach  abweisen,  oder  wenn
die  Zeit  danach  angethan  und,  wie  mit  einigen  norddeutschen  Staaten  geschehen
  ist,  uns  gegen  unsern  Willen  dem  Ganzen  unterordnen..“

Vor  der  Abstimmung  constatirt  Minister  Jolly  die  Freude  der
Regierung,  daß  nicht  über  die  Nothwendigkeit  und  nationale  Pflicht
hinsichtlich  des  Eintritts  in  den  norddeutschen  Bund,  sondern  lediglich
  in  Bezug  auf  die  Modalitäten  der  Eintritts  eine  Verschiedenheit
in  der  Kammer  bestehe;  die  Chancen  des  gefürchteten  Einheitsstaats
würden  indessen  zunehmen,  je  weniger  entschieden  die  süddeutschen
Staaten  in  den  unter  Preußens  Führung  sich  bildenden  Bundesstaat
eintreten  würden.  Der  bedingte  Eintritt  in  den  norddeutschen  Bund
wird  mit  allen  gegen  9  Stimmen  abgelehnt  und  der  Commissionsmehrheitsantrag
  mit  allen  gegen  11  Stimmen  angenommen.

.28.  Oct.  (Hessen).  Die  Führer  der  liberalen  Partei  und  der  bisherigen
        <pb n="229" />
                       Süddeutsche  Staatengruppe.  227

Majorität  in  der  II.  Kammer  kreten  in  Frankfurt  zusammen  und
erlassen  eine  Ansprache  an  das  Volk  mit  Rücksicht  auf  die  bevorstehenden
  Neuwahlen  zur  zweiten  Kammer.

29.  Oct.  (Baden).  Die  II.  Kammer  lehnt  die  Forderung  der  Regierung





auf  einen  Steuerzuschlag  für  1867  trotz  alles  Widerstandes  des
Ministers  Matthy  mit  allen  gegen  1  Stimme  ab.

30. „  (Baden).  Die  II.  Kammer  beschließt,  daß  der  von  der  Regierung

  geforderte  Aufwand  für  Hinterladungsgewehre  theils  durch
Ersparnisse  am  Kriegsbudget,  theils  durch  einen  außerordentlichen
Credit  bestritten  werden  solle  und  erklärt  zu  Protokoll,  daß  die
Kammer  die  zur  gleichförmigen  Ausrüstung  erforderlichen  Mittel
gerne  bewilligen  werde,  sobald  durch  Uebereinkunft  die  organische
Verbindung  des  badischen  Armeecorps  mit  dem  großen  deutschen
Heer  festgestellt  sei.  Die  Vertreter  der  Regierung  weisen  auf  die
Möglichkeit  hin,  daß  wahrscheinlich  in  Bälde  eine  Militärconvention
mit  Preußen  zu  Stande  kommen  werde.  —  Bericht  der  Schulcommission
  über  den  Stand  ihrer  Arbeiten;  die  Kammer  bewilligt,
da  das  Schulgesetz  selbst,  wie  es  scheine,  keine  Aussicht  habe,  noch
zur  Berathung  zu  kommen,  der  Regierung  einen  Administrativcredit

behufs  Aufbesserung  der  Schullehrergehalte,  lehnt  dagegen  einen  Antrag

  der  Linken,  zu  Protokoll  den  Wunsch  zu  erklären,  daß  die

Regierung  wo  mödlich  noch  in  dieser  Sitzung  das  ganze  Schulgesetz

zu  Ende  führe,  mit  30  gegen  24  Stimmen  ab.  —  Vertagung  der
Kammer  auf  unbestimmte  Zeit.

31. „  (Baden).  I.  Kammer:  Commissionsbericht  Bluntschlis  über

den  Friedensvertrag  mit  Preußen  und  die  deutsche  Frage.  Anträge
der  Commission:

„Die  großherzogliche  Regierung  wolle:  1)  den  Eintritt  der  süddeutschen
Staaten  und  insbesondere  Badens  in  die  Verbindung  mit  den  norddeutschen
Staaten  zur  Wiederherstellung  eines  Gesammtdeutschlands  im  Anschluß  an
Preußen  entschieden  anstreben  und  dabei  darnach  trachten,  daß  die  mit  der
Einheit  und  Wohlfahrt  des  ganzen  Reichs  verträgliche  Selbständigkeit  und
die  verfassungsmäßigen  Zustände  der  Einzelstaaten  neuen  Schutz  und  verstärkte
  Garantie  erhalten.  2)  Wenn  dieser  Anschluß  zur  Zeit  noch  nicht
durchzuführen  sein  sollte,  so  wolle  doch  großherzogliche  Regierung:  a)  ein
Schutz=  und  Trutzbündniß  Badens  mit  Preußen  abzuschließen  versuchen;  b))
die  zur  Wirksamkeit  eines  solchen  Bündnisses  und  für  den  Schutz  Deutschlands
  und  Badens  nöthigen  militärischen  Verabredungen  und  Verträge  mit
Preußen  einleiten;  c)  auf  möglichst  baldige  Verwandlung  des  kündbaren
Zollvereins  in  eine  unkündbare  und  einheitlich  erganisirte  Zollvereinigung
und  d)  auf  eine  wirthschaftliche  Gesammtverfassung,  auch  mit  Bezug  auf  das
Eisenbahn-,  Telegraphen=  und  Postwesen,  hinarbeiten;  e)  die  nationale  Gemeinschaft
  der  Deutschen  in  den  Nordstaaten  und  in  den  Südstaaten  durch
Ausbildung  eines  gemeinsamen  deutschen  Staatsbürgerrechts  zu  stärken  und
zu  entwickeln  versuchen.“  «

Rede  Bluntschlis:  „Die  Zeit  wird  kommen,  in  welcher  die  ganze

deutsche  Nation,  soweit  sie  von  dem  einen  politisch  nationalen  Geiste  erfüllt

ist,  einheitlich  in  dem  Einen  mächtigen  deutschen  Staate  sich  zusammenschließen
  und  zusammengefaßt  werden  wird.  Ich  betone  dieses  Wort  „ein-                                                       45*
        <pb n="230" />
        228                         Süddeutsche  Staatengruppe.

heitlich“,  und  da  möchte  ich  mich  nicht  mehr  der  Illusion  des  Bundesstaats
hingeben,  in  der  Hauptsache  ist  dieser  sicherlich  vorbei.  Täusche  man  sich
daher  nicht  länger  über  den  sogenannten  Bundesstaat;  der  Bundesstaat  ohne  die
wesentliche  Gleichheit  der  einzelnen  Staaten  und  ohne  Trennuug  der  Bundesregierung
  von  den  Einzelregierungen  ist  nie  dagewesen,  wenigstens  bisher,
in  Deutschland  nicht  mehr  möglich.  Für  die  deutsche  Neugestaltung  ist  die
Einheit  des  leitenden  preußischen  Staates  entscheidend  gewesen.  Einheit  muß
in  dem  Reiche  sein,  und  diese  kann  für  Deutschland  nur  in  der  Einen
Monarchie  bestehen,  nicht  in  einer  föderativen  Republik,  sei  es  der  Fürsten
oder  der  Völker  diese  deutsche  Föderativrepublik  ist  einer  der  tollsten  Träume
der  politischen  Unreife,  die  es  gibt.  Wollte  man  im  Süden  damit  Ernst
machen,  so  würde  man  bald  erfahren,  daß  dadurch  nur  ein  großes  Unheil

und  eine  ungeheure  Verwirrung  über  den  Süden  herbeigeführt  würde.“

Die  Anträge  2  a)  und  b)  werden  mit  allen  gegen  3  Stimmen,
sämmtliche  übrige  Punkte  einstimmig  angenommen.

6.  Nov.  Im  Namen  einer  Anzahl  württembergischer,  bayerischer  und







badischer  Parteiführer  wird  „im  Namen  des  gefährdeten  Vaterlandes"
zu  einer  großdeutschen  Versammlung  auf  den  11.  d.  M.  nach  Stuttgart

  eingeladen:

„Deutschland  ist  durch  die  Politik  von  Elsen  und  Blut  vorläufig  in  drei  Theile  zerrissen.
  Bitterer  Kummer  über  die  der  Nation  und  ihrem  Rechte  auf  Einheit  und
freie  Selbstbestimmung  angethane  Schmach  lastet  auf  den  Gemüthern  aller  Vaterlandsfreunde;
  damit  dieser  Gram  nicht  in  Verzweiflung  übergeht,  die  sich  allmählig
mit  dem  schlimmsten  vertraut  macht,  thut  vor  Allem  Vereinigung  aller  Wohldenkenden
  noth.  ..  Die  Wiederherstellung  eines  die  sämmtlichen  deutschen  Volksstämme  umfassenden
  politischen  Bundes  liegt  ebenso  im  Interesse  des  Nordens  wie  des  Südens;
allein  sie  kann  nur  auf  föderativer  Grundlage,  unter  Sicherstellung  der  berechtigten
  Selbständigkeit  und  der  freien  constitutionellen  Entwickelung  der
Einzelstaaten  erfolgen,  wie  sie  bereits  in  der  Reichsverfassung  von  1849  mit
den  Grundrechten  des  deutschen  Volkes  einen  Ausdruck  gefunden  hat.  Bis
zu  dieser  allseitig  anzustrebenden  Wiedervereinigung  der  ganzen  Nation  dürfen
jedoch  die  deutschen  Südstaaten  mit  ihren  neun  Millionen  Bewohnern  ebensowenig
  in  ihrer  seitherigen  ohnmächtigen  Isolirung  verharren,  wenn  sie  nicht
einzeln  das  Opfer  des  nächsten  europäischen  Conflicts  werden  und  so  den
historischen  Kern  echt  nationalen  Deutschthums  für  immer  preisgeben  wollen.
Nur  durch  treues  Zusammenwirken  in  einem  auf  freiheitlicher  Grundlage
berufenen,  durch  die  volle  Wehrkraft  des  Volkes  geschützten  Verein  können  sie
die  Wahrung  ihrer  Ehre,  ihrer  staatlichen  Existenz  und  aller  Interessen  ihrer
Bürger  finden..“

10. „  (Bayern).  Die  „Kronacher  Ztg.“  (Franken)  wird  wegen  ihter

Angriffe  auf  General  v.  d.  Tann  als  Generalstabschef  im  letzten
Kriege  vom  Schwurgericht  freigesprochen.
11. Großdeutsche  Versammlung  in  Stuttgart.  Debatte  und  Annahme
eines  Programms.  Zur  Einleitung  einer  organisirten  Thätigkeit
für  die  Erstrebung  der  beschlossenen  Ziele  wird  ein  provisorischer
Ausschuß  gewählt,  dessen  Vorsitz  Welcker  in  Heidelberg  mit  A.  Röckel
als  Secretär  übernimmt.  Dieselben  machen  über  die  gepflogenen
Verathungen  und  die  gefaßten  Beschlüsse  folgende  Mittheilung:
„Unsere  friedlichen  Bestrebungen,  die  seudale  Zerrissenheit  Deutschlands  und

die  Verkümmerung  der  Volksrechte  durch  eine  freie  einigende  Nationalverfassung
  zu  beseitigen,  wurde  plötzlich  gewaltsam  unterbrochen.  Die  Kraft  unserer
        <pb n="231" />
                         Süddeutsche  Staatengruppe.  229

Vertheidigung  des  Rechts  und  des  friedlichen  Reformwegs  wurde  dadurch
gelähmt,  daß  die  dynastische  Gewaltpolitik  zu  ihrer  Unterstützung  den  Glauben
zu  erwecken  suchte,  sie  selbst  bezwecke  den  freien  nationalen  Bundesstaat;  vorzüglich
  aber  auch  dadurch,  daß  die  ihr  gegenüberstehenden  Regierungen  in  ihrer
alten  dynastischen  Verblendung  die  dringendsten  allgemeinen  Forderungen  des
Volks  nach  Befreiung  und  Mitwirkung  aller  Volkskräfte  in  der  Vertheidigung
des  Rechts  unverantwortlich  mißachteten.  Mit  glänzenden  Erfolgen  beseitigte
nun  die  siegende  Macht,  wenigstens  vorübergehend,  wirkliche  und  scheinbare
Hindernisse  unserer  deutschen  Einigung.  Dennoch  aber  blieben  und  entstanden
für  deren  Vollendung  große  Schwierigkeiten,  größere  als,  vom  Siegesglanz
geblendet  und  in  das  Lager  der  Gewaltherrschaft  übertretend,  viele  uns  überreden
  möchten,  größere  sogar  noch  jetzt  als  früher  der  ganzen  Bestrebung  auf
rechtlichem  Weg  entgegenstanden.

„Die  neue  Politik  warf  uns  in  unsern  Bestrebungen  für  Freiheit  und
Recht  und  für  die  nur  auf  diesen  Grundlagen  mögliche  glückliche  und  dauernde
Einigung  weit  zurück  und  bereitete  vor  allem  uns  Süddeutschen  die  tiefsten
Kränkungen  und  die  schwersten  innern  wie  äußern  Gefahren.

„Nur  andeutend  erinnern  wir  an  die  Art  der  Herbeiführung  und  Beendigung
  des  Bruderkriegs;  an  die  Zerreißung  der  deutschen  Nation  in  drei
theils  ganz  ausgestoßene,  theils  völlig  isolirte  Bruchstücke  derselben;  an  die
Vernichtung  sogar  ihres  Namens  wie  ihrer  Gesammtvertretung  unter  den
Nationen;  ferner  an  die  doppelte  fremde  Mitwirkung  zu  all  diesem,  durch
deren  Annahme  der  stolze  Sieger  in  beklagenswürdigster  Weise  sich  für  die
Wiederherstellung  der  Nation  die  Hände  band;  an  die  gewaltsamen  Einverleibungen
  endlich  und  an  die  Fortdauer  der  traurigen  Anfeindung  beschworner
  Freiheiten,  welche  immer  allgemeiner  vor  einer  politischen  Einigung
unter  jenem  Scepter  zurückschreckt.

„Diese  Thatsachen  begründeten  die  schon  in  den  beiden  Einladungsschreiben
zur  Stuttgarter  Versammlung  dargelegten  Ueberzeugungen,  namentlich  aber
die  Ueberzeugung,  daß  alle  Deutschen  welche  ihres  in  der  Weltgeschichte
ehrenvollen  Namens  noch  werth  sein  wollen,  in  solcher  heillosen  Lage  des
Vaterlandes  für  die  Rettung  seiner  Ehre  und  Existenz  energisch  zusammenwirken
  müssen.

„Im  Gegensatze  gegen  feigherzige  Verzweiflung  am  Vaterland,  wie  im
Gegensatz  gegen  rechtsverachtende  Gewaltpolitik,  im  Gegensatze  ferner  einer
einseitigen  schimpfenden  Parteiwuth  und  vollends  einer  verabscheuungswürdigen
Aufstachelung  des  Hasses  unter  deutschen  Bruderstämmen,  wodurch  man  hier
für  Freiheit,  dort  für  Einheit,  hier  für  ein  Groß-,  dort  für  ein  Klein-,  hier
für  Nord-,  dort  für  Süddeutschland  wirken  will  —  im  Gegensatze  zu  allen
solchen  Einseitigkeiten  entfaltet  die  wahrhaft  deutsche  Partei  in  versöhnendem
Geist  ihr  Banner  für  die  rechtliche  Befreiung  und  Einigung  des  theueren
Vaterlandes.  

„Nimmermehr  dürfen  würdige  besonnene  deutsche  Männer  es  dulden,  daß
die  Stimme  für  Freiheit  und  Recht  in  Deutschland  verstumme  und  daß
beide  Heiligthümer  der  Macht  und  ihren  Gelüsten  leichtfertig  preisgegeben
werden,  sowie  es  jetzt,  durch  Siegesrausch  wie  durch  Macht=  und  Einheitsschwindel
  verwirrt,  viele  öffentlich  zu  fordern  wagen.  Insbesondere  aber
bedürfen  wir  vorzugsweise  gekränkten  und  gefährdeten  Süddeutschen,  für  die
Rettung  der  nationalen  und  unserer  eigenen  Existenz  und  Ehre,  der  Hülfe
der  göttlichen  Kräfte  des  Rechts  und  der  Freiheit.  Des  Mannes  und  des
Volkes  wesentlichste  Ehre,  wie  das  höchste  Gut  und  die  stärkste  Kraft  der
Staaten  sind  ihre  Freiheit  und  ihr  Recht.  Mit  dem  Hingeben  ihrer
Freiheit  werfen  beide  auch  ihre  Ehre  hinweg.  Selbst  nicht  einmal  den
Wohlstand  kann  man  in  dem  heutigen  Wettkampf  freier  Völker  ohne  dieselben
  bewahren.

„Viele  der  edelsten  unserer  norddeutschen  Brüder,  welche  mit  politischem
        <pb n="232" />
        230                Süddeutsche  Staatengruppe.

Verstand  die  Gefahr  überlanger  Dauer  einer  leichtsinnig  zugelassenen  militärdespotischen
  Rechts=  und  Freiheitsunterdrückung  in  großen  Einheitsstaaten,
gleichwie  in  Rußland  und  Frankreich,  zu  würdigen  wissen,  und  welche  mit
uns  deren  Schande  und  ihre  unselige  Entsittlichung  für  die  Bürger  verabscheuen,
  mahnen  jetzt  uns  Süddeutsche,  daß  wir,  durch  unsere  besonderen  Verhältnisse
  und  Pflichten  vorzugsweise  dazu  berufen,  ihnen  brüderlich  mithelfen
zur  Bewahrung  und  Ausbildung  des  höchsten  nationalen  Guts,  der  Freiheit.
Wir  reichen  ihnen  freudig  die  Bruderhand  zu  solcher  Grundlegung  einer
würdigen  und  dauernden  Wiedervereinigung.  Sie  allein  kann  in  den  furchtbaren
  Stürmen,  welche  höchst  wahrscheinlich  die  unselige  Gewaltpolitik  für
Europa  heraufbeschwor,  uns  vor  dem  entsetzlichsten  Unheil  bewahren.

„Solche  Erwägungen  und  Gesinnungen  leiteten  die  am  11.  Novbr.  in
Stuttgart  aus  allen  vier  süddeutschen  Staaten  versammelten  deutschen  Männer
in  ihrer  Vereinbarung  und  in  den  Beschlüssen  über  das  nachfolgende  Programm
  für  dieselbe  [Satz  1,  3,  4  des  Programms  wurde  einstimmig,
Satz  2  durch  Mehrheitsbeschluß  genehmigtij:

„1)  Angesichts  der  durch  die  jüngsten  Ereignisse  herbeigeführten  Zerreißung
Deutschlands  erklären  wir  es  für  eine  heilige  Pflicht  aller  deutschen  Regierungen
  und  Stämme,  mit  allen  Mitteln  eine  Wiedervereinigung  und  Gesammtverfassung
  des  Vaterlandes  anzustreben.  2)  Nicht  der  Einheitsstaat,
sondern  nur,  der  Bundesstaat  auf  freiheitlicher  Grundlage,  wie  ein  solcher
bereits  in  der  Reichsverfassung  vom  Jahr  1849  mit  den  Grundrechten  einen
gesetzlichen  Ausdruck  gefunden  hatte,  ist  die  rechtlich  mögliche  Form  jener
Wiedervereinigung.  3)  Im  Hinblick  auf  die  Hindernisse,  welche  einer  solchen
Wiedervereinigung  bis  jetzt  entgegenstehen  und  da  dem  Nordbunde  zur  Zeit
noch  jede  Verfassung  mangelt,  welche  eine  freiheitliche  und  parlamentarische
Entwicklung  der  Einzelstaaten  wie  des  Bundes  gewährleistete,  erklären  wir
es  für  eine  dringend  gebotene  Aufgabe  der  süddeutschen  Staaten,  daß  sie  im
Interesse  ihrer  Selbsterhaltung  wie  des  freiheitlichen  und  nationalen  Fortschritts
  sich  unter  einander  verbinden.  4)  Die  freie  Entwicklung  der  innern
Verfassungsverhältnisse  in  den  süddeutschen  Staaten  muß  die  wesentliche  Grundlage
  ihres  Bundes  bilden;  insbesondere  muß  derselbe  durch  Einführung  eines
auf  allgemeiner  Wehrpflicht  und  kurzer  Präsenzzeit  beruhenden,  wenig  kostspieligen
  Wehrsystems  sich  die  Möglichkeit  schaffen,  im  rechten  Augenblick  seine
durch  das  allgemeine  nationale  Interesse  gebotenen  Bedingungen  einer  Vereinigung
  mit  dem  übrigen  Deutschland  thatkräftig  vertreten  zu  können.“

17.  Nov.  (Württemberg).  Der  akademische  Senat  der  Universität

  



Tübingen  beschließt  mit  21  gegen  12  Stimmen,  dem  Prof.  Pauli
wegen  eines  sehr  rücksichtslosen  Artikels  in  den  preußischen  Jahrbüchern
  über  Schwaben  und  den  schwäbischen  Volkscharakter  seine
Mißbilligung  auszusprechen,  dagegen  die  Regierung  zu  ersuchen,  keine
weiteren  Maßregeln  gegen  denselben  eintreten  zu  lassen.
21. (Bayern).  Die  Kempt.  Ztg.  (Schwaben)  wird  wegen  ihrer
Angriffe  auf  Gen.  v.  d.  Tann  als  Generalstabschef  im  letzten  Kriege
vom  Schwurgericht  freigesprochen.
24. „  (Bayern).  Die  Regierung  hebt  durch  Rescript  an  den  Bischof
von  Regensburg  ein  von  demselben  im  dortigen  Schottenkloster  errichtetes
  Convict  von  (aus  Italien  vertriebenen)  Jesuiten  als  versassungsund
  concordatswidrig  auf.  Der  Bischof  fügt  sich  „um  der  Regierung
  unter  den  gegenwärtigen  Umständen  keine  weiteren  Verlegenheiten
  zu  bereiten".  Die  Jesuiten  erhalten  Aufenthaltskarten  und
bleiben  weiter  unangefochten.
        <pb n="233" />
                            Süddeutsche  Staatengruppe.                  231

—  Nov.  (Bayern).  Rundreise  des  Königs  in  Franken.  Derselbe  ist
von  den  Mitgliedern  des  neuen  kgl.  Cabinets,  Neumayr,  Feilitzsch
und  Eisenhard  begleitet  und  wird  überall,  namentlich  in  Nürnberg,
aufs  lebhafteste  gefeiert.

1.  Dec.  (Bayern).  Der  Redacteur  des  Volksboten,  Zander,  wird
wegen  seines  Widerstandes  gegen  das  von  der  Regierung  im  Ministerium
  des  Innern  errichtete  allgemeine  offizielle  Berichtigungsbureau
  (Dietrich)  in  erster  Instanz  freigesprochen.

10.  „  (Bayern).  Rückkehr  des  Königs  von  seiner  Rundreise  in

Franken.  Von  der  Pfordten  gibt  seine  Entlassung  ein.

15. „  (Hessen).  Allgemeine  Landtagswahlen.  Niederlage  der  bisher
in  die  II.  Kammer  dominirenden  (nationalvereinlichen)  Fortschrittspartei.
  Das  Resultat  der  Wahlen  ergibt  20  Conservative,  13  Liberal-Conservative,
  13  Mitglieder  der  Fortschrittspartei  und  2  Demokraten
  (Mainz  wählt  ganz  demokratisch).

20.  „  (Württembergy).  Prof.  Pauli  in  Tübingen  wird  zur  Strafe
von  der  Regierung  an  ein  niederes  evangelisches  Seminar  versetzt
und  gibt  seine  Entlassung  ein.

22. „  (Hessen).  Eröffnung  des  Landtags.  Eröffnungsrede  des  Ministerpräsidenten
  Dalwigk:

„Die  kriegerischen  Ereignisse  des  verflossenen  Sommers  und  die  denselben
gefolgten  Friedensschlüsse  haben  die  politischen  Zustände  unseres  deutschen
Vaterlandes  vollkommen  umgestaltet.  Oesterreich  ist  aus  Deutschland  ausgeschieden.
  Der  Norden  ist  von  den  Staaten  südlich  des  Maines  getrennt,
der  Staatenbund,  welchem  Deutschland  fünfzig  Jahre  des  Friedens  und  der
materiellen,  wie  der  geistigen  Entwicklung  verdankte,  besteht  nicht  mehr.  Aber
der  Gedanke  eines  großen  und  gemeinsamen  Vaterlandes,  das  Band,  welches
die  deutschen  Herzen  umfaßt,  kann  nie  untergehen  und  darin  wurzelt  unsere
Hoffnung,  daß  der  Tag  kommen  wird,  an  dem  Deutschland  zu  neuer  Einheit
und  Größe  ersteht..  Der  Friedensvertrag  vom  3.  September  laufenden
Jahrs  bestimmt,  daß  die  nördlich  des  Mains  gelegenen  Landestheile  dem
norddeutschen  Bunde  beitreten.  So  sehr  es  zu  wünschen  gewesen
wäre,  daß  nicht  bloß  sämmtliche  Theile  dieses  Landes,  sondern  auch  sämmtliche
  deutsche  Staaten  diesseits  des  Maines  in  den  Bund  hätten  ausgenommen
werden  können,  so  stellten  sich  doch  der  Erfüllung  dieses  Wunsches  unübersteigliche
  Hindernisse  entgegen.  Es  wird  zunächst  unsere  Aufgabe  sein,
neben  der  treuesten  und  eifrigsten  Erfüllung  der  übernommenen  neuen  Bundespflichten
  dafür  zu  sorgen,  daß  durch  die  eigenthümliche  Stellung  der  nördlich
vom  Main  gelegenen  Landestheile  der  einheitliche  verfassungsmäßige  Zusammenhang
  der  verschiedenen  Bestandtheile  des  Großherzogthums  und  die  Rechtsgleichheit
  der  drei  Provinzen  nicht  wesentlich  alterirt  werde.“

24.  „  (Bayern).  Die  Regierung  wird  mit  ihrer  Klage  gegen  den
Volksboten  wegen  des  offiziellen  Berichtigungsbureau's  auch  in  zweiter
Instanz  abgewiesen.

25.  „  (Bayern).  Das  neue  kgl.  Cabinetssecretariat  wird  schon  wieder
entlassen  und  App.-Ger.-Rath  Lutz  vom  früheren  Cabinetssecretariat
neuerdings  zum  Chef  desselben  ernannt,  Herr  Pfistermeister  in  den
erblichen  Adelsstand  des  Königreichs  erhoben.
        <pb n="234" />
        232                     Süddeutsche  Staatengruppe.

29.  Dec.  Minister  v.  d.  Pfordten  erhält  die  nachgesuchte  Entlassung.



30. „  (Württemberg).  Das  Landescomité  der  deutschen  (preußenfreundlichen)

  Partei  erläßt  eine  Ansprache  an  das  Volk,  in  der  es
auf  beschleunigte  Revision  der  Verfassung  dringt  und  Wiederherstellung
  des  Gesetzes  vom  1.  Juli  1849  (bez.  einer  constituirenden

Landesversammlung)  fordert:

„.  Nachdem  das  Land  durch  die  Ereignisse  des  Jahrs  1866  von  dem
Bann  erlöst  ist,  in  welchem  es  seit  sechszehn  Jahren  niedergehalten  worden
war  und  seine  Freiheit  erhalten  hat,  die  inneren  Staatseinrichtungen  nach
eigenem  Ermessen  zu  ordnen,  erachten  wir  es  auf  das  dringendste  geboten,
von  dieser  Freiheit  Gebrauch  zu  machen  und  die  Wiederherstellung  des  Gesetzes
  vom  1.  Juli  1849,  welches  dem  württembergischen  Volk  widerrechtlich
und  gewaltsam  entzogen  worden  ist,  zu  verlangen.  Bei  der  bevorstehenden
Revision  der  Verfassung  soll  die  königliche  Gewalt  das  Volk  gut  zu  regieren
nicht  beeinträchtigt,  sondern  sie  soll  im  Gegentheil  durch  Beseitigung  mancher
Hindernisse,  deren  größtes  der  Adelssland  ist,  gestärkt,  aber  zugleich  der  König
der  Gefahr  einer  Mißregierung  entrückt  werden.“

31.  „  (Bayern).  Fürst  v.  Hohenlohe  wird  zum  Minister  des  Auswärtigen

  und  des  kgl.  Hauses  ernannt.
        <pb n="235" />
        V.
Oesterreich.

1.  Jan.  (Venetien).  Oesterreich  entschließt  sich  gegenüber  der  Bevölkerung
  Venetiens  zu  einem  Schritte  der  Versöhnung.  Ein  keiserl.
Handschreiben  an  den  Staatsminister  gestattet  den  sehr  zahlreichen
sog.  freiwilligen  Auswanderern  (Flüchtlingen)  seit  1859  die  straffreie
  Rückkehr  und  die  Hinausgabe  ihres  bisher  mit  Segquester  belegten
  Vermögens.

3.  „  (Oberösterreich).  Landtag:  Die  Regierungsvorlage  bez.  einer
neuen  Territorialeintheilung  des  Kronlandes  wird  mit  34  gegen
8  Stimmen  abgelehnt  als  zur  Competenz  des  (sistirten)  engeren
Reicksraths  gehörig.  Auch  die  Landtage  von  Niederösterreich,  Steiermart
  und  Kärnthen  erklären  sich  in  der  Frage  für  incompetent.

7.  „  (Siebenbürgen).  Ein  kais.  Rescript  in  Antwort  auf  die

Adresse  des  Landtags  ertheilt  die  Zustimmung  dazu,  daß  die  Revision

der  auf  die  Union  zwischen  Siebenbürgen  und  Ungarn  bezüglichen

Gesetzesartikel  in  Pesth  durch  die  ungarischen  und  siebenbürgischen

Deputirten  gemeinschaftlich  versucht  werde,  daß  aber,  bis  ein  solcher

Beschluß  oder  Vergleich  zu  Stande  komme,  der  die  Sanction  des

Kaisers  zu  erlangen  geeignet  sei,  der  einberufene  siebenbürgische

Landtag  nicht  aufgelöst,  sondern  bloß  vertagt  werde.  Das  Reseript

wird  dem  Landtage  bloß  verlesen  und  keine  Discussion  darüber

gestattet.

„  (Niederöster  reich).  Der  Landtag  beschließt  mit  allen  gegen

5  Stimmen  eine  (erledigte)  Wahl  in  den  Reichsrath  vorzunehmen.

Die  Regierung  erhebt  keine  Einsprache  dagegen.  Cardinal  Rauscher,

Bischof  Feßler  und  Rector  Jäger  erscheinen  nicht  in  der  Sitzung,

Schmerling  und  eine  Anzahl  Beamteter  entfernen  sich  vor  der  Abstimmung.

  Mehrere  andere  Landtage  der  deutschen  Kronländer  folgen

  dem  Beispiele  Niederösterreichs.

8.
        <pb n="236" />
        234  Otsterreich.

8.  Jan.  (Venetien).  Oesterreich  versucht  gegenüber  Venetien  einen
weiteren  Schritt  der  Versöhnung:  Die  Districtscommissariate  sollen
aufgehoben  und  die  Stadt  Venedig,  von  der  Provinz  Venedig  abgelöst,
  ein  eigenes  Statut  erhalten,  eventuell  die  Competenz  ihrer
Repräsentation  erweitert  werden.

9.  „  (Böhmen).  Landtag:  An  die  Stelle  der  ausgetretenen  freisinnigen
  Großgrundbesitzer,  Fürst  Auersperg  u.  Gen.,  werden  lauter
Cczechisch  gesinnte)  Feudale  gewählt,  wodurch  die  deutsche  Partei  am
Landtag  definitiv  in  die  Minderheit  geräth.

10.  „  (Ungarn).  Landtag:  Der  Fürst-Primas  überreicht  dem  Landtage
  die  Vorlagen  der  Regierung  bez.  Octoberpatent  und  Februarverfassung
  und  bez.  des  Verhältnisses  der  Länder  der  ungarischen
Krone  unter  einander.

13.  „  (Tyrol).  Landtag:  Der  Regierungscommissär  stellt  auch  für
Wälschtyrol  eine  ähnliche  Amnestie  wie  für  Venetien  in  Aussicht.

16.  „  (Vorarlberg).  Die  Adresse  des  Landtags  vom  16.  Dechr.
1865  (s.  dort)  wird  vom  Kaiser  nicht  angenommen.  Der  Landeshauptmann
  v.  Froschauer  wird  (6  Wochen  vor  vollendetem  40sten
Dienstjahre  und  damit  dem  Rechte  auf  volle  Pension)  mit  zwei
Drittheilen  seines  Gehaltes  pensionirt.  Gegen  mehrere  Gemeinderälhe
  wird  um  ihrer  Dank=  und  Vertrauensadressen  an  den  Landtag
willen  Untersuchung  eingeleitet  „wegen  Verbrechens  der  Störung  der
öffentlichen  Ruhe".  Weitere  Adressen  werden  als  politische  Agitation
von  der  Statthalterci  aufs  Strengste  verboten.

18.  „  (Böhmen).  Der  Keiser  bestätigt  das  sog.  Sprachengesetz  des
vorigen  Landtags,  das  die  deutschen  Schüler  der  Mittelschulen  zwingt,
sich  auch  das  czechische  Idiom  anzueignen.  ·

19.  „  (Venetien)  weist  die  Concessionen  vom  8.  d.  M.  zurück,  der

Stadtrath  und  die  Provinzialcongregation  von  Venedig  lehnen  die

Sonderstellung  der  Stadt  ab.  Die  Centralcongregation  von  Venetien

geht  nur  bedingungsweise  darauf  ein.

„  (Tyrol).  Der  Landtag  beschließt,  gegen  die  nicht  erschienenen

Deputirten  von  Wälschtyrol  durch  Neuwahlen  einzuschreiten.

(Galizien).  Landtag:  Graf  Goluchowski  stellt  den  liberalen

Antrag  auf  unbedingte  Grundbesitzfähigkeit  der  Juden.  Der  Antrag

wird  gegen  die  Stimmen  der  masurischen  Bauern  und  der  Ruthenen

an  eine  Commission  gewiesen.

26.  „  Eine  Depesche  des  Grafen  Bismarck  unterzieht  das  ganze  politische
  Regierungssystem  Oesterreichs  in  Holstein  vom  Standpunkte
der  preußischen  Regierung  aus  einer  einschneidenden  Kritik  und  stellt,
wofern  Oesterreich  darauf  beharre,  einen  Bruch  der  bisherigen  Allianz
in  Aussicht  (s.  Deutschland).

28.  „  (Croatien).  Landtag:  Der  Adreßentwurf  der  (national  gesinnten)
  Commissionsmehrheit  wird  der  Adreßdebatte  mit  140  gegen

21.

##
        <pb n="237" />
        Oesterreich.  235

7  Stimmen  zu  Grunde  gelegt;  46  (magyarisch  gesinnte)  Mitglieder
enthalten  sich  der  Abstimmung.

29.  Jan.  Das  Kaiserpaar  geht  nach  Ungarn  und  wird  in  Pesth  aufs
Glänzendste  empfangen.

30.  „  Der  Keiser  sanctionirt  die  von  der  protestantischen  Synode  von
1864  beschlossene  Kirchenordnung,  doch  mit  der  Modification,  daß
der  Kaiser  nicht  bloß  als  „Schirmherr“,  sondern  als  „Oberhaupt  der
Kirche“  anerkannt  werden  soll.

34.  „  (Triest).  Der  Landtag  erklärt  sich  mit  allen  gegen  1  Stimme
für  die  Ausdehnung  des  österr.  Handelsvertrags  mit  Sardinien  auf
das  ganze  Königreich  Italien.

2.  Febr.  Das  ganze  Ministerium  wird  zu  einem  Ministerrath  nach
Ofen  beschieden,  um  sich  über  eine  Antwort  auf  bie  preußische
Depesche  vom  26.  Januar  bez.  Schleswig-Holstein  schlüssig  zu  machen.

3.  „  (Tyrol).  Der  Landtag  genehmigt  mit  39  gegen  11  Stimmen
die  Vorlage  der  Regierung,  wonach  akatholische  Gemeinden  mit  dem
Recht  der  Ausübung  des  öffentlichen  Gottesdienstes  von  den  competenten
  Behörden  „nur  im  Einverständniß  des  Landtags“  bewilligt
  d.  h.  vorerst  verhindert  werden  sollen  und  beschließt  weiterhin
mit  33  gegen  17  Stimmen  eine  Adresse  an  den  Kaiser  gegen  die
Erlaubniß  zum  Gütererwerb  und  zur  Ansässigmachung  von  Nichtkatholiken
  und  für  „das  hohe  Glück  der  Glaubenseinheit“".

7.  „  Eine  Depesche  des  Grafen  Mensdorff  an  Preußen  weist  die
in  der  preußischen  Depesche  vom  26.  Januar  enthaltene  förmliche
Anklage  der  österr.  Politik  in  Holstein  entschieden  zurück  unter  der
Andentung,  daß  Oesterreich,  selbst  auf  die  Gefahr  eines  Bruches
der  Allianz  mit  Preußen,  bei  derselben  zu  beharren  entschlossen  sei
(s.  Deutschland).

9.  „  (Croatien).  Der  Landtag  nimmt  ein  die  Union  mit  Ungarn
bezielendes  Amendement  zur  Adresse  mit  99  gegen  94  Stimmen  an.

10.  „  (Croatien).  Landtag:  Die  nach  dem  Beschlusse  vom  vorhergehenden
  Tage  dualistisch  amendirte  Adresse  wird  mit  78  Stimmen
der  Magnatenpartei  und  ihrer  Verbündeten  gegen  22  Stimmen  der
Fraction  des  Bischofs  Stroßmayer  angenommen.  92  Stimmen  der
selbständig-nationalen  Partei  enthalten  sich  der  Abstimmung.  Die
letztere  Partei  verlangt,  daß  ihr  Adreßentwurf  wenigstens  als  Beilage
  zu  der  beschlossenen  Adresse  dem  Kaiser  unterbreitet  werde,  kann
es  jedoch  nicht  zur  Abstimmung  darüber  bringen.

12.  „  (Krain).  Der  Landtag  geht  über  einen  Antrag  der  slovenischen
Partei  auf  Regelung  der  Unterrichtssprache  an  den  Volks=  und
Mittelschulen  in  ihrem  Sinne  nach  leidenschaftlicher  Debatte  mit  18
gegen  13  Stimmen  zur  Tagesordnung  über.

„  „  (Croatien).  Der  Banus  wird  durch  Telegramm  don  der
        <pb n="238" />
        236  preußen.

Regierung  aufgefordert,  dem  Kaiser  auch  die  Adresse  der  Minderheit
zu  unterbreiten.

12.  Febr.  Der  Gemeinderath  von  Venedig  lehnt  die  von  der  Regierung
geforderte  Unterstützung  des  Theaters  Fenice  ab  und  nimmt  in  corpore#
  seine  Entlassung;  Graf  Bembo  verlangt  seine  Demission  als

Podesta.

13.  „  (Ungarn).  Landtag:  Das  Oberhaus  faßt  in  einer  Anwandlung
von  Selbständigkeit  mit  136  gegen  53  Stimmen  den  Beschluß,  eine
eigene  Adresse  an  die  Krone  zu  erlassen.

14.  „  (Mähren).  Landtag:  Der  Antrag  der  czechischen  Partei,  daß

Aenderungen  an  der  Wahlordnung  auch  noch  während  der  folgenden
sechsjährigen  Landtagsperiode  mit  absoluter,  statt  mit  Drei-Viertel-Stimmenmehrheit
  beschlossen  werden  können,  wird  von  der  deutschen
Partei  mit  Hülfe  der  entscheidenden  kleinen  Mittelpartei  durch  Uebergang
  zur  Tagesordnung  abgelehnt.

„  „  (Triest).  Der  Landtag  lehnt  den  Antrag  auf  ausschließlichen
Gebrauch  der  italienischen  Sprache  in  der  Stadt  Triest  in  den
Schulen  und  im  amtlichen  Verkehr  mit  allen  gegen  3  Stimmen
durch  motivirte  Tagesordnung  ab.

15.  „  Die  Regierung  versucht  einen  Schritt  der  Annäherung  an
das  Königreich  Italien:  Graf  Mensdorff  macht  in  einer  Dep.
Frankreich  und  England  die  Anzeige,  daß  Oesterreich  den  sämmtlichen
  Provenienzen  aus  den  italjenischen  Staaten  die  Rechte  der
meistbegünstigten  Nation  auf  dem  Boden  des  Handels=  und  Schifffahrtsvertrages
  mit  Sardinien  von  1854  beigelegt  habe  und  spricht
die  Erwartung  aus,  die  Regierung  des  Königs  Victor  Emanuel
werde  die  entsprechende  Verfügung  treffen.  Andernfalls  werde  Oesterreich
  seine  Maßregel  wieder  zurückziehen.  die  es  allein  zur  Belebung
des  Handelsverkehrs  zwischen  zwei  benachbarten  Nationen  getroffen
habe.  Das  politische  Verhältniß  zu  der  Regierung  des  Königs
Bictor  Emanuel  werde  durch  die  obige  Verfügung  nicht  berührt.
Eine  Verordnung  des  Handelsministers  an  die  Zollbehörden  ertheilt
ihnen  die  dießbezüglichen  Weisungen.

—24.  Febr.  (Ungarn).  Unterhaus:  Adreßdebatte.  Entwurf  der
Adreßcommission  (Majorität  der  Partei  Deak).  Ein  von  dem  Serben
Stratimicovic  gestellter  und  von  den  nicht-magyarischen  Abgeordneten
lebhaft  unterstützter  Antrag  statt  „Nation“  zu  sagen  „Nationen  Ungarns“
  wird  verworfen.  Bartal  (Vicepräsident  der  Statthalterei)
und  Apponyi  beantragen  ein  Amendement,  wonach  der  Landtag  sich
mit  der  theoretischen  Anerkennung  der  Rechtscontinuität  von  Seite
der  Regierung  begnügen  und  erst  die  Revision  der  48er  Gesetze
vornehmen  sellte,  bevor  dieselben  practisch  eingeführt  würden,  ziehen
aber  nach  zweitägiger  hestiger  Debatte  darüber  ihren  Antrag  plötlich
zurück,  worauf  der  Entwurf  fast  einstimmig  angenommen  wird:
        <pb n="239" />
        Cesterreich.  237

„  .  44.  Ew.  Maj.  wollen  uns  nicht  mit  Ihrer  absoluten  fürstlichen
Gewalt  eine  neue  Verfassung  octroyiren,  und  wir,  die  wir  durch  die  rechtlich
bestehenden  Grundgesetze  der  ungarischen  Verfassung  gebunden  sind,  wären
zur  freiwilligen  und  ungezwungenen  Annahme  einer  solchen  octroyirten  Verfassung
  auch  nicht  berechtigt.  Ew.  Maj.  richtet  an  uns,  von  der  pragmatischen
  Sanction  ausgehend,  die  Aufforderung  auf  verfassungsmäßlgem  Weg
zu  ändern,  was  in  unsern  Gesetzen  fehlerhaft,  zu  ergänzen,  was  mangelhaft
ist.  Aber  das  Land  steht  auch  jetzt  fortwährend  unter  absoluter
  Regierung.  Unsere  Verfassung,  auf  deren  Grundlage  wir  das  Gesetzgebungsrecht
  auszuüben  hätten,  ist  in  ihren  wesentlichen  Theilen  auch  jetzt
noch  fuspendirt.  Unsere  sanctionirten  Gesetze,  von  denen  Ew.  Maj.  selbst
gmädig  anerkennen,  daß  gegen  ihre  formelle  Gesetzlichkeit  keine  Einwendung
gemacht  werden  kann,  werden  factisch  als  nicht  vorhanden  betrachtet;  hingegen
werden  solche  Verordnungen,  welche  mit  Beseitigung  unserer  Grundgesetze,
ja  gegen  dieselben  erlassen  wurden,  und  welche  die  heiligsten  Interessen  der
Staatsbürger,  ja  sogar  den  innern  Frieden  der  einzelnen  Religionsgenossenschaften
  sortwährend  stören,  auch  jetzt  noch  zum  großen  Theil  aufrecht  erhalten;
  wir  haben  keine  parlamentarische  Regierung,  keine  verantwortlichen
Minister;  die  Municipien,  Comitate,  Distrikte,  Städte  haben  ihre  verfassungsmäßige.
  Stellung  noch  jetzt  nicht  zurückerlangt,  und  in  allen  Zweigen  der  Administration
  herrscht  das  absolute  System.  Zwei  von  einander  unabhängige
Beamtenkörper  führen  auf  dem  Gebiet  unsers  Vaterlands  die  Verwaltung,
und  keiner  von  beiden  ist  verfassungsmäßig,  ja  der  eine  ist  überdieß  sogar
fremd,  indem  derselbe  von  der  ungarischen  Regierungsgewalt  durchaus  unabhängig
  ist.  45.  Rechtscontinuität  erbitten  wir  daher  von  Ew.  Maj.  im
Sinn  unserer  Gesetze,  insbesondere  parlamentarische  Regierung,  verantwortliches
  Ministerium  und  die  verfassungsmäßige  Wiederherstellung  der  Municipien.
  Wir  verlangen  nur  die  Vollziehung  desGesetzes,  denn
das  nicht  vollzogene  Gesetz  ist  ein  todter  Buchstabe;  ohne  Rechtscontinuität
ist  die  Verfassung  leblos.  Wir  bitten  um  keine  politische  Unmöglichkeit;  es
ist  nicht  unsere  Absicht,  die  Sicherheit  des  Reichs  zu  gefährden,  oder  die
gesetzlichen  Rechte  unsers  Monarchen  zu  beeinträchtigen,  und  stets  werden  wir
die  gerechten  Ansprüche  der  verbündeten  Länder  würdigen.  Auch  wir  betrachten
  diese  als  hochwichtige  öffentliche  Interessen,  aber  wir  sind  überzeugt  daß
die  Ernennung  der  verantwortlichen  ungarischen  Minister  und  die  verfassungen
mäßige  Wiederherstellung  der  Municipien  mit  den  hochwichtigen  öffentlichen
Interessen  nicht  collidiren.  46.  Wir  wissen,  daß  nach  dem,  was  seit  siebzehn
Jahren  ohne  unsern  Einfluß  geschehen,  die  Uebergangsperiode  viele  Schwierigkeiten
  bieten  werde;  wir  wissen,  daß  die  factische  Uebernahme  und  Einrichtung
  mehrerer  Zweige  der  Administration  längere  Zeit  beansprucht  und
vielleicht  auch  mit  manchen  Verwicklungen  verbunden  ist,  deren  Applanirung
große  Vorsicht  erheischen  wird.  Aber  auch  diese  Rücksichten  machen  die  fernere
Aufrechthaltung  des  absoluten  Systems  nicht  zur  unabweislichen  Nothwendigkeit,
  und  schließen  die  Möglichkeit  dessen  nicht  aus,  daß  unsere  Verfassung
thatsächlich  leben  solle  auch  in  der  Zwischenzeit,  während  welcher  wir  über
die  Abänderung  der  einzelnen  Gesetze  berathen.  47.  In  einer  Uebergangsperiode
  kann  das  Vorgehen  des  verantwortlichen  Ministeriums  nicht
in  allem  so  streng  regelrecht  sein,  als  im  regelmäßigen  Verlauf  des  nie  getrübten
  und  nie  unterbrochenen  constitutionellen  Lebens.  Unser  Landtag  wird
dieses  immer  vor  Augen  halten  und  wird  das  Verfahren  des  verantwortlichen
ungarischen  Ministeriums  als  einer  parlamentarischen  Regierung  hinsichtlich
alles  dessen,  was  die  Bewirkung  des  Ausgleichs  auf  constitutionellem  Weg,
die  Uebernahme  und  zeitweilige  Leitung  der  Verwaltung  betrifft,  anstatt  mit
Strenge,  mit  rücksichtsvoller  Nachsicht  beurtheilen;  ja  er  wird  bereit  sein,
das  nach  diesen  Zielen  gerichtete  aufrichtige  Streben  nach  Möglichkeit  zu
unterstützen,  48.  Auf  diese  Weise  werden  die  etwg  auftauchenden  Schwierig-
        <pb n="240" />
        238

Oeslerrrich.

keiten  beseitigt  werden  können,  und  sie  werden  gewiß  vermieden  werden,  wenn
auch  die  k.  Macht  Ew.  Majestät  das  eifrige  Streben  des  Landtags  in  dieser
Hinsicht  Fräbist  unterstützt.  Die  Wiederherstellung  dieses  wesentlichen  Theils
unserer  Verfassung  wird  das  Vertrauen  der  Natien  stelgern,  und  wird  jene
Bedenken  zu  nichte  machen,  welche  den  ersehnten  Erfolg  am  meisten  vereiteln
könnten.  Das  verantwortliche  Ministerium  wird  vermöge  seiner  Ernennung
das  Vertrauen  Ew.  Maj.  besitzen,  es  wird  aber  auch  als  parlamentarische
Regierung  das  Vertrauen  der  Nation  besitzen.  Auf  Grund  dieses  doppelten
Vertrauens,  in  immerwährender  Berührung  mit  beiden  Theilen,  wird  es  daher
  durch  seine  Mitwirkung  den  Gang  der  Vergleichsverhandlungen  des
Reichstags  erleichtern,  es  kann  mit  seinen  Ausklärungen  viele  Zweifel  im

vornhinein  beheben  und  es  kann  die  abweichenden  Meinungen  einander  näher

bringen;  ja,  da  es  dermöge  seiner  amtlichen  Stellung  häufiger  mit  den  Staatsmännern
  der  übrigen  Länder  Ew.  Maj.  in  Berührung  kommt,  kann  es  auch
in  dieser  Hinsicht  die  Lösung  vieler  schwierigen  Fragen  befördern.  49.  Wenn
hingegen  Ew.  Moj.  diese  unsere  gerechte  und  billige  Bitte  nicht  erfüllen  und,
das  absolute  Regierungssystem  auch  ferner  aufrechthaltend,  uns  die  Wiederherstellung
  der  parlamentarischen  Regierung  und  des  verantwortlichen  Ministeriums
  verweigern  sollten,  sô  würden  schwere  Besorgnisse  wieder  unsere  Gemüther
  ersüllen,  und  unsere  erschütterte  Hoffnuung  würde  die  Bewahrung
unserer  Seelenruhe  erschweren,  welche  wir  doch  bei  der  Lösung  der  uns  vorgelegten
  schwierigen  Fragen  so  sehr  vonnörhen  haben.  Dieser  gegenwärtige
Landtag  wurde  einberufen  auf  Grund  der  auch  durch  die  pragmatische  Sanction
  garantirten  Verfassung.  Seine  Aufgabe  ist:  einige  wesentliche  Punkte
unserer  Gesetze  zu  modificiren,  den  König  von  Ungarn  zu  krönen,  und  die
glücklichere  Zukunft  des  Vaterlands  zu  begründen.  Möge  nun  Ew.  Maj.
Fnädigst  berücksichtigen,  was  das  für  eine  Lage  wäre,  wenn  das  Land  gerade
da,  wo  es  durch  seine  Vertreler  dieses  verfassungsmäßige  Recht  ausübt,  in
allem  übrigen  außerhalb  der  Verfassung  stünde!  50.  Nächst  der  parlamentarischen
  Regierung  und  dem  verantwortlichen  Ministerium  ist  die  gesetzliche
  Autonomie  der  Municipien,  der  Comitate,  Oistricte
und  Städte  das  zweite  wesentliche  Erforderniß  unserer  Verfassung,  und
diese  beiden  stehen  in  unzertrennbarem  Zusammenhang  mit  einander.  51.  Alle
Institutionen  Ungarns  durchweht  der  Geist  der  Selbstregierung  z  dieser  vereinigt
  die  besten  Kräfte  zur  Unterstützung  der  Regierung;  dieser  setzt  den
gesetzwidrigen  Ueberschreitungen  der  amtlichen  Gewalt  Schranken;  dieser  hat
während  unfres  constitutionellen  Lebens  unser  Vaterland  vor  dem  bureaukratischen
  System  bewahrt,  welches  zu  den  Institutionen,  dem  össentlichen  Leben
und  den  Gewohnheiten  des  Landes  in  offenbarem  Widerspruch  sieht.  52.  Insolange
  jene  Selbstregierung  der  Bebörden  nicht  wiederhergestellt  wird,  welche
die  Verfassung  ihnen  zugewiesen  hat,  so  lange  kann  das  constitutionelle
Wirken  des  Volks  nicht  der  Regierung  zur  Hülfe  dienen;  in  Ermangelung
der  Oeffentlichkeit  wird  auch  die  Controle  mangelhaft  sein,  und  darunter  leidet
am  meisten  das  Vertrauen  zu  den  Beamten;  die  Verwaltung  aber  wird  auf
anderm  Weg  mit  solcher  Kostenersparniß  kaum  zweckmäßig  eingerichtet  werden
können.  Die  Autonomie  der  Municipien  ist  ein  Hauptbestandtheil  der  Selbständigkeit
  der  innern  Regierung  des  Landes,  welche  ja  auch  Ew.  Majestät
Fnädigst  anzuerkennen  geruht  hat.  53.  Jedermann  wünscht  es  aufrichtig,

daß  die  obschwebenden  wichtigen  Fragen  zur  allgemeinen  Zufriedenheit  ausgeglichen

  werden  mögen.  Die  allgemeine  Zufriedenheit  aber  kann  man  auch
bei  zweckmäßigen  Veränderungen  nur  dann  mit  Gewißheit  erhossen,  wenn  die
Ideen  auch  beim  Volke  durch  die  Kenntniß  des  Gegenstands  und  der  Situation
reif  werden;  dieses  aber  wird  durch  nichts  leichter  bewirkt,  die  Befangenheit
und  die  unbegründete  Furcht  vor  dem  Unbekannten  wird  durch  nichts  schneller
besiegt,  als  durch  den  öffentlichen  Ideenaustausch.  Was  in  dieser  Richtung
die  Presse  leisten  kann,  das  ist  mehr  theoretischer  Natur  und  jedenfalls  auf  einen
        <pb n="241" />
        Cesterreich.  239

kleinen  Kreis  beschränkt,  während  hingegen  jene  Oeffentlichkeit,  welche  mit  dem
constitutionellen  Leben  der  Municipien  verbunden  ist,  die  Menschen  aus  verschiedenen
  Gegenden  auf  practischem  Gebiet  zusammenführt  und  die  durch  den
Austausch  der  Ideen  geläuterten  Begriffe  üben  in  ihrer  weitern  Verzweigung
ihre  Wirkung  auch  auf  die  untern  Schichten  des  Volks  aus.  Wir  sind  daher
überzeugt,  daß  jene  allgemeine  Befriedigung,  ohne  welche  der  Ausgleich  nicht
segenbringend  sein  kann,  durch  nichts  mehr  befördert  werden  wird,  als  durch
die  Wiederherstellung  der  gesetzlichen  Autonomie  der  Municipien.  54.  Wir
glauben  auch  nicht,  daß  durch  diese  Wiederherstellung  der  Municipien  auch
nur  zeitweilig  wesentliche  Schwierigkeiten  für  die  Regierung  des  Reichs  entstehen
  könnten;  denn  wir  sind  überzeugt,  daß  der  Reichstag  auch  mittlerweile
bereit  sein  wird,  dem  verantwortlichen  ungarischen  Ministerium  Ew.  Moajestät
jene  Macht  und  jene  Mittel  zu  verleihen,  welche  zur  Beseitigung  solcher
Schwierigkeiten  erforderlich  sein  werden.  55.  Demzufolge  hoffen  wir  zuversichtlich,
  daß  Ew.  Mgjestät  diese  unsere  Bitten  gnädigst  erfüllen  werden,  da
sie  durch  die  Bestimmung  unserer  Grundgesetze,  die  Interessen  der  Verwaltung
und  durch  die  politische  Opportunität  in  gleicher  Weise  begründet  sind."

18.  Febr.  Sämmtliche  Minister  werden  neuerdings  zum  Kaiser  nach  Pesth

20.

21.

22.

24.

beschieden,  um  die  Antworten  auf  die  ungarische  und  die  croatische
Adresse  festzustellen.

„  (Croatien).  Der  Landtag  beschließt  eine  Repräsentation  an

den  Kaiser,  die  in  Croatien  und  Slavonien  bereits  angeordnete
Recrutirung  zu  sistiren,  bis  der  Landtag  die  bezüglichen  Bestimmungen
  festgesetzt  haben  werde.  —  Die  Deputirten  der  Militärgränze
müssen  auf  Befehl  des  Kaisers  wieder  nach  Hause  entlassen  werden.
„  Urtheil  in  dem  Staatsprocesse  gegen  die  Theilnehmer  des  Friauler
Putsches:  55  werden  zu  fünfjährigem  schwerem  Kerker  verurtheilt,
12  von  der  Instanz  entbunden,  156  begnadigt,  3  für  schuldlos
erklärt.

„  (Venetien).  Die  Demission  des  Podesta  und  der  Municipalität

  von  Venedig  wird  vom  Kaiser  angenommen.

„  (Ungarn).  Das  Oberhaus  nimmt  den  vorgeschlagenen  besonderen
  Adreßentwurf  an,  der  jedoch  im  Princip  mit  demjenigen  des
Unterhauses  übereinstimmt.

„  (Croatien).  Die  Deputation  des  Landtags  überreicht  dem

Kaiser  auf  der  Burg  zu  Ofen  die  Adresse.  Antwort  des  Kaisers:

„.Die  Erfüllung  meiner  Absichten  erwarte  ich  von  dem  freien  eigenen
Verständniß,  dem  sich  die  getreue  Nation  in  ihrem  patriotischen  Streben  und
bei  leidenschaftslos  ruhiger  Ueberlegung  nicht  verschließen  wird.  Alle  Fragen,
welche  das  Interesse  des  Landes  berühren,  werden  in  dem  gegenwärtigen
Augenblicke  durch  die  gewichtige  und  unabweisliche  Forderung  weit  überragt,
die  im  Rechte  begründeten  gegenseitigen  Beziehungen  der  unter  der  heiligen
Stephanskrone  vereinigten  Länder  zu  regeln  und  ihre  innige  unzertrennliche
Verbindung  mit  meinem  Gesammtreiche  in  einer  den  Bedürfnissen  der  Zeit
entsprechenden  Weise  zu  sichern.  Deßhalb  hege  ich  den  lebhaften  Wunsch,
daß  die  zur  Verständigung  mit  der  Vertretung  meines  Königreichs  Ungarn
führenden  vorbereitenden  Schritte  von  Seite  des  croatischen  Landtags  ohne
Zögern  erfolgen  mögen.“

„  (Böhmen).  Die  Universität  Prag  richtet  gegen  den  im  Landtag
  von  Rieger  gestellten  und  von  der  Majorität  der  Commission
        <pb n="242" />
        240  Oesterreich.

unterstützten  Antrag  auf  Czechisirung  der  Universität  eine  Denkschrift
an  die  Staatsregierung,  in  der  sie  die  Frage  für  eine  Reichsangelegenheit
  erklärt.

26.  Febr.  Laue  Feier  des  Jahrestags  der  Februarverfassung  in  den  meisten
Kronländern.  In  Wien  geht  der  Tag  ganz  still  vorüber.  Nur  in
Prag  wird  er  von  den  Deutschen  mit  Nachdruck  begangen.

„  „  (Böhmen).  Judenhetzen  in  verschiedenen  Theilen  des  Königreichs.


27.  „  (Ungarn).  Der  Kaiser  nimmt  in  Ofen  die  Adressen  beider
Häuser  des  Landtags  entgegen.  In  seiner  Antwort  erwartet  er  von
den  Magnaten,  daß  sie  „getreu  ihrer  traditionellen  Mission  das
Gewicht  ihrer  weisen  Mäßigung  geltend  machen  werden“,  dem  Unterhause
  erklärt  er,  daß  er  an  den  Grundprincipien  der  Thronrede
(s.  14.  Dec.  1865))  im  Interesse  der  gesammten  Völker  Oesterreich
entschieden  festhalten  müsse.  Nach  der  Antwort  verläßt  der  Kaiser
rasch  den  Saal  und  die  Deputation  zieht  sich  betroffen  ohne  den
leisesten  Eljenruf  zurück.

„  „  (Croatien).  K.  Antwortsrescript  auf  die  Adresse  des  Landtags:
„Mit  Befriedigung  haben  wir  Cuerer  Adresse  entnommen,  daß  Ihr,  den
negativen  Standpunkt  des  Jahres  1861  verlassend,  die  durch  die  Großmachtsstellung
  der  Monarchie  geforderte  gemeinsame  Behandlung  der  gemeinsamen
Angelegenheiten  des  Reiches,  wie  dieß  in  unserem  Diplome  vom  20.  Okr.  1861
als  Grundgedanke  ausgesprochen  wurde,  im  Principe  anerkennt.  Da  Ihr
euch  sodann  vollkommen  bereit  erklärt,  zur  Lösung  der  staatsrechtlichen  Fragen
in  einer  die  Machtstellung  des  Reiches  sichernden  Weise  mitzuwirken,  und  da
Ihr  dieß  am  Zweckdienlichsten  im  Vereine  mit  dem  Königreiche  Ungarn  thun
zu  können  vermeint,  so  mögen  wir  Cuch,  damit  die  Erledigung  dieser
dringenden  Frage  nicht  durch  formelle  Bedenken  in  die  Länge  gezogen  werde,
mit  aller  Wärme  hiemit  aufgefordert  haben,  im  Hinblicke  auf  das  in  den
Adressen  der  beiden  Häuser  des  ungarischen  Landtages  bereits  kundgegebene
bereitwillige  Entgegenkommen  sofort  zur  Wahl  einer  Deputation  zu  schreiten,
welche  mit  einer  Deputation  des  zu  Pesth  tagenden  ungarischen  Landtages
über  das  gegenseitige  staatsrechtliche  Verhältniß  sowohl,  als  über  jenes  zum
Reiche  in  Unterhandlung  zu  treten  hätte,  wobei  es  Euch  freisteht,  unter
Wahrung  Gurer  berechtigten  Autonomie  und  durch  Vorbehalt  der  Beistimmung
Eures=  eigenen  Landtages  hinlängliche  Garantien  für  die  Aufrechterhaltung
Euerer  nationalen  Interessen  zu  gewinnen.  Auf  diese  Weise  wird  es  früber
gelingen,  ein  das  staatsrechtliche  Verhältniß  der  Länder  der  h.  Stephanskrone
  umfassendes  Inauguraldiplom  zu  Stande  zu  bringen  und  zu  dem
von  uns  und  Cuch  gleich  warm  ersehnten  Krönungsacte  zu  schreiten.  Eure  allerunterthänigste
  Bitte  um  Vereinigung  Dalmatiens  mit  Croatien  und  Slavonien
belangend,  sehen  wir  uns  wiederholt  veranlaßt,  Euch  wegen  der  vielen  erst
zu  lösenden,  bereits  in  unserem  k.  Rescripte  vom  8.  Novbr.  1861  genau
erörterten  Vor  fragen  zu  bedeuten,  daß  wir,  an  der  in  unserem  k.  Reserixte
vom  2.  Nov.  d.  J.  gegebenen  Erklärung  festhaltend,  es  ganz  bestimmt  ablehnen
  müssen,  vor  Feststellung  des  staatsrechtlichen  Verhältnisses  Croatiens
und  Slavoniens  zu  Ungarn  einerseits  und  andererseits  zur  Gesammtmonarchie
in  eine  weitere  Erörterung  dieser  Frage  einzugehen.  So  bereitwillig  wir
endlich  anerkannt  haben  und  wieder  anerkennen,  daß  das  gegenwärtige  Gebiet
der  croatisch-slavonischen  Militärgränze  einen  integrirenden  Theil  dieser  Ksnigreiche
  bildet,  so  bedauern  wir  dennoch,  Euch  mit  Entschiedenheit  erklären  zu
        <pb n="243" />
        Oeßtrteich.  241

müssen,  daß  die  Rücksicht  auf  die  Wehrkrast  unserer  Gesammtmonarchie  es
uns  nicht  gestattet,  die  bestehende  Verfassung  der  Militärgränze  durch  faktische
Vereinigung  derselben  mit  dem  Mutterlande  unter  einer  gemeinschastlichen
Provinzialadministration  aufzuheben,  weil  bei  der  unbedinzt  nothwendigen
Aufrechterhaltung  der  Wehrkraft  die  Instituirung  von  Cidilautoritäten  nur
zu  für  den  Dienst  und  die  Ordnung  abträgigen  Collisionen  führen  würde.
Wir  können  mit  um  so  größerer  Beruhigung  für  unser  väterliches  Gewissen
bei  diesem  Beschlusse  beharren,  als  wir  uns  bewußt  sind,  solche  Fürsorge  und
solche  Verbesserungen  schon  getroffen  zu  haben  und  noch  treffen  zu  wollen,
welche  den  Zustand  der  Militärgränze  weit  mehr  als  einen  Segen,  denn  als
eine  Beschwerde  für  seine  getreuen  und  tapferen  Söhne  erscheinen  lassen.  Wir
geben  uns  der  zuversichtlichen  Hoffnung  hin,  daß  Ihr  mit  politischem  Verständniß
  und  mit  der  altbewährten  Treue  und  Anhänglichkeit  an  unsere
Person  die  Größe  und  die  Wichtigkeit  des  Momentes  und  des  Gegenstandes
erfassen,  unserem  väterlichen  wohlmeinenden  Rathe  nachkommen  und  nur
das  Mögliche  und  praktisch  Erreichbare  anstreben  werdet.  Dringend  fordern
wir  Cuch  deßwegen  auf,  mit  Vermeidung  aller  Nebenrücksichten  und  Beseitigung
  aller  Hindernisse,  und  um  auch  dem  ohnehin  schwer  belasteten  Lande
nicht  noch  größere  Opfer  aufzubürden,  zu  den  die  Lösung  der  für  alle  Völker
unseres  Reiches  gleich  wichtigen  staatsrechtlichen  Fragen  bedingenden  Maßnahmen
  ungesäumt  zu  schreiten.“

Ein  weiteres  kgl.  Rescript  an  den  Landlag  lehnt  seine  Bitte  um

Einstellung  der  Recrutirung  ab.

Der  Landtag  protestirt  einstimmig  dagegen,  daß  Fiume  und  dessen
Bezirk  ohne  Einwilligung  des  eroatischen  Landtags  in  ein  Separatverhältniß
  zum  Königreich  Ungarn  treten  könne.

28.  Febr.  (Ungarn).  Das  Unterhaus  hört  mit  tiesem  Schweigen  den
Bericht  über  den  Empfang  der  Adreßdeputation  durch  den  Kaiser  an.
Deak  beantragt  die  Niedersetzung  einer  67er  Commission  (52  Ungarn
und  15  Siebenbürger)  behufs  Feststellung  der  gemeinsamen  Reichsangelegenheiten.


1.  März.  (Böhmen).  Landtag:  Unidversitätsfrage.  Majoritätsantrag
der  Commission  (für  Czechisirung  nach  Nieger),  Minoritätsantrag
(Befragung  der  Universität).  Erklärung  des  Regierungscommissärs.
Der  Minoritätsantrag  wird  mit  121  gegen  101  Stimmen  verworfen.

2.  „  (Böhmeny).  Landtag:  Universitätsfrage.  Es  wird  ein  vermittelnder
  Antrag  des  Grafen  Leo  Thun  angenommen,  dahin  gehend,
daß  es  den  Professoren  und  Docenten  der  Universität  Prag  in  Zukunft
  frei  stehen  solle,  deutsch  oder  czechisch  vorzutragen  und  daß
die  Examina  und  Staatsprüfungen  auch  in  czechischer  Sprache  sollen
abgelegt  werden  können.  Die  Czechen,  der  Adel  und  der  Clerus
stimmen  dafür,  nur  die  deutsche  Partei  dagegen.

3.  „  (Ungarn).  Ein  sehr  einläßliches  Rescript  des  Kaisers  in  Antwort
  auf  die  Adresse  des  Landtags  lehnt  die  Forderungen  desselben
ab  und  beharrt  auf  den  bisherigen  Begehren  der  Krone  im  Interesse
  der  Gesammtmonarchie:

16
        <pb n="244" />
        242

Oesterreich.

.  .  .  Wir  haben  selbst  jenen  Ländern  unseres  Reiches,  welche  bisher  keine
verfassungsmäßigen  Rechte  besaßen,  solche  verliehen.  Es  liegt  uns  daher  die
Forderung  ferne,  daß  Ungarn  seine  verfassungsmäßige  Selbständigkeit  und
gesetzliche  Unabhängigkeit  zum  Opfer  bringe.  Wir  erwarten  jedoch,  und  im
Vertrauen  auf  die  Einsicht  und  klare  Auffassung  der  Interessen  des  Landes
können  wir  es  auch  mitl  Recht  erwarten,  daß  Ungarn  seine  verfassungsmäßige
Selbständigkeit,  deren  nothwendige  Grenzen  wir  in  unserer  Thronrede  im
Geiste  der  pragmatischen  Sanction  vorgezeichnet  haben,  nicht  zur  eigenen  Isolirung,
  die  nur  zur  Schwäche  führt,  sondern  als  Mittel  zur  Geltendmachung
seiner  wahren  und  dauernden  Interessen  benützen  wolle  und  werde.  Die
Ausübung  des  berechtigten  Einflusses  auf  die  gemeinsamen  Angelegenheiten
bildet  einerseits  die  sicherste  Gewähr  der  gesetzlichen  Selbständigkeit  des  Landes,
während  andererseits  die  wohlthätige  Wirkung  dieses  Einflusses  sich  auch  in
Bezug  auf  die  Wohlfahrt,  Sicherheit  und  Macht  des  Reiches  unverkennbar
bethätigen  wird.  Mit  Befriedigung  werden  wir  daher  den  Beginn  der  dießbezüglichen
  Berathungen  wahrnehmen  und  wir  bezweifeln  es  nicht,  daß  im
Verlause  der  eingehenden  Berathung  dieser  Fragen  auch  die  Nothwendigkeit
einer  eindringlichen  Prüfung  und  zweckmäßigen  Modification  der  1848er
Gesetze  von  selbst  hervortreten  wird.  Die  Lösung  der  Frage  der  gemeinsamen
  Angelegenheiten  findet  nicht  bloß  in  der  Feststellung  derselben  ihren
befriedigenden  Abschluß,  sondern  bedingt  nothwendiger  Weise  auch  deren  einheitliche,
  gegen  jedes  Hemmniß  gesicherte  Behandlung,  so  wie  die  Begründunz
eines  übereinstimmenden  Zusammenwirkens  sowohl  der  gesetzgebenden,  als
auch  der  vollziehenden  Gewalt.  Eine  derartige  selbständige  Behandlung  der
hierauf  bezüglichen  Regierungszweige,  wie  dieß  der  3.  Gesetzartikel  vom
Jahre  1848  ohne  den  erfsorderlichen  organischen  Zusammenhang  bestimmte,
schließt  die  Möglichkeit  einer  erfolgreichen  Behandlung  der  gemeinsamen  Angelegenheiten
  aus.  Die  Modification  dieser  Gesetze  ist  übrigens,  wie  wir
dieß  schon  in  unserer  Thronrede  erklärten,  auch  aus  dem  Grunde  nothwendig,
weil  einige  Bestimmungen  des  2.,  3.  und  4.  Gesetzartikels  vom  Jahm  1818
geradezu  gegen  unsere  königlichen  Herrscherrechte  verstoßen.  Die  Durchführbarkeit
  der  im  3.  Gesetzartikel  aufgestellten  Regierungsform  ist  durch  den  im
2.  Artikel  erwähnten,  mit  königlicher  Vollmacht  ausgestatteten  Stellvertreter
bedingt.  Der  Grundsatz  der  durch  die  pragmatische  Sanction  begründeten  Einheit
  der  Monarchie,  die  daraus  beruhende  Ausgabe  unseres  Herrscheramtes
ebensowohl  als  jene  persönlichen  Gesühle,  welche  wir  für  unser  Königreich
Ungarn  in  unserem  väterlichen  Herzen  hegen  und  welche  uns  bewegen,  dieses
unser  verfassungsmäßiges  Herrscherrecht  unmittelbar  auszuüken,  gestatten  uns
nicht,  in  die  Bestellung  eines  solchen  Stellvertreters  jemals  einzuwilligen;
gleichwie  wir  uns  auch  mit  jener  Bestlimmung  des  4.  Gesetzartikels  nicht
einverstanden  erklären  können,  nach  welcher  die  Auflösung  des  Landtages
vor  der  Feststellung  des  Budget  nicht  bewerkstelliget  werden  könnte.  Wir
wollen  nicht  bezweifeln,  daß  die  Beweggründe,  welche  die  Anhänglichkeit  des
Landes  an  seine  verfassungsmäßigen  Rechte  zu  einem  so  hohen  Grade  der
Pietät  steigern,  dasselbe  auch  dort  leiten  werden,  wo  es  sich  um  die  Unrerletlichkeit
  der  Rechte  und  Autorität  der  Krone  handelt,  welche  der  Schlußstein
der  Verfassung  sind.“

Weiter  wird  auf  die  Schwierigkeiten  aufmerksam  gemacht,  welche  der
sofortigen  Wiederherstellung  des  Municipalsystems  schon  aus  dem  Grunde
entgegenstehen,  weil  ohne  die  höchste  Gesährdung  der  Bedürfnisse  der  inneren
Verwaltung  die  provisorischen  Bestimmungen  des  16.  und  17.  Gesetzartikels
von  1848  nicht  durchgeführt  werden  können.  Die  Gesetze  vom  Jahre
1848  haben,  indem  sie  die  Gestaltung  der  Landesverwaltung  veränderten,
ohne  dieselbe  mit  dieser  altehrwürdigen  Inslitution  (dem  Municipalsystem)
in  Einklang  zu  bringen,  einen  principiellen  Gegensatz  geschaffen,  dessen  Aus-
        <pb n="245" />
        Geterrelch.  243

gleichung  nur  auf  Grund  der  eindringlichsten  Prüfung  und  einer  reiflichen
Erörterung  zu  gewärtigen  ist“.  Als  ein  solcher  Gesetzartikel  von  1848,  dessen
Aushebung  „unabweisbar  nothwendig",  wird  serner  ausdrücklich  der  22.
über  die  Nationalgarde  bezeichnet.  „Wünschenswerth  erscheint  es  außerdem
—  fährt  hierauf  das  Rescript  fort  —  daß  alle  jene  Bestimmungen  der  Gesetze
  vom  Jahre  1848,  welche  bisher  durch  uns  nicht  in  Wirksamkeit  gesetzt
worden  sind,  sorgfältig  geprüft  werden.  Diese  Gesetze,  die  unter  dem  Drucke
der  damaligen  welterschütternden  Ereignisse  entstanden  sind,  tragen  den  Charakter
  der  Ueberstürzung  an  sich,  wie  denn  dieß  nicht  nur  aus  der  theoretischen
  Prüsung  derselben  hervorgeht,  sondern  auch  durch  die  praktische  Erfahrung.
  z.  B.  in  Betreff  des  Wahlgesetzes  bestätigt  wird,  dessen  Anwendung
nun  schon  zweimal  versucht  worden  ist.  Hieraus  folgt  selbstverständlich,  daß
wir  in  eine  thatsächliche  Wiederherstellung  dieser  Gesetze,  welche  auf  Grund
der  Rechtscontinultät  beansprucht  wird,  im  Gefühle  unserer  Regentenpflicht
nicht  willigen  können,  bevor  dieselben  sorgsam  überprüft,  den  Ansorderungen
der  saktischen  Verhältnisse  angepaßt  und  nach  den  Lehren  der  Erfahrung  vervollkommnet
  werden.  Nicht  eine  momentane  Befriedigung,  sondern  das  Zustandekommen
  dauerhaster  und  zweckentsprechender  Einrichtungen  ist  der  Wunsch
unseres  väterlichen  Herzens.  Unser  Herrscherberuf,  sowie  die  Pflichten  gegen
alle  unsere  Völker  verbieten  es  uns,  vor  Begründung  der  zukünftigen  Ordnung
  der  verschiedenen  Zweige  des  öffentlichen  Dienstes  den  bestehenden
Organismus  dem  Zerfalle  zuzuführen,  die  Räder  der  Staatsmaschine  zu
hemmen,  einen  provisorischen  Zustand  mit  einem  andern  provisorischen  zu
vertauschen  und  hiedurch  die  begonnene  Beruhigung  der  Gemüther  in  weiteren
  Kreisen  zu  erschüttern.  Die  Vertreter  des  Landes  fühlen  gleichfalls  die
Schwierigkeiten  dieses  Ueberganges  und  erklären  sich  in  Betracht  derselben
anstatt  der  Geltendmachung  der  Anforderungen  strenger  Gesetzlichkeit  zu  einer
billigen  Berücksichtigung  der  Verhältnisse  bereit.  Von  ihnen  hängt  es  ab,
die  Schwierigkeiten  zu  vermindern,  welche  unserem  väterlichen  Streben  nach
Wiederherstellung  ihrer  Verfassung  entgegenstehen,  wenn  sie  gencigt  sind,  ein
erhöhtes  Maß  dieser  Billigkeit  der  Beurtheilung  der  gegenwärtigen  Zustände
zuzuwenden.  Niemand  mehr  denn  wir  war  von  dem  Gewichte  dieser  Schwierigkeiten
  und  Hindernisse  durchdrungen,  welche  sich  dem  von  uns  begonnenen
Werke  der  Verftändigung  nicht  bloß  in  Einer  Richtung  entgegenstellten.  Deunoch
haben  wir  mit  Selbstverleugnung  und  festem  Cisschkusse,  begrüßt  und  begleitet
  von  den  vertrauensvollen  begeisterten  Kundgebungen  des  Landes,  diesen
Boden  betreten,  auf  welchem  wir  mit  Zuversicht  der  bereitwilligen  Unterstützung
  der  Stände  und  Vertreter  des  Landes  zu  begegnen  hoffen,  sowie  wir
die  Ehre  des  Erfolges  mit  dem  Lande  theilen  werden,  auch  das  Gewicht  der
Verantwortung  das  Land  wie  uns  treffen  wird.  Unter  den  dermaligen  außergewöhnlichen
  Umständen  sehen  wir  die  alleinige  Möglichkeit  einer  praktischen
Anwendung  der  Rechtscontinulict  darin,  daß  die  Abänderung  der  Gesetze  nur
auf  Grund  einer  landtäglichen  Vereinbarung  zu  geschehen  habe,  deren  Zustandekommen
  das  Zusammenwirken  der  berechtigten  Faktoren  der  ungarischen
Gesetzgebung  voraussetzt;  einer  Vereinbarung,  gerechtfertigt  durch  das
Zeugniß  der  Geschichte,  deren  Blätter  wiederholt  lehren,  daß  unter  ähnlichen
Verhällgissen  ein  gleiches  Verfahren  eingehalten  wurde.  Dieser  Vorgang
erscheint  um  so  nachahmungswerther,  je  mächtiger  die  Erschütterung  war,
deren  bedauerliche  FJolgen  zu  beheben  das  Ziel  unserer  gemeinsamen  Bestrebungen
  ist.  In  dieser  Weise  kann  die  Verständigung  zu  Stande  kommen,
können  die  Schwierigkeiten  beglichen  und  alle  jene  Verhältnisse  geordnet
werden,  welche  ins  Reine  gebracht  und  geregelt  werden  müssen,  wenn  wir
die  Quelle  künftiger  Verwickelungen  dauernd  verschließen  wollen.  Tief  empfinden
  auch  wir  das  Gewicht  der  auf  uns  lastenden  Pflichten.  Wir  fühlen
die  staatsrechtliche  Bedeutung  der  königl.  Salbung  und  die  Heiligkeit  des
Eides,  mit  welchem  der  gekrönte  König  die  unverbrüchliche  Aufrechlerhaltung

16“
        <pb n="246" />
        244

Oesterreich.

der  Verfassung  gelobt.  Aber  eben  weil  wir  die  Krönung  nicht  bloß  für  eine
feierliche  Ceremonie  halten,  können  wir  in  die  Wieberherftellung.  solcher  gesetzlichen

  Beslimmungen  nicht  willigen,  deren  unverletzte  Aufrechterhaltung  mit

unserm  Eidbe  zu  bekräftigen,  uns  unser  religiöses  Gefühl  und  demnach  die
Stimme  unsers  Gewissens  verbietet.  Wir  sind  überzeugt,  daß  in  diesen  unsern
  religiösen  Gefühlen  die  landtäglich  versammelten  Stände  und  Vertreter
die  sicherste  Gewähr  für  den  verfassungsmäßigen  Bestand  des  Landes  erkennen
werden.“  Der  nächste  Absatz  enthält  die  nicht  ganz  unverklausulirte  Zusage
einer  Amnestie  nach  der  Krönung.  „Nachdem  dieser  feierliche  Act  hoffentlich
zugleich  den  Schwankungen  des  politischen  Lebens  ein  Ende  machen  wird,
werden  wir  ..  ohne  Gefährdung  der  öfsentlichen  Ordnung  das  edelste  unfrer
kgl.  Rechte  in  vollem  Maße  ausüben  können".  In  Betreff  der  Ergänzung
des  Landtags  aus  Croatien,  Fiume  2c.  2c.  wird  deren  „eingehende  Verhondlung"
  dem  Zeitpunkte  vorbehalten,  wo  die  Resultate  der  Verhandlungen  des
croatischen  Landtags  in  Folge  des  k.  Rescripts  v.  27..  Febr.  vorliegen  werden,
„da  diese  Frage  mit  der  glücklichen  Lösung  der  schwebenden  staatsrechtlichen
Verhältnisse  Croatiens  und  Slavoniens  in  enger  Verbindung  stehen".  Die
Zusicherung  des  Landtags  wegen  der  gegen  alle  Klassen  der  Bevölkerung  ohne
Unterschied  der  Religion  und  Sprache  zu  übenden  Gerechtigkeit  und  Billigkeit
wird  „mit  Vergnügen"  gutgeheißen  und  bereitwilligste  Förderung  der  dahin
zielenden  legislativen  Bestrebungen  zugesagt,  worauf  das  Rescript  mit  folgenden
  Worten  schließt:  „Von  der  energischen  Thätigkeit  und  weisen  Fürsorge
der  landtäglich  versammelten  Stände  und  Vertreter  hängt  es  nunmehr  ab,
jenen  Zeitpunkt  zu  beschleunigen,  wo  uns  solche  Entwürfe  unterbreitet  werden
können,  welche  mit  unsern  Moajestätsrechten,  den  berechtigten  Anforderungen
unsers  Reiches  und  den  billigen  Ansprüchen  der  Nebenländer  im  Einklange
stehen.  Wir  werden  jenen  Moment  zu  den  glücklichsten  unseres  Lebens  zählen,
  in  welchem  wir  das  beruhigende  Bewußtsein  schöpfen  werden,  daß  wir
durch  die  k.  Bestätigung  dieser  Entwürfe  die  wahre  Wohlfahrt  Ungarns  und
aller  unserer  Völker  befördert  und  den  Grundstein  niedergelegt  haben,  auf
dem  sich  die  erhöhte  Wohlfahrt,  die  Krast  und  Sicherheit,  so  wie  die  Macht
unserer  Monarchie  dauernd  erheben  kann.“

3.  März.  (Siebenbürgen).  Die  sächsische  Nationsuniversität  beschließt

n

5.

in  Uebereinstimmung  mit  ihrer  Repräsentation  vom  6.  November
1865  eine  neue  Repräsentation  an  den  Kaiser,  unter  ausführlicher
Darlegung  ihrer  Rechtsbedenken  und  Rechtsverwahrungen  dahin
gehend:

„Se.  Maj.  möge  den  gesetzlichen  Einfluß  Siebenbürgens  auf  die  verfassungsmäßige
  Rechtsgestaltung  des  Reiches  ungeschmälert  wahren,  und  die
über  die  Vereinigung  Siebenbürgens  und  Ungarns  obschwebenden  Fragen  der
verfassungsmäßigen  abgesonderten  Berathung  und  Schlußfassung  des  siebenbürgischen
  Landtags  nach  dessen  gesetzlicher  Competenz  vorbehalten.“

„  (Croatien).  Der  Landtag  weist  das  k.  Rescript  vom  27.  Febr.

an  eine  Commission.  Die  Unionisten,  39  Stimmen,  wollen  sofort

nach  Pesth  wählen.

„  Das  Kaiserpaar  kehrt  von  Pesth-Ofen  wieder  nach  Wien  zurück.

7—  13.  März.  Sitzungen  des  Marschallsraths  unter  dem  Vorsitze  des

Kaisers.  Einberufen  sind  zu  demselben:  die  Commandanten  aller
4  Armeen  und  sämmtlicher  12  Armeecorps,  mit  wenigen  durch  persönliche
  Verhältnisse  begründeten  Ausnahmen,  die  Adjutanten  und
Generalstabschefs  dieser  Armeen  und  Armcecorps,  endlich  einige  in
        <pb n="247" />
        Ocsterreich.  245

Wien  befindliche  militärische  Notabilitäten,  wie  der  alte  Feldmarschall
Heß  und  mehrere  Offiziere  des  großen  Generalstabs.

8.  März.  (Croatien).  Landtag:  Debatte  über  das  königliche  Reseript
vom  27.  Februar.  Es  wird  beschlossen,  zu  den  Unterhandlungen
mit  Ungarn  eine  Deputation  von  12  Mitgliedern  abzusenden,  jedoch
  nicht  mit  unbedingter  Vollmacht,  sondern  mit  gemessenen  Instructionen.


9.  „  (Croatien).  Landtag:  Debatte  über  die  Instructionen  für
die  Deputation  nach  Pesth.  Es  wird  darin  mit  64  gegen  56  St.
beschlossen:

„Strenges  Festhalten  an  dem  Grundsatze,  daß  das  dreieinige  Königreich
in  dem  für  die  Behandlung  der  gemeinschaftlichen  Reichsangelegenheiten  zu
schaffenden  Centralorgan  direct  und  als  besondere  politische  Individualität
vertreten  sein  soll.“

Die  unionistische  Partei  enthält  sich  in  Folge  dieses  Beschlusses
der  Theilnahme  an  der  Wahl  der  Deputation.

11.  „  Einer  allerhöchsten  Entschließung  zufolge  sollen  vom  Jahre  1866
an  bis  1870  einschließlich  Werbungen  für  das  österreichische  Freiwilligencorps
  in  Mexico  stattfinden.  Die  Anzahl  der  anzuwerbenden
Mannschaft  wird  alljährlich  nach  Maßgabe  des  Bedarfs  festgesetzt
werden,  darf  jedoch  2000  Mann  nicht  übersteigen,  mit  Ausnahme
des  gegenwärtigen  Jahres,  für  welches  dieses  Maximum  verdoppelt
ist.  Damit  die  günstige  Jahreszeit  zur  Ueberschiffung  nach  Mexico
(der  Anfang  des  Monats  Mai)  nicht  versäumt  werde,  sollen  in
diesem  Frühjahr  vorläufig  nur  1000  Mann  angeworben  werden.

„  Auch  nach  dem  Schlusse  der  Sitzungen  des  Marschallsrathes
dauern  die  militärischen  Conferenzen  zu  Wien  noch  fort,  weshalb
auch  der  Chef  der  ital.  Armee,  F8S  M.  Benedek,  seine  Wiederabreise
von  Wien  verschiebt.

„  Das  ungarische  Landescommando  erhält  Befehl,  sofort  einen  beträchtlichen
  Theil  der  Pesth-Ofener  Garnison  nach  Böhmen  abzusenden.
  Auch  aus  anderen  Provinzen  werden  Truppen  nach  Böhmen
beordert.  Bereits  heißt  es,  daß  FZ  M.  Benedek  bestimmt  sei,  den
Oberbefehl  über  eine  in  Böhmen  aufzustellende  Armee  zu  übernehmen.


„  „  Oesterreich  entschließt  sich  zu  einem  neuen  Schritt  der  Annäherung
an  Italien,  indem  es  den  Consuln  der  einverleibten  italienischen
Staaten  bezüglich  aller  Provenienzen  aus  dem  Königreich  Italien
die  Befugniß  entzieht,  die  Consulargerichtsbarkeit  über  Fahrzeuge,
Mannschaften,  Passagiere  und  Waaren  auszuüben.

„  (Croatien).  Der  Landtag  beschließt,  den  Protestanten  in
Croatien  und  Slavonien  Religionsfreiheit  zuzugestehen.

16.  „,  Eine  Circulardepesche  an  die  österr.  Gesandten  bei  mehreren
deutschen  Höfen  stellt  für  den  Fall,  daß  eine  an  das  k.  preußische

44.

15.
        <pb n="248" />
        246

16.

17.

19.

20.

21.

22.

Oesterreich.

Cabinet  zu  richtende  Anfrage  über  dessen  kriegerische  Absicht  nicht
befriedigend  ausfallen  sollte,  eine  Anrufung  des  Bundes  mit  Rücksicht
  auf  den  Art.  14  der  Bundesacte  in  Aussicht  und  stellt  derselben
  zur  Erwägung  anheim,  inwiefern  für  den  Fall,  daß  mit  einer
Bedrohung  des  Bundesfriedens  durch  Preußen  die  Voraussetzung
des  Art.  19  der  Wiener  Schlußacte  eintreten  sollte,  die  Kriegsbereitschaft
  der  Bundescontingente  in  Aussicht  zu  nehmen  sei  (siehe
Deutschland).

März.  (Böhmen).  In  Folge  der  mehrfach  ausgebrochenen  Judencrawalle

  wird  in  den  betreffenden  Bezirken  das  Standrecht  proclamirt.


Anfrage  in  Berlin  bez.  Gasteiner  Convention.  Antwort  Bismarcks.
  Die  deutschen  Regierungen  werden  telegraphisch  verständigt,
daß  Oesterreich  weitere  Schritte  am  Bunde  einstweilen  sistirt  habe.

„  (Ungarn).  Der  Landtag  wählt  auch  seinerseits  die  Deputation
behufs  einer  Verständigung  mit  Creatien,  beschließt  aber,  derselben
keine  detaillirten  Instructionen  zu  ertheilen.

„  (Böhmen).  Landtag:  Debatte  über  die  Frage  einer  Adresse
an  den  Kaiser  mit  der  Bitte  um  Aenderung  der  Landtagswahlordnung
  (zum  Nachtheil  des  deutschen  Elementes).  Der  Antrag  der
deutschen  Minorität  der  Commission  wird  mit  119  gegen  110  St.
abgelehnt.  98  deutsche  Abgeordnete  legen  Protest  ein,  daß  die
Frage  mit  bloß  absoluter  Mehrheit  entschieden  werden  dürfe,  indem
dafür  verfassungsmäßig  vielmehr  eine  Dreiviertelsmehrheit  erforderlich
  sei.

„  (Ungarny).  Das  Unterhaus  beschließt  in  namentlicher  Abstimmung
  einstimmig  eine  Antwort  auf  das  k.  Rescript  v.  3.  d.  Mts.,
in  welcher  versprochen  wird,  den  Theil  des  Rescripts,  der  sich  auf
die  gemeinsamen  Verhältnisse  und  auf  die  Revision  einiger  Theile
der  1848er  Gesetze  bezieht,  gleichzeitig  mit  dem  auszuarbeitenden
Entwurse  über  die  gemeinsamen  Angelegenheiten  eingehend  zu  behandeln,
  beharrt  dagegen  auf  der  Forderung  factischer  Anerkennung  der
Rechtscontimität.  ·  .

„  (Böhmen).  Landtag:  Die  Adresse  an  den  Kaiser  bez.  Abänderung
  der  Landtagswahlordnung  wird  mit  119  gegen  98  Stimmen
genehmigt.  Erklärung  des  Oberstlandmarschalls,  daß  die  Dreiviertelmehrheit
  in  dieser  Frage  keine  Anwendung  finde.

„  (Ungarn).  Das  Oberhaus  setzt  die  Berathung  der  vem  Unterhaus
  beschlossenen  und  ihm  „zur  Zustimmung“  übermachten  Antwort
auf  das  Rescript  vom  3.  d.  M.  erst  auf  den  16.  April  an.

„  (Ungarn).  Der  617er  Ausschuß  für  die  gemeinsamen  Angelegenheiten
  constituirt  sich.

„  Preußen  richtet  eine  Circulardepesche  an  die  deutschen  Regierungen
mit  der  Anfrage,  „ob  und  in  welchem  Maße  es  auf  ibre  Unter-
        <pb n="249" />
        Gesterreich.  247

stützung  zu  rechnen  habe  für  den  Fall,  daß  es  von  Oesterreich  angegriffen,
  oder  durch  unzweideutige  Drohungen  zum  Kriege  genöthigt
werde“.  Keine  derselben  entspricht  dem  Ansinnen  Preußens.  Die
meisten  verweisen  dasselbe  einfach  an  den  Bund  (s.  Deutschland).

27.  März.  (Galizien).  Landtag:  Debatte  über  den  Antrag,  an  den
Kaiser  die  Bitte  um  Einsetzung  eines  galizischen  Hofkanzlers  zu
richten.  Die  Ruthenen,  an  ihrer  Spitze  der  Erzbischof  Litwinovic,
erklären  sich  entschieden  dagegen  und  verlassen  den  Saal.  Die
Adresse  wird  von  den  zurückgebliebenen  84  Mitgliedern  einstimmig
beschlossen  und  eine  Deputation  zur  Ueberreichung  derfelben  an  den
Kaiser  gewählt.  ·

28.  „  Eine  Cabinetsordre  des  Königs  von  Preußen  befiehlt,  die  preuß.
Armee  in  Kriegsbereitschaft  zu  setzen.

29.  „  (Ungarn).  Landtag:  Die  67er  Commission  beschließt,  bei  Berathung

  der  Frage  über  die  gemeinsamen  Angelegenheiten  nur  die

principiellen  Grundlagen  festzustellen,  dagegen  auf  Detailerörterungen
sich  nicht  einzulassen.

„  Eine  Depesche  des  Grafen  Mensdorff  an  das  preußische  Cabinet

protestirt,  daß  „den  Absichten  des  Kaisers  nichts  ferner  liege,  als

ein  offensives  Auftreten  gegen  Preußen“,  erklärt,  daß  Oesterreich  „fest
entschlossen  sei,  sich  seinerseits  nicht  in  Widerspruch  mit  den  Bestimmungen
  des  Art.  11  der  Bundesacte  zu  setzen“  und  wünscht,  daß

Preußen  „ebenso  bestimmt  und  unzweideutig"  den  Verdacht  eines

beabsichtigten  Friedensbruches  zurückweisen  möge  (s.  Deutschland).

31.

6.  April.  Eine  Depesche  des  Grafen  Bismarck  erklärt  in  aller  Form,
daß  „den  Absichten  Sr.  Maj.  des  Königs  nichts  ferner  liege,  als
ein  Angriffskrieg  gegen  Oesterreich“"  (s.  Deutschland).

7.  „  In  Antwort  auf  die  preußische  Depesche  vom  6.  d.  M.  verlangt
nunmehr  Oesterreich  von  Preußen,  daß  dasselbe  die  am  28.  v.  M.
erlassene  Mobilisirungsordre  zurücknehme.

S.  Ergänzungsheft  S.  32.

„  „  (Tyrol).  Der  Beschluß  des  Landtags  vom  3.  Febr.  bez.  protestantischer
  Gemeinden  wird  vom  Kaiser  sanctionirt.

9.  „  Preußen  trägt  in  Frankfurt  auf  eine  Reform  der  Bundesverfassung
an  (s.  Deutschland).

11.  „  (Venetien).  Graf  Bembo  wird  in  Venedig  neuerdings  mit
großer  Mehrheit  zum  Podesta  gewählt.

15.  „  Preußen  verlangt  von  Oesterreich,  daß  dieses,  welches  zuerst  gerüstet
  habe,  auch  zuerst  abrüste  (s.  Deutschland).

18.  „,  Oesterreich  erklärt  Preußen,  daß  es  zuerst  abrüsten  wolle,  wenn
Preußen  am  gleichen  oder  doch  am  nachfolgenden  Toge  ebendasselbe  zu
thun  sich  verpflichte  (s.  Deutschland).

S.  Ergänzungsheft  S.  40.
        <pb n="250" />
        248  Oesteretich.

18.  Apr.  (Ungarn).  Das  Oberhaus  ertheilt  der  Adresse  des  Unterhauses
an  den  Kaiser  vom  19.  März  mit  106  gegen  102  Stimmen  seine
Zustimmung.  Die  Velleität  der  Magnatentafel,  gegenüber  dem
Unterhause  eine  eigene  Politik  versuchen  zu  wollen,  nimmt  damit
ein  Ende.

„  „  (SGalizien).  Landtag:  Der  Ausschuß  trägt  auf  Verwerfung
der  Regierungsvorlage  bez.  Theilung  des  Landes  in  zwei  Statthaltereigebiete
  unter  einem  Generalgouverneur  an.  Die  Ruthenen
erklären  sich  für  die  Regierungsvorlage  und  sehr  heftig  gegen  den
Ausschußantrag.  Der  Antrag  wird  jedoch  von  den  Polen  mit  Mehrheit
  zum  Beschluß  erhoben.

21.  „  Preußen  geht  auf  den  Vorschlag  Oesterreichs  v.  18.  d.  M.  bez.
gleichzeitiger  Abrüstung  nicht  unbedingt  ein  (s.  Deutschland).

22.  „  Die  Regierung  beschließt  plötzlich,  die  italienische  Armee  zu  verstärken
  und  auf  den  Kriegsfuß  zu  setzen.

„  „  (Ungarn-Croatien).  Beginn  der  Verhandlungen  der  sog.
Regnicolardeputation  über  das  künftige  Verhältniß  zwischen  Ungarn
und  Croatien  in  Pesth.  Dieselben  werden  in  deutscher  Sprache
geführt.

24.  „  Der  Kaiser  erläßt  auf  Grundlage  des  Septemberpatents  ohne
Zustimmung  des  Reichsraths  ein  Gesetz,  wodurch  der  Finanzminister
ermächtigt  wird,  gegen  Verpfändung  der  Domänen  ein  Anlehen  im
Nominalbetrage  von  60  Mill.  fl.  in  Pfandbriefen  abzuschließen.

26.  „  Oesterreich  sucht  in  einer  Depesche  des  Grafen  Mensdorff  an
Preußen  seine  Rüstungen  gegen  Italien  zu  rechtfertigen  und  hosst,
daß  Preußen  dennoch  abrüsten  werde,  indem  es  demselben  nochmals
eine  Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Frage  innerhalb  des  bisherigen
  Bundesrechts  vorschlägt,  zugleich  aber  mit  der  Drohung,  im
Jall  einer  Ablehnung  die  ganze  Angelegenheit  dem  Bunde  zur  Entscheidung
  zu  überantworten  und  Holstein  selbst  durch  Einberufung
seiner  Stände  daran  zu  betheiligen  (s.  Deutschland).

„  „  (Ungarn).  Der  Kaiser  nimmt  die  neue  Adresse  des  Landtags
vom  19.  März  entgegen  und  ermahnt  in  seiner  Antwort,  die  Unterbreitung
  der  Vereinbarungen  bez.  der  gemeinsamen  Angelegenheiten
zu  beschleunigen.

30.  „  Preußen  erklärt  in  einer  Depesche  des  Grafen  Bismarck  nur
dann  abrüsten  zu  können,  wenn  Oesterreich  auch  gegen  Italien  wieder
  abrüste  (s.  Deutschland).

Mai.  Brand  auf  der  Fregatte  Novara  in  Pola.  Es  ergibt  sich,  daß
das  Feuer  durch  Italiener  angelegt  worden  ist.

„  (Ungarn).  Landtag:  Die  67er  Commission  wählt  für  die  gemeinsamen
  Angelegenheiten  eine  15er  Subcommission.
        <pb n="251" />
        b.

11.

12.

Oekterrelch.  249

.  Mai.  Eine  Depesche  des  Grafen  Mensdorff  an  Preußen  lehnt  die

Abrüstung  gegen  Italien  entschieden  ab  (s.  Deutschland).
„  Preußen  mobilisirt  jetzt  wirklich  den  größten  Theil  seiner  Armec.

„  Erzherzog  Albrecht  geht  nach  Verona  ab,  um  den  Oberbefehl

über  die  italienische  Armee  an  der  Stelle  Benedeks  zu  übernehmen.

„  Der  Kaiser  erläßt  auf  Grund  des  Septemberpatents  ohne  Zustimmung

  des  Reichsraths  ein  Gesetz,  giltig  für  das  ganze  Reich
mit  Ausnahme  Venetiens,  wonach  der  Staat  von  der  Nationalbank
die  Noten  zu  1  fl.  und  zu  5  fl.  im  Betrage  von  112  Mill.  übernimmt,
  dieselben  für  Staatsnoten  erklärt  und  ihnen  Zwangscurs
gibt.  Die  Nationalbank  hat  diesen  Betrag  dem  Staate  sofort  in
Banknoten  höherer  Appoints  zu  vergüten.  Die  neue  Schuld  wird
unter  die  Ueberwachung  der  Commission  zur  Controle  der  Staatsschuld
  gestellt  und  soll  nicht  über  den  Betrag  von  150  Mill.  erhöht
werden.  Begründet  wird  die  Maßregel  im  Eingange  des  Gesetzes
damit:

„Um  den  Staat  in  die  Lage  zu  setzen,  den  durch  die  äußern  Verwicklungen
  und  Kriegsbedrohungen  gesteigerten  Anforderungen  an  die  Finanzen  in
einer  Weise  Genüge  zu  leisten,  daß  einerseits  Meinen  Völkern  eine  Vermehrung
  der  Steuerlasten  nicht  aufgebürdet  werde,  andererseits  die  bisherigen,
mit  großen  finanziellen  und  volkswirthschaftlichen  Opfern  erzielten  Erfolge
in  Anbahnung  einer  festen  Landeswährung  thunlichst  erhalten  bleiben.“

Die  officiöse  Presse  sucht  zu  beweisen,  daß  durch  diese  Maßregel
die  Bankacte  vom  3.  Jan.  1863  nicht  verletzt  sei.  Die  öffentliche
Meinung  spricht  dagegen  überwiegend  die  Ueberzeugung  aus,  daß
dieß  der  Fall  und  daß  die  Herstellung  der  Valuta  damit  wieder
auf  unbestimmte  Zeit  hinausgeschoben  sei.

„  Der  Kaiser  befiehlt,  die  ganze  österreichische  Armee  auf  den
Kriegsfuß  zu  setzen  und  die  Nordarmee  an  der  böhmischen  und
schlesischen  Gränze  zu  concentriren.

„  Die  Staatsschuldencontrolcommission  beschließt  einstimmig,  einen
sehr  energischen  Bericht  an  den  Kaiser  zu  richten,  in  dem  sie  die  bisherigen
  Finanzoperationen  des  Grafen  Larisch  einer  herben  Kritik
unterzieht  und  dahin  schließt:

„Wenn  sich  schon  hierdurch  die  Ueberzeugung  aufdrängen  mußte,  daß  in
Oesterreich  die  Mitwirkung  der  Volksvertretung,  deren  Wirksamkeit  von  Ew.
Maj.  ohnehin  nur  zeitweilig  suspendirt  wurde,  bei  der  Verwaltung  der  Reichsfinanzen
  durch  längere  Zeit  ohne  die  schwersten  Nachtheile  nicht  mehr  entbehrt
werden  könne,  so  wird  diese  Ueberzeugung  geradezu  unwiderstehlich  Angesichts
  der  Verwicklungen,  welche  gegenwärtig  den  Frieden  bedrohen,  und
der  im  Drange  der  Verhältnisse  ergriffenen  finanziellen  Maßregeln.“

„  F-M.  Benedek  trifft  in  Wien  ein,  übernimmt  den  Oberbefehl

über  die  Nordarmee  und  erläßt  seinen  ersten  Tagsbefehl.

„  In  Folge  eines  aus  Wien  eingetroffenen  Befehls  wird  dem

französischen  Dampfer  Tampico  die  Einschiffung  der  österreichischen
Freiwilligen  nach  Mexico  (im  Widerspruch  mit  der  kaiserl.  Ent-
        <pb n="252" />
        250  Oesterrtich.

schließung  vom  11.  März)  vom  Hafencommandanten  von  Triest
untersagt.

17.  Mai.  Der  Stadtrath  von  Prag  beschließt  gegenüber  den  kriegerischen
Aussichten  einstimmig  (Deutsche  und  Czechen),  eine  Loyalitätsadresse
an  den  Kaiser  zu  richten.

18.  „  Bei  Florisdorf  sind  20,000  Arbeiter  mit  der  Errichtung  von
Erdforts  und  eines  befestigten  Brückenkopfes  zum  Schutze  der
Hauptstadt  beschäftigt.

20.  „  Beginn  des  Aufmarsches  der  Nordarmee  und  Einstellung  aller
Eisenbahnzüge  in  Böhmen  zu  diesem  Behufe.

22.  „  Kaiser  Ferdinand  siedelt  von  Prag  nach  Innsbruck  über.

24.  „  Die  Insignien  der  böhmischen  Krone  werden  von  Prag  nach
Wien  gebracht.

25.  „  Ein  auf  Grund  des  Septemberpatents  octroyirtes  Gesetz  erhöht
den  Betrag  der  Münzscheine  zu  10  kr.,  gegen  das  Gesetz  vom
17.  Nov.  1863,  von  4  wieder  auf  12  Mill.  fl.  —  Um  das  von
der  Notenfabrication  nicht  betroffene  Venetien  in  Mitleidenschaft  zu
ziehen,  wird  demselben  ein  Zwangsanlehen  von  12  Mill.  Gulden
aufgelegt.

26.  „  Das  ganze  Hauptquartier  Benedek's  geht  von  Wien  nach  Olmütz
  ab.

27.  „  Der  Finanzminister  sieht  sich  genöthigt,  den  Bericht  der  Staatsschulden-Controlcommission
  vom  11.  d.  M.  zur  Veröffentlichung  gelangen
  zu  lassen.  Die  officielle  „Wiener  Ztg.“  begleitet  denselben
mit  Bemerkungen,  wobei  sie  dem  Ruf  der  Commission  nach  Herstellung
  der  Februarfassung  mit  der  Erklärung  begegnet:

„Was  die  Controlscommission  anzuführen  unterließ,  soll  bier  ausgesprochen
  werden,  daß  nämlich  die  Möglichkeit  eines  lebensfähigen  Verfassungszustandes
  nur  durch  die  Einigung  der  Völker  gegeben  und  diese  nimmermehr
  durch  ein  Zurückgreifen  auf  Formen  erzielt  wird,  welche  thatsächlich
den  Zwiespalt  unter  den  Völkern  genährt  haben.“

28.  „  (Croatien).  Die  Stadtrepräsentanz  von  Agram  richtet  Angesichts
  der  Kriegsgefahr  eine  Loyalitätsadresse  an  den  Kaiser.

29.  „  (Ungarn).  Der  Bürgerausschuß  von  Pesth  richtet  Angesichts  der
Kriegsgefahr  eine  Loyalitätsadresse  an  den  Kaiser.

4.  Juni.  Oesterreich  überantwortet  die  Entscheidung  der  schleswig-holsteinischen
  Verwickelung  dem  Bundestage  und  knüpft  seine  Theilnahme
  an  der  von  den  neutralen  Großmächten  vorgeschlagenen
Friedensconferenz  an  Bedingungen,  die  einer  Ablehnung  gleichkommen.
Die  neutralen  Großmächte  erklären  auch  wirklich,  in  Folge  der

Haltung  Oesterreichs  auf  ihren  Plan  verzichten  zu  wollen.  Z
D.  die  Erklärung  Oesterreichs  am  Bunde  und  die  erste  Depesche  an  die
neutralen  Grohmöchte  im  Ergänzungsheft  S.  90  u.  92,  die  zweite  Depesche
vorn  S.  69.
        <pb n="253" />
        Oesterrelch.  251

2.  Juni.  Der  österr.  Statthalter  in  Holstein  ruft  die  dortige  Ständever-7.



sammlung  auf  den  11.  d.  M.  nach  Itzehoe  zusammen.

„  Die  Preußen  rücken  mit  großer  Uebermacht  in  Holstein  ein.
Die  Oesterreicher  räumen  Kiel  und  concentriren  sich  unter  Protest
um  Altona.

9.  „  Ein  kaiserl.  Handschreiben  an  den  Fürsten  Colloredo-Mannsfeld

10.

11.

12.

14.

1

16.

drückt,  unter  Bezugnahme  auf  den  Vortrag  der  Staatsschulden-Controlcommission
  vom  11.  Mai,  die  Befriedigung  des  Kaisers  aus
über  die  Ordnung  im  Staatsschuldendienst,  will  es  der  patriotischen
Absicht  der  Commissionsmitglieder  zu  gut  halten,  daß  sie  gesetzlich
sanctionirte  Finanzmaßregeln  in  Erörterung  gezogen  und  politische
Erwägungen  daran  geknüpft  hätten,  und  sichert  das  Recht  der  Bölker
  zu,  durch  ihre  legalen  Vertretungen  bei  der  Gesetzgebung  und
Finanzgebahrung  beschließend  mitzuwirken.  Die  off.  „Wiener  Zig."
veröffentlicht  gleichzeitig  einen  Vortrag  des  Finanzministers  an  den
Kaiser,  durch  welchen  er  sich  gegenüber  der  scharfen  Kritik  der
Staatsschulden-Controlcommission  in  ihrem  Bericht  vom  11.  Mai
zu  rechtfertigen  sucht.
„  Der  preußische  General  in  Holstein  übernimmt  die  Verwaltung
auch  dieses  Herzogthums,  löst  die  bisherige  Landesregierung  auf
und  verhindert  mit  Gewalt  den  Zusammentritt  der  Ständeversammlung
  in  Itzehoe.
„  Der  österreichische  Statthalter  in  Holstein  erklärt,  daß  er  der
Gewalt  weiche.  Oesterreich  klagt  am  Bunde  gegen  Preußen  wegen
gewaltthätiger  Selbsthülfe  in  Holstein  und  trägt  auf  Mobilmachung
der  ganzen  Bundesarmee,  die  preuß.  Bundesarmeecorps  allein  ausgenommen,
  nach  Art.  XIX  der  Wiener  Schlußacte  an.

S.  die  Proclamation  Gablenz  und  den  Antrag  Oesterreichs  im  Ergänzungsheft
  S.  86.

Die  Oesterreicher  räumen  die  Bundesfestungen  und  Frankfurt.
„  Die  Oesterreicher  räumen  Holstein.  Oesterreich  ruft  seinen  Gesandten
  in  Berlin  ab  und  stellt  dem  preuß.  Gesandten  in  Wien
seine  Pässe  zu.
„  Der  Bundestag  erhebt  mit  9  gegen  6  Stimmen  den  Antrag
Oesterreichs  zum  Beschluß.  Preußen  erklärt  denselben  für  bundeswidrig
  und  den  Bund  dadurch  für  gebrochen  und  verläßt  die  Bundesversammlung.
  Abschluß  einer  besondern  Militärconvention  mit
Bayern,  durch  welche  sich  die  ssterr.  Regierung  ausdrücklich  verpflichtet,
  keine  einseitigen  Friedensverhandlungen  mit  Preußen  zu  führen,
vielmehr  solche  Verhandlungen  nur  unter  Theilnahme  eines  Bevollmächtigten
  Bayerns  einzuleiten  und  im  Einverständnisse  mit  diesem
abzuschließen".  (S.  den  vollständigen  Wortlaut  S.  91).
„  Der  Gemeinderath  von  Wien  erläßt  eine  Loyalitätsadresse  an  den
Kaiser.  Kriegerische  Antwort  des  Kaisers.

Prcußen  richtet  Sommationen  an  Sachsen,  Hannover  und  Kur-
        <pb n="254" />
        252

Oeslerrtich.

hessen  und  läßt,  nachdem  dieselben  von  allen  drei  Regierungen  ab—
gelehnt  worden  sind,  seine  Truppen  in  diese  Staaten  einrücken.  Die
sächsische  Armee  zieht  sich  nach  Böhmen  zurück  und  vereinigt  sich
mit  der  österr.  Nordarmee,  die  kurhessischen  und  hannover'schen
Truppen  gehen  südwärts,  um  sich  mit  den  andern  Bundestruppen  zu
vereinigen,  die  kurhessischen  mit  dem  8.  Bundesarmeecorps,  die  hannover'schen
  wo  möglich  mit  den  Bayern.

16.  Juni.  Oesterreich  erklärt  am  Bunde,  daß  die  kaiserl.  Regierung  allen

17.

18.

bundesgetreuen  Regierungen  ausdrücklich  ihren  Besitzstand  garantire
und  läßt  sich  auf  die  Klage  Sachsens  gegen  Preußen  mit  Bayern
beauftragen,  die  preußische  Vergewaltigung  Sachsens  „mit  Gewalt
zurückzuweisen  und  zu  einem  solchen  Vorgehen  ohne  Aufschub  das
Nöthige  vorzukehren“.

„  Kriegsmanifest  des  Kaisers  an  seine  Völker.  (Siehe  dasselbe

S.  102).

„  (Croatien).  Die  croaatische  Deputation  verläßt  Pesth  wieder,

ohne  einen  Ausgleich  mit  den  Ungarn  zu  Stande  gebracht  zu  haben.

Der  dem  Landtag  erstattete  Bericht  der  Deputation  beginnt  mit
einer  Auszählung  der  Punkte,  bei  denen  in  Bezug  auf  die  frühern  staatsrechtlichen
  Beziehungen  zwischen  Ungarn  und  Croatien  die  Ansichten  der  beiden
Hälsten  der  Deputation  auseinandergegangen,  und  fährt  sodann  fort,  wie
folgt:  „Diese  Unterschiede,  so  groß  sie  auch  sein  mögen,  sind  nicht  entscheidend,
da  wir  auch  beim  Vorhandensein  derselben  auf  Grundlage  vollkommener
Gleichberechtigung  mit  der  ungarischen  Deputation  verhandeln  konnten  und
gegenwärtig  factisch  jene  gesetzlichen  Rechte  ausüben,  welche  uns  für  die  Vergangenheit
  abgesprochen  werden.  Dagegen  sind  folgende  Puncte  entscheidend:
1)  Wir  sagen,  daß  für  das  dreinige  Königreich  in  jedem  Falle  eine  separate
Krönungsurkunde  verabredet  werden  muß;  die  ungarische  Deputation  sagt,
daß  nur  eine  und  gleichlautende  Krönungsurkunde  vorhanden  sein  darf,  welche
indessen  in  einer  besondern  Ausfertigung  auch  für  das  dreieinige  Königreich
herausgegeben  werden  kann.  2)  Wir  sagen,  Fiume  ist  ein  integrirender  Bestandtheil
  des  dreieinigen  Königreichs,  und  diese  Hafenstadt  kann  nur  durch
dieses  Königreich  mit  der  ungarischen  Krove  verbunden  werden;  die  ungarische
Deputation  will  dieß  aber  keineswegs  anerkennen.  3)  Wir  haben  gewünscht,
daß  diese  Frage  vertagt  werde,  bis  die  Hauptsache  gelöst  ist;  auch  die  ungarische
  Deputation  äußerte  den  Wunsch,  daß  dieserwegen  der  Faden  der  Verhandlungen
  nicht  abgebrochen  werde.  Dabei  betonte  sie  aber  ausdrücklich,
daß  sie  weder  selbst  anerkennen,  noch  dem  Landtage  zur  Anerkennung  emxfehlen
  kann,  daß  Fiume  zu  Croatien  gehört.  4)  Wir  sagen  schließlich,  daß  unfer
Verhältniß  zu  Ungarn  so  lange  nicht  geregelt  werden  kann,  bis  nicht  die
Beziehungen  aller  Königreiche  und  Länder  der  ungarischen  Krone  gegenüber
der  Gesammtmonarchie  geregelt  sind.  Unser  Präsident  hat  bei  der  ersten
Zusammenkunft  der  ungarischen  Deputation  eröffnet,  daß  diese  zwei  Fragen
unzertrennlich  seien  und  daß  wir  deßwegen  wünschten,  uns  mit  Ungarn  zu
verständigen,  um  gemeinschaftlich  bei  der  Lösung  dieser  Fragen  mitzuwirken;
die  ungarische  Deputation  sagte,  daß  sie  mit  uns  nur  dahin  verhandeln
könne,  auf  welche  Art  wir  im  ungarischen  Landtage  vertreten  sein  wollen,
was  nach  unserer  Ansicht  so  lange  nicht  sein  kann,  bis  unsere  Beziehungen
gegenüber  Ungarn  nicht  gänzlich  geregelt  und  ins  Reine  gebracht  worden
sind.  Dieß  hängt  aber  wieder,  wie  schon  gesagt,  von  der  Regelung  der  Beziehungen
  gegenüber  der  Gesammtmonarchie  ab.  In  diesen  wichtigen  Puncten
        <pb n="255" />
        Oesterreich.  253

differirend,  konnten  sich  die  Regnicolar-Depntationen  nicht  einverstehen,  noch
konnten  wir  die  Verhandlung  zu  Ende  führen,  welche  uns  durch  den  Landtag
  zur  Aufgabe  gemacht  war.“

18.  Juni.  Der  Bundestag  in  Frankfurt  beschließt,  da  nun  auch  Kurhessen

21.

24.—

25.

und  Hannover  gegen  Preußen  klagen  und  Hülfe  verlangen,  daß
nicht  bloß  Oesterreich  und  Bayern,  sondern  alle  in  der  Versammlung
  vertretenen  Regierungen  verpflichtet  seien,  dem  gewaltthätigen
Vorgehen  Preußens  entgegenzutreten.

„  Die  Armeen  Preußens  setzen  sich  von  Schlesien  und  Sachsen  aus
gegen  Oesterreich  in  Bewegung  und  überschreiten  ohne  Widerstand
die  böhmische  Grenze.

„  Die  JItaliener  unter  dem  Oberbefehl  des  Königs  Victor  Emanuel
und  Gen.  Lamarmora  als  Chef  des  Generalstabs  gehen  über  die  Etsch.
Schlacht  von  Custoza.  Sieg  der  Oesterreicher  unter  dem  Erzherzog
Albrecht.  Die  Italiener  ziehen  sich  wieder  über  die  Etsch  zurück.
Ein  damit  combinirter  Angriff  der  Italiener  am  untern  Po  unter
Cialdini  unterbleibt  in  Folge  des  Ausgangs  der  Schlacht  von  Custoza.

„  (Ungarn).  Der  hohe  Clerus  lehnt  in  einer  Conferenz  in
Ofen  eine  in  Vorschlag  gebrachte  erkleckliche  Anleihe  an  den  Staat
mit  Rücksicht  auf  das  Concordat,  das  jede  Veräußerung  vom  Kirchengut
  ohne  die  Genehmigung  des  heil.  Stuhles  verbietet,  ab  und  beschränkt
  sich  auf  eine  Ergebenheitsadresse  an  den  Kaiser  und  eine
Spende  von  200,000  fl.  für  die  Verwundeten.

„  (Ungarn).  Unterhaus:  Das  15er  Subcomiteé  des  67er  Ausschusses
  schließt  sein  Operat  in  einem  Mehrheits=  und  einem  Minderheitsantrag:


Diejenigen  Artikel  des  Mehrheitsantrags,  welche  die  Behandlungsweise  der
gemeinsamen  Angelegenheiten  betrefsen,  lauten:

21.  Dieser  Pact  und  diese  Feststellung  kann  dergestalt  erfolgen,  daß  einerseits
  die  Vertretung  der  Länder  der  ungarischen  Krone,  andererseits  die  Vertretung
  (gyülése)  der  übrigen  Länder  Sr.  Majestät  Jgede  von  ihrer  Seite
eine  gleich  große  Deputation  wählen.  Diese  zwei  Deputationen  werden  bei
Einflußnahme  der  betreffenden  verantwortlichen  Ministerien  einen  mit  Details
unterstützten  Vorschlag  bezüglich  der  erwähnten  Proportion  ausarbeiten.

22.  Diesen  Vorschlag  unterbreitet  jedes  Ministerium  dem  betreffenden
Reichstage,  wo  derselbe  ordnungsgemäß  behandelt  wird.  Ein  jeder  Reichstag
theilt  seine  Beschlüsse  im  Wege  der  betreffenden  Ministerien  dem  anderen
Reichstage  mit  und  die  dergestalt  zu  bewirkenden  Feststellungen  beider  Theile
werden  Sr.  Majestät  zur  Sanctionirung  unterbreilet  werden.

23.  Sollten  beide  Deputationen  bezüglich  des  Vorschlages  sich  nicht  einigen
können,  so  wird  das  Gutachten  eines  jeden  Theiles  beiden  Reichstagen  vorvorgelegt.
  Sollten  jedoch  beide  Reichstage  sich  nicht  einigen  können,  dann
wird  Se.  Majestät  auf  Grund  der  unterbreiteten  Daten  die  Frage  lösen.

24.  Die  bezüglich  der  Proportion  abzuschließende  Vereinbarung  kann  sich
bloß  auf  eine  bestimmte  Zeit  erstrecken,  nach  Ablauf  derselben  findet  neuerdings
  auf  dieselbe  Weise  eine  neue  Vereinbarung  statt.

26.  Voraus  schicken  wir,  daß,  wie  immer  die  Feststellung  des  Reichstags
bezüglich  der  gemeinsamen  Angelegenheiten  und  des  Modus  ihrer  Behandlung
beschaffen  sei,  dieselbe,  unserer  Ansicht  nach,  factisch  insolange  nicht  ins  Leben
treten  kann,  als  die  Verfassung  des  Landes  nicht  ihrem  ganzen  Umfange  nach
        <pb n="256" />
        254

Gesterresch.

factisch  wiederhergestellt  wird.  Und  dies  ist  die  eine  der  Grundbedingungen
unseres  Vorschlages.

29.  Ein  gemeinsames  Ministerium  muß  für  die  Gegenstände  errichtet
werden,  welche,  als  in  der  That  gemeinsam,  weder  unter  die  gesonderte  Administrative
  der  Länder  der  ungarischen  Krone,  noch  der  übrigen  Länder  Sr.
Majestät  gehören.  Dieses  Ministerium  darf  neben  den  gemeinsamen  Angelegenheiten
  die  besonderen  Adminlstrativ-Angelegenheiten  weder  des  einen,
noch  des  anderen  Theiles  führen,  noch  auf  dieselben  Einfluß  üben.  Verantwortlich
  wird  ein  jedes  Mitglied  dieses  Ministeriums  bezüglich  alles  dessen  sein,
was  in  sein  Bereich  gehört:  verantwortlich  wird  aber  auch  das  ganze  Ministerium
  gemeinschaftlich  bezüglich  seiner  derartigen  amtlichen  Verfügungen
sein,  welche  es  gemeinschastlich  sestzeeell  hat.

30.  In  Betreff  jenes  Theiles  der  gemeinsamen  Angelegenheiten,  welcher
nicht  rein  zur  Administrative  gehört,  halten  wir  weder  einen  vollen  Reichsrath,
  noch  ein  wie  immer  zu  benennendes  gemeinsames  oder  Central-Parlament
  für  zweckmäßig  und  nehmen  keines  derselben  an,  sondern  wünschen,
daß,  nachdem  auch  nach  der  Allerhöchsten  Thronrede  Sr.  Majestät  die  pragmatische
  Sanction  unser  gemeinsamer  Ausgangspunkt  ist,  einerseits  die
Länder  der  ungarischen  Krone  zusammen,  andererseits  die  übrigen  Länder  und
Provinzen  Sr.  Majestät  zusammen  als  zwei  gesonderte  und  ganz  gleich  berechtigte
  Theile  angesehen  werden  mögen.  Folglich  halten  wir  die  vollkommene
  Parität  der  beiden  Theile  bei  Behandlung  der  gemeinsamen  Angelegenheiten
  für  eine  unerläßliche  Bedingung.

31.  Diesem  Principe  der  Parität  zufolge  möge  seitens  Ungarns  der  ungarische
  Reichstag  eine  Delegatioun  von  bestimmter  Mitgliederzahl  wählen,  und
zwar  aus  beiden  Häusern  des  Reichstages.  Gleichermaßen  mögen  auch  die
übrigen  Länder  und  Provinzen  Sr.  Majestät  auf  constitutionellem  Wege  eine
Delegation  aus  ebenso  vielen  Mitgliedern  von  ihrer  Seite  wählen.

32.  Diese  Delegationen  sind  bloß  auf  Ein  Jahr,  das  ist  auf  eine  Sitzungsperiode
  des  Reichstags  zu  wählen,  und  mit  Ablauf  des  Jahrs  oder  dem  Beginn
  einer  neuen  Session  hört  deren  Wirkungskreis  vollständig  auf.  Die
Mitglieder  derselben  können  indessen  auch  aufs  Neue  gewählt  werden.

33.  Jede  der  Delegationen  wählt  gesondert  aus  ihrer  Mitte  frei  ihren
Vorsitzenden  und  Schriftführer  und,  soweit  sie  noch  ein  anderes  Amtspersonale
bedarf,  sämmtliche  Mitglieder  desselben  und  stellt  selbsi  ihre  Geschäftsordnung

  fest.

34.  Die  Delegationen  werden  jederzeit  durch  Se.  Majestät  für  einen
bestimmten  Termin  einberufsen  und  zwar  abwechselnd  in  dem  einen  Jahre
nach  Pesth,  in  dem  andern  nach  Wien,  oder  falls  die  Vertretung  der  übrigen
Länder  und  Se.  Majestär  es  wünschte,  in  irgend  einer  anderen  Hauptstadt
dieser  Länder.

35.  Jede  Delegation  hält  gesonderte  Sitzungen  und  beschließt  in  denselben
  mit  Abstimmung  nach  Köpfen  und  der  absoluten  Stimmenmehrheit
sämmtlicher  Delegationsmitglieder  und  was  die  Moajorität  beschloß,  ist  als
Beschluß  der  ganzen  Delegation  anzusehen.  Eine  Sondermeinung  können
die  einzelnen  Mitglieder  wohl  zu  ihrer  eigenen  Rechtsertigung  in  das
Protokoll  aufuehmen  lassen,  doch  schwächt  dies  die  Krast  des  Beschlusses  nicht.

36.  Die  beiden  Delegationen  dürsen  miteinander  in  einer  gemischten
Sitzung  nicht  berathen,  sondern  jede  theilt  ihre  Ansichten  und  Beschlüsse  der
anderen  schriftlich  mit,  und  im  Falle  einer  Meinungsdifferenz  bestreben  sie
sich  gegenseitig  durch  geschriebene  Nuncien  aufzuklären.  Diese  Nuncien  sertigt
jene  Delegation  in  ihrer  eigenen  Sprache  an,  indem  sie  zugleich  auch  eine
authentische  Uebersetzung  anschließt.  —-47.

  Wenn  es  durch  diesen  Schriftenwechsel  nicht  gelänge,  die  Ansichten  der
beiden  Delegationen  in  Einklang  zu  bringen,  dann  halten  die  beiden  Delegationen
  eine  gemeinschaftliche  Sitzung,  jeboch  ausschließlich  nur  zum  Behufe
        <pb n="257" />
        Oesterreich.  255

einer  einfachen  Abstimmung.  In  dieser  gemeinschaftlichen  Sitzung  präsidiren
die  Präsidenten  der  beiden  Delegationen  gemeinschaftlich  miteinander,  ihr
Wirkungskreis  erstreckt  sich  jedoch  auf  nichts  anderes,  als  auf  Ueberwachung
des  Abstimmungsactes  und  auf  das  Aussprechen  des  Majeritätsvotums.  Zur
Beschlußfassung  ist  die  absolute  Majorität  sämmilicher  Mitglieder  beider  Delegationen
  erforderlich.  Das  Protocoll  wird  durch  die  Schriftführer  beider
8  in  der  Sprache  eines  jeden  Theiles  gesührt  und  gemeinschaftlich  authentificitt.


26.  Juni.  (Ungarn).  Ein  k.  Rescript  vertagt  den  Landtag  mit  Nücksicht
auf  die  eingetretenen  Kriegsereignisse  auf  unbestimmte  Zeit.

„  „  Die  österreichische  Nordarmee  beginnt  den  preußischen  Armeen
unter  dem  Kronprinzen,  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  und  dem
General  Herwarth  v.  Bittenseld  bei  ihrem  Austritte  aus  den  böhmischen
  Defilken  und  ihrem  weiteren  Vorrücken  wie  ihrer  Vereinigung
  in  Böhmen  Widerstand  entgegen  zu  setzen.  Die  Oesterreicher
  unter  Clam-Gallas  werden  von  den  Preußen  unter  dem
Prinzen  Friedrich  Karl  bis  Münchengrätz  zurückgeworfen.  Die
Preußen  unter  dem  Kronprinzen  nehmen  Nachod.

27.  „  Die  Oesterreicher  unter  Ramming  versuchen  umsonst,  die  Preußen
unter  dem  Kronprinzen  daran  zu  verhindern,  aus  dem  Defilé  zwischen
Nachod  und  Skalitz  hervorzubrechen.  Die  preußische  Elbarmee  unter
General  Herwarth  v.  Bittenfeld  bewerkstelligt  ihre  Vereinigung  mit
der  Armee  des  Prinzen  Friedrich  Karl.

„  „  Der  Bundestag  in  Frankfurt  überträgt  den  Oberbefehl  über
sämmtliche  Bundesarmeecorps  dem  Prinzen  Karl  von  Bayern  in  der
Weise,  daß  „die  oberste  Leitung  der  Operationen  der  vereinigten
Armeen  Oesterreichs  und  des  deutschen  Bundes  auf  Grund  eines
zwischen  dem  kaiserlichen  Oberbefehlshaber  und  dem  Prinzen  Karl
zu  verabredenden  Plans  von  dem  österr.  Obercommandanten  F8M.
Benedek  auszugehen  habe“.

28.  „  Die  Preußen  unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  nehmen  Münchengrätz
  und  drängen  die  Oesterreicher  unter  Clam-Gallas  bis  Gitschin
zurück;  die  Preußen  unter  dem  Kronprinzen  nehmen  Trautenau  und
Burgersdorf  gegen  die  Oesterreicher  unter  Gablenz  und  ebenso
Skalitz  gegen  die  Oesterreicher  unter  dem  Erzherzog  Leopold.

„  „  Der  König  von  Hannover  capitulirt  mit  seiner  Armee  bei  Langensalza.
  Den  Preußen  steht  damit  in  Norddeutschland  kein  Feind
mehr  gegenüber.  Die  kleinen  norddeutschen  Staaten  beginnen  nach
und  nach  alle,  sich  an  Preußen  anzuschließen,  in  Frankfurt  ihren
Austritt  aus  dem  bisherigen  deutschen  Bunde  anzuzeigen  und  ihre
Truppen  dem  König  von  Preußen  zur  Verfügung  zu  stellen.

29.  „  Die  Preußen  unter  dem  Prinzen  Friedrich  Karl  nehmen  Gitschin
gegen  die  Oesterreicher  unter  Clam-Gallas  und  vereinigen  sich  mit
der  Armee  des  Kronprinzen.  Die  Oesterreicher  sind  auf  der  ganzen
Linie  in  vollem  Rückzuge  gegen  Königgrätz.
        <pb n="258" />
        256  Gekerreich.

30.  Juni.  Benedek  gesteht  in  einem  Telegramm  aus  Dubenec,  daß  er  sich
genöthigt  gesehen  habe,  den  Rückzug  in  der  Richtung  von  Königgrätz
anzutreten.  Große  Consternation  in  Wien,  wo  bisher  fälschlicher
Weise  nur  günstige  Nachrichten  vom  Kriegsschauplatz  verbreitet  werden
  waren.

2.  Juli.  Beginn  der  Armirung  der  auf  dem  rechten  Donauufer  bei
Florisdorf  zum  Schutze  Wiens  aufgeworfenen  Schanzen.

3.  „  Schlacht  von  Königgrätz.  Entscheidende  Niederlage  der  Oesterreicher
  unter  Benedek.  Benedek  sammelt  die  Trümmer  der  Nordarmee
  und  zieht  sich  mit  denselben  gegen  Olmütz  zurück.

4.  „  Graf  Mensdorff  geht  selbst  nach  Königgrätz,  um  sich  von  der
Lage  der  Dinge  zu  überzeugen.  Gegen  die  Generale  Benedek,
Henikstein,  Krismanic  und  Clam-Gallas  wird  eine  Untersuchung  eingeleitet.


5.  „  Der  französische  Moniteur  verkündet,  daß  der  Kaiser  von  Oessterreich
  Venetien  an  den  Kaiser  der  Franzosen  abgetreten  und  daß  dieser
die  Vermittlung  nicht  bloß  zwischen  Oesterreich  und  Italien,  sondern
auch  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  übernommen  habe.  Diese  Vermittlung
  wird  jedoch  von  Italien  sofort  nur  unter  Berufung  auf  seinen
Allianzvertrag  mit  Preußen  zugestanden,  nachdem  es  keinen  einseitigen
  Frieden  mit  Oesterreich  einzugehen  befugt  sei,  während
Preußen  die  Vermittlung  nur  unter  Bedingungen  annimmt,  die
dahin  zielen,  Oesterreich  aus  Deutschland  vollständig  auszuschließen
und  ganz  Deutschland  der  Leitung  Preußens  zu  unterstellen.

„  Der  Wiener  Gemeinderath  verhandelt  in  vertraulicher  Sitzung

über  die  Möglichkeit  einer  Invasion  der  Preußen.  Der  Silberschagz

der  Bank  wird  nach  Komorn  zu  schaffen  angefangen.

„  „  Der  Frankfurter  Bundestag  beschließt,  den  Bundesregierungen  auf
das  Eindringlichste  zu  empfehlen,  durch  Organisation  von  Milizen,
Landwehren  und  selbst  auch  Freicorps  alle  Wehrkräfte  der  in  ihrer
Selbständigkeit  bedrohten  deutschen  Bundesstaaten  in  Fluß  zu  bringen
und  durch  Anwendung  aller  zu  Gebote  stehenden  Mittel  die  Sicherung
  eines  ehrenvollen  Ausgangs  zu  erzielen.

7.  „  Ein  Manifest  des  Kaisers  an  die  Völker  des  Königreichs  Ungarn
erwartet,  daß  „die  kampftüchtigen  Söhne  Ungarns,  vom  Gefühle
angestammter  Treue  geleitet,  freiwillig  unter  die  Fahnen  eilen  werden".
  Die  Erwartung  geht  nicht  in  Erfüllung  und  das  Manifest
bleibt  so  zu  sagen  gänzlich  erfolglos.  (s.  Seite  129.)

Der  Kaiser  ermächtigt  den  Finanzminister,  200  Mill.  G.  durch
freiwilliges  Anlehen  oder  durch  Staatsnotenvermehrung  zu  beschaffen.
Bis  die  Beschaffung  möglich,  hat  die  Nationalbank  die  nöthigen  Geldmittel,
  vorläufig  bis  60  Mill.  in  Banknoten  vorzuschießen.

1
        <pb n="259" />
        Gekerreich.  257

Der  Gemeinderath  von  Salzburg  verlangt  vom  Kaiser  die  sofortige
  Einberufung  des  Reichsrathes.

8.  Juli.  Die  Preußen  besetzen  Prag.

9.  „  Benedek  langt  mit  seinem  Hauptquartier  in  Olmütz  an.

10.  „  Verhandlungen  in  Paris  über  die  Grundlagen  eines  Waffenstillstands
  mit  Friedenspräliminarien.  Ein  eigenhändiges  Schreiben
des  Königs  von  Preußen  an  Napoleon  beharrt  auf  der  von  Bismarck
  bereits  aufgestellten  Bedingung  des  vollständigen  Ausschlusses
Oesterreichs  aus  Deutschland.

„  „  Ein  Manifest  des  Kaisers  an  seine  sämmtlichen  Völker  erklärt,
daß  er  nie  in  den  Abschluß  eines  Friedens  willigen  werde,  der  die
Grundbedingungen  der  Machtstellung  des  Reichs  erschüttern  würde,
und  mahnt  zur  Ausdauer.  (s.  Seite  131.)

„  „  Erzh.  Albrecht  wird  zum  Commandanten,  FML.  v.  John  zum
Generalstabschef  der  sämmtlichen  operirenden  Armeen  Oesterreichs
ernannt.

„  „  Der  Bürgermeister  von  Wien  drückt  in  einer  Audienz  dem  Kaiser
die  Besorgnisse  der  Reichshauptstadt  aus.  Der  Kaiser  erklärt,  daß
Wien  nicht  der  Gegenstand  der  Vertheidigung  sein  werde  und  durch
die  Verschanzungen  und  die  neue  Aufstellung  der  Armee  nur  dem
Uebergang  des  Feindes  über  die  Donau  gewehrt  werden  solle.

„  „  Der  Gemeinderath  von  Glatz  beschließt,  den  Kaiser  in  einer
Loyalitätsadresse  nicht  nur  um  Wiedereinführung  der  sistirten  Verfassung,
  sondern  um  Veränderung  des  ganzen  Regierungsfhstems  zu
bitten.

„  „  Die  Oesterreicher  beginnen  Venetien  mit  Ausnahme  des  Festungsvierecks
  und  der  Stadt  Venedig  zu  räumen.  Die  Festungswerke  von
Rovigo  werden  von  ihnen  in  die  Luft  gesprengt.

„  „  Ministerrath  in  Paris.  Kaiser  Napoleon  entscheidet  gegen  eine
active  Unterstützung  Oesterreichs.  Verständigung  mit  Preußen  über
die  Grundlage  eines  Waffenstillstands  mit  Friedenspräliminarien
zwischen  Oesterreich  und  Preußen:  Preußen  nimmt  die  französischen
Vorschläge  an.  Frankreich  übernimmt  es,  dieselben  in  Wien  zu
empfehlen.  (s.  Seite  133.)

14.  „  Armeebefehl  des  Erzherzogs  Abrecht  an  die  Südarmee.  (s.  Seite
134.)  Die  ersten  Truppen  derselben  treffen  in  Wien  ein.

„  „  Der  Frankfurter  Bundestag  beschließt,  seinen  Sitz  vor  den  anrückenden
  Preußen  provisorisch  nach  Augsburg  zu  verlegen.

12.  „  Die  Preußen  rücken  in  Brünn  ein.

12./13.  Juli.  Eine  von  Frankreich  zwischen  Oesterreich  und  Preußen
vermittelte  Waffenruhe  kommt  nicht  zu  Stande.  (s.  Seite  135.)

13.  „  Die  Preußen  sind  bis  zur  Thayalinie  vorgerückt.  Erzyerzog
Albrecht  langt  in  Wien  an  und  erläßt  seinen  ersten  Tagsbefehl.

„  „  Ein  französischer  Cabinetscourier  überbringt  die  zwischen  Frankreich
und  Preußen  vereinbarten  Friedensbedingungen  nach  Wien.

17
        <pb n="260" />
        258  Ocketreith.

14.  Juli.  Die  Preußen  rücken  bei  Jetzelsdorf  ins  Erzherzogthum  Oesterreich
  ein.

„  „  Oesterreich  entschließt  sich,  die  französisch-preußischen  Friedensbedingungen
  im  Princip  anzunehmen.

15.  „  Benedek  verläßt  mit  dem  Rest  seiner  Armee  Olmütz,  um  sie  mit
der  unter  dem  Erzherzog  Albrecht  an  der  Donau  aufgestellten  Armee
zu  vereinigen.  1

16.  „  Die  Preußen  rücken  in  Frankfurt  ein.

17.  „  Die  Preußen  besetzen  Lundenburg,  den  Knotenpunkt  der  Wien-Brünner
  und  Wien-Olmützerbahn.  Eine  Abtheilung  derselben  geht
bei  Horitz  über  die  March  auf  ungarischen  Boden.  Keine  größeren
österreichischen  Truppenmassen  stehen  mehr  auf  dem  linken  Donauufer
  gegen  die  Preußen.  Dagegen  langt  ein  Regiment  der  italienischen
  Armee  um  das  andere  zum  Schutz  der  Donaulinie  an,  ebenso
das  sächsische  Armeecorps  von  Linz  her.  Aufgebot  des  Landsturms
in  Niederösterreich,  Oberösterreich,  Kärnthen,  Krain  und  Steyermark.
Die  Bevölkerung  remonstrirt  dagegen.  Der  Gemeinderath  von  Wien
beschließt,  eine  Bürgerwehr  von  20,000  Mann  (Steuerzahler  und
Beamtete)  zu  errichten;  die  Regierung  genehmigt  den  Beschluß  sofort.
  Die  Adresse  des  Wiener  Gemeinderaths  erklärt  dem  Kaiser
unumwunden  1

„daß  die  liesernste  Lage  des  Reichs  weniger  durch  die  letzten  Mißerfolge
ins  Feld,  als  durch  die  unglückliche  Politik  herbeigeführt  worden  sei,  welche

die  Rathgeber  der  Krone  zum  Theil  schon  seit  einer  langen  Reihe  von  Jahren

sowohl  im  Innern  als  nach  Außen  verfolgt  hätten“

und  verlangt  nicht  bloß  eine  Aenderung  des  Regierungssystems,

sondern  auch  einen  Wechsel  der  Personen  der  Regierung.  Ein

Manifest  des  Kaisers  ruft  alle  waffenfähigen  Männer  Tyrols  zur

Vertheidigung  des  Vaterlands  gegen  Italien  auf.
„  „  (Ungarn).  Ein  Artikel  (Deaks)  im  „Pesti  Naplo“  präcifirt
die  Stellung  und  die  Forderungen  Ungarns  gegenüber  der  bedrängten
Lage  des  Reichs  auf  Grund  des  Resultats  einer  bei  Baron  Kemeny
abgehaltenen  Conferenz  der  hervorragendsten  Führer  des  Unterhauses:
  «

»...Währenbwir«dießaussprechen,müssenwirzngleicherklären,daßes

selbst  Angesichts  der  trüben  Zukunst  der  höchste  Wunsch  der  Nation  fei:  sich
auf  den  Boden  der  Verträge  zu  stellen,  im  Recht  und  im  Gesetze  jene  Kraft
zu  finden,  welche  dem  Bundesverhältnisse  Kraft,  dem  Vaterlande  Sicherbeit
zu  bieten  vermag.  Dieser  Wunsch  aber  verlangt  rasche  Befriedigung.  Die
gefährliche  Lage  der  Monarchie  gestattet  kein  Zögern.  Ein  beträchtlicher  Theil
des  Reiches  ist  von  feindlichen  Heeren  überschwemmt,  nur  Ungarn  steht  noch
frei  da.  Aber  Ungarn  ist  todt.  Mit  Ungarn  kann  Alles,  oder  mindestens
Vieles  gethan  werden.  Aber  Ungarn  selber  kann  nichts  thun,  denn  ihm  sind
die  Hände  gebunden.  Was  seine  Hände  frei  machen,  ihm  wieder  Leben  einhauchen
  kann,  das  ist  einzig  und  allein  cine  parlamentarische  Reglerung.
Wenn  Ungarn  für  die  Monarchie,  für  die  Verträge  noch  etwas  thun  kann,
so  ist  dieß  nur  dann  möglich,  wenn  ihm  die  Freiheit  der  Actlon  wiedergegeben,
  wenn  an  seine  Spitze  eine  Regierung  gestellt  wird,  welche  der  Ausfluß
        <pb n="261" />
        Oesterreich.  259

des  Nationalwillens  ist  und  in  welcher  die  Nation  eine  Garanlie  ihres  Bestandes
  und  ihrer  Rechte  erblickt.“

18.  Juli.  Die  Preußen  besetzen  Darmstadt  und  Wiesbaden.  Der  Großherzog
  von  Hessen  und  der  Herzog  von  Nassau  fliehen.

"  „  (Ungarn).  Deak  in  Wien  unterhandelt  mit  der  Regierung
über  das  Zugeständniß  eines  eigenen  Ministeriums  an  Ungarn.

19.  „  Benedek  hat  sich  mit  dem  Reste  der  Nordarmee  glücklich  nach  Ungarn
  durchgeschlagen.

21.  „  Seeschlacht  bei  Lissa.  Glänzender  Sieg  der  österreichischen  Flotte
unter  Tegethoff  über  die  viel  stärkere  italienische  unter  Persano.
22.,  Letztes  Gefecht  zwischen  Preußen  und  Oesterreichern  bei  Blumenau
unweit  Preßburg.  Die  preußische  Armee  hat  sich  auf  dem  Marchfeld
  gegen  Wien  concentrirt;  das  Hauptquartier  des  Königs  von
Preußen  ist  in  Nickolsburg.  Außerordentliche  Conferenz  in  Wien
unter  dem  Vorsitze  des  Kaisers:  es  nehmen  daran  Theil  die  Könige
von  Sachsen  und  Hannover,  der  Großherzog  von  Hessen,  die  Kronprinzen
  von  Sachsen  und  Hannover,  die  österr.  Minister  Franck,
Mensdorff  und  Esterhazy,  und  die  mittelstaatlichen  Minister  Beust,
Platen  und  v.  d.  Pfordten.  Abschluß  einer  fünftägigen  Waffenruhe,
während  welcher  sich  Oesterreich  über  Annahme  oder  Verwerfung
des  von  Preußen  ihm  angebotenen  Waffenstillstandes  nebst  Friedenspräliminarien
  entscheiden  soll.  Die  deutschen  Bundesstaaten  sind  in
die  fünftägige  Waffenruhe  nicht  eingeschlossen  und  mögen  direct  mit
Preußen  über  eine  solche  unterhandeln:  Oesterreich  ist  genöthigt,  sie

im  Stiche  zu  lassen.

„  Degenfeld,  Karolyi  und  Brenner  tressen  österreichischerseils  in

Nickolsburg  ein,  um  über  die  Friedenspräliminarien  als  Bedingung

für  einen  Waffenstillstand  zu  unterhandeln.

„  Uebergabe  der  Adresse  des  Wiener  Gemeinderaths  an  den  Kaiser.

Ungnädige  Antwort  desselben  (s.  Deutschland).

24.  „  Neue  Audienz  des  Bürgermeisters  von  Wien  beim  Keiser  (s.
Deutschland).

25.  „  Abschluß  einer  Waffenruhe  zwischen  Oesterreich  und  Italien.

26.  „  Abschluß  des  Waffenstillstands  und  der  Friedenspräliminarien
zwischen  Oesterreich  und  Preußen  in  Nickolsburg  (s.  Deutschland).

„  „  Um  die  Discussion  der  innern  Fragen  abzuschneiden,  wird  der
Belagerungszustand  über  Wien  perhängt,  indeß  sehr  milde  gehandhabt.


30.  „  Die  Regierung  ladet  eine  Anzahl  Wiener  Bankiers  zu  einer
Conferenz  und  zur  Mithülfe  ein,  behufs  schleunigster  Deckung  der
an  Preußen  zu  zahlenden  Kriegsconkribution.

23.

1.  Aug.  Die  Waffenruhe  zwischen  Oesterreich  und  Italien  wird  bis
10,  d.  M.  verlängert,  um  den  Abschluß  eines  Waffenstillstands  zu
ermöglichen.

17“
        <pb n="262" />
        260  Oesterteich.

5.  Aug.  Beginn  der  förmlichen  Unterhandlungen  mit  Ztalien  über  einen
Waffenstillstand  in  der  istrischen  Stadk  Cormons  am  Isonzeo.

6.  „  Die  bisher  mit  dem  8.  deutschen  Bundesarmeecorps  verbundene
österr.  Brigade  kehrt  nach  Oesterreich  zurück.

8.  „  Die  Waffenruhe  mit  Italien  wird  nochmals,  aber  nur  um  einen
Tag,  bis  zum  11.  d.  M.  verlängert.

9.  „  Italien  wird  weder  von  Preußen  noch  von  Frankreich  in  seinen
Ansprüchen  auf  das  Trentino  unterstützt.  Die  Friedenspartei  gewinnt
im  itallenischen  Cabinet  die  Oberhand:  Italien  verzichtet  auf  das
Princip  uti  possidetis,  so  daß  der  Waffenstillstand  mit  demselken
abgeschlossen  werden  kann.

10.  „  Beginn  der  Friedensverhandlungen  mit  Preußen  in  Prag  auf
Grundlage  der  Friedenspräliminarien  v.  26.  v.  M.

11.  „  Abschluß  des  Waffenstillstandes  mit  Italien;  die  ital.  Armee
räumt  das  Trentino  und  geht  hinter  die  Gränzen  Venetiens  zurüc

23.  „  Abschluß  des  Friedens  mit  Preußen  in  Prag  (s.  Anhang).

24.  „  Ende  des  Rumpfbundestages  in  Augsburg.

„  „  Vertrag  zwischen  Oesterreich  und  Frankreich  über  die  Abtretung
Venetiens:  die  Uebergabe  der  Festungen  und  des  Gebiets  des  lembardisch-venetianischen
  Königreichs  soll  ven  Seite  des  österreichischen
Commissärs  an  den  französischen  Commissär  statt  haben,  welch  letzterer
  sich  alsdann  mit  den  Behörden  (Municipien)  Venetiens  wegen
Uebertragung  des  Besltzrechts  verständigen  werde,  worauf  die  Bevölkerung
  selbst  zur  Entscheidung  ihres  Schicksals  berufen  werden
olle.

Anmerk.  In  Italien  will  man  wissen,  daß  das  Datum  des  Vertrazz,
24.  Aug.,  nur  ein  fingirtes  und  derselbe  in  Wahrheit  erst  am  27.  Aug.  chgeschlossen
  worden  sei.  Als  General  Menabrea  sich  später  in  Wien  über  der
mit  dem  Prager  Frieden  vom  gleichen  Tage  in  Widerspruch  stehenden  perr.
franz.  Vertrag  beschwerte,  hätten  ihm  Menedorff  und  Esterhazy  geantwoerttt,
daß  Oesterreich  bereit  gewesen  sei,  die  Cession  Venetiens  an  Frankreich  zu
ignoriren,  daß  aber  Frankreich  auf  seinen  durch  die  Cession  erlangten  Kecktea
bestanden  habe.

25.  „  Oesterreich  tritt  nunmehr  auch  seinerseits  dem  Genfer  Vertraze
bez.  Neulralisirung  der  Verwundeten  2c.  bei.
„  Ein  auf  Gründ  des  Septemberpatents  octroyirtes  Finanzseses
bestimmt,  daß  ron  dem  Reste  des  Anlehens  vom  7.  Juli  im  Betreze
von  140  Mill.  50  Mill.  in  5proc.  Staatsschuldverschreibungen  zu
emittiren  und  für  90  Mill.  Staatsnoten  zu  1  und  5  fl.  auszugeben
seien.  Dadurch  steigt  der  Gesammtbetrag  der  Staatsnoten  ritt
Zwangscurs  auf  circa  300  Mill.,  welcher  Betrag  nur  in  dem  Fall
bis  auf  400  M.  gebracht  werden  soll,  wenn  die  in  den  sog.  Salinenscheinen
  dargestellte  schwebende  Schuld  unter  das  gesetzlich  nermirke
Maximum  von  100  Mill.  herabgehen  sollte.

30.  „  Austausch  der  Ratisicationen  des  Prager  Friedens  zwischen  Oesterreich
  und  Preußen.
        <pb n="263" />
        Erzenrcch.  261

—  Sept.  Die  Erzherzoge  verzichten  auf  die  Inhaberstellen  preußischer
Regimenter  und  ebenso  wird  verfügt,  daß  diejenigen  österr.  Regimenter,
  welche  bisher  die  Namen  des  Königs  von  Preußen,  der
preußischen  Prinzen,  des  Großherzogs  von  Baden  u.  s.  w.  trugen,
in  Zukunft  nicht  mehr  nach  diesen  Namen  benannt  werden  sollen.
„  Kriegsminister  FML.  Franck  wird  entlassen  und  FML.  v.  John,
Generalstabschef  des  Erzh.  Albrecht,  provisorisch  mit  den  Functionen
eines  Kriegsministers  betraut.
Eine  Versammlung  deutsch-zösterreichischer  Landtagsabgeordneter  in
Außee  (Steyermark)  erklärt  sich  für  den  Dualismus  des  Reichs,
aber  begränzt  durch  die  Anerkennung  und  gemeinsame  parlamentarische
  Behandlung  wirklich  gemeinsamer  Angelegenheiten.  und  gegen
die  föderalistischen  Tendenzen,  wie  gegen  eine  abschließende  Vereinbarung
  mit  Ungarn  durch  die  Vertretungen  der  einzelnen  Länder,
da  diese  nur  durch  die  legale  Gesammtvertrekung  der  nicht  zur  ungarischen
  Krone  gehörigen  Länder  des  Reschs  zulässig  erscheine.

12.  „  FM.  v.  Gablenz  wird  in  Disponibilität  versetzt.

22.  „  Erzh.  Albrecht  wird  zum  blelbenden  Gencralissimus  sämmtlicher

österr.  Truppen  ernannt.

„  (Galizien).  Graf  Goluchowski  wird  zum  Statthalter  Galiziens

ernannt.  Befriedigung  der  Polen;  Besorgnisse  der  Ruthenen.

„  (Böhmen).  Unordnungen  in  Prag  gegen  die  aus  Italien  vertriebenen

  und  vom  Cardinal-Erzbischof  in  Prag  aufgenommenen

Jesuiten.

—  „  Die  Regierung  inhibirt  den  Beschluß  des  Wiener  Gemeinderaths,
auf  eigene  Kosten  ein  Lehrerseminar  behufs  Hebung  des  Unterrichtswesens
  zu  gründen,  „bis  zur  meritorischen  hohen  Beschlußfassung  auf
Grund  der  bestehenden  Gesetze“  (Concordat).

·

10.

23.

□

27.

—  Oct.  Admiral  Tegethoff,  der  Sieger  von  Lissa,  wird  in  Disponibilität
versetzt.

3.  „  Friede  von  Wien  zwischen  Oesterreich  und  Italien  (s.  Anhang
Nr.  VIII).

4.  „  Der  unmittelbar  nach  dem  Abschluß  der  Nickolsburger  Präliminarien

  mit  Preußen  über  Wien  verhängte,  übrigens  sehr  milde  gehandhabte

  Belagerungszustand  wird  wieder  aufgehoben.

„  Erste  Versammlung  centralistisch-gesinnter  deutscher  Landtagsabgeordneter

  beim  Abg.  Skene  in  Wien.

ti.  „  Austausch  der  Ratificationen  des  Friedens  von  Wien  zwischen
Oesterreich  und  Italien  und  Uebergabe  der  eisernen  Krone  der  Lombardei
  an  den  ital.  Friedensunterhändler  Gen.  Menabrea.

13.  „  Handschreiben  des  Kaisers  an  den  Staatsminister  Velcredi.  Der
Kaiser  spricht  darin  seine  „dankbarste  Anerkennung  für  die  Beweise
der  Treue  und  edlen  Aufopferung  seiner  Völker“  aus  und  beauftragt

#
        <pb n="264" />
        262  Oesterreich.

den  Staatsminister,  den  Vertretern  der  Königreiche  und  Länder  bei
ihrer  nächsten  Verfammlung  davon  Mittheilung  zu  machen.  Der
Zukunft,  namentlich  der  Verfassungsfrage  wird  in  dem  Handschreiben
mit  keiner  Silbe  gedacht.

13.  Oct.  Der  Kaiser  richtet  ein  Genugthuungsschreiben  an  Clam-Gallas
und  anerkennt  die  „vollständige  Schuldlosigkeit“  desselben.

14.  „  Der  Kaiser  beruft  sämmtliche  Landtage  auf  den  19.  November
zusammen  mit  einziger  Ausnahme  des  ungarischen  (und  siebenbürgischen)
angeblich  wegen  der  in  Ungarn  noch  herrschenden  Cholera.

16—18.  Oct.  Zweite  Versammlung  centralistisch  gesinnter  deutscher
Landtagsabgeordneter  beim  Abgeordneten  Skene  in  Wien.  Dieselbe
einigt  sich  über  sechs  Programmpuncte  zur  Characterisirung  der
Partei  und  eine  von  Hasner  entworfene,  diese  Puncte  erläuternde
Denkschrift:

„1)  Festhalten  an  dem  Rechte  der  Reichsverfassung;  deßhalb  Ablehnung
jedes  Abweichens  von  ihren  legalen  Bahnen  in  Delegirtenversammlungen  und
Landtagsvoten.  2)  Festhalten  an  dem  Maße  der  in  der  Reichsverfassung  gegedenen
  gemeinsamen  Angelegenheiten  und  deren  gemeinsamer  parlamentarischer
  Verhandlung  und  Beschlußsassung  in  einer  regelmäßig  wiederkehrenden
Versammlung  der  Reichsvertretung.  3)  Jenseits  der  Grenze  der  letztern  loyale
Bereitwilligkeit  zu  Zugeständnissen,  wo  dieselben  in  einer  bis  auf  unfre  Tage
sortlaufenden  Geschichte  ihren  Ausgangspunct  nehmen.  4)  Sofortige  Einberufung
  des  Reichsrathes.  5)  Foribildung  der  verfassungsmäßigen  Institutionen
  in  wahrhaft  constitutionellem  Geiste.  6)  Klare  und  entschlossene  Führung
  einer  durch  das  Vertrauen  der  Staatsbürger  getragenen  Regierung,  bei
raschem,  thatkräftigem  Erfassen  der  Nothwendigkeit  einer  vollständigen  Resorm
der  Verwaltung  im  Sinne  der  heutigen  Cultur  und  Freiheit  aus  dem  Gebiet
der  geistigen  wie  der  materiellen  Interessen.“

18.  „  Der  Kaiser  tritt  eine  Rundreise  nach  Böhmen  und  Mähren  an.
19.  „  Der  Gemeinderath  von  Wien  erklärt  sich  mit  allen  gegen  3
(geistliche)  Stimmen  gegen  die  Niederlassung  der  Jesuiten  in  Wien.
„  „  (Ungarn).  Der  Cardinal-Primas  von  Ungarn  Szitowski  1
in  Gran.
21.  „  Das  Militärverordnungsblatt  bringt  die  einfache  Pensionirung
Benedeks,  Heniksteins  und  Krismanics.
„"  „  (Croatien).  Durch  kaiserliches  Rescript  wird  auch  der  am
21.  April  vertagte  croatische  Landtag  auf  den  19.  November  wieder
einberufen.

24.  „,  Feierlicher  Einzug  des  Kaisers  in  Prag.  Derselbe  wird  von  der
Bevölkerung  mit  eisiger  Kälte  empfangen.

26.  „  (Böhmen).  Der  Abgeordnete  Hasner  legt  sein  Landtagsmandat
nieder.

28.  „  Sämmtliche  Minister  werden  vom  Kaiser  telegraphisch  zu  einem
Ministerrathe  nach  Prag  beschieden.

29.  „  Ein  Rundschreiben  des  Staatsministers  Belcredi  an  die  Statthalter
  und  Landeschefs  der  verschiedenen  Kronländer  dringt  auf  Be-
        <pb n="265" />
        Oesterreich.  263

seitigung  der  ziemlich  unnützen  officiellen  Kronlandszeitungen  und
wünscht  die  Reduction  derselben  auf  einfache  Kundmachungsblätter,
dagegen  behufs  Verbreitung  der  Anschauungen  der  Regierung  „kleine
Tagblätter,  welche  als  amtliche  Blätter  ohne  Stempel  und  daher  um
einen  geringern  Preis  als  die  concurrirenden  Privatblätter  ähnlicher
Kategorie  ausgegeben  werden  können,  wie  dieß  mit  günstigem  Erfolg
in  Wien,  Prag  und  Graz  zu  einem  Kreuzer  das  Blatt  bereits  ins
Werk  gesetzt  worden  sei."“

30.  Oct.  Frhr.  v.  Beust  wird  zum  Minister  des  Auswärtigen,  FML.
v.  John  definitiv  zum  Kriegsminister  ernannt;  Graf  Esterhazy,  der
bisherige  ungarische  Minister  ohne  Portefeuille,  wird  ohne  besondere
Anerkennung  entlassen.

„  „  (Ungarn).  Der  ungarische  Landtag  wird  nun  doch  auch  auf
den  19.  Nov.  einberufen.

2.  Nov.  Erste  Circulardepesche  Beusts:

„Se.  Mojestät  der  Kaiser  haben  mich  zu  allerhöchstihrem  Minister  der
auswärtigen  Angelegenheiten  zu  ernennen  geruht.  Durchdrungen  von  unbegrenzter
  Dankbarkeit  für  diesen  hohen  Beweis  von  Vertrauen,  habe  ich  keinen
andern  Ehrgeiz,  als  mich  desselben  würdig  zu  machen  und  mein  ganzes
Leben  dem  Dienste  Sr.  Maj.  zu  weihen.  So  sehr  es  mein  Wunsch  ist,  die
auf  einem  andern  Felde  der  Thätigkeit  gesammelten  Erfahrungen  diesem
Dienste  nutzbar  zu  machen,  so  betrachte  ich  mich  gleichwohl  als  von  meiner
politischen  Vergangenheit  von  dem  Tage  an  getrennt,  wo  ich  nach  dem  Willen
Sr.  kais.  apostol.  Majestät  Oesterreicher  werde,  und  ich  will  davon  in  meine
neue  Skellung  nur  das  Zeugniß  eines  tiesverehrten  Fürsten  hinübernehmen,
dem  ich  mit  Eifer  und  Treue  gedient  zu  haben  mir  bewußt  bin.  Namentlich
würde  es  heißen,  mir  bei  dem  Beginne  meiner  neuen  Laufbahn  ein  seltsames
Vergessen  meiner  Pflichten  zutrauen,  wollte  man  mich  für  fähig  halten,  Vorliebe
  oder  Groll  hineinzutragen,  wovon  ich  mich  übrigens  vollkommen  frei
fühle.  Ich  bitte  Ew.,  nicht  in  meinem  eigenen  Interesse,  sondern  in  dem
des  kais.  Dienstes,  sich  von  dieser  Anschauungsweise  wohl  zu  durchdringen
und  dieselbe  in  den  Unterredungen  hervortreten  zu  lassen,  zu  denen  Ihnen  in
diesem  Puncte  Anlaß  gegeben  werden  könnte.  Die  kais.  Regierung,  die  heute
alle  ihre  Anstrengungen  dahin  richten  muß,  die  Spuren  eines  unheilvollen
Krieges  verschwinden  zu  machen,  wird,  daran  möge  man  nicht  zweiseln,  jener
Politik  des  Friedens  und  der  Versöhnlichkeit  treu  bleiben,  die  sie  jederzeit
geübt  hat.  Wenn  aber  der  unglückliche  Ausgang  eines  jüngstbestandenen
Kampfes  ihr  daraus  eine  Nothwendigkeit  macht,  so  legt  ihr  derselbe  zugleich
die  Pflicht  auf,  mehr  als  je  sich  auf  ihre  Würde  eifersüchtig  zu  zeigen.  Die
kais.  Missionen,  dessen  bin  ich  gewiß,  werden  dieselbe  bei  jeder  Gelegenheit
in  Achtung  zu  setzen  wissen,  und  sie  werden  an  mir  eine  Stütze  finden,  die
ihnen  nie  sehlen  wird  “

4—6.  Nov.  Die  Regierung  veröffentlicht  nach  einander  in  der  officiellen
„Wiener  Abendpost“  eine  Art  von  Programme  bez.  der  Verfassungsfrage,
  der  beabsichtigten  Heeresreform  und  der  Regelung  der  Finanzen.
Das  letztere  Programm  macht  mit  seinen  Versprechungen  den  geringsten,
  dasjenige  bez.  der  auf  die  allgemeine  Wehrpflicht  zu  gründenden
  Heeresreform  dagegen  den  meisten  Eindruck,  zumal  es  darin

heißt:
        <pb n="266" />
        264

Gesterrrich.

w„.  ..  In  noch  höherem  Maße  muß  die  Sorze  der  obersten  Militärbehörden
den  geistigen  Interessen  der  Armee  zugewendet  bleiben,  denn  der  Geist
ist  die  wirksamste  Waffe  des  Menschen;  im  Heere  sowie  allerwärts
gebührt  dem  Wissen  als  der  unentbehrlichen  Grundlage  des  Könnens  die
höchste  Achtung  und  Pflege.  Die  allgemeine  Wehrpflicht  wird  gebildete  oder
mindestens  bitdungsfähige  Elemente  in  höherem  Maße  als  jetzt  dem  Waffendienste
  zuführen,  eine  entsprechende  Verbesserung  der  Militärbildungsanstalten
und  Truppenschulen,  namentlich  die  im  Plane  liegende  Errichtung  von  Offizierschulen
  bei  den  Brigaden  und  Divisionen,  soll  das  militärische  Wissen  im
Heere  allgemeiner  verbreiten  und  zeitgemäß  erweitern.  Die  überhaupt  mit
allen  Mitteln  anzustrebende  Vermehrung  der  Intelligenz  in  der  Armee  wird
selbe  dann  auch  zur  Förderung  des  Volksunterrichts  beitragen  lassen,  wie  sie
berufen  erscheint,  eine  Schule  zu  sein  der  Ordnung  und  Genügsamkeit,  des  Gehorsants
  und  der  Achtung  vor  dem  Gesetz,  der  treuesten  Anhänglichkeit  an  den
Monarchen,  endlich  des  Bewußtseins  der  Zusammengehörigkeit  der  verschiedenen
  Stämme  unseres  weiten  Vaterlandes.  Durch  strenge  Prüfungen  der
Ossiziers=  und  Stabsoffiziers-Aspiranten  wird  man  sich  künfltig  thunlichste
Bürgschaft  für  deren  Befähigung  zur  angestrebten  Stellung  zu  verschaffen
suchen;  ein  neues  Beförderungsgesetz  muß  bei  billiger  Berücksichtigung  des
Dienstalters  dem  Verdienste  gerecht  werden  und,  mit  gleichem  Maße  für  Alle,
nur  dem  vollkommen  Geeigneten  den  Weg  zu  höherem  Wirkungkreise  eröossnen,
  damit  die  Führung  unserer  tapferen  Armee  in  tüchtigen,  verläßlichen
Händen  liege,  der  Staatsschatz  aber  nur  mit  wohlverdienten  Versorgungsgebühren
  in  Anspruch  genommen  werde.“  "

8.  Nov.  Eine  Dep.  des  Herrn  v.  Beust  an  das  preußische  Cabinet  be-19.



antragt  mit  Bezug  auf  Art.  13  des  Prager  Friedens  die  Eröffnung
von  Verhandlungen  über  die  Revision  des  zwischen  Oesterreich  und
dem  Zollverein  abgeschlossenen  Handels-  und  Zollpertrages  vom
44.  April  1865  zum  Zweck  einer  größeren  Erleichterung  des  gegenseitigen
  Verkehrs.

„  Rückkehr  des  Kaisers  aus  Böhmen  und  Mähren  nach  Wien.
„  Herr  v.  Beust  wird  durch  kais.  Handschreiben  auch  zum  Minister

des  kais.  Hauses  ernannt.

„  Das  Armee-Verordnungsblatt  veröffentlicht  eine  vom  Kaiser  sanctionirte

  Reorganisation  des  Generalstabs.

„  Vorbesprechung  von  Landtagsabgeordneten  der  deutschen  Previnzen
in  Wien.  Es  wird  beschlossen,  darauf  hinzuwirken,  daß  Adressen
und  keine  Resolutionen  erlassen  werden;  daß  in  den  Adressen  ein
Petitum  Aufnahme  finde,  welches  die  sofortige  Einberufung  des
Reichsraths  fordert;  es  sei  Ungarn  gegenüber  jede  Polemik  zu  vermeiden,
  sondern  es  sollen  alle  Angriffe  auf  die  Septemberpolitik
concentrirt  werden.  Die  meisten  der  Anwesenden  sprechen  sich  für
einen  gemäßigten  Dualismus  aus.

„  (Tyrol).  Bei  den  Abgeordnetenwahlen  im  Trentino  werden  die

Regierungscandidaten  überall  mit  entschiedener  Mehrheit  geschlagen
und  wie  bisher  italienisch  Gesinnte  gewählt.

„  Eröffnung  sämmtlicher  Landtage  des  Reichs  mit  einziger  Ausnahme

  desjenigen  von  Siebenbürgen.  Denselben  wird  das  Handschreiben
  des  Kaisers  an  Belcredi  vom  13.  Oct.  mitgetheilt.  Die
        <pb n="267" />
        Oesitrreich.  265

Vorlagen  der  Regierung  sind  meist  nicht  von  sehr  eingreifender  Bedeutung,
  theilweise  sogar  höchst  geringfügiger  Art.  Bedeutsam  ist
allein  das  Rescript  an  den  ungarischen  Landtag.

19.  Nov.  (Ungarn).  Landtag:  Rescript  des  Kaisers  an  denselben.  Dasselbe
  kommt  den  Anschauungen  und  Forderungen  des  Landtags  wieder
um  einen  gewichtigen  Schritt  entgegen:  indem  es  in  dem  Entwurfe
des  15er  Subcomité  des  67er  Ausschusses  bez.  der  gemeinsamen
Angelegenheiten  die  geeigneten  Anknüpfungspunkte  für  das  Zustandekommen
  des  verfassungsmäßigen  Ausgleichs  erkennt:

„.  .  .  Um  den  raschen  und  befriedigenden  Erfolg  der  diesfälligen  Berathungen
noch  mehr  zu  sichern,  erachten  Wir  es  für  zweckmäßig,  jene  Hauptgesichtspun
  kte  anzudeuten,  bezüglich  deren  es  zum  Behusfe  einer  zu  treffenden  Abgrenzung
  der  gemeinsamen  Angelegenheiten  geboten  erscheint,  daß  denselben
von  Seite  der  reichstäglich  versammelten  Stände  und  Vertreter  eine  besondere
  Aufmerksamkeit  zugewendet  werde.  Was  wir  unumgänglich  wahren
müssen,  das  ist  die  Einheit  des  Heeres,  welche  nebst  der  Einheit  der
Führung  und  der  fachgemäßen  inneren  Organisatien  desselben  auch  noch
eine  Uevereinstimmung  der  Grundsätze  in  den  Bestimmungen  der  Dienstzeit
und  der  Heeresergänzung  unzweifelhaft  erfordert.  Ebenso  unabweislich  erheischt
  es  die  derzeitige  Entwicklung  des  internationalen  Verkehrs,  sowie  die
Lebensbedingungen  der  Industrie,  daß  das  Zollwesen  und  folgerichtig  die
auf  die  gewerbliche  Production  einen  wesemlichen  Einfluß  nehmende  indirecte
  Besteuerung,  wie  nicht  minder  das  Staatsmonopols-Wesen
auf  vereinbarter,  gleichartiger  Grundlage  geregelt  werden.  Endlich  ersordern
die  Staatsschulden  und  das  innerste  Wesen  des  damit  so  Innig  verbundenen
  Staatscredites  die  einheitliche  Behandlung  derselben,  wenn
die  Interessen  des  Geldverkehres,  welche  in  allen  Theilen  des  Reiches  gleich
tief  in  das  Leben  eingreifen,  vor  den  so  verhängnißvollen  Schwankungen
bewahrt  werden  sollen.  Wir  wünschen,  durch  das  Resultat  der  auf  dieser
Grundlage  sortschreitenden  reichstäglichen  Verhandlungen  ehestens  in  der  Lage
zu  sein,  die  Schwierigkeiten  in  Bezug  auf  jene  Garantien  des  gesammtstaatlichen
  Verbandes,  welche  Wir  als  unmittelbaren  Ausfluß  der  pragmatischen
Sanction  vor  jeder  Gefährdung  bewahren  müssen,  als  gründsätzlich  behoben
ansehen  zu  können,  sohin  auch  Unsererseits  zur  Erfüllung  der  in  den  allerunterthänigsten
  Adressen  der  reichstäglich  versammelten  Stände  und  Vertreter
in  den  Vordergrund  gestellten  Wünsche  beizutragen  und  durch  die  Ernennung
  des  verantwortlichen  Ministeriums,  sowie  die  Wiederherstellung
  der  municipalen  Selbstverwaltung  den  constitutionellen
  Ansprüchen  der  Völker  Unseres  geliebten  Königreiches  Ungarn  gerecht
zu  werden.  Indem  wir  entschlossen  sind,  das  verantwortliche  Regierungssystem
  nicht  bloß  in  Ungarn,  sondern  allgemein  zur  Geltung  zu
bringen,  behalten  wir  Uns  vor,  die  detaillirte  Anwendung  und  Verwirklichung
  der  in  Bezug  auf  die  gemeinschaftlichen  Angelegenheiten  vereinbarten
  Grundsätze,  sowie  die  Modificakion  jener  Bestimmungen  der  Gesetze
vom  Jahre  1848,  hinsichtlich  welcher  Wir  Unsere  Bedenken  in  Unserem
königlichen  Rescripke  vem  3.  März  d.  J.  eröffnet  haben,  im  Wege  der  von
Uns  zu  ernennenden  verantwortlichen  Minister  und  im  Einvernehmen  mit
den  reichstäglich  versammelten  Ständen  und  Vertretern  zu  bewerkstelligen.
Wir  geben  uns  der  Hoffnung  hin,  daß  die  reichstäglich  versammelten  Vertreter
  und  Stände  Unseres  geliebten  Königreiches  Ungarn  die  offene  Darlegung
  dieser  Unserer  väterlichen  Absichten  mit  unbefangenem  Gefühle  entgegennehmen
  und  die  burch  Uns  hervorgehobenen  Gesichtspunkte  zum  Gegenstande
  ihrer  eindringlichen,  zugleich  aber  auch  dem  Mahnrufe  der  Zeit  entsprechenden
  Berathungen  machen  und  hiedurch  die  Erfüllung  Unseres  innig-
        <pb n="268" />
        266  Gesterreich.

sten  Wunsches,  das  gesicherte  Inslehentreten  des  constitutionellen  Organismus
Unseres  Gesammtreiches  ihrerseits  beschlennigen  werden.  Das  Land  steht
nunmehr  an  der  Schwelle  der  Erfüllung  seiner  Wünsche.  Die
Gesinnungen,  welche  Uns  bestimmten,  die  mit  richtiger  Erkenntniß  seiner
Interessen  zu  tressende  Entscheidung  über  dessen  eigene  Zukunft  in  seine
Hände  zu  legen,  haben  sich  nicht  geändert.  Mit  Zuversicht  glauben  Wir,
daß  es  dem  segensreichen  Zusammenwirken  des  beiderseitigen  guten  Willens
gelingen  werde,  dieser  Zukunft  eine  Grundlage  zu  geben,  welche  geeignet  ist,
die  ehrwürdigen  Traditionen  der  Vergangenheit  mit  den  Anforderungen  der
Gegenwart  in  Einklang  zu  bringen  und  hierdurch  deren  erneuertes  Aufblühen
dauernd  zu  sichern.“

19.  Nov.  (Niederösterreich).  Landtag:  Der  Antrag  von  Pratoberera
  auf  Erlaß  einer  Adresse  an  den  Kaiser  wird  mit  allen  gegen
3  Stimmen  genehmigt.

„  „  (Tyrol).  Landtag:  Die  neugewählten  Abgeordneten  aus  Wälschtyrol
  erscheinen  wiederum  nicht  im  Landtag.

27.—28.  Nov.  (Niederösterreich).  Landtag:  Adreßdebatte.  Rede
Kuranda's  über  das  Verhältniß  zu  Deutschland.  Schmerling  erklärt,
  sich  der  Abstimmung  enthalten  zu  wollen.  Der  Entwurf  der
Adreßcommission  wird  schließlich  mit  44  gegen  8  Stimmen  angenommen:


„.  Wenngleich,  bei  unparteiischer  Erwägung  der  Ereignisse,  das  demüthigende
  Ende  des  letzten  Krieges  der  durch  mehrere  Mitglieder  des  gegenwärtigen
  Ministeriums  veranlaßten  Sistirung  des  verfassungsmäßigen  Lebens
nicht  allein  zugeschrieben  werden  kann,  so  vermag  doch  nicht  verkannt  zu
werden,  daß  die  seit  der  Sistirung  wachsende  Zerklüftung  und
Schwächung  Oesterreichs  und  der  in  der  Bevölkerung  immer
weiter  greifende  zersetzende  Pessimismus  von  unseren  Feinden
schlau  benutzt  wurden,  und  daß  man  insbesondere  durch  diese  Politik  sich  bei
schon  drohender  Gefahr  jenes  Organs  selbst  beraubte,  welches  vorzugsweise  geeignet
  und  berufen  gewesen  wäre,  die  Begeisterung  der  Völker  zum  Kampse  für
Recht  und  Freiheit,  zur  allgemeinen  Erhebung  und  zur  unwiderstehlichen
Abwehr  des  ungerechtesten  Angriffes  wachzurufen.  Sowie  Eure  Moajestät  in
Ihrem  Manifeste  vom  17.  Juni  d.  J.  den  Mangel  einer  in  diesem  ernsten
Momente  um  Ihren  Thron  versammelten  Vertretung  Ihrer  getreuen  Völker
bedauerten,  so  hat  es  auch  das  Land  mit  patriotischem  Kummer  empfunden,
daß,  während  die  Vertretung  Ungarns  bis  zum  26.  Juni  tagte,  die  verfassungsmäßige
  Gesammtvertretung  der  Länder  diesseits  der  Leitha  gegenüber
der  dem  Vaterlande  drohenden  Gefahr  in  thatenlosem  Schweigen  verharren
mußte..  .  Die  folgenschwerste  und  schmerzliche  Bedingung  des  Friedens  war  der
Ausschluß  Oesterreichs  aus  Deutschland...  Auch  hier  liegt  es
ferne  von  uns,  jenen  Räthen  der  Krone  die  langjährige  Schuld  früherer  Regierungen
  auszubürden;  daß  aber  die  Beseitigung  des  verfassungsmäßigen
  Lebens  die  Sympathien  Deutschlanbds  für  Oesterreich
  erschüttern,  den  letzten  Glauben  an  seine  innere  Kraft
und  seinen  Führerberuf  in  Deutschland  vernichten  mußte,
und  daß  diese  Erkenntniß  den  begeisterten  Aufschwung  der  deutschen  Verbündeten
  für  ihre  und  Oesterreichs  gute  Sache  lähmte,  ist  wohl  nicht  zu
bezweiseln.  Die  Zerrüttung  der  Finanzen  mußte  bei  einer  nun  über
ein  Jahr  währenden  budgetlosen  und  controlfreien  Regierung  in  erschreckender
Progression  wachsen,  da  Credit-Operationen  bei  dem  völligen  Abgange  der
beschließenden  Mitwirkung  einer  Volksvertretung  immer  unübersieiglichere
        <pb n="269" />
        Grsterreich.  267

Hindernisse  entgegenstehen,  und  man  daher  zu  dem  letzten  Mittel,  der  Staatsnotenpresse,
  schritt.  Die  Unsicherheit  der  staatswirkhschaftlichen  und  politischen
Zustände  blieb  nicht  ohne  empfindliche  Rückwirkung  auf  die  Volkswirthschaft,
und  selbst  der  scheinbare  Aufschwung  einzelner  Productionszweige  ruht  nicht
auf  einer  gesunden  Grundlage.  Kein  freiheitlicher  Fortschritt  auf  dem  Gebiete
  der  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Justizpflege  belebte  auch  nur  einen
Moment  die  Todtenstille  der  Sistirungs-Acra.  Die  so  sehnlichst  herbeigewünschte
  Verständigung  mit  Ungarn,  das  Ziel,  welchem  das  Ministerium
  das  Verfassungsrecht  der  cisleithanischen  Länder  zum  Opfer  brachte,
sie  wurde  durch  dieses  Opfer  in  Jahresfrist  um  kein  Atom  gefördert,  wohl
aber  haben  Entmuthigung  und  Mißtrauen  gegen  die  auf  freier  Bahn  thatenlose
  Regierung  immer  verderblicher  gewuchert.  Ja,  jene  Mitglieder  des  Ministeriums
  haben  sich  durch  die  Consequenzen  ihrer  Sistirungs-Politik  so  sehr
die  Hände  gebunden,  daß  sie  nun,  ohne  Vertrauen,  ohne  Unterstützung  diesund
  jenseits  der  Leitha,  gar  nicht  mehr  im  Stanoe  sind,  in  die  verfassungsmäßige
  Bahn  wieder  einzulenken..  Allein  nicht  bloß  der  materiellen  Hilse
bedürsen  das  Land  wie  das  Reich.  Die  Nothwendigkeit,  die  schwindenden
Kräste  des  Reiches  zu  sammeln,  die  volkswirthschaftliche  Arbeit  zu  ermuntern
und  den  Glauben  an  eine  wahrhaft  constitutionelle  Gestaltung  des  Staates
und  damit  das  Vertrauen  auf  seine  Zukunft  wieder  zu  beleben,  schwebt  allen
treuen  Unterthanen  Eurer  Majestät  vor  Augen,  und  nur  in  der  schleunigsten
  Wiederherstellung  der  verfassungsmäßigen  Zustände
erblicken  sie  den  Weg  der  Rettung  und  die  Möglichkeit  zur  Erreichung  der
väterlichen  Absichten  Eurer  Majestät.  In  den  Ländern  der  ungarischen  Krone
geruhten  Eure  Majestäl  solche  bereits  anzubahnen;  allein  das  Stammland
Niederösterreich  und  mit  ihm  die  Länder  diesseits  der  Leitha,  sie  harren  noch
mit  Sehnsucht  der  Wiederbelebung  ihres  von  Eurer  Majestät  selbst  gewährten
  Verfassungsrechtes.  Der  treugehorsamste  niederösterreichische  Landtag
muß  nun,  wo  das  Mandat  seiner  Mitglieder  zu  Ende  geht  und  er  zum
letztenmale  in  dieser  Wahlperiode  das  hohe  Glück  hat,  zu  seinem  Herrn
und  Kaiser  zu  sprechen,  dieser  Gesinnung  ehrerbietigst  Ausdruck  verleihen.
Beseelt  von  der  innigsten  Ueberzeugung,  daß  nur  auf  diesem  Wege  die  inneren
Wirren  auf  rechtlicher  Grundlage  gelöst  zu  werden  vermögen.  erlaubt
sich  der  treugehorsamste  Landtag  in  Ehrfurcht  die  dringendste  und  unterthänigste
  Bitte:  Eure  Majestät  wollen  geruhen,  den  verfassungsmäßigen
Zustand  wiederherzustellen  und  zu  diesem  Ende  nach  Schluß  der  Landtagssession
  die  Einberufung  des  Reichsraths  auf  Grund  der  Verfassung
  allergnädigst  anzuordnen.“

29.  Nov.  (Mähren).  Landtag:  Ein  Antrag  der  czechischen  Partei  bez.
Revision  der  Landtagswahlordnung  (zum  Nachtheil  des  deutschen
Elements)  wird  mit  Hülfe  der  Mittelpartei  von  46  gegen  45  Stimmen
  abgelehnt.

1.  Dec.  (Croatien).  Der  Landtag  spricht  sich  neuerdings  für  Aufhebung
  der  Militärgränze  und  Einverleibung  Dalmatiens  in  das
dreieinige  Königreich  aus.

3.—4.  Dec.  (Oberösterreich).  Landtag:  Adreßdebatte.  Entwurf

der  Commission:

„Die  Fortdauer  der  Sistirung,  die  rasch  nachgefolgten  unglücklichen,  ja
verhängnißvollen  Ereignisse  und  deren  höchst  traurige  Folgen,  an  welchen
die  Sistirung  wesentlich  Schuld  trägt,  machen  es  dem  oberösterreichischen
  Landfage  zur  unabweislichen  Pflicht,  Eurer  Mgjestät  die
volle  und  ungeschminkte  Wahrheit  über  die  lauten  nicht  mehr
        <pb n="270" />
        268

Oesterreich.

zurückzudrängenden  Wünsche  des  Volkes  vorzutragen.  Sie  gehen
auf  Rückkehr  zu  dem  verfasfungsmäßigen  Rechte  dies=  und
jeusei  ts  der  Leithaz  auf  die  hiedurch  allein  mögliche  Vereinbarung
unter  Wahrung  der  Einheit  des  Reiches,  womit  dauernd  der  innere
  Frieden  und  das  Ansehen  des  Reiches  nach  Außen  hergestellt  werden;
auf  die  endliche  durchgreisende  Umgestaltung  Oesterreichs  in
einen  freien  Culturstaat  der  Neuzeit.  Der  letzte  unglückliche
Krieg  hat  die  europäische  Machtstellung  des  Reiches  tief  erschüttert.  Schmerzlich
  vor  Allem  berührt  uns  als  Deutsche  die  Lostrennung  Oesterreichs  von
Deutschland,  das  Zerreißen  des  engen  tausendjährigen  Verbandes  mit  dem
großen  deutschen  Volke,  als  dessen  Theil  wir  uns  der  Abstammung,  Sprache,
Sitte  und  Cultur  nach  fühlten  und  fortan  fühlen  werden.  Oberösterreich
hält  es  dennoch  für  seine  Aufgabe  und  Pflicht,  einem  freien  Oesterreich  anzugehören
  und  dasselbe  zu  fördern.  Es  kann  wohl  erwarten,  daß  dem
deutschen  Elemente  in  Oesterreich  die  gebührende  Stellung  gewahrt
bleibe  und  es  eine  Zurücksetzung  nicht  mehr  erfahren  werde.  Schwer  haben

die  Völlker  die  Fehler  der  Diplomatie  und  der  Kriegführung  empfunden.  Die

wirthschaftlichen  und  sinanziellen  Schäden  des  Reiches,  das  durch  die  Widersacher
  des  Fortschritts  verschuldete  Zurückbleiben  Oesterreichs  auf
geistigem  Gebiete,  insbesondere  im  Volksunterrichte,  wurden
für  Jedermann  offen  an  den  Tag  gelegt.  Die  Zerrüttung  des  Geldwesens,

das  verderbliche  Anwachsen  der  thatsächlich  jeder  wahren  Controle  sich  entziehenden

  Staatsschuld;  die  damit  verbundene,  kaum  erschwingliche  Zinsenlast,
lassen  an  der  Ordnung  der  Staatsfinanzen  und  am  Gedeihen  der  volkswirthschaftlichen
  Verhältnisse  nahezu  verzweifeln.  Handel  und  Gewerbe  liegen
darnieder;  Steuerzahlungen  stocken;  die  Verarmung  greift  in  erschreckender
Weise  um  sich;  Muthlosigkeit,  der  schlimmste  Feind  des  Aufrassens  eines
Volkes  zu  neuer  Thätigkeit,  stellt  sich  ein.  Die  Annalen  der  Geschichte  Oesterreichs
weisen  keine  Zeit  nach,  in  welcher  die  Herzen  der  Völker  von  so  tiefer  Trauer
erschüttert,  durch  den  Verlust  der  theuersten  Angehörigen  und  durch  zerstörtes
Familienglück  heimgesucht  wurden.  Nicht  die  traurige  Lage  des  Reiches  und
Landes  allein  ist  es,  die  mit  banger  Besorgniß  erfüllt;  tiefe  Betrübniß  herrscht
auch  darüber,  daß  die  feierlich  zugesicherte  Mitwirkung  und  Zustimmung  der
Volksvertretung  bei  der  Gesetzgebung,  bei  Regelung  und  Controle  des  Staatshaushaltes,
  für  deren  Thätigkeit  Eure  Mojestät  wiederholt  volle  Anerkennung
aussprachen,  statt  zur  Wahrheit  geworden  zu  sein,  unterbrochen,  wir  wollen
nicht  sagen,  beseitigt  wurde.  Es  wird  als  eine  große  Gefahr  für  die  Zukunft
des  Reiches  empfunden,  daß  es  hiedurch  zur  Unmöglichkeit  wird,  die  unfertigen
  Verfassungszustände  schließlicher  Ordnung  entgegenzuführen  und
mangelnde  freiheitliche  Institutionen,  welche  ein  unabweisliches  Bedürfniß
sind,  zu  schaffen  und  zu  sichern.  Tief  beklagt  das  Volk  die  auch  hier  zum
Verderben  des  Reiches  bis  jetzt  sich  kundgebende  Rath=  und  Thatlosigkeit
  der  Räthe  der  Krone.  Wenn  jene  Räthe  Euer  Majestät  vere
meinten,  das  Versöhnungswerk  mit  Ungarn  durch  Sistirung  der  verfassungsmäßigen

  Rechte  der  Länder  diesseits  der  Leitha  zu  fördern,  so  haben  sie  sich

eines  schweren  Irrthums  schuldig  gemacht.  Gerade  dadurch  wurde  das  Vertrauen
  in  beiden  Theilen  des  Reiches  geschwächt,  die  Lösung  der  Aufgabe
wurde  wesentlich  erschwert  und  was  vor  Allem  bedauert  werden  muß,  es
wurde  zwischen  den  Völkern  diesseits  der  Leitha  durch  diese  Sistirung  die  unzweiselhaft
  schon  bestandene  verfassungsmäßige  Verbindung  gelockert.  zwischen
ihnen  neue  Zwietracht  gesäet.  Alles  zeigt  das  Verfehlte  dieses
Systems  und  die  Nothwendigkeit,  die  bisher  betretene  Bahn
rasch  und  vollständig  zu  verlassen.  Die  Fortdauer  der  über  die
Volksrechte  sich  hinwegsetzenden  Regierung,  welche  mit  der  Verfassungssistirung
begonnen  hat,  müßte  Krone  und  Reich  den  allergrößten  Gefahren  zuführen.
Geruhen  daher  Eure  Majestät,  vor  allem  das  volle  unverkümmerte
        <pb n="271" />
        Gesterreich.  269

verfassungsmäßige  Recht  der  Länder  diesseits  und  jenseits  der  Leitha  ins
Leben  zu  setzen  und  den  für  die  Länder  diesseits  der  Leitha  verfassungsmäßig
bestehenden  Vertretungskörper  einzuberufen.“

Bei  der  Abstimmung  wird  der  Entwurf  mit  34  gegen  8  Stimmen

angenommen.  ·

4.  Dec.  Eine  kaiserliche  Entschließung  an  den  Kriegsminister  nimmt  den
Beschluß  des  obersten  Militärjustizsenats,  gegen  FZM.  v.  Benedek
und  die  FML.  v.  Henikstein  und  v.  Krismanic  wegen  ihres  Verhaltens
  im  letzten  Feldzug  eine  kriegsgerichtliche  Untersuchung  zu  ver—
hängen,  zur  Kenntniß,  verordnet  jedoch  die  Ablassung  von  weiterem
gerichtlichen  Verfahren  gegen  diese  oder  andere  wegen  ähnlicher  Verschulden
  angeklagte  Generale  und  Stabsoffiziere.  Commentar  der
amtlichen  „Wiener  Ztg.“  zu  dieser  Entschließung.

4—6.  Dec.  (Mähren).  Landtag:  Adreßdebatte.  Entwurf  der
(czechischen)  Mehrheit  und  der  (deutschen)  Minderheit.  Bei  der  Abstimmung
  werden  durch  die  Mittelpartei  beide  Entwürfe  abgelehnt  und
beschlossen,  an  den  Kaiser  lediglich  eine  Loyalitätsadresse  zu  richten.

6—7.  Dec.  (Böhmen).  Landtag:  Adreßdebatte.  Entwurf  der  (czechischen)
Majorität  und  (deutschen)  Minorität  der  Commission.  Bei  der  Abstimmung
wird  der  Majoritätsentwurf  mit  126  gegen  91  Stimmen  angenommen.

„  „  (Salzburg).  Der  Landtag  nimmt  den  Entwurf  einer  Adresse
an  den  Kaiser  ohne  Debatte  einstimmig  an:

..  Der  im  Jahre  1865  versammelte  salzburgische  Landtag  hat  —  die
Rückwirkung  der  durch  das  allerh.  Manifest  v.  20.  Sept.  v.  Is.  erfolgten
Sistirung  der  Wirksamkeit  der  Reichsvertretung  auf  das  Wohl  des  Landes
erwägend  —  in  der  am  9.  December  v.  J.  einhellig  beschlossenen  Adresse
Ew.  Maj.  „um  baldmöglichste  volle  Wiederherstellung  der  verfassungsmäßigen
Zustände“  gebeten.  Die  seither  in  der  Lage  Oesterreichs  eingetretene  Verschlimmerung
  enthält  die  leider  nur  allzu  ernste  Mahnung,  auf  die  vorjährige
ehrfurchtsvollste  Bitte  zurückzukommen.  Das  Reich  bedarf  des  äußern  und
des  innern  Friedens,  denn  es  muß  alle  seine  geistigen  und  materiellen  Kräfte
sammeln  und  nachhaltig  anspannen,  um  das  zu  werden,  was  es  sein  kann
und  soll:  mächtig  nach  Außen,  glücklich  nach  Innen.  Dazu  ist  vor  Allem
nöthig,  „die  rettende  That  zur  rechten  Zeit“,  bevor  die  wachsende  Verwirrung
in  den.  Fragen  der  Verfassung  und  Unsicherheit  des  öffentlichen  Rechts,  bevor
der  Stillstand  in  den  mehr  als  je  dringend  nothwendigen  legislativen  Resormen
  im  Bereiche  der  Rechtspflege,  der  Verwaltung,  der  volkswirthschoftlichen
  Interessen,  bevor  endlich  die  bedrohlich  für  den  Steuerträger,  den
Staatsgläubiger  und  das  allgemeine  Wohl  fortschreitende  Zerrüttung  des
Geldwesens  und  der  Staatsfinanzen  sich  für  das  Reich  selbst  zu#einer  unheilbaren
  Krankheit  gesteigert  haben.  An  der  Schwelle  des  Kriegs  haben  Ew.
Maj.  den  Mangel  einer  um  den  allerh.  Thron  versammelten  Vertretung
Ihrer  getreuen  Völker  schmerzlich  bedauert,  und  das  dem  jetzt  versammelten
Landtage  mitgekheilte  Allerhöchste  Handschreiben  gibt  neuerlich  Zeugniß,  welche
bohe  Bedeutung  es  habe,  in  tieferusten  Momenten  Monarch  und  Volk  Eines
Sinnes  zu  wissen.  Ew.  Maj.1  Der  Ernst  der  Lage  dauert  sort.  Versammeln
  Sie  die  Vertreter  des  Reiches  um  den  kaiserl.  Thron  und,  treuergeben,
dem  Vertrauen  mit  Vertrauen  lohnend,  werden  sie  mit  loyalem  Rath,  mit
opferfreudiger  That  der  Weisheit  Ew.  Maj.  bei  der  Durchführung  Allerhöchstihrer
  landesväterlichen  Absichten  zur  Seite  siehen.  Ohne  die  Reichsvertretung,
  der  die  beschließende  Mitwirkung  bei  Verfassungsveränderung
allein  zusteht,  kann  der  Ausbau  der  Verfassung  auf  der  gesicherten  Grund-
        <pb n="272" />
        270

Oelltrrtich.

lage  des  Rechtes  und  insbesondere  die  Herstellung  des  innern  Friedens
  durch  den  Ausgleich  mit  den  Ländern  der  ungarischen
Krone  nicht  erzielt  werden;  ohne  sie  mangelt  dem  Fortschritte  und
der  Resorm  der  gesetzliche  Weg,  und  ohne  sie  läßt  sich  eine  feste  Ordnung
im  Staatshaushalte  schon  deshalb  nicht  erwarten,  weil  nur  durch  sie  dem
Staatscredite  der  unentbehrliche  Ausschwung  werden  kann.  Die  vom  treugehorsamsten
  Landtage  ehrfurchtsvollst  erbetene  bal  digste  Wiederherstellung
  der  verfassungsmäßigen  Thätigkeit  der  Reichsvertretung
  wird  in  dem  kranken  Staatskörper  die  Lebensthätigkeit,  ohne  die  jedwedes
  Heilmittel  unwirksam  ist,  von  innen  heraus  erwecken,  das  Vertrauen
des  Volkes  auf  die  Zukunft  und  die  Opferwilligkeit  neu  beleben  und  jene
freie  Bahn  eröffnen,  auf  welcher  allein  das  in  seinen  Grundfesten  erschütterte
Vaterland  seine  äußere  Machtstellung  und  innere  Wohlfahrt  wiedergewinnen
und  dauernd  befestigen  kann.“

6.  Dec.  (Galizien).  Landtag:  Adreßdebatte.  Der  Adreßentwurf  der

Polen  spricht  sich  gegen  die  Februarverfassung,  derjenige  der  Ruthenen

für  dieselbe  aus:

Entwurf  der  Polen:  ..  Wir  leben  der  Ueberzeugung,  daß,  wenn
die  durch  das  October-Diplom  anerkannten  Rechte  und  historischen  Traditionen
  der  Länder  zur  vollen  Berücksichtigung  gelangen,  und  die  durch  den
freien  Ausspruch  der  legalen  Vertreter  abgegebenen  Erklärungen  der  VBölker
Geltung  gewinnen  werden,  daß  dann  für  immer  das  System  der
Centralisation  unmöglich  sein  werde,  welchesdie  Lebenskraft
der  Völker  lähmte  und  damit  die  Macht  des  ganzen  Reiches
untergrub.  Jenes  verderbliche  System  ist  die  Quelle  unserer  Niederlagen
und  Leiden  —  Oesterreich  aber  soll  stark  und  mächtig  sein  .  ..  Aus  eigener,
tiefinnerer  Ueberzeugung  geben  wir  uns  dem  herzerhebenden  Glauben  hin.
daß  Oesterreich,  um  zu  bestehen  und  sich  herrlicher  denn  je  zu  erheben,  seiner
Bestimmung  und  der  Macht  der  Thatsachen  gemäß,  nach  Innen  der  krästigste
Ausdruck  der  Achtung  der  Freiheit,  nach  Außen  aber  der  Schild  sein
werde  zur  Vertheidigung  der  Civilisation  des  Westens,
der  Rechte  der  Nationalität,  der  Humanität  und  der  Gerechtigkeit.  Das

eigene  Wohl,  wie  das  Gewissen  der  andern  Völker,  die  von  der  Idee  der

christlichen  Eivilisation  durchdrungen,  wird  es  nicht  zugeben,  daß  Oesterreich
allein  stehe  in  der  Erfüllung  dieser  Mission.  Diese  Mission  war  auch
die  un  sere  viele  Jahrhunderte  lang.  Ohne  Besorgniß,  unsern  nationalen
  Traditionen  abtrünnig  zu  werden,  im  Glauben  an  die  Mission
Oesterreichs  und  im  Vertrauen  in  die  Unabänderlichkeit  der  Entschließungen
  Ew.  Maj.,  erklären  wir  demnach  aus  der  Tiefse  unsers  Herzens,  zu  Ew.
Maj.  zu  halten  und  halten  zu  wollen.“

Entwurf  der  Ruthenen:  „.  Da  nun  bei  uns  die  von  Ew.  Maj.
gewährleistete  Gleich  berechtigung  noch  nicht  allseitig  ins  Leben  gerufen
ist,  so  nahen  wir  in  Demuth  dem  Tirone  Ew.  Majestät  mit  der  Bitte,  daß
die  Vertretung  des  Reiches  auf  Grund  dis  Octoberdiploms  und
der  Februarver  fassung  einberufen,  daß  bei  derselben  beide  Nationali-=täten
  Galiziens  durch  Vertreter  eigener  Wahl  repräsentirt  und  auch  im  Landtage
  die  nationalen  Angelegenheiten  durch  gesonderte  Curien  und  Ausschüsse
  beider  Nationalitäten  verlreten  und  das  Patent  v.  26.  Febr.  1861  in
dieser  Richtung  abgeändert  werde,  auf  daß  die  durch  die  Weisheit  Ew.  Maj.
geschaffene  Harmonie  die  Bewunderung  der  Welt  errege  und  der  Name  Err.
Majestät  mit  unauslöschlichen  Lettern  verzeichnet  werde  im  Buche  der  Geschichte.“


Der  Adreßentwurf  der  Polen  wird  in  dritter  Lesung  mit  84
gegen  40  Stimmen  angenommen.
        <pb n="273" />
        Oesterttich.  271

7.  Dec.  (Ungarn).  Unterhaus:  Vorläufige  Debatte  über  die  Antworts-10.



11.

adresse  auf  das  Rescript  vom  17.  Nov.  Tisza  beantragt  Namens
der  Linken,  in  der  Adresse  zu  erklären,  daß,  nachdem  das  kgl.  Respript
  die  in  den  frühern  Adressen  niedergelegten  Bitten  um  Herstellung
  der  Rechte  und  Gesetze  des  Landes  nicht  erfüllt  habe,  der
Landtag  ohne  Verletzung  der  Rechtscontinuität  nicht  weiter  vorgehen
könne;  Deak  beantragt,  daß  das  Haus  zwar  auf  Grund  der  früheren
  Adressen  neuerdings  die  sofortige  Wiederherstellung  der  Verfassung
  erbitten  und  urgiren,  aber  zugleich  erklären  möge,  daß  es
die  im  k.  Rescript  enthaltenen  Bemerkungen  s.  Z.  bei  Behandlung
der  Anträge  der  67er  Commission  mit  Ehrfurcht  und  gebührender
Aufmerksamkeit  in  Erwägung  ziehen  werde.  Bei  der  Abstimmung
wird  mit  227  gegen  107  Stimmen  beschlossen,  eine  Adresse  im
Sinne  Deaks  zu  erlassen.

„  (Steyermark).  Der  Landtag  nimmt  den  Adreßentwurf  der

Commission  (Kaisersfeld)  ohne  Debatte  fast  einstimmig  an:

„.  ..  Mit  tiesster  Ehrfurcht,  aber  auch  mit  aller  Offenheit,  welche  die
Treue  gebietet,  muß  der  Landtag  es  aussprechen,  daß  die  Bahnen  jener  Politik
  vollständig  verlassen  werden  müssen,  welche  Ew.  Majestät
Regierung  mit  dem  Patente  v.  20.  Sept.  betreten  hat.  In  der  constitutionellen
  Mitwirkung  der  Völker  mit  der  Regierung,  daber  in  der  Wiederherstellung
  der  verfassungsmäßigen  Zustände  in  jedem  Theile  des  Reiches,  in
dem  rückhaltlosen  Ausgeben  des  Absolutismus  und  in  der
aufrichtigen  Hingebung  an  das  parlamentarische  System  in
jeder  Sphäre  der  Gesetzgebung  und  des  staatlichen  Lebens,
in  der  Sicherung  gegen  noch  weitere  Zersplitterung  durch  die  zu  krästigende
Gesammtvertretung  der  Länder  diesseits  der  Leitha,  in  einer  vorurtheilsfreien,
von  Nebenzielen  nicht  getrübten,  dem  Fortschritte  zugewendeten  und  in  einer
solchen  Politik,  welche  Frieden  hält  mit  allen  Mächten  und  nirgends  Mißtrauen
  wachruft  —  ist  der  Weg  vorgezeichnet,  der  gegangen  werden  muß.
Ew.  Maj.  werden  diesen  Weg,  wie  der  Landtag  zuversichtlich  hofft,  muthig
betreten,  und  dann  wird  auch  Oesterreich  wieder  sich  erbeben  aus  dem  tiefen
Verfalle,  in  welchen  das  Mißgeschick  und  verhängnißvolle  Mißgrisse  es
gestürzt  haben.  Die  Lage,  in  welcher  Oesterreich  sich  in  diesem  Augenblicke
besindet,  und  die  Gesahren,  welche  sich  noch  immer  wie  Gettitterwolken  aufthürmen,
  und  welche  den  Bestand  des  Reiches  ebenso  von  Außen  wie  von
Innen  bedrohen,  dulden  aber  keinen  längern  Ausschub.  Der  Landtag  kann
daher  nicht  absehen  von  der  Lösung  der  einen  Frage,  die  allein  die  Lösung
aller  andern  in  sich  schließt.  Daß  über  die  siaatsrechtlichen  Ver  hältnisse
  Ungarns  und  des  Reiches  endlich  verfassungsmäßig  entschieden
werde,  darauf  vor  allen  Dingen  möge  die  Aufmerksamkeit  und  die  Thatkraft
Ew.  Maj.  gerichtet  sein.  Nicht  wie  diese  Angelegenheit  erfolgen  soll,  aber
daß  es  im  höchsten  Interesse  der  Monarchie  und  jedes  Landes,  das  treu  zu
dieser  hält,  liege:  daß  sie  schnell  erfolge,  das  fühlt  sich  der  treugrhorsamste
Landtag  gedrungen,  ehrfurchtsvoll  auszusprechen.  Der  Streit  kommt  nur
den  äußern  Feinden  Oesterreichs  und  den  zersetzenden  und  eben  deßhalb  so
gefährlichen  Elementen  zugute,  die  es  in  seinem  Innern  birgt.  Oesterreichs
Kraft  bleibt  gebrochen,  so  lange  dieser  Streit  nicht  ausgeglichen  ist,  und  ein
wahrer  Constitutionalismus  kann  nirgends  herrschen,  so  lange  verfassungsmäßige
  Zustände  nicht  überall  bestehen."

„  (Bukowina).  Landtag:  Adreßdebatte.  Entwurf  der  Majorität
und  der  Minorität  der  Commission.
        <pb n="274" />
        272

Oellerreich.

Der  Entwurf  der  Commissionsmehrheit  knüpst  an  das  kgl.
Rescript  vom  17.  Nov.  an  den  ungarischen  Landtag  an,  acceptirt  den  dadurch
angebahnten  Dualismus  des  Reichs  und  fährt  dann  sort:  „Wenn  aber  bei
den  gegebenen  Verhältnissen  als  nothwendiges  Collorar  des  Constitutionalismus
  der  verantwortlichen  Regierung  in  den  belden  Reichshälften  für  die
jeder  derselben  gemeinsamen  Angelegenheiten  eine  gesonderte  Vertretung  zur
Seite  stehen  muß,  so  könnte  nur  durch  eine  genaue  Begrenzung  ihrer  Besugnisse
  und  durch  die  entsprechende  Erweiterung  der  landtägigen  Wirksamkeit
  der  historischen  berechtigten  Existenz  der  einzelnen  Königreice  und  Länder
sowie  ihrer  unbehlnderten  nationalen  Entwicklung  Genüge  geleistet  werden.
Tsef  in  unserm  Innern  wurzelt  die  Ueberzeugung,  daß  nicht  durch  eine  Alles
abtödtende  und  beschränkende  Gleichsörmigkeit,  wohl  aber  durch  die  Garantien
der  freiheitlichen  und  materiellen  Entwicklung,  vor  allem  durch  Vereinsrecht,
Selbstverwaltung,  Geschwornengerichte  und  durch  eine  den  natürlichen  Productionsverhältnissen
  entsprechende  Finanzpolitik,  die  Zusammengehörigkeit  der
Bölker  gefestigt,  und  daher  die  Macht  des  Staates  erhöht  werde.  Das  solchergestalt
  in  seinem  Innern  gekrästigte  Oesterreich  wird  seinen  Gegnern  Achtung
  gebieten,  in  den  stammverwandten  Nachbarvölkern  mächtige  Bundesgenossen
  erlangen,  seine  providentirlle  Aufgabe,  ein  Völkerreich  zu  sein,  und
sich  als  solches  sortzuentwickeln,  mit  Sicherheit  erreichen.“

Entwurf  der  Commissionsminderheit:  „  .  Der  treugehorsamste
  Landtag  hält  es  für  seine  gebieterische  und  unabweisbare  Pflicht,  dem
Gedanken  freimüthig  Ausdruck  zu  geben,  daß  in  erster  Linie  die  baldigste
Wiederherstellung  verfassungsmäßiger  Zustände  und  zunächst
  die  Ein  berusung  einer  Reichsvertretung  die  Heilung  der
schweren  Wunden,  unter  denen  das  Reich  darniederliegt,  ermöglichen,  die
Beschleunigung  eines,  alle  Theile  des  Reiches  gleich  befriedigenden  Ausgleichs
mit  den  Ländern  der  ungarischen  Krone  erleichtern,  ein  Wiederausblühen  der
einzelnen  Königreiche  und  Länder,  ein  Gedeihen  des  ganzen  Reiches  herbeiführen
  werde.  Sind  einmal  auf  diesem  Wege  die  zur  Erhaltung  der  Machtstellung
  des  Staates  nach  Außen,  die  Einheit  des  Reichs  bedingenden,  einer
Decentralisation  unfähigen  Momente  sestgestellt,  ist  einmal  dieser  Grundpfeiler
der  Verfassung  zur  befriedigenden  Lösung  der  allseitigen  Interessen  im  Wege
der  freien  Vereinbarung  aller  betheiligten  Länder  und  der  Krone  gewonnen,
so  wird  der  constitutionelle  Weiterbau  der  Verfassung  bei  erweiterter  Autonomie
  der  einzelnen  Königreiche  und  Länder  keiner  bedeutenden  Schwierigkeit
auf  den  vorhandenen  Grundlagen  unterworfen  sein,  und  es  kann  der  treugehorsamste
  Landtag  der  Bukowina  nur  wiederholt  seinen  ehrfurchtsvollsten
Wunsch  an  den  Stufen  des  Allerhöchsten  Thrones  niederlegen,  daß  dann  auch
dem  Kronlande  Bukowina  eine  umfassendere  Antonomie  zu  Theil  werde,  welche
ihm  gestattet,  auf  dem  Gebiete  der  Kirche,  Schule  und  Gemeinde  sich  selbstwütig,
  individuell,  nach  dem  Grundsatze  der  Gleichberechtigung  fortzuentwickeln.“


Bei  der  Abstimmung  wird  der  Entwurf  der  Mehrheit  abgelehnt

und  derjenige  der  Minderheit,  der  die  Wiederherstellung  der  sistirten
Februarversassung  ausdrücklich  fordert,  mit  15  gegen  11  Stimmen
angenommen.

11.  Dec.  Abschluß  des  Handelsvertrags  mit  Frankreich.

14.

„  (Kärnthen).  Landtag:  Adreßdebatte.  Mit  28  gegen  3  Stimmen
  wird  der  Entwurf  der  Commission  angenommen:

„..  Durch  die  Folgen  des  Krieges  losgelöst  aus  dem  tausendjährigen
Verbande  mit  Deutschland,  und  mit  diesem  Mutterlande  nur  noch  verbunden
durch  die  geistigen  Bande  der  Stammes=  und  Sprachgemeinschaft,  der  gleichen
Gesittung  und  Cultur,  muß  das  alte  deutsche  Reichsland  Kärnthen  um  so
        <pb n="275" />
        Oesterreich.  273

größeres  Gewicht  darauf  legen,  daß  das  Staatswesen  und  die  Verfassung  des
Kaiserreiches  sich  im  Sinne  wahrer  Freiheit  und  aufrichtigen  entschiedenen
Fortschritts  thatsächlich  entwickle.  Die  Bahnen,  welche  zu  diesem  Ziele  führen,
  liegen  allerdings  abseits  von  denjenigen,  die  Ev.  Maj.  Regierung  mit
dem  Allerhöchsten  Patente  v.  20.  Sept.  1865  betreten  hat  —  sie  sind  anscheinend
  weniger  frei,  weil  innerhalb  der  Schranken  des  Gesetzes  sich  bewegend
—  sie  werden  aber  dafür  die  Völker  zur  Freiheit  führen  und  ermöglichen,
daß  der  Staat  zur  früheren  Machistellung  gelange.  Der  treugehorsamste
Landtag  hält  fest  an  der  Rechtscontinuität  der  Verfassung  vom
26.  Febr.  1861  und  ist  überzeugt,  daß  dieselbe  dem  Ausgleiche  mit  Ungarn
nicht  im  Wege  sein  wird,  weil  alle  den  Bestand  des  Gesammtreiches  nicht  in
Frage  stellenden  Aenderungen  auf  verfassungsmäßigem  Wege  vorgenommen
werden  können  und  weil  nach  der  dermaligen  Lage  des  Reichs  das  Interesse
der  westlichen  Länder  nicht  entgegensteht,  die  Autonomie  Ungarns  in  jenen
Punkten  anzuerkennen,  welche  zur  Aufrechthaltung  des  Gesammtstaates  nicht
mit  Nothwendigkeit  als  gemeinsame  betrachtet  werden  müssen.  Die  gemeinschaftliche
  parlamentarische  Behandlung  der  gemeinsamen
  Angelegenheiten  mit  einem  verantwortlichen  Ministerium
  ist  nicht  blos  unerläßliche  Voraussetzung  für  die
constitutionelle  Freiheit  des  Reiches,  sondern  geradezu
eine  unabweisliche  Nothwendigkeit  für  den  Fortbestand  desselben.
  Ohne  längern  Ausschub  muß  cine  parlamentarische  Regierung  es
unternehmen,  gestützt  auf  die  constitutionelle  Mitwirkung  des  Reichsraths,
jene  staatlichen  Einrichtungen  ins  Leben  zu  rufen,  welche  persönliche,  bürgerliche
  und  politische  Freiheit  schaffen  und  sichern  und  durch  eine  volks=  undstaatswirthschaftliche
  richtige  Führung  des  Reiches  auch  die  materielle  Wohlfahrt
der  Völker  zu  heben  und  dauernd  zu  begründen  vermögen.  Nur  die  alsogleiche
  Einberufung  des  Reichsraths  und  die  aufrichtige
Durchführung  einer  wahrhaft  constitutionellen  Regierungssorm
  würde  die  Ueberzeugung  geben,  daß  Oesterreichs  Heil  dort  gesucht  wird,
wo  es  einzig  noch  zu  finden  ist,  daß  unsern  zerrütteten  Finanzverhältnissen
und  dem  gesunkenen  Staatscredite  wieder  aufgeholsen  werde,  und  daß  jene

·  Unsråcht  behalten,  welche  den  Untergang  unseres  Vaterlandes  als  bevorstehend
ansehen.“

—  Dec.  (Vorarlberg).  Der  Landtag  verzichtet  auf  den  Erlaß  einer
Adresse  an  den  Kaiser,  nachdem  die  vorjährige  zu  Gunsten  der
Februarverfassung  von  demselben  zurückgewiesen  wurde.  Dagegen
bringt  der  Landtag  seine  unveränderten  Anschauungen  in  dem  Bericht
seines  Ausschusses  über  den  Rechenschaftsbericht  des  Landesausschusses
neuerdings  zum  Ausdruck.

15.  „  (Ungarn).  Das  Unterhaus  nimmt  den  Adreßentwurf  der  Commission
  (Deaks  nach  seinen  Vorschlägen  v.  7.  d.  M.)  mit  überwiegender

  Mehrheit  an.

16.  „  (Triest).  Der  Landtag  genehmigt  den  Antrag  auf  Errichtung
einer  juridischen  Facultät  mit  ital.  Unterrichtssprache.
17.  „  (Croatien).  Landtag:  Beginn  der  Adreßdebatte.

Der  gemeinsame  Entwurf  der  vereinigten  selbständig-nationalen
  und  der  national-liberalen  Partei  verlangt  im  Wesentlichen:
  Abbrechen  der  Verhandlungen  mit  Ungarn  und  selbständiges
  Vorgehen  in  der  Regelung  der  staatsrechtlichen
Beziehungen  mit  der  Kronez;  Festhalten  an  dem  sanctionirten  Art.  42
vom  Jahre  1861  bezüglich  des  staatsrechtlichen  Verhältnisses  zu  Ungarn;
Anerkennung  der  Gesammtstaatsangelegenheiten  im  Sinne

18
        <pb n="276" />
        274

Oesterreich.

des  Octoberdiploms  und  gemeinsamer  Gesetzgebung  für  dieselben,  vorbehaltlich
  der  Eintreibung  und  Abführung  der  entfallenden  Steuerquote  für
das  Land;  Feststellung  der  Form  zur  Behandlung  der  Gesammtstaatsangeleenheiten
  im  Wege  der  Vereinbarung  nach  dem  Sinne  des  Septembermani-Fenesn
  Ablehnung  der  Februarverfassung;  endlich  fordert  sie  Garantien  für
eine  vollkommene  staatliche  Landesautonomie.  Als  Principien  für  die
einheitliche  Staatsorganisation  werden  aufgestellt:  Verantwortliches  Gesammtstaatsministerium;
  Einkammersystem;  alljährliche  Feststellung  und  Prüfung
des  Gesammtstaatsbudgets  durch  die  Staatsvertretung  über  Verschlag  der
verantwortlichen  Regierung.  Als  Vorbedingung  für  das  weitere  Vorgehen
  auf  Grund  dieser  Principien  wird  hingestellt:  Staatliche  und  territoriale
  Reintegrirung  des  dreieinigen  Königreichs  durch  Aufhebung  der  Militärgränze
  und  Vereinigung  Dalmatiens  im  Wege  verfassungsmäßigen  Einvernehmens,
  wie  auch  der  quarnerischen  Inseln  mit  Croatien  und  Slavonien;
endlich  Abstellung  der  gegenwärtigen  Dicasterial=  und  Einführung  einer  veräntwortlichen
  Landesregierung.

18.  Dec.  (Steyermark).  Der  Landtag  lehnt  einen  Antrag  auf  Parität

75

u·

7

der  slovenischen  mit  der  deutschen  Sprache  in  den  Volksschulen  ab.

„(Kärnthen).  Der  Landtag  überweist  die  Petitionen  slovenischer

Gemeinden,  die  im  Gegensatz  gegen  ihre  Geistlichen  und  Lehrer  die
Einführung  der  deutschen  Sprache  in  ihren  Schulen  verlangen,  empfehlend
  der  Regierung.

„  (Schlesien).  Der  Landtag  erklärt  sich  einmüthig  gegen  eine

Einführung  der  Jesuiten  in  Schlesien.

„  (Galizien).  Der  Kaiser  bestätigt  das  vom  frühern  Landtage

beschlossene  Gesetz,  betreffend  die  Aufhebung  der  Statthalterei-Commission
  in  Krakau  und  die  Centralisirung  Galiziens.  Galizien  ist

damit  in  74  unter  der  unmittelbaren  Verwaltung  des  Statthaltereipräsidiums

  in  Lemberg  stehende  Kreise  eingetheilt.  Eine  große  Anzahl
  bisheriger  Beamteter,  namentlich  Deutscher,  wird  durch  das
Gesetz  außer  Thätigkeit  gesetzt.  .

„  (Croatien).  Landtag:  Specialdebatte  über  die  Anträge  der

sog.  Regnicolar-Deputation  bez.  das  Verhältniß  zu  Ungarn  als
Substrat  des  Adreßentwurfs.  Es  wird  beschlossen:

1)  Der  Art.  42  vom  Jahre  1861  bleibt  immerwährend  als  unveränderliche
  Grundlage  und  Richtschnur  in  der  staatsrechtlichen  Beziehung  des  dreieinigen
  Königreichs  gegenüber  don  Ungarn.  2)  Das  dreieinige  Königreich
hat  weder  Rechte  noch  Pflichten  und  auch  keinen  gesetzlichen  Modus,  in  den
ungarischen  Landtag  einzutreten,  welcher  nach  Pesth  auf  den  10.  Dec.  1865
und  beziehungsweise  auf  den  19.  Nov.  1866  einberusen  ist.  3)  Das  dreieinige
  Königreich  hält  dafür,  es  sei  kraft  seines  Staatsrechts  befugt  und  verpflichtet,
  selbständig  mit  der  Krone  ins  Einvernehmen  zu  treten.  4)  Selbstständige
  Regelung  des  staatsrechtlichen  Verhältnisses  direct  mit  der  Krone
und  ohne  Ungarn.  5)  Principielle  Feststellung  und  einheitliche  Behandlung
der  aus  der  pragmatischen  Sanction  resultirenden  allg.  Reichsangelegenheiten.
6)  Feststellung  der  Behandlungsnorm  derselben  im  Vereinbarungswege,  Verwahrung
  gegen  ein  solches  Centralorgan,  das  ohne  Zustimmung  des  dreieinigen
  Königreichs  zu  Stande  käme,  endlich  7)  als  Vorbedingung  das  Petitum
  der  Lendeereintegrirung  durch  Aufhebung  der  Militärgränze  und  Vereinigung
  Dalmatiens,  und  8)  einer  verantwortlichen  Landesregierung.

Der  erste  Artikel  wird  fast  einstimmig,  alle  folgenden  werden
        <pb n="277" />
        Othterrtich.  275

theilweise  in  namentlicher  Abstimmung,  mit  zwei  Dritteln  aller
Stimmen  gegen  ein  Dritttheil  (der  unionistisch-magyarischen  Partei)
angenommen.  -

19.  Dec.  (Croatien).  Landtag:  Annahme  der  Adresse  an  den  Kaiser
auf  Grund  der  am  vorhergehenden  Tage  gefaßten  Beschlüsse.
„(CTyrol).  Landtag:  Adreßbatte.  Der  Entwurf  der  Majorität
knüpft  an  einen  energischen  Protest  gegen  die  Umtriebe  für  Losreißung
  Wälschtyrols  die  wiederholte  Bitte  um  Aufrechthaltung  der
Glaubenseinheit,  während  die  Verfassungsfrage  direct  gar  nicht  berührt
  wird,  vielmehr  beiläufig  dem  Septemberpatente  (Sistirung  der
Februarverfassung)  zugestimmt  wird.

„.  .  .  Der  treugehorsamste  Landtag  erlaubt  sich  aber,  von  dieser  unterthänigsten
  Bitte  Anlaß  zu  nehmen,  um  das  Augenmerk  Ew.  Maj.  ehrfurchtsvollst
  auch  auf  die  Eigenthümlichkeiten  des  Landes  und  auf  die  inneren  Bedingungen
  seiner  Einheit  zu  lenken,  von  denen  für  alle  Zukunft  die  Erhaltung
seiner  Kraft  abhängt.  Zu  den  Eigenthümlichkeiten  Tyrols  gehören  in  ersler
Reihe  der  fromme  Glaube  und  die  reine  Sitte  der  Väter  und  die  Wehrkraft
des  Volkesz;  sie  stehen  in  Wechselwirkung  und  in  ihnen  beruht  wesentlich  der
alttyrolische  Geist,  welcher  das  Land  zu  einem  uneinnehmbaren  Bollwerke  der
Monarchie  gegen  Süden  und  Westen  macht.  Ew.  Maj.  haben  in  dem  Patente
v.  20.  Sept.  1865  auszusprechen  geruht,  daß  die  Mannichfaltigkeit  der  verschiedenen
  Länder  des  Reiches  beachtei,  und  ihre  geschichtliche  Rechtsentwicklung
gesichert  werden  müsse.  Im  Vertrauen  auf  biesss  kaiserl.  Wort,  erlaubt  sich
daher  der  treugehorsamste  Landtag  ehrsurchtsvollst  die  Hoffnung  auszusprechen,
daß  nebst  der  Einheit  auch  die  Eigenthümlichkeit  des  Landes  in  alle  Zukunft
werde  gewahrt  bleiben."  ·

Die  liberale  Minderheit  verlangt  den  Uebergang  zur  Tagesordnung.
  Dasselbe  wird  mit  40  gegen  18  Stimmen  verworfen,  worauf
die  Minorität  erklärt,  am  Zustandekommen  einer  solchen  Adresse  in
keiner  Weise  mitwirken  zu  können  und  daß  sie  sich  demnach  der
Abstimmung  enthalten  werde.  Alle  anwesenden  Liberalen  verlassen
den  Saal.  Die  zurückgebliebene  Mehrheit  ist  nicht  mehr  beschlußfähig.


20721.  Dec.  Besuch  des  Ministers  v.  Beust  in  Begleitung  des  ungar.
Hofkanzlers  in  Pesth.

„  „  (Böhmen).  Landtag:  Antrag  des  Grafen  Leo  Thun,  dem
Kaiser  als  Landesgesetz  zur  Sanction  zu  unterbreiten.

„Die  erste  Alinea  des  §  54  der  Landtagswahlordnung  v.  26.  Febr.  1861
kritt  außer  Krast  und  es  hat  der  §  54  zu  lauten:  So  wie  während  der
Dauer  der  ersten  Landtagsperiode  können  auch  während  der  Dauer  der  zweiten
  Anträge  auf  Aenderungen  der  Bestimmungen  der  Landtagswahlordnung
durch  absolute  Stimmenmehrheit  des  nach  §  38  der  Landesordnung  überhaupt
beschlußfähigen  Landtags  beschlossen  werden.“

Die  deutsche  Partei  erhebt  gegen  einen  Beschluß  schriftlichen  Protest
und  erklärt,  an  der  Berathung  des  Antrags  keinen  Antheil  zu  nehmen,
  worauf  die  czechische  Partei  denselben  ohne  Debatte  zum  Beschluß
  erhebt.

„  (Tyrol).  Landtag:  Die  Majorität  weigert  sich,  auf  die  beabsichtigte
  Adresse  zu  verzichten  und  beschließt,  dieselbe  neuerdings  auf
18“
        <pb n="278" />
        276  Oeflerreich.

die  Tagesordnung  zu  setzen.  Die  Liberalen  verlassen  hierauf  wiederum
  den  Saal,  worauf  der  Landeshauptmann  den  Schluß  der
Session  verkündet.

24.  Dec.  (Mähren).  Landtag:  Ein  Antrag  der  czechischen  Partei  auf
Abänderung  des  §&amp;amp;  54  der  Wahlordnung,  wie  im  böhmischen  Landtag,
  wird  durch  die  Mittelpartei  mit  49  gegen  46  Stimmen  zu  Fall
gebracht.

„  „  (Galizien).  Landtag:  Der  Antrag  auf  Vermehrung  der
städtischen  Vertreter  im  Landtag  um  12  (im  polnischen  Interesse)
wird  in  erster  Lesung  verworfen,  indem  sich  nur  82  (also  nicht
zwei  Drittel)  gegen  42  Stimmen  dafür  erklären.  Ein  Ruthene
verläßt  den  Saal:  zweite  Lesung  und  Annahme  des  Antrags  mit
82  gegen  41  Stimmen.  Der  Ruthene  kehrt  zurück  und  der  Antrag
  wird  in  dritter  Lesung  wieder  verworfen.

23.  „  Der  Kaiser  empfängt  die  ungarische  und  die  croatische  Adreßdeputation.



27.  „  (Galizien).  Landtag:  Frage  des  Unterrichtsrathes.  Die  Ruthenen
  protestiren  gegen  den  von  den  Polen  angestrebten  Beschluß
und  verlassen  den  Saal.

29.  „  (Krain).  Landtag:  Schlußsitzung.  Da  der  Landtag  mit  Rücksicht
  auf  die  in  ihm  herrschende  Parteispaltung  zwischen  der  deutschen
und  der  slovenischen  Partei  keine  Adresse  erlassen  hat,  so  sucht  Graf
Auersperg  (Anast.  Grün)  dieselbe  durch  eine  umfassende  Rede  über
die  großen  Fragen  des  Reichs  zu  ersetzen.

30.  „  Der  Kaiser  erläßt  auf  Grund  des  Septemberpatents  das  Finanzgesetz
  für  1867.  1

Die  Staatsausgaben  sind  darin  mit  433,896,000  fl.,  die  Staatseinnahmen
mit  407,297,000  fl  bezissert.  Es  wird  also  ein  Deficit  von  26,599,000  fl.
und  mit  den  aus  dem  Dienst  des  Vorjahrs  noch  zu  bestreitenden  Ausgaben
von  51,034,000  fl.  von  im  Ganzen  77,633,000  fl.  vorausgesehen,  zu  dessen
Deckung  jene  Geldmittel  im  Betrag  von  79,495,000  fl.  zu  verwenden  seien,
welche  aus  der  auf  Grund  der  Ecfeer  vom  5.  Mai,  25.  Mai  und  25.  Aug.
d.  J.  eingeleiteten  Creditoperationen  der  Finanzverwaltung  noch  zur  Versügung
  ständen,  so  daß  nach  Erledigung  sämmtlicher  Verbindlichkeiten  aus  den
Jahren  1865  u.  1866  am  Schlusse  des  Jahrs  1867  noch  1,862,000  fl.  übrig
bleiben  sollen.

Der  begleitende  Bericht  des  Finanzministers  Grafen  Larisch  verbreitet
  sich  hauptsächlich  über  die  beschlossenen  Ersparnisse  (sämmtliche  Staatsausgaben,
  die  für  das  Jahr  1866  auf  beinahe  508  Mill.  Gulden  veranschlagt
waren,  siguriren  im  Budget  für  1867  nur  mit  circa  434  Mill.  fl.  und  der
Militäretat  ist  z.  B.  von  88  auf  73  Mill.  herabgesetzt!),  über  das  „extreme
Mittel“  der  Papiergeldemission,  und  über  die  an  die  Nationalbank  geleisteten
Abzahlungen,  so  daß  der  Staat  der  Bank  nichts  mehr  schulde,  als  die  für
die  Dauer  ihres  Privilegiums  bei  ihr  investirten  unverzinslichen  80  Mill.  fl.
und  den  ebenfalls  unverzinslichen  Vorschuß  von  60  Mill.  fl.,  der  im  Gesetz
vom  25.  Aug.  d.  J.  seine  Deckung  sinde.  Der  Bericht  schließt  dahin:  „Bei
einem  Deficit,  welches  nur  deßhalb  die  Ziffer  von  26  Mill.  fl.  erreicht,  weil
der  Einnahme-Etat  weit  unter  dem  wirklichen  Erfolg  der  zwei  letzten  für  die
Steuerverhältnisse  sehr  ungünstigen  Friedensjahre  1864  und  1865  angesetzt
worden  ist,  kann  bei  einer  besonnenen  und  leidenschaftslosen  Erwägung  der
        <pb n="279" />
        Oesterrtich.  277

Sachlage  nicht  verkannt  werden,  daß  das  beharrlich  angestrebte  Ziel  der  Herstellung
  eines  völligen  Gleichgewichts  zwischen  Einnahmen  und  Ausgaben
bereits  nahe  gerückt  ist.  Zwar  wird  es  noch  großer  Anstrengungen,  vieler
Opfer  und  Cntsagungen  bedürsen,  bis  dieses  Ziel  erreicht  ist,  aber  es  ist  erreichbar,
  wenn  alle  Hebel  der  freien  Entwicklung,  der  geistigen  und  materiellen
Kräfte  angesetzt  werden,  wenn  der  äußere  Friede,  welchen  Oesterreich  ebenso
aufrichtig  wünscht,  als  es  ihn  nothwendig  braucht,  erhalten  bleibt,  wenn  durch
eine  glückliche  Verständigung  in  der  großen  innern  Verfassungsfrage  die  ersehnte
  Befriedigung  eintritt,  das  Vertrauen  wiederkehrt  und  Sparsamkeitsmaßregeln
  und  Finanzreformen  durch  die  Mitwirkung  einer  im  Völkerleben
wurzelnden  legalen  Vertretung  ihre  velle  Kraft  und  Nachhaltigkeit  erlangt
haben  werden.“

31.  Dec.  Ein  kaiserl.  Handschreiben  an  den  Kriegsminister  genehmigt  den
Entwurf  eines  auf  die  allgemeine  Wehrpflicht  gegründeten  Wehrgesetzes,
  dessen  definitive  Annahme  zwar  der  verfassungsmäßigen  Behandlung
  desselben  vorbehalten  wird,  dessen  wichtigste  Bestimmungen
aber  schon  jetzt  provisorisch  ins  Leben  treten  sollen.

„  „  (Galizien).  Landtag:  Debatte  über  ein  neues  Schulgesetz.
Nach  dem  Entwurf  sollen  in  den  Volksschulen  beide  Landessprachen,
in  den  Mittelschulen  aber  allein  die  polnische  Sprache  anerkannt
werden.  Die  Ruthenen  legen  gegen  diesen  Grundsatz  den  entschiedensten
  Protest  ein  und  verlassen  den  Saal,  um  die  Versammlung
beschlußunfähig  zu  machen,  worauf  der  Schluß  der  Session  verkündet
  wird.

„  „  (Croatien).  Der  Landtag  nimmt  den  Entwurf  einer  Landtagswahlordnung
  nach  kurzer  Debatte  an,  verwahrt  sich  gegen  die
Octroyirung  einer  solchen  und  beschließt,  jenen  Entwurf  durch  Repräsentation
  dem  Kaiser  zu  unterbreiten.
        <pb n="280" />
        VI.
Anhang.
(Die  Friedensschlüsse.)

J.

Friedensvertrag  von  Prag  zwischen  Preußen  und  Oesterreich
vom  23.  August  1866.

Im  Namen  der  Allerheiligsten  und  Untheilbaren  Dreieinigkeit.  Se.  Maj.  der
König  von  Preußen  und  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich,  beseelt  von  dem
Wunsch,  ihren  Ländern  die  Wohlthaten  des  Friedens  wiederzugeben,  haben  beschlossen,
die  zu  Nickolsburg  am  26.  Juni  1866  unterzeichneten  Präliminarien  in  einen  befinitiven
  Friedensvertrag  umzugestalien.  Zu  diesem  Ende  haben  IOhre  Maojestäten
zu  ihren  Bevollmächtigten  ernannt  und  zwar  der  König  von  Preußen  Karl  Frhrn.
v.  Werther  2c.  und  der  Kaiser  von  Oesterreich  Adolf  Maria  Frhrn.  v.  Brenner=Felsach
  2c.,  welche  in  Prag  zu  einer  Conferenz  zusammengetreten  sind  und  nach
Auswechslung  ihrer  in  guter  und  richtiger  Form  befundenen  Vollmachten  über  nachstehende
  Artikel  sich  vereinigt  haben.  Art.  1.  Es  soll  in  Zukunft  und  für  beständig
Friede  und  Freundschaft  zwischen  Sr.  Maj.  dem  König  von  Preußen  und  Er.  Maj.
dem  Kaiser  von  Oesterreich,  sowie  zwischen  deren  Erben  und  Nachkommen  und  den
beiderseitigen  Staaten  und  Unterthanen  verrschen.  Art.  2.  Behufs  Ausführung  des
Art.  6  der  in  Nickolsburg  am  26.  Juli  dieses  Jahrs  abgeschlossenen  Friedenspräliminarien,
  und  nachdem  Se.  Maj.  der  Kaiser  der  Franzosen  durch  seinen  bei
Sr.  Maj.  dem  König  von  Preußen  beglaubigten  Botschafter  amtlich  zu  Nickolsburg
am  29.  Juli  ejusdem  hat  erklären  lessen:  „Qu’fen  ce  qdul  concerne  le  Gouvernement
  de  I’Empereur  la  Vénétie  est  acquise  à  DPltalie  pour  lni  étre  remise  à
Ia  paix“  —  tritt  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  dieser  Erklärung  auch  seinerseits
  bei  und  gibt  seine  Zustimmung  zu  der  Vereinigung  des  lombardo-venetianischen
Königreichs  mit  dem  Königreich  Italien  ohne  andere  lästige  Bedingung  als  die
Liquidirung  derjenigen  Schulden,  welche  als  auf  den  abgetretenen  Landestheilen
haftend  werden  erkannt  werden,  in  Uebereinstimmung  mit  dem  Vorgang  des  Tractats
        <pb n="281" />
        Anhang.  279

von  Zürich.  Art.  3.  Die  Kriegsgefangenen  werden  beiderseits  sofort  freigegeben
werden.  Art.  4.  Se.  Majestät  der  Kaiser  von  Oesterreich  erkennt  die  Auflösung
des  bisherigen  deutschen  Bundes  an,  und  gibt  seine  Zustimmung  zu  einer  neuen
Gestaltung  Deutschlands  ohne  Betheiligung  des  österreichischen  Kaiserstaats.  Ebenso
verspricht  Se.  Maj.  das  engere  Bundesverhältniß  anzuerkennen,  welches  Se.  Moaj.
der  König  von  Preußen  nördlich  von  der  Linie  des  Mains  begründen  wird  und  erklärt
  sich  damit  einverstanden,  daß  die  südlich  von  dieser  Linie  gelegenen  deutschen
Staaten  in  einen  Verein  zusammentreten,  dessen  nationale  Verbindung  mit  dem
norddeutschen  Bunde  der  nähern  Verständigung  zwischen  beiden  vorbehalten  bleibt,
und  der  eine  internationale  unabhängige  Existenz  baben  wird.  Art.  5.  Se.  Maj.
der  Kaiser  von  Oesterreich  überträgt  auf  Se.  Maj.  den  König  von  Preußen  alle
seine  im  Wiener  Frieden  vom  30.  Oct.  1864  erworbenen  Rechte  auf  die  Herzogthümer
  Holstein  und  Schleswig  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Bevölkerungen  der  nördlichen
  Districte  von  Schleswig,  wenn  sie  durch  freie  Abstimmung  den  Wunsch  zu
erkennen  geben,  mit  Dänemark  vereinigt  zu  werden,  an  Dänemark  abgetreten  werden
sollen.  Art.  C.  Auf  den  Wunsch  Sr.  Maj.  des  Kaisers  von  Oesterreich  erklärt
Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  sich  bereit,  bei  den  bevorstehenden  Veränderungen
in  Deutschland  den  gegenwärtigen  Territorialbestand  des  Königreichs  Sachsen  in
seinem  bisherigen  Umfang  bestehen  zu  lassen,  indem  er  sich  dagegen  vorbehält,  den
Beitrag  Sachsens  zu  den  Kriegskosten  und  die  künftige  Stellung  des  Königreichs
Sachsen  innerhalb  des  norddeutschen  Bundes  durch  einen  mit  Sr.  Maj.  dem  König
von  Sachsen  abzuschließenden  besonderen  Friedensvertrag  näher  zu  regeln.  Dagegen
verspricht  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  die  von  Sr.  Maj.  dem  König  von
Preußen  in  Norddeutschland  herzustelkenden  neuen  Einrichtungen,  einschließlich  der
Territorialveränderungen,  anzuerkennen.  Art.  7.  Behufs  Auseinandersetzung  über
das  bisherige  Bundeseigenthum  wird  binnen  längstens  sechs  Wochen  nach  Ratification
  des  gegenwärtigen  Vertrags  eine  Commission  in  Frankfurt  u.  M.  zusammentreten,
  bei  welcher  sämmtliche  Forderungen  und  Ansprüche  an  den  deutschen  Bund
anzumelden  und  binnen  sechs  Monaten  zu  liquidiren  sind.  Preußen  und  Oesterreich
werden  sich  in  dieser  Commission  verkreten  lassen,  und  es  steht  allen  übrigen  Bundesregierungen
  zu,  ein  gleiches  zu  thun.  Art.  8.  Oesterreich  bleibt  berechtigt,  aus
den  Bundesfestungen  das  kaiserliche  Eigenthum  und  von  dem  beweglichen  Bundeseigenthum
  den  matricularmäßigen  Antheil  Oesterreichs  sortzuführen  oder  sonst  darüber
  zu  verfügen;  dasselbe  gilt  von  dem  gesammten  beweglichen  Vermögen  des
Bundes.  Art.  9.  Den  etatsmäßigen  Beamten,  Dienern  und  Pensionisten  des
Bundes  werden  die  ihnen  gebührenden  beziehungsweise  bereits  bewilligten  Pensionen
pro  rata  der  Matrikel  zugesichert;  jedoch  übernimmt  die  königl.  preußische  Regierung
  die  bisher  aus  der  Bundesmatricularcasse  bestrittenen  Pensionen  und  Unterstützungen
  für  Ofsiziere  der  vormaligen  schleswig-holsteinischen  Armee  und  deren
Hinterlassene.  Art.  10.  Der  Bezug  der  von  der  kais.  österreichischen  Statthalterschaft
in  Holstein  zugesicherten  Pensionen  bleibt  den  Interessenten  bewilligt.  Die  noch  in
Gewahrsam  der  kais.  österreichischen  Regierung  befindliche  Summe  von  449,500  Thlrn.
dänischer  Reichsmünze  in  4prozentigen  dänischen  Staatsobligationen,  welche  den
holsteinischen  Finanzen  angehört,  wird  denselben  unmittelbar  nach  der  Ratiftcation
des  gegenwärtigen  Vertrags  zurückerstattet.  Kein  Angehöriger  der  Herzogthümer
Holstein  und  Schleswig  und  kein  Unterthan  Ihrer  Majestäten  des  Königs  von
Preußen  und  des  Kaisers  von  Oesterreich  wird  wegen  seines  politischen  Verfaltens
  während  der  letzten  Ereignisse  und  des  Krieges  verfolgt,  beunruhigt  oder  in
einer  Person  oder  seinem  Eigenthum  beanstandet  werden.  Art.  11.  Se.  Maj.  der
der  Kaiser  von  Oesterreich  verpflichtet  sich,  behufs  Deckung  eines  Theils  der  für
Preußen  aus  dem  Kriege  erwachsenen  Kosten,  an  Se.  Maj.  den  König  von  Preußen
die  Summe  von  40  Millionen  preußischer  Thaler  zu  zahlen.  Von  dieser  Summe
soll  jedoch  der  Betrag  der  Kriegskosten,  welche  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich
laut  Artikel  12  des  gedachten  Wiener  Friedens  vom  30.  Oct.  1864  noch  an  die
Herzogthümer  Schleswig  und  Holstein  zu  fordern  hat,  mit  15  Millionen  preußischer
Thaler  und  als  Acquivalent  der  freien  Verpflegung,  welche  die  preußische  Armee
        <pb n="282" />
        280  Anhang.

bis  zum  Friedensschlusse  in  den  von  ihr  occupirten  österreichischen  Landestheilen  haben
wird,  mit  5  Millionen  preußischer  Thaler  in  Abzug  gebracht  werden,  so  daß  nur
20  Millionen  preußischer  Thaler  baar  zu  zahlen  bleiben.  Die  Hälfte  dieser  Summe
wird  gleichzeitig  mit  dem  Austausch  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen  Vertrags,
die  zweite  Hälste  drei  Wochen  später  zu  Oppeln  baar  berichtigt  werden.  Art.  12.
Die  Räumung  der  von  den  königl.  preußischen  Truppen  besetzten  österreichischen  Territorien
  wird  innerhalb  drei  Wochen  nach  dem  Austausch  der  Ratificationen  des
Friedensvertrags  vollzogen  sein.  Von  dem  Tage  des  Ratificationstausches  an  werden
die  preußischen  Generalgouvernements  ihre  Functionen  auf  den  rein  militärischen
Wirkungskreis  beschränken.  Die  besonderen  Bestimmungen,  nach  welchen  diese  Räumung
  stattzufinden  hat,  sind  in  einem  abgesonderten  Protokoll  festgestellt,  welches
eine  Beilage  des  gegenwärtigen  Vertrags  bildet.  Art.  13.  Alle  zwischen  den
hohen  vertragschließenden  Theilen  vor  dem  Kriege  abgeschlossenen  Verträge  und  Uebereinkünfte
  werden,  insofern  dieselben  nicht  ihrer  Natur  nach  durch  die  Auflösung  des
deutschen  Bundesverhältnisses  ihre  Wirkung  verlieren  müssen,  hiemit  neuerdings  in
Kraft  gesetzt.  Insbesondere  wird  die  allgemeine  Cartell-Convention  zwischen  den
deutschen  Bundesstaaten  vom  10.  Februar  1831  sammt  den  dazu  gehörigen  Nachtragsbestimmungen
  ihre  Gültigkeit  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  behalten.  Jedoch
  erklärt  die  kaiserl.  österreichische  Regierung,  daß  der  am  24.  Jan.  1857  abgeschlossene
  Münzvertrag  durch  die  Auflösung  des  deutschen  Bundesverhältnisses  feinen
wesentlichsten  Werth  für  Oesterreich  verliere,  und  die  königl.  preußische  Regierung
erklärt  sich  bereit,  in  Verhandlungen  wegen  Aushebung  dieses  Vertrags  mit  Oesterreich
  und  den  übrigen  Theilnehmern  an  demselben  einzutreten.  Deßgleichen  behalten
die  hohen  Contrabenten  sich  vor,  über  eine  Revision  des  Handels=  und  Zollvertrags
vom  11.  April  1865,  im  Sinne  einer  größeren  Erleichterung  des  gegenseitigen  Verkehrs,
  sobald  als  möglich  in  Verhandlung  zu  treten.  Einstweilen  8—  der  gedachte
Vertrag  mit  der  Maßgabe  wieder  in  Kraft  treten,  daß  jedem  der  hohen  Contrahenten
  vorbehalten  bleibt,  denselben  nach  einer  Ankündigung  von  sechs  Monaten
außer  Wirksamkeit  treten  zu  lassen.  Art.  14.  Die  Ratificationen  des  gegenwärtigen
  Vertrags  sollen  zu  Prag  binnen  einer  Frist  von  acht  Tagen,  oder,  wenn
möglich,  früher  ausgewechselt  werden.  Urkund  dessen  haben  die  betreffenden  Bevollmächtigten
  gegenwärtigen  Vertrag  unterzeichnet  und  mit  dem  Insiegel  ihrer  Warpen
versehen.  So  geschehen  in  Prag  am  23.  Tage  des  Monats  August  im  Jahre  des
Heils  achtzehnhundertsechzigundsechs.  (L.  8.)  gez.  Werther.  (L.  S.)  gez.
renner.

Angelegt  sind  ein  Protokoll,  betreffend  die  Auslieferung  der  Kriegsgefangenen
  und  die  Räumung  des  keiserl.  königl.  österreichischen  Territoriums
  durch  die  königl.  preußischen  Truppen,  und  die  folgende  Erklärung:


Die  Regierungen  von  Preußen  und  Oesierreich,  von  dem  Wunsche  geleitet,  die
Eisenbahnverbindungen  zwischen  ihren  beiderseitigen  Gebieten  zu  vermehren,  haben
aus  Anlaß  der  Friedensverhandlungen  die  unterzeichneten  Bevollmächtigten  beauftragt,
nachstehende  Erklärung  abzugeben,  welche  am  heutigen  Tag  in  doppelter  Ausfertigung
unterzeichnet  und  ausgewechselt  wurde:  1)  Die  königl.  preußische  Regierung  verpflichtet
  sich,  die  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  einem  geeigneten  Punkt  der  schlesischen
  Gebirgsbahn  bei  Landshut  nach  der  österreichischen  Gränze  bei  Liebau  in  der
Richtung  auf  Schadowitz  zuzulassen  und  zu  fördern,  wogegen  die  kaiserl.  österreichische
  Regierung  ihrerseits  die  Herstellung  einer  Eisenbahn  von  einem  geeigneten
Punkt  der  Prag-Brünner  Eisenbahn  bei  Wildenschwert  bis  zur  preußischen  Gränze
bei  Mittenwalde  in  der  Richtung  auf  Glatz  in  gleicher  Weise  gestatten  und  fördern
wird.  2)  Die  kaiserl.  österreichische  Regierung  wird,  wenn  die  königl.  preußische  es
in  ihrem  Interesse  finden  sollte,  die  Führung  der  schlesischen  Gebirgsbahn  nach
Glatz  über  Braunau  gestatten,  ohne  cine  Einwirkung  auf  die  Leitung  des  Betriebs
der  in  ihrem  Gebiet  belegenen  Strecke  dieser  Bahn  in  Anspruch  zu  nehmen,  wobei
jedoch  die  Ausübung  aller  Hoheitsrechte  vorbehalten  bleibt.  3)  Die  zur  Ausführung
        <pb n="283" />
        Anhang.  281

dieser  Eisenbahnen  ersorderlichen  Einzelbestimmungen  werden  in  einem  besondern
Staatsvertrag  zusammengesaßt  werden,  zu  welchem  Behuf  Bevollmächtügte  beider
Regierungen  in  kürzester  Frist,  an  einem  noch  näher  zu  vereinbarenden  Ort,  zusammentreten
  werden.  Prag,  23.  Aug.  1866.  (gez.)  Werther.  (gez.)  Brenner.

 

II.

Friedensvertrag  von  Berlin  zwischen  Preußen  und  Württemberg
d.  d.  13.  August  1866.

Ihre  Majestäten  der  König  von  Württemberg  und  der  König  von  Preußen,
geleitet  von  dem  Wunsche,  ihren  Völkern  die  Segnungen  des  Friedens  zu  sichern,
haben  beschlossen,  Sich  über  die  Bestimmungen  eines  zwischen  Ihnen  abzuschließenden
Friedensvertrages  zu  verständigen.  Zu  diesem  Zweck  haben  Ihre  Mazjestäten  zu
Ihren  Bevollmächtigten  ernannt  2c.  2c.  Die  Bevollmächtigten  haben  ihre  Vollmachten
ausgetauscht  und  sind,  nachdem  diese  in  guter  Ordnung  befunden  worden  waren,
über  nachfolgende  Vertragsbestimmungen  übereingekommen.

Art.  1.  Zwischen  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Württemberg  und  Seiner
Majestät  dem  Könige  von  Preußen,  deren  Erben  und  Nachfolgern,  deren  Staaten
und  Unterthanen  soll  sortan  Friede  und  Freundschaft  auf  ewige  Zeiten  bestehen.
Art.  2.  Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg  verpflichtet  sich,  Behufs
Deckung  eines  Theils  der  für  Prcußen  aus  dem  Kriege  erwachsenen  Kosten,  an  Seine
Moajestät  den  König  von  Preußen  die  Summe  von  —  Acht  Millionen  Gulden  —
binnen  zwei  Monaten  zu  bezahlen.  Durch  Bezahlung  dieser  Summe  entledigt  sich
Seine  Majestät  der  König  von  Württemberg  der  in  den  §§.  9  und  10  des  Waffenstillstandsvertrages
  de  dato  Eisingen  bei  Würzburg  den  1.  August  1866°)  übernommenen
  Entschädigungsverbindllchkeiten.  Art.  3.  Seine  Mgajestät  der  König  von
Württemberg  leistet  für  die  Bezahlung  dieser  Summe  Garantie  durch  Hinterlegung
31-procentiger  und  4-procentiger  Württembergischer  Staatsobligationen  bis  zum  Betrage
  der  zu  garantlrenden  Summe.  Die  zu  deponirenden  Papiere  werden  zum
Tagescurse  berechnet  und  die  Garantiesumme  wird  um  10  Proc.  erhöht.  Art.  4.
Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Württemberg  steht  das  Recht  zu,  obige  Entschädigung
  ganz  oder  theilweise  unter  Abzug  eines  Oisconto  von  5  per  Jahr
früher  zu  bezahlen.  Art.  V.  Unmittelbar  nach  geleisteter  Garantie  in  Gemäßheit  des
Art.  3.,  oder  nach  erfolgter  Zahlung  der  Kriegsentschädigung  wird  Seine  Majestät

 

Diese  §&amp;amp;8.  lauten:  §.  9.  Die  Hohenzollern'schen  Lande  werden  so  schnell  wie
möglich  und  spätestens  bis  zum  8.  August  c.  von  den  k.  württembergischen
Beamten  und  Truppen,  von  jenen  unter  Uebergabe  des  Dienstes  an  die  betreffenden
  k.  preußischen  Beamten  verlassen  und  alles  Staats=  wie  Privat-Eigenthum,
  soweit  dasselbe  eine  Beschädigung  durch  württembergische  Beamte
oder  Truppen  erlitten  haben  sollte,  vollständig  restituirt  werden.  S.  10.  Die
k.  württembergische  Regierung  verpflichtet  sich,  denjenigen  Unterthanen  des
Königreichs  Preußen  und  der  mit  ihm  verbündeten  Staaten,  welche  nach  dem
Abzuge  der  k.  preußischen  Truppen  aus  der  Festung  Mainz  ausgewiesen  und
dadurch  in  ihrem  Eigenthum  beschädigt  wurden,  hiefür  zu  ihrem  entsprechenden
Theile  Entschädigung  zu  leisten.
        <pb n="284" />
        282  Anhang.

der  König  von  Preußen  Seine  Truppen  aus  dem  Württembergischen  Gebiete  zurückziehen.
  Die  Verpflegung  der  Truppen  bei  ihrem  Rückmarsch  erfolgt  nach  dem  bisherigen
  Bundesverpflegungs-Reglement.  Art.  6.  Die  Auseinandersetzung  der  durch
den  früheren  deutschen  Bund  begründeten  Eigenthumsverhältnisse  bleibt  besonderer
Vereinbarung  vorbehalten.  Art.  7.  Die  hohen  Contrahenten  werden  unmittelbar
nach  Abschluß  des  Friedens  wegen  Regelung  des  Zollvereinsverhältnisse  in  Verhandlung
  treten.  Einstweilen  sollen  der  Zollvereinsvertrag  vom  16.  Mai  1865  und
die  mit  ihm  in  Verbindung  stehenden  Verelnbarungen,  welche  durch  den  Ausbruch
des  Krieges  außer  Wirksamkeit  gesetzt  sind,  vom  Tage  des  Austausches  der  Ratificationen
  des  gegenwärtigen  Vertrages  an,  mit  der  Maßgabe  wieder  in  Kraft  treten,
daß  jedem  der  hohen  Contrahenten  vorbehalten  bleibt,  dieselben  nach  einer  Ankündigung
  von  sechs  Monaten  außer  Wirksamkeit  treten  zu  lassen.  Art.  8.  Die  hohen
Contrahenten  werden  unmittelbar  nach  Herstellung  des  Friedens  in  Deutschland  den
Zufammentritt  von  Commissarien  zu  dem  Zwecke  veranlassen,  um  Normen  zu  vereinbaren,
  welche  geeignet  sind,  den  Personen=  und  Güterverkehr  auf  den  Eisenbahnen
möglichst  zu  fördern,  namentlich  die  Concürrenzverhältnisse  in  angemessener  Weise
zu  regeln  und  den  allgemeinen  Verkehrsinteressen  nachtheiligen  Bestrebungen  der  einzelnen
  Verwaltungen  entgegenzutreten.  Indem  die  hohen  Contrahenten  darüber
einverstanden  sind,  daß  die  Herstellung  jeder  im  allgemeinen  Interesse  begründeten
neuen  Eisenbahnverbindung  zugelassen  und  so  viel  als  thunlich  zu  fördern  ist,  werden
sie  durch  die  vorbezeichneten  Commissarien  auch  in  dieser  Beziehung  die  durch  die
allgemeinen  Verkehrsinteressen  gebotenen  Grundsätze  aufstellen  lassen.  Art.  9.  Seine
Majestät  der  König  von  Württemberg  erkennt  die  Bestimmungen  des  zwischen  Preußen
und  Oesterreich  zu  Nickolsburg  am  26.  Juli  1866  abgeschlossenen  Präliminarvertrages
  an  und  trilt  denselben,  soweit  sie  die  Zukunft  Deutschlands  betreffen,  auch
Seinerseits  bei.  Art.  10.  Die  Ralification  des  gegenwärtigen  Vertrags  erfolgt  bis
spätestens  zum  21.  August  d.  J.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  Eingangs  genannten  Bevollmächtigten  diesen
Vertrag  in  doppelter  Ausfertigung  am  heutigen  Tage  mit  ihrer  Namensunterschrift
und  ihrem  Siegel  versehen.  So  geschehen,  Berlin  den  13.  August  1866.

 

III.

Friedensvertrag  von  Berlin  zwischen  Preußen  und  Baden
d.  d.  17.  August  1866.

Art.  1.  Zwischen  Sr.  kgl.  Hoheit  dem  Großherzog  von  Baden  und  Sr.  Mej.
dem  Könige  von  Preußen,  deren  Erben  und  Nachfolgern,  deren  Staaten  und  Unterthanen
  soll  sortan  Friede  und  Freundschaft  auf  ewige  Zeiten  bestehen.  Art.  2.  Se.
kgl.  Hoheit  der  Großherzog  von  Baden  verpflichtet  sich  behufs  Deckung  eines  Theils
der  für  Preußen  aus  dem  Kriege  erwachsenen  Kosten  an  Se.  Maj.  den  König  von
Preußen  die  Summe  von  6  Mill.  Gulden  binnen  zwei  Monaten  zu  bezahlen.  Durch
Bezahlung  dieser  Summe  entledigt  sich  Se.  kgl.  Hoheit  der  Großherzog  von  Baden
der  im  §S.  7  des  Wassenstillstandsvertrags,  d.  d.  Würzburg,  den  3.  August  1866,
übernommenen  Entschädigungsverbindlichkeiten.  Art.  3.  Se.  k.  Hoh.  der  Großtzog

  von  Baden  leistet  für  die  Bezahlung  dieser  Summe  Garantie  durch  SHinteregung
  von  badischen  Staatspapieren  oder  durch  Beibringung  der  Bürgschaft  der
Direction  der  Disconto-Gesellschaft  dahier.  Art.  4.  Sr.  k.  Hoh,  dem  Großh.  von  Baden
        <pb n="285" />
        Anhang.  283

strht  das  Recht  zu,  obige  Entschädigung  ganz  oder  theilweise  unter  Abzug  eines
Discontos  von  5  Procent  per  Jahr  Kug.  zu  bezahlen.  Art.  5.  Unmitrelbar  nach
geleisteter  Garantie  in  Gemäßheit  des  Art.  3  oder  nach  erfolgter  Zahlung  der
Kriegsentschädigung  wird  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  seine  Truppen  aus
dem  badischen  Gebiet  zurückziehen.  Die  Verpflegung  der  Truppen  bei  ihrem  Rückmarsch
  erfolgt  nach  dem  bisherigen  Bundes-Verpflegs-Reglement.  Art.  6.  Die
Auseinandersetzung  der  durch  den  frühern  deutschen  Bund  begründeten  Eigenthumsverhältnisse
  bleibt  besonderer  Vereinbarung  vorbehalten.  Art.  7.  Die  hohen  Contrahenten
  werden  unmittelbar  nach  Abschluß  des  Friedeus  wegen  Regulirung
der  Zollvereins-Verhältnisse  in  Verhandlung  treten.  Einstweilen  sollen  der  Zollvereinigungs-Vertrag
  vom  16.  Mai  1865  und  die  mit  ihm  in  Verbindung  stehenden
Vereinbarungen,  welche  durch  den  Ausbruch  des  Krieges  außer  Wirksamkeit  gesetzt
find,  vom  Tage  des  Austausches  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen  Vertrages
an  mit  der  Maßgabe  wieder  in  Kraft  treten,  daß  Jedem  der  hohen  Contrahenten
vorbehalten  bleibt,  dieselben  nach  einer  Aufkündigung  von  sechs  Monaten  außer
Wirksamkeit  treten  zu  lassen.  Art.  8.  Die  hohen  Contrahenten  werden  unmittelbar
  nach  Herstellung  des  Friedens  in  Deutschland  den  Zusammentritt  von  Commissarien
  zu  dem  Zweck  veranlassen,  um  Rormen  zu  vereinbaren,  welche  geeignet.
sind,  den  Personen=  und  Güterverkehr  auf  den  Eisenbahnen  möglichst  zu  fördern,
namentlich  die  Concurrenzverhältnisse  in  angemessener  Weise  zu  regeln  und  den  allgemeinen
  Verkehrsinteressen  nachtheiligen  Bestrebungen  der  einzelnen  Verwaltungen
entgegen  zutreten.  Indem  die  hohen  Contrahenten  darüber  einverstanden  sind,  daß
die  Herstellung  jeder  im  allgemeinen  Interesse  begründeten  neuen  Eisenbahnverbindung
  zuzulassen  und  soviel  als  thunlich  zu  fördern  ist,  werden  Sie  durch  die  vorbezeichneten
  Commissarien  auch  in  dieser  Beziehung  die  durch  die  allgemeinen  Verkehrsinteressen
  gebotenen  Grundsätze  aufstellen  lassen.  Art.  9.  Dic  hohen  Contra-=benten
  werden  vom  1.  Januar  1867  ab  die  Erhebung  der  Schifffahrtsabgaben  auf
dem  Rhein  und  zwar  sowohl  der  Schiffsgebühr  —  Tarif  B.  zur  Uebereinkunft  vom
31.  März  1831  —  als  auch  des  Zolles  von  der  Ladung  —  Zusatzartikel  16  und
und  17  zu  der  Uebereinkunft  vom  31.  März  1831  —  völlig  einstellen,  sosern
  die  übrigen  deutschen  Userstaaten  des  Rheins  gleichzeitig  die  gleiche  Maßregel
tressen.  Art.  10.  Se.  kgl.  Hoh.  der  Großherzog  von  Baden  erkennt  die  Bestimmungen
  des  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  zu  Nickolsburg  am  26.  Juli  1866
abgeschlossenen  Präliminarvertrags  an  und  tritt  denselben,  so  weit  sie  die  Zukunft
Deutschlands  betreffen,  auch  seinerseits  bei.  Art.  11.  Die  Ratification  des  gebenwärtigen
  Vertrags  erfolgt  bis  spätestens  zum  21.  August  d.  J.  -·

 

IV.
Friedensvertrag  von  Berlin  zwischen  Prenßen  und  Bayern
d.  d.  22.  August  1866.

rt.  1.  Zwischen  Seiner  Majestät  dem  Könige  von  Bayern  und  Seiner
Majestät  dem  Könige  von  Preußen,  deren  Erben  und  Nachfolgern,  deren  Staaten
und  Unterthanen  soll  sortan  Friede  und  Freundschaft  auf  ewige  Zeiten  bestehen.
Art.  2.  Seine  Majestät  der  König  von  Bayern  verpflichtet  sich,  behufs  Deckung
eines  Theils  der  für  Preußen  aus  dem  Kriege  erwachsenen  Kosten  an  Seine
Majestät  den  König  von  Preußen  die  Summe  von  Dreißig  Millionen  Gulden  in
        <pb n="286" />
        284  Auhang.

Silberthalern  oder  Silberbarren  zu  bezahlen.  Davon  werden  zehn  Millionen  bei
Austausch  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen  Vertrags,  unter  Vergütung  eines
Disconto  auf  zwei  Monate  nach  dem  Satze  von  5  pCt.  per  Jahr,  zehn  Millionen
innerhalb  dreier  Monate  und  zehn  Millionen  innerhalb  sechs  Monaten  nach  der
Ratification  gezahlt.  Die  letzten  beiden  Naten  werden  von  Anfang  des  dritten
Monats  nach  der  Ratification  an  mit  5  pPéCt.  verzinst.  Art.  3.  Seine  Majestät
der  König  von  Bayern  leistet  für  die  Bezahlung  dieser  Summe  Garantie  durch
Hinterlegung  von  6procentigen  Bayerischen  Staats-Kassen-Anweisungen,  beziehungsweise
  von  Bayerischen  oder  Württembergischen  Staats-Obligationen  und  Wechseln
erster  Häuser  auf  die  Bank  in  Nürnberg,  welche  mit  dem  Giro  der  Königlichen
Seehandlung  versehen  sind.  Die  3procentigen  Staatsobligationen  werden  dabei
zum  Curse  von  70  pCt.,  die  4procentigen  von  80  pCt.,  die  41  procentigen  von
90  pCt,  die  öprocentigen  von  95  péCt.  berechnet.  Art.  4.  Nach  erfolgtem  Austausch
  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen  Verlrages  wird  das  königlich  preußische
zweite  Reserve-Corps  den  Rückmarsch  aus  Bayern  antreten  und  mit  thunlichster  Beschleunigung
  das  bayerische  Gebiet  räumen.  Unmittelbar  nach  geleisteter  Garantie
in  Gemäßheit  des  Art.  3,  oder  nach  erfolgter  Zahlung  der  Kriegsentschädigung,
wird  Seine  Majestät  der  König  von  Preußen  Seine  sämmtlichen  übrigen  Truppen
aus  dem  bayerischen  Gebiet  zurückziehen  und  dieselben  werden  dieses  Gebiet  mit
mäöglichster  Beschleunigung  ganz  verlassen.  Die  Verpflegung  der  Truppen  bei  ihrem
Rückmarsch  erfolgt  nach  dem  bisherigen  Bundes-Verpflegungs-Reglement.  Art.  5.
Seine  Majestät  der  König  von  Bayern  erkennt  die  Bestimmungen  des  zwischen
Preußen  und  Oesterreich  zu  Nickolsburg  vom  26.  Juli  1866  abgeschlossenen  Präliminarvertrags
  an  und  tritt  denselben,  soweit  sie  die  Zukunft  Deutschlands  betreffen,
auch  Seinerseits  bei.  Art.  6.  Die  Auseinandersetzung  der  durch  den  früheren  deutschen
  Bund  begründeten  Eigenthumsverhältnisse  bleibt  besonderer  Vereinbarung  vorbehalten.
  Art.  7.  Die  hohen  Contrahenten  werden  unmittelbar  nach  Abschluß  des
Friedeus  wegen  Regelung  der  Zollvereinsverhältnisse  in  Verhandlung  treten.  Einstweilen
  sollen  der  Zollvereinigungsvertrag  vom  16.  Mai  1865  und  die  mit  ihm  in
Verbindung  stehenden  Vereinbarungen,  welche  durch  den  Ansbruch  des  Krieges  außer
Wirksamkeit  gesetzt  sind,  vom  Tage  des  Austausches  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen
  Vertrages  an  mit  der  Maßgabe  wieder  in  Kraft  treten,  daß  jedem  der
hohen  Contrahenten  vorbehalten  bleibt,  dieselben  nach  einer  Ankündigung  von  sechs
Monaten  außer  Wirksamkeit  treten  zu  lassen.  Art.  8.  Alle  übrigen  zwischen  den
hohen  vertragschließenden  Theilen  vor  dem  Kriege  abgeschlossenen  Verträge  und  Uebereinkünfte
  werden  hiemit  neuerdings  in  Krast  gesetzt.  Art.  9.  Die  hohen  Contrahenten
  werden  unmittelbar  nach  Herstellung  des  Friedens  in  Deutschland  den  Zusammentritt
  von  Commissarien  zu  dem  Zwecke  veranlassen,  um  Normen  zu  vereinbaren,
  welche  geeignet  sind,  den  „Personen=  und  Güterverkehr  auf  den  Eisenbahnen
mröglichst  zu  fördern,  namentlich  die  Concurrenz-Verhältnisse  in  angemessener  Weise
zu  regeln  und  den  allgemeinen  Verkehrsinteressen  nachtheiligen  Bestrebungen  der
einzelnen  Verwaltungen  entgegen  zu  treten.  Indem  die  hohen  Contrahenten  darüber
einverstanden  sind,  daß  die  Herstellung  jeder  im  allgemeinen  Interesse  begründeten  neuen
Eisenbahnverbindung  zuzulassen  und  so  viel  als  thunlich  zu  fördern  ist,  werden  Sie
durch  die  vorbezeichneten  Commissarien  auch  in  dieser  Beziehung  die  durch  die  allgemeinen
  Verkehrsinteressen  gebotenen  Grundsätze  aufstellen  lassen.  Art.  10.  Die
hohen  Contrahenten  werden  vom  1.  Januar  1867  ab  die  Erhebung  der  Schifffahrts-Abgaben
  auf  dem  Rheine,  und  zwar  sowohl  der  Schiffsgebühr  Tarif  B  zur  Uebereinkunft
  vom  31.  März  1831,  als  auch  des  Zolles  von  der  Ladung  —  Zusatz-Artikel
  16  und  17  zu  der  Uebereinkunft  vom  31.  März  1831  —  völlig  einstellen,
sofern  die  übrigen  deutschen  Uferstaaten  des  Rheines  gleichzeitig  die  gleiche  Maßregel
tressen.  Die  hohen  Contrahenten  übernehmen  dieselbe  Verpflichtung  bezüglich  der  noch
bestehenden  Schifffahrts-Abgaben  auf  dem  Main.  Art.  11.  Die  innerhalb  des  Gebietes
  des  Norddeutschen  Bundes  und  des  Großherzogthums  Hessen  belegenen  bayerischen
  Telegraphen-Stationen  gehen  auf  Preußen  über.  Die  Zurückziehung  der  gedachten
  Stationen,  sowie  der  bayerischen  Telegraphenstation  in  Mainz  wird  binnen
        <pb n="287" />
        Anhang.  285

längstens  sechs  Wochen  vom  Tage  des  Austausches  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen
  Vertrages  erfolgen.  Das  Betriebsmaterial  dieser  Telegraphen  bleibt  Eigenthum
  Bayerns.  Art.  12.  Die  in  dem  königlich  bayerischen  Archive  zu  Bamberg
befindlichen,  im  Wege  commissarischer  Verhandlung  zu  bezeichnenden  Urkunden  und
sonstigen  Archivalien,  welche  eine  besondere  und  ausschließliche  Beziehung  auf  die
ehemaligen  Burggrafen  von  Nürnberg  und  die  Markgrafen  von  Brandenburg
fränkischer  Linie  haben,  werden  an  Preußen  ausgeliesert.  Art.  13.  Da  von  Seite  Preußens
  Eigenthums-Ansprüche  an  die  früher  in  Düsseldorf  befindlich  gewesene,  später  nach
München  gebrachte  Gemäldegallerie  erhoben  worden  sind,  so  wollen  die  hohen  Contrahenten
  die  Entscheidung  über  diese  Ansprüche  einem  Schiedsgerichte  unterwerfen.  Zu
diesem  Behufe  wird  Bayern  drei  deutsche  Appellationsgerichte  namhaft  machen,  unter
welchen  Preußen  dasjenige  bezeichnet,  welches  den  Schiedsspruch  zu  fällen  hat.  Art.  14.
Nachdem  zur  Wahrung  strategischer  und  Verkehrs-Interessen  eine  Grenzregulirung
als  erforderlich  befunden  worden  ist,  tritt  Seine  Majestät  der  König  von  Bayern
das  Bezirksamt  Gersfeld  und  einen  Bezirk  um  Orb  nach  anliegender  Grenzbeschreibung,
  sowie  die  zwischen  Saalfeld  uud  dem  preußischen  Landkreis  Ziegenrück  gelegene
  Enclave  Caulsdorf  an  Seine  Majestät  den  König  von  Preußen  ab.  Die
hohen  Contrahenten  werden  sofort  nach  dem  Austausch  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen
  Vertrages  Commissarien  ernennen,  welche  die  Regulirung  der  Grenze  vorzunehmen
  haben.  Die  Uebergabe  der  vorgenannten  Landestheile  erfolgt  innerhalb
vier  Wochen  nach  der  Ratification  dieses  Vertrages.  Art.  15.  Unmittelbar  nach  der
Ratification  dieses  Vertrages  wird  alles  weggeführte  oder  zurückbehaltene  Material
der  Staats=  und  Privat-Eisenbahnen  frei  gegeben  und  nöthigenfalls  in  Hof,  Lichtensels
  oder  Aschaffenburg  abgeliefert  werden.  Art.  16.  Alle  Kriegsgefangenen  werden
innerhalb  acht  Tagen  nach  Auswechslung  der  Ratificationen  gegenwärtigen  Vertrages
in  Hof  oder  Aschaffenburg  freigegeben  und  kostenfrei  dahin  befördert  werden.  Bei
Kranken  oder  Verwundeten  erfolgt  diese  Freilassung,  sobald  sie  genesen  sind.  Zur
Uebergabe  und  Uebernahme  werden  beiderseits  Offiziere  in  Hof  und  Aschaffenburg,
so  lange  nöthig,  stationirt  werden.  Art.  17.  Die  aus  der  Bruderschafts-Casse  in
Kissingen,  einem  Unterstützungs-Vereine  armer  Salinenarbeiter,  durch  die  königlich
preußischen  Trupxpen  entnommenen  Obligationen  im  Betrage  von  33,000  fl.  werden
sofort  an  die  königlich  bayerische  Regierung  zurückgegeben  oder  ersetzt  werden.
Art.  18.  Die  Ratification  des  gegenwärtigen  Vertrages  erfolgt  spätestens  binnen
zwölf  Tagen  von  heute  an  und  es  wird  für  diese  Zeit  der  Wohfeuftillgand  und  die
Geltung  der  verabredeten  Demarcationslinie  verlängert.

Uebereinkunft  vom  nämlichen  Tage  zum  Friedensvertrag.

.  .  .  4)  Indem  Preußen  das  Telegraphenwesen  im  Großherz.  Hessen  übernimmt,
  sichert  es  der  königlich  bayerischen  Regierung  das  Recht  zur  direkten  eigenen
telegraphischen  Verbindung  mit  der  Rheinpfalz  nach  ihrem  Bedürfnisse  zu,  wogegen
Bayern  seine  bisherigen  Telegraphenstationen  im  Großherzogthum  Hessen  zurückzieht.
6)  Soweit  die  im  Art.  2  stipulirte  Kriegskostenentschädigung  in  Silberbarren  entrichtet
  wird,  wollen  die  hohen  Contrahenten  das  Pfund  fein  Silber  zu  neunnndzwanzig
  Thaler  fünfundzwanzig  Silbergroschen  berechnen.  Für  den  Transport  des
zur  Abtragung  der  Kriegskostenentschädigung  bestimmten  gemünzten  und  ungemünzten
Silbers  wird  auf  preußischem  Territorium  Portofreiheit  bewilligt.  7)  Die  königlich
bayerische  Regierung  gestattet,  daß  die  gegenwärtig  in  Württemberg  stehenden  königl.
Freußischen  Truppen  ihren  Rückmarsch  durch  Bayern  nehmen.  Die  Verpflegung  derselben
  erfolgt  nach  dem  bisherigen  Bundes-Verpflegungs-Reglement.  8)  In  Beziehung
  auf  die  vormals  nassauischen  und  kurhessischen  Truppen,  welche  sich  zur  geit
noch  auf  bayerischem  Gebiete  befinden,  werden  folgende  Abreden  getroffen:  Die  genannten
  Truppen  werden  bayerischer  Seits  baldmöglichst  in  ihre  Heimathsbezirke
zurückdirigirt  werden.  Die  Kosten  des  Rückmarsches  dieser  Truppen,  welche,  sobald
sie  die  preußische  Demarcationslinie  berühren,  sich  den  Befehlen  der  preußischen
        <pb n="288" />
        266  Anhaug.

commandirenden  Generale  zu  unterwerfen  haben,  trägt  die  k.  preußische  Regierung.
9)  Während  des  Rückmarsches  der  k.  preußischen  Armee  aus  den  von  ihr  besetzten
österr.  Landestheilen  wird  von  bayerischer  Seite  die  Eisenbahn  Pilsen-Hof-Schwandorf
  für  die  betrefsenden  Militärtransporte  zur  Verfügung  gestellt,  wobei  selbstverständlich
  preußischerseits  volle  Entschädigung  ersolgt.  Die  k.  bayer.  Regierung  wird
dem  Gouverneur  der  Festung  Mainz,  Grafen  v.  Rechberg,  den  Befehl  zugehen  lassen,
am  26.  d.  M.  die  Festung  dem  von  Sr.  Maj.  dem  König  von  Preußen  zu  ernennenden
  Gouverneur  zu  übergeben,  seinerseits  aber  an  demselten  Tage  mit  den  kgl.
bayerischen  Truppen  die  Festung  zu  verlassen.  40)  Kein  Unterthau  JJ.  Majestäten
wird  wegen  seines  Verhaltens  während  des  Kriegs  verfolgt,  beunruhigt,  oder  in
seiner  Person  oder  seinem  Eigenkhum  beanstandet  werden.  11)  Die  Ralification  der
vorstehenden  Uebereinkunft  soll  als  mit  der  Ratification  des  Friedensvertrages  vom
heutigen  Tage  erfolgt  angesehen  werden.

 

V.

Friedensvertrag  von  Gerlin  zwischen  Preußen  und  dem
Grohherzogthum  PHessen.
d.  d.  3.  September  1866.

Art.  1.  Zwischen  Seiner  königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Hessen
und  bei  Rhein  2c.  und  Seiner  Majestät  dem  König  von  Preußen,  deren  Erben  und
Nachfolgern,  deren  Staalen  und  Unterthanen  soll  sortan  Friede  und  Freundschaft  auf
ewige  Zeiten  bestehen.  Ark.  2.  Se.  kgl.  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen  und  bei
Rhein  2c.  verpflichten  sich,  behuss  Deckung  eines  Theils  der  für  Preußen  aus  dem
Kriege  erwachsenden  Kosten  an  Se.  Maj.  den  König  von  Preußen  die  Summe  von
Drei  Millionen  Gulden  binnen  zwei  Monaten  zu  bezahlen.  Durch  Bezahlung  dieser
Summe  entledigt  sich  Se.  kgl.  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen  und  bei  Rhein  2c.
der  im  §  8  des  Wassenstillstandsvertrags  d.  d.  Eisingen  bei  Würzburg  den  1.  Aug.
1866  übernommenen  Entschädigungsverbindlichkeiten.  Art.  3.  Se.  kgl.  Hoheit  der
Großherzog  von  Hessen  und  bei  Rhein  2c.  leistet  für  die  Bezahlung  dieser  Summe
Garantie  durch  Hinterlegung  von  Obligationen  großh.  hessischer  Staatsobligationen,
wobei  die  4proc.  Obligationen  zum  Curse  von  80  und  die  31prec.  zum  Curse  von
70  angenommen  werden.  Art.  4.  Sr.  kgl.  Hoh.  dem  Großbherzog  von  Hessen  und
bei  Rhein  2c.  steht  das  Recht  zu,  obige  Entschädigung  ganz  oder  theilweise,  unter
Abzug  eines  Disconto  von  5  Proc.  per  Jahr,  früher  zu  bezahlen.  Art.  5.  Unmittelbar
  nach  geleisteter  Garantie  in  Gemäßheit  des  Art.  3  oder  nach  erfolgter  Zahlung
der  Kriegsentschädigung  wird  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  seine  Trupxpen  aus
dem  großh.  hessischen  Gebiete  zurückziehen.  Die  Verpflegung  der  Truppen  bei  ihrem
Rückmarsch  erfolgt  nach  dem  bisherigen  Bundesverpflegungsreglemenk.  Urt.  6.  Die
Auseinandersetzung  der  durch  den  frühern  deutschen  Bund  begründeten  Eigenthumsverhältnisse
  bleibt  besonderer  Vereinbarung  vorbehalten.  Art.  7.  Die  hohen  Contrahenten
  werden  unmittelbar  nach  Abschluß  des  Friedens  wegen  Regelung  der  Zollvereinsverhältnisse
  in  Verhandlung  treten.  Einstweilen  sollen  der  Zollvereinsvertrag
vom  16.  Mai  1865  und  die  mit  ihm  in  Verbindung  siehenden  Vereinbarungen,
welche  durch  den  Ausbruch  des  Krieges  außer  Wirksamkeit  gesetzt  sind,  vom  Tage
des  Austausches  der  Natificationen  des  gegenwärtigen  Vertrages  an  mit  der  Maß-
        <pb n="289" />
        Anhang.  287

gabe  wieder  in  Kraft  treten,  daß  jedem  der  hohen  Contrahenten  vorbehalten  bleibt,
dieselben  nach  einer  Ankündigung  von  sechs  Monaten  außer  Wirksamkeit  treten  zu
lassen.  Art.  8.  Alle  übrigen,  zwischen  den  hohen  Contrahenten  vor  dem  Kriege
abgeschlossenen  Verträge  und  Uebereinkünfte  werden  hiemit  wieder  in  Kraft  gesetzt.
Art.  9.  Die  hohen  Contrahenten  werden  unmittelbar  nach  Herstellung  des  Friedens
in  Deutschland  den  Zufammentritt  von  Commissarien  zu  dem  Zwecke  veranlassen,
um  Normen  zu  vereinbaren,  welche  geeignet  sind,  den  Personen=  und  Güterverkehr
auf  den  Eisenbahnen  möglichst  zu  fördern,  namentlich  die  Concurrenzverhältnisse  in
angemessener  Weise  zu  regeln  und  den  allgemeinen  Verkehrsinteressen  nachtheiligen
Bestrebungen  der  einzelnen  Verwaltungen  entgegenzutreten.  Indem  die  hohen  Centrahenten
  darüber  einverstanden  sind,  daß  die  Herstellung  jeder  im  allgemeinen  Interesse
  begründeten  neuen  Eisenbahnverbindung  zuzulassen  und  soviel  als  thunlich  zu
fördern  ist,  werden  sie  durch  die  vorbezeichneten  Commissarien  auch  in  dieser  Beziehung
  die  durch  die  allgemeinen  Verkehrsinteressen  gebotenen  Grundsätze  aussiellen
lassen.  Art.  10.  Die  großh.  hessische  Regierung  erklärt  sich  im  Voraus  mit  den
Abreden  einverstanden,  welche  Preußen  mit  dem  fürstlichen  Hause  Taxis  wegen  Beseitigung
  des  Thurn=  und  Taxis'schen  Postwesens  trifft.  In  Folge  dessen  wird  das
gesammte  Postwesen  im  Großherzogthum  Hessen  an  Preußen  übergehen.  Art.  11.
Die  großh.  hessische  Regierung  verpflichtet  sich,  in  Mainz  keine  andere  als  eine  preußische
  Telegraphenstation  zu  gestatten.  In  gleicher  Weise  räumt  die  großh.  Regierung
  der  preußischen  auch  in  den  übrigen  Gebietstheilen  des  Großherzogthums  das
Recht  zur  unbeschränkten  Anlegung  und  Benutzung  von  Telegraphenlinien  und  Telegraphenstationen
  ein.  Art.  12.  Die  großh.  hessische  Regierung  wird  die  Erhebung
der  Schifffahrtsabgaben  auf  dem  Rhein  und  zwar  sowohl  der  Schifffahrtsgebühr  —
Tarif  B  zur  Uebereinkunft  v.  31.  März  1831  —  als  auch  des  Zolles  von  der  Ladung
  —  Zusatzartikel  16  u.  17  zu  der  Uebereinkunft  vom  31.  März  1831  —  von
dem  Tage  ab  völlig  einstellen,  an  welchem  in  den  übrigen  deutschen  Uferstaaten  des
Rheins  die  gleiche  Maßregel  zur  Ausführung  gebracht  werden  wird.  Die  hohen
Contrahenten  übernehmen  dieselbe  Verpflichtung  bezüglich  der  noch  bestehenden  Schifffahrtsabgaben
  auf  dem.  Maine.  Art.  13.  Se.  kgl.  Hoh.  der  Großherzog  v.  Hessen
und  bei  Rhein  rc.  erkennt  die  Bestimmungen  des  zwischen  Preußen  und  Oesterreich
zu  Nickolsburg  am  26.  Juli  1866  abgeschlossenen  Präliminarvertrags  an  und  tritt
denselben,  soweit  sie  die  Zukunft  Deutschlands  betressen,  auch  seinerseils  bei.  Art.  14.
Se.  kgl.  Hoheit  der  Großherzog  von  Hessen  und  bei  Rhein  2c.  tritt  an  Se.  Maj.
den  König  von  Preußen  mit  allen  Souveränetäls=  und  Domänialrechten  ab:  I.  Die
Landgrasschaft  Hessen-Homburg,  einschließlich  des  Oberamtsbezirks  Meisenheim,  jedoch
ausschließlich  der  beiden,  in  der  k.  preuß.  Provinz  Sachsen  belegenen  hessen-homburgischen
  Domänialgüter  Hötensleben  und  Oebisselde;  II.  Folgende  bisher  zur  Provinz
Oberhessen  gehörigen  Gebietstheile,  nämlich:  1)  den  Kreis  Biedenkopf;  2)  den  Kreis
Vöhl,  einschließlich  der  Enclaven  Eimelrod  und  Höringhausen;  3)  den  nordwestlichen
Theil  des-Kreises  Gießen,  welcher  die  Orte  Frankenbach,  Krumbach,  Königsberg,
Fellingshausen,  Bieber,  Haina,  Rodheim,  Walgirmes,  Naunheim  und  Hermannstein
mit  ihren  Gemarkungen  umfaßt;  4)  den  Ortsbezirk  Rödelheim;  5)  den  unter  großh.
bess.  Souveränetät  stehenden  Theil  des  Ortsbezirks  Niederursel.  Mit  Seinen  sämmtlichen
nördlich  des  Mains  liegenden  Gebietstheilen  tritt  Se.  k.  Heh.  der  Eroßherzog  von
Hessen  und  bei  Rhein  2c.  auf  der  Basis  der  in  den  Reformvorschlägen  v.  10.  Juni
d.  J.  aufgestellten  Grundsätze  in  den  Norddeutschen  Bund  ein,  indem  Er  sich  verpflichtet,
  die  geeignete  Einleitung  für  die  Parlamentswahlen,  dem  Bevölkerungsverhälinisse
  entsprechend,  zu  tressen.  Das  in  Folge  dessen  auszusondernde,  zum  norddeutschen
  Bunde  gehörige  großherzogl.  hessische  Contingent  tritt  unter  Oberbesehl  des
Königs  von  Preußen  nach  Maßgabe  der  auf  der  Basis  der  Bundesreformvorschläge
vom  10.  Juni  d.  J.  zu  vereinbarenden  Besiimmungen.  Art.  15.  Se.  Maj.  der
König  von  Preußen  tritt  an  Se.  kgl.  Hoheit  den  Großherzog  von  Hessen  und  bei
Rhein  behufs  Herstellung  territorialer  Einheit  in  der  Provinz  Oberhessen  folgende
Eebietstheile  mit  allen  Souveränetäts=  und  Domänialrechten  ab:  1)  den  vormals
kurhefsischen  Distrikt  Katzenberg  mit  den  Ortschaften  Ohmes,  Vockenrode,  Ruhlkirchen,
        <pb n="290" />
        288  Anhang.

Seibelsdorf;  2)  das  vormals  kurhessische  Amt  Nauheim,  mit  den  sämmilichen  landesherrlichen
  Eigenthumsrechten  und  den  in  Nauheim  befindlichen  Badeanstalten  und
Salinen,  sowie  den  Ortschaften  Dorheim,  Nauheim,  Schwalheim  und  Rödgen;
3)  das  östlich  davon  belegene  vormals  nassauische  Amt  Reichelsheim,  mit  den  Ortschaften
Reichelsheim  und  Dornassenheim;  4)  die  vormals  kurh.  Enclave  Trais  an  der  Lumda;
5)  den  vormals  kurhess.  zwischen  den  großh.  hessischen  Ortschaften  Altenstadt  und
Bönstadt  belegenen  Domänialwalddistrikt;  6)  die  vormals  Frankfurtischen  Ortsbezirke
Dortelweil  und  Niedererlenbach;  7)  den  vormals  kurhess.  Ortsbezirk  Massenheim;
8)  den  vormals  nassauischen  Ortsbezirk  Haarheim;  9)  den  vormals  kurhessischen,
etwa  1700  Morgen  umfassenden  Gebietstheil  des  Ortsbezirks  Mittel-Gründau.  Diese
Gebietstheile  (zu  1—9)  treten  in  die  Provinz  Oberhessen  und  in  die  für  dieselbe
geltenden  staatsrechtlichen  Verhältnisse  (Art.  13)  ein.  Nächstdem  wird  der  auf  dem
linken  Mainufer  gelegene,  vormals  kurhessische  Gebietstheil  mit  dem  Orte  Rumpenheim
  ebenfalls  an  Se.  k.  Hoheit  mit  allen  Souveränetäts=  und  Domänialrechten  abgetreten.
  Die  betreffenden  Grenzbeschreibungen  liegen  bei.  Art.  16.  Die  Auseinandersetzung
  zwischen  den  beiden  hohen  Contrahenten  bezüglich  der  gegenseitig  abgetretenen
  Gebietstheile,  der  Archive,  der  Beamten,  Militärs  2c.  bleibt  besonderer
Verständigung  durch  beiderseitige  Commissarien  vorbehalten.  Art.  17.  Die  vor  dem
Jahre  1794  in  der  Kölnischen  Dombibliothek  befindlich  gewesenen,  zur  Zeit  in  dem
großh.  Museum  und  der  großh.  Bibliothek  aufbewahrten  Bücher,  Handschriften  und
andere  Inventarienstücke  werden  der  Regierung  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen
für  das  Kölner  Domcapitel  zur  Verfügung  gestellt  werden.  Die  Entscheidung  über
die  Zubehörigkeit  der  einzelnen  Stücke  wird  durch  einen  Commissarius  Sr.  Moaj.
des  Königs  von  Preußen,  in  streitigen  Fällen  durch  einen  von  beiden  zu  wählenden
unparteiischen  Obmann,  endgültig  getrossen  werden.  Art.  18.  Die  großh.  Regierung
verpflichtet  sich,  den  zwischen  einer  Anzahl  Badehausbesitzern  in  Kreuznach  und  der
großh.  Saline  Carls-Theodors-Halle  abgeschlossenen,  bis  zu  dem  Jahre  1872  laufenden
  Contrakt  wegen  Lieferung  von  Soole  und  Mutterlauge  bis  auf  Weiteres,  jedenfalls
  bis  zu  dem  Zeitpunkte,  zu  welchem  die  preußische  Regierung  sich  zu  dem  Erwerb
der  gedachten  Saline  veranlaßt  finden  sollte,  mit  der  sofort  eintretenden  Maßgabe
zu  verlängern,  daß  die  Stadt  Kreuznach  in  Stelle  der  bisherigen  Contrahenten  den
nöthigen  Bedarf  an  Soole  und  Mutterlauge  erhält.  Auch  wird  großh.  hessischer
Seits  die  Legung  einer  Röhrenleitung  für  den  Bezug  der  Soole  aus  den  Salinenbrunnen
  nach  der  Stadt  Kreuznach  gestattet.  Art.  19.  Die  Ratification  des  gegenwärtigen
  Vertrags  ersolgt  bis  spätestens  zum  15.  September  d.  J.

Spezialübereinkunft  vom  nämlichen  Tage  zum  Friedensbertrag.

..  Art.  6.  Man  ist  beiderseits  damit  einverstanden,  daß  bei  den  bezüglich  des
Posi=  und  des  Telegraphenwesens  zu  treffenden  besonderen  Vereinbarungen  der  Gesichtspunkt
  maßgebend  sein  soll,  daß  die  beiden  südlich  des  Mains  gelegenen  großherzoglich
hessischen  Provinzen  Starkenburg  und  Rheinhessen  hinsichtlich  der  Verwaltung  des
Post=  und  Telegraphenwesens  in  dasselbe  Verhältniß  treten  werden,  welches  für  die
Provinz  Oberhessen  auf  Grund  der  in  dem  norddeutschen  Bunde  geltenden  Einrichtungen
  stattfinden  wird.  Mit  Beseitigung  des  fürstlich  Thurn=  und  Taxis'schen
Postwesens  tritt  die  k.  preußische  Regierung,  in  Bezug  auf  bestehende  Verbindlichkeiten,
  namentlich  was  die  Entrichtung  des  Canons  betrifft,  an  die  Stelle  des  fürstlich
  Thurn=  und  Taxis'schen  Hauses.  Auch  sollen  wegen  technischer  Ausführung  der
im  Absatz  2  des  Art.  10  des  Hauptvertrags  enthaltenen  Abrede  alsbald  Verhandlungen
  zwischen  beiderseitigen  Commissarien  stattfinden.  Ark.  8S.  In  Beziehung  auf
das  Preußen  zustehende  und  ihm  ausschließlich  verbleibende  Besatzungsrecht  in  Mainz
werden  die,  bisher  zwischen  dem  Bunde  und  der  Territorialregierung  maßgebend
gewesenen  Bestimmungen  auf  das  Verhältniß  zwischen  Preußen  und  der  Territorialregierung
  Anwendung  finden.  Art.  9.  In  Bezug  auf  den  Absatz  1  des  Art.  11  des
Hauptvertrags  wird  großherzoglich  hessischer  Seits  anerkannt,  daß  mit  Rückficht  auf
        <pb n="291" />
        Anhang.  289

die  Befatzungsverhältnisse  von  Mainz  der  telegraphische  Verkehr  daselbst  ausschließlich
der  preußischen  Regierung  zustehen  muß.  Die  Verwaltung  und  der  Betrieb  der  zum
Dienste  der  Eisenbahnen  bestimmten  Dasmeelegraben  wird  durch  Art.  11  des  Hauptvertrags
  nichk  berührt  wohlverstanden,  soweit  dies  nach  Umständen  mit  der  unbebedingten
  Sicherung  der  Festung  vereinbar  ist.

VI.
Fiedensvertrag  von  Berlin  zwischen  Preußen  und  Sachsen.
d.  d.  21.  October  1866.

„Art.  1.  Zwischen  Sr.  Maj.  dem  Könige  von  Preußen  und  Sr.  Maj.  dem
Könige  von  Sachsen,  deren  Erben  und  Nachfolgern,  deren  Staaten  und  Unterthanen
soll  sortan  Friede  und  Freundschaft  auf  ewige  Zeiten  besiehen.  Art.  2.  Se.  Maj.
der  König  von  Sachsen,  indem  er  die  Bestimmungen  des  zwischen  Preußen  und
Oesterreich  zu  Nickolsburg  am  26.  Juli  1866  abgeschlossenen  Präliminarvertrages,
soweit  sie  sich  auf  die  Zukunft  Deutschlands  und  insbesondere  Sachsens  begiezen,
anerkennt  und  acceptirt,  tritt  für  sich,  seine  Erben  und  Nachfolger  für  das  Königreich
Sachsen  den  Art.  1—6  des  am  18.  Aug.  d.  Is.  zu  Verlin  zwischen  Sr.  Maj.,  dem
König  von  Preußen  einerseits  und  Sr.  k.  H.  dem  Großherzog  von  Sachsen  Weimar
und  andern  norddeutschen  Regierungen  andererseits  geschlossenen  Bündnisses  bei  und
erklärt  dieselben  für  sich,  seine  Erben  und  Nachfolger  für  das  Königreich  Sachsen
verbindlich,  sowie  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  die  darin  gegebenen  Zusagen
ebenfalls  auf  das  Königreich  Sachsen  ausdehnt.  Art.  3.  Die  hiernach  nöthige  Reorganisation
  der  sächsischen  Truppen,  welche  einen  integrirenden  Theil  der  norddeutschen
  Bundesarmee  zu  bilden  und  als  solche  unter  den  Oberbefehl  des  Königs  von
Preußen  zu  treten  haben  werden,  erfolgt,  sobald  die  für  den  norddeutschen  Bund  zu
ireffenden  allgemeinen  Bestimmungen  auf  der  Basis  der  Bundesreformvorschläge  vom
10.  Juni  d.  Is.  fesigestellt  sein  werden.  Art.  4.  Inzwischen  treten  in  Beziehung
auf  die  Besatzungs-Verhältnisse  der  Festung  Königstein,  die  Rückkehr  der  sächsischen
Truppen  nach  Sachsen,  die  nöthige  Beurlaubung  der  Mannschaften  und  die  vorläusige
  Garnisonirung  der  auf  den  Friedensstand  zurückversetzten  sächsischen  Truppen  die
gleichzeitig  mit  dem  Abschlusse  des  gegenwärtigen  Vertrages  getroffenen  besonderen
Bestimmungen  in  Kraft.  Art.  5.  Auch  in  Beziehung  aum  die  völkerrechtliche  Vernetung
  Sachsens  erklärt  die  k.  sächsische  Regierung  sich  bereit,  dieselbe  ihrerseits  nach
den  Grundsätzen  zu  regeln,  welche  für  den  norddeutschen  Bund  im  Allgemeinen
maßgebend  sein  werden.“  Art.  6  setzt  die  Kriegskostenentschädigung  auf  10  Mill.  Thlr.
sest,  die  in  drei  gleichen  Raten  zu  zahlen  sind.  Art.  7  u.  8  enthalten  Bestimmungen
über  die  Garantieleistung  für  Bezahlung  dieser  Summe.  Nach  Bestätigung  des
Verkrages  tritt  nach  Art.  9  das  prenßische  Militärgouvernement,  sowie  das  preußische
Civilcommissariat  in  Dresden  außer  Wirksamkeit  und  hört  die  bisher  geleistete  tägliche
  Zahlung  von  10,000  Thlrn.  auf.  „Art.  10.  Die  Auseinandersetzung  der  durch
den  frühern  vbeutschen  Bund  begründeten  Eigenthumsverhältnisse  bleibt  besonderer
Vereinbarung  vorbehalten.  Insbesondere  behält  sich  Se.  Maj.  der  König  von  Sachsen
  einen  Anspruch  auf  über  200,000  Thlr.,  welche  Sachsen  anläßlich  der  Bundesexecution
  in  Holstein  aufgewendet  und  liquidirt  hat,  ausdrücklich  vor.  Art.  11.  Vorbehaltlich
  der,  auf  der  Basis  der  Bundesreformvorschläge  vom  10.  Juni  d.  Js.  in
der  Verfassung  des  norddeutschen  Bundes  zu  treffenden  Bestimmungen  über  Zoll=19
        <pb n="292" />
        290  Anhang.

unb  Hanbelsverhältnisse  sollen  einstweilen  der.  Zollvereinsvertrag  vom  16.  Mai  1865
und  die  mit  ihm  in  Verbindung  stehenden  Vereinbarungen,  welche  durch  den  Ausbruch
  des  Krieges  außer  Wirksamkeit  gesetzt  sind,  unter  den  hohen  Contrahenten,
vom  Tage  des  Austausches  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen  Vertrages  an,  mit
der  Maßgabe  wieder  in  Kraft  treten,  daß  jedem  der  hohen  Contrahenten  vorbehalten
bleibt,  dieselben  nach  einer  Aufkündigung  von  sechs  Monaten  außer  Wirksamkeit
treten  zu  lassen.  Art.  12.  Alle  übrigen,  zwischen  den  hohen  vertragsschließenden
Theilen  vor  dem  Kriege  abgeschlossenen  Verträge  und  Uebereinkünfte  werden  hiemit
wieder  in  Kraft  gesetzt,  soweit  sie  nicht  durch  die  in  Art.  2  erwähnten  Bestimmungen
und  den  Zutritt  zum  norddeutschen  Bunde  berührt  werden.  Art.  13.  Die  hohen
Contrahenten  verpflichten  sich  gegenseitig,  die  Herstellung  einer  unmittelbar  von  Leipzig
ausgehenden  und  dort  in  directem  Schienenanschluß  mit  der  thüringischen  und  der
Berlin-Anhaltischen  Bahn  stehenden  Eisenbahn  —  geeigneten  Falles  unter  streckenweiser
Mitbenützung  einer  der  beiden  genannten  Bahnen  —  über  Pegau  nach  Zeitz  zu  gestatten
  und  zu  fördern.  Se.  Maj.  der  König  von  Sachsen  wird  derjenigen  Gesellschaft,
  welche  für  den  im  preußischen  Gebiete  belegenen  Theil  dieser  Bahn  die  Concession
  erhalten  wird,  diese  letztere  auch  für  die  auf  sächsischem  Gebiete  gelegene  Strecke
unter  denselben  Bedingungen  ertheilen,  welche  in  neuerer  Zeit  den  in  Sachsen  concessionirten
  Privat-Eisenbahngesellschaften  überhaupt  gestellt  worden  sind.  Die  zur
Ausführung  dieser  Eisenbahn  erforderlichen  Einzelbestimmungen  werden  durch  einen
besondern  Staatsvertrag  geregelt  werden,  zu  welchem  Behufe  beiderseitige  Bevollmächtigte
  in  kürzester  Frist  an  einem  noch  näher  zu  vereinbarenden  Orte  zusammenkreten
werden.  Art.  14.  Die  Contrahenten  sind  übereingekommen,  daß  das  Eigenthum
der  sächsischen  Regierung  an  der  auf  preußischem  Gebiete  belegenen  Strecke  der
Görlitz-Dresdener  Eisenbahn,  einschließlich  des  antheiligen  Eigenthumerechtes  an  dem
Bahnhof  in  Görlitz  mit  der  Ratification  des  gegenwärtigen  Vertrages  auf  die  preuß.
Regierung  übergehen  soll.  Dagegen  wird  die  sächsische  Regierung  vorläufig  bis  zum
Ablaufe  der  im  Art.  14  des  Staatsvertrages  vom  24.  Juni  1843  festgesetzten
dreißigjährigen  Frist  und  vorbehaltlich  der  alsdann  zu  treffenden  weiteren  Verständigung
  in  der  Ausübung  des  Betriebes  auf  der  Strecke  von  der  beiderseitigen  Landesgrenze
  bis  Görlitz  und  in  der  unentgeldlichen  Mitbenutzung  des  Bahnhofes  in
Görlitz  verbleiben.  Sie  wird  den  rechnungsmäßigen  Reinertrag,  welchen  der  Betrieb
auf  der  gedachten  Strecke  ergibt,  alljährlich  an  die  preußische  Regierung  abliesern.
Die  preußische  Regierung  verpflichtet  sich  bei  der  von  ihr  beabsichtigten  Umgestaltung
des  Görlitzer  Bahnhofes  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  der  sächsischen  Bahnverwaltung
die  zur  ungestörten  Fortsetzung  ihres  Betriebes  erforderlichen  Räumlichkeiten  und
Bahnhofsanlagen  in  dem  dem  Bedürfnisse  entsprechenden  Maße  auch  fernerweit
verfügbar  gehalten  werden.  Art.  15.  Um  der  k.  sächsischen  Regierung  die  in  dem
Staatsvertrage  vom  24.  Juli  1843  für  den  Fall  der  späteren  Abtretung  ihres
Eigenthums  an  der  Eisenbahnstrecke  von  der  Lardesgrenze  bis  Görlitz  und  ihres
Miteigenkthums  an  dem  Bahnhofe  in  Görlitz  in  Aussicht  genommene  Entschädigung
zu  gewähren,  wollen  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  von  der  im  Art.  6  des
gegenwärtigen  Vertrages  festgesetzten  Kriegskostenentschädigung  den  Betrag  von  Einer
Mill.  Thalern  als  eine  Compensation  für  die  von  Sr.  Maj.  dem  König  von  Sachsen
im  Art.  14  des  gegenwärtigen  Vertrages  zugestandenen  Eigenthumsabtretungen  in
Abrechnung  bringen  lassen.  Art.  16.  Da  nach  Art.  6  unter  10  der  Reformvorschläge
  vom  10.  Juni  d.  J.  das  Postwesen  zu  denjenigen  Angelegenheiten  gehört,
welche  der  Gesetzgebung  und  Oberaussicht  der  Bundesgewalt  unterliegen,  nun  aber
Se.  Maj.  der  König  von  Sachsen  auf  Grund  dieser  Vorschläge  dem  norddeutschen
Bunde  beitritt,  so  verspricht  derselbe  auch  schon  von  jetzt  an,  weder  durch  Abschluß
von  Verträgen  mit  andern  Staaten,  noch  sonst  etwas  vornehmen  zu  lassen,  wodurch
der  definitiven  Ordnung  des  Postwesens  im  norddeutschen  Bunde  irgendwie  vorgegrissen
  werden  könnte.  Art.  17.  Die  k.  sächsische  Regierung  überträgt  der  k.  preuß.
Regierung  das  Recht  zur  Ausübung  des  Telegraphenwesens  innerhalb  des  Königreichs
Sachsen  in  demselben  Umfange,  in  welchem  dieses  Recht  zur  Zeit  der  k.  sächfischen
Regierung  zusteht.  Soweit  die  kgl.  sächsische  Regierung  in  andern  Staaten  Telc-
        <pb n="293" />
        Anhang.  291

graphenanstalten  zu  unterhakten  berechtigt  ist,  tritt  dieselbe  ihre  Rechte  aus  den
hierüber  bestehenden  Verträgen  an  die  k.  preußische  Regierung  ab,  welcher  die  Ver
handlungen  mit  den  betreffenden  dritten  Regierungen  über  die  Ausübung  dieser
Rechte  vorbehalten  bleiben.  Den  Depeschen  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Sachsen,  der
Mitglieder  des  kgl.  Hauses,  der  k.  Hofämter,  der  Ministerien  und  aller  sonstigen
öffentlichen  Behörden  des  Königreichs  Sachsen  bleiben  dieselben  Bevorzugungen  vorbehalten,
  welche  den  gleichartigen  k.  preußischen  Depeschen  zustehen.  Den  Eisenbahnverwaltungen
  im  Königreich  Sachsen  bleibt  selbstverständlich  die  Benützung  eines
Betriebstelegraphen  überlassen.  Zur  Ausführung  sämmilicher  im  gegenwärtigen  Ark.
enthaltener  Bestimmungen  werden  unmittelbar  nach  dem  Austausch  der  Rakificationen
des  Friedensvertrages  beiderseitige  Commissarien  zusammentreten.  Art.  18.  Se.
Maj.  der  König  von  Sachsen  erklärt  sich  damit  einverstanden,  daß  das  in  Sachsen,
wie  in  der  Mehrzahl  der  übrigen  bisherigen  Zollvereinsstaaten  bestehende  Salzmonopol
  aufgehoben  wird,  sobald  die  Aufhebung  in  Preußen  erfolgt,  und  daß  von
dem  Zeitpunkte  dieser  Aufhebung  ab,  die  Besteuerung  des  Salzes  für  gemeinschaftliche
  Rechnung  sämmtlicher  betheiligter  Staasen  bewirkt  wird.  Die  näheren  Bestimmungen
  bleiben  weiterer  Vereinbarung  vorbehalten.  Art.  19.  Se.  Maj.  der  König
von  Sachsen  erklärt,  daß  keiner  seiner  Unterthanen,  oder  wer  sonst  den  sächsischen
Gesetzen  unterworfen  ist,  wegen  eines  in  Bezug  auf  die  Verhältnisse  zwischen  Preußen
  und  Sachsen  während  der  Dauer  des  Kriegszustandes  begangenen  Vergehens
oder  Verbrechens  gegen  die  Person  Sr.  Maj.,  oder  wegen  Hochverraths,  Staatsverraths
  oder  sonst  wegen  einer  die  Sicherheit  des  Staats  gefährdenden  Handkung,
oder  endlich  wegen  seines  politischen  Verhaltens  während  jener  Zeit  überhaupt  stafrechtlich,
  polizeilich  oder  discipltnarisch  zur  Verantwortung  gezogen  oder  in  seinen
Ehrenrechten  beeinträchtigt  werden  soll.  Die  etwa  bereits  eingeleiteten  Untersuchungen
dieser  Art  sollen  einschließlich  der  Untersuchungskosten  niedergeschlagen  werden.  Se.
Maj.  der  König  von  Preußen  erklärt  sich  damit  einverstanden,  Wi  diesen
Grundsätzen  auch  hinsichtlich  derjenigen  Verbrechen  und  Vergehen  der  oben  gedachten
Art  verfahren  werde,  welche  während  jencr  Zeit  in  Sachsen  gegen  die  Perfon  Sr.
Maj.  des  Königs  von  Preußen  oder  gegen  den  preußischen  Staat  etwa  begangen
worden  sind.  Die  aus  Sachsen  entfernten  und  etwa  noch  in  preußischer  Haft  bes
findlichen  Personen  sollen,  so  weit  dieß  nach  den  preußischen  Gesetzen  zulässig  ist,
aus  derselben  sofort  entlassen  werden.  Art.  20.  Se.  Maj.  der  König  von  Sachsen
erkennt  das  unbeschränkte  jus  reformandi  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen  in
Betreff  der  Stifter  Merseburg,  Naumburg  und  Zeitz  an,  willigt  in  die  Aushebung
der  bisher  der  Universität  Leipzig  zugestandenen  Berechtigungen  auf  gewisse  Canonicate
an  diesen  Stiftern  und  verzichtet  auf  alle  Rechte  und  Ansprüche,  welche  der  königl.
sächsischen  Regierung  oder  der  Universität  Leipzig  aus  den  Statuten  der  Stifter  oder
aus  früheren  Verträgen  und  Conventionen,  deren  etwa  entgegenstehende  Bestimmungen
hiermit  ausdrücklich  aufgehoben  werden,  zustehen  möchten.  Die  Entschädigung  der
Universität  Leipzig  für  die  gänzliche  Beseitigung  ihrer  Beziehungrn  zu  den  Stiftern,
sowie  der  jetzigen  Inhaber  ad  dies  muneris  übernimmt  die  k.  sächsische  Regierung
und  macht  sich  anheischig,  die  kgl.  preußische  Regierung  gegen  alle  Entschädigungsansprüche
  der  Universität  oder  einzelner  Facultäten  und  Professoren  an  derselben  zu
vertreten.  Art.  21.  Se.  Maj.  der  König  von  Sachsen  willigt  in  die  Auspfarrung
(mehrerer  namentlich  aufgeführter  bisher  in  sächsischen  Parochien  eingepfarrter  Gemeinden)
  und  zwar  ohne  Entschädigung  von  preußischer  Seite,  dergestalt,  daß  die
von  den  genannten  sächsischen  Parochien  zu  erhebenden  Cntschädigungsansprüche
lediglich  von  der  k.  sächsischen  Negierung  übernommen  werden.  Art.  22.  Insoweit
während  des  Krieges  in  Sachsen  weggenommene,  im  Staatseigenthum  befindliche
Gegenstände,  welche  nach  den  bestehenden  völkerrechtlichen  Grundsätzen  nicht  als
Kriegsbeute  anzusehen  sind,  noch  nicht  zurückgegeben  sein  sollten,  werden  Se.  Maj.  der
König  von  Preußen  Anordnung  treffen,  daß  deren  Zurückgabe  alsbald  erfolgt.  Hiezu
gehören  insbesondere  die  auf  den  Staatseisenbahnen  in  Beschlag  genommenen  Locomoniven,
  Tender,  Wagen  und  Schienen,  sowie  die  auf  den  k.  Hüttenwerken  bei  Freiberg
  weggenommenen  Vorräthe  an  edlen  Metallen  und  sonst  verkäuflichen  Producten.

197
        <pb n="294" />
        292  Anhang.

Hinsichtlich  der  letzteren  ist  bei  der  darüber  erforderlichen  Auseinandersetzung  davon
auszugehen,  daß  das  darunter  befindliche  Werkblei  der  k.  sächsischen  Regierung  gegen
Erstattung  des  Werthes  des  darin  enthaltenen  Bleies  zurückgegeben  wird.  Art.  23.
Die  Ratification  des  gegenwärtigen  Vertrags  erfolgt  bis  spätestens  den  28.  dieses
Menats  und  Jahres.“

Die  im  Art.  4  des  Friedensvertrages  erwähnten  „besondern  Bestimmungen“
lauten:  „Se.  Maj.  der  König  von  Sachsen  wird  unverzüglich  und  noch  bevor  die
Ratificationen  des  gedachten  Friedensvertrages  ausgewechselt  werden,  die  Festung
Königstein  Sr.  Maj.  dem  König  von  Preußen  einräumen.  2)  Die  Besetzung  der
Festung  erfolgt  in  der  Art,  daß  die  daselbst  befindliche  königl.  sächsische  Infanterie
durch  eine  kgl.  preußische  Infanterieabtheilung  unter  gegenseitiger  militärischer  Ehrenbezeigung
  abgelöst  wird  und  der  k.  sächs.  Gouverneur  (Commandant)  seine  Functionen
dem  von  Sr.  Maj.  dem  Könige  von  Preußen  zu  ernennenden  Gouverneur  (Commandanten)
  übergibt.  Die  sächsische  Infanteriebesatzung  marschirt  mit  Wassen  und
Gepäck  ab,  um  sich  zunächst  nach  den  diesen  Truppentheilen  zu  bezeichnenden  Standquartieren
  zu  begeben.  3)  Alles  auf  der  Festung  befindliche  und  noch  dahin  zu
verbringende  sächsische  Material  an  Geschützen,  Wassen,  Munition  und  Ausrüstungsstücken,
  Vorräthen,  Lebensmitteln  und  alles  sonst  sich  daselbst  befindende  Staatseigenthum
  verbleibt  unbestrittenes  Eigenthum  der  königl.  sächsischen  Regierung.  Die  Letztere
  behält  demnach  die  freie  und  ungehinderte  Verfügung  über  alle  genannten
Gegenstände,  so  daß  sie  dieselben  auf  dem  Königstein  belassen,  oder  von  da  jederzeit
zurückziehen  kann.  4)  Zur  Bewahrung  des  vorgedachten  königl.  sächsischen  Staatseigenthums
  verbleibt,  jedoch  unter  dem  Befehl  des  königl.  preußischen  Gouvernements
(Commandantur)  das  königl.  sächsische  Artilleriedetachement  als  Theil  der  Besatzung
in  der  Festung;  mit  ihm  der  Untercommandant,  der  Festungsingenieur,  der  Adjutant,
sowie  alle  Festungsbeamten  und  Handwerker.  Der  kgl.  preußischen  Besatzung  der
Festung  steht  es  frei,  die  dortigen  Magazine  und  Vorräthe  aller  Art  zu  ihrem  Unterhalte
  gegen  Abrechnung  zu  benützen.  5)  Unmittelbar  nach  erfolgtem  Austausche  der
Ratificationen  des  Friedensvertrages  wird  Se.  Majestät  der  König  von  Sachsen  bei
allen  von  Sr.  Maj.  nicht  zur  Friedensbesatzung  von  Dresden  bestimmten  Truppentheilen,
  innerhalb  der  militärisch  zulässigen  Grenzen,  eine  Beurlaubung  in  ausgedehntem
  Maßstabe,  und  zwar  noch  vor  deren  Rückkehr  nach  Sachsen,  eintreten  lassen.
Die  im  Uebrigen  noch  nöthige  Demobilisirung  bei  den  einzelnen  Truppencorps  erfolgt
unmittelbar  nach  deren  Rückkehr  nach  Sachsen.  Auch  tritt  dann  die  vollständige
Beurlaubung  aller  entbehrlichen  Mannschaften  ein.  6)  Dresden  erhält  eine  gemeinschaftliche
  Besatzung  von  preußischen  und  sächsischen  Truppen.  Die  hiezu  bestimmten
k.  sächsischen  Truppen  werden  einen  Präsenzstand  von  2  bis  3000  Mann,  exclusive
der  Chargen,  nicht  überschreiten.  7)  In  Beziehung  auf  die  nicht  für  die  Garnison
in  Dresden  bestimmten  k.  sächsischen  Truppentheile  wird  die  erforderliche  Unterkunft
ihrer  Cadres,  Pserde,  Wassen  und  Ausrüstung  unter  Vernehmung  mit  dem  höchstcommandirenden
  kgl.  preußischen  General  in  Sachsen  geregelt  werden.  Auch  wird
demselben  sächsischerseits  das  Marschtableau  für  die  aus  Oesterreich  zurückkehrenden
k.  sächsischen  Truppen  rechtzeitig  mitgetheilt  werden.  8)  Sobald  die  einzelnen  sächsischen
  Truppentheile  auf  sächsifgzes  Gebiet  zurückgekehrt  sein  werden,  treten  sie  bis
auf  weitere  Bestimmung  unter  den  Oberbefehl  des  höchstcommandirenden  k.  preußischen
  Generals  in  Sachsen.  9)  Für  die  Stadt  Dresden  und  die  dort  angelegten
Festungswerke  ernennt  Se.  Majestät  der  König  von  Preußen  den  Gouverneur,  Se.
Maj.  der  König  von  Sachsen  den  Commandanten.  Das  gegenseitige  Verhältniß
dieser  Behörden  zu  einander  und  zu  den  beiderseitigen  Besatzungscontingenten  von
Dresden  wird  vorläufig  nach  Analogie  der  früheren  Bundesfestungen  geregelt.  Die
übrigen  damit  verknüpften  Fragen  bleiben  dem  weitern  Einvernehmen  vorbehalten.
10))  Bis  die  Reorganisation  der  sächsischen  Truppen  im  Wesentlichen  durchgeführt
und  deren  Einreihung  in  die  Armee  des  norddeutschen  Bundes  erfolgt  sein  wird,
fährt  Preußen  fort,  die  für  die  Besatzung  des  Königreichs  Sachsen  nöthige  Anzahl
von  Truppen  seinerseits  zu  stellen.  Die  hieraus  entspringenden  gegenseitigen  Verpflichtungen
  werden  zwischen  den  beiden  betheillgten  hohen  Regierungen  durch
        <pb n="295" />
        Auhang.  293

besondere  Vereinbarung  näher  geregelt  werden.  Sämmtliche  für  die  Ausführung
vorstehender  Bestimmungen  sonst  noch  nöthige  Anordnungen  bleiben  einer  Verständigung
  zwischen  der  königl.  sächsischen  Regierung  und  dem  höchstcommandirenden
königl.  preußischen  General  überlassen.“

Protokoll,
gleichzeitig  mit  dem  Friedensvertrag  unterzeichnet.

Die  lönigl.  sächsische  Regierung,  von  dem  lebhaften  Wunsche  beseelt,  die  vollkommene
  Uebereinstimmung  zu  bethätigen,  welche  zwischen  ihr  und  der  königlich
preußischen  Regierung  bezüglich  der  von  jetzt  an  gemeinsam  zu  verfolgenden  politischen
  Richtung  besteht,  ist  bereit:  a)  sofort  und  bis  zu  dem  Zeitpunkte,  wo  die
Frage  wegen  der  internationalen  Repräsentation  des  norddeutschen  Bundes  in  definitiver
  Weise  geordnet  sein  wird,  ihre  eigene  völkekrechtliche  Vertretung  bezüglich
derjenigen  Höfe  und  Regierungen,  bei  welchen  dieselbe  gegenwärtig  diplomatische
Agenten  nicht  unterhält,  auf  die  preußischen  Missionen  zu  übertragen  und  b)  dasselbe
  Verhältniß  denjenigen  Höfen  und  Regierungen  gegenüber,  bei  welchen  dermalen
sächsische  Missionen  bestehen,  in  allen  Fällen  temporärer  Vacanz  auf  deren  Dauer
eintreten  zu  lassen,  c)  auch  in  diesem  Sinne  die  kgl.  sächsischen  Vertreter  im  Ausland
  mit  entsprechender  Instruction  zu  versehen,  so  daß  sich  Sachsen  im  Geiste  des
mit  Preußen  abgeschlossenen  Bündnisses  schon  jetzt  in  internationaler  Beziehung  der
preußischen  Politik  fest  anschließt.  Der  königlich  preußische  Bevollmächtigte  erklärt
seinerseits,  daß  seine  Regierung  bereit  ist,  die  in  Rede  stehende  Vertretung  zu  übernehmen
  und  hiebei  die  Interessen,  sowohl  der  königlich  sächsischen  Regierung,  als
auch  die  der  königlich  sächsischen  Staatsangehörigen,  gleich  wie  ihre  eigenen  allenthalben
  zu  wahren.  Schließlich  waren  die  beiderseitigen  Bevollmächtigten  dahin  einig,
daß  durch  vorstehende  interimistische  Bestimmungen  das  Recht  Sr.  Maj.  des  Königs
von  Sachsen,  in  einzelnen  Fällen  außerordentliche  Bevollmächtigte  zu  senden,  in
keiner  Weise  alterirt  werden  solle.

 

VII.

Protest  den  Königs  Georg  von  Hannover
d.  d.  Hietzing  bei  Wien  23.  September  1866,

„Wir  Georg  V.  von  Gottes  Gnaden  König  von  Hannover,  königlicher  Prinz
von  Großbritannien  und  Irland  2c.  2c.  Am  15.  Juni  d.  J.  hat  Se.  Moaj.  der
König  von  Preußen,  unser  leiblicher  Vetter  und  bis  dahin  unser  Verbündeter,  unser
Königreich  mit  Verletzung  der  legitimsten  und  heiligsten  Rechte  feindlich  überfallen
lassen.  Das  Verhalten  unserer  Regierung  während  des  Conflicts,  der  zu  unserm
tiefen  Bedauern  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  ausgebrochen  war,  konnte  keinen
Grund  für  ein  so  ungerechtes  Vorgehen  darbieten.  Im  Gegentheil,  von  dem  ausrichtigsten
  und  sehnlichsten  Verlangen  beseelt,  die  entstandenen  Zerwürfnisse  zwischen
den  beiden  mächtigsten  Gliedern  des  deutschen  Bundes  beigelegt  zu  sehen  und  bestrebt,
  das  Unglück  zu  verhüten,  das  aus  einem  Krieg  zwischen  Deutschen  hervorgehen
  mußte,  hat  unsere  Regierung  alles,  was  in  ihren  Krästen  stand,  gethan,  um
in  freundlichen  Beziehungen  sowohl  zu  Preußen  als  zu  Oesterreich  und  so  im  Stande
        <pb n="296" />
        294  Anhang.

u  bleiben,  in  der  Bundesversammlung  in  einem  Geist  des  Friedens  und  der  Versehnung
  zu  wirken.

„Da  die  preußische  Regierung  gegen  uns  den  Wunsch  ausgedrückt  haite,  uns
in  einem  eventuellen  Krieg  neutral  zu  sehen,  haben  wir  diesem  Wunsche  nachgegeben;
  nur  haben  wir  in  Berlin  erklären  lassen,  daß  dic  besonderen  Bestimmungen
dieser  Neutralität  erst  in  dem  Fall  der  thatsächlichen  Auflösung  des  deutschen  Bundes
geregelt  werden  können.  Unser  Beitritt  zu  dem  Vorschlag  Preußens  war  vollkommen
in  Uebereinstimmung  mit  den  Umständen,  da  das  Bundesrecht,  indem  es  den
Bundesgliedern  den  Krieg  unter  sich  verbot,  ihnen  folgerichtig  auch  untersagte,  an
einem  Krieg  theilzunehmen,  der  trotz  jenes  Verbots  zwischen  zwei  Bundesregierungen
ausbrechen  würde.  Zur  Begründung  der  feindseligen  Handlungen,  deren  Preußen
sich  gegen  unser  Königreich  schuldig  gemacht,  hat  man  kürzlich  in  Berlin  behauptek,
daß  wir  während  der  erwöhnten  Neutralitätsverhandlungen  gegen  das  Wiener  Cabinet
die  Verpflichtung  übernommen  hätten,  unsere  Truppen  gemeinfam  mit  dem  in  Holstein
  stehenden  österreichischen  Corps  operiren  zu  lassen.  Diese  Behauptung  ist  vollständig
  falsch.  Unsere  Regierung  hielt  sich  für  gebunden  durch  die  Versicherung,
Neutralität  beobachten  zu  wollen  für  den  Fall  der  Auflösung  des  Bundesvertrags,
und  nur  in  dem  Fall,  daß  unser  Land  durch  Preußen  angegriffen  worden  wäre,
hätten  wir  die  Hülfe  angenommen,  die  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  uns
anbieten  ließ.  Aber  voll  Vertrauen  in  die  Loyalität  der  preußischen  Regierung  ließen
wir  Seiner  kaiserlichen  Majestät  antworten,  daß  wir  dieser  Hülfe  nicht  zu  bedürsen
glaubten.  In  Folge  dessen  hat  jenes  österreichische  Truppencorps,  welches  Holstein
besetzt  gehalten,  unser  Land  durchzogen  ohne  Aufenthalt  und  auf  dem  kürzesten  Weg,
um  sich  nach  dem  Süden  Deutschlands  zu  begeben.  Um  dieselbe  Zeit  haben  wir
dem  preußischen  Armeecorps,  welches  unter  Befehl  des  Generallieutenants  v.  Manteufsel
  stand,  gestättet,  unser  Gebiet  zu  passiren,  um  nach  Minden  zu  gelangen.
Unser  Verhalten  hat  unter  diesen  Umständen  den  Grundsätzen  der  strengsten  Neutralität
  entsprochen.  Wir  waren  weit  entfernt  damals  zu  gewärtigen,  daß  der  König
von  Preußen  wenige  Tage  später  dasselbe  Armeecorps  dazu  benützen  werde,  um  sich
unseres  Landes  zu  bemächtigen.  Unfere  Armee  befand  sich  auf  dem  vollständigen  Friedensfuß,
  da  wir  uns  auf  die  uns  zugesicherte  Neutralität  verließen  und  deren  Negociationen,
obwohl  vertagt,  doch  wieder  zu  gelegener  Zeit  aufgenommen  werden  sollten,  nämlich
in  Betreff  der  speciellen  Bedingungen  ihrer  Ausführung,  den  ausdrücklichen  und
wiederholten  Erklärungen  gemäß,  welche  unser  Minister  des  Auswärtigen,  Graf
Platen-Hallermund,  in  dieser  Angelegenheit  dem  preußischen  Minister  Prinzen  Bsen--burg
  gemacht  hatte.  Unsere  Regierung  hatte  daher  keine  Pferde  aufkaufen  lassen,
noch  hatte  sie  die  geringste  Maßregel  getroffen,  welcher  man  den  Charakter  einer
militärischen  Rüstung  beilegen  konnte.  Alles,  was  die  preußischen  Blätier  seit
kurzem  über  die  angeblichen  Rüstungen  in  Hannover  mitgetheilt  haben,  ist  durchaus
unbegründet  und  hat  nur  dazu  dienen  sollen,  die  öffentliche  Meinung  irrezuführen
und  jene  ungqualifitirbaten  Gewallacte  zu  enischuldigen,  welche  gegen  uns,  unser
Königreich  und  unsere  Unterthanen  verübt  woxden.  Stets  von  demselben  Geist  der
Mäßigung,  der  Versöhnlichkeit  und  Unparteilichkeit  beseelt,  haben  wir  unserem  Bundesgesandten
  den  Auftrag  ertheilt,  sich  gegen  die  österreichische  Proposition  vom  14.  Juni
auszusprechen,  insoweit  diese  den  Zweck  hatte,  den  deutschen  Bund  gegen  Preußen
Partei  nehmen  zu  lassen  und  nur  insoweit  für  die  beantragte  Mobilmachung  zu
stimmen,  als  diese  nicht  gegen  die  letztere  Macht  gerichtet  war  und  lediglich  nur  die
Aufrechterhaltung  der  Ruhe  und  Sicherheit  auf  dem  Bundesgebiet  bezweckte.  Die
Ausführungen  und  Belege  (les  allégations),  welche  die  preußischen  Organe  in
jüngster  Zeit  gegen  unsere  dießbezügliche  Politik  vorbrachten,  entbehren  gleicher  Weise
jeder  Begründung.  Die  Haltung,  welche  unsere  Regierung  seit  Beginn  des  Conflicts
  eingenommen,  ließ  uns  daher  hoffen,  daß  unser  Königreich  und  unsere  getreuen
Unterthanen  von  einem  Krieg  unberührt  bleiben  dürfsten,  der  von  Tag  zu  Tag
drohender  zu  werden  schien.  .

„Aber  wie  groß  war  unsere  schmerzliche  Ueberraschung,  als  das  Berliner
Cabinet  am  15.  Juni  d.  J.  sich  den  Anschein  gab,  als  hätte  es  alle  Antecedentien
        <pb n="297" />
        Anhang.  295

der  Frage  vergessen,  und  unserer  Regierung  eine  Sommation  vorlegen  ließ,  die
keineswegs  den  Zweck  hatte,  uns  zur  definitiven  und  gegenseitigen  Festsetzung  der
Bedingungen  der  Neutralität,  die  uns  angeboten  worden  und  die  wir  im  Princip
acceptirt  hatten,  aufzufordern,  sondern  uns  zu  bewegen,  uns  gewisser  wesentlicher  Prärogative
  unserer  Souveränetät  zu  Gunsten  Preußens,  ferner  eines  Theils  der  Unabhängigkeit
  unseres  Königreichs  und  vieler  legitimen  Rechte  unserer  Unterthanen  zu
begeben,  obwohl  unsere  Sonveränetät  und  die  Unabhängigkeit  unseres  Königreichs
von  ganz  Curopa  anerkannt  und  garantirt  worden  waren!  Man  ließ  uns  nur
einen  Tag  Bedenkzeit,  um  unsern  Entschluß  zu  fassen,  und  man  bedrohte  uns  mit
Krieg  für  den  Fall,  daß  wir  uns  weigern  sollten,  uns  dem  Willen  Preußens  zu
unterwersen.  Nachdem  wir  unsere  Minister  vernommen,  faßten  wir  auf  ihren  einmüthigen
  und  unserer  eigenen  Anschauungsweise  entsprechenden  Rath  den  Entschluß,
dem  Gesandten  des  Königs  von  Preußen  erklären  zu  lassen,  daß  die  Propofsitionen,
die  uns  eben  vorgelegt  worden  waren,  unannehmbar  seienz  daß  jedoch  unsere  Regierung,
  in  der  unerschütterlichen  Ueberzeugung,  daß  das  Bundesrecht  jeden  Krieg
zwischen  Bundesgliedern  verbiete,  keine  militärische  Matznahme  ergreisen  werde  gegenüber
  der  verbündeten  preußischen  Regierung,  insolange  die  Grenzen  Hannovers
nicht  angegriffen  würden,  und  daß  sie  die  Hoffnung  nicht  aufgebe,  daß  die  freundnachbarlichen
  Beziehungen,  welche  bis  dahin  zwischen  den  beiden  Regierungen  ber
standen  haben,  auch  fortan  aufrecht  erhalten  blieben.  Nachdem  unser  Entschluß  dem
Gesandten  Preußens  mitgetheilt  worden,  antwortete  dieser  mit  einer  Kriegserklärung,
gegen  welche  unser  Minister  des  Auswärtigen  ünwerzüglich  Protest  einlegte.  Dieß
geschah  um  Mitternacht  in  der  Nacht  vom  15.  auf  den  16.  Juni  d.  J.  Fünf  Uhr
Nachmittags  desselben  Tages,  nämlich  des  15.  Juni,  befand  sich  das  Armeccorps  des
Generals  v.  Manteussel  in  der  Umgebung  von  Harburg  und  nahm  daselbst  eine
seindliche  Stellung  noch  vor  der  Kriegserklärung  an.  ·  »

„Wir  überweisen  dem  Urtheil  aller  Rechtschaffenen  dieses  Vorgehen  der  preußhischen
  Regierung,  welche  unser  Vertrauen  täuschte,  indem  sie  uns  die  Erlaubniß
entlockte,  ihre  Truppen  durch  unser  Gebiet  marschieren  zu  lassen,  mit  der  geheimen
Absicht,  dasselbe  mit  Gewalt  an  sich  zu  bringen.  Wir  überweisen  dem  Unwillen  der
clbilisirten  Welt  diesen  Angriff,  verüdt  im  vollen  Frieden  gegen  das  Land  eines
befreundeten,  verwandten  und  verbündeten  Fürsten,  und  wir  sind  überzeugt,  daß  die
ganze  Welt  mit  uns  diese  schmähliche  Verletzung  der  öffentlichen  Moral,  des  Völkerund
  Vertragsrechts  und  der  Sitten  der  in  siaatlicher  Ordnung  lebenden  Nationen
verdammen  wird.  Wir  sind  zugleich  überzeugt,  alle  Unpartheiischen  werden  unsere
Ansicht  theilen,  daß  die  preußische  Regierung  schon  geraume  Zeit  den  vorgefaßten
und  wohlbedachten  Plan  hegte,  sich  unseres  Landes  zu  bemächtigen;  daß  der  Vorschlag,
  neutral  zu  bleiben,  der  uns  gemacht  wurde,  nur  den  Zweck  hatte,  uns  in
falsche  Sicherheit  zu  wiegen;  daß  das  Berliner  Cabinet  uns  absichtlich  erniedrigende
Allianzbedingungen  stellte,  wohl  wissend,  daß  wir  dieselben  nicht  annehmen  könnten,
und  daß  es  uns  schließlich  —  welche  Haltung  wir  auch  immer  eingenommen  hätten
—  sehr  schwer,  wenn  nicht  unmöglich  geworden  wäre,  uns  den  Gewaltthätigkelten
der  preußischen  Regierung  zu  entziehen.  Bei  der  Unmöglichkeit,  in  der  sich  unsere
Armee  befand,  der  Invasion  der  preußischen  Macht,  welche  in  unser  Land  —  dessen
Eränzen  sie  seit  mehreren  Tagen  besetzt  gehalten  —  von  allen  Seiten  hereinbrach,
nachdrücklichen  Widerstand  zu  leisten,  zogen  wir  unsere  Truppen  bei  Göttingen  zusammen,
  um  sie  unverzüglich  dem  preußischen  Machtbereich  zu  entrücken.  In  der
Nähe  von  Eisenach  angelangt,  traten  wir  in  Unterhandlung  wegen  einer  Waffenruhe,
die  uns  angeboten  und  dann  von  btriden  Theilen  verabredet  worden  war.  Allein
ehe  dieselbe  noch  abgelaufen  war,  sahen  sich  unsere  Truppen  von  der  preußischen
Armee  angegriffen  in  Folge  eines  Befehls,  welchen  diese  vom  General  Vogel  v.  Falckenflein
  erhalten  hatte.  3"6  war  dieß  eine  zweite  flagrante  Verletzung  aller  Rechte  und
Gebräuche,  welche  bei  civilisirten  Völkern  bestehen.  Obwohl  sich  unsere  Armee  auf
dem  Friedenssuß  befand  und  ihre  Kräfte  in  Folge  von  Strapazen,  Entbehrungen  und
sorcirten  Märschen,  denen  sie  sich  während  mehr  als  acht  Tagen  unterziehen  mußte,
sehr  erschöpft  waren,  errang  sie  dennoch  bei  Langensalza  einen  glänzenden  Sieg  über
        <pb n="298" />
        296  Anhang.

die  Preußen.  Am  nächsten  Morgen  sahen  wir  sie  unglücklicherweise  von  einer  dreifach
überlegenen  Macht  umzingell  und  da  wir  auf  keine  Hülfe  hosfen  konnten,  entschlossen
wir  uns  eine  Capitulation  anzunehmen,  um  nicht  unnüßerweise  das  Vlut  unserer
lapferen  Soldaten  zu  vergießen.  Sobald  der  Krieg  zwischen  Oesterreich  und  Preußen
seinem  Ende  zuzugehen  schien,  begaben  wir  uns  nach  Wien  wo  dle  Friedensverbandlungen
  soeben  eröffnet  würden  und  tichteten  an  Se.  Maj.  den  König  ron  Preußen,
der  sich  in  Nickolsburg  befand,  ein  Schreiben,  in  welchem  wir  ihm  unsern  ausrichtigen
  Wunsch  ausdrückten,  unsererseits  in  Friedensverhandlungen  min  ihm  zu
treten.  Gegen  alle  Gebräuche,  welche  zwischen  Souveränen  bestehen,  wurde  unser
Schreiben  von  Sr.  Maj.  dem  König  von  Preußen  nicht  angenommen.  Trotzdem
versuchten  wir  uns  die  Exhaltung  unseres  Königreichs  durch  alle  Mittel,  die  in
unserer  Macht  standen,  zu  sichern.  Wir  waren  sogar  gencigk,  uns  unserer  königlichen
  Rechte  zu  Gunsten  unseres  vielgeliebten  Sohnes  und  Kronerben,  Sr.  königl.
Hoheit  des  Prinzen  Ernst  August  kür  den  Fall  zu  begeben,  daß  Preußen  ihn  unverzüglich
  in  den  Besitz  der  Krone  des  Königreichs  Hannover  setzen  würde.  Andererseits
  ließen  unsere  kreuen  Unterthanen  die  muthig  der  harten,  willkürlichen  und
despotischen  Herrschaft,  welche  ihnen  die  preußische  Verwaltung  auferlegt  halte,  Widerstand
  leisteten,  keine  Gelegenheit  rorübergehen  zur  Kundgebung  ihres  heißen
Wunsches,  unler  einer  Dynastie  zu  verbleiben,  welche  ihnen  theuer  ist,  die  mit  ihnen
seit  tausend  Jahren  das  Schicksal  des  Landes  getheilt  und  die  alle  Anstrengungen
gemacht  hat,  dessen  Gedeihen  zu  sichern  und  dessen  Wohlfahrt  zu  befestigen.  Vergebliche
  Anstrengungen!  Se.  Maj.  der  König  von  Preußen  hat,  nachdem  er  unser
Königreich  auf  eine  heimtückische  Weise  occupirt  halte,  geglaubt,  von  demselben  definitir
Besitz  ergreisen  zu  können  und  hat  es  am  20.  Sept.  d.  J.  als  seinen  Staaken  einverleibt
  erklärt.  Der  einzige  Grund,  welchen  die  preußlische  Regierung  zur  Rechtsertigung
  dieses  in  den  Annalen  der  Geschichte  Deutschlands  unerhörten  Actes  der
Willkür  anführt,  ist  derjenige,  welchen  sie  in  dem  Rechte  der  Eroberung  zu  finden
glaubt.  Aber  das  Recht  der  Eroberung  setzt  einen  Krieg  nach  den  Principien  des
Völkerrechts  voraus.  Allein  es  gab  niemals  zwischen  uns  und  dem  König  von
Preußen  einen  solchen  Krieg.  Er  konnte  auch,  wie  wir  es  schon  oben  gesagt,  nach
den  Grundgesetzen  des  deutschen  Bundes  gar  nicht  statthaben  und  hätte  moralisch
unmöglich  sein  sollen  von  Seiten  eines  nahen  Verwandten,  eines  befreundeten  Sonverains,
  eines  deutschen  Fürsten.  Wir  befanden  uns  daher  einsach  und  klar  in  dem
Fall  einer  rechtmäßigen  Vertheidigung  gegen  einen  Angriff,  den  nichts  rechtserligte
und  den  wir  nicht  hervorgerusen  haben.

„Angesichts  der  angeführten  Thatsachen  protestiren  wir  lant  und  seierlich  gegen
die  nicht  zu  rechtfertigende  Invasion  in  unser  Land,  die  sich  die  Armeecorps  drs
Königs  von  Preußen  am  15.  Juni  und  den  solgenden  Tagen  erlaubt  haben;  gegen
die  Occupalion  unseres  Königreichs  durch  diese  Truppen;  gegen  die  Usurpatien
unserer  Rechte  und  Prärogative,  welche  die  Agenten  Preußens  verübt  haben  und
nech  weiter  verüben  könnten;  gegen  die  Beschädigungen  an  unserem  Eigenthum,
unseren  Einkünften  und  Gükern  jeglicher  Natur,  welche  wit  und  unser  königliches
Haus  von  Preußen  erlitten  und  noch  weiter  erleiden  würden;  gegen  die  Beraubung,
welche  der  hannoversche  Staatsschatz  unter  der  preußischen  Verwaltung  erfahren  und
noch  ferner  erfahren  würde;  gegen  die  Verfolgungen,  Verluste  und  Benachtheiligungen,
  denen  unsere  treuen  Unterthanen  in  Folge  der  ungerechten  und  ungesetzlichen
Tcte  der  Verwaltung  des  Königs  von  Preußen  ausgesetzt  waren  oder  in  der  Folge
werden  könnten;  gegen  die  Hindernisse,  welche  die  genannte  Verwaltung  auf  brutale
Weise  den  Kundgebungen  unserer  vielgeliebten  Unterthanen  für  die  Erhaltung  unserer
Drnastie  und  der  Unabhängigkeit  Hannovers  in  den  Weg  gelegt  hat,  während  sie
durch  die  unlautersten  Kunstgriffe  Kundgebungen  im  enkgegengesetzten  Sinne  hervorgerufen
  und  begünstigt  hat;  gegen  den  bösen  Willen  des  Königs  von  Preußen,  welcher
die  Schritte  zurückgewiesen  hat,  die  wir  bei  ihm  oder  seiner  Regierung  gemacht  oder
zu  machen  besohlen,  um  den  Frieden  zwischen  uns  herzustellen.  Schließlich  pretestiren
  wir  vor  allem  Angesichts  der  ganzen  Welt  gegen  die  Besitzergreifung  unseres
Käönigreichs  und  dessen  Elnverleibung  in  Preußen,  welche  als  endgültig  vollzogen
        <pb n="299" />
        Anhans.  297

den  20.  September  dieses  Jahrs  angekündigt  wurde,  sowie  gegen  alle  Felgen  dleses
Acts,  indem  wir  erklären,  daß  diese  Einverleibung  oder  Annexion  eine  unwürdige
Usurpalion,  ein  verbrecherischer  und  verabscheuungswürdiger  Raub,  eine  flagrante
Verletzung  der  europäischen  Verträge,  aller  Grundsätze  des  Völkerrechts  und  der
Unverleplichkeit  der  Siaaten  und  Kronen  ist.

„Diese  seierliche  Erklärung,  die  wir  auch  für  unsere  gesetzlichen  Nachfolger
ablegen,  hat  vorzugsweise  den  Zweck,  jeden  Anzriff  auf  die  Sonveränetätsrechte  abzuwehren,
  die  uns  kraft  des  Erbsolgerechts  gebühren  und  die  von  allen  Mächten
Europos  sanctionirt  und  garantirt  wurden.  Wir  rufen  die  Unterstützung  aller
Mächte  an,  welche  unsere  Souveränetätr  und  die  Unabhängigkeit  unseres  Königreichs.
anerkannt  haben,  in  der  Ueberzeugung,  daß  diese  niemals  Macht  vor  Recht  gehen
lassen  werden,  da  ein  derartiges  Princip,  heute  von  Preußen  angewendet,  in  Zukunft
die  Existenz  aller  Monarchien  und  aller  legitimen  Staaten  der  Welt  bedrohen  könnte.
Wir  erklären  schließlich,  daß  wir  niemals  auf  die  Souveränetätsrechte  über  unser
Land  verzichten  werden,  und  daß  wir  stets  für  ungesetzlich,  null.  und  nichtig  alle  jene
Acte  ansehen  werden,  welche  die  preußische  Regierung  oder  ihre  Agenten  daselbst  vollzogen
  haben  oder  noch  vollziehen  werden  in  Folge  der  Usurpation,  derrn  Verantwortlichkeit
  wir  auf  denjenigen  zurückwerfen,  der  ihr  Urheber  ist.  Mögen  sich  alle
diejenigen,  die  dabei  betheiligt  sein  könnten,  davon  für  benachrichtigt  halten.  Wir
sehen  den  künstigen  Ereignissen  mit  vollem  Vertrauen  in  die  Gerechtigkeit  unserer
Sache  entgegen  und  sind  von  der  festen  Hoffnung  beseelt,  daß  die  göltliche  Vorsehung
nicht  säumen  wird,  den  arglistigen  Anschlägen,  Ungerechtigkeiten  und  Gewaltacten
ein  Ziel  zu  setzen,  deren  Opfer  mit  uns  und  unseren  tapseren  Hannovcranern  noch  so
viele  Staaten  und  so  viele  Bölker  geworden  sind“

VIII.

Fredensvertrag  von  Wien  zwischen  Oesterreich  und  Italien
d.  d.  3.  Oefober  1866.

Im  Namen  der  allerheiligsten  und  untheilbaren  Dreielnigten.  Nachdem
Se.  Moj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  und  Se.  Maj.  der  König  von  Italien  beschlossen
  haben,  zwischen  Ihren  respectiven  Staaten  einen  aufrichtigen  und  dauerhaften
  Frieden  herzustellen:  nachdem  Se  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  Sr.  Maj.
dem  Kaiser  der  Franzosen  das  lombardisch-venctianische  Königreich  abgetreten:  nachdem
  Se.  Maj.  der  Kaiser  der  Franzosen  seinerseits  sich  bereit  erklärt  haben,  die
Vereinigung  des  genannten  lombardisch-venetianischen  Königreichs  mit  den  Staaten
Sr.  Maj.  des  Königs  von  Jtalien,  unter  Vorbehalt  der  Zustimmung  der  in  entsprechender
  Weise  befragten  Bevölkerungen,  anzuerkennen:  So  haben  Se.  Moj.  der
Kalser  von  Oesterreich  und  Se.  Mai.  der  König  von  Italien  zu  Ihren  Bevollmächtigten
  ernannt  und  zwar:  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  den  Hrn.  Felix
Grasen  Wimpfsen  2c.  2c.  Se.  Maj.  der  König  von  Italien  den  Hrn.  Louis  Friedrich
  Grasen  Menabrea  2c.  2c.,  welche,  nachdem  sie  ihre  bezüglichen  Vollmachten  ausgetauscht
  und  in  guter  und  gehöriger  Form  befunden  haben,  über  folgende  Artikel
übereingekommen  sind:

Art.  1.  Vom  Tage  des  Austousches  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen  Vertrags
  wird  zwischen  Sr.  Maj.  dem  Kaiser  von  Oesterreich  und  Sr.  Maj.  dem  König
von  Italien,  Ihren  respectiven  Erben  und  Nachfolgern,  Ihrrn  Staaten  und  Unterthanen
  für  immerwährende  Zeiten  Friede  und  Freundschaft  herrschen.  Art.  2.  Die
        <pb n="300" />
        298  Anhang.

österreichischen  und  italienischen  Kriegsgefangenen  werden  von  beiden  Theilen  unverzöglich
  zurückgegeben  werden.  Art.  3.  Se.  Maj.  der  Kaiser  von  Oesterreich  gibt
seine  Zustimmung  zur  Vereinigung  des  lombardisch-venetlanischen  Königreichs  mit
dem  Königreiche  Italien.  Art.  4.  Die  Grenze  des  abgetretenen  Gebietes  wird  durch
die  gegenwärtigen  administrativen  Grenzen  des  lombardisch-venetianischen  Königreichs
bestimmt.  Eine  von  den  zwei  vertragschließenden  Mächten  eingesetzte  Militärcommission
  wird  beauftragt  werden,  die  Tracirung  an  Ort  und  Stelle  in  möglichst
kurzer  Frist  rorzunehmen.  Art.  5.  Die  Räumung  des  abgetretenen  und  im  vothergehenden
  Artikel  bestimmten  Gebietes  wird  unverzüglich  nach  Unterzeichnung  des
Friedens  beginnen  und  in  möglichst  kurzer  Frist  beendigt  werden,  gemäß  deir  zwischen
den  hiezu  bestimmten  Specialcommissären  getrofsenen  Vereinbarungen.  Art.  6.  Die
italienische  Regierung  übernimmt:  1)  den  Theil  des  Monte  Lombardo-Veneto,  welcher
auf  Grund  der  im  Jahre  1860  zu  Mailand  in  Vollziehung  des  Art.  7  des  Züricher
Tractates  abgeschlossenen  Eonvention  bei  Oesterreich  verblieb.  2)  Die  zum  Monte
Lombardo-Vencto  seit  dem  4.  Juni  1859  bis  zum  Tage  des  Abschlusses  des  gegenwärtigen
  Vertrags  hinzugekommenen  Schulden.  3)  Eine  Summe  von  35  Mill.
Gulden  österreichischer  Währung  in  klingender  Münze  für  den  auf  Venctien  entfallenden
  Theil  des  Anlehens  vom  Jahr  1854  und  für  den  Werth  des  nicht  transportablen
  Kriegsmaterials.  Die  Art  und  Weise  der  Zahlung  dieser  Summe  vdon
35  Mill.  Gulden  österreichischer  Währung  in  klingender  Münze  wird  im  Einklang
mit  dein  Vorgang  des  Züricher  Tractäts  in  einem  Zusatzartikel  festgesetzt  werden.
Art.  7.  Eine  Eommission,  zusammengesetzt  ans  Abgeordneten  Oesterreichs,  Italiens
und  Frankreichs,  wird  sich  mit  der  Liquidirung  der  verschiedenen  in  den  zwei
ersten  Alineas  des  vorhergehenden  Artikels  aufgeführten  Kategorien  befassen,  indem
sie  auf  die  stattgefundenen  Amortisationen  und  auf  die  den  Amortisationsfond  bildenden
  Güter,  Capitalien  jeder  Art  Rücksicht  nehmen  wird.  Diese  Commission  wird
die  definitive  Regelung  der  Rechnungen  zwischen  den  contrahirenden  Theilen  vornehmen,
  wie  auch  den  Zeitpunkt  und  die  Modalität  der  Ausführung  der  Liquidation
des  Monte  Lombardo-Veneto  bestimmen.  Art.  8.  Die  Regierung  Sr.  Mcj.  des
Königs  von  Italien  tritt  in  die  Rechte  und  Verbindlichkeiten  ein,  welche  aus  den
von  der  österreichischen  Verwaltung  für  speciell  das  abgetretene  Gebiet  betreffende
Gegenstände  des  öffentlichen  Interesses  ordnungsmäßig  abgeschlossenen  Verträgen  entspringen.
  Art.  9.  Die  österreichische  Regierung  bleibt  verpflichtet,  sämmtliche  von
den  Einwohnern  des  abgetretenen  Gebiets  von  den  Gemeinden,  äöffentlichen  Anstalten
und  religiösen  Käörperschaften  bei  den  österreichischen  öffentlichen  Cassen  als  Cautionen,
Depositen  oder  Consignationen  erlegten  Summen  zurückzuerstatten.  In  gleicher
Weise  sollen  den  österreichischen  Unterthanen,  Gemeinden,  öffentlichen  Anstalten  und
geistlichen  Körperschaften,  welche  bek  den  Cassen  des  abgetretenen  Gebiets  Beträge  als
Cautionen,  Depositen  oder  Consignationen  ein  gezahlt  haben,  dieselben  von  der  itae
lienischen  Regierung  pünktlich  wieder  erstattet  werden:  Art.  10.  Die  Regierung
Sr.  Maj.  des  Königs  von  Italien  anerkennt  und  bestätigt  die  von  der  österrrichischen
  Regierung  auf  dem  abgelrelenen  Gebiet  ertheilten  Eisenbahnconcessionen  in
allen  ihren  Bestimmungen  und  für  deren  ganze  Dauer,  und  namentlich  die  von  den
unterm  14.  März  1856,  8.  April  1857  und  23.  September  1858  abgeschlossenen
Verträgen  herrührenden  Concessionen.  In  gleicher  Weise  anerkennt  und  bestätigt
die  italienische  Regierung  die  Bestimmungen  der  am  20.  November  1861  zwischen
der  österreichischen  Staatsverwaltung  und  dem  Verwaltungsrath  der  südlichen
Staats-,  Lombardo-venetianischen  und  Centrak-italienischen  Elsenbahngesellschaft  akgeschlossenen
  Convention,  wie  auch  die  Convention,  welche  am  27.  Febr.  1866
zwischen  dem  kaiserl.  Finanze  und  Handelsministerium  und  der  österrelchischen  Südbahngesellschaft
  abgeschlossen  worden  ist.  Von  dem  Moment  der  Auswechslung  der
Ratificationen  des  gegenwärtigen  Vertrags  tritt  die  italienische  Regierung  in  alle
Rechte  und  in  alle  Verbindlichkeiten  ein,  welche  der  österreichischen  Regierung  aus
den  vorcitirten  Convenkionen,  soweit  dieselben  die  auf  dem  abgetretenen  Gebiet  befindlichen
  Eisenbahnlinien  betrefsen,  erwachsen  sind.  In.  Folge  dessen  wird  das  der
österreichischen  Regierung  bisher  zusichende  Heimfallorecht  ars  viese  Eisenbahnen  auf
        <pb n="301" />
        Anhang.  299

die  italienische  Regierung  übertragen.  Die  Zahlungen,  welche  auf  die  dem  Staat
von  Seite  der  Concessionäre  laut  des  Contracts  vom  14.  Mörz  1856  als  Aequivalent
der  Baukosten  für  die  gedachten  Eisenbahnen  schuldige  Summe  noch  zu  entrichten  sind,
werden  vollzählig  an  den  österr.  Staatsschatz  geleistet  werden.  Die  Forderungen  der  Bauunternehmer
  und  Lieferanten,  sowie  die  Entschädigungen  für  die  Bodenexpropriationen,
welche  von  der  Zeit  herrühren,  wo  die  fraglichen  Eisenbahnen  auf  Rechunng  des
Staats  verwaltet  wurden  und  welche  noch  nicht  berichtigt  worden  wären,  wecden  von
der  österreichischen  Regierung,  und  insoferne  die  Concessionäre  kraft  der  Concessionsacte
  hiezu  verpflichtet  sind,  von  diesen  im  Namen  der  österreichischen  Regierung  ausgezahlt
  werden.  Art.  11.  Es  versteht  sich,  daß  die  Eintreibung  der  Forderungen,
welche  sich  ausf  die  §§&amp;amp;.  12,  13,  14,  15  und  16  des  Contracts  vom  14.  März  1856
gründen,  Oesterreich  kein  Recht  der  Controle  und  Ueberwachung  des  Baues  und
Betriebs  der  im  abgetretenen  Gebiet  gelegenen  Eifenbahnen  geben  könne.  Die  ilalienische
  Regierung  verpflichtet  sich  ihrerseits,  alle  Auskünfte  zu  ertheilen,  welche
dießfalls  von  der  österreichischen  Regierung  verlangt  werden  könnten.  Art.  12.  Um
auf  die  Eisenbahnen  Venetiens  die  Bestimmungen  des  Art.  15  der  Couvention  vom
27.  Februar  1866  auszudehnen,  verpflichten  sich  die  hohen  contrahirenden  Mächte
ehethunlichst  im  Einvernehmen  mit  der  österreichischen  Südbahngesellschaft  eine  Conrention
  zum  Behufe  der  administrativen  und  ökonomischen  Trennung  der  venetianischen
  und  österreichischen  Eisenbahngruppen  zu  stipuliren.  Kraft  der  Convemion
vom  27.  Febr.  1866  soll  die  vom  Staat  an  die  österreichische  Südbahngesellschaft
zu  zahlende  Garantie  auf  Grundlage  des  Brutto-Erträgnisses  der  Gesammtheit  aller
venetianischen  und  österreichischen  Linien,  welche  das  der  Gesellschaft  dermal  concessionirte
  Netz  der  österreichischen  Südbahnen  bilden,  berechnet  werden.  Es  ist  selbstrerständlich,
  daß  die  italienische  Regierung  den  verhältnißmäßigen  Theil  dieser  Garantie,
  welcher  den  Linien  des  abgetretenen  Gebiets  entspricht,  übernimmt,  und  daß
zur  Berechunng  dieser  Garantie  das  Gesammt-Brutte-Erträgniß  der  an  die  gedachle
Gesellschaft  concessionirten  venetianischen  und  österreichischen  Linien  wie  bisher  zur
Grundlage  genommen  wird.  Art.  13.  Die  Regierungen  von  Oesterreich  und
Italien,  in  dem  Wunsche,  die  Beziehungen  zwischen  ihren  Staaten  zu  erweitern,
verpflichten  sich,  den  Eisenbahnverkehr  zu  erleichtern  und  die  Errichtung  neuer  Linien
zu  begünstigen,  um  die  österreichischen  und  italienischen  Bahnnetze  unter  einander
enge  zu  verbinden.  Die  Regierung  Sr.  k.  k.  apostolischen  Majestät  verspricht  überdieß,
  die  Vollendung  der  Brenner-Linie,  welche  die  Verbindung  des  Etsch=  mit  dem
Innthal  zur  Bestimmung  hat,  so  viel  als  möglich  zu  beschleunigen.  Art.  14.  Die
Brwehner  oder  Eingebornen  des  abgetretenen  Gebiets  sollen  während  des  Zeitraums
eines  Jahrs,  vom  Tage  des  Austausches  der  Ratificationen  angesangen  und  auf
Grundlage  einer  bei  der  competenten  Behörde  abzugebenden  vorläufigen  Erklärung,
die  volle  und  unbeschränkte  Freiheit  genießen,  ihr  bewegliches  Eigenthum  abgabefrei
auszuführen  und  sich  mit  ihren  Familien  in  die  Staaten  Sr.  k.  k.  apostolischen
Mojestät  zurückzuziehen,  in  welchem  Fall  denselben  die  österreichische  Staatsbürgerschaft
  gewahrt  bleibt.  Es  soll  ihnen  frei  stehen,  ihr  in  dem  abgetretenen  Gebiet
liegendes  unbewegliches  Eigenthum  zu  behalten.  Dieselbe  Freiheit  wird  gegenseitig
den  aus  dem  abgetretenen  Gebiet  gebürtigen  Individuen  zugestanden,  welche  in  den
Staaten  Sr.  Maj.  des  Kaisers  von  Oesterreich  ansässig  sind.  Jenen  Individnen,
welche  von  den  gegenwärtigen  Bestimmungen  Gebrauch  machen,  kamm,  aus  Grund
der  von  ihnen  getroffenen  Wahl,  weder  von  einer  noch  der  andern  Seite  an  ihrer
Person  oder  ihrem  in  den  betreffenden  Staaten  liegenden  Eigenthum  irgendeine  Behelligung
  verurfacht  werden.  Die  Frist  eines  Jahres  wird  für  jene  Individuen,
welche  aus  dem  abgetretenen  Gebiet  gebürtig  sind,  jedoch  im  Moment  des  Austausches
der  Ratificationen  des  vorliegenden  Vertrags  sich  außerhalb  des  Gebiets  der  österreichischen
  Monarchie  befinden,  auf  zwei  Jahre  ausgedehnt.  Die  Erklärung  derselben
kann  von  der  nächsten  österreichischen  Mission  oder  von  der  Landcsstelle  was  immer
für  einer  Provinz  der  Menarchie  entgegengenommen  werden.  Art.  15.  Die  in  der
österreichischen  Armee  dienenden  lombardo-venetianischen  Unterthanen  werden  sogleich
vom  Militärdienst  entlassen  und  in  ihre  Heimath  zurückgeschickt.  Es  wird  ausdrücklich
        <pb n="302" />
        300  Anhang.

bestimmt,  daß  denjenigen  von  ihnen,  welche  erklären,  im  Dienste  Sr.  k.  k.  apostol.
Majestät  verbleiben  zu  wollen,  dieß  frei  stehe,  und  daß  dieselben  aus  diesem  Grunde
weder  an  ihrer  Person,  noch  an  ihrem  Eigenthum  behelligt  werden  sollen.  Dieselben
Bürgschaften  werden  den  aus  dem  lombardo-venetianischen  Königreich  gebürtigen
Civilbeamten  zugesichert,  welche  die  Absicht  au  den  Tag  legen  werden,  in  österreichischen
  Diensten  zu  bleiben.  Die  aus  dem  lombardo-venetianischen  Königreich  gebürtigen
  Civilbeamten  werden  die  Wahl  haben,  entweder  in  österreichischen  Diensten  zu
bleiben,  oder  in  die  ilalienische  Administration  einzutreten,  in  welchem  Fall  die  Regierung
  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Italien  sich  verpflichtet,  dieselben  entweder  in
analogen  Anstellungen  mit  denjenigen,  welche  sie  inne  hatten,  unterzubringen,  oder
ihnen  Pensionen  auszusetzen,  deren  Betrag  nach  den  in  Oesterreich  gültigen  Gesetzen
und  Bestimmungen  festgesetzt  werden  soll.  Es  versteht  sich,  daß  solche  Beamte  den
Gesetzen  und  Disciplinarvorschristen  der  ital.  Verwaltung  unterworfen  sein  werden.
Art.  16.  Die  Officiere  italienischer  Abstammung,  welche  dermal  in  österr.  Diensten
stehen,  sollen  die  Wahl  haben  entweder  im  Dienste  Sr.  k.  k.  apost.  Maj.  zu.  bleiben
oder  in  die  Armee  Sr.  Maj,  des  Königs  von  Italien  mit  dem  Rang  einzutreien,
welchen  sie  in  der  österr.  Armee  einnehmen,  vorausgesetzt,  daß  sie  in  der  Frist  von
sechs  Monaten,  von  der  Auswechslung  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen  Vertrags
angefangen,  dießfalls  das  Ansuchen  stellen.  Art.  17.  Die  regelmäßig  ausbezahlten  Civilund
  Militärpensionen,  welche  auf  die  Staatscasse  des  lombardo-venetian.  Königreichs
angewiesen  waren,  werden  wie  bisher  den  Bezugsberechtigten  und,  nach  Umständen,  deren
Wittwen  und  Kindern  gewährleistet  und  in  Zukunft  von  der  Regierung  Sr.  ital.  Maj.
ausbezahlt  werden.  Diese  Bestimmung  wird  auf  jene  Eivil=  und  Militärpensionisten,
sowie  auf  deren  Wiltwen  und  Kinder  ohne  Unterschied  des  Orts  ihrer  Geburt  ausgedehnt,
  welche  ihren  Wohnsitz  in  dem  abgetretenen  Gebiet  beibehalten,  und  deren
Bezüge  bis  zum  Jahr  1814  von  der  Regierung  der  damaligen  lombardo-venetianischen
  Prodinzen  ausbezahlt  wurden,  sodann  aber  dem  österr.  Staatsschatz  zur  Last
gesallen  sind.  Art.  18.  Die  Archive  der  abgetretenen  Territorien,  welche  die  Eigenthumslitel,
  die  administrativen  und  civilgerichtlichen  Acten,  sowie  die  politischen  und
historischen  Documente  der  alten  Republik  Venedig  enthalten,  werden  in  ihrer  Vollständigkeit
  den  zu  diesem  Behuf  zu  ernennenden  Commissären  übergeben,  welchen  ebenfalls
  die  dem  abgetretenen  Gebiet  speciell  zugehörigen  Gegenstände  der  Kunst  und
Wisfenschaft  eingehändigt  werden  sollen.  Andererseits  werden  die  Eigenthumstitel,
die  administrativen  und  civilgerichtlichen  Acten,  welche  die  österreichischen  Territorien.
betressen  und  sich  allenfalls  in  den  Archiven  des  abgetretenen  Gebiets  befinden,  vollständig
  den  Commissären  Sr.  k.  k.  apost.  Maj.  übergeben  werden.  Die  Regierungen
von  Oesterreich  und  Italien  verpflichten  sich,  einander,  über  Ansuchen  der  höheren
Verwaltungsbehörden,  alle  Documente  und  Auskünfte  mitzutheilen,  welche  sich  auf
Geschäfte  beziehen,  die  ebensowohl  das  abgetretene  Gebiet,  als  die  angränzenden  Länder
  betressen.  Dieselben  verpflichten  sich  auch,  authentische  Abschriften  von  historischen
und  polilischen  Documenten  nehmen  zu  lassen,  welche  für  die  wechselseitig  im  Besitze
der  andern  contrahirenden  Macht  verbliebenen  Länder  ein  Interesse  haben  und  welche
im  Interesse  der  Wissenschaft  von  den  Archiven,  zu  denen  sie  gehören,  nicht  getrennt
werden  können.  Art.  19.  Die  hohen  contrahirenden  Mächte  verpflichten  sich,  den
Grenzbewohnern  der  beiden  Länder  zur  Benutzung  ihrer  Grundsiücke  und  zur  Ausübung
  ihrer  Gewerbe  gegenseitig  die  größtmöglichen  Zollerleichterungen  zu  bewilligen.
Art.  20.  Die  Tractate  und  Conventionen,  welche  durch  den  Art.  17  des  in  Zürich
am  10.  Nov.  1859  unterzeichneten  Friedenstractats  bestätigt  worden  sind,  treten
provisorisch  für  ein  Jahr  in  Kraft,  und  werden  auf  alle  Länder  des  Königreichs
Italien  ausgedehnt.  Im  Fall  diese  Verträge  und  Conventionen  drei  Monate  vor
Ablaus  eines  Jahrs,  vom  Moment  der  Auswechslung  der  Ratificationen  an  gerechnet,
  nicht  gekündigt  werden  sollten,  bleiben  dieselben  in  Kraft,  und  so  fort  von  einem
Jahr  zum  andern.  Jedoch  verpflichten  sich  die  beiden  hohen  contrahirenden  Theile,
diese  Tractate  und  Conventionen  innerhalb  eines  Jahrs  einer  allgemeinen  Revision
zu  unterziehen,  um  darin  im  gemeinschaftlichen  Einverständniß  jene  Modificationen
eintreten  zu  lassen,  welche  als  dem  Interesse  beider  Länder  angemessen  erachtet  wer-
        <pb n="303" />
        Anhaug.  301

den.  Art.  21.  Die  beiden  hohen  conirahirenden  Mächte  behalten  sich  vor,  sobald  es
thunlich  sein  wird,  in  Verhondlungen  wegen  Abschlusses  eines  Handels=  und  Schiffsahrtsvertrags
  auf  breitester  Basis  einzugehen,  um  gegenseitig  den  Verkehr  zwischen
den  beiden  Ländern  zu  erleichtern.  Bis  dahin  und  bis  zu  dem  in  dem  vorhergehenden
Artikel  festgesetzten  Termin  bleibt  der  Handels=  und  Schifffahrtsvertrag  v.  18.  Oct.
1851  in  Kraft  und  wird  auf  das  ganze  Gebiet  des  Königreichs  Italien  angewendet.
Art.  22.  Die  Prinzen  und  Prinzessinnen  des  Hauses  Oesterreich,  sowie  auch  die
Prinzessinnen,  welche  durch  Heirathen  in  die  kaiserl.  Familie  eingetreten  sind,  treten
nach  Geltendmachung  ihrer  Ansprüche  in  den  vollen  und  ungeschmälerten  Besitz  ihres
Privateigenthums.  sowohl  des  beweglichen,  als  des  unbeweglichen,  ein,  und  sie  können
  dasselbe  genießen  und  darüber  verfügen,  ohne  auf  was  immer  für  eine  Art  in
der  Ausübung  ihrer  Rechte  gestört  zu  werden.  Es  bleiben  jedoch  alle  im  gesetzlichen
Weg  geltend  zu  machenden  Rechte  des  Staats  und  der  Privaten  vorbehalten.
Art.  23.  Um  mit  allen  Kräften  zur  Beruhigung  der  Gemüther  beizutragen,  erklären
und  versprechen  JI.  MM.  der  Kaiser  von  Oesterreich  und  der  König  von  Jtalien,
daß  in  ihren  beiderseitigen  Gebieten  volle  und  gänzliche  Amnestie  für  alle  Individuen,
  welche  aus  Anlaß  der  auf  der  Halbinsel  bis  zu  diesem  Tag  stattgehabten  politischen
  Ereignisse  compromittirt  sind,  gewährt  werden  wird.  Demzufolge  darf  kein
Individuum,  welcher  Klasse  und  welchem  Stande  es  auch  immer  angehören  mag,  in
seiner  Person  oder  seinem  Eigenthum,  oder  in  der  Ausübung  seiner  Rechte  wegen
seines  Verhaltens  oder  seiner  politischen  Meinungen  verfolgt,  beunruhigt  oder  belästigt
werden.  Art.  24.  Der  gegenwärtige  Tractat  wird  ratificirt  und  die  Ratificationen
werden  in  Wien  binnen  einer  Frist  von  15  Tagen  oder  nach  Thunlichkeit  auch  früher
ausgewechselt  werden.

Urkund  dessen  haben  die  resp.  Bevollmächtigten  denselben  unterzeichnet  und
ihre  Wappensiegel  beigedruckt.  Geschehen  zu  Wien,  den  dritten  des  Monaks  Occober
im  Jahre  des  Heils  eintausend  achthundert  sechzig  sechs.

Wimpffen  m.  p.  Menabrea  m.  p.

Additionalartikel.

Die  Regierung  Sr.  Maj.  des  Königs  von  JItalien  verpflichtet  sich,  gegenüber
der  Regierung  Sr.  k.  k.  apost.  Maj.  die  Zahlung  der  im  Art.  6  des  gegenwärtigen
Traclates  bedungenen  fünfunddreißig  Mill.  Gulden  österr.  Währung,  entsprechend
siebenund  achtzig  Millionen  fünfmalhunderttausend  Francs,  in  nachstehend  festgesetzter
Weise  und  Terminen  zu  leisten:  Sieben  Millionen  werden  mittelst  sieben  dem  Bevollmächtigten
  Sr.  k.  k.  apostol.  Majestät  bei  Auswechslung  der  Ratificationen  zu
übergebenden  Anweisungen  oder  Schatzbons,  lautend  an  die  Ordre  der  käaiserlichen
Regierung,  jeder  über  eine  Million  Gulden,  zahlbar  in  Paris  am  Sitz  eines  der
ersten  Bankiers  oder  eines  Creditinstituts  ersten  Rangs,  nach  Ablauf  des  dritten
Monats  vom  Tage  der  Unterzeichnung  des  gegenwärtigen  Tractats  ohne  Interessen
in  klingender  Münze  gezahlt  werden.  Die  Zahlung  der  übrigen  achtundzwanzig
Millionen  Gulden  wird  in  Wien  in  klingender  Münze  siattfinden,  mittelst  zehn  an
die  Ordre  der  österr.  Reglerung  lautenden,  in  Paris  mit  je  zwei  Millionen  achtmalhunderttausend
  Gulden  österr.  Währung  zahlbaren.  nach  je  zwei  folgenden  Monaten
sällig  werdenden  Anweisungen  oder  Schatzbons.  Diese  zehn  Anweisungen  oder  Schatzbons
  werden  dem  Bevollmächtigten  Sr.  k.  k.  apostol.  Majestät  gleichfalls  bei  Auswechslung
  der  Natificationen  übergeben  werden.  Die  erste  dieser  Anweisungen  oder
Schatzbons  wird  zwei  Monate  nach  der  Zahlung  der  Anweisungen  oder  Schatzbons
über  die  oben  festgesetzten  sieben  Millionen  Gulden  sällig  werden.  Für  diesen  Termin
wie  für  alle  folgenden  werden  die  Interessen  mit  fünf  von  hundert  vom  ersten  des
auf  den  Austausch  der  Ratificationen  des  gegenwärtigen  Tractats  folgenden  Monats
berechnet  werden.  Die  Zahlung  der  Interessen  wird  in  Paris  bei  Verfall  jeder
Anweisung  oder  Schatzbons  stattsinden.  Der  gegenwärtige  Additionalartikel  wird
dieselbe  Kraft  und  Wirksamkeit  haben,  als  wenn  er  Wort  für  Wort  dem  Tractat
vom  Heutigen  Tage  eingeschaltet  wäre.

 

——4
        <pb n="304" />
        302  Oesterrtich.
IX.

Depeschen  des  den  französischen  Kammern  im  Februar  1867
vorgelegten  Gelbbuches.

Nr.  43.  Vicomte  de  Méleizes,  französischer  Gesandter  in  München,
an  den  Minister  des  Auswärtigen:

„München,  2.  Aug.  Herr  Minister!  Ich  habe  gestern  Hrn.  v.  d.  Pfordten
bei  seiner  Rückkehr  aus  Nickolsburg  gesehen,  und  nachdem  er  mir  die  Vorkommnisse
seiner  Reise  erzählt  hatte,  beauftragte  er  mich,  Ew.  Excellenz  für  die  Mitwirkung
zu  danken,  die  er  in  der  von  ihm  geführten  Unterhandlung  von  Seiten  des  Herrh
Benedetti  erhalten  hat.  Der  Waffenstillstand  beginnt  heute  und  Hr.  v.  d.  Pferdten
wird  sich  nach  Berlin  begeben.  Wie  Sie  wohl  ohne  Zweifel  schon  wissen,  verlangt
Preußen  von  Bayern  die  Zahlung  von  20  Millionen  Thalern  als  Kriegscontribution
und  die  Abtretung  einer  Gebietsstrecke  mit  wenigstens  500,000  Seelen  im  Norden
der  Rheinpfalz  und  in  Ober=  und  Niederfranken.  In  gerechter  Aufregung  übtr
seine  Lage  hat  der  Ministerrath  des  Königs  beschlossen,  unsere  Intervention
  anzurufen  (#  invoquer  notre  intervention),,  und  Hr.  v.  Wendland
hat  Befehl  erhalten,  in  diesem  Sinne  Schritte  bei  Ew,  Exc.  zu  thun.  Genehmigen
Sie  2c.  (gez.)  De  Méloizes.“

Nr.  44.  Der  Minister  der  Auswärtigen  an  den  französischen  Botschafter
  in  Berlin:

Paeris,  14.  Aug.  Mein  Herr!  Die  Cabinette  Süddeutschlands,
mit  Ausnahme  des  von  Karlsruhe,  haben  sich  an  die  kaiserliche
Regierung  gewandt,  um  deren  Unterstützung  in  den  zu  Berlin  eröffneten  Unterhandlungen
  zu  erhalten.  Sie  kennen  die  Gesinnungen,  die  wir  für  diese  Staaten
hegen.  Das  Berliner  Cabinet  hat  uns  seinerseits  wiederholt  seines  Wunsches  versichert,
  diese  Staaten  neben  dem  Nordbund  eine  wirklich  lebenskräftige  (vraiment
sérieuse)  Existenz  einnehmen  zu  sehen.  Wir  nehmen  keinen  Anstand,  zu  denken,
daß  Preußen  sich  in  den  auf  die  Wiederherstellung  des  Friedens  mit  diesen  Staaten
bezüglichen  Fragen  versöhnlich  und  gemäßigt  zeigen  werde.  Sie  haben  nicht  direct
in  den  Unterhandlungen  einzuschreiten;  Sie  werden  aber  dem  Hrn.  Grasen  Bismarck
nicht  vorenthalten,  welches  die  persönlichen  Gefühle  des  Kaiser  für  jene  Höfe  sind,  die
sich  an  sein  freundschaftliches  Wohlwollen  gewandt  haben.  Genehmigen  Sie  2c.
(gez.)  Drouyn  de  I°Huys.=  4

Nr.  45.  Der  Minister  des  Auswärtigen  an  den  französischen  Gesandten

  in  München:

„Paris,  23.  Aug.  Heir  Vicomte!  Frhr.  v.  Wendland  hat  mir  den  Wunsch
ausgedrückt,  daß  die  kaiferliche  Regierung  neue  Schritte  bei  dem  Berliner  Hof
than  möge.  Herr  Benedetti  war,  wie  ich  Ihnen  mitgetheilt,  mit  Insiructionen
versehen,  die  ihm  gestatten,  Herrn  v.  d.  Pfordten  die  Unterstützung  unserer  guten
Dienste  zu  leisten,  und  ich  wußte  bereits,  daß  er  sich  in  der  für  die  bayerische
Regierung  freundschaftlichsten  Weise  dieses  Auftrags  entledigt  hatte.  Nichtsdestoweniger
  bin  ich  dem  Wunsch  des  Hrn.  v.  Wendland  nachgekommen  und  habe  den
kaiserlichen  Botschafter  durch  den  Telegraphen  aufs  neue  an  das  Interesse  erinnert,
  welches  Se.  Majestät  der  Kaiser  für  den  bayerischen  Hof  hegt.
Aus  den  Mittheilungen,  die  mir  aus  Berlin  zugehen,  habe  ich  entnommen,  daß
unfre  ersten  Bemühungen  nicht  erfolglos  geblieben  sind.  Ich  bin  erfreut,  daß
unsere  letzten  Schritte  gleichfalls  nicht  ohne  Einfluß  auf  das  endgültige  Ergebniß
einer  Unterhandlung  geblieben  sind,  die  sich  in  befriedigenderer  Weise  abschließt,  als
6  ener  Cabinet  anfangs  gehofft  hatte.  Genehmigen  Sie  2c.  (gez.)  Drouyn

e  [Huys,“
        <pb n="305" />
        III.

Außerdeutsche  Staaten.
        <pb n="306" />
        <pb n="307" />
        1.  Portugal.

2.  Jan.  Eröffnung  der  Cortes.  Thronrede  des  Königs.

3.  „  II.  Kammer:  Die  Präsidentenwahl  ergibt  eine  entschiedene  Majorität
  für  die  Regierung,  deren  Candidat  mit  82  gegen  67  Stimmen
  gewählt  wird.

8.  „  II.  Kammer:  Debatte  über  das  Verhältniß  zu  Spanien  und  den
Aufstand  des  General  Prim.  Dieselbe  legt  eine  entschiedene  Abneigung
  sowohl  der  Regierung  als  der  Volksvertretung  gegen  die
sog.  iberische  Union  zu  Tage.

20.  „  Gen.  Prim  tritt  auf  portugiesisches  Gebiet  über,  seine  Truppe
wird  entwaffnet,  er  selbst  internirt.

21.  Febr.  Gen.  Prim  erhält  den  Befehl,  Portugal  zu  verlassen,  um  alle
Differenzen  mit  Spanien  zu  vermeiden.  Ein  Antrag  in  der
II.  Kammer,  diese  Maßregel  zu  tadeln,  wird  mit  großer  Mehrheit
verworfen.

10.  Mai.  Umbildung  des  Ministeriums.
17.  Juni.  Schluß  der  Session  der  Cortes.

14.  Nov.  Marschall  Saldanha  geht  mit  Rücksicht  auf  die  bevorstehende
Räumung  Roms  durch  die  Franzosen  wieder  auf  seinen  Posten  als
Vertreter  Portugals  am  päpstlichen  Hofe  ab,  nachdem  er  denselben
lange  vacant  gelassen  hatte.

 

20
        <pb n="308" />
        2.  Fpanien.

2⅛/3.  Jan.  General  Prim  erhebt  an  der  Spitze  einiger  Regimenter  die

5.

Fahne  der  Empörung  in  Aranjuez  und  Ocanna:

„Spanier!  Der  surchtbare  Augenblick  ist  gekommen,  wo  die  Revolution
das  einzige  Hülfsmittel  der  Nation  und  die  erste  Pflicht  jedes  ehrbaren  Mannes
ist!  Ich  habe  mich  an  die  Spitze  einer  beträchtlichen  Macht  von  Soldaten
und  bewaffneten  Landleuten  gestellt,  die  von  allen  Seiten  herbeieilen,  um
unter  meinem  Befehle  für  Freiheit  und  Baterland  zu  streiten.  Meine  Fahne
ist  das  jüngste  Manifest  des  progressistischen  Centralcomité's,  und  mit  der
Energie,  die  man  an  mir  gewohnt  ist,  werde  ich  sie  fest  empochalten  gegen
die  Regierung,  die  uns  im  Auslande  entehrt  und  im  Inlande  zu  Grunde
richtet,  aus  uns  den  Spielball  der  fremden  Völker  gemacht  und  uns  an  den
Nand  des  Bankrottes  gebracht  hat.  Soldaten,  die  ihr  unter  meinen  Befehlen
gekämpft  habt,  ihr  wißt,  daß  ich  euch  niemals  im  Stiche  ließ;  ihr  wißt,  daß,
wenn  ihr  mein  Beginnen  unterstützt,  ich  euch  auf  den  Weg  des  Sieges  führen
und  eure  Mühen  belohnen  werde.  Ehrbare  Bürger!  Helft  mir  eine  politische
Revolution  glücklich  durchführen,  durch  welche  die  schreckliche  sociale  Revolution
  unmöglich  gemacht  werden  soll,  die  euch  bedroht.  Spanier!  Es  lebe
die  Freiheit!  Es  lebe  das  Programm  des  progressistischen  Centralcomité's.
Es  leben  die  constituirenden  Cortes!  Juan  Prim.“

Ein  ähnlicher  Versuch  der  Garnison  von  Alcala  mißlingt.
Gährung  in  Madrid  und  in  Catalonien  und  Arragonien.  Doch
zeigt  sich  bald,  daß  die  Empörung  nicht  die  allgemeine  Unterstützung
sindet,  auf  die  Prim  gerechnet  hat,  selbst  nicht  von  Seite  der  progressistischen
  Partei,  die  sich  im  allgemeinen  ruhig  verhält.  Das
Ministerium  verhängt  den  Belagerungszustand  über  Madrid.  Prim
wendet  sich  mit  den  aufgestandenen  Regimentern  nach  Süden.

Senat:  Erklärung  des  Ministerpräsidenten  O'Donnell  über  die
Lage  der  Dinge:

„..  .  Die  Regierung  entzieht  sich  nicht  der  Verantwortung  für  ihre  Handlungen,
  und  wenn  sie  heute  auch  noch  keine  näheren  Aufschlüsse  geben  kann,
so  erklärt  sie  doch  schon  jetzt  vor  den  gesetzgebenden  Körperschaften,  daß,  sobald

die  gegenwärtigen  schwierigen  Umstände  gehoben  und  Ruhe  und  Ordnung
wieder  hergestellt  sein  werden,  sie  selbst  über  ihre  Handlungen  Rechenschast
        <pb n="309" />
        Spanien.  307

ablegen  wird.  Alle  Herren  Senatoren  werden  dann,  in  Ausübung  eines
Rechtes,  welches  ihnen  die  Regierung  aufs  bereitwilligste  zugesteht,  ihre  Interpellationen
  stellen  und  ihre  etwaigen  Beschwerden  vorbringen  können,  wenn
sie  glauben  sollten,  daß  die  Regierung  auf  die  eine  oder  die  andere  Weise
gegen  ihre  Pflicht  verstoßen  haben  sollte.  Sie  wird  sich  in  diesem  Fall  einem
übereinstimmenden  Ausspruch  der  Kammern  unterwerfen  (bajaré  la  cabeza
ante  un  acuerdo  de  las  Cámaras).  Heute  aber  muß  sie  darauf  verzichten,
in  nähere  Erörterungen  einzugehen,  weil  sie  es  für  ihre  erste  Pflicht  hält,
die  Gesellschaft  zu  retten,  eine  Pflicht,  welche  sie  erfüllen  wird,  indem  sie  alle
Verantwortung,  die  ihr  daraus  erwachsen  könnte,  bereitwillig  auf  sich  nimmt.“
8.  Jan.  Der  Minister  des  Innern  Posada  Herrera  erläßt  an  die  Gouverneure

  der  Provinzen  eine  Ordonnanz,  durch  welche

4)  alle  politischen  Gesellschaften,  die  unter  dem  Namen  Comité,  Cirkel
oder  irgendwelcher  Versammlungen,  die  in  den  Städten  oder  Dörfern  ihres
Amtsbezirks  bestehen,  aufgehoben  werden;  2)  können  näöthigen  salls  sämmtliche
  Acten,  Documente  und  Paplere  bezüglich  der  besagten  Gesellschaften  einer
strengen  Untersuchung  unterworsen  werden;  3)  sollen  im  Weigerungs=  oder
Widersetzungsfall,  oder  wenn  man  heimlich  den  Befehlen  des  Gonverneurs
sich  sollte  entziehen  wollen,  die  Schuldigen  verhaftet  und  den  Gerichten  überliefert
  werden;  4)  endlich  wird  der  Gouverneur  aufgefordert,  dieselben  Maßregeln
  zu  ergreifen,  falls  er  glauben  sollte,  daß  Helfer  der  Rebellion  in
seinem  Amtsbezirk  existiren.

Congreß  und  Senat  begeben  sich  in  corpore  zur  Königin,  um
sie  ihrer  Treue  und  Loyalität  zu  versichern.

9.  „  Der  Generalcapitän  von  Barcelona  unterdrückt  einen  angeblichen
Aufstandsversuch  mit  blutiger  Strenge.

15.  „  Prim  geht  mit  seiner  Truppe,  von  den  Regierungstruppen  —
jedoch  immer  in  einiger  Entfernung  —  verfolgt,  über  die  Guadiana
und  nimmt  seinen  Weg  in  der  Richtung  nach  Portugal.

16.  „  Der  Senat  versetzt  mit  140  gegen  1  Stimme  Prim  in  Anklagezustand.


20.  „  Prim  tritt  mit  seiner  Truppe  von  ca.  600  Mann  nach  Portugal

über  und  wird  entwaffnet.

30.  „  Allianz  zwischen  Peru,  Chile  und  Ecuador  und  gemeinsame  Kriegserklärung
  gegen  Spanien.

1.  Febr.  Congreß:  Die  Regierung  legt  Gesetzesentwürfe  für  Beschränkung
der  Preßfreiheit  und  des  Vereinswesens  vor.

6.  „  Senat:  Adreßdebatte.  Ein  Amendement  gegen  die  erfolgte  Anerkennung
  des  Königreichs  Italien  wird  mit  100  gegen  65  Stimmen
  verworfen  und  die  Stelle  des  Entwurfs  genehmigt:

„Rücksichten  hoher  Politik  und  öffentlicher  Angemessenheit,  die  allgemein
empfunden  werden,  haben  die  Nothwendigkeit  geschaffen,  das  Königreich
Italien  anzuerkennen.  Indem  Sie  diesen  Entschluß  faßten,  haben  Sie  bewiesen,
  daß  man  die  Liebe  zum  gemeinsamen  Vater  der  Gläubigen  mit  dem
providentiellen  Gange  der  Ereignisse  in  Einklang  bringen  kann.“

20.  „  Congreß:  Adreßdebatte.  Ein  Antrag  gegen  die  Anerkennung  des
Königreichs  Italien  wird  mit  161  gegen  25  Stimmen  abgelehnt
und  die  Stelle  des  Entwurfs  genehmigt:

207
        <pb n="310" />
        308  Spanien.

„Die  Kammer  weiß  die  Beweggründe  zu  würdigen,  welche  Ew.  Majestät
zur  Anerkennung  Italiens  vermocht  haben.  Sie  freut  sich,  daß  Ev.  Majestät
Gefühle  der  Ehrfurcht  und  kindlichen  Ergebenheit  für  den  gemeinsamen  Vater
der  Gläubigen  nicht  nachgelassen  haben,  und  daß  dero  fester  Entschluß  für
die  Aufrechthaltung  der  weltlichen  Macht  des  Papstes  Sorge  zu  tragen  nicht
erschüttert  worden  ist.“

2.  März.  Der  Congreß  nimmt  die  Antwortsadresse  als  Ganzes  mit
211  gegen  31  Stimmen  an.

17.  „  Der  Belagerungszustand  in  Madrid  wird  wieder  aufgehoben,  nicht
aber  in  Barcelona  und  einigen  andern  Punkten.

24.  „  Diie  spanische  Flotte  unter  Admiral  Nunnez  richtet  an  die  Regierung
  von  Chile  ein  neues  Ultimatum.  Die  Regzierung  lehnt
dasselbe  ab,  worauf  der  spanische  Admiral  die  Beschießung  Valparaisos
  auf  den  31.  d.  M.  anzeigt.

31.  „  Die  spanische  Flotte  unter  Admiral  Nunnez  beschießt  die  wehrlose
  chilenische  Handelsstadt  Valparaiso.  Die  Blokade  der  chilenischen
  Häfen  wird  aufgehoben  und  die  spanische  Flotte  wendet  sich
nach  Norden  gegen  Peru.

2.  Mai.  Die  spanische  Flotte  unter  Admiral  Nunnez  beschießt  die
peruanische  Hafenstadt  Callao  ohne  großen  Erfolg  und  erleidet  selber
empfindliche  Verluste.

10.  „  Die  spanische  Flotte  verläßt  die  peruanischen  Gewässer  und  hebt
damit  die  Blokade  thatsächlich  auf.

11.  Juni.  Die  Königin  weigert  sich,  35  neue  Senatoren  zu  ernennen.
Das  Ministerium  gibt  seine  Entlassung  und  erhält  sie.  Bildung
eines  entschieden  reactionären  Ministeriums  Narvaez:  Narvaez  Präsidentschaft
  und  Krieg,  Gonzalez  Bravo  Inneres,  Barzanallana  Finanzen.

22.  „  Eine  Militärrevolte  in  Madrid  wird  von  Narvaez  unterdrückt.
Auch  die  Garnison  von  Gerona  empört  sich,  kann  sich  aber  nicht
behaupten,  marschirt  an  die  französische  Grenze,  tritt  über  und  wird
entwaffnet.

25.  „  Thätigkeit  der  Kriegsgerichte  in  Madrid.  Täglich  militärische
Executionen.

26.  „  Das  Ministerium  verlangt  von  den  Cortes  die  provisorische  Suspendirung
  der  constitutionellen  Garantien.

30.  „  Der  Senat  bewilligt  die  Suspendirung  der  constitutionellen  Garantien
  mit  113  gegen  96  Stimmen.

2.  Juli.  Der  Congreß  bewilligt  auch  seinerseits  die  Suspendirung  der
constitutionellen  Garantien.

34.  „  Circular  des  Ministers  des  Innern,  Gonzalez  Bravo,  an  die
Gouverneure  der  Provinzen:
        <pb n="311" />
        Spanien.  909

„..  Dem  Geiste  der  demokratisch-socialistischen  und  anarchischen  Minoritäten
jeder  Färbung  gedenkt  die  Regierung  der  Königin  den  Geist  der  großen
religiösen,  constitutionellemonarchischen,  ehrsamen  und  friedliebenden  Majorität
gegenüberzustellen,  die  durch  diese  revolutionären  Zuckungen  in  ihrem  Eigenthum
  zu  Grunde  gerichtet  und  in  ihrer  Arbeit  gelähmt  wird...  Durch  Gewalt
muß  jede  Art  von  Scandal,  von  Drohungen  und  Aufruhrversuchen  niederehalten
  werden;  schonungslos  müssen  die  gesetzwidrigen  Vereine  und  Versanmlungen
  verfolgt  und  alle,  welche  sie  ins  Leben  rufen,  einrichten  und
leiten,  mit  äußerster  Strenge  gerichtlich  belangt  werden,  und  man  muß  so
verfahren,  daß  jeder  den  durch  feinen  Rang  ihm  zustehenden  Posten  einnehme.
Die  schlechten  Gewohnheiten  müssen  unterdrückt,  alle  Pflichtvergessenen  gezüchtigt
  und  die,  welche  dem  Gesetz  gehorchen  und  die  eingesetzte  Obrigkeit  achten,
in  ihrer  rechtmäßigen  Freiheit  sichergestellt  werden.  Die  Regierung  erwartet
ven  Ew.  Excellenz  eine  thätige,  einsichtsvolle,  eindringliche  Mitwirkung,  um
endlich  zu  dem  vorgesetzten  Ziele  zu  gelangen.  Sie  stellt  Ew.  Excellenz  die
moralischen  und  materiellen  Mittel,  welche  die  Ausführung  der  in  dieser  Note
enthaltenen  Anordnungen  sichern,  zur  Verfügung.“

23.  Sept.  Das  Kriegsgericht  verurtheilt  wiederum  33  Personen  zum
Tode,  54  andere  zur  Deportation.

29.  „  Ein  königl.  Decret  veröffentlicht  ein  Gesetz  zur  Verhinderung
des  Negerhandels  nach  Art  der  in  Frankreich  und  England  darüber
geltenden  Gesetze  unter  Vorbehalt  der  späteren  Zustimmung  der
Cortes,  da  der  Congreß  nicht  mehr  in  beschlußfähiger  Zahl  versammelt
  ist.

2.  Oct.  Ein  kal.  Decret  schließt  die  Session  der  Cortes.

9.  „  Ein  kgl.  Decret  bahnt  einer  totalen  Umgestaltung  des  gesammten
Unterrichtswesens  den  Weg,  indem  der  oberste  Unterrichtsrath  in  rein
clericalem  Sinne  neu  gebildet  und  die  Möglichkeit  eröffnet  wird,
alle  freisinnigen  Schullehrer  ihrer  Stellen  zu  entsetzen.

„  Die  verfassungsmäßigen  Gesetze  über  die  Befugnisse  der  Gemeinderäthe
  und  der  Provinzialräthe  werden  durch  kgl.  Machtvollkommenheit
  abgeschafft:

„In  Gemäßheit  des  Antrags  des  Ministers  des  Innern  und  in  Uebereinstimmung
  mit  Meinem  Ministerrath  verordne  Ich  was  folgt:  Es  werden
hiermit  aufgehoben  die  Gesetze  über  die  Einrichtung  und  die  Amtsbefugnisse
der  Municipalräthe,  sowie  über  die  Regierung  und  Verwaltung  der  Provinzen
  in  der  durch  die  darauf  bezüglichen  Gesetzesvorlagen  ausgedrückten
Weise,  welche  Gesetzentwürse  als  Staatsgesetze  bis  zu  ihrer  Annahme  durch
die  Kammern  gültig  sein  sollen,  denen  sie  in  der  nächsten  Session  vorgelegt
werden.“

Motivirende  Denkschrift  des  Ministers  Gonzalez  Bravo  dazu:
„Die  friedliebenden  Leute  sind  betrübt  und  halten  6  von  jeder  Betheiligung
an  den  össentlichen  Angelegenheiten  sern,  wenn  sie  sehen,  daß  in  einer  guten
Anzahl  von  Gemeinden  die  Municipalitätsbeamten  nur  wegen  ihrer  auf  den
Barricaden  oder  durch  Anzettelung  von  Aufruhr  geleisteten  Dienste  ernannt
worden  sind.  Der  gegenwärtige  Stand  der  öffentlichen  Meinung  kann  nicht
länger  zugeben,  daß  sich  im  Schooße  der  Municipalitäten  viele  Leute  befinden,
die,  durch  bedauerliche  Verirrung  oder  Selbsttäuschung  fortgerissen,  ihren
Einfluß  und  die  ihnen  durch  das  Gesetz  verliehene  In##ttative  zu  andern

21.
        <pb n="312" />
        310

Spanien.

Zwecken  mißbraucht  und  mehr  oder  weniger  direct  revolutionäre  Verschwörungen
  begünstigt  haben.  Da  aber  die  vollständige  Erneuerung  der  Municipalräthe
  nicht  ohne  Verstoß  gegen  das  bestehende  Gesetz  vor  sich  gehen  kann,
das,  obwohl  auf  den  rationellsten  Principien  begründet,  dennoch  in  einigen
seiner  Bestimmungen  einer  Abänderung  betraf,  so  hält  es  die  Regierung,  auf
welche  jedensalls  die  Verantwortlichkeit  dafür  vor  den  Kammern  zurückfällt,
für  zeitgemäß,  bei  dieser  Gelegenheit  die  von  den  sachverständigsten  Männern
als  nothwendig  erkannten  Veränderungen  vornehmen  zu  lassen.  Es  ist
gleichfalls  zur  vollständigen  Durchführung  unseres  Regierungsplans  unerläßlich,
  daß  nicht  allein  die  Provinzialdeputationen  vollständig  erneuerk,  sondern
  daß  künftighin  ihre  Amtsbefugnisse  durch  unüberschreitbare  Grenzen
eingeschränkt  werden,  welche  um  jeden  Preis  so  lange  aufrecht  zu  erhalten
sind,  als  die  Pläne  und  Bestrebungen  gewisser  Parteien  dieselben  bleiben  und
bis  die  Befähigung  und  Einsicht  der  Bevölkerung  eine  größere  geworden  ist.“

Weitere  Decrete  verordnen  die  Totalerneuerung  der  Gemeinderäthe,
  statt  einer  Erneuerung  zur  Hälfte  nach  den  Bestimmungen
des  Gesetzes,  lösen  die  Provinzialdeputationen  auf  und  verordnen  Neuwahlen

  auf  den  25.—27.  Nov.

30.  Oct.  Eröffnung  der  aus  44  Mitgliedern,  von  denen  die  eine  Hälfte  gewählt,

  die  andere  von  der  Negierung  ernannt  worden  ist,  bestehenden
Junta  der  Antillen.  Die  Regierung  legt  denselben  einen  Gesetzesentwurf
  bez.  Regulirung  der  Sklavenarbeit  und  Einführung  chinesischer
  Kulis  vor.

3.  Nov.  Die  Munipalwahlen  fallen,  wie  immer,  durchaus  zu  Gunsten

13.

16.
27.

der  Regierung  aus,  da  die  Oppositionsparteien  sich  an  denselben
gar  nicht  betheiligen.
„  Junta  der  Antillen:  Die  Vertreter  von  Portorico  verwerfen  die
Regierungsvorlage  und  verlangen  unverzügliche  Entschädigung  der
Sklavenbesitzer  mit  oder  ohne  Abschaffung  der  Sklaverei,  mit,  oder
ohne  Regulirung  der  Arbeit;  die  Vertreter  von  Cuba  treten  ihnen  bei.
Ihr  Emancipationsproject  geht  auf  die  entschädigungslose  und  unverzügliche
  Befreiung  der  Kinder  unter  drei  Jahren  und  der  Sklaven  über  60,
ferner  aller  Neger,  die  gegen  die  Verträge  seit  1845  eingeführt  wurden  und
deren  es  mehr  als  100,000  sein  sollen,  Loskauf  aller  andern  Sklaven  durch
eine  Entschädigung  an  die  Herren,  Aushören  der  Sklavcrei  in  5  Jahren.
Um  die  Entschädigung  zu  erzielen,  wird  unter  anderm  vorgeschlagen,  die
Verwendung  des  Zehnten,  der  Zolleinnahmen,  der  Gebühr  für  den  Verkauf
der  Sklaven  (im  Betrag  von  jährlich  2  Mill.  Frcs.)  und  des  Ertrages  der
päpstlichen  Bulle,  der  Ernzada,  welche  die  Spanier  an  gewissen  Fasttagen  des
Fastens  entbindet,  eines  Ertrags  der  ursprünglich  zu  einem  verwandten  Zweck,
zum  Loskauf  von  Gefangenen  bei  den  Mauren  bestimmt  war.

„  Unruhige  Stimmung  in  Madrid.  Narvaez  läßt  die  Vahnhöfe
durch  fliegende  Colonnen  besetzen.

„  Die  Regierung  erlangt  auch  bei  den  Wahlen  der  Provinzialräthe
einen  vollständigen  Sieg,  da  die  liberalen  Oppositionsparteien  sich
wiederum  jeder  Antheilnahme  enthalten.

3.  Dec.  Eine  Proclamation  Narvaez'  fordert  die  Soldaten  auf,  der

Politik  fremd  zu  bleiben.
        <pb n="313" />
        Spanien.  311

9.—16.  Dec.  Besuch  der  Königin  in  Begleitung  des  König-Gemahls
und  der  kgl.  Kinder  am  Hofe  von  Lissabon.

20.  Dec.  Die  Regierung  schließt  mit  dem  Pariser  Hause  Fould  ein
Anlehen  im  Betrage  von  90  Mill.  Francs  ab  (Pagarès-Anlehen).
Dasselbe  findet  an  der  Pariser  Börse  keinen  Anklang.

28.  „  137  Deputirte  zum  Congresse  unterzeichnen  eine  Adresse  an  die
Königin  gegen  das  Militärregiment  des  Marschalls  Narvaez.
28./29.  „  Die  Regierung,  von  der  Demonstration  der  Cortesmitglieder
unterrichtet,  läßt  in  aller  Eile  durch  ein  kgl.  Decret  die  Cortes

auflösen  und  auf  den  30.  März  1867  Neuwahlen  anordnen.

29.  „  Staatsstreich  Narvaez:  Rios  Rosas,  der  Präsident  des  Congresses
und  4  andere  hervorragende  Mitglieder  desselben  und  Führer  der
liberalen  Union,  werden  verhaftet  und  aus  Madrid  abgeführt.

30.  „  Marschall  Serrano,  der  Präsident  des  Senats,  macht  der  Königin
in  einer  Audienz  Vorstellungen  gegen  die  Gefahren  des  von  Narvaez
geführten  Militärregimentes.  Auf  Befehl  von  Narvaez  wird  er  verhaftet
  und  gleichfalls  von  Madrid  abgeführt.
        <pb n="314" />
        3.  England.

7.  Jan.  (Jamaica).-Der  von  der  Regierung  als  außerordentlicher
Commissär  behufs  Untersuchung  der  vorjährigen  Negermetzeleien  abgesandte
  Gouverneur  von  Malta,  Sir  H.  Storks,  langt  auf  der
Insel  an  und  tritt  sofort  seine  Functionen  an.

15.  „  Stadt  und  Grasschaft  Dublin  werden  wegen  des  Fenianismus  in
Belagerungszustand  versetzt.

23.  „  Der  auf  die  Einbringung  des  Fenierhäuptlings  Stephens  von  der
Regierung  ausgesetzte  Preis  wird  von  1000  auf  2000  Pfd.  St.
erhöht,  auf  Mittheilungen,  die  zu  seiner  Einfangung  führen,  1000  Pfd.
St.  gesetzt  und  allfälligen  Mitschuldigen  Pardon  und  300  Pfd.
versprochen.  Die  Maßregel  bleibt  gänzlich  erfolglos.

6.  Febr.  Eröffnung  des  neugewählten  Parlaments.  Die  Königin  wohnt
der  Eröffnung  zum  ersten  Mal  wieder  bei,  läßt  aber  die  Thronrede

durch  den  Lordkanzler  verlesen:

„..  Die  beklagenswerthen  Ereignisse,  welche  auf  der  Insel  Jamaica—
vor  sich  gegangen  sind,  haben  mich  veranlaßt,  sofort  eine  unparteiische  Untersuchung
  anstellen  zu  lassen,  und  die  angemessene  Bewahrung  der  Autorität
während  jener  Untersuchung  durch  Ernennung  eines  verdienten  Offiziers  zum
Gouverneur  und  Commandeur  der  Truppen  zu  sichern.  Ich  habe  ihm  zwei
fähige  und  gelehrte  Commissäre  zur  Seite  gegeben,  welche  ihn  in  der  Untersuchung
  betreffs  des  Ursprungs,  des  Wesens  und  der  begleitenden  Umstände
des  neulichen  Ausbruchs  und  der  im  Lause  seiner  Unterdrückung  gefaßten
Maßregeln  unterstützen  werden.  Die  Legislatur  von  Jamaica  hat  den  Vorschlag
  gemacht,  die  gegenwärtige  politische  Verfassung  der  Insel  durch  eine
neue  Regierungssorm  zu  ersetzen..  Eine  Verschwörung,  welche  nicht  minder
  der  Regierung  als  dem  Eigenthum  und  der  Religion  feindlich  war,
und  gleicher  Weise  von  allen  mißbilligt  und  verurtheilt  wurde,  die  ohne
Untesschied  des  Glaubens  und  Standes  ein  Interesse  an  der  Aufrechthaltung
der  Regierung,  des  Eigenthums  und  der  Religion  hatten,  ist  unglücklicherweise
  in  Irland  zu  Tage  getreten.  Die  verfassungsmäßige  Befugniß  der
gewöhnlichen  Gerichtshöfe  ist  zu  ihrer  Unterdrückung  verwandt,  und  die  Autorität
  des  Gesetzes  fest  und  unparteiisch  gewahrt  worden.  Ein  Gesetzvorschlag
        <pb n="315" />
        England  313

betreffs  dieser  Angelegenheit  wird  Ihrer  Erwägung  anheimgestellt  werden
Ihre  Aufmerksamkeit  wird  auf  die  von  den  Parlamentemitgliedern  abgelegten
Eide  gelenkt  werden,  damit  unnöthige  Erklärungen  und  gehässige  Unterscheidungen
  zwischen  Mitgliedern  verschiedener  religlösen  Gemeinschaften  in  Angelegenheiten
  der  Sesetzebung  vermieden  werden.  Ich  habe  eine  Untersuchung
bchufe  des  Stimmrechts  bei  der  Wahl  von  Parlamentsmitgliedern  für  Grafschaften,
  Städte  und  Wahlflecken  anstellen  lassen.  Wenn  diese  Untersuchung
beendigt  ist,  wird  die  Aufmerksamkeit  des  Parlaments  auf  die  erlangten  Resultate
  gelenkt  werden,  um  solche  Verbesserungen  in  dem  das  Stimmrecht  bei
der  Wahl  von  Unterhausmitgliedern  regelnden  Gesetze  zu  tressen,
die  unsern  freien  Institutionen  zur  Besestigung  gereichen,  und  die  öffentliche
Wohlfahrt  befördern

7—8.  Febr.  Unterhaus:  Adreßdebatte.  Der  O'Donoghue  trägt  auf  ein
Amendement  bez.  Irland  an:

„Wir  beklagen  tief,  daß  in  Irland  eine  weitverbr  eitete  Unzufriedenheit  herrscht,
und  stellen  Ew.  Maj.  unkerthänigst  vor,  daß  diese  weit  verbreitete  Unzufriedenheit
  die  Wirkung  vieler  Ursachen  ist,  welche  Jhrer  Maj.  Minister  zu  prüsen
  und  zu  entfernen  haben.“

Die  liberalen  irischen  Parlamentsmitglieder  sprechen  sich  übereinstimmend
  und  nachdrücklich  für  die  Beseitigung  der  Staatskirche  in
Irland  und  die  gesetzliche  Beschränkung  des  Rechtes  willkürlicher
Austreibung  von  Seite  der  Grundherren  gegen  ihre  Pächter  als  ihr
Programm  zur  Befriedigung  Irlands  aus.  Das  Amendement  wird
mit  346  gegen  25  Stimmen  verworfen.

„  „  Das  Ministerium  Russel-Gladstone  verstärkt  und  consolidirt  sich
durch  die  Ernennung  Grey's  (statt  Woods)  als  Staatssecretär  für
Indien,  Harringtons  für  den  Krieg,  Monsell's  als  Vicepräsident
des  Handelsamtes,  Stansfelds  als  Unterstaatssecretärs  für  Indien.

13.  „,  Unterhaus:  Die  Regierung  bringt  ihre  Vorlage  für  eine  neue
Formel  des  parlamentarischen  Eides  ein:  1

„Ich  schwöre,  daß  ich  Ihrer  Majestät  der  Königin  Victoria  in  Treue  und
Anhänglichkeit  wahrhaften  Gehorsam  leisten  will  und  sie  nach  besten  Krästen

wider  alle  Verschwörungen,  welche  gegen  ihre  Macht,  Krone  oder  Würde  angezettelt
  werden  könnten,  vertheidigen  werde.“

15.  „  Unterhaus:  Die  Regierung  bringt  eine  Bill  ein  bez.  Veränderung

der  Verfassung  von  Jamaica  auf  drei  Jahre.

17.  „  Außerordentliche  Sitzung  des  Ober=  und  Unterhauses:  Die  Regierung
  verlangt  von  denselben  zeitweilige  Suspendirung  der  Habeas-Corpus-Acte
  für  Irland.  Die  Forderung  wird  vom  Oberhause  einstimmig,
  vom  Unterhause  mit  364  gegen  6  Stimmen  bewilligt  und
ron  der  Königin  noch  am  zleichen  Tage  sanctionirt.

26.  „  Oberhaus:  Lord  Lissord  bringt  die  abnorme  Stellung  der  Staatskirche

  in  Irland  zur  Sprache,  spricht  sich  dafür  aus,  daß  das  Einkommen
  dieser  Kirche  rechtmäßiger  Weise  zum  Theil  für  Besoldung
des  katholischen  Clerus,  zum  Theil  für  allgemeine  Volkserziehung
verwendet  werden  sollte  und  fragt,  ob  die  Regierung  eine  solche
Maßregel  beabsichtige.  Graf  Russel  erwidert,  daß  er  einen  solchen
Gesetzesentwurf  nicht  für  rathsam  erachte.
        <pb n="316" />
        314  England.

28.  Febr.  Eine  von  der  „allg.  Reform-Liga“  berufene  Conferenz  von  circa
200  Deputirten  der  verschiedenen  Reformvereine  des  Landes  spricht
sich  einstimmig  für  allgemeines  Wahlrecht  aller  in  einem  Wahlbezirk
angesessener  und  eingetragener  Männer  von  unbescholtenem  Charakter
und  für  geheime  Abstimmung  aus.

7.  März.  In  Irland  werden  von  der  Regierung  neuerdings  außerordentliche
  Rüstungen  gegen  die  fenische  Verschwörung  angeordnet
und  dasselbe  findet  gleichzeitig  auch  in  Canada  statt  gegen  einen  erwarteten
  Einbruch  der  Fenier  aus  den  Ver.  Staaten.

8.  „  Unterhaus:  Zweite  Lesung  der  Bill  für  einen  neuen  Parlamentseid.
  Vermittelnde  Erklärung  Disraelis.  Die  Lesung  ersolgt  darauf
mit  298  gegen  5  Stimmen.

10.  „  (Jamaica).  Schluß  der  Untersuchung  bez.  der  Negermetzelei.
Es  ergibt  sich,  daß  330  Neger  hingerichtet  und  105  gepeitscht  und
zum  Theil  zu  schwerem  Kerker  verurtheilt  worden  sind.

12.  „  Unterhaus:  Der  Schatzkanzler  Gladstone  legt  eine  Bill  für  Parlamentsreform
  vor:

Eleich  in  der  ersten  Cabinetssitzung  nach  Lord  Palmerston  §s  Tode  sei  beschlossen
  worden,  die  ersorderlichen  statistischen  Aufnahmen  machen  zu  lassen,
um  ohne  Verzug  zum  Werke  zu  schreiten.  Es  habe  sich  nun  um  den  Umfang
der  Maßregel  gehandelt.  Zuerst  habe  der  Stand  des  Wahlrechts  in  England,
Schotiland  und  Irland,  dann  die  verwickelte  Frage  der  Ne  uvertheilung  der
Parlamentssitze  und  der  Abgrenzung  der  städtischen  Wahlbezirke;  endlich  auch
die  gesetzlichen  Bestimmungen  zur  Verhülung  von  Wahlbestechungen  in  Betracht
  kommen  müssen.  Es  sei  nicht  zu  erwarten  gewesen,  daß  das  Parlament
diesen  sämmtlichen  Seiten  der  Reformsrage  während  der  laufenden  Sessien
seine  Aufmerksamkeit  würde  widmen  können.  Die  Regierung  beabsichtige  daher,
  vorläufig  nur  die  erste  Seite  der  Frage  vorzunehmen:  die  Ausdebnung
des  Wahlrechts.  Ohne  sich  irgendwie  zu  verpflichten  —  die  Erfahrung  zeize
den  geringen  Nutzen  solcher  Gelöbnisse,  —  überlasse  sie  die  Behandlung  der
andern  Seiten  spätern  Gelegenheiten.  Was  nun  die  parlamentarische  Vertretung
  der  Grafschaften,  d.  i.  der  ländlichen  Wahlbezirke,  betreffe,  so  gehe
der  Vorschlag  der  Regierung  dahin,  den  Wableensus  von  50  auf  14  L.  jäbrlichen
  Miethzinses  für  ein  Haus  —  mit  oder  ohne  Land  —  herabzusetzen,
was  die  Zabl  der  ländlichen  Wähler  um  171,000  vermehren  würde.  Hiebei
würde  die  arbeltende  Klasse  fast  gar  nicht,  die  Mittelklasse  sehr  überwiegend
betheiligt  sein.  Ferner  sollen  dic  in  Städten  und  Wahlflecken  wohnenden
Pächter  den  Freisassen  solcher  Orte  in  Bezug  auf  ihre  Wablberechtigung  gleichgestellt
  werten.  Wahlberechtigt  solle  serner  sein,  wer  für  zwei  Jahre  hindurch
ein  Depositum  von  mindestens  50  L.  in  einer  Sparkasse  nachweisen  kann.
Diese  Bestimmung  würde  ihre  hauptsächlichste  Wirkung  auf  dem  Lande  haben;
ihr  Umfang  lasse  sich  schwer  abschätzen,  doch  werde  er  nicht  bedeutend  sein.
In  Bezug  auf  die  städtischen  Wahlbezirke  seien  vier  Klassen  unterschieden
werden:  1)  die  Bewohner  besonderer  Häuser,  welche  ibre  Abgaben  seldst
bezahlen;  2)  die  Bewohner  besonderer  Häuser,  für  die  der  Hauseigenthümer
die  Abgaben  zahlt;  3)  die  bisher  gänzlich  unberücksichtigten  Bewohner  eines
abgesonderten  Haustheiles;  4)  die  gewissermaßen  mit  dem  Hausherrn  lebenden
  bzmeider  von  Stuben.  Seit  1832  sei  die  städtische  Wählerschaft  ron
282,090  auf  512,090  Köpfe  gestiegen,  ein  der  Zunahme  der  Berölkerung  nicht
preportionaler  Zuwachs.  Die  arbeitende  Klässe  sei  mit  26  Proc.  betheiligt;
        <pb n="317" />
        England.  315

im  Jahre  1832  aber  hätten  die  Arbeiter  31  Proc.  der  Wahlkörper  ausgemacht,
  daher  müsse  jetzt  etwas  geschehen  zur  Wiederherstellung  des  Verhältnisses.
  Was  die  beiden  ersien  Klassen  betreffe,  so  sollten  vorab  die  Beschräukungsklauseln
  in  Betreff  des  Modus  der  Zahlung  der  Abgaben  aufgehoben,
und  wenn  der  Hauseigenthümer  dieselben  abzutragen  hat,  der  Name  des
Hausbewohners,  welcher  die  Lasten  doch  in  letzter  Instanz  zu  tragen  hat,  auf
das  Register  gesetzt  werden.  Durch  diese  Neuerungen  werden  60,000  Wahlstimmen
  mehr  creirt  werden.  Der  dritten  Klasse,  Inhaber  eines  Haustheils,
welche  keine  Abgaben  für  das  Haus  bezahlen  soll,  wenn  sie  sich  Jahr  um
Jahr  melden,  das  Stimmrecht  verliehen  werden  unter  der  Bedingung,  daß
der  Nachweis  eines  jährlichen  Wohnungswerthes  von  10  L.  geführt  werde;
dasselbe  gilt  für  die  vierte  Klasse,  die  Abmiether  von  Stuben,  wobei  jedoch
bei  der  Abschätzung  des  Jahreswerthes  von  10  L.  das  Mobiliar  nicht  zu  veranschlagen
  sei.  Hiedurch  würden  die  arbeitenden  Klassen  sehr  geringen  Zuwachs
  an  Stimmberechtigten  erlangen,  mehr  die  Mittelklassen.  Wolle  man
nun,  um  die  arbeitende  Klasse  zu  gebührender  Vertretung  gelangen  zu  lassen,
cine  tiefere  Censusstuse  sesisetzen,  so  würde  eine  Herabsetzung  auf  6  L.  den
jetzigen  Arbeitern  in  den  städtischen  Bezirken  242,000  Arbeiter  hinzusügen,
was  dieser  Klasse  in  den  Städten  die  Majorität,  die  Zahl  von  428,000  geben
würde.  Um  einer  derartigen  plötzlichen  Verlegung  des  Schwerpunktes  vorzubeugen
  und  zugleich  der  arbeitenden  Klasse  gerecht  zu  werden,  schlage  die  Regierung
  vor,  einen  Miethwerth  von  7  L.  zur  Basis  zu  nehmen,  was  eine
Vermehrung  der  wahlberechtigten  Arbeiter  um  anscheinend  208,000,  doch  nach
den  nöthigen  Abzügen  in  Wirklichkeit  um  144,000  ergeben  würde.  Der
Gesetzentwurf  der  Regierung  werde,  wenn  angenommen,  die  Wählerschaft
von  England  und  Wales  um  400,000  Stimmberechtigte  bereichern,  deren
eine  Hälfte  aus  Arbeitern  bestände.  In  den  Grasschaften,  d.  i.  auf  dem
Lande,  werde  sich  das  Verhältniß  so  stellen,  daß  die  arbeitende  Klasse  an
Einfluß  noch  verliere,  während  sie  in  den  städtischen  Wahlbezirken  eine  Stimme
unter  dreien  erhalten  würde.  Im  Ganzen  werde  die  Wählerschaft  von  England
  und  Wales  sich  auf  1  064,000  vermehren  (550,000  auf  dem  Lande
und  514,000  in  den  Städten)  und  die  Stimmberechligten  würden  den  vierten
  Theil  der  erwachsenen  Männer  ausmachen.

15.  März.  Unterhaus:  Debatie  über  Abänderung  des  Parlaments-Eides.

Amendementsantrag  Diceraeli's:

„Ich  N.  N.  schwöre,  daß  ich  Ihrer  Maj.  Königin  Victoria,  ihren  Erben
und  Nachfolgern,  getreu  sein  und  wahren  Unterthanengehorsam  leisten  werde.
Und  ich  verspreche  getreulich  aufrecht  zu  halten,  zu  unterstützen  und  zu  vertheidigen,
  die  Thronfolge,  wie  dieselbe  begrenzt  und  geordnet  durch  eine  Acte,
gegeben  unter  der  Regierung  Königs  Wilhelms  III.  unter  dem  Titel:  eine
Acte,  um  die  Krone  ferner  zu  beschränken  und  die  Rechte  und  Freiheiten  des
Unterthans  besser  zu  sichern.  Und  ich  erkläre  ferner  feierlich,  daß  Ihre  Maj.
die  einzige  oberste  Herrscherin  dieses  Reiches  ist,  und  daß  kein  fremder  Fürst,
Prälat,  Staat  oder  Potentat  irgendeine  Gerichtsbarkeit  oder  obrigkeitliche
Macht  in  ihren  Gerichtshösen  hat.  So  helfe  mir  Gott!“

Der  zweite  Theil  des  Amendements  wird  mit  236  gegen  222
Stimmen  verworfen  und  die  Bill  gehl  sofort  durch  die  Comittee.

16.  „  Einc  zahlreiche  Versammlung  conservativer  Parlamentsmitglieder
beschließt  einstimmig,  die  Reformbill  in  jedem  Stadium  zu  bekämpfen
  und  schon  bei  der  zweiten  Lesung  eine  Resolution  zu  beantragen,
daß  keine  Reformbill,  welche  die  Frage  nicht  vollständig  zu  lösen  geeignet
  sei,  das  Parlament  befriedigen  könne.
        <pb n="318" />
        316  England.

Oberhaus:  Eine  Motion  des  Grafen  Grey  auf  Prüfung  der
Beschwerden  Irlands  wird  ohne  Abstimmung  verworfen.

20.  März.  Unterhaus:  Abfall  eines  Theils  der  Majorität  (der  sog.  Adullamiten)
  von  der  Regierung:  Lord  Grosvenor  kündigt  einen  Antrag
an,  in  einer  Resolution  auszusprechen,  daß  „das  Haus,  obgleich  von
dem  Wunsche  erfüllt,  die  Reformfrage  zu  lösen,  es  doch  für  unzweckdienlich
  halte,  an  die  Erörterung  der  vom  Ministerium  eingebrachten
Bill  zu  gehen,  bevor  ihm  der  ganze  Regierungsplan  zur  Verbesserung
der  Volksvertretung  vorliege“.

21.  „  Das  Unterhaus  beschließt  mit  217  gegen  103  Stimmen  die  zweite
Lesung  einer  Bill  zu  Abschaffung  des  Testeides  (Verpflichtung  auf
die  39  Artikel  der  Hochkirche)  an  der  Universität  Oxford.

23.  „  Unterhaus:  Die  Regierung  erklärt,  daß  sie  auf  ihrem  Reformplane
  beharre,  das  Amendement  Grosvenor  zurückweise  und  dessen
Annahme  als  ein  Mißtrauensvotum  betrachten  würde.

—  „  Stephens,  das  Haupt  der  Fenier,  ist,  nachdem  er  sich  noch  lange
verborgen  in  Irland  aufgehalten,  endlich  glücklich  in  Paris  angekommen.


10.  Apr.  Unterhaus:  Motion  Sir  John  Grey's  für  eine  Resolution  „die
Stellung  der  Staatskirche  in  Irland  gebe  dem  irischen  Volke  gerechten
  Grund  zum  Mißvergnügen  und  erheische  bald  die  Erwägung
des  Parlaments“.  Der  Minister  für  Irland  anerkennt  das  Princip
der  Resolution  als  vollkommen  gerecht  und  vernünftig,  aber  die
Regierung  könne  der  Resolution  nicht  beistimmen,  so  lange  sie  nicht
wisse,  wie  ihr  practische  Geltung  verschafft  werden  solle  —  ein
Versuch  dieser  Art  wäre  zur  Zeit  voreilig.  Die  Motion  wird  zurückgezogen.


17.  „  Unterhaus:  Der  Antrag  Kelly's  (Tory)  auf  Aufhebung  der
Malzsteuer  wird  mit  235  gegen  150  Stimmen  verworfen.

19.,  Oberhaus:  Die  Bill  für  Abänderung  des  Parlamentseides  geht
mit  cinem  Amendement  Lord  Chelmsfords,  das  einen  Vorbehalt  zu
Gunsten  des  Supremats  der  Krone  ausspricht  und  von  Graf  Russel
als  Compromiß  angenommen  wird,  ungehindert  durch  die  Committeeberathung.


27.  „  Unterhaus:  Die  Reformbill  wird  in  zweiter  Lesung  im  Princip
mit  318  gegen  313  Stimmen  angenommen.

30.  „  Unterhaus:  Gladstone  erklärt,  nachdem  die  Ausdehnung  des  Wahlrechts
  im  Princip  vom  Hause  genehmigt  worden  sei,  werde  er  demnächst
  auch  die  Reformbill  für  Vertheilung  der  Parlamentssitze  einbringen.


4.  Mai.  Unterhaus:  Der  Schatzkanzler  legt  das  Budget  für  1866  vor.
Die  Einnahmen  werden  darin  zu  67,575,000  Pfd.,  die  Ausgaben
        <pb n="319" />
        zu  66,225,000  Pfd.  veranschlagt,  es  ergäbe  sich  somit  ein  Ueberschuß
von  1,350,000  Pfd.  Dieser  Ueberschuß  soll  nach  dem  Vorschlage
Gladstone's  verwendet  werden  zu:  Ermäßigung  des  Holzeinfuhrzolls
307,000,  Ermäßigung  des  Weinzolls  58,000,  Abschaffung  des
Pfefferzolls  112,000,  Herabsetzung  der  Omnibussteuer  85,000,  Tilgung
  der  Staatsschuld  500,000,  verwendbarer  Rest  286,000  Pfd.
Gladstone  entwickelt  einläßlich  die  Nothwendigkeit  und  den  Plan

einer  allmähligen  Tilgung  der  Staatsschuld.

7.  Mai.  Unterhaus:  Die  Regierung  bringt,  als  Ergänzung  der  Reformbill,
die  Bill  zu  Neuvertheilung  der  Parlamentssitze  ein.

Die  Bill  unterscheidet  sich  im  Princip  dadurch  von  dem  bezüglichen  Theile
der  Reformbill  von1832,  daß  sie  keinen  Wahlflecken  ganz  seiner  Vertretung
beraubt,  wie  es  damals  mit  den  sogenannten  „,rotten  boroughs“  geschah,
wohl  aber  einer  Anzahl  kleiner  (weniger  als  8000  Einwohner  zählender)
Orte,  die  bis  jetzt  zwei  Mitglieder  ins  Parlament  senden,  einen  der  zwei
Sitze  entzieht.  Solcher  kleinen  Wahlflecken  sind  es  41,  und  sie  sollen  dann,
wie  dies  schon  jetzt  in  Schottland  mehrfach  der  Fall,  zu  Wahlbezirken  gruppirt
  werden,  wobei  der  Schatzkanzler  sich  auf  die  Erfahrung  beruft,  daß  in
solchen  Wahlbezirken  Bestechung  sehr  selten  vorkomme,  während  sie  in  den
einzelnen  kleinen  Wahlflecken  vorzugsweise  zu  Hause  sei.  Acht  andre  kleinere
Städte  sollen,  ohne  gruppirt  zu  werden,  je  einen  Sitz  verlieren.  So  werden
zusammen  49  Sitze  verfügbar,  von  denen  26  unter  die  Grafschaften,  16
unter  die  großen  Städte  Englands  vertheilt  werden  und  7  an  Schottland
fallen  sollen.

10.  „Unterhaus:  Die  Regierung  bringt  eine  Bill  für  Abschaffung  resp.
Regulirung  der  Kirchensteuern  ein.

Die  Staatskirche  verliert  das  Recht,  compulsorische  Kirchensteuern  auszuschreiben;
  dagegen  bleibt  es  den  Kirchspielsbehörden  unbenommen,  freiwillige
Church-rates  zu  decretiren.  Diese  mag  dann  bezahlen  wer  will,  und  nur
diejenigen,  welche  bezahlen,  haben  das  Recht,  in  staatskirchlichen  Gemeindesachen
  mitzusprechen.

Die  conservative  Partei  beschließt  in  einer  Versammlung  bei  Lord
Derby,  die  zweite  Lesung  der  Sitzvertheilungsbill  ohne  Opposition
geschehen  zu  lassen  und  Abänderungen  erst  bei  der  Committeebera-=thung
  zu  versuchen.  1

14.  „  Unterhaus:  Die  zweite  Lesung  der  Sitzvertheilungsbill  erfolgt
wirklich  nach  dem  Beschlusse  der  Conservativen,  ohne  daß  von  ihnen
ein  Amendement  gestellt  wird.

17.  „  Unterhaus  Zweite  Lesung  einer  ministeriellen  Bill  zu  Verbesserung
der  Pachtverhältnisse  in  Irland.  Stuart  Mill  begrüßt  die  Bill  als
eine  der  wohlthätigsten  Maßregeln  für  Irland,  Lord  Naas  bekämpft
sie  als  unbillig  für  die  Gutsherrn.

24.  „  Unterhaus:  Gladstone's  Plan  einer  allmähligen  Tilgung  der
Staatsschuld  kommt  in  Form  einer  Bill  zur  Discussion  und  wird
in  zweiter  Lesung  angenommen.

28.  „  Unterhaus:  Frage  der  Parlamentsreform.  Auf  den  Antrag,  das
Haus  solle  sich  als  Committee  constituiren  zu  Berathung  der  Reformbill,
  beantragt  Kinghby,  das  Comittee  zu  beauftragen,  Maßregeln
        <pb n="320" />
        318

Euglaud.

gegen  die  Bestechung  bei  den  Wahlen  zu  ergreifen.  Gladslone  bekämpft
  den  Antrag,  das  Ministerium  unterliegt  jedoch  mit  238
gegen  248  Stimmen.

1.—16.  Juni.  (Canada).  Mißlungener  Versuch  der  Fenier,  von

11.

18.

21.

den  Verein.  Staaten  aus  in  Canada  einzubrechen.

„  Unterhaus:  Conversation  über  die  Lage  des  Continents  und  die

Kriegsfrage.  Interpellation  Kinglake's  zu  Gunsten  Oesterreichs
und  gegen  das  gescheiterte  Congreßproject.  Die  Stimmung  des
Hauses  zeigt  sich  Oesterreich  ziemlich  und  den  Bestrebungen  Preußens
und  Italiens  wenig  geneigt.

„  Unterhaus:  Committeeberathung  über  die  Reformbill.  Die  Regzierung

  unterliegt  in  einem  principiellen  Punkte  mit  304  gegen  315
Stimmen.  Gladstone  erklärt  sofort,  daß  der  Rücktritt  des  Cabinets
dadurch  in  Frage  gestellt  sei.  1

Ein  Antrag  Lord  Dunkellins,  eines  irischen  Halbliberalen,  geht  dahin,
daß  nicht  die  Hausrente,  sondern  der  für  die  Steueranlage  angenommene
Jahreswerth  des  Hauses  den  Maßstab  des  Wahlcensus  in  den  Städten
bilden  soll,  was  angeblich  nur  ein  administrativres  Detail  regeln  soll,  in  der
That  aber  das  wesentlichste  Princip  der  ganzen  Resormbill  in  Frage  stellt,
indem  der  Antrag  zwar  sormell  den  vorgeschlagenen  Wahlcenfus  für  die
Städte  von  7  Pfd.  unberührt  läßt,  in  Wahrheit  aber  denselben  von  7  auf
9  Pfo.  erhebt  und  damit  die  eigentliche  Arbeiterclasse  nach  wie  vor  vom  Wahlrecht
  ausschließt.  Gladslone  erklärt  auch  sofort,  daß  die  Regierung  durchans
nicht  gewillt  sei,  sich  dieses  Amendement  als  eine  gleichgültige  Einzelheit
aufnöthigen  zu  lassen.  Aufgeregte  Debaite.  Alle,  offenen  und  geheimen
Gegner  der  Reform  treten  für  das  Amendement  in  die  Schranken.

„  (Jamaica).  Die  Regierung  legt  dem  Unterhaus  den  Bericht

  der  Untersuchungscommission  vom  9.  April  d.  J.  über  die
Negermetzeleien  vor.

Die  Commission  beschreibt  darin  den  Ursprung  und  Ausbruch  der  Unruhen,
die  zu  ihrer  Unterdrückung  ergriffenen  Maßregeln,  sowie  dus  Verfähren  der
dabei  betheiligten  Personen;  sie  faßt  die  Ergebnisse  in  folgende  Sätze  zusammen:
  „I.  Die  Unruhen  in  St.  Thomas-in-the-East  hatten  ihren  unmittelbaren
  Ursprung  in  einem  planmäßigen  Widerstand  gegen  die  gesetzliche  Auterität.
  II.  Die  Ursachen,  welche  zu  dem  Entschluß,  solchen  Widerstand  zu
leisten,  führten,  waren  verschiedener  Art:  1)  ein  wesentliches  Ziel  der  Ruhestörer
  war  die  Erlangung  von  rentenfreien  Ländereien;  2)  ein  weiterer  Antrieb
  zur  Gesetzverletzung  entsprang  aus  dem  allgemein  von  der  arbeitenden
Classe  gehegten  Mißtrauen  gegen  die  Gerichte,  vor  welche  die  meisten  ihre
Inleressen  berührenden  Streitigkeiten  zur  Aburtheilung  gebracht  wurden;  3)
eine  Anzahl  ward  getrieben  von  Gefühlen  des  Hasses  gegen  politische  und
persönliche  Gegner,  und  nicht  wenige  hofsien,  ihre  Zwecke  durch  den  Ted  oder
die  Austreibung  der  weißen  Inselbevölkerung  zu  erreichen.  III.  Obgleich
der  ursprüngliche  Plan  zum  Umsturz  der  bestehenden  Autorität  sich  auf  einen
kleinen  Theil  des  Kirchspiels  St.  Themas-:in-the-Cast  beschränkte,  so  verbreitete
  sich  doch  die  Bewegung,  einmal  ausgebrochen,  mit  außerordentlicher
Schnelligkeit  über  ein  weites  Gebiet,  und  so  groß  war  die  Aufregung  in
andern  Theilen  der  Insel,  daß,  wenn  die  Ausständischen  einen  mehr  als  vorübergehenden
  Erfolg  erlangt  hätten,  ihre  schließliche  Ueberwindung  von  einem
noch  viel  größern  Verlust  von  Leben  und  Eigenthum  begleitet  gewesen  wäre.
        <pb n="321" />
        England.  319

IV.  Dem  Gouverneur  Eyre  gebührt  Lob  für  die  Geschicklichkeit,  Raschheit
und  Energie,  die  er  in  den  früheren  Stadien  der  Empörung  bewies:  Eigenschaften,
  deren  Bewährung  ihre  schleunige  Dämpfung  großentheils  zuzuschreiben
ist.  V.  Die  Operationen  der  Truppen  und  der  Flotte  scheinen  uns  prompt
und  zweckentsprechend  gewesen  zu  sein.  VI.  Durch  die  lange  Forterhaltung
des  Kriegsgesetzes  in  seiner  vollen  Strenge  ward  die  Bevölkerung,  für  länger
als  nsthig  gewesen  wäre,  der  großen  constitutioncllen  Privilegien,  welche
Leben  und  Eigenthum  sichern,  beraubt.  VII.  Die  auferlegten  Strafen  waren
übermäßig:  1)  die  Todesstrafe  wurde  unnöthig  oft  verhängt;  2)  das  Peitschen
war  unbarmherzig  und  zu  Bath  entschieden  barbarisch;  3)  die  Einäscherung
von  1000  Häusern  war  ungerechtfertigt  und  grausam.“

Der  Colonialminister  richtet  auf  Grund  dieses  Berichts  eine
Depesche  an  Sir  H.  Storks,  worin  der  Bericht  gutgeheißen,  die
definitive  Absetzung  Eyre's  ausgesprochen  und  Sir  H.  Storks  angewiesen
  wird,  gegen  solche,  die  sich  bei  der  Unterdrückung  des  Aufstandes
  der  Grausamkeit  oder  Plünderung  schuldig  gemacht  haben,
ein  gerichtliches  Verfahren  einzuleiten.

25.  Juni.  Die  Regierung  theilt  beiden  Häusern  des  Parlaments  mit,

daß  das  Cabinet  sein  Entlassungsgesuch  eingereicht,  die  Königin  aber
Angesichts  der  verwickelten  Situation  dasselbe  ersucht  habe,  ihre
Rückkunft  abzuwarten,  in  der  Hoffnung,  das  Ministerium  werde
sein  Gesuch  zurückziehen.

26.  „  Das  Ministerium  Nussel-Gladstone  beharrt  auf  seiner  Demission

und  wird  von  der  Königin  entlassen.  Graf  Derby  erhält  den  Auftrag,
  ein  neues  Cabinet  zu  bilden.

2.  Juli.  Die  Refsormliga  veranstaltet  ein  Monstre-Meeting  in  London

6.

auf  Trafalgar-Square,  um  gegenüber  der  Aufforderung  conservativer
Parlamentsmitglieder  an  die  Regierung,  dergleichen  „Versetzungen
Londons  in  Belagerungszustand“  polizeilich  zu  verhindern,  das  „allen
Britten  durch  die  Verfassung  gewährleistete  Recht  zu  friedlichen  Zusammenkünften
  gegen  etwaige  Eingrisse  der  Polizei  zu  behaupten."“
Die  Polizei  schreitet  nicht  ein  und  das  Meeting  beschließt:

„Das  Haus  der  Gemeinen,  erwählt  von  nur  einem  Theil  der  erwachsenen
männlichen  Bevölkerung  des  Landes,  ist  eine  Verletzung  und  Verhöhnung  der
Principien  und  Absichten  der  Verfassung,  und  die  factiöse  von  Tories  und
Scheinliberalen  gegen  die  gestürzte  gemäßigte  Reformbill  gerichtete  Opposition,
dazu  die  beleidigende  und  höhnische  Sprache,  deren  sie  sich  gegen  die  arbeitenden
  Classen  bedienten,  machen  es  zur  gebieterischen  Nothwendigkeit  für
die  liberale  Partei,  im  ganzen  Land  zusammenzustehen,  um  es  dahin  zu
bringen,  daß  die  Verbesserung  der  Vertretung  der  Nation  im  Parlament  bis
wr  Sktimmberechtigung  aller  ansässigen  erwachsenen  Männer  durchgeführt
werde.“

„  Das  neue  Torycabinet  constituirt  sich:  Graf  Derby  Ministerpräsident,
  Disraeli  Schatzkanzler  und  Leiter  des  Unterhauses,  Lord
Stanley  für  das  Auswärtige,  Walpole  für  das  Innere,  Peel  für
den  Krieg.

X  Oberhaus:  Graf  Derby  setzt  sein  Programm  (statement)  auseinander:
        <pb n="322" />
        3

0

England.

Der  Tod  Palmerstons  habe  die  bisherige  Lage  der  Dinge  und  die  Parteiverhältnisse
  total  verändert.  Ein  neues  Parlament  sei  gewählt  und  im  Wlderspruch
  mit  der  von  Lord  Palmerston  geäußerten  Ansicht  sei  in  der  ersten
Session  desselben  eine  Resormbill  eingebracht  worden  —  eine  übereilte  und
unreife  Maßregel,  eben  nur  eingebracht  in  dem  Glauben,  daß  die  nominelle
liverale  Mehrheit  deren  Erfolg  sichern  werde.  Aber  die  nachgefolgte  Berathung
habe  gezeigt,  daß  unter  dieser  großen  ministeriellen  Majorität  sich  viele  sonst
gut  liberale  Mitglieder  befanden,  welche  nicht  geneigt  waren,  die  Maßregel
in  der  Gestalt,  worin  sie  vorgelegt  worden,  ohne  weiteres  anzunehmen.  Die
vorige  Regierung  habe,  seines  Erachtens  unnöthiger  Weise,  die  Annahme  der
Bill  in  ihrer  Ganzheit  zu  einer  Vertrauensfrage  gemacht  und  sofort,  weil
sie  bei  einer  Clausel  derselben  geschlagen  wurde,  ihre  Aemter  niedergelegt.
Darauf  von  Ihrer  Majestät  zur  Bildung  einer  neuen  Administration  aufgefordert,
  habe  er  sich  zuerst  bemüht,  dies  auf  einer  erweiterten  Grundlage
zu  versuchen  und  unter  die  Mitglieder  der  Partei,  mit  denen  er  bisher  zusammengegangen,
  andere  Gentlemen  auszunehmen,  welche,  obgleich  nicht  der
conservativen  Partei  als  solcher  angehörend,  doch  ohne  Grundsätze  aufzuopfern
sich  mit  ihr  zu  vereinigen  im  Stande  sein  möchten.  Er  habe  also  den  Herzog
  von  Somerset  und  den  Grasen  Clarendon  eingeladen,  sowie  den  eben
verstorbenen  Marquis  v.  Lansdown,  ihm  behülflich  zu  sein,  nicht  zur  Bildung
eines  sogenannten  Coalitionsministeriums,  wohl  aber  einer  Regierung  auf
breilerer  politischer  Basis.  Leider  seien  diese  Einladungen  abgelehnt  worden.
So  habe  er  sich  denn  genöthizgt  gesehen,  die  Bildung  einer  rein  conservativen
  Regierung  zu  versuchen,  da  er  keinen  Leiter  der  liberalen  Partei  wahrgenommen,
  der  zur  Erfüllung  des  Wunsches  der  Königin  unter  den  gegebenen
  Umständen  befähigter  gewesen  wäre;  aber  noch  habe  er  auch  nicht  versäumt,
  sich  um  die  Beihülfe  einiger  von  jenen  liberalen  Mitgliedern  zu  bewerben,
  welche  zu  der  neulichen  Niederlage  des  vorigen  Cabinets  mitgewirkt.
Indessen  auch  diese  Gentlemen  entschieden  sich  nicht  beizutreten,  versprachen
aber  der  neuen  Verwaltung  eine  unparteiische  und  unabhängige  Unterstützung.
Dem  unseligen  Krieg  in  Mitteleuropa  gegenüber  beabsichtige  die  Regierung
eine  vollkommene  Neutralität  einzuhalten.  Was  die  Frage  einer  weiteren
Parlamentsreform  betreffe,  so  sei  er  einer  solchen  Resorm  niemals  im  Princip
abhold  gewesen;  aber  er  dürfe  sich  und  seine  Collegen  durch  keine  bestimmten
  Zusagen  hinsichtlich  dieser  Frage  binden.  Habe  er  doch  die  Resormacte
von  1832  durchführen  helsen  und  im  Jahr  1858,  wiewohl  er  die  Dringlichkeit
  der  Sache  nicht  zugeben  konme,  habe  er  sich  doch  ohne  Widerstreben
an  einer  Maßregel  betheiligt,  die  den  Zweck  hatte,  das  parlamentarische  Wahlrecht
  auf  dafür  befähigte  Volksklassen  auszudehnen.  Indessen  fürchte  er,  daß
die  jetzt  am  meisten  nach  Reform  schreien,  solche  Leute  seien,  die  nach  noch
tiefer  greifenden  Aenderungen  der  brittischen  Constitution  verlangen,  und
deren  Forderungen  sich  durch  gemäßigte  Zugeständnisse  nicht  befriedigen  lassen.
In  dieser  Frage  also  müsse  er  sich  und  seinem  Cabinet  freie  a  vorbehalten.
  Lord  Russel  dankt  dem  Grafen  Derby  für  den  maßvollen  Ton
seiner  Erklärung  (jedenfalls  verdiene  die  neue  Regierung  eine  retliche
Erprobung  und  diese  solle  ihr  werden)  und  spricht  die  Hoffnung  aus,  daß
England  mit  Frankreich  und  Rußland  zusammenwirken  werde  im  Interesse
des  Friedens  und  der  Unabhängigkeit  der  kleinern  Staaten  (independence
of  the  minor  states).

17.  Juli.  Unterhaus:  Auf  eine  Anfrage  an  den  Minister  des  Aus-20.



wärtigen,  ob  die  Regierung  wirklich  erklärt  habe,  die  Einverleibung
Hannovers  in  Preußen  nicht  dulden  zu  wollen,  antwortet  Lord
Stanley  ganz  kurz,  die  Nachricht  sei  völlig  grundlos.

„  Unterhaus:  Debatte  über  die  preußischen  Siege  in  Deutschland.
        <pb n="323" />
        England.  321

Dieselbe  zeigt  einen  totalen  Umschwung  der  öffentlichen  Meinung
in  England  zu  Gunsten  Preußens.

Laing  erklärt,  die  Doctrin  der  Nicht-Intervention  habe  seinen  vollen
Beifall.  aber  damit  seien  seine  Besorgnisse  noch  nicht  beschwichtigt.  Wenn  man
auch  nicht  offen  und  wissentlich  eine  Intervention  beginne,  könne  man  doch
unter  dem  verrätherischen  Scheine  der  Vermittlung  hineingerathen.  Wo  große
nationale  und  territoriale  Interessen  auf  dem  Spiele  stehen,  da  könne  nur
eine  an  die  Intervention  grenzende  Vermittlung  wirksam  sein  und  mit  einer
solchen  Vermittlung  laufe  man  Gefahr,  einen  faulen  Frieden  flicken  zu  helfen
und  den  Samen  künftiger  Kriege  im  politischen  Boden  zurückzulassen.  Wenn
England  sich  nicht  darein  menge,  werde  der  jetzige  continentale  Krieg  zur
Begründung  eines  unabhängigen  Italiens  und  eines  einheitlichen  Deutschlands
führen.  Horsman  erklärt,  daß  Preußen  und  Italien  allerdings  die  Friedensstörer
  gewesen  seien  und  gesteht,  daß  zu  Anfang  des  Krieges  seine  und
des  enlischen  Volks  Sympathien  ganz  und  gar  für  Oesterreich,  obwohl  nicht
gegen  Itallen  und  der  allgemeine  Wunsch  gewesen  sei,  die  Italiener  als
Sieger  in  Venedig  und  die  Oesterreicher  in  Berlin  zu  sehen.  Aber  die  letzten
Ereignisse  hätten  die  Ansichten  und  Wünsche  gänzlich  umgewandelt.  Auch
Gladstone  spricht  sich  dahin  aus,  daß  die  Entstehung  eines  einheitlichen
Deutschlands  im  Interesse  Englands  und  eines  wahren  europäischen  Gleichgewichts
  liege.  Nur  der  (ultramontane)  Sir  Bowyer  erklärt  sich  für
Oesterreich.  «

23.—25.Juli.GroßeKundgebungvordemHydeParkinLondon.
Die  Massen  reißen  die  Schranken  des  Parks  hinweg  und  dringen
trotz  der  Anstrengungen  von  1500  Polizeimännern  in  den  Park  ein.
Gewaltige  Aufregung.  Zahlreiche  Versammlungen  in  verschiedenen
Stadttheilen  erklären  sich  energisch  für  Parlamentsreform  und  gegen  die
Eingriffe  in  das  Versammlungsrecht.  Unterhandlungen  des  Ministers
des  Innern  Walpole  mit  dem  Präsidenten  der  Reformliga,  Beales.
Die  Regierung  zieht  Polizei  und  Militär  aus  Hyde  Park  zurück
und  der  Verwaltungsrath  der  Liga  beschließt,  auf  eine  weitere  Volksversammlung
  in  Hyde  Park  bis  nach  gerichtlichem  Austrag  der  Frage,
ob  es  gesetzlich  erlaubt  sei  oder  nicht,  zu  verzichten  und  eine  Volksversammlung
  nach  Islington  auszuschreiben.

27.  Ein  neuer  Versuch  einer  transatlantischen  Kabellegung  glückt:
der  am  15.  v.  M.  von  Valentia  abgegangene  Great  Eastern  langt
mit  dem  Kabelende  in  Neufoundland  an.

30.  „  Große  Reformdemonstration  in  Islington  (und  im  Victoria-Park).

2.  Aug.  Das  Unterhaus  bewilligt  die  Verlängerung  der  Suspension  der
Habeas-Corpus-Acte  für  Irland.

7.  „  Das  Unterhaus  nimmt  die  neue  Verbrecher-Auslieferungs-Bill  mit
Frankreich  in  dritter  Lesung  an.

10.  „  Schluß  der  Parlamentssession.  Der  Lordkanzler  verliest  die

Thronrede:
„  ..  J.  Moj.  hat  mit  lebhaftem  Interesse  den  Gang  des  Krieges  beobachtet,
  der  jüngst  einen  großen  Theil  des  europäischen  Festlands  erschütterte.

J.  M.  konnte  nicht  eine  gleichgültige  Zuschauerin  von  Ereignissen  bleiben,
welche  die  Stellung  von  Souveränen  und  Prinzen,  mit  denen  J.  M.  durch

21
        <pb n="324" />
        322  England.

die  innigsten  Verwandtschafts=  und  Freundschaftsbande  verknüpft  ist,  ernstlich
berühren;  aber  J.  M.  hielt  es  nicht  für  zweckdienlich,  sich  an  einem  Kampfe
zu  betheiligen,  in  welchem  weder  die  Ehre  ihrer  Krone  noch  das  Interesse
ihres  Volks  eine  thätige  Dazwischenkunft  von  ihrer  Seite  erheischte.  J.  M.
kann  nur  die  ernstliche  Hoffnung  aussprechen,  daß  die  Unterhandlungen,  die
gegenwärtig  zwischen  den  kriegführenden  Theilen  im  Gange  sind,  zu  einer
Ausgleichung  führen  werden,  die  den  Grund  zu  einem  sichern  und  dauernden
Frieden  legen  kann.  Eine  weitverzweigte  verrätherische  Verschwörung  zum
Umsturze  der  Autorität  J.  M.  in  Irland,  zur  Confiscirung  des  Eigenthums
  und  zur  Errichtung  einer  Republik,  welche  Verschwörung  ihren  Sitz
in  Irland  hatte,  aber  größtentheils  von  naturalisirten  Bürgern  eines  fremden
und  befreundeten  Staates  genährt  wurde,  zwang  J.  M.  zu  Anfang  der  gegenwärtigen
  Session  einer  von  ihrem  Vertreter  in  Irland  empfohlenen  Maßregel
  ihre  Sanction  zu  geben  und  die  Gültigkeit  der  Habeas-Corpus-Acte
für  jenen  Theil  des  Königreichs  zeitweilig  aufzuheben.  Diese  mit  Festigkeit,
aber  Mäßigung  von  der  irischen  Executive  durchgeführte  Maßregel  hatte  die
Wirkung,  jede  äußerliche  Kundgebung  verrätherischer  Plane  zu  unterdrücken.
und  den  größern  Theil  jener  fremden  Agenten,  welche  die  Verschwörung
hauptsächlich  geschürt  hatten,  zur  Entfernung  aus  Irland  zu  veranlassen.
Die  Führer  dieser  Bewegung  jedoch  ließen  sich  nicht  abschrecken,  ihre  verbrecherischen
  Anschläge  außerhalb  der  Grenzen  des  brittischen  Königreichs  weiter
zu  betreiben.  Sie  machten  sogar  den  Versuch,  vom  Gebiete  der  Vereinigten
Staaten  Amerika's  aus  die  friedlichen  Unterthanen  J.  M.  in  ihren  nordamerikanischen
  Provinzen  zu  überfallen.  Dieser  Invasionsversuch  diente  indessen
  nur  dazu,  die  Loyalität  und  Ergebenheit  der  Unterthanen  J.  M.  in
jenen  Provinzen,  die  ohne  Unterschied  des  Glaubens  oder  der  Abstammung
sich  zum  Schutze  ihres  Souveräns  und  Landes  vereinigten,  in  das  stärkste
Licht  zu  stellen.  Er  diente  ferner  dazu,  die  Loyalität  und  gewissenhafte  Achtung
  internationaler  Rechte  zu  zeigen,  welche  die  Regierung  der  Vereinigten
Staaten  an  den  Tag  legte,  deren  thätige  Dazwischenkunft  jeden  Versuch  zur  Invasion
  eines  befreundeten  Staats  unterdrückte  und  vorzugsweise  dazu  beitrug,
J.  M.  Gebiet  vor  dem  Uebel  eines  Raubzugs  zu  bewahren.  Es  gereicht
I.  M.  zu  lebhafter  Befriedigung,  dem  Lande  und  der  Welt  überhaupt  zur
erfolgreichen  Vollbringung  des  großen  Unternehmens,  wodurch  Europa  und
Amerika  mittelst  eines  elektrischen  Telegraphen  in  Verbindung  gesetzt  sind,
Glück  wünschen  zu  können.  Es  ist  kaum  möglich,  die  ganze  Fülle  der  Wohlthaten
  zu  ermessen,  welche  dieser  glänzende  Triumph  wissenschaftlichen  Unternehmungsgeistes
  der  Menschheit  erweisen  wird,  und  es  gereicht  J.  M.  zum
Vergnügen,  zu  erkennen  zu  geben,  wie  sehr  sie  die  Privatenergie  zu  würdigen
  weiß,  der  es  ungeachtet  wiederholter  Mißerfolge  und  Entmuthigungen
endlich  beim  zweiten  Versuch  gelungen  ist,  eine  unmittelbare  Verbindung
zwischen  den  zwei  Continenten  herzustellen.  J.  M.  hegt  die  Zuversicht,  daß
kein  Hinderniß  mehr  den  Ersolg  dieses  großen  Unternehmens  unterbrechen
werde,  welches  ohne  Zweifel  dazu  angethan  ist,  die  Bande,  die  J.  M.  nordamerikanische
  Colouien  an  das  Mutterland  knüpfen,  noch  enger  zu  ziehen  und
jenen  ungehemmten  Verkehr  und  jene  freundliche  Gesinnung  zu  fördern,  von
der  es  höchst  wünschenswerth  ist,  daß  sie  zwischen  J.  M.  Landen  und  der
großen  Republik  der  Vereinigten  Staaten  herrsche..

Der  vereitelten  Parlamentsreform  wird  in  der  Thronrede  mit
keinem  Worte  gedacht,  ebenso  wenig  Jamaicas.  —  Das  einzige
einen  liberalen  Fortschritt  bezeichnende  Gesetz,  das  in  der  Session
zu  Stande  gekommen,  ist  die  Abschaffung  des  parlamentarischen
Katholikeneides.

24.  Aug.  Der  Ex-Gouverneur  von  Jamaica,  Eyre,  wird  in  Southampton
        <pb n="325" />
        England.  323

durch  ein  Bankett  gefeiert.  Heftige  Aufregung.  Leidenschaftliche
Parteiung  für  und  wider  Cyre.
27.  Aug.  Massendemonstrationen  in  Birmingham  für  die  Parlamentsreform.

  Resolution  für  allgemeines  Stimmrecht.  Auch  Bright  ererklärt
  sich  dafür.

8.  Sept.  Auch  das  voriges  Jahr  gerissene  transatlantische  Kabel  langt
wieder  aufgefischt  glücklich  in  Neufoundland  an.

24.  „  Massendemonstration  in  Manchester  für  die  Parlamentsreform.
Resolution  für  allgemeines  Stimmrecht.

8.  Oct.  Massendemonstration  in  Leeds.  Spaltung  zwischen  den  gemäßigten
  Parlamenksreformern  und  den  radicaleren  Führern  der  Reformliga.
  Resolutionen  für  allgemeines  Stimmrecht.

—  „  Er  bilden  sich  freie  Vereine,  um  Eyre  wegen  der  Regermetzeleien
in  Jamaica  vor  Gericht  zu  ziehen,  und  wieder,  um  ihn  dagegen  zu
unterstützen.  An  der  Spitze  der  beiden  Comité  stehen  die  gefeierten
Namen  Stuart  Mill  gegen  und  Carlyle  für  Enyre.

16.  „  Massendemonstration  in  Glasgow  für  die  Parlamentsreform.
Resolutionen  für  allgemeines  Stimmrecht.
„  ,„  (Jamaica).  Zusammentritt  der  neuen  gesetzgebenden  Versammlung
  und  Verkündigung  der  neuen  Verfassung.  Der  grausame
  Profoß  Ramsay  und  drei  andere,  wegen  barbarischer  Peitschung
  unschuldiger  Personen  vom  Attorney  General  angeklagte
Personen  werden  von  der  aus  Pflanzern  und  ihren  Buchhaltern
bestehenden  Jury  freigesprochen.
„  (Canaday).  Von  den  in  Folge  des  Fenier-Putsches  zu  Anfang
Juni  Verhafteten  werden  der  Fenier-Priester  M'Mahon  und  der
Fenieroberst  Lyunch  zum  Tode  verurtheilt.

30.  „  Bankett  in  Dublin  zu  Ehren  Brights.  Die  liberalen  Irländer
schließen  sich  fester  an  die  englische  Reformpartei  an.

27.

17.  Nov.  Große  Volksversammlung  in  Edinburg  für  die  Parlamentsreform.
  Resolutionen  für  allgemeines  Stimmrecht.

—  „  Bewegung  in  der  Staatskirche.  Heftige  Polemik  für  und  gegen
den  sog.  Ritualismus.

—  Dec.  Neue  Verhaftungen  von  Feniern  in  Irland.  Außer  Stadt
und  Grasschaft  Limerik  werden  auch  die  Grasschaften  Kildare,
Majo  und  Clare  in  Belagerungszustand  gesetzt.  Die  Küsten
werden  durch  Schiffe  bewacht,  die  Polizeimacht  wird  mit  Hinterladern
  bewaffnet,  selbst  in  England  Milizen  für  eventuelle  Fälle
vorbereitet.

217
        <pb n="326" />
        324  England.

4.  Dec.  Massendemonstration  in  London  für  die  Parlamentsreform.
Dieselbe  fällt  weniger  zahlreich  aus  als  erwartet  war,  imponirt  aber
durch  Entschlossenheit  und  musterhafte  Ordnung.

14.  „  Die  Trades-Unions  beschließen  auf  die  Eröffnung  des  Parlaments
  eine  neue  Massendemonstration  für  Parlamentsreform  zu
veranstalten.
        <pb n="327" />
        4.  Frankreich.

2.  Jan.  Der  Gesandte  in  Florenz,  v.  Malaret,  berichtet  dem  Minister
des  Auswärtigen,  Drouyn  de  I'Huys,  über  eine  Unterredung  mit
dem  italienischen  Ministerpräsidenten  Lamarmora  bezüglich  der  römischen

  Frage:

„  Se.  Exc.  hat  mir  gesagt,  daß,  da  Italien  sich  verpflichtet  habe,
den  Vertrag  vom  15.  Sept.  redlich  zur  Ausführung  zu  bringen,  Niemanden
das  Recht  zustehe,  anzunehmen,  daß  die  Regierung  des  Königs  die  Absicht
hege,  ihr  Wort  nicht  zu  halten.  Er  fügte  überdieß  hinzu,  daß  es  ihm  durchaus
  nicht  schwierig  sei,  noch  einmal  wieder  zu  erklären,  daß  er,  ohne  irgend
eine  Ausnahme,  die  Pläne  und  die  Gefinnungen,  welche  man  der  Regierung
des  Königs  von  Italien  beilege,  ableunne  .  Ich  machte  darauf  aufmerksam,
  daß  in  Folge  der  Unzulänglichkeit  oder  der  Unsicherheit  der  Mehrheit
die  Gewalt,  streng  genommen,  in  minder  altconservative  Hände,  als  diejenigen,
die  sie  jetzt  ausüben,  gelangen  könnte  und  daß,  in  der  Voraussetzung,  daß
die  Vollziehung  der  durch  den  Vertrag  vom  15.  Sept.  eingegangenen  Verbindlichkeiten
  eines  Tages  Männern  anvertraut  werden  dürfte,  die  diesen
internationalen  Act  bekämpft  haben,  es  zeitgemäß  sein  könne,  nochmals  die
Tragweite  der  fortan  unwiderruflichen  Verpflichtungen  festzustellen,  denen  sich
keine  italienische  Regierung  in  keinem  Falle  und  unter  keinem  Vorwande
entziehen  könne  ..  .  Kurz  zusammengefaßt,  habe  ich  noch  einmal  constatirt:
7  daß  wir  im  Widerspruch  mit  dem,  was  täglich  in  der  italienischen  Presse
(lelbstoerständlich  außerhalb  der  Regierung)  gedruckt  wird,  bei  Unterzeichnung
des  Vertrages  vom  15.  Sept.  beabsichtigten,  das  gleichzeitige  Bestehen
zweier  besonderer  Souveränetäten  in  Italien  zu  sichern,  nämlich
derjenigen  des  Papstes,  auf  die  Ausdehnung  beschränkt  die  sie  jetzt  einnimmt,
und  der  des  Königreichs  Italien.  2)  Daß  die  Worte:  „moralische  Mittel“,
mit  welchen  man  etwas  Mißbrauch  getrieben  hat,  für  uns  die  Ueberzeugung.
den  Geist  der  Versöhnlichkeit,  den  Einfluß  der  moralischen  und  materiellen
Interessen,  die  Wirkung  der  Zeit  bedeuten,  welche  dereinst,  indem  sie  die  Leidenschaften
  beschwichtigt,  die  Hindernisse  verschwinden  machen  wird,  die  sich
bis  jetzt  der  Aussöhnung  einer  augenscheinlich  katholischen  Macht  mit  dem
Oberhaupte  des  Katholizismus  in  den  Weg  stellen.  3)  Endlich,  daß  Frankreich
  sich  für  alle  Eventualitäten,  die  im  Vertrage  nicht  vorgesehen  sind,  in
sormeller  Weise  die  absoluteste  Freiheit  seines  Handelns,  ohne  Beschränkung
irgend  welcher  Art,  vorbehalten  hat.“
        <pb n="328" />
        326  Frankrtich.

9.  Jan.  Eine  Depesche  des  Hrn.  Drouyn  de  l'Huys  an  den  franzöfischen
Gesandten  in  Washington  beantwortet  die  Depesche  des  Hrn.  Seward
vom  6.  December  1865  (siehe  Jahrgang  1865  S.  364)  dahin,
daß  er  von  der  Unionsregierung  die  Zusicherung  „stricter  Neutralität"
  gegenüber  Mexico  verlange,  um  darauf  hin  mit  dem  Kaiser
Maximilian  über  den  Rückzug  der  franz.  Expeditionsarmee  eine
Uebereinkunft  zu  treffen:

„..  In  wenigen  Worten,  Hr.  Marquis,  die  Vereinigten  Staaten  erkennen
  das  Recht  an,  welches  wir  hatten,  mit  Mexico  Krieg  zu  führen;  anderseits
  geben  wir,  wie  sie,  das  Princip  der  Nichtintervention  zu.
Diese  doppelte  Thatsache  scheint  mir  die  Elemente  eines  Einverständnisses  in
sich  zu  schließen.  Das  Recht,  Krieg  zu  führen,  welches,  wie  Herr  Seward
erklärt,  einer  jeden  souveränen  Nation  zukommt,  schließt  das  Recht  in  sich,
die  Erfolge  des  Krieges  zu  sichern.  Wir  sind  keincswegs  einzig  und  allein
bis  über  den  Ocean  gegangen  mit  der  Absicht,  unfre  Macht  zu  beweisen  und
der  mexicanischen  Regierung  eine  Züchtigung  beizubringen.  Nach  einer  Reihe
nutzloser  Reclamationen  mußten  wir  Garantien  verlangen  gegen  die  Wiederkehr
  von  Gewaltthätigkeiten,  unter  denen  unsere  Landsleute  so  grausam  gelitten
  hatten,  und  diese  Garantien  konnten  wir  nicht  erwarten  von  einer  Regierung,
  deren  Treulosigkeit  (manvaise  fol)  wir  bei  so  manchen  Gelegenheiten
  constatirt  hatten.  Wir  finden  sie  heule  in  der  Errichlung  einer  regelmäßigen
  Macht,  die  sich  geneigt  zeigt,  ihre  eingegangenen  Verpflichtungen
redlich  zu  halten.  In  dieser  Beziehung  hoffen  wir,  daß  das  berechtigte  Ziel
unserer  Expedition  bald  erreicht  sein  wird,  und  wir  bestreben  uns,  mit  dem
Kaiser  Maximilian  die  Uebereinkünfte  zu  treffen,  welche,  indem  sie  unsern
Interessen  und  unserer  Würde  Genüge  leisten,  uns  gestatten,  die
Rolle  unserer  Armee  auf  mexicanischem  Boden  als  beendet  anzusehen.  Der
Kaiser  hat  mich  beauftragt,  in  diesem  Sinne  an  seinen  Gesandten  in  Mexico
zu  schreiben.  Wir  treten  somit  wieder  in  das  Princip  der  Nichtintervention
  zurück,  und  von  dem  Augenblick  an,  wo  wir  es  als  Richtschnur
  unsers  Verfahrens  annehmen,  gebietet  uns  unser  Interesse  nicht  minder
als  unsere  Ehre,  von  Allen  die  gleiche  Anwendung  desselben  zu
fordern.  Im  Vertrauen  auf  den  Geist  der  Billigkeit,  der  das  Cabinet  von
Washington  beseelt,  erwarten  wir  von  ihm  die  Versicherung,  daß  das  amerikanische
  Volk  dem  Gesetz  entspreche,  auf  welches  es  sich  beruft,  indem  es  bezüglich
  Mexico's  eine  stricte  Neutralität  beobachtet.  Wenn  Sie  mich
über  den  Beschluß  der  Regierung  der  Ver.  Staaten  in  Betreff  dieser  Sache
werden  unterrichtet  haben,  werde  ich  im  Stande  sein,  Ihnen  das  Resultat  unfrer

Unterhandlungen  mit  dem  Kaiser  Maximilian  wegen  der  Rückkehr  unserer
Truppen  mittheilen  zu  können.  Ich  ersuche  sie,  Herrn  Seward  eine  Abschrift
dieser  Depesche  zu  übergeben  als  Antwort  auf  seine  Mittheilung  v.  6.  Dec.
und  ihn  zu  bitten,  sie  dem  Hrn.  Präsidenten  Johnson  vorzulegen,  und  ich
beziehe  mich  mit  Zuversicht  in  Betreff  der  Würdigung  der  Betrachtungen,  die
sie  enthält,  auf  die  tradilionellen  Gefühle,  an  die  der  Hr.  Staatssecrekär  der
Union  in  seiner  Note  erinnerte."“

15.  „  Baron  Seillard  geht  in  außerordentlicher  Mission  an  den  Kaiser
Maximilian  nach  Merico  ab.

22.  „  Eröffnung  der  Kammern.  Die  Thronrede  des  Kaisers  tritt  dem
Verlangen  der  „unruhigen  Geister“  nach  einer  Ausdehnung  der
politischen  Freiheiten  mit  Entschiedenheit  entgegen:

„Die  Eröffnung  der  legislativen  Session  gestattet  mir,  in  bestimmten
Zeiträumen  die  Lage  des  Kaiserreichs  Ihnen  vorzuführen  und  Ihnen  meine
Gedanken  auszudrücken.  Wie  in  den  früheren  Jahren  werde  ich  mit  ihnen
        <pb n="329" />
        Franbreich.  327

die  Hauptfragen,  welche  unser  Land  interessiren,  einer  Prüfung  unterziehen.
Auswärts  scheint  der  Friede  überall  gesichert  zu  sein,  denn  überall  sucht  man
nach  Mitteln,  um  in  freundschaftlicher  Weise  die  Schwierigkeiten  zu  lösen,
anstatt  sie  mit  den  Wassen  zu  zerhauen.  Die  Vereinigung  der  englischen  und
der  französischen  Flotte  in  denselben  Häfen  hat  dargethan,  daß  die  auf  dem
Schlachtfelde  geknüpften  Beziehungen  sich  nicht  abgeschwächt  haben.  Die  Zeit
hat  die  Uebereinstimmung  beider  Länder  nur  noch  verstärkt.  In  Bezug  auf
Deutschland  ist  es  meine  Absicht,  auch  fernerhin  eine  Neutralitätspolitik
beizuhalten,  die,  ohne  uns  zeitweise  zu  hindern,  Kummer  oder  Freude  zu
empfinden,  uns  dennoch  den  Fragen  fremd  läßt,  in  welchen  unsere  Inleressen
nicht  unmittelbar  ins  Spiel  kommen.  Beinahe  von  allen  Ländern  Europa's
anerkannt,  hat  Italien  seine  Einheit  dadurch  bethätigt,  daß  es  in  dem
Mittelpunkt  der  Halbinsel  seine  Hauptstadt  errichtete.  Wir  haben  Grund,
auf  die  germissenhafte  Erfüllung  des  Vertrags  vom  15.  Sept.  und  auf  die
unerläßliche  Aufrechterhaltung  der  Macht  des  heil.  Vaters  zu  zählen
In  Merico  befestigt  sich  die  durch  den  Willen  des  Volkes  gegründete
  Regierung;  die  Dissidenten  baben,  besiegt  und  zersprengt,
keinen  Führer  mehr;  die  nationalen  Truppen  haben  ihre  Tapferkeit  bewiesen
und  das  Land  hat  Bürgschaften  für  die  Ordnung  und  Sicherheit  gefunden,
welche  seine  Hülfsquellen  entwickelt  und  seinen  Handel  mit  Frankreich  allein
von  21  auf  71  Millionen  gebracht  haben.  Wie  ich  voriges  Jahr  die  Hoffnung
  ausdrückte,  geht  unsere  Expedition  ihrem  Ende  entgegen.  Ich  beneyme
mich  (Je  m'entends)  mit  dem  Kaiser  Maximiliau,  um  den  Zeitpunkt  für
die  Abberufung  unserer  Truppen  festzusetzen,  damit  deren  Rückkehr  ohne  Gefährdung
  der  französischen  Interessen,  zu  deren  Vertheidigung  wir  in  dieses
serne  Land  uns  begeben  haben,  vor  sich  gehe.  Siegreich  aus  einem  furchtbaren
  Kampf  hervorgegangen,  hat  Nordamerika  seine  ehemalige  Union  wieder
hergestellt  und  die  Abschaffung  der  Sclaverei  feierlich  verkündigt.  Frankreich,
das  kein  edles  Blatt  seiner  Geschichte  vergißt,  hegt  aufrichtige  Wünsche  für
das  Gedeihen  der  großen  amerikanischen  Republik  und  für  den  Fortbestand
von  beinahe  hundertjährigen  freundschaftlichen  Beziehungen.  Die  durch  das
Verweilen  unserer  Armee  auf  mexicanischem  Boden  in  den  Ver.  Staaten
hervorgerusene  Bewegung  wird  sich  vor  der  Freimüthigkeit  unserer  Erklärungen
  beschwichtigen.  Das  amerikanische  Volk  wird  begreifen,  daß  unsere  Expedition,
  zu  der  wir  es  eingeladen  hatten,  seinen  Interessen  nicht  zuwiderlief.
Zwei  Nationen,  die  gleich  sehr  auf  ihre  Unabhängigkeit  eifersüchtig  sind,  sollen
jeden  Schritt  vermeiden,  der  ihre  Würde  und  ihre  Ehre  mit  ins  Spiel  ziehen
  könnte.  Im  Innern  hat  mir  die  Ruhe,  die  zu  herrschen  nicht  aufgehört
hat,  gestattet,  Alg  eri  n  zu  besuchen,  wo,  das  hoffe  ich,  meine  Gegenwart
nicht  unnütz  gewesen  sein  wird,  die  Interessen  zu  beruhigen,  und  die  Racen
einander  zu  nähern.  Meine  Entsernung  von  Frankreich  hat  übrigens
bewiesen,  daß  ich  durch  ein  ofsenes  Herz  und  einen  erhabenen  Geist  erfetzt
werden  konnte.  Unsere  Institutionen  fungiren  inmitten  befriedigter  und  vertrauensvoller
  Bevölkerungen.  Die  Municipalwahlen  sind  mit  der  größten
Ordnung  und  der  vollständigsten  Freiheit  vorgenommen  worden.  Da  der
Bürgermeister  in  der  Gemeinde  der  Repräsentant  der  Centralgewalt  ist,  so
hat  die  Verfassung  mir  das  Recht  verliehen,  ihn  unter  den  Bürgern  zu  wählen.
  Aber  die  Wahl  verständiger  und  ergebener  Männer  hat  mir  fast  überall
erlaubt,  den  Bürgermeister  aus  den  Mitgliedern  der  Municipalräthe  zu  wählen.
  Das  Gesetz  über  die  Coalitionen,  welches  einige  Befürchtungen
hervorgerufen  hatte,  ist  mit  einer  großen  Unparteilichkeit  Seitens  der  Regierung
zur  Ausführung  gebracht  worden  und  mit  Mäßigung  seitens  der  dabei  Betheiligten.
Die  so  verständige  Arbeiterklasse  hat  begriffen,  daß  je  mehr  Leichtigkeit  man
ihr  zuerkannte,  ihre  Interessen  zu  erörtern,  sie  um  so  mehr  gehalten  war,  die
Freiheit  eines  Jeden  und  die  Sicherheit  aller  zu  achten.  Die  Untersuchung
über  die  cooporativen  Gesellschaften  hat  gezeigt,  wie  gerecht  die
        <pb n="330" />
        328

Frankreich.

Grundlagen  des  Gesetzes  waren,  welches  ihnen  über  diesen  wichtigen  Gegenstand
  vorgelegt  worden  ist.  Das  Gesetz  wird  die  Errichtung  zahlreicher  Associationen
  zum  Vortheil  der  Arbeit  und  der  Voraussicht  des  Alters  (prévovence)
  erlauben.  Um  ihre  Entwicklung  zu  begünstigen,  habe  Ich  beschlossen,
daß  die  Befugniß  sich  zu  versammeln  allen  denjenigen  zuerkannt  wird,  welche
außerhalb  der  Politik  über  ihre  industriellen  und  commerciellen  Interessen
sich  berathen  wollen.  Diese  Befugniß  wird  nur  durch  die  Garantie  begrenzt
werden,  welche  die  öffentliche  Ordnung  erheischt.  Der  Zustand  unserer
Finanzen  wird  ihnen  zeigen,  daß  wenn  die  Einnahmen  ihrem  aufsteigenden
  Fortschritt  folgen,  die  Ausgaben  sich  einer  Abnahme  zuneigen.  Im  neuen
Budget  sind  die  zufälligen  und  auberordentlichen  Hülfsquellen  durch  normale
und  permanente  Hülfsquellen  ersetzt  worden;  das  Gesetz  über  die  Schuldentilgung,
  welches  ihnen  vorgelegt  werden  wird,  wird  diese  Institution  mit
gewissen  Einkünften  versehen  und  den  Gläubigern  des  Staats  neue  Garantie
geben.  Das  Gleichgewicht  des  Budgets  ist  durch  einen  Ueberschuß  an  Einkünften
  gesichert.  Um  zu  diesem  Resultat  zu  gelan  gen,  haben  der  Mehrzahl
der  öffentlichen  Dienstzweige  Ersparnisse  auferlegt  werden  müssen,  unter
Anderm  auch  dem  Departement  des  Krieges.  Da  die  Armee  auf
dem  Friedensfuß  ist,  so  blieb  nur  die  Alternative,  entweder  die  Cadres  oder
den  Efsectivbestand  zu  reduriren.  Diese  letztere  Maßregel  war  unthunlich,
denn  die  Regimenter  zählten  kaum  die  nöthige  Zahl  von  Soldaten;  das
Wohl  des  Dienstes  rieth  sogar  dazu,  sie  zu  vermehren.  Indem  wir  die
Cadres  von  220  Compagnien,  von  46  Schwadronen,  von  40  Batterien  aufheben,
  aber  indem  wir  die  Soldaten  unter  die  bestehenden  bleibenden  Compagnien
und  Schwadronen  vertheilten,  haben  wir  unsere  Regimenter  eher  gestärkt  als
geschwächt.  Als  natürlicher  Wächter  der  Interessen  der  Armce  hätte  ich  diese
Reduction  nicht  zugegeben,  wenn  sie  unsere  Militärorganisation  hätten  verändern
  oder  die  Existenz  von  Männern  hätte  zertrümmern  müssen,  deren
Dienst  und  deren  Ergebenheit  ich  habe  würdigen  gelernt.  Die  Beibehaltung
à  la  suite  aller  Ofsficiere  ohne  Truppen  comprommittirt  keine  Zukunft  und
die  Administration  wird  in  den  administrativen  Carrieren  der  Offiziere  und
Unteroffiziere,  wesche  sich  dem  Zeitpunkt  ihres  Avancements  nähern,  bald  die
regelmäßige  Bewegung  des  Avancements  wieder  herstellen;  alle  Interessen
werden  sich  so  garantirt  finden  und  das  Vaterland  wird  sich  nicht  denen
gegenüber  undankbar  gezeigt  haben,  welche  ihr  Blut  für  dasselbe  vergießen.
.  JInmitten  diefes  stets  wachsenden  Gedeihens,  möchten  unstäte  Geister
(esprits  inqulets)  unter  dem  Vorwande,  den  freisinnigen  Gang  der  Regierung
  zu  beschleunigen,  dieselbe  in  ihrer  Bewegung  hemmen,  indem  sie  ihr
jede  Krast  und  jede  Initiative  nehmen.  Sie  bemächtigen  sich  eines  von  mir
dem  Kaiser  Napoleon  I.  entlehnten  Wortes,  und  verwechseln  die  Unbeständigkeit
  mit  dem  Fortschritt.  Indem  der  Kaiser  sich  für  die  Nothwendigkeit  der  allmähligen
  Vervollkommnung  der  merschlichen  Einrichtungen  erklärte,  wollte
er  damit  sagen,  daß  die  einzigen  dauerhaften  Veränderungen  die  sind,  welche
mit  Hilfe  der  Zeit  durch  Verbesserung  der  öffentlichen  Sitten  vor  sich  gehen.
Diese  Verbesserungen  werden  sich  aus  der  Beschwichtigung  der  Leidenschaften
und  nicht  aus  unzeitigen  Umänderungen  in  unsern  Grundgesetzen  ergeben.
Welcher  Vortheil  kann  in  der  That  darin  liegen,  den  folgenden  Tag  das
wieder  anzunehmen,  wis  man  am  Tage  vorher  zurückgewiesen  hatte?  Die
Verfassung  von  1852,  die  der  Genehmigung  des  Volkes  unterbreitet  wurde,
unternahm  es,  ein  vernünftiges  und  auf  das  gerechte  Gleichgewicht  zwischen
den  verschiedenen  Staatsgewalten  weislich  berechnetes  System  zu  begründen.
Sie  hält  sich  gleich  fern  von  zwei  ertremen  Situationen.  Mit  einer  Kammer,
als  Herrin  des  Geschickes  der  Minister,  ist  die  Executivgewalt  ohne  Autorität
und  ohne  nachhaltigen  Zusammenhang  (sans  esprit  de  suite);  sie  ist  dagegen
  ohne  Controle,  wenn  die  aus  der  Wahl  hervorgegangene  Kammer  nicht
Unabhängig  und  im  Besitze  der  ihr  gebührenden  Vorrechte  ist.  Unsere  consti-
        <pb n="331" />
        Frankreich.  329

tutionellen  Formen,  die  eine  gewisse  Aehnlichkeit  mit  denen  der  Ver.  Staaten
haben,  sind  deßhalb  nicht  mangelhaft,  weil  sie  sich  von  denen  Englands  unterscheiden.
  Jedes  Volk  soll  die  seinem  Genius  und  seiner  Ueberlieferungen
entsprechenden  Einrichtungen  haben.  Gewiß  hat  jede  Regierung  ihre  Fehler,
aber  werse  ich  einen  Blick  auf  die  Vergangenheit,  so  kann  ich  mit  froher
Genugthuung  sagen,  daß,  nach  Verlauf  von  14  Jahren,  Frankreich  nach
Außen  geachtet,  im  Innern  ruhig  ist,  daß  es  keine  politischen  Gefangenen  in
seinen  Kerkern  und  keine  Verbannten  außerhalb  seiner  Grenzen  hat.  Hat
man  nicht  seit  achtzig  Jahren  über  die  Regierungstheorien  discutirt?  Ist  es
nicht  heute  nützlicher,  die  practischen  Mittel  zu  suchen,  das  moralische  und
materielle  Schicksal  des  Volkes  besser  zu  machen?  Bestreben  wir  uns  überall
mit  der  Erleuchtung  —  die  gesunden  öconomischen  Doctrinen,  die  Liebe  zum
Guten  und  die  religiösen  Principien  zu  verbreiten;  suchen  wir  durch  die
Freiheit  der  Transactionen  das  schwierige  Problem  der  gerechten  Vertheilung
der  productiven  Kräfte  zu  lösen,  und  streben  wir  darnach,  die  Bedingungen
der  Arbeit  auf  dem  Felde  wie  in  den  Werkstätten  zu  bessern.  Wenn  alle
Franzosen,  die  heute  mit  den  politischen  Rechten  versehen  sind,  durch  die  Erziehung
  aufgeklärt  sein  werden,  so  werden  sie  ohne  Mühe  die  Wahrheit  unterscheiden
  und  sich  nicht  von  betrügerischen  Theorien  verführen  lassen;  wenn
alle  diejenigen,  welche  in  den  Tag  hinein  leben,  gesehen  haben  werden,  wie
der  Vortheil  zuwächst,  den  eine  emsige  Arbeit  verschafft,  so  werden  sie  die
festen  Unterstützer  einer  Gesellschaft  sein,  die  ihr  Wohlergehen  und  ihre  Würde
garantirt;  endlich  wenn  Alle  von  Kindheit  an  diese  Grundsätze  des  Glaubens
und  der  Moral  erhalten  haben,  die  den  Menschen  in  seinen  eigenen  Augen
erheben,  so  werden  sie  wissen,  daß  über  dem  menschlichen  Verstande,  über  den
Bestrebungen  der  Wissenschaft  und  der  Vernunft  ein  erhabener  Wille  besteht,
welcher  die  Geschicke  der  Individuen  wie  diejenigen  der  Völker  lenkt.“

Das  den  Kammern  vorgelegte  „Exposé  über  die  Lage  des  Kaiserreichs
  "  (Blaubuch)  sagt  bezüglich  der  Stellung  Frankreichs  zu  Deutschland:
  „.  Die  von  Frankreich  sowohl  Dänemark  als  Deutschland  gegenüber
befolgte  Politik  wurde,  wie  sie  es  verdiente,  von  diesen  Mächten  selbst  gewürdigt.
  Das  Kopenhagener  Cabinet  hat  die  Gründe,  welche  uns  bestimmte,
nicht  verkannt,  und  hat  alle  Gelegenheit  ergrissen,  um  der  Loyalität  unserer
Haltung  während  des  Kriegs,  sowie  auch  unsern  freundschaftlichen  und  wohlwollenden
  Bemühungen,  um  dessen  Folgen  zu  mildern,  seine  Anerkennung
zu  bezeugen.  Deutschland  seinerseitks  konnte  wahrnahmen,  daß  wir  alten  Vorurtheilen
  zuwider  von  keinem  böswilligen  Gefühl  gegen  dasselbe  beseelt  seien,
und  wir  können  uns  über  die  Gesinnung  der  verschiedenen  deutschen  Staaten,
sowohl  in  den  direct  mit  ihnen  verhandelten  Fragen,  als  auch  in  den  allgemeinen
  Angelegenheiten,  nur  lobend  aussprechen“.  Was  die  Stellung  der  beiden
deutschen  Großmächte  zu  den  Herzogthümern  betrifft,  so  hebt  die  Darlegung
nachdrücklich  hervor,  daß  der  Charakter  der  Stipulationen  von  Wien  (Gastein  7)
wesentlich  provisorisch  sei.  Die  französische  Regierung  hege  den  Wunsch,  daß
„in  dieser  Angelegenheit  endlich  eine  Verständigung  in  dem  von  ihr  schon  von
Anbeginn  an  kundgegebenen  Sinn  erfolgen  möge.“  Ueber  die  römische
Frage  wird  gesagt:  „.  Da  die  Regierung  des  Königs  Victor  Emanuel
die  Bedingung,  welche  der  Ausgangspunkt  des  Uebereinkommens  war  (Verlegung
  der  Hauplstadt)  erfüllt  hatte,  so  schien  uns  der  Augenblick  gekommen
zu  sein,  mit  der  Räumung  des  päpstlichen  Gebiets  zu  beginnen.  Das  allmähliche
  Heimkehren  unserer  Truppen  in  kleinern  Abtheilungen  war  immer
als  die  für  den  heil.  Siuhk  günstigste  Combination  angesehen  worden.  Man
vermied  auf  diese  Weise  die  Erschütterungen,  welche  ihr.  gleichzeitiger  Abzug
hätte  hervorbringen  können.  Außerdem  hatte  diese  Maßregel  einen  andern
Vortheil:  indem  man  die  französischen  Occupationstruppen  auf  eine  gewisse
Anzahl  von  Punkten  zusammenzog,  und  die  geräumten  Provinzen  der  Obhut
der  päpstlichen  Armee  überließ,  gewöhnt  man  diese  daran,  sich  allein  zu
        <pb n="332" />
        330

Frankreich.

genügen.  Se.  Heiligkeit  hat  diese  Bestimmungen  genehmigen  wollen  und
uns  danken  lassen  für  die  Fürsorge,  durch  die  sie  eingegeben  waren.
Die  römische  Curie  beschäftigt  sich  mit  Vermehrung  des  Effectivbestands
ihrer  Armee  und  sucht  sich  in  Stand  zu  setzen,  selber  für  die  Aufrechterhaltung
  der  inneren  Ruhe  im  ganzen  Lande  zu  sorgen.  Wir  haben  ihr  unsere
Mithülfe  zur  Erleichterung  der  Anwerbungen  und  zur  Organisation  ihrer
Streitkräfte  angeboten.  Durch  Art.  4  der  Convention  vom  15.  Sept.  hat
Italien  sich  bereit  erklärt,  einen  verhältnißmäßigen  Theil  der  ehemaligen
römischen  Schuld  zu  übernehmen.  Die  kaiserliche  Regierung  wünschte  der
römischen  Curie  die  Vortheile  dieser  Clausel  zuzusichern.  Die  Schwierigkei#t
bestand  in  der  Ausfindigmachung  von  Ausdrücken  für  einen  Compromiß,  der
von  Seiten  des  Papfstes  keine  Verzlchtleistung  auf  seine  früheren  Vorbehalte
bedinge.  Das  französische  Cabinet  hofst  bald  in  Gemeinschaft  mit  dem  Cabinect
  von  Florenz  zu  einer  Versiändigung  zu  gelangen,  welche  der  beil.
Eäuhl.  ohne  irgendein  Opfer  für  seine  Würde  zu  bringen,  wird  annehmen
önnen.  ..“

24.  Jan.  Gesetzgebender  Körper:  Die  Regierung  zieht  den  vorjährigen,

25.

29.

31.

1

selbst  von  der  Majorität  so  übel  aufgenommenen  Gesetzesentwurf
bez.  außerordentliche  öffentliche  Arbeiten  förmlich  zurück.

„  Eine  Dep.  des  Herrn  Drouyn  de  l'Huys  nach  Washington  lehnt

jede  Verantwortlichkeit  der  französischen  Regierung  für  eine  Reihe
von  Maßregeln  der  kais.  mexicanischen  Regierung,  über  welche  sich
das  Cabinet  von  Washington  durch  seinen  Gesandten  in  Paris  beschwert
  hatte,  ab,  zumal  dieselben  größtentheils  rein  innere  Angelegenheiten
  Mexico's  beträfen,  die  „keinen  Beschwerdegrund  abgeben,
für  welche  eine  auswärtige  Regierung  Rechenschaft  verlangen  könnte:

„..Wenn  man  jedoch  in  Washington  hierüber  anders  denken  solle,  so

begreife  ich,  daß  man  über  die  Mittel  etwas  in  der  Ungewißheit  sein
könnte,  um  wem  Rechtens  die  Beschwerden  zukommen  zu  lassen,  die  man
hierüber  erheben  zu  müssen  glaubt.  Weil  es  aber  schließlich  der  Bundesregierung
  nicht  zusagt,  die  Regierung  de  facto  des  Kaisers  Maximilian  als
zu  Recht  bestehend  anzuerkennen,  und  es  ihr  anderseits  als  nichtssagend
(dérisolre)  erscheint,  sich  an  die  Regierungsgewalt  zu  wenden,  welche  sie  als
gesetzlich  ansieht,  welche  aber  thatsächlich  verschwunden  ist,  so  kann  ich  nicht
als  Folgerung  zugeben,  daß  man  sich  nunmehr  an  uns  halte,  um  aus  der
Verlegenheit  herauszukommen  und  um  Erklärungen  von  uns  über  Handlungen
  zu  erlangen,  welche  aus  der  souveränen  Autorität  einer  ftemden
Regierung  entspringen.“
„  Gesetzgebender  Körper:  Wahlprüfungen.  Die  Opposition  bringt
scandalöse  Enthüllungen  über  den  Einfluß  der  Regierungsgewalt  bei.
Die  Wahlen  werden  von  der  Majorität  trotzdem  genehmigt,  aber
theilweise  nur  mit  149  gegen  45  Stimmen  (und  64  Enthaltungen)
und  mit  160  gegen  62  Stimmen  (und  39  Enthaltungen).

Das  sechste  Bataillon  des  Fremdenregiments  geht  nach  Mexieo
ab,  wodurch  der  Bestand  des  letzteren  auf  7000  Mann  erhöht  wird.
„  Das  französische  Gouvernement  gestattet  der  päpstlichen  Regierung
die  Formation  einer  französischen  Legion  aus  gedienten  französischen
Soldaten,  die  in  Antibes  organisirt  werden  soll.

9.—42.  Febr.  Senat;  Adreßdebatte.  Der  vorgelegte  Entwurf  sucht
        <pb n="333" />
        Frantreich.  331

bez.  Mexico  den  voraussichtlichen  Rückzug  aus  Mexico  mit  großen
Worten  zu  decken,  erklärt  sich  bez.  Rom  ausdrücklich  nicht  bloß  wie
die  Thronrede  für  die  Aufrechthaltung  der  Gewalt,  sondern  der
weltlichen  Gewalt  des  Papstes  und  spricht  sich  wie  die  Thronrede
mit  Eifer  gegen  eine  Ausdehnung  der  politischen  Freiheiten  der
Nation  aus:

Adreßentwurf:  „.  Ew.  Majestät  hat  angekündigt,  daß  diese  denkwürdige
  mexicanische  Expedition  ihrem  Ende  nahe  ist,  und  daß  Sie
Sich  mit  dem  Kaiser  Maximilian  verständigen,  um  den  Zeitpunkt  der  Zurückberufung
  unserer  Truppen  festzusetzen,  d.  h.  dieselben  Frankreich  zurückzugeben,
das  befriedigt  ist,  daß  seine  commerciellen  Interessen  auf  diesem  großen  und
reichen  Markte,  der  durch  unsere  Hülfe  der  Sicherheit  zurückgegeben  ist,  in
Zukunft  des  Schutzes  sicher  sind.  Wenn,  was  die  Vereinigten  Staaten
anbelangt,  diesen  in  Folge  eines  Mißverständnisses  die  Anwesenheit  der  französischen
  Fahne  auf  dem  amerikanischen  Continente  weniger  angenehm  erschien,
als  zu  einer  anderen  sehr  glorreichen  Zeit  ihrer  Geschichte,  so  haben  die  energischen
  Mittheilungen  Ihrer  Regierung  dargethan,  daß  nicht  hochfahrende  und
drohende  Worte  unsere  Rückkehr  zur  Folge  haben  könnten.  Frankreich  hat
die  Gewohnheit,  sich  nur  zu  seiner  Stunde  in  Bewegung  zu  setzen.  Aber
es  erinnert  sich  gern  an  die  alte  Freundschaft  der  Vereinigten  Staaten.  Was
Sie  von  ihnen  verlangen,  ist  die  Neutralität  und  das  Völkerrecht.  Daraus
werden  sie  schnell  einsehen,  daß  ein  Krieg,  der,  wie  so  oft  erklärt  wurde,
nur  zum  Schutze  unserer  Landesangehörigen  gegen  eine  unloyale  Regierung
unternommen  wurde,  nicht  in  einen  Krieg  der  Eroberung,  der  Herrschaft  und
der  Propaganda  ausartet.  Ebenso  soll  auch  in  nicht  ferner  Zukunft  das
römische  Occupationscorps  nach  Frankreich  zurückkehren.  Wir  ziehen
uns  nicht  deßhalb  zurück,  um  Italien  den  Weg  nach  Rom  zu  eröffnen.
Italien  hat  sich  dieses  untersagt  und,  um  die  Aufrichtigkeit  seiner  Absichten
zu  beweisen,  hat  es  feierlich  Florenz,  die  Stadt  der  großen  italienischen  Erinnerungen,
  zur  Hauptstadt  eines  besondern  Staates  gemacht,  gegenüber  Rom,
der  Stadt  des  heil.  Petrus  und  des  Katholicismus.  In  diesem  Staat,  der
sein  kigen  ist,  beschöftigt  sich  der  Papst  eifrig  mit  der  öfsentlichen  Ordnung,
den  Bedürfnissen  der  Regierung  und  der  Organisatien  seiner  Armee.  Bereits
hat  in  zwei  Delegationen,  aus  denen  sich  unsere  Soldaten  zurückgejogen
haben,  die  gegen  das  Brigantenwesen  entwickelte  Energie  der  päfpftlichen
Truppen  der  Bevölkerung  das  Maß  des  wirksamen  Schutzes,  das  ihnen  die
sich  selbst  überlassene  weltliche  Macht  des  Papstes  zusichert,  angegeben.
Es  war  die  schwierige  Ausgabe  der  späteren  Zeiten,  der  Regierungsmacht
alle  Gewalt  zu  verleihen,  welche  das  Volk  allein  zu  verleihen  vermag.  Die
Nationalcomittes  vom  10.  December  und  der  solgenden  Jahre  haben  diese
Aufgabe  gelöst.  Heute  sind  Freiheit  und  Regierungsmacht  aus  dem  Schooße
des  Volkes  hervorgegangen,  gleich  in  ihrem  Ursprung  und  gleichstehend  in
ihren  Rechten.  Um  sie  durch  ein  gerechtes  Uebereinkommen  zu  verbinden,
wurde  die  Verfassung  von  1852,  die  ebenso  sehr  gegen  eine  unbeschränkte
Gewalt  wie  gegen  eine  zügellose  Freiheit  ist,  geschaffen.  Ihr  Gleichgewicht
stören,  hieße  den  Fehler  derjenigen  von  neuem  begehen,  welche  die  Freiheit
einsevten,  ohne  hinlänglich  für  die  Regierungsmacht  zu  sorgen.  Das  französische
  Volk  will  dergleichen  nicht;  es  will  sein  Werk  nicht  gestört  wissen  und
auf  Formen,  die  es  verwirft,  und  auf  gewisse  Freiheiten,  die
nur  als  Zügellosigkeiten  vor  es  hintraten,  zurückgeführt  werden.
Es  genießt  der  ausgedehntesten  bürgerlichen  Freiheiten  und  eines  so  ausgedehnten
  Rechtes  der  Kundgebung  seiner  Gedanken,  daß  man  manchmal  von
Gerichtswegen  gegen  die  verwegenen  Angriffe  auf  Personen,  Sitten  und  Religion
  einschreiten  muß.  Es  besipzt  richterliche  Unabhängigkeit,  das  ausgedehnteste
  Wahl=  und  Stimmrecht,  das  Petitionsrecht,  die  Discussion  und  die
        <pb n="334" />
        332

frankreich.

wirksame  Controle  der  großen  Staatskörper,  die  Abstimmung  über  die  Gesetze
und  die  Steuern.  Unter  diesem  belebenden  Hauche  der  Freiheit  fühlt  das
französische  Volk,  dah  es  1789  nicht  untreu  geworden  ist,  als  es  durch  seine
wiederholten  Abstimmungen  für  die  Regierungsmacht  jene  für  einen  großen
Staat  so  nothwendige  Concentration  und  die  dem  französischen  Genius  so
sehr  zusagende  kräftige  Initiative  schuf.  ..  In  seinen  Principien  und  in  seiner
Organisation  wird  das  kaiserliche  System  durch  die  Wohlthaten  gerechtfertigt,
welche  in  den  Gemüthern  der  Völker  das  Recht  einer  Dynastie  begründen.“

Bei  dem  Passus  über  Mexico  verlangt  Marschall  Forey  die
Verstärkung  der  französischen  Armee  in  Mexico,  Staatsminister
Rouher  erklärt  sich  dagegen.  Bez.  der  römischen  Frage  erklärt
Rouher,  daß  die  Thronrede  von  nichts  anderem  habe  reden  können
und  reden  wollen,  als  von  der  „weltlichen"  Souveränetät  und  daß
die  Septemberconvention  allerdings  zwei  von  einander  geschiedene
territoriale  Souveränetäten,  das  Königreich  Italien  und  Rom  als
das  Patrimonium  Petri  in  seiner  gegenwärtigen  Gebietsausdehnung
geschaffen  habe.  Bei  der  schließlichen  Abstimmung  wird  der  Entwurf
  unverändert  von  allen  124  Stimmen  angenommen.  (Prinz
Napoleon  hat  sich  an  der  Debatte  gar  nicht  betheiligt.)

18.  Febr.  Der  Kaiser  nimmt  die  Antwortsadresse  des  Senates  entgegen

26.

und  antwortet  darauf:

„Die  Adresse  des  Senats  ist  ein  beredter  Commentar  der  Thronrede  und
führt  aus,  was  ich  angedeutet.  Sie  wünschen,  wie  ich,  Stabilität  und  vernünftige
  fortschreitende  Entwickelung  unserer  Institutionen.  Die  moralische
und  physische  Welt  gehercht  allgemeinen  Gesetzen;  nicht  durch  tägliche  Erschütterung
  der  Grundlagen  beschleunigt  man  die  Krönung  des  Gebäudes.
Meine  Regierung  ist  nicht  stationär,  sie  will  vorwärts  gehen,  aber  auf  dem
festen  Boden,  der  Macht  und  Freiheit  tragen  kann.  Rufen  wir  den  Fortschritt
  zu  Hilse,  bauen  wir  aber  nur  Stufe  für  Stuse  jene  große  Pyramide
auf,  deren  Grundlage  das  allgemeine  Stimmrecht,  deren  Scheitel  Frankreichs
civilisatorischer  Genius  ist!“

„  Gesetzgebender  Körper:  Beginn  der  Adreßdebatte.  Entwurf  der

Adreßcommission.  Erster  Ansatz  zu  einer  Mittelpartei  aus  dem
Schooße  der  bisherigen  Majorität.

Adreßentwurf  der  Commission:  „Sire!  Der  gesetzgebende
Körper  nimmt  gern  mit  Ew.  Majestät  das  immer  allgemeiner  hervortretende
Bestreben  wahr,  die  äußern  Schwierigkeiten  auf  friedlichem  Wege  zu  lösen.
Dieses  Bestreben,  welches  durch  Ihre  Zusammenkunft  mit  verschiedenen  Herrschern
und  durch  die  freundschaftliche  Vereinigung  der  englischen  und  der  französischen
  Flotte  gestärkt  wurde,  ist  ein  neues  Pfand  für  den  Frieden,  dessen
Aufrechterhaltung  den  Bedürfnissen  der  Völker  entspricht,  den  Wunsch  Frankreichs
  erfüllt  und  der  Weisheit  seiner  Reglerung  Ehre  macht.  —  Wir  haben
immer  mit  dem  Kaiser  die  zuversichtliche  Hoffnung  (le  ferme  espoir)  getheilt,
  daß  zwischen  dem  Papstthum  und  Italien  eine  ihren  Bedürfnissen,
  dem  Frieden  Europas  und  der  Ruhe  der  Gemüther  entsprechende
Aussöhnung  herbeigeführt  werden  wird.  Der  Vertrag  vom  15.  September
wird,  redlich  ausgeführt,  eine  neue  Bürgschaft  für  die  weltliche  Souveränetät
  gewähren,  deren  Aufrechterhaltung  unerläßlich  ist  für  die  unabhän  gige
Ausübung  der  geistlichen  Gewalt  des  heiligen  Vaters.  Unsere  Expedition  in
Mexico  ist  dem  Ausgang  nahe,  und  das  Land  hat  diese  Zusicherung  met
Befriedigung  entgegengenommen.  Durch  die  gebieterische  Pflicht  nach  Mexico
        <pb n="335" />
        Franbretlqh.  333

gekührt,  unsere  Staatsangehörigen  gegen  gehässige  Gewaltthätigkeiten  zu
schützen  und  Genugthuung  für  allzu  gerechtfertigte  Beschwerden  zu  erlangen,
haben  unsere  Soldaten  und  Seeleute  die  ihrer  Hingebung  von  Ew.  Mojeslät
anverkraute  Aufgabe  in  würdiger  Weise  erfüllt.  Diese  Expedition  hat  aufs  neue
in  diesen  entsernten  Ländern  für  die  Uneigennützigkeit  und  die  Macht  Frankreichs
Zeugniß  abgelegt.  Das  Volk  der  Vereinigten  Staaten,  das  von  langer
Zeit  her  die  Loyalität  unserer  Politik  und  die  traditionellen  Sympathien,  von
denen  sie  sich  leiten  läßt,  kennt,  darf  aus  der  Anwesenheit  unserer  Truxpen
auf  mexicanischem  Boden  keinen  Argwohn  schöpfen.  Ihre  Abberufung
einem  anderen  Ermessen  als  dem  unfsfrigen  anheimstellen
wollen,  hieße  unseren  Rechten  und  unserer  Ehre  zu  nahe
treten.  Ihrer  Obhut,  Sire,  sind  sie  anvertraut,  und  der  gesetzgebende
Körper  weiß,  daß  sie  mit  einer  Frankreichs  und  Ihres  Namens  würdigen
Sorgfalt  darüber  wachen  werden.  Die  Ruhe  im  Innern  hat  Ihnen  erlaubt,
Algerien  zu  besuchen,  dessen  Bedürfnisse  nicht  reiflich  genug  erwogen  werden
können,  und  ihm  einen  neuen  Beweis  Ihrer  Theilnahme  zu  geben.  Ihre  Abwesenheit
  hat  der  Kaiserin  Gelegenheit  geboten,  jene  seltenen  und  edlen  Eigenschaften
  zu  zeigen,  welche  den  Glanz  der  Krone  und  die  Sicherheit  des  Landes
noch  erhöhen.  Mitten  in  dieser  Ruhe  haben  Millionen  von  Wählern  in
vollkommenster  Freiheit  die  Erneuerung  der  Gemeinderäthe  vorgenommen.
  Diese  umfassende  Bewegung  der  öffentlichen  Meinung  hat  für
den  Geist  der  Ordnung  Zeugniß  abgelegt,  der  unter  den  Bevölkerungen  herrscht,
und  Ihre  Regierung  hat  nur  ausnahmsweise  von  dem  nothwendigen  und  conservativen
  Recht  Gebrauch  zu  machen  gehabt,  das  die  Verfassung  zusichert.  Das
Coalitionsgesetz,  der  Entwurf  bezüglich  der  cooperätiven  Gesellschaften
und  der  zur  Begünstigung  ihrer  Entwicklung  dienenden  Erleichterungen  erschließen
  eine  neue  unserer  gemeinsamen  Sorgfalt  würdige  Praxis  (ouvrent
une  dre  d’expérimentation).  Der  Beistand  des  gesetzgebenden  Körpers  wird
Ihnen  niemals  fehlen,  Sire,  wenn  Sie  die  Maßregeln,  welche  das  Interesse
der  arbeitenden  Classen  etwa  erheischen  sollten,  mit  den  Bedürfnissen  der
öffentlichen  Ordnung  in  Einklang  zu  bringen  haben.  —  Die  Untersuchung,
welche  zum  Zweck  hat,  die  Bedürfnisse  und  Wünsche  des  Ackerbaues  wahrzunehmen
  und  ins  Licht  zu  setzen,  wird  im  Lande  wie  unter  uns  mit  dem
Gefühl  der  lebhaftesten  Dankbarkeit  ausgenommen  werden.  Wir  sind  überzeugt,
  der  Absicht  Ev.  Majestät  zu  entsprechen,  wenn  wir  die  Hoffnung  ausdrücken,
  daß  diese  Untersuchung  in  allen  Departements  in  einer  Weise  vorgenommen
  werden  möge,  welche  den  verschiedenen  Interessen  gestattet,  sich
mit  der  vollständigsten  Freiheit  kund  zu  geben.  Die  ackerbauenden  Bevölkerungen,
  so  arbeitsam,  so  bescheiden  und  dem  Kaiserreich  so  tief  ergeben,  werden
Ihnen,  Sire,  die  Leiden,  die  sie  erdulden  und  die  Unterstützungen,  die  sie
erwarten,  mit  Vertrauen  vorlegen.  —  Wir  wünschen  uns  mit  Ew.  Moajestät
Glück  zu  der  Verbesserung  unserer  Finanzen  und  wir  prüfen  das  auf  die
Schuldentilgung  bezügliche  Gesetz  mit  der  Aufmerksamkeit,  die  ein  so  wichtiger
  Gegenstand  erheischt.  —  Die  in  den  öffentlichen  Dienstzweigen  vorgenommenen
  Ersparnisse  entsprechen  einem  von  dem  gesetzgebenden  Körper  mehrfach
  ausgesprochenen  Wunsch;  da  aber  der  Kaiser  zu  gleicher  Zeit  Hüter  der
Interessen  des  Heers  ist,  so  hat  er  Sorge  tragen  müssen,  unsere  militärische
Aßarisatien  nicht  zu  schwächen  und  die  vom  Land  übernommene  Schuld  an
dielenigen  heimzuzahlen,  die  ihm  tapfer  gedient  haben.  —  Mit  Recht  haben
diese  Ersparnisse  die  den  öffentlichen  Arbeiten  zugewiesenen  Mittel  unberührt
gelassen;  der  Ackerbau,  der  Handel  und  die  Industrie  legen  den  größten
Werth  auf  die  Ausdehnung  und  Vervollkemmnung  aller  Verkehrswege.  —
Dem  Unterricht  mußten  die  ihm  zugewiesenen  Hülfsquellen  ebenfalls  unberührt
gelassen  werden.  Der  Volksunterricht  hat,  Dankden  thätigen  und  gleichzeitigen

emühungen  des  Staats,  der  Gemeinden  und  der  Familie,  nicht  aufgehört,
löbliche  und  beharrliche  Fortschritte  zu  machen.  Indem  wir  diesem  dreifachen
        <pb n="336" />
        334

Frankreich.

Zusammenwirlen  mehr  und  mehr  unsere  Unterstützung  leihen,  werden  wir
dahin  gelangen,  den  gemeinsamen  Wunsch  Ew.  Maj.  und  des  gesetzgebenden

Körpers  zu  verwirklichen  und  die  schon  jetzt  beschränkte  Zahl  der  Kinder,

welche  der  Wohlthat  des  öffentlichen  Unterrichts  beraubt  sind,  mit  jedem  Tag
zu  verringern.  Der  Frieden  nach  außen,  die  Ordnung  und  die  Thätigkeit
im  Innern  legen  ein  gemeinsames  Zeugnit  ab  für  die  heilbringende  Initiative
  Ihrer  Regierung  und  für  das  Vertrauen  des  Landes  in  die  Stabilität
unserer  Einrichtungen,  deren  Grundlagen  auf  der  freien  und  feierlichen
  Abstimmung  des  französischen  Volkes  ruhen.  Diese  Stabilität  hat
nichts  mit  dem  weisen  Fortschritt  unserer  Freiheiten  unversöhnliches.  Sie
haben  es  schon  bewiesen,  Sire,  und  die  Vergangenheit  bürgt  für  die  Zukunft.
  Die  Einrichtungen  entwickeln,  die  Arbeit  und  den  Credit  sicher  stellen,
die  öffentliche  Sicherheit  kräftigen  und  die  religiösen  Grundlagen  befestigen,
ohne  welche  die  besten  Gesetze  wirkungslos  bleiben  —  das  ist  das  fruchtbare
Werk,  an  welchem  Ew.  Majestät  die  großen  Staatsgewalten  theilnehmen
läßt,  und  welches  die  Bande  immer  enger  knüpft,  die  Frankreich  mit  Ihrer
Person  und  Ihrer  Dynastie  vereinigen.“

Amendementsanträge  zum  Adreßentwurf:

Antrag  der  Opposition  zu  §  1  bez.  die  auswärtigen  Verhältnisse:  „Allein,
um  dauerhaft  zu  sein,  muß  dieser  Friede  auf  der  Achtung  des  Rechtes  beruhen.
  Wir  können  nicht  sehen,  daß  man  dieses  Recht  in  Deutschland  verletze,
  ohne  laut  unsere  Mißbilligung  kundzugeben.  —  Frankreich,  das  es  sich
zum  Ruhme  anrechnet,  das  Dogma  der  Volkssouveränetät  wieder  hergestellt
zu  haben,  ist  es  sich  selbst  schuldig,  gegen  die  Conventionen  zu  protestiren,  in
welchen  die  Gewalt  über  die  Völker  verfüzt."

Antrag  der  Opposition  zu  &amp;amp;  2  bez.  Septemberconvention:  „Nach  den
feierlichen  Erklärungen  der  Regierung  hat  Niemand  das  Recht,  vorauszusetzen,
  daß  sie  daran  denke,  die  Convention  vom  15.  Sept.  zu  umgehen;  sie
würde  sie  umgehen,  wenn  sie  fortführe,  auch  nur  indirect  den  Willen  des
römischen  Volkes  zu  unterdrücken.  Wir  müssen  Rom  verlassen,  weil  wir
nach  den  eigenen  Worten  der  Regierung  dort  dem  Rechte  zuwider  uns  befinden.
  Versichern,  daß  dic  weltliche  Gewalt  die  einzige  Stütze  der  religiösen

Interessen  ist,  hieße  die  ewigen  Wahrheiten  auf  das  Niveau  der  veränderlichen

Nolhwendigkeiten  der  Politik  herabdrücken“.

Antrag  der  Opposition  zu  §  3  bez.  Mexico:  „Wir  haben  von  Anbeginn
an  die  mexicanische  Expedition  verdammt,  indem  wir  auf  die  Verlegenheiten
und  Opfer,  die  sie  Frankreich  bereiten  würde,  hinwiesen.  Für  das  verwichene
  Jahr  ward  die  Rückkehr  unserer  Soldaten  feierlich  angekündigt;  wir
bedauern,  daß  sie  einen  Ausschub  erlitten  hat,  den  die  französischen  Interessen
nicht  rechtsertigen.  Das  Volk  hat  die  ersten  Erklärungen  der  Regierung  über
die  Ursachen  der  Expedition  nicht  vergessen  und  ist  erstaunt,  daß  unsere  Armee
heute  zur  Vertheidigung  eines  fremden  Thrones  bestimmt  ist.“

Antrag  der  Opposition  zu  §  9  bez.  gedrückte  Lage  des  Ackerbaues:  „Von
jetzt  an  muß  es  anerkannt  werden,  daß  der  Ackerbau  das  Recht  hat,  auf  Beseitigung
  der  Mutationsabgaben  zu  dringen,  die  Verminderung  des  Contingents
  und  größeres  Maßhalten  in  den  sterilen  Verschönerungsarbeiten  zu
verlangen,  welche  dem  Boden  viel  Kräfte  und  Capital,  die  ihm  nothwendig
sind,  entziehen.“

Antrag  von  36  Mitgliedern  der  bisherigen  Majorität  zu  §  12  bez.  Ausdehnung
  der  politischen  Freiheiten:  „In  dieser  Stabilität  liegt  nichts,  das
mit  einem  weisen  Fortschritte  unserer  Institutionen  unvereinbar  wäre.  Frankreich,
  sest  der  Dynastie  anhängend,  die  ihm  die  Ordnung  sichert,  ist  nicht
weniger  anhänglich  an  die  Freiheit,  die  es  für  die  Erfüllung  seiner  Geschicke
nothwendig  hält.  Der  gesetzgebende  Körper  glaubt  denn  auch  der  Dolmetscher
der  öffentlichen  Meinung  zu  sein,  indem  er  zu  den  Stufen  des  Thrones
Ew.  Majestät  den  Wunsch  bringt,  dem  großen  Acte  von  1860  die  Entwicke-
        <pb n="337" />
        Frankrtich.  335

lungen  zu  geben,  welche  er  in  sich  schließt.  Die  Nation,  indem  sie  durch  Ihre
liberale  Initiative  in  intime  Beziehungen  zu  der  Führung  ihrer  Angelegenheiten
  tritt,  wird  der  Zukunft  mit  vollkommenem  Vertrauen  entgegensehen.“

Antrag  von  17  Mitgliedern  der  Majorität  zu  demselben  &amp;amp;  mit  specieller
Beziehung  auf  die  Presse:  „Wir  äußern  den  Wunsch,  daß  in  der  Preßgesetzgebung
  die  Jurisdiction  der  gewöhnlichen  Gerichte  an  die  Stelle  des  administrativen
  Systems  gesetzt  werden  möge.“  Antrag  der  Opposition
zu  demselben  §  im  Ganzen:  „Frankreich  hat  das  tiefe  Gefühl  seiner  Rechte
und  den  Willen  sie  auszuüben.  Die  Constitution  hat,  indem  sie  die
Souveränetät  des  Volkes  prockamirte,  erklärt,  die  Principien  von  1789  zu
bestätigen  und  zu  garantiren,  sie  hat  aus  diesen  Principien  die  Grundlagen
des  öffentlichen  Rechtes  gemacht.  Frankreich  hat  demnach  ein  Recht  auf
freie  Presse.  Indeß  confiscirt  die  administrative  Willkür,  der  die  periodische
  Presse  unterworfen  ist,  und  die  unter  einer  neuen  Form  wiederhergestellte
  Censur  und  die  dem  Geschwornengerichte,  ihrem  natürlichen  Richter
entzogenen  Preßprocesse  vernichten  die  Freiheit  der  Discussion.  Frankreich
hat  ein  Recht  auf  freie  Wahlen;  indeß  besteht  das  System  der  officiellen
Candidaturen  mit  seinen  unvermeidlichen  Mißbräuchen  fort;  das  Versammlungsrecht
  wird  geleugnet  und  die  bedenklichsten  Eingriffe  in  die  Ausübung
der  allgemeinen  Wahlen  rühren  gerade  von  denjenigen  her,  deren  Mission  es
ist,  das  Gesetz  zu  achten  und  die  Aufrichtigkeit  der  Abstimmung  zu  sichern.
Es  hat  ein  Recht  auf  municipales  Leben,  welches  eine  der  nothwendigsten
Bedingungen  der  Freiheit  ist;  dennoch  wählt  die  Regierung,  ihren  Versprechungen
zum  Trotz,  ohne  Nothwendigkeit  die  Bürgermeister  außerhalb  der  erwählten
Räthe;  sie  löst  beim  geringßen  Anzeichen  des  Widerstandes  die  Municipalräthe
  auf;  sie  verurtheilt  Paris  und  Lyon  zum  System  der  municipalen
Commissionen.  Es  hat  ein  Recht,  in  der  Verantwortlichkeit  der
öffentlichen  Beamten  eine  Sanction  der  Gesetze  zu  finden,  welche  die
Bürger  schützen;  dennoch  können  die  Agenten  der  Regierung  nur  kraft  der
Autorisation  der  Regierung  selbst,  die  hier  gleichzeitig  Richter  und  Partei  ist,
verfolgt  werden.  Frankreich  würde  gerne  das  ihm  vorgeführte  Beispiel  der
Vereinigten  Staaten  annehmen,  allein  es  will  nicht  von  der  Republik  und
der  Monarchie  das,  was  die  Autorität  bildet,  entlehnen  und  dabei  in  jeder
dieser  Regierungssormen  das  zurückweisen,  was  die  Freiheit  bildet.  —  Ohne
politische  Freiheit  ist  kein  Recht  geioährleistet.  Die  Freiheit  allein  kann  zur
Freiheit  großziehen.  Nur  sie  vermag  die  geistige  Erkenntniß  zu  heben  und
die  ösfentlichen  Tugenden  zu  entwickeln.  Der  Willkür  den  Unterricht  in  der
Freiheit  anvertrauen,  heißt  in  der  dem  vorgesteckten  Ziele  entgegengesetzten
Richtung  wandeln.  Umgeben  von  freien  Staaten,  die  es  selber  in  die  Freiheit
  eingeführt  haf,  setzt  das  französische  Volk  ein  zu  großes  Vertrauen  in
seinen  Genius  und  ist  zu  stolz  auf  seine  Vergangenheit,  als  daß  man  es
als  unter  Curatel  gestellt  behandeln  und  unfähig  oder  unwürdig  erklären
dürfte,  selber  die  glorreiche  Last  seiner  Geschicke  zu  tragen.“

Allgemeine  Debatte.  Rede  des  Hrn.  Thiers:

Thiers  entwickelt  zunächst  das  Recht,  welches  Frankreich  auf  seine  eigenen
Angelegenheiten  besitze.  „Als  im  Jahre  1852  elne  plötzliche  Concentration
aller  Gewalten  in  die  Hand  Napoleons  III.  stattfand,  hieß  es,  diese  Concentration
  solle  nur  vorübergehend  sein,  bis  die  Ruhe  und  Ordnung  in
Frankreich  wleder  völlig  hergestellt  sein  werde.  Allein  diese  Frage  der  Zeit
wird  seit  einem  Jahre  in  eine  Principienfrage  umgewandelt.  Die  parlamentarischen
  Institutionen,  welche  Frankreich  besaß  und  wieder  verlangt,
werden  als  eine  Beeinträchtigung  der  Regierungsgewalt  und  als  Dinge  erklärt,
  die  gerade  darum,  weil  sie  abgeschafft  worden  sind,  nicht  mehr  eingeführt
  werden  dürsen.  In  einer  solchen  Lage  bleibt  nichts  übrig,  als  das
Recht,  welches  Frankreich  auf  diese  Institutionen  hat,  klar  und  ohne  Bitterkeit
        <pb n="338" />
        336

Frankreich.

darzulegen.  Was  vor  Allem  das  Recht  der  herrschenden  Dynastie  betrifft,  so“
wird  es  von  Niemanden  in  Frage  gezogen  und  darum  kann  man  auch  verlangen,
  daß  die  Dynastie  die  Rechte  Frankreichs,  die  auf  den  unveräußerlichen
  Principien  von  1789  begründet  sind,  auerkenne.  Diese  Rechte  lassen
sich  auf  die  beiden  Ziele  zurückführen,  welche  die  Revolution  erreichen  wollte:
auf  das  sociale,  die  Gleichheit  nämlich  vor  dem  Gesetze,  und  auf  das  politische,
  die  Befreiung  Frankreichs.  Frankreich  bewahrt  nun,  auch  wenn  es
sich  eine  Dynastie  gibt,  immer  seine  Souveränetät  als  Nation,  sein  Recht
erlischt  nicht  mit  Einführung  dieser  Dynastie,  sondern  es  muß  der  wirkliche
Ausdruck  des  öffentlichen  Willens  die  Regel  für  jedwede  Handlung  der  Regierung
  werden.  Jede  Monarchie,  die  in  der  Neuzeit  begründet  wird,  muß
auf  dem  Princip  der  Souveränetät  der  öffentlichen  Meinung  beruhen.  Damit
nun  diese  öffentliche  Meinung  sich  bilden,  sich  ausbreiten  und  in  ihrem  wahren
Ausdruck  vor  die  Inhaber  der  öffentlichen  Gewalt  treten  kann,  sind  bestimmte
  Freiheiten  nothwendig.“  Als  solche  nothwendige  Erfordernisse  bezeichnet
  Thiers  die  Sicherstellung  jedes  Staatsbürgers  gegen  Willkürhandlungen
  der  Regierung;  die  Freiheit  des  Wortes  und  der  Schrift;  das  Versammlungsrecht
  und  die  Wahlfreiheit.  An  letzteres  Postulat  anknüpfend,
spricht  er  sich  über  die  Stellung  der  Landesvertreter  folgendermaßen  aus:
„Welches  kann  für  die  Freiheit,  deren  wir  hier  genießen  müssen,  das  sie  einschränkende
  Gesetz  und  Tribunal  sein?  Das  Gesetz,  das  Tribunal  sind  Sie,
meine  Herren!  Man  hat  noch  kein  anderes  entdeckt  und  ich,  der  ich  seit
beinahe  40  Jahren  in  den  französischen  Kammern  sitze,  habe  immer  gefunden,
daß  diese  Autorität  hinreicht.“  Aus  dieser  Freiheit  der  Volksvertretung  ergibt
  sich  nun,  wie  er  weiter  ausführt,  unter  der  einzigen  Verantwortlichkeit,
die  der  Kammer  selbst  gegenüber  besteht,  das  Recht  der  Interpellation.  Wenn
nun  durch  die  individuelle  Freiheit,  durch  die  Preß=  und  Wahlfreiheit,  so
wie  durch  die  unbedingte  Discussions=  und  Interpellations-Freiheit  in  den
Kammern  die  öffentliche  Meinung  sich  allmählich  heranbildet,  so  erlangt  sie
durch  den  Majoritätsbeschluß  der  Vertreter  der  Nation  ihren  gesetzlichen
Charakter  und  kann  sich  nicht  auf  das,  was  man  unter  der  alten  Moenarchie
eine  „Vorstellung“  (rémonstrance)  nannte,  zurückführen  lassen.“  Nein,
diese  gesetzlich  gewordene  öffentliche  Meinung  ist  kein  leerer  Schall,
fie  muß  das  Ziel  erreichen,  welches  die  Principien  von  1789  sich  gesieckt
haben,  sie  muß  die  Regel  für  die  Handlungen  der  Regierungen  werden.  Wenn
sich  die  öffentliche  Meinung  in  vollkommener  Uebereinstimmung  mit  den  Inhabern
  der  Autorität  befindet,  dann  ist  an  Personen  und  Dingen  nichts  zu
ändern;  wenn  sie  aber  nicht  mit  der  Autorität  übereinstimmt,  dann  ändert
man  in  der  Republik  das  Staatsoberhaupt,  in  der  Monarchie,  die  in  Europa
gilt,  die  Minister  der  Krone.“  Daraus  ergibt  sich  für  ihn,  auch  ohne  daß

ein  specielles  Gesetz  erlassen  ist,  die  Ministerverantwortlichkeit  von  selbst.

Gegen  den  Einwand,  das  parlamentarische  Regiment  stelle  die  Krone  eines
großen  Landes  unter  das  Joch  der  Versammlungen,  bemerkt  er:  „Es  hat  ja  aber
die  Krone  das  ungemein  große  Vorrecht,  die  Kammer  aufzulösen  und  an
das  Land  zu  appelliren.  Hat  nun  die  königliche  oder  die  kaiserliche  Krone#
von  diesem  allerhöchsten  Rechte,  und  anderseits  das  Land  von  dem  seirigen
Gebrauch  gemacht,  hat  dieses  über  seine  Vertreter  zu  Gericht  gesessen  und  sie
wieder  auf  ihre  Bänke  zurückgeschickt,  so  trägt  die  Krone  nicht  mehr  das
„Joch  der  Versammlung",  sondern  das  Joch  des  Landes  selbst.  Entrieder
muß  man  die  moderne  Monarchie,  die  von  1789,  in  Abrede  stellen,  soder
man  muß  anerkennen,  daß  das  Joch  des  Landes  kein  demüthigendes,  sorhtern
ein  nothwendiges  ist.“  Im  zweiten  Theil  seiner  Rede  sucht  Thiers  nacstzuweisen,
  daß  bei  Allem,  was  seit  1852  geschehen,  die  Mitwirkung  der  Ö##entlichen
  Freiheiten  weder  unnütz,  noch  schädlich  gewesen  wäre,  indem  erh  bez.
der  inneren  Fragen  namentlich  die  durch  die  ungehinderte  Action  der  #n##uto
rität  so  sehr  beschleunigten  und  gehäuften,  dem  Handel,  der  Industricich  und
        <pb n="339" />
        Frankreich.  337

dem  Ackerbau  schädlichen,  der  Nation  octroyirten  freihändlerischen  Reformen
tadelt,  welche  durch  eine  Vertretung,  die  im  Besitze  wirklicher  politischer  Freiheiten
  und  Rechte  gewesen  wäre,  controlirt  und  auf  ein  bestimmtes  Maß
zurückgeführt  worden  wären  und  indem  er  ferner  bezüglich  der  auswärtigen
Politik  des  Kaiserreichs  alle  die  fernen  Expeditionen,  zumal  die  mexicanische
verwirst,  namentlich  aber  die  Ueberzeugung  ausspricht,  daß,  wenn  man  vor
Beginn  des  itallenischen  Feldzugs  von  1859  das  Land  um  Rath  gefragt
hätte,  dasselbe  nicht  für  das  Zustandekommen  einer  italienischen  Einheit  eingetreten
  wäre.  Es  sei  dadurch  eine  Nation  mit  26  Mill.  Seelen  neben
Frankreich  erstanden,  mit  der  die  40  Mill.  Deutschen  von  Herzen  gern  sich
einigen  würden.  Und  dabei  habe  man  Rom  geopfert  und  durch  die  Septembercondention
  sich  in  die  Gefahr  gestürzt,  in  einem-halben  Jahre  zwischen
Italien,  dem  Werk  des  zweiten  Kaiserreichs,  und  Rom,  dem  Werk  von  tausend
  Jahren,  wählen  zu  müssen.“

27.  Febr.  Gesetzgeb.  Körper:  Allgemeine  Adreßdebatte.  Rede  von  Latour-Dumoulin
  [Programm  der  neuen  Mittelpartei  —  der  36  Unterzeichner
  des  gemäßigten  Amendements  zu  dem  Absatz  über  die  innern
  Freiheiten:  er  und  seine  Freunde  wollten  weiter  nichts  als  eine
gewisse  Initiative  für  die  Kammer,  das  allgemeine  Recht  für  die
Presse,  die  ministerielle  Verantwortlichkeit,  eine  ernstliche  Controle
in  Finanzangelegenheiten  und  eine  Abänderung  in  den  Bestimmungen
des  Amendementsrechtes!).  Scandal  in  Folge  der  Rede  des  Hrn.
Glais-Bizoin.

1.  März.  Gesetzgeb.  Körper:  Beginn  der  Specialdebatte  über  den  Adreßentwurf,
  Debatte  über  &amp;amp;  1,  namentlich  über  das  Verhältniß  zu  den
Vorgängen  in  Deutschland.  Reden  von  J.  Favre  und  des  Staatsrathsvicepräsidenten
  Parieu.  Das  Amendement  der  Opposition  wird
nicht  sofort  verworfen,  sondern  der  &amp;amp;  gegen  alle  bisherige  Gewohnheit
  an  die  Commission  behufs  einer  neuen  Redaction  zurückgewiesen.
„  Gesetzgeb.  Körper:  Adreßdebatte.  Römische  Frage;  keiner  der
Regierungsvertreter  ergreift  das  Wort;  das  Amendement  der  Opposition
  wird  verworfen.  —  Mexicanische.  Frage:  das  Amendement  der
Opposition  wird  abgelehnt  und  der  Passus  des  Entwurfs  „unter
Vorbehalt“,  bis  die  diplomatische  Correspondenz  bez.  Mexico's  vorläge,
  angenommen.

3.  „  Gesetzgeb.  Körper:  Adreßdebatte.  Die  Adreßcommission  schlägt

einen  Zusatz  zum  ersten  Absatz  der  Adresse  vor:

„Wir  sind  mit  der  vom  Kaiser  gegenüber  Deutschland  befolgten  Politik
einverstanden;  dicse  Neutralitätspolitik,  welche  Frankreichs  Theilnahme  an  den
Ereignissen  nicht  ausschließt,  entspricht  unsern  Interessen."“

Rouher  erklärt  sich  Namens  der  Regierung  mit  dem  Zusatz  einverstanden,
  worauf  derselbe  mit  238  gegen  14  Stimmen  angenommen
  und  das  Amendement  der  Opposition  gegen  21  Stimmen,  ein
anderes  von  Morin  auf  Befragung  der  Bevölkerung  von  Schleswig-Holstein
  gegen  30  Stimmen  abgelehnt  wird.

5.  „  Gesetzgeb.  Körper:  Adreßdebatte,  Algierische  Frage.  Die  Ideen
des  Kaisers  (während  und  nach  seinem  Besuche  in  Algier,  im  Jahre
2

2.
        <pb n="340" />
        338  Frankrelch.

1865)  werden  von  der  Regierungsseite  stillschweigend  fallen  gelassen.


—  Gesetzgeb.  Körper:  Adreßdebatte,  Ackerbaufrage.  Politische
  Bedeutung  derselben.  Eine  Reihe  von  Amendements  werden
verworfen,  ein  solches  der  Schutzzöllner  mit  192  gegen  37  Stimmen.

45.  „  Gesetzgeb.  Körper:  Adreßdebatte,  Unterrichtsfrage.  Ein  Amendement
von  Havin  (Siècclo)  auf  Einführung  des  unentgeltlichen  und  obligatorischen
  Volksunterrichts  wird  abgelehnt.

16—19.  März.  Gesetzgeb.  Körper:  Adreßdebatte,  Frage  der  innern  Freiheiten.
  Reden  J.  Favre's  (für  das  Amendement  der  Opposition),
Olliviers  und  Buffeis  (für  das  Amendement  der  auf  46  angewachsenen
  ursprünglichen  36),  Rouhers  (gegen  das  Programm  der  neuen
Mittelpartei).  Bei  der  Abstimmung  werden  alle  Amendements  verworfen,
  das  der  Opposition  mit  237  gegen  17,  das  der  Mittelpartei
mit  206  gegen  63  (46  +  17)  Stimmen.

20.  „  Gesetzgeb.  Körper:  Schluß  der  Adreßdebatte.  Das  Amendement
der  17  (von  der  Majorität)  zu  Gunsten  der  Presse  wird  mit  188
gegen  65  Stimmen  abgelehnt  und  die  ganze  Adresse  mit  254  gegen
17  Stimmen  (8  enthalten  sich)  angenommen.

22.  „  Der  Kaiser  nimmt  die  Adresse  des  gesetzgeb.  Körpers  entgegen

und  antwortet  darauf:

„Die  gioße  Mehrheit  der  Kammer  hat  jetzt  wieder  durch  die  Adresse  die
Politik  gebilligt,  welche  uns  durch  15  Jahre  Ruhe  und  Wohlfahrt  gab.  Ich
danke  Ihnen.  Ohne  sich  durch  eitle  Theorien  hinreißen  zu  lassen,  haben  Sie
sich  gesagt:  „Auch  wir  streben  dasselbe  Ziel  an,  indem  wir  die  Leidenschaften
zu  besänftigen  und  die  Bedürfnisse  der  Gesellschaft  zu  befriedigen  suchen“  Lassen
  wir  uns  nicht  durch  allgemeine  Interessen  leiten?  Welcher  Reiz  liegt  in
Ihrem  Mandat,  in  Meiner  Gewalt,  wenn  es  nicht  die  Liebe  zum  Guten  ist?
Hätten  Sie  alle  Ihre  langen,  mühsamen  Arbeiten  getragen,  wenn  Sie  nicht  vom
wahren  Patriotismus  beseelt  gewesen  wären?  Hätle  Ich  seit  18  Jahren  die
Regierungslast,  die  ewige  Sorge,  die  schwere  Verantwortlichkeit  vor  Gott  und
der  Nation  ertragen,  wenn  Ich  nicht  die  Kraft  in  Mir  sände,  welche  das
Pflichtgefühl  und  das  Bewußtsein  einer  nützlichen  Mission  verleihen?  Frankreich
  will  gleich  uns  Fortschritt,  Stabilität,  Freiheit,  aber  jene  Freiheit,  welche
Intelligenz,  hochherzige  Gesinnung,  edle  Bestrebungen,  Arbeit  hervorruft,  nicht
jene  an  Willkür  grenzende  Freiheit,  welche  die  schlechten  Leidenschaften  erregt,
den  Glauben  zerstört,  zum  Haß  aufstachelt  und  Verirrung  erzeugt;  es  will
jene  Freiheit,  welche  die  Controle  ausklärt,  und  die  Regierungshandlungen
discutirt,  nicht  jene,  welche  das  Werkzeug  der  heimlichen  Untergrabung  und
des  Umsturzes  der  Regierung  wird.  Vor  15  Jahren,  als  nomineller  Leiter
des  Staats  ohne  wirkliche  Macht  und  ohne  Stütze  in  den  Kammern,  wagle
Ich,  gestützt  auf  Mein  Gewissen  und  die  Abstimmung  des  Volks  zu  erktären,
Frankreich  soll  in  Meinen  Händen  nicht  untergehen.  Ich  habe  Wort  gehalten.
Seit  15  Jahren  entwickelt  sich  Frankreich  und  wird  groß,  und  seine  hohe
Bestimmung  wird  sich  erfüllen.  Nach  uns  werden  unsere  Kinder  das  Werk
fortsetzen;  dafür  bürgen  die  Mitwirkung  der  großen  Staatskörper,  die  Hingebung
  der  Armee,  der  Patriotismus  aller  guten  Bürger  und  der  göttliche
Schutz,  der  Frankreich  nie  gefehlt.“

30.  Der  „Moniteur“  veröffentlicht  einen  ministeriellen  Bericht  und
        <pb n="341" />
        +ranbrelch.  339

ein  kalserl.  Decret  bez.  Ein  setzung  und  Befugnisse  einer  Commission
zu  Untersuchung  der  Lage  des  franz.  Ackerbaues.

3.  Apr.  Der  in  außerordentlicher  Mission  nach  Mexico  geschickte  Baron

5.

10.

17.

Seillard  trifft  wieder  in  St.  Nazaire  ein.

„  Der  „Moniteur"  verkündet  als  Resultat  der  Mission  des  Baron

Seillard  nach  Mexico:

„In  Folge  der  zwischen  Hrn.  Dano,  dem  französischen  Gesandten,  Sr.
Exc.  dem  Marschall  Bazaine  und  der  mericanischen  Regierung  ausgetauschten
Eröffnungen  hat  der  Kaiser  angeordnet,  daß  die  französischen  Truppen  in
drei  Abtheilungen  Mexico  räumen  sollen:  die  erste  geht  im  November  1866,
die  zweite  im  März  1867,  und  die  dritte  im  November  desselben  Jahres
weg.  Zwischen  beiden  Regierungen  sind  Unterhandlungen  eingeleitet,  um  an
die  Stelle  der  finanziellen  Stipulationen  des  Vertrags  von  Miramar  neue
Bedingungen  zu  dem  Zwecke  zu  setzen,  daß  der  Schuldforderung  Frankreichs
und  den  an  den  mexicanischen  Anleihen  betheiligten  Interessen  Garantien
zugesichert  werden.“

Senat:  Eine  Petition,  die  im  Gegensatze  zu  Art.  45  der  Verfassung
  verlangt,  daß  auch  dem  gesetzgeb.  Körper  das  Recht  eingeräumt
  werden  solle,  Petitionen  entgegenzunehmen,  wird  gegen  den
Widerspruch  Persigny's  und  einiger  anderer  Senatoren  als  der  Verfassung
  zuwiderlaufend  fast  einstimmig  durch  die  Vorfrage  beseitigt.
Leverrier  bemerkt  nach  der  Abstimmung:  „Wohlgemerkt  will  das
so  viel  heißen,  daß  man  nirgend  anderswo  als  im  Senat  die  Verfassung
  discutiren  kann.“

„  Nach  heftigem  Wahlkampfe  siegt  im  Wahlkreis  Straßburg  in  einer

Ergänzungswahl  zum  gesetzgeb.  Körper  der  Regierungscandidat  Baron
de  Bussière  über  den  Candidaten  der  Opposition  Laboulaye.  «

Ende  Apr.  Hr.  Drouyn  de  l'Huys  regt  beim  englischen  Cabinet  die  Frage

einer  Conferenz  der  neutralen  Großmächte  an,  um  den  Ausbruch
eines  Krieges  in  Deutschland  zu  verhindern.  England  erklärt  sich  zu
irgend  einem  vermittelnden  Schritte  geneigt,  wäre  auch  bereit,  an

einem  Congreß  oder  einer  Conferenz  Theil  zu  nehmen,  meint  aber

„eine  Unterhandlung  über  die  wichtigsten  Puncte,  von  denen  der  Friede
abhängt,  würde  auf  einem  Congreß,  der  nicht  die  Macht  hätte,  sie  mit  Gewalt
  zur  Geltung  zu  bringen,  unfehlbar  scheitern;  und  J.  Maj.  Regierung
würde  ebenso  abgeneigt  wie  der  Kaiser  sein,  sich  an  einem  Congreß  zu  betheiligen,
  der  Angesichts  Europa's  seine  Ohnmacht,  den  Frieden  zu  erhalten,
darthäte.“

1.  Mai.  1200  Mann  Truppen  gehen  nach  Mexico  ab,  angeblich  bloß

behufs  Ausfüllung  eingetretener  Lücken.

3.  „  Gesetzgebender  Körper:  Debatte  über  das  Contingentsgesetz  von

100,000  Mann  für  1866.  Die  Debatte  gestaltet  sich  zu  einer

solchen  über  die  deutsche  Frage.  Staatsminister  Rouher  erklärt,  die

Regierung  könne  sich  auf  diese  Discussion  nicht  einlassen,  ohne  sich

ernsten  und  zahlreichen  Inconvenienzen  auszusetzen,  er  müsse  sich
22*
        <pb n="342" />
        840

Frankreich.

begnügen,  ihre  Haltung  in  drei  Puncken  zusammenzufassen:  friedliche
Politik,  loyale  Neutralität,  vollständige  Actionsfreiheit.  Nede  des
Hrn.  Thiers  gegen  die  Politik  der  Regierung,  in  Wahrheit  gegen
die  Haltung  des  Kaisers  gegenüber  Deutschland  und  Preußen:

„Von  jeher  sei  es  das  größte  politische  Princip  Europa's,  daß  Deutschland
aus  unabhängigen,  durch  ein  einfaches  Föderativband  mit  einander  verbundenen
  Staaten  bestehe.  Die  Deutschen  hätten  vollkommen  das  Recht,  ihren
Bundestag  mit  den  Ideen  der  Neuzeit  in  Einklang  zu  bringen  und  denselben
im  Sinne  der  Einheit  umzugestalten:  allein  sie  sollten  nicht  vergessen,  daß
sie  sich  gegen  Europa  und  gegen  die  großen  Principien  des  europäischen
Völkerrechtes  vergehen  würden,  wenn  sie  ein  Deutschland  bilden  wollten,  in
welchem  die  Einzelstaaten  als  getrennte  unabhängige  Existenzen  aufgingen.
Preußen  sei  nun  der  Staat,  der  derartige  Pläne  im  Schilde  führe.  Es  möchte
durch  einen  glücklichen  Krieg  zwar  gerade  noch  nicht  die  50  Mill.  Deutsche
in  seinen  14  Millionen  aufgehen  lassen  —  das  gehe  nicht  auf  einmal  —;
aber  es  möchte  sich  einiger  nördlicher  Staaten  bemächtigen  und  die  andern
in  einem  Bundestag  unter  seinem  Einflusse  unterbringen.  Es  wäre  dann
ein  Theil  Deutschlands  unter  seiner  directen,  ein  anderer  unter  seiner  indirecten
  Autorität.  Der  so  gestalteten  Staatenbildung  würde  das  einheitliche
Italien  unvermeidlich  die  Hand  bieten.  Kann  es  uns  zukommen,  in  irgend
welchem  Grade  eine  solche  Politik  zu  begünstigen?  Trotz  des  Interesses,  das
Italien  einigen  Franzosen  einflößen  kann,  hat  Frankreich  zu  viel  gesunden
Sinn,  als  daß  eine  solche  Politik  angenommen  werden  könnte,  und  selbst
wenn  sie  uns  eine  Gebietsvergrößerung  verschaffen  könnte,  wäre  sie  nur  um
so  schimpflicher,  denn  man  würde  sich  einen  Lohn  bezahlen  lassen,  um  in
einer  nahen  Zukunft  die  Größe.  Frankreichs  in  entwürdigende  Gefahr  zu
bringen.  Dieß  gefährliche  Bestreben,  dem  sich  zu  widersetzen  Sie  im  Namen
der  Deutschen  selber,  die  man  darin,  wie  in  der  Herzogthümerfrage,  hinters
Licht  führt,  das  Recht  haben,  dieß  Bestreben  ist  ein  Attentat  nicht  allein  gegen
die  Unabhängigkeit  Deutschlands  und  Europa's,  sondern  gegen  die  deutsche
Freiheit  selber,  und  Frankreich  muß  sich  demselben  widersetzen.  Wie  aber?7
Von  Seite  Oesterreichs  ist  der  Krieg  nicht  zu  befürchten,  so  wenig  seine
tapferen  Heere  den  Krieg  fürchten,  wie  sie  selbst  in  ihren  Niederlagen  bewährt

aben.  Preußen  ist  es,  das  den  europäischen  Frieden  bedroht,  und  es  handelt
ich  jetzt  darum,  das  Mittel  ausfindig  zu  machen,  um  es  daran  zu  hindern“.
Thiers  schlägt  verschiedene  Mittel  vor.  Zunächst  die  „harte“  Form,  die  darin
besteht,  daß  man  zu  Preußen  sagt:  „Du  bedrohst  das  europäische  Gleichgewicht
  und  den  Weltfrieden,  und  zwar  du  und  nicht  Oesterreich.  Wohlan!
wir  seiden  es  nicht.“  Doch  möchte  Hr.  Thiers  selbst  nicht  zu  dieser  harten
Form  rathen,  obgleich  Niemand  in  Europa  ihre  Anwendung  tadeln  würde.
Darum  greift  Thiers  zu  einer  gelinderen.  Man  könnte  nämlich  folgendermaßen
  mit  Preußen  reden:  „Oein  Ehrgeiz  ist  bekannt.  Er  ist  an  und  für
sich  kein  Verbrechen,  allein  es  ist  ebenso  wenig  ein  Verbrechen,  dir  zu  wissen
zu  thun,  daß  dieser  Ehrgeiz  der  Welt  Gefahren  bereitet.  Du  willst  ein  neues
germanisches  Reich  in  Berlin  gründen  und  dich  mit  Italien  verbünden.  Das
ist  gefährlich  für  ganz  Europa  und  der  Politik  Frankreichs,  die  darauf  in
keinem  Fall  sich  einlassen  konn,  zuwider“.  Endlich  gibt  es  noch  die  Form
des  Schweigens,  wobei  jedoch  Preußen  die  Hoffnung  auf  eine  Allianz  mit
Italien  und  demnach  auf  die  indirecte  Unterstützung  Frankreichs  benommen
werden  müßte.  Frankreich  habe  das  Recht,  einem  Allürten,  für  den  es
50,000  Soldaten  und  600  Mill.  geopfert,  eine  den  französischen  Interessen
zuwiderlaufende  Politik  geradezu  zu  verbieten.

Der  Rede  Thiers'  folgt  ein  gewaltiger  Beifallssturm  fast  der
ganzen  Kammer,  der  Majorität  wie  der  Opposition.  Rouher  drinzt
        <pb n="343" />
        Frankrelch.  341

auf  Beendigung  der  Discussion  und  unterstützt  seinen  Wunsch  durch
die  Mittheilung  eines  Telegramms  aus  Italien,  das  er  soeben  erhalten
  habe,  wonach  Italien  die  officielle  Verpflichtung  übernommen
habe,  Oesterreich  nicht  anzugreifen.  Die  Kammer  ergibt  sich,  die
Discussion  wird  geschlossen  und  das  Contingentsgesetz  von  100,000
Mann  mit  248  gegen  16  Stimmen  angenommen.

6.  Mai.  Erwiederung  des  Kaisers  auf  eine  Ansprache  des  Maire  von
Auxerre  (Antwort  des  Kaisers  auf  die  Rede  des  Hrn.  Thiers  und

die  Demonstration  der  Kammer):

„Ich  sehe  mit  Vergnügen,  daß  die  Erinnerungen  an  das  erste  Kaiserreich
  in  Ihrem  Gedächtniß  nicht  erloschen  sind.  Glauben  Sie  Mir:  auch  Ich
habe  von  dem  Oberhaupt  Meiner  Familie  die  Gefühle  für  diese  energischpatriotischen
  Bevölkerungen  geerbt,  die  in  guten  und  schlimmen  Tagen  dem
Kaiser  treu  zur  Seite  standen.  Ich  habe  gegenüber  dem  Yonne-Departement
eine  alte  Schuld  zu  tilgen;  es  war  eines  der  ersten,  welche  Mir  im  Jahre-1848
  ihre  Stimmen  gaben;  denn  es  begriff,  wie  die  Mehrheit  des  französischen
  Volks,  daß  seine  Interessen  die  Meinigen  sind,  daß  Ich,  gleich  ihm,
jene  Verträge  von  1815  verabscheue,  die  man  heute  zur  einzigen
  Grundlage  unserer  auswärtigen  Politik  machen  will.
Ich  danke  Ihnen  für  Ihre  Gefühle;  in  Ihrer  Mitte  athme  Ich  frei  auf  (je
respire  à  l’aise);  denn  bei  den  arbeitsamen  Bevölkerungen  der  Städte  und
des  Landes  treffe  ich  den  wahren  Geist  Frankreichs  an."

8.  „  Eine  Depesche  des  Hrn.  Drouyn  de  l'Huys  an  den  Botschafter
in  London  kommt  neuerdings  auf  die  Idee  einer  Conferenz  der  neutralen
  Großmächte  behufs  Abwendung  eines  Krieges  in  Deutschland
zurück.

„  .  Wenn  die  Großmächte  den  herannahenden  Ereignissen  Halt  zu  gebieten
  wünschen,  so  müssen  sie  mit  Entschlossenheit  auf  ihrem  Recht  bestehen,
die  Fragen,  die  den  Continent  entzweien,  unter  ihre  Controle  zu  nehmen.
Hr.  Drouyn  de  l'Huys  denkt,  daß  es  unmöglich  sei,  über  die  Lösung  dieser
Fragen  sich  im  voraus  zu  verständigen,  daß  es  indeß  genügen  würde,  wenn
die  drei  Mächte  die  feste  Absicht  aussprächen,  sie  zu  lösen.

Lord  Clarendon  erklärt  dem  Botschafter,  daß  die  „feste  Absicht“
ein  sehr  zweideutiger  Ausdruck  sei,  daß  jedoch  England  einer  solchen
Absicht  nicht  beitreten  könnte,  wenn  darunter  gemeint  sein  sollte,
Preußen  zu  zwingen,  Schleswig-Holstein  nicht  zu  annectiren  oder
Oesterreich,  Venedig  herauszugeben.  Der  franz.  Botschafter  erwiedert,
Hr.  Drouyn  de  l'  Hupßs  sei  der  Ansicht,

„daß  es  gut  wäre,  die  Frage  der  eventuellen  Gewaltanwendung  unentschieden
  (réservér)  zu  lassen,  da  die  Beschlüsse  der  Mächte  alle  Kraft  verlören,
  wenn  sie  sich  im  voraus  und  ausdrücklich  des  Rechtes  begäben,  ihren
Entscheidungen  mit  den  Wassen  Nachdruck  zu  verleihen.“

17.  „  Hr.  Drouyn  de  l'Huys  theilt  den  Gesandten  Englands  und  Rußlands
  einen  ersten  Entwurf  für  das  Programm  einer  Friedensconferenz
  mit,  der  dahin  geht:

.1)  Die  Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Frage  wird  der  Abstimmung
der  betreffenden  Bevölkerungen  anheimgegeben,  jedoch  unter  gewissen  Detailbedingungen,
  welche  später  werden  sestgestellt  werden;  2)  die  deutsche  Bundesreform,
  insofern  sie  das  europäische  Gleichgewicht  berührt,  wird  den  Gegenstand
  gemeinschaftlicher  Prüfung  durch  diejenigen  Mächte  bilden,  welche  die
        <pb n="344" />
        342  Frankrelch.

Wiener  Schlußacte  unterzeichneten;  3)  Abtretung  Venetiens  an  Italien,  mittelst
  Oesterreich  anzubietender  Territorialentschädigungen;  4)  als  Tausch  für
die  hieraus  sich  ergebende  Vergrößerung  Italiens  würde  dieses  die  Souveränetät
  des  Papstes  in  ihren  gegenwärtigen  Grenzen  gewährleisten."

28.  Mai.  Die  Cabinette  von  Frankreich,  England  und  Rußland  haben  sich
über  eine  möglichst  annehmbare  Fassung  einer  Einladung  zu  Friedensconferenzen
  in  Paris  geeinigt  und  die  förmlichen  Einladungen  werden
  demgemäß  in  wesentlich  identischer  Fassung  von  den  Vertretern
der  drei  Mächte  gleichzeitig  in  Berlin,  Wien,  Florenz  und  Frankfurt
übergeben.

S.  den  Wortlaut  der  ident.  Dep.  Ergänzungsheft  S.  88.

—  „  Diie  officiöse  Presse  regt  die  Gründung  eines  eigenen  rheinischen

Staates  zwischen  Frankreich  und  Preußen  an.

4.  Juni.  Ein  Telegramm  der  französischen  Regierung  benachrichtigt  den
französischen  Gesandten  in  Berlin,  daß  Frankreich,  England  und
Rußland  auf  die  beabsichtigte  Friedensconferenz  in  Folge  der  Antwort
  Oesterreichs  auf  ihre  Einladung  (bez.  Venetiens)  und  seines
Schrittes  am  Bunde  vom  1.  d.  M.  (bez.  Schleswig-Holsteins)  als
aussichtslos  verzichteten.

11.  „  Ein  Brief  des  Kaisers  an  Hrn.  Drouyn  del'Huys  präcifirt  seine
Politik  gegenüber  dem  sich  in  Deutschland  vorbereitenden  Kriege:
„Im  Augenblicke,  wo  die  lebten  Friedenshoffnungen  zu  schwinden  scheinen,
welche  man  noch  auf  die  Conserenz  setzte,  ist  es  erforderlich,  den  diplomatischen
Agenten  im  Ausland  durch  ein  Circular  die  Idecu  mitzutheilen,  welche  meine
Regierung  geltend  machen  wollte,  und  das  Verfahren,  welches  sie  den  kommenden
  Ereignissen  gegenüber  beobachten  wird.  Diese  Mittheilung  wird  unsere
  Politik  in  ihr  wahres  Licht  stellen.  Wenn  die  Conferenz  stattgesunden
hätte,  so  würden  Sie  eine  deutliche  Sprache  geführt  haben;  Sie  würden  in
meinem  Namen  erklärt  haben,  daß  ich  jeden  Gedanken  an  Gebietsvergrößerung
zurückweise,  so  lange  das  Gleichgewicht  Europa's  nicht  gebrochen  wird.  In
der  That  könnten  wir  nur  an  eine  Ausdehnung  unserer  Grenzen
denken,  wenn  die  Karte  von  Europa  zum  ausschließlichen  Vortheil  einer
Großmacht  verändert  würde  und  wenn  Grenzgebiete  durch  ihren  frei  ausgedrückten
  Wunsch  die  Annexion  an  Frankreich  fordern.  Unter  andern  Umständen
  halte  ich  es  unserm  Lande  würdiger,  jeder  Gebietserweiterung  den  unschätzbaren
  Vortheil,  in  guter  Eintracht  mit  unsern  Nachbarn  zu  leben,  vorzuziehen,
  indem  wir  ihre  Unabhängigkeit  und  ihre  Nationalität  achten.  Von
diesen  Gefühlen  bestimmt  und  nur  die  Erhaltung  des  Friedens  im  Auge
habend,  hatte  ich  mich  an  England  und  Rußland  gewendet,  um  gemeinschaftliche
  Worte  der  Versöhnung  an  die  betheiligten  Regierungen  zu  richten.  Das
Einvernehmen  der  drei  neutralen  Mächte  bleibt  ein  Pfand  der  Sicherheit  für
Europa.  Sie  haben  ihre  Unparteilichkeit  gezeigt,  indem  sie  den  Entschluß
faßten,  die  Discussion  der  Conferenz  auf  die  brennenden  Fragen  zu  beschränken.
  Um  sie  zu  schlichten,  mußte  man  offen  an  sie  herantreten,
den  diplomatischen  Schleier,  der  sie  bedeckte,  wegziehen  und
die  legitimen  Wünsche  der  Fürsten  und  Völker  ernstlich  in
Betracht  ziehen.  Der  Conflict  hat  drei  Ursachen:  die  schlecht  begrenzie
geographische  Lage  Preußens  —  den  Wunsch  Deutschlands  nach  einer  polilischen
  Verfassung,  die  mehr  seinem  Bedürfniß  entspricht  —  die  Nothwendigkeit
  für  Italien  seine  nationale  Unabhängigkeit  sicher  zu  stellen.  Die  neutralen
  Mächte  konnten  nicht  beabsichtigen,  sich  in  die  inneren  Angelegenheiten
        <pb n="345" />
        Frankrtich.  343

fremder  Länder  einzumischen.  Nichtsdestoweniger  hatten  die  Höfe,  welche  an
der  Constituirungsacte  des  deutschen  Bundes  Theil  genommen  haben,  das
Recht  zu  prüfen,  ob  die  verlangten  Aenderungen  die  in  Curopa  bestehende
Ordnung  nicht  stören  würden.  Was  uns  betrifft,  so  hatten  wir  für  die  zum
deutschen  Bunde  gehörigen  Staaten  zweiten  Nanges  ein  engeres  Aneinanderschließen,
  eine  kräftigere  Organisation,  eine  wichtigere  Rolle  gewünscht;  für
Preußen  mehr  Abrundung  (homogénélt"é)  und  Kraft  im  Norden;  für
Oesterreich  die  Erhaltung  seiner  großen  Stellung  in  Deutschland.
  Wir  würden  außerdem  gewünscht  haben,  daß  Oesterreich  gegen  eine
verhältnißmäßige  Entschädigung  Venetien  an  Italien  cedirt  hätte;  denn  wenn
es,  ohne  sich  um  den  Vertrag  von  1852  zu  kümmern,  mit  Preußen  einen
Krieg  gegen  Dänemark  im  Namen  der  deutschen  Nationalität  geführt  hat,
so  schien  es  mir  gerecht,  daß  es  in  Italien  den  gleichen  Grundsatz  anerkennen
werde,  indem  es  die  Unabhängigkeit  der  Halbinsel  vervollständigt.  Oieses
sind  die  Gedanken,  welche  wir  im  Interesse  der  Ruhe  Europa's  zur  Geltung
zu  bringen  versucht  haben  würden.  Heute  steht  zu  befürchten,  daß  das
Schicksal  der  Wassen  allein  darüber  entscheiden  wird.  Welches  ist  die
Haltung,  welche  Angesichts  dieser  Eventualitäten  Frankreich
  zukömmt  ?  Sollen  wir  unser  Mißvergnügen  kundgeben,  weil  Deutschland
  die  Verträge  von  1815  ohnmächtig  findet  zur  Befriedigung  seiner  nationalen
  Zwecke,  und  zur  Aufrechterhaltung  seiner  Ruhe?  In  dem  Kriege,
welcher  auszubrechen  auf  dem  Puncte  sieht,  haben  wir  nur  zwei  Interessen:
die  Bewahrung  des  europäischen  Gleichgewichts  und  die  Erhaltung
  dessen,  was  wir  in  Italien  aufgebant  haben.  Reicht
aber  die  moralische  Kraft  Frankreichs  nicht  hin,  diese  beiden  Interessen  zu
beschützen  ?  Wird  es  nöthig  haben,  zum  Schwert  zu  greifen,  damit  seine
Worte  gehört  werden?  Ich  denke,  nein.  Wenn  ungeachtet  unserer  Bemühnngen
  die  Friedenshoffnungen  sich  nicht  verwirklichen,  so  sind  wir  gleichwohl
durch  Erklärungen  der  in  dem  Conflict  betheiligten  Höfe  gesichert,  daß,
welches  auch  der  Ausgang  des  Krieges  sein  möge,  keine  der
uns  berührenden  Fragen  ohne  die  Zustimmung  Frankreichs
gelöst  wird.  Bleiben  wir  daher  in  einer  aufmerksamen  Neutralität
  und  stark  durch  unsere  Uneigennützigkeit,  von  dem  aufrichtigen  Wunsche
geleitet,  daß  die  Bölker  Europa's  ihre  Streitigkeilen  vergessen  und  sich  zum
Zwecke  der  Civilisation,  der  Freiheit  und  des  Fortschritts  vereinigen  möchten,
blicken  wir  vertrauensvoll  auf  unser  Recht  und  ruhig  auf  unsere  Kraft.“

12.  Juni.  Gesetzgeb.  Körper:  Der  Staatsminister  Rouher  theilt  der
Kammer  das  Schreiben  des  Kaisers  vom  vorherigen  Tage  mit  und
dieselbe  beschließt  auf  seinen  Antrag  mit  202  gegen  34  Stimmen
auf  jede  weitere  Discussion  der  deutschen  und  italienischen  Angelegenheiten
  zu  verzichten.  —  Das  rectificative  Budget  für  1866  wird
darauf  ohne  Debatte  mit  212  gegen  25  Stimmen  genehmigt.

14.  „  Gesetzgeb.  Körper:  Budgetdebatte.  Der  Präsident  ertheilt  gelegentlich

  die  Mahnung,  nichts  über  die  deutschen  und  italienischen

Angelegenheiten  zu  sprechen.  J.  Favre  beleuchtet  in  schonungsloser

Rede  die  mexicanische  Frage  von  Anbeginn  an  bis  jetzt  und  es  entspinnt

  sich  darüber  eine  Discussion,  die  jedoch  von  der  Mehrheir

durch  Annahme  des  Schlusses  abgeschnitten  wird.

„  Gesetzgeb.  Körper:  Budgetdebatte.  Mehrere  Mitglieder,  Larrabure

  (von  der  Mittelpartei),  Berryer  u.  A.  ersuchen  neuerdings

noch  vor  dem  bevorstehenden  Schluß  der  Session  die  europäische

Lage  zur  Sprache  zu  bringen.  Der  Präsident  und  die  Majorität

25.
        <pb n="346" />
        344

Frankreich.

erklären  sich  dagegen.  Thiers  ruft:  „die  Kammer  erklärt  damit,
daß  sie  abdankt“.

27.  Juni.  Gesetzgeb.  Körper:  Schluß  der  Budgetdebatte.

30.

„  Schluß  der  Kammersession  für  den  gesetzgeb.  Körper.

5.  Juli.  Der  „Moniteur“  verkündet,  daß  der  Kaiser  von  Oesterreich

8.

11.

14.

Venetien  an  Frankreich  abgetreten  habe  und  daß  Napoleon  die  Vermittlung
  nicht  nur  zwischen  Oesterreich  und  Italien,  sondern  auch
zwischen  Oesterreich  und  Preußen  übernommen  habe.  Die  officiöse
Presse  feiert  den  Kaiser  als  den  anerkannten  Schiedsrichter  Europa's.
  Die  Pariser  flaggen  und  illuminiren  zur  Feier  des  großen
Ereignisses.

„  Die  Absicht  der  österr.  Cession  Venedigs  an  Frankreich  ist  gescheitert.

  Die  italienische  Armee  ergreift  trotz  derselben  wieder  die
Offensive  und  geht  unter  Cialdini  über  den  Po.  Preußen  nimmt
zwar  die  Vermittlung  Frankreichs  an,  stellt  aber  seine  Bedingungen
und  zwar  in  erster  Linie  den  vollständigen  Ausschluß  Oesterreichs
aus  Deutschland.

„  Der  Ministerrath  verhandelt  unter  dem  Vorsitze  des  Kaisers  über

die  preußischen  Forderungen.  Der  Kaiser  entscheidet  gegen  eine  active  Unterstützung
  Oesterreichs.  Es  wird  ein  Gegenproject  festgestellt,  nach
welchem  Preußen  zwar  die  vollständige  Ausschließung  Oesterrcichs
aus  Deutschland  zugestanden,  dagegen  die  südlich  des  Mains  gelegenen
  deutschen  Staaten  dem  neuen  deutschen  Bunde  unter  Preußens
Führung  entzogen  werden  sollen.  Preußen  nimmt  den  Vorschlag
an  und  die  franz.  Regierung  übernimmt  es,  denselben  empfehlend

nach  Wien  zu  befördern.
S.  den  Wortlaut  S.  133.

„  Oesterreich  nimmt  im  Princip  den  französischen  Vermittlungsvorschlag
  auch  seinerseits  an.

Senat:  Das  von  der  Regierung  vorgelegte  Senatsconfult  behufs
Erschwerung  jeder  Discussion  über  die  Verfassung  und  über  die
Befugniß  des  gesetzgeb.  Körpers,  die  Vorlagen  der  Regierung  zu
amendiren,  wird  vom  Senat  einstimmig  mit  155  Stimmen  angenommen
  und  damit  die  Session  geschlossen

„Art.  1.  Die  Verfassung  kann  durch  keine  andere  öffentliche  Gewalt,  als
durch  den  Senat,  discutirt  werden.  Ueber  eine  Petition,  welche  eine  Verfassungsänderung
  zum  Zwecke  hat,  kann  in  der  allgemeinen  Sitzung  nur  dann
Bericht  erstattet  werden,  wenn  ihre  Prüsung  von  wenigstens  drei  der  fünf
Senatsausschüsse  genehmigt  worden  ist.  Art.  2.  Untersagt  ist  jede  Discufsion
  über  Verfassungsänderungen,  die  entweder  durch  die  periodische  Presse
oder  durch  nicht  periodisch  erscheinende,  aber  der  Stempeltaxe  unterworfene
Schriften  veröffentlicht  werden.  Eine  Petition,  welche  eine  Verfassungsänderung
  zum  Zweck  hat,  darf  nur  durch  den  betrefsenden  officiellen  Sitzungsbericht
  veröffentlicht  werden.  Jede  Zuwiderhandlung  wird  mit  einer  Geldbuße
von  500—  10,000  Fr.  bestraft.  Art.  3.  Der  Art.  40  der  Verfassung  vom
14.  Januar  1852  wird  folgendermaßen  abgeändert:  Amendements,  welche
        <pb n="347" />
        Frankttich.  345

von  der  mit  Prüfung  einer  Gesetzesvorlage  beauftragten  Commission  angenommen
  sind,  werden  vom  Präsidenten  des  gesetzgebenden  Körpers  dem  Staatsrath
  überwiesen.  Die  von  der  Commission  oder  dem  Staatsrathe  nicht  angenommenen
  Amendements  gelangen  im  gesetzgeb.  Körper  zu  keiner  endgiltigen
Abstimmung,  können  aber  in  Betracht  gezogen  und  der  Commission  zu  neuer
Prüfung  überwiesen  werden.  Wenn  diese  keine  neue  Fassung  vorschlägt,  oder
wenn  die  von  ihr  vorgeschlagene  von  dem  Staatsrath  nicht  angenommen  wird,
so  gelangt  der  ansängliche  Text  der  Vorlage  allein  zur  Verhandlung.  Art.  4.
Die  Bestimmung  des  Art.  41  der  Verfassung  vom  14.  Jan.  1852,  welche
die  Dauer  der  ordeutlichen  Sitzungen  des  gesetzgeb.  Körpers  auf  drei  Monate
festsetzt,  wird  ausgehoben.  Die  den  Deputirten  zugewiesene  Vergütung  wird
1  i  ordentliche  Session,  von  welcher  Dauer  immer,  auf  12,500  Fr.
estgesetzt.“

15.  Juli.  Jubiläumsfeier  der  Vereinigung  Lothringens  mit  Frankreich  in

17.

28.

29.

30.

Nancy.  Die  Kaiserin  mit  dem  kais.  Prinzen  nimmt  daran  Theil,
der  Kaiser  bleibt  in  Paris.
„  Nachdem  die  Erzielung  eines  Waffenstillstands  zwischen  Oesterreich
  und  Preußen  gesichert  erscheint,  geht  Prinz  Napoleon  in  das
Hauptquartier  des  Königs  von  Italien  ab,  um  auch  zwischen  Oesterreich
  und  Italien  einem  solchen  den  Weg  zu  bahnen.
„  Eine  Depesche  des  ital.  Cabinets  erklärt,  auf  den  Abschluß  eines
Waffenstillstands  nur  unter  der  Bedingung  eingehen  zu  können,  daß
der  Kaiser  ihm  die  Erwerbung  des  Trentino  beim  Friedensschluß
zusichere.  Der  Kaiser  antwortet  mit  dem  Befehl  an  die  Mittelmeerflotte,
  sich  ohne  Verzug  nach  Venedig  zu  begeben.  Italien  zieht
alsbald  seine  Forderung  telegraphisch  zurück,  worauf  der  Gegenbefehl
auch  an  die  Flotte  in  Toulon  geht.

Der  Kaiser  geht  nach  Vichy.
„  Der  Kaiser  gibt  nach  dem  „Moniteur“  die  förmliche  Erklärung
ab,  daß  er  in  die  Vereinigung  der  von  Oesterreich  abgetretenen
venetianischen  Provinzen  mit  Italien  einwillige.
„  Unterzeichnung  einer  Convention  mit  Mexico,  wodurch  ein  Theil
der  mexicanischen  Zolleinnahmen  Frankreich  überwiesen  wird:

Die  Convention,  welche  7  Artikel  umfaßt,  stipulirt  im  Wesentlichen  folgendes:
  „Die  mexicanische  Regierung  überweist  an  Frankreich  die  Hälfte  der
Einnahmen  aller  Seezölle,  nämlich  aller  allgemeinen  und  besondern  Einund
  Ausgangszölle,  der  internacion  und  contra  registro  benannten  Aufschlagszölle,
  der  mejoras  materiales,  sowie  die  zu  Gunsten  der  Veracruz-Eisenbahn
  erfolgte  Ueberweisung  dieser  letztern  erloschen  sein  wird.  Von  den
Ausfuhrzöllen  der  Häfen  des  stillen  Oceans  sind  bereits  drei  Viertel  anderwärts
  vergeben;  die  französische  Regierung  erhält  deßhalb  nur  das  noch  versügbare
  Viertel.  Diese  Summen  sollen  verwandt  werden:  auf  Zahlung  der
Zinsen,  der  Amortisation  und  aller  Obligationen  der  beiden  1864  u.  1865
von  der  mexicanischen  Regierung  contrahirten  Anleihen;  auf  Zahlung  der
3  Proc.  Imeressen  der  216  Mill.,  welche  zu  schulden  die  mexicanische  Regierung
  in  der  Convention  von  Miramar  anerkannt  hat,  sowie  aller  nachträglich
unter  welchem  Titel  immer  von  dem  französischen  Staatsschatz  vorgeschossenen
Summen.  Der  Betrag  dieser  Forderung,  die  bis  jetzt  annähernd  auf  250
Millionen  angeschlagen  werden  kann,  soll  später  definitiv  festgestellt  werden.
Im  Fall  die  überwiesenen  Summen  nicht  zur  vollständigen  Abtragung  aller
dieser  Schulden  ausreichen  sollten,  bleiben  die  Rechte  der  Inhaber  der  Schuld-
        <pb n="348" />
        346  Frankreich.

scheine  und  die  der  franzoͤsischen  Regierung  vollkommen  vorbehalten.  Sollte
bei  steigender  Einnahme  der  mexicanischen  Zölle  der  Frankreich  überwiesene
Antheil  die  zur  Deckung  der  aufgeführten  Verbindlichkeiten  erforderliche
Summe  überschreiten,  so  wird  der  Ueberschuß  zur  Amortisirung  des  der  französischen
  Regierung  geschuldeten  Capitals  verwendet  werden.  Die  Eincassirung
der  Frankreich  überwiesenen  Gelder  erfolgt  durch  besondere  unter  den  Schutz
der  französischen  Fahne  gestellte  Agenten  in  Veracruz  und  Tampico.  Alle
dort  für  Rechnung  des  mexicanischen  Schatzes  eingehenden  Summen  werden,
mit  Ausnahme  der  bereits  nach  anderer  Seite  hin  vergebenen  und  der  zur
Besoldung  der  Zollbeamten  daselbst  nöthigen  Gelder,  auf  Befriedigung  des
Frankreich  zugewiesenen  Antheils  verwendet  werden.  Die  Besoldung  der
Zollbeamten,  zu  denen  auch  die  französischen  Agenten  gerechnet  werden,  darf
5  Proc.  der  Einnahmen  nicht  übersteigen.  Kaiser  Napoleon  III.  hat  die  Zeit
zu  bestimmen,  während  welcher  die  französischen  Agenten  ihre  Functionen  in
Veractuz  und  Tampico  versehen  sollen.  Durch  biest  Convention  wird  die  am
10.  April  1864  in  Miramar  abgeschlossene  in  allem  was  auf  Finanzfragen
Bezug  hat,  außer  Kraft  gesetzt."“

7.  Aug.  Frankreich  erhebt  durch  eine  Dep.  des  Hrn.  Drouyn  de  l'Puys
Compensationsforderungen  in  Berlin.  Preußen  lehnt  die  Forderungen
entschieden  ab.  Frankreich  läßt  dieselben  fallen.

Der  Kaiser  kehrt  plötzlich,  ziemlich  krank,  von  Vichy  nach  Paris
und  St.  Cloud  zurück.

11.  „  Auf  die  telegr.  Nachricht  vom  Abschluß  des  Waffenstillstandes
zwischen  Oesterreich  und  Italien  richtet  der  Kaiser  folgendes  Schreiben
an  den  König  von  Italien:

„Mein  Herr  Bruder!  Ich  habe  mit  Vergnügen  vernommen,  daß  Ew.
Maj.  zu  dem  Wassenstillstand  und  den  Friedenspräliminarien,  welche  zwischen
dem  König  von  Preußen  und  dem  Kaiser  von  Oesterreich  unterzeichnet  worden
  sind,  Ihre  Zustimmung  gegeben  haben.  Es  wird  sich  also  wahrscheinlich
eine  neue  Aera  der  Ruhe  für  Europa  eröffnen.  Ew.  Maj.  weiß,  daß  ich
das  mir  angebotene  Venetien  angenommen  habe,  um  es  vor  jeder  Verheerung
zu  bewahren  und  um  einem  unnützen  Blutvergießen  vorzubeugen.  Stets
war  es  meine  Absicht,  dieses  Land  sich  selbst  zurückzugeben,  damit  Italien
frei  sei  von  den  Alpen  bis  zur  Adria.  Herr  seines  Geschickes,  wird  Venetien
bald  durch  das  allgemeine  Stimmrecht  seinen  Willen  ausdrücken  können.
Ew.  Maj.  wird  erkennen,  daß  in  diesen  Verhältnissen  die  Action  Frankreichs
sich  wiederum  zu  Gunsten  der  Menschlichkeit  und  der  Unabhängigkeit  der
Völker  geltend  gemacht  hat.“

17.  „  Der  Keiser  ist  durch  sein  körperliches  Befinden  genöthigt,  seinen
Besuch  im  Lager  von  Chalons  für  dieses  Jahr  abzusagen.

24.  „  Abschluß  eines  Vertrages  mit  Oesterreich,  um  Frankrcich  die
Vermittlung  der  Abtretung  Venetiens  an  Frankreich  zu  sichern  (s.

Oesterreich).

2.  Sept.  Hr.  Drouyn  de  l'Huys  sieht  sich,  wie  angenommen  wird.  in
Folge  seiner  an  Preußen  gerichteten  und  von  diesem  abgelehnten
Compensationsforderungen  zum  Rücktritt  von  seinem  Posten  als
Minister  des  Auswärtigen  genöthigt.  Er  wird  durch  Hrn.  v.  Meustier,
zur  Zeit  Gesandten  in  Konstantinopel,  ersetzt.  Bis  zu  seiner
        <pb n="349" />
        Frankrelch.  347

Ankunft  übernimmt  der  Minister  des  Innern  de  Lavalette  seine
Functionen.

10.  Sept.  Die  neugebildete  römische  Legion  wird  dem  päpstl.  Commissär
in  Antibes  übergeben.

14.  „  Der  „Moniteur“  verkündet,  daß  der  Kaiser  die  Ernennung  der
Franzosen  Osmond  und  Friard  zu  mexicanischen  Ministern  des
Kriegs  und  der  Finanzen  durch  den  Kaiser  Maximilian  nicht  gestattet
  habe.

16.  „  Eine  Circulardepesche  des  interimischen  Ministers  des  Auswärtigen
de  Lavalette  präcisirt  die  Stellung  des  französischen  Gouvernements
zu  der  durch  die  preußischen  Siege  eingetretenen  neuen  Lage  der
europäischen  Dinge:

„Die  Regierung  des  Kaisers  kann  nicht  länger  den  Ausdruck  ihrer  Gefühle
über  die  eben  in  Deutschland  sich  vollziehenden  Ereignisse  ausschieben.  Da
Hr.  v.  Moustier  noch  einige  Zeit  abwesend  bleiben  wird,  hat  Se.  Maj.  mir
Befehl  gegegeben,  seinen  diplomatischen  Agenten  die  Motive  darzulegen,  welche
seine  Politik  leiten.  Der  Krieg,  welcher  in  Mittel=  und  Südeuropa  ausgebrochen
  ist,  hat  den  deutschen  Bund  vernichtet  und  die  italienische  Nationalität
definitiv  constitulrt.  Preußen,  dessen  Grenzen  durch  den  Sieg  vergrößert
sind,  herrscht  auf  der  rechten  Seite  des  Maines.  Oesterreich  hat  Venetien
verloren  und  sich  von  Deutschland  getrennt.  Angesichts  solcher  so  erheblichen
Veränderungen  sammeln  sich  alle  Staaten  in  dem  Gefühle  ihrer  Verantwortlichkeit;
  sie  fragen  sich,  welches  die  Tragweite  des  neuerdings  abgeschlossenen
Friedens  ist,  wie  sein  Einsluß  auf  die  europäische  Ordnung  und  die  internationale
  Lage  jeder  Macht  sein  wird.  Die  öffentliche  Meinung  in  Frankreich
ist  bewegt.  Sie  schwankt  ungewiß  zwischen  der  Freude.  die  Verträge  ven
1815  zerstört  zu  sehen,  und  der  Furcht,  daß  die  Macht  Preußens  nicht  außerordentliche
  Proportionen  annehme;  zwischen  dem  Wunsch,  den  Frieden  zu  eihalten,
  und  der  Hoffnung,  durch  Krieg  eine  Gebielsvergrößerung  zu  erlangen.
Sie  begrüßt  freudig  die  vollständige  Befreiung  Italiens,  will  aber  beruhigt
sein  über  die  Gefahren,  welche  den  hl.  Vater  bedrohen  könnten.  Die  Beängstigung,
  welche  die  Geister  beherrscht  und  ihren  Widerhall  im  Auslande  findern
  legt  der  Regierung  die  Pflicht  auf,  ihre  Anschunungsweise  klar  darzuegen.


„Frankreich  darf  keine  zweiselhafte  Politik  haben.  Wenn  es  in  seinem
Interesse  und  seiner  Machtstellung  durch  die  bedeutenden  Veränderungen,
welche  in  Deutschland  vor  sich  gehen,  beeinträchtigt  ist,  müßte  es  dieses  frei
bekennen,  und  die  nothwendigen  Maßregeln  zum  Schutze  seiner  Sicherheit
ergreifen.  Wenn  es  bei  den  Umgestaltungen,  welche  jetzt  vor  sich  gehen,  nichts
verliert,  so  muß  es  dies  mit  Aufrichtigkeit  erklären  und  übertriebenen  Befürchtungen
  und  heißblütigen  Urtheilen,  welche,  indem  sie  die  internationale  Eifersucht
wecken,  es  außerhalb  der  ihm  vorgezeichneten  Bahn  reißen  möchten,  widerstehen.
  Um  die  Ungewißheiten  zu  zerstreuen  und  seine  Ueberzeugung  zu  fixiren,
  muß  man  die  Vergangenheit,  wie  sie  in  ihrem  Zusammenhange  vorliegt,
und  die  Zukunst,  wie  sie  sich  darstellt,  ins  Auge  fassen.  Was  sehen  wir  in
der  Vergangenheit?  Nach  1815  vereinigte  die  heilige  Allianz  alle  Völker
vom  Ural  bis  zum  Rhein  gegen  Frankreich.  Der  deutsche  Bund  umfaßte
mit  Preußen  und  Oesterreich  80  Millionen  Einwohner;  er  erstreckte  sich  von
Luxemburg  bis  nach  Triest,  von  der  Ostsee  bis  Trient  und  umgab  uns  mit
einem  eisernen  Gürtel,  der  durch  fünf  Bundesfestungen  gehalten  war;  unsere
strategische  Lage  war  durch  die  geschicktesten  Gebietscombinalionen  eingeengt.
Die  geringste  Schwierigkeit,  welche  wir  mit  Holland  oder  mit  Preußen  an
der  Mosel,  mit  Deutschland  am  Rhein,  mit  Oesterreich  in  Tyrol  oder  Friaul
        <pb n="350" />
        348

frantrrich.

gehabt  hätten,  würde  alle  im  Bunde  vereinigten  Kräfte  gegen  uns  gerichtet
haben.  Das  österr.  Deutschlaud  an  der  Etsch  unbesiegbar,  hätte  im  gegebenen
Augenblick  bis  zu  den  Alpen  vordringen  können.  Das  preuß.  Deutschland
hatte  als  Avantgarde  am  Rhein  alle  jene  Mittelstaaten,  welche  unaushörlich
durch  den  Wunsch  nach  politischer  Umgestaltung  bewegt  und  geneigt  sind,
Frankreich  als  den  Feind  ihrer  Existenz  und  ihrer  Hoffinungen  zu  betrachten.
Wenn  man  Spanien  ausnimmt,  so  würden  wir  kaum  die  Möglichkeit  gehabt
haben,  auf  dem  Continent  eine  Allianz  zu  schließen.  Italien  war  zerstückelt
und  ohnmächtig,  es  zählte  nicht  als  Nation.  Preußen  war  weder  festgegliedert
  noch  unabhängig  genug,  um  sich  von  seinen  Traditionen  loszumachen.
Oesterreich  war  zu  sehr  damit  beschäftigt,  seine  italienischen  Besitzungen  zu
erhalten,  als  daß  es  sich  intim  mit  uns  hätte  verständigen  können.  Ohne
Zweifel  hat  der  lang  dauernde  Friede  die  Gefahren  dieser  Gebietsgestaltungen
und  dieser  Allianzen  vergessen  machen  können,  denn  sie  erscheinen  nur  dann
furchtbar,  wenn  der  Krieg  ausbricht.  Aber  diese  zweifelhafte  Sicherheit  hat
Frankreich  zuweilen  um  den  Preis  der  Auslöschung  seiner  Rolle  in  der  Welt
erreicht.  Es  ist  unbestreitbar,  daß  während  vierzig  Jahren  es  überall  die
Coalition  der  drei  nordischen  Mächte,  durch  die  Erinnerungen  der  gemeinschastlichen
  Niederlagen  und  Siege,  durch  gleiche  Regierungsgrundsätze,  durch
feierliche  Verträge  und  durch  die  Gefühle  des  Mißtrauens  gegen  unfre  liberale
und  cidilisatorische  Thätigkeit  geeinigt,  gegen  sich  gefunden  hat.

„Wenn  wir  jetzt  die  Zukunft  des  umgestalteten  Europa's  prüfen,  welche
Garantien  bietet  es  für  Frankreich  und  den  Frieden  der  Welt?  Die  Coalition
der  drei  nordischen  Höse  ist  gebrochen.  Das  neue  Princip,  welch  es
Europa  regiert,  ist  die  Freiheit  der  Bündnisse.  Alle  Großmächte
haben  sich  die  Fülle  ihrer  Unabhängigkeit,  der  regelmäßigen  Entwicklung
ihrer  Geschicke  wiedergegeben.  Das  vergrößerte  Preußen,  fortan  frei  von
jeder  Solidarität,  sichert  die  Unabhängigkeit  Deutschlands.  Frankreich  darf
daran  keinen  Anstoß  nehmen.  Stolz  auf  seine  bewundernswürdige  Einheit,
seine  unvertilgbare  Nationalität,  kann  es  nicht  das  Werk  der  Assimilation,
das  sich  eben  vollzieht,  bekämpfen  oder  bedauern  und  die  Principien  der  Nationalität,
  welche  es  repräsentirt  und  den  Völkern  gegenüber  bekennt,  eifersüchtigen
  Gefühlen  unterordnen.  Wenn  das  nationale  Gefühl  Deutschlands
befriedigt  ist,  wird  seine  Unruhe  sich  zerstreuen,  seine  Feindseligkeit  erlöschen.
Indem  es  Frankreich  nachahmt,  thut  es  einen  Schritt,  der  es  uns  näher
bringt,  und  nicht  von  uns  entfernt.  Im  Süden  ist  Italien,  dessen  lange
Knechtschaft  seinen  Patriotismus  nicht  auszulöschen  vermocht  hat,  in  den  Besitz
  aller  Elemente  nationaler  Größe  gesetzt.  Seine  Existenz  verändert  von
Grund  aus  die  politischen  Bedingungen  Europa's;  aber  ungeachtet  unüberlegter
  Empfindlichkeiten  oder  vorübergehender  Ungerechtigkeiten  nähern  seine
Ideen,  seine  Principien  und  Interessen  es  der  Nation,  welche  ihr  Blut  vergossen
  bat,  um  es  in  der  Erkämpfung  seiner  Unabhängigkeit  zu  unterstützen.
Die  Interessen  des  päpstlichen  Thrones  sind  durch  die  Convention  vom
15.  Sept.  gewahrt.  Oiese  Convention  wird  loyal  ausgeführt  werden.  Indem
  der  Kaiser  seine  Truppen  von  Rom  zurückzieht,  läßt  er  dort  Frankreichs
Schutz  als  Garantie  der  Sicherheit  des  hl.  Vaters.  In  der  Osisee,  wie  im
Mittelmeer  tauchen  Seemächte  zweiter  Classe  auf,  welche  der  Freiheit  der
Meere  günstig  sind.  Oesterreich,  seiner  italienischen  und  deutschen  Vorsorgen
  entledigt  und  seine  Kräfte  nicht  mehr  in  unfruchtbaren  Rivalitäten
abnutzend,  sondern  sie  im  Osten  Europa's  concentrirend,  repräsentirt
  immer  noch  eine  Macht  von  35  Mill.  Seelen,  welche  keine  Feindseligkeit,
kein  Interesse  von  Frankreich  trennt.

„Durch  welche  sonderbare  Verwechslung  der  Vergangenheit  mit  der  Zukunft
  könnte  die  öffentliche  Meinung  die  Feinde  Frankreichs  erblicken  in  diesen
  Nationen,  welche  von  einer  uns  feindlichen  Vergangenheit  befreit,  zu  einem
neuen  Leben  berufen,  durch  Principien  geleitet  sind,  welche  auch  die  unfrigen
        <pb n="351" />
        Frankreich.  349

sind,  und  welche  von  den  Gefühlen  des  Fortschrittes  sich  leiten  lassen,  die  das
friedliche  Band  der  modernen  Gesellschaften  bilden?  Ein  Europa,  welches
stärker  constitnirt,  durch  präcise  Gebietseintheilungen  mehr  gleichattig  gemacht
ist,  ist  eine  Garantie  des  Friedens  für  den  Continent  und  weder  eine  Gefahr
noch  ein  Nachtheil  für  unsere  Nation.  Diese  wird  einschließlich  Algeriens
bald  mehr  als  40  Mill.  Einwohner  zählen;  Deutschland  37  Mill.,  wovon
29  Mill.  in  dem  Nord=  und  8  Mill.  in  dem  Südbunde;  Oesterreich  35,
Italien  26,  Spanien  18  Mill.  Was  ist  in  dieser  Vertheilung  der  europäischen
  Kräfte,  das  uns  beunruhigen  könnte?

„Eine  unwiderstehliche  Macht,  selbst  wenn  man  sie  be-Dauern
  möchte,  drängt  die  Völker,  sich  zu  großen  Gestaltungen
  zu  vereinigen  und  die  kleineren  Staaten  verschwinden
zu  machen.  Dieses  Bestreben  entspringt  aus  dem  Wunsche,  den  allgemeinen
Interessen  wirksamere  Garantien  zu  geben.  Vielleicht  ist  dieses  Bestreben
durch  eine  Art  providentieller  Voraussicht  der  Weltgeschichte  bestimmt.  Während
  die  alten  Bevölkerungen  des  Continents  in  ihren  beschränkten  Gebieten
nur  mit  einer  gewissen  Langsamkeit  wachsen,  können  Rußland  und  die
Ver.  Staaten  von  Amerika  vor  Ablauf  eines  Jahrhunderts  je  100
Mill.  Menschen  zählen.  Obgleich  der  Fortschritt  dieser  beiden  großen  Reiche
für  uns  kein  Gegenstand  der  Beunruhigung  ist  und  wir  im  Gegentheil  ihre

roßmüthigen  Anstrengungen  zu  Gunsten  unterdrückter  Racen  freudig  begrü-*

  liegt  es  in  dem  Zukunftsinteresse  der  mitteleuropäischen
Völker,  nicht  in  so  und  so  viel  verschiedene  Staaten  ohne
Kraft  und  öffentlichen  Geist  zerstückelt  zu  sein.

„Die  Politik  muß  sich  über  engherzige  und  mißgünstige  Vorurtheile  eines
andern  Zeitalters  erheben.  Der  Kaiser  glaubt  nicht,  daß  die  Größe  eines
Landes  von  der  Schwächung  der  Völker,  welche  es  umgeben,  abhängt,  und
er  sieht  das  wahrhafte  Gleichgewicht  nur  in  den  befriedigten  Wünschen  der
Völker  Europa's.  Hierin  gehorcht  er  den  alten  Ueberzeugungen  und  den
Traditionen  seines  Geschlechtes.  Napoleon  I.  hatte  die  Aenderungen  vorausgesehen,
  welche  heute  auf  dem  europäischen  Continent  stattfinden.  Er  hatte
die  Keime  neuer  Nationalitäten  gelegt,  in  der  Halbinsel  durch  die  Bildung
eines  Königreichs  Italien,  in  Deutschland  durch  das  Verschwindenmachen  von
253  unabhängigen  Staaten.

„Wenn  diese  Erwägungen  gerecht  und  wahr  sind,  so  hat  der  Kaiser  Recht
gehabt,  die  Rolle  des  Vermittlers  zu  übernehmen,  welche  nicht  ohne  Ruhm
gewesen  ist  —  unnützes  und  schmerzvolles  Blutvergießen  zu  verhindern,  den
Sieger  durch  freundschaftliche  Intervention  zu  mäßigen,  die  Consequenzen  des
Unglücks  zu  mildern  und  so  vielen  Hindernissen  gegenüber  die  Herstellung
des  Friedens  zu  erstreben.  Er  würde  im  Gegentheil  seine  hohe  Verantwortlichkeit
  verkannt  haben,  wenn  er,  die  versprochene  und  proclamirte  Neutralität
verletzend,  sich  aufs  Geradewohl  in  die  Zusälle  eines  großen  Krieges  gestürzt
hätte,  in  einen  der  Kriege,  welche  den  Haß  der  Racen  erwecken  und  in  denen

anze  Nationen  aufeinanderstoßen.  Was  würde  in  der  That  das  Ziel  dieses
Rreiialg  gegen  Preußen  und  nothwendigerweise  gegen  Italien  unternommenen
Krieges  gewesen  sein?  Eine  ECroberung,  eine  Gebielsvergrößerung  ..I  Aber
die  kaiserl.  Regierung  hat  seit  langer  Zeit  ihre  Grundsätze  in  Betreff  territorialer
  Ausdehnung  proclamirt  und  angewendet.  Sie  versteht  und  hat  verstanden,
Annexionen  vorzunehmen,  welche  durch  eine  absolute  Nothwendigkeit  geboten
sind,  indem  sie  dem  Vaterlande  Bevölkerungen  zutheilen,  welche  durch  die  gleichen
  Sitten  und  den  gleichen  nationalen  Geist  mit  ihm  vereint  waren,  und  sie
hat  zur  Wiederherstellung  unserer  natürlichen  Grenzen  die  freie  Zustimmung
Savoyens  und  der  Grasschaft  Nizza  erlangt.  Frankreich  kann  nur  Gebietsvergrößerungen
  wünschen,  welche  seinen  mächtigen  Zusammenhang  nicht  stören;
aber  es  muß  stets  an  seinem  moralischen  und  politischen  Wachsthum  arbeiten,
indem  es  seinen  Einfluß  den  großen  Interessen  der  Clvilisation  zuwendet.
        <pb n="352" />
        350  frantreich.

Seine  Aufgabe  besteht  darin,  die  Eintracht  zwischen  allen  Mächten  herzustellen,
  welche  ebensowohl  das  Princip  der  Autorität  aufrecht  erhalten,  als  den
Fortschritt  begünstigen  wollen.  Diese  Allianz  wird  der  Revolution  das
Prestige  der  Schutzherrlichkeit  (Patronage)  nehmen,  mit  der  sie  die  Sache  der
Völkerfreiheit  zu  decken  behauptet  und  wird  den  großen  aufgeklärten  Staaten
die  weise  Leilung  der  demokratischen  Bewegung  bewahren,  welche  sich  überall
in  Curcpa  kundgibt.  «

.Beiallc·demgibteöindenVewegungen,welchesichdeöLandezGtankg
reichs  bemächtigt  haben,  ein  Gefühl,  welches  anerkannt  und  präcisirt  werden
muß.  Die  Resultale  des  letzten  Krieges  enthalten  eine  ernste  Lehre,  welche
unserer  Waffenchre  nichts  gekostet  hat;  sie  zeigen  uns  die  Nothwendigkeit
  an,  daß  wir  um  unser  Gebiet  zu  verthei  digen,  ohne  Aufschub
  zu  einer  Vervollkommnung  unfsrer  militärischen  Organisation
  schreiten  müssen.  Die  Nation  wird  dieser  Pflicht,  welcke
für  Niemanden  eine  Drohung  ist,  nachkommen;  sie  hat  den  gerechten  Stellz
des  Werthes  ihrer  Armee;  ihre  Empfindlichkeiten,  welche  durch  die  Erinnerung
ihrer  militärischen  Thaten,  durch  den  Namen  und  die  Handlungen  des  Souveräns,
  der  sie  regiert,  geweckt  sind,  drücken  nur  ihren  energischen  Willen  aus,
ihren  Rang  und  ihren  Einfluß  in  der  Welt  so  aufrecht  zu  erhalten,  daß
keine  Gefahr  sie  erreichen  kann.

„Alles  zusammengenemmen,  erscheint  der  Horizont  von  dem  Gesichtspunkte
  aus,  in  welchem  dic  kaiserliche  Regierung  die  Geschicke  Eurepa's  betrachtet,
  von  drohenden  Eventualiläten  befreit;  furchtbare  Probleme,  welche
gelöst  werden  mußten,  weil  sie  sich  nicht  unterdrücken  lassen,  lasteten  auf  den
Geschicken  der  Völker;  sie  hätten  sich  in  viel  schwierigeren  Zeit  en
einstellen  können  und  haben  ihre  natürliche  Lösung  ohne  allzuheftige  Erschütterungen
  und  ohne  die  gefährliche  Hülfe  revolutionärer
Leidenschaften  gesunden.  Cin  Frieden,  welcher  auf  solchen  Grundlagen  rubt,
wird  ein  dauerhafter  Friede  sein.  Was  Frankreich  betrifst,  so  bemerkt  es,
nach  welcher  Seite  hin  es  auch  seine  Blicke  richtet,  nichts,  das  seinen  Gang
fesseln  oder  sein  Glück  üören  könnte.  Mit  allen  Mächten  freundschastliche
Beziehungen  unterhaltend,  durch  eine  Politik  geleitet,  welche  als  Zeichen  ihrer
Stärke  Großmuth  und  Mäßigung  hat,  auf  seine  imposante  Einheit  gestützt
und  mit  seinem  überall  hin  strahlenden  Genie,  mit  seinen  Schätzen  und  seinem
  Europa  befruchtenden  Credit,  mit  seiner  entwickelten  Militärkrast,  in
Zukunst  umgeben  ven  unabhängigen  Nalionen,  erscheint  es  nicht  weniger
groß,  wird  nicht  weniger  geachtet  sein.  Das  ist  die  Sprache,  welche  Sie  in
in  Ihren  VBeziehungen  zu  der  Regierung,  bei  welcher  Sie  accreditirt  sind,  zu
führen  haben  werden.“

17.  Sept.  Der  kais.  Adjutant  Gen.  Castelnau  geht  in  außererdentlicher
Mission  nach  Mexico  ab.

20.  „  Der  Kaiser  geht  nach  Biarritz.

Der  Präsident  der  mexicanischen  Finanzcommission  in  Paris  macht
dem  Publicum  die  Anzeige,  daß  die  mexicanische  Regierung  keine
Rimessen  für  die  Zahlung  der  am  1.  October  fälligen  Coupens
und  die  Rückstände  der  mexicanischen  Schuld  gesandt  habe,  weßhalb
auch  keine  Zahlung  an  die  franz.  Gläubiger  stattfinden  könne.

—  „  Der  neue  Minister  des  Auswärtigen,  Marquis  de  Moustier,  bhält
auf  seiner  Reise  von  Koenstantinopel  nach  Marseille  in  Athen  an
und  spricht  sich  sowohl  gegen  den  König,  als  gegen  die  Minister
auss  stärkste  gegen  den  Aufstand  in  Candia  aus.
        <pb n="353" />
        Fraukrtich.  351

13.  Oct.  In  Folge  der  Ermordung  französischer  Missionare  in  Corea

16.

19.

21.

22.
26.

langt  eine  franz.  Expedition  unter  dem  Contreadmiral  Roze  vor  der
coreanischen  Stadt  Kang-hoa  an.

„  Die  französ.  Expedition  gegen  Corea  besetzt  nach  kurzem  Widerstande
  Kang-hoa  und  kehrt  dann,  nachdem  sie  die  öffentlichen  Gebäude
  der  Stadt  zerstört,  im  Grunde  ohne  alles  wesentliche  Resultat
wieder  zurück.

„  General  Leboeuf  übergibt  im  Namen  des  Kaisers  der  Franzosen
Venetien  einer  Commission  der  Municipalität  von  Venedig.  Ansprache
des  Generals  an  dieselbe:

..  .  Der  Kaiser  kennt  seit  lange  die  Bestrebungen  Ihres  Landes,  Se.
Maj.  weiß,  daß  es  wünscht,  mit  den  Staaten  des  Königs  Victor  Emanuel
vereinigt  zu  sein,  mit  dem  es  ehedem  für  die  Befreiung  Italiens  kämpste.
Aber  aus  Achtung  vor  dem  Rechte  der  Nationalitäten  und  vor  der  Würde
der  Völker  hat  der  Kaiser  den  Venetianern  die  Sorge  lassen  wollen,  ihre
Wünsche  kund  zu  geben.  Sie  sind  würdig,  diese  der  Volkssouveränetät  dargebrachte
  Huldigung  zu  verstehen,  auf  welcher  die  Regierungen  Frankreichs
und  Italiens  beruhen

„  Diie  kaiserliche  Familie  kehrt  von  Biarritz  wieder  nach  St.  Cloud
zurück.  Die  Gesundheit  des  Kaisers  hat  sich  wieder  wesentlich  gebessert.


„  Unruhen  der  bedrängten  Seidenarbeiter  in  Lyon.  Energische  Anregung
  einer  Abschaffung  des  Octroi.

„  Ein  kaiserl.  Decret  setzt  eine  ziemlich  zahlreiche  Commission  von
Ministern,  Marschällen  und  Generälen  ein,  um  eine  Reform  der
Heeresorganisation  zu  berathen.  Der  Kriegsminister  motivirt  in
seinem  Bericht  darüber  den  Antrag  damit:

„Die  neuesten  Ereignisse,  die  sich  in  Deutschland  zugetragen  haben,  sind
für  mehrere  Mächte  Europa's  Veranlassung  gewesen,  namhafte  Veränderungen
in  ihrer  militärischen  Organisation  vorzunehmen.  Ew.  Maj.  war  der  Ansicht,
  daß  Frankreich,  einer  solchen  Sachlage  gegenüber,  nicht  gleichgültig  bleiben
  könne,  und  die  Frage  studiren  müsse,  ob  nicht  ebenfalls  in  der  Militärmacht
  des  Kaiserreichs  die  Veränderungen,  auf  welche  die  Verhältnisse  hinzudeuten
  scheinen,  einzuführen  seien.  Ew.  Maj.  haben  mir  deshalb  die  Absicht
kundgegeben,  eine  Commission,  über  welche  Sie  Sich  selber  den  hohen  Vorsitz
vorbehalten,  mit  der  Ausfindigmachung  dessen  zu  betrauen,  was  zu  geschehen
habe,  um  unsere  nationale  Wehrkraft  zur  Vertheidigung  unfres  Gebiets  und
zur  Aufrechthaltung  unfres  politischen  Einflusses  geeignet  zu  machen.“

3.  Nov.  Die  Militärreform-Commission  hält  ihre  erste  Sitzung  und  be-8.



13.

ginnt  ihre  Arbeiten.

„  Der  Erzbischof  von  Chambery  erläßt  einen  Hirtenbrief  und  beginnt

  damit  den  Kreuzzug  einer  Reihe  von  Bischöfen  gegen  die  ihrer

baldigen  Ausführung  entgegen  gehende  Septemberconvention  zur
Räumung  Roms.

„  Der  Hof  siedelt  nach  Compiègne  über.  Die  Arbeiten  der  Militärreformcommission

  sollen  unter  dem  Vorsitze  des  Kaisers  auch  dort
fortgesetzt  werden.  Prinz  Napoleon  wird  vom  Kreiser  eingeladen,
        <pb n="354" />
        352  Frankretch.

daran  Theil  zu  nehmen  und  es  werden  auch  zwei  Admirale  zu  den
Berathungen  beigezogen.

20.  Nov.  Gen.  Fleury  trifst  in  außerordentlicher  Mission  der  franz.  Regierung
  in  Florenz  ein.

21.  „  Eine  Verfügung  des  Kriegsministers  an  die  Militärintendanten
zeigt  denselben  an,  daß  die  gesammte  franz.  Armee  in  Mexico  auf
einmal  und  zwar  in  den  ersten  Monaten  des  künftigen  Jahres  nach
Frankreich  zurückkehren  werde.

2.  Dec.  Die  Franzosen  beginnen  die  Räumung  Roms.

3.  „  Die  Transportschiffe  für  die  Ueberführung  der  französischen
Armee  in  Mexico  beginnen  aus  den  verschiedenen  französ.  Häfen
auszulaufen.  «

4.«DieschonlängstprojectirteReifederKaiferinnachRomwird
im  Ministerrath  sehr  ernsthaft  in  Erwägung  gezogen.

7.  „  Die  Militärreformcommisson  beendigt  ihre  Arbeiten.

8.  „  Der  Erzbischof  von  Paris  erläßt  im  Gegensatz  gegen  die  meisten
rbrigen  Bischöfe  einen  sehr  gemäßigten  Hirtenbrief  über  die  bevorstehende
  Räumung  Roms  durch  die  Franzosen.

11.  „  Die  Franzosen  räumen  die  Engelsburg  und  übergeben  sie  den
päpstlichen  Militärautoritäten.

Dep.  des  Marquis  de  Moustier  an  den  französischen  Botschafter
in  Nom:

„Oer  Kaiser  hat  stets  die  Unabhängigkeit  des  hl.  Stuhls  und  die  Unabhängigkeit
  Italiens  gewollt.  Jedes  dieser  Interessen  hätte  ohne  Zweifel  gern
ansschiebi  bevorzugt  sein  wollen,  aber  trotz  der  Schwierigkeit  sie  zu  versöhnen,
  hat  sich  der  Kaiser  doch  niemals  von  dem  doppelten  Gesichtspunkte,
auf  den  er  sich  gestellt  hatte,  entrücken  lassen.  Heute,  da  Italien  endgiltig  constituirt
  ist,  wird  die  Besestigung  der  päpstl.  Gewalt  das  Hauptziel
  unserer  Anstrengungen,  und  der  hl.  Vater  hat  allen  Grund,
mit  Vertrauen  ihr  Ergebniß  zu  erwarten  und  ihren  Erfolg  durch  weise
Maßregeln  zu  sichern,  welche  sein  Gewissen  ihm  eingeben  wird.  Ohne
Zweifel  muß  der  Abzug  unserer  Truppen  Pius  IX.  eine  Erregung  (émotion)
verursachen,  welche  wir  begreisen.  Indeß  konnte  kein  Augenblick  günftiger
sein,  diese  neue  Situation  zu  schaffen,  als  derjenige,  wo  das  Nationalgefühl  in
Italien  durch  den  Gewinn  Venetiens  eine  so  große  und  vollständige  Genugthuung
erhalten  hat.  Freuen  wir  uns  dieses  Umstandes;  denn  am  Ende  mußte  wohl
einmal  der  Tag  kommen,  an  dem  das  wesentlich  transitorische  Fackum  unfrer
Besetzung,  welche  materiell  erhielt,  ohne  moralisch  zu  befestigen,  und  welche
nicht  ohne  Cnde  sein  konnte,  ohne  die  Negation  der  Macht  selbst  zu  werden,
welche  sie  zu  schützen  berusen  war,  aufhören  mußte.  Die  kathol.  Welt  muß
uns  Dank  wissen,  eine  Maßregel  solange  vertagt  zu  haben,  deren  Nothwendigkeit
  doch  so  klar  war,  und  sie  wird  ohne  eine  tiese  Ungerechtigkeit  nicht
verkennen  können,  daß  wir  an  dem  Tage,  an  dem  diese  Nothwendigkeit  sich
unwiderstehlich  zeigte,  alles  nur  irgend  Mögliche  gethan  haben,  um  dem  hl.
Vater  neue  und  ernstere  Garantien  für  die  freie  und  ungestörte  Ausübung
seiner  deppelten  Souveränetät  zu  sichern  ...  Wir  zweifeln  nicht,  daß  Pius  IX.
alle  Maßregeln  nehmen  werde,  welche  die  Natur  der  Dinge  selbst  ihm
auserlegt  und  deren  Zweckmäßigkeit  ihm  bewiesen  ist.  Er  weiß,  welches  unfre
Ansichten  in  diesem  Betracht  sind,  und  daß  wir  ihm  nichts  anrathen,  was
        <pb n="355" />
        Fraukreich.  353

ihn  schwanken  lassen  könnte,  oder  was  von  den  Dispositionen  abwiche,  die  er
selbst  zu  verschiedenen  Malen  an  den  Tag  gelegt  hat.  Wir  halten  es  für  möglich,
unter  diesen  Bedingungen  die  Beziehungen  des  hl.  Stuhles  zu  seinen  Unterthanen
  und  zu  dem  übrigen  Italien  auf  einer  natürlichen  und  dauerhaften
Basis  zu  gründen.  Flößen  Ste  dem  hl.  Vater  diese  Ueberzeugung  ein,  welche
ihm  den  Muth  geben  wird,  ohne  Verzug  ans  Werk  zu  gehen.  Sagen
Sie  ihm,  daß  der  Rückzug  unserer  Truppen  keineswegs  ein  Aufgeben  der
großen  Interessen  bedeutet,  welche  wir  seit  17  Jahren  durch  unsere  Gegenwart
  schützten  und  über  die  wir,  fern  wie  nahe,  nicht  aufhören  werden,  mit
vollkommener  Hingebung  zu  wachen.“

12.  Dec.  Die  letzten  franz.  Truppen  ziehen  von  NRom  ab.

r

N

„  Der  „Moniteur"  veröffentlicht  den  Entwurf  einer  Heeresreform,
wie  er  aus  den  Berathungen  der  Militärcommission  hervorgegangen
ist.  Die  öffentliche  Meinung  nimmt  denselben  ganz  allgemein  höchst
ungünstig  auf.

Die  Grundzüge  dieses  Entwurfs  sind  im  Wesentlichen  folgende:  Er  theilt
die  militärischen  Kräfte  Frankreichs  in  drei  Kategorien  ein:  1)  die  active
Armee,  2)  die  Reserve,  3)  die  mobile  Nationalgarde.  Die  Dienstzeit  ist  in
der  activen  Armee  wie  in  der  Reserve  auf  6  Jahre  festgestellt.  Die  ausgedienten
  Soldaten  gehören  für  3  Jahre  der  mobilen  Nationalgarde  an.  Von
den  ca.  326,000  Franzosen,  die  jährlich  ins  militärische  Alter  treten,  sollen
die  160,000  kräftigsten  durch  Conseription  herausgenommen  und  davon
80,000  der  activen  Armee,  80,000  der  Reserve  zugetheilt  werden,  so  daß  mit
den  nöthigen  Abzügen  nach  6  Jahren  sich  ergäbe:  1)  active  Armee  417,483
Mann,  2)  Reserve  424,746  Mann,  3)  Nationalgarde  389,986  Mann,  zusammen
  1,232,2150  Mann.  Die  Reserve  wird  #fgebildet  aus  allen  jungen
Leuten,  welche  das  Löos  nicht  dem  Jahrescontingente  zugetheilt  hat.  Sie
theilt  sich  in  zwei  gleiche,  durch  die  Ziehungsnummern  abgeschiedene  Hälften.
Die  erste,  die  sogenannte  Reserve  ersten  Ausgebots,  bleibt,  selbst  in  Friedenszeiten,
  zur  Verfügung  des  Kriegsministers,  um  im  Nothfall  den  Bestand  der
Regimenter  verstärken  zu  können.  Die  zweite,  die  Reserve  zweiten  Aufgebots,
kann  dagegen  nur  in  Kriegszeit  und  durch  kaiserl.  Decret,  wie  dieß  heutzutage
  für  die  Aufgebote  der  Flottenmannschaft  (Inscription  maritime)  der
Fall  ist,  einberufen  werden.  Die  beiden  Reserven  werden  abwechselnd  in  den
Armeedepots  während  längerer  oder  kürzerer  Zeit  einexercirt.  Die  mobile
Nationalgarde  wird  aus  den  Soldaten  der  activen  Armee  und  denen  der
Reserve,  die  ihre  Dienstzeit  beendet  haben,  gebildet  und  nur  selten  zusammenkommen.


„  Ein  Brief  des  Grafen  von  Chambord  an  seine  Getreuen  in
Frankreich  unterwirft  die  auswärtige  Politik  des  Kaisers  Napoleon

von  seinem  Standpunkte  aus  kriner  einläßlichen  Kritik.

18.  „  Gen.  Fleury  kehrt  von  seiner  besondern  Mission  an  den  Hof

von  Florenz  wieder  nach  Paris  zurück.

20.  „  Der  Finanzminister  Fould  erstattet  seinen  alljährlichen  Bericht

22.

über  die  Lage  der  Finanzen  an  den  Keiser.

Derselbe  geht  von  der  Voraussetzung  aus,  daß  der  gesetzgebende  Körper
zuerst  im  Jahr  1867  die  neue  Heeresresorm  in  Bausch  und  Bogen  votiren
und  dann  erst  im  Jahr  1868  durch  das  rectificgtive  Budget  erfahren  solle,
welche  Kosten  die  neue  Organisation  dem  Lande  verursache.

„  Der  Entwurf  einer  Heerssreform  nach  den  Vorschlägen  der
Militärcommission  gelangt  zur  Vorlage  an  den  Staatsrath  nebst
Modificationsvorschlägen  mit  Rücksicht  auf  die  Forderungen  der  öffentlichen
  Meinung.

23
        <pb n="356" />
        5.  Italien.

41.  Jan.  Das  Gesetz  über  die  Einführung  der  Civilehe  tritt  mit  diesem

2.

1#

15.
22.

29.
30.

Tage  in  Kraft.

„  Modification  des  Ministeriums  Lamarmora:  außer  dem  Ministerpräsidenten
  behalten  auch  Chiaves,  Jacini  und  Angioletti  ihre  bisherigen
  Portefeuilles;  Scialoja  übernimmt  die  Finanzen,  Defalco
bie  Justiz,  Pettinengo  den  Krieg,  Berti  den  Unterricht.

„  Der  neue  Kriegsminister  stellt  aus  Ersparungsrücksichten  sofort
die  Aushebung  für  1866  bis  auf  Weiteres  ein.  Fast  die  ganze
Presse  erklärt  sich  gegen  den  Schritt  (ber  ebenso  auch  gegen  die
Einführung  neuer  Steuern)  als  gegen  ein  Symptom  totaler  Entwaffnung.
  [Im  März  1867,  zu  welcher  Zeit  die  Entlassung  der
Altersclasse  von  1844  mit  55,000  Mann  eintrete,  würde  die  ital.  Armee
auf  140,000  Mann  reducirt  und  damit  die  Möglichkeit  eines  Kriegs
zur  Befreiung  Venetiens  geradezu  unmöglich  sein.)

„  Der  neue  Justizminister  übersendet  den  Gesetzesentwurf  bez.  Aufhebung
  der  Klöster  2c.  unverändert  dem  Secretariat  der  Abg.-Kammer.
„  Marchese  Azeglio  .

„  Abg.-Kammer:  Exposé  des  neuen  Finanzministers  Scialoja.  Dasselbe
  setzt  Ersparnisse  im  Betrag  von  55  Mill.  in  Aussicht,  aber
trotzdem  ein  Deficit  von  211  Mill.  für  1866,  das  jedoch  durch
Steuererhöhungen  und  neue  Steuern  auf  80  Mill.  herabgemindert
werden  soll.

„  Abg.-Kammer:  Die  Wahl  der  Budgetcommission  fällt  gegen  die
Regierung  aus.

„  Abg.-Kammer:  Die  Regierung  bringt  das  Klostergesetz  ganz  nach
dem  Vorschlage  des  abgetretenen  Justizministers  Cortese  neuerdings
zur  Vorlage.

6.  Febr.  Die  Abg.-Kammer  lehnt  den  Antrag  des  (clericalen)  Abg.

Cantu  auf  Abschaffung  des  politischen  Eides  ab.
        <pb n="357" />
        Italien.  355

11.  Febr.  Die  große  Alpenbahn-Commission  erklärt  sich  unter  dem  Vor-16.



18.

19.

23.

24.

sitze  des  Ministers  Jacini  für  das  Gotthardsproject,  nur  3  Mitglieder
  sprechen  sich  für  den  Splügen  aus,  gar  keines  für  den  Lukmanier.


„  Oesterreich  versucht  einen  halben  Schritt  der  Annäherung  an
Italien,  indem  es  sich  seinerseits  bereit  erklärt,  die  Vortheile  des
Handelsvertrags  mit  Sardinien  auf  alle  italienischen  Provenienzen
auszudehnen,  wofern  Italien  dasselbe  thue,  ohne  daß  jedoch  das
politische  Verhältniß  Oesterreichs  zu  Italien  dadurch  alterirt  werden
solle.  Die  italienische  Regierung  geht  nach  längerem  Bedenken  auf
den  Vorschlag  nicht  ein.

„  Abg.-Kammer:  Beginn  der  Debatte  über  eine  zweimonatliche  Verlängerung
  des  Finanzprovisoriums.  Die  Regierung  verlangt  sie  als
Vertrauensvotum.

„  Abg.-Kammer:  Debatte  über  eine  zweimonatliche  Verlängerung
des  Finanzprovisoriums.  Riecasoli  beantragt,  die  finanziell-politische
Debatte  im  Interesse  der  Einigkeit  des  Landes  zu  vertagen.  Die
Regierung  beharrt  auf  der  Forderung  eines  Vertrauensvotums.  Rilcasoli
  zieht  seinen  Antrag  zurück.

„  Die  Abg.-Kammer  beschließt,  eine  Commission  von  15  Mitgliedern
zur  Prüfung  der  Gesammtheit  der  Finanzentwürfe  niederzusetzen.
Die  Regierung  hat  nichts  dagegen.

„  Graf  Arese  regt  die  Organisation  von  freiwilligen  Beiträgen  in
großem  Maßstabe  behufs  Tilgung  der  Nationalschuld  an.  Die  Idee
findet  zunächst  in  Turin  lebhaften  Anklang.

„  Abg.-Kammer:  Debatte  über  die  Verlängerung  des  Finanzprovisoriums.


Mehrere  Mitglieder  ergreifen  die  Gelegenheit,  sich  einläßlich  über  die  Militärfrage
  zu  äußern.  General  Bixio  erklärt,  daß  für  Italien  die  Taufe
eines  Kriegs  um  Venedig  unumgänglich  sei,  um  Achtung  in  Europa  und  in
der  Diplomatie  zu  erlangen.  Ministerpräsident  Generalt  Lamarmora:
Ueber  die  Armeefrage  müsse  man  sich  verständigen  und  das  Land  nicht  in
trügerische  Hoffnungen  wiegen.  „Wir  müssen  uns  auf  den  Friedensfuß  setzen,
um  sowohl  finanziell  als  in  jeder  andern  Beziehung  besser  im  Stande  zu
sein,  nöthigenfalls  Krieg  führen  zu  können.  Es  reicht  vollkommen  hin,  wenn
wir  für  Heer  und  Flotte  200  Millionen  ausgeben!  Hätte  die  Regierung  seit
1860  dieses  System  befolgt,  so  wären  627  Millionen,  gespart  worden,  wovon
  man  127  Millionen  auf  Befestigungen  verwenden  und  mit  500  Millionen
  eine  großartige  Reserve  für  alle  Eventualitäten  hätte  bilden  können.  Ich
klage  Niemand  an.  Meine  Vorgänger  haben  sich  wahrscheinlich  von  dem
Kriegsgeschrei  der  öffentlichen  Meinung  einschüchtern  lassen;  ich  sage  es  nur,
um  nachzuweisen,  daß  die  öffentliche  Meinung  sich  über  die  Nothwendigkeit
derartiger  Ausgaben  getäuscht  hat.  Möge  nunmehr  die  Kammer  über  das
Ministerium  richten.“  Kriegsminister  Pertinengo  gibt  Ausschlüsse  über  die
neuerdings  erfolgten  Reductionen  im  Budget  und  in  den  Cadres  der  Armee.
Gegenwärtig  hat  Italien  204,874  Mann  wirklich  unter  Wassen,  128,287
völlig  ausgebildete  Soldaten  sind  als  beurlaubt  entlassen,  können  aber  jeden
Augenblick  wieder  einrücken.  Dazu  kommen  noch  107,612  Mann  Reserve
und  41,000  Mann  der  Jahresclasse  von  1845,  die  vorlges  Jahr  nicht  ein-23*
        <pb n="358" />
        856  Italien.

berufen  wurden,  aber  in  eignen  Lagern  doch  eine  bestimmte  militärische  Ausbildung
  erhalten  sollen.  Im  Kriegsbudget  tritt  eine  Ersparniß  von  30  Mill.
ein,  so  daß  die  beiden  Budgets  des  Kriegs  und  der  Marine  für  das  nächste
Jahr  zusammen  nicht  über  200  Mill.  gehen  werden.

25.  Febr.  Abg.-Kammer:  Die  Regierung  macht  eine  Vorlage  für  Subvention
  der  Gotthardsbahn.  Die  öffentliche  Meinung  in  der  Schweiz
und  Deutschland  findet  dieselbe  sehr  ungenügend  und  nur  darauf
berechnet,  schweizerisches  und  deutsches  Geld  für  das  Unternehmen
herbeizuziehen.

26.  „  Abg.-Kammer:  Schluß  der  Debatte  über  die  Verlängerung  des
Finanzprovisoriums.  Die  Bewilligung  selbst  wird  mit  228  gegen
58  Stimmen  ausgesprochen,  der  Antrag  auf  einfache  Tagesordnung
über  die  verschiedenen  Zusätze  wird  nach  dem  Wunsche  der  Regierung
  verworfen  und  das  Vertrauensrotum  für  die  Regierung  mit
181  gegen  142  Stimmen  (2  enthalten  sich)  angenommen.

1.  März.  Die  Blätter  melden,  daß  die  Armee  und  die  Militäradministration
  mit  diesem  Tage  ganz  auf  den  Friedensfuß  gestellt  seien.

„  „  Diie  Abg.-Kammer  beschließt  die  Niedersetzung  einer  Enqustecommission

  bez.  der  gesammten  Finanzverwaltung  von  1859—  65

und  der  Commission  6  Monate  für  ihre  Arbeiten  Zeit  zu  lassen.

3.  „  Die  Abg.-Kammer  nimmt  den  Handelsvertrag  mit  dem  Zollverein
mit  186  gegen  16  Stimmen  an.  Bericht  der  Commission.  Freundschaftsgruß
  an  Deutschland.

7.  „  Das  Centralcomité  des  sog.  Consorzio  nationalc  für  freiwillige

Tilgung  der  Nationalschuld  unter  dem  Vorsitze  des  Prinzen  von

Carignan  erläßt  ein  Manifest  zu  Beiträgen,  nachdem  von  Mailand

aus  umsonst  der  Versuch  gemacht  worden  war,  der  Bewegung  eine

practischere  Richtung  zu  geben.
Der  Senat  genehmigt  auch  seinerseits  den  Handelsvertrag  mit
dem  Zollverein  mit  73  gegen  1  Stimme.

8.9.  März.  Abg.-Kammer:  Kriegerische  Rede  des  Generals  Menabrea.
Der  Ministerpräsident  Lamarmora  erklärt  die  Lage  für  sehr  ernst
und  weigert  sich  auf  verschiedene  Interpellationen  Pepoli's  bez.  der
auswärtigen  Beziehungen  zu  antworten:  die  Umstände  seien  zu  verwickelt
  und  die  Stellung  der  Regierung  dürfe  nicht  compromittirt
werden,  in  entscheidenden  Fällen  könne  eine  Regierung  dem  Parlament
unmöglich  ihre  Entschließungen  mittheilen.  Pepoli:  er  lade  die
Regierung  ein,  die  Mannschaft  von  1845  unter  die  Wassen  zu
rufen.  „Die  Zeit  wird  kommen,  wo  man  erkennen  wird,  ob  ich
heute  Recht  hatte,  aus  patriotischem  Herzen  der  Regierung  den  Rath
zu  geben,  daß  sie  sich  bereit  halte,  um  die  kommenden  Ereignisse  zu
benützen.“  Lamarmora:  „Aus  den  letzten  Worten  des  ehrenw.
Abg.  scheint  hervorzugehen,  daß  er  wisse,  welche  Vorkehrungen  bereits
  von  uns  getroffen  worden  sind.“  Gewaltige  Aufregung  der

*  M
        <pb n="359" />
        15.  M

19.

21.
22.

28.

Itallen.  357

überraschten  Kammer.  Sendung  des  Generals  Govone  in  außerordentlicher

  Mission  nach  Berlin.

Dep.  Lamarmora's  an  den  ital.  Gesandten  in  Berlin:  „Der
General  Govone,  der  Ihnen  dieses  Schreiben  überbringt,  ist  beauftragt,  bei
der  preußischen  Regierung  eine  Mission  von  besonderer  Wichtigkeit  zu  erfüllen.
Er  besitzt  das  volle  Vertrauen  des  Königs  und  seiner  Regierung  und  ich  bitte
Sie,  Herr  Minister,  ihn  in  dieser  Eigenschaft  Sr.  Exc.  dem  Grafen  v.  Bismarck
  und  nach  Umständen  auch  Sr.  Majestät  dem  Könige  Wilhelm  vorzustellen.
  Der  General  Govone  kennt  die  Absichten  der  königlichen  Regierung
über  die  gegenseitige  Lage  von  Preußen  und  Oesterreich.  Sie  wissen,  Herr
Minister,  unsere  Entschlüsse  hangen  ab  von  den  Entschlüssen  Preußens,  von
den  Engagements,  die  es  geneigt  ist  einzugehen,  und  endlich  von  der  Tragweile
  des  Zieles,  das  es  sich  gestellt  hat.  Wenn  Preußen  bereit  ist,  entscheidungsvoll
  und  gründlich  in  eine  Politik  einzugehen,  die  seine  Größe  in
Deutschland  sichert,  wenn  bei  der  Beharrlichkeit  Oesterreichs,  eine  feindselige
Politik  gegen  Preußen  und  Italien  zu  verfolgen,  der  Krieg  ein  von  der
preußischen  Regierung  wirklich  acceptirtes  Ercigniß  ist,  wenn  man  endlich  in
Berlin  geneigt  ist,  mit-  Italien  sich  in  Voraussicht  eines  bestimmten  Zieles
sicher  zu  vereinbaren,  glauben  wir,  daß  der  Augenblick  gekommen  ist,  wo
Preußen  nicht  länger  zögern  darf,  sich  uns  gegenüber  frei  zu  äußern,  und
wir  sind  bereit,  mit  ihm  in  einen  Austausch  von  Mittheilungen  einzugehen,
der  ihm  beweisen  wird,  wie  ernstlich  gemeint  unsere  Vorschläge  sind.  Die
Mission  des  Generals  Govone  hat  den  Zweck,  sich  der  militärischen  Maßregeln,
  welche  die  Regierung  Sr.  Majestät  des  Königs  von  Preußen  in
Folge  der  gegenwärtigen  Lage  im  Einverständnisse  mit  uns  zu  unserer  gegenseitigen
  Vertheidigung  eingehen  würde,  zu  versichern.  Die  Mitglieder  des
Cabinets  in  Berlin  oder  die  Personen  des  Hofes,  die  von  Sr.  Maj.  dem
Könige  oder  von  Sr.  Excellenz  dem  Ministerpräsidenten  berufen  sein  sollten,
mit  dem  General  Govone  in  Verbindung  zu  treten,  können  sich  (und  wir
bitten  Sie,  ihnen  die  Versicherung  davon  zu  geben)  ihm  gegenüber  aussprechen
mil  der  Klarheit  der  Präcision,  die  der  Gegenstand  dieser  Mission  erfordert,
und  mit  der  Versicherung  der  besonderen  Wichtigkeit,  die  wir  dem  beilegen,
was  uns  durch  seine  Vermittlung  zugehen  wird.  Ihre  guten  Dienste  und
Ihre  scharfsinnigen  Andeutungen,  Herr  Minister,  werden  dem  General  Govone
  sehr  nützlich  sein  und  ich  bitte  Sie,  ihm  dieselben  ohne  Rückhalt  zukommen
  zu  lassen.  Ich  weiß  sehr  wohl,  welches  persönliche  Ansehen  Sie,
was  ihn  anbetrifft,  genießen,  und  welche  Berücksichtigungen  Ihre  Rathschläge
verdienen.  Die  hervorragenden  Eigenschaften  des  Generals  Govone  und  die
Missionen,  die  er  schon  erfüllt  hat,  sind  mir  eine  besondere  Garantie,  daß
diese  Mission  ihren  Zweck  erfülle,  der,  wie  ich  eben  sagte,  darin  besteht,  mit
Klarheit  die  gegenseitige  Lage  von  Italien  und  Preußen  in  Hinsicht  auf  die
sich  für  Europa  ankündenden  Verwicklungen  zu  bestimmen.“
ärz.  Der  Kriegsminister  erstattet  dem  König  einen  einläßlichen
(von  der  Regierung  erst  am  13.  April  veröffentlichten)  Bericht  über
den  Stand  und  die  Schlagfertigkeit  der  Armee.

S.  Ergänzungsheft  S.  20.

„  Gräuelscenen  in  Barletta  (Neapel)  gegen  die  dortigen  Protestanten.

„  Abg.-Kammer:  Die  Regierung  verlangt  einen  Credit  von  2  Mill.
zur  Befestigung  Cremona's.

„  Die  Abg.-Kammer  lehnt  die  Zulassung  des  in  Messina  zum  Abg.

gewählten  Mazzini  mit  191  gegen  107  Stimmen  ab.

„  Eine  Conferenz  von  Directoren  von  Creditanstalten  rc.  erklärt

sich  geneigt,  der  Regierung  200  bis  250  Mill.  (al  pari  zu  5  #
        <pb n="360" />
        356

Itallen.

mit  15jähriger  Amortisation)  unter  der  Bedingung  eines  deficitlosen
Budgets  darzuleihen.  Die  Regierung  zeigt  wenig  Bereitwilligkeit,
darauf  einzugehen.

28.  März.  Ein  Clrcular  des  Kriegsministers  befiehlt,  mit  der  Aushebung

31.

des  Jahrgangs  1845  schleunig  zu  beginnen.
„  Prinz  Napoleon  trifft  zum  Besuch  in  Florenz  ein.

1.  April.  Einberufung  sämmtlicher  Marinesoldaten  aller  Altersclassen

3.

6.

8.

ohne  Unterschicd.  Innerhalb  5  Tagen  sollen  sich  alle  stellen.

„  Der  italienische  Gesandte  in  Berlin  und  General  Govone  erhalten
  von  Lamarmora  die  Vollmacht,  auf  genaqu  bezeichnete  Bedingungen
  hin  ein  förmliches  Bündniß  zwischen  Italien  und  Preußen
gegen  Oesterreich  abzuschließen.

Dep.  Lamarmora's:  „.  Die  Regierung  des  Königs  ermächtigt  Ew.
und  den  General  Govone,  mit  der  Regierung  Sr.  Majestät  des  Königs  von
Preußen  ein  Uebereinkommen  (accordo)  auf  folgenden  Grundlagen  abzuschließen:
  Die  beiden  Souveräne,  von  dem  Wunsche  beseelt,  die  Bürgschaften
des  allgemeinen  Friedens  zu  befestigen,  indem  sie  den  Bedürfnissen  und  gerechten
  Bestrebungen  ihrer  Nation  Rechnung  tragen,  würden  ein  Bündniß
abschließen,  das  zum  Zweck  hätte:  1)  entstehenden  Falles  durch  Waffengewalt
die  Vorschläge  aufrecht  zu  erhalten,  welche  von  Sr.  preußischen  Majestät  bejüglich
  der  Resorm  der  Bundesverfassung  in  einem  den  Bedürfnissen  der
Nation  entsprechenden  Sinne  gemacht  worden  sind;  2)  die  Cession  der  Oesterreich
  unterworfenen  italienischen  Gebiete  an  das  Königreich  zu  erwirken.  Piemont
begann  1859  das  Werk  der  Befreiung  der  ital.  Erde  mit  dem  edlen  Beistande  Frankreichs.
  Wir  wünschen,  daß  dieses  Werk  in  nicht  zu  ferner  Zukunft  von  Italien
vollendet  werde,  vielleicht  in  einem  Unabhängigkeitskriege,  der  an  der  Seite
derjenigen  Macht  gekämpft  würde,  welche  die  Zukunft  des  deutschen  Volkes
vertritt,  im  Namen  eines  identischen  Nationalitätsprincips.  Unter  den  Lösungen,
welche  zumal  in  diesen  letzten  Zeiten  für  die  venetianische  Frage  vorgeschlagen  wurden,
  würde  diese  besser  als  jede  andere  uns  gestatten,  in  der  Logik  unserer
politischen  und  internationalen  Sitnation  zu  verbleiben  und  unsere  natürlichen
  Allianzen,  auch  die  entferntesten,  zu  wahren.  Wir  werden  überdieß
erfreut  sein,  Preußen  im  Widerstande  gegen  die  Plane  des  österreichischen
Kaiserthums  zu  unterstützen,  indem  dasselbe  sich  entschieden  an  die  Spitze  der
deutschen  Nationalpartei  stellt,  jenes  Parlament  einberuft,  das  seit  so  vielen
Jahren  Gegenstand  der  Wünsche  der  Nation  war  und  für  Deutschland,  so
wie  es  in  Italien  geschah,  den  Fortschritt  der  freisinnigen  Institutionen  mittels
Ausschließung  Oesterreichs  sichert."

„  Conferenz  der  hervorragendsten  Generale  der  Armee  in  Florenz.
„  Abschluß  des  Allianzvertrags  mit  Preußen.

Anm.  Wenigstens  ist  es  wahrscheinlich,  daß  der  Vertrag  an  diesem  Tage
von  Barral  und  Govone  in  Berlin  abgeschlossen  und  unterzeichnet  worden
sei  und  zwar,  wie  behauptet  wird,  unter  den  von  Lamarmora  in  seiner  Depr.
vom  3.  d.  M.  sormulirten  Bedingungen.  „Allerdings  mit  einer  bedeutsamen
  Abweichung:  der  italienische  Minister  hatte  in  der  erwähnten  Note
als  Zwecke  der  Allianz  bezeichnet:  „2)  die  Erwirkung  der  Cession  der  Oesterreich
  unterworsenen  italienischen  Territorien  an  das  Königreich.“  Jedoch
dazu  bot  das  preuß.  Cabinet  seine  Hand  nicht.  Herr  v.  Bismarck  mochte  sich  nicht
dazu  verstehen,  solange  der  deutsche  Bund  noch  existirte,  einer  nichtdeutschen
Macht  die  Annexion  einer  zum  Bundesgebiet  gehörigen  Provinz  zuzusichern
oder  überhaupt  zum  Gegenstand  eines  Abkommens  zu  machen.  Der  entschiedenen
  Weigerung  Bismarcks  gegenüber  blieb  dem  itallenischen  Cabine
        <pb n="361" />
        Itallen.  359

nichts  übrig,  als  sich  die  Beschränkung  des  Vertrags  auf  den  Erwerb  Venetiens
  gefallen  zu  lassen  und  eine  spätere  Erweiterung  davon  zu  gessen;  daß
einerseits  der  Krieg  den  deutschen  Bund  auflösen,  andererseits  die  Erfolge  der
italienischen  Wassen  die  Ansprüche  auf  das  Trentino  unterstützen  würden.
Uebrigens  soll  der  Allianzvertrag  vom  8.  April  auf  die  Zeit  von  drei  Monaten
  abgeschlossen  worden  sein  in  der  Art,  daß,  wenn  bis  zum  8.  Juli  die
im  Vertrag  vorgesehenen  Voraussetzungen  nicht  einträten,  der  Vertrag  selbst
hinfällig  würde,  während  andererseits,  wenn  einmal  der  Krieg  ausgebrochen,
die  Allianz  bis  zur  Erreichung  der  von  den  Verbündeten  erstrebten  Zwecke  zu
dauern  hätte.  —  Der  Krieg  verlief  so  schnell,  daß  die  italienische  Regierung
von  der  Cession  Venetiens  an  Frankreich  überrascht  wurde,  ehe  sie  noch  die
Zeit  gehabt  hatte,  mit  Preußen  bezüglich  des  Trentino  ein  neues,  durch  die
Auflösung  des  deutschen  Bundes  erleichtertes  Abkommen  zu  treffen."
21/22.  April.  Militärconferenzen  in  Wien:  Oesterreich  beschließt,  seine
italienische  Armee  alsbald  auf  den  Kriegsfuß  zu  setzen  und  den

Oberbefehl  über  dieselbe  dem  Erzh.  Albrecht  anzuvertrauen.

26.  April.  Abg.-Kammer:  Debatte  über  eine  neue  Bewilligung  zu  provisorischem
  Fortbezug  der  Steuern.  Das  Ministerium  verlangt  die
Bewilligung  auf  drei  Monate,  die  Commission  will  es  nur  auf  zwei
Monate  zugestehen,  die  Linke  verlangt  ein  Mißtrauensvotum.  Das
Ministerium  siegt  mit  168  gegen  72  Stimmen.

„  „  Eine  neue  Militärconferenz  in  Florenz  beschließt  gegenüber  den
Maßregeln  Oesterreichs  nunmehr  offen  zum  Kriege  zu  rüsten.

28.  „  Eine  Circulardepesche  Lamarmora's  an  die  Vertreter  Italiens
im  Auslande  kündigt  die  nunmehrigen  Rüstungen  Italiens  gegen
Oesterreich  an.

S.  Ergänzungshest  S.  50.

29.  „  Königliche  Decrete  zu  Einberufung  sämmtlicher  kriegspflichtigen
Mannschaften.  Sie  werden  in  Form  von  Manifesten  den  Commandanten
  der  Militärdistricte,  in  den  Gemecinden  durch  öffentlichen
Anschlag  zur  Kenntniß  des  Publikums  gebracht  und  tragen  das
Datum  30.  April,  welcher  Tag  als  derjenige  der  Veröffentlichung
zur  Abzählung  der  Termine  betrachtet  wird,  zu  welchen  die  verschiedenen
  Mannschaften  sich  eingestellt  haben  müssen.  Mit  einem  Schlag
soll  an  Streitkräften  gesammelt  werden,  was  ganz  Italien  aufzubieten
  vermag.  Binnen  fünf  Tagen  sollen  alle  Mannschaften  erster
und  zweiter  Kategorie  der  Altersclassen  von  1840  bis  1844,  mit
vorläufigem  Ausschluß  der  zweiten  Kategorie  1842  und  1843,  binnen
sieben  Tagen  alle  Mannschaften  der  Classen  1837,  1838  und  1839,
und  binnen  neun  Tagen  alle  Mannschaften  der  Classen  1834,  1835,
1836  eingestellt  sein.  Dieß  gibt  mit  Einschluß  der  schon  im  Gang
gehaltenen  Aushebung  von  1845  eine  Truppenmasse  von  12  Jahrgängen.
  Hiebei  ist  ausdrücklich  verfügt,  wie  von  den  Altersclassen
1834  an  bis  weiter  herauf,  soweit  das  italienische  Königreich  noch
nicht  gegründet  war,  auch  die  frühern  Herzogthümer  Parma  und
Modena,  Toscana  und  Neapel  ihre  Contingente  der  bezüglichen
Aushebungen  zu  stellen  haben.
        <pb n="362" />
        360  Jlallen

30.  April.  Abg.-Kammer:  Majorität  und  Opposition  sind  verschwunden
—  alles  ist  einig  zum  Krieg  gegen  Oesterreich.

Einstimmig  beschließt  die  Kammer  auf  den  Antrag  Mordini's:  „In  der
einmüthigen  Ueberzeugung,  daß  in  den  so  entscheidenden  Verhältnissen  des
Augenblicks  alle  möglichen  Maßregeln  in  Voraussicht  des  Krieges  zu  treffen
sind,  geht  die  Kammer  zur  Tagesordnung  über,“  und  genehmigt  mit  201
gegen  11  Stimmen  den  geforderten  Credit  zur  Befestigung  Cremena's.Birio
ist  mit  der  Maßregel  ganz  besonders  einverstanden,  „weil  sie  eine  Heraussorderung
  gegen  Oesterreich  ist.“  Kriegsminister  Pettinengo:  die  Regierung
  werde  vielleicht  ungeheure  Opfer  von  dem  Lande  verlangen  müssen,  werde
aber  die  Kraft  und  den  Muth  besitzen,  sie  zu  verlangen,  wenn  es  sein  müsse.
—  Die  Kammer  beschließt  hierauf  mit  253  gegen  eine  einzige  Stimme:  „Bis
Ende  Juli  1866  wird  die  Regierung  ermächtigt,  die  zur  Vertheidigung  des
Landes  und  der  öffentlichen  Gewalt  erforderlichen  Ausgaben  mittelst  außerordentlicher
  Mittel  zu  bestreiten,  jedoch  unter  der  Bedingung,  daß  sie  das
System  der  vom  Parlamente  bereits  genehmigten  oder  noch  zu  genehmigenden
Steuern  unversehrt  aufrecht  erhalte“.

1.  Mai.  Der  Senat  tritt  dem  Beschlusse  der  Abg.-Kammer  vom  vorhergehenden
  Tage  mit  78  gegen  1  Stimme  bei.

2.  „  Koönigliches  Decret  zur  Aufbringung  der  außerordentlichen  Geldmittel:


„Die  Nationalbank  leiht  dem  Staatsschatz  250  Millionen,  indem  sie  mit
demselben  eine  laufende  Rechnung  eröffnet,  wofür  derselbe  ein  Interesse  von
11  pCt.  zahlt.  Vom  2.  Mai  an  und  bis  auf  Weiteres  ist  die  Nationalbank
der  Verpflichtung  enthoben,  in  klingender  Münze  und  auf  Sicht  die  Bankbillete
  zu  zahlen.  Die  Bankbillete  werden  bei  den  im  Staate  gemachten
Zahlungen  nach  ihrem  Nominalwerth  als  klingende  Münze  gegeben  und  empfangen.
  Die  Banken  von  Neapel,  Sicilien,  Toscana,  die  Nationalbank.  der
Industrie=  und  Handelscredit  fahren  sort,  Ereditscheine,  Zettel  und  Billets
ihren  Statuten  gemäß  auszugeben.  Die  Creditscheine  und  Zettel  der  Banken
von  Neapel  und  Sicilien  werden  bei  den  Zahlungen,  die  in  den  Provinzen
Neapel  und  Sicilien  zu  machen  sind,  als  baares  Geld  nach  ihrem  Nominalwerth
  gegeben  und  empfangen.  Die  Nationalbank  und  die  andern  oben  benannten
  Etablissements  können  ihren  Disconto  nicht  ohne  Ermächtigung  des
Finanzministers  ändern."“  «  ·

-4,,Abg-KommenDei-MinisterdeannembringteinenGesetzesentwurf
  ein,  dahin  gehend:

„Bis  Ende  Juli  l.  J.  wird  der  Regierung  des  Königs  außererdentliche
Vollmacht  gegeben,  mit  königl.  Decreten  für  die  Vertheidigung  und  Sicherheit
des  Staates  zu  sorgen.“

6.  „  Ein  kgl.  Decret  genehmigt  die  Errichtung  von  Freiwilligencorps
und  zwar  zunächst  von  20  Bataillonen  unter  dem  Oberbefehl  des
Generals  Garibaldi.  Ein  weiteres  kgl.  Decret  verfügt  die  Mobilisirung
  von  50  Bataillonen  der  Nationalgarde  in  Mittel=  und  Unteritalien
  zum  Kriegsdienste  auf  3  Monate  vom  20.  Mai  an.
„  Abg.-Kammer:  Beginn  der  Debatte  über  die  von  der  Negierung
vorgelegten  Finanzmaßregeln,  Steuererhöhungen  und  neue  Steuern.
„  „  Der  neue  Präfect  von  Neapel,  Marchese  Gualterio,  ergreift
energische  Maßregeln  gegen  die  bourbonischen  und  clericalen  Reactionäre,

  die  alles  zu  einem  Umschwung  für  den  Fall  eines  Kriegs-
        <pb n="363" />
        Italien.  361

ausbruchs  vorbereitet  hatten.  Der  Herzog  Arezza  S.  Felice  wird
verhaftet  und  eine  Anzahl  Bischöfe,  namentlich  derjenige  von  Salzano
i.  p.,  werden  ausgewiesen.

7.  Mai.  Mazzini  wird  in  Messina  neuerdings  mit  239  gegen  209  Stimmen
zum  Abgeordneten  gewählt.

9.  „  Abg.-Kammer:  Das  sog.  Sicherheitsgesetz  wird  nach  der  Vorlage
der  Regierung  vom  4.  ds.  mit  203  gegen  48  Stimmen  angenommen.


10.  „  Abg.-Kammer:  Die  Regierung  legt  das  Budget  für  1866  der
Kammer  in  neuer  Umarbeitung  vor.  Dasselbe  zeigt  ein  Deficit  von
247  Millionen.

411.  „  Eine  Circulardepesche  Lamarmora's  constatirt  neuerdings  die  „rein
defensive"  Haltung  Italiens,  erklärt  einen  Congreßvorschlag  im  Interesse
  einer  friedlichen  Erledigung  der  schwebenden  Fragen  nicht
zurückweisen  zu  wollen,  bemerkt  aber  zugleich,  daß  die  Rüstungen,
zu  denen  Italien  gezwungen  worden,  im  gegenwärtigen  Stande  der
Dinge  nicht  rückgängig  zu  machen  seien.

15.  „  Eine  Depesche  Lamarmora's  an  den  italienischen  Gesandten  in
Paris  bemüht  sich,  die  mit  Preußen  abgeschlossene  Allianz  zu  bekräftigen,
  ihr  den  Charakter  einer  Gemeinschaft  der  nationalen  Bestrebungen
  beider  Staaten,  einer  wirklichen  entente  cordiale,  zu
verleihen  und  schließt  mit  folgenden  merkenswerthen  Worten:

„Sc.  Maj.  der  König  Wilhelm  geruhte  neulich  die  Ueberzeugung  auszusprechen,
  daß  nichts  im  Stande  sein  werde,  die  Bande  zu  sprengen,  welche
Italien  und  Frankreich  aneinander  knüpfen.  Es  ist  uns  lieb,  diese  Voraussicht
  vollständig  zu  bestätigen.  Die  Freundschaft  Frankreichs  wird  von  Preußen
stets,  ich  vertraue  darauf,  als  ein  weiteres  Unterpfand  für  oie  Wirksamkeit
unserer  Allianz  angesehen  werden.  (L'amieizia  della  Francia  sarà  sempre

considerata  dalla  Prussia,  ne  ho  la  flducla,  come  un  pegno  dl  pi#
dell’  efficacia  della  nostra  alleanza)."

16.  „  Eine  Depesche  des  italienischen  Gesandten  in  Paris  äußert  sich
über  die  Intenrionen  des  Congreßvorschlags  dahin:

„Eine  Lösung  wird  zum  vorans  für  die  obengenannten  drei  Fragen  (Venetien,
  Elbherzogthümer,  Bundesreform)  nicht  vorgeschlagen.  Aber  was
Venetien  angcht,  so  ist  es  klar,  daß  das  Aufwerfen  der  Frage  dem  Hinweis
auf  ihre  Lösung  gleich  kommt,  die  keine  andere  sein  kann,  als  die  Cession
Seitens  Oesterreichs  und  die  Vereinigung  dieses  Theils  von  Italien  mit  dem
italienischen  Königreich.  Die  von  dem  kaiserl.  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten
  bei  mir  geführte  Sprache  stimmt  mit  dieser  Anschauungsweise
überein."

17.  „  Die  Abg.-Kammer  beschließt  trotz  des  Widerstandes  der  Regierung
als  neue  Steuer  eine  solche  auf  die  Coupons  der  Staatsrenten,  vom
zweiten  Semester  1866  an,  mit  145  gegen  141  Stimmen.

18.  „  Die  gesammte  italienische  Flotte  wird  in  Tarent  zusammengezogen,
durch  kgl.  Decret  als  „Operationsarmee“  constituirt,  in  3  Geschwader
  abgetheilt  und  dem  Admiral  Persano  als  oberstem  Befehlshaber
  unterstellt.

26.  „  Da  die  bis  jetzt  gestatteten  Freiwilligen-Bataillone  bereits  voll-
        <pb n="364" />
        362  Ilallen.

ständig  sind,  so  werden  die  Einschreibungen  für  dieselben  von  der
Regierung  eingestellt.  »

31.  Mai.  Die  Regierung  weicht  dem  Druck  der  öffentlichen  Meinung  und
decretirt  die  Formation  von  20  weiteren  Freiwilligen-Bataillonen.

1.  Juni.  Lamarmora  zeigt  dem  französischen  Cabinet  die  definitive  Annahme
  des  Congreßvorschlags  und  sein  persönliches  Erscheinen  in
Paris  telegraphisch  an.

7.  „  Die  zweite  Kategorie  der  Classen  von  1842,  1843  und  1845

wird  durch  kgl.  Decret  unter  die  Waffen  gerufen.

„  „  Diie  Abg.-Kammer  genehmigt  schließlich  die  von  der  Regierung
vorgeschlagenen  Steuererhöhungen  und  neuen  Steuern  mit  145  gegen
40  Stimmen.

9.  „  Abg.-Kammer:  Beginn  der  Debatte  über  die  Aufhebung  der
religiösen  Körperschaften.  Der  Art.  1  des  Gesetzesentwurfs,  der
die  Aufhebung  principiell  ausspricht,  wird  fast  einstimmig  angenommen.


11.  „  Garibaldi  langt  von  Caprera  in  Genua  an  und  geht  sofort

nach  Como,  wo  er  den  Oberbefehl  über  die  Freiwilligen  übernimmt.

17.  „  Modification  des  Ministeriums:  Ricasoli  übernimmt  die  Präsidentschaft

  und  das  Innere,  Visconti-Venosta  das  Auswärtige,  Borgati

  die  Justiz,  Brochetti  die  Marine,  Pettinengo,  Scialoja,  Jacini

und  Berti  bleiben.  Lamarmora  bleibt  Minister  ohne  Portefeuille

und  ad  latus  des  Königs  im  Felde.  Der  König  und  Lamarmora
gehen  zur  Armee  ab.  Lamarmora  telegraphirt  nach  Berlin:

„Indem  wir  Act  nehmen  von  der  uns  durch  den  Grasen  Bismarck

offlciell  gegebenen  Ankündigung,  daß  die  Feindseligkeiten  in  Deutschland  begonnen

  hätten,  werden  wir,  unseren  Verpflichtungen  getreu,  ohne  Aufschub
Oesterreich  den  Krieg  erklären.“

19.  „  Abg.-Kammer:  Der  Gesetzesentwurf  bez.  Aufhebung  der  religiösen
  Körperschaften  wird  schließlich  als  Ganzes  mit  179  gegen
45  Stimmen  angenommen.  —  Die  Wahl  Mazzini's  zum  Abgeordneten
  wird  neuerdings  mit  146  gegen  45  Stimmen  für  ungültig
  erklärt.
Der  Senat  lehnt,  dem  Wunsche  der  Regierung  entsprechend,  die
von  der  Abg.-Kammer  beschlossene  Couponsteuer  mit  101  gegen
9  Stimmen  ab.

20.  „  Kriegserklärung  an  Oesterreich.  Manifest  des  Königs:  ·
„Sieben  Jahre  bereits  sind  vergangen,  daß  Oesterreich  meine  Staaten  angriff,

weil  ich  die  gemeinsame  Sache  des  Vaterlandes  in  den  Cabinetten  Europa's  unterstützt

  hatre.  Ich  zog  das  Schwert,  um  meinen  Thron,  die  Freiheit  meiner  Völker

und  die  Ehre  des  ital.  Namens  zu  vertheidigen  und  für  das  Recht  der  Nation  zu
kämpfen.  Der  Sieg  war  dem  guten  Rechte  günstig.  Die  Tapferkeit  der  Armee,  die
Mithilse  der  Freiwilligen,  die  Eintracht  und  Besonnenheit  des  Velkes  und

die  Unterstützung  eines  hochherzigen  Bundesgenossen  brachten  die  Unabhängigkeit

  und  Freiheit  Vientene  beinahe  ganz  zu  Stande.  Gewichtige  Gründe,

die  wir  achten  mußten,  verhinderten  damals  die  vollständige  Durchführung
        <pb n="365" />
        Itallen.  363

des  kuhmollen  Unternehmens.  Eine  der  edelsten  Propinzen  Jialiens,  welche
die  Wünsche  des  Volkes  mit  meiner  Krone  vereinigt  und  welche  der  heldenmüthige
  Widerstand  und  der  unablässige  Protest  gegen  die  Fremdberrschaft
uns  ganz  besonders  werth  und  hellig  machten,  blieb  in  den  Händen  Oesterreichs.
  Wenn  auch  mit  großem  merz  in  meinem  Herzen,  so  enthielt  ich
mich  doch,  Europa  noch  weiter  zu  beunruhigen,  da  es  den  Frieden  wünschte.
Meine  Regierung  befleißigte  sich,  das  Werk  im  Innern  auszubauen,  die
Quellen  des  Volkswohlstandes  zu  öffnen,  die  Land=  und  Seemacht  des  Vaterlandes
  zu  verstärken,  der  günstigen  Gelegenheit  gewärtig,  wo  sie  auch  die
Unabhängigkeit  Venetiens  zuwege  bringen  könnte.  Obgleich  das  Abwarten
nicht  ohne  Gefahren  war,  so  mußten  wir  nichtsdestoweniger  in  unsere  Herzen,
ich  meine  Gesühle  als  Italiener  und  König  und  mein  Volk  seine  gerechte
Ungeduld  bannen  und  das  Recht  der  Nation  und  die  Würde  der  Krone
und  des  Parlaments  unversehrt  erhalten,  damit  Europa  einsah,  was  JItalien
gebührt  hätte!  Jetzt  ist  Oesterreich,  sich  plötzlich  an  unserer  Grenze  mit  Macht  rüstend
und  durch  feindlich  drohende  Haltung  uns  herausfordernd,  hervorgetreten,  um  das
friedliche  Werk  der  Reorganisation  des  Königreichs  zu  stören.  Der  ungerechten
  Provocation  antwortete  ich,  indem  ich  wieder  die  Waffen  ergriff,  und
Ihr  habt  ein  großes  Schauspiel  durch  den  Eiser  und  die  Begeisterung,  mit
welcher  Ihr  zu  meiner  Armee  und  den  Freiwilligen  herbeleiltet,  dargeboten.
Trotzdem  gab  ich  Europa,  als  die  befreundeten  Mächte  die  Schwierigkeiten
durch  einen  Congreß  zu  lösen  suchten,  den  letzten  Beweis  meiner  Gesinnung
und  beeilte  mich,  den  Congreß  anzunehmen.  Auch  dieses  Mal  verweigerte
Oesterreich,  zu  unterhandeln,  indem  es  jedes  Abkommen  zurückwies,  und  gab
so  einen  neuen  Beweis,  daß,  wenn  es  auch  auf  seine  Macht  baut,  e  nicht
ebenso  auf  den  Werth  seiner  Sache  und  seines  Rechts  sich  stützt.  Auch  Ihr,
Italiener,  vermöget  auf  eure  Macht  zu  bauen  und  mit  Stolz  auf  eure
tapfere  Armee  und  starke  Marine  zu  blicken.  Dazu  könnt  Ihr  noch  auf  die
Heiligkeit  eures  Rechtes  vertrauen,  dessen  Triumph  in  Zukunft  unfehlbac
ist,  so  wie  es  in  dem  Urtheil  der  öffentlichen  Meinung  und  der  Sympathie
Europa's  seine  Stütze  findet,  welches  weiß,  daß  ein  unabhängiges  Italien
eine  Garantie  des  Friedens  und  der  Ordnung  in  Curopa  sein  wird.  JItaliener!
  Ich  übergebe  die  Regierung  des  Landes  dem  Prinzen  Carignan  und
ergreise  wieder  denselben  Degen,  den  ich  bei  Pastrengo,  Palestro  und  San
Martino  führte.  Ich  fühle,  daß  ich  die  auf  dem  Grabe  meines  hochherzigen
Vaters  gemachten  Gelübde  erfüllen  werde.  Noch  einmal  will  ich  wieder  der
erste  Soldat  der  italienischen  Unabhängigkeit  sein.“

20.  Juni.  Abg.-Kammer:  Die  Regierung  verlangt  für  die  Kriegsdauer
außerordentliche  Vollmachten  für  Beschaffung  der  finanziellen  Bedürfnisse.
  Die  Kammer  gesteht  sie  mit  153  gegen  42  Stimmen  zu.

21.  „  Vertagung  beider  Kammern.

23.  „  Die  italienische  Armee  geht  nach  dem  Plane  Lamarmora's  unter
dem  Oberbefehl  des  Königs  über  den  Mincio.  Cialdini  bereitet
sich,  mit  einer  zweiten  Armee  über  den  untern  Po  zu  gehen.

A.p,  Schlacht  von  Custoza.  Niederlage  der  Italiener.  Sie  gehen  noch
am  gleichen  Tage  wieder  über  den  Mincio  und  bis  hinter  den  Oglio
zurück.  Cialdini  unterläßt  den  Uebergang  über  den  Po  und  ziehtl
seine  Truppen  wieder  vom  Flusse  zurück.  Zunächst  tritt  ein  vollständiger
  Stillstand  aller  großen  Operationen  ein.  Nur  die  Freiwilligen
  unter  Garibaldi  liefern  den  Oesterreichern  an  der  tyrolischen
  Grenze  kleine  Gefechte  ohne  wesentliche  Bedentung.

25.  „  Ankunft  der  gesammten  Flotte  von  Tarent  in  Ancona.
        <pb n="366" />
        364  Itallen.

26.  Juni.  Die  ssterreichische  Flotte  erscheint  unter  dem  Admiral  Tegethoff
recognoscirend  vor  dem  Hafen  von  Ancona.

5.  Juli.  Kaiser  Napoleon  zeigt  dem  König  Victor  Emanuel  die  Cession
Venetiens  durch  den  Kaiser  von  Oesterreich  durch  folgendes  Handschreiben

  an:  "

„Sire,  der  Kaiser  von  Oesterreich,  den  in  meinem  Briefe  an  Hrn.  Drouyn
de  I/Huys  ausgestellten  Ideen  entsprechend,  cedirt  mir  Venetien,  indem  er  sich
bereit  erklärt,  eine  Vermittlung  zur  Herbeiführung  des  Friedens  anzunehmen.
Die  italienische  Armee  hat  Gelegenheit  gehabt,  ihren  Werth  zu  zeigen.  Ein
größeres  Blutvergießen  wird  also  unnütz  und  Italien  kann  ehrenhafter
Weise  das  Ziel  seiner  Bestrebungen  erreichen  durch  ein  Uebereinkommen  mit
mir,  worüber  wir  uns  leicht  verständigen  können.  Ich  schreibe  dem  Könige
von  Preußen,  um  ihm  diese  Lage  kund  zu  machen  und  ihm  für  Deutschland,
so  wie  ich  es  Ihrer  Majestät  für  Italien  thue,  die  Abschließung  eines
Wasfenstillstandes  als  Vorläufer  der  Friedensverhandlungen  vorzuschlagen.“

Der  Minister  des  Auswärtigen  Visconti-Venosta  theilt  dem  ital.
Gesandten  in  Paris  die  Antwort  des  Königs  von  Italien  folgendermaßen

  mit:  "

„Se.  Majestät  der  König  antwortete,  indem  er  dem  Kaiser  für  das  Interesse
  dankte,  das  er  an  der  italienischen  Sache  nimmt,  und  sich  vorbehielt,
seine  Regierung  zu  Rathe  zu  ziehen  und  die  Gesinnungen  des  Königs  von
Preußen,  seines  Verbündeten,  bezüglich  dieses  hochwichtigen  Vorschlags  kennen
zu  lernen.  Den  Waffenstillstand  oder  die  Einstellung  der  Feindseligkeiten  betr.,
kann  die  Regierung  des  Königs  einer  doppelten  Pflicht  nicht  untreu  werden:
gegen  Preußen,  welches,  da  es  uns  seine  Acceptation  im  vorliegenden  Falle
nicht  angezeigt  hat,  das  Recht  hat,  zu  erwarten,  daß  wir  unsere  militärischen
Operationen  verfolgen  —  gegen  die  Oesterreich  unterworfenen,  in  der  administrativen
  Begrenzung  Venetiens  nicht  einbegriffenen  italienischen  Bevölkerungen,
deren  Befreiung  Gegenstand  aller  unserer  Anstrengungen  sein  muß."“

Eine  zweite  Depesche  an  den  italienischen  Gesandten  in  Verlin
spricht  sich  in  demselben  Sinne  aus  und  beauftragt  ihn,  sich  sofort
über  die  Absichten  der  preußischen  Regierung  bez.  der  französischen
Mediation  und  eines  Waffenstillstands  Kenntniß  zu  verschaffen.

„Unsere  Ehrenhaftigkeit  und  der  einstimmige  Wunsch  der  italienischen
Nation  sichern  der  preußischen  Regierung  die  Fortsetzung  unserer  Mithilfe
(cooperazione)  zu,  so  weit  dieselbe  cs  von  uns  erheischen  kann.  In  jeder
Weise  wünschen  wir  uns  ohne  Zögerung  mit  ihr  über  die  zwischen  Stalien
und  Preußen  gemeinsam  festzusetzenden  Bedingungen  zu  verständigen,  um
im  Stande  zu  sein,  auf  den  Vorschlag  des  Kaisers  der  Franzosen  zu  antworten.“


Der  italienische  Gesandte  in  Paris,  den  Herr  Drouyn  de  l'Huys
von  der  neuen  Wendung  der  Dinge  in  Kenntniß  setzt,  formulirt
sofort  gewisse  Bedingungen  für  den  Fall,  daß  Italien  auf  die  Cession
Venetiens  eingehen  sollte:  «

,,...Jchbcmerktesogleich,baßdieitalienischeRegicrungnichtzulassen
würde,  daß  Oesterreich  bei  dieser  Gelegenheit  und  als  Bedingung  der  Cession
Vorbehalte  bezüglich  der  römischen  Frage  erhebe  —  einer  Frage,  welche
wir  als  durch  die  zwischen  Italien  und  Frankreich  geschlossene  Convention
rom  15.  Sept.  1864  geregelt  ansähen.  Ich  fügte  weiter  hinzu,  daß  die  Benennung
  Venetien  nach  der  Anschauung  der  italienischen  Regierung  das  Tren-
        <pb n="367" />
        Nalien.  365

tino  einbegreifen  müsse,  welches  auf  dem  italienischen  Abhang  der  Alpen
liege  und  von  einer  rein  italienischen  Bevölkerung  bewohnt  sei.

8.  Juli.  Italien  ergreift  trotz  der  Abtretung  Venetiens  an  Frankreich

10.
11.

14.
16.

16.

18.

19.

wieder  die  Offensive:  Cialdini  geht  mit  seiner  Armee  über  den
untern  Po.

„  Eine  Depesche  Visconti-Venosta's  an  den  italienischen  Gesandten
in  Paris  formulirt  die  Bedingungen,  deren  Erfüllung  die  italienische
Regierung  von  der  französischen  verlange,  ehe  sie  auf  einen  Waffenstillstand
  eingehen  könne.  Diese  Bedingungen  betreffen:

1)  die  Form  der  Cession,  indem,  wenn  auch  das  franz.  Dazwischentreten
zur  Anwendung  komme,  Oesterreich  das  Princip  der  Vereinigung  Venetiens
mit  Italien  seinerseits  förmlich  und  ausdrücklich  zulassen  müsse.  2)  Den
Vorbehalt,  in  den  Friedensverhandlungen  das  Trentino  mit  Unterstützung
Frankreichs  zu  beanspruchen;  3)  die  Ausschließung  der  römischen  Frage  von
den  Verhandlungen.

„  Die  Oesterreicher  räumen  Rovigo  und  sprengen  die  Festungswerke
  in  die  Luft.

„  Cialdini  verlegt  sein  Hauptquartier  nach  Novigo.

„  Die  Armee  Cialdini's  besetzt  Padua  ohne  Widerstand.

„  Die  italienische  Regierung  wünscht  sich  auch  mit  Preußen  bez.  der
Erwerbung  des  Trentino  als  einer  Bedingung  des  Waffenstillstands
von  ihrer  Seite  zu  verständigen.

„..  Was  die  von  Italien  gestellten  Bedingungen  für  einen  Waffenflillstand
  mit  Oesterreich  betmifft,  so  sind  einige  derart,  daß  sie  Spezialverhandlungen
  mit  Frankreich  vorbehalten  bleiben  müssen;  dagegen  muß  eine  andere,
diejenige,  welche  sich  auf  die  Grenzen  des  an  Italien  zu  cedirenden  Gebietes
bezieht,  nunmehr  ein  hauptsächlicher  Gegenstand  der  Verabredungen  zwischen
Italien  und  Preußen  sein.“

„  Die  italienische  Flotte  unter  Admiral  Persano  läuft  aus  dem
Hafen  von  Ancona  aus  und  wendet  sich  gegen  Norden.

„  Prinz  Napoleon  langt  im  Auftrage  des  Kaisers  Napoleon  im
Hauptquartier  des  Königs  von  Italien  in  Ferrara  an,  um  die  Zustimmung
  Italiens  zu  einem  Waffenstillstand  zu  betreiben.  Frankreich
  wäre  zu  diesem  Ende  hin  bereit,  die  römische  Frage  jeder  Discussion
  zu  entziehen  und  zeigt  sich  geneigt,  eine  Retrocession  Venetiens
  durch  eine  Befragung  der  Bevölkerung  zu  vermeiden.  Die
Frage  des  Trentino  wird  mit  Stillschweigen  übergangen.

„  Die  Flotte  unter  Persano  langt  vor  der  dalmatischen  Insel  Lissa
an  und  beschießt  ohne  Erfolg  die  den  Hafen  schützenden  Befestigungswerke
  der  Oesterreicher.

„  Cialdini  rückt  mit  seiner  Armee  in  drei  Abtheilungen  nach  drei
verschiedenen  Richtungen  in  Venctien  vor,  mit  dem  Hauptcorps  unter
Gen.  Cadorna  gegen  den  Isonzo,  mit  dem  zweiten  unter  Gen.
Cugia  gegen  Venedig,  mit  dem  dritten  unter  Gen.  Medici  durch
die  Val  Sugang  gegen  Trient.

„  Die  italienische  Flotte  unter  Persano  dringt  in  den  Hafen  von
Lissa  ein,  vermag  jedoch  keine  Landung  zu  bewerkstelligen.  Die
        <pb n="368" />
        866  Nalien.

österreichische  Flotte  unter  Tegethoff  läuft  von  Pola  zum  Enrtsatz
der  Jusel  aus.

20.  Juli.  Die  ital.  Regierung,  von  Frankreich  gedrängt,  sich  zu  einem
Waffenstillstand  herbeizulassen,  verlangt  von  Preußen  eine  präise

Antwort  darüber,

„welche  practische  Unterstützung  dasselbe  den  ital.  Bedingungen  für  einen
Waffenstillstand  angedeihen  zu  lassen  beabsichtige,  Bedingungen,  die  ihr  schon
längst  notifizirt  wurden  und  bezüglich  deren  sie  sich  bisher  darauf  beschränkte,
bloß  im  Allgemeinen  die  Solidarität  beider  Regierungen  bezüglich  des  Abschlusses
  eines  Waffenstillstands  zu  bestätigen.“"

„  „  Seeschlacht  bei  Lissa.  Die  weit  überlegene  ital.  Flotte  unter

Persano  wird  von  der  österr.  unter  Tegethoff  geschlagen  und  kehrt
nach  Ancona  zurück.

22.  „  Preußen  schließt  seinerseits  in  Nickolsburg  eine  Waffenruhe  mit
Oesterreich  auf  5  Tage  ab.

23.  „  General  Medici  ist  durch  Val  Sugana  gegen  Trient  bei  Levico
vorgedrungen.  General  Kuhn,  der  österr.  Commandant  in  Wälschtyrol,
  zieht  überlegene  Streitkräfte  aus  Verona  und  sonst  herbei
und  ist,  dem  Gen.  Medici  nunmehr  überlegen,  entschlossen,  Trient
zu  behaupten.

„  „  Der  italienische  Gesandte  im  Hauptquartier  des  Königs  von

Preußen  in  Nickolsburg  telegraphirt  der  italienischen  Regierung,  daß
Preußen  die  Ansprüche  Italiens  auf  das  Trentino  als  Bedingung
eines  Waffenstillstands  nicht  unterstützen  könne,  sondern  „ihre  Anforderungen
  auf  das  Venetianische  im  eigentlichen  Sinne  beschränken
müsse".

25.  „  Italien,  ohne  Aussicht  das  Trentino  noch  besetzen  zu  können  und
weder  von  Frankreich,  noch  von  Preußen  in  seinen  Ansprüchen  auf
dasselbe  als  Bedingung  für  einen  Waffenstillstand  sine  qun  non
unterstützt,  läßt  sich  endlich  ebenfalls  zu  einer  Stägigen  Waffenruhe
herbei,  um  während  derselben  über  einen  förmlichen  Waffenstillstand
zu  unterhandeln.

26.  „  Prinz  Napoleon  theilt  dem  König  von  Italien  die  letzten  Vorschläge
  des  Kaisers  Napoleon  bezüglich  der  Bedingungen  für  einen
Waffenstillstand  zwischen  Italien  und  Oesterreich  mit:  Waffenstillstand
  auf  der  Grundlage  des  militärischen  uti  possidetis:  bedingungslose

  Uebergabe  Venetiens  an  Italien  und  Plebiscit;  außerdem

verspricht  der  Kaiser  Italien  seine  guten  Dienste  in  der  Frage  der

Grenzen  (Trentino).

Preußen  schließt  in  Nickolsburg  einseitig  seinen  Waffenstillstand
mit  Oesterreich  ab,  da  Italien  sich  mit  Frankreich  noch  nicht  über
die  Bedingungen  seines  Beitritts  zu  demselben  verständigt  habe,  und
begnügt  sich  mit  dem  Art.  6  der  Präliminarien,  durch  den  das
Recht  Italiens  reservirt  wird,  und  dessen  Wortlaut  von  dem  franz.
Botschafter  vorgeschlagen  worden  war.
        <pb n="369" />
        Ilalien.  367

28.  Juli.  Italien  erklärt  seine  Zustimmung  zu  den  ihm  am  26.  d.  M.  von
Frankreich  mitgetheilten  Vorschlägen  für  die  Bedingungen  eines
Waffenstillstandes  mit  Oesterreich,  in  der  Meinung,  daß  Oesterreich
damit  im  Wesentlichen  bereits  sich  einverstanden  erklärt  habe  (siehe
Frankreich).

29.  „  Die  italienische  Regierung  verhandelt  mit  der  französischen  weiter

über  die  Bedingungen  eines  Waffenstillstandes  mit  Oesterreich.

In  einer  Befragung  der  venetianischen  Bevölkerung  über  die  Annexien
erkennt  Visconti-Venosta  in  seiner  Depesche  an  Nigra  „das  würdigste  und  den
politischen  Principien  sowohl  Frankreichs  als  Jtaliens  gemäßeste  Mittel  zu
Vermeidung  einer  Retrocession,  welche  weder  mit  der  Stellung  unserer
  Armee  im  Venetianischen  noch  mit  den  durch  Preußen  für  die  Vereinigung
  Venetiens  mit  Italien  zugesicherten  Bürgschaften  übereinslimmen  würde“.
Ferner  verlangt  er,  daß  der  Friede  direct  zwischen  ihm  und  Oesterreich  abgeschlossen
  werde  und  die  Herstellung  diplomatischer  Beziehungen  zwischen  beiden
Ländern  zur  Folge  habe.  Was  die  übrigen  bei  dem  Frieden  zur  Sprache
kommenden  Bedingungen  betrifft,  so  verlangt  die  ital.  Regierung  namentlich,
daß  die  auf  dem  venetianischen  Gebiet  bestehenden  Festungswerke  durch  die
Oesterreicher  unversehrt  gelassen  werden,  ohne  daß  dafür  Italien  eine  besondere
  Indemnität  zur  Last  falle;  daß  Italien  nur  die  venetianische  Spezialschuld,
  nicht  aber  auch  einen  Theil  der  allgemeinen  österr.  Schuld  übernehme;
daß  die  Grenzen  Venetiens  bis  zum  Isonzo  und  im  Etschthal  südlich  von
Botzen  und  nördlich  von  Trient  hinausgerückt  würden.

Der  preußische  Gesandte  in  Florenz  ladet  das  italienische  Cabinet
ein,  dem  österreichisch-prenßischen  Waffenstillstand  vom  26.  d.  Mts.
seine  Zustimmung  zu  ertheilen  und  Bevollmächtigte  zu  ernennen,  die
dasselbe  bei  den  demnächst  wahrscheinlich  in  Prag  zu  eröffnenden
Friedensunterhandlungen  zu  vertreten  hätten.

30.  „  Ein  Deecret  des  Prinzen  von  Carignan  als  Stellvertreter  des
Königs  verfügt  für  Venetien  die  Aufhebung  des  österr.  Concordats
und  der  religiösen  Körperschaften.

1.  Aug.  Kritischer  Moment:  der  8tägige  Waffenstillstand  läuft  am
2.  Aug.  ab,  die  italienischen  Streitkräfte  am  Isonzo  sind  den  österreichischen
  entschieden  überlegen,  ein  Vorrücken  der  ital.  Armee  und
eine  Schlacht  sind  nicht  unmöglich,  Triest  ist  auf  eine  italienische
Occupation  gefaßt.  Die  ital.  Regierung  entschließt  sich  jedoch  gegen
eine  Entscheidung  durch  die  Waffen:  die  Waffenruhe  wird  um
8  Tage  (bis  zum  10.  Aug.)  verlängert  und  Oesterreich  beeilt  sich,
starke  Truppenmassen,  die  es  früher  aus  Italien  an  die  Donau  gezogen,
  nun  wieder  von  dort  gegen  den  Isonzo  zurückzuschieben.

2.  Aug.  Ein  kgl.  Decret  verfügt  ein  Nationalanlehen  (Zwangsanlehen)
von  350  Mill.,  zahlbar  in  sechs  Raten  vom  8.  October  1866
bis  8.  April  1867  (zu  95  Procenk  emittirt  und  mit  6  Procent
Zinsen).

4.  „  Ein  Deeret  des  Prinzen  v.  Carignan  als  Stellvertreter  des
Königs  verordnet  die  Gleichheit  der  Rechte  aller  Bürger  abgesehen
vom  Glaubensbekenntniß  auch  für  die  venetianischen  Provinzen:
        <pb n="370" />
        868

Italien.

Art.  1.  In  den  italienischen  Provinzen,  die  von  der  österr.  Herrschaft
befreit  sind,  sind  alle  Bürger  gleich  vor  dem  Gesetz,  zu  welchem  religiösen
Cultus  sie  sich  auch  bekennen;  sie  genießen  in  gleichem  Grad  alle  bürgerlichen
und  politischen  Rechte.  Art.  2.  Alle  entgegengesetzten  Verfügungen  des  Gioilgesetzbuchs
  und  Gerichtsverfahrens,  sowie  die  andern  Gesetze  und  Maßregeln,
sowohl  bürgerliche  als  politische,  die  in  besagten  Provinzen  in  Kraft  sind,
werden  aufgehoben.  Art.  3.  Nichts  ist  verändert  bezüglich  der  Verfügungen,
welche  die  Ausübung  des  Cultus  der  Heterodoxen,  sowie  der  Isracliten
regeln.

5.  Aug.  Beginn  der  Unterhandlungen  mit  Oesterreich  über  einen  Waffen-8.



9.

11.

13.

15.
18.

»

23.

24.

stillstand  in  der  istrischen  Stadt  Cormons  am  Isonzo.

„  Die  Waffenruhe  mit  Oesterreich  wird  nochmals,  aber  nur  um
einen  Tag,  bis  zum  11.  Aug.,  verlängert.

Der  Ministerrath  beschließt,  sich  den  österr.  Forderungen  bez.  den

Abschluß  eines  Waffenstillstandes  zu  fügen  und  auf  das  uti  possidetis

  für  denselben,  d.  h.  auf  das  Trentino  zu  verzichten.

„  Abschluß  des  Waffenstillstands  mit  Oesterreich  in  Cormons.  Die
ital.  Truppen  räumen  Wälschtyrol  und  gehen  auch  hinter  den  Tagliamento
  zurück.

„  Graf  Menabrea  geht  als  ital.  Unterhändler  für  einen  Friedensschluß
  mit  Oesterreich  nach  Prag  und  Wien  ab.

Garibaldi  nimmt  von  den  Freiwilligen  in  einer  Proclamation

Abschied  und  kehrt  nach  Caprera  zurück.
„  Der  König  erläßt  eine  Amnestie  für  Alle,  auch  Militärpersonen,
welche  bis  zu  diesem  Tage  angeklagt  oder  verurtheilt  sind.  (Auch  die
Verurtheilten  von  Aspromonte  und  Mazzini  sind  in  diese  Amnestie
eingeschlossen).

Lamarmora  tritt  als  Generalstabschef  und  Minister  ohne  Portefeuille

  zurück.  Cialdini  wird  zum  Generalstabschef,  General  Cugia
an  die  Stelle  Pettinengo's  zum  Kriegsminister  ernannt.
„  Diie  ital.  Regierung  läßt  in  Prag  ihre  Zustimmung  zu  dem  in
den  Friedenstractat  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  aufzunehmenden
Artikel  über  die  Erwerbung  Venetiens  für  Italien  aussprechen.
Italien  versteht  darunter  eine  directe  Abtretung  Venetiens  an  Italien,
  die  durch  Oesterreich  s.  Z.  in  den  Friedensvertrag  mit  Italien
ausgesprochen  würde.

Frankreich  deutet  den  unbestimmt  gehaltenen  Artikel  des  Friedensvertrages
  zwischen  Oesterreich  und  Preußen,  wie  er  von  Italien  acceptirt
  worden  ist,  im  Sinne  einer  Aufrechthaltung  der  ursprünglichen
  Cession  Venetiens  an  Frankreich  und  einer  Retrocession  derselben
durch  Frankreich  an  Italien  und  schließt  mit  Oesterreich  in  diesem
Sinne  einen  förmlichen  Vertrag  ab.

Anm.  Die  JItaliener  behaupten,  daß  das  Datum  ein  fingirtes  und  der
Vertrag  in  Wahrheit  erst  nach  dem  Abschluß  des  Friedens  von  Prag  unterzeichnet
  worden  sei.

*#

1
        <pb n="371" />
        Stallen.  369

Anf.  Sept.  Die  Regierung  sieht  sich  durch  den  Druck  der  öffentlichen  Meinung
  genöthigt,  den  Admiral  Persano  wegen  seines  Verhaltens  in
der  Seeschlacht  von  Lissa  dem  Senat  zur  Beurtheilung  zu  überweisen.


13.  „  Die  Brigantenbanden  in  der  Umgegend  von  Palermo  vereinigen
sich  zu  einem  großen  Schlag  gegen  die  Stadt.

16.  „  Die  Briganten  ziehen  in  Palermo  fast  ohne  Widerstand  ein.

Organisation  des  Aufstandes,  Errichtung  einer  provisorischen  Regierung.

  Die  Truppen  erhalten  Verstärkung  und  beginnen  allmählig

wieder  vorzugehen.  Commandant  der  Truppen  General  Cadorna.

Syndicus  der  Stadt:  Marchese  Rudini.  Unthätigkeit  der  Nationalgarde.



19.  „  General  Cadorna,  der  Commandant  der  Truppen  in  Palermo,  wird
zum  außerordentlichen  Commissär  der  Regierung  mit  umfassenden
Vollmachten  ernannt.

21.  „  Die  Truppen  werden  wieder  Meister  der  Stadt  Palermo.

1.  Oct.  Ein  kgl.  Decret  spricht  die  Auflösung  der  Freiwilligen-Bataillone
  aus.

3.  ,  Abschluß  des  Friedens  zwischen  Oesterreich  und  Italien  zu  Wien
(s.  Anhang).  Oesterreich  liefert  die  eiserne  Krone  der  Lombardei
an  Italien  aus.  .  "

7.  „  Ein  kgl.  Decret  regelt  ohne  Rücksicht  auf  die  noch  nicht  erfolgte

Retrocession  Venetiens  durch  Frankreich  an  Italien  die  statt  haben

sollende  Abstimmung  (Plebiscit)  über  den  Anschluß  Venetiens  an

Italien,  indem  es  davon  ausgeht,  daß  jene  Cession  lediglich  auf  die

Festungen  und  die  Stadt  Venedig  sich  beziehe.

„  Die  Oesterreicher  räumen  Peschiera,  die  italienischen  Truppen  besetzen

  es.

10.  „  Die  ital.  Regierung  geht  davon  aus,  daß  das  festgesetzte  Plebiscit
lediglich  eine,  durch  Frankreich  ihr  auferlegte  Formalität  sei  und
verfügt  demgemäß  durch  kgl.  Decret,  daß  die  kgl.  Commissäre  im
Venetianischen  sosort  eine  Reihe  Decrete  über  Einführung  italienischer
  Gesetze  veröffentlichen  und  daß  diese  Gesetze  einen  Tag  nach
der  bezüglichen  Veröffentlichung  in  Kraft  treten  sollen:

Intilulation  und  Normen  bei  Promulgatien  von  Gesetzen,  die  Einführung
des  Statuts  des  Königreichs,  Abschaffung  des  Concordats  mit  Rom,  Unterdrückung
  der  religiösen  Körperschaften,  Einführung  des  Zwangscurses  der
Billete  der  ital.  Nationalbank,  Gesetze  über  öffentliche  Sicherheit,  Anwendung
der  ital.  Werthbestimmung  für  Gold-,  Silber=  und  Bronce-Münzen  in  Bezug
auf  österr.  Münzen,  die  Majorennilät  mit  21  Jahren  (erst  nach  3  Monaten
in  Kraft  zu  treten),  Gleichheit  der  Staatsbürger  vor  dem  Gesetz  ohne  Rücksicht
auf  Religion  und  Profession,  Einführung  des  k.  Placet  und  Exequatur,  Organisation
  der  Nationalgarde,  Abschaffung  der  Stockprügel  und  Ruthenstreiche,
Aufhebung  gewisser  Bestimmungen  über  Zurückhaltung  und  Verbergung  von
Waffen,  Einführung  der  Preßgesetze.  Die  lombardisch-venetianische  Statthalterschaft,
  die  Centralcongregation,  die  Polizeidirection  in  Venedig  werden

24

9.
        <pb n="372" />
        370  Jaatten.

aufgelöst.  Es  bleiben  die  Präfectur  und  die  Procura  der  Finanz,  die  Contabilität
  des  Staats,  die  Directionen  des  Census  und  des  Lotto,  und  die  Postbirection.
  Auch  im  Gefängnißwesen  werden  keine  Aenderungen  vorgenommen.

10.  Oct.  Die  Oesterreicher  räumen  Mantua,  die  italienischen  Truppen  besetzen
  es.

12.  „  Senat:  Beginn  des  Staatsprocesses  gegen  den  Admiral  Persano
wegen  seines  Verhaltens  in  der  Seeschlacht  von  Lissa.

„  „  Auflösung  der  bisherigen  ungarischen  Legion.

16.  „  Die  Oesterreicher  räumen  Verona,  die  italienischen  Truppen  besetzen
  es.  ·

17.  „  Die  Oesterreicher  räumen  Venedig.

18.  „  Der  französische  General  Leboeuf  übergibt  nach  einem  vorher  festgestellten
  Ceremoniell  die  Stadt  im  Namen  des  Kaisers  Napoleon
einer  Commission  des  Gemeinderathes.  Einzug  der  ital.  Truppen
in  die  Stadt  unter  dem  Jubel  der  Bevölkerung.  1

21/22.  „  Plebiscit  in  Venetien  über  die  Vereinigung  mit  der  constitutionellen
  Monarchie  des  Königs  Victor  Emanuel.  Die  Abstimmung
ergibt:  651,758  Ja  und  nur  69  Nein.  Der  bisher  entschieden
österreichisch  gesinnte  Clerus  geht  plötzlich  zur  nationalen  Partei
über  und  votirt  überall  an  der  Spitze  der  Landgemeinden  mit  Ja.

22.  „  Rundschreiben  Ricasoli's  an  die  Präfecten  des  Königreichs  über
die  allmählige  Rückkehr  der  von  der  Regierung  bisher  gewaltsam
aus  ihren  Diöcesen  entfernt  gehaltenen  Bischöfe:

Ricasoli  setzt  darin  auseinander,  daß  nach  dem  „Aufhören  der  fremden
Occupation“  der  venetianischen  Provinzen  auch  jene  Rücksichten  auf  hören,
welche  die  „scrupulöse  Legalität“  bisweilen  schweigen  lassen  mußten,  und  daß
nun  die  absolute  Herrschaft  der  Gesetze  wieder  eintreten  müsse,  selbst  gegen
diejenigen,  welche  sich  der  Regierung  feindlich  erweisen  und  ihr  nachstellen.
Unter  die  Classe  solcher  Regierungsfeinde  zählt  Ricasoli  in  erster  Reihe  die
Bischöfe,  die  aus  ihren  Diöcesen  entsernt  und  theils  zu  Zwangsdomicil  verurtheilt
  worden  waren.  Indeß  gibt  er  neben  der  Berechtigung  der  nunmehrigen
  Herrschaft  der  Gesetze  zur  Motivirung  für  die  Rückkehr  der  betrefsenden
Bischöfe  in  ihre  Diöcesen  auch  die  Nothwendigkeit  an,  daß  die  Störung  der
Gewissen  bei  den  Bevölkerungen  aufhöre,  und  erklärt,  daß  sich  die  Regierung
durch  Bekundung  ihres  Respects  für  die  Religion  selbst  ehre,  und  damit  auf
die  Verwirklichung  des  Princips  der  „freien  Kirche  im  freien  Staat"  hinarbeite.
Wenn  trotz  dieses  Entgegenkommens  der  Regierung  die  zurückberufenen  Bischöse
  in  ihrer  Feindseligkeit  beharren,  und  zeigen  sollten,  daß  sie  durch  die
letzten  politischen  Ereignisse  zu  Gunsten  Italiens  nicht  andern  Sinnes  geworden
  sind,  daun  sollen  die  Gerichte  zu  ihrer  Verfolgung  genügen.  Uebrigens
will  Ricasoli,  daß  man  sich  mit  der  beschlossenen  Zurückbernfung  der  Bischöfe
nicht  übereile.  Es  werden  deßhalb  zuerst  nur  diejenigen  zurückberufen  werden,
  welche,  von  ihrer  Dibcese  entsernt,  sich  doch  in  italienischen  Provinzen
aushalten;  dagegen  sollen  von  dieser  Begünstigung  vorläufig  diejenigen  ausgeschlossen
  bleiben,  die  sich  nach  Nom  gewendet  oder  neuerdings  noch  Veweise
von  Feindseligkeit  gegen  die  Regierung  gegeben  haben,  wiewohl  auch  die
Zurückberusung  dieser  im  Princip  beschlossen  sei.

30.  „  Ein  kgl.  Decret  verordnet,  ohne  die  Beendigung  der  Formalitäten
der  Einverleibung  abzuwarten,  die  Vornahme  der  Deputirtenwahlen

in  den  venetianischen  Provinzen  auf  den  25.  Nov.
        <pb n="373" />
        Italien.  371

4.  Nov.  Der  König  empfängt  in  Turin  die  venetianische  Deputation
mit  dem  Ergebniß  des  Plebiscits.  Antwort  des  Königs:

„Dieser  Tag  ist  der  schönste  meines  Lebens.  Vor  18  Jahren  war  es,
als  mein  Vater  in  dieser  Stadt  den  Krieg  für  die  Unabhängigkeit  proclamirte.
  Heute  bringen  Sie  mir,  seinem  Nachfolger,  die  Kundgebung  des
Volkswillens  der  venetianischen  Provinzen,  welche,  jetzt  mit  dem  ital.  Vaterlande
  vereinigt,  das  Gelübde  meines  Vaters  vollbracht  erklären.  Sie  bestätigen
durch  djesen  feierlichen  Act,  was  Venedig  bis  1848  gethan  hat,  und  was  es  bis
heute  mit  bewunderungswürdiger  Beständigkeit,  und  Selbstverläugnung  aufrecht
  erhalten  hat.  Ich  beglückwünsche  somit  diese  hochsinnigen  Herzen,  die
um  den  Preis  ihres  Blutes  und  aller  Opser  in  ihrem  Glauben  an  die  Geschickee
  des  Vaterlands  beharrt  haben.  Heute  hat  die  Frembdberrschaft  aufgehört.
  Italien  ist  gemacht,  wenn  nicht  vollendet.  (ltalia  è  fatta  ma  non
compiuta).  Die  Italiener  müssen  es  vertheidigen  und  groß  machen.  Die
eiserne  Krone  ist  auch  Italien  zurückerstatlet,  aber  dieser  Krone  ziehe  ich
eine  andere  vor,  die  mir  theurer  ist,  die  mir  von  der  Liebe  meines  Volks
gemacht  ist.“

Hierauf  unterzeichnet  der  König  das  Annexionsdecret:

„Victor  Emanuel  II.  durch  die  Gnade  Gotktes  und  den  Willen  der  Nation
König  von  Itallen.  In  Anbetracht  des  Gesetzes  vom  17.  März  1861;  in
Anbetracht  des  Resultats  der  allgemeinen  Abstimmung,  mit  welcher  die  Bürger
  der  befreiten  ital.  Provinzen,  am  21.  u.  22.  des  vergangenen  Octkobers
in  die  Wahlcomitien  zusammenberunfen,  die  Vereinigung  mit  dem  Königreich
Italien  unter  der  constitutionellen  Monarchie  Victor  Emannels  und  seiner
Nachfolger  ausgesprochen  haben  —  haben  Wir  nach  Anhörung  Unsers  Ministerrathes
  beschlossen,  und  beschließen  wie  folgt:  Art.  1.  Die  Provinzen  Venetiens
  und  die  Mantua's  machen  einen  integrirenden  Bestandtheil  des
Königreichs  Italien  aus.  Art.  2.  Der  Art.  22  der  Verfassung  wird  auf  die
obengenannten  Provinzen  seine  Anwendung  finden,  bis  sie  selbst  lm  Parlament
  ihre  regelmäßige  Vertretung  haben  werden.  Art.  3.  Gegenwärtiges
Decret  wird  dem  Parlament  vorgelegt,  um  von  ihm  in  ein  Gesetz  umgewandelt
  zu  werden.“  -

7.  „  Einzug  des  Königs  Victor  Emanuel  in  Venedig.  Derselbe  wird

mit  einem  unendlichen  Jubel  und  einer  wahrhaft  unerhörten  Pracht
gefeiert.  ·

9.  „  Die  vertriebenen  Fürsten  von  Parma,  Modena  und  Toscana
lassen  ihre  bisher  noch  immer  unterhaltenen  Gesandtschaften,  namentlich
  am  Hofe  von  Wien,  nunmehr  eingehen.

15.  „  Ricasoli  vervollständigt  seine  Verfügung  vom  22.  v  M.,  indem
er  nun  auch  denjenigen  vertriebenen  Bischöfen,  die  sich  seither  in
Rom  aufgehalten  haben,  die  Rückkehr  in  ihre  Dißcesen  gestattet  und
erläßt  zugleich  an  alle  Präfecten  ein  Circular,  worin  er  seine  Ansichten
  über  die  römische  Frage  und  über  die  innern  Aufgaben  des  italienischen
  Staates  darlegt:

„Die  definitive  Vereinigung  der  venetianischen  Provinzen  mit  dem  Königreich
  Italien  schließt  nach  Ablauf  von  zwölf  Jahrhunderten  die  Aera  der
Fremdherrschaft  auf  der  Halbinsel;  sie  beseitigt  die  Nothwendigkeit  der  in
aller  Eile  zu  Stande  gebrachten  Kriegsmittel,  und  benimmt  jeden  vernünftigen
Grund,  fortwährend  in  Unruhe  zu  schweben,  was  die  Staatslasten  den  Bürgern
  so  sehr  erschwerte  und  die  Aufmerksamkeit  von  den  wlchtigeren  Angelcgenheiten
  der  bürgerlichen,  administrativen  und  finanziellen  Neugestaltung  ablenkte.
  Seiner  selbst  gewiß,  kann  Italien  fortan  die  günstige  Gelegenheit

247
        <pb n="374" />
        372

Ittalien.

abwarten,  um  das  zu  erlangen,  was  ihm  noch  sehlt,  und  während  dieser
Zeit  mit  Ruhe  im  Innern  umschauen,  um  Fürsorge  zu  treffen.

„Allerdings  bleibt  noch  eine  Frage  zu  lösen:  die  römische  nämlich;
nach  dem  Vertrag  jedoch,  durch  den  der  politische  Theil  derselben  geordnet
ward,  kann  und  darf  die  römische  Frage  in  Zukunft  keinen  Grund  zu  Azitationen
  hergeben.  Die  Sonuveränetät  des  römischen  Pontifex  ist  durch  den
Septembervertrag  vom  Jahr  1864  auf  die  Bedingung  aller  übrigen  Souveränetäten
  hingewiesen  worden;  sie  soll  auf  sich  selbst  angewiesen  bleiben,  und
die  Mittel  für  ihre  Existenz  und  Dauer  in  sich  allein  finden.  Italien  hat
Frankreich  und  Europa  die  Zusage  ertheilt,  sich  nicht  zwischen  Päpste
und  Römer  einzumischen,  und  diesen  letzten  Versuch  über  die  Lebensfähigkeit
  eines  Kirchenfürstenlhums  sich  vollziehen  zu  lassen,  das  in  der  civilisirten
  Welt  nunmehr  ohne  Beispiel  und  im  Widerspruch  mit  dem  vollbrachten
  Fortschritt  ist.  Italien  muß  sein  Versprechen  aufrecht  erhalten,  und  von
der  Wirksamkeit  des  Nationalprincips  erwarten,  daß  dieses  den  unfehlbaren
Triumph  seiner  Rechte  herbeiführe.  Demnach  muß  jede  Agitation,  welche
die  römische  Frage  zum  Vorwand  nehmen  wollte,  widerrathen,  getadelt,  verhindert
  und  niedergehalten  werden,  gleichviel  welchen  Charakter  sie  zeigt;
denn  es  darf  kein  Grund  zu  dem  Verdacht  geboten  werden,  als  stehe  Italien
im  Begriff,  in  irgend  einer  Weise  dem  gegebenen  Versprechen  untreu  zu  werden,
  und  es  darf  durchaus  nichts  versucht  werden,  um  es  dahin  zu  bringen,
daß  es  dasselbe  verletze,  weil  ihm  auf  diese  oder  jene  Art  ein  Präjudiz  geschaffen,
  oder  ihm  ein  schwerer  Schaden  bereitet  würde.  Wohl  weiß  ich,  daß
die  doppelte  Eigenschaft  des  Pontifex  manchen  Leuten  einen  Grund
an  die  Hand  gibt,  um  die  politische  und  die  religiöse  Frage  durch  einander
zu  mengen,  und  ängstliche  Gewissen  mit  dem  Zweifel  zu  beunruhigen,  als
wolle  die  italienische  Regierung  die  Unabhängigkeit  des  geistlichen  Hauptes
des  Katholicismus  beschränken  und  die  Freiheit  der  Kirche  verletzen.  Aber
Sie  dürfen,  falls  es  nöthig  erscheinen  sollte,  derlei  Besorgnisse  heben.  Die
legislativen  Maßnahmen,  die  wiederholt  ertheilten  Erklärungen  der  k.  Regierung,
  sowie  ihre  Beschlüsse,  selbst  die  neuesten,  liefern  den  schlagendsten  Beweis,
  daß  sie  in  religiösen  Angelegenheiten  kein  anderes  Reich  kennt  und  keine
andere  Regel  gestattet  als  die  der  Freiheit  und  des  Gesetzes,  und  daß  sie  in
den  Dienern  des  Cultus  weder  Privilegirte  noch  Märtyrer  haben
will.  Allerdings  darf  das  Haupt  der  Katholiken,  die  über  die  ganze  Welt
verbreitet  sind  und  die  große  Mehrzahl  der  italienischen  Nation  bilden,  Bürgschaften
  beanspruchen,  daß  es  frei  und  unabhänig  sein  geistliches  Amt
verwalten  kann.  Die  italienische  Regierung  ist  mehr  als  jede  andere  bereit,
die  Bürgschaften  zuzugestehen,  welche  für  geeignet  erachtet  werden  sollten,  um
diese  Freiheit  und  Unabhängigkeit  zu  schützen,  weil  sie  mehr  als  jede  andere
überzeugt  ist,  daß  dieselben  zugestanden  werden  dürfen,  ohne  daß  die  Rechte
der  Nation,  deren  Vertreterin  sic  ist,  dadurch  verletzt  werden.

„Jetzt  also,  wo  unsere  Fahne  über  Venetien  weht,  ist  es  nöthig,  daß  man
alle  Einrichtungen  des  Staats  stärke,  und  sich  bemühe,  alle  Elemente  der
Kraft  und  der  Treue,  welche  er  enthält,  entwickle.  Italien  soll  und  darf
nicht  länger  seine  Industrie,  seine  Cultur,  seinen  Credit  bei  Europa  erbetteln;
es  muß  fernerhin  selbst  zu  der  allgemeinen  Wohlfahrt  beitragen,  mit  aller
Thätigkeit,  deren  es  fähig  ist,  und  die  reichlichen  Kräfte  fruchtbar  werden
lassen,  welche  die  Vorsehung  ihm  verliehen  hat,  und  welche  bisher  durch  die
traurigen  Verhältnisse  des  Vaterlands  entfremdet  wurden.  Das  Feld  dieser
unerläßlichen  Thätigkeit  ist  für  alle  ossen;  vom  einfachen  Familienvater  an
bis  zu  den  Verwaltern  der  Gemeinden  und  der  Provinzen,  und  bis  zum
Minister  hinauf  haben  alle  die  Verpflichtung,  sich  die  Hand  zu  reichen,  und
sich  gegenseitig,  je  nach  ihren  Wirkungskreisen,  zu  unterstützen.  Sie  wollen
also  sich  bemühen,  für  Ihren  Theil  in  dieser  Absicht  mitzuwir'en,  indem  Sie
den  moralischen  und  materiellen  Verhältnissen  Ihrer  Provinz  7-Znung  tragen
        <pb n="375" />
        Ilalien.  373

in  Beziehung  auf  das,  was  zu  ihrer  Hebung  und  ihrer  Wohlfahrt  zu  thun
sein  wird.  Da,  wo  die  individuelle  Thätigkeit  langsam  und  mangelhaft  ist,
muß  man  suchen,  sie  zu  steigern,  selbst  ihr  nachzuhelfen,  bis  sie  sich  wieder
erkräftigt  hat;  aber  man  muß  nicht  die  Anmaßung  haben,  sie  durch  die  bloße
Regierungsthätigkeit  ersetzen  zu  wollen,  damit  die  Kräfte  nicht  geschwächt
werden,  welche  hervorzurusen  und  lebendig  zu  erhalten  sind.  Scien  Sie  versichert,
  daß  Sie  viel  für  die  politische  Erziehung  der  von  Ihnen  Verwalteten
gethan  haben  werden,  wenn  Sie  dieselben,  ohne  Ihre  Autorität  zu  schwächen,
anleiten,  die  Nothwendigkeit  Ihres  Einschreitens  weniger  zu  fühlen  und  sich
weniger  an  Ihre  Initiative  zu  wenden.  Die  Freiheit  muß  bei  dem  Menschen
das  Bewußtsein  ihrer  eignen  Würde  wecken  und  lebendig  erhalten,  ihnen  das
Gefühl  der  Verantwortlichkeit  und  der  gegenseitigen  thatsächlichen  Verpflichtung
  wiedergeben,  die  Fähigkeiten  ihrer  Intelligenz  und  ihrer  Seele  zum
Besten  der  allgemeinen  Wohlfahrt  zu  verwenden;  andernfalls  wird  die  Freiheit
  nur  dahin  führen,  dem  gemeinen  Ehrgeiz  und  der  niedrigsten  Habsucht
zu  den  kühnsten  und  unternehmendsten  Bestrebungen  die  Bahn  zu  öffnen.
Uebrigens  muß,  damit  der  Staat  in  seiner  Aufgabe  kräftig  und  erfolgreich
vorgehen  könne,  ohne  die  Thätigkeit  der  Bürger  abzuziehen,  zu  behindern,
oder  in  irgendeiner  Weise  zu  stören,  die  Regierung  durch  weise  Einrichtungen
die  verschiedenen  Theile  der  Verwaltung  in  Einklang  bringen,  ihre  Functionen
wohl  unterscheiden  und  bestimmen,  und  zu  diesen  Functionen  ehrliche,  verständige
  und  arbeitsame  Männer  anstellen,  welche,  zufrieden  für  ihre  Thätigkeit
  eine  anständige  und  genügende  Vergütung  zu  erhalten,  sich  gefallen,  die
Pflicht  wirksam  zu  erfüllen,  die  jedem  Bürger  eines  freien  Landes  auferlegt
ist,  zu  dem  Wohl  aller  andern  mitzuarbeiten.

„Jetzt,  wo  wir  die  nöthige  Muße  dazu  haben  werden,  wird  es  an  der
Zeit  sein,  unsere  Einrichtungen  im  Lichte  dieser  Grundsätze  zu  betrachten,  um
uns  zu  überzeugen,  ob  sie  ihnen  entsprechen.  Nöthig  ist  es,  eine  einfache,
rasche,  wenig  kostende  Gesetzge  bung  zu  haben.  Dieß  ist  ein  Werk,  zu
welchem  die  Regierung  mit  Vorsicht,  aber  mit  Entschlossenheit  fortschreiten
wird,  und  zu  welchem  sie  der  Beihülfe  der  meistbefähigten  Beamten  bedarf
und  vor  allem  der  Mitwirkung  und  der  Hülfe  des  Parlaments.  Auf  diese
Mitwirkung  und  auf  diese  Hülfe  rechnet  die  Regierung  ganz  besonders,  und
hat  das  Vertrauen,  daß  unter  den  ganz  veränderten  Zuständen,  in  welchen
sich  die  Nation  befindet,  ihre  Repräsentanten  ihre  Sorge  den  dringenden
Fragen  zuwenden  werden,  welche  sich  auf  die  innern  Angelegenheiten  des
Staats  beziehen.  Niemand  in  der  That  wird  verkennen,  wie  dringend  nöthig
es  ist,  den  öffentlichen  Credit  herzustellen,  die  Quellen  des  öffentlichen
Reichthums  zu  erweitern  und  zu  beleben  und  neue  zu  eröffnen,  nachzusuchen,
welche  Ausgaben  unnöthig,  übermäßig  oder  unfruchtbar  sind,  um  sie  abzustellen
  oder  zu  ermäßigen,  um  die  fruchtbringenden  Ausgaben  mit  Maß  und
Vorsicht  zu  verwenden,  um  in  allen  Dienstzweigen  einen  Geist  strenger  Oeconomie
  und  Moralität  einzuführen,  ohne  welche  es  unmöglich  ist,  daß  das
Land  sich  erhole  und  seine  Kräfte  wiedergewinne.  Diese  Aufgabe  ist  nicht
allein  die  Aufgabe  der  Regierung  und  bezieht  sich  nicht  lediglich  auf  die  Finanzen
  des  Staats.  Die  Gemeinden  und  die  Provinzen,  welche  eigene
Finanzen  haben,  und  denen  es  leicht  wird,  das  Privatvermögen  in  Contribution
  zu  setzen,  müssen  ihrerseits  nicht  aus  den  Augen  verlieren,  daß  sie  dadurch
einen  großen  Einfluß  auf  das  Vermögen  des  Staats  ausüben  können.  Es
geziemt  sich,  daß  sie  mit  Vorsicht  verfahren,  wenn  es  sich  darum  handelt,  zu
besteuern,  und  zu  bedenken,  daß  es  dem  Einzelnen  schon  auf  ein  Geringes
ankommt,  wenn  sein  Besitzthum  eine  Schmälerung  erleidet  in  Folge  des
Willens  der  Repräsentanten  der  Nation,  oder  auf  den  Beschluß  der  Gemeinde
oder  der  Provinz.  Und  da  die  Unorbnung  in  den  Finanzen  der  Gemeinde
oder  der  Provinz  die  Unordnung  der  Finanzen  des  Staats  hervorbringt,
welche  nur  reich  und  blühend  sein  können,  wenn  die  einzelnen  und  die  Ge-
        <pb n="376" />
        374

Italien.

nossenschaften  reich  und  wohlhabend  sind,  so  ist  es  nützlich,  daß  die  Neigung
zu  Ausgaben  durch  diese  Betrachtung  und  nöthigenfalls  selbst  durch  Ihre
amtlichen  Rathschläge  und  die  gesetzlichen  Beschränkungen  gemäßigt  werde.
Nicht  weniger  dringend  nöthig  ist  es,  die  Millionenzahl  der  Unwissenden

  zu  vermindern,  welche  ein  Flecken  ist  für  Italien  und  eine  schreckliche

  Anklage  für  die  frühern  Regierungen.  Denn  alte  und  neue  Beispiele
bestätigen  die  Wahrheit,  daß  ein  Velk  so  viel  vermag,  als  es  weiß,  und
daß  man  nichts  großes,  nichts  dauerndes,  nichts  ruhmvolles  von  einer  Nation
erwarten  kann,  welche  sich  keine  Mühe  gibt,  den  Schimpf  der  Unwissenheit
abzuwaschen.  Auch  diesem  Gegenstand  ihre  Mitwirkung  zuzuwenden,  find
die  Gemeinden  und  die  Provinzen  berufen,  und  sie  werden  es  mit  um  so
größerem  Eiser  thun,  wenn  sie  bedenken,  daß  das  Wachsen  der  Bildung  und
des  Unterrichts  nicht  nur  zur  Entwicklung  des  öffentlichen  Reichthums  dient,
sondern  auch  die  besten  Garantien  bietet  für  die  öffentliche  Sicherheit.  In
der  That  begreift  der  gebildete  Verstand  und  das  ausgeklärte  Gewissen,  daß
jeder  Bürger  für  seinen  Theil  beitragen  muß  zur  Aufrechthaltung  der  Ordnung,
  das  heißt  zur  Beobachtung  des  Gesetzes,  nicht  nur,  indem  er  selbst  es
7  sondern  auch,  indem  er  ihm  Achtung  schafft  und  es  im  nöthigen  Fall
anruft.  ·

„Gegenüber  einem  so  weiten,  so  edlen,  so  fruchtbaren  Felde  der  Thätigkeit
ist  es  zu  hoffen,  daß  die  politischen  Parteien,  in  welche  sich  bisher  die
parlamentarische  Repräsentation  gespalten  hat,  die  Nothwendigkeit  erkennen

werden  sich  auszulösen,  um  sich  neuzugestalten,  und  sich  nach  den  Erforderdernissen

  der  neuen  Verhältnisse  des  Landes  zu  bilden.  Es  kommt  jetzt  nicht
darauf  an,  die  Vorbereitungen  zu  einem  unvermeidlichen  Krieg  mehr  oder
weniger  zu  beschleunigen,  noch  seine  Grenzen  mehr  oder  weniger  vorzuschreiben,
  noch  auch  seinen  Charakter  zu  bestimmen.  Es  kann  nicht  mehr  eine
Partei  der  Ungeduld  und  eine  andere  der  Vorsicht  geben.  Es  handelt  sich
heute  darum,  Italien  auf  solche  Weise  zu  regieren  und  zu  verwalten,  daß
es  noch  mächtig,  glücklich  werde,  und  daß  es  ebenfalls  durch  seine  Thaten
beitrage  zum  Fortschritt  der  allgemeinen  Civilisation.  Es  ist  nöthig,  daß
jede  politische  Partei  in  das  parlamentarische  Leben  mit  einem  sertigen  Programm
  für  Regierung  und  Verwaltung  eintrete,  und  daß,  alle  Rücksicht  auf
Personen  beiseite  lassend  und  die  persönlichen  und  localen  Gehässigkeiten  vergessend,
  die  Repräsentanten  des  Landes  sich  nuach  Principien  und  Systemen
gruppiren.  Auf  diese  Weise  ehrlich  ausgeübt,  werden  die  parlamentarischen
Institutionen  ihre  ganze  Fruchtbarkeit  beweisen,  und  alle  die  Wirksamkeit  für
das  Gute,  deren  sie  fähig  sind.  Alsdann  werden  die  Verbesserungen  und
Reformen  als  Producte  einer  aufrichtigen  und  umfassenden  Discussion  nicht
die  unsichern  Schicksale  der  unendlich  getheilten  Parteien  theilen.  Zu  diesem
neuen  Werk  der  Besserungen  und  der  Reformen  werden  die  neuen  Provinzen
wirksam  beitragen,  welche  Erben  jener  politischen  Weisheit  sind,  die  so  vielen
Antheil  an  der  ital.  Civilisation  gehabt  hat.

„Fassen  wir  alles  zusammen:  wenn  man  in  den  sechs  letverflossenen
Jahren  vor  Allem  darauf  zielen  mußte,  die  gesetzlichen  und  die  Verwaltungsinstitutionen
  in  eins  zu  bringen,  aus  sieben  verschiedenen  Staaten  ein  einiges
Königreich  Italien  zu  machen,  so  ist  es  jetzt  Zeit,  daß  das  einige  Italien
untersuche,  welche  Institutionen  seiner  Verwaltung  die  geeignetsten  sind.  Aber
damit  diese  Untersuchung  förderlich  sei,  muß  sie  reiflich  erwogen  werden  und
man  muß  sich  hüten,  die  Nöthigung  zu  Verbesserungen  mit  dem  Drang  nach
Neuerungen  zu  verwechseln.  Die  Institutionen  müssen  eine  angemessene
Probezeit  bestehen,  sie  müssen  in  ihrer  Anwendbarkeit  und  in  ihrer  Anwendung
  studirt  werden,  um  einen  großen  Nutzen  daraus  zu  ziehen.  Die  Belehrung,
  welche  Sie  in  der  Ausübung  Ihrer  Functionen  durch  Erfahrung
gewonnen  haben  müssen,  wird  zu  diesem  Ergebniß  vieles  beitragen  und  Sie
werden  die  Regierung  davon  Nutzen  ziehen  lassen  mit  der  Versicherung,  daß
        <pb n="377" />
        Itallen.  375

dieselbe  geschätzt  werden  vird,  und  ihre  Nützlichkeit  wird  um  so  größer  sein,
als  Sie,  ohne  Ihre  eigene  Beobachtung  zurückzusetzen,  die  Beobachtungen
anderer  verwerthet  haben  werden,  welche  Gelegenheit  hatten,  unsere  Institutionen
  in  ihrer  Wirksamkeit  zu  studiren.  Italien,  im  Augenblick,  wo  es
seine  volle  Unabhängigkeit  erlangt,  befindet  sich  im  Besitz  aller  Mittel  zur
Freiheit  und  damit  aller  nöthigen  Bedingungen,  um  Wohlstand,  Krasft  und
Größe  zu  erringen;  aber  es  würde  alles  vergeblich  sein,  wenn  nicht  die  Thätigkeit
  der  Bürger  sich  mit  Eifer  befleißigte,  die  Mittel  fruchtbar  zu  machen.
Sie  können  versichert  sein,  Herr  Präfect,  die  Absichten  der  Regierung  wohl
verstanden  zu  haben,  wenn  Sie,  ohne  die  Arbeit,  welche  Ihnen  Ihr  Amt  auferlegt,
  zu  sparen,  die  Thätigkeit  Ihrer  Verwalteten  anregen  und  wirksam
machen,  indem  Sie  deren  Anstrengungen  und  die  Ihrigen  auf  dasselbe  Ziel
hin  zusammenstreben  lassen.“

20.  Nov.  Der  franz.  General  Fleury  trifft  in  außerordentlicher  Mission

21.
27.

——-—



des  Kaisers  Napoleon  in  Florenz  ein.
„  Der  Koönig  trifft  von  Venedig  wieder  in  Florenz  ein.

„  Ein  kgl.  Decret  verfügt  die  Aufhebung  des  Belagerungszustandes

in  Palermo  auf  den  30.  Nov.

„  Vegzezzi  trifft,  von  der  Regierung  berufen,  in  Florenz  ein.  Unterhandlungen

  mit  ihm  über  eine  neue  Mission  an  die  römische  Curie.

„  Der  junge  Syndic  von  Palermo,  Marchese  Rudini,  der  während

des  Aufstandes  große  Entschlossenheit  und  Umsicht  an  den  Tag  gelegt
  hat,  wird  zum  Präfecten  der  Stadt  ernannt.

„  Ein  vertrauliches  Circular  Ricasoli's  erklärt  sich  sehr  entschieden

gegen  die  fortdauernde  Agitation  in  Wälschtyrol.

1.  Dec.  Auch  der  vertriebene  König  von  Neapel  läßt  seine  bisher  noch

3.
5.
7.

unterhaltenen  Gesandten,  namentlich  am  Hofe  von  Wien,  nunmehr
eingehen.

„  Durch  kgl.  Decret  wird  eine  Commission  für  Reorganisation  der

Armee  niedergesetzt.
v„  Begezzi  lehnt  die  Uebernahme  einer  neuen  Mission  an  die  römische
  Curie  schließlich  ab.

„  Zwischen  Frankreich  und  Italien  wird  in  Ausführung  der  Convention

  vom  15.  Sept.  1864  über  die  Räumung  Roms  durch  die
Franzosen  eine  besondere  Convention  bez.  Regelung  der  päßpstlichen

Schuld  unterzeichnet.

Der  Schuldantheil,  welchen  Italien  für  die  Romagna,  die  Marken,  Umbrien
  und  Benevent  übernimmt,  beläuft  sich  auf  15,230,145  Fr.  38  Cent.
Rente.  Davon  gehen  ab  1,468,617  Fr.  42  Cent.,  welche  die  italienische
Regierung  jetzt  schon  an  bestimmte  Renteninhaber  in  den  annectirten  Ländern
zahlt.  Es  bleiben  also  auf  Rechnung  Italiens  13,761,526  Fr.  96  Cent.
Hierzu  treten  nun  die  Rückzahlungen,  welche  Italien  für  die  seit  der  Annexion
  von  Rom  bezahlten  Renten  zu  leisten  hat.  Für  die  drei  letzten  Semester
  bezahlt  spätestens  bis  zum  15.  März  Italien  die  Summe  von
20,642,291  Fr.  94  Cent.  baar;  für  den  Rückstand  übernimmt  die  italienische
Regierung  eine  Rente  von  3,397,626  Fr.  95  Cent.  Zusammen  hat  also
Italien  eine  jährliche  Rente  von  18,627,773  Fr.  33  geme  als  den  auf  es
sallenden  Antheil  der  römischen  Schuld  zu  tragen  (abgesehen  von  der  einmal
zu  entrichtenden  Summe  von  20,642,292  Fr.)
        <pb n="378" />
        376  Itallen.

8.  Dec.  Der  Commend.  Tonello  geht  statt  Vegezzi's  in  außerordentlicher
Mission  an  die  römische  Curie  ilach  Rom  ab.

9.  „  Ditfferenz  mit  der  Pforte  wegen  des  Dampfers  Tommaso  (Candia).

11.  „  Die  Franzosen  haben  an  diesem  Tage  Rom  vollständig  geräumt
und  die  italienische  Regierung  den  Kirchenstaat  mit  einem  starken
Truppencordon  umgeben,  um  jeden  Einbruch  in  denselben  von  Außen
zu  verhindern.

15.  „  Eröffnung  des  Parlaments.  Thronrede  des  Königs:
„nDas  Vaterland  ist  fortan  von  jeder  Fremdherrschaft  befreit.  Mit  inniger
Freude  erkläre  ich  dieß  den  Vertretern  von  25  Millionen  Italienern.  Die
Nation  hat  Vertrauen  in  mich,  ich  habe  Vertrauen  in  sie  gesetzt.  Das  große
Ereigniß,  welches  unsere  gemeinsamen  Bestrebungen  krönt,  gibt  dem  Werke
der  Civilisation  neuen  Schwung,  dem  politischen  Gleichgewicht  Europa's  größere
Sicherheit.  Durch  die  Raschheit,  mit  welcher  es  sich  militärisch  organisirt  hat,
und  durch  die  schnelle  Einigung  seiner  Bevölkerung  hat  Italien  das  Ansehen
erlangt,  welches  ihm  nöthig  war,  um  durch  sich  selbst  und  mit  Hülfe  wirksamer
  Bündnisse  seine  Unabhängigkeit  zu  erlangen.  Es  hat  bei  diesem
schwierigen  Werk  Ermunterung  und  Unterstützung  gesunden  in  der  Sympathie
  der  civilisirten  Regierungen  und  Natienen,  welche  noch  durch  die
muthige  Ausdauer  der  venetianischen  Provinzen  beim  gemeinsamen  Werk  der
nationalen  Befreiung  gefördert  und  vermehrt  wurde.  Dem  Friedensvertrag
mit  dem  Kaiserreich  Oesterreich,  der  Ihnen  vorgelegt  werden  soll,  werden
Unterhandlungen  folgen,  welche  den  Verkehr  zwischen  den  beiden  Staaten  erleichtern
  werden.  Die  französische  Regierung  hat,  den  Verpflichtungen  getreu.
auf  welche  sie  durch  den  Sepkembervertrag  eingegangen  war,  ihre  Truppen
von  Rom  zurückgezogen.  Dle  italienische  Regierung  ihrerseits  hat.  indem
sie  die  eingegangenen  Verbindlichkeiten  beobachtete,  da  päpstliche  Gebiet
respectirt  und  wird  es  respectiren.  Das  gute  Einverständniß  mit
dem  Kaiser  der  Franzosen,  an  den  uns  Freundschaft  und  Dankbarkeit  fessekn,
die  Mäßigung  der  Römer,  die  Weisheit  des  sonveränen  Papstes,  das  religiöse
Gefühl  und  der  Rechtssinn  des  italienischen  Volks  werden  dazu  verhelfen,  die
katholischen  Interessen  und  die  nationalen  Bestrebungen,  die  in  Rom  sich
verwirren  und  bestreiten,  auseinander  zu  halten  und  gegenseitig  auszusöhnen.
Treu  der  Religion  unserer  Bäter,  welche  auch  diejenige  des  größten  Theils
der  Italiener  ist,  bringe  ich  gleichzeitig  dem  Princip  der  Freiheit  meine  Huldigung,
  von  welchem  unsere  Institutionen  beseelt  sind  und  welches,  wenn  mit
Aufrichtigkeit  und  Freigebigkeit  zur  Anwendung  gebracht,  die  Ursachen  der  ehemaligen
  Zwistigkeiten  zwischen  Kirche  und  Staat  beseitigen  wird.  Diese  Gesinnun-=gen
  unsererseits  werden,  so  hoffe  ich,  indem  sie  die  kath.  Gewissen  beruhigen,  den
Wunsch  in  Erfüllung  gehen  lassen,  den  ich  hege,  daß  der  Papst  in  Rom  unabhängig
  bleibe.  Italien  ist  jetzt  in  Sicherheit,  da  es  außer  der  Tapferkeit
seiner  Söhne,  welche  bei  allem  Glückswechsel  weder  zu  Lande  noch  zur  See,
weder  in  den  Reihen  der  Armee  noch  in  denen  der  Freischaaren  sich  verläugnet
  hat,  als  Bollwerk  seiner  Unabhängigkeit  dieselben  Wälle  besitzt,  welche
dazu  dienten,  es  zu  unterdrücken.  Italien  soll  und  muß  also  jetzt  alle  seine
Anstrengungen  auf  sein  ferneres  Gedeihen  verwenden.  So  wie  die  Italiener
mit  bewunderungswürdiger  Eintracht  für  ihre  Einheit  eingestanden  sind,  so
sollen  sie  sich  auch  heute  sämmtlich  mit  Einsicht,  Begeisterung  und  unermüdlicher
  Ausdauer  der  Entwicklung  der  materiellen  Hilfsmittel  der  Halbinsel
widmen.  In  dieser  Hinsicht  werden  Ihnen  mehrere  Gesetzemwürfe  vorgelegt
werden.  Inmitten  der  Friedensarbeiten  und  begünstigt  durch  eine  gesicherte
Zukunft,  werden  wir  nicht  versäumen,  unsere  militärische  Organisation  nach
den  Lehren  der  Vorsicht  zu  vervollkommnen,  damit,  bei  einer  möglichst  geringen
  Ausgabe,  Italien  der  nothwendigen  Kräfte  nicht  entbehre,  um  den
        <pb n="379" />
        Itallen.  377

ihm  unter  den  großen  Nationen  gebührenden  Rang  einzunehmen...  Wenn,
wie  ich  das  feste  Vertrauen  hege,  die  Bevölkerung  Italiens  es  nicht  an  der
Thätigkeit  fehlen  läßt,  welche  unsern  Vorfahren  Reichthum  und  Macht  verschafst
  hat,  so  bedarf  es  keiner  langen  Zeit,  um  das  öffentliche  Vermögen
endgültig  ins  Gleichgewicht  zu  bringen.  Meine  Herren  Senatoren  und  Dexutirten!
  Italien  ist  nunmehr  sich  selbst  anheimgegeben.  Seine  Verantwortlichkeit
  ist  gleich  der  Macht,  die  es  erworben  hat,  und  der  vollen  Freiheit
  zur  Benützung  seiner  Kräfte.  Was  wir  Großes  in  kurzer  Zeit  vollbracht,
erhöht  für  uns  die  Pflicht,  nicht  hinter  unserer  Aufgabe  zurückzubleiben,  die
darin  besteht,  uns  mit  der  durch  die  socialen  Bedingungen  des  Königreichs
gesorderten  Krast  und  mit  der  durch  unsere  Institutionen  geforderten  freien
Bewegung  zu  regieren.  Die  Freiheit  in  unseren  politischen  Einrichtungen,  die
Autorität  der  Regierung,  die  Thätigkeit  des  Bürgerthums,  die  Herrschaft  des
Gesetzes  über  alles  und  über  alle  werden  Italien  auf  die  Höhe  seiner  Geschicke,
  auf  die  Höhe,  auf  welcher  die  Welt  es  erwartek,  emportragen.“

18.  Dec.  General  Fleury  verläßt  Florenz  wieder  und  kehrt  nach  Paris
zurück.

21.  „  Abg.-Kammer:  Vorlage  des  Budgets  für  1867.  Dasselbe  zeigt
ein  Deficit  von  186  Mill.

22.  „  Die  Abg.-Kammer  nimmt  das  provisorische  Budget  für  das  erste
Halbjahr  von  1867  an.

—  „  Antwort  Ricasoli's  auf  eine  Zuschrift  der  wieder  in  ihre  Diöcesen
zurückgekehrten  Bischöfe,  in  welcher  sie  ihm  die  Freiheit  gerühmt  und
empfohlen  hatten,  deren  die  katholische  Kirche  sich  in  den  Vereinigten
Staaten  Amerika's  erfreue:

Nachdem  Ricasoli  die  Hofsnung  ausgesprochen,  daß  bald  auch  in  Italien
die  Kirche  sich  gleicher  Freiheit  erfreuen  werde  wie  in  Amerika,  fährt  er  also
sort:  „Ich  bitte  aber  Ew.  Herrlichkeiten  beachten  zu  wollen,  daß  dieses  bewundernswerthe
  Schauspiel  durch  die  Freiheit  hervorgerusen  wird,  durch  die
Freihelt,  die  von  allen,  im  Princip  und  in  den  Thatsachen,  in  ihren  allerweitesten
  Beziehungen  auf  das  politische,  bürgerliche  und  sociale  Leben  angerufen
  und  geachtet  wird.  In  den  Vereinigten  Staaten  ist  jeder  Bürger
frei,  den  Glauben  zu  bekennen,  der  ihm  der  beste  dünkt,  der  Gottheit  zu
dienen  in  den  ihm  geeignet  scheinenden  Formen;  neben  der  katholischen  Kirche
erhebt  sich  der  protestantische  Tempel,  die  Moschee  des  Muselmanns,  die  chinesische
  Pagode;  neben  dem  römischen  Clerus  ist  das  Genser  Consistorium  und
die  Methodistenversammlung  thätig.  Dieser  Zustand  bringt  weder  Verwirrung
noch  Reibungen  mit  sich.  Und  warum?  weil  keine  Religion  vom  Staat.
speciellen  Schutz  oder  Privilegien  begehrt;  jede  lebt,  entwickelt  sich,  wird  geübt
  unter  dem  Schutze  des  allgemeinen  Gesetzes,  und  das  von  allen  gleich
beobachtete  Gesetz  verbürgt  jedem  die  gleiche  Freiheit.  .  Bemerken  Sie  die
Verschiedenheit  zwischen  der  Lage  der  Kirche  in  Amerika  und  der  Lage  der
Kirche  in  Europa.  In  jenen  jungfräulichen  Ländern  hat  sich  die  Kirche  inmitten
  einer  neuen  Gesellschaft  niedergelassen,  welche  aber  aus  dem  Mutterland
  alle  Elemente  der  bürgerlichen  Gemeinschaft  mitbrachte;  indem  sie  selbst
das  reinste  und  heiligste  der  socialen  Elemente  repräsentirte,  das  religiöse  Gefühl
  hat  sic  dort  nur  das  Reich  Gottes,  das  Reich  der  Geister  gesucht;
gekommen  mit  der  Freiheit  und  in  ihrem  Schatten  erwachsen,  hat  sie  dort
gefunden,  was  sie  zu  ihrer  freien  Entwicklung  brauchte  und  zur  ruhigen  und
ersprießlichen  Ausübung  ihres  Amtes,  und  hat  andern  die  Freiheit,  die  sie
selbst  genoß,  weder  zu  weigern,  noch  die  sie  beschützenden  Einrichtungen  zu
ihrem  ausschließlichen  Vortheil  auszubeuten  gesucht.  In  Europa  dagegen  ist
die  Kirche  mit  dem  Fall  des  großen  Reichs  entstanden,  welches  die  ganze
        <pb n="380" />
        878

Italien.

Erde  unterjocht  batte;  sie  hat  sich  unter  den  politischen  und  socialen  Trünmern
  barbarischer  Jahrhunderte  gebildet  und  hat  daran  denken  müssen,  sich
eine  Organisation  zu  geben,  stark  genug,  um  dem  Untergang  aller  Civilistion
  inmitten  des  Waltens  der  rohen  Gewalt  zu  widerstehen.  Aber  während
dic  aus  dem  Chaos  des  Mittelalters  emporgestiegene  Welt  sich  neu  bildete  und
den  von  Gott  vorgezeichneten  Weg  des  Fortschritts  einschlug,  wollte  die  Kirche
allem,  was  mit  ihr  zusammenhing,  die  Unbeweglichkeit  des  Dogma's,  dessen
Hüterin  sie  ist,  mittheilen,  betrachtete  mit  Mißtrauen  die  Cntwicklung  der
Geister,  der  Vervielfältigung  der  socialen  Kräfte  und  erklärte  sich  als  Feindin
aller  Freiheit,  indem  sie  die  erste  und  unanfechtbarste  aller  Freiheiten  läugnete,
  die  Gewissensfreiheit.  Daraus  entstand  der  Conflict  zwischen  der  kirchlichen
  und  der  staatlichen  Gewalt;  denn  jene  vertrat  die  Unterwerfung  und
die  Unbeweglichkeit,  diese  die  Freiheit  und  den  Fortschritt.  Der  Conflict  hat
in  Folge  besonderer  Umstände  besonders  schwere  Verhältnisse  in  Italien,  weil
die  Kirche,  glaubend,  daß,  um  unabhängig  von  jeder  Laienautorität  ihr  geistliches
  Amt  auszuüben,  sie  eines  Königthums  bedürfe,  hier  ein  solches  besaß
und  verwaltete.  Die  Kirchengewalt  besfindet  sich  also  hier  nicht  nur  im
Widerspruch  mit  der  staatlichen  Gewalt,  sondern  mit  dem  nationalen  Necht..
Die  Bischöfe  können  sich  bei  uns  nicht  als  einfache  Seelenhirten  betrachten,
weil  sie  zugleich  Vorkämpfer  und  Werkzeuge  einer  Macht  sind,  welche  die
nationalen  Bestrebungen  befeindet;  die  Laiengewalt  ist  also  gezwungen,  sie
solchen  Vorkehrungen  zu  unterwerfen,  welche  erforderlich  sind,  um  ihre  Rechte
und  die  der  Nation  zu  wahren.“
        <pb n="381" />
        Romn.

27.  Dec.  1865.  Vorfall  zwischen  dem  Papst  und  dem  russischen  Gesandten
v.  Meyendorff.

—  Jan.  Die  päpstliche  Regierung  verständigt  sich  mit  der  französischen
über  die  Errichtung  einer  französischen  Legion,  die  aus  gedienten
Soldaten  bestehen  und  in  Antibes  formirt  werden  soll.

9.  Febr.  Der  russische  Gesandte  v.  Meyendorff  erklärt  der  Curie,  daß
seine  politische  Mission  nach  den  Befehlen  seiner  Regierung  beendet
  sei.

—  „  Diie  päßpstliche  Regierung  knüpft  nach  verschiedenen  Seiten  Unterhandlungen
  über  ein  neues  Anlehen  zu  Deckung  des  jährlichen  Deficits
  an,  begegnet  aber  großen  Schwierigkeiten.

—  „  Das  Budget  für  1866  zeigt  ein  Deficit  von  6,181,195  Seudi
oder  mehr  als  30  Mill.  Fr.  Dennoch  soll  die  stehende  Armee  mit
Rücksicht  auf  den  eventuellen  Abzug  der  Franzosen  von  8  auf
12,000  Mann  gebracht  werden.

1

□

u.  März.  Der  bisherige  russische  Gesandte  v.  Mchendorff  verläßt  Rom
insalutato  papa.  Sein  Ansuchen  an  Cardinal  Antonelli,  einen
Herrn  Kaprinick  als  „Delegaten  für  die  russischen  Angelegenheiten“
zu  bestätigen,  wird  abgelehnt.

7.  April.  Durch  ein  päpstliches  Breve  wird  ein  aus  der  Mitte  der  Gesellschaft
  Jesu  gewählter  Ausschuß  zu  einer  Art  oberstem  Revisions-=hof
  für  die  gesammte  Presse  in  und  außer  Italien  (im  Anschluß  an
die  Civiltà  cattolica)  ernannt.

16.  „  Endlicher  Abschluß  des  projectirten  Anlehens.  Das  Haus  Blount
        <pb n="382" />
        380

Kom.

in  Paris  übernimmt  dieselbe  im  Betrage  von  60  Millionen  zum
Curse  von  66  2.

12.  Juni.  Ein  päpstliches  Breve  entzieht  dem  unbotmäßigen  Cardinal

25.

25

Andrea  jede  weltliche  und  geistliche  Jurisdiction  in  seiner  Diöcese
Sabina  und  in  seiner  Abbatie  Subiaco.

.Die  päßpstliche  Regierung  setzt  den  Werth  ihres  eigenen  Kupfergeldes
  herab.  Große  Unzufriedenheit  der  Bevölkerung.

.Juli.  Ein  Tagsbefehl  des  französischen  Generals  Polhes  verhängt

über  Rom  eine  Art  Belagerungszustand.

—  Aug.  Die  Noten  der  römischen  Bank  sinken  im  Verkehr  unter  den

20

22.

Nennwerth  herab  und  die  Bank  greift  zu  den  niedrigsten  Mitteln,  um
die  Einlösung  al  pari  zu  beschränken.  Täglicher  Scandal  vor  dem
Bankgebäude.  Wachsende  Unzufriedenheit  der  Bevölkerung.

.  Sept.  Der  Obercommandant  der  französischen  Occupationsarmee,

General  Montebello,  trifft  nach  längerer  Abwesenheit  wieder  in
Rom  ein.

„  Die  neue  französische  Legion  zieht  in  Rom  ein  und  wird  nach
Viterbo  verlegt,  das  von  den  Franzosen  geräumt  wird.

3.  Oct.  Durch  die  Rückkehr  des  französischen  Bataillons  aus  Viterbo

4.

sind  nunmehr  die  Provinzen  Velletri,  Frosinone  und  Viterbo  gänzlich
von  den  französischen  Truppen  geräumt  und  sind  die  8000  Mann
Franzosen  in  Rom  und  Civitavecchia  concentrirt.

„General  Montebello  notificirt  der  Curie,  daß  am  14.  Dec.  d.  J.

der  Kirchenstaat  vollständig  von  den  Franzosen  geräumt  sein  werde.
„Die  päpstliche  Regierung  spricht  eine  Garantie  der  entwertheten
Noten  der  römischen  Bank  aus:

„Art.  1.  Um  mehr  und  mehr  das  öffentliche  Vertrauen  auf  die  Billete  der
Staatsbank  zu  sichern,  werden  dieselben,  obwohl  sie  ihre  Caution  in  dem  Actienbestand
  und  dem  Capital  der  Bank  haben,  noch  vollständig  durch  die  Regierung
  garantirt.  Art.  2.  Diese  Garantie  dauert  bis  die  Auswechslung  der
Billete  ohne  Beschränkung  der.  Summe  hergestellt  sein  wird.  Art.  3.  Eine  Commission
  von  achtungswerthen  Personen,  welche  von  der  Regierung  ernannt
wird,  soll  vollkommene  Macht  haben,  im  Einverständniß  mit  der  Commission
die  Zahl  der  Bankbillete  zu  beschränken,  alle  Operationen  der  Bank  zu  überwachen,
  daran  theilzunehmen  und  deren  Resultate  zu  constatiren.  Art.  4.
Um  den  Kleinverkehr  zu  erleichtern,  kann  die  Bank,  außer  den  Billeten  zu
1  Sendo,  auch  solche  zu  ½  Scudo  ausgeben,  und  die  einen  wie  die  andern
sind  dazu  bestimmt,  diejenigen  von  höherem  Werth  zu  ersetzen,  welche  außer
Curs  kommen.“

Die  Maßregel  bleibt  selbstverständlich  ohne  allen  Erfolg.  Die
Banknoten  bleiben  unter  pari  und  die  scandalösen  Auftritte  bei  der

Einlösung  derselben  dauern  nach  wie  vor  fort.
        <pb n="383" />
        Kom.  381

29.  Oct.  Allocution  des  Papstes  im  geheimen  Consistorium;  Drohung,

Rom  zu  verlassen  —  Beschwerden  gegen  Rußland:

„..  .  Ihr  begreift  leicht,  mit  welchem  Schmerze  Wir  täglich  erfüllt  werden,
da  Wir  sehen,  daß  die  piemontesische  Regierung  mit  täglich  größerer  Hestigkeit
  die  katholische  Kirche,  deren  heilsame  Gesetze  und  geheiligten  Diener  unablässig
  besehdet.  Die  Bischöfe  und  die  tüchtigsten  Männer  der  Welt=  und
Klostergeistlichkeit  und  andere  ehrenwerthe  katholische  Bürger  werden  ohne
Rücksicht  ausf  Religion,  Gerechtigkeit  und  selbst  auf  Menschlichkeit  von  der  genannten
  Regierung  täglich  zahlreicher  in  die  Verbannung  getrieben,  ins
Gefängniß  geworsen  oder  zu  einem  Zwangsaufenthalt  verurtheilt  und  auf
jede  unwürdige  Weise  gequält;  die  Bisthümer  werden,  zum  großen  Nachtheil
des  Seelenheiles,  ihrer  Hirten  beraubt,  die  gottgeweihten  Jungfrauen  aus
den  ihnen  gehörigen  Klöstern  vertrieben  und  gezwungen,  von  Almosen  zu
leben,  die  Tempel  Gottes  entweiht,  die  bischöflichen  Seminarien  geschlossen,
die  Unterweisung  der  armen  Jngend  christlicher  Zucht  entrissen  und  dafür
Lehrern  des  Zrrthums  und  des  Bösen  anvertraut,  das  Kirchengut  geraubt
und  verschleudert.  Nachdem  die  genannte  Regierung  mit  Mißachtung  der
kirchlichen  Censuren  und  Unserer  sowie  der  italienischen  Bischöse  gerechten  Beschwerden
  mehrere  Gesetze  erlassen  bat,  die  der  katholischen  Kirche,  ihrer  Lehre
und  ihren  Rechten  feindlich  sind  und  daher  von  uns  verworfen  wurden,  nahm
sie  keinen  Anstand,  auch  ein  Gesetz  über  die  sogenannte  Civil-Ehe  zu  erlassen,
das  nicht  nur  der  katholischen  Lehre,  sondern  auch  dem  Wohle  der  bürgerlichen
  Gesellschast  aufs  äußerste  zuwiderläuft.  Durch  dieses  Gesetz  wird  die  Würde
und  Heiligkeit  des  Sacraments  der  Ehe  mit  Füßen  getreten,  deren  Einrichtung
untergraben  und  das  schmählichste  Concubinat  befördert.  Denn  zwischen  den
Gläubigen  kann  keine  Ehe  bestehen,  die  nicht  zugleich  ein  Sacrament  ist  und
daher  steht  es  durchaus  der  Kirche  zu,  über  alles  das  zu  entscheiden,  was
zum  Sacrament  der  Ehe  gehören  kann.  Dieselbe  Regierung  hat  sich  nicht
gescheut,  mit  offener  Verletzung  des  Standes,  der  sich  die  Befolgung  der  evangelischen
  Räthe  zum  Lebensberuf  gemacht  und  in  der  Kirche  Gottes  immer  geblübt
hat  und  blühen  wird,  und  mit  Verachtung  der  großen  Wohlthaten  geistlicher
Orden,  die  von  heiligen  Männern  gegründet  und  von  dem  apostolischen
Stuhle  genehmigt,  durch  so  ruhmwürdige  Leistungen,  durch  fromme  und
nützliche  Werke  um  die  christliche  und  bürgerliche  Gesellschaft  und  um  die
Wissenschaft  sich  hochverdient  gemacht,  ein  Gesetz  zu  genehmigen,  wodurch  sie
auf  dem  ganzen  ihr  unterworfenen  Gebiete  alle  Ordensfamilien  unterdrückte,
deren  gesammtes  Eigenthum  und  viele  andere  Kirchengüter  an  sich  riß  und
die  Veräußerung  anordnete.  Noch  bevor  sie  in  den  Besitz  der  venetianischen
Provinzen  gelangt  war,  nahm  sie  keinen  Anstand,  jene  Gesetze  und  Erlässe
auch  auf  diese  Gebiete  auszudehnen  und  gegen  alles  Gesetz  und  Recht  zu
verordnen,  daß  die  von  Uns  mit  Unserem  geliebten  Sohne  in  Christo,  dem
Kaiser  Franz  Joseph  von  Oesterreich  eingegangene  Convention  keine  Kraft
und  Geltung  mehr  habe.  Wir  erheben  daher  gemäß  der  ernsten  Pflicht
Unseres  apostolischen  Amtes  in  Eurer  erlauchten  Versammlung  Unsere  hohepriesterliche
  Stimme  für  die  Religion,  für  die  Kirche  und  ihre  heiligen  Gesetze,
  für  die  Rechte  und  das  Ansehen  des  Stuhles  Petri  und  beklagen
und  verwerfen  aufs  entschiedenste  Alles  und  Jedes,  was  in  diesen  oder
anderen  die  Kirche  und  ihre  Rechte  betreffenden  Dingen  gegen  die  Kirche,
ihre  Rechte  und  Gesetze  von  der  piemontesischen  Regierung  gethan  oder  versucht
  worden  ist.  Auch  erklären  Wir  kraft  Unserer  apostolischen  Autorität
jene  Decrete  und  was  daraus  folgte,  für  Vergangenheit  und  Zukunft  für
ungültig  und  -wirkungslos.  Ihre  Urheber  aber,  die  sich  des  Chrislennamens
  rühmen,  mögen  bedenken  und  ernstlich  erwägen,  daß  sie  in  die  Censuren
  und  geistlichen  Strafen  verfallen  sind,  welche  die  apostolischen  Constitutionen
  und  die  Decretc  der  allgemeinen  Kirchen-Versammlungen  über  die
Verletzer  der  Rechte  der  Kirche  ipso  facto  verhängen.
        <pb n="384" />
        Rom.

„Diejenigen  aber  sind  sehr  im  Unrecht,  die  hieraus  folgern  und  sortwährend
  verlangen,  daß  Wir,  durch  die  osfenbarste  Ungerechtigkeit  bereits  mehrerer
Provinzen  Unseres  päpstlichen  Gebietes  beraubt,  auf  Unsere  und  des  aposlolischen
  Stuhles  weltliche  Herrschaft  verzichten.  Jedermann  sieht  ein,
wie  ungerecht  und  verderblich  für  die  Kirche  dicses  Verlangen  ist.  Denn  durch
einen  besonderen  Rathschluß  der  göttlichen  Vorsehung  ist  es,  wie  Wir  schon
anderweitig  angedeutet,  geschehen,  daß,  nachdem  das  römische  Reich  gestürzt
und  in  mehrere  Reiche  und  Herrschaften  getheilt  war,  der  römische  Papst  bei
der  Verschiedenheit  der  Reiche  und  dem  gegenwärtigen  Zustand  der  menschlichen
  Gesellschaft  seine  weltliche  Herrschaft  habe,  damit  er  keiner  anderen
staatlichen  Herrschaft  unterworfen,  in  voller  Freiheit  seine  höchste  Autorität  und
Jurisdiction  über  die  gesammte  ihm  von  Christus  dem  Herrn  anvertraute  Kirche
ausübe,  und  damit  die  Gläubigen  den  Entscheidungen,  Ermahnungen  und  Erlässen
des  Papstes  mit  voller  Gewissensruhe  und  vollem  Zutrauen  gehorchen  und  vertrauen,
  ohne  daß  sie  je  nur  den  leisen  Argwohn  schöpfen  können,  die  Handlungen
des  Papstes  seien  von  dem  Willen  und  Anstoß  irgend  eines  Herrschers  oder  einer
weltlichen  Macht  abhängig.  Wir  können  daher  aus  die  durch  die  göttliche  Vorsehung
zum  Heil  der  gesammten  Kirche  begründete  weltliche  Herrschat  nicht  nur
nicht  Verzicht  leisten,  sondern  müssen  auch  an  allen  Rechten  dieser
weltlichen  Herrschaft  streuge  festhalten  und  sie  vertheidigen,  sowie  die
kirchenräuberisch  entrissenen  Länder  des  heiligen  Stuhls  laut  zurückverlangen,
  wie  Wir  sie  schon  oft  zurückverlangt  haben  und  auch  bei  dieser
Gelegenheit  abermals  und  wieder  zurückverlangen...  Aus  den  traurigen,
kurz  und  mit  Schmerz  aufgezählten  Thatsachen  und  aus  den  täglichen  Ercignissen
  in  Italien  ist  leicht  zu  ermessen,  von  wie  vielen  und  großen  Gefahren
der  apostolische  Stuhl  umringt  und  wic  sehr  er  den  grimmigsten  Drohungen
der  Revolution,  dem  Hasse  der  Ungläubigen  und  der  Feinde  des  Kreuzes
Christi  ausgesetzt  ist.  Furienhafte  Stimmen  ertönen  ringsumher  von  bitteren
Feinden,  die  sortwährend  rusen,  daß  die  Stadt  Rom  an  der  unseligen  ital.
Wirrniß  und  Revolution  (perturbatlonis  ac  rebellionis)  theilnehmen,  ja
ihr  Haupt  werden  müsse.  Aber  der  erbarmungsreiche  Gott  wird  die  gottlosen
  Anschläge  und  Bestrebungen  feindseliger  Menschen  durch  seine  Allmacht
zu  Schanden  machen  und  nie  zulassen,  daß  diese  hehre  uns  so  theure  Stadt,
wohin  Er  zum  größten  Heile  und  durch  eine  besondere  Wohlthat  den  Stuhl
Petri  gestellt  hat,  die  unbesiegbare  Grundveste  seiner  heiligen  Religion,  in
jenen  unglückseligen,  von  Unserem  heillgen  Vorgänger  Leo  dem  Großen  so
treffend  beschriebeuen  Zustand  zurücksinke,  wie  er  war,  als  der  h.  ilige  Apostelfürst
  diese  Stadt,  damals  die  Herrin  der  Welt,  zum  erstenmal  betrat.  Wir
selbst  sind,  ob  auch  fast  aller  menschlichen  Hilfe  beraubt,  doch  Unserer  Pflicht
ernstlich  eingedenk  und  in  vollem  Vertauen  auf  die  Hilfe  des  allmächtigen
Gottes  bereit,  selbst  mit  Gefahr  des  Lebens  die  Uns  von  Christo  dem
Herrn  anvertraute  Sache  der  Kirche  unerschrocken  zu  vertheidigen,  und  wenn
es  nöthig  wäre,  in  jenes  Land  zu  gehen,  wo  Wir  in  besserer
Weise  als  hier  Unser  apostolisches  Amt  ausüben  könnten.

—  Nov.  Ein  spanisches  Kriegsschiff  ist  schon  seit  längerer  Zeit  vor  Civita-19.



vecchia  stationirt.  Auch  mehrere  andere  Regierungen  schicken  Schiffe
dahin,  um  die  möglichen  Folgen  des  bevorstehenden  Abzugs  der
Franzosen  aus  Rom  zu  gewärtigen.

„  Die  Regierung  ertheilt  der  Bank  ein  neues  Privilegium,  indem
sie  ihren  Noten  einen  theilweisen  Zwangscurs  verleiht:  von  diesem
Tage  an  ist  es  nach  einer  Bekanntmachung  nur  noch  einer  bestimmten
Anzahl  von  Individuen  aus  der  Klasse  der  Industriellen,  Manufacturisten
  und  Landwirthschafttreibenden  gestatlet,  das  Papiergeld
        <pb n="385" />
        Rom.  383

bei  ihr  al  pari  einzuwechseln.  Alle  übrigen  sind  auf  den  Privatverkehr
  angewiesen,  in  dem  die  Noten  der  Bank  8  &amp;amp;  unter  pari  stehen.

.  Dec.  Die  Franzosen  beginnen  ihren  Abmarsch  von  Rom.

.  ,  Gen.  Montebello  stellt  das  gesammte  franz.  Offizierscorps  dem
Papste  zum  Abschiede  vor.  Ansprache  des  Generals.  Verschiedene
Versionen  der  Antwort  des  Papstes.

8.  „  Der  Cardinal-Präfect  der  Congregation  des  Concils  ladet  im  Auftrage

  des  Papstes  sämmtliche  Bischöfe  der  kath.  Christenheit  auf  den
29.  Juni  1867  zur  Heiligsprechung  mehrerer  Märtyrer  und  zum
Jubiläum  des  Apostelfürsten  „nach  reiflicher  Prüfung  der  Umstände
und  insofern  die  rechte  Hand  des  Allmächtigen,  wie  zu  hoffen  erlaubt
  ist,  den  Ausbruch  des  herannahenden  Sturmes  verhindern  wird“,
nach  Rom  ein.

9.  „  Die  ital.  Regierung  zicht  in  Ausführung  der  Septemberconvention
mit  Frankreich  einen  starken  Cordon  um  den  Kirchenstaat,  um  jeden
revolutionären  Einbruch  in  denselben  nach  der  Räumung  Roms
durch  die  Franzosen  zu  verhindern.

10.  „  Der  Commend.  Tonelli  trifft  in  außerordentlicher  Mission  der
ital.  Regierung  in  Rom  ein.

11.  „  Die  franz.  Fahne  wird  von  der  Engelsburg  abgenommen  und
durch  die  päpstliche  ersetzt.  Abzug  der  letzten  franz.  Truppen.  Ankunft
  der  päpstlichen  Zuaven  (meist  Franzosen  und  Belgier),  denen
die  Besetzung  der  Engelsburg  anvertraut  wird.  1

14.  „  Das  sog.  comitato  romano  erläßt  im  Einverständniß  mit  der
ital.  Regierung  eine  Ansprache  an  die  Römer,  in  der  sie  ermahnt
werden,  die  weitere  Entwickelung  der  Dinge  ruhig  abzuwarten.

15.  „  Der  franz.  Gesandte,  Graf  Sartiges,  trifft  nach  längerer  Abwesenheit

  wieder  in  Rom  ein.

„  Nachdem  die  franz.  Truppen  sich  sämmtlich  nach  Frankreich  eingeschifst

  haben,  verläßt  auch  Gen.  Montebello  mit  seiner  Familie

und  dem  gesammten  Stabe  Rom.  Nom  und  die  päßpstliche  Regierung
  sind  nunmehr  vollständig  sich  selbst  überlassen:  8000  Mann
päpstl.  Truppen  liegen  in  Nom,  4000  in  den  Provinzen.

24.  „  Die  Curie  übermacht  den  fremden  Gesandtschaften  zur  Mittheilung
an  ihre  resp.  Höfe  eine  umfangreiche  Denkschrift  über  die  Differenzen
zwischen  dem  hl.  Stuhle  und  der  russischen  Regierung  bez.  ihrer  Maßnahmen
  gegen  die  Rechte  und  Interessen  der  kath.  Kirche  namentlich  in  Polen.
(Esposizione  documentata  sulle  constanti  cure  del  romano  Pontefice
  Pio  IX.  a  riparo  de'’  mali  che  soffre  la  chiesa  cattolica
nei  dominii  di  Russia  e  di  Polonia.)

27.  Der  Waffenmiuister,  General  Kanzler,  stellt  dem  Papst  die  Offiziere

  der  päpstlichen  Armee  vor  mit  der  Bemerkung:

„Sie  alle  siud  Eurer  Heiligkeit  ergeben  und  bereit  zu  kämpfen,  nicht  gegen
die  Römer,  denn  diese  sind  Freunde  der  Ordnung,  aber  gegen  die  Fremden,
welche  es  wagen  wollten,  zu  kommen  und  den  Frieden  zu  stören."

=

17.

 

—.
        <pb n="386" />
        6.  Schweiz.

14.  Jan.  Die  von  beiden  Räthen  der  Bundesversammlung  beschlossenen
Rerisionspunkte  der  Bundesverfassung  werden  in  der  doppelten  Abstimmung
  nach  Cantonsstimmen  und  nach  der  Abstimmung  sämmtlicher
  Bürger  alle  bis  auf  einen  verworfen.

Revisionspuncte:  l.  Festsetzung  von  Maß  und  Gewicht.  II.  Gleichstellung
  der  Schweizer  und  Naturalisirten  in  Bezug  auf  Niederlassung,  Gesetzgebung
  und  gerichtliches  Verfahren.  III.  Stimmrecht  der  Niedergelassenen
in  Gemeindeangelegenheiten.  IV.  Besteuerung  und  civilrechtliche  Verhältnisse
der  Niedergelassenen.  V.  Stimmrecht  der  Niedergelassenen  in  cantonalen
Angelegenheiten.  VI.  Glaubens=  und  Cultusfreiheit.  VII.  Ausschließung
einzelner  Strafarten.  VIII.  Schutz  des  schriststellerischen,  künstlerischen  und
fewerblichen  Eigenthums.  IX.  Verbot  des  Betriebs  der  Lotterie=  und  Hazardspielc.


"  Resultat  der  Abstimmung  nach  Cantkonen:  J.  angenommen
von  Zürich,  Obwalden,  Freiburg,  Solothurn,  Baselstadt,  Baselland,  Thurgau,
Tessin,  Waadt,  Neuenburg  und  Genf,  verworfen  von  Luzern,  Uri,  Schwyz,
Nidwalden,  Glarus,  Zug,  Schasshausen,  beide  Appenzell,  St.  Gallen,  Graubünden,
  Aarganu,  Vern  und  Wallis.  II.  angenommen  von  Zürich,  Obwalden,
  Glarus,  Freiburg,  Solothurn,  Baselstadt,  Baselland,  Schaffhausen,
Aargau,  Thurgau,  Tessin,  Waadt,  Neuenburg  und  Gens,  verworfen  von
Luzern,  Uri,  Schwyz,  Nidwalden,  Zug,  beiden  Appenzell,  St.  Gallen,  Graubünden,
  Bern  und  Wallis.  1II.  angenommen  von  Zürich,  Obwalden,
Glarus,  Solothurn,  Baselland,  Aargan,  Thurgau,  Tessin  und  Neuenburg;
verworfen  von  Luzern,  Uri,  Schwyz,  Nidwalden,  Zug,  Freiburg,  Baselstadt,
  Schaffhausen,  beiden  Appenzell,  St.  Gallen,  Graubünden,  Waadt,  Genf,
Bern  und  Wallis.  IV.  angenommen  von  Zürich,  Glarus,  Solothurn,
Baselstadt,  Baselland,  Aargau,  Thurgau,  Tessin,  Neuenburg  und  Genf,  verworfen
  von  Luzern,  Uri,  Schwyz,  beiden  Appenzell,  Zug,  Freiburg,  Schaffhausen,
  St.  Gallen,  Grankünden,  Waadt,  Vern  und  Wallis.  V.  angenommen
  ven  Zürich,  Obwalden,  Glarus,  Freiburg,  Solothurn,  Vaselland,
Schaffhausen,  Aargan,  Thurgau,  Tessin,  Neuenburg  und  Genf,  verwor  fen
von  Luzern,  Uri,  Schmwyz,  Nidwalden,  Zug,  Baselstadt,  beiden  Appenzell,
St.  Gallen,  Graubünden,  Waadt,  Bern  und  Wallis.  VI.  ange  nommen
von  Zürich,  Glarus,  Freiburg,  Solothurn,  Baselstadt,  Baselland,  Aargau,
Thurgau,  Tessin,  Waadt,  Neuenburg  und  Genf,  verworfen  von  Luzern,
        <pb n="387" />
        Schweij.  385

Uri,  Schwyz,  Ob-  und  Nidwalden,  Zug,  Schaffhausen,  beiden  Appenzell,
St.  Gallen,  Graubünden,  Bern  und  Wallis.  VII.  angenommen  von
Zürich,  Selothurn,  Baselland,  Thurgau,  Tessin,  Neuenburg  und  Genf,  verworsen
  von  Luzern,  Schwyz,  beiden  Appenzell,  Ob=  und  Nidwalden,  Glarus,
  Zug,  Freiburg,  Baselstadt,  Schaffhausen,  St.  Gallen,  Graubünden,
Aargau,  Waadt,  Bern  und  Wallis.  VIII.  angenommen  von  Zürich,  Obwalden,
  Elarus,  Freiburg,  Solothurn,  Baselstadt,  Baselland,  Thurgau,  Aargau,
  Tessin,  Neuenburg  und  Genf,  verworfen  von  Luzern,  Uri,  Zug,
Schwyz,  Nidwalden,  Schasshausen,  beiden  Appenzell,  St.  Gallen,  Graubünden,
Waadt,  Bern  und  Wallis.  IX.  angenommen  von  Zürich,  Obwalden,
Glarus,  ethum,  Baselstadt,  Baselland,  Aargan,  Thurgau,  Tessin,  Neuenburg
  und  Genf,  verworfen  von  Luzern,  Uri,  Schwyz,  Nidwalden,  Zug,
Freiburg,  Schaffhausen,  beiden  Appenzell,  St.  Gallen,  Graubünden,  Waadt,
Bern  und  Wallis.
Resultat  der  Abstimmung  nach  allgemeinen  Stimmrecht:
Artikel  1:  159,182  Ja  und  156,396  Nein.
„  II:  170,032  „  „  149,401  „,
IIII:  137,321  181,441

—
„  V  1.:  125,924  „  180,830
„  V  153,46090,  „  165,679
„  VI  „  :  157629,  „  160,992  „,
„  vu:  108,364,  „  208,619
„  VIII:  137,476  „  „  177,386,

IX:  139,062  „  „  17é6,788,

Mit  Ausnahme  des  Art.  II  (des  sog.  Judenartikels)  sind  also
sämmtliche  Puncte  verworfen.

28.  Jan.  Eine  Versammlung  von  Bundesrevisionsfreunden  aus  verschiedenen
  Cantonen  in  Baden  beschließt,  neuerdings  dafür  zu  agitiren
und  wählt  ein  Comité,  um  die  erforderlichen  50,000  Stimmen  zu
sammeln.

19.  Febr.  Eröffnung  der  Bundesversammlung.  Sämmtliche  katholische

Bischöfe  der  Schweiz  lassen  einen  Protest  gegen  den  Beschluß  beider
Räthe,  der  die  Ausschließung  der  Geistlichen  von  der  Bundesversammlung
  festhielt,  einreichen.
„  Beide  Räthe  der  Bundesversammlung  erklären  nach  dem  Antrage
des  Bundesraths  den  Art.  II  der  Revisionspunkte  für  verfassungsmäßig
  angenommen  und  demnach  fortan  für  einen  integrirenden  Bestandtheil
  der  Bundesverfassung.

„  Beide  Räthe  beschließen  nach  dem  Antrage  des  Bundesraths  bez.
der  Herstellung  eines  schweiz.  Handelsgesetzbuches:

„1)  Die  Bundesversammlung  erklärt:  sie  erachte  es  als  im  wohlverstandenen
  Interesse  der  Eidgenossenschaft  liegend,  daß  sich  die  Cantone  für  Herslellung
  eines  schweiz.  Handelsgesetzbuchs,  oder  doch  wenigstens  über  einzelne
Theile  des  Handelsrechts  verständigen.  2)  Der  Bundesrath  wird  eingeladen,
diese  Erklärung  den  Cantonen  zur  Kenntniß  zu  bringen,  und  die  weiteren
geeigneten  Schritte  zu  thun,  um  dieselben  zu  veranlassen,  den  vorliegenden
Entwurf  eines  schweiz.  Handelsgesetzbuchs  mit  thunlicher  Beförderung  in  gemeinschaftliche
  Berathung  zu  ziehen.  3)  Die  Bundesversammlung  erklärt  sich
geneigt,  den  aus  diesen  Berathungen  hervorgehenden  Erfepentwurf  auch  ihrerseits
  für  dasjenige  außerschweizerische  Gebiet  in  Kraft  zu  seten,  für  welches

25

22.
        <pb n="388" />
        386  Scweildas

  Bedürfniß  eines  solchen  Gesetzbuchs  sich  geltend  machen  sollte.  4)  Der
Bundesralh  wird  schließlich  eingeladen,  der  Bundesversammlung  seinerzeit  das
Resultat  der  Berathungen  der  Cantone  mitzutheilen."
24.  Febr.  Schluß  der  Bundesversammlung.
„  „.  (Solothurn).  Großartige  Toleranz-Demonstration  gegen  einen
intoleranten  Erlaß  des  bischöflichen  Generalvicars  Girardin  bezüglich
der  von  den  kath.  Geistlichen  bei  dem  Begräbniß  von  Protestanten

einzunehmenden  Haltung.

2.  März.  (Solothurn).  Der  Bischof  von  Basel  nimmt  endlich  das
intolerante  Circular  seines  Generalvicars  zurück.

4.  „  (Waadt).  Großrathswahlen.  Dieselben  ergeben  eine  nicht  unwesentliche
  Verstärkung  der  radicalen  Partei.

12.  „  (Zürich).  Der  Große  Rath  erläßt  in  Folge  wiederholter
Vorfälle  am  eidgenössischen  Polytechnikum  ein  scharfes  Duell-Gesetz.


19.  „  (Waadt).  Großer  Rath:  Wahl  der  Regierung  —  Fusion  der
herrschenden  mit  der  alt=  und  jungradicalen  Partei.

29.  Apr.  (Bern).  Großrathswahlen.  Dieselben  ergeben  131  Liberale
und  Radicale  gegen  96  Conservative.

6.  Mai.  (Zürich).  Großrathswahlen.  Dieselben  verändern  die  bisherige
  Physiognomie  desselben  nicht  wesentlich.

13.  „  (Baselland).  Die  bisher  herrschende  Partei  der  sog.  Revisionisten
(Rolle)  unterliegt  bei  der  Neuwahl  des  Regierungsrathes  derjenigen
der  sog.  Antirevisionisten.

—  „"  (Geuf).  Die  Partei  der  Independenten  siegt  bei  der  Wahl  des
Gemeinderaths  der  Stadt  mit  circa  1400  gegen  700  Stimmen  über
die  radicale  Partei  (Fazy).

16.  „  Der  Bundesrath  beschließt  mit  Rücksicht  auf  die  deutsch-italienische
Verwickelung  eine  Brigade  Truppen  aufs  Piket  zu  stellen  und  eine
Militärcommission  einzuberufen.

Anf.  Juni.  Das  Comité  für  Sammlung  von  50,000  Unterschriften  behufs
  erneuerter  Einleitung  zu  Revision  der  Bundesverfassung  beschließt,
  sein  Mandat  einstweilen  niederzulegen.

13.  „  Der  Bundesrath  läßt  das  bündnerische  Münsterthal  durch  eidg.
Truppen  besetzen  und  richtet  ein  Kreisschreiben  an  die  Cantone,  in
dem  er  die  Möglichkeit  eines  Aufgebots  der  ganzen  Bundcsarmee  in
Aussicht  stell.

18.  „  Der  Bundesrath  erläßt  eine  Verordnung  bez.  strenger  Beobachtung
  der  Neutralität.
        <pb n="389" />
        Schwtij.  887

2.  Juli.  Zusammentritt  der  Bundesversammlung.

6.  „  Nat.-Rath:  Es  wird  eine  Motion  für  Einführung  von  Gewehren
mit  Hinterladung  bei  der  gesammten  Bundesarmee  gestellt.

7.  Der  Nat.-Rath  genehmigt  einstimmig  die  Motion  für  Einführung
von  Gewehren  mit  Hinterladung.

10.  „  Der  Nat.-Rath  lehnt  die  beantragte  Ernennung  eines  Generals
als  durch  die  Sachlage  noch  nicht  geboten  mit  64  gegen  27  Stimmen
  ab.

13.  „  Nat.-Rath:  Motion  Stämpfli's  bez.  Wahrung  der  Savoyerfrage
und  bez.  der  Aufstellung  eines  schweiz.  Gesandten  in  Washington.
Die  erstere  wird  von  Stämpfli  schließlich  zurückgezogen,  die  letztere
mit  45  gegen  41  Stimmen  angenommen.

16.  „  Der  Nat.-Rath  genehmigt  die  Anträge  des  Bundesrathes  bez.
Einführung  gezogener  Feld=  und  Positionsgeschütze  schweren  Kalibers,
die  spätestens  innerhalb  zwei  Jahren  durchgeführt  werden  soll.  Die
Kosten  der  Umänderung  im  Betrage  von  ca.  1¼  Mill.  Fr.  trägt  der
Bund,  der  Unterhalt  r2c.  fällt  dagegen  den  Cantonen  zur  Last.

Eine  Motion  Planta's  für  Ausdehnung  der  Volksbewaffnung  auf
sämmtliche  waffenfähige  Schweizer  wird  fast  einstimmig  dem  Bundesrathe
  zur  Prüfung  und  Berichterstattung  überwiesen.

18.  „  Der  Ständerath  lehnt  die  vom  Nat.-Rath  beschlossene  Errichtung

einer  diplomatischen  Mission  in  Washington  seinerseits  ab  und  beschließt

  auf  den  Antrag  des  Bundesraths,  daß  die  sämmtliche  gewehrtragende
  Mannschaft  des  Bundesheeres  (Auszug  und  Reserve)  mit

Hinterladungsgewehren  zu  versehen  sei,  daß  die  vorhandenen  Gewehre

  und  Stutzen  sofort  auf  Kosten  des  Bundes  in  Hinterladungsgewehre

  umzuwandeln  seien  und  daß  der  Bundesrath  bez.  der  Anschaffung
  eines  neuen  vollkommenen  Hinterladungsgewehres  (Repetir-Gewehr)

  der  Bundesversammlung  beförderlichst  Bericht  und  Antrag

zu  hinterbringen  und  sie  nöthigenfalls  zu  diesem  Behufe  außerordentlich

  einzuberufen  habe.  Der  Nationalrath  tritt  dem  Beschlusse  des

Ständeraths  bei.

„  Der  Ständerath  beschließt  auch  seinerseits  mit  18  gegen  13

Stimmen  die  Wahl  eines  Generals  als  noch  nicht  dringlich  zu  verschieben.



21.  „  Schluß  der  Session  der  Bundesversammlung.

19.

22.  Aug.  Der  Bundesrath  richtet  nach  dem  Auftrage  der  Bundesversammlung
  ein  Kreisschreiben  bez.  der  vollständigen  Durchführung
der  allgemeinen  Wehrpflicht  an  die  Cantone.  In  einer  Reihe  von  Cantonen
  wird  eine  Agitation  zu  demselben  Zwecke  organisirt.

3—8.  Sept.  Zusammentritt  eines  internationalen  Arbeitercongresses  in
Genf.
25“
        <pb n="390" />
        888  Schweij.

20.  Oct.  (Genf).  Der  große  Rath  genehmigt  in  dritter  Lesung  mit
54  gegen  26  Stimmen  das  sog.  Vautier'sche  Gleichheitsgesetz,  d.  h.
einen  Zusatz  zur  Verfassung,  durch  welchen  die  alten  Genfer  auf
die  ihnen  gehörigen  Gemeindegüter,  die  Katholiken  der  ehemals
savoyischen  Gemeinden  dagegen  auf  die  ihnen  durch  den  Turiner
Vertrag  gewährleisteten  Privilegien  verzichten.  Der  Beschluß  unterliegt
  noch  der  allgemeinen  Volksabstimmung.

28.  „  Allgemeine  Nationalrathswahlen  in  der  ganzen  Schweiz.

„  „  (Genf).  Bei  den  Nationalrathswahlen  siegt  die  Partei  der
Independenten  über  diejenige  der  Radicalen  und  Fazy's,  der  unterliegt.


7.  Nov.  (Wallis).  Der  Bundesrath  erläßt  an  die  Regierung  von
Wallis  eine  drohende  Aufforderung,  einige  aus  dem  ehemaligen  österr.
Italien  herübergekommene  und  an  öffentlichen  Anstalten  verwendete
Jesuiten  sofort  zu  entfernen.

11.  „  (Genf).  Großrathswahlen:  In  der  Stadt  siegen  die  Independenten
  in  beiden  Wahlcollegien  des  linken  und  rechten  Ufers,  in
Carouge  dagegen  die  Nadicalen.  Gewaltthätigkeit  gegen  das  Wahlgebäude.
  Neues  Auflammen  des  gegenseitigen  Parteihasses.

14.  „  Der  Bundesrath  beschließt,  die  bisherigen  Gewehre  der  Armee
nach  dem  System  Milbank-Amsler  in  Hinterlader  umzuwandeln
und  als  neues  Gewehr  für  die  ganze  Armee  der  Bundesversammlung
  das  Winchester-Repetirgewehr  vorzuschlagen.

18.  „  (Genf).  Das  sog.  Gleichheitsgesetz  wird  in  der  allgemeinen
Volksabstimmung  mit  5172  gegen  4988  Stimmen,  also  cinem
Mehr  von  184  Stimmen,  verworfen.

238.  „  Der  Bundesrath  beschließt,  bei  der  Bundesversammlung  auf  ein
eidg.  Anlehen  von  10  Mill.  Fr.  anzutragen  behufs  schleuniger  Einführung
  des  Hinterladungssystems.

28.  „  (Thurgau).  Der  Große  Rath  verwirft  mit  75  gegen  18
Stimmen  den  Antrag  auf  Aufhebung  des  im  IJ.  1847  allein  verschont
  gebliebenen  Klosters  St.  Katharinenthal.

3.  Dec.  Eröffnung  der  Bundesversammlung.

8.  „  Die  Bundesversammlung  wählt  die  bisherigen  Mitglieder  des
Bundesraths  sämmtlich,  mit  einziger  Ausnahme  des  um  seine  Entlassung
  eingekommenen  Hrn.  Frey-Herosé,  der  durch  Landammann
Welti  (ebenfalls  aus  Aargauy  ersetzt  wird,  auf  eine  neue  Amtsdauer
wieder.

13.  „  Der  Ständerath  verwirft  die  vom  Bundesrath  beantragte  Vertheilung
  des  Ertrags  des  Telegraphenwesens  (nach  Analogie  der  Posterträgnisse)
  unter  die  Cantone  mit  31  gegen  9  Stimmen.

„  „  (Wallis).  Auf  eine  ausweichende  Antwort  der  Regierung  von
Wallis  richtet  der  Bundesrath  eine  neue  Aufforderung  an  dieselbe
        <pb n="391" />
        Schwelz.  389

bez.  Entfernung  der  Jesuiten  von  den  ihnen  anvertrauten  Lehrstühlen.
  Die  Regierung  fügt  sich  nunmehr.

15.  Dec.  Der  Ständerath  genehmigt  den  Antrag  des  Bundesraths  bez.

19.

20.
21.

22.

Einführung  des  Hinterladungssystems  in  der  ganzen  Armee,  doch  mit
20  gegen  18  Stimmen  mit  der  Modification,  daß  die  Kosten  derselben
  ganz  vom  Bunde  getragen  werden  sollen,  während  der  Antrag
des  Bundesraths  dahin  ging,  daß  *  vom  Bunde,  4  von  den  Cantonen
  zu  tragen  sei.
„  Der  Nationalrath  genehmigt  den  Antrag  des  Bundesraths  bez.
Hinterladungssystem,  beschließt  aber  mit  71  gegen  32  Stimmen,
daß  ¼  der  Kosten  von  den  Cantonen  zu  tragen  sei.
„  Der  Ständerath  fügt  sich  dem  Beschlusse  des  Nat.-Raths  bez.
Vertheilung  der  Kosten  für  Einführung  des  Hinterladungssystems.
„  Der  Nat.-Rath  beschließt  auf  eine  Motion  Anderwerts  (Thurgauy):
„Der  Bundesrath  ist  eingeladen,  auf  die  nächste  ordentliche  oder  außerordentliche
  Sitzung  der  Bundesversammlung  Bericht  und  Antrag  zu  stellen,
ob  nicht  im  Sinne  einer  namhaften  Verstärkung  der  Wehrkraft  und  zum
Zwecke  gleichmäßiger  Durchführung  der  Wehrpflicht  die  eidg.  Militärorganisation
  einer  Reform  zu  unterwersen  sei?“
„  Beide  Räthe  einigen  sich  über  ein  eidg.  Anlehen  von  12  Mill.
Fr.  für  Einführung  des  Hinterladungssystems.
Schluß  der  Bundesversammlung.
        <pb n="392" />
        7.  Belgien.

16.  Jan.  II.  Kammer:  Der  Abg.  Orts  erneuert  seinen  früheren  Antrag
bez.  Vermehrung  der  Zahl  der  Abgeordneten  nach  dem  Verhältniß
der  gestiegenen  Bevölkerung.

8.  Febr.  Senat:  Debatte  über  das  Strafgesetzbuch.  33  Stimmen  gegen
15  entscheiden  für  Beibehaltung  der  Todesstrafe,  obgleich  der  Justizminister
  sich  für  die  Abschaffung  ausspricht.  Die  ganze  katholische
Partei  erklärt  sich  für  die  Beibehaltung.

20.  „  II.  Kammer:  Die  Regierung  macht  eine  Vorlage  bez.  Erweiterung
des  Wahlrechts.  Dieselbe  betrifft  jedoch  bloß  die  Zulassung  der
sog.  Capacitäten,  was  die  Zahl  der  Wähler  um  kaum  8000  vermehren
  würde.

26.  „  Senat:  Debatte  über  das  Strafgesetzbuch.  Es  wird  ein  Amendement
  genehmigt,  das  gegen  das  Politisiren  der  Geistlichen  auf  der
Kanzel  gerichtet  ist.

„  „  Ein  Arbeitermeeting  in  Brüssel  spricht  sich  gegen  den  Wahlreformantrag
  der  Regierung  als  durchaus  ungenügend  aus.

27.  „  Senat:  Debatte  über  das  Strafgesetzbuch.  Es  wird  beschlossen,
die  auf  das  Vergehen  von  Arbeitercoalitionen  gesetzten  Strafen  einfach
  zu  streichen.

6.—10.  März.  II.  Kammer:  Debatte  über  das  Militärbudget.  Dasselbe
  wird  mit  47  gegen  25  Stimmen  (und  12  Enthaltungen)
genehmigt.

22.  „  Der  Senat  genehmigt  das  Militärbudget  seinerseits  mit  36
gegen  1  Stimme.

24.  „  Die  II.  Kammer  genehmigt  uunmehr  den  Antrag  Orts  bez.  Vermehrung
  der  Zahl  der  Abgeordneten  (zum  Vortheil  der  liberalen
Partei)  mit  59  gegen  45  Stimmen.
        <pb n="393" />
        Belglen.  391

—  April.  Die  Arbeiten  an  der  Befestigung  Antwerpens  werden  mit
Rücksicht  auf  die  allgemeine  Lage  Europa's  nach  Kräften  beschleunigt.

9.  Mai.  II.  Kammer:  Auf  eine  Interpellation,  ob  die  Regierung  gegenüber
  der  allgemeinen  Lage  Europa's  irgend  welche  Rüstungen  vorgenommen
  habe,  antwortet  diese,  daß  dazu  keine  Veranlassung  gewesen
  sei.

412.  Juni.  Wahlen  zur  II.  Kammer.  Das  Uebergewicht  der  liberalen
Partei  steigt  durch  dieselben  von  12  auf  20  Stimmen.

—  „  Der  König  sagt  seinen  mit  der  Königin  bereits  angesagten  Besuch
  am  Hofe  der  Tuilerien  wieder  ab.

28.  „  König  und  Königin  gehen  zur  Hochzeit  der  Prinzeß  Helena  nach
London.

—  Oct.  Huldigungsreise  des  Königspaares  durch  mehrere  Provinzen  des
Landes.  Dasselbe  wird  überall  mit  aufrichtiger  Herzlichkeit  empfangen.

12.  „  Octoberfeste.  Feierlicher  Empfang  der  englischen,  französischen
und  holländischen  Gäste  (Freiwilligen  und  Nationalgardisten)  in
Brüssel.

4.  Nov.  Rücktritt  des  bisherigen  Kriegsministers  General  Chazal.

13.  „  Eröffnung  der  Kammern.  Thronrede  des  Königs.

22.  „  II.  Kammer:  Die  Antwortsadresse  wird  zum  ersten  Mal  in  einer
Sitzung  angenommen  und  zwar,  mit  Ausnahme  der  Vertreter  Antwerpens,
  einstimmig.

4.  „  II.  Kammer:  Ein  Antrag  auf  sofortige  Vorlage  des  Militärbudgets
  wird  mit  38  gegen  29  Stimmen  abgelehnt.

11.  „  II.  Kammer:  Die  Vlaminger  bringen  bei  Gelegenheit  des  Budgets
des  Justizministeriums  eine  Reihe  von  Beschwerden  zur  Sprache.

14.  „  General  Goethals  wird  zum  Kriegsminister  ernannt.

19.  „  Differenz  mit  Holland  wegen  der  Scheldefrage.  Der  Minister
Rogier  macht  darüber  der  Repräsentantenkammer  offizielle  Anzeige.

20.  „  Ein  kgl.  Decret  setzt  eine  Commission  von  28  Mitgliedern  ein,
um  die  Heeresreform  zu  begutachten.
        <pb n="394" />
        8.  Holland.

25.  Jan.  Die  Minister  des  Innern  (Thorbecke)  und  der  Justiz  reichen
in  Folge  einer  Disferenz  mit  dem  Colonialminister  ihre  Demission  ein.

30.  „  Der  König  nimmt  die  Entlassung  Thorbeckes  an  und  beauftragt
den  Colonialminister  Franssen  van  der  Putte  mit  der  Reconstruction
des  Ministeriums.

9.  Febr.  Reconstruction  des  Ministeriums.

18.  Mai.  II.  Kammer:  Debatte  über  den  von  der  Regzierung  vorgelegten
  Culturgesetzentwurf  für  Indien.  Die  Kammer  genehmigt
ein  von  der  Regierung  bekämpftes  Amendement  mit  43  gegen  18
Stimmen.  Das  Ministerium  zieht  darauf  den  Gesetzesentwurf  zurück
und  bietet  dem  König  seine  Entlassung  an.

28.  „  Bildung  eines  conservativen  Ministeriums:  Graf  v.##l  Zuylen
Aeußeres,  Myer  Colonien;  Heemskerk  Inneres,  Schimmelpfenninck
Finanzen,  Borret  Justiz,  Andreä  Marine.

Ende  Juni.  Der  Ausfall  der  Erneuerungswahlen  zur  II.  Kammer  ist
dem  Ministerium  nicht  günstig:  dieselben  ergeben  27  Liberale,  8  Conservative,
  6  Feudale.

46.  Sept.  Der  Colonialminister  Myer  tritt  plötzlich  aus  dem  Ministerium
  aus.

17.  „  Eröffnung  der  Kammern.  Thronrede  des  KsSnigs.

18.  „  Herr  Myer  wird  zum  Generalgouverneur  von  Indien  ernannt.

27.  „  II.  Kammer:  Auf  den  Antrag  des  Abg.  Keuchenius  wird  mit
39  gegen  23  Stimmen  ein  Tadelsvotum  gegen  den  gewesenen  Colonialminister
  Myer  votirt.
        <pb n="395" />
        Boland.  393

1.  Oct.  Das  Ministerium  schließt  in  Folge  des  Tadelsvotums  gegen
Myer  die  Session  der  Kammern.

2.  „  Ein  kgl.  Decret  verfügt  die  Auflösung  der  II.  Kammer  und

ordnet  Neuwahlen  an.  Bericht  des  Ministeriums  darüber  an  den

König.

10.  „  Eine  Proclamation  des  Königs  an  seine  lieben  Landsleute  und  Unterthanen
  sucht  das  Ministerium  bei  den  bevorstehenden  Kammerwahlen
zu  unterstützen.

10.  Nov.  Das  Resultat  der  Wahlen  zur  II.  Kammer  ist  der  liberalen
Partei  nicht  günstig;  sie  verlieren  mehrere  Sitze.
19.  „  Eröffnung  der  Kammern.  Thronrede  des  Königs.

2.  Dec.  II.  Kammer:  Der  Kriegsminister  legt  derselben  einen  Antrag
und  eine  Denkschrift  bez.  Heeresreform  vor.

28.  „  II.  Kammer:  Scharfe  Debatte  über  die  Scheldefrage  und  die
darüber  mit  Belgien  eingetretene  Disserenz.
        <pb n="396" />
        9.  Bänemark.

3.  Jan.  Schluß  der  Session  des  Reichstags.

.  Febr.  Zusammentritt  des  Reichsrathes.
„  Das  Volksthing  des  Reichsraths  genehmigt  das  Marinebudget
ohne  Reduction.

Se

11.  April.  Das  Volksthing  des  Reichsraths  genehmigt  das  Militärbudget
  ohne  weitere  Reduction.  —  Schluß  der  Session  des
Reichsrathes.

23.  „  Eröffnung  des  Reichstags.  Die  Regierung  legt  demselben  neuerdings
  das  Project  der  Verfassungsänderung  vor.

22.  Juni.  Verlobung  der  Prinzessin  Dagmar  mit  dem  Großffürsten
Thronfolger  von  Rußland.

28.  „  Schluß  des  Reichstages.  Beide  Thinge  haben  sich  endlich  über
die  Verfassungsänderung  geeinigt.  Eine  kgl.  Botschaft  spricht  ihnen
dafür  den  Dank  des  Königs  aus.

—  Oct.  Wahlen  zu  beiden  Thingen  des  Reichsraths  nach  der  neuen
Verfassung.

12.  Nov.  Eröffnung  des  Reichsraths.  Thronrede  des  Königs:

...  Bedeutungsvolle  Begebenheiten  haben  die  politischen  Verhälknisse
Mitteleuropa's  verändert.  Ohne  von  Kriegsunglück  betrossen  zu  sein,  wird
Dänemark  doch  nicht  von  den  Resultaten  unberührt  bleiben;  Preußen  hat
Norddeutschland  unter  seiner  Führung  vereint  und  gleichzeitig  im  Prager
Frieden  sich  verpflichtet,  Dänemark  den  nördlichen  Theil  Schleswigs  zurückzugeben,
  sofern  die  Bevölkerung  in  freier  Abstimmung  sich  dafür  ausspricht.
Diese  Bestimmung  ist  bisher  noch  nicht  in  Ausführung  gebracht,  aber  der
        <pb n="397" />
        Dänemark.  395

Wortlaut  des  Tractats  und  die  nationale  Richtung,  worin  die  europäischen
Verhältnisse  sich  entwickeln,  verbürgen  uns,  daß  auch  wir  die  unsern  Staat
sichernden  und  für  unser  Volk  natürlichen  Grenzen  erreichen  werden,  ein
Ziel,  auf  welches  unsere  Hoffnungen  seit  dem  Wiener  Friedensschlusse  stets
gerichtet  gewesen  und  dessen  Berechtigung  die  neutralen  befreundcten  Mächte
längst  anerkannt  haben,  vor  allem  aber  der  Kaiser  der  Franzosen  mit  einem
Interesse,  das  zu  tiesem  Dank  verpflichtet.  In  der  Wiedervereinigung  mit  den
treuen  dänischen  Brüdern  in  Nordschleswig  sehen  wir  die  Erfüllung  einer  Billigkeit
  gegen  sie  und  die  Nationalität,  und  wollen  zugleich  mit  Freuden  darin
ein  Unterpfand  erblicken,  daß  unser  mächtiger  Nachbar  gewillt  ist,  mit  Dänemark
  ein  sestes  und  dauerhaftes  Freundschaftsverhältniß  einzugehen.“  Im
Uebrigen  bespricht  die  Thronrede  die  Nothwendigkeit  einer  Armeereorganisation
und  neuer  Schießwassen;  die  Finanzen  aus  den  Herzogthümern  seien  wesentlich
  geordnet  und  die  Finanzen  im  ganzen  Reich  so  gesiellt,  daß  sie  keinerlei
Besorgnisse  veranlaßten.

3.  Dec.  Das  Militärcomité  überreicht  dem  Reichsrathe  den  Plan  einer
auf  allgemeine  Wehrpflicht  gegründeten  Heeresresorm.
        <pb n="398" />
        10.  Schweden  und  Norwegen.

12.  März.  (Norwegen).  Das  Storthing  beschließt  bez.  der  Armeefrage
  eine  siebenjährige  Dienstzeit  und  setzt  den  Bestand  der  Armee
auf  dem  Friedensfuß  zu  10,000  Mann.  (Recruten  und  Freiwillige)
und  auf  dem  Kriegsfuße  zu  15,000  Mann  an.

8.  Mai.  (Schweden).  Reichstag:  Keiner  der  4  Stände  hat  die
Militärvorlage  der  Regierung  genehmigt,  der  Bauernstand  dieselbe
vielmehr  einstimmig  verworfen.

22.  Juni.  Schluß  der  letzten  Session  des  Reichstags  nach  der  bisherigen
ständischen  Verfassung.  Thronrede  des  Königs.

1.  Sept.  Wahlen  zu  den  beiden  Kammern  des  Reichstags  nach  der
neuen  Verfassung.
        <pb n="399" />
        11.  Rußland.

1865  27.  Dec.  Vorfall  zwischen  dem  russischen  Gesandten  in  Rom,

Baron  Meyendorff,  und  dem  Papste.

15.  Jan.  (Litthauen).  Eine  Zusatzverordnung  zu  dem  kais.  Erlaß

vom  22.  Dec.  v.  J.  (s.  Jahrgg.  1865)  bez.  Verkaufs  der  Güter
der  polnischen  Grunbbesitzer  bestimmt,

daß  —  weil  Gesetze  keine  rückwirkende  Kraft  haben  dürfen  —  diejenigen
Güter,  deren  Inhaber  im  Exil  gestorben  sind,  und  welche  also  mittlerweile
an  ihre  Erben  rechtlich  übergegangen  sind,  den  letzteren  auszufolgen  und  daher
  nicht  zu  denjenigen  Besitzungen  zu  rechnen  sind,  deren  obligatorischer
Verkauf  in  zwei  Jahren  stattzufinden  hat.  Ferner  wird  den  verbannten
Grundbesitzern  gestattet,  auf  kurze  Zeit  in  ihre  Heimath  zurückzukehren,  um
persönlich  den  Verkauf  ihrer  Güter  zu  leiten.  Ist  die  zweijährige  Frist  verstrichen,
  so  geschieht  der  Verkauf  im  Wege  der  Behörden;  kommt  ein  solcher
nicht  zu  Stande,  so  gehen  die  Güter  in  den  Besitz  des  Staates  über,  welcher
den  Eigenthümern  eine  Jahresrente  von  5  Procent  zahlt,  wobei  als  Abschätzungsbasis
  dieselbe  Procedur  wie  bei  dem  Verkauf  der  Domänen  in  den
westlichen  und  südlichen  Gouvernements  zu  gelten  hat.

9.  Febr.  Abbruch  der  diplomatischen  Beziehungen  mit  Rom.

11.

17.

„  Veröffentlichung  des  Budgets  für  1866.  Dasselbe  führt  als

ordentliche  Einnahmen  auf  349  Mill.,  als  außerordentliche  den  Rest
der  Anleihe  mit  32½  Mill.,  und  die  Ausgabe  von  Schatzscheinen
mit  9  Mill.  Rubel;  dagegen  ordentliche  Ausgaben  367  Mill.  und
außerordentliche  25  Mill.  Rubel.

„  (Polen).  Ein  kais.  Ukas  hebt  den  Kriegszustand  auf:  die  bisherige

  Militärpolizeiverwaltung  geht  wieder  an  eine  Commission  des

Innern  und  an  die  in  den  fünf  Gouvernements  wieder  eingeführte
Civilverwaltung  über.
        <pb n="400" />
        398  Uußland.

26.  Febr.  Ein  kaiser.  Ukas  befiehlt  ein  neues  Prämienanlehen  von  100
Mill.  Silberrubel,  wie  1864  ohne  Subseription.  Die  Staatsbank
verkauft  die  Titel  successive  und  publicirt  den  Verkaufspreis.  Dasselbe
  soll  zum  Fortbau  der  Eisenbahnen  und  dazu  verwendet  werden,
um  dem  Reichsschatze  (bei  dem  bestehenden  Deficit  des  Budgets)  für
anderweitige  Ausgaben  die  nothwendigen  Mittel  zu  gewähren.

28.„  (Polen).  Die  Regierung  läßt  (wie  schon  früher  den  Erzbischof
Felinski  und  dann  den  ersten  Diöcesanverwalter  Rzewuski)  so  nun
auch  den  zweiten  Stellvertreter  des  Erzbischofs,  den  von  Rom  aus
bestätigten  Geistlichen  Szegygielski  von  Warschau  nach  Rußland
abführen,  so  daß  nur  noch  der  ihr  genehme  Candidat  übrig  bleibt.

Ein  neues  Gesetz,  die  Reorganisation  des  Schulwesens  betreffend,
führt  für  jede  der  im  Königreich  ansässigen  vier  Nationalitäten,
Polen,  Deutsche,  Russen  und  Litthauer,  sowohl  Elementar=  als  auch
Mittelschulen,  d.  h.  Gymnasien  und  Progymnafien  ein,  die  sich  wieder
  in  classische  (philologische)  und  Realunterrichtsanstalten  theilen,
und  zwar  je  nach  der  Nationalität  der  Mehrzahl  der  einen  Bezirk
bewohnenden  Bevölkerung.

Ein  kais.  Ukas  gestattet  die  mit  einem  russischen  oder  polnischen
Universitätsdiplom  versehenen  Israeliten  zum  Civildienst  in  Polen
zuzulassen.

3.  März.  (Baltische  Provinzen).  Der  Kaiser  sanctionirt  den  am
19.  Dec.  v.  J.  gefaßten  Beschluß  des  kurländischen  Landtags,  welcher
  das  Recht  zum  Erwerb  von  Rittergütern  auf  alle  Personen
christlichen  Bekenntnisses  ausdehnt.

13.  „  Der  bisherige  Gesandte  in  Rom  verläßt  dasselbe  mit  seinem  gesammten
  Personal.

20.  „  (Baltische  Provinzen).  Auch  der  livländische  Landtag  beschließt
  mit  115  gegen  90  Stimmen,  das  Recht  zum  Erwerb  von
Rittergütern  auf  alle  Personen  christlichen  Bekenntnisses  auszudehnen.

—  „,  (Litthauen).  Der  Ukas  vom  22.  Dec.  v.  J.  und  überhauft
alle  Maßregeln  gegen  den  kleinen  polnischen  Adel  des  Landes  und
zu  vollständiger  Ausrottung  des  polnischen  Elements  werden  mit
rücksichtsloser  Strenge  angewendet.

9.  Apr.  (Polen).  Vierzehn  Generale,  darunter  auch  der  Generalpolizeimeister
  des  Königreichs,  Trepoff,  wurden  mit  Staatsdomänen  des
Königreichs  Polen  beschenkt,  die  ungetheilt  als  Majorate  in  derselben
Familie  zu  vererben  sind,  jedoch  nur  dann,  wenn  der  jedesmalige
Erbe  der  griechisch-kathol.  Kirche  angehört.

16.  „  Mißlungenes  Attentat  des  Dimitri  Karakasow  auf  den  Kaiser.

13.  Mai.  Ein  kais.  Rescript  beschränkt  die  thatsächlich  ziemlich  freie  Presse
wieder  sehr  wesentlich.
        <pb n="401" />
        Rußland.  399

25.  Mai.  Ein  kais.  Rescript  an  den  Vorsitzenden  des  Ministercomit's,
Fürsten  Gagarin,  weist,  an  das  verbrecherische  Attentat  v.  16.  v.
M.  anknüpfend,  auf  die  schädlichen  und  falschen  Lehren  hin,  die
alles  von  Alters  her  Geheiligte  angreifen,  und  die  religiösen  Ueberzeugungen,
  die  Grundlagen  des  Familienlebens,  das  Eigenthumsrecht,
  den  Gehorsam  gegen  das  Gesetz  und  die  Achtung  vor  der
Obrigkeit  frech  untergraben,  dringt  auf  sorgfältigere  Erziehung,
strengere  Anerkennung  des  Eigenthumsrechtes  und  auf  größere  Vorsicht
  bei  der  Auswahl  der  zum  Staatsdienste  heranzuziehenden
Kräfte.

Anf.  Juni.  (Polen).  Miliutin  wird  statt  des  gemäßigten  Platanoff
zum  Minister  für  die  polnischen  Angelegenheiten  ernannt.

16.  „  (Polen).  Veröffentlichung  des  Budgets  für  Polen  für  das  Jahr
1866.  Dasselbe  wird  ziemlich  allgemein  als  das  letzte  eines  selbständigen
  Königreichs  Polen  angesehen.

—  „  General  Romanowsky  siegt  bei  Jedschar  und  nimmt  nach  siebentägiger
  Belagerung  die  bocharische  Festung  Chodsent.  Der  Emir
von  Bochara  liefert  in  Folge  davon  die  gefangenen  russischen  Abgesandten
  nach  Taschkent  aus,  verspricht  auch  die  gefangenen  Kaufleute
freizulassen  und  sucht  um  Frieden  nach.

—  „  Stand  der  Bauernemancipations-Angelegenheit:

Die  Zahl  sämmtlicher  für  Güter  eingereichter  Liquidationstabellen  belief
sich  auf  17,050;  davon  wurden  von  den  Localcommissionen  Tabellen  für
5996  Güter  endgültig  regulirt,  und  zwar  für  Privatgüter  5437,  Mgjorate
533  und  für  Güter,  welche  verschiedenen  Institutionen  angehören,  26.  Die
regulirten  Tabellen  repräsentiren  2,039,220  Morgen  auf  137,193  Bauernhöfe
  oder  durchschnittlich  14  Morgen  auf  den  Bauernhof.  Von  sämmtlichen
regulirten  Tabellen  wurden  der  Centralcommission  für  Bauernangelegenheiten
zur  Bestätigung  zugesandt  4112;  von  dieser  bestätigt  3107,  den  Localcommissionen
  zur  nochmaligen  Revision  zurückgegeben  536,  wegen  Nichterledigung
einiger  allgemeinen  Fragen  undurchgesehen  blieben  184,  zur  Durchsicht  zurückbehalten
  285.  Nach  den  3107  bestätigten  Tabellen  erhielten  die  Bauern
936,828  Morgen  auf  68,174  Höfe,  was  ungefähr  131  Morgen  auf  jeden
Bauernhof  ausmacht.  Die  Größe  der  für  die  Gutsbesitzer  bestimmten  Entschädigung
  beträgt  10,404,296  Rubel,  d.  h.  durchschnittlich  11  R.  10  Kop.
für  den  Morgen  oder  22  R.  20  K.  per  Dessjätine.

13.  Juli.  Ein  kais.  Ukas  setzt  ein  höchstes  Criminal-Untersuchungsgericht
ein  behufs  weiterer  Verfolgung  aller  Verzweigungen  des  Attentats
gegen  den  Kaiser.

—  „„  Meuterei  der  Polen  in  Sibirien.

8.  Aug.  In  St.  Petersburg  findet  die  erste  Sitzung  eines  Schwurgerichtes
  in  Rußland  statt.

12.  „  Der  Kaiser  besucht  in  Kronstadt  das  daselbst  eingetroffene  nord-
        <pb n="402" />
        400  Rußland.

amerikanische  Geschwader.  Lebhafte  Freundschaftsbezeugungen  von
beiden  Seiten.

17.  Aug.  Taschkend  im  Chanat  Kokand  verlangt  seine  Aufnahme  in  den
russischen  Staat.

22.  „  (Polen).  Ein  kaiserl.  Ukas  verordnet,  daß  das  im  russischen
Kaiserreich  eingeführte  System  der  Entwerfung,  Prüfung,  Genehmigung
  und  Ausführung  des  allgemeinen  Staatsbudgets,  sowie  der
Budgets  der  einzelnen  Verwaltungszweige  auch  im  Königreich  Polen
Anwendung  finden  soll.  Zugleich  werden  von  einer  besonderen
Commission  in  St.  Petersburg  ausgearbeitete  und  vom  Kaiser  bestätigte
  provisorische  Bestimmungen  in  Bezug  auf  die  geschäftsmäßige
  Behandlung  des  Budgets  des  Königreichs  Polen  erlassen.

11.  Sept.  Muraview,  der  frühere  Gouverneur  von  Litthauen,  .

15.  „  Der  Urheber  des  Attentats  gegen  den  Kaiser,  Karakasow,  wird
hingerichtet.  Die  Untersuchung  gegen  seine  Mitschuldigen  wird  fortgesetzt.


29.  „  Feierliche  Aufnähme  von  Taschkend  im  Chanat  Kokand  in  den
russischen  Staatsverband.

2.  Oct.  Die  Russen  erstürmen  die  Festung  Urtube  an  der  Grenze  des
Chanats  Bochara.

4.  „  (Polen).  Der  Erzüischof  der  griechisch-unirten  Kirche  in  Polen
wird  von  den  russischen  Behörden  in  Chelm  aufgehoben  und  nach
Rußland  abgeführt.

6.  „  34  Mitschuldige  an  dem  Attentat  Karakasow's  gegen  den  Kaiser
werden  abgeurtheilt,  einer  (Ischutin)  zum  Galgen  (und  nachher  begnadigt),
  die  übrigen  zu  Kerkerstrafen.

20.  „  (Litthauen).  General  Kaufmann  wird  als  Gouverneur  der
sog.  westlichen  Provinzen  abberufen  und  durch  General  Baranoff
ersetzt.

30.  „  Die  Russen  erstürmen  die  bocharische  Festung  Dschusak.

1.  Nov.  Ein  kais.  Manifest  befiehlt  eine  allgemeine  Recrutenaushebung
von  4  pr.  1000  Seelen  für  die  Armee  und  Flotte,  die  vom  15.  Jan.
bis  zum  15.  Febr.  1867  ausgeführt  werden  soll.

9.  Nov.  Vermählung  des  Großfürsten  Thronfolgers  mit  der  Prinzessin
Dagmar  von  Dänemark.  General  Berg  wird  bei  dieser  Gelegenheit
zum  Feldmarschall  des  Reiches  ernannt  und  ein  umfassender  Strafmilderungserlaß,
  jedoch  keine  Amnestie  veröffentlichl.

11.  „  (Polen).  Ein  kais.  Ukas  schafft  die  Servituten,  Auflagen  und
Monopele  ab,  welche  auf  450  Städten  und  Flecken  Polens  bisher
lasteten  und  theils  dem  Staat,  theils  den  Eigenthümern  der  Städte
        <pb n="403" />
        Rukland.  401

zufolge  alter  Feudalrechte  zustanden.  Der  Staat  verzichtet  unentgeltlich
  auf  seine  Rechte,  Privakeigenthümer  sollen  entschädigt  weroen.

Motivirung:  .In  Erwägung,  daß  in  vielen  Städken  des  Königreichs
Polen  bisher  erhebliche  Domanialverhältnisse  bestehen,  welche  in  früheren
Jahrhunderten  entständen  und  den  gegenwärtigen  Begriffen  und  Bedürfnissen
nicht  entsprechen,  und  daß  die  Bewohnir  dieser  Städte  zum  Vortheile  der
Besitzer  derselben  mit  verschiedenen  Zahlungen  und  Verpflichtungen  delastet
sind,  welche  der  Entwicklung  der  stäbtischen  Industrie  hinderlich  sind,  haden
wir  eingesehen,  daß  in  die  Reihe  der  Umgestaltungen,  welche  wir  zum  Wohle
unserer  Unterthanen  im  Königreiche  unternommen  haben,  auch  die  Befreiung
der  dortigen  Städtebewohner  von  der  Domanialabhängigkeit  gehört.“  Nachdem
  —  6  heißt  es  weiter  —  die  Bauern  in  Polen  befreit  worden  und  für
die  Städte  die  Consumtionssteuern  aufgehoben  sind,  sei  es  nothwendig,  auch
die  Landbau  treibende  Bevölkerung,  welche  sich  in  den  Städten  niedergelassen.
in  derselbeu  Weise  zu  befreien  und  zugleich  allen  andern  städtischen  Bewohnern
  die  Lasten  der  bisherigen  Domanialverpflichtungen  abzunehmen,  wobei
den  Besitzern  der  Städte  eine  gerechte  Entschädigung  gewährt  werden  soll.
In  Folge  dessen  werden  für  die  erwähnten  Personen  ohne  Entschädigung
alle  aus  dem  seudalen  Begrisse  des  Domaniakrechtes  entspringenden  Abgaben
und  Rechte,  gegen  Entschädigung  der  wirklichen  Rechie  und  Leistungen  abgeschafft
  und  bleiben  nur  diejenigen  Verpflichtungen  in  voller  Kraft  bestehen,
welche  auf  Contrakten  und  Verträgen  beruhen,  die  aus  freier  Entschließung
der  Contrahirenden  hervorgegangen  sind.  Zur  ersten  Kategorie,  d.  h.  zu  den
Abgaben,  die  ohne  Entschädigung  abgeschafft  werden,  gehören:  die  Kleingaben
(Danina)  an  Kapaunen,  Hühnern,  Gänsen,  Pilzen,  Leinwand  u.  s.  w.,  die
andern  Kleingaben  (Daremschtschina),  die  Laudemien,  welche  beim  Uebergange  der
Hojsstelle  aus  einer  Hand  in  die  andere  an  den  Besitzer  gezahlt  wurden,  die
Abgaben,  welchen  die  Gewerde  und  der  Handel  unkerworfen  waren,  und  jede  Art
von  Monopol  oder  Beschränkung.  Für  die  Aushebung  des  Grundzinses  und  der
andern  Leistungen,  wie  der  Kornabgaben,  wöchentlichen  Frohndienste,  Reluitiousguoten
  für  Ablösung  des  Zinses  oder  Frohndienstes  und  die  für  wirkliche
  Servilute  auf  den  Ländereien  der  Grundbesitzer  erhobenen  Abgaben  werden
  die  Besitzer  auf  Grund  einer  durch  die  Regierung  veranstalteten  Taxation
durch  Liquidationsscheine  entschädigt.  Endlich  wird  als  Regel  fefigestellt,  daß
die  Contrakte  und  Verträge,  welche  in  Beireff  des  Landes  zwischen  den  Besitzern
  und  Städten  abgeschlossen  worden,  nur  30  Jahre  gültig  sein  und
nicht  wie  früher  ewige  Dauer  haben  sollen.

17.  Nov.  (Baltische  Provinzen).  Der  Kaiser  bestätigt  auch  den
Beschluß  des  livländischen  Landtags  bez.  Aushehung  des  adeligen
Güterprivilegiums.

19.,  (Polen).  Miliutin,  der  Vorsitzende  des  Comits  für  Polen,
wird  pon  einem  Schlaganfall  betroffen  und  durch  den  bisherigen
Polizeichef  Tchouwalow  ersetzt.

„  (Litthauen).  Um  den  Ankauf  der  zum  Zwangsverkauf  bestimmten
  polnischen  Güter  durch  Russen  zu  erleichtern,  wird  für  die
westlichen  Provinzen  eine  Bodencreditbank  gegründet.

21.  „  Ein  neues  Gesetz  beschränkt  das  Recht  der  Provinziallandtage  bez.
der  Besteuerung  der  eingesessenen  Industriellen  sehr  wesentlich  und
entzieht  denselben  dadurch  die  finanziellen  Mittel  zur  Durchführung
dieler  bereits  angebahnter  Berbesserungen  und  Fortschritte.

26
        <pb n="404" />
        402  Rußland.

4.  Dec.  (Polen).  Ein  kaiserlicher  Ukas  hebt  das  Concordat  mit
Rom  auf:

„Die  Handlungsweise  des  römischen  Hofes  hat  seine  Beziehungen  zu  unserm
  Hofe  abgebrochen,  und  in  Folge  dessen  haben  die  mit  diesem  Hofse  am
3.  Aug.  1847  abgeschlossenen  Verträge,  sowie  die  besonderen  Abkommen,
welche  dieselben  mit  Bezug  auf  die  Verwaltung  der  Angelegenheiten  des  röm.
Cultus  in  den  russ.  Besitzungen  ergänzten,  alle  bindende  Kraft  verloren  und
können  nicht  mehr  als  Richtschnur  für  die  Verwaltung  der  genannten  Angelegenheiten
  dienen.  In  Folge  dessen  sollen  die  letzteren  nunmehr  in  den
Ressort  der  Behörden  und  Znstitutionen  zurücktreten,  welche  zu  diesem  Zwecke
W  sind  in  Gemäßheit  der  Grundgesetze  des  Reichs  und  des  Königreichs
Polen.

10.  „  Rußland  anerkennt  durch  diplomatische  Depesche  in  aller  Form
den  Prinzen  Karl  von  Hohenzollern  als  Fürsten  von  Rumänien.

13.  „  (Polen).  Ein  kaiserl.  Ukas  weist  dem  seit  dem  Februar  1864
bestehenden  Comité  für  die  Angelegenheiten  des  Königreichs  Polen
einen  weiteren  Wirkungskreis  an.  Seine  Aufgabe  ist  die  einheitliche
conseqguente  Durchführung  der  Reformen,  die  das  Königreich  neugestalten
  sollen,  und  die  oberste  Entscheidung  aller  wichtigen  Administrativangelegenheiten
  unter  dem  Vorsitz  des  Kaisers  selbst.

23.  „  (Polen).  Fürst  Czerkaski,  der  Oberdirecter  der  Regierungscommission
  für  die  innern  und  geistlichen  Angelegenheiten  in  Warschau,
wird  abberufen  und  durch  den  geh.  Rath  v.  Braunschweig  ersetzt.

31.  „  (Polen).  Der  Keiser  erläßt  gleichzeitig  drei  Ukase,  durch  welche
die  endliche  Einverleibung  Polens  in  Rußland  wesentlich  gefördert
wird.  Zufolge  des  ersten  wird  die  Postverwaltung  im  Königreich
Polen  vom  13.  Jan.  an  dem  russ.  Ministerium  für  die  Post  unterstellt
zur  Entwicklung  und  Verbesserung  der  russ.-polnischen  Post.  Der
zweite  Ukas  bestimmt,  daß  das  Königreich  Polen  vom  13.  Januar
1867  an  in  zehn  Gouvernements  und  85  Kreise  eingetheilt  wird;
die  Gouverneure  in  Polen  sind  mit  denen  in  Rußland  gleichberechtigt.
  Nach  dem  dritten  Ukas  werden  vom  31.  Januar  an  die  in
Rußland  üblichen  Gouvernements-Districtszahlämter  im  Königreich
Polen  eingeführt.

„  „  Stand  der  Bauernemancipations-Angelegenheit:  Die  Zahl  der
noch  im  Pflichtverhältnisse  verbliebenen  Bauern  beträgt  3,965,410,
während  bei  5,810,607  Vauern  alle  Pflichtverhältnisse  bereits  vollständig
  gelöst  sind,  und  zwar  bei  532,013  auf  Grund  von  3209
Contracten  ohne  alle  Mitwirkung  der  Regierung  und  bei  3,648,494
auf  Grund  von  37,561  Contracten  und  Acten  unter  Mitwirkung
der  Regierung.  Von  den  kleinen  Gütern  (mit  weniger  als  20
Seelen),  die  im  Ganzen  eine  Bauernbevölkerung  von  137,054
Seelen  haben,  sind  6757  mit  einer  Bevölkerung  von  52,433  Seelen
  an  den  Staat  übergegangen,  welcher  den  Besitzern  eine  Entschädigung
  von  7,141,181  R.  dafür  gezahlt  hatte.
        <pb n="405" />
        12.  Türkei.

Anf.  Jan.  (Libanon).  Der  Maronitenhäuptling  Joseph  Karam  erregt
neue  Unruhen.

3.  „  (Rumänien).  Das  Ministerium  Cretzulesco  verlangt  von  der
II.  Kammer  die  Genehmigung  der  vom  Fürsten  Couza  in  den  Jd3.
1864  und  1865  aus  eigener  Machtvollkommenheit  bewilligten  außerordentlichen
  Credite  (wovon  1,418,019  Piaster  aus  dem  Jahr
1864  und  28,762,933  Piaster  aus  dem  Jahr  1865  noch  ungedeckt
sind)  und  zu  diesem  Ende  hin  die  Bewilligung  eines  Anlehens  von
40  Mill.  Piaster.

15.  „  (Rumänien).  Die  II.  Kammer  bewilligt  statt  des  vom  Fürsten
Conza  geforderten  Credites  von  40  Mill.  Piaster  vorerst  nur  einen
solchen  von  6  Mill.  In  mehreren  Bureaux  der  sonst  so  gefügigen
Kammer  tritt  eine  sehr  entschiedene  Opposition  zu  Tage.
„  (RNumänien).  II.  Kammer:  Der  bisherige,  zur  Opposition
neigende  Kammerpräsident  tritt  auf  Verlangen  Couza's  zurück.
Catargim  wird  an  seine  Stelle  gewählt.
„  (Rumänien).  Die  II.  Kammer  überreicht  dem  Fürsten  Couza
eine  Adresse,  in  der  sie  alle  Handlungen  des  Fürsten  billigt  und
ihm  ihre  unbedingte  Unterstützung  zusagt.  Der  Fürst  ersucht  in
seiner  Antwort  die  Kammer,  den  Zustand  der  Finanzen  sorgfältig
zu  prüfen  und  namentlich  die  öffentlichen  Ausgaben  aufs  sorgfältigste
  zu  revidiren.

19.

29.

3.  Febr.  (Rumänien).  Ein  Decret  des  Fürsten  ermächtigt  das  Mi—
nisterium,  das  Budget  des  vorigen  Jahres  so  lange  als  Norm  bei—
zubehalten,  bis  die  Kammern  das  neue  Budget  bewilligt  haben  würden.

5.  „  (Aegypten).  Der  Vicekönig  unterzeichnet  eine  Convention  mit
mit  der  Suezcanal-Compagnie,  mit  welcher  beide  Theile  vollständig
zufrieden  zu  sein  scheinen.

26“
        <pb n="406" />
        404  Tärkel.

8.  Febr.  (Rumänien).  Modification  des  Ministeriums.  Cretzulesco
behält  die  Präsidentschaft.

13.  „  Eröffnung  der  internationalen  Cholera-Conferenz  in  Konstantinopel.

23.  „  (Rumänien).  Ausbruch  einer  Verschwörung  gegen  den  Fürsten

Couza.  40  Verschworene,  geführt  von  General  Golesco,  Oberst
Leca  und  Oberst  Cretzulesco  dringen  in  den  Palast,  nehmen  den
Fürsten  gefangen  und  zwingen  ihn  zur  Abdankung  zu  Gunsten  einer
provisorischen  Regierung,  bestehend  aus  dem  General  Nicolaus  Golesco,
  dem  Obersten  Haralambi  und  Lascar  Catargiu.

Die  neue  provisorische  Regierung  constituirt  sich,  ernennt  ein
Ministerium  und  erläßt  eine  Proclamation  an  das  Volk:

„Rumänen!  Vor  sieben  Jahren  habt  ihr  Europa  gezeigt,  was  Patriotismus
  und  Bürgertugend  vermögen.  Unglücklicherweise  habt  ihr  euch  in
der  Wahl  des  Fürsten,  den  ihr  an  eure  Spitze  gestellt,  getäuscht.  Anarchie
und  Corruption,  Mißachtung  der  Gesetze,  Herabwürdigung  des  Landes  im
Innern  und  Aeußern,  Verschwendung  der  Habe  der  Nation  waren  die  Principien,
  welche  diese  schuldbelastete  Negierung  leiteten.  Heute  hat  dieselbe  aufgehört
  zu  sein.  Rumänen!  Ihr  habt  gelilten,  um  der  Welt  zu  zeigen,
bis  wohin  eure  Geduld  geht.  Jetzt  war  jedoch  das  Maß  voll.  Die  Zeit
ist  gekommen  und  ihr  habt  euch  eurer  Vorfahren  würdig  gezeigt.  Soldaten  !
Euer  Patriotismus  war  der  Höhe  der  Situation  angemessen.  Ehre  euch!
Wir  alle,  Armce  und  Volk,  werden  die  Rechte  des  Vaterlandes,  Gesetzmäßigkeit
  und  alle  öfsentlichen  Freiheiten,  wie  dieselben  in  allen  Ländern  und  besonders
  in  Belgien  geübt  werden,  aufrecht  erhalten.  Rumänen!  Die  fürstliche
  Statthalterschast  (locotenenta)  wird  das  constitutionelle  Regiment  in
seiner  ganzen  Ausdehnung  wahren:;  sie  wird  vom  Altar  des  Vaterlandes
jeden  persönlichen  Ehrgeiz  entfernt  zu  halten  wissen  und  die  öffentliche  Ruhe
aufrecht  erhalten.  Numänen!  durch  die  Erwählung  eines  fremden  Fürsten
zum  Herrscher  der  Rumänen  werden  dlie  durch  die  Divane  ad  boc  gesaßten
Beschlüsse  zur  vollendeten  That.  Rumänen!  Habt  festes  Vertrauen  zu  Gott
und  die  Zukunft  Rumäniens  ist  gesichert.  Gegeben  zu  Bucharest  am  11.  Februar
  1866.  Die  fürstliche  Statthalterschaft:  General  Nicolaus  Golesco.  In
Abwesenheit  des  Herrn  Lascar  Cakargi,  Demeter  Sturza  ad  Iinterim.  Obrist
Haralamb.  Präsident  des  Conseils  Johann  Ghika.  Minister  des  Inneen
Demeter  Ghika.  Minister  der  Justiz  Johann  Cautacozino.  Minister  der
Finanzen  Maurogeni.  Minister  des  Cultus  C.  A.  Rosetti.  Minister  der
öffentlichen  Arbeiten  D.  Sturza.  Minister  des  Kriegs  Leca.“

Beide  Kammern  wählen  ohne  Widerstand  einstimmig  den  Grafen
von  Flandern,  jüngeren  Bruder  des  Königs  der  Belgier,  zum  Fürsten
und  unterzeichnen  sofort  den  Treueid  für  denselben.

25.  „  (Rumänien).  Fürst  Couza  unterzeichnet  seine  Abdankung,
worauf  sofort  der  Befehl  ertheilt  wird,  ihn  nach  Siebenbürgen  zu
entlassen  und  bis  an  die  Grenze  zu  escortiren.

26.  „  (Rumänien).  Die  h.  Pforte  protestirt  auf  den  Pariser  Vertrag
v.  30.  März  1856  gestützt  gegen  die  Vorgänge  in  Bucharest  und
verlangt  von  den  Großmächten  den  Zusammentritt  einer  Conferenz.

Art.  25  jenes  Vertrages  lautet:  „Wenn  die  innere  Ruhe  der  Fürstenthümer
  bedroht  oder  gestört  sein  sollte,  so  wird  die  h.  Pforte  sich  mir  den
übrigen  Mächten  über  die  Maßregeln  zur  Aufrechterbaltung  oder  Wiederherstellung
  der  gesetzlichen  Ordnung  verstänoigen.  Ein  bewaffnetes  Einschreiten
  darf  ohne  vorhergängiges  Einvernehmen  der  Mächte  nicht  statifinden.“
        <pb n="407" />
        Tũtbel.  405

27.  Febr.  (Rumänien).  Eine  Circulardepesche  des  belgischen  Ministers
Rogier  zeigt  die  definitive  Ablehnung  des  Grafen  von  Flandern,  die
ihm  angektragene  Würde  eines  Fürsten  anzunehmen,  an.

28.  „  (Rumänien).  Alle  Decrete  und  Processe  der  gestürzten  Regierung
  gegen  die  Presse  werden  von  der  provisorischen  Regierung
für  aufgehoben  erklärt.  In  Bucharest  wird  der  Gemeinderath  durch
eine  interimistische  Commission  ersetzt.  Die  provisorische  Regierung
setzt  eine  Reihe  von  Präfecten  ab  und  trägt  den  vorzüglichsten
Bankiers  auf,  den  Plan  zu  einem  Nationalanlehen  auszuarbeiten.
Inzwischen  aber  werden  von  ihren  Mitgliedern  selbst  100,000  Ducaten
  aufgebracht.

1.  März  (Rumänien).  Die  Pforte  nimmt  Paris  als  Conferenzort  für
die  Erörterung  der  Frage  der  Donausürstenthümer  an.

—  „  (Rumänien).  Die  Pforle  zieht  ein  Armeecorps  gegen  die
Donaufürstenthümer  bei  Rustschuck  zusammen.

2.  „  Diie  internationale  Choleraconserenz  in  Konstantinopel  beschließt
auf  den  Antrag  Frankreichs  mit  17  gegen  8  Stimmen  (Türkei,
England,  Rußland  und  Persien)  die  eventuelle,  zeitweilige  Schließung
des  Hafens  von  Djeddah.

3.  „  (Rumänien).  Secessionistische  Bewegung  in  der  Moldau.
Die  provisorische  Regierung  schickt  sofort  Truppen  nach  Jassy,  setzt
die  meisten  Präfecten  ab  und  ernennt  andere  an  ihre  Stelle.

5.  „  (Libanon).  Die  türkischen  Truppen  rücken  in  den  von  Joseph
Karam  besetzten  District  ein,  Karam  flieht.

6.  „  (RNumänien).  Die  provisorische  Regierung  beschließt  ein  Anlehen
  von  30  Mill.  und  schlägt  den  Kammern  die  Errichtung  von
Nationalgarden  und  eines  Freiwilligencorps  von  4000  Mann  neben
der  Armee  vor.

12.  „  (Rumänien).  Die  II.  Kammer  genehmigt  das  amendirte  Nationalgardengesetz
  mit  großer  Mehrheit.

„  „  (Aegypten).  Der  Sultan  genehmigt  die  vom  Vicekönig  mit
der  Suezcanalcompagnie  abgeschlossene  Convention.

241.  „  (Rumänien).  Die  I.  Kammer  genehmigt  auch  ihrerseits  mit
einigen  Modificationen  das  Nalionalgardengesetz.

30.  „  (Rumänien).  Die  provisorische  Regierung  löst  die  II.  Kammer

aauf,  weil  dieselbe,  unter  dem  Einfluß  der  Regierung  Couza's  gewählt,

  nicht  der  wahre  Ausdruck  des  Landes  sei.

11.  April.  (Rumänien).  Die  provisorische  Regierung  ordnet  eine  allgemeine
  Abstimmung  über  die  Wahl  des  Prinzen  von  Hohenzollern
  zum  Fürsten  an  und  erläßt  zu  diesem  Ende  hin  folgende
Proclamation:

„Allen  Gegenwärtigen  und  Zukünstigen  unsern  Gruß!  Erwägend  den
        <pb n="408" />
        406

Türkel.

Rapport  des  Commissärs  Hrn.  Joan  Bratianu;  erwägend  die  Depeschen  des
Agenten  der  vereinigten  rumänischen  Fürstenthümer  zu  Paris,  Hrn.  Jean
Balaceano;  erwägend  die  Rapporte  der  HH.  Commissäre  Vasilie  Boerescu,
Scarlat  Falcoianu  und  Ludwig  Steege,  und  die  Correspondenzen  zwischen
diesen  Herren  und  dem  Minister  des  Auswärtigen  von  Belgien,  Rogier,
wodurch  bestätigt  wird,  daß  Se.  Maj.  der  König  der  Belgier  die  Annahme
des  Throns  Rumäniens  seitens  des  Grafen  von  Flandern  abgelehnt  hat;  erwägend
  das  Journal  des  Ministerconseils  unter  Nr.  —  haben  wir  beschlossen
und  beschließen:  Art.  1.  Das  rumänische  Volk  ist  berufen,  sich  mittelst  eines
Plebiscits  auszusprechen,  ob  es  wünscht,  daß  den  erblichen  Thron  der  vereinigten
  rumänischen  Fürstenthümer  besteige  Fürst  Karl  Ludwig  von  Hohenzollern
  unter  dem  Namen  Karl  I.  Art.  2.  Es  werden  votiren  alle  Rumänen
  von  25  Jahren  an,  welche  sich  im  Besitz  ihrer  bürgerlichen  und
staatlichen  Rechte  befinden,  und  welche  die  durch  das  Wahlgesen  bedingten
Erfordernisse  für  Wähler  in  Land=  und  Stadt-Communen  in  sich  vereinigen.
  Art.  3.  Bei  Erhalt  dieses  Decrets  werden  die  Stadt=  und  Landes-Autoritäten
  von  ganz  Rumänien  Register  zur  Einschreibung  der  Stimmen
  anlegen  und  geöffnet  halten.  In  den  48  Stunden  nach  Erhalt
dieses  Decrets  werden  die  Präfecten  und  Polizeichefs  in  den  Städten  und  die
Subpräfecten  in  den  Städten  und  auf  den  Dörfern,  alle  Communen  ihrer
Jurisdiction  bereisen,  um  die  Einrichtung  und  Eröffnung  dieser  Register  zu
überwachen  und  zu  sichern.  Art.  4.  Oisse  Register  werden  auf  allen  Communalkanzleien
  Rumäniens  von  8  Uhr  Morgens  geöffnet  bleiben  und  zwar
vom  14.  April  bis  zum  20.  April  Abends.  Die  Bürger  werden  selbst  oder
(wenn  sie  nicht  schreiben  können)  durch  andere  ihr  Votum  in  die  Regisler
mit  Beifügung  ihres  Vor=  und  Zunamens  einschreiben  oder  einschreiben  lassen.
Art.  5.  Bei  Ablauf  obigen  Termins,  und  zwar  längstens  in  den  ersten
24  Stunden,  wird  die  Anzahl  der  gegebenen  Stimmen  in  öfsentlicher  Sitzung
constatirt  und  am  Schlusse  des  Registers  von  Seiten  der  Communalautorität
beglaubigt  werden;  diese  letztere  wird  sodann  das  Register  dem  Districtspräfecten
  einschicken.  Art.  6.  In  der  Residenz  jedes  Districts  wird  das  Tribunal
  erster  Instanz  in  Gegenwart  des  Districtspräfecten  und  in  Buchares
der  Polizeipräfect  die  im  Gebiet  des  Districts  gegebenen  Stimmen  alsogleich
recensiren.  Das  Resultat  dieser  Arbeit  wird  an  den  Minister  des  Innern
auf  dem  schnellsten  Wege  befördert  werden.  Art.  7.  Die  Generalrecension  der
vom  rumänischen  Volk  gegebenen  Stimmen  wird  in  Bucharest  in  der  Mitte
einer  hohen  Commission  stattfinden,  die  durch  ein  zweites  Decret  instituirt
werden  wird.  Das  Resultat  wird  durch  die  ausübende  Gewalt  promulgirt
werden.  Art.  8.  Der  Minister  des  Innern  ist  beauftragt,  die  Formirung,
Offenhaltung,  Schließung  und  Expedirung  der  Plebiscitsregister  zu  betreiben
und  zu  regeln.“

14.  April.  (Rumänien).  Proclamation  der  provisorischen  Regierung

an  das  Volk:

„Rumänen!  In  einem  Zeitraum  von  10  Jahren  habt  ihr  durch  eure
Thaten  und  Beschlüsse  Angesichts  Europa's  gezeigt,  daß  ihr  eine  Nation  seid,
daß  ibr  eure  Rechte  und  Bedürfnisse  kennt,  daß  ihr  die  Einheit  und  als
Schild  unserer  Nationalität  einen  fremden  Fürsten  wünscht,  und  jede  eurer
Willensäußerung  ist  von  allen  Nalionen  mit  Beifall  ausgenommen,  alle  eure
Acte  sind  von  den  Garantiemächten  anerkannt  und  bestätigt  worden.  Der
Act  vom  11.  (23.)  Februar  als  ein  neuer  und  viel  kräftigerer  Beweis
hat  euch  sowohl  die  Bewunderung  als  auch  die  Liebe  beinahe  aller  Großmächte
  erworben.  Diese  Liebe,  diese  Achtung  unserer  Autonomie,  unserer
Souveränetät  haben  selbe  bewiesen  durch  die  Abhaltung  jedweder  Intervention,
durch  den  officiellen  Empfang  unserer  Repräsentanten  und  der  Commissäre
seitens  Sr.  Majestät  des  Sultans,  sowie  des  Agenten  der  Regierung  seitens
        <pb n="409" />
        Tũrkei.  407

Sr.  Majestät  des  Kaisers  der  Franzosen,  und  endlich  durch  die  Vertagung
der  Conferenzen  bis  zu  dem  Zeitpunkt,  wo  ihr  Angesichts  der  neuen  Verhältnisse
  euch  von  neuem  ausgesprochen,  von  neuem  befestigt,  die  letzte  Hand
zur  Vollendung  eures  stolzen  Werks  angelegt  haben  werdct.  Haben  euch  aber
auch  die  Großmächte  vollkommen  eurer  Selbstbeherrschung  überlassen,  sie  halten
dennoch  ihre  Blicke  auf  euch  geheftet;  denn  an  die  Geschicke  Rumäniens  sind
große  Interessen  Europa's  geknüpft,  und  es  ist  bis  zur  Klarheit  bewiesen,
wie  diese  Interessen  es  nicht  leiden  können,  daß  die  Mündungen  der  Donau
in  die  Hände  einer  entzweiten,  verstümmelten,  schwachen  Nation  gegeben  würden,
  da  ein  solches  Volk  weit  davon  entfernt  ist,  eine  kräftige  Wehr  zu  sein,
für  deren  Aufwerfung  die  Garantiemächte  ihr  Blut  und  ihre  Schätze  geopfert.
Zur  Befestigung  dieser  Wehr  hat  die  Nation,  wie  wir  gesagt,  in  den  Jahren
1857  und  1859  einen  fremden  Fürsten  verlangt.  Nachdem  aber  der  am  11.
(23.)  Febr.  erwählte  officiell  erklärt,  daß  er  aus  Familienrücksichten  nicht
annehmen  könne,  ermächtigt  durch  den  Willen  des  Volks,  geleitet  von  der
Pflicht,  die  uns  obliegt,  den  Intriguen  und  Machinationen  Einhalt  zu  thun,
und  sicher,  daß  dießmal  der  Wille  der  Nation  vom  vollkommensten  Erfolg
gekrönt  sein  wird,  schlagen  wir  zum  Fürsten  Rumäniens  vor  den  Fürsten
Karl  Ludwig  von  Hohenzollern,  welcher  herrschen  wird  unter  dem  Namen
Karl  I.  Rumänen!  ener  unveränderlicher  Entschluß,  eine  starke  Nation  zu
sein,  die  Erfahrungen,  welche  ihr  in  so  vielen  langwährenden  und  schmerzhaften
Leiden  gesammelt  habt,  der  Abgrund,  von  dessen  Rand  uns  der  Act  vom  11.
(23.)  Febr.  entfernt,  in  den  uns  die  Feinde  unermüdlich  zu  rollen  versuchen,
gibt  uns  den  Glauben,  daß  ihr  einmüthig  die  Krone  dem  Fürsten  Karl  I.
geben  werdet,  und  daß  ihr  somit  erreichen  werdet,  daß  in  wenigen  Tagen
ganz  Europa  unsern  einmüthigen  Ruf  wiederhole:  Es  lebe  Rumänien  das
einige  und  ungetheilte."“

Gleichzeitige  Proclamatton  des  Ministerrathes:  Rumänen!
Die  hohe  Statthalterschaft  hat  euch  durch  ihre  Proclamation  bekannt  gegeben,
daß  jetzt  das  Wohl  und  wir  können  sagen  das  Sein  Rumäniens  von  euch  allein
abhängt.  Es  sind  zehn  Jahre  seit  ihr  zu  drei  verschiedenen  Malen  und  bei
den  größten  und  feierlichsten  Gelegenheiten  erklärt  und  einstimmig  votirt
habt,  wie  ihr  es  wißt  daß  die  politischen  Zustände  und  unsere  geographische
Lage  es  gebieterisch  verlangen,  entweder  eine  einige  und  starke  Nation  zu
sein  oder  unterzugehen,  und  daß  wir  keine  Nation  sein  können,  wenn  wir
auf  unserem  Thron  nicht  einen  Fürsten  haben,  der  Mitglied  einer  der  herrschenden
  Familien  aus  dem  Abendland  ist.  Heute  ist  euer  Wunsch  erfüllt,
mehr  noch  als  es  der  größte  Nationalehrgeiz  beanspruchen  konnte.  Fürst
Karl  I.  ist  Mitglied  zweier  herrschenden  Familien,  und  zwar  gehören  diese
zu  den  glänzendsten  und  mächtigsten.  Er  ist  nahe  anverwandt,  und  zwar  in
aussteigender  Linie,  der  königlichen  Familie  Preußens,  jener  Familie,  welche
jederzeit  in  ihrer  Mitte  Helden  erzeugt  und  die  Friedrich  den  Großen  der
Welt  gegeben  hat,  der  durch  seine  Kenntnisse  und  seinen  Willen  das  kleine
Herzogthum,  das  ihm  die  Nation  anvertraut  hatte,  in  eines  der  mächtigsten
Königreiche  Europa's  umwandelte.  Er  ist  doppelt  anverwandt  mit  Napoleon
  III.,  und  zwar  ist  er  Mitglied  jener  Familie  Bonaparte,  welche,  durch
Gottes  Hand  gekennzeichnet,  und  die  der  erstaunten  Welt  zwei  Napoleone
gegeben,  welche,  von  der  Welt  wie  Halbgötter  verehrt,  dieselbe  geleitet,  wie
der  Magnet  das  Eisen,  zur  Demokratie,  zur  Achtung  der  Nationalitäten,  zum
wahren  und  unvergänglichen  Ruhm.  Er  ist  der  Sohn  Sr.  k.  Hoh.  Karl
Anton  Joachim,  Fürst  von  Hohenzollern,  Haupt  der  liberalen  Partei,  nämlich
der  liberalsten  und  gelehrtesten  Nation  der  Welt,  der  Deutschen.  Sohn  des
einzigen  Fürsten  des  Welt,  welcher  für  die  Vereinigung,  für  die  Einigkeit
Deutschlands  selbst  seinen  Thron  geopfert  hat,  und  welcher  heute  geschätzt,  verehrt
  vom  glorreichen  Deutschland,  einer  ihrer  Hauptführer  zur  Freiheit  und
Einigkeit  ist.  Karl  I.  der  Rumänen  ist  selbst  einer  der  geehrtesten  und
        <pb n="410" />
        408  ürkel.

beliebtesten  Fürsten  Europa's,  von  den  edelsten  und  freisinnigsten  Principien
durchdrungen,  bescheiden,  wie  es  die  Tugend  immex  ist,  und  stark,  wie  der
Glaube,  wenn  er  eine  Pflicht  zu  erfüllen  hat.  Rumänen!  Die  Hand  auf
dem  Gewissen  in  diesem  heiligen  Augenblick,  wo  in  Wahrheit  sich  der  Himmel
für  Rumänien  öffnet,  um  Fin  Unsterblichkeit  als  Nation  zu  verzeichnen,
schwören  wir  vor  euch,  vor  Gott  und  Europa,  wie  wir  versichert  sind,  daß
Karl  I.  der  Rumänen  die  Rumänen  leiten  wird  auf  dem  Wege  der  Gerechtigkeit,
  der  Tugend  und  der  Freihcit,  und  daß  es  nur  mit  ihm  und  durch
ihn  sein  kann,  daß  die  Nation  ihre  von  der  Vorsehung  gezeichnete  Mission  wird
ersüllen  können.  Auf  also,  Rumänen,  die  Stunde  des  Heils  hat  geschlagen,
das  Lebensbuch  Rumäniens  steht  vor  euch  geöffnet,  mit  der  einen  Hand  auf
euren  blutenden  Wunden,  die  bald  in  den  Brand  gerathen  wären,  und  in
der  andern  Hand  die  Feder  des  Lebens,  geht  und  schreibt  in  das  Plebiscit
Karl  I,  Fürst  der  Rumänen.  Die  Vorsehung  scheint  uns  sogar  mit  Zeichen
erleuchten  zu  wollen,  indem  es  sich  trifst,  daß  mit  dem  8.  (20.)  April,  wo  das
Plebiscit  geschlossen  wird,  Karl  I.  sein  27.  Jahr  vollendet.  Um  uns  zu
ermuntern,  hat  es  die  Vorsehung  gewollt,  daß  die  Donau,  dieser  Fluß,  dem
wir  die  Protection  Europa's  verdanken,  seinen  Ansang,  seine  Quelle  in  dem
Lande  hat,  wo  Karl  I.,  Fürst  Rumäniens,  geboren  ward.  Wählt  also  Rumänen
  mit  eurem  alten  Glauben,  wählt  mit  eurer  rumänischen  Krast,  wählt
einstimmig  und  ohne  eine  Minute  Bedenken;  und  alle  Intriguen  sind  vernichtet,
  und  mit  der  Proclamirung  eurer  Wahl  wird  auch  das  Sein  des
rumänischen  Vaterlaudes  proclamirt  und  bekräftigt  werden.“

15.  April.  (Rumänien).  Secessionistische  Unruhen  in  Jassy.  Volksversammlungen
  für  die  Fortdauer  der  Union  mit  der  Walachei
unter  einem  fremden  Fürsten  lateinischer  Race  oder  Trennung  der
Moldau.  Die  Commissäre  der  provisorischen  Regierung  lassen  die
Unruhen  durch  Militär  mit  Gewalt  und  nicht  ohne  Blut  unterdrücken.

„  (Rumänien).  Prinz  Karl  von  Hohenzollern  wird,  als  vom
Volke  in  allgemeiner  Abstimmung  fast  einstimmig  sowohl  in  der
Walachei  als  in  der  Moldau  gewählt,  von  der  provisorischen  Regierung
  zum  Fürsten  von  Rumänien  proclamirt.

25.  „  (Rumänien).  Joan  Bratiano  und  Dr.  Davila  reisen  nach
Berlin  ab,  um  dem  Prinzen  von  Hohenzollern  die  rumänische
Fürstenkrone  als  Ergebniß  der  Volksabstimmung  im  Namen  des
Volkes  anzubieten.

—  „  (Candia).  Unruhige  Bewegungen:  in  der  Nähe  von  Canea

treten  unbewaffnete  Volksversammlungen  zusammen,  wählen  Ausschüsse

und  richten  eine  Bittschrift  um  Abhilfe  ihrer  Beschwerden  an  die

h.  Pforte.  Die  kretische  Commission  in  Athen  räth  dringend  von

einer  bewaffneten  Erhebung,  weil  die  Umstände  derselben  nicht

günstig  seien,  ab.

20.

Anf.  Mai.  (Candia).  Die  Pforte  antworiet  auf  die  Bittschrift  der
Candioten  abschlägig.  Allgemeine  Erhebung  der  Insel;  die  türkische
Bevölkerung  zieht  sich  in  die  festen  Plätze  der  Nordküste  zurück
und  überläßt  das  offene  Land  den  Christen.

3.  „  (Rumänien).  Die  diplomatischen  Agenten  und  Generalconsuln
        <pb n="411" />
        Türkei.  409

der  garantirenden  Mächte  in  Bucharest  erhalten  ein  Telegramm  der
Conferenz  in  Paris,  das  von  den  daselbst  residirenden  Gesandten  unterzeichnet
  ist,  nach  welchem  die  Conferenz  sich  in  Bezug  auf  die  Besetzung
  des  Hospodorats  der  Walachei  und  Moldau  an  die  bestehenden
  Tractate  und  Conventionen,  hält,  und  deßhalb  die  Wahl  eines
fremden  Fürsten  zufolge  der  Pariser  Convention  von  1857  für  unzulässig
  erklärt.

4.  Mai.  (Rumänien).  Die  prrvisorische  Regierung  macht  officiell
bekannt:  „Hr.  Balaceano,  unser  Agent  zu  Paris,  benachrichtigt  die
Regierung  mittelst  Telegramms  vom  3.  Mai,  daß  der  Fürst  Karl  I.
die  ihm  von  den  Rumänen  angebotene  Krone  angenommen  hat.“

11.  „  (Rumänien).  Die  am  10.  d.  M.  zusammengetretene  neugewählte
  II.  Kammer  wählt  Demeter  Bratiano  zu  ihrem  Präsidenten
und  erklärt  sich  in  Permanenz.

13.  „  (Rumänien).  Die  II.  Kammer  bestätigt  die  Wahl  des  Prinzen
  von  Hohenzollern  zum  Fürsten  von  Rumänien  und  beschließt
mit  110  von  116  Stimmen  ein  dießbezügliches  Schreiben  an  die
Conferenz  der  Großmächte  in  Paris  zu  richten  und  davon  auch  die
h.  Pforte  in  Kenntniß  zu  setzen:

„In  aller  schuldigen  Ehrerbietung  gegen  die  hohe  Pforte  und  gegen  die
Großmächte  erklärt  die  Versammlung,  als  die  getreue  Stimme  des  Nationalwillens,
  welcher  unveränderlich  ist  und  der  fest  und  bestimmt  wie  durch  die
Divans  ad  hoc  und  durch  alle  bisherigen  Kammern,  so  auch  am  11/23.  Febr.
durch  die  gesetzg.  Versammlung  und  in  den  Tagen  des  2—8.  (14/20.)  April
durch  das  Plebiscit  ausgebrückt  worden  ist,  zum  letzten  Mal  vor  Gott  und
den  Menschen,  daß  es  der  unwandelbare  Wille  der  Fürstenthümer  ist,  für
alle  Zeiten  das  bleiben  zu  wollen,  was  sie  find,  ein  einiges  ungetrenntes
Rumänien,  unter  der  erblichen  Herrschast  eines  fremden  Fürsten  aus  einem
sonveränen  Haus  des  Abendlandes,  und  daß  dieser  Erbfürst  Karl  zu  Hohenzollern-Sigmaringen
  sei,  welcher  auch  von  dieser  Versammlung  unter  dem
Namen  Karl  I.  hiemit  proclamirt  wird.“

„  „  (Candia).  Die  Sphakioten-Capitäne  berathen  über  einen
Anschluß  an  die  Bewegung  im  Bezirk  von  Canca,  beschließen  aber,
es  zu  unterlassen,  da  eine  Erhebung  keine  Aussicht  aus  Erfolg
biete.  Aus  Athen  wird  fortwährend  von  einer  solchen  abgerathen.
„  (Rumänien).  II.  Kammer:  Die  prov.  Regierung  legt  derselben
  den  Entwurf  einer  neuen  Verfassung  vor.

17.  „  (Rumänien).  II.  Kammer:  Die  provisorische  Regierung  verlangt
  gegenüber  der  drohenden  Haltung  des  türkischen  Armeecorps
in  Rustschuck  einen  Credit  von  8  Mill.  P.  zu  Errichtung  eincs
Lagers,  um  die  Hauptstadt  zu  decken.

„  „  (Rumänien).  Sitzung  der  Pariser  Conferenz  für  die  Angelegenheiten
  der  Donaufürstenthümer.  Es  gelangt  die  Anzeige  der
Wahl  des  Prinzen  Karl  von  Hohenzollern  zum  Fürsten  zur  Vorlage.
  Der  Vertreter  der  h.  Pforte  pretestirt  dagegen  und  verlangt
die  Wahl  von  provisorischen  Hospodaren  für  jedes  der  beiden  Fürstenthümer
  durch  die  Conferenz  selbst.

16.
        <pb n="412" />
        410

Kürkei.

20.  Mai.  (Rumänien).  Der  neugewählte  Fürst  Karl  langt  ganz  un-22.



24.

26.

30.

31.

!

10.

erwartet  und  fast  ohne  Begleitung  in  Turn  Severin  an.

„  (Rumänien).  Feierlicher  Einzug  des  Fürsten  Karl  in  Bucharest.
Die  II.  Kammer  ertheilt  sofort  dem  Vater  des  Fürsten  die  Naturalisation,
  um  so  wenigstens  fkormell  der  Bestimmung  des  Art.  13
der  Convention  vom  19.  Aug.  1858  zu  genügen.  Die  am  15.  April
in  Jassy  Verhafteten  werden  in  Freiheit  gesetzt.

„  (Rumänien).  Die  provisorische  Regierung  tritt  ab  und  das
Ministerium  gibt  seine  Entlassung,  um  dem  neuen  Fürsten  die  Bildung
  eines  solchen  nach  seiner  Wahl  zu  ermöglichen.  Dasselbe
wird  von  Lascar  Catargiu  gebildet:  Lascar  Catargiu,  Präsidium
und  Inneres;  Dimitri  Sturdza,  öffentliche  Arbeiten;  General  Ghika,
Krieg;  Maurogeni,  Aeußeres;  Rosetti,  Cultus;  Cantacuzeno,  Justiz;
Bratiano,  Finanzen.

„  (Rumänien).  Sitzung  der  Pariser  Conferenz:  Die  h.  Pforte
protestirt  gegen  die  thatsächliche  Besitzergreifung  des  Prinzen  von
Hohenzollern  in  den  Fürstenthümern  und  verlangt  die  Ermächtigung
zu  militärischer  Besetzung  derselben.  Die  Conferenz  lehnt  diese  Ermächtigung
  ab,  weist  indeß  ihre  Vertreter  in  Bucharest  an,  mit  dem
Prinzen  Karl  bloß  in  officiöse  Beziehungen  zu  treten.

„  (Rumänien).  Fürst  Karl  richtet  ein  Schreiben  um  Anerkennung
  an  die  garantirenden  Mächte  und  sichert  darin  die  gewissenhafteste
  Achtung  der  Verträge  zu.  Derselbe  richtet  ein  gleiches
Schreiben  auch  an  den  Sultan,  das  jedoch  nicht  angenommen  wird.
„  (Aegypten).  Der  Sultan  gesteht  dem  Vicekönig  Ismael
Pascha  die  directe  Erblichkeit  in  seiner  Familie  nach  occidentalischer
Sitte  durch  einen  förmlichen  Ferman  zu.

„  (Rumänien).  Die  Pforte  beharrt  darauf,  die  Donaufürstenthümer
  besetzen  zu  wollen,  die  Mächte,  besonders  Frankreich,  rathen
ihr  dringend  ab.

Juni.  (Rumänien).  Die  Pforte,  entschlossen  in  den  Donaufürstenthümern

  zu  interveniren,  ernennt  Omer  Pascha  zum  Befehlshaber
  der  an  den  Grenzen  zusammengezogemen  Truppen.

Der  bisher  allmächtige  Fuad  Pascha  wird  gestürzt  und  Rudschi
Pascha  an  der  Spitze  eines  alttürkischen  Ministeriums  zum  Großvezier
  ernannt.

„  (Rumänien).  Die  ganze  Armee  hat  Bucharest  verlassen,  um
einem  gefürchteten  Einmarsch  der  Türken  entgegen  zu  treten.  Die
Nationalgarde  versieht  den  Dienst.

„  (Rumänien).  Die  II.  Kammer  lehnt  die  Ausgabe  von  32
Mill.  P.  mit  Zwangscurs  ab.  #

„  (Rumänien).  Die  Regierung  publicirt  ein  Gesetz  über  die

/
        <pb n="413" />
        Türkel.  411

Bildung  von  Freiwilligenlegionen,  wodurch  die  Armee  angeblich  auf
150,000  Mann  erhöht  werden  soll.

15.  Juni.  (Rumänien).  Die  II.  Kammer  beschließt  eine  Petition  an
den  Sultan  um  Anerkennung  des  Fürsten  Karl.

16.  „  (Rumänien).  Fürst  Karl  zieht  angeblich  60,000  Mann  bei
Kalafat  zusammen  und  erläßt  eine  Proclamation  an  dieselben.  In
Bucharest  erwartet  man  den  Einmarsch  Omer  Pascha's  an  der  Spitze
von  80,000  Mann.

25.  „  (Rumänien).  II.  Kammer:  Die  Regierung  sieht  sich  zu  der
Erklärung  genöthigt,  daß  nur  noch  für  3  Tage  Geld  in  der  Staats
kasse  zu  Bezahlung  der  Truppen  vorhanden  sei.

12.  Juli.  (Rumänien).  Die  neue  Verfassung  ist  von  beiden  Kammern
angenommen  worden.  Fürst  Karl  leistet  sofort  den  Eid  auf  dieselbe
und  schließt  die  Session  der  Kammern.  Fürst  Karl  sieht  sich  in
Folge  der  Finanzklemme  genöthigt,  mit  dem  deutschen  Hause  Oppenheim
  ein  Anlehen  zu  sehr  drückenden  Bedingungen  abzuschließen,  um
wenigstens  den  dringendsten  Staatsbedürfnissen  zu  genügen.

—  „  Deer  fällige  Zinscoupon  der  allgemeinen  türkischen  Schuld  kann
nicht  bezahlt  werden  und  wird  dieß  auf  den  13.  Oct.  versprochen.

28.  „  (Rumänien).  Fürst  Karl  entläßt  das  Ministerium  Rosetti
und  bildet  ein  mehr  conservatives,  Ghika-Stirbey.  Die  während
des  Interregnums  gebildete  Nationalgarde  wird  wieder  aufgelöst.

21.  Aug.  (Candia).  Nach  einer  Reihe  kleiner  Gefechte  zwischen  den
Aufständischen  und  den  türkischen  Truppen  richtet  die  Generalversammlung
  der  Kreter  von  dem  Distrikt  Apokoronos  aus  eine  Erklärung

  an  die  Vertreter  der  drei  Schutzmächte:

„Die  in  Canca  residirenden  Vertreter  der  christlichen  Mächte  sind  bereits
lange  von  dem  Bescheid  in  Keuntniß  gesetzt  worden,  den  der  Großvezier  der
Centralcommisston  und  dem  Volke  Kreta's  auf  die  gerechten  Beschwerden  gegeben
  hat,  welche  die  Unterzeichncten  der  hohen  Pforte  unterbreitet  haben.
Außerdem  ist  es  den  Vertretern  der  christlichen  Regierungen  bekannt,  daß
wir  durch  die  Maßregeln  der  Willkür,  der  Gewalt  und  des  Betrugs  seitens
der  Behörden  zu  der  öffentlichen  Erklärung  gezwungen  waren:  daß  uns  nichts
anderes  übrig  bleibe,  als  zu  den  Wasfen  zu  greisen,  um  unsere  Ehre,  unser
Leben  und  unser  Hab  und  Gut  zu  vertheidigen  und  Gewalt  mit  Gen  alt  zu
vertreiben.  Unter  diesen  traurigen  Umständen  haben  die  ehrerbietigst  Unterzeichneten,
  welche  im  Auftrag  des  Volks  den  Titel  „Generalversammlung  der
Kreter“  führen,  es  als  eine  unumgängliche  und  heilige  Pflicht  erachtet,  eine
neue  Rechtfertigung  zu  veröffentlichen,  um  die  Grundlosigkeit  und  Ungerechtigkeit
  der  türkischen  Regierung  darzuthun.  Da  aber  die  Unterzeichneten  keine
Mittel  haben,  das  Rechtfertigungsschreiben  nach  Konstantinopel  zu  befördern,
ist  dasselbe  zur  Verösfentlichung  durch  die  Presse  nach  Griechenland  gesendet
worden.  Wir  sügen  die  Abschrift  dieses  Berichts  in  der  Hoffnung  hier  an,
daß  die  HH.  Vertreter  der  Mächte  dahin  wirken  werden,  ihre  Regierungen
über  die  Kunstgrifse  und  Trugschlüsse  aufzuklären,  wozu  die  h.  Pforte,  deren
Barmherzigkeit  wir  vergeblich  angerufen  haben,  ihre  Zuslucht  nimmt.  Wir
        <pb n="414" />
        412

Curkei.

erlauben  uns,  die  Aufmerksamkeit  der  HH.  Vertreter  der  Mächte  auf  folgende
Thatsachen  zu  richten,  und  deßhalb  ihre  Unterstützung  anzurufen.  Wir  wären
das  Opfer  der  Intrigue  und  der  Täuschung  geworden,  wenn  wir  den  wiederholten
  Versicherungen  des  Serdar  Schehik  Pascha,  daß  er  von  der  hohen
Psorte  bevollmächtigt  sei,  mit  uns  über  die  kretische  Frage  zu  verhandeln,
Glauben  geschenkt  und  nicht  schleunigst  die  an  ihn  schon  abgeschickten  Gesandten
  zurückberuien  und  die  Waffen  nothgedrungen  zu  unserer  Vertheidigung
ergrissen  hälten.  Die  Noth  zwingt  uns,  dem  feindlichen  Heere  Widerstand  zu
leisten,  sollte  man  versuchen,  uns  aus  den  Orten  zu  verdrängen,  wohin  wir
uns  mit  unsern  Frauen  und  Kindern  geflüchtet  haben,  bis  unser  Schicksal
durch  die  christlichen  Mächte  entschieden  sein  wird.  Zugleich  bringen  die  Unterzeichneten
  zur  Kenniniß  der  HH.  Vertreter  der  andern,  und  besonders  der
drei  Schutzmächte,  die  Profanation  und  Beraubung  folgender  Kirchen:  der
hl.  Kyriada  in  Kydona,  des  h.  Demetrius,  der  hl.  Jungfran,  des  hl.  Panteleemon
  in  Rethymo  und  der  Kirche  der  hl.  Wandlung;  alle  diese  Entweihungen
  der  Heiligthümer  sind  von  der  kaiserlich  türkischen  Armee  verübt  worden.
Mit  diesen  Greuelthaten  hat  man  es  nicht  bewenden  lassen,  sondern  friedliche,
unbewaffnete  Leute  verstümmelt  und  gepeinigt,  bloß  weil  sie  sich  weigerten,
Adressen  zu  unterschreiben,  die  den  Zweck  haben,  zu  längnen,  daß  wir  irgend
welchen  Grund  zu  Wünschen  und  Beschwerden  haben.“

2.  Sept.  (Candia).  Die  Generalversammlung  der  Candioten  beschließt

11.

12.

in  Sphakia:  .

„In  Uebereinstimmung  mit  dem  Eide  v.  J.  1821  und  mit  dem  allgemeinen
  Wunsche  der  ganzen  Bevölkerung  für  die  Vereinigung  und  Unabhängigkeit
  der  ganzen  hellenischen  Stammesrace  beschließen  wir:  1)  Für  immer
ist  auf  der  Insel  Kreta  mit  allen  ihren  Anhängern  die  osmanische  Herrschaft
abgeschafft.  2)  Die  Insel  Kreta  ist  unzertrennlich  und  für  immer  mit  Griechenland,
  seiner  Mutter,  unter  dem  Scepter  Sr.  Maj.  des  Königs  der  Hellenen,
  Georg  I.,  vereinigt.  3)  Die  Ausführung  dieses  Decrets  ist  der
Tapserkeit  des  kretischen  Volks,  der  thätigen  Mitwirkung  aller  derselben  Abstammung
  wie  wir,  und  aller  Griechenfreunde,  sowie  der  mächiigen  Vermittlung
  der  drei  Schutzmächte  und  Garanten  und  der  Allmacht  des  Höchsten
anheimgestellt.“
„  (Candia).  Mustapha  Pascha  langt  mit  ausgedehuten  Vollmachten
  auf  Candia  an  und  übernimmt  den  Oberbefehl  über  die  türkischen
  und  ägyptischen  Truppen,  die  auf  wenigstens  30,000  Mann
geschätzt  werden  und  erklärt  die  ganze  Insel  in  Blokadezustand.
Dennoch  treffen  zahlreiche  Freiwillige  aus  Griechenland  ein,  deren
Zahl  bald  auf  2000  meist  gediente  griechische  Soldaten  und  Unteroffiziere,
  sowie  auch  eine  Anzahl  aus  der  griech.  Armee  getretener
Offiziere  angegeben  wird.
„  (Candia).  Die  Türken  erhalten  zahlreiche  Verstärkung  von
Konstantinopel  und  aus  Aegypten  und  besetzen  nicht  ohne  Grausamkeiten
  den  größern  Theil  des  offenen  Landes  wieder.  Die  Aufständischen
  ziehen  sich  in  die  gebirgigen  Theile  der  Insel  zurück  und
richten  von  Kydonia  aus  ein  neues  Schreiben  an  die  Consuln  der
Schutzmächte  in  Canea.

Die  Aufständischen  rufen  darin  die  Consuln  als  „Zeugen  an,  daß  stalt

eines  ehrbaren  Kriegs  Tempelschändungen,  Zerstörungen  der  Dörfer  und
Pflanzungen,  Ermordung  der  wehrlosen  Bevölkerung  in  der  Nähe  der  Stäbte
        <pb n="415" />
        Türkel.  413

durch  die  Türken  verübt  wurden,  und  bitten  wiederholt  um  ihre  Verwendung
bei  den  respertiven  Regierungen,  und  insbesondere  bei  den  drei  Schutzmächten
Griechenlands,  damit  diese  durch  ihr  diplomatisches  Damischemrele  diesen.
Handlnzen  des  Vandalismus  Einhalt  thun  und  die  Wünsche  der  Bewohner

reta's,  sich  mit  dem  Mutterlande  Griechenland  zu  vereinigen,  unterstützen.
Wenn  dieser  traurige  Zustand  noch  länger  dauern  sollte,  so  bliebe  den  Kretern
nur  übrig,  die  chtistlichen  Mächte  zu  bitten,  so  viele  Schisse  zu  schicken,  um
die  Frauen  und  Kinder  und  sonstige  Kampfunfähige  einzuschissen  und
sie  der  Milde  und  Barmherzigkeit  Europa's  und  Amerika's  anzuvertrauen;
sie  selbst  würden  sich  aber  im  Kampfe  für  ihre  Rechte  unter  den  Trümmern
ihrer  Heimath  begraben  lassen."

13.  Sept.  (Candia).  Mustapha  Pascha  erläßt  eine  Proclamation  an

17.

26.

die  Candioten.

Der  Pascha  erinnert  daran,  „daß  Kreta,  wo  er  länger  als  30  Jahre  gelebt,
  sein  zweites  Vaterland  sei,  und  betheuert,  daß  er  den  Mißverständnissen,
welche  die  christlichen  Bewohner  zur  Empörung  getrieben,  gern  abhelsen  wolle.

andel,  Ackerbau,  Unterrichtswesen,  die  Ausäbung  der  bürgerlichen  Rechte  und
die  persönliche  Freiteit  würden  in  ihm  ihren  eifrigen  Vertreter  finden.  Man
möge  dafür  aber  auch  jenen  Leuten,  die  sich  Kreter  nennen,  aber  Fremde  sind
und  aus  der  Fremde  her  hetzen  und  putschen,  mißtrauen  und  dieselben  als
die  eigenklichen  Feinde  des  Landes  erkennen  lernen,  zu  Handel,  Industrie
und  Ackerbau  zurückkehren  und  der  kaiserlichen  Regierung  Gewaltmaßregeln
ersparen“.  Zum  Schlusse  heißt  es:  „Ich  kann  nicht  länger  als  fünf  Tage
warten,  um  die  Wirkung  dieser  meiner  versöhnlichen  Ansprache  zu  erfahren.“
„  (Candia).  Die  Generalversammlung  der  Candioten  antwortet
auf  die  Proclamation  Mustapha  Pascha's  durch  folgenden  Aufruf:

„Volk  von  Kretal  Tapfere  Landsleute!  Der  Mann,  der  unser  Vaterland
dreißig  Jahre  lang  unterdrückt  und  so  viele  edle  Märtyrer  der  Freiheit  an
Bäumen  ausfgehängt  hat,  dieser  Tyrann,  der  Mustapha  Pascha  heißt,  ist
neuerdings  auf  unsere  Insel  gekommen,  wie  man  sagt,  vom  Sultan  gesendet,
um  uns  unter  das  Joch  zurückzubringen.  Den  allgemeinen  Geist  des  Landes
kennend  und  eurer  stolzen  und  edlen  Gesinnungen  gewiß,  halten  wir  jeden
Rath  für  überflüssig,  der  blos  darauf  abzielen  würde,  euren  Patriotismus
gegen  seine  Kunstgrisse  zu  warnen.  Das  Losungswort  „Vereinigung  oder
Tod“,  welches  von  einem  Ende  Kreta's  zum  andern  erschallt,  gibt  auf  die
betrügerischen  Worte,  wodurch  der  Unterdrücker  uns  abermals  zu  kirren  sucht,
die  passende  Antwort.  Sprecht  es  durch  den  Donner  eurer  mäörderischen
Wassen  und  durch  ruhmvolle  Siege  aus,  daß  ihr  nicht  mehr  seine  Rajahs
seid,  sondern  freie  Hellenen,  deren  Vaterland  Griechenland  und  deren  König
Georg  I.,  König  der  Hellenen  ist.  Der  Gott  der  Gerechtigkeit  wird  fortfahren,
  unsere  Waffen  zu  segnen.“

„  Schluß  der  internationalen  Choleraconferenz  durch  den  türkischen

Minister  des  Auswärtigen.

„  (Candia).  Eine  neue  Proclamation  Mustapha  Paschaf's  an

die  Aufständischen  erstreckt  den  Termin  zur  Unterwerfung  bis  zum
10.  October.

5.  Oct.  (Serbien).  Fürst  Michael  verlangt  von  der  Pforte  die

Räumung  sämmtlicher  Festungen  in  Serbien  einschließlich  derjenigen
von  Belgrad:

„Ew.  Hoheitl  Als  durch  die  traurigen  Ereignisse  des  Jahres  1862  die
Ruhe  Serbiens  erschüttert  und  die  Einwohner  Belgrads  mit  Schrecken  erfüllt
wurden,  habe  ich  mich  bemüßt,  alle  Mittel  ausfindig  zu  machen,  um  Ruhe
        <pb n="416" />
        414

Türkei.

und  Vertrauen  den  Geistern  zurückzugeben.  Als  aber  durch  den  Beschluß  der
Conferenz  von  Kanejdzi  zu  meinem  großen  Bedauern  eine  solche  Lösung,
welche  Serbiens  Sicherheit  und  seine  Beziehungen  zum  suzeränen  Hof  am
besten  gestalten  könnte,  für  nicht  gut  befunden  wurde,  da  blich  mir  nur  die
Hoffnung  übrig,  daß  die  Spannung,  welche  das  Bombardement  erzeugte,  mit
der  Zeit  nachlassen,  und  die  Erinnerung  an  die  Gefahr,  deren  Erxistenz  das
verhängnißvolle  Ereigniß  zeigte,  sich  verwischen  werde.  Unglücklicherweise  ging
diese  Hoffnung  nicht  in  Erfüllung.  Ueber  vier  Jahre  sind  seit  dem  Bombardement
  verstrichen,  aber  das  Mißtrauen,  die  Spannung,  die  Unsicherheit  nahmen
  nicht  ab.  Die  Zeit  hat  nur  dazu  beigetragen,  das  Bewußtsein  der  Gefahr,
die  über  unsern  Häuptern  schwebt,  und  den  Ernst  der  Drohung,  der  unser
Gut,  unser  Leben,  ja  unser  Schicksal  selbst  ausgesetzt  ist,  recht  deutlich  und
intensiv  stark  zu  gestalten.  Die  ernste  Lage,  welche  Serbien  und  seinem  Fürsten
  diese  Verhältnisse  bereiteten,  gebieten  mir  frei  und  ohne  Umwege  meine
Ansichten  der  Regierung  Sr.  kais.  Maj.  darzulegen.  Der  erleuchtete  Geist
Sr.  Maj.  Rathgeber,  das  edle  Herz  des  erhabenen  Suzeräns  von  Serbien
können  nicht,  dürfen  nicht  mit  Gleichgültigkeit  das  Uebel  ansehen,  welches  das
serbische  Volk  düster  stimmt,  indem  es  ihm  jeden  materiellen  wie  geistigen
Fortschritt  unmöglich  macht.  Ze  mehr  ich  über  die  Lage,  die  man  uns  bereitete,
  nachdenke,  desto  tiefer  wurzelt  in  mir  die  Ueberzeugung,  daß  dieselbe
ebenso  für  die  Gegenwart  und  Zukunft  Serbiens,  wie  für  die  allgemeinen
Interessen  des  Reichs  schädlich  ist.  Bei  einer  feierlichen  Gelegenheit  habe  ich
bereits  erwähnt,  daß  ein  ruhiges,  zufriedengestelltes  und  der  Pforte  ergebenes
Serbien  viel  mehr  Nutzen  dem  Reich  bei  einer  eventuellen  Vertheidigung  der
Reichsgrenzen  bringen  kann,  als  es  die  Festungen  an  den  Ufern  der  Donau
und  Save  je  vermöchten.  Huldigte  ich  nicht  der  Ueberzeugung,  daß  diese
Festungen,  statt  dem  Kaiserreich  nützlich  zu  sein,  nur  eine  unversiegbare  Quelle
von  Mißtrauen,  Schwierigkeiten  und  großen  Gefahren  und  folglich  von  Unbequemlichkeiten
  für  Serbien  wie  die  Pforte  sind,  und  daß  daher  das  Auflassen
  derselben  ein  Act  großer  politischer  Weisheit  sein  würde  —  huldigte
ich  nicht  dieser  Ueberzeugung,  so  würde  ich  sicherlich  einen  solchen  Schritt,
wie  ich  ihn  jetzt  bei  der  Person  Ew.  Hoh.  thue,  niemals  gewagt  haben.  Erbaut
  in  längst  vergangenen  Zeiten,  erhalten  unter  Verhältnissen  und  aus
Gefahr  vor  Erschütterungen,  die  nicht  mehr  möglich  sind,  haben  diese  Festungen
  keinen  Grund  zu  beslehen  für  jene,  welche  einer  Politik  der  Versöhnung,
der  Beruhigung  der  Leidenschaften  und  der  Beilegung  alter  Zwiste  ergeben
sind,  mit  einem  Wort,  für  jene,  welche  die  Politik  des  friedlichen  Fortschritts
als  die  beste,  als  die  einzige  betrachten,  welche  die  Völker  zu  beglücken  vermag.
  Eine  solche  Politik  zu  befolgen,  ist  mein  lebhafter  Wunsch.  Da  dieselbe
  nur  heilsame  Früchte  tragen  würde,  so  würde  sie  der  ruhmreichen  Regierung
  des  Sultans  Abdul-Aziz  würdig  sein.  Ich  meinerseits  werde  mich
glücklich  fühlen,  dieser  Politik  mein  ganzes  Bemühen  widmen  zu  können.
Möge  Se.  kais.  Maj.  mich  seines  Vertrauens  würdigen,  und  mir  die  Art
erleichtern,  auf  welche  ich  Serbien  das  Vertrauen,  die  Ruhe,  den  Fortschritt
und  das  Glück  geben  könnte.  Das  ganze  serbische  Volk  wird  dafür  seinen
erhabenen  Namen  segnen,  wie  der  Serben  Fürst  nie  die  Dankbarkeit  und
Loyalität  außer  Acht  lassen  wird,  die  er  dafür  Sr.  Maj.  schulden  würde.
Durch  das  Auflassen  oder  Demoliren  der  serbischen  Festungen  würde  Se  Maj.
uns  die  größte  Gesälligkeit  erweisen.  Durch  einen  solchen  glänzenden  Beweis
seines  Wohlwollens  wie  seines  Vertrauens  würde  der  Sultan  mit  unzerstörbaren
  Banden  an  sich  ein  loyales  und  tapferes  Volk  knüpfen.  Für  mich
aber  wäre  es  ein  wahres  und  unschätzbares  Glück,  meine  beständige  und  lebhafte
  Dankbarkeit  meinem  erhabenen  Suzerän  bezeugen  zu  können.“

9.  Oct.  (Candia).  Mustapha  Pascha  bricht  mit  einem  starken  Armeecorps

  von  Canea  gegen  Sphakia,  den  Hauptsitz  der  Insurrection,  auf.
        <pb n="417" />
        Tũrkel.  415

13.  Oct.  (Montenegro).  Die  Pforte  macht  dem  Fürsten  Nikolaus
die  von  ihm  verlangten  Concessionen  bez.  der  Blockhäuser  und  tritt
ihm  den  Landstreifen  von  Novofella  ab,  wodurch  die  Montenegriner
freie  Communication  mit  dem  Meere  erhalten.

19.  „  (Rumänien).  Die  griechische  Synode  in  Konstantinopel  gesteht
der  rumänischen  Kirche  die  bereits  factisch  bestehende  Unabhängigkeit
im  Wesentlichen  auch  rechtlich  zu.

21.  „  (Rumänien).  Die  Anerkennung  des  Fürsten  Karl  ist  von
der  Pforte  endlich  zugestanden.  Fürst  Karl  geht  nach  Konstantinopel,
um  den  Investiturferman  persönlich  entgegen  zu  nehmen.  Sämmtliche
  Consuln  der  Großmächte,  mit  Ausnahme  des  russischen,  machen
ihm  vor  seiner  Abreise  noch  ihre  Aufwartung  und  beglückwünschen

  ihn.

22.  „  Eine  kais.  Verordnung  bestimmt  diejenigen  Staatseinnahmen,  die
v.  1.  März  1867  an  zur  Deckung  der  allgemeinen  türkischen  Schuld,
sowie  der  im  Auslande  abgeschlossenen  Anlehen  verwendet  werden
sollen  und  bevollmächtigt  die  ottomanische  Bank  mit  der  directen
Einziehung  dieser  Einnahmen.

24.  „  (Rumänien).  Fürst  Karl  trifst  in  Konstantinopel  ein,  wird
sofort  vom  Sultan  empfangen  und  nimmt  den  vom  23.  d.  M.  datirten
  Investiturferman  entgegen:

„Da  Mir  nichts  mehr  am  Herzen  liegt,  als  den  Unruhen,  welche  seit
einiger  Zeit  die  vereinigten  Fürstenthümer  der  Moldau  und  Walachei,  diesen
wichtigen  Theil  Meines  Reiches  heimgesucht  haben,  ein  Ziel  zu  setzen  und
deren  Gedeihen,  so  wie  das  Glück  und  Wohlsein  ihrer  Bewohner  sich  entwickeln
  zu  sehen,  dieser  Zweck  aber  nur  durch  die  Herstellung  einer  festen
und  beständigen  Ordnung  der  Dinge  erreicht  werden  kann,  so  verleihe  Ich
Dir,  da  Ich  Deine  Klugheit,  Deinen  hohen  Verstand  und  Deine  Zähigkeiten
kenne,  den  Nang  und  die  Vorrechte  eines  Fürsten  der  vereinigten  Fürstenthümer
  unter  folgenden  Bedingungen,  welche  in  dem  unterm  19.  October
v.  J.  an  Dich  ergangenen  Vezierschreiben  Ausdruck  gefunden  haben  und  von
Dir  laut  Deiner  Antwort  vom  20.  desselben  Monats  angenommen  worden
sind:

1.  Du  verpflichtest  Dich,  in  Deinem  und  Deiner  Nachfolger  Namen,  Meine
Suzerainetätsrechte  über  die  vereinigten  Fürstenthümer,  die  einen  untrennbaren
  Theil  Meines  Reiches  bilden,  in  ihrer  Integrität  innerhalb  der  durch
die  Bestimmungen  der  alten  Conventionen  und  durch  die  Pariser  Verträge
von  1856  festgesetzten  Grenzen  zu  respectiren.

2.  In  keiner  Weise  ohne  vorherige  Verständigung  mit  Meiner  Regierung
die  Zahl  von  30,000  Mann  zu  überschreiten,  bis  zu  welcher  die  bewafsnete
Macht  aller  Truppengattungen  in  den  vereinigten  Fürstenthümern  wird  erhöht
  werden  können.  ·

3.DieUnieretseit6benvereinigtenFürstenthümernertheilteCrmächtigung,
  eine  besondere  Münze  zu  führen  mit  einem  Zeichen  Unserer  Regierung,
  das  später  zwischen  der  hohen  Pforte  und  Dir  festgestellt  werden
sen.  z  wirkungslos  zu  betrachten,  so  lange  als  jene  Feststellung  nicht  erolgt
  ist.

4.  Alle  Verträge  und  Conventionen,  welche  zwischen  Meiner  h.  Pforte
und  den  andern  Mächten  bestehen,  so  weit  sie  den  durch  besondere  Acte  festgestellten
  und  anerkannten  Rechten  der  vereinigten  Fürstenthümer  nicht  Ein-
        <pb n="418" />
        416  Curkei.

trag  thun,  als  für  die  vereinigten  Fürstenthümer  wie  seither  verbindlich  anusehen

  und  ebenso  das  Princip  zu  wahren  und  zu  respectiren,  baß  kein
vonvontionswertrag  von  den  vereinigten  Fürstenthümern  direct  mit  den  fremden
  Mächten  geschlossen  werden  darf  Meine  kais.  Regierung  wird  aber  auch
nicht  ermangeln,  künftig  die  vereinigken  Fürsteuthümer  über  die  Bestimmungen
  jedes  Vertrages  oder  Conventionsabschlusses,  welche  ihre  Gesetze  und
commerciellen  Reglements  berühren  könnten,  jedesmal  zu  Rath  zu  ziehen.
Die  Arrangements  von  localem  Interesse,  die  mit  einer  benachbarten  Regierung
  getroffen  werden  und  weder  die  Form  eines  ofsiclellen  Vertrages  noch
poltit  en  Charakter  haben,  werden  nach  wie  vor  obiger  Einschränkung  nicht
unterliegen.  «  ,

5.  Du  verpflichtest  Dich  serner,  Dich  der  Stiftung  eines  Ordens  oder
Ehrenzeichens  zu  enthalten,  das  im  Namen  der  vereinigten  Fürstenthümer
etwa  verliehen  werden  sollte;

6.  Meine  Suzerainetätsrechte  über  die  einen  untreunbaren  Theil  Meines
Reiches  bildenden  vereinigten  Färstenthümer  unablässig  zu  respectiren  und  mit
steter  Sorgfalt  die  Säcularbande,  welche  dieselben  mit  der  Türkei  vereinigt
halten,  zu  wahren;

7.  Den  von  den  vereinigten  Fürstenthümern  an  Meine  Regierung  entrichteten
  Tribut  so  zu  erhöhen,  wie  es  später  im  Einverständnisse  mit  Dir
bestimmt  werden  wird;

8.  Nicht  zu  erlauben,  daß  das  Gebiet  der  vereinigten  Fürstenthümer
zum  Vereinigungspunkt  derer  diene,  welche  Unruhen  anstifsten,  welche  die
Ruhe  der  anderen  Theile  Meines  Reiches  oder  der  Nachbarstaaten  gefährden

unten;

9.  Dich  später  mit  Meiner  kaiserlichen  Regierung  über  praktische  Maßnahmen
  zu  verständigen,  die  nothwendig  sind,  um  denjenigen  Unserer
Unterthanen,  die  sich  aus  anderen  Theilen  Meines  Reiches  in  die  vereinigten
Färstnthümer,  um  dort  Handel  zu  treiben,  begeben,  wirksameren  Schutz  zu
verleihen.

Unter  diesen  oben  ausgcführten  Bedingungen  und  unter  den  in  Deinem
Antwortschreiben  an  Meinen  Großoezier  enthaltenen  Verpflichtungen  wird  der
Rang  und  die  Vorrechte  eines  Fürsten  der  vereinigten  Fürstenthümer  Oir
und  Deinen  Nachkommen  in  grader  Linie  erblich  übertragen,  mit  dem  Vorbehalt,
  daß  bei  Erledigung  der  Stelle  dieselbe  durch  einen  kaiserl.  Ferman
dem  ältesten  Deiner  Nachkommen  verliehen  werden  soll.  Mithin  wirst  Du
darüber  wachen,  daß  kein  Akt  vorkomme,  der  den  vorstehenden  Bedingungen
und  den  Fundamentalbestimmungen  der  mit  den  Meinem  Reiche  befreundeten
und  verbündeten  Mächten  in  Betreff  der  vereinigten  Fürstenthümer  abgeschlossenen
  Verträge  und  Couventionen  zuwiderläust,  und  Du  wirst  Deine
Sorge  darauf  verwenden,  die  gute  Verwaltung  der  vereinigten  Fürstenthümer
zu  vervollkommunen  und  zu  sichern,  und  das  Wohlsein  und  das  Gedeihen  der
Bevölkerung  Meinem  kais.  Wunsche  gemäß  zu  fördern.“

24.  Oct.  (Candio).  Mustapha  Pascha  ist  bis  an  die  Grenzen  des
Sphakiagebirges  vorgedrungen.  Glückliche  Gesechte  desselben  bei  Vrissa
und  Vafé;  Erstürmung  der  Höhen  um  das  Kloster  Parisl.  Eine
große  Anzahl  Sphakioten-Capitäne  erscheint  im  Lager  Mustapha
Pascha's  und  erklärt  die  Unterwerfung  der  Landschaft.  Mustapha
Pascha  begnügt  sich  damit,  verzichtet  auf  die  zuerst  geforderte  Ablieferung
  der  Waffen  und  wendet  sich  gegen  Rethymno.

20.  „  (Candia).  Mustapha  Pascha  verkündet  eine  Amnestie  und  gestattet
  sowohl  den  Fremden,  als  den  Führern  der  Insurgenten  die
        <pb n="419" />
        Türket.  417

Insel  unbehelligt  zu  verlassen.  Der  Aufstand  bricht  in  Sphakia  trotz
derselben  nach  seinem  Abzuge  von  neuem  los.

Anf.  Nov.  (Aegypten).  Der  Vicekönig  erläßt  eine  Art  Statut,  das

aus  18  Artikeln  besteht  und  im  Wesentlichen  folgendes  festsetzt:

Art.  1  lautet:  Die  Versammlung  hat  zur  Aufgabe  über  die  innern  Interessen
  des  Landes  zu  verhandeln.  Sie  hat  sich  auch  über  die  Projecte  auszusprechen,
  welche  die  Regierung  ihrer  Entscheidung  anheimgeben  zu  sollen
glaubt,  und  über  welche  sie  ihre  dem  Vicekönig  zur  Genehmigung  vorzulegende
  Ansicht  abgibt.  —  Art.  2.  Jedes  Individuum  über  25  Jahren  ist
wählbar,  unter  der  Bedingung,  daß  es  ehrlich,  loyal  und  befähigt,  sowie  von
der  Regierung  als  im  Lande  geboren  anerkannt  ist.  —  Art.  3.  Nicht  wählbar
ist  jedes  Individuum,  dessen  Vermögen  in  Folge  eines  Falliments  mit  Beschlag
belegt,  und  das  selber  noch  nicht  vollkommen  rehabilitirt  ist.  Ferner  jedes
Individuum,  das  keine  Existenzmittel  besitzt,  oder  in  dem  Jahr  vor  der  Wahl
öffentliche  Unterstützungen  erhalten,  das  zu  einer  entehrenden  Strafe  verurtheilt
  oder  durch  richterlichen  Spruch  aus  dem  öffentlichen  Dienst  entlassen
worden  ist.  —  Art.  4.  Die  Wähler  werden  unter  den  Einwohnern  gewählt,
deren  Güter  nicht  wegen  Fallimenten  sequestirt  2c.  und  die  nicht  im  activen
Heeresdienst  sind.  —  Art.  5.  Es  können  außerdem  nicht  gewählt  werden  alle
Beamten  der  Regierung  und  in  Privatdiensten  Stehende,  sowie  Militärpersonen
  in  der  Armee  und  in  der  Reserve.  —  Nach  Art.  6  ist  die  Zahl  der
Deputirten  nicht  bestimmt,  darf  aber  nach  Art.  10  nicht  über  75  steigen.  In
jedem  Bezirk  werden  ein  oder  zwei  Vertreter,  je  nach  der  Volkszahl,  gewählt;
in  Cairo  drei,  in  Alexandria  zwei  und  in  Damiette  1.  Die  Abstimmung  ist
geheim;  die  einfache  Mehrheit  genügt.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  das
Loos.  Das  Mandat  erlöscht  in  drei  Jahren.  In  den  genannten  Städten
scheint,  nach  Art.  8,  das  allgemeine  Stimmrecht  nicht  gültig  zu  sein;  denn
es  heißt  darin,  daß  die  Vertreter  dieser  Städte  von  den  Notabeln  mit  einfacher
  Mehrheit  gewählt  werden.  —  Nach  Art.  13  findet  auch  eine  besondere
Prüfung  der  Wahlen  statt.  Die  Commission  erstattet  Bericht  an  den  Vicekönig,
  der  jedem  Deputirten  seine  Bestallung  für  drei  Jahre  zufertigen  läßt.
Die  Versammlung  tritt  regelmäßig  alle  Jahre,  vom  23.  Dec.  bis  zum
21.  Febr.,  zusammen.  Dieses  Jahr  wird  sie  ausnahmsweise  auf  den  18.  Nov.
(bis  zum  17.  Jan.)  einberufen  ist  jedoch,  auf  den  Wunsch  der  Deputirten
selbst,  erst  am  25.  Nov.,  dem  Geburtstag  des  Vicekönigs,  zusammengetreten!].
Der  Vicekönig  beruft,  vertagt,  verlängert  und  schließt  die  Session.  Im  Fall
einer  Auflösung  setzt  der  Vicekönig  den  Zeitraum  an,  wann  eine  neue  Kammer
  zusammentreten  soll  (Art.  17).  Laut  Art.  18  dürfen  die  Deputirten
keine  Petition  entgegennehmen.

„  (Thessalien).  Ein  Revolutionscomité  richtet  ein  Memorandum
an  die  fremden  Consuln.
„  (Rumänien).  Neuwahlen  zur  II.  Kammer.  Dieselben  fallen
  in  Bucharest  ziemlich  radical,  auf  dem  Lande  dagegen  conservativ
  aus.
„  (Candia).  Die  Türken  erstürmen  das  befestigte  Kloster  Arkadi.
  Die  Candioten  sprengen  einen  Theil  desselben  in  die  Luft.
„  (Numänien).  Eröffnung  der  Kammern.  Thronrede  des  Fürsten
Karl.

(Aegypten).  Der  Vicekönig  eröffnet  die  Repräsentantenversammlung
  mit  einer  Art  Thronrede.

L

27
        <pb n="420" />
        418  Kürkel.

Mitte  Dec.  (Candia).  Ein  Theil  der  fremden  Zuzüger  verläßt  die
Insel  wieder  auf  neutralen  und  auf  türkischen  Schiffen.

21.  „  (Rumänien).  II.  Kammer:  Die  Regierung  legt  das  Budget
für  1867  vor.  Dasselbe  weist  in  Einnahmen  und  Ausgaben  gleichmäßig
  150  Mill.  P.  auf.  Die  Regierung  empfiehlt  möglichste  Beschleunigung.

  Exposé  über  das  Anlehen  Oppenheim.  Die  Wahl

der  Budgetcommission  fällt  gegen  das  Ministerium  aus.
(Candia).  Die  Districte  von  Sphakia,  Kissamos  und  Selinos
sind  von  den  Türken  noch  immer  nicht  unterworfen.

„  (Thessalien).  Eine  sog.  provisorische  Regicrung  richtet  aus

Petrilon  in  Agrapha  ein  Schreiben  an  die  Consuln  der  Schutzmächte.

26.  „  Die  Pforte  richtet  an  die  drei  Schutzmächte  Griechenlands  eine
Depesche,  in  der  sie  sich  aufs  Bitterste  über  Griechenland,  das
allein  die  Pacification  Candia's  verhindere,  beklagt  und  wofern  diecser
  Lage  der  Dinge  nicht  abgeholfen  würde,  einen  offenen  Bruch

mit  Griechenland  in  Aussicht  stellt:

„Aus  meinen  früheren  Depeschen  erfuhren  Sie  bereits  die  Pacification  der
Insel  Kreta  und  die  Concentration  der  Reste  der  Aufständischen  auf  die
einzigen  zwei  Puncte  von  Selinos  und  Kissamos.  Ich  hoffe,  Ihnen  durch
den  Telegraphen  und  vor  dem  Eintressen  dieser  Depesche  deren  vollständige
Unterwerfung  ankündigen  zu  können.  Es  ist  noterisch,  daß  der  Aufstand  weit
früher  und  vielleicht  sogar  ohne  Blutvergießen  hätte  unterdrückt  werden  können,
  wenn  nicht  von  auswärts  hereingekommene  hellenische  Anstifter  durch
frevelhaste  Wühlereien  und  durch  gewaltthätige  Drohungen  die  Inselbewohner
beeinflußt  und  nur  dazu  beigetragen  hätten,  die  Revolte  zu  verlängern  und
die  Zahl  der  unglücklichen  Opfer  zu  vermehren.  Als  die  Hellenen  von  dem
Nichterfolge  ihrer  schuldbeladenen  Projecte  in  Bezug  auf  Kreta  überzeugt
worden  waren,  begannen  sie  offen,  die  Nuhe  von  Epirus  und  Thessalien
zu  stören.  Zeden  Rückhalt  bei  Seite  setzend,  kommen  sie,  um  Räuberbanden
zu  organisiren,  die  unter  dem  Schutze  der  bei  Lamia  und  Karvassara  vereinigten
  Militärmacht  der  griech.  Regierung  die  Grenzen  überschreiten,  diejenigen
  unserer  christlichen  Unterthanen  morden,  die  ihnen  Widerstand  leistend
in  die  Hände  fallen,  und  ihre  Habe  plündern.  In  der  Voraussicht  eines
energischeren  Vorgehens  im  Frühjahre  sind  bedeutende  Vorbereitungen  zu
Wasser  und  zu  Lande  getroffen  worden.  Wir  besinden  uns  demnach  zur
Stunde  nicht  einem  Aufstande  im  Innern  gegenüber,  sondern  gegenüber  einer
Regierung,  welche  sich  anstrengt  und  in  ostensibler  Weise  sich  vorbereitet,  unser
  Gebiet  zu  revolutioniren.  Ich  bin  glücklich,  constatiren  zu  können,  daß
ungeachtet  der  heftigsten  Umtriebe  Griechenlands  die  größte  Ruhe  im  ganzen
Reiche  herrscht.  Angesichts  der  sich  gegenwärtig  entwickelnden  Verhältnisse
werden  demnach  die  befreundeten  Mächte,  wie  wir  davon  innigst  überzeugt
sind,  erkennen,  daß  das  offenkundig  feindselige  Benehmen  der  griech.  Negierung
sowohl  in  Betreff  Kreta's,  als  auch  bezüglich  der  allgemeinen  Ruhe  in  den
andern  Provinzen  des  Reiches  ohne  Beispiel  sei  zwischen  zwei  im  Frieden
lebenden  Staaten.  Sie  werden  zugleich  anerkennen,  daß  die  hohe  Pfsorte,
einzig  von  dem  Wunsche  beseelt,  den  Frieden  zu  erhalten,  Beweise  einer  beispiellosen
  Selbstrerläugnung  gegeben  hat.  Allein  Alles  hat  seine  Grenzen,
die  nicht  überschritten  werden  können  und  nicht  überschritten  werden  dürfen,
und  Sr.  kais.  Maj.  dem  Sultan,  unserm  allerdurchlauchtigsten  Herrn,  könnte
es  kaum  länger  gleichgültig  bleiben,  daß  ein  beträchtlicher  Theil  seiner  Unterthanen,
  die  ruhig  zu  leben  und  des  ihnen  gewährleisteten  Schutzes  zu  genießen
  wünschen,  das  Opfer  der  Leidenschasten  und  verderblicher  Pläne  Seitens

——
        <pb n="421" />
        Cürkti.  419

griechischer  Abenteurer  werden  und  daß  die  Ruhe  seines  Reiches  gestört  und
gefährdet  werde.  Wenn  also  die  griech.  Regierung,  mit  Außerachtlassung  der
Verbindlichkeiten,  die  ihr  Krast  der  Verträge  auferlegt  sind,  in  ihrem  bisherigen
  Vorgehen  verharren  sollte,  so  würde  die  kais.  Regierung  sich  in  die  Nothwendigkeit
  versetzt  sehen,  Maßregeln  zu  ergreifen,  die  ihr  durch  die  Pflicht
eigener  Sicherheit  geboten  wären,  indem  sie  zugleich  die  ganze  Verantwortlichkeit
  den  Griechen  überläßt  für  all  die  Folgen,  welche  diese  Maßregeln  nach
sich  ziehen  könnten.  Wir  sind  der  Meinung,  daß  die  drei  Schutzmächte  Griechenlands,
  welche  so  aufrichtig  den  Frieden  und  die  Ruhe  im  Oriente  erhalten
  und  ebenso  die  Verträge  unbeeinträchtigt  zu  sehen  wünschen,  welche  die
Integrität  des  Reiches  verbürgen,  jener  Möglichkeit  allein  vorbeugen  können,
indem  sie  durch  ein  collectives  und  wirksames  Vorgehen  die  griechische  Regierung
  auf  die  Bahn  der  Gesetzlichkeit  und  der  internationalen  Pflichten  zurückführen,
  und  indem  sie  ihr  kategorisch  erklären,  daß  sie  ihr  gegenwärtiges
Verhalten  mißbilligen.  In  diesem  Vorgehen,  ich  wiederhole  es  Ihnen,  sehen
wir  das  einzige  Mittel,  um  das  Cabinet  von  Athen  zur  Aenderung  seines
aggressiven  Verhaltens  zu  vermögen,  die  revolutionäre  griechische  Partei  zur
Einsicht  zu  bringen  und  endlich  einen  Bruch  zwischen  den  beiden  Regierungen
zu  verhüten,  nachdem  die  h.  Pforte  bereits  alle  ihre  Anstrengungen  vergebens
erschöpft  hat,  um  es  nicht  zum  Aeußersten  kommen  zu  lassen.  Ich  ersuche
Sie,  diesen  Stand  der  Dinge  der  Regierung  Sr.  Maj.  offen  darzulegen  und
sie  dringend  zu  bitten,  an  das  Cabinet  zu  Athen  energische  Rathschläge  im
vorangedeuteten  Sinne  zu  richten.  Sie  werden  zugleich  hinzufügen,  daß  für
den  Fall,  daß  dieser  Schritt  unglücklicher  Weise  ohne  erwünschten  Ersolg
bliebe,  und  Griechenland  fortfahren  würde,  die  ihm  durch  die  Verträge  auferlegten
  Pflichten  nicht  zu  erfüllen,  die  Regierung  Sr.  Maj.  des  Sultans
sich  dann,  obschon  mit  Bedauern,  in  die  Nothwendigkeit  versetzt  sehen  würde,
solche  Dispositionen  zu  treffen,  die  ihr  durch  das  Interesse  der  eigenen  Erhaltung
  eingegeben  werden  würden.“

 

27*
        <pb n="422" />
        13.  Griechenland.

20.  Jan.  Schluß  der  Kammersession,  um  dem  Buchstaben  des  Gesetzes
zu  genügen.  Dieselbe  soll  aber  sofort  wieder  zusammentreten,  um
die  noch  rückständigen  Gesetzesentwürfe  zu  behandeln.

26.  „  Die  Kammer  tritt  in  außerordentlicher  Session  wieder  zusammen.
Präsidentenwahl:  die  Regierung  setzt  den  ihr  genehmen  Candidaten
durch.  Die  Abgeordneten  decretiren  sich  selbst  für  Reisen  und  Zeitverlust
  eine  Entschädigung  von  1500  Drachmen.

3.  Febr.  Der  König  schließt  plötzlich  die  außerordentliche  Session  der
Kammer,  ohne  sich  darüber  vorher  mit  dem  Ministerium  verständigt
  zu  haben.  Dasselbe  sieht  darin  ein  Zeichen  des  Mißtrauens  und
bietet  seine  Entlassung  an.

8.  „  Der  König  nimmt  die  Demission  des  Ministeriums  an.  Dasselbe
reconstruirt  sich  neuerdings  unter  dem  Vorsitze  von  Rufos.

10.  „  Ein  Circular  der  Schutzmächte  an  ihre  Vertreter  in  Athen  droht,
wenn  die  Parteien  sich  nicht  zur  Regelung  der  Finanzen  und  zur
Herstellung  der  Ordnung  einigen  würden,  wirksame  Maßregeln  zu
treffen.

Anf.  Mai.  Leonidas  Bulgaris  landet  mit  25  Genossen  bei  Thessalenich,
um  einen  Insurrectionsversuch  zu  machen.  Die  kleine  Schaar  wird
jedoch  sofort  von  den  türkischen  Truppen  umzingelt  und  ohne  Gegenwehr
  gefangen.

19.  „  General  Kalergis  trifft  unerwartet  von  Paris  in  Athen  ein.

12.  Juni.  Der  König  erbittet  sich  den  Rath  der  Gesandien  der  drei
Schutzmächte.  ·
20.  „Erntlassung  des  Ministeriums  Rufos.  Der  König  fordert  umsonst
        <pb n="423" />
        Erkechenland.  421

die  Führer  der  drei  hauptsächlichsten  Parteien  der  Kammer,  Bulgaris,
  Komunduros  und  Deligeorgis  auf,  zu  Bildung  eines  neuen
Ministeriums  zusammen  zu  wirken.  Er  sieht  sich  genöthigt,  schließlich
  Bulgaris  allein  die  Bildung  des  Ministeriums  zu  überlassen,
in  das  Deligeorgis  als  Minister  des  Auswärtigen  eintritt.

26.  Juni.  Das  neue  Ministerium  erläßt  folgende  Proclamation:

„Der  Ministerrath  an  das  griechische  Volk.  Mitbürger!  Der  König  hat
uns  mit  der  Regierung  des  Landes  beauftragt  unter  kritischen  Verhältnissen.
Wir  haben  diesen  Auftrag  angenommen  in  Anbelracht  der  heiligen  Verpflichtungen,
  die  wir  gegen  das  Vaterland  haben,  denn  Jedermann  erkennt,
daß  die  heutige  Regierung  nicht  bloß  die  Verwaltung  von  Grund  aus  wiederherstellen,
  sondern  auch  die  nothwendigen  Mittel  zu  diesem  Zweck  erst  schaffen
muß.  und  zwar  unter  Umständen  außerordentlicher  Wichtigkeit,  die  selbst  nicht
ohne  Gefahr  sind.  Das  politische  Programm  jeder  Regierung  muß  das  der  Revolution
  sein,  aus  welcher  die  gegenwärtigen  Zustände  der  DOinge  hervorgegangen
  sind.  Der  Endzweck  Geser  Revolution  war  der  Fortschritt  durch
die  regelmäßige  Herrschaft  der  Gesetze  und  durch  die  Entwicklung  der  Kräfte
der  griechischen  Nation.  Dieser  Zweck  ist  nun  ganz  genau  das  Programm
der  Regierung.  Aber  bedauerliche  Verhältnisse  haben  die  Ausführung  dieses
Programms  sehr  erschwert,  denn  sie  haben  die  beiden  Hilfsmittel,  um  diesen
Ferscritt  herbeizuführen,  nicht  ans  Tageslicht  gebracht,  und  als  letztes  Ergebniß
  haben  sie  die  Nichtachtung  der  Gesetze,  die  finanzielle  Krisis,  den  Ruin
des  öffentlichen  Credits,  die  Abschwächung  der  Macht  und  der  Hoffnungen  in
einem  Augenblick  herbeigeführt,  wo  der  europäische  Krieg  die  Lage  aller
Staaten  Europa's  krilisch  macht.“  Das  Ministerium  verspricht  nun,  nach
diesem  Geständniß  über  die  Folgen  der  Revolution,  daß  es  allen  diesen
Uebelständen  abhelfsen  werde:  es  wird  den  öffentlichen  Credit  herstellen,  die
Verwaltung  ordnen,  die  Finanzen  ins  Gleichgewicht  bringen  und  die  Nationalgarde
  zu  einer  Wahrheit  machen.

—  Aug.  Die  Nachrichten  von  Candia  erregen  in  Athen  und  ganz
Griechenland  eine  gewaltige  Aufregung.  Zahlreiche  Freiwillige  gehen
dahin  ab.  Das  schon  länger  bestandene  kretische  Comité  zu  Athen
tritt  in  den  Vordergrund.

2.  Sept.  Die  griechische  Regierung  richtet  zu  Unterstützung  des  candiotischen
  Aufstands  eine  ziemlich  umfangreiche  Denkschrift  an  die  drei
Schutzmächte:

Dieselbe  besagt  im  Eingang,  daß  die  seit  vier  Monaten  andauernde  Krisis
sowohl  von  der  unertröglichen  Lage  und  den  tiefen  Leiden  der  auf  der  Insel
ansässigen  christlichen  Bevölkerung  von  mehr  als  200,000  Seelen,  als  von
der  Unzulänglichkeit  der  bis  jetzt  zur  Abänderung  solcher  Zustände  angewandten
  Mittel  hinlänglich  Zeugniß  abgelegt  habe,  und  daß  Griechenland,
welches  durch  seine  geographische  Lage,  durch  Stammes=  und  Spracheinheit
mit  den  hellenischen  Unterthanen  des  türkischen  Reichs  all  deren  Unbehagen
(malalse)  mitempfinde,  unmöglich  ein  gleichgültiger  Zuschauer  der  verzweifelten
  Anstrengungen  der  Kreter  zur  Erzielung  einer  Verbesserung  ihrer  Zustände
  bleiben  könne.  Es  würde  seine  Mission  als  erster  christlicher  Staat
des  Ortents  verletzen,  bestrebte  es  sich  nicht,  auch  andere  Stimmen  zu  Protesten
  zu  veranlassen  gegen  die  vom  türkischen  Fanatismus  eingegebenen  grausamen
  und  willkürlichen  Maßregeln  gegen  seine  Brüder.  In  schweren
Zeilen  sei  Candig  ein  Bollwerk  der  griechischen  Nationalität  gewesen  und  die
        <pb n="424" />
        422

Erichenland.

attischen  Ebenen  seien  von  kretischem  Blut  gehünzt  Trotzbem  sei  nach
dem  griechischen  Unabhängigkeitskampf  die  Jusel,  obgleich  sie  alle  Schrecken
des  neunjährigen  Kriegs  von  1821—1830  getheilt,  von  der  Londoner  Cenferenz
  dem  türkischen  Reich  zurückgegeben  und  unter  ägyptische  Verwaltung
gestellt  worden,  und  dieß  gegen  den  Rath  der  curopäischen  Gesandten  in
Constantinopel  und  obgleich  die  ganze  Insel,  mit  Ausnahme  der  befestigten
Städte  Canea,  Candia  und  Retimo,  sich  in  den  Händen  der  Patrioten  befand,
welche  im  Jahr  1824,  unter  General  Kalergis,  selbst  die  türkischen  Festungen
Grabussa  und  Kissamos  erobert  hatten.  Allerdings  habe  damals  ein  edler
Fürst,  welcher  Klugheit  mit  Thatkraft  verband  und  später  das  Glück  eines
Volks  machte  (Leopold  I.),  seine  Stimme  zu  Gunsten  der  Insulaner  erhoben.
und  es  sei  ihm  gelungen,  zwar  nicht  eine  Modification  des  Protokolls  vom
3.  Febr.  1830  zu  erlangen,  aber  dech  wenigstens  so  viel  zu  erreichen,  daß
durch  das  Zusatzprotokoll  vem  20.  Febr.  die  Ausführung  des  ersteren  in
manchen  Theilen  beschränkt  wurde.  Die  Note  gibt  dann  einen  Auszug  aus
der  Collectivdepesche  der  drei  Schutzmächte  an  die  Pforte  vom  8.  April  1830,
in  welcher  die  Hoffnung  ausgesprochen  ward,  daß  das  Loos  ihrer  christlichen
Unterthanen  auf  Kreta  und  Samos  in  Zukunft  ein  vor  Willkür  und  grausamer
  Behandlung  geschütztes  sein  werde  und  in  welcher  man  dieselben  der
Fürsorge  des  Großherrn  dringend  empfahl.  Hierauf  folgt  ein  lebendiger
Aufruf  an  die  Schutzmächte,  doch  prüsen  zu  wollen,  wie  ihren  Anempfehlungen
  Folge  geleistet  worden  sei:  durch  erneute  Grausamkeiten  und  Metzeleien,
  welche  um  so  verwerflicher  erscheinen  müßten,  als  sie  unter  dem  Vorwand
  auf  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  hinzuwirken  vorgenommen  worden
seien,  wie  z.  B.  die  in  den  Kreter  Annalen  von  1833  unter  dem  Namen
„die  Höngungen  der  Murnier“  verzeichneten  Tödtungen.  Alle  die  Leiden  der
Kreter  während  36  Jahren  anzuführen,  würde  den  Raum  dieser  Staatsschrift
  weit  überschreiten.  Als  im  Jahr  1840  Mehemed  Ali  sich  von  der
türkischen  Herrschaft  losriß,  glaubten  auch  sie,  ihre  Stunde  der  Befreiung
habe  endlich  geschlagen;  aber  es  erfolgte  die  Intervention  der  europkischen
Mächte  —  die  Insel  kam  aus  ägyptischer  Oberhoheit  unter  türkische,  aus
dem  Regen  unter  die  Trause:;  denn  der  Personenwechsel,  wenn  er  überhaupt
einen  Systemwechsel  bedeutete,  sei  wo  möglich  zum  schlimmern  ausgefallen.
Die  Kreter  ergriffen  die  Waffen.  Ihr  Auistand  wurde  zwar  unterdrückt,
aber  indem  die  Schutzmächte  der  Pforte  eine  rücksichtsvolle  Behandlung  ihrer
griechischen  Unterthanen  von  neuem  dringend  anempfahlen,  legten  sie  dieser
eine  zweite  Bürgschaft  hiefür  auf.  Eine  dritte  endlich  enthalte  der  Pariser
Frieden  von  1856,  bei  dessen  Berathung  der  türkische  Bevollmächligte  im
Namen  seines  Monarchen  erklärt  habe:  es  solle  für  die  Christen  im  osmenischen
  Reich  eine  neue  glückliche  Aera  kommen,  und  dieses  Versprechen,  obgleich
  spontan  und  freiwillig  abgegeben,  könne  für  die  Pforte  nicht  wenigzer
bindend  sein,  als  die  früheren  auf  Veranlassung  der  Mächte  gemachten  Ader
die  griechische  Regierung  hält  es  für  überflüssig,  den  Beweis  zu  führen,  daß
der  Hatti-Scherif  immer  ein  todler  Buchstabe,  und  daß  die  vierle  Grupfe
der  türkischen  Zusagen,  im  Jahr  1858  gemacht,  ebenso  illusorisch  geblieben
sei  wie  dessen  Bestimmungen.  Nun  folgen  etwas  unbestimmt  gehaltene
Klagen  über  die  türkische  Wirthschaft,  über  schlechte  Justiz  und  Administratien,
Vernachlässigung  des  Handels,  Ackerbaues  u.  s.  w.,  dann  geht  die  Schriit
zur  Erzählung  der  jüngsten  Ereignisse  über.  Im  Anfang  Aprils  d.  J6.
hätten  die  aufs  äußerste  getriebenen  Candioten  sich  in  der  Umgegend  ren
Canea  vereinigt,  um  über  ihre  Lage  zu  berathen;  sie  wählten  Abgeordnete,
die  in  Kutzanaria  zusammenkamen  und  denen  sich  Repräsentanten  der  Stätie
Retimo  und  Canea,  wie  die  Bischöfe  von  Kydonia  und  Kissamos  anschlossen.
Diese  Versammlung  redigirte,  indem  sie  ihrem  Patriotismus  cin  schweres
Opfer  zu  Gunsten  der  Klugheit  auferlegt  habe,  zwei  Proteste,  für  den  Sullan
und  für  die  Schutzmächte,  gegen  die  seitherigen  Zustände.  Es  hätte  erwarte:
        <pb n="425" />
        Eriechenland.  43

werden  dürfen,  daß  auch  der  Divan  sich  für  die  Klugheit  entschließen  würde,
aber  weit  entfernt  davon,  habe  er  keine  andere  Antwort  gefunden,  als  Anordnung
  von  Zwangsmaßregeln.  Die  Bitten  der  Kreter  habe  er  zurückgewiesen
  (opposé  une  fin  de  non  recevoir)  und  eine  Armee  von  22,000
Mann,  theils  aus  türkischen,  theils  aus  ägyptischen  Truppen  bestehend,  nach
der  Insel  gesandt,  in  deren  Gefolge  sich  ein  Derwisch  befand,  welcher  offen
zum  Christenmord  aufruse.  Ein  Brief  des  Großveziers  vom  22.  Juli  an
den  Statthalter  der  Insel  befehle  diesem,  mit  Strenge  gegen  die  Aufständischen
  vorzugehen  und  die  griechische  Regierung  schaudert  bei  dem  Gedanken
an  das  Unglück,  welches  der  einmal  erregte  türkische  Fanatismus  über  die
Christen  bringen  könne.  Sie  glaubt  sich  in  dieser  Hinsicht  den  schlimmsten
Befürchtungen  hingeben  zu  müssen  und  schließt,  unter  Hinweis  auf  die
syrischen  Metzeleien,  mit  der  ernsten  Bitte  an  die  Schutzmächte,  die  osmanische
Regierung  zum  Nachgeben  veranlassen  zu  wollen.

25.  Sept.  Der  neue  französische  Minister  des  Auswärtigen  Marquis  de
Moustier  räth  auf  der  Durchreise  von  Konstantinopel  nach  Paris
dem  König  und  der  Regierung  dringend  und  fast  drohend  ab,  den
candiotischen  Aufstand  zu  unterstützen.  Die  öffentliche  Meinung
nimmt  darauf  keine  Rücksicht:  die  Zuzüge  nach  Candia  dauern  nach
wie  vor  fort.

—  Oct.  Der  griechische  Dampfer  Panhellenion  beginnt  seine  Fahrten
nach  Candia  und  führt  dahin  trotz  der  türkischen  Blokade  Freiwillige,
Waffen,  Munition  und  Geld.

3.  Nov.  Ein  kgl.  Decret  verschiebt  die  auf  den  15.  d.  M.  angesetzte
Eröffnung  der  Kammer  um  40  Tage.  Die  Minister  des  Kriegs
und  des  Innern  erlassen  Nundschreiben  an  die  Behörden  für  gewissenhafte
  Achtung  der  Neutralität  gegenüber  dem  candiotischen
Aufstande.

17.  „  Die  Regierung  richtet  eine  neue  Depesche  an  die  Schutzmächte
und  protestirt  gegen  die  türkischen  Gräuel  auf  Candia.  Alle  verfügbaren
  Truppen  werden  an  der  türkischen  Grenze  zusammen
gezogen  und  drei  Generalcommandos  in  Corfu,  West=  und  Ostgriechenland
  aufgestellt.

22.  Dec.  Die  Kammer  versammelt  sich  ohne  förmliche  Einberufung  durch
die  Regierung  aus  eigener  Berechtigung  nach  dem  Wortlaut  der  Verfassung.
  Dieselbe  wird  ohne  Thronrede  durch  den  Ministerpräsidenten
  Bulgaris  mit  wenigen  Worten  eröffnet.

24.  „  Kammer:  Wahl  des  Präsidenten.  Ein  Antrag  auf  Verschiebung
wird  verworfen.  Sechs  ministerielle  Deputirte  verlassen  den  Saal.
Die  zurückgebliebenen  94  Abgeordneten  wählen  einstimmig  den  Candidaten
  der  Opposition,  den  gewesenen  Minister  Christenites.  Das
Ministerium  bietet  in  Folge  davon  dem  König  seine  Entlassung  an.

30.  Dec.  Der  König  genehmigt  die  Entlassung  des  Ministeriums  Bulgaris
  und  bildet  ein  neues  Ministerium  unter  dem  Vorsitze  von
Komunduros.
        <pb n="426" />
        <pb n="427" />
        IV.

Außerenropäische  Staaten.
        <pb n="428" />
        <pb n="429" />
        1.  Vertinigte  Staaten  von  Nordamerika.

1.  Jan.  General  Crawford,  der  Commandant  der  sog.  amerikanischen

20.

25.

Dirision  der  juaristischen  Armee,  rust  den  in  Brownsville  stationirten
  Gen.  Weitzel  um  Hülfe  an  gegen  den  kais.  mexicanischen  General
Mejia  in  Matamores,  der  im  Begriff  stehe,  eine  Anzahl  gefangener
  Soldaten  der  republikanischen  mexicanischen  Armee  erschießen
zu  lassen.

General  Weitzel  richtet  an  Gen.  Mejia  ein  Schreiben,  in  dem
er  gegen  das  Erschießen  von  Gefangenen  der  juaristischen  Armee
feierlichen  Protest  erhebt.  General  Mejia  antwortet  barsch  ablehnend,
  indem  er  sich  auf  das  Decret  des  Kaisers  Max  vom  2  Oct.
1865  beruft.

„  General  Weitzel  läßt  die  mexicanische  Stadt  Bagdad  durch  ein
schwarzes  Regiment,  angeblich  zum  Schutz  der  Stadt,  besetzen.  General
Mejia  trifft  in  Matamoros  sofort  Anstalten,  Bagdad  wieder  zu
nehmen.

„  Agenten  der  canadischen  Regierung  suchen  in  Washington  umsonst
für  eine  Erneuerung  des  sog.  Reciprocitätsvertrages  zu  wirken.  Die
öffentliche  Meinung  im  Norden  spricht  sich  gegenüber  dem  feindseligen
  Verhalten  Canada's  während  des  Bürgerkrieges  sehr  entschieden
dagegen  aus.

„  Das  Nepräsentantenhaus  beschließt  mit  116  gegen  54  Stimmen
den  Negern  des  Bundesunmittelbaren  Districts  Columbia  (in  dem
Washington  liegt)  das  unbedingte  Stimmrecht  zu  verleihen  und
verwirft  das  Amendement,  daran  die  Bedingung  des  Lesens  und
Schreibens  zu  knüpfen.

„  Der  Senat  genehmigt  mit  37  gegen  10  Stimmen  einen  Gesetzesentwurf
  zum  Schutz  der  Neger  in  den  Südstaaten,  dessen  wesentliche
Bestimmungen  solgende  sind;

*#
        <pb n="430" />
        428

Amerika.

„Das  Freedman's  Bureau  (ursprünglich  nur  für  Kriegszwecke  auf  cin
Jahr  creirt)  wird  prolongirt.  Der  Präsident  theilt  den  ganzen  Süden  in
zwölf  oder  weniger  Hauptdistricte,  für  deren  jeden  er  einen  Commissär  ernennt.
  Die  Commissäre  theilen  ihre  Departements  wieder  in  Unterdistricte,
und  setzen  für  jeden  einen  Agenten  ein.  Das  Kriegsministerium  hat  den  Beamten
  des  Bureau's  Lebensmittel,  Kleidungsstücke,  Brennmaterial  2c.  für  die
arbeitslosen  und  nothleidenden  Flüchtlinge  und  Emancipirten  zur  Verfügung
zu  stellen.  Der  Präsident  kann  von  der  Bundesdomäne  in  Florida,  Mississippi
und  Arkansas  drei  Millionen  Acres  Land  auswerfen,  wovon  die  Commissäre
Parcellen  von  je  vierzig  Acres  zu  mäßigem  Zins  an  Neger  verpachten,  resp.
verkaufen  können.  Die  durch  Militärordre  des  Generals  Sherman  im  Januar
1865  den  Negern  an  der  Küste  von  Südcarolina  und  Georgia  angewiesenen
Ländereien  werden  ihnen  auf  drei  Jahre  als  freier  Besitz  überlassen.  Die
Commissäre  sollen  Grundstücke  zum  Zweck  der  Subsistenz  hilfsbedürftiger
Neger  und  Flüchtlinge  erwerben,  Waisenhäuser  und  Schulen  bauen.  In
allen  Fällen,  wo  den  Emancipirten  ihr  Recht  auf  Arbeit,  die  Erfüllung  der
mit  ihnen  geschlossenen  Contracte,  Eigenthums=  und  Erbrecht,  Rechtsschutz,
Sicherheit  der  Person  2c.  vorenthalten  oder  geschmälert  werden,  soll  der  Präsident
  ihre  Beschützung  im  Wege  kriegsrechtlichen  Verfahrens  bewirken.  Wer
einen  Emancipirten  in  Sclaverei  oder  unfreiwilliger  Dienstbarkeit  erhält,  oder
bei  der  Verhängung  von  Strafen  einen  Unterschich  zwischen  Weißen  und
Schwarzen  macht,  verfällt  in  1000  Dollars  Geldbuße  und  einjährige  Gefängnißstrase.
  Ueberall  wo  solche  Unterscheidung  gemacht  wird,  haben  die
Beamten  des  Freedman's  Bureau  volle  Competenz  in  der  Sache."

31.  Jan.  Die  mexicanische  Stadt  Bagdad  ist  von  den  Unionstruppen  wieder

  geräumt.  General  Weitzel  muß  in  Folge  gemessener  Befehle
aus  Washington  das  Geschehene  desavouiren  und  selber  aus  dem
Dienst  der  Union  ausscheiden.

1.  Febr  Das  Repräsentantenhaus  beschließt  mit  120  gegen  46  Stimmen

  ein  Amendement  zur  Bundesverfassung,  dahin  gehend:

„Die  Repräsentanten  werden  unter  die  zum  Bunde  gehörenden  Staaten
nach  Maßgabe  der  Zahl  ihrer  Einwohner,  ausschließlich  der  nicht  besteuerten
(d.  h.  in  Stämmen  lebenden)  Indianer  repartirt,  jedoch  sind  in  denjenigen
Staaten,  welche  das  Wahlrecht  aus  Rücksicht  auf  Race  oder  Hautfarbe  versagen
  oder  verkürzen,  alle  Individuen  der  betreffenden  Race  oder  Hautfarbe
von  der  Repräsentationsbasis  auszuschließen.“

Anm.  Bisher  wurde  die  Zahl  der  Repräsentauten,  welche  die  Sclavenstaaten
  des  Südens  in  den  Congreß  schickten,  verfassungsmäßig  in  der  Weise
berechnet,  daß  zu  der  Zahl  der  weißen  Bevölkerung  noch  drei  Fünftheile  der
Negerbevölkerung  hinzugefügt  ward.  Nach  dem  Amendement  soll  dagegen
die  Zahl  der  Repräsentanten  der  Sclavenstaaten,  entweder  wenn  sie  den  Negern
das  Stimmrecht  verweigern,  vermindert  und  bloß  nach  der  Zahl  der  weißen
Bevölkerung  berechnet,  oder,  wenn  sie  den  Negern  das  Stimmrecht  ertheilen.
um  jene  bisher  fehlenden  zwei  Fünftel  der  Negerbevölkerung  vermehrt  und
nach  der  ganzen  Bevölkerung  eines  Staates  berechnet  werden.

„  Das  Repräsentantenhaus  tritt  dem  Beschluß  des  Senates  vom
25.  Jan.  bez.  Freedman's  Bureau  mit  unwesentlichen  Modificationen
bei  und  beschließt  mit  112  gegen  29  Stimmen,  daß  die  Bestimmungen
  des  sog.  Heimstättegesetzes  auf  das  noch  in  den  Südstaaten
befindliche  Domanialland  (viele  Millionen  Acres)  in  der  Weise  ausardehnt
  werde,  daß  von  diesem  Land  jedes  Familienhaupt,  gleichviel
        <pb n="431" />
        Amerika.  429

ob  Weißer  oder  Neger,  80  Acres  gegen  Entrichtung  der  Vermessungskosten
  (im  Ganzen  5  Dollars)  in  Besitz  nehmen  könne,  natürlich
unter  der  Bedingung,  daß  es  sich  wirklich  darauf  ansiedle.

49.  Febr.  Der  Präsident  Johnson  richtet  eine  Botschaft  an  den  Senat,  in
der  er  gegen  den  Beschluß  beider  Häuser  vom  1.  und  9.  Februar

bez.  Freedman's  Bureau  sein  verfassungsmäßiges  Veto  einlegt.

Die  Botschaft  macht  vorzüglich  folgende  Motive  geltend:  Das  proponirte
Gesetz  würde  dem  Bund  eine  Menge  außerordentlicher  Functionen  in  den
soureränen  Südstaaten  zumeisen,  die  er  früher  nie  geübt  hat  und  der  Verfassung
  nach  nicht  ausüben  soll  und  kann.  Es  würde  die  gewöhnliche  bürgerliche
  Rechtspflege  stören,  den  Bund  zum  Schul=  und  Armenverwalter  machen,
  überdieß  „die  Gemüther  der  Emancipirten  in  beständiger  Unruhe  und
gespannter  Erwartung  erhalten,  und  für  die  Weißen,  unter  welchen  sie  leben,
eine  fortwährende  Quelle  vager  Befürchtungen  sein“.  Der  Bund  habe  die
Sclaven  für  frei  erklärt;  aber  welche  Stellung  sie  im  Gesellschaftscemplex
der  Südstaaten  einnehmen  werden,  das  gehe  nur  diese  und  nicht  den  Bund
an.  Man  dürfe  hoffen,  daß  die  Nachfrage  nach  der  Arbeitskraft  der  Neger
diesen,  wenn  sie  ordentlich  und  fleißig  seien,  eine  günstige  Behandlung  Seitens
  der  Weißen  sichern  werde;  aber  was  immer  in  dieser  Beziehung  geschehe,
sei  ausschließlich  Sache  der  Südstaaten  selbst.  Schließlich  erklärt  der  Prädsident
  dem  Congreß  geradezu  drohend:  „Der  Gesetzentwurf  sei  von  einem  Congreß
  angenommen  worden,  in  welchem  11  Staaten  gar  keine  Vertreter  hatten.
  Einen  solchen  Congreß  könne  er  gar  nicht  für  competent  halten.  Die
Bundesverfassung  gewährleiste  jzedem  Staat  das  Recht  der  Vertretung  im
Congreß;  die  Südslaaten  hätten,  da  ihre  Separationsbeschlüsse  ab  initio  null
und  nichtig  gewesen  seien,  niemals  aufgehört,  Staaten  zu  sein,  und  hätten
daher  auch  volles  Recht  auf  Vertretung.  Dem  Mangel  einer  staatlichen  Organisation
  habe  er,  Johnson,  bereits  abgeholfen,  und  der  Congreß  habe  kein
Recht,  jene  Staaten  als  noch  nicht  rehabilitirt  anzusehen.  Wenn  das  dennoch
geschede  so  müsse  er  als  Präsident,  der  sich  als  den  Erwählten  der  ganzen

ation  betrachte,  die  Inleressen  und  Rechte  der  nicht  repräsentirten  Staaten
wahrnehmen  und  behüten.“

20.  „  In  beiden  Häusern  des  Congresses  wird  der  Versuch  gemacht,
das  Veto  des  Präsidenten  mit  Zweidrittel-Majoritäten  umzustoßen.
Im  Repräsentantenhaus  beschließen  wirklich  137  gegen  33  Stimmen,
  im  Senat  dagegen  nur  30  gegen  18  (12  Demokraten  und
6  Republikaner)  Stimmen,  auf  dem  Beschlusse  zu  beharren.  Dasselbe
  ist  daher  vor  dem  Veto  des  Präsidenten  gefallen.

21.  „  Das  Repräsentantenhaus  beschließt  auf  den  Antrag  des  Reconstructionsausschusses
  mit  109  gegen  40  Stimmen,  daß  kein  Bürger
der  Südstaaten  als  Mitglied  des  Congresses  zuzulassen  sei,  bis  der
Congreß  die  Vertretung  dieser  Staaten  genehmigt  habe.

214.  „  Die  vereinigten  Richter  des  höchsten  Gerichtshofes  beschließen  in
Uebereinstimmung  mit  der  Theorie  des  Präsidenten  Johnson  einstimmig
  mit  alleiniger  Ausnahme  des  Präsidenten  Chase,  die  während
der  Rebellion  unterbliebene  Vornahme  von  Fällen  aus  den  Südstaaten
  wieder  aufzunehmen.

22.  „  Feier  des  Washington-Tages.  Präsident  Johnson  hält  eine  Rede
voll  leidenschaftlicher  Invectiven  gegen  die  Majorität  beider  Häuser
des  Congresses.
        <pb n="432" />
        430  Amerika.

3.  März.  Der  Senat  tritt  dem  Beschluß  des  Repräsentantenhauses  vom
21.  Februar  bez.  Vertretung  der  Südstaaten  mit  29  gegen  18  Stimmen
  bei.

7.  „  Das  Repräsentantenhaus  weist  einen  Antrag  des  Reconstructionscomité“s
  auf  Wiederaufnahme  von  Tennessee  in  die  Union  unter
gewissen  Bedingungen  an  das  Comits  zurück,  weil  jene  Bedingungen
noch  keine  genügende  Bürgschaft  weder  für  die  Treue  gegen  die
Union,  noch  für  den  Schutz  der  freigelassenen  Neger  darböten.  Eine
Eingabe  des  Gouverneurs  von  Nordcarolina  wird  mit  100  gegen
37  Stimmen  kurzweg  zurückgewiesen,  da  der  Congreß  diesen  Staat
noch  nicht  anerkannt  habe.  Ebenso  wird  Cadetten  aus  den  Südstaaten
  die  Aufnahme  in  die  Kriegsschule  von  Westpoint  so  lange
verweigert,  als  jene  Staaten  nicht  vom  Congreß  wieder  in  die  Union
aufgenommen  seien.

10.  „  Präsident  Johnson  erklärt  einer  Deputation  aus  Kentucky,  er
werde  seinerseits  nicht  zurückweichen.

16.  „  Mit  diesem  Tage  geht  der  bieherige  Reciprocitätsvertrag  mit
Canada  zu  Ende.

„  „  Beide  Häuser  des  Congresses  nehmen,  das  Repräsentantenhaus
mit  109  gegen  38,  der  Senat  mit  30  gegen  7  Stimmen,  einen
Gesetzesentwurf  an,  der  (unter  gänzlicher  Beiseitlassung  des  bestrittenen
  Negerwahlrechts)  die  positiven  bürgerlichen  Rechte,  die  den
Sclaven  durch  ihre  Befreiung  zu  Theil  geworden  sind,  aufzählt  und

unter  den  Schutz  der  Bundesgerichte  stellt:

Nach  &amp;amp;  1  sind  alle  Bewohner  der  Ver.  Staaten,  welche  nicht  einer  fremden
  Macht  unterthan  sind,  ausschließlich  der  nicht  besteuertem  Indianer,  Bürger
  der  Ver.  Staaten;  und  solche  Bürger"  ohne  Unterschied  der  Hautsarbe
und  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  sie  früher  Sclaven  gewesen,  haben  in  jedem
Staat  und  Territorium  dasselbe  Recht,  Contrakte  abzuschließen  und  deren
Erfüllung  zu  erzwingen,  als  Kläger,  Beklagte,  Parteien  u.  Zeugen  vor  Gericht  zu
erscheinen,  persönliches  Eigenthum  zu  erben,  kaufen,  miethen,  verkaufen,  halten
und  übertragen  und  alle  persönlichen  Eigenthumsrechte  in  demselben  Maße
zu  genießen,  wie  weiße  Bürger;  ebenso  sollen  alle  denselben  Strafen  unterliegen
  und  alle  dem  zuwiderlanfenden  Gesetze  sollen  hiedurch  aufgehoben  sein.
§&amp;amp;#  2.  Wer  Jemanden  eines  der  durch  §  1  garantirten  Rechte.  unter  Berufung
auf  irgend  ein  anderweitiges  Gesetz  oder  Herkommen  vorenthält  oder  Strafen
auferlegt  in  Hinsicht  darauf,  daß  er  einmal  Sclave  gewesen,  oder  wegen  seiner
  Hautfarbe,  verfällt  in  eine  Geldbuße  bis  zu  1000  Dollars  und  eine
Gefängnißstrase  bis  zu  einem  Jahre.  &amp;amp;  3.  Die  Districtsgerichte  der  Ver.
Staaten,  mit  Ausschluß  der  Staatsgerichte,  sind  hinsichtlich  aller  Vergehen
gegen  dieses  Gesetz  competent  und  ebenso  in  Gememschaft  mit  den  Wandergerichten
  der  Ver.  Staaten,  hinsichtlich  aller  Civil-und  Eriminalfälle,  bei
welchen  Personen  betroffen  sind,  welche  ihre  ihnen  gemäß  &amp;amp;  1  dieses  Gesetzes  zustehenden
  Rechte  bei  den  Staals=  oder  Lecalgerichten  nicht  erlangen  können.
Eivil=  und  Criminalfälle  gegen  solche  Personen  und  alle  aus  diesem  Gesetz
und  dem  Gesetz  über  Etablirung  des  Emanecipationsbureau  entspringende
Fälle  können  auf  Verlangen  des  Beklagten  vor  dem  Staatsgerichte  vor  das
zuständige  Districts=  oder  Wandergericht  gebracht  werden.  Wenn  auf  den  bezüglichen
  Fall  die  Ver.  Staatengesetze  keine  Anwendung  sinden,  so  soll  er
        <pb n="433" />
        Amerika.  431

nach  dem  gemeinen  Rechte  behandelt  werden,  mit  Berücksichtigung  der  in  dem
betreffenden  Staate  eingeführten  Auslegung,  sofern  solche  nicht  mit  der  Constitution
  und  den  Gesetzen  der  Ver.  Staaten  unperträglich  ist.  §  4.  Die
Bundesanwälte,  Marschälle  und  Commissäre,  die  Beamten  des  Emancipations-=bureau
  und  aller  speciell  vom  Präsidenten  der  Ver.  Staaten  dazu  ermächtigten
  Beamten,  sollen  Processe  gegen  Jeden  einleiten,  welcher  sich  einer  Verletzung
  dieses  Gesetzes  schuldig  macht  und  wenn  jene  Beamten  nicht  ausreichen,
so  sollen  die  Wandergerichte  der  Ver.  Staaten  und  die  Obergerichte  der  Ver.
Staatenterritorien  die  Zahl  der  Commissäre  vermehren,  damit  allen  Personen
die  gleichen  Rechte  vor  dem  Gesetze  gesichert  werden.  98  5  u.  6.  Die  Bundescommissäre
  sollen  mit  den  Nichtern  der  Wander=  und  Districtsgerichte  der
Ver.  Staaten  und  der  Obergerichte  der  Ver.  Staaten-Territorien  gleiche  Competenz
  haben,  Uebertreter  dieses  Gesetzes  zu  verhasten  und  je  nach  Umständen
zum  Proceß  festzuhalten  oder  zu  entlassen;  überhaupt  sollen  sie  in  allen  aus
diesem  Gesetz  hervorgehenden  Fällen  dieselben  Besugnisse  haben,  die  ihnen
hinsichtlich  der  Uebertretung  anderer  Gesetze  eingeräumt  sind,  und  Marschälle
der  Ver.  Staaten  haben  ihren  Anordnungen  entsprechende  FKolge  zu  leisten,
widrigenfalls  sie  in  eine  Geldbuße  von  1000  Dollars  verfallen,  welche  der
Person  zu  Gute  kommen,  die  in  dem  betreffenden  Falle  der  gekränkte  Theil
ist.  Auch  können  die  Commissäre  geeignele  Personen  ernennen,  um  ihre  Besehle
  zu  vollstrecken,  und  die  so  ernannten  Personen  können  eine  Executionstruppe
  (posse  comitatus)  aus  den  Bewohnern  des  betreffenden  County  aufbieten,
  ebenso  die  Land=  und  Seemacht  der  Ver.  Staaten  oder  die  Miliz.
§6  7  setzt  Geldbußen  von  1000  Doll.  und  Gefängnißstrafen  von  6  Monaten
auf  jeden  Widerstand  gegen  einen  mit  Ausführung  dieses  Gesetzes  beauftragten
  Beamten.  §  8  bestimmt  das  Nähere  über  die  Gebühren  der  Beamten,
welche  aus  der  Bundeskasse  zu  bezahlen  sind.  §  9.  Wenn  der  Präsident
Grund  zu  der  Annahme  hat,  daß  in  irgend  einem  Gerichtssprengel  Vergehen
gegen  dieses  Gesetz  begangen  werden  oder  zu  erwarten  stehen,  so  soll  er  den
Bundesrichter,  Marschall  und  Anwalt  anweisen,  sich  sofort  nach  dem  betressenden
  Platze  zu  begeben,  um  die  Uebertreter  des  Gesetzes  zu  verhaften  und  zur
Strafe  zu  bringen.  §&amp;amp;  10.  Die  Land=  und  Seemacht  der  Ver.  Staaten  oder
die  Miliz  oder  irgend  ein  Theil  derselben  stehen  dem  Präsidenten  oder  seinen
Bevollmächtigten  zur  Vollstreckung  dieses  Gesetzes  jeder  Zeit  zu  Gebote.
&amp;amp;  11.  Alle  aus  diesem  Gesetz  sich  erhebenden  Streitfragen  können  in  höchster
Instanz  vor  die  Supreme  Court  der  Verein.  Staaten  zur  Entscheidung  gebracht
  werden.

17.  März.  Gegenüber  den  drohenden  Zurüstungen  und  Bewegungen  der

10.

27.

Fenier  gegen  Canada  schickt  die  Regierung  Unionstruppen  nach
Brffalo.

„  Eine  Depesche  des  Hrn.  Seward  ertheilt  dem  Unionsgesandten  in
Wien,  Hrn.  Motley,  den  Auftrag,  gegen  die  Absicht  der  österr.  Regierung,
  neue  Werbungen  für  die  österr.  Freiwilligentruppen  in  Mexico
zu  protestiren  und  zu  erklären

„daß  die  Ver.  Staaten  die  von  österr.  Unterthanen  in  Mexico  begangenen
Feindseligkeiten  als  einen  Krieg  zwischen  der  Repulik  Mexico  und  Oesterreich

ansehen  würden  und  sich  nicht  verpflichten  könnten.  in  diesem  Falle  neutrale
Zuschauer  zu  bleiben.“

„  Päräsident  Johnson  legt  gegen  die  sog.  Civilrechtsbill  vom  16.  d.

Mts.  sein  Veto  ein.

In  der  Botschaft  an  den  Senat,  worin  er  dieß  mittheilt,  nennt  er  den
Gesetzentwurf  verfassungswidrig,  unnöthig,  anomal  in  seinem  Charakter,  den
Rechten  der  Staaten  feindselig  und  fügt  hinzu:  „Es  tritt  die  schwierige  Frage
        <pb n="434" />
        Amttita.

an  uns  heran,  ob  es  eine  gesunde  Politik  ist,  wenn  11  Staaten  nicht  im
Congreß  vertreten  sind,  die  ganze  farbige  Bevölkerung  und  andere  eine  Ausnahmestellung
  innehabende  Classen  zu  Bürgern  der  Ver.  Staaten  zu  machen.
Kann  man  vernünftiger  Weise  aunnehmen,  daß  4  Mill.  Neger,  die  so  eben
der  Sclavperei  entrissen  worden,  die  erforderliche  Befähigung  zum  Genusse
der  Privilegien  des  Bürgerrechts  besitzen,  während  gebildete  Ausländer  sich
einer  fünfjährigen  Prüfung  unterwersen  müssen,  ehe  sie  Bürger  werden?  Die
Einzelnheiten  des  Enkwurfes  drohen  manche  Uebelstände.  Der  Unterschied
der  Race  und  Hautfarbe  wird  zu  Gunsten  der  Farbigen  gegen  die  Weißen
gewendet.  Auf  die  allgemeine  Regierung  würde  durch  ein  solches  Gesetz  eine
Macht  übertragen,  welche  das  föderative  System  der  beschränkten  Gewalten
zerstören  und  jede  Schutzwehr  der  Einzelstaatsrechte  niederbrechen  müßte;  es
wäre  ein  weiterer  Schritt  zur  Centralisirung  und  Concentrirung  der  gesetzgebenden
  Gewalt  bei  der  Nationalregierung.  Die  Folgen  eines  solchen  Gesetzes
  würden  die  Erweckung  des  Geistes  der  Rebellion,  die  Hemmung  des
Fortschritts  jener  Einflüsse  sein,  welche  um  die  Staaten  das  Band  der  Einigung
  und  des  Friedens  ziehen.  Ich  erkenne  die  Verpflichtung  zum  Schutze
und  zur  Vertheidigung  der  Neger,  wo  es  Noth  thut,  bis  zur  vollsten  Tragweite
  der  Verfassung  an  und  werde  dem  Congresse  zu  allen  Maßregeln,  welche
zur  Wahrung  der  bürgerlichen  Rechte  befreiter  Sclaven  und  aller  Bewohner
der  Vereinigten  Staaten  nöthig  sind,  durch  richterliches  Vorgehen  und
unter  gleichen  und  unparteiischen  Gesetzen  im  Einklange  mit  der  Verfassung
die  Hand  bieten.“

4.  April.  Präsident  Johnson  erläßt  eine  Proclamation,  durch  welche  er

die  Rebellion  der  Südstaaten  für  beendigt  erklärt  und  als  beendigt
betrachtet  wissen  will:

„In  Erwägung,  daß  der  Präsident  der  Ver.  Staaten  zu  verschiedenen
Malen  in  den  Jahren  1864  und  1862  mehrere  Staaten  für  im  Aufstande
befindlich  erklärte  und  daß  der  Congreß  im  Juli  1861  Resolutionen  faßte,
dahin  lautend,  daß  der  Krieg  lediglich  geführt  werde,  um  die  Obergewalt  der
Verfassung  aufrecht  zu  erhalten  und  die  Union  mit  der  Würde  und  den  Rechten
der  Staaten  unverletzt  zu  bewahren,  und  daß,  sobald  diese  Ziele  erreicht,  der
Krieg  aufzuhören  habe;  in  Erwägung,  daß  kein  organisirter  oder  bewaffneter
Widerstand  gegen  die  Bundesautorität  in  den  ausgestandenen  Staaten  metr
besteht  und  die  betrefsende  bürgerliche  Unions=  oder  Staatsbehörde  dort  die
Gesetze  wieter  zur  Ausführung  bringen  kann,  daß  sich  das  Voll  loyal  verhält
und  einen  Rechtszustand,  wie  er  der  durch  die  Aufhebung  der  Sclaverei  veränderten
  Sachlage  entspricht,  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  entweder  schon
herbeigeführt  hat  oder  herbeiführen  wird;  in  Erwägung,  daß,  wie  aus  dem
Angeführten  hervorgeht,  es  des  amerikanischen  Volkes  ausgesprochene  Willensmeinung
  ist,  daß  kein  Staat  durch  eigenen  Willen  aus  der  Union  ausscheiden
kann  und  also  jeder  Staat  in  ihr  zu  verbleiben  hat  und  einen  integrirenden
Theil  von  ihr  bildet;  in  Erwägung,  daß  das  Volk  der  besagten  rebellischen
Staaten,  wie  besagt,  hinreichende  Beweise  seiner  Einstimmung  in  diesen  höchsten
  Beschluß  der  nalionalen  Einheit  gegeben  hat;  in  Erwägung,  daß  es  ein
Fundamentalsatz  der  Staatsweisheit  ist,  daß  ein  Volk,  welches  sich  empört
hatte  und  nun  besiegt  und  bezwungen  ist,  entweder  so  behandelt  werben  muß,
um  es  zu  bewegen,  freiwillig  wieder  Freund  zu  werden,  oder  aber  durch  absolute
  militärische  Gewalt  so  unterworfen  gehalten  werden  muß,  daß  es
nimmermehr  im  Stande  ist,  als  Feind  zu  shdden,  welches  letztere  Verhalten
aller  Menschlichkeit  und  Freiheit  entgegen  und  ein  Abscheu  ist;  in  Erwägung,
daß  die  Verfassung  nur  für  constitutionelle  Gemeinwesen  als  Staaten,  nicht
aber  als  Territorien,  Dependenzien,  Provinzen  oder  Protectorate  Bestimmun-
        <pb n="435" />
        Amerika.  433

gen  enkhält;  in  Erwägung,  daß  solche  Staaten  kraft  der  Verfassung  gleicherechtigt

  und  mit  den  übrigen  Staaten  in  Bezug  auf  politische  Rechte,  Freiheiten,
  Würde  und  Macht  auf  gleichen  Fuß  gestellt  find;  in  Erwägung,  daß
die  Beobachtung  der  politischen  Gleichheit  ein  Princip  des  Rechts  und  der
Gerechtigkeit  und  dazu  geschaffen  ist,  um  das  Volk  der  besagten  Staaten  in
seiner  erneuerten  Treue  zu  befestigen  und  bestärken;  in  Erwägung,  daß  stehende
Heere,  militärische  Besetzung,  Kriegsrecht,  Militärgerichte  und  Suspendirung
der  Habeascorpus-Acte  in  Friedenszeiten  der  öffentlichen  Freiheit  gefährlich,
mit  den  Rechten  der  Personen  unverträglich,  dem  Geisie  der  amerikanischen
Institutionen  ganz  und  gar  entgegen  sind  und  daher  nur  in  Fällen  der  Noth,
wenn  sie  zur  Zurückweisung  feindlicher  Einfälle  oder  Unterdrückung  von  Empörungen
  eingeführt  werden,  gerechtfertigt  werden  können;  in  Erwägung,
daß  die  Politik  der  Bundesregierung  vom  Anfang  bis  zum  Ende  der  Empörung
  mit  den  genannten  Principien  in  Uebereinstimmung  gewesen  ist:  aus
allen  diesen  Gründen  erkläre  ich  den  Aufstand  in  Georgia,  Nord=  und  Südcarolina,
  Virginia,  Tennessee,  Alabama,  Louisiana,  Arkansas,  Mississippi  und
Florida  als  beendet  und  als  fortan  so  zu  betrachten."

6.  April.  Die  französische  Regierung  erklärt  durch  eine  Depesche  des
Hrn.  Drouyn  de  l'Huys  ihrem  Vertreter  in  Washington,  Frankreich
empfange  die  Versicherung,  daß  die  Ver.  Staaten  ihrem  Versprechen
der  Nichtintervention  treu  bleiben  wollten,  und  finde  darin  hinreichende
  Garantie,  um  die  Zurückziehung  seiner  Truppen  aus  Mexico
nicht  länger  aufzuschieben.  Der  Kaiser  habe  demgemäß  beschlossen,
daß  dieselben  Mexico  in  drei  Abtheilungen,  im  November  1866  und
im  März  und  November  1867,  verlassen  sollen.

9.  „  Beide  Häuser  des  Congresses  stoßen  mit  verfassungsmäßigen  Zweidrittelsmajoritäten,
  der  Senat  mit  33  gegen  15,  das  Repräsentantenhaus
  mit  122  gegen  41  Stimmen,  das  Veto  des  Präsidenten  gegen
die  Civilrechtsbill  um,  die  damit  Gesetz  wird.

10.  „  Beide  Häuser  des  Congresses  verständigen  sich  über  ein  Gesetz
bez.  Conversion  der  schwebenden  Schuld  (Zins=  und  Zinseszins-Schatzscheine,
  71oprocentige  Interimsscheine  und  Schuldcertificate)  in
6procentige  Fünf-Zwanziger.  Dieses  Gesetz  bezeichnet  zugleich  die
Grenze,  bis  zu  welcher  der  Congreß  die  Valuta  geordnet  haben
will.  Es  ermächtigt  den  Finanzminister  nur  innerhalb  der  nächsten
sechs  Monate  10  und  in  jedem  folgenden  Monat  4  Millionen  Regierungspapiergeld
  zu  convertiren  —  in  einem  Jahr  also  nicht  mehr
als  34  Mill.  oder  etwa  8  Proc.  des  gesammten  Volumens.

12.  „  Der  Kriegsminister  Stanton  erklärt,  die  Proclamation  des
Präsidenten  vom  4.  d.  M.  annullire  keineswegs  die  Fortdauer  des
Kriegsrechts  in  den  Südstaaten,  indem  er  den  Beamten  des  Freedman's
  Bureau  die  Ordre  ertheilt,  sich  nach  wie  vor  auf  das  Kriegsgesetz
  zu  stützen,  weil  nach  der  eigenen  (frühern)  Interpretation
Johnsons  das  Fredman's  Gesetz  noch  ein  Jahr  von  Erlassung  der
Proclamation  über  die  Beendigung  des  Krieges  in  Kraft  bleibe.  Der
Präsident  desavouirt  den  Kriegsminister  nicht.

28
        <pb n="436" />
        434  Amerika.

46.  April.  Hr.  Seward  richtet  eine  neue  dringende  Dep.  an  Oesterreich
gegen  weitere  Anwerbungen  für  Mexico.

1.  Mai.  Der  Reconstructionsausschuß  legt  dem  Congresse  einen  Plan
bez.  der  Wiederaufnahme  des  Südens  in  die  Union  vor  als  Zusatz

zur  Bundesverfassung.

Der  Hauptpunkt  desselben  geht  dahin,  daß  die  früheren  Rebellen  bis  zum,
4.  Juli  1870  keinen  Antheil  an  der  Erwählung  des  Bundescongresses  und
des  Präsidenten  haben  und  den  Häuptern  der  Rebellion  Jefferson  Davis,
Stephens,  Lee  u.  s.  w.,  die  Wählbarkeit  zu  Bundesämtern  als  einzige  Strafe
für  ihr  Verbrechen  für  immer  entzogen  werden  soll.  Dagegen  soll  den  Rebellen
  die  Theilnahme  an  der  communalen  Selbstverwaltung  in  den  einzelnen
Staaten  gestattet  werden;  zu  Staatsgouverneuren  und  Gesetzgebern  in  den
einzelnen  Staaken  sollen  sogar  die  ehemaligen  Häupter  der  Rebellion  gewählt
werden  können.  Die  Zulassung  der  Vertreter  des  Südens  in  den  Congreß
wird  abhängig  gemacht  von  der  Ratification  eines  Zusatzartikels  zur  Bundesverfassung,
  welcher  die  folgenden  wichtigen  Bestimmungen  enthält:  1)  Volle
Bundesgarantie  für  die  bürgerlichen  Rechte  aller  Bundesbürger  gegenüber  der
Particulargesetzgebung.  2)  Basirung  der  Repräsentation  von  Staaten  im
Bund  auf  die  Zahl  desjenigen  Theils  der  Bevölkerung,  dessen  volljährige  nicht
wegen  Verbrechen  entrechtete  männliche  Mitglieder  das  Wahlrecht  haben.
3)  Unbedingtes  Verbot  der  Uebernahme  der  zum  Zweck  der  Rebellion  contrahirten
  Schulden  durch  Einzelstaaten  oder  den  Bund,  und  ebenso  unbedingte
Desavouirung  jeder  Absicht  jemals  Geldentschädigung  für  den  Verkust  der
Sclaven  zu  fordern.

Anm.  Als  Zusatz  zur  Bundesverfassung  ist  der  Antrag  dem  Veto  des
Präsidenten  entrückt,  dagegen  bedarf  er,  selbst  wenn  er  von  beiden  Häusern
des  Congresses  angenommen  wird,  noch  verfassungsmäßig  der  Zustimmung
von  drei  Viertheilen  der  Einzelstaaten,  wobei  es  zweifelhaft  bleibt,  ob  dafür
sämmtliche  Staaten  in  Rechnung  zu  ziehen  seien  oder  nur  die  Bundesgetreuen
mit  Ausnahme  der  Südstaaten,  so  lange  dieselben  noch  nicht  wieder  zum
Congresse  zugelassen  seien.

„  „  Gräßliche  Negermetzelei  in  Memphis.  Aus  der  unbedeutendsten
Veranlassung  werden  daselbst  8  Kirchen  und  Schulen  für  Neger
und  viermal  soviel  Wohnhäuser  verbrannt,  viele  werden  demolirt,
38  schwarze  Männer,  Greise,  Frauen  und  Kinder  aufs  scheußlichste

ermordet.

3.  „  Beide  Häuser  des  Congresses  beschließen  die  Aufnahme  des  Territoriums
  Colorado  als  Staat  in  den  Bund,  das  Repräsentantenhaus
  mit  80  gegen  55  Stimmen,  nachdem  ein  Amendement,  die
Aufnahme  von  der  Ertheilung  des  Stimmrechts  an  die  Neger  abhängig
  zu  machen,  mit  95  gegen  36  Stimmen  verworfen  worden
war.

4.  „  Beide  Häuser  des  Congresses  genehmigen  das  sog.  Habeas-Corpus-Gesetz,
  das  die  Beamten  und  Offiziere  des  Bundes  im  Süden  gegen
bundesfeindliche  Nichter  schützen  soll  und  ferner  trotz  heftigen  Widerstandes
  der  Demokraten  das  sog.  Approepriationsgesetz  für  das
Freedman's-Bureau  mit  11  Mill.  Dollars.
        <pb n="437" />
        Amerika.  435

Der  Senat  fügt  dem  Appropriationsgesetz  für  das  Postwesen
einen  Paragraph  bei,  der  den  Präsidenten  an  der  Verfolgung  politischer
  Gegner  unter  den  Beamten  verhindern  soll,  indem  hienach
kein  Bundesbeamteter  Gehalt  empfängt,  der  nicht  vom  Senate  bestätigt
  ist.

5.  Mai.  Die  gesetzgebende  Versammlung  von  Tennessee  erläßt  ein  Gesetz,
wodurch  allen  an  der  Rebellion  Betheiligten  das  Stimmrecht  in  diesem
  Staate  entzogen  wird.

10.  „  Das  Repräsentantenhaus  nimmt  den  Antrag  des  Reconstructionsausschusses
  vom  1.  d.  M.  mit  128  gegen  37  Stimmen  an.

v  „  Die  Grand  Jury  von  Norfolk,  der  Bundesgerichtssprengel,  in
dem  die  Festung  Monroe  liegt,  beschließt  die  Criminalklag  (indictment))
  gegen  Jefferson  Davis  wegen  Hochverraths.

15.  „  Der  Präsident  Johnson  legt  sein  Veto  gegen  die  Aufnahme
Colorados  als  Staat  in  die  Union  ein.  Der  Senat  macht  keinen
Versuch,  das  Veto  umzustoßen,  bezeugt  jedoch  dem  Präsidenten  seine
Nichtachtung,  indem  er  sich  vertagt,  ohne  nur  die  Botschaft  desselben
anzuhören.

1.  Juni.  Mißlungener  Fenierputsch  gegen  Canada:  Fenierhaufen  dringen
über  die  Grenze  und  besetzen  ein  Dorf  Namens  Erie,  gehen  aber
am  3.  d.  Mts.  wieder  zurück  und  werden  von  den  Unionsbehörden
verhaftet.

2.  „  Der  Senat  nimmt  den  Antrag  des  Reconstructions-Ausschusses
vom  1.  Mai  auch  feinerseits  an,  doch  mit  dem  Zusatze,  daß  diejenigen
  Rebellen,  welche  früher  ein  Amt  inne  gehabt  und  trotzdem  sich
der  Rebellion  angeschlossen  haben,  ferner  kein  solches  zu  bekleiden
fähig  sein  sollen.

7.  „  Präsident  Johnson  erläßt  eine  Proclamation  gegen  die  Unternehmungen
  der  Fenier  wider  Canada.

16.  „  Das  Repräsentantenhaus  tritt  dem  Zusatze  des  Senates  vom
2.  d.  M.  zum  Reconstructionsbeschlusse  bei.

23.  „  Präsident  Johnson,  der  verfassungsmäßig  gegen  den  Reconstructionsbeschluß
  beider  Häuser  des  Congresses  als  Zusatz  zur  Verfassung

#kein  Veto  einlegen  kann,  richtet  wenigstens  eine  kurze  Mittheilung
an  dieselben,  um  sie  zu  benachrichtigen,  daß  er  ein  Widersacher  des
angenommenen  Planes  sei  und  sich  bemühen  werde,  die  Ratification
desselben  durch  drei  Viertheile  der  Einzelstaaten  zu  verhindern.

—  Juni.  Um  den  Präsidenten  Johnson  gegen  die  Majorität  des  Congresses
  zu  stützen,  beruft  die  kleine  Fraction  Raymond  (Newyorker
Times),  die  bereits  von  der  republikanischen  Partei  abgefallen  und
zu  Johnson  übergetreten  ist,  auf  den  14.  August  eine  „Nationalconvention
  der  nationalen  Unionspartei“  nach  Philadelphia,  in  der
Hoffnung,  einen  wesentlichen  Theil  der  republikanischen  Partei  auf

28“
        <pb n="438" />
        436

Amerika.

ihre  Seite  hinüberzuziehen  und  mit  derselben  eine  neue  dritte  Partei
zu  stiften.

Der  Einladung  ist  zugleich  ein  Programm  beigefügt,  dessen  Hauptsätze
dahin  gehen:  „Sonderrechte  der  Staaten  sind  das  Fundamen  des  Bundesrechtsverbandes.
  Um  die  Einzelstaaten  in  ihren  Rechten,  ihrer  Würde  und
ihrer  Gleichstellung  zu  schützen,  ist  der  Krieg  geführt  worden.  Es  ist  Rebellion,
  die  Vertreter  einer  Anzahl  Staaten  aus  dem  Congreß  auszuschließen.
Wenn  der  Bund  sich  auf  irgend  eine  Weise  in  die  geheiligten  häuslichen  Anelegenheilen
  und  eigenthümlichen  Einrichtungen  der  Einzelstagten  einmischt,
4K.  ist  das  eine  ruchlose  freiheitsmörderische  Revolution“.  Das  sind  die
Hauptsätze  dieses  Programms,  in  welchem  man  unzweiselhaft  wiederum
die  Fundamentalsätze,  auf  denen  die  Rebellion  beruhte,  erkennen  muß.
Außer  einer  flüchtigen  und  trockenen  Bemerkung,  daß  die  Sclaverei  nicht
wieder  eingeführt  werden  solle  (ohne  daß  zugleich  das  Recht  des  Bundes
solche  Wiedereinführung  zu  verhindern  gewahrt  worden  wäre),  enthält  das
Programm  kein  Wort  von  den  Rechten  der  Bürger,  oder  gar  der  durch  den
Krieg  zu  Bürgern  erhobenen  ehemaligen  Sclaven,  kein  Wort  von  den  Pflichten
  der  Einzelstaaten  gegen  den  Bund,  oder  gar  von  einem  Recht,  welches
der  Bund  durch  Besiegung  der  ihm  untreu  gewordenen  Staaten  über  diese
erlangt  hätte.  Er  verherrlicht  ausschließlich  die  Nechte,  die  Würde  und  Freiheit
  der  Staaten  wider  alle  Eingriffe  der  Centralgewalt  in  dieselben.

21.  Juli.  Auf  die  telegraphische  Nachricht,  daß  die  Legislatur  von  Tennessec

25.

das  Amendement  zur  Verfassung  angenommen  habe,  wird  trotz  der
Abmahnung  vor  solcher  Ueberstürzung  von  beiden  Häusern  des  Congresses
  beschlossen,  daß  „die  practischen  Beziehungen  zwischen  diesem
Staate  und  der  Union  wiederhergestellt  sind  und  derselbe  wieder  zur

Vertretung  im  Congresse  berechligt  ist."

Die  Einleitung  zu  dem  Beschluß  sucht  die  Theorie  zu  salviren,  die  der
Politik  des  Congresses  zu  Grunde  liegt,  indem  sie  sagt:  „Da  Tennessee  nur
durch  Zustimmung  der  gesetzgebenden  Gewalt  des  Bundes  restituirt  werden
könne,  und  da  es  durch  Ratification  des  vom  Congreß  vorgeschlagenen  Zusatartikels
  zur  Bundesverfassung  Bürgschaft  für  seine  loyale  Gesinnung  gegeben
habe,  solle  es  auf  diese  Gründe  hin  wieder  zum  Congreß  zugelassen  werden“.

Thatsächlich  ist  die  Legalität  des  Beschlusses  der  Legislativen  von  Tennessee
eine  zweifelhafte.  Das  Abgeordnetenhaus  von  Tennessee  soll  aus  84  Mitgliedern
  bestehen  (zur  Zeit  sinb  nur  72  Stellen  besetzt)  und  zwei  Drittel
hiervon  (56)  sind  eine  beschlußsähige  Zahl.  Die  demokratische  Minderheit,
vom  Präsidenten  Johnson  ermuntert,  verhinderte  zwei  Wochen  lang  durch
Absentirung  das  Zustandekommen  einer  beschlußfähigen  Zahl.  Durch  strenge
Ansübung  der  Disciplinargewalt,  welche  in  Amerika  den  gesetzgebenden  Kärpern
  zusteht,  gelang  es  zwar,  dann  56  Mitglieder  zusammenzubringen;  von
diesen  zeigten  sich  aber  zwei  so  widerwillig,  daß  sie  in  Gewahrsam  des  Ousstors
  in  einem  Nebenzimmer  des  Sitzungssaals  gehalten  werden  mußten.
Das  Haus  aber  entschieß,  daß  sie  gleichwohl,  und  unbeschadet  ihrer  Weigerunz
miltzustimmen,  als  „anwesend“  mitgezählt  werden  solllen.  Die  Abstimmung
ergab  dann  43  für  und  11  gegen  die  Ratification,  der  Vorsitzer  aber  (selbst
ein  Anhänger  Johnsons)  weigerte  sich  den  so  gesaßten  Beschluß  zu  beglaubigen.
  Er  ward  später  zum  Rücktritt  genöthigt,  und  sein  Nachsolger  beglaubigte
  das  Protocoll;  doch  che  das  geschah,  hatte  schon  der  Gouverneur  des
Staats,  Brownlow,  ein  leidenschaftlicher  Republikaner,  an  den  Congreß  telegraphirt
  und  ihm  die  Ratification  als  erfolgt  angezeigt.

„  Der  Präsident  entgeht  der  ihm  gestellten  Alternative,  entweder
        <pb n="439" />
        Amerika.  437

die  in  dem  Zulassungsbeschluß  von  Tennessee  enthaltene  Theorie  bestätigen
  oder  durch  sein  Veto  diesen  seinen  Heimathsstaat  ausschließen
zu  müssen,  einfach  dadurch,  daß  er  den  Beschluß  zwar  unterzeichnet,
aber  in  einer  Botschaft,  gestützt  auf  die  inzwischen  bekannt  gewordene
Art,  wie  der  Beschluß  der  Legislativen  von  Tennessee  zu  Stande
kam,  erklärt,

„daß  er  damit  keineswegs  die  Motive  des  Beschlusses  gutheißen  wolle.
Weder  sei  er  der  Meinung,  daß  es  zur  Restitution  des  Staats  einer  Mitwitkung
  des  Congresses  bedürfe,  noch  gestehe  er  die  Thatsache  zu,  daß  Tennessee
  den  Zusatzartikel  ratificirt  habe.  Er  unterzeichne  den  Beschluß  nur,
um  wenigstens  einem  Staat  wieder  zu  seinem  Recht  zu  verhelfen,  das  der
Congreß  6  freventlich  verkürzt  habe  2c.“

26.  Juli.  Das  Repräsentantenhaus  beschließt  einstimmig  die  Aufhebung  des
alten  Neutralitätsgesetzes  von  1818  und  die  Einführung  eines  neuen,
welches  dem  Belieben  amerikanischer  Bürger  in  der  direcken  oder  indirecten
  Unterstützung  kriegführender  Theile  so  wenig  als  möglich  Hindernisse
  in  den  Weg  legen  soll.

28.  „  Der  Congreß  vertagt  sich  bis  zum  December.

30.  „  Neue  gräßliche  Negermetzelei  in  Neworleans.  Connivenz  des  Präsidenten
  Johnson.  Bericht  des  dort  commandirenden  Gen.  Sheridan
  gegen  die  Urheber.

1.  Aug.  Der  Präsident  entläßt  den  bisherigen  Minister  des  Innern,
Harlam  und  ernennt  an  seine  Stelle  Browning,  ferner  den  Gen.
Grant  zum  Generalissimus,  den  Gen.  Sherman  zum  Generallieutenant
  der  Ver.  Staaten.

14—16.  „  Demokratische  Convention  (Parteiversammlung)  in  Philadelphia.
  Die  ärgsten  Vertreter  der  ehemaligen  Rebellenpartei  sind
nicht  erschienen;  dagegen  sind  so  ziemlich  alle  Staaten  der  Union
vertreten.  Von  der  Bildung  einer  neuen  Partei  wird  thatsächlich
Umgang  genommen,  vielmehr  ein  rein  demokratisches  Programm  aufgestellt
  und  werden  alle  Gleichgesinnten  aufgefordert,  bei  den  Wahlen
zum  nächsten  Congreß  (im  Herbst)  nur  für  solche  Candidaten  zu
stimmen,  die  sich  zu  diesem  Programm  bekennen  würden.

Das  Programm  ist  nicht  minder  bedeutungsvoll  durch  das,  was  es  verschweigt,
  als  durch  das,  was  es  sagt.  Es  schweigt  gänzlich  über  die  den
Bürgern,  resp.  den  von  der  Nation  dazu  gemachten  Negern,  zu  sichernden
Rechte,  und  legt  dafür  den  stärksten  Nachdruck  auf  das  Recht  der  Staaten
(d.  h.  der  stimmberechtigten  weißen  Bewohner  des  Südens,  die  in  mehreren
Staaten  die  Minorität  bilden),  mit  ihren  Einwohnern  zu  machen,  was  sie
wollen.  Es  läugnet  in  abstracter  Weise  das  Recht  eines  Einzelstaats,  sich
vom  Bunde  logzureißen,  schweigt  aber  ganz  über  die  Frage,  ob  nicht  über
einen  Staat,  der  sich  trotzdem  thatsächlich  losgerissen  hat,  der  Bund  neue
Rechte  erhalte.  Es  behauptet,  daß,  da  alle  Staaten  (nicht  die  Menschen)
„gleichberechtigt“  seien,  das  Recht  der  Südstaaten  auf  Vertretung  im  Bundescongresse,
  trotz  ihres  eigenen  Verzichte  darauf,  niemals  erloschen  sei,  und  daß
es,  in  dem  Moment,  wo  die  Rebellen  ihre  Waffen  niederlegten  und  sich  der
Bundesautorität  fügten,  wieder  in  volle  Kraft  getreten  sei.  Es  verdammt
        <pb n="440" />
        438

Amerika.

jeden  Versuch,  die  Ausübung  dieses  Rechts  an  vom  Congreß  gestellte  Bedingungen
  zu  knüpfen  als  eine  Rebellion,  die  in  gleicher  Kategorie  der  Verwerflichkeit
  mit  der  Seression  stehe  und  bezeichnet  jeden  Versuch,  dem  Bunde
die  Disposition  über  das  Wahlrecht  zu  geben,  als  ein  frevelhaftes  Attentat
auf  das  wichtigste  Sonderrecht  der  Einzelstaaten,  ganze  Classen  ihrer  Bevölkerung
  rechtlos  zu  machen.  Es  erklärt  zwar,  daß  die  Geldverbindlichkeiten,
welche  die  Republik  behufs  Unterdrückung  der  Rebellion  eingegangen  ist,  heilig
  gehalten  werden  sollen,  erwähnt  aber  mit  keiner  Silbe  die  moralischen
Verpflichtungen,  welche  die  Nation  durch  Abschaffung  der  Sclaverei  gegen  die
Neger  übernommen  hat.  Es  sicht  die  Besugniß  eines  Congresses,  in  welchem
nicht  alle  Staaten  vertreten  seien,  zur  Proponirung  von  Versassungsamendements
  an,  verschweigt  aber,  daß  die  Verfassung  eine  einfache  Majorität  der
Vertreterzahl  aller  Staaten  für  einen  beschlußfähigen  Congreß  erklärt,  und
daß  der  Verfassung  zufolge  der  Congreß  noch  niemals  beschlußunfähig  gewesen
  ist.  Trotz  jenes  Competenzbedenkens  erklärt  es  die  Sclaverei  für  abgeschafst,
  nüpft  aber  daran  nicht  eine  Verwahrung  gegen  die  Wiedereinführung
des  Wesens  derselben,  sondern  nur  die  Behauptung,  daß  das  Volk  des  Südens
solche  Wiedereinführung  nicht  wünsche.  Es  feiert  zum  Schluß  Hrn.  Johnson
als  Retter  der  Republik,  ohne  sich  darüber  zu  erklären,  ob  die  demokratische
Partei  ihn  für  1868  zu  ihrem  Candidaten  bei  der  Präsidentenwahl  zu  machen
  gedenke.

17.  Aug.  Eine  Proclamation  des  Präsidenten  erklärt  das  Decret  des  mexi-18.



29.

canischen  Kaisers  Max,  der  Matamoras,  nachdem  es  in  die  Hände
der  Juaristen  gefallen,  in  Blokadezustand  erklärt,  für  ungültig.
Kriegsschiffe  gehen  an  den  Rio  grande  ab,  um  die  Blokade  thatsächlich
  zu  verhindern.  «
»PräsidentJohnsonempfängteineDeputationderParteiversamtw
lung  von  Philadelphia  und  bezeichnet  in  seiner  Antwort  den  Con—
greß  unumwunden  als  „eine  Körperschaft,  welche  sich  für  den  Congreß
  der  Vereinigten  Staaten  ausgibt,  ohne  irgend  ein  Recht  auf
ger.  Bezeichnung  zu  haben“,  als  ein  „störendes  und  zersetzendes
Element“,  welches  „das  einzige  und  wichtigste  Hinderniß  für  die
volle  Wiederherstellung  des  alten  Rechtszustands“  bilde,  und  fügte
mit  einem  bedeutsamen  Hinblick  auf  den  neben  ihm  stehenden  Gen.
Grant  hinzu:  „Unsern  braven  Soldaten,  die  im  Felde  so  unvergängliche
  Lorbeeren  errungen  haben,  liegt  noch  eine  größere  und
wichtigere  Aufgabe  ob.  Wir  rechnen  jetzt  auf  ihre  Hülfe  bei  unserm
Bemühen,  den  dauernden  Frieden  auf  Grund  des  alten  Rechtszustands
  allen  Störefrieden  zum  Trotz  herzustellen“".  Die  öffentliche
Meinung  will  darin  die  Ankündigung  eines  Staatsstreiches  erblicken.
„  Präsident  Johnson  beginnt  eine  Rundreise  durch  einen  Theil  der
nördlichen  Staaten,  die  sich  bald  als  Wahlreise  behufs  einer  Einwirkung
  auf  die  bevorstehenden  entscheidenden  Herbstwahlen  (in  den
Congreß)  gestaltet.

3—6.  Sept.  Versammlung  bundesgetreuer  Südländer  in  Philadelphia.

Dieselbe  ist  einstimmig  in  der  Verdammung  der  Reactionspolitik
Johnsons,  geht  dagegen  über  die  Frage  des  Negerstimmrechts  auseinander,
  indem  die  Vertreter  der  südlichsten  Staaten,  Luisiana  und
        <pb n="441" />
        Amerika.  139

Texas,  sich  für,  diejenigen  der  nördlicheren  Staaten  dagegen,  Virginien
  und  Nordcarolina,  sich  gegen  dasselbe  erklären.  Die  Versammlung
  beschließt,  eine  Ansprache  an  die  Nation  gegen  den  Präsidenten
  zu  richten:

„Als  Vertreter  von  8  Mill.  amerikanischen  Bürgern  wenden  wir  uns  um
Hülfe  und  Schutz  an  unsere  Freunde  und  Brüder  in  den  Staaten,  welchen
die  Gräuel  der  Rebellion  und  die  unmittelbaren  Leiden  des  Kriegs  erspart
geblieben  sind  ..  Wir  treten  vor  euch  als  lebendige  Zeugen  der  Leiden
und  Verfolgungen,  denen  wir  ausgesetzt  sind  Unerwarteter  Treudrüch
auf  Seiten  des  höchsten  Amts,  welches  ein  Unglücksfall  einem  Mann  gegeben
hat,  der  Grausamkeit  mit  Undankbarkeit  vereint,  Verbrecher  begnadigt  und
Unschuldige  ächtet,  hat  das  vorher  fast  erloschene  Rachegefühl  der  besiegten
Verschwörer  von  neuem  angefacht,  und  nun  suchen  dieselben  Rebellen,  die
vorher  bereit  waren,  alles  zu  opsern,  um  ihr  Leben  zu  retten,  uns  dem  blutigen
  Grab  zu  weihen.  Wo  wir  einen  Beschützer  erwarteten,  haben  wir  einen
Verfolger  gesunden.  So  unsers  Vorkämpfers  beraubt,  wenden  wir  uns  an
euch,  die  ihr  die  Macht  habt,  Präsidenten  zu  schaffen  und  Verräther  zu  bestrafen.
  Unsere  letzte  Hoffnung  beruht  nächst  Gott  auf  der  Einheit  und
Festigkeit  der  Staaten,  die  Abraham  Lincoln  erwählten  und  Jefferson  Davis
stürzten.  Wir  können  die  uns  angethanen  Unbilden  nicht  besser  kennzeichnen,
als  indem  wir  erklären,  daß,  seit  Andrew  Johnson  sich  mit  seinen  frühern
Verleumdern  und  unsern  unversöhnlichen  Feinden  verbunden,  seine  Hand  mit
eiserner  Schwere  auf  jedem  wahrhaft  loyalen  Mann  im  Süden  gelastet  bat.
Nachdem  er  seine  eigenen  Mittel  zur  Wiederherstellung  der  Union  aufgegeben,
hat  er  zu  den  Wassen  von  Verräthern  gegriffen,  um  die  Patrioten  niederzuschmettern.
  Nachdem  er  erklärt  hat.  daß  nur  loyale  Bürger  fortan  im  Süden
regieren  sollen,  hat  er  die  Herrschaft  den  Verräthern  übergeben.  ZJeder  ächte
Unionist  im  Süden,  welcher  fest  zu  den  von  Johnson  im  Jahr  1861  und
noch  1865  abgelegten  Gelöbnissen  steht,  ist  geächtet  worden.  Während  er
nicht  einen  einzigen  hervorragenden  Hochverräther  bestraft  hat,  obschon  ihrer
Tausende  den  Tod  verdient  hatten,  sind  seit  der  Uebergabe  Lee's  mehr  als
tausend  treue  Bundesbürger  im  Süden  ermordet,  und  nicht  in  einem  einzigen
Fall  sind  die  Mörder  zur  Strase  gebracht  worden...  In  jedem  südlichen
Staat  hat  seine  „Politik“  die  unheilvollsten  Wirkungen  in  gesellschastlicher,
sittlicher  und  staatlicher  Beziehung  gehabt.  Sie  hat  die  heimgekehrten  Rebellen
  in  Maryland,  Missouri,  Westvirginien  und  Tennessee  ermuthigt,  einen
neuen  Bürgerkrieg  anzudrohen,  wenn  nicht  die  Patrioten,  die  diese  Staaten  retteten,
  sich  ihren  frechen  Forderungen  sügen.  Sie  hat  neue  Entfremdung  zwischen
den  beiden  Landestheilen  bewirkt  und  durch  Behinderung  der  Auswanderung
nach  dem  Süden  eine  neue  Schranke  des  Verkehrs  zwischen  dem  Norden  und
Westen  errichtet.  Sie  hat  den  Rebellensoldaten  gestattet,  die  Lehrer  von
Negerschulen  zu  versolgen,  und  die  Kirchen  niederzubrennen,  in  welchen  die
Freigelassenen  zu  ihrem  Gott  beteten.  Daß  ein  so  barbarisches  System  in
dem  gräßlichen  Gemetzel  zu  Memphis  und  dem  noch  scheußlicheren  zu  New-Orleans
  gipfeln  mußte,  war  so  natürlich,  wie  daß  die  Lehren  Calhoun  zu
einem  verheerenden  Bürgerkrieg  führten.  Für  alle  diese  namenlosen  Grausamkeiten
  ist  Andrew  Johnson  verantwortlich,  und  wie  er  sie  hervorgerufen
hat,  so  rechtfertigt  er  sie  und  zollt  ihnen  Beifall.“

—  Sept.  Die  ersten  Wahlen  in  den  Congreß  zeigen  die  ungeschwächte
Kraft  der  republ.  Partei  und  der  bisherigen  Majorität  des  Congresses.
Die  Candidaten  derselben  gehen  meist  mit  wesentlich  größerer  Stimmenmehrheit
  als  das  letzte  Mal  aus  der  Wahlurne  hervor.

15.  „  Fortsetzung  der  Rundreise  des  Präsidenten.  Derselbe  benimmt
        <pb n="442" />
        440

Amerika.

sich  immer  taktloser,  besonders  in  Cleveland,  wo  er  sich  in  einer
Volksversammlung  mit  einem  Unbekannten  herumzankt.  Die  ihm
bisher  keineswegs  ganz  ungünstige  Stimmung  im  Norden  beginnt
in  Folge  der  Berichte  über  seine  Reise  sichtlich  umzuschlagen.

19.  Sept.  Zwei  der  größten  Blätter  von  Newyork,  die  „Newyork  Times“

Ende

und  der  „Newyork  Herald“,  bisher  entschiedene  Anhänger  des  Präsidenten,
  gehen  zur  republikanischen  Partei  über.
„  Die  in  Philadelphia  versuchte  Parteicombination  fällt  gänzlich
auseinander.  Der  Chef  der  abgefallenen  Republikaner  Henry  S.
Navpmond  constatirt  es  in  einem  offenen  Bries,  in  dem  er  auf  eine
Candidatur  für  den  nächsten  Congreß  verzichtet.

Raymond  gesteht  das  „gänzliche  und  eclatante  Mißlingen“  seines  Vorhabens
  ein,  welches  Vorhaben  darin  bestanden  habe,  „dem  Lande  die  Eintracht
und  den  Frieden  wiederzugeben.“  Er  beschwert  sich  bitter  über  die  Treulosig--keit
  der  Demekraten,  die,  anstatt  sich  unter  „neuen  Führern“  zu  reorganisiren
(d.  h.  ihn  als  Führer  anzuerkennen)  und  ihre  alten  Sünden  abzuschwören,
lediglich  wieder  in  ihr  altes  Parteigeleise  eingelenkt  haben,  und  dieselben
Grundsätze,  von  welchen  das  Volk  sich  mit  Abscheu  und  Entrüstung  abgewendet
  habe,  wieder  zur  Richtschnur  ihrer  Politik  machen.  Hr.  Raymond  gibt
unter  solchen  Umständen  den  Versuch,  eine  loyale,  „conservative“  Partei  ins
Leben  zu  rufen,  auf,  und  erklärt,  daß  er  fortan  wieder  sein  Glück  bei  den
Republikanern  versuchen,  fürs  erste  aber  wegen  etwaiger  „Vorurtheile“,  die
gegen  seine  edlen  Absichten  bestehen  möchten,  in  den  Schatten  treten  wolle.

9.  Oct.  Wahlen  zum  Congreß  in  den  Staaten  Pennsylvanien,  Odhio,

Indiana  und  Jowa.  Sieg  der  republikanischen  Partei:  es  werden
48  Republikaner  gewählt  gegen  12  Demokraten  (bisher  47  Republikaner
  gegen  13  Demokraten).

6.  Nov.  Wahlen  zum  Cengreß  in  12  weiteren  Staaten.  Die  Republi-8.



kaner  behaupten  überall  die  entschiedene  Oberhond:  es  werden  gewählt
  68  Republikaner  gegen  23  Demokraten.  Nur  in  Delaware
und  Maryland  sind  die  Wahlen  dem  Präsidenten  einigermaßen
günstio.

„  Der  Gesandte  der  Union  in  Paris,  Hr.  Bigelow,  berichtet,  daß
die  französische  Regierung  ihr  Programm  abgeändert  habe,  und  nicht
vor  Frühjahr  mit  der  Zurückziehung  ihrer  Truppen  aus  Mexico  beginnen
  wolle;  doch  habe  der  Kaiser  Napoleon  versichert,  daß  Maximilian
  von  ihm  keinen  Mann  und  keinen  Dellar  mehr  erhalten
solle,  und  endlich  hinzufügt,  daß,  wenn  Maximilian  glaube,  sich  allein
  behaupten  zu  können,  Frankreich  seine  Truppen  nicht  vor  Ablauf
der  von  Hrn.  Drouyn  de  l  Huys  ausbedungenen  Frist  zurückziehen
werde;  für  den  Fall  aber,  daß  Maximilian  abzudanken  geneigt  wäre,
was  das  Beste  sein  würde,  sei  General  Castelnau  beauftragt,  cine
Regierung  ausfindig  zu  machen,  um  Betreffs  des  Schutzes  der  französischen
  Interessen  mit  ihr  zu  unterhandeln  und  sodann  die  ganze
Armec  im  Frühjahre  nach  Hause  zu  bringen.
        <pb n="443" />
        Ametika.  441

8.  Nov.  Der  mexicanische  General  Ortega,  Gegenpräsident  gegen  Juarez,

10.
23.

24.

29.

wird  von  den  Unionsbehörden  in  Brazos  de  St.  Jago  verhaftet.

„  Der  Gesandte  der  Union  bei  Juarez,  Campbell,  geht  in  Begleitung
  des  Gen.  Sherman  von  Newyork  nach  Mexico  ab.

„  Die  Unionsregierung  erklärt  sich  in  einer  Depesche  an  ihren  Vertreter
  in  Paris  mit  der  neuen  Disposition  der  französischen  Regierung
  bez.  der  Räumung  Mexico's  sehr  unzufrieden:

„  Sagen  Sie  Herrn  Monstier,  daß  die  jetzt  zuerst  erfolgte  Ankündigung
  von  der  Hinausschiebung  des  auf  November  besprochenen  Abzuges  des
ersten  französ.  Detachements  aus  Mexico  von  unserer  Regierung  mit  Ueberraschung
  und  tiefem  Bedauern  aufgenommen  worden  ist,  um  so  mehr,  da  der
Kaiser  eine  vorherige  Besprechung  mit  den  Ver.  Staaten  oder  auch  nur  eine
Andeutung  nicht  für  nöthig  erachtet  hat.  Wir  können  uns  nicht  damit  einverstanden
  erklären,  denn  erstens  ist  die  Zeitangabe  #.im  nächsten  Frühjahr“
für  die  völlige  Räumung  Mexico's  unbestimmt;  zweitens  haben  wir  jetzt  dem
Congresse  und  dem  amerikanischen  Volke  für  die  Räumung  im  Frühjahr  keine
bessere  Bürgschaft  zu  bieten,  als,  wie  es  sich  nun  herausstellt,  vorher  für  den
Rückzug  eines  Detachements  im  November;  drittens  haben  wir,  indem  wir
uns  auf  eine  mindestens  buchstäbliche  Erfüllung  der  kais.  Zusage  verließen,
schon  unsere  Maßregeln  getrossen,  um  zugleich  die  erwartete  französ.  Räumung
  und  die  Wiederherstellung  des  Landfriedens  und  der  verfassungsmäßigen
Autorität  durch  die  republikanische  Regierung  von  Mexico  zu  erleichtern.
Auch  sind  zu  dem  Ende  unser  neuernannter  Gesandter  Campbell  und  der
Generallieutenant  Sherman  nach  Mexico  abgegangen,  um  mit  dem  Präsidenten
  Juarez  zu  berathschlagen,  Schritte,  von  welchen  die  hiesige  französische
Gesandtschaft  jedesmal  sofort  in  Kenntniß  gesetzt  wurde.  Der  Kaiser  wird
einsehen,  daß  wir  Hrn.  Campbell  nun  nicht  mehr  zurückberufen,  noch  auch
seine  Insiructionen  abändern  können,  auf  Grund  deren  er  gegenwärtig  vielleicht
  schon  mit  der  republikanischen  Regierung  von  Mexico  unterhandelt.
Letztere  wünscht  selbstverständlich  die  eheste  und  vollständige  Endigung  der
feindlichen  Occupation.  Daher  wollen  Sie  der  kais.  Regierung  Mittheilung
machen  von  der  ernsten  Hoffnung  des  Präsidenten,  daß  die  Räumung  Mexico's
in  dem  engsten  Anschlusse  an  die  vorhandene  Uebereinkunft,  den  die  nunmehrigen
  Verhältnisse  noch  zulassen,  ausgeführt  werde.  Hr.  Campbell  wird  von
der  Sachlage  unterrichtet  werden,  und  die  Truppen  der  Ver.  Staaten  werden
angewiesen,  in  jedem  Falle  ihre  besondern  Befehle  vom  Präsidenten  zu  gewärtigen.
  Dies  geschieht  in  der  Zuversicht,  daß  der  Telegraph  oder  die  Post  uns
in  angemessener  Frist  einen  befriedigenden  Emschluß  des  Kaisers  in  Bezug
auf  den  Zweck  dieser  Note  melden  wird.  Die  Ver.  Staaten  wünschen,  indem
sie  auf  Mexico's  Wohl  bedacht  sind,  zugleich  nichts  ernstlicher,  als  Friede  und
Freundschaft  mit  Frankreich;  und  der  Präsident  bezweiselt  nicht,  daß  die  leider
  in  Frankreich  getrossene  Abänderung  ohne  Ahnung  der  Verlegenheiten,
die  sie  hier  bereiten  muß,  und  ohne  eine  Absicht,  die  französ.  Truppen  über
den  ursprünglich  verabredeten  Zeitraum  von  18  Monaten  hinaus  in  Mexico
zurückzuhalten,  geschehen  ist.“

Die  Depesche  wird  von  der  französischen  Regierung  als  in  Form
und  Inhalt  gleich  ungeeignet  nicht  in  Abschrift  angenommen  und
Herr  Bigelow  muß  sich  begnügen,  dieselbe  vorgelesen  zu  haben.

„  Der  Unionsgeneral  Sedgewick  besetzt  von  Brewnsville  aus  die

mexicanische  Stadt  Matamoros,  angeblich  zum  Schutz  der  dortigen
amerikanischen  Bürger.  ·

„  Campbell  und  Sherman  landen  ror  Veracruz  an,  steigen  ober,
        <pb n="444" />
        442  Amerika.

trotz  der  Einladung  der  franz.  Autoritäten,  nicht  ans  Land,  sondern
verkehren  nur  mit  dem  Consul  und  kehren  darauf  an  den  Rio  grande
zurück  %

30.  Nov.  Gen.  Sedgewick  wird  desavouirt  und  seiner  Stelle  entsetzt.  Die
Unionsruppen  räumen  Matamoros  und  das  mexicanische  Gebiet
wieder.

—  „,  Das  Amendement  zur  Constitution  ist  nur  von  23  Staaten  angenommen,
  dagegen  von  13,  worunter  sämmtliche  ehemalige  Rebellenstaaten,
  verworfen  worden.

3.  Dec.  Wiederzusammentritt  des  Congresses.  Botschaft  des  Präsidenten.
Derselbe  beharrt  darin  auf  seinen  bisherigen  Anschauungen.  Die
öffentliche  Meinung  legt  jedoch  der  ganzen  Botschaft  nicht  mehr  das
mindeste  Gewicht  bei,  da  der  Präsident  in  Folge  des  Ausfalls  der
Neuwahlen  zum  Congreß  keinerlei  Aussicht  mehr  hat,  mit  seiner
Politik  durchzudringen  und  ein  früher  befürchteter  Staatsstreich  von
seiner  Seite  geradezu  unmöglich  geworden  ist.

13.  „  Die  Mission  der  Herren  Campbell  und  Sherman  nach  Mexico
muß  als  gescheitert  betrachtet  werden.  Sherman  trifft  wieder  in
Neworleans  ein,  Campbell  geht  nach  Monterey,  um  den  Präsidenten
Juarez  aufzusuchen.

14.  „  Der  Senat  ertheilt,  wie  schon  früher  das  Repräsentantenhaus,
mit  34  gegen  13  Stimmen  den  Negern  im  District  Columbia
(Washington)  das  Stimmrecht.

Das  Repräsentantenhaus  nimmt  fast  einstimmig  ein  Gesetz  an,
welches  den  Zusammentritt  des  neuen  (40sten)  Congresses  auf  den
4.  März  (statt  2.  Dec.)  1867  anberaumt,  um  das  congreßlese
Interim  zu  beseitigen  und  widerruft  die  dem  Präsidenten  noch  während
  des  Krieges  verliehene  Befugniß  zur  Amnestirung  von  Rebellen.
        <pb n="445" />
        2.  Merxiro.

4.  Jan.  Die  Stadt  Bagdad  am  Rio  grande  wird  durch  den  Unionsgeneral
  Weitzel  angeblich  zu  ihrem  eigenen  Schutze  besetzt.  Der
General  wird  jedoch  von  der  Unionsregierung  desavouirt  und  die
Stadt  von  den  Unionstruppen  wieder  geräumt.

—  „  Der  Franzose  Langlois  übernimmt  im  Einverständniß  mit  seiner
Regierung  des  mexicanische  Finanzministerin.

15.  „  Der  Kaiser  der  Franzosen  schickt  den  Baron  Seillard  in  außerordentlicher
  Mission  nach  Mexico:  Frankreich  ist  entschlossen,  seine
Truppen  früher  aus  Mexico  zurückzuziehen  und  will  sich  darüber
mit  dem  Kaiser  Maximilian  verständigen  oder  ihm  wenigstens  seinen
Entschluß  notificiren.

23.  Febr.  Langlois  4  ganz  unerwartet.

11.  März.  Die  Regierung  des  Kaisers  Maximilian  schließt  mit  Oesterreich
  eine  Nachtragsconvention  ab,  laut  welcher  für  das  österr.  Freiwilligencorps
  in  mexicanischen  Diensten  von  1866  bis  1870  einschließlich
  je  2000  Mann  in  Oesterreich  angeworben  werden  dürfen,
für  1866  jedoch  das  Doppelte  dieser  Zahl,  wovon  1000  Mann
noch  vor  Anfang  Mai  dahin  abgehen  sollen.

5.  April.  Der  franz.  „Moniteur“"  verkündet  unmittelbar  nach  der  Rückkunst
  des  Baron  Seillard  von  seiner  Mission,  daß  die  Franzosen
Mexico  in  drei  Abtheilungen  räumen  würden,  und  zwar  im  Nov.
1866,  im  März  und  im  Nov.  1867.

12.  Mai.  Die  österreichische  Regierung  verhindert  die  Einschiffung  der
neu  angeworbenen  Freiwilligen  in  Triest  und  das  französ.  Transportschiff,
  das  sie  nach  Veracruz  bringen  sollte,  muß  unverrichteter
Dinge  wieder  absegeln.

—  Juli.  Die  Franzosen  fangen  an,  die  mexicanischen  Nordprovinzen  zu
räumen,  worauf  deren  wichtigste  Plätze,  namentlich  Monterey  und
Matamoros,  sofort  von  den  Juaristen  in  Besitz  genommen  werden.
        <pb n="446" />
        444  Merico.

30.  Juli.  Die  mexicanische  Regierung  schließt  mit  Frankreich  eine  Convention
  ab,  durch  welche  ein  Theil  der  mexicanischen  Zolleinnahmen  (in
Veracruz  und  Tampico)  Frankreich  als  Entschädigung  für  seine
Forderungen  überwiesen  wird  (s.  Frankreich).

1.  Aug.  Tampico  fällt  in  die  Hände  der  Juaristen.

8.  „  Die  Kaiserin  Charlotte  landet  ganz  unerwartet  in  St.  Noazaire
und  geht  sosort  nach  Paris.

17.  „  Der  Kaiser  will  das  den  Juaristen  in  die  Hände  gefallene  Matamoros
  blokiren,  die  Regierung  in  Washington  verhindert  ihn  jedoch
daran.

23.  „  Die  Keiserin  Charlotte  verläßt  Paris  unverrichteter  Dinge  und
geht  über  Miramare  nach  Nom.

14.  Sept.  Der  franz.  „Moniteur“  verkündet,  daß  der  Kaiser  Napoleon
die  Ernennung  der  Franzosen  Osmond  und  Friard  zu  mexicanischen
Ministern  des  Kriegs  und  der  Finanzen  nicht  gestattet  habe.

16.  „  Der  Keaiser  feiert  in  Chalpultepec  das  mexicanische  Unabhängigkeitsfest
  und  erklärt  in  seiner  Rede,  daß  er  auszuharren  entschloessen
sei,  „denn  nicht  im  Augenblick  der  Gefahr  verläßt  ein  ächter  Habsburger
  seinen  Posten“.

20.  „  Modisication  des  Ministeriums  wesentlich  im  Sinne  der  elericalen
Partei.

1.  Oct.  Die  mexicanische  Regierung  kann  die  an  diesem  Tage  fälligen
Coupons  der  französischen  Anleihe  bereits  nicht  mehr  bezahlen.
4.  „  Die  Kaiserin  Charlotte  verfällt  zu  Rom  in  Irrsinn.

12.  „  Der  General  Castelnau  trifft  mit  einer  neuen  Mission  des  Kaisers
  Napoleon  an  den  Kaiser  Maximiltan  in  Veracruz  ein,  um  den
Kaiser  Max  wo  möglich  zur  Abdankung  zu  bewegen  und  sich  dann
mit  Juarez  und  den  Ver.  Staaten  über  den  Schutz  der  französischen
Interessen  in  Mexico  nach  dem  Abzuge  der  Truppen  zu  verständigen.

18.  „  Kaiser  Maximilian  erhält  die  telegraphische  Nachricht  von  dem
Irrsinn  der  Kaiserin.

20/21.  „  Kaiser  Maximilian  legt  mündlich  seine  Gewalt  in  die  Hände
des  Marschalls  Bazaine  und  geht  angeblich  seiner  Gesundheit  wegen
und  um  Nachrichten  aus  Europa  schneller  zu  erhalten,  nach  Orizaba.
Auf  dem  Wege  dahin  kreuzt  er  mit  dem  General  Castelnau,  ohne  ihn
jedoch  zu  sprechen.  Die  Minister  wollen  ihre  Stellen  niederlegen,
werden  jedoch  von  Marschall  Bazaine  bewogen,  ihre  Functionen  einstweilen
  sortzusetzen.

23.  ,  Gen.  Castelnau  trifft  in  Mexico  ein.

27.  „  Kaiser  Max  langt  in  Orizaba  an.

31.  „  Ogjace  wird  von  den  Juaristen  unter  Porfirio  Diaz  besetzt,
die  kais.  mex.  Besatzung  ergibt  sich.
        <pb n="447" />
        AMerico.  445

8.  Nov.  Der  nordamerikanische  Gesandte  in  Paris  berichtet  seiner  Re-10.



13.

gierung,  daß  der  Kaiser  Napolcon  seinen  Entschluß,  schon  im  November
  den  dritten  Theil  seines  Expeditionscorps  aus  Mexico  zurückkehren
  zu  lassen,  wieder  geändert  habe  und  nunmehr  geneigt  sei,  die
ganze  Armee  auf  einmal  und  zwar  im  Frühjahr  1867  abziehen  zu
lassen.

„Die  österreichische  Garnison  von  Jalapa  streckt  die  Waffen,  die

Stadt  geht  in  die  Hände  der  Juaristen  über.

„  Die  Franzosen  räumen  Mazatlan  und  alle  andern  bisher  von  ihnen

besetzten  Punkte  am  stillen  Ocean,  um  sich  in  Mexico  und  auf  der
Linie  Mexico-Veracruz  zu  concentriren.

„  Kaiser  Maximilian  beruft  den  Ministerrath  und  den  Staatsrath

zu  sich  nach  Orizaba  und  legt  die  Gründe  dafür  in  einem  offenen
Briefe  an  den  Ministerpräsidenten  Larez  nieder:

„Mein  lieber  Larez!  Die  Bedenklichkeit  der  jetzigen  Lage  Unseres  Landes
hat  Uns  bewogen,  die  Räthe  der  Krone  um  Uns  zu  versammeln,  damit  Wir,
von  ihrem  klaren  und  weisen  Urtheil  unterstützt,  auf  gesetzlichem  Wege  zu
einer  Lösung  der  gegenwärtigen  Krisis  gelangen  könnten.  Eine  schwere  Pflicht
ist  Uns  jetzt  auferlegt,  aber  Wir  hegen  die  innige  Ueberzeugung,  daß  das
Wohl  des  Vaterlands  ihre  Erfüllung  erheischt.  Nach  einer  Ueberlegung,  die
von  allem  Geist  der  Parteien  und  der  Leidenschaften  frei  ist,  nach  einer  langen
und  gewissenhaften  Prüfung  der  Lage  sind  Wir  zu  der  Ansicht  gelangt,  daß  es
Unsere  Pflicht  sein  könnte,  der  mexicanischen  Nation  die  Gewalt  zurückzugeben,
  welche  sie  Uns  anvertraut  hatte.  Folgendes  sind  die  Gründe,  die  Uns
in  dieht  Ansicht  bestärken:  1)  Der  Bürgerkrieg  dauert  beständig  fort,  das
constatiren  Wir  mit  Schmerzen;  er  bezeichnet  mit  dem  Blute  von  Tausenden
Unserer  Landsleute  die  Gegenden,  welche  von  ihm  heimgesucht  werden,  und
seine  Ausdehnung  wird  von  Tag  zu  Tag  größer;  2)  die  Feindseligkeiten  der
Ver.  Staaten  gegen  das  monarchische  Princip  spricht  sich  alle  Tage  deutlicher
aus;  3)  Unsere  Bundesgenossen  haben  erklärt,  daß  es  ihnen  aus  politischen  Rücksichten
  unmöglich  ist,  Uns  noch  länger  ihre  Unterstützung  angedeihen  zu  lassen,
und  Wir  haben  sogar  in  letzterer  Zeit  erfahren,  daß  zwischen  der  Regierung

rankreichs  und  derjenigen  der  Ver.  Staaten  vorläufige  Unter-Framrenn
  stattgefunden  haben,  deren  Zweck  ein  Einverständniß  ist,  dem
Bürgerkrieg  ein  Ende  zu  machen,  welcher  so  lange  Zeit  Unser  Land  verwüstet  hat.
Im  Hinblick  auf  die  Meinung  der  großen  Mehrheit  des  amerikanischen  Volks
würde  man,  so  sagt  man  Uns,  nur  zum  Ziele  gelangen,  indem  man,  mit
Unterstützung  dieser  beiden  Mächte,  eine  neue  Regierung  republikanischer
Form  gründete.  Obgleich  es  der  Vorsehung  gefallen  hat,  das  Glück  Unseres
häuslichen  Heerds  zu  vernichten,  obgleich  Unser  Muth  und  Unsere  Kraft  dadurch
  schwer  geprüst  worden  sind,  so  würden  Wir  doch  nicht  einen  Augenblick
zaudern,  alle  Opfer  für  das  Glück  des  Vaterlands  zu  bringen,  wenn  Wir
nicht  die  sehr  wohl  begründete  Befürchtung  hegten,  daß  Unsere  Persönlichkceit
ein  Hinderniß  für  die  Pacification  des  Landes  ist.  Aus  diesem  Grunde
haben  Wir  den  Ministerrath  und  den  Staatsrath  zusammenberufen,  die  Uns
bereits  so  viele  Beweise  ihres  Einverständnisses  und  ihrer  Treue  gegeben
haben,  um  eine  Lösung  für  die  Schwierigkeiten  zu  finden.  Maximilian.“

16.  Nov.  Die  Franzosen  räumen  Durango  und  Zacatecas,  die  sofort  von

24.

den  Juaristen  besetzt  werden.

v„  Versammlung  des  Ministerraths  und  des  Staatsraths  beim  Kaiser

in  Orizaba.  Die  Vorschläge  des  Kaisers  gehen  im  Wesentlichen
        <pb n="448" />
        446

Aexico.

dahin:  es  solle  ein  Nationalcongreß,  von  dem  die  bisherigen  Gegner
des  Kaiserreichs  nicht  auszuschließen  wären,  einberufen  werden,  um
über  die  künftige  Regierungsform,  ob  Monarchie  oder  Republik,  über
die  Aufstellung  eines  Budgets,  über  die  Organisation  eines  nationalen
  Heeres,  über  die  Colonisation  des  Landes,  über  die  Regelung
der  Beziehungen  zu  Frankreich  und  zu  den  Vereinigten  Staaten  zu
entscheiden.  Von  22  Stimmen  sprechen  sich  20  für  Aufrechthaltung
des  Kaiserreichs  und  die  Ueberzeugung  aus,  daß,  wenn  Maximilian
an  das  Land  gappellire,  eine  immense  Majorität  in  demselben
Sinn  antworten  würde;  nur  2  Stimmen  erklären  sich  für  Abdankung
  des  Kaisers.  Demgemäß  beschließt  die  Versammlung,  den
Kaiser  zu  bitten,  wenigstens  einstweilen  bis  zu  dem  Tage,  an  welchem
  der  Volkswille  sich  werde  kund  gegeben  haben,  die  Zügel  der
Regierung  in  der  Hand  zu  behalten.

24.  Nov.  Der  nordamerikanische  General  Sedgewick  besetzt  von  Brownsville

  aus  Matamoros,  wird  jedoch  von  seiner  Regierung  desavouirt
und  seines  Commando's  enthoben,  Matamoros  wieder  geräumt.

2.  Dec.  Ein  Rundschreiben  des  Marschalls  Bazaine  stellt  den  Soldaten

5.

französischer  Nationalität,  welche  früher  förmlich  ermächtigt  worden
wären,  in  mexicanische  Dienste  zu  treten,  frei,  entweder  in  denselben
zu  bleiben  oder  sich  bei  der  ersten  sich  darbietenden  Gelegenheit  dem
nächsten  franz.  Detachement  anzuschließen,  um  mit  demselben  nach

Frankreich  zurückzukehren.
Preclamation  des  Kaisers  bez.  der  Beschlüsse  der  Versammlung

vom  24.  November:

„Mexicaner!  Umstände  von  großer  Wichtigkeit,  die  mit  dem  Wohl  eures
Landes  zusammenhängen,  haben  in  Uns  die  Ueberzeugung  hervorgerusen,  daß
Wir  die  Uns  übertragene  Macht  einer  neuen  Probe  unterziehen  sollen.  Unser
durch  Uns  zusammenberufener  Ministerrath  war  der  Ansicht,  daß  das  Glück
Mexico's  noch  Unser  Verweilen  an  der  Spitze  der  Geschäfte  erheischt,  und
Wir  hielten  es  für  Unsere  Pflicht,  diesem  Verlangen  nachzukommen,  indem
Wir  gleichzeitig  Unsere  Absicht  kundgaben,  einen  Nationalcongreß  auf  breitester
  und  freisinnigster  Grundlage  einzuberusen,  an  welchem  sich  alle  politischen
Parteien  betheiligen  können.  Dieser  Congreß  wird  entscheiden,  ob  das  Kaiserreich
  sortbestehen  soll,  und  im  Bejahungsfall  wird  er  sich  an  der  Abfassung
der  Grundgesetze  betheiligten,  welche  zur  Kräftigung  der  öffentlichen  Landesinstitutionen
  bestimmt  sind.  Um  dieses  Resultat  zu  erreichen,  beschäftigen  sich
Unsere  Räthe  gegenwärtig  damit,  die  nothwendigen  Mittel  ausfindig  zu
machen,  und  gleichzeitig  die  Dinge  so  zu  gestalten,  daß  alle  Parteien  an  einem
Abkommen  auf  dieser  Basis  theilnehmen  können.  Einstweilen,  Mexicaner,
zählen  Wir  auf  euch  alle,  ohne  Ausschluß  auch  nur  einer  politischen  Classe,
und  setzen,  da  Wir  die  Mission  erhalten  haben,  euren  Mitbürgern  vorzustehen,
  das  Werk  der  Wiedergeburt  mit  Muth  und  Ausdauer  fort."

6.  Dec.  Ein  Decret  des  Kaisers  Max  verfügt  die  Auflösung  des  belgischen

9.

Freiwilligencorps  und  die  Rückkehr  desselben  nach  Europa  zugleich
mit  der  französ.  Armee.

„  Diie  Franzosen  legen,  gestützt  auf  den  Vertrag  vom  30.  Juli
d.  J.,  Beschlag  auf  das  Zollamt  in  Veracruz  und  schneiden  da-
        <pb n="449" />
        Merito.  447

mit  der  kaiserlichen  Regierung  in  Mexico  fast  ihre  gesammte  Baareinnahme
  ab.

10.  „  Juarez  verlegt  den  Sitz  seiner  Regierung  von  Chihuahua  zunächst
nach  Durango.  ·

„  „  Der  Minister  des  Auswärtigen  des  Kaisers  Max  richtet  eine
sehr  ausführliche  Denkschrift  über  die  nunmehrige  Lage  der  Dinge
an  die  fremden  Regierungen:

Die  Denkschrift  beginnt  mit  einer  Darlegung  der  mißlichen  Lage,  in  welche  das
Land  hauptsächlich  dadurch  versetzt  worden  ist,  daß  ihm  aus  politischen  Gründen
  die  Unterstützung  Frankreichs  an  Truppen  und  Geld  entzogen  wird,  auf
welche  die  mexicanische  Regierung  fest  gerechnet  hatte.  „Die  Bewegung  der
verbündeten  Truppenmacht,  die  sich  aus  den  wichtigsten  Puncten  zurückziehen,
welche  sie  ausschließlich  besetzt  hält;  die  Nachricht  ihrer  nahe  bevorstehenden
Abreise  aus  dem  Lande,  die  Nachricht,  daß  demselben  hinfürder  nicht  mehr
von  Frankreich  geholfen  werden  würde,  belebten  natürlich  den  Muth  der  Dissidenten
  und  verminderten  ebensosehr  denjenigen  der  Freunde  und  Vertheidiger
der  jetzigen  Regierung.  Die  Revolution  nahm  eine  Entwicklung,  die  sie  nicht
etwa  ihren  eigenen  Elementen  verdankte,  sondern  dem  vertheidigungslosen
Zustande,  in  welchem  die  Bevölkerung  verblieb,  und  der  Zuversicht,  welche  den
Feinden  der  jetzigen  Ordnung  der  Dinge  eingeflößt  wurde  durch  die  Ueberzeugung,
  daß  sie  nicht  mehr  die  franz.  Truppenmacht  zu  bekämpfen  nöthig
haben  würden.  Der  blutige  Kampf  nahm  zu;  der  Bürgerkrieg  bezeichnete
seine  Spuren  durch  Vernichtung  des  Eigenthums,  Brand  und  Zerstörung  der
Dörfer.  Inmitten  dieser  beklagenswerthen  Krisis  bentete  man  die  Haltung
der  Ver.  Staaten  aus,  welche  stets  der  monarchischen  Regierungsform  und  einer
enropäischen  Intervention  zuwider  sind;  man  ließ  Se.  Maj.  den  Kaiser  wissen,
daß  zwischen  der  franz.  Regierung  und  derjenigen  der  Ver.  Staaten  Unterhandlungen
  angeknüpft  seien,  um  eine  franco-amerikanische  Vermittlung
zu  sichern,  mittelst  welcher  man  sich  versprach,  dem  Bürgerkrieg,  der  das
Land  verwüstet,  ein  Ziel  zu  setzen;  man  sügte  hinzu,  daß,  um  zu  diesem
Ziele  zu  gelangen,  man  für  unerläßlich  halte,  daß  die  durch  diese  Vermittlung
errichtete  Regierung  die  republikanische  Form  und  den  liberalen  Geist
habe.  Die  Hoffnungen  der  Regierung,  welche  sich  zum  Theile  auf  ein  festes
und  aufrichtiges  Bündniß  mit  Frankreich  gründeten,  um  die  jetzige  Ordnung
der  Dinge  dauerhaft  zu  machen,  fanden  sich  solchergestalt  getäuscht.  Weit  davon
  entsernt,  die  Pacification  vollendet  zu  haben,  hatte  man  im  Ciegentheil
den  Bürgerkrieg  verlängert;  die  vertheidigungslosen  Bevölkerungen  waren
den  Dissidenten  preisgegeben,  das  Blut  der  Mexicaner  floß  fruchtlos;  die
Militärausgaben  hatten  alle  Hülfsquellen  erschöpft,  die  Unterhandlungen,
welche,  wie  es  hieß,  wegen  einer  franco-amerikanischen  Vermittlung  angeknüpft
  worden  waren,  nahmen  als  Grundlage  eine  Bedingung,  die  mit
der  Existenz  des  Kaiserreichs  und  der  Integrität  des  nationalen  Gebiets  unvereinbar
  sind.  Nachdem  Se.  Majestät  der  Kaiser  mit  einer  unparteilichen
Aufmerksamkeit  die  Bedenklichkeit  ciner  so  außergewöhnlichen  Lage  geprüft
hatte,  hielt  er  es  für  seine  Pflicht,  der  Nation  wieder  die  Macht  zurückzuerstatten,
  welche  dieselbe  ihm  übertragen  hatte,  da  die  in  Vorschlag  gebrachte
Combination,  um  Mexico  den  Frieden  wieder  zu  geben,  die  Monarchie  ausschloß.
  Da  er  nicht  ein  Hinderniß  für  die  Ausführung  dieser  Maßregel  sein
wollte,  gedachte  er,  mit  einer  Selbstverleugnung,  die  noch  größer  war  als
diejenige,  die  er  bei  Annahme  des  Thrones  gezeigt  hatte,  diesen  zu  verlassen
und  dies  Opfer  auf  dem  Altar  des  Vaterlandes  niederzulegen.  Da  er  übrigens
  in  einer  Angelegenheit  von  so  ungeheurer  Wichtigkeit  nicht  handeln
wollte,  ohne  die  Ansichten  seines  Ministerraths  und  seines  Staatsraths  zu
kennen,  berief  er  sie  nach  der  Stadt  Orizaba,  wo  er  sich  aus  Gesundheits-
        <pb n="450" />
        448

15.

20.

25.
31.

Merico.

rücksichten  seit  einigen  Wochen  aufhielt.  Er  unterwarf  der  Prüfung  dieser
beiden  Körperschaften  alle  gewichtigen  Betrachtungen,  welche  weiter  oben  auseinandergesetzt
  sind;  beide  norachen  sich  entschieden  dahin  aus,  daß  unter  den
gegenwärtigen  Umständen  seine  Abdankung,  weit  davon  entfernt,  den  Uebelu,
die  man  beweinte,  ein  Ziel  zu  setzen,  unfehlbar  der  völlige  Ruin  des  Landes
sein,  und  den  Verlust  der  Unabhängigkeit  und  der  Nationalität,  die  vollständige
  Zerstörung  unserer  Race  zur  Folge  haben  würde.“  Bezüglich  der  prctischen
  Lösung  der  verschiedenen  Fragen  der  Politik  und  Administration  spricht
sich  das  Document  des  mexicanischen  Ministers  folgendermaßen  aus:

„Unter  diesen  Fragen  stehen  die  folgenden  in  erster  Linie:  Einberusung
eines  Nationalcongresses  auf  der  breitesten  Grundlage,  an  dem  alle  Bürger
aller  Parteien  und  politischen  Färbungen  theilzunehmen  hätten,  um  zu  erklären,
  ob  das  Kaiserreich  sortdauern  soll,  oder  welche  Regierungsform  die  Nation
für  die  Zukunft  annehmen  wird;  Vorschläge  für  alle  Maßregeln,  die  zeit-Kgemäß
  und  angemessen  sind,  zu  dem  Zwecke,  die  vollständige  und  definitive
Organisation  des  Landes  zu  sichern;  die  Schaffung  der  nöthigen  Hilssquellen,
um  das  Budget  zu  decken;  die  Ausarbeitung  der  nöthigen  Gesetze  für  ein
mächtiges  System  der  Colonisation.  Nachdem  die  beiden  Räthe  die  Nothwendigkeit
  erkannt  hatten,  alle  diese  Puncte  einer  so  vitalen  Wichtigkeit  in
reifliche  Ueberlegung  zu  nehmen,  übernahm  der  Staatsrath  es,  sie  einer  Prüfung
  zu  unterwersen,  und  die  geeigneten  Maßregeln  in  Vorschlag  zu  bringen.
Indem  Se.  Majestät  sich  den  Ansichten  seiner  Räthe  gefügt  hat,  ist  er  entschlossen,
  die  Macht,  die  ihm  die  Nation  anvertraut  hat,  zu  bewahren.“
Schließlich  bemerkt  das  Document  noch:  „Se.  Majestät  der  Kaiser  hat  in
diesen  Tagen  von  Sr.  Excellenz  dem  Marschall  Bazaine  in  Gemäßbeit  der
Befehle  seines  Herrschers  die  deutlichste  Versicherung  erhalten,  daß  er  zur
Befestigung  der  Ordnung  und  des  Friedens  beitragen  werde,  indem  er  die
Maßregeln  Sr.  Maj.  unterstützen  werde,  so  lange  noch  die  französ.  Truppen
auf  mexicanischem  Boden  sind.“

Dec.  Die  Regierung  des  Kaisers  Max  führt  eine  Reihe  neuer

Steuern  ein,  die  in  monatlichen  Naten  bezahlt  werden  sollen,  um
wenigstens  den  dringendsten  Bedürfnissen  zu  genügen.  Die  imperialistischen
  Streitkräfte  sind  in  3  Corps  abgetheilt:  unter  Mejia  in
S.  Luis  Potosi,  unter  Miramon  in  Guadalajara,  unter  Marquez
in  Puebla.

Die  Concentration  der  franz.  Streitkräfte  geht  ihrer  Vollendung

eentgegen.  6000  Franzosen  stehen  in  Mexico,  die  übrigen  sind

staffelförmig  auf  der  Straße  nach  Veracruz  aufgestellt,  wo  ein  verschanztes
  Lager  für  22,000  Mann  hergerichtet  wird.

„  Kaiser  Maximilian  geht  von  Orizaba  nach  Puebla,  wo  er  mit
dem  Gen.  Castelnau  und  dem  franz.  Gesandten  Dano  conferirt.

„  Der  Versuch,  auch  eine  Anzahl  Führer  der  Liberalen  zur  Theilnahme
  an  einer  Nationalversammlung  zu  gewinnen,  muß  als  gescheitert
  betrachtet  werden.  Das  Kaiserreich  ist  auf  Mexico  und  die
zunächst  gelegenen  Provinzen,  sowie  auf  die  Straße  nach  Veracruz,
so  lange  diese  noch  von  den  Franzosen  besetzt  bleibt,  beschränkt.
Der  ganze  Norden  und  der  größere  Theil  des  Südens  ist  bereits
wieder  in  den  Händen  der  Republikaner,  die  mit  ihren  Guerillas
jeden  von  den  Franzosen  oder  von  den  Kaiserlichen  geräumten  Punkt
sofort  besetzen  und  selbst  zu  beiden  Seiten  der  Linie  Mexico-Veracruz
schwärmen.
        <pb n="451" />
        Ergänzung
zum  Anhang  S.  278  u.  fgg.

X.

Schuh·  und  Trutzbündnisse  zwischen  Preußen  und  Bayern,
Württemberg  und  Baden.

Art.  1.  Zwischen  Sr.  Maj.  dem  Könige  von  Preußen  und  Sr.  Maj.  dem
Könige  von  Bayern  (Württemberg  und  Baden)  wird  hiermit  ein  Schutz=  und  Trutzbündniß
  geschlossen.

Cs  garamiren  Sich  die  hohen  Contrahenten  gegenseitig  die  Integrität  des
Gebietes  Ihrer  bezüglichen  Länder,  und  verpflichten  sich  im  Falle  eines  Krieges  Ihre
volle  Kriegsmacht  zu  diesem  Zwecke  einander  zur  Verfügung  zu  stellen.

Art.  2.  Se.  Maj.  der  König  von  Bayern  (Württemberg  und  Baden)  überträgt
  für  diesen  Fall  den  Oberbefehl  über  Seine  Truppen  Sr.  Maj.  dem  Könige
von  Preußen.

Art.  3.  Die  hohen  Contrahenten  verpflichten  Sich,  diesen  Vertrag  vorerst
geheim  zu  halten.

Art.  4.  Die  Ratification  des  vorstehenden  Vertrages  erfolgt  gleichzeitig  mit
der  Ratification  des  unter  dem  heutigen  Tage  abgeschlossenen  Friedensvertrages,  also
bis  spätestens  zum  3.  k.  Mts.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  Eingangs  genannten  Bevollmächtigten  diesen
Vertrag  in  dorpelter  Ausfertigung  am  heutigen  Tage  mit  ihrer  Namensunterschrift
und  ihrem  Siegel  versehen.  4

Der  Wortlaut  aller  drei  Bündnisse  ist  derselbe  und  trägt  für  Württemberg
  das  Datum  vom  13.  Aug.,  für  Baden  dasjenige  vom  17.,  für
Bayern  vom  22.  Aug.  1866.  Die  Veröffentlichung  erfolgte  jedoch  erst
und  zwar  zunächst  von  Seite  Bayerns  am  19.  März  1867.  Mit  dem
Großh.  Hessen  wurde  ein  solches  Schutz=  und  Trutzbündniß  dagegen  da-29
        <pb n="452" />
        450  Ergänzung.

mals  nicht  und  erst  am  7.  April  1867  eine  Militärconvention  und  am
11.  April  auch  ein  Schutz=  und  Trutzbündniß  wie  mit  den  übrigen  süddeutschen
  Staaten  abgeschlossen.

 

XI.

Luremburg.

Actenstücke  aus  dem  J.  1866,  soweit  sie  bisher  veröffentlicht
  wurden.

In  der  Sitzung  der  luxemburgischen  Stände  am  13.  Nov.  las  der
Staatsminister,  Baron  de  Tornaco,  einen  großen  Theil  der  Correspondenz
vor,  welche  zwischen  den  preußischen  und  luxemburgischen  Regierungen  über
die  luxemburgische  Frage  gewechselt  worden  ist.  Der  Courier  du  Granduché
  führt  diese  Schriftstücke  auf,  wie  folgt:

21.  Juni.  Die  luxemburgische  Regierung  erhielt  Mittheilung  des  Circulars
über  die  Reform  des  Bundes  vom  10.  Juni.  Diese  Mittheilung  ist  ohne  Antwort
geblieben,  da  die  Ereignisse  sie  übereilten.  Am  selben  Tage  erhielt  die  Regierung
eine  Depesche  aus  dem  Haag,  wori  mitgetheilt  wird,  daß  der  preußische  Gesandte,
Graf  v.  Perponcher,  verlangt  hat,  der  König-Großherzog  solle  seinen  Gesandten  am
Bundestage  abberufen.  Am  22.  Juni  fragt  der  Staatsminister  durch  Telegramm
bei  dem  preußischen  Gesandten  an,  wie  die  preußische  Regierung  den  Bruch  des
Bundesverhältnisses  mit  der  Anwesenheit  der  preußischen  Besatzung  in  Luxemburg  in
Einklang  zu  bringen  gedächte.  Diesem  Telegramme  folgt  eine  Depesche  desselben
Inhalts.  Am  24.  Juni  benachrichtigt  eine  Depesche  vom  Secretär  des  Königs  dic
Regierung,  daß  nach  einer  Erklärung  des  Grafen  v.  Perponcher,  Preußen  die  Neutralität
  des  Großherzogthums  nicht  anerkennen  werde,  solange  dessen  Gesandter  bei
dem  Bundestage  verbleibe.  Dagegen  gibt  Preußen  die  Versicherung,  daß  die  Neutralität
  anerkannt  und  gewahrt  werden  würde,  sobald  derselbe  sich  vom  Bundestage
zurückziehe.  Am  1.  Juli  Depesche  des  Grasen  v.  Perponcher,  welche  ausführt,  daß
die  preuß.  Garnison  in  Luxemberg  nicht  nur  als  Bundesbesatzung  dort  sei,  sendern
auf  Grund  der  internationalen  Verträge  zwischen  Preußen  und  den  Niederlanden
von  1816  und  1856.  Es  wird  besonders  bemerkt,  daß  der  Bundestag  erst  1820
die  Unterhaltung  der  Bundesfestungen  übernommen  habe,  daß  also  die  preußische
Garnisen  damals  schon  vier  Jahre  lang  in  Luxemburg  gestanden  habe,  ohne  die
Eigenschaft  einer  Bundesbesatzung,  nur  lediglich  auf  Grund  der  Stipulationen  von
1816.  Der  Vertrag  von  1856  ändert  darin  nichts  und  die  preußische  Regierung  ist
der  Ansicht,  daß  die  Frage  in  der  Note  vom  23.  Juni  sich  darin  löst,  daß  die  Conventionen
  zwischen  den  Cabinetten  von  Berlin  und  dem  Haag  bezüglich  auf  die
Garnison  von  Luxemburg  nicht  berührt  werden  durch  die  Auflösung  des  Bundes,
da  die  außerhalb  des  Bundes  stipulirten  Rechte  und  Verpflichtungen  bestehen  bleiben.
Am  2.  Juli  antwortet  die  Regierung  an  den  Grafen  von  Perponcher,  daß  sie  diese
Lösung  nicht  annehmen  könne,  da  sie  auf  einer  ungenauen  Erklärung  der  europeischen
  Verträge  und  der  besonderen  Vereinbarung  über  die  Garnison  beruht.  Luxemburg
  sei  zur  Bundesfestung  erklärt  durch  Verträge,  die  bereits  vor  1816  bestanden.
Der  Vertrag  von  1814,  die  Schlußacte  des  Wiener  Congresses  und  das  Pariser
        <pb n="453" />
        Ergänzung.  451

Protokoll  von  1815  erklären  Luxemburg  zur  Bundesfestung  und  gewähren  dem
König-Großherzog  das  Recht,  den  Gouverneur  und  den  Commandanten  zu  ernennen.
Obgleich  der  Bund  erst  1820  die  Unterhaltung  der  Festungen  übernommen  habe,
sind  die  contrahirenden  Parteien  schon  durch  Vertrag  vom  8.  Nov.  1816  übereingekommen,
  daß  diese  Unterhaltung  dem  ganzen  Bunde  zukomme.  Die  luxemburgische
Regierung  glaubt,  daß  die  endgültige  Regelung  dieser  Frage  noch  verschoben  werden
könne,  muß  aber  schon  jetzt  die  Reformationen  und  Proteste  kundgeben,  welche  sich
aus  den  vorhergehenden  Bemerkungen  ergeben.  Am  12.  Juli  zeigt  die  großherzogl.
Regierung  dem  preuß.  Gesandten  an,  daß  der  König-Großherzog  sich  verpflichtet,
seinen  Gesandten  am  Bundestage  abzuberufen,  wenn  die  preußische  Regierung  die
officielle  Erklärung  zusichere,  die  Neutralität  des  Großherzogthums  anerkennen  und
reguliren  zu  wollen.  Am  5.  Aug.  antwortet  der  preuß.  Gesandte,  daß,  nachdem  er
die  vorhergehenden  Depeschen  seiner  Regierung  mitgetheilt  habe,  er  erklären  könne,
wie  bereits  mündlich  geschehen,  daß  die  preuß.  Regierung  die  Neutralität  des  Großherzogthums
  anerkennen  und  respectiren  werde,  wenn  der  König-Großherzog  seinen
Gesandten  beim  vormaligen  Bundestage  zurückberufend,  constatire,  daß  die  Beziehungen
  zwischen  diesem  und  dem  Großherzogthume  Luxemburg  aufgehört  haben  zu  bestehen.
  Er  sagt  schließlich,  daß  diese  Antwort  verzögert  worden  sei,  weil  der  König
und  Hr.  v.  Bismarck  der  Armee  nach  Böhmen  gefolgt  seien.  Am  7.  Ang.  schreibt
der  Staatsminister  an  den  Grasen  v.  Perponcher,  daß  der  König-Großherzog  sich
entschlossen  habe,  seinen  Gesandten  in  Frankfurt  abzuberusen  und  alle  Verbindungen
mit  dem  Bundestage  abzubrechen.  Endlich  hat  der  Staatsminister  der  Versammlung
noch  mitgetheilt,  daß  eine  Depesche  vom  12.  Oct.,  bezüglich  auf  die  Garnison  von
Luremburg,  von  ihm  abgesandt  worden  sei,  er  hat  aber  dieselbe  nicht  vorgelesen,  auch
sei  sie  bisher  ohne  Antwort  geblieben.

XII.
Die  Verfassung  des  norddentschen  Bundes.

(Obwohl  sie  nicht  mehr  ins  Jahr  1866  fällt,  glauben  wir  doch  die  Verfassung  des
norddeutschen  Bundes  ausnahmsweise  schon  dem  dießjährigen  Geschichtskalender  einverleiben
  zu  sollen.  Die  mit  gesperrter  Schrift  gedruckten  Stellen  enthalten  die  vom
norddeutschen  Reichstag  in  dem  ursprünglichen  Eutwurf  Preußens  und  den  mit  ihm
verbündeten  Regierungen  gebrachten  Veränderungen  und  Erweiterungen.)

Se.  Maj.  der  König  von  Preußen,  Se.  Maj.  der  König  von  Sachsen,  Se.
k.  Hoh.  der  Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin,  Se.  k.  Hoh.  der  Großherzog
von  Sachsen-Weimar-Eisenach,  Se.  k.  Hoh.  der  Großh.  von  Oldenburg,  Se.  Hoh.
der  Herzog  von  Braunschweig  und  Lüneburg,  Sce.  Hoh.  der  Herzog  von  Sachsen-Meiningen
  und  Hildburghausen,  Se.  Hoh.  der  Herzog  zu  Sachsen-Altenburg,  Se.
Hoh.  der  Herzog  von  Sachsen-Coburg  und  Gotha,  Se.  Hoh.  der  Herzog  von  Anhalt,
Se.  Durchl.  der  Fürst  zu  Schwarzburg-Rudolstadt,  Se.  Durchl.  der  Fürst  zu
Schwarzburg-Sondershausen,  Se.  Durchl.  der  Fürst  zu  Waldeck  und  Pyrmont,  Ihre
Durchl.  die  Fürstin  Reuß  ällerer  Linie,  Se.  Durchl.  der  Fürst  Reuß  jüngerer  Linie,
Se.  Durchl.  der  Fürst  von  Schaumburg-Lippe,  Se.  Durchl.  der  Fürst  zur  Lippe,
der  Senat  der  freien  und  Hansestadt  Lübeck,  der  Senat  der  freien  Hansesiadt  Bremen,
der  Senat  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg,  jeder  für  den  gesammten  Umfang  ihres
Staaksgebiets,  und  Se.  k.  Hoh.  der  Großh.  von  Hessen  und  bei  Rhein  für  die  nörd-29*
        <pb n="454" />
        452  Ergänzung.

lich  vom  Main  belegenen  Theile  des  Großherzogthums  Hessen  schließen  einen  ewigen
Bund  zum  Schutze  des  Bundesgebiets  und  des  innerhalb  desselben  gültigen  Rechts,
sowie  zur  Pflege  der  Wohlsahrt  des  deutschen  Volks.  Dieser  Bund  wird  den  Namen
des  Norddeutschen  führen  und  wird  nachstehende  Verfassung  haben:

I.  Bundesgebiet.  Art.  1.  Das  Bundesgebiet  besteht  aus  den  Staaten
Preußen  mit  Lauenburg,  Sachsen,  Mecklenburg-Schwerin,  Sachsen-Weimar,  Mecklenburg-Strelitz,
  Oldenburg,  Braunschweig,  Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg-Gotha,  Anhalt,  Schwarzburg-Rudolstadt,  Schwarzburg-Sondershausen,
Waldeck,  Reuß  älterer  Linie,  Reuß  jüngerer  Linie,  Schaumburg-Lippe,  Lippe,  Lübeck,
Bremen,  Hamburg  und  aus  den  nördlich  vom  Main  belegenen  Theilen  des  Großherzogthums
  Hessen.

II.  Bundesgesetzgebung.  Art.  2.  Innerhalb  dieses  Bundesgebiets  übt
der  Bund  das  Recht  der  Gesetzgebung  nach  Maßgabe  des  Inhalts  dieser  Verfassung
und  mit  der  Wirkung  aus,  daß  die  Bundesgesetze  den  Landesgesetzen  vorgehen.  Die
Bundesgesetze  erhalten  ihre  verbindliche  Kraft  durch  ihre  Verkündigung  von  Bundes
wegen,  welche  vermittelst  eines  Bundesgesetzblattes  geschieht.  Sofern  nicht  in  dem
publicirten  Gesetze  ein  anderer  Anfangstermin  seiner  verbindlichen  Kraft  bestimmt  ist,
beginnt  die  letztere  mit  dem  vierzehnten  Tage  nach  dem  Ablauf  desjenigen  Tages,  an
welchem  das  betreffende  Stück  des  Bundesgesetzblattes  in  Berlin  ausgegeben  worden
ist.  Art.  3.  Für  den  ganzen  Umsang  des  Bundesgebiets  besteht  ein  gemeinsames
Indigenat  mit  der  Wirkung,  daß  der  Angehörige  (Unterthan,  Staatsbürger)  eines
jedes  Bundesstaats  in  jedem  andern  Bundesstaat  als  Inländer  zu  bebandeln  und
demgemäß  zum  festen  Wohnsitz,  zum  Gewerbebetrieb,  zu  öffentlichen  Aemtern,  zur
Erwerbung  von  Grundstücken,  zur  Erlangung  des  Staatsbürgerrechts  und  zum  Genusse
  aller  sonstigen  bürgerlichen  Rechte  unter  denselben  Voraussetzungen  wie  der
Einheimische  zuzulassen,  auch  in  Betreff  der  Rechtsoerfolgung  und  des  Rechtsschutzes
demselben  gleich  zu  behandeln  ist.  In  der  Ausübung  dieser  Befugniß  darf  der
Bundesangehörige  weder  durch  die  Obrigkeit  seiner  Heimath  noch  durch  die  Obrigkeit
eines  andern  Bundesstaats  beschränkt  werden.  Diejenigen  Bestimmungen,  welche  die
Armenversorgung  und  die  Aufnahme  in  den  localen  Gemeindeverband  betreffen,  werden
  durch  den  im  ersten  Absatz  ausgesprochenen  Grundsatz  nicht  berührt.  Ebenso
bleiben  bis  auf  weiteres  die  Verträge  in  Kraft,  welche  zwischen  den  einzelnen  Bundesstaaten
  in  Beziehung  auf  die  Uebernahme  von  Auszuweisenden,  die  Verpflegung
erkrankter  und  die  Beerdigung  verstorbener  Staatsangehörigen  bestehen.  Hinsichtlich
der  Erfüllung  der  Militärpflicht  im  Verhältniß  zu  dem  Heimathslande  wird  im
Wege  der  Bundesgesetzgebung  das  nöthige  geordnet  werden.  Dem  Auslande  gegenüber
  haben  alle  Bundesangehörigen  gleichmäßig  Anspruch  auf  den  Bundesschutz.
Art.  4.  Der  Beaussichtigung  des  Bundes  und  der  Gesetzgebung  desselben  unlerliegen
die  nachstehenden  Angelegenheiten:  1)  die  Bestimmungen  über  Freizügigkeit,  Heimathsund
  Niederlassungsverhältnisse,  Staatsbürgerrecht,  Paßwesen  und  Fremdenpolizei
  und  über  #den  Gewerbebetrieb,  einschließlich  des  Versicherungswesens,
soweit  diese  Gegenstände  nicht  schon  durch  den  Art.  3  dieser  Verfassung  erledigt  sind,
deßgleichen  über  die  Colonisation  und  die  Auswanderung  nach  außerdeutschen  Ländern;
  2)  die  Zoll=  und  Handelsgesetzzebung  und  die  für  Bundeszwecke  zu  verwendenden
  Steuern;  3)  die  Ordnung  des  Maß-,  Münz=  und  Gewichtssystems,  nebst
Feststellung  der  Grundsätze  über  die  Emission  von  fundirtem  und  unfundirtem
Papiergelde;  4)  die  allgemeinen  Bestimmungen  über  das  Bankwesen;  5)  die  Erfindungspatente;
  6)  der  Schutz  des  geistigen  Eigenthums;  7)  Organisation  eines  gemeinsamen
  Schutzes  des  deutschen  Handels  im  Auslande,  der  deutschen  Schifffahrt
und  ihrer  Flagge  zur  See  und  Anordnung  gemeinsamer  consularischer  Vertretung,
welche  vom  Bunde  ausgestattet  wird;  8)  das  Eisenbahnwesen  und  die  Herstellung
  von  Land=  und  Wasserstraßen  im  Interesse  der  Landesvertheidigung
und  des  allgemeinen  Verkehrs;  9)  der  Flößerei=  und  Schifffahrtsbetrieb  auf  den
mehreren  Staaten  gemeinsamen  Wasserstraßen  und  der  Zustand  der  letzteren,  sowie
die  Fluß=  und  sonstigen  Wasserzölle;  10)  das  Post=  und  Telegraphenwesen;  11)  Bestimmungen
  über  die  wechselseitige  Vollstreckung  von  Erkenntnissen  in  Civilsachen
        <pb n="455" />
        Ergänzung.  453

und  Erledigung  von  Requisitionen  überhaupt;  12)  sowie  über  die  Beglaubigung
von  össentlichen  Urkunden;  13)  die  gemeinsame  Gesetzgebung  über  das
Obligationenrecht,  Strafrecht,  Handels=  und  Wechselrecht  und  das
gerichtliche  Verfahren;  14)  das  Militärwesen  des  Bundes  und  die
Kriegsmarine;  15)  Maßregeln  der  Medicinal=  und  Veterinär-Polizei.
  Art.  5.  Die  Bundesgesetzgebung  wird  ausgeübt  durch  den  Bundesrath
und  den  Reichstag.  Die  Uebereinstimmung  der  Mehrheitsbeschlüsse  beider  Versammlungen
  ist  zu  einem  Bundesgesetze  ersorderlich  und  ausreichend.  Bei  Gesetzesvorschlägen
  über  das  Militärwesen  und  die  Kriegsmarine  gibt,
wenn  im  Bundesrathe  eine  Meinungsverschiedenheit  stattfindet,
die  Stimme  des  Präsidiums  den  Ausschlag,  wenn  sie  sich  für  die
Aufrechter  haltung  der  bestehenden  Einrichtungen  ausspricht.

III.  Bundesrath.  Art.  6.  Der  Bundesrath  besteht  aus  den  Vertretern
der  Mitglieder  des  Bundes,  unter  welchen  die  Stimmführung  sich  nach  Maßgabe
der  Vorschriften  für  das  Plenum  des  ehemaligen  deutschen  Bundes  vertheilt,  so  daß
Preußen  mit  den  ehemaligen  Stimmen  von  Hannover,  Kurhessen,  Holstein,  Nassan
und  Franksurt  17  Stimmen  führt,  Sachsen  4,  Hessen  1,  Mecklenburg-Schwerin  2,
Sachsen-Weimar  1,  Mecklenburg-Strelitz  1,  Oldenburg  1,  Braunschweig  2,  Sachsen-Meiningen
  1,  Sachsen-Altenburg  1.  Sachsen-Coburg-Gotha  1,  Anhalt  1,  Schwarz-=burg-Rudolstadt
  1,  Schwarzburg-Sondershausen  1,  Waldeck  1,  Reuß  älterer  Linie  1,
Reuß  jüngerer  Linie  1,  Schaumburg-Lippe  1,  Lippe  1.  Lübeck  1,  Bremen  1,  Hamburg
  1,  Summa  43.  Art.  7.  Jedes  Mitglied  des  Bundes  kann  so  viel  Bevollmächligte
  zum  Bundesrath  ernennen,  wie  es  Stimmen  hat;  doch  kann  die  Gesammtheit
  der  zuständigen  Stimmen  nur  einheitlich  abgegeben  werden.  Nicht  vertretene
oder  nicht  instruirte  Stimmen  werden  nicht  gezählt.  Jedes  Bundesglied  ist  befugt,
Vorschläge  zu  machen  und  in  Vortrag  zu  bringen,  und  das  Präsidium  ist  verpflichtet,
  dieselben  der  Berathung  zu  übergeben.  Die  Beschlußfassung  erfolgt  mit  einfacher
Mehrheit.  Bei  Stimmengleichheit  gibt  die  Präsidialstimme  den  Ausschlag.  Art.  8.
Der  Bundesrath  bildet  aus  seiner  Mitte  dauernde  Ausschüsse  1)  für  das  Landbeer
und  die  Festungen,  2)  für  das  Seewesen,  3)  für  Zoll=  und  Steuerwesen,  4)  für
Handel  und  Verkehr,  5)  für  Eisenbahnen,  Post  und  Telegraphen,  6)  für  Justizwesen,
  7)  für  Rechnungswesen.  In  jedem  dieser  Ausschüsse  werden  außer  dem
Präsidium  mindestens  zwei  Bundesstaaten  vertreten  sein,  und  führt  innerhalb  derselben
  jeder  Staat  nur  eine  Stimme.  Die  Mitglieder  der  Ausschüsse  zu  1  und  2
werden  von  dem  Bundesseldherrn  ernannt,  die  der  übrigen  von  dem  Bundesrathe
gewählt.  Die  Zusammensetzung  dieser  Ausschüsse  ist  für  jede  Session  des  Bundesraths
  resp.  mit  jedem  Jahre  zu  erneuern,  wobei  die  ausscheidenden  Mitglieder  wieder
  wählbar  sind.  Den  Ausschüssen  werden  die  zu  ihren  Arbeiten  nöthigen  Beamten
zur  Verfügung  gestellt.  Art.  9.  Jedes  Mitglied  des  Bundesraths  hat  das  Recht,  im
Reichstag  zu  erscheinen,  und  muß  daselbst  auf  Verlangen  jederzeit  gehört  werden,
um  die  Ansichten  seiner  Regierung  zu  vertreten,  auch  dann,  wenn  dieselben  von  der
Majorität  des  Bundesraths  nicht  adoptirt  worden  sind.  Niemand  kann  gleichzeitig
Mitglied  des  Bundesraths  und  des  Reichstags  sein.  Art.  10.  Dem  Bundespräsidium
liegt  es  ob,  den  Mitgliedern  des  Bundesraths  den  üblichen  diplomatischen  Schutz  zu

ewähren.

IV.  Bundespräsidium.  Art.  11.  Das  Präsidium  des  Bundes  steht  der
Krone  Preußen  zu,  welche  in  Ausübung  desselben  den  Bund  völkerrechtlich  zu  vertreten,
  im  Namen  des  Vundes  Krieg  zu  erklären  und  Frieden  zu  schließen,  Bündnisse
  und  andere  Verträge  mit  fremden  Staaten  einzugehen,  Gesandte  zu  beglaubigen
und  zu  empfangen  berechtigt  ist.  Insoweit  die  Verträge  mit  fremden  Staaten  sich
auf  solche  Gegenstände  beziehen,  welche  nach  Art.  4  in  den  Bereich  der  Bundesgesetzgebung
  gehören,  ist  zu  ihrem  Abschluß  die  Zustimmung  des  Bundesraths  und  zu
ihrer  Gültigkeit  die  Genehmigung  des  Reichstags  erforderlich.
Art.  12.  Dem  Präsidium  steht  es  zu,  den  Bundesrath  und  den  Reichstag  zu  berufen,
  zu  eröffnen,  zu  vertagen  und  zu  schließen.  Art.  13.  Die  Berufung  des  Bundesraths
  und  des  Reichstags  findet  alljährlich  statt,  und  kann  der  Bundesrath  zur
        <pb n="456" />
        454  Ergänjung.

Borbereitung  der  Arbeiten  ohne  den  Reichslag,  letzterer  aber  nicht  ohne  den  Bundesrath
  berufen  werden.  Art.  14.  Die  Berufung  des  Bundesraths  muß  ersolgen,  seobald
  sie  von  einem  Drittel  der  Stimmenzahl  verlangt  wird.  Art.  15.  Der  Vorsitz
  im  Bundesrath  und  die  Leitung  der  Geschäfte  steht  dem  Bundeskanzler
  zu,  welcher  vom  Präsidium  zu  ernennen  ist.  Derselbe
kann  sich  durch  jedes  andere  Mitglicd  des  Bundesraths  vermäöge  schriftlicher  Substitution
  vertreten  lassen.  Art.  16.  Das  Präsidium  hat  die  erforderlichen  Vorlagen
nach  Maßgabe  der  Beschlüsse  des  Bundesraths  an  den  Reichstag  zu  bringen,  wo  sie
durch  Mitglieder  des  Bundesraths  oder  durch  besondere  von  letzterm  zu  ernennende
Commissarien  vertreten  werden.  Art.  17.  Dem  Präsidium  steht  die  Ausfertigung
und  Verkündigung  der  Bundesgesetze  und  die  Ueberwachung  der  Ausführung  derselben
  zu.  Die  Anordnungen  und  Verfügungen  des  Bundespräsidii
werden  im  Namen  des  Bundes  erlassen,  und  bedürfen  zu  ihrer
Gültigkeit  der  Gegenzeichnung  des  Bundeskanzlers,  welcher  dadurch
  die  Verantwortlichkeit  übernimmt.  Art.  18.  Das  Präsidium  ernennt
die  Bundesbeamten,  hat  dieselben  für  den  Bund  zu  vereidigen  und  erforderlichen
Falls  ihre  Entlassung  zu  verfügen.  Art.  19.  Wenn  Bundesglieder  ihre  verfassungsmäßigen
  Bundespflichten  nicht  ersüllen,  so  können  sie  dazu  im  Wege  der  Execulion
angehalten  werden.  Diese  Execution  ist  a)  in  Betreff  militärischer  Leistungen,  wenn
Gefahr  im  Verzuge,  von  dem  Bundesfeldherrn  anzuordnen  und  zu  vollziehen,  b)  in
allen  andern  Fällen  aber  von  dem  Vundesrath  zu  beschließen  und  von  dem  Bundesfeldherrn
  zu  vollstrecken.  Die  Execution  kann  bis  zur  Segquestration  des  betreffenden
Landes  und  seiner  Regierungsgewalt  ausgedehnt  werden.  In  den  unter  a  bezeichneten
  Fällen  ist  dem  Bundesrath  von  Anordnung  der  Execution,  unter  Darlegung
der  Beweggründe,  ungesäumt  Kenntniß  zu  geben.

V.  Reichstag.  Art.  20.  Der  Reichstag  geht  aus  allgemeinen  und  directen
Wahlen  mit  geheimer  Abstimmung  hervor,  welche  bis  zum  Erlaß  eines  Reichswahlgesetzes
  nach  Maßgabe  des  Gesetzes  zu  erfolgen  haben,  auf  Grund  dessen  der
erste  Reichstag  des  norddeutschen  Bundes  gewählt  worden  ist.  Art.  21.  Beamte
bedürfen  keines  Urlaubs  zum  Eintritt  in  den  Reichstag.  Wenn
ein  Mitglied  des  Reichstages  in  dem  Bunde  oder  einem  Bundes:
staate  ein  besoldetes  Staatsamt  annimmt  oder  im  Bundes=  oder
Staatsdienste  in  ein  Amt  eintritt,  mit  welchem  ein  höherer  Rang
oder  ein  höherer  Gehalt  verbunden  ist,  so  verliert  es  Sitz  und
Stimme  in  dem  Reichstage  und  kann  seine  Stelle  in  demselben
nur  durch  neue  Wahl  wieder  erlangen.  Art.  22.  Die  Verhandlungen  des
Reichstags  sind  öffentlich.  Wayrheitsgetreue  Berichte  über  Verhandlungen
  in  den  öffentlichen  Sitzungen  des  Reichstages  bleiben  von
jeder  Verantwortlichkeit  frei.  Art.  23.  Der  Reichstag  hat  das  Recht.  innerhalb
der  Competenz  des  Bundes  Gesetze  vorzuschlagen  und  an  ihn  gerichtete  Petitionen
  dem  Bundesrathe,  resp.  Bundeskanzler,  zu  überweisen.  Art.
24.  Die  Legislaturperiode  des  Reichstags  dauert  drei  Jahre.  Zur  Auflösung  des  Reichslazes
während  derselben  ist  ein  Beschluß  des  Bundesraths  unter  Zustimmung  des  Präsidiums
erforderlich.  Art.  25.  Im  Falle  der  Auflösung  des  Reichstages  müssen
in  nerhalb  eines  Zeitraumes  von  60  Tagen  nach  derselben  die
Wähler  und  innerhalb  eines  Zeitraumes  von  90  Tagen  nach  der
Auflösung  der  Reichstag  versammelt  werden.  Art.  26.  Ohne  Zustimmung
  des  Reichstages  darf  die  Vertagung  desselben  die  Frist
von  30  Tagen  nicht  übersteigen  und  während  derselben  Session
nicht  wiederholt  werden.  Art.  27.  Der  Reichstag  prüft  die  Legitimatien
seiner  Mitglieder  und  entscheidet  darüber.  Er  regelt  seinen  Geschäftsgang  und  seine
Disciplin  durch  eine  Geschäftsordnung  und  erwählt  seinen  Präsidenten,  seine  Vicepräsidenten
  und  Schriftführer.  Art.  28.  Der  Reichstag  beschließt  nach  aksoluter
Stimmenmehrheit.  Zur  Gültigkeit  der  Beschlußfassung  ist  die  Anwesenheit  der  Mehrheit
  der  gesetzlichen  Anzahl  der  Mitglieder  erforderlich.  Art.  29.  Die  Mitglieder
  des  Reichstages  sind  Vertreter  des  gesammten  Volkes  und  an  Aufträge  und
        <pb n="457" />
        Ergänzung.  455

Instructionen  nicht  gebunden.  Art.  30.  Kein  Mitglied  des  Reichslages  darf  zu
irgendeiner  Zeit  wegen  seiner  Abstimmung  oder  wegen  der  in  Ausübung  seines  Berufes
  gethanen  #rußerungen  gerichtlich  oder  disciplinarisch  verselgt  oder  sonst  außerhalb
  der  Versammlung  zur  Verantwortung  gezogen  werden.  Art.  31.  Ohne  Genehmigung
  des  Reichstages  kann  kein  Mitglied  desselben  während
  der  Sitzungsperiode  wegen  einer  mit  Strafe  bedrohten  Handlung
  zur  Untersuchung  gezogen  oder  verhaftet  werden,  außer  wenn
es  bei  Ausübung  der  That  oder  im  Laufe  des  nächstfolgenden  Tages
ergrissen  wird.  Gleiche  Genehmigung  ist  bei  einer  Verhaftung
wegen  Schulden  erforderlich.  Auf  Verlangen  des  Reichstages  wird
jedes  Strafverfahren  gegen  ein  Mitglied  desselben  und  jede  Untersuchungs=
  oder  Civilhaft  für  die  Daner  der  Sitzungsperiode  aufehoben.

  Art.  32.  Die  Mitglieder  des  Reichstages  dürfen  als  solche  keine  Beseleung
  oder  Entschsdigung  beziehen.

VI.  Zoll=  und  Handelswesen.  Art.  33.  Der  Bund  bildet  ein  FZollund
  Handelsgebiet,  umgeben  von  gemeinschaftlicher  Zollgrenze.  Ausgeschlossen  bleiben
die  wegen  ihrer  Lage  zur  Einschließung  in  die  Zollgrenze  nicht  geeigneten  cinzelnen
Gebielstheile.  Alle  Gegenstände,  welche  im  freien  Verkehr  eines  Bundesstaates  befindlich
  sind,  können  in  jeden  andern  Bundesstaat  eingeführt  und  dürfen  in  letzterem
einer  Abgabe  nur  insoweit  unterworsen  werden,  als  daselbst  gleichartige  inländische
Erzeugnisse  einer  inneren  Steuer  unterliegen.  Art.  34.  Die  Hansestädte  Lübeck,
Bremen  und  Hamburg  mit  einem  dem  Zweck  entsprechenden  Bezirk  ihres  oder  des
umliegenden  Gebietes  bleiben  als  Freihäfen  außerhalb  der  gemeinschaftlichen  Zollgrenze,
bis  sie  ihren  Einschluß  in  dieselbe  beantragen.  Art.  305.  Der--Bund  ausschließlich
hat  die  Gesetzgebung  über  das  gesammte  Zollwesen,  über  die  Besteuerung  des  Verbrauches
  von  einheimischem  Zucker,  Branntwein,  Salz,  Bier  und  Tabak,  sowie  über
die  Maßregeln,  welche  in  den  Zollausschlüssen  zur  Sicherung  der  gemreinschaftlichen
Zollgrenze  erforderlich  sind.  Art.  36.  Die  Erhebung  und  Verwaltung  der  Zölle
und  Verbrauchssteuern  (Art.  35)  bleibt  jedem  Bundesstaate,  soweit  derselbe  sie  bisher
  ausgeübt  hat,  innerhalb  seines  Gebiets  überlassen.  Das  Bundespräsidium  überwacht
  die  Einhaltung  des  gesetzlichen  Verfahrens  durch  Bundesbeamte,  welche  es  den
Zoll=  und  Steuerämtern  und  den  Directiobehörden  der  einzelnen  Staaten,  nach
Vernehmung  des  Ausschusses  des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen,  beiordnet.
Art.  37.  Der  Bundesrath  beschließt:  1)  über  die  dem  Reichstage  vorzulegenden  oder
von  demselben  angenommenen,  unter  die  Bestimmungen  des  Art.  35  sallenden  gesetzlichen
  Anordnungen  einschließlich  der  Handels=  und  Schiffahrtsverträge;  2)  über  die
zur  Ausführung  der  gemeinschastlichen  Gesetzgebung  (Art.  55)  dienenden  Verwaltungsvorschriften
  und  Einrichtungen;  3)  über  Mängel,  welche  bei  der  Ausführung  der
gemeinschaftlichen  Gesetzgebung  (Art.  35)  hervortreten;  4)  über  die  von  seiner  Rechnungsbehörde
  ihm  vorgelegte  schließliche  Feststellung  der  in  die  Bundescasse  fließenden
Abgaben  (Art.  39).  Jeder  über  die  Gegenstände  zu  1  bis  3  von  einem  Bundesstaate
  oder  über  die  Gegenstände  zu  3  von  einem  controlirenden  Beamten  dei  dem
Bundesrath  gestellte  Antrag  unterliegt  der  gemeinschaftlichen  Beschlußnahme.  Im
Falle  der  Meinungsverschiedenheit  giebt  die  Simme  des  Präsidiums  bei  den  zu  1
und  2  bezeichneten  alsdann  den  Ausschlag,  wenn  sie  sich  für  Aufrechthaltung  der
beslehenden  Vorschrift  oder  Einrichtung  ausspricht,  in  allen  übrigen  Fällen  entscheidet
die  Mehrheit  der  Stimmen  nach  dem  in  Art.  6  dieser  Verfassung  festgestellten  Stimmverhältniß.
  Art.  38.  Der  Ertrag  der  Zölle  und  der  in  Art.  35  bezeichneten  Verbrauchsabgaber
  fließt  in  die  Bundescasse.  Dieser  Ertrag  besteht  aus  der  gesammten
von  den  Zöllen  und  Verbrauchsabgaben  aufgekommenen  Einnahme,  nach  Abzug  1)
der  auf  Gesetzen  oder  allgemeinen  Verwaltungsvorschriften  beruhenden  Steuervergütungen
  und  Ermäßigungen;  2)  der  Erhebungs=  und  Verwaltungskosten,  und
zwar:  a)  bei  den  Zöllen  und  der  Steuer  von  inländischem  Zucker,  soweit  diese  Kosten
nach  den  Verabredungen  unter  den  Mitgliedern  des  deutschen  Zoll=  und  Handelsvereins
  der  Gemeinschaft  aufgerechnet  werden  konnten;  b)  bei  der  Steuer  vom
inländischen  Salz  —  sobald  solche,  sowie  ein  Zoll  von  auslän-
        <pb n="458" />
        456  Ergänzung.

dischem  Salz  unter  Aufhebung  des  Salzmonopols,  eingeführt  sein
wird  —  mit  dem  Betrage  der  auf  Salzwerken  erwachsenden  Erhebungs=
  und  Ausfsichtskosten;  c)  bei  den  übrigen  Steuern  mit  fünszehn
Procent  der  Gesammteinnahme.  Die  außerhalb  der  gemeinschaftlichen  Zollgrenze
liegenden  Gebiete  tragen  zu  den  Bundesausgaben  durch  Zahlung  eines  Aversums
bei.  Art.  39.  Die  von  den  Erhebungsbehörden  der  Bundesstaaten  nach  Ablauf  eines
jeden  Vierteljahres  auszustellenden  Quartalextracte  und  die  nach  dem  Jahres=  und
Bücherschlusse  aufzustellenden  Finalabschlüsse  über  die  im  Laufe  des  Vierteljahres,
beziehungsweise  während  bes  Rechnungsjahres  fällig  gewordenen  Einnahmen  an
Zöllen  und  Verbrauchsabgaben  werden  von  den  Directivbehörden  der  Bundesstaaten,
nach  vorangegangener  Prüfung,  in  Hauptübersichten  zusammengestellt,  und  diese  an
den  Ausschuß  des  Bundesraths  für  das  Rechnungswesen  eingesandt.  Der  letztere
stellt  auf  Grund  dieser  Uebersichten  von  drei  zu  drei  Monaten  den  von  der  Casse  jedes
Bundesstaats  der  Bundescasse  schulbigen  Betrag  vorläufig  fest,  und  setzt  von  dieser
Feststellung  den  Bundesrath  und  die  Bundesstaaten  in  Kenntniß,  legt  auch  alljährlich
die  schließliche  Festslellung  jener  Beträge  mit  seinen  Bemerkungen  dem  Bundesrathe
zur  Beschlußnahme  vor.  Art.  40.  Die  Bestimmungen  in  dem  Zallvereinsvertrag  vom
16.  Mai  1865,  in  dem  Vertrag  über  dic  gleiche  Besteuerung  innerer  Erzengnisse
vom  28.  Juni  1864,  in  dem  Vertrag  über  den  Verkehr  mit  Tabak  und  Wein  von
demselben  Tag  und  im  Art.  2  des  Zoll=  und  Anschlußvertrags  vom  11.  Juli  1864,
deßgleichen  in  den  thüringischen  Vereinsverträgen  bleiben  zwischen  den  bei  diesen
Verträgen  betheiligten  Bundesstaaten  in  Kraft,  soweit  sie  nicht  durch  die  Vorschriften
der  gegenwärtigen  Verfassung  abgeändert  sind,  und  solange  sie  nicht  auf  dem  im
Art.  37  vorgezeichneten  Weg  abgeändert  werden.  Mit  diesen  Beschränkungen  finden
die  Bestimmmungen  des  Zollvereinigungsvertrages  vom  16.  Mai  1865  auch  auf  diejenigen
Bundesltaaten  und  Gebietstheile  Anwendung,  welche  zur  Zeit  dem  deutschen  Zollund
  Handelsverein  nicht  angehören.

VII.  Eisenbahnwesen.  Cisenbahnen,  welche  im  Interesse  der  Vertheidigung
des  Bundesgebiets  oder  im  Interesse  des  gemeinsamen  Verkehrs  für  nothwendig  erachtet
  werden,  können  kraft  eines  Bundesgesetzes  auch  gegen  den  Widerspruch  der
Bundesglieder,  deren  Gebiet  die  Eisenbahnen  durchschneiden,  unbeschadet  der  Landesboheitsrechte,
  für  Rechnung  des  Bundes  angelegt  oder  an  Privatunternehmer  zur
Ausführung  concessionirt  und  mit  dem  Expropriationsrecht  ausgestattet
werden.  Jede  bestehende  Eisenbahnverwaltung  ist  verpflichtet,  sich  den  Anschluß  neuangelegter
  Eisenbahnen  auf  Kosten  der  letztern  gefallen  zu  lassen.  Die  gesetzlichen
  Bestimmungen,  welche  bestehenden  Eisenbahnunternehmungen
  ein  Widerspruchsrecht  gegen  die  Anlegung  von  Parallelund
  Concurrenzbahnen  einräumen,  werden,  unbeschadet  bereits
erworbener  Rechte,  für  das  ganze  Bundesgebiet  hierdurch  aufgehoben.
  Ein  solches  Widerspruchsrecht  kann  auch  in  den  künftig  zu
ertheilenden  Concessionen  nicht  weiter  verliehen  werden.  Art.  42.
Die  Bundesregierungen  verpflichten  sich,  die  im  Bundesgebiet  gelegenen  Eisenbahnen
im  Interesse  des  allgemeinen  Verkehrs  wie  ein  einheitliches  Netz  verwalten  und  zu
diesem  Behuf  auch  die  neuherzustellenden  Bahnen  nach  einheitlichen  Normen  anlegen
und  ausrüsten  zu  lassen.  Art.  43.  Es  sollen  demgemäß  in  thunlichster  Beschleunigung
  übereinstimmende  Betriebseinrichtungen  getroffen,  insbesondere  gleiche  Bahnpolizeireglements
  eingeführt  werden.  Der  Bund  hat  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß
die  Eisenbahnverwaltungen  die  Bahnen  jederzeit  in  einem  die  nöthige  Sicherheit  gewährenden
  baulichen  Zustand  erhalten,  und  dieselben  mit  Betriebsmaterial  so  ausrüsten,
  wie  das  Verkehrsbedürfniß  es  erheischt.  Art.  44.  Die  Eisenbahnverwaltungen
sind  verpflichtet,  die  für  den  durchgehenden  Verkehr  und  zur  Herstellung
  ineinander  greifender  Fahrplane  nöthigen  Personenzüge  mit  entsprechender
  Fahrgeschwindigkeit,  deßgleichen  die  zu  Bewältigung  des  Güterverkehrs
  nöthigen  Güterzüge  einzuführen,  auch  directe  Expeditionen  im  Personenund
  Güterverkehr  unter  Gestellung  des  Uebergangs  der  Transportmittel  von  einer
Bahn  auf  die  andere  gegen  die  übliche  Vergütung  einzurichten.  Art.  45.  Dem  Bunde
        <pb n="459" />
        Ergänzung.  457

steht  die  Controle  über  das  Tarifwesen  zu.  Derselbe  wird  namentlich
  dahin  wirken:  1)  daß  baldigst  auf  den  Eisenbahnen  im  Gebiet
des  Bundes  übereinstimmende  Betriebsreglements  eingeführt  werden;
  2)  daß  die  möglichste  Gleichmäßigkeit  und  Herabsetzung  der  Tarife  erzielt,
insbesondere  daß  bei  größern  Entfernungen  für  den  Transport  von  Kohlen,
Coaks,  Holz,  Erzen,  Steinen,  Salz,  Roheisen,  Düngungsmitteln  und  ähnlichen
Gegenständen  ein  dem  Bedürfniß  der  Landwirthschaft  und  Industrie  entsprechender
ermäßigter  Tarif,  und  zwar  zunächst  thunlichst  der  Einpfennigtarif,  eingeführt
  werde.  Art.  46.  Bei  eintretenden  Nothständen,  insbesondere  bei  ungewöhnlicher
Theuerung  der  Lebensmittel,  sind  die  Eisenbahnverwaltungen  verpflichtet,  für  den
Transport  namentlich  von  Getreide,  Mehl,  Hülsenfrüchten  und  Kartoffeln  zeitweise
einen  dem  Bedürsniß  entsprechenden,  von  dem  Bundespräsidium  auf  Vorschlag  des
betreffenden  Bundesrathsausschusses  festzustellenden  niedrigen  Specialtarif  einzuführen,
welcher  jedoch  nicht  unter  den  niedrigsten  auf  der  betrefsenden  Bahn
für  Rohproducte  geltenden  Sat  herabgehen  darf.  Art.  47.  Den  Anforderungen
  der  Bundesbehörden  in  Betreff  der  Benutzung  der  Eisenbahnen  zum
Zweck  der  Vertheidigung  des  Bundesgebiets  haben  sämmtliche  Eisenbahnverwaltungen
unweigerlich  Folge  zu  leisten.  Insbesondere  ist  das  Militär  und  alles  Kriegsmaterial
zu  gleichen  ermäßigten  Sätzen  zu  befördern.

VIII.  Post=  und  Telegraphenwesen.  Art.  48.  Das  Postwesen  und
das  Telegraphenwesen  werden  für  das  gesammte  Gebiet  des  norddeutschen  Bundes
als  einheitliche  Staatsverkehrsanstalten  eingerichtet  und  verwaltet.  Die  im  Art.  4
vorgesehene  Gesetzgebung  des  Bundes  in  Post=  und  Telegraphenangelegenheiten  erstreckt
  sich  nicht  auf  diejenigen  Gegenstände,  deren  Regelung,  nach  den  gegenwärtig
in  der  preußischen  Post=  und  Telegraphenverwaltung  maßgebenden  Grundsätzen,  der
reglementarischen  Festsetzung  oder  administrativen  Anordnung  überlassen  ist.  Art.  49.
Die  Einnahmen  des  Post=  und  Telegraphenwesens  sind  für  den  ganzen  Bund  gemeinschastlich.
  Die  Ausgaben  werden  aus  den  gemeinschaftlichen  Einnahmen  bestritten.
Die  Ueberschüsse  fließen  in  die  Bundescasse  (Abschnitt  XII).  Art.  50.  Dem  Bundespräsidium
  gehört  die  obere  Leitung  der  Post=  und  Telegraphenverwaltung  an.  Dasselbe
  hat  die  Pflicht  und  das  Recht,  dafür  zu  sorgen,  daß  Einheit  in  der  Organisation
der  Verwaltung  und  im  Betriebe  des  Dienstes,  sowie  in  der  Qualification  der  Beamten
  hergestellt  und  erhalten  wird.  Das  Präsidium  hat  für  den  Erlaß  der  reglementarischen
  Festsetzungen  und  allgemeinen  administrativen  Anordnungen,  sowie  für
die  ausschließliche  Wahrnehmung  der  Beziehungen  zu  andern  deutschen  oder  außerdeutschen
  Post=  und  Telegraphenverwaltungen  Sorge  zu  tragen.  Sämmtliche  Beamte
  der  Post=  und  Telegraphenverwaltungen  sind  verpflichtet,  den  Anordnungen  des
Bundespräsidiums  Folge  zu  leisten.  Diese  Verpflichtung  ist  in  den  Diensteid  aufzunehmen.
  Die  Anstellung  der  bei  den  Verwaltungsbehörden  der  Post  und  Telegraphie
  in  den  verschiedenen  Bezirken  erforderlichen  obern  Beamten  (z.  B.  der  Directoren,
  Räthe,  Oberinspectoren),  ferner  die  Anstellung  der  zur  Wahrnehmung  des
Aussichts=  2c.  Dienstes  in  den  einzelnen  Bezirken  als  Organe  der  erwähnten  Behörden
sungirenden  Post=  und  Telegraphenbeamten  (z.  B.  Juspectoren,  Controleure)  geht
für  das  ganze  Gebiet  des  norddeutschen  Bundes  von  dem  Präsidium  aus,  welchem
diese  Beamten  den  Diensteid  leisten.  Den  einzelnen  Landesregierungen  wird  von  den
in  Rede  stehenden  Ernennungen,  soweit  dieselben  ihre  Gebiete  betreffen,  behufs  der
landesherrlichen  Bestätigung  und  Publication  rechtzeitig  Mittheilung  gemacht  werden.
Die  andern  bei  den  Verwaltungsbehörden  der  Post  und  Telegraphie  erforderlichen
Beamten,  sowie  alle  für  den  localen  und  technischen  Betrieb  bestimmten,  mithin  bei
den  eigentlichen  Betriebsstellen  fungirenden  Beamten  2c.  werden  von  den  betreffenden
Landesregierungen  angestellt.  Wo  eine  selbständige  Landespost-,  resp.  Telegraphenverwaltung
  nicht  besteht,  entscheiden  die  Bestimmungen  der  besondern  Verträge.  Art.  51.
Zur  Beseitigung  der  Zersplitterung  des  Post=  und  Telegraphenwesens  in  den  Hansestädten
  wird  die  Verwaltung  und  der  Betrieb  der  verschiedenen  dort  befindlichen  staatlichen
  Post=  und  Telegraphenanstalten  nach  näherer  Anordnung  des  Bundespräsidiums,
welches  den  Senaten  Gelegenheit  zur  Aeußerung  ihrer  hierauf  bezüglichen  Wünsche
        <pb n="460" />
        458  Ergänzung.

geben  wird,  vereinigt.  Hinsichtlich  der  dort  befindlichen  deutschen  Anstalten  ist  diese
Vereinigung  sofort  auszuführen.  Mit  den  außerdeutschen  Regierungen,  welche  in
den  Hansestädten  noch  Postrechte  besitzen  oder  ausüben,  werden  die  zu  dem  vorstehenden
  Zweck  nöthigen  Vereinbarungen  getroffen  werden.  Art.  52.  Bei  Ueberweisung
  des  Ueberschusses  des  Postverwaltung  für  allgemeine  Bundeszwecke  (Art.  49)
soll,  in  Betracht  der  bisherigen  Verschiedenheit  der  von  den  Landespostverwaltungen
der  einzelnen  Gebiete  erzielten  Reineinnahmen,  zum  Zwecke  einer  entsprechenden
Ausgleichung  während  der  unten  festgesetzten  Uebergangszeit  folgendes  Verfahren  beobachtet
  werden.  Aus  den  Postüberschüssen,  welche  in  den  einzelnen  Postlbezirken
während  der  fünf  Jahre  1861—65  aufgekommen  sind,  wird  ein  durchschnittlicher
Jahresüberschuß  berechnet  und  der  Antheil,  welchen  jeder  einzelne  Postbezirk  an  dem
für  das  gesammte  Gebiet  des  norddeutschen  Bundes  sich  danach  herausstellenden
Postüberschüsse  gehabt  hat,  nach  Procenten  festgestellt.  Nach  Maßgabe  des  auf  diese
Weise  festgestellten  Verhältnisses  werden  aus  den  im  Bunde  aufskommenden  Postüberschüssen
  während  der  nächsten  acht  Jahre  den  einzelnen  Staaten  die  sich  für  dieselben
ergebenden  QOnoten  auf  ihre  sonstigen  Beiträge  zu  BVundeszwecken  zu  gute  gerechnet.
Nach  Ablauf  der  acht  Jahre  hört  jene  Unterscheidung  auf  und  fließen  die  Postüberschüsse
  in  ungetheilter  Aufrechnung  nach  dem  im  Art.  49  enthaltenen  Erundsatz  der
Bundescasse  zu.  Von  der  während  der  vorgedachten  acht  Jahre  für  die  Hansestädte
sich  heraussiellenden  Ouote  des  Postüberschusses  wird  alljährlich  vorweg  die  Hälfte
dem  Bundespräsidium  zur  Disposition  gesiellt  zu  dem  Zweck,  daraus  zunächst  die  Kosten
für  die  Herstellung  normaler  Posteinrichtungen  in  den  Hansestädten  zu  bestreiten.

IX.  Marine  und  Schifffahrt.  Art.  53.  Die  Bundes  kriegsmarine  ist
eine  einhcitliche  unter  preußischem  Oberbefehl.  Die  Organisation  und  Zusammensetzung
  derselben  liegt  Sr.  Maj.  dem  König  von  Preußen  ob.  welcher  die  Officiere
und  Beamten  der  Marine  ernennt,  und  für  welchen  dieselben  nebst  den  Mannschaften
eidlich  in  Pflicht  zu  nehmen  sind.  Der  Kieler  Hafen  und  der  Jahdehafen  sind  Bundeskriegshäfen.
  Der  zur  Gründung  und  Erhaltung  der  Kriegsflotte  und  der
damit  zusammenhängenden  Anstalten  erforderliche  Aufwand  wird
aus  der  Bundescasse  bestritten.  Die  gesammte  seemännische  Bevölkerung
des  Bundes,  einschließlich  des  Maschinenpersonals  und  der  Schiffshandwerker,  ist  vom
Dienst  im  Landheer  befreit,  dagegen  zum  Dienst  in  der  Bundesmarine  verpflichtet.
Die  Vertheilung  des  Ersatzbedarf  sindet  nach  Maßgabe  der  vorhandenen  seemännischen
Bevölkerung  statt,  und  die  hienach  von  jedem  Staat  gestellte  OQuote  kommt  auf  die
Gestellung  zum  Landheer  in  Abrechnung.  Art.  54.  Die  Kauffahrteischisse  aller  Bundesstaaten
  bilden  eine  einheitliche  Handelsmarine.  Der  Bund  hat  das  Verfahren  zur
Ermittelung  der  Ladungsfähigkeit  der  Seeschisse  zu  bestimmen,  die  Ausstellung  der
Meßbriese  sowie  der  Schiffscertificate  zu  regeln  und  die  Bedingungen  festzustellen,
von  welchen  die  Erlaubniß  zur  Führung  eines  Seeschifss  abhängig  ist.  In  den
Seehäfen  und  auf  allen  natürlichen  und  künstlichen  Wasserstraßen  der  einzelnen
Bundesstaaten  werden  die  Kauffahrteischisse  sämmtlicher  Vundesstaaten  gleichmäßig
zugelassen  und  behandelt.  Die  Abgaben,  welche  in  den  Scehäfen  von  den  Sceschifsen
  oder  deren  Ladungen  für  die  Benutzung  der  Schifffahrtsanstalten  erhoben
werden,  dürfen  die  zur  Unterhaltung  und  gewöbnlichen  Herstellung  dieser  Anstalten
ersorderlichen  Kosten  nicht  übersteigen.  Auf  allen  natürlichen  Wasserstraßen  dürsen
Abgaben  nur  für  die  Benutzung  besonderer  Anstalten,  die  zur  Erlelchterung  des
Verkehrs  bestimmt  sind,  erhoben  werden.  Diese  Abgaben,  sowie  die  Abgaben  für  die
Befahrung  solcher  künstlichen  Wasserstraßen,  welche  Staatseigenthum  sind,  dürfen  die
zur  Unterhaltung  und  gewöhnlichen  Herstellung  der  Anstalten  und  Anlagen  erforderlichen
  Kosten  nicht  übersteigen.  Auf  die  Flößerei  finden  diese  Bestimmungen  inseweit
  Anwendung,  als  dieselbe  auf  schiffbaren  Wasserstraßen  betrieben  wird.  Auf
fremde  Schisse  oder  deren  Ladungen  andere  oder  höhere  Abgaben  zu  legen  als  ren
den  Schiffen  der  Bundesstaaten  oder  deren  Ladungen  zu  entrichten  sind,  steht  keinem
Einzelstaate,  sondern  nur  dem  Bunde  zu.  Art.  55.  Die  Flagge  der  Kriegsund
  Handelsmarine  ist  schwarz-weiße-roth.

X.  Consulatwesen.  Art.  56.  Das  gesammte  norddeutsche  Consulatwesen
        <pb n="461" />
        Ergänzung.  459

steht  unter  der  Aussicht  des  Bundespräsikiums,  welches  die  Consuln,  nach  Vernehmung
  des  Ausschusses  des  Bundesraths  für  Handel  und  Verkehr,  anstellt.  In
dem  Amtsbezirk  der  Bundeeconsuln  dürsen  neue  Landesconsulate  nicht  emichtet
werden.  Die  Bundesconsuln  üben  für  die  in  ihrem  Bezirk  nicht  vertretenen  Bundesstaaten
  die  Functioncn  ceines  Landesconsuls  aus.  Die  sämmtlichen  bestehenden  Landesconsulate
  werden  aufgehoben,  sobald  die  Organisation  der  Bundesconsulate  dergestalt
vollendet  ist,  daß  die  Vertretung  der  Einzelinteressen  aller  Bundesstaaten  als  durch
die  Bundesconsulate  gesichert  von  dem  Bundesrathe  anerkannt  wird.

XI.  Bundeskriegswesen.  Art.  57.  Jeder  Norddeutsche  ist  wehrpflichtig
und  kann  sich  in  Ausübung  dieser  Pflicht  nicht  vertreten  lassen.  Art.  58.  Die
Kosten  und  Lasten  des  gesammten  Kriegswesens  des  Bundes  sind  von  allen  Bundesstaalen
  und  ihren  Angehörigen  gleichmäßig  zu  tragen,  so  daß  weder  Bevorzugungen
noch  Prägravationen  einzelner  Staaten  oder  Classen  grundsätzlich  zulässig  sind.
Wo  die  gleiche  Vertheilung  der  Lasten  sich  in  naturs  nicht  herstellen  läßt  ohne  die  ösfsentliche
  Wohlfahrt  zu  schädigen,  ist  die  Ausgleichung  nach  den  Grundsätzen  der  Gerechtigkeit
  im  Wege  der  Gesetzgebung  sestzustellen.  Art.  59.  Jeder  wehrfähige
Norddeutsche  gehört  sieben  Jahre  lang,  in  der  Regel  vom  vollendeten  20.  bis
zum  beginnenden  28.  Lebensjahre,  dem  stehenden  Heer  —  und  zwar  die
ersten  drei  Jahre  bei  den  Fahnen,  die  letzten  vier  Jahre  in  der
Reserve  —  und  die  folgenden  fünf  Lebensjahre  der  Landwehr  an.  In  denjenigen
Bundesstaaten,  in  denen  bisher  eine  längere  als  zwölsjährige  Gesammtdienstzeit  gesetzlich
  war,  findet  die  allmähliche  Herabsetzung  der  Verpflichtung  nur  in  dem  Maße
stalt,  als  dieß  die  Rücksicht  auf  die  Kriegsbercitschaft  des  Bundesheeres  zuläßt.
Art.  60.  Die  Friedenspräsenzstärke  des  Bundesheeres  wird  bis  zum  31.  Dec.
1871  auf  ein  Procent  der  Bevölkerung  von  1867  normirt,  und  wird  pro  ratn
derselben  von  den  einzelnen  Bundesstaaten  gestellt.  Für  die  spätere  Zeit  wird
die  Friedenspräsenzstärke  des  Heeres  im  Wege  der  Bundesgesetzgebung
  festgestellt.  Art.  61.  Nach  Publication  dieser  Verfassung  isi  in  dem
ganzen  Bundesgebiete  die  gesammte  preußische  Militärgesetzgebung  ungrsäumt  einzuführen,
  sowohl  die  Gesetze  selbst,  als  die  zu  ihrer  Ausführung,  Erläuterung  oder
Ergänzung  erlassenen  Reglements,  Instructionen  und  Rescripte,  namentlich  also  das
Militärstrafgesetzbuch  vom  3.  April  1815,  die  Militärstrafgerichtsordnung  vom
3.  April  1845,  die  Verordnung  über  die  Ehrengerichte  vom  20.  Juli  1843,  die  Bestimmungen
  über  Aushebung,  Dienstzeit,  Servis=  und  Verpflegungswesen,  Einquartierung,
  Ersatz  von  Flurbeschädigungen,  Mobilmachung  r2c.  für  Krieg  und  Frieden.
Die  Militärkirchenordnung  ist  jedoch  ausgeschlossen.  Nach  gleichmäßiger  Durchführung
  der  Bundeskriegeorganisation  wird  das  Bundespräsidium
  ein  umfassendes  Militärgesetz  dem  Reichstage  und  dem
Bundesrathe  zur  verfassungsmäßigen  Beschlußfassung  vorlegen.
Art.  62.  Zur  Bestreitung  des  Aufwands  für  das  gesammte  Bundesheer  und  die  zu
demselben  gehörigen  Einrichtungen  sind  bis  zum  31.  Dec.  1871  dem  Bundesseldherrn
  jährlich  so  vielmal  225  Thlr.,  in  Worten  zweihundertfünfundzwanzig  Thaler,
  als  die  Kopfzahl  der  Friedensstärke  des  Heeres  nach  Art.  50  beträgt,  zur  Verfügung
  zu  stellen.  Vgl.  Abschnitt  XII.  Die  Zahlung  dieser  Beiträge  beginnt  mit
dem  ersien  des  Monats  nach  Publication  der  Bundesverfassung.  Nach  dem
31.  Dec.  1871  müssen  diese  Beträge  von  den  einzelnen  Staaten
des  Bundes  zur  Bundescasse  fortgezahlt  nerden.  Zur  Berechnung
verselben  wird  die  im  Art.  60  interimistisch  festgestellte  Friedens-=präsenzstärke
  so  lange  sest  gehalten,  bis  sie  durch  ein  Bundesgesetz
abgeändert  ist.  Die  Verausgabung  dieser  Summe  für  das  gesammte
  Bundesheer  und  dessen  Einrichtungen  wird  durch  das
Etatsgesetz  sestgestellt.  Bei  der  Feststellung  des  Militärausgabe-Etats
  wird  die  auf  Grundlage  dieser  Verfassung  gesetzlich  feststehende
  Organisation  des  Bundesheeres  zu  Grunde  gelegt.
Art.  63.  Die  gesammte  Landmacht  des  Bundes  wird  ein  einheitliches  Heer  bilden,
welches  in  Krieg  und  Frieden  unter  dem  Befehl  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen
        <pb n="462" />
        460  Ergänzung.

als  Bundesfeldherrn  steht.  Die  Regimenter  r2c.  führen  fortlaufende  Nummern  durch
die  ganze  Bundesarmee.  Für  die  Bekleidung  sind  die  Grundfarben  und  der  Schnitt
der  k.  preuß.  Armee  maßgebend.  Dem  betrefsenden  Contingentsherrn  bleibt  es  überlassen,
  die  äußern  Abzeichen  (Cocarden  2c.)  zu  bestimmen.  Der  Bundesfeldherr  hat
die  Pflicht  und  das  Recht,  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  innerhalb  des  Bundesheers
alle  Truppentheile  vollzählig  und  kriegstüchtig  vorhanden  sind,  und  daß  Einheit  in
der  Organisation  und  Formation,  in  Bewaffnung  und  Commando,  in  der  Ausbildung
  der  Mannschaften,  sowie  in  der  Qualisication  der  Officiere  hergestellt  und  erhalten
  wird.  Zu  diesem  Behufe  ist  der  Bundesfeldherr  berechtigt,  sich  jederzeit  durch
Inspectionen  von  der  Versassung  der  einzelnen  Centingente  zu  überzeugen  und  die
Abstellung  der  dabei  vorgefundenen  Mängel  anzuordnen.  Der  Bundesfeldberr  bestimmt
  den  Präsenzstand,  die  Gliederung  und  Eintheilung  der  Contingente  der  Bundesarmee,
  sowie  die  Organisation  der  Landwehr,  und  hat  das  Recht,  innerhalb  des
Bundesgebiets  die  Garnisonen  zu  bestimmen,  sowie  die  kriegsbereite  Ausstellung  eines
jeden  Theils  der  Bundesarmee  anzuordnen.  Behuss  Erhaltung  der  unentbehrlichen
Einheit  in  der  Administration,  Verpflegung,  Bewasfnung  und  Ausrüstung  aller
Truppentheile  des  Bundesheers  sind  die  bezüglichen  künftig  ergehenden  Anordnungen
für  die  preuß.  Armee  den  Commandeuren  der  übrigen  Bundescontingente  durch  den
Art.  8  Nr.  1  bezeichneten  Ausschuß  für  das  Landheer  und  die  Festungen  zur  Nachachtung
  in  geeigneter  Weise  mitzutheilen.  Art.  64.  Alle  Bundestruppen  sind  verpflichtet,
  den  Befehlen  des  Bundesseldherrn  unbedingle  Folge  zu  leisten.  Diese  Verpflichtung
  ist  in  den  Fahneneid  auszunehmen.  Der  Höchstcommandirende  eines  Centingents,
  sowie  alle  Officiere,  welche  Truppen  mehr  als  eines  Contingents  befehligen
und  alle  Festungscommandanten  werden  von  dem  Bundesfeldherrn  ernannt.  Die
von  demselben  ernannten  Ofsiciere  leisten  ihm  den  Fahneneid.  Bei  Generalen  und
den  Generalstellungen  versehenden  Officieren  innerhalb  des  Bundescontingents  ist  die
Ernennung  von  der  jedesmaligen  Zustimmung  des  Bundesfeldherrn  abhängig  zu
machen.  Der  Bundesfeldherr  ist  berechtigt,  behuss  Versetzung  mit  oder  ohne  Beför-=derung
  für  die  von  ihm  im  Bundesdienste,  sei  es  im  preußischen  Heere,  oder  in
andern  Conlingenten  zu  besetzenden  Stellen  aus  den  Ossicieren  aller  Contingente  des
Bundesheeres  zu  wählen.  Art.  65.  Das  Recht,  Feslungen  innerhalb  des  Bundesgebiets
  anzulegen,  sieht  dem  Bundesfeldherrn  zu,  welcher  die  Bewilligung  der  dazu
ersorderlichen  Mittel,  soweit  das  Ordinarium  sie  nicht  gewährt,  nach  Abschnitt  XII
beantragt.  Art.  66.  Wo  nicht  besondere  Conventionen  ein  anderes  bestimmen,  ernennen
  die  Bundesfürsten,  beziehentlich  die  Senatle,  die  Osficiere  ihrer  Contingente,
mit  der  Einschränkung  des  Art.  64.  Sie  sind  Chefs  aller  ihren  Gebieten  angehsrenden
  Truppentheile  und  genießen  die  damit  verbundenen  Ehren.  Sie  haben
namentlich  das  Recht  der  Inspicirung  zu  jeder  Zeit,  und  erhalten,  außer  den  regelmäßigen
  Rapportken  und  Meldungen  über  vorkommende  Veränderungen  behufs  der
nöthigen  landesherrlichen  Publication,  rechtzeitige  Mittheilung  von  den  die  betressenden
  Truppentheile  berührenden  Avancements  und  Ernennungen.  Auch  steht  ihnen
das  Recht  zu,  zu  polizeilichen  Zwecken  nicht  bloß  ihre  eigenen  Truppen  zu  verwenden,
  sondern  auch  alle  andern  Trupxpentheile  der  Bundesarmee,  welche  in  ihren  Ländergebieten
  dislocirt  sind,  zu  requiriren.  Art.  67.  Ersparnisse  an  dem  Militäretat
fallen  unter  keinen  Umständen  einer  einzelnen  Regierung,  sondern  jederzeit  der  Bundescasse
  zu.  Art.  68.  Der  Bundesfeldherr  kann,  wenn  die  öffentliche  Sicherheit  in
dem  Bundesgebiet  bedroht  ist,  einen  jeden  Theil  desselben  in  Kriegszustand  erklären.
Bis  zum  Erlaß  eines  die  Voraussetzungen,  die  Form  der  Verkündigung  und  die
Wirkungen  einer  solchen  Erklärung  regelnden  Bundesgesetzes  gelten  dafür  die  Vor-8
  preußischen  Gesetzes  vom  4.  Juni  1851  (Gesetzsammlung  1851,  S.
451  fg.

XII.  Bundesfinanzen.  Art.  69.  Alle  Einnahmen  und  Ausgabenu
  des  Bundes  müssen  für  jedes  Jahr  veranschlagt  und  auf  den
Bundeshaushaltsetat  gebracht  werden.  Letzterer  wird  vor  Beginn
des  Etatsjahres  nach  folgenden  Grundsätzen  durch  ein  Gesetz  festgestellt.
  Art.  70.  Zur  Bestreitung  aller  gemeinschaftlichen  Ausgaben  dienen  jiu-
        <pb n="463" />
        Ergänzung.  461

nächst  die  etwaigen  Ueberschüsse  der  Vorjahre,  sowie  die  aus  den  Zöllen,
den  gemeinschaftlichen  Verbrauchssteuern  und  aus  dem  Post=  und  Telegraphenwesen
  fließenden  gemeinschaftlichen  Einnahmen.  Insoweit  dieselben  durch
diese  Einnahmen  nicht  gedeckt  werden,  sind  sie,  solange  Bundessteuern  nicht
eingeführt  sind,  durch  Beiträge  der  einzelnen  Bundesstaaten  nach  Maßgabe
ihrer  Bevölkerung  aufzubringen,  welche  bis  zur  Höhe  des  budgetmäßigen
Betrages  durch  das  Präsidium  ausgeschrieben  werden.  Art.  71.
Die  gemeinschaftlichen  Ausgaben  werden  in  der  Negel  für  ein
Jahr  bewilligt.  können  jedoch  in  besondern  Fällen  auch  für  eine
längere  Dauer  bewilligt  werden.  Während  der  im  Art.  60  normirten
  Uebergangszeit  ist  der  nach  Titeln  geordnete  Etat  über  die
Ausgaben  für  das  Bundesheer  dem  Bundesrathe  und  dem  Reichstage
  nur  zur  Kenntnißnahme  und  zur  Erinnerung  vorzulegen.
Art.  72.  Ueber  die  Verwendung  aller  Einnahmen  des  Bundes  ist  vom  Präsidium
  dem  Bundesrathe  und  dem  Reichstage  zur  Entlastung  jährlich  Rechnung
  zu  legen.  Art.  73.  In  Fällen  eines  außerordentlichen  Bedürfnisses
  können  im  Wege  der  Bundesgesetzgebung  die  Aufnahme
einer  Anleihe,  sowie  die  Uebernahme  einer  Garantie  zu  Lasten
des  Bundes  erfolgen.  1

XIII.  Schlichtung  von  Streitigkeiten  und  Strafbestimmungen.
  Art.  74.  Jedes  Unternehmen  gegen  die  Erxistenz,  die  Integrität,  die  Sicherheit
  oder  die  Verfassung  des  norddeutschen  Bundes,  endlich  die  Beleidigung  des
Bundesraths,  des  Reichstags,  eines  Mitglieds  des  Bundesraths  oder  des  Reichstags,
einer  Behörde  oder  eines  öffentlichen  Beamten  des  Bundes,  während  dieselben  in  der
Ausübung  ihres  Berufs  begrifsen  sind  oder  in  Beziehung  auf  ihren  Beruf,  durch
Wort,  Schrift,  Druck,  Zeichen,  bildliche  oder  andere  Darstellung,  werden  in  den  einzelnen
Bundesstaaten  beurthellt  und  bestraft  nach  Maßgabe  der  in  den  letztern  bestehenden
oder  künftig  in  Wirksamkeit  tretenden  Gesetze,  nach  welchen  eine  gleiche  gegen  den
einzelnen  Bundesstaat,  seine  Verfassung,  seine  Kammern  oder  Stände,  seine  Kammeroder
  Ständemitglieder,  seine  Behörden  und  Beamten  begangene  Handlung  zu  richten
wäre.  Art.  75.  Für  diejenigen  in  Art.  68  bezeichneten  Unternehmungen  gegen  den
norddeutschen  Bund,  welche,  wenn  gegen  einen  der  einzelnen  Bundesstaaten  gerichtet,
als  Hochverrath  oder  Landesverrath  zu  gqualificiren  wären,  ist  das  gemeinschaftliche
Oberappellationsgericht  der  drei  freien  und  Hansestädte  in  Lübeck  die  zuständige
Spruchbehörde  in  erster  und  letzter  Instanz.  Die  nähern  Bestimmungen
über  die  Zuständigkeit  und  das  Verfahren  des  Oberappellationsgerichts
  erfolgen  im  Wege  der  Bundesgesetzgebung.  Bis  zum  Erlasse
  eines  Bundesgesetzes  bewendet  es  bei  der  zeitherigen  Zuständigkeit
  der  Gerichte  in  den  einzelnen  Bundes  staaten  und  den
auf  das  Verfahren  dieser  Gerichte  bestehenden  Bestimmungen.
Art.  76.  Streitigkeiten  zwischen  verschiedenen  Bundesstaaten,  sofern  dieselben  nicht
privatrechtlicher  Natur  und  daher  von  den  competenten  Gerichtsbehörden  zu  entscheiden
  sind,  werden  auf  Anrusen  des  einen  Theils  von  dem  Bundesrathe  erledigt.
Verfassungsstreitigkeiten  in  solchen  Bundesstaaten,  in  deren  Verfassung  nicht  eine
Behörde  zur  Entscheidung  solcher  Streitigkeiten  bestimmt  ist,  hat  auf  Aurufen  eines
Theils  der  Bundesrath  gütlich  auszugleichen,  oder,  wenn  das  nicht  gelingt,  im  Wege
der  Bundesgesetzgebung  zur  Erledigung  zu  bringen.  Art.  77.  Wenn  in  einem
Bundesstaate  der  Fall  einer  Justizver  weigerung  eintritt  und
auf  gesetzlichen  Wegen  ausreichende  Hülfe  nicht  erlangt  werden
kann,  so  liegt  dem  Bundesrathe  ob,  erwiesene,  nach  der  Verfassung
  und  den  beste  henden  Gesetzen  des  betreffenden  Bundesstaats
zu  beurtheilende  Beschwerden  über  verweigerte  oder  gehemmte
Rechtspflege  anzunehmen,  und  darauf  die  gerichtliche  Hülfe  bei
der  Bundesregierung,  die  zu  der  Beschwerde  Anlaß  gegeben  hat,  zu
bewirken.

XIV.  Allgemeine  Bestimmung.  Art.  78.  Verän  derungen  der
        <pb n="464" />
        462  Ergänzung.

Verfassung  erfol  gen  im  Wege  der  Gese  Ggebung,  jedoch  ist  zu  denselben
  im  Bundesrathe  eine  Mehrheit  von  zwei  Dritteln  der  vertretenen
  Stimmen  erforderlich.

XV.  Verhältniß  zu  den  süddeutschen  Staaten.  Art.  79.  Die  Beziehungen
  des  Bundes  zu  den  süddentschen  Staaten  werden  sofort,  nach  Feststellung
der  Verfassung  des  norddeutschen  Bundes,  durch  besondere,  dem  Reichstage  zur  Genehmigung
  vorzulegende  Verträge  geregelt  werden.  Der  Eintritt  der  süddeutschen
  Staaten  oder  eines  derselben  in  den  Bund  erfolgt  auf
den  Vorschlag  des  Bundespräsidiums  im  Wege  der  Bundesgesetzgebung.
        <pb n="465" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

Die  Lage  Deutschlands  war  zu  Anfang  des  Jahres  1866
eine  geradezu  trostlose.  Die  deutsche  Frage  hatte  sich  nach  einer
Reihe  gescheiterter  Versuche,  sie  auf  mehr  oder  weniger  friedlichem
Wege  und  in  möglichstem  Anschlusse  an  die  bestehenden  Verhältnisse
zu  lösen,  in  Folge  der  Ereignisse  seit  dem  Tode  des  Königs  Friedrich
von  Dänemark,  zu  einem  wahrhaft  unentwirrbaren  Knäuel  der  verschiedensten
  Anschauungen  und  Hoffnungen,  Tendenzen  und  Bestrebungen
  zusammengeballt,  der  wohl  geeignet  war,  die  besten  und  edelsten
  Männer  an  der  Zukunft  der  Nation  fast  verzweifeln  zu  lassen.
Nachdem  die  nationale  Bewegung  des  Winters  1863/64  durch  die
gewaltsame  Befreiung  Schleswig-Holsteins  aus  den  Klauen  der  dänischen
  Gewalthaber  in  der  Hauptsache  ihre  Befriedigung  gefunden,
hatte  sie  sich  in  Volksversammlungen,  Reden  und  Resolutionen  aller
Art  gänzlich  verpufft,  ohne  auf  das  weitere  Schicksal  Schleswig-Holsteins
  auch  nur  den  mindesten  Einfluß  ausüben  zu  können.  Den
Regierungen  der  Mittel=  und  Kleinstaaten  war  ihre  völlige  Impotenz
bezüglich  der  großen  politischen  Machtfragen  von  Oesterreich  und
Preußen  gemeinsam  klar  gemacht  worden  und  sie  hatten  sich,  bitter
enttäuscht  über  Oesterreich,  in  ihre  speciellen  Angelegenheiten  zurückgezogen,
  ohne  darum  den  populären  S#ömungen  sich  anzuschließen
oder  auch  nur  zu  nähern,  da  sie  dieselben  und  mit  Recht  noch  mehr
fürchteten  als  selbst  Preußen  oder  Oesterreich.  Sie  schwiegen  und
warteten,  in  der  Hoffnung,  durch  den  Bundestag  früher  oder  später
doch  wieder  in  die  Action  eintreten  und  ihr  Gewicht,  das  sie  für
        <pb n="466" />
        464

Deutschland.


Uebersicht  der  Ercignise  des  Jahres  1366.

viel  bedeutsamer  erachteten,  als  es  in  Wirklichkeit  war,  neuerdings
in  die  Waagschale  legen  zu  können.  Aber  nichts  verrieth,  daß  sie
durch  die  bisherigen  Ereignisse  gewitzigt  irgendwie  geneigter  geworden
seien,  ihre  volle  Souveränetät  einer  nationalen  Neugestaltung  zum
Opfer  zu  bringen.  Und  doch  war  es  nachgerade  aller  Welt  klar
geworden,  daß  eine  mächtige  und  lebensvolle  Neugestaltung  Deutschlands
  absolut  unmöglich  sei,  ohne  daß  diese  particulare  Souveränetät
freiwillig  geopfert  oder  gewaltsam  gebrochen  und  der  Souveränetät
der  Nation  untergeordnet  würde.  In  diesen  particularen  Souveränetäten
  lag  jedoch  nur  die  eine  Schwierigkeit,  die  einer  Neugestaltung
absolut  im  Wege  stand,  die  andere  wurde  durch  den  Dualismus  der
beiden  Großmächte  Preußens  und  Oesterreichs  gebildet  und  diese
Schwierigkeit  war  augenscheinlich  die  weitaus  größere  von  den  beiden.
Von  einem  Auögleich,  einer  Verständigung  konnte  in  Wahrheit  für
einen  practischen  Politiker  gar  keine  Rede  sein;  der  Gegensatz  lag
in  der  Natur  der  Dinge  selbst  und  hatte  sich  historisch  seit  mehr  als
hundert  Jahren  immer  entschiedener,  immer  selbstbewußter,  immer
unversöhnlicher  herausgebildet.  Deutschland  selbst  war  der  Kampfpreis:
  sobald  man  die  Theilung  Deutschlands  zwischen  beiden  verwarf
  —  und  Niemand  wagte  es,  sie  der  Nation  offen  vorzuschlagen,
einstimmig  wurde  sie  als  das  Schimpflichste,  was  ihr  begegnen  könne,
erkannt  —  konnte  nur  Oesterreich  oder  Preußen  die  fortan  allein
in  Deutschland  tonangebende  Macht  sein,  so  daß  entweder  Oesterreich
  aus  dem  bisherigen  Bunde  hinausgedrängt  oder  Preußen  auf
den  Rang  und  die  Macht  eines  Mittelstaates  herabgedrückt  werden
mußte.  Darüber  war  man  sich  in  den  maßgebenden  Kreisen  Berlins
und  Wiens  vollständig  klar  geworden,  aber  ebenso  auch  darüber,  daß
das  eine  wie  das  andere  nur  das  Resultat  eines  Krieges  und  zwar  eines
entscheidenden,  vielleicht  langjährigen  Krieges  sein  würde,  der  ohne
Zweifel  den  auswärtigen  Mächten  vielfache  Gelegenheit  zur  Einmischung
  bieten,  in  jedem  Fall  Deutschland  mit  Blut  und  Trümmern
überdecken  und  vielleicht  gleich  dem  unseligen  dreißigjährigen  Kriege
in  seiner  Entwickelung  um  Jahrzehente  zurückwerfen  würde.  So
wenig  daher  eine  dauernde  Verständigung  möglich  war,  so  sehr  hielt
Preußen  wie  Oesterreich  die  ungeheure  Verantwortlichkeit  eines  Bruches
  zurück.  Früher  oder  später  mußte  es  jedoch  dazu  kommen.
Die  momentane  Allianz  vom  Januar  1864  mochte  darüber  keinen
        <pb n="467" />
        Uebersicht  der  Ereignige  des  Jahres  1866.  465

Augenblick  täuschen.  Sie  schlug  auch  bald  genug  in  ihr  Gegentheil  Deatfoum.
  Schon  im  Sommer  1865  waren  die  Dinge  zu  einem  Bruche
reif.  Indeß  gelang  es  noch  einmal,  den  Zwiespalt  zu  überkleistern,
den  Bruch  hinauszuschieben.  Die  Gasteiner  Convention  war  aber
lediglich  ein  Wassenstillstand,  während  dessen  neue  Versuche  gemacht
werden  sollten,  den  Zwiespalt  wenigstens  für  einmal  und  bezüglich
des  nächsten  Objects,  der  schleswig-holsteinischen  Frage,  beizulegen.
Schon  zu  Anfange  des  Jahres  1866  war  es  außer  Zweifel,
daß  der  Waffenstillstand  zu  keinem  Friedensschluß  führen  werde.  Im
Grunde  wurde  sogar  nicht  einmal  tin  ernstlicher  Versuch  dazu  gemacht.
Seitdem  die  öffentliche  Meinung  in  Schleswig-Holstein  die  sog.  Februarbedingungen
  abgelehnt  und  seitdem  Preußen  sich  überzeugt  hatte,  daß  die
Einberufung  einer  schleswig-holsteinischen  Ständeversammlung,  sei  es
nun  nach  der  Verfassung  von  1848  oder  von  1854,  sei  es  auf
breitester  Grundlage  oder  nach  irgend  welchen  noch  so  gut  ausgedachten
  Beschränkungen  keine  ihm  geneigte  Majorität  zu  Tage  fördern
  würde  und  daß  im  Gegentheil  die  erste  Manifestation  einer
wie  immer  einberufenen  Vertretung  der  Herzogthümer  fast  unzweifelhaft
  in  der  Proclamirung  des  Augustenburgers  bestehen  würde,  war
die  Stellung  Preußens  zu  der  ganzen  Frage  eine  sehr  einfache  und
klare  geworden.  Auf  das  Gutachten  seiner  Kronjuristen  gestützt,  verweigerte
  es  dem  Augustenburger  jede  Anerkennung  seiner  Erbrechte
und  verlangte  von  Oesterreich  auf  Grund  des  Wiener  Friedens  mit
Dänemark,  daß  es  ihm  seinen  Antheil  an  der  Eroberung  zu  einem
angemessenen  Preise  überlasse,  und  war  entschlossen,  seine  militärische
Stellung  in  den  Herzogthümern  als  ein  thatsächliches  Unterpfand  so
lange  zu  behaupten,  bis  Oesterreich  seinem  Willen  endlich  ein  Genüge
  thun  würde,  selbst  auf  die  Gefahr  eines  Krieges  hin.  Oesterreich
  seinerseits  verkannte  jedoch  keinen  Augenblick  die  Bedeutung,
welche  der  Erwerb  Schleswig-Holsteins  für  die  Machtstellung  Preußens
  im  Norden  von  Deutschland  haben  mußte  und  da  es  sicherlich
nicht  dazu  seine  Truppen  an  die  Königsau  geschickt  hatte,  war  es
entschlossen,  Preußens  Verlangen  nicht  zu  entsprechen,  zumal  nachdem
die  wiederholten  Andeutungen  von  „territorialen  Compensationen“
Oesterreichs  in  Berlin  nicht  hatten  verstanden  werden  wollen.  Oesterreichs
  Stellung  zu  der  gesammten  schleswig-holsteinischen  Frage  war
dabei  ganz  im  Gegensatze  gegen  die  Preußens  weder  eine  einfache
30
        <pb n="468" />
        466  Uebersicht  der  Ettignisse  des  Jahrts  1866.

Deutsch-noch  eine  klare.  Es  war  entschlossen,  Preußen  den  Machtzuwachs
land.  —
der  Herzogthümer  nicht  zuzugestehen,  aber  es  wünschte  doch  auch,  einen
Bruch  mit  Preußen  zu  vermeiden;  es  hatte  ferner  mit  Preußen  im
Jahre  1864  die  Mittelstaaten  vor  den  Kopf  gestoßen,  den  Bundestag
  lahm  gelegt  und  sich  durch  seine  ganze  Politik  die  Regzierungen
  wie  die  Berölkerungen  der  Mittelstaaten  vollends  entfremdet,
  aber  es  wollte  darum  die  Brücke  zum  Bundestag  keineswegs
  hinter  sich  abgebrochen  haben  und  behielt  sich  vor,  gelegentlich
wenn  es  ihm  conveniren  sollte,  die  Frage  doch  wieder  an  den  Bund
zu  bringen;  endlich  hatte  es  den  Augustenburger  zu  Anfang  der
dänischen  Verwickelung  in  aufsallender  Weise  vornehm  ignorirt,  nachher
  aber  gefunden,  daß  es  seinen  Interessen  entspreche,  ihn  und  seine
Partei  augenfällig  zu  schonen.  Ein  bestimmter  Plan,  wie  die  schleswig-holsteinische
  Frage  in  seinem  Interesse  zum  Austrag  gebracht
werden  könnte,  fehlt  Oesterreich  gänzlich.  Es  beschränkte  sich  nach
der  Theilung  der  Herzogthümer  zufolge  der  Gasteiner  Convention
darauf,  das  ihm  zugefallene  Holstein  soweit  möglich  nach  dem  Sinn
der  holsteinischen  Bevölkerung  zu  regieren  und  sich  dadurch  deren
Zuneigung  zu  erwerben,  sowie  auch  die  Mittelstaaten  wieder  etwas
zu  besänftigen.  Das  Hauptmittel  dazu  war,  der  augustenburgischen
Partei,  der  auch  die  von  ihm  eingesetzte  Landesregierung  angehörte,
innerhalb  gewisser  Grenzen  freien  Spielraum  zu  lassen  und  ihrer
Agitation  nur  sehr  bescheidene  Schranken  zu  setzen.  Da  Oesterreich
nicht  daran  denken  konnte,  das  Land  für  sich  selber  dauernd  zu  behalten,
  so  blieb  ihm  in  der  That  nichts  anderes  übrig,  als  sich  wenigstens
  die  Möglichkeit  zu  reserviren,  es  dem  Augustenburger  im
Einverständniß  mit  dem  Bundestage  übergeben  zu  können.  Durch
nichts  aber  reizte  und  erbitterte  es  die  preußische  Regierung  mehr
als  gerade  dadurch.  Preußen  wollte  von  nichts  weniger  häören,
als  davon,  sich  vom  Bunde  „majorisiren“  zu  lassen  und  fühlte  gar
wohl,  auf  wie  schwachen  Füßen  das  Gutachten  von  Kronzjuristen
gegenüber  dem  unabhängigen  Urtheil  der  ersten  Staatsrechtslehrer  der
Nation  und  der  Spruchcollegien  fast  sämmtlicher  deutscher  Universitäten
  seit  20  Jahren  in  der  öffentlichen  Meinung  nothwendig  stehen
mußte.  In  Schleswig  hatte  Preußen  der  augustenburgischen  Agitation
  den  Lebensfaden  abgeschnitten,  indem  die  Presse  gesaubert  und
die  bestehenden  politischen  Vereine  einfach  unterdrückt  wurden.  In
        <pb n="469" />
        Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.  467

Holstein  dagegen  blũühte  die  Agitation  mit  Connivenz  des  österreichi-  Deutschschen
  Statthalters  und  sie  hoffte  sogar,  denselben  vielleicht  auch  noch  land.
zu  Einberufung  einer  Ständeversammlung  bewegen  zu  können,  wodurch
  sie  einen  legalen  Ausdruck  gewonnen  hätte.  Seit  Anfang
Januars  war  bereits  eine  große  Massenversammlung  nach  Altona
vorbereitet  worden,  die  dieser  Tendenz  den  nöthigen  Nachdruck  geben
sollte.  Der  Plan  setzte  den  österr.  Statthalter  in  nicht  geringe  Verlegenheit,
  da  er  auf  der  einen  Seite  freie  Hand  behalten,  auf  der
andern  aber  die  Bevölkerung  nicht  vor  den  Kopf  stoßen  wollte.
Seine  Maßnahmen  waren  daher  ziemlich  schwankend.  Zuerst  wurde
abgemahnt,  dann  förmlich  verboten,  zuletzt  aber  doch  die  Erlaubniß
ertheilt,  unter  der  bloßen  Einschränkung,  daß  von  der  Versammlung
keine  förmlichen  Resolutionen  gefaßt  werden  dürften.  Am  23.  Januar
  fand  sie  statt,  nicht  nur  aus  allen  Theilen  des  Landes  zahlreich
  besucht,  sondern  auch  von  einigen  süddeutschen  Parteiführern
gewissermaßen  als  Bürgschaft  dafür,  daß  den  Schleswig-Holsteinern

in  ihrem  Kampfe  für  ihr  und  ihres  Herzogs  Recht  der  Rückhalt  der
übrigen  deutschen  Bevölkerungen  nicht  fehle.

Die  Versammlung  blieb  ohne  weitere  Folgen  wie  so  viele  an-reuttn
dere  ähnlicher  Art.  Der  preuß.  Regierung  bot  sie  dagegen  eine  sehr  Desierwillkommene
  Gelegenheit  zu  einer  Depesche  des  Grafen  Bismarck  an  reck
das  österreichische  Cabinet,  in  der  er  sich  über  den  Vorgang  bitter
beklagte,  das  ganze  österr.  Regiment  in  Holstein  einer  schneidenden
Kritik  unterwarf  und  ganz  offen  und  entschieden  mit  einem  Bruch
der  Allianz  zwischen  den  beiden  Großmächten  drohte,  wofern  Oesterreich
  auf  dieser  seiner  Politik  beharre.  Oesterreich  beantwortete  die
Depesche  unter  dem  7.  Februar.  In  dieser  Antwort  beharrte  es
seinerseits  auf  seiner  bisherigen  Weigerung,  in  eine  Annexion  der
Herzogthümer  mit  Preußen  zu  willigen  und  deutete  darauf  hin,  daß
es  dabei  selbst  auf  die  Gefahr  der  vom  Grafen  Bismarck  ihm  angedrohten
  Lösung  der  bisherigen  Allianz  beider  Cabinette  bleiben
würde.  Der  nächste  Gegenstand  des  Depeschenwechsels  war  zu  weiteren
  Auslassungen  nicht  geeignet  und  die  Angelegenheit  blieb  zunächst
auf  sich  beruhen.  Aber  Preußen  wußte  nun  neuerdings,  daß  es  von
Oesterreich  bezüglich  Schleswig-Holsteins  nichts  zu  hoffen  habe  und
die  von  ihm  angedrohte  Folge  trat  thatsächlich  ein:  Preußen  betrachtete
  die  Allianz  mit  Oesterreich  als  gelöst  und  sah  sich  nach  an-307
        <pb n="470" />
        468  Uebersicht  der  Ertiguisse  des  Jahres  1866.

Preußen.  deren  Mitteln  und  Wegen  um,  seine  Absichten  und  sein  Ziel  dennoch
zu  erreichen.

Welches  diese  Mittel  und  diese  Wege  sein  würden,  konnte  nach
der  Haltung,  die  Graf  Bismarck,  der  Leiter  der  preuß.  Politik  ein
halbes  Jahr  vorher,  unmittelbar  vor  dem  Abschlusse  der  Gasteiner
Convention  mit  der  ihm  eigenen  Offenheit  und  Entschiedenheit  an
den  Tag  gelegt  hatte,  im  Grunde  nicht  zweifelhaft  sein,  da  Niemand
daran  denken  konnte,  daß  er  auf  seine  weiteren  Pläne,  oder  gar
auf  das  bereits  factisch  Erwarbene  freiwillig  verzichten  werde.  Preußen
  hatte  in  dem  Grafen  Bismarck  endlich  einen  Mann  gefunden,
der  die  Existenz  seines  Staates,  aber  auch  seine  eigene,  daran  zu
setzen  wagte,  den  unentwirrbaren  Knäuel  der  deutschen  Frage  mit
dem  Schwert  zu  zerhauen.  Alles  schien  ihm  Preußen  zu  dem  kühnen
  verhängnißvollen  Schritte  zu  drängen,  nicht  bloß  die  auswärtigen
  Verhältnisse,  die  günstig  schienen,  nicht  bloß  die  trostlose  Lage
der  deutschen  Dinge,  sondern  vor  allem  aus  auch  die  inneren  Verhältnisse
  Preußens.  Seit  vier  vollen  Jahren  wogte  der  Kampf
zwischen  der  Krone  Preußen  und  dem  Hause  der  Abgeerdneten  mit
derselben  Ausdauer,  derselben  Leidenschaft  um  die  Reorganisation
der  Armee  und  das  Budgetrecht  des  Hauses.  Graf  Bismarck
hatte  bisher  seine  und  seines  königlichen  Herrn  Stellung  gegen  alle
Stürme  behauptet,  auf  die  Dauer  hätte  er  dennoch  unausweichlich
unterliegen  müssen,  wenn  es  ihm  nicht  gelang,  dieser  reorganisirten
Armee  ein  bestimmtes  Ziel  hinzusetzen,  den  erbitterten  Parteien  eine
gemeinsame  große  Aufgabe  zuzuweisen,  den  Boden  selbst  umzuwandeln,
auf  dem  der  gewaltige  Kampf  bisher  geführt  worden  war,  mit  einem
Worte  eine  so  umfassende  großartige  Politik  zu  inauguriren,  daß  die
schleswig-holsteinische  Frage  darin  nur  noch  als  ein  einzelnes  Moment
erschien.  Daß  eine  weitere  Fortsetzung  des  Kampfs  zwischen  der
Regierung  und  dem  Abg.-Hause  des  Landtags  zu  keinem  Ausgleich
führen  werde,  war  ohnehin  klar  genug.  Graf  Bismarck  war  auch
nicht  gewillt,  einen  neuen  derartigen  Versuch  zu  machen.  Am  15.  Januar
wurde  der  Landtag  der  preuß.  Monarchie  eröffnet.  Bereits  that  es
der  König  nicht  mehr  in  Person,  Graf  Bismarck  verlas  die  Thronrede.
  Sie  stellte  neuerdings  keinerlei  Concession  von  Seite  der
Krone  in  Aussicht.  Das  Abg.-Haus  mußte  von  demselben  Boden
aus,  in  derselben  Stimmung  wie  bisher  an  seine  Arbeit  gehen.
        <pb n="471" />
        Vebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  469

Noch  hatte  es  dieselben  kaum  in  Angriff  genommen,  als  ein  Inci-preußen.
denzfall  die  Erbitterung  des  Hauses  gewaltig  anschwoll.  Schon  im
vorigen  Jahre  hatte  die  Regierung  durch  ihr  Organ,  die  Staatsanwaltschaft,
  zwei  Abgeordnete,  Twesten  und  Frentzel,  wegen  Aeußerungen
  im  Schooße  des  Abg.-Hauses  gegen  die  von  ihnen  in  Folge
des  vom  Justizminister  bei  Besetzung  der  Richterstellen  befolgten
Systems  für  gefährdet  erachtete  Unabhängigkeit  der  Justiz  gerichtlich
belangt.  Die  Klage  wurde  jedoch  in  beiden  Fällen  und  zwar  in
beiden  Instanzen  mit  Bezugnahme  auf  den  wie  es  schien  unbedingt
klaren  Wortlaut  des  betreffenden  Artikels  der  Verfassung,  der  die
Redefreiheit  innerhalb  des  Hauses  schützte  und  dieselbe  lediglich  durch
die  Disciplinargewalt  des  Präsidenten  und  allfällige  Beschlüsse  des
Hauses  selbst  beschränkte,  abgewiesen.  Nun  ließ  sich  das  Obertribunal,
das  oberste  Gericht  des  Reiches,  herbei,  am  29.  Januar  in  einem
Beschluß  jenen  Artikel  durch  eine,  wie  es  schien  völlig  sophistische  Auslegung
  geradezu  in  Frage  zu  stellen,  einem  Beschluß,  der  zudem  nur
mit  einer  einzigen  Stimme  Mehrheit  und  nur  mit  Hülfe  von  zwei
zugezogenen  Hülfsrichtern  zu  Stande  kam.  Wenn  dieser  Beschluß
Gültigkeit  erlangte,  so  war  die  Unabhängigkeit  des  Abg.-Hauses  gebrochen
  und  seine  Mitglieder  für  ihre  parlamentarische  Thätigkeit
jeder  Verfolgung  der  Regierung  vollständig  preisgegeben.  Die  öffentliche
  Meinung  war  darüber  ganz  und  gar  einstimmig.  In  einer
mehrtägigen  Debatte,  die  zu  den  denkwürdigsten  des  preuß.  Abg.=Hauses
  gehört,  protestirte  dieses  mit  allen  gegen  die  Stimmen  der
feudalen  Fraction  gegen  ein  solches  Attentat  auf  die  Verfassung  und
seine  Rechte  und  erklärte  zum  Voraus  jedes  Verfahren  und  jede
Verurtheilung  auf  Grund  jenes  Obertribunalbeschlusses  für  rechtsungültig,
  für  null  und  nichtig.  Der  tiefe  Zwiespalt  zwischen  der
Regierung  und  der  Volksvertretung  Preußens  war  dadurch  noch  klaffender
  als  bisher  geworden.  Zu  derselben  Zeit  und  so  ziemlich  mit
derselben  Majorität  beschloß  das  Haus,  daß  die  Vereinigung  des
Herzogthums  Lauenburg  mit  der  Krone  Preußens  so  lange  rechtsungültig
  sei,  als  nicht  die  verfassungsmäßige  Zustimmung  beider
Häuser  dazu  erfolgt  sei  und  erklärte  die  Maßnahmen  der  Regzierung
zu  Verhinderung  des  im  vorigen  Jahre  zu  Köln  beabsichtigten  Abgeordnetenfestes
  in  einer  Reihe  von  Punkten  für  gesetzwidrig.  Die
Regierung  antwortete  auf  alle  diese  drei  Beschlüsse  damit,  daß  sie
        <pb n="472" />
        470  Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.

Vreußen.  dieselben  für  Ueberschreitungen  der  Competenz  des  Hauses  erklärte
und  demselben  einfach  zurückschickte,  worüber  das  Haus  seinerseits
wieder  zur  Tagesordnung  ging.  Unterdessen  hatten  die  Commissionen
das  ihnen  vorgelegte  Budget  für  1866  eiihrer  Prüfung  unterzogen
und  wenn  die  Prüfung  auch  noch  nicht  bis  zu  bestimmten  Anträgen
gediehen  war,  so  waltete  bereits  kein  Zweifel  mehr  darüber,  daß
das  Haus  die  geforderten  Mehrkosten  sowohl  für  die  Armce  als  für
die  Marine  auch  dieses  Jahr  wieder  wie  in  den  Vorjahren  mit
Ausnahme  der  feudalen  Fraction  einstimmig  verwerfen  würde.  Graf
Bismarck  erachtete  es  unter  diesen  Umständen  für  überflüssig,  die
rein  formelle  Abwickelung  des  Finanzgesetzes  abzuwarten.  Schon
am  22.  Febr.  ließ  er  durch  ein  kgl.  Decret  die  augenblickliche  Vertagung
  und  schon  auf  den  folgenden  Tag  den  Schluß  der  Session
aussprechen  und  wiederum  war  es  Graf  Bismarck,  der  am  23.  Febr.
im  weißen  Saale  des  kgl.  Schlosses  die  Thronrede  verlas,  die  den
plötzlichen  Schluß  des  Landtags  damit  motivirte,  daß  „auf  dem  vom
Hause  eingeschlagenen  Wege  das  Land  ernsteren  Zerwürfnissen  entgegengeführt
  und  eine  Ausgleichung  der  bestehenden  auch  für  die
Zukunft  erschwert  worden  wäre“.  Die  Abgeordneten  verließen  Berlin
nur  noch  erbitterter  als  bisher.  Graf  Bismarck  dagegen  hatte  nun
für  die  auswärtige  Politik  freiere  Hand  und  diese  bedurfte  er  allerdings
  für  Plane,  die  längst  in  seinem  Geiste  gereist  waren,  für  die
er  jedoch  überhaupt  und  zumal  unter  den  obwaltenden  Umständen
von  Seite  des  Abg.-Hauses  zur  Zeit  weder  ein  Verständniß  noch
eine  Unterstützung  voraussetzen  konnte.

Graf  Bismarck  hatte  schon  früher,  gleich  nachdem  er  als
Ministerpräsident  und  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten  die
Leitung  der  preußischen  Regierung  übernommen  hatte,  offen  seine
Ueberzeugung  dahin  ausgesprochen,  daß  die  Lösung  der  deutschen
Frage  nur  durch  „Blut  und  Eisen“  erfolgen  könne.  Daß  er  vor
einer  Entscheidung  durch  Waffengewalt  seinerseits  nicht  zurückschrecke,
hatte  er  im  Sommer  des  vorhergehenden  Jahres  deutlich  genug  an
den  Tag  gelegt  und  wenn  es  damals  noch  nicht  zum  Kriege  kam,
so  ist  der  Grund  dafür  höchst  wahrscheinlich  darin  zu  suchen,  daß
der  König  sich  weigerte,  dazu  die  Hand  zu  bieten,  so  lange  nech
irgend  eine  andere  Lösung  wenigstens  der  nächsten  Schwierizkeiten
möglich  war.  So  kam  die  Gasteiner  Convention  zu  Stande,  kie
        <pb n="473" />
        Uebersicht  der  Creigalsse  des  Jahres  1866.  471

den  Entscheid  vertagte.  Aber  auch  der  König  war  entschlossen,  Preuben.
Schleswig-Holstein  nicht  mehr  fahren  zu  lassen,  auch  für  ihn  hatte
so  weit  das  Staatsinteresse  die  Bedenklichkeiten  des  Rechts  bereits
überwunden.  Ein  Krieg  gegen  Oesterreich,  ein  Krieg  Deutscher
gegen  Deutsche,  war  aber  etwas  ganz  anderes,  ganz  abgesehen  davon,
daß  die  Tragweite  eines  solchen  Krieges  gar  nicht  abgesehen  werden
konnte  und  Preußen  jedenfalls  seine  ganze  Existenz  dafür  einsetzen
mußte,  wenn  auch  freilich  ein  größerer  Kampfpreis  für  den  Fall
eines  Sieges  über  Oesterreich  Preußen  winken  mochte,  als  nur  die
Annexion  von  Schleswig-Holstein,  so  bedeutsam  sie  auch  für  die
Machtentwickelung  Preußens  sein  mochte.  Hier  sand  Bismarck  zunächst
  für  seine  Jdeen  und  seine  Plane  eine  Schranke,  die  er  noch
nicht  zu  überwinden  vermochte.  Allein  er  täuschte  sich  nicht,  wenn
er  annahm,  daß  schließlich  doch  nichts  anderes  übrig  bleiben  und
daß  höchst  wahrscheinlich  Oesterreich  selbst  ihm  die  Mittel  an  die
Hand  geben  werde,  jene  Schwierigkeiten  zu  beseitigen.  Oesterreich
selbst  war  durch  alles  das,  was  der  Gasteiner  Convention  vorausgegangen,
  gewarnt,  es  konnte  sich  keine  Illusionen  darüber  machen,
daß  Preußen  entschlossen  war,  die  Herzegthümer  in  Güte  oder  mit
Gewalt  zu  erwerben,  und  daß  es  daher  nothwendig  daran  denken
müsse,  Gewalt  mit  Gewalt  abzutreiben,  da  es  seinerseits  entschlossen
war,  Schleswig-Holstein  freiwillig  Preußen  nicht  preiszugeben.  Durch
den  Depeschenwechsel  vom  26.  Jan.  und  7.  Febr.  war  die  Lage
beider  Mächte  diplomatisch  klar  gestellt  und  damit  abgeschlossen.
Graf  Bismarck  war  es,  der  die  Dinge  zuerst  wieder  in  Fluß
brachte.  Am  28.  Febr.  wurde  in  Berlin  ein  großer  Ministerrath
mit  Zuzug  der  hervorragendsten  Generale  und  des  preußischen  Botschafters
  in  Paris  unter  dem  Vorsitze  des  Königs  selbst  nicht  ohne
eine  wohlberechnete  Ostentation  abgehalten  und  die  Kriegsfrage  zur
Sprache  gebracht.  Wie  Bismarck  später  Württemberg  gegenüber
behauptete,  wurde  sie  damals  noch  in  negativem  Sinne  entschieden.
Der  Zweck  wurde  aber  doch  erreicht.  Der  Hof  in  Wien  gerieth  darüber
in  Aufregung  und  antwortete  am  7.  März  durch  die  Einberufung  eines
großen  Marschallraths,  zu  dem  namentlich  auch  der  F.-Z.-M.  Benedek
aus  Italien  zugezogen  wurde.  Oesterreich  war  damit  eingegangen  und
von  beiden  Seiten  wurden  nun  vorläusige  Maßregeln  zum  Kriege
getroffen.  Die  Lage  der  beiden  Staaten  war  aber  eine  sehr  un-
        <pb n="474" />
        472

Uebersicht  der  Ereignssse  det  Jahres  1866.

Prroßen.  gleiche:  Preußen  war  bei  seiner  Armeeorganisation  gar  nicht  genöthigt,

  jetzt  schon  irgend  welche  äußerlich  auffallende  Maßnahmen  zu
treffen,  Oesterreich  dagegen,  dessen  Regimenter  weit  von  ihren  Werbebezirken
  zu  liegen  pflegen,  war  dazu  gezwungen,  auch  wenn  es  jedes
Aufsehen  vermeiden  wollte.  Das  letztere  war  indeß  keineswegs  der
Fall.  Am  13.  März  wurden  die  Sitzungen  des  Marschallrathes
geschlossen  und  schon  am  15.  erhielten  verschiedene  Commandos,  namentlich
  das  ungarische,  telegraphisch  den  Befehl,  Truppen  nach
Böhmen  abgehen  zu  lassen.  Das  war  zu  viel  oder  zu  wenig,  aber
völlig  genug,  um  Preußen  den  Faden  in  die  Hand  zu  legen,  der
sich  von  Gegenmaßregeln  zu  Gegenmaßregeln  endlich  bis  zum  Ausbruch
  des  Krieges  abspinnen  ließ.  Auch  Sachsen  traf  einige  Einleitungen
  zu  Rüstungen  und  beide,  die  österreichischen  und  die  sächsischen
  Rüstungen  wurden  alsbald  von  der  offiziösen  preuß.  Presse
der  öffentlichen  Meinung  als  Herausforderungen,  als  Bedrohungen
Preußens  denuncirt.  Und  formell  ist  so  viel  allerdings  unläugbar,
daß  Oesterreich  zuerst  öffentlich  rüstete  zu  einer  Zeit,  als  in  Preußen
von  Rüstungen  auch  noch  nicht  eine  Spur  bemerkt  werden  konnte.
Aber  unthätig  war  Preußen  darum  keineswegs.  Wenn  Preußen
gegen  Oesterreich  Krieg  führen  wollte,  so  bot  sich  ihm  wenigstens  ein
Alliirter  ungesucht  ganz  von  selbst  dar  und  zwar  ein  Alliurter,  wie  sich
ihn  Preußen  der  geographischen  Lage  nach  nur  wünschen  konnte  —
Italien.  Schon  vor  dem  Abschluß  der  Gasteiner  Convention  hatte
Preußen  mit  Italien  dießfällige  Beziehungen  angeknüpft  und  damit,
wie  behauptet  wird,  schon  damals  einen  wirksamen  Druck  auf  die
Entschließungen  des  österreichischen  Cabinets  ausgeübt.  Nach  Gastein
wurden  sie  soweit  wieder  fallen  gelassen;  doch  vermittelte  Preußen
noch  zu  Ende  1865  und  Anfang  1866  den  Abschluß  und  die  Ratificationen
  eines  Handelsvertrags  zwischen  Italien  und  dem  Zollverein
gegen  alle  legitimistischen  Bedenklichkeiten.  Bismarck  selbst  war  viel
zu  sehr  praktischer  Staatsmann,  um  sich  durch  derlei  beirren  zu  lassen,
seine  Partei  in  Preußen  wagte  es  nicht,  ihrem  Haupte  darin  entgegenzutreten
  und  in  Hannover,  Kurhessen,  Nassau  2c.  wurden  sie
durch  einen  sanften  Druck  zum  Schweigen  gebracht.  An  eine  kriegerische
  Unterstützung  Preußens  dachte  Italien  damals  noch  ganz
und  gar  nicht.  Die  öffentliche  Meinung  des  Landes  und  die  Regierung
  waren  zumeist  und  in  erster  Linie  darauf  bedacht,  der  immer
        <pb n="475" />
        Uebersicht  der  Erelgnisse  des  Jahres  1866.  473

bedenklicher  sich  gestaltenden  Lage  der  Staatsfinanzen  aufzuhelfen  Otalies.
und  dieß  konnte  anerkanntermaßen  nur  durch  erkleckliche  Ersparnisse
im  Militärbudget  erreicht  werden,  da  in  allen  anderen  Zweigen  der
Staatsverwaltung,  in  welchen  so  unendlich  viel  von  den  früheren
Regierungen  Versäumtes  nachzuholen  war,  von  irgend  nennenswerthen
Erübrigungen  nicht  einmal  die  Rede  sein  konnte.  Die  Regierung
ging  darauf  ein  und  durch  eine  Reihe  von  Maßregeln  sollte  die
Armee  wenigstens  auf  den  vollständigen  Friedensfuß  zurückgeführt
werden.  Mit  dem  1.  März  war  das  auch  wirklich  so  ziemlich  erreicht
  d.  h.  gerade  mit  dem  Moment,  wo  es  angezeigt  war,  sich  auf
alles  bereit  zu  machen.  Ohne  Zweifel  auf  einen  Wink  Preußens
durch  den  italienischen  Gesandten  in  Berlin  ging  der  Gencral  Govone
  einige  Tage  später  aus  Florenz  dahin  ab,  angeblich  um  die
militärischen  Etablissemenks  Prcußens  kennen  zu  lernen,  in  Wahrhelt,
  um  die  Einleitungen  zu  einer  möglichen  Allianz  gegen  Oesterreich
  und  die  daraus  folgenden  militärischen  Verabredungen  einzuleiten.
  Zugleich  traf  die  italienische  Regierung  in  aller  Stille  die
nothwendigen  Einleitungen,  um  die  Armee  wieder  auf  den  Kriegsfuß
  zu  setzen,  ohne  indeß  mehr  Lärm  zu  machen  als  unbedingt  nothwendig
  war.  Doch  gab  der  Ministerpräsident  General  Lamarmora
dem  Parlament  am  9.  März  die  Zusicherung,  daß  die  Regierung
Ereignisse  voraussehe  und  sich  darauf  bereit  mache.  Ohne  die  Hülfe
Italiens  zu  überschätzen,  konnte  Preußen  darauf  zählen,  daß  Italien,
sobald  sich  ihm  nur  die  Möglichkeit  eines  Kriegs  gegen  Oesterreich
zu  Befreiung  Venetiens  darbiete,  wenigstens  alles  thun  werde,  was
nur  immer  in  seinen  Krästen  stehe  und  daß  es  unter  allen  Umständen
  in  der  Lage  sei,  die  Kräfte  Oesterreichs  zu  theilen  und  einen
erheblichen  Theil  seiner  Armee  in  Venetien  und  dem  Festungsviereck
sest  zu  halten.  Oesterreich  nahm  seinerseits  vom  Umschwung  der
Dinge  in  Italien  vorerst  und  noch  längere  Zeit  gar  keine  Notiz.
Oesterreich  richtete  zunächst  seine  Augen  nach  einer  andern  Olster-Seite,

  dem  deutschen  Bund  und  den  deutschen  Mittelstaaten.  Schon
am  16.  März,  d.  h.  nur  einen  Tag  nach  seinen  ersten  militärischen
Maßregeln  in  Böhmen,  wandte  es  sich  in  einer  vertraulichen  Dep.
an  die  ihm  näher  stehenden  Regierungen  der  deutschen  Mittelstaaten,
in  der  es  von  „in  Preußen  getroffenen  Vorbereitungen  zum  Kriege“
als  einer  feststehenden  Thatsache  ausging,  denselben  in  Aussicht  stellte,
        <pb n="476" />
        474

Oesterreich.


Vebersichl  der  Ercignise  des  Jahres  1866.

daß  es  die  Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Frage  den  „verfassungsmäßigen“
  Beschlüssen  des  Bundes,  denen  „Oesterreichs  Anerkennung
stets  gesichert  sei",  wieder  anheimstellen  werde,  bloße  Vermittlungsbemühungen
  des  Bundes  zum  Voraus  als  ungenügend  erklärte  und
schließlich  die  Mobilmachung  der  von  den  Mittel=  und  Kleinstaaten
gebildeten  vier  Bundesarmeecorps  in  Anregung  brachte.  Welche
Antworten  Oesterreich  zu  Theil  wurden,  ist  nicht  bekannt  geworden.
Indeß  blieb  auch  Preußen  nach  dieser  Nichtung  nicht  ganz  unthätig.
Zwar  auf  eine  Bundeshülfe  gegen  Oesterreich  verzichtete  es  aus  verschiedenen
  Gründen  von  vornherein;  dagegen  richtete  es  unter  dem
24.  März  eine  Circulardepesche  an  sämmtliche  deutsche  Regierungen,
um  zu  wissen,  ob  und  wie  weit  es  für  den  Fall  eines  Angriffs
von  Seite  Oesterreichs  auf  ihre  Unterstützung  als  Einzelne  zählen
könne.  Am  27.  März  wurde  die  Depesche  von  den  Vertretern
Preußens  den  verschiedenen  mittleren  und  kleineren  deutschen  Regierungen
  vorgelesen:  die  Antwort  lautete  für  Preußen  keineswegs  befriedigend:
  keine  einzige  sprach  sich  so  aus,  wie  Preußen  wünschte;
nur  einige,  die  zu  entschieden  innerhalb  des  preußischen  Machtbereichs
lagen,  wie  Hannover  und  Kurhessen,  suchten  auszuweichen,  die  meisten
wiesen  Preußen  ausdrücklich  an  den  Bund,  d.  h.  sie  lehnten  seine
Aufforderung  ab.  Man  darf  wohl  annehmen,  daß  Preußen  nie
etwas  anderes  erwartet  hatte.  Oesterreich  nahm  von  der  Depesche
Gelegenheit,  sich  mit  Preußen  wieder  in  directes  Benehmen  zu  setzen,
indem  es  ihm  am  31.  März  die  förmliche  Erklärung  zugehen  ließ,
daß  „den  Absichten  S.  Maj.  des  Kaisers  nichts  ferner  liege  als  ein
offensives  Auftreten  gegen  Preußen“  und  eine  gleiche  ebenso  bestimmte
und  unzweideutige  Erklärung  seinerseits  verlangte.  Bismarck  entsprach
  der  Aufforderung  am  6.  April  mit  der  Antwort,  daß  auch
„den  Absichten  S.  Maj.  des  Königs  nichts  ferner  liege  als  Angriffskrieg
  gegen  Oesterreich".  Keiner  von  beiden  Theilen  konnte  indeß
in  diesen  formellen  Erklärungen  einc  besondere  Beruhigung  schöpfen.
Die  Vorbereitungen  zum  Kriege  gingen  auf  beiden  Seiten  fort.  In
Preußen  befahl  am  28.  März  eine  kgl.  Ordre,  die  Armee  in  Kriegsbereitschaft
  zu  setzen;  Oesterreich  beschleunigte  seine  Rüstungen,  soweit
cs  nur  seine  Finanzen,  dic  es  vorerst  noch  schonen  wollte,  erlaubten.

Nachdem  indeß  sowohl  Preußen  als  Oesterreich  sich  wechselseitig
  die  feierliche  Versicherung  ertheilt  hatten,  daß  keines  daran
        <pb n="477" />
        Aebersscht  der  Erelgnisse  des  Jahres  1866.  475

denke,  das  andere  anzugreifen,  lag  doch  die  Frage  beiderseitiger  Ab-  Shtrüstung
  in  der  That  nahe.  Wirklich  verlangte  Oesterreich  unter
dem  7.  April  von  Preußen,  daß  es  in  natürlicher  Consequenz  seiner
Erklärung  vom  6.  nun  auch  abrüste,  namentlich  die  am  28.  März
erlassene  kgl.  Ordre,  durch  welche  die  ganze  preußische  Armee  in
Kriegsbereitschaft  zu  setzen  befohlen  worden  war,  zurücknehme.  Preußen
antwortete  am  15.  dess.  Monats,  daß  Oesterreich,  welches  zuerst  gerüstet
  habe,  nun  auch  zuerst  wieder  abrüsten  möge,  worauf  Oesterreich
  unter  dem  18.  einging,  unter  der  Voraussetzung,  daß  Preußen
gleichzeitig  oder  doch  am  nachfolgenden  Tag  dasselbe  thun  werde.
Preußen  konnte  den  in  der  That  nur  billigen  Vorschlag  unmöglich
einfach  von  der  Hand  weisen,  aber  es  suchte,  indem  es  ihn  am  21.  April
annahm,  sich  doch  möglichst  freie  Hand  zu  wahren.  Trotzdem  hätte
Oesterreich,  wenn  es  bei  seiner  Haltung  beharrte  und  Empfindlichkeiten
  keinen  Einfluß  gestattete,  auf  diesem  Wege  vielleicht  noch  einmal
  Preußen  zu  einer  Vertagung  seiner  deutschen  Plane  gezwungen.
Allein  gerade  in  diesem  Moment  beging  Oesterreich  einen  neuen
großen  Fehler:  an  demselben  Tage,  an  dem  die  letzte  preußische
Depesche  in  seine  Hände  gelangte,  beschloß  es  kriegerische  Maßregeln
gegenüber  Italien,  indem  es  seine  Armce  im  Venetianischen  verstärkte
  und  den  Oberbefehl  über  dieselbe  dem  Erzherzog  Albrecht
übertrug,  da  Benedek  zum  Generalissimus  der  sog.  Nordarmee  gegen
Preußen  bestimmt  war.  Nicht  daß  Oesterreich  keinen  Grund  gehabt
  hätte,  seinem  südlichen  Nachbar  gegenüber  auf  der  Hut  und
auf  alles  gefaßt  zu  sein.  Allein  warum  es  gerade  jetzt  es  für  gerathen
  hielt,  mit  auffallenden  Rüstungen  gegen  denselben  vorzugehen,
ist  weniger  klar.  Denn  die  ersten  Nüstungen  Italiens  datirten  schon
aus  dem  Anfange  des  vorangegangenen  Monats  März  und  die  Zettelungen
  mit  Preußen  aus  demselben  Monat,  ja  in  Wien  wollte  man
schon  Ende  März  wissen,  daß  ein  Bündniß  zwischen  Beiden  förmlich
paraphirt  worden  sei,  was  zwar  verfrüht  war,  indem  die  förmliche
Vollmacht  dazu  dem  italienischen  Unterhändler  erst  am  3.  April  ertheilt
  und  das  Bündniß  selbst  erst  am  8.  Axril  abgeschlossen  wurde.
Die  Maßregeln  Oesterreichs  kamen  daher  entweder  zu  früh  oder  zu
spät  und  waren  ein  entschiedener  Mißgriff.  Die  einfache  Folge
davon  war  einerseits,  daß  Preußen  von  Oesterreich  sofort  eine  Abrüstung
  nicht  bloß  in  Böhmen,  sondern  auch  in  Italien  verlangte,
        <pb n="478" />
        476  Atbersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.

Dester-  andererseits  aber,  daß  Italien  dadurch  berechtigt  wurde,  seine  Rüstwich.
  ungen  nunmehr.  ganz  offen  zu  betreiben  und  alle  seine  Kräfte  zum
Nationalkrieg  gegen  Oesterreich  aufzubieten.  Die  Abrüstungsdepeschen
zwischen  Oesterreich  und  Preußen  gingen  zwar  noch  einige  Zeit
weiter  hin  und  her,  aber  sie  hatten  alle  praktische  Bedeutung  gänzlich
verloren.  Der  Krieg  schien  Ende  April  bereits  ganz  und  gar  unvermeidlich.
  Nun  wurde  von  allen  Betheiligten  mit  Macht  gerüstet.
Am  4.  Mai  that  Preußen  den  entscheidenden  Schritt,  indem  der
König  die  Mobilmachung  von  sechs  Armeecorps,  am  8.  auch  diejenize
der  drei  übrigen  besahl.  Oesterreich  ließ  den  Erzherzog  Albrecht  am
5.  Mai  zur  Armee  nach  Italien  abgehen,  befahl  am  6.  die  ganze
Armee  auf  Kriegsfuß  zu  setzen  und  die  sog.  Nordarmee  unter  Venedek
  an  der  sächsischen  und  schlesischen  Grenze  zu  concentriren.
Italien  bot  alle  seine  verfügbaren  Streitkräste  und  zwar  binnen
kürzester  Zeit  unter  die  Waffen  auf,  im  Parlament  zu  Florenz  verschwanden
  alle  bisherigen  Parteiunterschiede  und  einstimmig  wurden
der  Regierung  alle  Mittel  zur  Verfügung  gestellt,  die  sie  nur  rerlangen
  konnte,  um  mit  der  äußersten  Kraftanstrengung  auf  den
Kampfplatz  treten  zu  können.
Deutsch-  Außer  Oesterreich,  Preußen  und  Italien  war  aber  noch  ein
land.  Facter  an  der  ganzen  mitteleuropäischen  Verwicklung  betheiligt  und
zwar  gerade  dieser  nicht  am  mindesten  —  die  gesammten  deutschen
Mittel=  und  Kleinstaaten.  Kam  es  zum  Kriege  zwischen  Preußen
und  Oesterreich,  so  wurden  in  Wahrheit  die  Würfel  über  sie  geworfen.
  Trotzdem  konnte  von  einer  selbstständigen  Politik  dieses  Facters#
von  vornherein  keine  Rede  sein:  wie  die  Regierungen  der  Mittelstaaten
wenige  Jahre  früher  in  den  bekannten  „identischen  Noten“  Preußen
gegenüber  den  Anspruch  auf  „absolute  Gleichberechtigung“  gemacht
hatten,  so  erhoben  sie  denselben  Anspruch  natürlich  in  noch  verstärklem
Maße  auch  unter  sich;  keine  derselben  dachte  nur  von  ferne  daran,  si
der  andern  auch  bloß  momentan  unterzuordnen  und  es  ist  wohl  außer
Zweifel,  daß  nicht  einmal  zwei  derselben  sich  über  eine  wirklich  gemeinsame
  Politik  hätten  verständigen  können,  geschweige  denn  Alle  eder
auch  nur  die  Mehrheit  derselben.  Die  Art  und  Weise,  wie  sie  sich
im  Jahre  1864  von  Oesterreich  und  Preußen  in  der  schlesvigholsteinischen
  Frage  hatten  bei  Seite  schieben  lassen,  hatte  die  ganze
Schwäche  ihrer  politischen  Stellung  an  den  Tag  gelegt.  Seitder
        <pb n="479" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  477

hatten  sie  sich  ziemlich  stille  verhalten,  immer  hoffend,  daß  die  Fragedanc
schließlich  doch  wieder  an  den  Bund  gebracht  und  dort  entschieden
werden  müsse,  aber  immer  umsonst  hoffend.  Die  deutsche  Bundesacte
  bestand  zwar  allerdings  noch  immer  zu  Recht  und  der  Bundestag
  zu  Frankfurt  hielt  seine  Sitzungen  wie  bisher;  aber  thatsächlich
war  jene  zu  einer  bloßen  Schale  ohne  Kern  geworden  und  dieser  zu
gänzlicher  Bedeutungslosigkeit  herabgesunken.  Oesterreich  und  Preußen
hatten  den  deutschen  Bund  im  Jahre  1864  factisch  begraben  und
die  deutschen  Mittel-  und  Kleinstaaten  hatten  es  geschehen  lassen  und
geschehen  lassen  müssen,  weil  sie  weder  die  Macht  noch  den  Willen
hatten,  zu  rechter  Zeit  etwas  anderes  an  seine  Stelle  zu  setzen.  Der
Krieg  gegen  Dänemark  wurde  gegen  den  Willen  des  Bundes  geführt
und  beim  Abschluß  des  Wiener  Friedens  mit  Dänemark  wie  beie
der  Gasteiner  Convention  wurde  er  nicht  einmal  mehr  zu  Rathe  gezogen.
Die  Lösung  der  schleswig-holsteinischen  Frage  und  die  Lösung  der  deutschen
  Frage  überhaupt  lag  seitdem  ausschließlich  in  den  Händen  der
beiden  Großmächte.  Als  sie  sich  darüber  entzweiten,  als  beide  zu
rüsten  anfingen,  als  die  Lage  immer  drohender  wurde  und  alles
zu  einem  gewaltsamen  Entscheid  sich  anließ,  blieb  der  Bundestag  in
Frankfurt  still  und  stumm,  weil  er  in  der  That  bereits  nichts  mehr
zu  sagen  hatte.  Bayern  als  der  größte  der  Mittelstaaten  hielt  es
für  angemessen,  unter  dem  31.  März  wenigstens  eine  beschwichtigende
und  vermittelnde  Depesche  sowohl  nach  Berlin  als  nach  Wien  abgehen
  zu  lassen;  der  Schritt  blieb  jedoch  selbstverständlich  ohne  allen  und
jeden  Erfolg.  Sachsen,  das  muthmaßlich  zumeersten  Kriegsschauplatz  für  die
beiden  Großmächte  werden  mußte,  fing  schon  im  März  an  sehr  ernstlich
  zu  rüsten;  da  es  aber  sicherlich  nicht  daran  denken  konnte,  sich
der  einen  oder  der  andern  Macht  entgegenzuwerfen,  um  der  einen
oder  der  andern,  wenn  sie  sich  entschließen  sollte,  die  Offensive  zu
ergreifen,  den  Eintritt  in  das  Land  zu  wehren  und  da  seine  Regierung
mit  derjenigen  Preußens  längst  in  gespannten  Verhältnissen  stand,  so
war  es  klar,  daß  es  nur  rüstete,  um  sich  eventuell  Oesterreich  anzuschließen.
  Bayern  fing  erst  zu  Anfang  April  an  zu  rüsten,  um
von  den  Ereignissen  doch  nicht  gänzlich  überrascht  zu  werden  und
weil,  wie  sich  später  zeigte,  zur  Kriegsbereitschaft  noch  gar  viel  fehlte,
trotz  der  großen  Summen,  welche  der  Landtag  seit  Jahren  für  die
Armee  hatte  bewilligen  müssen.  Die  Rücksicht  auf  Oesterreich  war
        <pb n="480" />
        478

Uebersicht  der  Ereiguisse  des  Jahres  1866.

Diun-  dabei  in  Bayern  keineswegs  maßgebend;  seit  Oesterreich  in  der

schleswig-holsteinischen  Frage  die  Mittelstaaten  und  die  Interessen
der  mittelstaatlichen  Dynastien  so  gänzlich  preisgegeben  hatte,  war
die  frühere  Sympathie  der  bayer.  Regierung  für  Oesterreich  gänzlich  zu
Boden  gefallen,  womit  die  überwiegende  Mehrheit  der  öffentlichen
Meinung  des  Landes  sehr  einverstanden  war.  Einige  Tage  später
ergriff  auch  Württemberg  die  ersten  militärischen  Maßregeln,  erst
später  geschah  dasselbe  von  Baden,  Hessen-Darmstadt  und  Nassau;
in  Kurhessen  und  Hannover  geschah  aus  guten  Gründen  noch  gar
nichts  und  ebendasselbe  war  bezüglich  der  thüringischen  und  der
norddeutschen  Kleinstaaten  der  Fall.  Alles,  was  geschah,  war  somit
vereinzelt  und  stand  in  gar  keinem  Verhältniß  zu  dem,  was  überall
fehlte  und  zu  der  Gefahr,  die  gerade  für  alle  diese  Staaten  drohend
heraufzog.

Die  Initiative,  die  der  bereits  todesschwache  Bundestag  in
Frankfurt  nicht  ergreifen  konnte,  ergriff  dagegen  Preußen.  Schon
im  Januar  hatte  Graf  Bismarck  zuerst  wieder  die  Idc###der  Einberufung
  eines  deutschen  Parlaments  fallen  lassen;  im  März  brachte
die  offiziöse  preußische  Presse  die  Frage  zu  öffentlicher  Besprechung;
endlich  am  10.  April  stellte  Preußen  dießfalls  einen  förmlichen  Antrag
  im  Bundestag  zu  Frankfurt.  Der  Vertreter  Preußens  sprach
sich  bei  dieser  Gelegenheit  in  einem  längeren  Vortrage  dahin  aus:
„Die  Geschichte  der  mannigfachen  in  den  letzten  Jahrzehnten  unternommenen
  Reformversuche  hat  erfahrungsmäßig  gelehrt,  daß  weder
die  einseitigen  Verhandlungen  unter  den  Regierungen,  noch  die  Debatten
  und  Beschlüsse  einer  gewählten  Versammlung  allein  im  Stande
waren,  eine  Neugestaltung  des  nationalen  Verfassungswerkes  zu
schaffen.  Wenn  erstere  immer  bei  dem  Austausch  verschiedenartigster
Meinungen  und  der  Ansammlung  eines  endlosen  Materials  stehen
geblieben  sind,  so  geschah  dieß,  weil  es  an  der  ausgleichenden  und
treibenden  Kraft  des  nationalen  Geistes  bei  diesen  Verhandlungen
fehlte  und  die  particularistischen  Gegensätze  zu  schroff  und  einseitig
dabei  festgehalten  wurden.  Ein  solcher  zu  höherer  Einigung  der
Gegensätze  führender  Factor  ist  nur  in  einer  aus  allen  Theilen
Deutschlands  gewählten  Versammlung  zu  finden.  Wollten  dagegen
die  Regierungen  einer  solchen  Versammluag  allein  die  Initiative  bezüglich
  der  Reconstruction  der  Bundesverfassung  überlassen,  wic  dieß
        <pb n="481" />
        Uebersicht  der  Ettignisse  des  Jahres  1866.  479

im  Jahr  1848  geschah,  so  würden  dieselben  Gefahren  der  Ueber-  D
hebung  und  der  Nichtachtung  des  in  deutscher  Eigenthümlichkeit
wirklich  Begründeten  wieder  erwachen  und  damit  auch  die  Hoffnungen
des  deutschen  Volkes  einer  neuen  Täuschung  entgegen  geführt  werden.
Nur  durch  ein  Zusammenwirken  beider  Factoren  kann  das  Ziel  erreicht
  werden,  daß  auf  dem  Grunde  und  innerhalb  des  Nahmens
des  alten  Bundes  eine  neue  lebensfähige  Schöpfung  entstehe“.  Zu
diesem  Ende  hin  trug  die  preußische  Regierung  auf  die  Einberufung
eines  deutschen  Parlamentes  nicht  aus  Delegationen,  sondern  aus
directen  Volkswahlen  und  zwar  nach  allgemeinem  Stimmrechte  auf
einen  zum  Voraus  festzusetzenden  Termin  an,  bis  zu  welchem  die
Regierungen  sich  über  ihre  Vorlagen  zu  vereinbaren  materiell  gezwungen
  wären,  wobei  übrigens  angedeutet  wurde,  daß  jene  Vorlagen
  sich  auf  die  „wesentlichsten  Puncte  von  entschieden  practischer
Bedeutung“  zu  beschränken  hätten.  Auf  den  materiellen  Inhalt  der
neuen  Bundesverfassung  nach  seinen  Ideen  trat  Preußen  vorerst
noch  gar  nicht  ein,  indem  es  sich  begnügte,  auf  die  Mangelhaftigkeit
der  Bundesmilitäreinrichtungen  und  auf  die  Mangelhaftigkeit  des  Bundes
bezüglich  so  vieler  das  Interesse  der  Nation  in  ihrer  innern  Entwicklung
nahe  berührender  Fragen  auf  andern  Gebieten  ganz  im  allgemeinen
hinzuweisen.  Der  alte  Bundestag  wurde  durch  den  Antrag  überrascht
und  in  nicht  geringe  Verlegenheit  gesetzt:  ein  aus  allgemeinem  Stimmrecht
  hervorgegangenes  Parlament  war  gegen  alle  seine  bisherigen
Grundsätze,  gegen  Alles,  was  er  bisher  als  „conservativ“  anzusehen
gewohnt  war,  die  Festsetzung  eines  Termins,  binnen  welchem  die
Regierungen  sich  über  die  Vorlage  einer  neuen  Bundesverfassung
einigen  sollten,  gegen  alle  seine  Gewohnheiten,  mit  der  er  mißliebige
nationale  Fragen  zu  verschleppen  und  schließlich  zu  begraben  pflegte.
Dennoch  ließ  sich  der  Antrag  unmöglich  einfach  beseitigen.  Am
26.  April  wurde  ein  Ausschuß  zur  Berathung  desselben  niedergesetzt
und  dieser  Ausschuß  constituirte  sich  am  11.  Mai  und  ernannte  den
bayr.  Gesandten  zu  seinem  Referenten,  nachdem  der  Vertreter  Preußens
  wenigstens  einige  Andeutungen  über  die  Absichten  seiner  Regierung
  bezüglich  der  Reform  der  Bundesverfassung  gegeben  hatte.
Diese  Andeutungen  waren  übrigens  noch  immer  sehr  knapp;  dieselben
gingen  hauptsächlich  dahin,  daß  ein  Parlament,  für  welches  Preußen
das  Reichswahlgesetz  von  1849  für  sich  als  annehmbar  erklärte,
        <pb n="482" />
        480  AUebersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.

Duiih  durch  seine  Beschlüsse  die  bisher  erforderliche  Stimmeneinheit  der
Bundesglieder  für  speciell  zu  bezeichnende  Gebiete  ersetzen  sollte  und
daß  als  solche  Gebiete  namentlich  die  materiellen  Interessen  der  Nation
  in  sehr  weitem  Umfange,  die  Gründung  einer  deutschen  Kriegsmarine
  nebst  den  erforderlichen  Kriegshäfen  und  die  Nevision  der
Bundeskriegsverfassung  durch  bessere  Zusammenfassung  der  deutschen
Wehrkräfte  bezeichnet  wurden.  Diese  Grundlinien  zeigen,  daß  der
Leiter  der  preußischen  Politik,  Graf  Bismarck,  von  Anfang  an  genau
wußte,  was  er  wollte;  sie  blieben  in  dem  nur  wenig  modisficirten
Vorschlag  Preußens  vom  10.  Juni  dieselben  und  bildeten  auch  die
Grundlinien  des  nach  dem  Kriege  von  ihm  dem  norddeutschen  Parlamente
  vorgelegten  Verfassungsentwurfs.  Der  letztere  führte  nur
aus,  was  der  erste  Entwurf  bereits  andeutete.  Freilich  ist  es  kaum
wahrscheinlich,  daß  Graf  Bismarck  auch  nur  einen  Augenblick  sich
der  Illusion  hingegeben  habe,  eine  solche  Reform  des  Bundes  mit
dem  Bundestage  zu  Stande  zu  bringen.  Damit  eine  solche  Reform
überhaupt  möglich  werde,  mußten  erst  die  Mittelstaaten  und  selbst
die  Kleinstaaten  durch  die  Wucht  der  realen  Machtverhältnisse  gezwungen
  werden,  auf  ihre  particulare  Souveränetät  zu  vorzichten
und  dieß  wiederum  war  erst  der  Fall,  wenn  der  Rückhalt,  den
Oesterreich  diesen  Souveränetäten  in  seinem  Interesse  bisher  gewährte.,
  gebrochen  war.  Preußen  konnte  mit  seinem  Antrage  zunächst
  nichts  anderes  bezwecken,  als  seinen  Differenzen  mit  Oesterreich
  ein  weiteres  Feld  zu  verschassen,  die  deutsche  Frage  an  die  Stelle
der  schleswig-holsteinischen,  die  von  jener  nur  einen  kleinen  Bruchtheil
  bildete,  zu  setzen.  Als  der  Ausschuß  des  Bundestags  sich  constituirte,
  war  zunächst  an  ein  practisches  Resultat  friedlicher  Verfassungsverhandlungen
  bereits  gar  nicht  mehr  zu  denken;  beide  Mächte,
Preußen  und  Oesterreich,  hatten  wenige  Tage  zuvor  den  entscheidenden
  Schritt,  von  dem  zurückzugehen  wenigstens  überaus  schwer
war,  bereits  gethan  und  ihre  ganzen  Armeen  mobilisirt.

Preußen.  Selbst  unter  viel  günstigeren  äußeren  Umständen  hätte  Preußen
niemals  hoffen  können,  eine  Bundesreform  in  seinem  Sinne  durchzusetzen,
  ohne  die  nachhaltige  Unterstützung  der  öffentlichen  Meinunz
in  ganz  Deutschland.  Diese  aber  fehlte  damals  dem  Grafen  Biemarck
und  der  von  ihm  geleiteten  Regierung  in  Preußen  und  im  gesammten
übrigen  Deutschland  gänzlich,  von  Oesterreich  gar  nicht  zu  sprechen.
        <pb n="483" />
        Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.  4841

Auch  darüber  gab  sich  Graf  Bismarck  damals  gewiß  keinerlei  Illu-preußen.
sionen  hin.  Bei  dem  tiefen,  dem  allgemeinen,  dem  unabweisbaren
Bedürfnisse  der  Nation  nach  einer  Reform  des  Bundes  als  der
Grundlage  seines  nationalen  Daseins  war  die  überwiegende  öffentliche
  Meinung  bald  darüber  einig,  daß  der  Antrag  Preußens  nicht
blos  nicht  abgelehnt  werden  könne,  sondern  auch  nicht  abgelehnt
werden  dürfe.  Allein  von  gar  keiner  Seite,  man  darf  fast  sagen
von  gar  keinem  Bruchtheil  der  Nation  wurde  er  mitirgend  welcher  Befriedigung,
  irgend  welcher  Hoffnung,  irgend  welchem  Vertrauen  zu  seinem
  Urheber  aufgenommen.  Während  der  jahrelangen  Kämpfe  der  besten
Kräfte  der  Nation  gegen  das  Bestehende,  das  ihre  bescheidensten  Wünsche
nicht  befriedigen  konnte  und  das  doch  gegen  die  reinsten  Absichten,
gegen  die  maßvollsten  Forderungen  von  all  den  zahlreichen  Fürsten  und
ihren  Regierungen  als  einzelnen  wie  als  Gesammtheit  durch  den  Bundestag
  mit  Gewalt  aufrecht  gehalten  worden  war,  hatten  sich  die  Parteien
in  gewissen  Anschauungen,  gewissen  Doctrinen  festgesetzt,  außerhalb
deren  sie  für  Deutschland  kein  Heil  erwarteten  und  in  diesen  Anschauungen
  waren  so  ziemlich  alle  Parteien,  so  weit  sie  auch  sonst
auseinandergingen,  befangen.  Zwar  wurde  die  Frage,  ob  durch  die
Freiheit  zur  Einheit  zu  gelangen  sei  oder  ob  zunächst  diese  und  dann
erst  jene  aufgerichtet  werden  müsse,  in  der  Presse  fortwährend  erörtert;
allein  selbst  diejenigen,  die  sich  der  letzteren  Ansicht  zuneigten,  stellten
sich  die  Einheit,  die  zuerst  angestrebt  werden  solle,  doch  ganz  anders
vor,  als  es  seither  gekommen  ist  und  so  oder  so  kommen  mußte;  im
ganzen  aber  überwog  weitaus  die  entgegen  gesetzte  Ansicht,  daß  zuerst
  die  Freiheit  errungen  werden  müsse,  worauf  sich  die  nationale
Einheit  von  selbst  machen  würde.  Dem  Vorschlage  Preußens  und
den  Absichten  seines  Leiters  stand  aber  nicht  nur  dieser  Zustand  der
öffentlichen  Meinung  in  ganz.  Deutschland  entgegen,  sondern  auch
seine  eigene  Vergangenheit  von  früher  her  und  seit  der  Zeit,  da  er
in  dem  großen  Zwiespalt  zwischen  der  Krone  Preußen  und  seiner
Volksvertretung  an  die  Spitze  der  preuß.  Regierung  getreten  war.
Das  Regiment  des  Grafen  Bismarck  in  Preußen  war  der  öffentlichen
Meinung  Deutschlands  nichts  anderes  als  der  prägnanteste  Ausdruck
absoluter  königlicher  Gewalt,  vor  der  selbst  unzweifelhaft  verfassungsmäßige
  Rechte  biegen  oder  brechen  mußten,  einer  ungemessenen  Militärliebhaberei,
  der  die  materiellen  Interessen  rücksichtslos  geopfert

31
        <pb n="484" />
        482

Acbersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.

Preußen.  wurden,  eines  beschränkten  Junkerthums,  auf  das  sich  die  preußische

Regierung  im  Herrenhause  und  in  einer  fast  verschwindenden  Mi—
norität  des  Abg.-Hauses  allein  stützte  und  das  sich  seinerseits  der
königlichen  Macht  nur,  um  sie  in  seinem  eigenen  Interesse  auszubeuten,
  als  Stütze  darbot.  All  das  war  nicht  ganz  richtig,  aber  es
ist  auch  heute  noch  keineswegs  ganz  unrichtig.  Daß  dem  Grafen
Bismarck  all  das  nicht  Zweck,  sondern  nur  Mittel  war  zu  einem
großen  nationalen  Ziele,  dafür  lag  damals  auch  nicht  die  geringste
Thatsache,  keinerlei  Anzeichen  vor.  Die  Zustände  in  Preußen  waren
in  der  That  nichts  weniger  als  lockend  für  das  übrige  Deutschland
und  die  Urtheile,  die  damals  über  dieselben  in  ganz  Deutschland  so
zu  sagen  einstimmig  gefällt  wurden,  haben  auch  heute  noch  von  ihrer
Begründung  nichts  verloren.  Die  Verfolgung  der  Presse,  die  z.  B.
in  Königsberg  alles  Maaß  überschritt,  die  Beschränkung  der  Gemeindefreiheit
  durch  umfassende  und  beharrlich  fortgesetzte  Nichtbestätigung
  der  von  den  Stadtverordneten  in  die  Magistrate  Gewählten
in  einer  langen  Reihe  von  Slädten,  was  am  Ende  zu  einer  totalen
Beseitigung  aller  Gemeindefreiheit,  der  Unterlage  aller  politischen
Freiheit  überhaupt,  führen  mußte,  endlich  Erscheinungen,  wie  der
Obertribunalsbeschluß  vom  29.  Jan.  1866,  der  sehr  geeignet  war,
den  schon  bisher  wankenden  Glauben  an  die  Unabhängigkeit  der
Gerichte  vollends  zu  erschüttern,  waren,  um  so  vieles  Andere  nicht  zu
berühren,  wahrlich  wenig  gecignet,  den  preußischen  Ansprüchen  auf
die  Leitung  von  ganz  Deutschland  den  Weg  zu  ebnen,  waren  statt
moralischer  Eroberungen,  von  denen  früher  so  viel  gesprochen  wurde,
im  übrigen  Deutschland  geradezu  moralische  Niederlagen  für  Preußen.
Bis  zum  J.1864  standen  sich  im  übrigen  Deutschland  überall  der  großdeutsche
  Reformverein  und  der  Nationalverein,  hier  der  eine,  dort  der
andere  überwiegend,  entgegen:  arbeitete  jener  für  Oesterreich  und
für  den  von  Oesterreich  beschützten  und  ausgebeuteten  Particularismus
  der  Mittelstaaten,  so  suchte  dieser  den  preußischen  Hegemonietendenzen
  überall  Wege  zu  bahnen  und  Stützpunkte  zu  gewinnen.
Seit  dem  J.  1864  hatte  Oesterreich  dem  einen,  Preußen  dem  andern
  den  Boden  unter  den  Füßen  entzogen:  Oesterreich,  indem  er
sich  mit  Preußen  verband  und  dadurch  auch  dem  blödesten  Auge  klar
gemacht  hatte,  wie  es  die  Mittelstaaten  jederzeit  nur  in  seinem  Interesse
  zu  benützen  bemüht  gewesen  war,  dieses  Interesse  nun  aber
        <pb n="485" />
        Uebec  sicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.  483

vielleicht  auf  einem  andern  und  zwar  dem  gerade  entgegengesetzten  Preußen.
Wege  auch  würde  befriedigen  können,  Preußen,  indem  es  dem  Selbstbestimmungsrechte
  des  schleswig-holsteinischen  Volkes,  das  der  National—
verein  wenigstens  so  weit  es  mit  den  nationalen  Bedürfnissen  ver—
einbar  schien  aufrecht  erhalten  wollte  und  für  das  ganz  Deutschland
geradezu  wie  für  einen  Glaubensartikel  schwärmte,  gewaltsam  entgegentrat.
  Allerdings  hatte  Graf  Bismarck  den  berechtigten  nationalen
  Forderungen  für  die  Elbherzogthümer  und  der  nationalen
Leidenschaft  gegen  Dänemark  durch  einen  gegenüber  Oesterreich  wie
gegenüber  den  nichtdeutschen  Großmächten,  die  den  Londoner  Vertrag
als  den  adäquaten  Ausdruck  ihrer  Politik  gegen  Preußen  und  gegen
Deutschland  abgeschlossen  hatten  und  die  lange  genug  mit  allen  Mitteln
daran  festzuhalten  suchten,  wirklich  meisterhafte  Diplomatie  eine  den
Deutschen  bisher  sehr  ungewohnte  Genugthuung  verschafft.  Aber  er  hatte
sich  dabei  einer  Inconsequenz  schuldig  gemacht,  für  welche  die  öffentliche
  Meinung  der  Nation  kein  Verständniß  hatte  und  kein  Verständniß
  haben  wollte.  Um  den  Widerstand  der  Großmächte  zu
lähmen,  hatte  er  am  28.  Mai  1864  der  Londoner  Conferenz  gegenüber
  zugleich  mit  Oesterreich  den  Augustenburger  als  denjenigen
anerkannt,  „der  in  den  Augen  Deutschlands  nicht  nur  die  meisten
Erbfolgerechte  auf  die  Herzogthümer  geltend  zu  machen  vermag  und
dessen  Anerkennung  von  Seite  des  deutschen  Bundes  folgeweise  gesichert
  erscheint,  sondern  welcher  auch  unzweifelhaft  die  Stimmen
einer  ungehenern  Majorität  der  Bevölkerung  dieser  Herzogthümer  in
sich  vereinigen  wird.“  Als  der  Zweck  erreicht  und  die  Möglichkeit
gegeben  war,  die  Herzogthümer  für  sich  selbst  zu  erwerben,  wollte
Preußen  die  ganze  feierliche  Erklärung,  die  es  im  Angesichte  Europas
  abgegeben  hatte,  nur  als  einen  politischen  Schachzug  angesehen
  wissen,  an  den  es  in  keiner  Weise  mehr  gebunden  sei.  König
Wilhelm  von  Preußen  hatte  in  feierlicher  Thronrede  der  Nation  zugesichert,
  daß  die  Erbansprüche  auf  die  Herzogthümer  unter  seiner
Mitwirkung  am  Bunde  geprüft  werden  sollten;  als  aber  Preußen
die  Herzogthümer  für  sich  begehrte,  und  es  sich  überzeugen  mußte,
daß  die  Prüfung  des  Bundes  ganz  unzweifelhaft  gegen  seine  Wünsche
ausfallen  würde,  wurde  dem  Bund  jeder  Einfluß  auf  die  Entscheidung,
  geschweige  denn  ein  Entscheid  selbst  absolut  abgesprochen,  obwehl
  doch  wenigstens  Holstein  Bundesland,  von  Preußen  webder
317
        <pb n="486" />
        484  Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

Preußen.  befreit  noch  erobert  worden  und  eine  höhere  Instanz  als  der  Bund  unter
den  bestehenden  Zuständen  doch  nicht  denkbar  war.  Die  „Stimmen  einer
ungeheuren  Mehrheit  der  Bevölkerung  der  Herzogthümer“  waren  und
blieben  dem  Augustenburger  gesichert,  aber  als  Preußen  dieselben  für
sich  begehrte,  wurde  die  ungeheure  Mehrheit  für  gar  nichts  geachtet  und
den  Bevölkerungen  durch  Nichteinberufung  ihrer  Stände  jedes  Selbstbestimmungsrecht
  thatsächlich  abgesprochen,  dasselbe  Recht,  das  man  dem
kleinen  feudalen  Landtage  von  Lauenburg  unbedenklich  und  sogar  mit
Nachdruck  zugestanden  hatte,  sobäld  er  Miene  machte,  davon  zu  Gunsten
  der  preußischen  Krone  Gebrauch  zu  machen.  Gegenüber  den
Herzogthümern  wurde  von  Preußen  das  Recht  der  Eroberung  geltend
gemacht  und  der  Wiener  Friede  mit  Dänemark.  Zu  diesem  Ende
hin  mußte  das  Recht  des  Königs  Christian  auf  die  Herzogthümer,
das  von  Preußen  auf  der  Londoner  Conferenz  aufs  formellste  bestritten
  und  geleugnet  worden  war,  nunmehr  von  demselben  Preußen
wieder  anerkannt  werden  und  um  die  Rechte  des  Augustenburgers
zu  beseitigen,  wurde  das  Gutachten  der  preußischen  Kronjuristen  auf
die  Bahn  gebracht.  Je  mehr  Gewicht  aber  die  preußische  Regierung
auf  dieses  Gutachten  legte  und  dieses  Gutachten  dem  Rechtsbewußtsein
der  ganzen  Nation  gegenüberstellte,  desto  schlimmer  mußte  der  Eindruck
sein,  den  dieses  ganze  Verfahren  selbst  auf  den  unbefangensten  Theil  der
öffentlichen  Meinung  machte.  Nicht  erst  seit  zwei,  sondern  seit  bald
zwanzig  Jahren  hatten  sich  die  geachtetsten  Staatsrechtslehrer  Deutschlands
  mit  der  schleswig-holsteinischen  Erbfolgefrage  beschäftigt  und,
mit  einer  einzigen  Ausnahme,  waren  ihre  Untersuchungen  einstimmigz
zu  Gunsten  des  Augustenburgers  ausgefallen.  Das  Ergebniß  mußte
in  so  weit  als  ein  freies  und  unbefangenes  anerkannt  werden,  als
dasfelbe  wenigstens  keinem  materiellen  Einflusse  zugeschrieben  werden
  konnte.  Auch  läßt  sich  nicht  behaupten,  daß  dasselbe  von  der
öffentlichen  Meinung  beeinflußt  worden  sei;  denn  diese  war  umgekehrt
  erst  durch  jene  Untersuchungen  hervorgerufen  worden.  Gegenliber
  diesem  unbefangenen  und  einstimmigen  Ausspruch  der  Wissenschaft,
  konnte  das  Rechtsgutachten  der  preußischen  Kronjuristen  unmöglich
  ins  Gewicht  fallen  und  die  öffentliche  Meinung  in  ganz
Deutschland  legte  demselben  denn  auch  nicht  viel  mehr  Werth  bei,
als  irgend  einem  gutbezahlten  Advocatengutachten  in  dieser  oder  jener
öffentlichen  oder  privaten  Rechtsfrage.  So  stand  die  preußische  Re-
        <pb n="487" />
        Uthbersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.  485

gierung  gegenüber  Schleswig-Holstein  im  Frühjahr  des  J.  1866  PVreußen.
auf  einem  System  von  Widersprüchen,  die  auf  Grund  der  bestehenden
rechtlichen  Zustände  Deutschlands  und  so  lange  diese  Zustände  zu  Recht
bestanden,  unmöglich  den  Bestrebungen  und  Ansprüchen  Preußens  im
übrigen  Deutschland  förderlich  sein  konnten.  Daß  diese  Frage  und  nicht
nur  diese,  sondern  die  gesammtedeutsche  Frage  vom  nationalen  Standpunkte
einer  ganz  anderen  Beurtheilung  fähig  war  und  eine  solche  sogar  gebieterisch
  fordert,  soll  damit  keineswegs  geleugnet  werden,  so  wenig  als
daß  eben  der  ganze  damals  noch  bestehende  Rechtszustand  innerlich  durch
und  durch  faul  und  unhaltbar  war.  Allein  so  faul  und  unhaltbar
derselbe  war,  damals  bestand  er  doch  noch  zu  Recht  und  wurde  selbst
von  Preußen  formell  noch  anerkannt.  Jener  andere  nationale  Standpunkt
  wird  später  zur  Sprache  kommen,  wie  er  auch  später  zu  thatsächlicher
  und  rechtlicher  Geltung  kam;  hier  handelte  es  sich  nur
darum,  den  Stand  der  össentlichen  Meinung  in  Deutschland  während
  der  Vorbereitungen  zum  Kriege  zu  zeichnen  und  die  Schwierigkeiten
  hervorzuheben,  die  Preußen  und  seiner  Politik  damals  und
zwar  zum  Theil  als  natürliche  und  unausweichliche  Consequenzen
seiner  eigenen  Handlungsweise  seit  zwei  Jahren  entgegenstanden.
Der  preußische  Parlamentsantrag  war  ein  Markstein,  von  Deursc-Preußen
  in  richtiger  Berechnung  zum  voraus  mitten  in  die  kommen-  land.
den  Ereignisse  hineingesetzt.  Für  den  Augenblick  hatte  er  nur  die
Bedeutung  eines  Ferments;  weder  am  Bundestage  noch  in  der  öffentlichen
  Meinung  war  ihm  eine  Stätte  bereitet.  Die  entschiedene
und  allgemeine  Abneigung,  die  im  übrigen  Deutschland,  das  die
nationale  Befriedigung  auf  einem  ganz  anderen  Wege  anstrebte,
gegen  Preußen  herrschte,  trieb  die  Mittelstaaten  mehr  und  mehr  auf
die  Seite  Oesterreichs.  Ebendahin  trieb  auch  der  natürliche  Instinct
des  Beharrens,  der  sich  unmittelbar  vor  großen  Krisen  noch  überall  und
zu  allen  Zeiten  in  weiten  Kreisen  geltend  gemacht  hat.  Die  Ungewißheit,
ob  und  welches  Ziel  die  einmal  entfesselten  Kräfte  der  Gewalt  erreichen
oder  finden  würden,  während  es  unzweifelhaft  ist,  daß  der  Weg  dahin
  durch  Blut  und  Opfer  und  Leiden  aller  Art  führt,  söhnt  momentan
  mit  dem  Bestehenden  aus  und  drängt  dazu,  sich  scheu  vor
dem  Kommenden  an  das  Bestehende  noch  einmal  krampfhaft  anzuklammern,
  auch  wenn  man  weiß,  daß  es  morsch  und  faul  ist  und
eine  haltbare  Stütze  nimmermehr  gewährt.  Jeder  Einsichtige  hatte
        <pb n="488" />
        486

Ucbersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.

Huc-  längst  erkannt,  die  öffentliche  Meinung  selbst  war  davon  durchdrungen,

  daß  der  alte  Bund  einer  legalen  Reform  gar  nicht  fähig  sei,
daß  jede  Reform,  die  der  Bundestag  in  die  Hand  nahm,  entweder
scheitern  oder  sich  als  bloße  Scheinreform  herausstellen  werde,  daß
wenn  die  Reform  den  Bedürfnissen  der  Nation  wirklich  entsprechen
sollte,  ganze  Arbeit  gemacht  und  damit  begonnen  werden  mußte,  vor
allem  aus  gerade  den  Bundestag,  diese  Hauptstütze  des  nicht  berechtigten
  Particularismus,  zu  den  Todten  zu  werfen,  zu  denen  er  thatsächlich
  längst  gehörte.  Dennoch  wurde  der  Bund  und  selbst  der
Bundestag  momentan  sogar  bei  der  sog.  demokratischen  Partei  augenblicklich
  fast  populär,  weil  er  gegen  Preußen  verwendet  werden  konnte,
dessen  Ziele  unklar  und  jedenfalls  nicht  auf  der  Linie  der  demokratischen
Tendenzen  lagen.  Die  Partei  tröstete  sich  damit,  die  Reform  der  Bundesverfassung
  werde  nach  der  Besiegung  Preußens  um  so  ungehinderter
in  Angriff  genommen  und  durchgeführt  werden  können.  Einen  ähnlichen
  Trost  hatten  die  Organe  derselben  Partei  bezüglich  Oesterreichs
  bei  der  Hand,  dem  man  sich,  obwohl  dort  die  Verfassung  sistirt
war  und  augenblicklich  wieder  so  ziemlich  ganz  absolut  regiert  wurde,
gegen  Preußen  anschließen,  resp.  unzweifelhaft  unterordnen  mußte:
tagtäglich  erwarteten  sie  den  Sturz  des  sog.  Grafenministeriums  und
seine  Ersetzung  durch  ein  liberales  Cabinet  aus  den  Häuptern  des
ehemaligen  Reichsraths.  Wer  sich  einen  freieren  Blick  bewahrt  hatte
und  mit  den  realen  Kräften  zu  rechnen  gewohnt  war,  die  den  wechselnden
  politischen  Erscheinungen  und  Combinationen  zu  Grunde
liegen  und  am  Ende  doch  in  dieser  oder  jener  Form  den  Auoschlag
geben,  ließ  sich  von  solchen  Illusionen  allerdings  nicht  leiten.  Nicht
Wenige  immerhin  erkannten  in  Preußen  trotz  Bismarcks  und  des
Junkerthums,  auf  das  er  sich  momentan  allerdings  fast  ausschließlich
stützte,  den  modernen  Stoat,  der  seit  dem  Sturze  Napoleons  in  der
innern  Entwickelung  aller  Kräfte  keiner  andern  europäischen  Macht
nachstand  und  die  meisten  wo  nicht  alle  verhältnißmäßig  um  die
Länge  eines  Kopfes  überragte,  der  seine  Volkszahl  und  zwar  eines
nüchternen,  thätigen,  an  Zucht  gewöhnten  Volkes  seit  50  Jahren.
fast  verdoppelt  hatte  und  dieß  alles  namentlich  dadurch,  daß  er,
wenn  auch  mit  einigen  Schwankungen  und  momentanen  Mißgriffen
oder  Rückfällen  in  veraltete  Idcenströmungen  doch  im  Ganzen  und
Großen  fortdauernd  in  Anerkennung  jeder  geistigen  Kraft  dem  Fort-
        <pb n="489" />
        klebersicht  der  Ereigussse  des  Zahres  1666.  487

schritte  der  Wissenschaft  auf  allen  Gebieten  des  Staatslebens  mit  Deutschgroßer
  Anstrengung  gerecht  zu  werden  gesucht  hatte  und  seiner  ganzen  land.
Anlage  und  damit  auch  seinem  eigentlichsten  Berufe  auf  die  Dauer
unmöglich  untreu  werden  konnte.  Dagegen  vermochten  sie  nichts
von  alle  dem  in  Oesterreich  zu  erkennen.  Bis  zum  J.  1848  war
Oesterreich  vom  Fürsten  Metternich  in  einer  politischen  Stagnation,
einer  politischen.  Versumpfung  festgehalten  worden,  die  in  der  Geschichte
  nicht  ihres  gleichen  hat.  Durch  eine  furchtbare  Revolution
gewaltsam  daraus  aufgerüttelt,  machte  es  seither  die  entgegengesetztesten
  Versuche  bald  auf  absolutistischem,  bald  auf  liberal-constitutionellem
  Wege  sein  verlorenes  Gleichgewicht  und  seine  erschütterte  europäische
  Machtstellung  wieder  zu  gewinnen,  allein  bisher  wenigstens
ohne  Erfolg.  Die  Ursache  lag  vornehmlich  darin,  daß  die  leitenden
Staatsideen  in  Oesterreich  unter  den  wechselnden  äußeren  Formen
doch  immer  dieselben  blieben,  daß  diese  Ideen  nicht  die  unserer  Zeit,
sondern  die  des  Mittelalters  waren,  wie  sie  im  17.  Jahrhundert
für  Oesterreich  restaurirt  worden  waren,  daß  Oesterreich  den  modernen
  Staat  verwarf  und  dafür  von  den  Anhängern  einer  verschwundenen
  Zeit  als  der  einzig  conservative  Staat  in  Europa  und
von  ihrem  Standpunkt  aus  mit  Recht  gepriesen  wurde.  Oesterreichs
Stellung  in  Deutschland  und  in  Italien  hing  mit  diesen  Ideen  historisch
  und  politisch  aufs  engste  zusammen.  Sie  mußten  nothwendig
  durch  jede  Erschütterung  dieser  Stellung  ebenfalls  erschüttert,
durch  jede  Sicherung  oder  gar  Erweiterung  derselben  neu  gestärkt
werden.  Man  weiß,  was  für  ausschweifende  Pläne  und  Hoffnungen
auf  Reaction  und  Restauration  im  J.  1859  an  den  gehofften  und
erwarteten  Sieg  Oesterreichs  geknüpft  wurden,  während  seine  Niederlage
  den  Oesterreichern  selber  das  Octoberdiplom  und  die  Februarverfassung
  einbrachte.  Wer  in  der  Weltgeschichte  große  Strömungen
erkennt,  die  anscheinend  den  Stempel  der  Nothwendigkeit  vor  sich
her  tragen  und  denen  sich  die  ganze  Masse  vereinzelter  Crscheinungen
  beugen  und  unterordnen  muß,  konnte  von  einem  Siege
Oesterreichs  im  J.  1866  nichts  anderes  gewärtigen,  als  von  einem
solchen  im  J.  1859  zu  gewärtigen  gewesen  wäre.  So  viel  ist  wenigstens
  für  Oesterreich  selber  sicher,  daß  der  seither  erfolgte  Ausgleich
mit  Ungarn  nicht  eingetreten  und  die  Februarverfassung  sicherlich  nicht
reactivirt,  sondern  ohne  allen  Zweifel  definitiv  aufgehoben  worden  wäre,
        <pb n="490" />
        488  Uebersicht  der  Erekgussse  des  Jahres  1866.

Deutsc=  da  die  Regierung,  neu  erstarkt  und  ihren  Schwerpunkt  neuerdings
lend.  wie  vor  1849  in  der  auswärtigen  Politik  und  der  europäischen  Machtstellung
  des  Staates  findend,  weder  Ungarns  noch  der  Februarrerfassung
  und  ihrer  Anhänger  bedurft  hätte.  Diese  und  ähnliche  verständige
  Erwägungen  der  gegenseitigen  Stellung  Oesterreichs  und
Preußens  widersprachen  jedoch  der  bereits  eingetretenen  Strömung  im
übrigen  Deutschland,  namentlich  aber  in  Süddeutschland,  wo  man
theilweise  ganz  bewußt  nichts  mehr  von  verständigen  Erwägungen
hören,  sondern  sich  lediglich  gemüthlichen  Erregungen  hingeben  wollte.
Die  Ereignisse  seit  1864  hatten  hinreichend  erwiesen,  daß  das  übrige
Deutschland  in  seiner  Zersplitterung,  bei  dem  sehr  geringen  Einverständniß
  unter  seinen  Regierungen  und  der  Parteiung  unter  seinen
Bevölkerungen  aus  sich  entschieden  nicht  im  Stande  sei,  die  deutsche
Frage  zu  lösen,  daß  der  Entscheid  zunächst  durchaus  in  den  Händen
der  beiden  deutschen  Großstaaten  liege.  Es  lag  daher  nahe,  daß
sie,  sobald  diese  beiden  sich  darüber  entzweiten  und  allem  Anschein
nach  entschlossen  waren,  den  Ausschlag  der  Gewalt  der  Waffen  zu
überlassen,  sich  vorerst  neutral  bei  Seite  hielten,  um  erst  nachher  ihr
Gewicht  in  die  Wagschaale  legen  zu  können.  Noch  in  den  ersten
Monaten  des  Jahres  1866  scheint  denn  auch  diese  Idee  selbst  in
demokratischen  Kreisen  gepflegt  worden  zu  sein.  Allein  inzwischen
erhitzten  sich  die  Köpfe  immer  mehr  und  mehr  und  die  Leidenschaft
verlangte  selbst  von  den  Demokraten  einen  entschiedenen  Anschluß
an  Oesterreich.  Indeß  war  die  Stellung  der  süddeutschen  Staaten
noch  eine  völlig  intacte  und  am  14.  Mai,  d.  h.  einige  Tage
nachdem  Preußen  und  Oesterreich  ihre  gesammten  Streikkräfte  mobil
zu  machen  befohlen  hatten,  wurde  denn  auch  in  der  badischen  ersten
Kammer  eine  Anregung  für  eine  neutrale  Haltung  im  Verein  mit
den  übrigen  süddeutschen  Staaten  gestellt.  Bei  den  immer  höher
gehenden  Leidenschaften  kam  die  Anregung  bereits  zu  spät  und  trug
ihrem  Urheber  lediglich  die  unwürdigsten  Angriffe  demokratischer  Blätter
ein.  Nur  zwei  Monate  später  urtheilten  ohne  Zweifel  dieselben
Leute  ganz  anders  und  wären  nur  allzu  froh  gewesen,  wenn  Süddeutschland
  sich  damals  entschlossen  hätte,  in  bewaffneter  Neutralität
den  Ausgang  des  Kampfes  in  Böhmen  abzuwarten.  Wenige  Tage
später  wurde  dieselbe  Idee  einer  neutralen  Haltung  zum  mindesten
der  südwestdeutschen  Gruppe  dem  in  Frankfurt  versammelten  Ab-
        <pb n="491" />
        tlebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  489

geordnetentage  von  seinem  Ausschusse  vorgeschlagen.  Der  Antrag  Deutscwurde
  von  der  Majorität  der  Versammlung  auch  zum  Beschlusse  er=  1½
hoben,  aber  erst  nach  einer  heftigen  Discussion  und  nur  gegen  eine
starke  Minderheit,  die  darauf  gedrungen  hatte,  sich  gegen  Preußen
und  seine  Politik  sehr  stark  u.  A.  folgendermaßen  auszusprechen:
„Sollte  sich  die  jetzige  preußische  Regierung  der  selbständigen  Constituirung
  der  Herzogthümer  widersetzen,  oder,  wie  sie  bisher  im  eigenen
  Lande  gethan,  auch  anderen  deutschen  Staaten  gegenüber  statt
des  Rechts  ihren  Eigenwillen  mit  Gewalt  durchsetzen  wollen,  so  ist
sie  allein  Schuld  an  dem  drohenden  Bürgerkrieg  und  die  gesammte
deutsche  Nation,  das  Volk  in  Preußen  voran,  muß  nicht  nur  mit
passivem,  sondern  mit  activem  Widerstande,  mit  den  äußersten  Mitteln
  gerechter  Nothwehr  gegen  diese  Regierung  auftreten  und  Recht,
Treue,  Glauben  und  Ehrenhaftigkeit  wieder  zur  Geltung  bringen.“
Diese  Anschauung,  die  in  der  Versammlung  in  der  Minderheit  blieb,
war  aber  außerhalb  derselben  die  der  weit  überwiegenden  Mehrheit.
Der  gefaßte  Beschluß  blieb  daher  ohne  weitere  Folge.  Die  Regierungen
  der  süddeutschen  Staaten  neigten  sich  auch  keineswegs  zu
einer  derartigen  Politik  abwartender  Neutralität.  Der  preußische
Parlamentsantrag  wie  die  ganze  preußische  Politik  bedrohten  unzweifelhaft
  ihre  ungeschmälerte  Souveränetät  und  das  allein  hätte
schon  genügt,  sie  neuerdings  in  die  Arme  von  Oesterreich  zu  jagen,
obwohl  das  frühere  Vertrauen  zu  demselben  keineswegs  wiedergekehrt
war.  Schon  nach  Mitte  April  und  dann  wieder  Mitte  Mai  kamen
Vertreter  der  süd=  und  mitteldeutschen  Regierungen,  Bayerns,  Württembergs,
  Badens,  Hessen-Darmstadts  und  Nassaus,  ferner  Sachsens,
Weimars,  Coburg-Gothas  und  Meiningens  (Hannover  und  Kurhessen
hielten  sich  davon  fern)  zuerst  in  Augsburg,  dann  in  Bamberg  zu
Conferenzen  zusammen.  Ihre  Berathungen  bezogen  sich  zunächst  auf
neue  Vermittlungsversuche  am  Bunde,  in  zweiter  Linie  auf  militärische
Verabredungen,  an  denen  sich  jedoch  die  thüringischen  Staaten  nicht
betheiligten.  Behufs  militärischer  Verabredungen  traten  Anfangs
Mai  auch  die  Kriegsminister  mehrerer  Mittelstaaten  in  Stuttgart
zusammen.  Die  Rüstungen  waren  jedoch  in  allen  diesen  Staaten
nichts  weniger  als  umfassend  oder  sehr  energisch;  es  fehlte  in  allen
gar  viel,  um  ins  Feld  rücken  zu  können,  und  um  alle  diese  Lücken
auszufüllen  und  diese  Mängel  zu  beheben,  mußten  erst  die  Kammern
        <pb n="492" />
        490  Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

Deutsch  einberufen  und  von  ihnen  außerordentliche  Credite  bewilligt  werden.
land.
Gerade  damit  aber  wurde  namentlich  in  den  Königreichen  Bayern,
Sachsen  und  Württemberg  gezögert.  Nachher  wurden  sie  in  allen
dreien  auf  einen  und  denselben  Tag,  den  23.  Mai,  einberufen.
Inzwischen  drängte  alles  dem  gewaltsamen  Entscheide  zu.  Mit
der  bereits  erwähnten  preußischen  Depesche  vom  30.  April  hatte  der
Depeschenwechsel  zwischen  Oesterreich  und  Preußen  über  eine  gegenseitige
  Abrüstung  ein  Ende.  Beide  waren  nachgerade  offenbar  zum
Kriege  entschlossen.  In  Preußen  ergingen  am  4.  und  8.  Mai  die
Ordres  zu  Mobilmachung  sämmtlicher  Armeecorps,  am  10.  auch
diejenige  zur  Mobilisirung  der  Landwehr  und  am  11.  wurden  ausgedehnte
  Truppenconcentrationen  in  Sachsen  und  in  Schlesien  angeordnet,
  die  bis  zum  15.  Juni  vollendet  sein  sollten.  Ganz  Preußen
verwandelte  sich  in  Folge  davon  in  ein  großes  Heerlager.  In  Oesterreich
  ging  der  Erzherzog  Albrecht  am  5.  Mai  nach  Verona  ab,  um
statt  Benedeks  den  Oberbefehl  über  die  Armee  gegen  Italien  zu
übernehmen,  gleichzeitig  begann  Oesterreich  Staatsnoten  mit  Zwangscurs
  zu  creiren,  um  sich  die  Mittel  zum  Kriege  zu  verschaffen,  obwohl
  dadurch  die  mit  so  großer  Mühe  angestrebte  Herstellung  der
Valuta  mit  einem  Streich  wieder  zu  nichte  gemacht  wurde,  am  6.
erging  der  Befehl,  die  ganze  Armee  auf  den  Kriegsfuß  zu  setzen
und  die  Nordarmee  an  der  böhmischen  und  schlesischen  Grenze  zu
concentriren,  am  12.  übernahm  Benedek  den  Oberbefehl  über  dieselbe
  und  wenige  Tage  später  waren  bereits  20,000  Arbeiter  zu
Florisdorf  bei  Wien  mit  der  Errichtung  von  ECrdforteé  und  eines
befestigten  Brückenkopfs  zur  Sicherung  der  Kaiserstadt  gegen  mögliche
Wechselfälle  des  Krieges  beschäftigt.  Trotz  alle  dem  unterhandelte
Preußen  noch  während  des  ganzen  Monats  Mai  vertraulich  in  Wien
über  eine  Verständigung,  die  den  Krieg  hätte  vermeiden  lassen.  Wie
es  scheint,  nahm  Preußen  dabei  Schleswig-Holstein  und  die  ungehemmte
  Leitung  Norddeutschlands  für  sich  in  Anspruch,  wollte  dagegen
  Süddeutschland  der  Führung  und  dem  Einfluß  Oesterreichs
überlassen.  Oesterreich  ging  nicht  mehr  darauf  ein.  Es  hielt
offenbar  den  Krieg  etwas  früher  oder  später  für  unvermeidlich
und  wollte  ihn  lieber  gleich  jetzt  wagen,  da  seine  Finanzlage  ihm
nicht  gestattete,  wie  schon  längst  im  Süden  nun  auch  im  Norden
des  Reichs  beständig  kriegsbereit  und  krieggerüstet  dazustehn.
        <pb n="493" />
        Atbersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  491

Derselbe  Entschluß  stand  um  dieselbe  Zeit  auch  bei  den  Regie-Deutcrungen
  der  Mittelstaaten  fest,  zunächst  Sachsens,  dann  aber
auch  Bapyerns  und  Württembergs,  denen  sich  Baden  obwohl  nicht
ohne  große  Bedenklichkeiten  anschloß,  ferner  Hessen-Darmstadts  und
Nassaus,  obwohl  die  Majorität  ihrer  Landtage  sich  entschieden  zu
Preußen  hinneigte  und  von  einem  Anschluß  an  Oesterreich  nichts
wissen  wollte.  Hannover  und  Kurhessen,  deren  Fürsten  zweifelsohne
die  ersten  gewesen  wären,  sich  Oesterreich  in  die  Arme  zu  stürzen,
wenn  sie  frei  gewesen  wären,  hielten  sich  dagegen  fortwährend  ganz
still  und  vermieden  alle  und  jede  Vornahme  von  Rüstungen,  da  sie
zu  entschieden  innerhalb  des  preußischen  Machtgebietes  lagen.  Eben
dasselbe  und  aus  denselben  Gründen  thaten  Sachsen-Weimar  und
Sachsen-Coburg-Gotha,  und  noch  viel  mehr  die  norddeutschen  Kleinstaaten
  Mecklenburg,  Oldenburg,  Altenburg  2c.  Am  23.  Mai  traten
die  Landtage  von  Bayern,  Württemberg  und  Sachsen  zusammen  und
wurden  an  diesem  und  den  folgenden  Tagen  von  ihren  Fürsten
eröffnet.  Die  Thronreden  derselben  sprachen  sich  fast  mit  denselben
Worten  dahin  aus,  daß  „Pflicht  und  Ehre  geböten,  einzutreten  für
die  gefährdeten  Interessen  der  Nation,  für  das  Bundesrecht  und  für
die  Selbständigkeit  des  eigenen  Landes.“  Zugleich  forderten  die
Regierungen  dieser  Königreiche  und  bald  darauf  auch  diejenigen  von
Baden,  Hessen-Darmstadt  und  Nassau  von  den  Landtagen  behufs
umfassender  Rüstungen  die  Bewilligung  außerordentlicher  Militärcredite,
  die  z.  B.  in  Bayern  nicht  weniger  als  31  Mill.  G.  betrugen.
  Ohne  Zweifel  hatte  Oesterreich  Bayern  und  den  übrigen
Mittelstaaten  die  formelle  Zusicherung  ertheilt,  daß,  wenn  es  zum
Kriege  komme,  es  die  schleswig-holsteinische  Angelegenheit  dem  Bunde
wieder  zur  Entscheidung  überantworten  werde,  wie  es  Preußen  schon
unter  den  26.  April  gedroht  hatte.  Denn  für  diesen  Fall  mußte
Oesterreich  wünschen,  daß  der  Krieg  mit  Preußen  die  Form  eines
Bundeskrieges  gegen  ein  renitentes  Bundesglied  annehme.
Unmöglich  indeß  konnte  Europa  zusehn,  wie  ganz  Mitteleuropa  Curepa.

unter  den  Waffen  stand,  ohne  wenigstens  einen  Versuch  gütlicher
Vermittlung  zu  machen.  Was  directen  Verhandlungen  der  Betheiligten
  nicht  gelungen  war,  mochte  vielleicht  dem  Bemühen  Dritter,
zunächst  wenigstens  Unbetheiligter  und  darum  minder  Befangener
gelingen.  Schon  zu  Ende  April  setzte  sich  deßhalb  das  französische
        <pb n="494" />
        492

Europa.

Oesterreich.


Aebersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.

Cabinet  mit  dem  englischen  in  Beziehungen.  England  erklärte  sofort
  seine  Geneigtheit,  sprach  aber  alsbald  seine  Zweifel  aus,  daß
eine  Vermittlung  mit  Aussicht  auf  Erfolg  versucht  werden  möge.
Anfangs  Mai  richtete  Frankreich  die  formelle  Aufforderung  an  England
  und  Rußland  und  um  die  Mitte  desselben  Monats  legte  Hr.
Drouyn  de  l'Huys  den  Entwurf  eines  Programms  für  die  beabsichtigten
  Friedensconferenzen  vor.  Demgemäß  sollte  die  schleswig-helsteinische
  Frage  der  Abstimmung  der  betreffenden  Bevölkerungen  anheimgegeben,
  die  deutsche  Bundesreformfrage  der  gemeinschaftlichen
Prüfung  der  Mächte  unterstellt,  Venetien  von  Oesterreich  gegen
anderweitige  Entschädigung  an  Italien  abgetreten  und  dagegen  von
diesem  die  Souveränetät  des  Papstes  in  ihren  gegenwärtigen  Grenzen
  gewährleistet  werden.  Es  war  klar,  daß  diese  Lösungen  Frankreich
convenirt  hätten,  daß  sie  dagegen  von  allen  Betheiligten  ohne  weiteres
abgelehnt  worden  wären,  von  Preußen  schon  um  Schleswig-Holsteins,
von  Oesterreich  um  Venetiens,  von  Italien  um  des  Kirchenstaates
und  selbst  vom  deutschen  Bunde  um  der  Vormundschaft  willen,  die
Europa  sich  über  die  Deutschland  allein  berührende  Frage  seiner
innern  Verfassung  angemaßt  hätte.  England  und  Rußland
gingen  auf  die  französischen  Vorschläge  nicht  ein.  Doch  verständigten
  sich  die  drei  Mächte  auf  Grund  der  französischen  Vorschläge
über  ein  allgemeines  Programm,  das  den  Betheiligten  die  Annahme
von  Friedensconferenzen  wenigstens  nicht  zum  voraus  unmöglich
machen  sollte.  Die  römische  Frage  wurde  aus  demselben  ganz  gestrichen,
  die  andern  drei  Fragen  folgendermaßen  bezeichnet:  „Es  handelt
  sich  im  Interesse  des  Friedens  darum,  auf  diplomatischem  Wege
die  Elbherzogthümerfrage,  die  des  italienischen  Streites  und  endlich
die  der  Bundesreform  zu  lösen,  so  weit  nämlich  die  letztere  das  europäische
  Gleichgewicht  berühren  könnte.“  Am  24.  Mai  ging  die
Einladung  zu  Friedensconferenzen,  die  in  Paris  eröffnet  werden
sollten,  von  allen  drei  Mächten  in  identischer  Form  gleichzeitig  nach
Berlin,  Wien,  Florenz  und  Frankfurt  ab.  Preußen,  Italien,  der
deutsche  Bund  nahmen  die  Einladung  ohne  langes  Bedenken  an.
Die  Entscheidung  lag  in  der  Hand  Oesterreichs.

Da  entschied  sich  Oesterreich  gegen  die  Annahme  und  für  den
Krieg.  Am  1.  Juni  that  es  zugleich  gegenüber  dem  deutschen  Bund
in  Frankfurt  und  gegenüber  den  neutralen  Großmächten  diejenizen
        <pb n="495" />
        Ueberficht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.

493

Schritte,  durch  welche  es  die  Brücken  definitiv  hinter  sich  abbrach.

In  Frankfurt  stellte  es  „den  bundesgemäßen  Abschluß  der  Herzogthümerfrage
  den  Entschließungen  des  Bundes  anheim“  mit  der  Erklärung,
  „daß  denselben  von  Seite  Oesterreichs  die  bereitwilligste
Anerkennung  gesichert  sei“  und  mit  der  weitern  Anzeige,  daß  es  „dem
kaiserlichen  Statthalter  in  Holstein  soeben  die  erforderliche  Special-=vollmacht
  zu  Einberufung  der  holsteinischen  Ständeversammlung  übersendet
  habe,  damit  die  gesetzliche  Vertretung  des  Landes,  um  dessen
Schicksal  es  sich  handelt,  und  dessen  Wünsche  und  Rechtsanschauungen
einen  der  berechtigten  Factoren  der  Entscheidung  bilden,  nicht  länger
der  Gelegenheit  entbehre,  ihre  Ansichten  auszusprechen.“"  An  die
neutralen  Großmächte  richtete  Oesterreich  gleichzeitig  zwei  Depeschen.
In  der  ersten  erklärte  es,  die  Theilnahme  an  Friedensconferenzen
nicht  ablehnen  zu  wollen,  aber  auch  nur  unter  der  Bedingung  annehmen
  zu  können,  wenn  ihm  vorher  die  Zusicherung  ertheilt  werde,
daß  „von  den  Berathungen  jede  Combination  ausgeschlossen  bleibe,
die  darauf  abzielen  würde,  einem  der  jetzt  zum  Zusammentritt  eingeladenen
  Staaten  eine  territoriale  Vergrößerung  oder  einen  Machtzuwachs
  zu  verschaffen.“  In  der  zweiten  Depesche  verhehlte  Oestekreich
  nicht,  daß  die  von  ihm  für  seine  Theilnahme  geforderte  Bedingung
  das  ganze  Project  in  Frage  zu  stellen  geeignet  sei  und  suchte
darum  die  Gründe  für  seine  Weigerung  einläßlich  zu  begründen.
Die  entscheidenden  Gründe  wurden  von  Oesterreich  folgendermaßen
dargelegt:  „Mit  welch  großen  Rücksichten  auch  das  Conferenzprogramm

abgefaßt  ist,  die  in  demselben  ausdrücklich  betonte  italienische  Frage

kann  in  der  That  keine  andere  Bedeutung  haben,  als  von  uns  die
Abtretung  Venetiens  zu  verlangen.  Dieses  ist  aber  eine  Forderung,
welche  wir  in  dem  gegenwärtigen  Augenblick  mit  Entschiedenheit  von
uns  weisen.  Die  Abtretung  einer  Provinz  in  Folge  eines  moralischen
Drucks,  und  insbesondere  einer  Provinz,  welche  vom  dreifachen  Standpunkte
  ihrer  militärischen,  geographischen  und  politischen  Bedeutung  von
so  großer  Wichtigkeit  ist,  käme  cinem  politischen  Selbstmord  gleich,  durch
welchen  Oesterreich  sich  seiner  Stellung  als  Großmacht  auf  immer  verlustig
  machte.  Die  Annahme  einer  Geldentschädigung  ist  gleichfalls
unmöglich.  Die  venetianische  Frage  ist  eine  Ehrenfrage  und  steht
mit  der  Würde  der  kaiserlichen  Regierung  in  zu  genauem  Zusammenhang,
  als  daß  dieselbe  von  der  kaiserlichen  Regierung  zum  Gegen-
        <pb n="496" />
        494

Actbersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.

Dester-  stand  von  Verhandlungen  gemacht  werden  könnte.  Was  den  Aus-Wich-
  tausch  Venetiens  gegen  eine  Territorial-Compensation  anbelangt,  so

ist  dies  eine  jener  Combinationen,  welche  die  Folge  eines  Krieges
und  eiwaiger  aus  demselben  sich  ergebender  Territorialveränderungen
sein  können,  die  aber  nie  das  Resultat  einer  am  Congreßtische  stattfindenden
  Verhandlung  vor  dem  Krieg  zu  sein  vermögen.  Wowären
übrigens  in  diesem  Augenblick  die  Compensationen  zu  suchen,  womit
man  uns  bedenken  möchte?  Soviel  uns  bekannt,  ist  die  Zerstückelung
der  Türkei  noch  keine  die  heutige  europäische  Politik  beschäftigende
Frage.  Allein  wäre  dies  selbst  der  Fall,  so  müßten  wir  a  priori
erklären:  daß  weder  die  Donaufürstenthümer  noch  Bosnien  und  die
Herzegowina  in  ihrem  gegenwärtigen  Zustand  in  unsern  Augen  ein
Aequivalent  für  Venetien  sein  können.  Weit  entfernt,  daß  der  Erwerb,
  dieser  in  der  Civilisation  so  wenig  vorgeschrittenen  und  so
ertragsarmen  Gebiete  ein  Zuwachs  an  Macht  und  Kraft  wäre,  würde
derselbe  eher  eine  Quelle  von  Schwäche  sein,  und  die  schon  vorhandenen
  Hilfsquellen  Oesterreichs  eher  in  Anspruch  nehmen  als  dieselben

  vermehren.  Man  hat  uns  andeutungsweise  zu  verstehen  gegeben,

  daß  Schlesien  eine  hinreichende  Entschädigung  für  die  Abtretung
  Venetiens  sein  dürfte.  Wir  sind  weit  entfernt,  diese  Eventualität
  zu  wünschen,  und  sehen  es  viel  lieber,  daß  vor  Allem  jede
Macht  dasjenige  behalte,  was  ihr  bis  zum  gegenwärtigen  Augenblick
von  Rechtswegen  gehört.  Wenn  der  Krieg  wirklich  ausbricht,  und
wenn  glänzende  militärische  Erfolge  unsere  Macht  erhöhen,  unser
moralisches  Gewicht  in  Europa  verstärken  und  uns  in  den  gesicherten
Besitz  von  eroberten  Gebieten  bringen,  dann  wäre  die  Annahme  nicht
auszuschließen,  daß  wir,  mit  weiser  Mäßigung  unsern  Vortheil  benützend,
  auf  den  Besitz  einer  Provinz  Verzicht  leisteten,  um  uns  dafür
  den  Besitz  einer  andern  zu  sichern.  Eine  siegreiche  Macht  kann
sich  bewogen  finden,  im  Interesse  der  Herstellung  des  allgemeinen
Friedens  Concessionen  zu  machen,  zu  welchen  sie  sich  gegenüber
von  Drohungen  nicht  verstehen  kann,  ohne  eine  Schwäche  an  den
Tag  zu  legen,  welche  ihre  Gegner  nur  aufmuntern  könnte,  mit  ihren
Ansprüchen  noch  maß=  und  rücksichtsloser  aufzutreten.  Die  öffentliche
Meinung  der  gesammten  Bevölkerung  dieses  Reichs,  das  militärische
Ehrgefühl  des  zahlreichen  und  tapferen  unter  unseren  Fahnen  versammelten
  Heeres  würden  auf  das  tiefste  verletzt  werden,  wenn  die
        <pb n="497" />
        Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.  495

kaiserliche  Regierung  jetzt  auf  den  ihr  gemachten  Vorschlag  einginge  Oeer#=über
  die  Abtretung  Venetiens  zu  unterhandeln.  Somit  müssen  wir  c
eine  derartige  Lösung  dieser  Frage  für  den  jetzigen  Augenblick  für
ganz  unmöglich  betrachten,  und  könnten  wir  auch  auf  einem  Congreß
  nicht  anders  als  diese  Unmöglichkeit  formell  auszusprechen.
Wollen  oder  können  die  neutralen  Mächte  sich  nicht  entschließen,  das
Gewicht  ihres  Einflusses  geltend  zu  machen,  um  ungerechtfertigten  Ansprüchen
  und  agressiven  Absichten  eine  Schranke  zu  setzen,  so  mögen
sie  wenigstens  der  Vertheidigung  eben  so  viel  Spielraum  und  Freiheit
  als  dem  Angriff  gönnen.  Stark  in  dem  Bewußtsein  unseres
Rechtes,  rufen  wir  Niemandes  Hülfe  an,  beanspruchen  aber  das
Recht,  das  zu  behalten,  was  uns  gehört,  so  lange  als  wir  im  Stande
sind,  es  zu  behaupten."  Es  läßt  sich  gar  nicht  läugnen,  daß  die
Ausführungen  Oesterreichs  weder  der  logischen  Consequenz  noch  der
vollkommensten  Villigkeit  entsprachen,  sobald  man  von  seinen  Voraussetzungen
  ausging.  Es  stellte  sich  auf  den  Standpunkt  des  strictesten
formalen  Rechtes,  es  erklärte,  von  diesem  Standpunkte  aus,  keinerlei
Concessionen  machen  zu  können,  es  sprach  endlich  die  Ueberzeugung
aus,  dieses  sein  sormales  Recht  auch  fernerhin  durch  seine  materielle
Macht  aufrecht  erhalten  zu  können.  Von  diesem  Standpunkte  aus
wurde  natürlich  jede  Vermittlung  unmöglich.  Die  Wassen  allein
konnten  und  mußten  entscheiden.  Die  neutralen  Mächte  erklärten
auch  ohne  Verzug,  daß  sie  die  beabsichtigten  Friedensconferenzen  als
dahingefallen  ansähen.
Nun  brach  auch  Preußen  die  Brücke  hinter  sich  ab.  Am  Prenfen.

3.  Juni  erklärte  Graf  Bismarck  dem  österr.  Cabinet  in  einer  Depesche,
  daß  die  Uebertragung  der  schleswig-holsteinischen  Frage  durch
Oesterreich  auf  den  Bund  und  die  Einberufung  der  holsteinischen
Stände  durch  dasselbe  ein  unzweifelhafter  Bruch  der  Gasteiner  Convention
  sowohl  als  der  geheimen  zwischen  Oesterreich  und  Preußen
am  16.  Januar  1864  abgeschlossenen  Convention  seien  und  daß
Preußen  demgemäß  auf  die  ihm  durch  den  Wiener  Frieden  eingeräumten
  Rechte  und  das  durch  denselben  festgesetzte  Condominat:
Oesterreichs  und  Preußens  über  die  Herzogthümer  zurückgreife.  Und
am  folgenden  Tage  legte  er  in  einer  Circulardepesche  alle  Rücksichten
bei  Seite,  die  er  bisher  gegen  Oesterreich  beobachtet  hatte,  erklärte
den  Krieg  für  einen  in  Wien  fest  gefaßten  Entschluß  und  suchte
        <pb n="498" />
        496  Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.

Preusen.  unter  Vorwurfen,  die  über  die  gewöhnliche  Sprache  der  Diplomatie
weit  hinausgingen,  die  Schuld  an  dem  Ausbruch  desselben  gänzlich
auf  Oesterreich  zu  wälzen.  Die  darauf  sofort  folgenden  Maßnahmen
Preußens  mußten  den  Krieg  in  ihrem  unmittelbaren  Gefolge  haben.
Schon  seit  längerer  Zeit  hatte  Preußen  seine  in  Schleswig  stehenden
  Truppen  bedeutend  verstärkt,  ohne  daß  Oesterreich  diesen  Vorkehrungen
  irgend  welche  Hindernisse  entgegengesetzt  hätte.  Eine  gleiche
Maßregel  von  Seite  Oesterreichs  hing  dagegen  nothwendig  von  der
Stellung  ab,  welche  Hannover  vor  dem  Ausbruche  des  Krieges  und
für  den  eventuellen  Fall  desselben  einzunehmen  entschlossen  war.  Blieb
Hannover  neutral  oder  dachte  es  sich  möglicher  Weise  sogar  Preußen
anzuschließen,  so  hatte  eine  Verstärkung  der  in  Holstein  stehenden
österr.  Brigade  keinen  Sinn,  da  sie  doch  von  Oesterreich  und  seinen
Verbündeten  abgeschnitten  gewesen  wäre.  Wollte  dagegen  Hannover
zu  Oesterreich  halten  und  zu  diesem  Ende  hin  wenigstens  einen  genügenden
  Theil  seiner  Truppen  in  der  Nähe  der  Elbe  concentriren,
so  konnten  die  Oesterreicher  sich  über  diese  zurückziehen  und  mit
den  Hannoveranern  vereinigen.  Es  scheint  außer  Zweifel,  daß  Hannover
  einen  Augenblick  an  das  letztere  dachte  und  in  Stade  bereits
einige  Vorkehrungen  traf.  Am  Ende  konnte  es  sich  aber  doch  nicht
dazu  entschließen,  so  daß  auch  die  bereits  eingeleitete  Verstärkung
der  österr.  Streitkräfte  in  Holstein  unterblieb.  Für  sich  allein  aber
waren  diese  den  preußischen  in  Schleswig  weit  nicht  gewachsen.
Uebereinstimmend  mit  der  von  seiner  Regierung  der  österreichischen
übermittelten  Erklärung  zeigte  nun  am  6.  Juni  der  preuß.  Gouverneur
  in  Schleswig,  Gen.  v.  Manteuffel,  den  österr.  Statthalter
in  Holstein,  Gen.  v.  Gablenz,  an,  daß  Preußen  die  Gasteiner  Convention
  und  damit  die  Theilung  der  Herzogthümer  als  dahin  gefallen
betrachte,  daß  die  gemeinsame  Verwaltung  beider  wieder  in  Kreaft
getreten  sei  und  daß  er  daher  schon  am  folgenden  Tage  seine  Tuppen
  in  Holstein  werde  einrücken  lassen,  es  den  Oesterreichern  freistellend,
  dasselbe  bezüglich  Schleswigs  zu  thun.  Der  preuß.  General
behandelte  die  Maßnahme  keineswegs  als  eine  feindselige  oder  als
einen  Beginn  des  Krieges.  Der  österr.  Statthalter  konnte  sich  jedech
unmäöglich  auf  denselben  Standpunkt  stellen.  Er  legte  gegen  den  Einmarsch
  der  Preußen  feierlichen  Protest  ein,  verlegte  seinen  Sitz  und
denjenigen  der  holsteinischen  Landesregierung  nach  Altona  und  cen-
        <pb n="499" />
        Ucbersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.  497

centrirte  seine  Truppen  um  dieselbe  Stadt.  Die  Preußen  rücktenPreußen.
inzwischen  ein  und  breiteten  sich  im  Lande  aus,  wobei  sie  namentlich
auf  Itzehoe  ihr  Augenmerk  richteten,  da  dorthin  von  der  österr.  Regierung
  auf  den  11.  Juni  die  Eröffnung  der  holst.  Ständeversammlung
  ausgeschrieben  worden  war.  Eine  Anzahl  Mitglieder  derselben,
etwa  30,  hatten  sich  am  10.  bereits  dort  eingefunden  und  beschlossen,
trotz  der  Preußen  eine  Sitzung  abzuhalten;  auch  der  von  Gablenz
aufgestellte  Regierungscommissär  war  in  der  Stadt  eingetroffen.  Jetzt
ging  der  preuß.  General  um  einen  gewichtigen  Schritt  weiter:  er
ließ  die  Kirche  und  den  Ständesaal  in  Itzehoe  militärisch  besetzen,
den  österr.  Regierungscommissär  verhaften,  die  Presse  des  Orts  mit
Beschlag  belegen  und  eine  Proclamation  ergehen,  durch  welche  er
auch  die  Civilverwaltung  von  Holstein  für  Preußen  in  seine  Hand  nahm,
die  bisherige  Landesregierung  für  aufgelöst  erklärte,  den  Baron
Karl  v.  Scheel-Plessen  zum  Oberpräsidenten  beider  Herzogthümer  ernannte
  und  außerdem  sämmtliche  politische  Vereine  des  Landes  schloß
und  sämmtliche  politische  Blätter  suspendirte.  Damit  war  Holstein
den  Oesterreichern  thatsächlich  aus  den  Händen  genommen.  Dem
Gen.  Gablenz  aber  blieb  nichts  anderes  übrig,  als  entweder  mit  den
Preußen  einen  ungleichen  Kampf  zu  beginnen  oder  das  Land  freiwillig
  zu  räumen  und  den  Preußen  zu  überlassen.  Er  zog  nach
den  Instructionen  seiner  Regierung  das  letztere  vor,  erklärte  am
11.  Juni  in  einer  Proclamation  an  die  Holsteiner,  daß  er  der  Gewalt
  weiche  und  zog  mit  seiner  Brigade  über  die  Elbe  und  durch
Hannover  nach  Süden  ab.  Mit  ihm  verließ  auch  der  Augustenburger
  das  Land.  Das  nächste  Object  des  großen  Entscheidungskampfes,
  der  vor  der  Thüre  stand,  war  ohne  Schwertstreich  in  die
Hände  der  Preußen  gefallen.

Auf  diesen  ersten  entscheidenden  Schachzug  Preußens  in  Holstein  Oesterfolgte
  Oesterreich  sofort  mit  einem  zweiten  am  Bunde.  Am  9.  Juni  .
prolestirte  es  in  einer  Depesche  an  Preußen  gegen  jenen  Schritt  und
erklärte,  daß  dasselbe  dadurch  den  Art.  11  der  Bundesacte  verletzt
und  den  Fall  des  Art.  19  der  Wiener  Schlußacte  herbeigeführt  habe.
Am  11.  d.  M.  klagte  es  am  Bunde  gegen  Preußen  wegen  gewaltthätiger
  Selbsthülfe  in  Holstein  und  trug,  gestützt  auf  den  schon  angeführten
  Art.  19  der  Wiener  Schlußacte  darauf  an,  sämmtliche
Bundesarmeecorps  binnen  14  Tagen  mobil  zu  machen  und  für  die-32
        <pb n="500" />
        498  Utbersicht  der  Ertigrisse  des  Jahrts  1866.

Geer-  selben  baldigst  einen  Bundesfeldherrn  im  Sinne  der  Bunde  kriegsre
  verfassung  zu  bestellen.  Der  Art.  19  der  Wiener  Schlußacte  sprach
aber  nur  von  „vorläufigen  Maßregeln“  gegen  Selbsthülfe,  während

die  Bundesacte  nur  die  Bundesexecution  mit  ihren  Terminansetzungen

u.  s.  w.  kannte.  Preußen  erkannte  daher  in  dem  österr.  Antrage
kein  bundesgemäßes  Vorgehen,  sondern  die  Einleitung  eines  förmlichen
  Bundeskrieges  gegen  ein  Bundesglich,  wovon  die  Bundesacte
natürlich  nichts  wußte.  Dennoch  beschloß  die  Bundesversammlung,
schon  nach  drei  Tagen,  am  14.  Juni,  über  den  Antrag  abzustimmen.
Daß  er  dannzumal  angenommen  und  somit  der  Bundeskrieg  gegen
Preußen  würde  beschlossen  werden,  war  bereits  außer  allem  Zweisel.
Deutsch=  So  ziemlich  im  ganzen  außerpreußischen  Deutschland,  namentlich
lan.  aber  in  Süddeutschland,  hatte  die  Stimmung  für  Oesterreich  und
wider  Preußen  vollständig  die  Oberhand  gewonnen.  Am  9.  Juni
hatte  die  Abgeordnetenkammer  des  größten  der  Mittelstaaten,  Bayerns,

eine  Adresse  an  den  König  erlassen,  in  der  sie  sich  sehr  entschieden

für  den  Krieg  aussprach,  wenn  Preußen  sich  nicht  zurückschrecken  lasse
„durch  die  Gewißheit,  daß  dem  Urheber  des  Friedensbruches  der
Widerstand  einer  entschlossenen  und  wohlgerüsteten  Nothwehr  von
allen  Seiten  entgegentreten  werde“.  Die  Sache  Schleswig-Holsteins
erklärte  sie  energisch  für  „Deutschlands  Sache“  und  fuhr  dann  fort:
„Mag  der  Krieg  zwischen  Bundesgliedern  ausbrechen  oder  ein  auswärtiger
  Feind  deutsches  Bundesgebiet  angreifen,  kein  deutscher  Stast
darf  sich  vom  Kampfe  fern  halten.  Wer  für  das  Recht  nicht  mitkümpfen
  will,  begünstigt  das  Unrecht  und  verletzt  die  heiligsten
Pflichten  gegen  den  Bund  und  das  Vaterland.  Unter  dem  unzuverlässigen
  Deckmantel  der  Neutralität  können  solche  Staaten  Schutz
suchen,  die,  an  ihrer  Lebensfähigkeit  verzweifelnd,  sich  darein  ergeben,

das  Recht  zum  Mitsprechen  beim  Friedensschlusse  zu  verscherzen.
Bayern  im  Bewußtsein  des  Werthes  seiner  Selbsterhaltung  ist  entschlossen
  zur  That.“  Die  Adresse  wurde  mit  96  gegen  45  Stimmen
  beschlossen.  Aber  selbst  die  Minderheit  der  vereinigten  Linken

der  Kammer,  weit  entferut  auf  die  Seite  Preußens  zu  treten  eder
auch  nur  Neutralität  zu  fordern,  erklärte  die  Nichtachtung  des  Nechtes

  der  Schleswig-Holsteiner  von  Seite  Preußens  für  „unrerantwortlich"
  und  nannte  die  Politik  der  preuß.  Regierung,  die  jetzt  den
Kampf  auf  deutschem  Voden  zu  entzünden  drohe,  geradezu  eine  „sri-
        <pb n="501" />
        VUebersichl  der  Ereigulsse  des  Jahres  1866.  499

role“.  Und  ganz  ähnlich  war  die  Stimmung  in  Württemberg  und  de
selbst  in  Baden.  In  allen  diesen  Staaten  und  ebenso  auch  in  Hessen-  lend.
Darmstadt  und  Nassau  war  die  Opposition  nicht  sowohl  gegen  den  Krieg
und  gegen  die  Bewilligung  außerordentlicher  Militärcredite,  wohl  aber
wollte  sie  letztere  von  dem  Zugeständniß  innerer  Reformen  und
von  einem  ehrlichen  Eingehen  auf  eine  Reform  der  Bundesverfassung
abhängig  machen.  Die  Regierungen  lehnten  es  entweder  wie  in
Hessen-Darmstadt  auch  jetzt  noch  entschieden  ab  oder  gaben  wie  in
Württemberg  gute  Worte  und  allgemeine  Zusicherungen;  schließlich
erhielten  alle,  diejenige  von  Nassau  allein  ausgenommen,  die  geforderten
  Credite  unbedingt  bewilligt  und  hatten  nunmehr  freie  Hand,
sich  mit  Oesterreich  zu  verständigen  und  zum  Kriege  zu  rüsten.  Am
14.  Juni  gelangte  der  österreichische  Antrag,  der  über  den  Krieg
entscheiden  mußte,  zur  Abstimmung  am  Bunde.  Mit  9  gegen  6
Stimmen  wurde  er  zum  Beschluß  erhoben.  Hannover  und  Kurhessen
  stimmten  für  Oesterreich  wider  Preußen.  Nur  Holland  für
Luxemburg  und  Limburg,  die  12.  Kurie  (die  großh.  und  herzogl.
sächsischen  Häuser),  die  14.  Kurie  (Mecklenburg),  die  15.  Kurie
(Olbdenburg)  und  die  17.  Kurie  (die  freien  Städte)  stimmten  mit
Preußen  gegen  den  Antrag.  Nachdem  die  Abstimmung  gefallen  war,
erklärte  der  Gesandte  Preußens,  daß  dieses  darin  nichts  anderes
als  eine  nach  dem  Bundesrechte  unmögliche  Kriegserklärung  erkennen
könne.  „Im  Namen  und  auf  allerhöchsten  Besehl  Sr.  Maj.  des
Königs,  seines  allergnädigsten  Herrn,  erklärt  der  Gesandte  daher  hiemit,
  daß  Preußen  den  bisherigen  Bundesvertrag  für  gebrochen  und
daher  nicht  mehr  für  verbindlich  ansieht,  denselben  vielmehr  als  erloschen
  betrachten  und  behandeln  wird.“  Der  Gesandte  legte  schließlich
  die  Grundzüge  eines  neuen  „den  Zeitverhältnissen  entsprechenden“
Bundesvertrages  auf  den  Tisch  der  Versammlung  nieder,  mit  der
Erklärung,  daß  Preußen  bereit  sei,  auf  dieser  Grundlage  einen
neuen  Bund  mit  denjenigen  deutschen  Regierungen  zu  schließen,  die
ihm  dazu  die  Hand  reichen  wollten  und  verließ  den  Saal.  Die
Würfel  waren  gefallen.  Der  Krieg  stand  vor  der  Thüre.

Wie  seither  von  betheiligter  Seite  selbst  zugegeben  worden  ist,  Oesterwar
  die  Hast,  mit  der  Oesterreich  den  Bundesbeschluß  vom  14.  Juni  reid.
vorbereitete  und  durchsetzte,  ein  entschledener  Fehler  von  seiner  Seite.

Seine  eigenen  Rüstungen  waren  noch  keineswegs  vollendet,  diesenigen
32°
        <pb n="502" />
        500  Uebersicht  der  Ereiguisse  des  Jahres  1866.

—  seiner  süddeutschen  Verbündeten  noch  sehr  unrollständig,  Hannerer
und  Kurhessen,  die  erst  im  letzten  Augenblick  auf  seine  Seite  kraten,
gänzlich  unvorbereitet.  Die  Leidenschaft  macht  blind.  Oesterreich
überschätzte  seine  eigenen  Kräfte,  es  überschätzte  noch  weit  mehr  die
Kräfte  seiner  deutschen  Verbündeten,  während  es  dagegen  die  Kräfte
Preußens  weit  unterschätzte.  Oesterreich  hatte  sich  seit  drei  Monaten
eine  Reihe  von  Mißgriffen  zu  Schulden  kommen  lassen.  Es  war  ein
Mißgriff  gewesen,  daß  cs  in  Böhmen  ostensibel  zu  rüsten  angefangen
  hatte,  thatsächlich  zu  einer  Zeit,  da  wenigstens  ostensibel  den
Preußen  an  Vorbereitungen  zu  einem  Kriege  noch  gar  nichts  geschehen
  war;  es  war  ein  Mißgriff  gewesen,  daß  es  plötzlich  und  wiederum
  möglichst  auffallend  seine  Armee  in  Italien  verstärkte  und
damit  Italien  erlaubte,  die  bisherige  Maske  abzuwerfen  und  seinerseits
  offen  zum  Kriege  um  Venetien  zu  rüsten,  es  war  endlich  ein
Mißgriff,  daß  es  den  letzten  Schritt  in  Frankfurt  überstürzte,  bever
es  nach  allen  Seiten  bereit  war,  loszuschlagen.  Oesterreich  hatte  und
das  ist  gar  nicht  zu  läugnen,  gegenüber  Preußen  und  gegenüber
Italien,  das  Recht  für  sich,  das  formelle  Recht  der  Verträge,  das
Recht,  wie  es  den  lebendigen  Kräften  einer  anderen,  einer  vergangenen
  Zeit  entsprochen  hatte  und  von  diesen  Kräften  damals  gestaltet
  worden  war.  Die  Menschheit  steht  aber  nicht  still,  sie  folgt  dem
göttlichen  Gesetze  der  Entwickelung.  Alles  ist  Leben  und  Bewegunz,
in  der  Menschhbeit  wie  in  der  Natur.  Alte  Kräfte  sterben  ab  und
mit  der  Kraft  auch  seine  Form,  das  Recht;  neue  Kräfte  tauchen
auf  und  streben  Gestalt  zu  gewinnen,  zu  Recht  zu  werden.  Früher
oder  später  erringen  sie  es  auch  und  werden  zu  lebendigem  Recht,  bis
auch  sie  vom  Kreislaufe  des  Lebens  überholt  allmählig  absterben  und
auch  ihrerseits  neuen  Kräften  und  neuen  Rechten  zum  Opfer  fallen.
Das  ist  das  Gesetz  der  Entwickelung,  dem  sich  keiner  entziehen  kann.
Darauf  beruht  alle  Geschichte.  Das  Recht  war  unzweifelhaft  auf
Seite  Oesterreichs,  aber  nur  das  formale  Recht,  aus  dem  die  lebendige
  Kraft  längst  gewichen  war,  das  Recht  der  Vergangenheit,  nicht
das  Recht  der  lebendigen  Gegenwart,  der  zestaltenden  Zukunft.
Oesterreichs  Stellung  in  Deutschland  wie  in  Italien  war  der  letze
Ueberrest  einer  großen  Vergangenheit,  die  allmählig  in  seinen
Händen  erstarrt  und  zur  leeren  Schale  geworden  war.  Seine  Herrschaft
  in  Venetien  beruhte  auf  der  reinen  nackten  Gewalt,  seine
        <pb n="503" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  501

noch  immer  mächtige  Stellung  in  Deutschland  lediglich  auf  der  doser
Bundesverfassung,  die  es  selbst  für  gänzlich  morsch  und  faul  erklärt
hatte.  Wenn  der  deutschen  Nation  geholfen  werden  sollte,  so  mußte
der  Dualismus  der  beiden  Großmächte  innerhalb  Deutschlands  beseitigt,
  die  Souveränetät  der  Einzelfürsten  gebrochen  werden.  Oesterreich
  hätte  unter  Umständen  vielleicht  den  großen  Plan  fassen  können,
das  alte  Reich  wieder  herzustellen,  Preußen  niederzuwerfen,  eines
wesentlichen  Theils  seiner  Provinzen  zu  berauben  und  auf  den  Rang
eines  Mittelstaates  herabzudrücken,  die  Einzelfürsten  aber  neuerdings
der  Reichsgewalt  unterzuordnen.  Mehr  oder  weniger  klar,  meist  aber
bis  zur  Unkenntlichkeit  abgeschwächt  und  mit  anderen,  ihr  widersprechenden
  Bestrebungen  versetzt,  lag  die  Idee  allen  Plänen  zu  Grunde,
die  dahin  zielten,  Deutschland  mit  Hülfe  Oesterreichs  zu  reconstruiren.
  Ganz  abgesehen  davon,  daß  die  Weltgeschichte  sich  nicht  wiederholt
  und  daß  Deutschland  nach  einer  Neugestaltung  verlangte,
aber  nicht  nach  einer  Restauration  des  ehemaligen  Reichs,  am  wenigsten
  wie  sich  dieses  schließlich  in  den  Händen  des  Hauses  Habsburg
gestaltet  hatte,  dachte  Oesterreich  im  Ernste  gar  nicht  an  eine  solche
Restauration,  konnte  nicht  daran  denken,  aus  dem  einfachen  Grunde,
weil  ihm  dazu  die  Macht  fehlte.  Seit  mehr  als  hundert  Jahren
wai  es  bemüht  dem  unaufhaltsamen  Wachsthum  der  preußischen
Monarchie  wenigstens  Schranken  zu  setzen,  ohne  daß  ihm  auch  nur
dieß  gelungen  wäre.  Sobald  es  aber  seine  Anstrengung  hierauf  beschränkte,
  konnte  es  nicht  daran  denken,  die  Souveränetät  der  Einzelstaaten
  zu  beschränken,  es  wurde  im  Gegentheil  ihre  wesentlichste
Stütze,  um  sie  gegen  Preußen  zu  benützen.  Von  einer  wirklichen
Reform  des  Bundes  konnte  von  diesem  Standpunkt  aus  keine  Rede
sein.  Alles  was  daher  Oesterreich  und  die  souveränen  Mittelstaaten
der  Nation  seit  1848  boten  und  bieten  konnten,  war  lediglich  der
alte  Staatenbund  in  einem  etwas  moderneren  Aufputze,  mit  einigen
bundesstaatlichen  Verbrämungen,  die  den  Kern  der  bisherigen  Zustände
ganz  unberührt  gelassen  hätten,  unter  allen  Umständen  aber  weder
eine  wirkliche  über  den  Einzelstaaten  stehende  Centralgewalt,  noch  ein
Parlament,  das  dem  nationalen  Gedanken  Ausdruck  gegeben  hätte.
Den  besten  Beweis  dafür  lieferte  das  Elaborat  des  Fürstentages
von  1863.  Derselbe  scheiterte  von  vornherein  an  dem  Widerstande
Preußens;  wäre  er  aber  nicht  schon  daran  gescheitert,  so  hätte  der
        <pb n="504" />
        502

Vebersicht  der  Erelguisse  des  Jahres  1866.

-  bald  genug  an  der  Enttäuschung  der  Nation  scheitern  müssen.
  Ein  Theil  der  sog.  großdeutschen  Partei  suchte  in  jenen  Jabren

  mit  redlichem  Streben  nach  einem  Auzsgleich,  einer  Vermittlung,
aber  sie  strebte  in  gewaltiger  Selbsttäuschung  ekwas  ganz  und  gar
Unmäögliches  an.  Ein  Bundesstaat  souveräner,  monarchischer  Glieder
ist,  soweit  wir  die  Geschichte  kennen,  noch  nicht  dagewesen  und  wird
sicherlich  auch  in  Zukunft  nicht  bestehen.  Die  zahllosen  Projecte,  die
damals  von  dieser  Seite  auftauchten,  um  eine  Bundesreform  zu  ermöglichen,
  ohne  den  Einzelfürsten  und  den  Einzelstaaten  mit  ihrem
eingewurzelten  Particularismus  zu  nahe  zu  treten,  machten  sammt
und  sonders  den  Eindruck  von  Versuchen,  den  Pelz  zu  waschen,
ohne  ihn  naß  zu  machen,  um  mit  dem  Sprichwort  zu  reden.  Sie
führten  zu  keinem  Ziele  und  konnten  zu  keinem  Ziele  führen.  Alles
aber,  was  die  Regierungen  theilweise  wenigstens  nicht  ganz  ohne
guten  Willen  zu  demselben  Behufe  versuchten,  wurde  unter  ihren
Händen  zu  bloßem  schätzbaren  Material  und  wenn  sie  diese  Bemihungen
  noch  zwanzig  Jahre  lang  fortgesetzt  hätten,  so  hätte  sich  lediglich
  dieses  schätzbare  Material  noch  mehr  aufgehäuft,  ohne  daß
dabei  practisch  irgend  etwas  lebensfähiges  hätte  herauskommen  können.
  Auch  jetzt,  im  Mai  und  Anfangs  Juni  1866,  hatten  Oesterreich
  und  die  Mittelstaaten  der  Nation  nichts  zu  bieten,  um  sie  fest
um  ihre  Fahne  zu  schaaren,  obwohl  der  preuß.  Bundesreformantrag
des  Grafen  Bismarck  seinerseits  nur  sehr  geringe  Hoffnungen  erregt,
und  von  der  weit  überwiegenden  Mehrheit  der  öffentlichen  Meinunz
nur  mit  großem  Mißtrauen  aufgenommen  worden  war.  Daß  bald
darauf  die  deutsche  Fahne  auf  dem  Bundespalais  in  Frankfurt  aufgezogen
  und  vom  8.  Bundesarmeecorps  die  deutsche  Armbinde  angelegt
  wurde,  machte  lediglich  einen  fast  kindischen  Eindruck.  Die
Nation  sollte  unter  der  Führung  Oesterreichs  für  das  Bestehende
kämpfen,  für  die  bisherige  Bundesverfassung  und  die  bisherigen  Bundeszustände,
  welche  die  besten  Männer  der  Nation  seit  langem  mit
allen  ihren  Kräften  bekämpften,  die  öffentliche  Meinung  längst  preisgegeben,
  deren  Unhaltbarkeit  selbst  die  Regierungen  ohne  alle  und
jede  Ausnahme  für  unhaltbar  erkannt  hatten,  ohne  die  mindeste
Garantie,  ja  ohne  irgend  eine  gegründete  Aussicht,  daß  nach  einem
allfälligen  Siege  etwas  Besseres  an  ihre  Stelle  treten  werde.  Man
muß  gestehen,  daß  diese  trostlose  Lage  der  Sache  für  Oesterreich  und
        <pb n="505" />
        Urbersicht  der  Erelgnisse  des  Jahres  1866.  503

seine  Verbündeten  kein.  Moment  der  Kraft  sein  konnte,  im  Gegen=  enchc
theil  ein  sehr  wesentlicher  Moment  der  Schwäche  sein  mußte.  Worau
Oesterreich  und  seine  Verbündeten  gegen  Preußen  vertrauten,  war
das  formale  Recht,  auf  das  sie  pochten  und  die  materielle  Macht,
mit  der  sie  Preußen  überlegen  zu  sein  glaubten.  Ganz  Oesterreich
glaubte  an  den  unfehlbaren  Kriegsplan  des  FBM.  Benedek,  dem
der  Kaiser  im  Einverständoniß  mit  der  öffentlichen  Meinung  den
Oberbefehl  über  seine  Armee  gegen  Preußen  anvertraut  hatte;  als
der  Prinz  Karl  von  Bayern  am  27.  Juni  neben  dem  Oberbefehl
über  die  bayerische  Armee  auch  denjenigen  über  das  8.  Bundesarmeecorps
  unter  dem  Prinzen  Alexander  von  Hessen  übernahm,
meinte  er  in  seinem  Armeebefehl:  „Mit  diesen  Truppen  und  diesem
Führer  wird  es  mir  nicht  schwer  fallen,  jede  mir  gestellte  Aufgabe
zu  lösen“,  und  noch  am  2.  Juli,  nur  einen  Tag  vor  der  Schlacht
von  Königgrätz  ermuthigte  der  König  von  Bayern  sein  Volk  in
einer  Proclamation  mit  den  Worten:  „Alle  bundesgetreuen  Staaten
—  das  mächtige  Oesterreich  voran  —  sind  unsere  Bundesgenossen“
In  der  Mitte  Juni  zweifelte  Niemand  auf  dieser  Seite  daran,  daß
die  Oesterreicher  unter  Benedek  alsbald  von  Böhmen  aus  mit  überlegenen
  Streitkräften  die  Offensive  ergreifen  würde  und  nur  wenige
glaubten  sich  nicht  der  Hoffnung  hingeben  zu  dürfen,  ihn  bald  vor
den  Thoren  Berlins  zu  sehen.

Die  Hoffnung  wurde  nur  zu  schnell  bitter  getäuscht.  Damalspreußen.
aber  mochtken  sie  außerhalb  Preußens  nicht  bloß  leidenschaftlich  erregte,
  sondern  auch  ruhiger  überlegende  Gemüther  wohl  hegen.  Graf
Bismarck,  die  Seele  der  preuß.  Politik,  war  allerdings  längst  zum
Kriege  entschlossen  und  hatte  ohne  Zweifel  schon  seit  Jahren  alle
Chancen  überlegt,  von  langer  Hand  her  alles  zum  Kriege  vorbereitet.
  Von  den  sentimentalen  Gefühlen,  von  denen  damals  in  ganz
Deutschland  die  Luft  schwirrte,  war  er  gänzlich  frei.  Aber  auch  in
seiner  Seele  muß  der  Entschluß  zum  Kriege  von  Anfang  an  und
jetzt  wieder  ein  nicht  leichter  gewesen  sein.  Die  Schwierigkeiten,  die
Graf  Bismarck  schon  bisher  zu  überwinden  gehabt  hatte,  und  die  er
noch  zu  überwinden  hatte,  bis  nur  die  preuß.  Armee  den  Oesterreichern
  gegenüber  im  Felde  stand,  waren  in  der  That  ganz  ungeheure.
  An  Italien  hatte  Preußen  allerdings  einen  schätzenswerthen
Bundesgenossen,  der  wenigstens  geeignet  war,  einen  namhaften  Theil
        <pb n="506" />
        504  Uebersicht  der  Ereignise  des  Jahres  1666.

Pnanten.  ber  österreichischen  Streitrräfte  im  Süden  festzuhalten,  so  daß  die
Armeen,  die  Preußen  und  Oesterreich  an  den  Grenzen  Böhmens
einander  entgegenstellen  mochten,  an  Zahl  sich  so  ziemlich  die  Waage
hielten.  Dagegen  stand  Preußen  im  übrigen  Deutschland  in  Wahrheit
  ganz  allein  und  auf  seine  eigenen  Kräfte  beschränkt.  Der  grsßere
  Theil  der  deutschen  Staaten  und  zwar  Regierungen  und  Völ--kerschaften
  waren  im  Moment  Preußen  äußerst  feindselig  gesinnt  und
selbst  diejenigen,  die  in  Frankfurt  mit  ihm  gegen  den  österreichischen
Antrag  gestimmt  hatten,  waren  weit  entfernt,  darum  mit  Preußen
gegen  Oesterreich  einstehen  zu  wollen,  Sachsen-Weimar  so  gut  als
Mecklenburg  und  Oldenburg  so  gut  als  die  Hansestädte.  Es  ist
wahr,  daß  man  in  Berlin  den  Militärkräften  aller  dieser  deutschen
Staaten,  Bayern  vielleicht  allein  ausgenommen,  nur  ein  sehr  geringes
Gewicht  beilegte,  da  man  die  mangelhafte  Ausbildung  all  der  mittelund
  kleinstaatlichen  Truppen  und  ihre  lückenhafte  Ausrüstung  nur  zu
wohl  kannte  und  den  Mangel  an  einem  einheitlichen  Oberbefehl  und
an  strenger  Unterordnung  der  Contingente  verschiedener  Staaten,  die
sich  alle  souverän  däuchten  und  zunächst  nur  auf  ihre  eigene  Sicherheit
  bedacht  sein  würden,  zum  voraus  ganz  richtig  würdigte.  Aber
von  moralischem  Gewicht  mußte  es  doch  sein,  daß  von  all  den  zahlreichen
  deutschen  Staaten  von  Anfang  an  auch  nicht  einer  offen  und
entschieden  auf  Seite  Preußens  stand,  in  einem  Kriege,  in  dem  um
die  Führung  Deutschlands  gestritten  werden  sollte.  Das  war  eine
Schwierigkeit,  aber  keineswegs  die  einzige.  Wie  Preußen  in  Deutschland,
  so  stand  die  preußische  Regierung  in  Preußen  selber  ziemlich
einsam  da.  Der  Streit  der  Krone  mit  der  Volksvertretung  über
die  Armeereorganisation  und  in  Folge  davon  über  das  Budgetrecht
hatte  der  Regierung  die  weit  überwiegende  Mehrheit  der  Bevölkerung
und  zwar  gerade  des  intelligentesten  und  thätigsten  Theils  derselben
abwendig  gemacht.  Noch  gebet  sie,  allerdings  ziemlich  unbedingt,
über  die  Staatsgewalt  und  ihre  mannigfaltigen  Organe,  aber  im
Lande  wie  im  Hause  der  Abgeordneten  war  es  fast  ausschließlich
  die  feudale  Partei,  die  entschieden  auf  ihrer  Seite
stand.  Selbst  diese  war  in  neuester  Zeit  mehr  oder  weniger
  an  ihr  irre  geworden.  Graf  Bismarck  war  ein  durchaus
practischer  Politiker,  der  nur  mit  realen  Kräften  zu  rechnen  sich
gewöhnt  hatte  und  dem,  abgesehen  von  seiner  Erziehung  und  ab-
        <pb n="507" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  505

gesehen  davon,  daß  er  für  seine  auswärtige  Politik  unumgänglich  priußen.
einen  festen  conservativen  Boden  unter  seinen  Füßen  sühlen  mußte,
die  pietistisch-absolutistische  Doctrin  des  weiland  Hrn.  Julius  Stahl
und  der  „Kreuzzeitung“  gerade  so  gleichgültig  war,  als  die  constitutionelle
  Doctrin  der  Herren  Schultze-Delitzsch  oder  Waldeck.  Um
die  deutsche  Frage  endlich  zu  lösen  und  Preußen  und  Deutschland
auf  diejenige  Höhe  zu  heben,  die  ihm  zugleich  wünschbar  und  erreichbar
  schien,  nahm  Graf  Vismarck  auch  nicht  den  mindesten  Anstand,
sich  mit  dem  Königreich  Italien  gegen  Oesterreich  zu  verbünden.  Die
sog.  conservative  Partei  in  Preußen  war  aber  bisher  gewohnt  gewesen,
  in  dem  sog.  Conservatismus  Oesterreichs  ihren  natürlichen
Alliirten  zu  erblicken  und  wenn  sie  auch  einen  Streit  um  die  Macht
zwischen  beiden  für  zulässig  hielt,  so  war  ihr  doch  die  Einberufung
eines  auf  directe  Wahlen  und  ellgemeines  Stimmrecht  gegründeten
deutschen  Parlamentes  eine  mehr  als  bedenkliche  Maßregel  und  die
Allianz  mit  dem  Königreich  Italien  geradezu  ein  Gräuel.  Erschien
so  die  Politik  des  Grafen  Bismarck  den  einen  als  eine  entschieden
absolutistische,  so  hatte  sie  in  den  Augen  der  andern  einen  unzweifelhaft
  revolutionären  Beigeschmack.  Fehlte  ihm  das  Vertrauen  auf
der  einen  Seite  gänzlich,  so  war  es  auf  der  andern  wenigstens  kein
ganz  unbedingtes.  Als  der  Krieg  immer  wahrscheinlicher  wurde,
siel  noch  ein  Moment  gegen  ihn  in  die  Wagschaale,  nicht  das  mindest
  mächtige  von  allen,  das  Moment  der  materiellen  Interessen.  Eine
Mobilmachung  der  gesammten  Armee  und  sogar  der  Landwehr  ist
in  Preußen  eine  entsetzliche  Maßregel,  eine  Maßregel,  die  vom  Palast
bis  zur  Hütte  kein  Haus  und  fast  keine  Familie  unberührt  läßt  und
tausende  von  Existenzen  mit  einem  Schlage  in  Frage  stellt.  Als
die  Mobilmachung  immer  wahrscheinlicher  wurde  und  als  sie  endlich
zu  Anfang  Mai  wirklich  erfolgte,  trat  auch  ihre  Wirkung  auf  die
öffentliche  Meinung  ein,  die  natürlich  sofort  wiederum  von  politischen
Bestrebungen  benützt  und  ausgebeutet  wurde.  Da  die  öffentliche  Meinung
selbst  in  Preußen  die  Frage,  um  die  es  sich  handelte,  in  ihrem  ganzen
Umfange  nicht  übersah,  so  erschien  die  beabsichtigte  gewaltsame  Annexion
von  Schleswig-Holstein,  die  von  der  Regierung  so  hartnäckig  festgehalten
  wurde,  in  keinem  Verhältniß  zu  der  bereits  eingetretenen
Stockung  und  Störung  in  Handel  und  Verkehr  und  noch  weniger
zu  den  Opfern  und  Leiden  eines  Krieges  und  zwar  eines  Krieges
        <pb n="508" />
        506

kebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

Preußen.  unter  Gliedern  einer  und  derselben  Nation  zu  stehen.  Das  Bedürfniß

  des  Friedens  machte  sich  überall  lebhaft  geltend:  zuerst
waren  es  Urwählerversammlungen,  dann  Adressen  von  Stadtverordnetenversammlungen
  an  den  König  oder  an  das  Staatsministerium,
endlich  Manifestationen  vereinigter  Handelskammern,  die  den  Plänen
der  Regierung  in  den  Weg  zu  treten  suchten.  Als  die  Mobilmachung
ausgesprochen  war  und  die  Landwehrleute  eingekleidet  werden  sollten,
kam  es  zu  Scandalen  und  sogar  offenen  Widersetzlichkeiten,  die  mit
Gewalt  unterdrückt  werden  mußten.  Und  zwar  traten  diese  Erscheinungen
  alle  im  Osten  wie  im  Westen  der  Monarchie  und  so  ziemlich,
  wenn  auch  in  verschiedenem  Grade  und  Umfange,  in  allen  Provinzen
  derselben  zu  Tage.  Soviel  war  wenigstens  klar,  daß  das
preußische  Volk  vielfach  nichts  weniger  als  mit  freudiger  Lust,  theilweise
  offenbar  geradezu  mit  Widerwillen  in  den  Krieg  zog.  Nimmt
man  alles  zusammen,  so  läßt  sich  nicht  läugnen,  daß  die  Lage  Preusens
  und  jedenfalls  diejenige  des  Staatsmannes,  der  an  seiner
Spitze  stand,  eine  überaus  schwierige  und  gefahrvolle  war.  Graf  Bismarck
  scheint  dennoch  keinen  Augenblick  gewankt  zu  haben.  Nicht  bloß
konnteer  bereits  nicht  mehr  zurückweichen,  ohne  Preußen  thatsächlich  eine
Niederlage  gleich  derjenigen  von  Olmütz  zu  bereiten;  er  wollte  auch
nicht  zurückweichen.  Der  große  Entschluß  war  längst  gefaßt,  auf
die  Schwierigkeiten  war  er  zum  Voraus  vorbereitet,  die  Umstände
schienen  ihm  günstig.  Er  vertraute  auf  das,  was  die  Preußen  ihren
Beruf,  ihre  Bestimmung,  ihre  Aufgabe  nannten  und  wovon  in  Preußen
  in  der  That  seit  langer  Zeit  alle  Kreise  durchdrungen  waren.
Preußen  war  auf  den  Trümmern  des  absterbenden  heil.  Römischen
Reichs  deutscher  Nation  entstanden,  gewachsen,  groß  geworden.  Von
Oesterreich  längst  gänzlich  unabhängig,  ging  es  mehr  und  mehr  darauf
  aus,  Oesterreich  geradezu  aus  Deutschland  zu  verdrängen  und
statt  seiner  die  Leitung  der  deutschen  Dinge  in  die  Hand  zu  nehmen.
Durch  die  Gründung  des  Zollvereins  war  ein  gewaltiger  Schritt  zu
diesem  Ziele  geschehen,  aber  doch  nur  ein  vorbereitender;  directe  Versuche
  dagegen  scheiterten,  das  eine  Mal  an  der  Ungunst  der  äußern
Umstände,  das  andere  Mal  an  der  eigenen  Schwäche.  Und  dech
war  es  seinem  Ziele  unendlich  viel  näher,  als  es  den  äußeren  Anschein
  hatle.  Oesterreich  behauptete  zwar  mit  aller  Anstrengung  nech
immer  seine  Stellung  in  Deutschland,  so  weit  sie  ihm  geblieben  war;
        <pb n="509" />
        Vebersicht  der  Ereignise  des  Tahres  1866.

507

aber  seine  Politik  gegen  Preußen  war  doch  längst  eine  bloß  defen-Preußen.

sive;  äußerlich  hatte  es  sich  noch  eine  große  Stellung  in  Deutschland
erhalten,  innerlich  aber  mehr  und  mehr  aus  Deutschland  zurückgezogen;
  befangen  in  dem  ihm  historisch  überlieferten  Ideenkreise  mußte
es  mit  diesem  und  in  demselben  Grade  wie  dieser  von  Tag  zu  Tag
an  Boden  in  Deutschland  verlieren.  Thatsächlich  waren  es  am  Ende
nur  die  Interessen  der  zahlreichen  Dynastien,  die  für  ihre  bedrohte
Souveränetät  in  Oesterreich  Schutz  gegen  Preußen  suchten,  die  jene
Stellung  noch  stützten  und  zu  erhalten  suchten.  Auch  diese  Stützen
waren  durch  die  Politik  Oesterreichs  seit  1864  wankend  geworden.
Aber  trotz  alledem  bedurfte  es  doch  einer  letzten  gewaltigen  Anstrengung,
  um  die  realen  Machtverhältnisse  zur  Anerkennung  zu  bringen,
mußte  Preußen  alle  seine  Kräfte  zu  einem  wuchtigen  Schlage  zusammenfassen,
  mußte  es  unläugbar  seine  Existenz  selber  dransetzen,
wenn  es  sein  Ziel  erreichen  wollte.  Das  war  denn  auch  der  Grund,
warum  die  preußische  Politik  in  neuerer  Zeit  so  häusig  den  Stempel
  einer  gewissen  Unentschiedenheit  trug,  der  den  Eindruck  der
Schwäche  machte.  Jetzt  war  der  Mann  gesunden,  der  keine  Schwäche
kannte  und  bereit  war,  die  ungeheure  Verantwortlichkeit  auf  sich  zu
nehmen.  Es  ist  ganz  undenkbar,  daß  es  dem  Grafen  Bismarck  nicht
klar  vor  der  Seele  stand,  was  er  für  sich,  was  er  für  seinen  Staat
für  den  Fall  einer  Niederlage  wagte.  Allerdings  dürfte  es
wahrscheinlich  sein,  daß  Preußen,  auch  wenn  es  bei  Königgrätz,
oder  in  einer  Schlacht  auf  den  Ebenen  Sachsens  oder  vor  den  Thoren
  Berlins  geschlagen  worden  wäre,  und  selbst  wenn  die  Oesterreicher
  in  Berlin  eingezogen  wären,  sich  noch  nicht  wie  Oesterreich
besiegt  gegeben  hätte,  aber  daß  der  Graf  Bismarck  persönlich,  nach
der  ersten  Niederlage  der  Preußen  verloren  gewesen  wäre,  das  ist
wohl  außer  Frage.

Auch  die  Lage  Europa's  und  die  Stimmung  der  übrigen
Großmächte  bereitete  dem  preußischen  Staatsmanne  Schwierigkeiten,

doch  erschien  ihm  dieselbe  im  Ganzen  nicht  ungünstig.  Rußland  Rußlaad.

legte  Preußen  wenigstens  keinerlei  Hindernisse  in  den  Weg.  Egs
scheint  zwar,  daß  der  Kaiser  von  Rußland  den  König  von  Preußen
und  zwar  wiederholt  und  dringend  von  Schritten  abzuhalten  suchte,
deren  Tragweite  nicht  zum  voraus  berechnet  werden  konnte.  Eine
Vertoickelung  auf  beschränktem  Terrain  konnte  dagegen  Rußland  unter
        <pb n="510" />
        508

Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1366.

Cagkand  Umständen  conveniren,  da  sie  ihm  für  sein  energisches  Vorgehen  in

Frankreich.



Polen  offenbar  freiere  Hand  ließ.  England  sah  dem  sich  vorbereitenden
  Kriege  gleichgültig  und  sogar  um  Dänemarks  willen  mit
einer  gewissen  Schadenfreude  zu.  Seitdem  es  im  J.  1864  mit
seiner  Verwendung  für  Dänemark  gescheitert  war,  hatte  es  sich  vorerst
  gänzlich  auf  sich  selbst  zurückgezogen  und  traute  Preußen  nicht
die  Kraft  zu,  Oesterreich  niederzuwerfen.  So  wie  die  Dinge  in
Deutschland  lagen,  schien  es  kein  Interesse  zu  haben,  für  die  eine
oder  andere  Macht  Partei  zu  nehmen.  Ganz  eine  andere  war  dagegen
  die  Lage  Frankreichs,  das  durch  irgend  eine  politische  Veränderung
  in  Deutschland  unmittelbar  berührt  wurde.  Gerade  nach
dieser  Seite  aber  scheint  Graf  Bismarck  ziemlich  beruhigt  gewesen
zu  sein.  Theils  persönlich,  theils  durch  den  preußischen  Botschafter
in  Paris  Grafen  Goltz  hatte  er  sich  mit  dem  Kaiser  im  Wesentlichen
  verständigt.  Man  glaubte  damals,  daß  diese  Verständigung
darauf  hin  erfolgt  sei,  daß  Bismarck  dem  Kaiser  eventuell  wenigstens
Belgien  preisgegeben  habe.  Die  seitherige  Entwickelung  der  Dinge
hat  diese  Ansicht  jedoch  keineswegs  bestätigt  und  spricht  entschieden  dagegen,
  daß  Bismarck  dem  Kaiser  überhaupt  irgendwelche  Compensationen
  formell  zugesagt  haben  dürfte.  Die  Mittel,  durch  welche  er
den  Herrscher  Frankreichs  dazu  bewog,  Preußen  freie  Hand  zu  lassen,
lagen  vielmehr,  wie  es  den  Anschein  hat,  in  ganz  anderen  Erwägungen.
  Man  weiß,  daß  die  Sorge  für  seine  Dynastie  den
Kaiser  in  erster  Linie  beschäftigt  und  in  seinen  Handlungen  wesentlich
  leitet.  Die  Lage  Deutschlands  blieb  für  Frankreich  eine  Gefahr,
so  lange  die  deutsche  Frage  nicht  gelöst  war,  eine  Pulvertonne,  die
der  erste  Funke  zur  Explosion  bringen  konnte.  Der  Kaiser  kennt
Deutschland  zu  gut  und  sein  Blick  ist  zu  hell  und  zu  unbefangen,
als  daß  er  nicht  lange  eingesehen  hätte,  wie  in  Deutschland  alles  zu
einem  gewaltsamen  Umsturz  reif  war  und  mehr  und  mehr  dahin
drängen  mußte,  wenn  nicht  irgend  eine  der  deutschen  Regierungen,
die  dazu  in  der  Lage  war,  zunächst  aber  die  preußische,  die  Frage
der  Bundesreform  in  die  Hand  nahm,  um  der  deutschen  Nation  in
ihren  gerechten  und  doch  so  bescheidenen  Forderungen  Genugthuung
zu  schaffen.  Sollte  er  die  Gefahr,  die  von  daher  unter  Umständen
auch  Frankreich  und  seiner  Dynastie  drohen  mochte,  seinem  Sohne
als  Erbtheil  zurücklassen?  Von  Preußen  konnte  er  wenigstens  eine
        <pb n="511" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1868.  509

Reform  auf  conservativen  Grundlagen  hoffen  und  erwarten.  Es  Frankscheint
  in  der  That,  daß  solche  und  ähnliche  Hinweisungen  in  den  reich.
Tuilerien  auf  keinen  unfruchtbaren  Voden  fielen.  Ueberdieß  unterschätzte
  der  Kaiser  offenbar  wie  alle  Welt  die  Kräfte  Preußens  und
überschätzte  wie  alle  Welt  die  Macht  Oesterreichs  und  diejenige
seiner  deutschen  Verbündeten.  Er  glaubte  nicht,  daß  Preußen  im
Stande  sein  werde,  in  Deutschland  ganze  Arbeit  zu  machen,  er  setzte
voraus,  daß  die  Waage  zwischen  den  beiden  deutschen  Großmächten
lange  Zeit  hin  und  her  schwanken  werde  und  glaubte  annehmen  zu
dürfen,  daß  Frankreich  in  der  Lage  sein  würde,  daraus  Vortheil  zu
ziehen,  was  unter  Umständen  wie  gar  nichts  anderes  geeignet  gewesen
  wäre,  die  Napoleonische  Dynastie  in  Frankreich  zu  befestigen.
Als  jedoch  die  Dinge  in  Deutschland  immer  unzweifelhafter  dem
Kriege  zutrieben,  machte  sich  in  der  öffentlichen  Meinung  Frankreichs
eine  Strömung  geltend,  die  mit  der  zusehenden  und  zuwartenden
Politik  des  Kaisers  keineswegs  einverstanden  war.  Nur  zu  lange
hat  es  in  Frankreich  für  ein  feststehendes  Axiom  seiner  Politik  gegolten,
  daß  es  seinem  Interesse  entspreche,  wenn  es  ringsum  von
zersplitterten  und  in  dieser  Zersplitterung  nothwendig  schwachen  Staaten
umgeben  sei,  und  daß  dieser  Stand  der  Dinge  von  Frankreich  um
jeden  Preis  und  mit  allen  Mitteln  aufrecht  erhalten  werden  müsse.  Das
alte  System  des  sog.  europäischen  Gleichgewichts  mit  seinen  rein  mechanischen
  Abwägungen  und  Combinationen  entsprach  dieser  Politik
natürlich  am  besten.  Damit  stand  aber  die  Politik  des  Kaisers
schon  gegenüber  Italien  und  jetzt  noch  viel  mehr,  jedenfalls  noch
viel  näher  liegend  gegenüber  Deutschland  im  offensten  Widerspruch.
Hatte  die  Errichtung  des  einheitlichen  Königreichs  Italien  mit  Hülfe
Frankreichs  in  der  öffentlichen  Meinung  des  letzteren  vielfachen
Zweifel  und  vielfachen  Tadel,  im  Ganzen  jedenfalls  nur  einen  sehr
beschränkten  Beifall  gefunden,  so  war  jetzt  schon  die  Möglichkeit  der
Errichtung  eines  einheitlichen  Deutschlands  oder  doch  einer  größeren
Zusammenfassung  seiner  zersplitterten  Elemente  in  irgend  welcher
Form  ganz  geeignet,  die  volle  Eifersucht  der  französischen  Nation  zu
erregen.  Wie  voriges  Jahr  gegen  Italien,  so  machte  auch  jetzt  wieder
Herr  Thiers  sich  im  gesetzgebenden  Körper  zum  Organ  dieser  Anschauung.
  Hatte  er  schon  damals  nicht  bloß  auf  Seite  der  Opposition
Beifall  gefunden,  sondern  auch  vielen  Mitgliedern  der  Majorität
        <pb n="512" />
        510

Uebersicht  der  Ereiguise  des  Jahres  1366.

Frank=  ganz  aus  der  Seele  gesprochen,  so  war  dieß  jetzt  noch  viel  mehr

reich.

der  Fall.  Dazu  kam,  daß  die  bisherige  Disciplin  dieser  Majorität
seit  dem  Tode  des  ebenso  gewandten  als  energischen  Morny  als
Präsidenten  des  gesetzgebenden  Körpers  und  seit  der  Ersetzung  desselben
durch  Walewski,  der  die  Zügel  lange  nicht  so  fest  in  der  Hand
zu  halten  wußte,  in  ein  bedenkliches  Schwanken  gerathen  war.  Zum
ersten  Mal  seit  dem  Staatsstreich  vom  2.  December  hatte  sich  in
dieser  Session  bei  der  Adreßdebatte  eine  Art  Mittelpartei  aus  dem
Schcoße  der  bisherigen  Majorität  abgelöst,  die  wenigstens  mäßige
Concessionen  der  kaiserlichen  Regierung  an  die  Freiheit  des  Landes
befürwortete,  obgleich  sich  der  Kaiser  selbst  bei  der  Eröffnung  der
Kammern  in  seiner  Thronrede  sehr  energisch  gegen  alle  derartigen
Bestrebungen  und  Gelüste  ausgesprochen  hatte  und  der  Hof  freilich
ohne  Erfolg  alles  aufgeboten  hatte,  um  eine  derartige  Secession  wo
möglich  im  Keime  zu  ersticken.  Am  3.  Mai  ergriff  nun  Herr  Thiers
im  gesetzgebenden  Körper  eine  Gelegenheit,  um  die  deutsche  Frage
zur  Sprache  zu  bringen.  Mit  einer  Naivetät,  die  nur  in  Frankreich
  möglich  ist,  machte  er  den  Satz,  daß  es  „von  jeher  das  größte
politische  Princip  Europas  gewesen  sei,  daß  Deutschland  aus  unabhängigen,
  durch  ein  einfaches  Föderativband  unter  einander  verbundenen
  Staaten  bestehe,“  mit  andern  Worten,  daß  Deutschland  in
seiner  Zersplitterung  trotz  seiner  gewaltigen  Volkszahl  und  trosß
seiner  zahlreichen  Armeen  schwach  sei  und  schwach  bleibe,  zum  Ausgangspunkt
  einer  wahren  Philippica  gegen  die  kaiserliche  Regierung
oder  vielmehr  gegen  den  Kaiser  selbst  und  gegen  Preußen,  das  damit
  umgehe,  ein  neues  germanisches  Reich  in  Berlin  zu  gründen,
indem  es  einen  Theil  Deutschlands  unter  seinen  directen,  den  andern
wenigstens  unter  seinen  indirecten  Einfluß  zu  bringen  versuche  und
bereits  dem  einheitlichen  Italien  die  Hand  biete.  „Kann  es  uns
zukommen  —  rief  Herr  Thiers  aus  —  in  irgend  welchem  Grade
eine  solche  Politik  zu  begünstigen  "  Die  Antwort  lautete  natürlich
Nein  und  diese  Antwort  fand  entschiedenen  Beifall  in  allen  Theilen
der  Versammlung,  von  den  Bänken  der.  Majorität  nicht  minder  als
von  denen  der  Opposition  her.  Herr  Thiers  fuhr  fort.  Er  schilderte,
  wie  Preußen  trotz  aller  Bemühungen,  sich  als  den  von  Oesterreich
  bedrohten  Theil  darzustellen,  in  Wahrheit  doch  unzweifelhaft
derjenige  sei,  der  den  Frieden  bedrohe,  keineswegs  aber  Oesterreich,
        <pb n="513" />
        Uebersicht  des  Errignise  des  Jahres  1866.  541

das  den  Krieg  zwar  nicht  fürchte,  aber  sicherlich  noch  viel  weniger  Franksuche.
  „Ec  handelt  sich  also  darum,  ein  Mittel  ausfindig  zu  machen,  rich
um  Preußen  daran  zu  hindern.“  Herr  Thiers  fand,  daß  es  drei
Wege  gebe,  zu  diesem  Ziele  zu  gelangen:  erstens,  wenn  ihm  Frank—
reich  geradezu  erkläre,  ich  leide  es  nicht;  oder  wenn  es  doch  klar
und  bestimmt  Preußen  wissen  lasse,  daß  sein  Unterfangen  für  ganz
Europa  gefährlich  und  der  Politik  Frankreichs  zuwider  sei  und  daß
dieses  sich  darauf  in  keinem  Fall  einlassen  könne;  drittens  endlich,
wenn  Frankreich  wenigstens  Italien  eine  Allianz  mit  Preußen  verbiete
  und  damit  Preußen  diese  Unterstützung  durchaus  entziehe.
Als  Thiers  geendigt,  brauste  ihm  der  Beifallssturm  der  ganzen  Versammlung
  entgegen.  Beide  hatten  unzweifelhaft  die  Anschauungen  des  Landes
zum  Ausdruck  gebracht.  Eine  Abstimmung  konnte  nicht  stattfinden,  von
einem  directen  maßgebenden  Einfluß  des  gesetzgebenden  Körpers  auf
die  Leitung  der  auswärtigen  Angelegenheiten  gegenüber  dem  Kaiser
überhaupt  keine  Rede  sein.  Allein  der  Kaiser  hatte,  wie  alle  Welt
fühlte,  eine  entschiedene  moralische  Niederlage  erlitten,  war  es  seinem
Vertreter  in  der  Kammer  doch  nur  mittelst  eines  gemachten,  angeblichen
  Telegramms,  das  soeben  aus  Italien  eingelaufen  sei  und  wornach
  Italien  die  offizielle  Verpflichtung  übernommen  habe,  Oesterreich
nicht  anzugreifen,  gelungen,  die  weitere  Debatte  abzuschneiden.  Von
welcher  Bedeutung  der  Vorgang  für  Preußen  und  Deutschland  war,
kann  nicht  bestritten  werden.  Das  Schicksal  Preußens  lag  in  diesem
Augenblick  in  des  Kaisers  Hand.  Wenn  er  wollte,  so  war  Preußen
genöthigt,  sein  Schwert  wieder  in  die  Scheide  zu  stecken,  seine  Pläne
augenblicklich  wieder  fallen  zu  lassen  und  dafür  eine  andere  günstigere
  Gelegenheit  abzuwarten.  Zum  Glück  für  Preußen  ging  der
Kaiser  nicht  auf  die  Ideen  des  Herrn  Thiers  und  der  Kammer  ein
und  hielt  fest  an  seiner  bisherigen  Haltung,  die  er  durch  Rouher  in
die  drei  Punkte  hatte  zusammenfassen  lassen  „friedliche  Politik,  loyale
Neutralität,  vollständige  Actionsfreiheit.“"  Doch  hielt  er  es  für
nöthig,  der  Rede  des  Herrn  Thiers  und  der  Demonstration  der
Kammer  vom  3.  Mai  seinerseits  eine  nicht  minder  energische  Demonstration
  entgegen  zu  setzen.  Die  Einweihung  eines  Monumentes
in  Auxerre,  die  drei  Tage  später  statt  fand  und  zu  der  er  eingeladen
  war,  gab  ihm  dazu  Gelegenheit.  An  eine  Aeußerung  des
Maire  der  Stadt  anknüpfend,  erklärte  er  laut  seinen  „Abscheu  vor
den  Verträgen  von  1815,  die  man  heute  zur  einzigen  Grundlage
        <pb n="514" />
        512

Aebersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.

demn,  unserer  auswärtigen  Politir  machen  will“.  Der  bald  darauf  betriebene

  Versuch  von  Friedensconferenzen  bildete  für  die  öffentliche
Meinung  in  Frankreich  zunächst  eine  Diversion.  Als  der  Versuch
jedoch  scheiterte  und  der  Krieg  gewiß  war,  hielt  er  es  für  angezeigt,
sich  über  seine  Stellung  zu  demselben  und  zu  der  deutschen  Frage
nochmals  öffentlich  auszusprechen.  Es  geschah  dieß  am  11.  Juni
durch  einen  offenen  Brief  an  seinen  Minister  des  Auswärtigen,
Herrn  Drouyn  de  I'Huys,  der  als  Programm  des  Kaisers  vor  dem
Kriege  bezeichnet  werden  darf.  „Wir  hatten  —  meinte  er  —  indem
  wir  die  Friedensconferenzen  anregten,  für  die  zum  deutschen
Bunde  gehörigen  Staaten  zweiten  Ranges  ein  engeres  Aneinanderschließen,
  eine  kräftigere  Organisation,  eine  wichtigere  Rolle
gewünscht;  für  Preußen  mehr  Abrundung  und  Kraft  im  Norden;
für  Oesterreich  die  Erhaltung  einer  großen  Stellung  in  Deutschland.“
  Der  Staatsminister  Rouher  theilte  das  Schreiben  dem  gesetzgebenden
  Körper  offiziell  mit,  mit  dem  dringenden  Wunsche,  daß
auf  jede  weitere  Discussion  in  der  deutschen  und  der  italienischen
Frage  verzichtet  werden  möge.  Die  Majorität  fügte  sich  wieder  geduldig;
  umsonst  versuchte  es  die  Opposition  in  den  folgenden  Tagen
wiederholt,  die  europäische  Lage  neuerdings  zur  Sprache  zu  bringen;
die  Majorität  ging  nicht  mehr  darauf  ein;  Herr  Thiers  aber  rief
ihr  in  höchster  Erregung  zu:  „die  Kammer  erklärt  damit,  daß  sie
abdankt.“  Genug,  Preußen  hatte  von  Frankreich  her  für  einmal
in  Deutschland  freie  Hand.

Wir  kehren  zu  den  Ereignissen  zurück.  Der  überstürzte  Antrag
  Oesterreichs  in  Frankfurt,  die  gesammte  Bundesarmee  zu  mobilisiren
  und  Preußen  mit  einem  Bundeskriege  zu  bedrohen,  gab  diesem
freie  Hand,  die  Action,  die  es  in  Schleswig-Holstein  begonnen,  nun
auch  gegen  Oesterreich  und  seine  deutschen  Verbündeten  in  Bewegung
zu  setzen.  Kaum  war  der  verhängnißvolle  Beschluß  am  14.  Juni
in  Frankfurt  gefaßt  und  die  telegraphische  Kunde  davon  in  Hannover
  und  Cassel  eingetroffen,  erging  auch  in  diesen  beiden  Staaten
der  Befehl,  die  gesammten  Streitkräfte  derselben  nunmehr  Kobil  zu
machen.  Allein  schon  war  es  dafür  zu  spät.  Preußen  war  bereit,
augenblicklich  zu  handeln  und  war  es  ihm  auch  nicht  gelungen,  diese
beiden  Regierungen  zu  einer  vertragsmäßigen  Neutralität  zu  vermögen,
  so  war  es  ihm  doch  gelungen,  sie  von  allen  kriegerischen
        <pb n="515" />
        Ueberficht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.  513

Vorbereitungen  zurückzuhalten  und  sogar  dahin  zu  bringen,  daß  sie  Duchc
die  österreichische  Brigade  in  Holstein,  die  ihnen  als  Stützbunkt  gegen
Preußen  hätte  dienen  können,  ruhig  von  dort  und  durch  ihr  Land
abziehen  ließen.  Von  Seite  Frankreichs  vorerst  wenigstens  außer
Sorge,  hatte  Preußen  die  Rheinlande  und  Westphalen  von  Truppen
fast  vollständig  entblößt,  um  alle  seine  Kräfte  zum  entscheidenden
Kampfe  mit  Oesterreich  zusammen  zu  fassen.  Zu  diesem  Ende  hin
hatte  es  zwei  große  Armeen,  die  eine  unter  dem  Prinzen  Friedrich
Karl  in  der  Provinz  Sachsen,  die  andere  unter  dem  Kronprinzen  in
Schlesien  zusammengezogen;  eine  dritte  kleinere  Armee  stand  unter
dem  Gen.  Herwarth  v.  Bittenfeld  an  den  Grenzen  des  Königreichs
Sachsen,  während  mehrere  vereinzelte,  aber,  wie  es  meinte,  genügende
Corps  bereit  waren,  von  verschiedenen  Seiten  in  Hannover  und  Kurhessen
  einzurücken.  Diesen  fiel  denn  auch  die  nächste  Aufgabe  zu,  da
Preußen  vor  allem  aus  den  Rücken  frei  haben  mußte.  Schon  am
45.  Juni  richtete  es  das  kategorische  Begehren  an  Sachsen,  Hannover
und  Kurhessen,  ihre  Truppen  sofort  wieder  auf  den  Friedensstand
  vom  1.  März  d.  J.  zurückzuführen  und  mit  ihm  einen  neuen
Bund  auf  Grundlage  seiner  Vorschläge  vom  10.  Juni  einzugehen,
wogegen  Preußen  bereit  sei,  den  betreffenden  Fürsten  ihr  bisheriges
Gebiet  und  ihre  Souveränetät  in  der  Beschränkung,  wie  sie  durch
jene  Vorschläge  bedingt  sei,  zu  garantiren.  Die  Sommation  gab
allen  drei  Regierungen  nur  24  Stunden  Bedenkzeit  und  drohte  für
den  Fall  einer  ablehnenden  oder  auch  nur  einer  ausweichenden  Antwort
  mit  sofortigen  kriegerischen  Maßregeln.  Sachsen  allein  war
darauf  vorbereitet.  Dennoch  konnte  die  Antwort  keinen  Augenblick
zweifelhaft  sein,  nachdem  auch  Hannover  und  Kurhessen  dem  österreichischen
  Antrag  in  Frankfurt  zugestimmt  hatten,  obgleich  beide  nicht
einmal  daran  denken  konnten,  die  Hauptstädte  zu  halten  und  auch
nur  einen  Versuch  zu  machen,  Gewalt  mit  Gewalt  abzuwehren,  die
Majorität  der  in  beiden  eben  versammelten  Volksvertretungen  mit
der  preußenfeindlichen  Politik  ihrer  Regierungen  überdieß  nicht  einverstanden
  war.  Die  Ablehnung  des  preußischen  Begehrens  erfolgte
von  Seite  der  drei  Regierungen  noch  im  Lause  des  15.  Juni.  Die
sächsische  Armee  sammelte  sich  ziemlich  wohl  vorbereitet  rasch  und
schlug  unter  dem  Befehle  des  Kronprinzen  den  Marsch  an  die  böhmische
  Grenze  ein,  um  sich  jenseits  derselben  mit  der  österreichischen
33
        <pb n="516" />
        514

Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.

Deutsc=  unter  Benedek  zu  vereinigen;  in  Cassel  zog  der  Kurfürst  alle  ver—

land.

fügbaren  Truppen  eilig  zusammen  und  schickte  sie  in  guter  Ordnung
  auf  dem  Wege  nach  Hanau  gegen  Süden,  um  sie  dort  mit
den  süddeutschen  Truppen  des  8.  Bundesarmeecorps  zu  vereinigen;
in  Hannover  wurde  wenigstens  zusammengerafft,  was  zusammen  zu
raffen  war  und  was  schlecht  ausgerüstet  zusammengerafft  werden
konnte,  zog  gegen  Göttingen  ab,  um  von  dort  aus  einen  Anschluß
an  die  süddeutschen  Verbündeten  zu  suchen.  Der  König  Johann  von
Sachsen  folgte  seiner  Armee  und  ebenso  auch  der  König  von  Hannover
  mit  dem  Kronprinzen  seinen  Truppen;  der  Kurfürst  von
Hessen  dagegen  blieb  in  Wilhelmshöhe,  ruhig  der  Dinge  wartend,
die  da  kommen  würden;  die  drei  Hauptstädte  standen  dem  Feinde
offen.  Die  Preußen  zögerten  auch  keinen  Augenblick:  schon  am
46.  Juni  rückte  General  Herwarth  v.  Bittenfeld  mit  seiner  Armee
in  Sachsen,  Gen.  Beyer  von  Wetzlar  aus  in  Kurhessen,  die  Generale
  Vogel  v.  Falckenstein  von  Minden  aus  und  Manteuffel  ven
Holstein  aus  in  Hannover  ein  und  schon  am  17.  Juni  siel  Hannover,
  am  18.  Dresden  und  Cassel  ohne  Widerstand  in  ihre  Hände.
Bald  war  ganz  Sachsen,  nachdem  die  sächsische  Armee  auf  österr.
Gebiet  übergetreten  war,  der  größte  Theil  von  Kurhessen  und  nachdem
  der  König  Georg  am  21.  mit  seinen  Truppen  von  Göttingen
aus  in  der  Richtung  nach  Langensalza  und  Eisenach  abgezogen  war,
auch  ganz  Hannover  in  den  Händen  der  Preußen.  Augenblicklich
waren  diese  zu  schwach,  die  kurhessischen  Truppen  bei  Fulda  und
Hanau  abzuschneiden  oder  zu  verfolgen;  dagegen  sammelten  sie  sich
so  rasch  wie  möglich,  um  der  kleinen  hannoverschen  Armee,  die
kaum  15,000  Mann  stark  in  jeder  Beziehung  schlecht  ausgerüstet
war  und  bald  an  Lebensmitteln  sogar  bittern  Mangel  zu  leiden  anfing,
  den  Weg  zu  verlegen  und  sie  wo  mäöglich  mit  überlegenen
Streitkräften  zur  Capitulation  zu  zwingen.  Das  gelang  denn  auch
wirklich  am  28.  Juni,  doch  erst  nachdem  ein  preußisches  Corps
unter  Gen.  Flies  durch  einen  vereinzelten  Angriff  eine  sehr  empfindliche
  Schlappe  erlitten  hatte.  Die  kleine  hannoversche  Armee
wurde  durch  die  Capitulation  verpflichtet,  sich  in  ihre  Heimath  zu
begeben  und  nicht  weiter  gegen  Preußen  zu  dienen;  dem  Köniz
wurde  sein  Privatvermögen  zugesichert  und  ihm  freigestellt,  seinen
Aufenthalt  außer  dem  Königreich  nach  freier  Wahl  zu  nehmen.  Ern
        <pb n="517" />
        Uedersicht  der  Errignise  des  Jahres  1666.

515

ging  bald  darauf  mit  dem  Kronprinzen  nach  Wien.  Die  Preußen  dusaber

  setzten  sich  in  Hannover,  Sachsen  und  Kurhessen  fest,  ergriffen
überall  die  Regierungsgewalt  und  hatten  nunmehr  wenigstens  den
Rücken  frei  zum  Kampf  gegen  Oesterreich  wie  gegen  die  süddeutschen
Staaten.

Das  letztere  hatte  keine  besondere  Eile;  der  Hauptentscheid
mußte  jedenfalls  gegen  Oesterreich  fallen.  Die  ersten  Tage  nach
dem  Ausbruch  des  Krieges  standen  sich  an  der  böhmischen  Grenze
die  Heeresmassen  der  Oesterreicher  und  der  Preußen  noch  unbeweglich
  gegenüber  und  mit  großer  Spannung  gewärtigte  die  öffentliche
Meinung  Europas,  welche  von  beiden  die  Offensive  ergreifen  werde.
Im  allgemeinen  erwartete  man  es  von  Oesterreich,  dessen  Streitkräfte
  man  denjenigen  Preußens  an  Zahl  wie  an  Kriegserfahrung
überlegen  erachtete,  und  dessen  Generalissimus  Benedek  ja  einen  unfehlbaren
  Kriegsplan  ausgedacht  haben  sollte.  Es  zeigte  sich  bald,
daß  jenes  keineswegs  der  Fall,  daß  vielmehr  die  beiden  feindlichen
Armeen  sich  so  ziemlich  die  Waage  hielten,  daß  Benedek  nicht  nur
keinen  unfehlbaren,  sondern  überhaupt  so  ziemlich  gar  keinen
festen  Kriegsplan  zum  voraus  sich  ausgedacht  hatte.  Am  22.  Juni
setzten  sich  dagegen  die  beiden  preußischen  Armeen  unter  dem  Kronprinzen
  und  dem  Prinzen  Friedrich  Karl,  denen  sich  nunmehr  auch
die  sog.  Elbarmee  unter  dem  General  Herwarth  von  Bittenfeld,
welche  das  Königreich  Sachsen  besetzt  hatte,  anschloß,  in  Bewegung
und  überschritten  in  den  folgenden  Tagen  die  böhmische  Grenze.
Wer  jetzt  noch  auf  innere  Unzufriedenheit,  innere  Spaltungen
unter  den  Preußen  rechnete,  gab  sich  einer  Täuschung  hin.  Mit  dem
Beginn  der  Action  hatte  die  vollkommenste  Disciplin  die  Oberhand
gewonnen;  es  handelte  sich  jetzt  um  die  Existenz  des  Staates  selbst
und  vor  diesem  überwältigenden  Gefühl  traten  alle  bisherigen  Differenzen
  unbedingt  zurück;  die  ersten  Erfolge  der  preuß.  Waffen
gegen  die  so  lange  geduldig  ertragene  Ueberhebung  der  Mittelstaaten
hatte  das  preußische  Selbstgefühl  überdieß  mächtig  gehoben.  Die
Preußen  waren  von  dem  ernsten  Bewußtsein  durchdrungen,  daß  sich
jetzt  bewähren  müsse,  worauf  sich  ihr  ganzes  Staatswesen  nicht  etwa
erst  seit  der  sog.  Armeereorganisation,  sondern  schon  seit  fünfzig
Jahren  in  Wahrheit  vorbereitet  hatte.  An  Kriegserfahrung  standen
sie  den  Oesterreichern  und  ihren  Führern  allerdings  nach;  in  allem

33“
        <pb n="518" />
        516  TLebersicht  der  Ereignise  des  Jahres  1866.

W  andern  waren  sir  ihnen  dagegen  entschieden  überlegen.  In  ihren
Reihen  war  die  Blüthe  ihres  gesammten  Volkes  vereinigt,  wie  in
gar  keiner  andern  Armee  Europa's;  ihre  Generale,  auch  wenn  viele
von  ihnen  den  Krieg  noch  nicht  aus  eigener  Erfahrung  kannten,
waren  wenigstens  sorgfältig  und  nicht  nach  bloßer  Gunst  ausgewählt;
die  Mannschaft  zählte  weniger  wettergebräunte  alte  Soldaten  in  ihren
  Reihen  und  durchweg  weniger  Dienstjahre  als  der  Feind,  aber
die  wenigeren  Dienstjahre  der  Preußen  waren  aufs  gewissenhafteste
verwendet  worden,  um  die  höchst  mögliche  Ausbildung  und  Kriegstüchtigkeit
  zu  erzielen;  die  Intelligenz,  auf  die  die  preuß.  Armee
pochte  und  die  in  ihren  Reihen  unläugbar  zahlreich  vertreten  war,
mußte  nothwendig  gegen  die  bloße  rohe  Kraft  ins  Gewicht  fallen,
sobald  sie  sich  überall  den  Zwecken  des  Ganzen  willig  ein=  und  unterordnete;
  die  Bewaffnung,  namentlich  die  Zündnadelgewehre,  die
ganze  Ausrüstung  war  vollkommener  als  auf  Seite  des  Gegners;
die  Kriegsverwaltung,  das  Commissariatswesen,  das  Sanitätswesen,
die  zum  ersten  Mal  formirten  Eisenbahn-Ingenieurabtheilungen  entsprachen
  den  neuesten  Fortschritten  der  Wissenschaft  und  standen  auf
der  Höhe  der  Zeit.  Die  preußische  Armee  zeigte  einem  anerkannt
furchtbaren  Feinde  gegenüber  keinerlei  Ueberhebung,  aber  auch  trotz
des  ungeheuern  Einsatzes  keinerlei  Muthlosigkeit.  Nuhig  ging  sie
der  Entscheidung  entgegen,  jeder  schien  entschlossen,  an  seinem  Orte
seine  Pflicht  zu  thun.  So  rückten  die  Preußen  in  Böhmen  ein.
Sie  fanden  die  Bergpässe  unvertheidigt  und  erst  als  sie  aus  den
Defilé's  debouchirten,  warf  ihnen  Benedek  einige  seiner  Armeecorps
vereinzelt  entgegen,  hier  die  sächsische  Armee  und  das  Corps  des
Grafen  Clam-Gallas,  dort  die  Armeecorps  der  FML.  Ramming  und
Gablenz  und  des  Erzherzog  Leopold.  Die  Oesterreicher  schlugen
sich  tapfer,  aber  ihre  vereinzelten  Corps  ohne  einen  zusammenhängenden
  Defensivplan  vermochten  dem  Vordringen  der  preußischen
Waffen  und  ihren  sicheren  Combinationen  nicht  zu  widerstehen.
Sie  wurden  bei  Podol  und  Nachod,  bei  Münchengrätz  und  Skolitz,  bei
Gitschin  und  Königinhof  geschlagen  und  zurückgedrängt.  Am  27.  Juni
gelang  es  bereits  der  Elbarmee  und  der  Armee  des  Prinzen  Friedrich
Karl,  am  29.  auch  diesen  und  der  Armee  des  Kronprinzen  sich  die
Hand  zu  reichen.  An  diesem  Tage  stand  die  ganze  preuß.  Armee
vereinigt  in  Böhmen  den  Oesterreichern  gegenüber,  die  bereits  auf
        <pb n="519" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1666.  517

allen  Puncten  in  vollem  Rückzuge  auf  Königgrätz  begriffen  waren.  ln
Die  Entscheidung  nahte.  Jetzt,  am  30.  Juni,  ging  auch  der  König
von  Preußen  zur  Armee  ab  und  schon  am  Abend  des  2.  Juli  ertheilte
  er  auf  den  folgenden  Tag  den  Befehl  zur  Schlacht.  Die
Stärke  beider  Armeen  in  dieser  Schlacht  bei  Königgrätz  oder,  wie
sie  die  Franzosen  nennen,  bei  Sadowa,  war  ziemlich  gleich;  die
Oesterreicher  leisteten  Anfangs  und  bis  gegen  Mittag  einen  entschlossenen
  und  kräftigen  Widerstand,  aber  als  das  Centrum  ihrer  Stellung
  um  Mittag  durchbrochen  ward,  war  ihr  Muth  gebrochen  und
sie  wichen,  erst  ziemlich  geordnet,  dann  schneller  und  eiliger,  zuletzt
in  voller  Auflösung  und  wilder  Flucht.  Die  eine  Schlacht  entschied
über  das  Schicksal  des  ganzen  Feldzugs.  Benedek  hatte  nur  noch
Trümmer  seiner  Armee  um  sich,  die  er  mühsam  sammelte  und  nach
Olmütz  führte,  um  sie  dort  erst  wieder  zu  organisiren.  Oesterreich
lag  am  Boden;  es  hatte  keine  zweite  Armee,  um  sie  sofort  dem
siegreichen  Feinde  entgegenzuwersen,  Böhmen  und  Mähren,  der  Weg
nach  Wien  stand  den  Preußen  offen.

Die  Welt  war  überrascht  und  erwachte  wie  aus  einem
schweren  Traume.  Eine  so  rasche,  durchgreifende  Entscheidung  hatte
man  namentlich  in  Paris  nicht  gewärtigt  und  an  die  Stelle  der
kühlen  kalten  Berechnung  trat  plötzlich  eine  in  den  Tuilerien  bisher
ungewohnte  bange  Sorge  vor  der  Entwickelung  der  deutschen  Dinge.
Einen  solchen  Erfolg  hatten  die  Preußen  selber  in  ihren  kühnsten
Hoffnungen  nicht  vorauszusehen  gewagt;  selbst  sie  waren  auf  wechselnde
  Erfolge  und  auf  ein  langes  Ringen  mit  dem  alten  zähen
Rivalen  gefaßt  und  vorbereitet  gewesen.  Nimmermehr  hatte  Oesterreich
  gegenüber  einem  Gegner,  den  es  zu  unterschätzen  gewöhnt  war,
einen  so  jähen,  so  vollständigen  Sturz  befürchten  zu  müssen  geglaubt.
Dem  weiteren  Vordringen  der  Preußen  boten  die  in  Olmütz  erst  zu
sammelnden  Ueberreste  der  geschlagenen  Armee  Benedeks  kein  wesentliches
  Hinderniß  von  der  Flanke  her  dar;  Wien  selbst,  die  alte
Kaiserstadt,  mußte  sich  darauf  gefaßt  machen,  dem  Sieger  in  die
Hände  zu  fallen.  Ein  einziger  Rettungsbalken  war  noch  übrig,
Venetien  Preis  zu  geben  und  damit  die  Armee,  über  die  Oesterreich
allein  noch  zu  verfügen  hatte,  frei  zu  machen.  Glücklicher  Weise
konnte  das  geschehen,  ohne  wenigstens  der  Ehre  des  Reichs  zu  nahe
zu  treten.  Niedergeworfen  im  Norden,  war  Oesterreich  im  Süden
        <pb n="520" />
        518

Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1366.

Oester=  noch  einmal  Sieger  geblieben.  Sebald  nämlich  Italien  die  Nachricht
tich.  empfangen  hatte,  daß  der  Krieg  in  Deutschland  wirklich  ausgebrochen

sei,  hatte  auch  es  sich  zufolge  seiner  Allianz  mit  Preußen  in  Bewegung
  gesetzt.  Zwei  Wege  standen  ihm  offen,  Oesterreich  anzugreifen:
es  konnte  einen  directen  Versuch  machen,  von  vorn  in  das  Festungsviereck
  einzubrechen  oder  aber  über  den  untern  Po  gehn,  um  dasselbe
  von  rückwärts  zu  fassen.  Auffallender  Weise  zog  Italien  das
erstere  vor.  Eben  da  die  Preußen  im  Begriff  waren,  in  Böhmen
einzubrechen  und  bevor  dort  noch  irgend  eine  auch  nur  vorläufige
Entscheidung  gefallen  war,  ging  die  italienische  Armee  unter  dem
persönlichen  Befehl  des  Königs  nach  dem  Feldzugsplane  Lamarmora's
über  den  Mincio,  indem  sie  die  Oesterreicher  erst  hinter  der  Etsch
zu  finden  glaubte.  Allein  diese  warfen  sich  unter  dem  Erzherzog
Albrecht  den  Italienern  sofort  entgegen,  schlugen  sie  trotz  tapferer
Gegenwehr  bei  Custoza  aufs  Haupt  und  zwangen  sie,  alsbald  wieder
über  den  Mincio  zurückzugehn,  worauf  die  Dinge  hier  vorerst  zu
einem  vollständigen  Stillstand  kamen,  da  die  Oesterreicher  ihrerseits
auf  der  Defensive  verharrten.  Die  Ehre  der  österr.  Waffen  war
den  Italienern  gegenüber  noch  einmal  gerettet;  allein  das  war  auch
das  einzige.  Die  Stellung  Oesterreichs  in  Venetien  war  trotz  des
Festungsvierecks  politisch  längst  eine  ganz  und  gar  unhaltbare.  Die
Schlacht  von  Königgrätz  machte  ihr  nunmehr  ein  schnelles  Ende.
Zwar  hatte  Oesterreich  noch  am  1.  Juni  in  der  Depesche,  in  der
es  die  Theilnahme  an  der  beabsichtigten  Friedensconferenz  in  Paris
thatsächlich  ablehnte,  mit  großem  Nachdruck  behauptet,  daß  es  auf
den  Besitz  von  Venetien  nicht  verzichten  könne,  ohne  zugleich  auf
seine  Stellung  als  europäische  Großmachr  zu  verzichten.  Allein
Noth  bricht  Eisen.  Die  Unhaltbarkeit  seiner  Herrschaft  in  Venetien,
die  von  Italien  mit  der  Unterstützung  so  zu  sagen  der  gesammten
öffentlichen  Meinung  Europa's  fortwährend  angefochten  und  bedreht
war  und  gegen  die  unzweifelhaften  Wünsche  der  weit  überwiegenden
Mehrheit  der  Bevölkerung  selbst  nur  mit  Gewalt,  nur  mit  Hülfe
einer  jederzeit  schlagfertigen  Armee,  an  der  sich  die  Finanzen  des
Reichs  verbluteten,  aufrecht  erhalten  werden  konnte,  muß  doch  schon
seit  längerer  Zeit  selbst  in  der  Hofburg  zu  Wien  eingesehen  worden  sein.
Jetzt  in  der  furchtbaren  Bedrängniß,  die  plötzlich  über  Oesterreich
hereingebrochen  war,  wo  das  Reich  selbst  in  Frage  gestellt  zu  sein
        <pb n="521" />
        Urbersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

schien,  war  es  ungusweichlich,  einen  Entschluß  zu  fassen  und  zwar
ohne  einen  Augenblick  zu  verlieren.  Wenn  das  Schiff  über  Wasser
gehalten  werden  sollte,  mußte  der  Ballast  über  Bord  geworfen  werden.
  Venetien  wurde  Preis  gegeben.  Schon  am  folgenden  Tag
nach  der  Schlacht  von  Königgrätz,  da  sich  der  Kaiser  Franz  Joseph
hatte  überzeugen  müssen,  daß  die  Armee  Benedek's  nicht  bloß  geschlagen,
  sondern  geradezu  vernichtet  war,  daß  für  weitern  Widerstand
  auf  die  Reste  derselben  zunächst  wenigstens  gar  nicht  gerechnet
werden  konnte,  daß  keine  Streitkräfte  vorhanden  oder  rasch  zu  beschaffen
  waren,  um  Wien  zu  sichern,  oder  selbst  nach  dem  Verluste
desselben  den  Widerstand  fortzusetzen,  daß  auf  den  Landsturm
der  noch  unberührten  deutschen  Provinzen  nicht  zu  rechnen  sei  und
ebenso  wenig  auf  die  Anhänglichkeit  der  Ungarn,  die  keine  Miene
machten,  dem  Reiche  beizuspringen,  daß  mit  einem  Worte  das  Reich
wehrlos  am  Boden  lag  und  selbst  Unterhandlungen  um  Frieden
ohne  den  geringsten  Nachdruck  oder  Nachhalt  irgend  welcher  bereiter
Kräfte  geführt  werden  mußte,  da  entschloß  sich  Oesterreich,  Venetien
fahren  zu  lassen,  jedoch  es  nicht  Italien,  sondern  dem  Kaiser  der
Franzosen  abzutreten  und  zwar  ohne  alle  und  jede  Bedingung  abzutreten.
  Die  Absicht  lag  auf  der  Hand.  Es  handelte  sich  nicht
bloß  darum,  die  in  Venetien  stehende  Armee  unter  dem  Erzherzog
Albrecht  frei  zu  machen  für  die  Vertheidigung  Wiens,  sondern  auch
darum,  Frankreich  in  die  Verwickelung  hineinzuziehn,  Zeit  zu  gewinnen
  und  sich  jedenfalls  die  diplomatische,  vielleicht  sogar  die  bewaffnete
  Unterstützung  Frankreichs  zu  sichern.

Der  verzweifelte  Schritt  mißlang.  Nur  die  äußerste  Demüthigung
  des  alten  Kaiserskaates,  die  Preußen  siegreich  in  Wien  einziehen
  zu  sehen,  wurde  damit  abgewendet,  die  deutsche  und  die  italienische
  Stellung  Oesterreichs  waren  durch  den  einen  Schlag  von
Königgrätz  verloren  und  blieben  verloren.  Frankreich  acceptirte  wohl
die  Cession  Venetiens  und  übernahm  die  Vermittlung  nicht  bloß
zwischen  Oesterreich  und  Italien,  sondern  auch  zwischen  Oesterreich
und  Preußen;  zu  einem  entscheidenden  Eingreifen  war  es  jetzt  zu
spät.  Als  freilich  der  französische  „Moniteur"  am  Morgen  des
5.  Juli  jene  Thatsachen  der  Welt  verkündete,  glaubten  sich  Paris
und  die  öffentliche  Meinung  in  Frankreich  in  dem  erhebenden  Gefühl
  wiegen  zu  dürfen,  daß  ihr  Kaiser  doch  richtig  gerechnet  habe,

519

Oesterreich.
        <pb n="522" />
        520

Uebersicht  der  Erelgnise  des  Jahres  1866.

we  als  er  die  Dinge  in  Deutschland  scheinbar  unthätig  zusehend  gehen

ließ,  hatten  ihm  doch  jetzt  diese  selbst  anscheinend  die  Entscheidung
als  dem  anerkannten  Schiedsrichter  Europa's  in  die  Hände  gelegt;
Paris  flaggte,  Paris  illuminirte  zu  Ehren  des  großen  Ereignisses.
In  den  Tuilerien  war  es  doch  nur  ein  lindernder  Tropfen  auf  eine
brennende  Wunde.  Wie  alle  Welt  so  hatte  sich  auch  der  scharf  blickende
und  kühl  erwägende  Kaiser  der  Franzosen  über  die  Kraft  und  Macht
des  preuß.  Staats  und  des  preuß.  Volkes  getäuscht.  Deutschland  war  an
dem  einen  Tag  von  Königgrätz  erstanden.  Es  war  zu  spät,  es  jetzt
noch  daran  hindern  zu  wollen.  Napoleon  fand  in  dem  Grafen
Bismarck  seinen  Mann,  der  genau  wußte,  was  er  wollte  und  der
die  Macht,  die  das  sich  vollendende  Geschick  in  seine  Hand  gelegt
hatte,  zwar  durchaus  nicht  überschätzte,  aber  auch  in  keiner  Richtung
unterschätzte  und  zu  behaupten  selbst  auf  jede  Gefahr  hin  entschlossen
  war.  Als  die  preußischen  Armeen  in  Böhmen  einrückten,  wurde
die  öffentliche  Meinung  Europa's  eine  Zeit  lang  durch  ihre  eigene
zuversichtliche  Erwartung  und  durch  ein  ganzes  Netz  unwahrer  Telegramme
  von  Wien  aus  über  die  ersten  Erfolge  derselben  getäuscht.
Als  sich  diese  Nebel  zerstreut  hatten,  erstaunte  die  Welt  über  die
Präcision  und  über  das  sichere  Ineinandergreifen  und  das  unaufhaltsame
  Vordringen  einer  noch  unerprobten  Armee  gegenüber  einem
Feinde,  der  ihr  an  Zahl  immerhin  gewachsen  war  und  der  sich  auf
zahlreichen  Schlachtfeldern  selbst  der  neuesten  Zeit  die  allgemeine
Achtung  Europa's  erworben  oder  vielmehr  bewahrt  hatte.  Die  Ruhe
und  Sicherheit,  die  Entschlossenheit  und  doch  zugleich  Mäßigung,
mit  der  die  preußische  Diplomatie,  nachdem  der  entscheidende  Schlag
auf  dem  Schlachtfelde  erfolgte,  nunmehr  ihrerseits  und  zwar
Hand  in  Hand  mit  der  daneben  fortgehenden  Kriegführung
in  die  Action  eintrat,  erregte  und  mit  Recht  nicht  minder  die  Bewunderung
  Europa's.  Graf  Bismarck  war  weit  entfernt,  die  angebotene
  Vermittlung  Frankreichs  abzulehnen,  obgleich  sie  unzweifelhaft
dahin  zielte,  den  Erfolgen  der  preußischen  Waffen  nach  allen  Seiten
die  möglichsten  Schranken  zu  setzen;  aber  das,  was  er  für  Preußen
und  für  Deutschland  als  die  Hauptsache  erachtete,  die  definitire  Ausscheidung
  Oesterreichs  aus  dem  deutschen  Bund  und  eine  definitive
Consolidirung  Preußens,  die  nach  den  Befreiungskriegen  von  den
        <pb n="523" />
        Utbersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.  521

Großmächten  vereitelt  worden  und  gescheitert  war,  hielt  er  ent-Hrrufen.
schlossen  aufrecht.

Nur  unter  diesen  Bedingungen  und  auf  dieser  Grundlage
nahm  Graf  Bismarck  die  angebotene  Vermittlung  Frankreichs  in
einer  Weisung  an  den  preuß.  Botschafter  in  Berlin  sofort  an  und
eben  diese  Grundlage  forderte  auch  ein  eigenhändiges  Schreiben  des
Königs  von  Preußen  an  den  Kaiser  Napoleon,  mit  dem  Prinz  Reuß
am  10.  Juli  in  der  französischen  Hauptstadt  eintraf,  während  Italien
  einseitigen  Unterhandlungen  über  Venetien,  die  es  in  böllige
Abhängigkeit  von  Frankreich  zu  bringen  drohten,  mit  Rücksicht  auf
die  unter  Zustimmung  Frankreichs  selbst  gegenüber  Preußen  durch
seine  Allianz  vom  8.  April  eingegangenen  Verpflichtungen  auszuweichen
  suchte  und  darin  von  Preußen  natürlich  nach  Kräften  ermuntert
und  untersiützt  wurde.  Frankreich  hatte  nur  die  Wahl,  entweder
sofort  in  die  Action  einzutreten  und  Oesterreich  mit  den  Waffen  in
der  Hand  gegen  Preußen  und  gegen  Italien  zu  unterstützen,  wozu
es  jedoch  in  keiner  Weise  vorbereitet  war,  oder  aber  sich  auf  seine
guten  Dienste  gegenüber  Preußen  und  selbst  gegenüber  Italien  zu
beschränken,  d.  h.  in  Wahrheit  die  Hauptforderungen  Preußens  von
vornherein  zuzugestehen,  obgleich  sie  mit  dem  Programm  Napoleons
vom  11.  Juni  in  unzweifelhaftem  Widerspruch  standen.  In  Wien
hoffte  man  das  erstere  und  auch  dem  französischen  Ministerrathe,  der
darüber  am  11.  Juli  zusammentrat,  fiel  die  Entscheidung  schwer.
Der  Kaiser  entschied  jedoch  für  die  letztere  Alternative,  die  Bedingungen
  Preußens  wurden  zugestanden  und  denselben  von  Frankreich
nur  die  Beschränkung  entgegengesetzt,  daß  die  deutschen  Staaten  südlich
  des  Mains  der  Hegemonie  Preußens  entzogen  werden  sollten.
Darauf  hin  wurden  denn  die  Unterhandlungen  unter  der  Vermittlung
  Frankreichs  zwischen  den  Betheiligten  eingeleitet.  Indessen
gingen  die  kriegerischen  Operationen  dadurch  unbeirrt  ihren  Weg
weiter.  Die  preußischen  Armeen  rückten  ungehindert  vor,  besetzten
  Böhmen,  Schlesien,  Mähren  und  drangen  bis  über  die  Linie
der  Thaya  hinaus  gegen  das  linke  Donaufer  vor,  ohne  dabei  irgendwo
  auf  einen  namhaften  Widerstand  zu  stoßen.  Italien  seinerseits
nahm  trotz  der  Cession  Venetiens  an  Frankreich  die  seit  der  Schlacht
von  Custoza  eingestellten  Offensivoperationen  am  8.  Juli  wieder  auf
und  seine  Armee  rückte  unter  Cialdini  vom  untern  Po  her  in
        <pb n="524" />
        522  ebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

Deutsch-Venetien  ein.  Oesterreich  aber  begnügte  sich,  das  Festungsviereck  und
land,  die  Stadt  Venedig  besetzt  zu  halten,  sprengte  dagegen  die  Befestigungen
  von  Rovigo  und  die  Eisenbahnbrücken  in  die  Luft  und  zog
in  höchster  Eile  Regiment  um  Regiment  seiner  italienischen  Armee
an  die  Donau,  um,  wenn  es  sein  mußte,  dort  und  zum  Schutze
Wiens  unter  dem  Erzherzog  Albrecht,  den  es  zum  Oberbefehlshaber
aller  seiner  Streitkräfte  ernannte,  noch  einmal  sein  Glück  zu  versuchen;
  ebendahin  führte  auch  Benedek  die  Reste  seiner  Armee  ven
Olmütz  aus,  da  unter  Umständen  an  der  Donau  jeder  Zuwachs  den
Kräften  entscheidend  sein  konnte,  während  er  die  Preußen  von  Olmütz
aus  in  der  Flanke  wohl  beunruhigen,  aber  keineswegs  ernstlich  bedrohen
  konnte.  Der  König  von  Preußen  lag  mit  seinem  Hauptquartier
  seit  dem  21.  Juli  in  Nickolsburg.  Dort  wurde  über  eine
Waffenruhe  oder  über  einen  Waffenstillstand  unterhandelt,  an  welchen
letzteren  jedoch  Preußen  von  Anfang  an  die  Bedingung  geknüpst
haite,  daß  Oesterreich  gleichzeitig  seine  wesentlichsten  Forderungen  als
Friedenspräliminarien  annehme.  Konnte  sich  Oesterreich  dazu  noch
immer  nicht  verstehen  und  zerschlugen  sich  deßhalb  die  Unterhandlungen,
so  mußte  nochmals  an  der  Donau  eine  Schlacht  zwischen  Oesterreich  und
Preußen  entscheiden.  Die  Preußen  sahen  dem  Entschlusse  Oesterreichs  mit
vollkommener  Zuversicht  entgegen:  siegten  sie  nochmals,  so  war  Wien
in  ihren  Händen  und  stand  ihnen  in  Oesterreich  kein  organisirtes
österreichisches  Armeecorps  mehr  entgegen.

Und  zu  derselben  Zeit  waren  sie  bereits  auch  Herren  auf
dem  Kriegsschauplatze  in  Süddeutschland  und  als  Sieger  in  Frankfurt,
  dem  Sitze  des  bisherigen  Bundestages  eingezogen.  Als  der
König  von  Hannover  in  den  letzten  Tagen  des  Juni  bei  Langensalza
  capitulirte  und  seiner  Krone  thatsächlich  verlustig  ins  Exil
ging,  um  nicht  wieder  in  seine  Staaten  zurückzukehren,  im  ganzen
Norden  Deutschlands  aber  den  Preußen  kein  Feind  mehr  gegenüberstand,
  beeilten  sich  die  norddeutschen  Kleinstaaten,  ihre  Gesandten  von
Frankfurt  abzuberufen  und  das  ihnen  von  Preußen  angebotene  Bündnißauf
Grund  der  Vorschläge  vom  10.  Juni  anzunehmen,  einige  wenige
wie  Coburg-Gotha,  Sachsen-Weimar  und  Oldenburg  mehr  oder
weniger  willig,  die  andern,  wie  namentlich  das  feudale  Mecklenburg,
mehr  oder  weniger  widerwillig.  Die  zunächst  gegen  Hannover  zusammengezogenen
  Streitkräfte  formirten  sich  nach  der  Capitulatien
        <pb n="525" />
        Uebersicht  der  Ereigussse  des  Jahres  1666.

5

2
-

8

des  Königs  Georg  als  preußische  Mainarmee  unter  dem  Befehle  d%

des  Generals  Vogel  v.  Falckenstein,  um  den  vom  Bunde  aufgerufenen“
Armeen  der  Bayern  unter  dem  Prinzen  Karl  von  Bayern  und  des

8.  Bundesarmeecorps  der  Württemberger,  Badenser,  Hessen-Darmstädter

und  Nassauer  unter  dem  Prinzen  Alex.  v.  Hessen,  wozu  dann  auch  noch  die
Kurhessen  und  ein  kleines  österr.  Corps  traten,  zu  widerstehen.  Auf  dem
böhmischen  Kriegsschauplatze  waren  die  Preußen  von  Anfang  an  den
Oesterreichern  an  Zahl  vollkommen  gewachsen,  auf  dem  süddeutschen
Kriegsschauplatze  war  das  keineswegs  gleichfalls  der  Fall:  die  preuß.
Mainarmee  zählte  nie  viel  über  50,000  Mann,  jedes  der  beiden  süddeutschen
Bundesarmeecorps  war  für  sich  so  stark,  zusammen  also  waren  sie  vollkommen
  doppelt  so  stark  als  das  preußische.  Dagegen  hatten  die  Preußen

den  Vortheil  eines  festen  einheitlichen  Oberbefehls,  während  dieß

auf  süddeutscher  Seite  keineswegs  der  Fall  war  und  der  ganze
süddeutsche  Krieg  des  Jahres  1866  von  der  Vorsehung  den  Deutschen
  dazu  gesandt  zu  sein  schien,  um  ihnen  so  zu  sagen  handgreiflich
zu  zeigen,  wie  unbedingt  nothwendig  im  Kriege  eine  einheitliche
Organisation,  militärische  Unterordnung  und  militärischer  Gehorsam
ist  und  daß  selbst  tüchtige  Truppen  und  an  sich  tüchtige  Führer  geradezu
  jämmerlich  unterliegen  müssen,  wenn  diese  Einheit,  diese  Unterordnung,
  dieser  Gehorsam  fehlen.  Ein  Beschluß  des  Bundestags
hatte  zwar  von  Anfang  an  den  Führer  des  8.  Bundesarmeecorps,
den  Prinzen  Alexander  von  Hessen,  dem  Führer  der  bayerischen
Armee,  dem  Prinzen  Karl,  unterstellt  und  diesen  hinwieder  wenigstens
  bis  auf  einen  gewissen  Grad  dem  österreichischen  Generalissimus
Benedek  untergeordnet.  Allein  während  des  ganzen  Feldzugs
war  von  irgend  einem  Zusammenwirken  dieser  drei  Factoren,
von  irgend  einem  einheitlichen  Kriegsplan  auch  nicht  das  mindeste
zu  verspüren.  Zwischen  der  österreichischen  Armee  unter  Benedek
und  den  beiden  süddeutschen  Armeecorps  bestand  gar  nie  auch  nur
der  leiseste  Zusammenhang,  obwohl  schon  om  144.  Juni  eine  besondere
  Militärconvention  zwischen  Oesterreich  und  Bayern  zum
Zwecke  gemeinschaftlicher  Kriegführung  abgeschlossen  worden  war,
außer  daß  sich  ein  österreichischer  Militärbevollmächtigter  im  bayrischen
  und  ein  bayrischer  Militärbevollmächtigter  im  österreichischen
Hauptquartier  aufhielt.  Aber  auch  zwischen  den  beiden  Armeen  der
süddeutschen  Bundcsstaaten  wurde  eine  Vereinigung  und  Cooperation
        <pb n="526" />
        524  Ueberficht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.

Deutsh-  von  Anfang  umsonst  beabsichtigt  und  versucht  und  erst  erreicht,  als
lend,  es  bereits  zu  spät  war  und  jede  derselben  don  den  Preußen  für
sich  zurückgeworfen  und  in  einer  Reihe  von  einzelnen  kleinen  Gefechten
  geschlagen  worden  war.  Die  Kriegführung  der  süddeutschen
Staaten  entsprach  durchaus  dem  politischen  Princip,  von  dem  diese
Staaten  sammt  und  sonders  ausgingen,  an  dem  sie  festhielten,  für
das  sie  eben  jetzt  wieder  mit  Oesterreich  gegen  Preußen  einzustehen
sich  entschlossen  hatten,  dem  Princip  des  Particularismus,  der  in
erster  Linie  seine  und  nur  seine  Interessen  im  Auge  hat,  jeder
Unterordnung  unter  gemeinsame  nationale  Interessen  widerstrebt,  in
dessen  Horizont  es  gar  nicht  fällt,  daß  diesen  gemeinsamen  nationalen
Interessen  Opfer  und  zwar,  wo  es  sich  um  die  Existenz  aller  handelt,  auch
schwere  Opfer  nothwendig  gemacht  werden  müßten.  Da  die  süddeutschen
Streitkräfte  den  preußischen  von  Anfang  an  an  Zahl  so  weit  überlegen
  waren,  zumal  so  lange  die  kleine  aber  tapfere  hannover'sche
Armee  noch  nicht  capitulirt  hatte,  so  erschien  eine  energische  Offensiooperation
  derselben  gegen  Norden  nicht  bloß  möglich,  sondern  durch
die  ganze  Lage  der  Dinge  sogar  angezeigt  zu  sein.  Es  scheint  aber
daran  niemals  auch  nur  gedacht  worden.  Die  Contingente
eines  jeden  der  verschiedenen  süddeutschen  Staaten  waren  vielmehr  in
erster  Linie  nur  darauf  bedacht,  die  Grenzen  je  ihres  eigenen
Staates  zu  decken;  sich  von  demselben  allzuweit  zu  entfernen  und
damit  den  eigenen  Staat  möglicher  Weise  schutzlos  dem  Angriff  des
Feindes  momentan  Preis  zu  geben,  um  die  Existenz  aller  zu  retten,
daran  dachten  sie  gar  nicht,  das  widersprach  ihrer  ganzen  politischen
Anschauung.  Damit  hatten  die  Preußen  dann  freilich  das  Spiel
von  Anfang  an  gewonnen.  Zunächst  wandten  sie  sich  unter  ihrem
überaus  tüchtigen,  energischen  und  doch  vorsichtigen  Führer,  General
Vogel  v.  Falckenstein,  in  richtiger  Berechnung  gegen  die  stärkere,  weil
immerhin  noch  einheitlichere  Hälfte  der  süddeutschen  Streitkräfte,  die
Bayern.  Diese  waren  zuerst  unter  ihrem  Prinzen  Karl  von  Coburg
und  Meiningen  aus  nordwestlich  bis  Kaltennordheim  und  ins  Fuldathal
  vorgerückt,  um  den  Hannoveranern,  die  sie  von  Norden  her
erwarteten,  die  Hand  bieten  und  zugleich  ihre  Vereinigung  mit  dem
8.  Bundesarmeecorps  nach  Westen  bewerkstelligen  zu  können.  Allein
als  die  ersteren  capitulirt  hatten  und  schon  nach  dem  ersten  unentschiedenen
  Gefecht  mit  den  anrückenden  Preußen  bei  Dermbach  gingen
        <pb n="527" />
        Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahtts  1866.  525

die  Bayern  zurück,  verzichteten  vorerst  auf  eine  Vereinigung  mit  dem  nauls-8.
  Bundesarmeecorps  und  nahmen  Stellung  an  der  fränkischen
Saale,  bereits  im  Gebiete  des  Mains.  Die  Preußen  folgten  ihnen
ihnen  und  griffen  sie  bei  Kissingen  und  Hammelburg  neuerdings  an;
auch  nach  diesen  heftigen  Gefechten,  an  denen  jedoch  wiederum  nur
ein  Theil  der  bayerischen  Armee  engagirt  war,  gingen  die  Bayern
am  10.  Juli  neuerdings  nach  Schweinfurt  und  hinter  den  Main
zurück.  Hier  endlich  wollte  die  gesammte  bayerische  Armee  den
Feind,  wie  die  offiziellen  Telegramme  besagten,  in  Schlachtordnung
erwarten.  General  Vogel  v.  Falckenstein  hatte  jedoch  nach  dieser
Seite  vorerst  seine  Aufgabe  erfüllt,  seinen  Zweck  erreicht.  Er  hatte
sich  glücklich  zwischen  die  beiden  süddeutschen  Armeen  hinein  und
die  Bayern  bei  Seite  geschoben;  diese  waren  überdieß  durch  die  erfolglosen
  Einzelgefechte  und  die  forkwährenden  Concentrationen  nach  rückwärts
  bereits  wesentlich  demoralisirt.  Die  Preußen  ließen  daher  die  Bayern
bei  Schweinfurt  ruhig  in  Schlachtordnung  stehen  und  wendeten  sich
nunmehr  gegen  das  8.  Bundesarmeecorps  nach  Westen,  wo  überdieß
  neben  der  kriegerischen  auch  eine  politische  Aufgabe  ibrer  harrte.
Prinz  Alexander  schickte  ihnen  die  Hessen  und  das  österreichische
Corps  entgegen;  es  kam  am  14.  Juli  bei  Laufach  und  bei  Aschaffenburg
  zu  einem  hartnäckigen  und  blutigen,  in  letzterem  sogar  zu  einem
heftigen  Häuser=  und  Straßenkampfe.  Die  Preußen  siegten  und
dieser  eine  Tag  entschied  auch  nach  dieser  Seite  hin.  Prinz  Alexander
gab  nach  demselben  Frankfurt,  wo  er  sich  eben  noch  zu  halten  und
den  Bundestag,  der  indeß  bereits  zu  einem  Rumpfbundestag  zusammengeschmolzen
  war,  durch  Befestigung  der  Stadt  zu  schützen
gedacht  hatte,  auf  und  zog  sich  mit  seiner  ganzen  Armee  südwärts
nach  dem  Odenwald  zurück.  Frankfurt,  die  bisherige  Bundesstadt,
lag  vor  dem  siegreichen  preußischen  General  offen,  schutzlos  da  und
dahin  zog  er  denn  auch  sofort  und  in  Eilmärschen.  Der  Rumpfbundestag
  brachte  hastig  die  Bundeskasse  in  Sicherheit  und  verlegte
seinen  Sitz,  wie  er  sagte,  vorläufig  nach  Augsburg.  Am  18.  Juli
zogen  die  Preußen  in  Frankfurt  und  wenige  Tage  später  auch  in
Darmstadt  und  Wiesbaden  ein;  der  Großherzog  von  Hessen  und
der  Herzog  von  Nassau  mußten  ihre  Staaten  verlassen.  Militärisch
und  politisch  war  damit  auch  nach  dieser  Seite  hin  die  Entscheidung
gefallen.  Die  spätere,  endliche  Vereinigung  der  beiden  süddeutschen
        <pb n="528" />
        526  Utberficht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1666.

o#urss-  Armeen,  eine  Reihe  von  Gefechten  zwischen  den  Preußen  und  den
einzelnen  süddeutschen  Contingenten,  auch  der  Badenser  und  der
Württemberger,  bis  zur  Beschießung  der  bayerischen  Feste  Marienberg
  durch  die  Preußen  und  die  Besetzung  Würzburgs  durch  dieselben
  änderten  daran  nichts,  bestätigten  vielmehr  lediglich  das  bisherige
  Resultat  des  Krieges.  Wie  die  Oesterreicher  in  Böhmen,  so
waren  die  Süddeutschen  am  Main  den  Preußen  entschieden  unterlegen.
  Den  einen  wie  den  andern  blieb  nichts  anderes  übrig,  als  Frieden
zu  suchen,  nachdem  beide  gleichmäßig  von  der  Höhe  ihres  bisherigen
Selbstgefühls  und  zwar  nicht  bloß  für  den  Augenblick,  sondern,  wie
sie  selbst  und  mit  ihnen  alle  Welt  fühlte,  definitiv  heruntergestürzt
waren.

Während  jedoch  in  Süddeutschland  am  Main  noch  gekämpft
wurde,  waren  die  Friedensunterhandlungen  in  Böhmen  zwischen
Oesterreich  und  Preußen  bereits  in  lebhaftem  Gange.  Nachdem
Frankreich  dem  ersten  und  fundamentalsten  Verlangen  Preußens,  daß
Oesterreich  definitiv  aus  dem  deutschen  Bunde  ausscheide,  seinerseits  nachgegeben
  hatte  und  sich  darauf  beschränkte,  wenigstens  Süddeutschland
  dem  directen  preußischen  Machteinflusse  zu  entziehen,  gab  es
sich  alle  Mühe,  einen  Waffenstillstand  mit  Friedenspräliminarien  auf
dieser  Grundlage  zu  Stande  zu  bringen.  Preußen  ging  ohne  allzugroßes
  Bedenken  auf  einen  Vorschlag  ein,  der  den  thatsächlichen
Verhältnissen  und  dem  bisherigen  Gange  der  deutschen  Entwickelung
zu  entsprechen  schien  und  der  ihm,  wenn  es  auch  nicht  geradezu  aus.
gesprochen  wurde,  doch  nothwendiger  Weise  um  so  freiere  Hand  in
Norddeutschland  lassen  mußte.  Oesterreich  fiel  es  allerdings  schwer,
auf  seine  bisherige  Stellung  in  Deutschland  sofort  und  gänzlich  zu
verzichten,  allein  auch  Oesterreich  konnte  sich  nicht  verhehlen,  daß
diese  Stellung  thatsächlich  verloren  war  und  daß  es  dieses  Orfer
werde  bringen  müssen,  wenn  es  nicht  eine  zweite  Schlacht  an  der
Donau  wagen  wollte,  in  der  es  Wien  selbst  und  die  letzten  Reste
seiner  Armeen  aufs  Spiel  setzen  mußte,  mit  der  vollen  Ueberzeugung,
sich,  wenn  es  sie  verlor,  dem  Sieger  auf  Gnade  und  Ungnade  ergeben
  zu  müssen.  Es  konnte  sich  doch  nicht  dazu  entschließen,  sein
Letztes,  sein  Alles  nochmals  gegen  Preußen  einzusetzen  und  unterzeichnete
  am  22.  Julieine  fünftägige  Waffenruhe,  während  welcher  es  sich
über  die  definitive  Annahme  oder  Ablehnung  der  Friedensprälimi-
        <pb n="529" />
        Uchersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.  527

narien  schlüssig  machen  wollte,  von  deren  Annahme  Preußen  das  Deutsc-Zugeständniß
  eines  Waffenstillstands  abhängig  gemacht  hatte.  land.
Unglücklich  gegenüber  Preußen,  sollte  dagegen  Oesterreich  noch
einmal  den  Triumph  eines  glänzenden  Sieges  über  Italien  genießen
und  zwar  dießmal  zur  See  wie  früher  bei  Custoza  zu  Lande.  Hatten
die  Italiener  hier  auch  nicht  unrühmlich  gekämpft,  so  waren  sie  doch
trotz  ihrer  ansehnlichen  Uebermacht  von  den  Oesterreichern  geschlagen,
und  über  den  Mincio  zurückgeworfen  worden,  und  als  sie  später
wieder  die  Offensive  ergriffen  und  unter  Cialdini  über  den  untern
Po  in  Venetien  einrückten,  geschah  es  doch  nur  hinter  den  abziehenden
  Oesterreichern,  die  mit  allen  verfügbaren  Truppen  an  die
Donau  eilten,  um  dort  den  letzten  Wall  vor  Wien  gegen  die  gewaltig
  anrückenden  Preußen  zu  bilden.  So  rückten  die  Italiener
vom  Po  durch  den  offenen  Theil  Venetiens  bis  zum  Tagliamento
vor  und  stießen  nur  in  nordwestlicher  Richtung  auf  den  Widerstand
der  Oesterreicher,  als  Cialdini  den  General  Medici  beauftragte,  von
Bassano  aus  gegen  Trient  vorzudringen  und  dort  dem  General
Garibaldi,  der  schon  seit  dem  Anfange  des  Feldzugs  mit  seinen
Freischaaren  wiewohl  mit  sehr  geringem  Erfolge  von  Judicarien  aus
gegen  Wälschtyrol  operirt  hatte,  die  Hand  zu  reichen.  General
Medici  drang  auch  wirklich  nach  einem  glücklichen  Gefechte  bei  Levico
  bis  auf  wenige  Stunden  vor  Trient  vor,  stieß  aber  hier  auf
eine  Uebermacht  der  Oesterreicher,  die  er  kaum  zu  bewältigen  vermocht
  hätte.  Und  doch  lag  den  Italienern,  die  Venetien  bereits  für
gesichert  hielten,  vor  allem  aus  daran,  gerade  hier  auf  einen  Erfolg
hinweisen  zu  können,  um  beim  Friedensschluß  außer  auf  Venetien
auch  auf  Wälschtyrol  nachdrücklich  Anspruch  erheben  zu  können.  Um
nun  dieß  desto  eher  thun  zu  können,  schien  nichts  geeigneter,  als
wenn  es  ihnen  gelänge,  irgend  einen  Punkt  an  der  adriatischen  Küste
Oesterreichs  zu  occupiren,  um  die  Räumung  desselben  später  gegen
die  Abtretung  Walschtyrols  den  Oesterreichern  anbieten  zu  können.
Mit  dieser  Aufgabe  wurde  der  Admiral  Persano  beauftragt,  der
schon  seit  längerer  Zeit  unthätig  mit  der  italienischen  Flotte  im
Hafen  von  Ancona  lag.  Persano  gehorchte,  fuhr  mit  der  italienischen
Flotte  von  Ancona  aus  und  richtete  seinen  Lauf  gegen  die  Insel
Lissa  an  der  dalmatischen  Küste  Oesterreichs.  Obgleich  es  ihm  trotz
zweitägiger  Beschießung  nicht  gelang,  die  österreichischen  Strand-
        <pb n="530" />
        528  Uedersichl  der  Ereign#se  des  Jahres  1668.

Itallen,  hatterien  auf  der  Insel  zum  Schweigen  zu  bringen,  so  war  er  doch  eben  im
Begriff,  Landungstruppen  nach  derselben  auszuschissen,  als  dic  österreichische
  Flotte  unter  Admiral  Tegethoff,  obwohl  sie  an  Zahl  der
Schiffe  und  der  Kanonen  den  Italienern  keineswegs  gewachsen  war,
von  Pola  herbeieilte,  um  sich  ihnen  entgegen  zu  werfen.  Es  kam
alsbald  am  21.  Juli  zur  Schlacht:  die  Oesterreicher  siegten  glänzend,
die  Italiener  unterlagen  und  zwar  nichts  weniger  als  rühmlich  und
waren  genöthigt,  alsbald  mit  großem  Verluste  wieder  nach  Ancona
zurückzukehren.  Als  die  Nachricht  hievon  im  Hauptquartier  dez
Königs  Victor  Emanuel  eintraf,  gab  auch  er  seine  bisher  absichtlich
und  um  des  Trentino  willen  zurückgehaltene  Einwilligung  zum  Abschluß
  einer  Waffenruhe  mit  Oesterreich,  die  am  26.  Juli  einlrat,
ohne  daß  es  den  italienischen  Waffen  gelungen  wäre,  vor  demselben
weder  Trient  selbst  noch  irgend  einen  anderen  Gebietstheil  Oesterreichs
  als  Ersatz  dafür  in  ihre  Gewalt  zu  bekommen.  Die  Erwerbung
  von  Wälschtyrol  für  Italien  war  damit  thatsächlich  gescheitert,
  wenn  auch  die  Italiener  auf  die  Hoffnung  nicht  verzichten
wollten,  dasselbe  mit  Hülfe  Frankreichs  und  Preußens  bei  den  Friedensunterhandlungen
  sich  vielleicht  doch  noch  sichern  zu  können.

Deutsch-  Peinlicher  noch  war  die  Lage  der  süddeutschen  Staaten,  nachland.

  dem  die  Preußen  am  16.  Juli  Frankfurt  und  am  18.  mit  Dammstadt
  und  Wiesbaden  den  größeren  Theil  von  Hessen  und  Nassau
besetzt  und  die  Fürsten  derselben  genöthigt  hatten,  ihr  Land  zu  verlassen.
  Die  beiden  Bundesarmeccorps  derselben,  das  bayerische  und
das  achte,  gelangten  zwar  endlich  dazu,  sich  im  nördlichen  Württemberg,
  im  Gebiete  der  Tauber  die  Hand  zu  reichen;  aber  von  irgend
einer  combinirten  Operation  war  so  wenig  die  Rede,  als  ven
Einzelgefechten,  die  glücklicher  ausgefallen  wären,  als  die  bisherigen.
Beide  Armeecorps  wurden  vielmehr  zusammen  Würzburg  zugedrängt,
wo  sich  die  Preußen  schließlich  festsetzten.  Auf  irgend  einen  Erfolz
glaubten  Militär,  Regierungen  und  Bevölkerung  verzichten  zu  müssen,
und  es  schien  nichts  anderes  übrig  zu  bleiben,  als  so  schnell  als
möglich  Frieden  zu  suchen.  Osffenbar  war  das  das  Resultat  der
Conferenz,  die  wenige  Tage  nach  dem  Einzug  der  Preußen  in
Frankfurt  die  leitenden  Minister  von  Bayern,  Württemberg,  Baden
und  Hessen  in  München  hielten.  Die  Lage  dieser  Staaten  war  um
so  bedenklicher,  als  die  Waffenstillstands-Unterhandlungen  zwischen
        <pb n="531" />
        Uebersicht  der  Ereigulsse  des  Jahres  1866.  529

Oesterreich  und  Preußen  nun  schon  seit  der  Schlacht  von  Königgrätz  isgeführt
  wurden,  ohne  daß  Oesterreich  Bayern  und  die  süddeutschen
Staaten  dazu  irgendwie  herbeigezogen  hätte,  obwohl  es  sich  doch
durch  die  Separatconvention  vom  14.  Juni  gegen  Bayern  förmlich
und  ausdrücklich  dazu  verpflichtet  hatte,  mit  Preußen  nicht  einseitig
und  ohne  Bayern  Frieden  zu  schließen.  Bald  mußten  sie  sich  überzeugen,
  daß  Oesterreich  in  der  That  nur  für  sich  unterhandelte  und  die
süddeutschen  Staaten  wirklich  preisgegeben  hatte,  oder  um  nicht  unbillig
zu  sein,  hatte  preisgeben  müssen,  weil  Preußen  sich  weigerte,  mit
Oesterreich  zugleich  auch  über  einen  Waffenstillstand  zu  Gunsten  der
Mittelstaaten  zu  unterhandeln,  Oesterreich  aber  nicht  in  der  Lage
war,  daraus  eine  conditio  sine  qua  non  zu  machen.  So  eilte
schon  am  21.  Juli  der  bayerische  Minister  v.  d.  Pfordten  nach
Nickolsburg  ins  Hauptquartier  des  Königs  von  Preußen,  um  auch
für  sich  und  seine  Mitverbündeten  um  Waffenstillstand  nachzusuchen
und  bald  darauf  folgten  ihm  ebendahin  die  leitenden  Minister
von  Württemberg  und  Hessen.  Die  Preußen  gingen  am  28.  Juli
zunächst  gegenüber  Bayern  darauf  ein  und  gewährten  demselben  den
nachgesuchten  Waffenstillstand,  doch  erst  vom  2.  Aug.  an,  mit  der
mündlichen  Zusicherung,  daß  dem  Oberbefehlshaber  der  Mainarmee
der  Befehl  ertheilt  werden  sollte,  weiter  keinen  Entscheid  der  Waffen
mehr  zu  „suchen".  Diese  Zusicherung  wurde  von  v.  d.  Pfordten
dahin  verstanden,  daß  vom  28.  Juli  an  thatsächlich  Waffenruhe  eintreten
  werde.  Das  war  aber  offenbar  nicht  die  Meinung  Preußens.
Es  hatte  den  Beginn  des  Waffenstillstandes,  auf  Grund  des  uti
possidetis,  absichtlich  erst  vom  2.  Aug.  an  und  außerdem  nur  einen
Waffenstillstand  auf  drei  Wochen  bewilligt,  während  der  unmittelbar
vorher  mit  Oesterreich  abgeschlossene  vier  Wochen  dauern  sollte.
Preußen  wollte  sich  seine  Erfolge  in  Süddeutschland  auch  für  den
Fall  sichern,  daß  ein  Friede  mit  Oesterreich  schließlich  doch  noch
scheitern  sollte.  Zu  diesem  Ende  hin  wollte  es  dennzumal  wenigstens
  zunächst  den  Süddeutschen  allein  gegenüberstehen  und  die  Demarcotionslinie
  des  Waffenstillstands  möglichst  südlich  rücken.  Es
galt  daher,  die  wenigen  Tage  bis  zum  2.  Aug.  namentlich  gegenüber
Bayern  noch  ausgiebig  zu  benützen.  Um  die  in  Folge  seiner  neuen
Bündnisse  ihm  zur  Disposition  gestellten  Contingente  der  norddeutschen

  Kleinstaaten  zu  verwerthen,  hatte  Preußen  aus  denselben  nebst
34
        <pb n="532" />
        530  Utbersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.

*  einigen  eigenen,  hauptsächlich  Landwehrtruppen,  eine  Reservearmee
end  gebildet,  deren  Oberbefehl  der  Großherzog  von  Mecklenburg  am
11.  Juli  zu  Leipzig  übernahm.  Diese  war  gerade  im  Anrücken
gegen  Bayern  begriffen  und  ihr  wurde  nun  der  Befehl  ertheilt,
einen  möglichst  großen  Theil  des  Königreichs  zu  occupiren.  Es  geschah
  dieß  von  Hof  her  um  so  leichter  ohne  allen  Widerstand,  als
das  Gros  der  bayer.  Armee  bei  Würzburg  gegen  die  Mainarmee
stand  und  die  Bayern,  in  dem  Irrthum  v.  d.  Pfordtens  befangen,
sich  dessen  gar  nicht  versahen.  Auch  ein  Theil  Badens,  Mannheim
und  Heidelberg,  wie  ein  Strich  Württembergs  wurden  damals  noch
von  den  Preußen  besetzt,  ehe  der  2.  Aug.  und  damit  der  Waffenstillstand
  eintrat.  Wäre  die  Frist  eine  nur  noch  etwas  längere  gewesen
und  hätten  die  Preußen  in  diesen  Gegenden  nur  über  etwas  mehr
Truppen  verfügen  können,  so  wäre  es  für  sie,  wie  die  Dinge  damals
  lagen,  nicht  allzuschwer  gewesen,  ohne  wesentlichen  Widerstand
selbst  München,  Stuttgart  und  Karlsruhe  zu  besetzen.  Für  die
späteren  Vorgänge  dürfte  dieser  Umstand  nicht  ohne  Einfluß  gewesen
  sein.

In  Folge  des  wenige  Tage  vor  diesen  Vorgängen  zu  Nickolsburg
  abgeschlossenen  Waffenstillstandes  mit  Friedenspräliminarien
zwischen  Oesterreich  und  Preußen  wurden  die  eigentlichen  Friedensunterhandlungen
  ohne  Verzug  begonnen  und  zwar  in  gemeinschaftlichem
  Einverständniß  zu  Prag,  nachdem  der  König  von  Preußen
Nickolsburg  verlassen  und  wieder  nach  Berlin  zurückgekehrt  war.  Die
Hauptgrundlagen  des  Friedens  waren  durch  die  Präliminarien  bereits
geregelt,  namentlich  die  vollständige  Verzichtleistung  Oesterreichs
auf  seine  bisherige  Stellung  in  Deutschland,  die  Uebertragung  seiner
Ansprüche  an  Schleswig-Holstein  auf  Preußen,  das  Zugeständniß  der
Bildung  eines  neuen  deutschen  Bundes  unter  Preußens  Führung,  von  dem
jedoch  die  deutschen  Staaten  südlich  des  Mains  ausgenommen  sein  sollten,
doch  mit  der  nähern  Bestimmung,  daß  diese  Staaten  in  einen  Verein
zusammentreten  und  daß  die  nationale  Verbindung  dieses  Vereins
mit  dem  norddeutschen  Bunde  der  näheren  Verständigung  zwischen
beiden  vorbehalten  bleiben  solle,  die  von  Frankreich  Preußen  aufgedrungene
  Bestimmung,  daß  die  Bevölkerungen  der  närdlichen  Districte
  von  Schleswig  frei  darüber  sollten  abstimmen  dürfen,  ob  sie
nicht  wieder  zu  Dänemark  gezogen  werden  wollten,  endlich  daß
        <pb n="533" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  531

Oesterreich  20  Mill.  Thlr.  Kriegskostenentschädigung  an  Preußen  Deutschbaar
  bezahlen  sollte.  Der  eigentliche  Friedensschluß  konnte  daher  lan.
keine  bedeutenden  Schwierigkeiten  mehr  bereiten.  Dennoch  zogen  sich
die  Verhandlungen  noch  bis  zum  23.  August  hinaus,  an  welchem
Tage  der  Friede  zu  Prag  unterzeichnet  wurde,  durchaus  auf  Grundlage
  der  Präliminarien  vom  26.  Juli.

Noch  vor  dem  förmlichen  Friedensschluß  zwischen  Oesterreich
und  Preußen  erfolgten  zu  Berlin  die  Friedensschlüsse  zwischen  Preußen
  und  Bayern,  Württemberg  und  Baden,  derjenige  mit  Württemberg
  schon  am  13.,  mit  Baden  am  17.,  mit  Bayern  am  22.  Aug.,  der
letztere  also  noch  immer  einen  Tag  vor  dem  Abschlusse  des  Friedens  von
Prag.  Diese  Daten  sind  von  wesentlicher  Bedeutung.  Die  Unterhandlungen,
  die  für  die  Zukunft,  für  die  ganze  weitere  Entwickelung  Deutschlands
  von  so  großem  Einfluß  sein  mußten,  wurden  von  Bismarck
mit  meisterhafter  Gewandtheit  durchgeführt.  Seine  Stellung  war
dabei  in  gewissen  Beziehungen  eine  sehr  günstige,  in  anderen  aber
auch  sehr  schwierig  und  delicat.  Durch  die  Erfolge  des  Krieges
zwischen  Oesterreich  und  Preußen  und  durch  die  Thatsache,  daß  ersteres
  seine  süddeutschen  Verbündeten  in  seinen  eigenen  Unterhandlungen
  mit  Preußen  gänzlich  im  Stich  gelassen,  war  der  letzte  Faden
  abgerissen,  der  diese  Regierungen  bisher  an  Oesterreich  gebunden
hatte;  das  frühere  Selbstgefühl  dieser  Regierungen,  das  den  realen
Verhältnissen  niemals  entsprochen,  war  gedemüthigt,  der  Souveränetätsschwindel,
  dem  sie  zeither  gefröhnt,  gebrochen;  die  Erfolge  des  Krieges
  hatten  der  Lücken,  Mängel  und  Gebrechen  in  ihren  militärischen
Einrichtungen  gar  zu  viele  auch  für  das  blödeste  Auge  an  den  Tag
gelegt;  obgleich  den  Preußen  an  Zahl  ums  Doppelte  überlegen,  hatten
  sie  doch  keinen  einzigen  Erfolg  aufzuweisen,  hatten  sie  überall
den  kürzern  gezogen  und  waren  über  den  Main  zurückgedrängt  worden;
  den  Bayern,  den  Hessen,  den  Württembergern,  den  Badenern
lagen  die  Preußen  allen  im  Land  und  hielten  ihnen  ansehnliche  Gebiete
  occupirt.  Graf  Bismarck  war  berechtigt,  von  diesen  Thatsachen
auszugehen  und  er  ging  auch  zunächst  davon  aus.  Er  bezeigte  große
Lust,  Bayern  jenseits  des  Mains  zu  behalten,  wogegen  dasselbe  theilweise
  von  Hessen  entschädigt  werden  sollte,  was  möglicher  Weise
weitere  Ausgleichungen  d.  h.  Gebietsabtretungen  auch  für  Württemberg
  und  selbst  für  Baden  hätte  zur  Folge  haben  können,  ganz  ab-347
        <pb n="534" />
        532  Uebersicht  der  Ercignisse  des  Jahres  1866.

Deutsch=  gesehen  von  den  Kriegskostenentschädigungen,  die  alle  an  Preußen
bezahlen  sollten  und  die  von  Preußen,  wie  es  schien,  so  hoch  wie
möglich  hinaufgeschraubt  werden  wollten.  Es  ist  natürlich,  wenn
die  süddeutschen  Regierungen  durch  all  das  von  den  peinlichsten  Besorgnissen
  ergriffen  und  gequält  wurden.  Die  Lage  der  Dinge  war
für  sie  so  ungünstig,  daß  sie  in  der  That  nur  sehr  geringe  Hoffnung
hegen  mochten,  sich  den  Forderungen  des  Siegers,  wie  hoch  er  sie
auch  spannen  mochte,  entziehen  zu  können.  Am  meisten  schien  Bayern
bedroht;  für  Hessen  und  Württemberg  mochte  sich  wenigstens  aus
verwandschaftlichen  Gründen  Rußland  verwenden,  Baden  kam  es  zu
statten,  daß  der  Großherzog  der  Schwiegersohn  des  Königs  Wilhelm
selber  war;  für  Bayern  trat  niemand  ein.  Da  beschloß  der  bayer.
Ministerrath,  die  Intervention  Frankreichs  anzurufen;  einige  Tage
später  thaten  auch  Württemberg  und  Hessen  denselben  Schritt  und
der  französische  Botschafter  in  Berlin  erhielt  von  seiner  Regierung
auch  alsbald  den  Befehl,  sich  beim  Grafen  Bismarck  für  die  süddeutschen
  Staaten  zu  verwenden.  Da  Frankreich  seit  der  Schlacht
von  Königgrätz  so  eifrig  sich  bemüht  hatte,  die  süddeutsohen  Staaten
dem  Machteinflusse  Preußens  zu  entziehen,  so  lag  die  Versuchung  in
der  That  nahe,  dem  von  Preußen,  wie  es  schien,  drohenden  Gebietsverlust
  mit  Hülfe  Frankreichs  wo  möglich  zu  entgehen.  Allein  zufällig
  drohte  Bayern  und  nicht  bloß  Bayern,  sondern  auch  anderen
süddeutschen  Staaten  ein  Gebietsverlust  nicht  allein  von  Seite  Preußens,
  sondern  gerade  auch  von  demselben  Frankreich,  an  das  sie  sich
um  Schutz  und  Hülfe  gewendet  hatten.  Ungefähr  zu  derselben  Zeit
nämlich  hatte  sich  Frankreich  von  der  peinlichen  Sorge,  die  ihm  die
Schlacht  von  Königgrätz  bereitete  und  die  seinen  Voraussetzungen
so  ganz  widersprechende  Wendung,  welche  die  deutschen  Dinge  plötzlich
  und  unaufhaltsam  genommen,  erholt  und  da  ihm  eben  diese
Wendung  keine  Gelegenheit  bot,  sich  in  die  deutschen  Dinge  einzumischen,
  so  blieb  ihm  nichts  anderes  übrig,  als  von  Preußen  für
seine  Machterweiterung  directe  Compensationen  zu  Gunsten  Frankreichs
zu  begehren,  um  das  gestörte  Gleichgewicht  wieder  herzustellen  oder
vielmehr  um  das  gestörte  bisherige  Uebergewicht  Frankreichs  über  das
zwar  große,  aber  trotz  seiner  Größe  in  seiner  Zersplitterung  schwache
Deutschland  aufrecht  zu  erhalten.  Es  ist  Thatsache,  daß  der  französische
  Botschafter  in  Berlin,  Benedetti,  am  7.  Aug.  oder  wenigstens
        <pb n="535" />
        Ucbersicht  der  Ereigulsse  des  Jahres  1866.  533

um  diesen  Tag  herum  dem  Grafen  Bismarck  eine  Depesche  des  preußen.
Hrn.  Drouyn  del  Huys  vorlas,  in  welcher  derartige  Forderungen  gestellt
  wurden.  Welcher  Art  diese  Forderungen  waren  und  wieweit  sie  gingen,
  ist  nicht  zuverlässig  bekannt  geworden  und  wird  wohl  in  authentischer
Weise  auch  nicht  so  bald  bekannt  werden.  Es  ist  aber  und  zwar  mit
einem  Anschein  von  genauerer  Kenntniß  der  Vorgänge  seither  behauptet
  worden,  daß  Frankreich  von  Preußen  selber  zwar  nur  das
so  werthvolle  Kohlenbecken  der  Saar  und  vielleicht  einige  andere
kleine  Grenzreckificationen,  dagegen  die  ganze  bayerische  Rheinpfalz,
einen  Theil  der  badischen  Pfalz,  Rheinhessen,  Luxemburg  u.  s.  w.
in  Anspruch  genommen  habe,  alles  natürlich  lediglich,  um  das  gestörte
Gleichgewicht  in  billiger  Weise  wieder  herzustellen.  Die  Antwort
Preußens  ist  natürlich  auch  nicht  bekannt  geworden,  nur  so  viel  ist
sicher,  daß  sie  entschieden  ablehnend  lautete  und  zwar  so  entschieden,
daß  Frankreich  für  gut  fand,  die  ausgestreckten  Fühlhörner  alsbald
wieder  einzuziehen  und,  nachdem  Benedetti  selbst  nach  Paris  geeilt
wax,  um  über  den  Erfolg  seiner  Forderungen  zu  berichten,  dieselben
vorerst  gänzlich  fallen  ließ.  Graf  Bismarck  aber  hatte  nun  genug  in  seiner
Hand,  um  auf  die  süddeutschen  Regierungen  einen  sehr  wirksamen
Druck  auszuüben.  Er  überzeugte  dieselben,  welche  Gefahr  nicht  bloß
Deutschland,  sondern  ihnen  ganz  speziell  bei  fortdauernder  Zersplitterung
  der  Kräfte  drohte  und  indem  er  zugleich  die  Anfangs  projectirten
  Gebietsabtretungen  und  Gebietsaustausche  fast  gänzlich  fallen
ließ  und  sich  mit  verhältnißmäßig  bescheidenen  Kriegskostenentschädigungen
  begnügte,  bewog  er  Bayern,  Württemberg  und  Baden  zugleich
  mit  dem  Frieden  auch  geheime  Schutz=  und  Trutzbündnisse  mit
Preußen  abzuschließen,  durch  welche  Preußen  denselben  ihr  bisheriges
Gebiet  garantirte,  sie  aber  dagegen  für  den  Kriegsfall  ihre  gesammten
  militärischen  Kräfte  dem  Oberbefehl  des  Königs  von  Preußen
zu  unterstellen  sich  verpflichteten.  Der  erste  süddeutsche  Staat,  der
sich  dazu  herbeiließ,  war  beachtenswerther  Weise  Württemberg  und
schon  am  13.  Aug.,  ihm  folgte  Baden  am  17.,  Bayern  am  22.
dess.  M.  Um  einen  Tag  später,  am  23.  Aug.,  wurde  zu  Prag  der
Friedensschluß  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  unterzeichnet,  in
dem  nach  dem  Begehren  Frankreichs  auf  Grund  der  Präliminarien
vom  26.  Juli  festgesetzt  wurde,  daß  die  südlich  des  Mains  gelegenen
deutschen  Staaten  zu  einem  Vereine  zusammentreten  sollten,  „der
        <pb n="536" />
        534

Uebersicht  der  Erelgnisse  des  Jahres  1966.

Preußen,  eine  internationale  unabhängige  Existenz  haben  wird“.  Frankreichs

sfreundliche  Sorgfalt  für  die  füddeutsche  Unabhängigkeit  war  durch
jene  Schutz=  und  Trutzbündnisse  schon  vor  dem  Frieden  von  Prag
illudirt  worden,  ohne  daß  Frankreich  etwas  davon  wußte.  Jene
Bündnisse  waren  und  blieben  wirklich  geheim  und  die  öffentliche
Meinung  hatte  noch  lange  nachher  und  bis  zur  Mitte  März  1867
keine  Ahnung  von  ihrer  Existenz.

Mit  den  Friedensschlüssen  zwischen  Preußen  und  Oesterreich
und  zwischen  jenem  und  den  drei  süddeutschen  Staaten  Bayern,
Württemberg  und  Baden  waren  jedoch  immer  nur  einige  feste
Puncte,  aber  noch  keineswegs  auch  nur  die  Grundlinien  für  eine
neue  Ordnung  der  Dinge  in  Deutschland  gewonnen.  Diese  hing
hauptsächlich  von  dem  Schicksale  der  von  Preußen  occupirten  Staaten
  Hannover,  Kurhessen  und  Nassau,  ferner  von  der  Entscheidung
über  Sachsen  und  Hessen-Darmstadt,  endlich  davon  ab,  durch  die
Bündnisse  Preußens  mit  den  norddeutschen  Kleinstaaten  einen  festen
Boden  für  den  zukünftigen  norddeutschen  Bund  zu  gewinnen.  Auch
dos  wurde  im  Laufe  des  Monats  August  theils  entschieden,  theils
vorbereitet,  Hand  in  Hand  damit,  daß  die  inneren  Verhältnisse  in
Preußen  selbst  einen  Umschwung  erlitten  und  wieder  eine  festere
Gestalt  erlangten.

Noch  während  der  Vorbereitungen  zum  Kriege  war  das  preusische
  Abg.-Haus  auf  den  Antrag  des  Ministeriums  durch  königliches
Decret  aufgelöst  worden  unter  Anordnung  von  Neuwahlen  auf  den
3.  Juli.  An  diesem  Tage,  zufällig  demselben,  an  dem  Preußen  bei
Königgrätz  den  großen  Sieg  über  Oesterreich  errang,  erfolgten  die
Wahlen,  nachdem  gegen  Ende  Juni  die  Wahlmännerwahlen  vorausgegangen
  waren.  Bismarck  hatte  ganz  richtig  vorausgesehen,  daß  der
Krieg,  in  dem  Preußen  zunächst  ganz  allein  stand,  auf  die  öffentliche
  Meinung  einen  mächtigen  Druck  ausüben  und  sie  veranlassen
würde,  sich  fester  an  die  Regierung  des  Königs  anzuschließen.  Dazu
kamen  die  ersten  Erfolge  der  preußischen  Waffen  in  Sachsen,  Hannover
  und  Kurhessen,  die  ebenfalls  der  Regierung  zu  Statten  kamen
und  noch  vor  die  Wahlmännerwahlen  sielen.  So  erfocht  die  Regierung
  am  3.  Juli  einen  doppelten  Sieg  auf  dem  Schlachtfelde  und
in  den  Wahlen.  Bisher  auf  ein  kleines  Häuflein  Feudaler  im
Abg.-Hause  beschränkt,  errang  die  Regierung  in  den  Neuwahlen  zwar
        <pb n="537" />
        Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.  535

nicht  die  Majorität  des  Hauses,  aber  doch  eine  Minderheit,  die  fastpreußen,
der  Hälfte  der  Versammlung  gleichkam  und  ihr  die  Zuversicht  einflößen
  mochte,  unter  gelwissen  Voraussetzungen  eine  Magorität  zu
Stande  bringen  und  den  vierjährigen  Conflict  zu  Ende  führen  zu
können.  Noch  von  seinem  Hauptquartier  in  Mähren  aus  berief  der
König  den  Landtag  erst  auf  den  30.  Juli,  dann  auf  den  5.  Aug.
nach  Verlin  ein.  Am  4.  Aug.  traf  er  wieder  in  seiner  Hauptstadt
ein  und  schon  am  5.  eröffnete  er  den  Landtag  durch  eine  Thronrede
im  weißen  Saale  des  kgl.  Schlosses.  Welche  ungeheure  Ereignisse
waren  seit  den  wenigen  Monaten  eingetreten,  da  die  verfassungsmäßige
  Session  des  Landtags  für  1866  durch  den  König  plätzlich
geschlossen  und  die  Vertreter  seines  Volkes  von  ihm  sehr  ungnädig
heimgeschickt  worden  waren.  Unerhörte  Erfolge,  die  der  Staat  seinem
  Heere,  dem  Volk  in  Waffen,  wie  man  in  Preußen  sich  auszudrücken
  pflegte,  und  einer  in  der  Hauptsache  ebenso  entschlossenen  als
in  Nebendingen  maßvollen  Diplomatie  verdankte,  hatten  Preußen,
das  eben  noch  eine  sehr  zweifelhafte  Großmacht  gewesen  war,  so  zu
sagen  urplötzlich  auf  eine  wahrhaft  schwindelnde  Höhe  gehoben  und
das  bisherige  sog.  Gleichgewicht  Europa's  gründlich  verändert.  Dennoch
  zeigte  die  Thronrede  des  Königs  Wilhelm  keinerlei  Ueberhebung.
Sie  erwähnte  natürlich  der  kaum  vollendeten  Ereignisse,  allein  die
Art,  wie  es  geschah,  lautete  nicht  minder  bescheiden  als  fest.  Der
Nachdruck  der  ganzen  Thronrede  lag  nicht  darauf,  sondern  auf  den
noch  nicht  gelösten  inneren  Fragen.  Zum  ersten  Mal  seit  dem  Ausbruche
  des  Confliktes  zwischen  der  Krone  und  der  Volksvertretung
entschloß  sich  die  erstere  zu  einem  Schritt  des  Entgegenkommens
gegen  die  letztere.  Der  König  verkündete,  daß  seine  Regierung  in
Bezug  auf  die  zeither  im  Widerspruch  mit  der  Verfassung  ohne
Staalshaushaltsgesetz  geführte  Verwaltung  bei  der  Landesvertretung
um  Indemnität  einkommen  werde,  damit  „der  bisherige  Conflikt  für
alle  Zeit  zum  Abschluß  gebracht  werde",  wobei  der  König  andeutete,
daß  durch  die  bevorstehende  Vergrößerung  des  Staats  und  die  Errichtung
  eines  einheitlichen  norddeutschen  Bundesheeres  unter  Preußens
  Führung  die  bisherige  Militärlast  werde  erleichtert  werden.
Niemand  konnte  auch  nur  einen  Augenblick  darüber  in  Zweifel  sein,
daß  das  Begehren  um  Indemnität  mehr  eine  formelle  als  eine  reale
Concession  von  Seite  der  Krone  war.  Der  Streit  hatte  sich  bisher
        <pb n="538" />
        536  Aeberficht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.

Preuben.  in  erster  Linie  um  die  Reorganisation  der  Armee  und  die  zwei=  oder
dreijährige  Dienstzeit,  in  zweiter  Linie  aber  um  das  Budgetrecht  des
Abg.-Hauses  und  die  sog.  Theorie  der  Verfassungslücke  gedreht.
Weder  bezüglich  des  einen  noch  des  andern  Streitpunctes  gab  die
Regierung  dadurch,  daß  sie  Indemnität  für  die  Vergangenheit  verlangte,
  auch  nur  im  mindesten  den  ihr  bisher  gegenübergestandenen
Anschauungen  und  Forderungen  nach.  Es  lag  vielmehr  auf  der
Hand,  daß  sie  an  der  dreijährigen  Dienstzeit  nach  wie  vor  festzuhalten
entschlossen  sei  und  was  die  sog.  Lückentheorie  betrifft,  so  erklärte  der
König  etwas  später  der  Deputation  des  Abg.-Hauses,  die  ihm  die
Antwortsadresse  überbrachte,  ebenso  unumwunden  als  entschieden,  daß
er  im  Interesse  des  Staats  so  handeln  zu  müssen  geglaubt  habe,
wie  er  gehandelt,  und  daß  er  unter  ähnlichen  Umständen  auch  in
Zukunft  wiederum  ebenso  bandeln  würde.  In  dem  Indemnitätsbegehren
lag  also  zunächst  durchaus  nichts  mehr,  als  daß  die  Krone  jene  wirkliche
  oder  angebliche  Lücke  in  der  Verfassung  neuerdings  als  solche
anerkannte  und  darauf  verzichtete,  diese  Lücke  unter  den  ihr  momentan
so  überaus  günstigen  Umständen  in  ihrem  Sinn  und  ihrem  Interesse
ausfüllen  zu  wollen,  vielmehr  bereit  war,  die  Ausfüllung  in  diesem
oder  jenem  Sinne  der  Zukunft  zu  überlassen,  und  daß  die  Kronc
der  Volksvertretung  ihrerseits  zuerst  und  mit  einer  gewissen  Freundlichkeit
  die  Hand  bot,  wenn  sie  bezüglich  der  Armeereorganisation
ihre  bisherige  Opposition  fallen  lassen  und  dieselbe  für  die  Zukunft
zu  einer  gesetzlichen  wolle  werden  lassen.  Allein  selbst  mit  dieser
geringfügigen  Concession  mochte  die  Regierung  nicht  ohne  Grund
sich  der  Hoffnung  hingeben,  mit  Hülfe  einer  größeren  oder  geringeren
Majorität  des  Abg.-Hauses  den  bisherigen  Conflict  für  einmal  zum
Abschluß  bringen  zu  können.  Der  ganze  Boden,  auf  dem  bisher
von  den  Partceien  gekämpft  worden,  war  ein  ganz  anderer  geworden.
Wenn  Preußen  die  Stellung,  die  es  mit  den  Waffen  in  der  Hand
erstritten  hatte  und  die  noch  immer  eine  vielfach  bestrittene  war,  behaupten,
  wenn  es  die  erst  angebahnte  Reorganisation  Deutschlands
gegen  alle  seine  ofsenen  und  geheimen  Gegner  durch  und  zu  Ende
führen  wollte,  so  mußte  es  wenigstens  zunächst  und  vielleicht  sogar
für  längere  Zeit  bis  an  die  Zähne  gewaffnet  sein  und  gewaffnet
bleiben.  Sobald  man  aber  dieß  zugab,  mußte  man  auch  zugeben,
daß  dieß  offenbar  nicht  der  Moment  sei,  die  einmal  bestehende,  wenn
        <pb n="539" />
        Utbersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.  537

auch  von  der  Regierung  einseitig  und  wider  die  Verfassung  durch-preuhen.
geführte  Armeeorganisation  in  Frage  zu  stellen.  Von  diesem  Standpunkt
  aus  hatte  die  Regierung  gewonnen  Spiel:  wenn  man  die  Frage
der  Reorganisation  der  Armee,  die  den  Ausgangspunkt  des  ganzen  Conflictes
  gebildet  hatte,  vorerst  wenigstens  als  eine  Nothwendigkeit  zugestehen
  zu  müssen  glaubte  und  zugestehen  zu  wollen  entschlossen  war,  siel
die  Budgetfrage,  die  sich  daraus  entwickelt  hatte,  von  selbst  dahin  und
mochte  die  Lösung  derselben  um  so  eher  der  Zukunft  überlassen  werden,
als  für  den  Moment  eine  Lösung  derselben  im  Sinne  der  bisherigen
Majorität  des  Abg.-Hauses  und  gegen  die  Regierung  doch  nicht  zu  hoffen
stand,  jetzt  da  die  Regierung  so  große  Erfolge  für  sich  aufzuweisen  hatte
und  im  Abg.-Hause  überdieß  nicht  mehr  bloß  auf  eine  fast  verschwindende
Minorität,  sondern  auf  eine  mehr  oder  weniger  fest  geschlossene  Partei
zählen  konnte,  die  den  verschiedenen  unter  sich  mehr  oder  weniger  divergirenden
  Fractionen  der  Opposition  zwar  nicht  ganz,  aber  doch  beinahe
  die  Waage  zu  halten  im  Stande  war.  Diese  und  ähnliche
Erwägungen  konnten  unmöglich  ohne  Einfluß  auf  die  bisherige  Opposition
  bleiben  und  blieben  es  auch  nicht.  Ohne  darum  den  bisher
  verfochtenen  Principien  als  solchen  untreu  werden  zu  wollen,
glaubten  doch  viele  bisherige  Mitglieder  derselben  den  so  völlig  veränderten
  Umständen,  der  so  ganz  neuen  Lage  des  Staates  Rechnung
tragen  zu  müssen.  Es  zeigte  sich  dieß  sofort  bei  der  Frage  der
Antwortsadresse  auf  die  Thronrede.  Zahlreiche  Entwürfe  zu  einer
solchen  wurden  eingereicht,  die  alle  auf  verschiedene  Weise  der  so
gänzlich  vekänderten  Lage  der  Dinge  gerecht  zu  werden  suchten,  und
eben  dadurch  zeigten,  wie  unmöglich  das  sei,  ohne  wenigstens  von
der  Schärfe  der  bisher  verfochtenen  Principicn  mehr  oder  weniger
zu  opfern,  ohne  den  thatsächlichen  Verhältnissen  und  der  eben  darauf
sich  stützenden  Regierung  mehr  oder  weniger  weit  gehende  Concessionen
zu  machen.  Nicht  ohne  Mühe  brachte  die  Adreßcommission  ihrerseits
einen  Adreßentwurf  zu  Stande,  der  den  verschiedenen  Anschauungen
Rechnung,  trug  aber  doch  wenigstens  die  bisherigen  Forderungen  des
Hauses  bezüglich  des  Budgetrechtes  ausdrücklich  zu  wahren  bemüht
war.  Allein  er  hatte  nicht  vielmal  mehr  Aussicht  auf  Annahme  als
irgend  einer  der  von  Anfang  an  eingebrachten  Entwürfe.  Um  doch
wenigstens  etwas  zu  Stande  zu  bringen,  wurde  ein  noch  farbloserer
Entwurf  vorgeschlagen,  die  Adreßcommission  selbst  trat  ihm  bei  und
        <pb n="540" />
        538  Vebersicht  der  Ereignige  des  Jahres  1868.

Preußen.  derselbe  wurde  dann  auch  schließlich  fast  einstimmig  angenommen.
Es  ließ  sich  nicht  länger  verkennen,  daß  die  bisher  trotz  aller  Meinungsverschiedenheit
  im  Großen  und  Ganzen  immerhin  compacte
Phalanx  der  bisherigen  Opposition  innerlich  in  voller  Auflösung  begriffen
  sei.  Die  positiven  Vorlagen  der  Regierung  mußten  diese
innere  Zerklüstung  fördern  und  zu  Tage  bringen:  namentlich  das
von  ihr  eingebrachte  förmliche  Indemnitätsgesetz  und  die  Forderung
eines  außerordentlichen  Credites  von  60  Mill.  Thlrn.,  der  hauptsächlich
  dazu  verwendet  werden  sollte,  um  den  durch  den  Krieg  erschöpften
  Staatsschatz  wieder  zu  füllen.  In  beiden  Fragen  siegte
die  Regierung;  die  Indemnität  wurde  ihr  vom  Abg.-Hause  mit  230
gegen  75,  der  außerordentliche  Credit  von  60  Mill.  Thlrn.  mit  geringer
  Modification  mit  230  gegen  83  Stimmen  bewilligt.  Damit
war  der  bisherige  Conflict  im  wesentlichen  beseitigt;  die  Negierung
konnte  bezüglich  ihrer  auswärtigen  Politik  auch  im  Abg.-Hause  auf
eine  weit  überwiegende  Mehrheit  zählen.  Stand  doch  selbst  ein
Theil  derjenigen  Mitglieder,  die  der  Regierung  in  inneren  Fragen
keine  Concessionen  machen  und  den  bisherigen  Kampf  auf  diesem
Gebiete  nicht  aufgeben  zu  dürfen  glaubten,  in  Fragen  der  deutschen
  Politik  darum  doch  auf  ihrer  Seite.  Die  Erledigung  der
Annexionsfrage  ließ  darüber  keinen  Zweifel.  Schon  am  17.  Aug.
richtete  der  König  eine  Botschaft  an  beide  Häuser  des  Landtags,
durch  welche  er  von  denselben  ihre  Zustimmung  zu  der  Einverleibung
von  Hannover,  Kurhessen,  Nassau  und  Frankfurt  verlangte  und  am
7.  Sept.  wurde  dieselbe  vom  Abg.-Hause  mit  273  gegen  14  Stimmen
  ausgesprochen,  mit  dem  Zusatze,  daß  die  preußische  Verfassung
in  allen  diesen  neuen  Landestheilen  mit  dem  1.  Oct.  1867  in  Kraft
treten  solle,  bis  dahin  aber  der  König  eine  Art  Dictatur  in  denselben
  ausüben  möge.  Das  Herrenhaus  genehmigte  die  Annexionen
sogar,  was  Beachtung  verdient,  mit  allen  gegen  eine  einzige  Stimme.
Die  Einverleibung  von  Schleswig-Holstein  wurde  durch  eine  besendere
  Vorlage  eingebracht  und  etwas  später  in  gleicher  Weise  bewilligt,
  weil  erst  der  förmliche  Abschluß  des  Friedens  mit  Oesterreich
hatte  abgewartet  werden  müssen.  Von  einem  blinden  Vertrauen  zu
der  Regierung  war  indeß  trotz  alledem  von  Seite  der  Majorität  des
Abg.-Hauses  keine  Rede  und  dieses  genehmigte  daher  den  ihm  ren
jencr  vorgelegten  Entwurf  eines  Wahlgesetzes  für  den  Reichsiag  des
        <pb n="541" />
        Uchersicht  der  Ereignisse  des  Jahrts  1866.

539

norddeutschen  Bundes  und  zwar  zunächst  für  die  Berakhung  einer  Freußen=Verfassung

  dieses  Bundes  nur  unter  der  Bedingung,  daß  die  preuß.
Verfassung  und  Gesetzgebung  durch  die  künftige  Bundesverfassung  in
keinem  Falle  anders  als  auf  dem  Wege  der  preuß.  Verfassung,  also
nur  unter  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtags  abgeändert  werden
  könne.  Ende  September  wurde  der  Landtag  bis  Anfang  Norember
  vertagt.  Die  Regierung  benützte  die  Zwischenzeit,  um  in
den  annectirten  Gebieten  alsbald  die  allgemeine  Wehrpflicht  wie  im
übrigen  Preußen  einzuführen  und  ebenso  rasch  für  diese  Landestheile
die  Organisirung  von  drei  neuen  Armeecorps  anzuordnen,  womit  zugleich
  auch  die  Einfügung  der  zukünftigen  Bundescontingente  theils
in  diese  neuen,  theils  in  die  schon  bestehenden  preuß.  Armeecorps
geregelt  wurde.  Am  12.  Nov.  trat  der  Landtag  wieder  zusammen.
Derselbe  beschloß  nunmehr  auch  die  Einverleibung  von  Schleswig-Holstein
  und  berieth  das  Budget  für  1867.  Dem  Frieden  mit  der
Regierung  wurde  hiebei  der  Schlußstein  eingesügt:  das  Abg.-Haus
genehmigte  am  10.  Dec.  den  Militäretat  nach  dem  Verlangen  im
Ordinarium  mit  einer  freilich  nur  sehr  geringen  Mehrheit  und  ließ
damit  die  Opposition  gegen  die  Armeercorganisation  definitiv  fallen.
Wie  gänzlich  die  Stimmung  umgeschlagen,  trat  am  deutlichsten  zu
Lage,  als  die  Regierung  eine  Vorlage  einbrachte,  die  anderthalb
Mill.  Thlr.  verlangte,  um  daraus,  ohne  jedoch  bestimmte  Namen  zu
nennen,  Dotationen  für  die  verdientesten  Heerführer  des  letzten  Krieges
  zu  beschaffen.  Das  Abg.-Haus  bewilligte  die  geforderte  Summe
und  bezeichnete  als  solche  Heerführer  die  Generale  Moltke,  Herwarth,
Steinmetz  und  Vogel  v.  Falkenstein,  stellte  aber  ausdrücklich  mit  219
gegen  18  St.  an  die  Spitze  der  zu  Dotirenden  den  Grafen  Bismarck  und
den  Kriegsminister  Roon.  Bezüglich  der  innern  Angelegenheiten  und  Fragen
  blieb  zwischen  der  Majorität  des  Hauses  und  dem  Ministerium  der
bisherige  Gegensatz,  wenn  auch  in  der  Form  gemildert,  dem  Wesen
nach  trotzdem  derselbe  und  gegen  einzelne,  wie  z.  B.  den  Justizminister
  war  er  auch  in  der  That  mehr  als  berechtigt;  aber  in  Ler
deutschen  Frage  und  in  den  auswärtigen  Angelegenheiten  überhaupi
konnte  Graf  Bismarck  und  die  von  ihm  geleitete  Regierung  auf  die
entschiedene  Unterstützung  einer  überwiegenden  Mehrheit  selbst  im
Abg.-Hause  fortan  mit  Zuversicht  zählen.

Wenn  Preußen  die  neu  erworbene  Stellung  in  Deutschland
        <pb n="542" />
        640

Vebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

Preußen.  und  in  Europa  aufrecht  erhalten  wollte,  so  war  das  auch  absolut

nothwendig.  Der  Krieg  hatte  lediglich  die  bisherigen  Hindernisse
für  die  Erstellung  eines  einheitlichen  und  auch  nach  außen  mächtigen
Deutschlands  beseitigt,  indem  er  den  bisherigen  Dualismus  der  beiden
  Großmächte  innerhalb  des  Bundes  aufhob  und  die  Souveränetät
der  Einzelstaaten  theils  gänzlich  brach,  theils  wenigstens  bis  zur
Wurzel  erschütterte.  Nur  die  Politik  konnte  auf  die  Dauer  einen
neuen  Organismus  schaffen  und  dazu  mußte  der  Leiter  der  preuß.
Regierung,  wie  Bismarck  längst  öffentlich  und  privatim  wiederholt
erklärt  und  zugestanden  hatte,  der  entschiedenen  und  nachhaltigen
Unterstützung  der  Volksvertretung  sicher  sein.  Denn  noch  war  alles
zu  schaffen  und  nur  der  Plan  dazu  frei.  Ja  der  Hindernisse  und
Schwierigkeiten  waren  noch  genug  zu  überwinden,  mußte  doch  eine
der  Allerkleinsten  von  den  Kleinen,  die  Fürstin-Regentin  von  Reuß
ä.  L.,  erst  durch  einige  Compagnien  preußischer  Soldaten  zur  Naison
und  der  alte  Herzog  von  Meiningen  durch  einen  ähnlichen  Druck
dazu  gebracht  werden,  zu  Gunsten  des  Erbherzogs  abzudanken.
Schwieriger  war  eine  Einigung  mit  dem  Großherzog  von  Hessen:
sie  kam  erst  am  3.  September  zu  Stande  und  zwar  dahin,  daß  der
Großherzog  die  kaum  erworbene  Landgrafschaft  Homburg  an  Preußen
  abtreten  und  mit  Oberhessen,  dem  dritten  Theil  seines  Gebietes,
in  den  norddeutschen  Bund  eintreten  mußte.  Noch  viel  mehr  Schwierigkeiten
  boten  die  Unterhandlungen  mit  dem  König  von  Sachsen
und  dieselben  zogen  sich  denn  auch  bis  zum  21.  October  hinaus,
an  welchem  Tage  erst  der  Friedensschluß  zwischen  Preußen  und
Sachsen  erfolgte.  Gerade  in  Sachsen,  dem  größten  derjenigen  Staaten,
  die  in  den  norddeutschen  Bund  eintreten  sollten,  mußte  die  bisherige
  Souveränetät  der  Einzelstaaten,  mußte  der  Particularismus
gebrochen  werden,  und  Preußen  hielt  daher  unentweglich  an  seinen
ursprünglichen  Forderungen  fest,  bis  der  König  von  Sachsen  sich
endlich  überzeugte,  daß  ihm  nichts  anderes  übrig  bleibe,  als  sich  in
das  Unvermeidliche  zu  fügen.  Die  Einsicht  beider  Fürsten  wurde
indeß  offenbar  dadurch  beschleunigt,  daß  ihre  Länder  inzwischen  von
Preußen  occupirt  waren  und  sie  erst  durch  die  Unterzeichnung  des
Friedensvertrags  die  Rückkehr  in  dieselben  erzielten.  Erst  gegen  den
Schluß  des  Jahres,  am  15.  Dec.,  traten  Bevollmächtigte  sämmtlicher
norddeutschen  Regierungen  in  Berlin  zusammen,  um  sich  unter  dem
        <pb n="543" />
        Tebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  541

Vorsitze  Bismarcks  über  den  Entwurf  einer  Verfassung  des  nord-preußen.
deutschen  Bundes  zu  vereinbaren  als  Vorlage  an  einen  auf  Grund
des  allgemeinen  Stimmrechts  und  directer  Wahlen  zu  berufenden
Reichstag  des  Bundes.

So  groß  auch  noch  die  Schwierigkeiten  und  Hindernisse  sein  Deutsomochten,
  die  Preußen  auf  dem  Wege,  den  es  betreten,  offenbar  land.
noch  zu  überwinden  hatte,  so  deutete  doch  alles  darauf  hin,  daß  der
Leiter  seiner  Politik  sich  des  Zieles,  nach  dem  er  strebte,  genau  bewußt
  war  und  nicht  nur  des  Zieles  selbst,  sondern  auch  der  Mittel,
wenigstens  im  Wesentlichen  und  Ganzen,  die  ihn  dahin  führen  sollten.
Bezüglich  der  süddeutschen  Staaten  war  weder  das  eine  noch  das
andere  der  Fall.  Durch  die  Nickolsburger  Präliminarien  und  den
Prager  Frieden  war  ihnen  die  Möglichkeit  gesichert,  „in  einen  Verein
zusammenzutreten,  dessen  nationale  Berbindung  mit  dem  norddeutschen
Bunde  der  näheren  Verständigung  zwischen  beiden  vorbehalten  bleiben
  und  der  eine  internationale  unabhängige  Existenz  haben  sollte".
Hätte  Preußen  nach  der  Schlacht  bei  Königgrätz  vollkommen  freie
Hand  gehabt,  so  dürfte  kaum  ein  Zweifel  obwalten,  daß  sich  die
süddeutschen  Staaten  beim  Abschluß  des  Friedens  genöthigt  gesehen
hätten,  auch  ihrerseits  dem  neuen  Bunde  unter  Preußens  Führung
wenn  auch  mit  einigem  Widerstreben  beizutreten.  Allein  Preußen
hatte  keineswegs  ganz  freie  Hand,  die  Rücksicht  auf  Frankreich  zwang
es,  auf  einen  neuen  Gesammt-Bund  vorerst  zu  verzichten  und  sich  zu
nächst  mit  einem  norddeutschen  Bunde  zu  begnügen.  Es  liegt  auf  der
Hand,  daß  Frankreich  in  dieser  seiner  Polr  ik  nicht  von  irgend  welcher
uneigennützigen  Zuneigung  zu  den  süddeutschen  Staaten  geleitet  wurde,
sondern  lediglich  von  seinem  eigenen  Interesse,  dem  ein  mächtiges
und  unter  Preußens  Führung  wenigstens  militärisch  einiges  Deutschland
  ganz  und  gar  nicht  conveniren  konnte.  Wenigstens  Süddeutschland
  sollte  dem  preußischen  Machteinflusse  noch  entzogen  werden.
Allein  es  zeigte  sich  bald,  daß  Frankreich  dabei  nicht  mit  den  realen
Verhältnissen  gerechnet  hatte,  und  daß  es  dabei  in  einem  ganz  ähnlichen
  Irrthum  wie  im  Jahr  1859  in  Italien  befangen  war,  als
es  einen  italienischen  Bund  unter  dem  Ehrenpräsidium  des  Papstes
anstrebte.  Alles,  was  Frankreich  erzielte,  war,  daß  es  das,  was
doch  geschehen  mußte,  was  nach  den  großen  Ereignissen  des  Sommers
  1866  zu  einer  absolüten  Nothwendigkeit  geworden  war,  die
        <pb n="544" />
        542

Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

Deutsc-Vereinigung  des  gesammten  außerösterreichischen  Deutschlands  unter
lund,  der  Führung  Preußens  um  einige  Jahre,  höchstens,  aber  sehr  unwahrscheinlicher

  Weise,  um  einige  Jahrzehente  hinausschob  und  inzwischen
  die  süddeutschen  Staaten  in  eine  Lage  zwängte,  die  für  sie
selber  unmöglich  befriedigend  sein  konnte.  Frankreichs  Plan  und  Wunsch
für  Deutschland  ging  offenbar  auf  die  Herstellung  von  einer  Art
Trias,  wie  dieß  der  Kaiser  schon  in  seinem  Briefe  an  Drouyn  de
I  Huys  vom  11.  Juni  angedeutet  hatte  und  soweit  dieß  jetzt  überhaupt
  noch  möglich  war.  Allein  es  zeigte  sich  alsbald,  daß  die
Triasidee  etwas  für  Deutschland  ganz  und  gar  Unmögliches  anstrebte,
  weßhalb  dieselbe,  die  ja  schon  längst  aufgetaucht  und  hinreichend
  besprochen  worden  war,  es  niemals  auch  nur  zu  einem
ernstlichen  Versuche,  sie  zu  verwirklichen,  gebracht  hatte:  ohne  Unterordnung
  unter  irgend  eine  gemeinsame  Gewalt,  ohne  Verzicht  auf
die  bisherige  Souveränetät  der  Einzelstaaten  war  auch  sie  nicht
möglich  und  dagegen  sträubten  sich  die  Dynastien  und  der  Particularismus
  der  Einzelstaaten,  während  die  nationale  Strömung  der
ganzen  Idee  ohnehin  entgegenstand.  Wenn  ein  süddeutscher  Bund
neben  dem  norddeutschen  überhaupt  einen  Sinn  und  eine  gewisse
Berechtigung  haben  sollte,  so  war  dieß  nur  unter  der  Voraussetzung
der  Fall,  daß  die  Institutionen  dieses  Bundes  sowohl  als  der  ihn
bildenden  Staaten  im  Gegensatz  gegen  den  von  Preußen  geleiteten
norddeutschen  Bund  in  durchaus  liberalem,  volksthümlichem,  demokratischem
  Sinne  theils  gestaltet,  theils  umgestaltet  wurden.  Dieß
lag  so  augenscheinlich  auf  flacher  Hand,  daß  es  gar  nicht  zu
verwundern  war,  wenn  die  demokratische  Partei  sich  der  Idee  sofort
bemächtigte  und  mit  allem  Eifer  auf  ihre  Verwirklichung  drang,
aber  auch  ebenso  wenig,  wenn  die  Regierungen  der  süddeutschen
Staaten  ihr  keinerlei  Geschmack  abgewinnen  konnten,  da  sie  sich
keinen  Augenblick  darüber  täuschen  konnten,  daß  sie  einem  derartigen
Staats=  und  Bundeswesen  noch  viel  größere  und  empfindlichere
Opfer  zu  bringen  genöthigt  wären,  als  Preußen  denjenigen  Fürsten
zumuthete,  die  mit  ihm  den  norddeutschen  Bund  bilden  sollten.  So
kam  es  denn,  daß  von  Seite  der  süddeutschen  Regierungen  auch  nicht
der  leiseste  Versuch  gemacht  wurde,  die  Idee  eines  süddeutschen  Bundes
zu  verwirklichen  und  daß  unter  denselben  niemals  darüber  auch  nur
verhandelt  wurde.  Es  wäre  dieß  ohne  Zweifel  auch  dann  der  Fall
        <pb n="545" />
        Nebersicht  der  Erekonise  des  Jahres  19866.  543

gewesen,  wenn  die  süddeutschen  Regierungen  sich  nicht  bereits  durch  Deutschdie
  geheimen  Schutz=  und  Trutzbündnisse  mit  Preußen  zwar  nicht  land.
absolut,  oder  doch  bis  auf  einen  gewissen  Grad  die  Hände  gebunden
hätten.  Für  Hessen,  das  mit  einem  Drittheil  seines  Gebietes  bereits
  im  norddeutschen  Bunde  stand,  wäre  es  überhaupt  geradezu
eine  Unmöglichkeit  gewesen,  mit  seinen  andern  zwei  Drittheilen  an
einem  süddeutschen  Bunde  Theil  zu  nehmen,  der  auf  ganz  anderen,
theilweise  geradezu  entgegengesetzten  Grundlagen  beruht  hätte.  In
Baden  waren  die  Regierung  und  die  weit  überwiegende  Mehrheit  der
zweiten  Kammer  offen  und  entschieden  von  Anfang  an  für  einen
Eintritt  des  Landes  in  den  norddeutschen  Bund,  sobald  dieß  überhaupt
  möglich  sein  würde.  Und  selbst  in  Bayern  sprach  sich  die
zweite  Kammer  bei  ihrem  ersten  Zufammentritt  nach  dem  Kriege
schon  im  August  fast  einstimmig  dahin  aus,  „daß  durch  einen  engen
Anschluß  an  Preußen  der  Weg  betreten  werde,  der  zur  Zeit  allein
dem  angestrebten  Ziele  zuführen  könne:  Deutschland  unter  Mitwirkung
  eines  freigewählten  Parlaments  zu  einigen,  die  nationalen
Interessen  wirksam  zu  wahren  und  etwaige  Angriffe  des  Auslandes
erfolgreich  abzuwehren."  In  allen  diesen  drei  süddeutschen  Staaten
überwog  die  nationale  Strömung  entschieden  über  die  demokratischen
Bestrebungen  und  selbst  über  die  liberalen  Interessen,  die  gegen
einen  Anschluß  an  Preußen  geltend  gemacht  werden  mochten.  Nur
in  Württemberg  erklärte  sich  die  Mehrheit  der  zweiten  Kammer  am
13.  Oct.  in  einer  Adresse  an  den  König  sehr  bestimmt  und  nicht
ohne  Leidenschaft  gegen  einen  Anschluß  an  Preußen  und  für  die
Errichtung  eines  süddeutschen  Bundes,  doch  auch  sie  nicht  ohne  zugleich
  der  Ueberzeugung  Raum  zu  geben,  daß  derselbe  zur  Zeit  auf
„unüberwindliche  Hindernisse“  stoßen  möchte.  Geschah  indeß  wirklich
nichts  für  die  Gründung  eines  süddeutschen  Bundes,  so  geschah  auch
während  des  ganzen  Jahres  1866  thatsächlich  nichts  für  einen  näheren
Anschluß  an  Preußen.  Während  die  Parteien  für  und  gegen  einen
solchen  aufs  lebhafteste  stritten,  huldigten  die  Regierungen  einer
Politik  mehr  oder  weniger  unthätigen  Zuwartens,  die  für  sie  selbst
und  für  die  öffentliche  Meinung  um  so  unbefriedigender  und  um  so
peinlicher  war,  als  sie  auf  der  einen  Seite  offenbar  den  Eintritt
in  den  norddeutschen  Bund  nur  mit  Widerstreben  ins  Auge  faßten,
auf  der  andern  Seite  aber  doch  nicht  verkennen  konnten,  daß  ein
        <pb n="546" />
        544

Vebersicht  der  Erelgnisse  des  Jahres  1866.

Deutsc-Beharren  in  der  augenblicklichen  Lage  auf  die  Dauer  immerhin  ganz

land.

Itallen.

und  gar  unmöglich  sein  werde.

Verglichen  mit  Deutschland,  dessen  mannigfaltige  und  verwickelte
  innere  Verhältnisse  zur  Consolidirung  der  neuen  Zustände
auf  wesentlich  veränderter  Grundlage  jedenfalls  längerer  Zeit  bedurfte,
  war  die  Lage  Italiens  in  Folge  des  Krieges  eine  überaus
einfache,  und  wenn  es  aus  demselben  schließlich  nicht  diejenige  Befriedigung
  davontrug,  auf  die  es  gehofft  hatte,  so  war  daran  jedenfalls
  nicht  das  preußische  Bündniß  Schuld,  sondern  lediglich  die
militärische  Schwäche,  die  es  seinerseits  gegenüber  Oesterreich  neuerdings
  an  den  Tag  gelegt  hatte.  Die  großen  Erfolge  der  preußischen
Waffen  in  Böhmen  erwarben  ihm  trotz  der  Niederlage  von  Custoza
Venetien;  der  Verlust  der  Seeschlacht  von  Lissa  raubte  ihm  jede
Hoffnung,  auch  Wälschtyrol  seinem  Erfolge  hinzufügen  zu  können.
Zwar  meinte  die  italienische  Regierung  noch  längere  Zeit,  mit  Hülfe
Frankreichs  und  Preußens  während  der  Unterhandlungen  das  Trentino
  oder  wenigstens  einen  Theil  desselben  sich  sichern  zu  können.
Allein  es  wurde  dadurch  bloß  der  Abschluß  eines  Waffenstillstands
mit  Oesterreich  hinausgezogen.  Weniger  um  des  Ländchens  selber,
das  es  in  unverantwortlicher  Weise  seinerseits  hatte  verwälschen
lassen,  als  um  seiner  Ehre  willen  hielt  Oesterreich  daran  fest,  außer
Venetien,  das  es  nun  einmal  hatte  fahren  lassen  müssen  und  das
es  nun  einmal  fahren  gelassen  hatte,  weiter  in  Italien  so  wenig
als  in  Deutschland  irgend  einen  Verlust  an  Land  und  Leuten  zu
machen  und  so  wenigstens  das  Reich  intact  zu  erhalten,  wenn  es
auch  auf  seine  bisherige  Stellung  in  Italien  wie  in  Deutschland
verzichten  mußte;  sowohl  Frankreich  als  Preußen  weigerten  sich  schließlich
  positiv,  Italien  in  seinen  dießfallsigen  Ansprüchen  zu  unterstützen
und  so  blieb  diesem  am  Ende  nichts  anderes  übrig,  als  Wälschtyrol
zu  räumen,  um  dadurch  den  Waffenstillstand  mit  Oesterreich  zu  ermöglichen,
  und  beim  endlichen  Friedensschlusse  seine  Ansprüche  vorerst
gänzlich  fallen  zu  lassen.  Uebrigens  war  es,  da  Italien  im  Felde
auch  gar  keinen  Erfolg  aufzuweisen  hatte,  auf  den  es  sich  stützen
mochte,  nur  natürlich,  wenn  ihm  die  betheiligten  Mächte  bei  den
Friedensunterhandlungen  nur  diejenigen  Vortheile  zukommen  ließen,
die  ihm  nach  Maßgabe  der  Umstände  gar  nicht  versagt  werden
konnten.  Preußen  handelte  dabei  seinerseits  durchaus  loyal,  indem
        <pb n="547" />
        Uebersicht  der  Ereigussse  des  Jahres  1666.  545

es  durch  seinen  Allianzvertrag  mit  Italien  bezüglich  Wälschtyrols  Italien.
nicht  nur  keine  Verpflichtung  übernommen,  eine  solche  vielmehr  schon
damals  geradezu  abgelehnt  hatte,  bezüglich  Venetiens  dagegen  seinen
gegen  Italien  wirklich  eingegangenen  Verpflichtungen  sowohl  in  den
Nickolsburger  Präliminarien  als  im  Prager  Frieden  vollständig
Genüge  that.  Viel  mehr  Ursache  hatte  Italien,  sich  über  Frankreich
zu  beklagen,  das  demselben  nicht  nur  zuerst  seine  Unterstützung  bezüglich
  Wälschtyrols  in  Aussicht  stellte,  nachher  aber  entzog,  sondern
auch  die  Bemühungen  des  italienischen  Cabinets,  eine  directe  Uebertragung
  Venetiens  an  Italien  von  Seite  Oesterreichs  beim  endlichen
Friedensschlusse  zu  erzielen,  vereitelte  und  mit  Zähigkeit  daran  festhielt,
  daß  Venetien  ihm  cedirt  sei  und  bleibe,  und  daß  es  dasselbe
weiterhin  wenn  auch  mit  dem  von  Preußen  geforderten  förmlichen
und  ausdrücklichen  Einverständniß  Oesterreichs  an  Italien  zu  cediren
habe,  obwohl  diese  Retrecession  am  Ende  zu  einer  wahren  Comödie
herabsank.  Am  18.  Oct.  übergab  der  französische  General  Leboeuf
im  Namen  des  Kaisers  das  Land  einer  Commission  des  Gemeinderathes
  der  Stadt  Venedig,  worauf  am  21.  und  22.  das  feierliche
Plebiscit  erfolgte,  das  gegen  eine  Minderheit  von  bloß  69  Stimmen
die  Vereinigung  Venetiens  mit  der  constitutionellen  Monarchie  des
Königs  Victor  Emanuel  aussprach.  Das  Auffallendste  bei  diesem
Ereignisse  war,  daß  der  gesammte  höhere  und  niedere  Clerus,  der
bisher  fest  zu  Oesterreich  gehalten  und  die  äußerste  Feindseligkeit
gegen  das  neugeschaffene  Königreich  Italien  an  den  Tag  gelegt  hatte,
nunmehr  plötzlich  und  in  geradezu  demonstrativer  Art  ins  entgegen
gesetzte  Lager  überging.  In  Turin,  seiner  alten  Hauptstadt,  von  der
die  ganze  neue  Ordnung  der  Dinge  in  Italien  ausgegangen  war,
empfing  der  König  das  Resultat  der  Abstimmung,  vollzog  die  Einverleibung
  und  hielt  darauf  seinen  feierlichen  Einzug  in  Venedig.
Italien  hatte  damit  seine  natürlichen  Grenzen  erreicht,  zum  ersten
Mal  seit  dem  Sturze  des  Römerreichs  war  es  Herr  seiner  Geschicke.
Jedenfalls  mochte  Italien  von  nun  an  seine  Unabhängigkeit  Frarkgegenüber
  Frankreich  in  ganz  anderer  Weise  wahren,  als  ihm  dieß  *'e
bisher  und  solange  die  Oesterreicher  noch  drohend  das  Festungsviereck
  besetzt  hielten,  möglich  gewesen  war.  Nicht  mit  Unrecht  betrachtete
  daher  die  öffentliche  Meinung  in  Frankreich  das  Resultat  des  Krieges

in  Italien  wie  in  Deutschland  als  eine  Beschränkung  seines  bis-35
        <pb n="548" />
        646

Frankreich.


Amerika.

Lebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1666.

herigen  Machteinflusses,  seines  bisher  thatsächlich  ziemlich  allgemein
anerkannten  politischen  Uebergewichts  in  Europa  und  daher  nicht
viel  anders  denn  als  eine  Niederlage,  die  Frankreich  erlitten  habe,
ohne  nur  das  Schwert  zu  ziehen.  Das  Gefühl  davon  war  aber
um  so  lebhafter,  um  so  brennender,  als  die  Politik  Frankreichs  genau
zu  derselben  Zeit  eine  unläugbare,  wirkliche  Niederlage  erlitten  hatte,  in
Mexico.  Im  Grunde  war  die  Niederlage  schon  im  Jahre  zuvor
erfolgt:  mit  dem  Momente,  da  die  Rebellion  der  nordamerikanischen
Südstaaten  endlich  zusammenbrach,  die  Armee  der  Nordstaaten  siegreich
  in  Richmond  einzog  und  den  Heerführern  des  Südens  nichts
anderes  übrig  blieb,  als  mit  ihren  Truppen  zu  capituliren,  war  das
Schicksal  der  französischen  Expedition  nach  Mexico  und  des  von
ihnen  daselbst  errichteten  Kaiserthrons  vorauszusehen  und  die  Ereignisse
des  Jahres  1866  in  Mexico  waren  nur  die  natürlichen  Folgen  derjenigen
des  Jahres  1865  in  den  Vereinigten  Staaten  Nordamerikas.  Allein
der  Kaiser  Napoleon  gab  sich  damals  und  noch  längere  Zeit  der
trügerischen  Hoffnung  hin,  daß  es  ihm  gelingen  werde,  sich  mit  der
Union  zu  verständigen,  dem  mexicanischen  Kaiserthron  wenigstens
noch  auf  einige  Zeit  ein  ephemeres  Dasein  zu  sichern  und  inzwischen
seine  Truppen  ungehindert  und  unbedrängt  nach  seiner  Convenienz
zurückziehen  zu  können.

Kein  Zweisel,  daß  Napoleon  von  der  Ansicht  ausging,  daß
die  Ver.  Staaten  für  längere  Zeit  vollauf  genug  zu  thun  haben
würden,  sich  von  dem  vierjährigen  entsetzlichen  Bürgerkriege  zu  erholen,
  sich  wieder  zu  consolidiren  und  den  Süden  zu  pacificiren,  und
daß  sie  demgemäß  längere  Zeit  noch  nicht  daran  denken  könnten,  den
Franzosen  in  Mexico  ernstliche  Schwierigkeiten  zu  bereiten.  Die
schweren  Differenzen,  die  bald  darauf  und  mit  steigender  Heftigkeit
zwischen  dem  Congreß  und  dem  Präsidenten  ausbrachen,  waren  in
der  That  geeignet,  Napoleon  in  dieser  Anschauung  zu  bestärken.
Präsident  Johnson  war  seiner  Zeit  mit  Lincoln  von  der  republikanischen
  Partei  zum  Vicepräsidenten  der  Republik  gewählt  worden
und  als  er  nach  dem  Tode  Lincolns  verfassungsmäßig  an  seine
Stelle  trat,  herrschte  Anfangs  kein  Zweifel,  daß  er  die  Staatsgeschäfte
  in  demselben  Sinne  und  Geiste  wie  sein  Vorgänger  leiten
werde.  Allein  nur  zu  bald  zeigte  es  sich,  daß  dies  ein  Irrthum
war.  Die  öffentliche  Meinung  war  während  der  vier  Jahre  des
        <pb n="549" />
        Uebersicht  der  Erelgnisse  des  Jahres  1866.  547

Krieges  nicht  stehen  geblieben  und  befand  sich  am  Ende  desselben  auf  Amerikeeinem
  ganz  anderen  Standpunkte  als  zu  Anfange.  Wäre  sie  zu  Anfange
  desselben  vollkommen  zufrieden  gewesen,  wenn  die  Südstaaten
nur  auf  jede  weitere  Ausdehnung  der  Sclaverei  verzichtet  hätten  und
hatte  damals  die  Idee,  die  Rechte  der  Einzelstaaten  im  Interesse  des
Bundes  zu  beschränken,  überhaupt  noch  sehr  geringe  Aussichten  auf
Verwirklichung,  so  hatte  jetzt  die  Ansicht,  daß  die  Sclaverei  überhaupt
und  von  Bundeswegen  aufgehoben  werden  müsse,  die  Oberhand  gewonnen
  und  war  die  Republik  thatsächlich  in  vollem  Uebergange  vom  bieherigen
  Staatenbunde  zum  Bundesstaate  begriffen.  Das  erstere  wurde
vom  Congreß  noch  im  Jahre  1865  in  einem  Zusatzartikel  zur  Bundesverfassung
  ausgesprochen  und  dieser  Zusatzartikel  auch  von  einer  verfassungsmäßigen
  Anzahl  der  Einzelstaaten  genehmigt.  Die  wirkliche  oder  bloß
scheinbare  Durchführung  der  Sclavenemancipation  hing  dagegen  wesentlich
  davon  ab,  ob  dieselbe  vom  Bunde  selbst  und  den  Organen  desselben  in
die  Hand  genommen  und  ob  sie  nach  dem  bisherigen  Principe  des
Staatenbundes  den  Staaten  selbst  und  ihrem  Belieben  überlassen  werde.
Darüber  erhob  sich  nun  der  Streit  zwischen  dem  Präsidenten  und  dem
Congresse.  Der  Präsident,  selbst  dem  Süden  entsprossen,  stellte  sich
auf  die  Seite  des  Südens  und  der  bisherigen  demokratischen  Partei
und  verfocht  die  Rechte  der  Staaten  gegen  die  Ansprüche  des  Bundes,
der  Congreß  dagegen  nahm,  gestützt  auf  die  siegreiche  republikanische
Partei  und  in  Uebereinstimmung  mit  der  weit  überwiegenden  Mehrheit
  der  öffentlichen  Meinung  des  Nordens,  für  den  Bund  das
Recht  in  Anspruch,  die  Aufhebung  der  Sclaverei  in  den  Südstaaten,
deren  bisherige  Rechte  er  durch  die  Rebellion  verwirkt  betrachtete,
selber  durchzuführen  und  deren  Durchführung  durch  seine  eigenen
Organe  zu  sichern.  Jeder  der  beiden  Theile  benützte  die  Macht
und  die  Befugnisse,  die  ihm  die  Verfassung  an  die  Hand  gab,  um
seine  Ideen  zu  verwirklichen.  Der  Präsident  ernannte  provisorische
Gouverneure  für  die  Südstaaten,  ließ  durch  diese  Gouverneure  neue
Legislaturen  wählen  und  begnadigte  die  ehemaligen  Rebellen  massenweise,
  so  daß  dieselben  alsbald  wieder  überall  das  Heft  in  die  Hände
bekamen  und  unter  neuem  Namen  und  in  etwas  anderer  Form  die
alte  Wirthschaft  von  neuem  aufnahmen:  ließ  man  sie  gewähren,  so
war  die  Sclaverei  zwar  formell  beseitigt,  bestand  aber  thatsächlich  nach
wie  vor;  schon  sahen  die  Führer  der  demokratischen  Partei  sogar  den
357
        <pb n="550" />
        548  Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.

Amerika.  Augenblick  nahen,  da  es  ihnen  vergönnt  sein  würde,  die  Zügel  der
Republik  wieder  wie  vor  dem  Kriege  ganz  überwiegend  in  ihre  Hand
zu  nehmen.  Allein  der  Norden  war  nicht  gemeint,  sich  auf  diese
Weise  die  Früchte  des  Sieges  und  den  ganzen  Erfolg  des  surchtbaren
  Bürgerkrieges  ohne  weiteres  aus  den  Händen  winden  zu  lassen.
Zunächst  gab  indeß  die  Verfassung  dem  Congresse  nur  ein  wirksames
Mittel  gegen  die  Parkei  des  Präsidenten  an  die  Hand:  er  verweigerte
  den  von  den  ehemaligen  Rebellenstaaten  gewählten  Repräsentanten
  und  Senatoren  die  Zulassung  und  erklärte  dieselbe  von
der  Annahme  derjenigen  Bedingungen  abhängig,  die  er  selbst  den
Südstaaten  bezüglich  ihrer  Reconstruirung  vorschlagen  werde,  zu
welchem  Ende  vom  Repräsentantenhaus  und  vom  Senate  ein  gemeinsamer
  Fünfzehner-Ausschuß  niedergesetzt  wurde.  Alles  andere
war  sehr  zweifelhaft:  seinen  mit  bloßen  Majoritäten  gefaßten  Beschlüssen
  setzte  der  Präsident  sein  Veto  entgegen  und  dieses  Veto
konnte  nur  durch  eine  Zweidrittels-Majorität  sowohl  des  einen  wie
des  andern  Hauses  umgestoßen  werden,  über  eine  solche  verfügte
aber  die  republik  anische  Partei  Anfangs  nicht,  wenigstens  konnte  sie
darauf  nicht  unter  allen  Umständen  zählen.  Schon  darum  und  auch
aus  anderen  Beweggründen  gingen  die  republikanische  Partei  und  der
Congreß  zunächst  sehr  gemäßigt  gegen  den  Süden  vor.  Auf  den  Antrag
des  Reconstructionsausschusses  beschlossen  im  Mai  beide  Häuser  einen
neuen  Zusatz  zur  Vundesverfassung,  der  dahin  ging,  den  ehemaligen
Sclaven  wenigstens  die  bürgerlichen  Rechte  zu  sichern,  dagegen  die
Frage,  ob  ihnen  auch  politische  Rechte  zu  ertheilen  seien,  der  Entscheidung
  der  Südstaaten  selber  überließ,  indem  er  lediglich  die  Zahl
der  von  einem  jeden  derselben  in  den  Congreß  zu  schickenden  Repräsentanten
  davon  abhängig  machte,  durch  die  Bestimmung,  daß  für
die  nicht  stimmberechtigten  Neger  im  Gegensatz  gegen  die  bisher  geltende
  Berechnung  in  Zukunft  auch  keine  Repräsentamen  mehr  nach
Washington  geschickt  werden  dürften.  Es  war  ein  Vorschlag  zur
Güte,  der  weder  der  Billigkeit  noch  der  weisen  Mäßigung  entbehrte.
Die  Südstaaten  hätten  denselben  gar  wohl  annehmen  können  und
sie  hätten  in  der  That  nur  klug  gehandelt,  wenn  sie  es  gethan
hätten.  Allein  der  Präsident  erklärte  dem  Vorschlag  sofort  den
Krieg,  die  demokratische  Partei  der  ehemaligen  Selavenzüchter  und
ihrer  Freunde  bekämpfte  ihn  mit  allen  Mitteln  einer  zügellosen
        <pb n="551" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  549

Parteitaktik  und  schon  lange  vor  Ablauf  des  Jahres  hatten  ihn  Amerila.
sämmtliche  Südstaaten  verworfen.  Im  Herbst  machte  der-.  Präsident
eine  Rundreise  durch  eine  Anzahl  Nordstaaten  und  verfocht  überall
in  öffentlichen  Versammlungen  seine  Bestrebungen,  in  der  offenbaren
Absicht,  damit  auf  die  bevorstehenden  Congreßwahlen  einzuwirken.
Die  Tactlosigkeiten,  die  er  sich  dabei  zu  Schulden  kommen  ließ,
machten,  daß  das  Resultat  ins  Gegentheil  umschlug.  Der  Norden
raffte  sich  noch  einmal  zusammen,  um  das  im  Kriege  gewonnene
Uebergewicht  definitiv  zu  behaupten.  Die  Wahlen  fielen  nochmals
und  zwar  mit  verstärkten  Majoritäten  zu  Gunsten  der  republikanischen
  Partei  aus  und  die  bisher  zögernde  und  in  ihrem  Vorgehen
gegen  den  Präsidenten  mehr  oder  weniger  schwankende  Mehrheit
beider  Häuser  gestaltete  sich  zu  einer  festen  und  compacten  Partei,
fähig  und  entschlossen,  jedes  Veto  des  Präsidenten  mit  mehr  als
zwei  Dritteln  der  Stimmen  sofort  und  ohne  Schwanken  umzustoßen.
Nachdem  die  Südstaaten  den  ersten  so  gemäßigten  Vorschlag  verworfen,
  war  man  bald  einig,  sie  unter  Militärgewalt  zu  stellen  und
die  Reconstruction  derselben,  und  zwar  nunmehr  auf  Grund  des
allgemeinen  Negerstimmrechts,  selbst  in  die  Hand  zu  nehmen.  Der
Süden  fühlte,  daß  die  Uebermacht  des  Nordens,  die  er  schon  wieder
eingeschlafen  gewähnt  hatte,  noch  einmal  erwacht  sei  und  daß  ihm
nichts  anderes  übrig  bleibe,  als  sich  in  das  Unvermeidliche  zu  fügen
und  den  Trank,  den  er  sich  durch  die  Rebellion  selbst  bereitet  hatte,
bis  auf  die  Hefe  auszutrinken.  Der  Beschluß  beider  Häuser  fällt
indeß  nicht  mehr  ins  Jahr  1866,  sondern  zog  sich  bis  zu  Anfang
März  1867  hinaus,  machte  aber  dann  dem  bisherigen  Conflict  ein
Ende.  Der  Präsident  fügte  sich  und  verzichtete  auf  eine  weitere
Verfolgung  seiner  bisherigen  Politik;  hätte  er  es  nicht  gethan,  so
würde  ohne  Zweifel  der  schon  längst  eingeleiteten,  bisher  aber  absichtlich
  verzsgerten  Untersuchung  gegen  ihn  behufs  Erhebung  einer
Anklage  auf  Hochverrath  freier  Lauf  gelassen  worden  sein.

Dieser  Conflict  mit  dem  Präsidenten,  die  Lösung  der  Selaven-=frage
  und  eine  definitive  Reorganisation  des  Südens  im  Sinne  des
Resultats  des  Bürgerkriegs  beschäftigten  während  des  ganzen  Jahres
die  öffentliche  Meinung  in  den  Ver.  Staaten  allerdings  tiefer  und
allgemeiner,  als  die  Zustände  und  Vorgänge  in  Mexico.  Präsident
Johnson  wäre  zwar  sehr  geneigt  gewesen,  und  die  Führer  der
        <pb n="552" />
        560

Uebersicht  der  Ereigulsse  des  Jahres  1866.

Merico,  ehemaligen  Selavenpartei  hätten  dazu  nur  gar  zu  gerne  die  Hand

geboten,  auf  Grund  der  mexicanischen  Frage  mit  dem  Norden  ein
Compromiß  zu  schließen,  diese  Frage  in  den  Vordergrund  zu  rücken
und  dagegen  die  Südstaaten  sich  selbst  zu  überlassen.  Der  Congreß
ging  jedoch  mit  vollem  Recht  nicht  darauf  ein,  überzeugt,  daß  das
Schwergewicht  der  wiederhergestellten  Union  von  selbst  genügen  werde,
die  Franzosen  und  zwar  bald  zum  Rückzug  und  zum  Preisgeben
des  schwachen  Kaiserthrones  zu  veranlassen.  Und  so  kam  es  denn
auch.  Umsonst  gab  sich  Frankreich  alle  Mühe,  die  Union  erst  zu
einer  Anerkennung  des  Kaiserthums  Mexico,  dann  wenigstens  zu
einer  förmlichen  Verpflichtung  der  Neutralität  und  Nicht-Intervention
zu  bewegen.  Die  Ver.  Staaten  lehnten  das  erstere  entschieden  ab
und  weigerten  sich,  bezüglich  des  zweiten  Vorschlags  eine  irgend  wie
bindende  Verpflichtung  einzugehen.  Sie  fuhren  fort,  die  Regierung
des  Juarez  als  die  allein  gesetzliche  in  Mexico  anzuerkennen,  drangen
immer  dringender  in  nichts  weniger  als  schonender  Weise  in  Frankreich,
  seine  Truppen  endlich  aus  Mexico  zurückzuziehen  und  diesem
nicht  länger  gewaltsam  eine  ihm  nicht  genehme  Regierungsform  aufzuzwingen
  und  als  Oesterreich  im  Frühjahr  1866  dem  Keiser
Maximilian  die  Erlaubniß  ertheilte,  das  österr.  Freiwilligencorps  durch
neue  Werbungen  zu  ergänzen  und  zu  verstärken,  legten  sie  und  zwar
mit  Erfolg  in  Wien  Protest  dagegen  ein.  Napoleon  konnte  sich  nicht  länger
darüber  täuschen,  daß  sein  Unternehmen,  das  zudem  in  Frankreich
niemals  populär  gewesen  war  und  gegen  das  die  Opposition,  als  eine  der
verwundbarsten  Stellen  des  zweiten  Kaiserreichs,  mehr  und  mehr
ihre  Angriffe  richtete,  definitiv  gescheitert  sei.  Schon  im  Januar
schickte  er  den  Baron  Seillard  nach  Mexico,  angeblich  um  mit  dem
Kaiser  Max  über  die  Rückberufung  der  franz.  Armee  zu  unterhandeln,
  in  Wahrheit  aber  vielmehr,  um  ihm  einfach  anzuzeigen,  daß
die  Franzosen  in  drei  Abtheilungen,  im  Herbst  1866,  im  Frühjahr
und  im  Herbst  1867  Mexico  verlassen  würden  und  für  die  schweren
Summen,  welche  Mexico  Frankreich  nunmehr  schuldete,  wo  möglich  irgend
eine  Entschädigung  oder  Garantie  zu  erlangen.  Es  war  das  unzweifelhaft
  ein  Bruch  der  Convention  von  Miramare  zwischen  Frankreich
  und  dem  Kaiser  Max,  aber  dieser  hatte  keinerlei  Mittel,  um
Frankreich  zur  Einhaltung  seiner  Verpflichtungen  zu  zwingen.  Um
wenigstens  das  Aeußerste  zu  versuchen,  ging  die  Kaiserin  Charlotte
        <pb n="553" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1366.  551

im  Sommer  selbst  nach  Europa;  allein  sie  fand  für  ihr  Bitten  und  Merico.
Flehen  in  den  Tuilerien  nur  taube  Ohren  und  verließ  Paris  mit
der  Ueberzeugung,  daß  der  Sturz  ihres  Gemahls  nicht  länger  abzuwenden
  sei.  Beide  hatten  das,  wie  andere  meinten,  von  Anfang
an  abenteuerliche  Unternehmen  sehr  ernsthaft  genommen;  jetzt  sah
sie,  daß  alle  Opfer  umsonst  gebracht  worden,  jede  Hoffnung  aufgegeben
  werden  müsse;  ihr  sonst  heller  und  energischer  Geist  brach
darüber  zusammen  und  sie  verfiel  in  Rom,  wohin  sie  vor  ihrer
Rückkehr  sich  noch  begeben  hatte,  in  einen  allem  Anschein  nach  unheilbaren
  Irrsinn.  Fast  zu  derselben  Zeit  faßte  Napoleon  bezüglich
Mexicos  einen  neuen  Entschluß:  wie  die  Dinge  dort  bereits  lagen,
konnte  er  sich  nicht  verhehlen,  daß,  wenn  er  seine  Armee  in  drei
Abtheilungen  zurückziehen  wollte,  die  letzte  jedenfalls  der  höchsten
Gefahr  ausgesetzt  sein  würde,  von  den  Republikanern  aufs  äußerste
bedrängt  und  vielleicht  aufgerieben  zu  werden.  Gegenüber  der
öffentlichen  Meinung  Frankreichs  konnte  sich  aber  der  Kaiser  einer
solchen  Eventualität  unmöglich  aussetzen  und  er  beschloß  daher  jetzt,
seine  ganze  Armee  auf  einmal  und  zwar  bald  nach  Neujahr  1867
zurückzuziehen.  General  Castelnau  wurde  beauftragt,  diese  neue
Anordnung  in  Mexico  zu  notifiziren  und  die  dazu  erforderlichen
Maßregeln  im  Einverständniß  mit  dem  Marschall  Bazaine  zu  treffen.
Die  Kunde  von  dem  Unglücke  seiner  Gemahlin  und  von  dem  letzten
entscheidenden  Schlage  Frankreichs  trafen  den  Kaiser  Max  fast  zu
gleicher  Zeit.  Die  Zumuthung,  zu  Gunsten  der  Franzosen  förmlich
abzudanken,  um  diesen  dadurch  die  Mittel  zu  gewähren,  sich  mit
Juarez  directe  zu  verständigen  und  sich  den  Rücken  zu  sichern,
lehnte  er  durchaus  ab.  Nur  die  Rücksicht  auf  die  seiner  neuen
Heimath  gegenüber  eingegangenen  moralischen  Verpflichtungen  hielt
ihn  ab,  dem  Marschall  Bazaine  seine  Krone  vor  die  Füße  zu
werfen  und  sich  sofort  auf  einem  österr.  Kriegsschiffe,  das  seiner
schon  seit  längerer  Zeit  in  Veracruz  wartete,  nach  Europa  einzuschiffken.
  Durchdrungen  von  der  Redlichkeit  seiner  Bemühungen  für
das  Wohl  Mexicos,  gab  er  sich  nochmals  der  Illusion  hin,  die
Republikaner  selbst  zu  seiner  Unterstützung  heranziehen  zu  können;
eine  freigewählte  Nationalversammlung,  zu  der  auch  die  Juaristen
eingeladen  werden  mochten,  sollte  über  das  Schicksal  des  Kaiserreichs
entscheiden;  er  war  bereit,  den  Thron  zu  räumen  oder  zu  halten  je
        <pb n="554" />
        552

Merico.

Frankreich.


Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

nach  den  Entschlüssen  dieser  Versammlung.  Allein  schon  war  es
dafür  zu  spät;  die  Republikaner  gingen  auf  seinen  Plan  nicht  ein.
Bereits  seit  der  Mitte  des  Jahres  hatten  die  Franzosen  die  entfernteren
  Plätze,  die  sie  bisher  occupirten,  geräumt  und  sich  gegen  die
Mitte  zu  concentriren  begonnen;  dicht  hinter  ihnen  rückten  aber  die
Juaristen  nach,  deren  Guerillas  selbst  die  mittleren  Provinzen  fortwährend
  beunruhigten.  Bis  Ende  des  Jahres  standen  die  Franzosen
größtentheils  concentrirt  in  der  Hauptstadt  und  auf  der  Straße  zwischen
  Mexico  und  Veracruz,  wo  sie  ein  großes  befestigtes  Lager  errichteten,
  das  ihre  Einschiffung  nach  Europa  decken  sollte.  Maximilian
  hatte  sich  entschlossen,  sein  Geschick  nicht  von  den  Trümmern
seines  Thrones  zu  trennen  und  wenigstens  seine  Ehre  zu  wahren.
Mit  aufrichtiger  Achtung  und  Theilnahme  sah  Europa  dem  Untergange
  eines  Fürsten  entgegen,  der  dem  allgemeinen  Urtheile  zufolge
eines  bessern  Schicksals  werth  gewesen  wäre.

So  erlitt  Frankreich,  das  sich  als  Weltmacht  unter  dem  zweiten
Kaiserreich  auf  eine  seit  dem  Sturze  des  ersten  Napoleon  unerhörte
Höhe  des  Ansehens  und  des  Einflusses  gehoben  und  darin  fast  allein
einen  Ersatz  für  die  ihm  fast  gänzlich  entzogene  Freiheit  der  inneren
  Entwickelung  und  Bewegung  gefunden  hatte,  in  einem  und
demselben  Jahre  eben  in  dieser  seiner  Machtstellung  drei  Schläge,
von  denen  es  schwer  zu  sagen  war,  welchen  es  am  schmerzlichsten
fühlte.  Das  Zusammenbrechen  der  mexicanischen  Unternehmung  war
eine  unleugbare  Niederlage  der  eigensten  Politik  des  Kaisers,  die
weder  bemäntelt  noch  beschönigt  werden  konnte  und  der  plötzliche
Rückzug,  der  einer  Flucht  auf  ein  Haar  ähnlich  sah,  verletzte  die
Eitelkeit  und  das  berechtigte  Selbstgefühl  der  Franzosen.  In  Italien
  hatte  sich  im  Grunde  nur  vollendet,  was  Nappleon  schon  1859
als  das  Ziel  seines  Krieges  gegen  Oesterreich  verkündete,  die  Freiheit
  des  Landes  bis  zur  Adria;  aber  es  war  dieß  ohne  Frankreich
und  darum  in  einem  gewissen  Sinne  gegen  Frankreich  erfolgt.  Das
neue  Königreich  Italien,  diese  Schöpfung  Frankreichs,  war  von  Frankreich
  auch  wesentlich  abhängig,  so  lange  es  von  Oesterreich  noch
keineswegs  auerkannt  war  und  so  lange  die  Oesterreicher  im  Festungsviereck
  nur  von  Frankreich  zurückgehalten  wurden,  dem  ganzen  Spuck,
wie  man  in  gewissen  Kreisen  in  Wien  meinte,  ein  jähes  Ende  zu
bereiten.  Mit  der  gezwungenen  Abhängigkeit  Italiens  von  Frank-
        <pb n="555" />
        Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.  553

reich  war  es  jetzt  vorbei;  Oesterreich  hatte  Italien  anerkannt  und  Fronkseinen
  bisherigen  Groll,  wie  es  schien  völlig  bei  Seite  gelegt,  das  704.0
Festungsviereck  war  in  den  Händen  der  Italiener  selbst;  Italien
konnte  nunmehr  innerhalb  seiner  natürlichen  Grenzen  nach  keiner
Seite  hin  abhängig  vollkommen  auf  eigenen  Füßen  stehen  und  schien
nur  zu  geneigt,  davon  auch  sofort  gegen  Frankreich  Gebrauch  machen
zu  wollen,  da  es  schon  bisher  die  Abhängigkeit  von  diesem  sichtlich
nur  sehr  widerwillig  ertragen  hatte.  Aber  beide,  Mexico  und  Italien,
traten  völlig  zurück  gegen  die  Gefahr,  welche  jenseits  des  Rheins  durch
das  plötzliche  Aufsteigen  der  preußischen  Macht  der  bisherigen  Weltstellung
  Frankreichs  zu  drohen  schien.  Seit  dem  Sinken  des  deutschen
  Kaiserreichs  und  seit  der  innern  Auflösung  desselben  durch
die  Ausbildung  der  Landeshoheit  der  einzelnen  Fürsten  hatte
Frankreich,  in  welchem  die  gerade  entgegengesetzte  Entwickelung
eingetreten  war,  mehr  und  mehr  einen  überwiegenden  Einfluß  in
Europa  errungen  und  sich  entschieden  zur  tonangebenden  Macht  in
Europa  emporgeschwungen.  Diese  ganze  Stellung  Frankreichs  war
aber  nur  aufrecht  zu  erhalten,  so  lange  Deutschland  in  eine  Reihe
einzelner  von  einander  wesentlich  unabhängiger  Staaten  zersplittert
und  durch  diese  Zersplitterung  schwach  war.  Der  deutsche  Bund
hatte  daran  nur  wenig  oder  gar  nichts  geändert,  er  hatte  lediglich
eine  desensive  Bedeutung  und  einen  defensiven  Werth.  Von  einer
activen  Politik  Deutschlands  nach  außen  war  gar  keine  Rede.  Preußen
entbehrte  der  natürlichen  Bedingungen  für  eine  nach  allen  Seiten
selbständige  Politik,  nach  der  es  doch  schon  instinctmäßig  strebte,  Oesterreich
und  die  Mittelstaaten  traten  ihm  in  jeder  Weise  entgegen  und  hemmten
  und  hinderten  es  nach  Kräften  auf  Schritt  und  Tritt.  Oesterreich
war  längst  eine  überwiegend  nicht-deutsche  Macht,  schloß,  in  veralteten
  Ideen  befangen,  seine  deutschen  Provinzen,  so  weit  es  nur
immer  konnte,  von  der  Berührung  und  dem  Einfsluß  des  wirklichen,
lebendigen,  in  der  Entwickelung  begriffenen  deutschen  Geistes  ängstlich
  ab  und  hielt  eben  darum  die  Ueberreste  seiner  früheren  großen
Stellung  in  Deutschland  nur  mit  Mühe  aufrecht.  An  ein  Zusammengehen
  beider  in  gemeinsamem  deutschem  Interesse  konnten  nur
Idealisten,  die  jeder  realen  Auffassung  menschlicher  Dinge  baar  waren,
  nur  Gefühlspolitiker,  deren  es  freilich  in  Deutschland  genug  gab,
glauben;  einem  Zusammengehen  beider  widersprach  die  historische  Ent-
        <pb n="556" />
        554  Utbersicht  det  Ertignisse  des  Jahrts  1866.

Deutsch-wickelung  beider,  widersprachen  ihre  Interessen  so  zu  sagen  auf  allen
land.  Gebieten  des  politischen  Lebens  und  der  politischen  Macht;  wer  auf
ihr  aufrichtiges  und  einträchtiges  Zusammengehen  in  deutschen  Dingen
rechnete,  der  hatte  wahrlich  sein  Haus  auf  Sand  gebaut  —  Frankreich
wußte  das  so  gut  als  in  Deutschland  jeder  es  wissen  mußte,  der
die  Augen  aufmachte  und  sie  nicht  absichtlich  vor  allem  dem  zu
schließen  liebte,  was  ihm  nicht  behagte.  Die  deutschen  Mittel=  und
Kleinstaaten  kamen  in  auswärtigen  Dingen  ganz  und  gar  nicht  in  Betracht:
uneins  unter  einander  und  jeder  zunächst  nur  auf  sich  bedacht,  war  ihre
wirkliche  Macht  viel  geringer,  als  sie  selber  wußten  oder  für  möglich
hielten;  erst  das  J.  1866  hat  es  vollständig  zu  Tage  gebracht  und
auch  dem  blödesten  Auge  bloß  gelegt.  So  unbefriedigend  aber  auch
die  Verhältnisse  seiner  Glieder  unter  sich  und  so  ganz  unverhältnißmäßig
  schwach  und  unbedeutend  seine  nationale  Machtstellung  in
Europa  war,  so  schwach,  daß  selbst  das  kleine  und  von  seiner  einstigen
  Höhe  tief  herunter  gesunkene  Dänemark  es  wagen  konnte,  ein
ihm  zufällig  preisgegebenes  Bruchstück  der  deutschen  Nation  rücksichtslos
  mit  Füßen  zu  treten,  dennoch  genoß  Deutschland  unter  der  schwachen
  Bundesverfassung  fünfzig  Jahre  lang  einer  gewissen  Ruhe  nach
innen,  einer  gewissen  Sicherheit  nach  außen.  Die  deutsche  Nation
war  eben  so  zu  sagen  ein  gewaltiges  Ungethüm,  das  schlief  und  das
aufzuwecken  jeder  sich  wohl  hütete.  Frankreich  vor  allem  war  nicht
so  thöricht,  auch  nur  daran  zu  denken;  das  zersplitterte  Deutschland
war  ihm  der  bequemste  Nachbar,  den  er  sich  nur  wünschen  konnte
und  lange  genug  war  es  ein  Axiom  seiner  Politik  gewesen,  Deutschland
  mit  allen  Mitteln  in  dieser  Zersplitterung  und  dadurch  folgerichtig
  auch  in  seiner  Schwäche  zu  erhalten.  Thiers  hatte  noch  vor
dem  Kriege  dieser  Politik  Frankreichs  einen  eben  so  prägnanten  als
beredten  Ausdruck  verliehen.  Allein  nun  war  das  Ungethüm  ohne
Frankreichs  Zuthun  von  selber  erwacht  und  hatte  seine  Bande  wenigstens
guten  Theils  abgeschüttelt.  Das  „Gespenst  des  germanischen  Reichs“
war  plötzlich  vor  den  Augen  der  Franzosen  emporgestiegen  und  sie
hatten  es  nicht  gehindert.  Und  doch  war  noch  lange  nicht  das  erstanden,
  was  ihnen  doch  als  möglich  vorschwebte.  Von  einer  Vereinigung
  der  ganzen  Nation,  von  einer  Leitung  aller  ihrer  Kräfte
durch  eine  Hand  war  noch  weit  keine  Rede.  Der  Prager  Friede
haite  Deutschland  vielmehr,  wie  es  hieß,  in  drei  Theile  gespalten,
        <pb n="557" />
        Ucbersicht  der  Ertlgnisse  des  Jahrtes  1866.  555

den  norddeutschen  Bund  mit  Preußen,  die  süddeutschen  Staaten  und  Deutsch
Oesterreich,  zwischen  denen  vorerst  gar  keine  nähere  Verkindung  mehr
bestand.  Aber  der  Trost  war  ein  schlechter.  Die  öffentliche  Meinung
  fühlte  und  sie  fühlte  ganz  richtig,  daß  Preußen  —  nachdem  es
sich  durch  die  Annexionen  nach  allen  Seiten  abgerundet  und  nunmehr
  zu  einem  fest  zusammenhängenden  Ganzen  geworden,  nachdem
es  Sachsen  und  die  sämmtlichen  Kleinstaaten  Norddeutschlands  unter
seiner  Führung  vereinigt  und  ihnen  dadurch  erst  eine  Bedeutung  gegeben,
  die  sie  vorher  vereinzelt  oder  doch  nur  ganz  lose  rerbunden
nicht  gehabt  hatten,  nachdem  es  endlich  eben  in  Böhmen  bewiesen,
was  es  schon  allein  noch  ohne  die  Annexionen  und  ohne  die  übrigen
norddeutschen  Staaten  gestützt  auch  die  allgemeine  Wehrpflicht  seines
nüchternen,  thätigen  und  vor  allem  aus  gebildeten  Volkes  auszurichten
im  Stande  war  —  allein,  ohne  Süddeutschland  und  ohne  Oesterreich,
Frankreich,  um  nicht  zu  viel  zu  sagen,  beinahe  gewachsen  sei  und
daß  dies  vollständig  der  Fall  sein  werde,  sobald  die  süddeutschen
Staaten  dem  norddeutschen  Vunde  beigetreten  sein  würden.  In  so
fern  konnte  man  sagen,  daß  das  bisherige  Uebergewicht  Frankreichs
in  Europa  nicht  nur  bedroht,  sondern  bereits  thatsächlich  gebrochen  sei
und  daß  dieses  von  nun  an  zweifelsohne  genöthigt  sein  würde,  das
Uebergewicht  in  Europa  mit  Preußen  zu  theilen.  Viele  fürchteten,  daß
Frankreich  dasselbe  an  das  geeinigte  Deutschland  ganz  werde  abgeben
müssen,  einzelne  beschlich  eine  leise  Ahnung  von  einem  allmäligen
Sinken  der  lateinischen  Race.  Die  ganze  Stimmung  der  Nation
war  eine  aufgeregte  und  besorgliche.  Die  kaiserliche  Regierung  suchte
zu  beruhigen  und  zu  beschwichtigen.  Um  die  Mitte  Septembers  erließ
  sie  eine  Circulardepesche  gleichsam  als  das  Programm  der  Prlitik
  des  Kaisers  nach  dem  Kriege  und  ohne  Zweifel  auch  aus  der
Feder  des  Kaisers  selbst.  Obgleich  es  seinem  Programm  vor  dem
Kriege,  wie  er  dasselbe  in  dem  Briefe  an  Drouyn  de  I'Huys
vom  11.  Juni  niedergelegt  hatte,  in  mehr  als  einem  Punkte
unzweifelhaft  widersprach,  und  deutlich  genug  verrieth,  daß  auch
er  sich  in  seinen  Voraussetzungen  und  Erwartungen  getäuscht
habe,  so  war  es  doch  eines  so  eminenten  Staatsmannes,  wie  der
Kaiser  unzweifelhaft  ist,  durchaus  würdig  und  widersprach  keineswegs
den  letzten  und  höchsten  Gedanken,  von  denen  seine  auswärtige  Politik
  bisher  geleitet  worden  war.  Das  enischeidende  Metiv,  das
        <pb n="558" />
        556

Uebersicht  der  Ertignisse  dts  Jahrts  1866.

Frank=  Napoleon  bewogen  hatte,  Preußen  im  Beginn  der  Verwickelung  gereich.



währen  zu  lassen,  wurde  darin  mit  der  Bemerkung  angedeutet:
„Furchtbare  Probleme,  welche  gelöst  werden  mußten,  weil  sie  sich
nicht  unterdrücken  lassen,  lasteten  auf  den  Geschicken  der  Völker
(d.  h.  Deutschlands);  sie  hätten  sich  in  viel  schwierigeren  Zeiten  einstellen
  können  und  haben  ihre  natürliche  Lösung  ohne  allzuheftige
Erschütterung  und  ohne  die  Hülfe  gefährlicher  revolutionärer  Leidenschaften
  gefunden.  Ein  Frieden,  welcher  auf  solchen  Grundlagen
ruht,  wird  ein  dauerhafter  Friede  sein.“"  Die  nunmehrige  Lage
Europas  aber  nach  dem  Kriege  wurde  folgendermaßen  skizzirt:  „Eine
unwiderstehliche  Macht,  selbst  wenn  man  sie  bedauern  möchte,  drängt
die  Völker,  sich  zu  großen  Gestaltungen  zu  vereinigen  und  die  kleineren
  Staaten  verschwinden  zu  machen.  Dieses  Bestreben  entspringt
aus  dem  Wunsche,  den  allgemeinen  Interessen  wirksamere  Garantien
zu  geben.  Vielleicht  ist  dieses  Bestreben  durch  eine  Art  xrovidentieller
  Voraussicht  der  Weltgeschichte  bestimmt.  Während  die  alten
Bevölkerungen  des  Continents  in  ihren  beschränkten  Gebieten  nur  mit
einer  gewissen  Langsamkeit  wachsen,  können  Rußland  und  die  Ver.  Staaten
von  Amerika  vor  Ablauf  eines  Jahrhunderts  je  100  Mill.  Menschen
zählen.  Obgleich  der  Fortschritt  dieser  beiden  großen  Reiche  für
uns  kein  Gegenstand  der  Beunruhigung  ist  und  wir  im  Gegentheil
ihre  großmüthigen  Anstrengungen  zu  Gunsten  unterdrückter  Racen
freudig  begrüßen,  liegt  es  in  dem  Zukunftsinteresse  der  mitteleurepäischen
  Völker,  nicht  in  so  und  so  viel  verschiedene  Staaten  ohne
Kraft  und  öffentlichen  Geist  zerstückelt  zu  sein.  Die  Politik  muß
sich  über  engherzige  und  mißgünstige  Vorurtheile  eines  andern  Zeitalters
  erheben.  Der  Kaiser  glaubt  nicht,  daß  die  Größe  eines  Landes
  von  der  Schwächung  der  Völker,  welche  es  umgeben,  abhängt,
und  er  sieht  das  wahrhafte  Gleichgewicht  nur  in  den  befriedigten
Wünschen  der  Völker  Europa's.“  An  Größe  wie  an  Wahrheit  des
Gedankens  überragte  die  also  bezeichnete  Politik  des  Kaisers  sicherlich
weit  diejenige,  von  welcher  Frankreich  vor  ihm  geleitet  worden  und
in  der  Thiers,  als  er  der  Regierung  und  der  von  ihr  Deutschland
gegenüber  eingenommenen  Stellung  entgegentrat,  noch  immer  befangen
war.  Aber  die  Opposition  des  Hrn.  Thiers  zeigte  eben,  daß  der
Kaiser  in  seiner  auswärtigen  Politik,  so  viel  auch  dagegen  im  Einzelnen
  nicht  ohne  Grund  eingewendet  werden  mochte,  im  Ganzen
        <pb n="559" />
        Utbersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.  557

den  Anschauungen  der  Mehrheit  der  Franzosen  doch  weit  voraus  war.  Frank-Trotzdem
  beruhigte  sich  die  öffentliche  Meinung,  zwar  nicht  ganz  aber  wedoch
  sichtlich  bis  zu  einem  gewissen  Grade.  So  viel  jedoch  wurde

ihr  nachgerade  völlig  klar,  daß  Frankreich  alle  seine  Kräfte  zusammennehmen
  und  alle  seine  reichen  Fähigkeiten  mit  äußerster  Anstrengung
  zu  entwickeln  bestrebt  sein  müsse,  wenn  es  seine  Stellung
neben  dem  neuen  Deutschland  aufrecht  erhalten  wollte.  Eine  freie
Entwickelung  schien  aber  weiter  nur  möglich  im  Genusse  freier  Institutionen,
  jedenfalls  einer  viel  größeren  Freiheit  der  geistigen  Bewegung,
  als  sie  Frankreich  seit  dem  2.  December  unter  dem
zweiten  Kaiserreiche  genoß.  Diese  Anschauung  wurde  bald  so  allgemein
  und  trat  überall  so  entschieden  hervor,  daß  der  aufmerksame  Beobachter
  sich  schon  vor  dem  Schlusse  des  Jahres  der  Ueberzeugung
nicht  verschließen  konnte,  daß  dem  Kaiser  binnen  Kurzem  gar  nichts
anderes  übrig  bleiben  werde,  als  entweder  sich  doch  in  einen  Krieg
mit  Deutschland  zu  stürzen  oder  aber  die  bisher  so  eng  bemessenen
Schranken  politischer  Freiheit  zu  erweitern  und  ernsthaft  an  die  so
lang  verheißene  „Krönung  des  Gebäudes“  zu  denken,  um  der  so  sehr
aufgeregten  Stimmung  der  Nation  irgend  ein  Feld  practischer  Thätigkeit
  und  reeller  Genugthuung  zu  bieten.

Zu  derselben  Zeit,  da  die  Mitte  Europas  in  hellen  Kriegsflammen  Torkel.
stand,  begann  es  auch  im  Südosten  vorerst  allerdings  noch  leise  aufzuleuchten.
  Die  orientalische  Frage  hatte  seit  einigen  Jahren  so  ziemlich
geruht,  aber  die  allmälige  Zersetzung  des  osmanischen  Neichs  in  Europa
im  Stillen  ihren  unaufhaltbaren  Fortgang  genommen  und  nun  begann
  die  Frage  über  sein  endliches  Schicksal  neuerdings  an  die  Thüren
der  Diplomatie  anzuklopfen.  Zuerst  und  noch  vor  dem  wirklichen
Ausbruch  des  Krieges  in  Deutschland  war  es  Rumänien  oder  die  ehemaligen
  Donaufürstenthümer,  welche  ihre  Aufmerksamkeit  in  Anspruch
nahmen.  Fürst  Couza  bewährte  die  Eigenschaften,  die  sein  Auftreten
als  Bedingung  vorausgesetzt,  keineswegs  und  mehr  und  mehr  ergab  er
sich  einer  so  liederlichen  Wirthschaft,  daß  seine  Willkür  geradezu  unerträglich
  wurde.  Am  23.  Februar  wurde  er  durch  eine  Verschwörung
gestürzt,  er  unterzeichnete  seine  Abdankung  und  räumte  das  Land,
ohne  daß  sich  eine  Hand  erhoben  hätte,  um  für  ihn  einzustehen.
Die  Verschworenen  bildeten  eine  provisorische  Statthalterschaft  und
ernannten  im  Einverständniß  mit  beiden  Kammern  den  Grafen  von
        <pb n="560" />
        558

Arbersicht  der  Ereigulsse  des  Jahres  1366.

Türkei.  Flandern,  einen  Bruder  des  Königs  der  Belgier,  zum  erblichen  Fürsten

des  Landes.  Der  Graf  lehnte  die  Wahl  jedoch  ab,  die  Pforte  protestirte
  gegen  eine  derartige  Schmälerung  ihrer  Suzeränetätsrechte
und  die  Gesandien  der  Großmächte  traten  zu  Paris  in  Conferenz
zusammen,  um  die  Dinge  wieder  in  ein  möglichst  befriedigendes  Geleise
  zu  lenken.  Die  Wünsche  der  Rumänen  nach  einem  Beherrscher
aus  einem  der  europäischen  Fürstenhäuser  fand  bei  ihr  Anfangs  wenig
Anklang,  aber  die  Rumänen  beharrten  auf  ihrem  Verlangen,  suchten
nach  einem  andern  Candidaten  und  fielen  bald  auf  den  Prinzen  Karl
von  Hohenzollern,  einen  Sohn  des  Fürsten  von  Hohenzollern-Sigmaringen,
  der  sich  geneigt  zeigte,  ihren  Wünschen  entgegen  zu  kommen.
  Es  wurde  ein  Plebiscit  ins  Werk  gesetzt,  der  Prinz  in  beiden
Fürstenthümern,  angeblich  selbst  in  der  Moldau,  obgleich  diese  bei
der  Verschmelzung  mit  der  Wallachei  ihre  Rechnung  nicht  gefunden
hatte  und  sich  viel  lieber  von  derselben  wieder  getrennt  hätte,  fast
einstimmig  zum  Fürsten  gewählt  und  erschien  plötzlich  mit  wenigen
Begleitern  im  Lande,  um  von  dem  ihm  angebotenen  Fürstenstuhle
Besitz  zu  ergreifen.  Die  Pforte  verlangte  dagegen  von  der  Pariser
Conferenz  die  Ermächtigung  zur  Intervention  und  sammelte  an  der
Grenze  drohend  ein  Heer  zu  diesem  Zwecke.  Die  Conferenz  versagte
die  Ermächtigung,  es  wurde  hin  und  her  verhandelt,  am  Ende  gab
die  Pforte  nach  und  anerkannte  den  Prinzen  Karl  als  erblichen  Fürsten.
Dasselbe  Zugeständniß  machte  sie  im  Laufe  des  Sommers  auch  dem
Vicekönig  von  Aegypten.  Ihre  bisherigen  Rechte  wurden  dadurch
wesentlich  gemindert,  aber  diese  Minderung  entsprach  nur  den  thatsächlichen
  Verhältnissen,  der  allmälig  immer  weiter  sich  entwickelnden
Loslösung  einzelner  Gebiete,  die  sie  doch  nicht  mehr  in  Botmäßigkeit

festzuhalten  die  Kraft  hatte.  Allein  nun  brach  das  Verlangen  nach

Emancipation  auf  einem  für  sie  gefährlicheren  Punkte  aus.  Unruhige
Bewegungen  auf  der  Insel  Candia  entwickelten  sich  schnell  zu  einem
förmlichen  Aufstande.  Die  Candioten  beschlossen  ihre  Vereinigung
mit  Griechenland  und  erhielten  bald  aus  diesem  zahlreiche  Zuzüge
und  überdieß  Lebensmittel,  Munition  u.  a.  Die  Pforte  schickte  Mustapha
  Pascha,  der  früher  Jahre  lang  die  Insel  als  Gouverneur  regiert
  hatte,  mit  ansehnlichen  Streitkräften,  die  vom  Vicekönig  von
Aegypten  durch  ein  starkes  Corps  verstärkt  wurden,  nach  der  Insel
und  blokirte  diese  mit  ihrer  Flotte.  Aber  beides  blieb  ohne  ent-
        <pb n="561" />
        Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.  559

scheidenden  Erfolg.  Die  Mächte,  Frankreich  voran,  legten  für  die  Türkll.
Candioten  Anfangs  wiederum  nur  sehr  geringe  Sympathien  an  den
Tag  und  waren  eifrig  bemüht,  den  Funken,  der  zur  Flamme  werden
konnte,  sofort  zu  ersticken.  Allein  ihr  Bemühen  war  von  geringem
  Erfolg  begleitet,  die  Türken  zeigten  sich  trotz  ihrer  Uebermacht
  unfähig,  den  Aufstand  zu  unterdrücken,  in  Griechenland  war
alles  einig,  den  Ausstand  in  jeder  nur  möglichen  Weise  zu  unterstützen,
  Nußland  seinerseits  trat  ziemlich  offen,  aber  in  sehr  gemäßigter
  Form  für  die  Sache  der  Candioten  auf  und  ehe  das  Jahr  zu
Ende  ging,  trat  ein  entschiedener  Umschwung  unter  den  Großmächten
selbst  zu  Gunsten  der  Insel  ein;  Frankreich  war  nicht  mehr  so  abgeneigt,
  ihren  Wünschen  seinerseits  Unterstützung  angedeihen  zu  lassen
und  selbst  Oesterreich  meinte,  daß  etwas  zu  ihren  Gunsten  geschehen
müsse,  wenn  man  nicht  Gefahr  laufen  wolle,  die  orientalische  Frage
zwischen  den  europäischen  Mächten  selbst  plötzlich  zum  Ausbruch  kommen
  zu  sehen.  Die  Verlegenheit  der  Pforte  war  groß.  Auch  der
Fürst  von  Montenegro  hielt  den  Moment  für  günstig  und  machte
seine  Forderungen:  er  wurde  durch  die  Abtretung  des  kleinen  Hafens
  von  Novosella,  der  sein  Ländchen  mit  dem  Meer  in  Verbindung
brachte,  abgefunden.  Ihm  folgte  der  Fürst  von  Serbien  und  drang
in  die  Räumung  Belgrads  und  der  andern  kleinen  Festungen,  welche
die  Türken  noch  immer  in  seinem  Lande  besetzt  hielten  und  auch  ihm
wurde  seither  willfahren.  Wenn  die  Pforte  die  Einbußen  überschlägt,
die  sie  im  J.  1866  definitiv  gemachk,  so  kann  sie  dieselben  nichts
weniger  als  für  gering  erachten  und  die  schwerste  drohte  ihr  noch,
so  lange  sie  nicht  im  Stande  ist,  den  Aufstand  der  Candioten  gründlich
  zu  bewältigen.

Ueber  den  kriegerischen  Ereignissen  des  Sommers  trat  die  Engird.
fast  gleichzeitig  in  England  vom  Parlament  endlich  wieder  aufgenommene
  Frage  der  Parlamentsreform  in  den  Hintergrund,  zumal
der  erste  Versuch  wiederum  zu  keinem  Resultate  führte.  Das  vom
Cabinet  Russel-Gladstone  eingebrachte  Project,  das  dem  wirklichen
Stande  der  öffentlichen  Meinung  unter  den  regierenden  Klassen  gerecht
  zu  werden  suchte,  traf  nicht  nur  auf  den  Widerstand  der  Toryopposition,
  sondern  mißfiel  auch  einem  Theil  der  eigenen  Partei,  der
nicht  so  weit  gehen  wollte.  Das  Ministerium  unterlag  daher  bei
der  Comitéberathung  in  einer  einzelnen  Klausel,  wenn  auch  nur  mit
        <pb n="562" />
        560  Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

England.  wenigen  Stimmen,  gab  seine  Entlassung  und  machte  einem  Torycabinet
Derby-Disraeli  Platz,  das  die  ganze  Frage  neuerdings  auf  sich  beruhen
zu  lassen  wünschte.  Allein  es  irrte  sich,  wenn  es  dieß  noch  immer
für  möglich  erachtete.  Die  von  der  Vertretung  im  Parlament  ausgeschlossenen
  Volksklassen  waren  entschlossen,  diese  Frage  nicht  mehr
von  der  Tagesordnung  absetzen  zu  lassen  und  ihre  Lösung  dießmal
zu  erzwingen.  Die  Agitation  dafür  nahm  bald  großartige  Verhältnisse
  an,  in  allen  großen  Städten  des  Landes  fanden  Massenmeetings
statt,  deren  Theilnehmer  zu  Hundertausenden  zählten,  ohne  die  gesetzlichen
  Schranken  auch  nur  im  mindesten  zu  überschreiten.  Vor  einem
so  festen  Entschlusse  mußte  selbst  der  zähe  Widerstand  der  Torys  zusammenbrechen.
  Um  sich  am  Ruder  halten  zu  können,  mußte  das
conservative  Cabinet  schließlich  zu  einem  Vorschlage  sich  bequemen,
der  wesentlich  weiter  ging,  als  derjenige  seiner  Gegner,  den  die  Tory's
eben  erst  mit  so  großer  Anstrengung  zu  Fall  gebracht  hatten  und
schon  ist  es  keine  Frage  mehr,  daß  die  Vertretung  des  englischen
Volkes  nicht  urplötzlich,  aber  nach  und  nach  unausweichlich  eine  ganz
andere  Physiognomie  annehmen  wird  als  bisher.  Die  Auflösung  der
alten  Parteien  ist  die  natürliche  Folge  dieser  Vorgänge.  Erst  dann
wird  das  Parlament  auch  den  gerechten  Beschwerden  der  Irländer
gerecht  werden,  die  neuerdings  in  der  Verschwörung  der  sog.  Fenier
Abhülfe  auf  einem  Wege  suchten,  wo  sie  unmöglich  zu  finden  ist.
Wiederholte  Besprechungen  im  Parlamente  zeigten,  daß  die  Zeit  zu
durchgreifenden  Maßregeln  bezüglich  der  anglicanischen  Kirche  in
Irland  und  bezüglich  des  Verhältnisses  zwischen  Gutsherrn  und
Pächtern  noch  nicht  ganz  reif  ist,  aber  daß  es  dazu  dennoch  binnen
kurzem  kommen  muß.

Spanien.  Ganz  den  entgegengesetzten  Entwicklungsgang  nahm  Spanien.
Das  unglückliche  Land  fährt  fort,  von  einem  Extrem  ins  andere  zu
verfallen,  ohne  jenes  Gleichgewicht  der  Kräfte  und  jene  Stetigkeit  der
Zustände  finden  zu  können,  ohne  welche  weder  ein  solider  Fortschritt
noch  ein  ruhiger  Genuß  erworbener  Güter  möglich  ist.  Schon  in
den  ersten  Tagen  des  Januars  erhob  General  Prim  an  der  Spitze
einiger  Regimenter  die  Fahne  der  Empörung,  allem  Anscheine  nach
im  Sinne  einer  Beseitigung  der  Dynastie  und  einer  Vereinigung
des  Landes  mit  Portugal.  Das  Unternehmen  fand  jedoch  wenig
Anklang  und  scheiterte  gänzlich;  Gen.  Prim  mußte  mit  dem  Reste
        <pb n="563" />
        Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahrts  1866.  561

seiner  Begleiter  nach  Portugal  übertreten.  Allein  die  Aera  der  Spanien.
Militärrevolten  scheint  in  Spanien  noch  nicht  geschlossen  zu  sein:
schon  im  Juni  brach  ein  neuer  Militäraufstand  in  Madrid  selber
aus,  der  jedoch  von  O'Donnel  blutig  unterdrückt  wurde.  Trotzdem
konnte  er  sich  nicht  am  Ruder  behaupten  und  wurde  von  der  Königin
bald  darauf  durch  Narvaez  ersetzt.  Jetzt  siel  das  Land  dem  entgegengesetzten
  Ertrem  anheim.  Ein  finsterer  und  bigotter  Despotismus
  hielt  sich  für  berufen,  dem  maßlosen  Radicalismus  und  den
zügellosen  Gelüsten  ehrgeiziger  Generale  ein  Ende  zu  machen.  Die
bisherigen  verfassun  gsmäßigen  Befugnisse  der  Provinzialräthe  und  der
Gemeinderäthe  wurden  durch  königliche  Machtvollkommenheit  eingeschränkt,
  das  gesammte  Unterrichtswesen  dem  großentheils  selbst  ungebildeten,
  aber  dafür  um  so  herrschsüchtigeren  Clerus  überantwortet
und  am  Ende  des  Jahrs  ein  förmlicher  Staatsstreich  dadurch  ins
Werk  gesetzt,  daß  der  Präsident  und  mehrere  der  einflußreichsten
Mitglieder  der  Deputirtenkammer  und  gleich  darauf  auch  der  Präsident
des  Senates  willkürlich  ergriffen  und  ohne  weiteren  Proceß  in  sicheren
  Gewahrsam  abgeführt  wurden.  Die  bisherige  Herrschaft  der  sog.
liberalen  Union  wurde  dadurch  gebrochen  und  die  Mitglieder  derselben
massenhaft  ins  Exil  getrieben.  Seither  herrscht  ein  wahres  Schreckensregiment.
  Dieser  Zustand  kann  nicht  von  Dauer  sein.  Spanien
bedarf  allerdings  einer  energischen  und  vielleicht  vielfach  rücksichtslosen
  Hand,  wenn  es  wieder  gesunden  und  allmählich  sich  wieder
heben  soll.  Aber  Narvaez  scheint  dazu  nicht  berufen  zu  sein.  Ein
bigotter  Despotismus,  d.  h.  gerade  derjenige  Geist,  der  seit  den
Tagen  Karls  V.  Spanien  zu  Grunde  gerichtet  hat,  ist  am  allerwenigsten
  geeignet,  die  Keime  neuer  Gestaltungen  zu  legen  und  zu
pflegen.  Früher  oder  später  ist  ein  gewaltsamer  Ausbruch  der  allgemeinen
  Unzufriedenheit  der  gebildeten  Stände  mit  Sicherheit  vorauszusehen
  und  es  ist  höchst  wahrscheinlich,  daß  ihm  der  morsche
Thron  der  Bourbonen  dießmal  zum  Opfer  fallen  wird.  Zu  bedauern
  wäre  ein  solcher  Ausgang  allerdings  in  keiner  Weise;  aber
daß  es  dann  in  Spanien  besser  werde,  dafür  wäre  auch  nicht  die
mindeste  Gewähr  geboten.  Die  Idee  der  iberischen  Union  hat  in
Spanien  doch  offenbar  noch  sehr  schwache  Wurzeln  geschlagen  und
scheint  selbst  in  Portugal  nichts  weniger  als  populär  zu  sein.

Nicht  das  mindeste  der  großen  Ereignisse  des  Jahres  erfolgte  zu
36
        <pb n="564" />
        562

Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.

Nom.  Ende  desselben,  ohne  momentan  den  Eindruck  zu  machen,  den  es

Oesterverdiente,

  wir  meinen  die  Rãumung  Roms  durch  die  Franzosen.  Sie
wurde  erwartet,  ging  in  aller  Ruhe  und  Ordnung  vor  sich  und  war
von  keiner  derjenigen  Consequenzen  begleitet,  deren  augenblicklichen
Eintritt  hie  und  da  befürchtet  wurde.  Dennoch  ist  es  eine  Thatsache
von  ungeheurer  Tragweite.  Seit  dem  11.  Dec.  ist  Rom  sich  selbst
überlassen  und  wird  sich  so  oder  so  mit  dem  Königreich  Italien  verständigen
  müssen.  Ob  RNom  am  Ende  doch  noch  die  Hauptstadt  des
letztern  werden  wird,  mag  dahin  gestellt  bleiben.  Die  Ueberzeugung,
daß  dieß  für  Italien  wenigstens  keine  Nothwendigkeit  sei,  ist  jedenfalls
  gewachsen  und  hat  in  weiteren  Kreisen  als  früher  Platz  gegriffen.
  Aber  daß  die  weltliche  Herrschaft  des  Papstes  darum  doch
früher  oder  später  fallen  muß,  ist  außer  allem  Zweifel  und  drängt
sich  nach  und  nach  selbst  den  widerstrebendsten  Gemüthern  auf.  Schon  die
materiellen  Forderungen  des  Handels  und  Verkehrs  machen  ecine
Fortdauer  der  bisherigen  Ordnung  der  Dinge  ganz  und  gar  unhaltbar;
  die  unzweifelhafte  Mehrheit  der  Bevölkerung  verlangt  nach
einem  weltlichen  Regiment,  nach  denselben  Bedingungen  des  wirthschaftlichen
  und  politischen  Lebens,  deren  alle  anderen  Völker  genießen;
  die  Staatseinnahmen  genügen  selbst  jetzt,  da  Italien  einen  guten
Theil  der  bisherigen  päpstlichen  Schuld  übernommen  hat,  nicht,  um
die  Ausgaben  zu  decken,  da  der  Papst  einer  verhältnißmäßig  zahlreicheren
  Armee,  als  selbst  Preußen  oder  Frankreich  haben,  bedarf,
um  seine  widerwilligen  Unterthanen  im  Gehorsam  zu  erhalten.  Der
Verlust  der  weltlichen  Herrschaft  wäre  für  die  katholische  Kirche  an
sich  nicht  von  so  großer  Bedeutung,  wenn  nicht  der  Papft  von  der
sog.  ultramontanen  Partei  aller  Länder  gedrängt,  sich  an  die  Behauptung
  derselben  mit  solcher  Zähigkeit  angeklammert  hätte.  So
dagegen  muß  er  allerdings,  wenn  er  eintritt,  sich  für  das  Papstthum
wie  für  die  ultramontanen  Tendenzen  zur  empfindlichen  Niederlage
  gestalten.

Die  Niederlage  Oesterreichs,  die  den  Verlust  des  letzten  Restes

wich.  seiner  seit  Jahrhunderten  hergebrachten  Stellung  in  Deutschland  und

Italien  zur  Folge  hatte,  und  die  Räumung  Roms  durch  die  Franzosen,
  welche  den  Fall  der  weltlichen  Herrschaft  des  Papstes  nach
sich  ziehen  wird,  sind  übrigens  zwei  Ereignisse,  die  nicht  bloß  in
einem  zufälligen  Zusammenhange  stehen.  Das  alte  Verhältniß
        <pb n="565" />
        Uebersicht  der  Ertignisse  des  Jahres  1866.  563

zwischen  Staat  und  Kirche,  die  Unterordnung  des  ersteren  unter  die  ODesterletztere,
  die  Anschauung,  daß  der  Staat  im  letzten  Grunde  keine  an-  reich
dere  Aufgabe  habe,  als  den  Zwecken  der  Kirche  zu  dienen,  haben  damit
  ihre  letzten  Stützen  in  Europa  verloren.  Mit  Oesterreich  ragte
das  Mittelalter  mit  seinen  Ideen  von  Staat  und  Kirche  noch  immer
mächtig  in  die  Gegenwart  hinein;  Oesterreich  hielt  fest  an  den  Ideen
und  Traditionen  des  deutschen  Kaiserreichs,  nicht  wie  es  zur  Zeit
seiner  Größe  sich  entfaltet,  sondern  wie  es  sich  in  seinem  Verfall
nach  dem  Untergang  der  Hohenstaufen  während  des  späteren  Mittelalters
  gestaltet  hatte.  Mit  Recht  oder  mit  Unrecht  erkannte  Oesterreich
  darin  seinen  Beruf  und  je  mehr  es  darin  nach  und  nach  in
Europa  ganz  allein  stand,  desto  mehr  neigten  sich  ihm  die  Sympathien
  aller  derer,  die  an  jenen  überall  sonst  so  ziemlich  überwundenen
Ideen  fest  hielten,  zu  und  erkannten  in  ihm  den  allein  noch,  wie
sie  meinten,  wirklich  conservativen  Staat.  Diese  Stellung  Oesterreichs
  in  Europa  hat  in  den  Resultaten  des  J.  1866  nunmehr  ihr
Ende  gefunden.  Die  letzten  Reste  des  alten  deutschen  Kaiserthums
in  Deutschland  und  Italien  sind  zu  Grabe  getragen  worden.  An
Oesterreichs  Stelle  ist  in  Deutschland  das  protestantische  Preußen
getreten,  protestantisch  nicht  im  confessionellen,  sondern  im  politischen
Sinne  des  Worts,  in  Italien  die  neue  Monarchie  des  Königs
Victor  Emanuel,  die  von  Anfang  an  sich  weigerte,  den  Staat  in  den
Dienst  der  Kirche  zu  stellen,  ihm  vielmehr  eine  eigene,  von  den
Zwecken  der  Kirche  völlig  unabhängige  Aufgabe  vindicirte  und
darin  durchaus  in  ihrem  Rechte  war,  wenn  sie  auch,  durch  den
Widerstand  der  Kirche  gereizt  und  verleitet,  vielfach  zu  weit  ging
und  sich  in  geradezu  kirchenfeindliche  Bahnen  verirrte.  Oesterreich,
aus  Deutschland  wie  aus  Italien  definitiv  herausgedrängt,  ist  jetzt
auf  sich  selbst  angewiesen  und  muß  ein  anderes  werden,  muß  den
Bedürfnissen  seiner  Völker,  die  es  bisher  den  angeblichen  Forderungen
  seiner  curopäischen  Machtstellung  vielfach  gänzlich  geopfert  hat,
und  den  Anschauungen  der  Gegenwart  gerecht  werden,  wenn  es  nicht
aus  einander  fallen  soll.  Dann  aber  auch  nur  dann  kann  es  sich
über  die  schweren  Verluste  des  J.  1866  trösten.  Der  Anfang  dazu
  ist  bereits  gemacht.  Wie  die  Dinge  liegen,  kann  sich  Oesterreich
unmöglich  auf  die  in  ihrer  Entwickelung  noch  weit  zurückgebliebenen
und  in  sich  zersplitterten  und  ungleichartigen  Bruchstücke  slavischer
36
        <pb n="566" />
        564

Uebersicht  der  Ercignisse  des  Jahres  1866.

Oester-und  romanischer  Nationalität  stützen.  Oesterreich  besitzt  unter  seinen

reich  6“

zahlreichen  Völkerschaften  nur  zwei  wirkliche  Culturelemente,  die  Deutschen
  und  die  Magyaren.  Auf  sie  muß  es  sich  stützen,  um  den
Staat  neu  aufzubauen.  Der  Dualismus  ist  für  Oesterreich  zunächst
eine  Nothwendigkeit.  Er  wird  später  vielleicht  dem  Föderalismus  weichen
müssen,  aber  die  Zeit  des  Föderalismus  ist  für  Oesterreich  auf
Jahrzehnte  hinaus  noch  nicht  gekommen.  An  politischer  Bildung  sind
die  Magyaren  den  Deutschen  in  Oesterreich  zur  Zeit  jedenfalls  noch
überlegen.  Die  Zähigkeit,  mit  der  sie  an  ihren  Rechten  festhielten,
hat  sich  bewährt,  sie  haben  in  Folge  der  Ereignisse  des  J.  1866
alles  erreicht,  was  sie  verlangt  hatten,  mehr  sogar,  als  für  Oesterreich
  gut  und  wünschenswerth  war.  Wenn  der  Dualismus  lebensfähig
  sein  soll,  so  müssen  die  beiden  Hälften  des  Reichs  durch  eine
starke  und  selbständige  Centralgewalt  zusammengehalten  werden,  wie
sie  das  ungarische  67er  Elaborat  nicht  in  Aussicht  stellt.  Die  große
Aufgabe  der  Deutschen  wird  es  sein,  im  Reichsrathe  und  bei  der
Revision  der  Februarverfassung  sich  und  der  cisleithanischen  Hälfte
des  Reichs  überhaupt  dieselben  Freiheiten  zu  erringen,  deren  die
Maggyaren  nunmehr  bereits  und  in  so  ausgedehntem  Maße  genießen,
aber  zugleich  auch  dem  Gesammtstaate  diejenige  Krast  und  Selbstständigkeit
  zu  verschaffen,  deren  er  im  Interesse  aller,  auch  der  Magyaren
  und  sogar  dieser  nicht  am  wenigsten,  nothwendig  bedarf.
Damit  er  aber  seine  Aufgabe  in  Europa  und  die  österreichischen  Deutschen
  die  ihrige  in  Oesterreich  erfüllen  können,  bedürfen  beide  des
festen  Rückhalts,  den  ihnen  nur  Deutschland  gewähren  kann.

Deutsch-  Es  wäre  ein  verhängnißvoller  Irrthum,  wenn  Oesterreich  sich

land.

der  Hoffnung  hingeben  würde,  das  neue  preußisch-deutsche  Reich  werde
demnächst  wieder  auseinanderfallen.  Es  wird  dieß  ebenso  wenig
geschehen,  als  es  in  Italien  der  Fall  war,  bezüglich  dessen  sich
Oesterreich  lange  genug  denselben  Illusionen  hingab.  Preußen  wird
wohl  einiger,  vielleicht  längerer  Zeit  bedürfen,  bis  der  norddeutsche
Bund  ein  festes  Gefüge  gefunden  haben  wird,  bis  die  süddeutschen
Staaten  in  denselben  ausgenommen  sein  werden  und  bis  es  Nassau,
Kurhessen  und  besonders  Hannover  und  Schleswig-Holstein  sich  vellständig
  assimilirt  haben  wird:  aber  es  wird  damit  zu  Stande  kommen.
  Man  mag  die  Einverleibung  der  letzteren  und  das  drückende  Uebergewicht
  Preußens  innerhalb  des  norddeutschen  Bundes  jetzt  und  selbst
        <pb n="567" />
        Uebersicht  der  Erelgnisse  des  Jahrts  1866.  565

dann,  wenn  auch  die  süddeutschen  Staaten  in  denselben  ausgenommen  s—
würden  und,  was  doch  nur  eine  Frage  der  Zeit  ist,  ausgenommen
sein  werden,  man  mag  es  überhaupt  bedauern,  daß  die  Dinge  in
Deutschland  eine  mehr  einheitlichere  als  bundesstaatliche  Wendung  genommen
  haben.  Allein  es  wird  nicht  verkannt  werden  können,  daß
dieß  die  natürliche  Folge  der  Art  und  Weise  ist,  wie  sich  die  Dinge
entwickelt  haben.  Die  deutschen  Fürsten  namentlich  der  Mittelstaaten
sträubten  sich  gegen  jede  Unterordnung,  gegen  jedes  Opfer  ihrer
Souveränetät  und  die  Bevölkerungen  derselben  wie  ihre  Landtage
waren  zu  schwach,  sie  dazu  zu  zwingen.  Jene  wie  diese  büßen  nun
für  das,  was  sie  rechtzeitig  zu  thun  oder  durchzusetzen  unterlassen
haben.  Die  entthronten  Fürsten  von  Hannover,  Kurhessen  und  Nassau
traf  es  hart,  wenn  auch  gerade  sie  nichts  weniger  als  unverdient,
wenn  sie  die  Sühne  nicht  bloß  für  die  eigene  Schuld,  sondern  auch
für  die  ihrer  Mitfürsten  leisten  sollen.  An  eine  Aenderung  ist  aber
auch  von  ferne  nicht  mehr  zu  denken.  Die  neuesten  Vorgänge  haben
deutlich  genug  gezeigt,  daß  das  Bedürfniß  der  Einheit  augenblicklich
wenigstens  in  der  Nation  entschieden  viel  größer  ist,  als  das  Bedürfniß
  nach  Freiheit.  Die  nächste  Entwickelung  scheint  wesentlich
davon  abzuhängen,  wie  weit  das  erkannt  wird.  Je  nachdem  wird
sie  eine  noch  mehr  einheitliche  oder,  wenigstens  so  weit  als  es  noch
möglich  ist,  bundesstaatliche  werden.  Jeder  Widerstand  gegen  das,
was  nun  einmal  zur  Nothwendigkeit  geworden  ist,  würde  den  ohnehin
  starken  Zug  zur  Einheit  nur  verstärken  und  was  nicht  biegen
wollte,  dürfte  voraussichtlich  brechen.  Die  Nation  verlangt  ihr  Recht
und  hat  auf  dem  Reichstage  des  norddeutschen  Bundes  gezeigt,  daß
sie  dafür  selbst  die  schwersten  Opfer  zu  bringen  bereit  ist.  Uebrigens
selbst  als  Civilherrschern,  um  den  Ausdruck  des  Grafen  Bismarck  zu
gebrauchen,  bleibt  den  deutschen  Fürsten  immer  noch  eine  große  und
schöne  Stellung  in  ihren  Landen  und  den  Landtagen  ein  weites
Feld  der  Thätigkeit  im  Interesse  der  Freiheit.  Niemand  wird  längnen
  können,  daß  auf  diesem  Felde  auch  in  den  süddeutschen  Staaten
noch  viel,  sehr  viel  zu  thun  ist  und  daß  es  sicherlich  besser  wäre,
rasch  und  entschieden  an  diese  Arbeit  zu  gehen,  als  sich  in  unfruchtbarer
  und  bitterer,  häufig  sogar  ungerechter  Kritik  gegen  das  zu  ergehen,
  was  jedenfalls  nicht  mehr  zu  ändern  ist.

Naturgemäß  sind  im  weiteren  Deutschland  und  Oesterreich  auf
        <pb n="568" />
        566

Uebersicht  der  Ereignisse  des  Jahres  1866.

Oster-  einander  angewisen.  Eine  Allianz  zwischen  Oesterreich  und  Frankreich.



reich  oder  auch  nur  ein  herzliches  Einverständniß  zwischen  beiden
gegen  Preußen  wäre  ein  Unternehmen,  dessen  Folgen  schwer  auf
Oesterreich  zurückfallen  dürften.  Es  wäre  traurig,  wenn  Gedanken
der  Nache  für  Königgrätz  in  Oesterreich  lauerten,  beklagenswerth,
wenn  es  seine  Blicke  wenigstens  noch  immer  auf  Süddeutschland  gerichtet
  hielte  und  dieses,  gestützt  auf  den  Prager  Frieden  und  im
Einverständniß  mit  Frankreich,  an  der  Vereinigung  mit  Norddeutschland
  hindern  wollte.  Seine  Aufgabe  licgt  nicht  im  Westen,  sondern
im  Osten  und  einen  Stützpunkt,  einen  Rückhalt  dafür  kann  es  nur
in  einem  geeinigten  Deutschland,  nicht  aber  in  den,  solange  sie  vereinzelt
  bleiben,  schwachen  süddeutschen  Staaten  finden.  An  eine  Gefahr
  für  Oesterreich  von  Seite  Deutschlands  ist,  sobald  Oesterreich
im  Stande  ist,  sich  neu  zu  consolidiren,  nicht  zu  denken.  Deutschland
ist  noch  lange  nicht  so  weit,  die  Frage  einer  Losreißung  und  Einverleibung
  der  deutsch-österreichischen  Provinzen  practisch  auch  nur  ins  Auge
fassen  zu  können  und  bis  es  soweit  sein  wird,  dürfte  es  sich  überzeugt
haben,  daß  diese  Provinzen  ihre  deutsche  Aufgabe  als  Glieder  des
österr.  Kaiserstaates  besser  erfüllen  können,  denn  als  Glieder  eines
rein  deutschen  Bundes  oder  Staates.  Die  Klagen  über  den  Verlust
der  Deutsch-Oesterreicher  für  Deutschland  beruhen  auf  sehr  schwachem
Fundamente.  Die  österreichische  Regierung  ist  allerdings  durch  den
deutschen  Krieg  von  1866  aus  Deutschland  hinausgedrängt  worden,
die  deutschen  Provinzen  Oesterreichs  konnten  nicht  aus  Deutschland
hinausgedrängt  werden,  weil  sie  in  Wahrhceit  nie  darin  waren  und
trotz  des  Bundes  mit  dem  übrigen  Deutschland  nur  in  so  losen
Beziehungen  standen,  wie  sie  loser  zwischen  Gliedern  einer  und  derselben
  Nation  gar  nicht  gedacht  werden  können.  Eine  wirkliche  Allianz
  zwischen  Oesterreich  und  Deutschland  würde  das  nun  gelöste
Band  mehr  als  ersetzen.  Eine  solche  Allianz  liegt  in  der  Natur
der  Dinge  und  enispricht  dem  Interesse  beider  Staaten.  Deutschland
  bedarf  ihrer  für  seine  Machtstellung  gegen  den  Westen,  Oesterreich
  für  seine  Machtstellung  nach  Osten.  Sie  muß  und  wird  mit
der  Zeit  mit  Nothwendigkeit  cintreten,  aber  sie  hängt  für  Oesterreich
an  einer  unerläßlichen  Bedingung  —  Preußen  muß  sich  von  Rußland,
  was  es  bisher  nicht  konnte,  was  es  aber  jetzt  kann,  sobald  es
nur  will,  unabhängig  machen  und  jeden  Augenblick  bereit  sein,  für
        <pb n="569" />
        Uebersich!  der  Ereigulse  des  Jahres  1866.  567

Oesterreich  und  seine  Aufgabe  im  Osten  auch  gegen  Rußland  mit  Desterseiner
  ganzen  Macht  einzustehen.  Zur  Zeit  scheint  freilich  Preußen  wic
von  einem  Bruch  mit  Rußland  ebenso  fern  zu  sein,  als  Oesterreich

von  einer  Neigung,  sich  mit  Preußen  zu  alliiren.  Allein  unmöglich

ist  weder  das  eine  noch  das  anderc  und  was  der  Natur  der  Dinge
entspricht,  wird  sich  früher  oder  später  doch  vollenden.  Erst  wenn
Oesterreich  und  Deutschland  durch  eine  feste  Allianz  verbunden  sind,
wird  die  deutsche  Nation  ihre  volle  Befriedigung  und  Europa  sein
verlorenes  Gleichgewicht  wieder  gefunden  haben.
        <pb n="570" />
        <pb n="571" />
        Register.

 

Wo  es  nöthig  oder  wünschenswerth  schien,  ist  neben  der  Seitenzahl  der  Monat  mit
römischen,  der  Monatstag  mit  arabischen  Ziffern  bezeichnet.

Abgeordnetentag.  S.  35—156:  V  20.
Altenburg.  S.  35—156:  VI  23,  VIII  4.
Anhalt.  S.  35—156:  III  12,  VI  25,  XI  9.

Baden.  S.  35—156:  I  31,  II  15,  22,  II1  15,  IV  11,  14,  21,  22,  25,  26,  30,
V  7,  9,  14,  14,  16,  28,  VI  1,  2,  7,  8,  9,  14,  18,  19,  21,  26,  VII  5,  24,
28,  31,  VIII  2,  3,  17.

S.  216—232:  X  9,  20,  23,  29,  30,  31.  ·

Actenstücke:  VII  31  (Motivirung  d.  Austritts  aus  d.  Bunde)  S.  149,  X  23
(Beschluß  d.  II.  Kammer  bez.  Verhältniß  zu  Preußen  u.  Rede  Freydorfss)
S.  20,  X  31  (Beschluß  der  I.  Kammer  bez.  Verhältniß  zu  Preußen)
S.  227.

Bapyern.  S.  35—  156:  127,  30,  II  8,  III  31,  IV#2,  21,  22,  V  6,  6,  10,  13,
21,  23,  27,  30,  VI  1,  2,  8,  10,  14,  16,  16,  18,  21,  26,  30,  VII  1,  2,
10,  21,  22,  25,  28,  30,  VIII  13,  14,  18,  22.

S.  216—232:  VIII  27,  28,  29,  30,  31,  IX  2,  29,  30,  X  11,  12,  19,

22,  XI  10,  21,  24,  XII  1,  10,  24,  25,  20,  31.

Actenstücke:  VI  8  (Adresse  der  Mehrheit  der  II.  Kammer,  Gegenentwurf  der  vereinigten
  Linfen)  S.  77;  VI  14  (Specialvertrag  mit  Oesterreich)  S.  91;
VI  18  (Erklärung  der  vereinigten  Linken  der  II.  Kammer)  S.  108,  VII  2
(Proclamation  des  Königs)  S.  125,  VII  22  (Friedensadresse  v.  Nürnberg
und  Augsburg)  S.  144,  VIII  28  (Programm  der  vereinigten  Linken)  S.
216,  VIII  30  (Anträge  und  Beschluß  der  II.  Kammer  bez.  Verhältniß  zu
Preußen)  S.  217,  VIII  31  (Beschluß  der  1.  Kammer  bez.  Verhältniß  zu
Preußen)  S.  217.  ·

Belgien.  S.  390—391.

Braunschweig.  S.  35—156:  VI  18,  VII  6,  16,  20,  VIII  1,  4,  XII  14.

Actenstücke:  VII  16  (Denkschrift  der  Regierung  über  den  preußischen  Bündnißantrag)
  S.  140,  XII  14  (Adresse  des  Landtags)  S.  216.

Bremen.  S.  35—  156:  VI  21,  29,  30.

Actenstücke:  VI  30  (Beschluß  der  Bürgerschaft  bez.  preuß.  Bündniß)  S.  124.

Bundestag.  S.  35—156:  IV  9,  21,  26,  V  5,  9,  11,  19,  24,  VI  1,  9,  11,  14,
        <pb n="572" />
        568  Register.

Wm:  22,  23,  25,  27,  28,  29,  VII  2,  4,  5,  10,  11,  14,  26,  VIII  2,

4,  4,  24.

Actenstücke:  V  11  (Erster  Bundesreformantrag  Preußens)  S.  60,  V/9  (Erklärung
  Preußens  und  Oesierreichs)  S.  80,  VI  41  (Antrag  Oesterreichs  gegen
Preußen)  S.  86;  VI  14  (Austrittserklärung  Preußens,  Verwahrung  Oesterir.
  S.  89,  Vil  11  (Schreiben  an  Frankfurt  bez.  Verlegung  seines  Sitzes
nach  Augsburg)  S.  134.

Coburg.  Gotha.  S.  35—156:  IV  22,  VI  15,  17,  20,  26,  VII  2,  XI  30,  XII  3.

Deutscher  Krieg.  S.  94—156.
Oänemark.  S.  394—395.
Actenstück:  XI  12  (Thronrede)  S.  394.

England.  S.  312—324.  .
Aktenstücke:ll6(Thrqitrede)-S.  312;  VIII  10  (Thronrede)  S.  321.

Frankfurt.  S.  35  —  156:  VII  6,  7,  15,  16,  17,  18,  20.  21,  24,  29,  IX  12,

Actenstück:  VII  15  (Prockamation  des  Senats)  S.  137.

Friedensschlüsse:  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  S.  278,  zwischen  Preußen  u.
Württemberg  S.  281,  zwischen  Preußen  und  Baden  S.  282,  zwischen  Preußen
  und  Bayern  S.  283,  zwischen  Preußen  und  Hessen  S.  286,  zwischen
Preußen  und  Sachsen  S.  289,  zwischen  Oesterreich  und  Italien  S.  297.

Frankreich.  S.  325—353.

Actenstücke:  12  (Dep.  des  Gesandten  in  Florenz)  S.  325;  122  (Thronrede)
S.  326;  1  22  (Exposé  über  die  Lage  des  Kaiserreichs)  S.  329,  1  25  (Dep.
nach  Washington)  S.  330;  I1  9  (Adresse  des  Senats)  S.  331;  II  18  (Antwort
  des  Kaisers  darauf)  S.  332;  I1  26  (Adresse  des  gesetzgeb.  Körpers)
S.  332;  II  26  (Amendementsanträge  dazu)  S.  334;  II  26  (Nede  Thiers)
S.  335;  III  22  (Antwort  des  Kaisers  auf  die  Adresse  des  gesetzgeb.  Körpers)
S.  338;  IV  5  (Ankündigung  der  Räumung  Mepxico's)  S.  339;  V  3  (Rede
Thiers  gegen  Preußen)  S.  340;  V6  (Nede  ö.  Kaisers  in  Auxerre)  S.  341;
V  30,  VI  8,  17  (Unterhandlungen  mit  England  bez.  Friedensconferenz)  S.
339  u.  341;  VI  11  (Brief  des  Kaisers  an  Drouyn  de  l'Huys:  Programm
Frakreice  vor  dem  Kriege)  S.  342;  VII  14  (Senatsconsult  bez.  Verafsung)
  S.  344;  VII  30  (Convention  mit  Mexico)  S.  345;  VIII  11
(Schreiben  des  Kalsers  an  den  König  von  Italien)  S.  346;  IX  16  (Eirculardepesche
  Lavalette's:  Programm  Frankreichs  nach  d.  Kriege)  S.  347;  X  19
(Retrocession  Venetiens)  S.  351;  X  20  (Einleitung  einer  Heeresresorm)
S.  351:  XII  11  (Depesche  nach  Rom)  S.  352.

Griechenland.  S.  419—422.

Actenstück:  IX  2  (Deukschrift  bez.  Candia)  S.  420.

Großdeutsche  Versammlkung  in  Stuttgart.  S.  216—232:.  XI  6  u.  11  (Beschlüsse)
  S.  228.

Hamburg.  S.  35—156:  VI  21,  26,  29,  VII  2,  3,  4,  4,  XI  9,  XII  13,  22.
Actenstück:  VI  26  (Antwort  d.  Senats  an  Preußen)  S.  118.
HVandeleg.  deutscher.  S.  35—156:  VIII  4.
annover.  S.  35—156:  III  27,  IV  18,  21,  V7,  14,  22,  25,  29,  VI  4,  6,  9,
1514  ,4.  15,  15,  16,  20,  20,  21,  22,  24,  27,  28,  VII  6,  VIII  1,  2,  5,
#  -
S.  179—215:  VIII  17,  IX  22,  23,  X  1,  5,  6,  XI  7,  18,  20,  23,  24,
25,  26.  28,  29,  Xll  1,  3,  8,  10,  16,  20,  26.
Actenstücke:  VI  415  (Antwort  auf  die  Sommation  Preußens)  S.  95;  VI  20
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        Register.  569

(Protest  gegen  Preußen)  S.  110;  VI  21  (Proclamation  des  Königs)  S.  114;
VI  28  (Capitulation  und  Proclamation  des  Königs)  S.  122;  VIII  17  (Eingabe
  einer  Deputation  an  den  König  von  Preußen  gegen  Annexion,  Antwort
des  Königs;  Erwiderung  der  Deputation)  S.  179;  IX  23  (Protest  des
Königs  Georg  gegen  Preußen)  S.  293;  X  5  (Protest  des  Königs  Georg
gegen  die  Besitzergreifung  Preußens)  S.  200;  X  6  (Eidesentbindung  der
Civilstaatsdiener)  S.  201.

Hessen-Darmstadt.  S.  35—156:  III  23,  24,  IV  22,  V  16,  25,  29,  VI  1,  2,  3,
11,  14,  15,  17,  19,  20,  VII  3,  11,  15,  27,  VIII  1,  7,  8,  19.

S.  216—232:  IX  3,  17,  19,  X  6,  7,  28,  XII  15,  22.

Actenstücke:  VI  11  (Erklärung  Dalwigks)  S.  88;  IX  17  (Proclamation  des
Großherzogs)  S.  218.

Hessen-Homburg.  S.  35—  156:  III  24.

Holland.  S.  392—393.

Italien.  S.  354—3758.

Actenstücke:  III  8  (Depesche  über  die  Sendung  des  Gen.  Govone  nach  Berlin
S.  357;  IV  3  (Vollmacht  zu  Abschluß  eines  Allianzoertrags  mit  Preußen
S.  358;  VI  20  (Kriegsmanifest  des  Königs)  S.  362;  VII  5  (Unterhandlungen
  mit  Frankreich  bez.  Venctiens)  S.  364;  X  22  (Rundschreiben  Ricasoli's
  bez.  vertriebener  Bilböse)  S.  371;  XI  4  (Annexionsdecret  bez.  Venetien
und  Rede  des  Königs)  S.  371;  XI  15  (zweites  Rundschreiben  Ricasoli's
bez.  vertriebene  Bischöse  und  die  Lage  des  Landes)  S.  371;  XII  15
(Thronrede)  S.  376;  XII  22  (Schreiben  Ricasoli's  bez.  Freiheit  der  kathol.
Kirche  wie  in  Amerika)  S.  377.

Kurhessen.  S.  35—156:  1  24,  II  5,  III  6,  14,  27,  V  13,  14,  16,  22,  VI  13,
14,  14,  15,  15,  22,  23.
S.  184—215:  IX  18,  X  14.
Actenstücke:  III  14  (Beschlüsse  der  Ständeversammlung  gegen  die  Mißregierung
des  Kurfürsten,  Denkschrift  des  Verfassungsausschusses)  S.  43.

Lauenburg.  S.  157—215:  Xl  6.

Liechtenstein.  S.  35—  156:  VII  26.

Lippe-Detmold.  S.  35—156:  VI  21.

Lübeck.  S.  35—156:  VI  21,  29,  IX  19,  28.

Luxemburg.  Actenstücke  bez.  Verhältniß  zu  Preußen  und  Deutschland  S.  449.

Mecklenburg.  S.  35—156:  VI  18,  21,  30,  VII  2,  VIII  21,  IX  26/]  XI  4,  XII

3,  5,  7,  18,  21.

Actenstück:  X  1  (Anträge  und  Beschlüsse  bez.  des  norddeutschen  Bundes)  S.  199.

Meiningen.  S.  35—  156:  IV  22,  VII  26,  VIII  26,  1X  20,  X  17.

Actenstück:  X  8  (Friedensvertrag  mit  Preußen)  S.  201.

Mexico.  S.  443—448.

Actenstücke:  XI  13  (Brief  des  Kaisers  an  den  Ministerpräsidenten)  S.  445;
XII  5  (Proclamation  d.  Kaisers)  S.  446;  XII  10  (Denkscheift  bez.  Lage
des  Reichs)  S.  447.

Nassau.  S.  35—156:  IV  12,  22,  28,  V  12,  16,  17,  VI  5,  13,  26,  30,  VII2,
6,  15,  VIII  44.
S.  184—215:  IX  8,  X  23.
Actenstück:  VII  15  (Proclamation  des  Herzogs)  S.  138.
Norddeutscher  Bund:  S.  184—215.
Actenstück:  II  15  (Rede  Bismarcks  bez.  Eröffnung  der  Conferenz  der  Bevollmächtigten)
  S.  216.
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        570  Negister.

Oldenburg.  S.  35—156:  VI  21,  21,  27,  VII  4.  1

Acten  stücke:  V1  27  (Denkschrift  der  Regierung  über  den  preuß.  Bündnißantrag)
S.  119;  VII  4  (Bericht  des  Landtagsausschusses  darüber)  S.  127.

Oesterreich.  S.  35—156:  1  10,  27,  II  7,  III  3,  5,  7,  14,  14,  15,  16,  17,  24,
31,  IV  7,  18,  21,  23,  24,  26,  26,  30,  30,  V  3,  4,  5,  6,  12,  17,  18,  26,
29,  30,  VI  1,  9,  12,  14,  17,  VII  3,  4,  5,  7,  7,  9,  9,  10,  10,  10,  11,  14,
45,  17,  19,  22,  23,  24,  26,  26,  VIII  1,  6,  10,  11.

S.  233—277.  «

Actenstücke:  II  15  (Adresse  des  ungarischen  Unterhauses)  S.  236;  II  22  (Antwort
  des  Kaisers  auf  die  croatische  Adresse)  S.  239;  II  27  (k.  Rescript  auf
die  croatische  Adresse)  S.  240;  III  3  (k.  Reseript  auf  die  ungarische  Adresse)
S.  241;  UlI  3  (Nepräsentation  der  siebenbürg.  Sachsen  an  den  Kaiser)
S.  244;  III  9  (Beschluß  des  croatischen  Landtags  bez.  gemeinsamer  Reichsangelegenheiten)
  S.  245;  III  16  (Circulardep.  an  die  deutschen  Regierungen
bez.  Bundeshülfe  gegen  Preußen)  S.  47;  V  26  (Circulardep.  bez.  Venetien)
S.  55;  VI  1  (zweite  Dep.  an  die  neutralen  Großmächte  bez.  Conferenz)  S.
69;  VI  9  (Dep.  an  Preußen  bez.  Holstein  und  Gasteiner  Convention)  S.  82;
VI  14  (Spccialconvention  mit  Bayern  bez.  Krieg)  S.  91;  VI  17  (Kriegsmanisest
  des  Kaisers  und  Girculardep.  Mensdorffs)  S.  102;  VI  18  (Bericht
der  croatischen  Deputation  über  die  Unterhandlungen  mit  Ungarn)  S.  252;
VI  19  (Armeebefehl  Benedeks  bez.  Sachsen)  S.  109;  VI  25  (Anträge  des
ungarischen  15er  Subcomité  bez.  gemeinsame  Reichsangelegenheiten)  S.  253;
VII  3  (Telegramm  Benedeks)  S.  126;  VII  7  (kais.  Manifest  an  die  Ungarn)
S.  129;  VII  10  (kais.  Manifest  an  die  Völker  Oesterreichs)  S.  131;  VII  11
(Armeebefehl  des  Erzh.  Albrecht  an  die  Südarmee)  S.  134:  VII  17  (Adresse
des  Wiener  Gemeinderaths  an  den  Kaiser)  S.  141;  VII  23  (Antwort  des
Kaisers  darauf)  S.  145;  VII  26  (Friedenspräliminarien  mit  Preußen)  S.
146;  VIII  23;  (Friede  von  Prag);  S.  278;  X  3  (Friede  von  Wien  mit
Italien  (S.  297;  X  16  (Beschlüsse  deutscher  Parteiführer  in  Wien)  S.  262;
XI.  2  (erste  Circulardep.  Beusts)  S.  263;  XI  4  (offiz.  Artikel  bez.  Heeresreform)
  S.  263;  XI  19  (k.  Reseript  an  den  ungarischen  Landtag)  S.  265;
XI  27  (Adresse  des  niederösterr.  Landtags)  S.  266;  XII  3  (Adresse  des  oberösterr.
  Landtags)  S.  267;  XlII  6  (Adresse  des  Landtags  von  Salzburg)
S.  269;  XII  6  (Adresse  des  galizischen  Laudtags  (S.  270;  XII  10  .(Adresse
des  Landtags  von  Steiermark)  S.  271;  XII  11  (Adresse  der  Bukowina)
S.  271;  XII  14  (Adresse  von  Kärnthen)  S.  272;  XII  17  u.  18  (VBeschlüsse
des  croatischen  Landtags)  S.  273  u.  274;  XlI  19  (Adreßentwurf  der  Mehrheit
  des  tirolischen  Landtags)  S.  275;  XII  30  (Finanzgesetz  für  1867  und
Bericht  des  Finanzministers)  S.  276.

Portugal.  S.  305.

Preußen.  S.  35—156:  110,  15.  24,  26,  29,  29,  II  15,  18,  22,  23,  28.  III2,
6,  8,  10,  10,  14,  16,  16,  19,  20,  21,  22,  23,  24,  25,  27,  27,  28,  28,
IV  6,  9,  10,  13,  15,  18,  21,  26,  26,  27,  27,  27,  28,  30,  V  2,  3,  4,  5,
7,  8,  9,  10,  11,  12,  12,  13,  14,  14,  14,  15,  15,  16,  19,  19,  22,  24,  24,
27,  29,  29,  VI  3,  4,  4,  4,  5,  6,  9,  10,  10,  10,  10,  11,  14,  15,  15,  16,
16,  18,  20,  20,  21,  22,  23,  25,  28,  29,  VII  10,  18,  VIII  4.

S.  157—215.

Actenstücke:  1  15  (Thronrede)  S.  157;  1  17  (Rede  Grabows)  S.  159:  I1  29
(Beschluß  des  Obertribunals  bez.  Redefreiheit  der  Abgeordneten)  S.  160;
11  9  (Beschluß  des  Abg.-Hauses  gegen  den  Beschluß  des  Obertribunals)
S.  163;:  II  16  (Beschluß  des  Abg.-Hauses  bez.  Kölner  Abg.-Fest)  S.  164;
II  18  (Schreiben  Bismarcks  an  das  209.-Haus  S.  164;  II  22  (Schlußrede
Grabows)  S.  165;  II  23  (Thronrede)  S.  166;  I1  24  (Adresse  von  Herrenhausmitgliedern
  an  den  König)  S.  167;  V  7  (Dep.  an  Oesterreich  für  Ver-
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        Keglster.  571

ständigung  bez.  Schleswig-Holstein  ohne  den  Bund)  S.  58;  V  11  (ersler
Bundesreformentwurf)  S.  60;  V27  (Circulardep.  bez.  Bundesresorm)  S.  65;
VI  4  (Circulardep.  gegen  Oesterreich)  S.  73;  VI  5  (Artikel  des  geheimen
Vertrags  mit  Oesterreich  vom  16.  Januar  1864)  S.  76;  VI  9  (Erklärung
am  Bunde)  S.  80;  VI1  9  (Antwort  des  Königs  auf  die  Friedensadressen)
S.  170;  VI  10  (Circulardep.  und  zweiter  Bundesresormentwurf)  S.  83;
VI  10  (Proclamation  Manteussels  an  die  Holsteiner)  S.  85;  VI  14  (Erklärung
  am  Bunde)  S.  89;  VI  15  (Sommation  an  Sachsen,  Hannover  und
Kurhessen)  S.  94;  VI  16  (Circulardep.  über  den  Ausbruch  des  Krieges)
S.  97;  VI  16  (Proclamation  beim  Einmarsch  in  Sachsen)  S.  100;  VI  16
(Proclamation  beim  Einmarsch  in  Hannover)  S.  100;  VI  16  (Proclamation
beim  Einmarsch  in  Kurhessen)  S.  101;  VI  18  (Kriegsmanifest  des  Königs)
S.  106;  VI  20  (Proclamation  Falkensteins  bei  Uebernahme  der  Verwaltun

Hannovers)  S.  110;  VI  20  (Ansprache  Beyers  an  den  landständ.  nusschuß
und  Proclamation  bei  Uebernahme  der  Verwaltung  Kurbessens)  S.  112;
VI  21  (Rundschreiben  Beyers  an  die  Behörden  Kurhessens)  S.  114;  VI.22
(Circulardep.  Bismarcks  über  die  Abstimmung  am  Bunde  vom  14.  Juni)
S.  115;  VI  23  (Art.  der  Nordd.  Allg.  Ztg.  für  die  Mainlinie)  S.  116;
VI  28  (Proclamation  Werders  an  die  Kurhessen)  S.  123;  VI  29  (Proclam.
des  Fürsten  von  Hohenzollern  an  die  Nassauer)  S.  123;  VII  10  (Wortlaut
des  franz.  Vermittlungsvorschlags  und  der  Antwort  Preußens)  S.  133.
VII  18  (Art.  der  Prov.-Corr.  über  den  Gang  der  Friedensunterhandlunger.,
S.  142;  VII  26  (Präliminarien  von  Nickolsburg)  S.  146;  VIII  4  (Circulardep.
  an  die  norddeutschen  Staaten  bez.  neuen  Bündnißvertrag)  S.  151:
VIII  5  (Thronrede)  S.  174;  VIII  6  (Adresse  der  Berliner  Gemeindebehörden
an  den  König  und  Antwort)  S.  175;  VIII  14  (der  Finanzminister  über
das  Indemnitätsgesetz)  S.  177;  VIII.  17  (Annexionsbotschaft  des  Königs  an
den  Landtag,  Gesetzesentwurf,  Motivirung,  Rede  Bismarcks)  S.  177;  VIII  17
(Eingabe  der  hannoverschen  Deputation  gegen  die  Annexion,  Antwort  des
des  Königs,  Erwiderung  der  Deputation)  S.  179;  VIII  23  (Adreßentwürfe,
Aeußerungen  Bismarcks)  S.  182;  VIII  25  (Antwort  des  Königs  auf  die
Adresse  des  Abg.-Hauses)  S.  184;  IX  1  (Commissionsantrag  bez.  Indemnitätsgesetz,
  Bericht  Twestens,  Rede  Bismarcks)  S.  185;  IX  7  (Commissionsantrag
  bez.  Annexionen,  Bericht  der  Commission)  S.  186;  IX  7  (Gesetzesentwurf
  bez.  Schleswig-Holstein)  S.  193;  IX  11  (Commissionsbericht  bez.
Reichswahlgesetz,  Erklärung  der  Polen)  S.  193;  IX  17  (Resolution  des
Herrenhauses  bez.  Reichswahlgesetz)  S.  195;  IX  24  (Anträge  bez.  60-Mill.=Anleihe,
  Rede  des  Finanzministers)  S.  196;  X  3  (k.  Proclam.  an  die  Hannoveraner)
  S.  200;  X  27  (Vertrag  mit  Oldenburg)  S.  202;  XI  16  (Dotationsgesetzentwurf
  und  Motivirung)  S.  205;  XI  7  (Resolutionen  hannov.
Ritterschaftsmitglieder)  S.  204;  XI  20  (Ministerialerlaß  bez.  Gewerbebeschränkungen
  in  den  annectirten  Provinzen)  S.  206;  XII  3  (k.  Erlaß  bez.  Umtriebe
  in  Hannover)  S.  208;  XlI  5  (Commissionsbericht  bez.  Dotationen)
S.  209;  XII  10  (Anträge  bez.  Militäretat)  S.  210.

Reuß  ä.  L.  S.  35—156:  VIII  11.

Actenstück:  IX  26  (Friede  mit  Preußen)  S.  197.

Neuß  j.  L.  S.  35—156:  VI  20.  VII  2,  31.

Nom.  S.  379—383.  ·

Actenstück:  X  29  (Allocution  des  Papstes)  S.  381.

Rußland.  S.  397—402.

Actenstücke:  XI  11  (Aushebung  von  Feudalrechten  in  Polen)  S.  401;  XII  4
(Aushebung  des  Concordats  mit  Rom)  S.  400.  '"

Sachsen.S.35—156:1v29,v5,5,7,8,8,11,12,15,21,22,27,27,
28,  30,  VI  5,  11,  15,  16.
        <pb n="576" />
        572  Regiseer.

S.  184—215:  VIII  31,  X  1,  24,  26,  28,  29,  XI  3,  15,  16,  28,  29,
30,  XII  3,  4,  6,  8,  18,  20.

Actenstücke:  VI  15  (Ablehnung  der  preuß.  Sommation)  S.  94,  VI  16  (Proclam.
des  Königs)  S.  99;  XI  15  (Thronrede)  S.  205;  XII  6  (Anträge  und  Beschluß
  bez.  Wahlgesetzreform)  S.  210.

Schaumburg-Lippe.  S.  35—156:  VI  29.

Schleswig-Holstein.  S.  35—156:  I  11,  13,  13,  13,  21,  22,  23,  27,  27,  30,
31,  II  2,  14,  20,  23,  26,  28,  III  6,  8,  11,  13,  IV  11,  V9,  15,  30,  VI2,
5,  7,  10,  10,  11,  12,  17.

S.  184—215:  XII  6.

Actenstück:  VI  17  (letzte  Proclamation  des  Herzogs  Friedrich)  S.  105.

Schwarzburg-Nudolstadt.  S.  35—156:  VI  29.  ·

Schwarzburg-Sondershausen.  S.  35—156:  VI  25,  VII  3.

Schweden  und  Norwegen.  S.  396.

Spanien.  S.  306—311.

Actenstücke:  12  (Proclam.  des  Gen.  Prim)  S.  306;  1  5  (Erklärung  O'Donnels
im  Senat)  S.  306;  VII  31  (reactionäres  Circular  des  Ministers  Gongalez
Bravo)  S.  309;  X  21  (Denkschrift  des  Ministers  Gonzalez  Bravo  bez.  Aufhebung

  der  Befugnisse  der  Gemeinde  und  Provinzialräthe)  S.  309.

Türkei.  S.  403—418.

Actenstücke:  II  23  (Proclam.  der  provisor.  Regierung  von  Rumänien)  S.  404;
IV  11  und  14  (Proclamationen  bez.  Wabl  des  Prinzen  von  Hohenzellern)
S.  405  —  408;  VIII  21  (Erklärung  der  Candioten)  S.  411;:  IX  2  (Erklärung
der  Candioten  bez.  Anschluß  an  Griechenland)  S.  412;  IX  13,  17  (Proclamation
  Mustapha  Pascha's  an  die  Candioten  und  Antwort  derselben)  S.  413;
X  24  (Investiturferman  für  den  Fürsten  Karl  von  Rumänien)  S.  414;
XI  1  (Aegyptisches  Verfassungsstatut)  S.  416;  XII  26  (Dep.  der  Psorte
gegen  Griechenland)  S.  417.

Verelnigte  Staaten.  S.  425—442.

Actenstücke:  1  26  (Beschluß  des  Congresses  bez.  Freedmannsbureau  zum  Schutz
der  Neger)  S.  426;  II  19  (Beto  des  Präsidenten  dagegen)  S.  427;  UI  16
(Beschluß  des  Congresses  bez.  bürgerliche  Rechte  der  Neger)  S.  428;  III  27
(Veto  des  Präsidenten  dagegen)  S.  430;  IV  4  (Proclamation  des  Präsidenten
bez.  Ende  der  Rebellion  der  Südstaaten)  S.  130;  V  1  (Zusat#vorschlag  zur
Bundesverfassung)  S.  434;  VIII  14  (Programm  der  Demokraten)  S.  437;
IX  3  (Ansprache  der  republikanischen  Partei  des  Südens)  S.  439;  XI  23
(Dep.  an  Frankreich  bez.  Mexico)  S.  441.

Volkswirkhschaftlicher  Congreß,  deutscher.  S.  35—  156:  VIII  4.

Waldeck.  S.  35—156:  VI  25.

Weimar.  S.  35—156:  IV  22,  V6,  VI  1,  VII  5,  15,  20.

Actenstücke:  VII  15  (Denkschrift  der  Regierung  über  den  preuß.  Bündnißantrag)
S.  138.

Württemberg.  S.  35—156:  1  2,  6,  IV  3,  5,  22,  V  11,  23,  24,  26,  VI  4,  7,
17,  VII  12,  25,  25,  27,  27,  28,  29,  VIII  2,  7,  13,  19.

S.  216—  232:  IX  25,  26,  28,  X  10,  16,  17,  18,  XI  17,  20,  XII  30.

Actenstücke:  IX  25  (Thronrede)  S.  218;  IX  26  (Darlegung  der  Regierung  bez.
Waffenstillstand)  S.  219;  X  10  (Adresse  der  U.  Kammer,  Commissionsbericht,
Eegenentwurf)  S.  221;  X  16  (Antwort  des  Königs  auf  die  Adresse)  S.  215.

Zollberein.  S.  35—156:  1  6,  II.  19,  III  12,  VII  7,  XIl  13.
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