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        <title>Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868.</title>
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        Europäischer Geschichtskalender. 
Neunter Jahrgang. 1868. 
Herausgegeben 
von 
H. Schulthess. 
Motto: facta loquunkur. 
Uördlingen. 
Druck und Verlag der C. H. Beck'schen Buchhandlung. 
 1869.
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        Inhalt. 
I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europ. Staaten- Seite 
systeme im Jahre 1863. . .. . . 11 
II. Deutschland, Preußen und Oesterreich. 
I. Nord- und Süddeutschland. 
1. Preußen und der norddeutsche Bund . . . 35 
2. Die süddeutschen Staaten . . . . . 136 
II. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie . . . . 193 
III. Außerdeutsche Staaten: 
1. Portugal . . . . . . . 319 
2. Spanien . . . . . . 321 
3. England .. .. . . . 352 
4. Frankreich .... . .. 381 
5. Italien . . 416 
Rom . . .  430 
6. Schweiz . . .  443 
7. Belgien . . . . . . . . 454 
8. Holland . . . . . . . . 459 
9. Dänemark . . . . . . . . 463 
10. Schweden und Norwegen ..... 468 
11. Rußland . . . . . . . . 471 
12. Türkel . . . 480 
13. Griechenland . . . 496 
IV. Außereuropäische Staaten. 
Verein. Staaten von Nordamerika . . . . 501 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. . 514 
Register . . . . . . 593
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        I. 
Chronik 
der 
wichtigsten Ereignisse 
im 
europäischen Staatensysteme 
im 
Jahre 1868.
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        1. Januar. (Deutschland — Nordd. Bund). Der König von Preußen erläßt 
einen neuen Mobilmachungsplan für das gesammte nordd. Bundesheer, wo- 
nach die Mobilmachung von ihrem Beginn an binnen 11 Tagen vollendet 
ein muß. 
1.1.  (Deutschland — Preußen). Nothstand in Ostpreußen: in einzelnen 
Theilen der Provinz herrscht förmliche Hungersnoth und ist bereits der Hunger- 
typhus aufgetreten. 
1.1.  (Oesterreich- Ungarn: Oesterreich). Die officielle Zeitung verkündet die 
Ernennung des neuen parlamentarischen Ministeriums Giskra-Herbst. 
2.1.  (Belgien). Das Ministerium reconstituirt sich unter dem Vorsitze des 
Hrn. Frere-Orban. 
2.1.  (Holland). Kgl. Erlasse stellen die seit 1861 aufgehobenen Departements 
des katholischen und protestantischen Cultus und Unterrichts wieder her. 
2.1.  (Portugal). Neue Unruhen an verschiedenen Orten gegen das neue 
Steuersystem. Volksbewegung in Lissabon. Das Ministerium gibt seine Ent- 
lassung und wird durch ein Cabinet D'Avila ersetzt. 
2.1.  (Griechenland). England und Frankreich verlangen, daß Griechenland 
sich nicht mehr in die candiotischen Angelegenheiten mische; Rußland führt 
dagegen noch allwöchentlich Griechenland Hunderte von candiotischen Flücht- 
lingen zu. 
3.1.  (Deutschland — Nordd. Bund). Die Commission zur Ausarbeitung 
eines gemeinsamen Civilprozeßentwurfs constituirt sich unter dem Vorsitz des 
Bundeskanzlers. 
3.1.  (Holland). Der König löst neuerdings die zweite Kammer auf. 
3.1.  (Griechenland). Bildung eines Uebergangsministeriums Moraitini. 
4.1.  (England). General Napier übernimmt in der Annesleybai den Ober- 
befehl der Expedition gegen Abyssinien. 
5.1. (Deutschland — Zollverein). Eintritt Lauenburgs, indem der König 
von Preußen die Gesetzgebung des Zollvereins in dem Ländchen einführt. 
6.1. (Italien). Das Cabinet reconstruirt sich wieder unter dem Vorsitze Me- 
nabrea's. 
7.1.  (Deutschland — Preußen). Wiederzusammentritt des Landtags. 
8.1.  (Deutschland — Preußen). Der Landtag nimmt den Declarations- 
antrag Lasker's bez. Art. 84 der Verfassung (Redefreiheit der Abgeordneten) 
in zweiter Lesung neuerdings mit 174 gegen 144 Stimmen an. 
8.1.  (Rom). Die Franzosen, bisher in Civitavecchia concentrirt, breiten sich 
wieder über den Kirchenstaat, Rom ausgenommen, aus. 
9.1.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Eröffnung des croatischen Landtags. 
Ein k. Rescript fordert ihn zur Wiederaufnahme der Unterhandlungen mit 
Ungarn auf.
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        12 Allgemeine Chronik. 
9. Jan. (Türkei — Rumänien). Es bilden sich Banden zum Einfall in Bul- 
garien, England und Frankreich remonstriren energisch. Die Banden lösen 
sich wieder auf und der Minister Vratiano läugnet in der Kammer die That- 
sache überhaupt. Die Kammer ertheilt ihm ein Vertrauensvotum. 
11.1  (Türkei). Der Großvezier Aali Pascha wird von seiner außerordentlichen 
Mission nach Candia abberufen. Dieselbe kann nur als halb gelungen be- 
zeichnet werden. » 
12.1.  (Preußen und Dänemark). Wiederaufnahme der Unterhandlungen über 
die Abtretung nordschleswigscher Distrikte. 
13.1.  (Frankreich). Gesetzgeb. Körper: Debatte über die Armeereform. Die 
Majorität beharrt zum vierten Mal darauf, die Stellvertretung für die mo- 
bile Nationalgarde auszuschließen. 
14.1.  (Frankreich). Gesetzgeb. Körper: Schluß der Debatte über die Armeereform. 
Der Gesetzentwurf wird als Ganzes mit 199 gegen 60 Stimmen angenommen. 
14.1. (Belgien). Die Deputirten -Kammer genehmigt das neue Militärgesetz, 
das das jährliche Contingent von 10 auf 12,000 Mann erhöht, mit 69 
gegen 39 Stimmen. 
14.1.  (Portugal). Die Cortes, deren Majorität nicht geneigt scheint, ihr vor- 
jähriges Werk selber wieder zu zerstören, werden aufgelöst. 
14.1. (Verein. Staaten). Der Senat beschließt die Wiedereinsetzung des vom 
Präsidenten abgesetzten Kriegsministers Stanton. Grant weicht dem Beschluß 
gegen den Wunsch des Präsidenten ohne Widerstand. 
15.1.  (Deutschland — Preußen). Abg.-Haus: Allgemeine Debatte über 
eine Reorganisation der alten und neuen Provinzen nach dem Princip der 
Selbstverwaltung. 
15.1.  (Rußland). Den polnischen und katholischen Gutsbesitzern in den sog. 
westlichen Gouvernements wird neuerdings eine außerordentliche Contribution 
von 10 Proc. des Bruttoertrages ihrer Güter aufgelegt.  
17.1.  (Deutschland — Baden). Beide Kammern erklären sich fast einstimmig 
für bürgerliche Standesbeamtung und Einführung der obligatorischen Civilehe. 
18.1.  (Deutschland — Württemberg). Die II. Kammer lehnt die von der 
demokratischen Partei beantragte Enbloc-Verwerfung des von der Regierung 
vorgelegten neuen Wehrgesetzes mit 47 gegen 41 Stimmen ab. 
18.1.  (Oesterreich-Ungarn). Der Reichskriegsminister John wird durch Kuhn 
ersetzt. 
19.1.  (Oesterreich-Ungarn). Erster Zusammentritt der beiden Delegationen in 
Wien. 
20.1.  (Italien). II. Kammer: Der Finanzminister Cambray-Digny legt ihr ein 
umfassendes Exposé über die Finanzlage des Landes und die Tilgung des 
Deficits vor, wozu er eine Reihe von Vorlagen, in erster Linie eine solche 
über Einführung der Mahlsteuer, in Aussicht stellt. 
21.1.  (Deutschland — Baden). Die II. Kammer lehnt bei Berathung des 
neuen Wehrgesetzes den Antrag, die jährliche Rekrutenaushebung auf 3/4 Proc. 
der Bevölkerung und die Präsenzzeit unter der Fahne auf 2 Jahre zu be- 
schränken, mit allen gegen 8 Stimmen ab und beschließt 1 Proc. Aushebung 
und 3 jährige Präsenzzeit, doch nur bis Ende 1869.  
21.1.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Die Czechen in Prag demonstriren 
gegen den neuen Justizminister Herbst.   
22.1.  (Holland). Die Neuwahlen zur zweiten Kammer ergeben eine kleine Mehr- 
heit zu Gunsten der Liberalen.   
23.1.  (Deutschland — Preußen). Die hannoverschen Flüchtlinge (Welfen- 
legion) verlassen die Schweiz wieder und wenden sich nach Frankreich. 
24.1.  (Deutschland — Bayern). Beide Kammern haben sich über das neue 
Wehrgesetz geeinigt, dasselbe setzt 1 Proc. für die jährliche Aushebung und 
eine 2 jährige (bloß nominell 3 jährige) Präsenzzeit fest und zwar ersteres bis 
Ende 1871,
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        Allgemeine Chronik. 13 
24. Jan. (Italien) versucht sich durch Vermittlung Frankreichs wenigstens über 
einen modus vivendt mit Rom zu einigen. Rom geht nicht darauf ein. 
26.1.  (Schweiz). Das Volk des Kantons Zürich beschließt in allgemeiner Ab- 
stimmung mit ca. 50 gegen ca. 7000 Stimmen, daß die Verfassung revi- 
dirt werden solle und zwar, mit ca. 47 gegen ca. 10,000 Stimmen, durch 
das Mittel eines Verfassungsrathes. Das bisher herrschende System ist da- 
mit definitiv gefallen.  
27.1.  (Deutschland — Zollverein). Abschluß einer Uebereinkunft mit Frank- 
reich, welche den Eintritt Mecklenburgs in den Zollverein und zugleich den 
Abschluß eines Handelsvertrags mit Oesterreich ermöglicht. 
28.1.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Der croatische Landtag zeigt sich bei 
der Adßredebatte geneigt, den Begehren Ungarns zu entsprechen. 
29.1.  (Deutschland — Württemberg). Die II. Kammer genehmigt das neue 
Wehrgesetz mit 50 gegen 40 Stimmen, dasselbe setzt den Friedenspräsenzstand 
nur auf 3/4 Proc. der Bevölkerung und die Präsenzzeit unter der Fahne nur 
auf 2 Jahre an. 
29.1.  (Frankreich). Der gesetzgeb. Körper nimmt endlich die Verathung des 
Preßgesetzes in Angriff. Der chauvinistische Klub der sog. Arkadier beschließt, 
es zu verwerfen. 
31.1.  (Dänemark). Verkauf der beiden westindischen Inseln S. Thomas und 
S. Juan an die Verein. Staaten. Der Senat der Union macht indeß An- 
stände, den Vertrag zu genehmigen. 
31.1.  (Deutschland — Nordd. Bund). Sämmtliche preuß. Gesandte im Aus- 
land sind nunmehr zugleich auch als Vertreter des nordd. Bundes beglaubigt. 
31.1.  (Luxemburg). Die französische Ostbahn unterhandelt wegen Uebernahme 
der sog. Wilhelmsbahn als ersten Schritt für die Uebernahme sämmtlicher 
Eisenbahnen des Ländchens. 
1. Februar. (Deutschland — Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt die von 
der Regierung mit dem Exkönig von Hannover und dem Exherzog von Nassau 
geschlossenen Abfindungsverträge mit 254 gegen 113 Stimmen. 
1.2.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Das neue Ministerium enthebt den 
clerical gesinnten Statthalter von Tyrol, v. Toggenburg, seiner Functionen. 
1.2.  (Oesterreich- Ungarn: Oesterreich). Die Bischöfe erlassen heftige Hirten- 
briefe gegen die beabsichtigten consessionellen Gesetze. 
1.2.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Das neue ungarische Anlehen gelingt 
in Paris nur theilweise. 
1.2.  (Frankreich). Furchtbare Hungersnoth in Algier, namentlich unter der 
arabischen Bevölkerung. 
4.2.  (Frankreich). Nach längerem Schwanken entschließt sich der Kaiser, das 
Preßgesetz von der ergebenen Majorität des gesetzgeb. Körpers votiren zu 
lassen. Der entscheidende Paragraph 1 wird nunmehr mit 215 gegen 7 
Stimmen angenommen. 
5.2.  (Frankreich). Wie immer nach einer großen Entscheidung macht der 
Kaiser einen Spazierritt durch die volkreichsten Quartiere von Paris. 
6.2.  (Deutschland — Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt nach dreitägiger 
Debatte den von der Regierung geforderten Provinzialfonds für Hannover 
nur mit 197 gegen 192 Stimmen. Lebhafte Verstimmung zwischen Bismarck 
und der feudalen Partei. Bismarck nimmt Urlaub und erscheint nicht mehr 
in der Kammer. 
6.2.  (Spanien). Der Papst übersendet der Königin die geweihte goldene Rose. 
7.2.  (Griechenland). Das Ministerium Moraitini weicht einem Ministerium 
Bulgaris, dem der König die Auflösung der Kammer zugesteht. 
8.2.  (Deutschland — Nordd. Bund). Der gemeinsame Landtag von Co- 
burg-Gotha lehnt den Antrag der Regierung auf vollständige Union beider 
Ländchen ab.
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        14 Allgemeine Chronik. 
8. Febr. (Deutschland — Baden). Beide Kammern einigen sich über die 
bisher zwischen ihnen noch obwaltenden Differenzen über ein neues Schul- 
gesetz, ein neues Preßgesetz und ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz. 
8.2.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Erster Eingriff der Pesther Regierung 
in die bisherigen Privilegien der siebenbürgischen Sachsen. 
9. 2. (Frankreich). Der gesetzgeb. Körper beendigt seine Verhandlungen über 
das Preßgesetz, das als Ganzes mit allen gegen 1 Stimme (Berryer) ange- 
nommen wird. 
9.2.  (Schweiz). Der Gr. Rath von Freiburg beschließt mit 51 gegen 34 
Stimmen, die bereits abgeschaffte Todesstrafe wieder einzuführen. 
10.2.  (Deutschland — Bayern). Wahlen zum ersten Zollparlament: Sieg der 
particularistisch-clericalen Partei (mit 26 Wahlen gegen 9 der Mittelpartei, 
12 der Fortschrittspartei und 1 großdeutschen Demokraten). 
10.2.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Reichsrath tritt wieder zusam- 
men, das neue Ministerium stellt sich ihm vor. 
11.2.  (Deutschland — Württemberg). Die II. Kammer beschließt, von 
den Vorlagen bez. Verfassungsreform nur das Wahlgesetz in Behandlung zu 
nehmen und für das Uebrige die Regierung um neue geeignete Vorlagen zu 
ersuchen. Annahme des neuen Wahlgesetzes mit allen gegen 1 Stimme. 
12.2.  (Deutschland — Baden). Die II. Kammer genehmigt das Militär- 
budget für 1868 — 69 mit fast 2 Mill. mehr als bisher. — Neubildung des 
Ministeriums unter dem Vorsitze des Staatsraths Jolly; der bisherige Kriegs- 
minister und der bisherige Justizminister erhalten ihre Entlassung, ohne vor- 
erst ersetzt zu werden. 
13.2.  (Oesterreich-Ungarn). Der Reichskanzler remonstrirt gegen die Um- 
triebe des Welfenhofes in Hietzing.  
13.2. (Italien). Der Staatsrath entscheidet sich doch für Zahlung der päpst- 
lichen Schuld trotz der thatsächlichen Suspension der September-Convention. 
14.2.  (Deutschland — Baden). Die II. Kammer genehmigt die Erhöhung 
der Steuern und das darauf basirte Finanzgesetz. 
15.2.  (Deutschland — Preußen). Das Herrenhaus lehnt den vom Abg.-Hause 
angenommenen Lasker'schen Declarationsantrag zu Art. 84 der Verfassung 
(Redefreiheit der Abgeordneten) mit allen gegen 14 Stimmen ab. 
15.2.  (Rußland). Die Einführung der russischen Sprache in den Kirchen und 
Schulen und im amtlichen Verkehr der griechisch-unirten Diöcese Chelm 
(Polen) wird als durchgeführt betrachtet.  
18.2.  (Deutschland). Der Exkönig von Hannover feiert in Hietzing seine silberne 
Hochzeit in demonstrativer Weise gegen Preußen und spricht in einem Toast 
seine Hoffnung auf baldige Rückkehr ins Welfenreich aus. 
18.2.  (Deutschland — Preußen), Das Herrenhaus will es doch nicht zu 
einem völligen Bruche mit Bismarck treiben und genehmigt den hannover'- 
schen Provinzialfonds mit 127 gegen 14 Stimmen. 
18.2.  (England). Lord Russel spricht sich in einem offenen Briefe für Do- 
tirung der katholischen und protestantischen Kirchen Irlands auf Kosten der 
Staatskirche, Stuart Mill für eine sehr radicale Lösung der irischen Land- 
frage aus.  
19.2.  (Deutschland — Württemberg). Die II. Kammer genehmigt das 
Budget für die nächsten 3 Jahre mit einer Steuererhöhung von 10 (statt 50) 
Procent. 
19.2.  (Türkei) fordert von Griechenland, daß es der Rückkehr der geflüchteten 
candiotischen Familien kein Hinderniß in den Weg lege. 
21.2.  (Verein. Staaten). Präsident Johnson decretirt neuerdings die Absetzung 
des Kriegsministers Stanton. 
22.2.  (Deutschland — Nordd. Bund). Abschluß eines Naturalisations-Ver- 
trages mit den Verein. Staaten. Die süddeutschen Staaten folgen dem Bei- 
spiel bald mit ähnlichen Verträgen.
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        Allgemeine Chronik. 15 
22. Febr. (Deutschland — Baden). Wahlen zum ersten Zollparlament: acht 
Nationalliberale, fünf Clericale, ein Großdeutscher. 
22.2. (Rußland). In den höheren Unterrichtsanstalten Polens wird auf kais. 
Befehl großen Theils die russische statt der bisherigen polnischen oder deutschen 
Sprache als Unterrichtssprache eingeführt. 
22.2. (Verein. Staaten). Das Repräsentantenhaus beschließt nunmehr mit 
126 gegen 47 Stimmen die förmliche Anklage des Präsidenten. 
23.2. (Deutschland — Baden). Der preußische General v. Beyer wird zum 
Kriegsminister ernannt. 
25.2. (England). Graf Derby tritt als Premier zurück und wird durch Disraeli 
ersetzt. 
26.2. (Deutschland). Der Ausschuß des deutschen Handelstages regt bei den 
südd. Regierungen die Ausdehnung der Competenz des Zollparlaments an. 
28.2. (Frankreich). Prinz Napoleon geht zu längerem Besuche nach Berlin, 
um sich mit eigenen Augen von den Zuständen in Norddeutschland zu über- 
zeugen. 
29.2. (Deutschland — Preußen). Schluß des Landtags. 
29.2.  (Fußland). Ein kais. Ukas löst auch die Commission des Innern für 
Polen auf. Die ganze Verwaltung des ehemaligen Königreichs wird jetzt von 
Petersburg aus geleitet und Polen muß thatsächlich als in Rußland auf- 
gegangen betrachtet werden. Nur der Name bleibt und auch der nur nach Außen. 
2. März. (Deutschland — Zollverein). Erster Zusammentritt des Zoll- 
bundesrathes unter dem Vorsitz des nordd. Bundeskanzlers. 
3.3. (Deutschland — Preußen). Der offiz. Staatsanzeiger veröffentlicht die 
vom Landtage genehmigten Abfindungsverträge mit den Exfürsten von Han- 
nover und Nassau und zugleich eine k. Verordnung, welche denjenigen mit 
dem Exkönig von Hannover suspendirt und sein Vermögen mit Beschlag belegt. 
4.3. (Oesterreich-Ungarn). Der Admiral Tegethoff wird zum Oberbefehlshaber 
der Marine und zum Chef der Marinesection des Kriegsministeriums ernannt. 
5.3. (Schweiz). Der Gr. Rath von Bern bestätigt mit 134 gegen 50 Stimmen 
seinen Beschluß, der die Mitglieder religiöser Orden vom öffentlichen Unterricht 
ausschließt. Der Nuntius protestirt. 
6.3. (Verein. Staaten). Der Senat constituirt sich als Staatsgerichtshef unter 
dem Oberrichter Chase und ladet den Präsidenten auf den 13. d. M. vor 
seine Schranken. 
6.3. (England). Eine Debatte des Unterhauses über die Alabamafrage legt 
den eingetretenen Umschwung der Anschauungen über das Verhältniß zu den 
Verein. Staaten während des Bürgerkriegs deutlich zu Tage. 
6.3. (Schweiz). Der Bundesrath beschließt definitiv die Einführung des Vetterli- 
Repetirgewehres in der schweiz. Armee. 
7.3. (Deutschland — Bayern). II. Kammer: Die Regierung wird über die 
im ganzen Lande im Gang befindliche heftige Agitation des Clerus gegen den 
neuen Schulgesetzentwurf interpellirt. 
7.3. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Die Regierung entfernt endlich die 
Jesuiten aus ihrer gesetzwidrigen Stellung an einer Anzahl von Gymnasien. 
7.3. (Türkei). Der Sultan organisirt den Staatsrath und öffnet den Zutritt 
zu demselben gleichmäßig Christen und Muselmanen. 
9.3. (Deutschland — Zollverein). Abschluß des Handelsvertrags mit 
Oesterreich. 
9.3. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Bischof Rudigier von Linz 
kündigt der Regierung ziemlich unverblümt den Gehorsam auf. 
9.3. (Frankreich). Unruhen in Toulouse gegen das neue Militärgesetz. 
9.3. (Dänemark) lehnt die Vorschläge Preußens bez. Wiederabtretung eines 
Theils von Schleswig als nicht genügend ab, worauf die Unterhandlungen 
wieder völlig ins Stocken gerathen.
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        16 Allgemeine Chronik. 
10. März. (England). Unterhaus: Vorläufige Debatte über Irland. Gladstone 
erkennt, daß hier der Hebel zu suchen ist gegen die Toryregierung. 
13.3.  (Rom). Der Papst ernennt L. Bonaparte, ein Glied der kais. Familie 
von Frankreich, zum Cardinal. 
13.3. (Verein. Staaten). Beginn der Prozeßverhandlungen gegen den Prä- 
sidenten Johnson vor dem Senat. Das Repräsentantenhaus hat die Anklage 
in zehn Punkten formulirt. 
14.3.  (Italien). Die II. Kammer gibt mit 213 gegen 103 Stimmen die Mahl- 
steuer wenigstens im Principe zu. 
14.3.  (Türkei — Rumänien). Der Präsident und 30 andere Mitglieder der 
Kammer beantragen ein Gesetz gegen die Juden, das an Unduldsamkeit alles 
bisherige übertrifft.  
15.3.  (Schweiz). Das Volk des Cantons Neuenburg lehnt eine ihm vom Gr. 
Nathe vorgeschlagene Revision der Verfassung mit großer Mehrheit ab. 
19.3.  (Schweiz). Das Volk des Cantons Thurgau beschließt bei allgemeiner 
Abstimmung mit ca. 11 gegen ca. 2000 Stimmen die Revision der Ver- 
fassung durch einen Verfassungsrath. 
20.3.  (England). Unterhaus: Gladstone kündigt bereits seinen Antrag gegen 
die irische Staatskirche an. 
21.3.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Herrenhaus: Schluß der Debatten über 
das Ehegesetz. Große Aufregung. Die Anträge auf Vertagung und auf 
Unterhandlungen mit Rom werden verworfen. 
22.3.  (Frankreich). Unruhen in Bordeaux gegen das neue Militärgesetz. 
(Schweiz). Die Wahlen zum Verfassungsrathe ergeben ca. zwei Dritt- 
theile Demokraten gegen ein Drittheil Liberale. 
23.3.  (Deutschland — Nordd. Bund). Eröffnung des Reichstags. 
(Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Das Herrenhaus nimmt das Ehegesetz 
nach den Beschlüssen des Abg.-Hauses mit unwesentlichen Modificationen an. 
23.3. (England). Unterhaus: Gladstone stellt seinen Antrag gegen die irische 
Staatskirche. 
24.3.  (Deutschland — Württemberg). Wahlen zum ersten Zollparlament. 
Allianz der Regierungspartei mit den Demokraten gegen die Nationalliberalen, 
die (ca. 1/4 aller Wähler zählen) von der Vertretung ganz ausgeschlossen wird. 
24.3.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Das Ministerium macht dem Abg.- 
Haus seine Vorlagen behufs Beseitigung des Deficits. Dieselben gehen an 
eine Commission, die in ihrer Mehrheit mit ihnen nicht einverstanden ist. 
24.3. (Oesterreich-Ungarn). Schluß der ersten Session der Delegationen nach 
Annahme des ersten gemeinsamen Budgets für 1868. 
25.3.  (Frankreich). Der gesetzgeb. Körper nimmt auch das neue, übrigens sehr 
beschränkte Versammlungsgesetz als Ganzes mit 209 gegen 22 Stimmen an. 
26.3.  (Schweden). Eine k. Botschaft zeigt dem Reichstage an, daß die in der 
Thronrede angekündigte Reorganisation der Armee in dieser Session nicht 
mehr werde eingebracht werden.   
31.3.  (Deutschland — Hessen).  Wahlen zum ersten Zollparlament: sämmt- 
liche 6 Abgeordnete gehören der nationalliberalen Partei an. 
(Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Das Herrenhaus nimmt auch das 
Schulgesetz nach den Beschlüssen des Abg.-Hauses mit unwesentlichen Modifi- 
cationen an. 
  
  
  
 
 
 
 
1. April. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Reichsrath genehmigt ein 
Gesetz bez. Reorganisation der politischen Verwaltung. 
3.4.  (Deutschland — Nordd. Bund). Der Reichstag nimmt mit 119 gegen 
65 Stimmen einen Antrag Lasker's an, der die Redefreiheit der Mitglieder 
sämmtlicher Landtage und Kammern im ganzen Umfange des Bundes sichern 
soll. Zusage Bismarcks bez. Preußen. (Der Bundesrath versagt dem Beschluß 
seine Zustimmung.)
        <pb n="13" />
        Allgemeine Chronik. 17 
3. April. (Deutschland — Hessen). Differenzen mit Preußen über die Ausführung 
der Militärconvention. 
3.4.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Das Abg.-Haus genehmigt auch das 
dritte der confessionellen Gesetze, bez. die interconfessionellen Verhältnisse. 
3.4.  (England). Das Unterhaus gestattet die Einbringung der Gladstone'schen 
Resolutionen gegen die irische Staatskirche mit 328 gegen 272 Stimmen und 
verwirft einen Vermittlungsantrag Stanley's mit 330 gegen 270 Stimmen. 
3.4.  (Griechenland). Neuwahl der Kammer: Bulgaris bringt durch alle mög- 
lichen Mittel eine in der Majorität ihm unbedingt ergebene Kammer zu Stande. 
6.4.  (Türkei — Rumänien). Neue Judenverfolgungen im Distrikte Baken. 
Bratiano leugnet es dem österr. Generalconsul gegenüber keck ab. Er wird 
der Lüge überführt. Fürst Karl geht selbst nach Baken. Oesterreich erhält 
einige Genugthuung. Bratiano muß das Portefeuille des Innern abgeben, 
behält aber das der Finanzen. 
9.4.  (Deutschland — Bayern). Der Minister des Innern sieht sich zu 
einem energischen Rundschreiben genöthigt, um den Widerstand ultramontaner 
Beamten gegen die Regierung zu brechen. 
10.4.  (Deutschland — Bayern). Die I. Kammer ernennt den Bischof Dinkel 
zum Referenten, den Präs. des Oberconsistoriums Harleß zum Correferenten 
über den Schulgesetzentwurf der Regierung. Das Schicksal desselben im 
Reichsrath kann demnach nicht mehr zweifelhaft sein. 
10.4.  (England). Die Engländer unter General Napier sind in Abyssinlen bis 
vor Magdala vorgedrungen. 
13.4.  (England). Die Engländer erstürmen Magdala; der Negus Theodor gibt 
sich selbst den Tod. 
14.4.  (Deutschland — Hessen) gibt in der Differenz mit Preußen über die 
Militärconvention vollständig nach. 
15.4.  (Oesterreich-Ungarn). Beginn der Unterhandlungen des Reichskriegs- 
ministers mit Ungarn über ein neues Wehrgesetz. 
15.4.  (Portugal). Eröffnung der neuen Cortes. Die Neuwahlen sind zu 
Gunsten des Ministeriums ausgefallen. Das Land bleibt trotzdem unruhig. 
17.4.  (England). Die Engländer zerstören Magdala und treten den Rückzug an. 
20.4.  (Deutschland). Unterhandlungen zwischen dem nordd. Bunde und sämmt- 
lichen südd. Staaten über die Ausdehnung der im nordd. Bunde eingeführten 
Freizügigkeit auch auf die letzteren. 
21.4.  (Deutschland — Nordd. Bund). Der Reichstag fügt mit 131 gegen 
114 Stimmen in den Gesetzentwurf bez. des Bundesschuldenwesens wiederum 
das Verantwortlichkeitsprincip ein. Der Bundeskanzler zieht sofort das Gesetz 
zurück und sistirt den größten Theil der im Gange befindlichen Marinearbeiten. 
21.4.  (Deutschland — Baden) beruft preuß. Offiziere, um die Landwehr wie 
in Preußen und dem nordd. Bunde zu organisiren. 
21.4.  (Luxemburg). Französische Umtriebe für eine Annexion des Ländchens. 
23.4.  (Spanien). Der Ministerpräsident Marschall Narvaez stirbt unerwartet. 
Gonzalez Bravo tritt an seine Stelle. Ahnung kommender Ereignisse. 
24.4. (Oesterreich-Ungarn). Unterhandlungen zwischen dem Reichskriegsminister 
und Ungarn über ein neues Wehrgesetz. Die Anschauungen beider gehen noch 
ziemlich weit auseinander.  
26.4.  (Italien). Vermählung des Kronprinzen mit seiner Cousine Margharita. 
Es finden sich dazu der Kronprinz von Preußen und Prinz Napoleon ein. 
Der erstere wird von der Bevölkerung überall in demonstrativer Weise gefeiert, 
der letztere dießmal kaum beachtet. 
26.4.  (Schweiz). Die Landgemeinde des Cantons Appenzell J. Rh. beschließt 
eine Revision der Verfassung durch einen Verfassungsrath. 
27.4.  (Deutschland — Zollverein). Eröffnung des ersten Zollparlaments. 
Thronrede des Königs von Preußen (gemeinsame nationale Interessen, zumal 
gegenüber dem Ausland). 
2
        <pb n="14" />
        18 Allgemeine Chronik. 
27. April. (Deutschland — Bayern). Die II. Kammer setzt durch das Budget 
die Präsenz des Militärs unter der Fahne thatsächlich auf 1 1/2 Jahre herab. 
28.4.  (Holland). Die II. Kammer verwirft das Budget des Ministeriums des 
Auswärtigen mit 37 gegen 35 Stimmen. Das Ministerium gibt nunmehr 
seine Entlassung ein. 
29.4.  (Deutschland — Nordd. Bund). Finanzielle Gründe bewegen die preuß. 
Regierung zu einer nicht unwesentlichen Verminderung der Friedenspräsenz- 
stärke des Bundesheers durch starke Beurlaubungen. 
30.4.  (Deutschland — Zollverein). Zollparlament: Die Mehrheit der süddent- 
schen Abgeordneten, 57 Mitglieder (Clericale, Particularisten und Demokraten), 
constituiren sich als südd. Fraction, um jeder Ausdehnung der Competenz 
des Zollparlaments und überhaupt jede weitere Ausdehnung des Einflusses 
Preußens und des nordd. Bundes auf die südd. Staaten abzuwehren. 
30.4.  (England). Unterhaus: Die erste der Gladstone'schen Resolutionen wird 
mit 333 gegen 265 Stimmen angenommen. Disraeli steht vor der Alter- 
native eines Rücktritts oder einer Auflösung des Parlaments. 
1. Mai  (Rußland). Wiederausbruch der Feindseligkeiten mit dem Emir von 
Bochara. 
1.5.  (Schweiz). Die Unterhandlungen mit dem deutschen Zollverein über den 
Abschluß eines Zoll- und Handelsvertrages scheitern. 
2.5.  (Deutschland — Bayern). Die II. Kammer genehmigt das Budget 
für 1868/69 ohne alle Steuererhöhung. 
3.5.  (Deutschland — Preußen). Eine kgl. Cabinetsordre sichert den han- 
noverschen Flüchtlingen in Frankreich (Welfenlegion) straffreie Rückkehr in 
die Heimat bis zum 1. Juli d. J. zu. Ein Theil derselben macht davon 
Gebrauch, die Mehrheit beharrt jedoch. 
4.5.  (Oesterreich-Ungarn). Der Reichskriegsminister hat sich mit der ungari- 
schen Regierung über das neue Wehrgesetz geeinigt: die Einheit der activen 
Armee bleibt unangetastet, dagegen soll Ungarn eine nationale Landwehr er- 
halten. 
4.5. (England). Das Ministerium Disraeli will weder zurücktreten noch das 
Parlament auflösen, sondern bleiben, bis nach der neuen Parlamentsreform 
gewählt werden kann. 
5.5.  (Frankreich). Das Pariser Handelstribunal verurtheilt die Pereires in 
der Klagesache der Actionäre des Crédit mobilier zu Schadenersatz. 
6.5.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Das Subcomité des Budgetausschusses 
des Abg.-Hauses verwirft die Vermögenssteuer und will den Staatsgläubigern 
eine Steuer von 20. Proc. auflegen. 
7.5.  (Deutschland — Zollverein). Zollparlament: Die südd. Nationalliberalen 
tragen auf eine Antwortsadresse an den König von Preußen an, die südd. 
Fraction opponirt aufs entschiedenste dagegen, die Mehrheit sucht einen Bruch 
zu vermeiden und geht mit 186 gegen 150 Stimmen zur einfachen Tages- 
ordnung über. 
7.5.  (England). Das Unterhaus nimmt auch die beiden anderen Resolutionen 
Gladstone's an. Das regium donum und die Maynoothsubsidie werden in 
Frage gestellt. 
8.5.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Das Abg.-Haus erhebt Anstände bez. 
die Titulatur des Reichs. 
9.5.  (Rußland). Gen. Kaufmann schlägt die Bocharen und besetzt Samarkand. 
9.5.  (Verein. Staaten). Das Repräsentantenhaus beschließt, Arkansas auf 
Grund der erfolgten Reconstruction wieder zum Congreß zuzulassen. 
10.5.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Fortgang der böhmischen Agitation 
durch Massenmeetings u. dgl. 
10.5.  (Türkei). Thronrede des Sultans bei Eröffnung des neuen Staatsraths: 
Religiöse und politische Interessen sollen geschieden werden.
        <pb n="15" />
        Allgemeine Chronik. 19 
11. Mai. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Budgetausschuß des Abg.-Hauses 
genehmigt die Verwerfung der Vermögenssteuer nach dem Vorschlage seines 
Subcomité und beschließt, eine Couponsteuer von 20 Proc. und eine Zinsen- 
reduction von 25 Proc. zu beantragen, also einen unverhüllten theilweisen 
Staatsbankerott. 
14.5.  (Oesterreich - Ungarn: Oesterreich). Das Herrenhaus genehmigt auch das 
interconfessionelle Gesetz mit nicht wesentlichen Modificationen. 
14.5.  (Verein. Staaten). Das Repräsentantenhaus beschließt, auch die recon- 
struirten Staaten Nord- und Süd-Carolina, Georgien, Alabama und Louisiana 
wieder zum Congreß zuzulassen. 
16.5. (Deutschland — Zollverein). Das Zollparlament lehnt die vom Zoll- 
bundesrath beantragte ziemlich hohe Tabakssteuer ab und gesteht mit 167 
gegen 131 Stimmen nur eine sehr mäßige zu. 
17.5.  (Verein. Staaten). Präsident Johnson wird vom Senat bez. des ersten 
Punkts der Anklage freigesprochen, indem zur Verurtheilung durch eine Zwei- 
drittelsmajorität 1 Stimme (35 gegen 19 Stimmen) fehlt. 
18.5. (Deutschland — Zollverein). Zollparlament: Ein Antrag von Bamberger 
gegen die hessische Weinsteuer führt zu einer sehr erregten Debatte, die sich zu 
einem energischen Rückschlag der Mehrheit gegen die sog. süddeutsche Fraction 
für die vereitelte Antwortsadresse gestaltet. 
18.5.  (Deutschland — Preußen). Die Verfolgung Twestens (Redefreiheit 
der Abgeordneten) kommt endlich zum Abschluß. Twesten nimmt seine Ent- 
lassung aus dem Staatsdienst. 
19.5.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Das Abg.-Haus beschließt die Ein- 
führung der Jury für Preßsachen. 
20.5.  (Deutschland — Zollverein). Das Zollparlament lehnt die vom Zoll- 
bundesrath beantragte Petroleumssteuer mit 190 gegen 90 Stimmen ab und 
bringt damit die Reform des Zolltarifs vorerst zu Fall. 
20.5.  (Frankreich). Gesetzgeb. Körper: Debatte über den Handelsvertrag mit 
England und das Princip der Handelsfreiheit. Rouher macht das Zugeständ- 
niß, daß es in der Tendenz der Regierung liege, Tafisänderungen fortan 
nur unter Mitwirkung des gesetzgeb. Körpers eintreten zu lassen. 
21.5.  (Italien). Die II. Kammer genehmigt die Mahlsteuer mit 219 gegen 
152 Stimmen. 
21.5.  (Ver. Staaten). Die republikanische Convention in Chicago wählt Grant 
und Schuyler Colfax zu ihren Candidaten für die Stellen eines Präsidenten 
und eines Vicepräsidenten der Republik und erklärt sich für ehrliche Bezah- 
lung der Staatsschuld in Gold. 
22.5. (Deutschland — Zollverein). Zollparlament: Erklärung der Mit- 
glieder der sog. süddeutschen Fraction an ihre Wähler. 
22.5. (England). Das Unterhaus genehmigt die sog. Suspensory-Bill Glad- 
stone's mit 312 gegen 258 Stimmen. 
23.5.  (Deutschland — Zollverein). Schluß des Zollparlaments. Thron- 
rede des Königs von Preußen (Macht und Recht). 
23.5. (Türkei). Der Sultan empfängt die Vertreter der nicht-mohamedanischen 
Bekenntnisse und erneuert die Zusage, daß die Ausübung politischer Rechte 
vom Glaubensbekenntniß fortan unabhängig sein solle. 
 
 
 
 
 
24.5.  (Deutschland — Baden). Die Regierung streicht von der ihr durch das 
Freiburger Domcapitel für die Wiederbesetzung des durch den Tod des Erz- 
bischofs v. Vicari erledigten erzbischöflichen Stuhles eingereichten Liste alle 
Candidaten bis auf einen als personae minus gratae. 
25.5.  (Deutschland — Nordd. Bund). Beide Kammern Sachsens verständigen 
sich endlich über das neue Wahlgesetz und eine veränderte Zusammensetzung 
der ersten und zweiten Kammer. 
25.5.  (Oesterreich- Ungarn: Oesterreich). Der Kaiser sanctionirt die drei con- 
fessionellen Gesetze. Der Nuntius protestirt.
        <pb n="16" />
        20 Allgemeine Chronik. 
26. Mai. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der ultramontane Unterstaatssecretär 
v. Meysenbug wird in außerordentlicher Mission nach Rom gesandt. 
27.5.  (Verein. Staaten). Der Kriegsminister Stanton tritt nunmehr in 
Folge der Freisprechung des Präsidenten freiwillig zurück und wird durch 
Gen. Shofield ersetzt, den der Senat bestätigt. 
28.5.  (Deutschland — Nordd. Bund). Die beiden Kammern Sachsens 
können sich über die von der Regierung beantragte Aufhebung nicht verstän- 
digen: die II. Kammer ist dafür, die I. dagegen. Da aber die Mehrheit der 
I. Kammer gegenüber der Uebereinstimmung der Regierung und der II. Kammer 
keine Zweidrittelsmehrheit ist, so wird die Aushebung verfassungsmäßig Gesetz. 
28.5. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Ministerrath beschließt, die Ver- 
mögenssteuer fallen zu lassen, aber die Verwerfung des Staatsbankerotts zur 
Cabinetsfrage zu machen. 
 
 
1. Juni. (Deutschland — Württemberg). Agitation für die Landtagswahlen: 
die Regierung und die demokratische Partei gehen wieder auseinander. 
1.6. (Rußland). Die katholischen Pfarrländereien werden auch in den sog. 
 westlichen Gouvernements eingezogen und wird der Clerus wie in Polen auf 
festen Gehalt vom Staate gesetzt. 
2.6.  (England). Die Engländer räumen Abyssinien wieder. 
2.6. (Holland). Bildung eines liberalen Ministeriums. 
2.6.  (Türkei — Aegypten). Der Verwaltungsrath der Suezkanal- Gesell- 
schaft hofft das große Werk bis zum Oct. 1869 eröffnen zu können. 
 
3.6.  (Frankreich). In Folge des neuen Preßgesetzes erscheinen zahlreiche neue 
Blätter, alle gegen die Regierung. Am kühnsten greift sie die „Lanterne“ 
Rocheforts an. · 
6.6.  (Oesterreich - Ungarn: Oesterreich).  Das Abg.-Haus verwirft den Antrag 
der Majorität des Budgetausschusses auf eine Zinsenreduction der Staats- 
schuld von 25 Proc. und beschließt eine Couponsteuer von 20 Proc. 
7.6.  (Türkei — Rumänien). Der Senat ertheilt endlich auch seinerseits 
dem neuen Heeresgesetze seine Zustimmung. 
8.6. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Die Regierung sieht sich genöthigt, 
der Agitation der Czechen in Prag durch Verbot von Volksversammlungen 
entgegenzutreten. 
8.6. (Italien). Die II. Kammer genehmigt die Erhöhung einer Reihe be- 
stehender Steuern. 
8.6.  (Schweiz). Der Gr. Rath von Graubünden beschließt mit 40 gegen 28 
Stimmen eine Revision der Verfassung. 
9.6.  (Italien). Die II. Kammer genehmigt eine Couponsteuer von 8 bis 9 
Proc., ohne die auswärtigen Gläubiger davon, wie die Regierung wünschte, 
auszunehmen. 
9.6.  (Belgien). Die Neuwahl der Hälfte der Kammer läßt das Verhältniß 
der Parteien unverändert: die Liberalen haben eine Stimme gewonnen. 
9.6.  (Türkei — Rumänien). Die II. Kammer ertheilt dem von der Regie- 
rung vorgeschlagenen System der rumänischen Eisenbahnen ihre Zustimmung. 
10.6.  (Deutschland — Nordd. Bund). Die Hansestädte verzichten auf ihre 
bisherige particuläre Diplomatie. 
10.6.  (Türkei — Serbien). Fürst Michael wird im Park von Topschider bei 
Belgrad ermordet. Die dadurch beabsichtigte Schilderhebung wird indeß ver- 
eitelt und die Thäter fallen größtentheils den Behörden in die Hände. 
13.6.  (Türkei — Rumänien). Der Senat ertheilt dem Regiment Bratiano 
ein Mißtrauens-, die II. Kammer ein Zutrauensvotum. Die Regierung löst 
den Senat auf und ordnet Neuwahlen an. 
15.6.  (Deutschland — Nordd. Bund). Der Reichstag geht, um die Sistirung 
der großen Marinearbeiten zu beheben, mit 151 gegen 41 Stimmen einen 
Compromiß mit der Regierung ein, wonach die Verwaltung der Marine-
        <pb n="17" />
        Allgemeine Chronik. 21 
Anleihe der preußischen Staatsschuldenverwaltung übertragen wird. Rede des 
Generals Moltke über die militärische Aufgabe eines geeinigten Deutschlands. 
16 Juni. (Deutschland — Nordd. Bund). Der Bundeskanzler zieht sich bis 
 
 
 
Anfang Dec. aufs Land zurück. 
16.6.  (Deutschland — Bayern und Württemberg) schließen eine Conven- 
tion ab bez. der künftigen Verhältnisse der Festung Ulm. 
17.6.  (Deutschland — Nordd. Bund). Der Reichstag erklärt sich für die 
Uebernahme des gesammten auswärtigen Ressorts auf den Bundesetat vom 
Jahre 1870 an. 
17.6.  (Italien). Die II. Kammer genehmigt einen Zuschlag von 10 Proc. zu 
den directen Steuern. 
18.6.  (Deutschland — Nordd. Bund). Der Reichstag genehmigt ein Noth- 
gewerbegesetz, da das vom Bundesrath eingebrachte Gewerbegesetz vorerst nicht 
zur Erledigung gelangen kann. 
18.6.  (England). Das Unterhaus erledigt die Parlamentsreformbill für Schott- 
land.  
18.6.  (Frankreich). Der Seinepräsect Haußmann richtet einen einläßlichen Be- 
richt über den Umbau von Paris und seine Kosten an den Kaiser. 
19.6.  (Schweiz). Der Regierungsrath des Cantons Bern beschließt, die Initia- 
tive für Einführung des obligatorischen Referendums ohne Revision der Ver- 
fassung zu ergreifen. 
20.6.  (Deutschland — Nordd. Bund). Der Reichstag genehmigt ein von 
Schulze-Delitzsch eingebrachtes, vom Bundesrath amendirtes Gesetz über das Ge- 
nossenschaftswesen. Schluß des Reichstags, Thronrede des Königs von Preußen. 
20.6.  (Rußland). Samarkand, von den Russen gegen die Bocharen tapfer ver- 
theidigt, wird von General Kaufmann entsetzt. 
20.6.  (Verein. Staaten). Der Präsident Johnson legt sein Veto ein gegen 
die Zulassung der sechs reconstruirten Südstaaten unter den ihnen gestellten 
Bedingungen. Beide Häuser stürzen das Veto sofort um. 
21.6.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Besuch des Kaisers in Prag. Ein 
Vermittlungsversuch des Reichskanzlers Beust mit den Czechen verursacht die 
Demission des Ministerpräsidenten Fürst Carlos Auersperg. 
22.6.  (Deutschland — Preußen). Besuch des Königs in Hannover. 
22.6.  (Rom). Der Papst erklärt in einer Allocution die österreichischen Ver- 
fassungsgesetze für abscheuliche, verwirft und verdammt die drei confessionellen 
Gesetze und erklärt sie für durchaus nichtig und immerdar ungiltig. 
23.6.  (Italien). Die Regierung schließt einen Vertrag ab für Verpachtung 
der Tabaksregie. 
24.6.  (Deutschland). Großartige Feier der Enthüllung des Lutherdenkmals 
in Worms. 
25.6.  (England). Das Oberhaus verwirft die Suspensorybill Gladstone's mit 
192 gegen 97 Stimmen. — Das Unterhaus erledigt die Parlamentsreform- 
bill für Irland. 
29.6.  (Frankreich). Gesetzgeb. Körper: Allgemeine Debatte über das Budget 
für 1869, Debatte über die auswärtige Politik. Die Regierung erklärt sich 
wiederholt für eine friedliche Politik, doch nur mit der Einschränkung der 
Aufrechthaltung der Würde, der Ehre und des Einflusses Frankreichs. 
29.6.  (Rom). Der Papst beruft auf den 8. Dec. 1869 ein allgemeines Concil 
nach Rom ein. 
30.6.  (Deutschland — Nordd. Bund). In Folge eines voraussichtlichen ziem- 
lich bedeutenden Deficits in der Bundeskasse verlangt der Bundeskanzler vom 
Bundesrath die vorläufige Erhebung weiterer Matricularbeiträge über die 
vom Reichstag für 1868 bewilligten hinaus. Der Bundesrath geht auf die 
Zumuthung nicht ein. 
30.6.  (Deutschland — Baden). Die neue Militärorganisation, die sich eng 
an die preußische anschließt, wird bereits als durchgeführt betrachtet.
        <pb n="18" />
        22 Allgemeine Chronik. 
— Juli. (Schweiz). Die in der Minderheit befindliche kath. Partei regt die 
Revision der Verfassung an. 
2.7.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Die Allocution des Papstes verursacht 
eine neue Agitation gegen das Concordat und die Uebergriffe des Clerus. 
2.7.  (Türkei — Serbien). Die Skupschtina (Nationalversammlung) ernennt 
einstimmig den letzten Sprößling der Familie Obrenovic zum Fürsten und 
bestätigt die ihr vorgeschlagene Regentschaft bis zu seiner Volljährigkeit. Die 
Pforte bestätigt die Wahl. 
3.7.  (Deutschland — Preußen). Der Jahrestag der Schlacht von Sadowa 
wird auf Specialbefehl des Königs vom Milltär nirgends öffentlich gefeiert. 
3.7.  (Oesterreich- Ungarn: Oesterreich). Der Reichskanzler erläßt eine sehr 
nachdrückliche Depesche nach Rom gegen die Allocution des Papstes vom 
22. Juni. 
4.7.  (Deutschland — Bayern) leitet Unterhandlungen mit Württemberg und 
Baden ein für Aufstellung einer gemeinsamen südd. Festungs- oder ständigen 
Militärcommission. 
6.7.  (Griechenland). Die neue Kammer constituirt sich, schließt bei den Wahl- 
prüfungen alle Gegner von Bulgaris aus, besetzt das Bureau nach seinem 
Wunsche und erläßt eine Adresse an den König in demselben Sinne. 
6.7.  (Verein. Staaten). Die Convention der demokratischen Partei in New- 
York erwählt Horatio Seymour und Mongomery Blair zu ihren Candidaten 
für die Stellen eines Präsidenten und eines Vicepräsidenten der Republik 
und erklärt sich für Bezahlung der Staatsschuld in Papier. 
7.7.  (Spanien). Staatsstreich des Cabinets Gonzalez Bravo: eine ganze Reihe 
von Generalen, an ihrer Spitze der Marschall Serrano werden in verschie- 
denen Städten verhaftet und auf die Inseln verbannt, der Herzog von Mont- 
pensier des Landes verwiesen. 
8.7.  (Deutschland — Preußen). Der Staatsgerichtshof verurtheilt den 
Staatsminister des Ex-Königs von Hannover Graf Platen in contumaciam 
zu 15 Jahren Zuchthausstrafe. . 
8.7.  (Deutschland — Württemberg). Landtagswahlen: Dieselben ergeben keine 
Mehrheit weder für die Regierung noch für die demokratische Partei, sondern 
eine starke Zersplitterung der Parteien und Fractionen. 
8.7. (Frankreich). Der Moniteur veröffentlicht den Bericht der Commission 
des gesetzgeb. Körpers über den zwischen der Stadt Paris und dem Crédit 
soncier abgeschlossenen Vertrag. Die Commission und die Regierung haben 
sich noch nicht einigen können, wie weit in Zukunft das Budget von Paris, 
wenigstens das außerordentliche, der Genehmigung des gesetzgeb. Körpers 
unterstellt werden soll. 
9.7. (Frankreich). Die Lanterne Rochefort's wird endlich mit Beschlag belegt. 
Rochefort entweicht nach Belgien. 
10.7.  (Frankreich). Gesetzgeb. Körper: Ollivier regt die Frage des Concils 
und der Trennung von Staat und Kirche an, die Regierung meint, die Zeit 
werde ihr Werk zu Ende bringen. 
11.7.  (Verein. Staaten). Der Senat schließt die noch nicht reconstruirten 
Südstaaten Virginien, Florida, Mississippi und Texas von der Theilnahme 
an der Präsidentenwahl aus. 
13.7.  (England). Beide Häuser des Parlaments haben sich endlich über die 
Abschaffung des Kirchensteuerzwangs geeinigt. 
14.7.  (Deutschland — Preußen). Frankfurt wendet sich bez. der immer noch 
nicht gelösten Frage der Ausscheidung zwischen früherem Staats- und Stadt- 
gut direct an den König. 
14.7.  (Portugal). Die neuen Cortes sind den Finanzmaßregeln der Regierung 
nicht günstig. Eine neue Auflösung wird abgelehnt. Das Ministerium 
D ´Avila nimmt seine Entlassung und wird durch ein Cabinet Sa da Bandeira 
ersetzt.
        <pb n="19" />
        Allgemeine Chronik. 23 
15. Juli. (England). Die Königin ertheilt der schottischen und der irischen Parla- 
mentsreformbill ihre Sanction: die Parlamentsreform hat somit ihren Ab- 
schluß gefunden. 
15.7.  (Dänemark und Schweden). Der Kronprinz von Dänemark verlobt sich 
mit der einzigen Tochter des Königs von Schweden, Prinzessin Lovisa. 
18.7.  (Oesterreich - Ungarn). Der Unterstaatssecretär v. Meysenbug kehrt völlig 
unrverrichteter Dinge von Rom zurück und wird erst zur Disposition gestellt, 
schließlich aber völlig entlassen. 
18.7.  (Türkei). Aus Rumänien dringen nunmehr doch bewaffnete Banden in 
Bulgarien ein. Dieselben werden jedoch geschlagen und die Gefangenen ohne 
weiters aufgeknüpft. 
20.7.  (Italien) vereinbart sich mit dem ehemaligen Herzog von Modena. 
20.7.  (Rußland). In den sog. nordwestl. Gouvernements wird die polnische 
Sprache vom Generalgouverneur selbst für den Privatverkehr unter (willkürlicher) 
Strafe verboten. 
20.7.  (Verein. Staaten). Die Regierung erklärt das 14. Amendement zur 
Verfassung, das den Negern ihre politischen Rechte sichert, für verfassungs- 
mäßig angenommen. 
21.7.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Die beiden Regnicolardeputationen Ungarns 
und Croatiens einigen sich über den Ausgleich zwischen beiden. 
21.7.  (Italien). II. Kammer: Lamarmora interpellirt die Regierung bez. des 
preuß. Generalstabsberichts über den Krieg von 1866 und veröffentlicht den 
bisher unbekannten Plan Preußens für die Kriegführung von Seite Italiens. 
Streitigkeiten zwischen Lamarmora und Cialdini über die Kriegführung von 1866. 
22.7.  (Türkei — Rumänien). Das Resultat der Neuwahl des Senates ist 
ganz zu Gunsten des Regiments Bratiano. 
26.7.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Eröffnung des deutschen Bundesschießens 
in Wien. Dasselbe gestaltet sich zu einer Demonstration für Wiedervereini- 
gung Oesterreichs mit Deutschland. 
28.7.  (Frankreich). Der gesetzgeb. Körper votirt das Budget für 1869 mit 
211 gegen 15, das rectificative Budget für 1868 mit 203 gegen 14 Stimmen. 
29.7.  (Frankreich). Der gesetzgeb. Körper votirt das von der Regierung in 
der Höhe von 440 Mill. geforderte Anlehen im Betrage von 429 Mill. mit 
213 gegen 16 Stimmen. Schluß der Session. 
30.7. (Rußland). Friedensschluß mit Bochara. Der Emir geräth dadurch ent- 
schieden in Abhängigkeit von Rußland. 
30.7.  (Italien). Abschluß eines Zusatzantrags mit Frankreich zu demjenigen 
vom 7. Dec. 1866 bez. Uebernahme eines Theils der päpstl. Staatsschuld. 
4. Aug. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Eine große Zahl der österr. Bischöfe, 
derjenige von Linz voran, verweigern die Herausgabe der pendenten Akten 
der bisherigen geistlichen Ehegerichte. 
4.8.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Das Unterhaus genehmigt das neue 
Wehrgesetz mit 235 gegen 43 Stimmen. 
8.8.  (Oesterreich- Ungarn: Ungarn). Die Organe der herrschenden Partei 
sprechen sich sehr entschieden gegen die bei Gelegenheit des deutschen Schützen- 
festes in Wien zu Tage getretene Tendenz einer neuen Hereinziehung Oester- 
reichs in die deutschen Angelegenheiten aus. 
9.8.  (Spanien). Die Regierung wankt und zeigt in einem vertraulichen Rund- 
schreiben an die Provinzgouverneure, daß sie sich bereits nicht mehr auf die 
Armee verläßt. 
11.8.  (Deutschland — Zollverein). Eintritt Mecklenburgs und Lübecks. 
13.8.  (Deutschland). Eine Conferenz der Rheinuferstaaten behufs Vereinbarung 
einer neuen Rheinschifffahrtsacte scheitert vorerst an den Bedenken Hollands. 
15.8.  (England). Hr. Reverdy Johnson tritt als Gesandter der nordamerika- 
nischen Union an die Stelle des Hrn. Adams.
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        Allgemeine Chronik. 
15. Aug. (Holland). Ein k. Decret hebt die beiden restaurirten Departements des 
kath. und protest. Cultus und Unterrichts neuerdings wieder auf. 
22.8. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Eröffnung der siebzehn Landtage. In 
Böhmen und Mähren erscheinen die Czechen, Feudalen und Elericalen nicht 
und erlassen dagegen eine sog. Declaration, in der sie die bestehenden Ver- 
fassungsgrundlagen bestreiten und dagegen die angeblichen Rechte der böhmi- 
schen Krone zurück verlangen. Die beiden Landtage sind trotzdem beschluß- 
fähig und gehen zur Tagesordnung über. 
22.8. (Italien). Menabrea regt in Paris neuerdings die Räumung Roms durch 
die Franzosen an.  
22.8. (Deutschland — Württemberg). Der greise Bischof von Rottenburg 
wird vom Regens des bischöflichen Seminars Mast durch die Nuntiatur zu 
München in Rom denuncirt. Der Bischof entfernt den Regens von seiner 
Stelle; die öffentliche Meinung spricht sich energisch gegen die Denunciation 
und für den Bischof aus.  
28.8. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Justizminister weist die Ober- 
landesgerichte an, gegen die bez. der Ehegerichtsacten renitenten Bischöfe mit 
Geldstrafen oder Zwangsmitteln vorzugehen. 
29.8. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der böhmische Landtag beseitigt 
einstimmig das im J. 1866 erlassene czechische Sprachenzwangsgesetz wieder. 
29.8. (Frankreich). Der Kaiser empfängt in Fontainebleau in ziemlich demon- 
strativer Weise den neapolitanischen Grafen Girgenti und seine Gemahlin, 
die älteste Tochter der Königin Isabella von Spanien. 
29.8. (Deutschland — Nordd. Bund). Finanzielle Gründe veranlassen eine 
neue Verminderung des Friedenspräsenzstandes des Bundesheers durch spätere 
Einberufung der Rekruten. 
29.8. (England). Die Wahlbewegung ist bereits in vollem Gang: der Kampf 
dreht sich rein um innere Fragen; die auswärtige Politik bleibt dabei fast 
unbeachtet. 
29.8. (Rußland). Bischof Popiel von Plock weigert sich das sog. kath. Collegium 
in St. Petersburg zu beschicken und wird dafür aufgehoben und außerhalb 
seiner Diöcese internirt.  
29.8. (Rußland). Das Verbot der polnischen Sprache wird auch auf die sog. 
südwestl. Gouvernements ausgedehnt. 
Sept. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Die renitenten Bischöfe beginnen bez. 
der Ehegerichtsacten den physischen Zwangsmitteln und hohen Geldstrafen zu 
weichen. 
1.9. (England). Der neue nordamerikanische Gesandte bietet zu zahlreichen 
Demonstrationen für einen Ausgleich mit Nordamerika die Hand.  
6.9. Internationaler Arbeitercongreß in Brüssel. 
6.9. (Deutschland — Bayern). Die Regierung versetzt zwei ultramontan ge- 
sinnte Regierungspräsidenten in den Ruhestand und einen dritten auf einen 
anderen Posten. 
8.9. (Deutschland — Nordd. Bund). Der König von Preußen besucht 
den König von Sachsen in Dresden und wohnt den Manövern des sächsischen 
Armeecorps bei. 
8.9. (Rom). Der Papst ladet auch die Bischöfe der Kirchen orientalischen Ritus 
zum Concil nach Rom ein. Dieselben lehnen die Einladung jedoch ab. 
10.9. (Deutschland — Preußen). Der König besucht Hamburg und Lübeck 
und macht eine Rundreise in Schleswig-Holstein. 
12.9. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Ein Hirtenbrief des Bischofs Rudigier 
von Linz wird mit Beschlag belegt wegen angeblicher Aufreizung gegen die 
Staatsgewalt. 
13.9. (Rom). Der Papst fordert die Protestanten gelegentlich des bevorstehenden 
Concils auf, in den Schooß der kath. Kirche zurückzukehren.
        <pb n="21" />
        Allgemeine Chronik. 25 
14. Sept. (Frankreich). Die kais. Familie geht nach Biarritz. Die Königin von 
Spanien weilt gleichzeitig in dem nahen S. Sebastian. 
15.9. (Spanien). Unterhandlungen mit Frankreich bez. einer Zusammenkunft 
der Königin mit dem Kaiser. 
15.9. (Türkei). Neue Bandeneinfälle aus Rumänien in Bulgarien. Die Pforte 
remonstrirt energisch in Bukarest. 
17.9. (Spanien). Der Admiral Topele erhebt im Hafen von Cadix die Fahne 
der Empörung.  
18.9. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Das Landesgericht von Linz erkennt 
sich zu weiterem Vorgehen gegen den Bischof competent trotz des Concordats 
und des darin den Bischöfen gewährten Rechts einer Ausnahmsstellung gegen- 
über den weltlichen Gerichten. 
18.9. (Spanien). Cadix schließt sich Topete an und setzt eine revolutionäre 
Junta ein. 
18.9. (Belgien). Eine kgl. Entschließung überläßt die Frage des Religions- 
unterrichts an den Erwachsenenschulen der freien Entscheidung der Ge- 
meinden. 
19.9.  (Deutschland). Eine Versammlung von Delegirten der verschiedenen 
demokratischen Volksparteien in Stuttgart erklärt sich nur mit geringer Mehr- 
heit und gegen entschiedene Opposition für die Idee eines südd. Bundes. 
19.9. (Spanien). Die verbannten Generale finden sich nach Verabredung in 
Cadix ein und erlassen ein gemeinsames Manifest an die Spanier. Sevilla 
und andere Städte Andalusiens schließen sich der Erhebung an. — Die Kö- 
nigin entläßt das Minisierium Gonzale Bravo und ernennt den General 
Concha zum Ministerpräsidenten. 
20.9. (Spanien). General Concha erklärt Madrid in Belagerungszustand und 
schickt den General Novaliches mit Truppen gegen die Ausständischen ab. 
21.9. (Deutschland — Süddeutschland). Bevollmächtigte der drei süddeutschen 
Staaten treten in München zusammen, um über die von Bayern angeregte 
Idee einer südd. Militärcommission zu berathen. 
22.9. Zweiter Congreß der internationalen Friedens- und Freiheitsliga in Bern. 
22.9. (Spanien). Die Provinzialdeputation der baskischen Provinzen verweigert 
eine außerordentliche Aushebung zu Gunsten des Thrones der Königin Isa- 
bella, die in S. Sebastian auch von den im Hasen liegenden Kriegsschiffen 
verlassen wird. 
24.9. (Deutschland — Preußen). Der Ex-Kurfürst von Hessen richtet eine 
Denkschrift an alle Höfe, in der er alle seine Ansprüche aufrecht hält und die 
Wiedereinsetzung in seine Rechte gewärtigt. 
24.9. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Landtag von Böhmen beschließt 
die Trennung des Polytechnicums in keine deutsche und eine czechische Ab- 
theilung. 
24.9. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Landtag von Galizien beschließt 
eine Resolution, in welcher die Forderungen des Landes aufgezählt werden, 
die auf eine völlige Ausnahmestellung desselben hinzielen. Eine bereits be- 
schlossene Reise des Kaisers dahin wird alsbald abgesagt und der Statthalter 
Graf Goluchowski erhält seine Entlassung. 
25.9. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Landtag von Dalmatien be- 
schließt mit 22 gegen 10 Stimmen eine Adresse an den Kaiser gegen die 
Prätensionen der Croaten und Ungarn, Dalmatien für die ungarische Krone 
in Anspruch zu nehmen. 
25.9. (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Der Landtag von Croatien nimmt den 
Ausgleich mit Ungarn fast einstimmig an. 
26.9. (Deutschland). Erster Versuch eines deutschen Philosophencongresses durch 
Professor v. Leonhardi in Prag. 
27.9. (Rom). Das Tribunal der Sagra Consulta verurtheilt zwei von den 
gefangenen Aufständischen vom 22. Oct. 1867, Monti und Tognetti zum Tode.
        <pb n="22" />
        26 Allgemeine Chronik. 
27. Sept. (Schweiz). Das Volk des Cantons Genf genehmigt nunmehr das noch 
im J. 1866 verworfene sog. Hospitalgesetz, das der politischen Sonderstellung 
der kath. Bevölkerung ein Ende macht. 
28.9.  (Spanien). Serrano und Novaliches treffen bei der Brücke von Alcolea 
(unweit Cordova) zusammen. Die Königlichen unterliegen. 
29.9.  (Spanien). In Folge der Niederlage der Königlichen erheben sich auch 
Madrid, Barcelona und Saragossa. 
29.9.  (Belgien). Eintritt des neuen Gesandten Frankreichs de la Guéronniere. 
30.9.  (Spanien). Die Königin gibt ihre Partie verloren und tritt von San 
Sebastian nach Frankreich über. Ganz Spanien hat sich der Bewegung an- 
geschlossen. 
— Sept. (Deutschland). Lebhafte Agitation der verschiedenen Arbeitervereinigungen 
unter ihren Führern v. Schweitzer, Mende, Bebel, Liebknecht u. A. unter sich 
und nach außen. 
30.9.  (Frankreich). Das Gerücht von Absicht auf nähere Heranziehung Belgiens, 
Hollands und Schweiz taucht neuerdings auf. Vorderhand spricht sich die 
öffentliche Meinung der genannten Länder sehr entschieden gegen solche 
Wünsche aus. 
30.9.  (Rußland). In Polen wird in allen Schulen das russische Schulgebet 
(für den Kaiser und die orthodoxe Kirche) eingeführt.- — In den nordwestl. 
Gouvernements soll auch für die kath. und evangel. Gebetbücher die russische 
an die Stelle der polnischen und deutschen Sprache treten. 
30.9. (Verein. Staaten). Die Legislative von Georgia entfernt die Neger 
wieder aus ihrem Schooße und aus den Geschwornengerichten. 
— Oct. (Oesterreich-Ungarn). Die Umgebung der Kaiserin hat allmälig einen 
ausschließlich ungarischen Charakter angenommen. 
2.10.  (Türkei — Rumänien). Der Senat ertheilt auch seinerseits dem von der 
Regierung vorgeschlagenen System rumänischer Eisenbahnen seine Zustimmung. 
3.10.  (Spanien). Serrano zieht in Madrid ein. Orense erhebt die Fahne der 
Föderativrepublik. 
4.10.  (Spanien). Die Junta von Madrid überträgt Serrano die Bildung einer 
provisorischen Regierung. 
7.10.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Eine kais. Verordnung setzt mit 
Rücksicht auf die bedenklichen Zustände in Böhmen provisorisch die Befugniß 
der Regierungsgewalt zur Verhängung von Ausnahmezuständen fest. 
7.10. (Spanien). Einzug Prims in Madrid. 
8.10. (Spanien). Der Generalcapitän von Cuba, Lersundi, lehnt es ab, die 
Insel für die Königin zu erhalten. 
9.10. (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Landtag von Niederösterreich regt 
die Frage directer Reichsrathswahlen durch eine Resolution an. 
10.10.  (Deutschland — Süddeutschland). Die Bevollmächtigten der drei südd. 
Staaten schließen in München eine Uebereinkunft bez. Einsetzung einer südd. 
Festungscommission ab, deren Ratification indeß bis Ende des Jahres noch 
nicht erfolgt. 
10.10.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Ueber Prag und Umgegend wird vom 
Ministerium eine Art Belagerungszustand verhängt, da die czechischen Agita- 
tionen nachgerade die Grenzen des Zulässigen überschritten haben. 
10.10.  (Oesterreich- Ungarn: Oesterreich). Schluß der letzten Landtage. Die 
Vorlage der Regierung betreffend Grundzüge für ein Schulauffsichtsgesetz ist 
nur von einem Theil derselben angenommen worden: Nieder- und Oberöster- 
reich, Mähren, Schlesien und Triest haben die darin der Kirche eingeräumte 
Stellung mehr oder weniger beschränkt, Tyrol und Krain dagegen umgekehrt 
die Rechte des Staats zu Gunsten der Kirche völlig Preis gegeben. 
11.10.  (Spanien). Eine große demokratische Volksversammlung beschließt, die 
provisorische Regierung zu unterstützen und die Frage der Föderativrepublik
        <pb n="23" />
        Allgemeine Chronik. 27 
einstweilen bei Seite zu lassen. — Demonstrationen in Madrid gegen Rom, 
den Nuntius und das Concordat. — General Prim erklärt sich für die 
Monarchie. 
12. Oct. (Spanien). Die provisorische Regierung hebt den Jesuitenorden für Spa- 
nien auf, befiehlt seine Häuser binnen drei Tagen zu schließen und zieht seine 
Güter zu Handen des Staates ein.  
16.10.  (Spanien). Die provisorische Regierung hebt ein Dekret vom 25. Juli 
d. Js., das die religiösen Genossenschaften ermächtigte, Grundeigenthum zu 
besitzen, wieder auf. 
17.10.  (Deutschland). Die neue Rheinschifffahrtsacte wird endlich zu Mannheim 
doch unterzeichnet, nachdem sich Holland bez. seiner Bedenken beruhigt hat. 
18.10.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Eine slovenische Volksversammlung bei 
Graz verlangt die Bildung eines eigenen slovenischen Kronlandes. 
18.10.  (Spanien). Auch Serrano erklärt sich für die Monarchie. — Die pro- 
visorische Regierung unterdrückt alle Klöster etc., die gegen das Gesetz von 
1837 gegründet worden sind und werden die vorher gegründeten auf die Hälfte 
eingeschränkt. 
20.10.  Die in Genf versammelte zweite europäische Conferenz für die Pflege 
verwundeter Militärs im Kriege beschließt die Ausdehnung ihrer Beschlüsse 
von 1864 auch auf den Seekrieg. 
20.10.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Der Landtag beschließt die Beibehal- 
tung der geistlichen Ehegerichte. 
20.10.  (Spanien). Die provisorische Regierung verfügt die Auflösung der revo- 
lutionären Junten. 
20.10.  (Griechenland). Eine für Creta bestimmte Freischaar zieht offen durch 
Athen unter den Fenstern des türkischen Gesandten vorbei nach dem Peloponnes. 
21.10.  (Deutschland). Zusammentritt des deutschen Handelstags in Berlin. 
Derselbe bestätigt den Ausschluß Oesterreichs und die Beschränkung des Han- 
delstags auf Delegirte der Zollvereinsstaaten und erklärt sich für Einführung 
der reinen Goldwährung. 
21.10.  (Spanien). Die Junta von Madrid beschließt dem Beschluß der pro- 
visorischen Regierung zu gehorchen und ladet auch die anderen Junten ein, 
sich aufzulösen. 
23.10.  (Spanien). Die provisorische Regierung annullirt alle gesetzwidrig seit 
1837 pensionirten Mitglieder geistlicher Orden. 
24.10.  (Spanien). Nachdem die Verein. Staaten vorausgegangen, treten auch 
England, Frankreich und Portugal mit der provisorischen Regierung in regel- 
mäßige Beziehungen. 
27.10.  (Spanien). Auch die letzten revolutionären Junten, die von Barcelona 
und Ferrol haben sich aufgelöst, um durch regelmäßige Wahlen ersetzt zu 
werden. 
28.10.  (Frankreich). Der Kaiser veröffentlicht drei von ihm selbst illuminirte 
Karten, welche beweisen sollen, daß Frankreich trotz Sadowa nicht zurück- 
getreten, sondern seit hundert Jahren stetig in seiner europäischen Stellung 
gewachsen sei. 
30.10.  (Spanien). In Cuba bildet sich eine revolutionäre Junta für Gründung 
einer Republik. Die provisorische Regierung beschließt, Lersundi durch Dulce 
zu ersetzen und ihn durch neue Streitkräfte zu verstärken. 
31.10.  (Spanien). Die republikanische Propaganda hat große Fortschritte, nament- 
lich in den südlichen Provinzen gemacht. Die Demokraten zerfallen in monar- 
chische Demokraten und in Republikaner. 
— Oct. und — Nov. (Deutschland — Preußen). Provinzial-Communal- 
Landtage der neuen Provinzen Hannover, Kurhessen, Schleswig-Holstein und 
Nassau. Die Regierung verlangt eine ständische Gliederung der von ihnen 
für die Verwaltung ihrer Provinzialfonds zu ernennenden Ausschüsse. Die 
von Hannover und Kurhessen fügen sich, der von Nassau lehnt es beharrlich ab.
        <pb n="24" />
        28 Allgemeine Chronik. 
— Oct. (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Die ungarische Presse spricht sich nach- 
gerade sehr energisch gegen die Umtriebe des rumänischen Ministeriums Bra- 
tiano unter den Rumänen Siebenbürgens aus und verlangt, daß Preußen 
Ungarn von dieser Seite Ruhe schaffe. 
31.10. (Griechenland). Die Zahl der cretischen Flüchtlinge ist stark zusammen- 
geschmolzen; ein Theil ist in die Heimat zurückgekehrt, ein größerer den 
Seuchen und Entbehrungen erlegen. " 
31.10. (Verein. Staaten). Die Thätigkelt des Gesandten in London für einen 
Ausgleich mit England bez. der Alabamafrage findet sehr wenig Beifall und 
vielfach den entschiedensten Tadel. 
1. Nov. (Deutschland — Zollverein). Die Hamburger Gebietstheile bis auf 
den Freihafenbezirk werden dem Zollverein einverleibt und dieser erhält damit 
seinen territorialen Abschluß. 
2.11. (Frankreich). Der Allerseelentag gibt in Paris zu einer kleinen Demon- 
stration auf dem Kirchhofe Montmatre zu Ehren des am 3. Dec. 1851 auf 
den Barrikaden gefallenen Volksvertreters Baudin Gelegenheit. 
3.11. (Frankreich). Einige Blätter eröffnen Subscriptionen für ein Denkmal 
zu Ehren Baudins. Die Regierung schreitet ein. Eine Reihe Blätter in Paris 
und den Provinzen antworten damit, daß sie nun gleichfalls Subscriptionen 
eröffnen; der 2. Dec. wird mehr als je kritisch beleuchtet und verurtheilt. 
3.11.  (Verein. Staaten). Präsidentenwahl: Die republikanische Partei siegt, 
die demokratische unterliegt, Grant und Schuyler Colfax werden mit 206 
gegen 88 Stimmen gewählt. 
4.11.  (Deutschland — Preußen). Eröffnung des Landtags. 
6.11.  (Deutschland — Preußen). Abg.-Haus: Der Finanzminister legt das 
Budget für 1869 vor. Dasselbe zeigt ein Deficit von mehr als 5 Mill. Thlr., 
das indeß aus den vorhandenen Activbeständen gedeckt werden soll. Eine 
Denkschrift des Ministers sucht die Thatsache als nicht Besorgniß erregend 
darzustellen. 
8.11.  (Deutschland — Baden). Eine Anzahl Mitglieder der II. Kammer 
geben in einer Zusammenkunft in Offenburg ihre Mißstimmung über das 
Ministerium Jolly Ausdruck. 
9.11.  (Deutschland — Nordd. Bund). Preußen schließt wie früher schon 
mit Mecklenburg-Schwerin so nun auch mit Mecklenburg-Strelitz eine Militär- 
convention ab, welche das Contingent desselben in nähere Beziehungen zu 
Preußen bringt. 
9.11.  (England). Die obersten Gerichtshöfe von England und Schottland er- 
klären sich gegen das prätendirte Stimmrecht von Frauen bei den bevorstehen- 
den Parlamentswahlen. 
9.11. (Spanien). Neue Kundgebungen in Madrid gegen Rom. 
9.11. (Rom) setzt die bisherigen Zölle durch Edict sehr wesentlich herab, was 
namentlich Italien zu Gute kommt. 
10.11.  (Spanien). Die provis. Regierung erläßt ein Wahlgesetz für constituirende 
Cortes. 
11.11.  (Spanien). In Madrid wird die Erlaubniß zum Bau einer protestanti- 
schen Kirche ertheilt. 
11.11.  (Türkei). Die heil. Synode in Konstantinopel lehnt alle Vorschläge der 
Pforte, um den Begehren der Bulgaren zu entsprechen, ab. 
12.11.  (Deutschland — Preußen). Abg.-Haus: Löwe regt die Nicht-Erneue- 
rung der ablaufenden Cartell-Convention mit Rußland an. 
13.11.  (Oesterreich-Ungarn: Oesterreich). Der Reichsrath genehmigt das Wehr- 
gesetz ohne wesentliche Aenderung, indem er mit großer Mehrheit alle Anträge 
auf Herabsetzung der Kriegsstärke von 800,000 Mann und auf Festsetzung 
eines Friedensfußes ablehnt und auch auf die Abänderung des Contingents 
für die nächsten zehn Jahre verzichtet.
        <pb n="25" />
        Allgemeine Chronik. 29 
14. Nov. (Deutschland — Preußen). Abg.-Haus: Lasker beantragt eine 
Resolution, welche die Vermehrung der eigenen Einnahmen des norddeutschen 
Bundes für wünschenswerth erklärt, aber nur, wenn Preußen in demselben 
Verhältnisse entlastet werde. 
14.11.  (Deutschland — Hessen). Der Gemeinderath von Darmstadt tritt für 
den wegen freierer religiöser Ansichten vom Consistorium in Anklagezustand 
versetzten Prediger Mitzenius ein und gibt damit den Anstoß zu neuer Agi- 
tation für eine freiere Klrchenverfassung. 
14.11.  (Spanien). Die vereinigten monarchischen Parteien (Unionisten, Pro- 
gressisten und monarchische Demokraten) erlassen ein Wahlmanifest.  
15.11.  (Frankreich). Die Gerichte verurtheilen die Demonstranten vom 2. d. M. 
und die ersten Zeitungen, die Subseriptionen für Baudin eröffnet haben. 
Die Regierung schreitet darauf gestützt gegen alle Blätter ein, welche die 
Subsepription nicht einstellen. 
15.11.  (Schweiz). Bei den Großrathswahlen in Genf siegen die sog. Indepen- 
denten neuerdings über die Radicalen (Fazy) mit 74 gegen 30 Stimmen. 
Die katholische und die socialistische Partei setzen gar keinen Vertreter durch. 
16.11.  Eine von Rußland angeregte europäische Conferenz beschließt in 
St. Petersburg eine Beschränkung der Sprenggeschosse im Kriege. 
16.11. (Oesterreich-Ungarn). Eröffnung der zweiten Session der Delegationen, 
dießmal in Pesth. 
16.11. (Spanien). Die provisorische Regierung beschließt die Reorganisation der 
während der Revolution gebildeten Nationalgarden (Freiwilligen der Freiheit). 
17.11.  (England). Die Parlamentswahlen für die Städte und Flecken fallen 
weit überwiegend zu Gunsten der Liberalen aus. 
18.11.  (Deutschland — Bayern). Die Landrathsversammlungen erklären sich 
fast alle mit großen Mehrheiten zu Gunsten des Schulgesetzentwurfes der 
Regierung. 
18.11. (Spanien). Auch die republikanische und die carlistische Partei erlassen 
ihre Wahlmanifeste. 
20.11.  (Deutschland — Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt mit allen gegen 
20 Stimmen den Antrag Guerards (Fraction der Freiconservativen) auf 
Abänderung des Art. 84 der Verfassung (Redefreiheit der Abgeordneten). — 
Der Antrag Lasker (14. Nov.) wird schließlich abgelehnt. 
20.11.  (Frankreich). Das Tribunal von Ferrand erläßt in der Baudin-Affaire 
ein freisprechendes Urtheil; das von Castres folgt ihm. 
21.11.  (Rom) Der Papst bestätigt nach langem Zögern die Todesurtheile vom 
27. Sept. 
23.11.  (Deutschland — Baden). Die Majorität des Freiburger Domcapitels 
will der Forderung der Regierung, die Liste für die Wiederbesetzung des erz- 
bischöflichen Stuhles zu ergänzen, entsprechen; die römische Curie verhindert es. 
23.11.  (England). Der nordamerikanische Gesandte schließt mit Lord Stanley 
einen Vertrag ab behufs Ausgleichung der Alabamafrage. Ratification vor- 
behalten. 
23.11.  (Italien). Menabrea bricht alle Verhandlungen mit Frankreich bez. einer 
Räumung Roms als vorerst völlig aussichtslos ab.  
23.11.  (Spanien). Die provisorische Regierung verfügt die Auflösung der Frei- 
willigen der Freiheit. 
24.11.  (England). Die Parlamentswahlen in den Grafschaften fallen zu Gunsten 
der Conservativen aus und stellen das Gleichgewicht wenigstens einigermaßen 
wieder her. 
24.11.  (Rom). Monti und Tognetti werden in Rom hingerichtet. 
25.11.  (Deutschland — Nordd. Bund). In Folge der vom Reichstag beschlossenen 
Maßregeln, namentlich des sog. Nothgewerbegesetzes, ist die bisherige Steuer- 
verfassung Mecklenburgs absolut nicht mehr haltbar und der Großherzog legt 
daher dem Landtag die Grundzüge einer neuen vor.
        <pb n="26" />
        30 Allgemeine Chronik. 
25. Nov. (Deutschland — Preußen) läßt Rumänien und das dortige Regi- 
ment Bratiano gegenüber der entschiedenen Unzufriedenheit Ungarns mit dessen 
Gebahren aufs entschiedenste und unzweideutigste fallen. 
25.11. (Italien). Die II. Kammer spricht sich fast einstimmig tadelnd über die 
neulichen Hinrichtungen in Rom aus. 
25.11. (Schweiz). Der Bundesrath genehmigt den Entwurf zu einer durchgrei- 
fenden Reform des Militärwesens. 
28.11.  (Türkei — Rumänien). Das Cabinet Bratiano nimmt seine Entlassung 
und wird durch ein Cabinet Cogolnitscheano ersetzt. Beide Kammern sind 
indeß auf Seite Bratiano's; er selbst wird zum Präsidenten der II., Nicolaus 
Golesco zum Präsidenten der I. Kammer gewählt. 
29.11.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Erlaß eines Nationalitätengesetzes. 
30.11.  (Deutschland — Preußen). Abg.-Haus: Der Justizminister spricht 
sich gelegentlich der Vorlage des Entwurfs eines neuen Hypothekengesetzes für 
eine nationale Gesetzgebung aus und trägt dafür den allgemeinen Beifall des 
Hauses davon. 
— 11. (Rußland). Die Angelegenheiten der griechisch- unirten Kirche in Polen 
werden direct unter den russischen Cultusminister gestellt. Ein Hirtenbrief 
des neuen Bischofs von Chelm wird bereits ausschließlich in russischer Sprache 
erlassen. 
4. Dec. (Deutschland — Preußen). Abg.-Haus: Der Justizminister läßt 
sich gelegentlich des Budgets für 1869 und der Position für Hilfsrichter am 
Obertribunal zu sehr provocirenden Aeußerungen gegen die liberalen Fractio- 
nen verleiten. 
1.12.  (England). Das Resultat der Parlamentswahlen liegt nunmehr vollstän- 
dig vor: die Liberalen haben ein Uebergewicht von wenigstens 100 Stimmen. 
1.12.  (Italien). Die II. Kammer nimmt mit 168 gegen 84 Stimmen ein 
Gesetz an, das allen Italienern außerhalb des Königreichs das Bürgerrecht 
ertheilt. 
1.12.  (Türkei). Die Pforte beschließt, ein Ultimatum an Griechenland zu richten, 
eventuell energische Maßregeln zu ergreifen. 
2.12.  (England). Disraeli gibt seine Entlassung ein, ohne erst den Zusammen- 
tritt des Parlaments abzuwarten. 
3.12.  (Deutschland — Hessen). II. Kammer: Der Abg. Metz stellt neuer- 
dings den Antrag auf Eintritt des ganzen Großherzogthums in den nordd. 
Bund. 
3.12.  (Frankreich). Die Regierung erwartet an diesem als am Jahrestage des 
Todes Baudins eine neue Demonstration und der Minister des Innern, 
Pinard, trifft dagegen die gewaltigsten Vorsichtsmaßregeln, durch die er sich 
lächerlich macht, da jede Demonstration unterbleibt. 
3.12.  (Schweiz). Der Verfassungsrath des Canton Zürich beendet die erste Be- 
rathung des Entwurfs einer neuen sehr demokratischen Verfassung. 
3.12. (Portugal). Die öffentliche Meinung spricht sich entschieden gegen die 
Idee der iberischen Union aus. Der Jahrestag der Wiederlosreißung von 
Spanien wird mit besonderem Eifer gefeiert. 
4.12.  (Deutschland — Württemberg). Eröffnung des Landtags. Die 
Thronrede des Königs scheint die Revision der Verfassung von dem Wohl- 
verhalten der II. Kammer abhängig machen zu wollen. 
4.12.  (Spanien). Die Entwaffnung der Freiwilligen der Freiheit in San 
Maria bei Cadix stößt auf Widerstand, der aber sofort unterdrückt wird. 
5.12.  (Deutschland — Baden). Das Ministerium Jolly hält gegenüber dem 
Mißtrauensvotum der Offenburger fest. 
5.12.  (Oesterreich-Ungarn). Schluß der zweiten Session der Delegationen 
nach Votirung des gemeinsamen Budgets für 1869. Der Reichskanzler, Frhr. 
v. Beust, wird in den erblichen Grafenstand erhoben.
        <pb n="27" />
        Allgemeine Chronik. 31 
5. Dec. (Spanien). Die Entwaffnung der Freiwilligen der Freiheit stößt auch in 
Cadix auf Widerstand, der nicht sofort unterdrückt werden kann. Die Truppen 
müssen Verstärkung abwarten. 
6.12.  (Türkei). 600 neue Freiwillige landen unter Petropulaki, Vater und 
Sohn, von Griechenland aus auf Candia. 
7.12.  (Deutschland — Württemberg). Die II. Kammer beschließt auf 
den Antrag der demokratischen Partei, eine Adresse an die Krone zu erlassen. 
9.12.  (Deutschland — Preußen). Das Abg.-Haus erklärt sich für Uebertragung 
des ganzen Etats des Auswärtigen auf den Etat des nordd. Bundes von 
1870 an. Graf Bismarck erklärt sich damit einverstanden. 
9.12.  (England). Das neue Cabinet unter Gladstone als Premier constituirt 
sich nach Ueberwindung aller Schwierigkeiten. 
10.12.  (Oesterreich-Ungarn: Ungarn). Schluß des ungarischen Landtags: die 
Thronrede feiert den eingetretenen Umschwung und Ausgleich. 
10.12.  (England). Das neue Parlament tritt zusammen, um sich vor Neujahr 
noch zu constituiren. 
11.12.  (Türkei) übergibt in Athen ein Ultimatum und zieht Truppen in Thessa- 
lien zusammen. 
12.12.  (Deutschland — Nordd. Bund). Graf Bismarck geht nach Dresden, 
um den König zu seinem Geburtstag zu beglückwünschen. 
13.12.  (Spanien). Die Ausständischen in Cadix ergeben sich der Uebermacht der 
Truppen unter General Caballero de Rodas. 
14.12.  (Spanien). General Dulce geht endlich mit Truppen nach Cuba ab. 
14.12.  (Türkei). Die Enosis wird von dem türkischen Viceadmiral Hobart im 
Hafen von Syra eingeschlossen und damit die bisherige Verbindung zwischen 
Griechenland und Creta dem letzteren abgeschnitten. 
14.12.  (Verein. Staaten). Das Repräsentantenhaus erklärt sich endlich unum- 
wunden gegen jede illoyale Beeinträchtigung der Staatsgläubiger. 
15.12.  (Deutschland). Preußen beantragt auf den Wunsch Badens im nordd. 
Bundesrath den Abschluß einer Uebereinkunft mit demselben, nach welcher 
Angehörige Badens künftig ihre Militärpflicht im nordd. Bunde und umge- 
kehrt abzuleisten berechtigt sein sollen. 
15.12.  (Spanien). Ein von der provisorischen Regierung versuchtes Anlehen 
von 2000 Mill. Realen mißlingt, indem nicht 500 gezeichnet werden. 
15.12.  (Rom). Die Sagra Consulta spricht, doch noch nicht in letzter Instanz, 
neue Todesurtheile gegen Angeklagte vom October 1867 aus. 
15.12.  (Griechenland) lehnt das Ultimatum der Pforte vom 11. d. M. ab, der 
türkische Gesandte verläßt Athen und die Pforte setzt die angedrohten Maß- 
regeln in Kraft. 
17.12.  (Deutschland — Preußen). Das Herrenhaus lehnt auch den Guerard'- 
schen Antrag bez. Redefreiheit der Abgeordneten mit 73 gegen 41 Stimmen 
ab. Graf Bismarck erklärt sich für denselben, aber nicht sehr eindringlich. 
18.12.  (Frankreich). Der Minister des Innern hat sich unmöglich gemacht, wird 
entlassen und durch Forcade de la Noquette ersetzt. 
18.12.  (Spanien). Das Resultat der Gemeindewahlen ergibt in einer Reihe 
großer Städte einen Sieg der republikanischen Partei. In Madrid bleibt 
sie indeß entschieden in der Minderheit. 
19.12.  (Deutschland — Preußen). Das Abg.-Haus vertagt sich bis Neujahr, 
wie 1867, ohne das Budget fürs künftige Jahr vorher erledigt zu haben. 
19.12.  (Deutschland — Württemberg). II. Kammer: In dreitägiger Debatte 
wird der von der demokratischen Partei befürwortete Adreßentwurf in den 
wichtigsten Punkten gegen ihre Wünsche amendirt und der so amendirte Ent- 
wurf schließlich mit 59 gegen 38 Stimmen abgelehnt. 
19.12.  (Griechenland). Die Kammer bewilligt der Regierung gegenüber den 
Maßregeln der Pforte einen Credit von 100 Mill. Drachmen. Inzwischen 
schießt ihr die Nationalbank eine halbe Million vor.
        <pb n="28" />
        32 Allgemeine Chronik. 
20. Dec. (Italien). Der König sendet den General della Rocca nach Rom ab, um 
gegen neue Hinrichtungen zu remonstriren. 
21.12.  Preußen schlägt in Paris den Zusammentritt einer Conferenz der Groß- 
mächte beh. Beilegung der griechisch-türkischen Differenz vor. Frankreich geht 
darauf ein und die übrigen Mächte gleichfalls, die Pforte indeß nur unter der 
Bedingung, daß das Programm der Conferenz auf die Punkte ihres Ulti- 
matums vom 11. d. M. beschränkt werde. Darüber wird nun verhandelt. 
21.12.  (Italien). II. Kammer: Budgetberathung. Dem erneuerten Antrag, die 
Zahlung der päpstlichen Schuld zu suspendiren, setzt die Regierung die Ca- 
binetsfrage entgegen, worauf derselbe mit 211 gegen 111 Stimmen abge- 
lehnt wird. 
22.12. (Schweiz). Der Nationalrath beschließt mit großer Mehrheit bez. einer 
Revision der Bundesverfassung im Sinne einer einheitlichen Civilgesetzgebung 
den Bundesrath zu Bericht und Antrag auf die nächste Julisession einzuladen. 
23.12.  (Luxemburg). Die Ergänzungswahlen zum Landtag fallen ganz gegen 
 die französische Annexionspartei aus. 
25.12.  (Deutschland — Nordd. Bund). Sachsen zieht seine bisherige Ge- 
sandtschaft in St. Petersburg ein. 
27.12.  (Deutschland — Baden). Die Offenburger wollen es doch nicht zu 
einem Bruche mit der Regierung treiben und fangen an einzulenken. 
27.12.  (Türkei). Der alte Petropulakis ergibt sich auf Candia mit seinen grie- 
chischen Freiwilligen den Türken und wird einfach nach Griechenland zurück- 
geschafft; der junge Petropulakis hält sich noch. Der Aufstand neigt sichtlich 
dem Ende zu. 
30.12. (Frankreich). Der Staatsanwalt in Toulouse, Baron Séguier, legt seine 
Stelle in einem offenen Briefe nieder, in dem er den Justizminister Baroche 
beschuldigt, die Staatsanwälte selbst vor Gericht durch eine geheime Polizei 
zu beaufsichtigen und ihnen seine Strafanträge geradezu aufzuzwingen. 
31.12.  (Spanien). Auch in Malaga bricht wegen Entwaffnung der Freiwilligen 
ein Aufstand aus. 
31.12.  (Griechenland). Da die griechische Nationalbank der Regierung ein er- 
kleckliches Anlehen verweigert, so werden Unterhandlungen für ein solches mit 
der jonischen Bank angeknüpft. 
— Dec. (Deutschland — Baden). Mehrere angesehene Liberale erhalten kirchliche 
Verwarnungen als Vorläufer förmlicher Excommunication. 
— Dec. (Frankreich und Belgien). Die französische Ostbahn unterhandelt über 
den Ankauf einiger belgischer Eisenbahnen. Die belgische Regierung erklärt, 
daß sie niemals dazu ihre Einwilligung geben könnte. 
Dec. (Rußland). Fortgang der Russifizirungstendenzen in den Ostseeprovinzen. 
Die Treue des deutschen Adels für das russische Kaiserhaus wird nachgerade 
angezweifelt. Eine große Anzahl Adeliger richten daher eine Loyalitätsadresse 
an den Kaiser und zwar in russischer Sprache. — Die Regierung bemüht 
sich, den gänzlich ruinirten polnischen Kleinadel der sog. westlichen Gouverne- 
ments zur Auswanderung nach der Krim zu bewegen.
        <pb n="29" />
        II. 
Deutschland, 
Preußen und Oesterreich.
        <pb n="30" />
        <pb n="31" />
        I. 
Nord- und Süddeutschland. 
1. Preußen und der norddeutsche Bund — der deutsche Zollverein. 
1. Jan. (Norddeutscher Bund). Der König von Preußen als 
Bundesfeldherr erläßt einen neuen Mobilmachungsplan für das ge- 
sammte norddeutsche Bundesheer, wonach die Mobilmachung von ihrem 
Beginn an binnen 11 Tagen vollendet sein muß. 
— Jan. (Preußen: Schleswig-Holstein). In Nordschleswig sind vier neue 
dänisch gesinnte Blätter zumal entstanden. 
— Jan. (Preußen). Die Größe des Nothstandes in Ostpreußen kann 
nicht länger verhehlt werden. In einzelnen Theilen der Provinz 
herrscht förmliche Hungersnoth und ist bereits der Hungertyphus 
aufgetreten. 
2. 1. (Norddeutscher Bund). Um in der Armee des norddeutschen 
Bundes einen einheitlichen Ausbildungsmodus herzustellen, wird eine 
Reihe preuß. Offiziere nach Sachsen, Hessen, Mecklenburg und Braun- 
schweig abcommandirt. [Für die übrigen Staaten des Bundes bedarf 
es dessen nicht, da sie sämmtlich Militärconventionen mit Preußen 
eingegangen haben, wonach theils ihre Contingente völlig in preuß. 
Regimentern aufgegangen sind, theils die ganze Verwaltung in preuß. 
Händen ruht.] 
3. 1. (Norddeutscher Bund). Zufolge Beschluß des Bundesrathes 
vom 2. Oct. (27. Nov.) 1867 constituirt sich die Commission zur 
Ausarbeitung eines Civilprozeßordnungs-Entwurfs unter dem Vorsitz 
des Bundeskanzlers. 
5. 1. (Zollverein). Eine Verordnung des Königs von Preußen 
führt die Gesetzgebung des Zollvereins in Lauenburg ein. 
3
        <pb n="32" />
        36 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
— Jan. (Preußen). Weitere Adressen an den König aus den kath. 
Rheinprovinzen für Erhaltung der weltlichen Herrschaft des Papsts, 
zuerst aus den größeren, dann auch aus den kleineren Städten, jetzt 
selbst aus der Landbevölkerung. 
7.1. (Preußen). Wiederzusammentritt des Landtags. 
Stärke der Fractionen: Die 80 Abgeordneten aus den neuen Landes- 
theilen vertheilen sich in folgender Weise: Fortschrittspartei 1, linkes Centrum 12 
National-Liberale 45, rechtes Centrum 3, freie conservative Vereinigung 1 
Fraction der Conservativen 5, bei keiner Fraction 10 und erledigte Mandate 3. 
Zieht man die Vertreter der neuen Landestheile ab, so ergibt sich folgende 
Vergleichung für die Wahlen der alten Provinzen in den Jahren 1866 und 
1867: 
1866—67. 1867—68. 
Minister . . . . . 4 4 
Fortschrittspartei . . . . . 61 39 
Linkes Centrum.   . . . . . 51 23 
National-Liberale . . . . . 32 52 
Liberale Katholiken bei keiner Fraction  . . . . . 15 10 
Rechtes Centrum . . . .  23 16 
Conservative Vereinigng  . . . . . 16 52 
Fraction der Conservativen . . . . . 118 114 
Polen . . . . . 21 16 
Bei keiner Fraction . . . . .  7 24 
Erledigte Mandate  . . . . . 4 2 
Was die liberalen Katholiken betrifft, so ist zu bemerken, daß sich davon 
jetzt mehrere dem linken Centrum angeschlossen haben, die in der vorigen 
Session nicht dazu gehörten. 
8.1. (Preußen). Abg.-Haus: Zweite Lesung des Lasker'schen Decla- 
rationsantrages zu Art. 84 der Verfassung (Redefreiheit der Abge- 
ordneten). Hoverbeck (Fortschrittspartei) stellt neuerdings den Antrag 
auf motivirte Tagesordnung. 
Debatte: Schulze (Fortschrittspartei): Ich kann dem beistimmen, daß 
in Fragen, wie diese, wo es im allgemeinsten Interesse der Landesvertretung 
liegt, daß sie beseitigt werden, daß man sie aus der Welt schaffe, — daß man 
da wohl, wenn man überzeugt ist, daß der eingeschlagene Weg zu bestimmten 
praktischen Resultaten führe, von seinem sonstigen principiellen Standpunkt 
etwas nachlassen kann. Aber ich bitte doch zu bedenken, daß wir, auch selbst 
ganz abgesehen von dem anderen Factor der Gesetzgebung, dem Herrenhause, 
bis diesen Augenblick dafür, daß der Antrag zu einem Resultate führe, nicht 
einmal die Garantie erhalten haben, die uns in einer Erklärung der kgl. 
Staatsregierung in einer solchen Frage doch bei Gott gegeben werden müßte. 
. . . . Zudem hat das kgl. Staatsministerium in seiner Gesammtheit eine 
gebieterische Pflicht gegen das eigene Vaterland zu erfüllen. In diesem 
Augenblick ist in Oesterreich die vollständige Redefreiheit gewährt und gesichert, 
und die Herren Minister hier in Preußen wollen nicht die Hände dazu bieten, 
der Volksvertretung endlich das, was ihr durch die Verfassung längst gesichert 
ist, frei zu geben. Ich begreife das nicht, und ich wage den Ausspruch: ich 
glaube, Sie versäumen damit eine Pflicht, gegen das Vaterland. Denken Sie 
an die angefochtene Stellung Preußens in Süddeutschland, denken Sie, wie 
nothwendig wir der Sympathien der übrigen deutschen Staaten bedürfen, 
und Sie wollen einen solchen Makel auf der Handhabung unserer Verfassung 
ruhen lassen! Eine Pflicht gegen das Land ist es, sich klar und deutlich zu 
erklären, damit Jedermann hier in diesem Hause weiß, woran er mit der
        <pb n="33" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 37 
k. Staatsregierung ist in dieser Frage. Wenn Sie dieß gethan haben, dann 
werden erst die Positionen sämmtlicher Parteien des Hauses klar werden, und 
dann werden wir die Frage zum Heile des Vaterlandes erledigen und eine 
jener alten Zwistigkeitsursachen zwischen Regierung und Landesvertretung be- 
seitigen können, bei der weder die Regierung noch die Gerichte des Landes 
an ihrer Autorität gewonnen haben! Justizminister Leonhardt erklärt 
hierauf lediglich, das Staatsministerium habe in dieser Frage neuerdings 
einen Beschluß nicht gefaßt, es werde aber wohl später die Frage in Ueber- 
legung nehmen. 
Bei der Abstimmung wird der Antrag Hoverbeck abgelehnt und 
der Declarationsantrag neuerdings, mit 174 gegen 144 Stimmen, 
angenommen. In der Minderheit ist neben den Altconservativen die 
gesammte Fortschrittspartei. 
Budget für 1869: Etat des Justizministeriums, allg. Debatte. 
Lasker ergreift die Gelegenheit, neuerdings die Gebrechen der alt- 
preuß. Rechtspflege eingehend zu schildern, dießmal mit möglichster 
Schonung aller dieselben verschuldenden Persönlichkeiten. 
10. Jan. (Preußen). Abg.-Haus: Budget, Justizetat: Der Antrag 
 
 
 
 
Laskers, die Position „für Hilfsarbeiter“ beim Obertribunal ganz 
zu streichen, erhält nur 167 gegen 175 Stimmen, dagegen wird 
dieselbe Position beim rhein. Ober-App.-Ger. zu Köln mit 134 gegen 
132 Stimmen gestrichen. Der Justizminister erklärt sich indeß für 
einverstanden mit einer allmäligen Beseitigung des Instituts der Hilfs- 
richter. Die Position für das Ober-App.-Ger. für die neuen Landes- 
theile wird genehmigt und mehrere gewisse Vorbehalte (im Interesse 
einer spätern gründlichen Reform der Justizorganisation) verlangende 
Anträge erhalten keine Mehrheit. 
12.1. (Preußen). Die Verhandlungen mit Dänemark über die Ab- 
tretung nordschleswigscher Distrikte werden vom dänischen Gesandten 
v. Quaade und dem Leg.-Rath Bucher wieder aufgenommen. 
12.1. (Weimar). Eröffnung des Landtags: Die großh. Propositions- 
schrift verheißt Vereinfachungen und Ersparnisse in der Verwaltung 
und erklärt die Finanzlage des Landes für befriedigend. 
15.1. (Preußen). Abg.-Haus: Budget, Etat des Innern: Allgemeine 
Debatte über die Frage der Organisation der Verwaltung für die 
alten und für die neuen Provinzen. Die National-Liberalen dringen 
darauf, daß für jetzt alles darauf ankomme, den provisorischen Cha- 
rakter der betreffenden Bewilligungen im Budget als solchen festzu- 
halten und nur als „Pauschquantum“ zuzugestehen. Der Minister 
des Innern erklärt, die Regierung könne ein Pauschquantum nicht 
annehmen und müsse ein Definitivum verlangen. 
17.1. (Preußen). Das Abg.-Haus genehmigt fast einstimmig die 
Eisenbahnvorlage der Regierung im Betrage von 40 Mill. Thlr. 
nur mit der (seit der Köln-Mindener Angelegenheit) gewöhnlichen 
Klausel, daß jede Verfügung über die im Gesetz genannten Eisen-
        <pb n="34" />
        38 Preußen und der norddeutsche Bund. 
bahnen durch Veräußerung zu ihrer Rechtsgiltigkeit der Zustimmung 
beider Häuser des Landtags bedürfe. 
Von den 40 Mill. sollen 6,319,000 Thlr. Hannover, 6 Mill. Kurhessen, 
3,119,000 Nassau und 23,560,000 Ostpreußen zu Gute kommen. 
20. Jan. (Preußen). Abg.-Haus: Budget, Etat des Innern: Die 
Positionen für die hannoverschen Landdrosteien und ebenso diejenigen 
für die hannoverschen Aemter werden als Definitivum mit 201 gegen 
454 Stimmen abgelehnt und nur als Pauschquantum bewilligt und 
auf den Antrag Solgers mit 186 gegen 175 Stimmen beschlossen: 
„Die k. Staatsregierung aufzufordern, eine vollständige Reorganisation 
der gesammten inneren Verwaltung, soweit sie gegenwärtig zum Geschäfts- 
kreise der Regierungen gehört, in Uebereinstimmung mit den für eine neue 
Ordnung der Gemeinde-, Kreis- und Provinzialverfassungen zu erlassenden 
und bereits theilweise in Aussicht gestellten Gesetzen baldmöglichst herbeizu- 
führen und in der nächsten Sitzungsperiode des Landtags die desfallsigen 
Gesetze vorzulegen.“ 
22.1.  (Preußen). Die Prov.-Korresp. verheißt, daß unmittelbar 
nach Schluß des Landtags der Minister des Innern hervorragende 
Mitglieder beider Häuser behufs einer Verständigung über die Re- 
form der Kreisverfassung, an die sich später der Weiterbau der pro- 
vinziellen Selbstverwaltung knüpfen solle, berufen werde. [Diese 
Berufung unterbleibt indeß wieder während des ganzen Jahres 1868]. 
23.—25. Jan. (Preußen: Hannover). Die flüchtigen Hannoveraner 
(die sog. hannov. Legion) verlassen die Schweiz plötzlich wieder und 
langen in Frankreich an, erst 450, später ca. 730 Mann stark mit 
43 Offizieren. 
27. Jan. (Zollverein). Unterzeichnung einer Uebereinkunft zwischen 
Preußen und Frankreich zu Berlin, durch welche Preußen die Herab- 
setzung des Weinzolls auf 10 Fr., Frankreich dagegen die Entlassung 
Mecklenburgs aus seinem Handelsvertrage mit Frankreich zugesteht 
und damit der Eintritt desselben in den Zollverein ermöglicht. Die 
Unterhandlungen über einen Zoll- und Handelsvertrag zwischen Oester- 
reich und dem Zollverein können nunmehr wieder aufgenommen werden. 
27.1.  (Preußen). Urtheil der dritten Abtheilung des Kammergerichts 
in dem Prozesse gegen den Abg. Twesten, der in erster Instanz vom 
Stadtgerichte wegen Beleidigung der Justizbehörde durch Behauptung 
unwahrer Thatsachen in einer Rede in der Sitzung des Abg.-Hauses 
v. 30. Mai 1865 zu zwei Jahren Gefängniß verurtheilt worden ist. 
Das Erkenntniß vernichtet das Urtheil erster Instanz, nimmt mildernde 
Umstände an und verurtheilt Twesten zu 300 Thlr. Geldbuße, event. 
4 Monaten Gefängniß. Das Kammergericht erklärt übrigens, daß 
es bei seiner früheren Ansicht über die Anwendbarkeit des Art. 84 
der Verfassung beharre, und nur auf Grund der Entscheidung des 
höchsten Gerichtshofes so habe erkennen müssen. 
29.1.  (Preußen). Das Herrenhaus entfernt aus dem Gesetze für
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 39 
Uebernahme der Schuld der Elbherzogthümer an Dänemark wiederum 
die vom Abg.-Hause eingesügte Herbeiziehung Lauenburgs. 
30.  Jan. (Preußen). Abg.-Haus: Budget. Mit 166 gegen 150 Stim- 
men wird beschlossen, von 1869 an die Zeitungsstempelsteuer fallen 
zu lassen.  
30.1. (Nordd. Bund). Sämmtliche preuß. Gesandte, mit alleiniger 
Ausnahme derjenigen bei den südd. Staaten, haben nunmehr ihre 
Beglaubigungsschreiben als Vertreter des nordd. Bundes erhalten. 
30.1. (Luxemburg). Die franz. Ostbahn übernimmt die Coupon- 
zahlung für die in Frankreich befindlichen Obligationen der Luxem- 
burger Wilhelmsbahn und unterhandelt über die Betriebspachtung 
dieser Bahn, resp. über deren Ankauf oder eine Fusion. Die öffent- 
liche Meinung sieht darin einen sehr wesentlichen Schritt zur An- 
nexion des Ländchens an Frankreich 
1. Febr. (Preußen). Abg.-Haus: Debatte über das Gesetz, betreffend 
die dem König Georg von Hannover und dem Herzog Adolf von 
Nassau gewährten Ausgleichungs-Summen (im Betrage von 16 und 
8¼ Mill. Thlr.). Die Commission trägt auf Genehmigung der 
Vorlage an. Ziegler, Schulze etc. dringen auf Verwerfung. Graf 
Bismarck stellt die Cabinetsfrage. 
Ein Antrag Sybels: will die Genehmigung der Verträge an den Vor- 
behalt knüpfen, „daß die nach § 4 des Vertrags mit König Georg V. diesem 
von der Krone Preußen zu gewährenden Werthpapiere und baaren Gelder, 
letztere zinsbar angelegt, in der Hand der Krone Preußen deponirt bleiben 
und daß die Staatsregierung so berechtigt wie verpflichtet bleibt, dieses De- 
positum als Eigenthum der preußischen Staatscasse zu behandeln, sobald 
Seitens des Königs Georg V. oder seiner Rechtsnachfolger irgendein die 
Vereinigung des vormaligen Königreichs Hannover mit dem preußischen Staate 
bedrohender oder auf Wiederlostrennung jenes Königreichs oder eines Theils 
desselben von Preußen mittelbar oder unmittelbar gerichteter Act angeordnet, 
versucht oder vollzogen wird, und ebenso, sobald Seitens des Königs Georg V. 
oder seiner Rechtsnachfolger einer etwaigen Succession der Krone Preußen in 
das Herzogthum Braunschweig oder einer etwaigen Vereinigung desselben 
mit dem preußischen Staat ein Widerspruch in Wort oder That entgegengesetzt 
wird“ — zieht jedoch den letzteren Theil seines Antrags (bezüglich Braun- 
schweig) vor Beginn der Debatte zurück „aus Gründen, die sich den Erör- 
terungen in diesem Hause entziehen.“ 
Debatte: Ziegler gegen die Verträge, mit denen Niemand im Lande 
zufrieden sei. Die Commission gebe selbst zu, daß die Fürsten nach den 
Verträgen besser stünden als vorher. Dafür gebe es in der Geschichte gar 
kein Beispiel. Und eine solche Summe sollte weggegeben werden, während 
in den alten Provinzen der Hungertyphus herrsche? Miquel für: Preußen 
habe nicht gegen die Fürsten einen Eroberungskrieg geführt, sondern es sei 
ein nationaler Krieg gewesen und da sei die Grundlage doch eine ganz andere. 
Das allgemeine Gefühl sage allerdings, der König bekomme mehr als er 
früher hatte und früher hatte er schon zu viel; die Fürsten sollten weniger 
bekommen. Aber es sei besser, man sage, die Fürsten hätten zu viel bekommen, 
als Preußen habe ihnen zu wenig gegeben. Schulze gegen: Man gewinne 
die neuen Provinzen nur durch eine liberale Regierung, durch Gewährung
        <pb n="36" />
        40 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
der Volksrechte und Hebung des Volkswohlstandes. Durch solche Verträge 
aber unterstütze man nur förmlich ein Prätendententhum. Die einzige Be- 
dingung für eine Entschädigung sei die feierliche Thronentsagung. Was werden 
wir dagegen durch die Genehmigung dieser Verträge erreichen ? Den 
Absolutismus mit Volksverantwortlichkeit. Bieten Sie dazu die Hand nicht! 
Bismarck: Wenn mit dieser Abfindungssumme, wie wir sie Ihnen vorlegen, 
auch nur ein erheblicher Fortschritt in der Versöhnung erreicht ist, dann 
erkläre ich Ihnen, meine Herren, ich hätte noch mehr bewilligt, als diese 
Summe beträgt, und wenn der Handel jetzt ganz von Neuem zu machen wäre, 
ich bewilligte, wenn ich nicht anders die Unterschrift des Königs erreichen 
könnte, dasselbe, ja, ich bewilligte 10 Millionen mehr. (Sensation.) Es 
kann die Werthschätzung darüber eine sehr verschiedene sein. Sie sind weniger 
im Stande, die Werthschätzung richtig zu übersehen, wie ich, weil Sie eben 
den Zusammenhang der Politik nicht zu übersehen vermögen, weil Sie die 
ganze Sache selbst nicht so wie ich durchlebt haben und weil Sie dieselbe, 
was hiermit im Zusammenhange stehen mag, bei der dreimonatlichen Budget- 
berathung vergessen haben, während sie mir tiefer im Gedächtniß steht. Ich 
kann die Politik, meine Herren, nur so machen, wie ich sie verstehe, nur so, 
wie ich sie in ihrer Gesammtheit verstehe. Ich kann mir aber die einzelnen 
Theile nicht herausgreifen und mir sagen lassen: hier ist die Regierung von 
aller Weisheit verlassen gewesen, das kann nicht sein, das können wir nicht 
zugeben; alles Andere acceptiren wir, das aber nicht. Es ist ja möglich, 
meine Herren, daß wir, während die Einsicht der Regierung im Jahre 1866 
vielleicht über die Gebühr gerühmt worden ist, wir jetzt plötzlich von irgend 
einer geistigen Verblendung befallen sind, so daß wir nicht wissen, was wir 
thun und wir plötzlich bornirte Verschwender geworden sind und die Schätze 
des Landes mit vollen Händen zum Fenster hinaus werfen. Sieht Ihnen 
aber, ich frage Sie, der Finanz-Minister aus wie einer von dieser Gattung? 
(Auf den neben ihn sitzenden Finanz-Minister zeigend. Große Heiterkeit.) 
Es wäre ja möglich, daß wir in solchen schwierigen Geschäften wie dieses die 
Berechnung des Augenmaßes vollständig verloren hätten; es wäre ja möglich, 
daß ich hier von einer Uebereilung angewandelt worden bin, und daß ich in 
diesem Vertrage davon öffentliche Beweise gegeben habe. Ich kann diese 
Uebereilung aber, meine Herren, auch bei der unbefangensten Prüfung nicht 
erkennen. Meine Herren! Ich wiederhole es, ich würde, wenn ich es könnte, 
das Geschäft ganz so noch einmal machen. Ist es Ihnen aber, meine Herren, 
mit der Mißbilligung, mit der Verwerfung Ernst, dann bitte ich Sie dringend, 
haben Sie auch den Muth ihrer Meinung, dann bitte ich Sie dringend, 
schließen Sie Sich dem Vorredner an. Sie werden die Regierung vielleicht 
constitutioneller finden, als Sie vielleicht voraussehen. (Sensation.) Es ist 
natürlich, meine Herren, daß eine Regierung, welche einmal diesen Vertrag 
abgeschlossen hat, wenn sie in einem solchen Votum von der Landesvertretung 
desavouirt worden ist, daß eben diese Regierung dann die Geschäfte nicht fort- 
setzen kann. Diejenigen, welche die Maßregel für eine unrichtige halten und 
deßhalb die Politik der Regierung verwerfen, werden dann in der Nothwen- 
digkeit sein, ihrerseits zu versuchen — und ich will das Meinige dazu thun, 
ihnen das möglich zu machen —, wie die Sache ihnen gelingt, wie die Sache 
ohne den hannover'schen Vertrag sich regeln läßt. Sie werden ja dazu Ge- 
legenheit haben; der Vertrag wird neu geschlossen; neue Leute, neue Grund- 
sätze werden sich geltend machen. Dann will ich nach sechs Monaten mal 
wiederkommen und fragen, ob Sie Recht gehabt haben. Ich habe aber auch 
ferner noch Gründe, meine Herren, die ich, um die Sache selbst nicht zu 
nullificiren, hier von der Tribüne nicht öffentlich anführen will. So lange 
Sie aber nicht in voller Kenntniß der Dinge und nach eigener Erfahrung 
sprechen, so beurtheilen Sie uns wenigstens mit weniger Härte, als es zum 
Beispiel von dem ersten Herrn Redner mit der sanftesten Stimme von der
        <pb n="37" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 41 
Welt geschehen ist (Heiterkeit), und rufen Sie nicht gegen uns den ohnehin 
aufgeregten Sinn der Nothleidenden auf, und ziehen Sie nicht Dinge hinein, 
die eigentlich gar nicht in die Sache gehören. Lasker gegen: Ich würde 
im „höchsten Grade bedauern, wenn die Ablehnung der Vorlage den Herrn 
Minister-Präsidenten bestimmen sollte, die Arbeit, die er in der nationalen 
Entwicklung begonnen hat, nunmehr liegen zu lassen. Ich kann mir nichts 
Gefährlicheres denken, als wenn die Hand, die so geschickt begonnen, den na- 
tionalen Staat aufzurichten, nun plötzlich von diesem Werke sich abwenden 
sollte. Aber, meine Herren, wenn dieser Fall eintreten sollte, wenn hier schon 
die constitutionelle Praxis zur Regel würde, dann vertraue ich dem Patrio- 
tismus des Herrn Ministers, daß er in kurzer Zeit sich überzeugt haben wird, 
es gehe ohne ihn nicht, und daß er wiederkommt, vielleicht ohne die Vorlage. 
(Heiterkeit.) Von seinen anderen Collegen glaube ich allerdings, die werden 
schwerlich der Ueberzeugung sein, daß der nationale Staat nicht ohne sie auf- 
zurichten wäre, und tritt dieser Erfolg ein, so werde ich nicht bedauern, wenn 
die deutschen Angelegenheiten sich vier Wochen in Verwirrung befinden. (An- 
haltende Heiterkeit.) Bismarck: Ich bin dem Herrn Vorredner sehr dankbar, 
daß er meinen Patriotismus nicht unterschätzt, aber ich glaube, er überschätzt 
menschliche Kräfte, wenn er annimmt, daß es irgend einer Persönlichkeit möglich 
ist, mit der einer Hand eine Anzahl der bedeutenden Capacitäten des Landes 
abzuwehren, ja, abgesehen von anderen Gründen, die außerhalb dieses Hauses 
liegen, und mit der anderen Hand gelegentlich das Ruder des Staates zu 
führen. Es ist das eine Maschinerie, in deren Friction jede Persönlichkeit 
nach einiger Zeit zu Grunde gehen muß. König Georg glaubt, einen starken 
Anspruch auf die Krone Hannover zu haben, und meiner Ueberzeugung nach 
hat er selbst diesem Anspruche in diesem Abkommen mit vollem Bewußtsein 
entsagt. Er konnte unter anderen Umständen von seinem Gegner Preußen 
gar nichts annehmen; dann wäre er gefährlich; denn ein armer Präten- 
dent ist der geschichtlichen Erfahrung nach gefährlicher, als ein 
reicher, weil dieser nicht das durchsetzt, und ein armer Prätendent mit seiner 
Umgebung, der nichts zu verlieren hatte, hat oft gesiegt. König Georg konnte 
genau das annehmen, über das er vorher disponirt, was er gehabt hatte. 
Ich kann nun nicht mehr annehmen, ohne mir Vorwürfe zu machen, wenn 
ich von meinem Rechte nicht lasse, obschon selbst diese Annahme die Position, 
in der ich stehe, zweifelhaft machen könnte; sobald er aber mehr nahm, als 
ihm zustand, entsagte er seinem Rechte, und dafür mußte er in diesem Mehr 
das Aequivalent annehmen. Der Gedanke eines Geschenkes ist hier unzulässig 
und unmöglich; in einem solchen Verhältnisse gibt und nimmt man nicht 
Geschenke, die einem Ueberflusse des gegenseitigen Wohlwollens entspringen. 
(Heiterkeit.) Es mag von Seiten des Königs Georg und von dessen Umgeb- 
ung gesagt werden, er habe nicht entsagt; das ist vollkommen gleichgültig; es 
kommt nicht darauf an, was König Georg persönlich darüber denkt. Der 
König Georg hatte bei der Wahl, entweder standesgemäß zu leben, oder in 
einer Lage zu sein, die eigentlich Darben gewesen wäre, die Unterschrift ge- 
zeichnet. Er hatte das Letztere gewählt, weil sonst die Ungewißheit der Zeit, 
in welcher er relativ zum Darben genöthigt gewesen wäre, sich vergrößerte; 
er hat gewählt unter dem Drucke der Drohung: wir würden sonst an den 
Landtag gehen und mit diesem verhandeln. In dieser angenehmen Situation 
war die Unterschrift zu erlangen; denn ich glaube, daß das Haus und König 
Georg nicht so rasch, als es wünschenswerth war, sich verständigt haben 
würden. Was über den Rechtsanspruch des Königs Georg vorliegt, so muß 
ich gestehen, diese Frage habe ich mir nie gestellt. Ich habe mich daran ge- 
halten, welche politische Vortheile daraus hervorgingen. Es ist angedeutet 
worden, daß der Herzog von Augustenburg die Verzichtleistung seines Vaters 
aus inneren Gründen des Vertrages nicht anerkannt habe. Nehmen Sie an, 
daß die Entsagung auf den Thron expressis verbis in dem Vertrage stände,
        <pb n="38" />
        42 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
sehr viel Werth hätte das nicht: der König würde, wenn er Bundesgenossen 
hätte, diese Abmachungen als erzwungen und erschlichen betrachten, und die 
Befestigung der Situation, die wir aus einem solchen Abkommen Hannover, 
Europa und der Umgebung des Königs Georg gegenüber herleiten, die haben 
wir auch durch dieses Abkommen in vollem Maße. Twesten für: Jedoch 
nur unter der Pression der vollendeten Thatsache. Bismarck: Der Vor- 
redner behauptet, ich hätte geringschätzig von den Rechten dieses Haufes ge- 
sprochen, aber ich habe bloß gesagt, daß ich das Recht des Königs Georg auf 
eine Entschädigung nie einer besonderen Erwägung unterzogen habe und 
möchte nicht gerne, daß unter der Geburtshilfe des Vorredners wieder ein 
geflügeltes Wort entstehe, ähnlich wie jenes „Macht geht vor Recht“, was ich 
auch nie gesagt habe. Sybel für seinen Antrag. Bismarck: Ich glaube 
nicht zu irren, wenn ich annehme, daß die Ausführungen des Vorredners 
theilweise auf dem factischen Irrthume beruhen, als ob die preußische Re- 
gierung überhaupt jemals beabsichtigt, die Disposition über das Kapital in 
die Hände des Königs Georg zu legen. Die Verwaltung wird immer eine 
solche bleiben, daß sie, natürlich unter Zuziehung des Landtages und Zu- 
stimmung der Agnaten, von der preußischen Regierung geführt wird. 
Bei der Abstimmung wird der Antrag Sybel abgelehnt und das 
Gesetz nach dem Antrage der Commission mit 254 gegen 113 
Stimmen angenommen. (In der Minorität befinden sich ein Theil 
der Schleswig-Holsteiner, die Fortschrittspartei, fast alle altländischen 
National-Liberale und einige Mitglieder des linken Centrums; die 
Majorität besteht aus den Conservativen, den Frei-Conservativen, 
den Altliberalen, den anwesenden Polen und fast sämmtlichen Han- 
noveranern, Kurhessen und Nassauern).  
1. Febr. (Sachsen). Landtag: Die Regierung legt demselben eine 
 
Novelle zum Strafgesetzbuch vor, durch welche die Todesstrafe ab- 
geschafft werden soll. 
1.2. (Weimar). Der Landtag lehnt die Einführung des directen 
allgemeinen Wahlrechtes mit 17 gegen 13 Stimmen ab. 
3.2. Die geschäftsführende Commission des 36er Ausschusses beschließt 
zu Frankfurt, namhafte Bewilligungen aus den noch seit 1864 ver- 
bliebenen Geldern zur Wahrung und Unterstützung der deutschen Sache 
gegenüber den dänischen Agitationen in Nordschleswig. 
4. - 6. Febr. (Preußen). Abg.-Haus: Dreitägige Debatte über die 
Gewährung eines Provinzialfonds an Hannover (Entwurf eines 
Gesetzes betr. die Ueberweisung von Beständen des vormaligen hannov. 
Domanial-Ablösungs- und Veräußerungs-Fonds an den provinzial- 
ständischen Verband der Provinz Hannover). 
Anträge: Die Commission beantragt die Zustimmung zu der Re- 
gierungsvorlage, die der Provinz einen Betrag, welcher nach dem Rechnungs- 
abschluß von 1867 ein Aufkommen an Jahreszinsen von 550,000 Thlr. ge- 
währt, überweisen will, unter Verminderung der Summe um 50,000 Thlr.; 
v. Kardorff beantragt die Ueberweisung von jährlich 500,000 Thlr., 
v. Diest die Bewilligung nur für dieses Jahr, v. Brauchitsch will jährlich 
100,000, für die nächsten 10 Jahre aber noch außerdem 400,000 Thlr. ver- 
willigt haben; v. Bonin beantragt, den hannover'schen Domanialfonds bis 
auf Weiteres als ein für sich bestehendes Ganzes zu verwalten, aus den
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 43 
Einnahmen vorweg aber vom 1. Januar ab jährlich 550,000 Thlr. Hannover 
zu überweisen; Francke beantragt die Vorlage eines Selbstverwaltungs- 
gesetzes und die Gewährung einer regelmäßigen Jahres-Einnahme für alle 
Provinzen. 
Debatte: 4. Febr.: Bincke (Minden) gegen: Er könne hier nur den 
Standpunkt eines Vertreters des preußischen Staats einnehmen und müsse 
sich deßhalb gegen die Vorlage aussprechen. Von einer rechtlichen Verpflich- 
tung könne keine Rede sein. In den alten Provinzen haben wir die Selbst- 
verwaltung, aber müssen die Kosten dafür aus eigener Tasche aufbringen; 
der Staat schießt z. B. für Irrenanstalten für die acht alten Provinzen ein 
Viertel von dem zu, was Hannover zu diesem Zwecke allein verlangt. So 
lang Hannover selbständig war, kam es im Ganzen auf dasselbe heraus, ob 
das Geld durch den Staat oder die Provinzen aufgebracht wurde; jetzt aber 
hat keine Provinz einen größeren Anspruch an den Staat als die andere. 
Bismarck: Die Regierung hat der Provinz eine Zusage gemacht, auf deren 
Auslösung durch den preuß. Landtag sie glaubte rechnen zu dürfen, und es 
würde ihr schmerzlich sein, wenn sie sich hierin getäuscht hätte. Die k. Re- 
gierung ist bei dieser Vorlage durch zwei Rücksichten geleitet worden. Die 
eine Rücksicht war die, dem Lande Hannover den Uebergang zu erleichtern 
und Billigkeitsrücksichten dabei walten zu lassen; die andere Rücksicht war 
diejenige — und diese ist für mich persönlich in hohem Maße leitend ge- 
wesen —, auf diese Weise eine größere Decentralisation, als sie bisher im 
preußischen Budget Platz gefunden, anzubahnen und den Provinzen diejenigen 
Angelegenheiten, welche besser vom provinziellen Standpunkte als vom cen- 
tralisirten angebaut werden können, zur Selbstverwaltung zu übergeben und 
dann an die hannover'schen und hessischen Vorgänge weitere Vorlagen im 
nächsten Jahre zu knüpfern. . . . Was demnächst das zweite Motiv der 
Regierung betrifft, die Decentralisation, so war es für mich eine Anschauung, 
die ich mit Freuden begrüßte, als das Staatsministerium sich nach einigen 
Kämpfen und Schwierigkeiten von Seiten der Bureaux, die das Altgewohnte 
vertraten, darüber einigte, hier zuerst eine Bresche in das System der Cen- 
tralisation zu machen. Es wurde mir dies sehr erleichtert durch den Vorgang 
in Kurhessen, und die fanatische Liebe der Kurhessen zu ihrem Staatsschatz 
ist vielleicht der erste Anstoß zu dieser Decentralisation gewesen. Ich bin 
überrascht, daß keiner der Herren Redner, die unser Verfahren in dieser Frage 
angegriffen haben, auf den kurhessischen Staatsschatz auch nur zurückgekommen 
ist. In den älteren Provinzen hat sich auch nicht die leiseste Unzufriedenheit 
über das schließliche Verfahren der Regierung in dieser Sache kundgegeben; 
im Gegentheil, man hat der Regierung gedankt, und es ist in öffentlichen 
Blättern anerkannt worden, daß die Regierung keinen Anstand nahm, ein 
Versehen, das sie nach der Probe, welche die öffentliche Stimmung darauf 
machte, glaubte begangen zu haben, offen zurücknahm, und daß sie den eng- 
lischen Grundsatz acceptirte, es ist männlich, seinen Irrthum offen einzu- 
gestehen, wenn man ihn einsieht. Damals sind wir nicht getadelt worden, 
und nun soll mit Einem Male dasselbe Verfahren vollständig anders sein. 
Die Kurhessen hatten nicht um ein Haar breit mehr juristisches Recht auf 
den Staatsschatz als die Hannoveraner auf den Provinzialfonds, und nichts 
desto weniger wünsche ich der Regierung noch heute Glück, daß sie die juri- 
stische Goldwage nicht angelegt, sondern nach dem politischen Ermessen gehan- 
delt hat. Ich wiederhole die Zusage, die ich bereits in der Commission 
gegeben habe, daß es die Absicht sämmtlicher Staatsminister und die von 
Sr. Maj. dem Könige gebilligte Absicht ist, in dem nächsten Budget auf 
diesem Wege weiter zu gehen und für sämmtliche Provinzen Vorlagen zu 
machen, welche jeder Provinz einen Theil des Budgets zur Selbstverwaltung 
überweisen, allerdings in Ausgabe und Einnahme; denn es kann sich nicht 
darum handeln, daß die einzelnen Provinzen sich unter einander noch Ge-
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        44 
Preußen und der nordeutsche Bund. 
schenke machen. Wo zwei neue Provinzen, wie Hannover und Kurhessen, in 
der exceptionellen Lage sind, daß sie ein erhebliches Staatsvermögen mitbringen, 
da liegt die Sache eben anders, als in den anderen Provinzen. Ich wünsche, 
daß jede von den Provinzen 19 Millionen Provinzialvermögen hätte, und 
wir würden anders über die Sache reden können, so aber kann nur die Frage 
sein, soll dieses hannover'sche Provinzialvermögen in den allgemeinen großen 
Topf geworfen oder Hannover gelassen werden. Bei den alten Provinzen 
würde eine Ueberweisung von Provinzialvermögen nichts Anderes sein, als 
ein Geschenk, das z. B. Schlesien an die Rheinprovinz machte unter der Be- 
dingung, daß die Rheinprovinz an Schlesien eben so viel wiederschenke. 
Sollte uns dieser Versuch einer solchen Decentralisation, den ich für meine 
Person schon seit Jahren verfolge, und den ich den zweiten nennen kann, da 
der in Kurhessen vorausgegangen, sollte uns dieser Versuch heute abgelehnt 
werden, so könnte das keine andere Wirkung haben, als daß die Regierung 
in diesem Vorgange in hohem Grade entmuthigt wird. Ich weiß nicht, ob 
ich dazu rathen soll. 
5. Febr.: v. Kardorff für: Das einzige Mittel, die bösartigen Aus- 
wüchse des Parteitreibens zu verhindern, wie sie die Conflictszeit gezeigt hat, 
ist die Selbstverwaltung. Bismarck: Ich bin überzeugt, daß bei einer 
genauen Prüfung der stenographischen Berichte sich ein principieller Unter- 
schied zwischen den Auslassungen, die im Namen des Ministeriums des In- 
nern über die Frage der Decentralisation gefallen sind, und zwischen den 
meinigen nicht finden kann; denn es ist eine zweifellose Thatsache, daß im 
Schooße des Ministeriums eine Meinungsverschiedenheit nicht herrscht, daß 
wir Alle darüber einig sind, die Decentralisation in dem Maße, wie ich es 
gestern charakterisirt habe, zu erstreben, und auch der Minister des Innern ist 
dabei in keiner Weise anderer Meinung gewesen. Es ist möglich, daß er in 
Bezug auf die Modalitäten der Ausführung über die Uebernahme unbesol- 
deter Ehrenämter sceptischere Ansichten hat, als sie mir und dem Vorredner, 
der eben sprach, eigen sind. Das ist eine Sache der Erfahrung. Sollte sich 
die Voraussetzung des Herrn Ministers des Innern in der Praxis als be- 
gründet ergeben, so würde das vielleicht zu der Nothwendigkeit führen, nicht 
ausschließlich auf gewählte unbesoldete Ehrenämter zu recurriren, sondern den 
unabhängigen provinziellen Körperschaften sachkundige Beamte beizugeben, die 
sie wählen mögen, wie dies ja schon früher geschehen ist; das sind alles 
Modalitäten der Ausführung, auf die ich jetzt nicht weiter eingehen will. 
Darin aber ist das Staatsministerium in sich einig, daß der jetzige Zustand 
so bald wie möglich aufhören möge, der Zustand, daß über jeden Zaun und 
über jede Brückenbohle durch fünf Instanzen bis nach Berlin gegangen wird, 
und daß schließlich die beiden äußersten Pole, die Bezirks-Gensdarmen und 
die geheimräthlichen Regionen doch die eigentlich entscheidenden Instanzen in 
jeder Sache sind. In diesem Zustand, in dieser Art und Weise der Geschäfts- 
führung eine Remedur zu schaffen, die Aufgabe verstehen wir unter Decen- 
tralisation. Wie wir sie realisiren können, das werden wir mit Ihnen genau 
berathen und keinem Wunsche und keiner Belehrung unzugänglich sein. 
Waldeck gegen: Wir sind in allen diesen Materien auf einem unfertigen 
Standpunkte; wenn Sie diese Angelegenheiten ordnen wollen, dann müssen 
Sie dieselben für den ganzen Staat ordnen. Die Staats-Chausseen müssen 
eben central verwaltet werden, das liegt in der Natur der Sache, sie waren 
im früheren Staate Hannover central verwaltet und in unsere Centralver- 
waltung muß nun auch der Staat Hannover einrücken. Das nenne ich aber 
nicht Decentralisation, daß man einen Gegenstand, der wirklich central ist, 
aus der Centralverwaltung aussondern will. Wir können unmöglich so einen 
Punkt aus dem organischen Ganzen der Verwaltung herausnehmen, und diesen 
Punkt feststellen, ohne daß uns der Plan des Ganzen vorliegt. Man spricht 
uns von der Provinz Hannover. Ich habe schon neulich dagegen protestirt,
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        preußen und der norddeutsche Bund. 45 
und das ist ein Hauptgrund, weßhalb ich damit einverstanden bin, daß die 
Bewilligungen im Budget für die Verwaltung der Provinz Hannover nur 
provisorische sein sollen. Meiner Meinung nach könnte der preußische Staat 
nichts Unangemesseneres begehen, als wenn er die Provinz Hannover, die 
jetzt noch als ein organisches Ganzes besteht, bleibend fortbestehen ließe. 
Geographische und mercantile Rücksichten jeder Art sprechen dagegen. Wenn 
der Staat Hannover ein Keil im Fleische von Preußen, von Deuschland war, 
so war er in sich nicht cohärent, mit Landestheilen ausgestattet, die nicht in 
der mindesten historischen Verbindung stehen. Das Verwaltungssystem, da 
berufe ich mich auf Herrn v. Bennigsen, kann dort nicht so fortbestehen bleiben. 
Die Provinz Hannover in ihrer gegenwärtigen Construction hat ganz unmöglich 
irgend eine Lebensfähigkeit, und es wird eine Umgestaltung nach einer Reihe 
von Jahren herantreten, zumal wenn eine Vereinigung Hannovers mit Braun- 
schweig eintritt, die ich ganz fest in Aussicht genommen habe. Diese Provinz 
müßte dann den Namen „Niedersachsen“ führen, wie das Land früher genannt 
wurde. Meine Herren, wenn Sie davon ausgehen, dann sind alle solche 
hannover'sche Provinzialgelüste schon in der Wurzel vertilgt. Es soll nicht 
sein, es kann nicht sein, daß ein solcher Staat, der aus allerlei Gelegenheiten 
zusammengeflickt ist, sich vor uns geriren will, als hätte er historisch berech- 
tigte Provinzial-Interessen! Sie aber thun es, wenn Sie einen Provinzial- 
fonds für Hannover feststellen. Ich erwähne den Antrag Solger, der zur 
Annahme gekommen ist, und der eine vollständige Reorganisation der ge- 
sammten inneren Verwaltung verlangt. Wird diesem Antrage Folge gegeben, 
dann kommen wir auf den richtigen Gang, dann erst wird die Frage sein, 
wie sollen die Provinzen dotirt werden. Die Regierungs-Vorlage erscheint 
mir demnach verfrüht. Es bleibt nun noch jene Decentralisations-Idee übrig, 
die uns der Herr Minister-Präsident namentlich gestern, wiewohl nicht so 
ganz mit voller Seele, vorgeführt hat. Der Herr Abg. v. Benda hat sie so 
kritisirt, daß ich beinahe mit jedem Worte mich einverstanden erklären kann. 
Die Decentralisations-Idee in diesem Sinne aufgefaßt, ist wirklich der größte 
Mißbrauch, denn man mit diesem Worte machen kann. Meine Herren! 
Haben nicht alle unsere Provinzialstände solche Verwaltung? haben sie nicht 
für Irrenhäuser und ähnliche Anstalten eigene Fonds? Sprechen sie dessen 
ungeachtet nicht davon, daß wir in Preußen der Decentralisation bedürfen? 
Ja, die Decentralisation besteht darin, daß der Regierung, den Regierungs- 
organen kein solcher Einfluß gegeben wird, wie er jetzt existirt. Die Her- 
stellung der Verwaltung der Gemeinden in ihren Angelegenheiten und in der 
Ortspolizei, die Herstellung des freien Wahlrechts in der Gemeinde-Vertretung, 
das ist die Decentralisation. Wenn man aber die Centralisation, die richtig 
vorhanden ist für allgemeine Angelegenheiten und die ihr Organ findet, so- 
wohl in der Staatsregierung als auch im Abgeordnetenhause, wenn man 
diese vernichten will, das nenne ich Zerbröckeln des preußischen Staates, das 
nenne ich einen Widerstand gegen das System von dem wir ausgegangen 
sind, und darum mögen Sie es sehr wohl begreifen, daß von der linken wie 
von der rechten Seite dieses Hauses ein solcher Plan den ärgsten Widerstand 
findet. Nun mit Einem Worte: weder Recht noch Politik spricht für dieses 
Gesetz und Alles spricht dafür, daß nicht eher in Ansehung der Provinz 
Hannover irgend etwas festgestellt werde, als bis wir den ganzen Plan, den 
der Antrag Solger verlangt, vor uns haben, und darum können und werden 
wir nicht für dieses Gesetz und für keines der Amendements stimmen. 
Bismarck: Ich befinde mich in der ungewöhnlichen Lage, dießmal dasselbe 
Ziel verfolgt zu haben, das der Herr Vorredner als das seinige hinstellt, 
nämlich die Provinzial-Eintheilung mehr in Einklang zu bringen mit den 
alten Stammesverhältnissen, und, wenn ich so sagen soll, mit den alten 
Reichskreisen. Als ich nach dem Friedensschlusse hieher zurückkam, so schwebte 
mir ein Ideal vor, dessen Verfolgung und Festhaltung vielleicht die Ursache
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        46 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
der Verspätung gewesen ist, die der Herr Vorredner bezüglich der Beschlüsse 
über Hannover rügte, und der Plötzlichkeit, mit der sie daher gefaßt werden 
mußten, weil viel Zeit über dieses mein nicht verwirklichtes Ideal verloren 
war. Ich hatte den Gedanken verfolgt, zunächst die rhein-fränkischen Theile, 
etwa die drei Bezirke Nassau, Hanau, und vielleicht auch Fulda, mit der 
Rheinprovinz zu verbinden, zu einer Provinz Rheinfranken, den übrigen 
Theil von Hessen daran zu erinnern, daß Hessen früher Westthüringen war, 
und Marburg die Hauptstadt von Thüringen, und eine Provinz Thüringen 
zu schaffen, welche die in preußischen Besitz gerathenen Bestandtheile dieses 
uralten Landestheiles in sich begreifen sollte, also den bei Weitem größeren 
Theil der heutigen Provinz Sachsen bis gegen Wittenberg hin und die süd- 
lichen Enclaven von Hannover; ebenso die alten Theile Osnabrück und Ost- 
friesland an den alten Reichskreis aus früherer Zeit, an Westfalen zurück- 
zuverweisen, und demnächst eine Provinz Niedersachsen — so war der Name 
des Reichskreises, den ich wünschte — unter Hinzufügung des alten nieder- 
sächsischen Landes Magdeburg herzustellen. Dieses Ideal hat sich nicht ver- 
wirklicht; es scheiterte vielleicht an dem Mangel an Zeit, an dem Mangel 
an Arbeitskraft. Es liegt auf der Hand, daß, wenn solche Revirements in 
der Provinzial-Eintheilung stattfinden sollten, die schon so unvollkommen und 
eilig überwältigten Geschäfte gar nicht mit dem jetzigen Personal hätten über- 
wältigt werden können. Es ist gearbeitet worden von allen Seiten so viel 
man konnte, vielleicht unvollkommen und ohne Geschick, aber wir müssen die 
Menschen so verbrauchen, wie wir sie haben; wir können keine anderen Men- 
schen machen. Aber vielleicht hätte mich dieses Hinderniß noch nicht abgeschreckt 
und auf ein Provisorium geleitet, aber ein Widerstand, der stärker durchschlug, 
war ein solcher, der sonst auch von der Fortschrittspartei sehr hoch angeschlagen 
wurde. Ich erinnere mich, daß gesagt wurde, als es nach dem schleswig- 
holsteinischen Kriege über das weitere Geschick des Landes Schleswig-Holstein 
sich handelte — daß gerade von der Fortschrittspartei mir entgegengehalten 
wurde: das Volk soll selbst entscheiden. Genau nach diesem Recept der Fort- 
schrittspartei sind wir in Hannover verfahren und werden nun darum ge- 
tadelt. Es erhob sich zunächst von Kurhessen ein Widerspruch dagegen, das 
dortige Staatswesen zersetzen zu lassen; die Kurhessen wünschen zusammen 
zu bleiben in dem alten Gesammtwesen; man wollte in einer Provinzial- 
Verfassung bleiben und Hanau und noch weniger Fulda nicht fahren lassen. 
Es war auch in Nassau eine gewisse Abneigung, sich dem größeren Ganzen 
der Rheinprovinz anzuschließen. Es machte sich auch später ein ganz be- 
stimmter Widerspruch unter den hannover'schen Vertrauensmännern und im 
hannover'schen Provinzial-Landtage gegen jede Zerlegung der Provinz Han- 
nover geltend, und in Osnabrück war man — so viel mir zu Ohren ge- 
kommen ist — einstimmig gegen jede Abtrennung von Ostfriesland. In Ost- 
friesland selber besteht unter den Bewohnern Zwiespaltigkeit. Es scheint, als 
wenn die größeren drei Handelsstädte von Ostfriesland mehr einer Zutheilung 
zu Westfalen, die ländlichen Bezirke dagegen durchaus dem Verbleiben bei 
Hannover geneigt seien. Wenigstens habe ich unter den bäuerlichen Abgeord- 
neten, die hier waren, Niemanden gefunden, der nicht wünschte, an Hannover 
festzuhalten. Diese Erfahrung, diese Abneigung der Betheiligten selbst, und 
namentlich auch der Ostfriesen, hat mich entmuthigt, in der weiteren Verfol- 
gung meines Planes vorzugehen. Die Sache hat sich so entwickelt, wie sie 
ist, und ich glaube kaum, daß sie jetzt noch wird sich rückgängig machen lassen. 
Die particularistischen Elemente waren dort stärker, als die provinzialen und 
staatlichen. Da ich einmal das Wort habe, so will ich mir noch eine Be- 
merkung erlauben, die ich vorzugsweise an die Fractionen richte, die sich die 
Unterstützung der k. Staatsregierung zur Aufgabe gestellt haben. Die Herren 
haben, ohne Rücksicht auf diesen Punkt, bei der Bewerbung ihres Mandats 
ihre Unterstützung der k. Regierung namentlich in principiellen Fragen, auf
        <pb n="43" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 47 
welche die Regierung Gewicht legt, in Aussicht gestellt. Es kann dies ja so 
nicht gemeint sein, daß die Herren in allen einzelnen principiellen Fragen, 
die den alten Principien, die ihnen sonst eigen sind, widersprechen, blindlings 
der Führung der Regierung sich überlassen sollen, aber es wird doch immer 
so viel heißen müssen, daß in Anbetracht einer bedeutenden principiellen 
Maßregel der k. Staatsregierung, die vor den Wahlen öffentlich bekannt ge- 
wesen ist, die Zusage der Unterstützung der Regierung, die Maßregel mit zu 
unterstützen, involvirt, daß wir ein Recht gehabt zu haben glaubten, in dieser 
Frage auf die Unterstützung der conservativen Partei, als derjenigen, die ja 
vorzugsweise Vertrauen zur Regierung habe, ganz unbedingt zu zählen. 
Meine Herren! Es ist eine constitutionelle Regierung überhaupt nicht möglich, 
wenn die Regierung nicht auf eine Partei mit solcher Sicherheit zählen kann, 
auch in allen denjenigen Einzelheiten, die dieser Partei vielleicht nicht durch- 
weg gefallen können, wenn diese Partei nicht das Facit der Rechnung so 
zieht: wir gehen im Großen und Ganzen mit der Regierung; wir finden 
zwar, daß sie ab und zu eine Thorheit begeht, aber doch immer noch weniger 
Thorheit macht, als annehmbare Maßregeln; um deßwillen wollen wir es ihr 
zu Gute halten. Hat eine Regierung nicht wenigstens eine beträchtliche Partei 
im Lande, die in ihre Auffassung und Richtung eingeht, dann ist das con- 
stitutionelle Regiment unmöglich, dann muß die Regierung gegen die Con- 
stitution manövriren und agiren, sie muß sich eine Majorität zu schaffen und 
zu erwerben suchen, sie wird dann eine Art Coalitions-Ministerium, und die 
Verwaltungsmaximen gerathen in Fluctuation, die für das Staatswesen im 
Allgemeinen und am allermeisten für die conservative Partei die nachtheiligsten 
Wirkungen haben kann. v. Diest gegen: Dem Minister-Präsidenten müsse 
er bemerken, daß er und seine Freunde allerdings als Ausdruck der Zu- 
stimmung des Landes zu der Politik des Ministeriums Sr. Maj. stehen, 
deßhalb sei ihr Standpunkt der gegenwärtigen Vorlage gegenüber ein sehr 
schwieriger. Sie hätten, ehe sie zu den Weihnachtsferien nach Hause gereist, 
lange hin und her geschwankt, was sie thun sollten. Die Erfahrungen, die 
sie in der Heimat gesammelt, und er könne sie namentlich hinsichtlich seiner 
Provinz und seines Wahlkreises bestätigen, zwängen sie zu ihrem Widerstande. 
Die conservative Partei wisse, was sie dem Minister-Präsidenten verdanke, 
und werde ihn stets mit allen Kräften unterstützen, wenn sie nur irgend 
könne; es sei aber eine andere Frage, ob es hier möglich sei. Sie glaube 
im Gegentheil, dem Ministerium einen Dienst zu leisten, wenn sie hier wider- 
spreche; als charakterfeste Männer, und nur auf solche könne sich die Regie- 
rung dauernd stützen, müßten sie heute „Nein“ sagen. Bismarck: Ich er- 
laube mir über die Aeußerungen des Herrn Vorredners in Betreff seines 
Wahlkreises einige Worte, weil ich gewissermaßen, wenn auch nur indirect, 
zu seinen Urwählern gehöre (Heiterkeit) und ich diesen Wahlkreis vielleicht 
näher kenne, als der Abgeordnete. Ich glaube, daß man mir dort allseitig, 
wenigstens von Seiten derer, die für den Vorredner gestimmt haben, zu- 
stimmen würde, wenn ich behaupte, daß Heben und Stützen mir gar nichts 
helfen kann, wenn es nicht in der Gesammtheit geschieht. Sie können mich 
nicht partiell stützen, ich würde dadurch aus dem Gleichgewicht kommen. 
Wenn der Vorredner zurückschreckt vor den Vorwürfen, wenn er in seine 
Heimat zurückkehrt, so empfehle ich ihm nur das Recept, zu sagen, er habe 
mit mir gestimmt, und ich bin sicher, man wird ihm verzeihen. 
6. Febr.: v. Brauchitch gegen: Graf Bismarck hat gesagt, wir seien 
bloß gewählt worden, um die Regierung unbedingt zu unterstützen. Dem ist 
nicht so; wir sind gewählt wegen unseres bisherigen Verhaltens. Wir werden 
die Regierung gerne unterstützen, aber zu sagen: Unbedingt bloß dazu seid 
Ihr gewählt, um uns zu unterstützen, das hat uns noch Niemand gesagt. 
(Lebhaftes Bravo rechts.) Dafür haben wir nimmermehr ein Verständniß. 
(Lebhaftes Bravo.) Was hätte der Ministerpräsident gesagt, wenn der Mi-
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        48 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
nister von Westphalen oder v. Manteuffel ihm seinerzeit etwas Aehnliches 
vorgehalten hätte! Wir gehen mit der Regierung, soweit unsere Ueberzeugung 
uns mit ihr führt. Um offen zu reden: Von unsern Wählern hat uns 
Mancher gesagt: „Unterstützt die Regierung nach Außen durchaus; aber nach 
Innen — das allgemeine Wahlrecht ohne Klassensystem — wer weiß, wohin 
das führt, die Sache ist bedenklich.“ (Große Heiterkeit.) Der Herr Minister- 
präsident hat ferner von der Zersetzung der Parteien gesprochen: ich kann 
weder auf der Rechten, noch in innern Fragen auf der Linken eine derartige 
Zersetzung erblicken. Jedenfalls mag die Regierung sich gesagt sein lassen, 
daß wir keiner Pression, keiner Drohung nachgeben werden. Redner wendet 
sich zu den Motiven seines Amendements und versteigt sich hiebei zu der Be- 
hauptung: Wenn in Preußen jemals die Stände und die ständische Verfassung 
aufhören, dann hört überhaupt der preußische Staat auf. Bismarck: Der 
Herr Vorredner scheint mich insoferne nicht verstanden zu haben, als hätte ich 
gesagt: Ich erwarte und fordere von der conservativen Partei, daß sie unbe- 
dingt der Regierung folge. Ich habe in meiner Rede ausdrücklich bemerkt, 
ich verlange das nicht, ich kann das nicht verlangen, wo große Principien 
sich scheiden, und wo die Regierung von den großen Principien, auf denen 
die Stellung der conservativen Partei beruht, sich entfernen sollte. Ich berufe 
mich auf das Zeugniß der Versammlung, ob ich so gesprochen habe, und 
begreife nicht, wie der Herr Vorredner dazu kommt, diese Einschränkungen 
einfach unbeachtet zu lassen und mir den Vorwurf zu machen, ich hätte etwas 
gefordert, was ich niemals von einer Partei fordern kann, die sich selbst 
achtet. Ferner ist es etwas Anderes, wenn es sich um Dinge handelt, wo 
nicht ein fait accompli vorhanden ist; aber wo die Regierung engagirt ist, 
wo die Sache nicht mehr res integra ist, wo sie vor der Wahl nicht mehr 
res integra war, da habe ich, so lange ich auf jenen Bänken (der conser- 
vativen Partei) saß, niemals der Regierung Verlegenheiten zu bereiten gesucht. 
Fast in jeder Sache lassen sich zwei bis drei Wege einschlagen — viele Wege 
führen nach Rom — welcher Weg der richtigste, der fehlerhafteste ist, ent- 
scheidet die Zukunft, vielleicht wenn wir alle nicht mehr leben. Ich weiß nicht, 
ob Jemand unter Ihnen von Hause aus (im Jahre 1862) geglaubt hat, daß 
wir die Sachen zu einem günstigen Ende führen würden. Aber hat sich außer 
uns hier Jemand gefunden, der bereit war, sie durchzuführen? Was trat 
ein, wenn wir nicht den Muth gehabt hätten, die Portefeuilles zu übernehmen, 
hier 3 Jahre lang isolirt, mit 11 Conservativen verschmäht, verketzert, ange- 
feindet, auszuhalten? Das aber vergißt man sehr rasch. Denken Sie sich, 
daß im Herbste 1862 diejenigen Eventualitäten eintraten, die unvermeidlich 
waren, wenn ich einfach im September zu Sr. Maj. dem Könige nein, statt 
ja sagte. Ich habe gestern schon gesagt, wir können hier das Staatsgebilde 
nicht vom Parteistandpunkte betrachten. Wollen wir constitutionell regieren, 
so bedürfen wir einer Majorität. Verweigern die Herren, die vorzugsweise 
gewählt sind, mit uns zu gehen, diese Regierung halten zu helfen, verweigern 
Sie uns Ihre Stimme, so müssen wir eine andere Majorität zu finden suchen, 
und finden wir sie nicht, was kommt dann heraus? Daß die Regierung ge- 
nöthigt ist, sich auf verschiedene Parteien, mit denen sie innerlich nicht so einig 
ist, wie sie es mit der conservativen zu sein glaubte, zu stützen. Daraus 
folgen alle die Schwächen eines Coalitionsministeriums, auf das ich gestern 
schon hindeutete, das nicht handeln kann, weil es jeder Richtung Rechnung 
tragen muß, und nicht von der Stelle kommt. Wollen Sie diese Schwank- 
ungen über den Staat verhängen? Sie werden nicht von mir und dem 
jetzigen Ministerium verlangen, wenn Sie (nach rechts) uns die Majorität 
versagen, daß wir nichts desto weniger fortfahren, alle Unannehmlichkeiten der 
Stellung zu tragen, ohne nach Abhilfe zu suchen, daß wir uns zum Organ 
einer einzelnen Fraction, einer einzelnen Partei machen und es darauf an- 
kommen lassen, ob die ganze für das Land bedrohliche Situation des Con-
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        Preußen und der norddeutsche Bund 49 
flictes in dieser schwierigen Zeit sich erneuern soll oder nicht. Daß ich den 
Conflict nicht fürchte, habe ich Jahre hindurch gezeigt; aber ihn zu einer 
permanenten nationalen Institution zu machen, ist nicht mein Wille. 
Bei der Abstimmung wird das Amendement Kardorff, mit dem 
sich die Regierung einverstanden erklärt hat, unter Namensaufruf 
mit 197 gegen 192, also mit einer Majorität von nur 5 Stim- 
men, angenommen (die Mehrheit setzt sich zusammen aus sämmtlichen 
Hannoveranern, den Kurhessen, den Nassauern, den Schleswig- 
Holsteinern bis auf drei, drei Vierteln der altpreußischen National- 
liberalen, der Freiconservativen bis auf einige Rheinländer und einer 
Anzahl von Ministerialräthen und Landräthen aus der eigentlich 
conservativen Fraction). Graf Bismarck nimmt sofort einen Urlaub 
auf unbestimmte Zeit, bleibt indeß in Berlin, erscheint aber nicht 
mehr im Landtage. 
Das Resultat der dreitägigen Debatte ist zunächst eine tiefe Verstimmung 
zwischen der Regierung und der altconservativen oder feudalen Partei und 
die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, daß die Vorlage im Herrenhause, wo 
die Partei über die entschiedenste Majorität verfügt, werde verworfen werden. 
Inzwischen läßt der König auf dem Hofball am Abend des 6. Febr. die 
Feudalen bezüglich seiner Anschauungen und seiner Wünsche nicht im Zweifel. 
7. Febr. (Preußen). Abg.-Haus: Schlußabstimmung über die Frage 
 
des hannov. Provinzialfonds. Es erfolgt zunächst der Namens- 
aufruf über den Antrag v. Diest, wobei derselbe mit 206 gegen 
175 Stimmen abgelehnt ward (zwei Mitglieder enthalten sich). 
Dann wird das ganze Gesetz nach Kardorff's Fassung mit 200 gegen 
168 Stimmen angenommen, und eben so die Resolution Francke, 
welche dahin lautet: 
„ Die kgl. Staatsregierung aufzufordern, dem nächsten Landtage Gesetzes- 
vorlagen für alle Provinzen der Monarchie zu machen: 1) über eine die 
Selbstverwaltung fördernde Umgestaltung der Gemeinde-, Kreis- und Pro- 
vinzial-Verfassungen, 2) über Gewährung einer den näher festzustellenden 
Leistungen jeder Provinz und der dadurch bewirkten Entlastung der Staats- 
kasse entsprechenden Jahres-Einnahme." 
8.2. (Coburg-Gotha). Der gemeinsame Landtag lehnt den 
Antrag der Regierung auf vollständige Union beider Ländchen mit 
11 gegen 9 Stimmen ab. (Die Minderheit besteht aus sämmtlichen 
Coburgern und 3 Gothaern.) 
9.2. (Bremen). Lebhafte religiöse Kämpfe. 22 orthodoxe Geist- 
liche treten gegen den Prediger der Martini-Gemeinde, Pastor Schwalb, 
auf. Der Kirchenconvent der Gemeinde steht für ihren Prediger ein 
und erklärt mit allen gegen 4 Stimmen: 
„daß sie das Wesen des Christenthums nicht in dogmatischen Formeln 
suche und das Heil der Kirche vielmehr von der freien Entwicklung und dem 
friedlichen Nebeneinanderleben der verschiedenen Richtungen des Protestantis- 
mus, nicht von der Unterdrückung der Lehren erwarte, in denen ein großer 
Theil der bremischen Protestanten den Ausdruck seines religiösen Bewußt- 
seins findet.“ 
12.2. (Preußen). Abg-Haus: Debatte über die schleswig-holstein'sche 
4
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        50 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Schuld an Dänemark. Es wird auf den Antrag Twestens unter 
Zustimmung des Finanzministers beschlossen, daß jene Schuld als 
eine Schuld des preuß. Staates anerkannt werde, daß Lauenburg 
für seinen Antheil daran nach wie vor verhaftet und daß die Regel- 
ung dieser Verpflichtungen vorbehalten bleibe. 
14. Febr. (Preußen). Abg.-Haus: Schlußberathung des Etats für 
 
 
 
 
 
1868. Die Anträge auf Wiederherstellung der ursprünglichen Re- 
gierungsvorlage bez. Schleswig-Holstein werden mit 211 gegen 143, 
bezüglich der hannov. Landdrosteien mit 187 gegen 174 Stimmen 
abgelehnt und die Bewilligung nur als Pauschquantum festgehalten 
und ebenso der frühere Beschluß, daß die Regierung spätestens mit 
dem nächsten Budget eine Vorlage über die Organisation der höheren 
Verwaltungsbehörden in Schleswig -Holstein und Hannover zu 
machen habe. 
15.2. (Preußen). Abg.-Haus: Schlußberathung des Etats für 1868. 
Derselbe wird schließlich mit allen gegen 1 Stimme (Jacoby) 
angenommen. 
Das Herrenhaus lehnt den vom Abg.-Hause angenommenen Lasker- 
schen Declarations-Antrag des Art. 84 der Verfassung bez. der 
Redefreiheit mit allen gegen 14 Stimmen ab. 
16.2. (Preußen: Kurhessen). Der Ex-Kurfürst ist in der Lage, 
,,hessischen Frauen und Jungfrauen“ für einen ihm als Weihnachts- 
geschenk übermachten gestickten Teppich danken zu können. 
17.2. Der Ausschuß des deutschen Handelstages tritt in Berlin zu- 
sammen. Auf das bezügliche Schreiben desselben vom 3. December 
v. J. (Beschränkung des Handelstages auf die Zollvereinsstaaten 
mit Ausschluß Oesterreichs) sind fast von sämmtlichen Handels kam- 
mern Deutschlands zustimmende Erklärungen eingegangen. Der 
Ausschuß beschließt, durch das Bureau sofort eine Denkschrift über 
die Competenzerweiterung des Zollparlaments ausarbeiten zu lassen. 
17.2. (Preußen). Das Herrenhaus lehnt auch alle anderen An- 
träge auf Sicherung der Redefreiheit (Art. 84 der Verfassung) ab. 
Die Commission des Hauses erklärt sich gegen das von der Re- 
gierung beim Herrenhause eingebrachte Schuldotationsgesetz. 
18.2. (Preußen: Hannover). König Georg feiert in Hietzing seine 
silberne Hochzeit. Eine große Gesellschaft Hannoveraner und Han- 
noveranerinnen hat sich mit einem Eisenbahn-Extrazug dazu einge- 
funden. Toast des Königs beim Festbankett zu Ehren derselben: 
„Empfangt, meine geliebten Hannoveraner, meinen heißesten Dank! Solche 
Treue belohnt nur die Gerechtigkeit Gottes und sie wird sie auch hier be- 
lohnen. In der Geschichte meines Hauses finden sich Beispiele von exilirten 
Fürsten, die wieder in dle Heimath zurückgekehrt sind; der Ahnherr meines 
Hauses mußte sein Land verlassen und kehrte wieder; ihr Alle wisset, daß
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 51 
ein Herrscher von Hannover zehn Jahre in der Fremde leben mußte und dann 
doch wiederkehrte. Darum hoffe auch ich von Gott, daß ich als freier, selbst- 
ständiger König wieder zu euch zurückkehre. Ich fordere euch auf, zu trinken 
auf die Wiederherstellung des Welfenreiches, des Welfenthrones, auf meine 
Rückkehr in eure Mitte. Gott gebe eine baldige Auferstehung des Thrones 
von Hannover, meine Rückkehr zu einem Volke, dessen Treue und Anhäng- 
lichkeit ein leuchtendes Vorbild sein könnte für alle Völker der Erde! Ein 
Hoch auf unser baldiges Wiedersehen im Welfenreiche !“ 
18. Febr. (Preußen). Herrenhaus: Die Majorität will es doch nicht 
 
 
 
zu einem völligen Bruche mit Bismarck treiben und nimmt den 
Gesetzentwurf bez. des hannov. Provinzialfonds in der Fassung des 
Abg.-Hauses mit 127 gegen 14 Stimmen und die Abfindungsver- 
träge mit den Depossedirten einstimmig an, nachdem der Finanz- 
minister erklärt, 
„daß, wenn die Machinationen nach der Publikation des Gesetzes fort- 
dauern, wenn der König Georg eine Stellung einnimmt, die mit dem Geist 
und dem Sinn des Vertrags im Widerspruch steht, wenn der König Georg 
Mißbrauch macht von dem ihm gewährten Aufenthalt in Hietzing, zunächst 
die Regierung allerdings verpflichtet sein wird, das Vermögen des Königs 
Georg von Neuem mit Sequester zu belegen und keinen Thaler von der 
Rente herauszugeben, bis auch der andere Theil eben so ehrlich wie wir den 
Vertrag zu halten entschlossen ist.“ 
Bez. des hannov. Provinzialfonds hatte die Commission des Hauses den 
Beitritt zum Beschlusse des Abg.-Hauses zu beantragen und ebenso auch ver- 
schiedene andere Anträge mit 7 gegen 7 Stimmen abgelehnt, so daß also 
ihrerseits gar kein Antrag an das Haus gelangt war. 
18.2. (Weimar). Der Landtag nimmt einstimmig den neuen Preß- 
gesetzentwurf (ohne Concessionspflicht für die Preßgewerbe und mit 
Beseitigung des Haß- und Verachtungsparagraphen) mit geringen 
Modificationen an und beantragt bei der Regierung die Verweisung 
aller politischen Vergehen an Schwurgerichte. 
19.2. (Preußen). Die in Folge des stadtgerichtlichen Urtheils gegen 
Twesten verfügte Amtssuspension wird in Folge des Urtheils zweiter 
Instanz wieder aufgehoben. Twesten legt um des Principes willen 
auch gegen dieses Nichtigkeitsbeschwerde ein. 
20.2. (Preußen). Zweckessen der feudalen Partei: Die bei Gelegen- 
heit des hannov. Provinzialfonds an den Tag gelegte Velleität einer 
Opposition gegen Bismarck wird wieder fallen gelassen. 
22.2. (Nordd. Bund). Abschluß eines Vertrages mit den Verein. 
Staaten von Nordamerika betreffend die Staatsangehörigkeit derjenigen 
Personen, welche aus dem Gebiete des einen Theils in das des 
andern einwandern. 
22.2. (Preußen). Abg.-Haus: Debatte über den Nothstand in Ost- 
preußen. Die Vorlage der Regierung wird in der Fassung der Com- 
mission fast einstimmig angenommen. 
26.2. Der Ausschuß des deutschen Handelstages richtet eine Petition 
4
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        52 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
um Erweiterung der Competenz des Zollvereins an die Minister- 
präsidenten der vier süddeutschen Staaten: 
„. . . Durch den Art. 7 der neuen Zollvereins-Verträge ist das als so 
hemmend erkannte sog. liberum veto der Einzelstaaten im Zollvereine be- 
seitigt und für die Nation eine einheitliche vollberechtigte Mitwirkung an der 
Gesetzgebung gewonnen, diese Mitwirkung aber zugleich auf die in Art. 3 
bezeichneten Gegenstände beschränkt worden. 
„Diese Beschränkung, wohl ohne Zweifel nur aus politischer Erwägung 
hervorgegangen, muß die Erledigung vieler anderer volkswirthschaftlicher An- 
gelegenheiten und Interessen, welche eben so sehr gemeinsamer Natur sind 
und welche für das Verkehrsleben eine eben so gewichtige Bedeutung bean- 
spruchen, wie das Zollwesen, erheblich erschweren. Sicher liegt es dem Aus- 
schusse fern, in das Gebiet der allgemeinen staatlichen Politik eingreifen zu 
wollen; allein er erachtet es in der ihm überwiesenen Vertretung der allge- 
meinen Interessen des deutschen Handels- und Fabrikantenstandes für geboten, 
die Ansicht zur Geltung zu bringen, daß die große Mehrzahl der in Art. 4 
der norddeutschen Bundesverfassung zusammengefaßten Gegenstände einheitlich 
und conform nicht blos im norddeutschen Bunde, sondern im größeren Zoll- 
vereine, der wirthschaftlichen Zusammengehörigkeit des Nordens und des 
Südens von Deutschland entsprechend, geregelt und verwaltet werden müssen. 
Dahin gehören nämlich: Freizügigkeit; Bestimmungen über den Gewerbebetrieb 
einschließlich des Versicherungswesens; Bestimmungen über die Colonisation 
und die Auswanderung nach außerdeutschen Ländern; die Ordnung des Maß-, 
Münz- und Gewichtssystems; Feststellung der Grundsätze über die Emission 
von fundirtem und unfundirtem Papiergelde; die allgemeinen Bestimmungen 
über das Bankwesen; die Erfindungs-Patente; der Schutz des geistigen Eigen- 
thums; Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels im 
Auslande, der deutschen Schiffahrt und ihrer Flagge zur See und Anordnung 
gemeinsamer consularischer Vertretung, welche vom Bunde ausgestattet wird; 
gewisse Beziehungen des Eisenbahnwesens; die Flößerei und Schiffahrtsbetrieb 
auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zustand der 
letzteren, sowie die Fluß- und sonstigen Wasserzölle; Post- und Telegraphenwesen; 
die gemeinsame Gesetzgebung über das Obligationenrecht; Handels- und 
Wechselrecht und das gerichtliche Verfahren. 
„Die vorgenannten Angelegenheiten haben sämmtlich für die Angehörigen 
des norddeutschen Bundes und der süddeutschen Staaten die größte praktische 
Bedeutung, und ihre einheitliche übereinstimmende Regulirung erscheint als 
eine consequente, natürliche und nothwendige Ergänzung der in der 
Uebereinstimmung der Zolltarife bereits gegebenen einheitlichen Beding- 
ungen der wirthschaftlichen Entwicklung. Möglich ist es allerdings, 
eine solche Regulirung durch eine Reihe von Specialverträgen zwischen der 
norddeutschen Bundesgewalt und den vier süddeutschen Regierungen und deren 
Genehmigung seitens des norddeutschen Reichstages und der vier süddeutschen 
Ständeversammlungen zu Stande zu bringen. Aber es ist wohl unbestreitbar, 
daß das Nämliche auf ungleich bessere und einfachere Weise sich wird erzielen 
lassen, wenn dieselben wie das Zollwesen künftig der Competenz der Bundes- 
gewalt, des Zollvereins und des Zollparlaments überwiesen werden. Es ist 
auch nicht einzusehen, wie hiedurch die Souveränität der Einzelstaaten prin- 
cipiell stärker beeinträchtigt werden sollte, als durch die gemeinsame Gesetz- 
gebung über das Zollwesen. Der Handels- und Gewerbestand Deutschlands 
aber muß es wegen seines unmittelbaren materiellen Interesses als seine 
fernere unabweisbare Aufgabe erkennen, zuerst und zumeist diesen Ansichten 
und Wünschen einen möglichst nachdrücklichen und übereinstimmenden Aus- 
druck zu geben. 
„Indem wir uns zum Organ dieser Wünsche vor Ew. Excellenz machen,
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 53 
befinden wir uns in der glücklichen Lage, dieß gestützt auf die positiven Er- 
klärungen fast aller Handelskammern Norddeutschlands und des ganzen Zoll- 
vereinsgebietes thun zu können. Namentlich sind es die Handelskammern 
und Handelsvorstände der süddeutschen Staaten fast ausnahmslos, 
welche die einheitliche Gesetzgebung auf allen im Artikel 4 der norddeutschen 
Bundesverfassung bezeichneten Gebieten als eine nothwendige Forderung mit 
uns bezeichnen, und in einer Verzögerung der Herbeiführung dieser einheit- 
lichen Gesetzgebung eine Schädigung der materiellen Interessen, jedenfalls ein 
Hemmniß in deren fernerer Pflege und Entwicklung erblicken. Selbst die 
wenigen Handelskammern Nord- und Süddeutschlands, welche nicht vollständig 
mit uns übereinstimmen, divergiren hauptsächlich nur in der Einen Erwä- 
gung: ob nicht die Geltendmachung jener so gebieterisch vorliegenden For- 
derungen heute verfrüht erscheine, bevor die neue Zollbundes-Verfassung sich 
in ihrer Handhabung mehr consolidirt habe; eine Erwägung, deren Beur- 
theilung wir von unserem Standpunkte aus nicht als zutreffend bezeichnen 
können. Wir glauben vielmehr, daß, dem im praktischen Leben täglich mehr 
hervortretenden Bedürfnisse der einheitlichen Gesetzgebung auf dem gesammten 
wirthschaftlichen Gebiete entsprechend, auch die politische Bewegung, welche zur 
bisherigen Reform der Zollvereins-Verfassung geführt hat, in Fluß bleiben muß. 
„Als berechtigt vermögen wir nur das entgegengesetzte Bedenken zu er- 
kennen. Dadurch, daß man es für nothwendig fand, in Artikel 7 der Zoll- 
vereins-Verfassung „ausdrücklich" die Competenz auf die daselbst vorher be- 
zeichneten Gegenstände zu beschränken, hat man der Ausdehnung dieser 
Competenz selbst auf diejenigen Materien ein Hinderniß bereitet, welche für 
die gemeinsame Behandlung und Gesetzgebung am weitesten vorbereitet waren 
und am dringendsten dieselbe erheischten. Wir möchten vorzugsweise als 
einen solchen Gegenstand das Münz-, Maß- und Gewichtssystem be- 
zeichnen. Hinsichtlich des Münzwesens sind alle Staaten des Zollvereins be- 
reits in einer anderen Form durch den bestehenden Münzvertrag geeinigt. 
„Eine weitergehende materielle Einbuße an der souverainen Autonomie 
trifft daher die süddeutschen Staaten kaum, wenn die künftige Münzlegis- 
lation den gemeinsamen Zollbundes-Behörden überwiesen wird. In Betreff 
des Maß- und Gewichtssystems ist ein materieller Widerspruch gegen die 
gleiche Ueberweisung um so weniger begründet, als die hier in Betracht 
kommenden Normen im allerengsten Zusammenhange mit dem Zolltarif- 
system stehen, ja, streng genommen dem Bereiche dieser letzteren Materie mit 
angehören. 
„Wir zweifeln nicht, daß die hohen süddeutschen Regierungen und Landes- 
vertretungen bei ruhiger Erwägung ihrer Stellung den Wünschen des Han- 
delsstandes ihrer Staaten, sowie der Handelskammern des norddeutschen 
Bundes ein offenes Gehör nicht werden versagen können; es muß sich ihnen 
als etwas Unvermeidliches aufdrängen, daß jede heilsame Reform auf 
dem Gebiete des norddeutschen Bundes den Angehörigen des 
letzteren ein wirthschaftliches Uebergewicht über die in der Re- 
form zurückbleibenden süddeutschen Staatsangehörigen geben 
wird. Die Unzuträglichkeit dieser für sie nachtheiligen Ungleichheit wird sie 
fast zwingend veranlassen, die gleiche Reform bei sich einzuführen. Aber jede 
Mitwirkung an der Entstehung und Gestaltung der Reformgesetze ist ihnen 
alsdann entzogen gewesen. 
„Wir enthalten uns, dieß an einzelnen Materien näher nachzuweisen; 
andeuten wollen wir nur, daß beispielsweise die Reform der Gewerbegesetz- 
gebung in freiheitlichem Sinne im norddeutschen Bunde, wenn sie ohne Mit- 
wirkung der süddeutschen Staaten zum Abschluß käme, die letzteren dahin 
bringen muß, die Principien des norddeutschen Gewerbegesetzes baldmöglichst 
auch bei sich zur Geltung zu bringen und einzuführen. Aehnlich verhält es 
sich bei der Gesetzgebung über das Bankwesen, das Papiergeld, die Erfin-
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        54 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
dungspatente u. A. Auf allen diesen Gebieten würden die süddeutschen 
Staaten gerade durch einen Antagonismus gegen die Competenz-Erweiterung 
der Zollbundesorgane auf ihre legislative Selbständigkeit verzichten 
und die Organe des norddeutschen Bundes thatsächlich zu den 
das Wohl und Wehe auch ihrer Angehörigen bestimmenden Ge- 
walten machen; ihre Stellung würde also eine einflußlosere — vielleicht 
auch zum Nachtheil des Ganzen — sein, als wenn sie sich (als vollberechtigte 
Glieder des Zollbundes) ihren materiell gleichberechtigten Antheil an der 
Legislation über jene Materien auch formell wahren 
„Wir bitten gehorsamst, darauf hinzuwirken, daß im Anschluß an den 
Zollvereins-Vertrag vom 8. Juli v. J. baldigst fernere Verträge zwischen 
dem norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten abgeschlossen werden, 
durch welche die Competenz des Zollbundesrathes und des Zollparlamentes 
auf die in Artikel 4 der norddeutschen Bundesverfassung bezeichneten Gegen- 
stände, so weit sie das wirthschaftliche Interesse der Nation betreffen, er wei- 
tert werde.“ 
26. Febr. (Preußen). Abg.-Haus: Der Finanzminister erklärt auf 
 
 
eine Interpellation über die Agitationen des Hietzinger Hofes ähnlich 
wie schon im Herrenhause: 
„. . .  Die Regierung hat bereits — und schon vor den jüngsten Hie- 
tzinger Vorgängen — versucht, durch Einwirkung befreundeter und verwandter 
Höfe den König Georg zu dem Verhalten zu vermögen, welches nach Treue 
und Glauben den Voraussetzungen entspricht, unter denen allein die Unter- 
zeichnung des Vertrages vom 29. September möglich war. Die zu diesem 
Zwecke erbetene Einwirkung ist der k. Regierung bereitwilligst zugesagt wor- 
den, und dieselbe glaubt jenen Höfen die Rücksicht zu schulden, daß sie das 
Ergebniß ihrer Bemühungen abwartet. Sollte auf diesem Wege die Bürg- 
schaft, deren die k. Regierung nach der bisherigen Erfahrung für das Inne- 
halten des Vertrages bedarf, nicht rechtzeitig gewonnen werden, so wird sich 
die Regierung lediglich von den Pflichten leiten lassen, welche ihre Verant- 
wortlichkeit für die Sicherheit des Staatsgebietes und für die Ruhe der Be- 
wohner desselben ihr auferlegt. Der Landtag wird zweifellos die Rücksichten 
würdigen, welche die Regierung abhalten, gegen den König Georg persönlich 
dasjenige Rechtsverfahren einzuleiten, welches nach den bestehenden Landes- 
gesetzen die Beschlagnahme seines Vermögens zur unmittelbaren Folge haben 
würde. Die Regierung wird in diesem Falle vorziehen, den Gesetzgebungs- 
weg zu betreten, um das Gesammtvermögen des Königs Georg für die Kosten 
der Ueberwachung und Abwehr, sowie aller Consequenzen des staatsgefährlichen 
Unternehmens dieses Fürsten und seiner Agenten haftbar zu machen 
Debatte über die Vorlage der Regierung behufs Schließung der 
Spielbanken mit 1872: Anträge auf sofortige Schließung werden 
mit 169 gegen 152, auf Schließung mit Ende 1868 mit 153 
gegen 151 Stimmen verworfen und die Vorlage angenommen, doch 
mit dem Zusatz, daß von nun an an Sonn- und Festtagen nicht- 
mehr gespielt werden dürfe. 
27.2. (Preußen). Das Abg.-Haus erklärt sich für baldmöglichste 
gesetzliche Regelung der Stellvertreterkosten und inzwischen für Rück- 
kehr zu dem vor 1863 geübten Verfahren. 
29.2. (Preußen). Schluß des Landtags. Thronrede des Königs: 
„Die Sitzungsperiode, welche mit dem heutigen Tage zu Ende geht, war 
reich an wichtigen Aufgaben. Es wird Sie ebenso wie mich mit Genug- 
thuung erfüllen, daß diese Aufgaben in wesentlicher Uebereinstimmung zwischen
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 55 
meiner Regierung und der Landesvertretung gelöst oder einer baldigen Lösung 
entgegengeführt worden sind. Ich danke Ihnen für die Bereitwilligkeit, mit 
welcher von beiden Häusern des Landtages dem Mehraufwande, welchen ich 
zur Aufrechterhaltung der Würde der Krone in Anspruch genommen habe, 
die Zustimmung ertheilt worden ist. Durch den Staatshaushalts-Etat und 
andere von Ihnen gutgeheißene Finanzgesetze sind meiner Regierung die 
Mittel gewährt, die Verwaltung der erweiterten Monarchie in allen Zweigen 
ersprießlich fortzuführen und mannichfache außerordentliche Bedürfnisse, sowie 
berechtigte Wünsche der neuerworbenen Lande zu befriedigen. Meine Regie- 
rung wird es als ihre Aufgabe ansehen, diese Mittel mit Umsicht und Spar- 
samkeit zu verwenden. Die zur Linderung des Nothstandes in Ostpreußen 
mit Ihrer Zustimmung getroffenen Anordnungen, werden, wie ich zuversicht- 
lich hoffen darf, im Vereine mit den allseitigen Erweisen der öffentlichen 
Wohlthätigkeit und unter der bewährten Fürsorge meiner Behörden genügen, 
um die nächsten Gefahren von der schwer betroffenen Provinz abzuwenden. 
Die mit Ihnen vereinbarten weiteren Maßregeln werden dazu beitragen, jene 
Landestheile mehr und mehr mit dem vaterländischen Gesammtverkehre in 
Verbindung zu setzen und einer hoffnungsvollen Entwickelung entgegen zu 
führen. Eine Reihe wichtiger Gesetzvorlagen von allgemeiner oder provin- 
zieller Bedeutung hat Ihre Zustimmung erhalten. In Betreff der von mir 
erstrebten Fortbildung der Verwaltungseinrichtungen haben in dieser 
Sitzungsperiode nur vorläufige Erörterungen innerhalb der Landesvertretung 
stattfinden können; die hierbei geäußerten Auffassungen und Wünsche werden 
bei den im Gange befindlichen legislatorischen Vorarbeiten eingehende Beach- 
tung finden. Durch die Bewilligung des Provinzialfonds für Hannover 
haben Sie nicht bloß die Rücksichten der Billigkeit und des Wohlwollens, 
von welchen meine Entschließungen den neugewonnenen Provinzen gegenüber 
geleitet werden, Ihre Zustimmung ertheilt, sondern zugleich thatsächlich 
den Boden betreten, auf welchem nach der Absicht meiner Regierung auch für 
alle anderen Provinzen eine erfolgreiche Selbstverwaltung erwachsen soll. 
Mit Befriedigung erkenne ich es an, daß Sie denjenigen politischen Gesichts- 
punkten und Erwägungen beigetreten sind, von welchen meine Regierung bei 
dem Abschlusse der Ausgleichungsverträge mit den früheren Landesherren von 
Hannover und Nassau ausgegangen ist. Sie haben dadurch auch Ihrerseits 
dazu beigetragen, den neuen Verhältnissen eine feste Grundlage zu geben und 
ihre friedliche und ruhige Entwickelung zu sichern. Meine Regierung ist in 
ihren auswärtigen Beziehungen unausgesetzt bestrebt gewesen, ihren Einfluß 
für die Erhaltung und Befestigung des europäischen Friedens zu ver- 
werthen, und ich kann mit Genugthuung bekunden, daß diese Bestrebungen, 
da sie von Seiten der auswärtigen Regierungen in freundschaftlicher und 
wohlwollender Gesinnung getheilt werden, die Bürgschaft des Erfolges in sich 
tragen. Ich darf daher die Zuversicht aussprechen, daß das fester begründete 
allgemeine Vertrauen für die Entwickelung der geistigen und materiellen 
Güter und des Wohlstandes der Nation die erwünschten Früchte tragen werde.“ 
29. Febr. (Weimar). Der Landtag erklärt sich mit 25 gegen 5 Stimmen 
für Abschaffung der Todesstrafe, beschließt völlige Sicherung der 
Redefreiheit für seine Mitglieder und beseitigt die bundestäglichen 
Vereinsgesetze. 
2. März. (Zollverein). Erster Zusammentritt des Zollbundesraths 
zu Berlin unter dem Präsidium des nordd. Bundeskanzlers. 
2.3.  (Weimar). Der Landtag beschließt, in Anerkennung der Dring- 
lichkeit einer durchgreifenden Besoldungserhöhung der Staatsdiener,
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        56 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
auf die Einzelberathung der dießfälligen Postulate einzugehen, jedoch 
der großh. Staatsregierung bestimmt zu erklären: daß er dieß nur 
unter der ausdrücklichen Voraussetzung thue, daß sie dem nächsten 
ordentlichen Landtage Vorlage über weitere durchgreifendere Verein- 
fachung und Ersparniß in der Staatsverwaltung machen wolle und 
werde. 
2. März. (Hamburg). Der Senat erklärt sich dem Antrage der Bürger- 
 
schaft gegenüber zur Revision der Verfassung geneigt. 
3.3. (Preußen). Der Staats-Anz. veröffentlicht den kgl. Erlaß, 
durch welchen die vom Landtage genehmigten Abfindungen mit dem 
König Georg von Hannover im Betrag von 16 Mill. Thlr. und 
mit dem Herzog Adolf zu Nassau im Betrag von 8,892,110 Thlr. 
1 Sgr. 6 Pf. zum Gesetz erhoben werden, unmittelbar darauf aber 
eine kgl. Verordnung, welche die Beschlagnahme des Vermögens des 
Königs Georg verhängt, unter Vorbehalt der Zustimmung des Land- 
tags und „ohne die Rechte des Gesammthauses Braunschweig an 
der Substanz des fürstlichen Fideicommisses, welche von denen des 
Königs Georg als zeitigen Nutznießers unabhängig sind, zu beein- 
trächtigen.“ 
Der Bericht des Staatsministeriums dazu meint: „Als das Staats- 
ministerium die Genehmigung Ew. kgl. Maj. für das am 29. Sept. v. J. 
mit dem König Georg V. getroffene Abkommen ehrfurchtsvoll nachsuchte, war 
es sich wohl bewußt, daß dadurch eine definitive Anerkennung des Prager 
Friedens und des durch die Ereignisse in Deutschland geschaffenen Zustands 
seitens des Königs Georg nicht erlangt war. Dessenungeachtet durfte es die 
allerh. Genehmigung befürworten, weil es in der Natur des Vertragsverhält- 
nisses lag, die Fortsetzung von Feindseligkeiten des einen paciscirenden Theils 
gegen den andern auszuschließen. Ohne die Voraussetzung eines durch die 
Verhandlung von selbst factisch eintretenden Friedensstandes konnten die von 
Ew. k. Maj. in so großmüthiger Weise gebotenen Leistungen weder gewährt 
noch angenommen werden. Der König Georg V. aber hat durch seine 
Unterschrift die nothwendigen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie die 
ebenso nothwendigen Consequenzen des Vertrags vor ganz Europa anerkannt. 
Das Staatsministerium sieht sich heute genöthigt, die Thatsache zu constatiren, 
daß diese Voraussetzungen und Bedingungen von der andern Seite nicht er- 
füllt worden sind“ — und stützt die Maßregel namentlich auf die Existenz 
der sog. welfischen Legion in Frankreich: „Truppenkörper, welche unter der 
ausgesprochenen Absicht, sie bei nächster günstiger Gelegenheit zu feindlichen 
Handlungen gegen Preußen behufs Losreißung einer Provinz des Staates 
zu verwenden, militärisch organisirt, mit Offizieren und Unteroffizieren ver- 
sehen worden sind und für den künftigen Dienst gegen das eigene Vaterland 
auf fremdem Boden militärisch eingeübt werden. Der dienstliche Verkehr 
zwischen diesen Truppentheilen und der bei dem König Georg in Hietzing 
befindlichen Hofdienerschaft, die Ertheilung von Ordres und die Uebersendung 
von Geldmitteln zur Besoldung von Truppen von dort aus ist amtlich fest- 
gestellt worden. Der König Georg selbst hat in öffentlichen zur Notorietät 
gelangten Aeußerungen sich zu den feindlichen Bestrebungen gegen den preu- 
ßischen Staat, welche von seiner Dienerschaft in's Werk gesetzt sind, bekannt, 
zur Fortsetzung derselben aufgemuntert und die Treue von Unterthanen Ew. 
k. Maj. zu erschüttern versucht. Die Hoffnung, daß der König Georg den 
Rathschlägen und Mahnungen befreundeter Höfe zugänglich sein und in
        <pb n="53" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 57 
eigener richtiger Würdigung der durch den Vertrag ihm zugefallenen Ver- 
pflichtung die Feindseligkeiten einstellen und die geworbenen Truppen entlassen 
würde, hat sich nicht verwirklicht." 
Zugleich beschließt der Staatsgerichtshof den Anklagezustand wegen 
Hochverraths gegen den Grafen Platen, der noch immer als „Minister 
des Auswärtigen“ des Königs Georg in Hietzing fungirt. 
4. März. (Preußen). Prinz Napoleon trifft in Berlin ein, um sich 
 
 
 
persönlich über die Lage der deutschen Dinge zu unterrichten und 
wird mit großer Zuvorkommenheit empfangen. 
9.3. (Zollverein). Abschluß des Handelsvertrags mit Oesterreich. 
9.3. (Preußen). Dänemark lehnt das Anerbieten Preußens, unter 
Voraussetzung der Einigung betreffs der Garantien zum Schutze der 
Nationalität der im abzutretenden Theil von Nordschleswig wohnen- 
den Deutschen (für welche Preußen zwölf Garantiepunkte aufgestellt 
hatte), das Amt Hadersleben bis zur Gjenner-Bucht Dänemark zu 
überlassen, ab, und weist seinen Gesandten an, 
„die unter der Voraussetzung der im Art. 5 des Prager Friedens vor- 
geschriebenen Volksabstimmung gemachten Zugeständnisse in Betreff der natio- 
nalen Garantien nunmehr zurückzuziehen und zu erklären, daß Dänemark in 
Betreff dieser Garantien auf den Standpunkt des Wiener Friedens, beziehungs- 
weise der in diesem Vertrag von Preußen vorgeschlagenen Bestimmungen zum 
Schutze der Nationalitäten, zurücktrete.“ 
Die Unterhandlungen zwischen Preußen und Dänemark über die 
Ausführung des Art. V des Prager Friedens gerathen in Folge dieser 
Erklärung wieder vollständig in's Stocken. 
10.3.  (Sachsen-Altenburg). Der Landtag beschließt, in Betreff 
der Domanialangelegenheit den Wünschen des herzogl. Hauses gemäß 
auf eine definitive Auseinandersetzung der vermögensrechtlichen Be- 
ziehungen zwischen Domanial- und Staatsfiscus bedacht sein zu 
wollen und die von der Regierung gemachte Vergleichsproposition 
zur Basis der Verhandlungen anzunehmen. 
Erklärung des Staatsministers v. Gerstenberg: Es gelte dem 
herzogl. Haus, unabhängig von der Richtung und Strömung der Zeit, seine 
große bedeutende Stellung im Interesse des Einzelstaats wie des großen 
Ganzen zu sichern und gewissermaßen neu zu begründen, dabei aber dem 
Lande diejenigen Einrichtungen zu geben, welche seiner veränderten Bedeutung 
innerhalb des großen Nationalstaats entsprechen, zugleich aber ihm bestimmte 
Vorzüge dauernd zu erhalten geeignet seien. Die nothwendige Stärkung und 
Festigung der Stellung des herzogl. Hauses glaube man aber nicht anders 
finden zu können, als wenn dasselbe wieder auf die alten Grundlagen seiner 
Macht, auf seinen Grundbesitz zurückgreise, und sich wie früher vorzugsweise 
mit darauf stütze, daß es als erster und größter Grundbesitzer aus dem 
Gemeinwesen sich erhebe. Wie der Herzog im vollen Entgegenkommen der 
Bestrebungen des deutschen Volks einer der ersten gewesen sei, der wesentliche 
Hoheitsrechte zu Gunsten einer starken Centralgewalt aufgegeben habe, so sei 
er auch jetzt wieder bereit für eine den Interessen des Landes entsprechende 
Lösung dieser wichtigsten innern Frage finanzielle Opfer nicht zu scheuen; 
deßhalb habe er befohlen, daß in der Vergleichsproposition der gegenwärtig 
factische Mitgenuß des Landes am Abwurf des Domanialvermögens zur
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        58 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Unterlage der Auseinandersetzung genommen werde, und die dem entsprechen- 
den Vermögenstheile unter näher festzustellenden Bedingungen auf ewige Zeiten 
in das Eigenthum des Landes übergehen. 
12. März. (Preußen). Die Kurhessen Trabert und Plaut werden an- 
 
 
geblich wegen Umtrieben zu Gunsten des ehemaligen Kurfürsten 
verhaftet. 
12.3. (Preußen: Schleswig-Holstein). Ernennung definitiver Prediger 
in Nordschleswig an die Stelle derjenigen, die den Eid für den 
König von Preußen verweigert haben. 
17.3. (Weimar). Der Landtag einigt sich mit der Regierung voll- 
ständig über das neue Preßgesetz, indem er auf untergeordnete For- 
derungen seinerseits verzichtet. 
21.3.  (Sachsen). II. Kammer: Nach Verlauf von vier Monaten 
wird endlich der Deputationsbericht über das neue Wahlgesetz für 
die beiden Kammern des Landtags (Verfassungsrevision) auf die 
Tagesordnung gesetzt. 
23.3. (Norddeutscher Bund). Eröffnung des Reichstags. Thron- 
rede des Königs von Preußen: 
„Geehrte Herren vom Reichstage des norddeutschen Bundes! Zum dritten 
Male begrüße ich Sie im Namen der verbündeten Regierungen, um in 
Gemeinschaft mit Ihnen den Ausbau der Verfassung des norddeutschen Bun- 
des fortzusetzen. In Ihrer letzten Session haben Sie durch Herstellung 
organischer Einrichtungen die Grundlagen geschaffen, auf welchen nunmehr 
die Gesetzgebung des Bundes diesen weiteren Ausbau seiner inneren Ein- 
richtungen zu bewirken hat. Die Gesetzentwürfe, welche zu diesem Zwecke 
Ihrer verfassungsmäßigen Beschlußnahme unterbreitet werden sollen, sind 
dem Bundesrathe vorgelegt, und zum Theil schon von demselben berathen 
worden. Das in Ihrer letzten Session begründete Institut der Freizügigkeit 
soll durch eine, auf dem Grundsatze der Gewerbefreiheit beruhende Gewerbe- 
Ordnung weiter entwickelt und durch Aufhebung der polizeilichen Beschrän- 
kungen der Eheschließung von einem seine Verwirklichung lähmenden Hemm- 
niß befreit werden. Ein Gesetz über die Quartierleistung im Frieden ist dazu 
bestimmt, die Militär-Gesetzgebung des Bundes nach einer, für die Interessen 
der Bevölkerung besonders wichtigen Seite zum Abschlusse zu bringen. Die 
Regelung des Maß- und Gewichtswesens, welche in der vorigen Session 
dringenderen Aufgaben weichen mußte, wird in gegenwärtiger zu Ihrer Be- 
rathung gelangen. Die Verhältnisse der Bundesbeamten bedürfen der gesetz- 
lichen Regelung und werden den Gegenstand von Vorlagen bilden. Ein 
Gesetzentwurf über das Schuldenwesen des Bundes wird Ihnen wiederum 
vorgelegt werden. Ich vertraue, daß die Bereitwilligkeit, mit welcher die 
verbündeten Regierungen in diesem Entwurfe den von Ihnen bei der früheren 
Berathung gefaßten Beschlüssen entgegengekommen sind, von Ihrer Seite ein 
gleiches Entgegenkommen finden werde. Ueber die Lage der vormals schleswig- 
holsteinischen Offiziere, welche in der letzten Session Ihre Theilnahme in An- 
spruch nahmen, und über die Unterstützung hilfsbedürftiger Familien der 
Ersatz-Reserve werden Ihnen Vorlagen zugehen. Die Besteuerung des Brannt- 
weins in den Hohenzoller'schen Landen und in den zum Bunde gehörenden 
Theile Hessens bedarf der Regelung und mit dieser Regelung steht ein Ver- 
trag in Verbindung, durch welchen der freie Verkehr mit Branntwein und 
Bier zwischen dem Bunde und dem übrigen Theile Hessens hergestellt werden 
soll. Der Haushalts-Etat des Bundes für 1869 wird Ihnen vorgelegt werden.
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 59 
Die Schwierigkeiten, welche seiner Aufstellung in den ersten Monaten des 
Jahres entgegenstehen, haben dem Wunsche weichen müssen, Sie zu einer 
Zeit zu berufen, zu welcher Sie sich Ihrer gewohnten Berufsthätigkeit mit 
den geringsten Opfern entziehen können. Die Regelung des internationalen 
Postverkehrs auf Grundlage der in Ihrer letzten Session beschlossenen Gesetze, 
ist weit vorgeschritten. Postverträge mit den süddeutschen Staaten, mit Oester- 
reich, mit Luxemburg, mit Norwegen und den vereinigten Staaten von 
Amerika sind abgeschlossen und werden Ihnen vorgelegt werden; mit anderen 
Staaten sind sie dem Abschlusse nahe und werden, wie ich hoffe, noch zu Ihrer 
Berathung gelangen. Ein mit den vereinigten Staaten von Amerika abge- 
schlossener Vertrag ist dazu bestimmt, die Staatsangehörigkeit der gegenseitigen 
Einwanderer zu regeln und damit aus den Beziehungen zweier durch Ver- 
kehrs-Interessen und Familienbande engverbundenen Nationen den Keim von 
Zwistigkeiten zu entfernen. Im Einverständnisse mit meinen Verbündeten 
habe ich behufs Unterhandlung dieser Verträge und um die völkerrechtliche 
Stellung des norddeutschen Bundes zur Geltung zu bringen, die in der Ver- 
fassung vorgesehene Vertretung des Bundes im Auslande hergesttellt, 
und dieser Schritt ist zu meiner lebhaften Genugthuung allseitig in dem 
Geiste aufgefaßt und erwidert worden, aus welchem er hervorgegangen war. 
Er hat die freundschaftlichen Beziehungen gefördert und befestigt, welche zwi- 
schen dem norddeutschen Bunde und den auswärtigen Mächten bestehen, und 
deren Pflege und Erhaltung der Gegenstand meiner unausgesetzten Sorgfalt 
bleiben wird. Ich darf der Ueberzeugung Ausdruck geben, daß der Segen 
des Friedens auf den Anstrengungen ruhen werde, welche Sie zur Förde- 
rung der nationalen Interessen widmen wollen, zu deren Pflege und 
Schutz das gesammte deutsche Vaterland sich verbündet hat.“ 
24.—26. März. (Sachsen). Die II. Kammer genehmigt das neue 
Wahlgesetz für beide Kammern des Landtags (Verfassungsrevision) 
im wesentlichen nach den Anträgen der Regierung, in der Schluß- 
abstimmung mit 64 gegen 10 Stimmen. 
25. März. (Nordd. Bund). Abschluß eines Vertrages mit Dänemark, 
das auf alle seine bisherigen Postrechte in den Hansestädten ver- 
zichtet. 
Der Reichstag wählt das bisherige Präsidium (Simson, Herzog 
v. Ujest und v. Bennigsen) mit starken Majoritäten wieder. 
31.3.  (Sachsen). Die II. Kammer genehmigt fast einstimmig die 
von der Regierung endlich zugestandene Einführung der Jury. 
— März (Nordd. Bund). Nachdem auch die Fürsten v. Schwarzburg- 
Rudolstadt und der beiden Reuß zu preuß. Generalen ernannt 
worden, sind nunmehr sämmtliche Fürstenfamilien des nordd. Bundes 
in der preuß. Armee durch hohe Stellen vertreten. 
2. April. (Nordd. Bund). Der Reichstag lehnt den erneuerten 
Antrag Waldecks auf Gewährung von Diäten an die Reichstags- 
mitglieder in der Vorberathung mit 97 gegen 92 Stimmen ab. 
Debatte: Bismarck erklärt, die Bundesverfassung beruhe auf einem 
Compromisse und man dürfe nicht heute schon an dem überhaupt durch Com- 
promisse gewonnenen Bau rütteln, wolle man nicht die Festigkeit des Werks 
gefährden, da sonst auch von anderer Seite als von der Linken Aenderungen 
verlangt und durchzusetzen versucht werden könnten, und geht später auf die
        <pb n="56" />
        60 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Behauptungen Waldecks und Schulze-Delitzsch's ein, daß nur die Abweisung 
liberaler Ideen in Preußen Schuld daran sei, daß der preußische Staat in 
Süddeutschland so wenig Anklang finde, und daß wenn im Norden die liberale 
Idee mehr zum. Durchbruch käme, die Trennung von Süddeutschland nach 
und nach verschwinden würde: „Der Abg. Waldeck hat Bezug genommen auf 
eine Aeußerung von mir, nach welcher die Souveraine der süddeutschen 
Staaten dem Anschluß an den norddeutschen Bund widerstrebten. Er hat 
dieß in einer Weise gethan, als hätte ich damit zugegeben, daß die süddeutschen 
Bevölkerungen geneigt wären, sich dem norddeutschen Bunde anzuschließen. 
Er selbst hat die Folgerung daraus gezogen, als ob diese Geneigtheit erheblich 
wachsen würde, wenn wir nur etwas liberaler wären. Ich muß mich gegen 
die Vermuthung decken, daß ich eine mit den Thatsachen so wenig überein- 
stimmende Aeußerung gethan haben soll. Warum wollen die Süddeutschen 
nicht zu uns kommen? Nicht weil wir ihnen nicht liberal genug, sondern 
weil wir ihnen viel zu liberal sind. (Große Heiterkeit.) Sie lachen, meine 
Herren! (Ruf: Ja!) Sie sehen nicht den einfachen Thatsachen in's Gesicht. 
Welcher unter den süddeutschen Staaten ist der liberalste? Unzweifelhaft das 
Großherzogthum Baden; dort finden Sie die vollste Bereitwilligkeit zum An- 
schluß. Die süddeutschen Liberalen wollen sich uns anschließen; diejenigen, 
die das nicht wollen, sind die reactionären Parteien. Ich will diese Parteien 
nicht näher bezeichnen, aber die jüngsten Wahlen in Süddeutschland haben 
das klar vor Augen gestellt und Sie können wohl denken, mit welcher in- 
neren Heiterkeit ich Ihre Heiterkeit erwidere, die von einer so großen Un- 
wissenheit der Thatsachen zeigt. (Anhaltende Heiterkeit.) Wenn wir den Par- 
teien, die in Süddeutschland die Oberhand haben, einige Concessionen in 
reactionärer Richtung machen könnten und wollten, vielleicht gewisse Bürg- 
schaften, die augenblicklich selbst in dem Nachbarstaate, nach welchem man 
sonst von dort hinblickt, zu Falle kommen, geben wollten, und das würde 
doch gewiß keine liberale Maßregel sein, so würden wir vielleicht die Majo- 
rität für den Anschluß gewinnen können. (Ohol! links.) Ich lasse es dahin- 
gestellt, ob es überhaupt ein Vorzug ist, liberal zu sein oder nicht, aber der- 
jenige muß Süddeutschland, mit Ausnahme Badens, sehr wenig kennen, der 
nicht weiß, daß sie dort im Liberalismus, ich will nicht sagen um 
ein Menschenalter, aber doch um die Zeit, die seit der Juli- 
Revolution verflossen ist, zurück sind.“ (Beifall rechts, Bewegung links). 
Der Vertrag mit den Verein. Staaten über die gegenseitige 
Staatsangehörigkeit wird gegen den ausschließlichen Widerspruch der 
Polen angenommen, 
obgleich, wie bemerkt wird, die Fassung desselben in vielen Punkten für 
eine glückliche nicht gehalten werden könne und nachdem der Bundeskanzler 
in bindender Weise erklärt hatte, daß in die Heimat zurückgekehrte Ausge- 
wanderte für die früher umgangene Wehrpflicht in Zukunft nicht mehr zur 
Verantwortung würden gezogen werden. 
3. April. (Nordd. Bund). Der Reichstag beschließt fast einstimmig 
und unter Zustimmung des Bundeskanzlers, diesen aufzufordern 
„dahin zu wirken, daß in Zukunft ein gleichzeitiges Tagen von ter- 
ritorialen und Provinzial-Landtagen mit dem Reichstage vermieden 
werde" und der Grundsatz wo möglich auch für das Zollparlament 
zur Geltung komme. 
Debatte über den Antrag Lasker und Genossen auf Erlaß eines 
Gesetzes, betr. die Nichtverfolgbarkeit der Mitglieder der Landtage 
und Kammern wegen Aeußerungen als solcher im ganzen Umfange 
des Bundes:
        <pb n="57" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 61 
Windthorst erklärt die Redefreiheit für ein unerläßliches Privilegium 
jedes Volksvertreters, wobei freilich innerhalb des Hauses etwaigen Aus- 
schreitungen entgegen getreten werden müsse. Es sei aber unpassend auf diesem 
Umwege den Widerstand des Herrenhauses brechen zu wollen, und unerlaubt 
die Grenzen der Competenz zu überschreiten, was mit der Annahme des 
Lasker'schen Antrags unzweifelhaft geschähe, da derselbe nicht aus criminal- 
rechtlichen, sondern aus politischen Erwägungen fließe, und doch habe das 
Haus angesichts der abnehmenden Fluth alle Ursache sich auf geradem Wege 
zu halten. v. Watzdorf bestreitet besonders die Auffassung der National- 
Liberalen, daß das Hindrängen auf eine Erweiterung der Competenz des 
norddeutschen Bundes im nationalen Interesse liege. Nach dem, was man 
im vorigen Jahr gethan, müsse man vorerst durch Einrichtungen den einzelnen 
Gliedern das Leben im großen Staate möglich machen und der Geschichte 
die weitere Entwicklung ruhig überlassen. Der Minister legt außerdem gegen 
die von Miquel ausgesprochene Verdächtigung Verwahrung ein, daß diejenigen 
Regierungen bundesfeindliche Tendenzen verfolgten, welche den Reichstag da- 
vor warnten, seine zweifelhafte Competenz über das Maß hinauszudehnen. 
Braun: Neben der allgemeinen Competenz für das Strafrecht überhaupt 
liege hier der hinreichende verfassungsmäßige Grund für die bestimmte An- 
wendung dieser Competenz in der Nothwendigkeit der wesentlichen Ueberein- 
stimmung der Grundzüge des politischen Verfassungshaus im ganzen Bunde 
und seinen organischen Gliedern. Bismarck: „Ich begrüße den Antrag, 
weil er von einer Seite kommt, von der er kommt, als Beweis fortschreiten- 
den Vertrauens auf die Art, wie die Bundes-Institutionen sich entwickeln 
werden. Wenn ich mich nicht irre, so war man bei Verathung der Ver- 
fassung nicht ganz zweifellos über das Maß der Einwirkung, welches man 
der Bundesgesetzgebung auf die Landes-Verfassungen beilegen sollte. Man 
war nicht ganz frei von der Besorgniß, daß diese Versammlung unter Um- 
ständen eine Zusammensetzung haben könnte, welche die Möglichkelt einer 
Annäherung an „Karlsbader Beschlüsse“ nicht ganz ausschlösse. Man fürch- 
tete, der Spieß, den sie jetzt gebrauchen, könne unter Umständen auch einmal 
umgedreht werden. Ich freue mich, daß die Herren von dieser Befürchtung 
geheilt sind und diesen Antrag stellen, und so lange ich an dieser Stelle stehe, 
hoffe ich, sollen Sie Sich auch in diesem Vertrauen nicht täuschen.“ Seine 
Stellung zum materiellen Inhalt des Antrages sei bekannt. „Ich würde es 
noch lieber sehen, wenn der Antrag in der Art sich modificirte, wie er im 
zweitgrößten Lande des Bundes, in Sachsen besteht, wo die Redefreiheit nur 
limitirt ist zu Gunsten derjenigen, welche sich außerhalb des Hauses befinden. 
Es sind also Preis gegeben die Mitglieder der Versammlung und die Minister. 
Die Mitglieder können sich wehren und die Minister auch; sie müssen sich so 
Manches gefallen lassen, sie mögen auch dieses hinnehmen; denn es braucht 
ja Niemand Minister zu werden. (Heiterkeit.) Aber diejenigen, welche sich 
außerhalb der Versammlung befinden, würde ich gern beschützen. Aus diesem 
könnten Sie entnehmen, daß ich dem Antrage nicht widersprechen würde, 
wenn er sich in seiner Form als das charakterisirte, was er der Sache nach 
wohl ist, nämlich als ein Ausbruch der Ungeduld, daß die Sache in Preußen 
sich so langsam entwickelt, als bill of attainder in Betracht der preußischen 
Zustände. Eine andere Frage aber ist die, ob wir unseren Bundesgenossen 
die Sache im Wege der Gesetzgebung aufdrängen sollen. Ich würde die wei- 
tere Entwicklung dieser Frage lieber der Autonomie der einzelnen Stände 
überlassen und würde zurückschrecken vor dem Gedanken — ich will nicht 
zählen, aber auf 50—90 schätze ich die Versammlungen ganz gewiß, denen 
wir hiermit das Privilegium verleihen, das einer der Herren Vorredner als 
eine Souverainetät bezeichnete, und was ich jedenfalls doch als eine erhebliche 
Befestigung des particularistischen Standpunktes, den sie ihrer Aufgabe und 
ihrem Zusammenhange nach zu vertreten haben, ansehen muß. Ich betrachte
        <pb n="58" />
        62 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
die Redefreiheit als eine hohe Auszeichnung derer, die sie haben, und wenn 
wir dieselbe Auszeichnung, wie dem Reichstage, allen den Provinzial- und 
Communal-Landtagen (denn es sind Landtage im Allgemeinen gesagt) ge- 
währen wollen, so werden wir auf diesem Wege mit der Zeit dahin kommen, 
daß wir sie auch jeder Wahlversammlung, jeder Volksversammlung, jedem 
Vereine geben müssen. (Widerspruch.) Denn alle dieselben Gründe, die hier 
dafür sprechen, sprechen auch dort dafür. Wenn es nicht wahr. ist, daß sie 
in gleichem Maße dafür sprechen, so kommen wir auf das Thema der Bürg- 
schaften, welche die eine Versammlung vor der anderen gewährt. Diese 
Bürgschaft gegen Mißbrauch kann eine Versammlung geben durch Akte der 
Gesetzgebung, welche ihr ein Strafrecht beilegen, ein Ausschließungsrecht. Sie 
kann sie geben durch die Natur ihrer Zusammensetzung, wie ich sie hier 
finde, und wie ich hoffe, sie auf die Dauer auch in einer so großen Ver- 
sammlung, wie der preußische Landtag ist, immer zu finden; und wenn ich 
sie auch in früherer Zeit dort nicht immer gefunden habe, so ist dieß einer 
der Uebelstände, die ich mit in den Kauf nehme. In dieser Allgemeinheit 
die Sache anzunehmen, daß sie zwangsweise den sämmtlichen Bundesstaaten 
obtrudirt würde, dazu kann ich mein eigenes Votum im Bundesrathe nicht 
zusagen; und für so wichtig halte ich diese Frage, ob dieser preußische Streit 
ein Jahr früher oder später aus der Welt geschafft wird — für so wichtig 
halte ich diese Frage nicht, daß wir deßhalb schon kaum ein Jahr, ja, noch 
nicht ein Jahr nach Herstellung und Promulgirung der Verfassung die letz- 
tere auf die Probe stellen sollten, mit Entscheidung von Competenzfragen 
gegen starke Minoritäten und mit geringen Majoritäten. Das Entgegen- 
kommen, das ich für den Antrag, für die Tendenz des Antrages hier zusagen 
kann, beschränkt sich darauf, daß ich mich innerhalb der preußischen 
Sphäre bemühen will, selbst im Widerspruche mit allem, was ich in 
früheren Zeiten gegen den Antrag gesagt habe, die Dinge zu dem Punkte 
zu bringen, daß die Wünsche der Herren Antragsteller in 
Preußen zu ihrer Befriedigung gelangen.“ 
Bei der Abstimmung wird der Antrag unter Namensaufruf mit 
119 gegen 65 Stimmen angenommen. (Unter der Majorität be- 
finden sich außer der Linken, den National-Liberalen und den Mit- 
gliedern der freien parlamentarischen Vereinigung (Particularisten), 
die meisten Freiconservativen und Altliberalen). 
— April. (Nordd. Bund). Die thüringischen Kleinstaaten ziehen ihre 
 
bisherigen Gesandtschaften in Berlin und Dresden ein. 
3.4. (Preußen). Die Blätter berichten, daß in Folge der Reso- 
lution Solger bei Gelegenheit des hannov. Provinzialfonds von 
Seite des Staatsministeriums an die einzelnen Ressorts Aufforde- 
rungen ergangen seien, die Etats von dem dort bezeichneten Stand- 
punkte zu prüfen und diejenigen Positionen zu bezeichnen, deren 
Uebertragung auf die Provinzen im Interesse der Selbstverwaltung 
in Vorschlag zu bringen sein würde. 
6.4. (Preußen: Hannover), Das seit dem 9. Juni 1867 vom 
König Georg zur Agitation gegen Preußen in Paris unterhaltene 
Blatt La Situation erklärt, daß es am 9. d. Ms. aufhören werde 
zu erscheinen. 
7.4. (Preußen). Der Provinzial-Landtag von Westphalen erklärt 
sich einstimmig für eine vollständige katholische Universität in Münster.
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 63 
7. April. (Sachsen). Die II. Kammer genehmigt die Aufhebung der 
 
 
 
 
Todesstrafe mit 42 gegen 23 Stimmen. 
8.4. (Preußen: Hannover). Der Staatsgerichtshof erklärt die (in 
Folge der Bildung der welfischen Legion) angeklagten hannov. Offi- 
ziere in contumatiam des Hochverraths für schuldig und verurtheilt 
sie zu zehnjähriger Zuchthausstrafe. 
18.4. (Nordd. Bund). Der Reichstag nimmt in der Schlußberathung 
das Gesetz über Aufhebung der Ehebeschränkungen und den Lasker'- 
schen Antrag bezüglich Redefreiheit an, verwirft dagegen neuer- 
dings (mit 104 gegen 100 Stimmen) den Antrag Waldecks bez. 
Diäten. Ebenso werden die Anträge von Wagner-Planck für baldige 
Vorlage von Gesetzentwürfen über ein gemeinsames Strafrecht, einen 
gemeinsamen Strafprozeß und die dadurch bedingten Vorschriften der 
Gerichtsorganisation und von Aegidi, durch Verträge mit den Mächten 
die Freiheit des Privateigenthums zur See in Kriegszeiten zu einem 
völkerrechtlichen Grundsatz zu erheben, jener mit großer Mehrheit, 
dieser einstimmig angenommen. 
Präs. Delbrück erklärt bez. gemeinsames Strafrecht, daß die Tendenz 
des Antrags der Auffassung des Bundespräsidiums entspreche, und daß dieses 
nichts unterlassen werde, um die gewünschte gemeinsame Gesetzgebung recht 
bald herbeizuführen. 
18.4. (Sachsen). Die I. Kammer genehmigt das neue Wahlgesetz 
(Verfassungsreform) nur mit Modificationen gegenüber den Beschlüssen 
der II. Kammer bez. der Zusammensetzung der I. Kammer. 
20.4. (Nordd. Bund). Bundesrath: Verhandlungen des Ausschusses 
für Handel und Verkehr über die Anträge der südd. Staaten bez. 
Abschluß von Verträgen über gegenseitige Freizügigkeit. Die Mehrheit 
erklärt sich dafür, die Minderheit (Preußen) dagegen. 
Es handelt sich nicht um einen Antrag, sondern um vier Anträge, indem 
jede der vier südd. Regierungen ihren Antrag selbständig gestellt hat, diese 
Anträge auch unter sich nicht durchaus übereinstimmen. Württemberg, 
Baden und Hessen beantragen übereinstimmend, daß das Princip der 
Freizügigkeit, welches im Gebiete des norddeutschen Bundes herrscht, auch auf 
ihre resp. Staaten ausgedehnt werden soll mit voller und unbeschränkter 
Gegenseitigkeit in Bezug auf die Angehörigen des norddeutschen Bundes und 
diejenigen der süddeutschen Staaten, während Bayern diesen Standpunkt 
noch nicht einnimmt, sondern zunächst Verhandlungen über das Princip und 
den Modus der Ausführung beantragt hat. Darin aber stimmen die sämmt- 
lichen vier Anträge wieder überein, daß das Betreffende durch einen Vertrag 
zwischen dem norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten festgestellt 
werden soll. In dem letzteren Umstande liegt der Schwerpunkt der Sache. 
Die Mehrheit des Ausschusses (Sachsen und Hamburg) beantragt, dem 
Bundesrath zu empfehlen, „er wolle sich geneigt erklären, dem Abschlusse von 
Verträgen mit den süddeutschen Staaten über gegenseitige Freizügigkeit dann 
seine Zustimmung zu ertheilen, wenn bei den dieserhalb einzuleitenden Ver- 
handlungen von Seiten der süddeutschen Regierungen befriedigende Vorschläge 
zur Beseitigung der Schwierigkeiten gemacht würden, welche sich aus einem 
solchen Vertragsverhältnisse für die nothwendige Fortbildung der Gesetzgebung 
auf diesem Gebiete ergeben.“ Eine Minderheit (Preußen) spricht sich
        <pb n="60" />
        64 Preußen und der norddeutsche Bund. 
gegen den Vertragswetz aus, da die Hemmung, welche die vertragsmäßige 
Regelung eines legislativen Stoffs für die Fortentwickelung der Gesetzgebung 
mit sich bringe, weil auf dem Wesen der Verträge beruhend, nicht beseitigt 
und in einer so wichtigen und tief eingreifenden Materie, wie die Freizügig- 
keit ohne schwere Schädigung der betheiligten Interessen nicht ertragen werden 
könne. Es sei besser, dieß offen auszusprechen, als sich auf Verhandlungen 
einzulassen, die, sofern man die formelle Reciprocität in Betracht ziehen wolle, 
vielleicht zu ungenügenden Resultaten, voraussichtlich aber zu gar keinem 
Ergebnisse führen und in diesem Falle einen weit ungünstigeren Eindruck 
zurücklassen würden, als eine einfache Ablehnung aus materiellen Gründen, 
deren Erheblichkeit nicht verkannt werden könne. Von der Mehrheit des 
Ausschusses wird dagegen namentlich geltend gemacht, daß, wenn auch 
die Gesetzgebung auf diesem Gebiete nicht stillstehen könne, doch Abände- 
rungen derselben nicht allzuhäufig eintreten würden, nachdem ein gewisses 
Ziel in dieser Beziehung theils bereits erreicht sei, theils in Kurzem erreicht 
sein werde. Dieß sei namentlich in Bezug auf die Hauptgrundsätze nicht zu 
befürchten, in freiheitlicher Richtung nicht, weil die gegenwärtige Gesetzgebung 
des Bundes auf dem Princip der Verkehrsfreiheit bestehe; in beschränkender 
Richtung nicht, weil eine solche Umkehr, nachdem einmal der richtige Weg 
betreten worden, nicht wohl denkbar sei. Auch könne für den letzteren Fall 
die Veränderung oder Aufhebung der Verträge vorbehalten werden. Soweit 
es sich aber um bedeutendere Abweichungen in der Gesetzgebung handle, sei 
der davon zu befürchtende Nachtheil gering, sofern nur auch in dieser Be- 
ziehung formelle Reciprocität garantirt sei. Es könne ferner auch eine Ver- 
abredung in Erwägung gezogen werden, nach welcher die Abänderungen der 
Gesetzgebung, welche in einem der vertragschließenden Theile vorgenommen 
werden, unter gewissen Modalitäten auch in dem andern unmittelbar zur 
Geltung kommen sollen. Eine unbedingte Weigerung, auf Verträge über die 
Freizügigkeit einzugehen, würde in den süddeutschen Staaten, bei den Regie- 
rungen wie bei der Bevölkerung, einen ungünstigen Eindruck hervorbringen 
und die Meinung erwecken, daß auf diese Weise eine Pression behufs Erwei- 
terung der Competenz des Zollparlaments geübt werden solle. Sei eine 
solche Pression auch nicht beabsichtigt, so würde sie doch thatsächlich eintreten, 
da nach Ablehnung der Verträge zur Befriedigung des immer lebhafter her- 
vortretenden Bedürfnisses einer alle deutschen Staaten umfassenden vollen 
Freizügigkeit kaum ein anderer Weg übrig bleiben würde, als der gemeinsamer 
Gesetzgebung. 
24. April. (Nordd. Bund). Reichstag: Debatte über den Gesetzesent- 
wurf bez. des Bundesschuldenwesens. 
Von den Modificationen, welche der Reichstag in der vorigen Session an 
dem ursprünglichen Entwurf beschlossen hatte, war die Bestimmung in Be- 
treff der Convertirung von Anleihen vom Bundesrath angenommen, dagegen 
der die civilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten der Bundesschuldenver- 
waltung aussprechende Art. 17 abgelehnt worden. In der Commission des 
Reichstags fiel der Antrag, diesen Artikel trotzdem wieder anzufügen, mit 
Stimmengleichheit. Von Miquel und 45 Mitgliedern der national- 
liberalen Partei wird der Paragraph jedoch wieder eingebracht: „Erheben 
sich gegen die Dechargirungen Anstände, oder finden sich sonst Mängel 
in der Verwaltung des Bundesschuldenwesens, so können die daraus 
hergeleiteten Ansprüche sowohl vom Reichstag als vom Bundesrath gegen 
die nach § 7 dieses Gesetzes verantwortlichen Beamten verfolgt werden. 
Der Reichstag kann nöthigenfalls mit der gerichtlichen Geltendmachung die 
von ihm gewählten Mitglieder der Bundesschuldencommission beauftragen.“ 
Miquel: Er müsse im Interesse des von allen Seiten bedrohten Bundes 
den Zusatz festhalten. Denn in der sehr bedenklichen politischen Lage Europas 
sei der Reichstag der beste Bundesgenosse der jungen Schöpfung, und darum
        <pb n="61" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 65 
müsse man dessen Ansehen stärken, nicht schwächen. Er und seine politischen 
Freunde hätten im constituirenden Reichstage nachgegeben, wo sachliche Gründe 
für Nachgiebigkeit gesprochen hätten. Damit hätten sie sich aber keineswegs 
des Rechts begeben wollen die Bundesverfassung auszubauen. Bismarck: 
Er, seine politischen Freunde und die verbündeten Regierungen hätten Beweise 
von Nachgiebigkeit geliefert. Eine Partei, die es aufrichtig mit dem Wohle 
des Ganzen meine, dürfe nicht an heterogene Bedingungen Bewilligungen 
knüpfen. Nur um Ihrem Streben nach Machterweiterung zu genügen, bringen 
Sie jetzt einen das Gesetz in Frage stellenden Antrag ein, wollen Sie das 
Land relativ wehrlos machen, sollen wir Ihnen den Schutz des Landes mit 
Concessionen abkaufen. Einem solchen Verlangen muß jede Regierung, welche 
Anspruch auf Dauer hat, entgegentreten, weil später leicht größere Forderungen 
folgen könnten. Eher werde ich mich damit vertraut machen können, wenn 
Sie den Bundeskanzler unter den Kreis- oder Stadtrichter stellen, als daß 
jeder Beamte unabhängig von seinem Vorgesetzten zur Verantwortung gezogen 
werden kann. Damit machen Sie den Kreisrichter zur Autorität über die 
Auslegung der Verfassung. Dann erheben Sie ihn doch gleich zum Minister, 
wenn er nun einmal die Stellung eines constitutionellen Hausarztes haben 
soll. Als es 1866 galt den Staat zu retten, konnte die Regierung nicht erst 
den Kreisrichter um Erlaubniß für die Ausgabe der 26 Millionen fragen, 
nachdem man im Landtag ausgesprochen: „Diesem Ministerium keinen Gro- 
schen." Dadurch, daß wir es gewagt, haben wir uns den Dank zwar nicht 
der Kreisrichter, aber des Landes erworben, und die Landesvertretung hat 
uns Indemnität ertheilt. Sie setzen bei den Bundesregierungen einen grö- 
ßeren Patriotismus, eine größere Vorliebe für die Herstellung der Flotte 
voraus, als Sie selbst zeigen. Ihr Patriotismus mag vielleicht derselbe sein; 
er ist nur nicht erkennbar. Was soll daraus werden, wenn die Regierungen 
genau so handeln wollen wie Sie? Lassen Sie doch erst die Grundmauern 
der Verfassung sich setzen, den Bau sich consolidiren, ehe Sie lediglich um 
politische Machtvergrößerung kämpfen, dazu wird sich später schon Gelegenheit 
bieten. Der vorliegende Antrag stellt die Regierungen vor die Alternative: 
entweder keine Flotte oder ein Conflict. Namens der Bundesregierungen 
muß ich die schon in der Commission abgegebene Erklärung wiederholen: 
daß das Gesetz zurückgezogen werden wird, wenn das Amendement ange- 
nommen werden sollte. 
Bei der Abstimmung wird unter Namensausruf der Zusatz mit 
131 gegen 114 Stimmen angenommen, worauf der Bundeskanzler 
den Gesetzesentwurf sogleich zurückzieht. 
Die Bundesregierung befiehlt in Folge dieses Vorgangs ohne 
Verzug, alle nicht absolut dringlichen Arbeiten für die Marine theils 
ganz einzustellen, theils auf's empfindlichste zu beschränken. 
21. April. (Luxemburg). Französische Umtriebe für eine Annexion des 
Ländchens. 
„In einer Weise, welche das Maß des Erlaubten überschreitet, wird seit 
langem durch Pariser Blätter für eine Annexion an Frankreich Propaganda 
gemacht; die betreffenden Nummern werden zu Hunderten von Exemplaren 
gratis vertheilt; endlose Jeremiaden über die Unhaltbarkeit unserer Autono- 
mie, über Isolirung und Ruin des Landes, schwülstige Anpreisungen der 
französischen Zustände und blendende Vorspiegelungen künftigen Glücks füllen 
ihre Spalten. Unsere Staatsmänner werden nolens volens von Frankreich 
decorirt, im neuen Postvertrag auffallende Begünstigungen für das Groß- 
herzogthum gestattet (so z. B. bezahlen wir die französischen Blätter 1—2 
Centimes billiger als in Paris), die Legalisationsformalitäten bei Heiraths- 
akten beinahe auf nichts reducirt, die Paßformalitäten gänzlich abgeschafft, 
5
        <pb n="62" />
        66 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
und obendrauf erscheint in Luxemburg selber seit dem 21. ds. ein neues 
französisches Blatt „I'Avenir,“ mit französischem Geld (denn Abonnenten hat 
es beinahe keine). In seiner ersten Nummer legt es ohne Weiteres die An- 
nexion an Frankreich als sein Programm dar. „Ein Uebel“, heißt es, „welches 
die Interessen kleiner Staaten bedroht, und welches wir vermeiden wollen, 
ist die Isolirung, welche den politischen Marasmus und den Ruin des ma- 
teriellen Wohlstands nach sich zieht; darum fühlen wir das Bedürfniß, uns 
inniger einer großen Nation anzuschließen.“ Die politische Berechtigung seiner 
Tendenz findet das Blatt in der Unhaltbarkeit der Verträge überhaupt: „Wir 
bedauern," sagt es, „kein absolutes Vertrauen in den Londoner Vertrag zu 
haben, und nicht zu glauben, daß ein Krieg die nothwendige Folge eines 
Bruchs oder einer Modification dieses Vertrags sein würde.“ 
Inzwischen ist von einem Beginn der Arbeiten zu der von der 
Londoner Conferenz beschlossenen Schleifung der Festungswerke noch 
keine Rede, die bisherigen Thore sind etwas erweitert worden und 
eine neue Thorpassage soll durch die Fortificationen gelegt werden. 
Die Festung selbst ist unversehrt geblieben. 
22. April. (Luxemburg). Landtag: Die Regierung wird über das 
 
 
Erscheinen des neuen annexionistischen Blattes Avenir, als dessen 
Redacteur der in Eich bei Luxemburg residirende franz. Viceconsul 
Mahon de Monaghan bezeichnet werde, interpellirt. Dieselbe antwortet: 
sie werde jeder Aufforderung zur Annexion an irgend welchen fremden 
Staat mit den Gesetzen in der Hand entgegen treten und die Urheber solcher 
Aufreizungen verfolgen. 
24.4. (Preußen: Kurhessen). Der wegen angeblicher Umtriebe für 
den gew. Kurfürsten seit dem 13. März in Haft gehaltene ehemal. 
Abg. Trabert wird wieder in Freiheit gesetzt. 
27.4. (Zollverein). Eröffnung des ersten Zollparlaments. Thron- 
rede des Königs von Preußen: 
„Geehrte Herren vom deutschen Zollparlamente! Vierzig Jahre sind ver- 
flossen seit der Begründung des Vereins, welcher heute in eine bedeutungs- 
volle Epoche seiner Entwicklung eintritt. Von kleinen Anfängen ausgehend, 
aber getragen von dem Bedürfnisse des deutschen Volkes nach der Freiheit 
des inneren Verkehrs hat der Zollverein sich allmälig durch die Macht des 
nationalen Gedankens, welchem er Ausdruck gab, über den größten 
Theil Deutschlands ausgedehnt. Er hat zwischen seinen Gliedern eine Ge- 
meinsamkeit der Interessen geschaffen, welche ihn schwere Proben siegreich hat 
bestehen lassen, und im Weltverkehr nimmt er eine Stelle ein, auf welche 
jeder Deutsche mit Befriedigung blickt. — Die ihm bei seiner Gründung ge- 
gebenen Einrichtungen haben im Laufe der Zeit durch die Sorgfalt der 
Vereinsregierungen einen hohen Grad der Ausbildung erhalten. Sie ver- 
mochten jedoch auf die Dauer weder den Anforderungen zu genügen, welche 
die rasche Entwicklung und die zunehmende Vielseitigkeit des Verkehrs an die 
Gesetzgebung stellt, noch dem berechtigten Verlangen des deutschen 
Volkes nach einer wirksamen Theilnahme an dieser Gesetzgebung zu ent- 
sprechen. Die Veränderungen, welche das wirthschaftliche und politische Leben 
Deutschlands erfahren hat, erheischten die Fortbildung der dem Zollverein bei 
seiner Gründung gegebenen Organe, und es ist die Frucht einer natur- 
gemäßen Entwickelung, wenn heute Vertreter der ganzen Nation 
sich zur Berathung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen Deutschlands 
vereinigen. — Diese Berathung wird sich auf fast alle Gebiete der nach dem 
Vertrage vom 8. Juli v. J. gemeinschaftlichen Gesetzgebung erstrecken, und
        <pb n="63" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 67 
kann dabei die Ausdehnung des Vereins auf Mecklenburg und Lübeck als 
nahe bevorstehend ins Auge fassen. Sie wird zunächst die dauernde Regelung 
der Verkehrsbeziehungen zu einem Nachbarlande zum Gegenstande haben, 
welches durch Stammesverwandtschaft und die mannigfaltigsten materiellen 
Interessen eng mit Deutschland verbunden ist. Der mit Oesterreich am 
9. März d. J. abgeschlossene Handels- und Zollvertrag wird dem gegenseitigen 
Verkehr umfassende, seit Jahren angestrebte Erleichterungen gewähren und 
Anknüpfungspunkte zu weiterer Fortbildung darbieten. Ein Gesetz über 
Abänderung der Zollordnung soll durch Beseitigung der mit den Formen des 
Verkehrs nicht mehr verträglichen Formen des Zollverfahrens die Grundlage 
für eine allgemeine Revision der Zollgesetzgebung feststellen. Eine gleichmäßige 
Besteuerung des Tabaks und eine durchgreifende Abänderung des Zolltarifs 
sind dazu bestimmt, die Freiheit des Verkehrs im Innern des Vereins und 
mit dem Auslande zu fördern und den finanziellen Interessen der Vereins- 
staaten gerecht zu werden. Ein Handels- und Schifffahrtsvertrag mit Spanien 
ergänzt die Reihe der Verträge, durch welche der Zollverein im Laufe der 
letzten Jahre die Rechte der meistbegünstigten Nation erworben und zugestanden 
hat. Ich bin gewiß, daß Sie, geehrte Herren, an die Lösung dieser wichtigen 
Fragen mit demselben Geiste herantreten werden, welcher die Regierungen 
beseelte, als sie sich über den Vertrag vereinigten, auf Grund dessen Ihre 
Berufung erfolgt ist und welcher seither die Berathungen des Bundesrathes 
geleitet hat. Halten Sie das gemeinsame deutsche Interesse fest im 
Auge, vermitteln Sie von diesem Gesichtspunkte aus die einzelnen Interessen, 
und ein Erfolg, der Ihnen den Dank der deutschen Nation gewinnt, wird 
Ihre Anstrengungen krönen. Die freundschaftlichen Beziehungen, welche die 
deutschen Regierungen mit allen auswärtigen Mächten unterhalten, berech- 
tigen zu dem Vertrauen, daß der Entwicklung nationaler Wohlfahrt, deren 
Pflege heute die Vertreter der deutschen Stämme vereinigt, die Segnungen 
des Friedens gesichert bleiben, zu deren Beschützung die deutschen Staaten 
sich unter einander verbündet haben und mit Gottes Beistand jederzeit auf die 
geeinigte Kraft des deutschen Volkes werden zählen können.“ 
28. April. (Zollverein). Zollparlament: Wahl des Präsidenten und 
 
der beiden Vicepräsidenten. 
Der Präsident des nordd. Reichstages Simson wird auch zum Präsidenten des 
Zollparlaments gewählt. 34 unbeschriebene Wahlzettel (die 4 Polen, die 
sächsischen Demokraten, die preuß. Socialdemokraten und der äußerste Flügel 
der schwäbischen Demokratie) protestirten damit weniger gegen Simson als 
gegen die neue Ordnung der Dinge überhaupt. Bei der folgenden Wahl sind 
die weißen Zettel schon auf 7 zusammengeschmolzen (die 4 Polen und die 
3 sächsischen Demokraten). Zum ersten Vicepräsidenten wird der bayerische Mi- 
nisterpräsident Fürst Hohenlohe gewählt; neben ihm erhält der bayerische 
Reichsrath Frhr. v. Thüngen 59 Stimmen (der süddeutschen Clericalen, der 
württembergischen Demokraten und der sächsischen Demokraten). Zum zweiten 
Vicepräsidenten wird der Herzog v. Ujest gewählt, indem die süddeutschen 
Clericalen und Demokraten für ihn stimmen, um damit die beabsichtigte Wahl 
v. Bennigsen's zu Fall zu bringen. 
29.4. (Nordd. Bund). Die schon seit längerer Zeit aufgetauchte 
Behauptung, daß theils durch die den Voranschlag erheblich über- 
steigenden Lebensmittelpreise für das Militär theils durch Minderein- 
nahmen der Post in Folge der Herabsetzung des Porto in den Bundes- 
finanzen ein starkes Deficit eingetreten sei, bestätigt sich. Die offic. 
Prov.-Corresp. meldet, daß eine Verminderung der Friedensstärke des 
Heeres bereits angeordnet sei und daß dieselbe 12,000 Mann betrage. 
5
        <pb n="64" />
        68 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Der Bundesrath lehnt den Beschluß des Reichstags vom 3. d. M. 
bez. Redefreiheit der Mitglieder von Landtagen und Kammern 
einstimmig ab und beschließt, die betheiligten Bundesregierungen 
um Einziehung ihrer Consuln an denjenigen Orten zu ersuchen, an 
denen Bundesconsuln angestellt sind. 
29. April. (Preußen). Das Obertribunal weist Twestens Nichtigkeits- 
 
beschwerde gegen das letzte Urtheil des Kammergerichts wegen seiner 
Rede im Abg.Hause vom 20. Mai 1865 ab. 
30.4. (Zollverein). Zollparlament: 57 Mitglieder (Clericale aus 
Bayern und Baden und die Württemberger) constituiren sich als 
„Süddeutsche Fraction" und wählen den bayerischen Reichsrath 
v. Thüngen zu ihrem Präsidenten. 
3. Mai. (Preußen: Hannover). Eine kgl. Cabinetsordre sichert den 
hannoverschen Flüchtlingen (der Welfenlegion in Frankreich) straf- 
freie Rückkehr bis zum 1. Juli d. J. und bestimmt, daß gegen 
diejenigen, welche bis dahin nicht zurückgekehrt sein würden, mit der 
vollen Strenge des Gesetzes (also mit Anklage auf Hochverrath) 
vorgegangen werden solle. 
5.5. (Preußen: Hannover),. Die preußische Gesandtschaft in Paris 
ertheilt einer ziemlichen Anzahl hannoverscher Legionäre Pässe nach 
der Heimat. 
7.5. (Zollverein). Zollparlament: Einige badische und hessische 
Abgeordnete von der national-liberalen Richtung tragen von 68 Gleich- 
gesinnten aus Norddeutschland unterstützt auf den Erlaß einer Adresse 
an den König von Preußen an. 
Adreßentwurf: „. . . Ew. Maj. bestätigen, wie das Bedürfniß des 
deutschen Volkes nach der Freiheit inneren Verkehrs und die Macht des natio- 
nalen Gedankens den deutschen Zollverein allmälig über den größten Theil 
Deutschlands ausgedehnt hat. Wir leben der Ueberzeugung, daß jenes Be- 
dürfniß unserer Nation die Freiheit auf allen Gebieten fördern und 
die Macht dieses nationalen Gedankens auch die vollständige Einigung 
des ganzen deutschen Vaterlandes in friedlicher und gedeihlicher Weise 
herbeiführen wird. Eine naturgemäße Entwickelung hat zur Vertretung der 
gesammten deutschen Nation bezüglich ihrer wirthschaftlichen Interessen geführt. 
Die seit Jahrzehnten vom deutschen Volke erstrebte und seiner Zeit von 
sämmtlichen deutschen Regierungen als unabweisbares Bedürfniß anerkannte 
nationale Vertretung für alle Zweige des öffentlichen Lebens kann unserem 
Volke auf die Dauer nicht vorenthalten bleiben. Die Liebe zum deutschen 
Vaterlande wird die inneren Hindernisse zu beseitigen wissen. Die nationale 
Ehre wird das ganze Volk ohne Unterschied der Parteien zusammen führen, 
falls von Außen versucht werden sollte, dem Drange des deutschen Volkes 
nach größerer politischer Einigung entgegen zu treten. 
Gegenanträge: Auf motivirte Tagesordnung: I. Von den Abgg. Herzog 
v. Ujest, Frhrn. v. Roggenbach, Dr. Völk und Feustel (unterstützt von den 
Freiconservativen und den süddeutschen Nationalen): „Das Zollparlament 
wolle beschließen: In Erwägung, daß die Neugestaltung des Zollvereins auf 
Grund des Vertrages vom 8. Juli v. J. durch die Berufung der Vertreter
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 69 
des deutschen Volkes zu gemeinsamer gesetzgeberischer Thätigkeit in Einer 
Versammlung das Unterpfand stetiger Fortentwicklung nationaler Institutionen 
gewährt und dem berechtigten Anspruche der Nation auf eine wirksame Einig- 
ung ihrer Staatskräfte eine befriedigende Erfüllung sichert; in Erwägung 
ferner, daß ein einmüthiges Zusammenwirken für die dem Zollparlamente 
obliegenden Aufgaben die Erreichung dieses Ziels am Meisten zu fördern 
geeignet ist, über den Antrag der Abgg. Metz und Genossen zur Tagesordnung 
überzugehen.“ II. Vom Abg. Duncker (unterstützt von der preußischen Fort- 
schrittspartei): „Das Zollparlament wolle beschließen: In Erwägung, daß 
die Begründung des Zollvereins, sein stetiges Anwachsen, seine Erhaltung 
durch alle Krisen des politischen Lebens der Nation hindurch und seine jetzige 
Neugestaltung, welche die Vertreter des deutschen Volkes zu gemeinsamer ge- 
setzgeberischer Thätigkeit in Einer Versammlung vereinigt — ein Unterpfand 
dafür gewährt, daß der Rechtsanspruch der Nation auf eine alle Stämme 
derselben umschließende Verfassung und auf Entscheidung aller ihrer gemein- 
samen Interessen in einem deutschen Parlamente seine Erfüllung finden wird, 
sobald derselben die Entwickelung der politischen Freiheit ebenso verbürgt ist, 
als diejenige der wirthschaftlichen Freiheit im Zollverein; in Erwägung ferner, 
daß zunächst ein einmüthiges Zusammenwirken im Zollparlamente zur fer- 
neren Entfesselung des Verkehrs und Erleichterung der dem deutschen Volke 
in den indirecten Steuern auferlegten Lasten die Erreichung dieses Zieles zu 
fördern geeignet ist, über den Antrag der Abgg. Metz und Genossen zur Tages- 
ordnung überzugehen.“ — Von drei Seiten: 1) von den Conservativen, 
v. Blanckenburg und Gen., 2) von den Bundesstaatlich - Constitutionellen, 
Reichensperger und Gen., 3) von der „süddeutschen particularistischen Frac- 
tion“, v. Aretin und Gen., ist die einfache Tagesordnung beantragt. 
In der Debatte sprechen sich sowohl der Referent v. Bennigsen 
(für) als der Correferent v. Thüngen (gegen) äußerst gemäßigt aus. 
Bei der Abstimmung wird die einfache Tagesordnung mit 186 gegen 
150 Stimmen angenommen. 
11. Mai. (Zollverein). Das Zollparlament genehmigt mit 246 gegen 
 
 
 
17 (schutzzöllnerische) Stimmen den Handelsvertrag mit Oesterreich 
und damit eine Herabsetzung der bisherigen Zollsätze für eine ganze 
Reihe von Importartikeln. 
14.5. (Preußen). Die beiden ältesten Jahrgänge der Landwehr 
werden durch k. Cabinetsordre von der Dienstpflicht entlassen. 
15.5. (Zollverein). Der Vertrag über den Eintritt Lübeck's in 
den Zollverein wird zu Berlin unterzeichnet. 
16.5. (Zollverein). Zollparlament: Debatte über den vom Zoll- 
bundesrath vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung 
des Tabaks.  
Anträge: 1) Regierungsvorlage: Bodensteuer 6 Sgr. per 3 Quadrat- 
ruthen und Erhöhung des Eingangszolles auf 6 Thlr. per Centner; 2) An- 
trag Schlör: Bodensteuer 3 Sgr. und Eingangszoll 5 Thlr.; 3) Antrag 
Twesten: Bodensteuer 3 Sgr. und Eingangszoll 4 Thlr. 
Bei der Abstimmung wird die Regierungsvorlage mit sehr großer 
Majorität (dafür fast nur die Conservativen) abgelehnt, ebenso der 
Antrag Schlör mit 259 gegen 31 Stimmen und dagegen der Antrag 
Twesten mit 167 gegen 134 (die preußische Fortschrittspartei, die Linke 
und alle Süddeutsche bis auf einige wenige) Stimmen angenommen.
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        70 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Die „süddeutsche Fraction“ stimmt gegen jede Steuer, also auch gegen 
jedes Amendement. 
18. Mai. ( Zollverein). Zollparlament: Ein Antrag von Bamberger 
 
gibt Anlaß zu einem gewaltigen Rückschlag gegen die sog. süddeutsche 
Fraction für die von ihr vereitelte Adresse. 
Der Antrag von Bamberger, der, ohne daß es gesucht worden wäre, 
dahin führte, will den Bundesrath des Zollvereins ersuchen, daß den Be- 
schwerden abgeholfen werde, zu welchen im Großherzogthum Hessen das Zu- 
sammentreffen der herabgesetzten Weinzölle mit dem bestehenden System der 
indirecten Steuern Anlaß gebe. Die süddeutsche Fraction erkennt darin 
sofort eine Beeinträchtigung der hessischen Souveränität und stellt mit großem 
Eifer die Einrede der Incompetenz. Propst (Württ.): „Es scheint mir aber 
noch ein anderer Friede in dieser Versammlung in Frage zu stehen. Es 
scheint mir, als ob irgendwo an einem Berge eine Lawine hängt, die in den 
Abgrund stürzen kann. Ich lege den Worten des Zollparlaments nicht eine 
so geringe Bedeutung bei, als daß sie nicht vielleicht die Lawine erschüttern 
könnten. Wer dazu beiträgt, daß diese Streitigkeiten zu Tage kommen, der 
befestigt nicht den Frieden. (Oh!) Ich habe geglaubt, sagen zu müssen, was 
Viele von uns bewegt.“ Bismarck schneidend: „Dem Hrn. Vorredner gebe 
ich zu bedenken, daß ein Appell an die Furcht in deutschen Herzen niemals 
Wirkung hat!“ Zündende Rede Völks (Bayern) über das Verhältniß 
zwischen Süd- und Norddeutschland: „ jetzt ist Frühling geworden in 
Deutschland, und wenn auch noch Einzelne sich mit Schneeballen werfen, das 
wird nicht mehr lange dauern, der fortschreitende Frühling wird dafür sorgen, 
daß zum Schneeballen bald das Material ausgeht! (Bravo!l rechts.) Ich 
schließe mit den Worten: Jetzt ist Frühling geworden in Deutschland.“ (Leb- 
hafter, andauernder Beifall; in der Versammlung herrscht große Erregung, 
viele Abgeordnete umringen den Redner, nachdem er von der Tribüne auf 
seinen Platz zurückgekehrt, und beglückwünschen ihn, darunter der Herzog 
v. Ujest und der Alterspräs. v. Frankenberg- Ludwigsdorf.) Bei der Ab- 
stimmung wird die süddeutsche Fraction, außer von den Socialisten und 
einer kleinen Anzahl von Mitgliedern der äußersten Rechten gänzlich allein 
und im Stich gelassen und der Antrag Bamberger mit sehr großer Majorität 
angenommen. 
18.5. (Preußen). Das Obertribunal bestätigt das Urtheil des Kam- 
mergerichts in dem Prozesse gegen Twesten wegen seiner Rede im 
Abg.-Hause vom 10. Febr. 1866. Ende der gegen Twesten ein- 
geleiteten Untersuchungen. Twesten nimmt nunmehr seine Entlassung 
aus dem Staatsdienst. 
Die Prozesse Twesten gegen die Redefreiheit der Abgeordneten: Twesten 
trat in die politische Erörterung zuerst im Jahre 1859 ein, indem er bei 
Beginn der „neuen Aera“ eine Schrift veröffentlichte: „Woran uns gelegen 
ist“, der im April 1861 eine zweite folgte: „Was uns noch retten kann“. 
Letztere machte ein ungewöhnliches Aussehen, und als in Folge dieser Schrift 
und der Bemerkungen über das Militärcabinet am 27. Mai 1861 das Duell 
mit dem damaligen Chef des Militärcabinets, Obersten v. Manteuffel (dem 
nachmaligen General und Gouverneur von Schleswig- Holstein), entstand, an 
dessen Folgen Twesten (er erhielt einen Schuß in den Arm) seither körperlich 
leidet, war er in Aller Munde. Das Jahr 1862 führte ihn ins Abgeordneten- 
Haus, dem er seitdem ununterbrochen angehörte (zuerst für Berlin, später für 
Reichenbach in Schlesien); aber schon bei den Vorbereitungen zu den Wahlen 
im Jahre 1861 wirkte er als Mitglied des Central-Comités der damaligen 
Fortschrittspartei an dem Programm und den Wahlaufrufen mit. Das Jahr
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 71 
1861 brachte ihn auch zum ersten Male mit den Gerichten in Conflict, indem 
er im September 1861 wegen des Duells zu drei Monaten Einschließung 
verurtheilt, das Urtheil aber durch die Krönungs-Amnestie erledigt wurde. 
Indessen ruhten die gerichtlichen Verfolgungen aus Anlaß der politischen 
Thätigkeit Twestens seitdem eigentlich niemals ganz. Wegen einer Rede bei 
den Neuwahlen im März 1862 wurden Zeugen von dem Berliner Criminal- 
gerichte vernommen, es kam jedoch nicht zur Einleitung einer Untersuchung, 
und der mißlungene Versuch ist nur als Zeichen der ersten Thätigkeit des 
neuen Justiz-Ministers Grafen zur Lippe bemerkenswerth. Bei der Auflösung 
des Abgeordnetenhauses im Jahre 1863 wurde dann zuerst gegen richterliche 
Beamte der Grundsatz durchgesetzt, daß jede öffentliche Opposition — „feind- 
selige Agitation oder Demonstration"“ — disciplinarisch strafbar sei. Das 
Kammergericht erkannte am 4. Nov. 1863 wegen eines „der Würde des 
Amtes nicht entsprechenden außerdienstlichen Verhaltens“ auf eine Verwarnung. 
Wegen ähnlicher Theilnahme an Aufrufen, Wahlcomités etc. wurde bald darauf 
gegen andere Richter auf Strafversetzung und sogar Cassation erkannt. Eine 
zweite Verwarnung erfolgte im December 1863 wegen Theilnahme an der 
Abgeordneten-Versammlung zu Frankfurt a. M., wo es sich um die schleswig- 
holsteinische Sache handelte und an der Twesten, ohne Urlaub nachgesucht zu 
haben, sich betheiligt hatte. Wegen eines Aufrufs des Sechsunddreißiger- 
Ausschusses (an welchem übrigens die preußischen Mitglieder wegen der Session 
des Abgeordnetenhauses gar nicht Theil genommen hatten) wurde er doch im 
Februar 1864 zuerst auf dem Criminalgerichte inquirirt, dann wegen Theil- 
nahme an der Frankfurter Versammlung eine Disciplinar-Untersuchung ein- 
geleitet, vom Kammergerichte auf Freisprechung erkannt (weil das Eintreten 
für die schleswig-holsteinische Sache nicht als Opposition gegen die Regierung 
aufzufassen), vom Ober-Tribunal aber (erst im November 1865) auf einen 
Verweis erkannt. Der Staatsanwalt hatte in jeder Disciplinar-Untersuchung 
auf Cassation beantragt. Nach diesen Vorspielen folgte nun die Hauptunter- 
suchung, die mit dem freiwilligen Ausscheiden aus dem Amte endigte. Wegen 
der Rede des Abg. Twesten über die Justizverwaltung in der Sitzung des 
Abgeordnetenhauses vom 20. Mai 1865 begann nämlich die Untersuchung 
sofort nach Schluß des Landtages, und durch Beschluß des Ober-Tribunals 
vom 29. Januar 1866 wurde die Untersuchung trotz Art. 84 der Verfassungs- 
Urkunde eingeleitet. Nachdem er vom Stadt- und in zweiter Instanz vom 
Kammergerichte freigesprochen worden, ward — gegen Erwarten, denn mittler- 
weile waren die Ereignisse des Sommers 1866 eingetreten — nach herge- 
stelltem Frieden und nach ergangener Amnestie die Nichtigkeitsbeschwerde ein- 
gelegt, wurden die freisprechenden Erkenntnisse vom Ober-Tribunal unter dem 
26. Juni 1867 vernichtet und nun vom Stadtgerichte auf zwei Jahre Ge- 
fängniß, in zweiter Instanz vom Kammergerichte auf 300 Thlr. Geldstrafe 
erkannt, die von Twesten eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde aber am 29. April 
1868 zurückgewiesen. — Zwischen diesem großen, gegen die Redefreiheit der 
Abgeordneten gerichteten Prozesse hatte aber eine neue Disciplinar-Untersuchung 
geschwebt, die wegen der Rede über den Tribunalsbeschluß in der Sitzung des 
Abgeordnetenhauses am 10. Febr. 1866, und wegen Wahlreden im April und 
Juni 1866 eingeleitet worden. Das Kammergericht sprach wegen der Rede 
im Abgeordnetenhause in Rücksicht auf Art. 84 der Verfassung frei, erkannte 
im Juni 1867 wegen der anderen Reden auf 100 Thlr. Geldstrafe und fand 
das Verhalten Twestens gegen die Regierung „unpatriotisch und unehrenhaft.“ 
Der Abgeordnete und Stadtgerichtsrath Twesten appellirte, weil der Grund- 
satz, daß Opposition strafbar sei“, falsch; der Justiz-Minister, immer noch 
Graf zur Lippe, ließ auch appelliren und wiederum Cassation beantragen, 
wogegen der neue Justiz-Minister Leonhardt die Appellation zurückziehen ließ. 
Als nun am 18. Mai 1868 das Ober-Tribunal das Erkenntniß des Kammer- 
gerichts bestätigt hatte, dann, aber erst dann, nahm Twesten seine Entlassung
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        72 Preußen und der norddeutsche Bund. 
aus dem Staatsdienste, um sich ganz der parlamentarischen Thätigkeit 
zu widmen. 
20. Mai. (Zollverein). Zollparlament: Berathung des vom Zoll- 
bundesrathe vorgelegten neuen Zolltarifs. Die vorgeschlagene Pe- 
troleumsteuer von 15 Sgr. auf den Centner wird mit 190 gegen 90 
Stimmen abgelehnt. 
Debatte: v. Patow (Preußen): Erhöhungen der Matrikular-Beiträge 
für die norddeutschen Bundesstaaten und Erhöhung der direkten Steuern in den 
Südstaaten seien ohne die Petroleumsteuer ganz unausbleiblich. Die bekannten 
Etats dieser Staaten könne man nicht ignoriren. Mit der Ablehnung der 
Petroleumsteuer begehe man Angesichts unserer Finanzlage eine Sünde. 
M. Barth (Bayern): Das Zollparlament habe nur einen Werth als Ueber- 
gangsstadium zum Vollparlament. So lange nur das Zollparlament besteht, 
kann ich nicht läugnen, daß die Hauptschwäche dieser hohen Versammlung 
darin liegt, daß sie blos über Zölle und indirekte Abgaben zu votiren hat, 
ohne irgendwie sagen zu können, was denn mit den Geldern, die damit ge- 
wonnen werden, geschieht, und ohne irgendwie die Verwendung derselben con- 
troliren zu können. Hätten wir eine staatliche Einrichtung, vermöge deren 
die Gelder, die wir hier votiren, auch verwendet würden durch eine gemein- 
schaftliche deutsche Behörde, die unserer Controle in Bezug auf die Verwend- 
ung unterstände, so würden wir bei der Bewilligung von Geldern eine viel 
freiere Bewegung haben, als gegenwärtig der Fall ist. Aber es ist doch eine 
Einrichtung, die, so lange die Weltgeschichte besteht, noch in keinem Staate 
dagewesen ist, daß eine politische Körperschaft die Einnahmen votirt und eine 
andere über deren Verwendung bestimmt. Welche Confusion daraus entsteht, 
davon habe ich mich schon in den letzten Tagen überzeugt, theils hier im 
Plenum bei der Generaldebatte, theils auch bei den freien Besprechungen, 
welche zwischen den verschiedenen Mitgliedern des hohen Hauses stattgefunden 
haben. Wir befinden uns schon mitten in einer Art von Wirrwar, der Eine 
spricht von dem Budget, welches nächstens dem norddeutschen Reichstage vor- 
gelegt werden soll, der Andere spricht von der Schwierigkeit und den Be- 
schwerden, welche sein kleiner Staat hat, die Matrikularbeiträge aufzubringen, 
deren der norddeutsche Reichstag bedarf; wieder ein Anderer beklagt sich, daß, 
wenn man Abgaben votirt im preußischen Staate, so sei die Einrichtung in 
dem preußischen Staate so, daß diese Abgaben, auch wenn sie direkte sind, 
nicht wieder abgeschafft werden können ohne Zustimmung sämmtlicher gesetz- 
gebender Factoren; ein Vierter sagt: Gott sei Dank, ich bin ein Süddeutscher, 
in meinem Staate steht es besser, wir haben eine zweijährige Finanz-Periode, 
und alle zwei Jahre kann ich bestimmen, wie viel direkte Steuern erhoben 
werden sollen, da kann ich schon etwas mit der Petroleumsteuer wagen! — 
Es hat also da ein Jeder andere Motive, und Jeder hat einen anderen Staat 
im Sinne. Das ist aber nur der Anfang! Lassen Sie die Sache nur erst 
etwas weiter wachsen, dann werden Sie bald sehen, wohin wir kommen, dann 
wird eine solche Sache verwiesen von einer Behörde an die andere, so oft 
man Geld gebraucht. So lange wir nicht klar sehen über die Folgen unserer 
Beschlüsse, müssen wir zurückhalten. Man wird vielleicht sagen, ja, dann 
muß das Zollparlament wieder zusammenkommen. Das ist es ja gerade, was 
ich will, ich will, daß das Zollparlament im nächsten Jahre wieder zusam- 
menkomme, was bekanntlich in seiner Verfassung nicht liegt. Ich will aber, 
daß diese Verbindung zwischen den Mitgliedern der sämmtlichen deutschen 
Länder, welche dem Zollverein angehören, so schwach sie auch sein mag, unter- 
halten werde, daß wir hier die langsame Arbeit der Verständigung fortsetzen, 
und wenn ich ein Mittel in der Hand habe, die verbündeten Regierungen zu 
nöthigen, daß sie uns jedes Jahr berufen, so werde ich dieses Mittel meiner- 
seits nicht aus der Hand geben. Das ist meine Politik.
        <pb n="69" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 73. 
20. Mai. (Preußen: Hannover). Urtheil des Staatsgerichtshofes gegen 
 
22 Angeklagte, welche theils in die im Mai 1867 gebildete hannov. 
Legion eingetreten waren, theils für dieselbe geworben hatten: 1 wird 
freigesprochen, 1 zu 15 monatlicher und 20 zu 12 monatlicher Ein- 
schließung verurtheilt. 
20.5. (Sachsen). Die I. Kammer lehnt die Aufhebung der Todes- 
strafe mit 22 gegen 15 Stimmen ab. 
22.5. (Zollverein). Zollparlament: Die Mitglieder der südd. Frac- 
tion beschließen eine Erklärung an ihre Wähler zu erlassen: 
Erklärung der südd. Fraction an ihre Wähler: „Nach Beendi- 
gung der ersten Session des Zollparlaments erachten wir es als Pflicht, den 
Wählern über unser Wirken Rechenschaft zu geben und unsere Erfahrungen 
mitzutheilen. Ueberzeugt, daß eine geschlossene Vereinigung uns erleichtern 
werde, den vertragsmäßigen Rechtsboden des Zollparlaments festzuhalten und 
auf diesem die uns anvertrauten Interessen zu wahren, sind wir als „süd- 
deutsche Fraction" zusammengetreten, welcher die Mehrzahl der bayerischen, 
sämmtliche württembergischen und ein Theil der badischen Abgeordneten an- 
gehörten und mehrere Abgeordnete aus andern Theilen Deutschlands sich an- 
schlossen. Es ist unserer Vereinigung gelungen, zur Beseitigung des 
Antrags auf eine Adresse wesentlich beizutragen, deren Berathung nicht 
nur in kritischer Zeitlage die in Deutschland bestehenden Gegensätze noch mehr 
geschärft, sondern auch den staatsrechtlichen Charakter des Zollparlaments im 
ersten Augenblicke seines Wirkens verändert haben würde. Es ist ferner ge- 
lungen, die unsers Dafürhaltens durch vorübergehende Zollausfälle nicht ge- 
nügend begründeten Steuerforderungen des Zollbundesrathes auf einen ziemlich 
geringen Betrag zu ermäßigen. Denn statt 2,300,000 Thlr. an Steuer und 
Zoll von Tabak und Petroleum ist nur eine Tabaksteuer im Ertrag von 
450,000 Thlr. verwilligt worden. Unsere Fraction hat gegen den Zoll auf 
Petroleum und gegen jede Besteuerung des Tabaks einhellig gestimmt. Die 
Mehrheit derselben hat den Handelsvertrag mit Oesterreich angenommen, eine 
Minderheit verwarf denselben, weil seine Tarifermäßigungen auch nichtdeutschen 
Ländern ohne entsprechende Gegenleistung zu Statten kommen. Die Handels- 
verträge mit Spanien und dem Kirchenstaate, sowie die Gesetzesvorlagen über 
das Zollverfahren, hatten wir keinen Grund zu beanstanden. In einem ge- 
schichtlich bedeutsamen Zeitpunkte zu einer Versammlung berufen, welche in 
materiellen Interessen einen großen Theil von Deutschland vertritt und Par- 
teien gegenübergestellt ist, welche mit mehr oder weniger Entschiedenheit die 
südwestdeutschen Länder in die vollste Staatsgemeinschaft mit dem Norden 
ziehen wollen, haben wir es auch als Aufgabe betrachtet, in unmittelbarer 
Anschauung maßgebender Personen und Verhältnisse die Stellung der 
süddeutschen Staaten zu Preußen und dem Nordbunde zu prüfen 
und das Ergebniß dieser Prüfung unseren Wählern mitzutheilen. Wir haben 
jedoch auf's Neue erkannt, daß der Eintritt in den norddeutschen Bund weder 
die Einigung der gesammten Nation, noch die constitutionelle Freihelt, noch 
die besonderen Interessen Süddeutschlands fördern werde, daß vielmehr der 
Verfassung Norddeutschlands gegenüber in der einen wie in der anderen Rück- 
sicht die fernere Erhaltung der Selbständigkeit der süddeutschen Staaten ge- 
boten ist. Die überwiegende Bevorzugung der Militärzwecke im Nordbunde 
insbesondere beeinträchtigt die Pflege der geistigen und materiellen Interessen 
und führt ohne finanzielle Erleichterung des preußischen Volkes zu einer stei- 
genden Belastung seiner Bundesgenossen. Als die nothwendige Folge der 
traditionellen Politik Preußens wird diese Belastung eine dauernde sein. Fast 
allen Parteien nördlich der Mainlinie gilt die Unterwerfung der süddeutschen
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        74 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Staaten nur als eine Frage der Zeit und als ein Ziel des preußischen Be- 
rufes. Daß das schließliche Aufgehen des Südens in dem preußischen Ein- 
heitsstaate die Folge wäre, das drängt sich Jedem als Gewißheit auf, der 
sich vom Schein staatlicher Uebergangsformen nicht täuschen läßt. Die durch 
die Annectirungen gesteigerte Uebermacht des Präsidialstaates gestattet der 
berechtigtsten Geltung der kleineren Bundesstaaten keinen Raum. Diesen 
Verhältnissen gegenüber ist es Aufgabe, die thatkräftige Bewahrung der 
Selbständigkeit der süddeutschen Staaten mit der aufrichtigen Er- 
füllung der nationalen Pflichten in Einklang zu setzen. Den Weg zu diesem 
doppelten Ziel finden wir nur in einer entschieden freisinnigen Po- 
litik und in der festen Verbindung der süddeutschen Staaten. 
Wir haben die Ueberzeugung gewonnen, daß es für diese Staaten, Regier- 
ungen und Volk, dringend geboten ist, aus haltloser Vereinzelung herauszu- 
treten, über gemeinsames Handeln, insbesondere in der Richtung auf militä- 
rischen Schutz des Südens, sich zu verständigen, auch innerhalb des Zollvereins 
durch gleichmäßiges Vorgehen sich zur Geltung zu bringen und in gemein- 
nützigen Institutionen eine fruchtbare Initiative zu ergreifen. Die bestehenden 
Verträge berechtigen zur Verfolgung dieses Weges. Die Sammlung der 
staatlichen Kräfte Süddeutschlands zu gemeinsamem Handeln tritt keinem anderen 
Theile der deutschen Nation feindselig entgegen, sie wird vielmehr zwischen den 
Großmächten vermittelnd wirken, dem europäischen Frieden und den materi- 
ellen Interessen dienen und den süddeutschen Staaten die kräftige Erfüllung 
ihrer vertragsmäßigen Pflichten gegen Norddeutschland möglich machen, ohne 
sie der Gefahr des Aufgehens in Preußen auszusetzen. Erkennen wir auch 
in der engen Verbindung der süddeutschen Staaten untereinander nicht die 
endgiltige Befriedigung der materiellen Bedürfnisse, so erscheint sie 
doch zur Zeit als der einzige Weg, um unter Vermeidung der ernstlich 
drohenden Gefahren dem endlichen Ziele eines einigen und freien Deutschlands 
entgegen zu führen.“ 
Einige Mitglieder der Fraction haben die Erklärung nicht unterzeichnet, 
weil sie bereits abgereist waren, einige „mußten diplomatischer Rücksichten 
wegen ihre Namen versagen.“ Um die Verbindung übrigens auch weiter zu 
pflegen, wird ein eigenes Comité gewählt aus dem Frhrn. v. Thüngen (Bayern), 
Probst (Württemberg), und Frhrn. v. Stotzingen (Baden). 
22. Mai. (Preußen: Hannover). 757 welfische Legionäre in Frankreich 
 
erklären mit ihren Unterschriften, daß sie die ihnen angebotene 
Amnestie zurückzuweisen. 
23.5. (Zollverein). Zollparlament: Die Petroleumsteuer wird in 
der Schlußberathung neuerdings mit 149 gegen 86 Stimmen ver- 
worfen, worauf Graf Bismarck die Tarifreform-Vorlage im Namen 
des Zollbundesraths zurückzieht. Schluß der ersten Zollparlaments- 
Session. Thronrede des Königs von Preußen: 
„Geehrte Herren vom deutschen Zollparlament! Die wenigen Wochen, 
welche verflossen sind, seit ich Sie hier willkommen hieß, werden für die 
Freiheit des Verkehrs nach Außen, wie im Innern, und für die Entwickelung 
der nationalen Wohlfahrt nicht ohne Segen bleiben. Durch den von Ihnen 
genehmigten Vertrag mit Oesterreich ist die Einfuhr von wichtigen Ma- 
terialien für die Fabrikation und von Gegenständen des Verbrauchs erleich- 
tert, die Ausfuhr zahlreicher Erzeugnisse des Bodens und der Gewerbe ge- 
fördert und die sofortige Ausdehnung des Zollvereins auf Mecklenburg er- 
möglicht. Das im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehende Tarifgesetz 
dehnt die an Oesterreich eingeräumten Verkehrserleichterungen fast ausnahmslos 
auf alle Länder aus. Die Verträge mit dem Kirchenstaat und mit Spanien
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 75 
sichern dem Zollverein in beiden Ländern die Rechte der meistbegünstigten 
Nationen und werden dem Verkehr mit denselben einen neuen Aufschwung geben. 
Die größere Einfachheit und Beweglichkeit in den Formen des Zollverfahrens 
wird dem Verkehr mit allen Ländern und allen Theilen des Vereins zu Gute 
kommen. Die Herstellung der Gleichmäßigkeit in der Besteuerung des Tabak- 
baues endlich wird die Aufhebung einer den Verkehr im Innern des Vereins 
belästigenden Schranke gestatten. Den günstigen Wirkungen auf die Ent- 
wickelung des Verkehrs, welche diese Maßregeln versprechen, steht jedoch, we- 
nigstens für die nächste Zeit, die Besorgniß einer nicht unwesentlichen Ver- 
minderung der Zolleinnahmen gegenüber. Einer glücklichen Verschmelzung 
des finanziellen mit dem wirthschaftlichen Interesse verdankt der Zollverein 
seine Entstehung und seinen Aufschwung. Die ausschließliche Wahrung des 
einen von beiden Interessen müßte seine Entwicklung lähmen. Sie alle, 
geehrte Herren, haben den ernsten Willen, diese Entwicklung fördern zu helfen; 
und wenn es bisher nicht gelungen ist, eine Verständigung über den Weg, 
auf welchem jene beiden berechtigten Interessen auszugleichen sind, herbeizu- 
führen, so vertraue ich, daß bei Ihrem nächsten Zusammentreten den vereinten 
Bemühungen der verbündeten Regierungen und des Zollparlaments der Er- 
folg auch nach dieser Seite hin nicht fehlen werde. Nicht minder darf ich 
hoffen, daß die Session des deutschen Zollparlaments, welche ich heute schließe, 
dazu gedient hat, das gegenseitige Vertrauen der deutschen Stämme 
und ihrer Regierungen zu kräftigen und manche Vorurtheile zu zer- 
stören, oder doch zu mindern, die der einmüthigen Bethätigung der 
Liebe zu dem gemeinsamen Vaterlande, welche das gleiche Erbtheil aller 
deutschen Stämme ist, etwa im Wege gestanden haben. Sie werden alle die 
Ueberzeugung in die Heimat mitnehmen, daß in der Gesammtheit des deut- 
schen Volkes ein brüderliches Gefühl der Zusammengehörigkeit lebt, 
welches von der Form, die ihm zum Ausdruck dient, nicht abhängig ist, und 
welches gewiß in stetigem Fortschreiten an Kraft zunehmen wird, wenn wir 
allseitig bestrebt bleiben, in den Vordergrund zu stellen, was uns 
eint, und zurücktreten zu lassen, was uns trennen könnte. 
Nachdem ich durch den übereinstimmenden und vertragsmäßig bekundeten 
Willen der dazu berechtigten gesetzgebenden Gewalten unseres deutschen Vater- 
lands zu dieser hervorragenden Stellung in demselben berufen bin, betrachte 
ich es als Ehrenpflicht, vor den zu diesem Parlament erwählten Vertretern 
des deutschen Volkes zu bekunden, daß ich die mir übertragenen Rechte 
als ein heiliges, von der deutschen Nation und ihren Fürsten mir 
anvertrautes Gut in gewissenhafter Achtung der geschlossenen 
Verträge und der geschichtlichen Berechtigungen, auf welchen unser 
vaterländisches Gemeinwesen beruht, handhaben und verwerthen werde. 
Nicht die Macht, welche Gott in meine Hand gelegt hat, sondern die 
Rechte, über welche ich mit meinen Bundesgenossen und den verfassungs- 
mäßigen Vertretungen ihrer Unterthanen in freien Verträgen übereingekommen 
bin, werden mir jetzt und in Zukunft zur Richtschnur meiner 
Politik dienen. In dieser Richtung und in fester Zuversicht auf Gottes 
Beistand die Lösung unserer gemeinsamen Aufgaben erstrebend, sehe ich der 
Wiedervereinigung des deutschen Zollparlaments entgegen, sobald neue Arbeiten 
dasselbe zu erneuter Thätigkeit berufen werden.“ 
24. Mai. (Zollverein). Zollparlament: Nachdem zu Ehren der südd. 
 
Abgeordneten in den letzten Tagen bereits ein Festessen im Börsen- 
saale und ein Fest der Stadt Berlin im Tivoli stattgefunden, werden 
dieselben auch noch zu einer Festfahrt nach Hamburg und Kiel zur 
Besichtigung der Bundesmarine eingeladen. 
24.5. (Sachsen). Die II. Kammer beharrt gegenüber der I. Kammer
        <pb n="72" />
        76 Preußen und der norddeutsche Bund. 
auf ihren Beschlüssen bez. des Wahlgesetzes, so daß das Einigungs- 
verfahren eintreten muß. 
25. Mai. (Sachsen).   Die I. Kammer einigt sich schließlich mit der 
II. Kammer bez. des Wahlgesetzes und nimmt die Einführung der 
Jury mit 22 gegen 14 Stimmen an. 
Das neue Verfassungs- und Wahlgesetz: Zunächst genießen nach 
demselben nicht mehr bloß „die Mitglieder der in Sachsen ausgenommenen 
christlichen Kirchengesellschaften", sondern alle Staatsangehörigen, welches 
Glaubens sie auch sind, gleiche bürgerliche und staatsbürgerliche Rechte und 
sind folglich auch, wofern sie die sonstigen Eigenschaften dazu besitzen, eben 
so wohl Wähler als wählbar zum Landtage. Die Gleichstellung der Juden 
mit den Christen, die bisher nur erst auf dem engern Gebiete bürgerlichen 
Lebens Statt fand, wird dadurch auf das allgemeine staatsbürgerliche oder 
politische ausgedehnt. Unter den allgemeinen Erfordernissen zur Stimm- 
berechtigung fallen von den bisherigen zwei weg, die Ansässigkeit und das 
christliche Bekenntniß, und bleiben nur das „fünfundzwanzigjährige Lebens- 
alter“ und die sächsische Staatsangehörigkeit stehen, sowie für die Wählbarkeit 
das „dreißigjährige Lebensalter“ und ein „dreijähriger Besitz der Staats- 
angehörigkeit". Die Annahme der Wahl zum Abgeordneten ist künftig eine 
freiwillige; es findet kein Zwang dazu mehr Statt. Daher kann auch ein 
Abgeordneter jederzeit auf sein Mandat verzichten, während des Landtags 
selbst jedoch nur mit Zustimmung der Kammer, der er angehört. In der 
Ersten Kammer treten gegen bisher folgende Veränderungen ein: 1) Die 
„zwölf auf Lebenszeit gewählten Abgeordneten der Rittergutsbesitzer“ verwan- 
deln sich in „zwölf auf Lebenszeit gewählte Abgeordnete der Besitzer von 
Rittergütern und andern größeren ländlichen Gütern", und es nehmen an 
diesen Wahlen als stimmberechtigt alle Besitzer solcher Güter Theil (gleichviel 
ob Ritter- oder Bauerngüter), welche 3000 Steuereinheiten haben, wählbar 
aber sind alle die (gleichfalls sowohl Bauern als Rittergutsbesitzer), auf deren 
Gütern 4000 Steuereinheiten lasten. 2) Die „zehn vom König nach freier 
Wahl auf Lebenszeit ernannten Rittergutsbesitzer“ (§ 63, Al. 14 der Ver- 
fassungsurkunde) werden künftig nicht mehr unbedingt „nach freier Wahl“ 
ernannt (obschon sonderbarerweise der Ausdruck nicht geändert ist), sondern 
der König ist dabei gebunden an die Besitzer von größeren Rittergütern zu 
mindestens 4000 Steuereinheiten, also eine Beschränkung gegen früher. 
3) Dagegen ernennt der König noch anderweit fünf Mitglieder auf Lebens- 
zeit nach völlig freier Wahl, also gleichviel ob Angesessene oder nicht. Mini- 
ster im activen Dienst und besoldete Hofbeamte können nicht ernannt werden. 
Für die Zweite Kammer fällt die ständische Gliederung (nach Ritterschaft, 
Städten, Bauern) weg, es bleibt jedoch die Trennung von Stadt und Land. 
Die Kammer besteht aus 45 Abgeordneten des platten Landes, 35 der Städte. 
Das platte Land wird daher in 45 Wahlkreise getheilt; von den städtischen 
Abgeordneten fallen auf Dresden 5, Leipzig 3, Chemnitz 2, Zwickau 1, die 
übrigen werden in 24 Wahlkreisen gewählt, in welche die sämmtlichen übrigen 
Städte zusammengeschlagen sind. Die partielle Erneuerung der Zweiten 
Kammer — jedesmal zu einem Drittel — ist beibehalten; die Landtags- 
perioden sind zweijährige (statt der bisherigen dreijährigen), folglich die Wahl- 
perioden sechsjährige (statt der bisherigen neunjährigen). Die beschlußfähige 
Zahl, welche bisher für die Zweite Kammer zwei Drittel war, ist auf die 
Hälfte (wie bei der Ersten Kammer) herabgesetzt. Das Stimmrecht für die 
Zweite Kammer steht allen im Uebrigen dazu befähigten Ortseinwohnern 
(nicht bloß den Bürgern) zu, welche entweder Eigenthümer eines mit Wohn- 
sitz versehenen Grundstücks im Orte sind oder von einem anderen ihnen eigen- 
thümlich gehörigen Grundstücke (ohne Wohnsitz) 1 Thlr. Grundsteuern, oder
        <pb n="73" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 77 
1 Thlr. directe Personalabgaben, oder an Grundsteuern und Personalabgaben 
zusammen 1 Thlr. jährlich entrichten. Zur Wählbarkeit gehört (außer den 
allgemeinen Bedingungen) ein Steuersatz von 10 Thlr. entweder aus Grund- 
steuern oder aus directen Personalabgaben oder aus beiden zusammen. Das 
Wahlverfahren ist direct (ohne Wahlmänner) und geheim (durch Stimmzettel). 
Als gewählt ist zu betrachten, wer in einem Wahlkreise die meisten der ab- 
gegebenen giltigen Stimmen, mindestens aber ein Drittel derselben erhalten 
hat (also relative, nicht absolute Mehrheit). Wenn keiner der Candidaten 
mindestens ein Drittel erlangt hat, findet eine engere Wahl zwischen den beiden 
Statt, welche die meisten Stimmen hatten. 
27 Mai. (Zollverein). Die Bürgerschaft von Bremen erklärt sich 
behufs Hebung der Bremer Industrie, besonders der Cigarrenfabri- 
kation für nähere Heranziehung des Zollvereins an die Stadt und 
zwar für Einverleibung des ganzen linken Weserufers, mit Ausnahme 
der Neustadt, in denselben. 
28.5. (Nordd. Bund). Der Reichstag nimmt nach Schluß des Zoll- 
parlaments seine Arbeiten wieder auf und genehmigt zunächst die 
Aufhebung der Schuldhaft mit allen gegen 2 Stimmen. 
28.5. (Preußen: Hannover). Geburtstag des Königs Georg: ein be- 
absichtigtes demonstratives großes Gartenfest der welfisch Gesinnten 
wird polizeilich verhindert. 
28.5. (Sachsen). Die I. Kammer lehnt die Aufhebung der Todes- 
strafe neuerdings ab, die II. Kammer beharrt dagegen mit 40 gegen 
24 Stimmen auf der Aufhebung und der Präsident derselben erklärt 
die Todesstrafe demgemäß für gesetzlich aufgehoben, da nach den 
Bestimmungen der Verfassung zwei Dritttheile aller Stimmen einer 
Kammer erforderlich sind, um ein von der anderen Kammer in 
Uebereinstimmung mit der Regierung angenommenes Gesetz abzuwerfen. 
30.5. (Sachsen). Schluß des Landtags. Thronrede des Königs: 
„Der Landtag, welcher heute geschlossen wird, bildet in seiner zweimal 
unterbrochenen Thätigkeit einen der wichtigsten Abschnitte des sächsischen Ver- 
fassungslebens. War es in der ersten Periode desselben zunächst Ihre Auf- 
gabe, den durch politische Ereignisse nothwendig gewordenen Aenderungen in 
der äußeren Stellung Sachsens die gesetzliche Sanction zu ertheilen, so haben 
Sie durch ungesäumtes und entschlossenes Vorgehen in diesem Bezuge den 
geänderten Verhältnissen schnell eine legale Grundlage gegeben, und dadurch 
wesentlich mit dazu beigetragen, daß Sachsen auch in dem neubegründeten 
norddeutschen Bunde eine geachtete Stellung erlangt hat. Ein wichtiger 
und mit Gottes Hilfe segensreicher Schritt ist durch die beschlossene Abschaffung 
der Todesstrafe geschehen. Die Frage ist so ernster Natur und greift so tief 
in das menschliche Gewissen, daß jede aufrichtige Ueberzeugung, sei sie auch 
von der eigenen verschieden, hier vor allem Achtung gebietet, und es war 
mir daher auch weder unerwartet, noch unerwünscht, auf Widersprüche zu 
stoßen. Auch mir ist der Entschluß nicht leicht geworden. Er ist aber her- 
vorgegangen nicht aus bloß theoretischen Bedenken, sondern aus der Erwä- 
gung, daß bei der nach dem Charakter des sächsischen Volks anzunehmenden 
Entbehrlichkeit dieses Strafmittels für die gewöhnlichen Verhältnisse seine 
Beibehaltung den entgegenstehenden gewichtigen Zweifeln gegenüber nicht ferner 
gerechtfertigt erscheine, und so hoffe ich denn, daß bei gemachten günstigen 
Erfahrungen Sachsen die Ehre vorbehalten ist, einen Schritt gethan zu haben, 
der vielleicht in weiteren Kreisen dereinst Nachahmung findet.“
        <pb n="74" />
        78 Preußen und der norddeutsche Bund. 
— Juni. (Preußen). Pietistische Agitation in Berlin gegen den Pastor 
Lisco, gegen den Protestantentag etc. Pastor Knack meint, daß die 
Sonne wirklich still gestanden sei. Proteste der Stadtverordneten 
dagegen und für freiere Anschauungen. 
3.—4. Juni. Dritter deutscher Protestantentag in Bremen. Derselbe 
genehmigt einstimmig eine Reihe von Thesen Bluntschlis über das 
Verhältniß zwischen Staat und Kirche und nach einem längeren 
Vortrage des Prof. Hanne (Greifswalde) über die Autorität der 
Bibel und daran geknüpfter Debatte einen Antrag Zittels, der die 
Neutralität des Protestantentags in Bezug auf die verschiedenen mit 
Wissenschaft und Glauben verträglichen Ansichten über die Autorität 
der Bibel ausspricht. 
Thesen über das Verhältniß zwischen Staat und Kirche: 
1) Der moderne Staat ist nicht Religions- sondern Rechtsgemeinschaft, nicht 
religiöse, sondern politische Einheit. 2) Wie die Religion wesentlich unab- 
hängig ist von der Politik, so ist die Politik wesentlich unabhängig von der 
Religion. 3) Der moderne Staat erfährt aber die mittelbare Wirksamkeit 
der Religion in hohem Grade, theils indem die religiösen Stimmungen und 
Meinungen der Massen einen großen Einfluß üben auf ihre politischen An- 
sichten und Bestrebungen, theils weil die Priesterschaft beziehungsweise Geist- 
lichkeit eine Autorität und in Folge dessen eine Macht hat, die sie je nach 
Umständen für oder gegen den Staat verwenden kann. 4) Der moderne 
Staat kann sich daher nicht gleichgiltig verhalten, weder gegen die religiöse 
Erziehung der Nation noch gegen die religiösen Einrichtungen der Kirche in 
seinem Lande. 5) Der Maßstab, nach welchem der Staat den Werth der 
Kirchen bemißt und die Regel, welche sein Verhältniß zu denselben bestimmt, 
ist nicht der religiöse Glaube noch die religiöse Wahrheit, sondern theils die 
rechtliche Erwägung, inwiefern eine Kirche ein berechtigter Körper sei, theils 
die politische Rücksicht auf die wohlthätige oder schädliche Einwirkung derselben 
auf die Volkswohlfahrt. 6) Wenn gleich der moderne Staat zunächst Men- 
schenreich, nicht Gottesreich ist, so ist er deßhalb weder gottlos noch religions- 
widrig. 7) Der moderne Staat verehrt in Gott die ewige und unbegrenzte 
Macht, durch welche die Existenz der Menschen bedingt ist, und welche das 
Schicksal der Völker leitet. Aber der moderne Staat hat kein besonderes re- 
ligiöses Bekenntniß. Er ist nicht mehr, wie der mittelalterliche Staat, ein 
Religionsstaat, und nicht mehr, wie in den letzten Jahrhunderten, ein Con- 
fessionsstaat. 8) Die Bezeichnung der heutigen Staaten als katholische oder 
protestantische Staaten ist staatsrechtlich unrichtig und hat nur insofern noch 
einen geschichtlichen und politischen Sinn, als die katholische oder protestan- 
tische Religion ausschließlich oder doch vorherrschend die Gesinnung des Volkes 
bestimmt, welches im Staate lebt. 9) Die Glaubenseinheit der Nation ist 
für den modernen Staat insofern eher ein Nachtheil als ein Vorzug, als 
dieser eher durch jene in die Gefahr geräth, daß sein Recht und seine Politik 
von der Confession bestimmt und von der Kirche beeinflußt werde. 10) Die 
Verbindung verschiedener Confessionen in einem Lande ist für den modernen 
Staat deßhalb vortheilhafter, weil seine natürliche Stellung außerhalb der 
Kirchen dadurch außer Zweifel gesetzt wird, und er in seinen politischen Ent- 
schlüssen freier erscheint. 11) Die einzelnen modern-europäischen Staaten 
sind insofern christliche Staaten, als die europäische Civilisation großentheils 
auf christlicher Erziehung beruht und die große Mehrheit der Bevölkerung 
aus Christen besteht, aber nicht in dem Sinne, daß sie die christliche Religion 
als eine Bedingung ihres Rechtes fordern. 12) Wenn manche Philosophen 
und Publicisten die christliche Religion als staatsfeindlich oder doch als un-
        <pb n="75" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 79 
geeignet für den civilisirten Staat erklären, so wird diese Behauptung durch 
die Thatsache widerlegt, daß der civilisirte Staat vorerst nur in christlichen 
Ländern entwickelt worden ist. 13) Aber es ist eine zugleich religiöse und 
politische Wahrheit, daß das Christenthum eine vom Staate unabhängige, 
zunächst nicht für den Staat bestimmte Religion ist. Das Christenthum 
schreibt keine besondere Staatsverfassung noch bestimmte Staatsgesetze vor. 
14) Die dogmatischen Sätze und Gegensätze der christlichen Confessionen sind 
kein Ausdruck des staatlichen Bewußtseins. Der Staat braucht sich darum 
nicht zu bekümmern, sondern hat dieselben dem Glauben und der Freiheit 
der Kirchen und der einzelnen Individuen zu überlassen. Kein Dogma ist 
für den Staat rechtsverbindlich. 15) Von mehr Interesse und Bedeutung 
für den Staat, als das Dogma der verschiedenen Kirchen ist ihre Verfassung 
deßhalb, weil in ihr ein Element der Macht und Autorität zu Tage tritt, 
welches der Staat verspürt. 16) Einen höheren Werth aber als Dogma 
und Verfassung der Kirchen haben für den modernen Staat die sittlichen 
und humanen Kräfte, welche in der christlichen Religion wirksam sind. 
Diese Kräfte zu schonen und zu schützen, ist eine Pflicht und Sorge des 
modernen Staats.“ 
4. Juni. Allgemeine deutsche Lehrerversammlung in Kassel. Dieselbe 
 
beschließt fast einstimmig: 
„Die regelmäßige Berufung von Schulsynoden ist für die Entwicklung 
des deutschen Schulwesens nicht nur nützlich, sondern auch nothwendig. Es 
dürfen keine Gesetze in Schulsachen erlassen werden, über welche nicht die 
Schulsynoden gehört sind. Diese wählen selbständig ihre Vorsitzenden, und 
haben die Pflicht Commissarien der Regierung oder der betreffenden Behörden 
jederzeit zuzulassen." 
4.6. (Oldenburg). Eröffnung des Landtags. Der Minister v. Berg 
weist in der Eröffnungsrede auf die Opfer hin, welche der Groß- 
herzog der Neugestaltung der deutschen Verhältnisse neuerdings zu 
bringen sich entschlossen habe. Vorlagen über Ausscheidung des 
Kronguts und über Veränderung des Wahlsystems. 
Dem großh. Hause war bisher aus den Domänen ein Krongut mit 
einem Pachtertrage von 85,000 Thlrn. und eine gleiche Summe aus den 
Einkünften des Domanialvermögens überwiesen, letztere unter dem Vorbehalt 
einer spätern Vereinbarung zwischen dem Regierungsnachfolger und dem 
Landtage. Nach der Vorlage soll nun statt dieser Summe ein dieselbe durch 
seinen Pachtertrag ausgleichendes Krongut aus dem Domanialvermögen aus- 
geschieden und mit dem ältern Krongut dem Großherzog zu seiner und des 
großh. Hauses Unterhaltung als Familien-Fideicommiß überwiesen, und dessen 
Verwaltung unter staatlicher Controle vom Großherzog geführt werden. Durch 
Ueberweisung dieses Fideicommisses unter die Grund-, Gebäude- und Ein- 
kommensteuer, sowie durch Uebernahme der Verwaltungskosten und andern 
Lasten und Pflichten, würde dem Land eine jährliche Erleichterung von etwa 
30,000 Thlrn. erwirkt werden. Zur Ausscheidung sind im Herzogthum die vormals 
Bentinck'schen Besitzungen, im Fürstenthum Lübeck die sämmtlichen Waldungen 
und Moore des Amtes Eutin ausersehen, und es würden davon entfallen: 
auf Oldenburg 76 Proc., auf Lübeck mit Ahrensböck 16 1/2 Proc. und auf 
Birkenfeld 7½ Proc. — Die andere Vorlage schlägt Einführung der allgemeinen 
und indirecten Wahlen vor, an Stelle des Dreiklassensystems, 1 Wahlmann 
auf je 500 und 1 Abgeordneter auf je 10,000 Einwohner, sowie Wahlkreise 
für 2 Abgeordnete.  
5.6. (Nordd. Bund). Der Bundesrath beschließt ein gemeinsames 
Strafgesetz und einen gemeinsamen Strafprozeß ausarbeiten zu lassen.
        <pb n="76" />
        80 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Der Reichstag beschließt das Budget für 1869 der Berathung 
im Plenum zu unterziehen und genehmigt den Entwurf für Pensio- 
nirung der ehemaligen schleswig-holsteinischen Offiziere. 
7. Juni. (Luxemburg).  Neue Umtriebe für eine Annexion an Frankreich. 
 
In der Nacht vom 6. auf den 7. d. werden in der Hauptstadt und in 
einzelnen Flecken Placate angeschlagen, welche das Volk zum Abfall vom legi- 
timen Herrscherhaus und zur freiwilligen Annexion an Frankreich auffordern. 
„Luxemburger!" heißt es, natürlich in französischer Sprache, „erwachet aus 
euerm Schlaf! Die Neutralität muß auf die Länge unerträglich werden. 
Frankreich empfängt euch mit offenen Armen; es gibt euch dieß und das. Es 
lebe Frankreich!“ Da die Polizei von dem Unternehmen zum Voraus be- 
nachrichtigt war, kann sie die Thäter in flagranti ertappen: an der Spitze 
einiger bezahlter Individuen war mit dem Anschlagen der Placate beschäftigt 
— der Drucker des französischen Annexionsblattes l'Avenir. Er wird sofort 
mit einigen seiner Gehilfen verhaftet und die Sache gerichtlich instruirt. 
8.6. (Nordd. Bund). Der Reichstag genehmigt definitiv eine wesent- 
liche Aenderung der bisherigen Geschäftsordnung — das Aufhören 
der Rednerliste durch das Loos und dafür Einführung der Ertheil- 
ung des Worts durch den Präsidenten. Generaldebatte über das 
Budget für 1869: 
Präs. Delbrück erklärt bez. der in Folge der Zurückziehung des Bundes- 
schuldengesetzes bei der Marine eingetretenen  Beschränkungen habe die Re- 
gierung verfahren müssen, wie sie verfahren. Der Weg der Anleihe sei für 
die Fortentwicklung der Marine nothwendig geboten, der Budgetweg (d. h. 
Erhöhung der Matrikularumlagen) absolut unthunlich. 
9.—10. Juni. (Nordd. Bund.) Reichstag: Spezialdebatte über das 
Budget für 1869: 
v. Kirchmann versucht ohne großen Erfolg bei Berathung des Etats für 
das Bundeskanzleramt auf die Unfertigkeit der Verwaltungs-Organisation des 
Bundes zurückzukommen. Präs. Delbrück erklärt am ersten Tage, daß das 
Bundespräsidium sich entschlossen habe, dem allseitig hervortretenden Wunsche 
nach einem Vermittlungsversuch bez. der Marine zu entsprechen und daß 
der Bundesrath bereits mit einer dießfallsigen Vorlage beschäftigt sei. Diese 
wird schon am zweiten Tage wirklich eingebracht, dahin gehend, die Verwalt- 
ung der Marine-Anleihe der preuß. Staatsschuldencommission unter der Con- 
trole von drei Bundesraths- und drei Reichstagsmitgliedern zu übertragen. 
Der Etat der Ausgaben wird bis an den Marine-Etat, der zurückgestellt 
wird, erledigt. 
10. Juni. (Nordd. Bund). Die Hansestädte haben sich über das Auf- 
 
hören ihrer bisherigen particularen Diplomatie definitiv verständigt. 
10.6. Eine Anzahl Mitglieder der Berliner Pastoralconferenz veröffent- 
lichen eine Erklärung, welche die Mitglieder des Protestantenvereins 
beschuldigt, 
„mit der evangelischen Kirche thatsächlich gebrochen und den Glauben ver- 
lassen zu haben, auf den auch sie getauft sind.“ 
13.6. (Nordd. Bund). Der Reichstag nimmt die neue Maß- und 
Gewichtsordnung nach dem metrischen Systeme in der Vorlage des 
Bundesraths mit einigen Modificationen an.
        <pb n="77" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 81 
13. Juni. (Preußen). Im schlesischen Bade Landeck wird durch Stieber 
 
 
 
 
ein welfischer Literat verhaftet und werden seine Papiere mit Beschlag 
belegt (compromittirende Briefe des Grafen Platen). 
15.6. (Nordd. Bund). Der Reichstag nimmt das Gesetz über die 
Verwaltung der Marine-Anleihe durch die preuß. Staatsschulden- 
verwaltung als Compromiß mit 151 gegen 41 Stimmen (der Fort- 
schrittspartei) an, worauf Präs. Delbrück die neuen Etatsaufstellungen 
für das Marinewesen vorlegt. 
Gen. Moltke: „Welcher verständige Mensch würde nicht wünschen, daß 
die enormen Ausgaben, welche in ganz Europa für Militärzwecke gemacht 
werden, für Friedenszwecke verwendet werden könnten ? Aber auf dem Wege, 
wie einer der Herren Vorredner es gemeint hat, der internationalen Verhand- 
lung, wird das nimmermehr zu Stande kommen. Der Krieg ist ja nur die 
Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Ich sehe für den Zweck nur 
Eine Möglichkeit und das ist, daß im Herzen von Europoa sich eine 
Macht bildet, die, ohne selbst eine erobernde zu sein, so stark 
ist, daß sie ihren Nachbarn den Krieg verbieten kann. Eben 
deßwegen glaube ich, daß, wenn dieses segensreiche Werk jemals zu Stande 
kommen soll, es von Deutschland ausgehen wird, aber, meine Herren, 
erst dann, wenn Deutschland stark genug ist, d. h., wenn es 
geeinigt sein wird. Auch im Militär, meine Herren, verfolgen wir die 
Fortschritte der Wissenschaft und Erfindungen, die anderwärts gemacht werden; 
aber die Erfindung ist noch lange nicht das, was aus ihr geschaffen werden 
soll; es kommt darauf an, sie fertig hinzustellen. Unser vortreffliches Zünd- 
nadelgewehr ist vor langen Jahren erfunden, wir haben aber mehr als 
zwanzig Jahre gebraucht, um daraus eine wirklich kriegsbrauchbare Waffe in 
einer Million von Exemplaren herzustellen. Es würde also lange nicht ge- 
nügen, zu beobachten, was anderwärts geschieht, sondern wir müssen selbst 
darin vorgehen. Meine Herren! Unsere Nachbarn wissen alle recht gut — 
auch die, welche so thun, als ob sie es nicht wüßten —, daß wir sie nicht 
angreifen wollen, aber sie sollen auch wissen, daß wir uns nicht angreifen 
lassen wollen. Dazu brauchen wir Armee und Flotte, und ich vertraue dem 
Patriotismus des hohen Hauses, daß Sie das von der Regierung gebotene 
Gesetz annehmen werden.“ 
15.6. (Preußen: Nassau). Steigende Unzufriedenheit über die ge- 
ringe Schonung „berechtigter“ Eigenthümlichkeiten. Die bisher ein- 
flußreichsten nationalliberalen Führer verlieren sichtlich an Ansehen. 
16.6. (Nordd. Bund). Der Bundeskanzler zieht sich für längere 
Zeit auf sein neues Gut Varzin zurück. 
17.6. (Nordd. Bund). Der Reichstag genehmigt den ganzen Etat 
für 1869, einschließlich des neuen Marineetats, mit der Bestimmung, 
daß das gesammte auswärtige Ressort vom Jahre 1870 an auf den 
Bund überzugehen habe. 
18.6. (Nordd. Bund). Reichstag: Das von Miquel und Lasker 
beantragte sog. Nothgewerbegesetz (Gesetz betr. den Betrieb der 
stehenden Gewerbe), das einstweilen das nicht zur Berathung ge- 
kommene, vom Bundesrathe eingebrachte Gewerbegesetz zu ersetzen 
bestimmt ist, wird angenommen. Präs. Delbrück erklärt, es sei un- 
sicher, ob die Regierungen darauf eingehen werden. 
6
        <pb n="78" />
        82 Preußen und der norddeutsche Bund. 
20. Juni. (Nordd. Bund). Der Reichstag nimmt das vom Bundesrath 
amendirte Schulze'sche Gesetz über Genossenschaftswesen mit jenen 
Aenderungen und unter Zustimmung Schulze-Delitzsch's an. Schluß 
der Session. Thronrede des Königs von Preußen: 
„Geehrte Herren vom Reichstage des norddeutschen Bundes! Sie stehen 
am Schlusse einer Session, welche reich an Mühen, aber auch reich an Er- 
gebnissen war. In hingebender Thätigkeit haben Sie, im Verein mit den 
verbündeten Regierungen, die Einrichtungen des Bundes aufgebaut und be- 
festigt und wichtige Reformen der gemeinsamen Gesetzgebung theils eingeleitet, 
theils zum Abschlusse gebracht. Die finanziellen Fragen, welche einen her- 
vorragenden Gegenstand Ihrer Berathungen bildeten, sind in befriedigender 
Weise gelöst. Indem Sie die Verwaltung der in der vorigen Session für 
die Entwicklung der Marine und die Vervollständigung der Küstenvertheidigung 
beschlossenen Anleihe der bewährten Verwaltung der preußischen Staatsschulden 
anvertrauten, haben Sie die Fortbildung dieses Zweiges unserer Wehrkraft 
gesichert, welchem eben so sehr Meine eingehende Sorgfalt als die Sympathien 
der Nation zugewendet sind. Die Verständigung über die Verwaltung dieser 
Anleihe hat es gestattet, in dem von Ihnen angenommenen Bundeshaushaltsetat, 
ohne eine wesentliche Erhöhung der fortdauernden Ausgaben, für die Förder- 
ung der Aufgaben des Bundes in ausreichendem Maße Fürsorge zu treffen. 
Die Einrichtungen, deren es bedarf, um über die Verwendung der Einnahmen 
des Bundes die verfassungsmäßige Rechnung zu legen, sind vorläufig geordnet. 
Durch das Gesetz über die Aushebung der polizeilichen Beschränkungen der 
Befugniß zur Eheschließung ist die durch vieljährige Erfahrung in Preußen 
bewährte Freiheit in der Begründung eines Hausstandes und einer Familie 
verallgemeinert und das in Ihrer letzten Session begründete Institut der 
Freizügigkeit ergänzt. Dieses Gesetz, so wie die Gesetze über die Aufhebung 
der Schuldhaft und die Schließung der öffentlichen Spielbanken beweisen, daß 
die sittlichen und wirthschaftlichen Momente in den Aufgaben des Bundes 
Hand in Hand gehen. Durch eine Reihe von Postverträgen, welche Ihre 
Zustimmung erhalten haben, ist die in der vorigen Session geordnete Er- 
mäßigung der Portotaxe auf die auswärtige Correspondenz ausgedehnt. Das 
Gesetz über die Quartierleistung im Frieden sichert eine gerechtere Vertheilung 
und innerhalb der durch die unerläßlichen Rücksichten auf die Finanzlage 
gebotenen Grenzen eine angemessenere Vergütung dieser Leistung. Durch die 
den Angehörigen der vormaligen schleswig-holsteinischen Armee bewilligten 
Pensionen und Unterstützungen wird eine Schuld getilgt, in deren Anerkennung 
Sie Sich mit den verbündeten Regierungen vereinigten. Die Maß- und 
Gewichtsordnung eröffnet die Aussicht auf Herstellung eines einfachen und 
einheitlichen Systems für ganz Deutschland und führt einer Einigung aller 
civilisirten Nationen auf diesem Gebiete näher. Die Bildung des deutschen 
Volkes bürgt dafür, daß die von der Ausführung dieses Systems unzertrenn- 
lichen Schwierigkeiten in nicht allzu langer Zeit zu überwinden sein werden. 
Auf dem Gebiete des Steuerwesens ist die Gleichmäßigkeit der Besteuerung 
der wichtigsten Artikel des Verbrauchs innerhalb des Bundes hergestellt und 
der letzte Schritt geschehen, welcher für den Eintritt Mecklenburgs und Lübecks 
in die gemeinsame Zolllinie erforderlich war. Und so entlasse Ich Sie, geehrte 
Herren, mit Meinem und Meiner hohen Verbündeten Danke für die Mit- 
wirkung, welche Sie sowohl Unserem gemeinsamen Werke als auch den großen 
Interessen zugewendet haben, zu deren Pflege Wir mit den süddeutschen 
Staaten verbunden sind. Ich entlasse Sie mit der Zuversicht, daß die 
Früchte Ihrer Arbeiten bei uns und in ganz Deutschland unter dem 
Segen des Friedens gedeihen werden.“ 
20.6.  (Preußen: Schleswig-Holstein). Eine k. Cabinetsordre regelt 
die Verwaltungsorganisation: übereinstimmend mit dem Verlangen
        <pb n="79" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 83 
des Abg.-Hauses werden die Regierungen in Kiel und Schleswig 
vereinigt und nach Schleswig verlegt; dagegen wird der Oberpräsident 
(Scheel-Plessen) beibehalten mit dem Sitz in Kiel. 
22. Juni. (Nordd. Bund). Bundesrath: In Folge des Ausfalles in den 
Posteinnahmen und eines daher in der Bundeskasse voraussichtlichen 
Deficits von ca. 2,700,000 Thlrn. verlangt der Bundeskanzler in 
einer einläßlichen Denkschrift, daß das Präsidium ermächtigt werde, 
über die vom Reichstage bewilligten Matricularbeiträge für 1868 
hinaus im Laufe dieses Jahres auf Abrechnung noch weitere Matri- 
cularbeiträge in obigem Betrage zu erheben. 
22. - 23. Juni. (Preußen: Hannover). Der König besucht Hannover 
und macht durch seine Erscheinung nach allgemeinem Zugeständniß 
einen vortrefflichen Eindruck. 
23. Juni. (Oldenburg). Der Landtag nimmt das Wahlgesetz im 
Wesentlichen nach der Vorlage der Regierung vom 4. d. M. an 
und lehnt die Einführung des allgemeinen und directen Stimm- 
rechtes ab. 
24.6.  Eröffnung des Lutherdenkmals in Worms. Es haben sich dazu 
der König von Preußen und der Kronprinz, der König von Würt- 
temberg, der Großherzog von Hessen, der Großherzog von Sachsen- 
Weimar und der Prinz Wilhelm von Baden eingefunden. Groß- 
artiger Festzug. In den Festreden wird jede Verletzung der Katho- 
liken vermieden. 
30.6.  (Nordd. Bund). Der Bundesrath setzt, wenig geneigt der 
Zumuthung des Bundeskanzlers vom 22. d. M. zu entsprechen, eine 
Beschlußfassung darüber vorerst noch aus. 
30.6.  (Preußen: Hannover). Die am 20. Mai wegen Hochverraths 
verurtheilten Hannoveraner werden auf ihr Ansuchen durch Cabinets- 
ordre begnadigt und ihrer Haft entlassen. 
30.6.  (Oldenburg). Landtag: Die Regierung zieht die Kronguts- 
vorlage vom 4. ds. M. einstweilen zurück. 
1.—2. Juli. Eine allgemeine lutherische Conferenz in Hannover, die 
von Theilnehmern aus ganz Deutschland besucht wird, spricht sich 
einmüthig sehr entschieden dagegen aus, daß 
„einem Landesherrn das Recht zustände, ihm zufallende Kirchengebiete ohne 
Rücksicht auf ihre Lehre und Sacramentsverwaltung in das Ganze einer 
Landeskirche so aufzulösen, daß solche Kirchen dann nur als einzelne Ge- 
meinden in ihrer privaten Lehre und Sacramentsverwaltung fortbeständen.“ 
3. Juli. (Nordd. Bund). Der Bundesrath nimmt das vom Reichs- 
tage beschlossene Nothgewerbegesetz doch und zwar mit allen gegen 
1 Stimme (Mecklenburg) an. 
3.7.  (Preußen). Der Jahrestag der Schlacht von Königgrätz oder 
6
        <pb n="80" />
        84 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Sadowa wird aus Rücksicht für Oesterreich auf Specialbefehl des 
Königs vom Militär nirgends öffentlich gefeiert. 
3. Juli. Der Ausschuß des deutschen Protestantenvereins in Heidelberg 
 
 
erläßt einen Protest gegen die Erklärung der Berliner Pastoral- 
conferenz vom 10. Juni und appellirt von dem Urtheil der Pastoren 
an das Urtheil der Nation: 
„Nicht darum hat Luther das christliche Gewissen von dem Zwang und 
Bann des Papstes, der Concilien und der Bischöfe befreit, damit es neuer- 
dings in den Zwang und Bann der Pastoralconferenzen falle." 
8.7. (Preußen: Hannover). Der Staatsgerichtshof verurtheilt den 
Grafen Platen in contumaciam zu 15 Jahren Zuchthaus und 
15 Jahren Polizeiaufsicht. 
14.7. (Preußen: Frankfurt). Der Magistrat macht eine Eingabe an 
den König in Ems und gleichzeitig machen der Magistrat und die 
Stadtverordneten gemeinschaftlich eine solche an die Minister der Finanzen 
und des Innern bez. der noch immer nicht gelösten Differenzen über 
die Ausscheidung von Staats- und Stadtgut und wünschen neue 
Unterhandlungen auf Grund eines von dem Staatsrechtslehrer Zöpfl 
ausgearbeiteten und der Eingabe beigelegten Rechtsgutachtens über 
die Frage. 
14.7. (Preußen). Die offiz. Prov.-Corr. bringt endlich einige Mit- 
theilungen über die verheißene Erweiterung der „Selbstverwaltung 
in den Provinzen.“ 
Sie erinnert an den Satz in der Thronrede, mit welcher der letzte 
Landtag geschlossen wurde: „Durch die Bewilligung des Provinzialfonds für 
Hannover haben Sie thatsächlich den Boden betreten, auf welchem nach der 
Absicht Meiner Regierung auch für alle anderen Provinzen eine erfolgreiche 
Selbstverwaltung erwachsen soll.“ Diese klar ausgesprochene Absicht der 
Staatsregierung habe in den bald darauf versammelten Vertretungen der 
einzelnen Provinzen lebhaften Anklang und Widerhall gefunden. Unter den 
Kundgebungen derselben nehme die der schlesischen Provinzialstände eine her- 
vorragende Stelle ein. Dieselben richteten eine Bitte an den König, daß eine 
Vereinigung aller ständischen Fonds, Anstalten, Institute und Stiftungen in 
der Provinz Schlesien zu einer gemeinsamen provinzialständischen Verwaltung 
unter staatlicher Oberaufsicht genehmigt und unverweilt zur Ausführung ge- 
bracht werden möge. In gleichem Sinne haben sich die Provinzialstände der 
Rheinprovinz und Westfalens ausgesprochen, und der Landtag der Provinz 
Sachsen habe eine besondere Commission niedergesetzt, um die Maßregeln zu 
berathen, welche zur Errichtung einer einheitlichen ständischen Verwaltung der 
provinziellen Institute geeignet erscheinen, und darüber dem nächsten Provin- 
zial-Landtage bestimmte Vorschläge zu machen. Die Provinzial-Correspondenz 
ist mit der Auffassung sehr einverstanden, daß die Vertretungen der Provin- 
zial-Verbände, je weniger sie gegenüber der allgemeinen Landesvertretung das 
Feld ihrer Thätigkeit jetzt noch in einem tiefgreifenden Antheile an der Ge- 
setzgebung finden können, um so mehr die Förderung der wirthschaftlichen 
Interessen der Provinzen zum Gegenstand ihrer Wirksamkeit zu machen haben. 
Sie meint: „Eine fruchtbare Thätigkeit werden sie aber auf diesem Gebiete in 
der That nur dann entwickeln können, wenn ihnen die Verwaltung ihrer 
Institute so viel als möglich selbständig überlassen wird und sie sich die ge- 
eigneten Behörden dazu selbst schaffen dürfen. Während bis jetzt die pro-
        <pb n="81" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 85 
vinziellen Institute mit den von den Ständen bewilligten Mitteln großentheils 
durch die Staatsbehörde, nur unter Controle der Stände, geführt worden 
sind, würde bei geordneter Selbstverwaltung die Staatsbehörde ihre Einwirk- 
ung nur auf eine Oberaufsicht zur Wahrung des Staatsinteresses zu beschränken 
haben.“ In den Lausitzen, meint sie, und in den Communal-Landtagen 
Pommerns und den Marken bestehen noch derartige Einrichtungen, wie sie 
nun ähnlich in den anderen Landestheilen erstrebt werden sollten. „Diese 
Bestrebungen werden Seitens der Staatsregierung eine bereitwillige Förderung 
um so mehr finden, als die letztere in der verflossenen Landtagssession ihrer- 
seits entschieden die Absicht zu erkennen gegeben hat, den Provinzen in weiter 
gehendem Maße, als bisher, die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten ein- 
zuräumen, nicht nur zur Erfrischung des provinziellen Lebens, sondern auch 
zur Vereinfachung und Entlastung des Geschäftsbereichs der oberen Provinzial- 
und Ministerial-Behörden. Die Herstellung einer einheitlichen und selbständigen 
Verwaltung der provinziellen Institute wird ein erster wichtiger Schritt auf 
der von der Staatsregierung in Uebereinstimmung mit der Landesvertretung 
in Aussicht genommenen Bahn der inneren Entwickelung sein.“ (Von der 
gleichfalls in Aussicht gestellten Einberufung von Vertrauensmännern für 
die Grundlagen dieser Reorganisation ist indeß noch keine Rede; überhaupt be- 
merkt die öffentliche Meinung, daß das Ministerium des Innern die Ange- 
legenheit praktisch doch noch immer nicht in die Hand genommen zu 
haben scheine.) 
16. Juli. (Zollverein). Der Zollbundesrath beschließt, dem Bam- 
 
bergerschen Antrage (vom 18. Mai) bez. der hessischen Weinsteuer 
keine weitere Folge zu geben. 
17.7. (Nordd. Bund). Ein k. Erlaß ermächtigt zur Emission von 
3,600,000 Thlrn. als ersten Theils der Marine-Anleihe. 
23. Juli — 13. Aug. Conferenz der Rheinuferstaaten in Mannheim, 
später in Heidelberg zur Vereinbarung einer neuen Rheinschifffahrts- 
acte. Dieselbe scheitert vorerst am Widerspruche Hollands gegen die 
Fassung des Art. 2 des Entwurfs. 
25. Juli. (Preußen). Das Obertribunal entscheidet wiederum, daß die 
Commissionsberichte des Landtages nicht wie die Kammerberichte einen 
Anspruch auf straffreie Veröffentlichung haben sollen, obgleich die- 
selben doch meist einen integrirenden Theil der Kammerverhandlungen 
bilden und vollkommen identisch sind mit den in neuerer Zeit auf- 
gekommenen Plenar-Vorberathungen. 
25.7. (Preußen). Veröffentlichung der Usedom'schen Note vom Anfang 
Juni 1866 über die bevorstehende Kriegführung gegen Oesterreich. 
Dieselbe erzeugt augenblicklich eine gewisse Spannung mit den Höfen 
von Wien, Paris und Florenz. 
25.7. (Luxemburg). Der Drucker und nominelle Redacteur des franz. 
Annexionsblattes Avenir wird für die Placate vom 7. Juni „wegen 
mildernder Umstände" nur zu 50 Fr. Geldbuße verurtheilt. 
In seiner Vertheidigung gibt er die Thatsachen zu, auch daß er aus Metz 
französische Flaggen angeschafft habe; mit allem dem aber habe er nur eine 
Volksabstimmung hervorrufen wollen und sei überzeugt, daß der Souverän 
von Luxemburg sich selbst an die Spitze der Abstimmenden würde gestellt 
haben, um die Luxemburger des Glückes theilhaftig zu machen, einem großen 
Staate anzugehören, der für ihre Wohlfahrt bessere Garantien bieten würde.
        <pb n="82" />
        86 Preußen und der norddeutsche Bund. 
— Aug. (Nordd. Bund). Die Verordnungen bez. Einfügung der 
neu errichteten Landwehrbataillone in das nordd. Wehrsystem kommen 
endlich zum Abschluß. 
— Aug. (Meiningen). Die in Folge der Anforderungen des Bundes 
in Meiningen wie in allen Kleinstaaten des nordd. Bundes unaus- 
bleiblich gewordene Reorganisation der Verwaltung ist nunmehr in 
vollem Gange. 
Dieselbe wird folgendermaßen geschildert: Das Herzogthum Meiningen 
wird das einzige Bundesland sein, welches in Folge der Ereignisse des Jahres 
1866 außer der Neugestaltung seines Bundesverhältnisses auch eine durch- 
 greifende Wandlung seiner innern Zustände erfahren hat. Die neue Regierung 
war genöthigt, sich einer Vereinfachung der Staatsverwaltung zu unterziehen, 
um die beengten Finanzen des Ländchens in den Stand zu setzen, den er- 
höhten Anforderungen des Bundes gerecht werden zu können. Aber was ur- 
sprünglich nur als ein Werk der Nothwendigkeit zu vollziehen vorlag, ist nun 
durch den praktischen vorurtheilsfreien Sinn des Herzogs Georg, durch die 
Erfahrungen und den rastlosen Fleiß des Ministeriums und die Intelligenz 
des Landtags zu einer Regenerationsarbeit geworden, die der höchsten Auf- 
merksamkeit des Politikers werth ist. Von Anfang an begriff die Regierung, 
daß es nicht bei einer einfachen Reduction des Verwaltungsmechanismus sein 
Bewenden haben könne, sondern daß zu den Staatsbeamten neue Kräfte herbei- 
gezogen werden müßten, welchen die politische Thätigkeit fernerhin mit zu 
übertragen wäre, und aus dem Zwang der Situation boten sich bald die 
positiven Elemente zu einer Neugestaltung dar: das Prinzip des Selfgovern- 
ment im Dienste des Staates wurde für die neu zu schaffenden Formen 
als maßgebend anerkannt. Die Begründung der Sonneberger Handelskammer, 
welche kurz nach dem Regierungsantritt des Herzogs nach dessen persönlicher 
Idee erfolgte, deutete die Tendenz der neuen Regierung bereits an. Dem- 
nächst wurde bestimmt, daß von den elf Verwaltungsämtern, aus denen das 
Herzogthum bis dahin bestanden, mit der Zeit sieben aufgehoben werden 
sollten. Und hier trat nun das Gesetz „von der Verfassung und Verwaltung 
der Gemeinden“, das eben jetzt im Begriff ist, vollzogen zu werden, mit einem 
mächtigen Aequivalent ein. Durch dieses Gesetz wird das Herzogthum zum 
Zweck der Verwaltung in vier Kreise (Meiningen, Hildburghausen, Sonne- 
berg, Saalfeld) eingetheilt, die sich durch selbstgewählte Ausschüsse (auf 3000 
Seelen ein Vertreter) unter Leitung des Kreisvorstandes in einer Reihe ge- 
meinschaftlicher Angelegenheiten selbst zu verwalten und selbst zu besteuern 
haben. Die Competenz des Kreises ist etwa die der englischen Grafschaft. Es 
stehen unter ihr die Kreisstraßen, die Armen- und Arbeitsanstalten, die 
Waisenhäuser, Leih- und Sparkassen, die Institute zur Förderung der Land- 
wirthschaft, der Gewerbe und des Handels; begutachtende und berathende 
Stimme hat der Ausschuß bei allen vorzugsweise aus der Staatskasse zu be- 
streitenden größeren Bauten und Anlagen im Kreise, bei allgemeinen das 
specielle Interesse des Kreises berührenden polizeilichen, volkswirthschaftlichen 
und für Beseitigung von Noth-, Theuerungs- und Seuchezuständen u. dgl. 
zu ergreifenden Maßregeln, dann in allen Fällen, in welchen das Ministerium 
sein Gutachten begehrt. Er macht ferner seinen eigenen Etat, darf directe 
und indirecte Steuern erheben und Anleihen contrahiren. Er wirkt endlich 
mit zur Bildung der Geschwornenliste, präsentirt zur Einschätzungscommission 
und zur Kreisersatzcommission und begutachtet die Ortsstatuten, welche die 
einzelnen Ortschaften sich geben werden. Durch diese letztere Competenz wird 
der politische Zusammenhang nach unten gesichert, während gleichzeitig unter 
voller Durchführung des Prinzips der Freizügigkeit, die Gewalt der einzelnen 
Gemeinde zur Erreichung ihrer besonderen Zwecke eine bedeutende Ausdehnung
        <pb n="83" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 87 
erfährt. In diesem Bereich wird das Stimmrecht in Zukunft so geordnet, 
daß je 5 Thaler directe Steuern eine Stimme geben, Niemand aber mehr 
als ein Viertel aller Stimmen besitzen kann. Dies sind im Wesentlichen die 
Grundzüge der neuen Organisation, von der man hoffen darf, daß sie im 
Allgemeinen productiv und belebend wirken, daß sie namentlich dazu dienen 
werde, gewisse volkswirthschaftliche Unzuträglichkeiten, zu deren Beseitigung die 
Regierung des Entgegenkommens der Bevölkerung bedarf, abschaffen zu helfen. 
Viel und Wichtiges ist aber auch in dieser Beziehung schon geschehen; so ist 
z. B., nachdem sich die bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts untheilbaren 
Erbgüter im Laufe der Zeit sieben-, achtmal und schließlich in unendlich kleine 
Stückchen zersplittert hatten, deren Verkauf, resp. Erwerb, aber sehr erschwert 
war, die Veräußerung des Bodens ganz freigegeben worden, weil sich allein 
im Wege des freien Handels wieder größere Landescomplexe werden herstellen 
lassen. Alle diese Maßregeln finden allgemeinen Beifall. Manche wichtige 
auf die Zukunft berechnete Reform wird von dem Herzog persönlich und mit 
Aufwendung eigener Mittel betrieben, wie die des höheren Schulwesens. Leider 
reichen die Mittel des Herzogs wohl nicht so weit, wie seine guten Absichten, 
da die Civilliste, ohne erhöht zu sein, jetzt zwei Höfe zu tragen hat, und der 
Herzog Bernhard durch die Pietät seines Sohnes finanziell sehr günstig gestellt ist. 
8. Aug. (Preußen). Gen. Vogel v. Falkenstein wird in Disponibilität 
 
 
 
 
gesetzt und durch den Gen. v. Manteuffel ersetzt. Die öffentliche 
Meinung beunruhigt sich darüber, da der Rücktritt des General 
Falkenstein kein ganz freiwilliger zu sein scheint. 
8.8.  (Preußen: Nassau). Eine Versammlung in Wiesbaden be- 
schließt die Einberufung einer allgemeinen Landesversammlung auf 
den 13. Sept. nach Limburg, um den Beschwerden des Landes gegen 
die Regierung, namentlich aber das Ministerium des Cultus und 
Unterrichts, Ausdruck zu geben. 
10.8. (Schaumburg-Lippe) stellt durch, eine Ausführungsverordnung 
das vom nordd. Bunde beschlossene Nothgewerbegesetz geradezu auf 
den Kopf. 
11.8. (Zollverein). Eintritt Mecklenburgs und Lübecks in den 
Zollverein. 
12.1. (Preußen). Zusammenkunft des Königs mit dem Kaiser von 
Rußland in Schwalbach. 
15.8. (Schaumburg-Lippe). Der zur Vereinbarung einer Ver- 
fassung seit 1848 zum ersten Mal wieder einberufene Landtag wird 
von der Regierung schon wieder vertagt, weil die Versammlung zu 
dem Regierungsentwurf mehrere wesentliche Abänderungen beschlossen 
hat, die die Regierung nicht zugestehen will. 
15.8. (Preußen: Frankfurt). Unterhandlungen des Ob.-Reg.-Raths 
v. Prittwitz Namens des Cultusministers mit den drei bisherigen 
Consistorien der Stadt über die künftige Gestaltung ihrer Verhält- 
nisse. Dieselben widerstehen zum Theil energisch den Absichten des 
Ministeriums. 
Der k. Commissär geht davon aus, daß durch die Aufhebung des Senats 
die rechtliche Grundlage der Consistorien verschwunden sei; auf eine Ersetzung 
der bisherigen Senatsdeputirten durch Magistratsmitglieder werde die Regierung
        <pb n="84" />
        88 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
wohl nicht eingehen, da dies ein städtisches statt eines königlichen Consistoriums 
schaffen hieße; er schlage daher eine Vertretung der verschiedenen kirchlichen 
Gemeinschaften Frankfurts durch Absendung von Deputirten in das Wiesba- 
dener Consistorium vor. Diese Vorschläge finden jedoch keinerlei Anklang. 
Das große Presbyterium der deutschen evangelisch-resormirten Gemeinde er- 
klärt: „es sei nicht nur der Wunsch der Gemeinde, sondern sie betrachte es 
als ihr wohlerworbenes Recht, nur einem reformirten Consistorium in Frank- 
furt a. M. zu unterstehen, das mit den Befugnissen eines k. Consistoriums 
ausgestattet sei und auf dessen Zusammensetzung der Gemeinde derselbe Ein- 
fluß eingeräumt werde, wie dieß in den bisherigen Consistorien der Fall ge- 
wesen.“ Bei dieser entschiedenen Erklärung beharrt die Gemeinde. Das 
lutherische Consistorium und der luth. Kirchenvorstand gehen dagegen halb 
und halb, wenigstens als „Meinungsäußerung" auf ein Compromiß ein, 
indem sich der k. Commissär ermächtigt erklärt, die Verwendung des Cultus- 
ministers beim Könige für die Beibehaltung der gegenwärtigen Einrichtungen 
unter der Bedingung in Aussicht zu stellen, daß die Prüfung und Bestätigung 
neuernannter Geistlicher und Aenderungen in der Liturgie der Entscheidung 
der k. Regierung vorbehalten bleiben. Die Mehrheit innnerhalb aller drei 
Gemeinden scheint entschieden dahin zu neigen, daß dem König als summus 
episcopus durchaus kein Recht mehr zustehe, als der Senat seither ausgeübt 
habe, und daß nach Beseitigung der bisherigen Frankfurter Gesetze die evang. 
Kirchen der Stadt sich in einer viel günstigeren Lage befänden als die alten 
preuß. Provinzen, indem für sie der Art. 115 der preuß. Provinzen eo 
ipso in Kraft getreten sei, der der evang. Kirche bezüglich ihrer inneren 
Angelegenheiten volle Unabhängigkeit sichert. 
17. Aug. (Mecklenburg).  Durch das neue Nothgewerbegesetz des 
 
 
nordd. Bundes hat ein wesentlicher Theil der bisherigen Landes- 
steuern seinen Halt verloren. Ein Convent der Landschaft aller drei 
Kreise (Städteconvent) verlangt daher in einer Eingabe an die 
Großherzoge den Wegfall der bisher allein auf den Städten ruhenden 
directen Mahl- und Schlachtsteuer, sowie die Handelsklassensteuer 
und die Reform der Steuerverfassung des Landes überhaupt. Die 
Herzoge sagen zu, daß die deputatischen Verhandlungen darüber dem- 
nächst beginnen sollen. 
20.8. (Preußen). Das Vorsteheramt der Kaufmannschaft in Königs- 
berg, dessen Aeußerungen über den Nothstand der Provinz in seinem 
Jahresbericht für 1867 die Bezirksregierungen von Königsberg und 
Gumbinnen zu Entgegnungen, jene in höflicher, diese in nicht höf- 
licher Form, veranlaßt hat, antwortet der letzteren sehr derb: 
„Wir werden diesem Unterschiede in unseren Antworten auf beide Schrift- 
stücke gebührende Rechnung tragen müssen. Der von der kgl. Regierung in 
Ihrem Schreiben angeschlagene Ton erinnert lebhaft an die Zeit, wo die 
Lehre vom beschränkten Unterthanenverstande noch in vollster Blüthe stand und 
man vom grünen Tische aus sich zu jeder Belehrung und Zurechtweisung 
befugt hielt. Diese Zeit ist indessen längst vorüber, und wenn uns auch Vieles 
in den inneren Zuständen unseres Staates wenig befriedigen mag, so haben 
wir doch den Einen Fortschritt errungen, daß die Unfehlbarkeit der Behörden 
zu den überwundenen Standpunkten gehört.“ 
21.8. (Preußen). Die im Wiener Frieden stipulirten 29 Mill. Thlr. 
sind nunmehr vollständig an Dänemark bezahlt.
        <pb n="85" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 89 
23.—25. Aug. General-Versammlung des allg. deutschen Arbeitervereins 
Fraction Schweitzer in Hamburg. 
Es sind 38 Abgeordnete als Vertreter von 7192 Mitgliedern aus 82 
Orten anwesend. Präs. Schweitzer: Er bedaure, daß er bei der General- 
Versammlung um Indemnität nachsuchen müsse, da er einen Beschluß der 
letzten General-Versammlung, betreffend die Agitation für das allgemeine 
Wahlrecht, nicht ausgeführt habe. Er werde seine Handlungsweise vertreten 
als eine Consequenz der nach dem Statut dem Präsidenten zustehenden dic- 
tatorischen Gewalt. Redner führt die Geschichte Roms und der ersten fran- 
zösischen Revolution zum Beweise dafür an, daß die Dictatur, freilich nur 
in dringlichen Fällen, mit demokratischen Institutionen wohl vereinbar sei, 
und hebt hervor, daß eine solche ausnahmsweise Dictatur des Präsidenten ja 
ohne die freiwillige Zustimmung und Unterordnung der Mitglieder nicht 
möglich, also ohne Gefahr für die Freiheit sei. Hierauf wird auf Antrag 
Fritzsche's aus Berlin die Erklärung beschlossen: „Die Strikes sind keine 
Mittel, die Grundlagen der heutigen Production zu ändern, und somit die 
Lage der Arbeiterklasse durchgreifend zu verbessern; allein sie sind ein Mittel, 
das Klassenbewußtsein der Arbeiter zu fördern, die Polizeibevormundung zu 
durchbrechen, und unter Voraussetzung richtiger Organisation einzelne sociale 
Mißstände drückender Art, wie z. B. übermäßig lange Arbeitszeit, Kinder- 
arbeit u. dgl., aus der heutigen Gesellschaft zu entfernen.“ Dagegen wird 
ein weiterer Antrag Fritzsche's, lautend: „Die General-Versammlung beschließt 
demgemäß den Präsidenten zu beauftragen: zu geeigneter Zeit einen allge- 
meinen deutschen Arbeiter-Congreß einzuberufen zur Begründung cooperativer 
Vereine in den einzelnen Gewerken, die im Sinne dieser Resolutionen wirken“, 
nach langen und eingehenden Debatten abgelehnt. Jedoch erklärt die Ver- 
sammlung sich einverstanden damit, daß v. Schweitzer und Fritzsche als Privat- 
personen, beziehungsweise als Arbeiter-Vertreter im norddeutschen Reichstag 
bezügliche Schritte thun. 
Darauf gestützt erlassen nun Schweitzer und Fritzsche sofort einen Aufruf 
an die Arbeiter Deutschlands zu Beschickung eines allg. deutschen Arbeiter- 
Congresses, der am 26. Sept. in Berlin zusammentreten solle: „Wie man 
auch immer über die Arbeitseinstellungen denken möge — so viel steht fest, 
daß kein Staat befugt ist, sie zu verbieten, kein Staat das Recht hat, die 
Coalitionsfreiheit zu verweigern. Die Arbeitskraft ist das einzige Besitzthum 
von Millionen Menschen, — das einzige Besitzthum der großen Masse des 
Volkes. Nicht länger sind die Arbeiter gesonnen, sich die freie Verfügung 
über ihr einziges Besitzthum verbieten zu lassen; sollte man versuchen, noch 
länger dieses Verbot aufrecht zu erhalten, so werden sie eine vernehmliche 
Sprache zu reden und eine unzweideutige Haltung einzunehmen wissen. Von 
höchster Wichtigkeit nun ist es, daß in dem Augenblick, wo das Coalitions- 
recht proclamirt wird, die Organisation für die wirksame Vornahme von 
Arbeitseinstellungen wirklich vorhanden sei. Das jetzige planlose Hervortreten 
von Strikes bald da, bald dort, oft mit wenig Ueberlegung und meistens 
ohne die erforderlichen Gelder im Hintergrund, kann nicht vorwärts führen; 
nur eine planmäßige, zusammenhängende Organisation der Strikes durch ganz 
Deutschland kann dieselben erfolgreich machen. Es muß ermöglicht werden, 
daß bei uns, ebenso wie in England, 50,000 Arbeiter an Einem Tage die 
Arbeit einstellen, ohne um ihren Lebensunterhalt in Sorge zu sein, da die 
Unterstützung ihrer Brüder in ganz Deutschland ihnen gewiß ist. Es muß 
möglich gemacht werden, daß, wenn die Kapitalisten und Fabrikanten in un- 
berechtigtem Uebermuth und schamloser Habsucht verharren, die Industrie 
einer ganzen Stadt, einer ganzen Gegend lahmgelegt werde; es muß dafür 
gesorgt sein, mit Einem Wort, daß der Kampf unerbittlich bis auf's Aeußerste 
geführt werden kann. Anderseits muß dafür gesorgt werden, daß die Ar-
        <pb n="86" />
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Preußen und der norddeutsche Bund. 
beiter an einem einzelnen Orte keine unerreichbaren Forderungen zu ihrem 
eigenen Schaden und zum Schaden der mit ihnen verbündeten Gesammt- 
Arbeiterschaft stellen. Mit Einem Worte: Eine umfassende, festbegründete 
Organisation der gesammten Arbeiterschaft Deutschlands durch und in sich 
selbst zum Zweck gemeinsamen Fortschreitens vermittelst der Arbeitseinstellungen 
thut dringend noth. Die Vorbedingung dazu ist, daß, ähnlich wie in Eng- 
land, die Arbeiter der einzelnen Geschäftszweige sich in allgemeinen Gewerk- 
schaften vereinigen. Schon haben wir einen allgemeinen deutschen Gewerks- 
verein der Buchdruckergehilfen, der Cigarrenarbeiter, der Schneider, ganz 
neuestens der Bäcker. Auf diesem Wege muß fortgefahren werden.“ 
24. Aug. Zehnter Vereinstag der deutschen Erwerbs- und Wirthschafts- 
genossenschaften nach den Grundsätzen von Schulze-Delitzsch in Leipzig. 
Es sind 23 Unterverbände und 91 einzelne Genossenschaften durch 160 
Deputirte vertreten. Bürgermeister Koch von Leipzig begrüßt die Versamm- 
lung im Namen der Stadt, die ebenfalls stets dem Grundsatze gehuldigt habe: 
„Hilf dir selber, so wird dir Gott helfen.“ In seinem Referat über die 
jetzige Lage der deutschen Genossenschaftsbewegung hebt Schulze-Delitzsch 
die Solidarität der verschiedenen Arten von Genossenschaften hervor. Daß 
zunächst die Volksbanken bewiesen haben, wie die Genossenschaften befähigt 
seien, der Bewegung das Kapital dienstbar zu machen, sichere den übrigen 
Arten von Genossenschaften den Erfolg. Nach dem eben erschienenen Jahres- 
berichte für 1867 sind der Anwaltschaft 1707 Genossenschaften, darunter 1195 
Volksbanken und 316 Consumvereine bekannt. Jedoch existiren mindestens 
2000 Genossenschaften in voller Thätigkeit. Von den Volksbanken haben nur 
570 ihre Rechnungsabschlüsse eingesandt, welche ihren 220,000 Mitgliedern 
über 111 Millionen Thaler an Darlehen auf Wechsel, Schuldschein oder 
Contocorrent gewährten. Die Consumvereine sind in glänzendem Aufschwunge. 
Auch Produktivgenossenschaften entstehen neuerdings zahlreich auf gesunden 
Grundlagen. Schulze erklärt, daß man ihn fälschlich für einen Gegner der 
Produktivgenossenschaft ausgebe. Er habe stets die Produktivgenossenschaft 
als den Schlußstein der Bewegung bezeichnet, sei aber ein Gegner aller schlecht- 
geleiteten und mißlungenen Produktivgenossenschaften, welche von der großen 
Zahl Leute gefördert würden, die darüber redeten, ohne etwas zu verstehen 
und ohne sich praktisch versucht zu haben. 
28.—29. Aug. Deutscher Juristentag in Hamburg. Derselbe erklärt sich 
 
 
 
 
fast einstimmig für Freigebung der Advocatur für jeden geprüften 
Rechtsverständigen und für volle Freizügigkeit der Advocaten. 
30.8. (Preußen). Eine Versammlung von Anhängern der demokra- 
tischen Volkspartei in Rüsselheim (Hessen) setzt ein Comité zu Or- 
ganisation der Partei in Kurhessen, Nassau, Hessen und Frankfurt 
nieder. Alle Redner betrachten den Südbund nur als Uebergangs- 
stadium und weisen auf die Nothwendigkeit eines Zusammengehens 
mit der Arbeiterpartei hin. 
31.8. (Preußen). Der König beabsichtigt eine Rundreise in Schleswig- 
Holstein. Der Minister Graf zu Eulenburg geht persönlich dahin, 
um dem König einen möglichst guten Empfang vorzubereiten. 
31.8. — 3. Sept. Versammlung des volkswirthschaftlichen Congresses in 
Breslau. 
3.9. General-Versammlung der kath. Vereine Deutschlands in Bam- 
berg. Dieselbe beschließt einstimmig folgende Resolutionen:
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 91 
1) „Die General-Versammlung erklärt, daß die kath. Eltern das Recht der 
Entscheidung über die Erziehung ihrer Kinder haben und die Gewissens- 
pflicht, sie in der kath. Religion erziehen zu lassen; die General-Versammlung 
wahrt die Rechte der Katholiken auf ihre bestehenden Schulen und Schul- 
stiftungen und fordert das Recht der Gründungsfreiheit solcher Schulen. 
Erlangt der schlechte Grundsatz der Trennung der Schule von der Kirche 
gesetzliche Geltung, so fordert sie volle Unterrichtsfreiheit und das Recht, kath. 
Erziehung und Unterricht zu wahren.“ 2) „Unterstützung des hl. Vaters und 
Aufrechterhaltung seiner weltlichen Herrschaft muß allen Katholiken als 
erste und heiligste Pflicht erscheinen. Dieser Pflicht in beharrlicher und um- 
fassender Weise nachzukommen, ist Aufgabe der St. Michaels-Bruderschaft 
und des St. Petervereins. Die General-Versammlung fordert alle Katholiken 
dringend auf, diesen Vereinen beizutreten.“ 3) „Die schweren Rechtsver- 
letzungen, welche die Kirche in Deutschösterreich erleidet, erfüllt die General- 
Versammlung mit Schmerz und Entrüstung. Je mehr die katholische Kirche 
des Rechtschutzes beraubt wird, den ihr die weltliche Macht schuldet, desto 
einmüthiger muß sich das katholische Volk um seine Oberhirten schaaren, um 
die Gewaltthätigkeiten der religionsfeindlichen Parteien zurückzuweisen. Die 
Entschiedenheit, mit welcher der österreichische Episcopat die Vertheidigung der 
Kirche übernommen hat, wird von der General-Versammlung mit ehrfurchts- 
voller Freude begrüßt. Von dem leuchtenden Beispiel altbewährter, glaubens- 
treuer Provinzen hingerissen, werden sicherlich alle Länder Oesterreichs ein- 
müthig zur Vertheidigung des Glaubens sich erheben.“ 4) „Die Mißhand- 
lungen, welche an den Katholiken Badens seit Jahren verübt werden, dauern 
trotz der einmüthigen Kundgebungen des badischen Volkes fort. Die General- 
Versammlung lenkt die Aufmerksamkeit des katholischen Deutschlands wieder- 
holt auf diese Zustände hin, welche eine Schmach für den deutschen Namen 
sind und ein Aergerniß für alle ehrenhafte Männer. Indem sie mit Ehr- 
erbietung das Andenken des greisen Bekenners Hermann von Vicari feiert, 
spricht sie den heldenmüthigen Priestern und Laien, die als Vorkämpfer der 
Gewissensfreiheit und des kirchlichen Lebens in Baden sich so hohe Verdienste 
erworben, die Gefühle der Hochachtung und Verehrung aus.“ 5) „Die ge- 
marterte Kirche in Polen appellirt vergeblich durch den Mund des heil. 
Vaters an das Gewissen der europäischen Mächte. Das deutsche Volk, welches 
der polnischen Nation so Großes verdankt, muß am allermeisten das schwere 
an dieser Nation vollbrachte Unglück beklagen und kann unmöglich den uner- 
hörten Greueln zuschauen, welche daselbst verübt werden. Die General- 
Versammlung fordert insbesondere alle öffentlichen Blätter auf, der Leiden 
Polens zu gedenken und die Regierungen an ihre Pflicht- zu mahnen.“ 
6) „Der Organisation der kath. Vereine Deutschlands, welche im verflossenen 
Jahre so erfreuliche Fortschritte gemacht, muß fortwährend ungetheilte Auf- 
merksamkeit zugewendet werden. In allen Bezirken und Orten sind Vereine 
zur Wahrung katholischer Interessen zu gründen. Angesichts der ernsten 
Zukunft erwartet die General-Versammlung zuversichtlich, daß alle katholischen 
Männer mit Opferwilligkeit und Hingebung für die Sache der Kirche sich 
erheben.“ 
— Aug. (Nordd. Bund). Preußen entschließt sich zu einer sehr ein- 
greifenden Maßregel behufs Entlastung des Militärbudgets für 1868: 
zu den bereits eingetretenen Beurlaubungen tritt eine sehr bedeutende 
Hinausschiebung der Einberufung der Rekruten. 
Die erst für den 2. Jannar künftigen Jahres verfügte Einstellung der 
Rekruten bei der gesammten preußisch-norddeutschen Linien-Infanterie ist einer 
vollen viermonatlichen Beurlaubung von für die preußische Armee allein 
36,575 Mann und, die norddeutschen Contingentstruppen einbegriffen, von 
44,023 Mann gleich zu erachten. Dazu treten aber noch die schon Anfang
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Preußen und der norddeutsche Bund. 
Juni beurlaubten 15,000 bis 18,000 Mann, so daß sich etwa ein Neuntel 
bis ein Zehntel der Armee für zwei, und nahezu ein Drittel der gesammten 
Infanterie für ein Drittel des Jahres beurlaubt werden gefunden haben. 
Die Ersparnisse der neuesten Beurlaubungen allein berechnen sich dabei, die 
für die anderen Waffengattungen verfügten Maßregeln einbegriffen, auf 11 
bis 2 Millionen, und die Gesammtsumme der so erwirkten Ersparungen 
dürfte sich wahrscheinlich auf nahe an, wo nicht über drei Millionen belaufen, 
so daß die anderweitigen Mehrausgaben des Militäretats dadurch sicher als 
nahezu gedeckt erachtet werden können. 
— Aug. (Mecklenburg-Strelitz) verweigert vorerst seinen Beitritt zu 
der zwischen Preußen und Mecklenburg-Schwerin abgeschlossenen 
Militärconvention. 
1. Sept. (Preußen). Außer den schon angeordneten Beurlaubungen 
 
und der späteren Einberufung der Rekruten wird auch der sog. 
Königsurlaub in bisherigem Umfange ertheilt. 
1.9. (Preußen: Frankfurt). Das Oberpräsidium in Kassel erläßt 
eine Verordnung, nach welcher die Angelegenheiten der höheren Schulen 
und Unterrichtsanstalten auch Frankfurts auf das kgl. Provinzial- 
schulcollegium in Kassel überzugehen hätten. Das vereinigte luth. 
Consistorium Frankfurts protestirt dagegen, indem es selbst für Frank- 
furt die Oberaufsichtsbehörde für alle Schulen bilde und dieses Recht 
der Oberaufsicht wie seine eigene Existenz wohl nicht auf dem Wege 
der Verordnung beseitigt werden könne. 
1.9. (Anhalt). Die vom Landtage in der vorigen Session ver- 
heißene Vereinfachung der Verwaltungsmaschinerie wird von dem 
neuen an die Stelle des unter dem 9. April entlassenen Ministers 
Sintenis berufenen Staatsministers v. Larisch mit Eifer durchgeführt: 
Wo einzelne Beamte oder ganze Behörden nur irgend entbehrlich sind, 
werden dieselben beseitigt und ihre Geschäfte anderen Beamten oder den nächsten 
Behörden überwiesen. 
4.9. (Preußen). Differenzen zwischen dem Unterrichtsminister und 
einer Reihe größerer Städte bezüglich der Gründung höherer con- 
fessionsloser Unterrichtsanstalten. Der Minister sieht sich gegenüber 
Kassel schließlich doch genöthigt, den Director Kreyssig als solchen zu 
bestätigen, nachdem er sich lange dagegen gesträubt. 
5.9. (Preußen: Nassau). Der Bischof von Limburg erläßt einen 
Hirtenbrief, in dem er sich ganz im Sinne des preuß. Cultus- und 
Unterrichtsministeriums gegen das bisher geltende nassauische Schul- 
edict und für confessionelle Schulen ausspricht und die nassauischen 
Katholiken zu zahlreicher Betheiligung bei der beabsichtigten Landes- 
versammlung in Limburg ausspricht, um ihre Ansicht in diesem 
Sinne zur Geltung zu bringen. 
5.—7. Sept. Vereinstag deutscher Arbeitervereine zu Nürnberg. 
Die Vereine sind unter dem Vorsitze Bebel's als Präsidenten des Vororts 
Leipzig zahlreich versammelt; es gehören dem Verbande zwischen 120 und 
150 Vereine an, wovon 98 durch giltige Mandate repräsentirt sind. Der 
Vorort Leipzig trägt darauf an, der Vereinstag möge das Programm der
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 93 
internationalen Arbeiterassociation zu dem seinigen machen, gegen welchen 
Antrag jedoch schon vorher eine Anzahl Vereine protestirt hatten, mit der be- 
stimmten Erklärung, daß der Verband durch Annahme derselben werde ge- 
sprengt werden. Nach längerer Discussion wird der Antrag mit 68 gegen 
48 Stimmen angenommen, worauf die Minderheit unter Protest das Lokal 
verläßt und sich sofort auf Grund des bisherigen Programms als „deutscher 
Arbeiterbund“ selbständig constituirt. Das angenommene neue Programm 
lautet: „1) Die Emancipation der arbeitenden Klassen muß durch die arbei- 
tenden Klassen selbst erobert werden. Der Kampf für dieselbe ist nicht ein 
Kampf für Klassenprivilegien und Monopole, sondern für gleiche Rechte und 
gleiche Pflichten und für die Abschaffung der Klassenherrschaft. 2) Die öko- 
nomische Abhängigkeit des Mannes der Arbeit von den Monopolisten der 
Arbeitswerkzeuge bildet die Grundlage der Knechtschaft in jeder Form, des 
socialen Elends, der geistigen Herabwürdigung und politischen Abhängigkeit. 
3) Die politische Bewegung ist das unentbehrliche Hilfsmittel zur ökonomischen 
Befreiung der arbeitenden Klassen. Die sociale Frage ist mithin untrennbar 
von der politischen, ihre Lösung durch diese bedingt und nur möglich im 
demokratischen Staat. Ferner in Erwägung, daß alle auf die ökonomische 
Emancipation gerichteten Anstrengungen bisher an dem Mangel der Solida- 
rität zwischen den vielsachen Zweigen der Arbeit jedes Landes und dem Nicht- 
vorhandensein eines brüderlichen Bandes der Einheit zwischen den arbeitenden 
Klassen der verschiedenen Länder gescheitert sind; daß die Emancipation der 
Arbeit weder ein locales, noch ein nationales, sondern ein sociales Problem 
ist, welches alle Länder umfaßt, in denen es moderne Gesellschaft gibt, und 
dessen Lösung von der praktischen und theoretischen Mitwirkung der vorge- 
schrittensten Länder abhängt: beschließt der fünfte deutsche Arbeitervereinstag 
seinen Anschluß an die Bestrebungen der internationalen Arbeiterassociation.“ 
7. Sept. (Preußen). Imposante Parade in Berlin als Einleitung 
zu den militärischen Uebungen und Schaustellungen, an denen der 
König in den nächsten Wochen Theil nehmen will und deren innere 
Bedeutung neben dem äußeren Gepränge nicht verkannt werden kann. 
7.9. (Preußen). Die Beträchtungen der offiz. Blätter über die 
verheißenen Reformarbeiten lassen kaum einen Zweifel darüber, daß 
man im Ministerium vorläufig gar noch nicht ernstlich an neue 
Organisationen denkt und sie vorerst noch auf die lange Bank schieben 
zu können meint. 
8.—9. Sept. (Preußen). Der König besucht den König von Sachsen 
in Dresden und wohnt den Manövern des sächs. Armeecorps bei. 
9. Sept. (Preußen: Kurhessen). Der kurfürstl. Secretär Preser wird 
 
 
in contumaciam zu drei Jahren Zuchthaus verurtheilt. 
9.9. (Preußen: Frankfurt). Der König überweist die ihm vom 
Magistrat gemachte Eingabe mit dem Rechtsgutachten des Professor 
Zöpfl den Kronsyndicis zur Beurtheilung. 
9.9. (Preußen). Die offiz. Prov.-Corr. vertheidigt das Ministerium 
des Innern gegen die Anklagen wegen Nichtbestätigung von Gemeinde- 
wahlen trotz der Beilegung des Conflicts seit 1866. 
Dieselbe legt in langer Auseinandersetzung dar, daß von dem Augenblick 
der Beilegung des Conflicts mit dem Abgeordnetenhause an der Minister auch 
bei der Prüfung der Communalwahlen die politischen Gesichtspunkte „wieder 
in den Hintergrund treten ließ". Die Einwirkung des Ministers in Betreff 
der Bestätigung von Communalwahlen sei eine zweifache. Bei den Wahlen
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Preußen und der norddeutsche Bund. 
der Bürgermeister und Beigeordneten der großen Städte, für welche die Be- 
stätigung des Königs einzuholen ist, habe der Minister durch seinen Bericht 
und Antrag die Entscheidung des Königs vorzubereiten. Alle anderen Wahlen 
unterlägen der Bestätigung durch die Regierungen, und nur, wenn gegen 
deren Aussprüche Beschwerde erhoben werde, habe der Minister diese Beschwerde 
zu prüfen und darauf zu entscheiden. Unter 81 Wahlen nun, welche seit 
dem 1. Juli 1866 behufs Allerhöchster Bestätigung unmittelbar zur Kenntniß 
des Minister gelangten, seien nur 5 nicht bestätigt worden, unter den 76 
Bürgermeistern und Beigeordneten großer Städte, welche die Bestätigung er- 
halten, befinde sich eine große Zahl von Männern der entschiedensten liberalen 
Gesinnung. In Betreff derjenigen Wahlen, welche zunächst bei den Regier- 
ungen zur Entscheidung kommen, sind die Behauptungen der Prov.-Corr. 
weniger decidirt. Hier, sagt sie, sei die Verhältnißzahl der Bestätigungen 
„nicht genau festgestellt“; unter den nicht zahlreichen Fällen, welche auf dem 
Beschwerdewege zur Kenntniß des Ministers gelangt seien, sei jedoch „mehr 
als die Hälfte“ durch nachträgliche Bestätigung erledigt worden. 
10.—21. Sept. (Preußen). Der König besucht Schwerin, Lübeck, Kiel, 
Flensburg, Apenrade, Alsen und Düppel, Schleswig, Altona und 
Hamburg und wohnt bei Schwerin und bei Schleswig großen 
Manövern bei. Die Aufnahme des Königs ist überall in Schleswig- 
Holstein keine begeisterte, aber eine entschieden freundliche. Die Aus- 
dehnung der Reise bis Hadersleben wird abgelehnt, um den dänisch 
Gesinnten keinen Anlaß zu der vorbereiteten Demonstration zu geben. 
Lübeck und Hamburg haben den König zum Besuch freundlich ein- 
geladen und feiern denselben enthusiastisch. 
Anrede des Rectors der Universität in Kiel an den König: 
. . .  Was könnten wir denn mehr wünschen, als daß Gott der Herr 
Ew. Maj. noch lange erhalte und nach wie vor zur Lösung der hohen Auf- 
gabe stärke, die er Ihnen gestellt hat? Er hat es Ew. Maj. gegeben, mit 
Ihrem Königreich zugleich das gesammte Deutschland zu einer Macht zu er- 
heben, die auch den mächtigsten Nachbarn das Schwert in der 
Scheide hält. Er wolle Ew. Maj. nun auch den ruhmvollen und theuer 
erkauften Frieden bewahren helfen, auf den das Vaterland hinschaut als auf 
die Grundbedingung seiner Wohlfahrt und seines freudigen Fortschritts in 
Allem, was der Menschheit zur Ehre und zum Segen gereicht!“ Antwort 
des Königs: . . . Ja, daß wir uns heute vertrauend und mit gutem 
Willen einander gegenüber stehen, ist erst durch Krieg ermöglicht worden. 
Uebrigens sehe ich in ganz Europa keine Veranlassung zu einer Störung 
des Friedens und sage das zu Ihrer Beruhigung. Was Sie aber noch mehr 
beruhigen wird, das ist der Blick auf die mit Ihnen hier versammelten Re- 
präsentanten meiner Armee und meiner Marine (General Roon und Admiral 
Jachmann), dieser Kraft des Vaterlandes, welche bewiesen hat, daß sie sich 
nicht scheut, einen ihr aufgezwungenen Kampf aufzunehmen 
und durchzufechten.“ 
In Lübeck wird dem König am 13. Sept. ein von einem frischen Lor- 
beer- und Eichenkranz umwundenes, von Em. Geibel verfaßtes Gedicht im 
Namen der Stadt überreicht, das die neu erstandene Macht Preußens und 
Deutschlands seit 1866 feiert und dahin schließt: 
„Und sei's als letzter Wunsch, gesprochen, 
Daß noch dereinst Dein Aug' es sieht, 
Wie über's Reich ununterbrochen 
Vom Fels zum Meer Dein Adler zieht.“
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 95 
In Hamburg sagt der König beim Besuch der Börse zu dem Präsidenten 
der Handelskammer: „Was Sie brauchen, das brauchen wir Alle, den Frie- 
den; und daß dieser nicht gestört wird, habe ich die sicherste Hoffnung. 
Meine in Kiel gesprochenen Worte sollten dieser Friedenszuversicht den kräf- 
tigsten Ausdruck geben; unerklärlich bleibt es mir, wie eine entgegengesetzte 
Auffassung nur einen Augenblick eintreten konnte.“ 
11. Sept. (Luxemburg). Das Organ der franz. Partei I'Avenir zeigt 
 
 
 
 
 
 
an, daß es hinfort täglich erscheinen und nach wie vor gegen preu- 
ßische Uebergriffe und für Zolleinigung mit Frankreich, eventuell aber 
für Einverleibung des Ländchens in Frankreich kämpfen werde. 
14.9. (Preußen: Nassau). Landesversammlung in Limburg. Die 
Liberalen werden von den auf Geheiß des Bischofs massenhaft er- 
schienenen kath. Bauern bez. der Schulfrage überstimmt, worauf der 
Ausschuß die übrigen Tractanden zurückzieht und zu einer neuen 
Landesversammlung nach Wiesbaden einladet. 
14.9. Das deutsche Nordpolexpeditionsschiff Germania erreicht 81° 5“, 
die höchste nördliche Breite, bis zu welcher noch ein Forschungsschiff 
vorgedrungen ist (die höchste jemals erreichte Polhöhe erzielte schon 
1827 Parry, jedoch nur mit Schlitten). 
14.9. Dritter deutscher Handwerkertag in Hannover (gegen die Gewerbe- 
freiheit und für möglichste Erhaltung des Zunftwesens in etwas ver- 
besserter Gestalt). 
16.9.  (Sachsen). Das Polizeiamt von Leipzig löst den Leipziger 
Zweigverein des „allgemeinen deutschen Arbeiter-Vereins“ (Fraction 
unter dem Präs. v. Schweitzer) als Sitz und Vorort des Gesammt- 
vereins und zugleich den gesammten Verein mit allen seinen Ver- 
zweigungen auf. 
Die Motivirung geht dahin, daß der Verein, obgleich er öffentliche An- 
gelegenheiten in den Kreis seiner Besprechungen gezogen, dem Vereinsgesetz 
zuwider Zweig-Vereine gebildet und mit anderen Vereinen sich in Verbindung 
gesetzt habe, und die Polizei geht auf das Anerbieten Schweitzers, diese gesetz- 
widrige Einrichtung für die Zukunft abzustellen, nicht ein. — Noch besteht 
aber in Sachsen die andere Fraction, der Lassalle'sche „allg. deutsche Arbeiter- 
verein“ mit dem Vorort Dresden und dem Präs. Fritz Mende. 
16.9. (Coburg). Eine kirchliche Versammlung für die sämmtlichen 
sachsen -ernestinischen Länder erklärt sich einstimmig für eine Pres- 
byterial= und Synodalverfassung und für eine gemeinsame thürin- 
gische Kirche.  
18.9. Der provisorische Vorort des neuen „deutschen Arbeiterbundes“ 
(der am 6. Sept. in Nürnberg in der Minderheit gebliebenen Ver- 
eine) erläßt ein Circular an die deutschen Arbeitervereine, um seine 
Grundsätze nochmals darzulegen und zu weiteren Beitritten einzu- 
laden: 
„Es hat sich in Nürnberg um den Versuch gehandelt, an die Stelle der- 
jenigen Bestrebungen, welche bisher die Grundlage des Verbandes gebildet 
haben, andere und zwar solche zu setzen, gegen welche der bisherige Verband 
im entschiedensten Gegensatz gestanden hat. Der Versuch war von einer
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        96 Preußen und der norddeutsche Bund. 
Coalition von mehr oder minder ausgesprochenen Anhängern der Lehren 
Lassalle's mit Elementen, welche auf dem nun genügend bekannten Stand- 
punkt der internationalen Arbeiterassociation stehen und Anhängern der so- 
genannten deutschen Volkspartei ausgegangen. Diesen Bestrebungen gegen- 
über war es die Aufgabe derjenigen, welchen es in Wahrheit nur um die 
Interessen des Arbeiterstandes zu thun ist, den bestehenden Verband auf seiner 
ursprünglichen Grundlage zu erhalten. Sie hatten aber auf dem Vereins- 
tage zu Nürnberg nach der bestehenden Abstimmungsart nicht die Majorität 
für sich. Diese Mehrheit hat damit den seitherigen Verband deutscher Arbeiter- 
vereine aufgegeben. Diejenigen Vereine aber, welche fest stehen auf dem Boden 
der seitherigen Bestrebungen, setzen auf Grund des bisherigen Statuts den 
Verband unter dem Namen „Deutscher Arbeiterbund“ fort. Es sind so 
ziemlich die größten Vereine des alten Verbandes. Getreu dem demokratischen 
Principe und auf der Ueberzeugung fußend, daß die Lösung der socialen 
Frage niemals durch den Staat allein geschehen, sondern hauptsächlich nur 
durch die freie Thätigkeit der Staatsbürger selbst herbeigeführt werden kann, 
wollen sie wirken, sich weiter entwickeln und allen von gleicher Gesinnung 
und gleichem Bedürfniß beseelten Elementen die Möglichkeit geben, sich ihrer 
Organisation und ihren Bestrebungen anzuschließen, ohne die Arbeitervereine 
als solche den wandelbaren Geschicken irgend einer bestimmten Partei auszu- 
setzen, oder sie gar durch Annahme der Tendenzen der internationalen Arbeiter- 
association in einen unheilvollen Conflict mit der übrigen Gesellschaft zu 
bringen. Das beste Mittel zur Förderung ihrer Bestrebungen erkennen die 
erwähnten Vereine in der geistigen und sittlichen Bildung der arbeitenden 
Klassen, in der Einigkeit, Selbstbeherrschung und gegenseitigen Hilfeleistung 
und in der Bundesgenossenschaft aller derer, die — welcher Klasse sie immer 
angehören mögen — von gleichen Grundsätzen erfüllt, mit Rath und That 
dafür einstehen.“ 
24. Sept. (Preußen: Kurhessen). Der depossedirte Kurfürst übersendet 
von Böhmen aus eine Denkschrift gegen Preußen an alle Höfe 
Europas, in der er seine Ansprüche aufrecht erhält und auf eine 
Wiedereinsetzung in seine Herrschaft durch „das Walten der gött- 
lichen Gerechtigkeit“ und die „thatkräftige Sympathie der maßgebenden 
Mächte", d. h. die Waffen des Auslandes vertraut. 
Zweck der Denkschrift ist, wie es in der Einleitung heißt, der Nach- 
weis, „daß von Seite des Kurfürsten auch nicht Ein Schritt geschehen sei, 
der das von der Krone Preußen eingeschlagene Verfahren zu rechtfertigen 
vermöchte, daß vielmehr nur im directesten Widerspruche mit positiven Ver- 
trägen und bisher als maßgebend anerkannten Normen die Neuerungen Platz 
greifen konnten, durch welche das Kurfürstenthum Hessen für den Augenblick 
thatsächlich aus der Reihe souverainer Staaten geschieden sei. „Die Akten des 
Jahres 1866 seien noch nicht geschlossen; die „Appellation an das Gewissen 
Europas“ komme darum noch jetzt früh genug.“ Von einigem Interesse ist 
nur derjenige Abschnitt der Denkschrift, der die Ueberreichung der preußischen 
Sommation, die ein Bündniß des Kurfürsten mit Preußen forderte, mit so- 
fortiger Reduction der Truppen auf den Friedensstand, Beschickung des Par- 
lamentes durch Hessen und Garantie der kurhessischen Souverainetätsrechte 
nach Maßgabe der preußischen Reformvorschläge erzählt. Die Denkschrift 
berichtet ausführlichst über die Unterredung des Kurfürsten mit dem preußi- 
schen Gesandten. Sie erzählt, für den Fall der Annahme des Bünddnisses 
habe der preußische Gesandte dem Kurfürsten den Erwerb hessen -darmstädti- 
schen Gebietes offerirt. Als das nicht verfangen und der Kurfürst unwan- 
delbar an seinem Rechtsstandpunkte festgehalten, habe er mit Einsetzung des 
Regierungs-Nachfolgers in die Regierung gedroht. Die Denkschrift fügt hinzu,
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 97 
„der Versuch, den Prinzen (jetzt Landgrafen) Friedrich von Hessen zum Hoch- 
verrathe zu bewegen, sei in Berlin wirklich gemacht worden .... Zum 
Schluß heißt es: „Der Kurfürst vertraut unter wiederholtem feierlichen 
Proteste gegen die ihm angethane Vergewaltigung auf das unbefangene Ur- 
theil aller Berufenen, auf die thatkräftige Sympathie der maßgebenden Mächte, 
auf das Walten der göttlichen Gerechtigkeit.“ 
24. Sept. Versammlung der Berliner Maschinenbau-Arbeiter. Reden von 
Schulze-Delitzsch und Dr. Max Hirsch. Die Versammlung erklärt 
sich gegen die von Schweitzer durch den bevorstehenden Arbeitercon- 
greß angestrebte Dictatur über die Arbeiter. 
Schulze-Delitzsch: Seiner Meinung nach hätten die Herren Schweitzer und 
Fritzsche die vorliegende Agitation nur begonnen, um einen Ersatz zu haben für 
ihren aufgelösten sogenannten „allgemeinen deutschen Arbeiterverein“, dessen 
Mitglieder aber glücklicher Weise nur eine sehr kleine Minorität des deutschen 
Arbeiterstandes gebildet hätten. „Jene Herren reden immer von der Uner- 
bittlichkeit und Grausamkeit des Capitals. Wenn dies wahr ist — und in 
gewissem Sinne ist es ja wahr — so muß man dieser unerbittlichen Macht 
entgegentreten mit gleichen Waffen. Sie müssen sich das Capital, ohne welches 
nichts anzufangen ist, dienstbar machen; Sie dürfen also nicht rufen, wie 
Herr Schweitzer: „Nieder mit dem Capital“", sondern: „Her mit dem Capital!“ 
Sie dürfen also das Capital nicht schrecken und in andere Canäle treiben, 
sondern im Gegentheil für Ihre Interessen an sich zu ziehen suchen.“ Redner 
weist dabei wiederholt auf die Genossenschaften, die Genossenschaftsbank etc. hin. 
Es gebe deshalb nichts Lächerlicheres als die Capitalhetze. Der Reaction 
werde man dadurch den größten Dienst erweisen, indem man die besitzenden 
Classen zur Staatsrettung in die Arme der Reaction und des Militärstaates 
treibe, um Schutz gegen die Arbeiter zu erlangen, den man ihnen sehr gerne 
gewähren werde. „Erheben Sie Protest gegen die permanente Dictatur, gegen 
das rothe Gespenst; lassen Sie es nicht ausgehängt werden bei uns, damit 
nicht der Besitz und die Bildung unserer fortschreitenden wirthschaftlichen und 
humanen Bewegung entfremdet und der Reaction in die Arme getrieben 
werde. Sie wissen, wenn Sie auch Ihre Arbeiter-Bataillone marschiren lassen, 
die ländlichen Arbeiter stehen nicht hinter Ihnen; und diese haben die 
Majorität und liefern die besten Soldaten! Das wäre ein Jubel für unsere 
Reaction, wenn die deutsche Arbeiterbewegung von ihren gesunden Funda- 
menten hineingetrieben würde in die ungesunde Bewegung, wenn sie den all- 
gemeinen Interessen des menschlichen Fortschritts entgegenträte, um ihre an- 
geblichen Sonderinteressen zu verfolgen. Wenn Sie das thun, so sind Sie 
nicht einen Deut mehr werth als die feudale Partei, die auch ihre Sonder- 
interessen allein verfolgt; und es würde Ihnen gerade so gehen, wie jener 
Partei, die auch gerichtet ist vom fortschreitenden Zeitbewußtsein. Gott be- 
hüte die deutschen Arbeiter vor einem solchen Schicksal; das hieße die Ent- 
wicklung der großen Frage um Jahrzehnte zurückdrängen. Werden Sie nicht 
erst durch Schaden klug!“ Die Versammlung begleitet die Rede mit lebhaftem 
Beifall und genehmigte die von Dr. Max Ring vorgeschlagene Resolution: 
„Die Versammlung von Maschinenbauarbeitern Berlins erklärt: die Gewerks- 
vereine nach englischem Muster zum Schutze und zur Förderung aller be- 
rechtigten Interessen der Arbeitnehmer auf dem Boden der Selbsthülfe sind 
eine gesunde, auch für Deutschland höchst erstrebenswerthe Institution. — 
Diese Vereinsbildung darf aber nicht centralistisch unter dem Befehl eines 
Dictators und zur Organisation des socialen Krieges erfolgen, sondern muß, 
wie in England, naturwüchsig und von unten nach oben erstehen. — Dem- 
nach haben sich zunächst die einzelnen Gewerke vereinsweise zu constitulren, 
um alsdann durch Deputirte zur Wahrung der gemeinsamen Interessen frei- 
willig zusammen zu wirken.“ Schließlich wird ein Comité niedergesetzt zur 
7
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        98 Preußen und der norddeutsche Bund. 
Ausarbeitung eines Statuts behufs Bildung eines in Berlin zu gründenden 
Gewerkvereins der (deutschen) Maschinenbau-Arbeiter und werden 12 Delegirte 
zu dem bevorstehenden Schweitzer'schen Arbeitercongreß gewählt, um dort die 
Anschauungen der Versammlung zu vertreten. 
26. Sept. Der allgemeine deutsche Arbeiterverein Fraction Mende tritt 
dem allg. deutschen Arbeiterverein Fraction Schweitzer in der Frage 
der Strikes schroff gegenüber. Eine von ca. 1500 Arbeitern besuchte 
Versammlung in Dresden beschließt auf Mende's Antrag: 
„In Erwägung, daß die Arbeitseinstellungen kein Mittel sind, die Lage 
der arbeitenden Klassen dauernd zu verbessern oder irgend welche socialen 
Uebelstände dauernd abzuschaffen; in Erwägung, daß die Arbeitseinstellungen 
mit Nothwendigkeit herbeiführen einen Rückschritt der Arbeiter in ihrem 
Kampfe für die Umgestaltung ihrer socialen Lage; in Erwägung, daß die 
Arbeitseinstellungen die Industrie schädigen müssen, die Arbeiter aber nicht 
eine Schädigung sondern die Hebung der Industrie wollen und es allein in 
ihrem Interesse finden, ihre ganzen Bestrebungen nur auf die gründliche Um- 
gestaltung der modernen Productionsweise zu richten — erklärt die Versamm- 
lung die systematische Organisation von Arbeitseinstellungen für ein historisch 
reactionäres Mittel, angewendet zu dem Zwecke, die Kräfte der Arbeiter 
auszufangen, zu zersplittern und vom Ziele abzulenken.“ 
Inzwischen verfährt Mende innerhalb seines Vereines ebenso dictatorisch 
wie Schweitzer innerhalb des von ihm geleiteten: Im „amtlichen Theile“ 
seines Moniteurs („Freie Ztg.“) decretirt er u. A.: „Hrn. Emil Försterling 
in Dresden. Ich ernenne Sie hierdurch zum Vicepräsidenten des Lassalle'- 
schen allgemeinen deutschen Arbeitervereins; ich beauftrage Sie mit der Leitung 
der innern Vereinsangelegenheiten (also: Minister des Innern) und bekleide 
Sie zu diesem Zwecke mit allen mir selbst zustehenden Rechten. Der Präsi- 
dent Fritz Mende.“ Eine andere Bekanntmachung des Hrn. Mende lautet: 
„Ich habe neuerdings die nachstehend genannten Vereinsmitglieder zu Präsi- 
dialbevollmächtigten ernannt.“ (Folgen die Namen.) Ferner notificirt er 
dem Rathe von Gera, daß er für Gera und Umgegend einen Bevollmäch- 
tigten in der Person eines Hrn. Jacob ernannt habe u. dgl. Auch ein Re- 
gierungsprogramm wird von ihm veröffentlicht, worin es u. A. heißt: „Großes 
steht bevor. Unter solchen Umständen kann das Präsidium nicht mehr sich 
in lange Discussionen mit einzelnen Vereinsmitgliedern über kleinliche Fragen 
einlassen; es muß, wenn anders es die Verhältnisse bewältigen und die Si- 
tuation beherrschen will, anstatt ihr zu unterliegen, decretiren und des Voll- 
zuges gewiß sein. Schnell entschlossenes Handeln thut Noth vor Allem — 
und alle Hindernisse müssen weichen — wenn nicht, so müssen sie zerschmettert 
werden. Ich werde meine Pflichten aufs Strengste erfüllen; ich werde mit 
eiserner Faust jedes Hinderniß wegräumen.“ 
„ —29. Sept. Arbeitercongreß in Berlin auf Einladung des allg. 
deutschen Arbeitervereins Fraction Schweitzer und unter Vorsitz 
von Schweitzer. 
Es haben sich 205 Delegirte eingefunden, die angeblich 105 verschiedene 
Orte und 56 Gewerkschaften mit 142,008 Arbeitern repräsentiren sollen. 
Schweitzer eröffnet die Versammlung: Man sei zu diesem Aufruf 
durch die Nothwendigkeit gedrängt worden, die planlos hervortretenden Strikes 
endlich in ein System und Ordnung zu bringen. Bei diesem planmäßigen 
Vorgehen nun sei, um die Verhältnisse genau zu berücksichtigen, die Einrich- 
tung von Gewerkschaften nach den Berufsgattungen nöthig, aber eine Central- 
leitung sei unumgänglich. Arbeitseinstellungen seien eine sehr ernste Sache 
und deshalb müßten sie so organisirt sein, daß sie stets glücklich ausfallen.
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        Preußen und der norddeutsche Bund. 99 
Man möge sich durch keine Phrasen beirren lassen, denn der Gegensatz zwischen 
Capital und Arbeit sei unleugbar und erfordere den Kampf, allerdings nur 
auf gesetzlichem Wege, wenn man auch nicht wissen könne, wie bald er in 
anderer Form über Europa hereinbrechen möchte. Die englischen Trades- 
unions litten an der Schwerfälligkeit des Organismus. Wir bedürfen einer 
schnellen Handhabung und zu dem Zweck einer starken Centralverwaltung. 
Die 12 Delegirten der Berliner Maschinenbau-Arbeiter (s. 24. Sept. Schulze- 
Delitzsch) verlangen nun vor Allem einen geregelten Abstimmungsmodus, 
indem sie sich zugleich gegen die geäußerten Ideen erklären. Von der Ma- 
jorität werden sie jedoch, da sie nur gekommen seien, um die Verhandlungen 
im Interesse der besitzenden Klassen zu stören, aufgefordert, das Local zu 
verlassen, und da sie freiwillig nicht gehen wollen, gewaltsam hinausgeworfen. 
Dieselben erlassen einen Protest gegen diese Vergewaltigung und erklären, daß 
sie nur in der Absicht gekommen seien, um sich gegen eine verderbliche Dictatur 
in gemäßigter und der Sache angemessener Weise auszusprechen. Die Ma- 
jorität fährt indeß in ihren Berathungen fort und beschließt zunächst mit 
allen gegen 4 Stimmen eine persönlich verletzende Resolution gegen Schulze- 
Delitzsch wegen seiner Anstrengungen in der Sitzung vom 24. Sept. Erst 
hierauf werden die Vorlagen Schweitzers in Berathung genommen. 
Diese bestehen in Entwürfen 1) einer Mustersatzung für die einzelnen 
Gewerkschaften; 2) einer Eintheilung der Gewerkschaften; 3) einer Satzung 
für den Gewerkschaftsverband. — Die Entwürfe tragen ganz offen an der 
Stirn die Tendenz einer Organisation theilweiser und allgemeiner Arbeits- 
einstellungen als Kampf gegen die Arbeitgeber (die als das „Kapital“ bezeichnet 
werden) unter der Oberleitung einer als „Gewerkschafts-Verband“ in Berlin 
creirten sehr umfassenden Dictatur. Jede Gewerkschaft soll in Deutschland ein 
geschlossenes Ganzes mit besonderem Präsidium bilden, Vorstände oder Bevoll- 
mächtigte dieser Gewerkschaften (deren vorläufig 33 vorgeschlagen werden) aber 
sollen am Centralpunkte (Berlin) einen „Gewerkschaftsverband" bilden, der einem 
aus drei Gewählten bestehenden Präsidium zu gehorchen hat. Appellationen sind 
an die Ausschüsse und Generalversammlungen zuläßig. — Nach § 3 beträgt 
der Beitrag 10 Sgr. Eintrittsgeld und jährlich 2 Thlr. 18 Sgr. für jedes 
Mitglied. — Die Beiträge für die Krankenkassen sind besonders. — Von jenen 
Beiträgen fließt ein Theil in die Kasse des Central-Verbandes; von dem Reste 
sollen Reiseunterstützungen, Beerdigungsgelder (12 Thaler) und Unterstützungen 
für die Mitglieder eines lokalen Strikes geleistet werden. Im Fall der 
Strike vom Central-Präsidium genehmigt oder angeordnet worden, trägt die 
Centralkasse die Hälfte der Unterstützung. Die betreffenden Paragraphen 
lauten: „§ 10. Wenn ein Mitglied in Folge seines Auftretens für die Ar- 
beitersache brodlos geworden ist, so ist es berechtigt, vom Tage der Arbeits- 
losigkeit an seinen Unterhalt aus der Kasse zu beziehen — vorausgesetzt, daß 
ihm nicht annehmbare Arbeit nachgewiesen wird. Ueber Streitigkeiten in 
solchen Fällen entscheidet eine vom Präsidium sofort zu ernennende Commis- 
sion." „§ 9 (III.) Wenn irgendwo Arbeiter eine Einstellung beabsichtigen, 
so stellt der Vertreter der betreffenden Gewerkschaft im Ausschuß auf Grund 
einer eingehenden und genauen Berichterstattung entweder den Antrag, die 
Einstellung nicht zu genehmigen, oder aber den Antrag: Der Ausschuß möge 
die beabsichtigte Einstellung genehmigen und für Verbandssache erklären, so 
wie auch die erforderlichen Geldmittel bewilligen.“ — Ist die Genehmigung 
der Einstellung vertagt worden, so bat das Präsidium die Betreffenden binnen 
zwei Tagen zu benachrichtigen. Ist hingegen die Einstellung für Verbands- 
sache erklärt worden, so hat der Ausschuß sofort zu bestimmen, welche Beträge 
den Feiernden entrichtet werden sollen, und hat das Präsidium binnen drei 
Tagen die erforderlichen Anordnungen zu treffen.“ — Nach der Vorlage soll 
der Congreß sofort den Verband constituiren, einen Ausschuß und ein Prä- 
sidium einsetzen. Der erste Entwurf soll, nachdem er vom Congreß nach 
7
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        100 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Schweitzers Anträgen angenommen worden, den Berathungen der verschiedenen 
Fachgenossen zur gemeinsamen Grundlage dienen. Jeder Gewerkschaft stehen noch 
beliebige Aenderungen zu, wünschenswerth ist nur im Großen und Ganzen 
die Gleichartigkeit der Einrichtungen, indem von einer Vorlage auszugehen sei. 
Das Statut, der Vorschlag einer Eintheilung in Gewerkschaften und die 
Satzung für den Gewerkschaftsverband werden nach einiger Debatte angenom- 
men, hierauf zur Aufstellung von vorläufig 9 Gewerksgenossenschaften mit 
namentlich bezeichneten Präsidenten geschritten und schließlich der allgemeine 
Vorstand der ganzen Association gewählt. Die Wahl fällt auf: Schweitzer, 
Fritzsche und Klein. Zwei schon bestehende Gewerkgenossenschaften, der allg. 
deutsche Buchdruckerverband und die Essener Bergleute erklären, keine bin- 
denden Verpflichtungen eingehen zu können und ihren definitiven Entschluß 
sich vorbehalten zu müssen, indem sie namentlich mit der dictatorischen Vor- 
standschaft nicht einverstanden zu sein scheinen. Jenen wird dafür vorge- 
worfen, daß sie die Aristokraten unter den Arbeitern spielen wollten, diesen, 
daß sie den nöthigen Muth nicht besäßen. 
26. Sept. — 4. Oct. Erster Versuch eines deutschen Philosophencongresses 
in Prag auf Anregung und unter Leitung des dortigen Prof. von 
Leonhardi.  
27. Sept. (Preußen). Der Kaiser von Rußland trifft auf der Rück- 
 
 
reise aus Deutschland in Potsdam ein. Kein preuß. und kein russ. 
Minister ist bei der Zusammenkunft mit dem Könige, indem Fürst 
Gortschakoff erst später eintrifft und Graf Bismarck in Varzin weilt. 
27.9. (Preußen: Nassau). Neue Landesversammlung in Wiesbaden. 
Dieselbe, von nahezu 4000 Personen aus allen Theilen des Landes 
besucht, beschließt: 
„1) Wir wollen den unverkürzten Vollzug unserer dermaligen Schulgesetz- 
gebung, wonach a) in Erwägung der Bedürfnisse des Staates die Volksschulen 
als nur unter der Regierung stehende Communalschulen bestehen sollen, in 
denen jedem Menschen ohne Unterschied des Geschlechts, der Religion, des 
Standes und der künftigen Bestimmung Gelegenheit gegeben wird, die noth- 
wendige allgemeine Bildung zu erlangen, und wonach b) für den Lehrer eine 
gute Vorbildung, eine würdige Stellung und auch für dessen Relicten ein 
ausreichendes Einkommen verlangt wird. 2) Wir sind gegen jeden Versuch, 
die Schulregulative in unseren Schulen einzuführen." 
28.9. Versammlung der Maschinenbau-Arbeiter etc. in Berlin (der vom 
Arbeiter-Congreß hinausgeworfenen Minorität). Dieselbe (ca. 2500 
Mann stark) nimmt das am 24. d. M. in Aussicht gefaßte Statut 
für Gewerkschaften nach Art der englischen Trades-unions und den 
Ideen von Schulze-Delitzsch ohne Dictatur u. dgl. an. 
Das Statut basirt auf folgenden Grundsätzen: Die Verfassung der Ge- 
werkvereine ist demokratisch und föderalistisch. Die Entscheidung aller wichti- 
gen Angelegenheiten gebührt den Mitglieder- und Delegirten-Versammlungen, 
die Machtbefugniß (Dictatur) der Vorsitzenden oder sonstigen Einzel-Beamten 
ist zu verwerfen. Die sämmtlichen deutschen Gewerkvereine treten durch De- 
legirte zu einem Verband nach Art des deutschen Genossenschaftsverbandes 
zusammen. Eine freundschaftliche Beziehung zu den englischen und überhaupt 
fremden Gewerkvereinen ist anzubahnen. Die deutschen Gewerkvereine be- 
trachten als ihren Hauptzweck die gegenseitige Unterstützung aller Gewerks- 
genossenschaften in aller Art Bedrängniß. Außer der Unterstützung der un- 
verschuldeten Arbeitslosen haben dieselben mindestens eine Form der Krank-
        <pb n="97" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 101 
heits-, Sterbe- oder Unfallversicherung aufzunehmen. In Betreff der Arbeits- 
einstellungen bekennen sich die Gewerkvereine zu dem Grundsatz, daß „die 
Arbeitseinstellungen im Interesse der Arbeiter und der ganzen Nation möglichst 
zu verhüten sind. Die Orts- und Gewerkvereine werden daher jedes würdige 
Mittel ergreifen, um die Rechte und Interessen ihrer Mitglieder durch Ein- 
vernehmen oder Schiedsgerichte zu wahren, und erst im Nothfall zu Arbeits- 
einstellungen schreiten.“ 
— Sept. (Preußen). Es wird dem Abg. Twesten eröffnet, daß die 
gegen ihn wegen seiner Rede von 1865 als Abgeordneter über die 
Justizverwaltung ausgesprochene Strafe von 300 Thlrn. als unter 
die Amnestie von 1866 fallend aufgehoben sei. 
-- Sept. (Preußen: Kurhessen und Schleswig-Holstein). Die Wahlen zu 
den Provinziallandtagen weisen nur eine sehr geringe Betheiligung 
der Wähler auf. 
1. Oct. (Preußen: Hannover). Eine Verordnung des Cultus- und 
 
Unterrichtsministers v. Mühler führt das (pietistische) Flügge´sche 
Lesebuch als solches in den Volksschulen ein. 
(Preußen: Schleswig-Holstein). Die beiden dänisch gesinnten 
Abgeordneten, die in der letzten Session des Landtages wegen Ver- 
weigerung des Verfassungseides vom Hause ausgeschlossen wurden, 
werden mit großer Mehrheit wieder gewählt, Krüger-Veftooft im 
Amt Hadersleben mit 170 gegen 35, Ahlmann in den Aemtern 
Apenrade und Sonderburg mit 184 gegen 28 Stimmen (im letzteren 
Wahlkreise werden alle Stimmen bis auf 15 abgegeben). 
6—25. Oct. Conferenz des deutsch-österreichischen Telegraphenvereins in 
Baden-Baden und Abschluß eines neuen Vertrags, der an die Stelle 
desjenigen vom 30. Sept. 1865 treten soll. 
7. Oct. (Preußen). Einberufung der Provinziallandtage von Hannover, 
 
Schleswig-Holstein und der Communallandtage von Kurhessen und 
Nassau. 
11.10. (Preußem Hannover). Eröffnung des Provinziallandtages durch 
den Oberpräsidenten Grafen Otto zu Stolberg-Wernigerode. Die 
Hauptvorlagen betreffen die Constituirung der Verwaltung des in 
der vorigen Session des preuß. Landtags bewilligten Provinzialfonds 
von jährlich 500,000 Thlrn. und die Feststellungen über die Ver- 
wendung dieser Summe, ferner die Grundzüge für die Organisation 
der mittleren Verwaltungsbehörden. 
Die Vorlage über den Provinzialfonds bestimmt, daß derselbe durch einen 
ständischen Ausschuß verwaltet werden soll. Der Ausschuß soll bestehen: 1) 
aus dem jedesmaligen Landtagsmarschall und dem Stellvertreter desselben; 
2) aus neun Mitgliedern, welche vom Provinziallandtag aus seiner Mitte 
dergestalt gewählt werden sollen, daß jedem der drei Stände je drei Mit- 
glieder angehören. Zur Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte können 
mehrere besoldete Oberbeamte angestellt werden, welche den Titel „Landes- 
director“ und „Landessyndici“ führen. Ein Schreiben des Oberpräsidenten 
fügt hinzu, daß die Vorlage nicht in Form einer vollständig ausgearbeiteten
        <pb n="98" />
        102 Preußen und der norddeutsche Bund.  
Verordnung gemacht sei. Vielmehr habe die Regierung es vorgezogen, für 
die einzelnen Einrichtungen der beabsichtigten ständischen Verwaltung der 
Initiative der Provinzialstände Raum zu gewähren. Der Landtag möge die 
Vorlage durch bestimmte Vorschläge ergänzen, und dadurch dem Entwurfe 
sachlich und formell solche Gestalt geben, daß derselbe — die allerhöchste Ge- 
nehmigung der ständischen Vorschläge vorausgesetzt — zur Publikation mit- 
telst kgl. Verordnung geeignet erscheine. 
Nach der zur Begutachtung vorgelegten Denkschrift über die künftige Ein- 
richtung der mittleren Regierungsbehörden ist die Regierung der Ueberzeugung, 
daß der gegenwärtige provisorische Zustand nicht ohne Schädigung der Inter- 
essen der Provinz so lange aufrecht erhalten werden kann, bis die allgemeine 
Reform der Verwaltungsbehörden in allen Landestheilen Statt findet. Die 
sechs Landdrosteien als dauernde Behörden auf den Staatshaushalts-Etat zu 
bringen, werde nicht beabsichtigt; es lasse sich nicht verkennen, daß die Bezirke 
der Landdrosteien zu klein seien. Manche frühere Geschäfte dieser Behörden 
seien fortgefallen oder vereinfacht; sie machten unverhältnißmäßige Kosten und 
die gemeinsame Berathung bei Behörden, welche nur drei oder vier Mitglieder 
haben, sei kaum von Werth. Gegenüber der angeregten Idee einer einzigen 
Behörde komme in Betracht, daß die Erfahrung in den alten Provinzen ge- 
lehrt habe, wie Bezirke von über einer Million Seelen zu groß seien, daß 
in solchen Bezirken die nöthige Wechselwirkung zwischen der Verwaltungs- 
Behörde und den Verwalteten erschwert, die auf unmittelbarer Anschauung 
beruhende anregende Kraft der Verwaltung abgeschwächt und das Schreib- 
werk vermehrt wird. Bei der gegenwärtigen Aemter-Verfassung Hannovers 
wird die Localverwaltung der Provinz von 101 Aemtern und 43 selbständigen 
Städten geführt, während die 37 Kreishauptmänner nur in Militär- und 
Steuersachen zu einer Einwirkung berufen sind. Die in Hannover zu errichtende 
Regierung würde also mit 144 Obrigkeiten in directer Verbindung stehen, 
und dieser, als ihrer ausschließlichen Organe sich bedienen müssen. Damit 
sei eine einheitliche, rasche und kräftige Verwaltung nicht zu führen. Kurz, 
die Regierung hält das (in hannoverschen nationalliberalen Kreisen befür- 
wortete) Project der Vereinigung der Landdrosteien zu Einer Behörde für 
unausführbar, „so lange die gegenwärtige Aemter-Verfassung besteht, und der 
Geschäftskreis der Verwaltungsbehörden nicht durch Uebertragung an ständische 
Organe wesentlich vermindert ist.“ Die Regierung beabsichtigt deßhalb die 
Bildung von drei Verwaltungsbezirken durch Zusammenlegung von je zwei 
Landdrosteien, und zwar der zu Hannover und Hildesheim, der zu Lüneburg 
und Stade, und der zu Osnabrück und Aurich. Die Regierung wolle aber 
die drei Regierungs-Collegien übrigens nicht mit der vollen Competenz der 
altländischen Regierungen bekleiden, vielmehr die äußeren Kirchen-Angelegen- 
heiten in den Händen der Consistorialbehörden und die vereinigte Verwaltung 
der directen Steuern, Domainen und Forsten fortbestehen lassen. Dagegen 
wolle man die Bearbeitung der Volksschulsachen den neuen Regierungsbehörden 
übertragen und die Verwaltung der directen Steuern unter Aufhebung des 
Obersteuer-Collegiums in Hannover mit der Verwaltung der Domainen und 
Forsten zu einer Behörde vereinigen. 
Der Landtag überweist die erstere Vorlage einem Ausschuß von 
12 Mitgliedern. 
11. Oct. (Preußen: Schleswig-Holstein). Eröffnung des Provinzial- 
landtags in Rendsburg. Zahlreiche Petitionen geben von den 
Wünschen des Landes Zeugniß. 
„Wir vertrauen — heißt es in denselben — daß die hohe Versammlung 
den Wünschen des Volkes für Selbstverwaltung seiner inneren Angelegen- 
heiten einen bestimmten Ausdruck verleihen wird. Wir hoffen auch, daß
        <pb n="99" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 103 
regierungsseitig dem um so williger entsprochen werden wird, als nicht nur 
von dort her im Allgemeinen das Bedürfniß nach Decentralisation offen aus- 
gesprochen ist, sondern auch die Herzogthümer um so größere Ansprüche in 
dieser Richtung erheben dürfen, je weniger in staatlicher Beziehung dem Lan- 
desrecht und den Wünschen des Volkes Rechnung getragen worden ist. Wir 
erachten es für unsere Pflicht, der hohen Versammlung unsrerseits die Wünsche, 
welche sich uns aufdrängen, wenn auch nur in den Hauptsachen und in ganz 
kurzen Umrissen, darzulegen. 1) Wir wünschen eine andere Zusammensetzung 
dieser hohen Versammlung selbst. Unseres Erachtens wäre die Zahl der Vertreter 
des Großgrundbesitzes herabzusetzen, die Zahl der städtischen und ländlichen 
Commune-Vertreter zu erhöhen, eine Anzahl direct vom Volke gewählter Ver- 
treter hinzuzufügen, und jede Beschränkung des passiven Wahlrechts für jede 
Klasse der Abgeordneten auszumerzen. 2) Wir wünschen eine bedeutende 
Erweiterung der Competenz dieser hohen Versammlung. Unseres Dafürhaltens 
müßten alle Angelegenheiten, bei welchen nicht die Sicherheit des Ganzen die 
Centralisation unbedingt fordert, den einzelnen Provinzen überlassen werden. 
Wir rechnen vor Allem dahin die Unterrichtssachen mit Einschluß der Uni- 
versität, weil wir überzeugt sind, daß der Wetteifer der einzelnen deutschen 
Stämme auf diesem Gebiete wach gehalten werden muß, wenn nicht Deutsch- 
land Gefahr laufen soll, seinen alten Ruhm einzubüßen. 3) Wir wünschen 
der hohen Versammlung Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen sich das 
innere Leben der Herzogthümer fördernd ausbauen läßt. Wir glauben, daß 
die Herzogthümer auf die Belassung der Domanialintraden, wie solche in den 
letzten Budgets von 1860 bis 1862 aufgeführt sind, einen Anspruch machen 
dürfen, der um so begründeter erscheint, als die Herzogthümer zu den directen 
und indirecten Steuern in bedeutend höherem Maße beitragen als die andern 
Provinzen. 4) Wir wünschen ferner, daß die Verwaltung der Provinzial- 
angelegenheiten sich vor dieser hohen Versammlung zu verantworten habe, 
und zwar eventuell gerichtlich, und daß auf die Besetzung der Richterstellen 
der Ständeversammlung und den Gerichten selbst zum Behuf der Sicherstellung 
der Unabhängigkeit des Richterstandes ein Einfluß gewährt werde. 5) Wir 
wünschen die Abschaffung der Kreistage, welche für unsere Verhältnisse nicht 
passen, und Ersetzung derselben durch Städtetage und Landcommunaltage. 
6) Wir wünschen Stadt- und Landcommunalordnungen, welche dem Bureau- 
kratismus ein Ende machen, die Entscheidung in die Hände auf kurze Zeit 
gewählter Vertreter legen und das Uebermaß regierungsseitiger Beaufsichtigung 
einschränken. 7) Wir wünschen, daß die schleswig- holsteinische Landeskirche 
ganz aus der Verbindung mit dem Staat ausscheide, und ihr gestattet werde, 
sich ganz selbständig zu constituiren." 
13. Oct. (Preußen). Der Oberkirchenrath lehnt durch eine Circular- 
 
verfügung an die Consistorien die päpstliche Einladung der Prote- 
stanten zu dem angekündigten Concil vom 13. v. Mts. ab. 
Die Verfügung anerkennt, daß sich in dem päpstlichen Sendschreiben „neben 
ungerechten Beschuldigungen in manchen seiner Worte Achtung und Wohlwollen 
gegen die Protestanten in beweglicher Sprache ausdrücke" und beklagt auch 
ihrerseits die kirchliche Trennung zumal unter Gliedern desselben gemeinsamen 
Vaterlandes“, findet jedoch, daß das Sendschreiben „ein Entgegenkommen auf 
dem Boden evangelischer Wahrheit auch jetzt nicht in Aussicht nehme.“ Der 
Oberkirchenrath „weist daher ein solches Vorgehen als einen unberechtigten 
Uebergriff in unsere Kirche entschieden zurück“, meint übrigens, daß es „einer 
Mahnung an die Glieder unserer Kirche, dieser Stimme nicht zu folgen, 
nicht bedürfe.“ 
15.10. (Preußen: Schleswig-Holstein). Provinziallandtag: Die Re- 
gierung legt demselben eine neue Städteordnung vor. Der Landtag
        <pb n="100" />
        104 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
beschließt einstimmig die Oeffentlichkeit seiner Sitzungen; der Re- 
gierungscommissär macht dagegen keine Einwendung. 
— Oct. (Nordd. Bund). Der Großherzog von Mecklenburg wird 
 
 
 
 
 
zum Inspector des 9. und 10. Armeecorps ernannt und das Gerücht 
will wissen, daß dem Kronprinzen von Sachsen unter gewissen Vor- 
aussetzungen eine ähnliche Stellung zugedacht sei. 
17.10. Unterzeichnung einer neuen Rheinschifffahrtsacte zu Mannheim, 
nachdem sich Holland beruhigt und die Betheiligten sich über den 
beanstandeten Punkt sämmtlich geeinigt haben. 
17.10. (Preußen: Schleswig-Holstein). Provinziallandtag: Ahlefeldt 
stellt den Antrag auf Begründung eines Provinzialfonds wie in 
Hannover und Kurhessen. 
17.10. (Mecklenburg-Strelitz). Der gew. hannoversche Minister 
v. Hammerstein wird zum Vorsitzenden im Staatsministerium und 
in der Landesregierung ernannt. 
19.10. (Preußen: Nassau). Eröffnung des Communallandtages durch 
den Oberpräs. v. Möller. Unter den Vorlagen sind diejenigen wegen 
Ausscheidung einer Rente aus Staatsmitteln als Communalfonds 
zur Uebernahme gewisser bis jetzt staatlicher Verpflichtungen und 
Leistungen, und diejenige betr. die Landesbank die bedeutendsten. 
Es wird sofort ein Antrag auf Oeffentlichkeit der Verhandlungen 
gestellt und von der Regierung auch ohne Widerstreben zugestanden, 
aber nur in Verbindung mit der Geschäftsordnung. Für diese wird 
sofort ein Ausschuß bestellt und beschlossen, vor Erledigung dieses 
Gegenstandes in andere Berathungsgegenstände nicht einzutreten. 
20.10. (Preußen: Hannover). Der Minister des Innern geht selbst 
nach Hannover, um sich mit dem Zwölfer-Ausschuß des Provinzial- 
landtags bez. des Provinzialfonds zu benehmen. 
Der Minister erklärt sich dabei gegen das in Anregung gebrachte Provi- 
sorium, weil die Regierung großen Werth darauf lege, mit einem vollendeten 
Werke vor die Kammern zu treten, das als Ausgangspunkt für die weiteren, 
auf Selbstverwaltung berechneten Einrichtungen dienen könne. Er gibt an- 
deutend Hoffnung auf fernere der hannoverschen Provinzialvertretung zu ge- 
währende Befugnisse, spricht dagegen die Zuversicht aus, daß man hier immer 
fester den Boden der Thatsachen betreten und Alles, was an Illusionen noch 
vorhanden sei, ausgeben werde, denn nie und nimmermehr werde — und 
dies wird im Hinblick auf die erneuten Weissagungen des Hrn. v. Lenthe 
hinzugefügt — Preußen die Provinz Hannover wieder herausgeben. Der 
Zwölfer-Ausschuß gibt die Zusammensetzung des ständischen Ausschusses nach 
den drei Curien zu. Die liberale Presse eifert mit Nachdruck dagegen. 
20.10. (Preußen: Nassau). Der Communallandtag nimmt die vor- 
geschlagene Geschäftsordnung an, jedoch mit Oeffentlichkeit der Ver- 
handlungen, und nimmt eine Zuschrift des Regierungscommissärs 
bez. der Bildung eines Provinzialfonds entgegen. 
„Es liegt im Plane der kgl. Staatsregierung, dem communalständischen 
Verbande des Regierungsbezirkes Wiesbaden eine angemessene Ausstattung
        <pb n="101" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 105 
mit einer Geldrente aus Staatsmitteln zu solchen Zwecken zu gewähren, 
wofür die Ausgaben den Communalständen überlassen werden sollen. Der 
Ausstellung eines bezüglichen Gesetzentwurfs werden zwar noch nähere Er- 
örterungen über die Höhe der zu gewährenden Rente, insbesondere auch unter 
Berücksichtigung des Kreises Biedenkopf, verangehen müssen. Es soll aber 
schon jetzt dem Communallandtage Gelegenheit geboten werden, über den an- 
gedeuteten Plan seine Erklärung abzugeben und hieran etwaige speciell zu 
motivirende Anträge zu knüpfen. Bezüglich der zur Ueberweisung an die 
Communalstände des Regierungsbezirks Wiesbaden vorläufig in Aussicht ge- 
nommenen Gegenstände bemerke ich folgendes: Unter der Voraussetzung, daß 
die Communalstände an Stelle des Staates die alleinige Fürsorge für den 
Chaussee-Neubau und die Unterstützung des Gemeindewegbaues übernehmen, 
können denselben diejenigen Jahresbeiträge, vorbehaltlich der Feststellung der 
Höhe derselben, überwiesen werden, welche bisher aus der Staatskasse für 
diese Zwecke verwendet sind. Die betreffenden Summen betragen nach dem 
Etat pro 1867: Für Neubauten von chaussirten Verbindungsstraßen 177,000 fl., 
Zuschüsse zu den Wegbauten der Gemeinden 38,874 fl. Die Landesbibliothek 
zu Wiesbaden, das Taubstummen-Institut zu Camberg und die Irren-Heil- 
und Pflege-Anstalt zu Eichberg, zu deren Unterhaltung im Etat pro 1867 
zusammen 37,400 fl. vorgesehen waren, können — vorbehaltlich der näheren 
Regelung der künftigen ständischen Verwaltuug dieser Institute — dem com- 
munalständischen Verbande unter Ueberweisung der entsprechenden Geldrente 
überlassen werden. Eben so wird es thunlich sein, das landwirthschaftliche 
Lehr-Institut zu Hof Geisberg bei Wiesbaden den Communalständen unter 
noch näher festzusetzenden Bedingungen zur eigenen Verwaltung und Unter- 
haltung mit dem aus dem Centralstudienfonds bisher gewährten Zuschusse 
von 5022 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. zu überlassen. Sodann kann ein Betrag von 
etwa 48,000 fl., aus welchem Darlehen für unbemittelte Gemeinden gegeben 
werden, nebst dem Reste des sog. homburger Cautionsfonds von etwa 20,000 fl. 
zu einem Provinzial-Hülfsfonds bestimmt und auf Grund eines später zu 
erlassenden Statuts nach dem Vorbilde der altländischen derartigen Institute 
verwaltet werden. Vorausgesetzt wird dabei, daß aus diesem Fonds künftig 
auch Darlehen zur Ausführung von Wegbauten bewilligt werden. Ferner 
wird die Ueberlassung der Verwendung der aus der Staatskasse gewährten 
Zuschüsse an dürftige Gemeinden und an den Landarmenfonds 8000 fl., an 
Krankenanstalten 1200 fl. und zur Waisenversorgung 13,000 fl. an die Com- 
munalstände, sowie auch die Uebernahme der Verwaltung des Central-Waisen- 
fonds Seitens der letzteren mit der Maßgabe erfolgen können, daß die dem 
Staate gesetzlich obliegende Verpflichtung zur Bestreitung der Kosten der 
Landarmenpflege und der Waisenversorgung auf den communalständischen 
Verband übergeht. Endlich walten auch gegen die Ueberweisung des unter 
dem Namen „Elisabeth-Anstalt“ bestehenden Instituts zur unentgeltlichen 
ärztlichen Behandlung und Verabreichung von Medicamenten an arme Kinder 
keine Bedenken ob.“ 
20. Oct. Deutsche Frauen-Conferenz in Stuttgart. 
 
21.10. (Preußen: Schleswig-Holstein). Pvovinziallandtag: Skau stellt 
den Antrag, daß Gesetzes-Entwürfe u. dgl. dem Landtag auch in 
dänischer Sprache vorgelegt werden möchten. 
Diejenigen Gemeindevorsteher in Sonderburg etc., die den Eid 
verweigert haben, deponiren die ihnen auferlegten 18 Thlr. für die 
commissarische Verwaltung ihrer Aemter auf drei Monate unter Ab- 
gabe einer Erklärung resp. Verwahrung der ihnen aus dem Prager 
Frieden erwachsenen Rechte auf freie Abstimmung.
        <pb n="102" />
        106 Preußen und der norddeulsche Gund. 
Eine kgl. Cabinetsordre verfügt definitiv, daß Rendsburg nicht in 
einen Waffenplatz umzuschaffen sei.  
21.—22. Oct. Versammlung des deutschen Handelstages in Berlin. 
Es sind 168 Delegirte anwesend, welche 83 Städte vertreten. Dem 
Handelstag gehören bis jetzt 148 Handels- und gewerbliche Vorstände an, 
wovon 85 auf Preußen kommen. Die letzteren vertheilen sich auf die Pro- 
vinzen Brandenburg mit 4, Pommern mit 9, Posen mit 1, Preußen mit 3, 
Rheinprovinz mit 14, Sachsen mit 5, Schlesien mit 8, Westfalen mit 7, 
Hannover mit 22, Hessen und Nassau mit 10, Schleswig-Holstein mit 2 Mit- 
gliedern. Das übrige Deutschland ist am Handelstag wie folgt vertreten: 
Baden mit 8, Bayern mit 20, Braunschweig mit 1, die freien Städte Bremen, 
Hamburg und Lübeck mit 4, Hessen mit 8, Mecklenburg mit 1, Oldenburg 
mit 2, reußische Fürstenthümer mit 1, Sachsen mit 3, Württemberg mit 
12, die sächsischen Herzogthümer mit 3 Mitgliedern. Es erfolgten neuerdings 
noch weitere Beitrittserklärungen. 
Die Verhandlungen betreffen zuerst die Organisation des Handels- 
tages und wird beschlossen, daß „der deutsche Handelstag die Bildung eines 
Organes der Interessen des gesammten deutschen Handels- und Fabrikstandes 
innerhalb der Staaten des deutschen Zollparlaments bezwecke“, also mit Aus- 
schluß von Oesterreich. Ein Antrag Lübecks, der den Anschluß österr. Handels- 
corporationen offen gehalten wissen will, wird gegen 8 (süddeutsche) Stimmen 
abgelehnt. Bezüglich der Münzfrage wird, von den früheren Beschlüssen 
abweichend, erklärt: „Nachdem die vom ersten deutschen Handelstage in 
Heidelberg im Mai 1861 und vom dritten Handelstage in Frankfurt a. M. 
im September 1865 empfehlenen Normen für Herbeiführung deutscher Münz- 
einheit eine praktische Beachtung oder Zustimmung seitens der deutschen Re- 
gierungen nicht gefunden haben, auch keine Anzeichen vorliegen, daß solches 
noch geschehen werde; nachdem ferner der Plan einer allgemeinen internatio- 
nalen Münzeinigung auf Grundlage der Goldwährung anderweitig 
mit Eifer aufgenommen ist und mit Ausdauer verfolgt wird, und nachdem 
namentlich die Verhandlungen der im Jahre 1867 in Paris versammelt ge- 
wesenen internationalen Münzconferenz, bei welcher auch Bevollmächtigte Preußens 
und anderer deutschen Staaten betheiligt waren, bekannt geworden sind, er- 
klärt sich der deutsche Handelstag in seiner gegenwärtigen vierten Zusammen- 
kunft dahin: 1) die baldige Herbeiführung einer zweckmäßigen Münzeinheit 
in allen deutschen Staaten erscheint nach wie vor höchst wichtig und wünschens- 
werth. 2) Was die Modalität des künftigen einheitlichen deutschen Münz- 
wesens anlangt, so werden die dieserhalb von dem Handelstage 1861 und 
1865 genehmigten Vorschläge zu einer auf Grund der beizubehaltenden alleinigen 
Silberwährung einzuführenden einheitlichen Rechnung nach Mark (drittel Thaler) 
zurückgezogen und dagegen Folgendes empfohlen: 3) Münzeinheit und zugleich 
eine allgemeine zeitgemäße Münzreform in Deutschland ist in der Weise her- 
beizuführen, daß sämmtliche deutsche Staaten gleichmäßig die alleinige 
Goldwährung mit consequenter Durchführung des Decimalsystems annehmen, 
im Anschluß an die von der internationalen Münz-Conferenz in Paris in 
ihrem Berichte vom 6. Juli 1867 empfohlenen Grundsätze. 4) Was das 
künftige deutsche Münzsystem, nach Annahme der Goldwährung, betrifft, wird 
insbesondere auf die Vorschläge hingewiesen, eine dem goldenen Fünffran- 
kenstück genau gleichstehende Werth- und Rechnungseinheit, mit ihren de- 
cimalen Vielfachen und mit Theilung in 100 Schillinge einzuführen, oder 
auch als Rechnungseinheit den Gulden anzunehmen, als zehnten Theil einer 
dem 25-Frankenstücke identischen hauptsächlichen Goldmünze mit der Theilung 
in 100 Kreuzer.“ Die Resolution soll dem Präsidium des nordd. Bundes 
sowie den süddeutschen Regierungen mitgetheilt werden mit der Bitte, in 
diesem Sinne eine gleichmäßige Münzordnung festzustellen und zur verfassungs-
        <pb n="103" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 107 
mäßigen Behandlung so zeitig zu bringen, daß, wenn irgend thunlich, die 
Münzreform spätestens am 1. Januar 1872 in Kraft trete, gleichzeitig mit 
der neuen Maß- und Gewichtsordnung, welche in den Staaten des nordd. 
Bundes bereits als Gesetz veröffentlicht worden, und deren baldigste Beliebung 
auch in den süddeutschen Staaten angelegentlichst zu empfehlen ist." 
Die mehr das Interesse der Staatsfinanzen berührenden Fragen des 
Tabakzolles, Reiszolles und Lumpenausfuhrzolles werden wegen Mangel an 
Zeit von der Tagesordnung des Handelstages abgesetzt. Der Gegensatz zwi- 
schen Schutzzoll und Freihandel concentrirt sich daher um die Zucker- und 
Eisenzölle. In beiden Fragen unterliegen die freihändlerischen Vertreter der 
Seeprovinzen gegen die Coalition schutzzöllnerischer Interessenten vom Nieder- 
rhein, aus Sachsen und Süddeutschland. 
22. Oct. (Preußen: Nassau). Communallandtag: Die Regierung legt 
 
demselben den Entwurf einer Verwaltungsorganisation des commu- 
nalständischen Vermögens vor. Derselbe ist wie in Hannover etc. 
auf das Ständeprinzip gegründet. 
23.10. (Preußen). Die dänische Thronrede vom 5. d. M. gibt Ver- 
anlassung zu Erörterungen über die Stellung des nordd. Bundes 
zur nordschleswig'schen Frage. 
Da die Kreuzz. meint, Nordschleswig gehöre mit zum nordd. Bunde und 
dieser hätte daher wohl auch ein Wort mitzureden bez. einer eventuellen Ab- 
tretung schleswig'scher Gebietstheile an Dänemark, protestirt die Kopenhagener 
Berlingske Tidende energisch gegen jede Hereinziehung des Bundes in eine 
allfällige Erledigung dieser Frage. Unbefangene Stimmen meinen, daß An- 
gesichts des Art. 2 der Verfassung die Zustimmung der preuß. Kammern 
ohne jeden Zweifel erforderlich wäre, aber, wie einmal Twesten bemerkte, 
auch nicht leicht verweigert werden dürfte. Mit Bezug auf den Reichstag 
hat Graf Bismarck um 18. März 1867, als die dänischen Abgeordneten ihr 
bekanntes Amendement zu dem Artikel über das Staatsgebiet eingebracht 
hatten, gegen die Angabe protestirt, daß die Grenze des norddeutschen Ge- 
bietes schwankend sei und etwa nicht feststehe. Der Bundeskanzler fügte jedoch 
hinzu: „Wenn die Verfassung so angenommen wird, wie sie gegenwärtig 
liegt, so wird damit zur Grenze des Gebietes des nordd. Bundes bis auf 
Weiteres diejenige Grenze, die im Wiener Frieden zwischen Dänemark auf 
der einen und Preußen und Oesterreich auf der anderen Seite stipulirt worden 
ist. Soll eine andere Grenze gezogen werden, so sind darüber die weiteren 
Verhandlungen vorzubehalten, und ich glaube nicht, daß dasjenige, zu dem 
sich Preußen in dieser Beziehung verstehen würde, einen Widerspruch von 
Seiten seiner Bundesgenossen erfahren dürfte. Man könnte gegen diesen 
Widerspruch sogar einwenden, daß die Bundesgenossen im Voraus darauf 
verzichtet haben, indem sie den Inhalt des Prager Friedens bei Schließung 
unseres Bündnisses als rechtsbeständig anerkannt haben seinem vollen Um- 
fange nach, also auch in Betreff dieser Bestimmung.“ 
23.—24. Oct. (Preußen: Hannover). Provinziallandtag: Debatte über 
die Vorlage der Commission bez. Bildung des ständischen Ausschusses 
und eines Landesdirectoriums zur Verwaltung des Provinzialfonds. 
Es wird beschlossen, daß der ständische Ausschuß aus dem jedesmaligen 
Landtagsmarschall und aus. 12 (statt der von der Regierung empfohlenen 9) 
gleichmäßig auf die drei Stände zu vertheilenden, jedoch gemeinsam zu wäh- 
lenden Landtagsmitgliedern bestehen solle. Der Antrag der Ritter, daß jede 
Curie die Ausschußmitglieder für sich wähle, da sie nur dadurch gesichert sei, 
daß aus jeder Curie die derselben convenirenden Mitglieder in den Ausschuß
        <pb n="104" />
        108 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
kämen, andernfalls die Wahl von der Gnade der anderen Curien abhänge, 
wird verworfen. Ebenso wird die von der Commission vorgeschlagene colle- 
gialische und besoldete Verwaltungsbehörde (Landesdirectorium) angenommen 
und der von den Ritterschaftlichen gestellte Antrag auf Einsetzung eines un- 
besoldeten engeren ständischen Ausschusses an Stelle des Landesdirectoriums 
mit 53 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Der Regierungscommissär erklärt die 
Zustimmung der Regierung. 
24. Oct. (Preußen). Das schon seit einiger Zeit aufgetauchte Gerücht, 
 
 
 
daß das nächste Budget, für 1869, ein Defizit aufweisen werde, 
wird von der Regierungspresse nicht weiter geläugnet. 
25.10. (Preußen: Kurhessen). Eröffnung des Communallandtags durch 
den kgl. Commissär Oberpräs. v. Möller. 
Der Landtag besteht aus 16 Mitgliedern der bevorzugten Stände (Prinzen 
des Kurhauses, der Mediatisirten, der Reichsritterschaft, der hessischen Ritter- 
schaft, der adeligen Stifter und der Universität Marburg, welche letztere An- 
stalten mit nicht unbedeutendem Grundbesitz ausgerüstet sind), aus 16 Ab- 
geordneten der Städte, 16 Abgeordneten der Landgemeinden und 16 Vertretern 
der höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbtreibenden. Im Wesentlichen 
ist das die Zusammensetzung, welche durch die Verfassung von 1831 einge- 
führt und im J. 1849 erweitert wurde, wenn auch dabei auf das Stände- 
prinzip so weit zurückgegangen wurde, daß die Regierung diese vier Abtheil- 
ungen als „Stände“ bezeichnet und verpflichtet hatte, ihre Vertreter aus 
ihrer eigenen Mitte zu wählen, obgleich die Mitglieder der hessischen Ritter- 
schaft, nach der im J. 1849 auf ihren besonderen Wunsch erfolgten Aufhebung 
des Lehensverbandes keine andere Bedeutung mehr haben als die übrigen 
Grundbesitzer. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden vom König 
ernannt, während die frühere Ständeversammlung dieselben selber wählte. 
Unter den ziemlich zahlreichen Vorlagen der Regierung ist diejenige über 
die Organisation der ständischen Verwaltung (Staatsschatz etc.) jedenfalls die 
hervorragendste. 
Die vom Regierungscommissär vorgelegte Geschäftsordnung wird 
vorläufig angenommen, jedoch mit dem Vorbehalt, sie durch eine 
besondere Commission prüfen zu lassen, und mit dem Zusatze, daß 
die Oeffentlichkeit der Sitzungen unter den üblichen Beschränkungen 
statt finde, was von der Regierung sofort zugestanden wird. Das 
nächste Geschäft ist, die Ausschüsse zu wählen, unter welche die 
verschiedenen Vorlagen vertheilt werden. Es wird beschlossen, an 
den König die Bitte zu richten, daß dem Landtag in Zukunft ge- 
stattet werde, die Candidaten zu bezeichnen, aus denen der König 
alsdann den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter ernennen würde. 
26.10. (Hamburg). Der seit 20 Jahren bestandene Verein für Be- 
förderung der Handelsfreiheit löst sich, als gegenstandslos ge- 
worden, auf. 
28.10. (Preußen: Hannover). Der Provinziallandtag erklärt sich ein- 
stimmig für directe Verhandlungen des ständischen Verwaltungsaus- 
schusses mit den Wegeverbänden, obgleich die Regierung am Ober- 
präsidium als vermittelnder Behörde zwischen beiden festhält, und 
ebenso dafür, daß die oberen Verwaltungsbehörden und Obrigkeiten
        <pb n="105" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 109 
verpflichtet sein sollen, den ständischen Beamten auf Erfordern mit 
Auskunft beizustehen. 
In der Mitwirkung der Provinzialstände beim Baue der Landstraßen 
und Gemeindewege wird zunächst ihre hauptsächliche Thätigkeit bestehen; drei 
Fünftel der ganzen Jahresrente dienen diesen Zwecken; gleichwohl waren in 
der darauf bezüglichen Regierungsvorlage die ständischen Befugnisse nur 
äußerst vorsichtig zugemessen. Ueber diese Vorlage hinaus hatte die Com- 
mission für den ständischen Verwaltungsausschuß das Recht zu unmittelbarer 
Verhandlung mit den Wegeverbänden in Anspruch genommen. 
29. Oct. (Preußen: Hannover). Der Provinziallandtag nimmt seine 
Beschlüsse vom vorhergehenden Tage wieder zurück. 
Der Zwölfer-Ausschuß erklärt, er habe eine neue Fassung des von der 
Regierung beanstandeten Antrags gefunden, der die Bedenken der Regierung 
hoffentlich beseitigen werde. Danach sollen die Obrigkeiten zum Zweck ihrer 
Mitwirkung von dem Oberpräsidenten mit besonderer Anweisung versehen 
werden, und letztere zur Auskunftsertheilung an die ständischen Behörden nicht 
von Hause aus verpflichtet sein, sondern von diesen besonders darum ersucht 
werden müssen. Der Regierungs-Commissär erklärt, zu einer Billigung der 
neuen Fassung nicht autorisirt zu sein, stellt aber reifliche Erwägung in Aussicht. 
Darauf hin wird die neue Fassung vom Landtage genehmigt. 
In den Hauptpunkten haben die Beschlüsse des hannover'schen 
Provinziallandtages über die provinzialständische Verwaltung 
für das Regulativ folgende Fassung ergeben: Ständischer Verwaltungsaus= 
schuß. Zum Zwecke der Verwaltung des provinzialständischen Vermögens 
und der provinzialständischen Anstalten wird ein ständischer Verwaltungs- 
Ausschuß bestellt. Der Ausschuß besteht aus: 1) dem jedesmaligen Landtags- 
marschall; 2) zwölf Mitgliedern, welche vom Provinziallandtag aus seiner 
Mitte dergestalt gewählt werden, daß jedem der drei Stände je vier Mit- 
glieder angehören. Der Ausschuß hat die Verwaltung nach Maßgabe der 
Beschlüsse des Provinziallandtages, insbesondere auch in Gemäßheit des von 
diesem festzustellenden Finanz-Etats zu führen. Landtags-Marschall. Der 
Landtagsmarschall führt den Vorsitz im Ausschusse. Er beruft denselben und 
leitet die Verhandlungen. Er ist berechtigt, jederzeit, namentlich auch, wenn 
der Ausschuß nicht versammelt ist, Kenntniß von dem Gange der Verwaltung 
zu nehmen, und sind die sämmtlichen ständischen Beamten verpflichtet, ihm 
jede verlangte Auskunft zu gewähren. Maßregeln, welche nach seiner Ansicht 
die Befugnisse der ständischen Beamten überschreiten oder für den provinzial- 
ständischen Verband und die Aufgaben desselben wesentlichen Nachtheil herbei- 
führen würden, kann er bis zur nächsten Ausschußsitzung beanstanden. Stän- 
dische obere Beamte. Zur Besorgung der laufenden Verwaltungsgeschäfte 
werden drei besoldete Oberbeamte bestellt, welche vom Provinziallandtage ge- 
wählt werden. Obliegenheiten des Landes-Directoriums. Die ständischen 
Oberbeamten bilden das Landes-Directorium. Der Vorsitzende desselben führt 
den Titel eines Landesdirectors, die beiden anderen Mitglieder denjenigen 
eines Schatzrathes (oder Landesrathes). Die Wahl des Landesdirectors be- 
darf der Bestätigung des Königs. Das Landesdirectorium führt unter Auf- 
sicht des Ausschusses die laufenden Geschäfte der ständischen Verwaltung selb- 
ständig. Der Geschäftsgang des Landesdirectoriums ist (vorbehaltlich der 
nachstehenden Befugnisse des Vorsitzenden) ein collegialischer (d. h. die Ent- 
scheidungen sind nach gemeinschaftlicher Berathung zu treffen). Der Landes- 
director vertheilt die Geschäfte und zeichnet alle Schriftstücke. Er ist dem 
Provinziallandtage und dem Ausschusse verantwortlich für den Betrieb der 
Geschäfte und für tüchtige, gesetzmäßige Führung der Verwaltung. Stän- 
dische Bureaubeamte. Die Stellen der zur Besorgung der Bureau-, Kassen-
        <pb n="106" />
        110 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
und anderen Geschäfte des Ausschusses nöthigen technischen Beamten werden 
auf Vorschlag des Ausschusses mittels des Finanz-Etats bestimmt. Die Be- 
setzung dieser Stellen erfolgt durch den Ausschuß selbständig. Ständische 
Localcommissionen. Für die unmittelbare Verwaltung und Beaufsichtigung 
einzelner ständischer Anstalten können besondere ständische Commissionen und 
Commissare bestellt werden. Ständische Institutsbeamte. Ueber die von den 
einzelnen ständischen Instituten anzustellenden Beamten wird durch die. für 
diese Institute zu erlassenden Ordnungen bestimmt. Bestallungen. Sämmt- 
liche ständische Beamten haben die Rechte und Pflichten mittelbarer Staats- 
beamten. Die besonderen dienstlichen Verhältnisse der ständischen Be- 
amten werden durch ihre Bestallungen geregelt, welche für die oberen Beamten 
vom Landtagsmarschall, für die übrigen vom Landesdirector ausgefertigt 
werden. Oberaufsicht. Der Oberpräsident ist behufs Wahrnehmung der ihm 
zustehenden Oberaufsicht befugt, über alle Gegenstände der ständischen Ver- 
waltung Auskunft zu erfordern und an den Berathungen des Ausschusses 
entweder selbst oder durch einen zu seiner Vertretung abzuordnenden Staats- 
beamten Theil zu nehmen. Er hat Beschlüsse des Ausschusses, welche dessen 
Befugniß überschreiten oder das Staatswohl verletzen, zu beanstanden, und 
sofern eine schriftliche Eröffnung an den Ausschuß fruchtlos geblieben ist, be- 
hufs Entscheidung über deren Ausführung dem betreffenden Minister einzu- 
reichen. Dem Oberpräsidenten ist demgemäß von den Sitzungen des Aus- 
schusses unter Angabe der Berathungsgegenstände durch den Vorsitzenden zeitig 
Anzeige zu machen, und sind ihm Ausfertigungen der Beschlüsse des Aus- 
schusses zur Kenntnißnahme mitzutheilen. 
29. Oct. (Preußen: Schleswig-Holstein). Provinziallandtag: ein Antrag 
 
des Dänen Larsen, das Gesetz über Verjährungsfristen mit Rücksicht 
auf den Prager Frieden nicht auf Nordschleswig auszudehnen, wird 
mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt. 
31.10. (Preußen: Hannover). Der Provinziallandtag nimmt den Ge- 
setzesentwurf, wonach die Ehe und Verlöbnißsachen von den Con- 
sistorien auf die ordentlichen Gerichte übergehen sollen, mit allen 
gegen 17 Stimmen (Katholiken und protestantische Hochtories) an. 
31.10. (Waldeck). Der Landesdirector v. Flottwell eröffnet den Land- 
tag des Fürstenthums im Namen des Königs von Preußen. 
31.10. (Preußen: Hannover). Dem Prof. Ewald in Göttingen wird 
wegen seiner Schrift „Lob des Königs“ die venia legendi entzogen 
und ein Preßprozeß gegen ihn eingeleitet. 
31.10. Die Schweitzer-Fritze'sche Gewerkvereins-Agitation wird für Berlin 
als definitiv gescheitert angesehen, aber es bleibt auch zweifelhaft, ob es 
der Minderheit (Dunker etc.) gelingen werde, eine Organisation in 
ihrem Sinne zu Stande zu bringen. Die ganze Arbeiterbewegung 
zersplittert sich.  
Es bestehen nunmehr vier Arbeiterbünde in Deutschland: 1) die social- 
demokratischen Lassalleaner unter Schweitzer; 2) die gemäßigtere Fraction 
Lassalleaner mit Mende, Försterling und Gräfin Hatzfeld; 3) die „deutschen 
Arbeitervereine“, d. h. die Nürnberger Majorität mit nunmehrigem social- 
demokratischem, selbstverständlich republikanischem Charakter und internatio- 
naler Liaison, mit Bebel, Liebknecht etc. an der Spitze; 4) der deutsche 
Arbeiterbund von der Nürnberger Minorität, ohne politische Parteiformel, in 
socialer Hinsicht sich zu dem Princip der Selbsthilfe bekennend.
        <pb n="107" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 111 
— Oct. (Hamburg). Die demokratische Partei unterliegt bei den Er- 
gänzungswahlen der Bürgerschaft. Die Frage der Verfassungsrevision 
gewinnt dadurch Aussicht, endlich gelöst zu werden. 
1. Nov. (Zollverein.) Die hamburger Gebietstheile werden bis auf 
den Freihafen-Bezirk dem Zollvereine einverleibt und dieser erhält 
damit seinen territorialen Abschluß. 
1.11.  (Preußen: Hannover). Der König genehmigt das Regulativ 
für die Verwaltung des hannover'schen Provinzialfonds aus eigener 
Machtvollkommenheit ohne Zustimmung des preuß. Landtages. 
2.11.  (Preußen: Kurhessen). Communallandtag: Debatte über die 
Regierungsvorlage betr. Grundzüge eines Regulativs für die Or- 
ganisation der Verwaltung des communalständischen Vermögens und 
der communalständischen Anstalten. 
Die Vorlage der Regierung bestimmt, daß von den 8 Mitgliedern des Ver- 
waltungsausschusses, die der Communallandtag aus seiner Mitte wähle, jedem 
der vier Stände je zwei Mitglieder angehören sollen: Der Verfassungs- 
ausschuß beantragt dagegen, diese Bestimmung zu streichen oder doch we- 
nigstens „je ein Mitglied“ aus jedem der vier Stände zu setzen statt zwei. 
Fuchs (Prof. in Marburg) beantragt, die Mitglieder des Ausschusses durch 
absolute Mehrheit aus der Mitte des Communallandtages zu wählen, ohne 
Rücksicht auf die verschiedenen Stände zu nehmen, Weigel, sie vom Com- 
munallandtag nach absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder wählen zu 
lassen, Auffahrt, ein Mitglied des hohen Adels als Mitvorsteher des Aus- 
schusses zu wählen, im übrigen aber auf die Verschiedenheit der Stände keine 
Rücksicht zu nehmen, indem er ausführt, daß es in Hessen nur noch einen 
wirklich besonderen Stand, den der Standesherren, des hohen Adels gebe, die 
übrigen aber keine solchen seien, die ein besonderes Standesbewußtsein verträten. 
Bei der Abstimmung werden unter Namensaufruf die Anträge 
Fuchs mit 37 gegen 21, Weigel mit 30 gegen 27 Stimmen verworfen, 
eben so der vermittelnde Antrag des Ausschusses und dagegen der 
Regierungsantrag, also das volle Ständeprinzip, angenommen. 
2.11. (Preußen: Schleswig-Holstein). Der König lehnt das von 
Prälaten und Ritterschaft erbetene Präsentationsrecht für das Her- 
renhaus ab, beruft dagegen den Grafen Neventlow-Farve auf Lebens- 
zeit in dasselbe. 
2.11.  (Meiningen). Das Dresdener Ob.-App.-Gericht macht den 
ihm zugestandenen Vergleichsvorschlag zum Austrag des Streites 
zwischen dem herzogl. Hause und der Landesvertretung bez. des Do- 
manialvermögens. 
Derselbe geht im Wesentlichen dahin: die Domänen bleiben Eigenthum des 
herzogl. Haufes und werden durch Staatsbehörden verwaltet; Einnahmen und 
Ausgaben werden mit Zustimmung der Stände (statt des bisherigen „Bei- 
raths“) geregelt. Aus den Einnahmen erhält der Herzog eine Civilliste von 
250,000 fl., der Rest fällt zu einem Drittel dem Herzog, zu zwei Dritteln 
der Staatskasse zu. Geht die Regierung des Landes auf einen zur Succes- 
sion ins Domanialvermögen nicht Berechtigten über (eine wichtige Klausel) 
so erhält die herzogliche Familie den 20fachen Betrag der derzeitigen Civil-
        <pb n="108" />
        112 Preußen und der norddeutsche Bund. 
liste, excl. des Extraordinariums, ins Privateigenthum, und zwar zwei Drittel 
in Grundstücken, ein Drittel in Kapital; der Rest bleibt Staatsgut; die 
Schulden werden nach Verhältniß getheilt. 
3. Nov. (Preußen: Hannover). Der Provinziallandtag verlangt ein- 
stimmig die Zurücknahme der Mühler'schen Verordnung bez. des 
Flügge'schen Lesebuchs.  
3.11.  (Preußen: Schleswig-Holstein).  Der Provinziallandtag beschließt 
bez. eines Provinzialfonds, statt wie in Nassau einen Theil der Do- 
manial-Intraden zu fordern, die Regierung darum zu bitten, daß sie 
mit Anerbietungen die Initiative ergreifen möge.  
3.11.  (Preußen: Frankfurt).  Eröffnung des Kreistags durch den 
Polizeipräs. v. Madai.  Die Sitzung ist nicht öffentlich, es wird aber 
die Oeffentlichkeit verlangt und zugestanden. 
4. 11. (Preußen). Eröffnung des Landtags. Thronrede des Königs. 
Dieselbe sagt über die finanzielle Lage: „In Folge des Zusammenwirkens 
verschiedener ungünstiger Umstände ist es nothwendig gewesen, zur vollständi- 
gen Deckung der Staatsausgaben, obwohl dieselben thunlichst beschränkt wor- 
den sind, außerordentliche Einnahmen in Ansatz zu bringen. Die dauernde 
Stockung des Verkehrs und die Folgen einer nicht günstigen Ernte im vo- 
rigen Jahre haben die sonstige naturgemäße Steigerung der Einnahmen mit 
der unvermeidlichen Zunahme der Staatsbedürfnisse nicht gleichen Schritt 
halten lassen. Durch die im allgemeinen volkswirthschaftlichen Interesse be- 
schlossene Herabsetzung der Zölle und anderer Einnahmen sind Ausfälle von 
erheblichem Umfange herbeigeführt worden, in deren Voraussicht, zu Anfang 
dieses Jahres, dem Zollparlamente Vorlagen gemacht wurden, welche jedoch 
die Zustimmung desselben nicht erlangt haben. Ich hoffe zuversichtlich, daß 
die Vermehrung der eigenen Einnahmen des Bundes als nothwendig aner- 
kannt und nicht weiter versagt werden wird. Wenn ferner nach Lage der 
Verhältnisse in nächster Zeit ein lebendiger Aufschwung von Handel und Ver- 
kehr und ein günstiger Einfluß desselben auf die Erhöhung der Staatsein- 
nahmen erwartet werden darf, so knüpft sich hieran auch die Hoffnung, daß 
demnächst die Mittel vorhanden sein werden, das Gleichgewicht zwischen den 
ordentlichen Staatseinnahmen und Ausgaben herzustellen und für die Staats- 
bedürfnisse ausgiebiger zu sorgen, als es gegenwärtig möglich gewesen ist.“ — 
Ueber die Decentralisation der Verwaltung: „Es kann nicht die Absicht sein, 
die bisherigen Einrichtungen, denen Preußen zum großen Theile sein Ge- 
deihen verdankt, zu erschüttern oder aufzulösen, ehe anderweitige lebensfähige 
und Erfolg versprechende Institutionen geschaffen sind. Meine Regierung 
erkennt es aber namentlich in Hinblick auf die Vergrößerung der Monarchie 
und in Berücksichtigung eines vielfach hervortretenden Strebens als ihre Auf- 
gabe an, diejenigen Zweige der öffentlichen Thätigkeit, welche nicht vermöge 
eines unmittelbaren Staatsinteresses der Leitung und Fürsorge der Staats- 
behörden nothwendig vorbehalten bleiben müssen, allmälig geeigneten provin- 
ziellen und communalen Körperschaften zu selbständiger Wahrnehmung zu 
überweisen. Sobald diese Körperschaften mit entsprechenden Verwaltungs- 
organen ausgestattet sein werden, wird die Gesetzgebung auf den einzelnen 
Gebieten des Staatswesens den Kreis ihrer Wirksamkeit, je nach den zu 
machenden Erfahrungen, zu erweitern haben. In mehreren der neuen Pro- 
vinzen ist die Herstellung solcher Verwaltungsorgane angebahnt. Um den 
Boden dafür auch in den alten Provinzen zu bereiten, ist vor Allem die 
Fortbildung der Kreisverfassung erforderlich.“ Endlich in Bezug auf die po- 
litische Lage: „Die Beziehungen Meiner Regierung zu den auswärtigen
        <pb n="109" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 113 
Mächten sind nach allen Seiten hin befriedigend und freundschaftlich. Eine 
erfreuliche Uebereinstimmung in wachsender Bildung und Humanität hat der 
internationale Congreß bewährt, welcher soeben in Genf die Aufgabe gelöst 
hat, die früher festgestellten Grundsätze für die Behandlung und Pflege der 
Verwundeten im Kriege zu vervollständigen und auf die Marine auszudehnen. 
Wir dürfen hoffen, daß der Augenblick fern sei, der diese Ergebnisse zur An- 
wendung berufen werde. Die Gesinnungen der Souveräne und das Friedens- 
bedürfniß der Völker begründen die Zuversicht, daß die fortschreitende Ent- 
wickelung des allgemeinen Wohlstandes nicht nur keine materielle Störung 
erleiden, sondern auch von jenen Hemmungen und Lähmungen wird befreit 
werden, welche grundlose Befürchtungen und deren Ausbeutung durch die 
Feinde des Friedens und der öffentlichen Ordnung ihr nur zu oft bereiten.“ 
4. Nov. (Preußen). Der Dichter Geibel (s. Bayern 14. Oct.) erhält 
 
 
vom König eine jährliche Pension von 1000 Thlrn. 
5.11. (Preußen). Das Consistorium der Provinz Brandenburg lehnt 
das Gesuch des Berliner Magistrats um Gestattung der kirchlichen 
Feier des 100jährigen Geburtstags Schleiermachers in der Nicolai- 
Kirche ab und erregt dadurch in den liberalen Kreisen der Haupt- 
stadt eine gewaltige Aufregung. 
5.11. (Preußen: Hannover). Der Provinziallandtag genehmigt die 
Vorlage wegen Ablösung der Reallasten gegen die Stimmen der 
Ritterschaftlichen und bestellt das neue Landesdirectorium ausschließlich 
im Sinne der Majorität. Es werden gewählt: v. Bennigsen zum 
Landesdirector (mit 53 gegen 12 Stimmen) und zu Landesräthen 
Dr. König von Osterode (mit 62 gegen 6 Stimmen) und Bürger- 
meister Hugenberg von Melzen (mit 35 gegen 33 Stimmen); der 
Candidat der Ritterschaftlichen, Herr von Lenthe, bleibt in der 
Minderheit. 
6.11. (Preußen). Abg.-Haus: Der Finanzminister legt das Budget 
für 1869 vor. Dasselbe zeigt ein Defizit von 5,200,000 Thlrn., 
was durch eine besondere Denkschrift und durch mündliche Aus- 
einandersetzung des Ministers erörtert wird. 
Die Denkschrift des Ministers über das Defizit sagt: „In dem 
vorliegenden Staatshaushalts-Etat hat zur Herstellung des Gleichgewichts 
zwischen den Einnahmen und Ausgaben eine außerordentliche Einnahme von 
5,200,000 Thlr. in Ansatz gebracht werden müssen. Um dieses Ergebniß 
sachgemäß würdigen zu können, ist es nothwendig, einen kurzen Rückblick auf 
die beiden letzten Jahre und die Momente zu werfen, welche auf die Lage 
des Staatshalts-Etats einen wesentlichen Einfluß geäußert haben. Zunächst 
sind es die Folgen des Krieges im Jahre 1866 und noch mehr die nach Been- 
digung desselben vielfach eingetretenen Beunruhigungen auf dem politischen 
Gebiete, welche theils mittelbar, theils unmittelbar von nachtheiliger Wirkung 
auf die Finanzen gewesen sind. Die während des Krieges an das Land ge- 
machten Anforderungen haben sich im Kriegsjahre selbst bezüglich der Staats- 
finanzen zwar nur wenig fühlbar gemacht, wie sich daraus ergibt, daß die 
Finanzresultate dieses Jahres zu den günstigeren gehören, da die rechnungs- 
mäßigen Einnahmen den Voranschlag im Bruttobetrage um 10,284,000 Thlr. 
und im Nettobetrag um 7,852,500 Thlr. überschritten haben. Es läßt sich 
jedoch nicht verkennen, daß nach dem Kriege in vielen Zweigen der Erwerbs- 
thätigkeit Stockungen eintraten, welche in dem darauffolgenden Jahre theils
        <pb n="110" />
        114 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
durch die politischen Verhältnisse, theils durch eine nicht günstige Ernte we- 
sentlich gesteigert wurden und in nur wenig vermindertem Maße noch fort- 
bestehen. Die Finanzresultate des Jahres 1867 liefern hiervon einen über- 
zeugenden Beweis. Es ergab sich zwar gegen den Voranschlag des genannten 
Jahres eine Brutto-Mehreinnahme von 5,008,000 Thlr., sie wurde aber durch 
Mehrausgaben an Betriebskosten bis auf den geringen Betrag von 548,000 
Thlr. absorbirt. . . . Was die Beschaffung dieser 5,200,000 Thlr. betrifft, so- 
würde es den Grundsätzen der preußischen Finanz-Verwaltung am meisten 
entsprochen haben, dieselbe durch Steuerzuschläge zu übertragen, weil laufende 
Ausgaben grundsätzlich durch laufende Einnahmen gedeckt werden müssen. 
In Rücksicht darauf jedoch, daß, wie die Staatsfinanzen, nicht weniger das 
Land durch die Verkehrsstockungen der letzten Jahre gelitten, und daß eine 
Provinz die Nachwehen einer Mißernte noch nicht überwunden hat, hat sich 
die Staatsregierung verpflichtet gehalten, geeignete Mittel und Wege aufzu- 
suchen, um von dem Lande eine directe Belastung zur Zeit abzuwenden. Sie 
ist der Meinung, daß es den Vorzug verdient, die in der Staatskasse vor- 
handenen Actiobestände, bestehend in disponiblen Baarbeständen, in Stamm- 
Actien der Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft und in Effectenbeständen aus 
verschiedenen Nebenfonds der neuen Landestheile, in so weit flüssig zu machen, 
daß dadurch die vorgedachte Summe gedeckt wird. Demgemäß ist in dem 
Etate die Summe von 5,200,000 Thlr. als eine außerordentliche Einnahme 
in Ansatz gebracht und dadurch Uebereinstimmung der Einnahme mit der 
Ausgabe hergestellt worden. Dieser Vorschlag dürfte um so weniger Be- 
denken erregen, als nach Lage der Verhältnisse die Hoffnung gehegt werden 
darf, daß sich das Vertrauen auf dauernde friedliche Zustände mehr und mehr 
befestigen, daß damit ein lebendigerer Aufschwung auf allen Gebieten der ge- 
schäftlichen Thätigkeit wiederkehren und zugleich eine entsprechende Steigerung 
der Staatseinnahmen eintreten wird, ferner, daß die Nothwendigkeit, die 
eigenen Einnahmen des norddeutschen Bundes zu vermehren, Anerkennung 
und Berücksichtigung finden werde. Gehen diese Voraussetzungen in Erfüllung, 
so wird es keine Schwierigkeit finden, das Gleichgewicht zwischen den Staats- 
Einnahmen und - Ausgaben wieder herzustellen. Die sonstigen in dem Etat 
nachgewiesenen, auf das Aeußerste beschränkten Mehr-Ausgaben finden sämmt- 
lich in Ersparnissen ihre Deckung. . . .  Die Gesammt-Einnahme ist auf 
167,597,469 Thlr. gegen den Etat für 1868, welcher eine Einnahme enthielt 
von 159,757,064 Thlr., also um 7,840,405 Thlr. höher veranschlagt worden. 
An Betriebskosten sind erforderlich 3,877,043 Thlr., bleibt eine Netto-Mehr- 
einnahme von 3,963,362 Thlr., oder wenn die außerordentliche Einnahme 
von 5,200,000 Thlr. außer Betracht gelassen wird, eine Minder-Einnahme 
von 1,236,638 Thlr. An Mehr-Ausgaben weiset der Etat unter B. Dota- 
tionen 740,710 Thlr., unter C. Staatsverwaltungs-Ausgaben 3,769,215, zu- 
sammen 4,509,925 Thlr. nach, während bei den einmaligen und außerordent- 
lichen Ausgaben ein Minderbedarf von 546,563 Thlr. hervortritt; bleibt 
Mehr-Ausgabe 3,963,362 Thlr. Wird dieser Mehr-Ausgabe die Minder- 
Einnahme von 1,236,638 Thlr. hinzugesetzt, so ergibt sich die Summe von 
5,200,000 Thlr., welche aus Beständen gedeckt werden soll.“ 
Der Finanzminister legt dem Hause fernere Gesetzentwürfe be- 
treffend die Beschlagnahme des Vermögens des ehemaligen Königs 
von Hannover und des ehemaligen Kurfürsten von Hessen vor. Die 
Wiederaufhebung der Maßregel soll danach in beiden Fällen könig- 
licher Verordnung vorbehalten bleiben. 
Der Abg. Guerard und Gen. (Freiconservative) beantragen die 
Abänderung des Art. 84 der Verfassung, um die bisher gescheiterte 
Sicherung der Redefreiheit der Abgeordneten auf diesem Wege zu erzielen.
        <pb n="111" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 415 
6. Nov. (Preußen: Hannover). Provinzial-Landtag: Wahl des ständi- 
 
 
 
schen Provinzialausschusses. Die National-Liberalen haben in dem- 
selben nur eine unsichere Majorität, weil allzuviel lokale Rücksichten 
beobachtet werden müssen. 
8.11. (Preußen: Hannover). Provinzial-Landtag: Debatte über das 
Gutachten bez. der künftigen staatlichen Organisation: 
Mit ziemlicher Majorität wird die Regierungsdenkschrift abgelehnt und 
und werden mehrere Modificationen gewünscht, die Miquel im Auftrage des 
Ausschusses in einer eingehenden, bei der Staatsregierung als ständisches Gut- 
achten einzureichenden Denkschrift begründet. Der Vorschlag einer Theilung 
Hannovers in drei Regierungsbezirke wird darin abgelehnt. Der Landtag 
räth vielmehr, die sechs Landdrosteien so lange beizubehalten, bis die durch- 
greifende Verwaltungsreform für die ganze Monarchie in's Leben trete. Diese 
Reform aber hält Miquel im Gegensatz zu dem Grafen Borries (und in 
diesen beiden Namen gipfelte der Widerstreit der Meinungen bei allen wich- 
tigeren Fragen) für unausbleiblich, weil das vergrößerte Preußen auf die 
Dauer nicht mehr die Mittel zur Erhaltung seines Beamtenheeres habe, und 
weil außerdem politische und volkswirthschaftliche Rücksichten dazu drängen. 
Um bis dahin die Landdrosteien besser zu beschäftigen, soll die Steuerverwal- 
tung, deren Concentrirung in die jetzige Eine Behörde ohnehin allgemeine 
Mißstimmung erweckt habe, und die Aufsicht über das Volksschulwesen ihnen 
zufallen. Damit würde man die Kostenersparniß, auf welche der Regierungs- 
plan bedacht ist, ebenfalls erreichen. Der Trennung der Schule von der 
Kirche widersetzt sich zwar Graf Borries mit aller Energie, erschwingt aber 
für seinen Antrag auf Beibehaltung der kirchlichen Aufsicht nur 20 von 55 
Stimmen. 
9.11. (Nordd. Bund). Preußen schließt nunmehr auch mit Mecklen- 
burg-Strelitz, wie es bereits mit Mecklenburg-Schwerin gethan, eine 
Militärconvention bez. seines Offiziercorps. 
10.11. (Luxemburg). Prinz Heinrich der Niederlande eröffnet den 
Landtag als Statthalter im Namen des Königs-Großherzogs mit 
einer Thronrede. 
Dieselbe betont die Beachtung, welche die „luxemburgische Nationalität" 
bei den fremden Mächten finde, und weist darauf hin, wie die Besorgnisse 
schwänden, die man in Betreff der Stadt Luxemburg gehegt, deren Festungs- 
werke zu schleifen man „in entsprechender Weise“ (d. h. gar nicht) fortfahre. 
11.11. (Preußen: Hannover). In Hannover constituirt sich ein groß- 
deutsch-demokratisch-föderalistischer Verein. 
Der § 2 des angenommenen Programms lautet: „Die Grundsätze, in denen 
 alle Mitglieder des Vereines übereinstimmen müssen, sind: die politische Eini- 
gung der deutschen Nation mit Einschluß Deutsch-Oesterreichs auf 
Grundlage der Gleichberechtigung und größtmöglichsten Selbständigkeit 
der Einzelländer.“ 
12.11. (Preußen). Abg.-Haus: Löwe interpellirt die Regierung bez. 
der ablaufenden Cartell-Convention mit Rußland. Der Finanz- 
minister lehnt aus politischen Gründen die Beantwortung für einmal 
ab. Löwe behält sich vor, seine Anfrage zu erneuern. 
Der Cultusminister bringt vier auf die Volksschule bezügliche 
Gesetzentwürfe ein: 
8
        <pb n="112" />
        116 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Der erste bezieht sich auf die Einrichtung und Unterhaltung der Volks- 
schule, die im Allgemeinen erfolgen soll durch die Communen, resp. auf 
Kosten derselben. Die Frage in Betreff der Dotation der Schullehrer ist 
noch nicht zum Abschluß gelangt, und es wird auf weitere Berathungen der 
Provinzial-Corporationen verwiesen. Der zweite Gesetzentwurf bezweckt die 
Aushebung des Art. 25 der Verfassung, welcher bestimmt, daß der Unterricht 
in den Volksschulen unentgeltlich ertheilt werden soll. Im preußischen Staate, 
bemerkt der Minister, belaufe sich das Schulgeld, welches jährlich erhoben 
werde, auf 3 Millionen Thaler. Die Volksschule könne diese Summe nicht 
entbehren. Der dritte Gesetzentwurf betrifft die Pensionirung und Pensions- 
berechtigung der Lehrer und Lehrerinnen. Im Allgemeinen schließt sich die 
Vorlage dem Gesetzentwurf an, welcher in fraglicher Beziehung im verflossenen 
Jahre dem Herrenhause vorgelegen. Ein Unterschied liegt nur darin, daß 
nach dem jetzigen Gesetzentwurfe die Lehrer keine Pensionsbeiträge zu zahlen 
haben sollen. Das Minimum ist eine Pension von 120 Thalern nach 40- 
jähriger Dienstzeit. Im Regierungsbezirk Wiesbaden, und wo sonst günstigere 
Bedingungen obwalten, bleibt es bei diesen günstigeren Bedingungen. Der 
vierte Gesetzentwurf bezieht sich endlich auf eine Erweiterung und Umwand- 
lung der Wittwen-Kassen der Elementar-Schullehrer. 
12. Nov. (Preußen: Schleswig-Holstein). Der Provinzial-Landtag geneh- 
 
 
 
migt die neue Städte- und Fleckenordnung mit den von der Com- 
mission vorgeschlagenen Modificationen im Sinne größerer Unabhän- 
gigkeit der Gemeinden von der Regierung schließlich mit allen gegen 
2 Stimmen. 
Die Regierung gesteht dem Landtag zu, daß eine aus drei Mit- 
gliedern bestehende Commission gewählt werde, um mit der Staats- 
regierung über eine dem nächsten Provinzial-Landtag zu machende 
Vorlage betr. die Anweisung von Staatsmitteln zu Provinzialzwecken 
zu verhandeln. 
12.11. (Preußen: Nassau). Communal-Landtag: Debatte über die 
Organisation der communalständischen Verwaltung. Der Vorschlag 
der Regierung wird nur mit sehr wesentlichen Aenderungen ange- 
nommen, namentlich wird die ständische Gliederung des Landes- 
ausschusses verworfen und beschlossen, daß der Vorsitzende des Land- 
tags nicht vom König ernannt, sondern von der Versammlung selbst 
gewählt werden solle. 
13.11. (Preußen). Der Oberkirchenrath vermittelt in dem Streit 
über die Feier des 100jährigen Geburtstags Schleiermachers: es soll 
in der Nicolaikirche eine Festrede gehalten werden dürfen, aber keine 
eigentlich kirchliche Feier. 
13.11. (Mecklenburg). Eröffnung des Landtags durch den Groß- 
herzog von Mecklenburg-Schwerin: 
Derselbe verheißt in seiner Thronrede eine Milderung der städtischen 
Steuerlast, Erlassung des dritten Theiles der nächstjährigen Handelsklassen- 
steuer, der Mahl- und Schlachtsteuer, eine Revision der inneren Steuergesetz- 
gebung, Heranziehung der ländlichen Kaufleute, Bäcker und Schlächter zu 
den Steuerlasten, eine Revision der Armengesetzgebung und Reformirung der 
Verhältnisse der klösterlichen Erbpächter. Der Großherzog beantragt die Auf- 
nahme von 200,000 Thaler zu Eisenbahnzwecken.
        <pb n="113" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 117. 
14. Nov. (Preußen). Abg.-Haus: Die nordschleswigschen Abgeordneten 
 
 
 
 
 
Kryger und Ahlmann verlangen Entbindung von der Eidesleistung. 
Beginn der Generaldebatte über das Budget: der Abg. Lasker 
beantragt, zu beschließen:  
„Im Interesse Preußens und des norddeutschen Bundes ist es dringend 
gerathen, daß die eigenen Einnahmen des Bundes vermehrt werden, jedoch 
nur unter der Voraussetzung, daß hierdurch keine Ueberbürdung in Preußen 
veranlaßt, vielmehr für den Fall einer Erhöhung der Steuern und Abgaben 
im Bunde gleichzeitig eine den Verhältnissen entsprechende Entlastung in 
Preußen sicher gestellt werde.“ 
15.11. (Preußen). Der schon seit längerer Zeit erkrankte Botschafter 
am Tuilerienhofe, Graf v. der Goltz, verläßt Paris mit einem drei- 
monatlichen Urlaube. Graf Solms übernimmt interimistisch die 
Geschäfte der Gesandtschaft. 
15.11. (Mecklenburg). Landtag: Zu den hauptsächlichsten Proposi- 
tionen des engeren Ausschusses von Ritter- und Landschaft gehören: 
Revision des ordentlichen und außerordentlichen Contributions-Modus, 
Errichtung von Erbzinsstellen auf ritterschaftlichen Gütern, Publication der 
Verordnung wegen der rechtlichen Verhältnisse der Juden, Antrag auf baldige 
Constituirung einer Landessynode, verbesserte Einrichtungen des ritter- und 
landschaftlichen Landschulwesens, Aenderung der Armengesetzgebung, Ueber- 
tragung der Militärgerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen auf die Civil- 
gerichte. 
15.11. (Preußen: Nassau). Lebhafte Erörterungen zwischen der Re- 
gierungs- und der lokalen Presse über die Versetzung altpreußischer 
Geistlicher und Candidaten nach dem ehemaligen. Herzogthum. 
Die Presse des Landes erklärt sich sehr entschieden für die Unabhängigkeit 
der nassauischen (darum auch unter das Cultusministerium und nicht unter den 
Oberkirchenrath in Berlin gestellte) Kirche und ihre Union mit sammt der 
vollen Lehrfreiheit und fürchtet namentlich auch, daß durch Ernennung alt- 
preußischer Geistlicher vom Cultusminister Mühler auch die nassauische Schul- 
verfassung in Frage gestellt werden wolle, da die kirchliche Lehrfreiheit nach 
der nassauischen Union auch die Grundlage für freie Schuleinrichtungen bilde. 
15.11. (Luxemburg). Fortschritte der Französisirung: 
Die deutschen Unterrichtsbücher an sämmtlichen Lehranstalten werden größten- 
theils durch französische verdrängt und selbst diejenigen Handbücher nicht bei- 
behalten, die dort angestellte deutsche Gelehrte zu Verfassern haben. Namentlich 
in den Gebieten der Geschichte und Geographie haben die deutschen Lehrbücher 
den französischen weichen müssen.  
17.11.  (Preußen).  Abg.-Haus: Generaldebatte über das Budget: 
Der Finanzminister stellt die Aufhebung der Zeitungsstempelsteuer 
ohne Einführung einer Inseratensteuer in Aussicht. Derselbe und 
der Abg. Waldeck erklären sich gegen den Antrag Lasker. Die Ab- 
stimmung über denselben wird nach längerer Debatte bis zum Kapitel 
„Matricularumlagen“ verschoben. Beginn der Specialdebatte über 
das Budget. 
17.11. (Schaumburg-Lippe). Der Fürst löst durch Patent die zur 
Vereinbarung einer Landesverfassung berufene Versammlung auf und 
publicirt das nach langwierigen Verhandlungen endlich vereinbarte 
Verfassungsgesetz.
        <pb n="114" />
        118 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Dasselbe besteht in 80 Artikeln nebst dem 22 Artikel umfassenden Wahl- 
gesetz. Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende: Art. 2 besagt ausdrücklich, 
daß die Bundes-Verfassung und Bundesgesetze „überall dieser Verfassung und 
der inländischen Gesetzgebung vorgehen". Die Erbfolge geht nach Art. 3 
eventuell auch auf die weibliche Linie des Fürstenhauses über. Die Kammer 
besteht aus 15 Mitgliedern, von diesen werden zwei durch landesherrliches 
Vertrauen für jede Legislatur-Periode als Vertreter des Domanial-Grund- 
besitzes berufen; je einen Vertreter stellen die ritterschaftlichen Grundbesitzer, 
die vocirten Prediger, die eine amtliche Stellung einnehmenden Juristen, 
Mediciner und studirten Schulmänner; je drei Vertreter wählen die Stadt- 
gemeinden (Bückeburg und Stadthagen) und die Landgemeinden. Staats- 
diener bedürfen zum Eintritt keines Urlaubs und sind zur Selbstragung der 
Stellvertretungskosten nicht verpflichtet. Tagegelder zwei Thlr.; die Legislatur- 
Periode sechsjährig; jährliche Sitzung. Der Landtag wählt seinen Vorsitzenden 
und dessen Stellvertreter. Er hat das Recht der entscheidenden Mitwirkung 
bei allen Akten der Gesetzgebung, sowie bei Feststellung des Staatshaushalts- 
Etats, beziehungsweise das Recht der Controle über die Landes-Finanzen. 
Neue Steuern, sowie die Forterhebung nur periodisch bewilligter Steuern 
und die Erhöhung oder Abänderung bestehender Steuern bedürfen der ständi- 
schen Bewilligung. Dasselbe gilt von Anlehen und Garantien zu Lasten der 
Landeskasse. Nach Art. 43 hat der Landtag auch das Recht der Anklage 
gegen die verantwortlichen Regierungs-Mitglieder nach Maßgabe des Gesetzes 
vom 2. Januar 1849; doch müssen 3/4 der anwesenden Landtags-Mitglieder 
für die Anklage stimmen. Für die Zwischenzeit von einer Landtagsdiät zur 
andern soll ein Landtags-Ausschuß von drei Mitgliedern bestehen. Der wich- 
tigste Abschnitt dürfte wohl Tit. V „Von den Landes-Finanzen" sein; denn 
er verheißt (Art. 48): „Das Finanzwesen des Landes soll unter Trennung 
des Staatshaushalts vom Dominalhaushalt neu geordnet werden.“ Art. 49 
bestimmt: „Die zum Domanio gehörigen Vermögensobjecte und die demselben 
zustehenden Gerechtsame, als namentlich auch Güter, einzelne Grundstücke, 
Forsten, Flüsse und Gewässer, lehns-, gutsherrliche und andere Gefälle, resp. 
deren Aequivalente, Schlösser und sonstige Gebände, ferner der diesseitige 
Antheil an den Schaumburger Gesammt-Kohlenwerken bilden das untheilbare 
und in seinem wesentlichen Bestande unveräußerliche Fideicommißgut des jetzt 
regierenden Fürstenhauses.“ Auf der Kammerkasse ruht zunächst die Ver- 
pflichtung, die Kosten der Domanial-Verwaltung, den Aufwand für das fürst- 
liche Haus und den fürstlichen Hof, einschließlich der Apanagen und Mit- 
giften, so wie des Wittthums für die verwittweten Gemahlinnen der Fürsten 
und Prinzen zu bestreiten. Zu den Kosten des Staatshaushaltes wird, „so 
lange das Fürstenthum von dem jetzt regierenden Fürstenhause als selbst- 
ständiger Staat regiert wird", neben Ueberweisung gewisser bisher in die 
Kammerkasse geflossenen Staatseinnahmen „im Betrage von p. p. 20,000 
Thlr. jährlich“, ein fester jährlicher Beitrag von 36,000 Thlr. geleistet werden; 
ferner der fünfte Theil des jährlichen Antheils an den reinen Auskünften der 
vorgedachten Kohlenwerke (im Jahre 1868: 24,000 Thlr.); endlich eine wei- 
tere jährliche Summe, deren Höhe gleich desjenigen Betrages ist, welcher 
von dem Fürstenthum zu Zwecken des norddeutschen Bundes durch directe 
Auflagen zur Erhebung kommen wird, jedoch den Betrag von 10,000 Thlr. 
nicht übersteigen darf. Dagegen sollen alle bisher aus der Kammerkasse zu 
Staatszwecken geleisteten Zahlungen nunmehr wegfallen und die Landstände 
allen Ansprüchen einer Theilnahme der Landeskasse an den Aufkünften der 
(bekanntlich sehr lucrativen) Eisenbahn entsagen. Unter den „Allgemeinen 
und Uebergangs-Bestimmungen“ finden sich unter anderen folgende wichtige 
Verheißungen, deren Werth freilich durch die Art der Ausführung bedingt 
erscheint. Art. 67. Die Gesetzgebung des Landes wird demnächst einer Revi- 
sion unterzogen werden. Die Städte und Landgemeinden sollen durch beson-
        <pb n="115" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 119 
dere Städte- und Landgemeinde-Ordnungen auf dem Grundsatze der selbst- 
ständigen Verwaltung neu organisirt werden; im Gerichtswesen sollen die 
Grundsätze der Trennung der Justiz von der Administration, der Oeffentlich- 
keit und Mündlichkeit des Verfahrens, des Anklage-Prozesses in Strafsachen 
zur Durchführung gelangen. Besonders wichtig unter den im Lande zur 
Zeit noch obwaltenden Verhältnissen ist die Bestimmung des Art. 71, wonach 
das Erbpachtverhältniß gegen gerechte, durch Gesetz zu bestimmende Entschädi- 
gung aufgehoben und in volles Eigenthum verwandelt werden soll. „Die 
Durchführung der vorstehend verzeichneten Grundsätze in der Gesetzgebung 
des Landes soll nach Möglichkeit beschleunigt“, und die bezüglichen Gesetz- 
entwürfe dem im Jahre 1869 zu berufenden ordentlichen Landtage vorgelegt 
werden. 
18. Nov. (Preußen: Nassau). Communal-Landtag: Es wird beschlossen, 
 
die Regierung um Abschaffung der Lebenslänglichkeit der Bürger- 
meister zu ersuchen und den Gemeinden selbständige Verwaltung mit 
allgemeinem Stimmrecht zu geben und die Domanialgüter zur Ge- 
meindepflicht heranzuziehen. Die Regierung lehnt gegenüber den 
Beschlüssen vom 12. ds. die Bestätigung des Verwaltungsgesetzes ab, 
wenn nicht das kgl. Bestätigungsrecht des Landesdirectors, sowie die 
ständische Gliederung des Verwaltungsausschusses wieder hergestellt werde. 
19.11. (Preußen). Abg.-Haus: Specialdebatte über das Budget. 
Die von der Regierung trotz des Deficits wieder eingestellten Er- 
höhungen der Gehalte einer Reihe hoher Beamteten werden überall 
wieder verworfen und ebenso wird neuerdings die Herbeiziehung 
Lauenburgs zu der Staatsschuld beschlossen. 
19.11. (Anhalt). Eröffnung des Landtags. Die Regierung macht 
demselben zahlreiche Vorlagen. 
Als die wichtigste Vorlage bezeichnet die Regierung selbst die „Grundzüge 
zur Auseinandersetzung des herzoglichen Hauses und des Landes bezüglich 
des Domaniums.“ Dieselbe bezweckt nicht nur eine bestimmte Präcifirung 
der gegenwärtigen Rechte des herzoglichen Hauses am Domanium, sondern 
gleichzeitig auch die völlige Sonderung des herzoglichen Domanial- und Staats- 
vermögens im Activum und Passivum, und folgeweise die Aufhebung der 
gegenwärtig mit dem herzoglichen Haus und dem Lande bestehenden Gemein- 
schaft bezüglich der Nutzungen des Domaniums. Begründet wird diese Ver- 
lage durch den Hinweis auf die „möglichen Gefahren der Zukunft“ und auf 
das „lebendige Bedürfniß der Gegenwart, die gesammte Staatsverwaltung von 
den Unklarheiten und Schwankungen zu befreien, welche aus den mit dem 
derzeitigen Domanialverhältniß unlöslich verknüpften patrimonialen Institu- 
tionen und Verwaltungsmaximen naturgemäß folgen.“ In einer engen Ver- 
bindung damit steht der Entwurf einer Kreisordnung, durch welche Organe 
zur Durchführung der Militärgesetzgebung des norddeutschen Bundes und zur 
Ermöglichung der Selbstverwaltung bezüglich einer Vereinfachung des Staats- 
behörden-Organismus geschaffen werden sollen. Diesen Kreiscorporationen soll 
durch Zuweisung einer entsprechenden Dotation aus dem Domanialvermögen 
eine feste Unterlage für deren corporatives Gedeihen gewährt werden. Einen 
andern Theil dieser Dotationen in den ehemals dessau-köthen'schen Landes- 
theilen sollen diejenigen Ablösungscapitalien bilden, welche nach Maßgabe des 
gleichzeitig vorgelegten Gesetzentwurfs wegen Ablösung des Jagdrechts auf 
fremdem Grund und Boden für solche landesherrliche Gerechtsame etc. auf- 
kommen werden. Zu einer unentgeltlichen Aufhebung des fiscalischen Jagd- 
rechts auf fremdem Grund und Boden hat die Regierung sich „aus Achtung
        <pb n="116" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 
vor wohlerworbenen Rechten“ nicht verstehen können. „Leider“, heißt es zum 
Schluß, „ist der Abschluß des Haupt-Finanzetats, ungeachtet des bei Auf- 
stellung desselben streng festgehaltenen Grundsatzes äußerster Sparsamkeit, kein 
so günstiger, um nicht die Steuerkraft des Landes in wesentlich erhöhtem 
Grad in Anspruch nehmen zu müssen. . . . Aber die Staatsregierung lebt 
des Vertrauens, daß der Landtag es mit ihr als den obersten Grundsatz eines 
gesunden wirthschaftlichen Volkslebens überhaupt erachten wird, die laufenden 
Bedürfnisse der Gegenwart nicht auf Unkosten der Zukunft zu befriedigen. . . “ 
20. Nov. (Preußen). Abg.-Haus: Der Antrag Guerards und Gen. 
bez. Abänderung des Art. 84 der Verfassung (Redefreiheit der Ab- 
geordneten) wird mit allen gegen 20 Stimmen angenommen. Er- 
klärung des Ministers Eulenburg. 
Debatte über das Budget: Bei den Matricularbeiträgen wird der 
Antrag Lasker schließlich abgelehnt. 
20.11. (Preußen: Nassau). Der Communal-Landtag lehnt die Regie- 
rungsvorlage betreffs der Landesbank einstimmig ab und nimmt da- 
gegen die Anträge des Ausschusses auf Erhaltung des größten Theils 
des bisherigen Geschäftsumfangs der Landesbank an. 
21.11. Der hundertjährige Geburtstag Schleiermachers wird nicht bloß 
in Berlin, sondern fast in allen größeren Städten Deutschlands durch 
Versammlungen und Reden gefeiert. 
21.11. (Preußen: Kurhessen). Der Communal-Landtag wählt v. Wintzin- 
gerode zum Landesdirector. 
23.11. (Preußen). Abg.-Haus: Debatte über das Budget: Die 400,000 
Thlr. unvorhergesehene Ausgaben des Finanzministers werden mit 
154 gegen 130 Stimmen bewilligt. Die Minister Eulenburg und 
Mühler werden vielfach und entschieden angegriffen. Der Abg. 
Hänel zählt zahlreiche Beschwerden Schleswig-Holsteins auf. 
23.11. (Preußen: Nassan). Der Communal-Landtag beharrt mit 20 
gegen 4 (die nicht gewählten Mitglieder der Versammlung) Stimmen 
auf seiner Weigerung, den Verwaltungsausschuß ständisch zu gliedern, 
gesteht dagegen der Regierung mit 13 gegen 11 Stimmen die Be- 
stätigung des Landesdirectors durch den König zu. 
24.11. (Preußen). Abg.-Haus: Der Abg. v. Bonin interpellirt das 
Ministerium bez. der Stellvertretungskosten. 
v. Bonin: Der Gegensatz zwischen diesem Hause und der Staatsregierung 
bestehe trotz des Obertribunalsbeschlusses nach wie vor in derselben Schärfe 
und dazu komme, daß während die einen Beamten Stellvertretungskosten 
bezahlen müßten, andere dagegen von solchen verschont würden, was das 
Rechtsbewußtsein verletze. Minister Eulenburg erklärt, die Staatsregierung 
sei nicht in der Lage, dem Beschlusse dieses Hauses vom Februar d. J. ent- 
sprechen zu können. 
Fortsetzung der Budgetdebatte: 
Abg. Knapp fragt, was in Folge des von dem Hause in der letzten 
Session gefaßten Beschlusses bezüglich des Consolidationsgesetzes für Nassau 
geschehen sei. Minister v. Selchow: Mir ist von einem solchen Beschlusse 
nichts bekannt. (Sensation.) (Abg. Knapp liest den Beschluß vor. Große
        <pb n="117" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 121 
Heiterkeit. Abg. Virchow reicht den stenographischen Bericht über jene Sitzung 
dem Minister dar.) Abg. Parrisius: Es ist im höchsten Grade zu be- 
dauern, daß die Staatsregierung nicht einmal weiß, was von diesem Hause 
beschlossen worden ist. (Große Heiterkeit.) Abg. v. Hoverbeck: Ich bean- 
trage, die Berathung über die vorliegende Position so lange auszusetzen, bis 
der Herr Minister sich informirt haben wird. (Neue Heiterkeit.) 
24. Nov. (Preußen: Kurhessen). Der Communal-Landtag lehnt die Vor- 
 
lage der Regierung bez. der Landescreditkasse einstimmig ab. 
25.11. (Preußen). Das offiziöse Organ des Grafen Bismarck, die 
Nord. Allg. Ztg., läßt Rumänien und seinen Minister Bratiano 
auf's entschiedenste und unzweideutigste fallen. 
Der Leitartikel derselben wendet sich gegen die Ausführungen der österr. 
Blätter, daß Preußen danach trachte, Rumänien auf Kosten Ungarns zu er- 
weitern und erklärt ohne allen Umschweif: „Jeder verständigen Politik liegen 
reale Verhältnisse zu Grunde. Vergleicht man die Macht eines auch erwei- 
terten Rumäniens und des ungarischen Reichs miteinander, so wird man in 
Pesth den preußischen Politikern wohl so viel Einsicht zutrauen, daß sie auf 
die Sympathien Ungarns ein großes, auf den Beistand oder die Zuneigung 
Rumäniens gar kein Gewicht legen. Die preußische Förderung einer rumä- 
nischen oder flavischen Agitation gegen Ungarn würde demselben in der That 
gefährlich werden, und wäre diese feindliche Haltung Preußens gegen Ungarn 
vorhanden, wir dürften uns nicht wundern, wenn die ungarische Regierung 
zur Rettung des Staats nach jedem Bündniß griffe. Wenn aber die un- 
garische Presse sich vergegenwärtigt, daß Preußen nicht so thöricht sein kann, 
einen mächtigen Freund zu opfern, um dafür die leichtwiegenden Sympathien 
des entfernt liegenden, unter dem Schutze der europäischen Großmächte stehen- 
den Rumäniens einzutauschen, so werden die ungarischen Journale die Be- 
deutung der Anklagen der Wiener Zeitungen gegen Preußen zu würdigen 
vermögen." 
25.11. (Mecklenburg). Landtag: Der Großherzog erläßt an den- 
selben ein Rescript, welches die Grundzüge einer neuen Steuerver- 
fassung enthält. 
Schon in den commissarisch-deputatischen Verhandlungen war man dar- 
über einig gewesen, daß die ordentliche und außerordentliche Contribution in 
Wegfall kommen und dafür ein einheitliches Steuersystem ausgestellt werden 
müsse. Es sei, sagt das Rescript, aber auch geltend gemacht worden, daß 
die bloße Einkommensteuer zu unverhältnißmäßig hohen Sätzen und eine 
daneben erhobene Grund- und Gewerbesteuer wieder zu einer doppelten Be- 
steuerung führen werde. Die Regierung hat deßhalb folgenden Weg einge- 
schlagen: Eine allgemeine Einkommensteuer nach Art der preußischen Klassen- 
steuer einzuführen und dieselbe mit einer Besteuerung der einzelnen Vermö- 
gens- und Erwerbsarten nach äußerlichen Merkmalen zu verbinden, und zwar 
in der Weise, daß die vollen Beträge der letzten Steuer als Minimalsteuer 
erhoben und auf den Betrag der von dem Steuerpflichtigen etwa zu erlegen- 
den Einkommensteuer, falls diese im einzelnen Falle im Betrage höher ist, 
in Abrechnung zu bringen seien. Der erste Paragraph der Grundzüge be- 
zeichnet folgende sieben Arten von Steuern, welche in Zukunft an Stelle der 
bisherigen ordentlichen und außerordentlichen Contribution treten sollen: 
1) eine Grundsteuer, 2) eine Gewerbesteuer, 3) eine Besoldungssteuer, 4) eine 
Erwerbsteuer von dem Erwerb aus der Ausübung wissenschaftlicher Kenntnisse 
und künstlerischer Fertigkeiten, sowie aus höhern Privatdienst-Verhältnissen, 
5) eine Zinssteuer, 6) eine Lohnsteuer für den Verdienst aus geringerer Lohn- 
arbeit, 7) eine allgemeine klassificirte Einkommensteuer von allem und jedem 
den Jahresbetrag von 1500 Thlr. übersteigenden Einkommen.
        <pb n="118" />
        122 Preußen und der norddeutsche Bund. 
27. Nov. (Preußen). Das Abg.-Haus nimmt bei Berathung des An- 
trags der Geschäftscommission betr. die Erlöschung des Mandats der 
beiden nordschleswigschen Abgeordneten wegen Eidesverweigerung das 
mildernde Amendement Mallinkrodts an, die beiden Abgg. zwar so 
lange sie den Eid verweigern auszuschließen, das Mandat jedoch 
fortdauern zu lassen. 
Budgetdebatte: Der Abg. Hänel tadelt neuerdings die Organisa- 
tion und Handhabung der Justiz in den Elbherzogthümern, besonders 
das Verhalten des Staatsanwalts in Preßprozessen und betont hin- 
sichtlich des Empfangs des Königs den Unterschied zwischen der Ehr- 
furcht vor der Majestät und der Kritik der Minister. 
29.11.  (Mecklenburg). Der Landtag lehnt die von der Regierung 
geforderte Eisenbahnbeihilfe ab, da die feudalen Ritter auf dem 
Landtage vollständig dominiren. Der Großherzog spricht durch ein 
besonderes Rescript seine Mißbilligung über den Beschluß und die 
Selbstsucht der Stände aus. 
30.11.  (Preußen). Abg.-Haus: Der Justizminister Leonhardt legt den 
Entwurf eines neuen Hypothekengesetzes (über den Eigenthumserwerb 
und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbst- 
ständigen Gerechtigkeiten) mit einem Vortrage vor, der den allgemeinen 
Beifall des Hauses davon trägt. 
Rede des Justizministers: „Ich erbitte mir die Aufmerksamkeit des 
Hauses für einige allgemeine Bemerkungen, welche die allgemeinen Richtungen 
kennzeichnen, welche ich bei Bearbeitung dieses Gesetzentwurfs befolgt habe. 
Zuvörderst gibt mir gerade dieser Gesetzentwurf eine sehr naheliegende Ver- 
anlassung, mich über das Verhältniß auszusprechen, in welchem der preußische 
Justizminister zu der preußischen Justizgesetzgebung steht. Meine Herren, 
diese Stellung hat sich seit kurzer Zeit ganz wesentlich geändert. Wenn ein 
preußischer Justizminister diesen Umstand sich nicht zur Klarheit und zum 
vollen Bewußtsein bringt, so muß er darauf verzichten, seine Aufgabe zu er- 
füllen. Der erste Grund der Aenderung liegt darin, daß im Jahre 1866 ein 
sehr weites Ländergebiet der preußischen Monarchie einverleibt worden ist, in 
welchem gemeines Recht und gemeinrechtliche Institutionen bestehen. Dieses 
Ländergebiet, welches von der Nord- und Ostsee bis zum Main hinunter 
reicht, bildet gleichsam einen Keil in der Monarchie. In diesem Ländergebiete, 
meine Herren, hat sich, wie das ganz natürlich ist, einem nicht codificirten 
Recht gegenüber ein sehr reges wissenschaftliches Rechtsleben entwickelt, und 
es hat sich auf diese Weise in diesen Ländern ein wirksamer Rechtsgährungs- 
stoff aufgehäuft, welcher nach rechts und links, nach oben und unten reagirt. 
Bis zum Jahre 1866 kamen für oben preußischen Staat wesentlich zwei 
Ländergebiete in Betracht, in welchen verschiedenes Recht galt. In dem grö- 
ßeren Theile der Monarchie galt das Landrecht und die damit zusammen- 
hängende Gesetzgebung, in dem anderen Theile, dem kleineren, das sogenannte 
rheinische Recht. Diese beiden Rechtssysteme haben im Ganzen und 
Großen sehr lange Zeit unvermittelt und unversöhnt neben einander bestanden. 
Ein Grund hiervon lag auch in der starren Anhänglichkeit der Rheinländer 
an ihrem Recht. Diese Anhänglichkeit wird nicht allein erklärt durch sachliche 
Gründe, sondern, wie ich meine, auch wesentlich dadurch, daß die Rheinländer 
in den ersten Decennien dieses Jahrhunderts einen sehr lebhaften Kampf für 
ihr Recht gegen das Landrecht zu bestehen hatten; was man aber im Kampfe
        <pb n="119" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 123 
erringt, das pflegt besonders lieb zu werden. Die Rheinländer werden sich 
übrigens einer neuen Rechtsentwicklung gegenüber an den Gedanken gewöhnen 
müssen, daß nicht jede Bestimmung ihrer Gesetzgebung gleichsam als sacro- 
sanct anzusehen sei. Meine Herren! Nachdem die große Länderstrecke des 
gemeinen Rechts in die Monarchie ausgenommen worden ist, ist es ganz un- 
thunlich, daß auf die Länge der Zeit drei Rechtssysteme in der Monarchie 
neben einander bestehen, sie müssen versöhnt werden. Das hat auch keine 
überwiegenden Schwierigkeiten, weil einerseits das Landrecht und andererseits 
das rheinische Recht mit einander in nahem Zusammenhange stehen: Land- 
recht und rheinisches Recht sind die Töchter Einer Mutter, jedoch erzeugt von 
verschiedenen Vätern, die verschiedenen germanischen Stämmen angehören. 
Ich meine nun nicht, daß die Gesetzgebung sich an das gemeine Recht enger 
anschließen soll, es wird vielmehr ein neues nationales Recht an die 
Stelle der drei Rechtssysteme treten. müssen, und dieses neue Gesetz wird sich 
stützen müssen auf die heutige Entwicklung des Rechts- und Culturlebens, 
sie wird die Forderungen zu beachten haben, welche das Leben und der Ver- 
kehr stellen. Der zweite Grund, meine Herren, wodurch die Stellung des 
preußischen Justizministers wesentlich verändert ist, besteht darin, daß der 
preußische Staat in den norddeutschen Bund eingetreten ist und selbst- 
verständlicher Weise in demselben eine ganz hervorragende Stellung einnimmt, 
wodurch dem preußischen Staate der Beruf wird, nach allen Seiten förderlich 
zu wirken. Dieß gilt auch für das Rechtsgebiet; denn wie ein Volk durch 
Sitte und Sprache, so wird es auch individualisirt durch das Recht. Aller- 
dings, meine Herren, nimmt der preußische Justizminister dieser Rechtsent- 
wicklung gegenüber äußerlich eine sehr untergeordnete Stellung ein, allein es 
wird ihm doch möglich sein, im Stillen eine sehr erhebliche Wirksamkeit zu 
entfalten. Er wird in dieser Beziehung aber schon wirken, weil jede Gesetz- 
gebung, die für sämmtliche Gebiete der Monarchie geeignet ist, ohne Weiteres 
geeignet ist, als Grundlage für die Gesetzgebung des norddeutschen Bundes 
zu dienen, denn es bestehen in ganz Deutschland keine Rechtselemente, welche 
nicht bei einer Gesetzgebung zu berücksichtigen wären, die sich auf das ganze 
Gebiet der Monarchie erstreckt. Wenn für die Monarchie eine gemeinsame 
Gesetzgebung in's Leben tritt, und wenn diese den Anforderungen entspricht, 
welche ich so eben hervorgehoben habe, so wird sie auch geeignet sein, als 
Gesetzgebung für den norddeutschen Bund zu gelten. Mit demselben 
Moment, in welchem dieser nationale Akt für den norddeutschen Bund sich 
vollzieht, wird dieser Akt auch für ganz Deutschland, auch für das 
Deutschland jenseits des Mains vollzogen sein und zwischen diesem 
Moment und der Ausführung in den süddeutschen Staaten wird, wie ich 
glaube, ein Zeitraum liegen, der nur nach Monaten zu berechnen sein wird. 
Meine Herren! Das ist der Standpunkt, welchen ich mit vollem Bewußtsein 
dem vorgelegten Gesetzentwurf gegenüber eingenommen habe, und ich bitte 
Sie, den vorgelegten Gesetzentwurf von diesem Standpunkte aus zu würdigen. 
Ich kann den Gedanken auch so ausdrücken: obwohl es sich zur Zeit nur um 
eine Gesetzgebung für das landrechtliche Gebiet handelt, so habe ich dennoch 
in diesem Gesetzentwurf den Standpunkt des Particularismus auf- 
gegeben. . . . “ 
Die beiden nordschleswigschen Abgeordneten verweigern nicht nur 
die Ableistung des Eides, sondern legen nunmehr ihrerseits ihre 
Mandate nieder, um die dänische Agitation im Gang zu erhalten. 
— Nov. (Preußen: Kurhessen). Auch in Kassel wird ein „deutscher 
Volksverein in Kurhessen“ gegründet. 
Das Programm verlangt ähnlich wie in Hannover die politische Einigung 
der gesammten deutschen Nation auf Grundlage der in dem Selbstbestim-
        <pb n="120" />
        124 Preußen und der norddeutsche Bund. 
mungsrecht wurzelnden Gleichberechtigung und Selbständigkeit der ein- 
zelnen Stämme und Länder, soweit die letztere nicht den Forderungen einer 
nothwendigen gemeinsamen Gesetzgebung entgegensteht. 
— Nov. (Nordd. Bund). Eröffnung des Bundesraths durch den Prä- 
sidenten des Bundeskanzleramtes Delbrück.  
1. Dec.  (Preußen).  Abg.-Haus:  Budgetdebatte-, Etat des Justiz- 
ministeriums. Die von der Regierung im Budget eingestellte Po— 
sition von 1000 Thlr. für Hilfsrichter am Obertribunal gibt Ver- 
anlassung zu einem gewaltigen Sturm: der Justizminister Leonhardt 
schleudert der Majorität den Handschuh in's Gesicht. Bei der 
Abstimmung wird die Position mit 192 gegen 160 Stimmen den- 
noch gestrichen. 
Antrag Twestens: „Die Stellvertretung der Obertribunals-Räthe durch 
Richter, welche nicht etatsmäßige Mitglieder des Obertribunals sind (sog. 
Hilfsrichter), für unzulässig zu erklären; demgemäß die für eine solche Ver- 
tretung geforderte Summe von 1000 Thlr. nicht zu bewilligen.“ Wind- 
horsts: „Die Erwartung auszusprechen, daß bei der bevorstehenden Organi- 
sation des höchsten Gerichtshofes die Stellvertretung einzelner Mitglieder 
desselben durch dem, Gerichtshofe nicht angehörige Richter ausgeschlossen werde." 
Debatte: Justizminister: „ . . . . Meine Herren! Was wollen Sie 
eigentlich mit Ihren Anträgen, und was können Sie mit den Anträgen er- 
reichen! Der Antrag geht dahin, die Position von 1000 Thlr. zu streichen. 
Das Motiv ist, weil die Beschäftigung von Hilfsarbeitern gesetzlich unzu- 
lässig sei. Der Antrag ist vollkommen begründet, wenn das Motiv begründet 
ist. Was Sie nun wollen mit Ihrem Antrage, das ist nicht etwa, daß das 
Geld gespart wird, das liegt Ihnen ja ganz fern; Sie wollen vielmehr durch 
Ihren Antrag erreichen, daß Hilfsarbeiter nicht zugezogen werden. (Sehr 
richtig! links.) Nun können Sie aber möglicher Weise erreichen, daß das 
Geld gespart wird; aber das können Sie nicht erreichen, daß Hilfsarbeiter 
nicht zugezogen werden. (Sehr gut! Bravo! auf der rechten Seite.) Ich er- 
kläre Ihnen wenigstens, daß dieß Ihr Wollen nicht in Erfüllung gehen wird. 
(Lebhafter Beifall rechts.) Ich bin nicht einen Augenblick zweifelhaft, daß 
die kgl. Staatsregierung in diesem Punkte mit mir vollkommen einverstanden 
sein wird. Meine Herren! Ich bin von Sr. Maj. berufen, in einem großen 
Reiche die Rechtsordnung aufrecht zu erhalten; ich führe die Oberaufsicht 
über die Gerichte und ich bin verantwortlich für eine prompte und unpar- 
teiische Rechtspflege im Lande. Dieser meiner Aufgabe — darauf können 
Sie Sich verlassen — werde ich gerecht werden und werde meine Aufgabe 
nöthigenfalls erfüllen mit derjenigen Energie des Willens, die wenig oder gar 
nichts zu wünschen übrig lassen wird. Meine Herren! Täuschen Sie Sich 
doch nicht in meiner Person! Täuschen Sie Sich nicht durch Zeitungsnach- 
richten, welche meine Verwaltungs-Principien hin und wieder, aber keines- 
weges in correcter Weise besprechen. Ich habe gar keine liberalen Neigungen 
(Hört, hört! links), ich liebe es noch viel weniger, mit politischen Parteien 
zu liebäugeln. (Lebhaftes Bravo, rechts.) Meine Herren! Was wird denn 
nun geschehen? Ja, wenn es sein muß und ich nicht anders kann, so werde 
ich Hilfsarbeiter beim Obertribunal anstellen mit Diäten, und werde diese 
Diäten zahlen lassen, und werde diese Diäten dann Ihnen auf dem Etat in 
Rechnung setzen. Das ist der Fall des Conflictes; der wird von der kgl. 
Regierung wahrhaftig nicht gesucht, aber wenn die Regierung nicht anders 
kann, muß sie den Conflict annehmen. (Große Sensation, hört, hört! links, 
Zustimmung rechts.) Aber, meine Herren, man braucht so weit nicht vorzu-
        <pb n="121" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 125 
schreiten, und, wie gesagt, ich werde es auch nicht thun, wenn auf eine andere 
Weise angemessen gesorgt werden kann für die Rechtsordnung im Lande. 
Wollen Sie Sich vielleicht aber einmal klar machen, welche Folge können 
Sie nebenbei erlangen durch Ihren Antrag, die Sie nicht erreichen wollen, 
die Ihnen reichliches Aergerniß bereiten? Ein Justizminister, der in die Lage 
versetzt wird, zur Uebung der Rechtsordnung Hilfsarbeiter zuzulassen, und 
von diesem seinem Rechte vollständig überzeugt ist, findet vielleicht Mittel, die 
ihm an sich sehr unerwünschte sind, die ihn aber in die Lage versetzen, seinen 
Willen durchzusetzen, ohne gegen Ihre Resolution zu verstoßen, das heißt, 
also Hilfsarbeiter anzustellen, ohne für sie Diäten in Anspruch zu nehmen. 
Ich stelle Ihnen zur Erwägung Verschiedenes, was ein Justizminister in 
solcher Bedrängniß thun kann; zuvörderst kann er sehr strenge Principien an- 
wenden in Betreff der Beurlaubungen, oder, wenn er den Urlaub bewilligt, 
dann nur dann, wenn der Beurlaubte aus eigenen Mitteln für die Stell- 
vertretungskosten sorgt. Das ist hart und unbillig, aber vielleicht nicht zu 
vermeiden. Diejenigen Mitglieder des Tribunals, welche hier in dem Hause 
Sitz und Stimme haben, wird der Justizminister nicht anders behandeln wie 
die übrigen Beamten des Landes. Wenn die letzteren Stellvertretungskosten 
zahlen, wird er auch den Mitgliedern des Obertribunals von ihren Besol- 
dungen Abzüge machen lassen (Sehr richtig! rechts), und wenn dann die 
Herren eine Rechtsbelehrung bei den Gerichten des Landes suchen, dann wer- 
den die ihnen Rechtsbelehrung wohl zu Theil werden lassen. (Bravol rechts. 
Oho! links.) Aber, meine Herren, ich glaube, daß hier im Lande patriotische 
Mitglieder der Appellationsgerichte vorhanden sein werden, die, im Besitz hin- 
länglicher Mittel, sich erbieten werden, ohne Diäten Hilfe zu leisten beim 
Obertribunal. Das ist auch ein Weg, ein unerwünschter Weg, den dann ein 
Justizminister zu gehen hat. Denn unter solchen Umständen wird leicht ein 
Anspruch auf Beförderung gewährt, und solche Gewährungen sind vom Uebel 
und jedenfalls nicht von Nutzen. (Zustimmung.) Drittens, meine Herren, 
allen solchen Anträgen gegenüber wird der Justizminister leicht in die Lage 
gedrängt, mit aller Schärfe und Schroffheit den Grundsatz durchzuführen, 
Sr. Maj. nie ein Mitglied an den Appellationsgerichten zum Obertribunal 
in Vorschlag zu bringen, von dem er nicht mit größter Sicherheit annehmen 
kann, daß er nicht ein Mandat zum Abgeordnetenhause annehmen wird. 
(Oho! links.) Meine Herren! Ich habe Ihnen voraus gesagt (Ruf: „Ja, 
ja!"), daß Sie viel Aergerniß nehmen würden an mir. (Sehr wahr! Bravo!) 
Das habe ich Ihnen voraus gesagt, habe Ihnen voraus gesagt, daß das 
Folgen wären, die mir durchaus unerwünscht seien, und daß Sie mich nicht 
in eine solche Lage versetzen mögen. (Sehr gut! Oho!) Ich muß damit 
schließen.“ (Lebhaftes, erneutes Bravo rechts; starkes Zischen und ironische 
Bravo's links.) — Große Aufregung herrscht im Hause. In sichtbarer Er- 
regung besteigt der Abgeordnete Twesten die Tribune: „Selbst zur Zeit des 
schwersten Verfassungsconflicts sind uns nicht solche Drohungen und Provo- 
cationen entgegengeschleudert worden, wie wir sie heute aus dem Munde des 
Justizministers gehört. (Stürmischer Zuruf.) Heute, wo es sich um eine 
Summe von 1000 Thlrn. handelt, sagt uns der Justizminister, wenn wir 
hier auf unserer Ueberzeugung beständen, würden wir auf seiner Seite einer 
Energie begegnen, die selbst vor einem Verfassungsconflict nicht zurückscheuen 
würde. Das geht über Alles hinaus, was uns bisher geboten worden ist! 
(Stürmischer Beifall.) Ich hoffe zwar, der Herr Minister wird sich noch 
besinnen, ehe er mit seinen Drohungen Ernst macht, ich hoffe, seine Entschlüsse 
sind nicht unabänderlich. Im Jahre 1866 hat er den Sieg der Oesterreicher 
über uns herbeizuführen gesucht, im Jahre 1868 unterzeichnet er das Beschlag- 
nahmedecret gegen seinen früheren König. (Stürmische Zurufe und Unter- 
brechung im ganzen Hause.) Ich hoffe also, daß er auch hier einer Aende- 
rung nicht unzugänglich sein wird, denn wenn wir eine Summe absetzen,
        <pb n="122" />
        126 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
und er erklärt, er gibt sie dennoch aus, so ist dieß ein Verfassungsconflict 
(Ruf: Bruch!“), vor dem er — wie ich glaube — doch zurückschrecken 
wird. Auch ich wünsche die Zuziehung von Hilfsrichtern bei Beschlüssen des 
Obertribunals gesetzlich ausgeschlossen zu sehen, und zwar nicht, wie der Herr 
Minister meint, der geringeren Kosten wegen, sondern, um die Unabhängig- 
keit des Gerichts nicht noch mehr zu gefährden. Streichen Sie deßhalb 
die Position und erwarten Sie, was der Regierung belieben wird, zu thun.“ 
(Lebhafter, anhaltender Beifall links, Zischen rechts.) Justizminister: 
„Wenn der Herr Abg. Twesten für gut befunden hat, mich persönlich anzu- 
greifen, so bemerke ich dem gegenüber, daß ich keine Vertheidigung habe. Ich 
kann kein Wort darauf erwidern, weil ein Eid mich bindet.“ (Sensation.) 
Jacoby: „Ich bin in keiner Weise erregt; wir hörten ja heute nur aus- 
sprechen, was wir seit Jahren erleben.“ (Sensation.) Virchow: „Wohin 
kommen wir, wenn die Minister mit einer solchen mala fides in das Haus 
treten? Vor dem Privatrecht dieses Landes steht das öffentliche Recht und 
der Justizminister ist nicht bloß berufen, ein Hort für das Privatrecht zu 
sein, sondern er soll in erster Linie ein Hort sein für die Verfassung des 
Landes. Dieß ist gerade einer der Punkte, in denen sich der Vorgänger des 
Ministers schwer gegen das Land versündigt hat. Die Consequenz davon ist 
einfach die, daß sich der Minister über die gesetzgebenden Factoren stellt, daß 
er von seinem Verbleiben im Amte das Wohl des Staates abhängig macht. 
Jene Herren (nach rechts deutend) haben allerdings die Vorstellung, daß ein 
Ministerwechsel eine mit dem Königthum unvereinbare Voraussetzung sei; 
wenn aber das absolute Königthum einmal den Schritt zur constitutonellen 
Verfassung gethan hat, so muß es sich auch an diesen Gedanken gewöhnen.“ 
2. Dec. (Nordd. Bund). Graf Bismarck kehrt von Varzin zurück 
 
und übernimmt wieder die Geschäfte als Bundeskanzler und Mi- 
nisterpräsident. 
2.12. (Preußen). Abg.-Haus: Die sog. Confiscationscommission läßt, 
nachdem sie das Decret wegen Beschlagnahme des Vermögens des ehe- 
maligen Königs von Hannover vielfach amendirt hatte, alle diese Beschlüsse 
wieder fallen, anerkennt einfach die Verfassungsmäßigkeit der k. Verordnung 
und genehmigt einen Gesetzesentwurf, wonach die Beschlagnahme dritten gut- 
gläubigen Erwerbern etc. gegenüber durch k. Anordnung, in allen übrigen Fällen 
dagegen nur durch ein Gesetz, d. h. nur mit Zustimmung beider Kammern 
aufgehoben werden soll. Verschiedene Anträge, ausdrücklich zu bestimmen, 
daß die Ueberschüsse über die Verwaltungskosten zur Ueberwachung und Ab- 
wehr der gegen Preußen gerichteten Unternehmungen des Königs Georg und 
seiner Agenten zu verwenden, erhalten keine Mehrheit; ebenso wenig ein An- 
trag, den Vertrag einfach zu annulliren. 
3—4. Dec. (Preußen). Abg.-Haus: Budget, Ministerium des Innern. 
Trotz der Aufregung in der vorhergehenden Sitzung ruhige Debatte 
über die verheißenen Reorganisationen auf, Grundlage der Selbst- 
verwaltung. Antrag Solgers. Erklärungen des Ministers des Innern. 
Vorlage für Schaffung von Provinzialfonds für die alten Provinzen. 
Selbst Waldeck erklärt sich zur Annahme von Abschlagszahlungen 
durch kleinere Fortschritte, wofern diese nur in der Richtung seiner 
Ziele liegen, bereit, verwahrt sich aber gegen jede Zustimmung zum 
ständischen Principe. Braun bringt die Beschwerden Nassaus zur 
Sprache, v. Bennigsen gibt eine ausführliche Darlegung der Ver- 
hältnisse in Hannover.
        <pb n="123" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 127 
Antrag Solgers, zu beschließen: „die k. Staatsregierung aufzufordern, 
eine vollständige Reorganisation der gesammten inneren Verwaltung, in so 
weit sie gegenwärtig zum Geschäftskreise der Regierungen gehört, in Ueber- 
einstimmung mit den für eine neue Ordnung der Gemeinde-, Kreis- und 
Provinzial-Verfassungen zu erlassenden und bereits theilweise in Aussicht ge- 
stellten Gesetzen baldmöglichst herbeizuführen und in der nächsten Sitzungs- 
periode des Landtages die desfallsigen Gesetze vorzulegen." 
Erklärungen des Ministers des Innern Graf Eulenburg: 
„Ich will mich nur mit dem Antrage des Herrn Abg. Solger beschäftigen. 
Vom Standpunkte der Regierung aus muß ich der Annahme des Antrages 
widersprechen, weil er in seinem ersten Theile etwas ausdrückt, womit die 
Regierung einverstanden ist und was sie auszuführen schon begonnen hat, 
und weil er in seinem zweiten Theile eine Forderung stellt, welche die Re- 
gierung unmöglich erfüllen kann. M. H. ! Eine Reorganisation der Ver- 
waltung kann doch nur dann gerechtfertigt erscheinen, wenn entweder die bis- 
herige Organisation so verrottet, daß sie keinen Tag aufrecht erhalten werden 
kann, oder wenn für eine neue Organisation alle diejenigen Basen feststehen, 
auf welchen die neue Ordnung gegründet werden soll. Nun ist von allen 
Seiten des Hauses her immer betont worden, daß der Ruf nach Selbstver- 
waltung und Decentralisation täglich lauter und allgemeiner werde und in 
Folge dessen eine neue Organisation erforderlich sei. Laut und allgemein ist 
der Ruf nach Decentralisation und Selbstverwaltung, aber nach meiner An- 
sicht ein bischen wüst. Denn wenn man fragt, was der Einzelne darunter 
versteht, ist Jeder anderer Ansicht. Aber darüber werden die Herren einig 
sein, daß man unter Selbstverwaltung nicht versteht, daß die ganze Staats- 
verwaltung in die Hände von Corporationen übergeht. Ich meine, die Selbst- 
verwaltung kann nur derartig bestehen, daß nach und nach der Staat die- 
jenigen Branchen der Verwaltung, deren er nicht bedarf, in die Hände com- 
munaler Verbände legt, und außerdem diese communalen Verbände an die 
Leitung gewisser Sachen herantreten läßt und sie für gewisse Zwecke durch 
Gutachten oder — soll ich sagen — durch Administrativ-Justiz entscheidend 
einwirken. Eine gleichzeitige Verwaltung communaler und staatlicher Behör- 
den würde ich für schädlich halten, denn sie würde zu Ressortstreitigkeiten 
führen, welche die Herren gerade am wenigsten wünschen. Wenn Sie unter 
Selbstverwaltung das verstehen, ist die Regierung nicht bloß mit dem Ge- 
danken einverstanden, sondern hat bereits Hand an das Werk gelegt. M. H. ! 
Es ist der Provinz Hannover ein Regulativ vorgelegt worden, und in dem 
Provinzial-Landtage hat man dasselbe für die Selbstverwaltung der Provinz 
Hannover angemessen gefunden. Die ganze Idee des Regulativs ist vielfach 
besprochen und, wie ich glaube, auch sehr falsch aufgefaßt worden. Das Ge- 
setz von Hannover enthielt bereits bestimmte Paragraphen, welche den Pro- 
vinzialständen das Recht geben, über die Sitzungsperiode hinaus das Recht 
und die Gelder der Provinz zu verwalten. Wenn in dieser Beziehung die 
Regierung dem Landtage ein Regulativ vorlegte, nicht etwa wie ein Gesetz, 
sondern als einen Plan, dann war sie dazu bewogen, weil sie wünschte, daß 
die verschiedenen Provinzen über die Einrichtung ihrer provinziellen Verwal- 
tung concludiren. Dieses Regulativ hat bei dem hannoverschen Landtage An- 
klang gefunden, ist durchberathen und als dasjenige der Regierung unter- 
breitet worden, welches im Interesse der Provinz Hannover liege, und hat 
die staatliche Genehmigung erhalten. Ich glaube, daß die Provinz im All- 
gemeinen mit ihrer Einrichtung sehr wohl zufrieden ist, und, wenn man der- 
gleichen Einrichtungen auf andere Provinzen überträgt, daß man ein sehr 
gutes Mittel habe, die Selbstverwaltung des provinziellen Lebens in einer 
der Provinz heilsamen, für den Staat entsprechenden Form sich entwickeln zu 
lassen. Was für die Provinz Hannover jetzt fertig geworden ist, denkt die 
Regierung nach und nach auf alle übrigen Provinzen zu übertragen; ich sage
        <pb n="124" />
        128 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
nicht, daß das durch die bestehenden Landtage geschehen soll. Die Regierung 
denkt also, Provinzial-Ausschüsse bilden zu lassen, welche zunächst die Aufgabe 
haben, das provinzielle Vermögen in voller Selbstverwaltung zu ordnen, und 
eine staatliche Aussicht nur in so weit eintreten zu lassen, als sie unbedingt 
nothwendig ist. Die Regierung hat dabei den Zweck im Auge, diese Ver- 
waltungsausschüsse der Staatsverwaltung zur Seite zu stellen und mit der 
Zeit diesen Ausschüssen einen Theil der Regierungsverwaltung aufzubürden, 
ihnen gutachtliche Entscheidungen zuzuweisen, und dadurch eben sowohl eine 
Erleichterung zu schaffen, als auch ihnen Entscheidungen zu überlassen, die 
sie möglicher Weise sachkundiger entscheiden als die Staatsbehörde. — In 
gleicher Weise, wie diese Organisation für die Provinzen angebahnt ist, denke 
ich mir, Ausschüsse für die einzelnen Kreise zu bilden. So werden sich neben 
den Provinzialausschüssen Kreisausschüsse bilden und es kommt dann nur 
darauf an, hinterher im Wege der Gesetzgebung auszusondern, was von Ar- 
beiten auf diese Organisation abgebürdet werden kann. Ich bemerke dabei, 
daß, wenn Ihnen die Kreisordnung nicht vorgelegt werden kann, es dadurch 
sich entschuldigt, daß bei einem Gesetz von solch enormer Tragweite Sie es 
für gerechtfertigt finden werden, wenn das Staatsministerium diese Frage 
mit dem Hrn. Minister-Präsidenten beräth, und sobald dieser Zeit gewonnen 
haben wird, sich damit zu beschäftigen und sein Einverständniß erklärt haben 
wird, kann die Vorlage ohne Weiteres erfolgen. Wenn Sie die Kreisordnung 
sich ansehen, werden Sie finden, daß der Kreis vertreten sein soll durch einen 
Ausschuß; so wird es leicht sein, den leitenden Gedanken zu finden. M. H. ! 
Ich meine, wir können an die Reorganisation der Verwaltungsbeamten nicht 
eher feste Hand anlegen, als bis wir die Basen festgestellt haben, auf denen 
eine neue Organisation bestellt werden soll. Sie stellen ja Alle selbst nicht 
in Abrede, daß Sie eigene Verwaltungsbehörden daneben laufend neben der 
Selbstverwaltung nicht wünschen, nicht wollen; wenn Sie aber das als 
Grundsatz proclamiren, dann muß für die Selbstverwaltung Organ und Per- 
sonal gewonnen sein, um zu sehen, in welcher Form sie geschehen muß. Sollte 
die vorzulegende Kreisordnung in ihren Hauptgrundzügen Ihre Zustimmung 
finden, und sie noch in dieser Session zu Stande kommen, so wird darauf 
ein Provinzialstatut vorgelegt werden, während die Gemeindeordnung der 
Folgezeit gehört. Dieses, m. H., ist vielleicht eine schwere, langsehende Aus- 
führung, aber das ist eine nothwendige Arbeit. Lassen wir nicht ein Ge- 
bäude wie Häuserspeculanten auf schlechtem Fundament mit schlechtem Mörtel 
errichten, das zusammenstürzend die Bewohner begräbt, lassen wir es auf 
festen Grundsteinen und Grundmauern errichten, damit wir, je nachdem die 
Gelegenheit sich bietet, den Hausbau darauf sichern; das wird mehr fördern, 
als wenn wir mit wüstem Schreien ohne Hintergrund immer nach Selbst- 
verwaltung verlangen.“ — Am zweiten Tage erklärt der Minister des 
Innern, daß er gestern nicht die Grundsätze des Solgerschen Antrags für 
unannehmbar erklärt habe, sondern nur die Forderung der Vorlegung des 
die Organisation der Staatsbehörden betr. Entwurfs in nächster Session, 
weil sie unmöglich sei. Was aber die Provinzial- und Gemeindeordnung be- 
treffe, so verspreche er nach Annahme der Kreisordnung in dieser Session die 
Vorlage der Provinzial- und Gemeindeordnung in der nächsten. 
Was den Gesetzentwurf behufs Schaffung von Provinzial- 
fonds auch für die altpreußischen Provinzen betrifft, so wurden 
dem vereinigten Landtage 1847 zwei Mill. Staatsschuldscheine und 500,000 
Thlr. baar überwiesen zur Bildung von Provinzial-Hülfskassen, von welchen 
die Zinsen zur Hälfte zur Unterstützung des Sparkassenwesens, ein Viertel 
zu einem Zuschlage zum Stammvermögen und ein Viertel zur freien Ver- 
fügung der Provinzialstände bestimmt war. Der nun eingebrachte Gesetz- 
entwurf soll die beschränkte Zinsverwendung, sowie das Rückfallsrecht an den 
Staat aufheben und das angewachsene Stammvermögen den Provinzial- und 
Communalständen zur Verfügung stellen.
        <pb n="125" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 129 
Nach Schluß der allgemeinen Debatte wird der Antrag Solger 
mit großer Majorität angenommen. 
5. Dec. (Preußen). Abg.-Haus: Budget, Ministerium des Innern. 
Debatte über die Verwaltungsorganisation Hannovers. 
Der Forderung des Ministers: 93,225 Thlr. für drei Regierungen statt 
der bisherigen sechs Landdrosteien stehen gegenüber: ein Antrag von Lauen- 
stein, die Regierungssorderung mit dem Vorbehalte zu bewilligen, daß die 
Regierungen die bisherige Competenz der Landdrosteien behalten; von v. 
Bockum-Dolffs auf Fortdauer des Provisoriums mit den bisherigen 
Mitteln; von Virchow auf Bewilligung eines Pauschquantums von 93,000 
Thlrn. für ein ferneres Provisorium; von Glaser und Groschke auf Be- 
willigung von 118,750 Thlrn. für die definitiv beizubehaltenden sechs Land- 
drosteien; und von den Commissarien des Hauses auf Bewilligung 
von nur 60,825 Thlrn. für nur eine Regierung.  
Der Minister des Innern ergreift viermal das Wort, um sich sehr 
entschieden gegen die Fortdauer des Provisoriums, namentlich aber gegen die 
von den hannoverschen Nationalliberalen, gewünschte Bidung nur Einer Re- 
gierung zu erklären, zumal damit, die Uebertragung des Volksschulwesens 
und die bestehende Aemterverfassung unvereinbar wären. Dem Abg. v. Ben- 
nigsen, der die Eine Regierung polemisch vertheidigt, antwortet der Mi- 
nister sehr gereizt: daß er ihm und seinen Collegen, zu liebe „planlos und 
energielos“ gewesen, und daß sie am wenigsten das Recht hätten, ihm Vor- 
wurf zu machen für die Rücksicht, die er ihnen bewiesen, freilich mit Undank. 
Denn sie ließen die Regierung bei jeder Gelegenheit im Stich, wo es ihnen 
nicht passe, und wenn es 1000 Thlr. wären. 
Bei der namentlichen Abstimmung wird die Regierungsforderung 
mit 169 gegen 166 Stimmen abgelehnt und dagegen das Amende- 
ment Glaser-Groschke mit 172 gegen 154 Stimmen angenommen. 
7.12. (Preußen). Abg.-Haus: Budget, Ministerium des Innern. 
Die 40,000 Thlr. geh. Ausgaben werden mit 228 gegen 109 
Stimmen bewilligt. 
9.12.  (Preußen), Abg.-Haus: Budget, Ministerium des Auswärtigen. 
Die Commission beantragt, den ganzen Etat von 1870 an auf den- 
jenigen des nordd. Bundes zu übernehmen, v. Hoverbeck (Fortschritts- 
partei), die Gesandtschaften innerhalb des Bundes zu streichen. Graf 
Bismarck erklärt sich für jenen und gegen diesen Antrag. Die Ma- 
jorität stimmt ihm bei. 
Graf Bismarck, bemerkt im Anschluß an seine vorjährige Aeußerung: 
daß er eine Uebertragung des auswärtigen diplomatischen Dienstes in seiner 
Gesammtheit auf das Bundesbudget als eine nothwendige Vervollständigung 
der Bundeseinrichtungen ansehe, und daß er aus den vertraulichen Verhand- 
lungen mit unseren Bundesgenossen die Ueberzeugung gewonnen habe, dem 
Reichstag bei seinem nächsten Zusammentreten schon eine den Wünschen der 
Antragsteller entsprechende Vorlage machen zu können. Er stimme der An- 
sicht bei, daß die Uebertragung des auswärtigen Budgets auf den Bund auf 
das Ausland wie auf das Inland einen starken Eindruck üben werde, und 
diese Ansicht habe ihn auch hauptsächlich bestimmt, der Sache von Haus 
aus die hier erstrebte Richtung zu geben. Auf die verbündeten Höfe würde 
die Maßregel auch keineswegs einen unangenehmen Eindruck machen; diese 
hätten sie immer als eine Frage der Zeit betrachtet und uns schon im vo- 
rigen Jahr ein Entgegenkommen bestätigt. Warnen möchte er jedoch davor, 
9
        <pb n="126" />
        180 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
bei dieser Gelegenheit die Consequenzen nicht gerade auf die Spitze der Doctrin 
zu treiben. Theoretisch könne er dem Vorredner ganz recht geben, aber auf 
dem diplomatischen Gebiete sei die Theorie noch grauer, komme sie noch we- 
niger zur Geltung, als im gewöhnlichen Leben. Ein praktisches Bedürfniß 
zwinge uns, die Gesandischaften im Bunde beizubehalten, denen man viel- 
leicht später eine andere Form und eine andere Benennung geben, die sich 
vielleicht auch in Jahr und Tag als überflüssig herausstellen könnten; den 
Bundesinstitutionen solle man auch in diesem Gebiet Zeit zur Ausbildung lassen. 
10. Dec. (Preußen). Das Abg.-Haus beschließt die Aufhebung der 
nassauischen Landesbank als Staatsinstitut und cassirt eine conser- 
vative Abgeordnetenwahl wegen allzu grober Beeinflussung durch den 
Landrath. 
11—12. Dec. (Preußen). Abg.-Haus: Budget, Etat des Cultus- und 
 
 
 
 
Unterrichtsministeriums. Heftige Angriffe auf das System des Mi- 
nisters, die indeß von diesem nicht ohne Glück abgewiesen werden. 
[Es ist eben schwierig, einen „Geist“ anzugreifen.] Rede Virchows 
über die auf diesem Gebiete waltenden tieferen Gegensätze. 
12.12. (Sachsen). Geburtstag des Königs. Der Bundeskanzler geht 
selbst nach Dresden, um den König zu beglückwünschen. 
13.12. (Altenburg). Der Landtag nimmt die Vorlage der Regie- 
rung betreffend die Aufhebung des Consistoriums und dessen Um- 
gestaltung in eine collegialisch organisirte Abtheilung des Ministe- 
riums mit allen gegen 2 Stimmen an, 
streicht jedoch die Bestimmung der Vorlage, daß in der neuen Ministerial- 
behörde die Mitglieder geistlichen Standes die Mehrzahl bilden sollen. Die 
überwiegende Mehrzahl der Geistlichen des Landes hatte gegen die Regierungs- 
vorlage petitionirt und ein Gutachten des geh. Hofrathes Dr. Albrecht in 
Leipzig beigebracht, welches ihre Petition unterstützt und nachweist, daß zu- 
vor Consistorium und Synode gehört werden müßten, und daß durch die 
Regierungsvorlage zumal ohne gleichzeitige Einführung einer Presbyterial- 
und Synodal-Verfassung die bisherige Kirchenbehörde in eine Staatsbehörde 
umgewandelt werde.  
14.12. (Preußen). Abg.-Haus: Der Antrag Guerards und der Frei- 
conservativen auf Revision des Art. 84 der Verfassung (bez. Rede- 
freiheit) wird auch in zweiter Lesung mit allen gegen bloß 20 St. 
angenommen. 
Budget, Etat des Cultusministers. Debatte über das hessische 
Consistorium in Marburg. Die Commission beantragt, die Position 
zu streichen und von der Regierung eine specielle Vorlage zu for- 
dern. Der Cultusminister wird mit Nachdruck angegriffen und bei 
der Abstimmung die Position gestrichen. 
15.12. (Nordd. Bund). Preußen beantragt auf den Wunsch der 
badischen Regierung im Bundesrathe, „im gemeinsamen nationalen 
Interesse“ mit Baden eine Uebereinkunft abzuschließen, nach welcher 
„künftig Bundesangehörige in Baden und badische Staatsangehörige 
innerhalb des Bundesgebiets sich der Musterung zu unterziehen und 
ihre Militärpflicht abzuleisten berechtigt sein sollen“.
        <pb n="127" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 131 
15. Dec. (Preußen: Schleswig-Holstein). Aufregung in Folge der Hänel- 
 
 
 
 
 
 
schen Reden im Abg.-Hause für die Beschwerden des Landes. Zahl- 
reiche Zuschriften an den Abgeordneten und eine Volksversammlung 
in Kiel erklären ihre Zustimmung. 
17.12. (Preußen). Herrenhaus: Debatte über den Beschluß des Ab- 
geordnetenhauses bez. der Revision des Art. 84 der Verfassung 
(Redefreiheit der Abgeordneten). Graf Bismarck erklärt sich An- 
fangs der Sitzung, ohne jedoch an der Debatte selber Theil zu neh- 
men, für den Beschluß des anderen Hauses. Derselbe wird jedoch 
mit 73 gegen 41 Stimmen verworfen. 
Die feudalen Blätter meinen, der Bundeskanzler habe damit sein im 
nordd. Reichstag verpfändetes Wort gelöst und die Frage möge nun wieder 
liegen bleiben ; die liberalen Blätter sind jedoch entschieden nicht dieser An- 
sicht und finden, daß Graf Bismarck dem Herrenhause gegenüber seinen Ein- 
fluß nicht genügend in die Wagschale geworfen habe. 
Abg.-Haus: Löwe erneuert seine Interpellation bez. der Cartell- 
convention mit Rußland. Graf Bismarck lehnt es ab, dieselbe zu 
beantworten: er gebe grundsätzlich niemals Auskunft über schwebende 
Verhandlungen mit fremden Mächten; die Regierung werde den 
Landesinteressen gemäß handeln. Löwe erklärt, daß er sich einen 
besonderen Antrag vorbehalte. 
18.12. (Preußen). Das Herrenhaus bestätigt seinen Beschluß vom 
vorhergehenden Tage bez. des Guerard'schen Antrags. 
19.12. (Preußen). Das Abg.-Haus nimmt mit 154 gegen 134 Stim- 
men einen Antrag auf Aufhebung der Schlacht- und Mehlsteuer an 
und vertagt sich darauf bis zum 7. Januar 1869, ohne das Budget 
erledigt zu haben. Die Regierung wird sich daher wieder Indent- 
nität ertheilen lassen, wie im vorhergehenden Jahre. 
20.12. (Coburg-Gotha). Die Landtagswahlen in Gotha fallen 
neuerdings entschieden gegen die vom Herzog gewünschte Verschmel- 
zung von Coburg und Gotha aus. 
23.12. (Luxemburg). Wahl von 8 Mitgliedern, um welche der Land- 
tag neuerdings vermehrt worden ist. Die sämmtlichen Candidaten 
des Avenir, des französischen Annexionsblattes, erleiden dabei eine 
vollständige Niederlage. 
24.12. (Meiningen). Landtag: Die Regierung legt demselben ihren 
Vorschlag im Domänenstreit vor. 
Derselbe schließt sich den Propositionen des Dresdener Ob.-App.-Gerichtes 
in einzelnen Hauptpunkten (Civilliste, Theilung der Ueberschüsse und Be- 
steuerung) an, weicht jedoch in der Bestimmung für den Fall einer Theilung 
des Eigenthums an den Domänen, welches hier, allerdings mit Einschluß 
des sog. Schatullvermögens, zu 1/5 dem Lande, dagegen zu 4/5 dem herzogl. 
Hause anfallen soll, wesentlich von demselben ab, so daß es wieder sehr un- 
wahrscheinlich wird, daß der Landtag darauf eingehen werde. Die von der 
Regierung beantragte Staatsanleihe wird verschoben, um sie als Handhabe in 
der Domänenfrage zu benützen. 
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        132 Preußen und der norddeutsche Gund. 
25. Dec. (Nordd. Bund). Sachsen zieht seine bisherige Gesandtschaft 
in St. Petersburg ein. Der bisherige sächsische Geschäftsträger da- 
selbst wird von Preußen dagegen zum Geschäftsträger in Buenos 
Ayres ernannt. 
29.12.  (Preußen: Hannover). Prof. Ewald in Göttingen wird im 
Preßprozesse auf Majestätsbeleidigung (in seinem Buche „Lob des 
Kriegs") freigesprochen. 
29.12. (Preußen: Nassau). Die Nationalliberalen laden zu einer 
Versammlung ein behufs Wiedervereinigung aller liberalen Elemente 
des Landes. 
Das Programm, auf welches hin eine „deutsche Fortschrittspartei in 
Nassau“ dort gegründet werden soll, will alle Jene einen, welche „im Dienste 
der Nationalsache ihre Schuldigkeit thun und für die Freiheitsrechte des deut- 
schen Volkes überall mit Hingebung und Nachdruck eintreten“ wollen. Die 
Resultate des deutschen Krieges werden anerkannt und damit der Boden der 
Verfassung des nordd. Bundes betreten, aber deren Reform auf verfassungs- 
mäßigem Wege und deren Ausdehnung auf das ganze Deutschland erstrebt. 
Zu diesem Zwecke wird eine einheitliche Executive durch ein verantwortliches 
Bundesministerium, Reform des Bundesrathes, Herstellung des Ennahme- 
und Ausgabe- Bewilligungsrechtes und die Einführung der Grundrechte  in 
die Bundesverfassung, welche in der preußischen Verfassung garantirt sind, 
gefordert. In Betreff der inneren (preußischen) Angelegenheiten wird ver- 
langt: „eine feste und liberale Regierung, welche die Achtung der übrigen 
deutschen Stämme erringt und erhält“, Revision der (preußischen) Verfas- 
sung und Reform des Herrenhauses, Ministerverantwortlichkeit, volles Budget- 
recht für den Landtag, Beseitigung des ständischen Princips in den Kreis- 
und Provinzialverfassungen, ein Volksschulgesetz. 
30.12.  (Mecklenburg). Landtag: Ritter- und Landschaft einigen sich, 
nur 50% der bisherigen Schlacht- und Mahlsteuer zu bewilligen. 
31.12.  (Preußen). Der Justizminister besinnt sich bez. der Hülfs- 
richter am Obertribunal doch eines andern und entläßt mit 1. Ja- 
nuar 1869 von den sieben z. Z. an demselben beschäftigten vorerst 
wenigstens drei. 
— Dec. (Preußen). Gereizte Polemik der officiösen Presse gegen den 
österr. Reichskanzler Beust und seine Politik, die, nach Ausweis seines 
neuesten Rothbuches, nur scheinbar eine friedliche sei, in Wahrheit 
aber überall zum Kriege gegen Preußen schüre. 
31.12. (Nordd. Bund). Der Bundesrath beschließt einstimmig eine 
gewisse Vereinfachung seiner Geschäftsbehandlung ohne Abänderung 
seiner Geschäftsordnung. 
Eine nähere Mittheilung darüber gewährt einigen Einblick in die Ge- 
schäftsbehandlung des Bundesraths. Dieselbe besagt: Auf die beschleunigte 
Erledigung der Geschäfte im Vergleich zu dem früheren deutschen Bundestage 
wirkt hauptsächlich die Stellung der Bevollmächtigten gegenüber ihrer eigenen 
Regierung hin. Am Bundestage in Frankfurt waren es Gesandte, welche 
nur nach den Instructionen ihrer Regierungen zu handeln oder vielmehr zu 
stimmen hatten, in der Regel das vom Hause ihnen vorgeschriebene Votum 
verlasen und zu Protokoll gaben. Im Bundesrathe ist hiervon nicht die Rede; 
es wird discutirt und durch Aufstehen oder Sitzenbleiben abgestimmt über
        <pb n="129" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 133 
einen bestimmt formulirten Antrag, wie in jedem anderen Collegium, nur 
allerdings mit der Eigenthümlichkeit, daß z. B. für alle anwesenden Preußen, 
für alle anwesenden Sachsen u. s. w. nur je eine Stimme abgegeben wird, 
die aber resp. für 17, für 4 u. s. w. oder nur 1 Stimme zählt. Ohne 
Zweifel wird jeder Bevollmächtigte in allen wichtigen Angelegenheiten, na- 
mentlich in solchen, die für einen Staat von besonderem Interesse sind, sich 
thunlichst über die Ansichten seiner Regierung zu informiren suchen und sich 
danach oder nach den ihm etwa ertheilten Befehlen richten, aber zu einer 
förmlichen Instructionseinholung, wie bei dem alten Bundestage, fehlt in der 
Regel die Zeit, weil die der Abstimmung im Plenum zu Grunde zu legenden 
gedruckten Ausschußberichte sich nur etwa zwei oder drei Tage in den Händen 
der Mitglieder befinden. Eben deßwegen scheint aber auch das bis jetzt noch 
von den meisten Regierungen befolgte System, ihre dirigirenden Minister oder 
sonstige höhere Beamte, welche zu Hause mit den dortigen Verwaltungs- 
geschäften fortleben, zu den Bundesraths-Sitzungen nach Berlin zu schicken, 
dem ganzen Geist der neuen Einrichtung mehr zu entsprechen, als die von 
einigen wenigen Regierungen, wie neuerdings von Mecklenburg und Lübeck 
angenommene Modalität, ihren bei Preußen accreditirten und deßwegen immer 
in Berlin wohnhaften Gesandten auch die Stimmführung im Bundesrath zu 
übertragen. Die weitere Nachahmung dieses Beispiels könnte schließlich dahin 
führen, den Geschäftsgang der neuen Bundesversammlung dem der alten 
ähnlicher zu machen, als gut ist. In den letzten Sitzungen seiner dießjäh- 
rigen Session beschäftigte sich der Bundesrath mit einem Antrag Sachsen- 
Weimars, welcher gewisse anscheinend unerhebliche Abänderungen der Ge- 
schäftsordnung bezweckte. Bei weitem die meisten Anträge, welche an den 
Bundesrath gelangen, gehen von Preußen aus. Sie werden während der 
Vertagung des Bundesrathes, welche z. B. in diesem Jahre von Anfang Juli 
bis Ende November dauerte, in dem preußischen Ressort-Ministerium, vor- 
kommenden Falls auch im Staatsministerium und ferner im Bundeskanzler- 
amt vorbereitet und dann dem Bundesrath bei seinem Wiederzusammentritt 
alle zusammen vorgelegt. Dieser kann nun in seiner ersten Sitzung nichts 
anderes anfangen, als die einzelnen Sachen an die zuständigen Ausschüsse 
verweisen. Jeder Ausschuß hat dann zunächst für jede ihm zugewiesene Sache 
einen Referenten zu wählen. Der Referent muß sich in die Sache hinein studiren 
und seinen Vortrag vorbereiten; auf Grund des letzteren erfolgen dann die Aus- 
schußberathungen und schließlich muß auch noch der Ausschußbericht verfaßt, von 
dem Ausschuß genehmigt und zum Druck befördert werden. Dieß alles erfor- 
dert, namentlich wenn es sich um größere Gesetzentwürfe oder zweifelhafte Fra- 
gen handelt, mehr oder weniger lange Zeit, während welcher die nicht zu den 
betreffenden Ausschüssen gehörigen Mitglieder des Bundesrathes unnöthiger 
Weise in Berlin harren müssen. Eine wesentliche Verbesserung für die nicht 
dort wohnhaften Mitglieder wäre es also, wenn der Bundeskanzler die für 
den Bundesrath bestimmten Anträge direct den zuständigen Ausschüssen zu- 
wiese und den Bundesrath selbst erst dann nach Berlin beriefe, wenn die 
Ausschüsse mit ihren Arbeiten fertig und die Ausschußberichte gedruckt 
sind. Aber auch für die Ausschußmitglieder wäre noch eine Erleichterung 
zu bewirken, wenn nämlich der in Berlin wohnhafte Präsident eines Aus- 
schusses (in allen führt Preußen den Vorsitz) die ihm vom Bundeskanzler 
übergebenen Anträge im Abdruck den Ausschußmitgliedern, ohne sie nach 
Berlin zu berufen, in ihre Heimat schicken und zugleich Einen derselben er- 
suchen würden, sich auf das Referat vorzubereiten. Der Ausschuß brauchte 
dann auch nicht eher einberufen zu werden, als bis der Referent mit seiner 
Arbeit fertig und alle Mitglieder genügend informirt sind. Durch diese Ver- 
besserungen ließe sich — abgesehen immer von den Reichstags- und Zoll- 
parlaments-Sessionen — die Anwesenheit der nicht in Berlin wohnhaften 
Mitglieder auf eine sehr kurze Zeit zurückführen, was gerade wegen der
        <pb n="130" />
        134 
Preußen und der norddeutsche Bund. 
Nothwendigkeit der Anwesenheit dieser Herren in ihrer Heimat sehr willkom- 
men sein würde. Diese Verbesserungen nun bezweckte der Weimar'sche Antrag, 
welcher auf desfallsige Abänderung der Geschäftsordnung gerichtet war. Bei 
der Berathung der Sache ergab sich indessen, daß es dazu einer Abänderung 
bestimmter Paragraphen der Geschäftsordnung gar nicht bedürfe, sondern daß 
ein einfaches Ersuchen an den Bundeskanzler genügen würde, welches Ersuchen 
denn auch einhellig beschlossen wurde. 
— Dec. (Nordd. Bund). Auf den Antrag des Bundeskanzlers be- 
schließt der betreffende Ausschuß des Bundesraths in diesem den 
Antrag auf Einrichtung einer stehenden Schulcommission zu stellen, 
wodurch die Berechtigung höherer Lehranstalten, Zeugnisse für die 
Reife zum einjährigen freiwilligen Militärdienste auszustellen, nach 
gemeinsamen Bestimmungen geregelt werden soll, die auch für die 
Anstellungen im Post- und Telegraphendienst des Bundes die Ent- 
scheidung geben werden. 
--- Dec. (Nordd. Bund). Der (preuß.) Landesdirector v. Flottwell 
wird zum waldeckschen Bevollmächtigten im Bundesrathe ernannt, 
wodurch Preußen in demselben eine weitere Stimme zuwächst. 
--- Dec.  (Nordd. Bund). Die militärischen Verhältnisse des Bundes 
 
werden als definitiv geordnet angesehen. 
Die Berliner „milit. Blätter“ bemerken dazu mit Nachdruck, es bedürfe 
jetzt „nur mehr eines kurzen Telegramms aus Berlin, um fast eine Million 
Soldaten unter die Waffen zu rufen". Den Kern der Armee bildet die 
preußische, „welche mit den ihr einverleibten früheren Contingenten bereits 
völlig zu einem gleichartigen Ganzen verschmolzen ist“. Die definitiv preu- 
ßischen Truppentheile sind gegenwärtig folgende: I. Feldtruppen 325 Batail- 
lone Infanterie, worunter 29 von der Garde, 268 Schwadronen Cavallerie, 
worunter 32 von der Garde, 1146 Geschütze bei 11 Artillerie-Regimentern, 
worunter 96 Geschütze von der Garde, 12 Bataillone Pioniere. Die Zahl 
der Combattanten beträgt hienach, ohne Offiziere, in runder Summe 410,000. 
Hiezu treten die Bundes-Contingente mit rund 53,000 Combattanten in 43 
Bataillonen Infanterie, 36 Schwadronen Cavallerie, 126 Geschützen, 1½ 
Pionier-Bataillon. Davon kommen in vorgedachter Reihenfolge auf Sachsen 
29 Bataillone, 24 Schwadronen, 96 Geschütze, 1 Pionier-Bataillon; Braun- 
schweig 3 Bataillone, 4 Schwadronen, 6 Geschütze, keine Pioniere; Meck- 
lenburg-Strelitz 1 Bataillon Infanterie; Großherzogthum Hessen 10 Ba- 
taillone, 8 Schwadronen, 24 Geschütze, 7 Pionier-Bataillon. II. Ersatz- 
truppen. Preußen 107½ Bataillon Infanterie, 67 Schwadronen Cavallerie, 
216 Geschütze, 12 Pionier-Bataillone mit rund 128,000 Combattanten. Hie- 
zu treten die Bundes-Contingente mit 13 Bataillonen Infanterie (Sachsen 
9 1/2, Braunschweig 1, Hessen 2 1/2), 9 Schwadronen Cavallerie (Sachsen 6, 
Braunschweig 1, Hessen 2), 94 Geschützen (Sachsen 18, Hessen 6) oder 15,000 
Combattanten. III. Besatzungstruppen. Preußen 190 Bataillone Infanterie, 
14 Jäger-Compagnieen, 48 Schwadronen u. s. w. oder 175,000 Combattan- 
ten. Hierzu 22,000 Combattanten der Bundes-Contingente, im Ganzen also 
803,000 Mann ohne Offiziere, Train, Handwerker, besondere Formationen 
u. s. w. u. s. w. Die Verschmelzung so vieler ehemaliger Bundes-Contin- 
gente mit dem Heere führte den Offiziercorps zahlreiche neue Elemente zu 
und machte andererseits wieder Abgaben an die neuen Truppentheile nöthig, 
welche an Stelle der aufgelösten Contingente errichtet wurden. Zugleich be- 
dingte diese Verschmelzung eine ganz neue Landwehrbezirks-Eintheilung, wo- 
bei der Grundsatz festgestellt wurde, die kleinen Verwaltungsbezirke mit den
        <pb n="131" />
        Preußen und der norddeutsche Bund. 135 
militärischen zusammenfallen zu lassen und wieder jedem Infanterie-Regi- 
mente seinen besonderen Ergänzungsbezirk zuzuweisen. Das Ergänzungs- 
und Controlwesen wurde neu geordnet, die Verhältnisse der Offiziere des 
Beurlaubtenstandes festgestellt und dabei zugleich die Offiziere in Reserve und 
Landwehr eingetheilt. Durch die neue Bezirkseintheilung der Landwehr ist 
auch die Zahl der Landwehr-Bataillone in den alten Landen Preußens ver- 
mehrt worden. Ueberhaupt ist für die Besatzungsarmee nicht Unerhebliches 
geschehen, wohin namentlich zu rechnen ist, daß der Grundsatz endlich ver- 
lassen wurde, den Bedarf an Besatzung für jede Festung feststellen zu lassen, 
wodurch das Mittel gewonnen worden, entbehrliche Festungs-Besatzungen auch 
anderweitig im freien Felde, zu Etappendiensten, Blockaden u. s. w. ohne wei- 
tere Umformung verwenden zu können.
        <pb n="132" />
        2. Die süddeutschen Staaten. 
6. Jan. (Württemberg). Der offiz. Staatsanz. veröffentlicht einen 
 
sehr heftigen Artikel gegen die Erklärung vieler Mitglieder (und 
sämmtlicher Minister) beider Kammern Badens für Umwandlung der 
nur bis 1877 gesicherten Zollunion in eine dauernde Einigung und 
für Erweiterung der Competenz der Zollunion und daher des Zoll- 
parlaments: 
. . . . Wenn etwas klar ist, so ist es der Widerspruch, in welchem jener 
badische Aufruf mit dem Wortlaut der vereinbarten Bestimmungen und dem 
Geiste sich befindet, in welchem sie verabredet worden. Es muß daher gewiß 
auffallen, daß die Männer, deren Namen unter dem Aufruf stehen, welche 
doch in ihrer Eigenschaft als Ständemitglieder von dem Inhalt der neuen 
Zollvereinsverträge nähere Kenntniß haben sollten, kein Bedenken getragen 
haben, dem lediglich in Vollziehung dieser Verträge zu wählenden Zollparla- 
ment von vorn herein eine Aufgabe zu stellen, bei deren Befolgung dasselbe 
nothwendig über die Verträge hinwegsehen müßte, daß sie mit andern Worten 
die Abgeordneten für das Zollparlament ohne weiters zu einem Verhalten 
verpflichten wollen, welches nichts geringeres in sich schlösse, als die Verletzung 
der eingegangenen Vertragsverbindlichkeiten. Im höchsten Grad überraschen 
aber muß jedenfalls die Betheiligung bei dieser Kundgebung von Seiten eines 
Ministeriums, dessen eines Mitglied die Uebereinkunft vom 4. Juni mitver- 
handelt hat, dessen Vorsitzender persönlich bei dem Abschluß des Vertrags vom 
8. Juli thätig gewesen ist, und welches in seiner Gesammtheit sehr genau 
weiß, daß die Zuständigkeit des Zollparlaments in der angeführten Weise 
beschränkt worden ist und von den Contrahenten beschränkt werden wollte. . ." 
6.1. (Württemberg). Die Landesversammlung der demokratischen 
Volkspartei erklärt sich gegen den nach preußischem Vorbilde bear- 
beiteten Militärgesetzentwurf der Regierung, gegen eine Behandlung 
der Vorlagen der Regierung betr. Revision der Verfassung und Re- 
organisation der Verwaltung und lehnt jede Theilnahme an den 
Wahlen zum Zollparlament ab: 
„Die Landesversammlung beschließt, daß sich die Volkspartei der Wahlen 
zum Zollparlament enthalte und das württembergische Volk von der Theil- 
nahme an denselben abmahme. Hiezu wird sie bestimmt durch principielle 
Gründe, gegen welche die Rücksichten der Zweckmäßigkeit nicht in Betracht 
kommen. In der Theilnahme an dieser großpreußischen, das allgemeine
        <pb n="133" />
        Die süddeutschen Staaten. 137 
Wahlrecht fälschenden Schöpfung, welche auf Ausdehnung des Nordbunds 
gegen den Süden berechnet ist, läge der Verzicht auf den großdeutschen Ge- 
danken, wie auf den Föderalismus und das Selbstbestimmungsrecht des deut- 
schen Volkes, welchem der norddeutsche Fürstenbund widerspricht. Der Zweck 
des Widerstands gegen die drohende Verpreußung wird durch eine Kundgebung 
der Volksmeinung besser erreicht, als durch das Auftreten württembergischer 
Abgeordneter im Parlament selbst. Ihr Eintritt würde als factische Zu- 
stimmung verstanden, und ihre Thätigkeit würde bei der Zusammensetzung 
des Parlaments der Freiheit wie dem Wohle Deutschlands gefährlich, auf 
Befestigung des Militarismus gerichtete Beschlüsse aber nicht verhüten können.“ 
7. Jan. (Württemberg). Die II. Kammer genehmigt die neue Civil- 
 
prozeßordnung en bloe mit 79 gegen 2 Stimmen und beschließt 
mit 77 gegen 3 Stimmen die Abschaffung der körperlichen Züchtigung. 
8.1. (Baden). Die offiziöse Karlsr. Ztg. weist die Vorwürfe des 
amtlichen Württ. Staatsanz. bez. der Zollvereinsfrage in einem ge- 
harnischten Artikel auf's entschiedenste zurück: 
Die auch von den bädischen Ministern unterzeichnete „öffentliche Erklä- 
rung" badischer Kammermitglieder vom 20. Dec. 1867 enthalte nichts we- 
niger als eine Aufforderung zum „Vertragsbruch.“ Jene „Erklärung“ ver- 
langle nur „viertens: die Wege zu suchen, auf denen theils die Ausbildung, 
theils die erforderliche Erweiterung der Competenzen der Zollunion, und 
daher des Zollparlaments, am ehesten zu erreichen ist, insbesondere mit Bezug 
auf Freizügigkeit, Heimats- und Niederlassungsverhältnisse, Paßwesen, Colo- 
nisation, Auswanderung,, Gesetze über Handels- und Wechselrecht, ein gemein- 
sames Maß-, Münz- und Gewichtssystem, Erfindungspatente, Schifffahrt, 
Consularwesen, Eisenbahnverbindungen, Posten, Telegraphen, und derartige 
gemeinsame Interessen des wirthschaftlichen und bürgerlichen Verkehrs (vergl. 
Art. 4 der Verfassung des Nordbundes).“ „Man kann, wenn man überhaupt 
eine Einigung auch nur auf dem Gebiet materieller Interessen, eine Aus- 
dehnung der Befugnisse des Zollbundesraths und des Zollparlaments anstrebt, 
die Aufgabe der badischen Abgeordneten und des Zollparlaments nicht beschei- 
dener und zurückhaltender stellen, als durch die Zumuthung, „die Wege zu 
suchen, auf denen dieses Ziel am ehesten zu erreichen ist.“ Daß dieses Ziel, 
da wo vom Völkerrecht oder Staatsrecht der Vertragsweg vorgezeichnet ist, 
auf anderm Weg erreicht werden wolle, steht nirgends, und wird in dem 
Artikel des „Staatsanzeigers“ nur durch die handgreiflichsten Sophismen in 
die „öffentliche Erklärung“ hineindemonstrirt. Daß sich andere national ge- 
sinnte Leute von dem Zollparlament einen heilsamen Druck auch auf 
Widerwillige versprechen, hat die „öffentliche Erklärung" nicht zu verantworten. 
Das württembergische Ministerium sucht nicht nur „Wege zur Ausbildung“ 
der württembergischen Verfassung, sondern hat Vorlagen hierüber schon aus- 
gearbeitet. Fällt es einem mit fünf Sinnen begabten Menschen ein, das 
Ministerium deßhalb des Verfassungsbruches zu beschuldigen?" Im übrigen 
meint das Organ der badischen Regierung bez. der Sache selbst: „Daß der 
Zollvereinsvertrag mit seinem Bundesrath und Parlament noch weiterer Aus- 
bildung und zur Aufnahme eines reicheren Inhalts fähig sei, weiß und hofft, 
außer einigen württembergischen Blättern, nicht nur das ganze deutsche Volk, 
sondern es ergibt sich dieß auch z. B. aus Art. 8 § 2 des Vertrags, wo- 
nach der Bundesrath drei Ausschüsse 1) für Zoll- und Steuerwesen, 2) für 
Handel und Verkehr, 3) für Rechnungswesen bildet. Es wird dem „Staats- 
anzeiger“ schwerlich gelingen, den zweiten, aus dem Präsidium und minde- 
stens vier Vereinsstaaten gebildeten Ausschuß, dem außer seinen Mitgliedern 
noch die nöthigen Beamten zur Verfügung gestellt werden sollen, auf die 
Dauer brach zu legen.“
        <pb n="134" />
        138 
Die süddeutschen Staaten. 
10. Jan. (Bayern). Reichsrath: Debatte über das Wehrgesetz. Art. 2 
 
 
 
 
 
desselben, der von 2 zu 2 Jahren die Vereinbarung eines Contin- 
gentsgesetzes mit dem Landtage fordert, wird mit allen gegen 5 und 
der Vermittlungsantrag Bothmers: „bis zum 31. Dec. 1871 soll 
die Friedenspräsenzstärke 3/4 Proz. der Bevölkerungszahl von 1867 
betragen, von da an aber durch ein Gesetz geregelt werden“, mit 
allen gegen 14 Stimmen verworfen. 
11.1. (Bayern). Reichsrath; Wehrgesetz. Der von der II. Kammer 
zu Art. 19 beschlossene Zusatz, daß die Bedingungen der Ernennung, 
Beförderung und Pensionirung von Offizieren etc. durch ein besonderes 
Gesetz geregelt werden solle, wird abgelehnt. 
13.1.  (Württemberg). II. Kammer: Moriz Mohl setzt es, aus- 
gesprochener Maßen mit Rücksicht auf Preußen, trotz der äußersten 
Anstrengung der Regierung durch, daß in dem neuen Strafprozeß 
Preßvergehen gegen fremde Regenten und Regierungen mit 45 gegen 
38 Stimmen den Schwurgerichten überwiesen werden. Das ganze 
Gesetz wird mit 79 gegen 2 Stimmen angenommen. 
14.1. (Württemberg). II. Kammer: Beginn der Debatte über das 
Kriegsdienstgesetz. 
Die Mehrheit der Commission (6 Stimmen) trägt im Wesentlichen auf 
Annahme des Regierungsentwurfs, die Minderheit (3 Stimmen) auf Ablehnung 
der Vorlage an, zugleich aber darauf mit der Ablehnung des Entwurfs die 
Bitte an die Staatsregierung um Niedersetzung einer gemischten Commission 
zu verbinden, welche nach Vernehmung mit dem Milizsystem praktisch ver- 
trauter Techniker die Zweckmäßigkeit der Einführung dieses Systems zu be- 
gutachten, eventuell Vorschläge zu machen hätte. 
In den letzten Tagen hatte die demokratische Partei durch Versammlungen 
der Volksvereine sowohl in Stuttgart als in allen übrigen Theilen des Landes 
eine sehr lebhafte Agitation gegen das Gesetz in Gang gebracht und es erzielt, 
daß mehr als 40 Petitionen solcher Versammlungen gegen das Gesetz an die 
Kammer gerichtet wurden. Die Stimmung in der Kammer selbst ist der 
Art, daß die bloße Festsetzung einer gesetzlich dreijährigen Präsenzzeit, so daß 
eine Abkürzung der factischen lediglich in die Willkür der Regierung gelegt 
wird, offenbar nicht durchzusetzen wäre. Der Kriegsminister v. Wagner 
erklärt daher, daß die Behauptung, die Regierung beabsichtige auch eine fac- 
tisch dreijährige Präsenzzeit, unrichtig sei und verspricht für die nächste Sitzung 
eine bestimmte Erklärung der Regierung über diesen Punkt. 
15.1. (Hessen). Telegraphenvertrag mit Preußen. Das Telegraphen- 
wesen Hessens wird durch denselben (mit Ausnahme der Staatsbahn- 
telegraphen) allmälig vollständig an die Verwaltung Preußens resp. 
des nordd. Bundes übergehen. 
16.1. (Bayern). Die II. Kammer beharrt ihrerseits dem Reichs- 
rathe gegenüber fast einstimmig auf Art. 2 und 19 des Wehrgesetzes. 
Der Reichsrath beharrt der II. Kammer gegenüber im Gewerbe- 
gesetz mit 21 gegen 19 Stimmen darauf, daß auch der Handel mit 
literarischen und artistischen Erzeugnissen, sowie Leihbibliotheken und 
Lesecabinette concessionspflichtig sein sollen.
        <pb n="135" />
        Die sũddeutschen Staaten. 139 
17. Jan. (Baden). Die II. Kammer tritt mit allen gegen 3 Stimmen 
 
 
 
dem Beschlusse der I. Kammer bei, die Regierung um Vorlegung 
eines Gesetzesentwurfs über bürgerliche Standesbeamtung und ob- 
ligatorische Civilehe wo möglich noch auf dem gegenwärtigen Land- 
tage zu ersuchen. 
18.1. (Württemberg). II. Kammer: Kriegsdienstgesetz. Der Kriegs- 
minister gibt 
„im Namen der Staatsregierung und mit Genehmigung des Königs die 
Erklärung ab, daß die Regierung bereit sei, zuzugeben, daß in dem vorlie- 
genden Entwurf eines Kriegsdienstgesetzes eine Bestimmung ausgenommen 
werde, wonach, außer bei den Unteroffizieren und der Reiterei, die Dauer der 
Präsenz im activen Heer zwei Jahre nicht überschreiten solle.“ 
Die von der demokratischen Minderheit beantragte en bloc Ver- 
werfung wird daraufhin mit 47 gegen 41 Stimmen abgelehnt und 
in die Detailberathung der Vorlage einzutreten beschlossen. 
19.1. (Bayern). Landtag: Der Kriegsminister ruft die Referenten 
beider Kammern und die einflußreichsten Führer der II. Kammer 
zusammen, um eine Vermittlung und Verständigung über die zwischen 
beiden Kammern streitigen Punkte des Wehrgesetzes zu erzielen. 
Es wird beschlossen, den Kammern folgende Fassung des Art. 2 vorzu- 
schlagen: „Die active Armee soll bis zum 31. Dec. 1871, ohne Einrechnung 
der Offiziere, Militärbeamten und Ersatzmannschaften, ein Prozent der Be- 
völkerung des Königreichs nach der Zählung von 1867 betragen. Vom 1. 
Jan. 1872 an wird die Zahl der jährlich im Frieden in die active Armee 
zur Herstellung des Formationsstandes, ohne Einrechnung der Ersatzmann- 
schaften, einzureihenden Wehrpflichtigen gesetzlich im Finanzgesetz festgestellt" 
und bez. Art. 19 sich darauf zu beschränken, „an Se. Maj. den König die 
Bitte zu richten, die Thunlichkeit in Erwägung zu ziehen, ob und in welcher 
Weise das Beförderungs- und Pensionswesen gesetzlich zu regeln sei." 
20.1. (Württemberg). II. Kammer: Kriegsdienstgesetz: Mohls 
Antrag, die Stellvertretung beizubehalten, wird mit 55 gegen 27 
(meist demokratische) Stimmen verworfen. 
20. — 21. Jan. (Baden). II. Kammer: Debatte über das Contingents- 
gesetz. 
Der von dem ursprünglichen Entwurfe der Regierung theilweise abweichende 
Commissionsantrag setzt die Friedenspräsenzstärke der badischen Truppen 
ohne die Offiziere etc. auf 14.000 Mann, also 1% der Bevölkerung (im Kriege 
das doppelte) an, nebst einer Landwehr von 8000 Mann. Die jährliche Aus- 
hebung soll 3700 Mann nicht übersteigen und die Festsetzung des wirklichen 
Bedarfs durch Regierungsverfügung erfolgen. Das Gesetz soll mit dem 31. 
Dec. 1870 außer Kraft treten. Der Commissionsbericht (des Abg. Lamey) 
meint dazu: Die politische Lage fordere eine möglichst hohe Anspannung der 
Kräfte, und diese Forderung werde gestellt, Baden möge einer politischen 
Richtung folgen, welcher es wolle, sofern das Land nicht vorziehe, künftige 
Ereignisse lediglich als Object über sich ergehen zu lassen und den Geschicken 
Deutschlands unthätig und gesinnungslos zuzuschauen. Der Süden könne 
sich bei möglichen großen Verwicklungen nicht selbst vertheidigen, er sei auf 
den Schutz des Nordbundes angewiesen; um nicht als ärmlicher Schützling, 
sondern als ebenbürtiger Bundesgenosse, wenn auch nur nach Verhältniß der 
Kräfte, dazustehen, müsse der Süden, müsse Baden, das ja vor Allem die
        <pb n="136" />
        140 
Die süddeutschen Staaten. 
völlige Einigung mit dem: Nordbund erstrebe, die verhältnißmäßig gleiche 
Anspannung der Kräfte auf sich nehmen. Der Bericht gedenkt der drohenden 
„Haltung Frankreichs und der unklaren Oesterreichs im Falle eines deutsch- 
französischen Krieges. Der Weg ist noch nicht gefunden, welcher zu Oester- 
reichs Versöhnung mit seiner neuen Stellung und seiner erneuten völkerrecht- 
lichen Verbindung mit Deutschland unter den jetzt bestehenden Verhältnissen 
führte. Die steten Gerüchte seiner näheren Verbindung mit Frankreich be- 
weisen im Gegentheil, wenn nicht die Wahrheit dieser Verbindung, so doch 
ihre Möglichkeit und das Vorhandensein derartiger Bestrebungen. 
Debatte: Der Kriegsminister, General Ludwig, erklärt im Namen der 
Regierung seine Zustimmung zu diesen Anträgen der Commission, wobei er 
zugleich mittheilt, daß die Vereinbarungen der Kriegsminister der süddeutschen 
Staaten auf den Conferenzen zu München nunmehr ratificirt seien; die Ver- 
sammelten hätten es als wünschenswerth erklärt, daß die süddeutschen Staaten 
im Einklang mit der Wehrverfassung des norddeutschen Bundes an der Ma- 
ximalzahl von zwei Prozent Kriegsstärke und von einem Prozent Friedens- 
stärke so viel als thunlich, ebenso an einer dreijährigen Präsenz festhalten. 
Die Abgg. Moll und Beck beantragen Prozent jährlicher Aushebung bei 
zweijähriger Präsenzzeit als geboten durch das wünschenswerthe Zusammen- 
gehen Badens mit den übrigen süddeutschen Staaten, deren Contingentsgesetze 
trotz der Münchener Conferenzen auf denselben Grundlagen beruhten. 
Bei der Abstimmung wird der Antrag Molls mit allen gegen 
8 Stimmen abgelehnt und die Dauer des Gesetzes nur bis 31. 
Dec. 1869 zugestanden, einstimmig möglichste Milderung der drei- 
jährigen Präsenzzeit durch thunlichste Beurlaubung gewünscht und 
schließlich das ganze Gesetz mit allen gegen 8 Stimmen angenommen. 
21. Jan. (Bayern). Reichsrath: Wehrgesetz: Die Vermittlungsvor- 
 
 
 
 
 
 
schläge bezüglich der beiden streitigen Punkte werden mit 32 gegen 
10 und mit allen gegen 17 Stimmen angenommen. 
21.1. (Württemberg). II. Kammer: Kriegsdienstgesetz. Bei der 
Frage der Präsenzzeit im Frieden werden eine Reihe von Anträgen 
gestellt und sämmtlich verworfen, so daß die Frage vorerst ungelöst 
bleiben muß. Der Kriegsminister beharrt auf zwei Jahren als 
Minimum. 
Die Opposition setzt es zuerst durch, daß die Kammer mit 46 gegen 40 
Stimmen nicht auf die Proposition der Regierung eingeht, das Maximum 
der Präsenz auf 2 Jahre (mit Ausnahme der Reiterei) im Gesetz zu fixiren. 
— Als dann aber über die anderen Amendements, welche theils 20 Monate, 
theils bloß ein Jahr Präsenz wollten, abgestimmt wird, stimmt auch ein 
großer Theil der Regierungspartei dagegen, so daß z. B. der Antrag Du- 
vernoy-Cavallo auf 20 Monate bloß 31 gegen 55 Stimmen erhält. 
22.1.  (Württemberg). II. Kammer: Kriegsdienstgesetz. Das Institut 
der einjährig Freiwilligen wird mit 78 gegen 4 Stimmen angenommen. 
24.1.  (Bayern). Die II. Kammer nimmt auch ihrerseits die Ver- 
mittlungsvorschläge bez. Art. 2 und 19 des Wehrgesetzes fast ein- 
stimmig an, beharrt dagegen fast einstimmig im Gewerbegesetz gegen- 
über dem Reichsrathe nochmals darauf, daß der Handel mit Preß- 
erzeugnissen etc. nicht concessionspflichtig sein soll. 
25.1.  (Württemberg). II. Kammer: Beendigung der Berathung 
des Kriegsdienstgesetzes bis auf die Frage der Präsenzzeit.
        <pb n="137" />
        Die süddeutschen Staaten. 141 
Die Regierung erleidet noch in zwei Punkten eine Niederlage. Erstens 
werden die Controlversammlungen der Landwehr gestrichen, so daß der Re- 
gierung die Möglichkeit genommen ist, die Landwehr in einem gewissen regel- 
mäßigen Zusammenhang mit dem activen Heer zu erhalten; und ferner wird 
die Einberufung der Ersatzreservisten, welche in Bayern, und Baden dem 
Ministerium zusteht, von der Verabschiedung eines Gesetzes abhängig gemacht. 
27. Jan. (Bayern). Der Reichsrath weicht endlich den wiederholten 
 
 
 
 
Beschlüssen der II. Kammer und läßt im Gewerbegesetz die bisher 
geforderte Concessionspflicht für den Handel mit Preßerzeugnissen 
mit allen gegen 10 Stimmen fallen. 
28.1. (Bayern). II. Kammer: Die Regierung legt einen Gesetzes- 
entwurf bez. der Ausdehnung und Vervollständigung der bayrischen 
Staatseisenbahnen vor. 
Die Gesammtlänge der projectirten Bahnen beträgt 290 Stunden mit 
einem Gesammtaufwand von 146 Mill. Gulden. Für die Bahnen, die zu- 
nächst in Angriff genommen werden sollen, wären 60 Mill. Gulden erforderlich. 
29.1. (Württemberg). II. Kammer: Die Commission bringt bez. 
der Präsenzzeit im Frieden den Antrag ein, daß 
„Niemand, mit Ausnahme der reitenden Waffen, länger als zwei Jahre 
präsent gehalten werden darf. Den Reitern wird der doppelte Betrag der 
Verlängerung ihrer Präsenz im activen Herr an der Dienstzeit in der Land- 
wehr abgerechnet.“   
Der Antrag, obgleich von dem früher verworfenen kaum ab- 
weichend, erhält nunmehr 50 gegen 40 Stimmen. Das ganze Gesetz 
wird mit 50 gegen 40 Stimmen angenommen. 
Vor der Schlußabstimmung mahnt Mohl die Kammer noch einmal in 
der eilften Stunde von der Annahme des Gesetzes ab. „Sie würden es noch 
auf dem Todtenbette bereuen!“ Ebenso beschwört Hopf die Kammer „beim 
Blut der Söhne, bei den Thränen der Mütter, beim Fluche der Väter“ dieses 
fluchwürdigste, verderblichste, grausamste aller Gesetze abzulehnen. Unter den 
40 Verwerfenden sind 3 Ritter, 14 Demokraten, 11 Ultramontane, 9 länd- 
liche Abgeordnete und die Abgeordneten Mohl, Deffner und Reibel. Die 50 
sind folgendermaßen zusammengesetzt: 10 Ritter, 6 Prälaten, 11 Nationale 
und 23 Anhänger der Regierung. 
31.1. (Württemberg). Die deutsche Partei erläßt ihren Aufruf für 
die Parlamentswahlen und spricht sich darin gleich der nationalen 
Partei in Baden dafür aus, daß die Zollvereinsverträge zu unkünd- 
baren und die Competenz des Zollvereins und daher des Zollparla- 
ments erweitert werde. 
31.1. (Baden). Die II. Kammer beschließt, da ihr bis jetzt eine 
Initiative der Gesetzgebung abgeht, eine Adresse an den Großherzog 
mit der Bitte, den Ständen in thunlichster Bälde ein Gesetz vor- 
legen zu lassen, wodurch die Rechtsverhältnisse der Stiftungen voll- 
ständig geregelt und der Gesichtspunkt festgehalten werde, daß die 
Verwaltung des weltlichen von der des kirchlichen Stiftungsvermö- 
gens getrennt und die erstere den betheiligten Gemeinden übertragen 
werde.
        <pb n="138" />
        142 Die sũddeutschen Staaten. 
1. Febr. (Baden). II. Kammer: Debatte über das außerord. Budget 
für die Jahre 1868 und 1869. Dasselbe beträgt beinahe 8 Mill., 
mehr als das vierfache des bisherigen Extraordinariums. Das Kriegs- 
ministerium ist dabei für Bekleidung, Ausrüstung, Kasernen etc. mit 
beinahe 5 Mill. betheiligt. Die Kammer setzt die Ziffer mit Zu- 
stimmung der Regierung auf 34 Mill. herab. 
4.2.  (Baden). Ministerpräsident Matthy +. 
6.2.  (Württemberg). Die II. Kammer genehmigt das Rekruti- 
rungsgesetz, das der Regierung für die Jahre 1868—70 eine Aus- 
hebung von jährlich 5800 statt wie bisher von bloß 4600 Mann 
gestattet, mit 45 gegen 42 Stimmen. 
7.2.  (Württemberg). I. Kammer: Kriegsdienstgesetz. Für die Rei- 
terei und die Unteroffiziere wird eine dreijährige Präsenzzeit im 
Frieden beschlossen und werden die von der II. Kammer abgelehnten 
Controlversammlungen der Landwehr wieder hergestellt, dagegen wird 
mit 24 gegen 6 Stimmen auf den Antrag des Herrn v. Neurath 
bestimmt, daß „der Aufruf der Landwehr nur kraft eines besonderen 
Gesetzes geschehen darf.“ 
8.2.  (Württemberg). I. Kammer: Kriegsdienstgesetz. Die von der 
II. Kammer in das Gesetz hineingebrachte Begünstigung der Jugend- 
wehren wird gestrichen. 
8.2.  (Baden). Die I. und II. Kammer verständigen sich über die 
zwischen ihnen noch bestehenden Differenzen bez. des Schulgesetzes, 
des Preßgesetzes und des Ministerverantwortlichkeitsgesetzes. 
Nach dem Preßgesetze sind künftig sämmtliche Preßgewerbe frei, Con- 
cessionspflicht und Concessionstaxe sind gefallen; zur Eröffnung einer Druckerei 
bedarf es lediglich der Anzeige bei der Polizeibehörde. Die gerichtliche 
Haftbarkeit (Herausgeber, Verleger, Drucker) ist so ziemlich die alte. Nur 
ist ausdrücklich festgestellt, daß diese Personen nicht gezwungen werden können, 
den Verfasser zu benennen. Ebenso ausdrücklich ist ausgesprochen, daß sog. 
Strohmänner als Redacteure vom Gericht nicht angenommen werden. Es 
haftet also stets Verleger und Drucker in ernsthafter Weise, wo nicht ein 
wirklicher Herausgeber (Redacteur) nachgewiesen werden kann. Auch künftig 
kann die Polizeibehörde in Fällen, wo es sich um ein vom Staatsanwalt zu 
verfolgendes Vergehen handelt und Gefahr auf dem Verzug ist, noch Beschlag- 
nahme verfügen. Sie haftet aber drei Monate lang vor dem bürgerlichen 
Richter dem durch die Beschlagnahme Beschädigten, sofern der Beschlag von 
ihr vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit ohne genügenden Grund verfügt 
wurde. Das Verbot einer Zeitung kann nur auswärtige Zeitungen treffen, 
kann nur von dem Ministerium des Innern bis auf die Dauer von zwei 
Jahren ausgesprochen werden, und zwar nur für den Fall, wenn das Blatt 
von einem Gericht verurtheilt wurde, ohne dem Urtheil Genüge zu leisten. 
Die Verweisung der Preßvergehen an die Geschwornen scheiterte dagegen am 
Widerstande der I. Kammer. Die II. Kammer verlangt daher von der Re- 
gierung die Vorlage eines Gesetzes an den nächsten Landtag, wonach politische 
Vergehen überhaupt den Schwurgerichten übergeben werden sollen. 
Das Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister hat die 
Form von Zusätzen zu § 67 der Verfassung. Das Recht der Anklage steht
        <pb n="139" />
        Die süddeutschen Staaten. 143 
der zweiten Kammer zu; angeklagt können nur werden die Minister und 
Mitglieder der obersten Staatsbehörde wegen einer durch Handlungen oder 
Unterlassungen wissentlich oder aus grober Fahrlässigkeit begangenen Ver- 
letzung der Verfassung oder anerkannt verfassungsmäßiger Rechte, oder schwerer 
Gefährdung der Sicherheit oder Wohlfahrt des Staates. Der Beschluß er- 
fordert Mehrheit. Das Richteramt wird von der ersten Kammer als Staats- 
gerichtshof geübt in Verbindung mit dem Präsidenten des obersten Gerichts- 
hofs und acht weitern Richtern, welche das Loos aus der Reihe der Collegial- 
richter bestimmt. Bildung und Verfahren des Staatsgerichtshofs sind einem 
besondern noch nicht vereinbarten Gesetz vorbehalten. 
10. Febr. (Bayern). Wahlen zum ersten Zollparlamente nach allge- 
meinem und directem Stimmrecht. 
Die Wahlbewegung war seit einem Monat eine überaus lebhafte gewesen; 
fast in allen Wahlkreisen hatten zahlreiche Wahlversammlungen stattgefunden, 
in denen die verschiedenen Candidaten sich vorstellten und ihre polit. Grund- 
sätze darlegten. „Anfangs schienen die liberalen Parteien, denen die große 
Mehrheit der II. Kammer angehört, die besten Aussichten zu haben, bis erst 
unmittelbar vor dem Wahltage so zu sagen der gesammte kath. Clerus ein- 
müthig und auf der ganzen Linie in den Kampf eintrat und den Ausschlag 
gab. Die Folge ist ein eben so unerwarteter als überwältigender Sieg der 
particulaxistisch -clericalen Anschauung und eine vollständige Niederlage der 
sog. Mittelpartei. Die Frage einer engeren Verbindung zwischen Süd- und 
Norddeutschland mußte die entscheidende sein. Diese nun wird von einer 
Partei (Fortschrittspartei) erstrebt, von einer anderen (particularistisch-cleri- 
cale Partei) aufs äußerste bekämpft, die dritte (die sog. Mittelpartei) will 
sie an sich kommen lassen. Von den 48 Abgg. Bayerns zum Zollparlament 
erringt nun die Fortschrittspartei 12, die Mittelpartei 9, die particularistisch- 
clericale 26 Mitglieder, wozu dann noch eine partilularistisch - demokratische 
Wahl kommt. Vergleicht man das Resultat mit den Parteiverhältnissen in der 
II. Kammer, so treffen in dieser auf die Fortschrittspartei 3/10 auf die Mittel- 
partei ca. 4/10, auf die rein particularistische Partei ca. 1/10 der Mitglieder. 
Nach diesen Verhältnissen müßte im Zollparlament die Fortschrittspartei mit 
14—15 (statt 12), die Mittelpartei mit 24 (statt 9), die particularistisch- 
clericale mit 4—5 (statt 26) Abgeordneten vertreten sein., Die Fortschritts- 
partei hat demnach etwas eingebüßt; bezüglich der beiden anderen Parteien 
ist dagegen das Zahlenverhältniß geradezu auf den Kopf gestellt: die parti- 
cularistisch-clericale Partei hat, was die Mittelpartei haben sollte. Bezüglich 
der Lebensstellung der Gewählten wird bemerkt, daß die particularistische 
Partei überwiegend Adelige und Beamtete gewählt hat, während die gewähl- 
ten Industriellen ausschließlich der Fortschritts- und Mittelpartei angehöre 
Noch stärkere Contraste kommen zum Vorschein, wenn man nach Landestheiten 
ausscheidet. Hier sind, die schwäbischen Wahlbezirke ausgenommen, deren Ver- 
hältnisse annähernd dieselben wie bei den letzten Landtagswahlen von 1863, in- 
dem Altbayern und Unterfranken überwiegend particularistisch-conservativ, Ober- 
und Mittelfranken und die Rheinpfalz überwiegend liberal gewählt haben, 
nur daß der confessionelle Gegensatz sich dießmal noch vollständiger ausprägt. 
In Altbayern und Unterfranken, die keinen Wahlbezirk mit vorwiegend pro- 
testantischer Bevölkerung haben, ist kein Candidat der Fortschrittspartei durch- 
gedrungen, in den protestantischen Bezirken von Mittel- und Oberfranken 
kein Candidat der particularistischen Partei. Im ganzen diesseitigen Bayern 
haben nur 2 oder 3 Bezirke mit ausschließend oder vorherrschend katholischer 
Bevölkerung Mitglieder der Mittel- oder Fortschrittspartei gewählt. Je 
stärker in gemischten Bezirken die protestantische Minderheit, um so schwächer 
war das Uebergewicht der Stimmen, das einem particularistischen Candidaten 
zum Siege verhalf.
        <pb n="140" />
        144 Die sũddeutschen Slaaten. 
11. Febr. (Württemberg). II. Kammer: Debatte über den Entwurf 
eines Verfassungs- und eines Wahlgesetzes. 
Hopf trägt auf Wiederherstellung des Wahlgesetzes vom 1. Juli 1849 
an. Die Mehrheit der Verfassungscommission beantragt: eine Beschluß- 
fassung über die Giltigkeit dieses Gesetzes für jetzt abzulehnen, die Min- 
derheit: der Regierung die Berufung einer verfassungrevidirenden Landes- 
versammlung nach diesem Gesetz zu empfehlen.  
Der Antrag der Commissionsmehrheit wird nach längerer De- 
batte mit 68 gegen 14 Stimmen angenommen. 
Bezüglich des Verfassungsgesetzes beantragt die Commission: „die 
Kammer wolle sich auf eine Berathung und Beschlußfassung über die das ac- 
tive Wahlrecht und das Wahlsystem betreffenden Artikel des Entwurfs be- 
schränken, ebenso von dem Entwurf eines Wahlgesetzes nur die auf die Wahlen 
der Oberamtsbezirke und Städte bezüglichen Artikel in Berathung nehmen, 
sodann aber an die Regierung die Bitte richten, behufs der Revision der üb- 
rigen Theile der Verfassung der Landesvertretung baldmöglichst neue geeignete 
Vorlagen zugehen zu lassen.“ Die Regierung zieht den übrigen Theil ihres 
Entwurfes zurück und die Kammer tritt in die Specialberathung ein und 
beschließt in Art. 1, daß die Abgg. der Städte und Oberamtsbezirke durch 
diejenigen württembergischen Staatsbürger direct gewählt werden sollen, 
welche in dem Wahlbezirk ihren Wohnsitz oder Aufenthalt“ haben und nicht 
ausdrücklich ausgeschlossen sind. (Diese Bestimmung ist noch liberaler und 
weitgehender als die des Wahlgesetzes vom 1. Juli 1849, welche wenigstens 
die Zahlung einer directen Steuer verlangte.) Art. 4 bestimmt geheime 
Stimmgebung. Art. 5 setzt fest, daß eine giltige Wahl am ersten Wahl- 
termin nur durch die Abstimmung von wenigstens zwei Dritteln der Wahl- 
berechtigten zu Stande kommt. Ist dieß nicht der Fall, so werden so lange 
weitere Wahltermine anberaumt, bis mindestens die Hälfte der Wahlberech- 
tigten ihre Stimmen abgegeben hat. Art. 11 bestimmt, daß, wenn keiner 
der Candidaten mindestens den dritten Theil der abgegebenen Stimmen er- 
halten oder der Gewählte die Wahl nicht angenommen hat, eine neue Wahl 
anzuordnen ist. 
Das Wahlgesetz als Ganzes wird schließlich mit allen gegen 1 
Stimme angenommen. 
12.2.  (Baden). Die II. Kammer genehmigt das ordentliche Kriegs- 
budget für die Jahre 1868/69. 
Dasselbe entziffert sich auf beinahe 94 Mill., fast 2 Mill. mehr als bis- 
her, ist indeß die einfache Folge des bereits genehmigten Contingentgesetzes 
und gibt daher zu keinen besonderen Debatten Veranlassung. Die Formation 
des badischen Armeecorps schließt sich überall streng den Grundsätzen der nord- 
deutschen Kriegsformation an; ebenso der neue Gagentarif, welcher das etwas 
modificirte preußische System einführt. Die Gagen sind durch Bewilligung 
sog. Servisgelder durchgehends erhöht, und stellen sich bei den niedern Char- 
gen theilweise noch günstiger, bei den höhern jedoch etwas geringer als in 
Preußen. Die Commission beantragt einige Ermäßigungen, mit denen sich 
die Reglerung einverstanden erklärt. 
12.2.  (Baden). Der Großherzog überträgt die Neubildung des Mi- 
nisteriums dem Staatsrath Jolly. Dasselbe constituirt sich sofort. 
Der Kriegsminister Ludwig und der Justizminister Stabel erhalten 
ihre Entlassung. 
13.2.  (Baden). II. Kammer: Der neue Ministerpräsident legt der- 
selben sein Programm vor:
        <pb n="141" />
        Die süddeutschen Staaten. 145 
„. . Ich kann mich ganz kurz und ganz bestimmt fassen, da unsere 
Politik nicht geändert, sondern nur die bisher verfolgte weiter fort- 
geführt werden soll. Wir werden mit ungeschwächter Kraft das Ziel ver- 
folgen, wir werden uns in Verfolgung dieses Ziels durch nichts beirren lassen, 
so viel an uns ist, dazu beitragen, den großen allgemeinen deutschen Natio- 
nalstaat zu begründen und in diesen Nationalstaat als ein würdiges Glied 
unsererseits einzutreten. Der nationale Gedanke ist in Deutschland nach Jahr- 
hunderte langer Versunkenheit wieder neu erwacht als die Frucht höherer gei- 
stiger Bildung, tieferer politischer Einsicht. Wir können diese im allgemeinen 
begründete Wahrnehmung sehr speciell in unserm engeren Vaterlande machen, 
die Träger der nationalen Idee und des freien politischen Ge- 
dankens sind ein und dieselben. So ist es eine innere Nothwendig- 
keit, die beiden großen Ziele unserer seitherigen politischen Bestrebungen 
vereinigt festzuhalten, nämlich die inneren politischen Verhältnisse auf dem 
Weg, auf dem sie seit sieben Jahren zum Wohle des Vaterlands geführt wur- 
den, weiter zu entwickeln in Verbindung mit dem unablässigen Streben, den 
großen deutschen Nationalstaat herbeiführen zu helfen. Ich darf Sie bitten, 
auch dem neuen Ministerium, welches durchaus die Richtung des alten ver- 
folgen wird, die Unterstützung, welche Sie dem alten so bereitwillig gewährt 
haben, leisten zu wollen.“ 
14. Febr. (Württemberg). II. Kammer: Budgetdebatte. Die für das 
 
 
 
Armeecommando statt der bisherigen 1961 fl. geforderten 10,851 fl. 
werden nur mit 44 gegen 41 Stimmen bewilligt, für die Festung 
Ulm 43,964 fl. jährlich. 
14.2. (Bayern). II. Kammer: Sociale Gesetzgebung. Der Gesetzes- 
entwurf über Heimat, Verehelichung und Bürgerrecht wird mit 106 
gegen 2 Stimmen angenommen. 
14.2. (Baden). Die II. Kammer genehmigt die Erhöhung der 
Steuern und das darauf basirte Finanzgesetz.  
Trotz der empfindlichen Steuererhöhung reichen die ordentlichen Einnahmen 
nicht zu, um die ebenfalls sehr gesteigerten Ausgaben im außerordentlichen 
Etat zu bestreiten, es kann dieß nur durch Schuldenvermehrung geschehen. 
Lamey kann nicht umhin, diese finanziellen Zustände für sehr bedenklich zu 
erklären: es gebe nur ein Mittel, durch Absetzungen in dem enormen Kriegs- 
Etat, namentlich durch möglichste Abkürzung der dreijährigen Präsenz, wieder 
zu erfreulicheren Finanzzuständen zu kommen; er müsse daher dringend 
rathen, daß der Finanzminister einigen Druck auf den künftigen Kriegsmini- 
ster übe. 
15.2. (Bayern). In Folge ziemlich gereizter Außerungen eines Theils 
der Presse wird offiziös erklärt, 
daß weder eine Abtretung der Burg zu Nürnberg an Preußen, noch über- 
haupt ein Staatsvertrag in Bezug auf dieselbe stattgefunden habe; die Sache 
reducire sich darauf, daß der König von Bayern, um der neubefestigten 
Freundschaft zwischen den beiden Königshäusern und Staaten einen symbo- 
lischen Ausdruck zu verleihen, durch Brief vom 30. August 1866 dem König 
von Preußen angeboten habe, die ehrwürdige Burg seiner Ahnen gemeinsam 
mit ihm zu besitzen und bei etwaiger Anwesenheit in Bayern zu bewohnen, 
und daß der König von Preußen dieses Anerbieten mit aufrichtigem Dank 
angenommen habe. 
15.2. (Württemberg). II. Kammer: Kriegsdienstgesetz nach den Be- 
schlüssen der l. Kammer. Die Kammer beharrt mit 48 gegen 36 
10
        <pb n="142" />
        146 
Die süddeutschen Staaten. 
Stimmen darauf, eine mehr als zweijährige Präsenzzeit nur für die 
Reiterei, nicht auch für die Unteroffiziere zuzugestehen, mit 58 gegen 
20 Stimmen auf der Streichung der Landwehrcontrolversammlungen, 
mit 45 gegen 40 Stimmen darauf, das Freiwilligen-Institut auch 
gebildeteren Landwirthen und Gewerbtreibenden zugänglich zu machen, 
und läßt nur die Begünstigung der Jugendwehren mit 48 gegen 
35 Stimmen fallen. 
15. Febr. (Baden). Schluß des Landtags und Thronrede des Groß- 
 
 
 
herzogs: 
„ . . . Größere und mächtigere Aufgaben waren auf dem Gebiete der 
nationalen Politik zu lösen. Mit hoher Befriedigung spreche Ich es 
aus: Ich habe Mich nicht getäuscht in der Erwartung, daß Mein getreues 
Volk Mir folgen wird auf dem Wege zu festerer nationaler Einigung. Sie, 
die Vertreter des Landes, haben durch die That die Uebereinstimmung des- 
selben mit den höchsten Zielen Meiner Regierung bekundet. Ich danke Ihnen 
für die patriotische Einsicht und die muthige Opferbereitheit, mit welcher Sie 
durch die Militärgesetze die Wehrkraft des Landes im nationalen Interesse 
erhöhten, und durch die Bewilligung reichlicherer Mittel die Bestreitung des 
größern Aufwandes ermöglichten, ohne den wohlbegründeten Credit des Lan- 
des zu erschüttern. Ich weiß, Mein Volk wird, in richtiger Würdigung der 
großen Aufgabe, für welche die Opfer gebracht werden müssen, sie willig 
tragen. Es wird sich des Bewußtseins freuen, in redlicher Erfüllung des 
durch Sie gutgeheißenen Allianzvertrags den Gliedern des nordd. Bundes eben- 
bürtig zur Seite treten zu können. Es wird erkennen, daß in diesen Opfern 
die Bürgschaft liegt für die Erreichung des nationalen Ziels in friedlicher 
Entwicklung. Die Ausdehnung und Neubildung des Zollvereins auf par- 
lamentarischer Grundlage, worin Sie mit Meiner Regierung die Erfüllung 
eines längst gehegten Wunsches erblickt haben, ist ein erfreulicher Anfang der 
Einigung Deutschlands auf dem Gebiete materieller Interessen. Die jetzt ins 
Leben getretene Verfassung des Vereins ermöglicht ein regelmäßiges Fort- 
schreiten seiner Gesetzgebung, und die Vereinigung der Vertreter aller seiner 
Glieder, zunächst zur gemeinsamen Pflege bestimmter wirthschaftlicher Inter- 
essen, ist eine bedeutungsvolle Stufe auch in der Gesammtentwicklung Deutsch- 
lands. Edle Herren und liebe Freunde! In ernster Arbeit streben wir nach 
einem großen Ziel: ein im Innern freies und kräftiges Staatswesen, ergänzt 
und getragen durch die innige nationale Verbindung mit den übrigen deut- 
schen Staaten. Durch entschlossene That sind wir diesem Ziele näher gerückt; 
durch feste Beharrlichkeit werden wir es erreichen. 
16.2. (Württemberg). Die II. Kammer nimmt das Kriegsdienst- 
gesetz als Ganzes neuerdings mit 48 gegen 36 Stimmen an. 
17.2. (Württemberg). Die II. Kammer muß die Ueberweisung 
von Preßprozessen wegen Beleidigung fremder Regenten und Regie- 
rungen an die Schwurgerichte gegenüber dem Widerspruche der 
I. Kammer wieder fallen lassen. — Ein Antrag Mohls auf Be- 
schwerde gegen das Kriegsministerium wegen Adoption des Zünd- 
nadelgewehrs erhält bloß 3 Stimmen. 
18.2. (Württemberg). Die I. Kammer fügt sich bez. des Kriegs- 
dienstgesetzes den Beschlüssen der II. Kammer vom 15. ds. und ge- 
nehmigt das ganze Gesetz schließlich mit 26 gegen 4 Stimmen.
        <pb n="143" />
        Die süddeutschen Staaten. 147 
19. Febr. (Württemberg). II. Kammer: Budgetdebatte. Es wird mit 
81 gegen 8 Stimmen beschlossen, daß der Etat für die nächsten 
3 Jahre giltig sein soll. Die Erhöhung der Steuer beträgt schließ- 
lich nicht, wie anfangs gefürchtet wurde, 50, sondern bloß 10 Proz. 
19. —20. Febr. (Württemberg). Die I. Kammer stimmt dem Wahl- 
 
gesetz nach den Beschlüssen der II. Kammer bei, nur daß zwei Drittel 
statt bloß die Hälfte der Stimmen aller Wähler für eine giltige 
Wahl gefordert werden. Die II. Kammer beharrt auch diesfalls 
mit 88 gegen 4 Stimmen auf ihrem Beschlusse. Die I. Kammer 
gibt schließlich nach. 
Schluß des Landtags. Thronrede des Königs: 
„Liebe Getreue! Seitdem Ich das letztemal in Ihre Mitte getreten, sind 
bedeutungsvolle Ereignisse über unser Vaterland gekommen. Ein Band, das 
seit einem Jahrtausend die deutschen Stämme umschlungen hat, ist gelöst. 
Das schöne Reich, welches bis daher seine Geschicke mit uns getheilt, ist von 
uns geschieden, und Deutschland hat sich neu gestaltet. Was Ich gethan, um 
Württemberg in diesem neugestalteten Deutschland für Krieg und Frieden die 
ihm gebührende Stellung zu sichern, haben Sie gut geheißen. Entschlossen, 
die eingegangenen Verpflichtungen treu und redlich zu er fül- 
len, rechne Ich mit Zuversicht auf die rückhaltlose Unterstütz- 
ung Meines Volkes. Hoffen wir, daß, was Deutschland verloren, seine 
Ausgleichung finde durch die Anziehungskraft gleicher Gesittung und gleicher 
Interessen. Sie haben mit männlichem Sinn die Opfer des Kriegs getra- 
gen; Sie sind mir aber auch beigestanden, die Segnungen des wiedergewon- 
nenen Friedens Württemberg zu sichern. Sie haben reichlich die Mittel ver- 
willigt, erhöhte Bildung unserm Vaterlande zu gewähren. Sie haben eine 
schon lange als nothwendig erkannte umfassende Reform der Rechtspflege mit 
Meiner Regierung vereinbart. In großartigem Maßstab haben Sie die Cre- 
dite zur Entwicklung unseres Verkehrslebens gewährt. Meine Regierung hat 
sich mit Ihnen geeinigt, das ganze württembergische Volk durch Verleihung 
des allgemeinen directen Wahlrechts zur Theilnahme an seinem politischen 
Leben zu berufen; sie vertraut seinem gesunden Sinn, seiner Vaterlandsliebe, 
die ein vierhundertjähriges Verfassungsleben gefestigt hat. Mit Mir haben 
Sie es auf sich genommen, von dem Volke Opfer zu fordern, damit es für 
ernste Zeiten gerüstet sei, jene Früchte des Friedens zu schützen, das Vater- 
land im Fall einer Bedrohung mit Kraft und Hingebung zu vertheidigen. 
Unsere Pflicht ist es, uns ebenbürtig an die Seite unserer Nachbarn zu stellen. 
Scharfe Gegensätze sind im Kampfe der Meinungen zu Tage getreten; sie 
finden ihre Versöhnung in der ungetheilten Liebe Aller zu unserm theuren 
Württemberg, zu unserm großen Vaterlande.“ 
20.2. (Württemberg). Das Central-Comité der demokratischen 
Volkspartei erläßt, übereinstimmend mit den Beschlüssen der Landes- 
versammlung vom 6. Januar, eine Ansprache an die Partei gegen 
die Betheiligung an den Zollparlamentswahlen: 
„Es handelt sich bei dieser Abstimmung nicht um eine deutsche Sache; es 
handelt sich nicht um die Beschickung eines deutschen Parlamentes, wie im 
Jahre 1848, wo die Theilnahme an den Wahlen Pflicht jedes Patrioten 
war. Es handelt sich auch nicht um Erfüllung einer Pflicht, wie bei den 
bevorstehenden württembergischen Landtagswahlen, bei welchen kein Wahl- 
berechtigter zu Hause bleiben soll. Das Zollparlament ist nur eine in Berlin 
ersonnene Veranstaltung, um die Süddeutschen zu einer thatsächlichen Aner- 
10
        <pb n="144" />
        148 
Die süddeutschen Staaten. 
kennung der Revolution zu locken, welche Preußen im Jahr 1866 begonnen 
hat und welche durch den Eintritt der süddeutschen Staaten in den nordd. 
Bund ihre Vollendung erhalten soll. Selbst diejenigen, welche am Widerstand 
gegen die Verpreußung Deutschlands festhalten, sollen thatsächlich zur Vollen- 
dung des Werkes beitragen. Die Absicht, mittelst des Zollparlamentes die Süd- 
staaten Deutschlands von Oesterreich vollends gänzlich loszumachen, sie vom 
Boden des Prager Friedens und der Verträge weg- und in den Nordbund 
hineinzudrängen, wird von unseren preußischen Werbern offen zugegeben. 
Diese Absicht geht überdieß hervor aus der Zusammensetzung des Zollparla- 
ments selbst, welche handgreiflich auf einen bloßen Uebergang berechnet ist. 
Wäre nur eine Interessenvertretung der Bevölkerungen des Zollvereins, den 
Regierungen der zollverbundenen Staaten gegenüber, beabsichtigt, so wäre das 
Zollparlament gleichartig zusammengesetzt worden. Statt dessen besteht es 
für Preußen und die von Preußen eroberten oder zum Nordbund gezwun- 
genen Länder aus dem von deren Bevölkerungen gewählten Reichstag. Die 
Vertreter des Südens aber rücken nur für einige Zeit, so lange die Zoll- 
und Handelssachen darin verhandelt werden, in diese bereits vorher fertige 
und geschlossene Versammlung ein. Solche Ungleichheit und Ungleichartigkeit 
innerhalb eines und desselben repräsentativen Körpers kann in die Länge nicht 
bestehen, und eben hierauf ist gerechnet. Die dem Zollparlament anerschaffene 
Halbheit soll von selbst zum Eintritt in das Ganze des Nordbundes und 
seines Reichstages drängen.“ 
21. Febr. (Württemberg). Oesterlen, einer der Führer der demokra- 
 
 
 
 
tischen Volkspartei, erklärt sich für seine Partei für Betheiligung an 
den Zollparlamentswahlen, bald folgen ihm andere nach und schließ- 
lich betheiligt sich die ganze Partei, wenn auch etwas verspätet, mit 
großem Eifer an den Wahlen. 
22.2. (Baden). Allgemeine Wahlen zum Zollparlament auf Grund- 
lage des allgemeinen und directen Stimmrechts. Es werden gewählt: 
8 Nationalliberale, 5 Clericale, 1 Großdeutscher. 
23.2. (Baden). Der preuß. Militärbevollmächtigte, General v. Beyer, 
wird zum Kriegsminister ernannt und tritt als Generallieutenant 
und Generaladjutant ins badische Armeecorps ein. 
27.2. (Bayern). Die II. Kammer nimmt einen Gesetzesentwurf über 
Schließung und Trennung der Ehen von Dissidenten mit obligato- 
rischer Civilehe für dieselben mit allen gegen 28 Stimmen an und 
beschließt mit 59 gegen 53 Stimmen, den König um eine Vor- 
lage bez. gesetzlicher Regelung der innern Verhältnisse der Dissiden- 
ten zu bitten. 
29.2. (Bayern). Die II. Kammer lehnt eine Erklärung zu Gunsten 
der obligatorischen Civilehe mit 74 gegen 52 Stimmen ab, nach- 
dem sich die Regierung gegen den Antrag als unzeitgemäß ausge- 
sprochen hat. 
König Ludwig I. + in Nizza.  
7. März. (Bayern). II. Kammer: Die Regierung wird über die im 
ganzen Lande im Gange befindliche heftige Agitation des Clerus 
gegen den neuen Schulgesetzentwurf interpellirt.
        <pb n="145" />
        Die süddeutschen Staaten. 149 
11. März. (Baden). Die bisherige Bezeichnung „badisches Armeecorps“ 
 
 
 
 
wird aufgegeben und die Benennng badisches Divisions-Commando, 
Cavallerie- und Artillerie-Brigade eingeführt, so wie die Benennung 
Premier- und Secondelieutenant, wie in der Armee des norddeutschen 
Bundes. 
13.3. (Hessen). Die II. Kammer ändert nach dem Vorschlage der 
Regierung das Wuchergesetz von 1867 nach den Bestimmungen des- 
jenigen des nordd. Bundes ab. 
13.3. (Bayern). II. Kammer: Budget-Ausschuß: Etat des Mini- 
steriums des Auswärtigen. Der Referent will statt der für 1869 
geforderten 312,500 fl. nur 200,000 fl. für Gehalte und 42,000 fl. 
für Regie bewilligen; Fürst Hohenlohe erklärt jedoch 250,000 fl. 
für Gehalte als Minimum und droht im Weigerungfalle mit sei- 
nem Rücktritt, worauf der Ausschuß einstimmig die volle geforderte 
Summe bewilligt.  
18.3. (Baden). Protest des Erzbischofs von Freiburg gegen das neue 
Schulgesetz. Antwort der Regierung. 
Protest: „ . . . Dieses Gesetz schließt die Kirche von der Mitleitung der 
Schule aus. Es überträgt dem von der Kirche getrennten Staat die aus- 
schließliche Herrschaft über die Erziehung und den Unterricht, verbietet der 
Kirche, kirchliche Schulen zu errichten und zu leiten, außer wenn ein Gesetz 
sie dazu im einzelnen Fall ermächtigt. Zu diesem Staatsmonopol über die 
Schule kommt der Schulzwang, und es ist der Kirche nicht einmal die freie 
Leitung der Lehrer als Religionslehrer belassen worden. Nur mit dem tiefsten 
Schmerze lege ich andurch feierliche und öffentliche Verwahrung ein gegen die 
durch dieses Gesetz geschehene Verletzung der kirchlichen Rechte an der Er- 
ziehung und Heranbildung der katholischen Jugend, gegen die dadurch be- 
wirkte Beeinträchtigung der geistigen Entwickelung, der Religions- und Unter- 
richtsfreiheit und gegen die Verwendung der katholischen Schulen und Schul- 
fonds zu Staatsanstalten, welche dem katholischen Einflusse entfremdet sind. 
Ich darf und werde die Rechte der Kirche, der Katholiken und der katholischen 
Familien bei der Heranbildung der katholischen Jugend und auf die kathol. 
Pfarrschulen und Schulfonds nicht aufgeben, werde sie vielmehr fort und fort 
mit allen rechtlichen Mitteln vertheidigen und herzustellen suchen.“ 
Antwort: „ . . . Wir bedauern die Mißverständnisse, welche dieses Gesetz bei 
Ew. Excellenz hervorgerufen hat. Dasselbe unterstellt den Religionsunterricht 
durchaus der Leitung der Kirchen und schließt dieselben so wenig von der 
Einwirkung auf das Volksschulwesen aus, daß es den Ortspfarrer zum ge- 
setzlichen Mitglied der lokalen Schulbehörde erklärt. Im Uebrigen kann dem 
Protest gegen ein verfassungsmäßig erlassenes Gesetz eine rechtliche Wirkung 
nicht beigelegt werden.“ 
20.3. (Württemberg). Eine Anzahl Offiziere wird in preußische 
Garnisonen commandirt. 
21.3. (Bayern). II. Kammer: Der Cultusminister v. Gresser be- 
antwortet die Interpellation bez. der clericalen Agitation gegen den 
neuen Schulgesetzentwurf und theilt dieselbe gleichzeitig durch Aus- 
schreiben den Regierungspräsidenten mit, mit der Anweisung, 
„einem Vorgehen von Staatsdienern, welche Partei gegen die Staats- 
regierung nehmen und an Agitationen in diesem Sinne sich betheiligen oder
        <pb n="146" />
        150 
Die süddeutschen Staaten. 
gar ihre amtliche Stellung in dieser Richtung mißbrauchen, mit aller Energie 
und unter Anwendung disciplinärer Mittel entgegen zu treten. Es liegen 
endlich einzelne Wahrnehmungen vor, welche die Annahme rechtfertigen, daß 
von Seite einzelner Geistlichen bei Ausübung ihres Amts die gesetzlichen 
Grenzlinien zwischen weltlicher und geistlicher Gewalt, die durch die Verfassung 
gezogen sind, keineswegs immer beachtet, und daß von Seite des Lehrstandes 
in den Volksschulen, selbst bei Ertheilung des Unterrichts, die vorwürfige An- 
gelegenheit dazu mißbraucht wurde, verkehrte Vorstellungen bei der Jugend 
und deren Eltern hervorzurufen und das Ansehen der Staatsregierung herab- 
zusetzen. Solchen Vorgängen ist durch geeignetes Benehmen mit den kirch- 
lichen Oberbehörden und durch entsprechende Anweisung der Bezirksämter wie 
der Schulaussichtsbehörden zu begegnen, und ist nach Umständen gegen Lokal- 
und Distrikts -Schulinspectoren, welche ihre amtliche Stellung in der bezeich- 
neten Weise mißbrauchen sollten, auf dem disciplinären Wege vorzugehen 
oder, wo solches geboten, deren Enthebung zu veranlassen.“ 
24. März. (Württemberg). Zollparlamentswahlen. Die politische Leiden- 
 
schaft erreicht vielfach den höchsten Punkt. Die Regierungspartei 
geht mit der demokratischen Volkspartei offen Hand in Hand gegen 
die nationale. Diese unterliegt so vollständig, daß sie auch nicht 
einen einzigen ihrer Candidaten durchbringt. 
In Stuttgart erläßt die Regierungspartei folgenden Aufruf: „Zu den 
Wahlurnen für Rudolf Knosp! Mitbürger! Herr Rudolf Knosp ist gegen 
den Eintritt in den Nordbund. Der Candidat der preußischen Partei, Herr 
Gustav Müller, ist für den Eintritt. Ein Eintritt in den Nordbund bedeutet 
für Württemberg: 1) Das Zahlen von fast sechs Millionen Gulden jährlich 
mehr als jetzt für Militär, sowie der directen und indirecten oder Verbrauchs- 
steuern; 2) das Aufgeben unserer verfassungsmäßigen Rechte; 3) Vernichtung 
der Rede- und Preßfreiheit; 4) Ruin des Volkswohlstandes durch die un- 
geheuren Lasten, welche ein Militärstaat immer dem Volke aufbürdet; 5) drei 
Jahre Präsenzzeit für die Söhne unseres Landes; 6) das Zugrunderichten 
der Industrie, der Gewerbe und des Handels, denn der Militärstaat verlangt 
in erster Linie Soldaten und abermals Soldaten, Geld und abermals Geld; 
7) eine fortwährende Kriegsdrohung und in Folge derselben Mißtrauen der 
Geschäftswelt, Stockung in allen Geschäften und Arbeitslosigkeit; 8) Verderben 
für die arbeitenden Klassen, denn die für den enormen Militäraufwand noth- 
wendigen Ausgaben sucht Preußen durch Verbrauchssteuern — Schlacht- und 
Mahlsteuer, Weinsteuer, Biersteuer, Branntweinsteuer, Salzsteuer, Tabaksteuer, 
Erdölsteuer etc. — zu decken, und diese Steuern berühren gerade auf das 
Allerempfindlichste die Arbeiter und ihre Familien. Wählet Rudolf Knosp!" 
Die Nationalen antworten ebenso leidenschaftlich mit einem Flugblatt, in dem 
sie die Gegner als „Hoflakaien“ bezeichnen. 
Von den 17 Gewählten gehören 6 der Regierungspartei (darunter die 
beiden Minister Varnbüler und Mittnacht), 10 der großdeutschen und demo- 
kratischen, 1 der österr. Partei an. Die Gewählten haben zusammen 129.,725 
Stimmen erhalten, die unterlegenen Angehörigen der nationalen Partei 45,787 
Stimmen. 
26.3. (Bayern). II. Kammer: In Folge des Resultats der Wahlen 
zum Zollparlament interpellirt der (ultramontane) Abg. Jörg die 
Regierung: 
„Gedenkt dieselbe den Entwurf eines neuen Landtagswahlgesetzes auf der 
dem Zollparlamentswahlgesetz entsprechenden Basis der allg. und directen 
Wahlart noch bei dem versammelten Landtage, jedenfalls aber vor Ablauf 
der gegenwärtigen Wahlperiode (April 1869) einzubringen?" Der Cultus-
        <pb n="147" />
        Die süddeutschen Staaten. 151 
minister v. Gresser antwortet sofort kurz und bestimmt, daß die k. Staats- 
regierung einen solchen Gesetzesentwurf nicht einzubringen gedenke.“ 
28. März. (Bayern). Bei der Controlversammlung der Landwehr in 
 
 
 
 
 
Traunstein fallen starke aufrührerische Excesse vor, welche von einem 
Theil der Presse den Agitationen des Clerus gegen die angebliche 
„Verpreußung“ des Landes durch das Schutz- und Trutzbündniß 
mit Preußen und das neue Wehrgesetz nach preuß. Muster bei- 
gemessen werden. Die Regierung schreitet energisch ein und macht 
damit allen weiteren Gelüsten in dieser Richtung ein Ende. 
30.3. (Bayern). Der Reichsrath lehnt den Beschluß der II. Kammer 
bez. obligatorische Civilehe für Dissidenten mit 30 gegen 10 Stimmen 
ab und will nur eine Nothcivilehe für Ehen von Dissidenten „unter 
sich“ zugestehen. 
31.3. (Hessen). Die II. Kammer genehmigt die Einführung der 
preußischen Militärstrafgesetzgebung auf Grund der Militärconvention 
mit diesem Staate. 
31.3. Die Regierungen der vier südd. Staaten regen beim Bundesrath 
des nordd. Bundes eine Ausdehnung der für den nordd. Bund 
bereits beschlossenen Einführung des Freizügigkeitsprincipes auch auf 
Süddeutschland an, aber nicht gemeinsam, sondern einzeln und jede 
wieder in anderer Weise. 
31.3. (Bayern). Lebhafte Agitation für und gegen den neuen Schul- 
gesetzentwurf der Regierung. Zahlreiche Petitionen gegen denselben 
werden an den Reichsrath, zahlreiche andere für denselben an die 
II. Kammer gerichtet. 
31.3. (Baden). Das bisherige Cadettencorps wird aufgehoben und 
eine. Vereinbarung mit Preußen geschlossen, nach welcher jährlich so 
viele junge Badener zur Erziehung und Ausbildung dem preußischen 
Cadettencorps überwiesen werden können, daß die in dem gedachten 
Corps sich gleichzeitig befindenden Zöglinge vorerst die Zahl von 50 
in der Regel nicht übersteigen. 
Schon im März 1867 hatte die badische Regierung eine Uebereinkunft 
mit Preußen abgeschlossen, welcher zufolge badische Offiziere die preußische 
Kriegsakademie, die vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule besuchen und 
dem großen Generalstab der preußischen Armee zur Dienstleistung zugetheilt, 
sowie badische Portepeefähnriche und Unteroffiziere in kgl. Kriegsschulen auf- 
genommen werden können. Demgemäß befinden sich bereits badische Offiziere 
in den genannten preußischen Instituten und badische Portepeefähnriche und 
Unteroffiziere in den preußischen Kriegsschulen zu Engers und Kassel. 
31.3. (Hessen). Zollparlamentswahlen: Die sechs Abgeordneten Hes- 
sens gehören sämmtlich der nationalen Partei an. 
Für die Candidaten der nationalen Partei wurden im Ganzen 75,075 
Stimmen abgegeben, für diejenigen der Particularisten und Clericalen 4113. 
3. April. (Hessen). Differenzen des Kriegsministeriums mit Preußen 
bez. Ausführung der Militärconvention. Prinz Ludwig (der präsum-
        <pb n="148" />
        152 
Die süddeutschen Staaten. 
tive Thronfolger), mit den Forderungen Preußens einverstanden, legt 
das Commando der hessischen Division nieder. Der preuß. Militär- 
bevollmächtigte, Major v. Brandenstein, geht nach Berlin. 
Schon seit längerer Zeit wurde von Berlin aus die vollständige und 
rasche Ausführung der Militärconvention vom 7. April 1867 gefordert. 
Das hessische Kriegsministerium entsprach dem Drängen indeß nur theilweise. 
Ein Haupthinderniß bildet die Beschaffung der Geldmittel, die, gegen früher 
ungemein gesteigert, eine totale Reorganisation des bisherigen Steuersystems 
voraussetzten. Inzwischen drängte man von Berlin aus den Divisionär, 
Prinzen Ludwig, der seinerseits zurück berichtete, daß das Kriegsministerium 
seine Befehle nicht streng genug durchführe. Wie es scheint, drohte Preußen 
schließlich mit Verlegung der oberhessischen Truppen nach Kassel, vielleicht so- 
gar mit der Enthebung des Prinzen vom Obercommando und mit der Er- 
setzung desselben durch einen preuß. Divisionsgeneral. Als letzten Druck legt 
nun der Prinz, so scheint es wenigstens, selber sein Commando nieder. 
— April. (Württemberg). Ansprache des geschäftsführenden Comité der 
deutschen Partei an die „Mitglieder und Freunde“ über das Resultat 
der Zollparlamentswahlen: 
„Der Wahlkampf, der zum ersten Mal die Stärke unserer Partei auf die 
Probe stellte, ist vorüber. Der Streit über die Abgeordneten zum Zollparla- 
ment ist zu einem Streit über die deutsche Einheit geworden. Die Frage 
war, ob das württembergische Volk die Wiedervereinigung des Vaterlandes 
wolle durch den Anschluß des Südens an den staatlichen Neubau des Nordens, 
oder ob es für die Fortdauer der Trennung durch die Mainlinie sich aus- 
spreche. Das Ergebniß ist ein für Württemberg beschämendes. Wir sind 
unterlegen. Kaum ein Viertheil der abgegebenen Stimmen fiel auf die Can- 
didaten unserer Richtung. Die große Mehrheit gehört den verbündeten Gegnern. 
. . . Drei Parteien, die der Regierung, die der Volkspartei und die den Ultra- 
montanen standen in geschlossener Verbindung der unserigen gegenüber. In- 
dem sie zu diesem unnatürlichen Bündniß sich vereinigten, erkannten sie wider 
Willen die Stärke unserer Sache an. Indem wir allein ein bestimmtes Ziel 
verfolgten, während sie nur zu verneinen wußten, steht uns fest, daß uns der 
endliche Sieg gehört. Die Feinde Deutschlands jubeln über den Sieg unserer 
Gegner: wir wissen uns eins mit allen guten Mächten unseres Vaterlandes. 
Unser ist die Zukunft. Einzig von ihrer Ueberzeugung geleitet, 
haben 46,000 Wähler die Ehre unseres Landes aufrecht erhalten. Ernstliche 
Gefahren hat die gegnerische Coalition über unseres engeres Vaterland herauf- 
beschworen. Die Bundesgenossen von gestern werden sich morgen um die 
Früchte des Sieges streiten, und weniger als je ist in der nächsten Zeit ein 
sicherer Gang unseres Staatswesens zu hoffen. Nur eingefügt als ein Glied 
in das große Ganze vermag unser Land Stürme, die nicht ausbleiben wer- 
den, zu überdauern, und die Zukunft mag lehren, wer besser für die Selbst- 
ständigkeit Württembergs sorgt: diejenigen, die ihm eine gesicherte Stelle in 
dem neuen deutschen Bund anweisen wollen, oder die es den Zufällen der 
Ereignisse preisgeben. Das Ziel der deutschen Einigung wird sicherlich er- 
reicht werden. Aber seine friedliche Erreichung hängt davon ab, ob im 
deutschen Süden die Liebe zum Gesammtvaterland und die Einsicht in die 
Bedingungen der nationalen Wohlfahrt siegen werden über kleinliche Vorur- 
theile und selbstwilligen Trotz. So lange das Ausland sieht, daß feindselig 
diese und jene Landschaft zum Ganzen sich stellt, so lange ist auch der Friede 
nicht gesichert; denn so lange gilt dem Fremden die Einheit Deutschlands noch 
nicht als unwiderrufliche Thatsache. Erst wenn er sieht, daß es der Entschluß 
aller Deutschen ist, der unerträglichen Trennung ein Ende zu machen; ergibt 
er sich in das, was er nicht ändern kann. Darauf beruht die schwere Ver-
        <pb n="149" />
        Die süddeutschen Staaten. 153 
antwortung des Südens, darauf die Pflicht, die uns als der deutschen Partei 
obliegt. Die Wahl hat uns gezeigt, welche Hindernisse noch zu über- 
wältigen sind; aber sie hat uns auch die eigene Stärke gezeigt. Haß ver- 
bindet unsere Gegner, und trennt sie vom übrigen Deutschland: uns hebt das 
Bewußtsein, daß wir, verbunden mit den Gleichgesinnten in Nord und Süd, 
für die Größe unseres Vaterlandes wirken. Mit gutem Gewissen dürfen wir 
rückwärts blicken auf den Wahlkampf, mit Zuversicht vorwärts in die Zukunft.“ 
4. April. (Bayern). II. Kammer: Berathung des Budgets: Es wird 
fast einstimmig beschlossen, den König zu bitten, „im Laufe der IX. 
Finanzperiode einen Gesetzesentwurf über Ersetzung des Staatsraths 
durch eine andere zeitgemäße Institution den Kammern vorlegen zu 
lassen. 
7.4. (Hessen). II. Kammer: Das Kriegsministerium verlangt auf 
Grund der Militärconvention mit Preußen für außerordentliche Militär- 
bedürfnisse pro 1868 und 1869 2,877,445 fl. 
Des Näheren: für die Militärjustizverwaltung 1359 fl., für Bekleidung, 
Mannesausrüstung und Reitzeug, in Folge der Contingentsvermehrung 
550,800 fl., zur Anschaffung von Waffen für die Contingentsvermehrung 
72,600 fl., zur Anschaffung von Laffetten und Fuhrwerken mit Zubehör, von 
Beschirrung, Schanzzeug, Werkzeug und Material, sowie Vorrathssachen für 
die Contingentsvermehrung 115,006 fl., für Munition 67,600 fl., für 170 
weitere Pferde 56,100 fl., an Kosten der Neu- und Erweiterungsbauten, 
Reitbahn, neuer Kasernen, eines Lazareths, der Erweiterung der bereits vor- 
handenen Kasernen etc., im Ganzen 1,866,280 fl., für die innere Ausstattung 
147,700 fl. Im Ganzen macht dieß eine Summe von 2,877,445 fl., für 
1868 sind 913,445 fl. angefordert. Hierbei sind die Kosten der Ausstattung 
der Feldlazarethe, der Ausrüstung der Landwehr und der Unterbringung der 
Landwehrvorräthe noch nicht berücksichtigt, sondern bloß außerordentliche Be- 
dürfnisse der Truppen. 
Die I. Kammer (als „unverschieblich“ eingeladen) genehmigt ohne 
Discussion die Einführung der preußischen Militärstrafgesetzgebung. 
Prinz Ludwig ist nicht erschienen. 
8.4. (Hessen). Oberst Hartmann geht mit einem Schreiben des 
Großherzogs bez. der Militärdifferenzen nach Berlin. 
9.4. (Bayern). Der neue Minister des Innern, v. Hörmann, 
richtet ein Rundschreiben an die Regierungspräsidenten und Kreis- 
regierungen, das als Programm der äußeren und inneren Politik der 
Regierung erscheint und namentlich dahin zielt, das active und pas- 
sive Widerstreben des ultramontanen Theils der Beamten gegen 
die Intentionen der Regierung; wie er in den Zollparlamentswahlen 
und gegen den Schulgesetzentwurf der Regierung zu Tage getreten 
ist, zu brechen: 
„Die k. Staatsregierung hat sich über die Grundsätze und Anschauungen, 
von welchen sie in den Fragen der äußern und innern Politik ausgeht, be- 
reits wiederholt auf das Unzweideutigste ausgesprochen. Dieselbe hat zu er- 
kennen gegeben, daß sie die Selbständigkeit des Königreichs in jeder Beziehung 
zu erhalten bestrebt ist; loyale Erfüllung der mit Preußen eingegangenen 
Verträge, Vermeidung jeder undeutschen Politik, vertragsgemäße Ordnung 
derjenigen Beziehungen, in welchen die Interessen Bayerns mit den Interessen 
der deutschen Gesammtheit zusammenfallen und eine gemeinsame Behandlung
        <pb n="150" />
        154 
Die süddeutschen Staaten. 
erheischen, hat sie als die Mittel bezeichnet, mit welchen sie dieses Ziel zu 
erreichen und zugleich Bayern vor einer unheilvollen Isolirung zu bewahren 
bestrebt ist. Daß sie den Eintritt des Königreichs in den norddeutschen Bund 
nicht beabsichtige noch anstrebe, hat sie offen und fest erklärt. Ueber die Ab- 
sichten der k. Staatsregierung in den Fragen der innern Politik lassen die 
zahlreichen und bedeutungsvollen Gesetzentwürfe, welche sie den Kammern des 
Landes zur verfassungsmäßigen Mitwirkung vorgelegt hat, keinen Zweifel 
obwalten. Hebung und Förderung der geistigen und politischen Bildung des 
Volkes, Erkräftigung und Neubegründung des materiellen Wohlstandes, Ent- 
wicklung der freien Bewegung des Individuums und der im Staate bestehen- 
den corporativen Elemente, Stärkung der Widerstandskraft des Landes sind 
die Ziele, welche sie mit Ernst in's Auge gefaßt hat und nach Kräften zu 
erreichen bestrebt ist. Trotz der Offenkundigkeit und Unzweifelhaftigkeit dieser 
Bestrebungen hat sich gleichwohl bei den jüngsten Wahlen der bayerischen Ab- 
geordneten zum Zollparlament, sowie bei sonstigen Vorgängen der neueren 
Zeit in verschiedenen Schichten des Volkes eine bedauerliche Unklarheit über 
die Auffassungen und Absichten der k. Staatsregierung geltend gemacht; die 
k. Staatsregierung ist sich wohl bewußt, daß diese Erscheinung vor Allem in 
der Entstellung wurzelt, welche für Parteizwecke als zulässig erachtet wurde 
und in reichlichem Maße zur Anwendung gekommen ist. Sie kann und darf 
sich aber auch nicht verhehlen, daß die Haltung eines Theiles ihrer eigenen 
Beamten dazu beigetragen hat; die k. Staatsregierung ist erfreut, consta- 
tiren zu können, daß die überwiegende Mehrzahl des bayerischen Beamten- 
standes auch bei dieser Gelegenheit die bei diesem Stande schon wiederholt 
erprobten Eigenschaften der Pflichttreue und des dienstlichen Taktes an den 
Tag gelegt hat. Sie glaubt sich aber auch der Erwartung hingeben zu dürfen, 
daß es für diejenigen, welche in jüngster Zeit zu wünschen übrig gelassen 
haben, nur der Hinweisung auf die Gesichtspunkte, von welchen die k. Staats- 
regierung in Beurtheilung des Verhaltens der Beamten ausgeht, bedarf, um 
für die Zukunft die Wiederkehr ähnlicher Vorkommnisse zu verhüten. Was 
der jüngsten Vergangenheit nach dieser Richtung angehört, will die k. Staats- 
regierung mit Rücksicht auf die ungewohnte und neue Bewegung, welche durch 
das ganze Land gegangen ist, auf sich beruhen lassen. Die k. Staatsregierung 
ist weit davon entfernt, dem Beamtenstande Vorschriften für seine politischen 
oder kirchlichen Ansichten zu machen, oder dort, wo ihm die Theilnahme an 
öffentlichen Wahlen zukommt, die Persönlichkeiten, welchen er sein Vertrauen 
zu schenken hat, vorzeichnen zu wollen. Sie ist in keiner Weise gemeint, 
denjenigen Beamten, welche durch die auf sie fallende Wahl Mitglieder der 
gesetzgebenden Körper werden, die freie Meinungsäußerung irgend beschränken 
zu wollen. Sie will auch keinen servilen Beamtenstand; sie erachtet es viel- 
mehr als das Erforderniß eines gesunden Staatslebens, daß die Beamten 
sich ihren Obern gegenüber in pflichttreuem Freimuthe über die Lage und 
über die Bedürfnisse des Landes äußern und ihre Bedenken über beabsichtigte 
oder bereits ausgeführte Regierungsmaßregeln aussprechen. Die k. Staats- 
regierung kann und wird aber auf der andern Seite in keiner Weise zu- 
geben und dulden, daß die Beamten sich nach Außen von der in ihrer ganzen 
Stellung und Aufgabe begründeten Solidarität mit den Interessen und An- 
schauungen der k. Staatsregierung förmlich lossagen, daß sie sich an Agi- 
tationen und Demonstrationen gegen die letztere und gegen die be- 
stehenden Gesetze offen oder mit Geltendmachung des durch ihre dienstliche 
Stellung gewonnenen Gewichtes betheiligen, daß sie von ihren individuellen 
oder politischen Anschauungen die Berechtigung ableiten, den ihnen obliegenden 
Vollzug von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften abzuschwächen 
oder gar zu unterlassen. Beamte, welche sich dem möglicherweise zwischen 
diesen Anforderungen ihrer dienstlichen Stellung und ihren individuellen An- 
schauungen entstehenden Zwiespalte nicht unterwerfen zu können glauben,
        <pb n="151" />
        Die süddeutschen Staaten. 155 
haben keine andere Wahl, als aus dem Beamtenstande auszuscheiden. So 
lange sie aber demselben angehören, müssen sie sich den Anforderungen ihrer 
dienstlichen Stellung mit vollster Pflichttreue und unbedingt unterwerfen und 
vernachlässigen sie solche, so muß gegen sie im Interesse der Autorität, und 
des eigenen Wirkens der k. Staatsregierung mit voller Energie disciplinär 
vorgegangen werden. Es ist im höchsten Grade wünschenswerth, daß über 
diese Gesichtspunkte besonders in dem vor Allem als Organ der Staats- 
regierung in Betracht kommenden Beamtenstande der innern Verwaltung 
vollständige Klarheit herrschend werde, und sieht sich deßhalb das k. Staats- 
ministerium des Innern veranlaßt, dem k. Regierungspräsidenten der k. Re- 
gierung hiemit den Auftrag zugehen zu lassen, dieselben sämmtlichen Beamten 
und Bediensteten, dann Staatsdienstadspiranten der Bezirksämter und Kreis- 
regierungen gegen speciellen Eröffnungsnachweis eindringlich in's Gedächtniß 
zu rufen, und für den Fall, daß wider Erwarten eine Außerachtlassung dieser 
Gesichtspunkte in der Zukunft eintreten, und insbesondere in dienstlichen An- 
gelegenheiten ein Parteistandpunkt von einzelnen Seiten geltend gemacht, oder 
eine offene, mit den Anschauungen der Staatsregierung im Widerspruch 
stehende Parteiagitation nach irgend einer Richtung getrieben werden sollte, 
gegen die betreffenden Beamten und Bediensteten bei eigener Verant- 
wortung mit vollster Energie auf dem Disciplinarwege vorzugehen, sonach 
alle in dieser Hinsicht etwa stattfindenden Vorkommnisse und Einschreitungen 
ungesäumt dem k. Staatsministerium des Innern speciell zur Kenntniß zu 
bringen.“ 
10. April. (Bayern). Der Reichsrath ernennt den Bischof Dinkel von 
 
 
Augsburg zum Referenten, der Oberconsistorialraths-Präsidenten 
Harleß zum Correferenten des Schulgesetzentwurfs der Regierung. 
Das Schicksal desselben im Reichsrathe scheint demgemäß von vorn- 
herein kaum zweifelhaft zu sein. 
Die Regierung führt für die Anstellung oder Beförderung auf 
kirchliche Pfründen landesherrlichen Patronats und für die landes- 
herrliche Bestätigung erwirkter Privatpräsentation eine Art staats- 
bürgerlicher Conduitelisten ein: 
„Hiebei wird es kaum der wiederholten Bemerkung bedürfen, daß die k. 
Staatsregierung nicht gewillt sein kann, dem ehrenwerthen Stande der Geist- 
lichkeit eben so wenig wie anderen Klassen der Staatsangehörigen eine völlig 
unabhängige Auffassung der Tagesfragen und die freie Beurtheilung derselben 
innerhalb der gesetzlichen Schranken zu verkümmern. Eben so sehr liegt aber 
in der Natur der Sache, daß etwaiger Mißbrauch dieser Freiheit durch Ent- 
stellung und Herabwürdigung von Regierungshandlungen auch von den In- 
habern kirchenamtlicher Stellungen im Interesse der Staatsordnung überhaupt 
nicht geduldet und insbesondere in Fällen der Eingangs bezeichneten Art nicht 
unbeachtet gelassen werden könne.“ 
11.4. (Hessen). General v. Bonin, Generaladjutant des Königs von 
Preußen, trifft behufs Lösung des Conflictes in Darmstadt ein. 
14.4. (Baden). Der Erzbischof von Freiburg, Hermann v. Vicari, + 
14.4. (Hessen) fügt sich den Forderungen Preußens vollständig. 
Das Kriegsministerium wird aufgelöst. Prinz Ludwig übernimmt 
das Commando der Division wieder. 
Edict des Großherzogs: „Da die mit der Krone Preußen abge- 
schlossene Militär- Convention in ihren wesentlichen Theilen durchgeführt ist. 
und eine vereinfachte Organisation meines Kriegsministeriums nunmehr statt- 
finden kann, so enthebe ich den Generalmajor v. Grolmann, Präsidenten
        <pb n="152" />
        156 
Die süddentschen Staaten. 
meines Kriegsministeriums, seiner jetzigen Dienststellung.“ Durch ein zweites 
Edict werden sämmtliche Räthe des Kriegsministeriums in Ruhestand versetzt, 
durch ein drittes der Major Dornseiff (schon bisher Vorsteher der Intendantur) 
mit der „provisorischen Leitung des Kriegsministeriums“ beauftragt. 
16. April. (Baden). Die Regierung erläßt ein provisorisches Gesetz die 
 
 
Militärstrafrechtspflege betreffend, dessen Verfassungsmäßigkeit stark 
bezweifelt wird, jedenfalls den Anschauungen und Wünschen der 
II. Kammer keine Rechnung trägt. 
Vor den letzten Landtag hatte die badische Regierung eine Reihe von 
Gesetzentwürfen gebracht, welche die Einführung der preußischen Militärstraf- 
gesetzgebung in Baden bezweckten. Die drei Vorlagen eines Militärstrafgesetz- 
buchs, einer Militärstrafprozeßordnung und eines Gesetzes über die Ehren- 
gerichte der Offiziere waren auch in der ersten Kammer zur Verhandlung 
gekommen und mit einigen unwesentlichen Abänderungen von ihr angenommen 
worden. Dagegen blieben die Vorlagen bei der zweiten Kammer unerledigt, 
obgleich dieselbe eine Commission zu deren Berathung niedergesetzt und diese 
Commission mehrfache Verhandlungen mit den Vertretern der Regierung ge- 
pflogen hatte. Die von der Kammer bestellte Commission erklärte der Re- 
gierung: sie würde die Annahme der Entwürfe, namentlich der Militärstraf- 
gerichtsordnung, in wesentlich ungeänderter Gestalt nicht befürworten können, 
vielmehr zu tief greifenden Abänderungsvorschlägen genöthigt sein; sie glaube 
aber von solchen um so mehr abstehen zu sollen, als, wenn auch eine Aende- 
rung des bisherigen Zustandes als wünschenswerth anerkannt werde, doch ein 
so dringendes Bedürfniß zu alsbaldigen Aenderungen nicht vorliege, um nicht 
mindestens bis zum nächsten Landtage zuwarten zu können. Würde aber die 
Regierung auf der möglichst unveränderten Annahme der Vorlagen bestehen, 
so müsse eine Verwerfung der gesammten Gesetzentwürfe von Seiten der 
Kammer, höchst wahrscheinlich begleitet von einer der nationalen Politik der 
Regierung wenig förderlichen Debatte, in sichere Aussicht gestellt werden. 
Unter diesen Umständen entschloß sich das Kriegsministerium, in der bald 
gewonnenen Ueberzeugung, daß in der That eine fast einstimmige Ablehnung 
der Vorlagen zu gewärtigen sei, die Sache auf sich beruhen zu lassen. In 
der Kammer konnte man überhaupt nicht finden, daß die Gemeinsamkeit der 
Militärstrafgesetzbücher im Frieden ein nothwendiges Correlat einer, wenn 
auch noch so innigen, militärischen Allianz zweier Staaten sei. Und daß man 
unter solchen Umständen an die ohnehin mißliche Frage der Militärgerichts- 
barkeit nicht die Hand legen wollte, war bei der Unklarheit der politischen 
Lage wohl begreiflich. Erlangte Baden den erstrebten Eintritt in den nord- 
deutschen Bund, so mußte es selbstverständlich mit der Bundesverfassung auch 
die gesammte preußische Militärgesetzgebung annehmen. Blieb aber Baden in 
der Lage, seine militärischen Angelegenheiten nach eigenem Ermessen ordnen 
zu müssen, so war für die Kammer kein zwingender Grund vorhanden, ein 
Gesetzbuch gutzuheißen, dessen Inhalt sie zum großen Theil perhorrescirte. 
Das nunmehr erlassene provisorische Gesetz besteht nun aus zwei Theilen, deren 
größerer trotzdem dem im September den Ständen übergebenen Entwurf der 
Militärstrafgerichtsordnung, deren kleinerer dem gleichzeitig vorgelegten Ent- 
wurf des Militärstrafgesetzbuchs entnommen ist. 
20.4. (Bayern). Die II. Kammer fügt sich, nachdem sie umsonst 
versucht, gegenüber dem Reichsrathe auf ihrem Beschlusse zu beharren, 
dem letztern und begnügt sich mit der bloßen Nothcivilehe in dem 
Gesetz über die Ehen von Dissidenten. 
21.4. (Baden). Preußische Offiziere werden berufen, um die Land- 
wehr wie in Preußen und dem nordd. Bunde zu organisiren.
        <pb n="153" />
        Die sũddeutschen Staaten. 157 
— April. (Hessen). Preußische Offiziere richten die Militärverwal- 
 
 
tung ein. 
26.4. (Bayern). Eine Anzahl demokratischer Gesinnungsgenossen 
beschließen in Nürnberg, auf Grund des nachstehenden Programms 
die Organisation der „Volkspartei" auch in Bayern in die Hand 
zu nehmen: 
„§ 1. Die Volkspartei gründet sich auf die Principien der Freiheit, Gleichbe- 
rechtigung und Brüderlichkeit. § 2. Sie unterscheidet sich von den übrigen Par- 
teien durch das Ringen nach steter Erweiterung der Freiheit, durch das Festhal- 
ten an der Gerechtigkeit und durch die Verpflichtung, die freiheitlichen Principien 
keinem anderen Interesse unterzuordnen. § 3. Die Volkspartei will auf dem 
nationalen und internationalen Gebiete die Bewegungen des wirthschaftlichen, 
religiösen und politischen Lebens von allen Beschränkungen befreit wissen, die 
nicht von der Rücksicht auf das Gesammtwohl als unerläßliche gefordert wer- 
den. Sie will, daß der Staat sich die Förderung des Wohles jedes seiner 
Angehörigen zur Aufgabe setze; sie will Gleichberechtigung für die Individuen, 
Selbstregierung für die Gemeinden und nur durch das Nationalinteresse be- 
schränkte Selbstbestimmung für die Einzelstaaten; sie will alle deutschen 
Stämme auf demokratisch-föderativer Grundlage zur Nation und die Nation 
durch Freiheit zu einem Friedensbunde vereinigt sehen. § 4. Die Mittel und 
Wege zur Erreichung ihrer Ziele erblickt die Volkspartei in einer planmäßi- 
gen, von Gemeinsinn durchdrungenen Thätigkeit des zum Selbstbewußtsein 
geweckten Gesammtvolks, und als Mittel zur Anregung und Erhaltung dieser 
Thätigkeit sollen Vereine und Versammlungen, sowie Preßorgane benützt werden.“ 
27.4. (Bayern). II. Kammer: Budget, ordentlicher Militär-Etat. 
Die Regierung verlangt dafür unter sieben Titeln die Gesammt- 
summe von 16,057,866 fl. Der Budgetausschuß beantragt, bei 
Titel 1 für stehendes Heer und Landwehr 816,455 fl. zu streichen und 
weitere 265,947 fl. auf den außerordentlichen Etat zu übertragen 
und bei Titel VI 26,000 fl. (für die Festung Landau) zu streichen. 
Debatte: Der Referent constatirt zunächst, daß das ordentliche Budget 
für die active Armee im früheren Budget 9,500,000 fl. betragen habe, jetzt 
aber 14,095,000 fl. gefordert würden, also 4½ Mill. mehr und begründet die 
beantragten Abstriche. Der Kriegsminister erklärt, daß ein Abstrich von 
550,000 fl. die äußerste Grenze sei, bei welcher, zwar mit einer nicht wün- 
schenswerthen Beschränkung des Zwecks, aber dennoch ohne tiefgreifende Be- 
schädigungen der Armee die Aufgabe des Kriegsministeriums erfüllt werden 
könne, und auch das nur, wenn er freie Hand habe, in welcher Weise die 
abzustreichende Summe zu vertheilen und einzubringen sei. Referent: Der 
Ausschuß habe eben die vom Kriegsminister angenommene Präsenzzeit von 
2 Jahren auf 18 Monate abgemindert. Dieser Abstrich sei schon bisher allen 
Militärbudgets seit 1850 zu Grunde gelegt worden und werde immer von 
der k. Staatsregierung bekämpft, doch constatirten die Rechnungsausweise, 
daß die Präsenzzeit in Wirklichkeit nie mehr als 17, höchstens 18 Monate 
betragen habe. 
Bei der Abstimmung wird der vom Ausschusse beantragte Ab- 
strich einstimmig genehmigt; für das volle Regierungspostulat erhebt 
sich dagegen auch nicht eine Stimme. Ebenso wird das Postulat 
für Landau gestrichen und beschlossen: „Se. Maj. der König möge 
Anordnungen zu treffen geruhen, daß die Festungseigenschaft Lan- 
dau's aufgehoben werde“.
        <pb n="154" />
        158 Die süddeutschen Staaten. 
28. April. (Hessen). II. Kammer: Das neue Kriegsministerium richtet 
an dieselbe eine Denkschrift, die als eine Art Programm desselben 
nach Beendigung des Conflicts mit Preußen anzusehen ist. 
Nach dem der Denkschrift beigegebenen Begleitschreiben war gerade die 
Differenz der Ansichten des bisher thätig gewesenen Kriegsministeriums mit 
denen der k. preußischen Regierung über die Tragweite der Convention die 
Quelle für mancherlei Verlegenheiten, und ist das neue Kriegsministerium, 
wenn es in dieser Beziehung einen veränderten Standpunkt einnimmt, damit 
lediglich der Ueberzeugung, im wahren Interesse des Landes zu handeln, und 
gibt sich der begründeten Hoffnung hin, daß „eine offene Bereitwilligkeit in 
Ausführung der Convention ein gleiches entgegenkommendes Verhalten der 
k. preußischen Regierung unfehlbar nach sich ziehen und zu einem bundes- 
freundlichen Verhältnisse mit derselben führen werde, in welchem allein das 
Interesse des Landes gefunden werden könne". Nach Art. 5 der preußisch- 
hessischen Militärconvention ist die gesammte preußische Militärgesetzgebung 
bis zum 1. Oct. 1867 einzuführen, und zwar sowohl die Gesetze selbst als 
die zu ihrer Ausführung, Erläuterung oder Ergänzung erlassenen Regle- 
ments, Instructionen und Rescripte etc. Ueberdieß sind auch die in Zukunft 
ergehenden Modificationen und Abänderungen, sowie neue hierauf bezügliche 
Gesetze und Verordnungen für die großh. Division zur Einführung zu brin- 
gen. Das Kriegsministerium geht nun von der Ansicht aus, daß die im 
Art. 5 der Convention ins Auge gefaßten Gesetze etc. mit der Annahme der 
Convention seitens der Stände die verfassungsmäßige Genehmigung „bereits 
thatsächlich erhalten haben“, und daß ebenso die im nordd. Bund etwa später 
zu erlassenden eine gleiche Materie betreffenden Gesetze „im Voraus sanctio- 
nirt worden sind“. In Folge dieser Auffassung der Convention, für welche 
auch Zweckmäßigkeitsgründe angeführt werden, sollen in Zukunft, abweichend 
von dem bisherigen Verfahren, die im nordd. Bund in Kraft tretenden Ge- 
setze und Verordnungen nicht mehr den hessischen Ständen zur Genehmigung 
vorgelegt, sondern „jedesmal unverzüglich durch eine großh. Verordnung zur 
Geltung gebracht werden“. Ein weiterer Differenzpunkt mit der Ansicht des 
früheren Kriegsministeriums hängt mit dem Art. 14 der Convention zusam- 
men, inhaltlich dessen „der Aufwand für die Unterhaltung der großh. Trup- 
pen von der großh. Regierung in selbständiger Verwaltung bestritten wird“, 
unter der Verpflichtung übrigens für die hessische Regierung, als Beitrag zu 
den Generalkosten denjenigen Geldbeitrag für den Kopf der Friedenspräsenz- 
stärke in die Kasse des nordd. Bundes zu zahlen, welcher in der Gesammt- 
summe von je 225 Thlrn. pro Kopf für derartige Ausgabepositionen enthal- 
ten ist. Derselbe Artikel der Convention bestimmt, daß von den an dem 
Ausgabe-Etat der hessischen Division gemachten jährlichen Ersparnissen der- 
jenige Theil an die Bundeskasse abgeführt wird, welcher 1 Proc. der Bevöl- 
kerung der Provinz Oberhessen für 1867 entspricht. Die neue Verwaltung 
geht nun zunächst, im Gegensatz zu den durch das frühere Ministerium fest- 
gehaltenen Grundsätzen, von der Ansicht aus, daß auch die in Preußen gel- 
tenden wesentlich höheren Sätze für Gehalt, Servis, Löhnung etc. als integri- 
render Theil der im Art. 5 der Convention ins Auge gefaßten Gesetze u. s. w. 
zur vollständigen Geltung kommen müssen, ohne sich übrigens darüber zu 
äußern, wie es mit den Pensionen gehalten werden soll, die in Hessen nicht 
unbedeutend höher sind, als in Preußen. Es wird ferner in der Denkschrift 
darauf hingewiesen, daß zwar der Aufwand für die Unterhaltung der Truppen 
in selbständiger Verwaltung von der großh. Regierung nach Art. 14 der 
Convention zu bestreiten sei, zugleich aber hervorgehoben, daß die Organi- 
sation der Verwaltung wie die Ausführung der Unterhaltung der Truppen 
selbst, nach den verschiedensten Richtungen hin durch die kgl. preußischen Be- 
stimmungen u. s. w. beschränkt sei, so daß der Militärverwaltung nur eine
        <pb n="155" />
        Die süddeutschen Staaten. 159 
selbständige Bewegung innerhalb der für die nordd. Bundesarmee bestehenden 
Normen verbleibe, und ihr die Ausführung auf ihre eigene Verantwortung 
hin zufalle. Da man sich nun der Verpflichtung nicht entziehen könne, alle 
in militärischer Beziehung für das nordd. Bundesheer geltenden Bestimmun- 
gen auch bei den großh. Truppen zur Anwendung zu bringen, so werde 
man dafür auch unter den im nordd. Bund geltenden Satz von 225 Thlrn. 
pro Kopf nicht auskommen können. Die neue Verwaltung hofft dem ent- 
sprechend die Unterhaltung der Truppen in diesem Jahre mit einem Pausch- 
quantum von 225 Thlrn. pro Kopf — im Gesammtbetrag von 3,088,181 1/4 fl. 
— bestreiten zu können und, indem sie von der Ansicht ausgeht, daß auch 
die Unterhaltung der hessischen Truppen ebenso wie im nordd. Bunde für 
die Uebergangszeit nur durch die Gewährung eines Pauschquantums erfolgen 
könne, stellt sie das Ansinnen an die Stände, die erwähnte Summe für 1868 
zu bewilligen, bei welcher für 1868 bereits bewilligte 1,807,469 fl. 40½ kr. 
in Abrechnung kommen sollen. Als Pflicht und als Wunsch wird es bezeich- 
net, über obige Summe nachträglich bald thunlichst den Ständen „Rechnung 
zu legen- , und dabei die Frage angeregt: ob es nicht zweckmäßig sein dürfte, 
in Zukunft auch die Rechnungen der Militärverwaltung der Oberrechnungs- 
kammer zur Prüfung und Decharge vorzulegen. Neben diesem ordentlichen 
Geldbedarf werden für außerordentliche Bedürfnisse (Bauten, Bekleidung, 
Waffen etc.) 910,945 fl. in Anspruch genommen, wobei eine Stundung bez. 
der an die preußische Militärverwaltung für zu lieferndes Kriegsmaterial zu 
leistenden Summe in Aussicht gestellt wird. An weitern 1,966,500 fl., die 
für Casernenbauten etc. gefordert worden waren, soll mõglichst gespart werden, 
und ist zu dem Ende die Verlegung eines Theils der hessischen Truppen vor- 
übergehend oder dauernd nach Mainz in Aussicht genommen. Zum Schlusse 
spricht sich die Denkschrift gegen die seither eingeführte Verlegung der Truppen 
in wechselnde Cantonnements, sowie gegen die Erbauung der kostspieligen 
Casernen an kleineren Orten aus, und werden die Vorschläge der Stände 
über die Beschleunigung erwartet, mit welcher die allmäliche Casernirung der 
Truppen ins Werk gesetzt werden soll. 
30. April. (Bayern). II. Kammer: Budget, außerord. Militäretat. Der- 
selbe wird mit geringen Modificationen im Betrage von 2,580,341 fl. 
bewilligt, doch werden 480,000 fl. für 15,000 neue Hinterlader ge- 
strichen und nur 50,000 fl. für 1000 Stück zugestanden und 
211,000 fl. für die Festung Ulm gestrichen, bis eine Uebereinkunft 
mit Württemberg wirklich abgeschlossen sei. 
2. Mai. (Bayern). Landtag: Beide Kammern einigen sich über das 
definitive Finanzgesetz für die IX. (zweijährige) Finanzperiode. Die 
ursprünglich von der öffentlichen Meinung befürchtete und von der 
k. Staatsregierung selbst in Aussicht gestellte Erhöhung der Steuern, 
vielleicht um 50 Proc., ist dadurch gar nicht eingetreten und selbst 
die kleine, nur um der einfacheren Berechnung willen vorgeschlagene 
Erhöhung der Grundsteuer von 2 14/15 Simpla auf volle 3 wird von 
der II. Kammer abgelehnt, obgleich der Mehrbetrag nur 152,500 fl. 
betragen hätte, um auch den Schein einer Steuererhöhung zu ver- 
meiden. Vertagung des Landtags bis zum Herbst oder Winter. 
6.5. (Baden). Das Freiburger Domkapitel überreicht der Regie- 
rung die. erste Vorschlagsliste für die Wiederbesetzung des erzbischöf- 
lichen Stuhles.
        <pb n="156" />
        160 Die süddeutschen Staaten. 
7. Mai. (Zollverein). Zollparlament: Die sog. süddeutsche Fraction 
bringt wesentlich mit die beantragte Adresse an den König von 
Preußen zu Fall. (s. Preußen.) 
10.5.  (Bayern). Durch k. Entschließung werden die Bestimmungen 
für die neue Formation der Truppenabtheilungen der activen Armee 
genehmigt. Durch dieselbe ist volle Uebereinstimmung mit der For- 
mation und der Stärke der Regimenter etc. der Armee des nordd. 
Bundes erzielt. 
16.5.  (Hessen). Verhandlungen zwischen dem Finanzausschusse der 
II. Kammer und dem neuen Kriegsministerium in Folge der Denk- 
schrift des letzteren. 
Der Finanzausschuß verlangt zunächst nähere specificirte Vorlagen vom 
Kriegsministerium und bezeichnet es ferner als eine Consequenz des Art. 70 
der nordd. Bundesverfassung, daß die Rechenschaft der Militärverwaltung an 
die Stände nicht in dreijährigen Perioden, wie bisher, vereinigt, sondern in 
Jahresrechnungen abgelegt werde. „Eine andere als diese Veränderung der 
Eintheilung der Rechnungsablage ist durch die Militärconvention nicht gegeben; 
sämmtliche verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Rechenschaft, wie 
solche der Art. 68 der hessischen Verfassung vorschreibt, sind unangetastet, und 
werden von den Ständen behauptet werden.“ Die Antwort des Kriegs- 
ministeriums ist möglichst entgegenkommend. Die Anforderung der Pausch- 
summe von 225 Thlrn. pro Kopf der conventionsmäßigen Friedensstärke der 
Division werde nur für das laufende Jahr 1868 gestellt, nachdem schon die 
Verhandlungen des Finanzausschusses mit dem abgetretenen Ministerium es 
als wünschenswerth hätten erscheinen lassen, von der Vorlage eines Special- 
voranschlags für das Jahr 1868 abzusehen, und zur Bestreitung der ordent- 
lichen Ausgaben für Unterhaltung des Militärs ein Pauschquantum. sowie 
für die nothwendigsten einmaligen Ausgaben ein Extraordinarium anzufor- 
dern. Bezüglich des letzteren ist im Wesentlichen die Vorlage des abgetretenen 
Ministeriums aufrecht erhalten und werden Specialnachweisungen zugesagt, 
die Scheidung des Aufwandes in Ordinarium und Extraordinarium wird 
durch den Umstand motivirt, daß dem Großherzogthum neben der Unterhal- 
tung des Militärs und der Militäranstalten die Beschaffung eines Kriegs- 
materials für eine Contingentsvermehrung von ca. 7600 Mann, sowie die 
Herstellung der Garnisonsanstalten für eine Vermehrung des Friedensstandes 
 von ca. 2300 Mann obliege. Was das Ordinarium betrifft, so würden für 
die Unterhaltung der Division in der vollen Stärke und nach den preußischen 
Etatsätzen für die Truppentheile etc. im Divisionsverband ca. 3,280,000 fl. 
erforderlich sein. Die Minderanforderung von 3,088,181¼ fl. erklärt sich 
hauptsächlich durch die Minderausgaben, welche sich durch den späteren Ein- 
tritt der preußischen Verpflegungssätze ergeben. Gegen die Rechnungsablegung 
wird nichts eingewendet. 
18.5.  (Zollverein). Zollparlament: Die sog. süddeutsche Fraction 
erleidet eine empfindliche moralische Niederlage. (s. Preußen.) 
22.5.  (Zollverein). Zollparlament: Die sog. süddeutsche Fraction 
erläßt eine Erklärung an ihre Wähler. (s. Preußen.) 
24.5.  (Baden). Die Regierung streicht auf der ihr vom Freiburger 
Domkapitel eingereichten Liste alle Candidaten bis auf einen als 
personae minus gratae und fordert das Kapitel auf, die Liste zu 
ergänzen.
        <pb n="157" />
        Die süddeutschen Staaten. 161 
Die rechtliche Sachlage ist nach der Anschauung der badischen Regierung 
folgende: Im März 1818 wurden zu Frankfurt a. M. die Conferenzen von 
Abgeordneten einer großen Zahl deutscher protestantischer Regierungen eröffnet, 
deren Zweck es war, gemeinschaftliche Normen für die äußere Reorganisation 
der katholischen Kirche in den betreffenden Staaten und für das Verhältniß 
des Staats zur Kirche festzustellen. Man einigte sich über „Grundzüge zu 
einer Vereinbarung über die Verhältnisse der katholischen Kirche in deutschen 
Bundesstaaten", in welchen auch Bestimmungen getroffen waren über die Bi- 
schofswahlen. Darnach sollte ein Wahlcollegium, das zur einen Hälfte aus 
den Mitgliedern des betreffenden Domkapitels, zur andern aus Abgeordneten 
der Landdekane bestände, eine Liste von drei Candidaten aufstellen. Aus dieser 
Liste habe dann der Landesherr den Bischof zu ernennen, und der Papst den 
Ernannten innerhalb einer bestimmten Frist zu bestätigen. Es war voraus- 
zusehen, daß der Papst diese „Grundzüge“, welche ihm durch eine Gesandt- 
schaft der vereinten Regierungen zur Bestätigung unterbreitet wurden, weit 
von sich weisen, daß er zu deren Ausführung unter keiner Bedingung seine 
Hand bieten würde. In der That kam zunächst eine Vereinbarung nicht zu 
Stande. Zwar vereinigte man sich über die Errichtung der oberrheinischen 
Kirchenprovinz und über die äußere Abgrenzung der einzelnen Diöcesen, da- 
gegen zogen sich die Verhandlungen über das Verhältniß des Staats zur 
Kirche und ihrer Verwaltung durch mehrere Jahre fruchtlos hin. Endlich 
stellte der Papst am 16. Juni 1825 den Regierungen der oberrheinischen 
Kirchenprovinz (Württemberg, Baden, beide Hessen, Nassau, Hohenzollern 
und Frankfurt a. M.) ein Ultimatum, worin das Maß der Einwirkung 
der Regierungen auf die Kirche, welches der Papst zugestehen wollte, in sechs 
Punkten genau umschrieben war. Unter diesen Punkten fand sich auch die 
Wahl der Bischöfe. Der Papst erklärte sich zu folgender Concession bereit: 
das Domkapitel reicht der betr. Regierung eine Liste von Candidaten ein, 
aus der die Regierung diejenigen Namen streichen kann, welche ihr minus 
grata sind. Jedoch muß die Regierung so viel Namen auf der Liste stehen 
lassen, daß eine Wahl von dem Kapitel noch vorgenommen werden kann. 
Auf dieses. Ultimatum antworteten die vereinten Regierungen mit einer Note 
vom 7. Sept. 1826. Sie erklärten in Bezug auf die bischöflichen Wahlen: 
den Vorschlag des Papstes nur annehmen zu können, wenn Vorsorge getroffen 
werde, daß niemand, welcher den Regierungen persona minus grata sei, den 
bischöflichen Stuhl besteigen könne. Zu diesem Zweck solle der Papst die 
Domkapitel durch einen Erlaß anweisen, sich vor einer Bischofswahl mit den 
Regierungen ins Einvernehmen zu setzen, damit die Wahl nur auf Personen 
falle, welche die Zustimmung der Regierung haben (à s'entendre avec les 
gouvernements respectifs avant L’élection aux sièges épiscopaux, afin 
que le choix ne tombe que sur des personnes qui aient l’agrément 
des gouvernements). In der päpstlichen Antwort vom 6. Januar 1827 
wird versprochen, diese Bedingung zu erfüllen, und ein ähnliches Breve, wie 
es am 16. Juli 1821 an die Kapitel der westlichen preußischen Bisthümer 
erlassen worden sei, an die Kapitel der Bisthümer der oberrheinischen Kirchen- 
provinz zu senden. In Folge dieses Versprechens kam dann die Ueberein- 
kunft zu Stande, auf Grund deren die Bulle Ad dominicil gregis custo- 
diam am 11. April 1827 erlassen wurde. In Betreff der Bischofswahlen 
wurde zwar die Bestimmung aufgenommen, wie sie das Ultimatum vom 
16. Juli 1821 festgesetzt hatte. Aber wenige Wochen später kam der Papst 
seinem Versprechen nach und erließ an das Domkapitel von Freiburg am 
28. Mai 1867 das betreffende Breve. Darin wies er die Domherren an, 
bei einer erzbischöflichen Wahl nur solche zu wählen, von denen sie sich vor 
dem feierlichen Wahlakt versichert haben, daß sie der Regierung nicht per- 
sonae minus gratae seien (Vestratum erit partium eos adsciscere duos 
ante solemnem actum noveritis... nec Serenissimo principi minus 
11
        <pb n="158" />
        162 
Die süddeutschen Staaten. 
gratos esse). Hierdurch ist also die beschränkende Bestimmung der Bulle 
Ad dominiei gregis custodiam aufgehoben worden. Die Note vom 7. 
September 1826 und das Breve vom 28. Mai 1827 sprechen es mit klaren 
unzweideutigen Worten aus: daß der Gewählte der Regierung persona grata 
sein müsse. Der Papst hat sich durch das Breve verpflichtet, Niemandem die 
Institution zu ertheilen, gegen den die Regierung Einsprache erhoben hat. 
Daß der Regierung ein unbeschränktes Einspruchsrecht zusteht, wird auch da- 
durch bewiesen, daß das Breve vom 16. Juli 1821 an die westlichen preu- 
ßischen Domkapitel wörtlich übereinstimmt mit dem Breve vom 28. Mai 1827. 
Daß dieses Breve aber der preußischen Regierung die Befugniß ertheilt, ohne 
Ausnahme jede ihr nicht wohlgefällige Person von der Wahl auszuschließen, 
wird kaum mehr bestritten. Bulle und Breve sind keine freien Erlasse des 
Papstes, sie ruhen vielmehr in allen ihren Bestimmungen auf Vereinbarungen 
mit den Regierungen; der Papst kann sie folglich nicht einseitig aufheben. 
Die Regierung gab ihre Zustimmung zu der Bulle nur unter der Bedingung, 
daß ihr ein unbeschränktes Einspruchsrecht gegen die Candidaten zu einer 
bischöflichen Wahl zustehe. In der Bulle ist zwar dieses Recht beschränkt, 
in dem später erlassenen Breve aber dem früheren Versprechen gemäß diese 
Beschränkung wieder aufgehoben. Darauf stützt sich die badische Regierung 
 
und behauptet, daß ihr das Recht zustehe, Niemanden als Erzbischof zuzu- 
lassen, der ihr nicht persona grata ist. 
-- Juni. (Württemberg). Beginn der Agitation für die Neuwahlen 
zur II. Kammer. Die Regierungspartei und die demokratische Volks- 
partei gehen wieder entschieden auseinander. 
Programm der Volkspartei. Dasselbe sagt über die deutsche Frage: 
„Der Sieg, den das württembergische Volk durch die Wahlen zum Zollparla- 
ment über auswärtige wie innere Feinde seiner Selbständigkeit, Freiheit und 
Wohlfahrt errungen hat, muß durch einen zweiten bei den nunmehr heran- 
rückenden Landtagswahlen vervollständigt werden. Der einfache Schlachtruf: 
„Kein Preuße!“ genügt dießmal nicht, vielmehr gilt es, den Gedanken, welcher 
das Votum vom 24. März beherrscht hat, nun nach allen Seiten zu ent- 
wickeln; aus der das gewaltsame Werk von 1866 verneinenden Abstimmung 
müssen deren positive Folgerungen gezogen und als Forderungen unseres 
Volkes aufgestellt und durchgeführt werden, sowohl hinsichtlich des Verhältnisses 
zum deutschen Vaterland, als in unseres Landes inneren Angelegenheiten. 
Die Verneinung des Anschlusses an den Nordbund führt unmittelbar zur 
Forderung des Südbundes. In der gegenwärtigen Vereinzelung, welche 
sie in nationalen und internationalen Dingen einflußlos und wehrlos macht, 
dürfen die Südstaaten nicht länger verharren, ohne der preußischen Ver- 
gewaltigung oder einem traurigen dynastischen Particularismus 
und unter Umständen der schmachvollen Rolle zu verfallen, welche einst nach 
der ersten Zertrümmerung des Reiches die Rheinbundstaaten gespielt 
haben. Bei dem gegenwärtigen Zustand können sich höchstens die Fürsten 
beruhigen, obgleich sich auch von ihrer Seite darin eine unbegreifliche Sorg- 
losigkeit und Kurzsichtigkeit verräth; das Volk der Südstaaten aber muß ver- 
langen: eine Centralgewalt mit parlamentarischer Vertretung, welche über den 
einzelnen Regierungen steht, und eine gemeinsame Militärverfassung, um so- 
wohl den übrigen Theilen Deutschlands, als namentlich einem etwa einmischungs- 
süchtigen Ausland gegenüber die natürliche Macht zu entwickeln, welche der 
geeinigte Süden besitzt. Damit die innere Freiheit nicht unter der militäri- 
schen Zusammenfassung leide, muß diese auf volksthümlicher Grundlage nach 
Art des schweizerischen Milizwesens geschaffen werden. Mit dem Bestand des 
Südbundes ist allerdings derjenige eines einzelnen Schutz- und Trutzbündnisses 
mit Preußen, welches zudem in Württemberg die ständische Zustimmung nicht
        <pb n="159" />
        Die süddeutschen Staaten. 163 
auf verfassungsmäßigem Wege erhalten hat, so wie die fernere politische Aus- 
beutung des Zollvereins zu particular-preußischen Zwecken unvereinbar. 
Aber der Südbund bietet jetzt das einzige ehrliche Mittel, das durch Preußen 
zerrissene und dreigetheilte Deutschland ohne Anwendung der Gewalt so weit 
wieder zu einigen, daß wenigstens die Unversehrtheit desselben gegen Angriffe 
und die Selbstbestimmung der Nation gegen Einmischungen von Außen ge- 
sichert wird. Die zum Zusammenhalt der Nation nothwendigen Maßregeln 
können durch die Volksvertretungen des norddeutschen und süddeutschen Bun- 
des und des deutschen Oesterreichs gemeinsam ausgeführt werden. Nach dieser 
Richtung liegt zunächst Deutschlands Heil, und wer nicht in diesem Sinn 
der Wiederherstellung einer wahren, mit der Freiheit vereinbaren, bundes- 
staatlichen Einheit dienen zu wollen, klar und bündig ausspricht, der darf bei 
den württembergischen Landtagswahlen die Stimmen der Wähler nicht er- 
halten.“ Im Uebrigen verlangt das Programm: neben Schaffung eines Süd- 
bundes mit Centralgewalt, Parlament und gemeinsamer, nach dem Muster der 
Schweizer Miliz gebildeten Militärverfassung, Vernichtung der hiemit unver- 
einbaren Verträge, des Schutz- und Trutzbündnisses und des Zollvereinsver- 
trags, Abänderung der Verfassung, namentlich Abschaffung der ersten Kammer, 
Ausstoßung aller Privilegirten aus der Ständeversammlung, Forderung voller 
Redefreiheit für die Abgeordneten, Durchsetzung des unbeschränkten Rechts 
zum Gesetzesvorschlag und zu Vornahme parlamentarischer Untersuchungen, 
Abkürzung der ständischen Perioden, Abänderung des Wahlgesetzes für den 
Landtag, Abänderung der Gesetze über innere Verwaltung und Gemeinde- 
wesen, Aufhebung aller Schranken der Selbstverwaltung des Volks und Ab- 
schaffung der Lebenslänglichkeit der Ortsvorsteher. 
Der offizielle Staatsanzeiger antwortet darauf: „. . . .  Es braucht 
keine Begründung, daß der „Beobachter“ sich in entschiedenen Widerspruch zu 
der Regierung setzt, und alle, welche auf eine Verbindung derselben mit der 
Demokratie aus dem Zusammentreffen der nächsten Ziele bei der Zollparla- 
mentswahl geschlossen haben, werden nun eines Bessern belehrt sein.“ . . . 
Bezüglich des Schlagworts, daß kein „Preuße“ gewählt werden dürfe: „Als 
es sich darum handelte, ob im Zollparlament zu Berlin der Boden der 
Verträge verlassen und das Land durch dortige Fortsetzung der Manifesta- 
tionen einer kleinen unterwerfungssüchtigen Partei in den Nordbund gedrängt 
werde, da bedurfte es einer großartigen entschiedenen Kundgebung des Volks, 
um von dessen wahrem Willen auch die verblendeten Gegner zu überzeugen, 
und sie erfolgte, indem kein Mitglied oder Anhänger jener Partei ein Mandat 
erhielt, das ihm gestattet hätte, eine Täuschung über die wahre Stimmung 
des württembergischen Volks hervorzubringen. Etwas anders aber liegt 
die Sache jetzt. Die Regierung steht in ihrer Politik vollkommen auf 
demselben Standpunkt, wie zur Zeit der Zollparlamentswahl; sie kann es 
nicht erwünscht finden, daß jene extremen Parteimänner, welche die Selbst- 
ständigkeit unseres Staates zu vernichten streben, als Abgeordnete in den 
Landtag treten, und hier die Erörterung von Fragen herbeiführen, durch 
welche nichts gut gemacht, nichts entschieden, sondern nur der Parteihaß ge- 
schürt und dem Fortgang dringender innerer Reformen geschadet werden kann. 
Daß aber gerade in den letzteren Angelegenheiten jeder tüchtige, gemäßigte 
Mann als Abgeordneter nützlich wirken kann, wenn er nur den Vertrags- 
standpunkt als Abschnitt der politischen Entwicklung anerkennt und auf ha- 
stiges Weiterdrängen verzichtet, daß also seinem sonst wünschenswerthen Ein- 
tritt in die Ständekammer wegen der Art und Weise, wie er sich den ein- 
stigen Vollzug der nationalen Einigung vorstellt, nicht entgegenzutreten ist, 
das müssen wir hier als unsere Anschauung hervorheben, und wir würden 
es zum Voraus erklärlich finden, wie es im weiteren Verlauf der Wahl- 
bewegung kommen kann, daß ein Candidat von derselben Seite, die ihm bei 
der Zollparlamentswahl abgeneigt war, in den Landtag gewählt wird, ohne 
11
        <pb n="160" />
        164 
Die süddeutschen Staaten. 
daß deßhalb der Vorwurf der Inconsequenz begründet wäre. Denjenigen aber, 
die sich zu dem Programm des „Beobachters“ bekennen, muß — nicht von 
der Regierung allein, sondern von jedem, welchem daran liegt, daß nicht alles 
Bestehende über den Haufen geworfen wird, mit Entschiedenheit entgegen- 
getreten werden. . . . Darum, wer es wohl meint mit dem württembergi- 
schen Volk und mit dem württembergischen Staat, der wird denen, die das 
Programm des „Beobachters“ bekennen, seine Stimme bei der Landtagswahl 
nicht geben, sondern mit aller Kraft ihre Erwählung bekämpfen.“ 
12. Juni. (Hessen). Preußische Militärs werden auf Grund der 
 
 
Militärconvention mehrfach in die hessische Division versetzt, jüngere 
Kräfte avanciren, während die Leute alten Schlags zahlreich pensio- 
nirt werden. 
Die vereinigten Ausschüsse der I. und II. Kammer beschließen auf 
Einführung der preußischen Gagenbezüge für die Offiziere der hes- 
sischen Division vom 1. Januar 1869 an als durch die Militär- 
convention geboten, anzutragen, unter der Voraussetzung einer vor- 
herigen Aenderung des hessischen Militär-Pensionsgesetzes. 
Die Gagenerhöhung schon für 1868 würde nämlich eine Mehrausgabe 
von 80,000 fl. veranlassen und eine nochmalige Steuererhöhung pro 1868 
nöthig machen. Die Schwierigkeit liegt darin, daß die preuß. Gagen höher, 
die preuß. Pensionssätze dagegen niedriger sind als die hessischen. Später 
wird sich der Unterschied für Hessen ausgleichen. Aber jene sollen eben nach 
der Forderung Preußens sofort eingeführt werden, während die Wirkung der 
geringeren preußischen Pensionssätze sich der Natur der Sache nach erst nach 
längerer Zeit fühlbar machen können. 
16.6. (Bayern und Württemberg). Die Unterhandlungen zwischen 
beiden kommen endlich zum Abschluß und wird in München eine 
Vereinbarung über die Ordnung der inskünftig angeblich gemein- 
samen Festung Ulm unterzeichnet. 
Die in Bayern in Aussicht gestellte Veröffentlichung der Convention unter- 
bleibt in Folge Widerspruchs der württembergischen Regierung. Ueber den 
Inhalt derselben verlautete nur so viel, daß sie das Cantonnement der 
Truppen beider Staaten auf den resp. Territorien festsetzt. Diese Theilung 
nach den Territorien, selbstverständlich im Frieden, war derjenige Vorschlag 
Württembergs, den es festhielt, obgleich Bayern gerade eine solche Trennung 
vermieden wissen wollte. Letzteres mußte nachgeben. Die Angabe, daß zu 
den Kosten der Festungsverwaltung Bayern drei, Württemberg vier Theile 
stelle, scheint irrig, sondern die auf Ulm bezüglichen Kosten gehen (abgesehen 
von etwaigen Unterschieden in dem Aufwande für die Garnison) zu gleichen 
Theilen. Von dem Gedanken der Trennung des noch im gemeinschaftlichen 
Besitze der ehemaligen Bundesregierungen (außer dem abgefundenen Oester- 
reich) befindlichen Festungs-Eigenthums wurde wieder ganz abgegangen; sie 
sollte nach dem ursprünglichen Plane Bayerns noch vor der Festsetzung wei- 
terer gemeinschaftlicher Administrationsbestimmungen für die Festungen aus- 
geführt werden, hätte aber jedenfalls die Südstaaten sehr stark belastet. 
20.6. (Hessen). II. Kammer: Debatte über das außerord. Militär- 
budget für 1868 und 1869: — 
Der Director des Kriegsministeriums Dornseiff ermäßigt die ur- 
sprüngliche Forderung der Regierung von 3,088,181 fl. auf 3 Mill., unter 
der Voraussetzung, daß die Gagenerhöhung schon vom 1. Juli l. J. an be- 
willigt werde. Diese Forderung wird einstimmig abgelehnt. Hierauf wird 
die Frage: ob 3 Mill. Gulden abzüglich der bereits bewilligten 1,944,910 fl.,
        <pb n="161" />
        Die süddeutschen Staaten. 165 
vorbehaltlich der Abstimmung über verschiedene dabei hinzugefügte Anträge, 
dem Ministerium für 1868 zur Disposition gestellt werden sollten, mit 21 
gegen 21 Stimmen bejaht. Der erste dieser Zusatzanträge: zu erklären, daß 
eine in Aussicht genommene Erhöhung der Geldverpflegungsgage der Offiziere 
und Löhnung der Soldaten — der Truppen nach preußischem Reglement — 
durch die „Militärconvention mit Preußen nicht als geboten erscheine“, wird 
mit 33 gegen 9 Stimmen bejaht. Als zweite Voraussetzung wird mit 41 
gegen 1 Stimme bezeichnet, daß im Laufe des Jahrs 1868 von einer Er- 
höhung der Gagen und Löhne nach preußischem Modus abgesehen werde; 
als dritte, mit 41 gegen 1 Stimme, daß für 1869 der Kammer ein specia- 
lisirtes Budget vorgelegt werde; als vierte, einstimmig, daß die Frage der 
Pensionen dann gleichzeitig mit dem Budget gesetzlich geregelt werde, als 
fünfte endlich, ebenfalls einstimmig, daß die Rechenschaft über die Militär- 
ausgaben des Jahrs 1868 vor der gewöhnlichen Zeit, also nicht dem 21., 
sondern dem 20. Landtag zur Prüfung vorgelegt werde. Es wird ferner der 
Antrag des Abg. Dumont: ausdrückliche Verwahrung dagegen einzulegen, 
daß k. preußische Gesetze über das Militärwesen und die einschlägigen Gesetze 
des norddeutschen Bundes ohne besondere ständische Genehmigung Geltung 
für das Großherzogthum haben sollen, daher die Erwartung auszusprechen, 
daß die auf Grund des Art. 5 der Militärconvention auf den Verordnungs- 
wege eingeführten Gesetze der Kammer zur nachträglichen Genehmigung so- 
fort vorgelegt werden, mit 22 gegen 20 Stimmen verneint, während der 
Antrag des Ausschusses, welcher diese Verwahrung nur gegen eine Geltung 
für das „ganze“ Großherzogthum aussprach (weil man sie bezügl. Oberhessens 
nicht aussprechen will) mit 39 gegen 3 Stimmen bejaht wird. — Endlich 
wird mit 28 gegen 14 Stimmen ein Antrag des Abg. Metz angenommen: 
die Regierung wiederholt aufzufordern, den Ständen bei dem nächsten Zu- 
sammentritt wegen durchgreifender Vereinfachung der Staatsverwaltung die 
geeignete Vorlage zu machen. 
27 Juni. (Hessen). Die II. Kammer genehmigt einen Gesetzesentwurf 
über Aufhebung der Schuldhaft, der in seiner Fassung mit dem 
betreffenden Gesetz des nordd. Bundes übereinstimmt. 
30.6. (Hessen). Die II. Kammer genehmigt die von der Regierung 
mit Preußen abgeschlossenen Eisenbahnverträge betr. Abtretung der 
Verwaltung und des Betriebs der Main-Weserbahn etc. etc. 
30.6. (Baden). Die Militär-Reorganisation wird als im Wesent- 
lichen durchgeführt betrachtet. 
Die vollständig auf preußischem Fuß bewirkte Umformung der badischen 
Division kann mit der bereits Ende Mai erfolgten Errichtung der Stämme 
zu den 12 badischen Landwehrbataillonen jetzt als völlig abgeschlossen ange- 
sehen werden. Thatsächlich besitzt diese Division indeß eine weit über die 
Benennung hinausreichende Stärke, indem sie nicht, wie die preußischen Di- 
visionen, aus 4, sondern aus 6 Infanterie-Regimentern à 3 Bataillone be- 
steht, so daß sie eigentlich einer und einer halben preußischen Division oder 
3 Brigaden entsprechen würde. Außerdem gehören dazu noch 3 Dragoner- 
Regimenter à 5 Escadrons, 7 Feldbatterien, 3 Festungsartillerie- und 2 
Pionier-Compagnien. Zweifelsohne darf zugleich aber auch der unbedingte 
Anschluß dieser durchaus analog organisirten Truppen an die norddeutsche 
Macht als vollkommen gesichert erachtet werden, und mit der aus 10 Ba- 
taillonen, 10 Escadrons, 5 Feldbatterien und 1 Pionier-Compagnie bestehen- 
den darmstädtischen Division, von der eigentlich nur 1 Infanterie-Regiment 
à 2 Bataillone zu der norddeutschen Armee gehört, welche sich jedoch derselben 
durch Militärconvention verbunden befindet, ist es somit schon ein sehr starkes
        <pb n="162" />
        166 
Die süddeutschen Staaten. 
Armeecorps, welches Norddeutschland von Süddeutschland an sich gezogen hat 
und worüber ihm geeigneten Falles wohl die Verfügung wie über seine eigenen 
Truppen übertragen würde. 
1. Juli. (Hessen). Die II. Kammer lehnt in geheimer Sitzung die 
 
 
Bezahlung von 40,000 fl. Schulden der Civilliste ab. 
4.7. (Bayern). Das offiziöse Organ der Regierung meldet, daß 
der bayerischerseits ausgearbeitete Entwurf zur Bildung einer aus 
Vertretern der drei süddeutschen Regierungen bestehenden ständigen 
Militärcommission, welche die Aufsicht über das süddeutsche Defensiv- 
system und den Zusammenhang desselben mit der Vertheidigung 
Gesammtdeutschlands führen solle, die Genehmigung des Königs er- 
halten habe, und daß die dießfällige Verhandlung mit Württemberg 
und Baden demnächst beginnen werde. 
4.7. (Hessen). Die I. Kammer lehnt den Beitritt zu dem Beschlusse 
der II. Kammer, die Regierung um die Vorlage eines neuen Schul- 
gesetzes zu ersuchen, einstimmig ab. 
Prälat Zimmermann: Er müsse diesem Ersuchen auf das entschie- 
denste entgegentreten, da das bestehende Schuledict anerkannt gut sei, und 
man allfällige Verbesserungen durch Verordnungen einführen könne. Durch 
eine Trennung der Kirche und Schule würde der letzteren die Lebensfähigkeit 
genommen, und es würden sich Elemente aufdrängen, die der Kirche sowohl 
als der Schule zum Schaden gereichten. Präsident Graf zu Erbach-Für- 
stenau : Es sei wohlthuend für ihn, von dem ersten evangelischen Geistlichen 
des Landes und Vertreter der lutherischen Kirche eine solche Erklärung zu 
vernehmen, er schließe sich derselben aus vollem Herzen an. 
6.7. (Baden). Ein päpstl. Breve verbietet dem Domcapitel von 
Freiburg, dem Verlangen der Regierung zu entsprechen und eine 
neue Liste für die Wahl eines Erzbischofs aufzustellen. 
8.7. (Württemberg).  Allgemeine Wahlen zum Landtag. Dieselben er- 
geben eine ungemeine Zersplitterung der polit. Ansichten und Bestrebungen. 
Nach der muthmaßlichen politischen Stellung theilt der Schw. M. die Ge- 
wählten, von rechts nach links gehend, also ein: 1) eine Anzahl Großdeutscher, 
mit confessioneller Färbung, in der nationalen Frage wohl mit der Linken, 
in inneren Fragen mit dem Ministerium gehend: 6 Abg. 2) ministerielle 
Partei: 7 Abg. 3) Centrum: in der großen Politik für festes Halten an den. 
Verträgen, ohne allzugroße Neigung für deren Weiterbildung, in inneren 
Fragen liberalconservativ, einzelne mit Annäherung an die zweite Gruppe, 
andere wohl ebenso an die folgende vierte Gruppe: 11 Abg. 4) National- 
Liberale: 12 Abg. 5) Volkspartei: 34 Abg. Zu diesen 70 Abgg. kommen 
die 22 Privilegirten. Mehrere der Ritter und über die Hälfte der Prälaten 
dürften in der deutschen Frage der vierten Gruppe nicht ferne stehen, die 
beiden kath. Geistlichen mit der ersten Gruppe gehen. Im Uebrigen werden 
die Privilegirten eher der rechten Seite des Hauses beizuzählen sein. Selbst 
die demokratische Volkspartei ist nichts weniger als eine geschlossene Partei, 
was der „Staatsanzeiger“ aus einer ganzen Reihe von Wahlerklärungen der 
Candidaten dieser Partei nachweist, die von dem Programm entschieden ab- 
weichen. 
9.7. (Bayern). Der Minister des Innern v. Hörmann erläßt eine 
sehr liberale Entschließung bez. der Verhältnisse der Tagespresse.
        <pb n="163" />
        Die süddeutschen Staaten. 167 
Namentlich wird darin (im Gegensatze gegen die frühere Praxis) unum- 
wunden zugestanden, „daß bloß tendenziöse Beschlagnahmen von Preßerzeug- 
nissen in der Absicht, dieselben zu ruiniren, oder die verfassungsmäßige Preß- 
  
freiheit zu beeinträchtigen, dem Gesetze fremd und daher der Regierung un- 
würdig, deßhalb auch bei strengster Verantwortlichkeit der Preßpolizeibeamten 
zu unterlassen seien.“ 
26. Juli. (Bayern). Der Redacteur des (ultramontanen) „Volksboten“ 
Zander wird von den Geschwornen des Vergehens der Beleidigung 
eines auswärtigen Staatsoberhaupts (des Herzogs v. Coburg-Gotha 
wegen seines Benehmens z. Z. des Gefechtes von Langensalza) und 
des Vergehens der Verläumdung und der Uebertretung der Ehren- 
kränkung, doch mit Annahme mildernder Umstände, für schuldig er- 
klärt und vom Gerichte zu der ganz ungewöhnlich hohen Strafe von 
6 Monaten auf einer Festung zu erstehendem Gefängniß und den 
Kosten verurtheilt. Der Vertheidiger hatte nur 8 Tage Gefängniß 
beantragt. 
26.7. (Hessen). Kirchliche Streitigkeiten. 
Zuerst Broschürenstreit über „die wahren Grundlagen des religiösen Frie- 
dens“ zwischen dem Mainzer Bischof und den drei evangel. Superintendenten 
  
 
des Großherzogthums, in welchem diese für das „Recht der freien Meinungs- 
äußerung auf Seiten der evangelischen Kirche“ eintreten, dann beruft Prälat 
Zimmermann einen jungen zum deutschen Protestantenverein gehörigen Reli- 
gionslehrer und evangelischen Pfarramtscandidaten in Darmstadt im Auftrag 
des Oberconsistoriums vor sein geistliches Gericht, um ihn darüber zu inqui- 
riren: warum er in einer, bereits in 5 Auflagen abgesetzten, nirgends gegen 
das Strafgesetz verstoßenden Broschüre: „Luther und die Kirche unserer Tage“ 
trotz seiner im Jahre 1860 erfolgten Ordination auf die Bekenntnisse der 
Augsburger Confession sich unterfangen habe, gegen die Orthodoxie und gegen 
die Autorität der symbolischen Bücher und der Augsb. Confession zu wirken. 
Die Maßregel erregt gewaltiges Aufsehen. Die Absetzung des Candidaten wird 
vorausgesehen. Sofort jedoch läßt der Darmstädter Zweigverein des Prote- 
stantenvereins um des Grundsatzes willen eine öffentliche Erklärung verbrei- 
ten, welche sich an die allgemeine Intelligenz richtet, das Verfahren als ein 
Attentat gegen die Denkfreiheit kritisirt und zu allgemeinem Protest dagegen 
auffordert. 
1. Aug. (Württemberg). Der Kriegsminister v. Wagner geht zu 
den Truppenübungen nach Berlin. 
1.8. (Hessen). Die Regierung (resp. Preußen) läßt die bisherige 
Forderung einer Gagenerhöhung schon für 1868 fallen. 
16.8. (Bayern). Versammlung der neugegründeten Volkspartei in 
Bayern zu Forchheim. 
Es haben sich zu derselben 52 Delegirte aus den 7 Kreisen des Landes 
eingefunden. Einstimmig wird beschlossen, für das allgemeine direkte Wahl- 
recht unverzüglich eine Agitation ins Werk zu setzen; dagegen wird eine gleiche 
Agitation für einen sog. Südbund mit 32 gegen 19 Stimmen abgelehnt „in 
Anbetracht, daß ein fürstlicher Südbund mit dem demokratischen Princip un- 
vereinbar, ein demokratischer Südbund zur Zeit unerreichbar, daß eine zeit- 
gemäße Umgestaltung Gesammtdeutschlands nur von allen Deutschen erzielt 
werden könne und müsse und jede Scheidewand zwischen nord- und süddeut- 
scher Demokratie fernzuhalten sei“.
        <pb n="164" />
        168 Die sũddeutschen Staaten. 
22. Aug. (Baden). Das 50jährige Jubiläum der badischen Verfassung 
wird im ganzen Lande durch zahlreiche Bankette gefeiert, überall 
mit nationalen Anklängen und mit energischer Hinweisung auf An- 
schluß an den norddeutschen Bund. Reden des Staatsraths Lamey 
in Mannheim, des General Beyer in Karlsruhe, des Ministers 
Freydorff in Durlach. — 
22.8. (Württemberg). Der greise Bischof von Rottenburg wird in 
Rom denuncirt und darauf der Versuch gegründet, ihn durch einen 
Coadjutor zu ersetzen. 
Wie es scheint, geschah die Denunciation durch den Regens des bischöfl. 
Seminars Mast und den Subregens Höfer und gelangte durch den päpstl. 
Nuntius in München nach Rom. Die Hauptpunkte der Denunciation gehen 
dahin, daß der Bischof ein altersschwacher Mann sei, dessen Kirchenregierung 
die bestehenden Schäden (damna) nicht entferne und den drohenden, noch 
größeren zu begegnen nicht mehr gewachsen sei. Diese Schäden zeigten sich 
in dem kirchlich-religiösen Leben der Diöcese Rottenburg überhaupt, also bei 
Clerus und Volk, besonders aber in einigen Gegenden Oberschwabens, wo 
die Geistlichkeit nicht ohne eigene Schuld an Einfluß auf das Volk verloren 
habe. Noch größere Schäden seien aber für die Zukunft zu. fürchten, weil die 
Erziehung und Bildung der angehenden Geistlichen in den Convicten zu 
Ehingen und Rottweil, besonders aber im Wilhelmsstift zu Tübingen, den 
katholischen Grundsätzen nicht entspreche und an diesen Anstalten Männer 
wirken, welche nicht gut kirchlich gesinnt seien und falschem Liberalismus 
huldigen. Die Denunciation schließt mit der Bitte, der heilige Stuhl möge 
den Uebelständen abhelfen durch Aufstellung eines Coadjutors in der Diöcese 
Rottenburg. Die Denunciation findet in Rom Glauben und dieses stellt, 
ohne das bischöfl. Ordinariat in Rottenburg gehört oder nur informirt zu 
haben, an die württembergische Regierung das Ansinnen, zu Ausstellung eines 
Coadjutors die Hand zu bieten. Die Regierung lehnt das Ansinnen ab und 
macht dem Ordinariat davon Mittheilung. Dieses wendet sich seinerseits nach 
Rom und ersucht um Mittheilung des Inhalts der Denunciation. Inzwi- 
schen erhält es vom Nuntius in München Kenntniß der einzelnen Beschwerde- 
punkte und beschließt, sich zunächst über die Unterzeichner und geistigen Träger 
der Denunciation amtlich zu vergewissern. Zum Zweck der sachlichen Ant- 
wort auf die Denunciation werden die Dekanate aufgefordert, über die an- 
geblichen Uebelstände bei Clerus und Volk einläßlichen Bericht zu erstatten. 
Derselbe Beschluß ergeht in Betreff der Anklage gegen die geistlichen Bil- 
dungsanstalten. Um die Prädicirung der Person des Bischofs auch in Rom 
nach der Wahrheit würdigen zu können, werden in den Orten, in welchen 
derselbe diesen Sommer die Firmung spendete, je zwei achtbare Männer er- 
sucht, ihren Eindruck über das Befinden und die Amtsverrichtung des Bi- 
schofs in versiegelten Schreiben niederzulegen. Diese Schreiben werden nach 
Rom vorgelegt. Der Regens Mast und der Subregens Höfer werden ihrer 
Stellen entsetzt und auf Pfarreien versetzt. Die öffentliche Meinung über- 
haupt und diejenige der katholischen Bevölkerung des Landes speciell spricht 
sich ebenso energisch als allgemein für den Bischof und gegen die Denunci- 
anten aus, die das Gegentheil von dem erreicht haben, was sie bezweckten. 
Der Regens Mast geht nach Rom, um dort weiter für seine Absichten zu # wirken. 
— Aug. u. Sept. (Bayern). Fortdauernde heftige Agitation des kath. 
Clerus gegen das neue Schulgesetz und gegen die ganze neuere Ent- 
wicklung des Staates überhaupt, vielfach direkte gegen die Staats- 
regierung, deren Glieder, namentlich Fürst Hohenlohe, von den cle-
        <pb n="165" />
        Die sũddeutschen Staaten. 169 
ricalen Blättern aufs rücksichtsloseste angegriffen werden. Eine Reihe 
Geistlicher wird wegen gesetzwidriger Ausschreitungen vor Gericht ge- 
zogen; die Gerichte urtheilen durchweg mit möglichster Milde. 
— Sept. (Bayern). Die Regierung trifft Vorbereitungen, die baye- 
 
rische Armee in zwei Armeecorps mit dem Commando in Mün- 
chen und in Würzburg einzutheilen, um auch in dieser Beziehung 
eine Uebereinstimmung mit den Einrichtungen des nordd. Bundes 
zu erzielen. [Die Ausführung der Maßregel erfolgt indeß erst An- 
fangs Januar 1869.] 
--- Spet. (Baden). Die Wahlmännerwahlen zu den Kreisversammlungen 
fallen ganz überwiegend liberal aus. 
6.9. (Bayern). Um das Widerstreben der ultramontanen Partei 
gegen die Intentionen der Regierung innerhalb des Kreises ihrer 
eigenen Organe zu brechen, werden der (ultramontane) Regierungs- 
präsident von Unterfranken, Staatsrath und Reichsrath v. Zu-Rhein 
und ebenso der (ultramontane) Regierungspräsident der Oberpfalz 
v. Gutschneider in den definitiven Ruhestand, der (gleichfalls ultra- 
montane) Regierungspräsident von Schwaben Frhr. v. Lerchenfeld 
als solcher in das (überwiegend protestantische) Oberfranken versetzt. 
19.9. (Baden). Schluß der Manöver der badischen Armeedivision. 
Prinz Wilhelm nimmt längern, resp. unbeschränkten Urlaub und legt 
das Divisionscommando nieder, um den Winter mit seiner Familie 
in Italien zuzubringen. Der Kriegsminister General v. Beyer über- 
nimmt das Commando. 
19—20. Sept. Versammlung von Delegirten der verschiedenen demokra- 
tischen Volksparteien aus ganz Deutschland in Stuttgart. Erörte- 
rung der Frage des Südbundes. Es zeigt sich, daß eigentlich nur 
die Württemberger für diese Idee sind. Annahme eines Programms 
und einer Reihe von Resolutionen bez. der Organisation der Partei, 
bez. der politischen Fragen, bez. der socialen Frage und bez. der na- 
tionalen Frage. 
Es haben sich Theilnehmer nicht bloß aus den vier süddeutschen Staaten, 
sondern auch aus Preußen und dem nordd. Bunde eingefunden. An 37 An- 
wesende werden Stimmen verliehen. 
Programm: „Die deutsche Volkspartei bekennt sich in weiterer Ver- 
folgung ihrer seitherigen Bestrebungen und Beschlüsse auf Grundlage der im 
Austrag der Darmstädter Delegirtenversammlung vom 19. Sept. 1865 und 
der Frankfurter Volksversammlung vom 20. Mai 1866 ausgearbeiteten Pro- 
gramme, im Anschluß an die von Johann Jacoby in seiner Zuschrift an 
den demokratischen Verein zu Hamburg vom 24. Mai 1868 entwickelten 
Grundsätze und im Anschlusse an die Beschlüsse des Nürnberger Arbeitertages: 
1) zu dem demokratischen Gleichheitsprincip, und verlangt daher die gleich- 
artige Mitwirkung aller Staatsbürger bei Verfassung und Verwaltung, die 
Durchführung der Selbstregierung des Volkes im Staate. 2) In nationaler 
wie in internationaler Beziehung erkennt die Volkspartei den Anspruch jedes 
Volksstammes wie jedes Volkes auf Selbstbestimmung an. Nur auf diesem 
Wege strebt sie die Einigung an. Nur ein auf Freiheit gegründeter Bundes- 
staat mit Einschluß Deutsch -Oesterreichs, nur ein Friedens- und Freiheits-
        <pb n="166" />
        170 
Die süddeutschen Staaten. 
bund der Völker entspricht ihren Grundsätzen. 3) Die Volkspartei erkennt 
an, daß die staatlichen und gesellschaftlichen Fragen untrennbar sind, und 
daß sich namentlich die ökonomische Befreiung der arbeitenden Klassen und 
die Verwirklichung der politischen Freiheit gegenseitig bedingen.“ 
Resolutionen: Politische Fragen: „2) Die Volkspartei ist über- 
zeugt, daß weder die abstrakte Forderung der Republik, noch thatloses Harren 
auf die Revolution geeignet ist, uns dem Ziele der Demokratie näher zu führen 
und die politische Bildung des Volks, diese wesentlichste Grundlage dauernder 
Freiheitszustände, zu heben. Trotz der trostlosen politischen Verhältnisse der 
Einzelstaaten und der die Freiheit wie den Frieden bedrohenden Weltlage 
fordern wir rege Bethätigung der Demokratie auf allen Gebieten des öffent- 
lichen Lebens. 5) In Sachen der Wahlen empfehlen wir unter allen Um- 
ständen die Betheiligung an der Agitation als wirksamstes Mittel der Volks- 
aufklärung. Ueber die Frage etwaiger Protestwahlen mögen die Parteigenossen 
nach vorgängiger Verständigung der einzelnen Stammesgruppen entscheiden.“ 
Nationale Frage: „1) Die Volkspartei ist eine Partei des Friedens, sie 
erkennt in jedem Krieg eine verdammungswürdige Schädigung aller Freiheits- 
interessen und thut, was in ihrer Macht ist, gegen die jetzt drohende Kriegs- 
gefahr. 2) Den Süddeutschen empfiehlt sie — zur Abwehr gegen die Ver- 
preußung und im Sinne einer föderativen Wiedervereinigung des gesammten 
Vaterlandes — die Gründung eines freiheitlichen Südbundes, welcher durch 
eine gemeinsame Volksvertretung und Bundesgewalt zusammengehalten und 
auf ein dem schweizerischen ähnliches Milizwesen gestützt ist. 3) Innerhalb 
des nordd. Bundes fördert sie jede Bestrebung, welche auf größere Selbstän- 
digkeit der einzelnen Landestheile, sowohl Provinzen als Einzelstaaten abzielt. 
Sie weist den von Preußen annectirten Ländern die Aufgabe zu, das Be- 
wußtsein und die Anhänglichkeit an die im demokratischen Sinn berechtigten 
Eigenthümlichkeiten ihres früheren Staats- und Gemeindelebens im Volke zu 
erhalten und zu stärken. 4) In Deutsch-Oesterreich ist die innere Freiheits- 
arbeit sowohl Vorbedingung wie sichere Gewähr der Wiedervereinigung mit 
Deutschland; die Beschleunigung und allseitige. Durchführung einer gründ- 
lichen Reformpolitik ist gleicher Weise ein specifisch österreichisches wie ein 
gesammtdeutsches Interesse; nur wenn Deutsch-Oesterreich die Fühlung mit 
der deutschen National- und Freiheitsbewegung behält und die Segnungen 
dieser Wechselwirkung erhalten hilft, wird seine innere Reformpolitik Erfolg 
und Bestand haben. 5) In diesen Bestrebungen hat sich die Volkspartei durch 
ganz Deutschland wechselseitig zu unterstützen. 6) Im Fall eines Krieges 
wird die Volkspartei, eingedenk der nationalen Pflicht, auf der Seite stehen, 
wo sich die Bürgschaft findet für die Unversehrtheit des gesammten deutschen 
Bodens und für die Herstellung bleibender Unabhängigkeit vom Ausland. 
Auch im Kriege wird die Volkspartei nicht ablassen von der Arbeit für die 
Freiheit und Einheit des Vaterlandes.“ Sociale Frage: „Zu Durch- 
führung der in Satz 3 des Programms entwickelten Grundsätze empfiehlt 
sich zunächst: 1) Besprechung der gesellschaftlichen Fragen in den Parteiorga- 
nen und Volksvereinen. Förderung des Genossenschaftswesens, namentlich der 
Gewerksvereine und Productiv-Genossenschaften, Unterstützung der Forderun- 
gen des Arbeiters auf Betheiligung am Reingewinn. 2) Auf dem Wege der 
Gesetzgebung ist zu erstreben: Hebung der Volksschule, Errichtung von Fort- 
bildungsschulen, unentgeltliche Ertheilung des Unterrichts an denselben. Ver- 
bot der Kinderarbeit in der Fabrik, Festsetzung eines gesetzlich beschränkten 
Normalarbeitstags. Volle Gewerbefreiheit, Freizügigkeit und unbeschränktes 
Niederlassungsrecht. Aushebung aller zum Nachtheile der arbeitenden Klassen 
noch bestehenden Ausnahmegesetze, insbesondere der Verehelichungsverbote für 
Besitzlose. Aufhebung aller Privilegien und Monopole. Unbeschränkte Coa- 
litionsfreiheit. Privatrechtliche Bestimmungen, welche die Bildung von Ge- 
nossenschaften aller Art ermöglichen. Beseitigung aller indirekten Steuern.
        <pb n="167" />
        Die süddeutschen Staaten. 171 
Eine einheitliche direkte Steuer mit Progressivsätzen. Abschaffung der stehen- 
den Heere." 
Debatte: Der Referent Karl Mayer (Württemberg) erinnert zuerst 
an die Beschlüsse der Frankfurter Volksversammlung vom 20. Mai 1866, in 
welchen sich die ganze deutsche Volkspartei für den Südbund erklärte, dann 
an den mitten im Kriege von Kolb und Röckel erlassenen Aufruf vom 21. 
Juli 1866. In demselben sei ausgesprochen worden, daß der Südbund das 
letzte Panier der Freiheit sei. Auch jetzt solle er dienen als Wall gegen den 
Cäsarismus. Allerdings sei er bloß Uebergangsstadium, aber das einzige 
mögliche. „Die Thatsachen müssen anerkannt werden, wir sind geschlagen, 
aber wir müssen uns mit den uns gebliebenen Trümmern vertheidigen. Wir 
stehen nicht so allein mit den Gedanken; auch in Wien haben wir Anklang 
gefunden.“ Hier im Kern der Volkspartei wolle er sich kurz fassen. Der 
Südbund sei ein Mittlel, um auf die Regierungen einzuwirken, um die 
kleinen Junker, die lästige Kleinstaaterei aus der Welt zu schaffen. Dumont 
(Hessen) verlangt eine nüchterne Betrachtung der Dinge. Wäre ein parla- 
mentarischer Südbund mit internationaler Stellung als Uebergangsstadium 
möglich, so müßte man begeistert auf die Idee eingehen. Aber praktische 
Mittel sind nöthig, keine Gebilde der Phantasie! Aus welchen Staaten soll 
der Südbund bestehen? Man nennt immer nur die drei: Württemberg, 
Bayern, Baden. Befremdet hat es mich, obwohl ich kein besonders pikirtes 
hessisches Gefühl habe, daß Hessen ganz aus aller Berechnung gelassen wird. 
Das Großherzogthum Hessen ist in Berechnung zu ziehen; es ist das Züng- 
lein an der Waage, dessen Neigen nach einer oder der andern Seite die 
deutsche Frage entscheidet. Von einem Eintritt desselben in den Südbund 
kann keine Rede sein. Sind aber die andern drei Staaten frei? Auch sie 
sind durch die Schutz- und Trutzverträge besonders hinsichtlich ihrer Stellung 
zum Ausland mit eisernen Fäden an Preußen gekettet. Wie ist die Agita- 
tion praktisch ins Werk zu setzen? Ich ersehe es nicht. Sie fragen: was 
haben wir denn sonst für ein Mittel? Ich kenne kein anderes, als die Agi- 
tation für durch und durch freiheitliche Ausbildung der Verhältnisse in den 
einzelnen Staaten. Man mache in dieser Beziehung ein gemeinschaftliches 
Programm, zwinge die Regierungen zur Anerkennung und stelle die Beding- 
ungen der Süddeutschen fest. Dieses Programm ist nicht zu eng, es hat 
einen Vortheil, welchen der Südbund nicht hat. Wir arbeiten im Bunde 
mit allen freiheitlichen Elementen des ganzen Deutschlands auch auf dem 
Terrain, das wir erobern wollen. Trabert (Kurhessen) wünscht besonders 
hervorzuheben, daß der Südbund nicht bloß ein militärischer, sondern auch 
ein parlamentarischer sein müsse. Wenn die Süddeutschen wenigstens in zwei 
Staaten der Ueberzeugung sind, daß sie den Widerstand gegen die Ver- 
preußung organisiren können, und der Südbund ist der organisirte Wider- 
stand, so ist es wahrlich unsere Aufgabe nicht, sie zu warnen. Aber es ist 
vielleicht die Gefahr der Corrumpirung vorhanden: corruptio optimi, cor- 
ruptio pessima. Lieber nichts, als eine Corruption eines guten Gedankens, 
wie das norddeutsche Parlament. Es spukt in der Luft der bloße militä- 
rische Südbund. Ich wünsche, daß die gesammte Volkspartei den württem- 
bergischen Abgeordneten ans Herz lege, einen solchen durchaus zu verwerfen. 
Dr. Frese (Preußen-Württemberg): Die vom Ausschuß vorgeschlagenen Re- 
solutionen bilden ein einheitliches Ganzes, sie entwerfen ein politisches Tab- 
leau voll düsterer Gefahr, schwerer Arbeit, mit nur ein wenig Hoffnung, ein 
bischen Sonnenschein. Dieß ist der Südbund. Der Südbundsgedanke, be- 
reits vielfach bekämpft, hat seine Geschichte. Die Volkspartei hält immer 
mehr fest an ihm auch gegen ihre Freunde. Die Gründe des Herrn Dumont 
sprechen gegen jedes Programm, gegen jede nationale und liberale Bewegung. 
Wenn er den süddeutschen Staaten die Aufgabe stellt, sich mit Freiheit zu 
erfüllen, so ist das nur eine Verschiebung des Südbundes. Was heißt Frei-
        <pb n="168" />
        172 
Die süddeutschen Staaten. 
heit schaffen? es heißt Volksmacht schaffen. Die bloßen Freiheitsbestrebungen 
reichen im Süden nicht aus; die rein particularistischen sind durch die euro- 
päische Kriegsgefahr in Frage gestellt. Diese Gefahr zu bekämpfen, ist die 
Hauptaufgabe des Südbundes, es muß eine compakte Freiheitsmasse geschaffen 
werden. Der Südbund ist absolut unentbehrlich, wenn nicht alles Freiheit- 
liche in der Luft stehen soll. Herr Dumont hat die Allianzverträge gegen 
den Südbund ins Feld geführt. Seit 1866 kann auf deutschem Boden von 
Verträgen nicht mehr die Rede sein. Die Allianzverträge sind Drähte, die 
nicht bloß durch einen starken Sturm, nein! durch das leiseste Wehen zer- 
rissen werden. Hohenlohe hat sich ja selbst die Erwägung des casus foederis 
vorbehalten. Oesterreich hat die Militärconvention mit Hessen und die Schutz- 
und Trutzbündnisse mit den anderen Staaten schon für eine Ueberschreitung 
des Prager Friedens erklärt. Gerade der Versuch, die Allianzverträge prak- 
tisch geltend zu machen, könnte zum Zündhölzchen werden, das die bereits 
angehäufte Pulvermasse in die Luft sprengte. Es fragt sich: Verzweifeln Sie 
am süddeutschen Volke? Die freiheitliche Arbeit im Süden war nie ohne 
nationalen Gedanken. So ist die Freiheit zu sichern durch Macht. Der Süden 
ist, wenn keine Einigung zu Stande kommt, eine willenlose Beute bei einem 
ausbrechenden Kriege. Von Bedingungen gegenüber Bismarck kann nicht die 
Rede sein; er wird sie so wenig halten, wie er solche bis jetzt gehalten hat. 
Auch gegenüber Oesterreich ist der Südbund nöthig. Er wird im eintreten- 
den Falle etwaige dynastische Velleitäten der Habsburger verhindern. Es ist 
keine wilde Phantasie, was uns beherrscht. Aus Gründen der Freiheit, der 
Macht, der akuten Lage, der Erhaltung des Friedens ist der Südbund ab- 
solut nöthig. Die schwierige Lage Hessens verkennen wir nicht, aber sie darf 
uns nicht abhalten, uns zu helfen. Seyler erklärt, sie (die Hessen) haben 
ein Mandat von der Rüsselsheimer Versammlung, im Princip den Süd- 
bundsgedanken zu billigen und zu begrüßen. Man glaube zwar nicht recht 
an die Möglichkeit des Südbundes. Wir haben den Auftrag, daß wir den 
Südbund, falls er zu schaffen, begrüßen als ersten Nothbehelf gegen die Ver- 
gewaltigung, als ein Uebergangsstadium. Die Bayern erklären sich gegen 
den Südbund, und daß sie beauftragt seien, sich über diese Frage der Ab- 
stimmung zu enthalten. Karl Mayer (Württemberg): Durch diese Erklä- 
rung werde allerdings der von Dumont vorgebrachte Einwand der Unmög- 
lichkeit bestärkt. Aber wir glauben, Volkspolitik machen zu müssen, nicht 
Führerpolitik, wie die des Nationalvereins und der Fortschrittspartei war. 
Der Einwand der Unmöglichkeit beweist viel zu viel und beweist also nichts. 
Die Republik scheint auch unmöglich, und doch streben wir danach. Der Ge- 
danke des Südbundes ist herausgewachsen aus der Noth. Die Feinde des 
Volks, die Zertrümmerer Deutschlands haben ihn hervorgerufen. Der Süd- 
bund bleibt uns allein übrig als Wall gegen die Gewalt. Den Bayern könne 
er nicht anders zurufen, als: Herr! verzeihe ihnen, sie wissen nicht, was sie 
thun. (Donnernder Beifall.) Nachdem der Redner die Vorwürfe, die ihm 
wegen seiner in Wien abgegebenen Erklärung, sich sogar mit Delegationen 
begnügen zu wollen, gemacht worden, als aus einem Mißverständniß hervor- 
gegangen, zurückgewiesen hat, erklärt er, daß es gewisse Folgen des Süd- 
bundgedankens gebe, an die man überhaupt noch nicht zu denken brauche; 
denn so weit gesorgt, sei allzu weit gesorgt. Lassen wir den Südbund nur erst 
einmal überhaupt aus der Ueberzeugung des Volkes herauswachsen, dann wird 
auch aus dieser Furche Heil für die ganze Nation hervorsprießen. Die Zwitter- 
stellung Hessens habe für uns nichts Verlockendes; und um diese Stellung 
zu erhalten, sollen wir uns mit dem reinen Particularismus bescheiden! 
Durch Gründung des Südbundes reißen wir das Zünglein auf unsere Seite 
herüber. Wir sind immer gewohnt, Hessen mit hereinzurechnen. Daß uns 
dadurch eine weitere Schwierigkeit entsteht, sehen wir wohl ein, aber viel 
größer ist sie nicht als die, welche uns unsere Ministerien bereiten. Was
        <pb n="169" />
        Die süddeutschen Staaten. 173 
die von Herrn Dumont angeführten Allianzverträge betreffe, so wolle er zwar 
in der württembergischen Kammer versuchen, sie als verfassungswidrig zu- 
standegekommen zu beseitigen, doch werde der Erfolg von den Umständen ab- 
hängen. Bis jetzt verpflichten sie uns noch, und wir wollen ja auch nicht 
Preußen sogleich gegenübertreten. Nur wollen wir zu Oesterreich in dasselbe 
Verhältniß treten wie zu Preußen. Wir wollen das nationale Band, die 
Unverletzlichkeit des deutschen Bundes uns erhalten. So wie die Dinge jetzt 
liegen, haben wir nicht einmal eine Garantie, daß nicht im Fall eines Kriegs 
unser Ministerium zu Frankreich übergehe. Sie kennen uns Schwaben seit 
vier Jahren, wir haben an der Freiheit treu und redlich gearbeitet, wir Alle 
sind einstimmig der Ueberzeugung, daß der Südbund zum Heile Deutschlands 
dienen wird; wir können ja nicht alle Fälle sagen, welche diese Idee plötzlich 
mit Macht erfüllen müssen. Mancher Staatsmann an den Höfen hat Respect 
vor dem schwäbischen Volke, das gleich nach der Schlacht von Königgrätz un- 
erschüttert den Südbundgedanken aufgestellt hat. Gehen Sie mit uns, wenn 
Sie auch zunächst nichts Praktisches sehen. Im Namen der deutschen Zukunft 
bitte ich Sie, schließen Sie sich uns Schwaben an! 
21. Sept. Zusammentritt einer Militärconferenz der drei südd. Staaten 
 
 
 
zu München, welche nach dem offiz. Württ. Staatsanz. „die Bildung 
eines gemeinschaftlichen Organs zur einheitlichen Leitung des südd. 
Festungswesen berathen wird, im Anschluß an das deutsche Verthei- 
digungssystem." 
Bayern ist vertreten durch den Minister des Auswärtigen Fürsten Hohen- 
lohe und den Kriegsminister Frhrn. v. Pranckh; Württemberg durch den 
Kriegsminister v. Wagner und Staatsrath v. Scheuerlen; Baden durch den 
Kriegsminister v. Beyer und den badischen Gesandten in München v. Mohl. 
26.9. Die südd. Militärconferenz in München hat sich über die Grund- 
züge einer Uebereinkunft geeinigt und vertagt sich bis zum 5. Oct., 
um den Bevollmächtigten Württembergs und Badens Zeit zu lassen, 
sich zu ihren Monarchen zu begeben und weitere- Instructionen bez. 
der noch vorbehaltenen Punkte einzuholen.  
26.9. (Bayern). Die Kaiserin von Rußland besucht auf dem Wege 
nach Italien den König von Bayern auf Schloß Berg. 
26.9. (Hessen). Gründung eines Vereins der hessischen Fortschritts- 
partei. Metz wird zum Präsidenten des Landesausschusses derselben 
für sechs Monate gewählt. Das Statut derselben ist für Ausdehnung 
des Vereins auf ganz Süddeutschland berechnet. 
— Oct. Oesterreich erhebt gegenüber den Tendenzen der südd. Militär- 
commission neuerdings Anspruch auf das unbewegliche Festungs- 
Eigenthum des früheren deutschen Bundes, wird aber damit von 
Bayern entschieden abgewiesen. 
7.10. (Bayern). Die Regierung veröffentlicht eine Bekanntmachung 
über die zwischen Preußen und Bayern eingetretene Gegenseitigkeit 
in der strafrechtlichen Verfolgung der durch Worte oder Preßerzeug- 
nisse verübten Beleidigungen der Staatsregierung oder der ihr unter- 
gebenen Behörden. 
Die rechtliche Grundlage zu dieser Verständigung zwischen den Regierungen 
von Bayern und Preußen wird sowohl in Bayern als in Preußen vielfach 
angegriffen.
        <pb n="170" />
        174 Die süddeutschen Staaten. 
10. Oct. Die südd. Militärconferenz zu München schließt einen Vertrag 
ab bezüglich der Niedersetzung einer südd. Festungscommission und 
gleichzeitig einen solchen, nach welchem die abgebrochene Liquidation 
des beweglichen Festungsvermögens in Bälde wieder aufgenommen 
werden soll. 
Von einer Ratification des Vertrages verlautete bis Ende des Jahrs und 
noch nachher nichts. Vielmehr wurde behauptet, daß das ganze Project voll- 
ständig in's Stocken gerathen sei, wofür verschiedene Gründe angegeben wur- 
den, namentlich auch die, daß Preußen selber gerathen habe, die Resultate 
der Conferenz vorerst nicht in's Leben treten zu lassen, um Frankreich und 
Oesterreich in diesem Augenblick nicht zu reizen und ferner, daß Frankreich 
gegen dieselben offiziös förmliche Einsprache erhoben habe, wie es denn schon 
ganz seltsam gewesen sei, daß der französische Gesandte in München während 
der Conferenz von ihren Berathungen fortwährend und sofort die genaueste 
Kenntniß erhalten habe. 
Ueber den Inhalt des Vertrages brachten nach einiger Zeit das 
„Frankf. Journal“ in einer Münchener und die „Elberf. Ztg.“ in einer 
Karlsruher Correspondenz fast gleichlautende Mittheilungen, die, wenn auch 
nicht in Bezug auf den Wortlaut, so doch bezüglich des Inhaltes Anspruch 
auf Authenticität machen. Sie gehen dahin: 1) Es wird eine Festungs- 
Commission für Süddeutschland in's Leben gerufen, sie soll aber ihre Thätig- 
keit erst beginnen, wenn die Liquidations-Commission über das bewegliche 
Material der Bundesfestungen ihre Arbeiten beendigt haben wird; 2) eine 
Natural- oder Real-Abtheilung dieses beweglichen Eigenthums wird nicht vor- 
genommen, sondern Alles von der künftigen süddeutschen Militär-Commission 
im Interesse des gesammten deutschen Defensivsystems verwaltet. Die Auf- 
gabe der künftigen Festungs-Commission wird dahin bezeichnet: Dieselbe soll 
das Material der Festungen Landau, Rastatt und Ulm, deren Vertheidigungs- 
werke und Gebäude überwachen. Sie soll diese Festungen regelmäßig inspi- 
ciren und den betheiligten Regierungen Vorschläge über Neubauten etc. machen. 
Die Erbauung von Straßen und Eisenbahnen bleibt ihrer Mitwirkung vor- 
behalten, um fortificatorische und strategische Rücksichten zur Geltung zu 
bringen. Das ständische Bewilligungsrecht ist in den erforderlichen Punkten 
(also namentlich im Geldpunkt) vorbehalten. Die Territorial-Regierungen 
verpflichten sich, die Anträge der Commission nach Thunlichkeit in Berück- 
sichtigung zu ziehen. Zur Kündigung der Convention ist eine einjährige Frist 
festgestellt. Die Commission wird ihr Domicil alljährlich zwischen München, 
Stuttgart und Karlsruhe wechseln. Erstmals und zwar vorerst auf 3 Jahre 
erhält Bayern den Vorsitz. Tritt die Commission in's Leben, so wird natur- 
gemäß die Specialübereinkunft, wie sie zwischen Bayern und Württemberg 
wegen Ulms getroffen wurde, hinfällig. Die neue Commission wird keine 
vollziehende, sondern nur eine berathende Behörde sein, aber mit derselben 
Aufgabe und Befugniß, wie die frühere Bundes-Militärcommission, also 
wesentlich beschränkt durch den guten Willen der Territorial-Regierungen und 
das ständische Geldbewilligungsrecht der einzelnen Kammern. Im Kriegsfall 
wird die Commission aufgelöst, da dann sämmtliche militärische Kräfte ein- 
schließlich der Defensivkräfte unter Preußens Oberbefehl zu stehen kommen. 
Ausdrücklich wurde bei der Münchener Conferenz anerkannt, daß die Allianz- 
verträge mit Preußen durch diese Beschlüsse in keiner Weise alterirt werden 
sollen. Was aber auch in München beschlossen wurde, Alles beruht auf der 
Voraussetzung, daß die Liquidations-Commission über das bewegliche ehemalige 
Bundeseigenthum, an der naturgemäß auch Preußen theilnimmt, mit ihrem 
Geschäfte in befriedigender Weise zu Ende kommt. Baden hatte weiter- 
gehende Anträge gestellt, z. B. das gemeinsame Festungseigenthum solle durch 
eine Commission aller deutschen Staaten unter dem Vorsitz Preußens ver-
        <pb n="171" />
        Die süddeutschen Staaten. 175 
waltet werden, ferner die Theilnahme Preußens an den Verhandlungen und 
an der Inspection der Bundesfestungen auszusprechen. 
14. Oct. (Bayern). Die Verwaltung der kgl. Cabinetskasse eröffnet 
 
 
 
Emanuel Geibel, daß der ihm bisher aus dieser Kasse bewilligte 
Ehrenbezug in Folge der in seinen Gedichten [zunächst in dem kurz 
vorher zu Lübeck dem König von Preußen bei dessen Besuch über- 
reichten, s. Preußen 10. Sept.] neuerlich ausgesprochenen politischen 
Tendenzen durch allerh. Cabinetsordre bis auf Weiteres sistirt sei. 
20.10. (Hessen). Der Flügeladjutant des Großherzogs, Oberst v. Grol- 
man, ein Gegner der Neugestaltung Deutschlands seit 1866, wird 
auf sein Ansuchen in Ruhestand versetzt und Hauptmann v. Herrf, 
ein Freund derselben, an seine Stelle ernannt. 
21.10. (Baden). Die bisher offen gebliebene Stelle eines Justiz- 
ministers wird durch den Kreisgerichtsdirector Obkircher besetzt. 
23.10. (Hessen). Jubiläum des Großherzogs als Inhaber eines preuß. 
Regiments. Der König von Preußen findet sich selbst zur Feier 
desselben in Darmstadt ein. 
28.10. (Bayern). Der Minister des Innern, v. Hörmann, ergreift 
die Gelegenheit des bevorstehenden Zusammentritts der Landräthe 
sämmtlicher Regierungsbezirke, um neuerdings ein Circular an die 
Regierungspräsidenten derselben zu richten, sie über das Programm 
des Gesammtministeriums zu unterrichten und der (clericalen) Agita- 
tion gegen die Staatsregierung entgegen zu treten: 
Die Staatsregierung ist von dem redlichen Streben durchdrungen, 
die Selbständigkeit Bayerns zu wahren und zu erhalten und zugleich 
die innere Entwicklung des Königreichs nach jeder Richtung zu fördern. 
Dabei muß sie natürlich in ersterer Beziehung mit den gegebenen Thatsachen 
rechnen und sich insbesondere, unter Fernhaltung aller Leidenschaftlichkeit, 
unter nüchterner Prüfung der faktischen Verhältnisse, wohl hüten, unser 
theures Vaterland in einen Zustand unheilvoller Isolirung zu bringen 
oder gar in eine undeutsche Politik zu drängen, welche, wenn viel- 
leicht auch nicht im Augenblick, doch jedenfalls in nächster Zukunft die Selbst- 
ständigkeit des Königreichs im höchsten Grade gefährden würde. Der Staats- 
regierung konnte und durfte dabei nicht entgehen, daß eine besondere Bürg- 
schaft für die Erhaltung der Selbständigkeit des Königreichs dann gegeben 
sei, wenn die Wehrkraft des Landes erhöht, sein Heer auf einen Achtung ge- 
bietenden, den Anforderungen der jetzigen Kriegswissenschaften entsprechenden 
Stand gebracht und hiedurch Bayern in die Lage gesetzt werde, bei eintreten- 
den politischen Verwicklungen die seiner Bedeutung entsprechende Stelle zu 
vertreten. Das aus diesem Gedanken hervorgegangene Wehrverfassungsgesetz 
vom 30. Januar d. J. ist auf Principien gegründet, welche nach anderweitig 
gemachten Erfahrungen sich trefflich bewährt haben; in ihm ist zugleich der 
verfassungsmäßige Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz in Bezug auf die 
Wehrpflicht verwirklicht und der Intelligenz die Einwirkung auf die Entwick- 
lung der Armee gesichert. An die Einführung eines mit den constitutionellen 
Einrichtungen des Königreichs und mit dessen Wohlstand unvereinbaren Mi- 
litarismus denkt die Staatsregierung selbstverständlich nicht. Daß sie solches 
thue, ist eine Erfindung der Agitation, welche in der Beseitigung des In- 
stituts der Stellvertretung ein Mittel sucht, um in schmählicher Weise den 
Eigennutz und den Mangel an Gemeinsinn wachzurufen und für ihre Zwecke
        <pb n="172" />
        176 
Die süddeutschen Staaten. 
 
auszubeuten. In den inneren Angelegenheiten war und ist die kgl. Staats- 
regierung ernstlich bemüht, die Hemmnisse, welche der Entwicklung des Landes 
bisher theils in der Gesetzgebung, theils in sonstigen Verhältnissen entgegen- 
gestanden waren, so rasch als thunlich zu beseitigen. Bei ihrem dießfälligen 
Streben müssen ihr die Errungenschaften der Wissenschaft, die bewährten 
Erfahrungen anderer Länder, die Bedürfnisse, welche im eigenen Land hervor- 
treten, zur Richtschnur dienen. Bereits ist es ihr gelungen, die Gesetze über 
das Gewerbswesen vom 30. Januar d. J. und über Heimat, Verehelichung 
und Aufenthalt vom 16. April d. J. zum Abschlusse zu bringen, und damit 
eine neue Grundlage für die Freiheit des Erwerbes, für die Belohnung des 
Fleißes und der Betriebsamkeit, für die Erweiterung der Familienbegründung 
zu schaffen. Die wohlthätigen Folgen dieser auf echt humanen Principien 
ruhenden Gesetze werden dauernd sein; sie können aber natürlich nur all- 
mählich hervortreten; gleichwohl hält sich auch hier die Agitation für be- 
rechtigt, an den Eigennutz und an den Mangel an Urtheil zu appelliren und 
den gesunden Sinn des Volkes mit übertriebener Darstellung der bei einer 
solchen wesentlichen Umgestaltung für den ersten Augenblick im Einzelnen 
unvermeidlichen Nachtheile zu verwirren. Andere Gesetzentwürfe, welche die 
Entwicklung des Landes, insbesondere den Aufschwung des innern Lebens der 
Gemeinden, die Verbesserung der Justizpflege und damit die Hebung des 
Credits, die größere Sicherung der allgemeinen Bildung und andere wichtige 
Ziele im Auge haben, liegen den Kammern des Landtages zur verfassungs- 
mäßigen Prüfung vor. Auch sie haben der Agitation Anlaß geboten, um 
die Absichten der Staatsregierung zu verdächtigen und zu entstellen, und diese 
Erscheinung ist insbesondere hinsichtlich des dazu zählenden Schulgesetz- 
entwurfes zu Tage getreten. Der Umfang der gegen den letztern hervor- 
gerufenen Aufregung läßt sich nur mit dem Umstand erklären, daß von dem- 
selben der größte Theil der Agitatoren und der Agitirten gar keine persönliche 
Kenntniß genommen hat, sondern sich durch entstellende Mittheilungen hier- 
über hat täuschen lassen. Andernfalls wäre es unerklärlich, daß aus dem 
fraglichen Gesetzentwurf die Absicht der Staatsregierung, die Schule zu ent- 
christlichen und die Religiosität zu untergraben, abgeleitet werden könnte. 
Die Agitation sucht überhaupt die Meinung zu verbreiten, daß die k. Staats- 
regierung der Religion und den religiösen Genossenschaften, insbesondere der 
katholischen Kirche, feindselig gegenüberstehe. Es bedarf kaum der Bemerkung, 
daß solches nicht der Fall ist; die k. Staatsregierung ist von der Wichtigkeit 
und Heiligkeit der Religion auf das Lebhafteste durchdrungen, sie erkennt und 
erfüllt ihre Aufgabe, die verfassungsmäßigen Rechte und Institutionen der 
Religionsgenossenschaften zu achten und zu wahren, und sie ist mit Gewissen- 
haftigkeit bestrebt, jede derselben im ungestörten Genuß der ihr verfassungs- 
mäßig zustehenden freien Bewegung zu erhalten und zu schützen. Sie hat 
aber auch die Pflicht, dafür zu sorgen, daß diese freie Bewegung nicht über 
die durch Verfassung und Gesetz gezogenen Grenzen hinaustrete und der re- 
ligiöse Friede im Lande nicht gestört werde. Diese Pflicht wird sie jederzeit 
zu erfüllen wissen, und aus ihr ist die Nothwendigkeit hervorgetreten, 
diejenigen Geistlichen, welche sich der Uebertretung positiver Gesetze schuldig 
machen, der gesetzlichen Bestrafung anheimfallen zu lassen. Ein Gesetz, welches 
die Staatsregierung ermächtigen würde, denjenigen Geistlichen, welche sich 
gegen die Gesetze verfehlen, das Privilegium der Straflosigkeit zu verleihen, 
existirt bekanntlich nicht. Daß die Staatsregierung aber in dieser Beziehung 
lediglich dem Gesetze seinen Lauf gelassen und nach keiner Richtung einen 
Auftrag gegeben hat, gegen den Clerus tendentiös vorzugehen, ist Euer etc. 
am besten bekannt. So begreiflich es die Staatsregierung findet, daß in einer 
politisch so bewegten Zeit auch die Wünsche nach einer anderweitigen Regelung 
des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche wieder laut werden, so kann sie 
es doch im Interesse der Sache selbst nur auf das Entschiedenste bedauern,
        <pb n="173" />
        Die süddeutschen Staaten. 177 
daß diejenigen Seiten, welche hierauf besonderes Gewicht legen, das Mittel 
zur Erreichung ihres Zieles in einem nicht selten maßlosen und provocirenden 
Auftreten gegen alle Handlungen der Staatsregierung erblicken und dabei 
vergessen, daß die bezeichnete anderweitige Regelung des Verhältnisses zwi- 
schen Staat und Kirche nicht im Sturm errungen werden, sondern nur aus 
einer ruhigen und alle hier einschlagenden wichtigen Beziehungen genau prü- 
fenden Erwägung hervorgehen kann, und letztere sich als eine Pflicht jeder 
Staatsregierung, sie mag zusammengesetzt sein, wie sie will, darstellen wird. 
Ich muß es mir versagen, noch auf weitere Punkte einzugehen, welche der 
Agitation gegen die Staatsregierung zum Anhalt dienen. Mit dem, was ich 
mir zu bemerken erlaubt habe, glaube ich die hauptsächlichsten Beziehungen 
als erschöpft erachten zu dürfen." 
29. Oct. (Bayern). Nach dem Vorgange gegen Em. Geibel verzichtet 
sein Freund und polit. Gesinnungsgenosse Paul Heyse seinerseits 
freiwillig gleichfalls auf den bisher aus der k. Cabinetskasse bezogenen 
Ehrensold. 
29.10. (Bayern). Das zum ersten Male vollständig nach dem neuen 
Wehrgesetze stattfindende Ersatzgeschäft geht bereits überall in bester 
Ordnung und Ruhe vor sich, so daß das neue Wehrgesetz trotz aller 
Agitationen gegen dasselbe im Volksbewußtsein als durchgesetzt be- 
trachtet werden kann.  
Anf. Nov. (Württemberg). Der geschäftsleitende Ausschuß der de- 
mokratischen Volkspartei erläßt eine Adresse an das spanische Volk: 
„ . . . Wenn wir durch irgend eine Fügung in die Lage kämen, in wel- 
cher ihr euch befindet, in den Zustand der Königslosigkeit, in keinem unter 
uns würde der Gedanke auftauchen, die Monarchie künstlich wieder einzu- 
führen, nachdem sie von den Ereignissen beseitigt ist. Vielleicht auch aus 
unserer Mitte würde die Meinung gehört werden, das deutsche Volk sei noch 
nicht reif zur Republik, aber die Uebereinstimmung Aller würde darauf ant- 
worten: Jedenfalls wird es rascher reif zur Republik in der Uebung republi- 
kanischer Gesetze, als unter der Herrschaft eines Königs. . . Wir hoffen, bald 
von jenseits der Pyrenäen den tausendstimmigen Ruf zu vernehmen, der 
durch ganz Europa wiederhallen wird in allen Herzen, welche an die Mensch- 
heit glauben und nach der Freiheit streben: Es lebe die spanische Schweiz! 
Es lebe die föderative Republik!“ 
Nov. (Hessen). Der Ministerpräsident v. Dalwigk wird von der 
Presse mehrfach beschuldigt, den Kaiser von Rußland gegen die 
deutschen Ostseeprovinzen aufgehetzt zu haben, als ob alle jüngeren 
Elemente in denselben entschieden preußisch gesinnt seien. Der An- 
gegriffene leugnet die Thatsache. 
6.11. Nach dem offiz. Organe der bayerischen Regierung hat an diesem 
Tage in München der Austausch der Ratificationen über die bei 
den neulichen Militärconferenzen hinsichtlich der Festungs-Liquidations- 
Commission zwischen Bayern, Württemberg und Baden getroffenen 
Vereinbarungen stattgefunden. 
8.11. (Baden). Eine Anzahl hervorragender Mitglieder der II. Kammer 
tritt in Offenburg zu einer Besprechung über die Lage des Landes 
zusammen und scheint eine Art Oppositionsstellung gegen das Mi- 
12
        <pb n="174" />
        178 
Die süddeutschen Staaten. 
nisterium, nicht in der deutschen, wohl aber in den inneren Fragen 
einnehmen zu wollen. Dieselben erlassen ein vertrauliches Rund- 
schreiben und ein Programm bez. ihrer künftigen Haltung: 
Rundschreiben: „. . . Allseitig wurde anerkannt, daß die liberale Partei 
in Baden seit der letzten Kammersession in eine gefahrvolle Lage eingetreten, 
deren Bedeutung für die Geschicke des Landes in ernste Erwägung zu ziehen 
sei. Die ultramontane Partei erscheint nicht als die größte 
Gefahr. Immerhin entwickelte diese durch ihre Organisation starke Partei 
bei den Wahlen zum Zollparlament eine nicht zu unterschätzende Macht, und 
diese Thatsache, sowie die sichere Aussicht, daß sie im nächsten Jahr vor dem 
allgemeinen Concil alle ihre Kräfte zusammenraffen und anspannen werde, 
sind heilsame Mahnungen für die liberale Partei, sich ebenfalls zusammen 
und in einheitlicher Weise zum Kampf zu rüsten. Schlimmer ist, daß die 
Liberalen  in Folge der bedeutenden Lasten, welche eine patriotische und 
opferwillige Haltung der Kammermehrheit für die Sache Deutschlands dem 
badischen Volk auferlegte, durch Mißverständnisse und übelwollende Deutung 
sich vielfach einer abgeneigten Stimmung der Bevölkerung aus- 
gesetzt sehen. Endlich darf nicht verhehlt bleiben, daß in der gleichen Zeit, 
in der man mit hingebender Bereitwilligkeit alle Kräfte für ein gemeinsames 
hohes Ziel einsetzte, eine diese Gesinnung wenig beachtende Haltung der Re- 
gierung zum Nachtheil des Ansehens der Volksvertretung sich mehrfach be- 
merklich machte. Es darf in dieser Beziehung daran erinnert werden, wie 
wenig es dem Geist eines wahrhaften constitutionellen Verfahrens entsprach, 
daß in den letzten Tagen der Landtagssitzung eine Neubildung des Mi- 
nisteriums vollzogen wurde, ohne daß man es für angemessen erachtet 
hätte, mit der die Mehrheit der Volksvertretung in sich schließenden liberalen 
Partei irgendwie in verständigendes Benehmen zu treten. So ist denn 
erklärlich, daß auch das frühere Vertrauensverhältniß zwischen der 
liberalen Partei und der Regierung heute nicht mehr besteht. 
Das Ministerium selbst hat sich seinerseits von der Verbindung mit der 
Kammer zurückgezogen, wenn auch die äußeren constitutionellen Formen ge- 
wahrt werden. In einem Zustand, der in solcher Weise den beseelenden und 
gegenseitig kräftigenden Geist eines innigen und echt constitutionellen Ver- 
hältnisses vermissen läßt, liegt aber — selbst wenn gut verwaltet wird — 
eine ernste Gefahr für die liberale Richtung, welche seither in der Regierung 
eine Vertretung ihrer Anschauungen zu finden gewohnt war und demgemäß 
auch im Volk als Partei der Regierung angesehen wurde. Die Fortdauer 
dieses Zustandes müßte den öffentlichen Geist einschläfern oder auf irrige 
Bahnen lenken, den Charakter entnerven und den Verfall der liberalen Partei 
nach sich ziehen, um in dieser Weise entweder für ein rein persönliches Re- 
giment oder für die ultramontane Partei die Wege zu ebnen. Die Anwe- 
senden haben daher nur noch die Wahl zwischen zwei Dingen vor sich ge- 
sehen: entweder Verzicht auf eine liberale Partei und eine liberale Politik 
für die nächsten Jahre und Rücktritt aus der öffentlichen Wirksamkeit — 
oder Wiederaufrichtung der liberalen Partei zu selbständiger und thatkräftiger 
Wirksamkeit.“ 
Aufstellungen zu einem Parteiprogramm: „I. Deutsche Po- 
litik und Heerwesen, 1) Die Versammlung ist einig darüber, daß das 
frühere Programm des möglichst baldigen und möglichst engen Anschlusses 
des Südens und insbesondere Badens an den nordd. Bund festzuhalten sei, 
und die erste Gelegenheit, die sich bietet, mit allem Nachdruck und Energie 
ergriffen werde, diesen Anschluß zu vollziehen. 2) Aber sie verhehlt sich nicht, 
daß bei der gegenwärtigen, inzwischen klar hervorgetretenen Lage der politischen 
Verhältnisse möglicher und sogar wahrscheinlicher Weise die Erfüllung dieses 
Strebens erst in einer erheblich späteren Zukunft zu erreichen sein wird, und
        <pb n="175" />
        Die süddeutschen Staaten. 179 
ist der Meinung, daß die Zwischenzeit nicht dazu führen dürfe, jede Reform 
aufzuschieben und zu verhindern, sondern umgekehrt benutzt werden sollte, 
um durch Ausbildung der badischen Verfassung, Gesetzgebung und Selbstver- 
waltung das badische Gemeinwesen möglichst zu vervollkommnen und als ein 
gesundes Glied in den Körper des deutschen Reichs einzuführen. 3) Sie ist 
der Meinung, daß die starke Anspannung der militärischen Leistungen, zu 
welcher die Kammer gestimmt hat, in dem damals bewilligten Umfang unter 
der Voraussetzung gerechtfertigt war, daß es gelingen werde, die Aufnahme 
Badens in den nordd. Bund in naher Zeit zu erwirken, daß aber, wenn dieß 
nicht möglich sei, der Staat Baden genöthigt sei, seine Kräfte mehr zu schonen. 
Demgemäß soll — ohne das bewährte System der preußischen Heeresorgani- 
sation anzutasten — auf Sparsamkeit gegenüber allen entbehrlichen, bloß aus 
der Nachahmung zufälliger preußischer Sitten erklärlichen Ausgaben und über- 
dieß auf eine Abkürzung der Präsenzzeit, soweit das als zulässig erscheint, 
ohne die Wehrkraft des Heeres zu schwächen, entschieden hingewirkt werden. 
II. Cultus und Kirchen. 1) Am wenigsten ist in Dingen des religiösen 
Lebens und der wissenschaftlichen Freiheit eine Nachahmung der Richtung des 
preußischen Cultusministeriums zu billigen, dessen Begünstigung einer be- 
schränkten Orthodoxie und eines krankhaften Pietismus dem Geist unseres 
Jahrhunderts zuwider ist und die geistigen Interessen der deutschen Nation 
schwer schädigt. 2) Die liberale Partei verlangt endlich eine männliche und 
abschließende Durchführung der Rechte des Staats und der bürgerlichen Ge- 
sellschaft gegenüber der Kirchengewalt. III. Organisation der Kammern. 
A. Zweite Kammer. Alle Mitglieder waren darüber einig, daß die ge- 
genwärtige Wahlart und Zusammensetzung der zweiten Kammer unhaltbar 
geworden sei, und daß 1) anstatt des Ortsbürgerrechts das Staatsbürgerrecht 
zur Grundbedingung des Stimmrechts, 2) statt der offenen die geheime 
Stimmgebung einzuführen sei, 3) auch die Vertheilung der Wahlkreise einer 
Reform bedürfe. 4) Eine ausführliche Discussion wurde über die Frage: ob 
direkte oder mittelbare Wahlen durch Wahlmänner? gepflogen. Man ver- 
kannte nicht, daß die unmittelbare Wahl der Abgeordneten durch die Ur- 
wähler auch große Bedenken habe, hauptsächlich weil noch eine große Menge 
von Urwählern ohne eigenes Verständniß blindlings der Autorität des Clerus 
folgt. Es kam auch der Gedanke in Erwägung, ob nicht durch erhebliche 
Vermehrung der Wahlmänner eine volksthümlichere Wahl hergestellt und zu- 
gleich den vermöglicheren und gebildeteren Klassen ein größerer Einfluß ge- 
sichert werden könnte. Einzelne Mitglieder hielten das mittelbare Wahlsystem 
für zweckmäßiger, weil es mehr Garantien biete für eine besonnene und alle 
Bedürfnisse erwägende Wahl. Schließlich entschied sich die große Mehrheit der 
Anwesenden, in Anbetracht, a) daß die unmittelbaren Wahlen durch die Ver- 
fassung des norddeutschen Bundes und der Zollunion auch in Deutschland 
und im Lande Baden bereits praktisch geworden seien und ein Nebeneinander- 
bestehen zweier grundverschiedener Wahlordnungen in demselben Land auf die 
Dauer nicht möglich sei, das direkte Wahlsystem aber von der Richtung der 
Zeit begünstigt werde; b) daß die direkte Wahl ein unmittelbares Vertrauens- 
verhältniß zwischen dem Abgeordneten und seinen Wählern begründe und da- 
durch auch die Macht der Volksvertretung verstärke; c) daß die Forderung 
dieser Wahlart von der ultramontanen Partei als ein sehr wirksames Agita- 
tionsmittel ausgebeutet würde, um in dem Volke gegen jede anders gewählte 
Volksvertretung das Mißtrauen zu schüren und deren Wirksamkeit zu lähmen; 
d) daß bei einer richtigen und wahrhaft liberalen Behandlung den selbstän- 
digeren und fähigeren Klassen auch bei dieser Wahlform ein Einfluß auf ihre 
Mitbürger gewahrt werden könne und eine persönliche Beziehung der Libe- 
ralen zu der Volksmasse überhaupt politisch nothwendig und fruchtbar sei — 
die direkte Wahl der Abgeordneten durch die Urwähler vertreten zu wollen 
und selbe in Antrag zu bringen. 5) Endlich kam man überein, daß eine 
12
        <pb n="176" />
        180 
Die süddeutschen Staaten. 
Herabsetzung der Amtsdauer der Abgeordneten auf vier Jahre, mit Erneue- 
rung der Hälfte zu zwei Jahren, zweckmäßig sei. B. Erste Kammer. 
Eine Reform der ersten Kammer wurde, zum Ausgleich mit den seit Grün- 
dung der Verfassung eingetretenen Umwandlungen im Gebiete der socialen 
Verhältnisse, insbesondere zur verstärkten Vertretung der Elemente höherer 
Cultur (Wissenschaft, Industrie, Handel und großes Vermögen) für geeignet 
erachtet. IV. Rechte der Kammern. 1) Um zwischen den Kammern und 
der Regierung einen geordneten Zusammenhang und einen lebendigen Verkehr 
zu erhalten, ist nach Analogie aller anderen constitutionellen Staaten a) das 
Budget jährlich zu bestimmen; b) sind demgemäß jährliche Versammlun- 
gen der Kammern zu verlangen; c) dafür zu sorgen, daß die Geschäfte rasch 
erledigt und bedeutend kürzere Sitzungsperioden als in den letzten Jahren 
gehalten werden. 2) Anstatt des jetzt bestehenden Motionsrechts mit seinen ver- 
geblichen Berathungen und illusorischen Arbeiten ist, wie dieß in Preußen, 
Bayern und dem norddeutschen Bunde schon lange gilt, das Recht der Initia- 
tive in der Gesetzgebung für die einzelnen Kammern zu verlangen. V. Ge- 
meindeverfassung. Eine Revision der Gemeindegesetzgebung wird als drin- 
gendes Bedürfniß betrachtet und eine Reform der Gemeindeverfassung, nament- 
lich mit Bezug auf Einführung der direkten Wahlen für die Gemeindeämter, 
und eine Revision des Gemeindesteuerwesens beantragt. In Bezug auf IV. 
die innere Verwaltung, Gerichtsverfassung, das Steuerwesen, die socialen 
Fragen bleibt die nähere Aufstellung besonderer Punkte vorbehalten. Die 
liberale Partei wird hierin, ihrer Grundrichtung getreu, jedem Fortschritt in 
der Gesetzgebung huldigen und ihn anregen, welcher die Theilnahme der 
Bürger an der Verwaltung der staatlichen Geschäfte erhöht, das Recht sichert 
und fördert, die Lasten gleichheitlich vertheilt, das Wohl des Ganzen wie des 
Einzelnen wachsen macht. Von vermehrter geistiger Bildung erwartet sie zu- 
gleich das sittliche und materielle Gedeihen des Volks, und sie wird ihr daher 
jederzeit ihre thätige Sorgfalt zuzuwenden haben.“ 
8. Nov. (Baden). Der Großherzog und die Großherzogin gehen zu 
 
längerem Aufenthalt ins südliche Frankreich. 
9.11. (Bayern). Die Regierung ernennt zum ersten Mal einen 
weltlichen Inspector an ein bayerisches Schullehrer-Seminar. 
13—18. Nov. (Bayern). Von den 7 Landrathsversammlungen spre- 
 
chen sich fünf fast einstimmig zu Gunsten des Schulgesetzentwurfes 
der Regierung aus. Nur diejenige der Oberpfalz schweigt darüber 
und diejenige von Niederbayern lehnt einen desfälligen Antrag ab. 
Die Landräthe von Schwaben und von Mittelfranken sprechen sich 
auch, jener fast einstimmig, für eine Ausdehnung der Befugnisse des 
Zollparlaments aus. 
14.11. (Hessen). Eine sehr zahlreiche Bürgerversammlung in Darm- 
stadt beschließt in der Angelegenheit des in Anklagezustand versetzten 
Mitpredigers Mitzenius, eine Adresse im ganzen Lande zur Unterzeich- 
nung aufzulegen und den Gemeinderath zu veranlassen, beim Ober- 
consistorium und nöthigenfalls beim obersten Landesbischof zu Gunsten 
des Angegriffenen zu interveniren. Der Gemeinderath geht darauf 
ein und richtet eine Adresse an den Großherzog. 
23. Nov. (Baden). Die Mehrheit des Freiburger Domkapitels erklärt 
sich für Ergänzung der Candidatenliste behufs Besetzung des erz- 
bischöflichen Stuhls; die Zustimmung Roms bleibt indeß zweifelhaft.
        <pb n="177" />
        Die sũddeutschen Staaten. 181 
28. Nov. (Hessen). II. Kammer: Die Regierung legt derselben ein 
 
 
Genossenschaftsgesetz vor nach Maßgabe desjenigen des norddeutschen 
Bundes. 
28.11. (Hessen). Der Großherzog als oberster Landesbischof versagt 
dem Antrage des Oberconsistoriums auf Entsetzung des Mitpredigers 
Mitzenius wegen seiner Broschüre die Genehmigung, und überläßt 
dem Oberconsistorium eine allfällige Zurechtweisung, welche die Bro- 
schüre in formeller Beziehung rechtfertigen könnte. Die Frage der 
Kirchenverfassung gelangt in Folge dieser Angelegenheit wieder in 
weiteren Kreisen auf die Tagesordnung. Die Agitation für eine 
Presbyterial- und Synodalverfassung wird sofort neuerdings aufge- 
nommen. 
30.11. (Hessen). Die II. Kammer vertagt sich, ohne die von der Re- 
gierung geforderte Prorogation des Finanzgesetzes zugestanden zu 
haben, bis diese das verheißene Einkommensteuergesetz ihr vorgelegt 
haben werde.  
Es erfolgen zwei Anträge auf Abänderung der protestantischen 
Kirchenverfassung, der eine von der Mittelpartei, der andere von 
der Fortschrittspartei. 
30.11. (Bayern). Einem Befehle des Königs zufolge haben auch 
die bayerischen Gesandten an nicht-deutschen Höfen ihre Berichte 
künftig in deutscher Sprache einzusenden. 
2. Dec. (Bayern). Endlich constituirt sich auch die liberale Mittel- 
partei als Partei mit einem festen Programm. 
Programm: „ . . . Das Ausland soll Bayern stets für die Integrität 
und Ehre Deutschlands zu allen Opfern bereit finden. Wir verwerfen jedes 
Bestreben, welches auf die Isolirung Bayerns oder auf die Einmischung frem- 
der Mächte in die Gestaltung Deutschlands abzielt. Der gegenwärtige Zu- 
stand Deutschlands kann aber immerhin nur als ein Uebergangsstadium 
zu einem besseren, definitiveren gelten, und als solchen betrachten wir eine 
die nationalen Interessen sichernde Einigung Süd- und Norddeutschlands. 
Eine möglichst innige Allianz mit Oesterreich wird sodann die noth- 
wendige Ergänzung derselben bilden. Die Förderung freiheitlicher Entwick- 
lung, die Geschichte Deutschlands und die Wahrung der berechtigten Interessen 
seiner einzelnen Stämme heißen uns der Ausbildung eines centralisirenden 
Einheitsstaates in Deutschland widerstreben und verbieten nach unserer 
Anschauung den Eintritt Bayerns in den norddeutschen Bund, 
wie er dermalen gestaltet ist. Wir wollen vielmehr auch bei der endlichen 
Neugestaltung Deutschlands die Selbständigkeit Bayerns insoweit erhalten 
wissen, als hiedurch die Gesammt- Interessen nicht geschädigt werden. Für 
die innere Organisation Bayerns halten wir fest an der theils angebahnten, 
theils in Ausführung begriffenen socialen Reform. Die sociale Gesetzgebung 
soll die freie Bewegung jedes Einzelnen in der Entfaltung seiner Thätigkeit 
sicherstellen und der polizeilichen Einwirkung möglichst entrücken. Diese Thä- 
tigkeit soll unterstützt werden durch ein die allgemeine Bildung anstrebendes, 
die Gebiete der Kirche und des Staates richtig abgrenzendes Schulgesetz. An 
dasselbe soll sich die Freiheit der religiösen Ueberzeugungen, die Unabhängig- 
keit der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte von diesen Ueberzeugungen
        <pb n="178" />
        182 
Die süddeutschen Staaten. 
anreihen. Vereinfachung aller staatlichen Einrichtungen soll auch zur mög- 
lichsten Vereinfachung des Staatshaushaltes und im Vereine mit einer Re- 
duction der Ausgaben für die bewaffnete Macht, sobald die politischen Zu- 
stände Europas diese gestatten, zur Fernehaltung höherer Belastung der Staats- 
angehörigen und jenem befriedigenden Stande unserer Finanzen führen, dessen 
sich Bayern vor dem Jahre 1866 erfreute.“ Als anzustrebende Reformen 
wird dann unter Anderem eine Umbildung der ersten Kammer, sowie des 
Staatsrathes, ferner die grundsätzliche Durchführung der Verwaltungsgerichte 
angeführt und schließlich bemerkt: „Die Thätigkeit des bestehenden Staats- 
ministeriums nach den seither festgehaltenen Grundsätzen wird in der liberalen 
Mittelpartei eine Stütze finden, diese muß aber dringend verlangen, daß die 
Solidarität des Ministeriums sich bewähre." 
3. Dec. (Hessen). II. Kammer: Der Abg. Metz stellt neuerdings den 
Antrag auf Eintritt des ganzen Großherzogthums in den nordd. 
Bund:    
„Im Hinblick auf den bisher völlig unberücksichtigten Beschluß der zweiten 
Kammer vom 4. Juni 1867, wodurch die Regierung ersucht wurde, wegen 
Ausdehnung des norddeutschen Bundes auf alle süddeutschen Staaten, jeden- 
falls aber wegen Eintritts des ganzen Großherzogthums in den norddeutschen 
Bund mit der kgl. preußischen Regierung sofort in Verhandlung zu treten; 
mit Rücksicht darauf, daß die seither verflossene Zeit die volle Begründung 
dieses Beschlusses im Interesse des deutschen Vaterlandes und noch mehr zum 
wohlverstandenen Besten unseres Großherzogthums außer Zweifel gesetzt hat; 
in Berücksichtigung namentlich, daß unsere Regierung seither alle wesentlichen 
in Oberhessen von selbst geltenden Gesetze, Verordnungen u. s. w. des nord- 
deutschen Reichstags unverändert auch in Südhessen einführen mußte und 
einführte und hiemit gerade das Ansehen und die Stellung der hessischen 
Staatsgewalt in einem nicht günstigen Lichte erscheinen ließ, während nach 
Eintritt Hessens in den Nordbund sechs Abgeordnete mehr die jetzt völlig un- 
vertretenen Interessen Südhessens im norddeutschen Reichstage wahren dürfen; 
in endlicher Erwägung, daß die Zweitheilung Hessens tagtäglich auf allen 
Gebieten des öffentlichen Lebens zu größeren Unzuträglichkeiten führt.“ 
4.12. (Württemberg). Eröffnung des Landtags. Thronrede des 
Königs: 
„Liebe Getreue! Ich trete in diese Räume, Sie, die gesetzlichen Vertreter 
meines geliebten Volkes, freundlich zu begrüßen. Danken wir vor Allem der 
göttlichen Vorsehung für den reichen Erntesegen, welchen sie dem Lande ge- 
spendet, und für die Quelle der Wohlfahrt, welche sie dadurch eröffnet hat. 
Mit Vertrauen auf den besonnenen Geist des württembergischen Volkes habe 
ich im Verein mit den Ständen des Königreichs an die verschlossene Wahl- 
urne jeden selbständigen Staatsbürger berufen. Aus derselben sind neue 
Kräfte dem öffentlichen Leben zugeführt worden, und neu hat sich die Landes- 
vertretung gestaltet. Auch so wird sie — ich zweifle daran nicht — wie ihre 
Vorgänger seit 50 Jahren treu der Verfassung ihren schweren Beruf erfüllen, 
ernst und unparteiisch die Handlungen meiner Regierung prüfen und mit 
Hingebung die schwierigen Arbeiten erledigen, welche nach meinem Befehle 
Ihnen sofort werden vorgelegt werden. Ein neues Steuergesetz soll die 
Gleichheit der staatsbürgerlichen Pflichten auf diesem Gebiete gerechter durch- 
führen.  . . . Die Beseitigung der politischen Hindernisse in Schließung von 
Ehen wird die sittlichende Kraft der Ehe auf weitere Kreise ausdehnen. Ein 
Gesetz wird die Rechtsverhältnisse religiöser Vereine im Sinne der Religions- 
freiheit ordnen. Gleiches Maß und Gewicht mit ganz Deutschland und einem 
großen Theil von Europa wird den Verkehr erleichtern und beleben. Die 
Ausführung der beschlossenen Reform des Prozesses und der Gerichtsverfassung
        <pb n="179" />
        Die süddeutschen Staaten. 183 
ist so gefördert, daß dieselbe mit dem 1. Februar k. J. in das Leben treten 
kann. Im Anschluß hieran wird ein neues Gerichtssportelgesetz Ihrer Zu- 
stimmung unterstellt werden. Die Vorrechte des Fiscus und anderer gesetzlich 
begünstigter Personen im bürgerlichen Rechte sollen aufgehoben werden; ebenso 
die Personal-Execution in Wechselsachen. Mehrere Staatsverträge, bestimmt, 
den internationalen Verkehr zu regeln und zu fördern, werden Ihnen mit- 
getheilt werden. Sie finden unter den Vorlagen bei Eröffnung dieses Land- 
tages eine solche auf weitere Aenderungen der Verfassung noch nicht, aber 
auch diese höchst wichtige Frage wird bei versöhnlichem Sinne und 
aufrichtiger Hingebung an das wahre Wohl des Landes ihre 
zeitgemäße Lösung erhalten. Die Mittel und Wege hiefür aufzufinden, wird 
meine Regierung bemüht sein. Wie bisher werde ich die freie Bewegung 
in unserem Staatsleben fördern. Im Vereine mit meinem Volke werde ich 
die Selbständigkeit Württembergs wahren, im Einklange mit ihm 
werde ich die nationalen Interessen pflegen — mit ihm werde ich die 
Pflichten gegen das weitere Vaterland treu und patriotischen 
Sinnes erfüllen.“ 
Die Art und Weise, wie die Thronrede die Verfassungsrevision gewisser- 
maßen von dem Wohlverhalten der Majorität abhängig zu machen scheint, 
erregt vielfach Unzufriedenheit. 
5. Dec. (Württemberg). II. Kammer: Die demokratische Volkspartei 
 
trägt auf eine Adresse an den König an, die nationale Partei unter- 
stützt den Antrag, obwohl von einem anderen Standpunkt aus. 
Die I. Kammer beschließt, keine Antwortsadresse zu erlassen. 
5.12. (Baden). Antwort der Regierung durch die Karlsr. Ztg. auf 
die Schritte der Offenburger Versammlung: 
„Da dieses Schreiben, wenn dasselbe auch unmittelbar nur als die Arbeit 
einzelner der Theilnehmer zu betrachten sein wird, doch die Erklärung enthält: 
die Regierung habe ihr Vertrauen nicht mehr, und sie seien der Ansicht, der 
von der Regierung freilich nicht neuerdings eingeschlagene, sondern dem Land 
und den Ständen seit Juli 1866 genugsam bekannte, in allen Handlungen 
consequent festgehaltene und von beiden Kammern gebilligte Weg werde zu 
verderblichen Folgen führen, hielten die Mitglieder des Staatsministeriums 
sich verpflichtet, Sr. k. Hoheit dem Großherzog über diesen Vorgang Bericht 
zu erstatten. Se. k. Hoheit der Großherzog, welcher in den nächsten Tagen 
wieder in der Residenz eintreffen wird, billigte die Anschauung des Staats- 
ministeriums: die Regierung sei in Fragen sowohl der innern als der natio- 
nalen Politik durchaus nach den bisherigen Grundsätzen fortzuführen. 
Schließlich wird es kaum einer weiteren Erläuterung bedürfen, daß, nachdem 
Herr Kiefer als Mittelsmann derjenigen unter den Versammelten ausgetreten 
ist, welche die Politik des Ministeriums bekämpfen wollen, derselbe nicht mehr 
ferner in seiner bisherigen Vertrauensstellung (als Ministerialrath) belassen 
werden konnte." 
6.12. (Baden). Die sog. Offenburger beschließen in Mannheim, ihre 
Beschwerden gegen das Ministerium Jolly in einer Broschüre dar- 
zulegen, deren Ausarbeitung Staatsrath Lamey übernimmt. 
7.12. (Württemberg). II. Kammer: Wahl der Candidaten für 
den Präsidentenstuhl. Die Volkspartei vermag mit ihrem Candidaten 
nicht durchzudringen. 
Nach sechs vergeblichen Wahlgängen geht endlich Kanzler v. Geßler (mi- 
nisteriell) mit 46 Stimmen gegen Probst, der 42 erhält, als erster Candidat 
hervor. Als zweiter wird Rechtsconsulent Becher (Volkspartei) mit 47 gegen
        <pb n="180" />
        184 
Die süddeutschen Staaten. 
41 Stimmen, die sich auf Sarwey (ministeriell) vereinigten, gewählt, und als 
dritter Oesterlen (früher Volkspartei, jetzt gemäßigte Linke) mit 46 Stimmen 
gegen 31 des Gegencandidaten Sarwey. Die Lösung wird nur dadurch 
herbeigeführt, daß nach und nach einige Anhänger des demokratischen Candi- 
daten zu dessen Gegner übergehen, wahrscheinlich um nur überhaupt eine 
Wahl möglich zu machen, weil außerdem bei der vollkommen gleichen 
Stimmenzahl (44) der beiden Hauptcandidaten neben zwei beharrlich zer- 
streuten Stimmen das Scrutinium ohne Resultat, d. h. ohne absolute Mehr- 
heit hätte fortgesetzt werden können. Die Kammer ist nämlich (bei 90 Mit- 
gliedern) vollzählig, so daß eine Entscheidung nicht etwa durch nachträglichen 
Zuzug von außen bewirkt werden kann. 
Neben der Kammer bilden die Regierungspartei, die Nationalen und die 
Linke besondere Clubs. Die letztere spaltet sich dabei in zwei getrennte Frac- 
tionen, die eigentlich demokratische Volkspartei unter dem Präs. Karl Mayer 
(Redacteur des Beobachters) und in die gemäßigtere großdeutsche unter dem 
Directorium von Probst, Fricker und Oesterlen.  
Der Erlaß einer Adresse an die Krone wird mit großer Mehr- 
heit beschlossen und eine aus den verschiedenen Parteien zusammen- 
gesetzte Adreßcommission gewählt.  
Debatte: Pfeiffer (deutsche Partei): Ehe er die Thronrede gehört habe, 
sei er gegen eine allgemeine politische Debatte gewesen, weil dabei nichts 
herauskomme. Allein die Haltung der Thronrede in den inneren Fragen 
nöthige zu einer Antwort. Hierüber zu schweigen, hieße für eine Kammer, 
sich ihrer Würde begeben. Habe doch die Regierung seit Jahren die Dring- 
lichkeit der Verfassungsrevision anerkannt. Und nun, ehe die Regierung sich 
habe überzeugen können, wie weit sie mit der neugewählten Versammlung 
kommen werde, habe sie ihr früheres Versprechen einfach vergessen und sage 
nur zum Trost, daß, wenn die Versammlung hübsch artig sei und nicht zu 
starke Opposition mache, doch vielleicht noch die Vorlagen eingebracht werden 
würden. Ein derartiges Vorgehen dürfe sich die Kammer nicht gefallen lassen. 
Durch die Wahlen habe das Volk unzweifelhaft sein Mißtrauen gegen das 
Ministerium ausgesprochen, und nun sei in der Antwortsadresse Gelegenheit 
geboten, mit der Krone direct zu verkehren. Er wünsche nur, daß die große 
politische Frage nicht in den Vordergrund gestellt werde, weil sie doch nicht 
hier entschieden werde; daß die freisinnigen Männer in den inneren Fragen 
zusammenstehen, um damit einen größeren Erfolg zu erzielen — den freiheit- 
lichen Ausbau des württembergischen Staatslebens. Hölder (deutsche Partei) 
stellt die äußere Politik in den Vordergrund. In der deutschen Frage müsse 
man wissen, auf welcher der beiden entgegengesetzten Parteianschauungen das Mi- 
nisterium stehe. In der Verfassungsfrage handle es sich um Einlösung einer 
k. Zusage, die im Jahre 1864 gegeben und seitdem erneuert worden sei. 
Oesterlen (großdeutsch): Ihn dränge es, ein wirkliches Mißtrauensvotum 
gegen das Ministerium als Antwort auf die Thronrede auszusprechen, nicht 
bloß ein scheinbares, wie die National-Liberalen, die anders handeln, als sie 
reden. Mohl: Er sei kein Freund des Ministeriums; er habe vielleicht noch 
nie so wenig Vertrauen zu demselben gehabt, als jetzt; allein ihm wachse das 
Vertrauen zu dem Ministerium in demselben Maße, als er Mißtrauen gegen 
dasselbe von Seiten der preußischen Partei kundgeben höre. Er wolle mit 
dieser Partei kein Bündniß eingehen, um das Ministerium zu stürzen. Er 
fürchte, dieselbe biete ein Bündniß nur an, um sich selbst an's Ruder zu 
bringen, und dazu wolle er nicht mithelfen. Er wolle nichts stürzen, ehe er 
wisse, was nachkomme. Er erklärt sich schließlich gegen die Adresse. Mayer 
(Volkspartei): Ihm wachse das Vertrauen zum Ministerium dadurch nicht, 
daß die Preußen Mißtrauen gegen dasselbe äußern. Nein, die Herren Preußen 
sollen nur von der einen, er und seine Freunde wollen von der andern Seite
        <pb n="181" />
        Die süddeutschen Staaten. 185 
dem Ministerium so lange Schläge versetzen, bis endlich — Klarheit in die 
Situation komme. Die Regierung müsse die Aktenstücke über ihre auswärtige 
Politik dem Hause vorlegen, damit man endlich wisse, wohin man geführt 
werde, und nicht länger im Blinden tappe. Hölder weist die Vorwürfe 
Mohls zurück, die sog. Allianz seiner Partei mit der Regierung bei der heu- 
tigen Präsidentenwahl sei eine reine Frage der Zweckmäßigkeit gewesen. — 
Der Ministertisch ist unbesetzt.  
8. Dec. (Baden). Der Großherzog kehrt aus dem südlichen Frank- 
 
 
reich wieder in seine Residenz zurück. 
12.12. (Württemberg). II. Kammer: Wahl der Vicepräsidenten. 
Sieg der vereinigten Linken.  
Als erster Candidat wird Probst (Linke) mit 45 Stimmen gewählt, als 
zweiter erst im dritten Wahlgang Becher (Volkspartei) mit gleichfalls 45 
Stimmen und als dritter Oesterlen (Linke) mit 44 Stimmen. Probst steht 
v. Hofer (Regierungspartei) mit 38 Stimmen gegenüber; bei der Wahl des 
zweiten und dritten. Candidaten theilen sich v. Hoser und Hölder (national- 
liberal) in die Stimmen der Gegenparteien, die nicht mehr zusammenhalten. 
15.12. (Württemberg). II. Kammer: Adreßentwürfe der Mehrheit 
und der Minderheiten der Commission. 
Entwurf der Majorität (Probst, 9 Mitglieder): Derselbe lenkt nach 
dem formalen, die Sätze der Thronrede umschreibenden Eingang die Aufmerk- 
samkeit auf „die dringende Nothwendigkeit der längst feierlich zugesagten 
Verfassungsreform“ und beklagt, daß eine Vorlage hierüber nicht sofort bei 
Beginn der Session gemacht worden. Es wird dann ausdrücklich „die wieder- 
holte Bitte“ um eine solche Vorlage „noch im Laufe des gegenwärtigen Land- 
tags“ gestellt. Die speciellen Desiderien werden mit den Worten aufgeführt: 
„Die Zusammensetzung der Ständeversammlung entspricht nicht mehr den 
Forderungen der Zeit, auch haben die Kammern noch wesentlicher Befugnisse 
zu entbehren, welche für dieselben zu befriedigender Lösung ihrer Aufgabe in 
Anspruch zu nehmen sind.“ „Bereitwilliges Entgegenkommen von allen Seiten 
wird — so hofft der Entwurf — Württemberg eine Verfassungsreform verschaffen, 
welche das allgemeine Wohl, Freiheit und Recht verbürgt.“ Des Weiteren 
wird verlangt: ein Gesetzentwurf über eine neue Verwaltungs-Organisation, 
insbesondere über die Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts der Ge- 
meinden und Körperschaften, und die Herstellung einer unabhängigen und 
selbständigen Verwaltungsrechtspflege, welcher Gegenstand in der Thronrede 
keine Erwähnung gefunden hatte. „So wichtig indessen — fährt der Adreß- 
entwurf nun fort — der Ausbau der inneren Einrichtungen des Landes ist, 
so wird derselbe an Bedeutung noch weit überragt durch die Fragen, welche 
sich an das Verhältniß Süddeutschlands zum Norden knüpfen. 
Ew. Maj. haben auszusprechen geruht, daß von Allerhöchst Denselben im 
Verein mit dem württembergischen Volke die Selbständigkeit des Staats solle 
gewahrt, daß im Einklange mit dem Volke die nationalen Interessen sollen 
gepflegt und die Pflichten gegen das weitere Vaterland treu sollen erfüllt 
werden. Gewiß entspricht es dem nahezu einstimmigen Willen unseres Volkes, 
die Selbständigkeit des Landes erhalten zu sehen, aber wir vermissen 
eine consequente Verfolguug dieses Zweckes. Die Vereinigung zu 
einem Bunde von internationaler unabhängiger Existenz (Südbund) ist den 
südwestdeutschen Staaten im Prager Frieden vorbehalten, und es dürfte keine 
Meinungsverschiedenheit darüber bestehen, daß eine solche Vereinigung der 
Kräfte der in ihrer Vereinzelung zu schwachen Staaten das natürlichste Mittel 
wäre, die der Selbständigkeit drohenden Gefahren abzuwenden. Wir verkennen 
die Schwierigkeit der Herstellung eines solchen Bundes unter den jetzigen 
Verhältnissen nicht, es kann diese Schwierigkeit aber die süddeutschen Regier-
        <pb n="182" />
        186 
Die süddeutschen Staaten. 
ungen der Pflicht nicht entbinden, die Verständigung und engste Verbindung 
unter sich zum Zwecke der Erhaltung der Selbständigkeit ihrer Staaten zu 
erstreben, und um so dringender ist die entschiedenste Vermeidung jedes 
Schrittes geboten, welcher unser Land in ein weiteres Abhängigkeitsverhältniß 
bringen, könnte. Niemals wird unser Volk der Aufgabe untreu werden, mit 
seiner Regierung Hand in Hand die nationalen Interessen zu pflegen und 
die nationalen Pflichten zu erfüllen. Aber es ist ihm auch an den Thatsachen 
das Bewußtsein gereift, daß die Einheit des Militärstaates, der sich andere 
deutsche Stämme mit Gewalt unterworfen hat, daß eine Einheit, die seine 
Freiheit und seinen Wohlstand schädigt, während sie doch nicht das ganze 
Vaterland umschließt, es nicht ist, für welche ihm Opfer zu bringen obläge; 
daß es vielmehr dieser Einheit zu widerstreben berufen ist, um eine Föde- 
ration möglich zu erhalten, welche die berechtigte Selbstregierung und mit 
ihr die freiheitliche Bewegung zu ihrem Principe hat. Von seiner Regierung 
darf das Volk die Uebereinstimmung mit diesen seinen Bestrebungen erwarten, 
und wir glauben eine Pflicht gegen Ew. k. Maj. zu erfüllen, wenn wir ehr- 
furchtsvoll darauf aufmerksam machen, daß das Vertrauen des Volkes 
sich einer Regierung vollkommen entziehen würde, welche zur 
Erhaltung der bedrohten autonomen Stellung unseres Staates nicht Alles, 
was in ihren Kräften steht, auf's Sorgfältigste anzuwenden bemüht wäre.“ 
— Der Entwurf schließt mit folgenden Worten: „Die Ereignisse verlangen 
gebieterisch die aufrichtige Einigung zwischen Regierung und Volk. Dem in 
sich nicht befriedigten Staat wird in dieser Zeit der Gewalt jeder Anstoß von 
Außen zum Verderben gereichen. Dem Regenten, der seinen festen Willen 
beweist, Staat und Volk nach Außen zu schützen, der in Gesetz und Ver- 
fassung dem Bedürfnisse eines zur Freiheit gereisten Volkes gerecht zu werden 
strebt, wird in der innigen Anhänglichkeit und dem festen Muthe seines 
Volkes die Kraft zu Theil werden, die drohenden Gefahren mit Erfolg zu 
bestehen.“ 
Entwurf. der ersten Minderheit (Regierungspartei, v. Hofer, 2 
Mitglieder) beantragt statt des Passus der Majorität über die deutsche Frage 
zu sagen: „Wir, die Vertreter des württembergischen Volkes, wünschen noch 
heute, wie früher, eine nationale Verbindung mit dem Norden unseres 
deutschen Vaterlandes. Allein wir sind noch jetzt der Ueberzeugung, daß, was 
der Eintritt in den norddeutschen Bund Württemberg an Opfern auferlegen 
würde, nicht dem Maße von Selbständigkeit und Freiheit entspricht, welches 
wir Württemberg erhalten wollen. Wir können daher diesen Eintritt 
nicht erstreben. Wir sind aber mit Ew. Maj. entschlossen, auf dem Boden 
des durch die Allianz- und Zollvereinsverträge begründeten öffent- 
lichen Rechtszustandes in Deutschland die Pflichten gegen das weitere Vater- 
land, vor Allem auch in gemeinsamer Abwehr gegen Angriffe von Außen, 
treu und patriotischen Sinnes zu erfüllen, und bereit, zur Förderung der 
nationalen Interessen mitzuwirken, namentlich die gemeinsame Gesetzgebung 
auf dem durch die Zolleinigung eröffneten Gebiet nach Bedürfniß auszu- 
dehnen. Dem erhabenen Regenten, der seinen festen Willen beweist, Staat 
und Volk nach Außen zu schützen, die nationalen Pflichten mit den Forder- 
ungen der berechtigten Selbständigkeit Württembergs in Einklang zu bringen, 
und in Gesetz und Verfassung den Bedürfnissen des Volkes in freiheitlichem 
Sinn gerecht zu werden strebt, wird in der innigen Anhänglichkeit und dem 
festen Muth seines Volkes die Macht zu Theil werden, drohende Gefahren 
mit Erfolg zu bestehen." 
Entwurf der zweiten Minderheit (deutsche Partei, Hölder, 4 
Mitglieder) will dafür sagen: „Die Worte, welche Ew. Maj. bei Eröffnung 
der Ständeversammlung über die nationalen Fragen gesprochen haben, er- 
muthigen uns, hierüber Ew. Maj. unsere Ansicht offen darzulegen. Den 
Pflichten gegen das engere und weitere Vaterland werden wir gerecht werden,
        <pb n="183" />
        Die süddeutschen Staaten. 187 
wenn unser Verhalten in den deutschen Angelegenheiten von dem Geiste auf- 
richtiger Versöhnung getragen ist. Durch die von Ew. Maj. mit dem 
norddeutschen Bunde und Preußen abgeschlossenen, von dem letzten Landtage 
genehmigten Zollvereins- und Allianzverträge ist die in den Friedensverträgen 
gewährleistete nationale Verbindung des deutschen Südens und Nordens an- 
gebahnt. Die Pflicht Württembergs steht uns fest, zur Vertheidigung des 
deutschen Vaterlandes, im Falle der Gefahr mit seiner ganzen Kraft einzustehen. 
Die sicherste Gewähr für deren Abwendung und für die Erhaltung des Frie- 
dens liegt in der Ueberzeugung des Auslandes, daß der Süden wie der 
Norden Deutschlands entschlossen ist, jeden Angriff von Außen und jede 
auswärtige Einmischung in die Weiterentwicklung der deutschen Ver- 
fassungsfrage mit Entschiedenheit zurückzuweisen. Wir vermögen indessen die 
nationale Verbindung der süddeutschen Staaten mit Norddeutschland noch 
nicht als eine vollendete zu erkennen. Insbesondere bedürfen außer den Zoll- 
und Handelsangelegenheiten noch manche Fragen des öffentlichen Rechts, der 
nationalen und materiellen Interessen der Regelung durch eine gemeinsame 
Gesetzgebung. Wir vertrauen zu der Weisheit und dem patriotischen Sinne 
Ew. Maj., daß Höchstdieselben die Hand nicht abziehen werden von einer 
Lösung der nationalen Ausgabe, in welcher die berechtigte Selbständig- 
keit des Einzelstaats mit der bundesstaatlichen Einigung Deutsch- 
lands ihre Versöhnung findet. Eine Verbindung der süddeutschen Staaten 
unter sich (Südbund), durch welche dieselben, anstatt den Bruderstämmen im 
Norden näher zu treten, vielmehr von diesen getrennt würden, müßten wir 
als eine Beschädigung der wichtigsten Interessen nicht nur des weiteren, 
sondern vor Allem unseres engeren Vaterlandes ansehen. Königl. Majestät! 
Niemand vermag sich des Gefühls zu erwehren, daß die Zeit ernst, die Zu- 
kunft drohend ist. Steht aber die Regierung Ew. Maj. fest zu Deutschland, 
sucht sie, soweit es von ihr abhängt, den berechtigten Forderungen des Volkes 
im Innern zu entsprechen, so können wir getrosten Muthes der Zukunft ent- 
gegengehen. In treuer Verbindung von Fürst und Volk wird, wie so oft 
in vergangener Zeit, Württemberg auch dießmal jede Gefahr zu bestehen 
wissen.“ Es fällt in dem Entwurfe der demokratischen Parteien aus, daß die 
Gründung des sog. Südbundes geradezu als „Pflicht“" und „Beruf“ bezeichnet 
wird, und nicht minder, daß nunmehr selbst der Entwurf der Regierungs- 
partei einer „Ausdehnung“ der Competenz des Zollvereins das Wort redet. 
17. Dec. (Württemberg). II. Kammer: Beginn der Adreßdebatte. 
Debatte über die Frage der Verfassungsreform. 
Die Regierung nimmt diesem Theil der Adreßdebatte den Stachel, in- 
dem der Minister v. Geßler gleich zu Anfang erklärt: Die Thronrede habe 
sich nur auf die specielle Bezeichnung der bereits fertigen Gesetzentwürfe ein- 
gelassen. Die Thätigkeit der Kammer sei aber mit diesen Gesetzentwürfen 
durchaus noch nicht erschöpft. Es sei die bestimmte Absicht der Regierung, 
die Verfassungsreform noch auf diesem Landtag vorzulegen. Zwischen 
dem, was die Thronrede über diese Frage sage und dem Antrage der Com- 
mission, bestehe ein eigentlicher Unterschied nicht. Die Frage der Verfassungs- 
reform sei eine der schwierigsten, deßhalb sei es nothwendig, daß die Factoren 
der Gesetzgebung sich vorher gegenseitig kennen lernen; besonders da es der 
Regierung um eine Verständigung ernstlich zu thun sei. Karl Mayer 
erklärt sich von seinem Standpunkt aus mit Heftigkeit und in verletzender 
Weise gegen die Sitze der Privilegirten in der II. Kammer und gegen die 
Existenz einer I. Kammer überhaupt und stellt dießfalls zwei Amendements. 
Auch Hölder erklärt sich gegen die Privilegirten und für bloß eine Kammer, 
doch sei ihm letzteres nicht so wichtig, um darüber die Verfassungsreform über- 
haupt zu gefährden. Bei der Abstimmung wird dieser Abschnitt des Adreß-
        <pb n="184" />
        188 Die süddeutschen Staaten. 
entwurfs angenommen und bleibt Mayer mit 34 gegen 23 Stimmen in der 
Minderheit. 
18—19. Dec. (Württemberg). II. Kammer: Adreßdebatte. Debatte 
über die deutsche Frage. Nach Schluß der Generaldebatte wird zu- 
nächst über die Frage entschieden, welcher von den drei Entwürfen 
der Specialdebatte zu Grunde zu legen sei: der Entwurf der deut- 
schen Partei wird mit 64 gegen 23, der der Regierungspartei mit 
51 gegen 36 Stimmen abgelehnt und mit 46 gegen 41 Stimmen 
beschlossen, den der Commissionsmehrheit (Probst) ihr zu Grunde zu 
legen. Specialdebatte. Rede des Ministers Varnbüler gegen die Volks- 
partei. Ein Amendement für Aufrechthaltung der Allianz- und Zoll- 
verträge wird mit 50 gegen 36 Stimmen angenommen, derjenige 
Passus, in dem ein unzweideutiges Mißtrauensvotum gegen die Re- 
gierung zu liegen schien, gestrichen, die gegen Preußen feindselige 
Stelle ausgemerzt und darauf schließlich die so amendirte Adresse 
mit 59 (der Regierungs-, der deutschen Partei und der entschie- 
densten Elemente der Volkspartei) gegen 38 Stimmen abgelehnt. 
Rede des Ministers v. Varnbüler: „Ob ich im Jahre 1866 in 
Nikolsburg und Berlin durch Abschluß des Friedens- und Allianz-Vertrages 
das Richtige gethan habe, wird die Geschichte lehren; ich habe das Bewußt- 
sein in mir, das Beste meines Vaterlandes gewollt zu haben. Der Weg nach 
Nikolsburg war mühevoll und schwer; eben deßhalb hätte ich es für unrecht 
gehalten, diese Aufgabe abzulehnen und einem andern zuzuwälzen. — Ich gehe 
nun über zu den Angriffen gegen die Regierung. Es ist uns ein Schwanken, 
eine Unsicherheit in der Politik vorgeworfen worden. Sie wissen, welche Kämpfe 
in diesem Hause und im Lande wegen der Genehmigung des Allianz- und 
Zollvertrages geführt worden sind. Damals haben die Gegner der Ver- 
träge die Tragweite derselben möglichst übertrieben und mich als denjenigen 
hingestellt, der Württemberg ins preußische Lager hinüberführen wolle; sie 
behaupteten,. nur der Eindruck der großen Persönlichkeit und der preußischen 
Macht, die ich gesehen hatte, habe mein Verhalten bestimmt und bestimme es 
jetzt noch. Von entgegengesetzter Seite wurde ich geradezu als Anhänger der 
preußischen Partei angesehen; man hoffte hier wirklich, ich werde Württem- 
berg ohne Verzug in den Nordbund führen, und dieses Gerücht ging durch 
das ganze Land. Die Zollparlamentswahlen standen damals bevor und es 
war deßhalb nothwendig, mich hierüber klar auszudrücken. Ich sagte da- 
mals, daß die Verträge das Maß desjenigen ausfüllen, was die nationale 
Pflicht erfordere; ich sagte, daß, wenn die Abgeordnetenkammer einen Be- 
schluß auf Eintritt in den Nordbund fassen würde, ich Sr. Majestät rathen 
müßte, an das Volk zu appelliren, und wenn die hierauf gewählte Kammer 
dasselbe beschlöße, so würde ich Sr. Majestät das Weitere anheimgeben, aber 
nicht anders als auf constitutionellem Wege. Diese Erklärung wurde von 
beiden Parteien für ihre Absichten benützt, und dabei wurde meine klare An- 
sicht, die heute noch dieselbe ist, entstellt. Die Verträge müssen gehalten wer- 
den, das ist die nationale Pflicht: weiter zu gehen ist kein Anlaß, damals nicht 
und jetzt nicht. Bei den Zollparlamentswahlen und im Zollparlament bin 
ich derselben Ansicht treu geblieben; meine Ansicht ist und war, das Zoll- 
parlament in seinen Competenzen festzuhalten, es nicht übergreifen, nicht zum 
Vollparlament werden zu lassen; dasselbe hat auch der von mir mitunter- 
zeichnete Protest der süddeutschen Fraction ausgesprochen. Das Zollparlament 
ist auch innerhalb seiner Competenz geblieben: die wenigen Beschlüsse, die 
man anders auffassen konnte, wurden vom Zollbundesrath bei Seite gelegt,
        <pb n="185" />
        Die süddeutschen Staaten. 189 
und weder die Besorgnisse der einen, noch die Hoffnungen der andern haben 
sich verwirklicht. — Was nun das spätere Verhalten der königl. Regierung 
Preußen gegenüber betrifft, so erkläre ich: es ist niemals von dieser Seite 
auch nur die geringste Andeutung gemacht worden, daß man uns in unserer 
Selbständigkeit stören wolle. Ich frage Sie, was kann man in solchen Ver- 
hältnissen klügeres thun, als sich ruhig verhalten? Es kam kein Anlaß vor, 
der die guten Beziehungen irgend zu beeinträchtigen geeignet war, doch gewiß 
das Erfreulichste für Alle, welchen an der Selbständigkeit Württembergs ge- 
legen. Bei mehreren sehr wichtigen Vertrags-Abschlüssen, sowie bei Besetzung 
der Zollstellen hat sich Preußen sehr entgegenkommend gegen uns gezeigt. 
Auch das Verhältniß zu unseren Nachbarstaaten ist durchaus ein freundliches. 
Speciell mit Bayern stehen wir im besten Einvernehmen. Wir bestreben 
uns, alles, was sich als gemeinsame Thätigkeit darstellen kann, wo möglich 
gemeinsam zu besorgen. Freilich zeigt sich, wo die Interessen der Staaten 
collidiren, eine ausgesprochene bayerische, württembergische, badische Tendenz, 
wie das in der Natur der Sache liegt. Nichtsdestoweniger hat z. B. Bayern 
bei Anlaß der letzten Eisenbahnverhandlungen uns Zugeständnisse gemacht, welche 
nur in der gemeinsamen Pflege des guten Einvernehmens ihre Begründung 
haben. Im Militärwesen sind wir bestrebt, eine gemeinsame Organisation 
durchzuführen, damit die süddeutschen Heere im Falle eines Krieges zu- 
sammenwirken können; aber nicht gegen unsere Brüderstaaten im Norden, 
sondern mit ihnen und für sie. Wenn wir deßhalb uns bemühen, den preu- 
ßischen Heereseinrichtungen uns zu nähern, so liegt das in der Bestimmung 
des deutschen Heeres, sich gemeinsam zu schlagen, und in der bewährten Tüch- 
tigkeit der preußischen Organisation. Wir verfolgen alle consequent den Weg, 
uns so weit zu einigen, als die Selbständigkeit der Staaten und die Eigen- 
thümlichkeit der Interessen irgend zuläßt. Auch im Eisenbahntarif wird die 
Einigung erstrebt; aber hier sind einmal entgegengesetzte Interessen. Sie 
würden mir gewiß nicht gestatten, daß ich die württembergischen vernachlässige. 
Dagegen ist weiter das zu Stande gebracht, daß Bayern und Württemberg 
ihre Consulate regelmäßig in eine Hand legen werden. — Was nun Ihre 
Adresse betrifft, so ist vor allem das festzuhalten, daß sie eine Antwort auf 
die königliche Thronrede ist. Hier ist klar ausgesprochen, daß der König die 
Selbständigkeit Württembergs zu wahren entschlossen ist und daß 
er sich hierin auf das Einverständniß mit seinem Volk verlassen zu können 
glaubt, und er kann sich darauf verlassen, das spreche ich hier mit voller 
Ueberzeugung aus. Niemand, auch diejenigen nicht, welche davon gesprochen 
haben, „so wie es sei, könne es nicht bleiben“", wird der Ansicht sein, daß 
Württemberg außhören soll zu bestehen. Die Thronrede sagt weiter, daß die 
nationalen Interessen im Einklang mit dem Volk gepflegt werden sollen, und 
dieß ist sehr wohl möglich, ohne die Selbständigkeit unseres Staates zu be- 
einträchtigen. Die Staatsregierung will die Verträge mit Preußen treu 
und loyal hälten, sie sollen nicht erfüllt werden wie von einem säumigen 
Schuldner, sondern patriotischen Sinnes; im Geiste der nationalen Pflicht, 
die dadurch erfüllt wird. Dieser Geist ist es, der uns leitet, wenn wir das 
Heer in einen Zustand zu bringen suchen, der es ebenbürtig macht, an die 
Seite der andern deutschen Heere treten zu können, damit, wenn heute ein 
Krieg ausbricht, die württembergischen Fahnen sich nicht zu schämen haben. 
Auch hierin vertraut der König seinem Volke. Er kann es, ich werde darin 
keinen Widerspruch finden. — Ich gehe nun über zu dem Entwurf der Ant- 
wort auf diese königl. Ansprache. Die Vereinigung der süddeutschen Staaten, 
die man von der Regierung verlangt, ist nichts anderes als der Südbund. 
Hätte ich darüber einen Zweifel gehabt, die hier gehaltenen Reden hätten mich 
davon überzeugt. Also nicht bloß eine Verständigung mit den Nachbarstaaten, 
die ja auch wir anstreben, sondern ein staatliches Gebilde. Ich frage nun, ist 
ein solches möglich? Wenn man sich dasselbe denkt, wie der Hr. Abgeordnete
        <pb n="186" />
        190 Die süddeutschen Staaten. 
K. Mayer, der hierin ganz consequent ist, als süddeutsche Republik mit 
Anlehnung etwa an die schweizerische Eidgenossenschaft und bald vielleicht 
unter dem Protectorat einer noch größeren Macht, dann allerdings ist der- 
selbe recht wohl möglich, wenn man das dafür bieten kann, was der Hr. 
Abgeordnete dafür geboten hat, „einige Kronen“. Ich aber, der ich den Eid 
geschworen habe, das unzertrennliche Wohl des Königs und Vaterlandes zu 
wahren, ich kann die Krone meines Königs nicht für den republikanischen 
Südbund bieten. Sehen wir aber ab von diesen Idealen und fragen uns, 
ob außerdem das staatliche Gebilde des Südbundes ein organisches Leben 
führen könnte? Sie werden mir zugeben, daß eine staatliche Organisation 
etwas zu thun, eine Competenz haben muß. Wie wollen Sie nun diese 
für Ihre Centralgewalt, für Ihr Parlament bestimmen? Doch nicht geringer 
als die Competenz des norddeutschen Bundesraths? Dann müßten die Re- 
gierungen der süddeutschen Staaten an das Bundesorgan abtreten alle die- 
jenigen Gegenstände, welche in den 15 Ziffern des Art. 4 der norddeutschen 
Bundesverfassung aufgeführt sind. Dabei haben Sie zu bedenken, daß Würt- 
temberg und Baden in den Bundesorganen gegenüber von Bayern stets in 
der Minorität wären. Sie müßten sich von Bayern vorschreiben lassen, wie 
Sie die württembergischen Eisenbahnen, Telegraphen und Posten einzurichten 
haben u. s. w. Das ganze württembergische Volk würde gegen ein solches 
Experiment sich erheben. Die Bayern würden Bayern, die Württemberger 
Württemberger auch in einem solchen Bunde bleiben. Die Majorität würde 
vor allem für sich sorgen. Wenn Sie all die Gegenstände ins Auge fassen, 
welche dem Bunde zufielen, so würde gewiß bald der Gedanke Platz greifen, 
wenn wir einmal solche Dinge haben sollen, so wollen wir sie 
lieber mit ganz Deutschland, als mit Bayern gemeinschaftlich 
haben. Wenn Ihre Adresse wie die Thronrede die Pflege der nationalen 
Interessen erwähnt, so muß zunächst auffallen, daß nicht auch; wie in der 
Thronrede, gesagt wird, daß dieß patriotischen Sinns geschehen soll. Wenn 
Sie dann in Satz 17 sagen, daß der preußische Militärstaat es nicht sei, 
welchem Opfer zu bringen unserem Volke obläge, so scheint das ein Wider- 
spruch gegen die abgeschlossenen Verträge, welche uns solche Opfer 
auflegen, so heißt das nichts anders als: „diesem Staat halten wir die Ver- 
träge nicht". (Widerspruch von allen Seiten.) Ich freue mich dieses Wider- 
spruchs, denn ich sehe daraus, daß Sie die Verträge nicht beanstanden wollen; 
es ergibt sich daraus, daß die Adresse nicht richtig gefaßt ist, denn Sie müssen 
mir zugeben, daß meine Auslegung möglich ist. Ich habe wirklich diesen 
Sinn darin gefunden und freue mich, daß es ein Mißverständniß war. Außer- 
dem ist in Satz 17 von einem deutschen Staat in einer Weise gesprochen, 
die dem Gefühl einer leidenschaftlichen Verstimmung einen drastischen Aus- 
druck gibt. Ich möchte Ihnen zur Erwägung geben, daß eine solche Sprache 
nicht dazu beiträgt, die Stellung derjenigen — mögen sie sein, wer sie wollen 
— zu erleichtern, welche die Aufgabe haben, das Wohl Württembergs in 
seinen auswärtigen Beziehungen zu fördern. Auch in der Politik wie im 
Privatleben kommt man weiter mit versöhnlichem Sinn, als mit grollender 
Leidenschaft. — Endlich noch einen Punkt. Sie selbst werden nicht verkehren 
wollen mit Ministern, welche nicht ein sehr feines Gefühl für jeden Ausdruck 
des Tadels haben. Wenn Sie nun den Schluß des Satzes 13 ins Auge 
fassen, worin Sie eine consequente Verfolgung des Zweckes, die württem- 
bergische Selbständigkeit zu erhalten, vermissen, und wenn Sie damit zu- 
sammenhalten Satz 18, worin Sie, wenn auch bedingt, von völliger Ent- 
ziehung des Volksvertrauens sprechen, so sieht das einem Mißtrauens- 
votum gegen uns sehr ähnlich. Wir haben daher zu erwarten, daß wir 
hierüber eine sehr bestimmte Erklärung von Seiten des Herrn Bericht- 
erstatters erhalten."
        <pb n="187" />
        Die süddeutschen Staaten. 191 
22. Dec. (Bayern). II. Kammer: Die sociale Gesetzgebung nimmt 
 
 
 
beide Gemeindeordnungen, für das diesseitige Bayern und für die 
Rheinpfalz, mit allen gegen 4 (ultramontane) Stimmen an. 
22.12. (Württemberg). Der Eintritt des künftigen Thronfolgers in 
das preußische Gardecorps ist eine beschlossene Sache. 
23.12. (Württemberg). II. Kammer: Wahl des engeren ständischen 
Ausschusses. Die demokratische und großdeutsche Volkspartei unter- 
liegt darin. Vertagung auf unbestimmte Zeit. 
26.12. (Baden). Die Regierung löst ein Frauenkloster, das sich ohne 
gesetzliche Bewilligung gebildet hat, auf. 
27.12. (Baden). Größere Versammlung der sog. Offenburger wieder in 
Offenburg. Die gehaltenen Reden weisen einen Geist entschiedener 
Versöhnlichkeit auf, der es doch nicht zu einem förmlichen Bruche 
mit der Regierung treiben will; ebenso das angenommene definitive 
Programm: 
„I. Die liberale und nationale Partei Badens nimmt eine selbst- 
ständige Stellung ein. Sie wird keine systematische Opposition machen, viel- 
mehr die Regierung in allen Maßregeln unterstützen, welche ihren Grund- 
sätzen gemäß sind, aber auch die Regierung bekämpfen, wo sie denselben zu- 
wider handelt. II. Deutsche Politik. 1) Die Partei wird das frühere 
Programm des möglichst baldigen Eintritts des Südens und insbesondere 
Badens in den nordd. Bund festhalten und diesen Eintritt nach Kräften för- 
dern. Sie wird jede Gelegenheit hiezu mit Nachdruck und Energie benutzen. 
2) Als eine Bürgschaft für die Erreichung des nationalen Zieles erkennt sie 
die gleichförmige Organisation der Truppen mit dem norddeutschen Heere. 
Sie wird auch fernerhin zu den Opfern bereit sein, welche eine entschiedene 
nationale Politik erfordert. Um so mehr glaubt sie darauf dringen zu müssen, 
daß überflüssige Ausgaben dem Lande erspart und unnöthige Zuthaten, welche 
den Verhältnissen des Landes und der Anschauung unseres Volkes zuwider 
sind, vermieden werden. Soweit es als zulässig erscheint, ohne die Wehrkraft 
des Heeres zu schwächen, wird sie in Uebereinstimmung mit den Vorbehalten 
des Landtags von 1867—68 auf eine Abkürzung der Präsenzzeit mit Ent- 
schiedenheit hinwirken. 3) Sie ist der Ueberzeugung, daß eine frucht- 
bringende nationale Politik nur in einer Verbindung mit einer unzwei- 
deutigen liberalen Politik hier zu Lande haltbar ist, und begehrt die Durch- 
führung der nothwendigen Reformen unserer Verfassung, Gesetzgebung und 
Selbstverwaltung in dem Sinne, daß das badische Gemeinwesen dereinst als 
ein gesundes Glied dem Körper des deutschen Reiches sich einfüge. 4) Mit 
den gleichgesinnten Parteien in den übrigen süddeutschen Staaten, welche 
ebenfalls die nationale Verbindung von Süddeutschland mit dem Nordbunde 
anstreben, ist fortwährendes Einverständniß zu pflegen und zusammen zu 
wirken.“ Der zweite Theil des Programms beschäftigt sich speciell mit inneren 
Fragen. Bezüglich Cultus und Kirche wird jede Begünstigung einer engen 
und unduldsamen confessionellen Richtung zurückgewiesen, weil sie dem Geiste 
unseres Jahrhunderts zuwider ist und die geistigen Interessen der deutschen Nation 
schwer schädigen würde; dagegen wird endlich eine männliche und abschließende 
Durchführung der Rechte des Staats und der bürgerlichen Gesellschaft gegen- 
über der Kirchengewalt verlangt. — Bezüglich der Reform der Wahl zur 
Abgeordnetenkammer wird geheime Stimmabgabe und direkte Wahl gefordert. 
Im letzten Punkte herrscht aber keineswegs Einstimmigkeit. Weiter wird 
gefordert: Reform der I. Kammer, einjährige Budgetperioden, Reform der
        <pb n="188" />
        192 Die süddeutschen Staaten. 
Gemeinde- und Gerichtsverfassung, des Steuerwesens und größere Arbeit für 
Hebung der geistigen Bildung. Zur Organisirung und Leitung der Partei 
ist ein Ausschuß niedergesetzt. 
— Dec. (Baden). Mehrere angesehene Liberale kath. Confession in 
verschiedenen Theilen des. Landes, in Offenburg, Freiburg, Constanz 
erhalten kirchliche Verwarnungen [die später wiederholt und zuletzt 
wenigstens in einem Falle, gegen den Bürgermeister Stromeyer in 
Constanz, bis zur förmlichen Excommunication gesteigert werden].
        <pb n="189" />
        II. 
Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. 
1. Jan. (Oesterreich). Die offizielle Wiener Ztg. verkündet die vom 
* 
30. Dec. 1867 datirte Ernennung des neuen Ministeriums „für 
die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder“: 
Fürst Carlos Auersperg Präsident des Minislterraths; Graf Taaffe 
Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister für Landesvertheidigung 
und öffentliche Sicherheit; Edler v. Plener Handelsminister; Ritter v. Has- 
ner Minister für Cultus und Unterricht; Graf Potozki Ackerbauminister; 
Dr. jur. Giskra Minister des Innern; Dr. jur. Herbst Justizminister; 
Dr. jur. Brestel Finanzminister; Dr. jur. Berger Minister ohne Portefeuille. 
Das amiliche Blatt veröffentlicht zugleich ein von den neuen 
Ministern contrasignirtes Gesetz vom 31. Dec. 1867 betr. die Fort- 
erhebung der Steuern und Abgaben für die Bestreitung des Staats- 
aufwandes bis Ende März d. J. 
„ Die schwebende Schuld der Gesammtmonarchie (in Staatsnoten) 
beträgt mit diesem Tage nach offiziellem Ausweis 399,999,999 fl. 
50 kr. — es fehlen also an dem gesetzlichen Maximum nur 50 kr. 
„ Eine Currende des Reichsfinanzministers v. Becke, durch welche 
derselbe „vorläufig" das Staatsschuldenwesen in seinen Wirkungs- 
kreis einbezieht, erzeugt einen Competenzconflict zwischen den drei 
Ministerien, 
indem das ungarische Ministerium gegen diese Anordnung als eine Ver- 
letzung der Ausgleichs= und Verfafsungsbesree sofort Protest erhebt. Dasselbe 
stützt sich dabei auf die Erwägung, daß die Staatsschuld, nachdem Ungarn 
durch seine fixe Beitragsquote jeder weiteren Verpflichtung enthoben worden, 
eine ausschließlich cisleithanische Angelegenheit darstelle und fürchtet in der 
Uebernahme derselben in das Ressort des Reichsfinanzministeriums ein Prä- 
judiz, welches, dem Ausgleich entgegen, die Staatsschuld doch wieder als eine 
gemeinsame Angelegenheit einführen könnte. 
„ (Oesterreich). Die Wiener Handels= und Gewerbekammer 
entspricht dem Ansinnen des Vorstandes des deutschen Handelstags 
13
        <pb n="190" />
        194 Orsterreich-Ungarn. 
und erklärt ihren Austritt aus diesem letzteren, der fortan auf den 
deutschen Zollverein beschränkt werden soll. Die übrigen österr. 
Mitglieder des Handelstags folgen dem Beispiel. 
3. Jan. (Ungarn). Der Landtag nimmt nunmehr die Wahl der De- 
legation vor: die Opposition spaltet sich, die Linke (Ghiczy und 
Tisza) betheiligt sich an den Wahlen activ und passiv, die äußerste 
Linke nicht. 
5. „ (Oesterreich: Oberösterreich). Mehrere öffentliche Blätter er- 
halten bischöfliche Schreiben, worin ihnen kirchenfeindliche Richtung 
vorgeworfen und der Redacteur mit Kirchenstrafen bedroht wird, 
wenn die Ermahnung fruchtlos bleiben sollte. Die Blätter erklären, 
sich dadurch nicht beirren zu lassen und der Bischof gibt seiner Droh- 
ung keine weitere Folge. 
„ „ (Oesterreich: Mähren). In Brünn wird die Ernennung des 
bisherigen Bürgermeisters Dr. Giskra zzum Minister des Innern 
durch ein großartiges Bürgerfest gefeiert. 
8. „ F. M. L. Kuhn wird zum Generalstabschef der Armee ernannt. 
*?d „ (OOesterreich: Böhmen). In Prag siegt bei der Wahl eines 
Bürgermeisters nach langem Parteikampfe zwischen den Jung= und 
Altczechen die mit den Feudalen verbündete Partei der letzteren und 
geht Dr. Klaudy als gewählt hervor. 
9. „ (Oesterreich). Die „Wiener Ztg.“ veröffentlicht das Gesetz 
vom 24. Dec. 1867 über die Beitragsleistung der im Reichsrathe 
vertretenen Königreiche und Länder zu dem Aufwande für die allen 
Ländern der österr. Monarchie gemeinsamen Aggelegenheiten, giltig 
für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder — ferner 
das Gesetz von demselben Tage, durch welches das Ministerium der 
im Reichsrath vertretenen Länder ermächtigt wird, mit dem Ministe- 
rium der Länder der ungarischen Krone ein Uebereinkommen in Betreff 
der Beitragsleistung der letzteren zu den Lasten der allgemeinen 
Staatsschuld abzuschließen — endlich das Gesetz vom gleichen Tage, 
wodurch das Ministerium der im Reichstag vertretenen Königreiche 
und Länder zur Vereinbarung eines Zoll= und Handelsbündnisses 
mit dem Ministerium der Länder der ungarischen Krone ermächtigt wird. 
4. Gesetz vom 24. Dec. 1867 über die Beitragsleistung der im 
Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zu dem Auf- 
wande für die allen Ländern der österr. Monarchie gemein- 
samen Angelegenheiten, giltig für die im Reichsrath vertretenen König- 
reiche und Länder. Dasselbe bestimmt: Zur Bestreitung des Aufwandes für 
die im 6 1 des Gesetzes, bekreffend die allen Ländern der österr. Monarchie 
gemeinsamen Angelegenheiten und die Art ihrer Behandlung (s. Gesch.-Kal. 
für 1867 S. 307), als gemeinsame anerkannten Angelegenheiten haben die 
im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 70 Prozent, die Länder 
der ungarischen Krone 30 Prozent beizutragen. Diese Bestimmungen gelten 
für die Dauer von zehn Jahren, d. i. für die Zeit vom 1. Jan. 1868 bis 
letzten Dec. 1877.
        <pb n="191" />
        Oesterreich- Ungarn. 195 
2. Gesetz vom 24. Dec. 1867, wodurch das Ministerium der im Reichs- 
rathe vertretenen Königreiche und Länder ermächtigt wird, mit dem Ministe- 
rium der Länder der ungarischen Krone ein Uebereinkommen in Betreff 
der Beitragsleistung der letzteren zu den Lasten der allgemeinen 
Staatsschuld abzuschließen: „Mit Zustimmung beider Häuser Meines 
Reichstages finde Ich zu verordnen, wie folgt: Mit Bezug auf das Gesetz 
vom 16. Juli 1867 und das über die Verhandlungen der entsendeten Depu- 
tationen errichtete Schlußprotokoll vom 25. Sept. 1867, dann in Folge der 
getroffenen Vereinbarung zwischen den verantwortlichen Ministerien der im 
Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder und der Länder der ungari- 
schen Krone vom 19. Nov. 1867 wird das Ministerium ermächtigt, das nach- 
solgende Uebereinkommen in Betreff der Beitragsleistung der Länder der 
ungarischen Krone zu den Lasten der allgemeinen Staatsschuld abzuschließen: 
&amp; 1. Vom Jahre 1868 angefangen, leisten die Länder der ungarischen Krone 
zur Bedeckung der Zinsen für die bisherige allgemeine Staatsschuld einen 
dauernden, einer weiteren Aenderung nicht unterliegenden Jahresbeitrag von 
29,188,000 Gulden, darunter in klingender Münze 11,776,000 Gulden. 
§+ 2. Es wird zugleich vereinbart, daß bis zum 1. Mai 1868 eine Gesetzes- 
vorlage zur verfassungsmäßigen Behandlung eingebracht werde, wodurch die 
dermal bestehenden verschiedenen Schuldtitel in möglichst umfassender Weise 
in eine einheitliche Rentenschuld umgewandelt und die Belastung der Finanzen 
mit Kapital-Rückzahlungen möglichst vermindert werde. Was die Kapital- 
Rückzahlung von jenen Schuldtiteln betrifft, die ihrer Natur nach zur Um- 
wandlung in diese einheitliche Rentenschuld nicht geeignet sind, so ist im 
gesetzlichen Wege festzustellen, daß die zu diesen Rückzahlungen erforderlichen 
Geldmittel jährlich durch die Ausgabe von Obligationen der künstigen ein- 
heitlichen Rentenschuld aufgebracht, und daß die durch diese Geldbeschaffung 
hervorgehende Mehrbelastung von den im Reichsrathe vertretenen Königreichen 
und Ländern übernommen und von den Ländern der ungarischen Krone 
hierzu nur ein sixer jährlicher Beitrag von einer Million Gulden österr. 
Währung B.-V. und 150,000 Gulden in klingender Münze geleistet werde; 
dagegen haben aber auch alle durch diese Tilgungen in Wegfall kommenden 
Interessen, sowie die von den Coupons und Lotterie-Gewinnsten der Staats- 
schuld zu entrichtenden Steuern den im Reichsrathe vertretenen Ländern zu 
Gute zu kommen. Obige 150,000 Gulden in Silber aber sind zur Amor-= 
tisation des mit der allgemeinen österr. Bodencredit-Anstalt contrahirten und 
nahezu zur Hälste auf ungarischen Cameralgütern intabulirten Domänen- 
Anlehens bestimmt, dessen Verzinsung in dem im #11 festgesetzten fixen Jahres- 
beitrage begriffen ist. Nach vollständiger Entlastung der ungarischen Cameral= 
güter von diesen Anlehens-Intabulationen ist deßhalb die Zahlung dieser 
150,000 Gulden Silber einzustellen, und hat auch nach planmäßiger Tilgung 
oder früherer Zurückzahlung des ganzen Anlehens der jährliche fixe Beitrag 
zu den Zinsen sich um den auf Ungarn entfallenden Antheil an der Verzin- 
sung des Domänen-Anlehens zu vermindern. Die in den ungarischen Kassen 
angelegten Cautionen und Depositen werden seiner Zeit von der ungarischen 
Finanzverwaltung zurückgezahlt werden. Die dafür entfallenden Zinsen sind 
aber in den fixen Jahresbeiträgen von 29,188,000 Gulden enthalten und 
werden, sofern die Zahlung in Ungarn geschieht, in diese Summe eingerechnet 
werden. § 3. Es wird ausdrücklich festgesetzt, daß die Herstellung des Gleich- 
gewichtes zwischen den Einnahmen und den Erfordernissen den leitenden 
Grundsatz der beiden Finanzverwaltungen zu bilden habe. Sollte dessen un- 
geachtet die Finanzleitung einer der beiden Reichshälften in die Lage kommen, 
die Bedeckung ihres Bedarfs oder ihrer Beitragspflichten aus den regelmäßigen 
Einnahmequellen nicht aufbringen zu können, so liegt ihr die Beschaffung der 
hierzu nöthigen außerordentlichen Zuflüsse auf eigene Kosten ob. § 4. In 
Fällen, wo im Interesse der gesammten Monarchie außerordentliche Auslagen 
43°
        <pb n="192" />
        196 
Gesterreich-Ungarn. 
und insbesondere zur Bedeckung solcher Bedürfnisse zu bestreiten kommen, 
welche im Sinne der pragmatischen Sanction zu den gemeinschaftlichen An- 
gelegenheiten gehören, und es sich als zweckmäßig herausstellen sollte, hiefür 
ein neues Anlehen auf gemeinschaftliche Rechnung im Sinne des § 3 des 
Gesetzes, betreffend die allen Ländern der österr. Monarchie gemeinsamen An- 
gelegenheiten, und der §§ 56 und 57 des ungarischen Gesetzartlkels 12, 1867, 
mit Zustimmung der beiden Legislationen (Reichsrath und Reichstag) zu 
contrahiren, während die Zinsen und, falls eine Kapitals-Rückzahlung be- 
dungen sein sollte, auch diese zwischen den im Reichsrathe vertretenen König- 
reichen und Ländern und den Ländern der ungarischen Krone in dem zur 
Zeit der Contrahirung des Anlehens bestehenden Beitragsverhältnisse zu den 
pragmatischen Angelegenheiten zu theilen sein. § 5. Die in Staatsnoten und 
Münzscheinen bestehende schwebende Schuld von zusammen 312 Mill. Gulden 
wird unter die solidarische Garantie beider Reichstheile gestellt. Da ferner 
die auf den Salinen Gmunden, Aussee und Hallein einverleibten Hypothekar= 
scheine im Betrage von 100 Mill. Gulden, für deren Zinsen und Amortisa- 
tion der Antheil Ungarns bereits unter den in den I§8# 1 und 2 festgesetzten 
firen Jahresbeiträgen begriffen ist, mit dem Umlaufe der Staatsnoten in der 
Art in Verbindung gebracht sind, daß die Summe der Hypothekarscheine und 
der Staatsnoten zusammengenommen 400 Mill. Gulden nicht übersteigen 
darf, dabei aber innerhalb dieser Marimalgrenze die jeweilige Verminderung 
im Stande der Hypothekarscheine durch Staatsnoten in der Circulation zu 
ersetzen ist, so wird diese Garantie der beiden Reichstheile auch auf die aus 
diesem Verhältnisse hervorgehende eventuelle Vermehrung der Staatsnoten 
ausgedehnt. Jede anderweitige Vermehrung der in Staatsnoten oder Münz- 
scheinen bestehenden schwebenden Schuld, sowie die Maßregeln zu ihrer künf- 
tigen Fundirung können nur im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Mi- 
nisterien und unter Genehmigung der beiden Legislativen (Reichsrath, Reichs- 
tag) stattfinden. § 6. Beiden Reichstheilen ist es freigestellt, ihren Beitrag zu 
den Zinsen der Staatsschuld durch Amortisirung von Schuldverschreibungen 
oder Kapital-Rückzahlung in Baarem zu vermindern. Der dem effectiven 
Zinsengenusse (§ 2) der getilgten Schuldverschreibung entsprechende Betrag 
wird in diesem Falle von der Leistungsschuldigkeit der tilgenden Finanzver= 
waltung in Abfall gebracht. § 7. Was die Verbindlichkeiten anbelangt, die 
aus den den Eisenbahn-Gesellschaften zustehenden vertragsmäßigen Garantien 
hervorgehen, so sind dieselben von derjenigen Reichshälfte, auf deren Territo= 
rium die betreffende Eisenbahn liegt, zu tragen, wo hingegen dieser Reichs- 
hälfte auch die Rückzahlungen zugewiesen werden, welche etwa von der be- 
treffenden Gesellschaft auf die bis nun erhaltenen Vorschüsse werden geleistet 
werden. In Betreff der beide Reichshälften durchschneidenden Eisenbahnen, 
namentlich der Südbahn, der Staatsbahn-Gesellschaft und der zu erbauenden 
Kaschau-Oderberger Bahn, dann der Donau-Dampfsschifffahrts-Gesellschaft soll 
ein besonderes Uebereinkommen getroffen werden. § 8S. Eine besondere Liqui-- 
dirungs-Commission wird eingesetzt zur Prüfung und Richtigstellung der 
Activa der Central-Finanzen, welche mit Ausschluß der jedem der beiden 
Theile zustehenden Steuerrückstände und der im vorhergehenden Paragraphen 
erwähnten Forderungen an die Eisenbahn-Gesellschaften zunächst zur Deckung 
der am letzten Dec. 1867 bereits fälligen und noch nicht behobenen Zinsen 
und Kapital-Rückzahlungen bestimmt sind. § 9. Sowohl die durch den 
Reichsrath vertretenen Länder, als auch die Länder der ungarischen Krone 
verpflichten sich, zur Deckung ihrer Beiträge für die Staatsschuld jeden Monat 
eine Quote ihrer Monats-Einnahmen in Abfuhr zu bringen, welche zu diesen 
in demselben Verhältnisse steht, wie die Summe jener Beiträge zu der 
Gesammtsumme des Ausgaben-Budgets des betreffenden Jahres. Sollte die 
Gesammtsumme der monatlichen Quoten die Summe jener Beiträge nicht 
erreichen, so verpflichten sich jene Länder, die Differenz ohne Rücksicht auf ihre
        <pb n="193" />
        Oesterreich· Ungarn. 197 
Einnahmen vollständig und in solchen Zeiträumen abzuführen, daß der ge- 
meinsame Finanz-Haushalt nicht ins Stocken geräth." « 
3. Gesetz vom 24. Dec. 1867, wodurch das Ministerium der im Reichs- 
rathe vertretenen Königreiche und Länder zur Vereinbarung eines Zoll- 
und Handelsbündnisses mit dem Ministerium der Länder der 
ungarischen Krone ermächtigt wird. Es heißt darin: Art. 1. Die Länder- 
gebiete beider Theile bilden während der Dauer dieses Bündnisses und im 
Sinne desselben zusammen ein Zoll= und Handelsgebiet, umgeben von einer 
gemeinsamen Zollgrenze. In Folge dessen wird keinem der beiden Theile 
während der Dauer dieses Bündnisses das Recht zustehen, Verkehrsgegen- 
stände, welche aus dem Ländergebiete des einen Theiles in das Ländergebiet 
des anderen Theiles übergehen, mit Ein-, Aus= oder Durchfuhr-Abgaben, 
welcher Art immer, zu belasten und zu diesem Zwecke eine Zwischenzoll-Linie 
zu errichten. Mit inneren Abgaben, welcher Art immer, und für wen immer 
dieselben eingehoben werden, darf der eine Theil die aus dem Ländergebiete 
des anderen Theiles eingeführten Artikel nur in solchem Maße belasten, in 
welchem derselbe die ähnlichen Gewerbserzeugnisse oder Produkte seines ei- 
genen Ländergebietes belastet. Ausgeschlossen von dieser gemeinsamen Zollgrenze 
bleiben die gegenwärtigen Zollausschlüsse. Art. 2. Die bis zum Beginne der 
Wirksamkeit des gegenwärtigen Zoll= und Handelsbündnisses mit fremden 
Staaten abgeschlossenen Verträge, welche die Regelung wirthschaftlicher Be- 
ziehungen zum Auslande bezwecken, insbesondere Handels-, Zoll-, Schiffahrts-, 
Consular-, Post= und Telegraphen -Verträge, haben während ihrer ganzen 
Dauer sowohl für die Länder der ungarischen Krone, als für die im Reichs- 
rathe vertretenen Königreiche und Länder gleich bindende Kraft. Art. 3. Die 
Negociirung und der Abschluß neuer derartiger Verträge geschieht vorbehalt- 
lich der verfassungsmäßigen Genehmigung beider Legislativen nur durch den 
Minister des Aeußern auf Grundlage der Vereinbarungen, welche zwischen 
den betreffenden Ressort-Ministern beider Theile Statt zu finden haben. 
9. Jan. (Ungarn: Croatien). Eröffnung des Landtags in Agram. Ein 
15. 
k. Rescript fordert den Landtag auf, die durch die Kriegsereignisse 
unterbrochene (resp. damals gescheiterte) Verhandlung mit dem un- 
garischen Landtag durch Regnicolardeputation wieder aufzunehmen 
und mit der gleichen Deputation des ungarischen Landtags neuer- 
dings in Pesth zusammenzutreten. 
„ Eine kaiserl. Verordnung hebt das bisherige Armee-Obercom- 
mando des Erzherzogs Albrecht auf und ernennt denselben zum 
Armee-Commandanten. 
Die offizielle Wiener Zeitung erläutert die Maßregel folgendermaßen: 
„Die allerh. Sanction der neuen Staatsgrundgesetze, insbesonders jenes über 
die Ministerverantwortlichkeit, hat es nothwendig gemacht, auch in dem gegen- 
wärtigen Wirkungskreise der bisher. obersten Militärbehörden elne den verän- 
derten Verhältnissen entsprechende Regelung eintreten zu lassen. Se. Maj. 
hat demgemäß anzuordnen geruht, daß vom 1. Febr. 1868 an die Gestionen 
des bisherigen Armee-Obercommando's an das Reichs-Kriegsministeriuur über- 
gehen, während der Erzherzog Albrecht künftighin als „Armee-Commandant" 
die Inspicirung der Armee vorzunehmen, sowie deren kriegstüchtige Ausbil- 
dung in ihrem ganzen Umfange zu überwachen und die ihm zustehenden Vor- 
schläge an das Reichskriegsministerium zu richten hat.“ (Der Unterschied zwi- 
schen dem bisherigen Armee-Obercommando und dem neuen Armee-Inspecto= 
rate ist augenfällig. An Stelle der selbständigen Behörde tritt ein Functionär, 
dessen Vorschläge an die verantwortliche Centralstelle geleitet werden müssen, 
um als Verordnungen Kraft und Geltung in der Armee zu erlangen.)
        <pb n="194" />
        198 Oeslerreich-Ungarn. 
45. Jan. (Ungarn: Croatien). Der Landtag geht über den Antrag der 
national-croatischen Partei, den Kaiser um Neuwahlen ohne octro- 
yirte Wahlordnung zu bitten, zur Tagesordnung über. In Folge 
davon treten 14 Abgeordnete der nationalen Partei unter Protest 
aus und legen ihr Mandat nieder. 
18. „ Der Reichskriegsminister F. M. L. John wird entlassen und durch 
F. M.L. Kuhn ersetzt. 
19. „ Erster Zusammentritt der beiden Delegationen des Reichsraths 
und des ungarischen Landtags in Wien. 
„ „ (Oesterreich). Eine kaiserl. Entschließung bestimmt, daß die 
Staatsbeamten bei neuen Ernennungen oder bei Beförderungen auf 
die Staatsgrundgesetze und bereits beeidigte Beamte in gleicher Weise 
nachträglich zu beeidigen sind, endlich daß die in der bisherigen Eides- 
formel enthaltene Clausel über die Nichttheilnahme an geheimen Ge- 
sellschaften zu entfallen habe, daß dagegen die Clausel in die Formel 
aufzunehmen: daß der den Eid Ablegende keiner ausländischen poli- 
tischen Gesellschaft angehöre, noch angehören werde. 
„ —21. Jan. (Oesterreich: Böhmen). Der neue Justizminister Herbst, 
bisher Professor an der Universität Prag und Führer der deutschen 
Partei im böhmischen Landtag, besucht Prag. Tumultuarische De- 
monstrationen der Czechen gegen das Mitglied des ersten parlamen- 
tarischen Ministeriums in Oesterreich. 
Die deutschen Studenten, die ihrem bisherigen geseierten Lehrer eine Hul- 
digung darbringen wollen, werden von den Czechen in der Berathung darüber 
gewaltsam gestört und verzichten in Folge verständlicher Winke der czechischen 
Journalistik auf die beabsichtigte Ovation gänzlich. Bei der Ankunft Herbsts 
am 19. wersen die czechischen Massen im deutschen Casino die Fenster ein, 
bringen, dem czechischen Bürgerclub (Beseda) ihre Slavaruse und singen 
schließlich vor der Wenzelsstatue das alte Wenzelslied ab (das den Schutz- 
patron um die Vertreibung der Deutschen aus dem Lande anufleht). Am 20. 
wird. im czechischen Theater das Erstlingswerk eines jungen czechischen Dich- 
ters gegen Baron Beust unter dem Namen „Baron Görtz“ unter lärmenden 
Demonstrationen aufgeführt. Am 21. großes Fesibankett von Landtagsabge- 
ordneten, Gemeindevertretern aus vielen deutschen Ortschaften, Professoren, 
Studenten, Beamten 2c. im deutschen Casino. Das Lokal muß gewaltsam 
gegen den czechischen Pöbel geschützt werden: vier Bataillone Militär räumen 
die Straßen, bivouakiren auf den Plätzen und durchziehen die ganze Nacht 
die Stadt. Rede Herbsts: Die Februar-Verfassung sei nun in nahezu voll- 
endeter Gestalt ins Leben getreten. Die Mehrheit der Stämme Oesterreichs 
habe ihre neue Form berathen; nimmermehr könnten Aenderungen nach dem 
Ermessen Einzelner Platz greisen, die sich von den Verfassungs-Berathungen 
ausgeschlossen. Die sanctionirte Verfassung könne nicht in Frage gestellt wer- 
den, sie dürfe es auch nicht. „Stolz darauf, zu ihrer Verlebendigung in den 
Rath der Krone berufen zu sein, werde ich an den Grundgesetzen festhalten 
immerdar treu und unverbrüchlich, so wahr mir Gott helfe.“ 
An demselben Tage, 21. Jan., wird Dr. Klaudy seierlich als neuer Bür- 
germeister von Prag installirt. Die Bürgercorps rücken zu dem Behufe aus 
und werden dabei trotz einer Ministerverordnung, die unter dem 31. Dec. 
v. J. das Begehren nach längerem Zögern endlich definitiv abgelehnt hatte, 
czechisch commandirt.
        <pb n="195" />
        Oesterreich-Ungarn. 199 
2 
21. Jan. Delegationen: Die Reichsraths-Delegation constituirt sich unter 
7) 
dem vorläufigen Vorsitze des Cardinals Rauscher und wählt dann 
mit 47 von 48 Stimmen den Grafen Anton Auersperg zum Prä- 
sidenten, Moriz v. Kaiserfeld zum Vicepräsidenten. Die ungarische 
Delegation wählt Somsich zum Präsidenten. Beust legt den Dele- 
gationen sein erstes diplomatisches Rothbuch, Becke den ersten Budget- 
entwurf für die gemeinsamen Angelegenheiten vor. 
„ (Ungarn). Das von der ungarischen Regierung mit Umgehung 
von Wien in Paris negocirte Anlehen wird in Paris, London, Am- 
sterdam, Wien, Pesth und Frankfurt zur Subseription aufgelegt: 
709,380 Obligation von 300 Fr. zum Emissionspreis von 215 Fr. 
mit einer Jahresdividende von 15 Fr. 
„ (Oesterreich). Der Minister des Innern, Giskra, erläßt ein 
Circular an die Statthalter, in dem er ihnen die Bedeutung der 
durch das kaiserl. Handschreiben angeordneten nachträglichen Vereidi- 
gung der Beamten auf die Verfassung (eidesstättige Erklärung) 
eindringlich erläutert: 
„ Heochdieselben werden darüber wachen, daß dieser allerh. Anord- 
nung entsprechend alle hiedurch betrossenen Organe der Staatsverwaltung im 
Bereiche Ihres Amtzskreises diese eidesstättige Erkläxung abgeben, welche der 
inneren Bedeutung eines Verfassungseides entspricht. Dabei ist selbstverständ- 
lich auf Niemanden ein Zwang auszuüben, wider seine Ueberzeugung jene 
eidliche Erklärung abzugeben. Welcher der Staatsdiener sie mit seinem Ge- 
wissen nicht vereinbar findet, gegen den ist von jeder Pression in dieser Be- 
ziehung abzusehen und mir über den Fall zu berichten, worauf weitere 
Verfügung erfolgen wird. Diejenigen Organe der Regierung dagegen, welche 
diese Erklärung abgeben, mögen sich klar vergegenwärtigen, daß die Sache 
nicht wie eine bloße Formalität abgethan, sondern als ein politischer Akt 
von vollwichtiger Bedeutung behandelt wird. Es ist mir eine Gewissenssache, 
gleich von vornherein zu betonen, daß im ganzen Bereiche des mir anver- 
trauten Verwaltungsdienstes von allen Beamten, nächst der unverbrüchlichen 
Treue gegen den Kaiser, die unbedingte Achtung vor der Verfassung des 
Reiches, vor den Staatsgrundgesetzen gefordert wird. 
„ (Ungarn: (Croatien). Der Landtag beschließt, eine neue Regni- 
colardeputation von 12 Mitgliedern nach Pesth zu wählen. 
28—29. Jan. (Ungarn: Croatien). Landtag: Adreßdebatte. Dieselbe 
legt den vollständigen Umschlag der Stimmung in Folge des einge- 
tretenen Ausgleichs zwischen Ungarn und Westösterreich und in Folge 
der letzten Neuwahlen zu Tage. Die Adresse wird in dreifacher 
Lesung mit großer Mehrheit angenommen: 
„.. In der im allerh. Resecripte erwähnten Umgestaltung der Gesammt- 
Monarchie sehen wir, daß der Staat auf jene Grundlage gestellt ist, welche 
dem historischen und Staatsrechte einzig und allein entspricht und die Ga- 
rantie für eine bessere Zukunft um so mehr bietet, als auch den Erbländern 
Ew. Maj. die Constitution verliehen wurde. Diesem consorm sieht dieser 
treu ergebene Landtag in vollem Maße die Nothwendigkeit der durch Ew. 
Mazj. ebenfalls betonten staatlichen Einheit aller Königreiche und Länder der 
St. Stephanskrone ein, welche Einheit sich auf die pragmatische Sanction 
gründet und gegenwärtig in der Delegation der Königreiche und Länder der
        <pb n="196" />
        200 
Oesterrelch· Ungarn. 
ungarischen Krone und in einer und derselben, alle gemeinsamen Angelegen- 
heilen der gedachten Königreiche und Länder umfassenden Vertretung zum 
Ausdrucke zu gelangen hat. Aus diesem Grunde erklärt dieser treu ergebene 
Landtag, daß derselbe in der Delegation der ungarischen Krone gerne jenen 
Platz einnehmen will, welcher ihm als einer zur ungarischen Krone gehörigen 
Vertretung der Königreiche Dalmatien, Croatien und Slavonien gebührt, so- 
bald diese Ungewißheit der Lage ein Ende erreicht. Um aber das Ende dieser 
unerträglichen Lage der Ungewißheit zu beschleunigen, welche die Entwicklung 
der heiligsten nationalen Interessen hindert, und das uralte Band zwischen dem 
Königreiche Ungarn und den Königreichen Dalmatien, Croatien und Slavonien 
zu erneuern, ergreift dieser treu ergebene Landtag die durch Ew. Maj. darge- 
botene Gelegenheit, um, an den constitutionellen Cardinalrechten und an dem 
glorreichen Andenken der historischen Vergangenheit festhaltend, als freie Nation 
mit der freien Nation das Werk der Verständigung und Vereinigung mit dem 
Königreiche Ungarn zum beiderseitigen Vortheile auszunehmen und auszufüh- 
ren... Deßwegen naht dieser Landtag mit vollem Vertrauen in die Re- 
gentenweisheit und Gerechtigkeit Ew. Maj. mit der unterthänigsten Bitte, daß 
Ew. Maj. sowohl hinsichtlich der Einverleibung Dalmatiens in diese Kö- 
nigreiche, als auch hinsichtlich der Einverleibung der Militärgrenze im 
Sinne wiederholter allerhöchster Zusicherungen, besonders jener vom 8. Nov. 
1861, ehestens entsprechende Maßregeln allergnädigst zu treffen geruhen mö- 
gen, und dieß um so mehr, als sich die Regelung unserer staatsrechtlichen 
Verhältnisse gegenüber Ungarn und der Gesammt-Monarchie dem gewünschten 
Ziele nähert, und so jener Zeitpunkt herangetreten ist, in welchem auch Ew. 
Maj. die Verhandlung und Lösung dieser Frage in Aussicht zu stellen ge- 
ruhten.. Ueber Fiume schweigt die Adresse gänzlich, protestirt dagegen, 
obwohr in sehr gemäßigten Ausdrücken, gegen die octroyirte Landtagswahl- 
ordnung. 
30. Jan. (Oesterreich). Das Majestätsgesuch des Vorstandes der Bru- 
31. 
derschaft zum heil. Erzengel Michael in Wien, es möge durch die 
Regierungsbehörden ausgesprochen werden, daß die Anwerbung öster- 
reichischer Unterthanen für die päpstl. Armee keinem Anstande unter- 
liege, wird durch Erlaß des Ministers für Landesvertheidigung und 
öffentliche Sicherheit (Graf Taaffe) abschlägig beschieden, 
üUbrigens mit dem Beifügen, daß „nach den Staatsgrundgesetzen jedem 
Staatsbürger unter den gesetzlichen Voraussetzungen das freie Selbstbestim- 
mungsrecht gewahrt sei“. 
„ Delegationen: Ghiczy (Linke) interpellirt in der ungar. Dele- 
gation das Ministerium, indem er an dem Titel „Reichsministerium“ 
Anstoß nimmt und nur „gemeinsame Minister“ kennen will. Beust 
antwortet schriftlich: 
Die Benennung „Reichsministerium“ sei bloß gebraucht, weil sie gleich- 
bedeutend sei mit den Worten „die beiden Theilen der Monarchie gemein- 
samen Angelegenheiten". Das Ministerium strebe dadurch keineswegs eine 
Erweiterung seines Wirkungskreises an. Bezüglich des Verkehrs mit der un- 
garischen Delegation habe das Ministerium aus eigener Initiative ungarische 
Persönlichkeiten gewinnen wollen, es sei ihm aber bisher noch nicht gelungen. 
„ (Oesterreich). Ein Ministerialerlaß constatirt mit Berufung 
auf die betreffende Bestimmung der Grundrechte die Aufhebung der 
Beschränkungen im Erwerb von Liegenschaften für die Juden in 
Galizien und der Bukowina.
        <pb n="197" />
        Oeslerreich-Ungarn. 201 
Der Erlaß ist auch für alle andern Kronländer entscheidend, wo bisher 
analoge Beschränkungen bestanden, namentlich also auch in Tirol, Steiermark, 
Kärnten und Krain; auch hier greift mithin die grundrechtliche Bestimmung 
unbedingt Platz, daß alle Staatsbürger in allen Theilen der Monarchie Grund- 
eigenthum zu besitzen und zu erwerben berechtigt und befähigt sind. 
— Jan. (Ungarn). Das Elaborat der Herbstconferenzen des ungar. 
Episcopats, durch welches den Laien ein Antheil an der materiellen 
Kirchenverwaltung eingeräumt werden soll, wird nunmehr vollständig 
veröffentlicht. Die öffentliche Meinung zeigt sich sehr wenig befrie- 
digt durch die Schlauheit der Bischöfe, welche die Zulassung eines 
Laien-Convents nur benützen möchten, um ihren Einfluß nicht bloß 
zu befestigen, sondern sogar noch auszudehnen, und bezüglich der 
Schulreform geradezu erklären, daß die Kirche auf ihr Recht, das 
Erziehungs= und Unterrichtswesen von der Volksschule bis zur Uni- 
versität zu beaufsichtigen, nicht verzichten könne. Der Unterrichts- 
minister Eötvös verlangt, daß der oberste Landes-Kirchenrath oder 
die Landessynode wenigstens zu zwei Drittheilen aus Weltlichen be- 
stehen solle. Das Elaborat bleibt vorerst ein todter Buchstabe. 
Das umfangreiche Aktenstück enthält in zwei Theilen 86 Paragraphen. 
Zweck der gemischten Kirchenversammlungen ist die Aussicht, Verwaltung und 
Controle über das Kirchen= und Stiftungsvermögen, dann des Un- 
terrichtes. Diese Kirchenversammlungen bestehen aus den pfarrgemeind- 
lichen, den Decanats-, den Diöcesan-Kirchenräthen und dem obersten Landes- 
Kirchenrathe, an deren Spitze der Pfarrer, Decan, der Bischof und der Pri- 
mas stehen. In den pfarrgemeindlichen Kirchenrath kann jedes 
großjährige, selbständige, einen „ehrbaren“ Lebenserwerb besitzende katholische 
Pfarrmitglied die nach der Seelenanzahl 12 bis 36 betragenden Mitglieder 
desselben wählen. Die Hauptagenden dieses Kirchenrathes sind namentlich 
die Aussicht über das Vermögen der Kirchen, die Erhaltung derselben in gu- 
tem Zustande, die Ueberwachung der Lehrer, die Förderung des Schulbesuches, 
die Inanregungbringung der Entfernung nachlässiger und sittenloser Indivi- 
duen des Lehrerslandes, dann die Wahl eines Abgeordneten zum Decanats- 
Kirchenrathe. Der Decanats-Kirchenrath besteht aus den Priestern des 
Decanats, den Kirchenpatronen und den Abgeordneten der pfarrgemeindlichen 
Kirchenräthe. Die Hauptaufgabe desselben ist die Vornahme der Wahl der Ab- 
geordneten zum Diöcesan-Kirchenrath, in welchen 3 Mitglieder gesendet werden: 
eines vom Clerus, eines von den Kirchenpatronen und ein von den pfarrgemeind- 
lichen Abgeordneten gewähltes. Der Diöcesan-Kirchenrath besteht aus den 
Mitgliedern des Domcapitels, Aebten, Pröbsten, Ordensvorständen, dem Diö- 
cesan-Schulinspector, den Vorstehern der Seminarien, Lyceen, der katholischen 
Rechtsakademien und der Lehrer-Präparandien; ferner den Abgeordneten der 
Kirchenpatrone, die aber ebenfalls nur Kirchenpatrone sein können, endlich 
den Abgeordneten der Decanats-Kirchenräthe. Der Diöcesan-Kirchenrath trifft 
Anordnungen über den Elementar-Unterricht mit Ausnahme des Religions- 
Unterrichtes, überwacht in der Diöcese die Agenden der unterstehenden Kirchen- 
räthe und nimmt die Wahlen in den obersten Landes-Kirchenrath vor;z die 
Capitel, der Diöcesan-Clerus, die Kirchenpatrone wählen je ein Mitglied, zwei 
Abgeordnete werden von den übrigen Laien gewählt. Der oberste Landes- 
Kirchenrath besteht aus 72 geistlichen und ebenso viel weltlichen Mitglie- 
dern; zu den ersteren zählen die Erzbischöfe, die Abgeordneten der Capitel, 
des Clerus; zu den letzteren 45 Abgeordnete, 22 Kirchenpatrone, ein Ver- 
treter der Universität und vier königliche Abgeordnete. Der oberste Landes-
        <pb n="198" />
        202 
Oesterresch-Ungarn. 
Kirchenrath übernimmt alle kirchlichen Schul-, Universitäts-Stipendial= Stif- 
tungen der katholischen Kirche, die bisher unter der Leitung der Regierung 
gestanden sind, wacht über die Verwaltung derselben, leitet die Angelegen- 
heiten der Elementarschulen, Präparandien, der Real= und Mittelschulen, dann 
der Universität bezüglich ihrer Bedürfnisse und des geistigen Fortschrittes. 
Ausgeschlossen von den Berathungen sind die katholische Glaubens= und 
Sittenlehre, das Kirchenregiment, das Kirchen -Ceremoniel, die Gegenstände 
der Kirchendisciplin, die Einrichtung der kirchlichen Institute und jedwede 
Beschränkung des individuellen Eigenthumsrechtes bezüglich der kirchlichen Re- 
venuen. Der Sitz des obersten Landes-Kirchenrathes ist in Gran und den 
Vorsitz führt der Fürst-Primas oder der älteste Erzbischof oder Bischof. 
Außerdem soll in Ofen zur Durchführung der beschlossenen Maßregeln eine 
aus fünf Mitgliedern bestehende Commission von dem obersten Landes-Kirchen- 
rat eingesetzt werden. 
1., Febr. Nachdem durch Vermittlung Oesterreichs in Paris die Möglichkeit 
1 
10. 
eines Eintritts Mecklenburgs in den deutschen Zollverein erzielt wor- 
den ist, werden die Unterhandlungen in Berlin über den endlichen Ab- 
schluß des Handelsvertrags mit dem Zollverein wieder ausgenommen. 
„ (Oesterreich: Tyrol). Der entschieden clerical gesinnte Ritter 
v. Toggenburg wird der Statthalterschaft enthoben. 
„ (Oesterreich). Die Bischöfe erlassen Hirtenbriefe gegen die 
angeblichen Angriffe wider die Kirche, einer heftiger als der andere. 
„ (Ungarn). Das Ministerium sieht sich endlich zu der Erklä- 
rung genöthigt, daß von dem in Paris 2c. aufgelegten Anlehen von 
212 Mill. nominell nur „fast“ 100 Mill. nominell, also nur ca. 
65 Mill. effectiv gezeichnet worden seien, mit dem Beifügen übri- 
gens, daß dieser Betrag für die beabsichtigten Eisenbahnbauten rc. 
für anderthalb Jahre vollständig genüge. 
„ (Oesterreich: Tyrol). In Innsbruck constituirt sich ein „con- 
stitutioneller Verein“. 
„ (Ungarn: Siebenbürgen). Die ungarische Regierung enthebt den 
bisherigen Comes der sächsischen Nation, Conrad Schmidt, seines 
Amtes und beseitigt ihn auch von seinem Sitze im Gubernium, er- 
nennt aus eigener Machtvollkommenheit Moriz Conrad zum provi- 
sorischen Nationsgrafen, und beginnt, dem deutschen Lande durch ma- 
gyarische Schilder für alle öffentlichen Aemter, magyarische Brief- 
marken, magyarische Amtssiegel aller Landesbehörden, magyarische 
Erkenntnisse des Appellgerichtes einen möglichst magyarischen Anstrich 
zu geben. 
„ Deelegationen: Der Berichterstatter (v. Hock) des Subcomité der 
Reichsrathsdelegation erörtert in seinem Berichte die schwebende Frage 
über die Competenz der Verwaltung der Staatsschuld und die Kosten 
dieser Verwaltung und bringt zugleich die längst erwartete Enthül- 
lung über die Höhe jener Summen, welche der nunmehrige Reichs- 
finanzminister als Activreste der früheren Centralfinanzen in das
        <pb n="199" />
        10. 
12. 
77 
13. 
15. 
Orsterreich-Ungarn. 203 
Reichsfinanzministerium hinübergenommen hat und die nun der Gegen- 
stand der Auseinandersetzung der drei Finanzminister sind. 
Dieselben betrugen am 31. Dec. 1867 die Summe von 46,, Mill. Gulden 
und zwar 12// in Banknoten, Gold und Silber, 12 Mill. in Wechseln und 
22,, Mill. in (nicht näher specificirten) Obligationen. 
Febr. (Oesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus tritt wieder zu- 
sammen und wählt Moriz v. Kaiserfeld zu seinem Präsidenten. 
Derselbe begrüßt in seiner Antrittsrede das Haus und die neue 
Regierung; der Ministerpräsident Fürst Carlos Auersperg antwortet 
im Namen der letzteren. Der Reichskanzler Beust nimmt als Ab- 
geordneter (für Reichenberg) im linken Centrum Platz. 
„ Der Ungar Kallai wird zur großen Befriedigung der Ungarn 
zum Generalconsul und diplomatischen Agenten in Belgrad ernannt. 
„ (Oesterreich). Der Unterrichtsminister erklärt durch einen Erlaß 
an den Statthalter von Mähren die während des Ministeriums Belcredi 
in Böhmen und Mähren durchgesetzten Sprachenzwangsgesetze für die 
Gymnasien, durch welche die Deutschen gezwungen werden sollten, 
czechisch zu lernen, außer Kraft als unvereinbar mit dem Art. 19 
des Grundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. 
„ Nachdem die Regierung durch die Ertheilung von Pässen an eine 
große Anzahl welfisch-hannover'scher Legionäre in der Schweiz durch 
die Wiener Polizeidirection arg compromittirt worden ist, spricht der 
Reichskanzler Beust in einer Zuschrift an den hannov. Grafen Platen 
seinen scharfen Tadel über diesen Vorgang aus und erinnert an die 
Versprechungen, welche die Grundlage der dem König von Hannover 
gewährten Gastfreundschaft gebildet hätten. 
„ Delegationen: Die Regierung legt ihnen nunmehr auch das Extra- 
ordinarium des Militärbudgets vor. 
Das Extraordinarium beziffert sich auf zusammen 31,686,000 fl., wovon 
genau 1 Mill. auf die Marine fällt, von den übrigen stark 30½ Mill. für 
das Landheer kommen etwas mehr als 3¼ Mill. als stransitorisches Erfor- 
derniß“ auf die Gebühren der Supernumerkren aus den Feldzügen von 1866, 
auf die Bewafsnung der Armee mit Hinterladern und die Ergänzung an 
Truppenarmatur und Artilleriematerial stark 211 Mill., auf Neubauten von 
Festungswerken und Militärgebäuden nicht viel unter 2 Mill. Die Vorlage 
erklärt ausdrücklich, daß die Regierung „in genauer Würdigung der schwie- 
rigen finanziellen Lage der Monarchie und im vollen Bewußtsein der Größe 
der den gemeinschaftlichen Kräften angesonnenen neuen Last voranging, und 
daß sie, von der Erkenntniß einer gebieterischen Pflicht und einer unaus- 
weichlichen Nothwendigkeit geleitet, die Anforderungen auf das Maß des 
strengsten Bedarfs eingeengt und alles Entbehrliche oder nicht Unausschiebliche 
im vorhinein sorgfältig ausgeschieden hat.“ Von dem Gesammterforderniß 
von 31,686,000 fl. entfallen nach dem gesetzlichen Quotenverhältniß stark 22 
Mill. auf die cisleithanischen Länder, und der Rest von 9“ Mill. auf Ungarn. 
In der hypothetischen Schlußclaufel: „Sollte zur Bedeckung dieser Auslage 
die gemeinschaftliche Benützung des öffentlichen Credits als entsprechend er- 
kannt werden 2c.“, liegt angedeutet, daß die Regierung den Weg dieser Credit- 
benützung zu betreten geneigt ist.
        <pb n="200" />
        204 Oeslerresch-Ungarn. 
47. Febr. (Ungarn). Eröffnung einer israelitischen Notabeln-Conferenz 
in Pesth, deren Beschlüsse indeß keine bindende Kraft haben, sondern 
einem einzuberufenden israelitischen Congreß zur Entscheidung vor- 
gelegt werden sollen. 
18. „ Durch kais. Entschließung werden behufs Ersparungen verschie- 
dene Reductionen in der Armee angeordnet. 
Zunächst werden bei allen Waffengattungen der Armee, nur die Linien= 
und Grenz-Infanterieregimenter ausgenommen, die Musikbanden aufgelöst: 
dadurch werden mehr als 1600 Mann erspart, resp. dem Dienst zurückgegeben. 
Weiter wird der Friedensstand der berittenen Gemeinen bei sämmtlichen 
Cavallerie-Regimentern auf 98 Mann per Escadron herabgesetzt, wogegen die 
11 bisher noch in 5 Escadronen formirten Dragoner-Regimenter die sechsten 
Escadrons errichten, so daß sämmtliche Regimenter den Friedensstand von 
757 Mann annehmen: dadurch wird allerdings der Gesammtstand der Dra- 
goner-Regimenter um 99 Pferde erhöht, dagegen der Stand der übrigen 
Cavallerie-Regimenter um 3960 Pferde herabgemindert. Noch weiter ist bei 
der Feldartillerie dle Auflösung der Bespannungen sämmtlicher Batterie- 
Munitionswagen verfügt: somit fallen 1152 Pferde weg. Endlich ist bei den 
beiden Genie-Regimentern der Friedensstand per Compagnie um 10 und bei 
dem Pionier-Regiment per Compagnie um 5 Gemeine vermindert: es werden 
demnach hier 420 Mann entlassen. Alles in allem sind 5442 Mann und 
5013 Pferde erspart. 
„ „ (Oesterreich). Reichsrath, Herrenhaus: Alle Erzherzoge sind 
wieder erschienen. Der Präsident begrüßt das neue Ministerium; 
Der Ministerpräsident Fürst Carlos Auersperg empfiehlt es dem 
hohen Hause. Graf Leo Thun und einige andere feudale Herren 
erklären in einer Zuschrift an den Präsidenten, daß sie auf ihre 
Würde verzichteten. 
„ „ Fest und Demonstration des hannover'schen Hofes in Hietzing 
(s. Preußen). Der österr. Hof und die Regierung sind selbstver- 
ständlich beim Feste nicht vertreten. 
20. „ Delegationen: Schindler und Gen. interpelliren den Reichskanzler 
in der Reichsrathsdelegation über die massenhafte Ertheilung österr. 
Pässe an die nicht in Oesterreich, sondern in der Schweiz befindlichen 
Welfenlegionäre des Ex-Königs von Hannover und über die Bankett- 
rede des letzteren am 18. Febr. Baron Beust 
gibt in seiner Antwort die Unregelmäßigkeit bez. der Pässe zu, die auf 
Verlangen eines Beauftragten des Hietzingerhofes an eine große Menge nicht 
im Lande befindlicher Hannoveraner denselben von der Polizeidirection ohne 
Erlaubniß der Regierung ertheilt und selbst nach der Schweiz zugeschickt 
worden seien und behandelt die Vorgänge in Hietzing am 18. ds. als Fa- 
milienfest, doch nicht ohne hinzuzufügen, die kais. Regierung habe nie ver- 
gessen, daß „die Gastfreundschaft, welche bereitwillig gewährt wurde, sich in 
gewissen Grenzen halten müsse." 
„ „ (Oesterreich). Der Minister des Innern, Giskra, richtet einen 
Erlaß gegen die clericale Agitation an die Statthalter von Steier- 
mark und Oberösterreich: 
„Nach glaubwürdigen Mittheilungen bercitet man sich auf clericaler Seite 
zu einer lebhaften Agitation gegen die bevorstehende verfassungsmäßige Gesetz-
        <pb n="201" />
        Oeflerreich-Ungarn. 205 
gebung in Betreff der Che, der Schule und anderer bisher als ausschließlich 
kirchlich betrachteter Angelegenheiten vor und gedenkt besonders die ländliche 
Bevölkerung wider die Tendenzen der Gesetzgebung und gegen die Regierung 
aufzuregen. Die Erfahrungen in einigen nördlichen Landestheilen der Mo- 
narchie haben gelehrt, daß es Geistliche gibt, welche bei ihren Agitationen 
über die Grenzen des gesetzlich Erlaubten hinausgehen, und es hatten dort 
die Strafgerichte wiederholt Anlaß, gegen Priester ihres Amtes zu walten. 
Die Reglierung wird solchen Agitationen mit allen gesetzlichen Mitteln be- 
gegnen, und Euer 2c. werden darüber wachen, daß Ausschreitungen über die 
Grenzen des Gesetzes hinaus ungesäumt den Gerichten zur strafgerichtlichen 
Amtshandlung überwiesen werden. Ich bin weit entfernt davon, dem Clerus 
eine Verleugnung seiner geistlichen Ueberzeugung anzusinnen oder denselben 
in der Ausübung des geistlichen Amtes beirren zu wollen; was ich aber 
Namens der kaiserlichen Regierung auch von ihm mit Recht sordere, das ist, 
nie zu vergessen, daß auch der geistliche Functionär Staatsbürger ist, und sich 
27. F 
# 
29. 
nur innerhalb der Gesetze des Staates bewegen, nie sich über dieselben er- 
haben dünken darf.“ 
ebr. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung beantragt 
die Abschaffung des Staatsraths. 
„ (Ungarn). Das erste Schwurgericht in Ungarn verurtheilt den 
Abg. Bögzzörmenyi von der äußersten Linken. 
Der „Mag. Uis.“ hatte einen Brief Kossuth s abgedruckt, welcher die Herr- 
schaft des Hauses Oesterreich als unverträglich mit der Unabhängigkeit und 
Selbständigkeit Ungarns erklärte und zur Trennung Ungarns von Oesterreich 
aufforderte. Als dieser Artikel im Schwurgerichtssaale verlesen wird, ertönen 
unter den Zuhörern wiederholte „Eljen Kossuth“-Rufe, so daß die Sitzung 
eine Zeitlang unterbrochen werden muß. Doch das Schwurgericht läßt sich 
dadurch nicht beeinflussen. Die Geschwornen sprechen nach einer Berathung 
von 40 Minuten das Urtheil, demzufolge Böszörmenyi mit 11 Stimmen 
gegen 1 für schuldig erklärt wird. Derselbe wird darauf zu einer Kerker- 
strafe von einem Jahre und zu einer Geldbuße von 2000 fl. verurtheilt. 
Die Deputirtentafel hatte die Erlaubniß zur Verfolgung ihres Mitgliedes 
gegeben. 
(Ungarn: Siebenbürgen). Die sächsische Nationsuniversität be- 
schließt einstimmig eine Repräsentation an den Kaiser, um gegen die 
willkürliche Absetzung ihres Nationsgrafen durch die ungarische Re- 
gierung zu protestiren und um seine Wiedereinsetzung zu bitten. 
„ Delegationen: Die Reichsrathsdelegation nimmt nach dem Antrage 
des Budgetausschusses den ordentlichen Militäretat für 1868 mit 
76 Mill. (worunter indeß 7 Mill. eigene Einnahmen der Kriegs- 
verwaltung) an, nachdem die Regierung einen Generalabstrich von 
3 Mill. an der ursprünglich geforderten Summe von 79¼ Mill. 
von vornherein zugestanden hatte, unter Resolutionen bez. einer ent- 
sprechenden Reorganisation der Armee, einer Reorganisation der 
Verwaltung noch vor Einbringung des nächsten Budgets und einer 
Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit in bürgerlichen Streitsachen. 
„ (Oesterreich: Galizien). Erlaß des Jufslizministeriums bez. 
ausschließlichen Gebrauch der Landessprachen von den Gerichten. 
Der Erlaß verordnet, daß sich die Gerichte Galiziens fortan bloß der 
Landessprache als Amtssprache zu bedienen haben, was vorläufig so lange
        <pb n="202" />
        206 
Oesterreich-Ungarn. 
provisorisch stattzusinden hat, bis auf dem Wege der Legislative ein definitives 
Gesetz betreffs der Art und Weise der Zulassung der Landessprachen zu Amt 
und Gericht erflossen sein wird. Die galizischen Gerichte haben also von nun 
an nicht bloß mit den Parteien mündlich in der Landessprache zu verkehren, 
sondern sie werden auch in der polnischen, respective ruthenischen Sprache re- 
feriren, und zwar wird auch da das Referat nicht zuerst in deutscher Sprache 
abgefaßt und dann in die Landessprache übertragen werden, wodurch unnütze 
Zeit verschwendet wird, sondern dice betreffenden Referate werden allsogleich 
als Originale in der Landessprache verfertigt. Ebenso werden auch die Ge- 
richte bei allen Sitzungen sich der polnischen Sprache bedienen; nur wenn 
einer der Beisitzenden der polnischen Sprache nicht mächtig ist, wird er ver- 
langen können, daß man in deutscher Sprache verhandle. 
1. März. (Ungarn). Die icraelitische Notabeln-Conferenz wird durch 
L 
den Cultusminister Eötvös geschlossen, nachdem sie ein Gemeinde— 
Organisations- und. ein confessionelles Schulstatut als. Vorlagen für 
den künftigen israelitischen Congreß beschlossen hat. 
„ (Ungarn). Die Führer der äußersten Linken sammeln Unler— 
schriften zu einer Monstrepetition für Herstellung der reinen 48er 
Gesetze. Die Gemäßigten erlassen wahre Allarmrufe gegen diese 
Wühlereien. Perczel fängt an energisch gegen Kossuth und den Ein— 
fluß, den dieser immer noch auf einen Theil der Bevölkerung aus— 
übt, aufzutreten. 
„ Admiral Tegetthoff wird zum Oberbefehlshaber der Marine er- 
nannt. Derselbe tritt zugleich als Stellvertreter des Kriegsministers 
an die Spitze der Marinesection, die übrigens eine Section des 
Reichskriegsministeriums bleibt, aber neu organisirt werden soll. 
Das bisherige Inspectorat für die Marinetruppen und die Flotte 
wird aufgehoben und sein bisheriger Inhaber Erzherzog Leopold mit 
einer Anerkennung seiner „vorzüglichen Dienstleistung“ abgefunden. 
„ Delegationen: Die ungarische Delegation streicht einfach und ohne 
Debatte nach dem Antrag ihrer Commission die von der Regierung 
im gemeinsamen Budget angesetzten Kosten für die Verwaltung der 
consolidirten und der schwebenden Schuld und erklärt also einfach, 
daß die Verwaltungskosten der Staatsschuld Ungarn gar nichts küm- 
mere, sondern diese und die Staatsschuld als solche ausschließlich den 
cisleithanischen Ländern zur Last fielen. 
„ (Oesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus beschließt die Auf- 
hebung der bisherigen Wuchergesetze. 
b„ Delegationen: Die Reichsrathsdelegation bewilligt auch das Extra- 
ordinarium des Militärbudgets: 
« Der Budgetausschuß hatte die ursprüngliche Forderung der Regierung von 
30½ Mill. durch Ersparungen und Abstriche auf 25,759, 000 fl. herabgedrückt, 
die denn auch mit geringen Modificationen bewilligt werden. Darunter be- 
sinden sich die Kosten für 250,000 neue und 221,000 Stücke umgeänderie 
Hinterlader. Der Kriegeminister erklärt, daß dieß nicht ausreiche und ver- 
langt die vorläufige Ermächtigung zur Bestellung von weiteren 75,000 Stück.
        <pb n="203" />
        Oesterreich Ungarn. 207 
Skene beanlragt, dieß zu bewilligen, die Polen wollen den Betrag dafür so— 
gar sofort in's Budget einstellen. Ziemialkowsky: Wir werden zur Ent— 
waffnung erst dann schreiten können, wenn der Kampf zwischen der europäi- 
schen Civilisation und dem asiatischen Despotismus ausgekämpft sein wird. 
Dieser Kampf besteht; wir haben an unseren Grenzen eine Macht, welche eine 
Idce gegen die Existenz Oesterreichs aufgestellt hat. Gegen eine Idee läßt 
sich nun allerdings nicht mit Hinterladern kämpfen, man müßte ihr wieder 
eine Idee entgegenstellen. Gegen die Jdee: Unterwerfung der Nationalitäten 
durch den Desosli mus, müssen wir die Idee aufstellen: Erhaltung der Na- 
tionalitäten im Namen der Freiheit. Mit dieser Idce wird man Armeen 
aus dem Boden stampfen können. Diese Idee muß aber heute erst Wurzel 
fassen, und dazu bedarf es wieder des Friedens, doch darf man in keinem 
Falle mit den Mitteln, die zur Erhaltung der Machtsiellung nothwendig sind, 
geizen.“ Bei der Abstimmung wird Skene's Antrag angenommen, derjenige 
der Polen dagegen abgelehnt, doch nur mit 25 gegen 24 Stimmen. Da- 
gegen wird auf Pratobevera's Antrag 1 Mill. für Festungsbauten (Verstär= 
kungsbauten an den Festungen Komorn, Olmütz, Krakau und Pola) bewilligt, 
wofür der Ausschuß nur eine sehr niedrige Summe in Antrag gebracht hatte. 
Die Vertheidiger des Antrags lassen dabei ziemlich deutlich durchblicken, daß 
gerade die Festungen Krakau, Olmütz und Komorn für Oesterreich wichtig 
werden könnten, wenn Nußland gewissen Plänen nicht entsage. Der Kriegs- 
minister ist mit dem Resultat der Bewilligungen so zufrieden, daß er der 
Delegation dafür im Namen der Armece seinen Dank ausspricht und versichert, 
daß „falls die Gelegenheit kommen sollte, daß Oesterreich in seiner constitu- 
tionellen Entwickelung muthwillig gestört werden sollte, die Armee die ihr 
nunmehr bewilligten Waffen auch zu gebrauchen wissen werde.“ 
6. März. (Ungarn: Croatien). Die aus dem Landtag au3sgetretenen 14 
nationalen Deputirten sind nur theilweise durch dieselben oder gleich- 
gesinnte Männer, zum Theil aber durch Unionisten ersetzt worden. 
7. „ (Oecsterreich). Die Regierung enthebt endlich die Jesuiten 
von der Besorgung des Unterrichts an den Gymnasien von Feldkirch, 
Nagusa und Linz. 
9. „ Abschluß des Handelsvertrags mit dem deutschen Zollverein zu 
Berlin. 
„ „ (0Oesterreich). Der Bischof Rudigier von Linz kündigt in 
einem Briefe an den Statthaltereileiter von Oberösterreich in Ant- 
wort auf den Erlaß des Ministers des Innern Giskra vom 20. 
Febr. gegen die clericalen Agitationen dem Staate ziemlich unver- 
blümt den Gehorsam auf. 
Der Bischof zieht den Kaiser absichtlich direch in die Discussion, indem 
er daran erinnert, daß derselbe als absoluter Monarch das Concordat zu 
halten versprochen habe und weist bedeutungsvoll darauf hin, daß „der Ka- 
tholicismus in den Ländern des protestantischen Preußenkönigs viel gerechter 
und rücksichtsvoller behandelt werde, als in dem Reiche Sr. k. k. apostolischen 
Majestät des katholischen Kaisers, des Enkels und Erben der obersten Schutz- 
herrn der Kirche"“, um schließlich dem Staate keck den Fehdehandschuh hinzu- 
wersen, daß Staatsgesetze eine absolut verbindliche Kraft nicht haben und 
zum Gehorsame nicht verpflichten, wenn sie den Grundsätzen der Religion 
zuwider sind, welchen Satz er in folgender Weise des Näheren ausführt: 
„Ich erkläre, daß in dem Staatsgesetze, so lange es nicht etwas dem göttlichen 
Willen Widersprechendes enthält, gehorchen und nach Maßgabe meiner Stellung 
und meiner Kraft gehorchen machen werde; daß aber, wo immer ein solcher
        <pb n="204" />
        208 
Oesterreich-ungarn. 
Gegensatz aufscheinen wird, das apostolische Wort in meinem eigenen Handeln 
und in meiner Einwirkung auf die mir von Gott anvertraute Heerde auch 
meine Richtschnur sein müsse: „„Man muß Gott mehr als den Menschen 
gehorchen.““ Daß mir hiebei der Maßstab, wonach ich die Uebereinstimmung 
oder Nichtübereinstimmung des göttlichen und menschlichen Gesetzes prüfe, 
einzig und allein die Lehre der katholischen Kirche, der Säule und Grundfeste 
der Wahrheit sei, ist aus dem Gesagten ohnehin klar. Wenn Staatsgesetze 
kommen sollten hinsichtlich der Ehe, welche mit dem Dogma im Widerspruch 
sind, oder hinsichtlich der Schule, welche dieselbe der Gefahr aussetzen, zur 
Propaganda des Unglaubens zu werden, so muß die Kirche kraft ihres von 
Gott erhaltenen Berufes mit allen Mitteln, welche von der christlichen Sitten- 
lehre gebilligt werden, denselben entgegenarbeiten und darf dieselben nicht be- 
obachten. Ebenso wenn andere mit dem Gesetze Gottes im Widerspruch ste- 
hende Gesetze kommen sollten.“ 
Der gesammte Clerus der 28 Decanate der Diöcese richtet auch seinerseits 
ein Schreiben an den Minister in demselben Sinne wie ihr Bischof „ohne 
sein Zuthun, ja ohne sein Vorwissen“. 
11—44. März. Delegationen: Die ungarische Delegation bewilligt den 
ordentlichen und außerordentlichen Militäretat nach den Anträgen der 
Majorität ihres Ausschusses, die von denjenigen der reichsräthlichen 
Delegation nicht sehr abweichen, nachdem sich die Debatte darüber 
zu einer solchen über die auswärtige Politik gestaltet hatte und über 
die Frage einer ungarischen Armee. , 
Debatte: Ghiczy: Ist dieß auch kein Kriegsbudget, so ist es doch ein 
Budget der Kriegsbereitschaft. Zsedenyi weist darauf hin, daß die Regie- 
rung heute ca. 1 Million mehr verlange als 1865 präliminirt wurde, ob- 
wohl doch 45,000 Mann für die italienischen Festungen und 10,000 Mann 
für die deutschen Festungen entfallen seien. Ghiczy: Nur die österreichische 
Politik der Rechtsvorbehalte sei daran Schuld, wenn seine Nachbarn glauben, 
die Schwächung Oesterreichs liege in ihrem Interesse. Die Regierung möge 
die Sympathien für Nom aufgeben und ihre Rolle in Deutschland wirklich 
als beendet betrachten, der Einheit Deutschlands weiter kein Hinderniß mehr 
entgegen setzen, dann liege es sowohl in Italiens wie in Preußens Vortheil, 
daß Rußland durch Oesterreich gehindert werde, bis zur Adria vorzudringen 
und Deutschlands östliche Grenze ganz zu umspannen. Zsedenyi spricht die 
Ueberzeugung aus, ein Bündniß mit dem norddeutschen Bunde würde Oester- 
reich gegen die einzige Kriegsgefahr sichern, die ihm aus der orientalischen 
Frage erwachsen könne. — Mehrere Redner verlangen, die Regierung möge 
Ernst machen mit der Errichtung einer ungarischen Armee. Varady: Die 
Einführung eines neuen Wehrsystems und die Errichtung der ungarischen 
Armee sind unsererseits die conditio sine qua non der Budgetbewilligung 
für die Zukunft. Reg.-Commissär General Grivicic erklärt, das Kriegs- 
ministerium werde die Einheit der Armec niemals opfern und zu einem Dua- 
lismus in derselben niemals seine Zustimmung geben. Die Erklärung er- 
regt die tiefste Sensation und Verstimmung, und der Kriegsminister ist ge- 
nöthigt, seinen Commissär wenigstens halb und halb zu desavoniren. 
12. März. (Oesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus genehmigt die 
Regierungsvorlage bez. Abschaffung des Staatsraths. Der Ausschuß 
legt dem Hause einen von dem früher (im Dec. 1867) überreichten 
Elaborate wesentlich verschiedenen auf Grund von Abänderungsvor- 
schlägen der Regierung umgearbeiteten Entwurf eines interconfessio- 
nellen Gesetzes vor. ·
        <pb n="205" />
        Oeslerreich-Ungarn. 209 
Das frühere Elaborat wollte den Eltern, der jetzige Entwurf will dem Staate 
den maßgebenden Einfluß auf die Bestimmung des Religionsbekenntnisses 
der Kinder zuwenden. Im früheren Entwurfe war festgesetzt: „Die Bestim- 
mung der Religion, in welcher eheliche oder denselben gleichgehaltene Kinder 
zu erziehen und zu unterrichten sind, hängt von dem nach Abschluß der Ehe 
getroffenen Uebereinkommen der Eltern ab. Kommt ein solches Uebereinkom- 
men nicht zu Stande, so sind in dem Falle, wo beide Eltern der nämlichen 
Religion angehören, die Kinder in der Religion der Eltern zu erziehen und 
zu unterrichten; im Falle die Eltern verschiedenen Religionsbekenntnissen an- 
hängen, steht die Bestimmung des Religionsbekenntnisses bezüglich der Söhne 
dem Vater und bezüglich der Töchter der Mutter zu.“ Der neue Entwurf 
dagegen setzt gemäß der Rezgierungsvorschläge fest: „Eheliche oder den ehe- 
lichen gleichgehaltene Kinder folgen, soferne beide Eltern demselben Bekennt- 
nisse angehören, der Religion ihrer Eltern. Bei gemischten Ehen folgen die 
Söhne der Religion des Baters, die Töchter der Religion der Mutter. Doch 
können die Ehegatten nach Abschluß der Ehe durch Vertrag festsetzen, daß 
das umgekehrte Verhältniß stattfinden solle oder daß alle Kinder der Religion 
des Vaters oder alle der der Mutter folgen sollen.“ Dagegen ordnet der 
neue Entwurf an, daß der von einer Religion zur andern Uebertretende die 
Anzeige hievon nicht mehr dem Seelsorger der zu verlassenden Religion, son- 
dern, zu besserem Schutze seiner Unabhängigkeit, der politischen Behörde zu 
machen hat, die ihrerseits dem betreffenden Seelsorger die Mittheilung zu- 
gehen lassen wird. 
16. März. (Oesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus nimmt die Vor- 
lage der Regierung betr. die Eidesablegung vor Gericht, wonach die 
Eidesformel unter Abschaffung des alten Judeneides gleichlautend 
für alle Confessionen ist, an und überweist die Vorlage des Mini- 
sters des Innern Giskra über die Organisation der polit. Verwal- 
tungsbehörden in den cisleithanischen Ländern dem Verfassungs-Aus- 
schusse zur Vorberathung. 
Der Gesetzentwurf bezweckt die Erweiterung der Autonomie der Ge- 
meinden resp. der Bezirksvertretungen, und vereinfacht den politischen Ver- 
waltungs-Mechanismus sehr bedeutend. Giskra ging ursprünglich von dem 
Gedanken aus, die ganze politische Verwaltung in die Hände der Gemeinden 
zu legen. Der Ministerrath ging jedoch auf diese Idee nicht ein, nicht aus prin- 
cipieller Abneigung, sondern mit Rücksicht auf die Erfahrungen in Galizien und 
Kärnthen, wo sich herausstellte, daß die Bezirksvertretungen zur Zeit noch nicht 
die nöthige Reife besitzen. Die Durchführung des von Giskra befürworteten 
Princips voller Selbstverwaltung ist also nur verschoben. Was vor allem 
den Wirkungkreis der Statthalter nach dem neuen Entwurf betrifft, so wird 
derselbe insoferne erweitert, als der Statthalter an keinen Beschluß der Con- 
ferenzen der Statthaltereiräthe gebunden ist und verordnen kann, was er eben 
zu verantworten vermag. Die Geschäfte, sowie der Beamtenstatus der Statt- 
haltereien sind auf ein Minimum teducirt. Nur drei Agenden gehören fortan 
in die Competenz der Statthalterei; die Grundablösung, die Servituten und 
die Disciplinar-Angelegenheiten. Die Stellen der Vicepräsidenten (mit allei- 
niger Ausnahme Galiziens), der Hofräthe und Secretäre werden abgeschafft, 
das Kanzleipersonal reducirt. Die Statthaltereiräthe, welche eine Functions= 
zulage von 300 fl. als Aufbesserung ihrer Gehalte bekommen, müssen sich, 
wenn es der Statthalter anordnet, als Bezirkshauptleute verwenden lassen. 
Den Statthaltereien zunächst stehen die Bezirkshauptmannschaften. Ein Be- 
zirkshauptmann und zwei Commissäre, das ist der Beamtenstand einer Haupt- 
mannschaft. Die Pensionen fallen für das Kanzlei-Personal vollständig weg, 
bei den Conceptbeamten werden sie bedeutend verringert. Das Organisations- 
14
        <pb n="206" />
        210 
Oesterreich-Ungarn. 
Statut soll mit dem 1. Oct. d. J. ins Leben treten. Giskra präisirt die 
Grundsätze, nach welchen der politische Verwaltungsdienst zu organisiren ist. 
„Obenan“", erklärt er, „steht der Grundsatz der Trennung der Justiz von der 
Administration. Das Princip muß durchgeführt werden und es wird auch 
durchgeführt werden. Natürlich ist, daß der Gedanke der Verantwortlichkeit, 
der im Centrum herrscht, auch in den unteren Organen, bei den Landes- 
behörden und bei den Ausläufen des politischen Verwaltungsdienstes, zum 
Ausdruck kommen muß. Auch ist natürlich, daß als wesentliches Erforderniß 
auch die Einsachheit und Wohlseilheit des Verwaltungsdienstes erscheint. Kein 
Oesterreicher kann zweifeln, daß auf die Eigenthümlichkeiten der Königreiche 
und Länder Rücksicht genommen werden muß (Bravo von den Polenbänken), 
daß das in neuerer Zeit zum großen Vortheile des Gemeindelebens krästig 
gewordene Princip der Selbstverwaltung erhalten, ja erweitert werden muß 
(Bravo von allen Seiten); daß endlich die historisch entstandenen Einrichtun- 
gen der einzelnen Königreiche und Länder, soweit es sich um die Abgrenzung 
der Bezirke handelt, festgehalten werden müssen, und ich betone dieß, weil in 
gewissen Kreisen große und absichtliche Unruhe erzeugt worden ist, als denke 
die Regierung daran, die historischen Grenzen der Länder zu verwischen und 
bloße Verwaltungs-Departements an deren Stelle zu setzen. Es wird nöthig 
sein, nicht nach einer Schablone den Verwallungsdienst in allen Ländern 
gleichförmig einzurichten, sondern Singularitäten mit Rücksicht auf die beson- 
deren Verhältnisse und die Zweckmäßigkeit zuzulassen. (Lebhaftes Bravo rechts.) 
Aus diesem Gesichtspunkte ging die große Decentralisation mit Nothwendig- 
keit hervor. Es ist schon Vieles der Statthalterei zur Entscheidung im 
Recurswege zugewiesen worden, was früher an das Centrum ging. Der Wir- 
kungskreis der Statthalter muß noch erweitert werden, es muß nicht immer 
vom Centrum aus darüber entschieden werden, wie ein Manthschranken ange- 
strichen oder ein Gemeindeweg gezogen werden soll. Neben der cextensiven 
Erweiterung muß auch intensiv der Wirkungskreis der Landesbehörden er- 
weitert werden. Sie sollen ein größeres Recht in der Wahl der Organe und 
in der Disposition über dieselben haben; die Regierung hält den Gedanken 
fest, daß es nicht angehe, einen Beamten, der an einem bestimmten Orte ist, 
für inamovibel zu halten, daß vielmehr zwischen den Statthaltereien und den 
ihnen unterstehenden Executiv-Organen im Lande ein den Erfordernissen und 
der Diensitüchtigkeit angemessener Wechsel stattfinden müsse. Selbstverständ- 
lich ist es, daß alle überflüssigen Stellen beseitigt werden müssen, daß das 
Princip der Arbeit zur Geltung kommen muß (Bravol) und daß bei ent- 
sprechender Entlohnung die Arbeitskraft der Beamten auch vollständig aus- 
genützt werden muß. Es trat an die Regierung die Frage heran, ob 
der ganze politische Dienst in den untersten Instanzen nicht gewählten Or- 
ganen überlassen werden solle Es wird wohl bei Niemandem, der ein 
offenes Auge für die Entwicklung der Verhältnisse in Oesterreich hat, ein 
Zweifel darüber aufkommen, von welchen Segnungen die Selbstverwaltung 
begleitet ist. Das Selfgovernment ist von den heilsamsten Folgen für die 
Interessen des Staates und der Einzelnen. Die Regierung wird das Bilden 
von eigenen Statulen in den Städten, wenn es die Landtage wünschen, in 
freudigster Weise unterstützen. (Bravol) Selbst in Verwaltung ihrer ökono- 
mischen Angelegenheiten sind unsere Ortsgemeinden noch weit zurück. Man 
darf den Muth darüber nicht verlieren, wenn im Anfang nicht Alles gut 
geht. Wie soll auch der einfache Landmann, der bei unserem Unterrichts- 
wesen die mangelhafteste Schulbildung genossen, der von Jugend auf ge- 
wohnt war, sich von der Behörde bevormunden zu lassen, plötzlich zur Fähigkeit 
kommen, die Angelegenheiten der Gemeinden selbst zu verwalten? Dazu 
kommt noch der unglückliche Umstand, daß die Gemeinden gegen die Zusam- 
menlegung sind, wodurch sie ihre Kräfte lähmen. Sache der Landtage wird 
es sein, dahin zu wirken, daß die Separationsgelüste der einzelnen Gemein-
        <pb n="207" />
        Oesterreich-Ungarn. 211 
den nach und nach schwinden. Die Reglerung wird die Bildung solcher 
großen, zusammengelegten Ortsgemeinden freudig begrüßen und fördern. So 
lange indessen die eben erwähnten Verhältnisse existiren, so lange im Allge- 
meinen der Sinn dafür noch fehlt, wäre es doch schwer, die politische Orga- 
nisation in allen Einzelheiten ohne Bedenken dem Bürgermeister und der Ge- 
meindevertretung ganz anheimzugeben. Man denke nur an jenen Theil der 
Bevölkerung, der sich consequent von der Reichsvertretung fernhält. Stellen 
Sie sich vor die autonomen Bezirksvertretungen in diesen Ländern. Würden 
nicht alle vom Centrum kommenden Weisungen und Verordnungen von dieser 
Seite, die gegen Alles, und wenn es das Beste wäre, protestirt, nur weil es 
vom Centrum komme, achtungsvoll beiseite gelegt werden? Ich werde den 
Augenblick segnen, wo es der Regierung möglich sein wird, sich ganz der 
Last der Administration zu entledigen und die politische Verwaltung ganz 
den gewählten autonomen Organen zu überlassen. (Lebhaftes Bravo.) Die 
Kosten der Durchführung des neuen Organismus konnten zwar noch nicht 
nach der Ziffer festgestellt werden, weil dieß von dem Beschlusse, den das 
hohe Haus über die Grundzüge fassen wird, abhängt, von der Zahl der Per- 
sonen, der Art ihrer Beschäftigung, von der territorialen Eintheilung, so viel 
aber kann jetzt schon ausgesprochen werden, daß, abgesehen von dem um drei 
Fünftel verminderten Wite in Krain, Salzburg und den anderen Län- 
dern mit Bezirksvertretungen, sich bei der Restsumme noch eine durchschnitt- 
liche Ersparung im Betrage einer halben Million ergeben wird.“ 
16. März. (Ungarn). Conferenz der ungarischen Bischöfe in Pesth. 
17. 
18. 
Dieselben beschließen eine Denkschrift an den Kaiser über die Auto- 
nomie der Katholiken. Auf den Antrag des Cultusministers Eötvös 
lehnt der Kaiser jedoch die Annahme mit der Bemerkung ab, die 
Frage gehöre vor den ungarischen Landtag. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Herrenhaus: Etwa 60 Mitglieder 
des Hauses treten mit Rücksicht auf die bevorstehende Debatte über 
das Ehegesetz zusammen und beschließen in namentlicher Abstimmung 
einstimmig, 
unbedingt und unverrückt an dem unveränderten Majoritätsantrage über 
das Ehegesetz (also an der Annahme der Vorlage nach den Beschlüssen des 
Abgeordnetenhauses) in jedem Falle festzuhalten und jeden wie immer ge- 
arteten, offenen oder verkappten Vertagungs= oder Abänderungs-Antrag für 
alle Fälle abzulehnen. Ein Vertrauens-Comité von vier Personen (Anton 
Auersperg, Wröna, Lichtenfels, Schmerling) wird gewählt, um die Partei- 
taktik während der Verhandlungen zu reguliren, über unvorhergesehene Inci- 
denzfälle sofort zu entscheiden und danach die Partei behufs ihres Verhaltens 
zu instruiren. Die Gegenpartei hat sich ihrerseits ca. 40 Stimmen versichert. 
„ Delegationen: Dieselben verständigen sich über alle Differenzen 
bez. des Budgets für 1868, indem die reichsräthliche Delegation sich 
in den wesentlichsten der ungarischen anschließt. 
„ Der Reichskriegsminister verständigt sich vorläufig mit dem un- 
garischen Minister für Landesvertheidigung über die Auslegung des 
Art. 12: Die Einheit der activen Armee soll gewahrt, doch den 
Wünschen der Ungarn bez. des ungarischen Theils derselben mög- 
lichst entsprochen werden. Die künftige ungarische Landwehr soll 
Honved genannt werden. 
19—20. März. (Oesterreich). Reichsrath, Herrenhaus: Generaldebatte 
14*
        <pb n="208" />
        212 
Oeslerreich-AUngarn. 
über das vom Abgeordnetenhaus beschlossene Ehegesetz, resp. über die 
Fortdauer oder die Abschaffung des Concordats. Graf Leo Thun, 
Fürst Windischgrätz rc. erscheinen wieder in der Sitzung. Majoritäts- 
und Minoritäts-Gutachten der Commission. Reden von Minister 
Hasner, Graf Hartig, Gablenz, Kraus, Anton Auersperg, Schmer- 
ling für, von Professor Arndts, Cardinal Schwarzenberg, Cardinal 
Rauscher, Graf Bloome, Graf Leo Thun gegen. Graf Mensdorff 
stellt den Vertagungsantrag. 
Der Majoritätsbericht (vom gew. Staatsrathspräs. Lichtenfels) ge- 
langt zu der Ueberzeugung, daß die bisherige Ehegesetzgebung mit der in 
Rechtskraft getretenen Verfassung unvereinbar ist; er führt aber auch den 
Beweis, daß die Natur der Ehe die betreffende Gesetzgebung mit innerer 
Nothwendigkeit, ohne übrigens der Kirche das Recht zu beeinträchtigen, die 
staatliche Ehe sacramentalisch zu heiligen, dem Staat zuweise; er hält endlich 
das Concordat für kein Hinderniß. Der Bericht verkennt die wohlmeinende 
Absicht nicht, in welcher dieses Uebereinkommen getroffen worden. Es hat 
aber dasselbe die landesherrlichen Rechte in Bezug auf die Stellung der 
Kirche zum Staat in so empfindlicher Weise beeinträchtigt, und die Staats- 
gewalt so sehr der Hierarchie untergeordnet, daß ihr, überall wo sie mit der 
Kirche in Berührung kommt, kaum in irgendeiner Richtung eine freie Ver- 
fügung aus eigener Macht mehr übrig gelassen ist. Verträge, durch welche 
wesentliche Majestätsrechte, wie insbesondere jenes der Gesetzgebung und der 
Gerichtsbarkeit, veräußert werden, können an sich schon keine fortdauernde 
Verpflichtung begründen, weil sie dem Begriff eines selbständigen Staates wider- 
sprechen. Der Majoritätsbeschluß eignet sich schließlich die Beschlüsse des Abg.= 
Hauses vollständig an, und geht seine Begründung dahin, nicht sowohl zu bewei- 
sen, daß der Staat das Recht habe, den betr. Vertrag wieder zu lösen, als viel- 
mehr, daß er niemals das Recht gehabt, ihn zu schließen. Dem Majoritätsbericht 
steht ein von dem Cardinal Rauscher, dem Erzbischof Litwinowicz, dem Fürsten 
Sangusko, dem Grafen Bloome und dem Grafen Arthur Mensdorff (Bruder 
des früheren Ministers) unterzeichneter Minoritätsbericht gegenüber, der 
zunächst ausführt, daß der Kaiser die gesetzgebende Gewalt an den Reichsrath 
nicht anders (also auch nur mit den von ihm [dem Kaiser] eingegangenen 
Rechtsverbindlichkeiten) übertragen konnte, als er selbst bei Einführung der 
Verfassung sie besaß, und daß, sofern es nicht möglich wäre, die Uebung der 
Staatsgewalt durch Staatsverträge zu beschränken, jeder Staatsvertrag ein 
Unding sei; er stellt dann das Concordat als identisch mit der Religion, und 
die Sache der Religion als identisch mit der Sache der Monarchie hin, er 
verklagt weiter die „)gesetzlose Frechheit“, mit welcher in der letzten Zeit, „von 
der Regierung sogar unterstützt“, die geradezu vogelfrei erklärte kath. Kirche 
angegriffen und verletzt werden dürfe; er schließt endlich mit dem Antrag: 
das Herrenhaus erachte es als rechtlich unmöglich, auf den vorliegenden Ge- 
setzentwurf einzugehen, es halte sich jedoch verpflichtet, falls es zu der Er- 
kenntniß gelangen sollte, daß die „zu Recht bestehende"“ Ehegesetzgebung Ab- 
änderungen als wünschenswerth erscheinen lasse, behufs Erwirkung dieser Ab- 
änderungen, und auf dem im Concordat vorgezeichneten Wege, die Einleitung 
von Verhandlungen mit Rom zu empfehlen. 
24. März. (Oesterreich). Reichsrath, Herrenhaus: Abstimmung über 
das Ehegesetz. Furchtbare Aufregung. Das Ständehaus ist von 
gewaltigen Volksmassen umlagert, die der Abstimmung mit fieber- 
hafter Spannung folgen. Der Vertagungsantrag wird mit 65 gegen 
45, der Minoritätsantrag mit 69 gegen 34 Stimmen abgelehnt.
        <pb n="209" />
        Oeflerrelch-Ungarn. 213 
23. März. (Oesterreich). Reichsrath, Herrenhaus: Ehegesetz. Graf 
24. 
’77 
Leo Thun und die Bischöfe erklären durch Zuschrift, daß sie an 
den weiteren Verhandlungen über das Ehegesetz nicht mehr Theil 
nehmen werden. Specialdebatte über das Gesetz; dasselbe wird 
schließlich nach den Beschlüssen des Abg.-Hauses mit unwesentlichen 
Modificationen zu Gunsten der geistlichen Ehegerichtsbarkeit lediglich 
pro foro interno angenommen. « 
„ Delegationen: Schluß der ersten Session derselben. 
Das erste gemeinsame Budget des Reichs für 1808 siellt sich folgender- 
maßen: . 
LGcmeinsameöMinisteriumbesAeußem. 4,263,221fl. 
II. Gemeinsames Ministerium des Krieges: 
a) für die Landamee 68,699,640 „ 
b) für die Mariinn 7,508,477 „ 
III. Gemelnsames Finanzministerii 223,000 „ 
1 Zusammen: 80,694,338 fl. 
Von diesem Betrage wird im Sinne des Gesetzes in Abzug gebracht 
die Einnahme des Zollgesälles, welche vorläusig angenommen wird mit 
7,200,000 fl. Nach diesem Abzuge bleiben zu decken 73,494,338 fl. Von 
diesem Betrage sind nach der durch die Gesetze vom 21. und 24. Dec. 1867 
bestimmten Quote von den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Län- 
  
dern zu decken 51,446,036 fl. 60 kr. 
In der Reichsrathsdelegation eröffnet Reichskanzler Beust zum Schlusse, 
daß Se. Moaj. die erzielten übereinstimmenden Beschlüsse beider Delegationen 
bereits sanctionirt habe und spricht seine Befriedigung über den Verlauf der 
Verhandlungen im Namen des Kaisers aus, indem er beifügt: „Gestatten 
Sie daher, daß ich den Abschiedsgruß der Regierung in wenige Worte ein- 
kleide, indem ich aus voller Ueberzeugung sage: Die h. Delegation hat der 
entschieden ausgeprägten Friedenspolitik der Regierung einen doppelten Halt 
und Nachdruck gegeben, indem sie ihr die Weihe der Zustimmung und den 
Hintergrund der Wehrkraft verlieh.“ 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung verlangt 
kdie Fortsetzung des provisorischen Budgets bis Ende Juni. Der 
Finanzminister Brestel bringt die Finanzvorlagen der Regierung ein, 
durch welche das Deficit beseitigt werden soll und begründet die- 
selben. Die Vorlagen werden an eine Commission gewiesen. 
Die Vorlage besteht aus fünf Gesetzentwürfen. Der erste derselben be- 
trifft die Convertirung der Staatsschuld, und zwar sollen die bisherigen Titel 
der letztern in rückzahlbare und mit 12 Proc. Einkommensteuer belegte Renten 
umgewandelt werden. Die Verzinsung stellt sich auf 4½ Proc. Die Con- 
vertirung ist innerhalb 3 Monaten anzumelden. Der zweite Gesetzentwurf 
betrifft die Vermögenssieuer. Das Vermögen ist erst von 1500 fl. ab be- 
stenerbar. Durch den dritten Gesetzentwurf soll die Gewinnsteuer auf 15 
Proc. erhöht werden. Der vierte und der fünfte Gesetzentwurf betrefsen den 
Verkauf von Staatsdomänen im Betrag von 25 Millionen und die Auf- 
nahme einer schwebenden Staatsschuld von 20 Millionen. 
Darlegung des Finanzministers: Die Regierung war noch nicht 
in der Lage, das Finanzgesetz dem Hause vorzulegen, weil die Verhandlungen 
der Delegationen nicht zu Ende sind; doch sind bisher vom Ausschusse so wenig 
Abstriche vorgenommen worden, und die Sätze in der Regierungsvorlage so 
gering angesetzt, daß man wohl das aus anderen Mitteln, als den laufenden 
Einnahmen zu deckende Erforderniß auf 52 Millionen beziffern kann. In
        <pb n="210" />
        214 
Oeslerresch-Ungarn. 
diesem Betrage sind jene Beträge nicht enthalten, welche zur Begleichung des 
Extraordinariums an den Reichs-Finanzminister abzuführen sein werden, die 
sich auf 18 Millionen belaufen, bezüglich deren aber eine besondere Vorsorge 
nicht nöthig ist, weil die Deckung dieses Extraordinariums besonderer Verein- 
barung vorbehalten wird und aus vorhandenen Mitteln erfolgt. Es ist da- 
her, wenn man die Rücksicht der Deckung im Auge behält, das Deficit auf 
52 Millionen zu beziffern. Wenn man an die Frage ging, in welcher Weise 
dieser Abgang gedeckt werden soll, so mußte man sich zuerst vorhalten, ob 
dieser Abgang als etwas Vorübergehendes oder als etwas Dauerndes ange- 
sehen werden müsse. Die Regierung mußte sich der letzteren Anschauung zu- 
neigen. Wit haben von Jahr zu Jahr eine steigende Staatsschuld, aber 
auch ein Herabgehen des Credits, so daß Anlehen in letzter Zeit zu enormen 
Zinsen aufgebracht werden mußten. Im Jahr 1869 wird das Deficit, wenn 
auch als ein geringeres, so doch als ein namhaftes sich darstellen. Die Er- 
sparnisse in der Verwaltung sind sehr langsam zu erzielen. Wenn auch eine 
Verminderung des Beamtenstatus in Aussicht genommen wird, so wird an- 
derseits in der ersten Zeit der Pensionsetat belastet. Was im Militäretat, 
Ordinarium, erspart wird, muß im Extraordinarium wieder zugesetzt werden. 
Wenn man das Ersparniß auf 2, und im Jahr 1870 auf 4 Millionen be- 
rechnet, so ist das Deficit gleichwohl ein sehr bedeutendes. Ist nun eine nam- 
hafte Vermehrung der Einnahme zu erwarten? Durch die Steuergesetzgebung 
würde es allerdings möglich sein, bei einer einzigen Steuer, ich meine die 
Branntweinsteuer, ein namhaftes Mehrerträgniß von 3 oder 4 Millionen zu 
erzielen. Was die übrigen Steuern betrifst, so bedürfen sie einer durchgrei- 
fenden Resorm. Aber wenn auch die Regierung schon im nächsten Herbst 
eine bezügliche Gesetzesvorlage einbringen wird, so kann doch nicht erwartet 
werden, daß das Ergebniß im laufenden, nächsten oder auch nur zweitnächsten 
Jahre einen nennenswertben Einfluß üben werde. Es stellt sich daher die 
Nothwendigkeit heraus, außer für das gegenwärtige Jahr noch für die Jahre 
1869 und 1870 Vorsorge zu treffen. Die Regierung mußte sich vor Allem 
die Frage stellen, ob es zulässig wäre, den Abgang dieser drei Jahre auf 
dem seit Decennien üblichen Wege der Vermehrung der Staatsschuld auszu- 
gleichen. Ich habe schon im Anfang angedeutet, warum uns dieser Weg 
verschlossen bleiben mußte. Es würde sich auf diesem Wege ein Mehrerfor- 
derniß für die Zinsen im Betrage von 10 Millionen herausstellen, und wenn 
man nun das Mehrerträgniß aus den Steuerresormen auf 20 Millionen 
veranschlagt, würde dadurch die Hälfte dieses Mehrerträgnisses im Vor- 
hinein verschlungen werden. Es blieb der Regierung noch ein zweiter Weg, 
die Vermehrung der Staatsnoten. Die Regelung der Valutaverhältnisse, 
dieses dringendste Bedürfniß, würde durch jede Vermehrung der Staatsnoten 
in immer weitere Ferne gerückt. Wenn auch bei der gegenwärtigen Weltlage 
ein Krieg nicht zu besorgen ist, so muß doch die Möglichkeit eines solchen im 
Auge behalten werden. Wenn nun plötzlich ein derartiges Geldbedürfniß ein- 
treten würde, würde wie im Jahr 1866 nichts anderes übrig bleiben, als 
zur Vermehrung der Staatsnoten zu schreiten, und darum darf man heute 
in den Tagen des Friedens nicht das letzte Mittel erschöpfen. Man mußte 
darum sinnen, auf andere Weise den Abgang zu decken. Der Regierung 
mußte sich der Gedanke aufdrängen, daß ein Theil dieses Abganges daher 
rührt, daß die Länder der ungarischen Krene nicht jenen vollen Theil an 
den Lasten der Staatsschuld übernommen haben, der ihnen entsprechen hätte. 
Bei den Verhandlungen über das Gesetz, betrefsend die Staatsschuld, wurde 
damals aufgeführt, daß der Betrag, den die ungarischen Länder zur Staats- 
schuld weniger beitragen, als ihnen entsprechen hätte, 12 Millionen Gulden 
beträgt. Diese 12 Millionen konnten unmäglich als eine Stener den dies- 
seitigen Ländern auferlegt werden; der Abgang müßte vielmehr nothwendiger- 
weise durch alle Staatsgläubiger gedeckt werden, und zwar in der Weise,
        <pb n="211" />
        Oesterresch-#ungarn. 215 
daß also von den Staatsgläubigern nebst der bisherigen Einkommensteuer 
eine weitere Abgabe von 10 Proc. von den Zinsen cingehoben werden soll, 
weil diese Abgabe ja nicht den Charakter einer eigentlichen Steuer hat, son- 
dern weil diese Abgabe nur dasjenige hereinbringen soll, was die Länder der 
ungarischen Krone zur Staatsschuld weniger leisten. Schon in dem Gesetze 
über die Beitragsleistung zur Staatsschuld wurde der Plan der Umwand- 
lung der Staatsschuld in eine einheitliche Rente ausgenommen, um die Last, 
welche auf die diesseitigen Länder als Rückzahlung für die Staatsschuld ent- 
fällt, zu erleichtern. In das betr. Gesetz über die Unification der Staats- 
schuld sind auch die 10 Proc. Zinsstener der Staatspapiere einbezogen. Die 
Regierung hat dabei den bisher bestandenen Unterschied betreffs der Rückzah- 
lung in Papier oder Silber beibehalten. Eine andere Convertirung würde 
entweder mit einer Benachtheiligung des Staates oder der Gläubiger 
oder mit einem Zwange verbunden gewesen sein. Die Regierung hat serner 
die Form einer Kapitalschuld jener der Rentenschuld vorgezogen, weil zwi- 
schen einer nicht rückzahlbaren Kapitalschuld und einer Rentenschuld gar kein 
Unterschied besteht, und die Bevölkerung an die Kapitalschuld nun einmal 
gewöhnt ist und Gewohnheiten gerade in dieser Beziehung nicht mehr als 
nöthig gestört werden sollen. Wenn nun die Maßregel durchgeführt wird, 
so ergibt sich solgendes Resultat: Das gesammte Zinserforderniß wird be- 
tragen 112,769,061 fl., während es sonst 122,014,460 fl. betragen hätte, 
also ein Mindererforderniß von mehr als 9 Millionen. Das Ersparniß bei 
der Schuldentilgung beträgt in den Jahren 1868, 1869, 1870 je 8,200,000 fl., 
wovon allerdings für dieses Jahr ein namhafter Betrag abgerechnet werden 
muh, weil bereits Rückzahlungen stattgefunden haben. Es bleibt nun noch 
ein Erforderniß von 102 Millionen für die 3. Jahre zu decken. Von diesen 
102 Millionen kommt aber noch Folgendes in Abrechnung: Bei den Anlehen, 
welche nicht der Convertirung unterzogen werden können, wird nichtsdesto- 
weniger jährlich eine bestimmte Zinsenersparniß eintreten können, für welche, 
da die Convertirung nicht unmittelbar durchgeführt werden kann, die Regie- 
rung nach dem Vertrage berechtigt ist, für das gleiche Zinsenerforderniß neue 
Titel zu nehmen, d. h. insoweit als das Zinsenerträgniß langt, die Conver- 
tirung selbst durchführen zu können. Dadurch dürfte nun jährlich doch ein 
Betrag von 5 Millionen Gulden erzielt werden, denn die daraus resultirende 
Zinsenersparniß macht doch im Ganzen in allen drei Jahren zusammen noch 
11½ Millionen, d. h. 500,000 fl. pro Jahr aus, und es wird daher auf diese 
Weise jedenfalls noch ein Betrag von ca. 17 Millionen Gulden abgerechnet 
werden können. Diese 17 Millionen von den 102 Millionen abgerechnet, 
geben noch einen Abgang ven 85 Millionen. Eine Maßregel, die sich von 
selbst darbot, war die Veräußerung von Staatseigenthum. Eine genaue 
Durchsicht der vorhandenen Objekte hat zu der Ueberzeugung geführt, daß 
der Verkauf derselben innerhalb zwei Jahre einen Betrag von 25 Millionen 
liefern könnte. Es erübrigte nur noch ein Betrag von 60 Millionen Gulden. 
Nach langer und gerade zu sagen schmerzlicher Erwägung blieb der Regie- 
rung nichts übrig, als hier einen Appell an die Steuerträger zu richten. 
Die Regierung mußte sich vor allem klar machen, daß der Weg der Zuschläge 
zu den bestehenden Steuern nicht durchführbar ist, weil eben die gegenwär- 
tigen Steuern sehr ungleich vertheilt sind; sie hat darauf angetragen, ein- 
für allemal eine Abgabe einzuführen, die aber nie wiederkehrt und nur vom 
reinen Vermögen zu erheben ist. Die Verhältnisse einer Vermögensabgabe 
sind jetzt weit günstiger, als die jeder anderen Abgabe. Die Frage bei der 
Besteuerung des mobilen Vermögens war die, wie den Aktien-Gesellschaften 
gegenüber vorgegangen werden soll. Bekanntlich mußte bisher nicht bloß 
das Erträgniß der Aktien, sondern auch der von ihnen ausgegebenen Obli- 
gationen, also ihrer Schulden zu Grunde gelegt werden. Die Regierung ist 
zu der Ansicht gelangt, daß die Aktien-Gesellschaften genau demselben Modus
        <pb n="212" />
        216 OekKerreich-Ungarn. 
unterworfen werden müssen, wie Private, daß also nur das Aktienkapital als 
ihr wirkliches Kapital angesehen werden muß, die Obligationen aber bei den- 
jenigen besteuert werden müssen, die den Fruchtgenuß davon haben. Die 
Regierung war der Ansicht, daß von jedem Vermögen der Einzelne einen 
Betrag von 1500 fl. frei haben soll, daß also nicht bloß jedes Vermögen 
unter 1500 fl. vollkommen steuerfrei sein soll, sondern daß auch bei einem 
Vermögen von .4000 fl. z. B. 1500 fl. frei und also nur 2500 fl. besteuert 
werden sollen, wodurch also dem ärmeren Thelle der Bevölkerung eine we- 
sentliche Erleichterung bereitet würde. Ueber das Erträgniß der Abgabe ist 
es sehr schwer, eine ziffermäßige Angabe zu machen, weil bei unbeweglichem 
Vermögen die Schätzung sehr schwer ist, während bei beweglichem Vermögen 
dieselbe jedenfalls nur eine approximative sein kann. Die Regierung glaubt 
aber, daß die Einnahme sich auf ca. 30 Mill. belaufen wird. Das Grund- 
steuer-Ordinarium beträgt 22,400,000 fl., würde man also das Hundertfache 
als den Werth annehmen, so würde sich ein Grundwerth von 2240 Mill. erge- 
ben. Dieser Werth ist viel zu niedrig gegriffen. Ich verkenne keineswegs das 
Harte, das in dieser Maßregel theilweise liegen mag. Aber ich kann nur wie- 
derholen, es ist ein dringendes Bedürfniß nicht bloß des Staates als solchen, 
sondern auch aller einzelnen Besitzenden, daß endlich einmal Ordnung in 
unsere finanziellen Verhältnisse komme, daß endlich die Gefahr einer größern 
Krisis abgewendet werde. Ich möchte noch auf die Frage zu sprechen kommen, 
die man mir vielleicht stellen wird: Ist die Hoffnung vorhanden, wenn diese 
Maßregel angenommen wird (Bewegung), daß in den späteren Jahren Ord- 
nung in die Finanzen zurückkehren wird? In dieser Beziehung für eine län- 
gere Reihe von Jahren hinaus zu sprechen, ist allerdings schwierig; denn 
man muß sprechen für Situationen, die man nicht kennt, und auch für Per- 
sonen, die man nicht kennt. Indeß glaube ich nach ruhiger Erwägung und 
jeder optimistischen Anschauung fern doch constatiren zu können, daß inner- 
halb dreier Jahre solche Maßregeln in der Besteuerung durchgeführt werden 
können, und daß solche Ersparnisse sich werden erzielen lassen, daß wenigstens 
in Zukunft ein geregelter Gang sich wird einhalten lassen.. .Ich anerkenne 
sehr wohl das Drückende der Maßregeln; aber ich habe nach reiflicher Prü- 
sfung zur Einsicht gelangen müssen, daß eine andere Weise des Vorganges 
möglicherweise einen kurzen Ausschub herbeiführen könnte, dieser aber viel zu 
theuer erkauft würde, indem die Myßregeln, die ich heute proponire, später 
mit weitaus entschiedenerer und dann wirklich gefährlicher Schärfe durchge- 
führt werden müßten. 
Die Vorlage wird einem Ausschuß überwiesen. Die Regierung 
versäumt es, sich über die Zusammensetzung desselben mit der ihr 
ergebenen Majorität des Hauses zu verständigen und derselbe wird 
daher „zufällig" überwiegend aus Mitgliedern zusammengesetzt, die 
jeder neuen Belastung der Bevölkerung widerstreben und sich viel- 
mehr einem ganzen oder doch halben Staatsbankerott zuneigen. 
26. März. (Oesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus stimmt den 
Modificationen des Herrenhauses im Ehegesetze sofort bei, so daß 
bez. des ersten der confessionellen Gesetze Gesammtbeschluß erzielt ist. 
30—31. März. (Oesterreich). Reichsrath, Herrenhaus: Debatte über 
das Schulgesetz. Mehrheits= und Minderheitsantrag der Commission. 
Rede Rokitansky's. Der Minoritätsantrag wird mit allen gegen 19 
Stimmen mit einigen nicht ganz unwesentlichen Abänderungen der 
Beschlüsse des Abg.-Hauses in dritter Lesung angenommen. 
Die Aenderungen, welche die Majorität der Commission an dem
        <pb n="213" />
        Oesterreich-Ungarn. 217 
Schulgesetzentwurf, wie er aus dem Abg.-Hause hervorgegangen ist, vor- 
schlägt, bestehen in Folgendem: Statt: „die Leitung und Aufsicht über das 
gesammte Unterrichts= und Erziehungswesen steht ausschließlich dem Staate zu“ 
setzt sie: „die oberste Leitung und Aussicht über das Unterrichts= und Erziehungs- 
wesen sieht dem Staate zu.“ Ferner will die Commission in den Volks- 
und Mittelschulen neben der „Leitung und unmittelbaren Beaussichtigung des 
Religions-Unterrichtes“ auch die Leitung und Beaussichtigung der „religiös- 
sittlichen Erziehung“ der betreffenden Kirche oder Religionsgenossenschaft über- 
lassen und erklärt dieß dahin: „daß den kirchlichen Organen das Recht, Erx- 
horten zu halten, die Beichte und den Empfang der heil. Sakramente anzu- 
ordnen, zuerkannt werden müsse.“ Die Minorität der Commission 
schließt mit dem Antrage: „Es sei der vorliegende Gesetzentwurf an die be- 
stehende Commission mit dem Auftrage zurückzuleiten, ein Gesetz zu verfassen, 
in welchem grundsätzlich ausgesprochen werde: 1) daß der katholischen Kirche 
der ihr gebührende Einfluß auf die rellgiös-sittliche Erziehung der katholi- 
schen Jugend gewahrt bleibe, und 2) daß die Volks= und Mittelschulen con- 
fessionell verbleiben.“ 
— März. (Ungarn). Perczel setzt seinen Kampf gegen den Einfluß 
Kossuths fort und agitirt gleichzeitig für die Errichtung einer natio- 
nalen Armee. Zerwürfnisse in dem Honved-Landescentralausschusse; 
Perczel löst den Ausschuß auf und erklärt, die Entscheidung der 
Landesversammlung der Honveds hervorrufen zu wollen. 
1. April. (Oesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus nimmt die Re- 
gierungsvorlage bez. Reorganisation der politischen Verwaltung an. 
Die polnische Fraction veranlaßt einen bemerkenswerthen Zwischenfall, in- 
dem sie einem bisher mehr vertraulich hervorgetretenen Wunsche bei der po- 
litischen Organisation einen sormellen Ausdruck leiht, und in diese Organi- 
sation einen besonderen polnischen Hofkanzler eingefügt haben will. Die Re- 
gierung nimmt zu diesem Antrag sosort entschieden Stellung, sie lehnt ihn 
rundweg ab, und zwar nicht aus Gründen der Opportunität, sondern aus 
principiellen Erwägungen. Der Minister des Innern, im übrigen betonend, 
daß die gegenwärtige Verwaltung sich bewußt sei, kein einziges Kronland als 
Stiefkind zu behandeln, und daß im Rathe der Krone Männer sitzen, welche, 
weil selbst dem Land angehörend, die Eigenthümlichkeiten und Bedürfnisse 
speciell Galiziens zur vollen Geltung zu bringen sich in der Lage befinden, 
erklärt unumwunden: daß jenem Antrage schon mit Rücksicht auf die Staats- 
grundgesetze, welche die Institution eines Hoskanzlers nicht kennen, nicht statt- 
gegeben werden könne, und schließt mit den Worten: „Die Einsetzung eines 
Hofkanzlers für ein einzelnes Land würde aber auch zu der Consequenz füh- 
ren, daß andere Länder ein gleiches Begehren zu stellen das Recht erhielten. 
Und wenn wir eine Regierung hätten, zusammengesetzt aus Hofkanzlern, 
dann würde es. wenigstens nach meiner persönlichen Auffassung, mit der par- 
lamentarischen Verantwortlichkeit und mit der parlamentarischen Regierung 
ein Ende haben.“ 
„ (Oesterreich: Böhmen). Im czechischen Theile des Landes wird, 
von den Feudalen unterstützt, eine lebhafte Agitation gegen die neuen 
Steuervorlagen der Regierung ins Werk gesetzt. 
„ (Oesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus genehmigt die vom 
Herrenhaus im Schulgesetz beschlossenen Modificationen, so daß auch 
über dieses Gesetz Gesammtbeschluß erzielt ist.
        <pb n="214" />
        218 
Gesterreich--Angarn. 
Die beiden allein wesentlichen Aenderungen des Herrenhauses sind, daß 
der Kirche außer dem Religionsunterricht auch die „Leitung der religiösen 
Uebungen" zugeschieden wird, und daß die Bestimmung des Gesetzes: „daß 
das Lehramt für dazu befähigte Staatsbürger ohne Unterschied des Glau- 
bensbekenntnisses gleich zugänglich sei“, dahin präcisirt wird: daß das Lehr- 
amt Allen zugänglich ist, welche „ihre Befähigung dazu in gesetzlicher Weise 
nachgewiesen“, und zwar dleß aus der Erwägung, welcher der Cultusminister 
einen offenen Ausdruck gab, daß derjenige Volksschullehrer, der den ganzen 
Schulunterricht zu leiten habe, nicht als dazu fähig erachtet werden könne, 
wenn er einer andern Religion angehöre als die Bevölkerung, für welche die 
betreffende Schule bestimmt sei. 
Das Haus genehmigt ferner die vom Justizminister Herbst ge- 
machte Vorlage bez. Reorganisation der Bezirksgerichte. 
Das Gesetz schließt sich enge an dasjenige über die Reorganisation der 
politischen Verwaltung und ergänzt dasselbe. Ueberall wo bisher Bezirks- 
ämter bestanden, sollen in Zukunft Bezirksgerichte als Einzelgerichte ihren 
Sitz haben. Die Regierung erklärt sich sogar geneigt, die Zahl dieser neuen 
Einzelgerichte über diejenige der bisherigen Bezirksämter zu vermehren und 
will darüber das Gutachten der Landtage hören. Die bisherigen Aktuare 
werden abgeschafft und zu Adjuncten erhoben; ihr Gehalt soll wie derjenige 
der Bezirksrichter erhöht werden. 4 
Beginn der Debatte über das interconfessionelle Gesetz. 
Der Budgetausschuß bestellt für Prüfung der Finanzvorlagen der 
Regierung ein Subcomité, das sofort zusammentritt. Der Finanz- 
minister gibt persönlich die bestimmte Erklärung ab: 
daß er der festen Zuversicht sei, er werde mit den vorgeschlagenen Finanz- 
maßregeln das Deficit der drei nächsten Jahre (150 Mill.) decken können, 
und es werde die im Zuge befindliche Steuerreform den Staatshaushalt in 
der Art ordnen, daß nach Ablauf dieser drei Jahre kein Deficit mehr existire. 
3. April. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung legt 
demselben einen Gesetzentwurf vor behufs Einführung der Jury für 
Preßvergehen. . 
Der Entwurf überweist „alle durch den Inhalt einer Druckschrift began- 
genen Verbrechen und Vergehen"“ der Aburtheilung eines Schwurgerichts, 
gleichviel ob die gerichtliche Verfolgung durch den Staatsanwalt oder einen 
Privatkläger eingeleitet worden. Das Schwurgericht besteht aus dem Gerichts- 
hof (Präsident, 2 Richter, 1 Schriftführer) und aus 12 Geschwornen, und 
die Schwurgerichtssitzungen finden in der Regel alle drei Monate statt. Die 
Verhandlung vor den Geschwornen ist, falls nicht aus Gründen der Sittlich- 
keit oder der öffentlichen Ordnung die Oeffentlichkeit ausgeschlossen wird, öf- 
fentlich, und zwar bei Strafe der Nichtigkeit. Die Geschwornen werden der- 
jenigen Stadt entnommen, in welcher das Preßgericht seinen Sitz hat, und 
zum Geschwornenamte, für dessen Ausübung keine Vergütung beansprucht 
werden kann, ist jeder männliche österreichische Staatsbürger berufen, der 
mehr als 30 Jahre alt ist, lesen und schreiben kann, wenigstens ein Jahr 
in der Gemeinde wohnt und entweder jährlich 20 fl. direkter Steuern zahlt, 
oder an einer inländischen Universität den Doctorgrad erlangt, oder die Ma- 
turitätsprüfung an einer technischen Hochschule bestanden hat, oder endlich 
Advocat, Notar oder Professor ist. J 
Das Haus erledigt die Specialdebatte über das interconfessionelle 
Gesetz, nimmt dasselbe schließlich mit großer Mehrheit an und 
bringt damit seinerseits die Fragen über confessionelle Angelegen— 
heiten, resp. über das Concordat zum Abschluß.
        <pb n="215" />
        Ocsterrelch · Ungarn. 219 
4. April. (Oesterreich). Landtag: Die Wahl Kossuths zum Abgeord- 
5. 
neten für Fünfkirchen wird ohne Anstand verificirt. Kossuth lehnt 
ab, da er den gesetzlichen Revers nicht ausstellen will. 
„ (Ungarn). Vierzehn Kirchenfürsten richten eine Zuschrift an 
den Ministerpräsidenten Fürst Auersperg, in der sie, auf die De- 
batten über das Ehegesetz zurückgreifend, die Besorgniß ausdrücken, 
daß die Kirche nach dem Art. 1 des Staatsgrundgesetzes nicht bloß 
der Ehegerichtsbarkeik, sondern überhaupt des Recht beraubt werden 
könnte, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu entscheiden. Der 
Ministerpräsident lehnt es in seiner Antwort ab, auf die von bei- 
den Häusern ihrerseits entschiedene Frage zurückzukommen, fügt in- 
deß beruhigend bei: . 
«...AuchbieRegierungSr.Maj.hatsichbeköffentlichenBesprechungder 
Angelegenheit nicht entschlagen. In diesem Augenblick aber ist die Zeit jener 
öffentlichen Erörterung wenigstens für die Regierung abgelaufen, welcher das 
Stadium legislativer Verhandlung, in das gegenwärtig der Entwurf getreten 
ist, die ehrerbietigste Zurückhaltung zur Pflicht macht. Der Ministerrath konnte 
daher auch nur durch die hohe Achtung, welche er den ausgezeichneten Eigenschaf- 
ten und dem erhabenen Berufe der Unterzeichner jenes Schreibens zollt, dazu 
veranlaßt werden, auf die Fragen einzugehen, welche dasselbe mehr andeutet 
als ausspricht. Keines der in diesen Landen bestehenden Gesetze weiset die 
Gerichte an, oder ermächtigt sie, Fragen der Glaubenslehre, oder der Ge- 
wissenspflicht, oder die Ordnung und Verwaltung der inneren Angelegen- 
heiten der Kirche an sich zu ziehen. Dafür, daß dieß auch künftig nicht ge- 
schehen werde, gewähren die Art. 14 und 15 des Grundgesetzes über die all- 
gemeinen Rechte der Staatsbürger volle Bürgschaft. Wenn nun die Regie- 
rung zu Gunsten des im Reichsrath verhandelten Entwurfs eines Gesetzes 
über die Ehen der Katholiken auch den &amp; 1 des Gesetzes über die richterliche 
Gewalt anführte, so geschah dieß eben, weil sie der Ueberzeugung war, daß 
sie damit für die im Namen des Kaisers auszuübende Gerichtsbarkeit nichts 
in Anspruch nehme, was jenseits der rechtmäßigen Grenzen der Staatsgewalt 
liegt. Es wäre daher nicht gerechtfertigt, der Regierung den Vorwurf zu 
machen, daß sie von der katholischen Kirche und ihrer Verfassung keine Kunde 
nehme. Sie benützt vielmehr gern diesen Anlaß, es auszusprechen: daß sie 
nicht bloß die Freiheit der Kirche hochhalten und achten wolle, sondern jeder- 
zeit bereit sein werde, das segensreiche Wirken derselben nach Kräften zu för- 
dern. Allein so wenig die Regierung daran denkt, die Grenzen der Staats- 
gewalt zu mißachten, so wenig kann sie ihre Hand dazu bieten, daß dieß von 
anderer Seite geschehe.“ 
„ (Ungarn). Die äußerste Linke, die sich seit der Wahl der 
ungarischen Delegation von der Linken (Ghiczy, Tisza) entschiedener 
getrennt und außerhalb der Verfassung gestellt hatte, nähert sich 
wieder der letzteren, um ihr Ziel, die reine Personalunion innerhalb 
der Verfassung und mit constitutionellen Mitteln zu verfolgen. In 
einer von 80 Mitgliedern der Deputirtentafel besuchten Versamm- 
lung wird folgende Erklärung vereinbart: 
„Die Mitglieder des Clubs der Linken gehen auch heute noch von der 
Ansicht aus, daß Ungarn ein keiner anderen Nation und keinem anderen 
Lande untergeordnetes freies und unabhängiges Land ist; sie konnten also 
auch heute die Aufgabe der Partei vor allem darin erkennen, mit allen ge- 
setzlichen Mitteln dahin zu wirken, daß alle jene Gesetze, die mit der erwähn-
        <pb n="216" />
        220 
3. 
15. 
17. 
1 
Oesterresch-Ungarn. 
ten Unabhängigkeit unseres Vaterlandes im Widerspruche stehen, aufgehoben 
werden; es müssen demnach die. Delegationen und das gemeinsame 
Ministerium beseitigt werden, jene gesetzlichen Institutionen aber, die 
zu unserer Sicherheit erforderlich sind, müssen realisirt werden. Es muß näm- 
lich die ungarische Armee, die Unabhängigkeit unserer Finanz= und Handels- 
Angelegenheiten und die diplomatische Anerkennung der gesetzlichen Unabhän= 
gigkeit unseres Vaterlandes ins Leben treten.“ · 
April (Ungarn). Die Regierung verbietet einen in Pesth-Ofen ge- 
bildeten Demokratenclub und jede wie immer zu nennende Thätigkeit 
desselben, nachdem sich derselbe geweigert hat, die gegen die be- 
stehenden Gesetze und die Constitution des Landes gerichteten Bestim- 
mungen seiner Statuten aus denselben zu entfernen. 
„ (Ungarn). Conflikt in Felegyhaza bei Gelegenheit der Ver- 
haftung des Wühlers Asztalos. 
„ Beginn der Unterhandlungen des Reichskriegsministeriums mit dem 
ungarischen Ministerium über die Grundlagen des zu vereinbarenden 
Wehrgesetzes in Ofen unter dem persönlichen Vorsitze des Kaisers. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Das Subcomité des 
Budgetausschusses des Abg.-Hauses, dem die Finanzvorlagen der Re- 
gierung überwiesen sind, beschließt auf Skene's Antrag die vorge- 
schlage Vermögenssteuer einfach abzulehnen. 
b„ (Ungarn). Landtag: Der Finanzminister Lonyay legt dem 
Unterhause das erste selbständige ungarische Budget, für 1868, nebst 
15 verschiedenen Steuergesetzen vor. 
Finanzminister: „Als ich bei Constituirung der ungarischen Regierung 
die schwere Last der Finanzen auf meine schwachen Schultern genommen, 
fühlte ich es wohl, wie schwierig die Aufgabe sei, die mir bevorsteht. Alte 
Uebelstände beseitigen, wichtige Reformen einführen und den Staatshaushalt 
des Landes regeln, sind sämmtlich Aufgaben, deren Erfüllung in Ungarn um 
so schwerer ist, als kein Präcedens vorhanden, nach dem man sich richten 
könnte. Und doch ist es nicht genügend, gewisse Rechte im Principe zu be- 
sitzen, man muß sie auch bethätigen. Der vierte Gesetzartikel vom Jahre 
1848 und der fünfzehnte Gesetzartikel vom Jahre 1867 gewähren dem Lande 
das Recht der vollständigen Budgetbestimmung. Es ist dieß die Conditio 
sine qua non des Constitutionalismus, der ohne dieses Recht zum Schein- 
Constitutionalismus wird. Indem ich nun daran ging, im Sinne dieses 
unseres Rechtes das Budget für 1868 für das Haus zusammenzustellen, 
drängten sich mir aufs neue die vielen Gebrechen auf, an denen unser finan= 
zielles Staatsleben leidet. Ich war daher gezwungen, daran zu denken, mit 
dem Budget gleichzeitig solche Gesetzentwürfe in das Haus einzubringen, die 
geeignet sind, diese Gebrechen zu beseitigen. Einmal von der Nothwendigkeit 
dieses Schrittes überzeugt, standen dem Ministerium zwei Wege offen. Ent- 
weder ganz neue finanzielle Gesetze zu schaffen, oder die schon bestehenden ein- 
schlägigen Gesetze und Verordnungen so zu modificiren, daß sie ihrem Zwecke 
entsprechen. Das Ministerium entschied sich aus leicht begreiflichen Gründen 
für diesen letzteren Weg.“ Nun legt der Finanzminister auf den Tisch des 
Hauses Gesetzentwürfe: über die direkten Steuern, über Stempelsiener, Tabak- 
monopol, Branntweinsteuer, Bier-, Zucker-, Fleisch= und Wein-Accise, über 
die übrigen. Gefälle und über die Eintreibung der allgemeinen Lasten nieder 
und setzte seine Rede, nachdem er auch noch einen Gesetzentwurf über Ver-
        <pb n="217" />
        Oesterreich-Ungarn. 221 
längerung der der Regierung bis Ende April ertheilten Indemnität nie- 
dergelegt, solgendermaßen sort: „Dieß ist der erste Gegenstand, mit dem ich 
mich, meiner Pflicht gemäß, beschäftigen mußte. Der zweite Gegenstand ist 
die Zusammenstellung des Budgets. Es war dieß keine leichte Arbeit. Denn 
kein richtiger Schlüssel war vorhanden, nach dem die Einnahmen und Aus- 
gaben annähernd hätten fixirt werden können, und wenn ich auch schon seit 
März 1867 die Finanzen verwalle, so konnte ich doch weiter nichts erlangen, 
als daß ich das Jahr 1867 ohne Deficit abschloß und für die Monate Ja- 
nuar-März 1868 unseren Beitrag zu den gemeinsamen Auslagen an den 
Reichs-Finanzminister abführte. Es war dieß keine leichte Arbeit, wenn man 
bedenkt, daß bei uns die Bedingungen noch nicht vorhanden sind, die das 
pünktliche Einlaufen der Steuern ermöglichen. Das Finanzministerium wurde 
nämlich von den betreffenden Behörden bei Eintreibung der Steuern nur sehr 
schwach unterstützt, und man machte sich kein Gewissen daraus, den Staat 
durch Gefällsübertretungen zu verkürzen. Hätte der Himmel heuer kein so 
esegnetes Jahr gegeben, diese Sünden würden sich schwer rächen. Um aber 
für die Zukunft von derartigen Zufällen nicht abhängig sein zu müssen, er- 
achtet es die Regierung für ihre Pflicht, 1) vor Allem und Jedem ein weises 
Sparsystem einzuführen; 2) durch Schaffung eines billigen und gerechten 
Steuergesetzes die zu tragenden Lasten so zu vertheilen, daß sie Niemanden 
erdrücken, und 3) den Handel und die Gewerbe derart zu heben, wie dieß 
in einem modernen Staate sein muß.“ Im weiteren Verlaufe seiner Rede 
gibt der Finanzminister die Einnahmen und Ausgaben folgendermaßen an: 
I. Ordinarium. Ausgaen 100),667,000 fl. 
Einnamen 908,680,000 „ 
Desictt 1,887,000 fl. 
II. Extra-Ordinarium. Einnahmen: 47,235,000 fl. (darunter 
30,000,000 fl. vom Erlös des Eisenbahn-Anlehens). Ausgaben: 35,348,800 fl. 
(Auf Canal= und Eisenbahnbauten sind 20,000,000 fl. veranschlagt.) 
Nach Angabe dieser Details schließt der Finanzminister seinen Vortrag in fol- 
gender Weise: „Unter den von mir soeben eingereichten Gesetzentwürsen ist keiner 
von solcher Wichtigkeit, wie der über die Eintreibung der allgemeinen Lasten. 
Derselbe zielt darauf hin, die Steuerbeamten zur Erfüllung ihrer Pflicht an- 
zuhalten und darüber zu wachen, daß keine Gesällsübertretungen vorkommen 
sollen, die dem gemeinen Diebstahle gleichzustellen sind. Ich leugne es nicht, 
daß das soeben vorgelegte Budget auf unsere Schultern eine große Last wälzt. 
Das Ungarn aber, das auf 6000 Quadratmeilen 15,000,000 Einwohner 
  
zählt, in dessen Schoß solch unberechenbare Schätze verborgen sind, dieses 
Ungarn wird diese Last erschwingen können. Geehrtes Haus! Es ist dieß 
das erstemal, daß wir unseren Staatshaushalt selbst ordnen, denn vor 1848 
stand unser Steuerbewilligungs-Recht nur auf dem Papiere, und in den 
Jahren 1848 und 1849 konnten wir von unserem dießbezüglichen Rechte 
keinen gesetzlichen Gebrauch machen. (Ohol auf der äußersten Linken. So 
ist es! im ganzen Hause.) Heute nun ist der denkwürdige Tag, wo wir 
dieses unser Recht bethätigen, und unsere Nachkommen werden das Andenken 
des heutigen Tages segnen.“ 
17. April. (Ungarn). Die Jury verurtheilt den Redacteur Messaros 
21. 
wegen Injurien gegen den Reichskriegsminister Kuhn zu 1 Jahr 
Kerker und 400 fl. Buße. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Das Subcomité des 
Budgetausschusses beschließt die Convertirung der Staatsschuld nicht 
einfach abzulehnen, sondern zu amendiren und zwar im Sinne einer 
Umwandlung der vorgeschlagenen Couponsteuer in eine fäörmliche 
Zinsenreduction und im Sinne einer Erhöhung dieses Betrags, um
        <pb n="218" />
        222 
Oesterreich · Ungarn. 
so die Tragung des Deficits von den Steuerzahlern überhaupt ab- 
und ganz oder doch größtentheils auf die Staatsgläubiger zu wälzen. 
21. April. (Ungarn: Croatien). Die vom croatischen Landtage beh. eines Aus- 
22. 
23. 
24. 
gleiches mit Ungarn gewählte Regnicolardeputation trifft in Pesth ein. 
„ Die Kaiserin wird zum großen Jubel der Ungarn in Ofen von 
einer Prinzessin entbunden. 
„ (Oesterreich). Der Minister Berger erklärt dem Club der 
Linken, der z. Z. auf die Abstimmungen des Abg.-Hauses einen ent- 
scheidenden Einfluß ausübt, ganz unumwunden, daß die Regierung 
auf den Skene'schen Plan eines verschämten Staatsbankerotts, der im 
Subcomité des Budgetausschusses die Oberhand gewonnen, nimmer- 
mehr eingehen werde und droht ziemlich verständlich mit einem Rück- 
tritt der Minister, der das ganze parlamentarische Regierungssystem 
in Frage stellen könnte. Dagegen erklärt der Finanzminister Brestel 
seine Geneigtheit zu allen wünschenswerthen Modificationen mit all- 
einiger Ausnahme des Staatsbankerotts. 
„ Die Regierung unterhandelt mit Ungarn über das zu adoptirende 
Wehrsystem. Vorschlag des Kriegsministers Kuhn nach dem Elaborat 
einer Commission von Generalen und den Anschauungen des Erzh. 
Albrecht. Gegenvorschlag Andrassy's und der Ungarn. Meinungs- 
äußerung der Clubs des Reichsraths. 
Der Entwurf des Reichskriegsministers beruht auf einer 10jäh- 
rigen Dienstpflicht, 5 Jahre in der Linie, 5 Jahre in der Reserve. Aus dem 
stehenden Heer, resp. aus der Reserve tritt der Pflichtige in die Landwehr 
über und dient in derselben noch weitere 4 Jahre. Nur die Ersatzreserve- 
Regimenter, nicht aber die Linien-Regimenter selbst sollen in ihre Werbe- 
bezirke verlegt werden. 
Der Gegenvorschlag der Ungarn verlangt, daß die Landwehr nicht 
aus dem stehenden Heere hervorgehe, sondern aus direkter Rekrutirung oder 
aus Werbung, um auf diese Weise zu einer eigenen ungarischen Armee zu 
gelangen und selbst den weitestreichenden dualistischen Wünschen zu entsprechen, 
da ja der Landwehr die Aufgabe zufällt, wenn das stehende Heer ins Feld 
rückt, die Landesfestungen zu besetzen und Garnisonen zu bilden. Ebenso 
tiefgreisend ist die Frage einer Verlegung der Regimenter in ihre Werbe- 
bezirke. Diejenigen nämlich, welche aus den jährlich auszuhebenden 100,000 
Mann nicht in die Linie abgestellt werden, sollen in die Ersatzreserve kommen, 
welche eben so viele Regimenter bildet, wie die Linie. Nun haben bei der 
Infanterie die Linienregimenter 3, die Ersatzregimenter 2 Bataillone; ähnlich 
ist die Einrichtung bei der Reiterei und den Specialwaffen. Die Ersatzregi- 
menter bilden aber einen integrirenden Theil des stehenden Heeres und müssen 
im Kriege mit der Linie und deren (erster) Reserve ausmarschiren; dadurch 
unterscheiden sie sich von der Landwehr. Die Reichsminister wollen die Ver- 
legung der Linienregimenter in die Werbebezirke nicht zugestehen; dieses Letz= 
tere, sagen sie, sei saktisch unausführbar, weil es Werbebezirke gibt, in denen 
eine Naturalverpflegung des betreffenden Regiments ganz unmöglich ist, und 
weil dann für die großen Städte zu kleine Garnisonen verbleiben würden. 
Die Ungarn halten jedoch an dieser Forderung fest. Wird sie erfüllt, so haben 
sie nicht bloß ihre Landwehr, sondern auch ihr stehendes Heer vollständig im 
eigenen Lande, also eventuell ganz in ihren Händen. 
Im Reichsrathe scheinen die Meinungen über dieses oder jenes System, 
getheilt zu sein. Im „Club der Liberalen“ (linkes Centrum, Centralisten)
        <pb n="219" />
        Oeslerreich-Ungarn. 223 
theilt der Vorsitzende, Abg. Skene, mit, daß auf Wunsch der Regierung nach- 
stehende Fragen in Bezug auf ein neues Wehrgesetz erwogen und die Mei- 
nungen der Clubmitglieder darüber dem Ministerium mitgetheilt werden sollen. 
1) Soll bei Abfassung des Entwurfes eines Wehrgesetzes von der allgemeinen 
Wehrpflicht ausgegangen, und in welchem Sinne soll die letztere hiebei auf- 
gefaßt werden? 2) Kann der Militär-Dienstpflicht nach dem französischen, 
oder muß derselben nach dem preußischen System entsprochen werden? Der 
Club faßt folgende Beschlüsse (im Sinne des Reichskriegsministers und der 
Reichseinheit): ad 1) a. Es ist die Ansicht des Clubs, daß das Princip der 
allgemeinen Wehrpflicht anzunehmen sei, doch soll eine Uebergangsperiode vor- 
ausgehen. b. Die Dienstzeit in der Linie soll jedoch höchstens eine 3jährige 
sein, um die Lasten für die Bevölkerung und Volkswirthschaft nicht unmäßig 
zu steigern, und es möge die Präsenzzeit auf eine für die Finanzen des 
Staates möglichst schonende Weise normirt werden. ad 2) Ohne auf irgend 
eine specielles System ein zugehen, ist man der Ansicht, daß das zu schaffende 
Wehrgesetz mit Rücksicht auf die Eigenthümlichkeiten der österreichischen Völker 
entworfen werden müsse. Vor Allem aber ist die Einheit der Armee aufrecht 
zu erhalten, und darum soll der Wehrpflichtige erst in dle Linie ausgenommen 
werden, um nach abgelaufener Dienstzeit in die Landwehr überzutreten. — 
Der „Club der Linken“ nähert sich dagegen wesentlich den Anschauungen 
und Wünschen der Ungarn. Die Debatte ist eine sehr lebhafte. Viele Mit- 
glieder sprechen sich gegen die allgemeine Wehrpflicht aus. Finanzminister 
Dr. Brestel erklärt, allerdings lasse sich gegen das System der allgemeinen 
Wehrpflicht einwenden, daß dasselbe so zu sagen der persönlichen Freiheit 
Gewalt anthue, ja auch von volkswirthschaftlichen Nachtheilen begleitet sei; 
jedoch könne von demselben unter gegenwärtigen Verhältnissen nicht Umgang 
genommen werden. Bezüglich des Systems der Landwehr spreche er sich für 
das französische aus, da durch das preußische nur mehr Soldaten geschaffen 
werden, damit aber auch eine bei weitem größere Belastung des Budgets ein- 
trete. Schließlich wird auf den Antrag des Abg. Sturm folgender Antrag 
zum Beschluß erhoben: „Das neue Wehrgesetz ist unbeschadet des Rekruten- 
Bewilligungsrechts der Volksvertretung auf das Princip der allgemeinen 
Wehrpflicht mit Gestattung der Stellvertretung und mit der Verpflichtung 
des Eintrittes der Freigelassenen oder durch Stellvertreter befreiten Militär- 
pflichtigen in die Landwehr zu basiren. Die Präsenzzeit sowohl als die 
Dienstzeit soll eine möglichst kurze sein." 
27. April. Der Kaiser antwortet der Deputation des Reichsraths, die 
28. 
nach Ofen gekommen ist, um ihn zur Geburt der kaiserl. Prinzessin 
zu beglückwünschen: 
„Ich bin von der treuen Gesinnung und Theilnahme überzeugt, welche 
das Abgeordnetenhaus stets der kaiserlichen Familie erwiesen. Lassen Sie 
uns auf der betretenen Bahn rasch und entschieden fortschreiten, damit wir 
womöglich recht bald zu gedeihlichen Resultaten gelangen." 
„ Keaiserliches Handschreiben an den Reichskriegsminister, wonach 
„denjenigen ehemaligen k. k. Offizieren, die in Folge der Ereignisse der 
Jahre 1848 und 1849 ihrer Versorgungsansprüche verlustig wurden, ohne 
seither in ärarische Bezüge getreten zu sein, eine angemessene Versorgung aus 
dem allgemeinen Militär-Pensionsetat zu Theil werden soll,“ und der bei- 
gesügte Auftrag an den Minister, „einvernehmlich mit dem ungar. Minister- 
präsidenten die dießbezüglichen speciellen Anträge zu stellen,“ scheint darauf 
zu deuten, daß jene Versorgung aus Mitteln des Reichs denjenigen Offizieren 
zugedacht ist, welche seinerzeit die kaiserliche Fahne verlassen und unter der 
Fahne des Ausstandes gegen Oesterreich die Waffen getragen. 
DLie cisleithanische Presse anerkennt gerne, daß dieß sicher das äußerste 
Maß hochherziger Vergebung sei, welche je ein oberster Kriegsherr gewährt
        <pb n="220" />
        Oesterreich-Ungarn. 
habe, protestirt aber energisch gegen jede Belastung der österr. Reichshälste 
aus dieser möglicher Weise sehr weittragenden Maßregel zu Gunsten der 
Honveds von 1848: „Die Verfügung ist dem Princip nach nichts anderes, 
als die Verwirklichung der von der Linken der ungarischen Delegation auf 
Pensionirung der Honveds gestellten Anträge. Die Pensionirung mag 
vorerst auf ehemalige k. k. Offiziere eingeschränkt sein. Aber die Maßregel 
hat nothwendige Consequenzen, und es wäre gar nicht abzusehen, warum 
nicht auch ehemalige k. k. Unteroffiziere und Soldaten auf Patental-Invaliden= 
oder sonstige reglementsmäßige Bezüge Anspruch machen könnten. Ja, die 
logische Consequenz führt dazu, alle Honveds als königliche Soldaten anzu- 
erkennen und sie gemäß der Forderung Perczel's und seiner Gesinnungs- 
genossen in den Pensionsanspruch einzubeziehen. Praktisch mag zwischen dieser 
Forderung und dem, was geschehen, eine große Kluft bestehen, principiell 
ist Beides nur durch Haaresbreite getrennt.“ 
29. April. (Ungarn). Landtag: Der Minister des Innern erklärt in 
30. 
Antwort auf eine Interpellation die Nachricht von der Bewilligung 
einer Werbung für die päpstl. Armee für vollkommen unbegründet. 
„ (Ungarn). Die Linke unter Tisza und Ghiczy beginnt eine 
maßvollere Haltung anzunehmen. 
In dem Programm, welches in ihrem Partei-Organ und in ihrem Na- 
men der Abg. Emerich IJvänca entwickelt, ist wenig mehr von der früheren 
unsruchtbaren Negation zu finden. Gegen die Secessionsgelüste der äußer- 
sten Linken wird darin wieder aufs entschiedenste Front gemacht, die vollkom- 
mene Rechtsverbindlichkeit der 1867er Ausgleichsgesetze anerkannt, und nur 
ganz im Allgemeinen die Fortentwicklung der gemeinsamen Verfassung auf 
Grund einer ausgesprochenen Personalunion angestrebt. Perczel setzt seinen 
Kreuzzug gegen Kossuth unter den Honvedvereinen nicht ohne Erfolg fort. 
„ (Oesterreich: Böhmen). Der überwiegend czechische Gemeinde- 
rath von Prag beschließt, eine Petition gegen die neuen Steuervor- 
lagen direkt an den Kaiser zu richten. 
„ (Oesterreich). Die Blätter veröffentlichen einen zwischen den 
Directionen der „ausschließlich privilegirten Nordbahn“" und der 
„Staatsbahn“ abgeschlossenen Vertrag, der großes Aufsehen erregt. 
Derselbe zeigt nämlich recht handgreiflich, wie von den großen Verkehrs- 
instituten das Ausbeutungssystem auf Kosten des Staates, der Steuerzahler, 
des Handels und der Industrie gehandhabt wird. „Zweck des Uebereinkom- 
mens — heißt es u. A. in dem Vertrage — ist Beseitigung der Concurrenz 
bezüglich des ausländischen Verkehrs u. s. w.“; „die Nordbahn sichert der 
Staatsbahn ihre volle Unterstützung zur Bekämpfung der Westbahn-Concur- 
renz“; „die Staatsbahn verpflichtet sich, auch nach Vollendung ihrer im Bau 
begrissenen Linien auf den Verkehr mit Stettin und Breslau zu verzichten“; 
„rücksichtlich des Verkehrs zwischen Brünn, Olmütz, Wien und Marchegg 
(Ungarn) verpflichtet sich die Staatsbahn, für die Gewinnung desselben kei- 
nerlei Anstrengung zu machen". Die zwei größten Verkehrsinstitute. von 
denen das eine bereits 16 Proc., das andere gegen 10 Proc. Dividende ab- 
wirft, verbinden und verpflichten sich demnach gegenseitig, alle concurrirenden 
Unternehmungen, für welche der Staat mit hohen Zinsgarantien engagirt ist, 
und unter denen z. B. die Westbahn aus diesem Titel bereits große Summen 
in Anspruch genommen hat, zu schädigen! Noch mehr: Für die oben ange- 
führten, noch im Bau begriffenen Linien der Staatsbahn hat sich der Staat 
gleichfalls mit hohen Zinsgarantien engagirt; gleichwohl verpflichtet sich die 
eigene Direction dieser Bahn, „für die Gewinnung des Verkehrs auf diesen
        <pb n="221" />
        "esterreich-Ungarn. 225 
Linien keinerlei Anstrengung zu machen", mit anderen Worten, den Verkehr 
auf diesen Linien geradezu zu beeinträchtigen und somit den Staat zu nöthi- 
gen, für die Zinsen aufzukommen. Geschlossen ist dieser Vertrag Namens der 
Nordbahn von Hrn. Sim. Winterstein, Mitglied des Abg.-Hauses und Prä- 
sident der Wiener Handelskammer; außerdem sind bei dieser Transaction von 
Reichsrathsmitgliedern ferner betheiligt: Kuranda, Dr. Zelinka, Bürgermeister 
von Wien, und Karl Klein (letztere beide Mitglieder des Herrenhauses), im 
übrigen durchaus geachtete Männer. 
— Mai. Considentielle Mission des Erzbischofs Haynald nach Rom. 
4. 
7 
„ (Oesterreich). Der Finanzminister schließt mit einem Con- 
sortium von Bankiers auf Rechnung des auf 25 Mill. präliminirten 
Staatsgüterverkaufs ein Vorschußgeschäft im Betrage von 20 Mill. zu 
günstigen Bedingungen ab. Die anerkannte Redlichkeit des Finanz- 
ministers beginnt mehr und mehr das Zutrauen in die österr. Fi- 
nanzen wieder zu heben trotz des schlimmen Eindrucks, den die Be- 
rathungen des Subcomitc des Budgetausschusses über die Finanz- 
vorlagen der Regierung und die Zerfahrenheit des Reichsraths, die 
dabei zu Tage tritt, namentlich im Ausland machen. « 
„ (Ungarn). Graf Andrassy ist mit seinem Programm bez. des 
Wehrgesetzes im gemeinsamen Ministerium durchgedrungen. Ungarn 
soll neben dem gemeinsamen activen Hcere seine eigene Honvedarmee 
in der Form einer selbständigen Landwehr erhalten, da eine andere 
Lösung der Wehrfrage offenbar im ungarischen Landtage nicht durch- 
zuführen gewesen wäre. Der cisleithanische Ministerrath erklärt sich 
mit den in Ofen vereinbarten Grundzügen im Allgemeinen einverstanden. 
Zu den bisherigen Berathungen standen sich auf der einen Seite das 
Elaborat der Wiener Generals-Commission und auf der andern 
Seite ein Entwurf Klapka's gegenüber. Das erstere bielt nach den Ideen 
des Erzherzogs Albrecht streng an der Einheit der Armce auch bez. der ein- 
zuführenden Landwehr fest. Der Entwurf Klapka's basirte ebenfalls auf der 
allgemeinen Wehrpflicht und machte folgende Vorschläge: „Die Dienstpflicht 
dauert 12 Jahre, wovon 4 Jahre auf den activen Dienst, 6 Jahre auf die 
Reserve und 2 Jahre auf den Dienst in der Landwehr kommen. Die bei 
der Rekrulirung für das actire Heer Ausgeloosten treten in die Landwehr 
und dienen dort alle 12 Jahre ab. In Friedenszeiten werden 2 Jahre 
des vierjährigen activen Dienstes auf Urlaub verbracht. Die Reserve kann 
nur im Kriege einberufen werden. Die Landwehr kann außer zu den jähr- 
lichen Uebungen nur im Kriege einberufen und nur durch Reichstagsbeschluß 
außer Landes verwendet werden; sie untersteht dem Landesvertheidigungs- 
minister ebenso, wie das Linienheer dem gemeinsamen Kriegsminister. An 
der Spitze der gesammten Landwehr des Landes steht der Landwehr-Ober- 
commandant. Das stehende Heer verbleibt in seiner gegenwärtigen Organi- 
sation.“ Nach den bisherigen Beschlüssen soll nun die künftige Wehrver- 
fassung wesentlich auf solgenden Grundlagen ausgearbeitet werden: Die Kriegs- 
stärke des Heeres und der Kriegsmarine wird im Einvernehmen mit den 
beiderseitigen Vertretungen, und unbeschadet der verfassungsmäßigen Rechte 
derselben, für die nächsten 10 Jahre auf 800,000 Mann festgesetzt. Die Land- 
wehr der Gesammtmonarchie ist 200,000 Mann stark, und besteht nur aus 
Infanterie und Cavallerie. Die Pflicht zum Eintritt in das Heer, die Kriegs- 
marine oder die Landwehr beginnt mit dem 1. Januar des auf das voll- 
15
        <pb n="222" />
        226 
Oesterreich-Ungarn. 
endete 20. Lebensjahr folgenden Jahrs. Die Dienstzeit dauert im Heere und 
in der Kriegsmarine 3 Jahre in der Linie, 7 Jahre in der Reserve, ferner 
in der Landwehr 2 Jahre für jene, welche nach vollstreckter Dienstpflicht im 
Heere in die Landwehr versetzt werden, und 12 Jahre für die unmittelbar 
in die Landwehr Eingereihten. Jene, welche ihre Dienstpflicht in der Kriegs- 
marine erfüllt haben, sind nicht landwehrpflichtig. Die Wehrpflicht im 
Landsturm dauert vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 40. Lebensjahre. 
Inländer, welche sich mit guten Zeugnissen von öffentlichen oder mit dem 
Rechte der Oeffentlichkeit ausgestatteten Lehranstalten über einen den absol- 
virten Studien an einem Obergymnasium, au einer Oberrealschule oder 
einer denselben gleichgestellten Lehranstalt entsprechenden Bildungsgrad aus- 
weisen, freiwillig in das Heer eintreten und sich während ihrer Dienstzeit 
aus eigenen Mitteln kleiden, ausrüsten (bei der Cavallerie auch beritten ma- 
chen und den Unterhalt des Pferdes bestreiten), werden im Frieden schon nach 
einer einjährigen activen Dienstleistung in die Reserve versetzt. Nach Erhalt 
der höheren Weihen oder nach Ernennung zu Seelsorgern werden die Geisl- 
lichen in die Liste der Heeresseelsorger ausgenommen und im Kriege nach 
Bedarf im Heere, in der Landwehr oder in den Spitälern verwendet. So- 
bald die geistlichen Candidaten ihre Studien und ihren Beruf aufgeben, wer- 
den sie zum Waffendienst einberusen. Die Landwehr steht im Frieden in ad- 
ministrativer Beziehung unter dem Landesvertheidigungs-Minister, in mili- 
tärischer Beziehung unter dem Landwehr- Obercommandanten, im Kriege unter 
den vom Kaiser bezeichneten Feldherrn. Die Landesvertheidigungs= Minister 
erhalten den Rcichs- Kriegeminister jederzeit in Kenntniß über den Stand, 
die Ausrüstung und die Dislocation der Landwehr. Jene Wehrpflichtigen, 
welche als bichstuntauglich. erkannt werden, jedoch erwerbsfähig sind, sowie 
jene, welche in Folge zeitlicher Besreiung und als Ersatzreservisten gar nicht 
zur activen Dienstleistung gelangten, haben eine ihrem Vermögen entspre- 
chende Taxe für die Militär-Invallden-Versorgung zu zahlen, worüber die 
Durchführungsbestimmungen durch ein besonderes Gesetz geregelt werden. 
4. Mai. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Der Minister des Innern 
#§v 
tritt in Antwort auf eine Interpellation wegen der Schließung des 
Demokratenvereins in Pesth sehr energisch gegen die Wühlereien 
der äußersten Linken (Kossuth) auf: 
„Die Demokratenvereine waren ganz danach angethan, die Ruhe des Lan- 
des zu stören. Sie breiteten ihr unheilvolles Netz über das ganze Vater- 
land und agitirten in ihrem blinden Hasse gegen die bestehende Ordnung der 
Tinge mit Schrist und Wort. (Stürmischer Ruf: So ist es!) Mit einem 
Worte, die Demokratenvereine, deren Wortführer und Agenten das ganze 
Land bereisten und in Aufregung brachten, gesährdeten die Freiheit, sie de- 
moralisirten das Volk, hetzten den ruhigen Bürger gegen die Regierung, in- 
dem sie mit außerordentlichem Cynismus, durch Verdrehung der Thatsachen 
und mit offenen Lügen, die sie dem Lande auftischten, der Regierung Ver- 
legenheiten bereiten wollten. (Stürmische Eljensl) Und all dieß zu einer 
Zeit, wo unsere Zustände noch so wenig consolidirt sind! Die Regierung 
mußte nun dem gegenüber ernste Schritte thun; hätte sie dieß unterlassen, 
sie hätte auf den Namen Regierung keinen Anspruch mehr. (Eljen!) Indem 
die Regierung gegen die mit gemeinen Mitteln agitirenden und gewissenlos 
Regierung, Reichsvertretung und Gesetze des Landes beleidigenden, das Land 
zu blutigen Thaten anstachelnden Hetzer mit den Waffen des Gesetzes vor- 
W war sie im Recht und that nur ihre Pflicht, wird dieselbe auch ferner 
ersüllen." 
„ (Ungarn). Landesversammlung der Honvedvereine in Pesth, 
um über die Differenzen im Centralcomité zu entscheiden.
        <pb n="223" />
        Oesterreich-Ungarn. 227 
Es sind 51 Vereine durch 165 Mitglieder repräsentirt. 29 Vereine haben 
keine Vertreter geschickt; die letzteren sind meist solche, die sich früher für Perczel 
und gegen Kossuth ausgesprochen haben. Perczel und Klapka sind nicht er- 
schienen. Der Verlauf ist ein ruhiger, das Resultat eine Niederlage sowohl 
für Perczel als für Kossuth: das Verfahren Perczel's wird mißbilligt und 
mit 47 Vereinsstimmen das Centralcomité aufgefordert, seine Wirksamkeit 
fortzusetzen; dagegen aber auch erklärt, die Politik sei nicht Sache der Honved- 
Vereine und damit Kossuth's Versuche, diese für selne Politik zu benützen, 
abgewehrt. „Perczel hat, ohne es zu wollen, der Regierung einen großen 
Dienst geleistet; denn wenn es ihm auch nicht gelang, sich selbst auf jenes 
Piedestal zu stellen, welches Kossuth früher eingenommen, so hat er diesen 
davon hinabgestürzt.“ Die Organe der Deakpartei suchen in Folge dieser Vor- 
gänge sich der gemäßigtern Linken unter Ghiczy und Tisza zu nähern. Pesti 
Naplo, das Hauptorgan der Deakisten, sagt zu diesem Zwecke ziemlich ver- 
ständlich: „Worin besteht denn der Unterschied zwischen der Politik der Rechten 
und der Politik der Linken? Franz Deak hat auf die reise Frucht hingewie- 
sen; Tisza (der Führer der Linken) spricht von der besonnenen Wahl der 
Zeit. Wozu also systematische Opposition? Werden nicht nothwendiger Weise 
Rechte und Linke in einem Lager zusammentreffen, sobald die Zeit der Action 
anbricht? Das Land hat ein Gesetz geschaffen, welches der augenblicklichen 
Nothwendigkeit entspricht. So lange diese Nothwendigkeit besteht, so lange 
hat die Nation die Pflicht, das Gesetz aufrecht zu erhalten, welches die Noth- 
wendigkeit dictirt hat.“ Die deutsch-österreichische Presse sagt es ganz heraus: 
„Die „„Zeit der Action"" wird gekommen sein, wenn Ungarn seine Honved- 
armee hat und Oesterreich in einen Conflict mit Preußen oder Rußland ge- 
räth. Dann fällt die „„reise Frucht““ vom Baume des Schicksals, d. h. Ungarn 
crlangt seine volle Unabhängigkeit. Wozu also jetzt gegen das Institut der 
Delegationen und den ganzen sogenannten „„Ausgleich““ sich ereifern? sagen 
die Deakisten, das Alles ist ja nur ein „„augenblicklicher"““ Nothbehelf, eine 
Zwischenstation, bei welcher Niemand stehen zu bleiben gedenkt." 
5. Mai. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung legt 
/ 
demselben einen Gesetzesentwurf vor über die Durchführung von 
unmittelbaren Wahlen in das Abg.--Haus des Reichsraths nach den 
Bestimmungen der Februarverfassung von 1861 und des § 7 des 
Staatsgrundgesetzes vom 21. Dec. 1867. 
Der Ministerpräsident beantwortet eine Interpellation über das 
kais. Handschreiben vom 28. April dahin, daß die Frage in erster 
Linie vor die Delegationen gehöre und meint übrigens, daß alle 
Besorgnisse einer ungesetzlichen Belastung der im Reichsrathe ver- 
tretenen Königreiche und Länder von vornherein ausgeschlossen seien. 
„ (Oesterreich: Tyrol). Die Bürgerausschußwahlen in Inns- 
bruck fallen entschieden liberal aus. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Das Subceomité des 
Budgetausschusses schließt endlich seine Vorberathungen über die Fi- 
nanzvorlagen der Regierung. 
Die Gesammtheit seiner Beschlüsse geht schließlich dahin: den Antrag zu 
stellen, daß die Gesetzesvorlagen wegen Erhöhung einer Abgabe vom Ver- 
mögen und wegen Umwandlung der verschiedenen Schuldtitel der bisherigen 
allgemeinen Staatsschuld abgelehnt werden wollen. Den Entwurf über den 
Verkauf der Staatsgüter und wegen Aufnahme einer schwebenden Staatsschuld 
15“
        <pb n="224" />
        228 
Oesterreich-Ungarn. 
im Betrage von 20 Mill. Gulden beschließt das Comité zur Annahme zu 
empfehlen, und zwar ersteren mit gewissen Beschränkungen, welche dadurch ge- 
boten sind, daß auf die Nothwendigkeit der Wälder zur Erhaltung der Pro- 
ductionssähigkeit in gewissen Gegenden Rücksicht genommen werden müsse. 
Der Gesetzentwurf, betressend die Erhöhung der Gebühren von Lotterie-Ge- 
winnsten, wird dahin abgeändert, daß statt einer 15precentigen eine 20pro- 
centige Gebühr von Gewinnsten erhoben werden solle. Da aber trotz alle 
dem ein bedeutender Aussall für die Bedeckung des Staatsauswandes ent- 
steht, so beantragt das Comilé: 1) Die Zinsen der Staatsschuld nach Auf- 
hebung der 7procentigen Einkommensteuer von Staatspapieren mit einem 
Abzug ven 20 Proc. zu belegen. 2) Die Schuldentilgung für das Jahr 
1868 und 1869 zu sistiren, was bei dem Umstande, daß eine Umwandlung 
der bestehenden Staatsschuld in eine einheitliche Rentenschuld jedenfalls in 
Aussicht genommen ist, vollkommen thunlich erscheine. Denn diese Umwand- 
lung kann nach Ansicht des Sutcemité's wohl nicht schen in dem gegen- 
wärligen Zeitpunkte vorgenommen werden, und namentlich so lange nicht, 
als die Regierung sich nicht über die künstige einzuführende Geldwährung 
entschieden hat. Allein im Princip muß dieselbe jedensalls empfohlen werden 
und soll bis Ende 1869 erfolgen. 3) Den Zuschlag zur Grundsteuer, welcher 
unter dem Ministerium Belcredi aufgehoben wurde, wieder einzuführen. Auf 
diese Weise würde das Deficit von 50 Millionen sich auf folgende Weise be- 
decken: Der 20procentige Zinsenabzug: 17,000,000 fl.; der Betrag für die 
Schuldentilgung (mit Rücksicht darauf, daß von dem Jahre 1868 das erste 
Semester bereits abläuft): 2,200,000 fl.; Gewinnsteuer: 800,000 fl.; Ver- 
minderung des Agio's: 1,000,000 fl.; schwebende Schuld auf den Verkauf 
von Staatsgütern: 20,000,000 fl.; Zuschlag zur Grundsteuer (mit Rück- 
sicht darauf, daß das erste Semester von dem Jahre 1868 bercits abläuft): 
2,000,000 fl.; Mehrertrag der Branntweinsteuer (mit Rücksicht darauf, daß 
das erste Semester von dem Jahre 1868 bereits abläuft): 2,000,000 fl. 
Zusammen 45,000,000 fl. Hienach verbleibt somit nur mehr ein Rest von 
5 Millionen, „welchen aufzubringen der Finanzverwaltung keine großen 
Schwierigkeiten bieten dürfte“. 
7. Mai. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Eine heftige Debatte über 
griechisch-orientalische Confessions = Interessen zeigt, wie warm der 
Nationalitätenhaß unter der Asche glimmt. 
Die Serben und Rumänen waren nämlich lange Zeit unter dem Metro- 
politen von Carlowitz vereinigt, aber die Hierarchie war eine serbische, die 
Kirchen und Kirchengüter waren im Besitz der Serben, kurz diese waren in 
kirchlicher Beziehung die Herren der Numänen. Diese aber, an Zahl den 
Serben beinahe dreimal überlegen, wollten sich die Suprematie der Serben 
nicht mehr gefallen lassen, und so kam es im Jahre 1863 zur Trennung. 
Aber es sind noch unzählige Streitfragen zu schlichten; die Serben verlang- 
ten, auf alte Privilegien gestützt, gewisse Vorrechte, sie wollten in keine Thei- 
lung der Kirchen und Kirchengüter willigen, und so mußte der Reichstag 
durch ein Gesetz dem Hader, der blutig auszuarten anfing, ein Ende machen. 
Bei der Debatte über dieses Gesetz zeigt es sich nun, welch tieser und alter 
Haß die Rumänen und Serben trennt; die zwei Nationalitäten schleudern 
sich im Reichstage die größten Bitterkeiten und Grobheiten entgegen, bis zu- 
letzt Deak mit einem Vermittlungsantrag dazwischen tritt. Durch das Gesetz 
wird bestimmt, daß die serbische und die rumänische Metropolie gleichberech-- 
tigt seien, daß beide Nationalitäten auf ihren gesonderten Kirchencongressen 
ihre kirchlichen Angelegenheiten autonom ordnen sollen, und daß ein delegir- 
tes Gericht ihre inneren Zwistigkeiten schlichten soll. Die kirchliche Selbstän- 
digkeit der Rumänen und Serben wird nicht im geringsten angetastet. Beide 
Theile scheinen nachträglich zufrieden zu sein.
        <pb n="225" />
        Oeflerresch-Ungarn. 229 
8. Mai. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Die Regierung legt dem- 
10. 
11. 
selben den Handelsvertrag mit dem deutschen Zollvereine vor. Das 
Haus nimmt Anstand, ihn zu genehmigen, wegen der (bisherigen) 
Titulatur des Reichs in demselben, der den eingetretenen Dualis- 
mus zu verläugnen scheint. 
„ (Oesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus genehmigt die 
Vorlage der Regierung für Freigebung der Advocatur. 
„ (Oesterreich: Böhmen). Czechisches Massenmecting am Fuße des 
Georgsberges in Verbindung mit der Verladung des Grundsteins zum 
czechischen National-Theater. Dasselbe beschließt folgende Resolu- 
tionen: 
„In Erwägung, wie sehr zur selben Zeit, da das Königreich Ungarn sich 
einer vollständigen constitutionellen Verwaltungs= und staatlichen Selbständig- 
keit erfreut, unser nicht minder glorreiches und wichtiges Königreich selbst 
des geringsten Schattens seiner ehemaligen Selbständigkeit entledigt ist, ohne 
daß unsere Nation etwas Anderes erfahren würde, als die bitlerste Noth und 
unaushörliche Erniedrigungen; indem wir ferner vernehmen, daß die Majo- 
rität eines uns fremden Parlaments unserem verarmtien Vaterlande schon 
wieder neue und schlimmere Lasten aufbürden will, als die bisherigen es ge- 
wesen sind, erklären wir, getreue Söhne des böhmischen Volkes, die wir am 
Juße des geheiligten Rip versammelt sind, wie uns unser Gewissen gebietet: 
daß wir keine neuen Lasten mehr zu tragen im Stande sind, so wie wir 
auch nicht begreisen, woher die Majorität jenes Wiener Parlaments das Recht 
nimmt, über uns ohne uns zu entscheiden. Aus diesem Grunde verwahren 
wir uns entschieden gegen eine jede Steuererhöhung überhaupt, indem wir 
zugleich verlangen, daß auch die bisherigen ungeheuren Lasten vermindert und 
in Allem, was uns betrisst, der Wille dieses Königreichs gehört werden möge. 
Wir wollen so glücklich und frei in unserem Vaterlande sein, wie unsere Bäter 
es gewesen sind. Wir wollen, daß das einst freie böhmische Volk wieder 
Herr seiner Geschicke werde und allein entscheide über alle seine Angelegen- 
heiten in Gemeinschaft mit dem gekrönten König. Wir wollen, daß in 
Böhmen kein anderes Gesetz gelte, als das, welches der legale böhmische Landtag 
ausgearbeitet und der gekrönte böhmische König bestätigt hat, daß somit in 
Böhmen keine Steuer auferlegt und kein Militär ausgehoben werden dürfe, 
als nach verfassungsmäßigem Beschlusse des böhmischen Landtags in Gemein- 
schaft mit dem böhmischen König. — Damit auf diese Weise unser histori- 
sches Recht, welches nichts anderes bedeutet als die Freiheit, die Selbständig- 
keit und Unabhängigkeit des glorreichen Königreiches Böhmen, die einzigen 
Garantien einer glücklichen Zukunft, der Krast und des Wohlstandes, erneuert 
werde, begehren und verlangen wir mit allem Nachdrucke eines durch 
dic tiesste Ueberzeugung gekräftigten Willens; 1) daß der gegenwärtige un- 
gerecht zusammengesetzte böhmische Landtag so bald als möglich aufgelöst 
werden möge; — 2) daß Wahlen für einen neuen Landtag des Königreiches 
Böhmen ausgeschrieben werden mögen, und zwar Wahlen auf gerechtester 
Grundlage, damit das ganze Volk in allen seinen Klassen vertreten werde, 
somit Wahlen auf Grund des allgemeinen Stimmrechtes, — und endlich 
3) daß dieser so organisirte Landtag neben unseren alten Rechten auch eine 
Verfassung für das Königreich Böhmen ausarbeiten möge, die unserem Vater- 
lande eine gleiche Selbständigkeit und Freiheit gewährt, wie dem Königreiche 
Ungarn.“ 4 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Der Budgetausschuß 
beräth über die Vorschläge seines Subcomité's vom 6. d. M. über
        <pb n="226" />
        230 
Oesterreich-Ungarn. 
die Finanzvorlagen der Regierung, und beschließt, indem er sich im 
Wesentlichen auf denselben Boden wie das Subcomits stellt, mit 
allen gegen 2 Stimmen, die beantragte Vermögenssteuer ganz ab- 
zulehnen, und mit 14 gegen 8 Stimmen, die bisher bestandene 
Couponsteuer von 7 Proc. um 18 Proc. zu erhöhen, also auf 25 
Proc. zu stellen. 
12. Mai. (Oesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus genehmigt die 
13. 
14. 
I 
15. 
1 
16. 
Regierungsvorlage bez. Einführung der Jury für Preßverbrechen und 
-Vergehen. Die Regierung legt einen Gesetzentwurf für Einführung 
von Friedensgerichten vor. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung ver- 
langt die Einstellung von 56,000 Rekruten für die vom Reichsrath 
vertretenen Länder und Königreiche pro 1868. 
Budgetausschuß: Der Finanzminister erklärt, eine 25procentige 
Couponsteuer nicht annehmen zu können. 
„ (Oesterreich). Reichsrath: Das Herrenhaus genehmigt das 
interconfessionelle Gesetz mit nicht wesentlichen Modificationen. 
„ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Debatte über die Entfernung 
des früheren Sachsengrafen Conrad Schmidt und seine Ersetzung 
durch den provisorischen Comes Moritz Conrad. Widerstreit der alt- 
und jungssächsischen Partei. 
Der Abgeordnete der siebenbürgischen Sachsen, Ranicher, hatte eine mit 
126 Unterschristen bedeckte Adresse auf den Tisch des Hauses niedergelegt, in 
welcher gegen das Ministerium wegen der Maßregel Klage geführt wird. 
Ein anderer sächsischer Abgeordneter, Fabricins, hatte dagegen eine mit der 
vierfachen Zahl von Unterschriften versehene Vertrauensadresse wegen derselben 
Maßregel vorgelegt. Jene Petition kommt nun zur Berathung und darüber 
gerathen die Sachsen selber aneinander. Die beiden Vertreter der alt -sächsi- 
schen Partei, Ranicher und Gut, unterliegen den Beschuldigungen der Gegen- 
partei und die Petition Ranichers wird zu den Akten gelegt. 
„ (DOesterreich). Reichsrath: Das Abg.-Haus genehmigt fast 
einstimmig den Handelsvertrag mit dem deutschen Zollverein. 
„ (Ungarn: Siebenbürgen). Eine Rumänen-Versammlung in Bla- 
sendorf verlangt die volle Autonomie Siebenbürgens, die Wieder- 
herstellung der Hermannstädter Landtagsartikel von 1863, die Wie- 
dereinberufung des siebenbürgischen Landtags auf Grundlage des 
Zahlenverhältnisses der Kopfzahl und erklärt alle vom Pesther Reichs- 
tage bezüglich Siebenbürgens beschlossenen Gesetze für ungiltig. 
„ (Oesterreich: Böhmen). Großartige Feier der Grundsteinlegung 
zu einem czechischen Nationaltheater in Prag am Tage des Schutz- 
heiligen Johannes v. Nepomuk. 
Eine Masse von Landleuten ist zusammengeströmt, um auch bei dieser 
Gelegenheit für die heiligen Rechte der Czechen zu demonstriren und gegen 
die Deutschen zu protestiren. Die czechischen Häuser sind decorirt, die deut- 
schen nicht. Großer Festzug in Nationaltracht durch die Stadt. Die Festrede 
Sladkowsky's enthält viel von der großen, d. h. czechischen Nation, welche
        <pb n="227" />
        Oeslerreich-Ungarn. 231 
die sie darnieder haltenden Söldner, d. h. die Deutschen, niederschmettern werde. 
Keine Excesse, die Deutschen halten sich sern. 
18. Mai. (Oesterreich). Neichsrath: Das Abg.-Haus stimmt den 
20. 
21. 
’ /"?é 
22. 
Modificationen des Herrenhauses im interconfessionellen Gesetze bei, 
so daß nunmehr über alle drei confessionellen Gesetze Gesammt- 
beschluß existirt und nur die Sanction der Krone noch aussteht. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Der Budgetausschuß 
beschließt bez. der Finanzvorlagen der Regierung auch für die Lotterie- 
anlehen eine Steuer von 25 %. Heftige Debatte. Dr. Banhans 
meldet ein Minoritätsvotum an: Dasselbe beantragt bezüglich der 
Convertirung nur eine 20procentige, bei steuerfreien Papieren eine 
13procentige Steuer und bezüglich der Staatslotteriegewinnste gleich- 
falls bloß eine 20procentige Steuer. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Der Budgetausschuß 
ernennt Skene zu seinem Generalberichterstatter über die Finanzvor- 
lagen der Regierung, den Führer derjenigen, die ganz entschieden 
für einen nur wenig verschämten Staatsbankerott sind. 
„ (Ungarn: Croatien). Die croatische Regnicolardeputation for- 
mulirt endlich nach längeren Unterhandlungen mit der ungarischen 
ihre Bedingungen für den staatsrechtlichen Ausgleich zwischen beiden 
Ländern: 
Theilnahme am ungarischen gemeinschaftlichen Reichstage nach jenem 
Schlüssel, wie der ungarische Landtag selbst constituirt ist. In diesem Reichs- 
tage wird Croatien durch Virilstimmen vertreten. Theilnahme in der Dele— 
gation nach demselben Schlüssel. Die Finanz- und Budgetfrage wird derart 
projectirt, daß das Königreich eine Abfindungssumme von 1,500,000 fl. an 
die ungarische Central-Regierung zur Vedeckung aller pragmattschen und 
gemeinschaftlichen Angelegenheiten alljährlich abführt und sich das selbständige 
Bestimmungsrecht über alle übrigen directen und indirecten Einnahmen 
vorbehält. Ein Minister in Pesih als Mittelsperson zwischen dem König 
und der Central-Regierung, in Bezug auf die gemeinschaftlichen Angelegen- 
heiten zwischen dieser einerseits und der Landesregierung anderseits. Dieser 
Minister und sein Personal sollen nur Landeskinder sein. Integrität des 
Landes mit Inbegriff Dalmatiens und Fiumes. Postulat an Ungarn zur 
gesetzlichen Mitwirkung bezüglich der Incorporirung Dalmatiens und Auf- 
lösung der Militärgrenze. Sprache im Lande, sowie beim Ministerium aus- 
schließlich die croatische. Autonome Landesregierung für die im § 5 des 
Artikels 42 v. J. 1861 vorbehaltenen Angelegenheiten unantastbar in alle 
Zukunft, dazu die nunmehr im Projecte vorbehaltenen Finanzen. Trennung 
der Banuswürde von der Militäreigenschaft. Die autonome Landesregierung 
ist für ihre Angelegenheiten gegenüber der gemeinschaftlichen Central-Regierung 
selbständig und ist eine „verantwortliche Landesregierung“. Der Banus steht 
an der Spitze dieser Landesregierung und ist dem eroatisch- slavonisch-dalma- 
tinischen Landtage verantwortlich. 
„ Ein diplomatisch bereits ziemlich scharf zugespitzter Conflict mit 
England wegen der Verzögerung der Ratification des abgeschlossenen 
Handelsvertrags wird durch die Zusicherung des Reichskanzlers gehoben, 
daß er mit seinem ganzen Einflusse für die volle Erfüllung der 
eingegangenen Verpflichtungen eintreten wolle.
        <pb n="228" />
        232 Oesterrtich· Ungarn. 
23. Mai. (Oesterreich). Der Abg. Mühlfeld, der Mauerbrecher des 
Concordats seit 1861, . 
25. „ (COesterreich). Der Keiser sanctionirt die drei confessionellen 
Gesetze. Der Reichskanzler Beust zeigt die erfolgte Sanction noch 
an demselben Tage persönlich dem päpstlichen Nuntius an. 
Der Ministerrrath beschließt, gegenüber dem Reichsrath aus der 
Verwerfung der Anträge Skene's und der Mehrheit des Budgetaus- 
schusses eine Cabinetsfrage zu machen. 
Die drei confessionellen Gesetze lauten: 
1 
Gesetz vom 25. Mai 1868, 
wodurch die Vorschriften des zweiten Hauptstückes des allgemeinen bürgerlichen 
Gesetzbuches über das Eherecht für Katholiken wieder hergestellt, die 
Gerichtsbarkeit in Ehesachen der Katholiken den weltlichen Gerichtsbehörden 
überwiesen und Bestimmungen über die bedingte Zulässigkeit der Eheschließung 
vor weltlichen Behörden erlassen werden; wirksam für die im Reichsrathe 
vertretenen Königreiche und Länder. « 
Art. I. Das unter Berusung auf das Patent vom 5. November 1855, 
R.G.Bl. Nr. 195, erlassene und mit 1. Januar 1857 zur Wirksamkeit ge- 
langte kaiserliche Patent vom 8. October 1856, R.G. Bl. Nr. 185, mit dem 
diesem Patente als erster Anhang beigegebenen Gesetze über die Cheangelegen- 
heiten der Katholiken im Kaiserthume Oesterreich, sowie dem weiters beigege- 
benen und in dem Gesetze selbst bezogenen zweiten Anhange: „Anweisung für 
die geistlichen Gerichte des Kaiserthums Oesterreich in Betreff der Ehesachen“ 
sind für die Königreiche und Länder, für welche das gegenwärtige Gesetz er- 
lassen wird, außer Kraft gesetzt. An die Stelle dieser aufgehobenen Gesetze 
treten auch für Katholiken die Vorschriften des von dem Eherechte handelnden 
zweiten Hauptstückes des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches vom 1. Juni 
1811 und der hiezu nachträglich erflossenen Gesetze und Verordnungen, inso- 
weit dieselben zur Zeit, als däs Patent vom 8. October 1856, R.G. Bl. Nr. 
185, in Kraft trat, bestanden haben und durch das gegenwärtige Gesetz nicht 
abgeändert werden. 
Art. II. Wenn einer der nach den Vorschriften des allgemeinen bürger- 
lichen Gesetzbuches zum Aufgebote der Ehe berufenen Seelsorger die Vornahme 
des Aufgebotes oder einer von den zur Entgegennahme der feierlichen Erklä- 
rung der Einwilligung berufenen Seelsorgern, welcher von den Brautleuten 
deßhalb angegangen wurde, die Vornahme des Aufgebotes oder die Entgegen- 
nahme der feierlichen Erklärung der Einwilligung zur Ehe aus einem durch 
die Gesetzgebung des Staates nicht anerkannten Hinderungsgrunde verweigert, 
so steht es den Brautleuten frei, das Aufgebot ihrer Ehe durch die weltliche 
Behörde zu veranlassen und die feierliche Erklärung der Einwilligung zur 
Ehe vor dieser Behörde abzugeben. Rücksichtlich dieser den Ehewerbern aller 
Confessionen gestatteten eventuellen Eheschließung vor der weltlichen Behörde 
gelten die Vorschriften des zweiten Hauptstückes des allgemeinen bürgerlichen 
Gesetzbuches mit den nachstehenden Abänderungen: &amp; 1. Als die zur Vor- 
nahme des Aufgebotes und zur Entgegennahme der feierlichen Erklärung der 
Einwilligung berufene weltliche Behörde hat die k. k. politische Bezirksbehörde, 
in jenen Städten aber, welche eigene Gemeindestatute besitzen, die mit der 
politischen Amtsführung betraute Gemeindebehörde einzutreten, und es wird 
diejenige politische Bezirks-(Gemeinde-) Behörde hiezu als competent anzusehen 
sein, in deren Amtsbezirk der die Eheschließung verweigernde Seelsorger seinen
        <pb n="229" />
        Oeflerresch-Ungarn. 233 
Amissitz hat. § 2. Um das Ausgebot und die Eheschließung bei der welt- 
lichen Behörde verlangen zu können, haben die Ehewerber vor dieser Behörde 
die Weigerung des competenten Seelsorgers entweder durch ein schristliches 
Zeugniß desselben oder durch die Aussage von zwei im Amtsbezirke wohnen- 
den eigenberechtigten Männern nachzuweisen. Wird ein solcher Beweis nicht 
erbracht, so liegt es der politischen Behörde ob, an den betreffenden Seelsorger 
eine Aussorderung des Inhalts zu richten, daß derselbe das Aufgebot vor- 
nehmen und beziehungsweise die Erklärung der Einwilligung zur Ehe ent- 
gegennehmen oder mittelst amtlicher Zuschrist die entgegenstehenden Hindernisse 
anzeigen wolle. Erfolgt hierauf aus Gründen, welche in den Staatsgesetzen 
nicht enthalten sind, oder ohne Angabe von Gründen eine ablehnende Antwort 
des Seelsorgers, oder geht innerhalb eines Zeitraumes von längstens acht 
Tagen, in welchen die Tage des Postenlaufes nicht einzurechnen sind, keine 
Antwort ein, so hat die politische Behörde nach-Beibringung der durch die 
Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches sammt Nachtragsver- 
ordnungen vorgeschriebenen Ausweise und Behelfe das Aufgebot und den Che- 
schließungsakt sofort vorzunehmen. § 3. Alle Functionen und Entscheidungen, 
welche nach den Vorschriften des zweiten Hauptstückes des allgemeinen bürger- 
lichen Gesetzbuches sammt Nachtragsverordnungen dem Seelsorger übertragen 
sind, stehen im Falle einer Eheschließung vor der weltlichen Behörde der 
competenten politischen Bezirks-(Gemeinde-) Behörde zu. § 4. Gegen Ent- 
scheidungen der politischen Bezirks= (Gemeinde-) Behörde in Ehesachen steht 
den Ehewerbern das Recht des Recurses an die k. k. politische Landesstelle 
und gegen die Entscheidungen dieser letzteren das Recht des Recurses an das 
k. k. Ministerium des Innern offen, ohne daß der Recurs an eine bestimmte 
Frist gebunden oder durch gleichlautende Entscheidungen der beiden unteren 
Instanzen ausgeschlossen ist. § 5. Das Aufgebot einer vor der weltlichen 
Behörde abzuschließenden Ehe ist von dieser Behörde durch öffentlichen An- 
schlag sowohl an der eigenen amtlichen Kundmachungstafel als auch im Re- 
quisitionswege durch öffentlichen Anschlag bei dem Gemeindeamte des Wohn- 
ortes eines jeden der Brautleute vorzunehmen. Wenn bei einer k. k. politi- 
schen Bezirksbehörde regelmäßig Amtstage abgehalten werden, so hat das 
Aufgebot auch mündlich an einem oder mehreren Amitstagen zu erfolgen. 
Zur Giltigkeit der Ehe wird jedoch nur die Vornahme des schriftlichen Auf- 
gebotes mittelst Anschlages erfordert. Der das Aufgebot enthaltende Anschlag 
soll durch drei Wochen an der Kundmachungstafel der politischen Behörde 
und der betreffenden Gemeindeämter asffichirt bleiben, bevor zur Eheschließung 
geschritten werden kann. Aus wichtigen Gründen kann die k. k. politische 
Landesstelle diesen Aufgebotstermin verkürzen und unter dringenden Umständen 
das Aufgebot auch ganz nachsehen. Die Aufgebotsnachsicht wegen bestätigter 
naher Todesgefahr kann gegen das im §&amp; 86 des allgemeinen bürgerlichen 
Gesetzbuches vorgesehene eidliche Gelöbniß der Brautleute auch von der poli- 
tischen Bezirks= (Gemeinde-) Behörde ertheilt werden. &amp; 6. Die Requisition 
und Delegation einer anderen Bezirks= (Gemeinde-) Behörde zur Entgegen- 
nahme der feierlichen Erklärung der Einwilligung kann über Ansuchen der 
Brautleute von Seite der competenten politischen Bezirks= (Gemeinde-) Be- 
hörde nach den im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche (§§ 81 und 82) für 
Pfarrämter bestehenden Vorschriften geschehen. § 7. Die feierliche Erklärung 
der Einwilligung zur Ebe muß vor dem Vorsteher der politischen Bezirks- 
(Gemeinde-) Behörde oder vor einem Stellvertreter des Vorstehers in Gegen- 
wart zweier Zeugen und eines beeideten Schriftführers abgegeben werden. 
#l . Ueber den Akt der Eheschließung ist ein Protokoll aufzunehmen und so- 
wohl von den Brautleuten als von den Zeugen und den beiden Amtspersonen 
zu unterzeichnen. § 9. Die politische Bezirks= (Gemeinde-) Behörde führt 
über die bei derselben vorgekommenen Aufgebote und Eheschließungen das 
Aufgebotsbuch und das Eheregister und fertigt aus diesen Registern über
        <pb n="230" />
        234 
Oesterreich-Ungarn. 
Ansuchen amiliche Zeugnisse aus, welche die geschehene Verkündigung und 
beziehungsweise Eheschließung mit der Beweiskraft öffentlicher Urkunden dar- 
thun. Ein solches Amtszeugniß über den vorgenommenen Akt der Eheschlie- 
tung hat die politische Bezirks-(Gemeinde-) Behörde den ordentlichen Seel- 
sorgern beider Brautleute von Amtswegen zu übersenden. §&amp; 10. Rücksichtlich 
der Scheidung und Treunung der Ehe gelten für die vor der weltlichen Be- 
hörde geschlossenen Ehen gleichfalls die Bestimmungen des allgemeinen bürger- 
lichen Gesetzbuches, wobei die den Seelsorgern zugewiesenen Functionen der 
politischen Bezirks-(Gemeinde-) Behörde obliegen, in deren Sprengel sich der 
Amtssitz des zu diesen Functionen gesetzlich berufenen Seelsorgers befindet. 
&amp; 11. Es bleibt den Eheleuten, welche ihre Ehe vor der weltlichen Behörde 
abgeschlossen haben, unbenommen, nachträglich auch die kirchliche Einsegnung 
ihrer Ehe von einem der Seelsorger jener Confession, welcher ein Theil der 
Eheleute angehört, zu erwirken. 
Art. III. Mit dem Tage, an welchem die Wirksamkeit des gegenwärtigen 
Gesetzes beginnt, wird in den Königrelchen und Ländern, für welche dasselbe 
gegeben ist, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen der Katholiken, wie der übrigen 
christlichen und nichtchristlichen Confessionen ausschließlich durch diejenigen 
weltlichen Gerichte ausgeübt, die vor dem 1. Januar 1857, mit welchem 
Tage die geistlichen Ehegerichte in Wirksamkeit traten, nach den Jurisdictions= 
Normen vom 22. December 1851 und 20. November 1852 hiezu berufen 
waren. Diese weltlichen Gerichte haben nach denjenigen Gesetzen und Ver- 
ordnungen, welche zur Zeit, als das Patent vom 8. October 1856, R.G. Bl. 
Nr. 185, in Wirksamkeit getreten, für Ehestreitigkeiten was immer für einer 
Art bestanden und insbesondere nach den über Ehestreitigkeiten im zweiten 
Hauptstücke des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und im Hosdecrete vom 
23. August 1819, J.G.S. Nr. 1595, enthaltenen Bestimmungen zu verfahren, 
so weit die letzteren nicht durch die Verfügungen des gegenwärtigen Gesetzes 
eine Aenderung erleiden. 
Art. IV. Zur Einführung des gegenwärtigen Gesetzes werden folgende 
Uebergangsbestimmungen verfügt: § 1. Insoferne es sich um die Giltigkeit 
einer Ehe handelt, welche unter der Geltung des Patentes vom 8. October 
1856, R.G. Bl. Nr. 185, geschlossen wurde, ist dieselbe nach den Bestimmungen 
dieses Patentes und der damit erlassenen Vorschriften zu beurtheilen. Die 
Trennung sowie die Scheidung von Tisch und Bett in Ansehung einer vor 
Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes geschlossenen Ehe ist dagegen von dem 
Tage dieser Wirksamkeit nur nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetz- 
buches und nach den im gegenwärtigen Gesetze getroffenen Anordnungen zu 
beurtheilen. § 2. Ebenso ist das Verfahren bei Untersuchung und Verhand- 
lung über die Ungiltigkeits-Erklärung ebensowohl als über die Trennung und 
Scheidung von Tisch und Bett hinsichtlich einer vor Wirksamkeit dieses Ge- 
setzes geschlossenen Ehe nach den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes 
zu pflegen. 9 3. Die unter der Geltung des Patentes vom 8. October 1856, 
R.G.Bl. Nr. 185, ergangenen rechtskräftigen Entscheidungen verlieren die 
ihnen nach Maßgabe dieses Patentes und der demselben beigegebenen Gesetze 
zukommenden Wirkungen nicht. § 4. Alle am Tage der beginnenden Wirk- 
samkeit des gegenwärtigen Gesetzes auf Grund des Patentes vom 8. October 
1856, R.G.Bl. Nr. 185, bei einem geistlichen oder weltlichen Gerichte in 
erster oder höherer Instanz oder bei was immer für einer Behörde anhängigen 
Verhandlungen sind durch die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zustän- 
digen weltlichen Gerichte und beziehungsweise Administrativ-Behörden fortzu- 
führen und dahin zu übertragen. §9 5. Insoweit es sich um die Aufgebote 
und sonstigen Vorbereitungen einer Che handelt, ist sich bis zu dem Tage, 
an welchem die Wirksamkeit dieses Gesetzes beginnt, gleichfalls an die Vor- 
schristen des Patentes vom 8. October 1856, R.G. Bl. Nr. 185, und der 
demselben beigegebenen Gesetze zu halten, insoweit die Ehe auch noch inner-
        <pb n="231" />
        Oeslerresch-Ungarn. 235 
halb dieses Zeitraumes zum Abschlusse kommt. Wenn dieses letztere jedoch 
nicht der Fall ist, so müssen die Aufgebote, sowie die sonstigen Vorbereitungen 
zum Cheabschlusse während der Wirksamkeit dieses Gesetzes in Gemäßheit der 
Vorschriften desselben neuerlich vorgenommen werden. 
Art. V. Mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes werden die Mi- 
nister der Justiz, des Cultus und des Innern betraut, von welchen die 
erforderlichen Ausführungs-Verordnungen zu erlassen sind. 
II. 
Gesetz vom 25. Mai 1868, 
wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältniß der Schule 
zur Kirche erlassen werden; giltig für die im Reichsrathe vertretenen König- 
reiche und Länder. 
§# 1. Die oberste Leitung und Aussicht über das gesammte Unterrichts- 
und Erziehungswesen steht dem Staate zu und wird durch die hiezu gesetzlich 
berusenen Organe ausgeübt. § 2. Unbeschadet dieses Aussichtsrechtes bleibt 
die Besorgung, Leitung und unmittelbare Beaussichtigung des Religions- 
Unterrichtes und der Religions-Uebungen für die verschiedenen Glaubens- 
genossen in den Volks= und Mittelschulen der betrefsenden Kirche oder Reli- 
gions-Gesellschaft überlassen. Der Unterricht in den übrigen Lehrgegenständen 
in diesen Schulen ist unabhängig von dem Einflusse jeder Kirche oder Reli- 
gions-Gesellschaft. § 3. Die vom Staate, von einem Lande oder von Ge- 
meinden ganz oder theilweise gegründeten oder erhaltenen Schulen und Er- 
ziehungsanstalten sind allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Glaubens-= 
bekenntnisses zugänglich. &amp; 4. Es sieht jeder Kirche oder Religions-Gesellschaft 
frei, aus ihren Mitteln Schulen für den Unterricht der Jugend von bestimmten 
Glaubensbekenntnissen zu errichten und zu erhalten. Dieselben sind jedoch 
den Gesetzen für das Unterrichtswesen unterworfen und können die Zuerken- 
nung der Rechte einer öffentlichen Lehranstalt nur dann in Anspruch nehmen, 
wenn allen gesetzlichen Bedingungen für die Erwerbung dieser Rechte ent- 
sprochen wird. § 5. Die Benützung von Schulen und Erziehungsanstalten 
für bestimmte Glaubensgenossen ist Mitgliedern einer anderen Religions-= 
Gesellschaft durch das Gesetz nicht untersagt. §&amp; 6. Die Lehrämter an den 
im &amp; 3 bezeichneten Schulen und Erziehungsanstalten sind für alle Staats- 
bürger gleichmäßig zugänglich, welche ihre Befähigung hiezu in gesetzlicher 
Weise nachgewiesen haben. Als Religionslehrer dürfen nur diejenigen ange- 
stellt werden, welche die betreffende confessionelle Oberbehörde als hiezu be- 
sähigt erklärt hat. Bei anderen Schulen und Erziehungsanstalten (§ 4) ist 
dießfalls das Errichtungsstatut maßgebend. Die Wahl der Erzieher und 
Lehrer für den Privatunterricht ist durch keine Rücksicht auf das Religions= 
bekenntniß beschränkt. § 7. Die Lehrbücher für den Gebrauch in den Volks- 
und Mittelschulen, sowie in den Lehrerbildungs-Anstalten bedürsen nur der 
Genehmigung der durch dieses Gesetz zur Leitung und Beaussichtigung des 
Unterrichtswesens berusenen Organe. Religionslehrbücher können jedoch erst 
dann diese Genehmigung erhalten, wenn sie von der bezüglichen confessionellen 
Oberbehörde für zulässig erklärt worden sind. § 8. Das Einkommen der 
Normalschulfonds, des Studienfonds und sonstiger Stiftungen für Unterrichts- 
zwecke ist ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntniß zu verwenden, insoweit 
es nicht nachweisbar für gewisse Glaubensgenossen gewidmet ist. § 9. Der 
Staat übt die oberste Leitung und Aussicht über das gesammte Unterrichts- 
und Erziehungswesen durch das Unterrichtsministerium aus. § 10. Zur 
Leitung und Aussicht über das Erziehungswesen, dann über die Volksschulen 
und Lehrerbildungs-Anstalten werden in jedem Königreiche und Lande a) ein 
Landesschulrath als oberste Landes-Schulbehörde; b) ein Bezirksschulrath für 
jeden Schulbezirk; c) ein Ortsschulrath für jede Schulgemeinde bestellt. Die
        <pb n="232" />
        236 
Oesterreich-Ungarn. 
Eintheilung des Landes in Schulbezirke erfolgt durch die Landesgesetzgebung. 
11. Der bisherige Wirkungskreis der geistlichen und weltlichen Schulbehör- 
den, und zwar: a) der Landesstelle, der kirchlichen Oberbehörden und Schul- 
Oberausseher; b) der politischen Bezirksbehörde und der Schuldistrikts-Auf- 
seher; c) der Ortsseelsorger und Ortsschul-Aufseher hat, unbeschadet der Be- 
stimmung des § 2, an die im &amp;§ 10 bezeichneten Organe überzugehen. 
&amp; 12. In den Landesschulrath sind unter dem Vorsitze des Statthalters 
(Landes-Chefs) oder seines Stellvertreters Mitglieder der politischen Landes- 
stelle, Abgeordnete des Landesausschusses, Geistliche aus den im Lande beste- 
henden Confessionen und Fachmänner im Lehrwesen zu berufen. Die Zu- 
sammensetzung der im § 10 lit. b und c bezeichneten Bezirks= und Orts- 
schulräthe wird durch die Landesgesetzgebung festgestellt. &amp; 13. Durch die 
Landesgesetzgebung sind die näheren Bestimmungen in Betreff der Zusammen- 
setzung und Einrichtung des Landes-, Bezirks= und Ortsschulrathes, dann die 
gegenseitige Abgrenzung des Wirkungskreises derselben, ferner die näheren 
Bestimmungen rücksichtlich des Ueberganges des Wirkungskreises der bisherigen 
geistlichen und weltlichen Schulbehörden an den Landes-, Bezirks= und Orts- 
schulrath festzustellen. Ebenso ist durch das Landesgesetz zu bestimmen, ob 
und wiefern ausnahmsweise auch Abgeordnete von bedeutenden Gemeinden in 
den Landesschulrath einzutreten haben. § 14. Die S# 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8 
und 9 treten mit dem Tage der Kundmachung dieses Gesetzes in Wirksamkeit 
und werden alle mit diesen Paragraphen im Widerspruche stehenden bisher 
Liltigen Gesetze und Anordnungen außer Kraft gesetzt. Das mit Allerhöchster 
Entschließung vom 25. Juni 1867 genehmigte Regulativ, betreffend die Ein- 
setzung eines Landesschulrathes für die Königreiche Galizien, Lodomerien und 
das Großherzogthum Krakau, bleibt unberührt. § 15. Mein Minister des 
Unterrichtes ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt. 
III. 
Gesetz vom 25. Mai 1868, 
wodurch die interconfessionellen Verhältnisse der Staatsbürger in 
den darin angegebenen Beziehungen geregelt werden; giltig für die im Reichs- 
rathe vertretenen Königreiche und Länder. 
I. In Beziehung auf das Religionsbekenntniß der Kinder. 
Art. 1. Eheliche oder den ehelichen gleichgehaltene Kinder felgen, soferne beide 
Eltern demselben Bekenntnisse angehören, der Religion ihrer Eltern. Bei 
gemischten Ehen folgen die Söhne der Religion des Vaters, die Töchter der 
Religion der Mutter. Doch können die Ehegatten vor oder nach Abschluß 
der Ehe durch Vertrag festsetzen, daß das umgekehrte Verhältniß stattfinden 
solle, oder daß alle Kinder der Religion des Vaters oder alle der der Mutter 
folgen sollen. Uneheliche Kinder folgen der Religion der Mutter. Im Falle 
keine der obigen Bestimmungen Platz greift, hat derjenige, welchem das Recht 
der Erziehung bezüglich eines Kindes zusteht, das Religionsbekenntniß für 
solches zu bestimmen. Reverse an Vorsteher oder Diener einer Kirche oder 
Religions-Genossenschaft oder an andere Personen über das Religionsbekennt- 
niß, in welchem Kinder erzogen und unterrichtet werden sollen, sind wir- 
kungslos. Art. 2. Das nach dem vorhergehenden Artikel für ein Kind be- 
stimmte Religionsbekenntniß darf in der Regel so lange nicht verändert wer- 
den, bis dasselbe aus eigener freier Wahl eine solche Veränderung vornimmt. 
Es können jedoch Eltern, welche nach Art. 1 das Religionsbekenntniß der 
Kinder vertragsmäßig zu bestimmen berechtigt sind, dasselbe bezüglich jener 
Kinder ändern, welche noch nicht das siebente Lebensjahr zurückgelegt haben. 
Im Falle eines Religionswechsels eines oder beider Elterntheile, beziehungs- 
weise der unehelichen Mutter, sind jedoch die vorhandenen Kinder, welche das 
siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Betreff des Religionsbekennt-
        <pb n="233" />
        Oesterreich-Ungarn. 237 
nisses ohne Rücksicht auf einen vor dem Religionswechsel abgeschlossenen Ver- 
trag so zu behandeln, als wären sie erst nach dem Religionswechsel der 
Eltern, beziehungsweise der unehelichen Mutter, geboren worden. Wird ein 
Kind vor zurückgelegtem siebenten Jahre legitimirt, so ist es in Betreff des 
Religionsbekenntnisses nach Art. 1 zu behandeln. Art. 3. Die Eltern und 
Vormünder, sowie die Religionsdiener sind für die genaue Befolgung der 
vorstehenden Vorschriften verantwortlich. Für den Fall der Verletzung der- 
selben steht den nächsten Verwandten ebenso wie den Obern der Kirchen und 
Religions-Genossenschaften das Recht zu, die Hilfe der Behörden anzurufen, 
welche die Sache zu untersuchen und das Gesetzliche zu verfügen haben. 
II. In Beziehung auf den Uebertritt von einer Kirche oder 
Religions-Genossenschaft zur anderen. Art. 4. Nach vollendctem 
44. Lebensjahre hat Jedermann, ohne Unterschied des Geschlechtes, die freie 
Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Ueberzeugung und ist in 
dieser freien Wahl nöthigenfalls von der Behörde zu schützen. Derselbe darf 
sich jedoch zur Zeit der Wahl nicht in einem Geistes= oder Gemüthszustande 
befinden, welcher die eigene freie Ueberzeugung ausschließt. Art. 5. Durch 
die Religions-Veränderung gehen alle genossenschaftlichen Rechte der verlassenen 
Kirche oder Religions-Genossenschaft an den Ausgetretenen ebenso wie die 
Ansprüche dieses an jene verloren. Art. 6. Damit jedoch der Austritt aus 
einer Kirche oder Religions-Genossenschaft seine gesetzliche Wirkung habe, muß 
der Austretende denselben der politischen Behörde melden, welche dem Vor- 
steher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Religions-Genossenschaft 
die Anzeige übermittelt. Den Eintritt in die neu gewählte Kirche oder Re- 
ligiens-Genossenschaft muß der Eintretende dem betreffenden Vorsteher oder 
Seelsorger persönlich erklären. Art. 7. Die Bestimmung des § 768 lit. a 
a. b. G. B., vermöge welcher der Abfall vom Christenthume als Grund der 
Enterbung erklärt wird, dann die Verfügungen des &amp; 122 lit. c und d St..G., 
womit derjenige, welcher einen Christen zum Abfalle vom Christenthume zu 
verleiten oder eine der christlichen Religion widerstrebende Irrlehre auszu- 
streuen sucht, eines Verbrechens schuldig erklärt wird, sind aufgehoben. Es 
ist jedoch jeder Religionspartei untersagt, die Genossen einer anderen durch 
Zwang oder List zum Uebergange zu bestimmen. Die näheren Bestimmungen 
des gesetzlichen Schutzes hingegen, soweit er nicht durch die Strasgesetze ge- 
geben ist, bleiben einem besonderen Gesetze vorbehalten. 
III. In Beziehung auf Functionen des Gottesdienstes und 
der Seelsorge. Art. 8. Die Vorsteher, Diener oder Angehörigen einer 
Kirche oder Religions-Genossenschaft haben sich der von den berechtigten Per- 
sonen nicht angesuchten Vornahme von Functionen des Gottesdienstes und 
der Seelsorge an den Angehörigen einer anderen Kirche oder Religions= 
Genossenschaft zu enthalten. Eine Ausnahme kann nur für jene einzelne 
Fälle eintreten, in welchen durch die betressenden Seelsorger oder Diener der 
anderen Kirche oder Religions-Genossenschaft um die Vornahme eines diesen 
zustehenden Aktes das Ansuchen gestellt wird oder die Satzungen und Vor- 
schristen dieser letzteren die Vornahme des Aktes gestatten. Außer diesen 
Jällen ist der bezügliche Akt als rechtlich unwirksam anzusehen und es haben 
die Behörden auf Ansuchen der beeinträchtigten Privatperson oder Religions= 
Genossenschaft die geeignete Abhilfe zu gewähren. 6 
IV. In Beziehung auf Beiträge und Leistungen. Art. 9. An- 
gehörige ciner Kirche oder Religions-Genossenschaft können zu Beiträgen an 
Geld und Naturalien oder zu Leistungen an Arbeit für Cultus= und Wohl- 
thätigkeitszwecke einer anderen nur dann verhalten werden, wenn ihnen die 
Pflichten des dinglichen Patronates obliegen oder wenn die Verpflichtung zu 
solchen Leistungen auf privatrechtlichen, durch Urkunden nachweisbaren Grün- 
den beruht, oder wenn sie grundbücherlich sichergestellt ist. Kein Seelsorger 
kann von Angehörigen einer ihm fremden Conkssion Taxen, Stolgebühren
        <pb n="234" />
        238 
Oesterreich-Angarn. 
u. dgl. fordern, außer für auf deren Verlangen wirklich verrichtete Functionen, 
und zwar nur nach dem gesetzlichen Ausmaße. Art. 10. Die Bestimmungen 
des vorhergehenden Art. 9 finden auch auf Beiträge und Leistungen für 
Unterrichtszwecke volle Anwendung, außer wenn die Angehörigen einer Kirche 
oder Religions-Genossenschaft mit Angehörigen einer anderen vermöge der 
gesetzlichen Einschulung eine Schulgemeinde bilden, in welchem Falle die Ein- 
geschulten ohne Unterschied der Confession die zur Errichtung und Erhaltung 
der gemeinschaftlichen Schule und zur Besoldung der an derselben angestellten 
Lehrer erforderlichen Kosten, jedoch mit Ausschluß der Kosten für den Reli- 
gions-Unterricht der einer anderen Consession Angehörigen zu tragen haben. 
Eine zwangsweise Einschulung in die Schule einer anderen Confession findet 
nicht statt. Art. 11. Alle in den Bestimmungen der vorstehenden Art. 9 und 
10 nicht begründeten Ansprüche der Geistlichen, Meßner, Organisten und 
Schullehrer, dann der Cultus-, Unterrichts= und Wohlthätigkeits-Anstalten 
einer Kirche oder Religions = Genossenschaft auf Beiträge und Leistungen von 
Seite der Angehörigen einer anderen sind als erloschen zu betrachten. 
V. In Beziehung auf Begräbnisse. Art. 12. Keine Religions= 
Gemeinde kann der Leiche eines ihr nicht Angehörigen die anständige Beerdi- 
gung auf ihrem Friedhofe verweigern: 1) wenn es sich um die Bestattung in 
einem Familiengrabe handelt, oder wenn 2) da, wo der Todesfall eintrat 
oder die Leiche gefunden ward, im Umkreis der Ortsgemeinde ein für Ge- 
nossen der Kirche oder Religions-Genossenschaft des Verstorbenen bestimmter 
Friedhof sich nicht befindet. 
VI. In Ansehung der Feier= und Festtage. Art. 13. Niemand 
kann genöthigt werden, sich an den Feier= und Festtagen einer ihm fremden 
Kirche oder Religions-Gesellschaft der Arbeit zu enthalten. An Sonntagen 
ist jedoch während des Gottesdienstes jede nicht dringend nothwendige öffent- 
liche Arbeit einzustellen. Ferner muß an den Festtagen was immer für einer 
Kirche oder Religions-Genossenschaft während des Hauptgottesdienstes in der 
Nähe des Gotteshauses Alles unterlassen werden, was eine Störung oder 
Beeinträchtigung der Feier zur Folge haben könnte. Dasselbe ist bei den 
herkömmlichen feierlichen Prozessionen auf den Plätzen und in den Straßen 
zu beobachten, durch welche sich der Zug bewegt. Art. 14. Keine Religions-- 
Gemeinde kann genöthigt werden, sich des Glockengeläutes an Tagen zu ent- 
halten, an welchen dasselbe nach den Satzungen einer anderen Kirche oder 
Religions-Gesellschaft zu unterbleiben hat. Art. 15. In Schulen, welche von 
Angehörigen verschiedener Kirchen oder Religions-Gesellschaften besucht werden, 
soll, soweit es ausführbar ist, dem Unterrichte eine solche Eintheilung gegeben 
werden, bei welcher auch der Minderheit die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten 
ermöglicht wird. 
VII. Schlußbestimmung. Art. 16. Alle diesen Vorschriften wider- 
streitenden. Bestimmungen der bisherigen Gesetze und Verordnungen, auf 
welcher Grundlage sie beruhen und in welcher Form sie erlassen sein mögen, 
ebenso wie allfällige entgegenstehende Gepflogenheiten sind, auch insoferne sie 
hier nicht ausdrücklich ausgehoben wurden, fernerhin nicht mehr zur Anwen- 
dung zu bringen. Dieß gilt insbesondere auch von den Vorschriften über die 
religisse Erziehung der in öffentliche Pflege genommenen Kinder. Art. 17. 
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirk- 
samkeit. Art. 18. Mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Gesetzes sind der 
Minister des Cultus und Unterrichtes, sowie die übrigen Minister, in deren 
Wirkungskreis die Vorschriften desselben zur Anwendung kommen, beauftragt 
*5 haben sie die zu solchem Vollzuge ersorderlichen Verordnungen zu er- 
lassen. 
26. Mai. (Oesterreich). Der päpstliche Nuntius protestirt gegen die 
Verletzung des Concordats durch die von der Krone sanctionirten
        <pb n="235" />
        Oesterreich-Ungarn. 239 
drei confessionellen Gesetze. Der Reichskanzler beantwortet den Pro- 
test mit einer einfachen Empfangsbescheinigung. 
26. Mai. Der (ultramontan gesinnte) Unterstaatssecretär im Ministerium 
28. 
#r# 
des Auswärtigen, v. Meysenbug, geht in außerordentlicher Mission 
nach Rom ab. 
„ (Oesterreich). Der Ministerrath beschließt, die Vermögens- 
steuer fallen zu lassen und, dem Minoritätsantrage des Budgetaus- 
schusses entsprechend, sich eine 20procentige Couponsteuer (im Gegen- 
satz gegen die vorgeschlagene 25procentige Zinsenreduction) gefallen 
zu lassen. . « 
,,(Ungarn).Ländtag:Da6Unterhau6genehiiiigtdenHandels- 
vertrag mit dem Zollverein unter der Voraussetzung der Aenderung 
der Titulatur des Reichs, die vom Ministerium zugesagt werden kann. 
1. Juni. (Oesterreich), Der Cultusminister v. Hasner erläßt in 
Folge der Sanctionirung der confessionellen Gesetze ein Circular an 
die Bischöfe über die nunmehrige Sachlage: 
„Se. Maj. haben mit allerh. Entschließung vom 25. Mai den Gesetzen 2c. 
die allerh. Sanction zu ertheilen geruht. In Folge dessen wird der Herr 
Justizminister das Erforderliche wegen Uebernahme der Gerichtsbarkeit in 
Ehesachen durch die weltlichen Gerichte veranlassen, und mir liegt die Pflicht 
ob, jene legislativen Akte vorzubereiten und diejenigen Verfügungen zu tresffen, 
welche durch die beiden letztgenannten Gesetze und namentlich in Beziehung 
auf die neu zu organisirende Schulaufsicht vorgezeichnet sind. Indem ich 
mich beehre, hievon amtlich in Kenntniß zu setzen, habe ich unter Hinweisung 
auf die genannten Gesetze selbst nicht nöthig, in eine nähere Erörterung ihres 
Inhaltes einzugehen, und füge nur, um jedem möglichen Zweisel im vor- 
hinein zu begegnen, bei, daß, was namentlich die Angelegenheit der Ehen 
von Katholiken anbelangt, zwar die durch das Patent vom 8. Dec. 1856 an- 
erkannten geistlichen Ehegerichte als solche in Hinkunft nicht mehr fortbestehen 
können, daß aber andererseits ebenso unzweifelhaft das verfassungsmäßige Recht 
der Kirche, ihre inneren Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu ver- 
walten, daher die für den Gewissensbereich erforderlichen und lediglich pro 
foro interno giltigen Verfügungen auch in Ehesachen zu treffen, hiedurch 
vollkommen unberührt bleibe. Im Hinblick aber auf die mannichfachen Miß- 
deutungen, welche der Standpunkt der Regierung bei den vorbereitenden Ver- 
handlungen über diese Gesetze erfahren hat — halte ich es für meine Pflicht, 
dieser meiner Eröffnung noch Folgendes beizufügen: Die Regierung verkennt 
keineswegs die Tragweite jener Veränderungen, welche das Verhältniß des 
Staates zur Kirche durch die vorliegenden Gesetze in Oesterreich erfahren hat. 
Allein wie sie dieselben als die nothwendige Consequenz jener Grundsätze be- 
trachtet, welche in den Staatsgrundgesetzen mit bindender Kraft niedergelegt 
sind, so ist sie auch von der Ueberzeugung getragen, daß auf dem Voden der 
Freiheit der Kirche, welche jene gewährleisten, für die reichen Mittel der letz- 
teren ein weites und unansechtbares Feld segensreicher Wirksamkeit eröfsnet 
ist. Die Freiheit der Kirche zu schützen, die ihr gebührende Achtung mit 
allen berechtigten Mitteln der Staatsgewalt aufrechtzuerhalten, ist die ernste 
Absicht der Regierung, und jede Einmischung der Staatsgewalt in das eigen- 
thümliche Gebiet der Kirche wird ihr stets fernliegen. Deßhalb aber glaubt 
sie auch, daß die durch die obigen Gesetze veränderte Stellung der Kirche zum 
Staate jenes Verhältniß freundlicher Gegenseitigkeit zwischen beiden, dessen 
Wohlthätigkeit und Nothwendigkeit für den Staat wie für die Kirche sie voll-
        <pb n="236" />
        240 Oesterreich-ngarn. 
kommen anerkennt, nicht zu trüben braucht, und es ist ihr lebhafter Wunsch 
wie ihre Hoffnung, daß sich dasselbe auf der neugeschaffenen Grundlage nur 
um so segensreicher entfalten und befestigen werde." 
— Juni. (Liechtenstein). Der Fürst entläßt seine 70 Mann bisheriges 
Bundescontingent und das Ländchen ist nunmehr in der glücklichen 
Lage, ohne Staatsschuld, ohne Civilliste, ohne Conscription und ohne 
Militärbudget zu sein. 
3. „ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Beginn der Debatte 
über die Finanzvorlagen der Regierung. Majoritäts= und Minori- 
tätsanträge des Budgetausschusses. 
Bericht und Anträge der Majorität: Nach den von der Regierung 
im Budget gemachten Einstellungen ergibt sich mit Rücksicht auf die laufen- 
den Einnahmen und mit Berücksichtigung des Abgangs von 2 Mill. in der 
Bedeckung, welcher durch die Reduction der Salzsteuer entsteht, und der nach- 
träglich votirten Ausgabe für die ostasiatische Expeditlon von 250,000 fl. und 
des Nachtragscredits, welchen die längere Session des Reichsraths erfordern 
wird, ein Deficit von 72,000,000 fl. Durch außerordentliche Einnahmen, 
Activreste 18,000,000 fl., Scheidemünze 2 Mill., werden in runder Summe 
20 Mill. gedeckt, bleiben für 1866 ungedeckt 52 Mill. Die ausgewiesene ab- 
gängige Summe von 72 Mill. kann als stetig wiederkehrend betrachtet wer- 
den, insoferne sie nicht durch außerordentliche Einkünfte oder durch Ersparnisse 
vorzüglich an den Ausgaben für Heer und Flotte oder endlich durch Zunahme 
der Steuern abgemindert wird. Das Ministerium hat ausdrücklich erklärt, 
weder neue Anlehen machen, noch neue Staatsnoten ausgeben zu wollen. 
An außerordentliche Einnahmsquellen für die Zukunft ist kaum zu denken. 
Ebensowenig an Ersparnisse in der Administration des Staates. Es liegt 
in der Natur der Dinge, daß die dualistische Theilung die Administration 
vertheuert, und daß, wenn man einzelne Verrichtungen den Ländern und 
Gemeinden zutheilt, die bisher der Staat selbst besorgte, man nicht eine 
Entlastung der Bevölkerung, sondern eine Ueberwälzung der Arbeit auf an- 
dere Organe bewirkt. Es bleiben also hier nur die Abminderungen am De- 
ficit von 72 Mill. zu erwägen, die durch Ersparnisse an den Auslagen für 
die Wehrkraft, d. h. an Armee und Flotte, gemacht werden können. Der 
Herr Finanzminister erkennt selbst in der Begründung der Finanzvorlagen 
an, daß das Extraordinarium bei Armee und Flotte in den nächsten Jahren 
nicht verschwinden wird. Es wird überhaupt nie ganz wegfallen, so lange 
man neue Anlagen als Extraordinarium behandelt. Außerdem ist zu beden- 
ken, daß eine neue Organisation der Armee bedeutende neue Auslagen ver- 
ursachen muß. Nichtsdestoweniger soll hier in diesem Bericht die Möglich- 
keit einer bleibenden Ersparniß von 18 Mill. an den für das Jahr 1868 
festgestellten Ziffern des Kriegsbudgets für die Zukunft zugestanden werden, 
so daß die Auslagen für die Wehrkraft, d. h. Armee und Flotte, durchschnitt- 
lich auf 86,500,000 fl. herabsinken und von dem ersparten Betrag 12 Mill. 
dem Budget der diesseitigen Länder zu Gute kommen. Bei dieser sehr gün- 
stigen Voraussetzung würde nach Abzug der erübrigten 12 Mill. noch immer 
ein ungedecktes Deficit von 60 Mill. das Budget der diesseitigen Länder be- 
lasten, wenn die Einstellungen für die Staatsschuld unverändert blieben. Um 
sich aber ein möglichst vollkommenes Bild der finanziellen Lage zu machen, 
die durch die Anschauungen der Regierung sich entwickeln müßte, ist hier noch 
anzusügen, daß in dem Desicit von 60 Mill. noch manche Momente, die auf 
die Ausgaben und Einnahmen des Staates Einfluß üben werden, nicht auf- 
genommen sind. Hieher gehören für 1869 der Mehrentgang an der Salz- 
steuer mit 1 Mill., die Entschädigung an die Bank mit 1 Mill., die Trenn- 
ung der Justiz von der Administration mit ihren Mehrauslagen, die Sub-
        <pb n="237" />
        Oesterresch--Ungarn. 241 
ventionen für die neu zu eröffnenden Eisenbahnen, die mögliche Mehrauslage 
bei Austragung der Theilung der Lasten, welche aus den Reichspensionen 
und den Kosten der Staatsschuld entstehen, endlich die Höhe des Agio's, die 
bei weniger günstigen Exportverhältnissen dem Staatsschatze neue Opfer auf- 
erlegen wird. Will man sich auch der Hoffnung hingeben, daß die bestehen- 
den Steuern in dem Eingange so zunehmen werden, daß sie hinreichen, die 
aufgezählten Mehranforderungen zu decken, für die Abminberung des stetigen 
Deficits von 60 Mill. wird man aus der Zunahme dieser Einnahme nichts 
erübrigen können. Endlich sind noch die großen Anstrengungen, die der Be- 
völkerung der diesseitigen Länder in der Zukunft vorbehalten sind, um die Her- 
stellung der Valuta durchzubringen, in Erinnerung zu bringen, um das Bild 
unserer Finanzlage zu vervollständigen. . Der Gesetzentwurf über die Um- 
wandlung der verschiedenen Schuldtitel der bisherigen allgemeinen Staats- 
schuld hat drei Endzwecke: 1) Die fundirte allgemeine Staatsschuld nach Aus- 
scheidung der im § 2 angeführten Ausnahmen durch Abzug einer fixen, keiner 
Veränderung unterliegenden Couponsteuer von 12 Proc. in eine Rentenschuld 
von 4. Proc. zu verwandeln. 2) Den Rückkauf und einen Theil der Rück- 
zahlungen, welche die Schuldentilgung belasten, einzustellen. 3) Von den 
Zinsen der von der Convertirung ausgenommenen Lotterie-Anlehen der Jahre 
1854 und 1860, dann des Steueranlehens vom Jahre 1864, sowie von den 
Entschädigungsrenten für aufgehobene Gefälle eine Abgabe von 10 Proc. zu 
erheben. Die Ersparnisse, die sich gegen die Einstellungen des Budgets unter 
dem Kapitel Staatsschuld und Schuldentilgung durch die beabsichtigten Maß- 
regeln ergeben würden, beziffern sich, wie folgt: 
durch Zinsenerspari . . ..... 
durch die Schuldentilgung ...... 
durchAbzugdernichtconvettiblen..... 
durchLotto-Gewinnste........ 
.8,014,971f1. 
.8,051,706, 
.1,302,824,, 
.489,236,, 
17,858,737 fl. 
Mit Rücksicht auf diese Ersparnisse und auf die Anträge des Budget-Aus- 
schusses bei den anderen Finanzvorlagen wird sich das Deficit für das Jahr 
1868 in der Höhe von 53 Mill. incl. des Abganges beim Salze folgender- 
maßen regeln: 
Nach Abzug von 8 Millionen für das schon verflossene 
Halbjahr an Ersparnissen 
an Agio.. . .... 
Schwebende Schuld 
Scheidemneezt 
Branntweinsteurer 
durch Steuern zu decken. 
  
9,858,737 fl. 
500,000 „ 
. 25,000,000 „ 
k. 2,000,000 „ 
2,000,000 „ 
14½,000,000 „ 
53,000,000 fl. 
Es müßten also bei dem Weg, den die Regierung einschlägt, um die Con- 
vertirung durchzuführen, noch 141 Mill. durch Steuererhöhung oder durch 
Creditoperationen beigestellt werden, um das Deficit für 1868 zu beseitigen. 
Für das Jahr 1869 wäre die Bedeckung des Deficits noch mißlicher, da 
7 taußerordentlichen Einnahmen wegsallen. Es wären für dieses Jahr ver- 
ügbar: 
Ersparnisse an der Staatsschldd 138d00000000 fl. 
Agio-Ersparnrif . 1,500,000 „ 
Branntweinstereer . 4,000,000 “ 
Abzug von den Gewinnsten . 489,000 „ 
unbedeckt. .. ..... . 29,511,000 „ 
. 53,000,000 fl. 
Ist man aber geneigt, die Höhe des durchschnittlichen Deficits mit 60 Mill. 
anzunehmen, so steigt der ungedeckte Rest auf 36½ Mill. 
  
  
16
        <pb n="238" />
        Oesterreich-ngarn. 
„Bei der Unfertigkeit unserer Verhältnisse, die kaum eine klare Einsicht in 
unsere finanzielle Zukunft zulassen, war das mit der Detailberathung der 
Regierungsvorlage betraute Subcomité der Ansicht, es sei besser, die Conver- 
tirung und Unification bis auf das nächste Jahr zu vertagen und sich einst- 
weilen mit einer Einstellung der Kapitals-Rückzahlungen und Einlösungen 
und mit dem Abzug von 20 Procent an den Zinsen zu behelfen; aber der 
Budgetausschuß sowohl als die Regierung sprachen sich gegen die Vertagung 
aus, und es wurde erst die Convertirung und dann mit einer Majorität von 
14 gegen 8 Stimmen beschlossen, die Zinsen der Staatsschuld außer dem 
7procentigen Abzug der Einkommensteuer mit einem neuen Abzug von 18 
Proc. zu belasten. Es ergab sich indessen, als man diesen Beschluß in Ziffern 
ausdrücken wollte, als Bedenken, daß die gewonnene Zifsser dem Publikum 
bei der Berechnung Schwierigkeit bieten würde, und man hat es schließlich 
vorgezogen, die fundirte Schuld in eine 4procentige, keinem Steuerabzuge 
unterliegende Rente umzuwandeln. Zur Berechnung der Convertirung wür- 
den die Modalitäten des § 3 der Regierungsvorlage beibehalten. Die Frucht 
dieser Beschlüsse liegt dem hohen Hause in dem beiliegenden Gesetzentwurfe 
zur Berathung vor. Die dadurch erzielten Ersparnisse berechnen sich wie folgt: 
Nach Abzug der 7procentigen Einkommensteueuer ist der 
Zinsenbetrag der convertirbaren SchuddK# 91,583,780 fl. 
nach den Anträgen des Ausschusses convertirt. 81,426,188 „ 
Ersparniß 16,157,592 fl. 
die nicht convertirbaren, aber mit einer Steuer zu bele- 
genden Schuldtitel haben im Budget einen Werth von 12,075,938 „ 
nach Abzug von 25 Pront 9p9,#696,582 „ 
« . Ersparniß 2,379,356 fl. 
die Ersparungen durch Schuldentilgng 80051,706 „ 
der Ertrag der erhöhten Gewinnst-Abgaben bei Lotterien 834,079 „ 
die Summe der Ersparnisse ist daher 27,422,733 fl. 
dazu der Ertrag der Besteuerung der Privat-Lotterien mit 150,000 „ 
also Summe 27,572,733 fl. 
Nach Annahme der Anträge des Budgetausschusses würde sich die Bedeckung 
des Deficits für das Jahr 1868 folgendermaßen gestalten: 
Nach Abzug von 121 Millionen für das erste Halbjahr an 
  
  
  
  
Ersparnissen . ....15Millionen 
Branntweinsteuer.....-.-..—.—.·.-.-.·..2 « 
Agio EEIIIIEIIIIIIIIIIIIII * 
Scheidemünze.. 2 „ 
schwebende Schuld. .. 25 
durch neue Sten 8 „ 
  
53 Millionen 
für das Jahr 1869: 
Ersparnisee . 28 Millionen 
Agio · □U 6 □ 4 r□— rn□U · 6 · r□ 0 9 2 *#. 
Branntweinster 48 „ 
neue Steernrnn 19 „ 
  
« 53 Millionen. 
Bei der Annahme eines Desficits von 60 Millionen würde der durch Besteue- 
rung zu deckende Betrag auf 26 Millionen steigen. Vergleicht man den ziffer- 
mäßigen Unterschied, der zwischen den Anträgen des Budgetausschusses und 
der Regierungsvorlage besteht, und nimmt man Rücksicht auf den zu decken- 
den Abgang, so wird Jedermann in die Lage kommen, sich ein Urtheil zu 
bilden, welchen Anträgen der Vorzug zu geben sei. Aber nicht allein der 
materielle Theil der Regierungsvorlage, auch die formelle Behandlung des
        <pb n="239" />
        Oesterreich-Ungarn. 243 
Gesetzes erregte im Budgetausschusse lebhafte Bedenken. Die freiwillige Con- 
version (§ 4 der Regierungsvorlage) scheint nicht geeignet, die Durchführung 
der beabsichtigten Ersparnisse zu sichern, und der Ausschuß glaubte, sich für 
die zwangsweise Umwandlung aussprechen zu müssen. Die Regierung ist 
dieser Abänderung beigetreten. Der Ausschuß konnte sich ferner mit dem 
Inhalte des § 1 nicht einverstanden erklären. Eine Convertirung mit Her- 
absetzung der Zinsungen vorzunehmen und diese Herabsetzung unter dem 
Titel einer unveränderlichen Einkommensteuer in der Ziffer, welche die Rente 
ausdrückt, aufzunehmen, scheint wohl nicht zur Annahme geeignet. Die In- 
vention, die mit der Fassung des § 1 hervorbricht, Beruhigung, aber keine 
Sicherheit zu gewähren, würde ganz gewiß zum dauernden Mißtrauen füh- 
ren und dem Credit des Staates wesentlichen Abbruch thun. Die Majorität 
des Ausschusses war der Anschauung, es sei würdiger, offen die Nothlage ein- 
zugestehen, in der sich die diesseitige Reichshälfte befindet, und die Operation, 
die an der bisherigen allgemeinen Staatsschuld vorgenommen werden muß, 
offen als Reduction zu behandeln und dagegen den bisherigen Abzug vom 
Coupon durch die Einkommensteuer ausfzuheben so daß derselbe bei Gelegen- 
heit neben der Zinsenreduction wieder eingeführt werden könntel. 
Bericht und Anträge der Minorität: „Eine Minorität von 7 Stim- 
men, denen sich auch noch der Obmann des Budgetausschusses anschloß, konnte 
den Ausführungen des Berichtes der Majorität und deren Anträgen, die 
Staatsschuld in eine 4procentige Rentenschuld umzuwandeln, nicht beitreten. 
Vergebens suchte man in dem ganzen Bericht das Princip, von welchem sich 
die Majorität bei ihrem Beschlusse leiten ließ, vergebens den Grund, der 
einen 25procentigen Abstrich und die Zinsenreduction rechtfertigen könnte. 
Trotz der Unfestigkeit unserer Verhältnisse, die kaum eine klare Einsicht in 
unsere finanzielle Zukunft zulassen, so sagt der Majoritätsbericht, beschloß die 
Majorität die Convertirung und die Belastung der Zinsen der Staatsschuld 
mit einem neuen Abzuge von 18 Procent. Weil aber die gewonnene Ziffer 
dem Publikum bei der Berechnung Schwierigkeiten bieten würde, hat die- 
selbe es schließlich vorgezogen, die fundirte Schuld in eine 4procentige, keinem 
Steuerabzug unterliegende Rente umzuwandeln. Die Majorität des Aus- 
schusses that dieß — so heißt es im Majoritätsberichte weiter — weil sie es 
würdiger fand, offen die Nothlage einzugestehen, in welcher sich die diesseitige 
Reichshälfte befindet, und die Operation, die an der Staatsschuld vorgenom- 
men werden muß, ofsen als Reduction zu behandeln. In eine nähere Unter- 
suchung und Beurtheilung der Steuerfähigkeit der im Reichsrathe vertretenen 
Königreiche und Länder wurde nicht eingegangen; man fand es überflüssig, 
zu beweisen, daß die Steuerträger nicht mehr zahlen können, daß die Staats- 
gläubiger mit einer 4procentigen Rente sich begnügen müssen. Die Majo- 
rität erklärte bloß, es sei würdig, so zu handeln. 4 
„Dagegen erachtet die Minorität, es aussprechen zu sollen, daß diese Art 
der Behandlung der Staatsgläubiger eine ganz willkürliche, ungerechtfertigte 
sei; sie gibt sich der Hoffnung hin, daß das hohe Haus und die Reglerung 
einem solchen Antrage niemals beistimmen werden. Weit entfernt, die Finanz- 
lage des Staates beschönigen zu wollen, kann die Minorität nicht zugestehen, 
daß durch eine rasche Regelung des gesammten Steuerwesens, durch Einfüh- 
rung neuer rationeller Steuern für die Deckung des Deficits nichts erübrigen 
werde, wie die Majorität behauptet. Wiederholt wurde in dem h. Abgeord- 
netenhause ausgesprochen, daß das Gleichgewicht im Staatshaushalte hergestellt 
werden könne, wenn die volkswirthschaftlichen Interessen allseitig gefördert 
werden, wenn eine ausgiebige Herabminderung der Ausgaben im Kriegsbudget 
entschieden und beharrlich durchgeführt und überhaupt mit weiser Sparsamkeit 
gebahrt wird. Was in den früheren Verhältnissen als Hoffnung angedeutet 
wurde, das muß der freie Staat verwirklichen. Er kann es auch, wenn alle 
Steuerfactoren innig und kräftig zusammenwirken. Nur im Wege einer all- 
16“
        <pb n="240" />
        244 
Oesterreich-Ungarn. 
seitigen gerechten Besieuerung soll das Deficit des Staates gedeckt werden. 
Das war das leitende Princip, von welchem die Minorität des Ausschusses 
ausging. 
Grriesten sonach von der Anschauung, das Deficit nur im Wege der Be- 
steuerung zu beseitigen und die Last des Staates auf die Staatsgläubiger 
und die übrige steuerfähige Bevölkerung möglichst gerecht zu vertheilen, ohne 
hiebei den Ausgleich mit Ungarn wieder in Frage zu stellen, erlaubt sich die 
Minorität, die §§ 1 und 4 des Gesetzes über die Umwandlung der Staats- 
schuld dem hohen Hause in folgender Fassung zu empfehlen: §&amp; 1. Sämmt- 
liche Gattungen der fundirten allgemeinen Staatsschuld, mit alleiniger Aus- 
nahme der im &amp; 2 dieses Gesetzes aufgeführten, werden in eine fünfprocentige, 
mit einer fixen, keiner Veränderung unterliegenden Steuer von 16 Procent 
belastete, also eine reine Rente von 4, Procent abwerfende Schuld umge- 
wandelt. Die Zahlung der Zinsen dieser Convertirungsschuld wird in Staats- 
noten oder in klingender Münze erfolgen, je nachdem die Zinsen der conver- 
tirten Schuldentitel in Noten oder klingender Münze bezahlt werden. Erfolgt 
die Zahlung in Gold, so ist das 20-Frankenstück gleich 8 fl. Oe. W. zu be- 
rechnen. §&amp; 4. Von den Zinsen der von der Conventirung ausgenommenen 
Lottoanlehen der Jahre 1854 und 1860, dann des Steueranlehens vom 
Jahre 1864, sowie von den Entschädigungsrenten für aufgehobene Gefsälle ist 
ein Abzug von 20 Procent des Neminalbetrages jeder Zinsrate einzuheben, 
wogegen jeder weitere Abzug der Einkommensteuer entfällt. « 
„Die Minorität hält sich aber gleichzeitig verpflichtet, folgende Resolution 
dem hohen Hause zur Annahme dringend zu empfehlen: Die hohe Regierung 
wird aufgefordert, 1) zur Deckung des Deficits im Jahre 1868 mit aller 
Beschleunigung Gesetzesvorlagen der verfassungsmäßigen Behandlung zu unter- 
ziehen, wodurch a) der Zwölftelzuschlag bei der Grundsieuer, b) der Drittel- 
zuschlag zum Ordinarium der Haukklassensteuer wieder eingeführt wird, 
c) die Erwerbs= und Einkommensteuer entsprechend geregelt und erhöht, und 
4) eine Luxussteuer eingeführt wird; 2) zur Deckung des Deficits für die 
folgenden Jahre mit aller Beschleunigung Gesetzesvorlagen zur verfassungs- 
mäßigen Behandlung einzubringen, wodurch a) sämmtliche bestehenden directen 
Steuern auf einer gerechten Grundlage resormirt werden, b in Ueberein- 
stimmung mit den Ländern der ungarischen Krone die Zuckersteuer erhöht 
und eine Klassensteuer eingeführt wird.“ 
4. Juni. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Madarasz, der Führer der 
äußersten Linken, bringt eine Monstrepetition aus 131 Gemeinden 
gegen den 1867er Ausgleich ein. Die Majorität nimmt die De- 
monstration mit dem Ausdrucke der Heiterkeit entgegen. 
„ (Oesterreich). Der Bischof von St. Pölten, Feßler, erläßt 
als Currende an seinen Diöcesanclerus die erste Kundgebung über 
die Stellung der Bischöfe zu den sanctionirten confessionellen Gesetzen. 
Dieselbe besagt: 
„Durch diese neuen Gesetze haben mehrere Punkte des österr. Concordates 
eine einseitige Aufhebung oder Abänderung erlitten. Das Concordat ist ein 
Vertrag zwischen dem Papst und dem Kaiser. Für die Katholiken in Oester- 
reich aber ist dasselbe durch die oberste kirchliche Gewalt des Papstes als 
kirchliches Gesetz und durch die oberste weltliche Gewalt des Kaisers als 
Staatsgesetz vorgeschrieben worden und hat daher für uns einen doppelten 
Verpflichtungstitel als Kirchengesetz und als Staatsgesetz. Durch die am 25. 
Mai erlassenen neuen Staatsgesetze wurde nun den durch dieselben aufgeho- 
benen oder abgeänderten Punkten des Concordates der verbindliche Charakter 
eines Staatsgesetzes genommen. Aber es besteht für uns Katholiken in
        <pb n="241" />
        Oeslerresch-Ungarn. 245 
Oesterreich ihre Verbindlichkeit als Kirchengesetz fort, so lange und so weit der 
Papst diese nämlichen Punkte nicht aufhebt oder abändert. Das ist der auf 
dogmatischer Grundlage beruhende und unwandelbar feste Grundsatz, nach 
dem wir uns zu richten haben... Daher hat sich die ehrwürdige Seel- 
sorge-Geistlichkeit, bis ich eine darauf bezügliche Weisung folgen lasse, in allen 
Ehesachen genau so wie bisher auch fortan zu benehmen.. Es wäre 
übrigens ein großer Irrthum, zu glauben, daß durch die neuen drei Gesetze 
das Concordat nun schon ganz ausgehoben sei. 
5. Juni. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Nach dreitägigem Kampfe 
über die Finanzvorlagen wird die Generaldebatte geschlossen. 
Baron Tinti beantragt die Resolution: „Das Budget des nächsten Jahrs 
derart abzufassen, daß derjenige Deficitrest, welcher nach Abzug des Ergeb- 
nisses aus der Couponsteuer und aus der Unification der Staatsschuld noch 
verbleibt, durch Ersparungen im Militärbudget gedeckt werden könne.“ Der 
Antrag wird sofort von den Polen mit Heftigkeit bekämpst. 
„ —15. Juni. Prinz Napoleon trifft zu längerem Besuche in Wien ein, 
um wie früher die norddeutschen, so nun auch die österr. Zustände 
aus eigener Anschauung kennen zu lernen. 
6. Juni. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Abstimmung über 
*— 
die Finanzvorlagen der Regierung. Das Ministerium macht aus der 
Verwerfung der Majoritätsanträge eine Cabinetsfrage. Bei der Ab- 
stimmung wird der Majoritätsantrag (25% Reduction) mit 113 
gegen 46, in modificirter Fassung (25% Steuer) mit 100 gegen 
58 Stimmen abgelehnt, dagegen der etwas modificirte Minoritäts- 
antrag mit großer Mehrheit angenommen: "„ 
„Sämmtliche Gattungen der fundirten allgemeinen Staatsschuld, aus- 
genommen die Loose von 1854 und 1860 und das Steueranlehen von 1864, 
werden in eine fünfprozentige einheitliche Schuld umgewandelt, die mit einer 
16= (oder eigentlich im Zusammenhange mit den Modalitäten, unter welchen 
die Unification stattfindet, mit einer 20)procentigen Steuer, welche nicht er- 
höht werden kann, belastet wird." 
„ (Oesterreich). Neichsrath, Abg.-Haus: Debatte über die Finanz- 
vorlagen der Regierung. Das Haus beschließt mit großer Mehrheit 
über die vorgeschlagene Vermögenssteuer zur Tagesordnung überzu- 
gehen und die Gewinnste bei Staatslotterien auf 20, bei Privat- 
lotterien auf 15% zu erhöhen. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Debatte über die Finanz- 
vorlagen der Regierung. Mit großer Mehrheit werden zwei Reso- 
lutionen angenommen: 
4) Die Regierung aufzufordern, behufs Bedeckung des Deficits für das 
Budget von 1868 im Besteuerungswege schleunigst Vorlagen einzubringen; 
2) die Regierung aufzufordern, behufs Bedeckung des Deficits der nächsten 
Jahre schleunigst Vorlagen einzubringen, welche eine Reform der directen 
Steuern, eine Erhöhung der Zuckersteuer und die Einführung der Klassen- 
steuer zum Gegenstande haben. 6 
„ (Oesterreich: Böhmen). Die Agitation der Czechen durch Volks- 
versammlungen nimmt immer größere Dimensionen an und die Re- 
gierung sieht sich genöthigt, solche zu verhindern.
        <pb n="242" />
        D 
1— 
Oesterreich-Ungarn. 
In Folge der Verhinderung von Volksversammlungen wird der Plan einer 
Wallfahrt nach Constanz am 6. Juli, dem Todestage von Huß, gefaßt. Die 
„Narodny Listy“ erklärt dießfalls: „Auf freiem Boden, unbehelligt von der 
österreichischen Polizei, werden wir Resolutionen fassen, und der über Huß- 
einstigem Scheiterhausen wehende Wind wird unsere Stimmen durch ganz 
Europa tragen. Auf Wiedersehen in Constanz!“ Damit soll dann auch eine 
Wallfahrt nach dem Rütli, der Wiege der schweiz. Freiheit, verbunden werden. 
Zugleich sormulirt ein anderes czechisches Journal, der „Pokrok“, die Forde- 
rungen der Czechen dahin: „Erneuerung des alten böhmischen Staatsrechts: 
die gesammte Gesetzgebung des Landes mit Ausnahme der Reichsangelegen- 
heiten soll dem Landtage zuerkannt und ein verantwortliches Ministerium 
eingesetzt werden, das seinen Sitz in Prag hätte.“ 
9. Juni. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Schluß der Debatte 
12. 
!# 
über die Finanzvorlagen der Regierung. Der vorgeschlagene Verkauf 
von Staatsgütern und das Anlehen dafür werden genehmigt. 
„ Zusammentritt der internationalen Telegraphenconferenz in Wien. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Der Finanzminister 
legt Gesetzentwürfe vor, welche die Erhöhung der directen Steuern, 
die Abänderung der Gesetze über Branntwein-, Bier= und Zucker- 
besteuerung, sowie die Ausgabe neuer Söubbtiter für die von der 
Convertirung ausgeschlossenen Staatseffecten, in Ausführung der Be- 
stimmungen des Ausgleichs mit Ungarn, betreffen. Bei Begründung 
der Vorlagen beziffert er das höhere Erträgniß der directen Steuern 
auf 7—8 Mill. Die Vorlage betreffs Einführung einer Luxus- 
steuer bleibe wegen der Kürze der Sessionsdauer, wie wegen der 
Unmöglichkeit einer reiflichen Erwägung, seitens der Regierung noch 
vorbehalten. Das Haus genehmigt das bei Berathung des Staats- 
voranschlages vertagte Kapitel „Staatsschuld"“ und nimmt das ganze 
Finanzgesetz für 1868 an. 
Der Budgetausschuß erstattet nur mehr mündlichen Bericht über das un- 
erledigte Kapitel des Erfordernisses für die Staatsschusd. Die Summe, die 
ursprünglich (mit Abrechnung der 7procentigen Einkommensteuer) für die 
Zinsen der Staatsschuld nothwendig war, betrug 121,630,919 fl. Durch 
die Annahme der 20procentigen Besteuerung hat sich diese Summe um 
6,772,017 fl. vermindert, so daß das wirkliche Erforderniß für die Zinsen 
der Staatsschuld nunmehr 114,858,902 fl. und nach Abzug des ungarischen 
Beitrages von 29,188,000 fl. im Ganzen 85,670,902 fl. beträgt. Für die 
Schuldentilgung waren ursprünglich 23,257,534 si. nothwendig, durch die 
vom Hause beschlossenen Gesetze wurde diese Summe um 5,384,190 fl. re- 
ducirt, beträgt jetzt 17,872,544 fl. und nach Abzug des ungarischen Beitrags 
von 1,150 000 fl., im Ganzen 16,722,544 fl. Der Berichterstatter, Abg. 
Winterstein, macht aufmerksam, daß dieser Berechnung als Princip zu Grunde 
lag, daß die Zinsen und Tilgungszissern für das zweite Semester dieses 
Jahres nach den neu beschlossenen Gesetzen veranschlagt werden. — Nach dem 
Finanzgesetz stellt sich das Gesammt-Erforderniß für das Jahr 1868 auf 
320,230,526 fl., die Gesammteinnahme auf 281,245,907 fl., somit verbleibt 
ein zu deckendes Deficit von 38,984,790 fl. 
„ (Oesterreich). Der Bischof von Brünn erläßt eine Instruction 
an seinen Clerus bez. der confessionellen Gesetze, nach welcher diese 
von der Kirche einfach ignorirt werden sollen:
        <pb n="243" />
        Oeslerreich-Ungarn. 247 
„Das neue bürgerliche Ehegesetz kann der canonischen Gesetzgebung über 
die Ehe nicht derogiren. Es bleiben daher die von der Kirche gegebenen 
Gesetze und erlassenen Vorschriften sortan die Richtschnur, welche der Katholik 
in dieser Frage zu besolgen hat... Diie kirchliche Matrimonial-Jurisdiction 
bleibt aufrecht, und sind die Gläubigen verpflichtet, ihre Eheangelegenheiten 
dort anzubringen. Ebenso bleiben die kirchlichen Matrimonial-Gerichte sort- 
bestehend und sind die Gläubigen über deren Competenz zu belehren; sonach 
ist denselben an's Herz zu legen, daß, wenn auch die weltlichen Gerichte in 
Ehesachen Recht sprechen, doch eines jeden Katholiken Pflicht aufrecht bleibt, 
mit Streitigkeiten, es mag sich um Lösung des Bandes oder um Scheidung 
von Tisch und Bett handeln, an das geistliche Gericht sich zu wenden, was 
auch für Sponsalien-Angelegenheiten gilt... . Jede in was immer für eines 
bürgerlichen Gesetzes Krast unter den Christen außerhalb des Sacramentes 
eingegangene Verbindung zwischen Mann und Frau ist kirchlich ungiltig; 
daher auch ungiltig die Civil-Ehe in unseren Ländern ob defectum formao 
Tridentinae, wenn auch kein anderes canonisches Hinderniß entgegenstünde. 
Ungiltig in foro Eccleslac sind daher auch jene gemischten Ehen, die even- 
tuell bloß vor dem minister acatholicus und zwei Zeugen geschlossen werden. 
Dagegen ist giltig und unauflöslich in foro Ecclesiae jede nach canonischen 
Gesetzen qguoad formam et materjam rechtsmäßig eingegangene Ehe, wenn 
ihr auch ein bürgerliches Hinderniß entgegenstünde, und es sind solche Ehe- 
leute zur anderweitigen Cheschließung durante ligamine nicht zuzulassen."“ 
In einer Reihe von Fällen werden die Pfarrer angewiesen, die Anfragen 
weltlicher Behörden einfach nicht zu beachten. „Die in der Civil-Ehe Leben- 
den“ — so wird weiter erklärt — „sind öffentliche Sünder und denselben 
in jeder Hinsicht gleichzustellen. Eben deßwegen sind aber gegen sie alle 
Rücksichten zu beobachten, die nach Beschaffenheit der Verhältnisse bei der 
Behandlung öffentlicher Sünder zu nehmen sind. Es versteht sich von selbst, 
daß den in der Civil-Ehe Lebenden bei fortwährender Renitenz und fort- 
gesetztem fündhaften Zusammenleben die Absolution nicht ertheilt werden kann. 
Dieser könnten sie nur dann theilhaftig werden, wenn sie bereit sind, sich von 
dem Verhältnisse loszumachen, oder es, wofern kein nicht zu beseitigendes 
Hinderniß obwaltet, in eine echte Ehe umzuwandeln. Des kirchlichen Begräb- 
nisses können sie nur dann theilhaftig werden, wenn sie, mit Gott ausgesöhnt, 
reumüthig sterben.“ Schließlich folgen Instructionen darüber, wie die Civil- 
Ehen in einem besonderen Buche in Evidenz zu halten seien. 
15.—21. Juni. (Ungarn). Prinz Napoleon in Ungarn. Es werden 
ihm fast mehr als königliche Ehren erwiesen. 
16. Juni. (Oesterreich) erklärt die früheren Auslieferungsverträge des 
17. 
deutschen Bundes für nicht mehr rechtskräftig, 
wie vermuthet wird, mit Rücksicht auf den hannoverschen Grasen Platen, 
gegen welchen die preuß. Regierung einen Staatsprozeß eingeleitet hat. 
„ (Oesterreich). Der böhmische Episcopat (die Bischöfe von 
Prag, Königgrätz, Budweis und Leitmeritz) erläßt gemeinsam an die 
ihm untergeordnete Geistlichkeit eine geheime Instruction bez. der 
confessionellen Gesetze. 
Die „geheime“ Instruction enthält trotzdem eigentlich nur was die Bi- 
schöfe in ihren Currenden und Hirtenbriefen auch öffentlich ausgesprochen ha- 
ben. Es wird darin erklärt: Die kirchliche Gesetzgebung bleibt aufrecht, trotz 
des neuen Ehegesetzes. Eine Civil-Ehe ist vor der Kirche ungiltig. Die kirch- 
liche Ehegerichtsbarkeit bleibt aufrecht. Die geistlichen Ehegerichte haben fort- 
zubestehen, worüber die Gläubigen zu belehren sind. Civil-Ehen sind ungiltig 
unter allen Umständen. Ebenso ungiltig ist eine Ehe, die vor einem Geist-
        <pb n="244" />
        248. 
Oeslerreich-Angarn. . 
lichen anderer Confession geschlossen wird. Ehen mit Ehehindernissen (nach 
bürgerlichen Gesetzesnormen), vor Geistlichen geschlossen, sind vor der Kirche 
giltig. Personen, die eine Civil-Che schließen, sind öffentliche Sünder. Ab- 
solution kann ihnen nur nach Lösung ihres fündhaften Verhältnisses werden. 
Die Wöchnerinnen sind beim ersten Kirchengange als Theilhaberinnen wilder 
Ehen anzusehen. Eheleute, durch die Civil-Ehe vereint, können nicht als 
Pathen bei Taufen und Firmungen sungiren. Kirchliches Begräbniß kann 
ihnen nur gestattet werden, wenn sie vor Zeugen ausdrücklich Reue bekannt 
und ihre Sünde gutgemacht haben. Für Ciril-Ehen ist ein eigenes Ver- 
zeichniß zu führen. Auch bei Todesfall-Aufnahmen von Eheleuten, die eine 
Civil-Ehe eingegangen, oder deren Kindern ist die Bezeichnung vorgeschrieben: 
„Civil-Ehe-Gatte“", „Civil-Ehe-Kind“ u. dgl. m. [So wie die Instruction 
bekannt wird, sprechen sich die liberalen öslerr. Blätter mit großer Entrüstung 
über die Haltung und die Maßregeln der Bischöse aus. Andere dagegen 
meinen: „Den Bischöfen muß es freistehen, in geistlichen Angelegenheiten von 
ihrem Standpunkte aus die ihnen geeignet scheinenden Anordnungen zu 
treffen; den Bürgern aber muß es freistehen, sich nicht daran zu kehren. 
Das ist die wahre kirchliche Freiheit.“)] 
17. Juni. (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus genehmigt die von der 
19. 
20. 
1 
Regierung vorgeschlagenen indirecten Steuern. 
„ (Oesterreich). Das Central-Comité für das dritte deutsche 
Bundesschießen in Wien veröffentlicht eine offizielle Erklärung, in 
welcher es allen Ausstreuungen, als werde das Schützenfest wesent- 
lich eine gegen Norddeutschland gerichtete Spitze haben, auf das ent- 
schiedenste entgegentritt: 
„Dem Comité liegen, soweit die national-politische Seite des Festes in 
Frage kommt, separatistische oder gegen irgend einen Staat oder Staaten- 
verband seindselige Tendenzen vollkommen fern; es wird vielmehr auf dem 
allgemein deutschen, die Interessen des Gesammt-Vaterlandes vertretenden 
Standpunkt consequent verharren. Demzufolge wird von uns jeder unserer 
Gäste, welchem Land und Stamm er immer angehört, freundlich willkommen 
geheißen, und mit der gesetzlich sichergestellten Redefreiheit zugleich auch jede 
politische Meinung geachtet werden, wie es von uns als den Bürgern eines 
freien Staats mit Recht gefordert werden kann.“ 
„ (Oesterreich: Niederösterreich). Der Cultusminister bestätigt die 
Wahl des protestantischen Professors Brück zum Decan der medicini- 
schen Facultät in Wien. Das Consistorium protestirt gegen diese 
Verletzung des katholischen Charakters der Universität. 
„ (Oesterreich). Der Erzbischof von Olmütz, Fürst v. Fürsten- 
berg, bringt die kirchliche Opposition gegen die confessionellen Gesetze 
in einem Rundschreiben an seinen Clerus in ein vollständiges System. 
In Bezug auf das neue Ehegesetz schickt der Fürst-Erzbischof, wie natür- 
lich, voraus, daß dadurch die kirchliche Eheordnung in keiner Weise berührt 
oder verändert werde, und verkündigt daher, daß die bischöflichen Ehegerichte 
auch in Zukunft bestehen bleiben, als an welche die Gläubigen von den 
Seelsorgern kraft ihrer unerläßlichen Gewissenspflicht zu weisen seien. (+ 4 
des Hirtenbriefes.) „Damit jedoch die Sache den Gläubigen andererseits 
leichter gemacht werde, sollen alle Ehe= und Dispenssachen mit möglichster 
Eile erledigt und soll vom Kostenpunkte, mit Ausnahme des absolut und 
durchaus. Nothwendigen, ganz abgesehen werden.“ (§ 5.) In §&amp; 12 heißt es 
sodann über die Civil-Ehe: „Katholiken, welche die sogenannte Eivil-Ehe ein-
        <pb n="245" />
        Octßttrrtich Ungarn. · 249 
gehen und darin hartnäckig verharren, sind zu betrachten als. öffentliche Sünder 
in materla gravyl, und zwar als notorisch solche. Sie sind daher, was Sa- 
cramente angeht, ganz wie Concublinarli zu behandeln. Wenn dieselben daher 
nicht Buße thun und Genugthuung leisten, sind sie von den Sacramenten 
auszuschließen und des kirchlichen Begräbnisses unfähig, sie müßten denn vor 
dem Tode verläßliche Zeichen der Reue von sich gegeben habern. 
Ueber das sogenannte „interconfessionelle“ Gesetz spricht sich der Kirchenfürst 
nicht minder klar aus. Da heißt es z. B. bezüglich der Bestattung von 
Personen, welche eines kirchlichen Begräbnisses nicht theilhaftig werden sollen, 
wie folgt: „Sollte es sich .. . sügen, daß ein Begräbniß auf katholischem 
Friedhofe — abgesehen von dem Stücke, welches zu diesem Zwecke abgetrennt 
und speciell hergerichtet ist — rücksichtlich oben erwähnter Personen gefordert 
würde, so wird der Pfarrer sich unter Berufung auf das Kirchengesetz bis zu 
Ende widersetzen, den Abschluß des Friedhofes bewerkstelligen und die Schlüssel 
an sich nehmen. Wird Gewalt angewendet und die Friedhofspforte gesprengt, 
so wird der Pfarrer feierlich protestiren und ohne Säumen seinen Vorgesetzten 
den ganzen Vorgang berichten. Wäre zugleich die betreffende Leiche auf den 
katholischen Friedhof gebracht und durch das Begräbniß derselben entweiht, so“ 
wird der Clerus sich bis zur erfolgten Wiedereinweihung vom Friedhose 
gänzlich fern halten und bei dann folgenden katholischen Leichenbegängnissen 
die heiligen Gebräuche bloß in der Kirche oder im Hause des Verstorbenen 
vornehmen, worauf er die Leiche noch bis zum Eingange des Friedhofes be- 
gleiten mag, dann aber sammt den Kirchendienern umkehren wird.“ 
21.—22. Juni. (Oesterreich: Böhmen). Besuch des Kaisers in Beglei- 
tung des Ministerpräsidenten Fürst Auersperg in Prag. Der Reichs- 
kanzler Beust wird telegraphisch dahin berufen und hat in Gegen- 
wart des Statthalters v. Kellersperg eine Unterredung über die 
Möglichkeit eines Ausgleichs mit den Czechenführern Palacky und 
Rieger. Fürst Auersperg gibt in Folge davon seine Entlassung ein. 
22. Juni. Der Papst antwortet in einer Allocution (s. Nom) auf die 
23. 
1 
thatsächliche Durchbrechung des Concordats, indem er die österr. 
Staatsgrundgesetze vom 31. Dec. 1867 als „wahrhaft unselige“, 
die drei confessionellen Gesetze als „abscheuliche“ bezeichnet und 
okraft seiner apostolischen Autorität“ diese Gesetze sammt ihren Folge- 
rungen für „durchaus nichtig und immerdar ungiltig“ erklärt. 
„ Durch kaiserl. Verfügung fällt endlich der entscheidende Schlag 
gegen die Regimentsinhaberstellungen und wird damit dem Protections-- 
unwesen in der Armee die Spitze abgebrochen. 
Das Osfiziers-Ernennungsrecht der Inhaber (bis zum Hauptmann ein- 
schließlich) hört vollständig auf: fortan werden sämmtliche Offiziere in der 
Armee und Flotte ausschließlich vom Kaiser ernannt — im Frieden regel- 
mäßig zweimal jährlich, im Mai und November, bei Standes-Augmentationen 
und im Krieg je nach Bedarf — während dem Reichskriegsministerium die 
Ernennung der Offiziers-Adspiranten und den Regimentsbefehlshabern die 
Beförderung in den Unteroffiziers-Chargen zusteht. [Sobald das neue Wehr- 
gesetz erlassen und die Militärjustizreform fertig ist, sollen auch die übrigen 
seimrchte der Regimentsinhaber (Gerichtsbarkeit und Heirathsbewilligungen) 
allen. « 
„ (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus verwirft die Aufhebung 
des Tabakmonopols.
        <pb n="246" />
        250 OtsterreichUngarn. 
der Bischöfe gegen die confessionellen Gesetze pronuncirt. 
24. „ (Oesterreich). Der Reichsrath wird durch kais. Entschließung 
vorläufig bis zum 1. Sept. und später noch weiter vertagt. 
27. „ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Der Ministerpräsident Graf 
Andrassy bringt die Gesetzesentwürfe bez. der allgemeinen Wehr- 
pflicht, der Landwehr, des Landsturms und der dießjährigen Rekru- 
tirung ein. · 
28.,, (Oesterreich). Die Regierung erläßt eine Ausführungsverord— 
nung zum Ehegesetz. 
30. „ Bestand der Staatsschuld mit diesem Tage auf Grund der vom 
Reichsrath beschlossenen Convertirung. 
Die Staatsschulden-Controlscommission verössentlicht darüber (2. No- 
vember) zwei Ausweise, einen über die gesammte consolidirte Staatsschuld 
und die cisleithanische schwebende Schuld, den zweiten über die gemeinsame 
schwebende Schuld bis Ende Juni 1868. Die Gesammtsumme der consoli- 
dirten Staatsschuld beträgt, auf 5proc. Kapital umgerechnet, 2,564,724,916 fl. 
mit 105,065,516 fl. jährlicher Zinsenlast, so daß also eine Verminderung 
gegen das Ende des Jahres 1867 um 20,673,808 fl. eingetreten ist. Die cis- 
leithanische schwebende Staatsschuld beträgt 112,469,773 fl. mit 5,367,126 fl. 
jährlicher Zinsenlast. Die Hauptsumme der gesammten consolidirten Staats- 
schulden, sowie der cisleithanischen schwebenden Schuld, nebst dem Kapitals- 
betrag für die Entschädigungsrenten beträgt 2,691,851,750 fl. mit der jähr- 
lichen Verzinsung von 108,045,950 fl. Dem zweiten Ausweis über die ge- 
meinsame schwebende Staatsschuld zufolge beträgt die Gesammtsumme der 
umlaufenden Münzscheine und Staatsnoten 311,896,055 fl., die Partial= 
hypothekaranweisungen betragen 99,572,257 fl. 
— Juni. (Oesterreich). Nach und nach hat sich die große Mehrzahl 
1. Juli. Unterzeichnung einer Nachtragsconvention zum Handelsvertrag 
mit England vom 16. Dec. 1865, der bisher nicht zur Ausführung 
gekommen ist. Die Nachtragsconvention unterliegt selbstverständlich 
gleichfalls der Genehmigung des Reichsraths lgegen die sich jedoch 
wiederum Bedenken erheben und die daher auch bis Ende ds. Js. 
nicht erzielt werden kannj. 1 
Nach längeren Unterhandlungen hatte man sich im Dec. 1865 unter dem 
Handelsministerium Wüllerstorf dahin verständigt, einen bloßen Principien= 
vertrag abzuschließen auf Grundlage der Aufrechterhaltung des Gewichts-Zoll- 
spstems mit dem durchschnittlichen Satz von 25 Proc. (von 1867 an) und 
von 20 Proc. (von 1870 an) als vergleichendem Werthmesser, zu dessen Er- 
mitelung Commissarien der beiderseitigen Regierungen die Durchschnittspreise 
der Hauptstapelplätze des vereinigten Königreichs für 1865 feststellen sollten; 
serner sollten diejenigen Zollsätze des am 1. Jan. 1867 in Wirksamkeit tre- 
tenden Tarifs, an welchem England ein besonderes Interesse hat, den Gegen- 
stand einer Nachtragsconvention bilden. Auf solcher Grundlage kam ein Ver- 
trag am 16. Dec. 1865 zur Unterzeichnung, am 4. Jan. 1866 zur Ratifi- 
cation. Allein der Zusammentritt der gemischten Commission unterblieb und 
trotz des festgesetzten Termins verzögerte sich die Wiederaufnahme der Ver- 
handlung bis Mitte Juni 1867. Da aber zeigte sich sofort die Undurchführbar 
keit der Werthermittelungen durch eine gemischte Commission, beil die beider- 
seitigen Anschauungen der Fachmänner hinsichtlich der wichtigsten Handelsartikel
        <pb n="247" />
        Otsterreich. Ungarn. 254 
weit auseinander gingen. Englischerseits gab man die Unmöglichkeit der buch- 
stäblichen Ausführung des Principienvertrags endlich zu, und es erübrigte 
nur noch der Versuch, zu einem Compromiß zu gelangen. Man fand das- 
selbe in der Form eines am 8. Sept. 1867 unterzeichneten, von einem Noten- 
austausch begleiteten, neuen Vertragsprotokolls, durch welches der Principien= 
vertrag mit seiner alle 3 Jahre zu revidirenden mühsamen Werthberechnung 
beiseite gesetzt, an England einfach durch die Clausel der meistbegünstigten 
Nation die Tarifsätze des neuen mit Preußen und dem Zollverein verhan- 
delten (am 9. März 1868 abgeschlossenen) Handelsvertrags bewilligt, außer- 
dem ihm als Aequivalent für den Principienvertrag zugestanden wurde: daß 
englischen Importeuren von Schafwoll= und Baumwoll-Fabrikaten freistehen 
solle, solche von 1869 an entweder nach dem bestehenden Gewichtszoll oder 
nach einem Werthzoll, für ersteren von 15 Proc., für letzteren von 25 Proc. 
(von 1876 an von 20 Proc.), bei den Hauptzollämtern von Wien, Pesth 
und Prag zu verzollen. Dieser Inhalt des Protokolls vom 8. Sept. ist zu- 
gleich derjenige des neuen Vertrags vom 1. Juli unter der Form der im 
December-Vertrag vorbehaltenen „Nachtragsconvention“. Der Vertrag ist für 
die beiden Staatsgebiete Sr. kaiserl. und königl. Majestät (welche Form in 
der deutschen wie in der englischen Ausfertigung gebraucht wird) abgeschlossen. 
2. Juli. (Oesterreich). Die päpstl. Allocution vom 22. Juni erregt 
einen wahren Sturm des Unwillens, fast wie im vorhergehenden 
Jahre die Adresse der Bischöfe, in der öffentlichen Meinung, na- 
mentlich über die Verurtheilung nicht bloß der confessionellen Gesetze, 
sondern sogar der Staatsgrundgesetze als über einen völlig unbe- 
rechtigten Eingriff der kirchlichen Autorität in rein weltliche Ange- 
legenheiten. Der Gemeinderath von Wien beschließt mit allen gegen 
2 (clericale) Stimmen, dagegen energisch zu protestiren und die 
Gemeindevertretungen einer langen Reihe fast aller größeren und 
mittleren Städte der Monarchie folgen dem Beispiel theils ganz, 
theils fast einstimmig. 
„ Antwort des Reichskanzlers v. Beust auf die Allocution des 
Papstes vom 22. Juni. Der Reichskanzler weist darin die Ueber- 
griffe der Kirche auf staatliches Gebiet (die Staatsgrundgesetze) 
zurück und deutet der Curie an, daß sie alle Ursache haben dürfte, 
mit dem, was der Kirche in Oesterreich immerhin noch geblieben, 
zufrieden zu sein und nicht auch das noch durch weitere Angriffe zu 
gefährden. · 
»....Wirkönnennichtanetkennen,daßberhl.Vatersichgenöthigt 
Peiehen habe, gewissen Präcedenzfällen zu folgen und gegen Oesterreich das- 
elbe Verfahren zu beobachten, wie gegen andere Staaten, über welche sich 
die päpstliche Regierung zu beklagen gehabt hat. Kann man in der That 
hier eine Vergleichung anstellen? Haben wir das Gebiet oder die Güter der 
Kirche angetastet? Haben wir die katholische Religion oder ihre Vertreter 
unterdrückt? Wenn man selbst solche Beispiele ganz beiseite läßt, so können 
wir, glaube ich, kühn behaupten: daß es kein Land in Europa gibt, wo die 
katholische Kirche noch eine so privilegirte Stellung behauptet, wie in Oester- 
reich, trotz der Gesetze vom 25. Mai. Dieser Umstand hätte doch verdient, 
daß man ihm Rechnung trage, und daß man nicht die kaiserl. Regierung 
mit derselben Verwerfung belege, womit man Regierungen belegt hat, die 
ganz anders mit der Kirche und der katholischen Religion in Opposition. 
stehen. Wir verstehen sehr wohl, daß der hl. Vater es kür unerläßlich ge-
        <pb n="248" />
        252 
Oesterresch-Ungarn. 
halten hat, gegen Gesetze zu protestiren, welche die durch das Concordat von 
1855 geschaffene Lage modificiren. Wir waren auf einen Vorgang dieser 
Art vollkommen gekaßt, und wir hätten denselben mit Stillschweigen hinneh- 
men können, selbst wenn seine Form weniger versöhnlich gewesen wäre, wie 
wir es erwarten durften. Aber was wir nicht ohne Einspruch vorübergehen 
lassen können, ist die ausgesprochene Verdammung der Grundgesetze, auf wel- 
chen die neuen Institutionen des Reichs beruhen. Diese Gesetze standen nicht 
in Frage; sie in dieser Weise angreifend, verletzt der hl. Stuhl auf das liefste 
die Gefühle der Nation und gibt der gegenwärtigen Streitigkeit eine selbst 
im Interesse der Kirche sehr bedauerliche Tragweite. Anstatt einfach diese 
oder jene Anwendung der Principien zu bestreiten, die der gegenwärtigen 
Regierung von Oesterreich zur Grundlage dienen, und welche die Frucht des 
glücklichsten Einverständnisses zwischen den Bölkern des Reichs und ihrem Sou- 
rerän sind, werden diese Principien selbst verworfen. Der hl. Stuhl dehnt 
somit seine Vorstellungen über Gegenstände aus, welche wir in keiner Weise 
als seiner Autorität unterworfen betrachten können. Er verbittert eine Frage, 
welche schon zu sehr die Gemüther aufregte, indem er sich auf einen Boden 
stellt, wo die politischen Leidenschaften sich mit den religiösen Leidenschaften 
verbinden. Er erschwert endlich die versöhnliche Haltung der Regierung, in- 
dem er die Gesetze verdammt, welche das Princip der Freiheit der Kirche ent- 
halten und ihr somit einen Ersatz gewähren für die Privilegien, die sie ver- 
liert. Es ist auch nicht überflüssig, zu bemerken, daß diese Gesetze ausdrück- 
lich der Kirche das Eigenthum der Güter garantiren, welche sie in Oesterreich 
besitzt. Diese Bestimmung beweist, daß die fraglichen Gesetze keinen der 
Kirche feindseligen Charakter tragen, weil sie dieselbe in den Rechten aufrecht- 
halten, deren sie in so vielen anderen Ländern beraubt worden ist. Es kommt 
mir nicht zu, zu beurtheilen, in welchem Maß diese letzte Betrachtung dazu 
dienen könnte, die Ansichten des römischen Hofs zu mildern... Ich bedaure 
lebhaft, daß der römische Hof meiner Voraussicht nicht mehr Rechnung ge- 
tragen hat. Diese Folgen sind seitdem vollkommen eingetroffen. Ich glaube 
nicht, daß die katholische Bevölkerung des Reichs heut einen größeren Eifer 
für die Interessen ihrer Religion hege, als früher. Im Gegensatz sehen wir 
eine Verdopplung des Eifers in den Angriffen, welche gegen die Kirche, den 
Clerus und den Papst gerichtet werden. Diese Feindseligkeit würde in en- 
geren Grenzen gehalten werden und sich leichter beruhigen, wenn die beson- 
deren Fragen, die durch die Gesetze vom 25. Mai berührt werden, allein in 
der päpstlichen Allocution angegriffen wären. Ich muß, bevor ich schließe, 
hier noch die schmerzliche Ueberraschung ausdrücken, welche uns der in den 
letzten Sätzen der Allocution an die ungarischen Bischöfe gerichtete Aufruf 
verursacht hat. Es scheint mir, man müßte sich in Rom glücklich schätzen 
wegen des vollkommenen Taktes und der Zurückhaltung, womit diese empfind- 
lichen Gegenstände bisher in Ungarn behandelt worden sind. Es kann von 
keinem Gesichtspunkte aus wünschenswerth sein, neue Differenzen hervorzu- 
rufen, und somit die schon bestehenden Verlegenheiten zu vermehren. Es ist 
aber vor Allem im eigenen Interesse des römischen Hofs, daß es uns sehr 
wenig gelegen scheint, die nationale Empfindlichkeit der Ungarn zu wecken. 
Der Schein eines fremden Drucks würde bei dieser Nation einen den Wün- 
schen des hI. Stuhls ganz entgegengesetzten Erfolg haben, und wir würden 
gegen den legitimen Einfluß des römischen Hofs sich einen Sturm erheben 
sehen, ebenso stark wie der, welcher diesseits der Leitha losgebrochen ist. 
5 Juli. Der Reichskriegsminister ordnet die sofortige Beurlaubung von 
6. 
20 Mann per Compagnie an, wodurch eine Reduction der Armee 
um ca. 30,000 Mann erzielt wird. 
v (Oesterreich: Böhmen). Demonstrative Wallfahrt der Czechen 
nach Constanz. *: *-
        <pb n="249" />
        Oesterrtich · Ungarn. 253 
Die etwa 250 Constanz-Pilger, darunter an 20 Damen, ziehen unter Mu- 
sikbegleitung und Vorantritt dreier emblemengeschmückter Banner zum Hußen- 
stein, wo die mitgebrachten Kränze niedergelegt, drei czechische und eine deutsche 
Rede gehalten (die angekündigte französische fällt aus) und verschiedene cze- 
chische Lieder gesungen werden. Die Bevölkerung der Stadt und Umgegend 
beobachtet der Demonstration gegenüber eine vollkommen reservirte Haltung. 
13. Juli. (Oesterreich: Niederösterreich). Der Minister Giskra wird 
in der Stadt Wien an Mühlfelds Stelle mit 954 gegen 1 Stimme 
in den niederösterreichischen Landtag gewählt. 
13—15. Juli. (Oesterreich: (Triest). Heftige Unruhen aus dem Ge- 
18. 
21. 
gensatz des italienischen Elements, das in der Stadt dominirt, und 
des slavischen, das nicht nur das ganze Territorium ausschließlich 
beherrscht, sondern auch in der Stadt zahlreich vertreten ist. Frage 
der Territorialmiliz. 
„ Der (ultramontane) Frhr. v. Meysenbug wird von seiner außer- 
ordentlichen Mission in Rom, wo er gar nichts ausgerichtet hat, ab- 
berufen und vorerst beurlaubt, um später ganz entlassen zu werden. 
„ (Ungarn: Croatien). Die beiden Regnicolardeputationen eini- 
gen sich über die Bedingungen des Ausgleichs zwischen Ungarn und 
Croatien: 
„Gemeinsame Angelegenheiten sind erstlich jene, welche gemeinsame oder 
nach gleichen Principien zu erledigende Angelegenheiten der ganzen Monarchie 
sind; ferner die Civilliste, das Militärwesen, Finanzen, Münz= und Zettel- 
wesen, Vertragsschlüsse, Banken, Privilegien, Maße, Gewichte, Musterschutz, 
Handel, Zölle, Telegraphen, Posten, Eisenbahnen, Staatsstraßen, Flüsse, Häfen 
und Schiffahrt; schließlich die Handels-, Montan-, See= und Wcchselgesetz- 
gebung, Fremdenpolizei und Incolatsgesetzgebung. Die Executive in letzteren 
Justizangelegenheiten — das Seerecht ausgenommen — wird von Croatien 
und Slavonien autonom ausgeübt. Zu den Kosten all dieser gemeinsamen 
Angelegenheiten ist Croatien, Slavonien und Dalmatien nach seiner Steuer- 
kraft beizutragen verpflichtet. Diese Steuerkraft verhält sich nach den Quoten- 
berechnungen zu der Ungarns wie 6/#, zu 93,. Doch wird auf die zehn 
Jahre, für welche die Verträge mit Oesterreich vorerst geschlossen sind, das 
Uebereinkommen getroffen, daß 45 Proc. der croatischen Einnahmen zu dessen 
Landeszwecken und 55 Proc. zu gemeinsamen Zwecken verwendet werden 
sollen. Die Wein= und Fleisch-Accise wird zu Communalzwecken verwendet. 
Die Steuern werden von gemeinsamen Finanzorganen eingehoben. Sind die 
45 Proc. der Steuern Croatiens weniger als 2,200,000 fl., so ersetzt Ungarn 
das Fehlende; sind sie mehr, so wird der Ueberschuß insolange in die gemein- 
same Kasse fließen, als nicht die obenerwähnte Proportionszahl der Einnah- 
men 6,//, zu 93,, wirklich erreicht ist. — Die Abrechnung geschieht vor dem 
ungarischen Reichstage und wird dem croatischen Landtage zur Kenntnißnahme 
vorgelegt. Alle gemeinsamen Angelegenheiten gehören vor den Pesüher Reichs- 
tag, in welchem Croatien und Slavonien durch 29 Deputirte aus ihrem 
Landtage vertreten sind; sollte die Militärgrenze oder Dalmatien incorporirt 
werden, so wird die Anzahl der Deputirten entsprechend vermehrt. Diese Depu- 
tirten werden für die Sessionsdauer des Reichstages gewählt, haben aber nur in 
den gemeinsamen Angelegenheiten Sitz und Stimme. Das Oberhaus des 
Reichstages wird vom croatischen Landtage durch 2 Mitglieder beschickt; über- 
dieß haben dort auch die inartieulirten Magnaten Croatiens und Slavoniens 
Sitz und Stimme, selbstverständlich bloß für die gemeinsamen Angelegenhei-
        <pb n="250" />
        254 
Oesterreich-Ungarn. 
ten. Die gemeinsamen Angelegenheiten werden nach Möglichkeit auf dem 
Reichstage in erster Reihe erledigt werden. — In die Delegation werden 
vom Unterhause vier, vom Oberhause ein Mitglied aus Croatien und Sla- 
vonien gewählt. Die Executive in allen gemeinsamen Angelegenheiten ge- 
bührt dem ungarischen Ministerium, welches durch einen Minister ohne Porte- 
seuille für Croatien und Slavonien ergänzt wird. Die Beamten des Mini- 
steriums für croatische Angelegenheiten werden Croaten sein. — In allen 
hier nicht berührten Angelegenheiten, nämlich innere Verwaltung, Cultus, 
Unterricht, Justizpflege (mit Ausnahme der See-Gerichtsbarkeit), wird Croa- 
tien volle Autonomie gewährleistet. — An der Spitze der autonomen Regie- 
rung steht der auf Vorschlag und unter Gegenzeichnung des ungarischen Mi- 
nisterpräsidenten von Sr. Maj. ernannte Ban. Auf die Civilangelegenheiten 
Croatiens und Slavoniens darf künftighin keine Militärperson Einfluß neh- 
men. Die Organisation der autonomen Regierung ist Sache des croatischen 
Landtages. Die croatisch-slavonische Hofkanzlei wird aufgelöst. Im Gebiete 
des croatisch -slavonischen Königreiches ist die amtliche Sprache die croatische, 
das ungarische Ministerium nimmt aus jenem Königreiche croatische Zu- 
schriften entgegen, und dessen Vertreter können sowohl im Reichstage als in 
der Delegation sich der croatlschen Sprache bedienen. In croatisch-slavonischen 
Angelegenheiten können die croatischen Landesfarben und Wappen, letzteres 
jedoch mit der ungarischen Krone gebraucht werden. In gemeinsamen An- 
gelegenheiten ist das croatische und ungarische Landeswappen zugleich zu ge- 
brauchen. Ungarn wird die Reintegrirung der croatischen Militärgrenze be- 
treiben. Zum Gebiete des croatisch-slavonisch= und dalmatinischen Königreichs 
gehören: 1) das Fiumaner Comitat mit Ausschluß der Stadt und des Küsten- 
gebietes Fiume, hinsichtlich welcher kein Uebereinkommen erzielt wurde; 2) die 
croatisch-slavonischen Comitate; 3) der Militärgrenz-Bezirk; 4) Dalmatien.“ 
24. Juli. (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus spricht mit großer Ma- 
jorität über die Monstrepetition der äußersten Linken vom 4. Juni 
seine Mißbilligung aus und beschließt, dieselbe bez. der gefälschten 
Unterschriften dem Ministerium zur Untersuchung zu überweisen. 
26. Juli — 2. Aug. Drittes deutsches Bundesschießen in Wien. Das- 
selbe wird nur schwach aus Norddeutschland, dagegen sehr zahlreich 
aus Süddeutschland besucht und zwar vornehmlich auch von den- 
jenigen Volkstheilen, die mit den Resultaten des Jahres 1866 un- 
zufrieden sind. Von dieser und von österreichischer Seite wird die 
„Wiedervereinigung“ Oesterreichs mit Deutschland zum Stichwort 
gemacht, ohne indeß Preußen und den nordd. Bund geradezu und 
direkt anzugreifen. Eine Rede des Württembergers Karl Mayer für 
den Südbund findet nur sehr getheilten Anklang und eine von den 
württemb. Demokraten veranstaltete Volksversammlung scheitert an 
den zugeströmten Arbeitern. Die ungarische Presse tritt gegen die 
zu Tage getretene Stimmung der Gemüther bez. Deutschland auf. 
Der Reichskanzler Beust sucht mit einem Toast zu beschwichtigen. 
Der Kaiser beehrt das Fest mit einem Besuche. 
Reden und Toaste: Minister Giskra: Sie brachten ein tausendstim- 
miges Hoch den Männern, die gegenwärtig durch das Vertrauen des Kaisers 
geehrt und durch das Vertrauen des Volkes gehoben, es übernommen haben, 
die Regierung zu führen. Diese Männer übernahmen es in der Zuversicht, 
daß das schwer gebeugte Oesterreich nicht am Ende seiner Tage sei. Sie 
übernahmen es in der Ueberzeugung, daß der große Körper uns krank
        <pb n="251" />
        Oesterreich-Ungarn. 255 
gemacht worden war durch schlechte Regierungsmaximen; sie übernahmen es 
in der Ueberzeugung, daß Oesterreich eine Riese werden kann, wenn ihm die 
Arme frei werden, die Arme, die ihm geknebelt waren durch Unverstand und 
durch unglückselige Verträge; sie übernahmen das Amt in der Ueberzeugung, 
daß die Lösung der Fesseln den kranken Körper mit neuen Riesenkräften stark 
machen werde, und sie wissen, daß nur durch Lösung der alten Bande der 
Verkümmerung des geistigen, des wirthschaftlichen Lebens, der Beengung des 
socialen Lebens, nur. auf dem Wege entschiedenen Fortschrittes Oesterreich 
kräftig werden kann, und sie haben die Ueberzeugung, daß auf der freien 
Bahn des Fortschrittes und nur auf dieser Oesterreich wieder gewaltig wer- 
den kann, und wie bis jetzt Oesterreich durch seine Staatsgrundgesetze, Dank 
dem Kaiser, der sie gegeben, zu den freiesten Staaten Europas gehört, so 
wird Oesterreich auf der Bahn des Fortschrittes, welche die Männer der Re- 
gierung vertreten, das werden, was Sie alle wünschen. Und so trinke ich, 
der Zustimmung der Tausende gewärtig, auf die Zukunst des auf den Bah- 
nen des Fortschritles sich verjüngenden Oesterreichs. 
Kuranda (Oesterreich): Es ist eine furchtbare That, welche i. J. 1866 
in Bezug auf Deutschland und Oesterreich stattgefunden hat. Deutschland hat 
wohl im Lauf der Geschichte manchen Verlust erlitten an Gebiet und Stammes- 
genossen. Allein die Thatsache, daß man ein Drittel des Reichs von demsel- 
ben abschneidet, unter sortwährendem heißem Protest desselben, abtrennt dieß 
deutsche Oesterreich, während es sich anklammert mit allen Traditionen der 
Geschichte, mit allen Ansprüchen seines Rechts, mit allen Ansprüchen seines 
Gefühles an dieses Deutschland: ein solcher Vorgang, ein solches Ereigniß ist 
unerhört in der deutschen Geschichte. Es sind die Worte Besonnenheit und 
Friedfertigkeit als Loosung für unser Fest gegeben, es ist für jeden Redner, 
der es ehrlich meint mit der deutschen Zusammengehörigkeit, Gebot und 
Pflicht, sich zu mäßigen. So schwer es für einen Oesterreicher ist, wenn er 
auf diesen Gegenstand kommt, sich einen Zaum anzulegen, so schwer es ist, 
die innere Erregung niederzukämpfen, so ist es doch Pflicht der Mitglieder 
des Schützenvereins und namentlich der Wirthe, der Oesterreicher und Wiener, 
Gefühle zu schonen, die leicht durch ein erregtes Wort verletzt werden können. 
Deßwegen übergehe ich Vieles, was mir auf der Zunge schwebt und mir im 
Herzen sitzt; aher auf Eines will ich aufmerksam machen: Wohin hat man 
uns gestoßen, und was sind zunächst die Folgen unseres Ausschlusses aus 
Deutschland? Früher und zu allen Zeiten haben in diesen Gegenden nicht- 
deutsche Nationalitäten das Bundesgebiet bewohnt; allein Sie werden be- 
merkt haben, welch ein furchtbarer Unterschied in diesen Ansprüchen zu Tage 
getreten ist, seitdem Oesterreich hinausgedrängt wurde aus dem deutschen 
Staatsverbande. Früher hatten alle diese Nationalitäten, die auf deutschem 
Boden wohnten — und nur von diesen spreche ich — das Bewußtsein, daß 
sie die Minorität im großen Deutschland sind; das Bewußtsein, daß hinter 
uns Oesterreichern eine große, mächtige und selbstbewußte Nation steht, hat 
sie Achtung gelehrt, und da die deutsche Civilisation ihnen große Gaben ge- 
bracht hat, Gaben, die nicht mit Undank bezahlt werden sollten, so haben sie 
sich gefügt und ihre Ansprüche sind bescheiden geblieben. Heute aber, wo wir 
Oesterreicher staatsrechtlich von der deutschen Nation losgeschieden sind, heute 
erheben sich diese Ansprüche mit furchtbarer Gewalt, und wir Deutsche in 
Oesterreich müssen mit diesen Nationalitäten kämpfen Mann gegen Mann um 
unsere Sprache und die Erziehung unserer Kinder, um die Sicherung der 
Zukunft unserer Landsleute, und Gott gebe, daß dieß bloß ein politischer 
Kampf bleibe und daß er nicht zu einem physischen ausarte. Sind solche Zu- 
stände einer Nation wie der deutschen würdig? ist es würdig, ist es pflicht- 
gemäß gehandelt, ist es möglich, diese Zustände fortan zu belassen? Nein, 
das ist nicht möglich. Wenn wir nicht Alle insgesammt, wir Deutsche oder 
wir Oesterreicher — da man nun einmal diesen Gegensatz künstlich geschaffen
        <pb n="252" />
        256 
Cyssterreich-Ungarn. 
hat — auch jenseits unserer schwarz-gelben Grenzen zusammen festhalten wie 
Ein Mann, damit die Brücke wieder geschlagen werde, welche die deutsch- 
österreichischen Bundeslande wieder mit Deutschland vereinigt, dann, m. H.] 
könnten Sie das tragische und traurige Beispiel erleben, daß dieses deutsche 
Oesterreich dem Schicksale der russischen Ostseeprovinzen oder gar des Elsaß 
oder Lothringens verfällt. Ein solches Unglück zu verhüten ist unsere Pflicht, 
zunächst ist dieß aber Pflicht für uns Oesterreicher, und ich kann Ihnen im 
Namen von Millionen gleichgesinnter Männer die Versicherung geben, daß 
wir fest entschlossen sind, unser gutes Recht zu wahren, und nur auf die 
Zeit warten, wo es wieder möglich sein wird, uns mit dem übrigen Deutsch- 
land zu vereinigen. Ein Programm werden Sie von dieser Tribüne nicht er- 
warten; es gibt vielfache Programme, aber jedes hängt von Zeit und Umstän- 
den und von der glücklichen Benützung des Momentes ab; wenn der richtige 
Moment kommen wird, wird auch die That nicht fehlen; das kann ich Ihnen 
unsererseits sagen. Aber Sie, verehrte deutsche Männer, haben die Pflicht, 
uns zu unterstützen, und ich sehe eine gute Vorbedeutung zur Erfüllung dieser 
Pflicht in der zahlreichen Betbeiligung, welche Deutschland an dem Schützen- 
feste in Wien genommen. Meine Herren! Sie müssen unsere Missionäre sein. 
Wir haben den Anspruch, daß Sie, wenn Sie unsere Stadt und unser Land 
verlassen und hinausziehen in Ihre Heimat, für uns Propaganda machen 
und erzählen, was Sie hier gesehen haben, und die Wahrheit unserer Em- 
pfindungen und die Trostlosigkeit unserer Zustände richtig schildern. Sie 
dürfen das mit gutem Gewissen thun, denn unser Oesterreich ist nicht das 
alte Oesterreich, und es sind nicht die alten Oesterreicher, für die Sie in 
Deutschland sprechen werden. Nein, es ist wirklich ein freies Oesterreich, das 
Einlaß begehrt, es ist keine bloße Phrase, es ist der Drang der Umstände, 
daß Oesterreich nur als ein liberaler Staat bestehen kann. Man fürchtet 
allerdings, die Reaction könnte eintreten. Meine Herren, wenn Sie die Zu- 
stände- im Detail. beobachten, so müssen Sie sagen, eine Reaction in Oester- 
reich ist die Auflösung, der Zerfall Oesterreichs in tausend Atome. 
Karl Mayer (Württemberg): Wir sind nicht bloß hier erschienen, um 
unsere Kugeln auf das Ziel fliegen zu lassen, sondern wir sind gekommen, 
erfüllt von dem Bedürfnisse, uns mit Cuch, deutsche Männer, die Ihr von 
allen Enden des Vaterlandes zusammengeströmt seid, zu verständigen über 
die Art und Weise, wie das Vaterland wiederhergestellt werden kann. (Beifall.) 
Ihr seid alle einig in dem Gedanken, daß, so wie seit 1866 Deutschland 
liegt, es nicht bleiben kann. Die Preußen haben etwas zu bedeuten in der 
Welt, die Oesterreicher haben wahrlich nach Königgrätz nicht weniger zu be- 
deuten in der Welt als vorher, nein, viel mehr, weil sie den anderen Feind, 
mit dem sie gekämpft haben, weil sie das Concordat unter die Füße getreten 
haben. Nur wir, wir viel elendere Männer des Südens, wir sind in einer 
rein unerträglichen LTage. Unser Gedanke ist nun der: Vor Allem soll der 
Süden selbst unter sich zusammentreten, damit er wieder etwas gelte in der 
Welt. Wir verlangen einen parlamentarisch -zmilitärischen südwestdeutschen 
Bund. Das ist unsere Forderung, eine viet verläumdete, viel verspöttelte und 
viel verachtete, und hier pflanze ich sie auf, als ein Banner, das uns Deutsche 
insgesammt wiedervereinigen kann. Wir sind durch schlechte Verträge, die 
unsere Minister hinter unserem Rücken gemacht haben, die sie die Stirne 
hatten unseren Volksvertretungen zu verläugnen, als sie darnach sragten, da- 
durch sind wir allerdings militärisch verbunden, aber nur mit Preußen und 
nicht auch mit Oesterreich. Das ist für uns eine unhaltbare Stellung. Wir 
wollen nicht von einem Anderen beschützt sein, wir wollen in die Lage kom- 
men, daß wir selbst im Stande sind, unsere Grenzen zu vertheidigen, so gut, 
als die Schweizer, die hier sind, im Stande sind, ihr noch kleineres Land zu 
vertheidigen, und wir verlangen, daß dieser Südbund ein parlamentarischer 
sei. Wir leben auf altem Nheinbundsboden. Wir haben es nicht ver-
        <pb n="253" />
        Oeslerreich-Ungarn. 257 
gessen, daß der Großvater des Königs Karl, der in Stuttgart sitzt, auch 
seine Krone empfangen hat aus Napoleons Hand. Wir sind in der Ge- 
fahr, in der die anderen Deutschen nicht sind, daß das Ausland sich un- 
sere Zersplitterung zu Nutzen mache und sich einmische trotz aller Verträge, 
der gebrechlichen Verträge, die uns mit Preußen verbinden. Wir haben es 
erlebt im Jahre 1866, daß ein württembergischer Minister, als er den 
Frieden erbettelte drüben in Nikolsburg vom Sieger Bismarck, daß er ein 
geheimes Bündniß mit ihm einging, wodurch wir in eine militärische Va- 
sallenschaft von Preußen hineingekommen sind, und es hat damals dieser Mi- 
nister nach unserm Glauben diese Verträge nicht geschlossen, weil Württemberg 
auch ein deutscher Staat ist, sondern hat ihn geschlossen, weil er besiegt war, 
weil er schwach war und weil Preußen groß, stark und siegreich war. Aber 
eine solche Scene könnte sich auch mit anderen Persönlichkeiten in der Welt- 
geschichte wiederholen. Das Rad der Geschichte dreht sich, was oben ist, 
muß unten stehen; es könnten auch einmal schlimme Tage kommen, wo 
Preußen nicht stark wäre und wo irgend ein süddeutscher Minister — 
ein bayerischer vielleicht, jedenfalls braucht er nicht gerade Varnbühler zu 
heißen (lebhafte Heiterkeit), hinginge und unsere Militärkraft verriethe an 
das Ausland, und dagegen wollen wir uns decken. Ihr seht, deutsche 
Männer, wir kommen wahrhaftig nicht mit schlimmen Gedanken des Hasses 
und der Zwietracht hieher, wir sind weit entsernt, dem preußischen Volke 
nachzutragen, was seine Regierung im Jahre 1866 wider Deutschland, 
wider uns und wider Oesterreich gethan hat. Wir tragen dem preußischen 
Volke unsere Liebe ebenso gut entgegen, als dem österreichischen Volke; wir 
wissen, daß nimmermehr ein Deutschland sein kann ohne Preußen (lebhafter 
Beifall), aber wir wollen uns schützen vor den Gefahren der Einmischung 
des Auslandes, die in unserer Zerstückelung an sich vorhanden sind; darum 
wollen wir die Hand haben in der Verwaltung unserer auswärtigen Ange- 
legenheiten, darum wollen wir einen parlamentarischen Südbund. Und nun 
wollen wir Euch zeigen, in welcher Weise wir hoffen, daß daraus die Einig- 
keit und Einheit des Vaterlandes dennoch enistehen könnte. Wir haben dann 
auf der einen Seite die Thatsache, daß drei deutsche Reichstage vorhanden 
sind, der norddeutsche, der österreichische und der süddeutsche Reichstag, und 
auf der anderen Seite haben wir die Thatsache, daß Bedürfnisse vorhanden 
sind, die sich gar nicht anders schlichten, regeln und verwalten lassen, als 
durch den Zusammentritt dieser drei Körperschaften. Wenn ein solches Be- 
dürfniß vorliegt, was ist dann natürlicher, als daß sich die drei die Hand 
reichen zur gemeinschaftlichen Ordnung? (Große Unruhe, stürmische Unter- 
brechung, Rufe: Schluß!) Deutsche Brüder, wenn ein solches Bedürfniß vor- 
liegt und ein solches Einiggehen eintritt! Wir sind bescheiden geworden, wir 
wissen das Maß unserer Kräfte zu messen und überheben uns nicht. (Aber- 
malige Unterbrechung, große Unruhe, wiederholte Rufe: Schluß! Schluß!) Wir 
im Süden wären froh, wenn wir auch nur. Delegationen bekämen von diesen 
drei Reichstagen. Aber es gibt einen Staatsmann in der Welt, der stärker 
ist, als Bismarck und alle Staatsmänner, und dieß ist die Noth. (Anhalten- 
der Beifall.) Und diese Noth, sie wird uns zusammentreiben, sie wird voll- 
enden, was wir in gutem Patriotismus so gesäet haben; darauf verlassen 
wir uns. 
Reichskanzler Beust: In dem Lande, dem ich früher angehörte, habe ich 
zwei große deutsche Nationalfeste mitgefeiert. Auch damals war Alles voll der 
edelsten Begeisterung, kein Mißton hat sie gestört; kaum war ein Jahr ver- 
gangen, und der Bürgerkrieg loderte in hellen Flammen auf. Ja, wird man 
mir einhalten, das deutsche Volk war einig, aber seine Fürsten waren es 
nicht; seine Regierungen waren es, die sich entzweiten, die die Völker in den 
blutigen Kampf führten. Großer und gewaltiger Irrthum! In unseren 
Tagen wird kein Cabinetskrieg mehr geführt. Wer behaupten wollte, daß 
17
        <pb n="254" />
        258 Oesterreich-Ungarn. 
die Cabinette die Kriege machen, der kann ebensogut behaupten, daß, well die 
Gewitter von oben herab sich entladen, sie in den oberen Luftschichten erzeugt 
werden und nicht aus den Dünsten, die von Unten nach Oben emporsteigen. 
Das deutsche Volk war eben nicht einig. Freilich wollte Alles ein einiges, 
mächtiges, freies Deutschland; aber wie dieß zu schaffen sei, darüber dachte 
man anders im Norden und anders im Süden, anders in einem Theile des 
Nordens und anders in einem Theile des Südens. Weil aber leider der 
Parteistandpunkt ein unbeugsamer ist, und die vermittelnden Bestrebungen 
meist als nicht ebenbürtig behandelt werden, darum konnte es zu einem so 
gewaltigen Zusammenstod kommen. Möchten doch jene schmerzlichen Erfah- 
rungen heute nicht vergessen sein! Schlagworte und Programme, so sehr sie 
den Richtungen des öffentlichen Geistes entsprechen mögen, sie können allein 
zur Förderung des Gemeinwohls nicht helsen, und selten frommen sie einer 
Verständigung über das gemeinsame Beste. Gerechtes und billiges Denken, 
entschlossenes und ehrliches Handeln, das ist es, was die Parteien versöhnt 
und die Völker befreundet. Oesterreichs Politik drängt sich heute nicht mehr 
in die Angelegenheiten Deutschlands, und keine Gedanken der Wiedervergeltung 
sind es, die die Geister in diesem Reiche erfüllen, aber kein Vertrag hindert 
Oesterreich, durch das, was Volk und Regierung leisten und schaffen, sich 
Achtung, Vertrauen und Zuneigung zu erwerben. Die freie Entwicklung 
aller geistigen und materiellen Kräfte, welche heute weder die verkleinernde 
Mißgunst unserer Feinde, noch die ängstliche Schwarzseherei unserer Freunde 
dem hellen Tage entziehen kann, die ist keine diplomatische Action, die man 
als Intrigue verdächtigt, sie ist die Arbeit des rechtschaffenen Mannes, der 
sich damit Vertrauen erwirbt. Möge man uns nur in dieser Arbeit nicht 
stören, und möge man uns diese Arbeit durch eine offene ehrliche Sympathie 
erleichtern, durch eine solche Sympatbie, wie sie die von Nah und Fern zu 
uns gekommenen Festgenossen in so überraschender und wohlthuender Weise 
uns entgegengebracht haben, wofür wir ihnen nicht genug danken können; 
Deutschland wird es nicht zu bereuen haben. Nun, lassen Sie mich meine 
Gedanken vollenden, indem ich noch ein Wort nicht nur als Deutscher, son- 
dern so recht eigentlich als Oesterreicher zu Ihnen spreche. Oesterreichs 
Fühlung mit Deutschland — das ist etwas, was gewiß keine Partei in 
Deutschland, und ich darf keck hinzufügen, keine Nationalität in der österreichi- 
schen Gesammtmonarchie zurückweist. Will man aber, meine Herren, das 
deutsche Element in Oesterreich zum Träger dieses Gedankens machen, 
dann darf man es nicht von den anderen Stämmen trennen, die mit 
gleicher Berechtigung, mit gleicher Treuec, mit gleich erprobter Tapferkeit und 
Hingebung dem Reiche angehören. Die Vereinigung, die Eintracht aller 
unter dem Scepter unseres erhabenen Kaisers lebenden Völker ist es, welche 
allein die Erfüllung jener culturhistorischen Mission Oesterreichs verbürgen 
kann, welche ein Interesse Oesterreichs und ein Interesse Deutschlands ist. 
Darum, meine Herren, gilt mein Trinkspruch dem Frieden und der Ver- 
söhnung. 
29. Juli. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Beginn der Debatte über das 
Wehrgesetz. Bericht und Antrag der Commission. 
In der Commission war lebhaft über die Vorlage der Regierung debat- 
tirt worden. Perczel vertrat den Gedanken einer abgesonderten vollständigen 
ungarischen Armee in seiner ganzen Schärfe, blieb aber damit ziemlich allein. 
Schwieriger war es, den Auseinandersetzungen Zvanka's und Varady's zu 
begegnen, die sich hauptsächlich auf das Detail warfen. Doch standen Klapka, 
Kerkopolyi, Hollan und Hervath fest zur Regierung und ihnen gelang es denn 
auch, den Hauptsturm der Opposition auf die Bestimmung, daß die Landwehr 
(Honved) nur aus Infanterie und Cavallerie ohne Artillerie und Genie bestehen 
solle, glücklich abzuschlagen. Nachdem diese Frage gelöst war, hatte man mit
        <pb n="255" />
        Oesterreich Ungarn. 259 
den übrigen verhältnißmäßig leichtes Spiel. Schließlich einigte man sich über 
nur zwei wesentliche Amendements. Das erste betrifft die Bestimmung der 
Vorlage, welche die gesammte Landwehr des Reichs auf 200,000 Mann be- 
schränkte; es wurde beschlossen, daß ihre Zahl keiner Beschränkung unter- 
liegen, sondern sich einsach aus der (ohne Zweifel weit größeren) Zahl der 
Pflichtigen ergeben solle. Der zweite Punkt betrifft den Landsturm, der auf 
Freiwillige beschränkt, resp. ganz fallen gelassen werden soll. 
— Aug. Das bisher zum Schutz des Papstes in Civitavechhia stationirte 
2. 
österr. Kriegsschiff wird abberufen. Die Gefühle für den Papst sind 
etwas erkaltet. * 
„ (Oesterreich). Die Regierung trifft einige Veränderungen im 
Personal der Statthalter, soweit es eben die beschränkte Auswahl 
passender und zugleich geneigter Persönlichkeiten erlaubt. F. M.L. 
Möring wird zum Leiter der Statthalterei von Triest und des 
Küstenlandes, General v. Wagner zum Statthalter und Militär- 
commandanten von Dalmatien ernannt. Zu gleicher Zeit wird eine 
lange Reihe Ernennungen von Statthalterei= und Regierungsräthen 
veröffentlicht. 
„ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Die ungarische Regnicolar= 
deputation legt demselben den mit der croatischen vereinbarten Aus- 
gleichsentwurf vor. 
Dem Verlangen der Croaten entsprechend wird in dem Berichte der Depu= 
tation die Auflösung der Militärgrenze betont und der Anspruch des drei- 
einigen Königreichs auf Dalmatien aufrecht erhalten. Dagegen haben sich 
beide Theile über die Frage der Zugehörigkeit Fiume's nicht einigen können 
und soll daher dieser Punkt vorerst noch offen bleiben und zwischen beiden 
Legislativen besonders erledigt werden. 
Der Bericht der Deputation spricht sich über die drei Punkte fol- 
gendermaßen aus: „Nur Ein Punkt ist es, bezüglich dessen in dem Ausgleichs- 
Entwurfe eine Einigung nicht zu Stande kommen konnte. Bezüglich der 
Stadt und des Distrikts Fiume ist die croatisch-slavonische Deputation auch 
jetzt nicht von der Ansicht abgegangen, die bei Gelegenheit der 1866er Unter- 
handlungen von der Deputation jener Länder ausgesprochen wurde. Ohne 
eine Fortsetzung der rechtsgeschichtlichen Debatte für nothwendig zu halten, 
hat auch die ungarische Regnicolar-Deputation es für hinreichend angesehen, 
einfach nur ihr Festhalten an jenem gesetzlichen Standpunkte zu erklären, den 
die ungarische Legislative immer vor Augen gehalten seit der Zeit, wo Fiume 
und Distrikt von dem croatischen Buccari losgetrennt und als ein entschieden 
zu Ungarn gehöriges Gebiet, laut Entscheidung Maria Theresiens, letzterem 
Lande durch ein Gesetz wieder angeschlossen wurde. Da bei solcher Divergenz 
der Ansichten eine Einigung nicht zu Stande kommen konnte, so vereinbarte 
man sich dahin, daß die Beschlußfassung in dieser Frage von beiden Theilen 
mit Umgehung jedes Ausgleichs-Vorschlages unmittelbar den betreffenden 
Legislativen vorbehalten werde. Mit Ausnahme Fiume's und seines Distriktes 
glaubt aber die ungarische Regnicolar-Deputation schon aus Rücksicht auf das 
Zustandekommen des gewünschten Ausgleiches, daß das Recht Croatiens u. s. w. 
auf jenes ganze Gebiet, auf welches diese Länder nach § 66 des Ausgleichs- 
Entwurfes Anspruch haben, entschieden werden soll. Ja, sogar insofern ein 
Theil dieses Gebietes jetzt factisch von Croatien und Slavonien getrennt ist, 
glaubte die ungarische Regnicolar-Deputation das rPiren der Wiederherstellung 
und Integtirung des Gebietes jener Länder um so eher im Namen ihrer 
17*
        <pb n="256" />
        260 
Gesterreich-Ungarn. 
Committenten versprechen zu dürfen, als hiedurch ein auch bisher schon bei 
jeder Gelegenheit von dem ungarischen Reichstage urgirtes Verlangen erfüllt 
und ein altes Gravamen des Landes behoben würde. Wohl weiß die Regni- 
colar-Deputation, daß bezüglich des Wiederanschlusses Dalmatiens, wobei 
auch das genannte Land gehört werden muß, noch einige Prämissen noth- 
wendig sind; auch sind ihr die Schwierigkeiten bekannt, welche die gänzliche 
Auflassung der Militärgrenze und deren administrative Vereinigung mit den 
Ländern, zu denen sie gehört, bisher verhindert haben. Dle Deputation ist 
jedoch der Meinung, daß die Wiederherstellung der Territorial-Integrität der 
ungarischen Krone schon an und für sich ein genug wichtiges Motiv ist, um 
jene bezüglich Dalmatiens erwähnten vorangehenden Schritte zu beschleunigen, 
während Vdie rücksichtlich der Auflösung der Militärgrenze erwähnten 
Schritte durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht zum großen 
Theile werden beseitigt werden. Nach dieser Resorm, welche die Wehrpflichtig- 
keit auf jeden wehrsähigen Staatsbürger ausdehnt, wird die Militärgrenz- 
Institution auch vom militärischen Gesichtspunkte nicht mehr verfochten wer- 
den können. Die Regnicolar-Deputation findet es nicht nöthig, alle die 
privatrechtlichen und socialen Gründe zu wiederholen, die so oft schon für die 
Aufhebung der erwähnten Institution vorgebracht wurden. Sie weist nur 
einfach auf die Unhaltbarkeit jenes staatsrechtlichen Zuslandes hin, vermöge 
dessen neben den beiden Staaten Sr. Mcjestät noch ein besonderes, unter 
absolut militärischer Gewalt stehendes Gebiet existirt, ganz außerhalb des 
verfassungsmäßigen dualistischen Systems, auf welchem die neue Organisation 
der Monarchie beruht; sie weist nur einfach auf die Reibungen und Conflicte 
hin, die nothwendig aus einem solchen Zustande fortwährend hervorgehen. 
Die ungarische Regnicolar-Deputation hält es daher an der Zeit, daß die 
Auflösung der Militärgrenze und deren Stellung unter Civil-Verwaltung im 
Allgemeinen ausgesprochen, und daß diese Reform überall vorbereitet und, 
wo die Umstände es erlauben, sofort auch durchgeführt werde."“ 
4. Aug. (Oesterreich). In Folge des neuen Ehegesetzes sollen die 
1 
s 
Akten schon anhängiger Prozesse von den geistlichen an die weltlichen 
Gerichte ausgehändigt werden. Der Bischof Rudigier von Linz ist 
der erste Bischof, der diese Auslieferung verweigert. Andere folgen nach. 
„ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Debatte über das Wehrgesetz. 
Die Generaldebatte wird nach einer sehr eindringlichen Rede des 
Ministerpräsidenten Grafen Andrassy geschlossen und das Eintreten 
in die Specialdebatte mit 235 gegen 43 Stimmen beschlossen. 
„ (Oesterreich: Triest). Der neue Statthalter F. M. L. Möring 
übernimmt sein durch den Nationalitätenconflict schwieriges Amt mit 
einer zugleich versöhnlichen und festen Proclamation. 
„ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Das Wehrgesetz wird bezüglich 
der activen Armee mit großer Mehrheit angenommen. 
„ (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus nimmt auch den Rest des 
Wehrgesetzes bez. der Landwehr und des Volksaufgebots an und 
ebenso die Vorlage wegen der dießjährigen Rekrutenstellung und 
vertagt sich darauf bis zum 16. Sept. Bis nach der Vertagung 
wird auch die Behandlung des Budgets für 1868 verschoben. 
„ (Ungarn). Der Pesti Naplo, das Hauptorgan der herrschenden 
Deakpartei, bringt einen manifestartigen Artikel gegen die auf dem
        <pb n="257" />
        OcsterrtichUngarn. 261 
Wiener Schützenfest hervorgetretene Tendenz einer Wiedervereinigung 
Oesterreichs mit Deutschland: 
„Wir, die wir in dem Glauben sind, daß Oesterreich seine Stellung in 
Deutschland nie mehr zurückgewinnen wird, halten jeden Fortschritt, den die 
deutsche nationale Einheit in Oesterreich macht. für einen Schritt zur Los- 
trennung der Länder, die einst dem deutschen Bunde angehörten, vom ösler- 
reichisch-ungarischen Staate und zur Einverleibung derselben in Deutschland. 
.. Das pactum conventum würde von selbst aufhören, wir würden mit 
unserem Könige und der Dynastie allein bleiben, als ein besonderes, selbst- 
ständiges, mit keinem anderen Staate im staatlichen Verbande stehendes 
Königreich. Entweder ist also die Absicht ernst, jede Gravitation nach 
Deutschland zu verhindern und die österreichisch-ungarische Monarchie als ge- 
sonderte europäische Großmacht zu wahren und zu erhalten, und dann bricht 
Oesterreich mit der traditionellen Politik, mengt sich nicht mehr in die An- 
gelegenheiten Deutschlands, entsagt jedem Hintergedanken, widersteht jeglicher 
Verlockung und schlägt weder selbst an, noch duldet es, daß im Staate an- 
geschlagen werde die Saite der nationalen Einheit; wir aber halten unsere 
pragmatische Sanction und die 1867er Vereinbarung. Oder aber die öster- 
reichischen Völker ziehen die Einverleibung mit Deutschland deren selbständigem 
Verbande mit uns vor, dann ist es Aufsgabe der ungarischen Regierung, die 
Eventualiläten in's Auge zu fassen, die sich aus dieser Neigung unserer 
Staatsverbündeten, wie selbe bei dem Schützenseste sich kundgab, ergeben 
müssen. — Wir wollen es nicht verheimlichen, daß wir uns durch diese Vor- 
gänge in Wien verletzt und gewarnt fühlen. Wir wollen das Zusammen- 
bleiben auf gerecht getheilter Basis ganz ernst, und die Wiener werden doch 
nicht glauben, daß wir, ihren Sympathien folgend, uns unbedacht der großen 
deutschen Bewegung überlassen jo#en, die uns nur insofern angeht, als sie 
uns zur Vorsicht mahnt, damit wir uns nicht in dieselbe hineinreißen lassen. 
Die ungarische Regierung und der Reichstag haben jetzt die Aufgabe, offen 
und unverhüllt mit allen constitutionellen Mitteln Geltung zu verschaffen 
jener Wahrheit, daß in der äußeren und inneren Politik des 
österreichisch-ungarischen Staates Ungarn maßgebend, Schwer- 
und Mittelpunkt sei, daß daher alle Bestrebungen, die in anderer Rich- 
tung gehen, entschieden und energisch verhindert werden; insofern aber vorher- 
zusehen ist, daß die Strömung sich nicht aufhalten läßt, Alles zu thun, damit 
wenigstens die nichtdeutschen Theile gegen dieselbe gesichert seien. Deßhalb 
hat der Punkt des ungarisch-croatischen Ausgleiches, wonach Ungarn sich ver- 
pflichtet, seinen ganzen Einfluß dafür aufzubieten, daß Dalmatien und die 
Militärgrenze mit Croatien vereinigt werden, besondere Wichtigkeit. Wenn 
es wahr ist, daß Dalmatien Oesterreich als Entschädigung für die verlorenen 
belgischen Provinzen gegeben wurde, dann gehört es nicht den Deutsch- 
Oesterreichern, sondern der Dynastie; das Interesse der Dynastie erfordert es 
aber, daß das Land Croatien also indirect der ungarischen Krone einverlkeibt 
werde und der Dynastie erhalten bleibe.“" 
8. Aug. (Ungarn). Fürst Alex. Karageorgiewic wird, von Serbien der 
9. 
Theilnahme an der Ermordung des Fürsten Michael angeklagt, in 
Pesth verhaftet. 
„ Der Kaiser macht den Ungarn und ihrem Verlangen nach einer 
nationalen Armee durch Befehlschreiben an den Reichskriegsminister 
eine neue Concession: 
„Es ist mein Wille, daß im Sinne des einzuführenden Wehrsystems und 
als Ersorderniß einer zweckmäßigen Heeres-Organisation, zugleich den wieder- 
holt ausgesprochenen Wünschen des Landes entsprechend, in die aus den
        <pb n="258" />
        262 
Oeslerreich-Ungarn. 
Ländern der ungarischen Krone sich ergänzenden Regimenter und Truppen- 
körper, so weit es möglich, aus diesen Ländern gebürtige Offiziere eingetheilt 
werden. Zuglelch sind die wiederholt erlassenen Vorschriften betreffs Ancig- 
nung der Regimentssprachen sämmtlichen Truppenkörpern der Armee erneuert 
in Erinnerung zu bringen, und es ist bei Eintheilung der Offiziere auf die 
Kenntniß der in den Regimentern vorherrschenden Sprachen besonders Rück- 
sicht zu nehmen.“ 
13. Aug. (Ungarn). Der Pesther Honvedverein beschließt, sich trotz der 
L 
?½. 
21. 
22. 
neuen Honved-Landwehrarmee nicht aufzulösen. Klapka tritt als 
Präsident desselben zurück. 
„ (Oesterreich). Die Correspondenten des Preßbureau fangen, 
durch die am Schützenfest zu Tage getretene Strömung gehoben, an, 
gegenüber Preußen eine andere Sprache als bisher zu führen, indem 
sie z. B. anregend meinen: 
„Mit unserer constitutionellen Freiheit, die sich immer mehr, immer kräf- 
tiger und lebensfrischer entfaltet, mit unserm freien Verfassungsleben, mit der 
geistigen Stellung und Thatkrast unserer deutschen Elemente im regenerirten 
Oesterreich, unter der Führung von erprobt freisinnigen parlamentarischen 
Ministern behalten wir, trotz Bismarck und den National-Liberalen „Fühlung“ 
mit Deutschland, und warten beruhigt den Tag ab, an welchem man uns 
selbst rufen, die Gleichberechtigung mit Preußen anbieten, und für Süddeutsch- 
land, dem wir ohnehin im Gemüth am nächsten stehen — mit voller Zu- 
stimmung seiner Fürsten und Völker — im Wesentlichen die Präro- 
gative übertragen wird, welche Preußen in der nördlichen 
Hälfte des deutschen Gesammtvaterlands übt. „pPatience passe 
science“, ist nicht nur der Norfolk Devise.“ 
„ Da das neue Wehrzesetz erst in Ungarn votirt, im Reichsrath 
aber noch nicht eingebracht ist, sieht sich die Regierung veranlaßt, 
die Rekrutirung in beiden Reichshälften bis zum Herbst zu verschieben. 
„ (Oesterreich: Vorarlberg). Der Bischof sucht die erste Civil= 
Ehe durch spätes Nachgeben zu vermeiden und veranlaßt dadurch 
einen Conflict über die Auslegung des Gesetzes, der indeß gegen ihn 
entschieden wird. 
„ (Ungarn). Auch die Generalversammlung der Honvedvereine 
beschließt in Pesth mit 88 gegen 37 Stimmen, sich trotz der neuen 
Honved-Landwehrarmee nicht aufzulösen. 
„ (Oesterreich). Eröffnung der 17 Landtage der cisleithanischen 
Reichshälfte. Die wichtigste Vorlage der Regierung ist diejenige bez. 
Organisation der Schulaufsichtsbehörden, da das Volksschulwesen nach 
dem damaligen Compromiß mit den Polen durch das Staatsgrund- 
gesetz vom 21. Dec. 1867 größtentheils in die Competenz der Land- 
tage fällt. 
Folgendes sind die Grundzüge der Vorlage: Während bisher die unmittel- 
bare Aufsicht über jede Volksschule dem Ortsschulvorsteher zustand, wird die- 
selbe künftighin von dem Ortsschulrathe ausgeübt werden. Vertreter der 
Kirche, Schule und Gemeinde sind in denselben einbezogen; die Mitglieder 
der letzteren sind in der Art zu wählen, daß eine Repräsentation der ver- 
schiedenen Glaubensbekenntnisse möglich gemacht wird. Der Vorsitzende des 
Ortsschulrathes und dessen Stellvertreter werden von den Mitgliedern desselben
        <pb n="259" />
        Oeslerreich-#ngarn. 263 
gewählt. Allmonatlich hat sich diese Körperschaft zu regelmäßigen Sitzungen 
zu versammeln; außerordentliche Sitzungen müssen auf Antrag zweier Mit- 
glieder einberusen werden. Die Befugnisse des Ortsschulrathes sind ziemlich 
umfassender Natur; es sind demselben zumeist die administrativen Angelegen- 
heiten zugewiesen. Zur Beaufsichtigung des didaktisch-pädagogischen Zustandes 
der Schule wird ein fachkundiges Mitglied des Ortsschulrathes als Ortsschul- 
Inspector bestellt, welcher sich mit dem Leiter der Schule in stetem Einver- 
nehmen zu erhalten hat. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Bezirks- 
schulrath. Die nächsthöhere Aussicht wird von dem Bezirksschulrathe 
geführt. Auch in dieser Körperschaft sind die verschiedenen Interessenten der 
Schule vertreten. Der Staat durch den Vorsteher der politischen Bezirks- 
behörde als Vorsitzender; die Kirche durch je einen Geistlichen jener Glaubens- 
Genossenschaften, deren Seelenzahl im Bezirke — welcher in der Regel mit 
dem politischen Bezirke zusammenfällt — mehr als 2000 beträgt. Ferner 
sind Mitglieder zwei Fachmänner im Lehramte. Der eine derselben wird von 
der Lehrerversammlung des Bezirkes gewählt. Als zweiter Fachmann tritt 
der Director der etwa im Bezirke befindlichen Lehrer-Bildungsanstalt, in Er- 
manglung einer solchen der der Mittelschule oder jener der Hauptschule des 
Bezirkes ein. Wo Bezirksvertretungen vorhanden sind, wählen diese, in Er- 
manglung derselben bestimmt der Landesausschuß zwei Mitglieder des Bezirks- 
schulrathes. In Städten, welche ein eigenes Landesstatut besitzen, ist der 
Bürgermeister der Vorsitzende. Ferner hat jede Glaubens-Genossenschaft, 
deren Zahl mehr als 500 beträgt, einen Geistlichen, die israelitische Cultus- 
gemeinde ihren Vorsteher als Vertreter; endlich wählt die Gemeinde zwei 
Mitglieder aus den zur Gemeindevertretung wählbaren Gemeindegliedern. 
Zur Wahrnehmung der religiösen Interessen jener Bezirksbewohner, deren 
Glaubensbekenntniß keines der Mitglieder des Bezirksschulrathes angehört, wählt 
der letztere je einen Beirath dieses Bekenntnisses. Sämmtliche Mitglieder 
unterliegen der Bestätigung des Landes-Chefs. Im Wesentlichen gehen die 
bisherigen Functionen der Diöcesan-Schulbehörde an die neue Körperschaft 
über. Auch der Bezirksschulrath hat sich allmonatlich mindestens ein Mal 
zur ordentlichen Berathung zu versammeln. Für jeden Bezirk ernennt der 
Minister für Cultus und Unterricht einen Bezirks-Schulinspector auf die 
Dauer von sechs Jahren. Derselbe ist zur periodischen Inspection und VBisi- 
tation der Schulen berufen. Vornehmlich haben sie ihre Aufmerksamkeit dar- 
auf zu richten, ob die Orts-Schulinspectoren ihren Pflichten bezüglich der 
Beaufsichtigung der Schule nachkommen, serner auf die Einhaltung der gesetz- 
lichen Bestimmungen bei Aufnahme und Entlassung der Kinder, auf das 
ganze Verhalten der Lehrer, auf die Einhaltung des Lehrplanes, die einge- 
führten Lehrmittel und Lehrbehelfe u. dgl. mehr. Die Beaussichtigung des 
Religions-Unterrichtes steht nicht dem Bezirks-Inspector, sondern der kirch- 
lichen Oberbehörde zu. Die oberste Aufsichtsbehörde im Lande ist der Lan- 
desschulrath, dem die Volksschulen, die Bildungsanstalten für Lehrer und 
Lehretinnen und die Mittelschulen unterstehen. Der Landesschulrath besteht 
dus dem Landes-Chef oder dem von ihm bestimmten Stellvertreter als Vor- 
sitzenden, aus zwei vom Landesausschusse aus seiner Mitte delegirten Mit- 
gliedern, aus einem Referenten für die administrativen und öconomischen 
Angelegenheiten, aus den Landes-Schulinspectoren, ferner aus Mitgliedern des 
Lehrstandes und der Geistlichkeit. Außer den ordentlichen Mitgliedern kann 
sich der Landesschulrath für einzelne Angelegenheiten durch Fachmänner ver- 
stärken. Der Wirkungskreis des Landesschulrathes umfaßt einerseits alle die- 
jenigen Angelegenheiten, welche bisher den Länderstellen zugewiesen waren, 
andererseits ist derselbe beträchtlich erweitert worden. So wurden zum Bei- 
spiel bisher die Lehrer der aus Gemeindemitteln erhaltenen Mittelschulen vom 
Ministerium bestätigt, künftighin hat der Landesschulrath dieß Recht auszu- 
üben. Auch die Begutachtung von Lehrplänen, Lehrmitteln und Lehrbüchern
        <pb n="260" />
        264 
Otsterreich · Ungarn. 
für Mittel= und Fachschulen ist dem Landesschulrathe zugewiesen. Den un- 
mittelbaren Einfluß auf die pädagogisch-didaktischen Angelegenheiten der 
Schulen durch periodische Inspectionen, Leitung der Prüfungen, Ueberwachung 
der Wirksamkeit der Schuldirectionen u. s. w. zu üben, sind zunächst die 
Landes-Schulinspectoren berufen. 
22. Aug. (Oesterreich: Galizien). Landtag: Der Landtagsmarschall bringt 
23. 
das übliche Hoch nach der Eröffnung nicht dem Kaiser, sondern dem 
„König“. Der Statthalter Goluchowski hebt die Erweiterung der 
Autonomie des Landes durch die vom Reichsrath beschlossenen Staats- 
grundgesetze vom 21. Dec. 1867 hervor. Smolka erhebt hiegegen 
Widerspruch und beantragt, den vorjährigen Beschluß, den Reichsrath 
zu beschicken, zu widerrufen und die galizischen Reichsrathsdeputirten 
aufzufordern, ihre Mandate niederzulegen. Zyblikiewiz beantragt, eine 
Commission niederzusetzen, um die neuen Staatsgrundgesetze zu prüfen 
und darüber Bericht und Anträge zu bringen. Beide Anträge werden 
an eine Commission von 15 Mitgliedern gewiesen. 
„ (Oesterreich: Böhmen). Landtag: Die Czechen fehlen sämmtlich 
und lassen statt dessen durch drei Mitglieder aus ihrer Mitte dem 
Landtagsmarschall eine „Declaration“ überreichen. Diejenigen czechi- 
schen Abgeordneten, welche zugleich Beamte sind, legen ihr Mandat 
nieder. Ebenso fehlen die Prälaten. Rieger und Sladkowsky, die 
Führer der Alt= und Jungczechen, sowie ihre Stellvertreter, erklären 
ihren Austritt aus dem Landesausschusse. Der Landtag ist indeß 
doch beschlußfähig: es sind 122 deutsche Mitglieder da. 
Die Declaration der Czechen ist ein sehr umfangreiches Aktenstück. 
Die Desiderien der „Nation"“ werden am Schlusse folgendermaßen aufgezählt: 
„1) Zwischen Sr. k. k. Apostolischen Majestät, unserem erblichen Könige und 
zugleich Repräsentanten der allerdurchlauchtigsten Herrschersamilie, und der 
politischen böhmischen Nation besteht ein beiderseits gleichmäßig bindendes 
Rechtsverhältniß, das durch einen Vertrag dieser Nation mit Ferdinand dem 
Ersten für sich und dessen Nachfolger begründet wurde, mittelst der pragma- 
tischen Sanction, durch beiderseitige und bedingende Zustimmung des Land- 
tages auf die allerdurchlauchtigste Lothring'sche Familie überging und bis in 
unsere Tage durch den Krönungseid unserer Könige und den Huldigungseid 
den gesetzmäßigen Landes-Repräsentanten jederzeit erneuert wurde. Se. Maj. 
hat mit der Annahme der böhmischen Krone in Folge der freiwilligen Ab- 
tretung seines allerdurchlauchtigsten Vorgängers, des der Nation durch einen 
Eid verbundenen Königs Ferdinand V., dieselbe gewiß nicht anders über- 
nommen als mit allen Rechten und Pflichten, welche sein Vorgänger auf 
Grund des Krönungseides und des allerhöchsten Majestätsbriefes vom 8. April 
1848 inne hatte. — 2) Die Länder des Hauses Oesterreich bildeten bis zum 
Jahre 1848 keinen einheitlichen Staat, sondern besondere zur Dynastie in 
ungleichen Verhältnissen stehende Staaten, welche auf Grund der pragmatischen 
Sanction bloß durch die allen gemeinschaftliche Dynastie zu einem Reiche 
vereint waren. Selbst das allerh. Patent vom 1. August 1804, mittelst 
welchem unser König Franz I. für seine „unabhängigen Staaten“ den Titel 
eines „Kaisers von Oesterreich" angenommen hatte, anerkannte feierlich, daß 
auch dann „alle unsere Königreiche und Staaten in ihren bisherigen Titeln 
und Zuständen unverkürzt belassen werden sollen", was insbesondere von den 
namentlich angeführten Königreichen Ungarn und Böhmen gilt, in denen 
"odie Königskrönung ohne alle Aenderung beibehalten werden soll“. Namentlich
        <pb n="261" />
        Otslerrtich · Ungarn. 265 
aber stand die Krone Böhmens mit den ihr zugehörigen Ländern nie in einer 
Real-Union mit irgend einem österreichischen, geschweige denn einem cisleitha- 
nischen Staate; sie war zwar mit den übrigen Ländern des Hauses Habsburg 
durch das Recht der erblichen, allen gemeinschaftlichen Dynastie und für die 
Dauer derselben zu einer Monarchie vereint; aber immer unbeschadet ihrer 
Selbständigkeit und ihrer besonderen historischen und staatsrechtlichen Indivi- 
dualität, wie auch selbst zur Zeit des Absolutismus niemals und von Nie- 
manden bestritten worden ist, daß das Königreich Böhmen nach dem Aus- 
sterben des regierenden Hauses das Recht habe, frei und unbeschränkt, ohne 
Rücksichtnahme auf andere Länder des österreichischen Hauses sich einen König 
zu wählen und auf diese Weise wieder einen selbständigen Staat zu bilden; 
woraus unumstößlich hervorgeht, daß die Verbindung der Länder der böhmi- 
schen Krone mit den übrigen Ländern eine bloß dynastische, das ist eine bloß 
durch das gemeinschaftliche Merkmal der in jener Dynastie bedingten Erblich- 
keit bedingte war und ist. — 3) Alle Aenderungen in dem Rechtsverhältnisse 
zwischen dem Königreiche Böhmen und dem allerh. Herrscher sowohl als der 
regierenden Familie, demnach alle Aenderung in dem Staatsrechte und der 
Verfassung Böhmens, wie auch die definitive Feststellung der Wahlordnung 
können nach der historischen Landesverfassung und dem allerh. Majestäts- 
schreiben vom 8. April 1848, ja selbst nach dem Diplome vom 20. October 
1860 nicht anders rechtmäßig und giltig vorgenommen werden, als mittelst 
eines neuen Vertrages zwischen dem böhmischen Könige und der ordentlich 
und rechtsmäßig vertretenen politischen Nation Böhmens. — 4) Kein außer- 
böhmischer Repräsentativ= oder Administrativ-Körper, also auch nicht der cis- 
leithanische Reichsrath und auch keine Delegation, mit alleiniger Ausnahme 
einer selbständigen Delegation der Länder der böhmischen Krone, welche mit 
Rücksicht auf die gemeinsamen Angelegenheiten der ganzen Monarchie von 
den Landtagen der böhmischen Länder dazu ordentlich bevollmächtigt wäre, 
kann für dieses Königreich weder einen bestimmten Theil der Schuld des 
ganzen Reiches übernehmen, noch demselben rechtsmäßig Steuern auflegen 
oder dasselbe in welcher Art immer rechtsmäßig verbindlich machen. — 
5) Von dem Momente an, wo der alleinige und Hauptzweck sowohl des 
October-Diploms, so auch des Februar-Patentes, d. i. die Umgestaltung einer 
zusammengesetzten und absoluten Monarchie in einen einheitlichen und Ver- 
fassungsstaat vom Monarchen selbst aufgegeben und so diese Reichsgrundgesetze 
durch die unternommene Aufrichtung zweier Staaten und einiger Verfassungen 
aus ihren eigenen Grundfesten gehoben worden sind, verloren die aus den- 
selben fließenden Rechte und Pflichten ihre subjective und objective Giltigkeit, 
weil das, was nur für gewisse Personen, Verhältnisse und Zwecke gelten 
sollte, nicht auch für eine andere Person, einen anderen Verband, andere 
Verhältnisse, andere Rechte und andere Zwecke seine volle Giltigkeit behalten 
kann. — 6) Es steht uns nicht zu, der politischen Nation Ungarns ihr Jahr- 
hunderte altes Recht abzusprechen, nach welchem sie mit dem allerdurchlauch- 
tigsten Regenten bezüglich ihres eigenen Staats= und Verfassungsrechtes, wie 
auch mit den übrigen Ländern des Reiches Verträge schließen kann; aber wir 
können nicht zugeben, daß durch derartige Verträge zugleich über die Rechte 
der böhmischen Krone entschieden werde, und daß auf diese Weise dem König- 
reiche Böhmen wenigstens factisch sein gleichartiges und ebenso altes histortsches 
Recht der Selbstbestimmung in seinen Staats= und Verfassungs-Angelegen- 
heiten benommen werde. — 7) Die Uebertragung des Rechtes der Gesetz- 
und Verfassungsgebung von dem Gesammt-Reichsrathe auf einen Reichsrath, 
welcher — und auch da nur indirect — eine noch kleinere Ländergruppe ver- 
tritt, als selbst der ehemalige „engere Reichsrath“ des aufgehobenen Februar- 
Patentes vertreten sollte; weiter die Errichtung einer Delegation aus dem 
cisleithanischen Reichsrathe zu Verhandlungen mit der Delegation des un- 
garischen Reichstages; dann die Verkürzung des Landtages in dem Punkte,
        <pb n="262" />
        266 
Oesterreich-Ungarn. 
daß er hienach nicht in eine Vertretung des gesammten Reiches, sondern bloß 
in irgend einen Repräsentativ-Körper Eisleithaniens, einer nie dagewesenen 
und zufälligen Gruppe der „übrigen Länder“ ohne historische Grundlage, 
seine Abgeordneten wählen soll; weiter die daraus fließende Beeinträchtigung 
der Landesautonomie und deren Unterwerfung unter das Votum einer viel- 
leicht zufälligen Majorität in den von zwei außerböhmischen Vertretungskör- 
pern entsendeten Delegationen — alles dieß betrachten wir als neue für unser 
Vaterland verderbliche Octroyirungen, die in Böhmen ohne die vollständige 
Zustimmung von Seite einer berechtigten und gerechten Vertretung dieses 
Königreichs nie Rechtsgiltigkeit erlangen können. — 8) Die Abgeordneten 
des böhmischen Landtages hatten und haben weder ein Recht noch ein Man- 
dat zur Wahl oder zum Eintritt in den jetzigen, bezüglich seines Rechtes 
und seiner Compxetenz, kurz seinem Wesen nach veränderten Reichsrath, wel- 
cher dergestalt gar nicht bestand, als sie gewählt wurden; sie hatten kein 
Recht, daselbst Delegationen zu wählen, die große Majorität der Bevölkerung 
ihres Vaterlandes, mit der sie im offenen Widerspruche stehen, zu contuma- 
ciren; und deßhalb muß alles das, was sie dort beschlossen haben, als bloßes 
Factum angesehen werden, und kann für das Königreich Böhmen nicht rechts- 
krästig bindend sein. — 9) Alle diese Verfassungswirren in gerechter Weise 
zu begleichen, das Rechtsverhältniß des Königreiches Böhmen zu anderen 
Ländern des Reiches und zur allerh. Dynastie, überhaupt das ganze Staats- 
recht der böhmischen Krone dauernd und zum Wohle des Landes und zum 
Vortheile der Dynastie gesichert zu begründen, ist nur möglich durch eine 
Uebereinkunft zwischen unserem allerdurchlauchtigsten Könige und der politisch-- 
historischen, auf einer richtigen und gerechten Grundlage vertretenen böhmi- 
schen Nation. — 10) Als eine gerechte Vertretung betrachten wir eine solche, 
die auf einer Wahlordnung basiren würde, bei welcher die Gleichberechtigung 
beider Nationalitäten unseres Vaterlandes durch eine überall gleiche Anwen- 
dung derselben Grundsätze auch praktisch durchgeführt wäre, und wir hegen 
den Wunsch, ein Uebereinkommen mit unseren deutschen Landsleuten betreffs 
solcher Institutionen zu treffen, die eine jede Verkürzung der einen oder 
der anderen Nationalität im Lande, bewirkt durch die bloße Macht einer 
Majorität, hintanhalten könnten. — Diese unsere Ueberzeugung bildet zu- 
gleich die politische Ueberzeugung der ganzen, 5 Millionen Seelen zählenden 
böhmisch-slavischen Nation in allen Ländern der böhmischen Krone. Zum Be- 
weis dessen berusen wir uns auf die allerwegs ausgesprochene und jetzt be- 
reits Niemandem zweifelhafte Stimme dieser Nation. Dieß erachten wir als 
nothwendig dem hohen Präsidium anzuzeigen, und bitten, dasselbe möge Sr. 
k. k. apost. Majestät, unserem allergnädigsten König, der durch das allerh. 
Patent vom 2. Januar d. J. uns in den Landtag einzuberufen geruhte, sdwie 
den übrigen in Folge dessen versammelten Abgeordneten diese Gründe unse- 
res Vorgehens zur Kenntniß bringen.“ 
Die „Declaration“ ist von 81 czechischen Abgeordneten unterzeichnet, nicht 
aber von den Prälaten und den Feudalen Clam-Martiniz, Leo Thun 2c. 
24. Aug. (Oesterreich). Zweiter österr. Lehrertag in Brünn. 
25. 
„ (Oesterreich: Mähren). Landtag: Die feudal-clerical-czechische 
Partei übergibt dem Landtag eine ähnliche Declaration, wie ihre 
Parteigenossen im böhmischen Landtag. Der Landtag, trotzdem be- 
schlußfähig, geht über dieselbe, da sie keine Regierungsvorlage und 
keine Vorlage des Landesausschusses sei, auch keinen Antrag eines 
Mitgliedes enthalte, sofort ohne Debatte und einstimmig zur Tages- 
ordnung über. 
Die mährische Declaration beginnt damit, die Thatsache zu con- 
statiren, daß „nur in Folge der geänderten Wahlen im zweiten Wahlkörper
        <pb n="263" />
        Orflerreich-Ungarn. 267 
des Großgrundbesitzes die Vornahme der Wahlen von Abgeordneken in den 
Reichsrath am 8. April 1867 beschlossen und vollzogen wurde“. Es solgt 
sodann die Behauptung, daß der Reichsrath „ohne verfassungsmäßige Com- 
petenz“ Beschlüsse gefaßt habe, weiter ein Nachweis der „staatsrechtlichen 
Selbständigkeit der Länder der böhmischen Krone“ und darauf eine in Form 
eines Ausfalles auf den Reichsrath gehüllte Befürwortung des Absolutismus, 
welche also laulet: „Sowie Ungarn seit 1851 die absolute Herrschaft seines 
Königs und die mit den anderen Ländern ihm gemeinsamen Centralstellen 
viel leichter ertragen hat, als seit 1861 den Absolutismus des Reichsrathes, 
so konnten die Völker der nichtungarischen Königreiche und Länder die gemein- 
same, von Einem Monarchen als ihrem legitimen Fürsten geübte Gesetzgebung 
mit geringerem Widerstreben annehmen, als die Anmaßung einer durch künst- 
liche Wahlordnungen zur parlamentarischen Mehrheit gehobenen, zumeist nur 
Einem der österr. Völker angehörigen Partei, durch ihre Vertreter der überwie- 
genden Mehrheit der österr. Länder und Völker Gesetze zu geben. Ein solches 
Verhältniß hat nicht die Gewähr des Bestandes, und ein Zurückgehen auf 
die einzig mögliche Form von Repräsentativ-Verfassungen in unserem Reiche, 
nämlich auf jene der einzelnen Königreiche und Länder oder Ländergruppen, 
ist unerläßlich.“ Die „Declaration“ reclamirt hierauf für die Länder der 
„Krone Böhmens“ dieselbe Bedeutung, wie jene der Krone Ungarns sie ha- 
ben, behauptet, daß „diese beiden Kronen zumeist die österreichische Monarchie 
constituirt haben“", kommt unmittelbar darauf wieder auf den Reichsrath zu- 
rück und auf die December-Verfassung, welche „nicht giltig zu Stande kam“, 
und fährt dann sort: „In gleicher Weise, wie die Minorität des Landtages 
von 1861 theil- und bedingnißweise und unter Verwahrung des Rechtes den 
Boden der damals angebahnten neuen Verfassungsgestaltung betrat, könnte 
auch dermalen nur die Erwägung uns bestimmen, an den Verhandlungen des 
Landtages bei den geänderten Verfassungs-Verhältnissen theilzunehmen, wenn 
wir durch unsere Theilnahme an dem neuen Verfassungswerke, dessen integri- 
renden Theil die Landtage bilden, Hoffnung haben, daß eine. Verständigung 
und eine organische Fortbildung des Verfassungsrechtes des Landes und des 
Reiches auf der Grundlage der Anerkennung der historischen Rechte der ein- 
zelnen staatsrechtlichen Organismen gefördert werden würde. Leider können wir 
dermalen eine solche Hoffnung nicht hegen. Das dualistische System muß die 
Landtage in ihrer Bedeutung zumeist zu Wahlcollegien für den Reichsrath herab- 
drücken; im Reichsrathe liegt der Schwerpunkt der Legislation, sowohl in allen 
Zweigen der inneren Verwaltung als des Staatsrechtes, und die einzelnen Kö- 
nigreiche und Länder können, ohne sich selbst aufzugeben, dieser Versammlung 
die durch die Gesetze vom 21. Dec. 1867 ihr vorbehaltenen Besugnisse nicht 
übertragen. Durch unsere Theilnahme an den Landtagsverhandlungen wür- 
den wir nur ein System kräftigen, welches wir für das Reich und die Länder 
als höchst verderblich ansehen. Die Folgen dieses dualistischen Systems, dessen 
Stütze zumeist die dermaligen Landtags-Majoritäten in Böhmen und Mähren 
sind, machen sich auch schon in unserem Vaterlande besorgnißerregend fühlbar. 
In allen Zweigen des öffentlichen und nationalen Lebens, in den Maßnahmen 
gegen die Kirche und deren Diener, gegen die Bestrebungen unseres Volkes 
nach einem naturgemäßen Unterrichte der Jugend in den Volks= und Mittel- 
schulen und den übrigen Lehranstalten des Landes, gegen das natürliche Recht 
zu Versammlungen und Vereinen, gegen die Freiheit der Presse, in den Maß- 
nahmen bei Bestellung der Staatsdiener anläßlich der Organisirung der po- 
litischen und Rechksbehörden, überall begegnen wir einer Vernachlässigung der 
geistigen Interessen unseres Volkes und vermissen jene Mäßigung, die auch 
eine Parteiregierung ihren Gegnern schuldig ist. Die Freiheit, welche die 
neuen Verfassungszustände nach den Versicherungen der von der Regierung 
und von der sie stützenden Partei unterhaltenen Organe geschaffen haben soll, 
sie besteht nur für die herrschende Partei.“ Diese Anklage wird nun des
        <pb n="264" />
        268 
27. 
28. 
29. 
/ 
7), 
Oesterreich-#ngarn. 
Weiteren ausgeführt und nachzuweisen versucht, daß nicht im Sinne der be- 
stehenden Versassung regiert werde. Schließlich wird von den Unterzeichnern 
der „Declaralion“ der bestehenden Regierung das Prädicat einer „unnatür- 
lichen Partei-Regierung“ beigelegt und die Hoffnung auf eine Vereinbarung 
zwischen „dem Landtage und der Krone“ ausgesprochen. Der Schlußsatz der 
„Declaration“ besagt: „Wir müssen unser Land und unser Volk gegen jede 
Gefährdung, welche die Rechte und die Selbständigkeit dieses Markgrafen- 
thums im Reichsrathe und in diesem Landtage bereits erlitten haben und 
noch erleiden werden, auf das feierlichste verwahren.“ 
Unterzeichnet ist das Schriftstück vom Erzbischof von Olmütz, vom Bischof 
von Brünn, vom Fürsten Hugo Salm, vom Grafsen Egbert Belcredi und 
den slavischen Abgeordneten Mährens. 
Aug. (Oesterreich: Kärnthen). Der Landtag beschließt eine Ver- 
trauensadresse an das Ministerium. 
„ (Oesterreich). Erlaß des Justizministers an die Oberlandes- 
gerichte gegen die Renitenz der Bischöfe, welche sich weigern, die 
Akten der bisherigen, geistlichen Ehegerichte den nunmehr zuständigen 
weltlichen Gerichten auszuliefern: 
„Wird die Uebergabe der vom Gerichte begehrten Verhandlungsakten dem 
entsendeten Abgeordneten verweigert, so hat das Gericht die erforderlichen 
Zwangsmittel zu ergreisen, um in den Besitz der nöthigen Verhandlungs- 
akten zu gelangen. Das Gericht kann zu diesem Zwecke Geldstrafen ver- 
hängen, ehe es zu gewaltsamen Wegnahmen schreitet; es kann aber auch, ohne 
vorher Geldstrafen verhängt zu haben, den mit der Uebernahme der Akten 
betrauten Abgeordneten ermächtigen, die zur Erlangung der Akten nöthigen 
Zwangsmittel anzuwenden.“ 
„ (Oesterreich). Mit Rücksicht sowohl auf die versammelten 
Landtage, als auf die mit Ablauf des Monats August ins Leben 
tretende neue politische Organisation erläßt der Minister des Innern 
ein Rundschreiben an die Statthalter. 
Was die Landtage betrifft, so werden die Statthalter ermahnt, deren 
Thätigkeit Vorschub zu leisten, den erweiterten Wirkungskreis der Landtage 
zu respectiren, aber auch ihren Einfluß, wo sich Anlaß dazu bietet, geltend 
zu machen, um Uebergriffe in den Bereich der reichsräthlichen Competenz zu 
verhüten. Weiter wendet sich das Rundschreiben zu den neu ernannten Be- 
amten. Ihnen wird eingeschärst, die Selbstverwaltung der Gemeinden zu 
fördern und sich der makellosesten Verfassungstreue zu befleißigen. Beamte, 
die sich unfähig oder widerwillig erweisen, sollen entfernt werden. Den Statt- 
haltern wird eingeschärst, strengstens darüber zu wachen, daß nicht Beamte 
den verfassungsfeindlichen Parteien direkt oder mittelbar Vorschub leisten, und 
der Minister betont, wie gerade angesichts der verfassungsfeindlichen Agitation 
in einigen Gegenden die Regierung die erhöhte Pflicht habe, auf die consti- 
tutionelle Lauterkeit ihrer Organe Acht zu haben. 
„ (Oesterreich: Böhmen). Der Landtag beschließt einstimmig die 
förmliche Wiederbeseitigung des vom Ministerium bereits als unver- 
träglich mit dem Staatsgrundgesetze außer Kraft gesetzten czechischen 
Sprachenzwanggesetzes vom 18. Jan. 1866. 
„ (Oesterreich: Steiermark). Der Landtag beschließt mit allen 
gegen die Stimmen der Slovenen und Clericalen eine Dankadresse 
an den Kaiser für die Sanctionirung der Staatsgrundgesetze.
        <pb n="265" />
        Oeslerreich-Ungarn. 269 
29. Aug. (Oesterreich: Tyrol). Der Landtag bestellt den Ausschuß für 
Prüfung des Schulaufsichtsgesetzes ganz clerical. 
Von 16 neugewählten Mitgliedern aus Wälschtyrol haben sich wieder nur 
3 eingefunden. Das Parteiverhältniß im Landtage ist: 25— 30 Clericale 
gegen 22 Liberale. 
— Sept. (Oesterreich). Die Bischöfe beginnen sich zu fügen und die 
Ehegerichtsakten herauszugeben. 
Die zur Absorderung der Akten entsendeten Commissäre des Prager und 
Neichenberger Landesgerichts erhalten die Akten auf Grund der Executions- 
androhung sofort. Der Bischof Wahalla von Leitmeritz in Böhmen, welcher 
die erste Commission mit ihrem Begehren derb abgewiesen, ist gleichfalls nach- 
giebig geworden. Als die zweite Commission erscheint mit ihrem Justizmini- 
sterial-Erlaß in der Hand, läßt der Bischof sofort die Akten herausgeben und 
begnügt sich mit der Erklärung, daß er nur der Gewalt weiche. 
— „ (Oesterreich: Oberösterreich und Salzburg). Die Landtage be- 
schließen gleichfalls Dankadressen an den Kaiser und Vertrauens- 
adressen an das Ministerium. 
— „ (Oesterreich: Galizien). Der Kaiser und die Kaiserin wollen 
Ende des Monats mit großem Gefolge Galizien besuchen. 
— „ (Oesterreich: Galizien). Landtag: Der Abg. Ziemialkowski, der 
Führer der polnischen Fraction im Reichsrathe und Vicepräsident 
,des letztern, veröffentlicht folgendes Programm der Forderungen des 
Landes, das sogleich zahlreiche Unterschriften findet und offenbar den 
Anschauungen der Mehrheit des Landtags entspricht: 
„Die Staatsgrundgesetze vom 21. December 1867 haben auf die billigen 
Wünsche unseres Landes keine Rücksicht genommen. Sie haben viele unserer 
wichtigsten Bedürfnisse unbeachtet gelassen. Sie haben die Rechte unserer na- 
tionalen Individualität verletzt. Wir werden daher bestrebt sein, an diesen 
Grundgesetzen Aenderungen vorzunehmen, und indem wir für unser Land die 
nationale Autonomie zu erlangen und dieselbe immer weiter zu entwickeln 
trachten werden, sind wir entschlossen, die Verwirklichung der nachfolgenden 
Bedingnisse derselben anzustreben: 1) Die Wahlen in den Landtag und 
in den Reichsrath sollen unabhängig und frei von allen Einflüssen außer- 
galizischer Behörden und Repräsentativ-Corporationen sein. Nur der Landtag 
auf Grund eines Landesgesetzes soll berechtigt sein, mittels eines Landes- 
gesetzes die Art der Vornahme dieser beiden Wahlen zu normiren. Eine 
Appellation von Landtagsbeschlüssen an eine andere Repräsentanz richtet die 
Unabhängigkeit der Landesrepräsentanz zu Grunde. (Bezieht sich auf die 
Intervention des Staatsgerichtshofes bei Competenzconflicten zwischen Landtag 
und Reichstag.) 2) Der Wirkungskreis des Landtages soll außer den ihm 
bereits zugestandenen legislativen Gegenständen noch Folgendes umfassen: 
a) die ganze Gesetzgebung in Betreff der Schulen; b) die Civil= und Straf- 
gesetzgebung, denn diese muß sich nach den socialen und ökonomischen Landes- 
verhältnissen richten; c) die Gesetzgebung in Betreff der Rechtspflege und der 
Administration. 3) Die polnische Sprache soll Amtssprache des Landtages, 
der Gerichte und der Administration sein. Sie soll Unterrichtssprache in 
allen Schulen und Universitäten des Landes sein. Der ruthenischen Sprache 
bleibt die ganze Entwickelungs= und Bildungsfreiheit belassen. 4) Die Ad- 
ministration der Landesschulen soll den Landesbehörden überlassen werden. 
5) Die Landeseinkünfte sollen in erster Reihe zur Deckung der Landeserfor- 
dernisse dienen. Insolange das Land durch seine Vertretung über seine Ein-
        <pb n="266" />
        270 
Gesterresch-Augarn. 
künfte nicht frei verfügt, muß man es als eigenen Willens bar ansehen. 
6) Das Land soll seine eigene Executivbehörde in dem ihm zugestandenen 
Wirkungskreise besitzen. Diese Behörde ist dem Landtage verantwortlich. Am 
allerhöchsten Hoflager befindet sich ein besonderer Minister für Landesange- 
legenheiten.“ 
2. Sept. (Oesterreich: Galizien). Landtag: Debatte über die Sprachen- 
1 
L 
10. 
11. 
12. 
frage: · . 
Zyblikiewicz referirt im Namen der Specialcommission über drei Vor- 
lagen des Landesausschusses wegen Einführung der polnischen Amtssprache 
bei den Administrativ-, Finanz= und Gerichtsbehörden und beantragt die An- 
nahme mit noch größerer Beschränkung des Gebrauchs der deutschen Sprache. 
Dagegen sprechen die Ruthenen Pietruszewicz und Kawalski, welche die Vor- 
lagen als Beeinträchtigung ihrer Nationalität ansehen. Der Letztere prote- 
stirt energisch gegen den von der Commission gebrauchten Ausdruck „klein- 
russische Sprache“ und beruft sich auf die Staatsgrundgesetze. Ein Antrag 
auf Rückverweisung an die Commission, sowie ein Antrag auf Uebergang 
zur Tagesordnung werden verworfen, worauf die Ruthenen unter Protest den 
Landtagssaal verlassen. Das erste Gesetz betreffs der Sprachen bei den Ad- 
ministrativbehörden wird in zweiter und dritter Lesung angenommen, jedoch 
der Ausdruck „kleinrussisch“ beseitigt und ebenso werden (4. Sept.) auch die 
beiden anderen Vorlagen angenommen. 
„ (Oesterreich: Triest). Landtag: Die sechs Vertreter des (lavi- 
schen) Territoriums scheiden unter Protest aus dem Landtage. 
„ (Oesterreich: Böhmen). Landtag: Der Oberstlandmarschall for- 
dert die Unterzeichner der Declaration vom 23. Aug. durch Zuschrift 
in czechischer Sprache auf, binnen 14 Tagen entweder zu erscheinen 
oder aber ihr Nichterscheinen zu rechtfertigen. 
„ (Ungarn). Die Regierung sequestrirt auch die Güter des Fürsten 
Alex. Karageorgiewic für Rechnung der serbischen Regierung. 
„ (Oesterreich: Böhmen). Die Agitation der Bevölkerung und 
die Sprache der Presse ist namentlich in Prag und der Umgegend 
eine solche geworden, daß sich die Regierung zu Vorsichtsmaßregeln 
genöthigt sieht. Eine Zustimmungskundgebung der Stadtverordneten 
von Prag zu der Declaration der czechischen Abgeordneten des böh- 
mischen Landtags kann nur dadurch verhindert werden, daß der 
Statthalter dem Bürgermeister erklärt, die Regierung werde eine 
solche Competenzüberschreitung aufs entschiedenste ahnden. Die cze- 
chischen Blätter Prags werden an diesem Tage sämmtlich confiscirt. 
„ Eine kaiserl. Verfügung kommt dem Verlangen der Ungarn nach 
einer nationalen Armee wieder um einen Schritt entgegen: 
Während bei den technischen Truppen bisher die Nationalität gar nicht 
berücksichtigt wurde, sollen fortan 3 Artillerie-, 3 Festungsregimenter und je 
4 Genie= und Pionierbataillon ausschließlich aus Ungarn bestehen. 
„ (Oesterreich). Ein Hirtenbrief des Bischofs Rudigier von 
Linz, der am folgenden Tage in allen Kirchen verlesen werden sollte, 
wird von der Polizei in der Druckerei mit Beschlag belegt und der 
Letternsatz versiegelt. 
Der Bischof wollte seine Diöcesen darin belehren: 1) welches der Inhalt
        <pb n="267" />
        Oeflerreich-Ungarn. 271 
der neuen Staatsgrundgesetze sei, und 2) wie die Katholiken sich denselben 
gegenüber zu verhalten haben. Nachdem der erste Punkt auseinandergesetzt 
ist, solgen bezüglich des zweiten einige Sätze als Richtschnur für die Gläu- 
bigen, als: Das Concordat bleibt in allen seinen Theilen für immer auf- 
recht; die geistlichen Ehegerichte bleiben aufrecht; das alte Verhältniß der 
Kirche zur Schule bleibt aufrecht u. s. w. Zum Schlusse kommt der Satz: 
Faee, Ehrsurcht vor Sr. Maj. dem Kaiser bleibt aufrecht; „seine Lage ist 
urchtbar“ 2c. 
12. Sept. (Oesterreich: Galizien). Landtag: Debatte über den Antrag, für 
16. 
die Vorträge an den Universitäten Lemberg und Krakau durch Landes- 
gesetz den ausschließlichen Gebrauch der polnischen Sprache einzu- 
führen, doch mit Beibehaltung der in Lemberg bestehenden zwei ru- 
thenischen Lehrkanzeln. 
Die Nuthenen erheben dagegen heftigen Widerspruch. Fürst Sanguszko 
unterstützt ihre Forderungen und beantragt polnische und ruthenische Vorträge 
an beiden Universitäten. Die Ruthenen wollen sich damit für Lemberg be- 
gnügen. Bei der Abstimmung werden ihre Anträge abgelehnt und die Com- 
missionsanträge angenommen. 
„ (Oesterreich: Galizien). Landtag: Die zu Prüfung der Anträge 
Smolka und Zyblikiewiz niedergesetzte Commission beantragt als 
Compromiß zwischen den verschiedenen Fractionen eine Adresse an 
den Kaiser und eine Resolution über die Begehren des Landes. 
Entwurf der Adresse an den Kaiser: „ Es ist unser aufrichtiger 
Wunsch, Ew. Majeslät, die öslerreichische Monarchie mächtig und blühend zu 
sehen. Wir haben mit dem Gesühle der lebhaftesten Freude den zwischen den 
Ländern der hl. Stephanskrone und den übrigen Ländern Ew. apost. Maj. 
zu Stande gekommenen Ausgleich, der die Grundlagen Deines Thrones ge- 
festigt hat, begrüßt. Unsere Freude war um so größer, als dadurch das 
Princip der politisch historischen Rechte zu Ehren gelangte. Um so schmerz- 
licher wurden wir durch die Stellung berührt, welche die Grundgesetze vom 
21. Dec. 1867 in Neugestaltung der Monarchie unserem Lande angewlesen 
haben. Diese Gesetze haben die Individualität unseres Landes nicht geehrt, 
sie haben dessen wesentlichste Bedürfnisse verkannt und die so oft kundgege- 
benen Wünsche desselben nicht berücksichtigt. Trotz der historischen und na- 
tionalen Abgesondertheit müßte unser Land, obzwar das größte in dieser 
Reichshälste, mit den anderen in dem Systeme der legislativen und admini- 
strativen Centralisation ausgehen. Seine nicht nur mit anderen Ländern ge- 
meinsamen, sondern auch seine eigenen wesentlichsten Angelegenheiten müßten 
unter der Mitwirkung oder vielmehr unter dem Uebergewichte jener Länder 
entschieden werden, die außer dem Staatsverbande nichts mit uns Gemein- 
sames haben. In Fragen der Justiz, der öffentlichen Sicherheit, Administra- 
tion und, was noch mehr, in Fragen der Aufklärung müßte unser Land von 
den Entschlüssen einer aus fremden Elementen bestehenden Versammlung ab- 
hängen. Da überdieß die Grundgesetze dem Reichsrath das Recht der Geld- 
und Blutsteuer-Disposition einräumen, dagegen aus dem Staatsschatze zur 
Verfügung unseres Landtages nichts ausscheiden, da endlich sogar über den 
Vollzug und die Anwendung der Gesetze im Lande nicht unser Landtag, sondern 
der Reichsrath zu entscheiden hat, so sei es uns ohne Uebertreibung gestattet, 
zu sagen, daß die Staatsgrundgesetze unser Land der Gewalt der Repräsen- 
tanten anderer Länder der Monarchie preisgeben, welche unsere socialen Ver- 
hältnisse, unsere Sitten und Gebräuche nicht kennen. Es kann auch von 
diesen Repräsentanten, selbst wenn sie den besten Willen hätten, weder er- 
wartet noch verlangt werden, daß sie bei Beschließung der Gesetze unsere In-
        <pb n="268" />
        272 
Oesterreich-Ungarn. 
teressen berücksichtigen. Die Länder, welche ursprünglich zur Monarchie ge- 
hörten, sind seit Jahrhunderten unter dem Scepter des erhabensten Hauses 
Ew. apost. Maj. vereinigt. Gleichartig in Abstammung, Tradition, Nationa- 
lität und Gemeinsamkeit der Interessen müssen sie sogar bei ihrem besten 
Willen die Interessen und Bedürfnisse unseres Landes verkennen, welches als 
das jüngste Glied in dem Bestande der Monarchie sich ihnen assimiliren we- 
der wollte noch konnte, und daher auch ihnen sremd bleiben mußte. Bei 
dieser Sachlage müßten die besten Lebenskräfte unserer Nation, unter der 
Wucht fremder Interessen und Tendenzen aus dem normalen Geleise heraus- 
gedrängt, im zwecklosen Ringen schließlich sowohl in eine für sie, als auch 
für den Bestand der Monarchie verderbliche Zersetzung verfallen. Die schmerz- 
lichen Erfahrungen des abgelaufenen Jahrhunderts, ausgefüllt durch eine 
Reihe von Anstrengungen der Regierung im Sinne der Centralisation, ver- 
anschaulichen uns diese Gefahr in ihrer ganzen drohenden Fülle, denn in jene 
für uns so traurige Zeitperiode siel die tendentiös geführte Volksbildung. 
Die auf verderblichen Grundsätzen gestützte Administration legte die freie Be- 
wegung der materiellen und moralischen Kräfte des Landes in Banden, ver- 
nichtete die Landesproduction, und hat alle Klassen unserer Gesellschaft jenem 
materiellen Elende zugeführt, dessen Zeugen wir heute sind. Aus allen Ver- 
waltungszweigen war die Rücksicht auf das Wohl und nicht selten auf die 
heiligsten Gefühle des Volkes gewichen, das man den Zielen der absoluten 
Staatseinheitlichkeit opferte. Aengstlich blickt unser Land in die Zukunft, 
welche ihm, wenn auch in constitutioneller Form, eine Wiederholung oder 
Fortsetzung solcher politischen administrativen Experimente bringen soll. Es 
sieht keine Möglichkeit, sich aufzurassen, wenn es das Recht nicht erlangen 
sollte, selbständig und unabhängig von anderen Ländern des Kaiserreichs über 
die inneren Bedürfnisse seines öffentlichen Lebens entscheiden zu können. In 
der ferneren Verweigerung dieses Rechtes würde es neben der durch nichts 
zu rechtfertigenden Verletzung seiner nationalen Würde eine Verurtheilung 
zur völligen Desorganisation erblicken. Der Landtag des Königreichs Gali- 
zien und Lodomerien sammt dem Großherzogthum Krakau würde weder seiner 
Aufgabe, noch seiner Pflicht gegen den Thron Ew. k. k. apost. Maj. Genüge 
leisten, wenn er die Wahrheit verhehlen würde, daß die Gemüther der Be- 
völkerung unseres Landes nicht eher zur Nuhe kommen werden, daß jene 
Zufriedenheit, welche den Grundpfeiler der Macht des Staates und der Ge- 
sellschaft bildet, nicht eher erreicht werden kann, als bis dessen rechtmäßige 
Wünsche und Hoffnungen in Betreff der inneren Autonomie erfüllt werden. 
Der auf der Macht seiner Rechte stehende Landtag wird nicht ermangeln, alle 
legalen Mittel in Anwendung zu bringen, um diesen Rechten Anerkennung 
und Dauer zu sichern. In diesem Sinne handelnd, stellt er gleichzeitig auf 
Grund des § 19 der Landesstatuten im constitutionellen Wege den Antrag 
zu einer derartigen Modification der Staatsgrundgesetze, daß sie unserem 
Lande eine dessen angebornen Rechten und Bedürfnissen entsprechende nationale 
Autonomie in legislativer, administrativer und justizieller Beziehung sichern. 
Vor Allem aber wenden wir uns an Ew. allerdurchl. Majestät, unsern König 
und Kaiser mit der unterthänigsten Bitte, die Wünsche und Bedürfnisse un- 
seres Landes zu berücksichtigen. . ..“ 
Die Resolution lautet: „Der Landtag der Königreiche Galizien und Lo- 
domerien mit dem Großherzogthum Krakau erklärt auf Grund des § 19 des 
Landesstatutes: I. Daß der durch die Staatsgrundgesetze vom 21. December 
1867 geschaffene Staatsorganismus der Monarchie weder den Wünschen, noch 
den Hofssnungen, die seit langer Zeit genährt wurden, noch den Bedingungen 
der nationalen Entwickelung, noch den faktischen Bedürfnissen unseres Landes 
entspricht, indem er demselben nicht einmal dieses Maß legislativer und ad- 
ministrativer Selbständigkeit gewährt, das ihm in Berücksichtigung seiner 
historisch -politischen Vergangenheit, der nationalen Erxclusivität, der Ciwvili-
        <pb n="269" />
        Oeslerreich-ungarn. 273 
sations-Stuse und der Ausdehnung gebührt; II. daß die längere Dauer dieses 
Zustandes sehr nachtheilig auf die Wohlfahrt unseres Landes und das Wohl 
des ganzen Staates rückwirken muß. Von dem Wunsche, dieser Lage wenig- 
stens theilweise zu begegnen, beseelt, stellt der Landtag der Königreiche Gali- 
zien und Lodomerien sammt dem Großherzogthum Krakau auf Grund des- 
selben § 19 des Landesstatuts folgenden Antrag: „Dem Königreiche Galizien 
und Lodomerien sammt dem Großherzogthum Krakau soll elne dessen Stel- 
lung angemessene nationale Autonomie zuerkannt werden. Im Sinne dieses 
Princips sollen die Staatsgrundgesetze vom 21. Dec. 1867 und alle anderen 
einschlägigen einer Aenderung unterzogen werden, insbesondere: 1) die Wahl 
der Delegationsmitglieder des Landtages in den Reichsrath in der durch das 
Grundgesetz über die Reichsvertretung vorgeschriebene Zahl normirt die Lan- 
desgesetzgebung, sowohl was den Wahlmodus, als auch was die Mandats- 
dauer anbelangt. Unmittelbare Wahlen in den Reichsrath werden im König- 
reiche Galizien und Lodomerien sammt dem Großherzogthume Krakau niemals 
angeordnet; 2) die Landtags-Delegation des Königreichs Galizien und Lodo- 
merien sammt dem Großherzogthume Krakau wird nur an jenen Verhand- 
lungen des Reichsrathes theilnehmen, welche solche Angelegenheiten berühren, 
die diesem Königreiche mit anderen im Reichsrathe repräsentirten Theilen der 
Monarchie gemeinsam sind; 3) folgende Angelegenheiten, insoferne sie das 
Königreich Galizien mit Lodomerien sammt dem Großherzogthume Krakan 
betreffen, sollen aus dem im Staatsgrundgesetz bestimmten Wirkungskreise des 
Reichsrathes eliminirt werden und im Sinne des § 12 dieses Grundgesetzes 
in den Wirkungskreis des Landtages dieses Königreiches übergehen: a) die 
Regulirung der Handels-Angelegenheiten des Landes; b) Gesetzgebung in 
Betreff der Credit= und Assecuranz-Institute, der Banken und Sparkassen; 
Fc) die Gesetzgebung in Sanitätssachen, sowie die Gesetzgebung über den 
Schutz gegen die Epidemien und Viehseuchen; d) Gesetzgebung in Angelegen- 
heiten der Zuständigkeit und Fremdenpolizei; e) Gesetzgebung über den Schutz 
des geistigen Eigenthums; t) Feststellung der Lehrgrundsätze in Volksschulen 
und Gymnasien, sowie die Gesetzgebung in Universitätssachen; g) Gesetzgebung 
in Sachen des Strafrechts und der Strafpolizei, Gesetzgebung in Betreff des 
Clvil= und Bergrechts; h) Gesetzgebung in Betreff der Hauptumrisse der Or- 
ganisation von Gerichts= und Administrationsbehörden; i) die zu beschließen- 
den Gesetze behufs Durchführung der Staatsgrundgesetze über die allgemeinen 
Bürgerrechte, über die richterliche Gewalt und über die Regierungs= und 
Execulivgewalt; k) Gesetzgebung über Angelegenheiten, welche die Oblie- 
genheiten und Beziehungen einzelner Länder unter einander betreffen. 4) Zur 
Deckung der Auslagen für Administration, Gerichtsbarkeit, Cultus, Aufklä- 
rung, öffentliche Sicherheit und der Landescultur im Königreiche Galizien 
und Lodomerien mit dem Großherzogthum Krakau wird aus dem Staats- 
schatze eine dem wirklichen Erfordernisse entsprechende Summe zur Dispo- 
sition des Landtages ausgeschieden und diese Quote hinsichtlich der speciellen 
Verwendung dem Wirkungskreise des Reichsrathes entzogen werden. 5) Die 
Landesgüter der Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzog= 
thume Krakau, die sogenannten Kameralgüter, werden als Landeseigenthum 
dem Landesfonds dieses Königreiches einverleibt werden. 6) Die Salzberg- 
werke und Salzsiedereien im Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem 
Großherzogthme Krakau dürfen ohne Bewilligung des Landtages dieses Kö- 
nigreiches weder verkauft, noch eingetauscht, noch belastet werden. 7) Für 
das- Königreich Galizien und Lodomerien umit dem Großherzogthume Krakan 
wird im Lande ein eigener oberster Gerichts= und Cassationshof bestehen. 
8) Für Angelegenheiten der Administration, der Gerichtsbarkeit, des Cultus, 
des Unterrichts, der öffentlichen Sicherheit und der Landescultur wird das 
Königreich Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogthume Krakau seine 
für den Vollzug der Landesgesetze dem Landtage verantwortliche besondere 
18
        <pb n="270" />
        274 Oesterrelch-Uugarn. 
Regierung unter der Leitung eines Kanzlers oder eines eigenen Ministers 
für obige Angelegenheiten erhalten.“ 
18. Sept. (Oesterreich). Das Landesgericht von Linz erkennt bez. des 
mit Beschlag belegten Hirtenbriefs des Bischofs Rudigier von Linz 
vom 12. d. M. auf das Verbrechen der Störung der öffentlichen 
Nuhe und bestätigt demnach die Beschlagnahme als gerechtfertigt. 
Dasselbe erklärt sich auch zu weiterem Vorgehen gegen den Bischof 
l für competent und erachtet somit den Art. XIV des Concordats, 
der die Bischöfe selbst für Verbrechen und Vergehen der weltlichen 
Gerichtsbarkeit entzieht, für beseitigt, 
indem es sich dabei auf Artikel 2 des Staatsgrundgesetzes über die all- 
gemeinen Rechte der Staatsbürger (alle Staatsbürger sind vor dem Gesetze 
gleich), auf Artikel 1 des Staatsgrundgesetzes über die richterliche Gewalt 
(alle Gerichtsbarkeit im Staate wird im Namen des Kaisers ausgeübt), und 
auf Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der 
Staatsbürger (wonach jede gesetzlich anerkannte Religions-Genossenschaft den 
allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen ist) stützt. Der Bischof legt Berufung 
an das Ober-Landesgericht ein. 
19. „ (Oesterreich: Schlesien). Der Landtag beschließt unter Namens- 
aufruf mit allen gegen eine Stimme einen Protest gegen die Decla- 
ration der böhmischen und mährischen Czechen, die auch Schlesien in 
den staatsrechtlichen Verband der böhmischen Krone einbeziehen will, 
damit es nicht heiße qui tacet, consentire videtur. 
Protest: „Die Declarationen vom 22. und 24. August 1868, welche im 
böhmischen und mährischen Landtage von den der czechischen Partei angehö- 
rigen Abgeordneten niedergelegt wurden, manisestiren eine auf den Bruch der 
Verfassung abzielende Vereinigung. Die Derclarationen verleugnen, indem sie 
sich auf das historische Recht berufen, die geschichtlichen Ereignisse von Jahr- 
hunderten; sie enthalten eine Verleugnung und Herabwürdigung des nach 
langen Kämpfen in der westlichen Hälfte des Reiches unter Mitwirkung der 
Vertreter sämmtlicher Kronländer, insbesondere aber der Vertreter Böhmens 
gewonnenen Rechtszustandes; sie verleugnen und vergessen die staatsrechtliche 
Begründung der österreichischen Monarchie, sowie die politische Neugestaltung 
Deutschlands und Oesterreichs im Beginne dieses Jahrhunderts; sie vergessen 
und verschweigen die thätige Theilnahme Böhmens an dem staatsrechtlichen 
Umschwunge des Jahres 1848, insbesondere an dem constituirenden Reichs- 
tage; sie vergessen endlich die Thatsache, daß Böhmen durch seine Vertreter 
das October-Diplom rückhaltlos annahm und die Februar-Verfassung aner- 
kannte; insbesondere aber, daß die czechische Partei in Böhmen und Mähren 
an den Arbeiten der kraft des Februar-Patentes berufenen Landtage thätigen 
Antheil nahm, daß dieselbe czechische Partei im Reichsrathe Jahre lang mit 
thätig war, und daß endlich dieselbe czechische Partei dem Rufe in die Land- 
tage im Jahre 1867 zu einer Zeit folgte, als der Ausgleich mit Ungarn in 
seinen Grundzügen vollendete Thatsache war. Wenn sich nun die Führer der 
czechischen Partei ungeachtet der wiederholten staatsrechtlich vollkommen giltigen 
Acceptation der Verfassung vom 26. Februar 1861 auf ein imaginäres histo- 
risches Rechl berufen, über welches die Geschichte von Jahrhunderten vernich- 
tend hinweggeschritten ist, so ist dießb einer jener beklagenswerthen Entstellungen 
der objectiven Wahrheit, welche nach der innersten Ueberzeugung der schlesischen 
Landesvertretung nur zum Vorwande reichs= und verfassungsfeindlicher, ja 
geradezu auf die Zersplitterung des Reiches gerichteter Tendenzen zu dienen 
bestimmt sind. Die Anmaßung der Unterzeichner der Declarationen, das
        <pb n="271" />
        Oeslerreich-AUngarn. 275 
Kronland Schlesien und seine dem Kaiser und Reiche allezeit treuen Bewohner 
in jene verderbliche Agitation hineinzuziehen, die unter dem Schlagworte der 
sogenannten „politischen böhmischen Nation" oder wohl gar der „historisch- 
politischen böhmischen Nation“ einen staatsrechtlichen Verband von Böhmen, 
Mähren und Schlesien anstreben will, muß mit Entrüstung zurückgewiesen 
werden. Schlesien betrachtet sich als einen Bestandtheil des österreichischen 
Kaiserstaates und wird seine letzte Kraft einsetzen, es zu bleiben. Schlesien 
ist Eines Sinnes in der Ueberzeugung, daß der Fortbestand der Monarchie 
von dem Fortbestande und der rückhaltlosen Durchführung der Verfassung 
und der Staatsgrundgesetze abhängt, welcher gegenüber das entgegengesetzte 
Streben von Minoritäten jeder Art im Staate, durch Verfassungsbruch zur 
Herrschaft zu gelangen, zurückgewiesen werden muß. Schlesien ist einmüthig 
in der Ueberzeugung, daß es kein größeres Unglück und keine beklagens- 
werthere Wendung der Dinge in Oesterreich geben könnte, als eine Trans- 
action mit Minoritäten, deren Patriotismus darin besteht, dem Kaiser und 
Reiche in einem Augenblicke den Rücken zu kehren, wo das einträchtigste 
Zusammenwirken gebieterisch erfordert wird, um dem Reiche jene Festigung 
seiner verfassungsmäßigen Zustände im Innern und jene Macht nach Außen 
zu sichern, die zur Erhaltung seiner Existenz unabweislich nothwendig erscheint. 
Schlesien wird nie seine Hand dazu bieten, daß Millionen Deutsche der 
czechischen Vergewaltigung schutzlos preisgegeben und dadurch auch bei den 
Deutschen centrifugale Bestrebungen Boden gewinnen würden.“ 
19. Sept. (Oesterreich: Galizien). Landtag: Die Ruthenen beantragen 
nunmehr auch ihrerseits eine Adresse an den Kaiser. Dieselbe wird 
jedoch von der polnischen Majorität schon bei der ersten Lesung durch 
Ablehnung der formellen Behandlung beseitigt. Dieselbe sollte lauten: 
Adreßantrag der Ruthenen: „Schon die Zusammensetzung und 
Eliederung des galizischen Landtages führt der Landesvertretung nicht jene 
Factoren zu, ohne deren Zuthun weder die Reichseinheit gekräftigt, noch die 
Landes-Autonomie sichergestellt werden kann. Den wesentlichsten Mangel 
enthält die Landesordnung, welche die gehörige Berücksichtigung beider im 
Lande bestehender Nationen außer Acht läßt. Auch die Vertretung der wich- 
tigsten Landes-Interessen ist dabei außer Acht gelassen worden, indem die am 
meisten in Anspruch genommene Steuerkraft und die dem Staate mit ihrem 
Blute dienende Volksklasse im Landtage zu schwach vertreten erscheint. Soll 
im Landtage nicht eine künstliche Majorität geschaffen, soll der bloß aus Mit- 
gliedern Eines Volksstammes zusammengesetzte Landesausschuß nicht von einer 
Partei regiert und die Beschickung des Reichsrathes jeden Augenblick vom 
Zufalle abhängig sein, so ist ein gerechterer Census vonnöthen. So lange 
unsere Gemeinden von den Bezirksvertretungen ganz und gar abhängig sind, 
so lange die Majorität der letzteren bloß in den Händen Eines Volksstammes 
ruht — so lange kann sich die Autonomie der Gemeinden nicht entwickeln. 
So lange unserer Schuleinrichtung die verfehlte Voraussetzung zu Grunde 
liegt, daß in unserem Lande die eine Sprache herrsche und die andere ihr 
diene; so lange der Zwang zur Erlernung einer zweiten Landessprache zu 
den Schuleinrichtungen gehört; so lange die verfassungswidrige Inconsequenz 
andauert, daß eine fremde Sprache zum obligaten Lehrgegenstande und Stu- 
dium erhoben, die eigene dagegen nur nebenbei und in außerordentlichen 
Stunden vorgetragen wird; so lange die Gemeinden ihre Schulen für fremde 
Zwecke einrichten und ihre Kinder der eigenen Nation entfremdet sehen müssen; 
so lange die öffentlichen Fonds nur zum Nutzen Einer Sprache verwendet 
und die Lehrer-Seminarien in einer Methode angelegt werden, welche die 
Ausbildung der Jugend nur nach Einer Landessprache bezweckt — so lange 
können unsere Schuleinrichtungen nicht allgemein befriedigen. Dieß sind leider 
die Folgen von Regulativen, welche mit der vielgepriesenen Gleichberechtigung 
18“
        <pb n="272" />
        276 
Oesterrtich- Ungaru. 
aller Nationalitäten nicht vereinbarlich sind. Auch bei Amt und Gericht ist 
es mit der Sprachenfrage nicht besser bestellt, denn Alles weist darauf hin, 
daß auch hier die sogenannte herrschende Sprache dem zweiten Volksstamme 
aufgedrungen werden soll, gleich als ob dieser vom öffentlichen Leben aus- 
geschlossen und mundtodt gemacht werden sollte. Die beiden Volksstämme 
Galiziens bekämpfen sich gegenseitig; der eine ringt nach Hegemonie, der an- 
dere nach Gleichheit vor dem Gesetze. Soll die Zerrüttung unserer socialen 
Verhältnisse ein Ende nehmen und die Wohlfahrt des ganzen Landes ge- 
winnen, so muß beiden Nalionalitäten der gleiche Schutz gesichert und wechsel- 
seitige Toleranz in den beiderseitigen Rechts= und Verkehrsbeziehungen ge- 
schaffen werden. Wir begehren weder eine exceptionelle Stellung im Lande, 
noch im Staate; wir wollen uns aber auch nicht als bloßes Material für 
separatistische Gelüste gebrauchen lassen. Wir begehren kein besonderes Mi- 
nisterium, noch die Bestellung eines Kanzlers; wir streben nicht nach einer 
Ausnahmstellung gegenüber der Reichsvertretung, nicht nach einer eigenen 
Landes -Administration oder Finanzverwaltung. Dieß alles, sowie auch die 
allgemeine Civil-, Straf= und politische Gesetzgebung wünschen wir mit den 
übrigen Theilen der Monarchie gemeinsam, denn wir halten an den Staats- 
grundgesetzen unverbrüchlich sest und können eine fernere Auflösung Oester- 
reichs in lauter Personal-Unionen um so weniger wünschen, als wir sonst 
befürchten müssen, daß der Staat Oesterreich schließlich zu einer bloßen Fic- 
tion werde. Im Gegentheile, wir wünschen und begehren, daß Oesterreichs 
Einheit im Innern erstarke, und daß es sein Ansehen nach Außen als Macht 
gehörig wahre. In dieser Richtung werden wir thätig sein; wir wünschen 
aber auch, daß unsere Mitwirkung möglich gemacht und gesichert werde. 
Als das beste Mittel zur Erreichung dieses Zweckes erkennen wir die Gleich- 
berechtigung der Nationalitäten, wie solche durch die Verfassung garantirt 
erscheint. Daher bitten wir ehrfurchtsvoll, Euer k. k. Majestät geruhe, die 
nationale Entwicklung beider Volksstämme Galiziens auf Grund vollster 
Gleichberechtigung zu sichern, den Gemeinden ein autonomes Leben zu er- 
möglichen, die Vertretung beider Nationen im Reichsrathe durch Abgeordnete 
ihrer Wahl und die Behandlung der nationalen Angelegenheiten durch beson- 
dere Curien des Landtages und durch besondere Landesausschüsse anzuordnen.“ 
19. Sept. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Der Cultusminister Eötvös 
legt demselben ein Volksschulgesetz und ein sog. interconfessionelles 
Gesetz- (Gesetzesentwurf über die gegenseitige Gleichberechtigung der 
christlichen Confessionen) vor. 
Das Volksschulgesetz schließt sich entschieden an die bestehenden Verhältnisse 
an und begnügt sich von den Volksschulen und ihren Lehrern — ohne Unter- 
schied der Confession — die Erfüllung jener Bedingungen zu verlangen, die 
heut zu Tage als selbstverständlich gelten. Es läßt die confessionellen Schulen 
bestehen, aber es beansprucht für den Staat das Recht der obersten Aussicht in 
dem Sinne, daß er sich bei bestehenden confessionellen Schulen von der Be- 
sähigung der — von der Gemeinde übrigens frei gewählten —. Lehrer und 
von der Zulänglichkeit der Unterrichtsmittel, von der Brauchbarkeit der Loka- 
litäten, der entsprechenden Dauer der Unterrichtszeit und der Zahl der Lehr- 
gegenstände Ueberzeugung verschafsen, eine confessionelle Schule, welche den 
Anforderungen nicht entspricht, schließen, und an ihrer Statt eine Staatsschule 
— natürlich confessionslos — errichten könne. 
Die fortschrittlich gesinnte Presse diesseits der Leitha spricht sich über den inter- 
confessionellen Entwurf sehr abschätzig aus: „Die interconfessionellen Verhältnisse 
werden durch den Entwurf nur zwischen den recipirten christlichen Confessionen 
geregelt, die jüdische somit wenigstens vorerst noch auf das Gebiet der Duldung 
verwiesen. Der moderne Staat kennt aber nur mehr Staatsbürger. Er 
macht nicht mehr Christen= und nicht mehr Judengesetze, sondern Gesetze für
        <pb n="273" />
        Oeslerrelsch-Ungarn. 277 
die Staatsbürger. Die Regierung kann so liberal vorgehen, so weit es die 
einzelnen Confessionen betrifft, der innige Zusammenhang des Ganzen, die 
reine Staatsbürger-Idee, dieses Kriterium des reinen Staats kommt auf diese 
Art nun und nimmermehr zu Tage. Eötvös hat es auch nicht gewagt, den 
geistlichen Ehegerichten 2c. zu nahe zu treten, noch weniger die Civil-Ehe 
vorzuschlagen.“ In Ungarn selbst findet der Entwurf nicht sowohl von diesem 
Standpunkte aus Ansechtung, sondern von demjenigen der entgegengesetzten 
einseitigen Interessen der verschiedenen christlichen Confessionen unter einander. 
20. Sept. (Oesterreich: Vorarlberg). Landtag: Der Bischof von Feld- 
kirch erklärt durch Nundschreiben an seine Geistlichkeit, daß er aus 
dem Landtage geschieden sei, weil die Annahme des von der Regie- 
rung vorgelegten Schulaussichtsgesetzes durch denselben bereits außer 
Zweifel slehe; er aber finde es mit seiner Ueberzeugung nicht ver- 
einbar, weiterhin an solchen Verhandlungen Theil zu nehmen. 
21. „ (Oesterreich: Galizien). Das Programm der Keiserreise ist 
bereits endgiltig festgestellt. In Lemberg und Krakau werden um- 
fassende Vorbereitungen getroffen, um den Kaiser auf's glanzvollste 
zu empfangen. 
„ „ (Ungarn: Croatien). Landtag: Um den Ausgleich mit Ungarn 
möglich zu machen, wird beschlossen, die Fiumanerfrage von jenem 
getrennt zu halten. 
22. „ (Oesterreich: Tyol). Der Landtag erklärt die Mandate der 
13 nicht erschienenen Mitglieder aus Wälschtyrol für erloschen. 
„ „ (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus nimmt auf Deaks Antrag 
das Budget für 1868 en bloc an. 
„ —23. Sept. (Oesterreich: Böhmen). Landtag: Debatte über das 
Schulaufsichtsgesetz. Dasselbe wird im Wesentlichen nach der Vor- 
lage der Regierung angenommen. Conflict zwischen dem Statthalter 
Frhrn. v. Kellersperg und dem Abg. Justizminister Herbst. 
Der Statthalter erklärt sich Namens der Regierung für ein Amendement, 
welches aus der Ausschuß-Majorität gestellt wird, weil es einer von dem 
(den clericalen Anschauungen etwas nachgiebigeren) Cultusminister v. Hasner 
früher abgegebenen Erklärung entspricht. Der Abg. Justizminister Herbst 
stimmt jedoch gegen dieses Amendement und für den Regierungsentwurf, so 
daß das Amendement abgelehnt wird. Darauf macht der Statthalter pri- 
vatim aber laut genug die Bemerkung, wenn Herbst seine eigenen Wege gehen 
wolle, so möge er sich an den Regierungstisch im Ständesaal setzen und von 
da aus seine Anschauungen vertreten und beschwert sich beim Ministerium 
darüber, daß ihn, den Vertreter der Regierung, der Justizminister nicht bloß 
im Stiche gelassen, sondern sogar desavouirt habe. 
„ —24. Sept. (Oesterreich: Galizien). Landtag: Debatte über die 
beantragte Adresse und Resolution. Der Antrag Smolka vom 22. 
Aug. wird mit allen gegen 3 Stimmen abgelehnt und dagegen die 
Adresse und die Resolution mit großer Majorität angenommen. 
Debatte: Krzeczunowicz gegen die Ausschußanträge und für den 
Antrag Smolka's. Derselbe erklärt sich namentlich dagegen, sich schon jetzt 
für den Bestand eines Cisleithaniens auszusprechen und Galizien als ein 
Glied desselben zu betrachten. „Warum sollen wir schon jetzt durch Annahme
        <pb n="274" />
        278 
Oeslerreich· Ungarn. 
eines Cisleithaniens unserer künftigen Gestaltung präjudiciren? Wir können 
weder eine Losreißung anstreben, noch aber dergleichen Präjudicate ausstellen. 
Deutsche, besonders Wiener Blätter drohen uns sortwährend: was schreckliches 
mit uns geschehen würde, wenn wir der andern Hälfte unserer Monarchie zu- 
getheilt wären. Nun, ich glaube, eine große Gefahr würde für uns daraus 
nicht erwachsen — der dortige Civilisationsstand ist dem unserigen sehr ähn- 
lich, dort würden wir Staatsmänner finden, von denen nicht gesagt werden 
kann, daß sie durch lange Jahre nichts erlernt, nichts vergessen haben — 
von unsern Staatsmännern hingegen muß man dieß leider behaupten, ich 
meine von den cisleithanischen." Pavlikow protestirt Namens der Ruthenen 
gegen die Adresse und die Resolution, die ihren Tendenzen und ihren An- 
schauungen so weit widersprechen, daß sie sich an der Berathung derselben 
gar nicht betheiligen könnten. (Die Ruthenen verlassen hierauf den Saal 
und etwa 100 polnische Mitglieder berathen allein weiter). Graf Bor- 
kowski nennt die Beschickung des Reichsraths „den politischen Tod Galiziens" 
und sindet nur Smolka's Antrag correct. Die vorgeschlagene Adresse ist ihm 
nicht weitgehend genug; wolle man eine Adresse erlassen, so solle man dem 
Kaiser offen sagen, „daß Galizien elend sei und die Ketten, welche es durch 
die December-Verfassung an's Reich schmiedeten, nicht länger tragen könne." 
Smolka steht noch heute auf dem Standpunkt von 1848, als er damals 
angerathen, man solle die deutsche Krone annehmen, Ztalien abtreten, die 
böhmische Krone reintegriren und Galizien eine besondere National-Regierung 
mit einer Personal-Union geben, „freilich nur für so lange, bis sich in diesem 
Theil das große polnische Reich krystallisiren wird, ohne dessen Existenz ein 
Gleichgewicht in Europa nicht denkbar ist. Sagen wir es offen, daß Oester- 
reich nur in einem Föderativbunde sein Heil finden kann, sagen wir, daß 
Oesterreich dieses einzige Mittel zur Rettung mit beiden Händen ergreifen 
soll, und sagen wir, daß Gefahr im Verzuge liege, da bereits die zwölfte 
Stunde herannaht!“ Ziemialkowski versucht, dem Sturm Einhalt zu 
thun und ihn zu mäßigen. Er bekennt auch, daß er die December-Verfassung 
nicht preisen könne und eine größere Autonomie für Galizien (behufs totaler 
Unterdrückung der Ruthenen]) wünscht und verlangt, aber er ist gegen den 
starren Föderalismus, den die anderen Redner proclamiren; Ziemialkowski 
findet, daß Galizien nicht in der Lage ist, den offenen Kampf mit der Re- 
gierung zu führen, zu welchen Smolka's Antrag und die Resolutionen führen 
müssen. „Was wird geschehen, wenn die Regierung den Landtag auflöst, 
directe Reichsrathswahlen ausschreibt? wenn eine gewaltige Agitation das 
ruhebedürftige Land aufregt? Und was wird dann geschehen, wenn Oester- 
reich inzwischen in Folge der durch Rußlands Agitationen und den Nationa- 
litätenhader sich vorbereitenden Ereignisse zerfallen würde?! Ich kann nicht 
glauben, daß Sie den Ruin Oesterreichs herbeiwünschen, denn sein Ruin 
wäre auch der unserige. (Rufe: Ohol) Ja, das erkläre ich hier ohne Furcht.“ 
— Der Abg. Ziblikiewiez (der auch im Reichsrath saß, jetzt aber sein 
Mandat nebst vielen Genossen niedergelegt hat): Wir wollen die Verfassung 
nicht stürzen, nur entwickeln, denn wir wollen keine deutschen Ketten tragen! 
Der Statthalter Goluchowski spricht sich gegen den Antrag Smolka und 
gegen die von der Commission beantragte Adresse und Resolution aus. Den 
ersteren bezeichnete er als den Anfang zu einer Agitation, welche eine von 
den Palästen ausgehende, durch den Bürgerstand bis in die Bauernhütten 
sich verpflanzende Desorganisation zur Folge haben würde. Dabei verwahrte 
er sich gegen die Unterstellung, als sei er mit Allem, was im Reichsrathe 
beschlossen werde, einverstanden; als Pole könne er das nicht sein, deßhalb sei 
er auch gar nicht des Sinnes, dem Streben des Landes nach einer passenden 
Stellung Galiziens im Staatsorganismus hindernd entgegenzutreten. Aber 
Smolka's Vorschlag sei nicht das geeignete Mittel, diesen Zweck zu erreichen. 
Und die vier Ländergruppen, von welchen Smolka träume, würden wohl auch
        <pb n="275" />
        Ocferresch-Ungarn. 279 
nicht überall den von ihm gehofften Anklang finden; so würde Schlesien 
z. B. keine große Lust haben, sich mit den Ländern der Wenzelskrone zu ver- 
schmelzen. Tyrol wolle mit den Deutschen nicht zusammengehen, und in die 
galizische Gruppe möchte die Bukowina nicht eintreten wollen, und wenn sie 
auch wollte, so wäre mir diese Verschmelzung als einem Polen nicht sehr 
wünschenswerth“. Eine Föderation in Smolka's Sinn entspreche übrigens 
nicht einmal der polnischen Nation, „deun wir stehen hier doch, m. H., als 
ein Theil Polens (Beifall), und einen söderativen Organismus schaffen, das 
hieße eben unserer zwar nebelhaften, aber doch immer möglichen Zukunst auf 
eimmer den Weg verrammeln". Aber auch die Ausschußanträge findet Graf 
Goluchowski unpassend; es sei in dem Zeitpunkte, wo die Ankunft der Ma- 
jestäten erwartet werde, Pflicht des Landtages, mit Ofsenheit, mit Herzlichkeit 
die hohen Gäste zu begrüßen; Beides aber vermisse er in der Adresse, die sich 
auf den söderalistischen Standpunkt stelle. Die Centralisatien will er zwar 
auch nicht vertheidigen, im Gegentheil, die frühere Administration sei nicht 
viel werth gewesen. „Doch was gibt uns das Recht, auch die gegenwärtige 
zu vrerdammen? Und übrigens, wenn auch jetzt bei uns Vieles nicht unseren 
Wünschen entspricht, so können wir nicht leugnen, daß wir selbst am meisten 
daran Schuld tragen; ja, m. H., wir verskehen nicht mit unserem Gelde, 
wir verstehen auch nicht mit unseren Kräften zu rechnen. Diesen Beweis 
liesert uns die Geschichte vom Jahre 1793 vollauf. Seit dem Falle unseres 
Reiches haben wir uns fort und fort aufgerafft, ohne mit unseren Kräften 
zu rechnen, um unsere polnische Existenz zu wahren. (Beifall.) Ja, wir ha- 
ben viele Vorzüge, das ist wahr, aber sagen wir ofsen, wir haben auch viele 
Fehler, und einer der größten ist der Mangel an Ausdauer — was die Ge- 
schichte aller unserer Aufstände am besten beweist. Es wäre daher zu rathen, 
daß wir niemals in einen ungleichen Kampf eingehen. Zwar hat uns Hr. 
Skrzynsky aufgesordert, daß wir volle Wahrheit sagen sollen, doch glaube 
ich, daß am Vorabend des großen Festes des Empfanges Ihrer Magjestäten 
mit einer Resolution auszutreten, welche die von Sr. Maj. bestätigten Gesetze 
als nicht entsprechend, als nur schädlich vorstellt — daß das nichte am rechten 
Platze ist. Adresse und Resolution tragen übrigens das Gepräge einer Un- 
vollkommenheit, einer Ueberstürzung an sich, sie enthalten viele Punkte, deren 
Erlangung geradezu eine Unmöglichkeit ist. Wozu Forderungen stellen, von 
denen man im Voraus sicher sein muß, daß sie nicht zu erreichen sind?“ 
24. Sept. (Oesterreich). Auf die telegraphische Nachricht von der An- 
?) 
#V’ 
nahme der Adresse und der Resolution durch den galizischen Land- 
tag wird sofort beschlossen, daß die bereits angeordnete Kaiserreise 
nach Galizien nunmehr unterbleibe. 
„ (Oesterreich: Böhmen). Der Landtag beschließt mit großer 
Mehrheit die Trennung des Polytechnicums in eine deutsche und 
eine czechische Abtheilung. 
Die Czechen beklagen sich darüber mit Heftigkeit, weil sie an dieser An- 
stalt bisher das Uebergewicht hatten und verlangen dagegen eine ähnliche 
Trennung der Universität Prag, wo sie bisher noch in großer Minderheit 
sind, als Minimum ihres Anspruchs. 
„ (Oesterreich: Mähren). Der Landtag beschließt gegenüber 
der Declaration der Czechen, Feudalen und Clericalen vom 25. Aug. 
einstimmig folgende Resolutionen: 
„1) Der mährische Landtag erblickt in der von den ausgebliebenen Abge- 
ordneten abgegebenen Erklärung, sich von den Sitzungen des Landtages der- 
malen sernzuhalten, eine verfassungs= und geschäftsordnungswidrige Pflicht- 
verletzung und richtet an den Landeshauptmann das Ersuchen, diese ausge-
        <pb n="276" />
        280 Oesterreich-Ungarn. 
bliebenen 30 Landtagsmitglieder, sowie auch den ohne Angabe von Gründen 
ausgebliebenen Abgeordneten Nedopil zur Erfüllung ihrer Pflichten aufzu- 
sordern. 2) Der mährische Landtag betrachtet die Markgrasschaft Mähren 
als ein von Böhmen und jedem staatsrechtlichen Verbande einer „böhmischen 
Ländergruppe“ unabhängiges Land und hält an dieser Unabhängigkeit und 
Selbständigkeit der Markgrasschaft Mähren im Länderverbande der österrei- 
chischen Monarchie auch für alle Zukunst fest. 3) Der mährische Landtag 
anerkennt die in Mähren einheimischen beiden Nationalitäten als vollkommen 
gleichberechtigte Stämme des mährischen Volkes. 4) Der mährische Landtag 
kennt kein anderes legäles Staatsrecht der Markgrasschaft Mähren als das 
in der gegenwärtigen Reichs= und Landesverfassung begründete und spricht 
sein unbedingtes Festhalten an den Staatsgrundgesetzen vom 21. Dec. 1867, 
sowie sein volles Vertrauen zu der zur Durchführung dieser Staatsgrund- 
gesetze von Sr. Maj. berufenen parlamentarischen Regierung aus. 5) Dieser 
Beschluß des mährischen Landtages ist zur Kenntniß der kaiserl. Regierung 
zu bringen.“ 
24. Sept. (Oesterreich: Krain). Conflict zwischen der deutschen Majori- 
lät des Gemeinderathes von Laibach und dem slovenisch und clerical 
gesinnten Bürgermeister Dr. Costa. Die Regierung sieht sich ge- 
nöthigt, den ganzen Gemeinderath aufzulösen und Neuwahlen anzu- 
ordnen. 
24/25. Sept. (Ungarn: Croatien). Der Landtag nimmt den vereinbar- 
ten Ausgleich mit Ungarn mit 69 gegen 4 Stimmen an (Jubel in 
Agram, Beglückwünschungstelegramm der ungarischen Deputirtentafel), 
beschließt dagegen, auf dem Anspruche auf Fiume zu beharren. 
25. Sept. (Oesterreich). Gegenüber den Instructionen der Bischöfe er- 
läßt der Minister des Innern ein Rundschreiben in Betreff der 
Matrikelführung: 
„Die Regierung werde und könne nicht entgegentreten, wenn die Bischäöfe 
von ihrem Standpunkte für nothwendig erachten, anläßlich der confessionellen 
Gesetze besondere Vormerkungen für kirchliche Zwecke und für den alleinigen 
Gebrauch der Kirche führen zu lassen; allein sie müsse auch streng darauf 
sehen, daß die Matrikeln von den hiezu durch das Staatsgesetz berufenen 
Organen nur in Uebereinstimmung mit den staatlichen Vorschriften geführt 
werden. Demgemäß ist eine vor der weltlichen Behörde stattgesundene Ehe- 
schließung dem ordentlichen Seelsorger beider Brautleute mittels Ausfertigung 
cines Amtszeugnisses bekanntzugeben, und hat jener Seelsorger diese vor der 
weltlichen Behörde geschlossene Ehe als solche in das Eheregister unter fort- 
laufender Zahl einzutragen. Hienach ist der betr. Seelsorger gehalten, die 
vor der weltlichen Behörde geschlossene Ehe in die Trauungs-Matrikel selbst 
einzutragen, und es geht nicht an, daß er dieselbe, wie in den meisten der 
bischöflichen Instructionen angeordnet wird, etwa nur in einem besonderen 
Heste oder abgesonderten Vormerkbuche eintrage.“ Das Rundschreiben hebt 
überdieß noch ausdrücklich hervor, daß das Gesetz den Ausdruck „Noth-Civil= 
ehe" nicht kennt und dieser demgemäß auch bei Eintragungen in die Matri- 
keln nicht gebraucht werden darf. Ein in einer vor der weltlichen Behörde 
geschlossenen Ehe geborenes Kind ist in die Matrikel jedenfalls als „ehelich“ 
einzutragen. Handelt es sich um die Legitimation eines Kindes durch die 
nachgefolgte, vor der weltlichen Behörde geschlossene Ehe, so ist von Seite 
des Seelsorgers in derselben Weise vorzugehen, wie in Legitimationsfällen 
per subsequens matrimonium überhaupt; die Beifügung der Bemerkung, 
daß die Legitimation lediglich pro foro elvili Geltung habe, oder daß ein
        <pb n="277" />
        Oeslerresch-Ungarn. 281 
Kind durch die nachgefolgte kirchliche Trauung „legitimirt werde“", ist unzu- 
lässig. Auch die Vorschrift einzelner Bischöfe, daß bei Eintragung von Sterbe- 
fällen von Eheleuten, deren Ehe vor der weltlichen Behörde geschlossen wurde, 
und von Sterbesällen ihrer Kinder die Beziehung auf diese Ehe immer zum 
Ausdrucke zu bringen sei, hat zu unterbleiben; der Gebrauch der Ausdrücke: 
„Civil-Ehegatte“ u. s. f. ist gänzlich unstatthaft. Das Rundschreiben be- 
stimmt schließlich, daß seinem Inhalte gemäß den Seelsorgern die geeigneten 
Weisungen zu ertheilen seien, und weist die Bezirksbehörden an, sich vor- 
kommenden Falls von der genauen Beobachtung der dießfälligen Weisungen 
von Seite der Seelsorger, insbesondere aber bei jedem Falle einer Ehe, welche 
vor der weltlichen Behörde geschlossen wurde, von der genauen Einhaltung 
der bezüglichen staatlichen Vorschriften zu überzeugen und bei einer etwaigen 
Nichteinhaltung unter ihrer Verantwortung unverweilt das Nöthige zu ver- 
sügen, um die eben erwähnten, im Sinne der bestehenden Matrikelvorschriften 
erlassenen Anordnungen in Vollzug zu setzen. 
25. Sept. (Oesterreich: Böhmen). Landtag: Die czechischen Declaranten 
1 
26. 
27. « 
haben auf die Aufforderung des Oberstlandmarschalls theils gar 
nicht, theils dahin geantwortet, daß sie durch Clubbeschluß gebunden 
seien oder auch, daß sie aus Ueberzeugung an den Landtagsverhand- 
lungen nicht theilnähmen. 
„ (Oesterreich: Galizien). Landtag: Der Statthalter zeigt ihm 
an, daß der Kaiser den beabsichtigten Besuch Galiziens in Folge 
der beschlossenen Resolutionen telegraphisch abgesagt habe. Der Land- 
tag nimmt die in Folge mehrfacher Mandatsniederlegungen nöthig 
gewordenen Wahlen in den Reichsrath vor. — Graf Goluchowski 
geht nach Wien. 
„ (DOesterreich: Dalmatien). Der Landtag beschließt mit 22 gegen 
10 Stimmen einc Adresse an den Kaiser für Verbleiben bei den 
cisleithanischen Ländern und gegen die Prätensionen der Croaten 
und Ungarn: 
„Mit dem Fundamental-Gesetz vom 21. Dec. 1867 über die Reichsver- 
tretung, welchem Ew. Maj. die allerh. Sanction verliehen haben, ward Dal- 
matien zur Gruppe der cisleithanischen Provinzen Ew. Maj. gehörig erklärt, 
und wurde die Vertretung dieses Landes bei dem Reichsrathe mit den ande- 
ren deutsch-flavischen Provinzen festgestellt. Hiedurch haben Ew. Maj. die 
Beziehungen des öffentlichen Rechtes des Königreiches Dalmatien, worüber 
Ew. Maj. sich die Entscheidung im kaiserlichen Patente vom 26. Febr. 1861 
vorbehalten haben, im Sinne der wiederholt ausgedrückten Kundgebungen des 
Landtages dieses Königreiches und im Sinne der Wünsche und der Bedürf- 
nisse des treuen dalmatinischen Volkes Ew. Mazj. endgiltig entschieden. Aus 
diesem Grunde bringt der dalmatinische Landtag Ew. Maj. im Vereine mit 
dem Ausdrucke der unerschütterlichsten Treue und der loyalsten Anhänglichkeit 
seinen lebhaftesten Dank dar für einen Akt von so hoher Gerechtigkeit und 
Weisheit.“ 
„ (Oesterreich). Der Ministerpräsident Fürst Carlos Auersperg 
erhält endlich die nachgesuchte Entlassung, obgleich es nicht gelungen 
ist, ihn (durch seinen Bruder Fürst Adolf Auersperg oder durch 
Graf Anton Auersperg) zu ersetzen. Graf Taaffe bleibt Minister- 
präsident-Stellvertreter. 
„ (Oesterreich: Tyrol). Generalversammlung des katholischen
        <pb n="278" />
        282 
Oeslerreich-Ungarn. 
Vereins von Hippach im Ober-Zillerthale. Rede Greuters. Die 
Sprache der Agitatoren ist einer Steigerung gar nicht mehr fähig. 
Die Versammlung beschließt, dem Papst ihren tiefsten Dank für 
die Allocution vom 22. Juni auszudrücken. 
28. Sept. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Heftige Debatten über das 
28. 
1 · 
11 
vom Cultusminister Eötvös vorgelegte Volksschulgesetz. Tisza und 
Zsedenyi greifen dasselbe vom confessionell-conservativen Standpunkt 
der Protestanten an. Trefort vermittelt und es wird beschlossen: 
Es solle eine Fünfundzwanziger-Commission gewählt und derart zusam- 
mengesetzt werden, daß in ihrem Schoße alle Confessionen vertreten seien. 
Sie solle mit Zuziehung des Cultusministers und Fachmännern aller Con- 
sessionen den Gesetzentwurf in Angelegenheit der Volksschule modificiren und 
dem Hause baldmöglichst vorlegen. Auf Deak's Antrag wird noch hinzuge- 
sügt, daß die Commission gehalten sein solle, alle in Erfahrung gebrachten 
Daten zu benützen. 
„ (Oesterreich). Der Ministerrath beschließt die Entlassung des 
Grafen Goluchowski als Statthalter von Galizien, dagegen den 
Landtag nicht aufzulösen. 
„ (Oesterreich). Das Landesgericht von Prag erkennt bez. der 
Instruction des böhmischen Episcopats vom 17. Juni und des Hirten- 
briefes desselben vom 24. Juni auf das Verbrechen der Störung 
der öffentlichen Nuhe. Der Cardinal-Erzbischof von Prag legt da- 
gegen Berufung an das Oberlandesgericht ein. Da das Urtheil ein 
bloß objectives ist, so legt auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. 
„ (Oesterreich: Böhmen). Der Landtag beschließt einstimmig fol- 
gende Resolutionen gegen die Declaration der Czechen vom 23. Aug.: 
.2) daß das Königreich Böhmen die Heimat nicht bloß Einer Nation, 
sondern zweier zum Vaterlande vollständig gleichberechtigter Volksstämme ist, 
von denen keiner in Ueberhebung über den anderen im Namen des ganzen 
Königreiches den Anspruch eines nationalen und daher einseitigen Staats- 
rechtes erheben darf; 3) daß es niemals den Abgeordneten des einen oder 
anderen Stammes, sondern jederzeit und ausschließlich nur dem legal consti- 
tuirten und einberufenen böhmischen Landtage zusteht, die Gerechtsame des 
Königreiches Böhmen und der beiden gleichberechtigten Volksstämme desselben 
zu vertreten; 4) daß der versammelte böhmische Landtag, welchem die nicht 
erschienenen Abgeordneten durch ihre im Jahre 1867 erfolgte Wahl, Eintritt 
und feierliche Angelobung angehörten, auf Grund der allein zu Recht beste- 
henden Landesordnung und Landtags-Wahlordnung vom 26. Febr. 1861 con- 
stituirt und durch kaiserl. Patent vom 11. Juli l. J. einberusen wurde, so- 
mit gesetzlich constituirt und gesetzlich einberufen ist; 5) daß der versammelte 
böhmische Landtag in längst schon der Geschichte anheimgefallenen Acten und 
insbesondere in landständischen Statuten und deren Consequenzen und ANr- 
cessorien — giltige staatsrechtliche Grundlagen nicht zu erblicken und keine 
anderen verfassungsmäßigen Rechte und seine anderen Rechtsverhältnisse des 
Königreiches Böhmen zu den übrigen Theilen des Reiches anzuerkennen ver- 
mag, als jene, welche durch das kaiserl. Diplom vom 20. Oct. 1860, durch 
die Landesordnung und Landtags-Wahlordnung vom 26. Febr. 1861 und 
durch die Staatsgrundgesetze vom 21. Dec. 1867 festgestellt und begründet 
sind; 6) daß bei dem Zustandekommen dieser durch die berufene Reichsver- 
tretung beschlossenen und allerh. sanctionirten Staatsgrundgesetze vom 21. Dec.
        <pb n="279" />
        Oesterreich· Ungarn. 283 
1867 das Königreich Böhmen durch die gesetzlich gewählten Abgeordneten 
seines Landtages in vollkommen legaler Weise vertreten war; 7) daß somit 
durch alle diese in legaler Weise entstandenen und in Ausübung stehenden 
sundamentalen Gesetze in Verbindung mit der pragmatischen Sanction das 
Rechtsverhältniß des Königreiches Böhmen zu den anderen Ländern des Reiches 
und zur allerh. Dynastie bereits in zweiselloser Weise festgestellt und begrün- 
det ist, und daß von diesen gewonnenen gesetzlichen Grundlagen um so we- 
niger abgewichen werden kann, als die December-Grundgesetze eine erweitette 
Autonomie der Länder gegenüber dem Reiche seststellen und eine Fortbildung 
des Verfassungsrechtes auf dem Boden und in den Grundsätzen desselben 
nirgends ausgeschlossen ist; 8) daß die Staatsgrundgesetze keine herrschende 
Nation kennen, eine Vergewaltigung des einen Stammes über den anderen 
ausschließen und vielmehr die volle Gleichberechtigung aller Stämme seier- 
lichst prockamiren; 9) daß die Denkschrist, welche die eben genannten Herren 
Abgeordneten und Genossen vom 22. Aug. l. J. dem hohen Landtags-Prä- 
sidium überreichten und welche die Rechtfertigung des Ausbleibens derselben 
enthalten soll, mit den erwähnten allein zu Recht bestehenden, allein giltigen 
und allein in Ausübung stehenden Grundgesetzen, gleichwie mit den verfassungs- 
mäßigen Rechten und der Autonomie Mährens und Schlesiens in offenem 
Widerspruche stehe; 10) daß nach allem diesem das Ausbleiben der genannten 
Herren Abgeordneten als gerechifertigt nicht angesehen zu werden vermag, er- 
klärt der böhmische Landtag die Herren Abgeordneten (solgen die 
Namen) auf Grund des § 19 der Geschäftsordnung und Zusatzartikel IV. 
zur Landesordnung für ausgetreten und überläßt der kaiserlichen Regie- 
rung die Veranlassung der Neuwahlen nach Vorschrist der Verfassung.“ 
28. Sept. (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus nimmt den vereinbar- 
30. 
1 
ten Ausgleich mit Croatien einstimmig an, beschließt dagegen ebenso 
einstimmig, die Regierung zu beauftragen, für die Einverleibung 
Fiume's weiter zu wirken und den Ausgleich mit Croatien erst nach 
Erledigung dieser Frage der kgl. Sanction zu unterbreiten. 
„ (Oesterreich). Persönlicher Conflict zwischen dem Statthalter 
von Böhmen Freiherrn v. Kellersperg und dem Justizminister Dr. 
Herbst. 
Der Statthalter gibt durch ein Telegramm an die „Presse“ zu, daß er 
„nur privat“ die Aeußerung gethan habe: „In einem Ministerium, in wel- 
chem ein Herbst sitzt, sitzt ein Kellersperg nicht.“ Der Statthalter erhält zu- 
nächst einen sechswöchentlichen Urlaub und wird nachher entlassen. 
„ (Oesterreich: Krain). Landtag: Die slovenische Majorität be- 
schließt ein sog. Sprachen-Gleichberechtigungs= resp. Sprachenzwangs- 
gesetz. · 
Durch dasselbe wird die Volks= und die Hauptschule, consequent auch die 
Mittelschule (Gymnasium, Realschule), ganz slovenisirt, indem der in der 
dritten und vierten Klasse der Hauptschulen zugelassene Unterricht im Deut- 
schen, welcher mittelst des Slovenischen zu geschehen hat, den Schüler un- 
möglich zur Theilnahme an dem deutschen Unterrichte in der Mittelschule be- 
fähigen kann, daher die votirte halbe Slovenisirung der Mittelschule sofort 
in eine ganze umschlagen muß. 
Heftige Debatte über das Schulaussichtsgesetz. Die deutsche Mi- 
norität wird überstimmt und das Gesetz von der slovenischen Mehr- 
heit derart verändert, daß die Schulen auch fortan durchaus in den 
Händen der Geistlichkeit wären.
        <pb n="280" />
        284 Ocflerreich-Ungarn. 
— Sept. (Oesterreich: Böhmen). Zahlreiche Volksversammlungen und 
Excesse der Czechen. « 
— Oct. Die Umgebung der Kaiserin erhält allmälig einen ausschließlich 
ungarischen Charakter. 
1. „ (Oesterreich: Böhmen). Der Landtag läßt die Regierungsvor- 
lage für die Freitheilbarkeit des Bodens unerledigt, weil die Groß- 
grundbesitzer derselben abgeneigt sind, diese aber zumal in Abwesen- 
heit der Czechen das Uebergewicht im Landtage besitzen. 
v „ (Oesterreich: Galizien). Der entlassene Statthalter, Graf Go- 
luchowski, wird in Lemberg enthusiastisch empfangen. 
2. „ (Oesterreich: Tyrol). Der Statthalter löst den Zweigverein 
des „kath. Vereines für Tyrol und Vorarlberg" im Ober-Zillerthal 
in Folge der Ausschreitungen am 27. Sept. (Rede Greuter's) auf. 
33. „ (Oesterreich: Galizien). Der Kaiser bestätigt die vom Land- 
tage (2. und 12. Sept.) beschlossene Einführung der polnischen 
Sprache in Amt und Schule. 
5. „ (DOesterreich: Tyrol). Landtag: Debatte über die Abänderung 
des &amp; 7 des Gemeindegesetzes bez. der Aufnahme von Gemeinde- 
genossen als Gemeindemitglieder: . 
Der Ausschuß trägt auf Genehmigung an. Greuter beantragt dagegen, 
die ganze Verhandlung zu vertagen. Statthalter v. Lasser: Wenn die 
Frage auch nach dem Staatsgrundgesetze vor den Landtag gehöre, so könne 
doch der Landtag nicht thun, was er wolle. Aus Art. 4 des Staatsgrund- 
gesetzes folge, daß der Landtag die Hand zur Durchführung der Bestimmun- 
gen über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger bieten müsse. Die Gegner 
der Regierung wollten von der ganzen Regierungsvorlage nichts wissen, trau- 
ten sich aber nicht, dieß offen und ehrlich zu sagen und suchten nun auf 
einem Umweg zu ihrem Ziele zu kommen; daher der Antrag auf Vertagung. 
Der Berichterstatter erklärt, sich mit den übrigen Ausschußmitgliedern 
berathen zu müssen. Die Sitzung wird unterbrochen und nach fünf Minuten 
erklärt derselbe Berichterstatter, der eben noch auf Annahme der Vorlage an- 
getragen hatte, daß der Ausschuß sich nunmehr für den Antrag Greuter aus- 
spreche. Statthalter v. Lasser erklärt nun bestimmt und kräftig, daß 
der Antrag Greuter so viel sei, als eine Verwerfung der Regierungsvorlage 
und eine „Auflehnung gegen die Staatsgrundgesetze“. 
Bei der Abstimmung wird der Antrag Greuter mit 28 gegen 
21 Stimmen zum Beschluß erhoben. Die Regierungsvorlage, betr. 
die Theilbarkeit von Grund und Boden, wird gleichfalls vertagt. 
f5„ —6. Oct. (Oesterreich: Triest). Der Landtag beschließt einstimmig, 
daß die Erklärung der Territorial-Deputirten, den Sitzungen nicht mehr 
beiwohnen und gegen alle Beschlüsse des Landtages Protest erheben zu wollen, 
gegen das Statut versloße, daß ein solcher Protest ohne Gewicht und Einfluß, 
daher nicht zu berücksichtigen und darüber zur Tagesordnung überzugehen sei. 
Debatte über das Verhältniß der Staatsgrundgesetze vom 21. 
Dec. 1867 zum Triester Statut: 
Die Commission beantragt eine Resolution, welche die Wünsche des 
Landtages in 10 Punkten sormulirt. Der Regierungscommissär erklärt sich
        <pb n="281" />
        Oesterresch-Ungarn. 285 
sehr entschieden gegen die Tendenz der Resolution, von der er am Schlusse 
erklärt, daß darin osfsenbar „eine bloße Personalunion angestrebt werde, 
die einer vollständigen Lostrennung sehr nahe komme". Der Berichterstatter 
Hermet leugnet die Absicht und der Abg. Conta erklärt gleichsalls, daß 
der Landtag eine Personalunion nicht wolle, eine Losreißung von Oesterreich 
nicht wollen könne. Reg.-Commissär: In dem gedruckten Berichte sind 
die historischen Rechte bezeichnet, welche aus den Uebergabsakten entspringen 
sollen. Ich will mich hier nicht damit beschäftigen, jedes einzelne dieser 
Rechte zu beleuchten; es genügt, im Allgemeinen hervorzuheben, daß der 
größte Theil derselben mit den durch das Diplom vom October 1860 fest- 
gesetzten, mit den anderen Königreichen und Ländern gemeinsamen Angele- 
genheiten unvereinbar ist. Fallen die gemeinsamen Angelegenheiten weg, so 
bleibt die Personalunion. Nun werden aber in der vorgeschlagenen „Reso- 
lution“ diese Rechte als unantastbar erklärt und in dem ersten Wunsche, der 
nach der Aeußerung des Hrn. Berichterstatters selber die Folge der Annahme 
derselben ist, bestrebt man sich, die Anerkennung dieser Rechte zu erwirken. 
Der Schluß daraus ergibt sich von selbst. Bei der Abstimmung wird die 
Resolution einstimmig genehmigt, deren Sinn dahin geht, 
die Erklärung zu erneuern, daß die historischen Rechte der Stadt Triest 
unangreisbar, und daß Reichstags-Deputirte nur unter Wahrung dieses 
Grundsatzes nach Wien zu entsenden seien. 
6. Oct. (Oesterreich: Tyrol). Landtag: Prof. Harum interpellirt die 
Regierung über die clericalen Wühlereien des sog. „kath. Vereines 
für Tyrol und Vorarlberg“ und seine Filialvereine. Antwort des 
Statthalters v. Lasser. 
Der Statthalter gibt die Thatsachen zu und daß die Regierung sich 
bereits zu schärferen Repressiv= und Präventivmaßregeln gedrängt gesehen 
habe, gesteht aber, daß sein Charakter mehr zum Frieden geneigt sei, den 
Conflict nicht gerne aussuche und so lange als möglich eine Ausgleichung 
der Gegensätze anstrebe. „Allein — fügt er bei — die Friedensliebe bringt 
nicht immer Schwäche und Lahmheit im Kampfe selbst mit sich; und ich ver- 
sichere, so lange das gnädigste Vertrauen Sr. Maj. die Vertretung der Re- 
gierung in diesem Lande in meinen Händen läßt, werden diese Hände wahr- 
lich nicht erlahmen in dem Bestreben, der kaiserl. Autonomie die gebührende 
Achtung und dem Gesetze den Vollzug zu verschaffen.“ 
„ (Oesterreich). In Folge der Zustände in Böhmen, die einen 
gewaltsamen Ausbruch befürchten lassen, setzt eine kaiserl. Verord- 
nung provisorisch die Befugnisse der Negierungsgewalt zur Ver- 
fügung zeitweiliger oder örtlicher Ausnahmen von den bestehenden 
Gesetzen, unter Vorbehalt der Zustimmung des Reichsrathes, fest: 
Auf Grund eines Beschlusses des Gesammtministeriums nach eingeholter 
Genehmigung des Kaisers können die Bestimmungen der Art. 8, 9, 10, 12 
und 13 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dec. 1867 ganz oder theilweise 
suspendirt, serner Ausnahmsanordnungen zur Handhabung der Polizei und 
Strafgewalt mit verbindender Kraft erlassen werden. Die Suspension des 
Art. 8 hat die Wirkung, daß die 48stündige Frist für den Fall, als Organe 
der öffentlichen Gewalt die Verhaftung einer Person wegen des Verdachtes 
einer strasbaren Handlung ohne richterlichen Besehl vorgenommen haben, auf 
44 Tage erweitert wird; daß bei Personen, welche wegen einer der im An- 
hange dieser Verordnung bezeichneten strafbaren Handlungen verhaftet sind, 
eine Freilassung gegen Caution oder Bürgschaft nicht stattfindet; daß am Ort 
der Suspension nicht zuständige Personen, welche die öffentliche Ordnung ge- 
sährden, ausgewiesen werden können, daß serner Personen, welche an einem
        <pb n="282" />
        286 
Gesterreich-Ungarn. 
solchen Orte zuständig sind, angewiesen werden können, ohne behördliche Be- 
willigung diesen Ort nicht zu verlassen. Die Suspensien des Art. 9 bewirkt, 
daß von den Sicherheitsbehörden wegen der im Anhange dieser Verordnung 
bezeichneten strasbaren Handlungen Haussuchungen ohne richterlichen Befehl 
jederzeit angeordnet werden können. Wird der Art. 10 suspendirt, so kann 
die Beschlagnahme und Eröffnung von Briesen auch außer den Fällen der 
Haussuchung oder der Verhaftung und ohne richterlichen Befehl vorgenommen 
werden. Mit der Suspension des Art. 12 ist die Wirkung verbunden, daß 
die Ausübung des Vereins= und Versammlungerechts theils ganz untersagt, 
theils von besondern Bedingungen abhängig gemacht und an die Genehmi- 
gung der Behörden geknüpft wird. Durch die Suspension des Art. 13 wird 
die Verwaltungsbehörde berechtigt, das Erscheinen oder die Verbreitung von Druck- 
schriften einzustellen, gegen dieselben das Postverbot zu erlassen, den Betrieb 
von Gewerben, welche durch Vervielfältigung literarischer oder artistischer Er- 
zeugnisse oder durch den Handel mit denselben die öffentliche Ordnung ge- 
fährden, zeitweilig einzustellen und für die Hinterlegung der Pflichtexemplare 
eine Frist zu bestimmen, welche bei pcriodischen Druckschriften bis zu drei 
Stunden, bei anderen Druckschriften bis auf acht Tage vor der Ausgabe aus- 
gedehnt werden kann. Mit der Suspension der genannten Art. des Staats- 
grundgesetzes vom 21. December 1867 oder einzelner derselben können be- 
schränkende polizeiliche Anordnungen mit verbindender Kraft a) in Bezug auf 
die Erzeugung, den Verkauf, den Besitz und das Tragen von Waffen und 
Munitionsgegenständen; b) in Bezug auf das Paß= und Meldungswesen; 
c) in Bezug auf das Verhalten an öffentlichen Orten und die Ansammlung 
von Leuten; d) in Bezug auf die Vornahme demonstrativer Handlungen und 
den Gebrauch von Abzeichen erlassen werden. Solche Anordnungen können 
auch nachträglich und in dringenden Fällen selbst von dem Landes-Chef er- 
lassen werden. Uebertretungen der angegebenen Gebots= und Verbotsbestim- 
mungen, sowie der zur Durchführung dieser Bestimmungen von der Behörde 
erlassenen Verfügungen und Aufträge, und die Uebertretungen der beschrän- 
kenden polizeilichen Anordnungen unterliegen, sofern sie nach den bestehenden 
Gesetzen nicht einer schwereren Strafe verfallen, einer Geld= oder Arreststrafe, 
welche nach den Umständen des Falles bis zu dem Betrage von 1000 fl. oder 
bis zur Dauer von sechs Monaten bemessen werden kann. Das Ministerium 
hat, wenn es auf Grund dieser Verordnung Ausnahmsverfügungen getroffen 
oder deren Fortdauer beschlossen hat, dem Reichsrathe, wenn er versammelt 
ist, sosort, außerdem aber bei seinem nächsten Zusammentreten die Gründe 
darzulegen, welche dlese Verfügungen veranlaßt haben. — Die strafbaren 
Handlungen, bezüglich welcher oben auf den Anhang verwiesen wird, sind 
solgende: Hochverrath, Majestätsbeleidigung, und Beleidigung der Mitglieder 
des kaiserlichen Hauses, Störung der öffentlichen Ruhe, Aufstand und Aufruhr, 
öffentliche Gewaltthätigkeit, Mord, Todtschlag, schwere körperliche Verletzung, 
Brandlegung, Naub, Vorschubleistung zu Verbrechen, dann die Vergehen und 
Uebertretungen gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung, die Uebertretungen 
gegen öffentliche Anstalten und Vorkehrungen, welche zur gemeinschaftlichen 
Sicherheit gehören. 
7. Oct. (Oesterreich: Böhmen). In Folge neuer Excesse der Czechen 
! 
in Prag wird die Garnison der Stadt verstärkt. 
„ (Ungarn). Generalconvent der evangelischen Kirche augsb. 
Confession in Pesth. Derselbe spricht sich sehr unzufrieden mit den 
bestehenden interconfessionellen Zuständen in Ungarn aus und sehr 
wenig befriedigt von der Regierungsvorlage vom 19. Sept. 
„Oie interconfessionellen Verhältnisse in Ungarn sind unerträglich“, ruft 
Euperintendent Geduly aus. Zum Beweise dafür werden die Gravamina
        <pb n="283" />
        s 
1 
Oeslerreich-Ungarn. 287 
der Protestanten zu Dutzenden angeführt. Die gemischten Ehen und die 
Religion der aus letzleren hervorgehenden Kinder sind immer streitige Fragen, 
bei denen die Protestanten jedesmal Unrecht bekommen. An dem größten 
protestantischen Feiertage, dem Charfreitag, lassen die Katholiken sich in den 
lärmendsten Beschäftigungen nicht stören und verbieten den Evangelischen das 
Läuten; andererseits werden die Protestanten am Frohnleichnamstage nicht 
nur in der Stadt, sondern auch auf den entfernt gelegenen Weinbergen am 
Arbeiten gewaltsam gehindert. An verschiedenen Orten sind die Protestanten 
zur Steuerzahlung an die katholischen Kirchen gezwungen. Die Schüler der 
protestantischen Rechtsakademie dürfen nur die juristische, nicht die politische 
Prüfung ablegen. Am schlimmsten sieht es mit den interconfessionellen Ver- 
hältnissen in der Armee und namentlich in der Militärgrenze aus, wo die 
Neverse in Betreff der Kindererziehung bei Brautleuten verschiedener Confes- 
sion noch immer erzwungen werden. Das Temesvarer General-Commando 
hat zwar erklärt, es bestehe kein Zwang; aber der Banater Senior neunt 
diese Erklärung „eine bedeutungslose Phrase“ und weist darauf hin, wie in 
dem Lande, wo selbst Frauen und Mädchen der Militär-Jurisdiction unter- 
stehen, der Wunsch der Militärbehörden ein unausweichbarer Zwang ist. 
Mit Bitterkeit sprechen die Redner über die Hoffnungen, welche sie an den 
vorjährigen Umschwung geknüpft hatten und die nun betrogen sind. Der 
Gesetzentwurf spreche die Reciprocität nur in der Ueberschrift des Gesetzes, 
nicht in den Paragraphen aus. Die Bestimmungen über den Religions- 
wechsel seien zum Nachtheil der Protestanten abgefaßt. Die nach dem Gesetz- 
entwurfe von den Eltern vor zwei Zeugen abzugebende Erklärung über die 
Religion, in welcher die Kinder erzogen werden sollen, sei nichts als eine 
andere Form für die Reverse. Anton v. Radvanszky, Obergespan des Sohler 
Comitats und Senorial-Inspector, erklärte, er würde am liebsten die Civil- 
Ehe sehen, denn so lange der katholische Clerus von Rom abhänge, das die 
gemischten Ehen nicht als giltig anerkennt, könne der Reichstag kein Gesetz 
schaffen, das hinsichtlich dieser Ehen alle Parteien befriedige. Im Ganzen ist 
indeß die Opposition gegen den interconfessionellen Gesetzentwurf eine exclusiv 
protestantische. Von nichtrecipirten Confessionen, von Glaubensfreiheit für 
Nichtprotestanten will Niemand etwas wissen. Dem Entwurse eines Volks- 
schulgesetzes gegenüber wird gleichfalls der streng confessionelle Standpunkt 
festgehalten; von confessionslosen Schulen will Niemand hören. 
8. Oct. (Oesterreich: Böhmen). Die Stadtverordneten von Prag be- 
schließen, gegen die Trennung des Polytechnicums in eine deutsche 
und eine czechische Abtheilung, wie der Landtag beschlossen, eine 
Adresse an den Kaiser zu richten. 
„ (Oesterreich: Galizien). Der Landtag beschließt, die (durch die 
Staatsgrundgesetze geforderte) Gleichstellung der Juden. 
0 ((Oesterreich: Niederösterreich). Der Landtag bewilligt das auf 
das Kronland fallende Drittel der für die Donauregulirung bei 
Wien veranschlagten Gesammtsumme von 25 Millionen. 
„ (Oesterreich: Niederösterreich). Der Landtag beschließt in Folge 
eines Antrags aus seiner Mitte auf Einführung von directen Wahlen 
für den Reichsrath folgende Resolution: 
„„Der Landtag erkennt in der Beschickung des Abgeordnetenhauses durch 
directe Wahlen ein wichtiges Moment für die Kräftigung und Fortentwick- 
lung der Verfassung, wenn solche directe Wahlen verfassungsmäßig eingeführt 
„werden, damit die Gemeinsamkeit der Vertretung der im Reichsrathe ver- 
tretenen Länder nicht beeimrächtigt wird. Indem der Laudtag erklärt, für
        <pb n="284" />
        288 
Oesterrtich· Ungarn. 
diesen Fall von der Entsendung der Abgeordneten aus seiner Mitte abgehen 
zu wollen, stellt derselbe auf Grund des § 19 des L.-O. den Antrag: Die 
hohe Regierung wolle im verfassungsmäßigen Wege auf eine Umgestaltung 
des Gesetzes über die Reichsvertretung in dem Sinne hinwirken, daß directe 
Wahlen zum NReichsrathe eingesührt werden und die Zahl der Abgeordneten 
angemessen erhöht werde." « 
9. Oct. (Oesterreich: Tyrol). Landtag: Behandlung der Regierungs- 
vorlage bez. Schulaufsicht. Der Ausschuß beantragt, die Vorlage in 
ihr völliges Gegentheil umzuwandeln und die Schule gänzlich der 
Kirche unterzuordien. Erklärung des Statthalters und Schluß des 
Landtags. 
Statthalter v. Lasser: Nach dem Ausschußantrage gehe Alles darauf 
hinaus, daß die Kirche allein herrsche, daß der Einfluß des Seelsorgers, des 
Clerus und des Episcopates in ein festes System komme. Er glaube, daß 
es nicht mehr nöthig sei, zu constatiren, daß die Anträge des Ausschusses, 
anstatt das Reichsgesetz in Vollzug zu setzen, es unvollzogen lassen, und er 
glaube es nicht aussprechen zu müssen, daß ein solches Gesetz ein Beschluß 
wäre, welchem die kaiserliche Regierung nicht zustimmen kann und darf. 
Schließlich wolle er noch einen Moment hervorheben. Man beschließt Gesetze, 
welche die allerh. Sanction unmäöglich erhalten können, um den alten Zustand 
sortzusetzen. Diese Speculation sei aber nur theilweise richtig. Er wolle nur 
anführen, daß nach Art. 11 lt. n des Gesetzes über die Reichsvertretung 
diese die Durchführung der Stkaatsgrundgesetze bei beharrlichem Widerstande 
der Landesvertretung in die eigene Hand nehmen kann. Auch das erkläre er, 
daß nach dem Gesetze vom 25. Mai das für dessen Vollzug verantwortliche 
Ministerium die Sache nicht beruhen lassen kann und darf. Die Herren 
werden somit den festen Entschluß der Regierung, sich in der Durchführung 
ihrer Aufgabe nicht irre machen zu lassen, vernommen haben. — Der 8 10 
des Ausschußentwurfes enthält den ersten principiellen Gegensatz zur Regie- 
rungsvorlage, weil diese bestimmt, daß der Vorsitzende des Ortsschulrathes 
aus freier Wahl der Gemeinde hervergehe, während der Ausschuß dieses 
Recht als gesetzliches, permanentes dem jeweiligen Seelsorger zuweist. Den 
Standpunkt der Regierungsvorlage versicht Abg. Prof. Wildauer, den des 
Ausschusses Prof. Greuter. Bei namentlicher Abstimmung siegt der Aus- 
schußantrag mit 30 gegen 21 Stimmen. Hierauf erhebt sich der Abg. Dr. 
v. Grebmer und erklärt in seinem und seiner Gesinnungsgenossen Namen, 
daß, nachdem die Majorität wiederholt verfassungswidrige Beschlüsse gefaßt, 
die Liberalen sich an den weiteren Verhandlungen nicht mehr bethelligen 
werden. Den Saal wolle man nicht verlassen, um die Versammlung nicht 
beschlußunfähig zu machen. Graf Brandis stellt in Folge dessen den An- 
trag, den ganzen Ausschußentwurf en bloc anzunehmen, was auch geschieht. 
Hierauf erhebt sich unter allgemeiner Spannung der Versammelten der Statt- 
halter Frhr. v. Lasser: „Ich ergreise das Wort, um im Namen Er. Moj. 
des Kaisers über telegraphisch mir zugekommenen Auftrag zu erklären, daß 
in Folge Beschlusses des Ministerrathes und allerh. Annahme der Landtag, 
da er die Durchführung der Staatsgrundgesetze in wesentlichen Punkten ab- 
lehnt, sogleich zu schließen sei und die Regierung im Bewußtsein ihrer Pflicht 
sich die Maßnahmen vorbehält, um in Tyrol den Staatsgrundgesetzen Gel- 
tung zu verschaffen. Ich fordere daher den Landeshauptmann auf, die Ses- 
sion zu schließen.“ Dieser thut es mit Außerachtlassung aller bei diesem 
Akte vorkommenden Formeln, ja ohne selbst das unter allen Umständen 
übliche Hoch auf den Kaiser auszubringen. Dafür erschallt auf den Bänken 
der Liberalen und auf der Galerie ein dreimaliges Hoch auf den Kaiser und 
das constitutionelle Ministerium. Beim ersten Hoch schweigen die Ultramon- 
tanen, beim zweiten wird gezischt.
        <pb n="285" />
        Orsterreich-Ungart. 289 
9. Oct. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Die Regierung lehnt es vor- 
10. 
sichtiger Weise ab, ihrerseits ein Nationalitätengesetz auszuarbeiten 
und will die schwierige Frage ganz der Initiative des Hauses über- 
lassen. 
„ (Oesterreich: Croatien). Der Kaiser empfängt in Pesth die 
croatische Adreßdeputation und spricht in der Antwort seine Befrie- 
digung über den erfolgten Ausgleich zwischen Ungarn und Croatien 
aus. Bezüglich Fiume's werde sich, wie er hoffe, eine befriedigende 
Lösung finden; er werde durch das ungarische Ministerium die unter 
dem Einvernehmen aller Betheiligten ausgearbeiteten Vorschläge dem 
ungarischen und dem croatischen Landtage vorlegen lassen und nur 
für den Fall einer Nichtverständigung zwischen beiden werde die 
Entscheidung durch königliche Resolution erfolgen. 
„. (Oesterreich). Schluß der letzten Landtage. Es ergibt sich, 
daß 9 Landtage das ihnen von der Regierung vorgelegte Gesetz über 
die Schulaufsicht theils fast unverändert, theils wenigstens ohne prin- 
cipielle Modificationen angenommen, namentlich der Geistlichkeit die 
von der Regierung verlangte Stellung eingeräumt haben, nämlich 
die Landtage von Böhmen, Steiermark, Kärnthen, Vorarlberg, Salz- 
burg, Görz, Istrien, Dalmatien und der Bukowina, daß dagegen 5 
der Geistlichkeit jene Stellung verweigerten, nämlich Nieder- und 
Oberösterreich, Mähren, Schlesien, Triest, 2 aber (Tyrol und Krain) 
umgekehrt die Rechte des Staates zu Gunsten der Kirche völlig 
preisgaben, während Galizien in dieser Frage außer dem Spiele 
blieb. Die offiziösen Blätter lassen keinen Zweifel darüber, daß die 
Negierung die Beschlüsse jener 5 und jener 2 Landtage nicht sanc- 
tioniren werde. 
Die Ergebnisse der siebenwöchigen Session der 17 Landtage finden 
in den hervorragendsten Organen der öffentlichen Meinung in Oester- 
reich nur eine sehr geringe Anerkennung. 
1 Das verbreitetste Wiener Blatt, die „N. Fr. Presse“, urtheilt darüber fol- 
gendermaßen: „Selbst den eifrigsten Anwälten dieser specisisch österr. Institution 
dürfte es kaum möglich sein, aus den positiven Leistungen dieses rolossalen 
Spectakelstückes den Nachweis zu liefern, daß eine absolute Eristenzberechti- 
gung diesem Apparate in seiner jetzigen Form inne wohne. Denn lösen wir 
die monotonen Resumés der 17 Landtagsmarschälle und Landeshauptleute in 
ihre Details auf, se. vermögen wir uns des Gedankens nicht zu erwehren 
daß ein gar großer Theil dieser Leistungen etwa von verstärkten Landesaus- 
schüssen ohne parlamentarische Scenerie höchst wahrscheinlich ebenso sorgsam, 
ebenso gewissenhaft hätte zuwege gebracht werden können, und unwillkürlich 
drängt sich uns die Frage auf, ob auch der colossale landtägliche Apparat im 
richtigen Verhältnisse stehe zu den Ergebnissen? Genug, die abgeschlossene 
Session der Landtage legt uns mehr noch als eine ihrer Vorgängerinnen den 
Gedanken nahe, daß wir allen Grund haben werden, den Tag, wenn wir ihn 
erleben, als einen glücklichen und segensvollen zu preisen, an welchem der 
Staat sich selbst so weit wieder gefunden haben wird, um den äußerlichen 
Charakter der Landtagsinstitution mit dem eigentlichen naturgemäßen Berufe 
desselben in Einklang bringen zu können und die 17 Landtagsversammlungen 
19
        <pb n="286" />
        290 
Oesterrelch-Ungarn. 
zu dem zu machen, was sie auf die Dauer allein sein können, zu den obersten 
Organen ES antonomen politischen Administration. Nur die Zuversicht kann 
uns momentan einigen Tröst gewähren, daß jede Landtagssession von neuem 
die inuere Unmöglichkei#t dieses vor sieben Jahren in unglückfeliger Stunde 
erdachten, das Staatswesen decomponirenden Experimentes darthun wird.“ 
10. Oct. (Oesterreich: Böhmen). Eine Verordnung des Gesammt- 
7im 
14. 
17. « 
» 
» 
Ministeriums setzt, gestützt auf die: kaiserl. Verordnung vom 7.0 d. M., 
die Bestimmungen der Art. 12 und 13 des Staatsgrundgesetzes vom 
24, Dec. 1867 in der Landeshauptstadt Prag und in den. Gebieten 
der Bezirkshauptmannschaften Smichow und Karolinenthal mit den 
in der kaiserl. Verordnung angegebenen. Wirkungen zeitweilig außer 
Wirksamkeit. Der Statthalter Frhr. v. Kellersperg wird entlassen 
und, der Militärcommandant. F. M.L. Koller zeitweilige auch mit der 
Leitung der Statthalterei betraut. 
. (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus. genehmigt ½' die 
Aufhebung der bisherigen Wuchergesetze. 
(Oesterreich: Böhmen). Eine- Volksversammlunge in Enmichow 
bei Prag wird vom Militär zerstreuk. Die ezechische Presse muß 
ihre. Agitation einstellen. Die Czechen versuchen nunmehr, jedoch 
Wohne Erfolg, die Agitation in die kleineren Städte zu vetlegen. 
„ (Oesterreich). Wieberzusammentritt. des Reichsraths- Die 
Regierung legt demselben ihre in Böhmen: getroffenen Maßregeln zur 
Genehmigung vor. Das Preßgefetz hat die kaif. Sanction. erhalten, 
das Gesetz bez. Einführung der Geschwornengerichte für Preßsachen 
schwebt dagegen noch vor dem Herrenhaaus. 
„ (Oesterreich). Das Ober- -LLandesgericht von Oberösterreich 
bestätigt das Urtheil des Landesgerichts von Linz vom. 18. Sept. 
und anerkennt also auch seinerseits den Art. XIV des Concordate 
(bez. Straflosigkeit der Bischöfe) für beseitigk. 
(Ungarn). Landtag, Unterhaus: Der große Ausschuß. deoselben 
E 
für die Nationalitätenfrage tritt unter dem Vorsitze von Somsich zu- 
sammen. Antrag des Eilfer-Subcomité (Nyary), Gegenantrag von 
Horvath und Kerkapolhi (Regierung), Vorschlag von 26 serbischen 
und rumänischen Abgeordneten. 
Im MWpril 1866 wurde der Nationalitäten- Ausschuß vom Hause gewählt; 
unter seinen Mitgliedern befanden sich Graf Julius Andrassy, Baron Eötvös, 
Lonyay, Gorové, die später als Minister austraten. Gleich nach Constituirung 
des Ausschusses wurden zwar im Schoße desselben die Grundsätze einiger- 
maßen besprochen, nach welchen der betreffende Gesetzvorschlag ausgearbeitet 
werden sollte, jedoch kein Beschluß gefaßt, sondern ein Eilfer-Comité aus- 
gesendet, das diese Grundsätze feststellen, in einem Gesetzvorschlag durchführen 
und hierauf Bericht erstatten solle. In diesem Comité wurde einhellig die 
Gleichberechtigung aller Nationalitäten ausgesprochen und diesem leitenden 
Grundsatz der Gesetzvorschlag ange epaßt, nach dessen Annahme die verschiedenen 
Nationalitäten ihre Ansprüche bis zu jenen Grenzen zur Geltung sollten 
bringen können, welche die politische Einheit Ungarns, also die Territorial= 
Integrität und die. Einheit der Gesetzgebung, sowie der Staatsverwaltung der
        <pb n="287" />
        Oesterreich Ungarn. 291 
ungarischen Kronländer unabweislich bestinumten. In Betreff dieser Grenzen 
enlspann sich indeß im Comilé häufig ein heftiger Kampf, in welchem oft 
nur mit 6 gegen 5 Stimmen die unberechtigten Forderungen dieser oder jener 
Nationalität in der Regel unterlagen, manchmal jedoch Ansprüche zur Gel- 
tung kamen, welche die Einheit der Staatsverwaltung zu gefährden schienen, 
indem der bewilligte Gebrauch aller Sprachen in Prozessen, die Unterbreitung 
der Gemeinde-Angelegenheiten an das Ministerium nur in der Sprache der- 
Gemeinde u. s. w. dem Grundsatz nicht entsprächen, daß das Verbindungs- 
Idiom oder die central-diplomatische Sprache nur Eine, und zwar nur die 
ungarische sein könne. Im Juni 1867 stattete das Comité seinen Bericht ab, 
welchen der große Ausschuß in Druck legen und vertheilen ließ. In Folge 
einer Erklärung des Ministerpräsidenten, nach welcher das Ministerium den 
Wunsch äußerte, diesen Bericht früher unter sich besprechen zu können, bevor 
derselbe in der großen Ausschußsitzung verhandelt wird, wurde die weitere 
Berathung bis Januar 1868, dann wieder verschoben, endlich nun auf die 
Tagesordnung gesetzt. Wie in der Zwischenzeit sich das Ministerium ver- 
ständigt, welche leitenden Grundsätze es angenommen hat, blieb ungewiß, 
aber die Vertreter der serbischen und rumänischen Nationalitäten sehen in dem 
Horvath-Kerkapolyi'schen Antrage die Willensmeinung des Ministe- 
riums, indent dersee plötzlich auftauchte und, wenn auch in Betreff der 
leitenden Grundsätze mit denjenigen des Eilfer -Comité's ganz einverstanden, 
dennoch alle Concessionen ausmerzt, welche — auf Kosten der einheitlichen 
Staatsverwaltung — den Nationalitäten gewährt wurden. Der Antrag 
der Serben und Rumänen führt den Titel: „Gesetzvorschlag zur Rege- 
lung und Sicherstellung der Landesnationalitäten und Landessprachen in 
Ungarn“" und seine Forderungen gipfeln in dem Verlangen des §&amp; 2, daß die 
Comitate, wo nöthig die Bezirke derselben nach einer dort in der Mehrheit 
sich befindenden Nationalität abgerundet und gleichsam ausgeschieden werden 
sollen. 
18. Oct. (Oesterreich). Tabor (Volksversammlung) der Slovenen in 
7½ 
19. 
Schönpaß bei Görz. Dasselbe ist von ca. 8000 Menschen besucht 
und beschließt: 
„Es sei im Petitionswege und auf gesetzlicher Grundlage um die Bildung 
eines slovenischen Kronlandes, um Einführung der slovenischen Sprache in 
Schule, Kirche und Amt, sowie um Anstellung Eingeborener anzusuchen.“ 
Das neue Kronland würde das Territorium von Triest, Görz, den kleineren 
Theil von Steiexmark und den größeren von Krain umfassen. Die Versamm- 
lung schließt unter zahlreichen Hochrusen auf Oesterreich und dreimaligem 
donnerndem Hoch auf den Kaiser. Die Presse hebt die Bescheidenheit der 
Wünsche der Slovenen im Gegensatz gegen die Forderungen der Czechen und 
Polen hervor: jene verlangen nur Unabhängigkeit und Selbständigkeit ihrer 
Nationalität, diese dagegen wollen die Deutschen und die Nuthenen beherrschen 
und greifen zu diesem Behufe auf die „historisch-politischen Individualitäten“ 
vergangener Jahrhunderte zurück. Freilich ist die Presse auch darüber einig, 
daß die Bildung eines „slovenischen Kronlandes“ vorerst nicht die mindeste 
Aussicht auf Verwirklichung habe. 
„t„ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Der große Nationalitäten- 
Ausschuß lehnt die Vorschläge des Eilfer-Comité und der Serben 
und Rumänen ab und beschließt, den Antrag Horvath-Kerkapolyi 
seinen Berathungen zu Grunde zu legen. Die Serben und Numänen 
erklären, unter diesen Umständen an den Berathungen des Ausschusses 
nicht weiter Theil nehmen zu können. 
„ (Oesterreich: Galizien). Eine Verordnung des Ministers des 
197
        <pb n="288" />
        292 
Ocflerreich-Angarn. 
Innern theilt das Land-in 7 Amtsgebiete, beauftragt in jedem der- 
selben einen Beamten mit der Besorgung der Statthaltereigeschäfte 
und ordnet denselben sämmtliche Bezirkshauptmannschaften des betr. 
Amtsgebietes unter. Die Polen sehen darin eine Art Decentralisa- 
tion im Interesse der Ruthenen. 
20. Oct. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Die Regierung bringt 
1 
I 
22. 
einen Gesetzesentwurf ein betr. die Reduction des Actienkapitals der 
Nationalbank. . * « 
,DerFinanzministerBrestelgibtdabeieinenRückblickaufdiebezüglichen 
Verhandlungen mit Ungarn. Ungarn mache gegen die Ausdehnung des 
Bankgeschäftes und gegen die Reduction des Kapitals keine Einwendung; 
jedoch habe der ungarische Finanzminister erklärt: Ungarn sei zur Zahlung 
von einer Million an die Bank (für 1869) und zur Verzinsung des Achtzig- 
Millionen-Darlehens nicht verpflichtet. Der Finanzminlster bestreitet nun 
zwar diese Ansicht, erklärt aber, die Frage sei keine brennende.' 
Graf Taaffe bringt als Landesvertheidigungsminister das Wehr- 
gesetz nebst den Gesetzentwürfen bez. Landivehr und Landsturm ein. 
„ (Oesterreeich: Niederösterreich). Der Gemeinderath von Wien 
votirt einstimmig das auf die Stadt Wien fallende Drittel der für 
die Donauregulirung bei Wien veranschlagten Gesammtsumme von 
25 Millionen, so daß also nur noch die Bewilligung des letzten 
Drittels durch den Reichsrath aussteht. 
„ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Die Debatte über den Bericht 
der Central-Commission bez. der Grundprineipien einer Civilprozeß= 
ordnung gestaltet sich zu einer solchen über Beibehaltung oder Ab- 
schaffung der geistlichen Ehegerichte. « *1 
Punkt 8 des Berichtes der Codifications = Commission will diese Gerichte 
beseitigen, die Central-Commission will sie beibehalten. Tisza (Führer der 
Linken) erklärt sich lebhaft für die Beseitigung. Geduly (Superintendent) 
verlangt „.um der Gleichheit und Reciprocität willen" die Einführung der 
geistlichen Gerichte auch bei den Protestanten, die sie nicht haben. Varady 
(Linke) würde es mit Rücksicht auf die junge Verfassung West-Oesterreichs 
für eine Schande halten, wenn Ungarn sich der geistlichen Vormundschaft nicht 
entledigen könnte. Bobory (kath. Pfarrer) anerkennt das Sacrament der 
Ehe; das Sacrament der geistlichen Gerichte vermöge er jedoch nicht anzu- 
erkennen. Deak ist principiell für die Einführung der Civil-Ehe; so lange 
aber diese nicht beschlossen sei, müsse er sich für Beibehaltung der geistlichen 
Gerichte erklären; die Frage so nebenher bei der Frage des Civilprozesses 
entscheiden zu wollen, würde sich gewiß als ein ganz zweckwidriger und jeden- 
falls verfrühter Vorgang erweisen. "·· 
Bei der Abstimmung, unter Namensaufruf, wird die Aufhebung 
der geistlichen Gerichte mit 147 gegen 80 Stimmen verworfen. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Ein Gesetzesentwurf, 
welcher die bestehende Rechtsungleichheit in Behandlung der Akatho- 
liken bei Mischehen beseitigt, wird nur theilweise nach dem Antrage 
des Ausschusses angenommen, theilweise aber abgelehnt. 
Nach dem Entwurf des Ausschusses soll bei Mischehen das Ausgebot fortan 
in den Kirchen beider Theile erfolgen und kann die Tranung durch den 
Seelsorger des einen oder des anderen Theiles erfolgen. So weit wird der
        <pb n="289" />
        Gesterresch-Ungarn. 293 
Entwurf bloß gegen die Stimmen der geistlichen Mitglieder des Hauses und 
der Mehrjahl der Polen angenommen. Der Ausschuß hatte aber noch einen 
Schritt weiter gehen und bei Trennung von Mischehen dem akatholischen Theile 
die Wiederverehelichung nach den Satzungen seiner Kirche sichern wollen, und 
ebenso wenn der ursprünglich katholische Theil zum Protestantismus über- 
trete, während das österr. bürgerl. Gesetzbuch das Band der Ehe für unauf- 
löslich erklärt, auch wenn nur ein Theil z. Z. der Eheschließung der kathol. 
Kirche angehört hat, und eine Ministerial-Verordnung hatte bestimmt, daß es 
so bleiben solle, auch wenn der kathol. Theil später zum Protestantismus 
übergetreten sein sollte. Dieser Theil des Entwurfs wird nun von den Cle- 
ricalen und vom Justizminister Herbst bekämpft und gegen die Linke mit 62 
gegen 53 Stimmen zu Fall gebracht. Der Justizminister führt aus, daß 
nur bei der Civilehe, nur bei der confessionslosen Ehe auf die Confession der 
Ehegatten überhaupt keinerlei Rücksicht zu nehmen sei. Pratobevera spricht 
es darum ofsen aus, daß nur die Einführung der obligatorischen Civilehe 
aus den Conflicten heraushelfen könne. 
Der Entwurf eines neuen Ehegesetzes mit obligatorischer Civilehe 
liegt dem confessionellen Ausschuß vor. 
22. Oct. (Oesterreich: Triest). Die Ortsrichter des Territoriums be- 
24. 
25. 
schließen in einer Versammlung, gegen die durch den Stadtrath, der 
„stets bereit sei, für die Completirung des unvollendeten Italiens 
nach Thunlichkeit mitzuwirken“, verfügte Absetzung ihrer Lehrer und 
die Ernennung neuer zu protestiren und auf Trennung des Terri- 
toriums von der Stadt hinzuwirken. 
„ (Oesterreich). Neichsrath, Abg.-Haus: Verfassungs-Ausschuß. 
Debatte über die Regierungsvorlage, betr. die Bewilligung eines Re- 
kruten-Contingents von 56,548 Mann für das Jahr 1868: 
Demel beantragt, nur 44,228 Mann zu bewilligen, da Ungarn bereits 
40,772 Mann bewilligt habe, die bisherigen Contingente aber nicht mehr als 
85,000 Mann betragen hätten. Minister Taaffe: Ungarn habe nur in der 
Voraussicht, daß sich hier kein Anstand gegen die Regierungsvorlage ergeben 
werde, die von ihm geforderte Ziffer genehmigt; eine Reduction sei daher 
nicht möglich. Minister Berger: Durch die Bewilligung einer andern als 
der von der Regierung begehrten Ziffer könnte ein Conflict mit Ungarn und 
für das diesseitige Ministerium, gelinde gesagt, Inconvenienzen entstehen; er 
bitte daher, daran nicht zu rütteln. Die Polen treten für die Regierungs= 
vorlage ein und diese wird daher mit 12 gegen 10 Stimmen angenommen. 
„ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Der große Nationalitäten- 
Ausschuß beendigt seine Berathungen, nimmt mit unwesentlichen Mo- 
dificationen das Horvath-Kerkapolyi'sche Elaborat an und stellt seinen 
Bericht fest. 
Der principielle Gesichtspunkt, von dem er ausgegangen, ist in dem Be- 
richt der Commission folgendermaßen dargelegt: „Welches die Interessen 
unserer Landesbewohner nichtungarischer Zunge seien, welche durch ein Gesetz 
sichergestellt werden sollen? was in dieser Hinsicht das Interesse des gemeinen 
Vaterlandes verlange? Diese zwei Fragen mußte die Commission entscheiden, 
um sicher weiter vorgehen zu können. Die Commission schwankte nicht einen 
Augenblick in der Entscheidung derselben. Die Landesbürger richtungarischer 
Zunge befinden sich auch gegenwärtig in dem Vollgenuß der politischen und 
socialen Rechte. Dasjenige, worin die Landesbewohner nichtungarischer Zunge 
vermöge der bestehenden Gesetze einige Beschränkung erleiden, ist der Gebrauch
        <pb n="290" />
        1 
I .,- 
Okltcttetchsxmgaxw 
derMuitgrsprgchr.Für»die.Commissionkonntenur«bas»·Jnteressezbesgk- 
meinsamen Vaterlandes maßgebend sein, und sie spricht bezüglich des Indi- 
viduums die volle Gleichberechtigung der Sprachen aus. Demzufolge kann 
jeder Staatsbürger seine Muttersprache gegenüher der Staatsregierung, seiner 
eigenen Kirchen-, Schul= und Gerichtsbehörde und den Gemeinden frei ge- 
brauchen und erhält in seiner Muttersprache Verständigungen und Bescheide 
von den betreffenden Organen; die Gemeinden, Vereine, Privatinstitute und 
Kirchen wählen frei ihre Protokoll= und Geschäftssprache; die Gerichtshöfe 
können neben der offiziellen Staatssprache auch andere Sprachen bei der Pro- 
tokollführung gebrauchen; Jedermann kann in Gemeindee, Gerichts-, Kirchen- 
und Vereinssitzungen in seiner eigenen Muttersprache das Wort führen; es 
wird Jedermann auf dem Gebiete des Vereinslebens, des öffentlichen Unter- 
richts und der kirchlichen Leitung die volle Gleichberechtigung garantirt, damit 
die Landesbewohner nichtungarischer Zunge ihre Nationalität nach jeder Rich- 
tung hin frei entwickeln können. Dagegen hat sich die Commission nicht bloß 
im Interesse des Staates, sondern auch der einzelnen Bürger selbst vor einer 
jeden Verfügung gehütet, welche die einheitliche Regierung des Staates, die 
zrweckentsprechende Administration und die gute und rasche Gerechtigkeitspflege 
gefährden oder gar unmöglich machen könnte. Zu diesem Behufe hat sie nach 
Möglichkelt die natürlichen Rechte der offiziellen Staatssprache überall gewahrt, 
wo der einzelne Bürger nicht als solcher, sondern als Beamter, Würdenträger 
oder vermittelndes Organ einen Platz in der Staatsmaschine einnimmt.“ 
Folgendes sind die Grundzüge des Entwurfs: An der Spitze steht 
bder Satz, daß die Landesbürger hinsichtlich des Gebrauchs ihrer Muttersprache 
für gleichberechtigt erklärt werden, daß aber „ihre Gleichberechtigung mit Rück- 
sicht auf die Landeseinheit, auf die praktische Möglichkeit und Zweckmäßigkeit 
des Regierens und der Administration, sowie auf die Erfordernisse einer pünkt- 
lichen und raschen Justizpflege“ sestgestellt werden müsse. In Ausführung 
dieses obersten Grundsatzes wird nun jedem Landesbürger der Gebrauch seiner 
eigenen Sprache in den Eingaben an die Gemeinden und Staatsbehörden zu- 
gestanden, jedoch auch dieses Lecht nur innerhalb bestimmter Grenzen, da eine 
Eingabe an eine fremde Jurisdiction nur in einer der Protokollsprachen der- 
selben gemacht werden kann. In Gemeinde-Congregationen, welchen das 
Selbstbestimmungsrecht bezüglich der Verhandlungssprache eingeräumt ist, muß 
das Protokoll stets auch in der Sprache geführt werden, in welcher ein Fünftel 
der Stimmberechtigten die Führung für nothwendig findet. Bis hieher ist 
der nationalsprachlichen Freiheit ein angemessener Spielraum gewährt; er er- 
streckt sich allerdings nur auf den untersten Organismus im Staat, die Ge- 
meinde. Schon bezügl. der Jurisdictionen wird dagegen der Grundsatz aus- 
gesprochen, daß die Geschäftssprache „außer der offiziellen Landessprache“ auch 
eine jede Sprache ist, deren Gebrauch „neben“ der Staatssprache mindestens 
ein Fünftel der Stimmberechtigten fotdert. Jede Jurisdiction, also auch eine 
solche, in welcher kein einziger Magyar sich befindet, muß ihre Protokolle in 
der ungarischen Staatssprache führen, und es ist ihr nur gestattet, auch noch 
eine andere Sprache als Protokollsprache zu adopliren; aber bei Zweifeln ist 
der Text des in der Staatssprache geführten Protokolls der authentische. In 
der Justizpflege macht der Entwurf das Recht der Parteien, sich ihrer Mutter- 
sprache oder der betreffenden jurisdictionellen Geschäftssprache zu bedienen, 
von dem Umstande abhängig, daß die Parteien als Kläger, als Angeklagte 
oder als Bittsteller ohne Dazwischenkunft eines Advokaten bei dem Gerichte 
einschreiten. Wenn Advokaten interveniren, ist die Sprache der Verhandlun- 
gen, der Entscheidungen, Beschlüsse und Urtheile die offizielle Staatssprache. 
Aber auch in jenen Fällen, wo die Parteien in ihrer Muttersprache vernom- 
men werden, wird das Verhandlungsprotokoll in der offiziellen Sprache ge- 
führt und den Parteien nöthigenfalls durch Dollmetscher erklärt. Für die 
höhere Instanz muß aber jeder Prozeß auf die offizielle Staatssprache einge-
        <pb n="291" />
        Othterrtich· Ungarn. 295 
richtet und zu diesem Ende mit. den Uebersetzungen aller dazu gehörigen Ur- 
kunden versehen werden. Die innere Geschäftssprache aller weltlichen Gerichte 
ist die offizielle Staatssprache. Bei Grundbuchsämkern ist ebenfalls die of- 
fizielle Staatssprache anzuwenden; doch können auf den Wunsch der Parteien 
Beschlüsse in. Grundbuchssachen und Grundbuchsauszüge auch in der juris- 
diclionellen Geschäftssprache ausgeferiigt werden. Was den Unterricht betrifft, 
so soll nach dem Entwurse dafür gesorgt werden, daß die Landesbürger jeder 
Nationalität ihre Kinder möglichst in ihrer Muktersprache ausbilden lassen 
können. Zu diesem Zwecke sollen dork, wo die zu riner Nationalität gehöri- 
gen Bürger zahlreich wohnen, dem Bedürfnisse entsprechende Lehranstalten 
errichtet werden. In solchen Gegenden, wo mehr als Eine Sprache im Ge- 
brauche ist, hat der Cultusminister dafür zu sorgen, daß die Schüler in den 
Mittelschulen auch in ihrer eigenen Muttersprache vollkommen grammatika- 
lische Ausbildung erlangen. In den im Lande zu errichtenden höheren Unter- 
richtsanstalten werden Lehrstühle errichtet für die Sprachen der in der Gegend 
jener Anstalten massenhaft wohnenden Nationalitäten. An der Landesuniver- 
sität ist die Vortragssprache die ungarische; doch werden für die im Lande 
gangbaren Sprachen und deren Literatur, soweit dieß noch nicht geschehen, 
Lehrstühle errichtet. 
Gegenüber diesem Entwurse macht die Presse diesseits der Leitha darauf 
aufmerksam, daß in den im Reichsrath vereinigten Königreichen und Ländern 
die GEleichberechtigung der Nationalitäten doch ganz anders verstanden und 
nach den Staatsgrundgesetzen vom December 1867 auch praktisch ausgeübt 
werde. Rein böhmische Bezirksvertretungen verhandeln auch rein böhmisch 
und ebenso polnische, italienische und südslavische Gemeindewesen; Niemand 
denkt auch nur daran, sie zwingen zu wollen, deutsch zu amtiren. Die rein 
nationalen Gemeinwesen verkehren diesseits der Leitha nicht bloß in ihren 
inneren Angelegenheiten, sondern auch mit der Regierung rein national, wäh- 
rend die ungarischen Jurisdictionen sich in ihrem Verkehr untereinander und 
mit der Regierung der ungarischen Staatssprache bedienen müssen und höch- 
stens: noch in einer nebenanstehenden Nubrik ihre Sondersprache gebrauchen 
dürfen. Auch im Justizwesen ist dem nationalen Rechte diesseits der Leitha 
überall ein weit größerer Spielraum eingeräumtt überall wird in den natio- 
nalen Sprachen prozessirt, verhandelt, nicht nur polnisch, sonbern auch czechisch, 
iilalienisch, slovenisch. Endlich bestehen diesseits der geitha auch zahlreiche aus- 
schließlich czechische, polnische, italienische Mittelschulen und bez. der Unirersi- 
täten ist die Sprache in Prag paritätisch, in Lemberg und Krakau rein pol- 
nisch. Nicht ganz mit Unrecht meinte eil großes Wienet Blatt btz. des un- 
garischen Natlonalitäten-Gesetzenkwutfs, „Durch diesen Entwurf wird in Un- 
garn außer den Magyaren schwerlich Jemand bekriedigt werden, als — die 
Uebersetzer. Diese werden in Zukunft eine sehr zahlreiche Zunft bilden, da 
nach der magyarischen Gleichberechtigung alles sofort ins Magyarische wird 
übersetzt werden müssen, was nicht von vornherein schon magyarisch ist. Das 
wird freilich in tausend Fällen und jeden Augenblick sehr unbequem sein. 
Nun — dann wird es eben das Besle sein, wenn die Eltern sich dazu ent- 
schließen, die Kinder als Magyaren zu erziehen oder erziehen zu lassen, damit 
sie des Uebersetzers entbehren können.“ * 
26. Oct. (Oesterreich). Reichsrakh, Abg.-Haus: Wehrausschuß. De- 
batte über den § 11 des Wehrgesetzentwurfes, der den Kriegsstand 
der Armee auf 800,000 Mann festsetzt und daß dieser Kriegsstand 
für die nächsten zehn Jahre für das Heer und die Kriegsmarine 
zu gelten habe. * " 
Rechbauer beantragt, den Kriegsstand der Armee von 800,000 auf 
600,000 Mann herabzusetzen und diesen Kriegsstand statt für zehn nur für
        <pb n="292" />
        296 
27. 
Oesterreich-Ungarn. 
sechs Jahre zu bewilligen. Schindler beantragt, in diesem nicht bloß den 
Kriegsstand, sondern auch den effectiven Mannschafts-Friedensstand festzustellen, 
Leeder, diesen Friedensstand auf 255,000 Mann fsestzustellen. Reichskanzler 
Beust tritt als Ausschußmitglied für die Regierungsforderung ein. Vor 
seiner Rede müssen sich indeß die Ausschußmitglieder verpflichten, nichts von 
dem Gehörten in die Oeffentlichkeit zu bringen. Dann soll er im Wesent- 
lichen auseinandergesetzt haben: „Oesterreich bemühe sich, den Frieden zu er- 
halten, aber dieß liege nicht in seinem Belieben. Es unterhalte mit Frank- 
reich und England die besten Beziehungen und stehe auch mit Italien auf 
dem freundschaftlichstem Fuße. Nur habe dieses (Italien) nicht immer freie 
Hand und könne nicht thun, was es wolle. Gegenüber Preußen halte er das 
bei der Uebernahme seines Portefeuilles angenommene Princip der Entsagung 
auf jede Politik der Wiedervergeltung unverändert fest. Allein Oesterreich 
habe sich nicht immer der gleichen Politik und Rücksicht Seitens Preußens 
zu erfreuen. Auch mit Rußland versuche Oesterreich freundschaftliche Bezieh= 
ungen zu unterhalten. Aber in den Augen Vieler sei es der unverzeihlichste 
Fehler Oesterreichs, daß es überhaupt wage, zu existiren. Gegenüber der 
großen Eventualität eines Conflictes zwischen Preußen und Frankreich müsse 
Oesterreich gerüstet sein, ebenso sehr, um seiner eigenen Neutralität Achtung 
zu verschaffen, als um andere Mächte, die vielleicht zum Eingreifen sich ge- 
neigt fühlten, zurückzuhalten. Er bitte, speciell mit Rücksicht auf diesen Fall, 
die Kriegsstärke mit 800,000 Mann anzunehmen. Auf die Bemerkung eines 
Abgeordneten, daß Oesterreich die Kosten der ungarischen Landwehr bezahlen 
müsse, erwiderte der Reichskanzler, daß es leicht kommen könne, daß gerade 
die ungarische Landwehr zuerst in die Action zu treten hätte, denn es sei ja 
eine bekannte Sache, daß die Donaufürstenthümer nur ein großes Arsenal 
seien.“ Nach dieser Rede wird die vorher sehr bestrittene Bestimmung des 
Kriegsstandes der Armee von 800,000 Mann mit allen gegen bloß 2 Stim- 
men genehmigt und wird Rechbauer's Antrag bezüglich dieses Punktes abge- 
lehnt und ebenso werden auch die 10 Jahre zugestanden. Dagegen wird auf 
den Antrag Schindler's beschlossen, in das Gesetz einzuschalten: „und einen 
effectiven Friedensstand von höchstes .... Mann" und das Ministerium 
aufzufordern, sich über die Ziffer dieses Friedensstandes schlüssig zu machen 
und den Ausschuß von seinem Beschlusse in Kenntniß zu setzen. 
Oct. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Debatte über den Ge- 
setzesentwurf bez. Versöhnungsversuche bei Ehescheidungen. Die Aus- 
fälle Greuters (Tyrol) gegen die Staatsgrundgesetze geben den Mi- 
nistern des Innern und der Justiz, Giskra und Herbst, Gelegenheit, 
sich über die Stellung der Regierung gegenüber dem Widerstand 
der Bischöfe deutlicher auszusprechen. 
Der Gesetzentwurf beabsichtigt, der Weigerung des Clerus, ein Zeugniß 
über von ihm gemachte Versöhnungsversuche auszustellen, dadurch die Spitze 
abzubrechen, daß es den Versöhnungsversuch vor dem zuständigen weltlichen 
Gerichte für den weiteren Fortgang des Ehescheidungsprozesses für genügend 
erklärt. Greuter: „Das katholische Bewußtsein sei erwacht. Man habe die 
Seelsorger geradezu verpflichtet, eine sogenannte Noth-Civilehe als wahre Che 
in die Matrikeln einzutragen. Ein solcher Zwang stehe im Widerspruche mit 
Art. 14 der sogenannten Staatsgrundgesetze (lebhafter Widerspruch) über die 
Glaubens= und Gewissensfreiheit; Gewissensfreiheit sei dort nicht vorhanden, 
wo man dem Seelsorger etwas durch Zwangsmaßregeln aufträgt, was das 
katholische Gewissen ihm zu thun nicht erlaubt. Uebrigens würden die Seel- 
sorger trotzdem die Matrikeln fortführen, denn auch dazu verpflichte sie das 
Trienter Concil.“ (Große Heiterkeit.) Justizminister: „Es versteht sich von 
selbst, daß die Gesetze vom 25. Mai jeden österreichischen Staatsbürger ver-
        <pb n="293" />
        Oesterreich Ungarn. 297 
pflichten: und zu Gehorsam gegen dieselben zwingen. Die Ausstellung von 
Zeugnissen, insbesondere seitens der Seelsorger ist eine staatsbürgerliche Pflicht, 
und ebenso wenig, als sich irgend ein Staatsbürger der Pflicht, eine Zeugen- 
schast abzugeben, entschlagen kann, ebenso wenig kann der Seelsorger diese 
Zeugenschaft ablehnen. Daß die Regierung aber nicht geneigt ist, länger die 
Renitenz zu dulden, das hat sie bei Ausfolgung der Eheakten durch das geist- 
liche Ehegericht gezeigt, welche auch in vielen Fällen nur durch Zwangemittel 
ersolgen konnte. Zwar kann diese Ausfolgung durchaus nicht mit dem ka- 
tholischen Gewissen in. Widerspruch stehen, weil ich hochwürdige Bischöfe nam- 
haft machen könnte, welche die Cheakten auslieferten, und nicht unter Protest, 
sondern unter Anerkennung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten dieß sofort 
thaten. Die Regierung wird in derselben Weise in Zukunft bei den Seel- 
sorgern vorgehen, wenn diese, durch die bischöflichen Instructionen zur Reni- 
tenz aufgefordert, durch Verweigerung der Ausstellung von Tausscheinen oder 
Tranuungszengnissen den bestehenden Gesetzen Hohn sprechen sollten. Uebri- 
gens hat der Seelsorger nur im Auftrage des Staates als Vevollmächtigter 
desselben die Matrikeln zu führen.“ Minister des Innern: „Schen eine 
Verordnung des unvergeßlichen Kaisers Joseph II. stellt den staatlichen Zweck 
der Matrikeln klar. Ja, nach den Josephinischen Inslitutionen wurde der 
Genuß der Stola als ein Entgelt für dieß staatliche Amt eingeführt (Heiter- 
keit und Beifall), so daß, wenn nach der Anschauung des Abg. Greuter die 
Abnahme der Matrikeln von den. Seelsorgern in Betracht gezogen würde, 
dieser Punkt. der Stolagebübr gleichfalls in Erwägung, gezegen werden müßte. 
(Heiterkeit und lebhafter Beifall.) Der Stkaat verlangt, daß das, was er als 
giltig nach seinen Gesetzen erkennt, auch äußerlich gillig er cheine. Ich würde 
es bedauerlich sinden, wenn die Regierung fernerhin bei Durchführung der 
Gesetze zu Zwangsmaßregeln greisen müßte; aber so lange ich das Amt führe, 
werde ich, wenn es sich um Durchführung eines Gesetzes handelt, gegen jeden 
Renitenten nicht säumen, meine Pflicht zu thun.“ (Lebhafter, stürmischer 
Beifall von allen Seiten und der Galerie.), 
28. Oct. (Oesterreich). Reichsrath, Abg. -Haus: Reichskanzler Beust 
7 
29. 
NRiekrutenstellung für 1868 in der von der Regierung geforderten 
Ziffer zu. 
sucht durch eine weitere Erklärung im Wehrausschusse seine Dar- 
legung vom 26. d. M. zu mildern. 
„ (Ungarn). Die gemischte Commission für Lösung der Fiuma- 
ner Frage beginnt ihre Arbeiten. Von ungarischer Seite nehmen 
daran sowohl Deak, als Ghiczy und Tisza, die beiden Führer der 
LLinken, Theil. — 
„ (Oesterreich). Neichsrath: Das Abgeordnetenhaus gesteht die 
Der erfassungsausschuß beschließt mit allen gegen 4 (polnische) 
Stimmen bezüglich der Ausnahmsmaßregeln der Regierung vom 10. 
Oct. in Böhmen den Antrag seines Subcomité's „dieselben zur 
Kenntniß zu nehmen“ noch durch den Zusatz zu vervollständigen 
„und für gerechtfertigt zu erklären“. 
Versuch der Bildung einer großen ministeriellen Partei durch 
Verschmelzung der übrigen liberalen Fractionen mit dem bisherigen 
Club“ der Linken. Das linke Centrum erklärt seine Auflösung: 
Skene bleibt mit etwa 6 Centralisten allein. [Schon Anfangs 1869 
zerfällt die neue Partei indeß wiederum.)
        <pb n="294" />
        208 
— Oct. (Ungarn). Die ungarische Presse, zumal die mehr oder we- 
Ocslerreich-kugarn. 
niger offiziösen Organe der Regierung sprechen sich, anknüpfend an 
die Aeußerung des Reichskanzlers Beust im Vehrausschusse des 
Reichsrathes, daß „Rumänien nur Ein großes Kriegsarsenal sei“, 
sehr energisch gegen die agitatorische Politik des dortigen. Ministers 
Bratiano und die Idee eines daco- rumänischen Reiches aus, deren 
Spitze selbstverständlich gegen Ungarn und seine rumänischen Ele- 
mente gerichtet sei. Weder die österreichische Monarchie noch Ungarn 
wolle einen Krieg; ihre Losung sei der Friede, aber allerdinge nur 
unter der Voraussetzung, daß ihr Territorialbestand nicht in Frage 
gestellt werde. Zugleich wird verständlich genug ausgedrückt, daß 
Preußens Einfluß in Rumänien und auf den Fürsten Karl nach- 
gerade ein sehr zweideutiger geworden sei gegenüber Ungarn, und 
daß diese Politik beide Hälften des Kaiserreichs in einen gemein- 
samen Gegensatz zu Preußen drängen könnte. Gleichzeitig protestirt 
die ungarische Presse aber auch gegen jedes allfällige österreichische 
Gelüste einer Wiederherstellung des Dualismus in Deutschland, die 
durchaus nicht im Interesse Ungarns liege. „Nein — erklärt der 
„Hon“ — im Kriegsfalle wird sich keine Hand in Ungarn gegen 
Preußen rühren.“ 
3. Nov. Eine kaiserl. Verordnung hebt die General= Inspectionen der 
yV . 
— 
– *#! 
« 
7 
Artillerie, des Genie, des Montur= und Fuhrwesens als selbständige 
Hilfsbehörden des Kriegeministeriums auf und ordnet sie diesem 
bollständig unter., 1 
(O etterreich. Reichsrath, Abg. Haus: Der- Handelsminister 
antwortet auf eine Interpellation, wann endlich das metrische Maß 
und Gewicht zur Einführung gelangen werde, daß nur Ungarn die 
„Ursache der Zögerung sei, weil es Bedenken hege und erst Sach- 
verständige eindernehmen wolle. 
Eine Zuschrift des Ministeriums zeigt dem Hause mit Berufung 
auf den Beschluß des böhmis chen Landtages vom 26. Sept., nach 
v welchem 71 Mitglieder des böhmischen Landtages. als aus demselben 
qusgetreten zu betrachten sind, an, daß dadurch jene 14 Deputirten, 
.helche zugleich Neichsraths-= Mbgeordnete waren, gufgehört haben, 
diesem Hause anzugehören. 
Herrenhaus: Da die Delegationen bemnächst nicht in Wien, son- 
dern in Pesth zusammentreten. weiden, so geben 10 Mitglieder, dar- 
unter Schmerling und Cardinal Rauscher, ihre Demission ein. 
(Ungarn). Landtag, Unterhaus: Nationalitäten= Gesetz. Auf 
Andringen. des Ministerpräsidenten Andrassy wird ein Antrag, die 
Lösung der Frage auf die nächste Session zu. verschieben, abgelehnt 
und beschlossen, daß der Entscheid noch vor dem: bevorstehenden 
Ablauf der Sessi ion erzielt werden sollk, 1./
        <pb n="295" />
        Oesterresch-Ungarn. 299 
— 
Der Ministerpräsident macht namentlich darauf aufmerksam, daß die 
Frage jetzt ohne den Anschein einer moralischen Pression erledigt werden könne, 
was später nicht der Fall sein dürfte, wo man sich vielleicht zu größeren Con- 
cessionen entschließen müßte. Die sieben bürgischen Sachsen (von der 
Partei der Jung-Sachsen) beantragen für Siebenbürgen „den dortigen Ver- 
hältnissen angemessene“ besondere Verordnungen — eigentlich ein Sondergesetz 
zu Gunsten der Sachsen. Mit Hinweisung auf die in einigen Tagen end- 
giltig zu erledigende Unionsfrage wird der Antrag eludirt. 
3—5. Nov. (Oesterreich). Neichsrath, Abg.-Haus: Debatte über das 
Gesetz vom 7. Oct., betr. die Befugnisse der verantwortlichen Re- 
gierungsgewalt zur Verfügung zeitweiliger und örtlicher Ausnahmen 
von den bestehenden Gesetzen (Ausnahme-, Belagerungszustand). 
Der Kampf dreht sich um §&amp; 11 des Gesetzes, der die Regierung verpflichtet, 
„dem Reichsrathe, wenn er versammelt ist, sosort, außerdem aber sogleich bei 
seinem nächsten Zusammentritte die Gründe darzulegen, welche diese Verfüg- 
ungen veranlaßt haben“. Kuranda beantragt den Zusatz: „Im Falle eines 
der beiden Häuser die getroffenen Verfügungen für ungerechtfertigt erklärt, 
so sind dieselben, insoferne sie noch in Geltung sich befinden, sofort außer 
Wirksamkeit zu setzen“; Pratobevera will die Bestimmung dahin modifi- 
ciren, daß die Regierung „unter Darlegung der Gründe über die Ausnahms- 
verfügung Rechenschaft zu geben und zwar zuvörderst dem Hause der Abge- 
ordneten, und die Beschlußfassung hiebei einzuholen habe“. 
Nyger (für den Regierungsantrag) hebt hervor, daß die Versügung 
von Ausnahmszusländen, die Suspension der Staatsgrundgesetze ausschließlich 
der Executivgewalt, aber unter ihrer vollen Verantwortung überlassen ist. 
Wenn also die Regierung im Augenblicke flagranter Gefahr gleichsam eine 
momentane Dictatur ausübt, dann darf sie durch die Legislative in ihren 
Verfügungen nicht mehr gestört werden. Je größer die Freiheit in einem 
Staate, desto größer muß auch die Macht der Regierung sein; „in dem Au- 
genblicke, wo Sie die Macht der Regierung zum Schutze der Freiheit brechen, 
untergraben Sie die Freiheit selbst.“ Skene (für das Amendement Ku- 
randa): Ein Parlament ohne Rechte ist nichts als eine Abstimmungsmaschine, 
und ich bedaure diejenigen, die sich durch eine Zwangslage etwa dazu bewe- 
gen lassen, aus dem österreichischen Parlamente eine Abstimmungsmaschine 
zu machen. Die auswärtigen Angelegenheiten sind dem Parlamente entrückt, 
der Einfluß auf die Angelegenheiten des Handels und Verkehrs ist demselben 
sehr beschränkt, durch die eigenthümliche Stellung der Delegationen ist auch 
das Recht über das Kriegsbudget dem Hause geschwächt worden, und durch 
das Wehrgesetz ist factisch das Rekruten-Bewilligungsgesetz aufgehoben worden, 
und heute hat das Haus wieder eine Beschränkung der parlamentarischen 
Rechte zu berathen, die in den Augen des Volkes von großer Tragweite sein 
kann. Das Haus soll eine discretionäre Gewalt in die Hand der Regierung 
legen und dabei keine weitere Vorsicht beobachten. Auf diese Weise bringt 
man es wirklich zur Abstimmungsmaschine. Minister Dr. Berger (gegen 
Skene) weist scharf die Unterstellung, daß die Regierung ein System der 
persönlichen Regierung begünstige und den Reichsrath zu einer Abstimmungs- 
maschine degradire, zurück und nennt diese Behauptung geradezu eine leicht- 
sinnige Phrase. Minister Dr. Herbst: Für mich ist die Frage eine reine 
Rechtsfrage. Ich habe durchaus nicht verkannt, daß das Recht, welches der 
verantwortlichen Regierungsgewalt eingeräumt wird, mit allen möglichen Ga- 
rantien umgeben werden möge, und stimme deßhalb sehr gerne dem von Pra- 
tobevera gestellten Antrage bei, indem ich meine, daß derselbe wirklich eine 
ganze Reihe sehr weitgehender Garantien schafft, aber Eins vermeidet er, und 
deßhalb kann ich mich mit demselben mit voller Beruhigung einverstanden 
erklären: er vermeidet das Aufgeben eines wichtigen, eines für das constitu-
        <pb n="296" />
        300 
Oeslerreich-Angarn. 
tionelle Leben unentbehrlichen Princips, nämlich des Princips der Sonderung 
der constitutionellen Gewalten. Wenn im Antrage Pratobevera's vorgeschrie- 
ben wird: die Gründe der Ausnahmsverfügungen müssen, und zwar in der 
ersten Sitzung des zusammengetretenen Abgeordnetenhauses, vorgelegt, und 
es müsse über dieselben Rechenschaft gegeben werden, worüber dann beide 
Häuser des Reichsraths Beschluß zu fassen haben, so ist denn doch die Ver- 
bindlichkeit, Rechenschaft zu geben über das, was geschehen ist, und die Be- 
rechtigung des Hauses, darüber Beschluß zu fassen, in so bestimmten Formen 
und Worten anerkannt, daß ich in der That meinen muß, daß, was die mo- 
ralische und praktische Seite betrifft, diese Bestimmungen mindestens dasselbe 
gewähren, wie der Antrag Kuranda's. 1 
Vor der Abstimmung theilt der Berichterstatter mit, daß der 
Verfassungsausschuß sich mit 15 gegen 12 Stimmem für das Amen- 
dement Kuranda entschieden habe. Dasselbe wird jedoch in nament- 
licher Abstimmung, indeß nur mit 78 gegen 76 Stimmen, verwor- 
fen und der Antrag Pratobevera's fast einstimmig angenommen. 
3—6. Nov. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Wehrgesetz-Aus- 
schuß. Die Wehrfrage nimmt plötzlich unerwartete Dimensionen an. 
Die Regierung hält es für angemessen, einen letzten Druck auf den 
Ausschuß auszuüben und stellt geradezu die Cabinetsfrage:: 
Der Ausschuß hat die erste Lesung des Wehrgesetzes rollendet und will 
zur Berathung des Gesetzes über die Landwehr und den Landsturm über- 
gehen. Die Regierung verlangt dagegen, daß erst die zweite Lesung des 
Wehrgesetzes vorgenommen werde, um dieses noch vor dem Zusammentritt 
der Delegationen in Pesth (12. November) durch das Abg.-Haus zu bringen. 
Die mehr beiläufige Aeußerung des Grasen Taaffe, daß das Ministerium, 
wenn nicht vor dem Zusammentreten der Delegationen das Wehrgesetz erle- 
digt sei, „sich kaum werde halten können“, ergänzt und verstärkt Berger 
durch die bestimmte Erklärung: daß, „da eine Verzögerung das Gesetz viel- 
leicht auf ein Jahr hinausschöbe, der Erfolg der Neuwahlen in Ungarn zwei- 
felhaft sei, und außerdem die auswärtige Lage die Neuorganisation der Wehr- 
kraft unerläßlich mache, das Ministerium bei einer Verschleppung der Ange- 
legenheit sich genöthigt sehen würde, aus dem Amt zu scheiden.“ Dieser 
Erklärung solgt eine sehr erregte Debatte. Schindler namentlich hebt her- 
vor, daß ihm kein Beispiel im parlamentarischen Leben bekannt sei; wo ein 
Cabinet bloß deßhalb seinen Rücktritt in Aussicht genommen, weil ein Gesetz 
nicht in einem bestimmten kurzen Zeitraum zu Stande gekommen; er be- 
streitet sowohl das Vorhandensein einer Kriegsgefahr, als die Wahrscheinlich- 
keit eines Unterliegens der Deak-Partei, und er gibt schließlich zu erwägen, 
ob nicht der Regierung und dem Reichsrath, wenn unter einer allzu sicht- 
baren Pression das Gesetz überhastet werde, das Vertrauen abhanden kommen 
müsse, welches ihnen bisher von der Bevölkerung entgegengebracht worden. 
Graf Taaffe gibt der Bereitwilligkeit der Regierung Ausdruck, zur Ermög- 
lichung der erschöpfendsten Discussion im Hause den Zusammentritt der De- 
legationen um einige Tage hinauszuschieben. Der Ausschuß weicht dem Druck, 
beschließt, in die zweite Lesung des Wehrgesetzes einzugehen und beginnt so- 
sort damit. Hiebei erklärt Minister Graf Taaffe, daß aus militärischen und 
politischen Gründen, wie aus Rücksicht auf die Verfassung die Feststellung 
des Friedens-Präsenzstandes unmöglich sei. Bestehe der Ausschuß darauf, so 
könne der Friedens-Präsenzstand nicht weniger als 300,000 Mann umfassen. 
Die Majorität des Ausschusses gesteht der Regierung schließlich alle ihre Be- 
gehren zu, die Festsetzung des Kriegsfußes auf 800,000. Mann (mit 10 gegen 
3 Stimmen), die Nichtfeststellung eines Friedensfußes und die Giltigkeit der 
Bestimmungen auf 10 Jahre.
        <pb n="297" />
        Oeslerreich-Ungarn. 301 
5. Nov. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Der Nationalitäten-Gesetzes- 
der Regierung. Scandal Greuter. 
entwurf gelangt an die Sectionen des Hauses. Die sechste Section 
beschließt auf Deak's Antrag, den Entwurf des Ausschusses umzu- 
arbeiten und den Nationalitäten in Beziehung auf Schule und Kirche 
einige weitere Concessionen zu machen, um auf diese Weise wo 
möglich die geringen Ansprüche der nicht-magyarischen Massen wirklich 
zu befriedigen. · 
» (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Debatte über die am 
140. Oct. über Prag und Umgegend verhängten Ausnahmemaßregeln 
« 
Berichterstatter Dr. Sturm: Es gibt Zustände, wo nur Gewalt gegen 
Gewalt gebraucht werden kann. Der Charakter der böhmischen Opposition 
ist aber durchaus die gewaltthätige Auflehnung gegen die Verfassung. Diese 
Opposition hat sich in einem rücksichtslosen, gegen die deutsche Nationalität 
und gegen die verfassungsmäßige Regierung erhobenen und fortgesetzten 
Widerstande gezeigt. Die nationalen Beschwerden, welche bei solchen Gelegen- 
heiten vorgebracht zu werden pflegen, sind nur Vorwände. Nicht die nationale 
Frage ist es, welche die Parteien in Böhmen und Mähren in zwei Lager 
trennt. Die staatsrechtliche Frage ist es, die seudale und clericale Opposition 
sind es, welche unter dem Vorwande der nationalen Beschwerden die Oppo- 
sition gegen die Verfassung dem Volke mundgerecht machen wollen. Nachdem 
die Opposition gegen das Gesetz von einer Seite kam, welche den verfassungs- 
widrigen und gewaltthätigen Widerstand in Böhmen in Schutz genommen 
und als die erfreuliche Frucht der energischen Thatkraft eines Volkes dar- 
estellt hat, bitte ich Sie, votiren Sie dieses Gesetz — nicht gegen die Ver- 
safsung, aber für die Verfassung. Greuter (Tyrol) bekämpft die Ausnahms- 
maßregeln, die nur gegen die nationale Opposition verhängt worden seien 
und zwar zum Schutze des Programms des deutschen Liberalismus, den man 
unter den Schatten der Bajonette habe stellen wollen. „Die hiesigen Zei- 
tungen haben den Sieg der spanischen Revolution wie einen Triumph begrüßt 
und in's große Horn gestoßen, sie haben die Nevolution in den Himmel er- 
hoben; sie reden gar nicht mehr von der Exkönigin, sondern nur noch von 
Frau Isabella. (Lebhaste Heiterkeit.) Ja, man ist hier schon damit zufrieden, 
daß sie nicht von Herrn Franz Joseph reden.“ Ungeheure Aufregung. Der 
Redner wird zur Ordnung gerufen. Zahlreiche Abgeordnete verlassen den 
Saal und noch mehrere sind im Begriff es zu thun. Greuter will fort- 
fahren: „Dieser Ordnungsruf hat mich sehr gefreut. . ..“ Jetzt wird ihm 
das Wort entzogen. Greuter verläßt mit einigen tyrolischen Abgeordneien 
den Saal, während die zuerst Ausgetretenen zurückkehren. — Banhans: 
Die Ausnahmsmaßregeln sind in zweifacher Weise falsch aufgefaßt worden; 
die Einen sagen, es bestehen in Böhmen zwei Nationalitäten, die gegen ein- 
ander eine Hetze haben, die Anderen, es handle sich um die Unterdrückung 
der staatsrechtlichen Opposition. Ich habe, mich im Ausschusse auf das Feier- 
lichste dagegen verwahrt, daß in Böhmen „eine Hetze“ zweier Nationalitäten 
existire und ich erkläre hier im Hause: Die beiden in Böhmen lebenden Na- 
tionalitäten als solche leben mit einander in Frieden, und so Gott will, 
werden sie es auch weiter thun. Aber auch nicht gegen die staatsrechtliche 
Opposition sind die Ausnahmsmaßregeln angewendet worden, denn diese be- 
steht schon seit Jahren in Böhmen. Die staatsrechtliche Opposition besteht 
erstens aus dem hochwürdigen Episcopat, zu dem in Böhmen drei Deutsche 
und ein Czeche gehören. Mit dem Episcopat im Verein stieht die feudale 
Partei. Diese Partei sagt, sie sei rein national, aber so viel mir ihre Mit- 
glieder bekannt sind, sind die große Mehrzahl gleichfalls nicht Czechen. Das
        <pb n="298" />
        302 
Oeslerreich-uUngarn. 
dritte Element dieser Oppositkon sind die Altezechen. An ihrer Spitze steht 
ein Mann, der nicht zur katholischen Kirche gehört, und darin liegt der Be- 
weis, wie sehr die Opposition in Böhmen eine politische ist. Die Partei, 
welche aus diesen Elementen zusammengesetzt ist, hat die Declaration erlassen, 
in der eine Definition des sogenannten böhmischen Staatsrechts die ganze 
Opposition einigt. In dleser Declaration wird von der Vereinbarung nicht 
mit den Völkern, sondern nur mit der Krone gesprochen, und obwohl zu 
dieser Partei sehr viele Deutsche gehören, will man mit den Deutschen im 
Lande keine Vereinbarung treffen. Endlich haben wir die sogenannte Partei 
der Jungczechen, von der ich erklären muß, daß sie bis zum letzten Momente 
für die Beschickung des Landtags gekämpft hat, und von der #ich auf das 
Tiefste bedaure, daß sie nicht die Majorität erlangt hat, damit wir im legalen 
Wege hätten Frieden schließen können. So lange diese Partei einig war in 
der Opposition gegen das October-Diplom und das Februar-Patent, finde ich 
diese Opposition vielleicht gerechtfertigt. Nun aber waren wir, die Vertreter 
sämmtlicher Völker Oesterreichs, hier, um eine Verfassung zu machen, da hat 
nicht mehr ein Minister Beust uns gerufen, da haben die Völker Oesterreichs 
ihre Vertreter geschickt, um eine Verfassung zu vereinbaren. Jetzt sollten doch 
die Männer, welche das Volk zu vertreten haben, zum Bewußtsein kommen, 
daß eine andere Zeit angebrochen ist, und wenn sie immer wieder und wieder 
hören, daß die Verfassung durch Compromisse zu Stande kam, so sollten sie 
doch auch denken, es wäre ein Compromiß mit anderen Völkern auf legalem 
Wege zu erlangen, und sollten nicht als einzig bevorzugtes Volk mit der 
Krone allein verhandeln wollen. Ich sage es offen, ich bedaure, daß die 
Regierung nicht früher eingeschritten ist. In dem Momente, wo der Aus- 
nahmszustand verhängt wurde, war derselbe nach meiner innigsten und hei- 
ligsten Ueberzeugung das mildere Mittel, welches in Anwendung kommen 
konnte, sollte Blutvergießen vermieden werden. Schindler: Die Opposition 
beschränkt sich nicht auf Böhmen. Wir haben hohe Würdenträger, deren 
Hauptbesitz kaiserliche Lehen sind. Wer das Lehensverhältniß kennt und die 
Verpflichtungen z8 Lehensmannes, wer weiß, was Felonie ist, dem wird es 
nicht schwer werden, in der Haltung manches Vasallen den Thatbestand der 
Felonie zu finden. Warum greift man nicht hinein und gibt dem Gesetze 
Geltung und nimmt die gefährlichen Mittel denjenigen, welche sie gefährlich 
gegen das Reich anwenden? Nicht ein Nationalitätenkampf ist es in Böhmen, 
es ist ein Parteikampf, und dabei stehen wir auf Seite der Verfassung. 
Ich stimme dafür, daß die betreffenden Ausnahmsverfügungen der Regierung 
vollkommen gutgeheißen werden. Abg. Graf Spiegel (Niederösterreich): 
Nicht nur diejenigen, welche Steine nach Fenstern werfen, sondern auch jene, 
welche Steine nach der Verfassung schleudern; nicht nur den Mann im Kittel, 
sondern auch den Mann im Purpur und den Mann im Frack soll man zur 
Verantwortung ziehen. Ich halte die Maßregel der Regierung für voll- 
kommen gerechtfertigt. Minister des Innern Dr. Giskra: Es wird mir 
erlassen werden, gegen den Vorwurf der Energielosigkeit der Regierung gegen 
die Opponenten im schwarzen Frack oder im Purpur hier zu sprechen, und 
die Zeit wird kommen, wo ein näherer Einblick in alles dasjenige, was vor- 
gegangen ist, selbst bei den Anklägern der Regierung eine mildere und ju- 
stificirende Auffassung zur Folge haben wird. Es ist die Aufforderung aus- 
gesprochen worden, daß die Regierung sich mit Männern umgebe, welche von 
der Nothwendigkeit der Neugestaltung des öffentlichen Lebens durchdrungen 
sind, welche der Verfassung mit vollem Herzen dienen. Mil Freude will ich 
dieß thun; erlassen Sie mir jedoch, auseinanderzusetzen, wie viele vergebliche 
Bemühungen ich daran gewendet, und wie zur Stunde trotz den Aufforder- 
ungen, die in den Zeitungen veröffentlicht worden sind, sich um öffentliche 
Aemter zu bewerben, auch nicht Ein Mann sich gemeldet hat, der eine gut 
gestellte Bezirkshauptmannschaft zum Gegenstand seiner Bewerbung gemacht
        <pb n="299" />
        Oeslerreich-Ungarn. 303 
hätte, ein Mann aus jenen Kreisen, aus denen man sorkan die Beamten 
herangezogen wissen will; ja daß sich in einzelnen Ländern nicht Eine Person 
meldete, welche die nöthigen Eigenschaften zur Versehung bestimmter Dienst- 
plätze hätte. Die Ausnahmsmaßregeln betreffend constatirt der Minister, daß 
nicht so sehr die verein zelten, planmäßlg arrangirten, mit einem bestimmten 
Programme in Aussicht genommenen Versammlungen im Königreiche Böh- 
men, nicht die bei einzelnen gegen das Verbot staltgesundenen Versammlungen 
vorgekommenen Excesse als solche, nicht der Umstand, daß diese Versamm- 
lungen erwiesener Maßen ihr mot d'ordre aus der Hauptstadt erhielten, 
sondern bie für bie allernächste Zeit in der Hauptstadk seldst mit aller Gewiß- 
heit vorauszusehenden Ereignisse es waren, welche zu den Ausnahmsmaß- 
regeln geführt haben. Es liegt die offizielle Mittheilung vor, daß der Zu- 
sammenstoß gesucht, und daß die Probe gemacht wurde, wie weit man durch 
den Massenwiderstand selbst gegen ausgeschichte Milikzrabtheilungen Fgelangen 
könne, um die Probe auf einer anderen, für eine spätere Zeit in Aussicht ge- 
knommenen großen, großen Versammlung — ich betone das große — zu ver- 
werthen. Die Sache lag so, daß für den 8. October eine Versammlung in Aussicht 
stand, der mit Gewalt werde entgegengetreten werden müssen, wie es in der 
früheren Versammlung der Fall war, und daß dann unzweifelhaft von den 
Wassen werde Gebrauch gemacht werden, wenn, wie vorauszusehen, die An- 
griffe auf das Militär sich wiederholten. Die Regierung hatte in dem Mo- 
ment zu erwägen, ob unglücklicherweise Blut fließen, Blut von Schuldigen 
oder Unschuldigen fließen solle, oder ob durch ein energisches Einschreiten 
und durch Verkündigung des Ausnahmszustandes ein solches Unheil hintan- 
gehalten werden solle. Die Wahl war für die Regierung nicht lange 
zweifelhast, und mit schwerem Herzen und nach langer Ueberlegung ist sie 
endlich an das gegangen, wag vielleicht früher bätte geschehen sollen. Es 
liegen nicht nur die Berichte der Behörden und öffentlichen Blätter, sondern 
auch Erklärungen ganz verläßlicher Gewährsmänner darüber vor, daß durch 
die. Maßregeln der Regierung nicht Grabesstille — wie man sich vielleicht 
denkt und bereits gelesen hat — in der Landeshauptstadt und auf den 29 
Quadratmeilen der Umgebung herbeigeführt wurde, sondern daß in einem 
großen Theile der Bevölkerung, deutscher und flavischer Zunge ohne Unter- 
schied, das lang entbehrte Gefühl der Sicherheit wiedergekehrt ist, und selbst 
aus czechischen Kreisen lauten die Berichte über die Stimmung, welche die 
Regierungs-Maßregel hervorgerusen hat, günstig, weil man auch in einem 
großen Theile der czechischen Bevölkerung, des Treibens der gewissenlosen 
Führer und Agitatoren müde, sich auf dem Boden des Gesetzes halten will 
und sich nach Wiederherstellung eines friedlichen Zustandes im Lande sehnt. 
Die Regierung hegt nur den lebhaften Wunsch, daß sich die Wirkungen ihrer 
Maßregel alsbald so deutlich und kennbar machen möchten, daß sie die Maß- 
regel aufheben kann, sowie sie es bedauert hat, dieselbe einführen zu müssen. 
Sie wird diesen Augenblick mit Freuden begrüßen. 
Bei der Abstimmung wird auf Wunsch des Abg. Bochenski der 
Satz: „Die Ausnahmsverfügungen werden als gerechtfertigt erklärt"“ 
abgesondert zur Abstimmung gebracht. Für den ersten Theil des 
Ausschußantrags (Kenntnißnahme von den Ausnahmsvperfügungen) 
erhebt sich das ganze Haus, für den zweiten Theil (sie als gerecht- 
fertigt zu erklären) die ganze Linke und das Centrum, immerhin 
die große Mehrheit. . 
6. Nov. (Oesterreich). Der Erzbischof von Olmütz (Landgraf von 
Fürstenberg) weicht endlich den gesteigerten Geldstrafen und liefert die 
bisher zäh verweigerten Chegerichtsakten dem weltlichen Gerichte aus,
        <pb n="300" />
        304 
Oesterresch-Ungarn. 
Das Landesgericht war mit Geldstrasen gegen ihn vorgegangen und zwar 
in steigendem Maße, erst mit 2000, dann 5000, 10,000, endlich 20,000 
Gulden. Die beiden ersten Summen sind bereits rechtskräftig geworden, die 
dritte schweht noch vor dem Oberlandesgericht als Appellationsinstanz, die 
vierte wäre mit biesem Tage verfallen und das Domkapitel, sobald der Erz- 
bischof dasselbe in materielle Mitleidenschaft ziehen will, in. nunmehr für 
Nachgiebigkeit. 
8. Nov. (Oesterreich: Böhmen). Der weiße Berg bei Prag wird mi- 
10. 
llitärisch besetzt, um jede Demonstration zu verhindern. Dagegen 
werden in Prag demonstrative Trauergottesdienste für die Hingerich- 
teten von 1620 abgehalten. 
q„ (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus geht über den Antrag 
der Linken, die ungarische Delegation zu sistiren, bis über die Titel- 
frage (Reichsminister u. dgl.) entschieden sei, zur Tagesordnung. 
Die in der Delegation sitzenden Mitglieder der Linken erklären in 
Folge davon ihren Austritt aus derselben. Der Austritt wird an- 
genommen und die Lücken werden durch neue. Wahlen ersetzt. 
Der Zusammentritt der Delegationen, zuerst auf den 12. nach 
Pesth angesetzt, wird auf den 16. verschoben, um dem. Abgeordneten- 
hause des Reichsraths Zeit zu lassen, vorher noch das Wehrgesetz 
zu votiren. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Beginn der Debatte 
über das Wehrgesetz (active Armee). Bericht der Mehrheit und der 
Minderheit des Ausschusses. 
Bericht der Majorität: Die Regierung. hat im Großen und 
Ganzen ein System zur Grundlage des Wehrwesens, gewählt, welches als 
eine Combination der gegenwärtig im norddeutschen Bunde und in Frankreich 
eingeführten Systeme bezeichnet werden kann. Der Ausschuß hat diesem 
Systeme gegenüber die Frage der eindringlichsten Erwägung unterzogen, ob 
— in Anbetracht der mißlichen finanziellen Lage der Monarchie und aus 
volkswirthschaftlichen Rücksichten überhaupt — nicht unmittelbar zur Annahme 
des Milizsystems geschritten werden könne. Allein alle, selbst die in ihren 
Anschauungen weitgehendsten Mitglieder des Ausschusses konnten sich der Er- 
kenntniß nicht verschließen, daß in diesem Augenblicke in beiden Reichshälften 
der Monarchie die hauptsächlichsten Grundbedingungen für einen plötzlichen 
Uebergang zum Milizsysteme sehlen, daher ein solcher gegenüber den unver- 
läßlichen politischen Zuständen Europas und den in anderen Staaten ange- 
häuften Kampfesmitteln die Wehrfähigkeit der Monarchie gänzlich in Frage 
bringen kann. Es hat sich sonach der Ausschuß in seiner Gesammtheit für 
das von der Regierung gewählte gemischte System, welches in seinen volks- 
wirthschaftlichen. Wirkungen dem Milizsystem am nächsten steht und den 
Uebergang zu einem solchen vorbereitet, erklärt, von der Ueberzeugung aus- 
gehend, daß die gegenwärtige Anspannung der Wehrkräfte nicht von langer 
Dauer sein könne, sandem entweder in einer auf friedlichem Wege erzielten 
allgemeinen Entwaffnung oder in nicht sehr entfernter Zeit durch einen hef- 
tigen Krieg und die dann eintretende allgemeine Erschöpfung ihre Lösung 
finden müsse, weil kein Staat den gegenwärtigen bewaffneten Frieden für 
lange Dauer zu ertragen in der Lage ist, ohne volkswirthschaftlich dem gänz- 
lichen Ruine zu verfallen. Die dem Wehrsysteme selbst zu Grunde gelegten 
Ein Hauptprincipien kommen in nachstehender Reihefolge in Betracht 
zu ziehen:
        <pb n="301" />
        Oesterresch-Ungarn. 305 
„1. Die allgemeine Wehrpflicht, 2. die Gesammtstärke der zu schaffenden 
Streitkräfte und ihre systematische Gliederung, 3. die Gesammt-Dienstpflicht 
und ihre Abstufungen, 4. unmittelbare Einreihung junger Leute in die Land- 
wehr, 5. Schaffung einer Ersatzreserve für das Heer und die Kriegsmarine, 
6. Einführung einer Militärtaxe. 
„Zu 1: Der Ausschuß erkennt in seiner überwiegenden Majorität die all- 
gemeine Wehrpflicht ohne Stellvertretung und ohne Loskauf als die einzig 
richtige moralische Grundlage eines gesunden Wehrsystems, als die einzige 
Grundlage für einen unter den gegebenen Verhältnissen relativ wohlfeilen 
Heeresorganismus, und in Verbindung mit der militärischen Jugenderzlehung 
als die Brücke für den seinerzeitigen Uebergang zum Milizsystem. 
.Zu 2: Der Ausschuß ist in seiner Gesammtheit von der Ueberzeugung 
durchdrungen, daß Oesterreichs Fortbestand nur dadurch gesichert erscheint, 
wenn es seine bisherige Stellung und seinen bisherigen Einfluß im europäi- 
schen Concerte behauptet. Oesterreichs politisches Streben muß wohl bis zur 
Selbstverleugnung auf die Erhaltung des Friedens gerichtet sein, allein es 
soll zugleich die Kraft besitzen, jeden Angriff auf seinen Bestand, jede gewalt- 
same Störung seiner inneren Consolidirung, seiner freiheitlichen und volks- 
wirthschaftlichen Entwicklung mit Erfolg zurückweisen zu können. Ein Blick 
auf die Karte zeigt, daß die geographische Lage Oesterreichs die Lösung dieser 
Aufgabe leider nicht leicht und nicht mit geringen Mitteln möglich macht. 
Die größte Schwierigkeit zur Erhaltung Oesterreichs in seiner historischen 
Machtstellung liegt aber in der mißlichen Finanzlage, denn während man in 
Bezug auf andere Staaten erst zu sagen berechtigt ist: „Sie gehen in Folge 
der übermäßigen Anspannung ihrer Wehrkräfte der finanziellen Erschöpfung 
entgegen“, befindet sich Oesterreich bereits der Erschöpfung nahe und vermag 
nur von seiner volkswirthschaftlichen Entwicklung während eines dauernden 
Friedens sein finanzielles Wiedererstarken zu hoffen. Oesterreich steht also 
heute vor dem schwierigen Problem, seine Wehrkraft bedeutend steigern, seine 
Finanzkraft dagegen durch die größte Sparsamkeit schonen zu müssen. Die 
Regierung glaubte nun, dieses Problem eben durch die Annahme des neuen 
Wehrsystems am leichtesten lösen zu können, und der Ausschuß theilt — wie 
schon bei Besprechung der allgemeinen Wehrpflicht angedeutet — diese Ansicht. 
Es ist im Ausschusse der gründlichsten Erwägung unterzogen worden, ob die 
von der Regierung beantragte Eintheilung der zu schaffenden Wehrkraft in 
das stehende Heer und in die Landwehr der Ziffer nach eine richtige sei, und 
ob es nicht zweckmäßig erscheine, die Zisser des stehenden Heeres zu vermin- 
dern, dagegen jene der Landwehr zu erhöhen; allein es gelangte bei der 
Maojorität des Ausschusses die Ueberzeugung zum Durchbruche, daß die ver- 
fassungsmäßige Grundlage unseres Staatsorganismus — des Dualismus — 
es zur unabweislichen Nothwendigkeit mache, den Schwerpunkt der gemein- 
schastlichen Vertheidigung in das gemeinsame stehende Heer zu verlegen, 
welcher Erkenntniß auch von der Majorität beider Häuser des ungartschen 
Reichstages Ausdruck gegeben worden ist. Da nun aber die westliche Reichs- 
hälfte nach den Bestimmungen des Finanz-Ausgleiches den weitaus größeren 
Theil der Lasten für das stehende Heer und die Kriegsmarine zu tragen hat, 
so machte sich im Ausschusse die Besorgniß geltend, es könnten diese Lasten die 
Leistungsfähigkeit der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder 
weit übersteigen, daher — ohne Beeinträchtigung der verfassungsmäßigen 
Rechte der Delegationen — an die Regierung die Frage gestellt wurde, 
welche laufenden Kosten die Erhaltung des nach dem Wehrsysteme organisirten 
stehenden Heeres im Frieden jährlich verursachen und welcher Friedenz-Prä- 
senzstand an Mannschaft zur Grundlage dieser Organisation genommen wird. 
Die Regierung erklärte darauf, daß der vom Reichskriegsministerium vor- 
bereitete Voranschlag für das Jahr 1869, welcher auf Grund solcher Preise, 
wie sie sich aus einem zehnjährigen Durchschnitte — nach Ausscheidung der 
20
        <pb n="302" />
        806 
Oesterreich--Ungarn. 
drei theuersten Jahre — ergeben, berechnet ist, ein Ordinarium von 80,500,000 fl., 
mit Inbegriff der eigenen Einnahmen der Kriegsverwaltung, anspricht und 
daß der neuen Friedens-Organisation ein Mannschafts-Präsenzstand von 
255,000 zu Grunde gelegt erscheint, und daß der Reichskriegsminister sich 
eben bemüht hat, alle Reformen und die Vorbereitung der gesteigerten ge- 
meinsamen Wehrkraft nicht nur innerhalb des früheren Rahmens zu finden, 
sondern noch Ersparungen zu erzielen. Die Regierung wies ferner nach, 
daß aus einem Vergleiche mit dem alten Wehrsystem, dessen Kosten in dem 
letzten verfassungsmäßig behandelten Armee-Budget für das Jahr 1865 aus- 
geprägt sind, für dermalen eine Verminderung um 3900 Gagisten, um 
36,273 Mann vom Unteroffizier abwärts und 5226. Pferde, und sogar aus 
einem Vergleiche mit dem seit 1866 in der Heeres-Organisation stattgehabten 
Provisorium noch eine Verminderung um 900 Gagisten, 15,000 Mann und 
5189 Pferde sich ergebe. Der Ausschuß verhehlt sich nicht, daß auch vor- 
enannte Summe noch immer schwere Opfer von der westlichen Reichshälfte 
furdere und nicht jenem Ideal entspreche, welches man nach der heutigen 
Finanzlage herbeizuwünschen bemüssigt ist. Allein wenn man jene Anforde- 
rungen, welche man von Seite der Kriegsverwaltung in den Jahren 1861 
bis 1865 an die Vertretungskörper gestellt hat, und den hohen Friedensstand 
der Armee aus jener Zeit in Betracht zieht, endlich sich an die steten Erklä- 
rungen der Kriegsverwaltung erinnert, daß eine Herabminderung des Ordi- 
nariums unter den Betrag von 92 Millionen und des Friedensstandes unter 
die Ziffer von 330,000 bis 340,000 Mann absolut unzulässig sei, und wenn 
man endlich erwägt, daß in der genannten Reihe von Jahren dem hohen 
Hause die Herabminderung des Ordinariums für die Armee auf 80 Millionen 
und des Friedens-Mannschaftsstandes auf 250,000 Mann als ein anzustre- 
bendes Ziel vorschwebte, so kann die Erreichung desselben gegenwärtig sogar 
in Verbindung mit einer Steigerung der Wehrkraft der Monarchie immerhin 
als ein bedeutender Schritt zum Besseren begrüßt werden. — Denn im Jahre 
1862 betrug das verfassungsmäßig bewilligte Militär-Budget 135,000,000 fl., 
im Jahre 1864 112,800,000 fl., im Jahre 1864 106,000,000 fl. und im 
1865 90,000,000 fl., ungerechnet die bis heute noch nicht aufgeklärten Deficite. 
— Die normalen Auslagen für die Landwehr der westlichen Reichshälfte 
sollen nach der Erklärung der Regierung jährlich die Summe von 700,000 
bis 800,000 fl. nicht überschreiten. Ungarn bestreitet sämmtliche Auslagen 
für seine Landwehr im Frieden selbst. 
„Zu 4: Die unmittelbare Einreihung junger Leute in die Landwehr schafft 
dem Wehrsysteme eine theilweise Aehnlichkeit mit dem französischen; sie ent- 
spricht mehr dem Principe der allgemeinen Wehrpflicht, als die Entlassung 
eines so großen Theiles Wehrpflichtiger in die Ersatzreserve, wie es im nord- 
deutschen Bunde der Fall ist, wenngleich die Heranbildung und Verwendung 
von Landwehr-Rekruten in technischer Beziehung auch ihre Nachtheile hat. 
Die Landwehr des zur Berathung vorliegenden Wehrsystems wird zur Hälfte 
aus gedienten, zur Hälfte aus unmittelbar eingereihten Männern bestehen, 
sohin sich in derselben Erfahrung mit jugendlicher Kraft vereinen, während 
die französische Mobil-Nationalgarde ausschließlich aus unmittelbar einge- 
keien jungen, die norddeutsche Landwehr nur aus gedienten älteren Männern 
esteht. 
Die Frage der Feststellung des Kriegsstandes von 800,000 Mann auf 
10 Belre wird in dem Berichte der Majorität nicht erörtert, nicht einmal 
erwähnt. 
Die Minorität beantragt, neben einer Reihe anderer, weniger wichtigen 
Modificationen, daß der Kriegsstand statt auf 800,000 nur auf 600,000 
Mann festgesetzt werde und statt auf 10 nur auf 6 Jahre. Die Festsetzung 
biner Zisfer für den Friedensstand wird auch von der Minorität nicht be- 
antragt.
        <pb n="303" />
        Ocsterrtich· Ungarn. 307 
11.—13. Nov. (Oesterreich). Reichsrath, Abg.-Haus: Fortsetzung und 
Schluß der Debatte über das Wehrgesetz (active Armee). Alle 
Minister treten in die Debatte ein und legen ihr Gewicht in die 
Wagschaale, ebenso der Reichskanzler als Abgeordneter und der fach- 
kundige Regierungscommissär: 
v. Beust entledigt sich der schwierigen Aufgabe, eine politische Lage, die 
er als beruhigend nicht darzustellen vermag, gleichwohl als nicht beunruhi- 
gend erscheinen zu lassen: Er sei allerdings nicht im Stande die Erhöhung 
der Wehrkraft als „einen Anfang des ewigen Friedens“ zu bezeichnen, er 
gibt zu, daß ein österreichischer Minister neben einer Politik des Friedens 
und der Versöhnung auch eine Politik der inneren und äußeren Sicherheit 
zu verfolgen habe, und er deutet klar genug an, daß eine Politik der Halb- 
heit, wie im Krim-Kriege, sich nicht wiederholen dürfe. Aber er erinnert 
daran, daß Mäßigung jederzeit der Grundzug der österreichischen Politik 
gewesen, und er betont, daß auch jetzt kein Bündniß und keine Verpflichtung 
zu einem Bündniß der Wiedervergeltung eingegangen worden. Weniger 
reservirt spricht er sich über den Dualismus im Innern aus. Er legt den 
Nachdruck darauf, daß, was man auch gegen die neue Gestaltung des Reiches 
einzuwenden haben möge, dieselbe doch zur Zeit eine vollendete und unab- 
änderliche Thatsache sei, und daß es weder als patriotisch noch als klug er- 
scheinen könne, durch stetes Schüren und Verdächtigen die Stimmung hüben 
und drüben zu verbittern, statt mit Anerkennung und Freude alles zu be- 
grüßen, was, wie unzweifelhaft die schwer gewonnene Annahme des Wehr- 
gesetzes in Ungarn, den Gedanken der Reichseinheit dem Auslande gegenüber 
klar und entschieden zum Ausdruck bringe. Und endlich zu der Stellung der 
Regierung dem Wehrgesetz gegenüber sich wendend, spricht er, in humoristi- 
scher Weise sich das Recht wahrend ministeriell sein zu dürfen gleich jedem 
andern Abgeordneten, seine feste Ueberzeugung aus: daß das Ministerium in 
dieser wie in mancher andern Frage nach bestem Wissen und ohne seinen- 
Ursprung zu verleugnen, seine Pflicht gethan, und daß gerade die Annahme 
des Wehrgesetzes die ruhige, friedliche und fortschreitende Entwicklung des 
Verfassungslebens in einer Wieise sicherstellen werde, die jeden Einsatz und 
jede Einbuße zehn= und zwanzig Mal aufwiege. Minister Berger glaubt 
in seiner Betrachtung der äußeren Lage weniger zurückhaltend sein zu können. 
Allerdings weist auch er jede Politik der Wiedervergeltung entschieden zurück 
— „dbie größte Nache die wir, wenn wir Nachegedanken hegten, einem ge- 
wissen Staate gegenüber üben könnten, wäre die Aufrichtung eines freien, 
reichen und geistig gehobenen Oesterreichs“ — aber er zeichnet die Lage da- 
hin, daß „im Augenblick Frankreich über den Rhein, Preußen über den 
Main, Rußland über die Pruth hinüberstrebe, daß Italien ein Stück Tren- 
tino möchte und selbst Numänien einen ihm gerade bequem liegenden Theil 
von Oesterreich", und er sindet in dieser Sachlage die Nöthigung „nicht 
bloße Friedenspolitik zu treiben, in deren Folge Oesterreich weder ein ge- 
fürchteter Gegner noch ein erwünschter Bundesgenosse sein würde“, auch nicht 
Allianzen zu suchen, denn „wenn heute Oesterreich eine Allianz ein- 
geht, so ist der Krieg gewiß", sondern — und das geschehe in der An- 
nahme des Wehrgesetzes — der Welt zu manifestiren, daß „das schon als Thei- 
lungsobject betrachtete Oesterreich leben wolle und könne." Minister Giskra, 
augenscheinlich innerlich erregt, gibt vor allen Dingen der Zuversicht warmen 
Ausdruck, daß die Differenzen, welche in der vorliegenden Frage Männer 
von denselben politischen Grundsätzen getrennt, keine nachhaltige und nach- 
wirkende Verstimmung zur Folge haben, sondern daß die Freunde, welche 
dießmal andere Wege gehen zu müssen geglaubt, mit der offenen Anerken- 
nung zurückkehren würden: die Männer der Regierung möchten im einzelnen 
20*
        <pb n="304" />
        L 
Orsterreich-Ungarn. 
geirrt haben, aber seien die alten geblieben, und sie verdienten es nicht, als ver- 
trauensunwürdig bezeichnet zu werden. Minister Graf Taaffe endlich, noch- 
mals betonend, daß die Cabinetsfrage auch heute noch bestehe, glauble nament- 
lich hervorheben zu sollen, daß es für das Ministerium eine Pflicht der politischen 
Ehrlichkeit gewesen, das Haus darüber keinen Augenblick im Zweifel zu lassen. 
Das Haus weicht schließlich offenbar weniger der gewonnenen 
Ueberzeugung, als der Zwangslage. Ein Antrag, die Dienstzeit in 
der Linie von 3 auf 2 Jahre herabzusetzen, wird verworfen, ebenso 
ein Antrag, auch die Friedensstärke im Gesetze festzusetzen, dagegen 
die Feststellung der Kriegsstärke auf 800,000 Mann mit 118 gegen 
bloß 29, der Verzicht des Reichsrathes auf Abänderung des Contin- 
gents für die nächsten 10 Jahre mit 103 gegen 40 und das ganze 
Gesetz in dritter Lesung mit 118 gegen 29 Stimmen angenommen. 
12. Nov. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Berathung des Budgets für 
44. 
15. 
16. 
19. 
1869, eilig und stückweise. 
„ Ein kaiserl. Handschreiben an den Reichskanzler ordnet die Titel- 
frage gemäß der mit Ungarn getroffenen Verständigung. Der Kaiser 
wird künftig den Titel führen: Kaiser von Oesterreich, König von 
Ungarn. Der künftige Gesammttitel ist: Oesterreichisch -ungarische 
Monarchie. 
Ein Erlaß des Reichskriegsministers beschränkt „wegen der sehr 
beschränkten Präsenzzeit" den Garnisonsdienst und speciell die Stel- 
lung von Ehren= und Wachtposten auf das äußerste Maß. 
„ (Oesterreich: Niederösterreich). Ein Gesuch, die im Jahre 1848 
aus Anlaß des Belagerungszustandes geschlossene Freimaurer-Loge 
vzum heil. Joseph“ in Wien wieder eröffnen zu dürfen, wird von 
der Statthalterei abschlägig beschieden: 
„Die k. k. Statthalterei findet sich bestimmt, die beabsichtigle Bildung der 
Freimaurer-Loge als ihrer Einrichtung nach gesetzwidrig zu untersagen, weil 
der § 8 der vorliegenden Statuten die Bestimmung enthält, daß nur Mit- 
gliedern einer gerechten, gesetzmäßigen Loge der Zutritt in die Versammlung 
gestattet werden darf, somit ein Abgeordneter der Behörde von der Versamm- 
lung ausgeschlossen wäre, während es nach dem Vereinsgesetze der Behörde 
freisteht, zu jeder Vereinsversammlung einen Abgeordneten abzusenden, und 
weil ferner die Statuten auch keine Bestimmungen über die Art der Bildung 
des Vereins, über die Beschaffung der Vereinsmittel und über die Art der 
Beschlußfassungen, endlich auch keine Aufklärung über das Wesen der im 
&amp; 2 der Statuten erwähnten symbolischen Gebräuche enthalten.“ 
„ (Delegationen). Eröffnung der Session der Delegationen 
in Pesth. Die Regierung legt denselben das Budget für 1869, der 
Reichskanzler Beust das zweite Rothbuch vor. 
„ (Ungarn: Croatien). Eröffnung des Landtags: Ein kgl. Re- 
seript fordert ihn auf, gemeinsam mit Ungarn auch die Fiumanische 
Frage zu lösen. 
„ (DOesterreich). Das Oberlandesgericht von Böhmen bestätigt 
das Urtheil erster Instanz gegen den Hirtenbrief und die Instruc- 
tion des böhmischen Episcopats vom Juni d. J. auf „Störung der 
öffentlichen Ruhe“.
        <pb n="305" />
        Oesterreich-Ungarn. 309 
20. Nov. (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus genehmigt nunmehr das 
24. 
von der Commission modificirte Volksschulgesetz. 
Dasselbe tritt den confessionellen Interessen nicht mehr zu nahe. In der 
Debatte wird anerkannt, daß die Durchführung des Gesetzes (mit seinen 20 
neuen Schullehrer-Seminarien, seinen wandernden Lehrern für die Pussten, 
seinen Bezirksinspectoren und Ortsschulpflegern) für Ungarn ein ungeheurer 
Fortschritt wäre, aber auch die Möglichkeit, dasselbe so bald völlig durchfüh- 
ren zu können, vielfach sehr bezweiselt; indeß müsse doch wenigstens ein An- 
fang gemacht und eine gesetzliche Grundlage gefunden werden. 
„ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Nachdem der Ausgleich zwi- 
schen Ungarn und Croatien unter dem 19. d. M. die kgl. Sanction 
erhalten hat, treten die ungarischen Deputirten (lauter Deakisten) 
in den ungarischen Landtag ein. 
i„ —29. Nov. (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Fünftägige Debatte über 
das Nationalitätengeset. Die Führer der Serben und Rumänen 
stellen ihre Gegenanträge. Es wird beschlossen, auf die Special- 
debatte des Antrags Deak's einzugehen und der Minoritätsantrag 
mit 267 gegen 24 Stimmen verworfen, worauf die Serben und 
Rumänen denn Saal unter Protest verlassen und an den weiteren 
Verhandlungen nicht mehr theilnehmen. Der Entwurf Deak wird 
schließlich fast einstimmig angenommen. 
Die wichtigsten Bestimmungen sind: 8 1. Alle Bewohner Ungarns bilden 
die einheitliche und untheilbare ungarische Nation, deren gleichberechtigtes Mit- 
glied jeder Landesbewohner ist. &amp; 2. Diese Gleichberechtigung unterliegt nur 
hinsichtlich der amtlichen Benützung der im Lande üblichen verschiedenen Spra- 
chen und nur insoferne besonderen Bestimmungen, inwieferne dieß die Einheit 
des Landes, die praktische Möglichkeit der Regierung und der Administration 
nothwendig mache. § 3. Vermöge der politischen Einheit der Nation ist da- 
her die ungarische Sprache die Staatssprache. § 4. Die ungarische Sprache 
ist Berathungssprache der Legislative. &amp; 5. Die Gesetze werden in ungari- 
scher Sprache geschaffen, doch werden sie auch in der Sprache aller im Lande 
wohnenden Nationalitäten in authentischer Form herausgegeben. § 6. Die 
amtliche Regierungssprache ist in allen Zweigen der Administration die un- 
garische. &amp; 7. Die Protokolle der Jurisdiction werden in der Amtssprache 
des Landes geführt, doch können sie außerdem auch noch in jenen Sprachen 
geführt werden, die mindestens von einem Fünftel der Commission oder Re- 
präsentanz gewünscht werden. §3 8. In den Jurisdictions-Versammlungen 
kann Jedermann in seiner Muttersprache sprechen. § 12. Bezüglich der Rechts- 
pflege bleibt bei den Gerichten erster Instanz bis zur definitiven Organisirung 
derselben die bisherige Gepflogenheit. &amp; 13. Die kirchlichen Gerichte bestim- 
men ihre Geschäftssprache selbst. § 15. Die höheren Gerichte übersetzen die 
in fremden Sprachen geführten und appellirten Prozesse ins Ungarische und 
fällen ihre Erkenntnisse in ungarischer Sprache. 
26. Nov. Der neue österr. Botschafter Graf Trauttmansdorff (bisher 
28. 
Gesandter in München) trifft in Rom ein. Wie man wissen will, 
gehen seine Instructionen dahin, allfällige Vorschläge Roms zu ge- 
wärtigen, keine solchen zu machen. 
„ (Delegationen). Aus einer Vorlage des Reichs-Kriegsmini- 
sters über die Gebahrung mit dem Ordinarium der Landarmee für 
1868 ergibt sich eine Ueberschreitung des von den Delegationen be-
        <pb n="306" />
        810 
Oeslerreich-Ungarn. 
willigten Etats um muthmaßlich 3,700,000 fl., die aus dem Stell- 
vertretungsfonds gedeckt werden soli. 
28. Nov. (Oesterreich). Reichsrath: Das Herrenhaus nimmt das Wehr- 
30. 
1 
1 
gesetz unverändert nach den Beschlüssen des Abg.-Hauses an. 
Debatte: Hr. v. Schmerling: „Wenn von Seite des Reichskanzlers 
selbst anerkannt worben, daß die Politik. nicht in den Cabinetten, sondern in 
den Parlamenten gemacht werde, so ist eine unumwundene Erklärung in 
einem Theile des Parlaments, in diesem Hause, ganz angezeigt. daß wir 
Alle von dem innigen Wunsche beseelt sind, uns den Frieden zu erhalten, 
und daß kein Gedanke irgend eines Eroberungekrieges in uns lebt. Oester- 
reich hat nie eine Eroberungspolitik getrieben; wenn es das Schwert gezogen 
hat, so war es immer nur zur Vertheidigung, und das können wir auch 
jetzt mit aller Entschiedenheit aussprechen, in Zukunft wird es ähnlich gehal- 
ten werden. Diese Erklärung scheint angezeigt, weil abermals das Mährchen 
aufzutauchen beginnt, es liege in der Votirung eines Kriegsstandes von 
800,000 Mann eine Bedrohung des Friedens. Das Haus wird einstimmig 
mit mir in der Erklärung sich vereinigen: Keine Politik des Angriffs, rein 
nur das Heer zur Vertheidigung angegriffener österreichischer Interessen! Feld- 
zeugmeister Hauslab: Ich glaube in dem Gesetze das Bestreben zu finden, 
Berufssoldaten zu erziehen, und da in der permanenten Landwehr die An- 
bahnung zum Milizsysteme vorhanden scheint, so glaube ich in dem Gesetze 
die Keime des Fortschrittes zu erblicken, und so betrachte ich dieses Gesetz 
als eine Uebergangs-Einrichtung. Allerdings habe ich die vielleicht irrige, 
jedenfalls individuelle Ueberzeugung, daß die Heeresverfassung in einer lang- 
sam herannahenden Zukunft ein Milizsystem mit einem Kern von geworbenen 
Rekruten sein werde, wie in England und Nordamerika: eine sehr große 
Vervollkommnung der Einrichtung des Mittelalters. 
„(Delegationen). Die ungarische Delegation erledigt das 
Militärbudget für 1869, streicht in demselben nur 2 Mill, und be- 
willigt 70J Mill. 
„ (Ungarn). Landtag, Unterhaus: Annahme des interconfessio- 
nellen Gesetzes und des Gesetzes bez. Gerichtsbarkeit bei gemischten 
Ehen. 
In dem letzteren Gesetze werden die geistlichen Ehegerichte der Katholiken 
beibehalten, dagegen der Zusatz, der es den Protestanten „um der Gleich- 
berechtigung willen" gestatten wollte, auch ihrerseits geistliche Ehegerichte ein- 
zusetzen, gestrichen, da sie keinerlei Verlangen darnach zeigten. 
„ (Ungarn). Der Centralausschuß der Honveds beschließt, nach 
der Publication des Honved= (Landwehr-) Gesetzes im Namen der 
Honveds von 1848/49 bei Sr. Maj. Audienz zu verlangen und 
die Huldigung der Honveds sowie deren Dienste in Kriegs= und 
Friedenszeiten anzubieten. 
4. Dec. (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus nimmt ein provisorisches 
Gesetz für die Union mit Siebenbürgen an. Dasselbe dehnt das 
Nationalitätengesetz auch auf Siebenbürgen aus und überläßt der 
Regierung vielfach eine discretionäre Gewalt. Die Numännen oppo- 
niren gegen das Gesetz mit großer Heftigkeit, die Alt-Sachsen er- 
klären sich gegen, die Jung-Sachsen für dasselbe.
        <pb n="307" />
        Orsterresch-Ungarn. 311 
2. Dec. (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus genehmigk seinerseits die 
nicht wesentlichen Aenderungen des Reichsraths im Wehrgesetze. De- 
batte über die heikle Frage der „gemeinsamen Pensionen“ (auch für 
ehemalige Bach'sche 2c. Beamte in Ungarn). Die Sectionen des 
Hauses haben den Entwurf sämmtlich abgelehnt. Verlegenheit des 
Ministeriums. Deak erklärt sich für die Vorlage, obwohl ziemlich 
lau. Vor der namentlichen Abstimmung verlassen mehr als 100 
Mitglieder den Saal, worauf die Vorlage angenommen wird. 
2/3. Dec. (Delegationen). Die Delegation des Reichsraths bewil- 
ligt den ordentlichen Militäretat für 1869 mit einem Abstrich von 
3¼ Mill. nach dem Antrage des Comité's (das die Forderung seines 
Subcomit's, 74 Mill. zu streichen, dahin ermäßigt hatte) und den 
außerordentlichen Militäretat mit unerheblichen Abstrichen. Die Polen 
erklären sich wiederum gegen alle und jede Abstriche. 
3. Dec. (Delegationen). Beide Delegationen bewilligen gleichmäßig 
den Marine-Etat und beschließen, Commissionen behufs eines Aus- 
gleichs über ihre Differenzen niederzusetzen. 
„ (Delegationen). Die Commissionen beider Delegationen ver- 
ständigen sich über den Ausgleich der Differenzen und ihre Anträge 
werden sofort von beiden Delegationen angenommen. 
„ Der Kaiser sanctionirt das von beiden Reichshälften zugestandene 
Wehrgesetz, sowie das ungarische Honved= (Landwehr-) Gesetz, er- 
nennt den Erzh. Joseph zum Obercommandanten der ungarischen 
Landwehr und erläßt einen Armeebefehl von Ofen aus: 
„Die Monarchie bedarf des Friedens. Wir müssen ihn zu erhalten wissen. 
Zu diesem Zwecke habe ich beiden Reichsvertretungen einen Gesetzentwurf vor- 
legen lassen, nach welchem die waffenfähige Bevölkerung im gegebenen Augen- 
blicke ihre ganze Kraft in die Wagschale legen wird, um der Monarchie die 
Erfüllung ihrer erhabenen Mission, meinen getreuen Völkern die Wahrung 
ihrer theuersten Interessen zu sichern. Die beiden Reichsversammlungen haben 
meinen Erwartungen im vollsten Maße entsprochen, Vom echt patriotischen 
Gefühle durchdrungen, haben sie das neue Wehrgesetz angenommen. Ich 
habe demselden meine Sanction ertheilt und dessen Durchführung angeordnet. 
Die staatsrechtliche Neugestaltung hat das Reich auf jene historische Grund- 
lage zurückgeführt, auf der es ruhte zu den Zeiten, wo es die schwersten 
Kämpfe erfolgreich bestanden und glänzende Siege errungen hat. Beide Theile 
meines Reiches treten jetzt mit gleichem Interesse für die Größe, Macht und 
Sicherheit der Monarchie ein. Meine Armee hat hiedurch einen Bundes- 
genossen gewonnen, der sie im Glück und Unglücke kraftvoll unterstützen wird. 
Meine Völker werden, dem Rufe des Gesetzes folgend, ohne Unterschied des 
Standes, mit Stolz und berechtigtem Selbstgefühle sich um meine Fahnen 
schaaren, um die edelste ihrer Pflichten zu erfüllen. Die Armee soll die 
Schule jener Tugenden sein, ohne welche die Nationen ihre Größe, die Reiche 
ihre Macht nicht zu bewahren vermögen. Neben der Armee tritt ein neues 
Element, die Landwehr, als ein ergänzender Theil zur gemeinsamen Wehr- 
krast hinzu. Sie dient dem gleichen Zwecke wie die Armee, sie geht aus 
gleichen Elementen, sogar theilweise aus dieser selbst hervor. Vertrauensvoll 
wende ich mich an mein Heer. Ich will, daß die neue Bahn freudig und 
kraftvoll von allen denen betreten werde, welche dem Vaterlande schon in
        <pb n="308" />
        342 
7 
Oesterreich-Ungarn. 
Waffen dienen. Ich will, daß das theure. Erbtheil des Heeres, dessen Treue 
und innige Kamteradschaft, in allen dessen Abtheilungen lebendig erhalten 
werde, daß die Armee, die Kriegsmarine und die Landwehr als treue Wassen- 
gefährten zusammenhalten, getragen von gleichen Pflichten, berechtigt zu glei- 
chen Ehren. Ich erwarte daher von jedem Offizier der Armee und der Land- 
wehr, daß er die neuen Institutionen in diesem Geiste auffasse, besonders 
aber von den Generalen, den Führern, daß sie das Band beider Theile fest- 
zuknüpfen streben, den Geist der Ordnung und Disciplin beleben, jeder etwa 
aufkeimenden falschen Richtung gleich im Beginne entgegentreten. Schwere 
Mißgeschicke haben meine Armee betrossen, harte Prüfungen hat dieselbe zu 
bestehen gehabt, doch ungebrochen blieb ihr Muth und unerschüttert mein 
Glaube in ihren Werth. Der Pfad der Treue und der Ehre, welchen die 
tapferen Söhne meines Reiches gewandelt, soll stets derselbe bleiben. Die 
Armee soll ihre Vergangenheit nicht verleugnen, sondern die glorreichen Er- 
innerungen von Jahrhunderten in die Gegenwart hinübertragen. Fortschrei- 
tend mit Zeit und Wissenschaft, erstarkt durch den Zutritt neuer Elemente, 
soll sie Achtung gebieten dem Feinde, schirmen das Reich und den Thron.“ 
. Dec. Ein Handschreiben des Kaisers erhebt den Reichskanzler Frhrn. 
v. Beust in den erblichen Grafenstand: 
„Das verflossene Jahr erwarb Ihnen neue Ansprüche auf meine Aner— 
kennung. Mein Vertrauen sei Ihnen eine stete Mahnung, treu und uner- 
schrocken auszuharren in Ihrem Berufe." 
b„ (Delegationen). Schlußsitzung der Delegationen. Der Reichs- 
kanzler v. Beust theilt denselben mit, daß der Kaiser ihre Beschlüsse 
bereits sanctionirt habe und schließt mit einer neuen Friedensrede: 
„Die an die Delegationen geknüpften Voraussetzungen haben sich als be- 
rechtigt erwiesen. Zwischen, den Mitgliedern der beiden Delegationen hat sich 
ein freundliches, wahrhaft collegiales Verhältniß gezeigt. Durch die Ausfüh- 
rung des Gesetzes, welches bestimmt ist, der Gesammtmenarchie einen festen 
Halt zu verleihen, haben die Delegationen eine neue Friedensbürgschaft ge- 
gegeben. (Großer Beifall.) Niemand, im Inlande oder Auslande, wird ernst- 
lich denken, daß die Vertreter der beiden Reichsversammlungen und der De- 
legationen das Wehrgesetz angenommen, das Armecbudget im verlangten Maße 
bewilligt haben würden, hätten sie Grund zu glauben gehabt, daß der Krieg 
die Absicht der Regierung sei. Die Vertreter gaben dem Ministerium nicht 
die Waffen in die Hand, damit dasselbe Streit suche, oder einen angebotenen 
Streit leichthin aufnehme; die Vertreter wollen nur, daß, wenn wir unsere 
Stimme erheben für die Erhaltung des Friedens, oder zur Abwehr einer den 
Frieden bedrohenden Gesahr, diese Stimme nicht als Hilferuf eines wehr- 
losen, verlassenen, sondern als Mahnruf eines Staates ertöne, der das Recht 
hat, gehört zu werden, wenn er von Frieden spricht. Wir werden der mit 
dieser Bedeutung übernommenen Pflicht nicht vergessen.“ 
Der gemeinsame Voranschlag für 1869 ist nach der Vereinbarung 
der Delegationen solgender: 
Ordinarium: 
1. Gemeinsames Ministerium des Aeußgen. 40(0081,959 fl. 
2. Gemeinsames Kriegeministerium: 
a) Her . 6009,777,692 
b) Kriegsmarine . 1(1(01 ,461,132 
3. Gemeinsames Finanzministerium 14156686,265 
4. Gemeinsame Rechnungscontrbloe 101,950 „ 
Summe: 83, 108,998 fl. 
Hievon ab: Einnahme des Zollgefälles .. .. 725927,000, 
Ordentliches Gesammt-Erfordernif 75,181,998 fl. 
2 2 2
        <pb n="309" />
        Oeslerreich-Ungarn. 313 
Hievon entfällt auf die im Reichsrathe vertretenen König- 
reiche und Lndern 520p27,398 fl. 
Außerordentliches Erforderniß: 
1. Gemeinsames Ministerium des Aeußen 101,481 " 
2. Gemeinsames Kriegsministerium: 
a) für das Her 4s/l739,·681 
b) für die Kriegsmarienn. 412289.028 „ 
3. Gemeinsames Finanzministerim 13,830 „ 
Außerordentliches gemeinsames Erfordernif 6,144,020 fl. 
Hievon entfällt auf die im Reichsrathe vertretenen König- 
reiche und Lnder . 44300,814 „ 
  
5. Dec. (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus genehmigt schließlich das 
10. 
Budget für 1869. Debatte über die Competenz der Militärgerichte. 
Der vorgelegte Entwurf wird principiell entschieden angefochten und 
die Regierung sieht sich genöthigt, denselben zurückzuziehen. 
„ (Ungarn). Große Befriedigung der öffentlichen Meinung über 
die endlich erlangte Honved= (Landwehr-) Armee. Die alten Hen- 
veds geben derselben in einer Deputation an den Kaiser Ausdruck. 
Ansprache ihres Führers an den Kaiser: „Im Auftrage des 1848 
—1849er Honvedthums erscheinen wir vor dem Angesichte Ew. Maj., um 
dessen getreue homagiale Huldigung auszusprechen und zu erklären, daß wir 
in der neu zu errichtenden Honved-Armee, sowohl in Friedens= als in Kriegs- 
zeiten unter dem erhabenen Besehle Ew. Maj., jeder nach seiner Fähigkeit, 
zu dienen bereit sind. Gewähre der Himmel unserem Vaterlande den Frie- 
den, damit Ew. Maj. die begonnene Entwickelung desselben dem schönsten 
Erfolge entgegenführen könne; sollte aber das Schicksal anders wollen, er- 
klären wir mit männlichem Bewußtsein, daß wir zu den Lorbeeren, welche 
die Schläse Ew. Maj. umkränzen werden, mehr als Ein Blatt liefern wollen. 
Wolle Ew. Maj. den Ausdruck unserer Huldigung und Dienstbereitschaft gnä- 
digst genehmigen und überzeugt sein, daß uns in der Treue gegen das Vater- 
land und den Thron und in der Anhänglichkeit an die Gesetze Niemand über- 
tressen wird. Es lebe der König!" 
„ (Ungarn). Der Kaeiser schließt in Person den Landtag. Die 
Thronrede feiert den eingetretenen Umschwung und Ausgleich: 
„Des gegenwärtigen Reichstages fruchtbringende Thätigkeit steht in der 
mehrhundertjährigen Geschichte Ungarns ohne Beispiel da. Inmitten ernster 
und schwieriger Verhältnisse haben Wir Sie vor drei Jahren zur Lösung 
einer großen Aufgabe einberusen. Unser gemeinsames Ziel und 
Streben war es, alle jene Fragen zu lösen, welche nicht nur in der jüng- 
sten Vergangenheit, sondern seit Jahrhunderten die Quelle des Mißtrauens, 
der Stagnation und der Zerwürfnisse waren. Es ist uns gelungen, dle 
schwierige Aufgabe glücklich zu lösen. Das aufrichtige Bündniß zwischen Kö- 
nig und Nation hat diesen Erfolg errungen. Diesem Reichstage gebührt 
der Ruhm, jener Ungewißheit der politischen Lage ein Ende gemacht zu ha- 
ben, welche die edelsten Kräfte der Nation zur Unthätigkeit verdammte. An 
die Stelle der staatsrechtlichen Zerwürfnisse zwischen den beiden Staaten Un- 
serer Monarchie sind die Beziehungen gegenseitiger Freundschaft und Achtung 
getreten. Die österreichisch -ungarische Monarchie, ihren Schwerpunkt in sich 
selbst suchend und findend, schreitet mit verjüngter Kraft vorwärts auf der 
neuen Bahn, deren Endziel Friede und Wohlfahrt, zugleich aber auch die 
Wahrung jener Stellung bildet, welche sie in der Reihe der Staaten Europa's 
einzunehmen berufen ist. In solcher Weise ist die Quelle, aus welcher die 
Uebel der Vergangenheit flossen, verschüttet, und über derselben erhebt sich
        <pb n="310" />
        314 
Oeslerreich-Ungarn. 
das bleibende Denkmal ungarischer Treue, Vaterlandsliebe und Mäßigung, 
auf welchem die Geschichte jetzt schon eine lange Reihe großer und heilsamer 
Erfolge verzeichnet hat. In Folge meiner feierlichen Krönung mit der von 
meinen Ahnen ererbten. Krone des hl. Stephan ist die ungarische Verfassung 
in ihre Vollgeltung getreten, wir aber haben das historische Gewicht und die 
historlsche Bedeutung des ungarischen Königstitels wieder hergestellt, und wir 
hegen das sichere Bewußtsein, daß hiedurch unser Reich nicht eine Schwächung 
erfahren, sondern nur seine alte Grundlage und Kraft wieder gewonnen hat. 
Darnach ist auch der Titel der Monarchie dem Auslande gegenüber festgestellt. 
Mit Croatien und Slavonien kam auf Grundtage eines billigen Aus- 
gleichs der beiderseitigen Interessen eine staatsrechtliche Vereinbarung zu Stande, 
welche das zwischen beiden Brudervölkern in Glück und Unglück Jahrhunderte 
hindurch bestandene Band erneuert hat. Die Vereinigung Ungarns und Sie- 
benbürgens ist in die Reihe der vollendeten Thatsachen getreten. Dem- 
gemäß ist die Integrität des Reiches Stephans des Heiligen in 
einem Maße zur Geltung gelangt, wie sich dessen das Land seit mehr denn 
drei Jahrhunderten nicht zu erfreuen hatte. Eine der Bürgschaften der In- 
tegrität der ungarischen Krone und unserer Monarchie ist das neue Wehr- 
gesetz. Bei der Organisirung der Wehrkraft haben Sie mit Vertrauen und 
tiefer Einsicht die Nothwendigkeit des gemeinschaftlichen Heeres anerkannt und 
hiedurch eine die Entwicklung der Monarchie schützende Wehrmacht geschaffen. 
Zur Unterstützung derselben ist die Landwehr berufen — sie eröffnet in Au- 
genblicken der Gehihr ein neues Feld jener alten Tapferkeit, von welcher die 
Blätter der ungarischen Geschichte so vielfach glänzendes Zeugniß geben. 
Indem wir derart die Stellung unseres geliebten Ungarns und unserer Mo- 
narchie befestigt haben, finden wir hierin zugleich die Garantie des Friedens 
nach Außen, dessen ungetrübte Aufrechterhaltung wir zu den vorzüglichsten 
unserer Regentensorgen zählen. Sie haben die geistige Entwicklung der Na- 
tion gefördert, als Sie ein Gesetz über die Volkserziehung geschaffen, welches, 
wenn es auch von einzelnen Sonderinteressen Opser heischt, dennoch den 
Grund zu einem System der Volksbildung legt, das berufen sein wird, dem 
geistigen und materiellen Fortschritt des Landes eine feste Stütze zu bieten. 
Wir hoffen, daß unsere Getreuen nichtungarischer Zunge ihre volle Beruhig- 
ung in dem Bewußtsein finden werden, daß die Verfassung jedem Staats- 
bürger die Freiheit und die Entwicklung seiner Muttersprache in gleicher 
Weise sichert. Sie folgten demselben Grundsatze der Gleichberechtigung, als 
Sie die Ausübung verfassungsmäßiger Rechte auch auf die israelitischen Bürger 
des Landes ausdehnten, welche bis dahin bloß die Lasten, nicht aber auch 
die Wohlthaten der Verfassung gekaunt haben. Sie haben bei der Rege- 
lung der Verhältnisse zwischen den christlichen Confessionen das Princip bür- 
gerlicher und religiöser Gleichberechtigung zur Grundlage genommen. Der 
Fortschritt Ungarns auf dem materiellen Gebiete stand bisher in keinem Ver- 
hältnisse zu seinen reichen Naturschätzen; die Gesetzgebung jedoch hat die 
ganze Wichtigkeit des materiellen Fortschritts erfaßt. Die bereits sichtbaren 
Zeichen des geistigen und materiellen Aufschwunges der Nation 
können Ihr Herz mit Freude erfüllen, und wenn erst der Erfolg in jenem 
Vollmaße eintritt, mit welchem die göttliche Vorsehung Energie und Aus- 
dauer zu belohnen pflegt, wird die Nachwelt sich dankbar Jener erinnern, 
die das Aufblühen des Landes herbeigeführt haben. Und nun empfangen 
Sie unseren aufrichtigen königlichen Dank und überbringen Sie densel- 
ben der gesammten Nation. Möge der Allmächtige jene aufrichtige Ein- 
tracht bleibend erhalten, welche nicht nur auf dem Felde der Politik zu 
großartigen Erfolgen geführt, sondern auch Herrscher und Volk mit dem 
Bande der Liebe und des Vertrauens umschlungen und es uns neuerdings 
süslteaken hat, daß nur der Herrscher eines glücklichen Volkes sich glücklich 
ühlen kann.“
        <pb n="311" />
        Otsterreich Ungaru. 315 
42. Dec. Dem Handelsvertrage mit England stellen sich neue Schwierig- 
14. 
I 
15. 
17. 
keiten entgegen, so daß derselbe jedenfalls nicht mit dem 1. Januar 
1869, wie die Nachtragsconvention wollte, ins Leben treten kann. 
Der ungarische Landtag ist auseinander gegangen, ohne einen dieß- 
fälligen Beschluß gefaßt zu haben und im Ausschuß des Abg.-Hauses 
des Reichsrathes werden auch gegen die Nachtragsconvention große 
Bedenken erhoben. 
„ (Oesterreich). Reichsrath, Abg. Haus: Der Finanzminister 
legt das Finanzgesetz für 1869 unter Darlegung der Finanzlage 
vor, beantragt die Einführung einer Gebäudesteuer und fordert die 
Forterhebung der Steuern bis Ende März 1809. 
Die Darlegung der Finanzlage Seitens des Finanzministers lautet sehr 
befriedigend: soweit sich die Ergebnisse des Jahres 1868 übersehen ließen, 
hätten sich die Einnahmen gehoben, seien die Ausgaben zurückgeblieben, so 
daß die Mehreinnahme für die 3 ersten Quartale gegen den Voranschlag 9, 
die Minderausgabe 10 Mill. betrage. Bleibe das Verhältniß dasselbe auch 
für das 4. Quartal, so ergäbe sich ein Ueberschuß von 10 Mill. und würde 
das Deficit für 1805 nur mehr 34 Mill. betragen. 
„ (Ungarn). Der Cultusminister eröffnet einen von der Regie- 
rung einberufenen israelitischen Congreß und bezeichnet die Aufgaben 
desselben folgendermaßen: 
1) Feststellung der äußeren Organisation. der einzelnen Gemeinden; 2) Or- 
ganisation der israelitischen Schulen und Schulbehörden; 3) Verwaltung des 
ungarischen israelitischen Landessonds; 4) Organisation der künftigen Con- 
gresse, Feststellung ihres Wirkungskreises und der desinitiven Hausordnung, 
sowie des Wahlmodus. 
Die altjüdische Partei ist bei den Wahlen in der Minderheit geblieben. 
„ In Folge des Wehrgesetzes wird die Aufhebung der körperlichen 
Züchtigung in der Armee verkündet und werden den Militärsträf- 
lingen die Ketten sofort abgenommen. 
„ (Ungarn). Eine Deputation von 200 Pesther Stadtrepräsen- 
tanten begibt sich zu Deak, um ihm den Dank der Nation für den 
nun besiegelten Ausgleich, der nicht zum mindesten sein Werk, aus- 
zudrücken. Antwort Deaks: 
„Wir dürsen nicht betrübt sein, weil nicht Jedermann befriedigt ist; 
Wünsche sind eben Triebfedern für Thaten, ohne welche die einzelnen Natio- 
nen in Faulheit und Nachlässigkeit versinken. Wir bedürsen der Mäßigung 
und müssen zwischen Wünschen und Wollen unterscheiden. Der 
letzte Reichstag hat das Verdienst, das Letztere gethan zu haben, indem er 
seine Kräfte bloß zur Durchführung des Möglichen verwendete. Es ist eines 
der Hauptverdiensie der Nation und des Reichstages, bloß so weit gegangen 
zu sein, bis wohin sie die dauerhafte Basis würde ausdehnen können. Die 
Nation besaß neben ihrer Energie, vom Rechte nicht abzuweichen, Takt genug, 
um gegenüber dem Herrscher der durch unglückliche Ereignisse erschütterten 
Monarchie ihre Forderungen nicht hinaufzuschrauben. Sie wußte, daß in er- 
preßten höheren Concessionen der Keim zur abermaligen Auflösung liegen 
würde. Die Nation möge die einfache Regel der Handelswelt erlernen: nicht 
nur das in Rechnung zu ziehen, was wir gewinnen, sondern auch, was wir 
verlieren können. Uns isi Oesterreichs Bestand ebenso nothwendig, 
wie Oesterreich der unserige. Die Rechtsbasis und die Rechtsverhält-
        <pb n="312" />
        316 
Oeslerreich-Ungarn. 
nisse sind in Ungarn-Oesterreich derart, wie es kaum liberalere und fortge- 
schrittenere in Europa gibt. Wenn wir das Gewonnene umstürzen wollen, 
brauchen wir nur die Grundlage, den Ausgleich anzugreisen. Die besten 
Programme für die nächsten Wahlen sind die 1867er und 1868er Gesetze.“ 
25. Dec. (Oesterreich). Conflict zwischen der Regierung, die ihrer 
28. 
31. 
L 
Stellung gegen Ungarn nichts vergeben will, und der Direction der 
Nationalbank bez. Dividende und Staatssubvention. 
„ (Ungarn: Croatien). Eröffnung einer Banalconferenz behufs 
der Vorberathungen für die Organisation der künftigen autonomen 
Landesregierung. 
„ Eine Vergleichung der Coursnotirungen der verschiedenen österr. 
Staatspapiere an der Wiener Börse während des Jahres 1868 
zeigt, daß der Credit der Monarchie im Laufe des Jahres trotz der 
unter der Form einer Unification der Staatsschuld getroffenen Maß- 
regeln gegen die Staatsgläubiger nicht gesunken ist, sondern sich so- 
gar gehoben hat: 
2. Jan. 1868. Mitte Jumi 1868. 31. Dec. 1868. 
5proc. Staatsschuld 5. W. 52f 55,1 
5proc. Metalligurees 55,0 32. 59 
National-Anleihe 44,, 63%½ 64,/t 
1860er Loose, ganees 826 84 91.0 
1864er Loose ·6"5 74,/t 88 413.0 
„ (Ungarn). Die Organisation des Landesvertheidigungs-Mini- 
steriums behufs Errichtung der neuen Honved= (Landwehr-) Armee 
ist bereits vollendet.
        <pb n="313" />
        III. 
Auperdeutsche Staaten.
        <pb n="314" />
        <pb n="315" />
        1. Portugal. 
2. Jan. Neue Unruhen an verschiedenen Orten gegen das neue Steuer- 
10. 
14. 
system. Volksbewegung in Lissabon. Das Ministerium gibt seine 
Entlassung ein. Der Marquis von Loulé lehnt die Aufgabe, ein 
neues Ministerium zu bilden, ab. Die Cortes treten zusammen, 
ohne vom König mit einer Thronrede eröffnet zu werden. 
„ Ein neues Ministerium bildet sich unter dem Vorsitze des Grafen 
D'Avila als Minister des Auswärtigen und des Innern, Vicomte 
v. Seabra Justizminister, Magelhaes Kriegsminister, Coalho de 
Amaral Marineminister, Ferreira Finanzminister. 
„ Cortes: Die Regierung legt demselben zwei Gesetzesentwürfe vor, 
von denen einer die Aufhebung der im vorigen Jahr eingeführten 
Consumtionssteuer beantragt, der andere die Ermächtigung zu einer 
neuen administrativen Eintheilung des Landes verlangt. 
„ Da die Majorität der Cortes nicht geneigt scheint, ihr Werk 
vom vorigen Jahr wieder zu zerstören, so werden diese von der 
Regierung aufgelöst und der Zusammentritt der neuen Kammern 
bis in den April hinausverlegt. 
23. März. Das Ergebniß der Corteswahlen ist der Regierung entschieden 
günstig; alle Minister sind unter den Gewählten. 
15. April. Eröffnung der Cortes, Thronrede des Königs. Die Unruhen 
in einem großen Theile des Landes dauern fort. 
11. Mai. Cortes: Der Finanzminister legt denselben das Budget vor, 
16. 
mit dem Beifügen, sobald die von ihm erbetene Indemnitätsbill be- 
willigt sei, werde er Maßregeln zur Verminderung des Deficits vor- 
schlagen. 
„ Cortes: Die vom Finanzminister geforderte Indemnität wird 
demselben mit 98 gegen 8 Stimmen ertheilt.
        <pb n="316" />
        320 Portugal. 
23. Mai. Cortes: Darlegung des Finanzministers über die Finanzlage 
des Landes und Vorschläge für Beseitigung des Deficits. Derselbe 
beantragt hiefür, die schwebende Schuld durch den Verkauf und die 
Convertirung des kirchlichen und corporativen Eigenthums in Bons 
und durch den theilweisen Verkauf der Staatswaldungen zu decken, 
ferner die Zölle auf Tabak, Zucker, Reis, Café, Thee, Butter und 
andere Artikel zu erhöhen, sowie die Dividenden mit 10 Proc. zu 
besteuern. 
14. Juli. Da die Majorität der Cortes nicht geneigt scheint, die Finanz- 
vorschläge der Regierung zu votiren, so verlangt diese vom König die 
Auflösung der Cortes und nochmals Neuwahlen. Der Staatsrath 
verwirft die Maßregel einstimmig. Das Ministerium verlangt seine 
Entlassung und der König nimmt sie an. 
15. „ Der bisherige Ministerpräsident D'Avila schließt die Session im 
Namen des Königs. 
22. „ Nachdem verschiedene Combinationen gescheitert sind, gelingt es 
endlich dem Marquis Sa da Bandeira, ein neues Cabinet zu bilden, 
in dem er das Auswärtige und den Krieg übernimmt, Sabas Justiz, 
Martins Inneres, Bento Finanzen. 
— Oct. Die öffentliche Meinung spricht sich sehr entschieden gegen die 
Idee einer iberischen Nation aus, wie sie z. B. in Spanien von 
einer starken Partei angestrebt zu werden scheint. 
3. Dec. Der Jahrestag der Wiederlosreißung von Spanien wird dießmal 
mit besonders lebhaftem, geradezu demonstrativem Eifer begangen. 
17. „ Do ein in Paris beabsichtigtes Anlehen nicht zu Stande kommt, 
gibt der Finanzminister seine Entlassung ein. Große Finanznoth.
        <pb n="317" />
        2. Spanien. 
2. Jan. II. Kammer: Adreßdebatte. Die Kammer nimmt „mit Genug- 
thuung Act davon, daß sich Spanien an den ihm gebührenden Ehren- 
platz neben den hl. Vater gestellt habe.“ 
30. II. Kammer: Die Regierung legt derselben das Budget vor. 
Dasselbe zeigt ein Deficit von 50 Mill. Alle Welt ist indeß über- 
zeugt, daß das wirkliche Deficit viel größer sei als das angebliche. 
6. Febr. Der Papst übersendet der Königin die geweihte goldene Rose. 
30. März. Die II. Kammer verwirft mit 129 gegen 29 Stimmen den 
Antrag, die Ausgaben auf das Niveau der Einnahmen zu beschränken 
und dieselben in den öffentlichen Aemtern um 29 Mill. zu reduciren. 
23. April. Der Ministerpräsident Marschall Narvaez ## gänzlich unerwartet. 
Gonzalez Bravo wird mit der Neubildung des Cabinets beauftragt. 
Die Ahnung größerer Ereignisse durchzuckt sofort die öffentliche 
Meinung. 
24. „ II. Kammer: Gonzalez Bravo zeigt derselben die Neubildung 
des Cabinets an mit der Erklärung, dasselbe werde die Politik des 
Marschall Narvaez fortsetzen: 
„Wir sind geleitet von dem Schatten des Herzogs von Valencia, mit den 
Wassen werden wir die bewaffnete, mit den Gesetzen die unbewafsnete Revo- 
lution unterdrücken.“ 
25. „ General Pezuela wird für alle Fälle von Barcelona nach Madrid 
(rbersetzt. 
20. Mai. Die Cortes werden durch kgl. Decret bis auf weiteres vertagt. 
— „ Vermählung der Prinzessin Isabel, der ältesten Tochter der Kö- 
nigin, mit dem neapolitanischen Prinzen, Graf von Girgenti. 
21
        <pb n="318" />
        322 Spanien. 
7. Juli. Staatsstreich des Cabinets Gonzalez Bravo: in Madrid werden 
die Generale Serrano (Herzog de la Torre), Dulce (Marquez von 
Castellflorite), Zavala (Marquez von Sierra Bullones) und Cordova 
(Marquez von Mendigorria) Serrano y Bedoys und Letona, in 
in S. Sebastian der General Echague, in Zamora der General 
Caballero de Nodas verhaftet und theils in verschiedene Städte im 
Innern theils nach den balearischen und canarischen Inseln abgeführt. 
Der in Sevilla residirende Herzog von Montpensier, der Gemahl 
der einzigen Schwester der Königin, wird aufgefordert, Spanien zu 
verlassen, da er den Feinden der Regierung als Fahne dienen könnte. 
16. „ Der Herzog von Montpensier schifft sich mit seiner Familie auf 
der Villa de Madrid nach Lissabon ein, um in der Nähe zu sein, 
nicht nach England zu seinen Familienangehörigen, wie die Regierung 
gehofft hatte. „ 
3. Aug. Der Herzog und die Herzogin von Montpensier erlassen von 
Lissabon aus einen Protest gegen ihre Verbannung an die Königzin. 
Sle constatiren därin, daß der kgl. Ausweisungsbesfehl keine ausdrückliche 
Beschwerde gegen sie enthält, über welche sie sich zu rechtfertigen hätten und 
sügen dann bei: „Das Land ist beunruhigt, die Revolutionäre bedienen sich 
unseres Namens als einer Fahne und machen ihn zum Ziele ihrer Machi- 
nationen, das sind die einzigen Erwägungen, worauf sich Ihre ungesetzliche 
und für unsere hohe Stellung verletzende Maßregel stützt, deren Sie absichtlich 
erwähnt haben, um uns noch mehr zu erniedrigen. Dergleichen Behauptungen 
verdienen keine Besprechung. Aber wenn wir es für angemessen hielten, uns 
gegen die unter durchsichtigen Anspielungen verhüllten Beschuldigungen zu 
vertheidigen, wenn man uns an die Pflichten der Loyalität erinnert, für 
welche man unser Gedächtniß nicht aufzufrischen braucht, so würden wir 
Ihrer Majestät sagen: wenn das unglückliche Spanien gegenwärtig eine 
schwierige Lage zu bestehen hat, welche wir von Herzen bedauern, so sind wir 
nicht die schaffende Ursache davon. Man muß, wenn eine solche besteht, 
anderswo nach dem Grunde der beklagenswerthen Aufregung suchen, welche 
als Vorwand gebraucht wird, um uns zu verurtheilen. Jedes Mal, wenn 
das Volk sich beunruhigt, ist es, weil ein ernstes Uebel dasselbe quält; denn 
es gibt weder Individualitäten noch Namen, die mächtig genug sind, um 
als Fahne zu dienen und eine Nation in ihr Gefolge zu nehmen. Gegen 
diese augenscheinliche Verletzung des Grundgesetzes des Staates und auch der 
ewigen Grundsätze der Gerechtigkeit durch die Maßregeln, welche die Regie- 
rung Ihrer Majestät ergriffen hat, protestiren wir mit aller Entschiedenheit, 
und wir berufen uns dabei weder auf die Rücksichten für unseren Nang, 
noch auf die Familienbande. Wenn durch die ersteren unser Protest ein 
großes Aufsehen macht, so fügen sie doch nichts zu der Ungerechtigkeit der 
begangenen Gewaltthat hinzu, und die zweiten müssen vergessen werden gegen- 
über der Willkür, die uns verbannt ohne offene Anklage; wir halten es unser 
nicht würdig, uns darauf zu berufen. Lediglich im Namen unserer Rechte, 
in unserer Eigenschaft als Spanier unter dem Schutze der allgemeinen Ge- 
setze des Landes erheben wir Widerspruch vor Ew. Mgjestät gegen die Ge- 
walt, welche uns aus unserm theuren Spanien entfernt. Wir erwarten, daß 
die Genugthuung ebenso öffentlich und förmlich sei, wie die erlittene Kränkung.“ 
5. „ Conflict zwischen den Civil= und Militärbehörden in Barcelona. 
Die Regierung löst ihn damit, daß sie den General Pezuela von
        <pb n="319" />
        Spanien. 323 
Madrid nach Barcelona und den General Novaliches von Barcelona 
nach Madrid versetzt. 
9. Aug. Die Regierung fühlt, daß sie sich nicht mehr auf die Armee 
stützen kann und ein vertrauliches Circular des Ministers des In- 
nern an die Provinzgouverneure empfiehlt denselben, ihre Stütze 
vielmehr in den Bürgergarden und dem Landsturm zu suchen. Die 
Fragen der öffentlichen Nuhe sowie der bedenklichen Finanzlage fangen 
an die Börse in Aufregung zu setzen. Die Bank macht der Regie- 
rung zur Bestreitung ihrer Bedürfnisse Vorschüsse, für welche diese 
wucherische Zinsen zahlen muß. 
12. Sept. Die Führer der drei Oppositionsparteien (der liberalen Union, 
17. 
der Progressisten und der Demokraten) haben sich nach langen Unter- 
handlungen definitiv geeinigt: alles ist zum entscheidenden Schlag 
vorbereitet. Prim schifft sich in Southampton mit dem Peostschiff 
nach Gibraltar ein. Die verbannten Generale machen sich von ihren 
verschiedenen Aufenthaltsorten eben dahin auf den Weg. 
„Zwischen dem Kaiser der Franzosen in Biarritz und der Königin 
in San Sebastian wird über eine Zusammenkunft unterhandelt, 
welcher die öffentliche Meinung eine ziemlich weit gehende Bedeutung 
zuschreibt. 
„ Admiral Topete erhebt der erste im Hafen dieser Stadt, an Bord 
des Schiffs Zaragosa die Fahne der Empörung. Aufruf des Ad- 
mirals an die Bewohner von Cadix: 
„Ein Seemann, der Euch besondere Auszeichnungen verdankt und nament- 
lich Euer Vertreter im Parlamente gewesen zu sein, richtet das Wort an 
Euch, um Cuch über ein sehr wichtiges Ereigniß Erklärungen, d. h. über die 
feindliche Haltung der Marine der unglückseligen Regierung gegenüber zu 
geben, welche die Geschicke der Nation leitet. Erwartet von mir keine ele- 
ganten Phrasen, sondern bereitet Euch auf ernste Wahrheiten vor. Unser 
unglückliches Vaterland ist seit einer Reihe von Jahren der schrecklichsten 
Dictatur unterworfen; unser Staatsgrundgesetz ist verletzt; die Bürgerrechte 
sind verkannt, die Nationalvertretung eine scheinbare, alle Bande vollständig 
zerrissen, welche ein Volk an den Thron sesseln, eine wahre constitutionelle 
Monarchie bilden sollen. Diese Wahrheiten zu proclamiren, ist gar nicht 
vonnöthen, sie sind im Gewissen Aller eingeschrieben. Uebel von einer solchen 
Bedeutung, ohne von denen zu sprechen, die auf der Marine lasten, erheischen 
analoge Heilmittel. Wir verlangen, wir wollen, daß die gesetzlichen Gewalten, 
Volk und Thron, innerhalb der Kreise functioniren, die ihnen von der 
Verfassung vorgezelchnet sind, daß die erloschene Harmonie und das zwischen 
ihnen zerrissene Band wieder hergestellt werde. Wir wollen, daß die con- 
stituirenden Cortes, im Verständnisse ihrer Mission und getreu ihrem Mandate, 
der Nation eine wahrhafte Aera der constitutionellen Monarchie eröffnen: wir 
wollen, daß die Bürgerrechte von den Regierungen vollständig geachtet wer- 
den, indem sie dieselben als heilige Rechte anerkennen; wir wollen endlich 
eine moralische und aufgeklärte finanzielle Verwaltung. Nur um diesen 
Preis wird das Glück des Vaterlandes von Bestand sein. Bewohner von 
Cadix! Ich komme Eurer Zuneigung entgegen, indem ich mich bei dem 
Kampfe, der heute beginnt, an die Spitze stelle und den ihr mit Eurer wohl- 
bekannten Tapferkeit aushalten werdet.“ 
21“
        <pb n="320" />
        324 
Spanien. 
„Prim trifft in der Nacht von Gibraltar her ein und bringt die- 
selbe auf dem Schiffe Topete's zu. 
18. Sept. Das im Hafen ron Cadix liegende Geschwader löst 21 Ka- 
19. 
nonenschüsse, Topete läßt den Platzcommandanten auffordern, sich zu 
ergeben, was dieser nach einigem Zögern thut. Die Marine-Infan- 
terie wird ausgeschifft. Die Artillerie des Platzes will noch vom 
Fort Catilina Widerstand leisten und erklärt namentlich, sie wolle 
sich jedem andern, nur nicht Prim ergeben. Sobald Topete erscheint, 
schließt sich auch dieses Regiment unter dem Rufe: „Es lebe die 
Freiheit!“ dem Aufstand an. Die Carabiniers und die Bürger- 
garde thun dasselbe, die telegraphischen und Eisenbahnverbindungen 
werden abgeschnitten und unter dem Vorsitze Topete's bildet sich eine 
Junta; General Nivera übernimmt das Commando der Stadt. 
Auch Prim erläßt einen Aufruf: 
Er sordert darin einfach zur Revolution auf, ohne deren Ziele näher an- 
zugeben und meldet, daß Serrauno und Dulce sich ebenfalls bald einstellen 
würden. Er schließt mit dem Nus: „Es lebe die Freiheit! Es lebe die 
Volkssouveränetätl!“ 
„ Prim erläßt in Cadix eine neue Proclamation, die einige weitere 
Andeutungen über die Ziele der Erhebung und ihrer Führer gibt: 
„Zu den Wassen, Bürger, zu den Wassen! Der Kriegesruf sei heute der 
einige Ruf aller guten Spanier; mögen alle Liberalen während des Kampfes 
ihre alten Zwistigkeiten vergessen, indem sie dem Heile des Vaterlandes ihren 
persönlichen Groll zum patriotischen Opfer bringen. Möge in der großen 
liberalen Gemeinschaft nur noch Ein Vorhaben bestehen: der Kampf! Ein 
einziges Ziel: der Sieg! Eine einzige Fahne: die Wiederherstellung des 
Vaterlandes! Im offsenen Kampfe die Hindernisse zerstören, welche sich sysle- 
matisch der Wohlfahrt der Völker entgegensetzen, das ist der Zweck der be- 
waffneten Revolutionen. Aber in Ruhe und mit Ueberlegung aufbauen, das 
ist das Ziel, welches sich die Nationen vorsetzen müssen, die durch ihre Tapser- 
keit ihre Souveränetät erobern wollen, und sich derselben würdig zeigen, in- 
dem sie dieselbe durch ihre Weisheit bewahren. Zerstören wir also heute das, 
was die Zeiten und der Fortschritt allmälich hätten umwandeln sollen, aber ohne 
uns jetzt schon bei Lösungen aufzuhalten, welche durch mögliche 
Umstände in der Zukunft unausführbar werden können, und ohne die Fragen 
voraus zu beurtheilen, welche, indem sie den Eifer des Kampfes schwächen, 
auch die Souveränetät der Nation schwächen würden. Und wenn die Ruhe 
wieder eintreten, wenn das Nachdenken an die Stelle der Handlung treten 
wird, dann können die Parteien ohne Gefahr ihre Fahne entfalten, und das 
Volk im Genusse der friedlichen Herrschaft wird sich constituiren, wie es für 
gut finden wird, indem es dazu in dem allgemeinen Stimmrechte alle Ga- 
rantie findet, welche es für nöthig hält zur Eroberung seiner Freiheiten und 
zum Genusse seiner Rechte. Die Generale Serrano und Dulce hätten sich, 
wie ich, inmitten der ruhmreichen Seeleute befinden sollen, die, getrieben von 
der Liebe zum Vaterlande, sich mit der nationalen Flotte an die Spitze der 
Bewegung gestellt haben. Aber eine maritime Zufälligkeit hat gegen ihren 
Willen und zu meinem Bedauern ihre Ankunst verzögert. Ich spreche also 
nicht allein in meinem Namen zu Cuch, sondern auch in dem dieser erlauchten 
Generale. Spanier, Soldaten und Bürger! Das Vaterland bedarf unserer 
Anstrengungen. Laßt uns nicht taub sein gegen den Ruf des Vaterlandes, 
die klagende Stimme der Leiden unserer Bäter, unserer Weiber, unserer Söhne
        <pb n="321" />
        Spanlen. 325 
und Brüder! Eilen wir zum Kampfe, ohne an die Unzuträglichkeiten unserer 
Wassen zu denken! Alle sind gut, wenn es gilt, die Ehre des Vaterlandes 
zu vertheidigen, und laßt uns unsere mit Füßen getretenen Freiheiten auf's 
Neue erobern. Entwickeln wir die Thatkraft unserer Väter! Streben wir, 
die Achtung und Bewunderung der fremden Nationen wieder zu crobern, 
und zeigen wir uns endlich als würdige Söhne des edlen Spaniens.“ 
Serrano, Dulce und die anderen verbannten Generale treffen 
endlich auch in Cadix ein und erlassen nunmehr mit Topete und 
Prim ein gemeinsames Manifest: 
„Spanier! Die Stadt Cadix unter den Wassen mit der ganzen Provinz, 
mit der Marine, welche in diesem Hafen ankert und dem ganzen Marine= 
Departement von der Barraca erklärt feierlich, daß sie der Regierung, die in 
Madrid residirt, den Gehorsam verweigert. Sicher, daß sie die loyale Ver- 
treterin aller der Bürger ist, die nicht jedes Gefühl von Würde verloren 
haben, ist sie entschlossen, die Waffen nicht niederzulegen, bis die Nation ihre 
Souveränetät wieder erlangt, ihren Willen erklärt und dieser ausgeführt wird. 
Gibt es einen Spanier, dem die Leiden seines Volkes so fremd wären, daß 
er nur nach den Ursachen eines so wichtigen Ereignisses frage? Wenn wir 
eine gründliche Untersuchung unserer Beleidigungen anstellten, würde es uns 
schwieriger sein, die Ruhe, mit der wir sie ertragen haben, in den Augen 
der Welt und der Geschichte zu rechtfertigen, als die letzte Entschließung, 
durch welche wir sie vermeiden wollen. Möge Jeder sich erinnern, und Ihr 
werdet alle die Waffen ergreisen. Das Grundgesetz mit Füßen getreten und 
mehr in eine Falle für den Bürger umgewandelt, statt zu seinem Schutze zu 
dienen: die Wahlen corrumpirt durch Drohungen und Unterdrückungen; das 
persönliche Recht nicht mehr von dem gemeinsamen Rechte abhängig, sondern 
von der unverantwortlichen Willkür irgend einer Behörde; die Municipali- 
täten aufgelöst; dle Verwaltung und die Finanzen sich mästend durch Un- 
moralität und Agiolage; der öffentliche Unterricht tyrannisirt; die Presse 
stumm und das allgemeine Schweigen nur unterbrochen durch die häufigen 
Anzeigen von neuen improvisirten Reichthümern, von neuen Speculationen, 
von neuen königlichen Befehlen, wodurch der Staatsschatz verkürzt wird; die 
Titel von Castilien thörichter Weise verschleudert, und der Preis, um welchen 
sie erlangt worden; der Handel mit der Unordnung und dem Laster, — so 
ist das Spanien von heute. Spanier! Wer wird es wagen, zu rufen: das 
muß ewig fortdauern? Nein, das wird nicht so bleiben; es ist des Scandals 
genug! Aus diesen Mauern, die immer unserer Freiheit treu waren und 
unserer Unabhängigkeit, alles Partel-Interesse bei Seite lassend und nur an 
das allgemeine Wohl denkend, rufen wir Euch alle, damit Ihr Cuch bethei- 
liget an dem Ruhme, es wieder herzustellen. Unsere heldenmüthige Marine, 
welche unseren inneren Zwistigkeiten immer fremd geblieben ist, hat, indem 
sie den Ruf zu den Wassen erhob, klar bewiesen, daß es nicht eine Partei 
ist, die sich beklagt, sondern daß dieser Ruf aus dem Herzen selbst des 
Vaterlandes sich erhebt. Wir wollen nicht nur die Grenzen der politischen 
Lager feststellen, unser Unternehmen ist größer und einfacher; wir kämpfen 
für das Dasein und die Ehre. Wir wollen, daß eine gemeinsame und für 
alle geschaffene Gesetzmäßigkeit die Achtung Aller bewahre; wir wollen, daß 
derjenige, welchem cs obliegt, die Constitution zu beobachten und beobachten 
zu lassen, nicht ihr unversöhnlichster Feind sei. Wir wollen, daß wir die 
Beweggründe, welche auf die höchsten Entschließungen Einfluß üben, mit 
lauter Stimme vor unseren Müttern, Frauen und Töchtern nennen dürfen; 
wir wollen ein Leben der Ehre und der Freiheit leben. Wir wollen, daß 
eine provisorische Regierung, welche alle Kräfte des Landes repräsentirt, die 
Ordnung sichere, und daß die allgemeine Abstimmung die Grundlage 
unserer sociglen und politischen Regeneration bilde. Wir rechnen
        <pb n="322" />
        326 
Spanien. 
zur Ausführung unseres unerschütterlichen Entschlusses auf die Zusammenwirkung 
aller Liberalen, einstimmig und geschlossen gegen die Gefahr, wie auf die Unter- 
stützung der Mittelklassen, welche nicht wollen, daß der Ertrag ihres Schweißes 
fortfahre, die endlose Reihe der Agioteurs und der Günstlinge zu bereichern; wir 
rechnen auf die Freunde der Ordnung, wenn sie dieselbe auf den Grundlagen 
der Moralität und des Rechtes hergestellt sehen wollenz auf die warmen 
Anhänger der persönlichen Freiheiten, welche wir unter den Schutz des Ge- 
setzes stellen werden; auf die Unterstützung der Diener des Altars, welche vor 
Allen interessirt sind, die Quelle des Lasters und des bösen Beispiels an 
ihrem Ursprunge zu verstopfen, auf das ganze Volk und auf die Zustimmung 
von ganz Europa, denn es ist unmöglich, daß in dem Rathe der Nationen 
beschlossen werden könne, Spanien solle in Schande leben. Wir weisen die 
Benennung zurück, welche uns unsere Feinde geben: Rebellen sind nur die, 
welche, in welcher Stellung es auch sei, die Gesetze verletzen, und treue 
Diener des Vaterlandes sind die, welche, trotz aller möglichen Hindernisse, 
ihm die verlorene Achtung wieder schaffen. Spanier! Eilet alle zu den Waffen! 
Das ist das einzige Mittel, Blutvergießen zu vermeiden, und vergesset nicht, 
daß bei den Gelegenheiten, wo Völker sich selbst regieren können, die Geschichte 
ihre Neigungen und alle ihre Eigenschaften mit unauslöschlichen Lettern 
niederschreibt. Seid, wie immer, tapfer und großmüthig. Die einzige Hoff- 
nung unserer Feinde besteht darin, daß sie uns zu Excessen hingerissen sehen 
möchten. Laßt uns ihnen diese Hoffnung gleich von Anfang vereiteln, indem 
wir durch unser Verhalten beweisen, daß wir immer der Freiheit würdig sein 
werden, deren wir so schändlich beraubt worden sind. Eilet zu den Waffen, 
nicht unter dem Antriebe des Hasses, der immer schädlich ist, nicht im Zorne, 
der immer unmächtig, aber wohl mit der feierlichen Heiterkeit, womit die 
Gerechtigkeit sich auf ihr Schwert stützt. Es lebe Spanien! 
Herzog de la Torre. Juan Prim. Domingo Dulce. Francisco Serrano- 
Bedoya. Ramon Nouvilas. Rafael Primo Rivera. Antonio Ca- 
ballero de Rodas. Jnan Topete.“ 
In Sevilla erklären sich die Truppen für Prim und die Revo- 
lution und General Vassallo, Generalcapitän von Andalusien, ver- 
läßt die Stadt; in Algesiras fordert General Osorio selbst die 
Truppen auf, sich für die Nevolution auszusprechen, was auch ein- 
stimmig geschieht. Eine Stadt Andalusiens nach der andern beginnt 
diesem Beispiel zu folgen, überall ohne Schwertstreich; überall bilden 
sich revolutionäre Junten und organisiren sich sog. „Freiwillige der 
Freiheit", die von den Behörden bewaffnet werden. 
Die Königin, z. Z. in San Sebastian, entläßt auf die Nachricht 
der Ereignisse in Cadix den Ministerpräsidenten Gonzalez Bravo 
L„du begreifst, daß ich unter diesen Umständen einen General an 
der Spitze meines Cabinets brauche“], sowie die Minister Magalde 
und Belda und ernennt den General Concha, Marquez de la Habana, 
zum Ministerpräsidenten, ohne daß derselbe indeß ein neues Cabinet 
bildet. 
20. Sept. General Concha verhängt den Belagerungszustand über Madrid 
und ernennt den General Novaliches zum Oberbefehlshaber der kpgl. 
Streitkräfte in Andalusien. Derselbe geht sofort mit Truppen da- 
hin ab. Der Marquez von Duero, Concha's Bruder, wird mit der 
Armee des Centrums betraut.
        <pb n="323" />
        Spanlen. 327 
Die Königin will von S. Sebastian nach Madrid zurückkehren, 
die Locomotive steht geheizt bereit, bis nach ciniger Zeit angezeigt 
wird, die Abreise sei wieder verschoben. Lebhafte Verhandlungen 
zwischen San Sebastian, Biarritz, wo Kaiser Napoleon z. Z. weilt 
und Madrid, von wo aus Concha mit Serrano in Unterhandlung 
tritt. Der letztere fordert von der Königin die Entfernung ihres 
verhaßten Günstlings Marfori und die Abdankung zu Gunsten des 
Prinzen von Asturien. Die Königin verweigert entrüstet beides. 
Die revolutionäre Junta von Sevilla erläßt eine Proclamation 
über die Ziele und Zwecke der Nevolution: 
„Spanier! Die revolutionäre Junta von Sevilla würde ihre erste Pflicht 
versehlt haben, wenn sie nicht anfinge, ihre Stimme die Bewohner dieser 
Provinz und die ganze Nation hören zu lassen, indem sie ihnen die Prin- 
cipien zur Kenntniß bringt, welche sie gesonnen ist, als Grundlage der 
Wiedergeburt dieses unglücklichen Landes, dessen Enthusjasmus so viele Jahr- 
hunderte der Tyrannei nicht haben untetdrücken und dessen Männlichkeit sie 
nicht haben schwächen können, zu unterstützen und zu vertheidigen. Die Con- 
secration der allgemeinen und freien Abstimmung als Hauptgrundlage 
der Legitimität aller Regierungegewalten, und weil sie der einzige und wahre 
Ausdruck des Nationalwillens ist; die absolute Freiheit der Presse, ohne 
Finanzdepot oder verantwortliche Herausgeber, und einzig und allein, indem 
man sich an die Strafen hält, welche das Gesetz für Verleumdungs-Vergehen 
festgesetzt hat; die praktische und sofortige Einführung aller anderen Frei- 
heiten, derjenigen des Unterrichtes, sowie der Glaubensbekenntnisse, des Han- 
dels und der Industrie u. s. w. und die vorsichtige und liberale Reform 
der Zollgesetze, bis die Lage des Landes es erlaube, die Handelsfreiheit voll- 
ständig einzuführen; die Abschaffung der Todesstrafe und die Resorm des 
Strassystems in den Gesängnissen; die individuelle Sicherheit nachdrücklich 
gewährleistet, sowie die absolute Unverletzlichkeit der Wohnung und der 
Correspondenz; die Aufhebung der Bastard-Constitutlon, sowie aller organi- 
schen Gesetze, die daraus hervorgehen, und ihre provisorische Ersetzung durch 
diejenige, welche im Jahre 1856 die constituirenden Cortes decretirten, wobei 
jedoch der Artikel betrefss der Staatsreligion aufzuheben ist; wir werden 
auch den Artikel betreffs der Dynastie und der Erbfolge der Krone unter- 
drücken, und Alles, was in dem einen oder anderen Falle nicht der Grund- 
lage der allgemeinen Abslimmung entspräche; die Aufhebung der Bezirks- 
eintheilung (quintos) und der See-Matrikeln und die Organisation der 
Armee und der Marine auf dem Wege freiwilliger Anwerbungen, mit den 
Garantien, welche die Ehrenhaftigkeit des Geschäftes erheischt; Gleichheit in 
der Vertheilung der össentlichen Lasten; Aufhebung des Monopols des 
Salzes und des Tabaks, sowie des Octroi-Rechtes; Gleichheit der Rechte 
und Aufhebung aller Privilegien, die der Geistlichkeit mit inbegriffen; con- 
stituirende Cortes, die durch allgemeine directe Abstimmung gewählt worden 
sind, damit sie eine Constitution decretiren, die mit den Bedürsnissen der 
Zeit sich im Einklange befinde, irdem sie ihre siricte Vollziehung mittelst 
einer permanenten Commission während des parlamenkarischen Interregnums 
verallgemeinere, welche Commission die Minister ernenne und sie für ihre 
Handlungen verantwortlich mache, und ebenso die Behörden, die sich von 
ihrer Pflicht entfernen, dafür zur Verantwortung ziehe. Es lebe die Freiheit! 
Nieder mit der Dynastie! Es lebe die nationale Souveränetät!“ 
22. Sept. Santander und Santona (im Norden von Alt-Castilien) 
empören sich.
        <pb n="324" />
        328 Zpanien. 
Die Königin will wiederum nach Madrid zurückkehren, wieder 
ist alles zur Abreise bereit und wiederum verschiebt sie dieselbe. 
22. Sept. Die Königin will zum dritten Mal nach Madrid zurückkehren, 
zum dritten Mal ist alles bereit und zum dritten Mal verschiebt 
sie die Abreise. 
Die Provinzialdeputation der baskischen Provinzen lehnt die ihr 
von der Königin zugemuthete außerordentliche Aushebung behufs 
Aufrechterhaltung ihres Thrones ab. 
Die bisher vor San Sebastian liegenden spanischen Kriegsschiffe 
gehen ohne Befehl von Seite der Königin in See;z ein einziges 
bleibt zurück. 
Gonzalez Bravo und mehrere seiner bisherigen Collegen treten 
nach Frankreich über. 
Serrano marschirt an der Spitze der in Andalusien zusammen- 
gebrachten Truppen gegen Cordova, General Novaliches marschirt 
ihm, Nachschübe von Madrid erwartend, langsam entgegen. 
23. „ Diie telegraphische Privatcorrespondenz wird von Madrid aus für 
ganz Spanien eingestellt. 
Die revolutionäre Junta von Cordova löst sich vor dem anrücken- 
den General Novaliches wieder auf. 
24. „ Santander wird von General Calonje wieder genommen. Der- 
selbe marschirt hierauf gegen Santona, erhält aber auf dem Wege 
Contreordre und Befehl, nach Madrid aufzubrechen. 
25. „ Die Avantgarde der Armee des General Novaliches geht zu den 
Insurgenten über. 
26. „ Santander fällt wieder in die Hände der Insurgenten. 
Valladolid und ein großer Theil beider Castilien pronuncirt sich 
für die Revolution. 
Prim war seit dem 20. d. M. beschäftigt, mit einigen Schiffen, 
die Seestädte Andalusiens für die Revolution zu bestimmen und er- 
scheint nun vor Cartagena (Murcia), das gleichfalls sofort übergeht. 
27. „ Auch das letzte bisher Anstandshalber noch vor San Sebastian 
gebliebene spanische Kriegsschiff läßt die Königin im Stich und geht 
in See. 
28. „ Serrano und Novaliches treffen bei der Brücke von Alcolea 
(auf der rechten Seite des Quadalquivir, südwestlich von Cordova) 
auf einander. Kurzes aber heftiges Gefecht. Die Königlichen unter- 
liegen, General Novaliches wird verwundet. 
29. „ In Folge der Nachricht von der Niederlage der Königlichen bei 
Alcolea pronuncirt sich nunmehr auch Madrid. General Concha ver- 
sucht keinen Widerstand. Truppen und Volk fraternisiren. Es bildet 
sich eine provisorische Junta aus den drei Parteien unter dem Vor-
        <pb n="325" />
        Spanken. 329 
sitze von Pascual Madoz. Es organisiren sich Freiwillige der Frei- 
heit, denen Waffen ausgeliefert werden. 
Auf die Nachricht von dem Pronunciamento Madrids erhebt sich 
in der Nacht auch Barcelona. General Pezuela verläßt die Stadt, 
ohne Widerstand zu versuchen. 
30. Sept. Saragossa pronuncirt sich. 
Die provisorische Junta von Madrid beschließt, daß sofort eine 
definitive Junta durch allgemeine Abstimmung eingesetzt werden solle 
und erläßt inzwischen eine Proclamation, die telegraphisch allen re- 
volutionären Junten sämmtlicher Provinzen mitgetheilt wird: 
„An die revolutionären Junten aller Hauptstädte. Das Madrider Volk 
hat den heiligen Ruf der Freiheit und das „Nieder mit den Bourbonen“ er- 
schallen lassen, und die Armee, ohne auch nur einen Mann auszunehmen, 
fraternisirt mit dem Volk. Die Freude und die Zuversicht sind allgemein. 
Eine provisorische Junta, die aus dem Schoße der Revolution hervorgegan- 
gen und aus deren drei Elementen zusammengesetzt ist, hat die Bewaffnung 
der freiwilligen Nationalgarde und die durch allgemeine Wahlen vorzuneh- 
mende Ernennung einer desinitiven Junta angeordnet. Diese Junta wird 
morgen gebildet werden. Spanier! laßt alle den Ruf der Stadt wieder er- 
schallen, welche die Hauptstadt der Bourbonen gewesen ist, und sortan das 
Heiligthum der Freiheit sein wird. Die Junta hat sich hierauf mit der inne- 
ren Sicherheit Madrids beschäftigt, in der gewissen Ueberzeugung, daß die- 
selbe, der Weisheit des Volkes anvertraut, keine Gefahr läuft. Aber gleich- 
zeitig von hunderten von Bürgern angetrieben, welche sich zur Bewachung 
der öffentlichen und Privatanstalten, welche die Gelüste Böswilliger zu reizen 
vermöchten, erboten, hat die Junta diese Anstalten, wie die spanische Bank, 
die Depositenkasse, die Münze 2c. zur Zufriedenheit der betreffenden Directo- 
ren der Bewachung des Volks selbst anvertraut. Die Junta hat sich in Sec- 
tionen getheilt; sie hat ihre Arbeiten organisirt, ihre Kräfte geschieden, den 
Bürgern Rathschläge gegeben, und bei Einbruch der Nacht bot Madrid den 
Anblick einer freien, freudig bewegten, sich selber angehörenden, ruhigen Stadt 
dar. Es herrscht in der Wirklichkeit größere Nuhe, als zur Zeit, wo man 
den Belagerungszustand und das Vorhandensein einer zahlreichen Polizei für 
die Sicherheit nothwendig erachtete. Immerhin hatte aber die Junta vorher 
das Vergnügen, der Bewegung des Madrider Volks in den Worten des nach- 
solgenden Documents ihre Zustimmung zu ertheilen: „Die provisorische Re- 
volutionsjunta von Madrid schließt sich einstimmig dem Rufe des Volkes an, 
das die Souveränetät der Nation, die Absetzung der Isabella von 
Bourbon und die Unfähigkeit aller Bourbonen, den Thron zu 
besteigen, verkündigt.“ 
Die Königin gibt ihre Partie verloren, verläßt San Sebastian 
und tritt mit zahlreichem Gefolge, worunter ihr Günstling Marfori 
und ihr Beichtvater P. Claret, auf französisches Gebiet über. Na- 
poleon räumt ihr das Schloß in Pau ein und begrüßt sie auf dem 
Wege dahin am Bahnhof von Biarritz mit der Kaiserin und dem 
kaiserl. Prinzen. 
1. Oct. Wahl einer definitibven Junta von Madrid durch allgemeine 
Abstimmung. Madez resignirt und wird als Präsident durch Aguirre 
ersetzt. «
        <pb n="326" />
        330 Spanlen. 
3. Oct. Die Königin Isabella erläßt von Pau aus einen Protest gegen 
die Umwälzung und wahrt ihre Rechte: 
„An die Spanier! Eine Verschwbrung, von welcher beinahe kein anderes 
Volk Europa's ein Beispiel aufzuweisen, hat Spanien in die Schrecken der 
Anarchie gestürzt. Land= und Seetrupxpen, für deren Unterhalt die Nation 
in hochherziger Weise Sorge trug, und deren Dienstleistungen ich immer mit 
Freuden belohnt habe, wenden sich, indem sie ruhmreiche Ueberlieferungen. in 
den Wind schlagen und dle heiligsten Eide brechen, gegen das Vaterland und 
bringen über dasselbe Tage der Trauer und der Verwüstung. Der Ruf der 
Rebellen, in der Bucht von Cadiz ausgestoßen und in einigen Provinzen von 
einem Theile des Heeres wiederholt, hallt in den Herzen der unermeßlichen 
Mehtheit der Spanier wie das Geräusch eines heranziehenden Sturmes wieder, 
4 der die Interessen der Religion, die Grundprincipien der Legi- 
timität und des Rechts, die Unabhängigkeit und die Ehre Spaniens in 
Gefahr bringt. Die bekagenswerthe Reihe von Abtrünnigkeiten, die Handlungen 
von unglaublicher Illoyalität, die während eines so kurzen Zeitraumes zu Tage 
getreten sind, verwunden in einem noch höhern Grad meinen Stolz als Spanierin, 
als sie meine Würde als Königin verletzen. Selbst die ärgsten Feinde der 
Autorität denken in ihren unseligen Träumereien nicht daran, daß die öfsent- 
liche Gewalt, die einem so hohen Ursprung entstammt, durch das Dazwischen- 
treten der materiellen Gewalt unter dem blinden Antrieb verführter Batail= 
lone übertragen, geändert oder unterdrückt werden könne! Wenn die Be- 
völkerungen der Städte und des Landes, indem sie dem ersten Druck der 
Gewalt weichen, sich auch für einen Augenblick dem Joch der Aufständischen 
unterwerfen, so wird das in seinen edelsten und innigsten Regungen betroffene 
öffentliche Gefühl doch wieder erwachen, um der Welt zu zeigen, daß — dem 
Himmel sei Dank — die Verdunkelungen der Vernunft und der Ehre in 
Spanien nur ganz vorübergehende sind. Bis dieser Augenblick naht, habe 
ich als rechtmäßige Königin von Spanien, nach ernster Erwägung und Be- 
rathung, für angemessen gehalten, in den Staaten eines erhabenen Verbün- 
deten die nothwendige Sicherheit zu suchen, um unter diesen schwierigen 
Verhältnissen zu handeln, wie es meiner Eigenschaft als Königin und den 
mir obliegenden Verpflichtungen entspricht: meine durch das Gesetz geschützten, 
durch die Nation anerkannten und beschwornen und endlich durch fünfund- 
dreißigjährige Opfer, Wechselsälle und innige Zuneigung besestigten Rechte 
ungeschmälert auf meinen Sohn zu übertragen. Indem ich den Fuß auf 
die fremde Erde setze, das Herz und die Augen ohne Unterlaß nach jener 
gewandt, die mein Vaterland und das Vaterland meiner Kinder ist., beeile 
ich mich, meine unumwundene und feierliche Verwahrung aufzusetzen, indem 
ich vor Gott und den Menschen erkläre, daß die stärkere Gewalt, der ich 
durch Verlassen meines Königreichs weiche, der Integrität meiner Rechte 
nicht präjudiciren, noch sie abschwächen oder in irgend etwas gefährden kann; 
ebenso wenig werden sie in irgendeiner Weise die Handlungen der revolutio- 
nären Regierung berühren können, und noch weniger die Beschlüsse ihrer 
Versammlungen, die nothwendig nur untertdem DOruck der demagogischen Ra- 
serei und unter den Bedingungen offenbarer Vergewaltigung der Gewissen 
und Willen zu Stande kommen werden. Unsere Vorfahren haben für den 
religltösen Glauben und für die Undbhängigkeit Spaniens einen langen 
und glücklichen Kampf bestanden. Die gegenwärtige Generation hat ohne 
Unterlaß daran gearbeitet, das, was es in den vergangenen Jahrhunderten 
Großes und Heroisches gab, mit dem zu verknüpfen, was die modernen Zeiten 
an gesunden und fruchtbaren Keimen in sich schließen. Die Revolution, die 
tödtliche Feindin der Ueberlieferungen und des berechtigten Fortschrittes, be- 
kämpft alle Principien, welche die lebendige Kraft, die Selle und die Mann- 
haftigkeit der spanischen Nation ausmachen. Die Freiheit, welche in ihrer
        <pb n="327" />
        Spanlen. 331. 
unbegrenzten Ausdehnung und in allen ihren Kundgebungen die katholische 
Einheit, die Monarchie und die gesetzmäßige Handhabung der Gewalten 
angreift, stört die Familie, vernichtet die Heiligkeit des Herdes und tödtet die 
Tugend und den Patriotismus. Wenn ihr glaubt, daß die spanische Krone, 
getragen von einer Königin, welche das Glück gehabt hat, ihren Namen an 
die politische und sociale Wiedergeburt des Staates zu knüpfen, das Symbol 
dieser schützenden Principien ist, so werdet ihr, ich hoffe es, euern Schwüren 
und euerm Glauben treu bleiben; lasset, wie eine Geißel, den revolutionären 
Taumel vorüberziehen, in welchem die Undankbarkeit, die Felonie und der 
Ehrgeiz sich bewegen, und lebet in der Zuversicht, daß ich nichts versäumen 
werde, dieses Symbol, sogar im Unglück, unversehrt zu erhalten, ohne welche 
es für Spanien weder eine Erinnerung gibt, die es zu fesseln, noch eine 
Hoffnung, die es aufzurichten vermag. Der wahnsinnige Stolz einiger We- 
nigen erregt und bestürzt für den Augenblick die ganze Nation, erzeugt die 
Verwirrung in den Gemüthern und die Anarchie in der Gesellschaft. Es ist 
in meinem Herzen nicht einmal Raum für den Haß gegen diese Minderzahl; 
ich fürchte fast, daß durch Berühung mit diesem kleinlichen Gefühl die tiefe 
Rührung sich abschwächen könnte, welche die loyalen Männer mir einflößen, 
die ihr Leben auf's Spiel gesetzt und ihr Blut vergossen haben für die Ver- 
theidigung des Throns und der öffentlichen Ordnung, sowie alle jene Spanier, 
die voll Schmerz und Schrecken dem Schauspiel einer siegreichen Empörung bei- 
wohnen, diesem schmachvollen Blatt in der Geschichte unserer Civllisation. Auf 
dem Boden, von dem aus ich heute zu euch rede, und überall, werde ich, ohne 
mich niederbeugen zu lassen, das Unglück meines vielgeliebten Spaniens tragen, 
da es ja auch mein eigenes Unglück ist. Wenn ich, um mich aufrecht zu er- 
halten, unter vielen anderen Beispielen nur das des ehrwürdigsten Herr- 
schers vor mir hätte, jenes Musters von Ergebung und Muth, der ebenso 
von Wirrsalen und Bitternissen umgeben ist, so würde ich Kräfte schöpfen 
aus meinem Vertrauen in die Loyalität meiner Unterthanen, in die Gerech- 
tigkeit meiner Sache und vor allem in die Macht Jenes, der in seinen Händen 
die Geschicke der Reiche hält. Die Monarchie, welche fünszehn Jahrhunderte 
voll von Kämpfen, Siegen, Patriotismus und Größe zählt, kann nicht zu 
Grunde gehen in vierzehn Tagen voll Meineid, Untreue und Verrath. Haben 
wir Glauben an die Zukunft; der Ruhm des spanischen Volkes war immer 
der. seiner Könige; das Unglück der Könige wird immer auf das Volk zurück- 
sallen. In dem festen und patriotischen Streben für die Aufrechthaltung des 
Rechts, der Gesetzmäßigkeit und der Ehre werden euer Geist und eure Be- 
mühungen stets mit der energischen Entschlossenheit und der mütterlichen 
Liebe eurer Königin übereinstimmen. Isabella.“ 
Die Junta in Madrid legt dem Druck und der Verbreitung des Protestes 
keinerlei Hinderniß in den Weg. Das amtliche Blatt derselben veröffentlicht 
ihn selber mit der Bemerkung: „Isabella richtet das Manifest an die Spanier. 
Die Junta will es nicht qualificiren. Die Nation hat die Handlungen der 
Königin in souveräner Weise gerichtet. Sie wird ihre Worte richten.“ 
Die officiösen französischen Blätter erheben Einsprache gegen die Andeu- 
tung des Aktenstücks bezüglich Frankreich: Wenn Königin Isabella in ihrem 
Protest von ihrem erhabenen „Verbündeten“ spreche, so sei dieß bloße Form; 
hoffentlich werde die Königin begreisen, daß die französische Gastfreundschaft 
nicht Pläne oder Handlungen in Schutz nehmen dürfe, welche der vollkom- 
menen und absoluten Neutralität zuwiderlaufen würden, die die Regierung 
sich Spanien gegenüber zur Richtschnur gemacht habe. 
Don Juan von Bourbon (dritter Sohn von Don Carlos) verzichtet 
von Paris aus zu Gunsten seines Sohnes Don Carlos, Herzogs 
von Madrid, der in Folge davon den Titel Karl VII, annimmt
        <pb n="328" />
        332. 
Spanken. 
und im Namen des legitimistischen Princips auf die spanische Krone 
Anspruch macht. « 
Orenfe,MarquisvonAlbaida,erhebkineinemAufrufvonGes 
rona aus an die Catalanen die Fahne der Föderativ-Republik: 
„Catalanen! Fort mit dem Könige, denn jeder König würde mehr oder 
weniger gegen die Freiheit conspiriren! Weder den Franzosen Montpensier, 
noch den Portugiesen Dom Fernando, noch irgend eines der deutschen Fürst- 
chen, mit denen man uns beschenken möchte. In Italien hatte Victor Ema- 
nuel seine Krone in Kämpfen errungen und alle Unterdrückten beschützt; er- 
endete aber doch damit, daß er der Undankbare von Aspromonte wurde. Ein 
König mit demokratischen Institutionen würde zur Wiederholung der fran- 
zösischen Possen von 1830 und 1848 führen. Spanien kann nur eine Föde- 
rativ-Republik sein. Catalonien mit seinen alten Privilegien (fueros), seinem 
energischen Charakter, seiner Liebe zur Arbeit und seiner Tendenz, sein eigenes 
Leben zu leben, besitzt alles, was nothwendig ist, um sich wie die beste der 
amerikanischen Republiken selbst zu regieren. Bedienen wir uns daher der 
Preß-, Wort= und Associations-Freiheit, um mit lauler Stimme die definitive 
Absetzung der spanischen Königin zu proclamiren, sowie die Anwendung der 
Föderativ-Ideen mit der Einheit Aller, wenn es sich darum handelt, das 
Territorium zu vertheidigen. Seien wir zugleich gute Catalanen und gute 
Spanier, zwei Dinge, die sich nicht ausschließen, aber sich vervollsiändigen. 
Wenn wieder ein König käme, so würde er schlecht empfangen werden von 
den Republikanern, von den Carlisten, von den Anhängern der Isabella, mit 
Einem Worte, fast von Allen, und Niemand würde ihn mit Begeisterung 
aufnehmen. Kein Prinz, der sich selbst achtet, möge sich eine Krone auf's 
Haupt setzen, die er nicht selbst gewonnen und gegen welche sich das einstim- 
mige Gefühl des Volkes mit Macht erheben würde.“ 
Einzug Serrano's mit den Truppen von Alcolea in Madrid. 
Die Junta von Madrid beschließt, ihn mit der Bildung einer pro- 
visorischen Regierung zu betrauen: 
„Provisorische Regierungs-Junta. Da die glorreiche Revolution, zu welcher 
Cadiz die Initiative ergriffen, glücklich zu Ende geführt und der Augenblick 
gekommen ist, die öffentliche Verwaltung zu organisiren, so betraut die revo- 
lutionäre Junta von Madrid den Generalcapitän der Armee, Francisco Ser- 
rano, Herzog von la Torre, mit der Bildung eines prorisorischen Ministe- 
riums, welches berufen ist, den Staat bis zum Zusammentritt der constitui- 
renden Cortes zu regieren."“ 
4. Oct. Serrano nimmt die ihm von der Madrider Junta übertragene 
Vollmacht an und erläßt eine Proclamation an die Nation: 
„Kriegsministerium. Von der revolutionären Regierungs-Junta der Haupt- 
stadt als Obergeneral der spanischen Armee anerkannt, und durch sie mit der 
Mission betraut, eine provisorische Regierung zu bilden, um den Staat bis 
zum Zusammentritt der constituirenden Cortes zu regieren, erkläre ich hiemit, 
daß ich diese wichtige Mission und die Verantwortlichkeit, welche sie auferlegt, 
annehme und den Cortes, wenn die Zeit kommt, Rechenschaft ablegen werde. 
Francisco Serrano.“ 
„Spanier! Mit der höchsten Gewalt bekleidet und beauftragt, die Regierung 
zusammenzusetzen, welche das Land regieren soll, bis es sich definitiv consti- 
tuirt hat, habe ich das Glück und die Ehre, dem Madrider Volk und ganz 
Spanien anzukündigen, daß ich das mir vom Vaterland anvertraute Mandat 
sofort ausführen werde. Mit der Revolution verwachsene Männer werden 
die provisorische Regierung bilden. Möge die Ruhe fortdauern, das Ver-
        <pb n="329" />
        Spanien. 333 
trauen nicht abnehmen, und das prächtige von ganz Europa bewunderte 
Schauspiel nicht unterbrochen werden! Die Einheit und die Mannszucht der 
ganzen Armee, ihre Fraternisirung mit dem Volk und der Patriotismus aller 
wird das revolutionäre Werk vervollständigen, indem damit zugleich der Stoß 
der Reaetion und der Mißcredit der Unruhe vermieden wird. Herzog von 
a Torre." 
7. Oct. Glänzender Einzug Prim's in Madrid. Den Arbeitern von 
Madrid wird von der Junta vom 9. Oct. an Beschäftigung und 
Lohn versprochen, Rivero (Demokrat) zum Bürgermeister der Stadt, 
Madoz (Altliberaler) zum Civilgouverneur der Provinz ernannt. 
Der Anspruch der Madrider Junta, als oberste Junta für ganz 
Spanien zu handeln, wird theils nicht beachtet, theils ruft er von 
Seite anderer Junten direkten Widerspruch hervor. Die Junta von 
Pampeluna fordert die übrigen Junten Spaniens auf, Delegzirte 
nach der Hauptstadt zu senden, die sich dort als Central-Junta zu 
constituiren hätten, findet jedoch mit dem Vorschlage keinen Anklang. 
Jede Junta handelt für sich, ohne auf die anderen viel Rücksicht zu 
nehmen. 
„ General Lersundi, der Generalcapitän von Cuba, antwortet auf 
die Anzeige der im Mutterlande eingetretenen Ereignisse: Serrano's 
Telegramm, welches die Revolution anzeige, genüge nicht, um alle 
zu befriedigen und die Insel zu revolutioniren. Als Oberhaupt 
einer Colonie von besonderen Verhältnissen und Bewahrer eines in- 
tegrirenden Theiles des spanischen Gebietes, verstehe er seine Pflicht 
in solchem kritischen Augenblicke und werde sie mit der Selbstver- 
leugnung und dem Patriotismus erfüllen, welche die Umstände er- 
heischen. Gleichzeitig lehnt dagegen Lersundi auch den telegraphischen 
Befehl der Königin Isabella, die neue Ordnung der Dinge in 
Madrid nicht anzuerkennen und die Insel ihr zu erhalten, mit dem 
Ausdrucke des Bedauerns ab. 
Serrano setzt die provisorische Regierung aus den verschiedenen 
Parteien zusammen: Prim Krieg, Topete Marine, Zorilla Inneres, 
Sagasta öffentliche Arbeiten, Ortiz Justiz, Lorenzana Aeußeres, Ayala 
Colonien, Figuerola Finanzen. Fünf Mitglieder der neuen Regie- 
rung gehören den Progressisten, vier (Serrano inbegriffen) der libe- 
ralen Union an, den Demokraten keiner, wenn man nicht Figuerola 
zu ihnen rechnen will. 
Die öffentliche Meinung in Catalonien erklärt sich sehr entschie- 
den gegen eine Revision des Zolltarifs im Sinne des Freihandels- 
princips. 
In Madrid findet unter dem Rufe: Weg mit dem Concordatl 
eine große Kundgebung für Gewissensfreiheit statt. 
„ Die Junta von Madrid erläßt eine Art Erklärung der Grund- 
rechte der Spanier:
        <pb n="330" />
        334 
Spanien. 
Allgemeines Stimmrecht, Freiheit der Religion und des Unlerrichts, Ver- 
eins= und Versammlungsfreiheit für friedliche Zwecke, Preßfreiheit, Decen- 
tralisation der Verwaltung, welche die Regelung ihrer Angelegenheit 
den Gemeinden und den Provinzen überläßt, Geschwornengerichte für Criminal= 
sachen, Gleichheit vor dem Gesetz, Unabsetzbarkeit der Richter. 
Der Vertreter der Verein. Staaten anerkennt als der erste die 
vollendete Thatsache und die neue Regierung, die sich Spanien pro- 
visorisch gegeben: 
„Hr. Präsident! Hinlänglich ermächtigt, und die vollendete Thatsache an- 
erkennend, kraft deren das spanische Volk, von seinem Souveränetätsrechte 
Gebrauch machend, welches das Völkerrecht jeder Nation zuerkennt, sein 
Grundgesetz abgeändert hat, beglückwünsche ich im Namen und als Vertreter 
der Regierung und des Volks der Vereinigten Staaten Nordamerika's Ew. 
Excellenz wegen der so glücklichen und ruhigen Ausführung dieser Ereignisse, 
und daß dieser so wirkungsvolle und schließliche Wechsel sich so durchgreifend 
erfüllt hat. Eine Regierung, die sich gewissermaßen auf göttliches Recht be- 
gründet wähnte, hat aufgehört zu existiren, um sosort durch eine Regierung 
ersetzt zu werden, die sich auf ein göttlicheres Recht stützt, auf die National= 
souveränetät, Spanien hat unter den ersten Nationen der Welt sich beeilt, 
die Erstehung der Vereinigten Staaten, sowie deren Eintritt in die Familie 
der freien und souveränen Völker zu begrüßen und anzuerkennen. Heute be- 
eilen sich, in gerechter Wiederkehr, die Vereinigten Staaten, das spanische 
Volk wegen seiner edlen Politik zu beglückwünschen. Bei Herstellung diplo- 
matischer Beziehungen durch officielle Acte mit der von Ew. Excellenz präsi- 
dirten provisorischen Regierung gibt es nichts angenehmeres, als daran zu 
erinnern, daß Spanien und die Vereinigten Staaten bis jetzt keine Differenz 
hatten, die deren diplomatische Agenten nicht ausgeglichen hätten. Ich habe 
wohl nicht nöthig, hinzuzusügen, daß unter den obwaltenden Umständen ich 
alles aufbieten werde, um die Gesinnungen der Freundschaft und des auf- 
richtigen Wohlwollens, welche die beiden Nationen vereinen, enger zu schürzen 
und herzlicher zu machen.“ 
Sämmtliche 48 Provinzialjunten Spaniens haben bis zu diesem 
Tage die neue provisorische Regierung anerkannt. 
10. Oct. Die Junta von Madrid verlangt, daß alle Municipalitäten 
11. 
durch allgemeine Wahlen erneuert werden. 
Die Junta von Madrid beschließt eine Anleihe von 10 Mill. 
Realen, um den Arbeitern Beschäftigung und Lohn verschaffen zu 
können (7½ Realen per Tag). 
„ Eine von Orense zusammenberufene große Versammlung der 
Demokraten in Madrid beräth über die Frage, ob die demokratische 
Partei die gegenwärtige Regierung unterstützen solle oder nicht und 
ob die föderative Republik die angemessenste Regierungsform für 
das Land wäre. Nach langer, ruhig und mit vollkommener Ord- 
nung geführter Debatte wird unter großem Beifall beschlossen: 
4) daß die demokratische Partei die gegenwärtige Regierung so lange unter- 
stützen müsse, als diese fortfahre, wie bisher, den Principien der Revolution 
zu dienen und dieselben zu fördern; 2) daß die zweite Frage für jetzt bei 
Seite gelassen werden müsse. ·« 
Prim erklärt sich in einer Zuschrift an die Redacteure des Pa— 
riser „Gaulois“ für die Monarchie:
        <pb n="331" />
        Spanten. 335 
„VDie: Revolntion hat ihren ruhigen Verlauf, und ich bin überzeugt, daß 
Sie derselben die Gerechtigkeit widerfahren lassen werden, daß sie ein Muster 
der Mäßigung war. Man sieht es wohl, daß sie das Werk eines hochsinni- 
gen, edlen und ritterlichen Volkes ist, welches sich sicher fühlt in seiner Kraft 
und es verschmäht, boshafte Wiedervergeltung gegen seine ehemaligen Henker 
auszuüben. Ein kleiner Theil der Pariser Presse hat sich, wie ich weiß, zum 
Echo einiger Ungeduld gemacht, und dabei zu verstehen gegeben, daß wir nicht 
schnell genug an's Werk gehen. Dieses leichtfertige Urtheil setzt mich in Er- 
staunen und ich bitte Sie, meine Herren, dasselbe zu berichtigen. Wie! Eine 
Revolution, die das, was die unfrige in acht Tagen vollbracht hat, wäre eine 
saumselige? Ist es eine so leichte Arbeit, eine fast drei Jahrhunderte alte 
Dynastie zu stürzen und in acht Tagen eine Regierung einzusetzen? Ant- 
worten Sie auf diese Insinuationen und fügen Sie hinzu, daß jetzt, wo wir 
constituirt sind, wir nicht zögern werden, die Situation auf den Grundlagen 
unseres Programms zu befestigen. Letzteres kennen Sie. Wir hoffen, daß 
wir mit Hilfe der in Bälde zu berufenden constituirenden Versammlung in 
kürzester Frist dahin gelangen, es zu verwirklichen. Dann werden wir wohl 
dos gekommen sein, das politische Ideal des heutigen Spaniens, eine wahr- 
haft constitutionelle Monarchie zu besitzen, welche auf den breitesten Grund- 
lagen gegründet ist, die diese Art von Regierung verträgt.“ 
Ein Decret Prim's als Kriegsminister bewilligt den Corporalen 
und Offizieren der ganzen Armee, die Besiegten von Alcolea inbe- 
griffen, bis zum Grad des Oberstlieutenants einen höheren Grad. 
Neue Demonstrationen in Madrid gegen Rom: das Concordat 
wird vor dem Hause des Nuntius verbrannt. Der französische Ge- 
sandte beschwert sich darüber bei der provisorischen Regierung; Ser- 
rano bietet zur Beruhigung einen Wachtposten an. 
Die provisorische Regierung löst den bisherigen Rath des öffent- 
lichen Unterrichts auf. · 
12. Oct. Ein Decret des Justizministers Ortiz hebt den Jesuitenorden für 
Spanien auf, befiehlt seine Häuser binnen drei Tagen zu schließen 
und zieht seine Güter zu Handen des Staates ein: 
„Ministerium der Gnaden und der Justiz. Ich verordne die Aufhebung 
des regulären Ordens, genannt die „Gesellschaft Jesu“, für die Halbinsel 
und die benachbarten Inseln. Alle ihre Seminarien und Collegien sind binnen 
drei Tagen zu schließen. Zu diesem Ende werden von der zuständigen Be- 
hörde die speciellen Befehle an die Autoritäten der Provinzen erlassen werden, 
in denen sich jene Institute befinden. In die genannten Institute sind in- 
begriffen: alle Güter und Effecten, sowohl Mobilien als Immobilien, Ge- 
bäude wie Einkünfte, welche einen Theil der Nationalgüter ausmachen wer- 
den, gemäß der Verfügung des kgl. Decrets vom 4. Juli 1835. Die Mit- 
glieder des aufgehobenen Ordens dürsen sich nicht mehr in Gemeinschaft ver- 
einigen, ihre Ordenstracht nicht anlegen, noch in irgend ceiner Weise von den 
Oberen der Gesellschaft, mögen sich dieselben innerhalb oder außerhalb Spa- 
niens befinden, abhängig sein. Diejenigen Mitglieder, welche die Ordination 
in sacris nicht empfangen haben sollten, bleiben durchaus der gewöhnlichen 
Civiljurisdiction unterworsen. Ich beauftrage die hochwürdigsten Erzbischöfe 
und die hochw. Bischöfe, sowie alle diejenigen, welche die Civil= oder geist- 
liche Jurisdiction ausüben, jeden, soweit es ihn betrifft, mit der pünktlichen 
Ausführung der gegenwärtigen Verfügung, gemäß der pragmatischen Sanction 
vom 2. April 1767, und der Sr. Heiligkeit vom 21. Juli 1773.“ 
Durch einen Beschluß der revolutionären Junta von Madrid vom
        <pb n="332" />
        336 
Spanien. 
gleichen Tage schlägt diese der provisorischen Regierung vor, über- 
haupt alle religiösen Genossenschaften und Gesellschaften in Spanien 
aufzuheben. 
„Die oberste Regierungs-Junla von Madrid, in Erwägung, daß die Bil- 
dung von religiösen Genossenschaften und Gesellschaften, welche durch die frü- 
heren Regierungen decretirt oder zugelassen worden sind, den Zweck haben, 
in Spanien Institutionen zu errichten, die der Freiheit zuwider sind, in Er- 
wägung, daß diese religiösen Genossenschaften einen wesentlichen und haupt- 
sächlichen Bestandtheil bildeten von dem drückenden und schimpflichen Regie- 
rungssystem, welches die Nation so glorreich umgestoßen hat; in Erwägung, 
daß es nöthig und dringlich ist, um die begonnene Revolution zu befestigen 
und zur Einführung der neuen Institutionen, diese Genossenschaften und Ge- 
sellschaften sofort abzuschafsen, schlägt der provisorischen Regierung vor, als 
dringliche Maßregel für die öffentliche Wohlfahrt: 1) die Aufhebung aller 
der religiösen Genossenschaften und Gesellschaften, welche durch die vorigen 
Regierungen seit 1835 geschaffen oder hergestellt worden sind; 2) die Freiheit 
des Austretens aus allen den Genossenschaften, welche nicht von der vorge- 
nannten Maßregel betrossen werden; 3) die Abschaffung aller den religiösen 
Genossenschaften gewährten Privilegien.“ 
Ein Decret des Finanzministers Figuerola hebt das Octroi für 
ganz Spanien auf und ersetzt dasselbe durch eine Personalsteuer: 
„Krast der Machtvollkommenheit, die mir als Mitglied der provisorischen 
Regierung zusteht, in Uebereinstimmung mit dieser und als Finanzminister, 
decretire ich, was folgt: Art. 1. Ist und bleibt abgeschafft auf der ganzen 
Halbinsel und auf den benachbarten Inseln die Abgabe der Accife für den 
Staat, die Provinzen und die Municipalitäten. Diese Abgabe kann unter 
keinem Vorwand durch die Provinzial= oder städtischen Behörden wiederher-- 
gestellt werden, in der Absicht, ein Deficit ihres Budgets zu decken. Art. 2. 
An Stelle der obigen Abgabe wird eine Repartitionssteuer eingeführt, welche, 
ohne Ausnahme einer Klasse oder eines Fuero, von allen Personen beider 
Geschlechter, die der letzten Volkszählung zufolge über 14 Jahre haben, zu 
zahlen ist. Die Quoten werden nach Maßgabe der Bedeutung der Ortschaften 
festgestellt. Art. 3. Auf Grund des vorhergehenden Artikels wird die Bevöl-- 
kerung in drei Klassen getheilt: 1) Bevölkerung bis zu 2000 Köpfen; 2) von 
2000 bis 12,000 Köpfen; 3) von 12,000 und mehr Köpfen. Um die indi- 
viduellen Quoten zu bestimmen, wird man den Miethzins berücksichtigen, den 
der Familienvater zahlt, oder den zorbrrimatinen Miethzins, wenn er sein 
eigenes Haus bewohnt; man wird ferner berücksichtigen die Anzahl der Fa- 
milienglieder, die Kinder und anderen Wohnungsgenossen mit eingerechnet. 
Art. 4. Die Steuer wird vom Familienchef gesordert werden für alle Mit- 
glieder unter seiner Abhängigkeit, aber man wird ebenso viele Quittungen 
ausstellen, als Steuerpflichtige vorhanden sind. Art. 5. Von dieser Steuer 
sind ausgeschlossen erklärt: 1) die Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten im 
activen Dienst, sowohl der Armee als der Marine, bis zum Grade des Obersten 
einschließlich; 2) die Personen, die weniger als 14 Jahre alt sind; 3) die 
unterstützten Armen; 4) diejenigen, welche in Ortschaften unter 2000 Köpfen 
leben und eine Miethe bezahlen, die ein Zeichen der Bedürftigkeit ist; 5) die- 
jenigen, welche durch gerichtlichen Urtheilsspruch ihrer Freiheit beraubt sind. 
Die Erhebung der Steuer wird per Trimester erfolgen, allein die Steuer- 
dürstigen können monatlich zahlen, wenn sie dieß wünschen. Die eventuellen 
Reclamationen werden von speciellen Geschwornen der Steuerpflichtigen ab- 
geurtheilt werden. Diese Geschwornen werden alljährlich ernannt, und sta- 
tuiren summarisch.“ 
13. Oct. Das kgl. Hellebardiercorps und der bisherige oberste Kriegsrath 
werden aufgelöst.
        <pb n="333" />
        Spanien. 337. 
Der Generalcapitän von Cuba, Lersundi, zeigt der provisorischen 
Regierung, ohne die förmliche Anerkennung der eingetretenen Um- 
wälzung auszusprechen, an, er beabsichtige, Cuba unbeeinflußt von 
einheimischen politischen Bewegungen zu halten und sich der Auf- 
rechthaltung der Ordnung und des Friedens zu widmen. 
15. Oct. Ein Decret der provisorischen Regierung erklärt die unbedingte 
16. 
17. 
Freiheit der Volksschule und sagt ein Gesetz über die Freiheit des 
secundären und höheren Unterrichts zu. 
Serrano ernennt einen Nath von 10 Mitgliedern für die Ver- 
waltung der Kron= und Patrimonialgüter. 
Die bisherigen Gesandten Spaniens im Auslande werden fast 
ohne Ausnahme theils entlassen, theils wird die von ihnen selbst 
angebotene Entlassung angenommen. 
Die revolutionäre Volksmiliz hat in Madrid einen großen Theil 
der bisher von ihr besetzten Posten bereitwillig wieder an das 
Militär abgegeben. 
„ Ein Decret des Justizministers Ortiz annullirt das Decret vom 
25. Juli ds. Is., das die religiösen Genossenschaften ermächtigte, 
Grundeigenthum zu besitzen, und erncuert das Gesetz vom Juli 
1837, wodurch dieses Recht den Klosterfrauen individuell zugestan- 
den wird. 
Serrano und Topete besuchen Sarragossa und werden daselbst im 
Triumph empfangen. 
„ Olcozaga kehrt nach Spanien zurück und trifft mit Serrano und 
Topete in Quadalajara zusammen. Reden daselbst: 
Olozaga erklärt sich entschieden für die constitutionelle Monarchie; die 
beste Regierungssorm wäre allerdings die republikanische, aber es sei nicht 
möglich, mit einem Schlage vom äußersten Despotismus zur äußersten Frei- 
heit überzugehen, ohne sich den blutigen Ausschreitungen der französischen Re- 
volution von 1793 auszusetzen. Serrano erklärt, daß er ebenfalls Anhänger 
des parlamentarischen Systems mit einem constitutionellen Könige sei, daß er 
aber die Republik annehme, wenn die Nation sie vorziehe, welcher Erklärung 
sich Topete anschließt. Martos, einer der hervorragendsten Führer der De- 
mokraten, erklärt, da die provisorische Regierung das große Princip der Na- 
tionalsouveränetät mit dem allgemeinen Stimmrecht angenommen habe, welches 
letzteres die Grundlage des neuen Rechtes sei, so hätten er und seine Partei 
sich ohne Rückhalt noch Vorbehalt der provisorischen Regierung angeschlossen; 
um mit sich selbst consequent zu sein, müßten sie nun auch die Beschlüsse des 
allgemeinen Votums annehmen und wenn sich dieses für die Monarchie aus- 
spreche, so würden sie nicht zögern, diese zu unterstützen, da sie nicht im ge- 
ringsten zweifelten, daß die Anhänger der Monarchie der Republik sich beugen 
würden, wenn diese aus dem Nationalvotum hervorginge. 
Die Junta von Madrid beschließt, gegen die der provisorischen 
Regierung zugeschriebene Absicht, das spanische Volk noch vor dem 
Zusammentritt der constituirenden Cortes über die einzuführende Re- 
gierungsform zu befragen und so die Monarchie mittels eines Ple- 
biscits zu sichern, folgende Resolution: 
22
        <pb n="334" />
        338 
Spanien. 
„„In Erwägung, daß die Form der Regierung eine der wichtigsten Fragen 
für die Organisation des Staats ist, und daß die Regierung um so stärker 
und geachteter ist, als sie dem Willen der Nation entspricht; in Erwägung, 
daß der Beschluß über die Form der Regierung ausführlich discutirt werden 
muß, und daß eine Volksabstimmung, welcher nicht eine reifliche Berathung 
zuvorgeht, nicht der Ausdruck des wohlerwogenen Willens der Nation sein 
kann; in Erwägung, daß der Ausspruch einer Volksabstimmung, bevor das 
Urtheil der Wähler nicht durch zahlreiche öffentliche Berathungen und durch 
die Journale aufgeklärt ist, nicht der gewissenhafte Ausdruck der National= 
souveränetät sein würde; in Erwägung, daß angesichts der Umstände, welche 
der spanischen Revolution vorausgingen, das Volk sein Bewußtsein über die 
ihm am besten zusagende Regierungsform nicht hat aufklären können, noch 
die Personen, welche zur Besetzung der ersten Stellen des Staats vorgeschla- 
gen werden können, richtig beurtheilen kann; in Erwägung, daß, so wichtig 
es ist, die Versammlung der constituirenden Cortes zu beschleunigen, um aus 
einem provisorischen Zustand herauszutreten, der gefährlich für die Revolution 
und nachtheilig für die anderen Interessen des Vaterlandes ist, es ebenso wichtig 
ist, daß die Abstimmung eine bewußte sei, um frei zu sein, welches unmög- 
lich sein würde, wenn die Wähler in kurzer Frist berufen werden, über die 
Form der Regierung zu entscheiden und das Haupt des Staates zu bestim- 
men, weil sie unüberlegten Sympathien nachgeben oder fremdem Druck folgen 
würden, statt sich durch ein richtiges Urtheil leiten zu lassen — richtet die 
Junta an die provisorische Regierung den Vorschlag, zu erklären: es komme, 
gemäß dem Manifest von Cadiz, welches in allen Provinzen proclamirt wor- 
den ist, einzig und allein den constituirenden Cortes zu, die Grundfrage 
über die Form der Regierung zu entscheiden, ohne daß man damit das Recht 
jedes Spaniers, und selbst jedes öffentlichen Beamten, verkennen wolle, seine 
Meinung auszusprechen oder seine persönlichen Sympathien, jedoch ohne allen 
officiellen Charakter, kund zu geben.“ 
Der Plan, wenn er wirklich bestand, wird damit als beseitigt 
angesehen. 
Die Regierung beschließt die Einführung des französischen Münz- 
fußes. 
18. Oct. Auch Serrano erklärt sich in einer Zuschrift an den Pariser 
19. 
„Gaulois“ für die constitutionelle Monarchie: 
„Die Revolution, welche ihren Ursprung in Cadiz hatte, hat sich vorge- 
setzt, dem in seiner ganzen Souveränetät handelnden Lande die Wahl der 
Regierung zu überlassen, welche es für die seiner würdigste halten würde, 
und die Männer, welche sich an die Spitze dieser nationalen Bewegung ge- 
stellt haben, sind fest entschlossen, dem auf die nationale Fahne geschriebenen 
Programm Achtung zu verschaffen. Was mich betrifft, so glaube ich, daß 
eine constitutionelle Monarchie, welche von allen mit dieser Regierungsform 
vereinbarten Freiheiten umgeben wäre, die Formel sein könnte, welche mit 
der gegenwärtigen Epoche und mit dem Geist und den Eigenthümlichkeiten 
unseres Landes am meisten in Einklang wäre.“ 
Der Minister des Innern ermächtigt die Junten zur Einsetzung 
von Gemeinderäthen und Provinzialdeputationen bis zur Wahl der- 
selben nach allgemeinem Stimmrecht. 
„ Der Minister des Auswärtigen, Lorenzana, erläßt ein ausführ- 
liches diplomatisches Rundschreiben an die Mächte. 
Dasselbe sucht in seinem ersten Theil den Nachweis zu liefern, daß das 
spanische Volk das vollkommenste Recht hatte, die Dynastie Bourbon zu ent-
        <pb n="335" />
        Spanlen. 339. 
thronen, die im Brechen der heiligsten Eide, im planmäßigen Aussaugen des 
Landes, in der Willkür und in der Provocation zum Bürgerkriege das 
Aeußerste geleistet habe und fährt dann fort: „Man hat das Gespenst der 
Halb-Legitimität verschwinden gesehen, eines Principes, dem seit dem 
Tode des vorletzten Monarchen beständig die verschiedenen Formen unserer 
politischen Combinationen entsprachen; und das spanische Volk, indem es in 
dieser Hinsicht mit der Ueberlieferung brach, hat seine Gewalten endgiltig den 
Händen entzogen, in welche es sie zu seinem Unglück gelegt hatte; es setzte 
sich selbst zum Richter über seine Geschicke ein, und es schickt sich mit männ- 
lichem Muthe und von ganzem Herzen an, der ungeheuren, mit dem Besitz 
einer Freiheit, die heute keine anderen als die ihr von der Vernunft und 
dem Gewissen gezogenen Grenzen kennt, verbundenen Freiheit die Stirn zu 
bieten. — Der bisher von der wiedergewonnenen Freiheit gemachte Gebrauch, 
die stolze Großmuth, mit welcher es blutige Beleidigungen zu verzeihen ge- 
wußt hat, und seine wohlbedachte Anhänglichkeit an die aus der revolutio- 
nären Gährung hervorgegangenen Autoritäten sind eine unzerstörbare Bürg- 
schaft dafür, daß seine zukünstige Haltung fortfahren wird, die böswilligen 
Vorhersagungen des Zornes und der Wuth Lügen zu strafen, und diese Hal- 
tung muß das vollständigste Vertrauen in die Weisheit und Regelmäßigkeit 
einflößen, mit denen es das neue Gebäude zu errichten und zu sichern wissen 
wird, nachdem es mit so vieler Ordnung an die Abtragung und Zerstörung 
des alten gegangen. — Das spanische Volk, heute Herr seiner selbst, will, 
wie dieß alle Volksjunten einhellig und gleichzeitig kundgethan, die Zeit 
wieder einbringen, um welche es die zu seinem Untergange verschwornen un- 
lauteren Interessen des Aberglaubens und der Politik gebracht haben. Es 
will mit beschleunigtem und festem Schritte die Bahn der modernen 
Civilisation verfolgen, befreit, wie es heute ist, von den perfiden Hemm- 
nissen, welche bisher seinen Gang lähmten und es mit unehrlicher Zähigkeit 
im Vordrängen aufhielten.. Die Souveränetät der Gemeinde, der 
Gesellschaft, der Nation, des Volkes, diese zu allen Zeiten stillschweigend an- 
erkannte oder laut verkündete Quelle politischer Autorität, bürgert sich immer 
mehr auf dem Boden Spaniens ein; und das allgemeine Stimmrecht, der 
natürlichste und umfassendste Ausdruck dieser Souveränetät, ist berusen, in 
unwiderleglicher Weise darzuthun, daß Spanien nicht erst nöthig hat, sich 
mit dem Zeitgeiste zu versöhnen, aus dem einfachen Grunde, weil derselbe 
bereits sein Lebensprincip und der ideale Typus seiner Bestrebungen gewor- 
den. — Von vornherein also und ohne Besorgniß, zu irren, kann man die 
Versicherung aussprechen, daß die Souveränetät der Nation, zuerst durch das 
Votum Aller und dann durch die Erwählten des Volkes ausgeübt, die Ge- 
sammtheit der Freiheiten decretiren wird, welche das reiche und unveräußer- 
liche Erbgut der civilisirten Länder bilden und bald bilden werden. — Und 
hier muß die provisorische Regierung mit der Umsicht und Zartheit, welche 
der Gegenstand erfordert, eine Frage von höchster Wichtigkeit, jene der reli- 
giösen Freiheit, berühren. Es ist Niemandem unbekannt, und die Regierung 
empfindet eine wahre Genugthuung, es zu verkünden, daß Spanien ein we- 
sentlich und hervorragend katholisches Land war und ist. Seine Ge- 
schichte lehrt es uns. — Die langen und blutigen Kriege, welche es geführt, 
und das Inquisitions-Tribunal des heiligen Officiums, dessen mächtigem und 
surchtbarem Arme es Jahrhunderte hindurch seinen geheiligten Glaubensschatz 
zur Verwahrung anvertraut, beweisen klar, daß der übertriebene Eifer und 
die erwägungslose Glaubensinbrunst ohne Schwierigkeit die Grenzen bezeich- 
nen, welche die echte Religion vom Fanatismus trennen. — Die Verfassungen 
des modernen Spanien, selbst die freisinnigsten, haben insgesammt sorgfältigst 
dieser lebhaften und immerwährenden Präoccupation unseres Vaterlandes die 
Huldigung ihrer Achtung dargebracht, und wenn zuweilen, wie 1836, man 
schüchtern einen Schritt in der entgegengesetzten Richtung zu versuchen gewagt 
22°
        <pb n="336" />
        340 
Spanien. 
hat, so hat der auf die einfachsten Gemüther durch den Schrei, den gewisse Par- 
teien damals mit einer keineswegs unverdächtigen Aufrichtigkeit ausgestoßen, 
hervorgebrachte Eindruck bewiesen, daß die öffentliche Meinung noch nicht 
reif und daß es unerläßlich war, eine günstigere Gelegenheit abzuwarten, 
um den gesetzlichen Zustand der Dinge in einer so ernsten Frage abzuändern. 
— Glücklicherweise haben die Anschauungen seit damals eine tiefgehende 
Wandlung erfahren, und was noch vor Kurzem als eine wünschenswerthe, 
aber erst in langer Zeit zu verwirklichende Möglichkeit angesehen worden, 
wird heute zur sofortigen Thatsache, ohne daß sich Jemand darob beun- 
ruhigte, oder auch nur eine einzige umißtönende Stimme den allgemeinen Ein- 
klang störte. — Dieses wichtige Ereigniß verdankt man, die Wahrheit zu 
gestehen, zum großen Theile dem grandiosen Schauspiele der ausgezeichneten 
Triumph, welche der Zeitgeist, dessen zerschmetternde Gewalt die stärksten 
Dämme umwirft und vor dem jeder Widerstand in den Staub sinkt, aller- 
wärts davongetragen. Was jedoch Spanien betrifft, so existirt da noch ein 
Umstand, dessen zu erwähnen traurig, aber nothwendig ist. Wir wissen nicht, 
geschah es in Folge der Zustimmung oder der Duldung Jener, welche es 
hätten verhindern können — aber es ist einmal gewiß, daß der Name der 
Religion seit einiger Zeit beharrlich in einen seltsamen und wenig würdigen 
Zusammenhang mit den willkürlichsten Handlungen, an denen das soeben 
unter dem begeisterten, allgemeinen Beifall gestürzte Regime so überreich war, 
gebracht wurde. — In der irrthümlichen Meinung, daß ein geheiligter Mantel 
die anstößige Nacktheit gewisser profaner Dinge zu bedecken vermöge, zerrte 
man in die hitzigen Kämpfe der Politik hinein, was niemals der gefahrvollen 
und oft unreinen Berührung weltlicher Leidenschaften ausgesetzt sein sollte. 
Daraus entsprang nicht etwa Lauigkeit des katholischen Gefühls, das glück- 
licherweise stets lebendig unter uns ist, wohl aber die zu allgemeiner Giltig- 
keit gelangte Meinung, daß die Concurrenz im religiösen Bereiche, geweckt 
durch eine kluge Freiheit, nothwendig sei, um der aufgeklärten Thätigkeit des 
Clerus eine ihrer würdige Nahrung zuzuführen und ihm Themen zu einer 
im Einklang mit der Höhe seiner soliden Wissenschaft und seinem achtungs- 
werthen und geheiligten Charakter stehenden Erörterung zu liefern. — Die 
Volksjunten haben auch in diesem Betreff ihre Anschauungen und Wünsche 
ausgesprochen, und abgesehen von der Mannichfaltigkeit der Formeln, welche 
untadelhaft aufzustellen oder aus Einem Gusse zu gestalten in dem Wirbel 
der Ereignisse nicht möglich, ist der Grund-, der leitende Gedanke aber stets 
derselbe. In der religiösen Bewegung der Welt dürfen wir weder fernab 
noch vereinzelt dastehen. — In Folge dessen werden aus unseren Gesetz- 
büchern, wie dieß bereits aus unseren Sitten geschehen, Verbote getilgt wer- 
den, unnütze Verfügungen und trügerische Bestimmungen verschwinden. Die 
dogmatischen Unterschiede werden nicht mehr, wie sie es bisher gethan, Unzu- 
träglichkeiten und Ausschließungen herbeiführen, welche das Bewußtsein der 
freien Völker gleichmäßig zurückweist und verdammt. — Dieß sind, in wenigen 
Worten und mit ehrlichem Freimuth ausgedrückt, die bestimmenden Ursachen 
der gründlichen und ruhmreichen Erhebung Spaniens; dieß ist das Ziel, dem 
beständig seine Anstrengungen zugekehrt sein werden. — Weit entfernt, zu 
glauben, daß diese in unserer inneren Politik vollzogene Umgestaltung Beun- 
ruhigung und Mißtrauen in den Staaten wecken müsse, mit welchen wir bis 
zum heutigen Tage in Frieden gelebt, geeint durch die Bande einer ununter- 
brochenen Freundschaft, schmeichelt sich die provisorische Regierung vielmehr, 
daß unser neues Leben unseren Beziehungen zu den auswärtigen Mächten 
einen Charakter der Herzlichkeit und Beständigkeit verleihen werde, den sie 
unglücklicher Weise in der Vergangenheit nicht haben konnten. — Wir wün- 
schen den moralischen Beistand der europäischen Regierungen und werden mit 
Vergnügen in der Anerkennung der neuen Ordnung der Dinge das Zeugniß 
erblicken, daß sie den edlen Charakter und die heilsamen Tendenzen der eben
        <pb n="337" />
        Spanien. 341 
vollbrachten Revolution begriffsen haben. Sollte uns jedoch anfänglich aus 
Gründen, die uns unbekannt sind, dieser Beistand nicht zu Theil werden; 
sollte man Anstand nehmen, das edle Beispiel einiger der alten Glieder un- 
serer Familie jenseits des Meeres und jenes durch den eifrigen Cultus, wel- 
chen es allerwärts dem Principe der Freimachung und der Freiheit des 
Menschen widmet, noch mehr als durch seine Größe und seine Macht so be- 
merkenswerthen Volkes nachzuahmen: wir sagen, wäre dem so, so würde dieß 
noch immer keinen Beweggrund abgeben, uns in unserem Unternehmen ent- 
muthigen zu lassen. — Um es mit Hingebung und ohne Aufregung noch 
Unruhe zu verfolgen, genügt es uns, die volle und beruhigende Ueberzeugung 
zu haben, daß unsere Unabhängigkeit nicht die mindeste Gefahr läuft, und 
daß das von uns begonnene Werk der Wiedergeburt weder durch fremdes 
Einschreiten, noch durch fremde Einmischung gestört werden wird.“ 
Ein Decret des Justizministers unterdrückt unmittelbar alle Klöster, 
geistlichen Genossenschaften, Klosterschulen und andere kirchliche An- 
stalten, welche auf das Gesetz vom 29. Juni 1837 gegründet sind. 
Alle beweglichen und unbeweglichen Güter derselben werden Staats- 
eigenthum. Die Mönche und Nonnen erhalten keinerlei Pension. 
Die Klöster, welche vor 1837 gegründet sind, werden auf die Hälfte 
eingeschränkt. Die Aufnahme von Novizen ist ihnen verboten. 
Ueber die in Spanien z. Z. noch bestehenden Klöster gibt der „Imparcial“ 
solgende Angaben nach ofsiziellen Ausweisen: Obschon vor 1837 um die Hälfte 
vermindert, gab es nach der letzten offiziellen Zählung von 1860 noch 866 
Klöster mit 12,990 Nonnen, deren jährliche Pensionen 8,990,000 Realen be- 
tragen. Die Zahl der Capläne, Sacristane, Organisten und Sänger an diesen 
Klöstern belrug 2174 mit einem Budget von 3,921,086 Realen. Es gab 1860 
serner 8 Männer-Orden in 32 Häusern mit 719 Personen. Seit 1860 ist 
keine Zählung erfolgt; man wollte die starke Vermehrung der Klöster, welche 
vom Hofe so sehr begünstigt wurde, nicht bekannt werden lassen. Im Jahr 
1833 hatte Spanien noch 1834 Klöster mit 31,279 Mönchen. 
20. Oct. Ein Decret der provisorischen Regierung verfügt die Auflösung 
der Provinzialjunten. 
Das sehr lange und historisch motivirte Decret sagt zum Schlusse: „Nichts 
ist heute so dringlich, als die Nothwendigkeit, der Action der provisorischen 
Regierung revolutionäre Einheit zu verleihen bis zur Vereinigung der con- 
stituirenden Cortes, durch welche der Nationalwille die neue Ordnung der 
Dinge gründen und bestimmen wird, unter welcher die Spanier leben sollen. 
Unterdessen werden die Mitglieder dee provisorischen Regierung, treu ihren 
Verpflichtungen und bemüht, sich alle Tage des allgemeinen Vertrauens wür- 
diger zu beweisen, nicht ablassen, daran zu arbeiten unsere heilige Revolu- 
tion zu vervollständigen und zu stärken. Sie werden zum Ende der ihnen 
anvertrauten schwierigen Mission gelangen, wie die Provinzial= und Lokal- 
Junten jetzt dazu gelangt sind; und sie werden sich für wohl belohnt er- 
achten, wenn ihnen dann derselbe Beifall zu Theil wird, den man diesen 
würdigen Corporationen spendete. In ihrem aufgeklärten Patriotismus hat 
die Junta von Madrid ein löbliches Beispiel gegeben, als sie ihre Auflösung 
beschloß, die bereits verwirklicht ist. Viele andere Junten haben sich beeilt, 
ihr nachzuahmen, und man kann versichern, daß derselbe Geist auch diejenigen 
beseelt, welche noch existiren. Auf Grund dieser Motive, und wohl begreifend, 
daß es für die Administration nöthig ist, ohne aufzuhören revolutionär zu 
sein, in ihren Normalzustand zurückzukehren, decretirt die provisorische Regie- 
rung, was folgt, indem sie den unschätzbaren Diensten, welche die Junten 
geleistet haben, ein feierliches Zeugniß ausstellt: Art. 1. Die revolutionären
        <pb n="338" />
        f72 
Spanien. 
Junten, welche noch existiren, werden ohne Verzug zu functioniren aufhören. 
Art. 2. Die Municipalitäten, Provinzialdeputationen und Regierungsbehör- 
den bleiben ausschließlich mit der öffentlichen Verwaltung in allen ihren 
Zwelgen beauftragt. Art. 3. Die revolutionären Junten werden den Pro- 
vinzialregierungen in den Hauptstädten und den Alcaden in den anderen 
Städten die Register, Protokolle und Documente ausliefern, welche sich in 
den Secretariaten vorfinden.“ 
21. Oct. Die Junta von Madrid erklärt ihre Auflösung und beschließt, 
22. 
auch die anderen Junten dazu einzuladen. Auch die Junten des Be- 
zirks von Madrid erklären sofort ihre Auflösung. 
Ein Decret des Justizministers hebt die Gesellschaft St. Vincent 
de Paul auf. 
„ Die provisorische Regierung stellt bis auf einige leichte, durch 
die Umstände bedingte Abänderungen das Gemeindegesetz wieder her, 
wie es von der Constituante d. J. 1854 beschlossen worden war. 
Brief Prim's an E. v. Girardin über die Frage zwischen Mo- 
narchie und Republik: 
„ . JIch bin mit Ihnen einverstanden: man muß rasch ersetzen, was 
man umgestürzt hat, aber ich begreife nicht, wie Sie aus diesem Grundsatz 
einen Vorwand ableiten können, um uns des Mangels an Voraussicht anzu- 
klagen und zu behaupten, daß wir gestern nicht wußten, was wir heute grün- 
den wollen. Wir wußten, was wir umstürzten: eine willkürliche Regierung, 
welche beständig das Grundgesetz verletzte; wir wußten, was wir an die Stelle 
setzen wollten: eine freisinnige, monarchische und constitutionelle Regierung, 
indem wir jedoch uns auf die Entscheidung der Volkssouveränetät beziehen 
wollten. Sie machen mir einen ungerechten Vorwurf, wenn Sie behaupten, 
daß ich, obgleich entschlossen, an der Herstellung einer constitutionellen Mo- 
narchie mitzuwirken, doch keinen Candidaten für den Thron im Voraus be- 
zeichnet habe. Ich habe mit allen meinen Kräften zu dem Umsturz einer 
Dynastie beigetragen, von welcher ich wußte, daß sie mit der Freiheit meines 
Vaterlandes unvereinbar war; aber ich habe nicht daran gedacht, meinen Mit- 
bürgern einen Monarchen meiner Wahl aufzudrängen. Ich bin und werde 
bleiben der Vertheidiger eines Princips, ich bin nicht der Vertreter dieses 
oder jenes Prinzen Sie behaupten, daß das spanische Volk weder in 
Portugal, noch in Italien, noch in Frankreich, noch in England einen Prinzen 
finden werde, der sich bereit sände, den spanischen Thron zu besteigen. Sie 
können Recht haben; aber wer sagt Ihnen, daß die Richtigkeit Ihrer heutigen 
Informationen nicht durch die morgigen Ereignisse dementirt werden kann? 
Die Geschichte ist voll von Ueberraschungen dieser Art. Ich für meine Person 
habe das Vertrauen, daß Spanien einen seiner würdigsten Fürsten finden 
werde... Nachdem Sie mir vorgeworfen haben, daß ich meine Sympathien 
für eine constitutionelle Monarchie zu erkennen gegeben, machen Sie mir ein 
Verbrechen daraus, daß ich nicht Spanien die Republik ausgezwungen habe, 
selbst ohne eine constituirende Versammlung einzuberufen, welche Sie als 
„Überflüssig" bezeichnen, und deren Einberufung Sie als ein „Zeichen ron 
Ohnmacht“" betrachten. „Um eine Monarchie zu gründen, dazu gehört ein 
König oder eine Königin“, sagen Sie; „um eine Republik zu gründen, dazu 
gehören Republikaner", möchte ich sagen. Wenn die letztere Partei in Spa- 
nien durch eine Fraction vertreten ist, so ist dieselbe, obgleich sehr achtbar, 
nach meiner Meinung nicht zahlreich genug, um die Führung der Geschäfte 
in die Hand zu nehmen, mit einem Worte: um zu regieren. In unserer 
gegenwärtigen Lage hindert dieselbe nichts, ihre Ansichten frei zu verbreiten, 
und wenn es ihr gelingt, die Nation von der Vortrefflichkeit ihrer Lehren zu
        <pb n="339" />
        Spanien. 843 
überzeugen, so wird diese ihren Wünschen Genugthunng verschaffen. Einst- 
weilen müssen wir, die Republikaner so gut wie ich, uns vor dem Volks- 
willen beugen, und ich sehe mit Befriedigung, daß wir Alle hierüber einig 
sind, da die hervorragendsten Mitglieder der Demokratie mit einer ihnen zur 
Ehre gereichenden Selbstverleugnung unsere Anstrengungen unterstützen, welche 
kein anderes Ziel haben, als die Freiheit unseres Vaterlandes auf kräftigen 
Grundlagen aufzubauen.“ 
23. Oct. Ein Decret des Justizministers suspendirt die Zahlungen an 
25. 
26. 
eine gewisse Klasse von Diszesanseminarien mit jährlich 6 Millionen 
Realen. 
Der Finanzminister verfügt eine Revision der Aktenstücke bez. der 
vom Staat pensionirten Mitglieder geistlicher Orden; alle mit Ver- 
letzung des Gesetzes vom 29. Juli 1837 zugestandenen Pensionen 
werden annullirt. 
Der Justizminister erläßt ein Decret für Anerkennung vollstän- 
diger Preßfreiheit. · 
„ England, Frankreich und Portugal beantworten das diplomatische 
Rundschreiben der provisorischen Regierung vom 19. d. M. und 
treten dadurch mit derselben in regelmäßige Beziehungen, Italien 
thut es nur halb; Rußland, Oesterreich und Preußen zögern noch. 
„ Die große Mehrzahl der Junten hat sich dem Beschlusse der 
provisorischen Regierung gefügt, nur diejenigen von Barcelona und 
Ferrol nehmen Anstand, sich aufzulösen. Die Regierung unterhandelt 
darüber mit ihnen. 
„ Die provisorische Regierung erläßt ein Manifest an das spanische 
Volk. 
Dasselbe ist wiederum übermäßig lang. Eingeleitet durch eine Darlegung 
der Umstände, welche die Revolution herbeigeführt haben, spricht es die zu- 
versichtliche Hoffnung aus, das spanische Volk werde mit Geschick und mit 
Weisheit sich die erkämpften köstlichen Errungenschaften zu bewahren wissen. 
Ueber die vertriebene Dynastie wird gesagt: „Sie befand sich in schneidendem 
Gegensatze zu dem Geiste des Jahrhunderts, verhinderte allen Fortschritt, 
und die provisorische Regierung findet es angemessen, aus Achtung vor sich 
selbst, über ihre Thaten ein mitleidiges Schweigen zu beobachten.“ Bezüglich 
der Einführung der allgemeinen Abstimmung sagt das Manifest: 
„Die Revolution hat die allgemeine Abstimmung eingeführt, da sie die augen- 
scheinlichste und faßbarste Beweisführung der Souveränetät des Volkes ist. 
So werden alle neuen Regierungsgewalten durch die absolute und genaue, 
weder beschränkte noch sictive Unterstützung der allgemeinen Meinung verstärkt 
werden, und unsere Institutionen werden von dem kräftigenden Hauche der 
ganzen Nation leben, die Schiedsrichter ihrer Geschicke und für diese verant- 
wortlich ist.“ Ueber die Religionsfreiheit heißt es: „Der tiefeingewur- 
zelte Glaube wird nicht verletzt werden, wenn wir die freie und ruhige Aus- 
übung anderer Glaubensbekenntnisse dem katholischen Cultus gegenüber zu- 
geben. Im Gegentheile, im Kampfe wird er erstarken und mit Eifer die 
zähen Invasionen der religiösen Gleichgiltigkeit zurückdrängen, die den mora- 
lischen Sinn so sehr schwächen. Es ist überdieß eine Nothwendigkeit unseres 
politischen Zustandes und ein Protest gegen den theokratischen Geist, welcher 
im Schatten der soeben gestürzten Regierung sich mit hartnäckiger Geschick- 
lichkeit sogar ins Wesen unserer Institutionen eingeschlichen hatte, ohne Zweifel
        <pb n="340" />
        844 
Spanien. 
mit Hilfe jenes knechtenden Einflusses, welchen eine jede Autorität ohne Er- 
örterung und Controle auf alles das ausübt, was sie umgibt.“ — Betreffs 
des Unterrichts sagt das Manifest: „Die Unterrichtsfreiheit ist eine andere 
der Reformen, welche die Revolution forderte, und welche die provisorische 
Regierung sich beeilt, zu bestätigen.“ Der Ausschreitungen der gestürzten 
Regierung in Betreff des Unterrichts und des elenden Zustandes, in welchem 
sich derselbe namentlich in den Volksschulen befindet, wird mit scharfen Worten 
gedacht. „Der freie Gedanke“, heißt es, „war zu fortwährender Knechtschaft 
verdammt.“ — Der Preßfreiheit wird in folgenden Worten erwähnt: 
„Die Presse ist die unaufhörliche Stimme des Verstandes, eine Stimme, 
welche niemals erlischt und welche durch die Zeit und die Entfernung schallt. 
Wenn man sucht, sie zu knechten, so heißt dieß den Gedanken verstümmeln 
wollen; es heißt, gewaltsam die menschliche Zunge und die menschliche 
Stimme herausreißen. Verkleinert und erstickt in den kleinlichen Grenzen 
einer lügenhaften Duldsamkeit, Verspottung eines in unseren Constitutionen 
aufgeführten Rechtes, welches nie ohne schädliche Hindernisse zur Ausführung 
gebracht worden ist, ging der spanische Geist langsam zu Grunde und verlor 
nach und nach Originalität und Leben. Hossen wir, daß nun, da sein Sarg 
gebrochen ist, er aus dem Schoße der Freiheit wieder auferstehe, wie Lazarus 
aus seinem Grabe hervorstieg.“ Die Frage wegen der definitiven Regier- 
ungssorm wird vom Manifest mit einer sehr großen Vorsicht und Zurück- 
haltung behandelt. Unverkennbar ist aber dennoch der Wunsch der Regierung, 
einen moralischen Einfluß auf das Volk zu Gunsten der Monarchie auszu- 
üben, und der herangezogene Vergleich mit der nordamerikanischen Republik 
soll offenbar eine Beweisführung gegen die Republik in Spanien sein. 
„Die provisorische Regierung“", sagt das Manifest, „ist weit von dem Ge- 
danken entfernt, eine so gewichtige und vielseitige Frage vorweg aburtheilen 
zu wollen, aber sie muß dessenungeachtet auf ein sehr bezeichnendes Symptom 
aufmerksam machen, welches inmitten der begeisterten Aufregung, die durch 
die revolutionäre Bewegung hervorgerufen worden, bis zu einem gewissen 
Punkt die wahrhafte Tendenz des Nationalwillens offenbart. Alle Junten, 
natürliche Ausdrücke dieser Bewegung, haben die Cardinal-Principien unserer 
neuen politischen Organisation proclamirt, aber sie haben über die monarchische 
Institution Stillschweigen beobachtet und so ohne vorherige Uebereinkunft und 
durch indirecte Inspiration einem Gefühle patriotischer Vorsicht entsprochen. 
Sie haben, obgleich dieß in den Stunden leidenschaftlicher Aufregung leicht 
hätte vorkommen können, nicht die Personen mit den Sachen und nicht den 
Verlust des Ansehens einer Dynastie mit dem hohen Amte, welches sie sym- 
bolisirte, verwechselt. Es ist wahr, daß sich beredte und Einfluß ausübende 
Stimmen für die Vertheidigung der republikanischen Regierungsform erhoben 
haben, sich auf die Abstammungs= und Charakter-Verschiedenheit der spanischen 
Nationalität stützend, und besonders auf das wunderbare Beispiel, welches 
jenseits des Oceans von einer Macht dargeboten wird, die, gestern erst ge- 
boren, heute bereits ein Gegenstand des Neides und der Bewunderung der 
ganzen Welt ist. Aber welche relative Bedeutung auch diesen Meinungen 
beizumessen sein mag, sie haben keine so große, wie die allgemeine Zurück- 
haltung, mit welcher die Junten in einer so heiklichen Frage zu Werke ge- 
gangen sind, in deren Schoß bis zur Bildung der provisorischen Regierung 
die revolutionäre Initiative vollständig gelegen hat. Außerdem ist leicht be- 
greiflich, daß ein junges Volk, verloren inmitten der Urwälder und nur von 
ausgedehnten unerforschten Einöden und umherirrenden Völkerstämmen be- 
grenzt, sich mit einer vollständigen Unabhängigkeit, frei von allen inneren 
Verpflichtungen und von allen internationalen Banden, constituirt hat. Aber 
es ist nicht wahrscheinlich, daß eine gleiche Sache Völkern begegnen könne, 
die ein langes Leben zählen, die unzerstörbare organische Antecedentien haben,
        <pb n="341" />
        Spanlen. 345 
die an einer Nationengemeinschaft theilnehmen und die nicht plötzlich, durch 
einen schnellen Uebergang, der hundertjährigen Impulsion Gewalt anthun 
können, der sie in ihrem Fortschritt gehorchen. Der Nichterfolg der Versuche 
dieser Art in anderen Ländern Europas muß die öffentliche Ueberlegung 
wecken, ehe man sich in unbekannte und finstere Wege stürzt.“ 
Orense veröffentlicht in Valencia das Programm der republikani- 
schen Partei: 
Regierungssorm: Demokratische Föderativ-Republik. Gesetzgebende Ge- 
walt: Einzige, jährlich durch das directe allgemeine Stimmrecht zu erwäh- 
lende Versammlung. Executiv-Gewalt: Von der Versammlung auf unbe- 
stimmte Zeit zu erwählende und nach dem Willen der nämlichen Versammlung 
abzusetzende Präsidenten. Gerichtliche Gewalt: Ernennung unabhängiger 
Richter; Errichtung eines speciellen Tribunals für dringende Fälle. Angele- 
genheiten, welche der Centralgewalt vorbehalten sind: Armee, Reserve und 
Marine, Gesetzbuch, Colonial-Angelegenheiten, diplomatische Beziehungen, 
Statistik, Zollwesen bis zu seiner Abschaffung, Post und Telegraphie, Einheit 
der Münzen, Gewichte und Maße, Staatsschuld, Vizinalwege, Garantie der 
individuellen Sicherheit, des Eigenthums, der Religionsfreiheit, Preßfreiheit 
und des friedlichen Associations= und Versammlungsrechts; Expropriations-= 
recht. Für immer sind abgeschafft: Die Todesstrafe; die Negersklaverei; das 
Matrosenpressen; das Tabak= und Salzmonopol; die bürgerliche und geistliche 
todte Hand; die Consumtionssteuer; die Steuer auf die Hypotheken; die 
Präventivhaft, wenn es sich nicht um eine Mordthat handelt; der Stempel; 
die Sicherheitskarten; das Verbot, Wassen zu tragen. Sosort sollen ver- 
bessert werden: Die Zolltarife bis zur gänzlichen Abschaffung der Zölle; die 
Bagnos und Galeeren; das gerichtliche Verfahren. Für unverletzlich werden 
erklärt: Das Domicil der Bürger; die öffentliche Correspondenz; für frei: 
Der Unterricht, die Gewerbe, die Advocatur, das Notariat und die Anwalt- 
schaft, die Errichiung von Banken und Credit-Gesellschaften. Die Provinzial-= 
Regierungen und die Oeputationen, die Bürgermeister, die Gemeinderäthe 
und die Friedensrichter werden gleichfalls durch das directe allgemeine Stimm- 
recht ernannt werden. Ihre Berathungen finden össentlich statt. Steuern: 
Es wird nur eine einzige Steuer für die Central-, Provinzial= und Gemeinde- 
Behörden geben. Die Colonien werden den Provinzen der Halbinsel gleich- 
gestellt. Für den Dienst der Post, der Telegraphie und dergl. wird nur das 
bezahlt, was zu ihrem Unterhalt unumgänglich nothwendig ist. Es wird er- 
klärt, daß die einzige Mission der Gendarmerie darin besteht, die Verbrecher 
zu verfolgen; daß die Armee und die Reserve nur die Mission haben, das 
National-Territorium zu vertheidigen; daß die Freiwilligen (Milizen) die 
Ruhe im Innern aufrechterhalten, ohne die Wache beziehen oder unnützen 
Dienst versehen zu müssen; daß Spanten auf Eroberungskriege verzichtet und 
nur Krieg führen wird, wenn seine Unabhängigkeit angegriffen wird. 
27. Oct. Auch die letzten revolutionären Junten, die von Barcelona und 
28. 
Ferrol, haben sich aufgelöst. 
Preußen und Italien treten mit der provisorischen Regierung in 
regelmäßigen Verkehr. 
Prim wird durch Decret Serrano's zum Marschall ernannt. 
„ Ein Antrag im Stadtrath von Madrid gegen die Regierung 
wegen der Erklärung zu Gunsten der Monarchie in ihrem Manifest 
an die Nation, weil dadurch der souveränen Entscheidung vorgegriffen 
würde, wird erst vertagt und dann ganz fallen gelassen.
        <pb n="342" />
        846 
Spanien. 
Ein Deeret des Finanzministers Figuerola schreibt ein Anlehen 
im effectiven Werth von 2 Milliarden Realen (550 Mill. Franken) 
zum Emissionspreise von 80 und zu 6% Zinsen aus, das in 
Spanien vom 11. bis 25. Nov. aufgelegt werden soll. In der 
Darlegung der Motive sagt der Minister: 
„Die Lage, in welcher die vorige Regierung die Finanzen unsers Landes 
gelassen hat, ist eine sehr bedenkliche, und ohne die glorreiche Erhebung von 
Cadiz wäre der Staatsbankerott unausweichlich gewesen. Schon von diesem 
einzigen Gesichtspunkt also hat die Revolution das Land gerettet und verdient 
in der Geschichte als ein Akt der Nothwendigkeit und der Gerechtigkeit an- 
gesehen zu werden. Es ergibt sich aus den mit Gewissenhaftigkeit geprüften 
finanziellen Ausweisen, daß das gegenwärtige Deficit des Schatzes sich auf 
2490 Mill. 644,337 Realen beläuft... Weit davon entfernt, für Ver- 
minderung dieses Deficits auf die gewöhnlichen Hilfsquellen der Jahre 1868, 
1869 rechnen zu können, ist im Gegentheil unzweifelhaft, daß das dießjährige 
Budget mit einem Deficit abschließen wird, welches kaum weniger als 600 
bis 700 Mill. Realen betragen dürfte." 
Der Infant Don Carlos, Herzog von Madrid, erläßt von Paris 
aus folgendes Circular an die Souveräne Europas: 
„Sire! Meine Geburt und die gegenwärtige Lage Spaniens machen es 
mir zur Pflicht, die Abdankung meines erhabenen Vaters zur Kenntniß Ew. 
Maj. zu bringen: (Folgt der Wortlaut der Abdankung des Infanten Don 
Juan.) Wenn Gott und die Verhältnisse mich auf den Thron von Spanien 
berufen, so werde ich mich bemühen, die nützlichen Einrichtungen dieser Zeit 
mit den unerläßlichen der Vergangenheit in Einklang zu bringen und den 
freiernannten Cortes die große und schwierige Aufgabe übertragen, mein 
theures Vaterland mit einer Verfassung zu beschenken, welche, wie ich hoffe, 
gleichzeitig eine spanische und eine definitive sein wird. An dem Tage, da 
ich dieses Glück haben würde, würde ich mit Ew. Maj. meine persönlichen 
Beziehungen, mit Ihrem Volke diejenigen meines Volkes möglichst eng 
schließen. Empfangen Sie, Sire, die Versicherung meiner Hochachtung. Car- 
los de Borbon y de Este.“ 
Die provisorische Regierung legt auch der Verbreitung dieses 
Aktenstückes nicht das mindeste in den Weg. 
30. Oct. Auf Cuba hat sich eine revolutionäre Junta für Gründung einer 
31. 
Republik gebildet. General Dulce wird von der spanischen Regierung 
statt Lersundi's zum Generalcapitän der Insel ernannt. Mehrere 
Schiffe sollen ausgerüstet werden, um ihn mit ansehnlicher Militär- 
verstärkung zu begleiten. 
Olozaga wird zum Gesandten in Paris ernannt. 
„ Die republikanische Propaganda gewinnt täglich an Thätigkeit, 
an Boden und an Aussichten für die Zukunft. Im Süden bildet 
sie bereits die Mehrheit, in den übrigen Provinzen, namentlich aber 
in Madrid, entschieden nur eine Minderheit. Die bisherige demo- 
kratische Partei zerfällt mehr und mehr in eine gemäßigt monarchische 
(Rivero, Martos) und eine offen republikanische (Orense, Castelar). 
Die ersteren erlassen ein Manifest an die Nation, in dem sie erklären, 
„daß die Föderativrepublik wohl ihr Ideal sei, daß aber die individuelle 
Freiheit, als Haupterrungenschaft der Revolution, einem jeden das Recht gebe,
        <pb n="343" />
        11. 
14. 
Spanien, 347 
nach selner Ueberzeugung für die Cortes zu wählen, in deren Händen die 
Entscheidung liegen solle."“ 
Nov. Ein Decret des Ministers des Innern regelt das Versamm- 
lungsrecht. 
Eine Conferenz von Unionisten, Progressisten und monarchischen 
Demokraten beauftragt Olozaga und 12 Mitglieder, ein Manifest 
zu Gunsten der constitutionellen Monarchie vorzubereiten. 
„ Serrano, Dulce und Topete erklären, es sei nicht wahr, daß sie 
die Throncandidatur des Herzogs von Montpensier unterstützten. 
„ Ein Circular Prims als Kriegsminister verbietet den Militärs, 
an politischen Versammlungen Theil zu nehmen. 
q„ Wiederholte Kundgebungen in Madrid zu Gunsten der Cultus- 
freiheit. 
„ Diie provisorische Regierung erläßt vorerst ein Wahlgesetz für die 
bevorstehenden Corteswahlen. Als Bedingung des Wahlrechts wird 
ein Alter von 25 Jahren gefordert. Auf je 45,000 Einwohner 
soll ein Abgeordneter für die Cortes fallen. 
„ Ein Ministerialdecret ertheilt die Bewilligung zum Bau einer 
protestantischen Kirche in Madrid. 
Ein Decret der provisorischen Regierung beruft die Wähler auf 
den 1. Dec., um die Ayuntamientos (Gemeinderäthe) im ganzen 
Lande neu zu wählen. 
„ Das von den Führern der vereinigten monarchischen Parteien 
vereinbarte Wahlmanifest erscheint endlich. 
Aus einer Stelle desselben geht hervor, daß die Unterzeichner eine nicht 
erbliche Monarchie anstreben. Diese Stelle ist solgende: „Es handelt 
sich indessen hier nicht um die Monarchie, die wir gestürzt haben, um die 
Monarchie dynastischen Ursprungs, welche über dem Volke zu stehen glaubte, 
und zugleich seine Souveränetät und seine Freiheit unmöglich machte. Diese 
Monarchie ist todt für immer in Spanien. Unsere Monarchie im Gegen- 
theil, die Monarchie, für die wir stimmen wollen, ist die, welche aus dem 
Volksrecht entspringt, die, welche durch das allgemeine Stimmrecht ihre Weihe 
erhält, die, welche die Souveränetät der Nation versinnlicht, die, welche alle 
öffentlichen Freiheiten befestigt, die endlich, welche die Rechte bes Bürgers 
darstellt, Rechte, welche über allen Institutionen und Gewalten stehen: es ist 
die Monarchie, welche radical das göttliche Recht vernichtet und mit diesem 
die Suprematie einer Familie (Dynastie) über die Nation, die von demokra- 
tischen Institutionen umgebene, die volksthümliche Monarchie. * Das Manifest 
sagt allerdings gleich darauf: „Wir werden einstimmig für die Monarchie 
mit allen ihren wesentlichen Aktributionen stimmen", aber es scheint eben 
nicht, daß die Erblichkeit für eine dieser Attributionen angesehen wird. 
Eine große Volksversammlung von ca. 50,000 Menschen in 
Madrid soll an demselben Tage dem Manifest Nachdruck geben. 
Sie bestätigt, daß jedenfalls sehr viele nur an eine nicht erbliche 
Monarchie denken. 
Einer der Hauptredner der Volksversammlung ist der liberale Marques
        <pb n="344" />
        348 
Spanksen. 
de la Vege de Armijo. Durch seine Lobpreisung freier Staatseinrichtungen 
hatte er sich eben rauschenden Beifall errungen — ein Gefühlsausdruck, der 
sich bei der ruhigen Gemüthsart des Spaniers nicht gar häufig Luft macht 
— als er durch wenige Worte den Unwillen der Zuhörer gegen sich herauf- 
beschwört: „Heute, meine Herren, ist Alles gefallen; heute erbauen wir eine 
Monarchie in den Schranken der Verfassung, eine erbliche Monarchie“. 
„Keine erbliche, keine erbliche!“ braust es da von Tausenden Stimmen zu 
dem Redner hinauf; und der Sturm bricht von Neuem los, als der Marques 
fortfährt: „Eine erbliche, dieweil sie den feierlichen Vertrag mit dem Volke 
schließt.“" Nachdem die Aufregung wiederum beschwichtigt ist, will er die 
Nothwendigkeit einer „von allen ihren Atlributen umgebenen Monarchie" 
durch den Hinweis auf die anderen großen Völker begründen, „auf daß diese 
uns achten, wie wir sie achten"“. Die Verweisung auf das Fremde ist jedoch 
vor einer spanischen Zuhörerschaft höchst unglücklich gewählt und wird mit 
dem Rufe vergolten: „Es lebe die Wahlmonarchie!“ Der Redner fühlt sich 
so in die Enge getrieben, daß er sich nur durch ein allerdings sophistisches 
Zugeständniß retten zu können glaubt: „Eine Wahlmonarchie wird es in der 
That sein, weil das Volk sie erwählen wird, sintemal auch wir keine andere 
Sache vertheidigen."“ « 
16. Nov. Ein Decret des Ministers des Innern Sagasta nimmt die 
schwierige Frage einer Reorganisation der Nationalgarden, die sich 
unmittelbar nach der Revolution und zum Theil aus mehr als 
zweifelhaften Elementen gebildet haben, in die Hand. 
Die dem Decret vorangeschickte Einleitung ist in ganz besonders rücksichts- 
vollen Ausdrücken abgefaßt, auch am Ende gesagt, daß die gegenwärtige 
Maßregel nur eine provisorische sei und der Revision der Cortes vorbehalten 
bleibe. Allein es ist unausweichlich, daß sie Unzufriedenheit errege, weil in 
diesem „organischen Decret über die bürgerliche Streitkraft der Freiwilligen 
der Freiheit“ kein Wort von einer Bezahlung derselben gesagt ist, diese aber 
an vielen Orten und zumal in Madrid für einen guten Theil der gegen- 
wärtigen Mannschaft die Hauptsache bildet und allerdings zeither sehr we- 
sentlich zur Ruhe der Hauptstadt beigetragen hat, gleichwie die Maßregel der 
Gemeindebehörden, ca. 20,000 Arbeiter mit einem Taglohn von 7 Nealen 
arbeiten oder auch nicht arbeiten zu lassen. Bezüglich der Nationalgarde 
wird nun durch das gegenwärtige Decret im Wesentlichen folgendes bestimmt: 
Die Corps der „Freiwilligen der Freiheit“ sollen in allen Provinzial-Haupt- 
städten und in jenen Orten mit mehr als 10,000 Einwohnern gebildet wer- 
den, die bereits eine Miliz organisirt haben. Wenn auch andere Städte ein 
solches Corps haben wollen, so haben sie die Genehmigung der Regierung 
nachzusuchen, die sich darüber mit dem Provinzialrath benehmen wird, aber 
für jeden Fall sich die letzte Entschließung vorbehält. Um in diese Corps 
einzutreten, muß man zwanzig Jahre alt, im Besitz aller bürgerlichen Rechte 
und unbescholtenen Rufs sein; ausgeschlossen sind die der Trunksucht und 
Landstreicherei ergebenen Individuen und alle die, welche wegen gemeiner 
Verbrechen eine gerichtliche Strafe erlitten haben. Die Garde eines jeden 
städtischen Bezirks zerfällt in Bataillone von 800 Mann zu acht Compagnien, 
und steht unter dem Befehl eines Majors; die Compagnien haben ihre 
Hauptleute, und die Züge werden von Lieutenants befehligt. Oberbefehls- 
haber der Corps ist in jeder Stadt der erste Alcade, der allein die Bataillons= 
Commandanten ermächtigt, die Garde bewaffnet zu versammeln. Jede Com- 
pagnie erwählt ihre Unteroffiziere und das ganze Bataillon den Major, 
welcher die Lieutenants und Hauptleute ernennt, selbst aber nach drei Jahren 
seine Stelle einem andern abzutreten hat. Der Alcade kann die Subaltern- 
offiziere direct zu Dienstleistungen berufen, wie er auch die einzelnen Corps
        <pb n="345" />
        Spanien. 349 
bezeichnet, welche im Interesse der öffentlichen Ordnung unter die Waffen zu 
treten haben. Die Anmeldungen zum Eintritt in die Garde geschehen eben- 
falls beim Alcaden, der darüber dem Bataillons-Commandanten Mittheilung 
macht;z die Züge werden aus den Bewohnern derselben oder benachbarter 
Straßen gebildet. Die Corps erhalten weder eine Uniform noch stehen sie 
unter den militärischen Ordonnanzen und Gesetzen; die Abzeichen der ver- 
schiedenen Grade werden nach Angabe des Alcaden angefertigt. Die Indivi- 
duen, welche wegen Disciplinarvergehen aus einem Corps auggeschlossen 
worden sind, können vier Jahre lang in kein anderes aufgenommen werden. 
Sollte die Regierung sich genöthigt sehen zur Auflösung eines Corps zu 
schreiten, so hat sie sofort den Cortes Anzeige davon zu machen, und wenn 
dieselben nicht versammelt sein sollten, hat dieß in der ersten Woche der 
nächsten Session zu geschehen; im einen wie im andern Fall muß aber sofort 
zur Reorganisation des Corps geschritten werden. Das Decret verfügt die 
Auflösung der revolutionären Nationalgarden noch nicht, es wird aber im 
Anschluß daran ein anderes, das darüber Bestimmung betrifft, erwartet und 
schon jetzt vorausgesehen, daß die Ausführung zu blutigen Conflicten führen 
werde. 
18. Nov. Auch die republikanische und die carlistische Partei erlassen 
nunmehr ihre Wahlmanifeste. 
Wahlmanifest der republikanischen Partei: Die Verfasser des 
umfangreichen Aktenstückes, unter welchem man die Namen Orense und 
Emilio Castelar bemerkt, bedauern zunächst in äußerst maß- und sogar pietät- 
vollen Ausdrücken die Scheidung, welche unvermeidlicher Weise im Schoosie 
ihrer Partei eingetreten ist, und definiren dann ihr Programm, wie folgt: 
Die Republik, das ist der seinen natürlichen Schranken und seinen ursprüng- 
lichen Functionen überlassene Staat, das ist die Gesellschaft, sich an die Stelle 
der willkürlichen Gebote der alten Regierungen setzend; die Todesstrafe ab- 
geschafft, das Strafsystem reformirt, die so lange unterdrückten und ausge- 
beuteten alten Colonien wieder in den Besitz ihrer Autonomie gebracht, das 
Budget um mehr als die Hälfte seiner scandalösen gegenwärtigen Ziffer re- 
ducirt, die indirecten Steuern, die Conscription und die Werbung für die 
Marine für alle Zeiten abgeschafft, die vollkommene Erfüllung des ganzen 
demokratischen Programms. Und als Schmuck, als Krönung dieses gesegneten 
Werkes, wird die Republik sofort auf den Altar des befreiten Vaterlandes 
die Ketten von 800,000 Sklaven legen, welche nicht mehr in Knechtschaft 
bleiben können von dem Tage an, da man den Schlüssel aller Ungerechtig- 
keiten, nämlich die Hoffnung auf monarchische Restaurationen, unterdrückt. 
Das Wahlmanifest der carlistischen Partei besagt: „Die Kanonen 
von Alcolea haben die Convention von Vergara zerrissen. An diesem Tag 
ging das salische Gesetz aus dem Zusammenstoß der Bataillone hervor, wie 
es schon aus den Bekenntnissen des Manifestes von Cadiz hervorging. Wer 
möchte nach den letzten dreißig Jahren es unternehmen wollen, in Spanien 
die Monarchie ohne das salische Gesetz wiederherzustellen) Wer möchte es 
versuchen wollen, das salische Gesetz ohne seinen rechtmäßigen Vertreter wieder- 
herzustellen? Wer möchte die Verantwortung übernehmen wollen für die 
unvermeidlichen Verwickelungen, welche sich hieraus nach Außen, und für das 
Unglück, welches sich nach Innen ergeben würde. Die Legitimität ist für uns 
das Grundgesetz der Monarchie, nicht aber der Absolutismus. Sie ist das 
Königthum mit Cortes. Bringen wir die Tapferkeit und die Disciplin, welche 
wir an dem Abend von Vergara hatten, in den Wahlkampf mit, wofern 
dieser ehrlich und frei ist, und stellen wir auf friedlichem Wege die Legiti- 
mität thatsächlich und rechtlich wieder her. Der Herzog von Madrid, ein 
Muster von Ehre und Rechtschaffenheit, hat nicht die bitteren Anspielungen 
des Programms von Cadiz zu fürchten. Betrachten wir überall, wo ein
        <pb n="346" />
        350 
Spanien. 
Monarchist auftritt, welcher das nationale Königthum und die Glaubens- 
einheit will, diesen als einen Bundesgenossen, ohne nach seiner Herkunft 
und politischen Vergangenheit zu forschen. Die Frage muß sich auf diese zwei 
Bezeichnungen beschränken: Royalisten oder Republikaner. Der Herzog von 
Madrid hat erklärt, daß er den freierwählten Cortes die schwierige Aufgabe 
überlassen würde, das Land mit einer endgiltigen und zugleich echt spanischen 
Verfassung zu beschenken. Das ist ein ganzes Programm, und es genügt. 
Betheiligen wir uns entschlossen an den Municipalwahlen. Beweisen wir in 
denselben, daß die Monarchisten in Spanien die stärksten an der Zahl sind. 
Der Patriotismus, das Vaterland und die Vernunft werden das Uebrige 
thun!“ Unterzeichnet ist das aus Paris datirte Actenstück: Graf v. Fuentes, 
Präsident, Graf v. Samitier, Marquis v. Tamarit, Santiago Lino, Mit- 
glieder, Pablo Novales, Secretär des carlistischen Comité's. 
20. Nov. Die provisorische Regierung ernennt eine Reihe von Gesandten 
22. 
26. 
30. 
an den verschiedenen Höfen Europas. 
„ Der Finanzminister stellt die von einer Anzahl revolutionärer 
Junten in den ersten Tagen der Umwälzung aufgehobenen Zölle 
wieder her. 
„ Der Minister des Innern Sagasta verfügt nunmehr die wirkliche 
Auflösung und Reorganisation der Freiwilligen der Freiheit bis zum 
10. Dec. in Ausführung des Decrets vom 17. d. M. 
In Madrid wurde seit dem Erlaß des letzteren Decrets mit der Auf- 
lösung des seitherigen Corps in aller Stille begonnen, indem man dem Ba- 
taillon, welches seither die Wache an der Puerta del Sol bezogen, erklärte, 
daß das Ayuntamiento nicht länger seiner Dienste bedürse. Es wurde durch 
ein unter der Hand gebildetes Freiwilligen-Bataillon ersetzt, und allein 
dadurch ersparte das Ayuntamiento vom Tage an täglich 1000 Realen. 
Den nicht länger bezahlten Mitglieder des ehemaligen Bataillons steht es 
nun frei, sich Arbeit zu suchen, wo sie wollen und können; in den sog. 
Nationalwerkstätten nimmt man jedoch keine neuen Ankömmlinge mehr an. 
Einstweilen hatte man den Leuten ihre Gewehre gelassen, und da es trotzdem 
zu keinen Ruhestörungen kam, so scheint die Regierung Muth bekommen zu 
haben, einen Schritt weiter zu gehen. In der Einleitung des neuen Decrets 
wird gesagt, daß nicht länger gesäumt werden dürfe, die Organisation der 
Bürgergarde in den verschiedenen Städten des Landes mit den Bestimmungen 
der Verordnung vom 17. Nov. in Uebereinstimmung zu bringen. Verfügt 
wird darauf in dem Decrete des Ministers: 1) daß die Ayuntamientos sofort 
nach den Bestimmungen des Erlasses vom 17. die Reorganisation in Angriff 
zu nehmen haben; 2) daß alle Mitglieder der Bürgergarde, deren Namen 
nicht bis zum 10. Dec. neu eingetragen sein werden, als entlassen zu be- 
trachten sind und ihre Waffen abzuliesern haben; 3) daß diejenigen, welche 
die Auslieferung ihrer Waffen verweigern, zu verhaften und vor die ordent- 
lichen Gerichte zu verweisen sind. 
Die auf den 1. Dec. angesetzten Gemeindewahlen im ganzen 
Lande werden auf den 18. Dee. hinausgeschoben, wodurch auch die 
Einberufung der Cortes in weitere Ferne gerückt wird. 
Da an dem Anlehen von 2000 Mill. Realen erst ein sehr kleiner 
Theil gezeichnet ist, so wird der Termin zum Schlusse der Sub- 
scription auf unbestimmte Zeit verlängert. 
„ Die Regierung setzt zwölf im ersten Augenblick ernannte demo- 
kratische Provinzgouverneurs ab und ersetzt sie durch andere, auf die 
sie sich eher verlassen kann.
        <pb n="347" />
        Spanien. 351 
1. Dec. Die Provinzialdeputation von Navarra zeichnet „um einen Be- 
L 
10. 
12. 
18. 
31. 
weis ihres Patriotismus zu geben“ fünf, die der baskischen Provinzen 
sechs Mill. Realen des Nationalanlehens. 
„ Ein Tumult in Badajoz wird mit Gewalt unterdrückt. 
„ Die Entwaffnung der Freiwilligen führt im Hafenort Sa. Maria 
bei Cadiz zum Widerstand, der unterdrückt wird. 
Die Vorgänge in Sa. Maria wiederholen sich in Cadiz, die Frei- 
willigen greifen zu den Waffen und besetzen den größeren Theil 
der Stadt. Die Truppen müssen weichen und erst Verstärkungen 
abwarten. 
„ Die provisorische Regierung setzt die Corteswahlen auf den 15. 
bis 17. Jan., den Zusammentritt der Cortes auf den 10. Febr. an. 
„ Die Truppen schließen mit den Aufständischen in Cadiz einen 
48stündigen Waffenstillstand ab. 
„ General Caballero de Nodas wird behufs Unterdrückung des 
Aufstandes von Cadiz zum Chef-Commandanten der Armee von 
Andalusien ernannt. 
„ Ein Decret des Justizministers ordnet die Unification der Rechts- 
pflege an; die Ehegerichte bleiben indeß nach wie vor dem Clerus 
und der Justizminister wagt es noch nicht, daran zu rühren. 
„ Der Waffenstillstand mit den Aufständischen in Cadiz wird bis 
zum 11. d. M. verlängert. » 
„ Der Herzog von Montpensier will sich der provisorischen Regie- 
rung gegen die Aufständischen von Cadiz zur Verfügung stellen. 
Die Regierung beschließt, sein Anerbieten abzulehnen. Der Herzog 
kehrt in Cordova wieder um und nach Lissabon zurück. 
„ Die Aufständischen von Cadiz ergeben sich der Uebermacht der 
Truppen. 
„ General Dulce geht nach Cuba ab. 
„ Schluß der Subscription auf das Nationalanlehen: von 2000 
Mill. Realen sind nicht 500 gezeichnet worden. Der Finanzminister 
ordnet in Folge davon die Trennung der sog. Depositenkasse vom 
Staatsschatze an. 
„ Wahl der Gemeinderäthe in ganz Spanien. Eine Reihe großer 
Städte wählt republikanisch. In Madrid unterliegen dagegen die 
Republikaner mit bloß 3600 gegen 24,000 Stimmen. 
„ In Malaga bricht wegen Entwaffnung der Freiwilligen gleich- 
falls ein Aufstand aus.
        <pb n="348" />
        3. England. 
4. Jan. (Abyssinischer Krieg). General Sir Robert Napier, der 
Mitte 
Oberbefehlshaber der ganzen Expeditionsarmee, langt in der Annes— 
leybai an und übernimmt den Oberbefehl (12,000 Mann, wovon 
8000 Mann Indier, 4000 Mann Engländer, mit 12,000 Maul— 
thieren und 20 Elephanten, 3 Gebirgs= und 4 Feldbatterien). Oberst 
Merewether ist mit der Vorhut durch den Paß von Senafé bis zu 
diesem Punkte vorgerückt. Napier will mit der Hauptmacht nicht 
vorrücken, bis in Senafe auf drei Monate Proviant angesammelt ist. 
Jan. Fortgang des Streites zwischen dem Bischof von Capetown 
und dem Dr. Colenso, Bischof von Natal: die orthodoxe Staats- 
kirche sucht den letzteren durch die Ernennung eines Gegenbischofs 
zu verdrängen. 
Die Maßregel ist eine Folge der penanglicanischen Synode vom Herbst 
1867, die entschieden Partei genommen hatte gegen Colenso, während der 
höchste Gerichtshof durch sein Erkenniniß die Stellung desselben legal unan- 
greifbar gemacht hatte. Durch freiwillige Beiträge hat der Bischof von Cape- 
town einen Jahresgehalt von 600 Pf. für einen Gegenbischof aufgebracht, 
mehrere Geistliche der Diöcese Natal haben erklärt, ihn anzuerkennen, und so 
wird denn Hr. Macrorie, puseyitischer Hilfsgeistlicher an einer englischen Dorf- 
gemeinde, vom Bischof von Capetown zum Gegenbischof von Natal ernannt 
und vom Erzbischof von Canterbury als Primas der englischen Staatskirche 
bestätigt. Indem jedoch die Gegner Colenso's das Princip der Freiwilligkeit 
in kirchlichen Angelegenheiten gegen die Staatsmacht aurufen, thun sie gerade. 
das, was die Gegner der Staatskirche verlangen und versetzen dem Princip 
der Staatskirche selber einen Schlag, dessen Bedeutung weit über Colenso's 
Erklärung des Pentateuch hinausreicht. 
28. Jan. Fenische Umtriebe: das bisherige Geheimniß bez. der Unthat 
31. 
von Clerkenwell wird enthüllt, indem sich ein gewisser Mullany vor 
dem Polizeigerichtshofe zum Denuncianten und Ankläger gegen seine 
Mitgefangenen und Mitschuldigen macht. 
„ (Abyssinischer Krieg). General Napier ist bis Senafé, 
Merewether bis Adigirat, der Hauptstadt von Agame, vorgerückt.
        <pb n="349" />
        5. 
17 
#ln% 
18. 
’’vß 
England. 353 
Febr. Rede Bright's in Birmingham — Programm der bevorstehen- 
den Opposition bez. Irlands. 
„ In Dublin constituirt sich ein „protestantischer Central-Verthei- 
digungsverein“ der irischen Staatskirche, 
an dessen Spitze 50 Marquis, Grasen und Lords, 60 Honourables und 
Ritter, 36 torystische Unterhausmitglieder und dazu hunderte anderer Leute 
von angesehener socialer Stellung stehen, und beschließt eine Anzahl Resolu- 
tionen für Aufrechthaltung der irischen Staatskirche sowie eine Adresse, deren 
leidenschaftliche Sprache gegen die katholische Kirche Irlands sehr unwürdig 
gesunden wird. 
„ Unterhaus: Die Regierung verlangt die Bewilligung zu weiterer 
Suspension der Habeas-Corpus-Akte für Irland bis zum 1. März 
1869. 
„ (Abyssinischer Krieg). Die Vorhut besetzt Antalo, den dritten 
festen Stützpunkt der englischen Marschlinie, halbwegs zwischen der 
Küste und Magdala; von da an beginnt der schwierigste Theil des 
Marsches. 
„ Unterhaus: Die Regierung legt die Reformbill für Schottland 
und eine Wahlbestechungsbill vor. 
„ Eine „Erklärung der katholischen Laienschaft“ gegen die irische 
Staatskirche setzt dem „protestantischen Central-Vertheidigungsverein“ 
für dieselbe gleichfalls eine lange Reihe lauter betitelter Unterschriften 
entgegen. 
„ Lord Russel, immer noch das anerkannte Haupt der Opposition, 
richtet einen (ersten) ossenen Brief an Hrn. Chichester Fortescue 
(vor Derby Minister für Irland) über die irische Frage: 
Die irische Staatskirche sei, weil sie der Gleichstellung der Confessionen 
widerstrebe, entschieden zu verwerfen, und wie die Abschaffung des Institutes 
in Schottland Wunder gewirkt, sei auch in Irland das Beste davon zu er- 
warten. Ausstattung der katholischen und der presbyterianischen Kirche und 
Verminderung der Einkünste des Staatsinstituts auf ein Achtel des jetzigen 
Bestandes sind die Mittel, die hier helsen sollen, und Gladstone ist der Mann, 
den Lord Russel zur Ausführung dieser Reformen empfiehlt. Nur zwei Schritte 
sind nothwendig, Verkörperung des Princips der Gleichstellung in einer Re- 
solution des Hauses und eine Adresse an die Königin, um sie in Kraft zu 
setzen. Aber keine Verschleppung, schnelles Handeln, damit die Union zwischen 
den beiden Ländern zur Wahrheit werde. Den Liberalen liegt es ob, zu 
diesem Ziele den Weg zu bahnen. 
Gleichzeitig erörtert John Stuart Mill in einer Broschüre „Eng- 
land and Ireland“ die irische Landfrage und dringt auf eine sehr 
radicale Lösung derselben. 
Miil sieht keine andere Möglichkeit, Irland gerecht zu werden und die 
irische Nation, die nur noch an Trennung von England denke, mit der britti- 
schen Nation auszusöhnen, als auf dem Wege „einer wirklichen Revolution 
in den ökonomischen und socialen Zuständen Irlands“. Der heutige Grund- 
besitz in Irland sei nicht das Ergebniß der Industrie, sondern der Beraubung. 
Im Bewußtsein des irischen Volks lebe aber der alte Grundsatz noch sort, 
daß das Recht, Land zu besitzen, gleichbedeutend sei mit dem Rechte, es zu 
23
        <pb n="350" />
        854 
Englaud. 
bearbeiten und dieses Gefühl, das durch den grausamen Mißbrauch, welches 
die eingewanderte Aristokratie (Fremde und von fremder Religion, die zu 
einem großen Theil nicht einmal in Irland leben) von ihren angemaßten 
Nechten machte, lebendig erhalten und verbittert wurde, sei die Grundursache 
der „irischen Schwierigkeit“". Nur bie sofortige Besitzlichmachung der Land- 
pächter könne Irland relten und England aus seiner beschämenden Lage be- 
freien. „Wenn wir fortfahren, Irland durch Gewalt niederzuhalten, so wer- 
den wir nicht nur alle unsere Chancen für Mißverständnisse mit anderen 
Mächten erschweren, sondern uns auch in einem Zustande offener Revolution 
befinden gegen das Gewissen Europa's und gegen unser eigenes Gewissen. 
Und gleichwohl werden wir am Ende durch die allgemeine Verachtung oder 
dunch t siegreiche Gewalt gezwungen werden, Irland aus seinen Banden zu 
entlassen.“ - 
25. Febr. Lord Derby gibt aus Gesundheitsrücksichten seine Entlassung 
26. 
28. 
ein und dieselbe wird von der Königin angenommen. Lord Stanley 
zeigt dem Unterhause an, Disraeli sei von ihr mit der Bildung des 
Cabinets betraut worden. 
„ (Abyssinischer Krieg). Befriedigende Zusammenkunft Na- 
piers mit Kasa, dem Fürsten von Tigre. 
„ Die Königin genehmigt Disraeli's Ministerliste und seine neue 
Stellung als Premier des Cabinets. 
Die ganze Presse stellt Betrachtungen über die tiese Wandlung in den 
Anschauungen und Zuständen Englands an, die aus der bloßen Thatsache 
erhellt, daß die gesammte Partei der Tories, der der reichste und stolzeste 
Adel Europa's angehört, sich, wenn auch zum Theil ungern und wider Willen, 
doch ohne Anstand der Leitung eines vollkommenen Parvenü; des Sohnes 
eines von Venedig eingewanderten jüdischen Kaufmanns von rursprünglich 
spanischer Abkunst anvertrauen muß und anverträut und anerkennt, daß 
darin für England ein Ereigniß von größerer Tragweite liege, als bloß darin, 
daß Disraeli endlich das Ziel seines Ehrgeizes erreicht habe. 
5. März. Unterhaus: Disraeli widmet dem zurückgetretenen Lord Derby 
mit bewegter Stimme eine warme Lobrede, die oft voin stürmischen 
Beifall seiner Partei unterbrochen wird, und entwickelt kurz das 
Programm seiner Politik: 
..Imm Bereiche der heimischen Angelegenheiten werde die Regierung 
eine liberale Politik verfolgen. „Ich verstehe darunter — so bemerkt er, als 
er bei den eben gebrauchten Worten durch ironisches Gelächter der Opposition 
unkerbrochen wird, auf den ein lauter Beifallsruf der Ministeriellen solgt — 
eine wirklich liberale Politik, eine Politik, die vor keinen Veränderungen zu- 
rückscheut, welche der Geist der Zeit erheischt, wobei wir jedoch nie vergessen 
werden, daß uns das glückliche Loos beschieden ist, in einem alten und histo- 
rischen Lande zu leben, reich an überlieferten Einflüssen, welche die besten 
Bürgschaften für Ordnung und Freiheit und für unseren nationalen Cha- 
rakter und unsere nationale Kraft von hohem Werthe sind.“ Mit tiefem Be- 
dauern sehe sich die Regierung gezwungen, die Ausnahmszustände in Irland 
aufrecht zu erhalten, welche, wie Lord Derby früher bemerkt, nicht gegen das 
irische Volk, sondern gegen die Intriguen einer vom Ausland her wirkenden 
principienlosen Verschwörung gerichtet sei, und mit der allmählich schwinden- 
den Aufregung in Irland ehestens überflüssig werden dürsten. Durch zweck- 
mäßige wohlerwogene Maßregeln werde es sicherlich gelingen, das Wohl und 
Glück Irlands zu fördern, und wenn im Laufe der nächsten Woche (am 10.)
        <pb n="351" />
        England. 355 
Hr. Maguire's irischer Antrag zur Discussion gelange, werde der Graf 
v. Mayo im Namen der Regicrung deren Vorschläge im Detail mittheilen 
und dem Wohlwollen des Hauses empfehlen. 
6. März. Unterhaus: Debatte über die Behandlung der Alabama-Frage. 
Dieselbe zeigt, wie sehr sich die Stimmung des Hauses im allge- 
meinen und selbst solcher, die sich früher im feindseligsten Tone 
gegen die Union ausgesprochen, geändert hat. 
Die Debatte wird veranlaßt durch Hrn. Shaw Lefevre. Derselbe lenkt 
die Ausmerksamkeit des Hauses auf den Abbruch der bezügl. Unterhandlungen 
mit Amerika, und wirft einen möglichst unparteiischen Rückblick auf die bisher 
geführte diplomatische Correspondenz. Nicht diese, noch auch der Schaden, 
den die „Alabama“ der amerikanischen Schifffahrt zugefügt, habe in Amerika 
so große Erbitterung gegen England erzeugt; der Mangel an Sympathie, 
der sich in England und in den Reden hervorragender englischer Staats- 
männer während des Bürgerkrieges gegen Amerika gezeigt, sei die Haupt- 
schuld, daß die englischen Ausgleichungsvorschläge drüben kein geneigtes Ohr 
fanden. Seiner Meinung nach sollte England nicht anstehen, der Forderung 
Hrn. Sewards nachzukommen, nämlich auch die Frage einem Schiedsgericht 
anheimzustellen: ob die frühzeitige Anerkennung der Südstaaten von Seiten 
Englands eine billige und berechtigte gewesen sei. Kaum für denkbar halte 
er es, daß irgendein Schiedsrichter in diesem letztern Punkt gegen England 
entscheiden könnte; und ebenso wenig glaube er, daß, wenn England in 
einen Krieg verwickelt würde, die Amerikaner, um sich zu rächen, Kaper- 
schisse zur Vernichtung des englischen Handels ausrüsten würden. Vielmehr 
würden sie, seiner Ueberzeugung nach, bemüht sein, strenge Neutralität zu 
handhaben. Zum Schlusse mahnt er England, einen entgegenkommenden 
Schritt zu thun, um den auf dem Pariser Congreß angeregten Gedanken zu 
verwirklichen, daß Kriege künftig durch Schiedsgerichte unmöglich gemacht 
werden sollen. Sehr zu bedauern sei es, daß Lord Stanley die Gelegenheit 
zu einer friedlichen Schlichtung des Alabamastreites unbenützt gelassen habe, 
doch stehe zu hoffen, daß er bei der nächsten Veranlassung das Versäumte 
nachtragen werde. Lord Stanley spricht sich mit großer Anerkennung über 
die eben gehörte klare und maßvolle Auseinandersetzung aus (Hr. Shaw 
Lefevre war während des Bürgerkrieges stets entschieden für den Norden auf- 
getreten), erwähnt mit tiefem Bedauern den Rücktritt des Hrn. Adams, der 
stets bemüht gewesen, einer Störung der freundlichen Beziehungen zwischen 
Amerika und England vorzubeugen, und geht sodann auf die Alabama-Frage 
über. Beide Staaten haben vermöge ihrer ausgedehnten Besitzungen, Handels- 
interessen und Staatsschuldenlasten ein gleich großes Interesse an der Erhal- 
tung freundschaftlicher Beziehungen. Angesichts der unglückseligen Streitfrage 
konnte England nicht anders handeln, als seinen Standpunkt in gemäßigter 
Weise auseinandersetzen, und an eine entsprechende Mäßigung Amerika's ap- 
pelliren. Hier wie drüben ist die öffentliche Meinung in der letzten Zeit eine 
besonnenere geworden, und wie die Sachen jetzt stehen, erscheint die Streit- 
frage auf möglichst enge Grenzen zurückgeführt. Nachdem beide Theile über- 
eingekommen, daß alle zweifelhaften Punkte einem unparteiischen Schieds- 
gericht vorgelegt werden sollen, blieb nur noch der einzige Punkt unerledigt: 
ob dieses Schiedsgericht auch über die Anerkennung der Conföderation als 
kriegführende Macht von Seiten Englands ein Urtheil fällen solle? England 
erklärte, daß es den Zusammenhang dieses Punktes mit der streitigen Haupt- 
frage nicht einsehe, und berief sich mit gutem Recht und Gewissen auf die 
unbestreitbare historische Thatsache, daß es die Conföderirten erst dann als 
Kriegführende anerkannt habe, als Hr. Seward erklärt hatte, daß die Ver- 
einigten Staaten den „Bürgerkrieg“ als eine unvermeidliche Nothwendigkeit 
237
        <pb n="352" />
        356 England. 
annehmen, und zu einer Zeit, wo die südliche Armee beinahe vor den Thoren 
von Washington stand. Diese Thatsache muß festgehalten werden, so sehr 
die Regierung auch eine friedliche Ausgleichung wünsche. Die etwa zu lei- 
stende Geldentschädigung verdient kaum eine Berücksichtigung, denn gegenüber 
den englischen Entschädigungsforderungen könnte sie nur sehr unbedeutend 
sein. Der Lord schöpft aus dem freundlichen Empfang, dessen sich der neue 
brittische Gesandte in Washington, Hr. Thornton, zu erfreuen hatte, die Ueber- 
zeugung, daß die Meinung gegen England daselbst eine freundlichere gewor- 
den sei, und bekennt sich zu dem hoffnungsvollen Vertrauen, daß der einzige 
noch streitige Punkt vermittelst einer gemischten Commission, oder auf ande- 
rem Wege, zu einer friedlichen Erledigung gelangen werde. Wenn die eng- 
lische Regierung es bisher für Recht gehalten hat, und noch heute hält, in 
diesem Punkte nicht unbedingt nachzugeben, so trage sie die Ueberzeugung in 
sich, daß nicht nur das Unterhaus, sondern jeder Unparteiische dieß= wie jen- 
seits des Oceans ihre Haltung gerechtfertigt finden werde. (Lauter Beifall.) 
Hr. W. E. Forster äußert seine Befriedigung über das eben Gehörte, meint 
jedoch, daß Hr. Seward von Lord Stanley mißverstanden worden sei. Seine 
Forderung gehe nämlich nicht dahin, daß der Schiedsrichter über die Berech- 
tigung Englands zur Anerkennung der Conföderation als kriegführende Macht 
entscheiden sollte, er fordere bloß für sich das Recht, vor dem Schiedsgerichte 
nachweisen zu dürfen, daß diese frühzeitige Anerkennung die Hauptschuld an 
den späteren Verwüstungen der „Alabama“ trage. Sir G. Bowyer und 
Hr. Sandford stehen beide für den Satz ein: daß jeder Engländer als 
Bürger eines neutralen Staates das Recht besessen habe, dem Süden ebenso 
gut Schiffe wie dem Norden Wafsfen zu liesern. Hr. Mill dagegen erblickt 
den Schwerpunkt der streitigen Sache in der Frage: ob es einem Kriegfüh- 
renden gestatlet sein dürfe, ein neutrales Land zur Grundlage seiner Opera- 
tionen zu machen — eine Frage, die sich offenbar nur verneinend beantworten 
lasse, da auf solche Weise ein Kriegführender seine Operationen nach einem 
Punkte verlegen könnte, an welchem ihm der Gegner nicht zu Leibe gehen 
könnte. Seiner Meinung nach wolle die amerikanische Regierung vor dem 
Schiedsgerichte bloß den Beweis führen, daß, wofern England nicht mit dem 
Süden sympathisirt hätte, die „Alabama“ nimmer hätte entwischen können. 
Er sehe nicht ein, weßhalb es Amerika nicht gestattet sein solle, diesen Nach- 
weis seinen anderen Argumenten anzureihen, und, soviel er glaube, gebe es 
wohl kein einziges Mitglied dieses Hauses, welches nicht zugestehe, daß Ame- 
rika Anspruch auf einige Entschädigung habe. Hr. Mill schließt sich also in 
der Auslegung der Seward'schen Forderungen den Ansichten Forsters an, 
und befürwortet die Niedersetzung einer gemischten Commission, um die Ent- 
schädigungsansprüche Amerika's zu prüfen. (Hr. Sandford hatte geradezu 
empfohlen, Bright nach Amerika zu schicken, um die Sache zu ordnen.) Hr. 
Gladstone stimmt nicht mit Mill. überein, daß jedermann von der Berech- 
tigung Amerika's auf eine Entschädigung überzeugt sei, und wäre dieß der 
Fall, dann brauchte es keines Schiedsgerichtes. Ebenso wenig theilt er die 
Auffassung von Mill und Forster über den Geist der Seward'schen Forder- 
ungen. Mit großer Befriedigung habe er aus dem Munde Lord Stanley's 
vernommen, daß die Verhandlungen noch nicht ganz abgebrochen seien. Der 
edle Lord möge überzeugt sein, daß er bei seinen Bemühungen, einen freund- 
lichen Ausgleich zuwege zu bringen, auf das volle Vertrauen und die Unter- 
stützung des Hauses und Landes zählen könne. 
10—16. März. Unterhaus: Antrag Maguire, viertägige Debatte über die 
irische Frage — Recognoscirungsbewegung der Opposition, als deren 
Resultat sich ergibt, daß die Regierung bezüglich der irischen Frage 
durchaus rathlos und daß die Frage der irischen Staatskirche der 
schwächste Punkt ihrer Stellung ist, während gerade über diese Frage
        <pb n="353" />
        England. 357 
alle liberalen Fractionen einer Meinung zu sein scheinen. Gladstone 
kündigt daher einen Sturm auf diesem Punkte an und Maguire 
zieht seinen bloßen Resolutionsantrag zurück. 
Debatte: Graf Mayo hält Namens der Regierung eine über vier 
Stunden dauernde Rede, die lediglich darauf ausläust: daß die Regie- 
rung für die ihre Zinsen nicht deckenden irischen Eisenbahnen aus Staats- 
mitteln etwas zu thun gedenke und Willens sei, Ermächtigung und Geld 
zu Gründung einer katholischen Universität herzugeben. Was dagegen die 
Landfrage betrifst, so beschränkt sich die Regierung auf ihre vorjährige Bill, 
welche unter gewissen beschränkenden Umständen dem „ausgetriebenen“ Pächter 
Ansprüche auf Entschädigung für die etwa bewirkten Verbesserungen des Pacht- 
guts gewährt und die Einführung von schriftlichen Verträgen anräth, und 
auf die Einsetzung einer kgl. Commission, welche die Sache einer „seierlichen 
Untersuchung“ (allgemeine Heiterkeit auf den Oppositionsbänken) unterziehen 
soll. In Bezug auf die Kirchenfrage wird ebenfalls auf den angeblich in 
drei Monaten zu erwartenden Bericht einer im vergangenen Jahr auf Lord 
Russels Antrag im Oberhause beschlossenen Untersuchungscommission (die in- 
deß bis jetzt erst zwei Sitzungen gehalten und sich noch nicht einmal förmlich 
conslituirt hat) vertröstet, jedoch gleich zur Beruhigung der Partei in Irland 
und England beigefügt, daß an dem Bestehen der protestantischen Staats- 
kirche nicht gerüttelt werden soll. Die beiden Hauptbeschwerden Irlands will 
also die Regierung auf unbestimmte Zeit vertagen. Horsman, Adullamit, 
bejeichnet demnach die Politik der Regierung als Unthätigkeit in Betreff der 
Kirche, als Verschleppung in Bezug auf die Landverhältnisse und als Rück- 
schritt im Erziehungswesen. Die Regierung wisse entweder keinen Versuch 
zu machen oder wage es nicht, Irland durch gute Gesetzgebungsmaß- 
regeln zu beruhigen und suche ihre Verlegenheit durch armselige Flickerei 
und falsche Vertröstungen zu verbergen. Er und Lowe, gleichfalls Adulla- 
mit, erklären sich auf's entschiedenste gegen die Gründung einer katholischen 
Universität, die von allen Seiten angegriffen, von keiner ernstllich vertheidigt 
wird. Der O'Donoghue schildert mit leidenschaftlichem Feuer die Leiden 
seines Vaterlandes, stellt die Gleichberechtigung aller Confessionen und Sicher- 
heit des Pachtbesitzes als unerläßliche Bedingungen für die Befriedigung Ir- 
lands hin, spricht aber gleichzeitig auch die Ueberzeugung aus, daß alle or- 
dentlichen Reformen Zrland nicht beruhigen würden, so lange ihm nicht ein 
größeres Maß freier individueller Selbstregierung eingeräumt werde. Bright 
ruft durch eine Rede, die als eine der meisterhaftesten und schwungvollsten 
desselben anerkannt wird, einerseits durch ihre entschiedene, anderseits durch 
ihre versöhnliche Haltung lebhaften Beifall von den verschiedensten Seiten 
des Hauses hervor. Die Vorschläge der Regierung seien völlig ungenügend 
und den berufenen Pillen zu vergleichen, die ein unverschämter englischer 
Quacksalber vor Zeiten als Mittel gegen Erdbeben dem Landvolk empfohlen 
habe. Das Nebeneinanderbestehen von gestiegenem materiellem Wohlstand 
und vermehrter Unzufriedenheit in Irland sei seines Dafürhaltens der schla- 
gendste Beweis für die Dringlichkeit radicaler Reformen. Es müsse vieles 
faul sein in einem Lande, das sich fortwährend im Zustande der Revolution 
befinde und die Gründe dafür dürsten kaum jemandem klarer sein, als dem 
gegenwärtigen Premier, der einmal beherzigenswerthe Worte von „einer 
fremden Kirche“ und „einer außer Landes weilenden Aristokratie“ gesprochen 
habe. Was die Gründung einer katholischen Universität anbelange, so sei 
dieser Vorschlag unstaatsmännisch, unpolitisch, grotesk und in Wirklichkeit so 
albern, daß er kaum ernstlicher Erörterung werth sei. Durch dieses Mittel 
könne das Fenierthum nicht geheilt werden, schon sei es von allen Seiten 
als verworfen zu betrachten und hoffentlich werde die Regierung darüber nicht 
viele Worte mehr verlieren. Aber auch das Institut der Staatskirche könne
        <pb n="354" />
        558 
England. 
als allseitig gerichtet betrachtet werden; Freiwilligkeit und vollständige Gleich- 
heit müsse an dessen Stelle treten und weder dem protestantischen noch dem 
katholischen Kircheninstitut solle hinfort eine Unterstützung aus Staatsmitteln 
zu Theil werden, wobei jedoch billig Vorsorge zu treffen sei, daß kein indi- 
viduelles Interesse gewaltsam verletzt werde. Zum Schlusse erklärt er sich 
bereit, mit Disraeli, wofern es diesem Ernst sei, aufrichtig und freudig zur 
Lösung der schwierigen Frage zusammenzuwirken und beschwört sodann mit 
eindringlichen Worten die Versammlung, ihr bestes zu thun, um Irland 
gerecht zu werden. Selbst in den Reihen der Tories sind wenigstens einzelne 
mit dem Mangel an aller und jeder Politik gegenüber Irland nicht einver- 
standen und Butler Johnstone kündigt dem neuen Premier geradezu den 
Gehorsam auf, indem er erklärt, daß er hinfort jedem Premier folgen werde, 
der eine wirkliche Politik an die Stelle der armseligen Auskunftsmittel Dis- 
raeli's zu setzen vermöge. Gladstone erkennt sofort, daß die günstige Ge- 
legenheit zur Wiedervereinigung der zerstreuten Parteimänner und zu einem 
Erfolg versprechenden Sturm auf die Verschanzungen der Gegner gekommen 
sei und erklärt mit auffallender Emphase: „Die protestantische Kirche in 
Irland muß als Staatskirche aufhören zu existiren.“ Um jeden Zweifel über 
seine Absichten zu zerstreuen, äußert er, daß er es für die Pflicht der Oppo- 
sition erachte, demnächst einen hierauf bezüglichen Antrag vor das Haus zu 
bringen und zu einer entscheidenden Abstimmung zu drängen (to take the 
sense of the house). Disraeli verkennt keinen Augenblick die bedenkliche 
Wendung, welche die Discussion genommen hat, erkennt aber in der ganzen 
„irischen Frage“ nichts als ein berechnetes Mittel, von seinen Gegnern erdacht und 
in's Werk gesetzt, um ihn aus dem Amte zu verdrängen, cine Frage, die er nicht 
mit Concessionen abzuwehren vermag, wie er es in der Reformfrage gethan, 
da sich in der Kirchenfrage seine Partei von ihm in keiner Weise erziehen 
lassen will. Er gibt daher sehr deutlich zu verstehen, daß er sich durch einen 
feindseligen Beschluß des seinem Ende nahen Hauses nicht kümmere, sondern 
seinerseits erst im nächsten Jahre an „the sensc of the country“ mit dem 
neuen Wahlgesetz appelliren werde. 
12. März. (Abyssinischer Krieg). Abmarsch der englischen Armee 
20. 
23. 
von Antalo nach der Talanta-Ebene. 
„ Unterhaus: Gladstone kündigt bereits seinen Antrag bezüglich der 
irischen Kirche auf den 23. d. M. an. Lord Stanley theilt dem 
Hause mit, daß er den Vereinigten Staaten von Nordamerika eine 
Revision der Naturalisationsgesetze vorgeschlagen habe. Die Regierung 
legt die Reformbill für Irland vor. 
„ Unterhaus: Gladstone stellt seinen Antrag bezüglich der irischen 
Kirche in Gestalt folgender drei Resolutionen: 
„41) Daß es nach der Ansicht dieses Hauses nothwendig ist, daß die 
Staatskirche von Irland als Staatskirche zu bestehen aufhöre, während allen 
persönlichen Interessen und allen einzelnen Eigenthumsrechten gebührend Rech- 
nung getragen werde. 2) Daß es den vorstehenden Erwägungen entsprechend 
angemessen ist, die Schaffung neuer persönlicher Interessen durch die Aus- 
übung irgend eines öffentlichen Patronats zu verhindern und die Thätigkeit 
der Kirchen-Commission für Irland bis zur endgiltigen Entscheidung des 
Parlaments auf solche Gegenstände zu beschränken, die von dringendster Noth- 
wendigkeit sind oder die Rechte Einzelner berühren. 3) Daß Ihrer Maj. eine 
ergebene Adresse überreicht werde mit der demüthigen Bitte, daß im Hinblicke 
auf die vorbenannten Zwecke Ihre Maj. geruhen möge, Ihren Antheil (d. i. 
das Patronat der Regierung) an den Einkünften der Erzbisthümer, Bis- 
thümer und anderer kirchlichen Würden und Pfründen in Irland dem Par- 
lamente zur Verfügung zu stellen."
        <pb n="355" />
        England! 359 
24. März. Unterhaus: Die Bill zur Abschaffung des Kirchensteuerzwanges 
wird in dritter Lesung angenommen. « 
26. „ Unterhaus: Gelegentlich des Armeegesetzes trägt Otway darauf 
an, die in der althergebrachten Einleitung der Vorlage erscheinenden 
Worte „und zur Aufrechthaltung des Gleichgewichts der Mächte in 
Europa“ zu streichen, indem dieser Zusatz das Land nur dem Spotte 
und der Lächerlichkeit aussetze und überdieß nicht wahr sei. Der 
Kriegsminister erklärt die Worte für unerheblich und unter Heiter- 
keit und Beifall von liberaler Seite wird die Stelle gestrichen. Mit 
152 gegen 127 Stimmen spricht sich das Haus endlich auch für 
Abschaffung der Prügelstrafe in der Armee aus. 
27. „ Unterhaus: Lord Stanley kündigt, um dem Antrag Gladstone's 
wo möglich die Spitze abzubrechen, einen Antrag auf Reform der 
irischen Staatskirche an, während Disraeli in einem von den Zei- 
tungen veröffentlichten Briefe an Lord Dartmouth den Versuch macht, 
das alte no-popery-Geschrei wieder hervorzulocken. 
29. „ (Abyssinischer Krieg). Der Negus Theodor hält seinen 
Einzug in Magdala, wo er sämmtliche europäische Gefangene und 
sämmtliche europäische Angestellte vereinigt hat. « 
30. März — 3. April. Unterhaus: Debatte über die Resolutionen Glad- 
stone's für Aufhebung der irischen Staatskirche. « 
Vor Eröffnung der Debatte verlangt die Torypartei, daß der auf Ir- 
land und die dortige Staatskirche bezügliche Paragraph des Krönungseides 
verlesen werde, was unter Ruf und Gegenruf geschieht. Dann entwickelt 
Gladstone seinen Antrag und schließt in zuversichtlichem Tone mit dem 
Dichterwort: Venit summa dies et incluctabilc fatum. Stanley be- 
gründet seinen Gegenantrag einläßlich und mit großer Ruhe. Die Tories 
sind mit demselben durchaus nicht einverstanden. Lord Cranburne erklärt 
sich für Aufrechthaltung der irischen Staatskirche, verwirft aber im stärksten 
Tone die winkelzügige Art, wie das Ministerium Disraeli dem Antrage ent- 
gegentritt. Hr. Gathorne Hardy will von dem Stanley'schen Vermitt- 
lungsantrag nichts wissen, stellt sich auf den reinen no- popery-Standpunkt 
und verwirft die Resolutionen Gladstone's als verfassungswidriges Partei- 
manöver, durch welches das Oberhaus ignorirt werden solle. Disraeli theilt 
in dritthalbstündiger Rede nach allen Seiten Hiebe aus. Zu Reformen und 
bedeutenden Modisicationen wolle er zwar seine Zustimmung geben, nie und 
nimmer aber zur Trennung von Kirche und Staat. Und feierlich wolle er 
hier wiederholen, was er an Lord Dartmouth geschrieben, daß die Krisis für 
England herannahe. Es existire eine geheime Verbindung zwischen Ritualisten 
und Papisten, um unter der Maske des Liberalismus die Hand nach der 
höchsten Autorität des Reichs auszustrecken. So lange er selber jedoch erster 
Rathgeber der Krone sei, werde er jedem derartigen Versuch entschlossen ent- 
gegentreten. Denn gelänge es, so wären die heiligsten Vorrechte des Landes, 
wäre selbst die Sicherheit der Krone gefährdet. Die Rede des Premier wird 
von der Rechten mit nicht enden wollendem Zuruf begrüßt, was auch von 
der Linken geschieht, als sich Gladstone erhebt, um die Debatte zum Schluß 
zu bringen. Um 2 Uhr Morgens wird endlich zur Abstimmung geschritten: 
Lord Stanley's Amendement wird mit 330 gegen 270 Stimmen 
verworfen und dagegen Gladstone's Antrag, sich als Comité über
        <pb n="356" />
        360 
England. 
seine Resolution zu constituiren, mit 328 gegen 272 Stimmen an- 
genommen. 
Eine liberale Mehrheit von 60 und 56 Stimmen ist ein Greiguh, das 
bei der Desorganisation der alten Parteien schon seit Jahren nicht mehr vor- 
kam und die Bedeutung der Abstimmung tritt um so entscheidender hervor, 
wenn man sie mit dem Schicksal früherer parlamentarischer Versuche in der- 
selben Frage vergleicht. Als 1856 Hr. Miall einen den Gladstone'schen Re- 
solutionen öähnlichen Antrag einbrachte, konnte er nur 95 Stimmen dafür 
gewinnen, und er wurde mit einer Mehrheit von 70 Stimmen verworfen. 
Im Jahr 1863 wurde die Sache von Hrn. Dillwyn wieder aufgenommen, 
aber der Antragsteller durch die Debatte so sehr entmuthigt, daß er nicht ein- 
mal eine Abstimmung zu verlangen wagte. Sir George Grey erklärte im 
Namen der Regierung damals noch: daß eine Aushebung der irischen Staats- 
kirche nur durch eine Revolution bewerkstelligt werden könnte. Sir John 
Gray stellte im Jahr 1866 einen ähnlichen Antrag; aber auch dieser wurde 
ohne Abstimmung beseitigt. Im folgenden Jahr wiederholte er denselben, 
und fand schon 183 Mitglieder, die in der Minderheit dafür stimmten. Und 
nun haben 330 Mitglieder für den Gladstone'schen Antrag gestimmt, und 
12 ihre Stimmen zu dessen Gunsten mit anderen ausgeglichen. 
4. April. (Abys sinischer Krieg). Die Engländer erreichen die 
9. 
10. 
11. 
12. 
13. 
16. 
17. 
Talanta-Ebene. 
„ (Abyssinischer Krieg). Die Vorhut der Expedition langt 
an der westlichen Kante des Beschilof-Abgrundes in Sicht von Mag- 
dala an. 
„ (Abyssinischer Krieg). Napier trifft mit dem Hauptquartier 
am Beschilo-Abgrunde ein. Sir Charles Staveley rückt mit ca. 1600 
Mann, wovon 679 Mann Engländer, in den Abgrund hinunter, 
wird von den Schaaren Theodors (ca. 6000 Mann) angegriffen, 
schlägt sie aber mit einem Verlust von 800 Todten und 1500 Ver- 
wundeten zurück. 
„ (Abyssinischer Krieg). Theodor will mit Napier unterhan- 
deln; dieser verlangt aber sofortige Auslieferung aller Europäer, 
Uebergabe von Magdala und bedingungslose Ergebung seiner eigenen 
Person, wogegen ihm „ehrenhafte Behandlung“ zugesagt wird. Theo- 
dor lehnt die Anträge entrüstet ab. 
„ (Abyssinischer Krieg). Theodor besinnt sich anders und 
liefert die sämmtlichen europäischen Gefangenen mit ihren Frauen 
und Kindern und allem Gepäck den Engländern aus. 
„ (Abyssinischer Krieg). Magdala wird erstürmt und genom- 
men. Theodor gibt sich selber den Tod. 
„ Lord Russel präsidirt einer Volksversammlung in London zu 
Gunsten der Gladstone'schen Resolutionen. 
„ (Abyssinischer Krieg). Die Engländer zerstören Magdala 
und treten den Rückzug an. Heerschau auf der Talanta-Ebene. 
Armeebefehl Napiers. 
Unterhaus: Die Regierung legt das Budget vor, das in Folge
        <pb n="357" />
        England. 361 
des abyssinischen Krieges freilich keinen Ueberschuß bieten kann. Glad- 
stone erklärt sich mit demselben einverstanden. 
Oberhaus: Die Bill zur Abschaffung des Kirchensteuerzwangs 
wird zum zweiten Mal ohne Abstimmung gelesen. 
Nur wenige Peers greifen die Bill im Princip an, unter ihnen Derby, 
der es unbillig findet, daß nicht jedermann sein Scherflein zur Erhaltung 
der Kirche ebenso gut wie zur Erhaltung öffentlicher Bibliotheken und Wasch- 
anstalten beitragen solle, gleichviel ob einer das Bedürsfniß habe oder nicht, 
zu beten, zu lesen oder sich zu waschen, und der Erzbischof von Canter- 
bury, der eingestaudenermaßen in der Bill einen Vorläufer des Sturms auf 
das ganze Staatskircheninstitut erblickt. 
28. April. Unterhaus: Beginn der Debatte des Hauses als Comité über 
30. 
die erste der Gladstone'schen Resolutionen. 
Oberhaus: Lord Derby bringt die Gladstone'schen Resolutionen 
zur Sprache, 
unm der gefährdeten Stellung der Toryregierung gegenüber dem Unter- 
hause beizuspringen, indem er die Hoffnung ausspricht, dieselbe werde sich 
durch eine factiose Taktik nicht von ihrer Pflicht gegen die Monarchie und 
das Land abwendig machen lassen, d. h. selbst einem Votum des Unterhauses 
gegen sie nicht weichen, sondern das Reformwerk zu Ende führen und dann 
erst an das Land appelliren, gegen eine Politik, durch welche ein unversöhn- 
licher Widerspruch zwischen beiden Häusern werde heraufbeschworen werden. 
„ Unterhaus: Schluß der dreitägigen Debatte über die erste der 
Gladstone'schen Resolutionen. 
Die Debatte bringt wenig Neues zu Tage und die einzig bedeutende Rede 
ist die Gladstone's, indem er an den Unabhängigkeitssinn des Unterhauses 
appellirt und gegen den in der Peerskammer gemachten Versuch, die Ge- 
meinen von England einzuschüchtern, nachdrücklich protestirt, in verächtlichem 
Tone auf das Schweigen der verantwortlichen Minister hinweist, als der 
"„vorsitzende Genius“ ihnen „mitleidsvoll“ sagte, was sie im Fall einer Nieder- 
lage zu thun hätten, und indem er emphatisch erklärt, er würde sich unter 
keiner Bedingung dazu hergeben, einen Befehl des Oberhauses einfach in 
Empfang zu nehmen. Uebrigens erwarte er auch, „daß der sehr ehrenwerthe 
Gentlemen auf der Gegenseite das Unterhaus zu gut kenne, um zu wissen, 
welchen Eindruck solche Drohungen auf die Haltung desselben machen müßten“. 
Bei der Abstimmung wird die Resolution mit 333 gegen 265 
Stimmen angenommen (die Majorität gegen die Regierung hat sich 
also von 60 auf 68 gehoben). Disraeli beantragt sofort eine Ver- 
tagung des Hauses, da der eben gefaßte Beschluß das Verhältniß 
der Regierung zum Unterhaus geändert und dieselbe nun berathen 
müsse, was sie ferner zu thun gedenke (nach constitutionellem Ge- 
brauch: ob abzutreten oder das Haus aufzulösen und an das Land 
zu appelliren). Disraeli geht sofort nach Osborne zur Königin. 
4. Mai. Unterhaus: Disraeli theilt dem Hause die Antwort der Königin 
mit, daß J. Maj. weder die Demission des Cabinets angenommen 
habe, noch das Parlament schon jetzt aufzulösen geneigt sei, so daß 
also das Cabinet zu bleiben beabsichtige, bis die Neuwahlen nach 
der neuen Reformbill vorgenommen werden könnten.
        <pb n="358" />
        362 
England. 
Diorgeli: Das Haus werde sich erinnern, daß, als im Jahr 1866 Graf 
Derby von der Königin zur Uebernahme der Regierung berufen wurde, dessen 
Partei in diesem Haus in der Minorität war. Se. Lordschaft wäre ganz 
berechtigt gewesen, durch eine Parlamentsauflösung an das Land zu appelli- 
ren, aber bei dem damaligen zersetzten Zustande der liberalen Partei, und 
in Anbetracht, daß das Haus erst unlängst gewählt worden, habe er auf 
seine unzweifelhafte Befugniß verzichtet, in der Hoffnung, daß er auch so die 
Verwaltung des Landes fortzuführen im Stande sein werde. Im Jahr 1867 
habe sich die Regierung aufgefordert gefunden, eine Frage, die Reformfrage, 
in die Hand zu nehmen, an welcher bis dahin jedes Ministerium, das es 
versucht, gescheitert; aber Lord Derby habe das Werk muthig angegriffen, 
und schließlich eine große Maßregel durchgesetzt, von welcher man wohl glau- 
ben dürfe, daß sie das Land befriedigt habe. Nach Vollendung eines solchen 
Actes würde es um so mehr in Lord Derby's Befugniß gelegen sein, das 
Parlament auszulösen und die Meinung der Nation zu vernehmen, aber wie 
im vorigen Jahr verzichtete Se. Lordschaft abermals darauf. Ohne alle 
Schönfärberei glaube er (Disraeli) sagen zu können, daß das Verfahren der 
Regierung durchaus ein verfassungsmäßiges gewesen, und deren correcte Hal- 
tung auch nie beanstandet worden sei. Die Art, wie sein edler Freund (Lord 
Abercorne) Irland verwaltete, habe allgemein und im höchsten Grade befrie- 
digt; die Finanzmaßnahmen der Regierung habe man nie bemängelt oder 
bestritten, vielmehr seien sie von vielen Mitgliedern der Opposition unterstützt 
worden; die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten habe den Beifall der 
brittischen Nation und der auswärtigen Großmächte geerntet, und eben jetzt 
habe England alle Ursache, auf die siegreiche Beendigung des abyssinischen 
Feldzugs stolz zu sein, sowie auf den General und die Truppen, denen die 
Führung desselben anvertraut war. Das Mißlingen einer solchen Expedition 
würde von den bedenklichsten Folgen begleitet gewesen sein, aber Dank der 
Weisheit, womit sie eingeleitet worden, und woran die Regierung doch wohl 
einiges Verdienst ansprechen dürfe, sei ihr Zweck vollständig erreicht worden. 
Da, mitten unter solchen glücklichen Auspicien, sei plötzlich die jetzige Krisis 
aufgetaucht. Nach einer Ankündigung von nur wenigen Tagen wurde das 
Haus aufgefordert, über eine Frage von erschreckender Bedenklichkeit zu ver- 
handeln und zu entscheiden — über die Frage: ob die Staatskirche in einem 
Theile des Königreichs fortbestehen solle, oder nicht. Da eben jetzt eine Com- 
mission sitze, um über die Einkünfte der irischen Staatskirche zu begutachten, 
so hätte man gehofst, das Haus der Gemeinen würde den Commissionsbericht 
abwarten, bevor es eine definitive Entscheidung träfe; aber leider sei das 
nicht der Fall gewesen, und die Regierung habe sich verpflichtet gefühlt, dem 
bezüglichen Vorschlag den entschlossensten Widerstand entgegenzusetzen, in der 
Ueberzeugung, daß nach der irischen auch bald die englische Staatskirche an 
die Reihe kommen würde. (Der Redner erwägt hier die Gefahren einer 
solchen Eventualität: entweder würde Englands Staatskirche siegreich aus dem 
Kampf hervorgehen, und dann könnte sie zu mächtig werden für den Staatz 
oder aber sie unterläge, zersiele dann in unter sich seindselige Bruchtheile, 
und dahinter stünde der Despotismus des römischen Hofs. Jedenfalls würde 
das königliche Supremat zerstört sein.) Nachdem gleichwohl die bekannte Ab- 
stimmung erfolgt, habe er sich bemüssigt gefunden, die ganze Sache der Kö- 
nigin vorzulegen. Unter den gegebenen Umständen habe er Ihrer Maj. ge- 
rathen, das jetzige Parlament aufzulösen. (Zuruf und Gegenruf.) Er habe 
beigefügt: wenn es Ihrer Maj. so besser scheine, seien er und seine Collegen 
zum Rücktritt bereit. Kurz, er habe seine Entlassung angeboten, Ihre Maj. 
aber, allzu gnädig, habe sie nicht angenommen, wohl aber seinen andern 
Vorschlag: das Parlament aufzulösen, sobald es der Stand der öffentlichen 
Geschäfte erlaube. Sein Wunsch sei, daß diese Berufung an die neuen 
Wählerschaften des Landes (d. h. nach der neuen Reformacte) geschehe, und
        <pb n="359" />
        England. 363 
die noch vorliegenden Geschäfte in dieser Session so gefördert werden, daß 
dann die Auflösung im Herbst erfolgen könne. Auf seinem Widerstand gegen 
die irischen Resolutionen sammt und sonders beharre er, weil er in ihrer 
Annahme ein schweres Nationalunheil sehen würde. Gladstone verdammt 
den Ihrer Maj. ertheilten ministeriellen Rath in scharsen Worten; ein solcher 
Nath hätte nur dann gegeben werden können, wenn irgend eine vernünftige 
Aussicht vorhanden wäre, daß das neu zu wählende Parlament diese Frage 
anders beurtheilen werde als das jetzige. Sei das zu erwarten? (Nein, 
nein!) Nein! das glaube er auch, und darum sei er fest entschlossen mit 
seinen Resolutionen vorwärts zu gehen. (Lauter Zuruf der Opposition.) 
Das weitere werde sich finden. Lowe und Bright wersen den Ministern 
in scharfen Worten vor, daß sie sich krampfhast an ihre Aemter fesiklammern. 
Dieraeli leugnet das und fordert die Opposition auf, ein Mißtrauensvotum 
zu beantragen. Die Neuwahl soll im November stattfinden. 
5. Mai. Unterhaus: Die Mittheilung Disraeli's vom vorhergehenden 
Tage gibt zu einer neuen Debatte Veranlassung, da die Antwort 
der Königin nach der Mittheilung des Herzogs von Richmond im 
Oberhause etwas anderes gelautet zu haben scheint, als es Disraeli 
darzustellen für gut fand. 
Bouverie: Hrn. Disraeli's Taktik gehe darauf hinaus: die Drohung 
der Anflösung wie ein Damoklesschwert über dem Hause zu halten, falls ihm 
dieses durch eine Abstimmung mißfällig werden sollte. Ein verfassungs- 
widrigeres Gebahren gebe es nicht; denn verfassungsmäßig müsse ein Ministe- 
rium entweder abtreten oder alsbald zur Parlamentsauflösung schreiten. 
Mit gleicher Schärfe äußert sich eine ganze Reihe von Oppositionsmitgliedern, 
während die Regierung nur schwache Vertheidiger findet. Schließlich erhebt 
sich Disraeli nochmals, um dem Vorwurfe, besonders Hrn. Osbornes's, 
entgegenzutreten, daß er den Namen und die Person der Königin auf die 
politische Arena herabgezogen habe. Was er erklärt, habe er erklärt mit 
ausdrücklicher Erlaubniß J. Maj., und sein J. Maj. ertheilter Nath habe 
sich nur auf die vorliegende irische Kirchenfrage bezogen. Der gegebene Fall 
sei ein beispielloser und rechtsertige daher wohl die Zögerung des Cabinets 
hinsichtlich der Parlamentsauflösung. 
„ Das Unterhaus nimmt auch die beiden anderen Resolutionen 
Gladstone's bez. der irischen Staatskirche ohne förmliche Abstimmung 
an, mit einem Zusatze, der auch das sog. regium donum der schotti- 
schen Presbyterianer in Irland und die Subvention für das kath. 
Maynooth-Collegium verurtheilt, so daß die Entscheidung über die 
spätere Verwendung der Einkünfte der Staatskirche noch eine durch- 
aus offene bleiben soll. · 
Die Debatte ist eine sehr gereizte. Disraeli spricht von dem Streit 
über die Beute und erblickt in der Debatte den Beweis, daß Gladstone den 
Samen der Verwirrung über das Land hin ausgestreut habe, worauf Bright 
von Ministern redete, die ihre Königin betrögen und nicht minder schuldig 
wären, als Verschwörer gegen ihren Thron: „Wer die Königin in das Vorder- 
treffen eines solchen Kampfes drängt, wie er sich jetzt entspinnen mag, wer 
auf das irische Volk hinweist und aus diesem Hause hinaus ruft: „Eure 
Königin trägt das Banner, um welches wir, die Feinde religiöser Gleichheit 
und Freiheit für Irland, uns scharen —“, ich sage, der Minister, der das 
thut, ist eines sehr schweren Verbrechens und eines großen Frevels gegen 
seine Herrscherin und gegen das Vaterland schuldig.“ Die Opposition begrüßt 
diesen Ausfall mit lautem Zuruse. Disrgeli nennt dagegen Bright's
        <pb n="360" />
        364 
England. 
Anklagen verleumderisch und fordert ihn auf, die Beschuldigungen klar zu 
formuliren, damit das Haus darüber urtheilen könne; denn glücklicher Weise 
gebe es noch „Gentlemen“ auf beiden Seiten des Hauses. 
Gladstone's Stellung und Aussichten gegenüber der Toryregierung werden 
in Folge dieser Debatte und derjenigen der letzten Tage als sehr geminderte 
angesehen, indem es sich gezeigt hat, daß sehr viele Mitglieder seiner Majo-= 
rität eine baldige Parlamentsauflösung und Wahlen noch nach dem alten 
Gesetz und dann alsbald nochmalige Auflösung und wieder Wahlen nach der 
neuen Reformbill um der großen Kosten willen scheuen und wenig Lust zu 
haben scheinen, es auf alle Folgen hin mit einer noch feindseligeren Abstim- 
mung gegen die bestehende Regierung zu wagen. Ebenso bedenklich erscheint, 
daß ein Theil auch der Majorität mit der Torypartei geneigt scheint, mit der 
irischen Staatskirche jedenfalls auch die Maynooth-Subvention zu beseitigen, 
womit wieder die Fraction der irisch-katholischen Liberalen nicht einverstanden 
ist, während die schottische Fraction für das regium donum fürchtet, also 
schon jetzt nach allen Seiten Spaltungen in der Majorität zu Tage treten, 
die Gladstone hemmen und unter allen Umständen zum vorsichtigen Vorgehen 
zwingen. 
12. Mai. Unterhaus: Antwort der Königin auf die Resolutionen bez. der 
irischen Staatskirche und Ankündigung Gladstone's bez. Einbringung 
seiner Suspensory-Bill. 
Von den vom Unterhause angenommenen Resolutionen Gladstone's bez. 
der irischen Kirchenfrage verlangt die dritte, an die Königin eine Adresse 
zu richten, mit der Bitte, bis zur Entscheidung der angeregten Frage auf 
dem Wege der Gesetzgebung während der gegenwärtigen Parlamentssession 
die Ausübung ihres Patronats bei Besetzung von Aemtern und Verleihung 
von Pfründen innerhalb der Staatskirche unter die Obhut des Parlaments 
zu stellen. Das heißt, die Königin soll vorläufig darauf verzichten, ihrerseits 
eine Verleihung von kirchlichen Aemtern und Pfründen in Irland eintreten 
zu lassen, um die Regelung der Frage, d. h. die Abschaffung der Staatskirche 
in Irland, nicht dadurch zu erschweren, daß die etwa neugeschaffenen Inhaber 
solcher Pfründen und Aemter schließlich für den Verlust des Verliehenen ent- 
schädigt werden müßten, wenn mit der gesetzlichen Abschaffsung des Instituts 
der Staatskirche gewisse Abgaben an die geistlichen Pfründen wegsallen und 
ein Theil derselben säcularisirt wird. Die Adresse in diesem Sinne ward an 
die Königin erlassen und man fürchtete in den Kreisen der liberalen Oppo- 
sition nach dem Verhalten, das der Premier bisher in der fraglichen Angele- 
genheit eingenommen, er werde der Königin rathen, die Adresse entweder als 
einen Eingriff in ihre königlichen Prärogative enthaltend kurz abzulehnen 
oder verneinend zu beantworten. Keines von beiden traf ein, selbst Disraeli 
wagte es nicht, einen solchen Rath zu ertheilen. Die Königin gewährt die 
Bitte der Adresse und sie konnte das um so leichter, als dadurch der schließ- 
lichen Entscheidung durchaus nicht präjudicirt ist. Die Antwort der Kö- 
nigin lautet: „Ich habe Ihre Adresse erhalten, welche das Gesuch stellt, 
daß ich, um auf dem Wege der Gesetzgebung während der gegenwärtigen 
Session der Schaffung neuer persönlicher Interessen durch Ausübung irgend 
eines öffentlichen Patronats vorzubengen, meinen Patronatsantheil an den 
weltlichen Gütern und Einkünften der Erzbisthümer, Bisthümer und anderer 
kirchlichen Würden und Pfründen in Irland zur Verfügung und unter die 
Obhut des Parlaments stellen möge. Indem ich auf die Weisheit meines 
Parlaments vertraue, wünsche ich, daß mein Patronats-Antheil an den welt- 
lichen Gütern und Einkünften der vereinigten Kirche von England und Ir- 
land der parlamentarischen Erwägung irgend einer darauf bezüglichen Maß- 
regel, die in der gegenwärtigen Session vorgeschlagen werden möchte, nicht 
im Wege stehe.“ Die Opposition begrüßt den königlichen Bescheid mit lautem
        <pb n="361" />
        England. 365 
Beifalle, und Gladstone erklärt, daß er alsbald einen Gesetzvorschlag (die 
Suspenfory- Vill) einbringen werde, welcher den Zweck hat, bis zum 1. Aug. 
1869 neuen Ernennungen in der irischen Kirche Einhalt zu thun. 
13. Mai. (Abyssinischer Krieg). Napier trifft mit dem Nachtrab 
14. 
18. 
19. 
24. 
25. 
29. 
wieder in Antalo ein. 
„ Der bisherige nordamerikanische Gesandte Adams übergibt sein 
Abberufungsschreiben. Die öffentliche Meinung Englands sieht ihn 
bei dem gespannten Verhältniß zur Union sehr ungern scheiden. 
b„ Unterhaus: Gladstone bringt seine Suspensory-Vill ein. 
Die Bischöfe der irischen Staatskirche übergeben der Königin 
durch den Erzbischof von Armagh als Primas von Irland eine 
Adresse gegen die Aufhebung der irischen Staatskirche. Die Königin 
antwortet ausweichend. 
„ Unterhaus: Berathung der schottischen Reformbill. Ein Amen- 
dement Bouverie's wird gegen die Regierung mit 217 gegen 196 
Stimmen angenommen. Disraeli verlangt Aufschub der weiteren 
Berathung, um sich bedenken zu können. 
„ Unterhaus: Ein Versuch gegen die Käuflichkeit der Offiziersstellen 
scheitert wie bisher. 
Diie Unterhandlangen der Regierung mit den kath. Bischöfen Ir- 
lands bez. ihres Plans der Gründung einer kath. Universität haben 
sich zerschlagen. 
„ Unterhaus: Disraeli verlangt die Zurücknahme des am 18. d. M. 
in der schottischen Reformbill angenommenen Amendements Bouverie. 
„ Unterhaus: Die Suspensory-Bill Gladstone's passirt die zweite 
Lesung mit 312 gegen 258 Stimmen. 
Gladstone hält es für nöthig, zu erklären, es liege nicht im Plane, 
nach Abschaffung der irischen Staatskirche die dortige katholische Kirche mit 
Stiftungsgeldern zu versehen; aber auch in den englischen Staatsschat solle 
das durch die Aufhebung flüssig werdende Geld nicht fließen, vielmehr „aus- 
schließlich zu irischen Zwecken verwendet werden." 
„ Lord Stanley beruft eine kgl. Commission behufs Ausarheitung 
des Entwurfs eines neuen Naturalisationsvertrags mit den Verein. 
Staaten. 
„ Das Unterhaus nimmt bez. der schottischen Reformbill und der 
streitigen Clausel einen vermittelnden Antrag mit 261 gegen 222 
Stimmen an. 
„ Unterhaus: Graf Mayo theilt offiziell mit, daß die kath. Hie- 
rarchie Irlands die von der Regierung an ihren Vorschlag für 
Gründung einer kath. Universität geknüpften Bedingungen nicht an- 
genommen habe, und daß die Sache damit zu Ende sei. 
Fortsetzung der Debatte über die schottische Reformbill. Glasgow 
erhält in Zukunft drei Mitglieder und eine Minoritätswahl wie eine 
Anzahl englischer Städte. Bright spricht heftig dagegen, unterliegt 
aber mit 185 gegen 244 Stimmen.
        <pb n="362" />
        366 
England. 
Disraeli erklärt auf eine Interpellation Gladstone's, er verzichte 
auf weitere Opposition gegen die Kirchenbill. 
1. Juni. Bericht der zur Revision der Bestimmungen über die Neutra- 
L 
8. 
lität im Kriege niedergesetzten kgl. Commission. 
Die Mangelhaftigkeit der englischen Bestimmungen über Neutralität im 
Kriege, die im nordamerikanischen Bürgerkriege so auffallend zu Tage getreten 
und den „Alabama-“Zwist hervorgerufen, hatte die. Einsetzung einer dem 
größten Theil nach aus Juristen bestehenden Commission zu gründlicher 
Untersuchung der gegenwärtigen Sachlage und Berathung empfehlenswerther 
Modificationen veranlaßt. Die Verfügungen in Betreff der Neutralität sind 
unter der „Acte über fremde Anwerbung“ einbegriffen, und die Hauptschranke 
darunter verbietet in englischen Häfen Equipirung von Schiffen zu Feind- 
seligkeiten gegen Mächte, mit denen England zur Zeit der Ausrüstung in 
friedlichem Einvernehmen steht. Wie die Schranke umgangen werden kann, 
zeigte die Geschichte der „Alabama“. Hauptinhalt der gemachten Vorschläge 
ist nun die Ausdehnung der erwähnten Verfügung gegen Equipirung von 
Kriegsfahrzeugen auf den Bau solcher Schiffe. Die Regierung soll ermäch- 
tigt werden auf zuverlässige Mittheilung, daß ein Schiff für eine kriegfüh- 
rende Macht gegen eine andere, mit welcher England im Frieden lebt, ge- 
baut werde, dasselbe mit Beschlag zu belegen. Die- Anwerbung von Personen 
zum Dienst auf derartigen Schiffen, zu Zwecken, welche der Acte über aus- 
ländische Anwerbung zuwiderlaufen, soll zum straffälligen Vergehen erklärt 
werden. In Betreff der erstern Bestimmung ist übrigens vorgesehen, daß, 
falls die Mittheilung über Bestimmung eines festgehaltenen Schiffs sich als 
unrichtig erweist, die Eigenthümer zu Schadenersatzforderungen berechtigt sind. 
„ In Folge der unablässigen Bemühungen des Jamaica-Comits 
gelangt die Frage bez. des Verhaltens des gew. Gouverneurs Eyre 
vor die große Jury von Middlesex. 
Richter Blackburn legt ihr den Thatbestand und die bezüglichen Gesetze 
in einer dem Angeklagten entschieden günstigen Auseinandersetzung nochmals 
vor, und stellt die Frage: ob die Anklage wegen Ueberschreitung der Amts- 
gewalt einer schwurgerichtlichen Verhandlung zu überweisen sei. Die Anklage 
wird abgewiesen. 
„ (Abyssinischer Krieg). Die Engländer schiffen sich in der 
Annesley-Bai wieder ein. Nur wenige Truppen bleiben vorerst noch 
in Zulla zurück. 
„ Unterhaus: Gladstone's Suspensory-Bill geht ohne Modification 
durch die Commitee. 
Aytoun (schottischer Presbyterianer, liberal und sonst mit der Gladstone'- 
Bill einverstanden, aber ein eifriger Gegner des Katholicismus) verlangt die 
Einschaltung einer Instruction: daß die Suspension auch für das katholische 
Priesterseminar Maynooth in Irland gelten, und die Zahlung der Staats- 
dotation für dasselbe eingestellt werden solle. Oberst Nugent entgegnet: 
das hieße das ganze Seminar aufheben, und Gladstone macht bemerklich, 
daß ja auch das regium donum für die nordirischen Presbyterianergemeinden 
fortdauere. Der Antrag wird mit 185 gegen 109 Stimmen verworfen. 
Disraeli nimmt an der Debatte gar keinen Theil. « 
„ (Abyssinischer Krieg). Die befreiten Gefangenen treffen in 
Suez ein. 
f„ Unterhaus: Disraeli erklärt, die Regierung beabsichtige, die Sub-
        <pb n="363" />
        England. 367 
sidien für ein ganzes Jahr (das Finanzjahr beginnt am 1. April) 
statt nur für neun Monate zu verlangen, da es dem Parlament fast 
unmöglich sein werde, vor Weihnachten auf länger als ein paar 
Tage zusammen zu treten: 
„Es ist ein brennender Wunsch der Regierung, das Parlament bald auf- 
lösen zu können, um die Meinung des Landes über einen sehr wichtigen 
Gegenstand zu erholen, und eines Stands der Dinge los zu werden, der 
beinahe unerträglich geworden ist."“ " 
8. Juni. Die Rechtsdeduction des Richters Blackburn vor der großen Jury 
12. 
16. 
von Middlesex am 1. d. M. in der Klage wider den Ex-Gouverneur 
von Jamaica Eyre veranlaßt eine Scene im obersten Gerichtshof 
der Queens Bench, die ganz ohne Beispiel in den englischen Gerichts- 
annalen dasteht und daher ungeheures Aufsehen erregt: 
Der Lord Oberrichter protestirt in seinem Namen und im Austrage der 
Mehrheit seiner Collegen gegen die Rechtsanschauungen des Hrn. Blackburn, 
und macht diesem geradezu den Vorwurf der Pflichtvergessenheit. Eine An- 
sprache an die „große Jury“ solle nach guter alter Sitte die Meinung des 
Gerichtshofs und nicht die eines individnellen Richters, ausdrücken, und nur 
in dieser Voraussetzung könne sie auf autoritatives Gewicht Anspruch machen. 
Das habe aber in diesem Fall so wenig stattgefunden, daß er, der Ober- 
richter, im Gegentheil eine Gegenansprache gehalten hätte, wenn er sich nur 
hätte träumen lassen, daß sein College die Meinung des Gerichtshofs so 
vollständig verkennen oder verdrehen würde. Seine Ueberraschung, als er des 
gelehrten Richters Rechtsdeduction über die Pflichten und Befugnisse eines 
Colonial-Governors gelesen, sei schmerzlicher Natur gewesen, er müsse ent- 
schieden dagegen protestiren, und Richter Blackburn mache sich eines großen 
Mißverständnisses schuldig, wenn er zu verstehen gebe, daß die von ihm ge- 
äußerten Ansichten von der Mehrheit selner Collegen gebilligt würden. Ge- 
rade das Gegentheil sei der Fall. In langer und nachdrücklicher Auseinander- 
setzung kommt er auf seine bei einer früheren Gelegenheit gehaltene Ansprache 
(„die Königin contra Napier und Brand") zurück, und erklärte rund heraus: 
daß er und die Mehrheit der Richter von Queen's Bench mit der Billigung 
der Herren Eyre zur Last fallenden Handlungen nichts zu thun haben wollten. 
Der Richter Blackburn muß erklären, daß er allein für die ausgesprochenen 
Ansichten verantwortlich, und daß er nicht von dem Gerichtshof ermächtigt 
worden sei, solche auszusprechen. [Der voreilige Triumph der Anhänger 
Eyre's, welche sich damit brüsteten, daß nun von den englischen Gerichten ein 
Präcedenzfall für derartige Grausamkeiten sanctionirt worden sei, ist dadurch 
zerstört und Eyre, wenn auch von der Jury freigesprochen, ist jedoch von 
der höchsten richterlichen Autorität und von dem höchsten Gerichtshof des 
Landes verurtheilt worden. Eine dem Unterhaus überreichte und mit 30,000 
(Lords, Bischöfen, Friedensrichtern u. s. w.) bedeckte Petition, welche die 
Wiederanstellung Hrn. Cyre's verlangt, bleibt nun allerdings ohne Erfolg.] 
„ Unterhaus: Die Regierung legt demselben ein Registrationsgesetz 
vor und erfüllt damit ihr Versprechen, die Auflösung des Parlaments 
und die Neuwahlen so viel als möglich zu beschleunigen. Die sog. 
Boundary-Bill (Abgrenzung der Wahlbezirke in England) wird in 
Commitee berathen und wesentlich modificirt. 
„ Unterhaus: Die Suspensory-Bill wird zum dritten Mal, fast 
ohne Debatte, gelesen und genehmigt und geht nunmehr an's Oberhaus. 
Ein Antrag Bright's, die Krone um Absendung einer Commis-
        <pb n="364" />
        368 England. 
sion nach Neu-Schottland zu bitten, um die Ursachen der dort herr- 
schenden Unzufriedenheit und der Weigerung der Colonie, in die 
brittisch-amerikanische Conföderation einzutreten, zu untersuchen, wird 
mit 183 gegen 87 Stimmen abgelehnt. 
18. Juni. Unterhaus: Die Reformbill für Schottland wird in dritter Le- 
sung angenommen, diejenige für Irland in Commitee berathen. 
Oberhaus: Die Gladstone'sche Suspensory-Bill wird zum ersten 
Mal gelesen. Graf Grey (kein Tory, sondern von freier Stellung 
zwischen den Parteien) kündigt seine Absicht an, bei der zweiten 
Lesung den Antrag zu stellen, die Bill „nach sechs Monaten zum 
zweiten Mal zu lesen“", d. h. zu verwerfen. 
25. „ Unterhaus: Die irische Reformbill wird in dritter Lesung an- 
genommen. Debatte über die Wahlbestechungsbill: es wird beschlossen, 
dem Hause für die Zukunft die Jurisdiction in Bestechungsfällen zu 
entziehen und auf zwei Richter zu übertragen. 
„ — In Juni. Oberhaus: Debatte über die Gladstone'sche Suspensory- 
ill. 
Graf Grey stellt den Vertagungs= resp. Verwerfungsantrag, sucht dn- 
selben indeß nicht mit der vorgeblichen Unantastbarkeit oder Nothwendigkeit 
der irischen Staatskirche zu rechtfertigen, bezeichnet dieses Institut vielmehr 
ausdrücklich als eine grobe Ungerechtigkeit, beklagte nur den Umstand, daß 
die Sache zu einer Parteifrage gemacht worden sei und glaubt, daß vor einer 
solchen einschneidenden gesetzgeberischen Thätigkeit ein Compromiß angebahnt 
werden müsse. Langsam und nicht so hastig wie diese Bill es verlange, sei 
die schwierige Frage zu lösen. Erzbischof von Canterbury: Er habe 
die Katholiken-Emancipation unterstützt, aber das jetzt verlangte Zugeständniß 
gehe zu weit. Nicht in der Kirchen-, sondern in der Landfrage (d. h. in den 
Pachtverhältnissen) liege der Schwerpunkt der irischen Beschwerden. Graf 
Derby: Eine solche Spoliationsmaßregel sei dem Parlament in England 
noch nie zugemuthet worden, seit der Beraubung der Klöster in alter Zeit, 
wo es sich aber um eine Kirchenverbesserung gehandelt habe. Nach dem 
Grundsatze, auf dem diese Bill beruhe, könnte man auch das Eigenthum der 
großen Cily-Compagnien in Beschlag nehmen. Die Katholiken Irlands seien 
im Besitz gleichen Rechtes mit ihren anglicanischen Landsleuten, man müßte 
denn unter Rechtsgleichheit Gleichheit im Besitz verstehen wollen; sie hätten 
in der That alles, was sie bedürften, ausgenommen die Güter ihrer Nach- 
barn. Die jetzige Bewegung verdanke man einer eigenthümlichen Verbrüde- 
rung zwischen Katholiken und Feinden aller und jeder Kirchendotation. Die 
Annahme der Bill würde in ihren Folgen gefährlich sein für England wie 
für den Fortbestand der Union zwischen den beiden Inseln, für Irland aber, 
welches mit seiner jetzigen anglicanischen Geistlichkeit einen großen Theil seiner 
seßhaften Gentry verlöre, wäre sie geradezu verhängnißvoll. 
Bei der Abstimmung wird die Bill mit 192 gegen 97 Stimmen 
verworfen. 
1. Juli. Unterhaus: Die Oxford= und Cambridge-Bill (Abschaffung der 
39 Artikel der englischen Kirche als Bedingung für Erlangung aller 
Grade r2c.) wird in zweiter Lesung mit 198 gegen 140 Stimmen 
genehmigt.
        <pb n="365" />
        England. 369 
9. Juli. Oberhaus: Debatte über die Boundary= (Wahlbezirks-) Bill. 
Die Regierung versucht, die vom Unterhause abgelehnten Clauseln, 
welche die Abgrenzung der Wahlbezirke künstlich in conservativem 
Interesse ausbeuten wollten, hier wieder hineinzubringen, muß aber 
schließlich, auf's heftigste angegriffen, darauf verzichten. 
7.—10. Juli. Das Oberhaus genehmigt die neuen Reformbills für 
Schottland und Irland. 
13. Juli. Das Oberhaus genehmigt in dritter Lesung auch seinerseits die 
15. 
24. 
25. 
30. 
31. 
Bill zur Abschaffung des Kirchensteuerzwangs. 
„ Diie schottische und irische Reformbill erhalten die k. Sanction, 
wodurch die gesammte Parlamentsreform zum Abschluß kommt. 
„ Unterhaus: Die Telegraphenbill, durch welche die Regierung er- 
mächtigt wird, die bisher in Privathänden befindlichen Telegraphen- 
linien auf Rechnung des Staats zu übernehmen, wird in dritter 
Lesung genehmigt und ebenso die neue Wahlbestechungsbill. 
„ „ Unterhaus: Die Regierung zieht die sog. Viehmarkts-Bill, durch 
welche unter sanitarischen Vorwänden den Viehzüchtern eine Art 
Schutz gegen die ausländische Concurrenz in Schlachtvieh erzielt 
werden sollte, zurück, nachdem sie sich überzeugt hat, daß dieselbe 
nicht durchzubringen wäre. 
„ Ausbruch von Unruhen im Hazara-Lande, an der afghanischen 
Grenze Indiens. 
„ Schluß der Parlamentssession. Botschaft der Königin. 
5. Aug. Beginn der Wahlagitation für die Parlamentswahlen. Viele 
14. 
15. 
20. 
Frauen in England und Schottland lassen sich auf die Wählerlisten 
setzen, besonders zahlreich in Manchester, wo deren Anzahl auf meh- 
rere Tausend steigt. Gladstone beginnt die Campagne mit einer 
ersten Wahlrede. 
„ Die Königin passirt Paris auf ihrer Reise nach Luzern. Die 
Kaiserin stattet ihr ihren Besuch ab, der jedoch von der Königin 
nicht erwiedert wird. 
„ Die Truppen Schir Ali's besetzen Kabul; Mohammed Asim Chan 
flieht nach Turkestan; Schir Ali wird zum Emir von Asghanistan 
auögerufen. 
„ Ankunft des neuen Gesandten der Verein. Staaten, Hrn. Re- 
verdy Johnson. 
„ General Wild wird zum Befehlshaber des Expeditionscorps gegen 
das Hazara-Land ernannt. 
„ Graf Mayo, bisher Minister für Irland, wird zum General- 
Statthalter von Indien ernannt. 
„ Die Wahlbewegung ist nunmehr in vollem Gange und weist 
24
        <pb n="366" />
        370 
England. 
den besonders charakteristischen Zug auf, daß dabei durchweg lediglich 
innere Fragen zur Sprache kommen, die auswärtige Politik dagegen 
so zu sagen gar nicht berührt wird. 
— Sept. Der neue amerikanische Gesandte, Herr Reverdy Johnson, be- 
10. 
14. 
15. 
ginnt in verschiedenen Städten, Sheffield ꝛc., sich bei öffentlichen 
Banketten für eine ernstliche Aussöhnung zwischen England und 
Nordamerika auszusprechen. 
„ Der im Laufe der letzten Parlamentssession niedergesetzte Aus- 
schuß, um die bestehenden Auslieferungsverträge zu revidiren und 
zeitgemäße Vorschläge zur Erweiterung und Verbesserung derselben zu 
machen, veröffentlicht seinen Bericht in einer Reihe von Resolutionen. 
Die öffentliche Meinung, obgleich sehr geneigt, die Auslieferung gemeiner 
Verbrecher zu erleichtern, findet mehrere dieser Vorschläge gegenüber Frank- 
reich und seiner Neigung, politische Flüchtlinge unter dem Vorwande gemeiner 
Verbrecher zu verfolgen, sehr bedenklich und zeigt sich nicht geneigt, hierin 
auch nur die mindeste Concession zu machen. 
„ Ostindien: Die Engländer besetzen nach einem leichten Gefechte 
die höchste Spitze der sog. schwarzen Berge des Hazara-Landes; der 
Widerstand ist im Abnehmen begriffen. 
„ Die Königin passirt auf der Rückreise von Luzern Paris ganz 
incognito, ohne vom kaiserl. Hofe begrüßt zu werden. 
Erste Conferenz Lord Stanley's mit dem amerikanischen Gesandten 
behufs Schlichtung der Alabamafrage. 
Wahlbewegung: Die irischen kath. Bischöfe beschließen auf einer 
Conferenz in Cork das Wahlprogramm Gladstone's ihrerseits zu 
unterstützen. 
„ Beginn der Prüfung der Wählerlisten für die Parlamentswahlen. 
„ Die kgl. Commission, welche zur Untersuchung der Verhältnisse 
der irischen Staatskirche und behufs allfälliger Vorschläge zur Re- 
form derselben niedergesetzt worden war, veröffentlicht erst jetzt ihren 
Bericht und ihre Vorschläge. 
Dieselbe empfiehlt: Abschaffung der 4 Bischofssitze von Meath, Kilmore, 
Killaloe und Cashel, Abschaffung sämmtlicher Dechanten mit Ausnahme von 
acht, aber Beibehaltung von zwei Erzdechanten für jede Diöcese, Ausdehnung 
der Befugnisse der ständigen Kirchencommission und Ueberweisung des Ueber- 
schusses in den Einnahmen an dieselbe behufs entsprechender Stiftungen für 
die bevölkerten Pfarrbezirke. Das Einkommen der Staatskirche in Irland 
wird von der kgl. Commission auf etwa 600,000 Pfd. St. abgeschätzt, von 
denen 320,000 Pfd. St. auf die (an Stelle des frühern Zehnten eingeführte) 
Pachtauflage kommen. — Die liberale öffentliche Meinung findet, daß es 
dazu jetzt zu spät sei, und daß jetzt solche NReformen, die längst an der Zeit 
gewesen wären, nicht mehr genügen können. 
8. Oct. Wahlbewegung: Gladstone veröffentlicht sein Wahlprogramm. 
Das Programm ist zunächst an die Wähler von Süd-West-Lancashire 
gerichtet, wo Gladstone als Candidat austritt. Dersekbe berührt zuerst kurz
        <pb n="367" />
        England. 371 
eine Reihe wichliger aber verhältnißmäßig doch untergeordneter Fragen. 
Eine Frage oder vielmehr eine Gruppe von Fragen, dränge alle übrigen in 
den Schatten: die Zustände in Irland: „Das Ziel einer wahrhaft liberalen 
Politik ist das, durch gerechte, aber entschiedene Maßregeln den Namen des 
Gesetzes in Irland eben so geachtet zu machen, wie er es in England ist;z 
ihn geachtet zu machen, indem man Liebe zu ihm erweckt; und diese Liebe 
zu erwecken, indem man in dem Geiste des Volkes die Ueberzeugung wach- 
rust, daß das Gesetz ein Freund ist und nicht ein Feind, ein Freund Aller, 
zumal aber derer, die seines Schutzes am meisten bedürfen.“ Nach einem 
kurzen Rückblicke über die fehlgeborenen Vorschläge der conservativen Regie- 
rung, unter welchen besonders die befürwortete Errichlung einer katholischen 
Universität auf Staatskosten allgemeine Mißbilligung gefunden habe, sährt 
Gladstone sort: „Die Kirche Irlands ist die Kirche einer Minderheit, deren 
Zahl unbedeutend ist. Freilich ist diese Minderheit bei einer geringen Zahl 
groß an Besitzthum, an Bildung, an Einfluß. Das alles erleichtert den Fall 
nicht, sondern erschwert ihn nur; denn wenn eine nationale Kirche nicht die 
Kirche der Nation ist, so sollte sie zum mindesten die Kirche der Armen sein. 
... Diese Staatskirche aber bleibt außerdem ein Denkmal früherer Unter- 
drückung; sie verbittert religiösen Zwiespalt durch Gefühl politischer Unbilden. 
... In der Beseitigung derselben sehe ich die Abtragung einer Schuld 
bürgerlicher Gerechtigkeit, die Entfernung eines nationalen, eines fast die 
Welt durchdringenden Vorwurfes, die Grundbedingung zu dem Erfolge der 
Anstrengungen, um dem Lande Ruhe und Zufriedenheit zu sichern.“ Durch 
Aushebung der irischen Staatskirche werden bedeutende Einkünfte zur Ver- 
sügung des Staates gestellt werden, und Vorschläge über deren Verwendung 
können Gladstone zufolge dem Parlamente nur von denen gemacht werden, 
die als Regierung die Mittel und das Ansehen haben, die öffentlichen 
und socialen Bedürfnisse Irlands zu erwägen; an eine Verwendung zu 
religiösen Zwecken aber sei in keiner Form zu denken. 
— Oct. Die neuen Wahllisten sind nunmehr so ziemlich überall revidirt 
und festgestellt. Es ergibt sich, daß die neu berufenen Wähler sich 
überall sehr zahlreich und selbst mit kleinen Opfern in dieselben 
haben eintragen lassen. Die Aussichten der Tories, die Majorität 
zu erringen, sind dadurch bereits wesentlich herabgestimmt. 
199. „ Eine Adresse von mehr als hundert Parlamentsmitgliedern, Ver- 
tretern der gewichtigsten Handelsfirmen und Adeligen an den Kaiser 
der Franzosen bittet denselben, das Project eines unterseeischen Canal- 
tunnels seinerseits zu befördern. 
20. „ Ostindien: Die Expeditionstruppen gegen das Hazara-Gebiet sind 
nach Vittuhr zurückgekehrt. Der Krieg ist zu Ende. 
„ Der amerikanische Gesandte Reverdy Johnson setzt seine Agita- 
tion zu Gunsten einer Annäherung zwischen der Union und England 
fort. Bankett in Liverpool zu seinen Ehren. Es nehmen an dem- 
selben Hr. Laing, der thätigste und in Amerika verhaßteste Gegner 
der Nordstaaten während des Bürgerkriegs, aber auch Stanley, 
Gladstone und Andere Theil. Rede Johnson's. Friedensrede Stan- 
ley' und zustimmende Erklärung Gladstone's. In Amerika findet 
jedoch Johnson's Benehmen sehr wenig Anklang und Unterstützung. 
i 
(□ 
5. Nov. Wahlagitation: Wahlprogramm Bright's in Edinburgh: 
24“
        <pb n="368" />
        372 
England. 
Dasselbe meint, daß es sich nicht bloß um die Vertreibung Disraeli's 
vom Staatsruder und die Beseitigung der irischen Staatskirche handle und 
handeln dürfe, sondern namentlich auch erstens um die Landfrage, zweitens 
um die Organisation des öffentlichen Volksunterrichts und drittens um die 
Schaffung eines „wohlfeilen Frühstücktischs“ für das Volk, d. h. um die 
Verminderung oder Abschaffung des Zolls auf Thee, Zucker 2c., überhaust 
der indirecten Steuern, was freilich nur möglich ist entweder durch Erhöhung 
der directen Steuern oder aber durch sehr wesentliche Ersparnisse in Heer 
und Flotte. 
6. Nov. Der oberste Gerichtshof in Schottland hat bereits endgiltig gegen 
9. 
41. 
13. 
das Stimmrecht der Frauen bei den Parlamentswahlen entschieden. 
„ Auch für England entscheidet der oberste Gerichtshof endgiltig 
gegen das Stimmrecht der Frauen. 
Lordmayorsbankett in London. 
Nach einmaliger Unterbrechung durch einen conservativen Lordmayor wird 
der mittelalterliche Pomp des Aufzugs durch den neuen liberalen Lordmayor 
wieder hergestellt — „Conservativer Humbug neben dem thatkräftigen Libe- 
ralismus der Cily.“ Der amerikanische Gesandte Johnson und Disraeli 
kündigen den bevorstehenden Ausgleich bez. der Alabamafrage an. Disraeli 
spricht mit ziemlich stolzer Zuversicht sein Vertrauen aus, daß die Entschei- 
dung des Landes bei den bevorstehenden Parlamentswahlen zu Gunsten der 
gegenwärtigen Regierung ausfallen werde. 
„ Ein kgl. Decret verfügt die Auflösung des Parlamentes und 
beruft das neue auf den 10. Dec. ein. 
„ Wahlrede Lord Stanley's in Kings-Lynn. Dieselbe ergeht sich 
ausnahmsweise in der auswärtigen Politik und erregt in Paris und 
Wien durch die unumwundene Art, wie die deutsche und die orien- 
talische Frage behandelt werden, großes Aufsehen: 
..Unzweifelhaft sind die riesigen Rüstungen, welche auf dem Fest- 
land allenthalben vorliegen, an und für sich schon Quellen von Gefahren; 
allein so weit ich die Sache übersehen kann, und es stehen mir in dieser Be- 
ziehung manche Hilfsmittel zu Gebot, ist das vorherrschende Gefühl kein 
Verlangen nach Krieg, sondern eher Furcht, in einen Krieg hineinzugerathen. 
Da es nun keineswegs leicht ist, Leute gegen ihren Willen an einander zu 
bringen, und da fast alle Differenzen beizulegen sind, so lange die handelnden 
Parteien beide den Wunsch hegen, zu einer Uebereinkunst zu gelangen, so 
verzweisle ich nicht daran, daß jenes Gewitter, das nun schon seit zwei 
Jahren Europa bedroht, nicht noch vorüberziehen sollte. Betrachten wir die 
Stellung der beiden Hauptbetheiligten. Was kann Preußen in einem Kriege 
gewinnen? Absolut nichts. Früher oder später ist ihm die Vereinigung von 
ganz Deutschland unter seiner Führung gewiß. Dieselbe ist so zu sagen sein 
natürliches Erbe, und Preußen braucht nur zu warten, bis es fällig wird. 
Man könnte nun allerdings fragen: würde Frankreich diese Vereinigung zu- 
geben? und die Antwort wäre vielleicht: heute nicht und auch morgen nicht, 
wenn der erwähnte Zeitpunkt so bald eintreten sollte. Ich glaube indessen, 
daß die französischen Staatsmänner mehr und mehr zur Einsicht kommen, 
daß ein solches Endresultat unvermeidlich, daß es nutzlos ist gegen den 
natürlichen Lauf der Dinge sich anzustemmen, und daß schließlich eine Nation 
von 40 Mill. Seelen mit mächtigen, natürlichen und künstlichen Hilfsquellen 
und einem unleugbaren lebhaften Patriotismus und entschiedenem Gemeingeist 
zu stark ist, um etwas von der Vergrößerung threr Nachbarn befürchten zu 
müssen. Allerdings gibt es in Frankreich eine Klasse, die für den Krieg ein- 
#’*'’r
        <pb n="369" />
        England. 373 
genommen ist, aber ich glaube, diese Klasse ist viel kleiner als man hier zu 
Lande gewöhnlich annimmt. Einige wenige Leute können, wenn sie sich dar- 
auf verlegen, ein gewaltiges Geräusch machen, aber der gewöhnliche Franzose 
der Gegenwart mit seinem Fleiße, seiner Mäßigkeit, seiner Vorliebe für kleine 
Ersparnisse und seiner Abneigung gegen den Militärdienst, die zumal unter 
der ackerbauenden Bevölkerung das am entschiedenste vertretene Gefühl ist, 
wird sich doch zwei Mal bedenken, ehe er sich der alten nationalen Leidenschaft 
für kriegerischen Ruhm überläßt. Ich weiß, man sagt: das mag alles wahr 
sein, allein die Entscheidung liegt in eines Mannes Hand, und das ist voll- 
ständig richtig. Aber dieser eine Mann weiß eben so gut, und vielleicht besser 
als irgend einer seiner Unterthanen, welche Meinung im Lande die herrschende ist. 
Meine Ueberzeugung ist, daß, wenn man ein oder zwei Jahre lang Streit- 
ursachen aus dem Wege gehen kann, Ueberdruß und Erschöpfung wenigstens 
eine partielle Entwaffnung herbeiführen werden, und daß dann wieder der 
ruhige Zustand früherer Jahre eintritt. Wenden wir uns zum Orient. 
Ich fürchte, daß jeder, der seinen Blick nach jenem Theile der Welt richtet, 
daselbst deutlich die Zeichen kommender Wirren erblickt. Sie werden wahr- 
scheinlich losbrechen, vielleicht bald, vielleicht erst nach Jahren. Wir unserer- 
seits dürscn unsere Augen dagegen nicht verschließen. Als wir vor 15 Jahren 
nicht bei Zeiten erkennen wollten, was offenbar bevorstand, trieben wir zur 
allgemeinen Unzufriedenheit in den Krimkrieg hinein. Die der Türkei heute 
drohenden Gesahren entspringen, meiner Meinung nach, andern Quellen als 
dazumal, nämlich mehr von Innen als von Außen. Keine Allianz, 
keine enropäische Garantie kann einen Staat gegen das Zusammenbrechen seiner 
Finanzen oder gegen eine Empörung in seinen eigenen Provinzen schützen. 
In diesen Punkten muß es jedem Land überlassen werden, sich zu seiner Be- 
stimmung durchzuarbeiten. Doch ist es darum nicht weniger wahr, daß die 
Schwäche eines großen Staats ein Unglück für die ganze Welt ist, und, 
meiner Meinung nach, selbst für diejenigen Racen, die mit seinen eigenen 
keine warmen Sympathien haben und haben können. Eine mittelmäßige 
Regierung ist besser als gar keine, und wenn ich hossen dürfte, daß das, was 
ich hier oder anderwärts sxreche, jenen christlichen Stämmen des Ostens, mit 
denen ich aufrichtig sympathisire, zu Ohren komme, würde ich ihnen zurusen: 
„Eure Bestrebungen mögen natürlich sein, aber Anarchie ist kein Fortschritt, 
und es heißt nicht weise handeln, niederzureißen, bevor man für einen Neu- 
bau gesorgt hat.“ Griechenland insbesondere — diesem kleinen Staate, für 
den unsere Großväter sich so sehr begeisterten, und den wir heutzutag, ich 
glaube etwas unbillig, herabzusetzen geneigt sind — möchte ich folgendes sagen: 
.Ihr könntet der Musterstaat des Orients sein und auf die christlichen Racen 
daselbst einen ganz unbercchenbaren Einfluß ausüben, wenn ihr, statt unklaren 
Vergrößerungsträumen nachzuhängen, cure innere Verwaltung würdiger 
machen wolltet eines civilisirten Landes und der von euch geahnten Zukunft. 
Wenn eure Politik in der Förderung von auswärtigen Unruhen besteht, so 
werst ihr das greifbare für einen Schatten hinweg, gebt ihr das aus der 
Land, worüber ihr gebieten könntet, und erreicht doch schwerlich, was ihr 
erstrebt. . . .“ 
16.— 17. Nov. Parlamentswahlen der Städte und Flecken, in den nicht 
streitigen Wahlbezirken durch Handaufheben am 16., durch Abstim- 
mung am 17. Das Resultat ist ein sehr großes, beinahe uner- 
wartetes Uebergewicht der liberalen Partei. (s. 1. Drc.) 
20. Nov. Beginn der Parlamentswahlen der Grafschaften. Disraeli wird 
in Buckinghamshire unbestritten wieder gewählt. Seine Danksagung 
beweist, daß er selber seit dem 9. d. M. an dem Siege seiner 
Partei zu verzweifeln begonnen hatz; nach einigen stolzen Anläufen
        <pb n="370" />
        374 
England. 
endet er mit einer Apologie seiner politischen Laufbahn, deren fast 
rührende Bescheidenheit mit dem gewöhnlichen Ton seiner Bered- 
samkeit einen scharfen Contrast bildet: 
„Niemand weiß besser als ich selbst, daß im Laufe einer bewegten und, 
ich bedaure, sagen zu müssen, einer langen politischen Thätigkeit, ich manches 
gethan, was ich bereue, und manches gesagt habe, was ich beklage; aber die 
Laufbahn eines Mannes muß nach ihrem ganzen Inhalt und Charakter be- 
urtheilt werden. So viel kann ich mit vollkommener Aufrichtigkeit von mir 
selbst sagen: daß ich nach nichts anderem gestrebt, als die Größe meines 
Vaterlandes zu befördern, daß ich nie einen Gedanken gehegt habe, der nie- 
drig oder selbstsüchtig gewesen, und daß es keinen Lohn gibt, nach dem ich 
mich aufrichtiger sehne, als nach der guten Meinung meiner Landsleute, 
welcher Partei sie auch angehören mögen.“ 
23. Nov. Unterzeichnung des schon am 9. d. M. angekündigten Vertrags 
25. 
zwischen Lord Stanley und dem amerikanischen Gesandten Johnson 
behufs Ausgleichung der Alabamafrage. 
Eine gemischte Commission soll die gegenseitigen Forderungen prüfen und 
darüber entscheiden. Diese Commission tritt in Washington zusammen. Bei 
Stimmengleichheit in derselben soll die Entscheidung der Verbindlichkcitssrage 
bez. Entschädigung einem unbetheiligten Souverän übertragen werden. 
[Seward ist damit noch nicht zufrieden. Der Vertrag erhält durch Stan- 
ley's Nachfolger Lord Clarendon im Januar 1869 noch rweitere für die 
Ansprüche der Verein. Staaten günstigere Zusätze und wird schließlich im 
April **⅞• vom Senat der Union doch mit allen gegen 1 Stimme ver- 
worfen. 
„ Parlamentswahlen der Grafschaften. Gladstone fällt in Süd- 
West-Lancashire nach einem überaus heftigen Wahlkampfe durch, in- 
dem ihn die Whig-Aristokratie theils nur sehr lau, theils gar nicht 
unterstützt. Doch ist derselbe bereits in Greenwich gewählt. Das 
Gesammtresultat der Grasschaftswahlen ist den Conservativen günstig 
und gleicht das Uebergewicht, das die Liberalen in den Fleckenwahlen 
errungen haben, wieder einigermaßen aus. Indeß ist es bereits 
unzweifelhaft, daß die Tories im Ganzen unterlegen sind und die 
liberale Partei eine Mehrheit von ca. 100 Stimmen davon getragen 
hat. (s. 1. Dec.) 
„ Bei den Wahlen ist von den Liberalen durchweg Gladstone als 
Führer der Partei anerkannt worden; nicht ebenso Disraeli von den 
Conservativen, da viele solche der Ansicht sind, daß die Partei nur 
durch eine Verschmelzung ihrer gemäßigten Elemente mit den ge- 
mäßigten (altliberalen) der Whigs jemals Aussicht haben werde, 
wieder an's Ruder zu gelangen, und daß Disraeli einer solchen 
Verschmelzung im Wege stehe. Bei einem Bankett, durch das die 
Conservativen in Northamptonshire die Wiederwahl ihrer alten Ver- 
treter feiern, gibt einer der Gewählten, Sir R. Knightley, der bis- 
her ohne Wanken der Führung Disraeli's gefolgt war, dieser Ueber- 
zeugung unumwundenen Ausdruck: 
„Wir haben große und uncrwartete Erfolge in den Grasschaften errungen, 
aber in den demokratisirten Städten eine überwältigende und erdrückende 
Niederlage erlitten. Wenn ein feindliches Amendemenf gegen die Adresse ge-
        <pb n="371" />
        England. 375 
stellt ist, so wird sich eine Mehrheit von mehr als 100 gegen die Regierung 
herausstellen. Dann geht es mit gleicher Mehrheit gegen die irische Kirche, 
denn in diesem Punkt stimmen alle Sectionen der liberalen Partei überein. 
Erst dann beginnt Hru. Gladstone's Schwierigkeit. Seine Stärke ist seine 
Schwäche. Er hat mehr Schweine als Ställe. Gegenwärtig gibt es 35 
liberale Gentlemen, von denen jeder sich berufen fühlt Cabinetsminister zu 
werden. Die Zurückgesetzten werden frondiren, die eingeschüchterten gemäßigten 
Whigs sich ermuthigen. Dann tritt der Zeitpunkt ein, um uns mit diesen 
zu einer neuen Partei zu vereinigen. Allein haben wir keine Hoffnung mehr, 
je aus der Minorität herauszukommen. Es geht das Gerücht, daß Herr 
Disraeli im Begriff sei, sich in die reinere und erhabnere Atmosphäre des 
Oberhauses zurückzuziehen; ich hofse, daß es wahr ist, denn er ist immer das 
Hinderniß und der Stein des Anstoßes gewesen, der die gemäßigten Männer 
beider Parteien an der nothwendigen Vereinigung gehindert hat. Wenn Hr. 
Disraeli zur Zeit der adullamitischen Secession im Oberhaus oder im Himmel 
oder sonstwo gewesen wäre, so würde damals schon diese Vereinigung zu 
Stande gekommen sein.“ 
27. Nov. Disraeli will noch nicht auf die Führerschaft der conservativen 
Partei und seine große Stellung im entscheidenden Unterhause ver— 
zichten und lehnt daher die ihm von der Königin angebotene Er- 
hebung in's Oberhaus ab. Dagegen wird Mrs. Disraeli persönlich 
(in her own right) zur Viscountess of Beaconsficld ernannt. 
1. Dec. Das Ergebniß der Parlamentswahlen liegt endlich vollständig vor. 
Das Zahlenverhältniß der Parteien zeigt auf 658 Mitglieder, 387 Liberale 
gegen 271 Conservative, also eine liberale Majorität von 116 Stimmen. 
Unter den Gewählten sind nicht weniger als 227, also mehr als der 
dritte Theil, homines novi und zwar unter den Liberalen 136, unter den 
Conservativen 91. 
Im Ganzen haben 2,235,256 Wähler ihre Stimmen abgegeben. Im 
Einzelnen haben in England und Wales 1,208,857 Wähler liberal ge- 
stimmt, 799,175 conservativ. Wenn trotzdem nur 268 Liberale und 226 
Tories gewählt wurden, so ist die Ursache davon in der ganz regellosen Ver- 
theilung der Parlamentssitze zu suchen. In Schottland kamen auf die 
liberale Partei 121,926 Stimmen und nur 22,580 auf die conservative und 
wurden 54 Liberale und nur 7 Tories gewählt. Schottland entschied die 
Niederlage der Conservativen, da dort die Stimmen der Liberalen gegen die 
Conservativen wie 5 zu 1, die Erfolge jener zu denen fast wie 8 zu 1 stehen. 
In Irland standen 48,740 Wähler auf liberaler Seite, 33,988 auf der 
conservativen. Die liberale Mehrheit ist also hier viel geringer, auch die Zahl 
der Wähler eine verhältnißmäßig kleine, wenn man bedenkt, daß Schottland 
nur 3 Mill., Irland aber 6 Mill. Einwohner hat. Es liegt wohl daran, 
daß selbst der jetzige geringere Wahlcensus für viele städtische Einwohner von 
Irland noch zu hoch ist; mit andern Worten, daß die Armuth in Irland 
größer ist als in Schottland, ebenso daß Irland weniger städtische Bevölke- 
rung hat als die beiden andern Reichstheile. Irland wählte 65 Liberale 
und 38 Tories. 
Die Wirkungen der neuen Sitzvertheilungsbill ergaben folgendes 
Resultat. Zunächst wurden durch jene Acte 13 neue Fleckenwahlbezirke ge- 
schaffen, die mit zwei einzigen Ausnahmen, alle liberale Vertreter wählten. 
Ferner erhielten 7 große Wahlflecken je einen neuen Sitz zu den bisher be- 
sessenen und von diesen 7 Stimmen sind 5 den Liberalen zu Gute gekommen. 
Es stellt sich demnach der Gewinn der Liberalen in neuen Fleckenwahlplätzen 
auf 16 Stimmen, während ihre Gegner sich nur um 4 verstärkten. Gegen
        <pb n="372" />
        376 
England. 
die auf diese Weise um 28 Stimmen vermehrte städtische Vertretung erhielten 
die Grafschaften einen Zuwachs von 23 Mitgliedern, der mit einer einzigen 
Ausnahme den Tories ganz anheimfiel. Die Minoritäten-Clausel verschaffte 
den Tories mehrfache Vortheile, überall, wo die Liberalen ihre Stimmen auf 
eine zu große Anzahl von Candidaten zersplitterten. So siegten die Tories 
mit Hilfe jener Clausel in der City von London, in Chester und in Leeds. 
Nur in Birmingham und Glasgow, wo die Liberalen gute Disciplin hielten, 
gelang es, trotz der Minoritäts-EClausel alle drei Sitze für die Liberalen zu 
erobern. 
Die städtischen und dagegen die Grafschaftswahlen zeigen in 
England und Wales den größten Contrast. Von jenen gehören von den 
Gewählten mehr als zwei Drittheile der liberalen, von diesen dagegen der 
conservativen Partei an. Lancashire hat acht Conservative und keinen Libe- 
ralen gewählt, Cheshire, Kent, Norfolk, Somerset haben je sechs Conservative 
und keinen Liberalen gewählt, andere Grasschaften haben vier, drei oder zwei 
Conservative gewählt, und es ist nur eine einzige Grasschaft, Cornwall, 
welche gar keinen Conservativen in's Parlament schickt. Von den vierzig 
englischen Grafschaften senden vierzehn nur Conservative, fünfzehn eine Mehr- 
zahl von Conservativen und neun gleiche Zahl von Conservativen und Libe- 
ralen; nur in Hertfordshire sind die Liberalen in der Majorität und Corn- 
wall haben sie ganz. Es ist also nicht zu verkennen, daß, wenn auch eine 
Mehrzahl sämmtlicher wahlberechtigter Engländer für Gladstone's Politik, 
eine sehr große Anzahl, und gerade aus einer sehr bedeutenden Klasse des 
Volkes, gegen diese Politik gestimmt und sich in conservativem Sinne für 
das Bestehen der alten Verhältnisse von Kirche und Staat ausgesprochen hat. 
In Schottland steht die Sache anders; nicht eine einzige städtische Wahl ist 
conservativ ausgefallen und von den gewählten Vertrelern der Grasschaften 
sind 25 Liberale gegen 7 Conservative. Dort haben sich die Pächter von 
ihren Grundherren nicht beeinflussen lassen. 
Die Aristokratie kann nicht klagen, daß die neue Reformbill ihre Ver- 
tretung im Unterhause gekürzt habe. Während sie im Oberhause unbeschränkt 
Herrin ist, zählt sie nämlich im neuen Unterhause durch ihre Söhne und 
Verwandten nicht weniger denn 45 Mitglieder, die nach der Natur der Dinge 
späler selber in die Pairie eintreten werden (sast von jeder der bedeutendsten 
Adelsfamilien hat der präsumtive Erbe einen Sitz crobert: Earl Percy für 
das herzogliche Haus Northumberland, der Marquis of Lorn für die Argylls, 
Hastings Russell für die Bedsords, der Marquis of Hamilton für die Aber- 
corns, Earl Grosvenor für die von Westminster 2c.) Rechnet man dazu 
65 jüngere Söhne und 94 Vettern, Neffen und sonstige Anverwandte von 
Pcers nebst den irischen Peers und deren Söhnen, die einen Sitz haben, so 
ergibt sich, daß ein gutes Drittheil des Unterhauses noch immer der hohen 
Aristokratie angehört, von einer Hintansetzung der letzteren somit nicht die 
Rede ist. Außerdem finden sich im Unterhause 57 Baronets und wohl an 
hundert Grundbesitzer, die mit der Aristokratie verschwägert sind. 
Auch die Geldaristokratie kann über Mangel an Vertretung keine 
Klage führen. Es finden sich nämlich unter den neugewählten Unterhaus- 
Mitgliedern 12 Banquiers, 5 Unternehmer von Eisenbahnbauten, 7 Besitzer 
großer Bierbraucreien, 4 der reichsten Rheder, 42 Fabrikanten ersten Ranges 
und 47 Kaufleute, deren Name und Credit von schwerem Klange sind. 
Zusammen somit 117 Mitglieder, die sich als Vertreter des Kapitals be- 
zeichnen lassen, zum Unterschiede von den oben aufgezählten, die den Adel 
und Grundbesitz vertreten. Wir erwähnen noch, daß im neuen Hause nicht 
weniger denn 121 Eisenbahn-Directoren sitzen. 
Die äußere Physiognomie des neuen Parlaments ist demnach von 
dem letzten keine sehr verschiedene. Wesentlich neue Elemente haben in dem- 
selben keinen Platz gefunden. Alle „Arbeiter-Candidaten“ ohne Ausnahme
        <pb n="373" />
        England. 377 
sind durchgefallen, selbst in denjenigen Wahlbezirken, in denen die Klasse der 
Arbeiter unzweiselhaft die Mehrheit der Wähler ausmachte, und zwar nicht 
nur jene eigentlichen Arbeiler, welche als Candidaten auftraten, sondern z. B. 
auch Hr. Beales, der Präsident der Resorm-Liga, ohne dessen energische Agi- 
tation die Parlamentsreform kaum zu Stande gekommen wäre. Der leiseste 
Verdacht eines Zusammenhangs mit den Tendenzen des sog. „internationalen 
Arbeiterbundes“', mit den Bestrebungen des continentalen Socialismus war 
hinreichend, die Arbeiter selbst gegen einen solchen Candidaten zur Stimm- 
urne zu rufen. Der englische Arbeiter will davon nichts wissen; durch den 
Ausgang der Städtewahlen trotz der hier wenigstens demokratischen Ausdeh- 
nung des Wahlrechts ist das zur unleugbaren Thatsache geworden. 
Trotz der vielen homines noy#s besteht das neue Unterhaus doch zu zwei 
Drittheilen aus Mitgliedern, die auch schon im früheren saßen. Von der 
conservativen Seite wurde auch kein wirklich hervorragender Mann bei 
den Wahlen beseitigt. Auf der liberalen ist das dagegen keineswegs der 
Fall: eine ganze Reihe ihrer Führer blieb auf dem Wahlplatze, Mill in West- 
minster, Labouchere in Middlesex, Rothschild in der Eity, Milner Gibson, 
Bernal Osborne, Horsman 2c., welche Gladstone und die Partei vielfach 
schwer vermissen werden. Ueberhaupt ist der Sieg der liberalen Partei nicht 
ohne starken Schatten. Die „conservative Reaction", die Disraeli vergebens 
unter den städtischen Arbeitermassen suchte, scheint auf dem Lande, wo die 
breite Grundlage der Bevölkerung noch außerhalb des Wahlrechts steht, eine 
harte Thatsache zu sein. Der in den bevölkerten industriellen Grasschaften 
von dem Fanatiker Murphy und seinen No-Poper?—Genossen angefachte 
und in den idyllischeren Landkreisen von den protestantischen Geistlichen ge- 
hegte und gepflegte Geist hat für die conservative Sache vielsach Wunder 
gewirkt. So siel Gladstone selbst in Süd-West-Lancashire, seiner engern 
Heimat, durch und, was noch auffallender, in Middlesex, der einzigen Gras- 
schaft, deren Wahlkörper durch die Resormbill einen bedeutenden Zuwachs 
erhalten hat, das seit 70 Jahren keinen Conservativen in's Unterhaus gewählt 
hatte, unterlag der liberale Hr. Labouchere gegen einen 22jährigen Herzogs- 
sohn, den sein conservativer Vater hingeschickt hatte, den Niemand kannte 
und Ansangs jedermann verlachte. 
Dennoch ist die innere Physiognomie des Hauses eine sehr wesentlich 
andere als bisher. Die Entwickelung ist eben nicht stille gestanden und die 
Anschauungen sind auch innerhalb der herrschenden Klassen vielfach entschieden 
andere geworden. Der Unterschied zwischen dem letzten und dem neuen Par- 
lament ist so ziemlich derselbe wie zwischen Palmerston, dem Ausdruck 
des letzten, und Gladstone-Bright, den Spitzen der neuen Majorität. 
Selbst der Uebergang von einem Ministerium Russel-Gladstone zu einem 
solchen Gladstone-Bright bezeichnet einen für die englischen Zustände groß- 
artigen Fortschritt. Die Coalition Bright's mit Gladstone hat dem liberalen 
Parteiprogramme einen ganz neuen Inhalt gegeben. Jeder der 387 Libe- 
ralen, die in Gladstone ihren Führer erkennen, hat sich vor seinen Wählern 
mit einem sehr bestimmten, klaren, über die Freisinnigkeit eines Altliberalen 
weit hinausgehenden Programm verpflichtet, das die Times freilich einstweilen 
nur in der irischen Kirchenfrage unterschreibt. Die alten Whigs sind als 
solche doch verschwunden und mit ihnen auch die Adullamiten. Auf der an- 
dern Seite ist aber auch nicht zu verkennen, daß Disraeli der Majorität 
im neuen Unterhause an der Spitze einer zahlreichen und compacten Mino- 
rität gegenübersteht mit dem berechtigten Anspruch, sich ihren Antheil an Ein- 
fluß auf die Geschicke des Landes nicht ohne weiters aus den Händen winden 
zu lassen und mit der Hoffnung, daß die sehr verschiedenen Elemente, aus 
denen jene zusammengesetzt sind, sich vielleicht schneller, als man denke, lockern 
und auseinander fallen würden.
        <pb n="374" />
        378 England. 
1. Dec. Der neue Gerichtshof zur Untersuchung beanstandeter Wahlen, 
namentlich in Folge von Wahlbestechung, eröffnet seine Wirksamkeit, 
indem er ein Reglement über seinen Geschäftsgang veröffentlicht. 
Das lange Schriststück legt überall das Bestreben zu Tage, dem Publikum 
einmal die Klage wegen Wahlbeeinflussung möglichst zu erleichtern, dann aber 
zu verhüten, daß nicht muthwilliger oder böswilliger Weise, oder auch aus 
Parteirücksichten, eine Wahl ohne Grund angesochten werde. Zu diesem Ende 
ist vorgesehen, daß die betreffenden Kläger auch verantwortliche und erreich- 
bare Persönlichkeiten sein müssen, die vor Eröffnung der Sache eine hinläng- 
liche Caution in der Bank zu deponiren haben. Hat der Prozeß einmal be- 
gonnen, so kann der Kläger nicht mehr zurück, es sei denn, daß er dem 
Gericht stichhaltige Gründe vorlege. — Inzwischen ist es eine allseitig aner- 
kannte Thalsache, daß die Wahlen eine geradezu ungeheure Summe, mehr 
als je zuvor, gekostet haben; deren größerer Theil als eigentliche Wahlbestechung 
bezeichnet werden muß. Die Idee der geheimen Abstimmung hat daher auch 
in der öfsentlichen Meinung unverkennbare Fortschritte gemacht. 
2. „ Disraeli überreicht der Königin seines und des Cabinets Ent- 
lassung. Die Königin beruft Lord Russell und Gladstone behufs 
Bildung eines neuen Cabinets. In einem Rundschreiben an seine 
Parteigenossen in beiden Häusern des Parlaments erklärt Disraeli 
die Gründe seines unerwarteten Schrittes: 
„ Als J. Maj. Regierung im Frühlinge dieses Jahres in dem 
Hause der Gemeinen über die Frage wegen der Abstellung der Kirche in 
Irland in die Minorität gebracht wurde, hatte sie zu bedenken, daß die vor- 
geschlagene Politik niemals dem Lande vorgelegt worden sei, und glaubte, 
daß das Land dieselbe niemals gut heißen würde. Sie hielt es deßhalb für 
ihre Pflicht, Ihrer Maj. zu rathen, das Parlament aufzulösen; jedoch einen 
Aufruf an die alte Wählerschaft zu erlassen, würde eine Thorheit gewesen 
sein, und die aufrichtige Meinung des Landes stimmte mit der des Parla- 
mentes dahin überein, daß kein Verfahren genügen könne, wenn nicht die 
Stimmen der vergrößerten Wählerschaft erkundet würden. Das Ministerium 
nahm deßhalb alle Maßregeln, um solchen Aufruf zu beschleunigen, und ein 
besonderes Statut wurde zu dem Zwecke erlassen. Obgleich die allgemeine 
Wahl in der Entscheidung von zahlreichen und großen Wahlbezirken den 
Ausdruck von Gesinnungen hervorgerufen hat, welche in bemerkenswerther 
Weise ihre Voraussetzungen bestätigten, und welche in Bezug auf die streitige 
Frage kein verständiger Staatsmann übersehen wird, so ist es doch klar, daß 
die gegenwärtige Regierung nicht erwarten darf, über das Zutrauen des 
neuerwählten Hauses der Gemeinen zu verfügen. Unter diesen Umständen haben 
J. Maj. Minister es als ihrer Ehre und der Politik, welche sie vertreten, 
schuldig erkannt, ihr Amt nicht einen einzigen Tag unnöthiger Weise zu be- 
halten. Sie halten es für mehr in Uebereinstimmung mit der Stellung, 
welche sie eingenommen haben, und mit den Erfordernissen der öfsentlichen 
Geschäfte im gegenwärtigen Augenblicke, wie auch förderlicher für den berech- 
tigten Einfluß der conservativen Partei, ihre Entlassung vom Amte lieber 
sofort J. Maj. einzureichen, als die Versammlung des Parlaments abzu- 
warten, in welchem sie bei der gegenwärtigen Lage der Dinge sich in der 
Minorität erkennen müssen. So handelnd, haben J. Maj. Minister keinen 
Grund gesunden, die Meinungen zu ändern, auf welche sie ihre Rathschläge 
für den Souverän in der Frage über Abstellung und Enteignung der irischen 
Kirche begründen zu müssen für Pflicht hielten. Sie bleiben überzengt, daß 
der Vorschlag des Hrn. Gladstone im Principe unrichtig ist, wahrscheinlich 
unpraktisch in der Ausführung und, wenn ausführbar, in seinen Wirkungen 
verderblich sein wird. Während sie zu allen Zeiten bereit sind, jedem Plane
        <pb n="375" />
        England. 379 
zur Verbesserung der Kirche in Irland billige Erwägung und bereitwilligst 
Unterstützung zu gewähren, werden sie fortfahren, der Politik, welche sie in 
der letzten Session opponirten, und welche sie für voll ven Calamitäten für 
die Gesellschaft und für den Staat halten, in jeder Stellung, die sie ein- 
nehmen mögen, einen unbeugsamen Widerstand entgegenzusetzen.“ 
Der Rücktritt des Cabinets vor dem Zusammentritt des neuen Parlaments 
ist gegen das constitutionelle Herkommen in England. Der einzige Präcedenz- 
fall wurde von Lord Nipon, dem Nachfolger Cannings, geliefert. Die öffent- 
liche Meinung muß indeß anerkennen, daß der Schritt eine strategische Be- 
wegung von entschiedenem Vortheil für Disraeli und die conservative Oppo- 
sition ist, da er allem inneren Zwist im Cabinet und in der Partei über die 
nächste Frage ein Ende macht und die letztere in eine für den parlamentari- 
schen Kampf günstigere Stellung versetzt. 
9. Dec. Das neue Cabinet Gladstone ist endlich nach Ueberwindung aller 
Schwierigkeiten gebildet; die bisherigen Minister geben in einer 
Geheimrathssitzung ihre Amtssiegel ab, die neuen nehmen sie in 
Empfang: 
Premier Hr. Gladstone, Lordkanzler Lord Hatherley, Lord-Conseils- 
Präsident Earl de Grey and Ripon, Lord-Geheimsiegelbewahrer Earl of 
Kimberley, Staatssecretär des Innern Hr. A. H. Bruce, Staatkssecretär 
des Aeußern Garl of Clarendon, Staatssecretär für die Colonien Earl 
Granville, Staatssecretär für Krieg Hr. Cardwell, Staatssecretär für In- 
dien Herzog von Argyll, Schatzkkanzler Hr. Lowe, Marineminister Hr. Chil- 
ders, Präsident des Handelsamtes Hr. Bright, Gencral-Postdirector Lord 
Hartington, Präsident des Armenamtes Hr. Göschen, Secretär für Irland 
Hr. Chichester Forkescue. Dazu kommt noch eine Zahl von Ernennungen in 
minder wichtigen Regierungsstellen und obersten Hoschargen, welche auch bei 
dem jedesmaligen Ministerwechsel von der herrschenden Partei neu besetzt 
werden, darunter: Oeffentliche Bauten Hr. Layard, Attorney-General Sir 
Nobert Collier, Solicitor-General Hr. Coleridge und Lordkanzler für Irland 
Nichter O'Hagan, der erste Katholik, der dieses Amt begleitet und der einzige 
im Cabinet. Die vorgeschrittenen Liberalen sind im Cabinet nur durch Bright 
vertreten, der ein verhältnißmäßig höchst geringfügiges Amt versieht; das alt 
Whig-Element und die erbliche Arisiokratie ist überwiegend. 
Die Bildung des Cabinets verursachte Gladstone besondere Schwierig- 
keiten, sobald Lord Russel einen Sitz darin ablehnte und Bright sich 
nicht dazu verstehen wollte, das Staatssecretariat für Indien anzunehmen, 
wenigstlens nicht unter den ihm gestellten Bedingungen, die wohl mit dem 
Interesse der herrschenden Gesellschaftsklassen übereinstimmten, aber nicht mit 
den Grundsätzen Bright's. Gladstone bedurste sogar seines ganzen persfön- 
lichen Einflusses und der Drohung, daß er im entgegengesetzten Fall seinen 
Auftrag der Königin zurückstellen und ihr rathen würde, den Lord Granville 
mit der Bildung einer Verwaltung zu betrauen, um Hrn. Bright zu ver- 
mögen, wenigstens als Präsident des Handelsamts, dessen Noutinearbeit einen 
Conflict mit seinen Grundsätzen nicht in Aussicht stellt, dem Ministerium 
seine Popularität und sein Gewicht im Unterhaus zu leihen. Hätte ferner 
Lord Russel einen Sitz im Cabinet angenommen, so würde seine Autorität 
hinreichend gewesen sein, um die halb mißvergnügten Whig-Lords an das 
Gladstone'sche Cabinet zu fesseln. So aber war es nöthig, eine große An- 
zahl dieser edeln Herren als schweren Ballast anzuhängen. Mit jeder neuen 
Ernennung stieg das Uebergewicht der Whigs, bis sie zuletzt das unabhängige 
libcrale Element fast ganz verdrängt hatten. Alle sind mehr oder minder 
freisinnige Whigs, aber Whigs der alten Schule. Ihnen gegenüber wird der 
unabhängige Liberalismus vertreten von den HH. Gladstone und Cardwell 
(Krieg), zwei Peeliten, Childers (Marine), einem Schüler Gladstone's, Lowe
        <pb n="376" />
        380 
England. 
(Schatzkanzler), einem Adullamiten, der neuerdings die Nachbildung der 
amerikanischen Staatsverhältnisse und die Reform des Oberhauses auf sein 
Programm geschrieben hat, Göschen (Armenpflege), cinem City-Fürsten, und 
John Bright. Es läßt sich nicht leugnen, daß Gladstone, Cardwell, Lowe 
und Bright im Unterhaus eine Phalanx in der Debatte bilden, gegen welche 
die Opposition nur Hrn. Disraeli als ebenbürtigen Kämpfer in's Feld führen 
kann. Dagegen wird behauptet, daß dieselben alle in ihrer gegenwärtigen 
Stellung eigentlich nicht ganz am Platze seien, und daß daher das Cabinet 
künstlich zusammengesetzt und in Wahrheit ziemlich schwach sei. Der schwächste 
Punkt ist jedenfalls der Lordkanzler im Oberhause. Der aus Mangel einer 
ganz geeigneten Persönlichkeit dazu ernannte Richter Paye Wood gilt zwar 
für einen guten Juristen, aber sehr mäßigen Redner und ist jedenfalls dem 
abtretenden Lordkanzler Lord Cairns, dem schärfsten und gefährlichsten Tory- 
Redner, nicht gewachsen. 
10. Dec. Das neue Parlament — das achte unter der Regierung der 
15. 
Königin Victoria — tritt behufs seiner Constituirung zusammen. 
„Das Poarlament wird durch eine kgl. Commission bis nach Neu— 
jahr vertagt. Die Rede theilt nur mit, daß, da durch die Annahme 
verschiedener Regierungsämter von Seiten gewählter Mitglieder des 
Unterhauses mehrere Parlamentssitze erledigt seien, die Königin wünsche, 
daß Neuwahlen geschehen möchten, und daß dann zur geeigneten 
Zeit das Parlament zur Berathung der ihm vorzulegenden Fragen 
zusammentrete. 
„Das richterliche Comité des Geheimenraths entscheidet gegen die 
sog. Ritualisten der Hochkirche. 
Es fragte sich, ob die von den sog. Ritualisten in den Kirchendienst ein- 
geführten Ceremonien, die wie die Anwendung von Weihrauch, Kerzen, die 
Erhebung des Kelches bei der Consecration, Kniebeugungen und dergl. der 
kath. Kirche entlehnt sind, nach den Gesetzen der englischen Staatskirche zu- 
lässig seien oder nicht. Zum Austrage ist die Sache gekommen durch die 
gegen den Geistlichen einer Londoner Kirche, St. Albans in Holborn, den 
Rev. Mackonichie, gerichtete Klage, der in seiner Kirche die ritualistischen 
Ceremonien besonders auffallend pflegte. Vom geistlichen Gericht ward an 
den Geheimenrath appellirt und der hat nunmehr mit der größten Klarheit 
und Bestimmtheit gegen die Ritualisten entschieden. Die Entscheidung geht 
von dem Grundsatz aus, daß das Parlament in Zusammenwirkung mit der 
Geistlichkeit die höchste Autorität für die Form des Gottesdienstes bilde, und 
daß alle Formen verboten seien, welche das Parlament nicht ausdrücklich gut 
geheißen habe. Zugleich wird dadurch das durchaus protestantische Princip 
neuerdings festgehalten, daß in der englischen Kirche die höchste Gewalt nicht 
der Priesterschaft, sondern den Laien zustehe.
        <pb n="377" />
        4. Frankreich. 
1. Jan. Neujahrsempfang in den Tuilerien. Dem Präsidenten des 
1z 
gesetzzgeb. Körpers Hrn. Schneider antwortet der Kaiser wörtlich: 
„Du vote de la lol de Tarmée dépend le salut de TEmplre et de 
a Francc.“ 
„ Der Moniteur veröffentlicht eine neue Tabelle der Wahlkreise 
und ein kais. Decret vom 30. Dec. v. J., welches die Zahl der in 
der Periode bis 1872 zu wählenden Deputirten auf 292 feststellt. 
Die Vermehrung beträgt nur 9 Mitglieder mehr als in der abgelausenen 
Periode. Es constatirt dieß neuerdings die Thatsache, in wie geringem Maße 
sich im Vergleich zu anderen Ländern die Bevölkerung Frankreichs in den 
letzten 5 Jahren vermehrt hat, da verfassungsmäßig auf je 35,000 Seelen 
ein Deputirter entfällt. Freilich ist auch diese Maßregel der Regierung viel- 
fach eine entschieden willkürliche. So. verbleiben dem Departement der Seine, 
dessen Bevölkerung sich so sehr vermehrt hat, seine bisherigen 9 Deputirten. 
Die Veränderungen in der bisherigen Eintheilung der Wahlkreise betreffen 
lauter I#olche, in denen die Regierung bei den Abgeordnetenwahlen unter- 
legen i 
„ Gesetzgeb. Körper: Fortsetzung der Debatte über die Armeereform. 
Das Amendement Javal, welches die Stellvertretung in der mobilen 
Nationalgarde (Landwehr) ausschließt, wird mit 140 gegen 103 
Stimmen angenommen. Der Artikel geht an die Commission zurück. 
„ Die Regierung leitet auf einmal gegen 17 der angesehensten 
Journale einen Prozeß wegen Veröffentlichung unerlaubter Kammer-= 
berichte ein. Der Prozeß wird schließlich gegen 7 dieser Blätter 
wieder fallen gelassen, gegen 10 dagegen aufrecht erhalten. 
„ Der Moniteur veröffentlicht den von Hrn. Devinck abgefaßten 
Bericht der Municipal-Commission über die finanzielle Lage der 
Stadt Paris. 
Die Einnahmen wie die Ausgaben für das Jahr 1868 werden auf 
245,196,059 Fr. 98 C. angeschlagen. Hr. Devinck weist darauf hin, wie 
schon von früher her die Municipal- Commission der Ansicht gehuldigt habe: 
die Ueberschüsse der Einnahmen, welche von der gegenwärtigen Generation 
aufgewendet werden müßten, nicht ausschließlich auf Arbeiten zu verwenden,
        <pb n="378" />
        382 
Frankreich. 
deren Genuß zum größeren Theil erst den nachfolgenden Geschlechtern zu 
Theil werde. Aus diesem Grund habe auch die Municipal-Commission dem 
neuerdings mit dem Cred. Foncier abgeschlossenen Vertrage, dem zufolge die 
innerhalb einer kurzen Reihe von Jahren dieser Anstalt zu leistenden Zah- 
lungen gegen einen, Interessen und Amortisation in sich begreifenden Zins 
von 5,Proc. auf 60 Jahre hinaus vertheilt werden sollen, ihre Zustim— 
mung ertheilt, und es sei jetzt dieser Vertrag der Genehmigung des gesetz- 
gebenden Körpers zu unterbreiten. Dabei habe sich aber die Stadt das 
Recht vorbehalten, zu jeder Zeit diese Operation ganz oder theilweise rück- 
gängig zu machen und bei einem niedrigen Zinsstande die Rückzahlungen zu 
anticipiren. Zwei Dinge sind es, welche der Municipal-Commission nament- 
lich jetzt besonders am Herzen liegen: einmal soll den Steuerpflichtigen, un- 
geachtet aller Zunahme der Ausgaben, keine neue slädtische Last auferlegt 
werden, und dann soll sogar möglich# eine Verminderung der jetzigen Octroi- 
lasten eintreten. Diese Verminderung soll selbstverständlich im Hinblick auf 
die Interessen der großen Masse stattfinden. — Mittlerweile nehmen die 
Angriffe, denen die Finanzwirthschaft des Seinepräsecten in der Presse aus- 
gesetzt ist, mit jedem Tag an Hestigkeit zu. 
5. Jan. Wahlsiege der Opposition in Tours und Amiens. Die Gewählten 
C. 
10. 
11. 
hatten auf ihre Fahne geschrieben: Ablehnung der Militärvorlage. 
„ Gesetzgeb. Körper: Ein Interpellationsantrag Pelletan's bez. der 
neuen Eintheilung der Wahlkreise wird von den Bureaux fast ein- 
stimmig nicht zugelassen. 
„ Gesetzgeb. Körper: Die Debatte über die Armeereform führt 
nochmals auf die Frage der Stellvertretung in der mobilen National-= 
garde zurück: 
Anlaß dazu gibt ein Amendement des Hrn. Paulmier, nach welchem 
die jungen Leute, die sich in der activen Armee haben vertreten lassen, auch 
von dem Dienst in der mobilen Nationalgarde befreit sein sollen. Herr 
Ségris vertheidigt diesen Antrag in einer Rede, in welcher sich die Furcht 
gewisser Deputirter, nach den letzten Abstimmungen wicder vor ihren Wäh- 
lern zu erscheinen, nur allzu dentlich verräth. Staatsminister Rouher und 
Hr. Ollivier begegnen sich dießmal in derselben Ansicht: daß nämlich das 
Javal'sche Amendement unbedingt aufrecht zu halten und die Stellvertretung 
in der Nationalgarde nicht zuzulassen sei. Nach Hrn. Rouher's Meinung 
habe sich in dem darauf bezüglichen Votum der Kammer ein patriotischer 
Ausschwung kundgegeben, welcher jenseits der Grenze viele Aufmerksamkeit 
gefunden. „Die energische Bestätigung Ihrer Gesinnungen", fügt er hinzu, 
„wird nöthigenfalls eine Kraft für die Armee werden, welche der Mobilgarde 
auf- das Schlachtfeld vorauszumarschiren hat; man muß diese Kraft nicht 
wegen einer vorübergehenden Reaction verloren gehen lassen. Wer sich in 
der Armee durch einen Stellvertreter ersetzen läßt, muß in der Mobilgarde 
dienen.“ Art. 4, welcher die in der activen Armee vertretenen jungen Leute 
zum Dienst in der Nationalgarde verpflichtet, wird schließlich mit 170 gegen 
71 Stimmen angenommen. 
Der Bethmont'sche Interpellationsantrag in Sachen der raisonni- 
renden Kammerberichte ist von den Bureaux, wie vorauszusehen war, 
verworfen worden, und zwar mit allen 9 Stimmen. 
„ Gesetzgeb. Körper: Debatte über die Armeereform. Neue Diffe- 
renzen über die Frage der Stellvertretung in der mobilen National= 
garde.
        <pb n="379" />
        Fraukrtich. 383 
Am 2. Januar nahm der gesetzgebende Körper das Amendement Javal, 
welches die Stellvertretung ausschließt, mit 140 gegen 103 Stimmen an. 
Die Commission, an welche in Folge dessen der betreffende Artikel zurückging, 
suchte den principiellen Beschluß der Kammer zu umgehen, indem sie eine 
Anzahl von Fällen aufstellte, in welchen der Revisionsrath ermächtigt sein 
sollte, die Stellvertretung zuzulassen. Der also amendirte Artikel 7 wird 
nun nach einer langen und verworrenen Debatte, in welcher die Regierung 
selbst zum dritten Mal ihren Standpunkt verändert, mit 184 gegen 65 
Stimmen verworfen. Die Consusion ist vollsländig. Gestern erklärte Rouher 
noch, daß die Regierung von jeher gegen die Stellvertretung in der mobilen 
Nationalgarde gewesen sei, jetzt dagegen stellt sich Vuitry, ebenfalls im Namen 
der Regierung, vollständig auf Seite der Commission, welche das Verbot der 
Stellvertretung im Princip selbst bekämpft. „Ihr Gesetz ist voller Wider- 
sprüche!“ rust daher Thiers mit Recht dem Ministertische zu und es ist vor- 
erst schwer abzusehen, wie die Commission deuv Weg aus diesem Labyrinthe 
finden wird. 
Senat: Ueber eine Petition gegen Baron Haußmann wird nur 
mit 50 gegen 38 Stimmen zur Tagesordnung übergegangen. Auch 
der Senat kann sich der allgemeinen Strömung gegen die willkür- 
liche Wirthschaft des Seinepräfecten nicht entziehen. 
13. Jan. Gesetzgeb. Körper: Debatte über die Armeeresorm. Die Frage 
der Stellvertretung in der mobilen Nationalgarde kommt zum vierten 
Mal zur Verhandlung und wird endlich definitiv entschieden, 
und zwar zu Gunsten derjenigen, welche für die mobile Nationalgarde 
das Princip der Stellvertretung als unzulässig erklären. Immerhin hat je- 
doch die letzte Fassung des Artikels durch die Commission eine Art Trans- 
action zwischen den sich so hartnäckig bekämpfenden Ansichten herbeigeführt, 
indem eine Stellvertretung ausnahmsweise in seltenen Fällen zugelassen wird, 
die aber durch bestimmte gesetzliche Kategorien, und nicht durch das eigen- 
mächtige Ermessen der Rekrutirungs-Commissionen, festgestellt werden. Ein 
Stellvertretungsrecht besitzen nur die, welche einen sie vom Dienst in der 
activen Armee enthebenden Grund geltend machen können. Der Kampf ist 
auch in dieser letzten Discussion sehr lebhaft. Gegen die Stellvertretung 
spricht namentlich wiederum Nouher selbst. Das Amendement Paulmier, 
welches die Stellvertretung in ihrer anfänglichen ausgedehnten Form aufrecht 
erhalten wollte, wird mit 167 gegen 76 Stimmen, also mit einer inzwischen 
noch verstärkten Majorität, abgelehnt. Auch die übrigen mehr oder weniger 
eine Vermittlung bezweckenden Amendements fallen durch. 
„ Gesetzgeb. Körper: Schluß der Debatte über die Armeereform. 
Der Gesetzesentwurf als Ganzes wird mit 199 gegen 60 Stimmen 
angenommen. 
„ Die Geranten der zehn wegen Veröffentlichung unerlaubter 
(raisonnirender) Kammerberichte angeklagter Blätter werden zu je 
1000 Fr. Buße, 6 Monat Gefängniß und in die Kosten verurtheilt. 
„ Der Moniteur veröffentlicht den Jahresbericht des Finanzministers 
Magne an den Keiser über die finanzielle Lage des Reichs: 
Die schwebende Schuld beträgt 936¼ Millionen. Die Lage bis zum 
Jahr 1867 hat sich nicht merkbar verändert; aber die Ereignisse haben mit 
zwingender Gewalt die ursprünglich für das Budget von 1867 aufgestellten 
Combinationen umgeworsen. Die Verbrauchssteuern haben 26 Mill. weniger 
eingebracht als vorgesehen war. Die auswärtigen Ereignisse zu Anfang des
        <pb n="380" />
        384 
Lrantreich. 
Jahres 1867 haben die Regierung des Kaisers genöthigt gewisse Vorsichts- 
maßregeln zu ergreisen und die Umgestaltung des Heeres und der Flotte 
auf's thätigste zu betreiben. Die römische Expedition und die Theuerung 
der Nahrungsmittel haben die Forderung eines neuen Credits von 16 Mill. 
nöthig gemacht. Im Ganzen sind 189 Mill. erforderlich, um die Posten 
von 1867 zu liquidiren. Das ordentliche Budget für 1868, welches 
einen Ueberschuß von 124 Mill. gewährt, wird in Folge mehrerer nebeen 
Ausgaben nur 102 Mill. liefern. Die wahrscheinlichen Einnahmen des 
Budgets für 1869 werden 1 Milliarde 696 Mill. betragen, die ordentlichen 
Ausgaben 1 Milliarde 628 Mill. Die außerordentlichen Budgets für 1868 
und 1869 sind demnach wenig begünstigt, weil für 1868 nur 103 Mill., 
für 1869 nur 69 Mill. übrig bleiben. Da die verminderten Einnahmen 
nicht mehr den Lasten entsprechen, die unter andern in 82 Mill. für öffent- 
liche Arbeiten für 1868 und 1869 und in 187 Mill. für die Umwandlung 
der Wafssfen und Verbesserung der Festungsbauten und der Flotte bestehen, 
und in den Jahren 1868, 1869 und 1870 zu verausgaben sind, so erheischen 
diese Bedürfnisse und die Consolidation der 1867 für das Heer und die 
Flotte verlangten 158 Mill. eine Summe von 440 Mill., die auf dem Wege 
der Anleihe aufzubringen sind. Für den Fall, daß die Anleihe genehmigt 
werden sollte, schlägt der Finanzminister die öffentliche Unterzeichnung mit 
monatlichen Einzahlungen in 20 Terminen vor. Hr. Magne glaubt, daß der 
Ueberfluß an Kapitalien den günstigen Erfolg dieser Berufung an den Credit 
des Landes verbürge. Ueber die militärischen Ausgaben von 187 Mill. sagt 
der Bericht wörtlich: „Die Umwandlung des Materials der Armee 
und der Marine ist ein patriotisches Werk. Ew. Maj. war der Ansicht, 
daß das Interesse der Vertheidigung des Landes und der nationalen Ehre 
nicht gestatte, dieses Werk auf halbem Weg liegen zu lassen. In der That 
ist die Stärke etwas relatives. Wenn alle Nationen sich auf eine neue und 
stärkere Heeresorganisation einrichten, so würde diejenige, welche nicht mit 
fortschritte, zurückschreiten, das Gleichgewicht wäre zu ihrem Nachtheile ge- 
brochen. Wir stehen also unter einer lästigen, aber gebieterischen Nothwen- 
digkeit. Es brächte keinen Vortheil, sich die Dringlichkeit und die finanzielle 
Tragweite derselben zu verhehlen. Die von den Ministern des Kriegs und 
der Marine gemachten Anschläge ergeben, daß eine Summe von 187 Mill. 
auf die Umwandlung der Bewaffnung, auf die Verbesserung der Festungen, 
auf Marinebauten, auf die Artillerie und die tragbaren Waffen der Marine 
in den Jahren 1868, 1869 und 1870 verwendet werden muß, und zwar 
erfordern 
Landbeer # Umwandlung der Ausrüstung 94,000,000 Fr. 
! Verbesserung der Festunggeen 36,000,000 „ 
Marine Flotttttet 3Z337,500,000 „ 
Artillereee 19600,000 „ 
187,100,000 Fr. 
Man würde sich ohne Zweifel Illusionen machen, wenn man hoffte, daß mit 
dieser Summe alles zu Ende wäre. Ein großes Land wie Frankreich ver- 
zichtet niemals grundsätzlich auf Verbesserungen, welche seinen Wohlstand und 
seine Stärke vermehren können. Aber was die Rüstungen betrifft, so wird 
damit das Wesentliche gethan sein. Nothwendige Vervollständigungen von 
minder dringender Natur werden sich nach Maßgabe der jährlichen Hilfs- 
quellen vertheilen lassen.“ Der Schluß lautet: „Sire! Ich habe die Lage 
der Finanzen sorgfältig studirt; ich habe sie so sorgfältig, so genau als ich 
  
konnte, dargelegt, ohne sie im Guten oder Uebeln zu übertreiben; ich habe 
ohne Zaudern Maßregeln vorgeschlagen, welche mir die Umstände zu erhei- 
schen scheinen; ich lebe der Hofsnung, daß dieselben zum Ergebniß haben 
werden, die Gegenwart zu liquidiren und eine bessere Zukunft vorzubereiten. 
Der Patriotismus des Landes wird sich große Opfer auferlegen, aber er wird
        <pb n="381" />
        Frankreich. 1385 
die beste Bürgschaft des Friedens gewinnen, diejenige, welche auf der Krast 
beruht — nicht jenes unruhigen, mißtrauischen Friedens, während dessen jede 
Nation aus Furcht vor einem Conflict unaushörlich ihrem Wohlstand, ihrem 
Credit den Krieg macht, sondern des ruhigen, seiner selbst sicheren, fruchtbaren 
Friedens, welcher auf dem allseitigen Einverständniß und der gegenseitigen 
Achtung beruht, des Friedens, welchen Ew. Maj. in Ihrer hellblickenden 
Weisheit mit Ihren Wünschen und Anstrengungen verfolgt.“ 
Der Finanzminister halte ursprünglich beabsichtigt, seinen Bericht erst 
nach Votirung des Heeresgesetzes durch den Senat zu veröffentlichen. Daß 
es schon jetzt geschieht, erklärt sich theils aus der festen Ueberzeugung, daß 
das Gesetz vom Senat jedenfalls angenommen werde, theils aus dem Wunsche, 
der Aufregung der Geschäftswelt und den massenhaft umlaufenden Gerüchten 
über die bevorstehende Anleihe ein Ziel zu setzen. 
Weder die unabhängige Presse noch die Regierungspartei ist von dem 
Bericht sonderlich befriedigt. Jene findet die Finanzlage des Staats sehr 
bedenklich und ebenso, daß sich der Minister dafür und für das neue An- 
lehen ausschließlich auf den fortschreitenden Wetteifer der Völker um eine 
mächtige Militärorganisation berust. Hr. Magne gestehl, daß die ungedeckten 
Deficits am Ende des nächsten Jahrs nicht weniger als 1185 Mill. Francs 
betragen werden. Dabei ist aber das Deficit für 1866 noch nicht zugerechnet, 
und Rechnungssehler werden wohl noch hinzukommen. Auch sind nicht die 
1450 Mill. eingerechnet, welche als Annuitäten auf öffentliche Bauten und 
Bahnen zu verwenden sind. Endlich ersinnt Hr. Magne eine Combination 
der schwebenden Schuld, um mit 200 Mill. bei den famosen Vicinalwegen 
mitzuhelfen, mit welchen so viel Lärm aus dem Lager von Chälons gemacht 
wurde. Die Ursache der Finanzzerrüttung sind: Mexico und die Rüstungen. 
Es ist Mexico zu verdanken, daß die ungedeckten Desicits 727 Mill. schon 
vor 1866 erreichten. Das vorige Jahr fügte 189 Mill. hinzu, wovon 152 
Mill. einzig auf den Luxemburger Handel entfallen. Unter den Deficits von 
269 Mill. bis 1870 befinden sich 187 Mill. ebenfalls für Rüstungen, und 
Hr. Magne versichert: es sei damit bei weitem noch nicht abgethan, ein Ende 
der Rüstungen noch nicht abzusehen. Für alle diese frühern, laufenden und 
bevorstehenden Deficits verlangt Hr. Magne ein Anlehen von 440 Mill. 
Aber auch das regelmäßige Budget für 1868 wird bereits militärisch erhöht: 
um 16 Mill. für den Activstand des Heers von 400,000 Mann, und um 
5 Mill. für die Mobilgarde. Mit dem 440 Mill. Fr.-Anlehen werde er 
aber allerdings keinen Krieg anfangen. Er wird mit dem Anlehen die 
Rückstände und die laufenden Auslagen in einer Weise bestreiten, daß die 
schwebende Schuld von fast 1 Milliarde nebenbei noch unverändert bleiben, 
und zum Zweck der Vicinalwege specifisch noch erhöht werden wird. Herr 
Magne, wird bemerkt, spreche nicht mehr von der Unerschöpflichkeit der Hilfs- 
quellen. Schon wolle er für das laufende Jahr keine Erhöhung der Steuer- 
erträgnisse ernsthaft in Rechnung stellen. Das Anlehen sei vorerst ein unab- 
weisliches Kassenbedürfniß und zunächst ein Rüstungsanlehen. Da Herr 
Magne den ausdrücklichen Vorbehalt mache, mit den 440 Mill. die Kriegs- 
bereitschaft nicht auf die Höhe der Civilisation und des Zeitgeistes bringen 
zu können, so müsse beim ersten Allarm eben auch ein Kriegsanlehen ein- 
treten, und sogar ein Friedensanlehen werde bald wieder unvermeidlich sein, 
wenn die Steuererträgnisse mit der nicht so bald endenden Arbeitskrisis ab- 
nehmen, hingegen die schwebende Schuld bei der Milliarde und darüber bleibe. 
Das Schuldenmachen erscheine bereits in dem Bericht als eine regelmäßige 
Hilfsquelle und Einnahme, während man gleichzeitig an die Stelle des 
Bautenluxus den Militärluxus setze. Die Regierungspartei ihrerseits bemerkt 
ungern, daß Hr. Magne in dem Bericht augenscheinlich nicht große Lust habe, 
sich zum Sündenbock für die unerfreuliche Lage des Staatshaushalts machen 
zu lassen, sondern überall das Bestreben kund gebe, auf die eigenen Schultern 
25
        <pb n="382" />
        386 Frankreich. 
so wenig Verantwortlichkeit als möglich zu nehmen, dieselbe vielmehr überall 
dem Staatsrath zuzuschieben. 
28. Jan. Gesetzgeb. Körper: Ueber eine Interpellation Lanjuinais’ bez. 
der Friedhöfe gegen Haußmann wird nur mit 103 gegen 100 
Stimmen zur Tagesordnung übergegangen. Die Stimmung ist in 
beiden Kammern eine dem Baron Haußmann offenbar sehr ungünstige. 
Der Senat nimmt das neue Heeresgesetz einstimmig an. 
29. „ Gesetzgeb. Körper: Beginn der Debatte über das Preßgesetz. 
31. „ Gesetzgeb. Körper: Der (chauvinistische) Club de la Ruo de 
1 Arcade beschließt, das Preßgesetz zu verwerfen. 
„ Unterhandlungen der franz. Ostbahngesellschaft mit den Luxem- 
burgischen Eisenbahnen, zunächst mit der sog. Wilhelmsbahn über 
Erwerb oder Pacht derselben. 
Die öffentliche Meinung urtheilt sofort, daß Luxemburg dadurch faktisch 
für Frankreich annectirt würde, indem die dortigen vier Eisenbahnen das 
größte Interesse und das Hauptobjekt des Ländchens seien, seitdem dasselbe 
keine Garnison mehr habe und die Fesiung verlieren solle. 
„ „ Diie Handelskammern von Roeubais und Lille verlangen durch 
Denkschriften die Nichterneuerung des englischen Handelsvertrags von 
1860 und des dadurch anerkannten Princips der Handelsfreiheit. 
1 Febr. Der Kaiser sanctionirt das von beiden Kammern votirte neue 
Wehrgesetz. 
Nückblick auf die Wehreinrichtungen Frankreichs seit der 
Inlirevolution. Die Grundlage bildet das Rekrutirungsgesetz vom 31. 
März 1832, welches mit einziger Beibehaltung des von Napoleon I. ein- 
geführten Conscriptionssystems das Heerwesen der Restauration reformirte, die 
Conscription nebst Stellvertretung und freiwilligem Eintritt neu ordnete, die 
Militärpflicht auf sieben Jahre normirte und das Jahrescontingent durch 
Gesetz auf 80,000 Mann feststellte, welche in zwei gleiche Hälften zerfielen. 
Die erste wurde zum unmittelbaren Dienst in die Armee eingestellt; die 
zweite bildete eine Reserve auf dem Papier, denn sie wurde niemals 
zum activen Dienst berufen, und zwar hatte die Legislative die Eintheilung 
des Jahrescontingents in jene zwei Hälften bis 1840 sich selbst vorbehalten, 
von 1841 an aber der Executive überlassen. In diesem Stadium blieb die 
Gesetzgebung auch in den ersten Regierungsjahren Napoleons III.; erst vom 
Krimkriege datiren die wesentlichsten Modificationen des Nekrutirungs- 
gesetzes nach dreierlei Richtungen. 
Zuvörderst stellte sich heraus, daß das Jahrescontingent von 80,000 
Mann zur Vollzähligmachung der Armee im Kriege nicht genügte; durch 
Gesetz vom 15. April 1854 wurde deßhalb die Quote für 1853, 1854 und 
1855 je auf 140,000 erhöht; es wurde in diesen drei Jahren der volle 
Betrag unter die Waffen gerufen, und auch das, was von der Reserve der 
Altersklassen 1849 bis 1852 disponltbel war, in die Armee eingestellt. Nach 
Beendigung des Kriegs wurden zahlreiche Beurlaubungen vorgenommen; um 
aber die hiedurch wie durch die Kriegsverluste entstandenen Lücken auszufüllen, 
verlangte die Regierung 1856 ein Jahrescontingent von 100,000, und dieses 
wurde seitdem in der gleichen Höhe alljährlich von der Legislative verwilligt. 
Sodann wurde das Gesetz vom 26. März 1855 die Dotationskasse ge- 
schaffen, und das Einsteherwesen von Grund aus neu geordnet. Unter
        <pb n="383" />
        Frankreich. 387 
Ludwig Philipp war die Stellvertretung rein dem Privatübereinkommen über- 
lassen; wer bei der Conscription durch das Loos unter die zunächst militär- 
pflichtlge Hälfte gerathen war, konnte sich von der Dienstleistung in der ac- 
tiven Armce loskaufen — dieß ist die cxonération — indem er entweder 
einen Freigeloosten als Neugeworbenen (remplagant), oder einen gedienten 
Soldaten nach Ablauf seiner siebenjährigen Dienstzeit — dieß nennt man 
Ubératlon — als Wiedergeworbenen (rengagé) für eine beliebige Geldsumme 
erkauste. Um die Höhe dieser Summe bekümmerte sich die Regierung gar 
nicht. Die Folge war Ueberfluß an Einstehern bei niedrigen Preisen in 
Friedensjahren, Mangel an tüchtigen Kräften auch bei hohen Preisen in 
Kriegsjahren, durchweg geringe Qualification der also beschafften Stellvertreter. 
Der Kaiser wollte eine gründliche Verbesserung. Er schuf die Dotationskasse, 
in welche jeder der um exonération nachsuchte die Loskaussumme (2300 Fr. 
in Friedens-, 2800 Fr. in Kriegsjahren) hinterlegen mußte. Die Stellung 
des Ersatzmannes übernahm fortan die Regierung, und hatte es nunmehr 
in der Hand, nur ganz tüchtige Unteroffiziere und solche Soldaten, deren 
Weiterdienen aus dienstlichen Rücksichten wünschenswerth war, zum Einstehen 
zuzulassen. Die Vortheile, welche sie dem Einsteher bot — hübsches Hand- 
geld, Solderhöhung während seiner Präsenz, schöne Pension nach seiner Ver- 
abschiedung — waren derart, daß ihr Schaaren von Bewerbern fortwährend 
zu Gebot standen, und daß man seitdem die Zahl der rengagés, die also 
mindestens eine Dienstzeit von mehr als 7, häufig bis zu 27 und mehr 
Jahren haben, auf 125,000, die der remplagants auf 38,000, der volon- 
taires (meist Unteroffiziers-Candidaten) auf 20,000 berechnete, was mit Ein- 
rechnung von 58,000 Mann an Stäben, Ofsfizieren, Gendarmen, Veteranen, 
Fremdtruppen eine Summe von 240,000 reinen Berufssoldaten dar- 
stellt. Erwägt man, daß der Friedensstand der französischen Armee durch- 
schnittlich 400,000 Mann beträgt, so sieht man leicht, daß der Charakter 
dieser Armee durch solche Ausbeutung dieser Neuerung gänzlich umgestaltet, 
und daß die französische Armee, abgesehen von allen sonstigen Eigenschaften, 
schon durch das Ueberwiegen meist abgehärteter langgedienter Berufssoldaten 
jenes Gepräge erhalten mußte, das sie anerkannter Maßen zum ersten und 
vorzüglichsten aller Conscriptionsheere machte. 
Endlich schritt man im Jahre 1861 auch zur Schaffung einer Reserve. 
In dem Gesetz vom Jahre 1832 kommt der Ausdruck „Reserve“ gar nicht 
vor; die zweite — die befreite — Hälfte des Jahrescontingents heißt dort 
nur „die Beurlaubten oder im Urlaub Belassenen.“ Gleichwohl räumt schon 
jenes Gesetz dem Kriegsminister das Recht ein, jene zweite Klasse zu Revuen 
und periodischen Exercitien zu versammeln — ein Recht, welches bis 1861 
niemals ausgeübt ward, durch Kriegsministerialerlaß vom 10. Januar jenes 
Jahres aber dahin regulirt wurde, daß die Reserve departementsweise in 
Instructionsdepots versammelt und im ersten Jahr 3 Monate, im zweiten 
Jahr 2 Monate, im dritten Jahr 1 Monat lang einexercirt werden sollte. 
Im Jahre 1866 wurde der Stand dieser Reserve offiziell angegeben zu 
205,559 Mann, worunter 203,907 junge Rekruten und 1652 gediente Mi- 
litärs in unbesilmmtem oder vorzeitigem Urlaub. Die active Armee wurde 
gleichzeitig in der Stärke von 394,130 Mann aufgezählt, was eine Gesammt- 
zahl von 599,689 Mann darstellt. Im Jahre 1867 ging Niel noch einen 
Schritt weiter, indem kaiserliche Decrete die zu beurlaubenden Soldaten der 
Altersklassen 1860/62, welche in den Jahren 1867—69 ausdienen, der Reserve 
überwiesen, die, seither meist aus jungen Rekruten bestehend, nunmehr einen 
festeren Kern gedienter Militärs in ihren Neihen zählen sollte. Die Zahl 
der Reserve hatte sich nach offizieller Angabe seit 1866 auf 226,446 Mann, 
die active Armee auf 424,032 Mann, die Gesammtheit der Streitkräfte also 
von 599.689 auf 650,498 Mann gehoben. 
Inzwischen war der Tag von Sadowa mit seinen Folgen herein- 
25*
        <pb n="384" />
        388 
Frankreich. 
gebrochen und eine viel eingreisendere Reform in Aussicht genommen. Auf 
einen Rapport des Kriegsministers vom 26. Oct. 1866 berief der Kaiser eine 
Commission von fünf Ministern, der Marschälle von Frankreich, der Ge- 
nerale und hoher Intendanturbeamten, welche unter seinem Vorsitze die Frage 
zu berathen hatte, wie man am besten die nationalen Kräfte in die Lage 
versetzen könne, die Vertheidigung des Landes und die Aufrechthaltung seines 
politischen Einflusses zu sichern? Der „Moniteur“ vom 12. Dec. vor. Is. 
machte bekannt, daß die Commission ihr Project zur Neorganisation der 
Armee dem Staatsrath übergeben habe und verkündigte die Hauptgrund- 
lagen dieser Reorganisation. In erster Linie war die Frage berathen 
worden: ob angesichts der preußischen Ersolge und der überlegenen preußi- 
schen Wehrkraft die allgemeine Wehrpflicht auch von Frankreich zu 
adoptiren sei, und die Generale in ihrer Mehrheit hatten diese Frage ver- 
neint, weil sie die bekannten Vorzüge ihrer seitherigen Berussarmee den ihnen 
unbekannten Eigenschaften eines Volksheers nicht geopfert wissen wollten. 
Den Ausschlag hatte aber etwas anderes gegeben: der Widerwille der Nation 
hatte in so unverkennbarer Weise gegen diesen Gedanken reagirt, daß der 
Kaiser auch beim besten Willen ihn nicht festzuhalten vermochte. 
Die Reorganisations-Commission stellte nunmehr als erstes Postulat eine 
Feldarmee von 800,000 Mann zur Verwendung gegen Außen und eine ge- 
nügende Streitmacht zur Sicherung im Innern, zur Bewachung der Festungen 
und zur Küstenvertheidigung. Sie klasificirte diese Kriegsmacht nach den 
drei Kategorien: 1) Active Armee mit sechsjähriger Dienstzeit, also sechs 
Jahrescontingente, Ausgehobener, Freiwilliger und Einsteher; 2) Reserve, 
gleichsalls mit sechsjähriger Dienstzeit, die Freigeloosten umfassend und je 
nach ihren Loosnummern zerfallend in erstes Aufgebot, auch im Frieden 
zur Verfügung des Kriegsministers, und zweites Aufgebot, nur in Kriegs- 
zeiten durch kaiserliches Decret berufbar, beide mit der Erlaubniß zum Hei- 
raten nach den ersten vier Dienstjahren; 3) Landwehr (mobile National= 
garde) mit dreijähriger Dienstzeit, aus den Soldaten, welche sechs Jahre im 
Heer oder in der Reserve gedient, wie aus den Losgekauften zusammengesetzt, 
und nur im Kriegsfalle durch Specialgesetz verfügbar. Zur Erleichterung 
der Lasten, welche dieses neue Project dem Land auferlegte, und gegen welche 
die öffentliche Meinung sehr lebhaft sich sträubte, glaubte der Staatsrath ver- 
schiedene Modificationen anbringen zu müssen, und so gelangte das von ihm 
redigirte Gesetzproject über die Armee und die Nationalgarde 
unterm 7. März 1867 vor den gesetzgebenden Körper. Der Moniteur vom 
9. März brachte ein Nesumé dieses Projects, wonach mit Festhaltung neun- 
jähriger Dienstzeit die Gesammtzahl des Jahrescontingents für die Armee 
verwendet werden sollte in der Art, daß die erste Klasse fünf Jahre in der 
Armee, vier in der Reserve, die zweite vier in der Reserve und fünf in der 
mobilen Nationalgarde dienen, letzterer überdieß sämmtliche Losgekauste an- 
gehören sollten; Linie und Reserve standen auch im Frieden zur Disposition 
des Kriegsministers, die Nationalgarde blieb nur durch Specialgesetz verfügbar 
oder — war der gesetzgebende Körper nicht versammelt — durch Decret, das 
aber binnen zwanzig Tagen durch die Legislative mit Gesetzkraft versehen 
werden mußte; die Nalionalgarde hatte sich während ihrer fünfjährigen 
Dienstzeit militärischen Uebungen zu unterwerfen, welche die Zeit von dritt- 
halb Monaten im Ganzen, von zwanzig Tagen in einem Jahre nicht über- 
steigen durften und während deren die Angehörigen der militärischen Disciplin 
und den Kriegsgesetzen sich zu unterwerfen hatten. 
Dieser Entwurf erfuhr in der Kammercommission vielfache Anfech- 
tungen und Modificationen, so daß der Berichterstatter Gressier in der Sitzung 
vom 8. Juni einen im Einverständniß mit dem Staatsrath ganz neu re- 
digirten Entwurf einreichte, welcher nicht mehr das volle Jahrescontin= 
gent verwenden, dasselbe vielmehr alljährlich durch Specialgesetz so feststellen
        <pb n="385" />
        Frankrelch. 389 
wollle, daß die Zisser von 800,000 Mann für die Feldarmee erreicht würde; 
die Reserve sollte nur durch kaiserliches Decret und klassenweise (die jüngste 
zuerst) aufgerufen werden, und in den letzten zwei Jahren ohne weitere Er- 
mächtigung sich verheirathen dürfen. Für die Nationalgarde, welche den 
Deputirten gar nicht hinunter wollte, war dieser Entwurf besonders schonungs- 
voll; er erlaubte die Stellvertrctung auch in der Nationalgarde und befreite 
unbedingt sämmtliche Losgekaufte; ja er wollte sogar die Uebungszeit auf nur 
einen Tag beschränken, womit er jedoch durchfiel. Besonders bemerkenswerth 
ist dieser Entwurf aber dadurch, daß in ihm der Widerwille des französischen 
Volks gegen die Dotationskasse erstmals laut wurde. So viel hatten 
die wissenschaftlichen Darstellungen ihrer besten Journale und Revuen in der 
össentlichen Meinung Frankreichs doch schon gewirkt, daß man allgemein die 
tiesen Schäden erkannte, welche neben der absoluten Abnahme der Bevölke- 
rung überhaupt, der relativen in der Landbevölkerung durch Uebersiedlung der 
Arbeiter in die Städte den national-ökonomischen Zuständen des Landes auch 
noch daraus erwuchsen, daß nahezu 200,000 Männer von dem activen Heer 
als Einsteher consumirt wurden und nach Ablauf ihrer langen Dienstzeit für 
Feldbau oder Industrie meist unverwendbar blieben. Der Entwurf beantragte 
also geradezu Abschaffung des Gesetzes vom 26. April 1855 und Wiederher- 
stellung der Stellvertretung nach dem Gesetze vom 21. März 1832. Auch so 
gelangte der Entwurf während der Session 1867 nicht mehr zur Berathung. 
Als die Session für 1868 am 18. Nov. 1867 eröffnet wurde, kündigte 
der Kaiser in seiner Thronrede an, daß die Regierung statt des frühern Or- 
ganisationsentwurfs, welcher als zu absolut erschienen sei, neue Dispositionen 
beantragen werde, nämlich einfache Modificationen des Gesetzes von 1832, 
mit dem leitenden Gedanken entworfen, das Heerwesen während des Friedens 
zu reduciren, für den Krieg aber zu vermehren. Diese Modificationen wur- 
den am 20. Nov. an den geseygebenden Körper gebracht und von ihm seiner 
Commission zugewiesen. In der Sitzung vom 12. Dec. erstattete Gressier 
seinen ersten Bericht mit dem neuen Redactionsentwurf, und dieser Gesetz- 
entwurf über die Rekrutirung der Armee und die Organisation 
der mobilen Nationalgarde wurde sofort den Verathungen der Legis-- 
lative zu Grunde gelegt. Der erste Abschnitt, über die Rekrutirung der 
Armee, enthielt nur zwei Artikel: Nr. 1, welcher die Art. 13, 30, 33 und 
36 des Gesetzes vom 21. März 1832 dahin abänderte, daß die Dienstzeit 
von sieben auf neun Jahre verlängert wurde, nämlich fünf in der activen 
Armee, vier in der Reserve (die Heirathserlaubniß für die letztere hatte leb- 
haste Discussionen veranlaßt; die Regierung, welche anfänglich nur die zwei 
letzten Jahre zugestehen wollte, hatte sich schließlich zu dreißig Monaten ver- 
standen, wurde jedoch mit drei Jahren überstimmt, aber die Verheirathung 
entbindet keinen Reservisten von seiner Mililärpflicht); Nr. 2, welcher die 
Stellvertretung nach dem System von 1832 wieder herstellte (hierin hatte der 
Staatsrath aus dem rein militärischen Grunde nachgegeben, daß das Avan- 
cement in der Armee durch eine Ueberzahl alter Soldaten und Unteroffiziere 
beeinträchtigt und hiedurch eine Masse junger beförderungslustiger Leute von 
der Armee fern gehalten werde). Der zweite Abschnitt, über die mobile 
Nationalgarde, war mit dem in der vorjährigen Session eingereichten Ent- 
wurf nahezu übereinstimmend. 
Dieser Gesetzentwurf wurde in der Zeit vom 19. Dec. bis 14. Jan. in 
sechszehn zum Theil sehr stürmischen Sitzungen durchberathen und mit ge- 
ringen Modificationen im Wesentlichen auch angenommen. 
Populär kann das neue Gesetz allerdings nicht sein; denn die einzige Er- 
leichterung, welche der französische Militärpflichtige in Betreff späterer Etabli- 
rung darin findet, daß er fortan ein halbes Jahr früher, nämlich mit dem 
27. Lebensjahr, heirathen darf, erkaust er durch Verlängerung der Dienstzeit 
um volle zwei Jahre — erkauft er durch die erschwerenden Bestimmungen,
        <pb n="386" />
        390 Franbkrtich. 
daß das Freiloosen überhaupt unmöglich geworden, daß von den frühern 
50,000 Freigeloosten nur noch 13,574 in die Reserve, die übrigen in die 
Linie getragen, und daß die Militärpflichtigkeit für alle, also auch für die 
Losgekauften, die seither ganz frei waren, nunmehr aber der Nationalgarde 
angehören, volle 9 Jahre beträgt. 
— Febr. Furchtbare Hungersnoth in Algier, namentlich unter der ara- 
bischen Bevölkerung. 
3Z. „ Sieg der Regierung bei einer Abgeordnetenwahl in Lille mit 
20,500 gegen 8800 Stimmen. 
4. „ Gesetzgeb. Körper: Nach längerem Schwanken und peinlicher Un- 
gewißheit während der letzten Tage entschließt sich der Kaiser, das 
Preßgesetz durch die ergebene Majorität votiren zu lassen. Rouher 
tritt entschieden für die Annahme des Art. 1 desselben, des wichtig- 
sten des ganzen Gesetzes, ein und derselbe wird nunmehr mit 215 
gegen 7 Stimmen angenommen: 
„Jeder großjährige Franzose, der im Vollgenuß seiner bürgerlichen und 
politischen Rechte ist, kann, ohne vorhergängige Ermächtigung, ein Journal 
oder eine Zeitschrift, sei es, daß sie regelmäßig und an einem bestimmten 
Tage, sei es, daß sie in Lieferungen und unregelmäßig erscheinen, veröffent- 
lichen. Art. 2. Kein Journal oder keine Zeitschrift kann veröffentlicht wer- 
den, wenn nicht zu Paris auf der Polizeipräfectur und in den Depar- 
tements auf der Präfectur zum mindesten 14 Tage vor der Veröfsentlichung 
Nachstehendes erklärt worden ist: 1) Der Titel des Journals oder der Zeit- 
schrist und der Zeitpunkt ihres Erscheinens. 2) Der Name, die Wohnung 
und die Rechte der Eigenthümer, insofern sie keine Commanditäre sind. 3) Der 
Name und die Wohnung des Geranten. 4) Die Angabe der Druckerei, wo 
das Journal oder die Zeitschrift gedruckt werden soll. Jede Aenderung in 
diesen vorverzeichneten Bedingungen muß binnen 14 Tagen, nachdem sie statt- 
gefunden, angemeldet werden. Jede Zumiderhandlung gegen die Bestimmun- 
gen des gegenwärtigen Artikels wird mit den im Art. 5 des Gesetzes vem 
17. Febr. 1852 ausgesprochenen Strafen belegt.“ 
5. „ Der Kaiser macht wie gewöhnlich nach einer großen Entschei- 
dung einen Spazierritt durch die volkreichsten Stadtviertel von Paris. 
8. „ Gesetzgeb. Körper: Preßgesetz. Der Antrag auf Einführung der 
Jury für Preß-Vergehen und -Verbrechen wird mit 199 gegen 
15 Stimmen abgelehnt. 
14. „ Gesetzgeb. Körper: Preßgesetz. Der Antrag Berryer's, den Ge- 
richtshof zur Aburtheilung von Preßvergehen durch das Loos zu be- 
setzen (Enthüllungen über die sechste Kammer des Pariser Polizei- 
gerichts) wird mit 175 gegen 48 Stimmen verworfen. 
. „ Gesetzgeb. Körper: Preßgesetz. Der Antrag Janz, die Analyse 
und Beurtheilung der Verhandlungen des gesetzgeb. Körpers durch 
die Journale nicht den untersagten Berichten gleichzustellen, wird mit 
155 gegen 67 Stimmen verworfen, der Antrag Darimon, die Be- 
sprechung der Verhandlungen wenigstens dann zu gestatten, wenn 
dieselbe gleichzeitig vom amtlichen Sitzungsbericht begleitet sei, mit 
129 gegen 62 Stimmen. — Scandale mit Cassagnac. 
70 
1
        <pb n="387" />
        Frankreich. 391 
24. Febr. Jahrestag der Februarrevolution. Eine Reihe von Blättern er- 
28. 
hält dadurch Gelegenheit, sich mehr oder weniger offen für die 
Republik auszusprechen. 
„ Prinz Napoleon tritt eine Reise nach Berlin an, um sich per- 
sönlich von den Zuständen Norddeutschlands zu unterrichten. 
2. März. Gesetzgeb. Körper: Neuer Scandal zwischen Ollivier und Cas- 
sagnac. 
Die Commission legt die neue Fassung des Preßgesetzes vor, wie 
sie aus den derselben überwiesenen Amendements hervorgegangen ist. 
Die Commission hat aus denselben alles ausgewählt, was die Lage der 
Presse verschlimmern muß, und alles zurückgewiesen, was dieselbe hätte be- 
günstigen können. Die wesentlichsten Bestimmungen sind: Art. 3 behält, trotz 
des Amendements, den Zeitungsstempel von 5 Cent. für die Departements 
der Seine und der Oise bei; in allen übrigen Departements beträgt er 2 
Cent. Die Maueranschläge für Wahlen, sowie die Circulare und Stimm- 
zettel der Wahlcandidaten sind stempelfrei. Die Flugschrifsten von nicht über 
6 Bogen zahlen einen Stempel von 4 Cent. per Vogen. Als stempelflichtig 
werden nach Art. 4 die zu Annoncen dienenden Umschläge oder Beiblätter 
eines Journals angesehen, das eben durch diesen Umstand selber stempel- 
pflichtig wird, wenn es auch an und für sich keinen Stempel zu zahlen hatte. 
Die Beilagen von Journalen und Zeitschristen bezahlen keinen Stempel, wenn 
sie keine Annoncen enthalten und zur Hälfte wenigstens mit offiziellen Docu- 
menten angefüllt sind. Art. 6 bestimmt, daß in keinem Fall die Geldstrafe 
über ein Drittel der geleisteten oder für politische Journale vorgeschriebenen 
Caution hinausgehen dürse. Artikel 11 lautet wörtlich: „Jede auf eine 
Handlung des Privatlebens bezügliche Veröffentlichung einer 
periodisch erscheinenden Schrift bildet eine mit einer Geld- 
buße von 500 Fr. zu bestrafende Zuwiderhandlung. Die Ver- 
solgung kann nur auf Klage der betheiligten Partei eingeleitet werden. Ar- 
tikel 12 bestimmt, daß das wiederholt wegen Preßvergehens bestrafte Indi- 
viduum durch richterliches Erkenntniß auf höchstens 5 Jahre seiner Wähler- 
rechte beraubt werden kann. Nach Art. 14 kann durch eine besondere Be- 
stimmung die völlige oder zeitweilige Unterdrückung eines Journals sofort 
nach Fällung des Urtheils erster Instanz, ohne Rücksicht auf die Berufung 
an eine höhere Instanz, angeordnet werden, insofern diese Berufung nicht 24 
Stunden nach der amtlichen Eröffnung des Urtheils erfolgt ist. In letzterem 
Fall wird innerhalb dreier Tage in zweiter Instanz entschieden. Ein Cassa- 
tionsgesuch vermag die provisorische Vollstreckung der Unterdrückung oder 
Suspension nicht aufzuhalten. Die Geranten eines Jeurnals haben das 
Recht, ausschließlich zum Druck desselben, eine Druckerei zu errichten. 
„ Gesetzgeb. Körper: Preßgesetz. Der von der Commission vorge- 
schlagene Artikel zum Schutze des Privatlebens wird mit 135 gegen 
105 Stimmen angenommen. 
„ Gesetzgeb. Körper: Preßgesetz. Die Aburtheilung des Wahlrechts 
wegen Preßvergehen wird mit 134 gegen 72 Stimmen verworfen, 
dagegen werden die Bestimmungen wegen Suspension und Unter- 
drückung eines Blattes mit 182 gegen 56 Stimmen bewilligt. 
„ Gesetzgeb. Körper: Preßgesetz. Ein Antrag von Jules Simon, 
wenigstens das Gewerbe der Buchhändler künftig freizugeben, wird
        <pb n="388" />
        392 
Frankreich. 
mit 170 gegen 74 Stimmen abgelehnt und das Gesetz als Ganzes 
mit 240 gegen 1 Stimme (Berryer) angenommen. 
Vergleicht man das neue Gesetz mit den Bestimmungen, die seither das 
Preßwesen regelten, so ergibt sich, daß die vorgenommenen Veränderungen 
zum Bessern wie zum Schlimmern sich so ziemlich ausgleichen. Jene bestehen 
in der Aufhebung der ministeriellen Erlaubniß zur Begründung von Zeitun- 
gen und des Systems der Verwarnungen, diese in der Verschärfung der ge- 
richtlichen Strafen bis zu einem wahrhaft absurden Maße, in der Erhöhung 
der Caution, in der Ausschließung der politisch verbannten Personen, in der 
neumodischen Ummauerung des Privatlebens u. s. w. Und speciell paralysirt 
wird noch die Freigebung der Zeitungspresse durch die Beibehaltung der Con- 
cessionen für die Buchdrucker und Buchhändler. 
Die Regierung legt die Ergänzungscreditforderungen für 1867, 
das berichtigende Budget für 1868, das ordentliche und außerordent- 
liche Budget für 1869 und das Gesetz für ein Anlehen im Betrage 
von 440 Mill. Fr. vor. 
9—41. März. Unruhen in Toulouse gegen das neue Militärgesetz. 
12. März. General Failly, der Sieger von Mentana, wird zum Senator 
1 
ernannt. 
„ Gesetzgeb. Körper: Beginn der Debatte über das Versammlungs- 
gesetz. 
Die Vorlage zerfällt in drei Titel. Der erste handelt von den öffent- 
lichen nicht politischen Versammlungen, und bestimmt, daß alle öffentlichen 
Versammlungen, welche keine politischen oder religiösen Angelegenheiten zum 
Gegenstand haben, ohne vorherige Erlaubniß gehalten werden dürfen; die, 
welche politische oder religiöse Angelegenheiten betreffen, bedürfen der vorläu- 
sigen Erlaubniß. Jede Versammlung muß zuvor angemeldet werden, in Paris 
bei dem Polizeipräfecten, in den Departements bei dem Präsecten oder Unter- 
präfecten. Die Anmeldung muß von sieben Personen unterzeichnet sein, die 
in der Gemeinde domicilirt sind, wo die Versammlung stattfinden soll; sie 
muß Ort und Zeit und den speciellen und bestimmten Zweck der Versamm- 
lung angeben. Von dieser Anmeldung wird ein Empfangsschein gegeben, 
der auf Verlangen der Aussichtsbeamten vorgezeigt werden muß. Alle Ver- 
sammlungen müssen in einem geschlossenen Raum gehalten werden. Jede 
Versammlung muß einen Präsidenten und wenigstens zwei Beisitzer haben, 
welche die Ordnung aufrecht zu erhalten verpflichtet sind; diese dürfen keine 
dem angegebenen Gegenstand der Versammlung frremde Frage zur Verhand- 
lung kommen lassen. Ein Gerichts= oder Verwaltungsbeamter kann von der 
Behörde bestimmt werden, welcher der Versammlung beizuwohnen hat, und 
dieser Beamte kann die Versammlung sofort auflösen, wenn die Vorsitzenden 
dem Gegenstand fremde Fragen verhandeln lassen, oder wenn die Versamm- 
lung tumultuarisch wird. Der Aufsichtsbeamte nimmt dann ein Protokoll 
auf und übergibt es der zuständigen Behörde; übrigens sind durch diese Be- 
stimmungen die Rechte, welche die bestehenden Gesetze den Maires verleihen, 
nicht ausgehoben. Der zweite Titel handelt von den Wahlversammlungen. 
Diese können vom Augenblick der Ausschreibung der Wahl bis fünf Tage 
vor Eröffnung des Scrutiniums gehalten werden; es dürfen denselben nur 
die Wähler des Wahlbezirks beiwohnen und die Candidaten, welche die Vor- 
schriften des Senatsbeschlusses vom 17. Febr. 1858 erfüllt haben. Um zu- 
gelassen zu werden, muß man Namen, Stand und Wohnung angeben. Die 
Versammlung darf nur einen Tag nach der Anmeldung gehalten werden. 
Der dritte Titel enthält allgemeine Bestimmungen, und fängt gleich mit 
Strafdrohungen an. Bestraft werden, wenn sie den Bestimmungen des
        <pb n="389" />
        Frankrelch. 393. 
Gesetzes zuwidergehandelt, diejenigen, welche eine Versammlung organisirt, 
geleitet oder ihr vorgesessen haben, diejenigen, welche das Lokal dazu herge- 
liehen oder vermiethet haben, diejenigen, welche das Bureau der Versamm- 
lung bildeten, diejenigen, welche fremde Fragen zur Verhandlung gebracht 
haben, diejenigen, welche einer Wahlversammlung beiwohnten, ohne die vor- 
geschriebenen Bedingungen zu erfüllen. Alle diese unterliegen einer Geldstrafe 
von 200—5000 Fr. und einer Gefängnißstrase von 6 Tagen bis zu 6 Mo- 
naten, ohne Präjudiz für etwaige Versolgung wegen sonstiger in der Ver- 
sammlung begangenen Verbrechen oder Vergehen und sonstiger Strafbestimm- 
ungen bezüglich unerlaubter Versammlungen oder Vereine. Jedes Mitglied 
des Bureau's einer Versammlung, welches nicht der Auflösung der Versamm- 
lung durch den Vertreter der öffentlichen Behörde sofort Folge leistet, verfällt 
in eine Geldstrase von 300— 6000 Fr. und eine Gesängnißstrafe von 11 
Tagen bis zu 1 Jahr, ohne Präjudiz für die sonstigen im Strascodex be- 
stimmten Strasen für Widersetzlichkeit, Ungehorsam oder andere Vergehen 
gegen die öffentliche Obrigkeit. Wer mit offenbaren oder verborgenen Wassen 
erscheint, wird mit Geldstrafe von 300—10,000 Fr. belegt. In allen diesen 
Fällen können die Gerichte den Verurtheilten seiner Wahlrechte für wenigstens 
4 und für höchstens 5 Jahre verlustig erklären. Der Polizeipräfect von Paris 
und die Präfecten in den Provinzen können jede Versammlung vertagen, 
welche ihnen für die Ordnung oder öffentliche Sicherheit gefährlich scheint; 
verboten kann die Versammlung nur durch Entscheidung des Ministers des 
Innern werden. 
14. März. Prinz Napoleon verläßt Berlin wieder, um über Dresden nach 
17. 
18. 
19. 
Paris zurückzukehren. Die Aufnahme am preußischen Hof war eine 
überaus entgegenkommende. Von den zu Ehren des Prinzen ver— 
anstalteten Festlichkeiten hat sich der russische Gesandte überall aus- 
geschlossen. 
„ Gesetzgeb. Körper: Versammlungsgesetz. Die Gewährung des 
Versammlungsrechts auch für die Wahlen der General= und Be- 
zirksräthe wird mit 160 gegen 65 Stimmen abgelehnt. 
„ Kaiserl. Broschüre: Les titres de la Dynastic Napoléoniennc. 
„ Gesetzgeb. Körper: Versammlungsgesetz. Der Artikel 14, der 
den Behörden das unbedingte Necht zum Verbot jeder Versammlung 
vor behält, wird mit 191 gegen bloß 31 Stimmen angenommen. 
22—.23. März. Unruhen in Bordeaux bei Gelegenheit der Revision für 
die mobile Nationalgarde. 
24. März. Der Senat genehmigt 2 Mill. Fr. für Linderung des Noth= 
25. 
28. 
standes in Algier. Nede Mac Mahon's über die Zustände. 
„ Gesetzgeb. Körper: Das Versammlungsgesetz wird als Ganzes 
mit 209 gegen 22 Stimmen angenommen. 
„ Der Kaiser genehmigt den Bericht und Antrag des Kriegsmini- 
sters Marschall Niel über die Organisation der mobilen National- 
garde: 
Die wesentlichen Bestimmungen des Organisationsplans sind folgende: 
I. Grundlagen der Organisation. Der wahrscheinliche Effectivbestand der 
mobilen Nationalgarde wird sich auf 550,000 Mann belaufen, die in Batail- 
lone, Compagnien und Batterien sich vertheilen. Das Maximum des Ba- 
taillonsbestandes ist auf 2000 Mann festgesetzt, und zwar auf diese Höhe,
        <pb n="390" />
        394 
Frankreich. 
um nicht zu viele Bataillone und zu große Kosten zu bekommen, dann um 
auch in Kriegszeit nach Abzug des voraussichtlichen Ausfalls dem Bataillon 
und der Compagnie noch die erforderliche Stärke zu erhalten. Jedes Bataillon 
soll 8 Compagnien, jede Compagnie 250 Mann zählen. Bataillone und Com- 
pagnien werden aus den jeweilig in einer gewissen Zahl von Gemeinden zu- 
sammenwohnenden Gruppen gebildet. Ze nach der Bevölkerungsstärke stellt 
ein Departement mehr oder weniger Bataillone und Compagnien. Für die 
Erxercitien und Zusammenkünfte, die nach dem Gesetz nie mehr als 
eine eintägige Entfernung von dem Wohnsitz der betreffenden Gardisten ver- 
ursachen dürfen, wird für jeden Umkreis von 12 Kilometern ein Mittelpunkt 
bestimmt, so daß der Hin= und Hermarsch im höchsten Fall nicht mehr als 
24-Kilometer zusammen ausmachen kann. Die Artillerie wird nur in den- 
jenigen Departements, in welchen sich das geeignete Ausbildungsmaterial be- 
findet, organisirt werden, und zwar in einem Umkreis von 12 Kilometern 
um jeden betreffenden Wassenplatz. Das Minimum der Körperlänge wird, 
damit es in diesen Umkreisen nicht an den erforderlichen Leuten fehle, auf 
1 Met. 62 C. herabgesetzt. Die Cadres werden folgendermaßen zusammen- 
gesetzt: Infanteriebataillon: für die Compagnie 1 Hauptmann, 1 Lieutenant, 
1 Unterlieutenant, 1 Feldwebel, 4 Sergeanten, 8 Corporale, 1 Trommler. 
Artilleric: 1 Oberoffizier für je 2 Batterien. Für 1 Batterie: 1 Hauptmann, 
1 Oberlieutenant, 1 Secondelieutenant, 1 Oberwachtmeister, 4 Wachtmeister, 
8 Brigadiers, 1 Trompeter. Außerdem wird noch für jedes Departement ein 
Depothauptmann (capitaine-major) und ein mit der Schreiberei und der 
Beaufsichtigung des Magazins beauftragter Unteroffizier ernannt werden. Die 
Offiziere jeden Grads, Unteroffiziere, Corporale und Brigadiers werden aus 
den Reihen der pensionirten oder der über 30 Jahre noch activen Offiziere 
der ausgedienten Soldaten und der über 25 Jahre dienenden Unteroffiziere, 
sowie endlich aus den einberufenen und freiwilligen Nationalgardisten genom- 
men werden. Höhere Offiziere können bis zu ihrem 62., Hauptleute, Lieute- 
nants und Unterlieutenants bis zu ihrem 60., Unteroffiziere, Corporale 2c., 
Trommler und Trompeter bis zu ihrem 55. Lebensjahre in der mobilen Na- 
tionalgarde dienen. Das Minlmum ihrer Dienstverpflichtung ist fünf Jahre. 
Als Entschädigung werden den betreffenden Offizieren und sonstigen Char- 
gen unbeschadet der ihnen zuständigen Pensionen bewilligt: für den Depot- 
hauptmann 1600 Fr., für Burcaukosten 800, für den Depotunteroffizier 
500 Fr. Infanterie: Bataillonschef 1800, Hauptmann 1000, Bureaukosten 
120, Feldwebel 600, Instructionssergeant 450, Trommler 300 Fr. Artil- 
lerie: Oberosfizier 2000, Hauptmann 1200, Bureaukosten 120, Oberwacht- 
meister 650, Instructionswachtmeister 500, Trompeter 320 Fr. Die Offiziere 
werden von dem Kaiser, die übrigen Chargen von der Militärbehörde er- 
nannt. Ein Avancement kann stattfinden. II. Die mobile Nationalgarde steht 
ausschließlich unter der Militärbehörde, und zwar die des Departements unter 
dem die betreffende Unterdivision commandirenden General, und die der zu 
einer Militärdivision gehörigen Departements unter dem commandirenden 
Divisionsgeneral. III. Von den Exercitien sind entbunden diejenigen, welche 
sich über ihre hinlängliche Kenntniß mit der Handhabung der Wasse und 
dem Exercitium ausweisen. IV. Der Staat ist principiell verpflichtet, allen 
Nationalgardisten, vom Unteroffizier an abwärts, Bekleidung und Ausrüstung 
zu stellen. Ausgenommen sind die, welche sich in der Armee durch einen zum 
Nationalgardendienst Verpflichteten vertreten lassen. V. Jede Compagnie und 
Batterie wird von dem betrefsenden Hauptmann verwaltet. Der' Depothaupt- 
mann centralisirt die Verwaltung aller dem Departement angehörigen Batte- 
rien und Compagnien. VI. Während der Dauer der Exercitien und Uebungen 
steht der mobile Nationalgardist unter den für die seßhafte Nationalgarde ge- 
gebenen Disciplinargesetzen. Für gewisse Vergehen, wie Verkauf, Entwendung, 
Beschädigung oder Zerstörung von Waffen, Munition 2c., ruft die Militär=
        <pb n="391" />
        Frankreich. 395. 
behörde das Zuchtpolizeigericht an, oder berichtet beim Nichtanhängigmachen 
der Klage an den Kriegsminister. Die Offiziere können, wie die Offiziere 
der activen Armee, ihre Entlassung einreichen, treten jedoch erst, nachdem diese 
Entlassung angenommen ist, definitiv zurück. VII. In allen Fällen, in denen 
mobile Nationalgarde mit den Truppen der activen Armee vereinigt ist, neh- 
men diese die Rechte ein, während die alte Nationalgarde den Vortritt vor 
den Truppen hat. Bei gemeinschaftlichem Operiren hat der an Rang höher 
stehende Nationalgardenoffizier den Oberbefehl über den Armecoffizier, bei 
gleichem Range befehligt letzterer. VIII. Es können auch Freiwillige in die 
mobile Nationalgarde eintreten. Sie müssen nicht unter 17 und nicht über 
40 Jahre alt sein, für die Infanterie wenigstens 1 M. 55 C., für die Ar- 
tillerie 1 M. 62 C. groß und gut beleumundet, wie von dem zuständigen 
Familienhaupte zum Eintritt ermächtigt sein. Die Verpflichtung muß auf 
mindestens zwei Jahre eingegangen werden, und kann sich nicht über fünf 
Jahre erstrecken. Auch kann unter denselben Bedingungen ein Wiedereintritt 
stattsinden. In einem Anhang befinden sich Bestimmungen über die Bildung 
von freiwilligen Schützencompagnien und freiwilligen Batte- 
rien. „In einer noch nahe liegenden Zeit“, sagt der Kriegsminisier, „als 
die auswärtigen Ereignisse das Nationalgefühl so mächtig aufregten, vereinig- 
ten sich verschiedene von dem lebendigsten Patriotismus beseelte Bürger, um 
sich mit Ermächtigung der Regierung zu bewaffnen, um Schützengesellschaften 
zu bilden und in mehreren unserer Grenz-Departements zur Landesverthei- 
digung beizutragen.“ Nun kann durch das neue Gesetz einem solchen Wunsche 
sehr leicht entsprochen werden. Die Mitglieder solcher Freiwilligencorps müssen 
sich auf ein Jahr verpflichten. Sie bilden freiwillige Schützencompagnien 
mit einer von dem Kriegsministerium zu genehmigenden Uniform. Ihre 
Cadres, ihre Organisation und ihre Stellung zu der Armee sind dieselben, 
wie die der mobilen Nationalgarde. Sie können sich ihre eigenen Schieß- 
stände einrichten und sind nicht gehalten, die Exercitien der mobilen National-= 
garde mitzumachen. Sie werden, falls die mobile Nationalgarde zur Ackli- 
vilät einberufen wird, vornehmlich zur Vertheidigung ihrer eigenen Heimat 
verwendet. Aehnlich können auch, nach dem Vorbild einiger bereits vorhan- 
denen freiwilligen Artilleristen, wie die bekannten Canoniers de Lille, frei- 
willige Batterien in festen Plätzen gebildet werden."“ 
3. April. Senat: Maupas wird zum Berichterstatter über das Versamm- 
15. 
lungsgesetz ernannt — der Senat hat Lust, das Gesetz gänzlich zu 
verwerfen. 
Seenat: Die Regierung ist nicht geneigt, das Versammlungsgesetz 
verwerfen zu lassen. Präsident Troplong muß selber den Vorsitz in der 
dafür ernannten Commission übernehmen, um Maupas zu beseitigen. 
„ Das Generalconsulat in Warschau wird beibehalten und zwar 
offiziell unter dem Titel „für das Königreich Polen“. 
„ Der Kriegsminister geht mit den freiwilligen Freischützenvereinen 
der östlichen Departements sehr barsch um: die einen lösen sich in 
Folge davon wieder auf, die andern fügen sich der Unterordnung 
unter die Disciplin der mobilen Nationalgarde. 
„ In der Sprache der officiösen Blätter wird eine entschiedene 
Aenderung bemerkbar: keine Resignation und keine sophistische Ver- 
schönerung der Lage mehr, sondern Hinweis auf die Schlagfertigkeit 
Frankreichs.
        <pb n="392" />
        396 
Frankreich. 
20. April. Mißlungene Reise des kais. Prinzen nach Cherbourg und Brest. 
26. 
„Differenz mit dem Bey von Tunis: der franz. Consul droht 
demselben mit ernsten Maßregeln. 
Schon vor einiger Zeit haben die Consuln von England und Italien 
zur Wahrung pecuniärer Interessen ihrer Staatsangehörigen mit dem Bey 
von Tunis eine Uebereinkunft abgeschlossen zu dem Zwecke, einen Theil der 
Einkünfte der Regentschaft der Tilgung der englisch-italienischen Schuldsor- 
derungen zuzuwenden. Damals machten die genannten Consular-Agenten 
jenem von Frankreich den Antrag, dem zwischen ihnen und dem Bey abge— 
schlossenen Vertrage beizutreten, was dieser jedoch verweigerte. Als später der 
Bey von Tunis ein neues Anlehen in Frankreich aufnahm und bald darauf 
die Bezahlung der Coupons einstellte, legte die französische Regierung sich 
in's Mittel. Nach der Behauptung der letzteren hat der Bey sich erboten, 
eine französische Finanz-Commission einzusetzen, welche die Einkünfte des 
Staates, insbesondere die Zolleinnahmen überwachen und deren Verwendung 
im Interesse seiner französischen Gläubiger bewerkstelligen sollte. Nach einer 
andern Angabe war es der Marquis de Moustier, welcher auf der Einsetzung 
einer solchen Commission bestand. Als die Consuln von England und Italien 
Kenntniß von dem Bevorstehen dieser Maßregel erhielten, verhinderten sie den 
Bey durch ihre Beschwerde, das betreffende Decret zu unterzeichnen, da es 
früher erworbenem Rechte zuwiderlaufe. Der französische Conful aber erklärt, 
er werde seine Beziehungen zum Bardo einstellen, wenn das Decret, durch 
welches die in Paris bereits ernannte Commission eingesetzt sei, nicht unter- 
zeichnet werde. 
5. Mai. Das Pariser Handelstribunal verurtheilt auf die Klage einer 
41. 
Anzahl Actionärs des Crédit mobilier die HH. Pereiere u. Gen., 
den Subsecribenten auf die zweite Serie von Actien, wodurch das 
Gesellschaftskapital von 60 Mill. Fr. auf 120 Mill. gebracht wurde, 
die eingezahlten Beträge zurückzuerstatten, und dafür persönlich zu 
haften. 
Das Urtbeil ist auch ein empfindlicher Schlag für die Regierung und den 
Staatsrath. Als der Crédit mobilier seine Actien verdoppelte, war er bereits 
bankerott. Der Minister und der Staatsrath, welche die Genehmigung zu 
ertheilen hatten, hatten alle Mittel zur Verfügung, um sich die Einsicht in 
die wahre Sachlage zu verschaffen. Indem sie die Genehmigung dennoch er- 
theilten, haben sie sich gröblich geirrt, und das Publikum, welches an eine 
ernsthafte Prüfung glaubte, in einen ruinirenden Irrthum geführt. [„Die 
Pereire haben den Schlag vorausgesehen und sind in der Lage, die zurückzu- 
erstattenden Beträge aus ihrem ungeheuern Privatreichthum zu bezahlen. 
Aber das Urtheil ist eine sittliche Vergeltung und der Anfang einer Wieder- 
auspressung übersättigter Schwämme.“! 
„ Der Senat nimmt das Preßgesetz mit 96 gegen 24 Stimmen an. 
„ Besuch des Kaiserpaars in Orleans. Ansprache des Bischofs 
Dupanloup und Antwort des Kaisers. 
„ Gesetzgeb. Körper: Beginn der Debatte über die Interpellation 
von Pouyer-Quertier gegen den Handelsvertrag mit England und 
das Freihandelsprincip. 
13/14. Mai. Gesetzgeb. Körper: Debatte über die Handelsfreiheit. Rede 
Thiers gegen, des Ministers Forcade de la Roquette für dieselbe.
        <pb n="393" />
        Frankreich. 397 
15. Mai. Frankreich muß auf die Reclamationen Englands und JItaliens 
in der tunesischen Frage auf eine ausschließliche Begünstigung der 
franz. Gläubiger verzichten; statt einer bloß französischen wird eine 
gemischte Commission einzusetzen beschlossen. 
18—23. Mai. Senat: Debatten über die Lehrfreiheit an den höheren 
Unterrichtsanstalten. 
Veranlassung dazu gibt eine Petition, welche vom Staate eine sorgfälti- 
gere Ueberwachung des höheren Unterrichtswesens verlangt. Die Petition 
enthält eine Reihe von Denunciationen angeblich materialistischer Aeußerungen 
einzelner Professoren und die Verhandlung war verschoben worden, ausdrück- 
lich um den Kirchenfürsten Gelegenheit zu geben, an derselben Theil zu neh- 
men. Die Senatscommission trägt darauf an, über die Petition zur Tages- 
ordnung überzugehen. Die ganze Angelegenheit ist gegen den Unterrichts- 
minister Duruy gerichtet. Die Versammlung gestaltet sich unter Führung 
der Kirchenfürsten zu einem förmlichen Inquisitionstribunal, vor dem sich 
der Minister und sein Generalsecretär nur sehr schwächlich vertheidigen, in- 
dem sie versichern, daß die materialistische Richtung an der Universität nicht 
bestehe und die Regierung besorgt sei, sie nicht aufkommen zu lassen. Sainte- 
Beuve ist der einzige, der den Muth hat, vor den widerwilligen Senatoren 
für die Freiheit der Wissenschaft einzustehen. Selbst Leverrier gibt sie den 
Anmaßungen der Kirche gegenüber ganz, selbst Michel Chevalier wenigstens 
halb Preis. Doch wagt es die Majorität des Senates nicht, den Bischöfen 
ganz zu Willen zu sein. Es kommt zu einem doppelten Votum. Zuerst 
spricht sich der Senat mit 84 gegen 31 Stimmen gegen die von den Petitio- 
nären verlangte Freiheit des höheren Unterrichts (wie die Elericalen sie ver- 
stehen und verlangen), und dann mit 80 gegen 43 Stimmen gegen die auf 
bestimmte materialistische Kundgebungen gerichteten Ausführungen der Peli- 
tion, mithin für die einfache Tagesordnung aus. Michel Chevalier und 
Leverrier stimmten für jene Freiheit des Unterrichts, aber gegen die Denun- 
ciationen. 
20. Mai. Gesetzgeb. Körper: Debatte über den Handelsvertrag mit England 
und das Princip der Handelsfreiheit. Rede Nouher's und Favre's. 
Zugeständniß desselben für die Zukunft. 
Rouher häust eine Masse (vielfach übrigens sehr wenig zuverlässiger) statisti- 
scher Angaben zusammen, um zu beweisen, daß der Handelsvertrag mit England 
für Frankreich durchaus befriedigende Resultate gehabt habe. England, schließt 
er, versorgt die Märkte Europa's mit Producten im Werthe von 1600 Mill., 
während Frankreich nach denselben Märkten für 2300 Mill. versende. Frank- 
reich sei nur im Orient noch binter England zurück, aber auch da werde das 
Freihandelssystem nachhelfen. Der Redner geht hierauf auf die augenblicklich herr- 
schende allgemeine Krisis über, und verkündet dann, daß seit 14 Tagen dieselbe 
abzunehmen anfange. Verlange man jetzt von der Regierung, den Handels- 
vertrag zu kündigen, so antworte sie mit einem entschiedenen Nein. (Sehr 
gut! sehr gut! Wiederholte Bravo's.) Man frage: was die Regierung thun 
wolle? Aufmerksam und maßvoll weiter schreiten. Er gesteht aber im Fol- 
genden zu, daß weitere Tarifveränderungen von nun an unter Mitwirkung 
des gesetzgebenden Körpers vor sich gehen sollen. Er wird gegen den Schluß 
hin etwas bombastisch, und behauptet endlich schwungvoll, daß Vergessen- 
heit das Loos des Schutzzolls und seiner Bekenner sein werde. Pouyer= 
Quertier hält seine Behauptungen aufrecht. Thiers protestirt gegen das 
constitutionelle Recht der Regierung, Handelsvertrage abzuschließen. Picard 
ruft dazwischen: Die Nation ist Souverän. Präsident: Die Nation hat 
das Staatsoberhaupt mit seiner Vollmacht betraut. Rouher: Am constitu-
        <pb n="394" />
        398 
Frankreich. 
tionellen Rechte des Souveräns festhaltend, Handelsverträge abzuschließen, 
wiederhole ich, daß es in der Tendenz der Regierung liegt, sich hiefür der 
Untersuchungscommission, der Publicistik und der Kammern zu bedienen. 
Jules Favre: Keine Tendenz, sondern eine Pflicht. Garnier-Pages: 
Das Wort Tendenz bedeutet nichts. Rouher: Achten Sie wenigstens die 
Constitution des Landes. Thiers: Jeder Zoll ist eine Abgabe, und ich ver- 
biete jeder Gewalt, dem Lande Abgaben aufzuerlegen ohne die Kammer. 
Rouher: Artikel 3 der Verfassung gibt dem Souverän das ausschließliche 
Recht, Handelsverträge abzuschließen. Der Präsident läßt über die einfache 
Tagesordnung abstimmen, welche mit großer Mehrheit angenommen wird. 
28. Mai. Gesetzgeb. Körper: Bericht der Commission über das von der 
29. 
Regierung verlangte Anlehen von 440 Mill. Die Anträge der Com- 
mission sind ein Compromiß mit der Regierung. Doch beharrt die 
erstere gegen die Regierung darauf, das Anlehen auf 411 Mill. 
herabzusetzen und protestirt in ihrem Bericht aufs eifrigste, daß das 
Anlehen nicht den Krieg bedeute. 
Von den Amendements der Commission wurden seitens der Regierung 
genehmigt: eine Herabsetzung der außerordentlichen Ausgaben für Krieg und 
Marine von 187 auf 169 Mill. und des Deficits des Verwaltungsjahres 
1867 von 188 auf 183 Mill.; ferner eine Vermehrung der Ausgaben für 
öffentliche Arbeiten von beantragten 82 auf 87 Mill. Von dem Staatsrath 
sowohl als von der Regierung wurden dagegen zurückgewiesen solgende Amen- 
dements, welche nun der Ausschuß der Kammer zur Annahme empfehlen 
wird: Herabsetzung der ganzen Anlehenszisser von 440 auf 411 Mill., der 
Ausgaben für den Unterhalt der festen Plätze von 36 auf 24 Mill., Ver- 
minderung der Marinckosten um 3 Mill. Ueber die Kriegs= oder Friedens- 
frage sagt der Bericht: „. Weder in Frankreich noch auswärts kann diese 
Ausgabe (für die neue Bewaffnung) so ausgelegt werden, als habe sie eine 
aggressive Bedeutung. Sie hat nur den Zweck, das Land auf die Höhe der 
Sachlage zu bringen und den Frieden dadurch zu sichern, daß man gleich- 
zeitig die Würde der Nation und die Sicherheit des Bodens gewährleistet. 
Der dritte Theil des Anlehens enthält die für die öffentlichen Arbeiten für 
1868 und 1869 vorgesehenen Summen, und gestattet die Vollendung jener 
nützlichen Verkehrsadern, welche so mächtig zu dem Umsatz der Erzeugnisse 
der Gewerbe, des Handels und des Ackerbaues beitragen. Es wird dieß von 
Seite der Regierung und der Kammern eine Kundgebung des Vertrauens in 
die Aufrechterhaltung der Ruhe sein. Unzweifelhaft würde es, wenn das An- 
lehen irgendeine Kriegsbesorgniß zur Ursache gehabt hätte, nicht klug gewesen 
sein, gleichzeitig militärische Ausgaben zu machen und Arbeiten in Angriff zu 
nehmen, die nur den Zeiten der Ruhe aufbehalten sind. Allein da, was wir 
nicht oft genug wiederholen können, die für das Kriegs= und Marineministe- 
rium erforderlichen Ausgaben keinen anderen Zweck haben, als das militä- 
rische Werkzeug Frankreichs auf die Höhe des Fortschrittes zu bringen, so 
wäre es in den Augen Ihrer Commission ein Fehler, ein schwerer Fehler 
gewesen, den Ausschwung der öffentlichen Arbeiten zu hemmen. Damit das 
Vertrauen wieder erstehe, muß das Land an eine dauernde Ruhe glauben 
können. Ihre Commission schätzt sich glücklich, es hier laut auszusprechen, 
daß alle, während ihrer zweimonatlichen Arbeit, bei der Regierung eingezo- 
genen Erkundigungen ihr zu behaupten gestatten, daß, wie ganz Frankreich, 
die Regierung den Frieden will, und daß sie ihn auch unter den für die 
Würde und die Ehre eines großen Landes nothwendigen Bedingungen zu er- 
halten wissen wird. “ 
„ Der Senat nimmt auch das Versammlungsgesetz mit 86 gegen 
24 Stimmen an.
        <pb n="395" />
        Frankreich. 399 
30. Mai. Der Bey von Tunis unterzeichnet den Vergleich mit Frankreich; 
31. 
der französische Consul nimmt seine Beziehungen zu demselben wie- 
der auf. 
„ Gesetzgeb. Körper: Debatte über den von der Regierung vorge- 
legten Gesetzesentwurf behufs Gründung einer Arbeiterversicherungs- 
kasse unter Garantie und mit einer namhaften Subvention des 
Staates: 
Das Gesetz ist der eigensten Initiative des Kaisers entsprungen. Die 
Hauptartikel desselben lauten: „Art. 1. Es wird unter der Garantie des 
Staates errichtet: eine Versicherungskasse, um bei dem Sterbfall eines Ver- 
sicherten dessen Erben und Erbberechtigten eine nach den im Art. 2 festgesetzten 
Grundlagen zu bestimmende Summe auszubezahlen; 2) eine Versicherungs- 
kasse gegen Unglücksfälle, um den versicherten Personen, welche durch eine 
bei ihren ländlichen oder gewerblichen Beschäftigungen erhaltene Beschädigung 
dauernd arbeitsunfähig werden, eine lebenslängliche Pension, und den Wittwen 
und minderjährigen Kindern der Versicherten, welche bei den gedachten Ar- 
beiten ums Leben kommen, Unterstützungen zu /geben. Art. 2. Die Betheiligung 
an der Versicherung geschieht durch Zahlung einmaliger oder jährlicher Prä- 
mien. Art. 3. Jede Versicherung, die innerhalb zweier Jahre vor dem Tode 
des Versicherten erfolgt ist, bleibt wirkungslos. In diesem Falle werden die 
geleisteten Zahlungen nebst 4 Proc. Zinsen den Erbberechtigten zurückerstattet. 
Das Gleiche findet statt, wenn der Tod des Versicherten, gleichviel zu welcher 
Zeit, durch gewisse, in den Berstcherungspolicen aufgestellten Ausnahmursachen 
erfolgt ist. Art. 4. Die auf den Kopf versicherte Summe darf nicht über 
3000 Fr. betragen. Sie sind unangreifbar und unübertragbar bis zum Be- 
trag der Hälste, ohne daß jedoch der unangreifbare und unübertragbare Theil 
unter 600 Fr. heruntergehen darf.“ Die Garantie des Staates erslreckt sich 
aber nicht bloß auf die Sicherung der Rente für den Versicherten und auf 
die Organisation, Leitung und Aussicht, sie stipulirt auch einen Zuschuß aus 
Staatemitteln, der für das erste Jahr über 14 Mill. betragen soll. Die Ar- 
beiter erringen damit wenigstens theilweise bereits Staatshilfe. Gegen diesen 
gefährlichen Grundsatz erheben sich in der übrigens kurzen Debatte energisch 
Louvet und Ollivier. Allein das Gesetz wird mit geringer Modification doch 
fast einstimmig angenommen. 
„ Unruhen im Departement der Charente gegen die Pfarrer. Die- 
selben legen neuerdings die Unwissenheit und den crassen Aberglau- 
ben des franz. Landvolks an den Tag. 
„ Horn's Broschüre: Le bilan de PEmpire. Die Beschäftigung 
mit der Finanzfrage ist nachgerade in größeren Kreisen eine sehr 
lebhafte geworden. 
1. Juni. Prinz Napoleon geht wie früher nach Berlin und Norddeutsch- 
3. 
’l"v 
land so nun zu längerem Aufenthalte nach Süddeutschland, Wien 
und Constantinopel ab. 
„ Gesetzgeb. Körper: Beginn der Debatte über die von der Regie- 
rung vorgelegten sechs Verträge mit den bestehenden Eisenbahncom- 
pagnien bez. Herstellung des sog. dritten Eisenbahnnetzes, das 8119 
Kilometer umfassen soll. 
„ Exrscheinen der „Lanterne“ Rochefort's, der die Regierung und
        <pb n="396" />
        400 
Frankreich. 
die Zustände Frankreichs unter dem zweiten Empire mit einer bisher 
ganz unerhörten Kühnheit angreift. 
7. Juni. Gesetzgeb. Körper: Eisenbahnfrage. Der erste der Verträge mit 
?"?w, 
den großen Compagnien, mit der der Westbahn, wird mit 200 gegen 
12 Stimmen genehmigt. 
„ Der Hof geht nach Fontainebleau. Der Kaiser ist dort leidend, 
lebt zurückgezogen und es erfolgen keinerlei Einladungen dahin. 
9—14. Juni. Gesetzgeb. Körper: Debatte über die Regierungsvorlage 
wegen Vollendung der Vicinalwege und Gründung einer speciellen 
Kasse für diesen Zweck. Dieselbe wird mit großer Mehrheit ange- 
nommen. 
Nach der Vorlage sollen die Vicinalwege in der Art ausgeführt werden, 
daß der Staat successive 100, die Departements 100 und die Gemeinden 200 
Mill. beisteuern, und daß für die armen Gemeinden eine Kasse errichtet wird, 
33 ionen das nöthige Geld zu 4 Proc. gegen Rückzahlung in 20 Jahren 
vorstreckt. 
„ Juni. Senat: Eine Petition gibt Gelegenheit zu einer Debatte über 
15. 
27. 
die Volksbibliotheken. 
Die Petition von 15 Einwohnern von Oullins beschwert sich über ge- 
wisse „gefährliche“ Bücher in der dort von Privatleuten gestifteten Volksbib- 
liothek. Nisard als Berichterstatter trägt auf Verweisung der Petition an 
das Unterrichtsministerium an, der Regierungscommissär auf Tages- 
ordnung, indem er mit Nachdruck anführt, daß der Volksunterricht nothwen- 
dig seine Ergänzung durch das Lesen von Büchern finden müsse, zugleich aber 
erklärt, daß die Regierung bereits die Werke ron George Sand und Eugene 
Sue aus jener Bibliothek habe entfernen lassen, der Volksbibliothek von 
Oullins nachrühmt, daß sie gar keine Werke über die Revolution enthalte 
und darauf hinweist, daß ja überall der Präfect seine Disciplinargewalt in 
den Volksbibliotheken ausüben könne. Der Senat beschließt denn auch bei- 
nahe einstimmig Tagesordnung. 
„ Eröffnung der Eisenbahn Fell über den Mont-Cenis. Die 
daran geknüpften großen Hoffnungen bewähren sich während des 
Winters 1853, nicht oder doch nur sehr theilweise.] 
„ Gesetzgeb. Körper: Debatte über die Compagnie transatlantique, 
eine der Unternehmungen der Pereire. Rouher sucht diese Anfangs 
zu schützen, muß sie aber gegen die heftigen Angriffe Pouyer-Quer- 
tier's und die Mißstimmung der Kammer fallen lassen. Schließlich 
wird aber die Kammer doch wieder gefügig und nimmt den Gesetz- 
entwurf unter Verwerfung sämmtlicher Zusatzanträge mit 172 gegen 
26 Stimmen an. 
Es handelt sich darum, der Zahlungsfähigkeit der fraglichen Compagnie 
mittelst neuer Staatssubventionen unter dem Vorwand einer neuen Linie 
Panaméá-Valparaiso abzuhelfen. Die Compagnie gerieth in ein Deficit von 
etwa 17 Mill. Fr. und in eine systematische Fälschung ihrer Finanzzustände. 
Wenn das Gesetz über die neuen Staatssubventionen bis zur nächsten Session 
verschoben wird, so geräth die Compagnie in die größte Verlegenheit, dring- 
lichen und unaufschiebbaren Zahlungsverbindlichkeiten im Betrage von mehr 
als 11 Mill. Fr. nachzukommen. Die allgemeine Meinung ist, daß die seit
        <pb n="397" />
        Frankrteich. 401 
mehreren Jahren veröffentlichten Bilanzen der Gesellschaft bloß dazu dienten, 
die wahre Sachlage zu verluschen. Der Staatsrath mußte sich jedoch herbei- 
lassen, die Bücher und Rechnungen der Gesellschaft richtig zu befinden; der 
Kammerausschuß mußte nach einem zweistündigen Augenschein zur selben 
Ueberzeugung gelangen. Das Gesetz sollte mittelst Ueberrumpelung votirt 
werden. So weit mißlang der Plan. 
18. Juni. Bericht des Seine-Präfecten, Baron Haußmann, an den Kaiser 
über die finanzielle Lage der Stadt Paris. 
Der Bericht ist, wie im Eingange von dem Seine-Präfecten selbst erklärt 
wird, durch den Wunsch des Kaisers hervorgerufen worden, der wissen wollte, 
welches Angesichts der mit dem Crédit Foncier abzuschließenden Uebereinkunft 
die wirkliche sinanzielle Lage der Stadt Paris sei. Es soll alsdann davon ab- 
hängen, ob und in welchem Maßsiabe die beabsichtigten Verbesserungen weiter- 
geführt werden sollen, und inwiesern Erleichterungen der Octroilasten eintreten 
können. Während der 15 Jahre der Haußmann'schen Verwaltung hat, nach 
dem Berichte, die Stadt Paris für eine „#enorme“ Summe große, öffentliche 
Arbeiten ausführen lassen. Die Nettoausgabe für die Ende 1869 beendig- 
ten Arbeiten beläuft sich auf 884,400,224 Fr., wovon auf das alte Paris 
799,053,448 Fr., auf die annectirten Stadttheile 85,366,796 Fr. kommen. 
Die außerordentlichen Ausgaben jeder Art während dieser Zeit betragen 
981,369,862 Fr.;z davon wurden 273,539,301 Fr. von den Ueberschüssen des 
städtischen Einkommens für die Verzinsung und die Tilgung der Schulden 
verwandt. Die übrigbleibenden 707,830,560 Fr. sanden nachstehende Verwen- 
dung: für kirchliche Gebäulichkeiten 61,420,167 Fr., Spitäler 55,741,164 Fr., 
städtische Gebäude (Mairien, Kasernen, Schulen 2c.) 129,366,503 Fr., Markt- 
hallen, Schlachthäuser 38,533,041 Fr., Straßen, Gartenanlagen, Beleuch- 
tung 2c. 195,513,802 Fr., Wasserleitungen und Abzugskanäle 157,422,137 Fr., 
Zuschüsse zum Bau von Brücken und Quais 17,214,831 Fr., Beitrag zu den 
Kosten der Weltausstellung 6,000,000 Fr., gemeinschaftliche Unternehmungen 
mit der Civilliste, dem Seine-Departement, den Spitälern 2c. 17,940,948 Fr., 
verschiedene Operationen 28,677,944 Fr.; Gesammtsumme 707,830,560 Fr., 
wovon auf das alte Paris 438,044,527 Fr., auf die annectirten Stadttheile 
224,786,033 Fr. kommen. „Wenn“, fügt hier der Bericht bei, „die Höhe dieser 
beiden Zahlen beweist, wie lebhaft und fruchtbringend auf beiden Seiten der 
den localen Verbesserungen jeder Art gegebene Anstoß war, so wäre es un- 
klug, dle Aufgabe als vollendet anzusehen und durch übertriebene oder ver- 
frühte Einschränkungen die Stadt in die Nothwendigkeit zu versetzen, jedes ge- 
rechtfertigte Verlangen nach neuen Verbesserungen absolut zurückzuweisen.“ Die 
oben verzeichneten Gesammtausgaben belaufen sich also auf 1,865,770,086 Fr., 
von denen bezahlt sind 1,399,994,890 Fr., es bleiben mithin als Rückstand 
465,775,195 Fr., von denen 453,033,005 Fr. in Form von Annnitäten inner- 
halb der Jahre 1868 bis 1877 zurückzuzahlen wären, während, nach dem 
jetzt zu genehmigenden Vertrag, die Hauptsumme von 389,440,040 Fr. nicht 
innerhalb 10, sondern innerhalb 60 Jahren zurückzuzahlen wäre. In cinem 
besondern Abschnitte beschäftigt sich uun Hr. Haußmann mit den Einnahmen 
der Stadt Paris. Dieselben betrugen ein Jahr vor seinem Amtsantritt, also 
im Jahre 1852: 52,576,631 Fr., stiegen bis 1859 auf 79,327,925 Fr., also 
im Durchschnitt jährlich um 3,821,613 Fr. Nach der Annexion betrugen die 
Einnahmen im Jahre 1860 106,353,616 Fr., im Jahre 1867 151,643,293 Fr., 
stiegen also im Durchschnitt jährlich um 6,496,953 Fr. Die ordentlichen Aus- 
gaben sind von 29,785,888 Fr. im Jahre 1852 auf 43.082,973 Fr. im J. 
1859 (im Durchschnitt um 1,889,583 Fr.), und von 66,038,729 Fr. im J. 
1860 auf 81,907,323 Fr. im J. 1867 (im Durchschnitt um 2,655,265 Fr.), 
gestiegen. Der neue Vertrag mit dem Crédit Foncier verwandelt die oben 
erwähnte Summe von 389,440,040 Fr. in eine während 60 Jahren zu lei- 
26
        <pb n="398" />
        402 Frankreich. 
stende Annuität von 21,574,387 Fr. Außerdem müssen bis zum Jahre 1877 
noch anderweitige Verpflichtungen von 67,335,155 Fr. im Ganzen gelilgt 
werden; macht im Jahre 8.416,894 Fr. Im Ganzen hat also die Stadt 
Paris aus den nach Abzug ihrer ordentlichen Ausgaben und der Zinsen ihrer 
consolidirten Schuld sich ergebenden Ueberschüssen etwa 30 Mill. Fr. zu be- 
zahlen. Allein schon für das Jahr 1870 schlägt der Bericht diesen Ueber- 
schuß auf 60 Mill. an, so daß, wie es Hr. Haußmann zu sagen beliebt, so 
verfügt werden kann, „wie es dem Kaiser am nützlichsten erscheint“. „So 
zweckmäßig es alsdann erscheinen dürfte, eine Herabsetzung der localen Steuern 
eintreten zu lassen, so muß doch der Vorsicht halber immer nech ein Theil 
dieses Ueberschusses für die Fortsetzung großer Arbeiten und für Bestreitung 
außerordentlicher, bis jetzt noch nicht vorgesehener Ausgaben vorbehalten blei- 
ben.“ Nachdem auf eine wesentliche Herabsetzung des Octroi's auf einen großen 
Consumartikel (es ist darunter der Wein verstanden, der vom Jahre 1870 
an nur 10 Proc. des Detailpreises als Steuer entrichten soll) hingewiesen 
worden, setzt der Bericht die Nothwendigkeit auseinander, gewisse Arbeiten 
nicht mehr in dem bisherigen großartigen Maßstabe weiter zu betreiben, ohne 
darum doch auf gewisse, noch nicht begonnene, das sog. dritte Netz ergänzende 
Aufgaben zu verzichten. Dahin gehört u. A. die Avenue Napoléon zwi- 
schen dem Theatre frangais und der neuen großen Oper. Der letzte Theil 
des Berichtes kehrt sich gegen die vielsachen Angriffe und Kritiken, deren Ge- 
genstand „das große Werk der Umgestaltung von Paris" seit Anbeginn ge- 
wesen ist. Hr. Haußmann appellirt an die Nachwelt, welche einst den Kaiser 
für das, was er vollbracht, segnen werde. „Niemals"“, ruft er aus, „niemals 
hat man in der ganzen weiten Welt irgend etwas versucht, was mit dieser 
großartigen Gesammtheit der in verhältnißmäßig kurzer Zeit hier ausgeführ- 
ten Arbeiten sich vergleichen ließe.“ Mit Bescheidenheit kommt Hr. Hauß- 
mann auf seine eigene Thätigkeit zurück. „Diese ausgedehnte Verwaltung“, 
sagt er, „fürchtet keine Controle. Weit davon entfernt, bedauert sie, daß trotz 
allen gleichsam in verschwenderischer Weise von ihr veranstalteten Veröffent- 
lichungen ihr Thun nicht besser bekannt ist, weil sie nur dabei gewinnen 
könnte. Deßhalb habe ich schon mehrmals mir erlaubt, den Kaiser darum 
anzugehen, daß das bisher durch ein einfaches Decret geregelte Budget der 
Stadt Paris durch ein Gesetz genehmigt werde.“ Der Bericht schließt damit, daß 
Hr. Haußmann sich dem Willen des Kaisers zur Verfügung stellt, der allein 
die Bande lösen könne, durch welche er (Haußmann) dem Kaiser angehöre. 
20. Juni. Gesetzgeb. Körper: Eisenbahndebatte. Der Vertrag mit der 
Ostbahn wird einschließlich des Vertrags derselben mit der luxem- 
burgischen Wilhelmsbahn genehmigt. 
24. „ Gesetzgeb. Körper: Eisenbahndebatte. Auch der Vertrag mit der 
Südbahn (Pereire) wird trotz aller Opposition Pouyer-Quertier' 
mit 194 gegen 7 Stimmen genehmigt. 
„ — 27. Juni. Der Kaiser besucht von Fontainebleau aus das Lager 
von Chalons. 
— Juni. Odgleich eine Auflösung des gesetzgeb. Körpers noch im Laufe 
dieses Jahres sehr unwahrscheinlich ist, so hat doch bereits eine Art 
Wahlagitation begonnen. In Folge des neuen Preßgesetzes sind 
zahlreiche neue Blätter erschienen, alle gegen das System und alle 
vorzugsweise für die bevorstehenden Wahlen berechnet. 
29. Juni — 5. Juli. Gesetzgeb. Körper: Allgemeine Debatte über das 
Budget.
        <pb n="399" />
        Frankrelch. 403 
Die Nedner der Opposition und die der Majorität sind darüber einig, 
daß die Finanzlage des Landes keine befriedigende sei, daß in Wahrheit das 
Budget jährlich ein Deficit ausweise, das, bei der Unmöglichkeit, an Erhöhung 
der Abgaben auch nur zu denken, eben nur durch periodische Anlehen, wie 
das jetzt wieder vorgeschlagene, gedeckt werden könne, daß man aber auf die- 
sem Wege unausweichlich einer Katastrophe entgegen gehe. Als Heilmittel 
wird von der Opposition vor allem nur auf eine Beschränkung der Militär- 
ausgaben und zu diesem Ende hin auf eine entschiedene und aufrichtige Frie- 
denspolitik gedrungen, als Bedingung dafür aber die Beschränkung der kai- 
serlichen Allmacht und die Einsetzung eines verantwortlichen Ministeriums 
gefordert. Dadurch wird die Debatte allmälig von den trockenen Zahlen auf 
das Gebiet der inneren und äußeren Politik und namentlich auf das Ver- 
hältniß zu Deutschland übergesührt, zunächst durch Thiers, dem IJ. Farre folgt 
und der dem Staatsminister Rouher gewonnenes Spiel in seiner Art gibt. 
Debatte über die auswärtige Politik. Hr. Thiers: „Wissen Sie, 
was eigentlich diese Ausgaben zur Nothwendigkeit macht? Die Lage Europa's. 
Und wissen Sie, wer diese Lage geschaffen hat? Das heutige Geschlecht leider, 
das in seinem Irrwahn sich von der sländigen Politik Europa's trennen 
wollte. Man hat die Geister durch den Reiz der Neuheit verführt und ihnen 
jene traurigen politischen Theorien, jene Nationalitäts-Theorien vorgeführt, 
welche die Oberfläche Europa's verändert haben, welche den Orient umzuge- 
stalten und die heutige Menschheit in unsägliche Verwirrungen und grausige 
Blutströme zu stürzen drohen. Sie haben recht, den Krieg zu verabscheuen. 
Allein es ist wahr, daß unser Geschlecht vor der Geschichte den Irrthum zu 
verantworten haben wird, den es dadurch beging, daß es die wahrhaft fran- 
zösische Politik ausgab. Die von Frankreich seit Jahrhunderten befolgte große 
Politik, durch die es in den Mittelpunkt Europa's gestellt ward, und die 
zwischen den Völkern ausgleichende Wage in Händen hielt, jene Politik ward 
aufgegeben, um gewissen thörichten Tagesideen zu schmeicheln. Man hat die 
Einheit Italiens geschassen und dadurch die Einheit Deutschlands unabweisbar 
gemacht. Ja, man hat sie sogar selbst geschaffen, worüber ich für meinen 
Theil untröstlich bin. Es schmerzt mich dieß tief für mein Land, denn die 
Lage Europa's, noch mehr aber die Frankreichs, ist dadurch tief gestört wor- 
den. Darum auch müssen Sie so viel Geld ausgeben. Nicht die neue Be- 
waffnung, nicht der Fortschritt der Wissenschaften, nein, die Politik gebeut es. 
Ich beeile mich beizufügen, daß ich meines Theils alle diese Ausgaben als 
nothwendig anerkenne, welche durch die nationale Vorsicht geboten sind. Allein 
ich bewillige diese Ausgaben nicht mit dem geheimen Wunsch nach einem Krieg. 
Wissen Sie, m. H., welche Aussicht uns bleibt, daß das wahrhafte Gleich- 
gewicht Europa's wiederhergestellt werde? Es bleibt uns die Aussicht, daß 
der Föderativsinn (sentiment fédéral), der stets in Deutschland vorhanden 
war, wieder erstehe. Er ist bestrebt, wieder zu erstehen, und wissen Sie, seit 
wann? Seitdem man man in Deutschland angefangen hat, sich zu über- 
zeugen, daß Frankreich nicht geneigt ist, gegenwärtig in den deutschen Ange- 
legenheiten zu interveniren. (Zahlreiche Zeichen der Zustimmung.) Seitdem 
Deutschland sich beruhigt (sc rassure), kehrt es zu dem ihm innewohnenden 
tiefsen Trieb nach einer Föderation, und keineswegs nach einem militärischen 
Einheitsstaat zurück. Man würde diesen werthvollen Proceß in den Geistern 
(ce précieux travail dans les esprits) stören, wenn man heute interveni- 
ren wollte. Es wäre ein großer Fehler, ich wiederhole es, jetzt Krieg zu 
wollen, und ich sage darum zu den beiden glorreichen Ministern: Ja, ich 
stimme dafür, die Summen, welche Sie sordern, zu bewilligen, aber nicht 
für den Krieg. (Unterbrechung.) Ich werde mich hierüber erklären. Wissen 
Sie, m. H., warum ich diese Rüstungen billige, ohne daß ich den Krieg 
will) Darum, weil diese Rüstungen Frankreich in größere Achtung setzen 
werden (rendront plus respectable). Man soll zwei Dinge wissen: ein- 
26#
        <pb n="400" />
        404 
Frankreich. 
mal, daß wir den in ODeutschland vor sich gehenden Proceß nicht stören 
wollen, dann, daß wir mächtig genug sind, keine neuen eigenmächtigen An- 
maßungen (usurpations) in Europa mehr zu gestatten. (Sehr gut! auf 
vielen Bänken; verschiedenartige Bewegung.) Und wann einmal, in Verbin- 
dung mit unsern Rüstungen, unser Entschluß, den Frieden erhalten zu 
wollen, feststeht, so wird dieß eine große Friedensbürgschaft sein. Dieß sind, 
meiner Ansicht nach, die Gründe, um den beiden sehr tüchtigen Ministern 
die Forderungen, die sie an uns stellen, nicht streitig zu machen. Aber ich 
fühle wohl, man darf immerhin die Besorgniß hegen, daß diese aus reiner 
Vorsicht von Ihnen bewilligten Fonds doch zum Kriege dienen. Erlauben 
Sie mir, Ihnen zu sagen, daß, wenn Sie auch alle Ausgaben verweigerten, 
Sie damit noch keine ausreichenden Vorsichtsmaßregeln getroffen hätten, 
um den Krieg zu verhindern, so wie einmal die Regierung ihn im Schilde 
führen sollte. (Bewegung.) Und dieß ist — mag es mir der Hr. Präsident 
verzeihen — denn die Wahrheit entschlüpft mir, ohne daß ich es verhindern 
kann — dieß ist die Schuld unserer Verfassung. (Verschiedenartige Bewegung; 
sehr gut! links.) Wann Sie einmal wissen, wo der leitende Wille sich befin- 
det, wo, in welchem Ministerium, in welchem Theil der Regierung — wann 
dieser leitende Gedanke mit Ihnen abrechnen muß, und zwar durch das ein- 
zige Mittel, welches die modernen Verfassungen ausfindig gemacht haben, 
durch verantwortliche Minister, dann werden Sie eine Bürgschaft haben. 
Allein Credite für besondere Ausgaben zu verweigern, dieß ist, glauben Sie 
es mir, bei unsern gegenwärtigen Verfassungszuständen kein Mittel, das 
Ihnen eine Garantie verleiht. Sowie Sie einmal diesen Saal verlassen 
haben, wird man sich durch Supplementarcredite alle Summen verschaffen, 
deren man bedarf, und, ohne sich an Sie wenden zu müssen, wird man alles 
thun, was man thun wollte. Wohlan, ich sage es, das Land hört mich und 
Sie hören mich auch: unsere Verfassung muß durchgreifend verändert werden 
(i1 faut due notre constitution soit profondément modifiée). (Sehr 
gut! links; Unruhe auf einigen Bänken.) Präsident Schneider: Es ist 
dieß ein auf Unterstellung beruhendes Naisonnement, folglich habe ich nichts 
darüber zu sagen. (Bewegung; zustimmendes Gelächter.) E. Picard: An 
der Constitution ist es, dieß zu beherzigen. Thiers kehrt hierauf, als wäre 
weiters nichts besonderes vorgesallen, zur Discussion einzelner Budgetfragen 
zurück. Zum Schlusse kommt er nochmals auf den Einfluß zurück, welchen 
die Politik auf das Budget ausübt. „...Warum“, fragt er. „ist das Budget 
in so traurigem Zustande? Darum, weil es Ihre ganze Politik in sich schließt. 
Es enthält Ihre ganze Politik, ja; es enthält Italien, es enthält Deutsch- 
land, es enthält Mexico, Paris, es enthält, ich wage es kaum zu sagen, um 
Sie nicht aufzubringen, es enthält auch — die Wahlen! (Lärm; sehr gut! 
links.) Es wäre mir leicht, Ihnen zu sagen, für wie viel Italien, für wie 
viel Deutschland in unserm Budget steht. Ich könnte Ihnen auch sagen, 
welches der Antheil Mexico's ist. Nächstens werden wir Ihnen sagen, was 
auf Paris kommt. Was uns aber die Wahlen kosten, werde ich mich wohl 
hüten, Ihnen zu sagen.“ (Gelächter; verschiedenartige Bewegung.). . Die 
letzten Worte der Rede lauten: „Man wird mir bemerklich machen, daß ge- 
wisse Wahrheiten die Regierung erschüttern; ich gebe zu, daß dem so sein 
kann; allein wissen Sie, was diese Wahrheiten thunf wenn man sie nicht 
sagt? „„Sie vernichten die Regierungen.““ Jules Favre: Preußen wird 
wohl nicht unbesonnen genug sein, um Frankreich zu bedrohen. „Nur ein 
Mittel könnte es so weit bringen, und dieses ebenso unsinnige wie gefährliche 
Mittel bestände darin, daß Frankreich ihm das Schwert vorhielte, das Schwert, 
das nicht sowohl Preußen als das Herz Deutschlands bedrohen würde.“ Den 
Satz, daß eine Abrüstung nur in Folge einer allgemeinen Uebereinstimmung 
der Mächte vor sich gehen könne, bekämpft J. Favre mit großer Lebhaftigkeit. 
Dieß annehmen und darauf hin handeln zu wollen, hieße ganz Europa zum
        <pb n="401" />
        Frankreich. 405 
langsamen Hungertob verurtheilen. Es muß eine Macht den Muth haben, 
sich zuerst dafür zu erklären, und diese Macht soll die größte, die stärkste, die 
glorreichste, kurz soll Frankreich sein. Darum aber darf man nicht in der 
seitherigen Politik sich festrennen. „Es ist Zeit, einen besseren Weg wieder 
einzuschlagen. Es gibt nur einen einzigen Mann, welcher die Lage von dem 
unbekannten Etwas, das sie belastet und aufreibt, befreien, der Production 
ihre Thätigkeit, den Gemüthern das Vertrauen, Europa die Ruhe zurückgeben 
kann. Er soll sagen, er kann es durch seinen Senat — daß er fortan ohne 
Ihre Zustimmung keinen Krieg mehr führen werde, und Ihre Budgets wer- 
den gewiß kein Deficit mehr darbieten, und Frankreich wird den ihm gebüh- 
renden Nang in der Welt wieder einnehmen und nicht mehr zu unfrucht- 
baren Opfern verdammt sein. Dieß ist das letzte Wort der Frage, die Noth- 
wendigkeit des Augenblicka. Wir haben es früher im Namen der Freiheit 
verlangt: wir verlangen es heute im Namen der Rettung unserer Finanzen. 
Sie wiederholen unaufhörlich — und dieß ist auch der Sinn der meisten 
Ministerreden, die einen so gerechten Anspruch auf Ihre Beifallsbezeugungen 
haben — daß, wenn bedeutende Ausgaben geschahen, auch prachtvolle Ergeb- 
nisse erzielt worden sind. Ich will hier keine Kritik zum Lobe mischen; ich 
nehme es als Voraussetzung an. Nur sage ich, daß, wenn Sie Wohlthäter 
sind, Sie jedenfalls sehr kostspielige Wohlthäter sind. Wenn Frankreich 
reich genug ist, um seinen Ruhm zu bezahlen, so ist es doch 
nicht reich genug, um das Kaiserreich unter solchen Bedingun- 
gen bezahlen zu können. Es ist Zeit, daß es mit sich zu Rathe gehel 
(II est temps du'elle avlse1) (Heftiger Widerspruch, Murren: Beifall links; 
zur Ordnung!) Präsident Schneider: Ich bin genöthigt, Hrn. J. Favre 
zur Ordnung zu rusen wegen des letzten Gedankens, den er ausgesprochen 
hat. Wir geben hier Beweise genug von Unabhängigkeit und Autorität; die 
Freiheit unserer Discussionen ist, glaube ich, offenkundig genug, daß es wohl 
weder als gerecht noch als geziemend gelten darf, unser Verfassungswesen in 
der Art anzuschwärzen. Hr. Rouher betritt hierauf sehr ausgebracht die 
Tribüne, einzig, wie er sagt, um auf die letzten Worte des ehrenwerthen J. 
Favre zu antworten, dessen Versuche, die Verfassung zu schmähen (tentatives 
T#injures) unmächtig sind, und die nur mit Wegwerfung behandelt zu werden 
verdienen. (Bravol) J. Favre: Gerade wie Ihre Budgets. Hr. Rouher 
versichert, daß das Land derartige Worte desavoniren werde... JIch be- 
trachte, sagt er, die Rüstungen, die wir begehren, als nothwendig; allein 
mein innigster Wunsch ist der, daß sie vollkommen unnöthig sein mögen. 
Ja ich würde es als die höchste, die unheilbarste Unklugheit ansehen, wollten 
wir die Verantwortlichkeit, die Hr. Favre uns anempfiehlt, auf uns nehmen. 
Wir müssen bereit und organisirt sein, wir müssen die Ereignisse mit Festig- 
keit, Aufrichtigkeit und Mannhaftigkeit in's Auge fassen und einsehen, 
daß eine große Nation sich im gegebenen Augenblicke nicht mit ihrer Nach- 
lässigkeit oder ihrer Schwäche entschuldigen darf. Müssen wir aber darum 
den Krieg herbeiwünschen? Ich bin mit Hrn. Favre in dem einen Punkte 
völlig einverstanden, daß wir kein Interesse haben, den Frieden, dessen Europa 
sich erfreut, zu verletzen. Diese Politik haben wir fortwährend allen Mächten 
gegenüber befolgt, in Griechenland, in Kreta und wo es nur zu gähren be- 
gann. Welches war Deutschland gegenüber unsere Haltung? Befanden wir 
uns in einem so gereizten Zustande, wie Hr. J. Favre sagt, daß es schien, 
als seien wir und Preußen bereit, uns gegenseitig anzugreisen? Nein! Wir 
haben angesichts Deutschland die Achtung vor seiner Wesenheit (entité) be- 
kundet; wir haben in den Fragen, die in den unserer Grenze nahegelegenen 
Landestheilen verhandelt werden, das Princip der Achtung der Nationalitäten 
aufgestellt, und indem wir verkündigten, daß wir uns enthalten würden, ver- 
langten wir, daß auch andere sich enthalten, und so haben wir den einzelnen 
Autonomien ihre Freiheit und folglich auch ihre Krast wiedergegeben. Liegt in
        <pb n="402" />
        406 
Frankreich. 
allem dem irgend ein Kriegsgedanke? Und wenn man nun gar eine der 
großen durch die Verfassung angeordnelen öffentlichen Gewalten absondern 
und von ihr sagen will, sie halte Sturm und Sonnenschein in Händen, so 
sucht man ganz einfach, m. H., deren Verantwortlichkeit über die Wahrheit 
und über den allgemeinen Willen hinaus zu übertreiben. (Sehr wahr!) Der 
Wille des Staatsoberhauptes, der Wille des gesetzgebenden Körpers, der Wille 
des Landes ist die Erhaltung des Friedens in der Welt. (Sehr gutl) Hier- 
über besteht weder Meinungsverschiedenheit, noch Aufregung, noch Hinter- 
gedanke. Der Friede ist die große Bedingung der Civilisation, und die Ver- 
wirklichung dieser Bedingung suchen wir in unausgesetztem Fortschritt. Wir 
halten den Krieg für eines der großen Mißgeschicke, für die wir nie die un- 
mittelbare und persönliche Verantwortung übernehmen. Wir begreifen den 
Krieg nie anders, denn als einen Krieg der Vertheidigung, nicht al- 
lein aber unseres Gebietes, sondern auch unserer Würde, un- 
serer Ehre und unseres Einflusses.“ ' 
6. Juli. Gesetzgeb. Körper: Budgetdebatte. Die Nachtragscredite für 
8. 
10. 
1867 und die Supplementarcredite für 1868 werden genehmigt. 
„ Gesetzgeb. Körper: Budgetdebatte. Beginn der Specialdebatte 
des Budgets für 1869. Jules Favre kommt nochmals auf die Po- 
litik gegenüber Deutschland zurück, worauf der Minister des Aus- 
wärtigen, Marquis de Moustier, wiederum die Friedenspolitik der 
Regierung betheuert. 
„ Gesetzgeb. Körper: Budgetdebatte. Ollivier regt gelegentlich des 
vom Papste einberufenen Concils die Frage der Trennung zwischen 
Kirche und Staat an. 
Ollivier: Unter der früheren Monarchie konnte kein Concil ohne Er- 
laubniß der Regierung in Frankreich angesagt werden, und kein französischer 
Bischof ohne diese Erlaubniß nach Rom reisen. Außerdem ließ der König 
durch Conferenzen der Bischöfe die Haltung feststellen, welche die Landeskirche 
auf dem Concil einzunehmen hatte, und ernannte Gesandte, welche Frank- 
reich darin vertraten. Nach dem Concil wurden dessen Beschlüsse discutirt, 
um festzustellen, ob und welche in Frankreich zur Durchführung zu gelangen 
hätten. Alle diese alten Rechte bestehen heute noch, allein die gegenseitige 
Stellung der Laienwelt und des Clerus ist wesentlich verändert. Der Papst 
gilt als unfehlbar, die alten Freiheiten der gallicanischen Kirche sind auf- 
gegeben. Der Papst erläßt keine Einladung an den Souverän mehr; er ent- 
scheidet selbst, und läßt, ohne jemanden zu befragen oder zu benachrichtigen, 
seine Bischöfe zum Besuche des Concils auffordern. Ollivier meint nun: 
der Staat möge dem Concil kein Hinderniß in den Weg legen und die Bi- 
schöse nach Rom ziehen lassen, allein selber sich jeder Betheiligung enthalten, 
und dadurch offen die Trennung zwischen Kirche und Staat bekunden. Der 
Staat hat sich alsdann des niedern Clerus anzunehmen, ihm seine Unabsetz- 
barkeit auf's neue zu gewährleisten, und ihm eine gewisse Betheiligung an 
den Bischofswahlen zuzugestehen. Außerdem sollen die Gesetze, welche die 
vollkommene Trennung zwischen Kirche und Staat bestimmen, sowie die über 
die geistlichen Orden und das Recht, Grundbesitz zu erwerben, vorbereitet 
werden. In Folge dieser Trennung soll, wenn der Clerus darauf eingeht, 
das Cultusbudget abgeschafft, bis dahin aber die Besoldung desselben als 
eine heilige Schuld angesehen werden. Justizminister Baroche kann in 
seiner Stellung als Minister eine directe Beantwortung der von Ollivier 
aufgeworfenen Fragen nicht ertheilen, sondern behält sich im Namen der Re- 
gierung, dem Concil gegenüber, jede weitere Entschließung vor. „Ich beeile 
mich“, sagt er, „um Mißverständnisse zu vermeiden, zu erklären, daß, da es
        <pb n="403" />
        Etanbkreich. 407 
sich um eine beginnende Unterhandlung, um ein an Schwierigkeiten oder gar, 
was Gott verhüten wolle, an Gefahren reiches Unternehmen, handelt, die 
Regierung sich freie Hand vorbehalten muß. Die Kammer muß die Ver- 
sicherung der Regierung hinnehmen, daß sie mit der größten Sorgfalt alle 
ausgestellten Sätze studiren und nichts thun wird, was den Interessen der 
Kirche, noch was den Interessen und der Würde des Staats zuwiderläuft. 
(Sehr gutl) . . In allen Fällen darf ich die Erklärung aber nicht hin- 
ausschieben, daß, in Bezug auf einen von Hrn. Ollivier angeregten Punkt, 
wir bewußt sind immer noch so bewassnet zu sein, wie es das alte Régime 
und wie es die Regierung seit dem Concordat gewesen. Ossenbar wird sich 
nach dem Concil eine große Frage für die Regierung und ihre Räthe auf- 
werfen: Sollen die Beschlüsse des Conclls ganz oder zum Theil in Frankreich 
zugelassen werden? Dieß ist aber, wie Sie begreisen werden, eine Frage, 
die noch mehr als die andere vorbehalten bleiben muß.“ (Zustimmung.) 
Ueber die von Ollivier angeregte Trennung zwischen Kirche und Staat kann 
sich Hr. Baroche ebenso wenig auslassen. „Lassen wir“", sagt er am 
Schlusse seiner jede positive Zusicherung consequent ausschließenden Rede, 
„die Zeit ihr Werk zu Ende bringen. Sie hat in gewissen Fragen schon 
vieles gethan, sie wird für diese Frage das thun, was sie für die andern 
gethan hat.“ 
— Juli. Neuerdings taucht das Gerücht auf, daß die franz. Regierung 
16. 
29. 
damit umgehe, zunächst Belgien, im weiteren aber auch Holland und 
die Schweiz als Gegengewicht gegen Deutschland durch Zoll- und 
Militärverträge in eine engere Verbindung mit Frankreich zu bringen. 
„ Gesetzgeb. Körper: Budgetdebatte. Die Majorität einigt sich mit 
der Regierung über eine Anzahl (kleinerer) Anstände bezüglich des 
Militäretats. 
„ Gesetzgeb. Körper: Budgetdebatte. Die Position für einen Lehr- 
stuhl der flavischen „Sprache" wird in „der slavischen Sprachen“ 
umgewandelt. 
„ Der Senat überweist eine Petition gegen Haußmann der Re- 
gierung; keiner der Minister tritt für den angegriffenen Seine- 
präfecten ein. 
„ Gesetzgeb. Körper: Budgetdebatte, Frage der Entschädigung der 
mexicanischen Gläubiger. Der ursprüngliche Vorschlag der Regierung, 
diesen bloß 3 Mill. zu bewilligen, wird mit 143 gegen 80 Stim- 
men abgelehnt und es werden denselben mit 174 gegen 34 Stim- 
men (35 Mitglieder enthalten sich der Abstimmung) 4 Mill. zu- 
gestanden. 
„ Die Gerüchte von einer Allianz Frankreichs mit Spanien, das 
für den Fall eines Kriegs die Aufgabe hätte, Rom mit 40,000 
Mann zu besetzen, treten mit immer größerer Sicherheit auf. 
„ Gesetzgeb. Körper: Das ordentliche Budget für 1869 wird mit 
211 gegen 15, das rectificirende Budget für 1868 mit 203 gegen 
14 Stimmen genehmigt. 
„ Gesetzgeb. Körper: Die Budgetcommission, die bezüglich des 
Anlehens bisher auf 414 (statt 440) Mill. beharrt hatte, will der
        <pb n="404" />
        408. Frankttich. 
Regierung nunmehr doch 429 Mill. zugestehen und in diesem Be- 
trage wird dasselbe denn auch mit 213 gegen 16 Stimmen geneh- 
migt. Schluß der Session der Kammern. 
29. Juli. Die Regierung läßt eine private Wählerversammlung in Nimes 
durch Waffengewalt auflösen. Die gesammte unabhängige Presse 
erklärt sich energisch dagegen. 
30. „ Die sechste Kammer des Zuchtpolizeigerichtes verurtheilt die 
Libellanten Marchal und Stamir wegen Beschimpfung eines liberalen 
Journalisten nur je zu einem Franken Strafe, einem Franken 
Schadenersatz und in die Kosten, dagegen die neuen liberalen Blätter 
„Electeur" und „Reveil“ wegen Angriffen auf die Regierung zu 
den exorbitanten Strafen von 12,000 und 5000 Franks. 
□P½ 
. Aug. Wahlsieg der Regierung in Nimes. 
„ Ernennung von 19 Bataillonscommandanten für die mobile 
Nationalgarde im Departement der Seine, meist pensionirte Haupt- 
leute und Majore der Armee. 
8. „ Der Moniteur veröffentlicht den Bericht der Commission des 
gesetzgeb. Körpers über die zwischen der Stadt Paris und dem 
Crdit foncier abgeschlossenen Vertrag. 
Es versteht sich, daß die Commission mit der Verwaltung des Herrn 
v. Haußmann im Großen und Ganzen völlig einverstanden ist; sie bedauert 
nur zweierlei: einmal, daß all die Herrlichkeit von Paris und die hohen 
Löhne die Arbeiterbevölkerung der Departements nach der Hauptstadt locken 
und dem Ackerbau die nöthigen Kräfte entziehen könnte, und zweitens, daß 
bei den Neubauten nicht genug für Cultus-, Schul= und Wohlthätigkeits- 
zwecke geschehen sei. Die Commission will serner, daß die Stadt Paris ihre 
Schuld von 458 Mill. an den Créèdit foncier in 40= und nicht, wie die 
Stadt will, in 60 Jahresraten abtrage. Die Commission hat ferner die 
Frage in's Auge gefaßt, ob nicht und welche Grenzen „der administrativen 
Allmacht des Herrn Präfecten“ zu stecken wären? Sie dachte anfänglich 
daran, für den gesetzgebenden Körper die ganze Controle des Budgets der 
Stadt Paris in Anspruch zu nehmen. Da die Regierung sich diesem Antrag 
widersetzte, so wollte die Commission wenigstens das außerordentliche 
Budget der Stadt in die Competenz der Kammer bezogen haben. Allein der 
Staatsrath wies auch diesen Anspruch unter dem Vorwande zurück, daß eine 
solche Prüfung die Grundprincipien der städtischen Verwaltung umstoßen 
würde. Alles, was die Regierung zugestehen will, ist ein Art. 2, nach 
welchem die Ausgaben für neue Straßenanlagen, wofsern sie in jedem Jahr 
den zehnten Theil der ordentlichen Einnahmen der Stadt übersteigen, oder 
dieses Zehntel auf mehr als drei Jahre belasten, durch ein Gesetz autorisirt 
werden müssen. Die Commission hat keine Mühe, das „illusorische“ einer 
solchen Bestimmung nachzuweisen, welche der Stadt die freie Verfügung über 
48 Mill. jährlich für nichts als Straßenbauten läßt. Auf diesem Punkt 
standen die Unterhandlungen zwischen der Regierung und der Commission, 
als dieselben durch den Schluß der Session abgebrochen wurden. 
9. „ Die „Lanterne“ wird endlich mit Beschlag belegt. Rochefort hält 
es für gerathen, nach Brüssel zu entweichen und wird zu 10,000. 
Fr. Buße und einem Jahr Gefängniß verurtheilt. 
*
        <pb n="405" />
        Frankreich. 409. 
10. Aug. Friedensrede des Kaisers in Troyes. 
13. „ Schluß der am 6. d. M. eröffneten Subscription auf das neue 
Anlehen. 
Der Emissionspreis war durch Decret vom 2. d. M. auf 69 Fr. 25 Cent. 
3proc. Rente festgesetzt worden. Zu diesem Freise stellte sich das zu unter- 
zeichnende Kapital mit dem Supplement auf 450 Mill. oder 19,516,2405 Fr. 
Rente. Es wurden aber nicht weniger als 660,184,270 Fr. Rente unter- 
zeichnet, d. i. ein Kapital von 15 Milliarden ober beinahe 34 Mal die ver- 
langte Summe. Cin Bericht des Finanzministers an den Kaiser feiert den 
„Staatkscredit, der auf die Gewissenhaftigkeit und die unvergleichliche Solidität 
des Schuldners gegründet ist“ und meint: „Der hohe Betrag, der mit einer 
solchen Leichtigkeit in acht Tagen erlegten Summen ist das Zeichen einer 
ungeheuern Kraft und gibt den höchsten Begriff von unseren aufgehäuften 
Reichthümern. Und endlich darf man das Ganze dieser Thatsachen als den 
leuchtendsten Beweis der Größe unseres Landes und seines Vertrauens auf 
sich selbst, in unsere Institutionen und in die Weisheit des Souveräns an- 
sehen.“ Die unabhängige Presse verkennt ihrerseits den Erfolg des Anlehens 
nicht, macht aber doch auf das Illusorische der Ueberzeichnung aufmerksam. 
15. „ Der Napoleonstag verläuft ganz befriedigend für die Regierung. 
Die Revue der Nationalgarde findet ohne die erwartete Friedens- 
demonstration statt. Unter den Decorirten des Tages ist auch Gra- 
nier de Cassagnac Sohn, der chauvinistische Redacteur des „Pays.“ 
18. „ Wahlniederlage der Regierung im Jura-Departement, wo Gréry 
gewählt wird. 
19. „ Der bisherige Gesandte in Rom, Graf Sartiges, wird unter 
Ernennung zum Senator abberufen und durch den clerical gesinnten 
Marquis de Bannebdille ersetzt, der Senator Hr. de la Gucronnicère 
zum Gesandten in Brüssel ernannt. 
24.—26. Aug. Versammlungen der Generalräthe. 
25. Aug. Beginn der Bildung der mobilen Nationalgarde zunächst im 
Departement der Seine und in den östlichen Departements. 
28. „ Nochefort (die „Lanterne“)) wird neuerdings zu 10,000 Fr. Buße 
und 13 Monaten Gefängniß verurtheilt. 
29. „ Der Kaiser empfängt in Fontainebleau den (neapolitanischen) 
Grafen Girgenti und seine Gemahlin, die älteste Tochter der Königin 
Isabella, in ziemlich demonstrativer Weise. Das Gerücht von einem 
näheren Verhältniß mit Spanien tritt mit erneuerter Zuversicht auf. 
3.—11. Sept. Neuer Besuch des Kaisers mit dem kaiserl. Prinzen im 
Lager von Chälons von Fontainebleau aus. Der Kaiser sagt den 
Offizieren beim Abschied: 
„Ich fühle mich glücklich über die acht Tage, welche ich unter Ihnen zu- 
gebracht habe. Ich sage Ihnen nichts, weil die Zeitungen nicht ermangeln 
würden aus meinen Worten, wie gemäßigt dieselben auch sein möchten, 
kriegerische Anzeichen abzuleiten. Ich beschränke mich daher darauf, Ihnen 
meine Zufriedenheit mit Ihrem Eifer und Ihrer Ergebenheit auszudrücken. " 
13. Sept. Wahlsieg der Regierung und Niederlage Dufaure's im Var- 
Departement.
        <pb n="406" />
        410 Frankreich. 
14. Sept. Die kais. Familie trifft in Biarritz ein. 
15. „ Der Kaiser empfängt den spanischen Grafen Espeleta, der ihn 
im Namen der Königin Isabella begrüßt. Unterhandlungen über 
eine Zusammenkunft zwischen dem Kaiser und der Königin. 
16. „ Panik an der Pariser Börse wegen der Rede des Königs von 
Preußen in Kiel. Die Minister suchen zu beruhigen. 
„ „ Die Zusammenkunft zwischen dem Kaiser und der Königin Isa- 
bella wird von Madrid als beschlossen gemeldet: die Königin gehe 
am 18. nach Biarritz, der Kaiser komme am 19. nach S. Sebastian. 
18. „ Die Abreise des Kaisers nach S. Sebastian wird von Paris 
telegraphisch voreilig als erfolgt gemeldet, die Königin werde am 
folgenden Tag den Besuch in Biarritz erwiedern. Ausbruch der 
Revolution in Spanien. 
19. „ General Castelnau begrüßt die Königin Isabella im Auftrage 
des. Kaisers in S. Sebastian. „Der Zusammenkunft sind durch die 
Ereignisse in Spanien Hindernisse in den Weg gelegt.“ - 
21.».GewalttgeWahlsiegederRegterungtmNcevre-undMosel- 
Departement 
2-4-«;,,GanzFrankreichmitAusnahmederimperalistischenundallm- 
montanen Kreise sympathisirt mit der spanischen Revolution. 
30. „ Die Königin Isabella tritt auf franz. Gebiet über. Der Kaiser 
räumt ihr vorläufig das Schloß von Pau zum Aufenthalt ein und 
begrüßt sie auf dem Wege dahin an der Eisenbahnstation von 
Biarritz mit der Kaiserin und dem kaiserl. Prinzen. Die Pariser 
Börse begrüßt das Ereigniß mit einer Hausse. 
10. Oct. Der Effectivstand der Armee wird durch Beurlaubungen im 
Süden, von Lyon angefangen, und in Algier um ca. 40,000 Mann 
vermindert. In Paris und den östlichen Departements wird der 
Effectivstand dagegen nicht verändert. 
17. „ Rückkehr des Kaisers von. Biarritz nach St. Cloud. 
25. „ Ein kais. Decret regelt die Civilversorgung der ausgedienten 
Unteroffiziere, indem ca. 7800 Civilämter ihnen theils ausschließlich, 
theils vorzugsweise vorbehalten werden. 
27. „ Ernennung von 42 Bataillons= und 6 Schwadrons-Chefs der 
neuen mobilen Nationalgarde in den östlichen Departements. 
28. „ Der Kaiser veröffentlicht drei von ihm selber gezeichnete oder doch 
illuminirte Karten, welche beweisen sollen, daß die Veränderungen, 
welche seit einem halben Jahrhundert in Europa eingetreten sind, 
das Gleichgewicht der Mächte nicht auf Kosten Frankreichs verschoben 
haben. 
Die Karten sind sehr summarisch gezeichnet; es sind bloß die politischen 
Grenzen, die Flüsse und die Festungen angegeben; nur Belgien und Holland
        <pb n="407" />
        Frankresch. 44# 
sind mit einer gewissen Vorliebe behandelt. Wer sich nach dieser Karte eine 
Vorstellung von Mittel-Europa machen wollte, müßte auf den Gedanken 
kommen, daß die Niederlande die einzige bewohnte und cidvilisirte Gegend 
seien, während alles Uebrige wie eine große Wüste, gespickt mit einer Anzahl 
Festungen, oder wie ein großes Schlachtfeld erscheint. Den Karten ist folgende 
Erläuterung beigegeben: 
„Diese drei Karten zeigen dem Publikum die Stellung Frankreichs 
Europa gegenüber in drei verschiedenen Epochen: 1) Unter der Restauration: 
Die Verträge von 1815 haben nur Ein Ziel gehabt, nämlich Frankreich 
mit Mächten zu umgeben, welche es durch ihre Festungen und ihre stra- 
tegische Stellung in die Unmöglichkeit versetzen sollten, zu handeln. Im 
Norden richtet sich Holland, welches Belgien besitzt, gegen Frankreich wieder 
auf oder unterhält die Festungen Maestricht, Lüttich, Huy, Namur, Dinant, 
Marienburg, Philixpeville, Bouillon, Charleroi, Mons, Ath, Menin, Mypern, 
Nieumpoort, Ostende, Antwerpen, Tournay, Termonde, Oudenarde und Gent. 
Von Lüttich bis Triest bildet der deutsche Bund ein Ganzes, welches immer 
bereit ist, sich gegen jeden Angriff Frankreichs zu vereinigen. Dieser Bund 
stützt sich auf die Bundesfestungen Mainz, Landau und Luxemburg. Im 
Südosten decken die Alpen unsere Grenzen nicht mehr. Piemont ist auf dieser 
Seite die Vorhut Oesterreichs, welches über die italienische Halbinsel herrscht 
und die Festungswerke von Lesseillon schließen uns den Weg des Mont-Cenis. 
2) Unter der Juli-Regierung: Die belgische Revolutien hat unsere Stellung 
verbessert. Die gegen uns errichteten Festungen Menin, Ath, Mons, Phi- 
lippeville und Marienburg sind geschleist (Vertrag vom 14. December 1831). 
Die französische Regierung hat Paris und Lyon befestigt, die verschanzten 
Lager von Langres und VBésort und den Platz des Rousses geschaffen und alle 
Vertheidigungswerke der östlichen Plätze, besonders von Soissons, Sédan und 
Bitsch verbessert. Der Bund der heiligen Allianz ist erschüttert. Piemont 
zieht sich von Oesterreich zurück, aber der deutsche Bund bildet, von dieser 
letzteren Macht und von Preußen gestützt, im Jahr 1847 eine Agglomeration 
von 70 Mill. Seelen. Die Bundesfestungen, welche eine aus Oesterreichern 
und Preußen gemischte Besatzung haben, haben sich um Rastatt vermehrt, 
welches am 16. März 1842 für eine Bundesfestung erklärt wird. Um die- 
selbe Zeit wird Ulm befestigt und unter die Huth Württembergs und Bay- 
erns gestellt; die schon 1836 errichteten Werke von Germersheim werden den 
bayerischen Truppen anvertraut. Der deutsche Bund zerfällt in zehn Armee- 
corps mit einer Reserve-Division, welche in Kriegszeiten ungefähr 460,000 
Mann zählen können. Die preußischen und österreichischen Truppen der dem 
Bunde nicht angehörigen Länder können diese Zahl noch vermehren; denn 
man hat in dem schleswig'schen Feldzuge ungarische, croatische und italienische 
Bataillone an der Seite der Preußen im Namen der deutschen Nationalität 
Krieg führen sehen, 3)) Unter dem zweiten Kaiserreich hat Frankreich auf 
der Alpenseite seine natürlichen Grenzen wiedergefunden; die Werke von 
Lesseillon sperren ihm nicht mehr die Straße des Mont-Cenis, Italien ist 
von dem österreichischen Joche befreit. Im Norden hat Holland die Bande 
zerrissen, welche es durch Limburg und Luxemburg an den deutschen Bund 
knüpften. Der deutsche Bund ist aufgelöst worden, die Bundesfestungen haben 
aufgehört, zu existiren. Mainz ist von Preußen allein besetzt, Landau und 
Germersheim gehören Bayern und stehen unter dessen Huth, Rastatt ist von 
badischen Truppen besetzt und Ulm von Bayern und Württembergern. 
Preußen ist merklich vergrößert, aber im Ganzen ist das europäische Gleich- 
gewicht nicht zum Nachtheile Frankreichs vernichtet worden. Vor den letzten 
Ereignissen konnten Preußen und Oesterreich zusammen als Herren Deutsch- 
lands uns eine Bevölkerung von 80 Mill. Menschen entgegenstellen, welche 
durch Verträge und durch eine furchtbare militärische Organisation mit ein- 
ander vereinigt waren. Heute sind die Mächte, welche Frankreich umgeben,
        <pb n="408" />
        412 Frankreich. 
unabhängig. Wir haben an unseren Grenzen Belgien und die Schweiz, 
welche neutral sind. Preußen mit dem Nordbunde zählt 30 Mill. Seelen; 
die an Preußen militärisch gebundesien deutschen Südstaaten 8 Mill., Oester- 
reich 35 Mill., Italien 23 Mill. Frankreich mit seiner Einheit und seinen 
40 Mill. Seelen, Algier eingerechnet, hat von Niemand etwas zu fürchten."“ 
Ofsenbar sollen die Karten die Anschauung illustriren, daß der mächtige 
deutsche Bund durch die Ereignisse von 1863 in drei Stumpen (trongons) 
auseinander gefallen sei — zum Vortheil Frankreichs. „Der Kaiser hat 
glücklich herausgesunden, daß eigentlich er es war, der bei Sadowa gesiegt hat.“ 
30. Oct. Der Redacteur Vallès wird vom Zuchtpolizeigericht wegen eines 
Artikels über den 2. Dec. verurtheilt. Aus den Erwägungen geht 
übrigens hervor, daß die Discussion über den 2. Dec. gestattet ist 
und der Staatsstreich nicht zu jenen Grundlagen der Verfassung 
gerechnet wird, über welche den Journalen jede Erörterung ver- 
boten ist. 
2. Nov. Der „Moniteur“ warnt: „Mehrere Journale bringen seit 
einiger Zeit Discussionen über den umfassenden Charakter der con- 
stitutionellen Befugnisse des Staatsoberhauptes. Die Regierung er— 
innert die Presse daran, daß derartige Discussionen durch das Senats- 
consult vom 18. Juli 1866 formell untersagt wurden.“ 
„ „ Auf dem Kirchhofe des Montmatre finden an diesem Tage als 
aun Allerseelentage Kundgebungen am Grabe Cavagnac's und anderer 
Republikaner, namentlich des am 3. Dec. 185 4 auf den Barrikaden 
gefallenen Volksrepräsentanten Baudin statt, gegen welche die Polizei 
einschreitet. 
3. „ Das „Avenir national“ eröffnet eine Subscription, um dem 
gegen den Staatsstreich pflichtgetren auf den Barrikaden gefallenen 
Volksvertreter Baudin ein Denkmal zu errichten. Andere Blätter 
folgen. 
5. „ Der Kaiser geht von St. Cloud nach Compicègne, wohin vier 
Serien Einladungen, darunter auch an je zwei Studenten ergehen. 
6. „ Die Ex-Königin Isabella siedelt von Pau nach Paris über. 
7.—41. Nov. Die Baudin-Subscription wird von einer Reihe von 
Blättern ausgenommen und gestaltet sich zu einer förmlichen Demon= 
stration gegen den 2. Dec., die sich auch in die Provinzen fortsetzt. 
Der Minister des Innern Pinard setzt es durch, daß gegen einige 
dieser Blätter (Avenir und Reveil) ein Prozeß eingeleitet und die 
Blätter mit Beschlag belegt werden. Der Erfolg ist, statt einzu- 
schüchtern, der gerade entgegengesetzte. Zahlreiche Advocaten ver- 
öffentlichen ein Gutachten für die Gesetzlichkeit der Subseription. 
Berryer nimmt vom Krankenlager aus an der Subseription Antheil. 
Die Beiträge sind fast alle mit dem Namen unterzeichnet. Die 
öffentliche Meinung ist ziemlich einstimmig darüber, daß das Vor- 
gehen der Regierung ein arger Mißgriff gewesen sei.
        <pb n="409" />
        Fraukreich. 413 
Die Verfolgung ist auf Grund des &amp; 2 des Sicherheitsgesetzes von 
1858 eingeleitet. Dasselbe lautet: „Mit einer Gesängnißstrafe von einem 
Monat bis zu zwei Jahren und mit einer Geldstrase von 100 bis 2000 Fr. 
wird jedes Individuum bestraft, welches in der Absicht, den öffentlichen 
Frieden zu stören oder zum Haß und zur Verachtung der kaiserl. Regierung 
aufzureizen, Umtriebe angestiftet (pratigué des manceuvres) ober ein Ein- 
verständniß sei es mit dem In= oder mit dem Auslande unterhalten hat.“ 
15. Nov. Die sechste Kammer des Pariser Zuchtpolizeigerichtes verurtheilt 
die wegen der Demonstration vom 2. Nov. auf dem Kirchhof Mont- 
matre und wegen der Baudin-Subscription Angeklagten bis auf 6 
Monat Gefängniß und 2000 Fr. Buße. Die Gerichtsverhandlungen 
geben den vertheidigenden Advocaten Gelegenheit, den 2. Dec. auf's 
schneidendste zu brandmarken. 
16. „ Die Regierung stellt nunmehr auch alle anderen Blätter, die 
Baudin-Subseriptionen eröffnet haben, ohne bisher deßhalb verfolgt 
worden zu sein und die dieselben auch jetzt noch nicht einstellen, 
unter Anklage, in Paris und in der Provinz. Die ganze un- 
abhängige Presse beschäftigt sich inzwischen mit dem 2. Dec., um 
ihn zu verurtheilen und die Maßregeln der Regierung haben die 
verschiedenen dem Kaiserreich feindlichen Parteien momentan voll- 
ständig geeinigt. 
20. „ Das Gericht von Clermond Ferrand erläßt in der Baudin- 
Affaire ein freisprechendes Urtheil. [„Die Gerichte fangen an, sich 
ihrer Unabhängigkeit zu erinnern."!] 
27. „ Das Tribunal von Castres schließt sich demjenigen von Clermond 
Ferrand an und wagt es, in der Baudin-Affaire gleichfalls eine 
Freisprechung zu erlassen. 
„ —30. Nov. Weitere Verurtheilungen in der Baudin-Affaire in Paris 
und in der Provinz. Die Gerichtsverhandlungen geben indeß überall 
zu scharfen Urtheilen über den 2. Dec. und zu feindseligen Demon= 
strationen gegen die Regierung Anlaß. Vertheidigungsreden des 
Advocaten Gambetta und des Redacteurs Weiß. 
30. Nov. Berryer kt. 
2. Dec. Unruhen auf der Insel Réunion. Dieselben illustriren neuer- 
dings die elenden Zustände und die schlechte Verwaltung der franz. 
Colonien. 
3. „ Todestag Baudins. Die Regierung erwartet eine neue, noch 
größere Demonstration auf dem Kirchhof Montmatre und trifft da- 
gegen ganz außerordentliche, geradezu monströse Vorsichtsmaßregeln. 
Die ganze Armee von Paris ist schlagfertig, wie wenn ein Aufstand 
zu gewärtigen wäre. Es findet aber gar keine Demonstration statt. 
L„Ungeheure Kundgebung der Polizei, die vom Volke nicht unter- 
drückt wird. Hr. Pinard, der Minister des Innern, hat sich geradezu 
lächerlich und dadurch unmöglich gemacht."“!)
        <pb n="410" />
        414 Frankreich. 
7. Dec. Feierliches Leichenbegängniß Berryer's in Angerville. Alle Par- 
teien sind bei demselben vertreten, nur die kaiserliche nicht. 
18. „ Modification des Ministeriums. Moustier und Pinard erhalten 
ihre Entlassung und werden durch Lavalette (Ausw.) und Forcade 
de la Roquette (Inneres) ersetzt, welcher letztere in dem Abgeord- 
neten Gressier seinen Nachfolger (als Handelsminister) erhält. Dieser 
ist der erste Deputirte, der zum Minister ernannt wird. 
23. „ Der Kaiser empfängt Olbzaga als Vertreter Spaniens in Privat- 
audienz und nimmt seine Creditive entgegen. 
28.—30. Dec. Die Regierung, die dem bisherigen Verleger des Moni- 
teur denselben entzogen hat, geräth mit ihm über die Frage des 
Eigenthums an dem Titel „Moniteur“ in Prozeß, wird vom Handels- 
gericht verurtheilt und muß sich im letzten Augenblick entschließen, 
das neue Amtsblatt unter dem Titel Journal officiel de PEmpire 
erscheinen zu lassen, während der „Moniteur" als Privatunter= 
nehmung daneben fortbesteht. 
30. Dec. Der Staatsanwalt am Gerichtshof von Toulouse, Baron F. 
S"guier gibt seine Entlassung ein, indem er an den Generalstaats- 
anwalt folgendes öffentliche Schreiben richtet: 
„Ich beehre mich hiermit Ihnen dafür zu danken, daß Sie mich von den 
wiederholten Vorwürfen in Kenntniß gesetzt haben, die mir durch den Hrn. 
Großsiegelbewahrer gemacht worden sind, und ich bitte Sie, die neuen Belä- 
stigungen zu entschuldigen, die ich Ihnen in diesem Augenblick verursache. 
Aus dem vom 29. Dec. datirten Brief des Hrn. Großsiegelbewahrers geht 
hervor: 1) daß ich in meinem am 24. Dec. v. J. gegen das Blatt „I'Eman= 
cipation“ gehaltenen Requisitorium „Sie durch die von mir eingegangene 
seltsame Verpflichtung die Nachsicht des Gerichts anzunehmen habe binden 
wollen.“ Ich habe von diesen Dingen kein Wort gesagt, was mir beweist 
— wovon ich überdieß seit geraumer Zeit überzeugt war — daß die Leute, 
welche den Auftrag haben, mich im Sitzungssaale zu überwachen und meine 
Worte zu hinterbringen, schlecht gewählt worden sind. 2) Daß der Herr 
Großsiegelbewahrer meine Requisitorien, als in Preßangelegenheiten zu nach- 
sichtig, nicht länger dulden zu dürfen glaubt. Im Gerichtssaal unter 
der Ueberwachung einer geheimen Polizei zu sprechen und 
Strafanträge zu stellen, die schon im voraus vom Großsiegel- 
bewahrer ausgezwungen werden, sind beides Dinge, die ich nicht an- 
nehmen kann, und ich bitte Sie, Hr. Gencralstaatsanwalt, dem Hrn. GEroß-= 
siegelbewahrer meine Entlassung als Staatsanwalt in Toulouse gefälligst 
übermitteln zu wollen. Dieses Entlassungsgesuch reiche ich nicht aus freiem 
Antrieb ein; es wird mir auferlegt durch die ungerechten und beleidigenden 
Vorwürfe, mit denen ich seit einiger Zeit bezüglich meiner Haltung in dden 
Preßprozessen überhäuft werde; es isi eine wirkliche Ungnade, in die ich ge- 
fallen bin, weil ich dem Kaiser mit jener Mäßigung und Würde habe dienen 
wollen, die uns der Hr. Großsiegelbewahrer in seinem Rundschreiben vom 
4. Juni 1868 anempfohlen hat.“ Das in diesem Schreiben erwähnte Cir- 
cular Baroche's hatte in seiner Hauptstelle gelautet: „Die Regierung wird 
von den Richtern, wie früher, nur begründete, logische und unparteiische Ur- 
theile verlangen. Die Gerichte, unbeeinflußt von lokalen Strömungen, werden 
die Wahrheit feststellen und sie in bündigen und klaren Entscheidungsgründen 
hervortreten lassen, in denen die Fesilgkeit mit der Mäßigung Hand in Hand
        <pb n="411" />
        Ftankreich. 415 
gehen soll. Der Einfluß der Journalisten, der Zustand des össentlichen 
Geistes, seine berechtigten Empfindlichkeiten und seine Vorurtheile selbst müssen 
von Ihnen in Erwägung gezogen werden. Ich verlange von Ihnen, daß 
Sie sich nicht passiv auf meine Leitung verlassen, sondern daß Sie der Meinung 
den Vorzug geben, die Ihnen Ihr Gewissen vorgeschrieben haben wird. Die 
kritische Erörterung der politischen Maßregeln darf nicht in Fesseln geschlagen 
werden. Die Festigkeit, die Würde, die Mäßigung sind überall die Ehre der 
Nichter; namentlich in Preßangelegenheiten sind diese Eigenschaften bei denen 
unerläßlich, welche die Ehre haben im Namen der Regierung zu sprechen.“
        <pb n="412" />
        5. Italien. 
6. Jan. Das Cabinet reconstruirt sich: Menabrea bleibt Ministerpräsi- 
41. 
14. 
dent und Minister des Auswärtigen, Cambray-Digny Finanzminister, 
Cadorno übernimmt das Innere, de Filippo die Justiz, Nibotty die 
Marine, Bertoleviale den Krieg, Cantelli die öffentlichen Arbeiten, 
Broglio das Unterrichtswesen und interimistisch auch Ackerbau und 
Handel. 
„ Wiederzusammentritt der Kammern. Menabrea hält eine An- 
sprache als Programm der Regierung: 
„Wir appelliren an die Eintracht, damit wir die Hoffnung auf den Frie- 
den nicht dahin schwinden sehen. Die Wünsche der Nation werden uns er- 
muthigen, der innern Verwaltung Genüge zu leisten. Wir werden Ihnen 
einige Gesetze vorlegen, welche die Armec, die Finanzen und die Rechnungs- 
ablage betreffen. Wir müssen darauf sinnen, die Staatseinkünfte zu ver- 
mehren. Der Finanzminister wird dem Parlament die Maßregeln vorlegen, 
welche wir zu diesem Zweck zu ergreifen gesonnen sind. Es ist nothwendig, 
die Gefahren zu beseitigen, welche die Finanzen unseres Landes bedrohen. 
Die Regierung kann nicht stark sein, wenn nicht gute Gesetze eine gute Ver- 
waltung sichern. Der Weg des Verfahrens, welchen wir in den Verwaltungs- 
angelegenheiten zu befolgen gesonnen sind, läßt uns hoffen, daß Ihre Unter- 
stützung uns nicht sehlen wird, und daß wir den Wünschen des Landes als 
Ausdruck dienen. Die Eintracht ist nothwendig für Bildung einer starken 
Regierung. Wir müssen die Gefahren, welche uns bedrohen, beseitigen, die 
Finanzlage verbessern — das ist die äußerste Nothwendigkeit. Wir sehen, 
wie die Reaction kühn ihr Haupt erhebt; stark in unserer Einigkeit müssen 
wir alle Angriffe auf die Einheit und Unabhängigkeit Italiens, auf welche 
man sinnen könnte, zurückschlagen."“ 
„ II. Kammer: Ratazzi beschwert sich über die nach dem Beschluß 
der Kammer von der Regierung veröffentlichte Sammlung von Akten- 
stücken über die römischen Ereignisse vom Herbst 1867 und ver- 
langt die Vervollständigung derselben. 
Während er früher behauptet hat, daß er sich der Garibaldischen Invasion 
in den Kirchenstaat bis zum letzten Augenblick widersetzt habe, gibt er jetzt 
zu, daß dieß nur bis zum 15. October der Fall gewesen und die Regierung 
von jenem Tage an entschlossen gewesen, wider Frankreichs Willen und zu 
Gunsten der Invasion zu interveniren.
        <pb n="413" />
        Itallen. 417 
17. Jan. II. Kammer: Schluß der Generaldebatte über das Budget für 
20. 
1868. Crispi (Linke) will überhaupt nur ein provisorisches Budget 
bewilligt wissen, Menabrea erklärt, das hieße das Land in ein 
Chaos stürzen. 
„ II. Kammer: Der Finanzminister legt derselben ein umfassendes 
Exposé über die Finanzlage des Landes und die Maßregeln vor, 
welche die Regierung zu Tilgung der Desicits von 1866—1868 
und Herstellung des Gleichgewichts in den Einnahmen und Aus- 
gaben für die Zukunft dem Parlament vorzuschlagen beabsichtigt: 
Diese Maßregeln sind dreifacher Art: neue Steuern, Reform schon be- 
stehender Steuern, Reform einiger Hauptzweige der Staatsverwaltung. Die 
Nothwendigkeit neuer Steuern ist von allen bisherigen Finanzministern er- 
kannt worden, und wie seine Vorgänger hat sich Cambray-Digny für die 
Einführung der Mahlsteuer entschieden, welche, auf alle mahlbaren, eßbaren 
oder der Industrie dienenden Stofse ausgedehnt, bei einem Steuersatz von 
2½ Fr. per Centner einen Brutto-Ertrag von 130, netto 90 Mill. jährlich er- 
geben würde. Da jedoch von dieser Summe 14 Mill. abzuziehen wären 
durch die nothwendig werdende Abschaffung des heute bestehenden Staatsoctroi 
auf die betreffenden Materien, so würde die Mahlsteuer, über deren praktische 
Ausführung der Minister sich in lange Details einläßt, die Staatseinnahmen 
um 76 Mill. steigern. Weitere 4 Mill. sollen durch Einführung einer eben- 
falls schon durch frühere Minister vorgeschlagenen einheitlichen Steuer auf 
die von der Regierung ertheilten Concessionen und gewisse administrative 
Akte beschafft werden. Anderweitige neue Steuern hält der Minister nicht 
für zulässig; dagegen beabsichtigt er eine Reihe bestehender Steuern in einer 
für die Staatskasse fruchtbaren Weise zu reformiren. Hieher gehören von 
den indirecten Steuern erstens die Stempel= und Registersteuer und die 
Steuer auf die todte Hand; sie sollen künftig 19 Mill. mehr ertragen. Be- 
sondere Aufmerksamkeit hat der Minister der Frage der Tabakregie zugewandt. 
Das in Ztalien bestehende Fabricationssystem, wornach 14 Fabriken 15 Mill. 
Kilogramm Tabak verarbeiten, während nur 13 Mill. consumirt werden, 
kann so nicht weiter bestehen; die Fabriken sind heute zum Theil Wohlthä- 
tigkeitsanstalten, weil man sich nicht entschließen kann, etwa 3000 überflüssige 
Arbeiter zu entlassen. Wenn der Staat einige Fabriken aufhebt und auch 
die brodlosen Arbeiter unterstützt, so wird immer noch eine Ersparniß von 
6 Mill. erzielt. Verbesserungen der Fabrlcation werden eine Vermehrung der 
Einnahme um 2 Mill. zur Folge haben. Von den directen Steuern be- 
dürfen zwei, die Steuer auf den ländlichen Grundbesitz und diejenige auf das 
bewegliche Vermögen, einer neuen Ordnung. Der Minister schlägt die Ab- 
schaffung der Zuschläge auf die Grundsleuer vor, und Verwandlung der 
Steuer auf das bewegliche Vermögen in eine allgemeine Einkommensteuer. 
Diese und einige damit in Verbindung stehende untergeordnete Vorkehrungen 
werden der Staatskasse ein Mehr von 41 Mill. jährlich vetschaffen. Von 
der Ordnung der Finanzen ist die Reform der Staatsverwaltung untrennbar. 
Der Minister verspricht, in Gemeinschast mit dem Minister des Innern, einen 
Gesetzentwurf über die Reorganisation der Central= und Provinzialverwaltung 
vorzulegen, wodurch dieselbe einerseits vereinfacht und decentralisirt, anderer- 
seits ihre Autorität und Kraft erhöht werden soll. Dieses doppelte Ziel will 
man erreichen, indem erstens die Verantwortlichkeit der Minister von der- 
jenigen der Vorsteher der Verwaltungsbehörden geschieden und eine wahre 
Verantwortlichkeit in der ganzen Verwaltungshierarchie eingeführt, indem 
ferner die Competenz der Präfccten erhöht und ihnen zumal die Oberaufsicht 
über sämmtliche in der Provinz von den verschiedenen Ministerien abhängigen 
27
        <pb n="414" />
        418 
Itallen. 
Behörden, mit Ausnahme der militärischen und der gerichtlichen, anvertraut, 
indem endlich die gesammte Verwaltung auf übereinstimmenden und einfachen 
Grundlagen geordnet wird. Mit dieser Vereinfachung der gesammten Ver- 
waltung gehen einige speciell in die Finanzverwaltung einschlägige Neuerun- 
gen Hand in Hand: die Ueberlassung des Kassendienstes an die Nationalbank, 
und die Betrauung der Gemeinden mit der Erhebung der directen Steuern 
(lombardisches System). Außerdem stellt der Minister Gesetze in Aussicht 
über die Verwaltung des Staatsvermögens und über das Rechnungswesen. 
Die finanziellen Ergebnisse dieses gesammten Plans resumirt der Minister in 
folgenden Ziffern: die beiden neuen Steuern sollen ergeben 80 Mill., die 
Resorm der bestehenden Steuern 68 Mill., durch die Verwaltungsreformen 
sollen erspart werden 14 Mill., zusammen 162 Min., welche, von dem vor- 
ausgesehenen Deficit von 240 Mill. abgezogen, noch ein Restdeficit von 78 
Mill. ungedeckt lassen, was jedoch weiter keine esorsuise einflößen kann, in- 
dem dasselbe durch die natürliche Zunahme der Einkünste in Folge des wach- 
senden Nationalwohlstands bis spätestens zum Jahre 1880, voraussichtlich 
aber noch viel früher, verschwinden wird. Der letzte Theil des Vortrags des 
Ministers beschäftigt sich mit der Frage: wie für das bis zum Schlusse dieses 
Jahres auf 630 Mill. anwachsende Deficit der Jahre 1866, 1867 und 1868 
Deckung beschafft werden soll. Bisher hat dazu gedient und wird noch serner 
dienen: die schwebende Schuld im Betrage von 658 Mill. Aber um den 
regelmäßigen Dienst der Staatskassen zu sichern, sind noch weitere 162 Mill. 
erforderlich, da die Eintreibung der Steuerrückstände erst im Jahre 1869 
vorausgesehen werden darf. Der Minister läßt sich ausführlich über die Er- 
gebnisse der Operation mit den Kirchengütern aus und gelangt zu dem 
Schlusse, daß aus diesem Geschäft nicht mehr als 50 Mill. jährlich sich 
erzielen lassen. Um mehr zu erzielen, müßte man die betreffenden Obli- 
gationen unter dem festgesetzten Preis abgeben. Näheres über die Mittel, 
wodurch das Deficit von 630 Mill. gedeckt werden soll, theilt der Minister 
nicht mit. " 
24. Jan. Auf die Einladung des Tuileriencabinets, daß trotz der Rede 
#l 
Nouher's vom 5. Dec. 1867 jamais“) das Florentiner Cabinet 
keinen Anstand nehmen werde, wenigstens die Grundzüge vorzuschla- 
gen, wodurch ein modus vivendi zwischen Rom und JItalien her- 
gestellt werden könnte, präcisirt Menabrea in einer Depesche nach 
Paris die Punkte, welche, vor allem aus eine Zolleinigung, Italien 
als Basen dafür betrachten würde. 
„ Die II. Kammer genehmigt das Einnahmebudget für 1868 mit 
201 gegen 87 Stimmen. « 
— Febr. Unter dem Vorgange Padua's werden in Mailand, Venedig, 
Genua, Modena, Bologna und anderen oberitalienischen Städten 
Adressen mit zahlreichen Unterschriften an das Parlament gerichtet, 
um die Opferwilligkeit des Volks zu bezeugen und die Volksvertre— 
tung an die Pflicht zu erinnern, das Land vor dem Unglück und 
der Schmach des Bankerotts zu bewahren. 
„ II. Kammer: Die Budgetcommission beschließt, auf die Mahl- 
steuervorlage der Regierung einzugehen. 
„ II. Kammer: Die Neuwahl der Bureaux fällt entschieden zu 
Gunsten der Rechten aus. Das Ministerium befestigt sich.
        <pb n="415" />
        Nallen. 419 
l 
14. Febr. Marchese Nudini, der seine Tüchtigkeit in Palermo bewiesen 
15. 
19. 
22. 
hat, wird zum Präfecten von Neapel ernannt. 
„ Der Staatsrath entscheidet sich doch für Zahlung der päpstlichen 
Schuld. 
„ Der König begnadigt die Offiziere des Heeres, welche wegen 
Theilnahme an der Bewegung im Kirchenstaat Disciplinarstrafen 
zu erleiden hatten und bewilligt allen jenen Offizieren, welche aus 
diesem Anlaß ihre Entlassung genommen, den Wiedereintritt in den 
Heerverband, wenn sie darum nachsuchen. 
„ Die II. Kammer genehmigt auch das Budget der Ausgaben für 
1868 mit 176 gegen 38 Stimmen. Der Finanzminister kündigt 
die Vorlegung des Budgets für 1869 im März an. 
1. März. II. Kammer: Bericht der Commission über die Mahlsteuer: 
10. 
11. 
14. 
Derselbe schlägt vor, für den Centner Weizenmehl und Reis 2 Fr. und 
für die anderen Cerealien 1 Fr. per Centner zu erheben; wenn aber diese 
Producte vom Ausland eingeführt werden, sollen sie außer der Mahlsteuer 
noch Eingangszoll entrichten: bei der Ausfuhr dieser Producte über die Landes- 
grenze wird die Mahlsteuer mit Abzug von 10 Proc. zurückvergütet. Der 
Art. 28 des Gesetzes bestimmt, daß dasselbe mit dem 1. Januar 1869 in 
Kraft treten soll. Mit demselben Tage sollen auch die Bestimmungen des 
Art. 5 des Decrets vom 28. Juni 1866 auf das aus dem Besitz von 
Staatsrenten resultirende Einkommen Wirksamkeit erlangen, und zwar der 
Art, daß die Erhebung der Steuer auf das Mobiliarvermögen bei der Aus- 
zahlung der Zinsen der Staatsschuld durch einen entsprechenden Abzug be- 
wirkt wird. 
„ II. Kammer: Beginn der Debatte über die Aufhebung des 
Zwangscurses der Banknoten. 
„ Ein königliches Decret stiftet einen neuen Orden „der Krone 
Italiens“. 
„ Der judex Monarchiac bei der sicilischen Legation, Cirino Rinaldi, 
leistet der päpstlichen Aufhebungsbulle keine Unterwerfung und das 
Ministerium beschließt, ihn in diesem Streit mit der Curie kräftig 
zu unterstützen. 
„ II. Kammer: Schluß der neuntägigen Debatte über die Auf- 
hebung des Zwangscurses. Der Antrag Depretis, eine Commission 
mit der Ausarbeitung eines dießfälligen Gesetzentwurfes zu betrauen, 
wird mit 211 gegen 38 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit will 
dieß der Initiative der Regierung überlassen. Der Finanzminister 
erklärt im Verlauf der Debatte, daß der Bankerott unausweichlich 
sei, wenn die Steuervorlagen der Regierung nicht vor. dem 1. Juli 
votirt würden. 
„ II. Kammer: Beginn der Debatte über die Mahlsteuer. Crispi 
(Linke) stellt die präjudicielle Frage. 
„ II. Kammer: Mahlsteuerdebatte. Die Kammer verwirft den An- 
27*
        <pb n="416" />
        420 
Italitn. 
trag Crispi's (Linke), die Berathung bis nach den organischen Re- 
formen zu vertagen, d. h. abzulehnen, mit 213 gegen 103 Stim- 
men (die Rechte, die Mittelpartei und 3 Permanente gegen die 
Linke, die Ratazzianer und die Mehrheit der Permanenten) und 
beschließt, das Mahlsteuergesetz zu berathen, die definitive Abstim- 
mung aber bis nach Berathung der anderen Finanzmaßregeln zu 
verschieben, um alle zusammen möglicher Weise in einem einzigen 
Gesetze zusammen zu fassen. 
15. März. Die Neuwahl des Gemeinderaths von Neapel ergibt eine starke 
19. 
21. 
Majorität der Gemäßigten, während bisher die Radicalen die große 
Mehrheit gebildet haben. 
„ Eine Depesche Moustier's nach Florenz theilt dem italienischen 
Cabinet mit, daß die römische Regierung gegen den am 24. Januar 
vorgeschlagenen modus vivendi, namentlich eine Zolleinigung, zahl- 
reiche Einwendungen zu machen habe und verlangt nähere Erläu- 
terungen. 
„ II. Kammer: Der Finanzminister legt das Budget für 1869 
vor und knüpft daran neuerdings eine sehr einläßliche Schilderung 
der Finanzlage. « 
Cambray-Digny hält es für nothwendig, nochmals alle die Gründe auf- 
zuzählen, welche die Genehmigung der Mahlsteuer der Kammer zur unab- 
weisbaren Pflicht machen. Da die Nothwendigkeit einer neuen einen mög- 
lichst großen Theil der Bevölkerung treffenden Steuer nachgerade von allen 
zugestanden wird, so betonte der Minister namentlich, warum er gleich seinen 
Vorgängern die Mahlsteuer jeder andern vorziehen müsse. Für eine indirecte 
Steuer spreche der Umstand, daß in Italien die indirecten zu den directen 
Steuern im Verhältniß von 3 zu 2 stünden, während dieselben sich in Eng- 
land wie 9 zu 2, in Frankreich wie 7 zu 2 verhielten. Daraus erhelle, daß 
die vielfach empfohlene Kopfsteuer schon als directe Steuer nicht räthlich sei, 
ganz abgesehen davon, daß sie höchstens 50 Mill. abwerfen könnte. Eine 
Steuer auf die Production sei in Italien völlig unanwendbar. Eine Steuer 
auf die Getränke werde ohnehin eingeführt werden müssen, wenn man zur 
Herstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben gelangen 
wolle. Das von dem Minister vorgelegte Budget für 1869 veranschlagt die 
gewöhnlichen Einnahmen auf 775,531,835 Fr., die außergewöhnlichen auf 
28,984,908 Fr., die gewöhnliche Ausgabe auf 947,611,031, die außer- 
gewöhnliche auf 62,651,221 Fr., das Gesammtdeficit auf 199,745,509 Fr. 
(18,331,918 Fr. weniger als das Deficit von 1868). Allein der Minister 
hofst, daß dasselbe sich durch Annahme seiner Vorschläge und zumal der 
Mahlsteuer, welche 76 Mill. ertragen soll, auf etwa 60 Mill. ermäßigen lasse. 
Die Frage, ob die Zustände des Landes derart seien, daß sie die neue Be- 
lastung gestatleten, könne natürlich nicht mit mathematischer Sicherheit be- 
antwortet werden. Aber es sei eine Thatsache, daß Italien in den letzten 
Jahren 3—400 Mill. in öffentlichen Obligationen angelegt habe, was auf 
bedeutende Ersparnisse hindeute. Ferner werde durch die statistischen Auf- 
stellungen das Wachsthum des Handels dargethan. Schließlich sei es weder 
wahr, daß viele Fabriken hätten geschlossen werden müssen, noch daß die 
Auswanderung in beunruhigendem Maßstabe zugenommen habe. Immerhin 
gab der Minister zu, daß die Auswanderung die regelmäßige Zunahme der 
Bevölkerung übersteige. «
        <pb n="417" />
        Nallen. 421 
24. März. II. Kammer: Fortsetzung der Mahlsteuerdebatte. Erklärung 
30. 
14. 
20. 
der Mittelpartei. 
Correnti, einer ihrer Führer, sucht die Existenz dieser Partei zu rechtfer- 
tigen durch die Unterstützung, welche sie dem Ministerium unter gewissen 
Bedingungen zu leisten gesonnen sei. Erfülle das Ministerium die Beding- 
ungen, so bilde die dritte Partei im Verein mit der Rechten eine ansehnliche 
Mehrheit. Erfülle es die Bedingungen nicht, so werde cs von der dritten 
Partei im Verein mit der Linken bekämpft werden. Die Bedingungen laufen 
darauf hinaus, daß die neuen Steuern zugleich mit den nothwendigen Er- 
sparnissen eingeführt, daß die Heilung der Finanzen ganz und völlig unter- 
nommen werde. Zu diesem Zwecke sind der Redner und seine Freunde be- 
reit, die Mahlsteuer zu bewilligen, vorausgesetzt, daß mit dieser auch die üb- 
rigen Steuern votirt werden, und daß man zugleich Hand anlege an die 
Reformen der organischen Gesetze und die damit verknüpften Ersparnisse. 
„ II. Kammer: Fortsetzung der Mahlsteuerdebatte. Menabrea er- 
klärt sich gelegentlich gegen eine Ausdehnung der Couponsteuer auch 
auf die ausländischen Besitzer italienischer Staatspapiere. — Der 
Finanzminister legt nunmehr auch den Gesetzentwurf bez. Einfüh- 
rung einer allgemeinen Einkommensteuer vor. 
„ II. Kammer: Mahlsteuerdebatte. Der Finanzminister erklärt die 
Votirung der Steuer für eine Cabinetsfrage. Die Generaldebatte 
wird geschlossen und das Eintreten in die Specialdebatte mit 282 
gegen 164 Stimmen beschlossen. 
April. II. Kammer: Mahlsteuerdebatte. Die Berathung des Ent- 
wurfs wird zu Ende geführt, die schließliche Abstimmung über das 
Ganze aber nach dem früheren Beschlusse der Kammer noch ver- 
schoben, bis auch die anderen Finanzvorlagen der Regierung durch- 
berathen sein werden. 
„ Excesse in Bologna. Die Rädelsführer, vier Professoren von 
socialistischen Tendenzen, werden verhaftet. 
„ II. Kammer: Der Finanzminister legt derselben eine Uebersicht 
der von der Regierung beabsichtigten Gesetze und Steuern vor, durch 
welche für das Budget von 1869 im Vergleich mit demjenigen von 
1868 an Ersparnissen und Einnahmesteigerungen, abgesehen vom 
Ertrage der Mahlsteuer, ein Gewinn von 104 Mill. erzielt wer- 
den soll. 
Die Steuer auf die Coupons der öffentlichen Rente figurirt darunter mit 
24 Mill. (vorausgesetzt, daß, wie wahrscheinlich, sie auch auf die fremden Be- 
sitzer sich erstreckt). Andere neue oder modificirte Steuern sollen 25 Mill., ferner 
die veränderte Erhebung der directen Steuern eine Ersparniß von 9 Mill. 
ergeben. Von der Reorganisation der Central= und Provinzialverwaltung 
und von der des Secundärunterrichts werden Ersparnisse für je 3 Mill. er- 
hosst. Der Kriegeminister hat das Budget der Militärausgaben gegen 1868 
um 20, der Marineminister das der Marine um 5 Mill. reducirt. Der 
Justizminister hat einen Gesetzentwurf über Verminderung der Gerichte vor- 
gelegt, wovon er sich eine Ersparniß von 10 Mill. verspricht. Dazu kommen 
noch andere in den Budgetentwurf von 1869 bereits aufgenommene Erspar- 
nisse im Betrag von 5 Mill. Zusammen 104 Mill., von welchen 25 durch 
Ersparnisse im Kriegs= und Marinebudgelt gewonnen werden.
        <pb n="418" />
        422 Italitn. 
26. April. Der Kronprinz Humbert vermählt sich unter großen Festlich— 
keiten in der alten Hauptstadt Turin mit der Prinzessin Margharita, 
der Tochter der Herzogin von Genua. Zu der Festlichkeit sind auch 
der Kronprinz von Preußen und der Prinz Napoleon, der Schwager 
des Kronprinzen Humbert, eingetroffen. Der erstere ist auf dem 
ganzen Wege von Verona an überall von der Bevölkerung freiwillig 
gefeiert worden und auch in Turin der Löwe des Tags, der letztere 
wird bei der gegenwärtigen Stimmung Italiens seit Mentana bez. 
Frankreichs kaum beachtet. 
14. Mai. II. Kammer: Die langen Berathungen über das Stempel— 
und Registrirungsgesetz gelangen endlich, nicht ohne wesentliche Mo- 
dificationen des Regierungsentwurfs, zum Abschluß und der Finanz- 
minister verlangt, daß die Kammer nunmehr das Mahlsteuer= und 
diese Gesetze zusammen votire, indem er beifügt: wenn diese Gesetze 
zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichts nicht hinreichen, so 
werde er einen Gesetzentwurf über eine Getränksteuer vorlegen. Die 
Kammer beschließt, die Debatte darüber schon auf den folgenden 
Tag anzusetzen. 
21. „ II. Kammer: Abstimmung über die bis jetzt berathenen Steuer- 
vorlagen. Die Concessionssteuer wird mit 240 gegen 136, die 
Stempel= und Registrirungssteuer mit 232 gegen 143, die Mahl- 
steuer mit 219 gegen 152 Stimmen genehmigt. 
— Juni. Die Regierung muß energische außerordentliche Maßregeln er- 
greifen, um die öffentliche Sicherheit in der Romagna gegen geheime 
Gesellschaften, die ihren Hauptsitz in Navenna zu haben scheinen, zu 
schützen. Gleichzeitig wird in Bologna eine Gesellschaft von Bank- 
notenfälschern entdeckt, die bis in die Beamten= und in die höheren 
Stände hinaufreicht. 
1. „ II. Kammer: Ein Antrag Rattazzi's und der Linken, dem sich 
selbst einige Mitglieder des Centrums und der Rechten anschließen: 
„Die Unterzeichneten, in Anwendung des Rechtes der parlamentarischen 
Initiative, schlagen den folgenden Gesetzentwurf vor, welcher schon in anderen 
vorhergehenden Legislaturen mit Einstimmigkeit in Erwägung gezogen wurde. 
Einziger Artikel: Alle Italiener aus den Provinzen, welche noch nicht zum 
Königreich Italien gehören, werden in der Ausübung der bürgerlichen und 
politischen Rechte gleichgestellt, falls sie, unter Vorlegung des Geburtsaktes 
und unter Erfüllung der übrigen durch das Gesetz vorgeschriebenen Förm- 
lichkeiten, sich in die Listen einer von ihnen zu wählenden Gemeinde ein- 
schreiben“ 
wird von der Kammer beinahe einstimmig in Erwägung zu ziehen 
beschlossen. Der Minister des Innern erklärt sich im Allgemeinen 
damit einverstanden, doch unter dem Vorbehalt, bei der Berathung 
des Entwurfs die ihm nöthig scheinenden Modificationen in Vor- 
schlag zu bringen (namentlich statt des unbestimmten Ausdruckes
        <pb n="419" />
        Italien. 423 
„Italiener aus den nicht zum Königreich gehörigen Provinzen“ zu 
setzen „Italiener aus den zur Zeit noch dem Papst unterworfenen 
Provinzen“). 
4. Juni. Die II. Kammer nimmt die Berathung der Finanzvorlagen 
der Regierung wieder auf. Der Finanzminister beharrt auf der 
von ihm beantragten allgemeinen Einkommensteuer, die Commission 
will dagegen bloß eine Erhöhung der bestehenden Steuern zugestehen. 
Schließlich gibt der Finanzminister zu, daß letzteres zur Grundlage 
der Berathung gemacht werde. 
„ Die II. Kammer nimmt die Steuererhöhungen nach den Vor- 
schlägen der Commission an und beginnt die Debatte über den An- 
trag des Finanzministers, die Titel der im Besitze von Ausländern 
befindlichen auf den Inhaber lautenden Staatspapiere von der Con- 
ponsteuer auszunehmen. 
„ Die II. Kammer lehnt das Begehren des Finanzministers bez. 
der ausländischen Gläubiger ab. 
Graf Cambray-Digny meint: daß es weder im Interesse Italiens 
liege — insofern es auch fernerhin noch den auswärtigen Credit in Anspruch 
zu nehmen haben werde — noch dem Geist der Anlehensverträge entspreche, 
den ausländischen Staatsgläubigern den Genuß ihrer vertragsmäßigen Zinsen 
zu verkürzen. Nur die Inländer könnten von Rechtswegen aus Anlaß der 
wachsenden Bedürfnisse des Staates mit einer Steuer belegt werden. Auf 
Ausländer ausgedehnt, verwandle sich die Steuer in eine Verkürzung des 
ihnen garantirten Guthabens. Um die Erhebung der Steuer bezüglich der 
inländischen Rentenbesitzer zu sichern, sei es nöthig, sie von den Zinsen der 
Titel auf den Inhaber in Abzug zu bringen. Aber den Ausländern müsse 
man eine Möglichkeit geben, sich von der Zahlung der Steuer zu befreien, 
und dieß geschehe, indem man ihnen gestatte, ihre Titel auf den Inhaber in 
benannte Titel zu verwandeln, und indem man den Stenerabzug auf die be- 
nannten Titel ausländischer Besitzer nicht in Anwendung bringe. Ein Miß- 
brauch sei nicht zu befürchten. Inländer würden gewiß nicht ihre Titel auf 
ausländische Namen eintragen lassen, da ja diese Eintragung den einzigen 
Beweis des Eigenthums bilde. Die Immobilisirung eines Theils der öffent- 
lichen Rente sei ein Vortheil, indem so die allzu häufigen Börsenoperationen, 
die denselben bis heute genug geschadet hätten, gemindert würden. Der Mi- 
nister gibt auch eine Uebersicht der in Paris seit 1865 für die Coupons der 
italienischen Rente bezahlten Summen, woraus hervorgeht, daß jedenfalls zwei 
Drittel der consolidirten Staatsschuld sich in italienischen Händen befinden. 
Die Bemühungen des Ministers zu Gunsten der fremden Gläubiger helsen 
jedoch nichts; selbst ein von ihm gebilligtes Amendement, welches den Aus- 
ländern bloß bis zum November Frist gibt, ihre Titel auf ihre Namen ein- 
schreiben zu lassen, wird mit ungeheurer Mehrheit verworfen. 
Die Behandlung der auswärtigen Gläubiger von Seite Italiens ist indeß 
immerhin noch eine viel glimpflichere als von Seite Oesterreichs. Die auf 
italienische Rente gelegte Steuer beträgt 8 oder, mit dem wenige Tage vorher 
genehmigten Zuschlagszehntel 8,8 Proc. Ferner ist die italienische Steuer 
nicht, wie die österreichische, eine specielle Steuer, sondern die allgemeine 
Steuer auf das bewegliche Vermögen, welche eben nur sortan auch von den 
Zinscoupons der öffentlichen Rente in Form eines Abzugs erhoben wird. 
Das ist keine müßige Verschiedenheit des Namens. Die italienischen Renten- 
besitzer sind gegen eine künftige Erhöhung des Abzugs insofern geschützt, als
        <pb n="420" />
        Italien. 
die Steuer auf das bewegliche Vermögen bereits auf das höchste erträgliche 
Maß hinaufgeschraubt ist. 
13. Juni. General Medici wird zum commandirenden General auf Si— 
15. 
cilien und zugleich zum Präfecten von Palermo ernannt. 
„ Eine Depesche Menabrea's gibt die von Frankreich am 19. März 
verlangten näheren Erläuterungen bez. eines modus vivendi mit 
RNom in einem einläßlichen Memorandum. 
Das Memorandum erörtert einen nach dem andern die verschiedenen 
Punkte, über welche in dem modus vivendi ein Abkommen zu treffen wäre. 
Diese Punkte sind: das Zoll= und Monopolwesen, die Post, die Telegraphen, 
die Bekämpfung des Räuberwesens, der Durchgang der königlichen Truppen 
durch das päpstliche Gebiet, das Paßwesen, die Befreiung der aus den italie- 
nischen Provinzen gebürtigen politischen Gefangenen. Der wichtigste Theil 
des Memorandums ist derjenige, welcher die vorgeschlagene Zolleinigung 
betrifft. Die allgemeine Grundlage jeder Uebereinkunft in dieser Beziehung 
müßte, so sagt das Memorandum, die völlige Freiheit des Ein= und Aus- 
gangs der Erzeugnisse der beiden Gebicte sein. Die Anwendung dieses Prin- 
cips brächte offenbar eine Zolleinigung mit sich, welche in zweierlei Weise 
ausgeführt werden könnte: erstens, man könnte die innere Zolllinie längs 
der Grenze der beiden Staaten aufheben, so daß die päpstliche Verwaltung 
eine Zolllinie nur noch längs des Meeres besäße; in diesem Falle würden 
die Tarise der beiden Staaten assimilirt werden; der heilige Stuhl träte den 
gegenwärtigen und künftigen Handelsverträgen Italiens bei; die völligste 
Handelsfreiheit würde den Angehörigen der beiden Länder gegenseitig zuge- 
flanden; eine einzige Verwaltung würde für die der Regie unterworfenen 
Monopole fungiren; die Vertheilung der Einkünfte der Zolleinigung würde 
auf einer näher zu bestimmenden Grundlage erfolgen, und es könnte der 
päpstlichen Regierung eine Prämie bewilligt werden; der heilige Stuhl, ob- 
gleich er sowohl hinsichtlich der Verwaltung als der Erhebung der Zölle sich 
seine Autonomie bewahrte, würde einwilligen, daß die italienische Regierung 
Controleure bei den päpstlichen Zollämtern unterhielte; endlich würde in 
Florenz eine gemischte Commission die allgemeinen Interessen der Zolleinig- 
ung und die Rechnungen zwischen den beiden Staaten zu regeln haben. Ein 
zweites einfacheres System, welchem die italienische Regierung den Vorzug 
gäbe, würde darin bestehen, das Zollwesen im ganzen Gebiete der Zolleinig- 
ung der italienischen Verwaltung zu überlassen, vorbehaltlich der Festsetzung 
eines an die päpstliche Regierung abzuliesernden bestimmten Betrags. Sollte 
weder das eine noch das andere der vorgeschlagenen Systeme einer Zolleinig- 
ung sich schon jetzt ausführen lassen, so würde wenigstens eine Reihe von 
Maßregeln zur Erleichterung des Verkehrs getroffen werden können. Das 
Memorandum zählt diese Maßregeln auf. Bezüglich der andern im Memo- 
randum besprochenen Punkte genügt es hervorzuheben, daß über das Post- 
und Telegraphenwesen Uebereinkünfte bestehen, welche im Ganzen genügen. 
Dagegen begehrt die italienische Regierung den Abschluß eines Auslieferungs- 
vertrags, serner die Abschaffung der Pässe; auch wünscht sie, daß die italie- 
nischen Trupxpen auf der Eisenbahn durch das päpstliche Gebiet befördert wer- 
den könnten. Endlich soll ausdrücklich sestgesetzt werden, daß die beiderseitigen 
Unterthanen in beiden Staaten dieselben Rechte wie die Einheimischen ge- 
nießen in allem, was den Handel, die Schifffahrt, die freie Niederlassung, 
den Gerichtsstand und die öffentlichen Lasten angeht. „Die Uebereinkünste, 
von denen in diesem Memorandum die Rede ist, müßten zwischen den Ver- 
ständen der betreffenden Verwaltungen getroffen werden, welche außerdem er- 
mächtigt wären, sich unmittelbar untereinander zu verständigen, um die Aus- 
führung dieser Uebereinkünfte zu erleichtern und deren Anwendung auszu-
        <pb n="421" />
        Italien. 425 
dehnen.“ Das Memorandum schließt, indem es die Vortheile hervorhebt, 
welche der modus vivendi nicht nur für die ökonomische Lage, sondern auch 
für die Sicherheit des heiligen Stuhles mit sich brächte. 
Italien erhält auf diese Auseinandersetzung von Frankreich gar 
keine Antwort, weil eben Rom überall nicht geneigt ist, auf die 
Idee irgendwie einzugehen. 
17. Juni. Die II. Kammer bewilligt in der Schlußabstimmung einen 
20. 
23. 
Zuschlag von 10. Proc. zu den directen Steuern. Damit ist das 
letzte der vom Ministerium vorgelegten Steuergesetze erledigt. 
Die Kammer hat im Ganzen 140—150 Mill. neuer Steuern und Steuer- 
erhöhungen volirt und so ihren ernstlichen Willen bekundet, die Herstellung 
des Gleichgewichts der Einnahmen und Ausgaben herbeizuführen, soweit dieß 
durch Mehrbelastung der Steuerzahler überhaupt möglich ist. Dagegen bleibt 
jetzt die, im Grunde schwierigere, Aufgabe noch übrig, die Staatsverwaltung 
in mehreren ihrer Hauptzweige besser zu organisiren. 
„ Zwischen der italienischen Regierung und dem Repräsentanten 
des Erzherzogs Franz V. von Modena wird auf Grund des Frie- 
densvertrags mit Oesterreich vom 3. Oct. 1866 eine Vereinbarung 
(convenzione di paco co d'amicizia) geschlossen. 
In Folge derselben hebt Italien die Beschlagnahme der eslensischen und 
herzoglichen Privatgüter auf, während das Haus Modena die als Naticnal- 
cigenthum erkannten Gegenstände, welche im Jahre 1859 weggeschafft wurden, 
zurückgibt. 
„ Der Finanzminister schließt mit einer Reihe italienischer Credit- 
institute und mehreren ausländischen Handelshäusern einen Vertrag 
wegen Uebernahme der Ausnutzung des Tabakmonopols ab. 
Die letztern verpflichten sich, eine Actiengesellschaft zu gründen, welche für 
einen bestimmten jährlichen Canen, und unter Theilnahme des Staatls am 
Gewinne, die Ausübung des Tabakmonopols in den diesem Monopol unter- 
worsenen Theilen des Königreichs Italien (auf Sicilien ist die Tabakcultur 
frei) für die Dauer von zwanzig Jahren vom 1. Jan. 1869 an in Pacht 
nimmt. Die Pöchter verpflichten sich ferner, der italienischen Regierung eine 
Vorauszahlung von 180 Mill. in Gold zu machen, mittelst Ausgabe von Ob- 
ligationen der genannten Gesellschaft, welche vom Staat garantirt und inner- 
halb zwanzig Jahren amortisirt werden. Die Obligationen werden mit 6 
Proc. des Nennwerths verzinst, können mit keiner Specialsteuer belastet wer- 
den und werden den Titeln der öffentlichen Schuld gleichgestellt (sie haben 
also die Couponssteuer zu tragen). Die Gesellschaft wird mit einem, nöthl- 
genfalls zu erhöhenden, einstweilen auf 50 Mill. festgesetzten Kapital gegrün- 
det und vom Staat durch einen Delegirten beaussichtigt. Das Statut der 
Gesellschaft ist mit dem Minister zu vereinbaren. Während der Zeit von zwanzig 
Jahren gehört der Gesellschaft ausschließlich das Privilegium der Fabrication 
und des Kauss und Verkaufs aller Arten von Tabak. Dajür zahlt die Ge- 
sellsckast während der ersien vier Jahre einen jährlichen Canon in der Höhe 
des Netto-Ertrags des Tabakmonopols während des laufenden Jahres 1868. 
Für die zweiten viet Jahre wird der Canon festgestellt auf den durchschnitt- 
lichen Netto-Ertrag der ersten vier Jahre, und so wird fortgefahren von vier 
zu vier Jahren. Außerdem nimmt die Regierung an dem nach Abzug des 
Canons und der Zinsen der Actien zu 6 Proc. verbleibenden Gewinne der 
Gesellschaft derart Theil, daß während der ersten vier Jahre die Regierung 
30, die Gesellschaft 70, während der zweiten vier Jahre jene 40, diese 60 
und in der Folgezeit jede der beiden 50 Prorent erhält. Die zur Ver-
        <pb n="422" />
        426 
Italien. 
zinsung und Amortisirung der 180 Millionen in Obligationen erforderlichen 
Summen werden ven dem an die Regierung zu zahlenden Canon vorwegge- 
nommen. Die Gesellschaft übernimmt für die Zeit ihres Pachts die gegen- 
wärtig der Tabakfabrication 2c. dienenden Gebäude, Maschinen 2c. zu ihrem 
Eebrauch, und ohne Entschädigung dafür zu zahlen. Sie übernimmt die 
Tabakrorräthe des Staats zu einem durch Sachverständige sestzustellenden 
Preis. Die Gesellschaft verpflichtet sich, zwei Drittel der heute bei der Ver- 
waltung des Tabakmonopols verwendeten Beamten und Arbeiter zu behalten. 
26. Juni. II. Kammer: Der Finanzminister legt ihr den Vertrag über 
27. 
30. 
17. 
18. 
21. 
die Verpachtung der Tabakregie vor und begleitet die Vorlage mit 
einem neuen Finanzexposé. 
Derselbe weicht mehrfach von den früher gegebenen ab, insofern der Mi- 
nister das bis zu Ende 1868 erwachsende Deficit um 58 Millionen ge- 
ringer als damals anschlägt. Zunächst soll das Deficit der Jahre 1868 und 
1869 gedeckt werden im Umsang von 230 Mill., und zwar eben mittelst der 
Operation, welche die Tabakregie auf zwanzig Jahre verpachtet; die Pächter 
haben sich verpflichtet, von der Pachtsumme 180 Mill. innerhalb 6 Monaten 
voraus zu zahlen, und ferner 50 Mill. für die in den Magazinen des Staats 
befindlichen Vorräthe u. s. w. zu entrichten. Was das aus den früheren 
Jahren herrührende, einstweilen aus dem Guthaben der Bank gedeckte Deficit 
von 450 Mill. anlangt, so sollen diese 450 Mill. zurückgezahlt werden, wenn 
die bessern Creditrerhältnisse eine Finanzeperation mit den noch dem Staat 
zur Verfügung gebliebenen, zum Gesammtwerth von 624 Mill. zu veran- 
schlagenden Kirchengütern gestatten. Einstweilen bandelt es sich also um ein, 
wenn auch verkleidetes, Anlehen, welches die in diesem und dem nächsten 
Jahre zur Leistung der regelmäßigen Zahlungen erforderliche Summe ren 
230 Mill. liefern soll. Allerdings empfiehlt der Minister die Verpachtung 
der Tabakregie nicht sowohl als finanzielle Maßregel, sondern als eine über- 
haupt im Interesse des Staats gelegene Uebertragung einer bisher staat- 
lichen Industrie an Privatpersonen. Dech über den eigentlichen Charakter 
der Operation kann darum kein Zweifel bleiben, weil eben der Staat die 
genannten 230 Mill. dringend bedarf, und., wie der Finanzminister ausdrück- 
lich erklärt hat, in anderer Weise sie nicht beschaffen kann. Die Vorlage 
findet daher von Seite eines Theils der Kammer und zwar speciell der bis- 
her ministeriellen Partei eine nichts weniger als geneigte Aufnahme. 
„ Die Regierung deponirt 10 Mill. L. in Paris für Bezahlung 
der Intcressen der päpstl. Schuld. 
„ II. Kammer: Die Bureaux der Kammer haben sich für einige 
Modificationen des Tabaksvertrags als unerläßlich ausgesprochen. 
Die Regierung knüpft deßhalb mit ihren Paciscenten neue Unter- 
handlungen an. 
Juli. Die II. Kammer bewilligt das Militärcontingent für 1869 
mit 40,000 Mann. 
„ II. Kammer: Eine Interpellation über das von Rem beabsich- 
tigte Concil wird von der Ministerbank kurz abgefertigt. 
„ II. Kammer: Lamarmora interpellirt die Regierung wegen der 
in dem Bericht des preußischen Generalstabs über den Krieg ron 
1866 enthaltenen Aeußerungen über Italien und verliest eine bisher 
nicht bekannt gewordene Note des preußischen Gesandten Usedem
        <pb n="423" />
        Ilallen. 427 
vom 19. Juni 1866, in welchem die damalige italienische Regie- 
rung aufgefordert wird, sich nicht durch das Festungsviereck aufhalten 
zu lassen, sondern 
„sich einen Weg nach der Donau zu bahnen und Preußen im Mittelpunkt 
der kaiserlichen Monarchie selbst die Hand zu reichen, mit einem Wort, auf 
Wien loszumarschiren. Um sich des dauernden Besitzes von Venetien zu 
versichern, muß es zunächst die österreichische Macht ins Herz getressen haben. 
Was wären die Folgen, wenn Ztalien seine kriegerische Action auf Udine 
oder Belluno beschränken wollte, um sich sodann mit der Belagerung der 
sesten Plätze zu beschäftigen! Es würde unfehlbar den ganzen Krieg hem- 
men; denn es würde der österreichischen Armee den ruhigen Rückzug gegen 
Norden gestatten, um die kaiserlichen Waffen gegen Preußen zu verstärken. 
Vielleicht von Bayern unterstützt, könnten die vereinigten Kräfte der preußi- 
schen Offensive Halt gebieten und sie in eine nothgedrungene Defensive ver- 
wandeln. Auf solche Weise um die Früchte seiner früheren Erfolge betrogen, 
wird man vielleicht einen Frieden schließen, welcher, sowohl für Preußen als 
für Italien, keineswegs den ursprünglichen Gedanken, noch auch den unge- 
heuren Opfern, die man sich aufgelegt, entspräche. Um diese traurige Mög- 
lichkeit zu vermeiden, welche früher oder später die Verbündeten zur Wieder- 
aufnahme ihres Werks nöthigen würde, glaubt Preußen nicht lebhaft genug 
auf der Nothwendigkeit bestehen zu können, die Offensive auf beiden Seiten 
nib zum zußersten zu verfolgen, d. h. bis unter die Mauern der Haupt- 
adt." 
Die Note macht in Wien großes Aufsehen und wird vielfach aufs 
feindseligste gegen Preußen ausgebeutet, was auch Lamarmora's Ab- 
sicht bei ihrer Veröffentlichung gewesen zu sein scheint. 
23. Juli. Der Tabaksvertrag wird nach den Wünschen der Regierung 
30. 
31. 
von ihren Mitpaciscenten modificirt. 
„ Frankreich und Italien unterzeichnen in Florenz eine Zusatzacte 
zu dem Vertrag vom 7. Dec. 1866 betr. Italiens Antheil an der 
päpstlichen Schuld. 
Dadurch ist jetzt diese Angelegenheit vollkommen geregelt. Der Papst 
wird auch ferner seinen Gläubigern die Interessen der gesammten Staats- 
schuld mit ca. 39 Mill. zahlen. Italien ersetzt ihm davon für die annec- 
tirten Provinzen durch die Hand Frankreichs jährlich 17 Millionen, nämlich 
7,333,000 Fr. an der ständigen und 10,689,000 Fr. an der ablöslichen 
Schuld. Da Frankreich die päpstliche Regierung nicht dazu zu bewegen ver- 
mochte, sich an den bezüglichen Unterhandlungen und an dem Acte der Ueber- 
einkunft zu betheiligen, so hat Frankreich Italien zu betreiben, wenn dieses 
in der Zahlung säumig ist, und der Papst gibt Frankreich' Quittung für die 
von ZItalien geleisteten Zahlungen. 
„ Die II. Kammer genehmigt mit 128 gegen 77 Stimmen die 
Vorlage der Regierung bez. Verbesserung des Systems der Steuer- 
erhebung. 
„ In Neapel fallen auch die Ergänzungswahlen zum Gemeinde- 
und zum Provinzialrath überwiegend zu Gunsten der Gemäßigten 
aus. 
„ Broschurenstreit zwischen Cialdini und Lamarmora über die Krieg- 
führung von 1866.
        <pb n="424" />
        428 ttalien. 
3. Aug. Die II. Kammer beschließt die Reduction des mit Zwangseurs 
umlaufenden Banknotenbetrags auf 750 Mill. 
4—8. Aug. II. Kammer: Debatte über den Tabaksvertrag. Die hef- 
tigsten Gegner findet die Regierung in den Reihen der sog. Con- 
sorterie und bei der Abstimmung siegt sie nur mit 201 gegen 182 
Stimmen. Von 45 Piemontesen stimmen 40 gegen die Genehmigung 
des Vertrags. Lanza legt aus Verdruß sofort das Präsidium der 
Kammer, Sella das Präsidium der Budgetcommission nieder. 
22. Aug. Gestützt auf die nunmehr definitiv geregelte Uebernahme eines 
Theils der römischen Staatsschuld durch das Königreich Italien regt 
Menabrea in Paris wieder die Zurückziehung der franz. Truppen 
aus Rom an. 
31. „ Vertagung beider Kammern. 
— Sept. Die Abgeordneten der Linken beabsichtigen eine Parteiversamm- 
lung in Neapel. Crispi erläßt für dieselbe eine Art Programm. 
4. „ Frankreich lehnt die angeregte Zurückziehung der franz. Truppen 
aus Nom ab. Moustier erklärt dem italienischen Gesandten Nigra: 
Nicht Frankreich rief diese Lage der Dinge hervor. Es hat also 
einiges Recht, sich seine Würdigung des rechten Augenblicks für die Beendig- 
ung eines nicht von ihm geschaffenen Zustandes vorzubehalten. Uebrigens ist 
die Rückberufung der französischen Truppen, bei der gegenwärtigen Lage der 
DTinge in Italien und Curopa, ein ernsthaftes Ereigniß, dessen mögliche Fol- 
gen berechnet werden müssen. Es ist von Wichtigkeit, hierüber reiflich nach- 
zudenken. Die französische Regierung hat den Marquis Bannedille zu ihrem 
neuen Gesandten in Rom ernannt. Derselbe wird sich in Bälde auf seinen 
Posten begeben. Er ist beauftragt, Unterhandlungen anzuknüpfen über die 
Grundlagen des von JItalien vorgeschlagenen modus vivendi und die Auf- 
merksamkeit des heil. Stuhls nach der Reihe auf jeden der vorgeschlagenen 
Punkte zu lenken. Die französische Regierung kann dem heiligen Stuhl den 
Entwurf des modus vivendi nicht als ein Ultimatum vorlegen, mit der 
Drohung, im Falle der Ablehnung die Truppen zurückzuziehen." 
11. Eine Depesche Menabrea's nach Paris besteht nochmals und drin- 
gend auf der Zurückziehung der französischen Truppen aus dem Rö— 
mischen. 
14. „ Die Linke gibt ihren Plan wieder auf, „um Frankreich keinen 
Vorwand zu geben, den Wünschen Italiens bez. Rom noch länger 
zu widerstehen“. 
„ „ General Escoffier wird zum Militärcommandanten von Ravenna 
ernannt mit den Functionen eines Präfecten und der Vollmacht, die 
militärischen Maßregeln auch noch auf andere Theile der Romagna 
auszudehnen, wo die Sicherheit gefährdet erscheine. 
— „ Ganz Italien sympathisirt mit der spanischen Revolution gegen 
die Bourbonen und den Papst. Eine Reihe kleiner Lokalblätter er- 
greift die Gelegenheit, sich sehr unumwunden für die Republik aus- 
zusprechen.
        <pb n="425" />
        Italien. 429 
28. Sept. Verminderung des Heeresstandes durch Beurlaubung von 17,000 
Mann. 
— „ Prozeß gegen die politische Bande von Pesaro vor den Assisen 
von Bologna, nachdem die Untersuchung drei Jahre gedauert hat. 
8. Oct. Die Subscription auf die Tabakspacht-Anleihe ergibt eine Ueber- 
zeichnung um 20 Proc. 
— „ Diie Angeklagten der Bande von Pesaro werden von den Assisen 
von Bologna, die es nicht wagen, sie zu verurtheilen, freigesprochen. 
31. „ Die franz. Regierung lehnt die Zumuthung, ihre Truppen aus 
dem Nömischen zurückzuziehen, nochmals als „nicht zeitgemäß“ ab. 
23. Nov. Menabrea bricht die Verhandlungen über eine Näumung des 
Römischen Seitens der franz. Truppen ab, da es „unnütz zu sein 
scheine, in diesem Moment die Discussion darüber fortzusetzen“. 
25. „ Wiederzusammentritt des Parlaments: II. Kammer: Mari, der 
Candidat der Regierung, wird mit 185 gegen 93 Stimmen, die 
auf Crispi fallen, zum Präsidenten gewählt. Das Ministerium wird 
sofort über die Hinrichtung Monti'é und Tognetkti's in Rom inter- 
pellirt. Antwort Menabrea's. Es wird darauf angetragen, zu be- 
schließen: „die Kammer, indem sie sich der vom Ministerpräsidenten 
ausgedrückten Mißbilligung anschließt, geht zur Tagesordnung über“ 
und in getrennter Abstimmung die Mißbilligung mit allen gegen 6, 
die Tagesordnung mit 147 gegen 119 Stimmen angenommen. 
1. Dec. Die II. Kammer nimmt aus eigener Initiative den Gesetzes- 
entwurf, der allen Italienern, auch denen außerhalb des Königreichs 
und zwar ohne Beschränkung auf das päpstliche Gebiet, das Bürger- 
recht ertheilt, mit 168 gegen 84 Stimmen an. 
8. „ II. Kammer: Beginn der Verhandlungen über das sog. Gesetz 
Bargoni (Reform der politischen Verwaltung). 
16. „ II. Kammer: Menabrea erklärt, daß Schritte in Nom geschehen 
würden zu Gunsten der gleichfalls zum Tode verurtheilten Ajani 
und Lussi. 
20. „ Der General Morozzo della Nocca wird vom König nach Rom 
gesandt, um wo möglich weitere Hinrichtungen und zunächst diejenige 
von Ajani und Lussi, die bereits in zweiter Instanz zum Tode ver- 
urtheilt sind, Zzu verhüten. Der Papst empfängt den ital. Abge- 
sandten, ohne ihm jedoch eine Antwort auf sein Begehren zu er- 
theilen. 
21. „ Die II. Kammer votirt ein provisorisches Budget für die Mo- 
nate Jan. und Febr. 1869. Dem Antrage, die päpsiliche Schuld- 
zahlung zu suspendiren, setzt das Ministerium die Cabinetsfrage ent- 
gegen, worauf der Antrag mit 214 gegen 111 Stimmen abgelehnt wird.
        <pb n="426" />
        Rom. 
8. Jan. Ein Theil der bisher auf Civitavecchia beschränkten französischen 
Truppen breitet sich, angeblich wegen Quartierschwierigkeiten, wieder 
über einen Theil des römischen Gebietes aus und besetzt Viterbo. 
3. Febr. In Folge des Todes des Ministers des Innern de Witten 
übernimmt der Cardinal-Staatssecretär Antonelli provisorisch das 
Portefeuille und hebt sofort die Beschlagnahme der Güter der am 
Aufstand vom 22. Oct. v. J. Betheiligten auf. 
5. „ General Dumont trifft in Civitavecchia ein und übernimmt den 
Befehl über die im Römischen verbleibende französische Division 
(4 Regimenter Infanterie, 3 Batterien, 1 Compagnie Genie und 
2 Schwadronen berittener Jäger); dagegen kehrt, was über die 
reglementarischen Cadres einer Division bisher noch sich im Römi- 
schen befand, nach Frankreich zurück. General Failly kehrt ebenfalls 
dahin zurück. 
13. März. Allocution des Papstes und Ernennung von Cardinälen. Der 
hervorragendste derselben ist L. Bonaparte als Glied der kaiserlichen 
Familie von Frankreich. 
25. „ Weitere Verminderung der franz. Occupationstruppen: es bleibt 
nur noch eine Brigade zurück. 
27. April. Nom tritt der letzte der europ. Staaten dem internationalen 
Concordat über die Pflege der auf den Schlachtfeldern verwundeten 
Militärs bei, mit der Erklärung: 
„Daß, wenn auch der heilige Stuhl vermöge seines friedlichen Charakters 
gegen Niemanden Krieg zu führen im Fall ist, und wenn er, wie jüngst, 
als er zu einem solchen gezwungen war, auch alle Mittel besitzt für dic Pflege 
der Verwundeten, selbst die des Gegners, zu. sorgen, sich die Regierung Sr. 
Heiligkeit mit Rücksicht auf die bezüglichen Einladungen der französischen 
Regierung und des schweiz. Bundesraths nichts desto weniger entschlossen 
habe der Genfer Uebereinkunft vom 22. August 1864, betreffend das Sani- 
tätswesen während Kriegszeiten, beizutreten.“
        <pb n="427" />
        Rom. 431 
25. Mai. Der Kaiser von Oesterreich sanctionirt die von beiden Häusern 
des Reichsraths votirten drei confessionellen Gesetze. Das Concordat 
ist damit wesentlich durchbrochen. Die Curie protestirt durch den 
apost. Nuntius gegen diese Verletzung jenes „Vertrags“. 
— Juni. Der Papst verweigert dem Erzbischof von Paris wiederholt den 
15. 
22. 
Cardinalshut. 
„ Die päßpst. Truppen beziehen bei Rocca di Papa ein Uebungs- 
lager, dessen Kosten auf 5 Mill. Fr. angeschlagen werden. 
„ Allocution des Papstes gegen Oesterreich: 
„Ehrwürdige Brüder! Niemals hältten Wir geglaubt, ehrwürdige Brü- 
der, daß Wir nach der Convention, die Wir zur Freude aller Guten mit 
dem Kaiser von Oesterreich und apostolischen König vor etwa dreizehn Jahren 
abgeschlossen, gezwungen werden könnten am heutigen Tage die überaus 
schweren Kränkungen und Bedrängnisse zu beklagen, mit welchen nun die 
Kirche im Kaiserthum Oesterreich durch feindselige Menschen auf traurige Art 
heimgesucht und versolgt wird. Am 21. Dec. des vorigen Jahrs wurde 
nämlich von der österreichischen Regierung ein wahrhaft unseliges (Iin- 
fanda sane) Gesetz als Staatsgrundgesetz gegeben, das in allen 
Theilen des Reichs, auch den rein katholischen, volle Giltigkeit haben soll. 
Durch dieses Gesetz wird eine unbedingte Freiheit aller Meinungen und Preß- 
erzeugnisse, des Glaubens, des Gewissens und der Lehre festgestellt, wird den 
Bürgern jedes Cultus die Erlaubniß ertheilt, Unterrichts= und Erziehungs- 
anstalten zu errichten, werden alle wie immer gearteten Religionsgenossen- 
schaften einander gleichgestellt und vom Staat anerkannt. Sobald Wir da- 
von zu Unserm Schmerz Kunde erhielten, hätten Wir gern gleich Unsere 
Stimme erhoben; doch zogen Wir, der Langmuth folgend, das Schweigen vor, 
besonders in der Hoffnung: die österreichische Regierung werde den gerechtesten 
Vorstellungen Unserer ehrwürdigen Brüder, der Bischöse Oesterreichs, ein ge- 
lehriges Ohr schenken, gefünderen Rath annehmen und besseren Sinnes werden. 
Vergeblich waren aber Unsere Hoffnungen. Am 25. Mai d. J. erließ die- 
selbe Regierung ein Gesetz, das alle Völker jenes Reichs, auch die katholischen, 
verpflichtet und befiehlt: die Kinder aus gemischten Ehen folgen der Religion 
des Vaters, wenn sie männlich, der der Mutter, wenn sie weiblich sind; 
Kinder unter sieben Jahren müssen am Abfall der Eltern vom rechten Glauben 
theilnehmen. Durch dasselbe Gesetz wird außerdem alle verbindliche Kraft 
jenen Versprechungen genommen, welche die katholische Kirche mit Grund und 
vollstem Recht begehrt und vorschreibt, bevor eine Mischehe eingegangen wird; 
die Apostasie von der katholischen wie von der christlichen Religion wird zum 
bürgerlichen Recht erhoben, alle Autorität der Kirche über die Friedhöfe be- 
seitigt und den Katholiken auferlegt, auf ihren Gottesäckern die Leichen der 
Ketzer zu beerdigen, wenn letztere eigene Friedhöfe nicht haben. Am selben 
Tage des 25. Mai d. J. scheute sich dieselbe Regierung nicht auch ein Che- 
gesetz zu veröffentlichen, das die auf Grund Unserer obenerwähnten Convention 
erlassenen Gesetze vollständig aushebt und die alten österreichischen Gesetze, die 
mit dem Kirchengesetz im schroffsten Gegensatze stehen, wieder einführt; deß- 
gleichen wird die höchst verwerfliche sogenannte Civilehe eingeführt und für 
den Fall angeordnet, daß die Kirchenbehörde die Eheschließung verweigert aus 
einem Grunde, der von der bürgerlichen Gewalt nicht als giltig und gesetzlich 
anerkannt wird. Mit eben diesem Gesetze hat auch jene Regierung alle 
Autorität und Gerichtsbarkeit der Kirche in Chesachen, sowie die Ehegerichte 
derselben ausgehoben. Ebenso hat sie ein Gesetz über die Schulen veröffent- 
licht, durch welches aller Einfluß der Kirche beseitigt und verfügt wird, daß
        <pb n="428" />
        432 
Rom. 
die oberste Leitung des Unterrichts= und Erziehungswesens, sowie die Aussicht 
und Ueberwachung der Schulen allein dem Staat zustehe, und nur der 
Religionsunterricht in den Volksschulen den verschiedenen Cultusbehörden 
überlassen sei, daß weiter jede Religionsgesellschaft ohne Unterschied eigene 
Schulen für die Kinder ihres Glaubensbekenntnisses errichten könne, unter 
der Bedingung, daß auch diese Schulen der obersten Staatsaussicht unter- 
liegen und die Lehrbücher von den Civilbehörden geprüft werden, mit Aus- 
nahme jener Bücher, welche dem Religionsunterricht dienen und von der 
Kirchenbehörde zu prüfen sind. Ihr seht mithin, ehrwürdige Brüder, wie 
verwerflich und verdammenswerth jene von der österreichischen Regierung er- 
lassenen abscheulichen (abominabiles) Gesetze sind, welche die Lehre der 
katholischen Kirche, ihre ehrwürdigen Rechte, ihre Autorität und göttliche 
Constitution, sowie Unsere und dieses Apostolischen Stuhles Gewalt, Un- 
sere erwähnte Convention, ja das Naturrecht selbst auf's höchste verletzen. 
Von der Sorge für alle Kirchen, die Christus der Herr Uns übertrug, ge- 
leitet, erheben Wir denn die apostolische Stimme in dieser eurer erlauchten 
Versammlung, und kraft Unserer apostolischen Autorität ver werfen und 
verdammen Wir die angeführten Gesetze im allgemeinen und im beson- 
deren Alles, was in diesen wie in andern Dingen gegen die Rechte der Kirche 
von der österreichischen Regierung oder von untergeordneten Behörden ver- 
ordnet, gethan oder wie immer verfügt worden ist; kraft derselben Autorität 
erklären Wir diese Gesetze sammt ihren Folgerungen als durchaus nichtig 
und immerdar ungiltig (nulliusque roboris fuisse ac fore). Die 
Urheber derselben, besonders die sich Katholiken zu sein rühmen, und alle, 
die besagte Gesetze vorzuschlagen, zu beschließen, zu approbiren und auszu- 
führen sich unterfingen, ermahnen und beschwören Wir der Censuren und 
gerichtlichen Strafen zu gedenken, welche, nach den apostolischen Constitutionen 
und den Decreten der ökumenischen Concilien, diejenigen, welche die Rechte 
der Kirche verletzen ipso facto auf sich laden. Inzwischen aber wünschen 
Wir von ganzem Herzen Glück im Herrn und spenden Wir verdientes Lob 
Unseren ehrwürdigen Brüdern, den Erzbischöfen und Bischöfen Oesterreichs, 
welche mit bischöflicher Kraft nicht abgelassen haben in Wort und Schrift 
die Sache der Kirche und Unsere vorerwähnte Uebereinkunft unerschrocken zu 
wahren und zu vertheidigen, und die Hcerde an ihre Pflicht zu mahnen. 
Und gar sehr wünschen Wir, daß Unsere ehrwürdigen Brüder, die Erzbischöfe 
und Bischöse von Ungarn, das herrliche Beispiel ihrer Amtsbrüder nachahmen, 
und mit dem gleichen lebendigen Eiser auf die Wahrung der Rechte der 
Kirche und auf die Vertheidigung dieser Uebereinkunst alle Mühe verwenden 
mögen. In so großen Bedrängnissen aber, von welchen die Kirche in diesen 
höchst betrübten Zeiten überall heimgesucht wird, wollen Wir nicht aufhören, 
ehrwürdige Brüder, mit immer glühenderem Eifer in der Demuth Unseres 
Herzens Gott zu bitten, daß er mit seiner allmächtigen Kraft alle die ruch- 
losen Anschläge seiner und der heiligen Kirche Feinde zu nichte machen, ihre 
gottlosen Bestrebungen unterdrücken, ihren Sturm abschlagen und sie in seiner 
Barmherzigkeit auf die Pfade der Gerechtigkeit und des Heils zurückführen 
möge.“ 
27. Juni. Schluß der Acten in der Untersuchung wegen des Aufstandes 
29. 
vom 22. Oct. 1867. Dieselben werden gedruckt und außer den 
Nichtern der Sagra Consulta auch einer Anzahl anderer Personen 
mitgetheilt, nachher aber wieder zurückgezogen. 
„ Der Papst beruft durch eine Bulle Aeterni Patris auf den 
8. Dec. 1869 ein allgemeines Concil nach Rom ein: 
„Pius Bischof. Knechte der Knechte Gottes. Zum künftigen Gedächtnif. 
Des ewigen Vaters Eingeborner Sohn (Aeterni Patris Unigenitus Fillus) ist,
        <pb n="429" />
        KRom. 433 
wegen seiner überaus großen Liebe, mit der er uns geliebt, von seinem himm- 
lischen Thron herabgestiegen, um das ganze Menschengeschlecht vom Joch der 
Sünde und aus der Gefangenschaft des Satans und aus der Nacht des Irr- 
thums, worin es durch des Stammvaters Schuld schon lange elendiglich 
schmachtete, in der Fülle der Zeit zu befreien, und hat, ohne die Glorie des 
Vaters aufzugeben, sich aus der unbefleckten und heiligsten Jungsrau Maria 
mit einer sterblichen Hülle bekleidet, und die vom Himmel herabgebrachte 
Lehre und Zucht des Lebens geofsenbart, und sie mit so vielen wunderbaren 
Werken bezeugt und sich selbst als Geschenk und Sühnopfer Gott für uns 
hingegeben zum lieblichen Geruch. Ehe er aber nach Besiegung des Todes 
triumphirend zum Himmel auffuhr,= um zur Rechten des Vaters zu sitzen, 
sandte er seine Apostel in die ganze Welt aus, damit sie das Evangelium 
predigten aller Creatur, und gab ihnen die Gewalt, die mit seinem Blut 
erkaufte und gegründete Kirche zu regieren, welche eine Säule und Grund- 
veste der Wahrheit ist, und mit himmlischen Schätzen bereichert, den sichern 
Weg des Heils und das Licht der wahren Lehre allen Völkern zeigt, und wie 
ein Schiff auf der hohen See dieser Welt dahin fährt, so daß sie, wenn die 
Welt untergeht, alle, welche sie aufnimmt, unversehrt bewahrt. Damit aber 
die Regierung dieser Kirche immer recht und in der Ordnung vor sich ginge, 
und das ganze christliche Volk allezeit in einem Glauben, in einer Lehre, 
Liebe und Gemeinschaft verharre, hat er sowohl verheißen, daß er selbst bis 
an's Ende der Zeiten beständig bei ihr sein werde, als auch aus allen den 
einen Petrus auserwählt, welchen er zum Fürsten der Apostel, zu seinem 
Statthalter hier auf Erden, zum Haupt, Fundament und Mittelpunkt seiner 
Kirche gesetzt hat, damit er sowohl mit dem Rang der Ordnung und der 
Ehre als mit der Fülle der vorzüglichsten und vollsten Autorität, Gewalt 
und Jurisdiction die Lämmer und die Schafe weide, die Brüder stärke und 
die ganze Kirche regiere, und sei der Pförtner des Himmels, der Nichter über 
das, was zu binden und zu lösen ist, so daß auch im Himmel die Entschei- 
dung seiner Urtheilssprüche giltig bleibe. Und weil die Einheit und Unver- 
sehrtheit der Kirche und ihre von demselben Christus eingesetzte Regierung 
beständig sest bleiben muß, darum verharrt und lebt in ganzer Fülle in den 
römischen Päpsten, den Nachfolgern Petri, welche auf diesen römischen 
Stuhl Petri gesetzt sind, Petri eigene oberste Gewalt über dle ganze Kirche, 
seine Jurisdiction und sein Primat. 
„Darum haben die römischen Päpste, die von Christus dem Herrn selbst 
in der Person des heiligen Petrus auf göttliche Weise ihnen verliehene Ge- 
walt und Sorge, die ganze Heerde des Herrn zu weiden, gebrauchend, nie- 
mals unterlassen, alle Anstrengungen zu machen, alle Maßregeln zu treffen, 
damit vom Aufgang der Sonne bis zum Niedergang alle Völker, Geschlechter 
und Nationen die evangelische Lehre erkennen und, auf den Wegen der Wahr- 
heit und der Gerechligkeit wandelnd, das ewige Leben erlangen möchten. 
Alle aber wissen, mit welcher unermüdlichen Sorge die römischen Päpste die 
Hinterlage des Glaubens, die Zucht des Clerus und seine heilige und ge- 
lehrte Unterweisung, sowie die Heiligkeit und Würde der Ehe zu schützen, 
die christliche Erziehung der Jugend beiderlei Geschlechts täglich mehr zu be- 
fördern, und die Religion, Frömmigkeit und Ehrbarkeit der Sitten der Völker 
zu pflegen, die Gerechtigkeit zu vertheidigen und für die Ruhe, die Ordnung, 
die Wohlfahrt und die Interessen auch der bürgerlichen Gesellschaft zu sorgen 
bestrebt waren. 
„Auch haben die Päpste, wo sie es für passend hielten, nicht unterlassen, 
zumal in höchst schweren Zeitwirren und Bedrängnissen unserer heiligsten 
Religion und der bürgerlichen Gesellschaft, allgemeine Concilien zu berufen, 
um mit den Bischöfen der ganzen katholischen Welt, welche der heilige Geist 
gesetzt hat, die Kirche Gottes zu regieren, sich zu berathen und mit vereinten 
Kräften alles das vorsorglich und weise festzustellen, was namentlich zur 
28
        <pb n="430" />
        434 
Rom. 
Definirung der Dogmen, zur Besiegung der grassirenden Irrthümer, zur 
Vertheidigung, Aufklärung und Entwicklung der katholischen Lehre, zum 
Schutz und zur Wiederherstellung der Kirchenzucht und zur Besserung der 
verderbten Sitten der Völker führen könnte. 
„Nun ist es aber allen bekannt und offenkundig, von welchem schrecklichen 
Sturm die Kirche jetzt gerüttelt, und von wie vielen und großen Uebeln 
auch die bürgerliche Gesellschaft heimgesucht wird. Denn von den erbittertsten 
Feinden Gottes und der Menschen wird die katholische Kirche und ihre heil- 
same Lehre und ehrwürdige Gewalt und die höchste Autorität dieses Aposto= 
lischen Stuhls bekämpst, niedergetreten, alles Heilige wird verachtet, die 
Kirchengüter werden geraubt, die Bischöfe und die angesehensten dem Dienste 
Gottes geweihten Männer und Personen, die sich durch ihre katholische Ge- 
sinnung auszeichnen, werden auf jede Weise gequält, die Ordensfamilien 
werden ausgerottet, gottlose Bücher aller Art und verderbliche Zeitungen und 
vielgestaltige höchst verderbliche Secten allenthalben verbreitet und die Erziehung 
der unglücklichen Jugend fast überall dem Clerus genommen und, was noch 
schlechter ist, an nicht wenigen Orten den Lehrmeistern der Gottlosigkeit 
und des IJrrthums übertragen. Daher ist zu unserm und aller Guten 
höchstem Kummer und nie genug zu beklagendem Schaden der Seelen die 
Gottlosigkeit, Sittenverderbniß und zügellose Ungebundenheit, die Seuche 
schlechter Meinungen aller Art, aller Laster und Verbrechen, die Verletzung 
göttlicher und menschlicher Gesetze überall so verbreitet, daß nicht nur unsere 
heiligste Religion, sondern auch die menschliche Gesellschaft auf bejammerns- 
werthe Weise in Verwirrung gestürzt und gequält wird. 
„In dieser Wucht von Bedrängnissen also, von den Unser Herz zu Boden 
gedrückt wird, verlangt es Unser oberstes, von Gott Uns übertragenes Hirten- 
amt, daß Wir immer mehr alle Unsere Kräfte anwenden, um die Schäden 
der Kirche auszubessern, um für das Heil der ganzen Heerde des Herrn zu 
sorgen, um die verderblichen Anläufe und Bestrebungen derjenigen zu unter- 
drücken, welche, wenn es je geschehen könnte, die Kirche und die bürgerliche 
Gesellschaft von Grund aus umzustürzen streben. Wir aber haben mit Gottes 
Hilse schon seit dem Beginn Unseres obersten Pontificats niemals abgelassen 
nach der Pflicht Unseres hochwichtigen Amts in Unseren vielen Consistorial= 
Allocutionen und apostolischen Schreiben Uhsere Stimme zu erheben und die 
Sache Gottes und seiner von Christus dem Herrn Uns anvertrauten heiligen 
Kirche mit allem Eifer standhaft zu vertheidigen, die Rechte dieses apostolischen 
Stuhls, der Gerechtigkeit und der Wahrheit zu verfechten, die Nachstellungen 
seindlicher Menschen aufzudecken, die Irrthümer und falschen Lehren zu ver- 
dammen, die Secten der Gottlosigkeit in die Acht zu erklären und für das 
Wohl der ganzen Heerde des Herrn zu wachen und zu sorgen. 
„Aber in die Fußstapfen Unserer erlauchten Vorfahren tretend, haben Wir 
es deßhalb für passend erachtet alle ehrwürdigen Brüder, die Bischöfe der 
ganzen katholischen Welt, welche zur Theilnahme Unserer Sorgen berufen 
sind, zu einem allgemeinen Concil zu vereinigen, welches schon lang 
Unser Wunsch war. Diesen ehrwürdigen Brüdern aber, welche von aus- 
gezeichneter Liebe zur katholischen Kirche entflammt, durch die ausnehmende 
Treue und Ergebenheit gegen Uns und diesen apostolischen Stuhl bewährt, 
über das Heil der Seelen bekümmert, durch Weisheit, Lehre und Gelehrsam- 
keit ausgezeichnet sind und mit Uns die höchst traurige Lage sowohl der 
Kirche als des Staats beklagen, liegt nichts mehr am Herzen, als mit Uns 
in Gemeinschaft zu berathen und die heilsamen Gegenmittel gegen so viele 
Bedrängnisse anzuwenden. In diesem ökumenischen Concilium ist nämlich 
alles das in gerechter Prüfung zu erwägen und festzustellen, was zumal 
in diesen höchst schwierigen Zeiten auf die größere Ehre Gottes, die Unversehrt- 
heit des Glaubens, die Zierde des Gottesdienstes, das ewige Heil des Men- 
schen, die Zucht des Welt= und Ordensclerus und seine heilsame und solide
        <pb n="431" />
        Kom. 435 
Bildung, die Beobachtung der Kirchengesetze, die Besserung der Sitten, die 
christliche Erziehung der Jugend und auf den gemeinsamen Frieden und die 
Eintracht aller zuvörderst Bezug hat. Und mit angestrengtestem Eifer ist 
auch dafür zu sorgen, daß mit Gottes Hilfe alle Uebel von der Kirche und 
von der bürgerlichen Gesellschaft entfernt, daß die unglücklichen Irrenden auf 
den rechten Weg der Wahrheit zurückgeführt werden, daß nach Ausmerzung 
der Laster und Irrthümer Unsere erhabene Religion und ihre heilsame Lehre 
auf der ganzen Erde wieder auflebe und täglich mehr sich ausbreite und 
herrsche, und so Frömmikeit, Ehrbarkeit, Gerechtigkeit, Liebe und alle christ- 
lichen Tugenden zum höchsten Nutzen der menschlichen Gesellschaft kräftig ge- 
deihen und anfblühen. Denn Niemand wird jemals leugnen können, daß die 
Kraft der katholischen Kirche und ihrer Lehre nicht bloß das ewige Wohl der 
Menschen im Auge habe, sondern auch dem zeitlichen Wohl der Bölker 
nütze, und ihrer wahren Wohlfahrt, Ordnung und Ruhe, sowie auch dem 
Fortschritt und der Solidität der menschlichen Wissenschaft, wie die Jahr- 
bücher der heiligen und der Profangeschichte es durch die glänzendsten That- 
sachen klar und offen zeigen und beständig und augenscheinlich beweisen. 
Und so, weil Christus der Herr uns mit den Worten: „Wo zwei oder drei 
in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ wunder- 
bar erquickt, stärkt und tröstet, darum können wir nicht zweiseln, daß Er 
selbst in diesem Concil uns in der Fülle seiner göttlichen Gnade gegenwärtig 
sein will, damit wir das feststellen können, was auf irgend eine Weise zum 
Nutzen seiner heiligen Kirche gereicht. Nachdem Wir also vor Gott, dem 
Vater des Lichts, in der Demuth Unseres Herzens Tag und Nacht die brün- 
sign Gebete ausgegossen, haben Wir dieses Concil durchaus zu versammeln 
erachtet. 
„Gestützt auf die Autorität des allmächtigen Gottes, des Vaters, des 
Sohnes und des heiligen Geistes, sowie seiner heiligen Apostel Petrus und 
Paulus, welche (Autorität) auch Wir auf Erden inne haben, sowie auf An- 
rathen und Zustimmung Unserer ehrwürdigen Brüder, der Cardinäle der 
heiligen römischen Kirche, sagen und kündigen wir daher an, berusen und 
bestellen Wir mit diesem Schreiben in Unsere theure Stadt Rom ein all- 
gemeines ökumenisches Concil, das nächstes Jahr 1869 in der vatica- 
nischen Basilica gehalten, am 8. December, als am Feste der unbefleckten 
Gottesmutter und Jungfrau Maria begonnen, forkgesetzt und mit Gottes 
Hilse zu seiner Ehre und zum Heile des gesammten christlichen Volks beendet 
werden soll. Wir wollen und befehlen, daß von überall her sowohl Unsere 
ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, Erzbischöfe und Bischöfe, als 
Unsere geliebten Söhne, die Aebte, und alle anderen, die nach Recht oder 
Vorrecht an den allgemeinen Concilien theilzunehmen und in denselben ihre 
Stimme abzugeben berufen sind, zu diesem von Uns angesagten ökumenischen 
Concil herbeikommen mögen, indem Wir sie ermahnen und aneifern, bei 
jenem Eide, den sie Uns und diesem heiligen Stuhl geleistet, bei dem heiligen 
Gehorsam und bei jenen Strafen, die nach Recht oder Gewohnheit bei der 
Feier der Concilien gegen die Säumigen beantragt und verhängt werden, 
sie ausfordern und scharf beauftragen, wofern sie nicht durch ein begründetes 
Hinderniß, das sie jedoch durch rechtmäßige Beauftragte der Synode beweisen 
müssen, abgehalten werden dem heiligen Concil selbst bei= und anzuwohnen. 
„Wir hegen auch die Hoffnung, daß Gott, in dessen Hand die Herzen der 
Menschen sind, Unser Flehen gnädig erhören und mit seiner unaussprechlichen 
Gnade und Barmherzigkeit bewirken werde, daß die Fürsten aller Völker, 
und besonders die katholischen Machthaber, in der täglich steigenden Erkenntniß, 
daß die katholische Kirche der menschlichen Gesellschaft den größten Gewinn 
bringe und die festeste Grundlage der Reiche und der Staaten sei, nicht nur 
Unsere ehrwürdigen Brüder, die Bischöfe, und alle anderen Obenerwähnten 
am Besuche des Concils nicht hindern, sondern vielmehr sie hiebei unterstützen 
28“
        <pb n="432" />
        * 
Rom. 
und fördern, und mit allem Eifer, wie es katholischen Fürsten geziemt, alles 
begünstigen werden, was zur größeren Ehre Gottes und zum Nutzen des 
Concils gereichen kann. 
„Damit aber dieses Unser Schreiben und dessen Inhalt zur Kenntniß 
aller, die es angeht, gelange, und Niemand sich mit Unwissenheit entschuldigen 
könne, da doch vielleicht nicht zu allen, denen es namentlich zugehen sollte, 
der Zutritt möglich ist, so wollen und befehlen Wir, daß dieses Schreiben in 
der laterauensischen, vaticanischen und liberianischen Patriarchal-Basilica, 
während dort das Volk zum Gottesdienste versammelt ist, durch die Cursoren 
Unserer Curie oder einige öffentliche Notare mit lauter Stimme verlesen, 
danach an den Pforten der genannten Kirchen, sowie an den Thüren der 
Apostolischen Kanzlei, an gewohnter Stelle des Campo Fiori und anderen 
üblichen Orten angeschlagen werde, wo es einige Zeit zur allgemeinen Lesung 
aufgehängt bleiben und, falls es entsernt würde, in anderen Exemplaren 
wieder erneuert werden soll. Durch diese Lesung, Veröffentlichung und An- 
schlagung wollen Wir alle, die Unser Schreiben betrifft, nach Verlauf von 
zwei Monaten nach Veröffentlichung und Anschlag so verpflichtet haben, als 
ob das Schreiben ihnen selbst vorgelesen und übergeben worden wäre, wobei 
Wir Abschriften, die durch öffentliche Notare gemacht und mit der Unter- 
schrist und dem Petschaft eines geistlichen Würdenträgers versehen werden, 
volle und unzweifelhafte Glaubwürdigkeit zuerkennen. 
„Niemandem ist es also gestattet, dieses Blatt Unserer Ankündigung, Be- 
rusung, Vorschrift, Einschärfung und Bitte zu zerreißen oder ihm frech zu 
begegnen. Sollte Jemand dieß dennoch wagen, so wisse er, daß er den Zorn 
vUch almächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus auf 
ich lade. 
„Gegeben zu Rom beim heiligen Petrus, im Jahre der Menschwerdung 
1868, am 29. Juni. Im 23. Jahr Unseres Pontificats. x Ich Pius, 
Bischof der katholischen Kirche. L. 7 S8. (Folgen die Unterschriften der an- 
wesenden Cardinäle.)“ 
2. Juli. Der Papst besucht das Lager seiner Truppen bei Rocca di 
31. 
Papa. 
„Italien unterzeichnet mit Frankreich ein Schlußprotokoll bezüglich 
Theilung der päpstlichen Schuld (s. Italien), nach welchem jenes 
von den jährlichen Interessen derselben 17 Mill. L. übernimmt. 
Nach dem Budget für 1868 entziffern sich die Einnahmen des Kirchen- 
staats auf 28,845,359 Fr. (wovon 14,384,867 Fr. aus den Zolleinnahmen 
und 3,332,923 Fr. aus dem Lotto). Die Gesammtsumme der Ausgaben 
beträgt 73,949,803 Fr., und somit ergibt sich ein Deficit von 45,104,444 Fr. 
Die Einnahmen sind darin im Vergleich mit 1867 um 7,865,554 Fr. ge- 
ringer geworden, dagegen sind die Ausgaben im Kriegsministerium allein 
um 1,000,453 Fr. gestiegen. Die Verzinsung der öffentlichen Schuld kostet 
39,184,423 Fr. Wenn nun auch Italien hievon ca. 17 Mill. übernimmt, 
so ist der Ausfall mit ca. 28 Mill. Fr. immer noch so groß, daß die Lage 
der päpstl. Finanzen- kritischer bleibt, als daß sie auf die Dauer auch durch 
einen außerordentlichen Opfersinn der Katholiken bewältigt werden kann. 
10. Aug. Der Papst besucht nochmals seine Truppen im Lager von Rocca 
di Papa. 
8. Sept. Der Papst ladet durch ein apostolisches Schreiben an alle 
Bischöfe der Kirchen orientalischen Ritus, welche nicht in Gemein-
        <pb n="433" />
        13. 
Nom. 437 
schaft mit dem heil. Stuhle stehen, auch diese zum Besuche des an- 
geordneten Concils ein: 
„ Da Wir auf die Besörderung des Heiles Aller, welche Jesum 
Christum erkennen und verehren, all Unsere eisrigen Bemühungen und alle 
Unsere Gedanken unatblässig richten müssen, wenden Wir Unsere Augen und 
Unser väterliches Herz zu jenen Kirchen, welche, einst durch das Band der 
Einheit mit diesem heiligen apostolischen Stuhle verknüpft, in so großem 
Ruhme der Heiligkeit und der himmlischen Lehre blühten und reichliche Früchte 
des göttlichen Ruhmes und des Seelenheiles brachten, jetzt aber durch die 
ruchlose List und Umtriebe dessen, der das erste Schisma im Himmel erregte, 
von der Gemeinschaft mit der heiligen römischen Kirche, die über die ganze 
Welt ausgebreitet ist, zu Unserem größten Kummer abgelöst und getrennt 
sind. Aus diesem Grunde haben Wir schon im Beginne Unseres obersten 
Pontificats Worte des Friedens und der Liebe mit aller Liebe des Herzens 
zu euch geredet. Aber obwohl diese Unsere Worte keineswegs den gewünschten 
Erfolg hatten, so hat Uns doch niemals die Hoffnung verlassen, der höchst 
gnädige und gütige Urheber des Friedens, der mitten auf Erden das Heil 
gewirkt hat und als Ausgang aus der Höhe den ihm angenehmen und von 
Allen anzunehmenden Frieden augenscheinlich gezeigt und bei seiner Geburt 
durch das Amt der Engel den Menschen guten Willens verkündet und, unter 
den Menschen weilend, durch sein Wort gelehrt, durch sein Beispiel gezeigt 
hat, werde Unsere ebenso demüthigen als brünstigen Gebete gnädig zu er- 
hören sich würdigen. 
„Nun aber, da Wir kürzlich nach dem Rathe Unserer ehrwürdigen Brü- 
der, der Cardinäle der heiligen römischen Kirche, im künftigen Jahre eine 
ökumenische Synode in Rom zu seiern und am 8. December, dem Festie der 
Unbefleckten Empfängniß und jungfräulichen Gottesgebärerin Maria, zu er- 
öffnen angesagt und berufen haben, richten Wir Unsere Stimme wieder an 
cuch und bilten, ermahnen und beschwören euch aus ganzem Herzen, daß ihr 
auf diese allgemeine Synode kommen möget, wie eure Vorfahren auf das 
II. Concil von Lyon gekommen sind, welches Unser Vorgänger, der selige 
Gregor X. ehrwürdigen Andenkens, gehalten, und auf das Concil von Flo- 
renz, welches von Unserem Vorgänger, Eugen IV. glücklichen Andenkens, 
geseiert worden ist, damit nach Ernenerung der Gecsetze der alten Liebe und 
nach Wiederherstellung des Friedens der Väter, jenes himmlischen und heil- 
samen Geschenkes Christi, das im Verlaufe der Zeit versiegt ist, zur lebendigen 
Kraft nach langem Nebel des Kummers und nach der schwarzen und undank- 
baren Nacht langen Zwistes Allen das heitere Licht der erwünschten Einigung 
leuchte. Und das sei die angenehmste Frucht des Segens, mit welchem 
Christus Jesus, unser Aller Herr und Erlöser, seine unbefleckte und geliebteste 
Braut, die katholische Kirche, trösten und ihre Thränen in biesen herben 
Zeiten stillen und trocnen möge 
Sept. Der Papst ladet gelegentlich des einberufenen Concils alle 
Protestanten und Nichtkatholiken zur Rückkehr in den einen Schafstall 
der kath. Kirche ein: 
„Pius PP. IX. Ihr Alle wisset bereits, daß Wir, obwohl ohne Unser 
Verdienst auf diesen Stuhl Petri erhoben, und daher betraut mit der obersten 
Leitung der ganzen katholischen Kirche und als höchster Vorsteher mit der 
Sorge für sie von Gott und unserm Herrn Jesus Christus eingesetzt, Unsere 
ehrwürdigen Brüder, die Bischöfe des ganzen Erdkreises, zu Uns zu rufen 
und ein ökumenisches Concil im nächsten Jahr einzuberusen für zweckdienlich 
erachtet haben, um mit eben diesen Unsern ehrwürdigen Brüdern, welche be- 
rufen sind an Unserer Hilttensorgfalt theilzunehmen, diejenigen Rathschläge 
zu fassen, welche geeignet und nothwendig sind sowohl um die Finsternisse so 
vieler verderbenbringenden Irrthümer zu verscheuchen, welche, zum größten
        <pb n="434" />
        438 
Rom. 
Schaden der Seelen, allenthalben von Tag zu Tag mehr zur Herrschaft 
gelangen und zügellos sich verbreiten, als auch um von Tag zu Tag weiter 
bei den Unserer Sorgfalt anvertrauten christlichen Völkern das Reich des 
wahren Glaubens, der Gerechtigkeit und des wahren Friedens Gottes zu er- 
bauen und zu erweitern. Und indem wir fest auf das so feste und von der 
Liebe geschlungene Band der Einigung vertrauen, durch welches Unsere ehr- 
würdigen Brüder mit Uns und diesem Unsern apostolischen Stuhl auf eine 
wunderbare Weise verbunden sind, da dieselben in all der Zeit Unserer obersten 
Kirchenleitung es nie unterließen gegen Uns und diesen apostolischen Stuhl 
die glänzendsten Beweise der Treue und Liebe und Anhänglichkeit abzulegen, 
so dürsen wir wohl auch fest darauf hoffen, daß, wie andere allgemeine Con- 
cilien in früheren Jahrhunderten, so auch das für das gegenwärtige Jahr- 
hundert von Uns angesagte ökumenische Concil mit Hilfe der göttlichen Gnade 
die reichsten und erfreulichsten Früchte zur größern Ehre Gottes und des 
ewigen Heils der Menschen bringen werde. 
„Aufgerichtet durch diese Hoffnung und angeseuert und getrieben von der 
Liebe Unsers Herrn Jesu Christi, der für das Heil des ganzen menschlichen 
Geschlechts sein Leben hingegeben, können Wir gar nicht anders, als daß Wir 
bei Gelegenheit des künstigen Concils auch an Alle jene Unsere väterlichen 
und apostolischen Worte richten, welche, obwohl sie denselben Herrn Jesum 
Christum als ihren Heiland anerkennen und sich des christlichen Namens 
rühmen, doch den wahren christlichen Glauben nicht bekennen und nach keiner 
Einigung mit der katholischen Kirche streben. Wir beabsichtigen sie mit allem 
Eifer und mit aller Liebe zu ermahnen und aufzumuntern, und sie zu be- 
schwören, doch recht ernstlich darüber nachzudenken und darauf zu achten, ob 
sie auch wirklich auf dem von Jesu Christo vorgezeichneten Wege, der zum 
ewigen Heile führt, sich befinden. 
„Deum dieß kann Niemand antasten oder bezweifeln, daß Jesus Christus 
selbst, um allen menschlichen Generationen die Früchte seiner Erlösung zuzu- 
wenden, auf Erden eine einzige Kirche auf Petrus gegründet hat, welche ist 
die einige, heilige, katholische und apostolische Kirche, und daß Er ihr alle 
nothwendige Gewalt gegeben, um die Hinterlage des Glaubens unversehrt 
und unverletzt zu bewahren, und sie allen Völkern, Geschlechtern und Nationen 
zu überliesern, damit durch die Taufe alle in seinen mystischen Leib eingefügt 
würden, und in ihnen immerdar erhalten und gemehrt würde jenes neue 
Leben der Gnade, ohne welches Niemand ein Verdienst für die Ewigkeit und 
das ewige Leben selbst erwerben kann, und damit eben diese Kirche, welche 
seinen mystischen Leib ausmacht, in ihrem Wesen unerschüttert und unberührt 
bis an's Ende der Zeiten bleibe und lebe, und all ihren Söhnen alle Mittel 
des Heils zu bieten vermöge. Wer aber nun genau darauf Acht gibt und 
nachdenkt, in welcher Lage sich die verschiedenen, unter sich sogar uneinigen, 
religiösen Gesellschaften befinden, welche von der katholischen Kirche getrennt 
sind, die seit Christus dem Herrn und den Zeiten seiner Apostel durch ihre 
rechtmäßigen heiligen Hirten stets jene ihr von Gott übertragene Gewalt 
ausgeübt hat und in der Gegenwart ausübt, der muß sich ven selbst leicht 
überzeugen, daß keine einzelne von jenen Gesellschaften insbesondere, noch alle 
miteinander, die eine und katholische Kirche ausmachen und sein können, 
welche der Herr selbst gegründet und erbaut und von ihr gewollt hat, daß 
sie dieß sei; noch daß man das ein Glied oder selbst nur einen Theil eben 
dieser Kirche irgendwie nennen könne, was sich sichtbar von der katholischen 
Einheit getrennt hat. Denn da diese Gesellschaften jener lebendigen und von 
Gott eingesetzten Antorität entbehren, welche die Menschen die Glaubenssachen 
und die Disciplin der Sitten lehrt, sie leitet und in all den Dingen, welche 
das ewige Heil betreffen, für sie maßgebend ist, so sind diese Gesellschaften 
unter sich in ihrer Lehre stets von einander abgewichen, und diese Beweglich- 
keit und Veränderlichkeit hört bei ihnen auch gar nie auf. Jedermann sieht
        <pb n="435" />
        Rom. 439 
also leicht ein und erklärt es klar und deutlich, daß gerade dieß der von 
Christus dem Herrn eingesetzten Kirche am meisten widerstreite, da in ihr die 
Wahrheit immer unbeweglich und keinen Schwankungen ausgesetzt sein darf, 
weil ihr dieselbe als ein aus's unversehrteste zu bewahrendes Vermächtniß 
übergeben wurde, für dessen Bewahrung ihr die Gegenwart des heil. Geistes 
und die stetige Beihilse verheißen worden ist. Niemandem ist es auch un- 
bekannt, daß aus diesen Zwistigkeiten der Lehren und Meinungen auch 
gesellschaftliche Spaltungen hervorgehen, und daraus gleichfalls als ihrem 
Ursprung jene unzähligen Secten und Bünde entstehen, welche zum größten 
Sceden der Christenheit und des weltlichen Staatswesens täglich mehr sich 
verbreiten. 
„Wer daher die Religion als das Fundament der menschlichen Gesellschaft 
erkennt, der wird auch nicht umhin können anzuerkennen und einzugestehen, 
welch' große Macht auf die bürgerliche Gesellschaft die Spaltung und Zwie- 
gacht der sich gegenseitig bekämpfenden religiösen Gemeinschaften ausgeübt 
hat, und wie heftig die Leugnung der von Gott zur Lenkung der Ueber- 
zeugungen der menschlichen Erkenntniß und der Handlungen der Menschen, 
sowohl in Beziehung auf das private als das bürgerliche Leben, eingesetzten 
Autorität jene so höchst unseligen Zeitbewegungen und Erscheinungen in's 
Leben gerusen, gesördert und genährt habe, durch welche fast alle Völker auf 
die erbarmenswertheste Weise gehetzt und gepeinigt werden. 
„Möchten daher alle Jene, welche nicht zur Einheit und Wahrheit der 
katholischen Kirche halten (S. Aug. ep. 61, al. 223), die Gelegenheit dieses 
Concils benützen, in welchem ihnen die katholische Kirche, der ja ihre eignen 
Voreltern früher angehört hatten, einen neuen Beweis ihrer innigsten Liebe 
und ihrer unüberwindlichen Lebenskraft ablegt, und dem Drang ihres eigenen 
Herzens entsprechend, sich aus jenem Zustande herausreißen, in welchem sie 
über ihr eigenes Heil doch nicht ruhig sein können. Möchten sie nicht auf- 
hören dem Gott der Erbarmungen das heißeste Flehen darzubringen, daß er 
die Mauer der Trennung niederwerfe, die Finsterniß der Irrthümer zerstreue 
und sie in den Schooß der heiligen Mutterkirche zurückführe, in welcher 
ihre Vorfahren die heilsame Weide des Lebens gehabt, in welcher allein die 
unverfälschte Lehre Jesu Christi bewahrt und überliefert wird, und die Ge- 
heimnisse der himmlischen Gnade ausgespendet werden. 
„Wir nun, indem es Uns gemäß Unseres obersten Apostelamts obliegt, 
alle Pflichten eines guten Hirten auf das sorgfältigste zu erfüllen und alle 
Menschen des ganzen Erdkreises mit väterlicher Liebe zu umsassen, schreiben 
diesen Unsern Brief an alle von Uns getrennten Christen, worin Wir in- 
ständigst ermahnen und beschwören zu der einen Schafhürde Christi zurück- 
zueilen; denn nichts wünschen Wir mehr und von ganzem Herzen als ihr 
Heil in Christo Jesu, und Wir müßten fürchten, von eben diesem Unserem 
Richter einst zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn Wir nicht auch ihnen, 
was an Uns liegt, den Weg zur Erlangung des ewigen Heils zeigten und 
offen hielten. Nie, wahrlich, werden Wir aufhören mit allem Bitten und 
Flehen und Danksagung, Tag und Nacht, für sie die Fülle himmlischen 
Lichtes und der Gnaden von dem ewigen Hirten der Seelen demüthig und 
inständigst zu erflehen. Und da Wir ohne Unser Verdienst in stellvertretender 
Weise sein Hirtenamt hier auf Erden führen, darum erwarten Wir mit 
glühendster Liebe und mit offenen Armen die Rückkehr der verirrten Kinder 
zur katholischen Kirche, um sie auf's liebevollste in das Haus des himmlischen 
Vaters aufzunehmen und sie mit den unerschöpflichen Schätzen desselben be- 
reichern zu können. Denn von dieser so heiß ersehnten Rückkehr zur Wahr- 
heit und Gemeinschaft der katholischen Kirche hängt nicht bloß das Heil der 
Einzelnen, sondern vorzüglich auch das der ganzen christlichen Gesellschaft ab, 
und die ganze Welt kann so lange nicht des wahren Friedens sich erfreuen, 
als nicht ein Schafstall und ein Hirte wird.“
        <pb n="436" />
        440 Rom. 
27. Sept. Das Tribunal der Sagra Consulta verurtheilt die erste Serie 
der wegen des Aufstandes vom 22. Oct. 1867 Angeklagten und 
zwar zwei davon Monti und Tognetti zum Tode: 
„Im Namen ESr. Heiligkeit u. s. w. hat die Sagra Consulta erkannt 
und erkennt, es sei im Allgemeinen die Insurrection gegen den Landesherrn 
und die päpstliche Regierung in Rom am Abend des 22. Oct. 1867 erwiesen, 
welche von Brand und Verwüstung der Kaserne Serristori wie vom Verluste 
vieler Leben päpstlicher Soldaten und anderer Personen in der Nähe jenes 
Gebäudes begleitet war. Es erhellt, daß die Häupter und vorzüglichsten 
Werkzeuge dieser nach überlegtem Plan ausgeführten Verbrechen Ginseppe 
Monti und Gaetano Tognetti waren; daß G. Moresi und Fr. Zaffetti dabei 
mitschuldig sind, wenn auch in Bezug auf das Verbrechen um einen Grad 
minder strafbar; daß G. Bossi, A. Semprebene, B. Rasso, C. Palanca, 
P. Santarelli gleichfalls mitschuldig sind, doch um zwei Grade weniger straf- 
bar, T. Sernicoli und N. di Maggio aber um drei Grade. Laut Art. 84, 
260, 275 des Strafgesetzbuches hat der Gerichtshof verurtheilt und verurtheilt 
G. Monti und G. Tognetti zum Tode (morte di esemplarità), jenen ein- 
stimmig, diesen nach Stimmenmehrheit; kraft der angezogenen und des 13. 
Artikels G. Moresi und Fr. Zaffetti zu lebenslänglicher Galeerenstrase, 
G. Bossi, A. Semprebene, B. Rasso, C. Palanca und P. Santarelli zu 
zwanzigjähriger Galeere, T. Sernicoli und N. di Maggio zu zehnjähriger 
Galeere. Die Verurtheilten sollen auch die Prozeßkosten bezahlen und den 
angerichteten Schaden ersetzen. Die gefangenen C. Marchesi, M. de Mattias, 
B. Elaudini, V. Patrizi, A. Zamperini sind, weil ihr Antheil an dem Ver- 
brechen nicht völlig erwiesen werden konnte, vorläufig in Freiheit gesetzt. 
Zugleich ist der Verhaftsbefehl aller in contumaciam Verurtheilten erlassen.“ 
30. „ Umwälzung in Spanien und Vertreibung der Königin Isabella. 
Die Curie verliert damit ihre letzte zuverlässige politische Stütze in 
Europa. Wenigstens ein Theil der starken Summe, die ihr bisher 
aus Spanien zugeflossen, bleibt nun auch aus. 
17. Oct. Der griechische Patriarch von Konstantinopel weigert sich die 
päpstliche Einladung zum Concil, die ihm vom Stellvertreter des 
päpstlichen Legaten in Konstantinopel Dom Testa übergeben werden 
will, entgegen zu nehmen. 
Nach dem über die Audienz aufgenommenen Protokoll richtet der Patriarch 
an die Sendboten der römischen Curie „in höchst ernstem, aber von väter- 
licher Milde durchdrungenem Tone“ eine Anrede, in welcher er von vorn- 
herein erklärte, daß, wenn das Giornale di Roma und andere Blätter die 
Einladung nicht zum voraus in die Oesfsentlichkeit geschickt hätten, er, der 
Patriarch von Konstantinopel, sehr gern ein Sendschreiben des Patriarchen 
des alten Rom entgegengenommen hätte, wäre es auch nur in der Hoffnung 
gewesen, etwas Neues zu vernehmen. Allein da ihm durch die vorgängige 
Veröffentlichung die Lehren Sr. Heiligkeit des römischen Patriarchen bekannt 
geworden seien, Lehren, die keineswegs mit den Principien der orthodoxen 
Kirche des Orients übereinstimmen, so könne er, so leid es ihm thue, weder 
die Einladung selbst, noch das Einladungsschreiben Sr. Heiligkeit entgegen- 
nehmen, die sich immer noch zu Lehren bekenne, welche offenbar den Lehren 
des Evangeliums, der ökumenischen Concilien und der heiligen Kirchenväter 
widerstreiten. Zu was, da Se. Heiligkeit in Rom eben so wenig wie er 
selber je von ihren Lehren abließ, unnöthigerweise gegenseitige Bekümmerniß 
erzeugen, alte Wunden öffnen und den erloschenen Haß neu anschüren, wäh- 
rend doch beide Theile, gegenüber den unzähligen Gefahren und Bedrängnissen,
        <pb n="437" />
        Nom. 441 
welche die Kirche Christi bedräuen, mehr als je der evangelischen Liebe be- 
dürftig seien! Nur eine glückliche, gerechte Lösung könne es geben, und die 
bestehe darin, daß man in die Zeit vor 1000 Jahren zurücksteige, wo es eine 
Kirche gab, die im Orient und im Occident, im neuen und im alten Rom 
sich zu denselben Dogmen bekannte. Von diesem Standpunkte aus möge man 
untersuchen, was seitdem der reinen Lehre beigesügt oder entzogen worden sei. 
Und dann, wenn dieses Läuterungswerk vollbracht, möge man sich allseitig 
in der universellen Orthodoxie einigen, von der sich Nom im Laufe der Jahr- 
hunderte immer mehr entfernt, indem es sich bemühte, durch stets neue 
Lehren und Dogmen die Kluft zu erweitern und von der heiligen Tradition 
abzuirren. Auf die Frage Dom Testa's, welches dann die abweichenden 
Lehren seien, erklärte der Patriarch zunächst, daß, so lange die Kirche des 
Erlösers auf Erden bestehe und bestehen werde, kein einzelner Bischof, sondern 
nur der Heiland selber Herr und Meister der Kirche sein könne. Es gäbe 
keinen unsehlbaren Patriarchen, der, wenn er ex cathedra spreche, sich über 
das ökumenische Concil zu versetzen vermöge, das allein unsehlbar sei. Die 
Herren Abbaten versuchten verschiedene Einwendungen; unter Anderem machten 
sie auf das Concil von Florenz aufmerksam, das ja ehedem die beiden Kirchen 
geeinigt habe. Nur wenige seien außerhalb dieser Einigung geblieben, und 
sie sollten auf dem nächsten Concil eines Bessern belehrt und für die Eini- 
gung gewonnen werden. Der Patriarch verwarf in ziemlich scharsen Aus- 
drücken das Concil von Florenz, das durch die Gewalt zusammengebracht 
und durch ausschließlich politische Interessen beherrscht worden sei. Nur die 
sieben Concilien der ersten acht Jahrhunderte, die der heilige Geist erleuchtet, 
könnten als wirklich ökumenische Concilien gelten; in ihnen allein liege das 
höchste Kriterium der christlichen Wahrheit. Schließlich erklärte der Patriarch, 
daß immerhin Bischöfe des Occidents sich zur Ausklärung von Zweifeln 2c. 
versammeln könnten, so oft und wann es ihnen gefalle. Allein die Bischöfe 
des Orients seien sich über die von den heiligen Vätern überlieferten un- 
wandelbaren Dogmen klar. Aber auch an der Form der Einladung nimmt 
er hinlänglichen Anstoß, um den Charakter eines ökumenischen Concils der 
im December 1869 in Rom zusammentretenden Versammlung vollkommen 
abzusprechen. „Wenn der sehr heilige Vater in Rom“, also lauteten die 
Worte des Patriarchen, „die apostolische Gleichheit und Brüderlichkeit aner- 
kennte, so hätte er als ein Ebenbürtiger, kraft des Dogmas, und als der 
Erste, als Inhaber seines Sitzes, kraft des heiligen Canon, ein persönliches 
Schreiben an jeden Patriarchen und an jede Synode des Orients richten 
müssen, nicht um ihnen seinen Willen durch Enchclica und ößfsentliche Blätter, 
gleichsam als Herr und Gebieter Aller, aufzuerlegen, sondern um sie, wie ein 
Bruder seine Brüder und die ihm an Rang und Würden Ebenbürtigen, um 
ihren Rath über den Zusammentritt, den Ort und die Art und Weise dieser 
Versammlung zu befragen.“ Allein unter den gegebenen Umständen muß 
der Patrlarch zu seinem Leidwesen die Einladung und das Schreiben als 
vollkommen unnütz ansehen. 
26. Oct. Der Papst besucht Civitavecchia, besichtigt die neuen Vertheidi- 
gungswerke und ertheilt den franz. Occupationstruppen seinen Segen. 
34. „ Der Marquis von Banneville tritt als Botschafter Frankreichs 
an die Stelle des Grafen Sartiges. (s. Italien 4. Sept.) 
9. Nov. Ein päpstliches Edict setzt die bisherigen Zölle sehr wesentlich 
herab. 
In diesem Edict macht der Cardinal Antonelli bekannt, daß Se. Heilig- 
keit, in der Absicht, den Wünschen der Handelswelt zu entsprechen, die Ver- 
öffentlichung eines neuen Zolltarifs angeordnet habe, der sofort in Kraft
        <pb n="438" />
        442 
Nom. 
4 
treten und die Einfuhr= und Verzehrungszölle erheblich herabsetzen soll. Die 
päpstliche Regierung hatte nämlich einen Handelsvertrag mit Frankreich ab- 
geschlossen, der für dieses die Zölle wesentlich ermäßigte und andere Regie- 
rungen, wie namentlich der deutsche Zollverein und die Schweiz hatten die- 
selben Begünstigungen nachgesucht und erhalten. Wenn die Florentiner Re- 
gierung das gleiche Verlangen geäußert hätte, so hätte man ihr ohne Zweifel 
geringschätzig erwidert, daß man mit Revolutionären und Räubern keine 
Verträge schließe. Durch diesen neuen, für Waaren jeden Ursprungs giltigen 
Tarif sieht sich nun Italien mit den meistbegünstigten Nationen auf gleichen 
Juß gestellt. Allerdings hatte die italienische Industrie diese Maßnahme un- 
erläßlich zu machen gewußt; denn sie verfehlte nicht, sich in Frankreich oder 
anderwärts Gefälligkeits-Certificate zu verschaffen, mittelst deren sie ihre 
Erzeugnisse gegen die herabgesetzten Zölle in den Kirchenstaat einführte. Die 
Zollreform muß aber fast nothwendig einen großen Ausfall in den römischen 
Staatseinkünften nach sich ziehen. 
21. Nov. Der Papst bestätigt nach langem Zögern endlich das gegen 
Monti und Tognetti von der Sagra Consulta ausgesprochene Todes- 
urtheil. 
„ Monti und Tognetti werden in Rom hingerichtet. 
„ Die Barricaden sind bei den meisten Thoren beseitigt, obgleich 
der Belagerungszustand noch nicht aufgehoben ist. Der Esquilin, 
der Vatican und das Janiculum sind befestigt. Aus Frankreich sind 
im Laufe des Monats drei starke Transporte von Kriegsmunition 
angelangt, die in Civitavecchia ausgehäuft werden und jedenfalls den 
Bedarf der gegenwärtigen franz. Occupationstruppen weit übersteigen. 
15. Dec. Die Sagra Consulta verurtheilt in zweiter Instanz eine weitere 
21. 
Anzahl Angeklagter wegen des Aufstandes vom 22. Oct., 2 (Ajani 
und Lussi) zum Tode, 5 zu lebenslänglicher und 16 zu 3 bis 20 
Jahren Galeere. Das Urtheil der Sagra Consulta in dritter In- 
stanz steht indeß noch aus [und spricht später kein Todesurtheil aus, 
um dem Papst jede Verlegenheit zu ersparen.] 
„ Allocution des Papstes gegen Spanien. Die Publication der- 
selben wird gegen das Herkommen verschoben und unterbleibt später 
ganz.
        <pb n="439" />
        6. Schweiz. 
— Jan. (Zürich). Die vom Gr. Rathe zur Prüfung der Rechtspflege, 
20. 
insbesondere des so hart angegriffenen Obergerichts, niedergesetzte 
Commission urtheilk fast einstimmig, daß die den Gerichten im all- 
gemeinen gemachten Vorwürfe der Corruption und Parteilichkeit un- 
begründet sein. Die Stimmung im Publikum bleibt inzwischen und 
nicht ohne Grund eine gegen den Obergerichtspräsidenten Ullmer, 
den Hauptangeklagten, äußerst gereizte. 
„ (Genf). Es zeigen sich Anfänge einer neuen Parteibildung, 
indem sich die bish. radicale Partei Fazy's zu spalten scheint: auf 
der einen Seite scheiden sich die sog. Freidenker von ihr aus und 
treten selbständig auf, während auf der andern die Ultramontanen 
sich von ihren bisherigen Verbündeten loszulösen beginnen. Gleich- 
zeitig tritt die Arbeiterfrage immer mehr in den Vordergrund: gegen- 
über dem internationalen Arbeiterbunde treten auch die Arbeitgeber 
in einen Verein zusammen. 
„ (Zürich). Die Achionspartei erläßt mit Rücksicht auf die be- 
vorstehende Volksabstimmung ein Manifest, um dem Volke die de- 
mokratische Bedeutung der Revision durch einen Verfassungsrath klar 
zu machen: 
„An der Spitze unserer Forderungen steht der Ausbau der Volksherrschaft, 
die Beiziehung des Volks zur gesetzgeberischen Thätigkeit, das Referendum 
und die Initiative. Das Referendum ist die wahre Verwirklichung dessen, 
was schon den Volksmännern von 1830 vorschwebte: eine Berichterstattung 
an das Volk. Es ist die verfassungsmäßige Verpflichtung der Gesetzgeber, 
die Gesetze und alle tief in das Volksleben eingreifenden Beschlüsse zu Handen 
des Volks zu beleuchten, und sie einer Volksabstimmung mit Ja und Nein, 
sei es in den Gemeinden, sei es in größeren Kreisen, zu unterbreiten. Es 
ist das verfassungsmäßige Recht des Volks, diese Vorlagen in freiester Weise 
zu prüfen, zu besprechen und darüber zu entscheiden. Die Initiative ist die 
selbstthätige Einleitung neuer gesetzgeberischer Acte und öffentlicher Schöpf- 
ungen durch Antragstellung von Volkswegen. Sir ist das Recht einer ver- 
fassungsmäßig zu bestimmenden Zahl von Activbürgern, die Prüfung und
        <pb n="440" />
        444 
Schwelz. 
Anhandnahme solcher Vorschläge zu sordern, und die Pflicht der Räthe, darauf 
einzutreten. Um nichts geringeres also handelt es sich, als eure bisherige 
Scheinsouveränetät zu einer wirklichen und wahrhaften Volkssouveränetät zu 
entwickeln, die maßgebende Macht und Gewalt aus den Händen Einzelner 
auf die starken Schultern der Gesammtheit zu verlegen. Hier liegt die Ent- 
scheidung — da haltet fest!" 
26. Jan. (Zürich). Allgemeine Volksabstimmung über die Frage einer 
Rerision der Verfassung durch einen Verfassungsrath oder durch den 
Gr. Rath. Mit überwältigender Mehrheit wird die Revision und 
zwar durch einen Verfassungsrath beschlossen. 
Von 65.534 Stimmberechtigten nehmen 59.027 an der Abstimmung 
Theil. Jür die Revision erklären sich 50,687, dagegen nur 7376 Stimmen 
und für eine solche durch einen Verfassungsrath 47,776, durch den Gr. Rath 
10,057 Stimmen. 
— Febr. (Zürich). Der Obergerichtspräsident Ullmer zieht seine Klage 
9. 
10. 
27. 
gegen den Pamphletisten Locher zurück und gibt seine Sache damit 
für verloren. Die überwiegende öffentliche Meinung geht dahin, 
daß Ullmer's Sturz durchaus kein unverdienter sei. 
„ (Thurgau und Aargauy). Auch hier werden Verfassungs- 
revisionen im Sinne der demokratischen Bewegung von Zürich an- 
geregt. 
„ (Freiburg). Der Gr. Rath beschließt mit 51 gegen 34 
Stimmen die Wiedereinführung der von dem früheren radicalen 
Regimente abgeschafften Todesstrafe. 
„ (Zürich). Der Gr. Rath genehmigt die Anträge seiner Com- 
mission bez. der Justizverwaltung des Kantons und nimmt das Ent- 
lassungsgesuch des Obergerichtspräsidenten Ullmer als Mitglied des 
Gr. Rathes, als Mitglied und als Präsident des Obergerichts an. 
„ (Neuenburg). Der Gr. Rath beschließt mit 56 gegen 12 
Stimmen, die Frage einer Revision der Verfassung der Abstimmung 
des Volks vorzulegen. 
1. März. Der Bundesrath weist einen Recurs der jurassischen Groß- 
räthe des Kantons Bern gegen den Beschluß des dortigen Gr. Rathes 
bez. Verminderung der katholischen Feiertage als unbegründet ab. 
„ (Bern). Der Gr. Rath bestätigt in zweiter Berathung mit 
134 gegen 50 Stimmen seinen Beschluß vom 22. Nov. 1867, der 
die Mitglieder religiöser Orden (namentlich die sog. Lehrschwestern) 
vom öffentlichen Unterricht ausschließt, was im katholischen Jura zu 
einiger Aufregung, in Pruntrut zu aufrührerischen Placaten führt. 
Die jurassischen Großräthe und der Nuntius protestiren gegen den 
Beschluß und die ersteren recurriren auch dagegen an den Bundesrath. 
„ Der Bundesrath beschließt definitiv die Einführung des Vetterli- 
Repetirgewehrs (verbessertes Winchester-Gewehr) als Ordonnanz in 
der schweiz. Armce.
        <pb n="441" />
        Schweiz. 445 
8—22. März. (Zürich). Allgem. Volkswahlen für den Verfassungs- 
rath. Dieselben ergeben ungefähr zwei Drittheile Anhänger und ein 
Drittheil Gegner der demokratischen Bestrebungen der Agitationspartei. 
13. März. (Genf). Aufregung in dem katholischen Städtchen Carouge 
16. 
23. 
gegen die frôres ignorantins. 
„ (Neuenburg). Das Volk lehnt in allgemeiner Abstimmung 
die ihm vom Gr. Rath vorgeschlagene Verfassungsrevision mit 4400 
gegen 1700 Stimmen ab. 
„ — 8. April. (Genf). Großer Strike der Bauarbeiter unter 
Leitung des internationalen Arbeiterbundes. Derselbe wird schließ- 
lich durch den Staatsrathspräsidenten Camperio vermittelnd beigelegt. 
19. April. (Thurgau). Das Volk beschließt in allgemeiner Abstim- 
26. 
mung mit 11,637 gegen 2229 Stimmen die Revision der Verfas- 
sung durch einen Verfassungsrath in demselben Sinne wie in Zürich. 
„ (Appenzell a. Rh.). Die Landgemeinde beschließt auf den 
Nath des Landammanns Rechsteiner eine Revision der Verfassung 
und wählt zu diesem Behufe einen Verfassungsrath. 
— Mai. Unterhandlungen in Berlin über den Abschluß eines Handels- 
29. 
vertrags mit dem deutschen Zollverein scheitern an der Frage des 
sogen. Ohmgeldes, da Frankreich nach seinem Handelsvertrage An- 
sprüche erheben zu können scheint, welche die Schweiz dem Zoll- 
vereine nicht zugestehen will, dieser aber in keinem Fall schlechtern 
Rechtes sein will als Frankreich. 
„(Zürich). Zusammentritt des Verfassungsrathes. Derselbe setzt 
eine Commission nieder, um die durch Proclamation einzuholenden 
Volkswünsche zu sichten. 
„ (Thurgau). Zusammentritt des Verfassungsrathes. Die Wah- 
len haben zwei Drittheile entschiedener Freunde einer Revision der 
Verfassung auf demokratischer Grundlage wie in Zürich ergeben. 
„ (Zürich). Der Verfassungsrath beschließt, die Commission mit 
der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes nach dem Princip di- 
recter Volksgesetzgebung zu beauftragen. 
8. Jund (Graubünden). Der Gr. Nath beschließt mit 40 gegen 
17. 
19. 
28 Stimmen eine Revision der Verfassung. 
„ (Schwyz). Der Kantonsrath verweigert die Erneuerung der 
Concession für die bisherige Kantons-Lotterie mit einer Mehrheit 
von 32 Stimmen. 
„M (Bern).-Reg.-Rath Weber legt seinen Collegen einen Gesetz- 
entwurf zur Berathung und Vorlage im Gr. Rathe vor, durch wel- 
chen auch hier wie in Zürich das (obligatorische) Referendum ein- 
geführt werden soll.
        <pb n="442" />
        446 
Schwel). 
„ 4) Alle Gesetze sind dem Volke zur Annahme oder Verwerfung zu unter- 
stellen. In jedem Gesetz sind die Bestimmungen speciell zu bezeichnen, deren 
Vollziehung durch ein Decret des großen Naths oder durch eine Verordnung 
des Regierungsraths zu ordnen ist. 2) Die Finanzverwaltung ist durch ein 
besonderes Gesetz zu regeln. Auf einen Finanzplan gegründet, welcher eine 
Periode von wenigstens 10 Jahren umfaßt, soll das Gesetz enthalten: a) einen 
summarischen Voranschlag der jährlichen Bedürfnisse des Staatshaushaltes; 
b)) einen vollständigen Amortisationsplan der Staatsschulden; c) einen sum- 
marischen Voranschlag der ordentlichen Jahreseinnahmen; d) die Steuer- 
quoten. Dieses Gesetz ist jeweilen im ersten Jahr einer neuen Verwaltungs- 
periode einer Revision zu unterstellen. Außerordentlich kann eine Revision 
durch den großen Rath beschlossen werden. 3) Die Abstimmung über die im 
Laufe des Jahrs erlassenen Gesetze findet ordentlicher Weise in den Monaten 
April oder Mai statt, außerordentlich, wann es der große Rath bestimmt. 
4) Dieses Gesetz wird dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt.“ 
— Juli. (Luzern). Die in der Minderheit befindliche kathol. Partei 
6. 
14. 
regt auch hier eine Revision der Verfassung an. 
„ Eröffnung der Bundesversammlung in Bern. Botschaft des 
Bundesrathes über die Verwendung der Zwölfmillionen-Anleihe für 
die Bewaffnung der eidgenössischen Armee mit Hinterladern. 
Der von der Bundesversammlung bewilligte Credit betrug 12,215,830 Fr. 
Davon waren bestinmt: a) für die Artillerie (Herstellung, resp. Umänderung 
der schweren Feld= und Positionsgeschütee und deren Munition) 1,474,480 Fr.; 
b) für Umänderung resp. Neubeschaffung von Hinterladungs-Gewehren 
10,741,350 Fr.; zusammen obige 12,215,830 Fr. Der für die Artillerie 
ausgesetzte Credit war Mitte Juli l. J. bis auf die Summe von 195,881 Fr. 
05 Cent. zur Verwendung gekommen, und von dieser restirenden Summe 
wird im laufenden Jahr, da die Geschützumwandlung nun vollendet ist, noch 
ein Theil für die Herstellung von Munition ausgegeben werden. In keinem 
Fall ist eine Ueberschreitung des bezüglichen Credits zu gewärtigen. Was 
die Ausgaben für den Gewehrcredit betrifft, so betrugen sie auf 1. Januar 
1868 3,298,674 Fr. 12 Cent., bis Mitte Juni 1868 kamen ferner hinzu 
41,076.866 Fr. 72 Cent., Totalausgaben bis Mitte Juni 4,375,540 Fr. 
84 Cent. Angesichts des Umstands, daß mit den umgeänderten Gewehren 
und mit dem Peadoby-Gewehren auf Ende des Jahres etwa 142,000 Hinter- 
ladungsgewehre, wovon 90,000 des kleinen einheitlichen Kalibers vorhanden 
sein werden, hat der Bundesrath einstweilen die Beschaffung von nur 80,000 
Repetirgewehren in Aussicht genommen, da diese Zahl hinreichen würde, 
die Bewaffnung der schweizerischen Armee so zu ergänzen, daß auch die 
Landwehr mit dem Gewehr des einheitlichen kleinen Kalibers versehen wer- 
den könnte. 
„ Ein Handelsvertrag mit Oesterreich wird in Wien unkerzeichnet. 
Die Differenz, welche die Unterhandlungen mit dem Zollverein schei- 
tern machte, wird von Oesterreich nicht erhoben. 
415 — 17. Juli. Der Nationalrath weist den Recurs der jurassischen 
Großräthe von Bern gegen den Beschluß des Gr. Rathes bez. der 
Lehrschwestern mit 88 gegen 19 und denjenigen bez. der katholischen 
Feiertage mit 87 gegen 9 Stimmen ab. 
19. Juli. Die europäische Telegraphenconferenz in Wien beschließt, das 
internationale Telegraphenbureau der Schweiz anzuvertrauen.
        <pb n="443" />
        Schwetz. 447 
23. Juli. Der Ständerath weist die Recurse der kathol. Jurassier auch 
25. 
6. 
10. 
12. 
16. 
seinerseits mit 27 gegen 10 und mit 26 gegen 9 Stimmen ab. 
„ Schluß der Bundesversammlung. 
Aug. Oberst Hammer (Solothurn) wird zum Gesandten in Berlin 
und an den süddeutschen Höfen ernannt. 
„ Der Congreß der deutschen Arbeiter-Bildungsvereine in der 
Schweiz beschließt in Neuenburg fast einstimmig den Anschluß dieser 
Vereine an den internationalen Arbeiterbund. 
„ Der Bundesrath ladet durch Circularnote an die Mächte die- 
selben neuerdings zu einer Conferenz nach Genf ein behufs Erwei- 
terung der ebendort am 23. August 1864 abgeschlossenen Ueberein- 
kunft zur Verbesserung des Looses verwundeter Militärs im Kriege. 
Der Bundesrath erwähnt in seiner Note zuerst, daß jene Convention gegen- 
wärtig von sämmtlichen europ. Staaten angenommen und dadurch zu einem 
Bestandtheile des allgemeinen europäischen Völkerrechts geworden ist. Die krie- 
gerischen Ereignisse des Jahres 1866 hätten insbesondere die Wohlthat ihrer 
Bestimmungen ins hellste Licht gesetzt, die damals gemachten Erfahrungen 
aber andererseits auch den Wunsch nach einer Ergänzung und Erweiterung 
der Grundsätze dieser Vereinbarung erzeugt. Schon im August 1867 habe 
sich die italienische Regierung an den Bundesrath mit der Bemerkung gewen- 
det, daß sie insbesondere eine Ausdehnung der stipulirten Grundsätze auch 
auf den Seekrieg für nothwendig erachte. Von verschiedenen Seiten sei eben 
so eine weitere Ausdehnung der Neutralisation auf das sanitarische Personal 
und Material befürwortet, von anderer Seite hinwieder auch eine bessere 
Begrenzung einzelner Bestimmungen der Convention, wie namentlich der 
Dispensation von Truppen-Einquartirungen und der Neutralisation von 
Verwundeten (Art. 5 und 6) angeregt worden. Eine Vereinigung von Re- 
präsentanten der verschiedenen Hilfsvereine in Paris habe eine noch weiter- 
gehende Revision der Convention mit den bekannten Zielpunkten in Aussicht 
genommen. Durch vorläufige Erkundigungen habe sich der Bundesrath über- 
zeugt, daß bei den Vertragsstaaten mindestens Geneigtheit zur Ausdehnung 
der für den Landkrieg festgesetzten Grundsätze auch auf den Seekrieg unter 
sichernden Bestimmungen vorhanden sei, und eine Discussion der übrigen 
Punkte möglicher Weise auch noch zu weiteren Verständigungen führen dürfte. 
So scheine schon die Wichtigkeit des ersteren Punktes den Zusammentritt einer 
Conferenz von Repräsentanten der Vertragsstaaten zu rechtfertigen, sei es nun 
zu einer förmlichen Revision der bestehenden Convention oder für Zusätze in 
der Form von Additional-Artikeln. Der Bundesrath halte sich daher zur Er- 
greifung einer erneuerten Initiative verpflichtet und lade mithin zur Bethei- 
ligung an einer solchen Conferenz ein, für welche er, als historisch gegebenen 
Vereinigungspunkt, die Stadt= Genf und als Zeitpunkt des Zusammentrittes 
den 5. Oct. l. J. vorschlage. 
„ Enthüllung eines Polendenkmals in Rapperswyl. Der amerik. 
Consul nimmt an der Feierlichkeit als solcher Theil und vertheidigt 
sich deßhalb in einer Zuschrift an die „Times" mit dem Beifügen: 
„Wo es sich um eine Wahl zwischen Rußland und fast allen übrigen Na- 
tionen handelte, würde Amerika auf Nußlands Seite stehen, dagegen in dem 
Streite zwischen Rußland und den unterdrückten Polen ergreifen 40,000,000 
Amerikaner für Polen Partei. Wenn Polen und die Union auf demselben 
Continent lägen, so würde in wenigen Monaten Polen wieder ausstehen.“
        <pb n="444" />
        448 
Schweiz. 
26. Aug. (Genf.) Der Gr. Rath beschließt nach einläßlichen Verhand- 
31. 
lungen mit 48 gegen bloß 4 Stimmen, der Volksabstimmung, die 
einen gleichen Antrag im J. 1866 verworfen, einen Gesetzvorschlag 
zu unterstellen, der alle Unterschiede zwischen Alt- und Neugenfern 
aufhebt und auf dem Gebiete der Armenpflege und der öffentlichen 
Unterstützungsfonds völlige Gleichberechtigung herstellt. 
In der Debatte werden die Bestrebungen der Katholiken und die An- 
strengungen des „Bischofs“ (in partibus) Mermillod, den der Staat nur 
als kath. Stadtpfarrer von Genf und Delegirten des Bischofs von Freiburg 
anerkennt, vielfach einer scharfen Kritik unterworfen. 
„ (Zürich). Wiederzusammentritt des Verfassungsrathes. Der- 
selbe beschließt ohne Gegenantrag, auf den ihm von seiner Commis- 
sion vorgelegten Verfassungsentwurf einzutreten und erklärt sofort 
mit 196 gegen 6 Stimmen die Todes= und die Kettenstrafe für 
abgeschafft. 
7. Sept. (Zürich). Der Verfassungsrath lehnt die Einführung der 
10. 
11. 
15. 
obligatorischen Civilehe mit 132 gegen 57 Stimmen ab und be- 
gnügt sich mit der facultativen. 
„ (Genf). Gr. Rath: Der gesammte kath. Clerus des Kantons 
protestirt gegen die wider den Bischof Mermillod gefallenen Aeußer- 
ungen und der Protest gibt einigen kath. Großräthen zu sehr pro- 
vocirenden Aeußerungen Anlaß: 
Der kath. Deputirte Nallet ruft seinen protestantischen und seinen anders 
denkenden kath. Collegen zu: „Wir fürchten euch nicht, der kath. Clerus ist 
durch sich selbst garantirt. Ihr werdet uns und den Clerus nie dahin brin- 
gen, den Nacken zu beugen. Wir werden euch zum Trotz dabei beharren, 
Msgr. Mermillod unsern Bischof zu nennen, und bald werden wir sagen: 
unser Bischof von Genf! Ueberlegt es wohl: wir werden uns zeigen, laßt 
nur die Wahlen herbeikommen!“ 
Der Gr. Rath beschließt auf den Antrag seiner Commission mit 
großer Majorität, Hrn. Mermillod auch ferner nicht als „Bischof“, 
sondern lediglich als kath. Stadtpfarrer und Delegirten des Bischofs 
von Freiburg anzuerkennen. 
„ (Zürich). Verfassungsrath; Der Artikel des Entwurfs: „Das 
Volk übt die gesetzgebende Gewalt unter Mitwirkung des Kantons- 
rathes selbst aus“ wird mit 115 gegen 60 Stimmen angenommen. 
„ (Zürich). Verfassungsrath: Die Einführung des reinen Refe- 
rendums wird mit 139 gegen 45 Stimmen beschlossen. 
„ (Zürich). Verfassungsrath: Die Einführung der Volksinitiative 
in die neue Verfassung wird mit 125 gegen 62 Stimmen be- 
schlossen. 
„ (Zürich). Der Verfassungsrath verwirft die Aussetzung von 
Diäten für die Mitglieder des Kantonsraths und setzt für dieselben 
bloß (sehr geringe) Reiseentschädigungen aus.
        <pb n="445" />
        Schwelz. 449 
22—26. Sept. Zweiter Congreß der internationalen Friedens= und Frei- 
heits-Liga in Bern. 
Programm des Centralcomité: „Die internationale Friedens= und 
Freiheits-Liga geht von der Ansicht aus: daß, wie es in den Beschlüssen des 
Genfer Congresses ausgesprochen ist, ein dauerhafter Frieden unter den gegen- 
wärtigen ökonomischen und politischen Zuständen Europa's nicht hergestellt 
werden kann; daß die Liga sich zum Ziele setzen muß, eine thätige Propa- 
ganda zu üben, um die Freiheit auf die Organisation der Gerechtigkeit in 
der modernen Gesellschaft zu stützen; — demgemäß anerkennt die Liga die 
unbedingte Nothwendigkeit, die drei Seiten des socialen Problems — die 
religiöse, politische und ökonomische nicht von einander zu trennen, und in 
Folge dessen erklärt sie: 1) daß die Religion, als Sache der individuellen 
Ueberzeugung den politischen Einrichtungen fremd bleiben und ebenso aus 
dem öffentlichen Unterrichtswesen beseitigt werden muß, damit die Kirchen 
nicht mehr die freie Entwicklung der Gesellschaften aufhalten können; 2) daß 
den Vereinigten Staaten von Europa eine Organisation zu Grunde gelegt 
werden muß, welche auf volksthümlichen und demokratischen Institutionen 
beruht und zu ihrer Grundlage die Gleichheit der Rechte des Individuums 
sowie die Autonomie der Gemeinden und Provinzen in Beziehung auf Ord- 
nung ihrer eigenen Angelegenheiten hat; 3) daß das gegenwärtige ökono- 
mische System von Grund aus geändert werden muß, sofern man zu einer 
gerechten Vertheilung der Güter, der Arbeit, der Muße, des Unterrichts und 
dadurch zu einer vollkommenen Befreiung der arbeitenden Klassen und zur 
Beseitigung des Proletariats gelangen will; die Liga verwahrt sich gegen 
jeden Versuch einer Socialreform, der von irgend einer despotischen Gewalt 
ausgehen sollte. Ausgehend von diesen Grundsätzen schlägt das permanente 
Centralcomité vor, dem zweiten Friedens= und Freiheits-Congreß folgende 
Fragen zur Behandlung vorzulegen: I. Welches sind, mit Rücksicht auf Frie- 
den und Freiheit, die Vorzüge der Abschaffung der stehenden Heere und der 
Einführung von Nationalmilizen, oder sogar einer allgemeinen Entwassnung? 
II. In welchen Beziehungen steht die ökonomische oder sociale Frage zu der- 
jenigen des Friedens durch die Freiheit? III. Welches sind in Beziehung 
auf Frieden und Freiheit die Vorzüge einer Trennung der Kirche vom Staate? 
IV. Wie kann das föderative Princip in den verschiedenen Ländern ausgeführt, 
und auf welche Art kann der Verband der Vereinigten Staaten von Europa 
hergestellt werden! Dem Reglement zufolge werden Frauen unter den näm- 
lichen Bedingungen und in gleichen Rechten wie die Männer zum Congresse 
aufgenommen; sie sind eingeladen, sich an den Berathungen zu betheiligen 
und die Fragen vorzuschlagen, an welchen sie besonders Interesse nehmen.“ 
Ein Aufruf an die Bewohner Berns seizzirt den Zweck des Con- 
gresses in Kürze nochmals also: „Gleich dem letztjährigen Congreß in Genf 
setzt sich auch der in Bern die Aufgabe, aus dem Munde von Vertretern 
aller europäischen Völker Verwahrung einzulegen gegen die Ueberspannung 
der Kriegsrüstungen, gegen das Unwesen der stehenden Heere, gegen die ver- 
derbliche Politik der großen Militärstaaten, welche den Frieden und alle unter 
seinem Schutz gedeihenden Interessen bedroht. Er faßt die Friedensfrage als 
Freiheitsfrage auf. Nicht die Völker sind es. welche den Krieg fordern. Führe 
man die, Völker zur Freiheit, zum Selbstbestimmungsrecht, schaffe man ihnen 
befriedigende sociale Zustände, so werden die Ursachen des Kriegs beseitigt, 
und wird die Erhaltung des Friedens gesichert sein. Der Militarismus be- 
droht den Frieden, er bedroht die Freiheit, er bedroht nicht minder auch die 
Unabhängigkeit und die Rechte der freien kleineren Staaten. Keinem Lande 
liegt es so nahe wie der Schweiz, die Freiheitsbestrebungen der Völker, durch 
welche die Politik der Gewalt, die Uebermacht, die beständige Kriegsbereitschaft 
an der Wurzel angegriffen wird, mit ihren Sympathien zu unterstützen." 
29
        <pb n="446" />
        450 
Schweiz. 
Die Sitzungen werden von dem gegenwärtigen Präsidenten Prof. Gust. 
Vogt eröffnet und geleitet. Die Verhandlungen sind viel ruhiger und ge— 
mäßigter als die vorjährigen in Genf. Die Versammlung zählt übrigens 
auch nur ca. 150 Mitglieder, Franzosen, Deutsche, Schweizer, Italiener, einen 
Vertreter der englischen Reformliga und Bakunin mit einem Gefolge junger 
Nussen. Die Anträge des Ausschusses werden mit geringen Abänderungen 
sämmtlich angenommen, dagegen Bakunin's communistische Vorschläge abge- 
lehnt, worauf derselbe mit den anderen Nussen aus der Liga auszutreten er- 
klärt. Das neue Reglement für die Liga lautet: I. Die Liga wird 
aus einzelnen Mitgliedern, Sectionen und beitretenden Vereinen bestehen, 
und deren Repräsentation im Centralausschuß soll sich im Verhältniß zur 
Zahl der Mitglieder dieser Sectionen oder Vereine gemäß dem Entscheide 
des Centralausschusses selbst verhalten. Die Abstimmung nach Nationalitäten 
ist von nun an im Schooße des Ausschusses aufgehoben, da sie im Wider- 
spruch mit dem Princip der Liga selbst ist. II. Jedes Einzelmitglied oder 
Mitglied einer Section ist gehalten, einen Beitrag von 10 Cent. per Monat 
zu bezahlen. Die beitretenden Vereine werden selbst ihren Beitrag und die 
Zahl ihrer Abonnements auf das Blatt „Die Vereinigten Staaten von Eu- 
ropa“ bestimmen. Die Friedens= und Freiheits-Liga wird immer mit Sym- 
pathie die Entscheidungen, selbst einfache Freundschaftsbezeugungen aller Grup- 
pen von Bürgern und besonders der Arbeiter-Gesellschaften entgegennehmen. 
III. Die Mitglieder des Centralausschusses werden jedes Jahr vom Congreß 
ernannt. Sie ernennen ihr Bureau. IV. Mit Beziehung auf Frankreich 
und Preußen, welche bei dem gegenwärtigen Zustand der Gesetzgebung dieser 
Länder nicht durch Vereins-Delegirte vertreten werden können, wird sich der 
Ausschuß französische und preußische correspondirende Mitglieder beigesellen, 
welche mit den Mitgliedern des Ausschusses zu stimmen befugt sein werden, 
wann sie seinen Sitzungen beiwohnen. V. Der Präsident ist befugt, so oft 
er es für nothwendig erachtet, alle Sectionen oder Associationen von Bei- 
getretenen, sowie die correspondirenden französischen und preußischen Mitglie- 
der beizuziehen. VI. Jeder Beigetretene ist befugt, im Congreß zu stimmen, 
und kann überdieß für eine Stimme eine beitretende Gesellschaft oder Section 
vertreten. VII. Niemandem wird gestattet, an den Berathungen des Con- 
gresses theilzunehmen, als nach Vorweis einer persönlichen Karte, welche ihm, 
sei es von den Lokalcomité's, sei es von dem Centralausschuß, auf Grund 
einer Beitrittserklärung zu dem als Basis der Verhandlungen des zweiten 
Friedenscongresses veröffentlichten Programm ausgestellt wird. — Eine von 
dem ehemaligen Nationalrath und Waadtländer Staatsrath Cytel beantragte 
Adresse an die Bewohner der Rheinprovinzen, in welcher die 
Völker Deutschlands und Frankreichs zu einer Protestation gegen den zwischen 
beiden Ländern drohenden Krieg aufgefordert werden sollen, wird den Secktio- 
nen deutscher und französischer Nationalität, als dieselben zunächst angehend, 
zur Redaction überwiesen und in folgender Fassung beschlossen: „Die deutsche 
und französische Nation ist von den betreffenden Regierungen mit Krieg be- 
droht. Dieser Krieg würde ein Bürger= und Bruderkrieg sein. Beide Völker 
weisen daher diesen Krieg mit Abschen zurück. Weder die deutsche noch die 
französische Demokratie will eine Veränderung der Ländergrenzen. Nur ein 
Wettstreit kann zwischen der deutschen und französischen Nation stattfinden: 
nämlich der Wettkampf in Förderung der Freiheit, der Blldung und der 
Völkerwohlfahrt. Der Bund der deutschen und der französischen Demokratie 
bietet Garantie für den Frieden und die Freiheit Europa's." 
27. Sept. (Genf). Das sog. Hospitalgesetz, das noch im Jahr 1866 
von der Generalversammlung verworfen worden war, wird dießmal 
mit großer Majorität gegen die Bestrebungen einer Anzahl Alt- 
Calvinisten angenommen.
        <pb n="447" />
        28 
5 
41. 
13. 
20. 
21. 
22. 
30. 
5 
15. 
18. 
Schweiz. 451 
Sept. Große Ueberschwemmungen in einer Reihe von Kantonen der 
mittleren und der östlichen Schweiz sowie in Tessin, deren Schaden 
später vom Bundesrath auf mehr als 14 Mill. Fr. ohne den durch 
die Eisenbahngesellschaften erlittenen constatirt wird. 
Zur Linderung desselben zeigt sich im In= und Auslande große Opfer- 
willigkeit. Der König von Preußen sendet einen Beitrag von 20,000 Fr., 
worauf ihm der Kaiser der Franzosen alsbald mit demselben Betrage folgt. 
Im Ganzen werden 3¼ Mill. freiwillige Beisteuern zusammengebracht, wo- 
von sfast der dritte Theil aus dem Auslande. 
u. Oct. Zusammentritt der europäischen Conferenz für die Pflege ver- 
wundeter Militärs im Kriege in Genf. Die Verhandlungen der- 
selben sind geheim. 
„ (Genf). Eine demokratische Volksversammlung legt die Spal- 
tung zwischen den Alt-Radicalen und den socialistischen Jung-Radi- 
calen, Fazy und Catalan, scharf zu Tage. Die letzteren weisen jede 
Vermittlung zurück. 
„ Die europäische Conferenz für die Pflege verwundeter Militärs 
im Kriege in Genf verschiebt die Unterzeichnung der gefaßten Be- 
schlüsse auf die Einsprache Frankreichs. 
„ Die europäische Conferenz in Genf für die Pflege verwundeter 
Militärs im Kriege unterzeichnet endlich die beschlossenen Zusatzartikel 
zu der Convention vom 22. Aug. 1864, die namentlich eine Aus- 
dehnung derselben auch auf den Seekrieg bezwecken. Weitere Mo- 
disicationen und Zusätze sind namentlich an dem Widerspruche Frank- 
reichs gescheitert. 
„ (Bern und Solothurn)h) protestiren gegen die vom Bischof 
von Basel angeordneten Priesterexercitien. 
„ (Bern). Die Commission des Gr. Rathes erklärt sich mit 
allen gegen bloß eine Stimme für die Einführung des obligatori- 
schen Referendums. 
„ (Zürich). Der Verfassungsrath beschließt die Progressivsteuer 
mit 128 gegen 67 Stimmen. 
. Nov. (Zürich). Der Verfassungsrath beschließt mit 124 gegen 34 
Stimmen den Artikel: „Der Staat schützt und fördert auf dem 
Wege der Gesetzgebung das leibliche und geistige Wohl der arbei- 
tenden Klasse, sowie die Entwicklung des Genossenschaftswesens." 
„ (Genf). Großrathswahlen: Die Independenten siegen in den- 
selben über die Nadicalen, indem sie 74 Wahlen davontragen gegen 
30. Die Katholiken und die Socialisten setzen keinen einzigen ihrer 
Vertreter durch. 
„ (Zürich). Der Verfassungsrath beschließt die directe Wahl der 
Regierungs= und der Ständeräthe durch das Volk statt wie bisher 
durch den Gr. Rath. 
297
        <pb n="448" />
        452 Schwelj. 
25. Nov. Der Bundesrath genehmigt den Entwurf einer neuen Organi— 
sation des Militärwesens, die, wenn angenommen, einen gewaltigen 
Fortschritt in der Entwicklung der schweizerischen Wehrkraft bezeich- 
nen würde. 
Der Entwurf ist eine Arbeit des Bundes-Vicepräsidenten Welti (Aargau), 
des gegenwärtigen Chefs des eidgenössischen Militärdepartements, und ver- 
langt vor allem vollständige Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht und 
Aufhebung des Scalasystems, ferner Einverleibung der (bisher bloß kantona- 
len) Landwehr in das Bundesheer, Uebernahme auch des Infanterieunterrichts 
durch den Bund und endlich obligatorischen Militärunterricht in der Volks- 
schule. Die tiefgreifendste Aenderung in diesem Vorschlage ist die, daß das 
bisherige Scalasystem verlassen werden und jeder Kanton so viel Militär 
stellen solle, als er waffenfähige Männer im Alter von 20—45 Jahren be- 
sitzt. Ohne Aenderung der Bundesverfassung selbst kann freilich dieser Vor- 
schlag nicht angenommen werden; denn sie setzt ausdrücklich fest, daß jeder 
Kanton drei Mann auf je 100 Seelen der schweizerbürgerlichen Bevölkerung 
in den Auszug (Elite) und 11 Proc. in die Reserve zu stellen habe. Un- 
läugbar enthält diese Verfassungsbestimmung die Unbilligkeit, daß diejenigen 
Kantone, in welchen die männliche Bevölkerung überwiegt, wie Waadt, Bern 
u. s. w., günstiger gestellt sind, als diejenigen, in welchen ein Ueberschuß der 
weiblichen Bevölkerung vorhanden ist, wie namentlich in Tessin und Grau- 
bündten. Neben den bisherigen Corps werden noch Feldtelegraphencorps, 
Eisenbahncompagnien und Arbeitercorps gebildet. Im Kriegsfalle würde die 
Leitung des Betriebes sämmtlicher schweizerischer Bahnen an einen vom Ober- 
befehlshaber zu ernennenden Betriebschef übergehen. Der militärische Unter- 
richt wird, dem Milizsystem entsprechend, mit dem bürgerlichen möglichst ver- 
bunden, daher die Vorschrift, die schulpflichtige, männliche Jugend turnerisch 
zu erziehen, die Lehrer militärisch auszubilden, die aus der Volksschule ent- 
lassene Zugend zu militärischen Uebungen heranzuziehen, und die freiwilligen 
Schießvereine, die sich militärisch organisiren, durch Geldbeiträge zu unter- 
stützen. Vier Jahre nach Erlaß des Gesetzes dürfen nur solche Volksschul- 
lehrer neu angestellt werden, welche die militärische Bildung besitzen, die für 
einen Infanterieoffizier vorgeschrieben ist. Die besonderen Offiziersadspiranten- 
curse werden abgeschafft; jeder Offizier soll von der Picke auf dienen. 
— „ Von Zürich geht die Idee einer unter dem Namen „Union 
Winkelried“ zu gründenden Lebensversicherungsanstalt speciell für die 
schweiz. Armee aus. 
Die Idee bezweckt vermöge der Einführung des Elements der gegenseiti- 
gen Lebensversicherung die Fürsorge für Wittwen und Waisen der im Kriege 
Gefallenen besser und genügender zu regeln, als das Pensionswesen es thut 
und vermag. Sie will eine „obligatorische Versicherung“ in der Art, daß 
jeder Militär jährlich einen Tagessold einlegt, und dafür auf den Fall des 
Ablebens im Militärdienst das Anrecht auf die Summe von 1000 Fr. hat; 
sie will mit dieser obligatorischen eine facultative Versicherung verbinden, an 
der Militär= und Ciovilpersonen sich für den Fall des Ablebens in Frieden 
oder Krieg versichern können, ohne daß sie gehalten sind, bei Ausbruch des 
letzteren entweder eine sog. Kriegsprämie zu bezahlen, oder, wie bei verschie- 
denen Lebensversicherungsgesellschaften der Fall ist, auf den Vortheil der Ver- 
sicherung Verzicht zu leisten. Der Bund würde die Ueberwachung des In- 
stituts und die Garantie der Ausbezahlung der dießfälligen Versicherungen in 
dem Sinn übernehmen, daß er bei der obligatorischen Versicherung die über 
die Kriegsreserve hinaus noch benöthigten Summen von sich aus, ohne Aus- 
sicht auf Nückerstattung, bei der facultativen aber unter Voraussetzung der
        <pb n="449" />
        18. 
22. 
Schwtiz. 453 
letzteren zu übernehmen hätte. Die Idee wird in einer Reihe von Kan— 
tonen von den Betheiligten vielfältig debattirt und scheitert aber wenigstens 
vorerst an zahlreichen Einwänden und Vedenken, die dagegen erhoben werden. 
Dec. (Zürich). Verfassungsrath: Schluß der ersten Berathung des 
Verfassungsentwurfs. 
„ Eröffnung der Bundesversammlung in Bern. Für das künftige 
Jahr wird Welti (Aargau) zum Bundespräsidenten, Russy (Waadt) 
zum Bundesvicepräsidenten gewählt. 
„ (Basel). Strike der Seidenweber und Seidenfärber unter Lei- 
tung des internationalen Arbeiterbundes wie in Genf. 
Allgemeine Unruhe. Die Regierung findet sich bewogen, einen Aufruf 
zu erlassen, welcher „alle Freunde der Ordnung in Basel auffordert, sich 
beim ersten Alarmzeichen in Civil an bestimmten Orten der Stadt zu sam- 
meln". „Bürger und Einwohner von Basel!“ — schließt der Aufruf — „laßt 
uns alle dahin wirken, daß solche außcrordentliche Versammlungen zur Auf- 
rechthaltung der Ordnung nicht nöthig werden, und daß nicht am Ende eid- 
genössische Hilse in Anspruch genommen werden muß.“ Die Disserenz wird 
indeß ohne allzu große Schwierigkeit bis zu Ende des Jahrs beigelegt durch 
theilweises Nachgeben beider Theile. 
„ Der Nationalrath beschließt mit großer Mehrheit auf eine Peti- 
tion des schweiz. Juristenvereins für Revision der Bundesverfassung 
im Sinne einer einheitlichen Civilgesetzgebung für die ganze Schweiz 
und für Errichtung einer eidg. Rechtsschule, nach dem einstimmigen 
Antrag der Commission, den Bundesrath zur Berichterstattung und 
Antragstellung in der nächsten Julisession einzuladen. 
Der Ständerath beschließt, von diesem Beschlusse des National-= 
raths nur einfache Vormerkung im Protokoll zu nehmen. 
„ Schluß der Bundesversammlung.
        <pb n="450" />
        7. Belgien. 
2. Jan. Die Ministerkrisis ist beendigt, das neue Ministerium unter 
18. 
dem Präsidium des Hrn. Froͤre-Orban gebildet. 
Die bisherigen Minister Rogier, Vandenpeereboom und General Goethals 
treten aus. Hr. Vanderstichelen, bisher Minister der öffentlichen Arbeiten, 
übernimmt das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten, Hr. Eudore 
Pirmez, Deputirter für Charleroi, wird Minister des Innern, der General 
Renard Kriegsminister; das Ministerium der öffentlichen Arbeiten über- 
nimmt Hr. Jamar, bisher Deputirter für Brüssel; es bleiben vom frühern 
Cabinet nur die Herren Fräre für die Finanzen und Bara für die Justiz. 
Die Modification des Ministeriums ist eine leise Verstärkung des liberalen 
Elements, da die Auflösung des bisherigen Cabinets Rogier nicht bloß durch 
den Wunsch des letzteren, sich in's Privatleben zurückzuziehen, veranlaßt wurde, 
sondern zugleich auch durch Difsferenzen über die Aufrechthaltung des Gesetzes 
von 1842 auch bez. des religiösen Unterrichts an den sog. Erwachsenenschulen. 
„ II. Kammer: Frere-Orban erklärt, daß die Regierung in Folge 
der Beschwerden Antwerpens eine Aenderung in dem Befestigungs- 
system werde eintreten lassen. 
Der Kriegsminister General Renard erklärt gegenüber den Modifications= 
anträgen der sog. Centralcommission in der Kammer, daß die Regierung ge- 
neigt sei, ihr gefordertes Jahrescontingent von 13,000 auf 12,000 Mann zu 
ermäßigen, auf das System der sog. Exoneration vor der Ziehung zu ver- 
zichten und die active Dienstzeit von 30 auf 29 Monate zu ermäßigen. Das 
Gerücht, als ob die Regierung beabsichtige, eine Kriegsmarine herzustellen, 
erklärt der Kriegsminister für ungegründet. 
13. März. II. Kammer: Debatte über das Militärgesetz. Die Kammer 
14. 
bewilligt die Erhöhung des Militärcontingents von 10,000 auf 
12,000 Mann mit 68 (davon 6 von der Rechten) gegen 45 (dar- 
unter 4 von der Linken) Stimmen. Die Regierung hatte erklärt, 
daraus eine Cabinetsfrage zu machen. 
„ II. Kammer: Debatte über das Militärgesetz. Die Kammer 
nimmt auch die von der Regierung geforderte Dauer der Präsenz 
unter der Fahne mit 87 gegen 21 Stimmen und das ganze Gesetz 
mit 69 (darunter 9 von der Rechten) gegen 39 Stimmen (worunter 
3 Liberale) an.
        <pb n="451" />
        Belgien. 455 
17. März. Die II. Kammer genehmigt den Militäretat für 1869 im 
Betrage von 36,842,000 Fr. mit 58 gegen 12 Stimmen. 
2. April. Der Senat genehmigt auch seinerseits das neue Militärgesetz 
und zwar die Erhöhung des Jahrescontingents mit 35 gegen 14 
Stimmen, die Präsenzdauer unter der Fahne mit 46 gegen 2 Stimmen 
und das ganze Gesetz mit 40 gegen 10 Stimmen. 
„ Wiederholte Unruhen unter den Kohlenarbeitern im Hennegau. 
„ II. Kammer: Debatte über das Budget. Beim Budget des 
Innern kommt die streitige Frage des Primarschulgesetzes von 1842 
lebhaft zur Sprache, vorerst jedoch noch zu keinem Abschluß. 
21. „ II. Kammer: Neue Debatte über die Zweckmäßigkeit, das Primar- 
schulgesetz von 1842 einer mehr oder weniger radicalen Revision zu 
unterziehen. 
Minister Frôre-Orban erklärt sich entschieden für eine gänzliche Sonde- 
rung des prosanen und religiösen Unterrichts; die Religion könne dabei nur 
gewinnen; die bisherige Gesetzgebung habe den schwersten Uebelstand, daß der 
noch so begabte Nicht-Katholik vom ösfentlichen Lehramt ausgeschlossen sei. 
Wenn er dem Bedenken seiner Collegen, welche die Revision des fraglichen 
Gesetzes für noch nicht reif genug halten, vor der Hand nachgebe, so geschehe 
es in der Hoffnung, daß dieselbe einst von der Fortschrittspartei der Rechten 
selbst, in ihrem Drange die Trennung von Staat und Kirche vollständiger 
durchzusetzen, auf die Tagesordnung werde gesetzt werden. Dumortier ent- 
gegnet: Das Privatsystem des Ministers ziele einfach dahin, mit dem Gelde 
der Katholiken Atheisten-Schulen zu gründen. 
15. Mai. Die II. Kammer beschließt mit 75 gegen 15 Stimmen, das 
sog. Fremdengesetz auf weitere drei Jahre in Kraft zu lassen. 
25. „ Diie Ergebnisse der Provinzialwahlen sind überwiegend zu Gunsten 
der clericalen Opposition ausgefallen. 
9. Juni. Die verfassungsmäßige Neuwahl der Hälfte der zweiten Kammer 
ergibt die Wahl von 29 Clericalen und 26 Liberalen. Das Mini- 
sterium hat dabei in der Kammer immerhin 1 Stimme gewonnen. 
2. Aug. Feierliche Enthüllung der Statue des Königs Leopold I. in 
Antwerpen. Dieselbe erfolgt ohne Störung, obgleich der Gemeinde- 
rath der Stadt beschlossen hatte, sich an ihr nicht zu betheiligen. 
— „ Der Zustand des seit drei Monaten erkrankten Kronprinzen wird 
nachgerade im höchsten Grad bedenklich. 
— „ Doas Citilgericht von Brüssel verurtheilt die literarischen Busch- 
klepper (oder Polizeiagenten) Stamir und Marchal, die das Pariser 
Zuchtpolizeigericht nur mit je 1 Fr. Buße gestraft hatte, seinerseits 
zu 10,000 Fr. 
— Sept. Die erneuerten Gerüchte von Absichten Frankreichs auf Belgien, 
Holland und die Schweiz (Zolleinigung und militärischer Anschluß)
        <pb n="452" />
        456 
Belgien. 
erregen in Belgien lebhafte Unruhe und geben mehrfach Anlaß zu 
antifranzösischen Demonstrationen. 
6.— 13. Sept. Internationaler Arbeiter-Congreß in Brüssel. 
Derselbe wird durch den Präsidenten Jung, einen Uhrmacher aus London, 
eröffnet. Er erzählt in französischer Sprache den Ursprung und den Ent- 
wicklungsgang der Association. Vor vier Jahren, so berichtete er, kamen vier 
französische Arbeiter nach London und legten das Fundament der gegenwärtigen 
Association mit einigen englischen Arbeitern. Der Zweck derselben ist die 
Einigung der Arbeiter der verschiedenen Länder. Ihr Interesse ist überall 
dasselbe, insoferne als sie überall das Kapital zum Gegner haben. Zwischen 
dem Arbeitgeber, der von dem Nutzen lebt, den er von der Arbeit vorab 
nimmt, und dem Arbeiter herrscht ein beständiger Krieg, gerade so, wie der 
Freihandel gewissermaßen einen Kriegszustand der Kapitalisten unter einander 
geschaffen. Ein solcher Zustand ist abnorm. Der Zweck der internationalen 
Association bestehe darin, die erforderliche Harmonie der Interessen Aller zu 
begründen. Der Arbeiter soll sein eigener Herr werden. Um dahin zu ge- 
langen, genügt es nicht, die Arbeitgeber zu bekämpfen, sondern auch die po- 
litischen Parteien, welche sich der Arbeiter bedienen wollen. Die Association 
bezweckt keine allgemeinen Strikes herbeizuführen: sie will keine Erhöhung 
der Löhnung, sondern die Abschaffung der Löhne, d. h. des Löhnungssystemes 
selbst erreichen. Der Lohnarbeiter ist bedauernswerther, als früher der Neger 
in Amerika und der Leibeigene in Rußland es waren; die Herren der letz- 
teren mußten sie wenigslens bis zu ihrem Ende ernähren; der zum Invaliden 
gewordene Arbeiter dagegen hat weder Brod noch Obdach. Die internationale 
Arbeiter-Association hat sich rasch entwickelt. Das Nähere werden die ein- 
zelnen Delegirten über die Lage ihrer respektiven Länder ergänzen. Herr 
Jung schließt mit der Schilderung der günstigen Lage der Association; sie 
sei handgreiflich, man dürfe nicht vergessen, daß sie erst von gestern datire. 
Der gegenwärtige Congreß habe die Mittel zu untersuchen und festzustellen, 
vermittelst welcher die theoretisch auf den früheren Congressen gefaßten Reso- 
lutionen praktisch zu verwerthen und auszuführen seien. Nach dem Präsi- 
denten sprechen die verschiedenen Delegirten und erstatten mehr oder minder 
gut Bericht — jeder in seiner Muttersprache — über die Lage der Arbeiter 
ihrer respektiven Länder. Alle Reden werden successive von Arbeitern, die 
mehrere Sprachen verstehen, im Englischen, Vlämischen und Deutschen verdol- 
metscht, und das mit einer wirklich erstaunlichen Treuc und Leichtigkeit. 
Jung spricht ebenfalls sehr gut deutsch. Herr Tolain, einer der Pariser 
Delegirten, hat eine fast parlamentarische Beredsamkeit. Er constatirt, daß 
die gegenwärtige Gesetzgebung Frankreichs jede Arbeiter-Association unmöglich 
macht; es bleibt daher den Arbeitern kein anderes Mittel, als sich einzeln 
den auswärtigen Arbeiter-Gesellschaften anzuschließen, was denn auch geschieht. 
Lucraft aus London, ein Stahlarbeiter, gleichzeitig eines der thätigsten Mit- 
glieder der Reform-Liga, meint, eine Idee des Präsidenten näher ausführend, 
so lange die Arbeiter Tausenden von Leuten den Müßiggang gestatten, wür- 
den auch Armuth und Elend sortdauern. Die Armeen müßten sofort ab- 
geschafft werden, und die Arbeiter könnten nur dann ihre Lage bessern und 
Menschen werden, wenn sie sich zu der Herrschaft, nicht durch die Gewalt, 
sondern durch den legalen Weg in den gesetzgebenden Kammern Bahn brechen. 
England sei auf gutem Wege. Am 7. Sept. beginnt die eigentliche Dis- 
euslen der dem Congreß vorliegenden Fragen und werden folgende Beschlüsse 
efaßt: 
8 Ueber die Frage der Arbeitseinstellungen: „1) Der Congreß erklärt, 
daß ein Strike nicht das Mittel sei, die Arbeiter vollständig frei zu machen, 
daß er aber bei dem gegenwärtigen Stande der Arbeit und des Kapitals 
häufig eine Nothwendigkeit sei; 2) es sei erforderlich, die Strikes gewissen
        <pb n="453" />
        Belgien. 457 
Regeln, nach den Bedingungen der Organisation, der Opporkunität und der 
CEefetzmöbigket zu unterwerfsen; 3) im Hinblick auf die Organisation der 
Strikes sei es erforderlich, bei jenen Gewerkschaften, die noch keine Verbände 
zu gemeinsamem Widerstand, zu gegenseitiger Unterstützung und keine Ver- 
sicherungskassen für die Zeit einer Arbeitseinstellung besitzen, derartige Ein- 
richtungen zu gründen, serner die Verbrüderung aller Gewerke und aller 
Länder unter einander zu solidarisiren, indem in jedem Lokalverbande gemein- 
samer Widerstandsgesellschaften eine Kasse zur Unterstützung der Strikes er- 
richtet werde; 4) ces soll mit einem Worte das von der internationalen Gesell- 
sellschaft unternommene Werk fortgesetzt und Alles aufgeboten werden, um 
das Proletariat zum Masseneintritt in die Gesellschaft zu veranlassen; 5) hin- 
sichtlich der Opportunität und der Gesetzmäßigkeit sei von dem Verbande 
gemeinsamer Widerslandsgesellschaften in jedem Ort eine Commission, gebildet 
aus Delegirten der einzelnen Gesellschaften, zu ernennen, welche als Schieds- 
gericht über die Opportunität und Gesetzmäßigkeit eventueller Strikes zu 
entscheiden hat; überdieß sei erforderlich, daß für den Modus der Bildung 
dieser Schiedsgerichte den verschicdenen Sectionen je nach den eigenthümlichen 
Sitten, Gewohnheiten und Gesetzgebungen ein hinlänglicher Spielraum ge- 
stattet werde.“ Ueber die Maschinensrage: „In Erwägung, daß einer- 
seits die Maschinen eines der mächtigsten Werkzeuge des Despotismus und 
der Aufsaugung in den Händen der Kaxitalisten wären; daß anderseits die 
Entwickelung der Maschinerie die nothwendige Bedingung zur Substituirung 
eines wahrhaft secialen Cooperativ-Systems an die Stelle des Lohnarbeit- 
Systems ist; daß die Maschinen nur dann wahre Dienste dem Arbeiter leisten 
werden, wenn sie im Besitze des Arbeiters sind; erklärt der Congreß, daß die 
Maschinen, wie alle andern Arbeitswerkzeuge, den Arbeitern selbst gehören 
und zu ihrem Vortheil in Thätigkeit sein müssen: daß jedoch schon im heu- 
tigen Zustande die in Gesellschaften des Widerstandes (socictés de résistance) 
constituirten Arbeiter bei Einführung neuer Maschinen interveniren sollen, 
damit diese Einführung in die Werkstätten nur unter gewissen Garantien 
oder Compensationen für den Arbeiter slattfinde.“ Die lange und ziemlich 
heftige Debatte über die Eigenthumöfrage fällt dahin aus, daß die Mehr- 
heit sich für das System des gemeinschaftlichen Besitzes (Communismus) 
entscheidet. Ein Antrag der Minorität, welche für Einzelbesitz ist, die Frage 
bis zum nächsten Congreß zu vertagen, wird mit 28 gegen 23 Stimmen 
abgelehnt. Vierzehn Mitglieder erklären darauf, sie müßten jede Verant- 
wortlichkeit für den gefaßten Beschluß von sich abweisen, da die Frage nicht 
genügend berathen und aufgeklärt worden sei. Schließlich wird bezüglich der 
Kriegs= und Friedensfrage noch in aller Form erklärt, der Congreß 
„protestire mit der größten Energie gegen den Krieg und fordere alle Arbeiter- 
vereine in allen Ländern hiemit auf, mit der größten Thätigkeit dahin zu 
wirken, daß ein Krieg zwischen Volk und Volk verhindert werde, da ein 
solcher heute nur als ein Bürgerkrieg zu betrachten wäre, der zwischen Pro- 
ducenten geführt, nur ein Kampf zwischen Brüdern und Staatsbürgern sein 
würde.“ Zu dem Zwecke empfiehlt der Congreß „vor Allem den Arbeitern, 
in dem Falle, daß ein Krieg in ihren resp. Ländern auszubrechen droht, so- 
sort jede Arbeit einzustellen, zählt dabei auf den Gemeinsamkeitsgeist der 
Arbeiter aller Länder und hofft, daß diese gegen den Krieg gerichtete Arbeits- 
einstellung allgemeine Unterstützung finden werde.“ 
418. Sept. Eine kgl. Entschließung erklärt den Religionsunterricht an den 
29. 
Erwachsenenschulen für facultativ und damit auch die Einmischung der 
geistlichen Behörde. Die Entscheidung bleibt den Gemeindebehörden 
überlassen. 
„ Der neue französische Gesandte Hr. de la Gucronnière wird 
vom König empfangen.
        <pb n="454" />
        458 Gelgien. 
— Oct. Der Zustand des Kronprinzen ist bereits ein hoffnungsloser. 
10. Nov. Eröffnung der Kammersession, wegen des Zustandes des Kron- 
prinzen ohne Thronrede. 
— Dec. Unterhandlungen der luxemburgisch-belgischen Eisenbahngesellschaf- 
ten mit der der franz. Ostbahn über einen Verkauf, wobei die franz. 
Regierung die der letzteren gewährte Zinsengarantie auch auf jene 
Bahnen ausdehnen würde. Die belgische Regierung erklärt beiden 
Theilen, daß sie einen Verkauf niemals zugestehen könnte.
        <pb n="455" />
        8. Holland. 
2. Jan. Kgl. Erlasse stellen die seit 1861 aufgehobenen ministeriellen 
Departements für die katholischen und evangelischen Kirchenangelegen- 
heiten wieder her, um die Ultramontanen und protestantischen Ortho— 
doxen für die Wahlen zu gewinnen. Die für diese beiden Departe- 
mens sowie für das der Justiz neu ernannten Chefs gehören der 
äußersten Rechten an. 
„ Eine kgl. Verordnung löst die Kammer neuerdings auf und setzt 
die Neuwahlen auf den 22. Januar, den Zusammentritt der neuen 
Kammer auf den 25. Februar an. 
„ Neuwahl der II. Kammer. Dieselbe ergibt für die liberale Partei 
eine kleine Majorität. Die Minister und die Führer der Conserva- 
tiven sind durchgefallen. 
25. Febr. Eröffnung der neuen Kammer durch eine Rede des Ministers 
des Innern. 
2—7. März. II. Kammer: Debatte über eine Interpellation Thorbecke's 
14. 
bez. der Auflösung der früheren Kammer. Dieselbe führt vorerst zu 
keinem Resultate. Nach sechstägiger Debatte wird eine Art Waffen- 
stillstand geschlossen, indem 
ein Beschluß über die motivirte Tagesordnung des Hrn. Blussé „die 
Kammer nach Anhörung der Erläuterungen der Minister ist der Meinung, 
daß kein Staatsinteresse die letzte Kammerauflösung erfordert habe und geht 
zur Tagesordnung über“ mit 63 gegen 5 Stimmen ausgesetzt wird, um dem 
Ministerium Gelegenheit zu geben, neue Beweisstücke über seine auswärtige 
Politik beizubringen, jedoch in der Meinung, daß die Entscheidung nicht bis 
zu der Behandlung des Budgets der auswärtigen Angelegenheiten zu warten 
brauche. · 
„ II. Kammer: Die Regierung deponirt ihre Documente bez. ihrer 
Politik betr. Limburg und Luxemburg. Dieselben enthalten weder 
viel Neues noch viel Wichtiges zu Gunsten des Ministeriums,
        <pb n="456" />
        460 Holland. 
23. März. Die II. Kammer nimmt nunmehr die am 7. März berscho- 
bene Tagesordnung Blussé mit 39 gegen 34 Stimmen an. Der 
Minister des Innern erklärt vor der Abstimmung, daß die Annahme 
des Antrags keine Cabinetsfrage mehr bedinge. Der Hauptwortführer 
der Vermittlungsbestrebungen in der Kammer, de Bosch Kemper, trägt 
nach der Abstimmung darauf an, eine Adresse bezüglich der gegen- 
seitigen politischen Haltung der Regierung und der Kammermehrheit 
an den König zu richten. 
24. „ II. Kammer: Der Antrag auf eine Adresse an den König wird 
von allen Seiten bekämpft und schließlich mit 69 gegen 3 Stimmen 
abgelehnt. 
31. „ Die II. Kammer beschließt mit 36 gegen 34 Stimmen, unmittel- 
bar nach dem Colonialbudget dasjenige der auswärtigen Angelegen- 
heiten in Angriff zu nehmen, um die Krisis zu beschleunigen. 
24. April. Wiederzusammentritt der Kammer, ohne daß das Ministerium 
inzwischen modificirt worden wäre. 
28. „ Die II. Kammer verwirft das Budget des Auswärtigen als 
Mißtrauensvotum gegen das Ministerium mit 37 gegen 35 Stim- 
men. Das Ministerium gibt nunmehr seine Entlassung ein. 
7. Mai. Die I. Kammer beschließt mit 26 gegen 11 Stimmen, den 
Antrag auf eine Adresse an den König (gegen eine neue Auflösung 
der zweiten Kammer) in Erwägung zu ziehen. 
15. „ I. Kammer: Der Antrag auf eine Adresse an den König wird 
mit 18 gegen 16 Stimmen abgelehnt, doch i ist die Stimmung der 
Kammer überwiegend entschieden gegen eine neue Auflösung der 
Kammer. 
23. „ Nach wiederholten und mißlungenen Versuchen, ein Cabinet 
außerhalb der liberalen Partei zu bilden, entschließt sich der König 
endlich doch dazu, Thorbecke rufen zu lassen. 
2. Juni. Bildung eines neuen liberalen Ministeriums, in das jedoch Thor- 
becke selbst nicht eintritt: Hr. Fok, der Bürgermeister von Amsterdam, 
übernimmt das Departement des Innern, Hr. Röst van Limburg 
das des Auswärtigen. 
13. „ II. Kammer: Sämmtliche Etats des Budgets sind bereits geneh- 
migt. Das Ministerium spricht sich entschieden für Aufrechthaltung 
des (confessionslosen) Schulgesetzes von 1857 aus. 
15. Aug. Ein kgl. Decret hebt die beiden restaurirten Ministerien für 
evangelischen und katholischen Cultus und Unterricht wiederum auf. 
— Sept. Die gesammten katholischen Vischöfe des Landes veröffentlichen 
einen Erlaß gegen das (confessionslose) Schulgesetz von 1857;
        <pb n="457" />
        Holland. (461 
Do dieses Schulgesetz fortwährend ein sehr wesentliches Element in den 
Parteibestrebungen Hollands ausmacht, so diene Folgendes zur Erläuterung: 
Das 1848er Grundgesetz gewährte u. a. die Freiheit zur Errichtung beson- 
derer und confessioneller Schulen, da andererseits die öffentliche Schule kraft 
des Princips der Gleichheit aller Confessionen jedes confessionellen Charakters 
entkleidet werden sollte. Das Gesetz hinsichtlich des Volksunterrichts vom 
13. Aug. 1857 verwirklichte die neuen Principien, und überließ daher aus- 
schließlich der Kirche den Unterricht der Religion. Als Zweck des Volksunter- 
richts bezeichnete das neue Gesetz „die Entwicklung der geistigen Gaben der 
Kinder und ihre Erziehung in allen christlichen und gesellschaftlichen Tugen- 
den". Es war deutlich, daß das Wort „christlich" nur gewählt worden war, 
um endlich die Lösung der Unterrichtsfrage herbeizuführen, auf welche man 
seit neun Jahren vergebens geharrt hatte. So kam das jetzige Volksunter- 
richtsgesetz zu Stande. Die Katholiken hatten sich zu den Liberalen gesellt 
und so die orthodox-protestantischen Gegner desselben besiegt. Seitdem aber 
hat in der orthodox-katholischen Partei ein förmlicher Umschwung dem Gesetze 
gegenüber stattgesunden. Während sie früher in der confessionslosen Schule 
die beste Bürgschaft für die Nichtverletzung der religiösen Begriffe ihrer Kinder 
in den gemischten öffentlichen Schulen erblickte, hat sie sich später nach und 
nach den orthodox-protestantischen Gegnern des Gesetzes genähert, namentlich 
nachdem diese Unterstützung der besonderen Schulen seitens der Staatsbehörde 
in ihr Programm aufgenommen. Kurz, die Orthodoxen, sowohl der katho- 
lischen als der protestantischen Partei, machten seit einiger Zeit gemeinsame 
Sache, um die Revision des 1857er Gesetzes in diesem Sinn zu erwirken. 
Das vorige Ministerium erklärte zwar wiederholt, das Unterrichtsgesetz nicht 
revidiren zu wollen, aber die Verwirklichung des Verlangens, sein Dasein 
durch alle Mittel zu fristen, bedingte zu sehr die Unterstützung der orthodoxen 
Katholiken des Landes, als daß diesen Erklärungen unbedingt Glauben bei- 
gemessen werden konnte. Die Erklärungen bezüglich dieser Angelegenheit, 
welche durch das neue liberale Ministerium gleich nach seinem Auftreten ab- 
gegeben wurden, enthielten zwar nichts anderes, doch die politische Vergangen- 
heit der gegenwärtigen Minister gab ihren Zusagen einen weit zuverlässigeren 
Charakter. Diesem Umstande verdankt das bischöfliche Nundschreiben sein 
Entstehen. Es verdammt förmlich das 1857er Schulgesetz und die seitens 
des Ministeriums aufgestellten Lehrsätze, indem es zugleich die Katholiken 
auffordert, ihren Kindern und Zöglingen lichber den Unterricht vorzuenthalten, 
als sie, da wo die Mittel der Katholiken denselben die Errichtung katholischer 
Schulen nicht erlauben, die öffentliche, confessionslose Schule besuchen zu 
lassen. Diese letzte Aufforderung verletzt jedoch nicht allein die gemäßigteren 
Katholiken, sondern selbst die orthodoxen Protestanten, während die letzteren 
auch den Ton des erwähnten Schriftstückes sehr scharf rügen, indem sie fin- 
den, daß dasselbe deutlich durchblicken lasse, daß selbst hier, wo die Katholiken 
nur eine Minderheit bilden, die Spitzen ihrer Kirche dieser die Oberherrschaft 
über die geistigen Interessen der Nation zu verschaffen suchen. 
— Sept. Das erneuerte Gerücht, daß Frankreich darauf ausgehe, zu- 
nächst Belgien, aber im weiteren auch Holland und die Schweiz 
handelspolitisch und militärisch näher an sich heranzuziehen, erregt 
auch in Holland Unruhe und findet in der öffentlichen Meinung 
sehr wenig Anklang. 
19—21. Sept. Schluß der Generalstaaten und Eröffnung der neuen 
Session derselben durch eine Thronrede des Königs. 
2. Oct. Die II. Kammer nimmt die Antwortsadresse mit 56 gegen 13
        <pb n="458" />
        462 Holland. 
Stimmen an, die beantragten Amendemenis gegen das Schulgesetz 
von 1857 werden nach viertägiger Debatte abgelehnt. 
19. Oct. II. Kammer: Das Ministerium macht derselben eine Vorlage 
bez. Abschaffung des überaus drückenden Zeitungsstempels und die 
Ersetzung des dadurch entstehenden Ausfalls durch die Erhöhung an— 
derer Steuern. 
— „ Diie frühere Differenz mit Belgien wegen der Scheldefrage wird 
als völlig beseitigt betrachtet, da die Besorgnisse Belgiens sich als 
durchaus ungegründet erwiesen haben. 
28. „ II. Kammer: Die Budgetcommission hält es für angemessen, sich 
in ihrem Gutachten über das Budget des Ministeriums des Aus- 
wärtigen bez. der Gelüste Frankreichs einstimmig dahin auszusprechen, 
sie lege einen großen Werth auf die Versicherung in der Thronrede des 
Königs, daß die Beziehungen zu den auswärtigen Mächten nichts zu wün- 
schen übrig lassen. Das beste und allein wirksame Mittel, die Niederlande 
in einer so wünschenswerthen Lage zu erhalten, sei eine Politik, die, die an- 
erkannten Rechte des Landes aufrechthaltend und die Verpflichtungen gegen 
das Ausland ersüllend, die sirengste Neutralität in den Beziehungen zu allen 
Mächten bewahre. Die Commission sei überzeugt, daß die Regierung diese 
Meinung theile und in der Leilung der Angelegenheiten mit dem Auslande 
den Weg einer solchen Politik zu besolgen wissen werde. 
7. Nov. II. Kammer: Der Minister des Auswärtigen erklärt in seiner 
Erwiderung auf das Gutachten der Budgetcommission aufs be- 
stimmteste, 
daß die Regierung der Niederlande gegen keine auswärtige Macht Ver- 
pflichtungen übernommen habe, wozu ihr übrigens auch kein Antrag gemacht 
worden sei; die Regierung werde, wie bisher, alle legitimen Rechte achten 
und im übrigen in der strengsten und absolutesten Neutralität verharren, 
welche sowohl die Verträge als die bedeutendsten Interessen des Landes ihr 
vorschreiben. 
26. „ II. Kammer: Budgetdebatte. Der Minister des Auswärtigen 
wiederholt auf eine heftige Interpellation die Erklärung, daß alle 
Gerüchte über Negoziationen oder Vorverhandlungen wegen eines 
Allianzvertrages (mit Frankreich) absolut erfunden seien. 
3. Dec. Die II. Kammer erklärt sich mit 53 gegen 8 Stimmen für 
Beibehaltung der Todesstrafe. 
23. „ Die II. Kammer erledigt das Budget für 1869 ohne irgend 
bedeutende Anstände.
        <pb n="459" />
        9. Däncmark. 
4. Jan. Wiedereröffnung beider Thinge des Reichstags. Der Justiz- 
31. 
minister legt denselben das neue Wehrpflichtgesetz vor, das auf die 
allgemeine Wehrpflicht gegründet ist und nur die ordinirten Geist- 
lichen von derselben befreit. 
„ Beide Thinge des Reichstags haben den Verkauf der beiden west- 
indischen Inseln S. Thomas und S. Juan an die Vereinigten 
Staaten genehmigt, der König unterzeichnet daher den Vertrag und 
sofort geht ein Courier mit demselben nach Washington ab. 
Die Angelegenheit ist im Reichstag mit äußerster Eile beschleunigt wor- 
den und die beiden Inseln haben auch bereits in allgemeiner Abstimmung 
ihre Einwilligung ausgesprochen, S. Thomas am 9. Jan. mit 1039 Stim- 
men gegen 22, S. Juan am 10. einstimmig mit 205 Stimmen. Die Ver- 
einigten Staaten beeilen sich inzwischen mit der Ratification nicht ebenso; 
obgleich der dänische Kriegsminister Naslöss, früherer Gesandter Dänemarks 
in Washington und daher dort bekannt, sich selbst dahin verfügte, um die 
Ratification zu betreiben, ist dieselbe bis zum Mai 1869 vom Senat noch 
nicht ausgesprochen worden. 
9. März. Dänemark lehnt das Anerbieten Preußens, ihm in Ausfüh- 
rung der Bestimmung des Prager Friedens Nordschleswig bis zur 
Gjennerbucht abzutreten, ab und zieht seine früheren Zugeständnisse 
zurück. (s. Preußen.) 
Osficiös wird der Gang der Unterhandlungen und die nunmehrige 
Lage Dänemarks etwas später folgendermaßen geschildert: „In Folge der 
Erklärung, welche Graf Bismarck am 18. März 1867 im Reichstag ab- 
gab, erhielt der preußische Gesandte Anfangs Mai den Austrag, dem Grasen 
Frijs in allgemeiner Weise die Eröffnung zu machen, daß Preußen demnächst 
eine vertrauliche Verhandlung bezüglich der Ausführung des Artikels V des 
Prager Vertrags anregen werde. Am 23. ergriff das preußische Cabinet in 
der That diese Initiative: der preußische Gesandte in Kopenhagen hatte den 
Wunsch seiner Regierung auszudrücken, „sich mit dem königlich dänischen 
Cabinet in freundschaftlicher Weise über gewisse Vorfragen zu verständigen, 
welche die nothwendige Voraussetzung der Abtretung eines Theiles des Her- 
zogthums Schleswig zu bilden haben“, und er bezeichnete als diese Vorfragen
        <pb n="460" />
        464 
Dänemark. 
„die nöthigen Garantien für den Schutz der in jenem Territorium wohnen- 
den Deutschen und die Uebernahme eines verhältnißmäßigen Antheils an der 
Schuldenlast der Herzogthümer"“. Graf Frijs erklärte sofort mündlich seine 
Bereitwilligkeit, auf eine solche vertrauliche Verhandlung zu Zweien einzu- 
gehen, und richtete am 1. Juni an den dänischen Gesandten in Berlin eine 
vertraulich mitzutheilende Depesche, in welcher die finanzielle Bedingung als 
selbstverständlich bezeichnet, in Betreff der Garantien aber erklärt wurde, daß 
das dänische Cabinet vorläufig und ohne nähere Kenntniß der Forderungen, 
welche in dieser Beziehung Preußen aufstellen sollte, der Meinung sei, die 
bestehenden Gesetze und Verträge würden genügen, die Rechte der Deutschen 
in dem abzutretenden Landestheile zu schützen. Gleichwohl verlangte die hier- 
auf am 18. Juni erfolgende Depesche an den dänischen Gesandten in Kopen- 
hagen, indem dieselbe das Anerbieten von vertraulichen Verhandlungen in 
förmlicher Weise wiederholte, ohne selbst die betreffende Forderung Preußens 
zu präcisiren, bestimmte Erklärungen über die zu gewährende Garantie mit 
dem Bedeuten: „Es bedarf nicht erst der Bemerkung, daß von der Beant- 
wortung dieser Fragen der Umsang der beabsichtigten Abstimmung, resp. Ab- 
tretung, abhängig ist.“ Nun bezeichnele die dänische Regierung als ihren 
Special-Bevollmächtigten für die Verhandlung, die sie in Berlin zu führen 
anbot, den Gesandten v. Quaade, die preußische Regierung aber bestellte einen 
untergeordneten Beamten des auswärtigen Amtes, den Legationsrath Bucher, 
dessen Vollmachten und Competenzen selbstverständlich nur für vertrauliche 
Vorbesprechungen ausreichen konnten. Diese Besprechunzgen zogen sich bis in 
das Jahr 1868 hinüber, und nur ganz beiläufig war dabei auch von der 
Grenzlinie die Rede, wobei unter Anderm Graf Bismarck gegen den Herrn 
v. Quaade äußerte, eigentlich sollte Alles, was dänisch sei, an Dänemark sallen, 
aber bei dem Könige werde das schwerlich durchzusetzen sein. Im Februar 
1868 platzte endlich die Bombe; da erlangte nämlich Herr v. Quaade von 
Herrn Bucher die schon längst erbetene Präcision der Garantie-Forderungen. 
Es sind dieß zwölf Punkte, von denen einige geradezu exorbitant waren, so 
daß Deutsche im abgetretenen Bezirk, die sich in ihrer Nationalität gekränkt 
sühlen, berechtigt sein sollen, sich an die preußische Regierung um Abhilfe zu 
wenden; daß in den Städten dieses Bezirkes das Deutsche alleinige Schul- 
sprache und die Hauptkirchensprache sein müsse u. s. w. In Betreff des erst- 
erwähnten Punktes wollte sich die dänische Regierung verpflichten, von solchen 
Klagen in jedem vorkommenden Falle der preußischen Regierung Mittheilung 
zu geben, in Betreff des anderen Punktes bot sie die vollkommene Gleichstellung 
an. Preußen wies diese Vorschläge zurück, erkannte aber an, daß in anderen 
Beziehungen die dänische Gesetzgebung (Vereins= und Versammlungsrecht 2c.) 
ausreichend sei. Einen Theil der Forderungen nahm Dänemark an, dagegen 
konnte die dänische Regierung, wie es keine Regierung gekonnt hätte, mit 
den Attributen und der Würde eines selbständigen Staates es nicht verein- 
barlich halten, Preußen in Betreff jener erwähnten zwei Punkte nachzugeben. 
Um so weniger wohl, da Preußen mit seinen Absichten in Hinsicht der Terri- 
torial-Frage noch immer zurückhielt, Herr Bucher in diesem Betreff stets 
„ohne Instruction“ war, und nur einmal beiläufig von der Linie der Gjenner 
Bucht, nördlich von Apenrade, die Rede war. Unter diesen Umständen richtele 
Graf Frijs am 9. März eine zur vertraulichen Mittheilung bestimmte De- 
pesche an Herrn v. Quaade, deren Tragweite und Tendenz sich aus folgender 
Stelle ergibt: „Von unserem Wunsche geleitet, Preußen die Aufgabe zu er- 
leichtern, die Frage von der Grenzziehung in einer billigen Weise zu lösen, 
haben wir uns geneigt erklärt, eventuell die in den Pourparlers mit Herrn 
Bucher erwähnten Verpflichtungen zuzusichern; aber unsere Zugeständnisse 
können nur soweit gehen in der Voraussetzung, daß deren Uebernahme uns 
minder schwer gemacht würde durch die Feststellung einer Frage, die den 
Wünschen der Bevölkerung entspräche . Sobald aber diese Voraussetzung
        <pb n="461" />
        Dänemark. 465 
sich nicht als zutreffend erweisen würde, würden wir uns in der Unmöglich- 
keit befinden, unsere früheren Anerbietungen aufrecht zu erhalten, oder zu 
Gunsten der deutschen Bewohner des abzutretenden Territoriums andere Ga- 
rantien zuzusichern als diejenigen, welche Preußen selbst, als es den Wiener 
Frieden schloß, für ausreichend erachtete, um das Schicksal der deutschen Ele- 
mente sicher zu stellen, welche doch in dem in seinen Händen verbleibenden 
Theil von Schleswig weit zahlreicher sind.“ Auf diese Depesche ist keine 
Antwort erfolgt. Hieraus ergibt sich klar der Stand der Sache. Die vor- 
läufig nur vertrauliche und einleitende Verhandlung ist von Preußen in der 
Schwebe gelassen; über die Territorial-Frage hat sich dieselbe noch gar nicht 
erstreckt und von dänischer Seite ist in Betreff dieser Frage nur die Voraus- 
setzung ausgesprochen worden, daß die zu ziehende Grenzlinie auf die Wünsche 
der Bevölkerung Rücksicht nehmen, also auf Grund der vom klaren Wort- 
laute des Artikels V vorgeschriebenen Abstimmung erfolgen werde. Damit 
ist dargethan, daß Preußen nicht berechtigt ist, die Dänen übertriebener For- 
derungen anzuklagen.“ 
— Mai. Die Verlobung des Kronprinzen mit der schwedischen Prinzessin 
Lovisa, der einzigen Tochter des Königs, ist nach längerem Bemühen 
endlich vereinbart. 
20. „ Schluß der Session des Reichstags. 
45. Juli. Die Verlobung des Kronprinzen mit der Prinzessin Lovisa von 
Schweden wird derclarirt. 
5. Oct. Eröffnung des Reichstags. Thronrede des Königs: 
.. . Diie vertraulichen Verhandlungen, welche die k. preußische Regie- 
rung schon vor längerer Zeit mit Uns über eine Ausführung der im Art. 5 
des Friedens zu Prag verheißenen freien Abstimmung der Bewohner Nord- 
schleswigs eröffnet hatte, haben bis jetzt nicht zu einem Resultat geführt. 
Unsere Auffassung von dem, was Gerechtigkeit und beider Staaten wohlver- 
standenes Interesse in dieser Sache fordert, ist unverändert geblieben, und 
Wir mußten es als Unsere erste Pflicht betrachten, nicht zu einer Erledigung 
mitzuwirken, welche, ohne den Bedürfnissen der Bevölkerung zu genügen, da- 
nach angethan wäre, dem Reich einem Staat gegenüber, mit welchem es Unser 
Wunsch ist, ein aufrichtig freundschaftliches Verhältniß zu bewahren, künftige 
Schwierigkeiten zu bereiten. Wir halten Uns davon überzeugt, daß die kgl. 
preußische Regierung nicht wird umhin können, dlese Rücksichten zu billigen, 
und Wir hoffen, daß es wird gelingen können, die so lange erwartete Ueber- 
einkunft auf diese gemeinsame Erkenntniß zu gründen. Der Tractat mit den 
Vereinigten amerikanischen Staaten, betr. die Abtretung von St. Thomas 
und St. Juan, wozu der Reichstag in seiner vorigen Session seine Einwil- 
ligung gegeben hat, ist von Uns ratificirt worden; da jedoch politische innere 
Verhältnisse die Regierung der Vereinigten Staaten bis jetzt verhindert haben, 
ihre definitive Bestätigung des Tractats zu geben, so haben Wir, in Folge 
Aussorderung dieser Regierung, Unsern Repräsentanten in Washington er- 
mächtigt, eine Uebereinkunst, betreffend eine Verlängerung der Ratifications-= 
frist auf ein Jahr, abzuschließen. Der innere Zustand des Landes ist in 
jeder Beziehung befriedigend. Da die finanzielle Abrechnung mit Preußen 
nach dem Artikel 8 des Wiener Friedens beendigt ist, so können Wir dem 
Reichstag Vorschläge zu einer Verminderung der Staatsschuld mit 10 Mill. 
vorlegen lassen; während die Staatskasse sich gleichzeitig im Stande sieht, die 
Ausgaben der großen Arbeiten zu bestreiten, welche zur materiellen Entwick- 
30
        <pb n="462" />
        466 Dãntmartk. 
lung des Landes nöthig erachtet sind. Vor kurzem ist eine wichtige Abthei- 
lung der östlichen Eisenbahn der Halbinsel dem Verkehr übergeben worden, 
und andere Arbeiten näheen sich mit starken Schritten ihrer Vollendung. Mit 
dem Beistand des Staats entwickelt private Thätigkeit die reichen Hilfsquellen 
des Landes. Die indirecten Abgaben fließen in stets steigender Größe in die 
Staatskasse, und wie diese Thatsache den Beweis liesert, daß diese Abgaben 
nicht zu hoch sind, so zeugt sie auch in erfreulicher Weise von dem allge- 
meinen Wohlstand, welcher im Lande herrscht. Ohne Furcht, Unserem treuen 
Volk zu große Lasten auszuerlegen, lassen Wir daher dem Reichstag einen 
Vorschlag unterbreiten, der Staatskasse etwas vermehrte Lasten aufzuerlegen, 
welche zunächst bestimmt sind, die bedeutenden Ausgaben zur Ordnung des 
Vertheidigungswesens, welche auch serner nöthig sind, zu decken. Wir halten 
es für's richtigste, daß diese Ausgaben von der Gegenwart getragen werden, 
anstatt sie von den vorhandenen Kassenbehalten oder durch Anlehen zu be- 
streiten, und Wir halten. Uns überzeugt, daß der Reichstag mit Bereitwillig- 
keit auf diesen Vorschlag eingehen wird 
Damit hat Dänemark augenscheinlich den entgegenkommenden Standpunkt 
der vorjährigen Thronrede bezüglich Nordschleswigs vollständig verlassen. 
Damals stellte der König von Dänemark noch eine Erfüllung der von Preußen 
geforderten Bürgschaften für die deutsche Nationalität in Aussicht, um da- 
durch die Wiedererlangung schleswigischen Gebietes zu ermöglichen. Heute 
verweigert er die Erfüllung dieser unerläßlichen Vorbedingung, weil eine dar- 
auf beruhende Erledigung der Frage den Bedürfnissen der Bevölkerung nicht 
genügen und dem dänischen Reich gegenüber Preußen künftige Schwierig-= 
keiten bereiten würde. Diese Schwierigkeiten konnte man jedoch schon im 
vorigen Jahr voraussehen, und wenn Dänemark dennoch geneigt war, sie 
mit in den Kauf zu nehmen, so erklärt sich das durch die damals noch sehr 
hoch gespannten Erwartungen der Kopenhagener Regierung in Bezug auf die 
preußische Freigebizkeit. Was nach dänischer Auffassung „Gerechtigkeit und 
beider Staaten wohlverstandenes Interesse in dieser Sache fordert,“ ist nichts 
weniger als die Preisgebung des ganzen schleswigischen Gebietsstrichs bis 
südlich von Flensburg mit Einschluß von Alsen und Sundewitt. Das aber 
ist eben, was man in Deutschland die „übertriebenen Forderungen“ Däne- 
marks nennt und von deren Gewährung in Deutschland Niemand etwas 
wissen will, weder die preußische Regierung noch irgend welche Partei. In 
Preußen namentlich wird von der öffentlichen Meinung einmüthig erklärt, 
2u von einer Abtretung Alsens und Sundewitts niemals auch nur die Rede 
ein könne. 
19. Oct. II. Kammer: Adreßdebatte. Der vorgelegte Entwurf wird an- 
genommen und ein Amendement der Partei der Bauernfreunde, das 
eine Modificirung der im scandinavischen Sinne gefaßten Stelle über 
die Verlobung des Kronprinzen fordert, abgelehnt. 
Die Adresse bedauert die Erfolglosigkeit der dänisch -preußischen Verhand- 
lungen, und hebt die zwischen dem König und dem Volk in dieser die Wahl- 
fahrt Dänemarks betreffenden Frage bestehende Uebereinstimmung hervor. 
Schließlich drückt sie indeß die Hoffnung aus: es werde eine Verständigung 
mit Preußen ohne Schwierigkeit herbeizuführen sein, mit welchem die Er- 
haktung einer aufrichtigen Freundschaft wünschenswerth sei. 
— Nov. Beide Thinge des Reichsraths genehmigen das sog. Freigemeinde- 
gesetz, das innerhalb der Landeskirche dem Triebe zur Bildung neuer 
selbständiger Gemeinden um freigewählte Prediger herum Befriedig- 
ung zu verschaffen sucht.
        <pb n="463" />
        Dänemark. 467 
2. Dec. Differenz zwischen dem Folkething und dem Landsthing, indem 
das erstere die Geistlichen von der allgemeinen Wehrpflicht nicht 
ausnehmen will und darauf gegenüber dem Landesthinge beharrt, das 
hierin den Standpunkt der Regierung theilt. Dieselbe wird bis 
Ende des Jahres nicht ausgeglichen und die Votirung des Gesetzes 
dadurch längere Zeit verzögert. 
  
30
        <pb n="464" />
        10. Schweden und Norwegen. 
17. Jan. Eröffnung des Reichstags. Die Thronrede 
kündigt die Absicht der Regierung an, denselben einen neuen Landesver- 
theidigungsplan vorzulegen, dessen Grundlage die allgemeine Wehrpflicht und 
Belbehaltung der durch die Institution der „eingetheilten Armee" nothwen- 
digen Permanenz der Cadres sei. Die Anfertigung verbesserter Gewehre 
werde zukünftig der einheimischen Industrie ausschließlich übertragen werden, 
da diese voraussichtlich dazu ausreiche. 
— Febr. Die I. und II. Kammer haben sich gegen die Aufhebung der 
Todesstrafe erklärt. 
26. März. Eine kgl. Botschaft theilt dem Reichstage mit, daß die neue 
Armee-Reorganisation in dieser Session nicht mehr vorgelegt wer- 
den solle. 
9. April. Die Minister des Aeußern (Graf Manderström), des Innern, 
der Finanzen und des Kriegs geben, unzufrieden über einzelne 
Beschlüsse des Reichstags bei der Berathung des Budgets, ihre Ent- 
lassung ein. "6 
25. „ Große Volksversammlung in Stockholm, 
um zu berathen, was in Schweden für Religionsfreiheit und Toleranz 
noch geschehen könne, und ob man, wie dieß Siljestrom beim Reichstage be- 
antragt hat, das norwegische Gesetz vom 16. Juli 1845 auch für Schweden 
maßgebend machen wolle. Die Mehrheit der Versammlung ist der Mei- 
nung, daß der Art. 16 der schwedischen Verfassung, wenn er nur folgerichtig 
durchgeführt werde, allen Anforderungen genüge. Es wird also beschlossen, 
der Nationalvertretung die Durchführung des Princips jenes Art. 16 in allen 
seinen Consequenzen anzuempsehlen und gegen jede Unduldsamkeit und Aus- 
sperrung Protest einzulegen. 
16. Mai. Schluß des Reichstags. In der Thronrede des Königs wird 
die Ueberzeugung ausgesprochen, daß bei der nächsten Versammlung 
des Reichstags keine Unterbilanz in der Staatsrechnung vorhanden 
sein werde.
        <pb n="465" />
        Schweden nnd Norwegen. 469 
4. Juni. Das Ministerium reconstruirt sich endlich: Wachtmeister (schwe- 
.1 
discher Gesandter in Kopenhagen), Auswärtiges; Staatsrath Thuls- 
trup, Marine; Hofgerichtspräsident Adlerkreutz, Inneres; der Finanz- 
minister und der Kriegsminister haben ihr Entlassungsgesuch zurück- 
gezogen und bleiben. 
15. Juli. Verlobung der einzigen Tochter des Königs, Prinzessin Lovisa, 
mit dem Kronprinzen von Dänemark. 
4. Aug. Eine schwedische Journalistenversammlung beschließt, Norwegen, 
Dänemark und Finnland künftig als „Inland“ zu behandeln. 
— Sept. Einführung der Freizügigkeit und Gewerbefreiheit zwischen 
3. 
- 
Schweden und Norwegen. 
„ Eröffnung der neuen Landessynode mit demselben militärischen 
Gepränge wie bei Eröffnung des Reichstags. 
Nach der früheren Verfassung bildete die Geistlichkeit einen der vier Stände. 
Als die ständischen Rechte derselben mit der neuen Versassung aushörten, 
bestimmte Art. 88 der letztern, daß der Reichstag und der König zwar be- 
rechtigt seien in kirchlichen Dingen die Gesetzgebung auszjuüben, daß aber zur 
Giltigkeit der in dieser Beziehung gefaßten Beschlüsse die Zustimmung der 
Generalsynode erforderlich sei. Der König sollte übrigens so lange das Inter- 
pretationsrecht der Kirchengesetze ausüben, bis von der Reichssynode eine an- 
dere Auslegung des betreffenden Gesetzes beschlossen sei. Die Verordnung 
über die Bildung der allgemeinen Kirchensynode datirt vom 16. Nov. 1863. 
Diese sollte gebildet werden: aus dem Erzbischof von Upsala, den 11 Landes- 
bischösen, 4 Professoren der theologischen Facultät, dem Pastor Primarius 
von Stockholm, aus 30 Geistlichen, deren je einer in jedem der 30 Kirchen- 
bezirke aus der Mitte der Geistlichen zu wählen sei, und aus 30 Laien, die 
in besonderen Wahlbezirken gewählt werden. Die Synode sollte alle fünf 
Jahre zusammentreten, um die Vorlagen der Regierung oder diejenigen An- 
träge in Berathung zu ziehen, welche aus der Initiative der Reichssynode 
hervorgehen sollten. Obgleich eine dringende Veranlassung zum Zusammen- 
tritte der Synode in diesem Jahre nicht vorhanden war, so entschied sich doch 
die Regierung für die Berufung derselben, um dadurch den Bestimmungen 
der Verfassung zu genügen. 
9. Oct. Eröffnung des norwegischen Storthings. Thronrede des Königs: 
„ .. Diie veränderte Organisation der Hauptwasse der Armee, welche ich, 
durch die Bewilligung des vorigen Storthings veranlaßt, beschlossen hatte, 
ist durchgeführt worden. Das dringendste Bedürfniß für die Armee ist augen- 
blicklich eine neue zeitgemäße Schießwasse. Die Anschaffung derselben erfor- 
dert indeß eine bedeutende Summe neben derjenigen des gewöhnlichen Armee- 
budgets, weßhalb dem Storthing ein besonderer Vorschlag hierüber vorgelegt 
werden wird. . .. Das Comité von norwegischen und schwedischen Männern, 
das niedergesetzt wurde, um zu untersuchen, welche Verbesserungen mit den 
zwischen den Reichen beslehenden unionellen Bestimmungen vorzunehmen seien, 
hat sich über einen Vorschlag zu einem neuen Unionsact geeinigt, welcher sich 
auf die Grundsätze für die Behandlung dieses Gegenstandes, so wie ich die- 
selben in meinem Dictamen vom 18. Febr. 1862 im zusammengesetzten Staats- 
rath vorgeschrieben hatte, stützt. Ich beabsichtige diesen Vorschlag den Reprä- 
sentanten beider Reiche gleichzeitig zur Behandlung in grundgesetzmäßiger 
Ordnung vorzulegen und hoffe, daß dieselben diese Sache stützen werden.
        <pb n="466" />
        470 Schweden und VNorwegen. 
Die Antwortsadresse des Storthings vermeidet es, an den Glück- 
wunsch zur Verlobung der Prinzessin Lovisa mit dem dänischen 
Kronprinzen auch nur entfernt Hoffnungen oder Wünsche in scan- 
dinavischem Sinne zu knüpfen. 
15. Oct. In der Landessynode stellt Bictor Rydberg den Antrag, im 
Pastoraleide die symbolischen Bücher der Bibel unterzuordnen, nicht 
wie bisher gleichzusetzen. Der Antrag wird ohne lange Debatte 
verworfen. Dem Antragsteller wird aber dafür von Professoren und 
Studenten der Universität Upsala ein Festmahl gegeben, bei dem er 
als Haupt der freisinnigen Kirchenpartei förmlich anerkannt wird. 
27. Dec. Eine Volksversammlung zu Nerike unter dem Vorsitze des 
Landtagmanns Olof Larsson beschließt eine Petition an den König, 
dahin zielend: 
1) Vollkommene Religionsfreiheit und gleiches Stimmrecht bei allen 
öffentlichen Wahlen; 2) Einziehung der ganzen eingetheilten Armee und Ein- 
führung der allgemeinen Wehrpflicht; 3) Verkauf des sämmtlichen der Krone 
gehörenden Bauernguts und Verwendung des auf diese Weise erzielten Geldes 
zur Tilgung der Staatsschuld; 4) gleichmäßige Besteuerung aller Ländereien; 
5) Einschränkung der Verwaltungsämter, und 6) Verbesserung des Volks- 
schulunterrichts, namentlich Errichtung einer Volkshochschule in jedem Kirchspiel.
        <pb n="467" />
        11. Rußland. 
— Jan. (Polen). Die „Nordische Post“, das Organ des Ministeriums 
6 
des Innern, legt die Politik der Regierung gegenüber der kath. 
Kirche Polens folgendermaßen dar: 
„Die Erledigung der polnischen Frage ist unmöglich ohne die Trennung 
des Katholiciomus vom Polonismus durch die Einführung der russischen 
Sprache an Stelle der polnischen beim katholischen Gottesdienste. Die An- 
wendung der lateinischen Sprache bei der Liturgie ist gefahrlos und bildet 
gleichsam ein dogmatisches Zubehör der lateinischen Kirche. Nur mächtige 
Staaten haben National-Institutionen und eine Nationalkirche; hier jedoch 
sehen wir die Nationalkirche eines nicht existirenden Polenreiches. Inmitten 
einer russischen Bevölkerung und eines russischen Gouvernements unterhält 
die Regierung eine polnische Nationalkirche.“ 
„ (Westl. Gouvernements). Der Zwangsverkauf der Güter 
der polnischen Edelleute, die von denselben nicht verkauft werden 
konnten und die demgemäß am 22. (10.) Dec. 1867 von der 
Kronverwaltung übernommen wurden, wird vorerst größtentheils ver- 
schoben, da sich nur wenige Kauflustige finden. Die Vorschüsse für 
Käufer solcher Güter werden vom Reichsrath von einem auf zwei 
Drittel des Schätzungspreises erhöht. 
„ (Polen). Eine allerh. Verordnung bestätigt das Gutachten des 
Ministerrathes, durch welches die Amnestie vom 29. Mai v. J. 
wiederum sehr wesentlich eingeschränkt und fast illusorisch gemacht wird, 
indem jene Amnestie nur auf diejenigen Anwendung finde, die sich ledig- 
lich heimliche Entfernung aus dem Lande haben zu Schulden kommen lassen, 
daß aber auf denjenigen, welche dieß gethan, nachdem sie vorher zum letzten 
polnischen Aufstande thätig mitgewirkt, ein besonderes Verbrechen laste, für 
welches sie auf Begnadigung, so weit sie sich auf jenes Amnestiedecret stützt, 
keinen Anspruch haben. 
„ (Westl. Gouvernements). Durch kais. Ukas wird der Ukas 
vom 26. Mai v. J. wieder aufgehoben. Derselbe hatte den com- 
promittirten und exilirt gewesenen Bewohnern der niederen Volks- 
klasse aus diesen Gouvernements erlaubt, nach dem Königreiche Polen 
überzusiedeln.
        <pb n="468" />
        472 
Rußland. 
12. Jan. (Baltische Provinzen). Der livländische Civilgouverneur 
v. Oettingen wird entlassen und durch den Staatsrath v. Lysander 
(aus Kurland, aber griechischer Religion) ersetzt. 
„ (Westl. Gouvernements). Ein kais. Ukas legt den polnischen 
und katholischen Gutsbesitzern in den litthauischen und weißreußischen 
Gouvernements auch für das Jahr 1868 eine außerordentliche Con- 
tribution in der Höhe von 10 pCt. des Brutto-Ertrages ihrer Güter 
auf, deren eine Hälfte 6 Tage nach Publicirung des Ukases, die 
andere am 1. April zu entrichten ist. 
Es ist dieß bereits die fünfte außerordentliche Contribution, welche die 
polnischen und katholischen Gutsbesitzer der genannten Gouvernements seit 
dem Ausstande von 1863 zu zahlen haben; ihr Betrag ist dießmal auf 20 
Mill. polnische Fl. festgesetzt worden. Die meisten Gutsbesitzer sind bei der 
schlechten vorjährigen Ernte und bei den sonstigen hohen Abgaben gänzlich 
außer Stande, eine so hohe außerordentliche Steuer zu zahlen, und sehen 
daher mit Schrecken ihrer Ausplünderung und in Folge dessen ihrem gänz- 
lichen finanziellen Ruine entgegen. Besonders hart ist die in dem Ukas ent- 
haltene Bestimmung, daß auch diejenigen Gutsbesitzer, deren dem Zwangs- 
verkaufe unterliegenden Güter vom Staate einstweilen in Verwaltung ge- 
nommen sind, die außerordentliche Contribution zu zahlen haben, und daß 
dieselbe, salls diese Güter im Laufe des Jahres verkaust werden, vom Kaus- 
preise abzuziehen ist. 
— Febr. (Polen). Die Einführung der russischen Sprache in den 
22. 
29. 
Kirchen und Schulen und im amtlichen Verkehr in der über 250,000 
Seelen zählenden griechisch-unirten Diöcese Chelm wird nunmehr als 
vollendete Thatsache angesehen. 
„ (Polen). Ein kais. Befehl verordnet, daß mit Beginn des 
Schuljahrs 1868—69 in allen höheren Unterrichts-Anstalten des 
Warschauer Lehrbezirks (d. h. des Königreichs Polen), in denen die 
allgemeine Unterrichtssprache die polnische ist, für Physik, Mathematik 
und Geschichte, auch in der evangelischen deutschen Hauptschule zu 
Warschau und im deutschen Realgymnasium zu Lodz für allgemeine 
Weltgeschichte und Geographie die russische Sprache als Unterrichts- 
sprache eingeführt werde. 
„ (Polen). Ein an den dirigirenden Senat gerichteter kaiserl. 
Ukas löst auch die bisherige Regierungscommission des Innern in 
Warschau auf und vertheilt die ihr bisher überwiesenen Verwaltungs- 
zweige unter die verschiedenen Ministerien der Centralregierung in 
St. Petersburg. Das Königreich Polen wird dadurch thatsächlich 
aus der Reihe der mehr oder weniger selbständigen Staaten ge- 
strichen und definitiv in Nußland einverleibt: 
„In unserem Ukas vom 26. März 1867 haben wir unseren Willen kund- 
gethan, Maßregeln zu treffen zur vollständigen Verschmelzung der Gouverne= 
ments des Königreichs Polen mit den anderen Theilen unseres Reichs. Wir 
befehlen demgemäß hiermit, die Regierungscommission der inneren Angelegen- 
heiten aufzuheben und die ihr zustehenden Verwaltungszweige den betreffenden 
Behörden des Kaiserreichs unterzuordnen. Die Gubernial-Regierung der
        <pb n="469" />
        Rußland. 473 
Gouvernements Warschau, Kalisch, Kielce, Lomza, Lublin, Pietrokow, Plock, 
Nadom, Suwalk und Siedlee sind gleich den übrigen Gouvernements des 
Kaiserreichs dem regierenden Senat unterzuordnen. Die finanziellen Angelegen- 
heiten sind mit dem Finanzministerium, alle übrigen mit dem Ministerium 
des Innern in Petersburg zu vereinen. Dem Statthalter als dem General- 
chef des Landes die nähere Aussicht über den Lauf der Angelegenheiten über- 
lassend, ist sein Verhältniß festzustellen zu den Ministerien (in Petersburg), 
deren Macht über die erwähnten Gouvernements (Königreich Polen) auf der- 
selben Basis wie in allen anderen Gouvernements hiermit ausgedehnt wird. 
Die Angelegenheiten der orthodoxen Kirche (welche im Königreiche gleich den 
anderen Kirchen und Confessionen einer Controle der weltlichen Macht unter- 
stellt war) sind ausschließlich dem Consislorium dieser Kirche zurückzugeben, 
welches Consistorium direct vom allerheiligsten Synod (in Petersburg) res- 
sortirt. Die Sorgfalt um Hebung der Landwirthschaft in den zehn Gouver= 
nements wird dem Ministerium der kaiserlichen Güter (in Petersburg) unter- 
geordnet. Der bestehende Industrierath (aus Bürgern bestehend)) wird sofort 
beseitigt. Die Landespolizei, die dem Ministerium unterstellt wird, bleibt nur 
in inspectiver und disciplinarer Beziehung vom Generalchef (Statthalter) 
abhängig. Die Wohlthätigkeits-Institutionen in den zehn Gonvernements 
werden bis zu deren Reorganisation vorläufig dem Regulirungs-Comilé 
untergeordnet. Die Oberleitung der Theater wird unter Aufsicht des Mini- 
steriums des Innern dem Statthalter gelassen. Die Beamten der Commis- 
sion der inneren Angelegenheiten sind als etatslos zu betrachten.“ 
Nur um Europa nicht direct zu provociren, wird die bezüglich Polens 
völkerrechtlich festgesetzte Nomenclatur nicht ausdrücklich beseitigt, auch der 
bisherige Statthalter, freilich mit sehr beschränkter Competenz, auf seinem 
Platze belassen und die Stellung der politischen Agenten in Warschau nicht 
verändert. 
1. März. Der Minister des Innern Walujeff wird entlassen und durch 
26. 
den bisherigen Minister der Posten und Telegraphen Timatschew 
ersetzt. Die Entlassung Walujeffs wird als ein Sieg der nationalen 
Partei Kattroff in Moskau angesehen. 
„ (Nordwestl. Gouvernements). Der bisherige Civilgouver= 
neur Baranow wird abberufen und durch den früheren Kosaken- 
hetman Potapow ersetzt. 
Mit Unterdrückung des letzten polnischen Ausstandes wurde für Litthauen 
und die übrigen ehemals polnischen Gouvernements des russischen Reiches 
eine neue geographische Terminologie colportirt, zunächst angeregt von den 
Moskauer Nachrichten, dann popularisirt vom Golos und endlich aboptirt 
vom Gouvernement. So entstanden denn „das nordwestliche Land“ (sechs 
Gouvernements) und „das südwestliche Land“ (drei Gouvernements: Podo- 
lien, Volhynien und die Ukralne). Auch spricht man von den neun „,vwest- 
lichen Gouvernements“ als ein gewisses Ganzes. 
46. April. (Polen). Der Jahrestag des St. Petersburger Mordanfalls 
auf den Kaiser wird in Warschau amtlich gefeiert. 
In dem amtlichen Programm der Tagesfeier heißt es: „Die ausländischen 
Confessionen“, d. h. alle andern außer der griechisch-orthodoren, verrichten den 
Gottesdienst in ihren entsprechenden Kirchen. Hienach soll also nur die letz- 
tere Kirche, obwohl sie kaum einige kausend Bekenner in Polen zählt, die 
„inländische Confession“ sein, während alle andern Confessionen, einschließlich 
der katholischen, zu welcher vier Fünftel der Bevölkerung sich bekennen, „aus- 
ländisch" sind
        <pb n="470" />
        474 Rußland. 
1. Mai. Wiederausbruch der Feindseligkeiten mit dem Emir von Bochara. 
„ „ (Polen). Das Warschauer Organisations-Comité erläßt durch 
eine Verordnung ergänzende Bestimmungen zum käaiserl. Ukas vom 
29. Febr.: die Functionen aller Verwaltungszweige der bisherigen 
Regierungscommission des Innern hören mit dem 13. Juli d. J. auf. 
Die Verordnung bestimmt auch, daß bis zur definitiven Feststellung der 
neuen Wappen für die Gouvernements und Kreise des Königreichs Polen in 
den amtlichen Siegeln der Gubernial= und Kreisbehörden, sowie derjenigen 
Personen, welche zur Führung eines amtlichen Siegels berechtigt sind, das 
russische Staatswappen mit der ausschließlich russischen Benennung der be- 
treffenden Behörde oder amtlichen Person geführt werden soll. Bisher trugen 
sämmtliche amtliche Siegel im Königreich Polen das polnische Wappen mit 
dem weißen Adler, das also jetzt nach Aufhebung der politischen Sonder- 
stellung des Königreichs Polen cassirt worden ist. — Zahlreiche polnische 
Beamte werden durch die neue Organisation theils überflüssig, theils durch 
Nussen ersetzt. Die Zahl derselben wird bereits auf mehrere Tausend an- 
gegeben. 
9. „ General Kaufmann schlägt die Bocharen und besetzt Samarkand. 
21. „ Eine Depesche Gortschakoffs regt eine internationale Convention 
gegen Sprenggeschosse im Kriege an. 
— „ (Westl. Gouvernements). Auflösung der kirchlichen Brüder- 
schaften und Schließung vieler kath. Kirchen. 
1. Juni. Ein kaiserl. Ukas setzt die militärische Dienstzeit um 2 Jahre 
(auf noch 10 Jahre) herunter. 
— „ (Westl. Gouvernements). Die Pfarrländereien der kath. 
Kirche werden eingezogen und der Clerus wird wie in Polen auf 
festen Gehalt gesetzt. 
13.—20. Juni. Samarkand, von den Bocharen angegriffen und von den 
Russen mit Tapferkeit vertheidigt, wird von General Kaufmann entsetzt. 
— Juni. (Finnland). Landtag: Der aus Vertretern aller Stände 
zusammengesetzte Grundgesetz-Ausschuß entscheidet sich im Gegensatz 
gegen die Regierungsvorlagen für vollständige Beseitigung des Stände- 
spstems, Einführung einer wirklich constitutionellen Verfassung und 
für jährliche Einberufung des Landtags statt des vorgeschlagenen 
dreijährigen Turnus. 
— Juli. (Polen). Beschleunigung der Russifizirung des Landes: 
Sämmtlichen Lehrern nichtrussischer Nationalität im ehemaligen König- 
reich Polen geht der Befehl zu, bis spätestens 1. Januar 1869 bei der 
Prüfungscommission für russische Sprache in Warschau ihre Prüfung abzu- 
legen, da mit dem genannten Tag in allen Schulen des bisherigen König- 
reichs Polen ohne Ausnahme die russische Sprache alleinige Unterrichtssprache 
sein wird. Aber nicht allein an den öffentlichen Schulen jeder Kategorie, 
sondern auch an Privatinstituten, sowohl für Knaben als Mädchen, wird 
allein in russischer Sprache unterrichtet werden, und es können vom 1. Jan. 
1869 an in diesen Schulen nur solche Lehrer und Lehrerinnen beschäftigt 
werden, welche eine Prüsung im Russischen bestanden haben. Der frühere
        <pb n="471" />
        Rnßland. 475 
Erlaß, wonach Lehrer an öffentlichen Schulanstalten, denen bei ihrer frühern 
Anstellung die Erlernung der russischen Sprache nicht zur Bedingung gemacht 
worden, von der Verpflichtung zur Prüfung im Russischen ausgeschlossen 
bleiben sollen, wird durch den neuen Ukas aufgehoben, und es wird somit 
keinem Lehrer die Prüfung erlassen. Wer die angeordnete Prüfung nicht 
besteht, erhält bis zum 1. Juli 1869 eine Frist zur Wiederholung der Prü- 
sung; wer bis dahin sich nicht meldet oder in der Nachprüsung nicht besteht, 
ist mit diesem Tag entlassen. Eine vorgängige Kündigung findet nicht statt. 
— Im Keönigreiche Polen erscheinen bereits 12 öffentliche Blätter mit aus- 
schließlich oder überwiegend russischem Texte. Ganz russisch sind das politische 
Tagesblatt „Dniewnik Warsz.“ und das Lubliner Gubernialblatt, über- 
wiegend russisch die übrigen 9 Gubernialblätter, russisch mit polnischer Ueber- 
setzung die Warschauer Polizei = Zeitung. Auch die Theaterzettel werden in 
Warschau schon seit längerer Zeit russisch und polnisch gedruckt. 
10. Juli. (Finnland). Landtag: Das von der Regierung vorgeschlagene 
20. 
26. 
28. 
30. 
Preßgesetz wird in der Adelscurie nur mit liberalen Modificationen 
von 61 gegen 20 Stimmen angenommen. 
„ (Nordwestl. Gouvernements). Der Generalgouverneur 
Potapow erläßt an die unter ihm stehenden sechs Civilgouverneurs 
ein Circular; durch welches der Gebrauch der polnischen Sprache, 
der bisherigen Landessprache, verboten wird. 
Das Polnische darf demgemäß nur noch im engsten Familienkreise ge- 
sprochen werden. In den öffentlichen Kaufläden, den Restaurationen, Wein- 
und Bierlokalen, den Theatern, Clubs u. s. w. ist die russische Sprache sortan 
die ausschließliche Verkehrssprache; wer dort polnisch spricht, wird zur Strafe 
gezogen. Der Kaufmann, der Gastwirth darf auf eine polnische Anrede nicht 
antworten, und selbst auf den Straßen soll keine hörbare polnische Conver- 
sation statthaben. Ein bestimmtes Strafmaß wird nicht festgestellt, sondern 
jeder Zuwiderhandelnde wird nach seinen Vermögensverhältnissen in Anspruch 
genommen und zwar so, daß die Strase für ihn empfindlich ist. 
„ Ein kais. Ukas regelt die bäuerlichen Verhältnisse in Bessarabien. 
„ Der Keiser trifft in Kissingen ein. 
„ Friedensvertrag mit dem Emir von Bochara. Die Russen stehen 
nur noch 12 Meilen von der Statt. 
In dem Friedensschlusse tritt der Emir das Gebiet des Zerasschan (die 
Russen schreiben Sarjawschan) ab, also die Städte Samarkand, Katty-Kurgan 
nebst den zu ihnen gehörigen Landschaften; er verpflichtet sich zur Zahlung 
einer Contribution und zur Unantastbarkeit der Person und des Vermögens 
russischer Kausleute, sowie zum Schutze des russischen Handels innerhalb der 
Grenzen seines Chanats: 1) Allen russischen Unterthanen ohne Unterschied des 
Glaubens wird das Recht des freien Handelsverkehrs in der ganzen Bucharei 
gewährt. Der Emir übernimmt die Verpflichtung, innerhalb der Grenzen 
seines Gebietes für die Sicherheit der russischen Kaufleute, ihrer Karawanen 
und ihres Vermögens zu sorgen. 2) Die russischen Kaufleute haben das 
Recht, in allen Städten des Landes Handelsagenten zu halten. 3) Von den 
nach Bochara eingeführten russischen Waaren wird ein Zoll von höchstens 
L##pCt. ihres Werthes erhoben. 4) Den russischen Kaufleuten ist die freie 
Durchreise durch Bochara nach den benachbarten Ländern gestattet. 
1. Aug. (Polen). Ein kais. Ukas regelt unter Aufhebung des bez. 
Gesetzes vom 8. Juni 1836 die Ansiedelung von Einwohnern des
        <pb n="472" />
        476 
Unßland. 
russischen Kaiserreichs im Königreich Polen und von Einwohnern 
des Königreichs Polen im russischen Kaiserreich. 
Nach den neuen Bestimmungen ist es den Einwohnern des russischen 
Kaiserreichs, welchem Stande oder Bekenntnisse sie auch angehören, gestattet, 
sich auf Grund eines Entlassungsattestes ihrer bisherigen Heimatsbehörde 
überall im Königreich Polen dauernd niederzulassen, ohne daß sie, wie dieß 
bisher verlangt wurde, nöthig haben, vor Erlangung des Entlassungsattestes 
in dem von ihnen gewählten künftigen Wohnorte Grundbesitz zu erwerben 
und ein Annahmeattest der neuen Ortsbehörde beizubringen. Die Uebersiede- 
lung aus dem Kaiserreich Rußland nach dem Königreich Polen soll künftig 
nach denselben Bestimmungen erfolgen, wie die Uebersiedelung aus einem 
Gouvernement des Kaiserreichs nach einem andern. Zur Uebersiedelung aus 
dem Königreich Polen nach dem Kaiserreich Rußland ist zwar auch nur ein 
Entlassungsattest aus dem bisherigen Gemeindeverbande erforderlich, doch soll 
das Attest nicht von der Ortsbehörde, sondern von den Gouverneuren bezieh- 
ungsweise vom Oberpolizeimeister in Warschau und nach den im Königreich 
Polen darüber geltenden Bestimmungen ausgestellt werden, so daß es einer 
förmlichen Auswanderungs-Erlaubniß gleichkommt, die unter Umständen auch 
versagt werden kann. Ferner ist denjenigen Einwohnern des Königreichs, 
welche ohne Erwerbung von Grundbesitz im Kaiserreich sich ansiedeln wollen, 
die dauernde Ansiedelung nur in solchen Städten gestattet, welche nicht Haupt- 
oder privilegirte Städte sind. Den Polen ist serner bis auf Weiteres die 
dauernde Niederlassung in Litthauen, Reußen und den angrenzenden russischen 
Gouvernements, sowie in Bessarabien verboten und den Juden aus Polen 
dieselbe nur in denjenigen russischen Gonvernements gestattet, in denen Juden 
sich überhaupt ansiedeln dürfsen. Will ein Jude sich in einem andern russi- 
schen Gouvernement dauernd niederlassen, so muß er dazu specielle Genehmi- 
gung haben. 
— Aug. Erlaß eines neuen Zolltarifs. Die Herabsetzungen sind nicht 
durchgreifend; Rußland bleibt beim System der Schutzzölle. 
„ (Südwestl. Gouvernements). Das Verbot der polnischen 
Sprache wird in derselben Ausdehnung wie in den sog. nordwest- 
lichen auch auf diese Gouvernements ausgedehnt. 
„ (Polen). Der Bischof Popiel von Plock weigert sich das 
römisch-katholische Collegium in St. Petersburg durch einen Delegaten 
zu beschicken und wird deßhalb von der Regierung zeitweilig seiner 
Functionen enthoben und außerhalb seiner Diöcese internirt. 
Seit der Regierung der Kaiserin Katharina II., also seit nahezu hundert 
Jahren, besteht in der Residenz des Kaiserreichs ein römisch-katholisches Colle- 
gium, dessen Mitglieder von sämmtlichen Bischöfen dieses Bekenntnisses in 
Rußland delegirte Geistliche sind. Alleiniger Zweck dieses Collegiums ist 
keineswegs eine unbesugte Einmischung in die dogmatischen Angelegenheiten 
der katholischen Kirche, sondern die Erledigung derjenigen administrativen 
Geschäfte, welche in dem großen Staatsorganismus zu dieser Kirche in irgend 
einer Beziehung stehen und in Folge dessen dem genannten Collegium zur 
Begutachtung oder Entscheidung überwiesen werden. Die rémische Curie hat 
allerdings die Einsetzung dieser Behörde nicht anerkannt; da sie sich jedoch 
überzeugte, daß das Collegium zu keinen Uebergrissen weder selbst geneigt 
war, noch von höherer Stelle angeregt wurde, so ließ man die Sache auf 
sich beruhen, und im Laufe der Zeit sind auch nicht wieder Einsprüche da- 
gegen erhoben worden. Jetzt, da im Königreiche Polen das Warschauer Erz- 
bisthum factisch nicht mehr besetzt, auch die Autonomie des Landes zum
        <pb n="473" />
        Rußland. 477 
rößten Theile eingegangen ist, sollten (Gesch.-Kal. für 1867, s. Ukas vom 
8 Mai) auch von den polnischen Bischöfen Delegaten in das Petersburger 
römisch-katholische Collegium einberusen werden. Dieser an ihn ergangenen 
Aufforderung nun widersetzte sich Bischof Popiel entschieden. Durch seine 
Abführung ist nun von den fünf Bischofssitzen im Königreich Polen auch der 
vierte erledigt, und nur noch der von Augustowo hat seinen Kirchenfürsten. 
Das Erzbisthum und die erledigten Bisthümer werden einstweilen von Ad- 
ministratoren verwaltet. 
— Sept. (Polen). In Warschau wird in allen Schulen das russische 
1 
#i 
27. 
Schulgebet eingeführt, 
das in der altrussischen Kirchensprache (cerkewny), die nicht einmal die 
Russen, viel weniger die Polen verstehen, abgesaßt ist, und vorzugsweise 
darin besteht, daß der heilige Geist angerufen wird: er möge den Unterricht 
zum Ruhm des Czars und der Kirche gedeihen lassen. Durch diesen Inhalt 
finden sich die Eltern der die Schulen besuchenden jüdischen Kinder beunruhigt 
und wagen es, dagegen Einwendungen zu erheben, erhalten aber den Bescheid: 
das Gebet, wie die Schule, sei confessionslos, und ihre Kinder seien in der 
Schule nicht Juden, sondern Schüler. 
„ (Nordwestl. Gouvernements). Letzter, entscheidender Schritt 
gegen die polnische Sprache: 1 
Die katholischen Gebetbücher sollen in Zukunft russisch sein, sei es nun, 
daß sie von Polen und Litthauern, sei es, daß sie von Russen gebraucht 
werden. Ebenso sollen Trauungen, Tausen und Begräbnißgebete russisch ge- 
halten werden und die katholischen Religionslehrer einem besonderen Examen 
in der russischen Sprache unterworsen sein. Sobald die nöthige Anzahl 
Gebetbücher und Katechismen in russischer Sprache gedruckt sind, wird mit 
der Ausführung vorgegangen werden. So sagt der „Wilnaer Westnik“, das 
amtliche Organ des Generalgouverneurs. Dieselben Maßregeln werden auch 
auf den evangelisch zresormirten Cultus ausgedehnt. Auf Veranlassung der 
Behörde ist das evangelisch-reformirte Gesang= und Gebetbuch zum Gebrauch 
für die Gemeinden in's Russische übersetzt und diese amtliche Uebersetzung 
dem General-Superintendenten v. Lipinski in Sluck zur Bestätigung vor- 
gelegt worden. Ebenso ist angeordnet, daß der evangelisch-resormirte Religions-- 
Unterricht in allen höhern und niedern Schulen ausschließlich in russischer 
Sprache ertheilt werde, zu welchem Zweck auch der evangelisch-reformirte 
Katechismus in's Russische übersetzt worden ist. Der General-Superintendent 
v. Lipinski wagt es nicht, diesen Anordnungen Widerstand entgegenzusetzen. 
„ (Finnland). Eine Deputation aus Finnland trifft in St. 
Petersburg ein und will die Ankunft des Kaisers abwarten, um ihr 
Anliegen direct an höchster, Stelle anzubringen. 
Es handelt sich nämlich um eine Reform des Justizwesens für Finnland 
und Einführung einer Hypothekenordnung, wie sie in Schweden besteht und 
vor der Occupation des Landes bereits üblich war, aber allmählich nach 
russischen Normen geregelt worden ist. Auch soll um die Einführung von 
Geschwornengerichten, die dem Wesen der Bewohner Finnlands mehr ange- 
messen ist als die russischen Rechtsformen, petitionirt werden. Der Minister 
für das Justizwesen ist von vornherein gegen die Einführung von anderen 
als russischen Rechtssormen im Reiche und daher gegen die Anträge der 
Finnländer, wie auch gegen die Bestrebungen der baltischen Provinzen, in 
ihrem deutschen Rechtswesen verbleiben zu dürfen. 
„ (Polen). Mehrere russische Minister erwarten in Warschau 
die Rückkehr des Kaisers aus Deutschland und nehmen inzwischen
        <pb n="474" />
        478 
Rußland. 
die Berichte der Beamten über den Erfolg der Russifizirungsmaß- 
regeln entgegen. Der Minister des Unterrichts, Graf Tolstoy, hält 
dabei an die Professoren und Studenten der Universität eine Rede 
im ausgesprochensten Sinne des Panslavismus. 
Das Warschauer Tagblatt, das amtliche Organ des russischen Gouverne- 
ments an der Weichsel, theilt die Rede ausführlich mit. Der Minister be- 
ginnt damit, seine Verwunderung darüber auszusprechen, daß es in Polen so 
viele Schulen, namentlich Gymnasien gibt: 15 Progymnasien, 22 Gymnasien 
und 14 höhere weibliche Unterrichts-Anstalten für eine Bevölkerung von bloß- 
einigen Millionen Köpfen — das sei in Rußland unerhört, „wo auf einem 
vier Mal so großen Raum kaum die gleiche Anzahl von Stätten der Bildung 
anzutrefsen ist.“ Für die polnischen Unterrichts-Anstalten werde Seitens 
der russischen Regierung „beinahe drei Mal so viel Geld ausgegeben, wie 
für die betreffenden russischen Anstalten“, die meist aus Communalmitteln 
erhalten werden müßten. Ihm, dem Minister, sei kein europäischer Staat 
bekannt, in welchem ein ähnliches Verhältniß zwischen dem Schulbudget der 
ursprünglichen und dem der neuerworbenen Provinzen bestehe. „Es ist aber 
nicht meine Absicht, hieraus zu folgern, daß die Zahl der Unterrichts-Anstalten 
dieses Gebietes verringert werden müsse, nein, es ist im Gegentheil eine 
Vergrößerung der Zahl der Schulen in den inneren Gouvernements wünschens- 
werth. Ich mußte dieses Punktes aber Erwähnung thun, weil die Organe 
der ausländischen Presse sortwährend behaupten, die russische Regierung ver- 
solge den Zweck, den hiesigen Bewohnern die Mittel zur Ausbildung zu ent- 
ziehen — Behauptungen, die, weil sie nicht widerlegt werden, in der öffent- 
lichen Meinung Europas immer festeren Fuß fassen. Die Leichtgläubigkeit 
des Auslandes wird nicht wenig gefsördert durch die Unbekanntschaft mit 
Rußland, den Neid auf dessen friedliche, Niemandes Interessen zu nahe tre- 
tende Machtentwicklung und das daraus hervorgehende Gefühl 
der eigenen Ohnmacht... Wer das flavische Wesen und Sein er- 
kennen will, muß seinen Blick zuvor an die freie und unbegrenzte Anschauung 
ewaltiger Erscheinungen gewöhnt haben — erst dann kann er in die Ge- 
shichte all der vielen Slavenstämme tieser eindringen, die alle in bebender 
Erwartung dastehen und dem großen Augenblicke entgegen- 
sehen, wo ihre Zukunft durch den Koloß unter ihnen, das 
Viel-Millionen-Volk der Russen entschieden werden wird.“ 
Dann geht der russische Unterrichtsminister zu dem Nachweise der Nothwen- 
digkeit über, aus welcher die Polen sich gefallen lassen müßten, daß der 
Unterricht bei ihnen hinfort in russischer Sprache ertheilt werde („zu ihrem 
eigenen Besten“), um schließlich zu versichern, daß die Russen den Polen 
durchaus nicht feindlich gesinnt seien. „Ich weiß, daß man Ihnen einzu- 
reden sucht, die Russen haßten das polnische Volk, glauben Sie daran aber 
nicht, es ist nicht wahr. Es gibt kaum ein zweites Volk, das fremde Na- 
tionalitäten so leidenschaftslos beurtheilt, wie das russische. Wahr ist es, die 
letzten traurigen Ereignisse und namentlich die unberufene Einmischung des 
Auslandes in unsere inneren Angelegenheiten haben in uns Russen einen 
begreiflichen und gerechten Unwillen hervorgerufen — aber das alles ist längst 
vorüber, die Leidenschaften sind verraucht und gerade wie früher ist der Russe 
auch jetzt jeder systematischen Feindschaft fremd."“ 
29. Sept. Der Kaiser trifft aus Deutschland wieder in Warschau ein. 
13. Oct. Die deutsche St. Petersb. Ztg. erhält eine Verwarnung, weil 
sie sich der Ostseeprovinzen gegen die nationalen Bedränger derselben 
in Moskau angenommen hatte.
        <pb n="475" />
        Unßland. 479 
Die Presse der Ostseeprovinzen kann sie nicht selber vertheidigen, weil 
dieselbe unter Cenfur sieht und diese eine directe Abwehr nicht zuläßt, wäh- 
rend die Presse in Moskau (und St. Petersburg) frei ist und lediglich durch 
das Verwarnungssystem geregelt wird. 
24. Oct. Die Russen interveniren in Bochara auf die Bikte des Emirs 
23. 
30. 
gegen dessen aufständischen ältesten Sohn Katty-Turja, den General 
Abramow bei Karschi schlägt. 
„ Die Russen unter General Abramow nehmen Karschi und geben 
es dem Emir von Bochara zurück, der dadurch noch mehr in Ab- 
hängigkeit von ihnen fällt. 
„ Die Russen beziehen, um Oschuma concentrirt, Winterquartiere. 
„ Der kaiserl. Prinz Eugen. von Leuchtenberg verlobt sich mit dem 
Hoffräulein Apatschinin. 
2. Nov. (Baltische Provinzen). In Csthland wird zum ersten Mal. 
12. 
16. 
ein Russe zum Civilgouverneur ernannt; die Civilgouverneurs 
v. Lysander in Livland und v. Lilienfeldt in Kurland gehören bereits 
wenigstens der griechischen Kirche an. 
„ (Polen). Die Regierung verlangt, daß die Kalender schon für 
das künftige Jahr in polnischer und russischer Sprache gedruckt 
werden sollen. — Ein kais. Ukas stellt die griechisch-unirten Kirchen- 
angelegenheiten in Polen unter die unmittelbare Aufsicht des russischen 
Ministers für Volksaufklärung. Ein Hirtenbrief des griechisch- 
unirten Bischofs von Chelm wird bereits ausschließlich in russischer 
Sprache erlassen. 
„ Der Kaiser ordnet eine allgemeine Rekrutirung von 4 pro Mille 
vom 15. Jan. bis 15. Febr. 1869 an. 
b„ Die von Rußland angeregte internationale Conferenz unterzeichnet 
zu St. Petersburg eine Convention behufs Beschränkung der Spreng- 
geschosse im Kriege. 
„ (Polen). In der bisherigen. Eingangsformel in allen Polen be- 
treffenden Regierungserlassen, wie z. B. Pässen u. dgl. „Alexander, 
Kaiser aller Neußen, König von Polen“, wird die letztere Bezeich- 
nung weggelassen, so daß der Name Polen offiziell allmälig ganz 
verschwindet. 
— Dec. (Baltische Provinzen). Eine große Anzahl Adeliger richtet 
eine Loyalitätsadresse in russischer Sprache an den Kaiser. 
„ (Westl. Gouvernements). Die Regierung bemüht sich den 
meist gänzlich ruinirten polnischen Kleinadel zur Auswanderung nach 
der Krim zu bewegen.
        <pb n="476" />
        12. Türkeli. 
— Jan. (Serbien). Oesterreich, Frankreich und England richten freund- 
15. 
schaftliche, aber ernste Mahnungen an die Regierung des Fürsten 
Michael, mit ihren Rüstungen einzuhalten. 
„ (Rumänien). Fürst Karl eröffnet die ordentliche Session der 
Kammer. 
Die in rumänischer Sprache gehaltene Thronrede hebt hervor: daß die 
Uneinigkeit der früheren Kammer und Regierung den Fürsten genöthigt habe, 
an das Land Berufung einzulegen, stellt Verträge mit den europäischen Mäch- 
ten hinsichtlich der Consulargerichtsbarkeit, des Postwesens, der Patentsteuer 
in Aussicht, sichert die Aufrechthaltung der Principien der Humanität und 
Toleranz in Betreff der Joraeliten zu, constatirt die Verbesserung der Ver- 
waltung, der Finanzen, der Justiz und der Bodenproduction, und verspricht 
schließlich Gesetzesvorlagen über Ruralpolizei, administrative Decentralisation, 
Eisenbahnbauten, Straßenbauten und Reorganisation des Heers. 
9. Febr. (Rumänien). Französische Blätter schlagen Lärm wegen drei 
11. 
14. 
Banden von je 450 Mann, welche in Rumänien organisirt werden, 
um in Bulgarien einzufallen. Bratiano läßt die Angaben offiziell 
für Tendenzlügen erklären. Frankreich, Oesterreich und England er- 
klären sich energisch gegen derartige Beunruhigungen der Pforte. 
„ (Candia). Der Großpvezier Aali Pascha wird von seiner außer- 
ordentlichen Mission zur Pacification der Insel abberufen. Dieselbe 
kann nur als halb gelungen angesehen werden. Die Sphakia be- 
harrt im Aufstande und Sava Pascha ist trotz wiederholter Versuche 
nicht im Stande gewesen, seinen Posten als Gouverneur derselben. 
einzunehmen. Die systematische Errichtung von Blockhäusern macht 
inzwischen Fortschritte. 
„ (Rumänien). II. Kammer: Die Regierung wird wegen Or- 
ganisirung bulgarischer Banden interpellirt. Bratiano leugnet (die 
Vanden haben sich in Folge der Protestationen der Mächte wieder 
aufgelöst) und die Kammer ertheilt ihm mit allen gegen 10 Stim- 
men ein Vertrauensvotum.
        <pb n="477" />
        Tütkel. 481 
19. Febr. Gestützt auf eine Bittschrift von angeblich 500 candiotischen 
24. 
26. 
Familienhäuptern, die ihre nach Griechenland gebrachten Angehörigen 
zurückfordern, verlangt die Pforte von Griechenland, der Rückkehr 
derselben keine Hindernisse entgegenzusetzen, und bittet die Mächte, durch 
Circulardepesche dieses Begehren in Athen zu unterstützen. 
„ (Numänien). Senat: Debatten über ein vom Justizminister 
dem Cassationshof ertheiltes Tadelsvotum. Der Senat beschließt mit 
28 gegen 25 Stimmen, daß der Justizminister dazu nicht das Recht 
gehabt habe, worauf Bratiano erklärt, das Ministerium ziehe sich 
in Folge dieses Volums aus dem Senat zurück, sich die weiteren 
Schritte vorbehaltend. 
„ (Rumänien). Die II. Kammer ertheilt dem Ministerium mit 
84 gegen 34 Stimmen ein Vertrauensvotum. 
März Die Pforte veröffentlicht ein diplomatisches Graubuch über die 
candiotische Frage. Die Blokade der Insel ist nicht wirksam und 
die Insurgenten beziehen fortwährend regelmäßig Munition, Lebens- 
mittel und selbst einzelne Freiwillige aus Griechenland, wo indeß 
das Elend unter den übergeführten candiotischen Familien zunimmt. 
Die Pforte chartert zwei Lloyddampfer, um solche in die Heimath 
zurückzuführen. 
„ Ein Ferman des Sultans hebt den bisherigen Staatsrath auf 
und setzt einen obersten Verwaltungs= und einen obersten Justizrath 
ein, Agathon Effendi, ein Christ, wird zum Minister der öffent- 
lichen Arbeiten, Mithad Pascha zum Präsidenten des neuen obersten 
Verwaltungsrathes ernannt. 
In seiner allgemeinen Organisation gleicht das Schurai-Deplet eher 
dem russischen Reichsrath, als dem französischen Conseil d'’Etat; es hat sich 
lediglich mit der Administration zu beschäftigen. Richterliche Gewalt besitzt 
der Staatsrath nur in Fällen von Amtsmißbrauch oder anderen Vergehen 
öffentlicher Beamten; außerdem entscheidet er Competenzconflicte. zwischen Ge- 
richten und Verwaltungsbehörden. Er hat sich über alle von Seiten der Re- 
gierung ihm vorgelegten Gegenstände auszusprechen; seine Beschlüsse werden 
durch Abstimmung gefaßt, auf Verlangen der Mehrheit durch Ballotiren. 
Der Präsident ist der einzige Staatsbeamte, welcher im Staatsrath Sitz hat, 
obwohl in der That alle Mitglieder als Beamte angesehen werden können; 
die Mitglieder werden nicht auf Lebenszeit ernannt, wodurch die Unabhängig- 
keit des Staatsrathes nicht hinreichend garantirt ist; wie im gesammten äöf- 
sentlichen Leben ist dadurch der Willkür in der Ernennung und Absetzung 
Thür und Thor offen gelassen. Auch die Abstimmung durch Ballotiren ist 
eben von der Zustimmung der Mehrheit abhängig. Die Berathungen sind 
nur über Gegenstände zulässig, welche die Regierung vorlegt; von einer 
selbständigen Initiative ist keine Rede, doch scheint die legislative Section 
das Recht zu haben, Amendements zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zu 
machen. Die wichtigsten Functionen sind: die Prüfung des Budgets, die 
Revision der Acten der Provinzialbehörden und der Vilajetversammlungen, 
sowie die oben bezeichneten richterlichen Attribute, wodurch selbst beim Weg- 
sall der eigenen Initiative der Einfluß der neuen Institution auf die ge- 
sammten Angelegenheiten des Reichs ein sehr großer, und, bei geeigneter 
31
        <pb n="478" />
        482 
Cũrkel. 
Besetzung, sehr heilsamer werden kann. Die Controle der Provinzialverwal- 
tung war bisher einer der faulsten Flecke der Türkei, und faclisch oft nur 
durch die Correspondenzen des in Konstantinopel erscheinenden „Courrier 
d'Orient“ ausgeübt. Was die Controle über die Finanzen anlangt, so scheint 
die Regierung genöthigt zu sein, fortan regelmäßig ein Budget vorzulegen; 
aber angesichts der so oft feierlich wiederholten Versprechungen über diesen 
Punkt bleibt diese Reform bloß auf dem Papier, solange nicht wirklich ein 
Anfang damit gemacht ist. Die Erinnerung an das seinerzeit von Mustapha 
Fazyl Pascha geleitete kurzlebige Schatzconseil ist noch zu lebhaft. 
14. März. (Rumänien). II. Kammer: Der Kammerpräsident und 30 
17. 
20. 
andere Mitglieder beantragen ein Gesetz gegen die Juden, das alles 
bisherige an Unduldsamkeit und Härte weit hinter sich läßt: 
Art. 1. Die Zuden werden sich in keiner städtischen Gemeinde ohne Au- 
torisation des Gemeinderaths niederlassen. In den ländlichen Gemeinden 
dürfen sich Juden unter keinem Vorwand, und nicht einmal zeilweilig, nie- 
derlassen. Art. 2. Die Juden, welche dem vorstehenden Artikel zuwiderhan- 
deln, werden als Vagabunden betrachtet. Der Gemeinderath läßt die nöthigen 
Maßregeln zur Transportirung solcher Juden ergreisen. Art. 3. Die Juden 
dürsen kein unbewegliches Eigenthum weder tu. Städken noch auf dem Lande 
besitzen. Der Kauf und Verkauf unbeweglicher Güter zu Gunsten der Inden 
wird für null und nichtig erklärt. Zwei Drittel des Werthes derselben 
fällt wohlthätigen Anstalten anheim, ein Drittel dem Denuncianten. Art. 4. 
Diejenigen, welche die Uebertretung obiger Verordnungen erleichtern, werden 
zum Verlust ihrer politischen Rechte auf 3—10 Jahre und zu einer Strase 
von 20 Proc. des Werthes vom verkauften Object verurtheilt. Art. 5. Die 
Juden dürfen keine Güter pachten, auch keine Wirthshäuser, Mühlen, Brenne- 
reien, Brücken, Weinberge, Schaf= oder Schweinställe. Sie dürfen keine Einkehr- 
häuser an den Landstraßen halten und dürfen keine Lieserungen an den Staat, 
die Gemeinden oder öffentliche Anstalten übernehmen. Art. 6. Die Behörden 
dürfen keine Gesuche von Seiten der Juden behufs Regelung der Compagnie= 
Rechnungen und sonstigen Angelegenheiten, die dem Art. 5 zuwiderlaufen, 
annehmen. Art. 7. Um Handel treiben zu dürfen, sind die Juden verpflichtet, 
sich einen speciellen Erlaubnißschein von dem betreffenden Communalrath zu 
entnehmen. Die dagegen Handelnden werden zu einer Strafe von 50—300 Fr. 
verurtheilt. Die Behörden dürfen keine gerichtliche Beschwerde oder Klage von 
einem Juden, dem dieser Erlaubnißschein sehlt, annehmen. Art. 8. Der 
Handel mit Nahrungsmitteln und Getränken für Christen ist den Juden 
untersagt. Sie dürfen jedoch diese Dinge ihren Glaubensgenossen verkaufen. 
Für jede Abweichung von dieser Vorschrift wird der Betroffene mit einer 
Strase von 100—600 Fr. belegt. Bei einem Rückfall wird ihm der Erlaub- 
nißschein zum Handel entzogen. Art. 9. Alle jüdischen Gemeinden und Ver- 
eine, welche bis jetzt in den verschiedenen Städten geduldet oder autorisirt 
waren, sind und bleiben, von der Veröffentlichung dieses Gesetzes an, auf- 
gehoben. Art. 10. Alle Gesetze, Verordnungen, Decrete, Reglements, welche 
mit dem gegenwärtigen Gesetz im Widerspruch stehen, werden aufgehoben. 
Der Entwurf geht an die Sectionen. Die Regierung hält es 
indeß doch für geboten, die Berathung im Plenum bis zum Schluß 
der Session zu verhindern. 
„ (Aegypten). Eröffnung des sog. Parlaments durch eine Thron- 
rede des Vicekönigs. 
„ (Rumänien). Die Regierung Bratiano richtet eine Denkschrift 
an Frankreich und andere Mächte, in der sie versichert, daß sie nie
        <pb n="479" />
        Tütkel. 483 
auch nur daran gedacht habe, den Frieden im Orient zu stören; sie 
sei einzig und allein bestrebt, ihr Land im Innern zu organisiren, 
wobei sie auf die Zustimmung der Volkskammer und die der öffent- 
lichen Meinung als einen noch viel wesentlicheren Stützpunkt pocht. 
28. März. (Montenegroy). Eine montenegrinische Deputation, die nach 
Konstantinopel gekommen war, um von der Pforte weitere Conces- 
sionen zu erzielen, verläßt die Hauptstadt unverrichteter Dinge wieder. 
14. April. Die Pforte veröffentlicht den Bericht des Großveziers Aali 
Pascha über seine Mission nach Candia. 
Obwohl in der Form eines Verichts an den Großherrn ist das Actenstück 
in der That ein an die öffentliche Meinung von Europa gerichtetes Manifest. 
Nach einer kurzen Einleitung gibt der Großvezier zu, daß die Insurrection 
noch nicht erloschen ist; dennoch glaubt er auf das entschiedenste versichern zu 
können, daß seine Mission nicht gescheitert sei, wie von den Gönnern des 
Aufstands versichert werde. Die getrofsenen Maßregeln werden zweifelsohne den 
schnellsten und vollständigsten Ersolg haben, sobald der Transport der Familien 
definitiv aufhöre; wenn diese bedauernswerthe fremde Einmischung fortdaure, 
so würden sie nicht weniger sicher, wenn auch langsamer triumphiren. Vier 
Ursachen, fährt der Bericht sort, haben vorzugsweise den Aufstand bewirkt 
und unterhalten; die erste, welche eigentlich nur einen anscheinenden Vor- 
wand abgab, ist die der Inselbevölkerung zugeschriebene Unzufriedenheit — 
die zweite ist die großgriechische Jdee (la grande idée panhellénique), sie 
ist nur eine Abzweigung der unterirdischen Arbeit, welche die meisten Staaten 
Europa's mit Hilfe eines neuen Werkzeugs unterwühlt, nämlich des Nationali- 
tätenprincips, eines gefährlichen Princips, welches die Türkei niemals aner- 
kennen wird, und das in Creta nur dazu dient, einen Religionskrieg zu 
maskiren. In der That, die Bewohner von Creta reden alle ein und dieselbe 
Sprache, nur das religiöse Bekenntniß trennt sie, da die Mohammedaner 
ebensowohl Autochthonen sind wie die Christen. Die dritte Ursache besteht in 
dem moralischen Druck der durch ein unerhörtes System von Lügen irre- 
geleiteten öffentlichen Meinung auf die der Türkei befreundeten Regierungen, 
durch welchen eine ganz neue Art von Intervention geschaffen sei, fortan 
unter dem Namen „,sauvetage des familles“ bekannt; hierdurch erhielten 
die Insurgenten volle Freiheit in ihren Bewegungen, indem sie von der Sorge 
um ihre Familien befreit wurden. „Eine vierte Ursache, welche eher existirte 
als alle anderen, und alle Dinge im Orient in ihren Bereich zieht, ist zu 
bekannt, und bedarf vor Ew. Maj. nur erwähnt zu werden, um völlige Wür- 
digung zu finden.“ Damit ist der Antheil der russischen Diplomatie, welcher 
seit langen Jahren überall hervortritt, gemeint. Die erste der vier Ursachen 
ist Aali Pascha zufolge hervorgerusen durch die absolute Freiheit des Unter- 
richts und Cultus in der Türkei, welche, anstatt die Achtung vor der Regie- 
rung zu erhöhen, nur dazu gedient habe, die Krankheit des Panhellenismus 
nicht bloß auf Creta, sondern auch in den européischen Provinzen weithin 
zu verbreiten. Ein Grund zur Unzufriedenheit könne auf Creta nie existirt 
haben, da die Steuern bedeutend niedriger als in den übrigen Provinzen 
seien; in Creta kämen auf den Kopf nur 40 Piaster (etwa 2¼ Thlr.) Ab- 
gaben, in den übrigen Provinzen 60 Piaster (etwa 4 Thlr.) und mehr; die 
Unterzeichner der Petition vom 14. Mai 1866 hätten am 15. Mai, ohne 
den Erfolg ihres Schritts abzuwarten, bereits eine Eingabe an die Groß- 
mächte unterzeichnet, in der sie die Annexion an Griechenland verlangten, 
woraus hervorgehe, daß die Petition vom 14. Mai gar nicht ernsthaft ge- 
meint gewesen fe. Eine begünstigende Ursache für den Ausbruch sei noch in 
31“
        <pb n="480" />
        484 
Türkel. 
verschiedenen materiellen Verhältnissen zu suchen. „Vor dem Aufstand erhob 
sich die Summe der Privatforderungen auf etwa 150 Mill. Piaster, und von 
dieser Summe war die türkische Bevölkerung von Creta Gläubiger für mehr 
als zwei Drittel. Viele batten außerdem ein großes Interesse, das „Joch“ 
der Regierung abzuschütteln, da sie dem kaiserlichen Schatz als Zehntpächter 
bedeutende Summen schuldeten. Mehrere Hauptleiter der Bewegung befinden 
sich in dieser Lage. So entstand bei einigen der Plan, sich so von ihrer Schuld 
zu befreien, bei der großen Masse der Christen aber der Wunsch, sich auf 
Kosten der Türkei zu bereichern, welche bei einer eventuellen Annexion an 
Griechenland natürlich die Insel verlassen müßten.“ So könne man sich 
auch die Zerstörung des gesammten Eigenthums der cretischen Türken erklären, 
denen man die Rückkehr auf das verwüstete Besitzthum verleiden wollte. Die 
angebliche Vernichtung der Oelpflanzungen durch die Türken sei eine Ver- 
leumdung, da letztere ja auf diese Weise die Unterpfänder für ihre Forderun- 
gen vernichtet haben würden. Im weiteren Verlauf sucht Aali Pascha die 
Pforte gegen den Vorwurf der Schwäche zu vertheidigen: daß sie Griechenland 
nicht den Krieg erklärt hat, ist eher dem hemmenden Einfluß der europäischen 
Politik zuzuschreiben, als der mangelnden Willenskraft. In Wirklichkeit sei 
die Insel noch immer im Besitz der Türkei; trotz aller Anstrengungen Grie- 
chenlands, trotz einer Coalition, welche die Actiou des kaiserlichen Heers und 
der Flotte lähmte, sei der Ausstand erfolglos geblieben. Mit scharfen Worten 
wird die Thätigkeit der fremden Kriegsschiffe beurtheilt, welche nicht allein 
von der Pforte als eine maskirte Intervention aufgefaßt wurde, sondern auch 
den griechischen Premierminister am 3. Dec. 1867 veranlaßte, in der Kammer 
auszurufen: „Darf man den Transport der cretischen Familien nur als phi- 
lantropische Bemühungen ansehen?“ 
6—10. April. (Rumänien). Neue Judenverfolgungen im Distrikte Baken; 
10. 
17. 
91 Familien, worunter zahlreiche Angehörige Oesterreichs, werden 
vertrieben. Der Präfect Lekka erklärt trotzdem der Regierung und 
dem österreichischen Generalconsul, es „herrsche in dem Distrikt un— 
getrübte Ruhe“. Die österreichische Presse zieht die Lüge unter Bei- 
bringung aller Documente an den Tag. 
„ (Rumänien). Die II. Kammer genehmigt das neue Heeres- 
gesetz en bloc und für 1868 das Budget von 1867 mit einem 
Zuschlag von 5¼ Mill. zum früheren Militäretat. 
„ (Montenegro). Der Fürst beruft eine große Versammlung 
aller Senatoren sowie der übrigen Häupter des Volks, um eine be- 
stimmte administrative Einrichtung und eine präcisere Stellung des 
Regenten dem Lande gegenüber zu schaffen. 
Nach einer Anrede des Fürsten Nikola I. constituirt sich die Versamm- 
lung unter freiem Himmel und beschließt sofort, daß die Staatskasse von 
nun an einem besondern Ausschusse des Senats von 3 Mitgliedern zu über- 
geben und dem Fürsten eine den Verhältnissen des Landes angemessene Civil-= 
liste auszusetzen sei, während bisher zwischen fürstlich-privater und Landeskasse 
kein Unterschied gemacht worden war. In Zukunft darf keine Ausgabe ohne 
vorgängige Beschlußfassung des Senats gemacht werden. Die Giodilliste des 
Fürsten wird auf 6000 Ducaten (ca. 33,000 fl. südd. W.) festgesetzt; da- 
gegen soll die auswärtige Unterstützung, welche Montenegro von Nußland, 
Oesterreich und Frankreich erhält (im Betrag von ungefähr 25,000 Ducaten 
jährlich) in die Landeskasse fließen. 
„ (Rumänien). Bratiano läugnet dem österreichischen General=
        <pb n="481" />
        Türktl. 485 
consul v. Eder die Judenverfolgungen in Bakeu keck ab. Fürst 
Karl geht selber nach der Moldau, um sich über die Vorgänge in 
Bakeu zu vergewissern. Bratiano geht mit. 
22—24. April. (Rumänien). Der Minister des Auswärtigen leugnet 
in einer Circular-Depesche noch immer die Judenverfolgungen in 
Bakeu oder sucht sie auf ein Minimum herabzudrücken. Der österr. 
Generalconsul läßt sich jedoch nicht länger anlügen und fordert 
Entschädigung für seine Angehörigen. 
25. April. (Rumänien). Fürst Karl constatirt die Judenverfolgungen 
in Baken an Ort und Stelle und drückt den Inden sein Bedauern 
darüber aus. Die Nationalgarde von Bakeu wird entwaffnet und 
es werden Truppen dahin verlegt. 
4. Mai. Der Sultan ernennt 41 Mitglieder des neuen Staatsraths, 
10. 
theils Mohammedaner, theils Christen. 
„Ueber die einzelnen Mitglieder selbst lauten die Urtheile sehr verschieden; 
die Türken sind durchgängig zufrieden, während bei den Christen je nach dem 
verletzten persönlichen Ehrgeiz oder ihrer Confession die Urtheile mehr oder 
minder ungünstig sind; die gregorianischen Armenier finden, daß zu viel ka- 
tholische Armenier gewählt worden; die Lateiner beklagen sich, daß sie gar 
nicht beachtet sind, was indeß nur natürlich ist, da sie in der Regel Unter- 
thanen irgendeiner fremden Gesandtschaft sind. Die Griechen ärgern sich, 
daß so viele Armenier ernannt worden sind; alle aber sinden es sehr un- 
recht, daß sie mit zwei Juden zusammen tagen sollen. In Betreff der Griechen 
muß bemerkt werden, daß sie wegen ihrer zweideutigen Haltung während 
des cretischen Aufstandes — indeß sie den Cretern Pulver und Kanonen 
schickten, machten sie mit der Pforte allerlei vortheilhafte Anleihegeschäfte — 
das Vertrauen der Regierung verscherzt haben. Daß das christliche Element 
im Ganzen weniger berücksichtigt worden, als theoretische Christenfreunde er- 
warteten, hat vorzüglich seinen Grund in der Unfähigkeit desselben; da, wo 
es sich um seine eigenen pecuniären Interessen handelt, kann man ihm aller- 
dings einiges Talent nicht absprechen.“ 
„ (Rumänien). Die II. Kammer ertheilt dem Ministerium trotz 
dem Vorgefallenen ein Vertrauensvotum mit 47 Stimmen; die üb- 
rigen 44 Stimmen enthalten sich. 
„ Der Eultan eröffnet den neuen Staatsrath durch eine Art Thron- 
rede, offenbar in der Absicht, der neuen Schöpfung den feierlichen 
Charakter einer ersten constitutionellen Körperschaft in der Geschichte 
des Reichs zu verleihen: 
„Die Pflicht des Staates besteht darin: unter allen Umständen das An- 
recht eines jeden auf seine individuelle Freiheit zu wahren; seine Thätigkeit 
darf sich nicht durch gewaltthätige Willkür offenbaren. Eine gewaltthätige 
willkürliche Verwaltung ist in der That nur von Unheil, eine Unterdrückung, 
deren Ausübung die Rechte des Staates überschreitet. Es scheint Mir, daß 
ebenso wie hierin eine Ungerechtigkeit liegt, man den Völkern keine weiteren 
Concessionen machen darf, als die ihnen gebührende Freiheit erheischt. Man 
versteht unter Freiheit nicht das Recht eines jeden Einzelnen, zu handeln, 
wie ihm beliebt, ohne daß die Autorität einschreite; wenn dem so wäre, so 
würden die Menschen, da das Interesse eines jeden mit dem seines Nächsten 
stets im Conflict ist, einander verzehren wie die wilden Thiere. In der That,
        <pb n="482" />
        486 
Türkcek. 
— 
um das Interesse des einen zu befriedigen, müßte das Interesse eines andern 
geopfert werden. Da nun ein untergeordnetes Interesse nothwendigerweise 
nur zum Schaden eines andern befriedigt werden kann, so ist es billig, daß 
ein jeder seinem persönlichen Interesse nur in den Grenzen der gemeinsamen 
Interessen Genüge zu leisten suche. Schließlich, je mehr. die Gesetze, auf 
denen die Verwaltung beruht, in ihrem Ganzen und in den Details vom 
Geiste der Gerechtigkeit und Billigkeit durchdrungen sind, um so besser wird 
die Verwaltung ihre Aufgabe erfüllen; denn die Zuflucht und der Schutz 
aller Unglücklichen und Unterdrückten ist die Gerechtigkeit, und nicht bloß die 
Behörde. Eine der wesentlichsten Bedingungen des Staats ist auch: die Kraft 
zu besitzen, welche ihm gestattet, vollständig die Rechte aller seiner Unterthanen 
zu schützen, und welche auf den Reichthum seiner Bevölkerung und der Wohl- 
fahrt des Landes beruht. Dieser Reichthum und diese Wohlfahrt können aber 
nur bewirkt werden durch den Schutz der persönlichen Rechte und durch die 
Achtung vor jeglichem beweglichen und unbeweglichen Eigenthum, mittelst einer 
regelmäßigen und redlichen Verwaltung, welche frei ist von Mißbräuchen und 
Ungerechtigkeit. Jedes Gesetz und jedes Reglement, welche sich auf die Ver- 
waltung beziehen, verleihen dem öffentlichen Wohl den Charakter der Gesetz- 
mäßigkeit. Dieses heilsame Princip hat zu allen Zeiten die Gesetzgebung be- 
herrscht, und es wäre durchaus nicht gerecht, einen Vorgang für legal zu 
erklären, dessen Wirkungen im Widerspruch stehen mit den Rechten, welche 
ein jeder in Bezug auf seine Person und seinen Besitz genießt, und so dem 
Eigenthum und der Wohlfahrt des Volks Nachtheile zu bringen. In der 
Zeit, in welcher wir gegenwärtig leben, können wir allerdings nicht mehr 
alles das verwerthen, was in früheren Zeiten zum Wohle des Landes gethan 
worden. In der That, wenn die Grundsätze und die Gesetze, welche in jenen 
Epochen aufgestellt wurden, den Bedürfnissen unseres Landes und unserer 
Völker entsprochen hätten, so müßten wir uns heute auf derselben Höhe be- 
finden, welche die gebildetsten und am besten verwalteten Staaten Europa's 
einnehmen. Eine der wirksamsten Ursachen, welche den Untergang eines 
Staates herbeiführen und seine Bewohner in Elend bringen, ist die Uneinig- 
keit und sind die Gegensätze, welche die Geister theilen, und der Mangel an 
Vertrauen und Sicherheit. Es ist nicht möglich, daß unter der fortdauernden 
Einwirkung dieser Ursachen der Handel und der öffentliche Reichthum sich in 
erwünschter Weise entwickeln können. Mit der Absicht, in dieser Hinsicht 
die Lage des Reichs zu verbessern und die genannten Schwierigkeiten zu be- 
seitigen — und um den Rechten Meiner Unterthanen neue Bürgschasten zu 
verleihen, ist eine neue Institution geschaffen worden, mit der Bezeichnung 
„Staatsrath“, dessen Mitglieder allen Klassen Meiner Unterthanen ohne Aus- 
nahme entnommen worden sind. — Eine andere Körperschaft, der oberste 
Gerichtshof, hat die Aufgabe, Unseren Unterthanen Gerechtigkeit zu gewähren 
in allen Fragen, welche die Sicherheit ihrer Person, ihrer Ehre und ihres 
Eigenthums betreffen. Diese letztere Institution verbürgt das Princip der 
Trennung der Executivgewalt von der richterlichen, religiösen und bürger- 
lichen Autorität. Es ist nothwendig, daß die Mitglieder dieser Conseils in 
Unserm Reiche nur einen einzigen Körper sehen, gebildet durch die Einheit 
aller Unserer Unterthanen; sie müssen mit Ernst und gemeinsamer Ueberein- 
stimmung unter glücklichen und unglücklichen Verhältnissen zusammenarbeiten, 
um das Ziel Unserer Wünsche, das Glück Unserer Unterthanen, die Wohl- 
fahrt Unseres Reichs und den Fortschritt der allgemeinen Bildung vollständig 
zu erreichen. In Bezug auf Religion folge jeder seiner Ueberzeugung; so 
wird in dieser Hinsicht kein Anlaß zu Hader vorkommen. Nur darf niemand, 
welches auch der Cultus sei, dem Unsere Unterthanen angehören, da alle, 
wenn auch von verschiedenem Bekenntniß, Kinder eines einzigen Vaterlands 
sind, in Bezug auf andere Gefühle des Hasses und der Verachtung nähren 
im Namen religiöser Ideen, welche aus ihren besonderen Ueberzeugungen und
        <pb n="483" />
        Türkek. 487 
der Verschiedenheit der Culte entspringen. Mit einem Wort, es ist durchaus 
nothwendig, daß die Modisication der bestehenden Gesetze ebenso ihrem wirk- 
lichen Zweck, wie auch den Anforderungen der Zeit entspreche. Die hohe 
Machtstufe und die Fortschritte der Cultur, zu denen die Völker Curopa's 
gelangt sind, beweisen unwiderleglich die Wahrheit dieses Satzes. Ich erfülle 
nur eine heilige Pflicht, wenn Ich, wie es eben geschieht, durch die obigen 
Betrachtungen die Rechte einces jeden, und die Grundsätze, welche Mich bei 
diesen neuen Institutionen leiteten, näher entwickle. Möge der Allerhöchste 
Unsere Bemühungen mit Erfolg krönen!“ 
Der Sultan spricht die Rede aus dem Gedächtniß, ohne sie abzulesen 
und scheint sie auch persönlich abgefaßt zu haben. Wenigstens wird bemerkt, 
daß sie ofsenbar nicht von Fuad oder AMali herrühre, weil im kürkischen Text 
mehrfache stylistische Fehler vorkämen, welche bei jenen beiden als Stylisten 
sehr geschätzten Staatsmännern nicht verans usetzen seien. Die französische 
Redaction, in der „Turquie“ vom 12. März verösffentlicht, scheine vorher 
zur Correctur nach Paris geschickt worden zu sein, da sie in manchen Stücken 
nicht unwesentlich vom türkischen Text abweiche. Die einfache Redeweise, 
welche jeden stylistischen Schmuck nach türkischem Geschmack und alle poetischen 
Floskeln verschmäht, erregt allgemeines Aussehen, noch mehr, daß das Wort 
Islam nicht ein einzigesmal gebraucht wird, daß der Chalif und Emir aller 
Gläubigen, das sichtbare Oberhaupt des gesammten Islam, selbst so weit 
geht, den geheiligten Satzungen des Korans einen hemmenden Einfluß auf 
die Entwicklung der öffentlichen Wohlfahrt zuzuschreiben, und die Nothwen- 
digkeit der Säcularisirung des Staats auszusprechen. Der Sultan soll wäh- 
rend vier Wochen sich damit beschäftigt haben, die einzelnen Abschnitte der 
Rede einem Schreiber in die Feder zu dictiren und wieder umzuarbeiten. 
Die Pforte eröffnet nunmehr auch den Bericht Aali's zu den organi- 
schen Gesetzen über den neuen Staatsrath, in welchem die leitenden Ideen 
in gedrängter Kürze recapitulirt werden. Das Hauptgewicht wird gelegt auf 
die Trennung der Justiz von der Verwaltung, welche, in der Vilajet-Ver- 
fassung der Provinzen schon eingeführt, jetzt auch auf die Central-Regierung 
angewendet werden soll; durch Einführung einer besseren Gesetzgebung soll 
der Staat vom Einfluß religiöser Meinungen völlig emancipirt werden. 
11. Mai. (Serbien). Nußland verzichtet fortan auf seine bisherige 
12. 
Consular-Jurisdiction. 
„ (Numänien). In Folge der Bakeuer Angelegenheit erleidet 
das Ministerium eine Modification. Der durch Bratiano compro- 
mittirte Ministerpräsident und Minister des Auswärtigen, Stephan 
Golesco, scheidet „aus Gesundheitsrücksichten" aus und wird durch 
seinen jüngern Bruder, Nikolaus Golesco, ersetzt, Bratiano selbst 
verzichtet auf das Ministerium des Innern, behält aber das daneben 
verwaltete Portefeuille der Finanzen. 
Der Senat votirt ein Gesetz zur Einführung der Geschwornen- 
gerichte. 
Die II. Kammer erledigt ein Rural-Polizeigesetz und verwirft 
dabei ein Amendement Georg Bratiano's gegen Vagabunden (d. h. 
die Juden) mit 59 gegen 47 Stimmen, genehmigt dagegen mit 56 
gegen 48 Stimmen ein anderes, wonach jeder Fremde, der sich in 
einer Landgemeinde niederlassen will, Erwerb oder Vermögen nach- 
weisen muß.
        <pb n="484" />
        488 Türkel. 
12. Mai. (Serbien). Die Regierung ordnet Lagerübungen der Volks- 
miliz in ziemlich großem Maßstabe an. 
16. „ (RNumänien). Der Senat verlangt die Vorlegung der diplo- 
matischen Correspondenz in der Judenfrage. Das Ministerium ent- 
spricht, läßt aber keinen Zweifel über seinen Entschluß, den Senat 
aufzulösen, wenn er daraus Anlaß zu einem Tadelsvotum nähme. 
Der Senat verzichtet darauf. 
22. „ (Rumänien). Fürst Karl schafft die Prügelstrafe in der Ar- 
mee ab. 
23. „ Der Sultan empfängt die Vertreter der nicht-mohammedanischen 
Bekenntnisse, den griechischen, den gregorianisch= armenischen, den ka- 
tholisch-armenischen Patriarch und den israelitischen Großrabbiner, 
die von den kirchlichen Würdenträgern begleitet sind. 
Der Zweck dieses Besuchs ist, dem Sultan für die Rede zu danken, welche 
er bei Gelegenheit der Eröffnung des neuen Staatsraths gehalten und in der 
er die Gleichheit der bürgerlichen und politischen Rechte seiner Unterthanen 
proclamirte. Der Sultan empfängt die Deputation stehend, indem er sie durch 
eine freundliche Bewegung einladet, näher zu treten, dann selbst einen Schritt 
vorwärts thut, und so in ihrer Mitte steht. Der griechische Patriarch ver- 
liest eine Dankadresse, welche sein Dragoman in's Türkische übersetzt. Der 
Sultan antwortet mit fester Stimme: „Ich danke Ihnen für die Glück- 
wünsche, welche Sie mir darbringen; das Glück meiner Unterthanen, die ich 
im Sinn einer vollkommenen Gleichheit betrachte, ist auch das meinige. In 
meinen Augen besteht kein Unterschied zwischen Muselmanen und Christen. 
Die Religion und die Rechte der Christen wurden schon bisher unverletzt er- 
halten, aber die Christen wurden noch nicht zu den großen Staatsämtern be- 
rusen. Das war das alte System; jetzt ist die Thüre zu allen Aemtern, auch 
zu dem des Großveziers, den Christen geöffnet. Das Verdienst allein wird 
die Ernennung zu den üssentlichen Aemtern bestimmen. Rechnen Sie auf 
meine Gesinnungen, ich will das Glück meiner Unterthanen, ohne Unterschied 
des Glaubens und der Abstammung.“ Auf diese Wortke bemächtigt sich der 
Hörer eine unaussprechliche Freude, ein jeder drückt, so gut er kann, seinen 
Dank aus, und der Sultan, selbst gerührt durch diese förmliche Explosion 
der Dankbarkeit, fährt fort: „Indem ich den Staatsrath und den obersten 
Gerichtshof errichtete, verfügte ich, daß man in dieselben hervorragende Männer 
aus jeder Gemeinde berufe, welche diesen großen Staatskörpern ihre Kennt- 
nisse und Erfahrungen mittheilen werden. Sie werden dort die Geschäfte 
mit dem Beistand der Gerechtigkeit führen, welche die Grundlage aller Re- 
gierungen ist; das Vertrauen wird wachsen in einer jeden Gemeinde. So 
wird, da alle meine Unterthanen die Kinder desselben Vaterlands sind, ihre 
Eintracht die Zukunft und das allgemeine Wohlergehen sichern.“ Der Sultan 
nimmt hierauf die Adressen der verschiedenen Gemeinden entgegen und ent- 
läßt die Deputation unter neuen Bezeugungen seines Wohlwollens. 
2. Juni. (Aegpten). Der Verwaltungsrath der Suezkanal-Gesellschaft 
glaubt der Generalversammlung der Actionäre in Paris die bestimmte 
Zusicherung geben zu können, daß das große Werk im Oct. 1869 
vollendet sein werde und in Betrieb gesetzt werden könne. 
„ „ (Serbien). Rußland ernennt seinen bisherigen Generalconsul 
zum politischen Agenten und dieser überreicht dem Fürsten seine
        <pb n="485" />
        Türkek. 489 
Creditive. Nur der nordd. Bund und Italien haben in Serbien 
noch bloße Generalconfuln. 
3. Juni. Der Sultan empfängt den zum Gouverneur des Libanon er- 
1 
10. 
11. 
13. 
nannten Franco Effendi, einen Katholiken, und sagt zu ihm: 
„Ich will, daß diejenigen, denen ich die amtliche Macht verleihe, sich alle 
Mühe geben, den Gang des Fortschritts zu beschleunigen. Ich mache keinen 
Unterschied zwischen meinen christlichen und meinen mohammedanischen Unter- 
thanen. Wir müssen in der Welt dieselbe Stellung einnehmen wie die Groß- 
mächte, und in zehn Jahren mehr Bahn durchschritten haben, als sie in 
einem halben Jahrhundert.“ 
„ (Rumänien). Der Senat nimmt das Heeresgesetz auch sei- 
nerseits mit einigen Modificationen mit 27 gegen 26 Stimmen an. 
„ (Rumänien). Die II. Kammer votirt nach langen Verhand- 
lungen das Eisenbahngesetz und nimmt die in dieselbe Vorlage zu- 
sammengefaßten Concessionsbegehren von Strußberg und Offenheim 
mit 79 gegen 23 Stimmen an. 
Die an Offenheim ertheilte Concession umsaßt die Linie von Suczewa über 
Roman und Jassy mit einer Flügelbahn nach Botoschan. Die an Strußberg 
ertheilte Concession ist bedeutend ausgedehnter, denn sie umfaßt die Linien 
von Roman nach Galatz, Braila, Buzeo, Plojescht und Bucharest. Ferner 
von Bucharest über Pitescht und Crajova nach Turnu-Severin. Außerdem 
eine Flügelbahn vron Buezo nach Fokschani. Die Eisenbahnen sind für Ru- 
mänien ein großes Bedürfniß; doch läßt sich nicht längnen, daß die votirten 
Concessionen mit einer Garantie des Staats ven 7½ Proc. bei einem Preise 
von 280,000 Fr. per Kilometer dem Land eine ungeheure Last aufsbürden. 
„ Die Pforte schließt mit Frankreich eine besondere Convention 
über den Erwerb von Grundeigenthum in der Türkei durch Aus- 
länder ab. 
„ (Serbien). Fürst Michael wird im Park von Topschider bei 
Belgrad ermordet. Die Verschworenen scheinen im Einverständniß 
mit dem ehemaligen Fürsten Alexander Karageorgiewic gehandelt zu 
haben. Eine beabsichtigte Schilderhebung in Belgrad wird vereitelt 
und die Thäter werden festgenommen. 
„ (Serbien). Es bildet sich eine Regentschaft, die eine Procla- 
mation erläßt, die ganze Armee auf den Kriegsfuß setzt und den 
Kriegszustand verkündet. · 
„ (Rumänien). Der Senat ertheilt der Regierung, weil sie 
den Antrag Rußlands, die 20 Mill. Piaster zu zahlen, welche es 
dem Lande für Verpflegung seiner Truppen aus dem Jahre 1853 
schulde, wenn die rumänischen Fürstenthümer ihrerseits die 2 Mill. 
zablen wollen, welche Rußland für das Baumaterial der bei dem 
Abzuge der russischen Truppen gesprengten, von Nußland erbauten 
Festungen Jsmail und Chilia verlange, angenommen, ein Tadels- 
votum mit 32 gegen 8 Stimmen (14 enthalten sich). 
Die II. Kammer setzt dem Senat mit 69 gegen 20 Stimmen 
ein Vertrauensvotum für das Ministerium entgegen. *
        <pb n="486" />
        490 Türtel. 
Das Ministerium gibt seine Entlassung, zieht sie aber wieder 
zurück und löst den Senat auf. 
43. Juni. (Serbien). Die Gemeindevertretung von Belgrad proclamirt 
einstimmig den jungen Milan, der zur Zeit in Paris erzogen wird, 
als den letzten Sprößling der Familie Obrenowic zum Nchfolger 
des ermordeten Fürsten Michael. Der Kriegsminister erklärt sich in 
einem Tagsbefehl an die Armee in demselben Sinne. Die Regent- 
schaft ordnet die Wahlen zur Skupschtina auf den 21. d. M., den 
Zusammentritt derselben auf den 2. Juli an. 
16. „ (Rumänien). Die II. Kammer bewilligt für 1868 mit 63 
gegen 5 Stimmen 10,000 statt der bisherigen 4000 Rekruten und 
votirt jährliche 25,000 Fr. für Unterstützung rumänischer Schulen 
in Siebenbürgen. 
22. „ (Rumänien). Schluß der Kammersession. Botschaft des Fürsten. 
„ „ (Serbien). Allgemeine Wahlen zur Skupschtina. Die Ge- 
meinden und Milizen erklären sich überall für den jungen Milan 
als Nachfolger Michaels. 
23. „ (Serbien). Der junge Milan Obrenovic trifft von Paris in 
Belgrad ein. 
26. „ (Serbien). Beginn der Schlußverhandlungen in Belgrad über 
den Mordprozeß gegen die zunächst als Thäter und Theilnehmer 
am Morde des Fürsten Michael Ergriffenen. 
2.—4. Juli. (Serbien). Die Skupschtina proclamirt einstimmig den 
jungen Milan zum Fürsten und bestätigt die ihr vorgeschlagene 
Regentschaft. Salbung des neuen Fürsten. Die Skupschtina erklärt 
sich für Einführung der Preßfreiheit, von. Geschwornengerichten und 
eines constitutionellen Regiments. 
13. Juli. (Serbien). Fürst Alex. Karageorgiewic wird als Mitschuldiger 
an der Ermordung des Fürsten Michael vor Gericht geladen, weigert 
sich aber zu erscheinen. 
17. „ (Serbien). Die Pforte anerkennt die Wahl des Fürsten Milan. 
18. " (Bulgarien). Bewaffnete Banden brechen nun doch aus Ru- 
mänien in Bulgarien ein und suchen den Balkan zu gewinnen. 
22. „ (Rumänien). Neuwahl des Senats: Sieg Bratiano's; drei 
Viertheile der Gewählten sind Anhänger der gegenwärtigen Regierung. 
Doch sind auch die Führer der Opposition wieder gewählt. 
24. „ (Bulgarien). Die aus Rumänien eingebrochenen Banden 
werden geschlagen und zerstreut. Mithad Pascha, der von der Pforte 
in sein altes Vilajet geschickt ward, läßt die Gefangenen ohne wei- 
teres aufknüpfen. 
27. „ (Serbien). Das Urtheil in dem Mordprozesse lautet auf 14
        <pb n="487" />
        Türbek. 491 
Todesurtheile. Fürst Alex. Karageorgiewic wird in contumaciam 
zu 20 Jahren Zuchthaus verurtheilt. Das urtheil wird sofort voll- 
zogen. 
— Aug. (Rumänien). Große preußische Waffentransporte langen mit 
Umgehung Oesterreichs auf dem Umwege über Rußland und unter 
falscher Declaration an. 
27. „ (Numänien). Lebhafte militärische Thätigkeit. Ein fürstliches 
Decret ordnet die Errichtung eines achten Infanterieregiments und 
die Organisation von 30 Milizbataillonen an. Der Kriegsminister 
wird entlassen und sein Protefeuille provisorisch Bratiano übertragen, 
der für die Vermehrung der Armee eine energische Thätigkeit ent- 
wickelt. 
14. Sept. (Rumänien). Eröffnung einer außerordentlichen Kammer- 
session. Die Botschaft des Fürsten fordert den Senat auf, vor allem 
aus das Eisenbahngesetz, die zweite Kammer, das Budget für 1869 
zu votiren. 
— „ (LBulgarien). Neue Bandeneinfälle aus Rumänien. Die Pforte 
ernennt Sabri Pascha zum Gouverneur des Donau-Vilajets und 
richtet an die rumänische Regierung eine sehr energische Note. 
26. „ (Palästina). Der Gouverneur und die Generalconsuln von 
Frankreich und Nußland unterzeichnen das Protokoll, welches die 
Vollendung der großen Kuppel des heil. Grabes zu Jerusalem, der 
Vereinbarung vom 5. Sept. 1862 gemäß, bestätigt. 
29. „, Fuad Pascha erkrankt und zieht sich beurlaubt aus dem Staats- 
dienst zurück. 
2. Oct. (Rumänien). Der Senat genehmigt nunmehr auch seiner- 
seits das Eisenbahngesetz mit 42 gegen 3 Stimmen und das Re- 
krutencontingent von 10,000 Mann mit 41 gegen 2 Stimmen. 
3. „ (Rumänien). Neue Excesse gegen die Juden in Galacz; die 
Regierung entspricht dießmal sofort den Reclamationen Oesterreichs. 
10.—12. Oct. (Serbien). Fürst Alex. Karageorgiewic, auf das Be- 
gehren Serbiens von der ungarischen Regierung verhaftet, wird. in 
Semlin mit seinen angeblichen Mordgenossen confrontirt. 
16. Oct. (Rumänien). Antwort der rumänischen Regierung an die 
Pforte wegen angeblicher Begünstigung der bulgarischen Banden, die 
sie durchaus läugnet. Der völlig unabhängige Ton der Depesche 
erregt in Konstantinopel großes Mißfallen. 
19. „ — 10. Nov. (Serbien). Schlußverhandlungen in dem Mord- 
prozesse gegen die Complicen des Fürsten Alexander. Einer derselben 
wird zum Tode, drei zu fünfjährigem Gefängniß verurtheilt, drei 
werden freigesprochen.
        <pb n="488" />
        492 Türkel. 
22. Oct. (Rumänien). Convention mit Rußland wegen Beschränkung 
der Consular-Jurisdiction. 
— „ (Candia). Der Aufstand ist am Erlöschen und wird lediglich 
noch durch den griechischen Dampfer Enosis unterhalten. 
— Nov. (Numänien). Fieberhafte Rüstungen. Private und selbst 
Gemeinden machen sehr auffallende Waffenankäufe. Spannung mit 
der ungarischen Regierung. Die Partei Bratiano macht kein Hehl 
aus ihrem Haß gegen die ungarischen Regierungsmänner. Ungarn 
beklagt sich seinerseits über Umtriebe Rumäniens unter den Numänen 
Siebenbürgens. 
5. „ Auch Oesterreich unterzeichnet ein Protokoll mit der Pforte über 
den Erwerb von Grundeigenthum in der Türkei durch Ausländer. 
11. „ (Bulgarien). Die hl. Synode in Konstantinopel lehnt alle 
Vorschläge der Pforte, um den Beschwerden der Bulgaren zu ent- 
sprechen, ab. 
„ „ (Serbien). Die Regentschaft empfängt zum ersten Mal einen 
Vertreter Griechenlands. 
12. „ (Serbien). Die Regentschaft hebt den Belagerungszustand 
wieder auf und verheißt Reformen. 
25. „ (RNumänien). Preußen läßt der wachsenden Unzufriedenheit 
Ungarns gegenüber Numänien und das Regiment Bratiano mit seinen 
Plänen auf's entschiedenste und unzweideutigste fallen. (s. Preußen.) 
27. „ (Numänien). Eröffnung der Kammern. Thronrede des Fürsten: 
Die Lage unserer Finanzen ist eine höchst erfreuliche. Rumänische 
Rural- Obligationen, welche zu Anfang dieses Jahrs 78 sianden, sind heut 
auf 96 gestiegen, Anleihe Oppenheim auf 84; und dieß konnte auch gar 
nicht anders sein, da unser Budget nicht nur kein Deficit, sondern einen 
Ueberschuß ausweist. Das Verwaltungsjahr 1867 schloß mit einem Ueber- 
schuß von mehr als 20 Mill. alter Piaster, womit das Deficit von 1866 
gedeckt werden konnte. Wenn dae heurige Verwaltungsjahr keinen Ueberschuß 
zeigt, so dürfen wir die enormen Aufbesserungen nicht vergessen, die in allen 
Zweigen der Verwaltung durchgeführt worden sind. Das Budget für das 
kemmende Jahr wird Sie überzeugen, daß die Aera der Anlehen vorüber ist 
und daß auch den Steuerpflichtigen keine neuen Opfern auferlegt werden. 
28. „ (Rumänien). Bratiano, von Preußen (und Rußland) im 
Stich gelassen, gibt seine Entlassung; Fürst Karl beauftragt Cogol- 
nitscheano, ein neues conservatives Cabinet zu bilden. Demeter Ghika 
übernimmt das Präsidium desselben. 
30. „ (Aegypten). Die franz. Kriegsgoelette Levrette passirt den 
Suezcanal. 
1. Dec. Die Regierung beschließt energische Maßregeln gegen Griechen- 
land, ohne sich erst mit den Vertretern der Mächte darüber zu be- 
nehmen, um nicht von ihnen behindert zu werden.
        <pb n="489" />
        Cũrkti. 493 
Die Beschlüsse gehen dahin: den Gesandten in Athen und die türkischen 
Consuln in Griechenland abzurufen, dem griechischen Gesandten und den 
griechischen Consuln in der Türkei ihre Pässe zuzustellen, sämmtliche türkische 
Häfen dem griechischen Handel zu schließen und die Angehörigen Griechen- 
lands binnen 14 Tagen aus der Türkei auszuweisen. 
2. Dec. (Rumänien). Da die Majorität beider Kammern der Partei 
Bratiano angehört, so ernennt die II. Kammer ihn selbst mit 66 
gegen 18 Stimmen, der Senat den letzten Ministerpräsidenten Niko- 
laus Golesco zum Präsidenten. 
„ Der Sultan bestätigt die Pfortenbeschlüsse vom 1. Dec. Die- 
selben sollen telegraphisch dem Gesandten in Athen übermittelt werden. 
Die Vertreter der Mächte interveniren und Aali Pascha gesteht einen 
Aufschub zu, um den Mächten Zeit zu lassen, in Athen darauf zu 
dringen, daß 1 
4) die griechischen Behörden denjenigen cretischen Flüchtlingen, welche heim- 
zukehren wünschten, ihren wirksamen Schutz angedeihen lassen; 
2) die Fahrten der Enosis nach Candia eingestellt werden; 
3) neue Freischaaren aufgelöst werden; 
4) Griechenland überhaupt sich verpflichte, in Zukunft die Verträge und 
das Völkerrecht zu respectiren. 
„ Ein türkisches Geschwader unter dem Befehl des (Engländers) 
Vice-Admirals Hobart Pascha geht in die griechischen Gewässer ab 
mit sehr umfassenden Vollmachten bezüglich der Enosis oder anderer 
derartiger griechischer Schiffe. 
„ Der Ministerrath beschließt unter dem Vorsitz des Sultans, die 
vier Forderungen vom 3. d. M. Griechenland in der Form eines 
Ultimatums zu notificiren und ihm eine Frist von fünf Tagen zu 
lassen, nach deren Ablauf ohne entsprechende Antwort die am 1. 
d. M. beschlossenen Maßregeln zur Ausführung kommen sollten. 
„ —10. Dec. (Candia). 600 griechische Freiwillige landen unter Leo- 
nidas Petropulaki auf der Enosis im Norden, 300 andere unter dem 
alten Obersten Petropulaki im Süden der Insel. 
11. Dec. Der türkische Gesandte in Athen überreicht der griechischen Re- 
12. 
gierung das am 6. d. M. beschlossene Ultimatum unter der bezeich- 
neten Androhung. Die Forderungen des Ultimatums sind: 
1) sofort die neulich erst organisirten Freischaarenbanden zu zerstreuen und 
die Bildung neuer zu verhindern; 
2) die Corsarenschisse Enosis, Creta und Panhellenion zu entwaffnen oder 
ihnen wenigstens den Zutritt zu den griechischen Häfen zu verwehren; 
3) den cretischen Flüchtlingen nicht bloß die Erlaubniß zur Rückkehr zu 
gestatten, sondern sie dabei zu unterstützen und zu schützen; 
4) diejenigen nach den Gesetzen zu bestrafen, welche sich Angriffe gegen 
türkische Militärs und Unterthanen haben zu Schulden kommen lassen und 
die Opfer zu entschädigen; 
5) in Zukunft die Verträge und das Völkerrecht zu beobachten. 
„ Onmer Pascha wird zum Oberbefehlshaber der gegen Griechenland 
in Thessalien zusammenzuziehenden Truppen ernannt.
        <pb n="490" />
        494 Türket. 
14. Dec. Die Enosis, nachdem die Freiwilligen der beiden Petropulakis 
auf Creta gelandet, stößt auf der Rückkehr nach Syra auf Hobart 
Pascha, der sie erwartet, und antwortet auf seinen Ruf mit einer 
Kanonenkugel. Hobart verfolgt sie bis in den Hafen von Syra, 
blokirt sie in demselben und verlangt von dem Nomarchen, daß sie 
ihm als Piratenschiff ausgeliefert werde. Der Nomarch lehnt die 
Forderung ab. Hobart kreuzt vor der Insel. 
145. " Griechenland lehnt das Ultimatum der Pforte vom 11. d. M. ab. 
Der türkische Gesandte verläßt sofort Athen. 
17. „ In Folge der ablehnenden Antwort Griechenlands treten die 
· schon am 1. d. M. beschlossenen Zwangsmaßregeln in Kraft: die 
türkischen Häfen werden den griechischen Schiffen geschlossen und den 
Unterthanen und Angehörigen Griechenlands wird noificirt, das Land 
binnen 14 Tagen zu räumen. 
20. „ (Serbien). Die Regentschaft beruft eine Notabelnversammlung 
von 75 Mitgliedern für Erweiterung der Verfassung. 
Die Rede, mit welcher dieser Verfassungsausschuß von der Regentschaft 
eröffnet wird, enthält das Programm ihrer inneren Politik. Demnach will 
die Regentschaft eigentlich nichts Neues einführen, keine fremde Institution 
nach Serbien verpflanzen, wo für dieselben alle Bedingungen einer gedeihlichen 
Entwicklung fehlen würden. Die Regierung wünscht nur, daß der Theil- 
nahme des Volks an den öffentlichen Geschäften ein größerer Raum gegeben 
werden soll. Demgemäß soll die von altersher bestehende Skupschtina (Na- 
tional-Versammlung) mit legislativen Attributen versehen sein; neben ihr als 
Oberhaus hätte der erweiterte Senat zu fungiren. Senat, Skupschtina und 
Fürst sollen die Legislative gemeinschaftlich ausüben, Die Minister sollen der 
Nation verantwortlich sein, während der Herrscher keine Verantwortlichkeit 
haben solle. „So wird der Herrscher außerhalb der Kämpfe gestellt und der 
Thron stabilistrt werden.“ Die freie Presse müsse die Ministerverantwortlich- 
keit wirksam machen. 
21. „ Preußen schlägt Frankreich vor, die türkisch- griechische Differenz 
auf einer europäischen Conferenz aa hoc in Paris oder London zu 
behandeln. Der russische Gesandte in Paris unterstützt den Vorschlag. 
Frankreich geht sofort darauf ein. 
„ „ Onmer Pascha übernimmt in Larissa den Oberbefehl über die 
thessalische Armee gegen Griechenland. 
Die Pforte ermäßigt ihre Maßregeln sowohl bez. der Ausweisung 
der Griechen als bez. des Ausschlusses aller gricchischen Schiffe. 
244. „ Sämmtliche Mächte haben sich bereits „im Princip“ für An- 
nahme des preuß. Conferenzvorschlages ausgesprochen und Frankreich 
ist nunmehr bemüht, eine Verständigung über ein hiefür aufzustellen- 
des Programm zu erzielen. 
27. „ Die Pforte stimmt dem Conferenzvorschlage nur unter der Be- 
dingung zu, daß das Programm der Conferenz auf die Forderungen 
ihres Ultimatums vom 11. d. M. als Basis begrenzt werde. 
„.„ (Candia). Der alte Petropulakis ergibt sich, von Lebensmittel- 
noth gezwungen und durch den franz. Consul in Canea bewogen, unter 
7½#
        <pb n="491" />
        Türkel. 495 
günstigen Bedingungen den Türken und wird mit seinen Freiwilligen 
auf türkischen Schiffen nach Syra gebracht, wo er auf freien Fuß 
gesetzt wird. Der junge Petropulakis trennt sich von seinem Vater 
und schlägt sich vorerst noch durch. Die Candioten selbst sind bis 
auf wenige jedes weiteren Widerstandes müde. 
30. Dec. Eine Circulardepesche der Pforte erörtert die Sachlage und setzt 
7* 
die Mäßigung der Pforte in der ganzen Frage auseinander. 
Die Depesche läßt kaum einen Zweisel darüber, daß die Pforte nicht be- 
absichtigte, Omer Pascha von Larissa aus in Athen einrücken zu lassen, was 
vielleicht nicht so schwer gehalten hätte, sondern vielmehr Griechenland gewisser- 
maßen auszuhungern und damit zum Nachgeben zu zwingen: ... Die 
Ueberlegenheit unserer. Land= und Seemacht sicherte uns einen schnellen und 
vollständigen Erfolg. Wir dachten aber, daß bei dem gegenwärtigen Zustande 
Europas jeder Funke, der irgendwo niedersiele, eine Mine entzünden könnte. 
Da wir für solches Unheil keine Vrrantwortung übernehmen wollten, zogen 
wir das letztere Mittel vor, das ohne Blutvergießen uns gleichfalls zu der 
beabsichtigten Pacification zu führen vermag. In der That zieht Griechen- 
land seine bedeutendsten Hilssquellen aus dem Handel mit unseren Häfen, 
und nur in der Türkei finden die Hellenen ein hinreichend großes Feld der 
Ausbeutung. Wir glauben also, daß dieser aus maßlosem, unersättlichem 
Ehrgeize hervorgegangene Starrsinn, der weder der Vernunst, der Gerechtig- 
keit und der Achtung der internationalen Rechte und Verträge Gehör, noch 
den Rathschlägen der Großmächte die dem griechischen Staate zukommende 
Beachtung schenkte, daß dieser Starrsinn der Rücksicht auf die materiellen 
Interessen weichen wird.. 
„ (Serbien). Schluß der Verhandlungen des Verfassungscomité, 
nachdem dasselbe sämmtliche Vorschläge der Regentschaft fast ein- 
stimmig angenommen hat. «
        <pb n="492" />
        13. Griechenland. 
— Jan. Auf allerh. Befehl des russischen Kaisers wird, wie ein von 
der Nord. Post veröffentlichtes Reichsrathsgutachten bestimmt, der Kö- 
nigin von Griechenland ein Secretär zugetheilt, der seinen Gehalt 
aus dem Etat des russischen Ministeriums des Auswärtigen bezieht. 
2. „ Der König vertagt die Kammer auf 40 Tage. England und 
Frankreich fordern Griechenland gemeinschaftlich auf, sich nicht mehr 
in die cretischen Angelegenheiten zu mischen. Russische Schiffe brin- 
gen dagegen noch immer allwöchentlich 5 — 800 Flüchtlinge aus 
Creta nach dem Piräus. Die Zahl derselben in Athen beträgt be- 
reits ca. 17,000, die Gesammtzahl derselben in Griechenland wird 
auf 60—70,000 angegeben. 
3. „ Da Burlgaris kein Ministerium zusammengebracht hat, so bildet 
sich ein Ministerium Moraitini, das indeß nur als ein Nothbehelf 
und Uebergangsministerium angesehen wird. 
7. Febr. Das Ministerium Moraitini wird bereits wieder entlassen und 
neuerdings Bulgaris mit der Bildung eines neuen betraut. Der- 
selbe verlangt vor allem die Auflösung der Kammer, der König ge- 
steht die Forderung zu. Bulgaris bildet sein Ministerium und ein 
kgl. Decret spricht die Auflösung der Kammer aus. 
3. April. Neuwahl der Kammer. Bulgaris bringt durch Anwendung 
aller nur denkbaren Mittel eine Kammer zu Stande, die ihm die 
Majorität sichert. 
7. Mai. Eröffnung der neuen Kammer. Die Thronrede des Königs 
betont, daß er sich eine orthodoxe Gemahlin gewählt habe. 
9. „ Die aufständischen Creter, welche die Insel ihrerseits bereits 
als einen Theil Griechenlands betrachten, haben 16 Deputirte zur 
Kammer gewählt. Drei davon treffen in Athen ein. Der türkische 
Gesandte erklärt, daß er sofort seine Pässe verlangen werde, wenn 
sie zugelassen würden. 
15. „ Kammer: Die erste bezeichnende Abstimmung ergibt ca. 100 mi- 
nisterielle und ca. 50 oppositionelle Abgeordnete.
        <pb n="493" />
        Erlechenland. 497 
30. Juni. Es langen zwei weitere Candioten als gewählte Abgeordnete zur 
Kammer an. Die Regierung verweigert ihnen indeß die Ausschiffung 
im Piräus. 
4. Juli. Kammer: Alle Häupter der Opposition werden vom Wahl- 
prüfungsausschuß aus der Kammer ausgeschlossen. 
„ Die Kammer constituirt sich endlich und besetzt ihr Bureau im 
Sinne des Ministeriums Bulgaris. 
15. „ Die Kammer nimmt die vorgeschlagene Antwortsadresse auf die 
Thronrede an, nachdem die Majorität die Opposition gar nicht zum 
Wort hat kommen lassen. 
2. Aug. Geburt eines Kronprinzen, der den Namen Konstantin erhält. 
— Sept. Bulgaris verhindert die Wahl des gew. Ministerpräsidenten 
Komunduros durch alle Mittel, die der Regierung nur immer zu 
Gebote stehen. 
8. Oct. Die Kammer bestätigt die schwer angefochtene Wahl in Syra, 
wodurch der gew. Minister Christides aus der Kammer ausgeschlossen 
wird, mit 69 gegen 62 Stimmen (während das Parteiverhältniß 
sonst ca. 90 gegen ca. 40 Stimmen beträgt). 
— „ Ein Theil der Candioten hat begonnen in die Heimat zurückzukehren 
in Folge der großen Noth, die sie erleiden und die sie schnell deci- 
mirt. Die Zahl derselben wird nur noch auf 39,000 geschätzt, von 
den übrigen haben indeß kaum 5000 sich wieder eingeschifft, die 
anderen sind sonst zu Grunde gegangen. 
— „ Kammer: Debatten über das Budget für 1868 und die Finanz- 
lage. Das Ministerium siegt nur mit einer Mehrheit von 6 Stim- 
men, nachdem es viele Versprechungen und viele Stellen an die 
Deputirten seiner Partei und ihre Verwandten und Freunde vei- 
schwendet hat. 
5. Nov. Schluß der Kammersession, nachdem das Budget für 1868 end- 
lich angenommen und den Erben des Königs Otto eine Entschä- 
dingung zugestanden worden ist. 
20. „ Eine neue Freischaar für Creta unter dem alten Obersten Pe- 
tropulaki zieht ganz offen durch Athen, um sich im Peloponnes zu 
sammeln und von dort nach Creta abzugehen. 
21. „ Eröffnung einer außerordentlichen Session der Kammer behufs 
Votirung des Budgets für 1869. Trosilose Zustände. Auf eine 
Interpellation erwidert der Minister des Auswärtigen: 
„daß die Regierung die Annexion Creta's als das Ziel ihrer Bestrebun- 
gen stets vor Augen gehabt habe und haben werde." 
1. Dec. Der türkische Gesandte erneuert die zahlreichen Beschwerden 
der Pforte über die Haltung Griechenlands der cretischen Frage 
32
        <pb n="494" />
        498 HFrlechenland. 
gegenüber. In Konstantinopel werden inzwischen bereits schärfere 
Schritte berathen. 
9. Dec. Kammer: Das Ministerium erklärt gegenüber den angekündigten 
Schritten der Pforte die Forderungen derselben für unbegründet 
und ist gleichzeitig bemüht, dieß auch in einer Circular-Depesche an 
die Schutzmächte auseinanderzusetzen. 
11. „ Der türkische Gesandte überreicht ein Ultimatum und verlangt 
darauf eine Antwort binnen 5 Tagen. Die neuen zahlreichen Frei- 
schaaren unter den beiden Petropulakis, Vater und Sohn, sind in- 
zwischen bereits auf Creta gelandet. (s. Türkei.) 
14. „ Die Enosis, welche die neuen Freischaaren nach Creta über- 
geführt, wird von Hobart Pascha im Hafen von Syra blokirt. Die 
Pforte erhält dadurch freie Hand auf Creta. 
15. „ Das Ultimatum der Pforte wird abgelehnt. Der türkische Ge- 
sandte verläßt in Folge davon Athen. 
17. „ Die von der Pforte angedrohten Gewaltmaßregeln treten in 
Kraft: die sämmtlichen türkischen Häfen werden den griechischen 
Schiffen geschlossen und alle griechischen Unterthanen und Angehö- 
rigen aus dem Gebiet der Pforte binnen 14 Tagen ausgewiesen. 
Zugleich sammelt die Pforte ein Heer in Thessalien unter dem Ober- 
befehl des Serdars Omer Pascha. 
18. „ Kammer: Die Regierung verlangt einen außerordentlichen Credit 
von 100 Mill. Drachmen, um der bedrohten Lage des Landes ge- 
recht zu werden. 
19. „ Die Kammer bewilligt den verlangten Credit von 100 Mill. 
Drachmen in zweiter Berathung mit 82 gegen 56 Stimmen. Die 
Nationalbank hat der Regierung inzwischen eine halbe Mill. Drach- 
men vorgeschossen. 
21. „ Preußen schlägt Frankreich eine Conferenz der Großmächte in 
Paris oder London vor, um die türkisch-griechische Differenz bei- 
6 zulegen. 
23. „ Schluß der Kammer, nachdem dieselbe vorher noch in einer 
Sitzung das Budget für 1869 bewilligt und sich selber für die 
außerordentliche Session eine Entschädigung von je 1500 Drachmen 
votirt hat. 
24. „ Proclamation der Regierung an das Volk, Rundschreiben an 
die Präfecten. Sämmtliche Großmächte haben inzwischen den Vor- 
schlag einer Conferenz „im Princip“ angenommen und unterhandeln 
über das derselben zu Grunde zu legende Programm. 
31. „ Nach Abschlag eines erklecklichen Anlehens von Seite der griechi- 
schen Bank wird ein solches von der jonischen gefordert. Unter- 
dessen sammeln Comités freiwillige Beiträge in allen Provinzen. 
Die Regierung beschließt aus dem flüssig zu machenden Gelde die 
Errichtung einer kgl. Leibgarde.
        <pb n="495" />
        IV. 
Außerenropäische Staaten. 
  
32°
        <pb n="496" />
        <pb n="497" />
        Vereinigte Staaten von Uordamerika. 
1867. 
29. Nov. Die Unionsregierung lehnt die von England nur limitirt zugestandene 
schiedsrichterliche Erledigung der sog. Alabamafrage ab: 
Dep. Sewards an den Gesandten in London, Hrn. Adams: „. Wir 
werden jetzt klar und deutlich durch Lord Stanley's Brief dahin berichtet: daß 
die limitirte Hindeutung auf die sog. Alabama-Ansprüche, welche Lord Stanley 
vorschlägt, auf der Voraussetzung beruht, daß vor der schiedsrichterlichen Bei- 
legung die Vereinigten Staaten ihre von Anbeginn eingenommene Position, 
daß nämlich die königliche Proclamation von 1861, welche den Insurgenten 
gegen die Vereinigten Staaten kriegführende Rechte einräumte, in keiner 
Weise, weder aus Gründen der Nothwendigkeit noch der Moral, berechtigt, 
und mithin ein Act unrechtmäßiger Intervention, eine Abweichung von den 
Verpflichtungen bestehender Verträge, und nicht durch das Völkerrecht sanctio- 
nirt war, aufgeben sollen. Da diese Bedingungen unannehmbar sind, so wird 
die vorgeschlagene limitirte Ueberweisung der Angelegenheit an ein Schieds- 
gericht abgelehnt.“ 
4. Dec. Der Gesandte der Union in London, Hr. Adams, zeigt seiner Regierung 
26. 
an, er werde auf Grund der Haltung Lord Stanley's und im Einklang mit 
früheren Instructionen Sewards die Verhandlungen mit England bez. der 
Alabamafrage nunmehr als abgebrochen betrachten. 
„ Das Repräsentantenhaus beschließt mit 102 gegen 37 Stimmen, daß in 
Abweichung von dem Congreßbeschluß bez. Zusatz zur Reconstructionsbill für 
die ehemaligen Rebellenstaaten vom 20. März 1867, welcher für die neuen 
Verfassungen dieser Staaten die Mehrheit der eingeschriebenen Wähler ver- 
langte, die bloße Mehrheit der wirklich abgegebenen Stimmen genügen solle. 
1868. 
6. Jan. Das Repräsentantenhaus beschließt ein Dankvotum für General 
Sheridan und ein Tadelsvotum gegen den Präsidenten Johnson wegen 
der Absetzung des Generals als Militärcommandant von Louisiana 
und Texas und verlangt, daß die Commission für das Auswärtige 
sofort intervenire, falls amerikanische Bürger durch die englischen 
Behörden in Irland mißhandelt werden sollten. 
Neben der Alabamafrage bildet die Naturalisationsfrage mehr und mehr 
einen Gegenstand der Disserenz zwischen beiden Staaten. Die wichtigeren
        <pb n="498" />
        502 
Amerika. 
fenischen Gefangenen Englands in Irland nehmen fast alle das amerika- 
nische Staatsbürgerrecht in Anspruch, während sie von den engl. Gerichten 
als englische Unterthanen behandelt werden. Alle ihre Schritte, den Unions- 
gesandten Adams zur Intervention für sie zu bewegen, waren jedoch bisher 
fruchtlos, wie hinwieder auch in England von der Isenisichen Meinung über- 
wiegend zugegeben wird, daß bei der Ausdehnung, welche die Auswanderung 
von den brittischen Inseln erreicht hat, die englische Gesetzgebung bez. Unter- 
thanenverhältniß und Naturalisation einer Reform dringend bedürftig sei. 
7. Jan. Der Senat beschließt, die Baumwollernte für 1868 für steuer- 
14. 
16. 
18. 
21. 
frei zu erklären und den Zoll auf importirte Baumwolle bis Ende 
April 1869 abzuschaffen. 
Beide Häuser genehmigen den Verkauf von 54 entbehrlich gewor- 
denen Panzerfregatten. 
„ Der Senat beschließt die Wiedereinsetzung des vom Präsidenten 
Johnson abgesetzten Kriegsministers Stanton. General Grant an- 
erkennt den Beschluß ohne Widerstreben und übergibt Stanton so- 
sort wieder das Kriegsdepartement. 
Das Repräsentantenhaus lehnt die vom Senat beschlossene Auf- 
hebung der Baumwollsteuer seinerseits ab und beschließt, daß zwei 
Drittel der Stimmen des Oberbundesgerichts erforderlich seien, um 
einen Congreßbeschluß für verfassungswidrig zu erklären. 
„ Der Senat genehmigt eine Bill, welche die bisherige Ermächtig- 
ung des Schatzsecretärs zu Einziehung von Papiergeld aufhebt und 
verwirft ein Amendement, welches die fernere Ausgabe von Papier- 
geld sistiren will. 
„ Das Repräsentantenhaus will die Vollmacht zu Einziehung von 
Papiergeld seinerseits nicht geradezu aufheben, sondern vorerst nur 
suspendiren. 
„ Das Repräsentantenhans nimmt mit 123 gegen 45 Stimmen 
eine Bill an, welche die bisherigen Civilregierungen der Südstaaten 
für ungiltig erklärt und die Ernennung der Beamten während 
der Ausführung der Reconstructionsacte von Johnson auf Grant 
überträgt. 
4. Febr. Die Abstimmung im ehemaligen Rebellenstaate Alabama über 
die neue Verfassung ergibt von 170,000 eingetragenen Urwählern 
nur 70,000 Annehmende, 2000 Ablehnende, während 98,000 sich 
der Abstimmung enthalten haben. Dieselbe ist also nicht von der 
Hälfte der eingeschriebenen Wähler angenommen. 
„ Der bish. Unionsgesandte in London, Hr. Adams, gibt in Folge 
von Differenzen mit dem Präsidenten Johnson seine Entlassung ein. 
„ Staatsstreichgelüste des Präsidenten Johnson: er will zu diesem 
Behufe ein neues Militärdepartement in Washington gegen Grant 
aufstellen und bietet dasselbe nach einander den Generalen Sherman 
und G. Thomas an, die indeß beide ablehnen.
        <pb n="499" />
        Amerika. 503 
21. Febr. Staatsstreich des Präsidenten Johnson: er decretirt die Ab- 
setzung des Kriegsministers Stanton, ernennt an seine Stelle den 
siebzigjährigen General Lorenzo Thomas (nicht zu verwechseln mit 
General George Thomas, dem Sieger in der zweitägigen Schlacht 
von Nashville im Dec. 1864) und bietet damit der Majorität des 
Congresses die lang ersehnte Handhabe, um ihm beizukommen, indem 
er einen Schritt thut, der unter eine scharfe, vollkommen unzwei- 
deutige Definition des Strafgesetzes fällt. 
Verfassung und Gesetz bestimmen nämlich, daß, während der Senat bei- 
sammen ist, der Präsident zwar Beamte ernennen oder, richtiger, vorschlagen 
kann; daß aber ihre Anstellung (appolntment) erst durch die Zustimmung 
des Senats in Kraft tritt. Ferner bestimmt das Gesetz von 1867, welches 
zu dem ausdrücklichen Zweck erlassen wurde, um Stanton bis zum 4. März 
1869 im Amte zu erhalten, daß der Präsident keine Absetzung der darin be- 
zeichneten Beamten ohne vorherige Zustimmung des Senats vornehmen darf, 
und es fügt die Strafbestimmung hinzu: „Jede Absetzung oder Anstellung, 
welche im Widerspruche mit dem vorliegenden Gesetz (tenure ok oflice—Gesetz) 
stattsindet, insonderheit die Aussertigung, Unterzeichnung und Bestellung einer 
Urkunde in Betreff solcher Anstellung wird hiemit für ein schweres Criminal= 
vergehen (high misdemeanor) erklärt. Wer desselben überführt wird, ver- 
fällt in eine Geldstrase bis zu 10,000 Doll. oder in Gefängnißstrafe bis zu 
fünf Jahren, oder in beide Strafen nach dem Ermessen des Gerichts.“ In 
gleicher Weise wird der Versuch eines im Widerspruche mit dem Gesetz vom 
Präsidenten eigenmächtig angestellten Beamten, die bezüglichen Amtssunctionen 
auszuüben, als ein schweres Criminalvergehen bezeichnet und mit der gleichen 
Strase bedroht. 
Repräsentantenhaus: Das Reconstructionscomité tritt sofort zu- 
sammen und beschließt einstimmig — alle Meinungsverschieden- 
heiten sind verschwunden — auf die Anklage gegen Johnson anzu- 
tragen. 
21—24. Febr. General Thomas verlangt von Stanton die Uebergabe 
des Kriegsdepartements, Stanton verweigert sie und verschanzt sich 
förmlich in seinen Bureaux gegen mögliche Gewaltanwendung. Un- 
geheure Aufregung in Washington. 
22. Febr. Das Repräsentantenhaus beschließt trotz dem Geburtstage Was- 
24. 
25. 
hingtons, an welchem sonst keine Sitzung stattfindet, mit 126 gegen 
47 Stimmen (46 Demokraten und 1 Republikaner), Johnson vor 
dem Senate als Staatsgerichtshof in Anklagezustand zu versetzen. 
Die heftigsten Demokraten drohen mit „Volkserhebungen“. 
„ Das Repräsentantenhaus ernennt eine Aboerdnung von 2 Mit- 
gliedern, um die Anklage gegen den Präsidenten dem Senat förmlich 
anzumelden und bestellt eine Commission von 7 Mitgliedern (6 Re- 
publikaner und 1 Demokrat), um die Anklage zu formuliren. 
„ Senat: Eine Botschaft des Präsidenten sucht die Gesetzwidrigkeit 
der Absetzung des Kriegsministers zu bestreiten. Die Deputation 
des Repräsentantenhauses, Stevens und Bingham, erheben an der 
Barre des Hauses die förmliche Anklage des Präsidenten.
        <pb n="500" />
        504.. Amerika. 
5. März. Der Senat constituirt sich in der Anklagesache des Repräsen- 
tantenhauses gegen den Präsidenten Johnson als Staatsgerichtshof 
unter dem Vorsitze des Oberrichters Chase und beschließt, den Präsi- 
denten auf den 13. d. M. vor seine Schranken zu laden. 
Keine Hand erhebt sich weder in Washington noch auf irgend 
einem Punkte des weiten Staatsgebietes für den angeklagten Präsi- 
denten und die dießfälligen Drohungen der Demokraten erweisen sich 
als durchaus eitel. 
Die Anklagepunkte sind folgende: 1) Erlaß der Ordre, betreffend die 
Absetzung Stanton's. 2) Erlaß der Ordre, betreffend die Einsetzung des Ge- 
nerals Thomas als interimistischer Kriegsminister. 3) Ernennung Thomas' 
als interimistischer Kriegsminister. 4) Complot, Stanton durch Einschüch- 
terung und Bedrohung an der Ausübung seiner Amtsbefugnisse zu verhin- 
dern. 5) Complot, die Ausführung der Amtsdauerbill durch Gewalt zu ver- 
hindern. 6) Complot, um sich durch Gewalt in den Besitz von Eigenthum, 
der Union zugehörig und im Kriegsdepartement befindlich, zu setzen. 7) Com- 
plot, die Ausführung der Amisdauerbill zu verhindern. 8) Complot, um sich 
in den Besitz oben unter 6 beschriebenen Eigenthums zu setzen. 9) Begehung 
der oben unter 1, 2 u. 3 angegebenen Handlungen, um über die Verwendung 
der für's Kriegsdepartement bestimmten Gelder die Verfügung zu erlangen. 
10) Verleitung des Generals Emory zum Ungehorsam. Thatsächlich fällt 
Punkt 3 mit Punkt 2 zusammen, das Comité faßt nur die Ernennung des 
Generals Thomas sowohl als eine Verletzung der Amtsdauerbill (Punkt 2), 
wie auch als eine solche der Constitution selbst (Punkt 3) auf. Punkt 7 ist 
thatsächlich derselbe wie Punkt 5 und Punkt 8 derselbe wie Punkt 6, nur je 
ing dem später aufgeführten Punkte mit der Auslassung der Qualification der 
„Gewalt“. 
Im Senat sind z. Z. 27 Staaten repräsentirt. Von den 54 Senatoren 
derselben haben 53 ihre Sitze inne. Eine Zweidrittelmehrheit gegen Johnson 
erfordert somit die Stimmen von 36 Senatoren. Die Partei des Präsidenten 
zählt für ihn auf die Stimmen der 8 demokratischen Senatoren, der 2 con- 
servativ= republikanischen (Dixon und Doolittle), auf 4 anderer, die ihre 
Stimmen gegen eine Verurtheilung abgeben müßten, wofern sie nicht alle 
noch jüngst von ihnen ausgesprochenen Ansichten und Ueberzeugungen gänz- 
lich verleugnen wollten, und hofft, daß noch 7 bis 8, vielleicht sogar noch 
mehr, sich diesen 14 Stimmen anreihen würden. 
9. „ Sieg der Demokraten in den Wahlen von New-Hampshire. Die 
Demokraten fassen Hoffnung, bei der Präsidentenwahl zu siegen. 
In den Jahren der Präsidentenwahl werden die Märzwahlen in New- 
Hampshire und die Aprilwahlen in Connecticut als vorläufige, die October- 
» wahlen in Pennsylvanien aber als definitive Entscheidung für jene betrachtet. 
12. „ Der Senat hat dem Zusatz zur Reconstructionsacte (s. oben 
26. Dec.) beigestimmt und da der Präsident binnen der gesetzlichen 
Frist kein Veto gegen denselben eingelegt hat, so erlangt er Gesetzes- 
kraft. 
13. „ Senat als Staatsgerichtshof: Die Anklage verlangt sofortige Ver- 
handlung. Das Begehren wird mit 26 gegen 25 Stimmen abge- 
lehnt und beschlossen, der Präsident habe bis zum 23. d. M. die 
Beantwortung der Klageartikel einzureichen. Der Attorney general 
(Justizminister) Stanberry gibt seine Entlassung, um sich ganz der 
Vertheidigung Johnson's widmen zu können.
        <pb n="501" />
        Ametika. 505 
23. März. Senat als Staatsgerichtshof: Johnson verlangt eine 30tägige 
30. 
Frist zur Vorbereitung für seine Vertheidigung. Das Begehren wird 
mit 41 gegen 12 Stimmen abgelehnt und nur eine Frist bis zum 
30. März bewilligt. 
„ Senat als Staatsgerichtshof: Beginn der förmlichen Prozeßver= 
handlungen gegen Johnson. 
15. April. Das Repräsentantenhaus beschließt bez. des reconstruirten ehe- 
20. 
25. 
maligen Rebellenstaats Alabama, daß die neue Verfassung als pro- 
visorische gelten und die gewählten Beamten als provisorische Regie- 
rung des Staats fungiren sollen (anstatt der durch Johnson's eigen- 
mächtiges Vorgehen geschaffenen und vom Congreß auch nur als 
provisorische anerkannten), bis in einer abermaligen Abstimmung die 
neue Verfassung ohne oder mit Modificationen durch eine Majorität 
der an dieser zweiten Abstimmung theilnehmenden Wähler angenom- 
men sein wird. 
„ Das Repräsentantenhaus nimmt den Bank'schen Gesetzesentwurf 
über Beschützung naturalisirter Bürger im Ausland mit 99 gegen 
bloß 5 Stimmen an. 
Der Beschluß ist trotz der großen Majorität, mit der er gefaßt wird, ein 
legistatorisches Monstrum, indem es den Präsidenten ermächtigt, für etwaige 
ungerechte Behandlung naturalisirter Amerikaner in einen srenden Staat 
[Irland] Retorsion an beliebigen Angehörigen dieses Staats zu üben, die sich 
zufällig in Amerika aushalten, speciell solche beliebige Fremde (als Geißeln) 
einzukerkern. 4 
„ Präsident Johnson ernennt den General Shofield zum Kriegs- 
minister und legt die Ernennung nach dem Gesetz dem Senate zur 
Bestätigung vor. 
„ Außer Alabama haben von den ehemaligen Rebellenstaaten auch 
Arkansas, Nord= und Südcarolina, Georgien und Louisiana ihre Re- 
construction nach den Forderungen des Congresses vollzogen und ver- 
langen nunmehr die Wiederzulassung zu demselben. Virginien, Flo- 
rida, Mississippi und Texas sind dagegen noch im Rückstand. 
7. Mai. Senat als Staatsgerichtshof: Ende der Plädoyers für und 
9. 
14. 
gegen Johnson. 
„ Das Repräsentantenhaus beschließt mit 110 gegen 32 Stimmen, 
Arkansas auf Grund der erfolgten Reconstruction wieder zum Con- 
greß zuzulassen. 
„ Das Repräsentantenhaus läßt auch die Vertretung von Nord- 
und Südcarolina, Georgien, Alabama und Louisiana im Congreß 
unter der Bedingung wieder zu, daß die genannten Staaten die 
constitutionelle Ergänzungsacte ratificiren und diejenigen ihrer Be- 
wohner nie des Stimmrechts berauben, welchen dasselbe nunmehr 
verliehen ist.
        <pb n="502" />
        506 Amerika. 
17. Mai. Der Senat als Staatsgerichtshof verwirft den ersten Punkt der 
Anklage gegen den Präsidenten Johnson mit 35 gegen 19 Stimmen, 
indem zur Zweidrittelmajorität von 36 Stimmen eine fehlt. 
19—30. Mai. Beide Häuser beschließen die Einleitung einer Untersuchung 
wegen angeblicher Bestechung einzelner Senatoren im Präsidenten- 
prozesse. Dieselbe führt indeß zu keinem sichern Resultate. 
21. Mai. Republikanische Convention in Chicago. Dieselbe wählt Grant 
zum Präsidentschafts-, den Sprecher des Repräsentantenhauses, Schuyler 
Colfax zum Vicepräsidentschafts-Candidaten und erklärt sich unzwei- 
deutig für ehrliche Bezahlung der Staatsschuld in Gold, nicht in 
Papier. 
Die Convention (Central-Parteiversammlung) besteht aus 650 Delegirten 
und ebensovielen Stellvertretern, die bei den Berathungen Sitz, doch keine 
Stimme haben. Alle 37 Staaten, alle Territorien, mit Ausnahme von Utah, 
Washington (nördl. von Oregon) und Alaska haben ihre Delegirten geschickt. 
Außerdem haben sich 20—30,000 Mitglieder der Partei aus allen Theilen 
der Republik eingesunden. Die Platform (Parteiprogramm) sagt im Grunde 
genommen nicht viel mehr, als daß die im vorigen Jahr vom Congreß an- 
geordnete Reorganisation ein Definitivum sein muß. Zu dem Ende verheißt 
sie vollste Bundesgarantie für die jetzt in der Bildung begriffenen Staats- 
organisationen im Süden, einschließlich des Negerwahlrechts. Von den letz- 
teren erklärt sie frank und frei, daß es ad hoc als Mittel zur Wiedereinfüh- 
rung des Südens in den Bund angenommen worden sei, daß aber mit dem 
Wahlrecht in denjenigen Staaten, deren Beziehungen zum Bunde nie unter- 
brochen gewesen seien, der Bund nichts zu schaffen habe. Indem das Pro- 
gramm dieß sagt, constatirt es eher eine Thatsache, als daß es ein Princip 
ausstellt. Sechs oder sieben nördliche Staaten (republikanische obenein) haben 
während der letzten Jahre die Ertheilung des Wahlrechts an die in ihnen 
wohnenden Neger ausdrücklich abgelehnt, während sie doch das Negerwahlrecht 
als Mittel, um die Südstaaten wieder in den Bund einzuführen, acceptiren. 
Um eine solche harte Thatsache läßt sich nicht herumkommen; sie will aner- 
kannt oder verworfen sein; das neue Nationalprogramm der republikanischen 
Partei erkennt sie an. Ueber das Impeachment spricht sich das Programm 
in einer sehr ruhigen Weise aus: „Er ist mit Fug und Recht vom Repräsen- 
tantenhaus in Anklagestand versetzt und von 35 Senatoren schuldig befunden 
worden.“ Weniger als das konnte die Convention nicht sagen, ohne das 
Repräsentantenhaus zu desavouiren, mehr wollte sie nicht sagen, um sich nicht 
als Ketzergericht zu kennzeichnen. Die Wade'sche Fraction hatte ihr ange- 
sonnen, die republikanischen Senatoren, welche für Johnson's Freisprechung 
gestimmt haben, ausdrücklich zu verdammen, doch dieses Ansinnen wird mit 
Entschiedenheit zurückgewiesen. In diesem wie in dem Punkt der Finanzfrage 
ist das Programm wesentlich durch das einzige deutsche Mitglied des „Aus- 
schusses für Beschlüsse", Hermann Raster von Illinois, sormulirt worden, 
und zwar nicht ohne lange und heftige Kämpfe. Besonders gilt das von der 
Finanzfrage. Alle vorgeschlagenen zweidentigen Gemeinplätze bekämpfte er 
auf's entschiedenste und ruhte nicht, bis er die andern Ausschußmitglieder 
zu einer Wortfassung gezwungen hatte, welche jede, auch die pfiffigste und 
scheinbar statthafteste, Uebervortheilung der Bundesgläubiger ausschließt: „Wir 
weisen alle Arten von Repudiationen als ein nationales Verbrechen zurück. 
Die Ehre der Nation fordert die Zahlung der Staatsschulden mit der äußer= 
sten Gewissenhaftigkeit an alle Gläubiger im In= und Ausland, nicht allein 
nach dem Buchstaben, sondern auch nach dem Geist der Gesetze, krast welcher 
sie contrahirt sind. Die nationale Schuld, contrahirt zur Erhaltung der
        <pb n="503" />
        Amtrika. 507 
Union für alle Zeiten, muß über eine angemessene Frist bezüglich der Rück- 
zahlung ausgedehnt werden, und es ist Pflicht des Congresses, den Zinsfuß 
herabzusetzen, sobald dieß ehrlicher Weise geschehen kann. Die beste Politik 
zur Verminderung unserer Schuldenlast ist die, unseren Credit so zu heben, 
daß die Kapitalisten uns Geld zu niedrigeren Zinsen leihen, als wir jetzt 
zahlen und weiter zahlen müssen, so lange Repudiation, partielle oder totale, 
offene oder verdeckte, gedroht oder geargwohnt wird.“ " 
26. Mai. Der Senat als Staatsgerichtshof spricht Johnson auch mit 
27. 
830. 
Bezug auf Punkt 2 und 3 der Anklage frei. Der Prozeß wird 
damit als entschieden, aber Johnson als ein gebrochener Mann be- 
trachtet, der weiter nicht mehr schaden kann. 
„ Der Kriegsminister Stanton gibt in Folge der Freisprechung des 
Präsidenten seine Entlassung ein und General Thomas übernimmt 
provisorisch die Functionen eines Kriegsministers. 
„ Der Senat bestätigt nunmehr die Ernennung des General Sho- 
sield zum Kriegsminister ohne Widerstand. 
„ Grant nimmt die ihm von der republikanischen Partei angetra- 
gene Präsidentschafts-Candidatur an: 
„Ich stimme mit den Beschlüssen der National-Convention überein, und 
wenn ich zum Präsidenten der Vereinigten Staaten erwählt werden sollte, 
wird es mein Bemühen sein, alle Gesetze treulich zu vollstrecken, Sparsamkeit 
zu üben, die Segnungen des Friedens, der Ruhe und des Rechtsschutzes all- 
gemein zu machen. In Zeiten, wie die gegenwärtigen, ist es unmöglich oder 
wenigstens durchaus unangemessen, im voraus eine Politik vorzuzeichnen, 
an welcher man während einer vierjährigen Verwaltung durch Dick und Dünn 
festhalten müßte, während doch sortwährend neue, unvorhergesehene Fragen 
auftauchen. Selbst in Bezug auf die älteren befinden sich die Gesinnungen 
des Volks in sortwährendem Fluß. Einem bloßen Verwaltungsbeamten aber 
liegt es stets ob, den Willen des Volks zur Geltung zu bringen. Diesen 
Willen habe ich siets besolgt und werde ihn immerdar befolgen. Friede und 
durch ihn herbeigeführter allgemeiner Wohlstand, sowie Sparsamkeit in der 
öffentlichen Verwaltung, werden die Steuerlast erleichtern und zugleich die 
Nationalschuld stetig verringern. Friede vor Allem!“ 
2. Juni. Der Senat läßt Arkansas auch seinerseits wieder zur Vertre- 
3. 
11. 
12. 
16. 
tung im Congreß zu. 
„ Der Senat beschließt mit 37 gegen 11 Stimmen ein Dank- 
votum an den abgetretenen Kriegsminister Stanton, lehnt ein solches 
an seinen Präsidenten Chase im Staatsprozeß gegen Johnson ab 
und verwirft die Wiederanstellung Stanberry's als Justizminister. 
„ Der Senat läßt auch Nord= und Süd-Carolina, Georgia, Ala- 
bama und Louisiana seinerseits mit 31 gegen 5 Stimmen wieder 
zur Vertretung im Congresse zu. 
„ Präsident Johnson ernennt den demokratischen Senator Reverdy 
Johnson zum Gesandten in London an die Stelle von Adams. Der 
Senat bestätigt die Wahl einstimmig. 
„ Der Oberrichter Chase wird von einem Theil der demokratischen
        <pb n="504" />
        508 Amerika. 
Partei als Präsidentschaftscandidat aufgestellt — Versuch, die Partei 
auf eine neue Grundlage, die der vollendeten Thatsachen, zu stellen. 
17. Juni. Das Repräsentantenhaus verwirft die vorgeschlagene 2 5 Coupon- 
steuer auf die Staatsbonds. 
18. „ Abschluß eines Staatsvertrags mit China. 
Die Hauptpunkte desselben lassen sich in den Worten „vollständige Reci- 
procität, Religionsfreiheit und Nicht-Intervention“ zusammenfassen. Am 4. 
Juli werden demselben noch neun Zusatzartikel hinzugefügt: Art. 1 verbietet 
den Vereinigten Staaten, wenn sie mit einer anderen Macht in Krieg ver- 
wickelt sind, die in China wohnenden Unterthanen dieser fremden Macht an- 
zugreifen. Artl. 3 bestimmt, daß die von China für die Vereinigten Staaten 
angestellten Consuln den von Großbritannien und Rußland in Amerika an- 
gestellten völlig gleichgestellt werden sollen. Art. 4 und 5 verfügen voll- 
kommene Freizügigkeit und freies Recht der Uebersiedelung und verbieten den 
Bürgern der Vereinigten Staaten, chinesische Unterthanen gegen deren Willen 
nach Amerika oder irgend einem anderen Lande zu entführen. Art. 7 stipu- 
lirt, daß im Falle des Zustandekommens einer internationalen Einigung über 
Münz-, Maß= und Gewichtssystem die chinesische Regierung das ihrige thun 
werde, sich ihr anzuschließen. In Art. 8 ist den Amerikanern das Recht ver- 
liehen, an allen Plätzen Chinas, wo Fremden überhaupt vertragsmäßig das 
Ansiedlungsrecht gestattet ist, freie Schulen mit vollkommener Religionsfreiheit 
zu errichten. In Art. 9 verpflichtet sich die Regierung der Vereinigten 
Staaten, falls China Eisenbahnen oder Telegraphenlinien anlegen will, ihm 
nach geschehener Anfrage geeignete Ingenieure auszuwählen, wogegen die 
chinesische Regierung verspricht, diese Ingenieure in Person und Eigenthum 
zu bletiben und ihnen entsprechende Vergütungen für ihre Arbeiten zu ge- 
währen. 
20. „ Der Präsident legt sein Veto gegen die Wiederzulassung von 
Arkansas zum Congreß unter den ihm gestellten Bedingungen ein. 
Der Senat beseitigt das Veto sofort mit 30 gegen 7, das Reprä- 
sentantenhaus mit 11 gegen 31 Stimmen. 
25. „ Der Präsident legt auch gegen die Wiederzulassung von Nord- 
und Süd-Carolina, Georgia, Alabama und Louisiana sein Veto ein. 
Der Senat stürzt es mit 30 gegen 8, das Repräsentantenhaus mit 
105 gegen 30 Stimmen. 
Der Senat genehmigt die sog. 8-Stundenbill für die Staats- 
werkstätten. 
— „ Der Congreß hat die meisten der während des Bürgerkriegs 
eingeführten Steuern wieder abgeschafft. Das Budget für 1868/69 
ist dadurch in seiner Gesammteinnahme gegen bisher sehr gemindert, 
doch wird angenommen, daß diese für die Zahlung der Interessen 
der Staatsschuld und für die Kosten der Verwaltung noch vollauf 
ausreiche. 
4, Juli. Präsident Johnson erläßt wiederum eine Amnestie-Proclamation. 
Sie spricht die, welche an der Rebellion Theil genommen, mit Ausnahme 
derer, über welche gerichtliche Klagen schweben, von allen Folgen ihres Ver- 
brechens frei, setzt sie in ihre Eigenthumsrechte, mit Ausnahme derjenigen, 
welche unwiderruflich hinfällig geworden, wieder ein und erlöst sie von allen
        <pb n="505" />
        Amerika. 509 
Beschränkungen, welche ihnen bis jetzt oblagen. Jefferson Davis ist der ein- 
zige, welcher vom Präsidenten ausgeschlossen wird, denn nur gegen ihn liegt 
eine gerichtliche Klage vor. Bedeutungslos ist die Proclamation, weil der 
Präsident nicht im Stande ist, einzelnen Individuen Besugnisse wieder zu 
verleihen, welche ihnen vom Congresse oder von anderen competenten Autori- 
täten abgesprochen worden sind. Nur noch wenige Tage und das vierzehnte 
Amendement wird ein integrirender Bestandtheil der Constitution geworden 
sein. Eine Bestimmung desselben macht eine gewisse Klasse von Personen 
politisch unmündig und bestimmt ausdrücklich, daß diese Beschränkung nur 
durch ein Zweidrittelsvotum beider Häuser des Congresses von ihnen ge- 
nommen werden kann. 
6. — 11. Juli. Fünftägige Convention der demokratischen Partei 
(Central-Parteiversammlung) in New-York. Dieselbe stellt den 
früheren Gouverneur von New-York Horatio Seymour dem General 
Grant als Präsidentschaftscandidat gegenüber und verlangt in ihrer 
Platform (Partei-Programm) die unbedingte Restauration der Süd- 
staaten in derjenigen Verfassung, in welcher sie sich 1865 unter der 
eigenmächtig durch Präsident Johnson vorgenommenen Reorganisation 
befanden, sowie daß die Nationalschuld in Papierwährung abbezahlt 
werde. 
Das Parteiprogramm (Platform) stellt unter Berufung an die Ein- 
sicht und den Patriotismus des Volks zur Aufrechterhaltung der Constitution 
als der Grundlage und dem Maßstab des Umfangs der Befugnisse der Re- 
gierung und der Bürgschaft der Freiheiten der Bürger, sowie unter Aner- 
kennung, daß die Fragen der Sklaverei und der Secession für immer durch 
den Krieg oder den freien Willen der Südstaaten in gesetzmäßiger Versamm- 
lung beseitigt sind und nicht wieder erneuert werden sollen, die nachfolgenden 
Punkte auf: 1) Unmittelbare Wiedereinsetzung aller Staaten in ihre Rechte 
in der Union unter der Verfassung und der Civilregierung des amerikanischen 
Volks. 2) Amnestie für alle begangenen politischen Vergehen und Verbrechen 
und Regulirung des Wahlrechts in den einzelnen Staaten durch deren Bürger. 
3) Zahlung der öffentlichen Schuld der Vereinigten Staaten, so rasch dieß 
nur möglich, indem die Erträge aller Steuern, mit Ausnahme des Bedarfs 
einer sparsam eingerichteten Regierung, dazu verwendet werden; wo die 
Staatsobligationen nicht ausdrücklich die Bestimmung enthalten oder das 
Anleihegesetz nicht ausspricht, daß die Rückzahlung in Gold geschehen solle, 
sind dieselben mit Recht und Gerechtigkeit in gesetzlicher Währung der Ver- 
einigten Staaten [Papier] zu bezahlen. 4) Gleichmäßige Besteuerung jeg- 
licher Art von Eigenthum nach seinem wirklichen Werthe, mit Einschluß von 
Staatspapieren und anderen öffentlichen Sicherheiten. 5) Einerlei Geld- 
währung für die Regierung und das Volk, den Arbeitern und den Ange- 
stellten, den Pensionär und den Soldaten, den Producenten und den Bonds- 
besitzer. 6) Sparsamkeit in der Verwaltung der Regierung, Reduction der 
stehenden Armee und Flotte, Aufhebung des Freedmens Bureau und aller 
politischen Einrichtungen (Instrumentalities), welche auf Begünstigung einer 
Neger-Suprematie abzielen; Vereinfachung des Systems und Beseitigung 
inquisitorischer Verfahrungsarten für Feststellung und Erhebung der inneren 
Steuern, so daß die Steuerlast gleich und erleichtert, der öffentliche Credit 
und das Papiergeld gehoben werde. Widerruf aller Verfügungen, welche die 
Staaten-Miliz in Friedenszeiten dem Nationalheere einverleiben; Besteuerung 
der fremden Einfuhr im Verhältniß der inneren Steuern zur Förderung der 
einheimischen Industrie, so weit dieß ohne Schaden für die öffentlichen Ein- 
künfte thunlich ist. 7) Beseitigung der Mißbräuche in der Verwaltung,
        <pb n="506" />
        510 
Amerika. 
Enifernung bestechlicher Personen vom Amte, Wiederaufbau einer gerechten 
Autorität und der Unabhängigkeit der executiven und gesetzgebenden Regierungs- 
behörden, Unterordnung des Militärs unter die Civilgewalt, zu dem Zwecke, 
daß die Usurpationen des Congresses und der Säöbeldespotismus aufhören. 
8) Gleiche Rechte und Schutz für naturalisirte und eingeborene Bürger da- 
heim und im Ausland, Erklärung zu Gunsten der amerikanischen Nationa- 
lität, welche fremden Mächten Achtung einflößt und als Beispiel und Ermun- 
terung für Völker dasteht, die nach nationaler Einheit, constitutioneller 
Freiheit und industriellem Rechte streben, und die Aufrechterhaltung der 
Rechte naturalisirter Bürger gegen die absolutistische Doctrin von unwandel- 
barer Angehörigkeit und gegen den Anspruch fremder Mächte, für angebliche 
Verbrechen, die außer ihrer Jurisdiction begangen, Strafe zu verhängen. 
Das Ergebniß der National-Convention ist also der gänzliche Fehlschlag 
aller Bemühungen, die demokratische Partei auf eine neue, aus den voll- 
endeten Thatsachen gebildete Grundlage zu stellen, namentlich sie zur Annahme 
des Negerwahlrechts im Süden als einer unwiderruflichen Thatsache zu be- 
stimmen. Diese Bemühungen gipfelten in dem Versuch, den Oberrichter 
Chase zum Candidaten der demokratischen Partei zu machen — ein Versuch, 
an welchem Hr. Seymour selbst einen namhafsten Antheil hatte, und zwar so 
sehr, daß im Grunde genommen die Erwählung Seymours eine Niederlage 
für ihn selbst ist. Deun bis zum letzten Augenblick hatte er seine Karten so 
gespielt, daß, nachdem alle übrigen Bewerber einer nach dem andern aus dem 
Wege geräumt wären, als letzter, nun noch möglicher Chase vorgebracht wer- 
den sollte. Doch in dem Augenblick, als dieser Plan sich seiner Erfüllung 
näherte, sprang die Delegation des Staats Ohio wie aus einem Hinterhalt 
hervor, stimmte für Seymour selbst, und obschon dieser in erregtem Ton er- 
klärte, daß er nach allem, was geschehen, die Candidatur nicht annehmen 
könne, ohne sich zu entehren, ward sie ihm unter einem Jubelsturm, dem 
nichts zu widerstehen vermochte, aufgedrängt. Die Wahl hat nicht weniger 
als drei Tage in Anspruch genommen und 22 Abstimmungen gefordert. Es 
waren von Anfang an zwölf Bewerber namhafst gemacht; von den abgegebenen 
317 Stimmen erhielt Pendleton im ersten Wahlgange die meisten, nämlich 
105, Andrew Johnson 65, die übrigen vertheilten sich auf Hancock, Church, 
Packer, English, Doolittle, Parker, Reverdy Johnson, Blair und Hendricks. 
Chase und Seymour wurden gar nicht erwähnt; des letzteren Name wurde 
erst beim vierten Wahlgange eingeführt. Im fünften Gange fiel Andrew 
Johnson aus und Adams kam hinzu; Pendleton hatte 122, Hancock 47 
Stimmen. Allmählich aber ging es abwärts mit Pendleton; im neunzehnten 
Wahlgange wurde sein Name zurückgezogen, im einundzwanzigsten stand 
Hancock mit 135 gegen Seymour mit 132; darauf ging Ohio zu Seymour 
über, und nun, da der Ex-Gouverneur von New-York offenbar die Mehrheit 
hatte, vereinigten sich, um den üblichen einstimmigen Beschluß zu erzielen, 
alle 317 Stimmen auf ihn. Zum Vicepräsidentschafts -Candidaten wird 
Mongomery Blair gewählt, einer der heftigsten und leidenschaftlichsten Demo- 
kraten alten Schlags und entschiedenem Prosklavereimann, eine Wahl, die auf 
die öffentliche Meinung im Norden namentlich einen der demokratischen Partei 
höchst ungünstigen Eindruck macht. 
41. Juli. Der Senat schließt mit 28 gegen 5 Stimmen die noch nicht 
15. 
reconstruirten Südstagten (Virginien, Florida, Mississippi und Texas) 
von der Berechtigung zur Theilnahme an der dießjährigen Präsidenten- 
wahl aus. Das Repräsentantenhaus stimmt dem Beschlusse bei, der 
Präsident legt dagegen sein Veto ein, das aber (am 21. Juli) von 
beiden Häusern umgestoßen wird. 
„ Das Repräsentantenhaus beschließt, daß die Freedmen's-Bureaux
        <pb n="507" />
        Amerika. 511 
in den Südstaaten mit Neujahr aufzuhören haben und ertheilt mit 
114 gegen 32 Stimmen die Bewilligung zur Auszahlung der Kauf- 
summe an Nußland für Russisch-Amerika. 
18. Juli. Der Senat erklärt Alaska (das ehemalige Russisch-Amerika) zum 
20. 
25. 
26. 
Territorium. 
„Eine Proclamation des Saatssecretärs Seward erklärt, daß das 
14. Amendement zur Constitution als von 29 Staaten angenommen 
in Kraft getreten sei. 
Dasselbe enthält solgende Bestimmungen: 1) Alle in den Vereinigten 
Staaten geborenen oder naturalisirten Personen sind Bürger derselben und 
der Staaten, in welchen sie ihren Wohnsitz haben, und kein Staat soll solchen 
Bürgern weder den ihnen zustehenden gesetzlichen und gleichmäßigen Schutz 
verweigern, noch dieselben ihres Lebens, ihrer Freiheit und ihres Eigenthums 
ohne vorhergehenden gesetzlichen Prozeß berauben. 2) Die Repräsentation 
im Congreß soll unter die verschiedenen Staaten im Gemäßbeit der ge- 
sammten Einwohnerschaft derselben verhältnißmäßig vertheilt werden; wenn 
aber das Wahlrecht irgend Jemanden von der männlichen Einwohnerschaft 
in irgend einem Staate — mit Ausnahme wegen Theilnahme an Rebellion 
oder anderem Verbrechen — abgesprochen werden sollte, soll die Repräsenta- 
tionsbasis im Verhältniß der ihres Wahlrechts verlustig gegangenen männ- 
lichen Einwohner reducirt werden. 3) Keine Person, welche an einer Re- 
bellion gegen die Vereinigten Staaten theilgenommen hat, soll für das Amt 
des Präsidenten, Vicepräsidenten, eines Senators, Mitgliedes des Congresses 
oder einer Staaten-Legislatur oder für irgend einen Civil= oder Militärpesten 
wählbar sein. Der Congreß kann jedoch durch eine Zweidrittel-Abstimmung 
diese Unsähigkeit beseitigen. Das Amendement erkennt ferner die Giltigkeit 
der söderirten öffentlichen Schuld an und verwirft alle Schulden, welche be- 
hufs Unterstützung der Rebellion contrahirt worden sind. 
„ Der Senat entfernt aus dem vom Repräsentantenhaus am 20. 
April angenommenen Naturalisationsgesetz die geradezu monströsen 
Repressalien und setzt den Bestand der regulären Armee statt auf 
25,000 Mann, wie das Repräsentantenhaus wollte, auf 30,000 
Mann an. 
„ Beide Häuser genehmigen eine von einem Conferenzcomité ver- 
einbarte sog. Fundirungsbill: 
Das Gesetz ist für jetzt kaum ausführbar, höchst mangelhaft, aber ziemlich 
harmlos und sein indirecter Nachtheil beschränkt sich darauf, die Vollmacht 
des Finanzministers zur Emission einer langen 5procent. Anleihe stillschwei- 
gend zu widerrusen. §&amp; 1 der Bill lautet: „Der Finanzminister ist hiedurch 
ermächtigt, Coupon= oder registrirte Obligationen der Vereinigten Staaten in 
solcher Form zu emittiren, als er vorschreiben mag, und in Appoints von 
Doll. 100 oder einer durch 100 theilbaren Summe, einlösbar in klingender 
Münze nach Belieben der Vereinigten Staaten nach 30 resp. 40 Jahren, 
welche folgende, halbjährlich in klingender Münze zahlbare Zinsen tragen 
sollen, nämlich die Emission von Obligationen fällig in 30 Jahren soll 43 
Procent Zinsen tragen, und Obligationen fällig in 40 Jahren sollen 4 Pro- 
cent Zinsen tragen. Diese Obligationen und die Zinsen darauf sollen befreit 
sein von Zahlung aller Steuern oder Gefälle an die Vercinigten Staaten, 
mit Ausnahme solcher Einkommensteuern, mit welchen die Inhaber belegt 
werden mögen, ebenso wie von Besteuerung in irgend einer Art, sei es von 
Staats-, Municipal= oder Lokalbehörden; besagte Obligationen sind aus-
        <pb n="508" />
        512 
Amerika. 
schließlich zur Einlösung oder zum Austausch gegen einen gleichen Betrag 
jetzt ausstehender Bundes-Obligationen, bekannt als Fünf-Zwanziger-Obliga- 
tionen, zu verwenden und sind zu emittiren in einem Betrage, der im Ge- 
sammt hinreicht, um das Kapital aller solcher Fünf-Zwanziger aufzunehmen 
und nicht mehr.“ Durch § 2 werden 135 Mill. Dollars jährlich von den 
Einfuhrzöllen angewiesen zur Verzinsung und zur Reduction des Kapitals 
der Bundesschuld in solcher Weise, als der Finanzminister vorschreiben oder 
der Congreß später bestimmen mag; diese Reduction soll an Stelle des 
eimortisationofond treten, vorgeschrieben in &amp; 5 des Gesetzes vom 25. Fe- 
ruar 1 
27. Juli. Das Repräsentantenhaus ertheilt dem Präsidenten Johnson ein 
Mißtrauensvotum wegen vorschneller (und böswilliger) Zurückziehung 
des Militärs aus den Südstaaten und vertagt sich darauf bis zum 
21. Sept. und weiter bis zum 16. Oct., 10. Nov. und 7. Dec. 
6. Aug. Die „Fundirungsbill" ist vom Präsidenten innerhalb der gesetz- 
lichen Frist von 10 Tagen nicht gezeichnet worden, somit dahin- 
gefallen, und der Finanzminister bleibt im ungeschmälerten Besitz der 
früheren Vollmachten zur Emission einer langen 5procent. Anleihe 
behufs Conversion der ausstehenden Fünf-Zwanziger. 1 
„ Agitation für die Präsidentenwahl in den Südstaaten. Die ehe- 
maligen Sklavenhalter und Rebellen treten dabei vielfach mit der 
alten Leidenschaft gegen den Norden auf und sind bemüht, einen 
förmlichen Terrorismus gegen die Congreßmehrheit in's Werk zu 
setzen. Rückschlag auf die Nordstaaten: selbst Butler erklärt sich 
munmehr für Grant und sogar für Zahlung der Staatsschuld in 
old 
— Sept. Die Legislative des reconstruirten Staats Georgia beschließt, 
13. 
die Neger wieder aus ihrem Schooße auszuschließen und ebenso aus 
den Geschwornengerichten. Die Rückwirkung auf den Norden ist 
wiederum zu Gunsten der Candidatur Grants. 
„Die Septemberwahlen (in Maine und Vermont) fallen entschieden 
zu Gunsten der republikanischen Partei und der Präsidentschafts- 
Candidatur Grants aus; die Aussichten der demokratischen Partei 
werden dadurch sehr gemindert. 
Die moralische Wirkung solcher Vorspiele der Präsidentenwahl ist erfah- 
rungsgemäß außerordentlich groß. Das Ergebniß der Wahlen in Maine 
namentlich macht den Sieg Grants in Pennsylvanien so gut als gewiß, die 
im Staat New-York wenigslens sehr wahrscheinlich. 
„ und Oct. Der Gesandte in London, Herr Reverdy Johnson, 
nimmt an zahlreichen Banketten in verschiedenen großen Städten 
Englands Theil, um sich lebhaft für eine Verständigung zwischen 
der Union und England auszusprechen, namentlich auch bez. der 
Alabamafrage. 
Oct. Die Octoberwahlen in Pennsylvanien, Ohio, Indiana, Nebraska, 
Jowa und Westvirginien fallen sämmtlich zu Gunsten der republi-
        <pb n="509" />
        Amerika. 513 
kanischen Partei aus. Der Sieg Grants in der Präsidentemwahl 
wird bereits für unzweifelhaft erachtet. 
— Oct. Dänemark gesteht die Verlängerung der (vom Senat beanstan- 
t2 
1 
deten und darum verzögerten) Natification des Verkaufs der Inseln 
S. Thomas und S. Juan um ein volles Jahr zu. 
„ Seymour tritt trotz der Aussichtslosigkeit seiner Candidatur doch 
nunmehr activ für dieselbe auf; Präsident Johnson erklärt sich für 
ihn, Seward dagegen für Grant. 
3. Nov. Präsidentenwahl: Grant und Schuyler-Colfax gehen aus der- 
I 
23. 
selben mit großer Mehrheit als Sieger hervor. 
Beide werden in 25 Staaten (worunter auch die ehemaligen Rebellen- 
staaten Arkansas und Süd-Carolina) mit 206, Seymour und Blair dagegen 
nur in 9 Staaten mit 88 Stimmen gewählt. Dagegen hat die republika- 
nische Partei ihre bisherige Zweidrittel-Majorität im Repräsentantenhause 
verloren, indem die demokratische Partei in den Herbstwahlen 27 Stimmen 
gewonnen hat. 
„ Der Prozeß Jefferson Davis wird neuerdings bis zum Mai 
vertagt. « 
„ Die republikanische Partei erlangt in der Legislatur des Staates 
New-York die Majorität. 
„ Zusammentritt des Congresses. Botschaft des Präsidenten und 
Bericht des Finanzministers. Die erstere macht gar keinen Eindruck 
mehr, der Senat hört sie nicht einmal bis zu Ende an. 
„ Der Gesandte in London, Reverdy Johnson, unterzeichnet mit 
Lord Stanley eine Convention bez. schiedsrichterlichen Austrag der 
gegenseitigen aus der Zeit des Bürgerkriegs herrührenden Ansprüche 
der Union und Englands (s. dieses). Die Thätigkeit des Gesandten 
findet indeß in der Union nur sehr geringen Anklang und vielfach 
entschiedene Anfechtung. 
9. Dec. Das Repräsentantenhaus weigert sich, dem Präsidenten Johnson 
14. 
16. 
25. 
seine Prozeßkosten zu bezahlen. 
„ Das Repräsentantenhaus erklärt sich mit 154 gegen 6 Stimmen 
nunmehr unumwunden gegen jede illoyale Beeinträchtigung der Staats- 
gläubiger, 
indem jede Form einer Repudiation der Nationalschuld des amerikanischen 
Volkes unwürdig sei, dessen Repräsentanten den Gläubigern keinen geringeren 
Betrag anbieten würden, als die Regierung contrahirt habe. 
„ Der Senat genehmigt die Reorganisation der Miliz in den wieder 
zum Congreß zugelassenen Südstaaten. 
„ Der Präsident Johnson erläßt neuerdings eine Amnestie-Procla- 
mation. 
33
        <pb n="510" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Der Friede konnte in Europa auch während des Jahres 1868 
erhalten werden, aber nur derselbe bewaffnete Friede, wie er aus 
den Ereignissen des Jahres 1866 hervorgegangen war. Das Ge- 
fühl der Unsicherheit blieb fortwährend ein sehr allgemeines und 
Handel und Verkehr vermochten sich unter dem Drucke desselben 
noch lange nicht wieder auf den früheren Stand emporzuschwingen, 
zumal die theilweise ungenügende Ernte des Jahres 1867 in einem 
beträchtlichen Theil von Europa, der sich vom mittleren und nord- 
westlichen Rußland über Ostpreußen bis nach Spanien und Algier 
erstreckte, eine hie und da bis zur Hungersnoth steigernde Theurung 
erzeugt hatte, von der fast nur Oesterreich neuerdings wie im Vor- 
jahre eine glückliche Ausnahme machte. Umsonst ergriffen die Herrscher 
von Frankreich und Preußen wiederholt die Gelegenheit, um ihr 
volles Vertrauen in die Dauer des Friedens auszusprechen, das Ge- 
fühl der Unsicherheit ließ sich nicht bannen und die öffentliche Mei- 
nung beruhigte sich nur so weit, daß sie den Frieden für einige 
Monate und dann wieder für die nächstfolgenden als gesichert oder 
wenigstens nicht als geradezu gefährdet zu betrachten sich herbeiließ. 
Auch am Schlusse des Jahres schien ein Ende dieses mehr als bloß 
unbehaglichen Zustandes noch in keiner Weise abzusehen. 
Frank- Die Spannung zwischen Frankreich und Preußen beherrscht 
rreien noch immer in erster Linie die gesammte europäische Lage und erzeugt 
zumeist jenes Gefühl der Unsicherheit. Freilich ist auch sonst des Zünd- 
stoffs und sind der ungelösten Fragen überall in Europa genug auf- 
gehäuft. Doch gerade die Thatsache, daß dies der Fall war und ist,
        <pb n="511" />
        Uebersicht der Ercignisse des Jahres 1668. 515 
und daß darum ein Krieg, der auf irgend einem Punkte Europa's Frank- 
ausbräche, sich kaum auf die Dauer würde localisiren lassen, sondern 
fast unausweichlich nur zu schnell so ziemlich ganz Europa erfassen 
und in seine Flammen hineinziehen müßte, war es, welche überall 
das Schwert in der Scheide zurückhielt. Zudem mußte sich die öf- 
fentliche Meinung sagen, daß die Spannung zwischen Frankreich und 
Preußen doch nicht nothwendig sich in einem kriegerischen Zusammen- 
stoße zwischen beiden entladen müsse, ja daß dies, wenn auch so zu 
sagen jeden Augenblick möglich, doch bei Erwägung aller Verhältnisse 
in Wahrheit kaum wahrscheinlich sei; und sie fand auch wirklich in 
der Anschauung einige Beruhigung, daß die Gefahr glücklich vorüber- 
gehen könne, wenn es nur gelinge, einen solchen Zusammenstoß we- 
nigstens für die nächsten Jahre zu vermeiden. 
Frankreichs Haltung war von Anfang an und blieb auch eine 
zweideutige und drohende, diejenige einer Macht, die in den Falten 
ihrer Toga Krieg oder Frieden trägt und die Wahl zwischen beiden 
Preußen überläßt, indem es zwar nicht geradezu erklärte, aber doch 
bei jeder Gelegenheit verständlich genug andeutete, daß es jede Ueber- 
schreitung der Mainlinie durch Preußen seinerseits als Kriegsfall 
betrachten würde, während Preußen hinwieder nicht nur nichts that, 
um diese Eventualität hervorzurufen, vielmehr fast ängstlich bemüht 
war, sie zu vermeiden, aber ohne darum die Mainlinie als definitiv 
anzuerkennen und ohne irgendwie auf die dereinstige Wiedervereinigung 
des gesammten außer-österreichischen Deutschlands und zwar unter sei- 
ner Führung zu verzichten. Dieser Gegensatz ist allerdings ein an sich 
geradezu unlösbarer und seine Lösung kann nur in anderen Mo- 
menten gesucht und gefunden werden. Solche Momente traten während 
des Jahres 1868 noch nicht, oder wenigstens noch nicht mit der 
erforderlichen Stärke ein, um der gesammten Lage eine neue Wen— 
dung zu geben und so blieb sie am Schlusse desselben wesentlich 
dieselbe wie zu Anfang. 
In einer sehr wesentlichen Beziehung hat sie sich sogar ver- 
schlimmert. Als im J. 1866 die große Entscheidung in Deutschland 
fiel, war Frankreich eingestandener Maßen nicht bereit und gerüstet, 
um Preußen, dessen unerwartete Machtentfaltung alle Berechnungen 
des Kaisers der Franzosen über den Haufen warf, sofort entgegen 
zu treten, und mußte sich begnügen, bloß diplomatisch einzugreifen 
33*
        <pb n="512" />
        516 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Frank= und so viel zu retten, als noch zu retten war. Mit einem Schlage 
eich. hatte sich Frankreich überzeugt, daß ihm Preußen, sowohl was die 
Organisation seiner Streitkräfte als die Bewaffnung derselben be- 
traf, verhältnißmäßig überlegen war und der Entschluß Napoleons 
stand denn auch sofort fest, das Versäumte mit aller Energie nach- 
zuholen. Kaum war der Friede allseitig wieder hergestellt, so er- 
nannte der Kaiser (26. Oct. 1866) eine zahlreiche Commission von 
Ministern, Marschällen und Generalen, um eine Reform der Heeres- 
organisation vorzubereiten und wurde Marschall Niel an die Spitze 
des Kriegsdepartements gestellt, um, ohne Rücksicht auf die Kostenfrage, 
die durch das mexicanische Unternehmen sehr gelichteten Kriegsvorräthe 
aller Art in kürzester Zeit wieder zu vervollständigen, ja selbst die 
Festungen für alle Fälle in brauchbaren Zustand zu stellen. Niel 
entledigte sich dieser Aufgabe mit einem Eifer ohne Gleichen und 
steht seither unzweifelhaft an der Spitze der Kriegspartei in Frank- 
reich, die nicht nur zu einer Entscheidung gegen Preußen und Deutsch- 
land bereit sein will, sondern diese Entscheidung trotz aller gelegent- 
lichen Friedensversicherungen, welche die Politik des Cabinets ver- 
langt, herbeiwünscht und geradezu anstrebt. Noch im Jahre 1867 
wurden die Kriegsvorräthe aller Art in großartigem Maßstabe be- 
schafft und auch die Umwandlung der Infanteriebewaffnung in Hinter- 
lader nach preußischem Vorgange in demselben Jahre größtentheils 
durchgeführt: bei Mentana (Oct. 1867) konnten die Chassepots be- 
reits ihre erste befriedigende Probe bestehen. All das war wesentlich 
nur eine Frage des Geldes und das wurde nicht gesparte um Frank- 
reich seinen alten Anspruch, die erste Militärmacht Europa's zu sein, 
zu erhalten. Bei dem nichts weniger als befriedigenden Zustand der 
französischen Finanzen unter dem zweiten Kaiserreiche mußte dazu 
später freilich ein nicht unbeträchtliches Anlehen contrahirt werden, 
zu dem indeß der gesetzgebende Körper nach einigem Sperren doch 
ohne allzu große Schwierigkeit am 29. Juli 1868 seine Zustimmung 
mit 213 gegen 16 Stimmen ertheilte. Der größte Theil desselben 
war eben für Kriegsrüstungen längst ausgegeben. Nicht so schnell 
ging es dagegen mit der durch die Heeresreform beabsichtigten Ver- 
mehrung der Streitkräfte des Landes, die nicht, auch nicht vorläufig, 
durch kaiserl. Decrete bewerkstelligt werden konnte, sondern mit dem 
gesetzgeb. Körper vereinbart werden mußte. Und das war schwierig:
        <pb n="513" />
        Utbersicht der Ertignisse des Jahrts 1868. 517 
so kriegerisch der Franzose im Feuer ist, so wenig liebt er im All- Frank- 
gemeinen den Militärdienst im Frieden. Es kostete den Kaiser und wec 
seine Regierung nicht geringe Anstrengung, bevor er die öffentliche 
Meinung und den gesetzgeb. Körper dahin brachte, seinem Begehren 
im Interesse der Machtstellung des Reichs zu entsprechen. Der erste 
Gedanke Napoleons war dahin gegangen, auch in Frankreich die 
allgemeine Wehrpflicht wie in Preußen oder doch ähnlich wie in 
Preußen einzuführen. Allein er mußte bald darauf verzichten und 
im Wesentlichen wenigstens bei der Grundlage der Conseription ver- 
bleiben. Die allgemeine Wehrpflicht bestand schon vor 1866 außer 
Preußen in der republikanischen und überwiegend deutschen Schweiz 
und ist seither ohne alle Schwierigkeit in den süddeutschen Staaten, 
in Oesterreich und Dänemark durchgeführt worden, sie wird es ohne 
Zweifel auch in Schweden werden, d. h. in allen germanischen oder 
doch überwiegend germanischen Ländern, wenn wir von England 
und Holland, den beiden Handelsstaaten und ihren ganz besonderen 
militärischen Institutionen absehen. Dagegen hat sich bis jetzt kein 
einziger romanischer oder auch nur überwiegend romanischer Staat, 
weder Frankreich, noch Italien, noch Spanien dazu entschließen 
können, selbst nicht das überwiegend französische oder doch französi- 
sirte Belgien. Italien und Spanien sind mit einer Reform ihrer 
Heeresorganisation überhaupt noch im Rückstande und in Frankreich 
mußte die ursprüngliche Vorlage der Regierung wiederholt modificirt 
werden, bevor es endlich gelang, sich mit der Volksvertretung zu 
vereinbaren. Die Verhandlungen, resp. Unterhandlungen zwischen 
der Regierung, den einflußreichsten Militärs, dem Staatsrath und 
der Commission der Volksvertretung dauerten vom Herbst 1866 bis 
zum Herbst 1867 und die förmliche Behandlung der endlich fest- 
gestellten Vorlage konnte von letzterer erst am 19. Dec. 1867 in 
Angriff genommen werden, wurde erst am 14. Jan. 1868 erledigt. 
Auch ohne Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ist die Verände- 
rung für Frankreich immerhin eine gewaltige und nähert sich ihr 
wenigstens bezüglich der mobilen Nationalgarde, die mehr oder we- 
niger der deutschen Landwehr entsprechen soll. Bisher hatte die 
active Armee, von den Kriegsjahren abgesehen, unter dem zweiten 
Kaiserreiche im Durchschnitt und in den letzten Jahren vor 1866 die 
Zahl von 400,000 Mann nicht wesentlich überstiezen, wozu denn
        <pb n="514" />
        518 
Vebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Frank= noch, indeß erst seit 1861, eine Reserve kam, die zuletzt auf etwas 
reich mehr als 200,000 Mann angegeben ward, aber wohl größeren 
Theils nur auf dem Papiere stand und jedenfalls nur während we- 
niger Monate einexercirt worden war. Nun hatte der Kaiser, so- 
bald er auf die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht verzichten 
mußte, die Zahl von 800,000 Mann für die active Armee und 
Reserve und ungefähr die Hälfte dieser Zahl für die mobile Na- 
tionalgarde oder Landwehr gefordert, und zwar in dem Sinne, daß 
die letztere im Stande sei, für den Fall eines Krieges das Land 
und die Festungen zu hüten, die erstere aber ganz zur Offensive 
verwendet werden könne. Auf diese Art war Frankreich neuerdings 
Preußen und dem nordd. Bunde militärisch nicht bloß gewachsen, 
sondern wenigstens an Zahl auch wieder überlegen. Und dazu gab 
der gesetzgebende Körper schließlich seine Einwilligung. Aber mit 
der Durchführung der neuen Organisation konnte es unmöglich so 
schnell gehen trotz aller Energie und alles Eifers des Marschalls Niel. 
Preußen hatte einen gewaltigen Vorsprung, der nothwendig schwer 
ins Gewicht fallen mußte. In seinen alten Provinzen ist die all- 
gemeine Wehrpflicht seit einem halben Jahrhundert in Fleisch und 
Blut des Volkes übergangen; dieselbe wurde als eine der allerersten 
Maßregeln noch im Herbst des Jahres 1866 auch auf die neu er- 
worbenen Landestheile ausgedehnt, und nachdem die Verfassung des 
nordd. Bundes mit seiner militärischen Grundlage und seinem für 
wenigstens fünf Jahre eisernen Kriegsbudget schon im April 1867, 
also drei volle Vierteljahre vor Frankreich seine militärischen Ver- 
hältnisse gesetzlich festgestellt hatte, wurde sie es mit allen anderen 
Militäreinrichtungen Preußens ohne Verzug auch auf den gesammten 
norddeutschen Bund und in Folge besonderer Militärconvention so- 
gar auf einen der vier süddeutschen Staaten, das Großherzogthum 
Hessen. Die ganze neue Organisation konnte sich in Norddeutschland 
an die alte Schule und den längst erzogenen Geist der preußischen 
Armee anlehnen und ohne große Schwierigkeit in den bestehenden 
Rahmen derselben einsügen. Und der Eifer und die Energie, mit 
der die preußischen Generale v. Noon und v. Moltke diese Um- 
wandlung und Einfügung bewerkstelligten, war nicht geringer als 
derjenige des französischen Marschalls Niel, wenn sie auch davon 
absichtlich weniger Lärm machten als der letztere, der jede Gelegen-
        <pb n="515" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahrts 1868. 519 
heit ergriff, dem gesetzgebenden Körper, dem Lande und vor allem Frank- 
aus dem Rivalen jenseits des Rheins zu versichern, daß Frankreich 70. 
nunmehr jedem Gegner gewachsen und jeden Augenblick bereit sei, 
mit seiner Armee ins Feld zu rücken. Wofern dabei der neuen mo- 
bilen Nationalgarde oder Landwehr eine wesentliche Nolle zugedacht 
wird, war das bis Ende des Jahres 1868 doch nicht so ganz der 
Fall: ihre Organisation war bis dahin erst auf dem Papiere voll- 
endet und die Herstellung der Cadres sowie die Einübung der Mann- 
schaft verzog sich bis gegen die Mitte des Jahres 1869 und be- 
schränkte sich auch dannzumal noch erst auf Paris und die östlichen 
Departements und ist für den Westen und den Süden Frankreichs 
noch weit zurück und überdies dort ganz und gar nicht populär. 
Noch weiter zurück war und ist Oesterreich, die andere große Oester— 
Militärmacht, die ihre Streitkräfte im Jahre 1868 nach preußischem vich- 
Muster organisirt hat. Die frühere selbstgenügsame Ueberhebung, 
mit der man in Wien auf die preußischen Militäreinrichtungen und 
namentlich auf das Zündnadelgewehr herabgesehen, war mit dem 
Jahre 1866 gefallen und zwar glücklicher Weise für immer gefallen. 
Auch dort stand sofort die Einführung des Hinterladungssystems fest, 
aber nicht nur dieses, sondern auch die Einführung der allgemeinen 
Wehrpflicht. Die Regierung suchte die letztere noch vor Ende 1866 
sogar provisorisch thatsächlich einzuführen, scheiterte indeß damit vor- 
erst an dem constitutionellen Widerstande Ungarns. Gegen das 
Princip an sich hatten dagegen die Magyaren nichts einzuwenden 
und ebendazu ließen sich die Deutschen willig herbei. Aber da das 
gemeinsame Reichsministerium genöthigt war, über seine Vorlage 
einerseits mit dem ungarischen Landtage und anderseits mit dem 
österreichischen Reichsrathe zu unterhandeln, so verzögerte sich die 
Erledigung der ganzen Angelegenheit bis gegen Ende des Jahres 
1868. Auch in Oesterreich verlangte die Regierung von den Volks- 
vertretungen für die active Armee und die Reserve die Stärke von 
800,000 Mann, und dazu außer der Militärgrenze eine Landwehr 
von ca. 200,000 Mann, die sich diesseits der Leitha einfach an die 
active Armee anschließt, in Ungarn dagegen als eigene Honvedarmee 
auf nationaler Grundlage organisirt werden soll. In dem F.M.L. 
Kuhn scheint Oesterreich einen Kriegsminister gefunden zu haben, 
der an Intelligenz wie an Energie denjenigen Frankreichs und
        <pb n="516" />
        520 
Uebersict der Ereisgnisse des Jahres 1868. 
Oester-Preußens nicht nachsteht und dem der Kaiser freie Hand läßt, in- 
neich, dem er sich wie in andern so auch in diesen militärischen Dingen 
in anerkennenswerther Weise entschloß, auf eine Reihe veralteter 
oder mit einem constitutionellen Regimente unverträglicher Einrich- 
tungen, wie die Adjutantur, das Generalinspectorat, das Regiments- 
inhaberunwesen u. dgl. zu verzichten und den Kriegsminister wirklich 
verantwortlich zu machen. Aber so schnell ging und geht es mit 
der Reorganisation der Armee auch in Oesterreich nicht und in 
Oesterreich noch weniger, da auch im Militär eine Reihe tiefgewur- 
zelter Uebelstände zu heben ist, die sich nur mit Zeit und Geduld 
heben lassen, die Finanzen des Reichs die größte Schonung verlan- 
gen und die Delegationen mit ihren Bewilligungen nothgedrungen 
sparsam sein müssen. So viel daher seit 1866 schon geschehen ist, 
um die österreichische Militärkraft den Anforderungen der modernen 
Zeit entsprechend umzugestalten und so achtunggebietend sie auch 
immerhin dasteht, so steht sie doch ohne Zweifel noch bedeutend 
hinter derjenigen Frankreichs und noch weiter hinter derjenigen 
Preußens und des norddeutschen Bundes zurück. 
Neben den Rüstungen dieser drei großen Mächte inmitten des 
Continents fallen natürlicher Weise die Anstrengungen der übrigen 
Staaten zweiten und dritten Ranges nur wenig ins Gewicht, wäh- 
rend Italien, Spanien und Rußland ihrerseits nur langsam nach- 
folgen. Die Gefahr eines Zusammenstoßes ist aber immerhin im Laufe 
des J. 1868 insoferne nicht vermindert, sondern eher erhöht worden 
und es ist nur begreiflich, wenn das Gefühl der Unsicherheit während 
des ganzen Verlaufs desselben nicht weichen wollte und, wofern nicht 
stärker, doch jedenfalls nicht schwächer geworden ist, während die 
Völker unter einer furchtbaren, bis dahin in solchem Grade fast 
unbekannten, ungeheuren Militärlast seufzten, die sie nur schwer er- 
tragen und auf die Dauer unmöglich ertragen können, ohne schwere 
Schädigung anderer nicht minder wichtiger, in Wahrheit entschieden 
wichtigerer Aufgaben des modernen Staatslebens. Die Machtver- 
hältnisse der verschiedenen europäischen Staaten sind durch die Er- 
eignisse des Jahres 1866 gründlich verschoben worden. Diesel- 
ben haben seither ihr Gleichgewicht noch nicht wieder gefunden und 
es ist z. Z. allerdings noch nicht abzusehen, wie sie dasselbe 
ohne einen neuen Zusammenstoß wieder finden sollen. Allein, wenn
        <pb n="517" />
        Uchersicht der Ertignisst des Zahrts 1868. 521 
man von Frankreich absieht, so steht es doch nach allgemeinem Zu- Dester- 
geständnisse ziemlich fest, daß nicht bloß Preußen, sondern auch keine reich. 
andere Macht einen solchen Zusammenstoß sucht, während auch in 
Frankreich den kriegerischen Gelüsten andere nicht minder schwer- 
wiegende Momente gegenüberstehen, wenn es auch im Augerblicke 
noch ungewiß ist, ob schließlich diese oder jene das Uebergewicht be- 
haupten werde. 
Wenn man auf Napoleon III. Laufbahn zurückblickt und da= Frank- 
gegen die Stellung erwägt, die er heute in Frankreich und Europa rtich. 
gegenüber einnimmt, so wird man kaum umhin können, darin eine 
Art tragischen Geschickes zu erkennen, in dem diejenigen, welche in 
dem 2. December eine schwere Missethat erblicken, jene Sühne finden 
mögen, wie sie allein der Geschichte würdig ist. Die Wiederherstel- 
lung des Kaiserreichs war eine Neutralisation der sich in Folge der 
Umwälzung von 1848 bekämpfenden Parteien, die in den Einge- 
weiden Frankreichs herumwühlten, ohne daß irgend eine derselben 
stark genug gewesen wäre und gegründete Aussicht geboten hätte, die 
Oberhand zu gewinnen. Louis Napoleon gab dem Lande den Frie- 
den, der es binnen zwanzig Jahren materiell zu einer nie geahnten 
Blüthe gedeihen ließ. Der Krimkrieg aber zerstörte die durch nichts 
gerechtfertigte Präponderanz Nußlands und hob Frankreich und seinen 
selbst gewählten Kaiser an die Spitze der europäischen Politik. Der 
Ausgang des österreichisch-italienischen Kriegs befestigte diese Stellung 
und sicherte ihr die allgemeine Anerkennung, während sie zugleich zu 
einer näheren Verbindung der romanischen Staaten mit ihrem natür- 
lichen Haupte und Vorkämpfer Frankreich den Grund zu legen 
schien, was hinwieder mit der Beschützung des Papstes und des 
Papstthums in Rom in engem Zusammenhange stand und in der 
Aufrichtung des mexicanischen Kaiserthrons gegen das Vordringen 
des angelsächsischen Stamms bereits bis nach Amerika hinübergriff. 
Napoleon und das französische Kaiserreich standen im Zenithe ihrer 
Macht, als der Kaiser am 4. Nov. 1863 die sämmtlichen Souveräne 
Europa's zu einem allgemeinen Congreß nach Paris einlud und am 
folgenden Tage in seiner Thronrede bei Eröffnung der großen Staats- 
körper rundweg erklärte: die Verträge von 1815, die trotz vielfach 
darin gerissener Lücken doch noch immer die Grundlage des gesammten 
europäischen Rechtszustandes bildeten, hätten „aufgehört zu existiren“.
        <pb n="518" />
        522 
tlebersicht der Ereignssse des Jahres 1868. 
Frank-Wäre der Congreß zu Stande gekommen, so würde Frankreich darin 
reich, unzweifelhaft die Rolle einer Art Präsidialmacht der Vereinigten 
Staaten von Europa gespielt haben. Allein der Versuch scheiterte 
und binnen der drei nächsten Jahre folgten sich Schlag auf Schlag 
die Wiederherstellung der nordamerikanischen Union, das vollständige 
Scheitern des mexicanischen Unternehmens und die Erhebung Preußens, 
die dem bisherigen Dualismus und damit der Schwäche des nur 
durch einen lockeren Staatenbund geeinigten Deutschlands ein Ende 
machte. Frankreich war plötzlich nicht mehr unbestritten die erste 
Macht des Continentes und momentan außer Stande, die seinen 
Händen entfallenen Zügel alsbald wieder zu ergreifen; die kaiser- 
liche Politik hatte durch den fast gleichzeitigen Ausgang des mexica- 
nischen Drama's ihr Prästige wesentlich verloren; die Rückwirkung 
all dieser auswärtigen Ereignisse auf die inneren Zustände des Landes 
machten sich augenblicklich fühlbar, Die Stellung des Kaisers nach 
innen und außen war plötzlich eine andere geworden und das zweite 
Kaiserreich trat in eine Krisis ein, die noch nicht abgeschlossen ist. 
Merkwürdiger Weise war das erste Gefühl der französischen 
Nation nach den Ereignissen von 1866 nicht dasjenige, das Resultat 
derselben sofort und um jeden Preis wieder rückgängig machen zu 
wollen, sondern vielmehr das, durch Erschließung seiner brach ge- 
lassenen reichen Kräfte, durch Entfesselung derselben auf allen Ge- 
bieten staatlicher und socialer Thätigkeit im Frieden mit Deutschland 
um die Palme zu ringen. Und auch der Weg dazu schien schon 
gefunden. Deutschland und Frankreich litten an geradezu entgegen- 
gesetzten Gebrechen: Deutschland an einer allzu großen Decentrali- 
sation, Frankreich an übertriebener Centralisation. Jene wie diese 
haben ihre unläugbaren gewaltigen Vortheile, wenn auch Vortheile 
ganz entgegengesetzter Art; die Richtung mehr nach dem einen oder 
dem andern entspricht dem innersten Volksgeiste der beiden Nationen, 
wenn auch kaum geläugnet werden kann, daß beide darin zu weit 
und zwar viel zu weit gegangen sind. In Deutschland war dies in 
steigendem Grade eingesehen worden und die rückläufige Bewegung 
schon seit längerer Zeit eingetreten: die Erfolge Preußens im Jahre 
1866 beruhten eben darauf, daß es sich dieser Bewegung zu be- 
mächtigen wußte. In Frankreich fehlte es noch vielfach an der Ein- 
sicht in die eigenen Gebrechen und für die Hebung derselben war
        <pb n="519" />
        Uebersicht der Ereigussse des Jahres 1869. 
523 
noch so viel wie gar nichts geschehen. Da wurde sie fast um die= Frank- 
selbe Zeit von Nancy aus wenigstens energisch angeregt und es 
schien einen Augenblick, als ob die Anregung auf einen sehr frucht- 
baren Boden gefallen wäre. Die öffentliche Meinung nahm sie sehr 
günstig auf; aber den Tendenzen der Regierung entsprach sie durch- 
aus nicht. Wie die größere Einheit in Deutschland nur gegen den 
Widerstand der souveränen Regierungen erstritten werden konnte, so 
wird die entgegengesetzte Bewegung in Frankreich nur im Widerstreit 
gegen die Regierung dieser abgerungen werden können. War jenes 
in Deutschland schwer und ist auch Deutschland noch lange nicht am 
Ziele, so wird es Frankreich wohl noch viel schwerere Kämpfe kosten, 
bis es in dieser Richtung irgend etwas Wesentliches erreicht haben 
dürfte. Die Frage der Decentralisation, so bescheiden sie auch ge- 
sordert worden war, verlief sich zunächst wieder scheinbar völlig im 
Sande und hatte schließlich nur dazu gedient, die Nation neuerdings 
darauf aufmerksam zu machen, in welch unversöhnlichem Gegensatze 
das Princip selbst des Kaiserreichs mit allen solchen Bestrebungen 
steht und ihr neuerdings recht lebhaft vor die Augen zu führen, 
wie sehr sie seit bald zwanzig Jahren aller und jeder Freiheit auf 
allen und jeden Gebieten staatlicher und selbst bloß socialer Thätig- 
keit entbehrte, eine Einsicht, auf die sie durch die auswärtigen Dinge 
und ihre für das Land so wenig erfreuliche Gestaltung gleichmäßig 
so zu sagen hingestoßen wurde. Die Geister waren dazu vorbereitet. 
Erschrocken über die Erscheinungen, die aus der Umwälzung von 
1848 hervorgegangen waren, und unfähig, aus sich einen Ausweg 
aus dem Labyrinthe zu finden, das sie vor sich zu sehen glaubte, 
hatte die Mittelklasse sich fast willenlos der kaiserlichen Führung hin- 
gegeben, zumal diese ihren materiellen Gelüsten so trefflich zu schmei- 
cheln wußte, während sie dieselbe mit einem Schlag alles und jeden 
politischen Einflusses beraubt hatte. Materiell theils gesättigt, theils 
enttäuscht war sie aber allgemach wieder erwacht und begann wieder 
ihren berechtigten Antheil an der Leitung der Staatsgeschäfte zu 
verlangen, mußte jedoch sofort erkennen, daß ihr alle und jede Mittel 
fehlten, um ihren Forderungen irgend welchen Nachdruck zu geben. 
Das Erwachen war in der That ein bitteres: nicht mehr die erste 
der Nationen nach außen, war das französische Volk an inneren 
Freiheiten nicht nur nicht das erste, sondern unläugbar vielmehr eines 
reich.
        <pb n="520" />
        524 Uebersicht der Ertiguisse des Jahrts 1868. 
Frank, der allerletzten unter den sämmtlichen Völkern Europa's. Der Kaiser 
wiich. selbst sah ein, daß wenigstens etwas geschehen müsse und so er- 
folgten die Concessionen vom 19. Jan. 1867 bezüglich Preßfreiheit 
und Versammlungsrecht, die indirecte ebenso gut eine Folge der 
Ereignisse von 1866 waren, als der zu derselben Zeit in Oester- 
reich erfolgte Ausgleich mit Ungarn. 
Die Behandlung der diesfälligen Vorlagen der Regierung von 
Seite des gesetzgebenden Körpers erfolgte indeß erst ein volles Jahr 
später in der folgenden Session, und auch dann erst, nachdem die 
Regierung das Gesetz bezüglich der Heeresreform glücklich unter Dach 
gebracht hatte. Der Kaiser machte die Concessionen sichtlich nur 
mit Widerstreben und die Gesetze, wie sie schließlich aus den Be- 
rathungen des gesetzgebenden Körpers hervorgingen, entsprachen nur 
wenig den Anforderungen, welche die Gegenwart an Gesetze über 
diese Materien zu stellen pflegt. Und doch scheint der Kaiser noch 
im letzten Augenblicke geschwankt zu haben, ob er die Vorlage nicht 
durch die allezeit ergebene Majorität verwerfen lassen wolle und nur 
die Erwägung, daß dieser Schritt zwar für den Moment keinerlei 
ernste Schwierigkeit darbieten, aber im Verfolge nur geeignet sein 
möchte, die Opposition zu stärken und den sog. Tiers-Parti, der 
sich allmälig aus der Majorität entwickelt hatte, mehr und mehr in 
eine entschiedenere Stellung zu drängen, dürfte ihn davon zurück- 
gehalten haben. Freilich kamen beide Gesetze auch so fast ausschließ- 
lich der Opposition zu gute, die sich zumal mit Rücksicht auf die 
für 1869 bevorstehenden Wahlen beeilte, eine ganze Reihe neuer 
Blätter sowohl in Paris als in der Provinz zu gründen, während 
die bonapartistische Partei davon fast gar keinen Gebrauch zu machen 
im Falle war. Es war immerhin cine werthvolle Errungenschaft, 
welche die Opposition aller Farben durch die Neuwahlen wesentlich 
zu vermehren gedachte. Die Vorbereitungen zur Wahlagitation wur- 
den von ihr schon um die Mitte des J. 1868 auf allen Punkten 
mit großer Lebhaftigkeit getroffen. 
Englan. Solche Dinge hat England längst hinter sich und war zu 
derselben Zeit mit einer Frage von ganz anderer Tragweite beschäf- 
tigt. Nur ungern hatte es hier die liberale Partei, die sich bewußt 
war, sowohl die Majorität der Nation als ihrer Vertreter im Unter- 
hause auf ihrer Seite zu haben, ertragen, daß ihr die Toryregierung
        <pb n="521" />
        Uebersicht der Ertignisse des Jahres 1868. 525 
Derby-Disraeli die Frage der Parlamentsreform aus der Hand ge-Cngkand. 
wunden und mit großer Gewandtheit benützt hatte, um sich am 
Ruder zu erhalten. Nur die weitestgehenden Concessionen der Tories 
auf der einen Seite, nur die Zerklüftung der verschiedenen liberalen 
Fractionen auf der andern hatten dies ermöglicht. Sobald daher 
Gladstone, der Führer der Liberalen, die Möglichkeit erspähte, die 
letzteren zu einem gemeinsamen Sturme zusammenzufassen, setzte er 
auch den Hebel an und diesen Hebel bot ihm Irland. Die fenische 
Verschwörung, die durch Gewaltmaßregeln wohl im Zaume zu halten 
war, aber nimmermehr unterdrückt werden konnte, öffnete den Englän- 
dern endlich die Augen über den Werth der seit Jahrhunderten gegen- 
über Irland befolgten Politik und verschaffte, zumal mit Rücksicht auf 
das Verhältniß zu den Verein. Staaten Nordamerikas, der Ansicht das 
Uebergewicht, es einmal mit einer der bisherigen ganz entgegengesetzten 
Politik, der der Gerechtigkeit gegen Irland, zu versuchen. Kaum 
war zu Anfang März Disraeli als Premier an die Stelle Derby's 
getreten, so stellte Gladstone am 23. d. M. im Unterhause den An- 
trag auf Aufhebung der protestantischen Staatskirche Irlands, und 
damit eine Frage, die an politischem Gewicht nicht hinter denjenigen 
der Katholiken = Emancipation, der Parlamentsresorm und der Aner- 
kennung des Freihandelsprincips, die in den letzten vierzig Jahren 
entschieden worden sind, zurücksteht, sic viellcicht alle an Tragweite 
überragt und es ist wohl kaum wahrscheinlich, daß die Opposition 
sich dazu entschlossen hätte, gerade zur Lösung dieser schwierigen 
Frage die Hand zu bieten, wenn sie nicht darin den Weg und zwar 
den einzigen Weg erkannt hätte, um die Toryregierung aus dem 
Sattel zu heben und neuerdings wieder zur Gewalt zu kommen. 
Der Antrag Gladstone's wurde am 3. April mit 328 gegen 272 
Stimmen angenommen, ein Amendement Lord Stanley's auf Re- 
form statt Aufhebung der irischen Staatskirche, das dem Oppositions= 
antrage die Spitze abbrechen und die ganze Angelegenheit auf die 
lange Bank schieben sollte, mit 330 gegen 270 Stimmen verworfen. 
Eine solche Majorität von 56 und 60 Stimmen hatte sich im Unter- 
hause seit Jahren nicht mehr zusammengefunden und entbehrte ihres 
Eindrucks zumal bei Gelegenheit einer so tief eingreifenden Frage 
nicht. Die ganze Opposition hatte sich wieder vereinigt und ge- 
schlossen. Bei der Committeeberathung der ersten der Gladstone'schen
        <pb n="522" />
        526 Uebersicht der Ertignisse des Jahres 1868. 
Englend, Resolutionen ergab sich am 30. April sogar eine Mehrheit von 68 
Stimmen für den Antrag. Nach constitutionellem Gebrauch schien 
dem Cabinet nichts anderes übrig zu bleiben, als entweder zurück- 
zutreten oder das Unterhaus aufzulösen. Disraeli hatte indeß weder 
zum einen noch zum andern Lust und fand darin einen Ausweg, 
daß er die Absicht des Cabinets ankündigte, bis nach Vollendung 
der Vorbereitungen für die Neuwahlen nach der neuen Parlaments- 
reform zu bleiben, doch mit der Drohung, das Parlament auch vor- 
her aufzulösen und noch einmal nach dem alten Gesetz wählen zu 
lassen, wofern ihn die Opposition dazu zwinge. Dieser diente das 
mit Rücksicht auf die Wahlkosten so wenig als der ministeriellen 
Partei und sie sah sich durch Disraeli's Erklärung des einzigen 
Mittels, das Cabinet durch ein directes Mißtrauensvotum zum Rück- 
tritt förmlich zu zwingen, abgeschnitten. Es blieb ihr daher nichts 
anderes übrig, als die Resolutionen gegen die irische Staatskirche 
im Unterhause durchzuführen und im Uebrigen den Entscheid der 
Neuwahlen abzuwarten. Das erstere hatte keine Schwierigkeit: 
die Resolutionen sowie eine Bill, durch welche die Königin gebeten 
wurde, ihrerseits vorerst keine weitere Ernennung mehr für die irische 
Staatskirche vorzunehmen, wurden angenommen. Die Königin ent- 
sprach jener Bitte sofort; aber das Oberhaus verwarf seinerseits am 
29. Juni die ganze Maßregel mit 192 gegen 97 Stimmen. Für 
einmal war also das Unternehmen gescheitert und konnte erst nach 
den Neuwahlen wieder aufgenommen werden. Diese zu beschleunigen, 
so daß sie noch im November vorgenommen und das neue Parla- 
ment selber noch im December zusammentreten könnte, war nunmehr 
das Augenmerk der Opposition. Das Cabinet bot dazu die Hand, 
die irische und die schottische Reformbill, die noch ausstanden, wur- 
den ziemlich rasch erledigt und die Session am 31. Juli geschlossen, 
worauf sofort die Wahlagitation im ganzen Lande begann. 
Mitten in die Session war das glückliche Ende des abyssini- 
schen Kriegs gegen den Negus Theodor gefallen. England hatte 
die Züchtigung desselben für die Aufrechthaltung seines Ansehens in 
Indien als nöthig erachtet und sofern das wirklich der Zweck der 
Expedition war, wurde er vollständig erreicht. Nach Ueberwindung 
unendlicher Schwierigkeiten, die allein das Terrain bot, drangen die 
englischen und indischen Truppen von dem ersten Tage des Jahrs
        <pb n="523" />
        Ucbersicht der Ertiguisse des Zahres 1868. 597 
bis Anfangs April bis zu der Höhe von Magdala vor und erstürmten Englem. 
die Festung, worauf Theodor sich selber den Tod gab. Die gefan- 
genen Missionäre waren befreit, die Engländer zerstörten Magdala, 
traten sofort den Rückmarsch an und räumten das Land bis zum 
Juni wieder vollständig. Ob der Zug für das Ansehen Englands 
in Indien wirklich nothwendig und die Befreiung einiger Missionäre, 
die ihr Schicksal wesentlich selbst verschuldet hatten, der Kriegskosten, 
die sich auf mehr als acht Millionen Pf. St. beliefen;, werth war, 
bleibt billig dahin gestellt. Einen anderen Erfolg hatte der Krieg 
nicht; auf die heimischen Verhältnisse war er ohne allen Einfluß. 
Militärisch und politisch mochte dagegen das Unternehmen und seine 
glückliche Durchführung dem Selbstgefühl der Engländer Befriedig- 
ung gewähren, wenn sie dasselbe mit demjenigen der Franzosen in 
Mexico verglichen, was ziemlich nahe lag. 
Was die continentalen Verhältnisse betrifft, so beharrte England Deutsch- 
bei seiner bisherigen Politik, sich von denselben grundsätzlich so viel lan. 
wie möglich fern zu halten. Doch war es die einzige Macht, die dem 
norddeutschen Bunde und der Neugestaltung Deutschlands überhaupt 
wenigstens eine freundliche Aufmerksamkeit und Theilnahme widmete. 
Im Uebrigen blieb es diesem beschieden, sich selbst seine Bahn zu 
brechen und die Klippen, an denen es scheitern konnte, zu ver- 
meiden. Das durch die Annexion vergrößerte Preußen und der neue 
nordd. Bund waren zwar allseitig von den Mächten anerkannt und 
wurden es neuerdings, als die bisherigen preußischen Gesandten zu 
Anfang des Jahrs auch als Vertreter des nordd. Bundes beglaubigt 
wurden. Aber mit freundlichen Augen sah eigentlich, England wie 
gesagt allein ausgenommen, gar keine Macht die neue Schöpfung an 
und noch weniger war dies der Fall, so weit Preußen die Ausdeh- 
nung desselben auf das gesammte außer-österreichische Deutschland 
beabsichtigen mochte. Auch für Rußland galt und gilt dies ohne allen 
Zweifel trotz des freundlichen Verhältnisses, das seit 1866 zwischen 
ihm und Preußen fortdauert. In Wahrheit gilt es für Rußland 
vielleicht noch mehr als für irgend eine andere Macht; ein mächtiges 
Preußen und ein geeinigtes, selbständiges Deutschland können nie 
und nimmer den Interessen Rußlands entsprechen. Seinen Anfängen 
im Jahre 1866 zu wehren, war Rußland freilich durchaus nicht in 
der Lage, auch seither dient es ihm, zum schlimmen Spiele wenigstens
        <pb n="524" />
        528 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Deutsch= eine gute Miene zu machen, wie es umgekehrt Preußen convenirt, 
land. 
Nordd. 
Zund. 
an Rußland vorerst einen gewissen Rückhalt zu besitzen. Zwar wenn 
Frankreich gegen Preußen zum Kriege zu greifen sich entschlösse, 
so würde dieses auf eine materielle Hilfe Rußlands kaum rechnen 
können, wenigstens auf keine, die auch nur irgendwie ins Gewicht 
fiele. Gegen Frankreich müßten Preußen und Deutschland sich allein 
wehren; dazu glauben sie aber allerdings auch stark genug zu sein. 
Gefährlich würde die Haltung Frankreichs erst, wenn es sich der 
Mitwirkung Oesterreichs versichert hätte und das ist Frankreich aller- 
dings bis jetzt nicht gelungen. Oesterreich bedarf der Ruhe und 
seine deutsche Bevölkerung, die immerhin noch das Schwergewicht 
des Reiches bildet, ist wenigstens in ihrer Mehrheit nicht geneigt, 
Preußen mit Hilfe Frankreichs zu demüthigen, um nicht bloß Preußen, 
sondern Deutschland selbst schließlich zum Vortheil Frankreichs zu 
schädigen. Oesterreich und sein Reichskanzler betheuern auch wieder 
und wieder ihre Friedensliebe und daß sie an Rache für Sadowa 
nicht denken. Aber Preußen traut diesen Versicherungen zum minde- 
sten nur halb, zumal der Reichskanzler Graf Beust seinen geheimen 
Groll und sein tiefes Mißtrauen gegen Preußen in seinen Depe- 
schen nicht verbergen kann und ein Umschwung in Oesterreich, der 
augenblicklich allerdings nicht wahrscheinlich, aber nach bisheriger Er- 
fahrung in Oesterreich doch nicht unmöglich ist, könnte leicht so- 
fort zu einer Verständigung mit Frankreich führen. Dagegen dient 
Preußen das Einverständniß mit Rußland: gegen Frankreich wäre 
seine Hilfe jenem nur von sehr geringem Werthe, aber indem Ruß- 
land die Gelegenheit sofort benützen würde, um die orientalische 
Frage wieder in Angriff zu nehmen, hält es Oesterreichs Schwert 
in der Scheide und gewährt daher Preußen nach dieser Seite hin 
eine Sicherheit, deren es ohne das Verhältniß zu Rußland aller- 
dings entbehren dürfte. 
Wenn Preußen und der norddeutsche Bund in ihrem gegenwär- 
tigen Besitzstand nicht in Frage gestellt sind und nicht gefährdet erschei- 
nen, auch nicht von Seite Frankreichs, so verdanken sie dies wesentlich 
wo nicht ausschließlich der gewaltigen Militärmacht, über die sie ge- 
bieten, die allerdings selbst Frankreich, wenn es allein den Waffen- 
gang mit Deutschland versuchen wollte, gewachsen sein möchte. Noch 
viel mehr aber ist dieß der Fall, wenn Preußen zwar auf eine ge-
        <pb n="525" />
        Utbersicht der Ertignisse des Aahrts 1868. 529 
waltsame Ueberschreitung der Mainlinie verzichtet, aber sich diese Nordd. 
Grenze allerdings nicht von Frankreich und seinen Interessen, die Bund. 
nicht bloß selbstverständlicher sondern geradezu ausgesprochener Maßen 
ein zertheiltes und darum schwaches Deutschland fordern, vorschreiben 
läßt, vielmehr eine Ueberschreitung der Mainlinie sich ausdrücklich 
vorbehält, sobald es mit dem freien Willen und der Zustimmung 
der südd. Staaten geschehen kann. Diese Möglichkeit aber muß sich 
Preußen schon vorbehalten, wenn es nicht auf den besten Theil seiner 
gegenwärtigen Stellung in Deutschland verzichten will, so wenig auch 
augenblicklich noch eine solche freie Verständigung in Aussicht steht. 
Das erste und vornehmste Augenmerk der preußischen Negierung ging 
daher im Jahre 1868 dahin, die Militärkräfte des nordd. Bundes 
weiter zu organisiren und die Bundesarmee immer einheitlicher zu 
gestalten. Es gelang ihr dies auch sehr wesentlich durch den Ab- 
schluß von weitern Militärconventionen, deren nun mit allen Bundes- 
gliedern, Sachsen allein ausgenommen, abgeschlossen sind, freilich von 
ziemlich verschiedener Tragweite. Mit dem Schlusse des Jahres wur- 
den die militärischen Verhältnisse des Bundes als definitiv geordnet 
angesehen. Nach einem schon zu Anfang des Jahres erlassenen Mobil- 
machungsplan muß die Mobilmachung der Bundesarmee binnen elf 
Tagen nach erlassenem Befehl vollendet sein und in Berlin ist jeder- 
zeit alles für augenblickliche Mobilisirung vorbereitet. Es bedarf 
in Berlin wie in Paris nur eines kurzen Telegramms, um diesseits 
wie jenseits des Rheins eine Million Streiter in der allerkürzesten 
Zeit unter die Waffen zu rufen. Darin liegt unläugbar eine große 
Gefahr; aber von Ueberraschung ist wenigstens keine Rede und von 
diesen beiden Gegnern weiß wenigstens jeder, daß der andere genau 
so gut gerüstet und genau ebenso auf den ersten Wink bereit ist, 
wie er selber. Beide, Preußen zumal, wissen ferner, daß ein Kampf 
zwischen ihnen ein Kampf um die Existenz wäre: würde Preußen be- 
siegt, so würde es zerstückelt und aus der Reihe der Großmächte 
ausgestrichen; würde es Frankreich, so würden Elsaß und Lothringen, 
an die man jetzt in Deutschland nicht denkt, zweifellos von dem- 
selben getrennt und das alte Frankreich vermöchte sich nie wieder 
zu seiner jetzigen Stellung emporzuschwingen, seine Träume von einer 
Hegemonie in Europa wären jedenfalls definitiv und für immer 
zerstört. Preußen denkt nicht daran, Frankreich anzugreifen oder in 
34
        <pb n="526" />
        530 
Nordd. 
Bund. 
Die 
Main- 
linie. 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
seinem gegenwärtigen Besitzstand zu bedrohen und Frankreich wird es 
sicher zweimal überlegen, bevor es seinerseits über den Nhein geht. Wenn 
man in Paris die zuversichtliche Hoffnung nährt, im Falle eines 
Krieges siegreich in Berlin einzuziehen, so meint man in Berlin, 
daß die Chancen so ziemlich gleich seien und daß es für Preußen 
gerade ebenso möglich sei, bis nach Paris vorzudringen So hält ein 
Schwert das andere in der Scheide und das ist immerhin einige 
Beruhigung, mit der man sich vorerst begnügen muß. 
Die Franzosen würden ohne Zweifel auch nicht daran denken, 
Preußen und Deutschland anzugreifen, wenn ganz Deutschland, Süden 
und Norden, einig wäre und ihm als ein festgegliedertes Ganzes 
gegenüberstände und wenn das Verhältniß Deutschlands zu Oester- 
reich ein weniger precäres wäre, als es seit 1866 in der That ist. 
Daß das erstere nicht der Fall ist, haben die Franzosen durch ihre 
diplomatische Intervention nach der Schlacht von Königgrätz aller- 
dings erzielt und ebendadurch Oesterreich bis auf einen gewissen 
Grad an sich gebunden, weil dieses in der Mainlinie auch seiner- 
seits eine Art Schutzwall gegen die Uebergriffe Preußens und der 
deutschen Nationalitätsidee zu erkennen glaubt. In Folge dieser 
Sachlage befinden sich die süddeutschen Staaten auch nach 1866 
einigermaßen in derselben Stellung wie vor diesem Jahre, indem an 
die Stelle des früheren Dualismus zwischen Preußen und Oester- 
reich derjenige zwischen Preußen oder dem nordd. Bunde und Frank- 
reich getreten ist. Aber dieser Dualismus ist für Deutschland immer- 
hin unendlich weniger gefährlich, als es der frühere war. Er dient 
den süddeutschen Staaten dazu, für einmal den Eintritt in den 
nordd. Bund zu verweigern. So weit sie nun wirklich Ursache 
haben, von Preußen und dem nordd. Bunde, wie er ist, wenn sie 
demselben beiträten, für ihre berechtigten Eigenthümlichkeiten zu 
fürchten, läßt sich nicht allzuviel dagegen einwenden, wenn sie von 
einem Verhältnisse Vortheil ziehen, das sie nicht geschaffen haben 
und auf das sich offen zu berufen, sie sich wohl hüten. So weit 
dagegen jene Weigerung nur ein Vorwand ist, um nicht bloß ihre 
berechtigten Eigenthümlichkeiten gegen jede Gefahr zu wahren, sondern 
vielmehr den ganzen alten in dieser Ausdehnung völlig unberechtigten 
Particularismus aufrecht zu erhalten, wird der neue Dualismus 
ihnen doch nichts helfen und wird eine schließliche Verständigung mit
        <pb n="527" />
        Utbersicht der Ertignisse des Zahrts 1868. 531 
Norddeutschland und eine allmälige, aber immer engere und engere Die 
Anschließung an dasselbe von ihnen doch nicht vermieden werden n- 
können. Die ganze Entwickelung der europäischen Dinge ist der 
Art und der Zug nationaler Einigung in Deutschland so stark und 
so zwingend, daß die Aufrechthaltung der absoluten, internationalen 
Souveränetät rein unmöglich ist für drei oder vier verhältnißmäßig 
kleinere Staaten, die zudem unter sich durch kein engeres Band ver- 
einigt sind und die nach einem solchen Bande nicht einmal suchen, weil 
ihm noch viel größere Schwierigkeiten entgegenständen, als einer Ver- 
ständigung mit Preußen und dem nordd. Bunde. Eine offene An- 
lehnung an Frankreich ist für die süddeutschen Staaten geradezu 
unmöglich und wird von ihnen auch entschieden zurückgewiesen; zu 
cinem näheren Anschluß an Oesterreich aber, wie dies im Laufe des 
Jahres 1868 von der österreichischen Presse angeregt wurde, in dem 
Sinne, daß Oesterreich ihnen gegenüber ungefähr dieselbe Stellung 
einnehmen würde, wie sie Preußen gegenüber Sachsen und den üb- 
rigen Staaten des nordd. Bundes einnimmt, scheint in Süddeutsch- 
land aus wirthschaftlichen und politischen Gründen nirgends auch 
nur die mindeste Lust obzuwalten. Die Lage der süddeutschen Staaten 
ist daher kaum eine andere, als die, die Gunst der Umstände für 
die Erhaltung ihrer ungeschmälerten Selbständigkeit zu benützen, so 
lange es geht, wobei es freilich dahingestellt bleibt, wie lange es 
geht und überdieß, was wichtiger ist, sehr die Frage ist, ob die 
Politik des strammen Zuwartens, wie sie seither wenigstens von den 
Regierungen von Bayern und Württemberg geübt wurde, eine kluge 
ist, ob die Umstände sich später zu einer Verständigung mit dem 
nordd. Bunde günstiger oder ungünstiger gestalten werden, und ob es 
nicht vorsichtiger gewesen wäre, auf den inneren Ausbau des nordd. 
Bundes jetzt schon, da noch alles im Flusse ist, Einfluß zu nehmen, 
statt zu warten, bis es dafür zu spät sein möchte. Sie fürchten 
den vollen Einheitsstaat und wollen ihm nach unserer Ueberzeugung 
mit vollem Recht widerstehen, ohne, wie es scheint, hinreichend zu 
überlegen, ob sie ihm durch ihre mißtrauische Zurückhaltung nicht 
geradezu in die Hände arbeiten. 
Doch das sind lediglich Combinationen. Zu einem gewissen= Die 
haften und gegründeten Urtheil fehlt weiteren Kreisen vorerst noch Sced. 
die nähere Einsicht in die Beziehungen zwischen Regierung und Re- 
34°
        <pb n="528" />
        532 
Die 
südd. 
Staaten. 
tlebersicht der Erelgnisse des Jahres 1068. 
gierung. Für einmal und wohl noch für eine verhältnißmäßig län- 
gere Zeit scheint an eine Verschmelzung des Südens und des Nor- 
dens unter welchen Bedingungen immer nicht gedacht werden zu 
dürfen. Durch die Schutz= und Trutzbündnisse von 1866 und die 
neuen Zollvereinsverträge von 1867 ist wenigstens für eine gewisse 
militärische Einheit nach außen und für den wirthschaftlichen Zu- 
sammenhang im Innern leidlich gesorgt und damit wird sich Deutsch- 
land für einmal zufrieden geben müssen. 
Die süddeutschen Regierungen scheinen entschlossen, die Schutz- 
und Trutzbündnisse gegebenen Falls loyal zu halten und das ist ein 
weiterer Grund, Frankreich von einem Kriege gegen Preußen abzu- 
halten, der sich alsbald zu einem Kriege gegen Deutschland gestalten 
würde, was er in Wahrheit von allem Anfang an wäre. Das kö- 
nigliche Haus der Welfen oder der gewesene Kurfürst von Hessen 
sind an sich den Franzosen sehr gleichgiltig und sehr wenig geeignet, 
irgend jemanden für sie in Begeisterung zu setzen und wenn die 
Franzosen sich der Freiheit dieses oder jenes deutschen Staates süd- 
lich oder nördlich des Mains annehmen, so geschieht es nur, weil 
die deutsche „Libertät“ heute noch für sie gleichbedeutend ist mit der 
Schwäche Deutschlands. Man darf zu den süddeutschen Regierungen 
das Zutrauen hegen, daß sie darüber vollkommen im Klaren sind. 
So weit es überhaupt möglich ist, so wünschen sie auf eigenen Füßen 
zu stehen und eine ihrer ersten Aufgaben erkannten sie daher darin, 
ihre Militärorganisationen, die sich im Kriege von 1866 schlecht be- 
währt hatten und den gesteigerten Anforderungen der Gegenwart 
und der Lage nicht mehr entsprachen, einer Reform zu unterziehen. 
Die Ausführung durch Vereinbarung mit ihren Landtagen verzögerte 
sich indeß bis zu Anfang des Jahres 1868. Ohne Zweifel wäre 
es das Beste gewesen, wenn sie mit Ausnahme einiger Punkte im 
Wesentlichen ganz einfach die preuß. Einrichtungen adoptirt hätten, 
die sich nun einmal bewährt hatten. Der wirklichen Selbständig- 
keit dieser Staaten, so weit sie auf berechtigten Eigenthümlichkeiten 
beruht, wäre dadurch kaum irgend ein Eintrag geschehen. Nur Baden 
— Hessen, der vierte süddeutsche Staat ist schon im Jahre 1867 
durch die damals abgeschlossene Convention militärisch von Preußen 
absorbirt worden — entschloß sich dazu und copirte sogar die preußi- 
schen Militärinstitutionen nur allzu ängstlich. Bayern und Württem-
        <pb n="529" />
        Uctbersicht der Ertignisse des Jahres 1868. 533 
berg konnten sich nicht dazu entschließen und bewahrten oder schufen Die 
allerlei Eigenthümlichkeiten, die einem Zusammenwirken mit dem s— 
nordd. Bundesheere und überhaupt mit anderen deutschen Truppen 
unmöglich förderlich sein können, für diese Staaten aber in Wahr- 
heit doch nur einen eingebildeten Werth haben. Bayern ging darin 
noch weiter als Württemberg, das wenigstens das preuß. Zündnadel- 
gewehr und die preuß. Exercierreglements annahm, während Bayern 
groß genug zu sein glaubte, um auch darin etwas Besonderes zu 
haben; denn praktisch, d. h. im Kriege wird zwischen all den neuen 
Hinterladungssystemen kaum ein großer Unterschied sein, wenn auch 
jede der großen Mächte ein anderes adoptirt hat und jede darin 
das relativ beste gewählt zu haben meint. Wenn aber die süddeut- 
schen Staaten die preußischen Einrichtungen und zwar nicht aus 
militärischen, sondern aus politischen Gründen nicht zu den ihrigen 
machen wollten, so wäre es doch gerade aus den obwaltenden poli- 
tischen Gründen angezeigt gewesen, daß dieselben wenigstens über 
eine und dieselbe Organisation sich unter einander verständigt hätten. 
Bayern hatte zu Anfang 1867 die Anregung dazu gegeben und in 
einer Conferenz zu Stuttgart sogar eine Convention zu diesem Zwecke 
zu Stande gebracht. Allein dieselbe wurde schließlich nicht oder doch 
nur in ihren allgemeinsten Bestimmungen, die sich mehr oder weniger 
von selbst verstanden, eingehalten. Die Militärorganisationen, wie 
sie in den ersten Monaten des Jahres 1868 zu Stande kamen, 
weisen wesentliche Abweichungen sowohl unter sich als mit derjenigen 
Preußens und des nordd. Bundes auf. Vollkommen gerechtfertigt ist 
davon nur diejenige, daß wenigstens in Bayern und Württemberg 
die Dienstzeit in der Linie zwar gesetzlich auf drei Jahre fixirt, aber 
factisch auf zwei oder sogar nur auf anderthalb Jahre beschränkt 
wurde. Nur Baden nahm auch darin die preußischen Maximen an; 
in den beiden andern wäre diese Dauer in den Landtagen nie und 
nimmer durchzuführen gewesen und wird auch in Preußen auf die 
Dauer nicht aufrecht erhalten werden können, wie sie denn jetzt schon 
thatsächlich auf zwei und ein halbes Jahr hat herabgesetzt werden 
müssen. Im allgemeinen sind in den süddeutschen Staaten auf Grund 
der Organisationen von 1868 unläugbar militärische Fortschritte gemacht 
worden und verdient der Geist, der die Truppen dieser Staaten und 
ihre oberste Leitung seit 1866 beseelt, alle Anerkennung. Die Aus-
        <pb n="530" />
        534 
Die 
sũdd. 
Staaten. 
Nordd. 
Bund. 
Nebetsicht der Ereignise des Tahres 1068. 
stellungen, die deßfalls von nordd. Seite gemacht wurden, sind kaum 
billig. Den militärischen Leistungen des nordd. Bundes kommen sie 
allerdings nicht gleich; aber die süddeutschen Regierungen thun in 
dieser Beziehung, was sie nur können und wenn es nicht mehr ist, 
so war es ihnen eben geradezu unmöglich, gegenüber ihren Land- 
tagen mehr zu erzielen. Und hinter den Landtagen standen eben 
die Bevölkerungen selbst. 
Es zeigte sich das bei Gelegenheit der Wahlen zum ersten 
deutschen Zollparlament, die in den ersten Monaten des Jahres in 
den süddeutschen Staaten und zwar zum ersten Mal mit allgemei- 
nem Stimmrechte vorgenommen wurden. Sie fielen in Württemberg 
ausschließlich, in Bayern überwiegend in antipreußischem Sinne aus, 
während sich in Baden wenigstens eine Minderheit in demselben 
Sinne herausstellte, die weit stärker war, als das Verhältniß der 
Parteien bisher in der badischen zweiten Kammer ausgewiesen hat. 
Die nationale Partei ist eben in Bayern und Württemberg z. Z. 
noch in der Minderheit, und besitzt nur in Baden die entschiedene 
Majorität, die ihr dort auch nicht leicht wird entrissen werden können. 
In Baden wären auch die Regierung sowohl als die Majorität beider 
Kammern jederzeit zum Eintritt in den norddeutschen Bund bereit 
und Hessen ist seinerseits durch Oberhessen und die Militärconvention 
von 1867 bereits so an Preußen und den nordd. Bund gekettet, daß 
es genöthigt ist, alle wichtigeren Gesetze, die sich der letztere gibt, 
sofort zu adoptiren, so daß seine Selbständigkeit eine bloße Illusion 
ist. Wenigstens militärisch verlangt Preußen auch unbedingte Will- 
fährigkeit: ein diesfälliger Zusammenstoß zwischen beiden bez. stricter 
Ausführung der einmal abgeschlossenen Militärconvention endigte 
denn auch im April 1868 damit, daß sich Hessen den Forderungen 
Preußens vollständig fügen mußte und der Großherzog sein bisheri- 
ges Kriegsministerium auflöste, um es ganz nach den Wünschen 
Preußens umzugestalten. In Preußen, obwohl man bis auf einen 
gewissen Grad schon längst daran gewöhnt ist, fühlt man trotzdem 
die jetzige Militärlast als eine furchtbare Last; in Süddeutschland, 
wo man noch gar nicht daran gewöhnt ist, findet man sie natür- 
licher Weise noch viel drückender. 
In Norddeutschland liegen die Sachen eben doch ctwas anders. 
In Preußen ist zwar die bei Gründung des nordd. Bundes in
        <pb n="531" />
        Ucbersicht der Ertignisse des Zahrts 1868. 535 
Aussicht gestellte Verminderung der Militärlast nicht eingetreten, aber Nordr. 
die weit überwiegende öffentliche Meinung denkt nicht daran, die neue Bund. 
Machtstellung der Monarchie oder den nationalen Beruf Preußens 
wieder gefährden zu lassen und trägt daher, wenn auch nicht ohne 
Seufzen, jene Last, so lange es unumgänglich nöthig sein wird, um 
das Schwert der Feinde und Neider in der Scheide zu halten. In 
den Kleinstaaten sind die Landesfinanzen durch die Anforderungen 
des Bundes und zwar so ziemlich ausschließlich für die Militär- 
ersordernisse überall arg ins Gedränge gekommen und haben fast 
überall Steuern und Abgaben erheblich erhöht werden müssen; aber 
diese Mehrlast wird wenigstens einigermaßen dadurch aufgewogen, 
daß sich ebendamit die unausweichliche Nothwendigkeit herausstellte, 
die vcraltete und namentlich allzu complicirte Verwaltungsmaschinerie 
zu vereinfachen und zu verbessern. Alle Glieder des Bundes aber 
finden eine Entschädigung nicht bloß in der größeren Sicherheit, die 
ihnen die Macht des Bundes jetzt schon gewährt und in der Zu- 
kunft noch mehr gewähren wird, sondern namentlich auch in dem, 
was ihnen der Bund auf wirthschaftlichem und den damit verwandten 
Gebieten unläugbar bietet. Nachdem schon im Jahre zuvor die Frei- 
zügigkeit innerhalb des Bundesgebiets beschlossen worden war, wurde 
dieser überaus wohlthätige Fortschritt in der Session des Reichstages 
von 1868 am 8. April durch die Aufhebung aller bisherigen Ehe— 
beschränkungen, am 28. Mai durch die Aufhebung der Schuldhaft, 
am 13. Juni durch ein Gesetz bez. gemeinsames Maß und Gewicht, 
am 18. Juni durch ein Nothgewerbegesetz (das 1869 durch ein voll- 
ständiges Gewerbegesetz auf sehr liberaler Grundlage ersetzt ward), 
am 20. Juni durch ein Gesetz über das Genossenschaftswesen nach 
den Ideen von Schulze-Delitzsch vervollständigt. Schon vorher am 
3. Januar hatte sich die vom Bundesrath beschlossene Commission 
für Ausarbeitung eines Civilprozeßordnungs-Entwurfs constituirt und 
am 5. Juni beschloß der Bundesrath, auch den Entwurf eines ge- 
meinsamen Strafgesetzes und Strafprozesses ausarbeiten zu lassen. 
Alles das sind nicht Fortschritte hochpolitischer Natur, aber entschieden 
wesentliche Fortschritte für die freie Thätigkeit der gesammten Bevöl-= 
kerung des Bundes. Die Erfolge der Session auf eigentlich poli- 
tischem Gebiete waren allerdings weniger erheblich. Die noch sehr 
unfertige Verfassung des Bundes, namentlich was das Verhältniß
        <pb n="532" />
        536 
Nordd. 
Bund. 
Ucbersicht der Erelgnisse des Jahres 1868. 
der preußischen Regierung zum Bundesrathe und des Bundesraths 
zum Reichstage betrifft, kam zwar in der Sitzung vom 9. und 10. 
Juni zur Sprache, ohne indeß schon zu irgend einem Resultate zu 
führen. Den erneuerten Antrag auf Gewährung von Diäten warf 
die Versammlung am 2. April mit 97 gegen 92 Stimmen selbst 
ab. Ein Antrag Lasker's auf Erlaß eines Bundesgesetzes zum 
Schutz der Redefreiheit sämmtlicher Kammern und Landtage der 
Bundesstaaten war speciell auf Preußen gemünzt, um den Wider- 
stand des dortigen Herrenhauses, der nicht zu brechen war, zu um- 
gehen. Er wurde vom Bundeskanzler lebhaft bekämpft, am 3. April 
indeß doch und zwar mit 119 gegen 65 Stimmen angenommen, 
aber vom Bundesrathe schließlich abgelehnt. Derselbe hatte aber 
doch den Erfolg, daß Graf Bismarck sich zu der Erklärung herbei- 
ließ, er werde sich innerhalb der preußischen Sphäre bemühen, die 
Dinge auf den Punkt zu bringen, daß die Wünsche der Antrag- 
steller zu ihrer Befriedigung gelangen. Soweit dies vom preußischen 
Herrenhause abhängt, scheiterte freilich die übrigens ziemlich laue Be- 
mühung des preußischen Ministerpräsidenten seither neuerdings an 
dem bisherigen zähen Widerstand. Aber so viel war doch erreicht, 
daß die preußische Regierung ihrerseits Prozesse wie gegen den Abg. 
Twesten, die ihr gar nichts nützen und nur geeignet sind, die öffent- 
liche Meinung und mit vollem Recht zu erbittern, fernerhin unmöglich 
mehr anheben kann. Einen heftigeren Kampf zwischen dem Bundes- 
kanzler und der Majorität des Reichstags führte die Frage des 
Bundesschuldenwesens herbei. Ein diesfälliges Gesetz war schon im 
Jahre vorher an der Frage der Verantwortlichkeit der mit dem 
Bundesschuldenwesen zu betrauenden Beamten gescheitert. In der 
Session von 1868 brachte die preuß. Regierung das Gesetz neuerdings 
ein und die Majorität (131 gegen 114 Stimmen) fügte am 21. 
April die Verantwortlichkeit wieder in das Gesetz ein, worauf es 
Graf Bismarck alsbald zurückzog. Er begnügte sich jedoch damit 
nicht, sondern sistirte sofort alle außerordentlichen Marinearbeiten, 
um die Majorität zu strafen, da er wohl wußte, wie empfindlich sie 
gerade durch diese Maßregel berührt werde. Er erreichte auch seinen 
Zweck: am 15. Mai ließ sich die Majorität mit 151 gegen bloß 
41 Stimmen zu einem Compromiß herbei, der die Verwaltung der 
Marine-Anleihe vorerst der preußischen Staatsschuldenverwaltung
        <pb n="533" />
        Uebersicht der Erelgnisse des Jahres 1868. 537 
übertrug. Die nationalliberale Partei ist deßhalb heftig getadelt Nortd. 
worden und vom Standpunkt der constitutionellen Theorie aus nicht Vrnt. 
ohne Grund. Praktisch ist die ganze Frage indeß von nicht gar 
großer Bedeutung. Die ganze Angelegenheit machte im Grunde bloß 
darum auf die öffentliche Meinung einen sehr unangenehmen Ein- 
druck, weil sie nur allzu lebhaft an die Conflictszeit erinnerte. Die 
Haltung und die Stellung des Bundeskanzlers ist inzwischen doch 
eine merklich andere geworden. Schon vor Mitte des Jahrs war 
in der Bundeskasse ein erhebliches Deficit eingetreten, das nicht bloß 
von einer Mindereinnahme im Postwesen, sondern namentlich auch 
von einer Mehrausgabe der Militärverwaltung in Folge der ge- 
steigerten Lebensmittelpreise herrührte. An eine Nachbewilligung von 
Seite des Reichstags für Militärzwecke war nicht zu denken. Der 
Bogen ist in dieser Beziehung aufs äußerste gespannt und läßt sich 
unmöglich noch mehr anspannen. Der Bundeskanzler muthete daher 
dem Bundesrath nach dem Schlusse der Reichstagssession einfach zu, 
eine Anticipation der Matricularumlagen für 1869 ohne vorherige 
Bewilligung der Volksvertretung zuzugestehen. Der Bundesrath ging 
indeß nicht darauf ein und die preußische Regierung sah sich ge- 
nöthigt, auf der einen Seite starke Beurlaubungen in der Bundes- 
armee eintreten zu lassen und auf der andern die Rekruten um volle 
drei Monate später als gewöhnlich einzuberufen. 
Mitten in die Session des nordd. Reichstags fiel die erste Zoupar- 
Session des deutschen Zollparlaments. Berlin sah zum ersten Male leen. 
die Vertreter Süd= und Norddeutschlands vereinigt in seinen Mauern. 
Der König von Preußen eröffnete das Zollparlament persönlich mit 
einer Rede von entschieden nationaler Färbung und eine Anzahl 
süddeutscher Abgeordneter der nationalen Partei wünschten darauf 
mit einer Adresse von demselbem Gepräge zu antworten, nachdem 
schon vorher in der Presse die Wünschbarkeit einer Ausdehnung der 
Competenz des Parlaments auf sämmtliche in Art. 4 der nordd. 
Bundesverfassung aufgezählten materiellen Interessen lebhaft erörtert 
worden war. Ihnen trat jedoch die Majorität der süddeutschen Ab- 
geordneten, die sich, der ultramontanen, demokratischen und streng- 
particularistischen Richtung angehörig, 57 an Zahl als „süddeutsche 
Fraction“ zusammengethan hatten, mit Eifer entgegen. Um des Frie- 
dens willen verzichtete die Majorität des Parlamems auf die Ge-
        <pb n="534" />
        538 
Zollpar- 
lament. 
Preußen. 
Uebersicht der Ercignisse des Jahres 1869. 
nehmigung des Antrags, da die genannte Fraction sogar mit ihrem ecla- 
tanten Austritt gedroht hatte, und ging am 7. Mai zur einfachen 
Tagesordnung über, nahm sich aber am 18. d. M. gelegentlich einer 
unbedachten Aeußerung eines Mitgliedes jener Fraction durch eine 
Debatte, die die Fraction deckte, und eine Abstimmung, die sie ganz 
vereinzelt hinstellte, obwohl sie weiter keine Folge hatte, nicht minder 
entschiedene Genugthuung. Das Zollparlament genehmigte den mit 
Oesterreich abgeschlossenen Handelsvertrag, der einen sehr wesentlichen 
Fortschritt auf der Bahn des Freihandelsprincips in sich schloß und 
ein Gesetz zu Besteuerung des Tabaks; dagegen scheiterte das wich- 
tigste Tractandum, die Reform des Zolltarifs, indem die geforderte 
Besteuerung des Petroleums, welche die anderseitigen Ausfälle mehr 
als aufgewogen hätte, am 20. Mai mit 190 gegen 90 Stimmen 
abgelehnt wurde und später nochmals mit 149 gegen 86 Stimmen, 
worauf Graf Bismarck die Vorlage zurückzog. Die Frage wurde 
damals noch nicht in ihrer ganzen Tragweite erkannt. Sie hängt 
eng mit einem nicht unerheblichen Deficit in den preußischen Finan- 
zen, das erst etwas später zu Tage kam, und mit dem ganzen 
Steuersystem in Preußen und dem nordd. Bunde zusammen und 
hat seither (1869) zu einer Krisis geführt, deren schließlicher Aus- 
gang noch nicht mit Sicherheit abzusehen ist. 
Wenn man unbefangen sein will, so wird man kaum umhin 
können, zuzugestehen, daß der nordd. Bund in befriedigender Con- 
solidation begriffen ist. Von Ueberstürzung ist allerdings keine Rede; 
seine Fortschritte sind langsame aber stätige und gewähren wenigstens 
den mächtigen Vortheil, daß sie keinerlei Rückschritte und keine Um- 
schläge in Aussicht stellen. Die Stellung des Reichstags gegenüber 
der preußischen Regierung oder dem Bundesrathe ist im Ganzen 
eine würdige und sein Einfluß unzweifelhaft im Wachsen begriffen. 
Die Macht der Regierungsgewalt ist allerdings unläugbar eine große 
und zur Zeit noch immer überwiegend; aber an sich ist das noch kein 
Unglück: ohne eine starke Regierung ist ein starkes Parlament kaum 
denkbar, jedenfalls nicht jene stätige, selbstbewußte Entwickelung, wie 
sie im Interesse des werdenden Deutschlands liegt. Die Schwäche 
des nordd. Bundes liegt in der noch sehr unklaren Stellung der 
preußischen Regierung innerhalb des Bundesraths und gegenüber 
der Vertretung der Nation und noch mehr in den inneren Zuständen
        <pb n="535" />
        Uebttsicht der Ertlgnisse des Jahres 1866. 539 
Preußens, die nicht so unbefriedigend sind, wie sie die Gegner und preußen. 
Neider Preußens und seiner gegenwärtigen Machtstellung in Deutsch- 
land darzustellen pflegen, aber allerdings den berechtigten Forder- 
ungen der Gegenwart vielfach nicht entsprechen. Preußen ist ein 
sehr monarchischer Staat, nicht bloß schon durch den Gang seiner 
historischen Entwickelung, sondern auch durch die Forderungen seiner 
gegenwärtigen Lage, wenn auch nicht im Sinne der veralteten legi- 
timistischen Anschauung, deren Anhänger täglich mehr zusammen- 
schmelzen. Preußen bedarf einer starken monarchischen Gewalt und 
die große Mehrheit des preußischen Volks will eine solche, aber 
mehr und mehr im Sinne der modernen Mocnarchie, wie sie dem 
modernen Staate entspricht. In Preußen ist das noch nicht der 
Fall, aber Preußen ist sichtlich im Prozesse des Uebergangs begriffen. 
Die Conflictszeit hat diesen Prozeß aufgehalten oder wenn man will 
genauer, richtig gestellt, aber nicht gelöst. Hätte die damalige Fort- 
schrittspartei gesiegt, so wäre, gleichviel ob sie es bewußt anstrebte 
oder nicht, das Uebergewicht allerdings thatsächlich allmälig von der 
Krone auf die Volksvertretung übergegangen. Das Regiment des 
Grafen Bismarck hat diesen Ausgang des Kampfes vereitelt und die 
monarchische Gewalt vorerst intact erhalten. Aber indem es sich 
dabei auf das Herrenhaus und die feudale Partei stützte, hat es 
eine gewisse Solidarität zwischen der Krone und dieser Partei her- 
gestellt, eine Solidarität, der sich die Krone selber zur Zeit der sog. 
neuen Aera unter dem Ministerium Hohenzollern-Auerswald zu ent- 
ziehen gesucht hatte. Diese Solidarität ist eine historische, aber keine 
innerlich nothwendige und widerspricht der ganzen modernen Ent- 
wickelung des Staates überhaupt und Preußens insbesondere, liegt 
auch durchaus nicht im Interesse der Monarchie, obgleich sich jene 
Partei als die festeste Stütze des Thrones gerirt, vielfach nur, um 
sie in ihrem Interesse auszubeuten. Das Jahr 1866 bedingt aber 
auch für die inncre Entwickelung Preußen einen entschiedenen Wende- 
punkt. Nicht nur hat es damit eine Aufgabe unternommen, die 
ganz moderner Natur ist und nur im Sinne des modernen Staats, 
wenn auch auf Grundlage des historisch Gewordenen und Gegebenen, 
gelöst werden kann, sondern auch im Innern ist die alte legitimi- 
stische Auffassung des Königthums gegenüber den Annexionen, wenn 
man auch diese auf das Recht der Eroberung zu stützen versucht
        <pb n="536" />
        540 
Uebersicht der Ereigussse des Jahrts 1868. 
Preußen. hat, nicht mehr möglich und das Memento, das von Hietzing aus 
fortwährend gegen Preußen erhoben wird, hat insofern seine für 
Preußen selber sehr heilsame Berechtigung. In Folge derselben Er- 
eignisse ist denn auch die frühere Opposition auseinambergefallen 
und die feudale Partei in innerer Auflösung begriffen, ja insofern 
gleichfalls auseinandergefallen, als sich von ihr bereits die sog. frei- 
conservative Fraction abgelöst hat. Aber jene Solidarität besteht 
doch noch immer, der König vergißt der feudalen Partei nicht, daß 
sie in der schweren Zeit des Conflictes auf seine Seite trat, das 
Ministerium ist dasselbe geblieben und gehört ihr an, und Graf 
Bismarck stützt sich, statt auf die mittleren Parteien der Freiconser- 
vativen und Nationalliberalen, wesentlich noch immer auf sie. Darin 
liegt ein innerer Widerspruch, der den Grafen Bismarck zwar nicht 
hindert, sein Ziel mit aller Energie zu verfolgen, der ihm vielleicht 
allerdings erlaubt, die Ueberführung der alten Zustände in wesentlich 
andere mit größerer Schonung zu bewerkstelligen, aber der ihn der 
Sympathie des größeren Theiles der öffentlichen Meinung beraubt, 
der die Ursache ist, wenn Regierungsgewalt und Reichstag nicht mit 
größerer Harmonie und größerer Freudigkeit an der Entwickelung 
des nordd. Bundes arbeiten und der wenigstens mit die Ursache ist, 
warum der Süden sich der Neugestaltung Norddeutschlands bisher 
hat entziehen und wohl noch für längere Zeit wird entziehen können. 
Die Anschauungen und Bestrebungen der feudalen und der alteon- 
servativen Partei Preußens stellen einen Particularismus dar, der 
darum um nichts berechtigter ist, wenn er auch als der eines großen 
Staates sich darstellt, und der in Süddeutschland einem nur sehr 
geringen Verständniß und einem noch viel geringeren Anklang be- 
gegnet. 
Auch gegenüber den neu erworbenen Landestheilen und ihrer 
festen und freudigen Einfügung in Preußen war das herrschende 
System kaum förderlich. Einen Augenblick hatte dasselbe sogar 
daran gedacht, diese neuen Provinzen, die eben noch selbständige 
Staaten gewesen waren, ohne weiteres wie die alten preußischen 
Provinzen zu behandeln und im Sommer 1867 die königl. Dictatur 
benützt, um eine ganze Fluth von Unificationsmaßregeln über sie 
auszugießen. Dieses Vorgehen fand zuerst Widerstand in Kurhessen 
bez. seines Staatsschatzes, der ihm schließlich als Provinzialfonds
        <pb n="537" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 541 
gelassen werden mußte, und nun erkannte Graf Bismarck, daß es Prußen- 
nicht zu umgehen sein würde, auch den Hannoveranern, die Preußen so 
reiche Domänen zugebracht hatten, einen erklecklichen Provinzialfonds 
zuzutheilen. Doch war immerhin die Rücksicht auf die Wünsche und 
Anschauungen dieser neuen Landestheile keine besonders große und 
dies wurde in denselben tief gefühlt. Viel zarter jedenfalls war die 
Rücksicht auf die depossedirten Souveräne derselben. Noch vor Ab- 
lauf der königl. Dictatur wurden Verträge mit dem König Georg 
von Hannover und dem Herzog Adolf von Nassau abgeschlossen, 
welche denselben ein überaus reichliches Einkommen sicherten, reich- 
licher, als sie es als souveräne Fürsten genossen hatten. Diesel- 
ben verzichteten dadurch nicht ausdrücklich auf ihre Ansprüche, aber 
Preußen nahm an, daß dies thatsächlich geschehe. Nicht ohne Schwie- 
rigkeit wurde die Vorlage im Abgeordnetenhause durchgebracht — 
Graf Bismarck machte es zur Cabinetöfrage — doch wurde sie am 
4. Febr. mit 254 gegen 113 Stimmen angenommen. Herzog Adolf 
von Nassau fügte sich auch wirklich thatsächlich in sein Schicksal. 
Nicht so dagegen König Georg von Hannover. Am 18. Febr. feierte 
er in Hietzing seine silberne Hochzeit und benützte diese Gelegenheit, 
zu der sich auch eine Anzahl welfisch gesinnter Hannoveraner ein- 
fand, zu einer Demonstration, bei der er auf die Wiederherstellung 
des Welfenreichs, des Welfenthrons und seine baldige Rückkehr auf 
denselben toastirte. Gleichzeitig unterhielt er zuerst in Holland, dann 
in der Schweiz, schließlich in Frankreich eine Anzahl flüchtiger Han- 
noveraner auf seine Kosten als Welfenlegion für alle Fälle. Der 
Welfe ließ also darüber keinen Zweifel, daß er weder formell noch 
thatsächlich auf seine Rechte verzichtet habe. Preußen sah sich da- 
durch genöthigt, die Ausbezahlung jenes reichen Jahresgehalts sofort 
(3. März) auch wieder zu sistiren und das Vermögen des Exkönigs mit 
Beschlag zu belegen. Der preußische Landtag hat seither auch dazu 
seine Zustimmung ertheilt, doch abweichend von dem Begehren der 
Regierung mit der Bestimmung, daß die Wiederaufhebung des Se- 
questers nicht durch königl. Verordnung, sondern nur unter Zustim- 
mung des Landtags soll erfolgen können, was schwer zu erzielen 
sein dürfte, so lange König Georg nicht in aller Form auf alle 
seine früheren Rechte verzichtet. Wenige Tage, nachdem das Abge- 
ordnetenhaus die Abfindungssummen an die Depossedirten bewilligt
        <pb n="538" />
        542 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Preußen hatte, kam auch die Gewährung eines Provinzialfonds für Hannover 
zur Behandlung. Graf Bismarck setzte sie indeß im Abgeordneten- 
hause noch schwerer durch als jene und zwar nicht gegen die libe- 
ralen, sondern gegen die conservativen oder feudalen Elemente des 
Hauses, die dabei ihrer Unzufriedenheit mit dem Ministerpräsidenten 
in Folge der Wendung, die in der gesammten inneren und äußeren 
Politik der Regierung seit 1866 eingetreten ist, Luft machten. Graf 
Bismarck mußte neuerdings die Cabinetsfrage stellen und den Feudalen 
unumwunden damit drohen, daß er sich sonst auf eine andere Partei 
zu stützen genöthigt wäre, um ihren Widerstand zu brechen. Sie 
unterlagen nach dreitägiger Debatte am 6. Febr. nur mit 192 gegen 
197 Stimmen. Bismarck war darüber so ärgerlich, daß er augen- 
blicklich Urlaub nahm und bis zum Schluß der Session nicht mehr 
im Landtag erschien. Seine Organe führten inzwischen der Partei 
zu Gemüthe, daß das Ministerium Bismarck doch augenscheinlich das 
letzte „conservative“ Ministerium in Preußen sei und daß sie daher 
blutwenig zu gewinnen habe, wenn sie ihm Schwierigkeiten zu be- 
reiten suche. Sie sah das auch selber ein und fügte sich alsbald 
wieder der altgewohnten Leitung vollständig. Die Frage des han- 
noverschen Provinzialfonds hing inzwischen eng zusammen mit der 
Reform der Provinzial= und Kreisverfassungen in Preußen überhaupt 
und mit der längst angeregten Reform der inneren Verwaltung der 
Monarchie im Sinne größerer Selbstverwaltung ihrer speciellen An- 
gelegenheiten von Seite der Provinzen und der Kreise. Die Regie- 
rung erklärte bei Gelegenheit des hannoverschen Provinzialfonds ihre 
Absicht oder Geneigtheit, wie Hannover so auch allen anderen, neuen 
und alten, Provinzen allmälig besondere Fonds anzuweisen und aus- 
zuscheiden. Für die alten Provinzen steht die Lösung der Frage 
wohl noch in ziemlich weiter Ferne. Näher lag es, schon um 
wenigstens einen Anfang zu machen, darin gegenüber den neuen 
Provinzen voranzugehen, zumal Nassau und Schleswig-Holstein 
nicht wohl verweigert werden konnte, was man Kurhessen und Han- 
nover bereits zugestanden hatte. Zunächst geschah es aber doch bloß 
gegenüber Nassau und auch hier in sehr beschränktem Umfange, als im 
October die Provinzial= und Communalstände der neu erworbenen 
Landestheile einberufen wurden, um mit ihnen verschiedene Angele- 
genheiten zu ordnen. Eine der wichtigsten war die Organisation der
        <pb n="539" />
        tlebersicht der Erelgnisse des Jahres 1668. 543 
ständischen Ausschüsse, wobei die Regierung großes Gewicht darauf Preußen. 
legte, es durchzusetzen, daß auch diese Ausschüsse nach dem alten 
Ständeprincip zusammengesetzt würden. In Hannover setzte sie ihren 
Willen leicht durch und in Kurhessen fügte man sich ziemlich willig, 
nur in Nassau ward das Begehren entschieden abgelehnt. Das darin 
zu Tage getretene System machte in diesen Landestheilen selber und 
noch mehr in größeren Kreisen keinen der preußischen Regierung gün- 
stigen Eindruck. Die Stimmung der neuen Landestheile ist über- 
haupt für Preußen keine allzu befriedigende. Die entschiedene Mehr- 
heit der Bevölkerungen derselben denkt allerdings, selbst in Hannover, 
nicht daran, die früheren Regierungen zurückzuwünschen, was sehr 
begreiflich ist, wenn man die Persönlichkeit ihrer früheren Fürsten 
sich ins Gedächtniß zurückruft, und Preußen hätte selbst für den 
Fall eines Krieges von dieser Seite wenig oder nichts zu fürchten. 
Aber während die einen sich lediglich fügen, sind die Hoffnungen 
und Erwartungen der anderen entschieden nicht erfüllt, vielfach ge- 
radezu getäuscht worden und das Gefühl ist daher im Ganzen ein 
mehr oder weniger unbehagliches, das die Verschmelzung mit den 
alten Theilen der Monarchie jedenfalls verzögert und das so leicht 
hätte vermieden werden können. Die bisherige Organisationsthätig- 
keit der Regierung bezüglich der neuerworbenen Landestheile ist in 
der That nicht geeignet, bez. ihrer Vorlagen für eine Reform der 
inneren Verwaltung überhaupt große Hoffnungen zu erwecken. Alle 
Parteien scheinen über die Wünschbarkeit und die meisten auch über 
die Dringlichkeit einer solchen Reform einverstanden zu sein, das 
Abgeordnetenhaus hat sich im Jahre 1868 wiederholt und in ein- 
läßlichen Debatten damit beschäftigt und principiell hat sich die Re- 
Zierung gleichfalls wiederholt nicht nur nicht dagegen, sondern viel- 
mehr dafür erklärt. Dennoch ist bisher in dieser Richtung so viel 
wie gar nichts geschehen und offenbar auch kaum etwas zu erwarten, 
so lange das Ministerium in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung 
verbleibt. Nach innen ist es nicht sowohl der Ministerpräsident, son- 
dern sind es vielmehr der Minister des Innern, Graf zu Culenburg, 
und der Minister für Cultus und Unterricht, Hr. v. Mühler, die 
ihm ihr Gepräge aufdrücken, weßhalb das System auch vielfach als 
das Eulenburg-Mühlersche bezeichnet wird. Die Art, wie das Mi- 
nisterium des Innern verwaltet wird, erinnert nur allzusehr an die
        <pb n="540" />
        544 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Preußen. Conflictszeit, wenn auch mit einiger Ermäßigung, und einer um- 
Oester-= 
reich. 
fassenden Reform der Verwaltungsorganisation, die allerdings ein 
großartiges und schwieriges Werk ist, sobald man nicht nach der 
Schablone arbeiten will, scheint der Minister nicht gewachsen zu 
sein. Noch größeren Widerwillen aber erregt in einem sehr zahl- 
reichen Theile des preußischen Volkes die Leitung der Angelegenheiten 
des Cultus und des Unterrichts durch Hru. v. Mühler, der überall 
den strengsten Confessionalismus aufrecht, die Schule in möglichster 
Dependenz von der Kirche zu erhalten und so weit sein Ressort geht, 
dem Staate überhaupt ein sogenanntes christliches Gepräge mit Gewalt 
aufzudrücken bemüht ist, das den Interessen wahrer Religiösität kaum 
förderlich ist, wenn es auch denjenigen eines großen Theils der 
Geistlichkeit allerdings sehr entspricht. Beide Minister fanden in 
der Landtagssession von 1868/69 vielfache und entschiedene Anfech- 
tungen, vorerst freilich ohne allen Erfolg. Zunächst scheint auch 
alles vor der Thatsache zurücktreten zu sollen, mit der der Finanz- 
minister am 6. Nov. vor das Abgeordnetenhaus trat, einem Deficit 
nämlich von mehr als 5 Mill. Thlrn. im Budget für 1869. Die 
Deckung desselben für dieses Jahr bot keinerlei Schwierigkeiten und 
die Lage der preußischen Finanzen ist überhaupt nicht geeignet, Be- 
sorgnisse einzuflößen. Für die Regierung handelt es sich auch offen- 
bar nicht sowohl darum, ein Deficit zu decken, als darum, sich bei 
dieser Gelegenheit größere Einnahmen zu beschaffen. Graf Bismarck 
hat sich zu diesem Ende hin erst an den Reichstag, dann an das 
Zollparlament gewendet, ist aber in beiden mit seinen Steuervor- 
lagen gänzlich gescheitert und die Frage wird daher im Oct. 1869 
neuerdings zu ihrer Lösung an den preußischen Landtag zurückgehen. 
Verglichen mit Preußen, bot Oesterreich im Laufe des Jahres 
1868 vielfach ein geradezu entgegengesetztes Bild dar. Während 
die preußische Regierung, von der nationalen Frage abgesehen, sich 
jede Concession an die liberalen Forderungen der Zeit mit der äußer- 
sten Zähigkeit abkämpfen läßt, wurden diese Concessionen in Oester- 
reich mit vollen Händen geradezu ausgestreut. Nachdem bis Ende 
1867 der Ausgleich mit Ungarn in allen Theilen vereinbart war, 
ernannte der Kaiser das gemeinsame oder Reichsministerium und 
vollzog noch in den letzten Tagen jenes Jahrs die Ernennungen 
auch für das cisleithanische Ministerium. Die neuen Minister waren
        <pb n="541" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 545 
die bisherigen Führer der Majorität des Reichsraths, Giskra, Herbst, Oe#er= 
Brestel, Hasner, Berger, an deren Spitze der bisherige Präsident c 
des Herrenhauses, der liberale Fürst Carlos Auersperg trat. Das 
Ministerium war somit im vollsten Sinne des Wortes ein par- 
lamentarisches und da dasselbe auch wesentlich völlig freie Hand 
hatte, die Aenderung des Systems eine vollständige. Die Aufgabe 
des Cabinets war, dieselbe eben nach allen Seiten ins Leben zu 
führen. Vor allem mußten die sog. confessionellen Gesetze durch- 
gesetzt und die Frage des Concordats entschieden, der Staat aus 
der bisherigen Bevormundung der Kirche herausgerissen und definitiv 
auf seine eigenen Füße gestellt werden. Die beiden confessionellen 
Gesetze über die Ehe und die Schule waren erst vom Abgeordneten- 
hause genehmigt, die Zustimmung des Herrenhauses und die Sanction 
des Kaisers standen noch aus. Offenbar war jene für den Bestand 
oder wenigstens für die ruhige Entwickelung der ganzen neuen Ord- 
nung der. Dinge eine vielfach entscheidende. Der Hof scheint sich 
jeden Einflusses auf das Haus enthalten und ihm die Verantwort- 
lichkeit für seine Wahl gänzlich anheimgestellt zu haben: die Minister 
hatten die Zusicherung erhalten, daß der Kaiser den Gesetzen seiner- 
seits die Sanction nicht verweigern werde, wenn dieselben die Zu- 
stimmung beider Häuser erhielten. Am 19. März kam das erste, 
das Ehegesetz, im Herrenhause zur Behandlung. Die Majorität der 
Commission trug auf Annahme, die Minorität auf Unterhandlungen 
mit Rom, Graf Mennsdorff auf Vertagung an. Am 20. März er- 
folgte die Abstimmung. Die Aufregung war an jenem Tage in 
Wien eine ungeheure. Große Volksmassen umgaben den Sitzungs- 
saal und erwarteten den Ausgang, indem sie während der Abstim- 
mung mit athemloser Spannung dem Ja und Nein und dem wech- 
selnden Verhältniß zwischen der Anzahl beider folgten. Auch in den 
Kreisen des Herrenhauses hatte man sich indeß bisher dem Drucke 
des Concordats vielfach nur wider Willen gefügt. Das zeigte sich 
jetzt sehr deutlich. Der Vertagungsantrag wurde mit 65 gegen 45, 
der Minoritätsantrag mit 69 gegen 34 Stimmen verworfen und 
hierauf das Gesetz mit unwesentlichen Aenderungen, so wie es aus 
den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses hervorgegangen war, ange- 
nommen. Dem Ehegesetz folgte das Schulgesetz und etwas später 
auch das inzwischen vom Abgeordnetenhause ebenfalls berathene und 
35
        <pb n="542" />
        546 
kebersicht der Ereiguisse des Jahres 1868. 
Oester= beschlossene sog. interconfessionelle Gesetz über Mischehen 2c. Der 
reich. Kaiser ertheilte allen dreien am 25. Mai seine Sanction und der 
Reichskanzler zeigte die vollendete Thatsache noch an demselben Tage 
dem päpstlichen Nuntius persönlich an. Der Nuntius antwortete 
mit einem Protest, dessen Empfang einfach bescheinigt wurde. Be— 
gieriger und ängstlicher war man in der Hofburg bezüglich dessen, 
was nunmehr der Papst thun werde, und um ihn wenigstens von 
einem gar zu schroffen Auftreten gegen Oesterreich abzuhalten, wurde 
erst der Erzbischof Haynald officiös, nachher der clerical gesinnte 
Unterstaatssecretär im Ministerium des Auswärtigen, Hr. v. Meysen- 
bug, officiell nach Rom abgesandt. Beide richteten wenig oder gar 
nichts aus. Der Papst ließ sich nicht abhalten, am 22. Juni in 
öffentlicher Allocution die neuen österreichischen Staatsgrundgesetze 
als „wahrhaft unselige", die confessionellen Gesetze als „abscheu- 
liche“ zu bezeichnen und die letzteren aufs bestimmteste zu verwerfen 
und zu verdammen, für durchaus null und immerdar ungiltig zu er- 
klären. Wenn er gegen den Kaiser, die Regierung und den Reichs- 
rath Oesterreichs nicht geradezu den Bannstrahl schleuderte, so be- 
merkte er doch verständlich genug: „Die Urheber dieser Gesetze, be- 
sonders die sich Katholiken zu sein rühmen, und alle, welche besagte 
Gesetze vorzuschlagen, zu beschließen, zu approbiren und auszuführen 
sich unterfangen, ermahnen und beschwören Wir, der Cenfuren und 
geistlichen Strafen zu gedenken, welche, nach den apostolischen Con- 
stitutionen und den Decreten der öcumenischen Concilien diejenigen, 
welche die Rechte der Kirche verletzen, ipso facto auf sich laden.“ 
Die Allocution gewährte den clericalen und feudalen Gegnern der 
neuen Ordnung der Dinge in Oesterreich eine lebhafte Genugthuung, 
auf die öffentliche Meinung im Allgemeinen machte sie gar keinen 
oder doch nur einen sehr geringen, auf den Kaiser selbst, wie es 
scheint, einen geradezu entgegengesetzten Eindruck von dem, den man 
in Rom beabsichtigt hatte. Der Reichskanzler Beust aber konnte 
nicht umhin, Rom in einer Depesche darauf aufmerksam zu machen, 
daß es vielleicht Ursache hätte, etwas weniger schroff gegen Oester- 
reich aufzutreten, indem dieselben „abscheulichen und unseligen" Ge- 
setze, die Rom verdamme, immerhin der Kirche ihren ganzen welt- 
lichen Besitz garantirt hätten, was bekanntlich nicht in allen andern 
katholischen Ländern der Fall gewesen sei. Auf Nom machte die
        <pb n="543" />
        Uebersicht der Ereigulsse des Jahres 1668. 547 
Andeutung keinen Eindruck und wenn es nicht zu einem völligen Oester= 
Vruch zwischen ihm und Oesterreich kam, so ist das Verdienst we= W 
niger Rom als der Mäßigung der österreichischen Negierung zuzu- 
schreiben. Auch ist es nicht das Verdienst des österreichischen Epis- 
copats, der in seiner Mehrheit furibunde Hirtenbriefe gegen die 
neuen Gesetze erließ, sondern wiederum dasjenige der österreichischen 
Regierung, die ihnen fest aber gemäßigt entgegentrat. Zur Heraus- 
gabe der pendenten Ehegerichtsacten mußten zahlreiche Bischöfe theils 
durch den Schlosser, theils durch hohe Geldstrafen genöthigt und 
ebenso zu einer dem Gesetz entsprechenden Führung der Matrikeln, 
die ihnen als bürgerliche Civilstandsregister doch nur als Staats- 
beamten übertragen sind. Ebenso wurde der eximirte Gerichtsstand 
der Bischöfe von den Gerichten nicht mehr anerkannt, wegen bürger- 
licher Vergehen verurtheilte Geistliche nicht mehr Klöstern, sondern 
den gewöhnlichen Strafgefängnissen übergeben und den Bischöfen 
und ihrer Strafgewalt gegenüber dem niederen Clerus der Arm der 
weltlichen Gewalt entzogen. Dagegen wurde die Einführung der 
obligatorischen Civilehe und die Uebertragung der bürgerlichen Ma- 
trikelführung an weltliche Beamte vorerst noch vorbehalten. Wenig- 
stens ein Theil der österreichischen Bischöfe scheint sich denn auch be- 
sinnen und die Dinge nicht auf die Spitze treiben zu wollen. 
Zu ebenderselben Zeit, da die Entscheidung über das Concor- 
dat im Herrenhause fiel, unternahm es die Regierung auch, die Fi- 
nanzen der cisleithanischen Reichshälfte zu ordnen und das Deficit 
endlich einmal wirklich zu beseitigen oder doch auf ein möglichst 
kleines, jedenfalls erträgliches Maß herabzumindern. Bisher hatte 
die österreichische Regierung dies trotz aller Versicherungen gar nie 
ernstlich gewollt oder der Wille dazu war doch ein völlig leerer 
guter Wille gewesen, da die nothwendige Ergänzung fehlte, der 
Muth, den Verschleuderungen zu widerstehen und die nothwendigen 
Ersparungen zu bewerkstelligen. Die neue Ordnung der Dinge 
mußte die Frage lösen, wenn sie überhaupt Bestand haben wollte 
und dem Finanzminister Brestel kam das allgemeinen Zutrauen ent- 
gegen. Seine Aufgabe war nach der einen Seite durch die bloße 
Existenz eines parlamentarischen Ministeriums leichter, nach der an- 
dern dagegen durch den Ausgleich mit Ungarn, der die weitaus 
größere Last der Staatsschuld und der Ausgaben für gemeinsame 
35“
        <pb n="544" />
        548 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Oester-Zwecke auf die diesseitige Reichshälfte gewälzt hatte, schwerer gewor- 
wich. den. Am 24. März machte Brestel dem Reichsrath seine Vorlagen. 
Sie gingen dahin, den Abzug von den Interessen der Staatsschuld, 
die sog. Couponsteuer, um 12 Procent zu erhöhen, ferner eine Ver- 
mögenssteuer einzuführen und schließlich Staatsdomänen im Betrage 
von 25 Mill. Gulden zu veräußern. Die Regierung ging dabei 
von der Ansicht aus, daß zu Deckung des Deficits weder zu neuen 
Creditoperationen d. h. wiederum zu dem bisherigen Schuldenmachen, 
noch zu einer Vermehrung der Staatsnoten zu greifen, sondern die- 
selbe theils in möglichsten Ersparnissen bezüglich der Ausgaben, theils 
in einer Vermehrung der Einnahmen durch Reform der bisherigen 
oder die Auflegung neuer Steuern zu suchen sei. Der Finanzminister 
legte indeß sehr einläßlich dar, daß erkleckliche Ersparnisse durch Ver- 
einfachung des gesammten Verwaltungsorganismus nicht sofort, son- 
dern nur sehr langsam zu bewerkstelligen und die als dringend 
anerkannte Reform des bisherigen Steuersystems gleichfalls längerer 
Vorarbeiten bedürfe; es bleibe daher für die Deckung des Desficits 
der drei nächsten Jahre 1868 bis 1870 nichts anderes übrig, als 
neben dem Verkauf von Domänen theils die Staatsgläubiger durch 
eine Erhöhung der Couponsteuer, theils die Steuerzahler durch eine 
Vermögenssteuer zu belasten. Die letztere wurde auf einen Betrag 
von 30 Mill. Gulden angeschlagen, die Couponsteuer aber, die in 
Wahrheit nichts anderes als eine zeitweilige und wohl auch bleibende 
Reduction der Staatsschuld war, so mäßig wie nur immer möglich 
berechnet und auf die 12 Millionen beschränkt, welche Ungarn durch 
den geschehenen Ausgleich von der Staatsschuld anerkannter Maßen 
weniger übernommen hatte, als dasselbe eigentlich getroffen hätte. 
So aber hoffte der Finanzminister die voraussichtlichen Deficits 
der nächsten drei Jahre zu decken, inzwischen die längst geforderte 
Reform des bisherigen Steuerwesens durchführen zu können und 
bis 1871 das Gleichgewicht in den Ausgaben und Einnahmen 
herzustellen. Der Plan entsprach durchaus den Erwartungen, die 
man von der neuen Regierung und speciell vom Finanzminister der- 
selben in den weitesten Kreisen gehegt hatte. Im Reichsrath aber 
war eine starke Partei, welche der Ansicht war, daß die Steuer- 
zahler, bereits überbürdet, unmöglich noch größere Lasten tragen 
könnten und daß der Augenblick gekommen sei, durch einen nur
        <pb n="545" />
        Uebersicht der Erelgnisse des Jahres 1868. 549 
wenig verhüllten förmlichen Staatsbankerott sofort frischen Tisch Oester- 
zu machen; die Negierung, theils nur allzu ehrlich, theils noch 704. 
allzu neu in der parlamentarischen Parteipraxis, unterließ es, von 
vornherein dieser Tendenz entgegenzutreten und auf die Zusammen- 
setzung der Commission, der ihre Vorlage übergeben werden sollte 
und übergeben wurde, gehörigen Einfluß zu nehmen. So wurde 
die Commission überwiegend im Sinne eines unverhüllten Staats- 
bankerotts zusammengesetzt und bestellte ihrerseits ein Subcomit, 
das nach längerer Verhandlung unter Anführung des Abg. Skene 
auf gänzliche Verwerfung der Vermögenssteuer und dagegen auf eine 
Zinsenreduction der Staatsschuld im Betrage von 20 Proc. antrug. 
Der Budgetausschuß ging sogar noch weiter und beschloß, die bis- 
herige Couponsteuer von 7 Proc. um volle 18 zu erhäöhen, also 
auf 25 Proc. zu stellen, während er die beantragte Vermögenssteuer 
fast einstimmig gleichfalls ablehnte. Nur eine Minderheit wollte sich 
bezüglich der Staatsgläubiger mit 20 Proc. und zwar als Steuer, 
nicht als förmliche Zinsenreduction begnügen. Was die Regierung 
versäumt, war nicht mehr nachzuholen. Als die Debatte über ihre 
Vorlagen am 3. Juni begann, war die Stimmung der unzweifel- 
haften Mehrheit des Reichsraths bereits der Art, daß der Regierung 
nichts anderes übrig blieb, als sich mit dem Minderheitsantrag 
einverstanden zu erklären, um nur wenigstens den unverhüllten 
Staatsbankerott nach dem Antrage der Majorität durch die Drohung 
ihres Rücktritts abzuwenden. Nach dreitägiger Debatte siegte sie denn 
auch mit 113 gegen 46 Stimmen wenigstens insoweit. Die aus- 
wärtigen Gläubiger Oesterreichs waren über die harte Maßregel 
begreiflicher Weise sehr unzufrieden und suchten dagegen selbst diplo- 
matische Vermittlung nach. Ihre Bemühungen blieben jedoch ohne 
Erfolg und die Mehrheit der Gläubiger beruhigte sich ziemlich 
schnell, so daß Oesterreich glücklich auch über diese Klippe hinüber- 
kam, was es namentlich dem allgemeinen Zutrauen in die neue 
Ordnung der Dinge und zumal in die strenge Sparsamkeit sowie 
in die vollkommene Ehrlichkeit des Finanzministers verdankt. 
Fast noch schwieriger war es, das neue Wehrgesetz durchzu- 
bringen, das ebensowohl mit dem Reichsrathe als mit dem ungari- 
schen Landtage vereinbart werden mußte. Das gemeinsame Mini- 
sterium hielt es für klug, sich zuerst mit Ungarn zu verständigen,
        <pb n="546" />
        550 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Oester= da, wenn es gelang, ein Druck auf den Reichsrath leichter schien, 
reich. 
als umgekehrt ein solcher auf Ungarn. Die Münsche des Reichs- 
kriegsministers aber und diejenigen der Ungarn gingen vorerst noch 
weit auseinander. Jener faßte vor allem aus die Einheit der Armee 
ins Auge, während die Ungarn in erster Linie eine eigene Landwehr 
auf nationaler Grundlage verlangten, in zweiter Linie aber auch 
nach einer thatsächlichen Trennung des stehenden Heeres durch eine 
Verlegung der Linienregimenter in ihre Werbebezirke, also der un- 
garischen Regimenter nach Ungarn, anstrebten. Der Kriegsminister 
erklärte sich auf Grund eines von einer Commission von Generalen 
unter dem Einfluß des Erzherzogs Albrecht ausgearbeiteten Planes 
gegen beides, konnte es aber nicht durchsetzen: die Ungarn errangen 
schließlich ihre eigene nationale Landwehr als förmliche Honvedarmee, 
mußten dagegen auf ihre Absichten bezüglich der stehenden Armee 
verzichten, da der Kriegsminister in dieser Beziehung von keiner Con- 
cession etwas hören wollte und eine solche Theilung im Reichsrathe 
auch wohl niemals durchzusetzen gewesen wäre. Bis Anfang Mai 
hatte sich das Reichsministerium mit dem ungarischen vorerst wenig- 
stens principiell verständigt. Nach dieser Verständigung sollte die 
Kriegsstärke der stehenden Armee auf Grundlage der allgemeinen 
Wehrpflicht für die nächsten 10 Jahre auf 800,000 Mann festge- 
setzt, die Dienstpflicht auf 3 Jahre in der Linie, auf 7 in der Re- 
serve und auf 2 in der Landwehr normirt werden, die letztere aber 
nicht wie in Preußen ausschließlich aus der stehenden Armee hervor- 
gehen, sondern, wie bei der mobilen Nationalgarde in Frankreich, 
nur zum Theil, zum Theil aber aus allen denen bestehen, die, ob- 
gleich dienstpflichtig und diensttauglich, für die Ergänzung des stehen- 
den Heeres überflüssig, ihre ganze 12jährige Dienstzeit in der Land- 
wehr abzudienen hätten. Ende Juli gelangte der Gesetzesentwurf 
als Vorlage der Regierung an den ungarischen Landtag und wurde 
ohne große Schwierigkeit schon Anfangs August mit 235 gegen 43 
Stimmen durchgebracht. Erst im October gelangte er auch an den 
Reichsrath, wo er indeß ziemlich unerwartet, zunächst wenigstens in 
dem dafür niedergesetzten Ausschusse, auf Widerstand stieß. Durch 
die Festsetzung einer Kriegsstärke von 800,000 Mann auf volle 10 
Jahre wurde das verfassungsmäßige Rekrutenbewilligungsrecht des 
Abgeordnetenhauses völlig, das Budgetbewilligungsrecht der Delega-
        <pb n="547" />
        Uebersicht der Ereigussse des Jahres 1868. 551 
tionen bezüglich des Militäretats wenigstens größtentheils illusorisch Oester- 
gemacht und sollte thatsächlich ein „eisernes Militärbudget" ganz wic- 
ähnlich wie in Preußen und zwar auf 10 Jahre hinaus zugestan- 
den werden. Um dieser gewaltigen Concession zu entgehen, wurde 
im Ausschusse ein energischer Versuch gemacht, die Kriegsstärke von 
8 auf 600,000 Mann herabzusetzen und daneben die Fixirung eines 
Friedensstandes von etwa 250,000 Mann zu erreichen, die ganze 
Vorlage überhaupt einer sehr reiflichen Erwägung zu unterziehen. 
Allein ohne Erfolg: Graf Beust schilderte die europäische Lage in 
den schwärzesten Farben, die cisleithanische Regierung unterstützte 
das gemeinsame Ministerium in dieser Frage mit besten Kräften 
und beide zusammen übten den äußersten Druck dadurch aus, daß 
sie erklärten, die Vorlage müsse in kürzester Zeit bewilligt werden, 
weil nicht nur die Session der Delegationen, sondern auch der Schluß 
der ungarischen Landtagsperiode vor der Thüre stehe. Bei der Be- 
rathung im Reichsrath vom 11. bis 13. Nov. legten die Minister, 
einer nach dem andern, neuerdings ihr Gewicht in die Wagschaale 
und der Reichsrath wich dem Drucke, wie ihm schon der Ausschuß 
gewichen war. Ein Antrag, die Dienstzeit in der Linie von 3 auf 
2 Jahre herabzusetzen, ward verworfen, ebenso ein solcher, die Frie- 
densstärke der Armee gesetzlich festzustellen und nicht dem Belieben 
der Regierung zu überlassen, dagegen die Kriegsstärke von 800,000 
Mann mit 118 gegen bloß 29, der Verzicht auf Abänderung des 
Contingents für die nächsten 10 Jahre mit 103 gegen 40, das 
ganze Gesetz mit 118 gegen 29 Stimmen angenommen. 
Schon vorher waren am 22. August die 17 Landtage der 
einzelnen Kronländer der österreichischen Reichshälste zusammenge- 
treten, deren Session bis in den October hinein dauerte. Die 
Hauptaufgabe derselben war die Vereinbarung eines Gesetzes über 
die Organisation der Schulausfsichtsbehörden, was nach den neuen 
Staatsgrundgesetzen von 1867 in ihre, nicht in die Competenz des 
Reichsraths siel, mit der Regierung. Zu diesem Zwecke ließ ihnen 
die Regierung eine übereinstimmende Vorlage zugehen, welche die 
Rechte des Staates vollkommen wahrte, aber der Kirche doch ihren 
berechtigten Einfluß auf die Schule in vollem Umfange wahren 
sollte. Die Mehrzahl der Landtage ging auf die Absichten der Re- 
gierung mehr oder weniger willig ein, fünf dagegen, nämlich die
        <pb n="548" />
        552 Utbersicht der Ertignisse des Zahrts 1868. 
Oester-Landtage von Ober= und Niederösterreich, Mähren, Schlesien und 
Wich. Triest suchten den Einfluß der Geistlichkeit noch weiter zu beschrän- 
ken, während zwei andere, die von Tyrol und Krain, die Vorlage 
ihrerseits in das gerade Gegentheil verkehrten, so daß der Einfluß 
des Clerus noch verstärkt und die Schule auch fernerhin ganz in 
seinen Händen gewesen wäre. Die Regierung versagte diesen Me- 
dificationen nach links und rechts gleichmäßig ihre Genehmigung 
und octroyirte den betreffenden Kronländern etwas später bis auf 
weiteres eine Organisation in ihrem Sinne. Die ganze so überaus 
wichtige Frage scheint, wenn auch nicht ohne Schwierigkeiten, all- 
mälig in ein befriedigendes Geleise zu kommen. Die slovenische 
Opposition in Krain, ein schwacher Abklatsch der czechischen Bestre- 
bungen in Böhmen, ist gegenüber der Regierung doch allzu macht- 
los, und in Tyrol ist die clericale Herrschaft in Folge des maßlosen 
Benehmens der eigenen Führer, Greuter 2c., sichtlich im Schwinden 
und gewinnen die liberalen Elemente fortwährend, wenn auch lang- 
sam an Boden und an Einfluß. 
Viel bedeutsamer und geradezu gefährlich für die ganze neue 
Ordnung der Dinge in Oesterreich waren dagegen die Vorgänge, 
die in den Landtagen Böhmens, Mährens und Galiziens zu Tage 
traten. Hatten die Czechen Böhmens und Mährens schon zu Schmer- 
lings Zeiten sich der Theilnahme an den Verhandlungen und Be- 
schlüssen des engeren Reichsraths enthalten und demselben eine Cem- 
petenz bestritten, die sie nur dem weiteren Reichsrathe, d. h. einer 
Vertretung der gesammten österreichischen Völker, die Ungarn mit ein- 
geschlossen, zugestehen wollten, so gingen sie jetzt seit dem Ausgleiche 
mit Ungarn noch weiter, bestritten die Rechtsbeständigkeit des Reichs- 
raths geradezu und verlangten für die sogenannte böhmische Krone, 
d. h. für Böhmen, Mähren und Schlesien nichts weniger als eine Aus- 
nahmsstellung, wie sie die Länder der ungarischen Krone endlich er- 
zwungen hatten, folglich eine rein föderalistische Gestaltung Oester- 
reichs. Die czechische Nationalität besitzt in Böhmen das entschiedene 
Uebergewicht der Volkszahl, in Mähren ist das schon weniger der 
Fall, in Schlesien gar nicht; in allen dreien ist das Uebergewicht 
an Intelligenz und Reichthum ohne alle Frage auf Seite der Deut- 
schen, die gesammte Bildung eine wesentlich deutsche, Handel und 
Verkehr fast ausschließlich in den deutschen Händen; die czechische
        <pb n="549" />
        Ucbersicht der Ertignisse des Aahres 1868. 553 
Nationalität ist noch eine sehr unentwickelte, ihre Literatur besteht Oester- 
fast ausschließlich aus Uebersetzungen meist aus dem Deutschen und reich. 
ihre Ansprüche erscheinen nur zum kleinern Theile als berechtigte, 
zum weitaus größern dagegen als ein noch durchaus unreifes Pro- 
duct der seit zehn Jahren mehr oder weniger in Europa zur Herr- 
schaft gelangten Nationalitätentheorie. Die österreichischen Staats- 
grundgesetze von 1867 sichern ihr übrigens alle nur mögliche Frei- 
heit der Entwickelung innerhalb ihrer wirklichen Berechtigung; aber 
damit sind die Czechen keineswegs zufrieden: was sie verlangen, ist 
die Majorität im Landtage, wie sie der bloßen Volkszahl entspräche, 
und mittelst derselben eine Unterdrückung und Ausbeutung des deut- 
schen Elements im Lande zu Gunsten des czechischen, möglicher Weise 
eine Czechisirung derselben, wie sie durch das Sprachenzwanggesetz z. Z. 
der Herrschaft Belcredi's bereits angebahnt wurde. Natürlich haben 
die zahlreichen Deutschen Böhmens keine Lust, sich von den Czechen 
unterdrücken und ausbeuten zu lassen und finden in ihrem Wider- 
stande einen Rückhalt an der gesammten deutschen Bevölkerung Oester- 
reichs und an der deutschen Majorität des Reichsraths, den die 
Czechen ebendarum nicht anerkennen und mit aller Anstrengung zu 
beseitigen trachten. Seit Jahren hat daher in Böhmen eine sehr 
zähe und in der Wahl der Mittel sehr wenig wählerische Agitation 
gegen alles, was von Wien kommt, und für die Wiederherstellung 
der früheren böhmischen Krone und des angeblichen böhmischen Staats- 
rechts Platz gegriffen und trat seit dem Ausgleich mit Ungarn mit ver- 
doppelten Ansprüchen und verdoppelten Anstrengungen auf. Dennoch 
wäre sie an sich kaum gefährlich, wenn sich die seit 1866 unter- 
legenen Parteien der Feudalen und Clericalen nicht seither nament- 
lich auf Böhmen und die czechische Bewegung stützten, um sie in 
ihren Interessen auszunützen. Als nun am 22. August der böh- 
mische Landtag zusammentrat, wurde eine neue Demonstration in 
Scene gesetzt: die czechischen, feudalen und clericalen Abgeordneten 
erschienen nicht und ließen dagegen eine „Declaration“ überreichen, 
in der sie ihre Forderungen des Näheren darlegten. Dasselbe ge- 
schah in Mähren; in Schlesien fanden sich dagegen hiezu keine taug- 
lichen Elemente. Die Landtage von Prag und Brünn ließen sich 
indeß nicht beirren: mit Hilfe der Vertreter des fast ausschließlich 
deutschen und zu einem großen Theile auch liberalen Großgrund-
        <pb n="550" />
        554 
Uebersicht der Erekgnisse des Zahrts 1868. 
Oester= besitzes waren sie dennoch beschlußfähig, gingen über die „Decla- 
reich. 
ration“ zur Tagesordnung und erklärten die Mandate der Unter- 
zeichner für erledigt. Der Landtag von Schlesien beschloß sogar 
mit allen gegen bloß eine Stimme, zu erklären, daß er überhaupt 
nicht in dem Ding sein und von der böhmischen Krone seinerseits 
nichts wissen wolle. Die Czechen hatten kaum einen anderen Aus- 
gang ihrer Demonstration erwarten können, wohl aber nahmen sie 
daraus Veranlassung, ihre Agitation zu erneuern, die allmälig in 
Volksversammlungen aller Art in Wühlereien ausartete, welche 
bereits hart an cine allgemeine Insurrection streifte, eine solche 
wenigstens in nächste Aussicht stellte. Die Regierung konnte un- 
möglich mehr wie bisher bloß zusehen und gewärtigen, daß die 
Czechen selbst zur Vernunft kämen. Am 10. October wurde der 
Belagerungszustand über Prag und die Umgegend verhängt: die cze- 
chischen Volksversammlungen hörten nun auf und die czechische Presse 
mußte sich ducken. Die Maßregel konnte natürlich nicht allzu lange 
dauern. Sie wurde seither (1869) wieder aufgehoben und bereits 
hat auch die Agitation in derselben Weise wieder begonnen. Inner- 
halb des Rahmens der bestehenden Verfassung Oesterreichs kann 
den Forderungen der Czechen ein Genüge nicht gethan werden. 
Darin liegt die Schwierigkeit und die Gefahr für Böhmen und 
Oesterreich. 
Dasselbe gilt von Galizien und den Forderungen des dorti- 
gen polnischen Elements, seit sich alle Bestrebungen der Polen über- 
haupt auf Galizien concentrirt haben und alle ihre Hoffnungen für 
die Zukunft sich an Galizien zu knüpfen scheinen. Die Polen Ga- 
liziens gehen zwar nicht wie die Czechen darauf aus, Oesterreich in 
eine größere oder geringere Zahl nationaler Gruppen zu zerlegen 
und mit diesen föderalistisch zu gestalten. Sie haben nur Galizien 
und sich selbst, d. h. das ehemalige und, wie sie hoffen, wieder künf- 
tige Polen im Auge; alles andere ist ihnen gleichgiltig. Eine fö- 
deralistische Gestaltung Oesterreichs widerspricht sogar geradezu ihren 
Combinationen. Was sie wünschen, wäre die vollständigste Autono- 
mie Galiziens, die ausschließliche Herrschaft des polnischen Elements 
in demselben und ein Zusammenstoß mit Rußland, wobei Oesterreich 
mit seiner ganzen, ungetheilten und ungeschwächten Macht für sie 
einstehen müßte und der schließlich zu einer Wiederherstellung Polens
        <pb n="551" />
        Uebersicht der Ereignisse des Zahres 1668. 555 
in seinen früheren Grenzen führen würde, wobei sie allenfalls eine Oester- 
Personalunion mit Oesterreich oder einen österreichischen Erzherzog reich 
als künftigen König von Polen sich gefallen ließen. Auch die Polen 
Galiziens traten mit ihren Forderungen erst seit dem Ausgleich mit 
Ungarn und durch diesen dazu ermuntert, hervor. Ein Theil der- 
selben war sogar gleich den Czechen Böhmens geneigt, den Ausgleich 
und die neue staatsrechtliche Stellung Westösterreichs überhaupt nicht 
anzuerkennen und Smolka stellte im galizischen Landtag von 1868 
denn auch den Antrag, die Reichsrathsabgeordneten Galiziens einfach 
abzuberufen. Die Moajorität des Landtags ging indeß doch darauf 
nicht ein, aus dem einfachen Grunde, weil die Regierung ohne 
Zweifel sofort durch die Ausschreibung directer Wahlen und zwar 
nicht ohne Erfolg geantwortet hätte, und hielt es für gerathener, 
ihre Forderungen in einer Resolution zu formuliren und in einer 
Adresse an die Krone zu befürworten. Die letztere wurde schließlich 
fallen gelassen, die erstere dagegen mit allen polnischen gegen alle 
ruthenischen Stimmen zum Beschluß erhoben. Die Forderungen der 
Resolution gingen dahin, Galizien innerhalb Westösterreichs eine 
Stellung zu sichern, wie sie Ungarn im Gesammtstaate oder doch 
jedenfalls eine solche, wie sie Croatien innerhalb der ungarischen 
Reichshälfte einnimmt. Die größte Schwäche der polnischen For- 
derungen liegt darin, daß es eben nur Forderungen der Polen sind, 
die zwar die Majorität im Landtage besitzen, aber nicht die Mehr- 
heit der Gesammtbevölkcrung Galiziens bilden, sondern bloß nicht 
ganz die Hälfte derselben, die Ruthenen aber mit der ganzen Agi- 
tation ihrerseits ganz und gar nicht einverstanden sind. Was die 
Polen anstreben, ist also ein entschiedenes Minderheilsregiment, das 
gegenüber der Majorität, die nichts davon wissen will, offenbar un- 
gerecht und verwerflich wäre, wenn man auch zugeben muß, daß die 
Polen den Ruthenen an Bildung weit überlegen sind. Die Regie- 
rung war auch keinen Augenblick darüber im Zweifel, was sie den 
polnischen Forderungen gegenüber zu thun habe. Innerhalb des 
Nahmens der bestehenden Verfassung kann auch den polnischen For- 
derungen unmöglich entsprochen werden, ganz abgesehen davon, daß 
die Gewährung derselben Oesterreich fast ungusweichlich in einen 
Conflict mit Rußland versetzen würde, vielleicht sogar zu einem 
Kriege mit Rußland führen könnte, den Oesterreich unmöglich von
        <pb n="552" />
        556 
Uebersicht der Ercignisse des Jahrts 1868. 
Dester- seiner Seite suchen kann, wenn es auch die Polen geradezu wünschen 
reih. und anstreben. Eine schon beschlossene Reise des Kaisers nach Ga— 
lizien wurde daher in Folge der Annahme der Resolution sofort in 
demonstrativer Weise wieder abgesagt und der Statthalter Graf Go- 
luchowski, der nicht energisch genug entgegengetreten war, entlassen. 
Der Reichsrath seinerseits ist, wie sich seither deutlich erwie- 
sen hat, auch nicht geneigt, den Forderungen der Czechen oder der 
Polen zu entsprechen. Aber, wenn dieselben sich nicht zu Mißgriffen 
verleiten lassen, die eine gewaltsame Unterdrückung provociren und 
die einen wie die andern weit von ihrem Ziele zurückschleudern 
würde, so scheint eine Art Ausgleich mit denselben kaum vermieden 
werden zu können und dieser könnte nur auf Kosten der seit 1867 
aufgerichteten Ordnung der Dinge und in offenbar mehr födera- 
listischer Richtung erfolgen, während es die Frage ist, ob nicht die 
Schmerling'schen Landesstatute von 1861 und die neuen Staats- 
grundgesetze von 1867 den einzelnen Kronländern bereits größere 
Concessionen gemacht haben, als für die Einheit und Kraft des 
Ganzen gut ist, zumal auch der Reichsrath, der nicht aus directen 
Wahlen hervorgeht, sondern aus Delegirten der Landtage besteht, 
bereits jetzt auf einer mehr oder weniger föderalen Basis beruht. 
Offenbar neigt sich aber Oesterreich seit dem Ausgleich mit Ungarn 
entschieden nach dieser Seite hin und Viele, die Oesterreich durchaus 
nicht übel wollen, sind der Meinung, daß der Ausgleich mit Ungarn 
nur der erste Schritt auf der Bahn einer allmäligen Auflösung des 
Reichs in seine einzelnen Nationalitätsbestandtheile gewesen sei. Auch 
in der deutschen Bevölkerung des Reichs zeigt sich hie und da un- 
läugbar die Neigung, dem deutschen Nationalstaate, zu dem im Jahre 
1866 wenigstens die ersten Grundsteine gelegt wurden, nicht für 
immer fern zu bleiben. Der echte Oesterreicher will freilich hievon 
nichts wissen und die Majorität des deutschen Oesterreichs scheint 
noch ziemlich weit davon entfernt, auf die Erhaltung des alten 
Reichs in seiner Einheit zu verzichten. Diese Einheit beruht aber 
lediglich auf dem deutschen Element und erst die Zukunft wird 
zeigen, ob es stark genug ist, das Reich auf der neugeschaffenen li- 
beralen Basis zusammenzuhalten. Jedes Urtheil darüber wäre heute 
noch entschieden voreilig. Unserseits zweifeln wir offen gestanden 
daran, daß Deutsch-Oesterreich dazu stark genug sei ohne den engsten
        <pb n="553" />
        Uebersicht der Ereiguisse des Jahres 1868. 557 
Anschluß an das übrige Deutschland und somit namentlich an Preußen Ocser= 
als den weitaus mächtigsten und selbstbewußtesten Factor in demselben; **Z 
aber eben dieser Anschluß wäre nur denkbar, wenn Oesterreich die 
Vereinigung der süddeutschen Staaten mit dem norddeutschen Bunde 
begünstigte und unterstützte, statt ihn verhindern oder wenigstens 
verzögern zu wollen oder gar selber Pläne auf Süddeutschland zu 
machen, die nicht die mindeste Aussicht haben, sich jemals zu reali- 
siren. Was im Jahr 1866 in Deutschland geschaffen wurde, muß 
entweder wieder rückgängig gemacht werden, oder es wird sich früher 
oder später in dieser oder jener Weise vollenden. Oesterreich ist 
stark genug, diese Vollendung durch seinen passiven Widerstand, 
durch eine Art Neutralisation gegenüber Frankreich und Preußen 
und durch eine halbe Connivenz mit Frankreich auf unbestimmte 
Zeit hinaus zu verzögern; es ist stark genug, sobald es Frankreich 
die Hand bietet, ganz Europa zu erschüttern, alles in Feuer und 
Flammen zu setzen und Preußen vielleicht sogar momentan wieder 
weit zurückzuwerfen; aber es ist unserer Ueberzeugung gemäß selbst 
im Bunde:mit Frankreich nicht stark genug, den Keim eines starken 
und mit der Zeit auch freien deutschen Bundesstaats, der sich an 
Preußen anschließt und nur an Preußen anschließen kann, wieder 
zu ersticken und sollte nie vergessen, daß „wenn es über den Halys 
geht, es leicht ein großes Reich zerstören könnte". 
Inzwischen läßt sich gar nicht läugnen, daß Westösterreich 
unter der neuen Ordnung der Dinge in seiner Gesetzgebung wäh- 
rend des Jahres 1868 die entschiedensten Fortschritte gemacht hat, 
welche die rückhaltlose Anerkennung jedes Unbefangenen verdienen 
und ganz geeignet sind, eine wohlthätige Wirkung auch über seine 
Grenzen hinaus auszuüben, nachdem es so lang in angeblich con- 
servativem Interesse sich einen lähmenden und vielfach geradezu er- 
tödtenden Einfluß nach allen Seiten zu seiner eigentlichen Aufgabe 
gemacht hat. Eins wenigstens ist gewonnen: daß seine inneren 
Zustände nicht mehr lediglich von seiner auswärtigen Politik, von 
seiner europäischen Machtstellung abhängen, daß dieselben vielmehr 
in die Bahn einer eigenen selbständigen Entwickelung eingelenkt 
haben und daß fortan umgekehrt die Machtstellung des Reichs und 
sein Einfluß in Europa nur die Consequenz seiner inneren Zustände 
und ihrer weiteren Entwickelung sein werden und sein können.
        <pb n="554" />
        558 
Oester- 
reich. 
Ungarn. 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Oesterreich hat sich unter der neuen Ordnung der Dinze sichtlich 
und in jeder Beziehung wieder gehoben und nimmt eine ehrenvolle 
und geachtete Stellung in Europa ein, obgleich seine Nolle unzweifel- 
haft eine bescheidenere geworden ist, als da es noch das Haupt und 
der Hort aller veralteten Anschauungen und reactionären Gelüste 
und Bestrebungen so ziemlich in ganz Europa war. Fast wunder- 
bar ist namentlich die Prosperität, deren sich Oesterreich in wirth- 
schaftlicher Hinsicht seit zwei Jahren erfreut. Wohl ist es wahr, 
daß daran die letzten Ernten einen gewaltigen Antheil hatten; aber 
doch nicht Alles ist die Frucht dieses Segens allein. Unter dem 
Schutze der Verfassung und der sie begleitenden Reformgesetzgebung 
ist die productive Thätigkeit in allen Zweigen des Erwerbs entfesselt 
worden; die peinlichste Sparsamkeit im Staatshaushalt hat das am 
Mark des Landes zehrende Deficit bis auf ein Niveau nahe dem 
Nullpunkt herabgedrückt, die eherne Festigkeit des Entschlusses, die 
Staatsschuld nicht weiter zu vermehren, hat der Kapitalansammlung 
für productive Zwecke den riesigsten Vorschub geleistet und als Frucht 
von alle dem ist eine unerhörte Unternehmungslust rege geworden, 
die zum Theil, die Nachwirkung früherer Zustände, allerdings an- 
erkannter Maßen reiner Schwindel ist, zum andern Theil aber 
sich über alle Zweige der industriellen, gewerblichen und landwirth- 
schaftlichen Production befruchtend ausgebreitet hat. Die früher 
so vielfach von oben mißbrauchte Phrase von den unerschöpflichen 
Hilfsquellen Oesterreichs beginnt nun von unten, wenn auch nur 
allmälig, wie es eben nicht anders sein kann, eine Wahrheit zu 
werden. 
Nach dem Ausgleich mit Ungarn bilden die beiden Reichs- 
hälften, Oesterreich und Ungarn, wenigstens nach außen immer noch 
die Einheit der österreichisch-ungarischen Monarchie — eine Benenn- 
ung, die im Jahr 1868 officiell vereinbart wurde —, welche, über 
die Consequenzen einer bloßen Personalunion hinausgehend, eine 
gemeinsame Diplomatie und ein gemeinsames Heerwesen haben. Im 
übrigen aber entwickeln sich beide seit der Zeit völlig selbständig 
und völlig unabhängig von einander, ausschließlich nach ihren eigenen 
inneren Existenzbedingungen, wie es offenbar fast in keiner Beziehung 
mehr der Fall sein könnte, auch wenn sie durch bloße Personalunion 
verhunden wären. Und diese Existenzbedingungen sind für beide
        <pb n="555" />
        Uebersicht der Ereignisee des Jahres 1368. 559 
Reichshälften in der That sehr verschiedene. Der Ausgleich zwischen urgarm. 
Oesterreich und Ungarn wurde zwischen den Deutschen auf der einen 
und den Magyaren auf der andern Seite abgeschlossen; die Folge 
davon war, daß seither ' den Deutschen in der einen, den Magyaren 
in der andern Reichshälfte zwar nicht die Herrschaft, aber doch vir- 
tuell die entschiedene Leitung der Dinge zugefallen ist und eben von 
dieser Leitung machten diese beiden Nationalitäten einen sehr ver- 
schiedenen Gebrauch. In der westlichen Reichshälfte denken die 
Deutschen auch nicht daran, die anderen Nationalitäten unterdrücken 
oder auch nur in ihrer freien Bewegung und Entwickelung hemmen 
oder beeinträchtigen zu wollen; vielmehr waren sie sofort bemüht, 
allen gegründeten Ansprüchen derselben gerecht zu werden und weder 
Czechen noch Südslaven, weder Polen noch Ruthenen oder Rumänen 
haben in Wahrheit Ursache, sich über die Deutschen zu bekagen. 
Was die Deutschen, soweit sie das Heft in der Hand haben, allein 
verlangen und festhalten oder anstreben, ist lediglich, ihre Nationalität, 
auch wo sie in der Minderheit sind, zu schützen und das Ueber- 
gewicht der deutschen Bildung nicht ohne weiteres Preis zu geben. 
Und selbst das geschieht mit einer Bescheidenheit, wie sie außer der 
deutschen gar keiner anderen Nationalität eigen ist und ohne den 
Nachdruck, dessen nur eine politisch erzogene und gebildete Nationa= 
lität fähig ist, während die Deutschen überhaupt und die Deutsch- 
Oesterreicher ganz besonders gerade dieser politischen Erziehung 
und Bildung noch entbehren. Darin sind ihnen die Magyaren ent- 
schieden überlegen, wenn sie auch an Gestaltungskraft in einer 
ganzen Reihe anderer socialer Interessen und Thätigkeiten den 
Deutschen weit nachstehen. Während daher in Oesterreich oder der 
westlichen Reichshälfte die Deutschen ihr berechtigtes Uebergewicht 
über die anderen Nationalitäten nur mit Mühe aufrecht erhalten 
und es noch dahin steht, ob sie nicht den verfrühten und darum 
ungesunden nationalen Bestrebungen der Czechen r2c. weichen und 
ob sie nicht die Ruthenen den veralteten Ansprüchen der Polen 
Preis geben werden, haben die Magyaren dieselbe Nationalitäten- 
frage in der ungarischen Reichshälfte ziemlich kurzer Hand nicht so- 
wohl gelöst als erledigt. Zuerst wurde die croatische Frage zu Ende 
gebracht und zwar in einer für beide Theile nicht unbilligen Weise, 
aber immerhin so, daß die Croaten, die sich wie die Czechen Böhmens
        <pb n="556" />
        560 
Uebersicht der Erekgnisse des Jahres 1968. 
ungarn. seit Jahren den luftigsten Träumen von nationaler Selbständigkeit 
und nationaler Größe hingegeben hatten, darauf verzichten und in 
die bescheidene Wirklichkeit herabsteigen mußten, die ihnen zwar für 
ihre speciellen Angelegenheiten eine genügende Autonomie sichert, im 
Uebrigen aber sie für Alles, was die gemeinsamen Interessen der ge- 
sammten Reichshälfte betrifft, entschieden nach Pesth und an den ge- 
meinsamen Reichstag weist. Bloß die Streitfrage bezüglich Fiume's 
ist zwischen ihnen noch nicht gelöst, die Ungarn haben aber zum 
voraus dafür gesorgt, daß sie nicht gegen ihr Interesse gelöst wer- 
den kann. Die Erinnerung an 1848 veranlaßte die Magyaren 
indeß doch, gegenüber Croatien mit aller möglichen Rücksicht vorzu- 
gehen. Gegenüber Siebenbürgen war das nicht der Fall, indem 
dort der Regierung in Pesth eine Art förmlicher Dictatur gewahrt 
wurde, über die sich namentlich die Sachsen des Königsbodens be- 
klagen, in deren geordnete Verhältnisse von Pesth aus wiederholt 
mit ziemlich roher Hand eingegriffen wurde, lediglich um jede be- 
rechtigte Sonderstellung gegenüber dem herrschenden oder doch lei- 
tenden Stamm der Magyaren recht handgreiflich zu brechen. Daran 
schloß sich für Ungarn selber ein vom Landtag im November 1868 
angenommenes Nationalitätengesetz, das weit hinter dem zurückbleibt, 
was die Deutschen in der andern Reichshälfte den übrigen Natio- 
nalitäten eingeräumt haben und jedenfalls keine politische Stellung 
irgend einer Nationalität oder eines Nationalitätenbruchtheils neben 
der der magyarischen Race duldet. Diese Ordnung der Nationalitäten-= 
frage ist indeß auch das einzige größere Werk, das die ungarische 
Reichshälfte bezüglich ihrer inneren Organisation im Laufe des 
Jahres 1868 zu Stande gebracht hat. Ein interconfessionelles 
Gesetz, das an die geistlichen Ehegerichte nicht Hand anzulegen 
wagte, und ein Schulgesetz, das sich von confessionellen Vorurtheilen 
nicht frei zu machen wußte und in seinen Neuerungen wohl noch 
lange bloß auf dem Papier bleiben wird, sind im Grunde alles, was 
sonst geschah, während die Comitatswirthschaft, mit der eine geord- 
nete Verwaltung geradezu unmöglich ist, noch immer dieselbe blieb. 
Nach außen machte sich der Einfluß Ungarns vorerst noch wenig 
bemerklich. Nur als das Regiment Bratiano's in Rumänien allzu 
rücksichtslos ausschritt und ganz offen unter den Rumänen der un- 
garischen Krone zu agitiren anfing, legte die Pesther Regierung ihr
        <pb n="557" />
        Uebersicht der Ertignisse des Jahrts 1868. 561 
Gewicht in die Wagschale und zwang Preußen, seinen Einfluß auf ungam. 
den Fürsten Karl geltend zu machen und Bratiano. fallen zu lassen. 
Noch bedeutsamer ist die Thatsache, daß die Ungarn jede Gelegen- 
heit ergriffen, um sich dahin zu erklären, daß eine Politik der Nache 
für Sadowa auf keinerlei Unterstützung von ihrer Seite rechnen 
dürfte, daß sie gegen jeden Versuch einer Wiedererwerbung der 
früheren deutschen Stellung Oesterreichs seien und daß sie ihrer- 
seits nichts dagegen hätten, wenn Süddeutschland sich dem nord- 
deutschen Bunde anschließe. Ob und wie weit der österreichische 
Reichskanzler in seiner Leitung der auswärtigen Angelegenheiten durch 
diese sehr entschiedene Anschauung und Gesinnung der östlichen Reichs- 
hälfte beeinflußt worden ist, muß dahin gestellt bleiben. 
Die Delegationen für die Prüfung der gemeinsamen Ange- 
legenheiten traten im Lause des Jahres zweimal zusammen und zwar 
zuerst in Wien, dann in Pesth. Nachgerade steht es bereits fest daß 
die Institution dem entspricht, was man von Anfang an in Ungarn 
aus ihr zu machen gedachte, nicht aber, was man diesseits der Leitha 
ursprünglich für möglich hielt, dem Keim eines dereinstigen gemein- 
samen Parlaments. Offenbar werden sie dies niemals werden, son- 
dern einfache Ausschüsse bleiben, welche Sparsamkeit üben und auf 
den ordentlichen gemeinsamen Haushalt bedacht sind, im Uebrigen 
aber die Behandlung der großen politischen Fragen den beiden Par- 
lamenten überlassen. Das Verhältniß der beiden Reichshälften ist 
ebendarum einer bloßen Personalunion so nahe, als es nur immer 
den Interessen beider entspricht, und wenn in Ungarn immer noch 
eine starke Partei besteht, welche jene rein und unverhüllt anstrebt, 
so fällt es nicht sowohl in das Gebiet der Parteipolitik als in das- 
jenige der bloßen Parteitaktik. 
Wenn es Oesterreich im Laufe des Jahres 1868 gelang, tallen. 
seine früher so furchtbar zerrütteten Finanzen, zwar noch nicht völlig 
zu ordnen, aber einer Ordnung doch um mehr als einen Schritt 
entgegenzuführen, so läßt sich nicht ganz dasselbe von Italien sagen, 
das in leichtsinniger Wirthschaft so lange mit seinem früheren Gegner 
förmlich zu wetteifern schien. Doch machte auch Italien im Laufe des 
Jahres in dieser Beziehung Anstrengungen, die Anerkennung verdienen. 
Durch das Mißlingen des garibaldischen Unternehmens gegen Rom vom 
October 1867 und die Niederlage von Mentana hatten alle Aus- 
36
        <pb n="558" />
        562 Uebersicht der Ereigulsse des Jahres 1868. 
Itallen. sichten auf Rom vorerst ein Ende, wenn auch Italien seinerseits 
auf dasselbe keineswegs verzichtete und das Nouher'sche „Niemals“ 
auch unmöglich das letzte Wort Frankreichs sein konnte. Aber Zeit 
und Gelegenheit mußten jedenfalls ruhig abgewartet werden und 
Italien sah sich daher fast mit Gewalt auf seine inneren Angelegen- 
heiten zurückgeworfen und gezwungen, die Ordnung derselben ernst- 
licher als bisher in die Hand zu nehmen. Zunächst fürchtete die 
aufgeregte öffentliche Meinung von dem neuen Ministerium Menabrea 
allerlei reactionäre Maßregeln. Allein bald überzeugte sie sich, daß 
dies keineswegs der Fall war; Italien bietet dazu vorerst noch keinen 
Boden. Menabrea, der überdieß mehr oder weniger zur katholischen 
Partei hinzuneigen schien, gab auch in dieser Beziehung keinerlei 
Anstoß, sondern schloß sich vollständig der bisher von den verschie- 
denen Ministerien seit Cavour befolgten Politik bezüglich Roms an; 
auch für eine starke katholische Partei bietet Italien trotz seiner 
schroffen Stellung gegen die Curie merkwürdiger Weise vorerst keinen 
günstigen Boden. Dagegen fand Menabrea in dem Grafen Cambray-= 
Digny einen Finanzminister, der die Herstellung des Gleichgewichts 
im Budget mit Energie und Gewandtheit in die Hand nahm und 
eine Reihe eingreifender Finanzmaßregeln, namentlich die Einführung 
der Mahlsteuer und die Verpachtung des Tabakmonopols, im Par- 
lament glücklich durchsetzte, wodurch eine erhebliche Vermehrung der 
Einnahmen in Aussicht trat, obgleich ohne erkleckliche Ersparnisse, 
die nicht oder wenigstens nicht energisch und umfassend genug ver- 
sucht wurden, eine Beseitigung des Deficits kaum wird erzielt wer- 
den können. Die öffentliche Meinung zeigte sich trotz der schweren 
Steuerlast, die schon auf das Land drückte, äußerst opferwillig und 
wenn die Regierung bis heute mit ihren Absichten nur theilweise 
durchdrang und sich noch weit vom Ziele entfernt sieht, so liegt die 
Schuld hauptsächlich an der radicalen Opposition, die stark genug 
ist, jener alle Augenblicke alle nur möglichen Schwierigkeiten zu be- 
reiten und in der Wahl der Mittel zu diesem Zwecke allerdings 
nichts weniger als wählerisch, selber aber vollkommen unfähig ist, 
irgend etwas positives zu schaffen oder der Regierung eine andere 
Nichtung ihrer Politik auch nur vorzuzeichnen. Der ganze Umfang 
ihrer Bestrebungen löst sich in leere Phrasen ohne allen praktischen 
Inhalt auf und es war nur zu bedauern, daß sich der größte Theil
        <pb n="559" />
        Uebersichl der Erelgnisse des Jahres 1866. 563 
der piemontesischen Abgeordneten, die sogen. Permanentem, seit der Jtalien. 
Verlegung der Hauptstadt nach Florenz dieser Partei angeschlossen 
hatte. Erst in jüngster Zeit haben sie sich endlich wieder von ihr 
getrennt und sich mit der Regierungspartei, der sie ursprünglich an- 
gehörten, wieder vereinigt, aber indem sie diesen Schritt zu einer 
Portefeuillefrage machten, haben sic ihm den besten Theil seines 
Werthes genommen und allem Anschein nach zur moralischen Ver- 
stärkung der Regierung nur wenig beigetragen. Die Unterhandlungen 
mit Rom, resp. Frankreich bezüglich eines modus vivendi und des 
Abzugs der französischen Truppen aus dem römischen Gebiet führten 
zu keinem Resultat und Menabrea sah sich schließlich genöthigt. die- 
selben vorerst gänzlich fallen zu lassen. 
Unterhandlungen mit Nom von Seite der gegenwärtigen Staaten #m. 
und ihrer Regierungen können zur Zeit unmöglich zu einem für beide 
Theile befriedigenden Resultate führen. Die Standpunkte beider 
sind allzu verschieden und einander entgegengesetzt; die Zeit der Con- 
cordate scheint daher definitiv vorüber zu sein. Der moderne Staat 
nimmt seine völlige Selbständigkeit wie die Unabhängigkeit seiner 
Entwickelung von hergebrachten Anschauungen oder gar von unab- 
änderlichen Satzungen, die einem ganz anderen Gebiete menschlichen 
Bedürfnisses und menschlicher Thätigkeit angehören, in Anspruch und 
geht mit schnellen Schritten der unausweichlichen Trennung zwischen 
Weltlichem und Geistlichem, zwischen Staat und Kirche entgegen, 
einer Trennung, die übrigens durchaus nicht nothwendig eine feind- 
selige sein musß. Die Welt ist eine andere geworden und wird täg- 
lich eine andere, Nom dagegen hält alle seine alten Anschauungen, 
alle seine alten Ansprüche sowohl gegenüber anderen Confessionen 
als gegenüber dem Staate unverändert und unentwegt aufrecht. Nom 
meint, wie übrigens jede andere religiöse Gemeinschaft auch;, den 
wahren Glauben und zwar den allein wahren Glauben zu besitzen 
und sucht daher, seiner Ansicht nach im Interesse der Menschheit 
selber, jede andere Confession auszurotten oder doch fern zu halten, 
höchstens, soweit es ganz unerläßlich ist, zu dulden. Dazu verlangt 
es die Hilfe des Staats, über den es überhaupt eine Art Vormund- 
schaft in Anspruch nimmt, indem ja dem Ewigen und von Gott 
selbst Eingesetzten der Vorrang gebühre und die Leitung über das bloß 
Zeitliche, Wechselnde, uur von Menschen Erdachte, Geschaffene. Es 
36“
        <pb n="560" />
        564 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Nom. ist das ein zusammenhängendes System, das freilich niemals und 
nirgends praktisch vollständig durchgeführt werden konnte; so weit 
und wo es dies wurde, sind seit drei Jahrhunderten in dasselbe 
viele Lücken gerissen worden: nachgerade ist das ganze System prak- 
tisch unhaltbar geworden. Aber in der Theorie besteht es in aller 
Ausbildung und voller Schärfe noch immer aufrecht: praktisch hat 
Rom auf zahlreichen Punkten zahlreiche Concessionen gemacht, prin- 
cipiell auch nicht eine einzige. Diesem System nun steht mehr und 
mehr die ganze moderne Welt gegenüber und zwar dem System 
selber, nicht etwa bloß seinen Trägern, dem Clerus und dessen all- 
fälligen Ausschreitungen; ja sie geht in immer größeren Kreisen 
darüber weit hinaus, indem sie den Grund selber, aus dem jenes 
System und jene Ansprüche erwachsen sind, ihrer stets schärferen, 
stets umfassenderen Kritik unterzieht. Die Trennung des Staats 
von der Kirche ist schon sehr weit gediehen, wenn sie auch noch fast 
nirgends principiell ausgesprochen und noch weniger — Nordamerika 
allein ausgenommen — vollständig durchgeführt worden ist. Allein 
bereits anerkennen fast alle Verfassungen Europa's das Princip der 
Gleichberechtigung der verschiedenen christlichen Confessionen, was zu 
jenem System in diametralem Gegensatze steht, und fast alle auch das 
andere Princip der Unabhängigkeit der staatsbürgerlichen Rechte nicht 
bloß von der Confession, sondern von der Religion überhaupt, also vom 
Christenthum selber. Das ganze moderne Leben, Staat und Wissen- 
schaft sind von christlichen Ideen durchtränkt, aber für das Christen- 
thum als dem geschlossenen dogmatischen System dieser oder jener Con- 
fession verliert die moderne Welt ganz unläugbar von Tage zu Tage 
mehr alles und jedes Verständniß, wagt es dagegen gleichfalls in 
von Tage zu Tage steigendem Maße, eben jene Systeme ihrer nur 
zu oft geradezu zersetzenden Kritik zu unterziehen. Wenn man nur 
auf die letzten hundert Jahre zurückblickt, so findet man einen leb- 
haften Wechsel zwischen Action und Reaction von Seite der beiden 
Strömungen, indem die kirchliche Strömung, wiederholt zurückge- 
worfen, auch wiederholt sich wieder aufraffte und neue Erfolge, neue 
Triumphe errang. Aber auch die andere, weltliche oder staatliche 
Strömung raffte sich ihrerseits jedesmal wieder auf und errang auch 
ihrerseits wieder Erfolge, und wenn man das Facit zieht, so ist es 
nicht die kirchliche, sondern die weltliche Strömung, welche schließlich
        <pb n="561" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1866. 
565 
mehr gewonnen hat. Rom namentlich hat in den letzten zehn Jahren Rom. 
furchtbare Verluste erlitten. Sobald Italien sich als einheitliches 
Königreich gestaltet hatte, entzog es sich als Staat der Bevormun- 
dung Roms, entriß ihm den größeren Theil seines weltlichen Be- 
sites und bedroht es fort und fort auch in dem letzten armseligen 
Reste desselben, gegen welche Gefahr Nom nur durch Frankreich ge- 
schützt ward, das ihm seinerseits wiederum diesen Schutz nicht als 
gehorsamer Sohn der Kirche, sondern lediglich aus politischen Mo- 
tiven und von politischen Interessen geleitet angedeihen ließ, also 
nur einen überaus precären Schutz, auf den sich Rom keinen Augen- 
blick verlassen kann. Den größeren Theil der germanischen Welt 
hatte schon die Reformation Rom entrissen, doch blieb ihm dort als 
feste Stütze noch Oesterreich, das wenigstens in Deutschland gegen- 
über dem Protestantismus das Gleichgewicht für Nom aufrecht hielt 
und in neuerer Zeit glaubte Rom durch das Concordat von 1855 
Oesterreich noch fester an sich gefesselt zu haben. Das Jahr 1868 
entriß ihm durch die thatsächliche Beseitigung des Concordats, wo- 
durch selbst Oesterreich entschieden in die Reihe der modernen Staaten 
eintrat, auch dieses und dieser Verlust war um so bitterer, als 
Oesterreich in Wahrheit der letzte Staat gewesen war, auf den Nom 
sich hatte verlassen können und der überall für eine politische An- 
schauung und für politische Interessen eingetreten war, wie sie mit 
der Anschauung und den Interessen Noms wesentlich Hand in Hand 
gingen. Rom sah sich plötzlich von allen Seiten verlassen und in 
den sämmtlichen Regierungen Europa's, was seine Ansprüche gegen- 
über dem Staate betrifft, überall theils von unzweideutigen Gegnern, 
theils von mehr als zweideutigen Freunden umgeben. Die ganze 
moderne Entwickelung der Gesellschaft, des Staats, der Wissenschaft 
stand ihm entgegen und dem weiteren Fortgang eben dieser Ent- 
wickelung war offenbar gar kein Ende abzusehen. Die Frage der 
weltlichen Herrschaft des Papsts, die in den letzten Jahren so viel 
Lärm und der Curie so viel Sorge gemacht hatte, war von diesem 
Standpunkte aus nur ein einzelnes Moment in einem großen Zu- 
sammenhange, der als solcher ins Auge gefaßt und dem als solchem 
begegnet werden mußte, wenn auch jenes einzelne Moment gerettet 
werden sollte. Papst Pius IX. hatte sich daher schon seit Antritt 
seines Pontificats in seinen verschiedenen Encycliken und Allocutionen
        <pb n="562" />
        566 
Utbersicht der Exeigniscc des Jahrrs 1668. 
Rem, bald gegen diese bald gegen jene Seite der „modernen Civilisation“ 
ausgesprochen. Im Jahre 1864 aber, unmittelbar nach Abschluß 
der September-Convention zwischen Frankreich und Italien, wodurch 
Frankreich sich zur Räumung Roms verpflichtete, ohne dasselbe vor- 
her auch nur zu Rathe gezogen zu haben, hatte er diese Manifesta- 
tionen in einen Syllabus gesammelt, der die moderne Civilisation, 
wie sie den modernen Staaten und ihrer gesammten politischen Ent- 
wickelung zu Grunde liegt, zu dem römischen System bezüglich des 
Verhältnisses zwischen Staat und Kirche aber in schroffem Wider- 
spruche steht, verwarf und verdammte. Die Demonstration machte 
ungeheures Aufsehen, aber außerhalb der katholischen Kirche keinerlei 
Eindruck und hatte von Seite der Regierungen, die auf dem Boden 
des modernen Staates stehen, keinerlei Folgen; dieselben legten der 
Veröffentlichung des Syllabus auch keine Hindernisse in den Weg, 
eben weil sie dieselbe als einen bloßen Schlag ins Wasser betrach- 
teten. Pius IX. hält sich aber für berufen, dem Fortgang dieser 
modernen Cidilisation durch die Kirche einen unübersteiglichen Damm 
entgegenzusetzen und die Welt zur Erkenntniß des Irrwegs, auf dem 
sie sich befindet, und zur Umkehr zu den von der Kirche anerkannten 
und gelehrten Anschauungen zu bewegen, überzeugt, daß sie ohne 
eine solche ihrem Verderben unrettbar entgegeneile. 
Zu diesem Ende hielt er eine stärkere Demonstration für noth- 
wendig. Am 29. Juni 1868 berief er auf den 8. December 1869 
ein allgemeines Concilium nach Rom. Die Art der Einberufung 
anerkannte im Gegensatze gegen die Vorgänge früherer Zeiten die 
Trennung der Kirche vom Staate, freilich nur so weit, als es den 
Interessen der Curie dienlich erschien: die Einberufung erfolgte ohne 
vorherige Verständigung mit den Regierungen der katholischen Staaten 
ausschließlich aus päpstlicher Machtvollkommenheit und war nur an 
die Bischöfe gerichtet, indem von einer Einladung von Vertretern der 
Staaten, wic es bisher üblich gewesen war, vorerst wenigstens durch- 
aus Umgang genommen wurde. Die öffentliche Meinung hatte indeß 
dagegen nicht allzu viel einzuwenden. Lebhafter beschäftigte sie sofort 
die Frage, was mit dem Concil alles beabsichtigt werde. Nur nach 
und nach drangen darüber mehr oder weniger zuverlässige Nachrichten 
ans Licht. Zunächst setzte der Papst eine Reihe von Commissionen 
ein, um die Vorlagen an das Concil oder wenigstens seine Trac-
        <pb n="563" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1668. 
567 
tanden vorzubereiten und ist seither unablässig bemüht, alles bis auf Rom. 
die Einrichtung der Peterskirche für die imposante Versammlung zu 
ordnen. Jeder Commission wurde ein Cardinal vorgesetzt, im üb- 
rigen auch ausländische gelehrte Theologen in dieselben berufen; doch 
haben in allen die Italiener und die Jesuiten das Uebergewicht. 
Das letztere namentlich schien im äußersten Grade bedenklich und 
die Behauptung zu bestätigen, daß Pius IX. seit längerer Zeit voll- 
ständig in den Händen dieses Ordens sei, sich namentlich in dieser 
Angelegenheit gänzlich von ihnen leiten lasse und daß das Concil 
überhaupt dazu bestimmt sei, diesem Orden und seinen extremen 
Anschauungen und Bestrebungen einen großen Triumph zu bereiten. 
Da zur Zeit in der katholischen Kirche keinerlei dogmatische Streitig- 
keiten walten, welche das Concil, wie früher, zu schlichten berufen 
wäre, so schien es von vornherein außer Zweifel, daß es mit dem 
Concil hauptsächlich auf das Verhältniß zwischen Staat und Kirche 
abgesehen sei, was schon die allgemeine Lage bestätigen mochte. Das 
Organ des Jesuitenordens in Nom, die „Civiltä cattolica“, das vom 
Papste als eine Art officiellen oder doch officiösen Organs der Curie 
ausdrücklich anerkannt worden ist und anerkannt wird, ließ darüber 
auch bald keinen Zweifel mehr. Die moderne Civilisation, d. h. der 
innerste Geist der gesammten modernen Entwickelung der europäischen 
Menschheit in Staat und Wissenschaft soll vom Concil verurtheilt 
und verdammt, der Syllabus des Papstes also in irgend einer pas- 
senden Form zu einem Ausspruch der gesammten Kirche erhoben 
werden. Doch das ist nicht alles. Um die Kraft der Kirche gegen- 
über jener Civilisation und der ganzen modernen Entwickelung zu 
stärken, soll die alte Streitfrage über die Stellung des Papstes zum 
Concil zu Gunsten des ersteren entschieden und derselbe für infallibel 
erklärt werden, nicht zwar für jede seiner Meinungen oder jeden 
seiner Einfälle, aber doch für alles, was er als Haupt der Kirche 
Tex cathedra verkünde. Werden so die Bischöfe dem Papste gänzlicht 
untergeordnet und von demselben durchaus abhängig gemacht, so soll 
dagegen ihre Gewalt gegenüber dem niederen Clerus noch verstärkt 
und die Erziehung der künftigen Cleriker noch mehr als bisher in 
ihre Hände gelegt und von allem weltlichen Einflusse, allen höheren 
Unterrichtsanstalten des Staats noch mehr als bisher losgelöst wer- 
den. Diese Angaben lauten um so wahrscheinlicher, als derartige
        <pb n="564" />
        568 
tcbersicht der Ertignisse des Jahrts 1868. 
Nom. Concilsbeschlüsse in der That nur dem Gange entsprächen, den die 
innere Organisation des katholischen Kirchenregiments seit dem Tri- 
dentinischen Concil unzweifelhaft und in immer ausgesprochener Weise 
bereits genommen hat. Außerdem sollen die Reste der gallicanischen 
Kirche, die thatsächlich kaum mehr besteht, obgleich die französische 
Regierung sie formell niemals aufgegeben hat, in irgend einer Weise 
förmlich beseitigt und ebenso in irgend einer Weise die Nothwendig- 
keit der weltlichen Herrschaft des Papstes neuerdings anerkannt wer- 
den, obwohl diese Frage wie gesagt augenblicklich hinter den größeren 
und umfassenderen zurücktritt. An der Annahme all dieser Vorlagen 
oder an einer Entscheidung all dieser Fragen wenigstens im Wesent- 
lichen nach den Wünschen der Curie wird in Rom nicht gezweifelt, 
und ist wohl auch nicht zu zweifeln. Frühere Concilien haben viele 
Jahre gedauert, dem bevorstehenden werden von vornherein höchstens 
einige Monate zur Erledigung seiner Arbeiten zugemessen: die Be- 
schlüsse sollen nicht sowohl discutirt als durch Acclamation gefaßt 
und der Versammlung im Grunde nur die Erwägung anheimgestellt 
bleiben, wie weit sie selber in ihren Beschlüssen und Aussprüchen 
zu gehen für gerathen halte. Alle Nachrichten stimmen darin über- 
ein, daß der greise Papst von der Ueberzeugung durchdrungen ist, 
daß die großartige Versammlung auch eine großartige Wirkung aus- 
üben und wirklich zum Ausgangspunkt für eine entschiedene Wen- 
dung, für eine völlige Umkehr von dem Pfade des Irrthums und 
der Verblendung sich gestalten werde. Auf der entgegengesetzten 
Seite herrscht freilich die geradezu entgegengesetzte Ansicht. Bis jetzt 
hat zwar keine der katholischen Regierungen Europa's ihre Ver- 
tretung auf dem Concil gefordert oder irgend welche öffeutliche 
Schritte gethan, um derartigen Beschlüssen zum voraus entgegenzu- 
treten und eine Anregung Bayerns, diesfalls wenigstens in gemein- 
same Berathung zu treten, ist ohne Resultat geblieben. Die meisten 
und gerade die mächtigsten Regierungen scheinen gewillt, das Re- 
sultat des Concils abzuwarten und erst dann ihre Entschlüsse zu 
fassen. Daß sic, soweit dies überhaupt angemessen erscheint, ent- 
schieden abwehrend lauten werden, wird von dieser Seite als selbst- 
verständlich betrachtet. Die öffentliche Meinung aber ist inzwischen 
in ganz Europa, namentlich in Deutschland, in die lebhafteste Unruhe 
und theilweise sogar Aufregung versetzt worden und sieht nicht bloß
        <pb n="565" />
        Uebersicht der Erelgussse des Jahres 1969. 
569 
neue und schärfere Conflicte zwischen Staat und Kirche, sondern Nem. 
möglicher Weise selbst Bewegungen innerhalb der katholischen Kirche 
voraus, deren schließlicher Ausgang zur Zeit allerdings nicht abzu- 
sehen wäre. Was von Seite der Regierungen in Rom selbst und 
confidentiell geschehen ist, hat sich bis jetzt noch der öffentlichen Mei- 
nung entzogen. Frankreich aber scheint die Frage ernstlich in Er- 
wägung zu nehmen, ob es nicht angezeigt wäre, der Besetzung des 
Kirchenstaats noch vor dem Concil ein Ende zu machen und zur 
September-Convention mit Italien zurückzukehren, um wenigstens 
den Anschein zu vermeiden, als ob Rom eine so gewaltige Umwäl- 
zung unter seinem Schutze und mit seiner Connivenz vollziehe. 
So günstig auch die Aussichten Noms bezüglich der Stimmung 
und der Willfährigkeit der Bischöfe aller Länder, fast ohne Aus- 
nahme, seinen Wünschen zu entsprechen und sich seinen Bestrebungen 
anzuschließen, sein mögen, so ungünstig sind dieselben jedenfalls be- 
züglich der Laiengewalt und zwar in den weitesten Kreisen. Noch 
hatte der Papst seine Einladung zum Concil nicht lange erlassen, 
so traf die Curie, ihr System und ihre Ansprüche ein neuer Schlag, 
so daß in das eine Jahr 1868 zwei Schläge fallen, die für Rom 
gar nicht empfindlicher hätten ausgedacht werden können. Hatte sich 
ihr in der ersten Hälfte des Jahres Oesterreich, bisher ihre mäch- 
tigste und festeste Stütze, entzogen, so brach in der zweiten Hälfte 
auch noch die letzte, die ihr in Europa geblieben war, Spanien 
plötzlich und unerwartet zusammen. 
Spät, aber endlich doch erreichte das Verhängniß Isabella II.Syanien. 
von Spanien und das ganze Geschlecht der spanischen Bourbonen, 
das seit Generationen tief verkommen, Schuld auf Schuld bald aus 
Verdorbenheit des Herzens bald aus einem Leichtsinn ohne Grenzen 
gegen das unglückliche Land, zu dessen Herrscher es berufen war, 
auf sein Haupt gehäuft hat. Persönlich mag das Schicksal der 
Königin Isabella bedauert, persönlich mag sie nicht ohne Grund 
durch eine mehr als bloß mangelhafte Erziehung entschuldigt werden. 
Das letzte Urtheil über Schuld oder Nichtschuld steht ohnedem dem 
Menschen und seiner unter allen Umständen beschränkten Einsicht 
nicht zu. Thatsache ist es und das genügt, daß die Königin durch 
ein dissolutes Privatleben, das aller Ehre einer Frau, aller Würde 
einer Königin Hohn sprach, längst auch die letzte Spur einer Achtung
        <pb n="566" />
        570 Ueberscht der Erelguisse des Jahres-1668, 
Spanien. von Seite ihres Volkes verscherzt hatte und daß es nur einen um 
so widerlicheren Eindruck machen mußte, wenn an einem Hofe, an 
dem auch nicht eine Spur wirklicher Religiösität, praktischen Christen- 
thums zu erkennen war, äußerlich die weitestgehende Devotion zur 
Schau getragen wurde, Beichtväter und Nonnen einen ganz unge- 
bührlichen Einfluß ausübten, trotz der gänzlichen Zerrüttung der 
Staatsfinanzen Millionen zu mehr weltlichen als geistlichen Zwecken 
nach Rom gingen und die Beschützung des Papstes für die erste 
und vornehmste Aufgabe des Landes erklärt wurde. Gleichzeitig 
herrschte im Innern der Einfluß wechselnder Günstlinge und ebenso 
rasch wechselnde weibliche Launen, welche leider vor keiner Gewalt- 
that zurückschreckten und zu Empörungsversuchen zwangen, die jedoch, 
so lange sie vereinzelt waren, blutig niedergeschlagen werden konnten, 
bis endlich alle Interessen gegen das Willkürregiment, das Keinen 
schonte, zusammenflossen, und zugleich das Gefühl moralischer Em- 
pörung die Oberhand gewann, um einer Dynastie ein Ende zu 
machen, die sich ebenso unfähig wie unwürdig bewiesen hatte, das 
Land fernerhin zu regieren. 
Nach dem Staatsstreich vom 29. Dec. 1866 gegen O'Donnel 
und die liberale Union blieb Isabellen keine Partei übrig, auf die sie 
sich stützen konnte und war ihre Herrschaft zu einem bloßen Gewalt- 
regiment herabgesunken, das Marschall Narvaez mit eiserner Gewalt 
ausübte durch die Armee, die er möglichst zu purificiren bestrebt 
war. Eine Insurrection in Catalonien und Andalusien scheiterte 
1867. Das Volk schien apathisch und die Führer der verschiedenen 
Parteien hatten zu verschiedene Zielpunkte, um sich unter einander 
so leicht verständigen zu können. Dies zu verhindern, war das 
Hauptaugenmerk von Narvaez und es gelang ihm auch. Allein zu 
Anfang des Jahres 1868 starb er ganz unerwartet und mit ihm 
der einzige Mann, der Ansehen genug hatte, das bereits wankende 
Regiment noch zusammenzuhalten. Ihm folgte als Haupt der Re- 
gierung Gonzales Bravo, der jenes Ansehen nicht besaß und zudem 
nicht Militär, übrigens bereit war, zu jedem Gewaltschritt die Hand 
zu bieten. Schon im Juli machte auch er seinen Staatsstreich. 
Ueberzeugt, daß die angesehensten, den verschiedenen Parteien ange- 
hörigen Generale über eine Verständigung gegen ihn unterhandelten, 
ließ er sie an einem Tage auf den verschiedenen Punkten des Landes
        <pb n="567" />
        Uebersicht der Erelgussse des Jahres 1660. 571 
ergreifen und auf die Inseln interniren, und schickte dem Herzog Spanien. 
v. Montpensier, dem Gemahl der einzigen Schwester der Königin, 
den Befehl, das Land zu verlassen, da er „den Feinden der Regie- 
rung als Führer dienen könnte“. Diese Maßregel war der größte 
Mißgriff, den er begehen konnte. Sie beseitigte alle Schwierigkeiten, 
die bisher der Verständigung unter den Generalen noch entgegen- 
gestanden hatten. Bis Mitte September war alles zu einer gemein- 
samen Erhebung vorbereitet: die rerbannten Generale wollten an 
demselben Tage in Cadix zusammentreffen, wo die Flotte das Zeichen 
zum Aufstand geben sollte. Am 17. September erhob der Admiral 
Topete wirklich im dortigen Hafen die Fahne der Empörung, am 
18. ging die Stadt zu ihm über und am 19. langten auch die 
Generale an und wurde ein gemeinsames Manifest erlassen, das die 
Spanier aufforderte, alle Parteiunterschiede zu vergessen und zum 
Sturze der Regierung zusammenzuwirken. Daß damit auch der 
Sturz der Königin verstanden sei, wurde nech nicht geradezu ausge- 
sprochen, wohl aber gefordert, daß „die allgemeine Abstimmung die 
Grundlage der socialen und politischen Wiedergeburt Spaniens bilde“. 
Sevilla und eine Reihe anderer Städte Andalusiens folgten dem 
Beispiel und ernannten Revolutionsjunten; diejenige von Sevilla 
war die erste, welche die Forderungen der Revolution näher präci- 
sirte und die Beseitigung der Dynastie in die erste Linie derselben 
aufnahm. 
Die Königin befand sich unterdessen nicht in Madrid, sondern 
zufällig in S. Sebastian, wo sie eben mit dem in Biarritz weilen- 
den Kaiser der Franzosen über eine Zusammenkunft unterhandelte, 
welche zwischen beiden Regierungen für gewisse Zwecke der auswär- 
tigen Politik ein näheres Verhältniß anbahnen, vielleicht eine spätere 
Allianz vorbereiten sollte. Die Zusammenkunft unterblieb jetzt, die 
Königin dachte daran, vielmehr selbst nach Madrid zu eilen, um 
ihre Interessen zu wahren. Schließlich konnte sie sich aber doch 
nicht dazu entschließen und begnügte sich, das Ministerium Gonzales 
zu entlassen und ihre Sache dem General Concha anzuvertrauen, der 
alsbald den Belagerungszustand über Madrid verhängte und den 
General Novaliches mit Truppen nach Andalusien und gegen Ser- 
rano und die anderen aufständischen Generale abschickte. Die Sache 
der Königin schien in der That noch nicht verloren, da sowohl
        <pb n="568" />
        572 Uebersicht der Ertignisse des Jahres 1366. 
Spanten. Madrid als Barcelona sich zu pronunciren zögerten. Erst als am 
28. September Serrano und Novaliches mit ihren Streitkräften an 
der Brücke von Alcolea unweit Cordova zusammengestoßen waren und 
der General der Königin unterlegen war, erhoben sich auch Madrid 
und Barcelona gegen sie und erklärte sich ganz Spanien für die 
Revolution. Die Königin war verlassen und verloren: am 30. trat 
sie nach Frankreich über, um zuerst in Pau, dann in Paris den 
Fortgang der Dinge in Spanien abzuwarten. Am 3. October zog 
Serrano in Madrid ein, überahm am 4. das ihm von der Junta 
von Madrid angebotene Mandat, eine provisorische Regierung zu 
bilden und bestellte dieselbe am 8., wobei von seinen Genossen Prim 
das Portefeuille des Kriegs, Topete das der Marine übernahm. Con- 
stituirende Cortes sollten so bald wie möglich und zwar auf Grund 
des allgemeinen Stimmrechts gewählt werden, um vor allem aus 
über die künftige Form der Regierung zu entscheiden. Denn schon 
hatte sich eine starke Partei, namentlich in den andalusischen Pro- 
vinzen, hervorgethan, welche offen die Errichtung einer Republik und 
zwar einer Föderativ-Republik verlangte und sie trat alsbald mit um 
so größerem Nachdrucke und größerer Zubersicht auf, als die provi- 
sorische Regierung selbst, die Anhänger der Monarchie in der pein- 
lichsten Verlegenheit waren, einen passenden König zu finden, da der 
Herzog von Montpensier, an den znnächst gedacht werden mußte, es 
offenbar nicht verstanden hat, sich bei den Spaniern beliebt zu machen. 
Die Wahl der Cortes zog sich bis ins Jahr 1869 hinaus und ergab 
dann nur ungefähr der vierten Theil Republikaner gegen fast drei 
Viertheile Monarchisten, unter denen jedoch Isabellisten und Carlisten 
nur eine verschwindende Minorität bildeten. Die Frage ob Monarchie 
oder Republik war indeß nicht die einzige, welche sofort lebhafte Spal- 
tungen erzeugte; fast in demselben Grade war dies der Fall bezüglich 
der künftigen Stellung desr Staats zur Kirche. Die überwiegende öffent- 
liche Meinung verlangte auch darin eine entschiedene Aenderung und 
wenn auch später diejenige Partei, welche den Grundsatz der Glau- 
bensfreiheit in die Verfassung aufgenommen zu sehen wünschte, nicht 
durchdrang, sondern sich mit der Duldung auch anderer Glaubens- 
genossenschaften neben der katholischen Kirche begnügen mußte, so 
wurde damit doch der Grundsatz der Glaubenseinheit durchbrochen, 
nachdem schon vorher durch Decret der provisorischen Regierung vom
        <pb n="569" />
        Utbersicht der Ertignisse des Zahrts 1868. 573 
12. Octkober der Jesuitenorden für ganz Spanien aufgehoben, seine Sranien. 
Güter eingezogen, die zahlreichen seit 1833 gegen das Gesetz erstan- 
denen neuen Klöster wieder beseitigt und in Madrid und Barcelona 
der protestantische Gottesdienst gestattet, der weitere Abfluß aber der 
bisherigen großen jährlichen Summen nach Nom sistirt worden war. 
Inzwischen war Spanien thatsächlich als Republik constituirt 
und schien noch längere Zeit in diesem Zustande bleiben zu sollen, 
theils weil es voraussichtlich nicht so leicht war, sich über die Person 
eines neuen Königs zu einigen, theils weil der Zusammentritt der 
Cortes sich weiter, als man Anfangs gedacht hatte, hinauszog und 
dieselben jedenfalls langwierige Debatten über eine so tief greifende 
Frage in Aussicht stellten. Die bloße Thatsache des Sturzes einer 
Dynastie und der wenigstens vorläufig nothgedrungen republikanischen 
Constituirung Spaniens konnte nicht verfehlen, einen tiefen Eindruck 
zu machen und einen weitreichenden Einfluß zu üben, wenigstens 
auf die stammverwandten Nationen Frankreichs und Italiens. Wenn guoalien 
die Annahme gegründet ist, daß die Regierungen Frankreichs und zon. 
Spainens gerade in jenem Momente auf dem Punkte standen, sich rec. 
über eine allfällige Besetzung Noms durch Spanier zu einigen, um 
Italien nöthigenfalls in der Hand zu haben, wenn Frankreich in 
die Lage kommen sollte, aller seiner Streitkräfte am Rhein zu be- 
dürfen, so war dieser Plan nun dahingefallen und gleichzeitig all- 
fälligen Combinationen gegen Preußen eine neue Schwierigkeit in 
den Weg gelegt, indem des Kaisers Aufmerksamkeit und seine Sorge 
zunächst von Spanien in Anspruch genommen wurde, zumal wenn 
er die Möglichkeit in Erwägung zog. daß dort ein Orleans auf den 
Thron gelangen könnte. Allein vielleicht noch bedeutsamer war es 
für die Zukunft, daß die Herstellung thatsächlich republikanischer Zu- 
stände in Spanien ganz geeignet war, die republikanischen Bestre- 
bungen Mazzini's und seiner Partei in Italien mächtig zu unter- 
stützen und die Erinnerungen an die Republik in Frankreich neu zu 
beleben. Unter der Form einfacher Berichterstattung über die Vor- 
gänge oder unter derjenigen von Reflexionen bloß über die mögliche 
oder wahrscheinliche Entwickelung der Dinge in Spanien war es da 
und dort so leicht und gar nicht zu verhindern, eine sehr lebhafte 
Propaganda für republikanische Jdeen in Gang zu setzen und ist 
denn auch in, der That seither in beiden Ländern eifrig geschehen.
        <pb n="570" />
        574 
Italien. 
Frank- 
reich. 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1968. 
Italien bot der Agitation durch die noch kurze Dauer der neuen 
Monarchie, durch die Unfertigkeit aller Zustände, durch die Schwäche 
der Regierung, die Zerrissenheit des Parlaments, die noch sehr ge- 
ringe politische Erfahrung der Bevölkerung einen überaus günstigen 
Boden und nur das lebhafte Gefühl, daß die kaum errungene 
Einheit nicht wieder gefährdet und Alles wieder in Frage gestellt 
werden dürfe, war es, was der Agitation die Spitze abbrach. Viel 
gefährlicher war der Einfluß auf Frankreich und die dort bereits 
vorher eingetretene Bewegung gegen die durch Napolcon III. ge- 
schaffenen Zustände. 
Wenn man auf die damals sich bereits dem Ende zuneigende 
legislative Periode des gesetzgebenden Körpers einen Rückblick wirft, 
so läßt sich nicht sagen, daß die aus den Wahlen von 1863 hervor- 
gegangene Opposition auf die Beschlüsse desselben einen irgend wie 
maßgebenden Einfluß ausgeübt habe: selbst- nur einige! 60 Stimmen 
stark, brachte sie es hie und da zu einer Minorität von 60, ein 
paarmal zu einer solchen von 90 Stimmen, niemals aber, auch 
nicht in der untergeordnetsten Frage, zur Majorität. Nur in dem, 
was sie nicht wollte, nicht aber in dem, was sie wollte, einig, viel- 
mehr in Wahrheit ein ziemlich buntes Gemisch von Orleanisten, 
Legitimisten, Demokraten und Republikanern, konnte sie unmöglich 
fest zusammenhalten und wurde, wo sie es that, von der Moajorität 
einfach niedergestimmt. Aber ihre Wirksamkeit war dennoch eine 
ebenso umfassende als tiefgreifende. Die Aufgabe, die sie sich gestellt 
hatte, war, die Schäden, Mängel und Gebrechen des Kaiserreichs 
ebenso unermüdlich als schonunglos bloszulegen und das möglichst 
grelle Licht auf dieselben fallen zu lassen, auf diese Art das Kaiser- 
reich von allen Seiten unaufhörlich anzugreifen und dasselbe in den 
weitesten Kreisen zu discreditiren, die Gemüther und Geister der 
Nation aufzustacheln und für eine andere freiere Gestaltung der 
Dinge, sei die Bahn derselben welche nur immer, mit nie rastender 
Arbeit vorzubereiten. So gering daher, ja geradezu gleich Null auch 
ihre Erfolge im Schooße des gesetzgebenden Körpers sein mußten, 
so groß waren sie dagegen außerhalb desselben in der öffentlichen 
Meinung. Und auch im gesetzgebenden Körper waren sie mittelbar 
nicht ohne Erfolg: ihrem Wirken ist es zuzuschreiben, daß sich aus 
der scheinbar geradezu willenlosen Majorität in den letzten Sessionen
        <pb n="571" />
        Uebtrsicht der Ercignisse des Jahres 1668. 575 
eine Art Tiers-Parti herausbildete oder wenigstens herauszubilden Frank- 
begann, der, obgleich dynastisch gesinnt, doch wiederholt mit der reich. 
Linken oder eigentlichen Opposition stimmte, hie und da sogar 
eine Anzahl von Mitgliedern der Rechten, die nicht alle Scham, 
nicht die letzte Spur von Selbständigkeit Preis gegeben hatten, mit 
sich zog, freilich niemals so viele, um eine Majorität zu Stande zu 
bringen. Dabei ließ sich gar nicht läugnen, daß die Opposition an 
Talent, an Beredsamkeit, an Energie und selbst an praktischer Kennt- 
niß der Staatsgeschäfte die Majorität weit übertraf, welche Momente 
noch dadurch verstärkt wurden; daß sie keinerlei Schonung kannte 
und jederzeit gerade auf ihr Ziel losging, was zwar augenblicklichen 
Erfolgen meist nichts weniger als förderlich war, und die Majorität 
nur um so entschiedener unter die Flügel der Regierung zurück- 
scheuchte, auf die Dauer aber das Kaiserreich gründlich erschüttern 
und unterhöhlen mußte. Und sie erschütterte dasselbe wirklich: Tropfen 
auf Tropfen höhlet den Stein. Die eigentliche Partei des Kaisers, 
die Werkzeuge, deren er sich bediente, standen in jeder Beziehung 
tief unter ihm selber, genossen und verdienten, mit wenigen Aus- 
nahmen, nur ein sehr geringes Maß von Achtung. Die unverant- 
wortlichen Minister waren einfach seine Handlanger und selbst Nouher, 
der Staatsminister, zwar ein eminenter Rheter, aber durchaus nicht 
mehr und nichts weniger als ein Staatsmann, wozu vor allem aus 
Selbständigkeit des Charakters und Originalität der Ideen gehört, 
was für einen Minister des Kaisers von vorneherein ausgeschlossen 
war, da er ohne eigenen Willen lediglich die Befehle seines Herrn 
auszuführen und zu vertreten hatte. Eine ziemliche Anzahl seiner 
hervorragendsten Werkzeuge, Genossen des Staatsstreichs vom 2. De- 
cember, waren, von Morny bis Troplong, in den letzten Jahren 
zum großen Schmerze des Kaisers, der sich einsam zu fühlen begann, 
gestorben und der junge Nachwuchs war sehr unbedeutend, nicht ein- 
mal genügend, den Abgang zu ersetzen, geschweige denn ein allmä- 
liges Wachsthum der bestehenden Ordnung der Dinge in Aussicht 
zu stellen. Der Senat, aus den gewesenen höchsten Würdeträgern 
des Landes bestehend, übertraf an Servilismus wo möglich noch den 
römischen Senat unter Tiberius und entwickelte, mit geringen Aus- 
nahmen, M. Chevalier, St. Beuve 2c., nur ein überaus bescheidenes 
Maß von Intelligenz, glänzte im Gegentheil bei verschiedenen Ge-
        <pb n="572" />
        576 
Uebersicht der Ertignisse des Jahrts 1868. 
Frank= legenheiten durch eine Vornirtheit, die gar nicht größer hätte gedacht 
wic- werden können und machte dadurch die Würde, mit der ihn der 
Kaiser zu umgeben ängstlich bemüht war, nicht selten zur wahren 
Farce. Die höchsten Beamten jeder Kategorie hingen am Kaiserreich 
vor allem aus durch das Band sehr materieller Interessen, durch 
große, theilweise geradezu enorme Gehalte. Die Präfecten und 
Maires, die Vollstrecker des kaiserlichen Willens über das ganze 
Land hin, mußten jedes Winks von oben gewärtig sein, mußten 
jede selbständige politische Regung in sich unterdrücken und ähnliche 
Kundgebungen innerhalb des Kreises, der ihnen anvertraut war, mit 
allen Mittel fern halten, oder sie wurden alsbald beseitigt. Nur 
wer lediglich seinem Erwerbe nachging und im Uebrigen die Regie- 
rung walten ließ, und dazu gehörte außer einem Theil der hohen 
Finanz namentlich die große Mehrheit der ackerbauenden Bevölkerung 
Frankreichs, war zufrieden. Im größeren Theile der wohlhabenden 
und denkenden Mittelklasse, die sich von allem Einfluß auf die Lei- 
tung der öffentlichen Angelegenheiten ausgeschlossen sah, fraß die 
Unbefriedigtheit und die Unzufriedenheit mit den bestehenden Zustän- 
den immer weiter und tiefer um sich und zwar offenbar mit schnellen 
Schritten. Schon bei den Wahlen von 1863 hatten sich Paris und 
fast alle großen Städte des Landes gegen das Kaiserreich erklärt 
und es war vorauszusehen, daß dies bei den nächsten in sehr ver— 
stärktem Maße der Fall sein werde. Der Sturz des Credit mobilier 
der Pereire und der mit ebenso großer Energie als Willkür durch- 
geführte Umbau von Paris hatten zahllose Interessen verletzt und 
die Stellung der Regierung zu beiden Unternehmungen bot den An- 
griffen der Gegner nur allzu viele schwache Seiten. Aeußerlich stand 
das Kaiserreich allerdings noch unangetastet da, aber seine Grund- 
lagen sind zum mindesten stark angefressen: das Prästige desselben 
ist durch Mexico und die Ereignisse in Deutschland geschwunden und 
wenn die moralische Achtung vor demselben und seinen Trägern in 
Wahrheit nie sehr groß war, so hatte sich die Opposition in der 
That nicht umsonst bemüht, sie vollends zu vernichten. Es bedurfte 
nur der Gelegenheiten, um diese Lage der Dinge zum Ausdruck zu 
bringen. Daß das Gericht, das so plötzlich über die bisherigen Ge- 
walthaber in Spanien hereingebrochen war, wo eine alte Dynastie 
der moralischen Empörung der Nation zum Opfer fiel, bei dieser
        <pb n="573" />
        Tebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 577 
Disposition der Geister nicht ohne tiefen und gewaltigen Eindruck Frank- 
auf Frankreich bleiben konnte, liegt auf der Hand. riich. 
Napoleon III. hat in der auswärtigen Politik nicht nur große 
Triumphe errungen, sondern sich auch sowohl durch die Zurückfüh- 
rung Rußlands auf das wahre Maß seiner Berechtigung in Europa, 
als durch die Befreiung und Einigung Italiens, zu der er den An- 
stoß gegeben hat, unzweifelhaft große Verdienste erworben, wenn 
ihm auch der höchste Preis gerade in dem Augenblicke, da er ihm 
zu winken schien, dadurch entging, daß Deutschland den ersten und 
vornehmsten Grund seiner Schwäche abschüttelte und Frankreich so- 
fort, selbst noch unvollendet, als ebenbürtige Macht an die Seite trat. 
In der inneren Organisation des von ihm doch so lange unum- 
schränkt regierten Staates hat er dagegen auch nicht das mindeste 
Neue von Bedeutung geschaffen: die Verfassung ist eine bloße Copie 
derjenigen seines großen Oheims und zeichnet sich durch die Armuth 
der darin waltenden politischen Ideen aus, sie ist lediglich eine 
schlechte Verhüllung des absoluten Regiments. Es ist vielfach und 
nicht ohne scheinbare Gründe behauptet worden, daß das französische 
Volk der Selbstbestimmung und Selbstregierung überhaupt nicht 
fähig sei und dies durch seine ganze Geschichte seit bald hundert 
Jahren genügend bewiesen habe, eine solche Selbstregierung in seiner 
großen Mehrheit auch gar nicht verlange, wie das zweite Empire so 
lange gezeigt habe. Ohne die Frage zu entscheiden, ist so viel klar, 
daß der Gründer des zweiten Kaiserreichs, wenn er dabei von dieser 
Anschauung ausging, wie es den Anschein hat, die Concessionen vom 
24. November und 19. Januar, sowie eine ganze Reihe anderer 
geringerer in derselben Nichtung niemals hätte machen sollen. Sollte 
er dagegen nicht von dieser Ansicht ausgegangen sein, sondern sein 
Regiment bloß als ein Uebergangsstadium von den wirren Zustän- 
den nach 1848, aus denen die Nation selber einen Ausweg zu 
finden nicht fähig schien, betrachtet und wirklich an eine spätere 
„Krönung des Gebäudes"“ nicht als eine bloße Möglichkeit, sondern 
als eine Nothwendigkeit gedacht haben, so lag ihm die historische 
Aufgabe ob, irgend welche politische Organisation zu schaffen, welche 
das als berechtigt anerkannte Bedürfniß der Franzosen nach Freiheit 
und Selbstregierung befriedigt hätte, ohne darum in das gewöhn- 
liche von ihm so entschieden perhorrescirte constitutionelle Geleise, in 
37
        <pb n="574" />
        578 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Frank= welchem allerdings zwei Dynastien unmittelbar vor ihm gescheitert waren, 
wich, einzulenken. In dieser Beziehung hat er sich aber auch nicht im minde- 
sten als originaler, schöpferischer Geist erwiesen. In den letzten Jahren 
hat er eine Reihe von Concessionen gemacht, die lediglich in die Bahn 
eben jenes verhaßten constitutionellen Regiments zurückführt und sieht 
sich sichtlich mehr und mehr vor die fatale Alternative gestellt, entweder 
wieder alles zurückzunehmen und einen neuen Staatsstreich zu machen, 
der aber augenscheinlich die Dynastie in Frage stellen würde, oder aber 
auf der betretenen Bahn zu beharren und von Concession zu Con- 
cession bis ans Ende, d. h. bis zum vollständigen constitutionellen 
Regimente wie unter Louis Philipp zurückzukehren, er oder sein 
Sohn, der kaiserliche Prinz, darauf kommt es natürlich nicht an. 
Der größte, freilich vielleicht unvermeidliche Fehler des Kaisers 
von seinem Standpunkt aus war die am 19. Januar 1867 con- 
cedirte und zu Anfang 1868 von den Kammern beschlossene Preß- 
freiheit. So bedingt sie auch war, so faßte sie die Opposition doch 
sofort als den mächtigen Hebel auf, mit dem sie das Kaiserreich 
von seiner scheinbar so festen Basis zu heben vermöge. Nicht nur 
wurde eine ganze Reihe neuer Blätter, alle gegen die bestehenden 
Zustände, gegründet, sondern die Männer von 1848, die nicht nur 
nach anderen Zuständen verlangten, sondern auch den Mann, der 
die bestehenden geschaffen hatte und aufrecht erhielt, gründlich haßten, 
traten jetzt wieder in die Arena und bald wurde der Ton der Presse 
ein ganz anderer. Rochefort namentlich griff den Kaiser und das 
Kaiserreich mit einer bisher ganz unerhörten Kühnheit an und seine 
„Laterne“ war alsbald in Paris und in der Provinz in allen Hän- 
den. Man fing an zu wagen, was seit achtzehn Jahren Niemand 
gewagt hatte: die Furcht vor der Gewalt schwand von Tage zu 
Tage und ein immer frischerer Wind fing an die Segel der Oppo- 
sition zu schwellen. Der 2. December, der Ausgangspunkt des gegen- 
wärtigen Regiments, und die persönliche Regierung, wie man den 
neuen Absolutismus nannte, also das Princip selbst der Verfassung, 
wurden in allen Blättern debattirt und unter immer neuen Gesichts- 
punkten angegriffen. Umsonst warnte der Moniteur (2. November), 
daß solche Discussionen über den Charakter der constitutionellen 
Befugnisse des Staatsoberhaupts durch das Senatsconsult vom 18. 
Juli 1866 verboten seien. Der Strom war im Begriff, alle der-
        <pb n="575" />
        Uebersicht der Ertignisse des Jahrts 1868. 
579 
artigen Dämme unaufhaltsam zu überfluthen. An demselben Tage, Frank- 
dem Tage aller Scelen, fand auf dem Kirchhofe Montmartre eine 
kleine Demonstration zu Ehren des längst vergessenen Volksreprä- 
sentanten Baudin statt, der am 3. December 1851 in treuer Er- 
füllung seiner Pflicht auf der Barrikade gegen den Gewaltstreich 
gefallen war. Die Demonstration war höchst unbedeutend, aber als 
die Polizei einschritt, schwoll sie schnell zu einem förmlichen Ereignisse 
an. Es bedurfte eben nur eines Funkens, um die öffentliche Mei- 
nung in Flammen zu setzen. Am folgenden Tage eröffnete ein 
Oppositionsblatt eine Subscription zu einem Denkmal für Baudin, 
einige andere folgten und eben dasselbe geschah auch in der Provinz. 
Die Regierung glaubte es nicht dulden zu dürfen und leitete einen 
Prozeß wenigstens gegen diejenigen Blätter ein, welche die Demon- 
stration begonnen hatten und zwar wegen „Manövern im Innern“ 
auf Grund des verhaßten Sicherheitsgesetzes, das Jedermann für 
längst abgeschafft gehalten hatte, und als sie verurtheilt waren, gegen 
alle, die auch jetzt nicht sofort die Subseription einstellten. Alles, 
was sie unternahm, schien aber nur Oel ins Feuer zu gießen. Ein 
Gutachten der angesehensten Advokaten bewies, daß die Regierung 
das Recht nicht habe, die Subscription zu verbieten. Diese ging 
fort und Männer von Gewicht setzten ihre Ehre darein, ihre kleinen 
Beiträge mit ihrer Unterschrift zu begleiten; bei den Gerichtsver- 
handlungen wurde in Paris und in der Provinz der 2. December 
von den Advokaten unumwunden als ein Verbrechen dargestellt und 
als solches gezeichnet und diese Verhandlungen konnten nicht unter- 
drückt werden, sondern erschienen in den Blättern und wurden in 
vielen Tausend Exemplaren über das ganze Land verbreitet; zwei 
Gerichte in der Provinz erkühnten sich sogar zum Staunen der Re- 
gierung zu Freisprechungen. Die Regierung erkannte es zu spät, 
daß sie einen nicht mehr gut zu machenden Mißgriff begangen habe 
und fügte doch gleich einen neuen hinzu, indem sie am 3. December, 
eine weitere Demonstration fürchtend, die ganze Armee von Paris 
auf die Beine stellte, als ob eine förmliche Revolution beabsichtigt 
sei und machte sich nun auch noch lächerlich, da alles ruhig blieb. 
Der ungeschickte Minister Pinard mußte entlassen werden und die 
ganze Angelegenheit verlief sich bis Ende des Jahrs scheinbar im 
Sande. Aber die Regierung ist aus derselben sichtlich und spürbar 
37° 
reich.
        <pb n="576" />
        580 
Uebersicht der Erelguisse des Jahres 1868. 
Frank= geschwächt hervorgegangen: die ganze Stimmung in Paris und im 
reich. 
Lande war zu Ende des Jahrs offenbar eine wesentlich andere, viel 
entschiedenere und viel hoffnungsvollere gegen das Kaiserreich, als 
sie es noch zu Anfang desselben gewesen. Seither folgte die Session 
der Kammer von 1869, in der die Regierung bezüglich des Umbaues 
von Paris und der Willkürlichkeiten des Seinepräfecten, Baron Hauß- 
mann, hinter dem ja der Kaiser selber stand, eine zwar nicht ma- 
terielle, aber unzweifelhaft moralische Niederlage erlitt und hierauf 
folgten die allgemeinen Wahlen, aus welchen in Paris die Männer 
von 1848, die sogenannten „Unversöhnlichen", in den übrigen großen 
Städten die Männer der Opposition Thiers-Favre und auf dem 
Lande der Tiers-Parti der Buffet und Ollivier sehr verstärkt hervor- 
gingen; es folgten die Unruhen in Paris und einer Reihe anderer 
Städte, für welche die letzten achtzehn Jahre kein Beispiel aufzu- 
weisen hatten und schließlich die sogenannte kurze Session des gesetz- 
gebenden Körpers, in welcher der Tiers-Parti in den Vordergrund, 
die eigentliche Linke aber vorerst entschieden in den Hintergrund 
trat, die Interpellation der 116 und das erste Nachgeben des 
Kaisers, das unzweifelhaft zu noch weiteren Concessionen oder zu 
neuen Repressivmaßregeln führen muß. Das Kaiserreich ist endlich 
an dem entscheidenden Punkte angelangt: wie durch das gänzliche 
Scheitern der großen mexicanischen Unternehmung und die machtvolle 
Entfaltung Preußens im Jahre 1866 von außen, so tönt ihm nun 
auch im Innern durch das Wiedererwachen der Nation zum ersten 
Mal das verhängnißvolle: Schach dem Könige! in die Ohren. Die 
Partie ist vielleicht noch lange nicht verloren, aber auch nicht abzu- 
sehen, wie sie schließlich vom Kaiser noch gewonnen werden kann. 
Von wem sie auch gewonnen werden mag, so wird entweder 
das Kaiserreich nicht mehr das bisherige Kaiserreich oder Frank- 
reich nicht mehr das bisherige Frankreich sein, jenes, wenn Napo- 
leon III. zum constitutionellen Kaiser der Franzosen geworden wäre, 
der zwar herrscht, aber nicht regiert, dieses, wenn ein neuer Staats- 
streich in irgend welcher Form dem Lande neuerdings den käsarischen 
Absolutismus über den Kopf geworfen hätte. Frankreich wäre nicht 
mehr das bisherige Frankreich, das den ersten Rang in Europa ein- 
zunehmen den Anspruch machte und macht, wenn es nicht mehr im 
Stande sein sollte, diesen cäsarischen Absolutismus abzuschütteln,
        <pb n="577" />
        ebersicht der Erelgnisse des Jahres 1668. 581 
sondern würde dadurch beweisen, daß es seinen Höhepunkt über-Franr- 
schritten habe und entschieden auf dem Rückgange begriffen sei. Erst wäich 
als Nom und das römische Volk in dieser Lage waren, trat Cäsar 
auf und beugten sich jene seinen Nachfolgern. Noch aber scheint die 
französische Nation nicht dem gleichen Schicksal verfallen zu sein, 
noch scheint man die Hoffnung hegen zu dürfen, daß sie sich kräftig 
aufraffen und ihre Selbstbestimmung wieder erringen werde, ohne 
in den entgegengesetzten Fehler nie endender revolutionärer Versuche 
zu verfallen. Ob es die gegenwärtige Dynastie behalten oder zu 
irgend einer der früheren oder selbst zur Republik zurückkehre, ist 
dabei für die Dauer viel weniger entscheidend, als daß es endlich 
das Grundübel seiner politischen Organisation, die absolute Centra- 
lisation der Regierung und Verwaltung erkenne und entschlossen die 
Bahn einer besonnenen und mäßigen, aber bewußten und entschie- 
denen Decentralisation betrete. Denn ohne dies werden wir unter 
anderen Formen nur wieder dieselben Erscheinungen zu beobachten 
Gelegenheit haben und verzehren die Franzosen ihre besten und edel- 
sten Kräfte in nutzlosen Kämpfen, die nimmer zu ihrer wahren Be- 
friedigung dienen können. 
Wie immer aber auch ihr Geschick sich gestalten wird, die Frank- 
Krisis, in die Frankreich nunmehr eingetreten ist, wird sich kaum soe 
rasch abwickeln und die Entscheidung wird vielleicht erst das Resultat 
jahrelanger Kämpfe sein, gerade so wie auch die schließliche Voll- 
endung der deutschen Dinge noch in ziemlicher Entfernung zu liegen 
scheint. Wie sich die beiden Nationen in der Zwischenzeit zu ein- 
ander stellen und verhalten werden, darüber wäre selbst jede Ver- 
muthung in diesem Augenblick noch mehr als voreilig. Es liegt dem 
Kaiser der Franzosen jedenfalls nahe zu versuchen, in dem Kampfe, 
in den er eingetreten ist, sich durch auswärtige Complicationen Luft 
zu machen und die Stellung, die ihm das Jahr 1866 gegenüber 
Preußen und Deutschland gemacht hat, ist immerhin der Art, daß 
er trotz alles Friedensbedürfnisses des Volkes und trotz des Ent- 
schlusses der Mittelklassen, sich- nicht durch auswärtige Verwickelungen 
von der Verfolgung ihrer Bestrebungen im Inneren abziehen zu 
lassen, sicher sein kann, eine sympathische Fiber anzuschlagen, wenn 
er den Ehrgeiz der Nation nach dieser Seite hin nicht einschlafen 
läßt und früher oder später wieder wach zu rufen sich entschließen
        <pb n="578" />
        582 
Uebersicht der Erelguisse des Jahres 1668. 
Frank= sollte, gerade wie auf der anderen Seite Preußen seine Erfolge im 
reich und 
Preußen. 
Preußen 
und 
Deutsch- 
land. 
Jahre 1866 nur dadurch errungen hat und nur dadurch behauptet, 
daß es dem nicht mehr zu widerstehenden Drange der deutschen Na- 
tion nach größerer Einheit und größerer wirklicher, nicht bloß wic bis 
dahin lediglich scheinbarer Macht nach Außen Befriedigung gewährte 
und gewährt. Wie die Dinge liegen, darf man es wohl für wahr- 
scheinlich erachten, daß die Franzosen in der nächsten Zeit sich vor- 
zugsweise der Ordnung ihrer inneren Angelegenheit und den Kämpfen, 
die dies in Aussicht stellt, hingeben werden, aber ohne darum ihre 
Stellung nach außen zu übersehen oder gar opfern zu wollen. 
So lange die Frage zwischen Frankreich und Deutschland oder viel- 
mehr wenigstens zunächst Preußen nur eine Machtfrage ist, ist ein 
Aufhören der bisherigen Spannung und der bisherigen auf Handel 
und Verkehr so furchtbar drückenden und durch die Lasten der be- 
waffneten Neutralität für die Völker auf die Dauer geradezu uner- 
träglichen Ungewißheit der Lage nicht abzusehen. 
Eine Wendung scheint nur dann möglich, wenn Preußen ein- 
sehen sollte, daß die deutsche Nation nicht bloß nach größerer Ein- 
heit und einer ihren materiellen und geistigen Kräften entsprechenden 
Macht verlangt, sondern auch nach Freiheit in der von hergebrachten 
Anschauungen und ererbten Interessen unabhängigen Entwickelung 
dieser Kräfte. Die deutsche Frage ist für Preußen ausschließlich oder 
doch ganz überwiegend eine Machtfrage, für die Nation ist sie ebenso 
sehr und noch mehr auch eine Freiheitsfrage. Der norddeutsche 
Bund hat unter der Leitung des Grafen Bismarck in wirthschaft- 
licher und socialer Beziehung Fortschritte gemacht, deren Bedeutung 
vielfach unterschätzt wird und nicht leicht hoch genug angeschlagen 
werden kann, Fortschritte, die für die Zukunft allerdings folgen- 
reicher sein dürften, als diese oder jene constitutionelle Errungenschaft, 
die zwar den Forderungen des Zeitgeistes entspräche, aber an sich 
allerdings von zweifelhaftem Werthe sein möchte. Allein es handelt 
sich nicht um diese oder jene constitutionelle Errungenschaft, sondern 
um das ganze politische System, das in Preußen während der Con- 
flictszeit nach kurzer Unterbrechung wieder emporgekommen ist und das 
nur mit der Unterstützung des Grafen Bismarck aufrecht erhalten 
wird und aufrecht erhalten werden kann. Dieses System will nicht 
mit dem Zeitgeist gehen, versagt dem Lande die Reformen, die dem-
        <pb n="579" />
        Uebersicht der Ereignisse des Jahrcs 1868. 583 
selben entsprächen, und stemmt sich mit allen Kräften gegen die Strö- Preußen 
mung. Daß Oesterreich so entschieden in diese Bahn eingelenkt und H# 
sich von der Strömung des Zeitgeistes seinerseits tragen läßt, wird land. 
getadelt oder mitleidig belächelt. Und doch verdankt es Oesterreich 
nur diesem Systeme, daß es sich seit 1866 unstreitig wieder ent- 
schieden gehoben hat; und wenn es fortwährend mit großen inneren 
Schwierigkeiten zu kämpfen hat, so rühren sie offenbar nicht von 
dieser, sondern von der ganz entgegengesetzten Seite her und können 
im Gegentheile nur durch consequentes Beharren auf dem betretenen 
Wege überwunden werden, wofern sie überhaupt zu überwinden sind. 
Wenn man nun in Preußen im Gegensatz gegen Oesterreich von 
dem „landläufigen“ Liberalismus nichts wissen will und es ablehnt, 
nach der „Schablone des Zeitgeistes“ zu arbeiten, so ließe sich hie- 
gegen nichts einwenden, wofern von Seite der Regierung andere 
große liberale Schöpfungen — denn von conservativen Schöpfungen 
läßt sich nicht wohl sprechen, es wäre ein Widerspruch in sich selbst 
— zu gewärtigen wären. Allein das ist offenbar nicht der Fall. 
Nach langem Zögern hat das Ministerium des Innern endlich Ver- 
trauensmännern den Entwurf einer neuen Zusammensetzung der 
Kreisvertretung vorgelegt, der den Erwartungen auch nicht von ferne 
entsprochen zu haben scheint. Von diesem Ministerium sind gesetz- 
geberische Schöpfungen in dieser Richtung und im Sinne der Zeit 
offenbar nicht zu gewärtigen, und noch weniger vom Ministerium 
des Cultus und Unterrichts. Selbst da, wo etwas geschieht, wie von 
Seite des neuen Justizministers, glaubt derselbe es damit gleich- 
sam entschuldigen zu müssen, daß er dem Liberalismus gleichzeitig 
ohne alle Veranlassung den Handschuh ins Gesicht wirft. Die Lö- 
sung so großer, tief eingreifender Fragen darf nicht überstürzt wer- 
den, das mag vollständig zugegeben werden, aber in Angriff müssen 
sie doch genommen werden, während das herrschende Regiment sie 
offenbar zu verschleppen sucht und schließlich in einer Weise lösen 
möchte, die nur den Interessen einzelner, aber keineswegs aller Klassen 
der Bevölkerung entspricht und von einer gerechten Abwägung und — 
billigen Befriedigung aller Klassen weit entfernt zu sein scheint. Die 
Aufgabe des wahren Liberalismus, der mit dem wahren, wir möchten 
sagen „freien" Conservatismus Hand in Hand geht, ist es, den fal- 
schen und unreifen Strömungen der Zeit zu widerstehen, aber den
        <pb n="580" />
        584 
Preußen 
und 
Deutsch- 
cbersicht der Ertignisse des Zahrts 1868. 
gerechten Forderungen derselben auch energisch und unter Umständen 
selbst rücksichtslos zu genügen. Von diesem Ministerium ist eine 
and. solche Politik offenbar nicht zu gewärtigen; sonst würde es sich statt 
auf die Altconservativen oder Feudalen im Abgeordnetenhause viel- 
mehr auf die mittleren Parteien stützen und das Herrenhaus in seiner 
jetzigen Zusammensetzung statt als eine Stütze vielmehr als ein nach- 
gerade unerträgliches Hemmniß betrachten. Wenn sich in Preußen 
keine Männer finden, die wirklich Neues, was dem innersten Be- 
dürfniß der Zeit und doch nicht dem „landläufigen“ Liberalismus 
entspricht, zu schaffen vermögen, so wäre es immer noch besser, mit 
Vorsicht, aber doch kräftig dem letzteren zu folgen, als mit Gewalt 
Anschauungen und Einrichtungen aufrecht erhalten zu wollen, die im 
allgemeinen Bewußtsein der Zeit abgestorben sind. Die Lage Preußens, 
seine Stellung in und zum norddeutschen Bunde und das Verhältniß 
dieses letzteren zu Süddeutschland, die gesammten deutschen Dinge 
wären ganz andere, wenn nicht das in Preußen herrschende System 
überall als Hemmschuh im Wege stände. Seit der Mitte des Jahres 
1867 ist denn auch in der Bewegung, die von Preußen ausging, 
ein gewisser Stillstand eingetreten, der nicht zu verkennen und nicht 
zu läugnen ist und der sich nicht auf die europäischen Verhältnisse 
allein zurückführen läßt. Dieser Stillstand wird erst dann aufhören, 
wenn Preußen zu dem Grundsatz zurückkehrt, den der jetzige König 
im Anfange seiner Regierung verkündet hat, daß Preußen in Deutsch- 
land „moralische Eroberungen“ machen müsse, wenn es damit vor 
allem aus im eigenen Hause beginnt, freilich energischer und selbst- 
bewußter, als es unter der sogenannten neuen Aera der Fall war. 
Dannzumal würde wohl auch das fortwährend gespannte Verhältniß 
zu Oesterreich, an dem jedenfalls nicht nur dieses, sondern minde- 
stens in demselben Grade auch Preußen Schuld ist, einem freund- 
licheren, wie es das deutsch-nationale Gefühl jenseits wie diesseits 
wünscht und verlangt, weichen und möglicher Weise selbst der Weg 
gefunden werden, sich mit Frankreich auf einen anderen Fuß zu 
stellen und allmälig selbst auszugleichen, was die öffentliche Mei- 
nung in ganz Europa so dringend ersehnt, um der längeren Fort- 
dauer der bewaffneten Neutralität und damit der furchtbaren Militär- 
last ein Ende abzusehen. Ein besseres Verhältniß zu Frankreich 
wäre jedenfalls der deutschen Nation sympathischer als die Freund-
        <pb n="581" />
        Utbersicht der Ertignisse des Zahrts 1868. 585 
schaft mit Rußland, welche sie nur als einen Nothbehelf der allge— Preußen 
meinen Lage ansieht und als solchen sich gefallen läßt, während sie oo. 
in Berlin in einem wesentlich anderen Sinn gepflegt werden zu land. 
wollen scheint. 
Die früher so laute und rückhaltlose Anerkennung, welche Kaiseroslan. 
Alexander II. und sein Regierungssystem in Westeuropa gefunden, 
ist nachgerade ziemlich still geworden und es ist vielleicht geradezu 
auffallend, daß sie nicht längst in ihr volles Gegentheil umge- 
schlagen hat. Die plötzliche Aushebung der Leibeigenschaft war ohne 
Zweifel eine energische That, und verdient insoferne Achtung, aber 
es ist doch sehr die Frage, ob sie nicht verfrüht war und eben darum 
in der Weise, wie sie geschehen, dem Neiche und den früheren Leib- 
eigenen selbst nur sehr bedingter Weise zum Heile gereicht hat. Seit 
dem Jahre 1863 und der Insurrection der Polen hat aber die ge- 
sammte innere Politik Nußlands eine ganz andere Wendung genom- 
men, und wenn man demselben auch einräumen mag, daß es nach 
Mitteln suchte, den sich wiederholenden Erhebungen der Polen, deren 
Ansprüchen es allerdings, wie das kurze Regiment Wielopolski's gezeigt 
hat, freiwillig unmöglich entsprechen kann, ohne seine eigenen Interessen 
zu gefährden, ein Ende zu machen, so ist es bei der Verfolgung dieses 
Ziels doch in eine Bahn gerathen, die allem sittlich Erlaubten geradezu 
ins Gesicht schlägt und wenigstens in der neueren Geschichte ganz 
ohne Beispiel ist. In den früheren Annexen des ehemaligen König- 
reichs Polen, in Litthauen und Podolien, Kiew und Wilna, den jetzt 
sogenannten süd= und nordwestlichen Provinzen, soll die polnische 
Race völlig vertilgt, im eigentlichen Königreich das polnische Wesen 
gewaltsam russifizirt, die griechisch-orthodoxe Kirche an die Stelle der 
griechisch= unirten treten und die katholische Kirche von Rom völlig 
losgelöst werden. Die frühere wenigstens theilweise Selbständigkeit 
Polens hat mit dem Jahr 1868 bis auf den Namen, der nur 
nach Außen hin noch unangetastet blieb, um die Mächte nicht zu 
reizen, vollständig aufgehört und ist die gesammte Verwaltung des 
Landes von Warschau nach St. Petersburg und an die verschiedenen 
russischen Ministerien übergegangen. Im höäöheren Unterrichtswesen 
ist überall die russische Sprache zur Unterrichtssprache gemacht und 
das Polnische, beziehungsweise das Deutsche entweder ganz beseitigt 
oder doch auf ein Minimum heruntergesetzt, die Mehrzahl der pol-
        <pb n="582" />
        586 Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Rußland.nischen Beamten entlassen und durch geborene Russen ersetzt worden. 
Das ist damit allerdings erreicht, daß die Polen nicht mehr daran 
denken können, von sich aus irgend etwas gegen die russische Ver- 
gewaltigung, obgleich sie ihnen in brutalster Weise das Theuerste, 
was ein Volk besitzt, seine Religion und seine Sprache zu entreißen 
bemüht ist, auch nur zu versuchen. Aber die Art und Weise, wie 
Rußland gegenwärtig in Polen vorgeht, ist so haarsträubend, daß 
es nachgerade doch fraglich erscheint, ob Europa es auf die Dauer 
geduldig wie bisher hinnehmen wird. Es wäre für Rußland ge- 
radezu unmöglich, ein solches System aufrechtzuhalten und durchzu- 
führen, wenn es nicht gegen Europa durch Preußen gedeckt wäre, 
und das ist der Preis, um den es sich die Resultate des Jahres 
4866 gefallen läßt und Preußen gegen Frankreich, resp. gegen Oester- 
reich eine Art. Rückhalt gewährt. Wäre die Aufmerksamkeit West- 
europa's nicht durch seine eigenen Angelegenheiten so vollständig ab- 
sorbirt, so wäre. diese Combination wenigstens auf die Dauer absolut 
unmöglich. Für Preußen und Deutschland ist die Freundschaft Ruß- 
lands um diesen Preis doch zu theuer erkauft und Preußen liegt 
die dießfällige Erwägung um so näher, als dasselbe System seit 
einigen Jahren auch gegen das Deutschthum der Ostseeprovinzen, 
wenn auch mit einiger Vorsicht, ins Werk gesetzt wird. Statt mit 
Rußland gegen Frankreich zu stehen, läge es viel näher und würde 
den Gefühlen der deutschen Nation unendlich besser entsprechen, wenn 
Preußen mit Frankreich gegen Rußland für die mit Füßen getretene 
Humanität einträte. Und dies um so mehr, als die russische Freund- 
schaft für Preußen doch eine durchaus precäre ist und nicht auf 
dauernden Interessen beider Nationen, sondern lediglich, auf augen- 
blicklicher Convenienz beruht, die möglicher Weise und gerade ebenso 
gut in ihr gerades Gegentheil umschlagen und zu einer Verbindung 
Rußlands mit Frankreich gegen Preußen und Deutschland führen 
könnte, wie es ja Frankreich wiederholt nahe gelegt wurde. Auch 
das Verhältniß Preußens zu Oesterreich würde ein solches, wie es 
die deutsche Nation wünscht, wenn Preußen mit Oesterreich gegen 
Rußland, statt mit Rußland gegen Oesterreich hielte. Wenn Preußen 
die Leitung der deutschen Nation, die es seit 1866 thatsächlich in 
die Hände genommen hat, in ihrem Sinne führt und nicht als eine 
bloße Machtfrage, sondern als eine Frage der Macht und der Freiheit
        <pb n="583" />
        Ucbersicht der Ereigussse des Jahres 1868. 587 
auffaßt und lösen will, so hat Oesterreich von Deutschland nichts zunufland. 
besorgen, vielmehr denjenigen Rückhalt zu gewärtigen, dessen es zur 
Erfüllung seiner Aufgabe im Osten bedarf, und kann auf die Rechte 
verzichten, die ihm der Prager Friede bezüglich Süddeutschlands ein- 
geräumt haben mag. Durch seine Politik gegen Polen und die pol- 
nische Race beweist Rußland, daß es noch immer in seinem Kerne 
ein durchaus barbarischer Staat ist, der nur in seinen Lenkern die 
europäische Cultur in sich ausgenommen hat und im übrigen bloß 
mit einem leichten europäischen Firniß überzogen ist. Seine wirk- 
liche Aufgabe liegt weder im Westen noch im Süden von Europa 
und früher oder später wird es doch dazu kommen, daß von Europa 
gründlich und wenigstens auf die Dauer eines Jahrhunderts mit 
ihm abgerechnet werden muß. Die orientalische Frage steht fortwäh- 
rend im Hintergrunde und ihre Lösung wird insoweit wenigstens 
kaum mehr allzu lange hinausgeschoben werden können, als entschie- 
den werden muß, daß die Balkanhalbinsel unter keinen Umständen 
und zu keinem Theile Rußland zufallen darf und Oesterreich von 
dieser Seite zum mindesten keinerlei Gefahr mehr zu besorgen hat. 
Davon zu trennen Frage ist die andere Seite der orienta-Türkel. 
lischen Frage, diejenige des endlichen Schicksals der Pforte und 
der schließlichen Gestaltung der verschiedenen Völkerschaften, welche 
theils unter der directen Herrschaft, theils wenigstens unter der Su- 
zeränetät des Sultans die Balkanhalbinsel bewohnen. Unter dem 
Drucke Europa's ist den Osmanlis allmälig offenbar die volle Ein- 
sicht ausgegangen, daß ihre Herrschaft wenigstens auf europäischem 
Boden nur unter der Bedingung länger aufrecht erhalten werden 
könne, wenn es ihnen gelinge, ihre christlichen Unterthanen zufrieden 
zu stellen, indem sie denselben einen billigen Antheil an der Ordnung 
ihrer eigenen Angelegenheiten einräumen. Nachdem die Concessionen 
der Osmanenherrscher an dieselben lange Zeit lediglich auf dem Papier 
gestanden hatten, werden endlich Anstalten gemacht, sie zur Wahrheit zu 
machen. Die Vilajet-Verfassungen der einzelnen Provinzen sind wenig- 
stens ein Versuch, der Anerkennung verdient und ebenso die im Jahre 
1867 beschlossene Reorganisation des Staatsraths, die im Jahre 
1868 ins Leben trat und den Rajahs den Zutritt auch zu den 
höchsten Stellen des Reichs öffnet. Damit ist die Gleichberechtigung 
aller Unterthanen des Sultans ohne Unterschied des Glaubensbekennt-
        <pb n="584" />
        588 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Türkei, nisses wenigstens im Princip ausgesprochen. Die Ausführung wird 
freilich um so schwieriger sein, als die Religion der herrschenden 
Race mit derjenigen ihrer christlichen Unterthanen vielfach absolut 
unverträglich ist und mit derselben in einem geradezu unversöhnlichen 
Gegensatz steht. Die Schwierigkeit ist nur zu lösen, wenn auch in 
der Türkei das religiöse und das staatliche Gebiet ganz im modernen 
Sinne und in ähnlicher Weise wie im übrigen, christlichen Europa von 
einander geschieden werden. Der Sultan selber scheint dazu ent- 
schieden geneigt und entschlossen zu sein. Als er zur Regierung kam, 
hatte er nach orientalischer Sitte eine Erziehung genossen, die kaum 
elender hätte sein können und seinem hohen Berufe blutwenig ent- 
sprach. Er kannte die Welt nicht und wähnte, gegen Europa im 
Nothfall noch wie vor Zeiten den heiligen Krieg erheben zu können. 
Fuad Pascha hatte mehrmals Mühe, ihn von dem Gedanken abzu- 
bringen. Allmälig lernte er die wirkliche Lage der Dinge kennen 
und fing an, die Schwäche seines eigenen Volkes und die Kräfte 
Europa's in einem ganz anderen Lichte zu betrachten. Die Reise 
nach Curopa, wo er mit eigenen, offenbar nicht unverständigen Augen 
sah, vollendete seine Erziehung und am 10. Mai 1868 hielt er 
zu Eröffnung des neuen Staatsraths eine von ihm selber ausge- 
arbeitete Thronrede, die durch ihre Freiheit von allen Vorurtheilen 
der Religion und der Race in der That höchst merkwürdig ist. An 
seinem aufrichtigen guten Willen ist kaum zu zweifeln. Indeß die 
Schwierigkeiten, die ihm entgegenstehen, sind vielleicht allzu groß. 
Die Osmanen haben anerkannter Maßen viele guten Eigenschaften, 
aber sie sind überaus indolent. Von türkischen Schulen in unserem 
Sinne ist keine Rede; was davon besteht, geht nicht über das Lesen 
des Korans und die Uebung in einem meist völlig inhaltslosen, aber 
dafür äußerst blumenreichen Style hinaus; die Beamten genießen 
keinerlei Vorbildung für ihren eigentlichen Beruf und sind, durch 
bloße Gunst ernannt, darin auf ihre natürlichen Anlagen angewiesen 
und verfahren im übrigen nach bloßer Willkür; das Heer, bis jetzt 
ausschließlich oder doch fast ausschließlich der herrschenden Race ent- 
nommen, kennt kein anderes leitendes Princip als den „Kampf gegen 
die Ungläubigen“. In Wahrheit ist, was bisher für die Annäherung 
an Europa und die europäische Civilisation geschehen, rein äußerlich 
und im Grunde in dieser Beziehung noch Alles erst zu thun. Der
        <pb n="585" />
        Uebersicht der Ertignisse des Jahrts 1688. 589 
Sultan selbst erinnerte in einer öffentlichen Rede, daß die Pforte Turlei. 
binnen zehn Jahren größere Fortschritte machen müsse, als Europa 
in hundert. Das wird schwierig sein und es bleibt zweifelhaft, ob 
die Osmanen sich in CEuropa werden halten können oder nicht. Das 
Jahr 1868 war ihnen übrigens äußerst günstig. Die größte Gefahr 
droht ihnen von ihren Vasallenstaaten Aegypten, Rumänien und Ser- 
bien. Der Khedive von Aegypten spielt öffentlich den Getreuen, 
arbeitet aber unter der Hand an seiner Unabhängigkeit, für die ihm 
die Weltstellung seines Gebietes schon jetzt und noch mehr nach Er- 
öffnung des Suezkanals große Aussichten bietet. In Serbien fiel 
am 10. Juni 1868 der Fürst Michael durch Mörderhand und folgte 
ihm ein Verwandter auf den Thron, der, noch ein Knabe, vorerst 
der Pforte nicht gefährlich ist. Um so mehr regte sich Numänien 
unter der Leitung des Ministers Bratiano, der der Pforte allerlei 
Verlegenheit bereitete, namentlich auch, indem er mehrfache Versuche, 
Bulgarien zu insurgiren, unter der Hand lebhaft unterstützte, zunächst 
freilich ohne Erfolg. Als er aber auch nach der andern Seite über- 
griff und allerlei Zettelungen unter den Numänen Siebenbürgens 
begann, wurden die Ungarn ungeduldig und übten einen Druck auf 
das Berliner Cabinet aus, das seinerseits nunmehr den Fürsten 
Karl veranlaßte, Bratiano (Anfangs November) fallen zu lassen. 
Die Pforte erkannte darin einen sehr bedeutsamen Erfolg und be- 
schloß nunmehr auch von Seite der Griechen, die seit zwei Jahren #eu- 
in jeder Weise die aufständischen Kreter unterstützten, während die 
griechische Regierung ihre Hände in Unschuld wusch, Nuhe haben zu 
wollen. Anfangs December wurde ein Ultimatum nach Athen ge- 
richtet und als die Griechen auf dasselbe nicht eingingen, wurden 
die türkischen Häfen den griechischen Schiffen verschlossen und alle 
griechischen Unterthanen von türkischem Gebiete ausgewiesen. England, 
Frankreich und Oesterreich standen hinter der Türkei und Rußland 
befand sich in der schwierigen Lage, Griechenland nicht unterstützen 
und doch auch, ohne sein Ansehen und seinen Einfluß im Orient 
zu gefährden, nicht fallen lassen zu können. Da kam ihm Preußen 
zu Hilfe, indem es eine europäische Conferenz anregte, welche (Ja- 
nuar 1869) die Sache zum Austrag brachte. Wozu sich Griechen- 
land der Pforte gegenüber nicht hatte verstehen wollen, glaubte es 
ganz Europa gegenüber nicht verweigern zu können. Die candiotische
        <pb n="586" />
        590 Uebersicht der Ereignisse des Jahres 19868. 
Griechen-Insurrection fand ihr Ende und die Insel kehrte definitiv wieder 
lan. unter die Botmäßigkeit der Pforte zurück. Für Griechenland war 
es eine Lehre, die es sich vielleicht für die Zukunft zu Nutze ma- 
chen wird. 
Rußland. Die Schlappe, die Rußland nach dieser Seite hin erlitten 
hat, wurde durch die Fortschritte aufgewogen, die es im Laufe des 
Jahres 1868 in Mittelasien machte. Samarkand fiel in seine Hände 
und Bochara wenigstens in entschiedene Abhängigkeit von ihm. Von 
den brittischen Besitzungen in Ostindien trennt es nur noch der ver- 
hältnißmäßig schmale Saum von Afghanistan und es ist daher sehr 
begreiflich, wenn die öffentliche Meinung in England darüber in eine 
Aufregung gerieth, die sich bis jetzt noch nicht völlig gelegt hat. In- 
deß sind in England selbst die Ansichten getheilt, ob diese Ausdeh- 
nung der russischen Macht ihm in Ostindien gefährlich werden könne 
oder nicht und die Majorität scheint sich fast dahin zu neigen, daß 
davon für einmal und noch für längere Zeit im Ernste doch nicht 
England, die Rede sein könne. Unzweifelhaft gefährlich für England ist da- 
gegen das Verhältniß zu Amerika, das seit dem nordamerikanischen 
Bürgerkriege und der damaligen Unterstützung, welche die Südstaaten 
von Seite Englands wenigstens indirecte genossen, getrübt ist, was 
in der noch immer ungelösten Alabamafrage zum prägnantesten Aus- 
drucke kam. 
Nachdem in England Ende Juli die Session des Parlaments 
geschlossen worden, fanden im November die Neuwahlen nach der 
neuen Reformbill statt. Das Resultat war ein entschiedener Sieg 
der liberalen Parteien. Das Cabinet Disraeli wartete in Folge 
desselben nicht einmal den Zusammentritt des neuen Parlamentes 
ab, sondern nahm schon am 2. December seinen Abschied, worauf 
Gladstone von der Königin mit der Bildung eines neuen Ministe- 
riums betraut wurde. Die Beseitigung der irischen Staatskirche 
war damit virtuell entschieden trotz alles Widerstandes des Ober- 
hauses, der lediglich dazu hätte führen künnen, die Entwickelung, in 
der England begriffen ist, in rascheren Fluß zu bringen, als es ohne 
diesen vielleicht der Fall sein wird. Die Mehrheit des Cabinets be- 
steht zwar noch immer aus alten Whigs, aber der Eintritt Brights, 
wenn auch nur als Handelsminister, üherwog alle anderen Momente 
an Bedeutung. Inzwischen hatte der Präsident der amerikanischen
        <pb n="587" />
        Uebersicht der Ereigulsse des Jahres 1868. 
591 
Union den bisherigen Gesandten in London, Adams, durch den de-ungland. 
mokratischen Senator Reverdy Johnson ersetzt und dieser es, allem 
Anschein nach, auf eigene Faust unternommen, England und Amerika 
auszusöhnen und die Alabamafrage zur Lösung zu bringen. England 
bot dazu noch unter dem Ministerium Disraeli die Hand und als- 
bald nach dem Eintritt der liberalen Verwaltung kam ein Vertrag 
zu Stande, durch welchen England sehr wesentliche Concessionen 
machte und der für beide Theile billig zu sein schien. Allein der 
Senat der Union hat ihn seither mit allen gegen eine Stimme ver- 
worfen und die Lage nahm einen Augenblick eine sehr bedrohliche 
Miene an. Doch hhat die Gefahr sich wieder verzogen. Ohne der 
Union und ihren Ansprüchen irgend etwas zu vergeben, scheint der 
neue Präsident Grant doch nicht geneigt, die Dinge auf die Spitze 
zu treiben. 
Wenn sich auch nicht alle Erwartungen bestätigten sollten, so 
dürfte die Union unter ihm wieder wesentlich ihr Gleichgewicht zu 
finden bestimmt sein. Sein Vorgänger, Präsident Johnson seiner- 
seits beharrte bis zu Ende auf seiner Politik, die das gewaltige 
Reich nicht zur Nuhe kommen ließ, indem er die unterlegene Partei 
des Südens in jeder Weise ermunterte und unterstützte, sich der 
vollendeten Thatsache nicht zu fügen, und gleichzeitig seines Orts 
nichts unterließ, die Gelüste nach einem durch nichts gerechtfertigten 
Staatsbankerott zu nähren. Allein er scheiterte mit seinen Be- 
mühungen schließlich vollständig. Als er sich am 21. Februar 1868 
verleiten ließ, den Kriegsminister Stanton, der entschieden der Gegen- 
partei angehörte, gegen den diesmal unzweifelhaften Wortlaut des 
Gesetzes aus dem Ministerium hinauswerfen zu wollen, gab er der 
Majorität die bisher umsonst gesuchte Gelegenheit in die Hand, ihm 
den Prozeß zu machen. Er wurde von dem Senat als oberstem 
Gerichtshof dafür geführt und endete zwar mit seiner Freisprechung, 
aber nur so, daß es zu einer Zweidrittelmehrheit gegen ihn an einer 
einzigen Stimme fehlte. Johnson war nun doch ein todter Mann, 
wurde allgemein als solcher betrachtet und unternahm auch nichts mehr 
von Bedeutung. Die Südstaaten reconstruirten sich bis auf einige we- 
nige im Laufe des Jahres nach den Forderungen des Congresses und 
wurden nun auch wieder zu diesem zugelassen; und gleichzeitig er- 
hielt das Amendement zur Verfassung, das den Negern die politischen 
Ver. 
Staaten.
        <pb n="588" />
        592 
Ver. 
Staaten. 
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1868. 
Rechte sichert, die erforderliche Mehrheit der Staaten. Aber noch 
war die Frage nicht entschieden, die Lage nicht definitiv geklärt, 
bevor die Präsidentenwahl getroffen war. Der Parteikampf gestaltete 
sich nach der Mitte des Jahrs sehr lebhaft, endigte jedoch, wie vor- 
auszusehen war, mit dem Siege der nördlichen Staaten, der repu- 
blikanischen Partei und ihres Candidaten Grant, der am 3. Novem- 
ber mit 206 gegen 88 Stimmen aus der Wahl hervorging. Grant 
ist berufen, den von ihm besiegten Südstaaten den Uebergang durch 
Milde und Unparteilichkeit zu erleichtern, aber nur auf Grund voll- 
ständiger Anerkennung der neuen Zustände. Diese Aufgabe und die 
gleichzeitige Consolidirung der Finanzlage ist so groß und umfassend, 
daß die Union vernünftiger Weise nicht an eine weitere Ausdehnung 
ihres ohnehin so großen Gebietes und nicht an Verwickelungen mit 
dem Ausland denken sollte, bevor sie mit jenem ins Reine gekommen 
ist. Und das scheint denn auch die Richtschnur zu sein, an die der 
Präsident Grant sich zu halten entschlossen ist. 
Ein Krieg zwischen den Vereinigten Staaten und England 
wäre nicht nur für sie selber, sondern für die Welt ein ebenso ver- 
derbliches Ereigniß wie ein Krieg zwischen Frankreich und Deutsch- 
land. Zum Glück hat es allen Anschein, als ob der eine wie der 
andere doch schließlich werde vermieden werden können.
        <pb n="589" />
        Register. 
Wo es nöthig oder wünschenswerth schien, ist neben der Seitenzahl der Monat mit 
römischen, der Monatstag mit arabischen Ziffern bezeichnet. 
Aegypten: S. 480—495. 
Altenburg; * 35.3135, III 10 (Erklärung der Regierung bez. Domänenfrage) 
6“ 1 6“ 
Anhalt: S. 35— 135: IX 1, X1I 19 (Domänenfrage) S. 119. 
Arbeiterbewegung, deutsche: S. 35—135: VII 23 (Partei Schweitzer) S. 89; 
VII 24 (Partei Schulze-Delitzsch) S. 90; IX 6 (Partei Bebel) S. 92; IX 11, 
16,. 18 (Partei Schulze-Delitzsch) S. 95; IX 24 (Partei Schulze-Delitzsch) 
S. 97; IX 26 (Partei Mende) S. 98; IX 26 (Partei Schweitzer) S. 98; 
IX 28 (Gewerkschaften) S. 100; X 31 (Zersplitterung) S. 110. 
Baden: S. 136—192. 
Actenstücke 2c.: 1 8 (Abwehr gegen Würlktemberg) S. 137; 1 20 (Contingents- 
gesetz) S. 139; 11 8 (Preß= und Ministerverantwortlichkeitsgesetz) S. 142; 
11 12 (das neue Militärbudget) S. 144; II 13 (Programm des Ministeri- 
ums Jolly) S. 144; II 14 (Finanzlage) S. 145; 11 15 (Thronrede) S. 146; 
III 18 (Protest des Erzbischofs gegen das Schulgesetz und Antwort der Re- 
gierung) S. 149; III 31 (militärische Vereinbarungen mit Preußen) S. 151; 
IV 16 (provisorisches Gesetz bez. Militärstrafrechtspflege) S. 156; V 24 (die 
Rechte der Regierung bez. der Freiburger Erzbischofswahl) S. 161; V 30 
(die Militärorganisation) S. 165; X1I 8 (Rundschreiben und Programm- 
entwurf der sog. Offenburger) S. 178; XII 5 (Antwort der Regierung) 
S. 183; XII 27 (definitives Programm der Ossenburger) S. 191. 
Bayern: S. 136—192. 
Actenstücke 2c.: II 10 (Statistik der Zollparlamentswahlen) S. 143; II 15 (die 
Nürnberger Burg) S. 145; III 21 (die clericale Agitation) S. 149; V 9 
(Erlaß gegen die clericale Agitation) S. 153; IV 26 (Programm der de- 
mokratischen Partei) S. 157; X 28 (Erlaß gegen die clericale Agitation) 
S. 175; XII 2 (Programm der Mittelpartei) S. 181. 
Belgien: S. 454—458. 
Actenstückt r IX 6 (Beschlüsse des internationalen Arbeitercongresses in Brüssel) 
S. . 
Bremen:S.35-135:119,Vl10. 
CobutgsGotha:S.35——135:ll«8,lx16,xl120. 
38
        <pb n="590" />
        594 Register. 
Dänemark: S. 463—467. 
Actenstücke 2c.: 1 31 (der Verkauf von S. Thomas) S. 463; III 9 (die Unter- 
handlungen mit Preußen bez. Nordschleswig) S. 463; X 5 (Thronrede) 
S. 465. " 
England: S. 352—380. 
Actenstücke 2c: II 18 (Russel und Mill über irische Fragen) S. 353; III 5 
(Programm Disraeli's) S. 354; III 6 (Debatte über die Alabamafrage) 
S. 355; III 10 (Debatte über Irland) S. 356; III 23 (Resolutionen Glad- 
stone's bez. irische Staatskirche) S. 358; III 30 (Debatte über die Resolu- 
tionen Gladstone'sS; historischer Rückblick) S. 359; IV 17 (Oberhaus über 
Kirchensteuerzwang) S. 361; V 4 und 5 (Debatte über die Antwort der 
Königin) S. 361 und 363; V 7 (weitere Debatte über die Resolutionen 
Gladstone's) S. 363; V 12 (Antwort der Königin bez. Suspensorybill) 
S. 364; VI 1 (Vorschläge bez. Neutralitätsgesetze) S. 366; VI 8 (Prozeß 
Eyre) S. 367; VI 25 (Debatte des Oberhauses über die Suspensorybill) 
S. 368; X 8 (Wahlprogramm Gladstone's) S. 370; XI 13 (Wahlrede 
Stanley's) S. 372; XI 25 (Conservative gegen Disraeli) S. 374; XII 1 
(Statistik des neuen Parlaments) S. 375; XlII 2 (Rundschreiben Disraeli's 
bez. seines Rücktritts) S. 378; XII 9 (das neue Cabinet) S. 379; Xll 23 
(Entscheidung gegen die Ritualisten) S. 380. 
Frankreich: S. 381—415. 
Actenstücke 2c.: 1 1 (die neue Wahlkreiseintheilung) S. 381; 1 4 (Bericht der 
Municipalcommission über die Finanzlage der Stadt Paris) S. 383; 110, 
11 und 13 (Gesetzgeb. Körper über allgemeine Wehrpflicht) S. 382 und 383; 
1 27 (Bericht des Finanzministers über die Finanzlage) S. 383; ll 1 (Rück- 
blick auf die Wehreinrichtungen Frankreichs seit 1830) S. 386; II 4 und III 
2 und 9 (das neue Preßgesetz) S. 390 und 391; III 12 (das- neue Ver- 
sammlungsgesetz) S. 392; III 28 (die Organisation der neuen Mobilgarde) 
S. 393; V5 (Urtheil gegen die Pereires) S. 396; V 18 (der Senat über 
die Lehrfreiheit) S. 397; V 20 (Gesetzgeb. Körper über die Handelsfreiheit; 
Erklärung Rouher's) S. 397; V 28 (das neue Anlehen) S. 398; V 31 
(Gesetz bez. Arbeiterversicherungskasse) S. 399; VI 9 (Senat über Volks- 
bibliotheken) S. 400; VI 18 (Bericht Haußmann über die Finanzlage der 
Stadt Paris) S. 401; V1 29 (Debatte über die auswärtigen Angelegenheiten; 
Erklärung Rouher's bez. der deutschen Frage) S. 403; VII 10 (Ollivier und 
Baroche über das Concil) S. 406; VIII 8 (Commissionsbericht über die 
Finanzlage der Stadt Paris) S. 408; VIII 13 (das neue Anlehen) S. 409; 
IX 3 (Ansprache des Kaisers in Chälons) S. 409; X 28 (die Karten des 
Kaisers) S. 410; XII 30 (Schreiben des Staatsanwalts Séguier) S. 414. 
Griechenland: S. 496—498. 
Hamburg: S. 35—135: III 2, VI 10, X 26, 31. 
Handelstag, deutscher: S. 35—135: II 26 (Denkschrift für Ausdehnung der Zoll- 
vereinscompetenz) S. 52; X 21 (Beschlüsse) S. 106. 
Hessen: S. 136—492. 
Actenstücke 2c.: IV 3 (Differenz mit Preußen) S. 151; IV 7 (außerordentliches 
Militärbudget) S. 153; IV 14 (Edict des Großherzogs bez. Differenz mit 
Preußen) S. 155; IV 28 und V 16 (Denkschrift des Kriegsministers) S. 158 
und 160; VII 26 (kirchliche Streitigkeiten) S. 167; XII 3 (neuer Antrag 
auf Eintritt in den nordd. Bund) S. 182. 
Holland: S. 459—462. 
Actenstücke 2c.: IX 1 (das Schulgesetz von 1857) S. 461; X 28 und XI 7 
(Erklärungen bez. Neutralität) S. 462.
        <pb n="591" />
        Regisler. 595 
Italien: S. 416—429. 
Actenstücke 2c.: 1 1 (Programm des neuen Cabinets Menabrea) S. 416; 1.20 
(der Finanzminister über die Finanzlage) S. 417; III 21 (neue Darlegung 
der Finanglage) S. 420; IV 20 (nochmals Darlegung der Finanzlage) 
S. 421; V1 9 (die Behandlung der auswärligen Staatsgläubiger) S. 423; 
VI 15 (Memorandum über einen modus vlvendit mit Nom) S. 424; VI 23 
(Vertrag bez. Verpachtung des Tabakmonopols) S. 425; VI 26 (neues Finanz- 
exposé) S. 426; VII 21 (die preußische Note von 1866 bez. Kriegführung) 
S. 427; VII 30 (Vertrag bez. päpstlicher Schuld) S. 427; IX 4 (französische 
Depesche bez. Rom) S. 428. 
Katholische Vereine: VII 31 (VBeschlüsse) S. 90. 
Lippe-Schaumburg: S. 35—135: VII 15, XI 17 (die neue Verfassung) S. 117. 
Lübeck: S. 35—135: VI 10. 
Lutherische Conferenz: S. 83 (Beschluß). 
Lurxemburg: S. 35—135: I 31, IV 21 (iranzösische Umtricbe) S. 65; IV 22, 
VI 7 (neue französische Umtriebe) S. 80; VII 25, IX 11, XI 10, 15, XII 23. 
Mecklenburg: S. 35—135: VII 17, Vill 31, X 17, XI 13, 15, X1 25 (Steuer- 
verfassung) S. 121, XI 29, XII 30. 
Meiningen: S. 35—135: VII 1 (Resormen) S. 86; XI 2 (Domänenfrage) 
S. 111, XII 24 (Domänenfrage) S. 131. 
Montenegro: S. 480—495: IV 10 (Verfassungsveräuderung) S. 484. 
Norddeutscher Bund: S. 35—135. 
Actenstücke 2c.: III 23 (Thronrede) S. 58; IV 2 (Debatte des Reichstags über 
Diäten; Erklärung Bismarcks bez. Süddeutschlands) S. 59; IV 3 (Debatte 
über Redefreiheit) S. 60; IV 20 (Bundesrath über Freizügigkeit mit Süd- 
deutschland) S. 63; IV 21 (Debatte über das Bundesschuldenwesen) S. 64; 
VI 8, 9 und 15 (Bundesschuldenwesen, Marine; Rede des General Moltke) 
S. 80 und 81; VI 20 (Thronrede) S. 82; X 23 (die nordschleswig’sche 
Frage und der Bund) S. 107; XII 31 (Geschäftsbehandlung des Bundes- 
raths) S. 132 (Militärmacht des Bundes) S. 134. 
Oldenburg: S. 35—135: VI 4 (Domänenfrage) S. 79; VI 23, 30. 
Oesterreich-Ungarn: S. 193—316. 
Actenstücke 2c.: IV 24 (Entwürfe für ein Wehrgesetz) S. 222; V 4 (ungarischer 
Gegenentwurf; vorläufige Beschlüsse) S. 225; VII 1 (der Handelsvertrag mit 
England) S. 250; VII 3 (Depesche Beust's nach Rom bez. Allocution) 
S. 251; XII 5 (Armeebefehl des Kaisers nach Sanctionirung des Wehr- 
gesetzes) S. 331. 
Actenstücke rc. bez. Oesterreich: 1 9 (die Ausgleichsgesetze mit Ungarn) S. 194; 
III 6 (die Polen und das Militärbudget) S. 206; III 9 (Erklärung des 
Bischofs Rudigier von Linz) S. 207; II 16 (die Reform der politischen 
Verwaltung) S. 209; III 19 (Commissionsanträge des Herrenhaufes bez. 
conseessioneller Gesetze) S. 242; III 24 (Finanzminister über die Finanzlage) 
S. 213; V 5 (Antwort des Ministerpräsidenten an die Bischöfe) S. 219; 
V 6 (Anträge des Subcomitée's des Budgetausschusses) S. 227; V 10 (cze- 
chische Resolutionen) S. 229; V 25 (Wortlaut der drei confessionellen Ge- 
setze) S. 232; VI 1 (Circular bez. confessioneller Gesetze) S. 239; VI 3 
(Anträge des Budgetausschusses) S. 240; VI 5, 12, 17 und 20 (bischöfliche 
Hirtenbriese) S. 241, 247 und 248; VII 26 (Aeußerungen beim deutschen 
Schützensest in Wien) S. 254; VIII 13 (deutsche Plane) S. 262; VIII 2 
(Vorlage an die Landtage bez. Schulaussichtsgesetz) S. 262; VIII 23 (Decla- 
ration der böhmischen Czechen) S. 264; VIII 25 (Declaration der mährischen 
38“
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        596 
Regisler. 
Czechen) S. 266; IX 1 (Programm der Polen Galiziens) S. 269; IX 16 
(Entwurf von Resolutionen und einer Adresse des galizischen Landtags) S. 271; 
IX 19 (Protest des schlesischen Landtags gegen die Plane der Czechen) S. 274; 
IX 19 (Adreßantrag der Ruthenen) S. 275: IX. 22 (Debatte des galizischen 
Landtags über die Resolutionen) S. 277; IX 24 (Nesolution des mährischen 
Landtags gegen die Czechen) S. 279; IX 25 (Erlaß bez. Matrikelführung) 
S. 280; IX 25 (Protest des dalmatischen Landtags gegen die ungarisch-croa- 
tischen Ansprüche) S. 281; IX 28 (Resolutionen des böhmischen Landtags 
gegen die Czechen) S. 282; X 5 und 6 (Erklärung des Statthalters im 
tyroler Landtag) S. 284 und 285; X 7 (Verordnung bez. Ausnahmszuslände) 
S. 285; X 9 (Resolution des niederösterreichischen Landtags für directe Reichs- 
rathswahlen) S. 287; X 9 (Debatte des Tyroler Landtags über das Schul- 
aussichtsgesetz) S. 288; X 18 (die Forderungen der Slovenen) S. 291; 
X 22 (Gesetz bez. Mischehen) S. 292; X 26 (der Wehrausschuß über das 
Wehrgesetz (S. 295; X 27 (Debatte über die Renitenz des Clerus) S. 297; 
XI 3 (Debatte über die Verordnung bez. Ausnahmszustände) S. 299; X 3 
(weitere Debatte des Wehrausschusses) S. 300; XI 6 (Debatte über die Aus- 
nahmsmaßregeln in Prag) S. 301; XI 10 (Commissionsbericht über das 
Wehrgesetz) S. 304; XI 11 (Debatte über das Wehrgesetz) S. 307; XI 15 
(Freimaurerloge nicht gestattet) S. 308; XI 28 (Debatte des Herrenhaufes 
über das Wehrgesetz) S. 310; XII 31 (der Curs der Staatspapiere) S. 316. 
Actenstücke rc. bez. Ungarn: 1 28 (croatische Antwortsadresse) S. 199; 1 .31 
(Entwurf des Episcopats bez. Kirchenräthe) S. 201; III 11 (Debatte der 
Delegation über das Kriegsbudget) S. 208; V.5 (Erklärung der Linken und 
äußersten Linken) S. 219; IV 17 (das erste Budget) S. 220; V.21 (Vor- 
schläge der Croaten bez. Ausgleich) S. 231; VII 21 und VIII 3 (schließliche 
Bedingungen des Ausgleichs mit Croatien (S. 253 und 259; VIII 8 (Protest 
gegen die Tendenz des deutschen Schützenfestes in Wien) S. 261; X 17, 25 
und X 24 (Nationalitätengesetz) S. 291, 293 und 309; XII 10 (Thronrede) 
S. 313; XII 17 (Deak über den Ausgleich) S. 315. 
Portugal: S. 319—320. 
Preußen: S. 35—135. 
Actenstücke r2c.: 1 7 (Stärke der Fractionen des Abg.-Hauses) S. 36; I 8 (De- 
batte über die Redefreiheit) S. 36; II 1 (Debatte über die Abfindungsver- 
träge mit den Depossedirten, Rede Bismarcks) S. 39; II 4 (Debatte über 
den hannoverischen Provinzialfonds) S. 42; II 18 (Toast des Königs Georg) 
S. 50; 11 18 und 26 (Erklärungen bez. Machinationen des Hietzinger Hofes) 
S. 51 und 54; II 29 (Thronrede) S. 54; Al 3 (Segquestration des Ver- 
mögens des Königs Georg) S. 56; III 9 (Abbruch der Verhandlungen mit 
Dänemark) S. 57; V 18 (die Prozesse gegen Twesten) S. 70; VIII 14 (Pro- 
vinzial-Correspondenz über Selbstverwaltung der Provinzen) S. 84; IX 10 
(Rede des Königs in Kiel; Gedicht Geibels) S. 94, IX 24 (Denkschrift des 
Ex-Kurfürsten) S. 96; X 11 (Vorlage an den hannoveranischen Provinzial= 
landtag bez. Landtagsausschuß und bez. Organisation der Verwaltung) S. 101; 
X 11 (schleswig-holstein'sche Landeswünsche) S. 102; X 20 (nassauischer Com- 
munal = Landtag) S. 104; X 29 (die ständische Verwaltung in Hannover) 
S. 109; XI 22 (Debatte des kurhessischen Communal-Landtags über den stän- 
dischen Ausschuß) S. 111; XI 4 (Thronrede) S. 112; XI 6 (Denkschrift 
des Finanzministers über das Deficit) S. 113; XI 25 (Artikel der N. A. Ztg. 
bez. Rumänien und Ungarn) S. 121; XI 30 (der Justizminister über na- 
tionale Gesetzgebung) S. 122; XII 1 (Ausfall des Justizministers gegen den 
Liberalismus) S. 124; XII 3 (Erklärungen des Ministers des Innern bez. 
Reform der inneren Verwaltung) S. 127. 
Protestantentag, deutscher: VI 3 (Thesen über das Verhältniß von Staat und Kirche) 
S. 78; VI 10, VII 3.
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        Register. 597. 
Acten stücke 2c.: VI 22 (Allocution gegen Oesterreich) S. 431; VI 29 (Bulle zur 
Einberufung des Concils) S. 432; VII 31 (das Budget und die webernahme 
eines Theils der Staatsschuld durch Italien) S. 436; IX 8 (päpstl. Schreiben 
an die Bischöfe des orientalischen Ritus) S. 436; IX 13 (päpstl. Schreiben 
an die Protestanten) S. 437; IX 27 (politisches Todesurtheil) S. 440; X 17 
(der griechische Patriarch gegen das Concil) S. 410. 
Numänien: S. 480—495: 115 (Thronrede) S. 480; III 14 (Gesetzentwurf gegen 
die Juden) S. 482; XI 27 (Thronrede) S. 492. 
Nußland: S. 471—479. 
Actenstücke 2c.: 1 1 (Verhältniß zur katholischen Kirche) S. 471; II 29 (Ukas 
bez. Polen) S. 472; III 25 (die Bezeichnung der westlichen Gouvernements) 
S. 473; VII 20 (Verbot der polnischen Sprache) S. 475; VII 30 (Friede 
mit Bochara) S. 475; VIII 1 (das katholische Collegium in St. Petersburg) 
S. 476; IX 27 (Rede des Unterrichtsministers) S. 477. 
Sachsen: S. 35—135: III 24, 31, IV 7, 18, V 20, 24, 25 (die neue Verfassung 
und Wahlgesetz) S. 76; V 28, 30 (Thronrede) S. 77; IX 16, XII 12. 
Schweden und Norwegen: S. 468—470. 
Actenst ücke 2c.: IX 3 (die schwedische Landessynode) S. 469; X 9 (norwezische 
Thronrede) S. 469. 
Schweiz: S. 443—433. . 
Actenstückeeml20(MapifesiberbemokkatischenPatteiinZükicl))S.443; 
VI 19 (demokratische Anträge in Bern) S. 445; VII 6 (das Militäranlehen) 
S. 446; VII 12 (Einladung zu einer neuen europäischen Conserenz in Genf 
bez. Verwundete im Kriege) S. 447; IX 22 (Beschlüsse der internationalen 
Friedens= und Freiheitsliga in Bern) S. 449; X1 25 (Entwurf einer neuen 
Militärorganisation) S. 452. · 
Serbien: S. 480—495: XII 20 (Plan der Verfassungsrevision) S. 494. 
Spanien: S. 321—351. « 
Actenstücke ꝛc.: VIII 3 (Protest Montpensier's gegen seine Verbannung) S. 322; 
IX 17 (Aufruf des Admirals Topete) S. 323; IX 19 (Aufruf Prims) S. 
324; (gemeinsamer Aufruf der Generale Serrano 2c.) S. 325; IX 20 (Pro- 
clam der Junta von Sevilla) S. 327; IX 30 (Proclam der Junta von 
Madrid) S. 329; X 3 (Protest der Königin) S. 330; (Aufruf Orense's 
für eine Föderativrepublik) S. 332; X 4 (Proclam Serrano's) S. 332; 
X 9 (Anerkennung der Verein. Staaten) S. 334; X 11 (Erklärung Prims 
für die Monarchie) S. 335; X 12 (Decret zur Aufhebung des Jegsuiten-= 
ordens) S. 335; (Decret zur Abschaffung des Octroi) S. 336; X 17 (Re- 
solution der Junta von Madrid gegen Ueberrumpelung der isnarchte 
S. 338; X 19 (diplomatisches Rundschreiben) S. 338; (Statistik der Klöster 
S. 341: X 20 (Decret zur Auflösung der revolutionären Junten) S. 341; 
X 22 (Prim über Monarchie und Republik) S. 342: X 26 (Manifest der 
provisorischen Regierung an das Volk) S. 343; (Programm der republika- 
nischen Partei) S. 345; X 28 (Circular des Don Carlos) S. 346; XI 14 
(Wahlmanisest der vereinigten monarchischen Parteien) S. 347; XI 16 (Decret 
bezügl. Reorganisation der revolutionären Nationalgarden) S. 348; XI 18 
(Wahlmanisest der republikanischen Partei) S. 349; XI 25 (Decret bez. Auf- 
lösung der revolutionären Nationalgarden) S. 350. 
Süddeutsche Staaten: S. 136—192. 
Actenstücke 2c.: IV 20 (die Frage der Freizügigkeit mit Norddeutschland) S. 63; 
VI 16 (Vertrag zwischen Bayern und Württemberg bezügl. Ulm) S. 164; 
IX 19 (Verhandlungen und Beschlüsse der demokratischen Delegirtenversamm- 
lung in Stuttgart) S. 169; X 20 (Vertrag zwischen Bayern, Württemberg 
und Baden bez. süddeutscher Militärcommission) S. 174.
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        598. Uegister. 
Türkei: S. 480—495. . 
Actenstücke 2c.: III 7 (Organisation des neuen Staatsraths) S. 481; IV 1 (Be- 
richt des Großveziers über seine Mission nach Candia) S. 483; V 10 (Thron- 
rede) S. 485; V 23 (Ansprache des Sultans) S. 488; XII 30 (Circular- 
depesche bez. Griechenland) S. 495. 
Verein. Staaten: S. 501—513. 
Actenstücke 2c.: III 5 (die Anklagepunkte gegen Johnson) S. 504; V 21 (Be- 
schlüsse der republikanischen Convention) S. 506; V 30 (Erklärung Grants) 
S. 507; V 18 (Vertrag mit China) S. 508; VII 6 CBeschlüsse der demo- 
fratischen Gorvemtion) S. 509; VII 20 (das 14. Amendement zur Verfas- 
ung) S. 
Waldeck: S. 35—135: X 31. 
Weimar: S. 35—135: 1 12, I29, III 2, 17. 
Württemberg: S. 136—192. 
Actenstücke 2c.: 1 6 (Staatsanzeiger gegen Baden) S. 136; (Beschlüsse der demo- 
kratischen Partei) S. 136; 1 18 (Erklärung des Kriegsministers) S. 139; 
II 11 (Beschlüsse bez. Verfassungsreform) S. 144; 11 19 (Thronrede) S. 147; 
11 20 (Ansprache der demokratischen Partei) S. 147; III 24 (die Zollparla- 
mentswahlen) S. 150; IV 1 (Ansprache der deutschen Partei) S. 152; VI 1 
(Wahlprogramm der demokratischen Partei; der Staatsanz. dagegen) S. 162; 
VII 8 (Resultat der Landtagswahlen) S. 166; VIII 22 (die Denunciation 
gegen den Bischof) S. 168; XI 1 (Adresse der demokratischen Partei an das 
spanische Volk) S. 177; XII 4 (Thronrede) S. 182; XII 7 (Debatte über 
eine Antwortsadresse) S. 183; XII 15 (die Adreßentwürfe) S. 185; XII 17 
und 18 (Adreßdebatte, Rede Varnbüler's) S. 187 und 188. 
Zollverein: S. 35—135: 1 5, 27, III 2, 9, IV 27, 28, 30, V7, 11, 15, 16, 18, 
20, 22, 23, 24, 27; VII 16, VIII 11, XI 1. 
Actenstücke rc.: III 27 (Thronrede) S. 66; V.7 (Adreßantrag und Gegenanträge) 
S. 68; V 18 (Antrag Bamberger und Debatte) S. 70, V 20 (Debatte über 
die Petroleumsteuer) S. 72; V 22 (Erklärung der südd. Fraction) S. 73; 
V 23 (Thronrede) S. 74.
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